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Sahresberichte
des Literarifchen Zentralblatteg
über die wichtigften
wifjenfchaftlihen Neuerfcheinungen des gefamter
deutfchen Sprachgebietes
Herausgegeben von Dr. Wilhelm Srels
Bibliothefar an der Deutfchen Bücherei
Erfter Jahrgang 1924
Band 4
Rechtswiſſenſchaft
Verlag des Börſenvereins der Deutſchen Buchhändler zu Leipzig
1925
Rechtswiſſenſchaft
Bearbeitet von
Dr. Paul Güntzel
Oberbibliothekar an der Bibliothek des Reichsgerichts
und
Dr. Heinrich Treplin
Bibliothekar an der Univerſitätsbibliothek Leipzig
Das Schrifttum des Jahres
1924
Verlag des Börſenvereins der Deutſchen Buchhändler zu Leipgig
1925
Vorwort des Herausgebers
ufgebaut auf bem Material de3 Literarifchen Zentralblattes,
durch zurüdgeftellte oder aus befonderen Gründen erft jebt
eingefügte Titelanzeigen vermehrt, follen die vorliegenden
Sahreöberichte einen Überblid bieten über die deutiche wiſſen⸗
fchaftlidde Arbeit des lebten Jahres. Die Fritiiche Auswahl ded
Bentralblattes war maßgebend auch für die Jahresberichte. Ihr.
Umfang und ihre Grenzen, ihre Schwächen und, wie ich hoffe,
auch ihre Vorzüge find damit gegeben. Die Referate jind im all-
gemeinen unverändert au3 der Beitjchrift übernommen worden.
Der Umfang des SahresberichtE wurde beftimmt durch den
Snhalt der 21 Nummern 068 Bentralblattes. Der durch diefe
Beichränfung ermöglichte rafche Drud der Bände dürfte den
Nachteil ausgleichen, daß bier etiva® weniger als die Gejamt-
literatur de3 SZahres 1924 geboten wird, dafür fich aber eine
Anzahl Titel aus dem Dezember 1923 vorfinden. Auf eine
Anführung der abgefhhloffenen Zeitfchrifteniahrgänge ift im
allgemeinen verzichtet worden, da jeder wichtige Auffag für
fih verzeichnet wurde; Ausnahmen wurden gemacht, fofern
Beitfchriften neu auf den Plan traten oder ihr Inhalt eine
wejentliche Veränderung oder Ermeiterung erfuhr. -
Die Bearbeitung der 24 Bände erfolgt Durch die Referenten
des Literariihen Bentralblattes unter eigener Verantwortung.
Wa3 zu den einzelnen Fächern noch im befonderen zu fagen
ift, gefchieht in den Einleitungdmworten der Bearbeiter. Grund-
fäglich wurde darauf verzichtet, Grenzgebiete fomoHl in demeinen
wie in bem andern Face zu behandeln: der Germanilt wird
3. B. außer zu dem Bericht über die germanifchen Sprachen
auch zu benen über Volkztunde, Theatergeichichte und allgemeine
Sprad- und Literaturwijfenichaft greifen müffen. Ein Autoren-
regifter ift jedem Bande, in Bänden, bie mehrere Yächer
vereinen, jedem Fache beigefügt. Das erfte Jahr mit bisweilen
wechielnden Bearbeitern und fich oft erit endgültig heraus-
bildenden Richtlinien für die Auswahl und Gruppierung weilt
notgedrungen an mancen Stellen noch gemwiffe Ungleichmäßig⸗
leiten auf.
Die Sahresberichte des Literariichen Bentralblattes follen
fein Erfaß, fondern eine Ergänzung der beftehenden kritiichen
Tachbibliograpbien fein; fie wünfden vor allem dem willen-
Ichaftliden Arbeiter da3 meilt fpäte Erfcheinen jener Bände
weniger fühlbar zu maden.
Wilhelm Frels
Borwort der Bearbeiter
De⸗ Berichtsjahr 1924 läßt auch auf, dem Gebiete des
rechtswiſſenſchaftlichen Schrifttums eine Aufwärtsbewe⸗
gung deutlich erfennen. Während in den Vorjahren infolge
ed überaus jchnellen Arbeitens der Gejebgebungsmajchine
da8 Bedürfnis der Rechtspraris nad) Herausgabe Heinerer Ge-
fegesterte und Verordnungsfammlungen faum befriedigt wer-
den tonnte, der völlige Verfall unferer Währung das Erfcheinen
größerer wiffenjchaftliher Werke faft unmöglich machte und
die Zeitichriften, foweit fie nicht ein Opfer der Zeit wurden,
zu Starten Einfchränfungen zwang, war befonder® am Ende
des Berichtsjahres die Rüdkehr zu geregelteren Verhältniffen
feitzuftellen. Eine Reihe der maßgebenden foftematifchen Dar-
ftellungen und der führenden großen Kommentare fam in
neuer Auflage heraus. Auch die Beitichriften erfchienen wieder
weit häufiger und umfangreicher; einige der eingegangenen
lebten zum Ruben von Wiffenfchaft und Praris bon neuem
auf, เก vor allem das führende Organ der deutfchen Bivil-
prozeßwiſſenſchaft, die „Zeitſchrift für deutſchen Zivilprozeß“,
die „Blätter für Rechtspflege im Bezirk des Kammergerichts“
und die „Mecklenburgiſche Zeitſchrift für Rechtspflege“ u. a.
Vorzugsweiſe wurden in dieſem Jahre die neuen Probleme
behandelt, die durch die Umwälzung der Staats- und Rechts⸗
verhältniſſe hervorgerufen wurden. Außerdem konnten einzelne
alte Rechtsfragen von neuem aufgenommen werden. Im
Mittelpunkt des Rechtsintereſſes jedoch ſtand die Aufwertung,
die in einer großen Reihe von Einzelſchriften und zahlloſen
0 erörtert murde. Daneben trat da3 für
ndel und Snduftrie wichtige Problem der Goldmarkume
ftellung. Ferner fchloß fi ein längeres Schrifttum an die
Keuordnung im Bivil- und Strafprogek und im Strafvollzug,
an den Gtreit um Art. 48 der Reichsverfaffung fowie an da3
tihterlihe Prüfungsreht von Gefegen und Verordnungen.
Befonders ftart war die Literatur über dad Steuerrecht und
das jebt jelbftändig gewordene Arbeitsrecht, wobei bauptfäch-
lih der Entwurf eined Arbeitsvertragdgejeges und die Trage
der Arbeitögerichte Beachtung fand. Sm Völkerrecht waren e3
Ichließlich die durch den Verfailler Vertrag und die Begründung
des RBölferbundes hervorgerufenen Nechtöfragen, die nod)
immer die Tachkreife beichäftigen.
Die ſyſtematiſche Einteilung ijt jo eingehend geftaltet, daß
ber Benußer das befondere Gebiet, auf dag es ihm anfommt,
feicht finden fann. Um einzelne Bücher feftzuftelfen, genügt
das Namensregiſter.
Eine wertvolle Ergänzung des rechtswiſſenſchaftlichen Teils
des „Literariſchen Zentralblattes“ bildet für das Berichtsjahr
1924 die Literaturüberficht der „Deutſchen Juriſten-Zeitung“,
don April 1925 an die der „Suriftiihen Wochenjchrift”. Wäh-
rend dort die Titel der Neuerfcheinungen faft vollftändig auf
gezählt werden, wurden in der Auswahl für dad Bentralblatt
bejonder3 wichtige Schriften herborgehoben und nah Mög-
lichkeit charakteriſiert.
Leipzig, den 10. Februar 1926.
P. Güntzel. H. Treplin.
Ant,
—
|<86
' Inhaltsverzeichnis
1. Jahrbücher. Feſtſchriften. Biographien. ... 11
2. Allgemeine - - > 220. 13
a) NRechtsfindung und Redtsanivendung - - -» - » 13
b) Grundfäte und Grundlehten - . . . . . . . ว 14
0) ขิ ใ ๑ ๓18 ม 01 ไ ง โอ ม 16 -- ด ิ ด ห น ไป 6 อด 1 น ป . , . . . . . 17
d) Recdhtswifjenfchaft und Dichtung - . . . . . . ว 90
3. Rechtsgeſchichte.. . 21
a) ก Recht — Griechifches und orientalifches
b) Deutfihes Recht . ee DA
4. Bürgerliches NRedt - - - - .. 28
a) Kommentare, Tertausgaben, Gejamtdarftellungen
und allgemeine Abhandlungen. -. - » » ....
b) Allgemeiner Teil - - >: 2:22 2 nn nen 29
c) Schuldverhältniffe - - - : > > 222 nn nun 30
a) ——— — Aufwertung und dritte Steuer⸗
notverordnung - > 2 2 2 2 2 rn.
ß) Einzelne Schufdverhäftniffe ae rs 37
d) Sadhentedt - - - : > 2 2 2 ren innen
e) amiliened und Perjonenjtand — Sugendivohl-
ย ๕ ๒ ๐๑ ET
5. Sa Wechlel- und ๕ ๑๐ ๑ ๕ ๒ ๐ ๓ . . . . . . . . . 43
DE Seinmiournelungen 2 จ ็ 0 48
0 โย า ละ ไย ย โด ห : - » >»: >22 nennen 44
<) Sanbesgeefihaie น น ล ง เส คั อ น 46
เส า 1 0 11 .... 49
ย Handelögefhäfte- - - . >»: 2. 2 2 0 0 0 6 09 50
N Banlen — Devifengeleßgebung - - - - - - 50
ธิ หอ ก ห ห a are ee ee are 52
h) an a en es ee ee a irn ie 52
i) See- und Binnenfdiffahrtsredtt . . . . . . . . 59
k) Wechfel- ม บท อ อ ฮ ๐ 6 ๐ ณั ย ๐ ๓ 1 . . . . > >: 22... 53
8, PrivatverfiherungsredHt - - - - - > > 22 nn. 53
7. Privatrechtliche Sondergebiete - - - -» .» : 2... 54
2) Zandwirtichafts- und Sagdredit ล ไ ไ ไ ' 54
b) Berg- und Wafferredt - © - . . 2 22 2 2. 55
c) Literarifches Urheberrecht. Batent- und Marktenfchug 56
8
; 5 einfchl. Gerichtöverfaffung und Konkurs 58
a) ล und alfgenieine Abhandlun⸗
gen — Geſetzesausgaben.. .. .
b) ns u Bipilprozeßredht (VD. v. 22.12. 23 u.
10.
11,
12,
13,
14,
2.
16.
. Strafrecht.............. 64
a) —— ล ท und allgemeine Abhandlungen 64
ๆ Das Verbredhen - . . 2 222m. 67
Die Strafe. Gelötrafengeie ar 3+ ๐ =+ '. "69
d) Der Strafvollaug . . . . 2: 2 22 nn . . 6@69
e) Einzelne Berbrechen 8 ็ 830 ๐ 9 . . ๆ 1
1) Strafredhtlihe Nebengefebe - - . . . ., . . . . 74
g) Einzelne Brogeffe - - >: 2: 2 2 2 2 nen 75
Strafprozeß, einfchl. Gerichtsverfaffung - - - . . . 77
a) Die VO. über OD Lian und Strafrechts⸗
ม 6@6 ย อ ท ก 4. ฉี ห. 1994 . . . . , . . . . 2 17
b) ——— — und Straf⸗
ถ ท อ [เจ อ บอล อ ขา อ ง Bee a ae ๑ ก“ 78
c) Strafprozeß......... 80
GSloatzreht =... 2 2 su Koh . 8%81
a) Ulgemeine Abhandlungen - - . . . 2: 22.0. 81
b) Berfaffungsreht - : : >: 2:2 m nn nn. 83
Barlamente . » >: 2: 2: om mn 86
Der Streit um ben Art. IE NR. . ...... 87
ๆ | Riöteriäes ป ต ร พ เห โว จ : >: 2 2.0.
f) Beamtentedt - - - : 2: 2 2 nr rn nn. 89
Verwaltungsredt - : : >: 2. 91
a) Gejamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen 91
. ง เพ เล ee er a
Kommunaltedt © - : > >22 nn 94
4 Eifenbahn. Automobilteht -. . - . . . . . 94
6) จ น ห โช ๐๓14. . . 1. 2 ......... 94
1) Soztalverfiherung - - - : >: > > 2 2 rn nn 96
8) Sürforgepfliht- - - - >: .. 96
h) Zermwaltungsgerichte. Reichömwirtfchaftsgeriht . . 97
Steuerrecht: 4.5! 2.2 reine 98
a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen 98
b) Steuerrecht im einzelnen . -. 10 0 ่ 99
Ürbeitsreht - - > .. . .. . 0. 0 0 0 0 ne 102
a) nn und allgemeine Abhandlungen 102
Gefegesfammlungen - - - » : > 2220. 102
b) Entwurf 068 จ โช ย ต 18 บ อ ะ ไช ด 8 ล 6 โอ ย 68 2 104
6) จ โช ย ๓ (16806 ช ไข ล ฎ ู 8 หอ ๓ 1 - . . . . . . . . 6 6 : 6 106
d) Arbeitszeit. Hausarbeit. Betriebäftillegung - - . 107
e) Ürbeitögerihte - - - > 2 222.202... 108
1) Tarifverträge. Schlihtungdverfahren . -. . . . . 109
Kichentedt - - > > 2 rn . 110
ป Allgemeine Abhandlungen 0 . . . . . . . . ». 110
Katholifhes Kirhentedt . . . . . . . .... 110
c) Evangelifhes Kirhentedt - - . .» . . . . .. 119
Völkerrecht. Internationale® Redt . . . . . . . . 114
บ Km allgemeinen: - . . . 1. 2 0200 00 00 114
Bölkerrechtliher Verlebt . . . , . . . . . . อ 114
c) Völkerbund. Internationale Schiedogerichtsbarieit 116
d) Der Berfailler Vertrag und feine Yolgen . 119
e) Die befegten deutfhen Gebiete -. . . . . . . . 191
f) Snternationales Redt : . . . 1 0 0 0 0 096” 199
a) Brivatteht- 1 1 1 11 10000000000 199
ß) Sffentlihes Nedt - - - rn 125
17. Ausländifhes Recht. - - - - * 126
a) aan 126
พั ก 1171 ไ ฬ ฒ 0 ญ 73 ื ่ 180
ข่ —— ae a 2 a ee en 131
ญี ฝี 11 จ 0 132
0 Stalin Een Mar จ 3530 134
f) - จ 3030 ั [| de 134
g) Schweden. 2 nenne 135
h) a Polen. Randftaaten- - - - : - = 135
i) Ballanftaaten - - - > > 8 187
k) England. Bereinigte Staaten . . . . . . . . » 138
1) Sonftige außereuropäifhe Staaten. - - - - - » 139
Autorentegifier 1 1 : 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 140
Die Titel der in Fraktur gedrudten Werke find
in Sraltur, die Titel der in Antiqua gedrudten
BVeröffentlichungen in Antigua wiedergegeben.
1. Zahrbücher. Feftichriften. Biographien
Jahrbuch des Deutfhen Rechtes. Begr. v. Hugo Neumann.
Hrsg. v. Franz Sclegelberger u. Wilhelm Bofdan. Tg. 21.
Bericht über d. Yahr 1922, Berlin: Yranz Bahlen 1923,
(VIII, 404.) 8°
Festschrift für Eduard Rosenthal zum siebzigsten Ge-
burtstag. Hrsg. v. d. Juristischen Fakultät d. Univer-
sität Jena. Jena: Gust. Fischer 1923. (IV, 217 S.) 8°
Die Feitihrift enthält vier Abhandlungen: 1. Fifcher, Hans
Albrecht, Subjeft und Vermögen. Der Verfafler erblidt das
Rechtsſubjekt einer Stiftung in diefer felbit, injofern die Gtif-
tung zwar objeftiv aus der Vermögensmajje beiteht, zugleich aber
fubjeltiv dag Verfügungsrecht über diefe hat. 2. Gerland, Hein-
rich, Die materiell⸗rechtl. Beſtimmungen d. Jugendgerichtsgeſetzes:
Einleitung. Strafbarkeit von Kindern u. Jugendlichen. Er—
ziehungsmaßregeln u. Strafen. Die bedingte Strafausſetzung.
D. Strafvollzug u. d. Durchführung d. Erziehungsmaßnahmen.
3. Hübner, Rudolf, Der Verfaſſungsentwurf der ſiebzehn Ver⸗
trauensmänner. Ein Beitrag zur Vorgeſchichte des Frankfurter
Verfaſſungswerkes. 4. Hedemann, Juſtus Wilhelm, Lohnzahlung
bei Arbeitsverhinderung. Das Problem wird nach einem ge—
ſchichtlichen Uberblick u. nach Berückſichtigung der ausländiſchen
Geſetzgebung vom ziviliſtiſchen u. arbeitsrechtl. Standpunkt aus
beleuchtet. Am Schluß werden Theſen für die Riſikoverteilung
aufgeſtellt.
Feſtnummer z3. 24. April 1024, aus Anlaß d. 70. Geburts⸗
tages von Franz Klein. Hrsg. in Verb. mit d. Wiener
Juriſt. Geſellſch. u. d. Schriftleitung d. Juriſt. Blätter von
d. Ale d. Gerichhts-Beitung. Wien: Manz 1924,
(LVI ©.) 4° — Geritö-Zeitung. Dog. 75, Sondernummer.
Aus dem Inhalt: Engel, Friedrih: Franz Klein. Sein
Leben u. fein Birken. Hellmer, Erwin: Der Zivilprogeh
Franz Kleinz u. d. heutige öfterreihifche Prozgeh. Klang,
Heinrih: Nihtlinten für die Aufwertung von Geldforderungen
an d. bisherigen Gefeggebung.. Pagenfteher, Max: Zur
Auslegung des $ 228 ZPO. Petfhed, Georg: Relativ un-
dHeaditlihe Entfheidungen. ชื่อ [โฉ [1 , Audolf: Die dbemolra-
tiſche Republit u. ihre Volksvertretung.
Die Rechtswissenschaft der Gegenwart in Selbst-
darstellungen. Hrsg. von Hans Planitz. 1. Leipzig:
F. Meiner 1924. gr. 8° = Die Wissenschaft d. Gegenwart
in Selbstdarstellungen.
1. Konrad Cosack. Ludwig Ebermayer. Victor Ehren-
berg. Otto Fischer. Otto Lenel. Otto Mayer. Ernst Zitel-
mann. Philipp Zorn. (VII, 236 S., 8 Taf.)
11
Mit dem Werke wird eine Sammlung eingeleitet, die daß
Leben und den willenfhaftliden Werdegang der führenden Ver⸗
treter der deutfhen Rechtswiffenfchaft der Gegenwart enthalten
oll. Der vorliegende erjte Band bringt die Biographien der
m Titel genannten Turiften. E8 find die älteren, deren
Lebenswerk geihhlofien vorliegt. Den einzelnen Biographien ift
das Bildnis des Selbftdarftellers vorangefept.
Heymann, Ernst: Die Heidelberger Juristenfakultät. In:
Deutsche Juristen-Zeitung. Jg. 29, Sept. 1924, H. 17—18.
S. 641—650.
Der Verf. legt die gefhihtlihe Entwidlung der Juriſten⸗
fatultät dar mit einer furzen Eharakterifierung ihrer Vertreter.
๑ 11 0 , อ น เอ ง : Otto Frankl. 1855—1923. Eine Skizze feines
Lebens und จ ิ น ิ ไซ อ ท 8. In: DEN, ne d. gef. Handelsredt
u. Konktursredt. Bd 87, ©. 3. — 258,
Der Berfajjer gibt einen — — des verſtorb.
Profeſſors a. d. deutſch. Univerſität Prag Frankl, des lang⸗
jährigen Mitherausgebers der Zeitſchrift für d. geſ. Handels⸗
recht u. Konkursrecht, würdigt ihn als vorzüglichen akade⸗
miſchen Lehrer und beſpricht ſeine literariſche Tätigkeit, die
dem Konkurs⸗, Berg-⸗ und Urheberrecht gewidmet war und im
In⸗ und Ausland nachhaltige Wirkung geübt hat.
Mutzner, Paul: Eugen Huber (13. Juli 1849 bis 28. April
1923). [ Mit Titelbild v. Huber.] In: Zeitschrift f. Schweizer.
Recht. Bd 65, N. F. Bd 43 (1924), H. 1. S. 1—.44.
Der Berfaffer gibt in Furzen Zügen da8 LZebensbild Huber,
des berühmten fhweizerifhen AYuriiten und 40jährigen Pit:
arbeiters d. Zeitfhrift f. Schweizerifches Recht, würdigt ihn
als Menih, als alademifhen Lehrer, insbefondere aber als
NRechtögelehrten, ald den hervorragenden Kenner und Bes
arbeiter des fdyweizerifhen Privatrehts u. den Urheber des
ſchweizeriſchen Zivilgeſetzbuches. Der Schrift tft ein Ber-
zeihnis der Veröffentlihungen Hubers beigegeben.
Petſchek, Georg: Friedridh 1 Ss เกิ กั ขะ - f. Dtid.
Bivilproz. Bd 49, 1924, 9. 1/2.
Das vor 3 Sahren duch d. ก 5. ธ ส ห ก eine
gegangene führende Organ be3 deutich. Bipilprozeh- u. Kon-
fursrechts wird von X. v. Staff, Ernft Jäger u. Richard Kann
neu herausgegeben. An er 6 บ ก 186 068 1. Heftes fteht eine bon
Betichet in Wien gehaltene Gedächtnisrede auf Friedrich Stein,
der al3 Mitherausgeber der miedererftandenen Zeitichr. in
Ausfiht genommen mar.
Klein, Peter: Ernst Zitelmann. In: Archiv für Rechts-
u. Wirtschaftsphilosophie. Bd 12, H. 4, 1924. S. 504-520.
Der Verf. Thildert den xuriften Ernit Zitelmann; er
fcheidet eine Würdigung feines „fonftigen wiſſenſchaftl. Wir⸗
kens, ſeiner künſtleriſchen u. menſchlichen Betätigung“ aus.
12
2. Allgemeines
a) Rechtöfindung und Rechtsantvendung
Ebbede, Julius: Das Recht der Gegenwart im NReidde u.
in Preußen auf Grundlage einer Redtsorönung nad) Xebens-
äweden. Berlin: de Gruyter 1924. (IV, 312 ©.) 8°
Da die im Gebraud) befindl. Rechtsbiiher infolge der um-
faflenden Gefegesänderungen d. legten Nahre größtenteils ver-
altet find, will der Verf. eine Gefamtdarftellung des Heute
geltenden Rechts geben. Abweichend von der Üblihen Ber ว
traddtungsmeife find die gefegl. Borfehriften fo zur Darftellung
gebradht, „Daß der Zwed u. die Bedeutung der einzelnen Be-
ftimmung Elar zutage treten und damit diejenige Ordnung de
Rechtsitoffes gemonnen wird, die allein den Lebensverhältniſſen
gereht wird und eine gefunde Fortentwidlung des Rechts er⸗
möglit”. Die Hauptteile find: Gefundheitsfchug, Gefundheits-
pflege, Schuß der geiftigen Freiheit, Bildungspflege, Ver⸗
mögensſchutz, Wirtſchaftspflege, Eigenrecht, Familienrecht,
Staatsgewalt, Staatsverwaltung, Völkerrecht.
Bender, %., [u.] Wolfgang Weber: Wichtige Nechtsbegriffe
und NRechtöregeln, dargeit. in Zeichnungen mit erl. Text. Ein
- 4 นร ย น % f. Studium u. Unterricht. Berlin: Sad 1923. (164 ©.)
8° — ๕ 6 ๕ 8 Vorbereitungs-Bücherei. Bd 20.
Dem Beifpiel Früdmannz folgend, der in feinen Inftitutionen
de3 BGB. mehrfach Zeichnungen zur 0 เ von Rechts⸗
regeln gebracht hat, haben die Verfaſſer wichtige Rechtsbegriffe
duch Figuren und Linien veranſchaulicht, die teilweiſe an ſchwie⸗
rige mathematiſche Darſtellungen erinnern. Den Zeichnungen
iſt eine textliche Darſtellung der Materie beigegeben. Bei der
Auswahl des Stoffes ſind Rechtsbegriffe gewählt, die ſowohl
praktiſch bedeutſam, als auch zur Schulung des juriſtiſchen Den⸗
kens beſonders geeignet ſind.
Isay, Hermann: Die Isolierung des deutschen Rechts-
denkens. Vortrag. Berlin: Vahlen 1924. (54 S.) 8°
- Die Schrift foll ein Wed» und Mahnruf an die deutfchen
Juriften fein. Der Berfaffer führt aus, daß das ausländifche
rehtswiffenfhaftlide Schrifttum wie das ausländtihe Net in
dem Deutfchland der VBorkriegszeit faft völlig unberiidfichtigt
geblieben fei und daß noch Heute die deutfche Rechtswiſſenſchaft
— von einigen Sondergebieten abgefehen — ein Bild reinfter
Inzucht bilde. Den deutſchen Juriſten wird die Aufgabe ge-
ſtellt, die Rechtswiſſenſchaft aus dieſer ſelbſtverſchuldeten
geiſtigen Abſonderung herauszuführen und wieder Fühlung
mit dem weſteuropäiſchen Rechtsdenken zu gewinnen.
Simons [Walter]: Das Reichsgericht in Gegenwart und
2 In: Deutsche Jurist. Ztg. Ig. 29, 1924, H. 7 -8,
Sp. 241—6 u. H 9—10, Sp. 825—80.
Der Präfident des RG. meift darauf hin, wie ftark durch die
Erfhütterung des deutfchen Rechtslebens ด น 0 der oberfte Ge=
richtshof in Mitleidenschaft gezogen ijt und mie diefer jcht
häufig im Mittelpunkt des rehtspolitifhen Kampfes fteht. Er
berichtet über dte Maßnahmen zum Abbau des NG. und bie
einfneidenden Organifationsänderungen, wobei er flir eine
13
Hebung ber Stellung der höcften Richter des Reiches eintritt.
Inter nd eingehenden Zahlenmaterial8 gibt er ein
Bild von der Ueberlaftung des RG. in den legten Jahren, die
nicht zulegt auf die vielen ihm aufgebürdeten Nebenarbeiten
(NReihsdifziplinarhof, Ehrengeritshof für die deutfhen Rechts⸗
anwälte, Staatsgeridhtshof für da8 Deutfhe Reich, Staats
gerihhtshof zum Schuge der Republik und Reichsſchiebsgericht)
zuriidzuführen if. Der Rerfafler fcdhlägt vor, die Neben»
aufgaben de3 RG. einzufränfen und die Hauptaufgaben dur
Erweiterung der Zuftändigkeit des RG. in öffentlich-reihtlihen
Fragen und Angliederung von Bermwaltungsfenaten zu ver»
mehren, wodurd) fi dte Errihtung eines felbftändigen Neich8-
verwaltungsgerichts erlibrigen miirde,
Bourtier, Adolf: Deutfher Nehtshof. In: Mitteilungen
des Bayerifhen Notarvereins. NYg. 1, Nr 6, 1924. ©. 170-179.
Diefe neue Zeitfär. bringt in erfter Linie Beiträge tiber
Fragen aus dem Grundbuhreht und der freiwilligen Geridht8-
barkeit. — Sn dem angeführten Auffag tritt 8. für 016
Schaffung eines „Deutfhen Rehtshofs” ein. Darunter verfteht
er „eine mit richterliher Unabhängigkeit außgejtattete Oberfte
Neichsitelle, die die gefeglihe Aufgabe Hat, auf Anrufen der
hierzu nad) dem Gefege berufenen Organe 068 Nedtd- und
Wirtſchaftslebens Vorſchriften der Reichsgeſetze in freier Weiſe
mit Geſetzeskraft auszulegen, wenn ſie ein Bedürfnis hierzu
anerkennt oder ein Oberlandesgericht die Reichsſtelle anruft“.
Hofacker, W.: Der logische Aufbau des Deutschen
Rechts. Beiträge zur Vereinfachung des Rechtswesene.
Stuttgart: Kohlhammer 1924. (44 S.) 8°
In ſeinen höchſt intereffanten u. Iehrreien Ausführungen
legt der Verf. dar, daß das heutige Necdhtswefen an einer völlig
unlogtihen Gliederung Trante u. fomit die RedtSanmwendun
ſehr erſchwert ſei. Den hauptſächlichſten Yehler erblidt d. Verf.
in einer mangelhaften Begriffsbeſtimmung durch Vertauſchung
von Satzſubjekt u. Prädikat; aus dem Subjekt u. nicht aus dem
Prädikate ſind die Rechtsfolgen herzuleiten. Hauptbeiſpiele für
den unlogiſchen Aufbau des Rechts ſind die falſche Klar⸗
legung von Juſtiz u. Verwaltung u. die unberechtigte Tren⸗
nung des materiellen Rechts vom Verfahrensrecht.
Nüſe: Der völkiſche Neuaufbau Deutſchlands: Die Wiedber⸗
aufrichtung des beutſchen Volksgebäudes unter germaniſchem
Recht. Leipzig: Weicher 1924. (79 S.) 80
Das deutſche Erziehungs-, Bildungs⸗ u. Gemeinweſen ſte
im Widerſpruch mit dem deutſchen Innenleben. „Der jübiſche
Geiſt der Willkür u. der ſchrankenloſen Genußſucht hat den
germaniſchen Geiſt der Freiheit u. des ſittlichen Lebensgenufſſes
überwuchert.“ „Germaniſches Recht, germaniſche Selbſtverwal⸗
tung, germaniſche ſittliche Lebens- und Wirtſchaftsgemein⸗
ſchaft“ ſollen wieder zur Geltung kommen.
b) Grundſätze und Grundlehren
Wurzel, Karl Georg: Das juristische Denken. Studie.
2. Aufl. (Manuldr.) Wien: Perles 1924. (VII, 102 S.)
gr. 8° Aus: Österr. Zentralblatt f.d. jurist. Praxis. Jg. 21:
14
Der Berfafler untergieht bie herrihende Außlegungstheurie
einer ſcharfen Kritit. Er will die Auslegung nit auf die
„Enthüllung“ des im Rechtsfage fhon Euthaltenen gemäß be
ſtimmten Vorſchriften beſchränken, ſondern auch durch das von
ihm als „Projektion“ bezeichnete Verfahren den Rechtsſatz aus⸗
legen, indem er bie außerhalb des Rechsſatzes liegenden Um⸗
ftände mit diefem verbindet. ALS foldde Umftände lommen in
eriter Linie ethifhe und Hlonomifhe Eriheinungen in Betracht.
Dur) zahlreiche Beifpiele werden die Ausführungen erläutert.
vVecchio, Giorgio del: Die Grundprinzipien des Rechts.
Übertragen von Albert Hellwig. Berlin: Rothschild 1923.
(62 S.) 8° — Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphiloso-
phie. Beiheft 16 f. d. Mitglieder der internat. Vereini-
ung für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie samt den
Gesetigabungsiragen.
Die feinfinnige Schrift erörtert näher die „Grundprinzipien
bes Rechts”, nach weldden auf Grund des italieniichen Gefetes-
der Richter zu entfcheiden hat, wenn Gefe und Unalogie ber-
fagen. Oberfter Grundfag ift, daß die Grundprinzipien nicht mit
dem geltenden Net in Widerfprud) Stehen. Die Grundprinzipien.
felbft aber werben aus dem Naturredht gewonnen, dag, bon bem
ม 2๐06 des Menfchen untrennbar, einem menfchliden Bedürfnis
entfpriht. Die Überfegung ift Har und verjtändlich gefaßt.
Kaufmann, Felix: Die Kriterien des Rechts. Eine
Untersuchung über die Prinzipien der juristischen Metho-
denlehre. Tübingen: Mohr 1924. (VIII, 164 S.) 8°
Der Unterfuhung Itegt der Gedanke einer Willenfchafts-
โง ย ฒิ แห น ก auf Grund allgemeiner theoretifher Methode u.
innerhalb dieferr auf Grund erfahrungswillenihaftlider
Methode zu Grunde. Im Mittelpunkte d. allg. Wiſſenſchafts⸗
theorie ſteht das Prinzip d. Verträglichkeitsſphären, das die
Grenzen einzelner Gebiete zieht, im Mittelpunkte d. Theorie Bd.
Erfahrungswiſſenſchaften d. Prinzip d. Subſumption, wodurch
das Individuelle erfaßt wird. Der allgemeine Teil befaßt
ih mit d. Wilfenfhaft als folder, 5. fpesielle Teil mit d.
Rechtswiſſenſchaft; in letzterem wird zunädjft eine Analyfe d.
jurtiftiihen Sormelemente gegeben u. fodann auf empirifde
ee d. Zufammenhang d. Rechtsfäge in d. Rechtsorönung
argelegt.
Riimelin, Mar: Gefes, Rechtſprechung und Volksbetätigung
auf dem Gebiet des Privatredit3. Erfter Vortrag: Obieltiveg
Recht und Rechtsquellen. Au: Arhiv flir die civiliftiiche
Praris. N. F. Bd 2, H. 2. S. 145--172,
Der Verfaffer gibt zunädhjft eine Erklärung 068 9600168=
begriff3 und legt dann eingehend dar, was unter objeltivem
Nedht zu verftehen tft. Er rechnet zu dem objektiven Net in
erſter Linie das Geſetzes⸗ Gewohnheits⸗ u. Autonomierecht. Es
werden dann der Begriff und die Arten der Rechtsquelle er⸗
örtert. Der zweite Vortrag befaßt ſich mit der Rechtſprechung,
der dritte mit der Rechtsbetätigung der an den zu regelnden.
Verhältniſſen beteiligten Perſonen (Volksbetätigung).
15
Nümelin, Max: Geſetz, Rechtſprechung u. Bolksbetätigung
auf dem Gebiet des Privatrechts. 2. u. 3. Vortrag. In:
Archiv für die civiliſtiſche Praxis. Neue Folge Bd 2, 1924,
๑ 8. ©. 265-317.
2. Vortrag: Die riterlide Redhtfindung ES wird das
Verhältnis des Richters zum Gefeg unterfudt und die beiden
Gefetesauslegungsarten ausführlich befprohen. Der Verfafler
neigt der hiftoriiden Auslegungsart zu, nad) weldher der Wille
und Sinn de8 Gefeges zu erforfhen ift, daneben aber nad
Anfiht des Verfaffers auf die Zwecke und Intereſſen Rückſicht
zu nehmen ift, im Segenfag zur objektiven Lehre. Es ſchließen
ก ็ 6 daran noch weitere Erörterungen, insbef. liber die orte
—— Rechts durch Lückenergänzung u. Gebotsberichtigung.
3. Vortrag: Rechtsbewußtſein und Rechtsbetätigung des
Volkes. Gegenſtand der Unterſuchung iſt die Wechſelwirkung
gu nen pofitivem Net einerfeit3 und ARehtsbewußtfein und
olfsbetätigung andererfeitd. Der Berfaller erörtert ein«-
gehend unter wiederholter Bezugnahme auf den tiefgrindigen
fhweizerifhen Rechtögelehrten Eugen Huber da3 Wefen des
Nechtsbemußtfeing, die Fälle, in denen eine Rechtsbetätigung
des Volles möglich tft, fowie die Einwirkung von Gefeges-
und Nicdhterreht auf 8008 Rechtsleben des Volkes.
Giese, Friedrich: Vom Beruf d. Verwaltung zur Gesetz-
gebung. In: Das Recht. Jg. 28, 1924, H. 17. S. 834—848.
Der Berf. erörtert die Yrage der Rechtmäßigkeit und
Nützlichkeit der ย ะ ร ร ส ด นา ต der Öefebgebung auf die Ber-
mwaltung. Ergibt einen Ueberblid über die durch die Vermaltung
getroffenen gefeggeberifhen Maßnahmen von den Katferl.
Nechtsverordnungen 1914 beginnend 018 zu den Er
mäditigungögefegen v. 1923. Der Berf. hält e8 mit Rüdficht
auf die Not der Zeit flir geredtfertigt, daß der Verwaltung
gejfeggeberifhe Tätigleit libertragen wird; er hält die Ber-
mwaltung aber hierfür nicht geeignet, da fih die Gefeugebung
in ihrer Hand verfchledtert hat und die Adtung vor dem
Gefeß ımtergraben tft.
Friedrichs, Karl: Werturteile. In: Fifchers Beitfchrift f. Ver-
- waltungsrecht. Bd 56, 1924, 9. 4/6. ©. 149—193.
Das Werturteil ſteht ebenſo wie der Erfahrungsiag zwifchen
den Rechtsfägen u. den Tatfachen. Bon den Erfahrungdfäßen
unterfcheidet e3 fich dadurch, daß e3 ein einzelnes Urteil ift, das
eine bejfondere Beziehung ausdrüdt. Das Werturteil gehört der
Gefühlswelt an. In den fehr intereffanten u. lehrreichen Aus-
führungen befpricht der Verf. die Hauptfälle, in denen es fich um
Wbgabe eines Werturteil3 handelt; zulest fteht die Frage im
VBordergrunde, wann da3 Repifiondgericht ein Werturteil nad)”
prüfen fann. Inhalt: Werturteile. Aufgabe de3 Gerichtd. Beu-
gen. Sachverftändige. Üble Nachrede. Mängelrüge. NRevifion.
Ermeffen. Bolizeiliches Ermefien u. Verantwortung. Afthetiiche,
fittliche, wirtihaftlihe Werturteile. Urfache u. Wirkung. Gefahr
und Berdadt. Unmöglichkeit, Untunlichkeit, Not. Verjchulden.
Richtiger Grund.
Smofhemwer: Können Ausnahmevorfchriften rechtsähnlich
angewandt werden? In: Blätt. f. NRechtöpfl. i. Bezirk d.
Kammergerichtd. Ig. 34, 1924, Nr 11. ©. 102—104.
16
‚Unter Heranziehung d. Rechtipredhung d. RG. erörtert ©.
die Frage, „ob in Fällen, die von den Sondergejeßen nicht aus»
brüdlich geregelt find, den darin geregelten aber mwejenägleich
fiegen, der der alten Redhtögrdnnung oder der der neuen Sonder-
ordnung zugrunde liegende Rechtögedante den Vorrang verdient”.
c) Rechtsphilofophie — Kantliteratur
Weigelin, Ernst: Über rechtliche u. sittliche Fiktionen. In:
0 a Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie. Bd 18, H. 1.
Calker, Fritz van: Recht und Weltanschauung. Mannheim:
Bensheimer 1924. (X, 77 S.) 8
‚ Dte Schrift enthält 5 Auffäge: Der Yurift ala Karikatur,
die Sehnfucht nad) dem idealen Hecht, der Bervolllommmnung-
gedanfe als Sinngehalt des Rechts, Weltanfhauung und Straf»
rechtsreform und der Surift al8 Führer. Die Auffäge, die
Borträgen entjtammen, find zunädft für junge Yurtjten be=
ftimmt und bezweden KRedht und NReditipredung auf Grund
einer gefeftigten Reltanihauung durch ftetige Verbindung mit
den Bedürfniifen des praktiſchen Lebens zu befjern und zu ver-
volllommnen. |
Schelder: Neht und Gewalt. Sn: Fifchers Zeitjchrift für
Vermwaltungsredt. Bd 56, 9. 1/3, 1924. ©. 1—29.
Der Verfaſſer behandelt in längeren Ausführungen — unter
Anführung einiger geflügelter Worte aus der allgemeinen Lite-
ratur — die Gewalt als eine Entjtehungsurfadde 068 Rechtes,
wobei er fich mit gegenteiligen Meinungen auseinanderjebt.
Sn dem eriten Abfchnitt werden der Begriff de3 Rechtes, die all-
gemeinen Elemente der Rechrsbildung, insbejondere das Ver-
bältniz von Staat und Recht und hierauf die Beziehungen ziwi-
fen Recht und Moral, Sitte, Gerechtigkeit und Billigfeit dar-
geren!. Der zweite Abjchnitt enthält die Rechtsquellen, nämlich
as Gewohnheitsrecht, das Gejebesrecht und das Necht aus Ge-
walt. Snsbejondere wird die Nechtöbildung der Revolution bes
ſprochen.
Rümelin, Max: Die Rechtsſicherheit. Rede, geh. b. d. akad.
a a am 6. Nov. 1924. Tübingen: Mohr 1924.
Der berühmte NRechtögelehrte legt dar, welche Intereſſen⸗
richtungen da3 KRechtsficherheitäinterefle umfaßt (DOrdnung3-,
Staatsficherheit3-, Gleichheit, Freiheit, VBertrauensinter-
ejfe ujm.). E3 werden dann die Hauptiicherheitsintereifen der
einzelnen NRechtögebiete näher behandelt. Im Privatrecht
fpielt da3 Rechtsdauer⸗ u. das Vertrauensſchutzintereſſe eine
bedeutende Rolle, im Strafrecht das Vertrauensintereſſe des
Angeklagten, wie das Staatsſicherheits⸗ u. Rechtsbewährungs⸗
intereſſe des Bürgers. Im Anſchluß hieran berührt R. noch
einige angrenzende Probleme, insbeſ. das Verhältnis der
Geſellſchaäftsgruppen und des Richters zu den Fragen der
Rechtsſicherheit.
Heck, Ph.: Die reine Rechtslehre und die jungöſterreichiſche
Schule der Rechtswiſſenſchaft. In: Archiv für die civiliſtiſche
Praxis. N. F. 35 2, 9. 2. ©. 173—194,
2 17 4
Der Verfafler nimmt zu der von Keljen, Sander und Kauf⸗
mann aufgeitellten Worderung einer „reinen NRecdtslehre*
fritifh Stellung. (Kelfen: Redtswilfenfchaft u. Reit, Sander:
Nehtsdogmatit oder Theorie d. Rechtserfahrung u. Keljens
Rechtslehre, Kaufmann: Logik der Rechtswiſſenſchaft) Es
werden zunächſt die den Schriften gemeinſamen Grundgedanken
— Erſtrebung einer von geſchichtlichen, ſozialen und rechts⸗
politiſchen Beſtandteilen freien Rechtswiſſenſchaft — erörtert,
dann die Ziele und Wege der bisherigen Rechtswiſſenſchaft dar⸗
gelegt und hierauf die einzelnen Lehren der drei Autoren be⸗
fprodden. Der Verfaffer lehnt fämtliche Tehren ab, die Kelſens
als irrig u. die Sanders und Kaufmanns, da diefe die Nedht3-
wilfenfhaft als philofophifche Zeildifztplin auffallen, die fi
mit dem Rechte beihhäftigen, aber andere als juriftifche Ziele
verfolgen.
Gysin, Arnold: Die Lehre vom Naturrecht bei Leonard
Nelson u. das Naturrecht d. Aufklärung. Berlin: Roth-
schild 1924. (IX, 139 S.) 8° — Beih, 17 für d. Mitglieder
d. intern. Vereinig. f. Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie.
Der Verf. Stellt die neue Rechtslehre Nelfons (Syftem der
Bilofophtichen Nechtölehre), für den die Schriften von ฉิ ด ไอ 0
ล หอ อ น ญี Fries (1803) grundlegend waren, kritiſch dar. Der
neuen Lehre werden dann das alte Naturrecht, vertreten durch
Hugo Grotius u. Thomas Hobbes, ſowie die Lehren von der
Freiheit u. Gleichheit in ihrer Ausbildung und Verbreitung
im Naturrecht gegenübergeſtellt.
Sauer, Wilhelm: Grundlagen der Gesellschaft. Eine Rechts-,
Staats- u. Sozialphilosophie. Berlin-Grunewald: Rothschild
1924. (506 S.) 8°
„sn dem umfangreichen, tiefgründigen Werk unterfucht der
Königsberger Rechtsphilofoph die durch die Ummälzungen des
legten Sahrzehnt3 bis ins Smnerfte erfchütterten Grundlagen
der Gejellihaft, des Staat3 u. des Rechts. Der Verfaffer hat
fi die Aufgabe geitellt, die Rechtsphilofophie, die allgemeine
Staatölehre u. die Soziologie gemeinfam zu begründen. Das
Buch wendet ji) an meitere Kreife, „vor allem an folche, die
philojophifch <ertenntnistheoretiich wie gefchichtöphilofophifch>,
ſoziologiſch, ökonomiſch, juriftiich oder politiich intereffiert find;
jedod) jeßt ed Speziallenntniffe auf diefen Gebieten Teine3-
wegs voraus”. Bon befonderem Sntereffe ilt die in dem Werf
enthaltene Wert-Monadentheorie. „Die Kultur ift die größte,
der Wert die Hleinfte Einheit einer jinnvollen Welt. Die Wert-
teilen find die Atome der Kultur, fie find die Monaden der
finnvollen Welt.”
Rumpf, Mar: Was tft Nechtsfoztologie? An: Arhiv für die
civiliftiiche Praxis. N. %. Bd 2, 9. 1. ©. 36-51.
Der Berfajler ftellt 016 Nechtsfoztologie einerjeits als eine
Unterart der Soziologie dar, die fid) mit den Rechtsverhältniſſen
als Ericheinungen der Gejellihaft befaßt, andererfeitd ftellt er
fie al3 einen Ausfhnitt aus dem Soztalleben (Bollrehts-
wiſſenſchaft) neben die formale Rechtswiſſenſchaft. E8 wird
ferner der Einfluß der Soziologie auf die Rechtswiſſenſchaft u.
umgekehrt der Einfluß der Rechtswiſſenſchaft auf die Sozio⸗
18
Iogte, diefer insbefondere mit Rüdfiht auf die Erwerbägefell«
ſchaften erörtert.
Emge (Carl August): Ueber die Zusammenhänge zwischen
Soziologie und Rechtswissenschaft einerseits, zwischen
Religionsphilosophie, Geschichtsphilosophie andererseits.
(1.) Eine Vorschule der Rechtephilosophie. In: Archiv
für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie.e. Bd 18 H. 4,
1924. S. 524-569.
Die vorgetragenen Gedanten waren zuerit Gegenftand
eines Vortragskurfes, den der Verf. im Herderinititut in
Riga abhieltl.e Die Arbeit wird vorausfichtl, demnädit in
uhform ericheinen.
Haff, Karl: Rechtspsychologie. Forschungen zur Inlivi-
dual- und Massenpsychologie des Rechts u. zur modernen
Rechtsfindung. Berlin: Urban & Schwarzenberg 1924.
(118 S.) 8’ — Handbuch d. biologischen Arbeitsmetholen.
CH 2 Methoden d. experimentellen Psychologie, Teil
il;
In feiner tiefgründigen Unterfuhung zeigt der Verf., wie
ก ็ ฉะ ะ die Nehtswilfenfhaft u. die Recdhtspraxis von d. Er-
fahrungswiſſenſchaft der Piychologie befruditet werden können.
Zu gliedern find die rehtspfyhologifchen Tatfachen in ein der
Sndivtdualpfyhhologie u. in ein der Maffenpiychologie ange
böriges Gebiet. Während die maflenpfyhologiihen Grund-
lagen des Rechtes fchon vielfach unterfudht find, liegen indivi-
dualpfychologifhe Unterfuhungen faum vor. „Die AYndivi-
dualpfychologie d. Rechtes fteht noch vor einem weiten, zu«-
kunftsreichen Brachfelde.“
Kant-Festschrift zu Kants 200. Geburtstag am
22. April 1924. Im Auftrage d. Vereinigung f. Rechts- u.
Wirtschaftsphilosophie hrsg. v. Friedrich v. Wieser,
‚Leopold Wenger, Peter Klein. M. Kants Bildnis in
Lichtdr. n. e. Zeichnung von Püttrich. Berlin: Rothschild.
[1924]. S. 161—461. — Archiv f. Rechts- u. Wirtschafts-
philosophie Bd 17, 1924, H. 8. gr. 8 °
Oppermann, W.: Kant. Aus der Festschrift der internatio-
nalen Vereinigung für Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie
zum 22. April 1924. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, Okt. 1924,
H. 10. S. 719—726.
Haymann, Franz: Kants Kritizismus und die natur-
rechtlichen Strömungen d. Gegenwart. Festrede anläßl.
d. 200jähr. Wiederkehr d. Geburtstages von Immanuel
Kant, geh. am 8. III. 1924 in d. jur. Gesellsch. in Köln.
Berlin: Rolf Heise 1924. (83 S.) 8°
Verf. geht aus von der apriorifhen Rechtslehre Kants u.
befpricht das Verhältnis von pofitivem Redt u. Naturredt t. d.
Gegenwart. „Die apriorifhen Normen des Naturredhts haben
innerhalb pofittver Yurisprudenz nur infomeit Geltung, als
die oberite Gewalt in einem Gemeinmwefen in eigener felb-
ftändiger Entfhliegung diefed Naturreht als maßgeblid für
d. Inhalt ihrer Normen anerkennt.”
2* 19
Sauer: Der Einfluß Kants auf die Rechtswissenschaft.
In: D. Jur.-Zeitg. Jg. 29, H. 7/8. S. 252—257.
„Der Einfluß Kants auf die NRechtslehre ging nit von
einer NReht3slehre aus, fondern von feinem philo-
ophiihen Syitem. Unfer Thema tft nit fo zu ftellen: Der
perfönlihe) Einfluß Kants auf die Aechtölehre; e8 lautet:
er (fahlihe) Einfluß der Kantiſchen Philo—
fopbie auf die Redtslehre.”
Sauer, Wilhelm: Der Einfluß Kants auf die Rechts-
philosophie. Zu Kants 200. Geburtstag (22. April 1924).
In: Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht. Jg. 18,
Nr 8, April 1924. S. 178—186.
Die Kantihe Redtöphilofophie tft aus der Gefamtheit feiner
Lehre, aus dem Gefamtiyitem des Kritizismus zu entnehmen.
Auf diefe im Kritizismus enthaltenen Grundbegriffe find nad
Kant die befonderen Rechtsdiiziplinen zurüdzuführen. E8 wird
aunädjt der Einfluß Kants auf Fichte u. Hegel und Stammler,
der fi) wieder enger an Kant anjchließt, dargelegt. Der Ver⸗
jaffer beipricht ferner die Xehren der Marburger Schule der
eufantianer (Begründer: 9. Cohen), der fih an Kant ans
lehnenden fiidweftdeutihen Schule (Begründer: Windelband)
und die Lehren von Baihinger und Kelfen.
Sauer, ®ilhelm: Kants Einfluß auf das Straf- u. Prozep-
ะ 601. Zu Kants 200. Geburtstag. In: Zeitfchrift für die
gef. Strafredhtsmilfenfhaft. Bd 44, 1924, 9. 1.©.1—9. :
Der Verf. fhildert in Furzen Zligen den Einfluß Kantifcher
Biffenihaft auf das Straf: u. Prozegredht bis in die neuelten
Ba Er fieht tin am wenigften in der eigenen NRedht3lehre
ants (Vergeltungsgedanfe), al vielmehr in feiner Ethik, Er-
fenntniötheorie, Teleologie u. Metaphyfif.
Emge, August: Das Eherecht Immanuel Kante. Ein
Beitrag zur Geschichte der Rechtswissenschaft. Berlin:
Rolf Heise 1924. (40 S.) 8° — Sonderdrucke der Kant-
Studien. Bd 29, H. 1/2.
Verf. beflagt, dab das Zivilreht Kants nur felten Gegen=
ftand wiflenfchaftl. Betradhtung fet. Der Ausgangspunkt des
Kantſchen Eherechts ift d. Sefchlehtsgemeinihaft;, es wird dann
eine Definition der Ehe gegeben u. d. Zmwed d. Ehe dargelegt.
Aber unter einem meiteren, neu eingeführten Gefihtspunft
betraditet Kant die Ehe; er fieht fie als ein „auf dinglide Art
perjönlihes Recht” an. ES werden hierauf d. Folgerungen
Kants aus d. Ehe befproden: Erwerbstitel, Anſprüche, Gleich—
beit d. Befites, Nichtigkeit u. Auflöfung. &8 tft nicht leicht, der
„normativ = apriorifhen” Betradtungsweife Kants in ihrem
Iogifhen Aufbau u. ihrer ftrengen Bemweisführung zu folgen.
d) Rechtswiffenfchaft und Dichtung
Müller, Georg: Rebt und Staat in unferer Dichtung.
Slüdhtige Bilder für nahdenklihe Leute. Hannover: Letfh
1924. (178 ©) 8
Dem „NRedt in Goethes FYauft“ u. dem „Net bei Nidhard
Bagner” läht der Berf. jegt Streifzlige durd) das ganze Gebiet
unferer deutfhen Dichtung folgen, auf denen er in frifcher,
20
Iebbafter Darftellung den unendlich vielen Beziehungen der
Dichtung zu Recht u. Staat nahgeht. Diefe „flüchtigen Bil«
der“ find für den Yuriften fehr anziehend; fie werden auch
dem literarifch Antereilierten willlommen fein. BZahlreihe Be-
lege u. Anmerkungen ermögliden ein tieferes Eindringen in
die Frage des Nehts in der Dichtung. Diefe Umfhau nad)
Beziehungen zwifhen Dichtung u. NRedit foll Helfen, dem
deutfhen Volle wiederzugewinnen, was ihm fo bitter not
tut: Bolfstiimlichkeit von Redht u. Staat.
Meifter, Oskar: Einige Beziehungen der allgemeinen und
Kiteraturgefhihte zum Recht. <BZugleih ein Beitrag zur
Trage: „Humanismus oder Realismus im Reht?) = Yelt-
gabe 3. 80. Geburtätage Paul Strzemdhas. In: Htichr. 0.
deutfchen Vereines für d. Gefhichte Mährenz u. Schlefien?.
So. 26, 9. 4. ©. 104—117.
‚. Ver Verf. erörtert zunädhjit den Wert hHumaniftiich-geichicht«
licher Bildung für den Rechtögelehrten u. geht dann näher au
die Wechielbeziehungen zwilchen Literatur und Recht ein, au
die Tätigfeit der Juriften ald Dichter und den günftigen Ein«
fluß der Dichtkunft auf die Rechtöwiffenfchaft unter Berufung
auf namhafte Berjönlichkeiten.
3. Rechtsgefchichte
a) Römifches Recht — Griechifched und orientalifches
Recht
Czyhlarz, Karl Ritter von: Lehrbuch der Institutionen
des römischen Rechtes. 18., neubearb. Aufl. von Marian
= al Wien: Hölder-Pichler-Tempsky 1924. (XII,
Die Auflagen der legten zwei Tahrzehnte waren faft wie
veränderte Abörude der 7./8. Auflage von 1904. Der jetige
Herausgeber hat das bewährte Lehrbudh mit der modernen
romantjtifhen ซอ บ [ญิ น น ล in Einklang gebradit. Bet den ein-
zelnen Materten Hat er die gefhichtlide Entwidlung ftärker
betont, al3 e8 früher der Verfafler getan hatte.
Seeler, Bilhelm: Syftem des römifhen Privatredt3. Srund-
rip zu Borlefgn. Dorpat: „Noor-Eesti Kirjastus” 1924,
(II, 144 ©.) 8°
Der Grundriß enthält eine furze Darftellung des römiſchen
Privatredhts und ift zum alademifhen Gebraud fehr geeignet.
Kantorowicz, Hermann: Leben und Schriften des
Albertus Gandinus. In: Zeitschr. f. d. Savigny-Stiftung 1.
Rechtsgeschichte. Bd 44, 1924, Romanist. Abt. S. 224-858.
‚Der Berf., der [hon ein größeres Gandinuswert veröffent-
licht hat, entwirft in recht anjchaulicher Form ein Bild von dem
Leben, Wirken u. den Schriften des berühmten mittelalterlichen
Rechtsgelehrten A. Gandinus, des „einz’gen alten {Yuriften, der
uns aus Hunderten von Urkunden genau vertraut tft”. Gane
dinuß, der zulegt das Amt eines Podefta von Fermo befleidete,
galt als das Mufter eines unparteiifhen Richters, eine in d.
damaligen Zeit feltene Erfheinung. Er ift der „erite Praktiker,
21
der ein gelehrtes juriftifhes Werk verfaßt bat, und der erfte
Schriftfteller, der ein Syftem des Strafreht3 zu ftande gebracht
at“. Aud Hat er als erfter dem Statutarredt, der für D.
Braris enticheidenden Rechtöquelle, ein ganzes Werk gewidmet.
Nah der Schilderung d. Leben? werden zunädjit die unedhten
Schriften u. dann der „Tractatus de maleficiis“ u. die
„Questiones statutorum“ eingehend gewürdigt.
Kaden, Erich-Hans: Ein Beitrag zur Lehre der bedingten
Novation. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechts-
geschichte. Romanist. Abt. Bd 44, 1924. S. 164—210.
๕ 8 werden die Rehtswirkungen, die fih aus der bedingten
Novation im Haffifhen und Syuftintanifhen Hedt ergeben,
näher unterfudht. Der Verf. erörtert die Felle 25 Beitandes
der prior obligatio u. d. Einwirfens d. pcsterior obligatio
auf die prior obligatio pendente condicione, der Klage aus
d. prior obligatio während des Schwebens d. Bedingung, der
mora der prior obligatio u. des Erbiübergangs.
Genzmer, Erich: Der subjektive Tatbestand des
Schuldnerverzugs im klassischen römischen Recht. In:
Zeitschr. d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte. Bd 44,
1924, Romanist. Abt. S. 86—163.
Der Schuldnerverzug im Eaff. röm. Redt (mora) bedeutet
ein „NRecdtsinftitut, in weldem gemilfe Rechtsfolgen an einen
Zatbeftand geknüpft werden, der fih aus einem objektiven —
Auffhub d. Erfüllung einer obligatorifhen Verbindlichkeit —
u., abge. v. etwaiger Euftodiahaftung, einem fubjelt. Teil —
Berfhulden — zufammenfegt”. Die Abhandlung beichäftigt
fih mit den NRedtsfolgen d. fubjelt. Tatbeftandes, insb. dem
Grade 5. VBerfhuldens (dolus, culpa, diligentia, custodia,
vis major). Zunädft werden die Rechtsfolgen im allgemeinen,
u. a. der Begriff der dur) den Verzug eintretenden per-
petuatio obligationis auseinandergefeßt und hierauf d. fubi.
Schulönerverzug bei den stricta iudicia u. bonae fidei iu-
dicia u. Fideilommiffen erörtert.
Heldrich, Karl: Das Verschulden beim Vertragsab-
schluß im klassischen römischen Recht und in der späteren
Rechtsentwicklung. Leipzig: Theodor Weicher 1924.
(58 S.) 8’ = Leipziger rechtswissenschaftliche Studien.
7
Nah einer kurzen Darlegung der verfhiedenartigen Auf.
faffungen im römifden NRedht wird das Verfchhulden bet den
einzelnen Verträgen im römifhen Nedht — im Deutfhen BEB.
Hauptfählih in den 88 276, 278, 823, 826 geregelt — näher
unterfudt. Es ſchließt fi) daran eine Meberfiht insbefondere
über die moderne ausländifhe Gefeggebung und fodann ein
Verzeichnis der römiſchen Quellen.
Stoll, Heinrich: Die formlose Vereinbarung der Auf-
hebung eines Vertragsverhältnisses im römischen Recht.
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte.
Romanist. Abt. Bd 44, 1924. S. 1—85.
Klingmüller, Fritz: Ius ad rem? In: Zeitschrift der
Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanist. Abt.
Bd 44. S. 211—228.
22
Die missio in possessionem des Fideikommiſſars (Pau-
lus-Sent. IV 1,15) ift nad Anfiht des Berfallers nicht als ein
all des ius ad rem, unter dem ein auf der Grenze zwifchen
chen⸗ u. Obligationenredht ftehendes Hecht zu verftehc: :ji,
anzufeben.
Püschel, Willy: Confessus pro iudicato est. Bedeutg. d.
Satzes f. d. röm. Formularprozeß, zugl. e. Beitr. zur Er-
klärg. d. lex Rubria. Heidelberg: Winter 1924. (301 S.)
r. 8
Die Schrift gibt eine eingehende Kritif der von der confesgio
in iure handelnden capita 21 und 22 der lex Rubria. 8 foll
damit ein Beitrag zum Verjtändnis des heutigen Prozekaner-
fenntniffes, inöbejondere zur AUnfechtungsfrage geliefert werden.
Arı der Schrift wird Fritifch Stellung genommen zu den Abhand-
lungen von Demeliuß über die confessio im römifchen Zipil-
progeß und von Gradenwiß über dad Rubrifche Fragment.
Weiss, Egon: Griechisches Privatrecht auf rechtsver-
gleichender Grundlage. 1. Leipzig: Meiner 1923. gr. 8°
1. Allg. Lehren. (XII, 556 S.)
Das Werk ftellt da3 griechifche bürgerliche Recht bis zum Ein:
dringen des römischen Necht3, und zwar auf Grund der Anfchrif-
ten, Bapyri und Schriftiteller dar im Gegenjaß zu den früheren
Bearbeitungen, die nur das attifche Recht zum Gegenitand hatten.
Inzbefondere Hinfichtlich der progeflualen Materien ift die recht2-
bergleichende Methode angewendet. Der erite Band enthält:
1. Rechtsquellen. 2. Rechtsfubjeft. 3. Nechtögeichäft. 4. Zivangs-
bollftredung.
Bıtovxıöns ‚Ilsoıxins K.:"H dıxn vov Zwxoarovs. Ta de noolsyousva
’Iwonp Kohler. ’Exdooıg zoıın [nıorn avaruawaıs ร ท ุ 6 % 20 ๐ ร ท ุ 9], ’Ev
Adnvaıs: ’EiAsvdepovdaxns xaı Marapr. Berlin: Heymann 1924.
(334 8.) 8°
Nah) dem Vorwort Kohler u. einer Eritifhen Einleitung
gibt der Verf. in einer eingehenden Vorgefchichte des Prozefles
eine Charafteriftif d. Sokrates u. legt feine Wirkſamkeit u.
feinen Einfluß dar. E8 werden dann der Verlauf des Pro-
ſelbſt dargeſtellt u. im Anſchluß daran der Aufenthalt
m Gefängnis u. die letzten Augenblicke. Den Schluß bilden
Urteile u. Schlußfolgerungen. em Werke ſind ausführliche
Regiſter beigegeben.
Partsch, Josef: Juristische Literaturübersicht (1912 -19239.
In: Archiv für Papyrusforschung u. verwandte Gebiete.
Bd 7, 1924, H. 3 u. 4. S. 258—287.
‚ „n einer furzen Einleitung weilt ®. auf bie —
in den letzten Jahren erſchienenen Zuſammenſtellungen des
Schrifttums über die Papyruskunde hin, um dann die Aufgabe
der eigenen Literaturüberſicht zu umgrenzen. „Nur die juriſt.
Darſtellung u. die monographiſche Forſchung ſoll hier überblickt
werden, indem, andererjeitd für die Bedürfniffe d. Juriſten
ein Hinweis auf die unentbehrliche hiftorifche Kiteratur erfolgt.”
Bartholomae, Chr.: Die Frau im Sasanidischen Recht.
Rede, geh. beim Stiftungsfest d. Heidelberg. Akad. d.
Wiss. am 11. Mai 1924. Heidelberg: Winter 1924. (20 S.)
8° = Kultur u. Sprache. Bd 5.
23
Verf. legt bie Rechtöverhältniffe der Yrau, indbefondere das
Eherecht im Safanidiihen Reich in der Beit von etwa 250 bi
620 n. Chr. dar. Die Entwidlung zeigt, DaB jich die Yrau auf
dem Wege der Emanzipation befand, bi3 diefer Entwidlung
durch die Berftörung bes Safanidenreich3 durch die Araber ein
Ende gemacht wurde.
Pringsheim, Fritz: DieRechtsstellung der Ilzooaı ris äxı-
yovjs. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechts-
geschichte. Romanist. Abt. Bd 44. S. 896-526.
b) Deutfches Recht
Fehr, Hans: Das Recht im Bilde. Mit 222 Abb. Bd. 1.
München u. Leipzig: Rentsch (1923). (171 S.) 8° — Kunst
u. Recht, Bd. 1.
ฉิ ท dem erfchienenen erften Buche bes Werkes, bas drei Bände
umfajjen fol, gelangen die Zeugnifle der bildenden Kunſt zur
Daritellung. Sie gehören zum größten Teil in den Sreiß der
Miniaturmalerei, und zwar der deutfhen und der fchweizerifchen.
Der zweite Band bringt „Das Necht in der Boejie”; der Titel
des dritten Bandes lautet: „Die Boefie im Recht.“ Jeder Teil iſt
in fi abgefchlofien.
Bartels, Paul: Deutfches Rehtsleben in der VBergangen-
heit, mit befonderer Berlidfihtigung Niederdeutihlands.
Hamburg: Hanfeatifche Verlagsanftalt 1924. (55 ©.) =
Unfer Zollstum. Eine Sammlung von Schriften zum Ber-
ftändnts deutfcher Volkheit.
Das Rechtsbewußtſein und der Rechtsſinn des deutſchen
Volkes ſoll neu geſtärkt und wiederbelebt werden durch Rück⸗
kehr zu den Grundgedanken des Rechts, wie ſie in den deutſchen
Rechtsaltertümern, Rechtsbüchern, Rechtsſprichwörtern und
Weistümern niedergelegt ſind.
Kisch, Guido: Zur Sächsischen Rechtsliteratur der Re-
zeptionszeit. I. Dietrich von Bocksdorfs „Informacio-
nes“. Leipzig: S. Hirzel 1923. (31 S.) 4° — Sächsische
Forschungsinstitutein Leipzig. Forschungsinsti-
tut für Rechtsgeschichte. Beiträge zur Geschichte der Re-
zeption. Bd. 1, H. 1. |
Das Werf Dietrich von Bodlsdorfs hat den Titel: Informacio-
nes domini ordinarii, quas Magdeburgensibus dederat ad
petita, dummodo graviter in sentenciando oberraverunt. &8
ift in einer Nechtshandfchrift des Natsardhivs zu Görlik enthal-
ten, beiteht aus Schöffenfprüdhen und Prozeßformularen und ift
ungefähr in den Jahren 1433 und 1451 entitanden.
Peterka, Otto: Rechtsgeschichte der böhmischen Län-
der. In ihren Grundzügen dargest. 1. Reichenberg:
Stiepel 1923. 8°
1. Geschichte d. öffentl. Rechtes u. d. Rechtsquellen in
vorhussitischer Zeit. (183 S.)
Der Grundriß foll in die heimatlide Nechtsgejchichte ein-
ühren, vor allem dem Bedürfnifje nach einem alademifchen Stu«-
ienbehelfe Genüge leiften. Darüber hinaus will der Verfafler
durch eine eingehendere Darftellung der rechtsgefhichtlichen For-
f&ung überhaupt, insbefondere der deutfchrechtlichen dienen.
24
Goldmann, Emil: Beiträge zur Geschichte des frän-
kischen Rechts. Mit 1 Taf. Teil 1. Wien u. Leipzig:
Deuticke 1924. (62 S.) 8°
inhalt: 1. farfalius. 2. Das Bild des cod. Paris. Lat.
4787 der lex Ribuaria. 3. Der Entfippungsritus der lex
Salica. 4. Nadträglies zum andelang-Problem. 5. Zur
feltortuss$rage. 6. Zum Tintertiationsproblem. 7. Die Extra»
vagante „De terra condempnata” der lex Salica. 8. Die
Faſſung des Titel® „In quantas causas electi debeant
iurare“ in der lex Salica emendata nad dem cod. Voss.
Q. 119.
Beyerle, Franz: Ueber Normtypen u. Erweiterungen
der Lex Salica. In: Zeitschrift d. Savigny-Stiftung für
Rechtsgeschichte. German. Abt. Bd 44. S. 216-261.
Krusch, Bruno: Die Lex Bajuvariorum, Textgeschichte,
Handschriftenkritik u. Entstehung. M. 2 Anhängen: lex
Alamannorum u. Lex Ribuaria. Berlin: Weidmann 1924.
(842 S.) 8
Der Berf., der im Auftrage der Zentraldtreftion der Monu-
menta Germaniae die neue, von Freiherrn v. Schwind be«
arbeitete Ausgabe der Lex Bajuvariorum nadgeprüft hat,
fommt zu dem Ergebnis, daß die neue Ausgabe ein Mifchtert
aus Emendata, Antiqua u. fpäteren Weberarbeitungen tit,
n. daß die Angriffe genen dte angeblich „verfehlte Ausgabe
Merkels unberedtigt ind.
Baselt, Erna: Entitehung und Charafter der Weistiimer in
SÖfterreich. Beiträge zur Gefchichte der Grundherrfchaft, Ur-
barialreform u. Bauernfchußgeleßgebung vor Maria Therelia.
Budapeft: Eligius 1924. (123 ©.) 8°
E3 fehlt bisher an einer Bearbeitung der Weistümer. Die
Verf. hat jich die Bearbeitung der öfterr. Weistümer zum Biel
gefegt unter befonderer Berüdfichtigung der agrar- u. fozial-
politiihen Entwidlung. |
Hugelmann, Karl Gottfried: Der Sachsenspiegel und
das vierte Lateranensische Konzil. In: Zeitschrift d. Sa-
vigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte. Bd 44, 1924, Kanonist.
Abt. S. 427—487.
Der Verf. erörtert die Beziehungen d. Sacdjfenfpiegels zu
dem vierten Lateranenfifhen Konzil, woraus fih Anhalts⸗
punkte für die Datierung d. Sahfenfpiegels ergeben. Als Ver⸗
gleihspunfte fommen in Betradit die Kaiferwahl, das Ehe-
0 ให 06 ช ม 18 der Berwandtfchaft und die Befegung der Bistiimer.
Der Berf. lehnt eine Beeinfluffung des Sadjfenfpiegel8 im
allgemeinen ab; er bezeichnet deilen Berfalfer ald einen kon«
fervativen, am alten deutfhen Net feithaltenden yuriften
und Politiler u. maßvollen Gegner der bierofratiihen Rich-
tung. Bgl. die Fanoniftifchen Streifziige des Verfaſſers durch
d. Sachjfenfpiegel im 7. u. 9. Bande d. Zeitihr. d. Sapigny>
Stiftung.
Oberschwäbische Stadtrechte. 2. Stuttgart: Kohlham-
mer 1924. gr. 8° — Württemb. Geschichtsquellen. Bd 21.
2. Die älteren Stadtrechte db. Reichsftabt Ravensburg. Nebit
25
d. Waldfeer Stadtrehtshandichrift u. d. Sabgn. d. Ravensburger
Denktbude. Bearb. von Karl Dito Müller. (VIII, 339 ©.)
Zallinger, Otto: Die Eheschließung im Nibelungenlied u.
in der Gudrun. Wien: Hölder-Pichler-Tempsky 1923.
(68 S.) 8° = Akademie d. Wissenschaften. Philos.-hist.
Kl. Sitzungsber. Bd 199, Abh. 1.
8. gibt ein lebendiges Bild des Vorgangs der Ehefchlie-
nusen im Nibelungenlied u. in der Gudrun. Er verfucht den
ewei3 zu führen, daß die Eheichliegung in einem Bertrag
zwilfchen den Brautleuten bejtand im Gegenjaß zu der Lehre,
die für die älteren Zeiten da3 Muntgeichäft (Vertrag zwilchen
dem Bater der Braut u. Bräutigam) al3 den mwejentliden Alt
anfah. Dies ergibt fich nach Anficht des Verf. aus der anfchau=
lihen u. ausführliden Beichreibung der rechtliden Vorgänge
in den beiden Epen. Der Daritellung in ihnen fowie der darauf-
folgenden zufammenfajjfenden Würdigung geht eine recht3-
gejchichtliche Erörterung voran.
Mayer, Ernst: Germanische Geschlechtsverbände u. das
Problem der Feldgemeinschaft. In: Zeitschr. der Savigny-
Stiftung f. Rechtsgeschichte. Bd 44, German. Abt. S. 30—113.
Sn fehr eingehenden Unterfuhungen fommt der Berf. zu
dem Ergebnis, daß für die Vorzeit wohl ein Herdenfommunis-
mu3, zu feiner Zeit aber Agrarlommunismus nadjaumeifen ift,
daß Anfiedlung u. Aderbau gerade die WMeberwindung der
Herdengemeinfhhaft bedeuten. „Der Gejhlehtsverband tft aber
unter d. Leitung d. Gejchlechtsälteiten, d. Adligen geftellt:
daraus hat fih ein nroßer, vielleiht der wichtigite Teil der
fogenannten Grundberrfhaften entwidelt.“
Schröder, Edward: „Herzog“ und „Fürst“. Ueber Auf-
kommen und Bedeutung zweier Rechtswörter. In: Zeit-
schrift d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte. Bd 44,
Germ. Abt. S. 1—29.
Der Literarhiftorifer ©. gibt eine eingehende wortgefhidtl.
Unterfuhung, deren Auswertung er den „juriitiihen Fach⸗
verwandten“ üiberläßt.
Mayer, Ernit: Die Entjtehung der — Todesſtrafe.
In: Der Gerichtsſaal. Bo 89, H. 5/6. S. 353 396.
Es wird kritiſch Stellung genommen zu * v. Amira:
Die germaniſchen Todesſtrafen (München 1922). Nach Anſicht
des Verfaſſers hat dieſes Werk die endgültige Yöfung der Pro-
bleme nicht gegeben, „ſo ſehr vermutlich gerade die Wucht, mit
der es auftritt, vorerſt die communis opinio beſtimmen wird.“
Schwerin, Claudius Frh. von: Die Formen der Hauws-
suchung in indogermanischen Rechten. Mannheim: Bens-
0 1924. (47 8.) gr. 8° = Rechtsgeschichtl. Studien.
H
Die Unterfuchung befaßt fih mit dem Recht der Haus-
โน้น ห ทด, da8 dem Beftohlenen zum Bmed der Auffindung der
ihm geftohlenen Sadye zufteht. Ed wird das Verfahren, in
deifen Mittelpunkt der Eintritt ded Beitohlenen in dad Pau
Steht, eingehend erörtert; eine gewichtige Rolle bei der Durch-
26
ſuchung fpielt die Kleidung des BDurdhfuchenden. Unter den
— Rechten ergeben die nordiſchen das meiſte
ateria
Haff, Karl: Studien zum Bürgschaftsrecht in den altbur
gundischen, savoyischen u. westschweizerischen ne
uellen. In: Zeitschrift f. Schweizer. Recht. Bd 65,
d 43 (1924), H. 1. S. 129—155.
๕ 8 wird bie — Entwicklung in den drei Rechts⸗
gebieten, ſowie der enge Zuſammenhang zwiſchen ihnen dar⸗
elegt. Im ป Recht war der Die ©eitellungs-
ürge, da er den Schuldner zur Bakfııng zu Stellen hatte; eine
eigene Haftung des Bürgen beitand nach dem burgundiichen
Vollsrecht, der Gundobada, noch nicht. Snhalt: Der Schuld-
vertrag und feine Formen. Die Schuldbürgichaft. Schuld und
Schuldbürgfhaft und deren Bollftredung. Die Prozekbürg-
ichaft. Die vermeintlihe Zufammengehörigfeit von fidejussio
und wadiatio.
Schücking, Lothar Engelbert: Die pazifistischen Grundlagen
der mittelalterlichen Verfassung des Fürstbistums Münster.
Leipzig: Oldenburg [1924}. (20 S.) 8°= Kulturwille. Kleine
Flugschriften, H. 2.
Leicht ift es aufzuzeigen, an im ganzen Mittelalter fich alles
um die eine pazifiſtiſche Frage dreht: an die Stelle der Gewalt
das Recht zu ſetzen.“ Dies zeigt die Entwicklung im Fürftbistum
Münſter, wo ſeit 1368 von den Biſchöfen mit den Landſtänden
eine Reihe von „Landesvereinigungen“ errichtet ſind, die alle
der Fürſorge für den inneren Frieden im Territorium gedient
haben. „Sicher haben in allen rein deutſchen Territorien der⸗
ur pazifiltiihe Entwidlungen jabrhundertelang ftattgefun-
Keßler, Theodor: Die เศ Entwidlung der
Siegener Stadtverfafjung. ak u. Siegerland 1224
bis 1924. Siegen 1924. ©.
Müller, Karl Otto: Das — — Ottendorf. Eine Unter⸗
ſuchung über d. Zuſtändigkeit ſüdfränkiſcher Dorfgerichte im
Mittelalter. In: Zeitſchr. d. — f. Rechts⸗
geſchichte. Bo 74, 1924, Germ. Abt. S. 168-196.
Der Verf. veröffentlicht eine amtliche Kundſchaft d. Dorf⸗
gerichts zu Ottendorf v. Jahre 1492 über d. Fälle, für die das
Gericht ſeit alters zuſtändig war. Der Erläuterung d. Urkunde,
die für d. Frage über d. Abgrenzung d. ſachlichen Zuſtändigkeit
zwiſchen hoher u. niederer Gerichtsbarkeit von Wichtigkeit iſt,
geht eine Darſtellung d. geſchichtl. Entwicklung u. der Rechts⸗
verhältniſſe d. Dorfes voraus.
Beyerlein, Franz Adam: Der Prozeß des Müllers Arnold.
0 Deutſcher Verlag (1924). (62 ©.) เก 9 der
Große. Bd 3 = Geihhichten aus der Gefchichte. 34.
Sn novelliitiihder Form fchildert B. friih u. lebendig den
Brozeß des Müllerd Arnold; auch feine Darftellung läßt er
fennen, wie die Affäre ded Müllers Urnold, trog der von ihm
geübten Kabinettzjuftiz, ein Ruhmesblatt in der Gefchichte des
großen Preußentönigs ift.
27
Hedemann, Suftus Wilhelm: Zehn Zahre. In: Mitteilungen
db. Ienaer Inftitut3 f. Wirtihaftsrecht. Nr 8, Nov. 1924.
9. gibt einen intereflanten a über bie Rechtsent⸗
wicklung der letzten zehn Jahre, die durch Krieg, Zwangs⸗
wirtſchaft, Revolution, ซอ ก เด น ต ย Räteſyſtem, Diktatur,
Ermächtigungsgeſetz, Währungsverfall, Clausula rebus sic
stantibus u. Aufwertung gekennzeichnet wird; er zeigt, wie
jeder dieſer „Begriffe“ ſtark ins Wirlſchaftuůche hineinragt.
Schwalb: Der gegenwärtige Stand der ใน
a) SUDringen. Sn: Sur. Bod. Ya. 58, 1924, 9. 9/10,
Die น บ อ deutſche Reichs⸗ u. Landesgefeggebung tft auf
allen Gebieten des Nedhts dur Einführung franzöf. Gefete
abgeändert. Das elfaßslothringiide Recht zerfällt in ame
Hauptmafien: das gefamtfranzdf. Net („droit
u. das elſaß⸗lothring. Provinzialrecht (droit local“
4. Bürgerliches Recht
a) Kommentare, Tertausgaben, Geſamtdarſtellungen
und allgemeine Abhandlungen
Planck's Kommentar zum Bürgerlichen Geſetzbuch nebſt
— er drBg. von ๕ 6 ๕. Strohal. Bearb.
von %. Andre [u. a.]. 4 Aufl. Bd 4. Familienrecht, Lig 1:
88 1297—1436. Berlin: de Gruyter 1924. (336 ©.) gr. 8°
Cosack, Konrad, u. Heinrich Mitteis: Lehrbuch des bürger-
lichen Rechts. Bd 2, Abt. 1. Sachenrecht. Recht d. Wert-
papiere.7.u.8., neubearb. Aufl. Jena: Fischer 1924. (518 S.) 4®
Schmidt, Arthur Benno: Sammlung von Reichögefegen und
Verordnungen privatredhtlihen Inhalts. Tertausg. mit
furzen Anm. 4., neubearb. u. ftart verm. Aufl. Münden:
Bed 1925. (XXIV, 337 [vielm.: 537] ©.) U. 8° = Deutiche
Reichsgeſetze. Textausg. mit Sachres.
Die handl. Ausg. enthält in zeitl. Reihenfolge eine Zu—
ſammenſtellung der neben dem BGB. geltenden Geſetze u.
Verordnungen privatrechtl. Inhalts. Zur Orientierung iſt eine
ſyſtem. Überfiht vorangeftellt.
Rocher, Eugen: nun ล Eingrifförechte im on
16. 1 Sr Archiv f. d. ziv. Praxis. N. F. Bd 3, H. 1.
Nach einer ก พ ษ์ อ น Betrachtung über die Rechtöfolgen
des Eingriff werden die Einzelfälle näher erörtert. Der Berf.
unterfcheidet folgende ‚Oruppen der abfindun 1 Ein-
grifferechte: Eingriffe in Eigentum u. Befit (Überbau, Notweg
ufmw.), in die Freiheit (Konfurrenzperbot), abfindungsbelaftete
Vernichtungsrechte (Anfechtungs⸗,, Nüdtritt3-, Widerruf-,
Kündigungsredhte), u. diejenigen Eingriffärechte, deren Aus⸗
übung den Beredhtigten zum Erfaß der dem Gegner aud ber
ne des Anfipruchs erwachfenen Koften verpflichtet
(3. 8. $$ 369, 811 BGB.).
28
Grau, Balter: Redtiprehung u. Gefeggebumg zur Ans
pyaffung des Privatreht3 an die veränderten Berhältniffe.
In: Archiv für die civilifttiche Praxis. Neue Folge. B5 2,
1924, 9.93. ©. 318363.
b) Allgemeiner Teil
Behrend: Gibt es im geltenden Recht noch milde
Stiftungen? In: Archiv d. öffentl. Rechts. N. F. Bd 6,
H. 3, 1924. S. 265—810.
Ausgehend von dem Körperfchaftsiteuergefeß, in dem von
„Perfonenvereinigungen u. Zmwedvermögen, welde ausfchlieh-
lich gemeinnligigen oder mildtätigen Zweden dienen“, die Hede
tft, unterfudht der Verfaffer fehr eingehend unter Heranziehung
verwandter Begriffe, den Begriff der „milden Stiftung”. Er
fommt zu dem Ergebnis, dak im Sinne des $ 82 Abf. 1 BGB.
dDiefem Begriff alle diejenigen ftiftungsmäßigen Eridjeinungen
äuzuredhnen find, „melde dem Beweggrunde eines gewiſſen
menfhlihen Edelmuts, dem „Semeinwohle” zu dienen jtreben.“
Koftosty, Friedrih: Der Sahinbegriff im ein- u. mehr:
faden Zubehörverhältnis. Ein Beitrag zur Auswertung des
Zubehörbegriffs. Syn: Syherings Jahrbücher für die Dogma=
tie d. bürgerl, Nehts. Folge 2, Bd 38, 9. 1/3, 1924,
S. 75—158.
Der Verf. erörtert die Fragen, wie fih ein Sadinbegriff
๕ [8 Zubehör verhält und wie, wenn ein mehrfades Zubehör-
verhältnis rechtli vorjtellbar tft, fi darin ein Sadinbegriff
al8 Gemeinzubehör oder als Hauptfahe zu einem Gemein»
zubehör verhält (Betfptel: Snventar mehrerer zu einem Land-
gut gehörenden Grunditiide).
Bader, Hans: Leichnam und Leichenasche — ihre Rechts-
stellung. In: Schweiz. Juristen-Ztg. Jg. 20, H. 24, 1924.
S. 365371. |
Der Berf. verjteht unter Leichnam den entſeelten menſchl.
Körper, fo lange er no) nicht aufgelöft tft, alfo aud) den ſchon
begrabenen Leihnam. 8 werden zunädjt die ich hieraus
ergebenden redtl. Folgen erörtert. Verf. tft ferner der Anficht,
daß der Leichnam nit al Sache angejehen werden fann. €3
tft daher Fein Befig u. Eigentum an ibm möglid, aud) Fann er
nit verkauft oder gejtohblen werden. Ym Gegenfag zum
Leichnam iſt die Leihenafhe Sadıe.
Oertmann, Paul: Die Rechtsbedingung (condicio iuris).
Untersuchungen zum Bürgerl. Recht u. zur allg. Rechts-
lehre. Leipzig: A. Deichert 1924. (249 S.) 8
Der befannte Rechtsgelehrte erörtert ausführlich in ftreng
wiflenihaftliher Form das Wefen der Nehtsbedingung, unter
der er eine nahholbare, aber beim Gefhäftsichluß felkft noch
augjtehende Wirkfamfeitsvoraussehumg verjteht, ferner die
rechtl. Bedeutung des von Nedhts wegen bedingten Geihäfts
เก un Parteigebundenheit, Wirkfamteit von
wifhenverfügungen ufw.) u. die Einzelfälle (Mangel der
Subjtrate für das zu begründende Recht, mangelnde Einigung
der Geihäftsparteien, fonftige Fälle).
29
Zusammenstellung der Verjährungsfristen des bürger!.
Rechtes im Auslande. In: Mitteilgen. d. Industrie- u.
Handelskammer in Berlin. Jg. 22, 1924, Nr 11. S. 493—3.50
Durch Anfrage bei den dtich. Auslandsvertretungen hat die
‚nd. u. Handelsfammer die bürgerlich-rechtl, VBerjährungs-
friften in d. einzelnen Ländern feitgeftellt. Dantenswertermeife
veröffentlicht fie die umfaffende Zufammenttellung diejfer Be-
ftimmungen.
c) Schuldverhältnifie
a) Allgemeines — Aufwertung und dritte Steuernot-
verordnung
Fricke, F— Die rechtliche Natur des Notgeldes. In: Beit-
\ ขน Die bes das ae —— u. Konkursredht. Bb 87,
0 r N mann, — Verschuldungsfähigkeit. In: Leipziger
Zeitschrift für Deutsches Recht. Jg. 18, Mai 1924, Nr 10.
Sp. 242—250.
Der Berfaffer Eritiftiert die Yahrläfligleitslehre, die Fr.
Leonhard und ihm im mwefentlihen folgend Steber für da8
bürgerlide Recht aufgeftellt Haben. (S. Abdr. aus Feftgabe
N Enneccerugs, 1913 u. Neuauflage von Pland3 Kommentar
u $ 276 Biff. 90, 3, bb). Dieſe unterſcheiden zwiſchen Sorg⸗
dal, die rein abftraft aufzufaffen tft, und Verfhuldungsfähig-
Ye die unter Berüdfihtigung d. individuellen Befonderbeiten
Schuldners feftzuftellen tjt. Der Berfalfer verwirft diefe
ฟั แป ๊ ฉก น ท ย da fie mit den 5 ๓ แน น 68 des BGB, dad nur
für gemifje Perfonen (8828 fg.) einen individualifierenden
Mapitab anlegt, in Widerfprud fteht. Er hält an der herr=
ſchenden obje tiviftifchen Lehre feit, die fih unter Berlid-
— — der Verkehranſchauung mit einer Gruppenbildung
egnügt
Schumann, Hans: Die Forderungsabtretung im deutſchen,
franzöſiſchen und engliſchen Recht (Entwicklung und heutige
Geſtaltung). Marburg: Elwert 1924. (185 S.) 80 Arbeiten
zum Handelö-, Gemwerbe- u. Sandwirtichaftsrecht. Nr 37.
Das Zefliongrecht ift in den drei Rändern im ganzen ein-
heitlih nach dem Grundfaß der Verlehrsfreiheit und einge -
fchräntt durch den fozialen Gedanken de3 Schuldnerichußes ge-
regelt. Das deutihe Necht ift am jchärfiten ก ed
enthält aber ebenfo wie das franzöfiihe Recht dem engliichen
Recht gegenüber Beftimmungen, die teilmeife dem Necht3-
gefühl der Allgemeinheit fremd bleiben.
Wahle, Karl: Das Valorisationsproblem in der Gesetz-
gebung u. be Mitteleuropas. Wien: Rikola-
Verlag 1924. (284 S.) 8
Der Verf. gibt in diefer umfallenden Arbeit unter ein=-
gehender Berüidfichtigung der Praxis u. des Schrifttums einen
Meberblid über die Entwidlung d. Geldentwertungsfrage in
den mitteleuropätfhen Staaten (DOefterreih, Deutfhland,
Schweiz, Tihedhoflomwalet, Polen u. Aalen): „Ein wefent-
30
lider Diangel d. bisherigen Behandlung d. Geldentwertungs=
fragen tft die Beichränfung auf das eigene enge Territorium.
Nur ausnahmsweile wird — u. dann ohne jeden Zufammen-
bang mit d. ausländifhen Hedtsentwidlung — ein vers
einzeltes Urteil herausgeriffen, das oft in feinem Heimatjtaate
ganz vereinzelt jteht. Die vorlieg. Arbeit will diefe Lide
fliegen.” — inhalt: Steuerprobleme,. Bilanzfragen. Geld»
entwertung u. Preistreibereireht. Geldentw. u. bürgerl. Recht.
Bauhofer, A.: Der 59. schweizerische Juristentag in Frei-
burg <29. und 30. Sept. 1924). In: Schweizerische Juristen-
Ztg. Jg. 21, H. 9, Nov. 1924. S. 117—123.
Gegenftand der mwilfenfchaftliden Beratungen bildete das
Thema „Die Einwirkung der Währung auf die privatrechtlichen
Verhältnifje”, worüber der deutfche Neferent, Rechtsanwalt
Hanz Müller in Züri), u. der franzöfifche Referent, Bankdirek⸗
tor Edmund Barth in Zürich, berichteten. Nach Anficht von
Müller fönnen die Folgen der Währungsverfchledhterung am
beften durch Anwendung der Grundfäße über die ungerecht-
fertigte Bereicherung, nach Anfiht von Barth nur durch Ge-
fegesänderung, d. h. durch Verzicht auf den Zmangskurs des
Papiergeldes vermieden mwerden.
Oertmann, Paul: Die Aufwertungsfrage bei Geldforde-
men und Anleihen. Berlin: Sack 1924.
In diefer Schrift fagt fich der Verfaffer von feiner früheren
Auffafiung über den Einfluß der Geldentwertung los und tritt
mit gewidhtigen Gründen für den Aufmwertungsgedanlen ein.
Großmann, Hermann, Simonson, Albert, Zeiler,
Alois: Im Kampf für eine gerechte Aufwertung. Stutt-
garı: Muth 1924. (100 S.) gr. 8°
Inhalt: Großmann: 1. Wirtfchaftlide Gründe für eine ges
rechte Aufwertung; 2. Vorfchläge für eine gerechte Aufwertung.
Simonfon: Die Aufwertungsfrage vom rechtlichen Gefihtspunfte
aus. Zeiler: 1. Die Rechtslage vor dem Eingreifen der 3. Steuer-
notverordnung; 2. Redtsungültigfeit der Aufwertungsbeitim-
mungen der 3. Steuernotverordnung.
Zeiler, Alois u. Ernst Sontag: Brennende Fragen der
Aufwertung. Nach Fällen aus dem Leben. Mannheim:
Bensheimer 1924 (X, 140 S.) gr. 8°
Die beiden befannten Bortämpfer flir die Aufwertung be=
zeweln in Einzelauffägen gemeinverftändlich die verfhhiedenen
nwendungsfälle des Aufmwertungsgedantene. Die Berfaljer
ftehen auf dem Standpunft, daß die 3. Steuer-Not-BO. vecht8-
ungültig fet und daß fie wohl nit lange in Kraft ble:ben
werde; trogdem tft fie im Text und in den Anmerkungen bes
rückſichtigt. Ein Stichwortregiſter erleichtert den Gebrauch der
Schrift, die über dieſe weiteſte Kreiſe beſchäftigenden Fragen
Klarheit gibt.
Langen, Arnold: Entwertung und Aufwertung. Vortrag.
Greifswald: Bamberg 1924. (48 S.) 8°
Sn diefem auf dem Greifswalder Univerfitätätage in Stolp
gehaltenen Vortrag gibt 2. einen Überblid tiber die Entwidlung
31
7 Aufwertungsproblems und über die Beſtimmungen der
3. Steuernot⸗VO., wobei er kritiſch zu den einzelnen Fragen
Stellung nimmt.
Stampe, Ernit: Das Aufmwertungsurteil des a 25 ไ ด ล 4
bom 28. 11. 1923 und mein eigner Kampf hr das Necht der
Darlepnögläubiger. (Mit e. vollit. Abor. d, Vieichögerichts-
urteild.) Greifswald: Ubel 1924. (71 ©.) 8°
Die Schrift enthält eine Sammlung von Auffäßen, die der
Verfajler jeit 1921 als tatkräftiger Wortführer des Aufwertung
gedantens gejchrieben hat. Sm lebten Auffag wird zu dem
YHufwertungzurteil des Neichsgericht3 vom 28. 11. 1923 Gtellung
genommen; entgegen der Auffafiung des hödjiten Gerichtshofs
nimmt der Verfaller an, dab die Berüdfichtigung der Geld-
entwertung mit Hilfe des $ 242 Abwertung des Darlehnsſchuld⸗
ner3, nicht aber Aufwertung zugunjten des Darlehnsgläubigers
veranlaffen kann.
Liefmann, Robert: Ein neuer Vorschlag zur Aufwer-
tungsfrage. Deutsche Wirtschafts-Ztg. Jg. 21, 1924. Nr 21.
5 ธ . 841- 8.
Keine Regelung der Aufmwertungsfrage tjt geredht, die nur
die Leijtungstähigleit d. Schuldner, nidht aber die Bedürftig-
feit d. Gläubiger berüdjichtigt. Sämtlide langfrijtige Forde—
zungen (auch Kriegsanleihen, Sparkaffenguthaten u. dergl),
die am 1. 1. 1919 beftanden, werden zufammengelegt u. zwar
in der Weife, daß die nhaber größerer Forderungen nur mit
Duoten berüdjihtigt werden. Ferner ift das jegige Vermögen
d. Bläubigers zu berüdfichtigen, dergeftalt, daB Leute mit
Ha Vermögen fi noch weitere Abzüge gefallen laſſen
müſſen
Leibrock, Otto: Zur Aufwertungsfrage. In: Deutsche
[7 ๐00 Jg. XXI, Aug. 1924, Nr 88. 5. 577
7
Müller, Hans: Die Einwirkung d. Währung auf die privat-
rechtlichen Verhältnisse. In: Zeitschrift f. Schweiz. Recht.
Bd 65, N. F. Bd 43 (1924), H. 8. S. 95a—174a.
In feiner fehr ausführlichen Abhandlung erörtert d. Verf.
den Einfluß d. Währung auf d. Privatredt; die Aufmwertungs-
[rage tft befonders eingehend behandelt. Tynhalt: Begriff u.
eränderungen d. Währung. Einmirkung blorer Wertmeiler-
ſchwankungen. Einwirkung von Aenderungen der Wertförper-
eigenihaft d. Geldes auf die privatredhtlihen Rerhältniife.
Aufwertung durh Gefeg. Rechtsgeſchäftl. Vorkehren gegen
Geldöwertihäwanktungen. Das Zufammentreffen d. Währungen
verfhiedener Länder bei einem Rechtsgejchäft.
Weygand, Johannes: Geldentwertung u. Liefergeschäfte.
Mannheim: Bensheimer 1924. (96 S.) 8° = Wirtschafts-
rechtliche Abhandlungen. Abh. 1.
Herausgeber diefer Cchriftenreihe ift Karl Geiler (Mann-
kit »Öeidelberg). Die Abhandlungen follen in wiffenfhaftlid-
ttifher Behandlung wichtige wirtfchaftsredhtlihe Sragen be=
handeln, Beiträge zur mwirtfchaftsrechtl. Begriffsbildung u.
Methodik liefern u. fhließlih aud) Fragen aus d. Berührungs«
gebieten der Rechtswiſſenſchaft mit der Volkswirtſchaftslehre,
32
der Soziologie u. der Betriebswirtfchaftslchre bearbeiten. —
Sn der erften Abhandl. ftellt d. Verf., antnüpfend an die Er-
gebniffe der höchſtrichterlichen Rechtſprechung, einheitlidhe Res
geln für die Einwirkung der Geldentwertung auf Lieferungs-
verträge auf.
Mügel, Oscar: Geldentwertung und Shpothefen. Vortrag,
geh. in d. Surift. Gefellihaft in Berlin am 12. San. 1924. Ber
lin: Qahlen 1924. (30 ©.) 8°
Da das Reichögericht die Krage der Aufwertung der dinglichen
Zaft dahingeitellt hat, übernimmt es der Verfafler, die dingliche
Ceite der Aufwertungsfrage zu erörtern. Nach geltendem Recht
find auf Grund der Vorjchriften des $ 242 BGB. behufs Herbei-
But eine3 billigen Ausgleich zwijchen den nterefjen der
eteiligten fämtlide Öhpothefen u. Grundfchulden an ihrer
Rangitelle in der Weife aufzumerten, daß die eingetragenen Pa⸗
piermarfbeträge in demjelben Verhältnis erhöht werben, in wel
chem der Bapiermarkwert des Grundftüds zur Zeit der Eintra=-
gung zu dem jebigen Wert in Bapiermart ftebt.
Sed, Philipp: Das Urteil des Neichsgerihts vom 28. Novens
ber 1923 über dte Aufwertung von Hypothelen und die
Grenzen der Rihtermadt. An: Ardhiv F. d. civiliftifche
Praxis. N. $. Bd 2, 9. 2, 1924. ©. 208.
Der Berfafjer fteht auf dem Standpunkt, „daß eine, aller
dings begrenzte Aufwertung ein Gebot der Etbil und eine
dringende Forderung des NRecdhtögefühls fei, dab aber die Be-
friedigung nur durd) die Gefeggebung erfolgen könne und nit
durch die Reditsiprehung”. Da das geltende Redht nad) Anficht
des Verfallers den Anfprud auf Aufwertung nicht gewährt, fo
wendet er fi gegen daß Aufwertungsurteil des Reihsgerichts.
Köhler, Audi: Geldentwertung und Erbenausgleihung Ein
Beitrag zu dem Problem „Mark gleih Mark” vom Stand-
punkt der Gefeggebung. In: Archiv für civiliftifhe Praxis,
NR. %. Bd 2,9. 1. ©. 70-116.
Der Berfaffer tritt für die Notwendigkeit der Berückſichti⸗
gung der Geldentwertung zur Serftellung der Erbengleichheit
ein und unterfudht, wie die Berlidfihtigung der Geldentwertung
an das beftehende Gefeg angelnlipft werden fann und ob ihr
nicht das Äntereffe der Nechtsficherheit entgegenfteht.
Abraham, Hans Fritz: Irrwege der Aufwertungslehre. Ein
Beitrag zur Frage d. Aufwertung öffentl. Anleihen. In: Das
Recht. Jg. 28, 1924, Nr 19. Sp. 417—424.
X. warnt eindringlich davor, unter d. Einfluß politifcher Strö-
mungen über die Fälle hinaus, mo die 3. SENBO. pofitives Ge-
feßesrecht gefchaffen hat oder wo befondere Umftände db. Einzel-
falle d. Aufwertung nad) Treu u. Glauben fordern, eine Auf-
wertung anzuordnen. Kein begründeter Anlaß, inzbel. feine fitt-
fihe Pflicht Liegt vor, die öffentl. Anleihen aufzumerten, nur die
fog. foziale Aufwertung u. die Schadloshaltung in den Fällen
der geiehl. Vermögensanlagepflicht fommt in Stage. Eollten
die öffentl. Körperichaften zu Vermögen fommen, fo find diefe
Mittel zum Wiederaufbau u. zur Entfchädigung der Kriegs
opfer zu verwenden.
3 33 4
%
Beushbaufen, Wilhelm: Das Aufwertungsverfahren ein-
ſchließlich Roftenwefen. In: Zeitfchrift des 0 Notar:
vereins, Tg. 24, Sept. 1924, Nr 9. ©. 28629
Zeiler, Alois: Die Zeilerfhen ก ๓ Zu
einer Ausgleihung zwiihen Gläubigern u. Schuldnern nad
Treu u. Glauben f. Durdfcähnittsverhältniffe bearb. Stutt-
gart: Muth 1924. (32 ©.) 8°
8. einer d. Vorlämpfer für eine geredte Aufwertung,
nimmt in d. Schrift feine früheren Berfude, Ummertungd-
un zu fchaffen, wieder auf. Durch fie will der Berf.
er weitverbreiteten, oft Hödhft ungeredht wirkenden Umrechnung
nah d. Dollarmaße entgegenwirfen. 3. gewinnt d. Ums
wertungszahlen aus 0. Neichsteuerungszahlen, die zur Ers
ätelung eines billigen Ausgleih8 zw. Gläubiger u. Schuldner
um einen angemefjenen Betrag gejenkt find.
Zeiler, Alois: Vergleichungs-Tabelle für die Umwertung.
Leipzig: Schlenker 1924. (16 S.) 8° °
Die überfichtlihe Bablentafel zeigt, wieviel ein in Den
Sahren 1914—24 entitandener Anfprucdh in Goldmarf Bet
wenn er nach den Reichöteuerungzgablen, Den Beilerihden Um-
wertungszahlen, dem Dollarkurs oder der 3. SteuernotBdD.
umgemertet ilt. Die Bahlenreiben follen d. Rechtsanwalt u.
Richter den Überblid u. die Wahl des anzumendenden Maß-
ftabeö erleichtern.
Zeiler, Alois: Maßstäbe der Umwertung. Eine vergleichende
Darstellung. M. 2 Kurventafeln u. 1 Berechnungstab. Leip-
ng ง 9 8 8 d. Hypothekengläub. u. Sparer-Schutzverbandes
192 8.) 8
Gegenüberitellung der Umwertungsmaße ห ๑๐ dem Dollar-
furd, nach den ZBeilerf en „„Geldwertzablen”, nad den Beiler-
ſchen „Umwertungszahlen“ nach dem ผ้า เบ ชน บ d. jurift. Arbeits
gemeinschaft (Mügel) u. nach der 3. SINVBO
Bredt: Hypothefen- Aufwertung. Sn: Deutflands Erneue⸗
ung: Yo. 8, Sept. 1924, 9.3. © 5
D. Berf. bezeichnet die Frage der อ บ ' Aufwertung
als die Stage der ganzen Nedts- น , Wirtichaftsordnung, von
der auch die Übrigen Aufwertungen abhängen. Er hält die
Zöfung der 3. Steuernotverordnung, in welder der Gedanke
des Kommunismus zum Ausdrud fomme, für die Beteiligten
für undurdführbar. ง
Schlegelberger, Franz: Die 6 un a Hypotheken
und Geldforderungen nach d. Vorſchriften d. 3. Steuer⸗
notverordnung vom 14. Febr. 1924. Exl. 2. Abdr. mit d. Durd)-
führungöbeftimmungen. Berlin: Bahlen 1924. (177 ©,) El. 8
om Verfafjer, der mit deri gefeßgeberifchen Vorarbeiten ber
Aufwertungsperordnung vertraut ift, find die die Aufwertung
: betreffenden Paragraphen der 8. Steuernotverordnung eins
gehend erläutert. Ein Überblid über den Gang der gejeßgebe-
rifhen Arbeiten an der Aufwertungsfrage ift in einer Einleitung
gegeben; im Anhang ift da® Gejeß über die anderweitige Yeit-
feßung von Geldbezügen aus Altenteilöverträgen v. 18. Aug. 23
und das Aufwertungsurteil des RE. v. 28. Nov. 28 abgedrudt.
34
Sclegelberger, Franz: Die Aufwertung der Prandbriefe.
3. Durhführungsperordnung zur 3. Steuernotverordnung
vom 15. Aug. 1924. Erläut. Berlin: Bahlen 1924. (84 ©.) H. 8°
Schlegelberger, Franz: Die Aufwertung der Anjprüde aus
Lebensverficherungsperträgen. 4. Durhführungsperordng. zur
3. Steuernotverordnung vom 28. Aug. 1924. Erläut. Berlin:
Bahlen 1924. (64 ©.) H. 8°
‚ Die wichtigen Durchführungsbeftimmungen zur 3. SINBD.
die Aufwertung der Plandbrieie u. der Aniprüche au3 Lebend-
veriicherungöverträgen betr. find eingehend erörtert. Die beiden
Ausgaben Sind ald Referententommentare anzufprechen.
Kommentar zur dritten Steuernotverordönung vom 14. $e-
bruar 1924. (in 3 Heften) 9.1. 2. Berlin: ©. Liebmann
1924. gr. 8’ = Die dt. Finanz» u. Steuergefege in Einzel»
fommentaren. Bd 7.
1. Aufwertung und öffentl. Anleihen (Art. Lu. 2), Bon
Dslar Mügel. (110 ©.) — 2. Finanzausgleich u. Geldentmwer-
tungsausgleid) zugunften der Länder, insbejondere Mietzins-
fteuer (Artifel 5 und 3B d. Verordnung). Zugl. Nadtr. zum
Rommentar zum Gefeg über d. Finanzausgleich. Bon Wilhelm
Markull. (88 ©.) . Ä | |
Am 1. Hefte diefes bisher umfangreihiten Kommentars zur
3. St.⸗N.V. ſucht Mügel, einer der unermüdlichſten Vorkämpfer
des Aufwertungsgedankens, die zahlreichen Zweifel und Un—
der die Aufwertung betreffenden Beltimmungen
tefer wichtigen Verordnung im Wege der Auslegung zu be=
feitigen. Beigefügte Tabellen ermöglichen die Umrechnung von
Paptermarf in Goldmarl. Das 2. Heft, daß den volljtändigen
Wortlaut der VO. enthält, behandelt die Aenderungen des
Finanzausgleichgefeges, den Geldentwertungsausgleid) zu»
gunften der Länder, vor allem die MietSzinsfteuer. Im 3. Heft
wird €. Pape die mit der Aufwertung verknüpften Steuer
beftimmungen erläutern. Die Hefte find einzeln käuflich).
Die dritte Steuernotverordnung v. 14 Vebr. 1924
mit befonders ausführlider Berlidfihtigung der Vorfchriften
. über die Aufwertung u. die öffentliden Anleihen. Erl. von
Richard Michaelis. Berlin: de Gruyter 1924. (VIII,
388 ©.) HI. 8° — Guttentag’fhe Samml. 157.
Die Arbeit foll dazu beitragen, „für die bevorjtehenden
parlament. u. auferparlament. Kämpfe um die Verordnung
Klarheit darüiber zu Ichaffen, ob u. dur weldde Abänderungen
fie etwa derart geftaltet werden Tann, daß fie ohne Schädigung
der richtig verjtandenen Staatsintereflen ... für das deutiche
Bolt auf die Dauer ertragbar tjt“. Den eingehenden Erläu-
terungen tjt ein umfangreicher Ueberblid über die Entwidlung
der Aufmwertungsfrage vorangeftellt.e Ym Anhang tit eine
Reihe Urteile u. Materialien abgedrudt..
WBarneyer [Ötto] u. Koppe [Frisg]: Die Aufwertung auf
Grund der dritten Steuernotverorönung vom 14. Febr. 1924.
Einführung und Kommentar unter eingehender Erörterung
aller, und zwar aud) der nicht unter d. Verordnung fallenden
- Aufwertungsfragen. Berlin: Spaeth u. Linde 1924, (212 S.) 8°
3 35
Die Berfaffer haben die เต umfaflend be⸗
handelt und ſich nicht auf die Punkte beſchränkt, die in der
dritten Steuernotverordnung geregelt ſind. Zunächſt iſt ein
— — Ueberblick über die Materie gegeben. Sodann iſt
er Text der Verordnung abgedruckt, dem ſich Erläuterungen
zur Aufwertungsfrage auch über die in der Verordnung nicht
geregelten Aufwertungsgebiete anſchließen. Es folgen die
Durchführungsbeſtimmungen und ſchließlich die Goldumrech⸗
nungstabellen der Yahre 1918—24,
Bagemann [Suftan]: Aufwertung und Aufwertungsaus-
gleich nad) d. dritten Steuernotverorönung dv. 14. Febr. i924,
Gefetestert m. Anm. u. zweit Tabellen 4 pralt. Berehnung
d. Aufwertung 5b. Oypothefen u. fonit gen Anlagemwerten.
Berlin: Heymann 1924. (54 ©.) 8
Dem Text find erläuternde Anmerkungen und praftifche
Beifpiele fiir die wichtigften Fälle der Aufwertung von Oypo⸗
thefen und Obligationen beigefügt. Aus einer Tabelle ift zu
erjehen, ob und in weldher Höhe eine Aufwertung — au ın
den nit in der 3. Steuernotverordnung geregelten Fällen —
gefordert werden fann. m legten Abfchnitt ift ein Ueberblid
fiber die bisherige Entwidlung der Aufwertungsfrage gegeben,
wobei auch dte umftrittene Frage der NRedhtsgliltigleit der
3. Steuternotverorönung berührt wird.
Boldt, Walter: Hypothelenaufmwertung, Mietsfteuern, Be-
fteuerung d. Geldentwertungsgemwinne nad d. Steuernot-
verordnung, m. Text u. Abänderungsvorfählägen. Bötingen:
W. H. Lange 1924. (62 ©) 8
Nach Anſicht des Verfallers verftößt die 3. Steuernotverord-
nung vom 14, 2. 1924 nicht gegen $ 153 der Reichsverfaffung.
Die gegen fie geriddteten Angriffe find ungeredtfertigt. Für
den all, dab die 3. Steuernotverordnung in der bisherigen
—— beſtehen bleibt, werden Abänderungsvorſchläge
gemacht.
Wolfſohn, John: Die Aufwertung der Hypotheken und Wert⸗
papiere nach der dritten Steuernotverordnung. Berlin: Hey⸗
mann 1924. (VI, 45 S.) 80
Der Verfaſſer hat in wiſſenſchaftlicher Behandlung, dabei
aber in gemeinverſtändlicher Faſſung unter beſonderer Berück⸗
ſichtigung volkswirtſchaftlicher Geſichtspunkte die Entwicklung
und den gegenwärtigen Stand der Aufwertungsfrage dargeſtellt.
Im Anhang ſind die die Aufwertung betreffenden Paragraphen
der 8. Steuernot⸗VO. abgedruckt.
Franck, Georg: Die Entrechtung und Schädigung der
Hypotheken- u. Sparkassengläubiger u. Inhaber festverz.
Anlagen durch d. 3. 'Steuernotverordnung T. 1. Rechte
grundlage? Köln a. Rh.: Verlags-Gesellsch. „Das Buch“
1924. (29 S.). 8°
Der Berfaffer, der Vorfigender des Verbandes der Hypo»
thefengläubiger Deutfchlands tft, Führt aus, daß die 3. Steuer-
notverordnung in ihren grundlegenden Beitimmungen gegen
den Artikel 153 der NReihsverfaflung verftößt. Daneben gibt
er einen Eurzen Meberblid iiber die widtigften Aufwertung
beftimmungen der Verordnung. Ein 2. Teil foll die wirtfchaft«
36
lichen und die moralifhen Gründe bringen, die gegen die
8. Steuernotverordnung fpreden.
8) Einzelne Schuldverhältniffe
Riebow, Günther: Der Kauf auf Umtausch. Mit e. Ge-
leitwort von [Hans] Reichel. Berlin: Ebering 1924. (VIII,
83 S.) = Rechtswiss. Studien. H. 21.
Der Berfafler unterzieht ſämtliche die rechtliche Kon—⸗
ſtruktion betreffenden Theorien einer eingehenden Kritik u.
kommt zu dem Ergebnis, daß der Kauf auf Umtauſch ein Kauf
mit facultas alternativa des Käufers als Gläubigers iſt. Der
Verf. behandelt auch eine Reihe Einzelfragen (Eigentums⸗
übergang, Gefahrtragung, Mängelhaftung, Umtauſchfriſt uſw.).
Bierer, Heinrich: Das Alleinverkaufs, das Alleinver-
tretungsrecht. Rechts- u. staatswiss. Diss. Zürich. Wien:
Kurzmayer 1922. (IIL 78 S.) gr. 8°
Das Alleinverlaufsredt ift nad) Anficht des Verfaflfers der
Reflex einer gewöhnlich beim Sufzeffivlieferungsvertrag liber-
nommenen wejentliden Verbindlichkeit des Verkäufers, durd
๒ ๕ ๐ 6 fich diefer dem Käufer gegenüber entgeltlicdh verpflichtet,
den Berlauf gleiher Ware in dem, dem Beredtigten refer-
vierten Gebiete zu unterlafien. Bei dem Alleinvertretungsredht
ftellt da8 Grundgefhäft einen Vertretungsvertrag dar. Der
Berfaffer befpricht die Abgrenzung von ähnliden Verträgen, den
Unterſchied zwiſchen beiden Rechten, die Leijtung, die Zumwider-
andlung, die Sicherung und Bedeutung der Necdte und die
ißſtände.
Buchwald, Martin: Das Miet⸗- u. Wohnungsnotrecht im
Reich u. Sachjen. Zufammenhängend dargeft., nebft d. Terten
d. einfchläg. reich?- u. landesrechtl. VBorfchriften Jowie einer
Anzahl Mufter. Nach d. Stande dv. 15. Aug. 1924. Borna-
Zeipzig: Noste 1924. (VIII, 238 ©.) 8°
Shnfitemat. Darftellung des gelamten Recht3ftoffs. Da die
mietsrechtlichen Vorſchriften des Reichſsrechts meiſt nur Rahmen—
geſetze darſtellen, ſind auch landesrechtl. Ausführungsbeſtim—
mungen, u. zwar die ſächſiſchen, berückſichtigt. Der Verf. nimmt
an, „daß das Buch gleichwohl auch für andere Länder brauch—
bar iſt, zumal die Ausführungsvorſchr. der einzelnen Länder
teilweiſe übereinſtimmen“. Das Buch iſt für Gerichte u. Ver—
waltungsbehörden, aber gleichzeitig auch für den Gebrauch des
Laien beſtimmt.
Kiefersauer, Fritz: Grundſtücksmiete. München: J. Schweitzer
Verl. 1924 — Schweitzers Handausgaben mit Erläute—
rungen. — 1. Mieterſchutz u. Wohnungsmangel. 2. Aufl.
von Kiefersauer-Scherer, Mieterfhuß und Wohnung3-
mangel, neubearb. (VIII, 258 ©.) 2. Mietzinzbildung u.
Mietzinsfteuer. Erl. (300 ©.)
Die zweite Auflage ift völlig neubearbeitet. Ym erften Teil
werden die Mieterihuß- und Wohnungsmangelgefege nebit den
baneriihen Wusführungsbeftimmungen erläutert. „Biel und
ธิ เพ ๑๕ des Werkes ilt, zu verjuchen, neben der allgemeinen Or-
ganifation des Wohnungsmefens in wirtichaftlider Beziehung
37
in der Form eines genofjenfchaftlihen Zufammenfchluffes aller
Raumnugnießer (Mieter, Vermieter und Eigenhausbefiger)
auch die Dem geltenden Recht eigentümliche Organifationsform
in rechaliher Beziehung aufzuzeigen. Diefe Organiſations—
form. . befteht in der Durchdringung der Privatrecht3ordnung
mit öffentlichen, das Individualrecht einfchräntenden Rechts—
vorſchriften.“
Boeck, Max: Die Rechtsstellung der ‚Schwarzmieter“
<8 81 MSchG.). In: Hanseat. Rechts-Zeitschr. Jg. 7, 1924,
Nr 20. Sp. 761—776.
- Berüdfihtigt befonder? da3 Hamburger Mietredht u. bie
Hamburger ®erichtöprari3.
Öfichniger, Franz: Miete an บ ล ฉั ท : Pr
für die zipiliftifche Praris. N. F. Bd 3, 9. 1, 1924. ©
68 werden die Talle der $$ 571, 1056 BGB. —
unterſucht u. dabei die Entwidlung des röm. Pfandrechts
(interdictum Salvianum) zum ®Bergleich herangezogen. Berf.
ift der be daß Miete vom Nichtberechtigten auch vorliegt,
wenn die Nichtbereddtigung nach Abichluß des Mietvertrags
eintritt. Der Mieter hat Kündigungsrecht unter gefeglicher Friüft.
Die Preußifhe Pahtihusuordönung vom 27. Febr. 1924
auf Grund amtl. Materials erl. in 2. Aufl. von
Bagemannıu. Arthur Krug. Berlin: Stilfe 1924. (IV.
276 6) 80 — Stilke's Rechtsbibliothek 4.
"2 0 Hanz: Die wei Beziehungen der Schanf- und
Speifemwirte zu ihren Gäften. Bei en Beitrag zur Befik-
lehre. Berlin: Heymann 1924. (32 ©.) 8
Die Schrift ift für die Vertreter des — wie
für die Juriſten beſtimmt. Gegenſtand der Arbeit iſt die Verab—
reichung von Speiſen und Getränken an die Gäſte. Die Haftung
des Gaſtwirts für eingebrachte Sachen (8 701 fg. BGB.) wird
nicht behandelt. Inhalt: Anwendung des HGB. auf die Wirte
u. ihr Perſonal. Beginn, Ende u. rechtl. Natur des Gaſtvertrages.
Die rechtl. Stellung des Kellners. Beſitzrechtliche Fragen.
Schwerin, Claudius Frh. v.: Recht der Wertpapiere sat
echſel⸗ u. Schedredit). Berlin: de Gruyter ia (IX,
234 ©.) 8° = Grundriffe 0. Rechtsmwiffenfchaft. 7
Diejer 7. 8d der vorzüglichen, befonders für die Studieren-
den geeigneten Sammlung enthält eine geichidte Darftellung
des Rechts der Wertpapiere. Der 1. Teil ftellt die allgem. Fra⸗
gen d. Wertpapierrechts dar, im 2. ſind die einzelnen Wert⸗
—— beſprochen u. der 3. Teil zeigt die Wertpapiere als
Mittel u. Gegenſtand des Rechtsverkehrs.
Bacmeister, Georg: Das Recht der Wertpapiere im
Allgemeinen. Kurzgefaßte namen: Mannheim: Bens-
heimer 1924. (93 S.) gr
E3 wird das Nedit Br ——— mit Anführung der
en Theorien und NRechtsanfihten üiberfihtlih und
Har dargeftellt. Inhalt: Begriff, Einteilung, Entftehung, Redt
und NRechtöfchein, Hebertragung, Zwangsvollitredung, Einwen-
dungen, Amortifation, Legitimationspapiere, Marten. Ein
Plan über die Einteilung der Urkunden ift angefügt.
38
Meyer, Theodor: Kritische Streifzüge in das Gebiet der
unerlaubten Handlungen. In: Das Recht. Jg. 28, Nr 13/14,
1924. Sp. 277—281 u. Nr 15/16. Sp. 312—316.
M., der 18 Yahre dem 6. Ziv.-Senat des RG. angehört hat,
au deflen Zuftändtgfett bisher die Rechtsftreitigleiten aus unerl.
Handlungen gehörten, nimmt Stellung zu den zahlreichen
Streitfragen des nad Anfiht des Verf. wenig geglüdten Titels
de8 BGB. tiber die unerlaubten Handlungen.
d) Sachenrecht
Hedemann, AKuftus Wilhelm: Sahenreht des Bürgerlidhen
den Berlin u. Leipzig: de Gruyter 1924. (XXXII,
507 S.) 8° — Grundriffe der Redtsmwilfenihaft Bd 8.
Der Berfafler jtellt die Nechtsinftitute nicht allein in ihrer
rechtlichen Bedeutung dar, fondern zeigt au, weldhen Wert fie
für den einzelnen und das Gefamtleben haben. &8 werden
daher aud) Fulturelle, wirtfhaftliche und ftatiftifhe Fragen be⸗
rüdjihtigt. Der Grundrik enthält eine lebensvolle, fehr ge-
diegene Darjtellung des Sadhenrehts und ift wie die vorher-
gehenden Grundriffe des Berfaflers zum alademifhen Ge-
brauche höchſt geeignet.
Chesne [, Kurt du]: Die Mitteilungsfunktion des Grund-
bucheintrages. In: Archiv f. Rechtspflege in Sachsen,
Thüringen und Anhalt. Jg. 1, 1924, H. 1. S. 1—12.
Nachdem vor 3 Jahren das „Sächſ. Archiv für Rechtspflege“
mit den „Annalen des Sächſ. Oberlandesgerichts“ vereinigt iſt,
ſoll jetzt die Zeitſchrift weiter Thüringen u. Anhalt einbeziehen.
Außer Urteilen der Oberlandesgerichte Dresden u. Jena und
des Lanoͤgerichts Deſſau und Entſcheidungen auf dem Gebiete
des Steuer- u. Stempelrechts ſollen in ihr auch Abhandlungen
veröffentlicht werden.
Brauneis, Fr.: Die rechtliche Stellung des selbständigen,
öffentlich angestellten, vereideten Landmessers in Preußen.
Liebenwerda: R. Reiss 1923. (40 S.) gr. 8
Aus: Allg. Vermessungs-Nachrichten. Jg. 1928, Nr 16—20.
Die beiden erften Teile der Abhandlung, die von der redht-
lihen Stellung und den Befugntifen des Landmeilers handeln,
find aus der Breisarbeit des Bearbeiters libernommen. Beim
legten Zeil, der die Frage erörtert, ob die felbftändigen, ver-
eideten Zandmefler ihre Arbeiten zur Berichtigung des 04
tafter8 und Grundbudhes mit Yug und Net al „amtlich“ be=
zeichnen Fönnen, hat der Bearbeiter einzelne Stellen zwei wei-
teren Preisarbeiten entnommen.
Smoſchewer: Ungültigkeit der Landesgefebe betreffend den
Grundftüdsvertehr. An: Beiträge zur Erläut. d. deutfic.
Net. Ag. 67, 9.1. ©. 15—70.
Nah Anficht des Verfaflers find die in einer Reihe deuticher
Länder für den freien Grundftüdsverlehr erlaſſenen Beſchrän⸗
tungen mit dem Neichgrecht unvereinbar und daher ungültig.
Er jcjlägt vor, auf Grund des Ermäcdhtigungsgefeßes ein Reichs⸗
gefeß zu erxlaffen, dad den Lanbesgejeten mit rüdmwirtender
Kraft Gültigkeit beilent.
39
Soffmann, Aurt: Eigentum und dinglide Rechte. Eine
theoret. u. dogmat. Studie. Göttingen: Bandenhoed &
Nupredt 1924. (24 ©.) 8°
Der Berf. legt den Wefensunterfhied zwiihen Eigentum
und dinglihen NRediten dar. Er gebt aus von dem natürlihen
Gehörensverhältnis u. bezeichnet das Eigentum nit al ding-
liches Recht; es fei vielmehr die einzige unmittelbare Beziehung
zwiſchen Berfon und Sade, die dinglihen ARedte jeien in ihrer
Erijten; von dem Beftehen eines Eigentums abhängig. Berf.
tigt fi bei feinen Ausführungen bauptfählih auf „Adolf
0 die apriorifhen Grundlagen des bürgerl. Nechts,
alle 1
Schultz, Karl: Gemeinschaft und Miteigentum. Breslau:
Marcus 1924. (58 S.) 8° = Studien zur Erläuterung des
bürgerl. Rechts. H. 38.
Der Verf. befämpft die Anficht, daß die Naturalteilung eines
emeinichaftlihen Gegenftandes darin beiteht, daß unter den
eteiligten Taufchverträge gefchloffen werden. Er unterfcheidet
zwilchen dem Nechtsverhältnis des einzelnen Teilhaberd zum
Gegenftand — Anteil am Recht u. damit Erwerb eines ent-
fprechenden Anteile8 am Gegenftande — u. dem Schuldver-
bältnis der Teilhaber untereinander.
Schmidt, Rudolf: Der —— ลด . แระ เบ ชร:
Stuttgart: %. Enfe 1924. (IV, ©.).
Der Verfalfer unterfcheidet * Sale. Dem Eigentiimer
eines Grunditiids wird infolge einer Anlage auf dem Grund-
ti der Beſi น dem Eigentümer einer Sade wird
nfolge a. — — an der Sache der Beſitz nicht ent⸗
gen und ferner die Fälle der 88 907, 909 BGB. Es werden
ann die Arten des Eingriffs, die geihligten Gegenftände, dei
Ausſchluß der Rehtswidrigkeit und die Anwendbarkeit fchuld-
—— Regeln auf den Beſeitigungsanſpruch näher be—⸗
prochen
Flitner: Das Vorkaufsrecht an der Heimſtätte im Falle
der Zwangsverſteigerung? In: Beitr. zur Erläut. d. Dtiſch.
Rechts. Ig. 67, N. F., Ig. 4, H. 2, 1924. S. 131 -156.
Eingehende Betrachtung des Vorkaufsrechts, das dem Aus—⸗
geber der Heimſtätte für den Fall der Zwangsvollſtreckung ein⸗
geräumt iſt, um den Fortbeſtand der Heimſtätte ſicherzuſtellen.
Dyroff, Anton: Kaminkehrer-Realrechte und Kehrbezirke.
Unterſuchgn. über G —— u. rechtl. Natur d. Raminfehrerreal-
rechte u. rechtl. Stellg. d. Kaminkehrer in Bayern rechts d.
Rheins, jomwie über d. Trage d. Buläffigkeit von Kehrbezirks—
aändergn. mit Wirkg. gegenüber :d. Nealrechtöbefigern. Ein
NRechtsgutadhten. München: Hueber [1924]. (131 ©.) 8°
7 0 Das Erfordernis der Beftimmtbheit der Geldfumme
bei der Hnpothel <Grundfchuld). Sn: Beiträge a Erläute⸗
um en Rechtes. Sg. 67, N. %. Sa. 4, 1924, 9.3.
Der Berf. seht bon dem Grundfaß der Beftimmtheit nach
den Borlchriften des BOB. aus u. behandelt ihn unter dem Ein-
1 ซา อ ' Geſetzgebung und in ſeinem Verhältnis zur
oldklauſe
40
Das Reichsſsgeſetz Geſetz) über wertbeſtändige Hypo—
theken vom 28. Juni 1928. Erl. von Aſdelbert Düringer
oh Schulze. Berlin: Spaeth & Linde 1924. (213
Das Bud enthält den Wortlaut des Gefeßes und der Durd-
führungsverordnungen und bringt wertvolle Erläuterungen zu
ihnen und den die gugelafienen Wertmefjer betreffenden Aus-
führungsbejtimmungen. Sn einer jhitematifden Einleitung
wird ein Bild der Entwidlung der Währungsverhältniffe und
der Einführung der wertbejtändigen Hhpothelen gegeben.
Schulze, Werner: Zur Frage der Stabilisierung der wert-
beständigen Hypothek. In: Leipz. Zeitschr. Jg. 18, 1924,
Nr 19. Sp. 565—577.
Verf. erörtert die für d. Anwendung der neuen Hnpothefen-
art ungemein wichtige Trage, „ob u. bejabendenfalls, auf welche
Weije bei d. mwertbeitänd. Hnpothel die Teltlegung eines be-
flimmten Beitpunftes erforderlich oder wenigstens zuläffig ift,
der für d. Umrechnung in NReichgmährung maßgebend fein
fol”. Entgegen der Auffaffung von Schlegelberger ift anzu-
nehmen, daß für die zeitliche Begrenzung der Wertbeitändigteit
fein Anlaß beiteht, daß fie, „Jogar inhaltlich unzuläflig it, fo-
fern der Stichtag nicht wenigftens falendermäßig beftimmt ไห
e) Familienrecht und Perfonenftand — Iugendwohlfahrt
Heller, Julius: Die ärztlich wichtigen Rechtsbeziehungen
d. ehelichen Geschlechtsverkehrs (nach d. Entscheidungen
d. Reichsgerichtes u. d. Oberlandesgerichte). Leipzig:
Kabitzsch 1924. (47 S.) 8° = Monographien zur Frauen-
kunde und Konstitutionsforschung 7.
H. betraditet vom Standpunkt des Arztes die zahlreichen
höchſtrichterlichen Entſcheidungen über die Rechtsbeziehungen
des ehelichen Geſchlechtsverkehrs; er kommt zu dem Ergebnis,
daß dieſe Entſcheidungen nur ſelten die Kritik der medizin.
Wiſſenſchaft herausfordern. „Wer ſich mit der Materie ein⸗
gehend beſchäftigt hat, ..., der wird als Wiſſenſchaftler die
Achſeln zucken über das Volksverſammlungsgerede von der
Weltfremdheit der Juriſten.“
Bremer, Friedrich Wilhelm: Lassen sich aus den bis-
herigen Ergebnissen der modernen Vererbungslehre in der
Psychiatrie neue Gesichtspunkte für die Anwendung der
88 1333 und 1384 des BGB. aufstellen? In: Deutsche Zeit-
schrift für die gesamte gerichtliche Medizin. Bd 3, H. 6,
1924. 5. 518--528.
Der Verfaſſer erörtert die Frage, ob die Anfechtung einer
Ehe geftattet ift, wenn der anfechtende Ehegatte ji geirrt hat
oder getäufcht ift fiber das Beitehen von ererbter Getjtesfrant«
heit des anderen Ehegatten. Der Berfaffer tritt daflir ein, die
Anfechtungsmöglichkeit nach den 88 1333 u. 1334 BGB in cin-
zelnen Fällen (3. B. bei Getftesfranfheit eines Kindes u. vines
Verwandten in der Familie eines Ehegatten) zu erleichtern.
41
Kahl, Wilhelm: Ehefheidung wegen objeltiver Chezerrüt-
tung. In: Beiträge zur Erlaut. d. dbeutich. Rechts. Sa. 67,
9.1. ©. 1—16.
Der Berfafier nimmt Stellung zu der vielfadh erhobenen
Borderung auf Ermeiterung des Scheidungsgrundes des $ 1568
dur den Scheidungdgrund der objektiven Zerrüttung des ebe-
liden Qerhältniffes ohne Verfdhulden eines Ehegatten. Er for-
dert: einerjeits Beibehaltung des Schuldprinzips ald Negelnorm
auch für den Scheidungsgrund der Chezerrüttung, bei Zulaffung
der objektiven Chezerrüttung andererfeit3 unbefchräntte richter-
lie Prüfung ihrer vorgebradgten Gründe und außerdem Auf:
ftelung eine3 Außeren gejetliden Mertmals der behaupteten
Chezerrüttung.
Restrepo, Felix: Die Entwicklung des Elternrechts in
Deutschland seit der Reformation. M.-Gladbach: Volks-
vereins-Verlag 1924. (XI, 66 S.) 8’ — Schulpolitik und
Erziehung. Zeitfragen. N. F. d. Samml. H. 20.
Die von d. Univerfität Minden preisgefrönte Arbeit gibt
eine Darftellung d. Entwidlung der deutfhen Anfhauungen
iiber das Elternredt, wie fie t. d. pädagogifhen Literatur feit
d. Aufllärung zutage tritt. ฉั น Anfhluß daran follen die
gegenfägl. Meinungen d. Gegenwart dargelegt u. von diefer
Grundlage aus eine Abgrenzung d. Begriffs d. Erziehungs-
rehts 0. Eltern gegenüber dem Erziehungsredhte d. บ 6 ชะ
fhiedenen ftaatl. Gemeinfhaften verfuht werden. Die vor»
Itegende Arbeit behandelt nur den Hiftorifhen Teil d. Problems.
Tomforde, Hans: Das Recht des unehelichen Kindes
und seiner Mutter im In- und Ausland. Grundriß zur
Verfolgung ihrer Rechtsansprüche. 2. vollst. umgearb.,
stark erw. Aufl. Langensalza: Beyer 1924. (VIII, 159 S.)
8° — Fortschritte d. Jugendfürsorge. Reihe 2: Recht u.
Verwaltg. H. 4 = Fr. Mann’s pädagog. Magazin. H. 991.
ฉั ท einem Furzen theoretifhen Teil werden rechtspolitifche
Erwägungen angeftellt mit dem Ziel, Hinfichtlich des Unter—
haltes die unehelihen den ehelihen Kindern gleichzuftellen.
Im praktiſchen Teil wird eine Zufammenfaflung der gefeg-
Iihen Beitimmungen der einzelnen Länder gegeben, aud
lIiterariihe Angaben find beigefügt. Auch die neue Auflage
dient in erfjter Linie dem Bedlirfnis der Berufsarbeit der
Bormiünder; fie wurde nötig durch die Aenderungen der Ge-
fege u. Verfhiebungen der Landesgrenzen, fie enthält eine
Reihe von Originalbeiträgen vor allem über die Nachbar
länder. Das ท อย ธา บ 601106 Gefeg tft ล 18 Muftergefeg ungekürzt
wiedergegeben.
Stölzel, Otto: Das Perfonenftandsgefeg in heutiger Ge-
ftalt nebjt Ergänzungen u. pralt. Mujterbeifpielen. 2. Aufl.,
bearb. in Gemeinfhaft mit Hermann Spieler. Berlin:
Verl. d. Reihsbund. d. Standesbeamten Deutfchlands 1924.
(VIII, 421 ©.) 8
Die Aenderungen der Reihsverfaffung (Zırrliditelung der
Religion, Rüdfiht auf die unehelid Geborenen) fomwie die
gegenwärtige Reditfprehung haben die ท 6 น 0 Auflage veranlaßt.
42
Das Reihsgefex für Yugendwohlfahrt vom 9. SYult 1922
i. d. Faflung d. Verordnung v. 14. Yebr. 1924 u. das Preuß:
Ausfiihrungsgefeg m. Ausführungsanmweifung erläut. von
Bilhelm Goege. Berlin: Vabhlen 1924. (144 ©.) E. 8°
Der Leitfaden bringt Erläuterungen zu dem Syugendwohls-
fahrtögefeg in feiner dur Verordnung vom 14. 2. 24 in jehr
wefentliden Punkten abgeänderten Form und zu dem Freuß.
Ausführungsgefeh v. 29. 3. 24. Umfangreihe Vorbemerkungen,
die den einzelnen Abjehnitten vorangeftellt find, erleihtern daß
Verftändnis des Gefeges.
Friedländer, Walter: Grundzüge des Jugendrechts.
Leipzig: Oldenburg [1924]. (98 S) 8° — Entschiedene
Schulreform. . 27.
Die Arbeit beriidfichtigt die Gefeggebung bis zum Februar
1924, insbefondere das TYugendwohlfahrtögefet, unter Hervor-
hebung der praftifhen Gefihtspuntte. inhalt: A. Bedeutung
des Jugendrechts. B. Geſchichtliche Entwicklung. C. das
deutſche Jugendrecht. 1. Die Jugend im bürgerl. Rechtsleben.
2. Der ſtaatliche Jugendſchutz. 3. Die Jugend im Erwerbs⸗
leben. 4. Die Jugend in der Schule. 5. Die ſtaatsbürgerl.
Rechte der Jugend. 6. Die Jugend im Strafrecht.
f) Erbrecht
Stillich, Oskar: Die Lösung der soz. Frage durch die
Reform des Erbrechts. Leipzig: Oldenburg [1924]. (83 5.)
8° = Kultur- und Zeitfragen. H. 16.
Snhalt: Vorkämpfer der Erbredtsreform: England, Frank
reih, Deutfhland. Theorie 068 Staat -» Erbredts. Die
moderne Staats-Erbredt3-Bewegung.
Wolff, Martin: Der nicht begehrte Pflichtteil. In: Beiträge zur
En rund de3 deutichen Nechts. Jg. 4, 1924, 9. 3. ©. 261
i
5. Handels-, Wechſel- und Seerecht
a) Geſamtdarſtellungen
Cosack, Konrad: Lehrbuch des Handelsrechts. 10. u. 11.
fortgef. Aufl. Stuttgart: Enke 1923. (XII, 591 S.) gr. 8°
Die Angaben über dag Schrifttum find etwas vermehrt und
furze Nacträge angefügt; fonft unveränderter Text.
Müller-Erzbach, Rudolf: Deutsches Handelsrecht.
Lig 4 (Schluß). Tübingen: Mohr 1924. 4°
4. (Bog. 40—55 u. Titelbog. zu TI 2.) Bankrecht — Ver-
sicherungsrecht — Schiffahrtsrecht. (S. 625—880, VIII S.)
Nahdem mit der vorliegenden Lieferung das Bert abge
ihloffen tft, fannn rlidblidend die umfangreiche Darftellung als
ein Werk von hervorragender Bedeutung bezeichnet werden,
folge der eingehenden Berüidfihtigung der wirtihhaftlicdhen
und fozialen Beryaltniije erhält es einen lebenswahren, den Bes
dürfnilfen des praftifhen Lebens Rehnung tragenden Inhalt.
43
Lehmann, Karl: Deutfhes Handelsrecht. Neu bearbeitet
von Heinrich) Höniger. II. Altiengefellfhaften, Gefellidhaften
mit beichränfter Haftung, eingetragene Genofjenjhaften,
ก Berlin u. Leipzig: ®. de Gruyter ม. 60.
1924. (126 ©.) 8’ — Sammlung Böfhhen 458.
Heinsheimer, Karl: Handels- und Wechselrecht.
Berlin: Springer 1924. (VII, 92 S.) 8° = Enzyklopaedie
der Rechts- und Staatswissenschaft. Abt. Rechtswissen-
schalt. 12.
Die Schrift tft den fon erihhienenen Bänden ent|prechend
ein in Anlage u. Form zum Gebraud für Studierende ehr
geeignetes Zehrmittel.
Sehling, Emil: Deutfches Handelsredyht. Hamburg: Han).
Verlagsanftalt (1924). (XII, 364 ©.) 8% = Hamburger
Raufmannsbücher. Bd 14. Ä
Al Leitfaden de3 Handelsreht3 für Kaufleute, insbef.
zn der Handelshochichulen, aber auch für junge SYuriften
geeignet.
Eltzbacher, Paul: Deutsches Handelsrecht. Berlin:
Verlag für Sprach- u. Handelswissenschaft, S. Simon 1924.
(168 S.) 8°
Das Werl, das von mittlerem Umfang ift, ift ald Xehr- und
Nahichlagebud für Studenten der Rechtöwifjenichaft und Kauf-
leute jehr geeignet. 8 enthält ein wertvolles Literaturber-
zeichni3.
Deutfhes Rei an ⸗Geſetzbuch für ฉั ท อ น กช ไอ, Handel und
Gewerbe einſchließlich Handwerk u. Landwirtſchaft. Reichs⸗
ล Berordönungen, Ausführungsbeitimmungen ufm.
earb. u. brag. von d. Red. d. Reichs-Geſetzbuchs Curt
Ehrlih u. Mitarbeit von: Klegan — Grlnemwald, Geh.
ฉั น ท. ขน, Schumpelid, Ober-Zollinfp. u. a. Mit ein. einleit.
Wort von Conrad Bornhafl. Nachtr. 1923/24. Berlin: Ver⸗
lag Deutſches Reichs-Geſetzbuch f. Induſtrie, Handel u. Ge⸗
werbe 1924. Nachtr. 1023/24. (XVI, 1256, 15 S.) gr. 80
b) Goldmarkbilanz
Die Goldmarkbilanz. Kommentar zur Veroroͤng. über
Golobilanzen vom 28. 12. 1923 u. zu d. Durchführungs⸗
beſtimmungen vom 5. 2. u. 28. 3. 1924 unter beſond. Berückſ.
d. wirtſchaftl. Bedürfniſſe u. aktienrechtl. Fragen. Hrsg. im
Auftr. d. Induſtrie u. Handelskammer zu Berlin von Richard
Roſendorff. Unter Mitw. von... Mit e. Vorw. von
Franz von Mendelsſohn. Berlin: Verlag f. Politiken.
Wirtſchaft 1924. (411 S.) 80
Nachdem der Verf. bereits eine in 2. Aufl. erſchienene kleine
Handausgabe zur VO. über die Goldbilanzen veröffentlicht hat,
gibt er jetzt einen umfangreichen Kommentar heraus. Bei
dieſem haben die von der Regierung vor Erlaß der BO. Hinzu:
gezogenen Bilanzſachverſtändigen der Wirtſchaft inſofern mit—
gewirkt, als ſie das von ihnen zuſammengetragene Material
dem Verf. zur Verfügung geſtellt haben. Im Anhang ſind die
Umijtellungsverorönungen des Saargebietes, Memels, Danzigs,
Oberfclefieng, der Schweiz u. Defterreihg abgedrudt.
44
By, Rudolf: Kommentar zur Verordnung liber Goldbilangen
v. 28. Dez. 1923. Nebft e. Anh.: 21 Mujter f. Generalver-
fammlungsbefhlüffe, Prüfungsberihte und Anmeldungen,
20 Bilanzen-Wiufter, fowie d. einfhläg. Beitimmungen der
dritten Steuernotverordn. Für d. Praxis d. Yuriften- und
ne bearbeitet. Berlin: Liebmann 1924. (XVII,
Abraham, Hans Frig: Der Übergang zur Goldmarkbilanz.
Unter Bertidf. d. Durdführungsbeftimmgn., d. Aufwertungss
ะ 6 ๐ @18 u. d. Umitellungsbuchgn. dargeft. 2., umgearb. Aufl.
M. Anh.: Formularbud. Berlin: Sad 1924. (192 ©.) 8°
Die wefentlich erweiterte 2. Aufl. d. Schrift, die die in=
zwifchen ergangenen Durdhführungsbeftimmungen berüdfichtigt,
erörtert in [yitemat. Darftellung die Fragen der Goldbilanz-
umjtellung unter Heranziehung der Aufwertungslehre und der
Aufwertungsgejeggebung.
Die Goldöbilanzverorönung vom 28. Dezember 1923
nebjt Durfüihrungsverordönungen v. 5. Yebr. u. 28. März
1924 erl. von Sans Rambte u, Alfred Keihel. m
Anh.: Goldmarkfurfe 1924—1923. Berlin: GStilte 1924.
(366 ©.) 80 — Stilke's Rechtsbibliothek 26.
„Bei d. Erläuterungen iſt die wirtſchaftl. u. die rechtl. Seite
d. Fragen in gleicher Weiſe berückſichtigt.“
Geiler, Karl: Goldmarkbilanz und Goldmarkumstellung,
unter besonderer Berücksichtigung des Bewertungsproblems.
Mannheim: I. Bensheimer 1924. (90 S.) 8° = Wirtschafts-
rechtl. Abhandlgn. H. 2.
Kurzer โฉ ชอบ liberblid über den neuen Rechtszuftand,
unter befond. Berüdfichtigung der für da3 Umftellungsproblem
arundlegenden Bemwertungdfrage. Die Schrift ift die Wieder-
gabe eine? Vortrages, der in der von der Mannheimer Handel3-
ul veranftalteten Woche für Wirtfchaft u. Kultur gehale
en ift. '
Homburger, (Max): Die Bedeutung und Durchführung
der Goldbilanz-Verordnung. Systematische Einführung
nach im Verbande südwestdeutscher Industrieller gehal-
tenen Vorträgen. Mannheim: Bensheimer 1924. (78 S.) 8°
Klausing [Friedrich]: Die Goldmarkbilanz. Eine Ein-
führung und Uebersicht. Duisburg: „Rhein“ Verlags-
gesellschaft 1924. (20 S.) 8° — Verwaltung u. Wirtschaft
am Niederrhein. H. 3.
Der Schrift liegt ein Vortrag zugrunde, den K. gelegent⸗
ih eines Steuerkurfes der Handelsflammer in Duisburg
gehalten hat.
Büldenagel, Karl: Umitellung von Aftien, Gejchäftsanteilen
und Genußfcheinen. Mit praftiichen Beilpielen. Berlin:
Späth & Linde 1924. (38 ©.) 8°
Inhalt: Gedankten über das Umftellungsredht. Anteile
fheine u. Genußfcheine. Die Umftellung von Stimmrechts⸗
— เล รา Schubß- u. Biertelaltien. Genußicheine, Ger
etzesterte.
45
Hueck, [Alfred]: Die Anfechtung von Generalversamın-
lungsbeschlüssen über Goldbilanzen u. Umstellungen von
Aktiengesellschaften. In: Leipziger Zeitschrift. Jg. 18,
Nr 14, 1924. Sp. 385404.
Bei 8. Aufftellung d. Goldbilanz u. d. Umftellung d. Altien-
fapitals liegt für d. Kleinaktionär die Gefahr vor, daß er eine
Einbuße feiner Rectsftelung dadurd) erleidet, daß d. Zus
fammenlegung d. Aktien in ftärlerem Maße vorgenommen
wird, al e8 auf Grund d. VO. iiber Goldbilanzen v. 28. 12.23
u. d. Durdführungsbeftimmungen v. 28. 3. 24 vorgefehen ift.
Der Verf. unterfucht, ob u. unter welden Vorausfegungen fi
der einzelne Aktionär dur Anfehtung des Umftellungs- u.
des Bilanzgenehmigungsbefchhluffes fchügen Tann.
Hallier, Eduard: Gibt es ein Anfechtungsrecht des Einzel-
aktionärs bei Umstellung der Aktiengesellschaft in die Gold-
mark? In: Hanseat. Rechtszeitschr. Jg. 7, 1924, Nr 19.
SR. 721—736.
berficht über die dem Aktionär zuftehenden Rechte u. Trü-
fung der für die Aftiengefellichaften bei Umftellung in die Gold-
marf überaus wichtigen Trage, ob dem Altionär gegen feinen
Willen feine Mitgliedfchaftsrecht entzogen werden kann.
Breit, James: Über die Grenzen zulässiger Redaktionsver-
sehen. Ein Beitrag zu den Stückelungsbestimmungen der
Umstellungsgesetze. In: Leipziger Zeitschrift für deutsches
Recht. Jg. 18, Sept. 1924, Nr 17/18. S. 506—521.
Heymann, Ermst, Ernst Wolff, Alfred Friedmann: Die
AEG-Vorzugsaktien und ihre Umstellung in der Gold-
bilanz. Zugl. e. Beitr. zur Rechtsbildg. unter d. un
tigungsgesetz. Berlin: de Gruyter 1924. (30 S.) gr
Die Schrift befaßt fih mit der Auslegung der 0 อ
verordnung für die Vorzugsaktionäre der Allgemeinen Elcl-
trizitätsgefellihaft. Diefe Verordnung bildet zugleid) ein Bei-
fptel für die Unflarheiten, die ji) aus einer auf Grund ย 08
Ermädtigungsgejeges plöglich erlaffenen Verordnung ergeben
tönnen im Gegenfab zu einem Gejeg, das vor feinem Erlaß
öffentlich erörtert werden kann.
c) Sandeldgefellfehaften
Saenger, August: Die stille Gesellschaft. Mannheim, Berlin-
Leipzig: Bensheimer 1924. (154 S.) 8°= Die private Unter,
Bd 6.
Neben die Erläuterungen der Beltimmungen ded3 HGB.
über die ftille Gejellichaft von Flechtheim (V. Band von Dürin-
ger-Hachenburg: un tritt jegt die jyitem. Dar-
itellung Saenger3, fo daß diejes Nechtögebilde, das in Yolge
der Beitverhältniffe erhöhte wirtichaftl. Bedeutung erlangt bat,
in kurzer Zeit 2 wertvolle Bearbeitungen gefunden hat.
Ehrenberg, Biltor: Die Kaufmannseigenfchaft des Komman-
- Ditiften. Eine methodologifche Studie. Sn: Beitichrift F. d. gel.
Handelsrecht u. Konkursrecht. Bd 87, 1924, 9.4. ©. 361—370.
46
Der Verf. nimmt Bezug auf die Ausführungen in feinem
Handbuch des Handelärechts (Bd 2, 1914, ©. 69—74 i. ®. mit
©. 12f.). Er fchlägt zur Unterfuchung der Trage da3 induftive
Verfahren vor, da3 in einer Prüfung der die Stellung bes
Kommanditiiten regelnden Rechtefäge auf die Kaufmannzeigen-
Ihaft hin beiteht. Er ift der Anficht, daß die Wirkungen der
Kaufmannzeigenichaft im Zweifel nicht eintreten; nur einzelne
beitimmte Wirkungen treten ein; für den Eintritt anderer Wir-
fungen ift die Bmedmäßigfeit entjcheidend.
Goldihmit, Friedrih: Die Gründung der Aktiengefellichaft.
ein für d. Praris, Berlin: Spaeth & Linde 1925.
Einer kurzen Einleitung folgen zwei Entwürfe von Gefell-
J— u. eine Reihe von Formularen u. Beiſpielen,
ie z. T. erläutert ſind. Ihm ſchließt ſich in Stichwortform
ein aktienrechtliches Nachſchlagewerk an, in welchem auch das
Steuerrecht u. die GoldmarkVO. berückſichtigt ſind. Das Buch
iſt für die geſchäftl. Praxis geeignet.
Hübner, Hans: Die Schutzaktie. Hamburg: Hanſeatiſche Ver-
lagsanſtalt 1923). (46 S.) 80
Unter Schutzaktie verſteht der Verfaſſer eine mit beſonderen
Vorrechten ausgeſtattete, der Verkehrsſperre unterliegende Als
tienart, welche zur Abwehr der Uberfremdungsgefahr geſchaffen
wurde. Die Unterſuchung hierüber ſoll den Geſellſchaften bei
der Ausgabe von Schutzaktien ein Wegweiſer ſein. Die benutz⸗
ten Quellen ſind Geſchäfts- und Zeitungsberichte, ſowie eine
große Zahl geſammelter Geſellſchaftsproſpekte. Der Verfaſſer
tritt für Beſeitigung der Schutzaktie mit dem Verſchwinden der
Uberfremdungsgefahr ein; die Schutzaktie darf nicht eine private
Gewinnquelle ſchaffen.
Hübner, Hans: Die Schutzaktie. Hamburg: Hanſeatiſche
Verlagsanſtalt (1923). (46 ©.) gr. 8°
Die Unterfuhung will den Gefellfchaften bei der Ausgabe
von Schugaftien ein Vegmeifer fein. E8 jind nur die Vorzugs-
altien behandelt, die den Schuß gegen die Ueberfremdungs-
gelabr bezweden, nicht aber diejenigen allgemeiner Art, die
er Kapitalvermehrung dienen. Der Weberfremdungsgefahr
wegen hält der Verfafjer die Begebung von Schugaltien grund»
fäglich für berechtigt; mit dem Verfhwinden diefer Gefahr ver-
lieren die Schugaftien ihre Dafeinsberehtigung und find als»
dann zu bejeitigen.
Hueck, Allred: Anfechtbarkeit u. Nichtigkeit von General-
versammlungsbeschlüssen bei Aktiengesellschaften. Mann-
heim: Bensheimer 1924. (292 S.)
Die die Gültigkeit der Generalverfammlungsbefchlüffe be=-
treffende Vorfchrift des HGB. tft der 8 271, der lediglich ein
Anfehtimgsreht gibt. Der Verf. unterfheidet in feiner fehr
eingehenden u. ausführliden Schrift in d. Hauptſache drei
Fälle: Unbedingte Nichtigkeit des Beichluffes, Anfechtbarf. d.
Beichluffes u. Gültigkeit d. Beſchluſſes trotz Geſetz⸗ oder
Sabungsmidrigkeit. Inhalt: Einleitung Abgrenzung der
Nichtigkeit von der Anfechtbarkeit; allg. Grundfäge. Yort-
47
fegung: Einzelfäle. Die Anfechtbarkleit u. ihre Geltend-
machung. Rechtswirkungen d. Anfechtbarkeit u. d. Anfechtungs⸗
urteils. D. Nichtigkeit, ihre Geltendmachung u. ihre Rechts-
wirkungen. Stellung d. Regiſterrichters zu mangelhaften
Generalverſammlungsbeſchlüſſen. Anhang.
Junck, Johannes: Sind bei der Fusion (Versohmelzung)
zweier Aktiengesellschaften neben der Gewährung von
Aktien auch andere Leistungen zulässig? In: Leipziger
Zeitschrift für deutsches Recht. Jg. 18, Sept. 1924, Nr 17/18.
S. 491—506.
Der Verf. ift im Gegenfaß zu ber herrfhenden Meinung
ber Anficht, daß bei der FYufion außer der Gewährung von
Altien auch Zuzahlungen gemäß $ 305 HGB. zuläffig find.
Der mwirtichaftlihe Zmwed เห die Vermeidung der Liquidation
u. die Erhaltung des Unternehmens, da3 im Wege der Fufion
auf da3 andere übergehen foll.
Partifius, Ludolf, u. Hans Erüger: Das Neichsgefeh
betr. die Erwerb3- u. Wirtfhaftsgenofienihaften. Kom-
mentar 3. prakt. Gebraud F. Surtiten u. Genoflenfchaften.
Bis 3. 3. Aufl. Hrsg. von... Die neu bearb. Aufl. v. Hans
Erüger uw. Adolf Ereceliuß. Berlin w. Leipzig: de Gruyter
1924. (XV, 783 ©.) 8°
Die neue Auflage berüdfihtigt die Aenderiumg in der Ge-
feggebung. Die Gefjete, die auf das Genoifenjchhaftsgejeg une
mittelbaren Einfluß haben, wie die die Betriebsräte, Gold-
bilanzen, Rentenmark betreffende Gefeggebung, find bei den
lee Gefegegftellen berüdfichtigt, 3. T. im Anhang
eſprochen.
Neundörfer, Otto: Handbuch für Erwerbs- u. Wirt-
schaftsgenossenschaften. Bearb. Wien: Gerold 1924.
(443 S.) kl. 8°
Für die Praxis beftimmtes Handbuch des öſterreichiſchen
Genoſſenſchaftsrechts.
Brodmann, Erich: Geſetz, betreffend die Geſellſchaften mit be⸗
ſchränkter Haftung. Kommentar. Berlin: de Gruyter 1924.
9 I n 315 ©.) gr. 89= Gemwerbe- und Snduftrieefommentar.
Der Gemerbe- und Induftrie-Rommentar wird von Senat3-
präfidenten und Räten des Neichdgericht3 unter Führung von
Heinrich Rovenige herausgegeben. Er ift 018 Gegenftüd zu dem
BOB.-KRommentar u. zu dem Ebermayerjchen Gtrafgefeb-
Kommentar gedadht u. foll wie diefe befonders die Rechtipre-
hung des NReichögericht3 berüdfichtigen. Nach dem vorläufigen
Plan werden in dem groß angelegten Gefamtmwerf u. a. folgende
Gebiete behandelt werben: das gefamte Gefelljchafts- und Kar-
tellrecht, dad Wechjel-, Sched-, Patent», Urheber-, Warenzei-
chen=, Verlag3- u. Arbeitsrecht. Die Kommentare der einzelnen
Gelege bilden in fich abgefchlofjene, felbftändig fäufliche Bände.
Al eriter Band ift da3 ©. m. b. H.-Gefet von E. Brobmann,
einem der hervorragendften Kenner der handelärechtlichen Ge-
feggebung u. der höchftrichterlichen Rechtfprechung auf dem Ge-
biete des Handelsrechts, fommentiert worden.
48
Das ReihögefeH (Befeg) betreffend die Gefellichaften mit
befhräntter Haftung vom 20. April 1892/20. Mai 1888 in
der feit dem 28. März 1924 geltenden ฉั กิ น ห ล. Gemein-
verftändlih, unter bef. Berlidf. d. Goldbilang-, Steuerredit3-
u. Aufwertimgsfragen erl. von Otto Warneyer u. ฉั บ ได
Koppe. Berlin: Anduftrieverlag Spaeth & Linde 1924,
(XII, 236 ©.) 8°
d) Rartelle
Das deutfhe Kartellgefeg. Kommentar zur Verordnung
8 Mißbrauch wirtſchaftl. Machtitellungen v. 2. Nov. 1923
R.G.Bl. I ©, 1067). Bon Oswald Lehnifh u. Robert
Silber. Berlin: Heymann 1924. (VIII, 316 ©.) EI. 8°
„Der Kommentar will... lediglich eine Klarftellung, wirt-
Ihaftliher u. juriftifher Art, der in der Kartellverordnung
aufgetretenen Probleme liefern.” D. Herausgeber werden im
gleihen Verlage eine in gefonderten Heften erfcheinende
Sammlung d. Entfheidungen 5. Kartellgeridts m. An
merfungen veröffentlichen.
Das Kartellaufjihtsgefeg (Verordnung gegen Miß-
braud wirtfhaftl. Machtitelungen v. 2. Nov. 1923). Erläut.
von Heinrih Friedländer Berlin: Spaeth & Linde
1924. (286 ©.) 8°
Den Erläuterungen geht eine fyitem. Einleitung voran.
Befonders eingehend find der Begriff d. Kartellvertrages u.
ท ' der Praxis fehr wichtigen Kündigungsvorfäriften er-
ert. |
Goldbaum, Wenzel: Kartellreht und, Kartellgeriht. Ber-
ordnung gegen Mißbrauch mwirtichaftlihet Machtitellungen
bom 2. Rov. 1923 nebit Verordnung über da3 Berfahren
vor dem ARartellgericht auf Grund der Verordnung gegen
den Mißbrauh mirtichaftlihder Machtitellungen vom 2. Nov.
1923 fowie Berordnung über da3 KReichswirtichaftsgericht
vom 21. Mai 1920, 30. Suli 1921 m. Anmerkungen u.
Sachregifter. Berlin: Stilfe (1924) H. 8° (94 ©.) = Gtilfes
NRechtsbibliothet Ver 23.
Delbanco (G. A.): Kartell- u. Konzernrecht. M. d.
Text d. Verordnung gegen d. Mißbrauch wirtsch. Macht-
stellungen v. 2. Nov. 19238. Bonn: A. Schmidt 1924. (85 S.)
8° — Arbeiten z. wirtsch. Entwicklung. 1.
Der Berf. bezeidmet d. Kartellreht „als ein Net iiber
DOrganifationen, foziale Gruppen privatreditl, Charakters, deren
Mebermaß an mwirtihaftl. Macht Eontrolliert u. deren event.
Machtmißbrauch gebrochen werden ſoll“. Machtmißbrauch im
wirtſchaftl. Sinne iſt nur möglich bei monopolartiger Markt⸗
beherrſchung. Die wichtigſte Frage des werdenden Kartell⸗ u.
Konzernrechts, nämlich diejenige der Belange d. Gemeinwohls,
tt im Geſetz nicht geregelt u. iſt auch noch nicht Gegenſtand
einer kartellrechtl. Entſcheidung geworden.
Spiero, Edgar: Das Recht der Syndikate unter beſonderer
— — des Quotenhandels. Berlin: Heymann 1924.
4 49 4
Die Schrift tft aus d. Dilfertation d. Berf. „Studien zum
Nedit d. Syndilate” hervorgegangen. Die Verordnungen „gegen
Mitbraud wirtfhaftl. Madtitellungen” u. über d. „Berfahren
vor d. Kartellgericht” find noch nicht berüdfihtigt. inhalt:
ne d. Syndilate. Zwangsfyndilate. Quote u. Quoten=
andel.
e) Handelsgefchäfte
Stern, Karl: Die kaufmännischen Lieferungsgeschäfte und
die gebräuchlichsten Klauseln beim Handelskauf, unter Be-
rücks. d. Aufwertungsfrage u. wichtiger Notverordnungen.
Mannheim: Bensheimer 1924. (158 S.) 8°
Das Buch foll dem Kaufmann beim Abichluß der Gefchäfte
und bei den Borverhandlungen die Kenntnis der wichtigiten
Recht3porfchriften vermitteln u. dem Auriften ein praftilches
Hilfsmittel fein. (Grundfäge über faufmänniidhe Korrefpondenz,
06 อย ต์ 1 Beitätigungsfchreiben, Nachfriftiegung gemäß
6 BGB. um.) Die höchitrichterlihen Entjcheidungen find
berüdlichtigt.
f) Banlten — Devifengefeggebung
Boor, Hang Otto de: Die deutfhe Aentenbanf und das
Privatredt. Eine Studie fiber d. Grenzen zwifhen bürgerl.
u. öffentl. Recht. Berlin: €. Heymann 1924. (VII, 73 ©.) gr. 8°
Die Studie befaßt fi) mit den durch die Rentenbantverord-
nung vom 15. Oftober 1923 gefchaffenen Privatredhtöverhält-
niffen von einem Standpunkte aus, der zwiichen bürgerlihem
und öffentlidem Recht liegt. TYnsbefondere find Gegenftand der
Abhandlung die Rechtsfolgen, die fi aus der Nentenbant als
einer juriftifhen Perfon des Privatreht3 ergeben, ferner die
Grundfhulden, mit denen Landwirtfhaft und Induſtrie zu
Guniten der Rentenbant belaftet werden und die Schuldver-
J—— die die Unternehmer in Induſtrie und Handel
r ſie unterzeichnen.
1
Errichtung der deutſchen Rentenbank) vom 15. Oktober 1923,
unter beſ. Berückſ. d. Belaſtg. von Grundbeſ., Handel u. In⸗
duſtrie. Von [Friedrich] Erler u. [Fritz— Koppe. Berlin:
Spaeth & Linde 1924. (168 S.) kl. 80
Das Buch enthält eine ſyſtematiſche Einführung, die Renten⸗
bankverordnung nebſt Erläuterungen, die Durchführungsbeſtim⸗
mungen, Erlaſſe und Bekanntmachungen und die Satzung der
Rentenbank.
Trommer, H.u. H. Schlag, Die Geſetzgebung über die
Rentenmark mit ausführlichen Erläuterungen. Mannheim:
0 ก 1924. (VI, 271 ©.) El. 8° = Sammlung deutfder
efege 109.
Der fehr eingehend erläuterten Rentenbanktverordnung geht
eine Einleitung voraus, die eine gefhichtlihe Darftellung der
Entftehung der Verordnung enthält. Unter den im Anhang
abgedrudten Verordnungen, Vorfehriften und Entwiirfen findet
fi) aud) der intereffante und lehrreihe Entwurf Helfferids.
50
Schoentbal, ฉิ น ก ิ น 8: Goldnotenbant und Goldnote. Eine Dar-
ftellung d. Umgeftaltung d. deutich. Reich3banl u. der dadurch
ก geldwirtſchaftl. Lage nebſt Abdr. d. —
eſtimmungen. Berlin: Spaeth & Linde 1924. (176 ©.)
Dem Abdrud d. neuen Gefege v. 30. Aug. 24 (Banfgefeg,
Münggejeg, Auflöfung d. Nentenbant, Privatnotenbanlen) u.
den Vorjchlägen d. Dames-Planes zur Goldnotenbant ift eine
fnapp gefaßte Entitehungsgeichichte d. Goldnotenbant u. Dar-
ftellung ihrer Rechtöverhältniffe vorangeftellt.
Das Bantldepotgejeg (Befey, betreffend die Pflichten
der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere vom อ
5. ฉิ น [1 18960) mit Berüidf. d. Verordng. liber d. raue
fremder Wertpapiere vom 21. Nov. 1923. Für d. Praxis erl.
von [Bakob] Rieffer. 4, verm. u. wefentl, veränd. Aufl,
Berlin: DO. Liebmann 1924. (201 ©.) gr. 8°
Die vierte Auflage des im Schrifttum eingebürgerten und
n der Praris bewährten Kommentars tft gegeniiber der 1918
erichienenen dritten Auflage erheblich umgeftaltet und erweitert.
Die Verordnung vom 21. 11. 1923, durch die das Depotgeſetz in
einer Neihe wichtiger Punlte abgeändert wurde, ift bereits
eingehend erläutert.
Sieben, Kurt: Nedtöfolgen der Kriegsbefdlagnahme in
London ruhender Shares. (Anfprüche zwifhen Bank und
Kunde.) An: Zeitfchrift für d. gef. Handelsredt u. Konkurs»
redt. Bd 87, 9. 3, ©. 259—298.
Die Unterfuhung betrifft die Anfprüde zwifhen dem
Deutfhen Banfier und In Kunden, die aus dem Umftande
erwadlen find, daß England im Kriege die in London lagernden
Shares amerikanifher und füdafrikanifher Gefellichaften bes
Thlagnahmte und zum Teil Liquidierte. Die Frage nad) diefen
Nechtsverhältniffen tft von Wichtigkeit, da dur) Verordnung
vom 28. Oltober 1923 die Entfhädigung der Berechtigten auf
zwei bis hödjitens flinf Taufendftel feitgefegt worden tft.
Mathies, Otto: Die Entwicklung der Hamburger Arbitrage
und ihre Stellung im Weltverkehr. In: Zeitfragen des
Wirtschaftsrechts. Beilage des ‚Wirtschaftsdienst‘‘. Jg. 1,
Nov. 1924, Nr 1.
Lion, Max: Die geltenden Devifenvoridriften Tyitematifc
dargeft. u. mit d. Texten in d. neueften gült. Yaflung ver-
fehen. Berlin: Heymann (1924). (40 ©.) 8’ = Zeitgemäße
Steuer: u. Finanzfragen. Ig. 5, 9. 3.
Der 1. Zeil enthält eine jyftem. Darftellung d. Devifen-
gefeggebung. Am 2. Teil ift der jegt geltende Wortlaut der
Devifengefege zufammengejtellt.e Bei den vielfaden Aende⸗
rungen diefer Vorfhriften u. dem Ausbleiben der Zufammen-
faffung, au der das Reihsmirtfhaftsminiftertum durch BO,
v. 2. 11. 1923 ermäditigt wurde, hilft dte Schrift einem drin-
genden prakt. Bedürfnis ab.
Dorenberg, Otto: Bas erlaubt und was verbietet die
Devifen-Gefeggebung. Stuttgart: Berlag |. Wirtfhaft u.
Verkehr. 1924, (123 S.) 8°
4* 51
Da in nädjfter Zeit mit einer gefeglihen Neuregelung der
Devifengefeggebung nicht zu rechnen tft, fo hat d. Berf. eine
aufammenfaffende Darftellung des in d. zahlreihen Gefeten
u. Verordnungen enthaltenen Nechtsftoffs gegeben u. die
Devifenvorfhriften dabei für ihre Anwendung in d. Praxis er-
läutert. Ym Anbang tft eine Reihe Verordnungen abgedrudt.
g) Akkreditiv
Stummer, Heinrich: Das Bank-Akkreditiv nach deut-
schem Recht. München: Pfeiffer 1924. (99 S.) 8°
Unter เช น ห ไต มู Der Schrifttums u. der Reditfpre-
ung aibt der Verf. eine Darftellung des Altreditivgeihäftes,
das jest im Banktgewerbe eine große Bedeutung erlangt hat
und bei deilen Abwidlung fi zahlreiche Zweifelsfragen er-
geben Lönnen.
Reichardt, Heinz: Das Akkreditiv. Sn: Beitfchrift f. d. gef.
Handels» u. Konkursredht. Bb 88, 1924, 9. 1. ©. 1—79.
N. erflärt da Akkreditiv ald den Auftrag des Käufers an
eine vom PVerfäufer bejtimmte Bank, dem Verkäufer gegen
Aushandigung beftimmter Dofumente eine Zahlung zu leiften.
Das Akkreditiv hat ji in der marenarmen Kriegs⸗ u. Nach⸗
friegäzeit zur Sicherung de3 Verkäufer? gegenüber dem wirt⸗
Ihaftlih Ichmächeren Käufer herausgebildet. Der Verf. be-
leuchtet eingehend die einzelnen NRechtöverhältniffe.
h) Eifenbahnen
Rundnagel, Erst: Die Haftung der Eisenbahn für
Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung nach
.. deutschem Eisenbahnrecht. Dargest. von Ernst Rundnagel.
.3. u. 4. Aufl. umgearb. von Fritsch u. Sperber. Leipzig:
Weicher 1924. (VIII, 215 S.) 4° |
Das bewährte Werk, das die fchwierigften Fragen des
Eifenbahnfraditrehts erihöpfend erörtert, tft durch die beiden
neuen Herausgeber erheblih umgearbeitet. Die vorige Auflage
tft 1911 erfchienen; die vielen Sragen, die die wirtichaftlidhen
Ummwälzungen อา en haben, find berüdjichtigt. n
Hr uellennadhmweis erhöht die Brauchbartkeit des
uches.
i) See⸗ und Binnenſchiffahrtsrecht
Ritter, Carl: Das Recht der Seeversicherung. Ein Kom-
mentar zu d. allg. deutschen Seeversicherungs-Bedingun-
gen. Lfg. 5 [Schluß]. (S. 1061—1494, III S.) Hamburg:
‚L. Friederichsen & Co. 1924. gr. 8°
Die 1919 von den deutfdden Seeverficherern nach Beratungen
mit deutfchen Sandelslammern und Fadverbänden herausges
gebenen „Allgemeinen deutfchen Seeverfiherungs-Bedingungen“
haben in dem jebt vollitändig vorliegenden Ritterfchen Kommen-
tar eine umfangreiche und grundlegende Erörterung gefunden.
Darüber hinaus bietet da8 muftergültige Werf eine tiefgrün«-
dige Daritellung der allgemeinen Grundfäbe und Lehren des
Verfihderungsrecht3 überhaupt.
52
Bramslöw, Otto: Grundsätzliches zum Recht des Stau-
verirages. In: Hanseatische Rechts- Zeitschr. Jg. 7,
Nr 15716, 1924. Sp. 561-580.
Der Verf. erörtert den im modernen Seeverkfehr —
Stauvertrag, über den das ſonſt ſo kaſuiſtiſche 4. B
HGB. keine Vorſchriften enthält.
Heuer: Über Abladung, Verladung, Verschiffung. In: Han-
seat. Rechts-Ztschr. Jg. 7, 1924, Nr 21. Sp. 801—816,
halt: 1. Begriff von oabung, Verladung, VBerfchiffung.
2. Beweis friftgemäßer Abladung. 3. NRedtl. Folgen d. Nicht-
einbaltung d. Abladefrift.
Janssen, Hermann: Die Zeitcharter. (Der normale Zeit-
Ä chartervertrag und die Rechtsstellung des Zeitcharterers
gegenüber Dritten nach deutschem Recht.) Leipzig: Th.
Weicher 1923. (VIII, 152 S.) gr. 8° — Leipziger rechts-
wissenschaftliche Studien. H. 6.
Die Rechtsform der Zeitcharter, der Verwendung eines frem-
den, in außgerüftetem Zuftande zum Gebraud überlaffenen
iffes, bat unter Berüdfichtigung der a eine ein-
gehende willenfchaftlide Erörterung gefunden.
Schneider, Jony: Die Revision des Binnenschiffahrts-
gesetzes. In: Leipz. Ztschr. Jg. 18, Nr 11, 1924. Sp. 278— 2381.
Berf. flihrt aus, daß infolge des Auffhwungs d. deutfhen
0 โ เ u. der Ummälzung d. wirtfdhaftliden Berhält-
niffe fih eine zeitgemäße Yortbildung unferes Binnen»
fhiffahrtärechts als notwendig erweift. Er gibt die Bartien 5.
Binnenfhiffahrtsgefeges vom 15. 6. 1895 an, die am drin-
gendften einer Neuregelung bedlirfen. |
k) Wechfel- und Schedirecht
Grünberg, Siegmund: Grundzüge des Wechsel- und
Scheckrechts. Mit bes. Berücksichtigung eines Welt-
wechselrechtes nach dem Entwurf des Haager Abkommens.
Wien: Rikola-Verlag (1924). (87 S.) 8°
Ueberſichtliche, leicht faßliche Darſtellung des Wechſel⸗ und
Scheckrechts in ſcharfer logiſcher Anordnung unter Anführung
der Gründe.
Simonſon, Albert: Das deutſche nv — März
1%08. Unter befond. Berüdfichtigung En * ungen d.
Reichsgerichts erl. Berlin; Heymann (VIII IE, ) [.8*
Da3 Erläuterungsbud ift in erfter Linie für den Raufmann
berechnet; e3 wird aber auch von dem Suriften gern benußt
werden, beſonders. da ſeit geraumer Zeit kein Kommentar u.
keine Darſtellung des Scheckrechts erſchienen iſt.
6. Privatverſicherungsrecht
(Sozialverſicherung ſ. Verwaltungsrecht)
Versicherungs-Lexikon. Unter Mitarbeiterschaft von
Berliner, Bernhard, [Rudolf] Beume [u. a.] herausgegeben
von Alfred Manes. 2., völlig neu bearb. Aufl. 24. u. 25. Taus.
Berlin: Mittler & Sohn 1924. (1526 Sp.) 4°
53
Das längft vergriffene, ftreng mwilienihaftliche u. in der Pra-
3 bewährte Berficherungslerikon ift in weientl. umgearbeiteter
orm in 2. Aufl. erfhienen. Durch die Veränderungen der Ge-
feggebung und der Wirtichaftsgrundlagen mußten ร โด นี Sämtliche
Artikel, deren Zahl fi) von 300 auf über 500 vermehrt hat, um«
gearbeitet werden. Sorgfältige Angaben über das Schrifttum
ermöglichen ein weiteres Eindringen in die Fragen des Verfiche-
tungsrechts. Mit berechtigtem Stolz weilt der Herausgeber dar-
auf hin, daß das Werft nod) immer das einzige Verficherungd-
leriton der Weltliteratur ift.
Kisch, Wilhelm: Der Schiedsmann im Versicherungsrecht,
zugleich ein Beitrag zum bürgerlichen Recht. Mannheim:
Bensheimer 1924. (154 S.) 8°= Versicherungswissenschaftl.
Abhandlungen Abt. 1, Bd 4.
Inhalt: Sciedsmannvertrag._ Der Scieddmann. Das
ſchiedsmänniſche Verfahren. Das Schiedägutachten.
Herrmannsdorfer, Fritz: Wesen und Behandlung der
Rückversicherung. 2., erweit. Aufl. München: Piloty &
Loehle 1924. (367 S.) 8°
Bereits 3 Sahre nach der eriten Auflage fonnte eine ป ิ โอ น ๑
auflage dieled grundlegenden u. wertvollen Werfe3 über das
ſchwierige NRechtögebiet der Nüdverfiherung ericheinen. Gie
enthält außer einer Reihe von Anderungen u. Erweiterungen
eine völlige Neubearbeitung des Kapitels über die gegenieitige
Beteiligung. In einem 2. u. 3. Bde follen ออ ทน ณิ ญิ น die tech⸗
niſchen, nationalökonomiſchen u. international⸗rechtlichen Fra⸗
gen erörtert werden.
BTUCK, EIrnust], u. Th. Dörstling: Das Recht des Le—
bensversicherungs-Vertrages. Ein Kommentar. Mann-
heim: Bensheimer 1924. (XXVII, 320 8.) 80
Durch die Zuſammenarbeit des Theoretikers und des Prak⸗
tikers iſt ein Werk entſtanden, das eine wertvolle Bereicherung
des verſicherungsrechtlichen Schrifttums bildet. In ihm ſind die
allgemeinen Todesfallverſicherungsbedingungen der in Deutſch⸗
land arbeitenden Lebensverſicherungsgeſellſchaften (Normatib⸗-
Bedingungen) erſchöpfend erläutert. Das rifttum iſt den
einzelnen Erläuterungen unmittelbar vorangeſtellt und die
Rechtſprechung in umfangreicher Weiſe angeführt. Das öſter⸗
reichiſche und ſchweizeriſche Recht ift eingehend berüdiichtigt.
Ibrügger, Gustav: Die Regulierung von Brandschäden.
Leipzig: Jänecke 1924. (162 S.) 8°
Nah dem Vorwort foll die Abhandlung dem jungen Be-
amten eine Anleitung für die Brandfhadenregulierung bet
Eintritt des Berfiherungsfalles (Brandfhadens) geben.
7. Privatrechtliche Sondergebiete
a) Landwirtfchafts- und Sagdrecht
Molitor, Erih: Landwirtfchaftsredt. Eine Überficht über die
L d. Landwirt wichtigen Vorjähriften d. Deutichen Kar Preus
ens u. Sacdjjens. Berlin: B. Parey 1923. (XI, 251 ©.) 89° —
Thaer-Bibliothef. Bd. 117.
54
::. Die Überficht legt bejonderes Gewicht auf Brauchbarfeit für
den Landwirt als Nichtjuriften. Die Darftellung jchließt 0 dem
natürlichen Vorgang der landwirtfchaftliden Produktion an. Xn=
halt: 1. Allgemeines. 2. Berjönlicde Rechtsverhältniffe des Land-
wirt?. 3. Boden. 4. Wafler. 5. Inventar. 6. age
Perfonal. 7. Jagd und Fijcherei. 8. Verwertung und Schuß der
landwirtiaftliden Güter. 9. Grundfreditwejen. 10. Rechts⸗
nadhfolge. 11. Organifation. 12. Verwaltung.
Dffenberg, Ludwig: Die Bewertung ländlicher Grundftüde.
Schäßungslehre und Schägungerecht nebit Einführung in das
reußiihe Schäagungsamtögefeg vom 18. Suni 1918. Berlin:
arey 1924. (VI, 173 ©.) 8°
Neben einer Einführung in d. preuß. Schägungsamtögeje
v. 18. 6. 18, defjen Wortlaut im Anhang abgedrudt ift, enthält
bie Neuaufl. eine Klaritellung der grundlegenden Begriffe u.
Schägungsgrundfäße. Daneben bietet fie „zugleich eine Dar-
legung, wie fich die Recht3ordnung in der Bewertung der Grund-
ftüde bei Enteignung, Entihädigung, Beleihung, Verficherung,
Beiteuerung ujw. bisher verhalten hat“.
Kaifenberg, Georg: Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung
ห ๐00 verwandtem Nedht. Hanbb. d. deutfchen Kleingarten-
recht3. 3., neubearb. u.verm. Aufl. Berlin: Wahlen 1924. (XX,
344 ©.) tl. 8°
Inhalt: Das Net d. Kleingartenordnung. Die Ausfüh-
rung3verordnungen d. Kleingartenordnung. Das fonftige Klein
gartenrecht. Das bürgerlihe PBachtredht.
Bauer, Kofeph: Die Jagdordnung vom 15. Juli 1907. Aus⸗
führl. Kommentar. 5. umgearb. Aufl. Neudamm: Neumann
1923. (XI, 451 ©.) 8
Die neue Auflage diefeg auch von den Behörden und den Ge⸗
ridten viel benußgten Kommentars berüdfichtigt die feit Erfchei-
nen der legten Auflage (1909) eingetretenen Anderungen, die auf
die Gefeßgebung, die Nechtiprehung und die Rechtälehre zurüd-
zuführen find.
b) Berg: und Waflerrecht
Bölkel, Carl: Srundzlige des VBergredhts unter bejonderer
Berüidfihtigung des Bergrehts Preußens. Syſtem. dar-
geft. 2. Auflage. Berlin: de Gruyter 1924. (283 ©.) 8°
Die neue Auflage it eine teilmeife völlige Umgeltaltung
der erften Auflage, da auch das Bergredht feit dem Erſcheinen
der 1. Auflage vor zehn Yahren wejentlicdh geändert tft. Den
enger gewordenen Beziehungen des Landesbergredts zum
NReihsreht ift Rechnung getragen.
Das preußiihe Berggefet in der gegenwärtig geltenden
Faflung Mit Erl. n. d. f. d. Bergbau mwidtigiten preuß.
Landes⸗ u. ne en ให 80 ๓ . d. Reichsknappſchafts⸗
gefegen, bearb. von M axl Neuß. 8. Aufl. Berlin: C. Hey⸗
mann 1924. (XII 304 S.) kl. 80 — Taſchen-Geſetzſamm⸗
lung. 68.
Die neue Auflage bringt über die früheren Auflagen hinaus
gehend außer dem Allgemeinen Berggefet aud) die fonftigen auf
55
den Bergbau 9 ก [เล ต ห preußiſchen Landesgeſetze und — meiſt
im Auszuge — die wichtigſten den Bergbau betreffenden Reichs⸗
geſetze. Dem Text ſind — ———— im Gegenſatz zu den frü⸗
heren Auflagen — einige Anmerkungen beigefügt.
Bochalli, [Alfred]: Die Unterhaltung der Wafferläufe und
ihre Ufer. Sn: gie. f. Aorar- u. Waſſerrecht. Ig. 3,
1923/24, 9. 2, ©. 81—100 u. He. 3. ©. 153—175.
Die Abhandlung ui eine foftematifche Darftellung des
Themas, das im 4. Titel des 1. Abjchnittes des preuß. Waffer-
gefeße3 geregelt ilt.
c) Literarifches Urheberrecht. Patent- und Martenfchug
Eckstein, Ernst: Deutsches Film- und Kinorecht. Nebst
Anh.: Vertragsmuster, Verbandsbestimmungen, Richt-
linien usw. Mannheim: Bensheimer 1924. (XI, 510 S.) 8°
Das umfangreide Werk beichräntt fich auf eine Daritellung
des beutichen Film- und Kinoredht3; das internationale Recht
und das Auslandsredt ijt einer fpäteren Darftellung vorbehalten.
Der Berfafjer fuht das Bleibende in diefem in. der Entwidlung
begriffenen Nechtögebiete zu erfajien. Das Werk gliedert ich in
olgende Abjchnitte: Filmurheberrecht, Recht der Filmberjtellung,
Ümverwertung und Sino- und Gteuerredt.
Engländer, Konrad: Juristische Betrachtungen zum Offset-
verfahren. (13 S.) 4° In: Offset-Buch- u. Werbekunst 1924,
Novemberheft = Buchhändlerbörsenblatt v. 24. Nov. 1924.
S. 17027 ff.
€. führt aus, daß eine Druderei gegenüber einer vom Ber-
leger des Werles ausgehenden im Wege de Offfetverfahrens
ก ten Vervielfältigung de3 von der Druderei hergeftellten
Drudwerles grundjäglich feinen NRechtsichuß bat.
Alexander-Katz, Bruno: Das Patent- u. Markenrecht
aller Kulturländer u. Textausg. d. gesamten deutschen
Gesetzgebung u. d. internat. u. Sonderverträge d. Deutsch.
Reiches auf d. Gebiete d. Patent-, Muster- u. Zeichen-
wesens u. d. Urheberrechts unter Mitwirkung v. T. Acker-
mann [u. a.] system. bearb. 2 Bde. 2. A. Berlin: Roth-
sehild 1924. (X, 447; X, 214 S.) 8°
Die 2. Aufl. des bekannten u. verdienftvollen Werkes tft
entfprehend den wefentlihen Aenderungen, die das Patent- u.
Markenrecht in vielen Ländern erfahren hat, u. dur Auf-
nahme db. Gefege der infolge d. Weltkrieges entitandenen
Staaten in bedeutend ermweitertem Umfange erfhienen. Die
ftofflie Einteilung tft Öte gleiche geblieben. Der 1. Teil ent-
bält die Darftellung d. Patent» u. Marlenredts d. einzelnen
Rulturländer in ftet3 gleiher Gliederung (Patent- u. Waren-
zeihenredht, amtlihes Verfahren, Gebiihren, Staatöverträge).
Der 2. Teil bringt den Text der deutfhen Gefege u. der inter-
nat. Verträge d. Deutfhen Reihe auf dem Gebiete des ge-
famten gewerbliden licheberredts.
96
Allfeld, Bhilipp: Gewerblicher Redtsfhug. 2 Bde. Bd 1.
Samburg: Yanfeat. Verlagsanftalt [1924]. 8° — Hamburger
ไง 11. p &
1. Mufterfhug, Erfindungsfhuß (Patentrecht). [Nebit] Anh.
(VIII, 214, 7 ©.) 2
Das vorliegende, in zwei Bänden erjcheinende Werk fol
hauptfächlidy die Ungehörigen des Kaufmannzitandes über die
wichtigften Fragen au8 dem Gebiete des gewerbliden Necdhts-
เย ต ต belehren. In die jyitematifche Darjtellung ift der Wort-
aut der gejeßliden Beitimmungen eingefügt. Die wichtigiten
Entiheidungen des Reichägericht3 und des Patentamts find an-
geführt. Der zweite Band enthält den Schuß der Warenbezeich-
nungen, den Schuß gegen unlauteren Wettbewerb und den
internationalen gewerbliden Rechtsfhhug. Das Werk eignet fich
auch ala Lehrbuch für Studenten.
Osterrieth, Albert: Patentrecht. Breslau: Hirt 1924.
(83 S.) 8° — Jedermanns Bücherei: Abt. Rechts- u. Staats-
wissenschaft.
ALS erite Einführung in das Patentrecht gedacht u. geeignet.
Elfter, Alexander: Das deutfhe Erfinderreht (Patent- u.
Martenihugredt). Berlin: de Gruyter 1924. (118 ©.)
fl. 8° = Sammlung Göfdhen 891.
Müller-Liebenau,R.: Das Wesen der Erfindung. Ein
Weg zu ihrer Erkenntnis u.: rechten Darstellung. Mit
2 7 Berlin: Springer 1924. (XXI,
1 8.
Sn dem erften Hauptftüd wird mit ftreng logifdem Aufbau
daB Vefen der Erfindung dargelegt (Begriff der reinen, der
Ihugfähigen u. d. patentfhugfähigen Erfindung). Der Verf.
nimmt an, daß das Wefen der Erfindung auf einem Kaufal-
vorgang beruht, der zwei an fi felbftändige, aber zu einem
unlösbaren Paare vereinigte Veränderungen (Erfindungsfinn
u. Ausführung) enthält. Das zweite Hauptitüid enthält die
Darftellung u. Prüfung der fhugfähigen Erfindung. Der
Berf. will mit dem Werke zur Heform des deutfhen Patent-
gefeges beitragen, vor allem aber die Srundlagen zu einem
internationalen Urheberrecht legen.
Sreund [, Günther] — (Zulius) Magnus: Das deutiche
Warenzeichenrecht. 6., neubearb. Aufl, erl. von Üriedrich
Süngel u. Julius Magnud. U. 1. Pie internationalen
Verträge. Berlin: de Gruyter 1924. (XV, 247 ©.) 8° =
Quttentagiche Sammlo. dt. Reichdgefebe. Ver 87a.
Die neue Aufl. diefed vortreffl. „Hilfsbuch für d. praft.
Handhabung” des Warenzeichenrechts ift mejentlich ermeitert.
Der 1. Bd erläutert die wichtigen internat. Beitimmungen des
deutfch. Beichenrecht3, wobei von längeren millenjch. Erörte-
rungen abgejehen ilt. Bd 2: wird die Erläuterung des ย ย ก.
„Bel. 3. Schuß d. Warenbezeichnungen” bringen. .
Wafjfermann, Martin: Deutfchland u. dad Madrider Ab-
fommen betr. die Unterdrüdung falicher Herkunftsbezeich-
— ห ล น u. Wettbewerb. Ig. 24, 1924,
57
W. bringt ร น ห ล 00 dad Madrider Ablommen im franzöf.
Ürtert u. in deutich. Überfegung u. gibt die Gründe an, warum
Deutichl. bisher dem Abkommen nicht beigetreten ift. Er emp»
fiehlt den Beitritt, da durch Art. 275 des PVBerjailler Bertr.
(Verbot der Bezeichnung Kognak für den in Deutichland her-
geitellten Trintbranntmwein) der einzige Grund fortgefallen ift,
der gegen den. Beitritt Deutichland? zum Ablommen ge-
ſprochen bat.
8. Zivilprozeß, einjchließlich Gerichtsverfaflung
und Rontursrecht
a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen —
Gefegesausgaben
Schmidt, Richard: Prozeßwissenschaft u. Prozeßgesetz-
Ba ม Zitschr. f. Dtsch. Zivilproz. Bd 49, 1924, H. 1/2.
Sn eindringlichen beflagt ©. die feitend der Unter-
tichtövermwaltung, indbef. d. preußifchen, geübte ftarfe VBernach-
läffigung der Bivilprogeßmillenichaft u. meift auf die „Ber-
wilderung des Gedantenfreijes” hin, die die mit der Zivilprozeß⸗
gefepgebung befaßten Organe ergriffen bat. Den Kampf gegen
die Sleichgültigfeit d. Unterrichtöverm. u. die Fehlariffe der
Geſetzgebung joll die mwiedererftandene Ziſchr. f. Zivilpr. auf⸗
nehmen. Den Mitarbeitern der Ztſchr., die aus der gerichtl.
Praxis ſtammen, legt der Verf. die Gedanken dar, aus denen
heraus die Vereinigung der dtiſch. Zivilprozeßlehrer auf ihrer
Jenaer Tagung gegen die Zivilprozeßnotgeſetzgebung ſcharf
Stellung genommen hat.
Levin: Ueber die Grundfragen des Zivilprozesses = Die
Themen des Deutschen Juristentages in Heidelberg. 2. Bür-
gerlich-rechtliche Abteilung III. In: Deutsche Juristen-
Zeitung. Jg. 29, H. 17—18, Sept. 1924. S. 670-677.
E3 werden die Fragen der Miündlichkeit, Unmittelbarkeit
u. der Eventualmarime behandelt.
Hegler, Auguft: Überficht über die Deutiche Geſetzgebung auf
dem Gebiet des Zivilprozeßrechts im Jahre a und 1924.
<Abgeichloffen 30. - 6 > Sn: a > ม
Praxis. NR. 3. Bd 3, 9. 1, 1924. ©.
Stein, ' * be 1 ฝ und des
Konkursrechts. 2. Aufl. d. Grundriſſes d. Zivilprozeßrechts
bearb. v. Joſef under. Mit e. a, บ . Richard Schmidt.
Tübingen: Mohr. (XXIV, 470 ©.) 8
Dem vorzüglichen Srundriß, der eine leichtfaßliche Dar-
ftellung des BZivilprogeßrecht3 bietet, ift noch vom Xerf. felbit
im Anhang eine Erläuterung des Konkursrechts angefügt.
Da Stein vor Fertigſtellung der neuen Aufl. geſtorben iſt,
ſo mußte der Bearbeiter die durch die neuſte Geſetzgebung
nötigen umfangreichen Abänderungen vornehmen.
58
Dertmann, Paul: Grundriß des deutſchen ง
rechts. Reipzig: Deihhert 1924. (XII, 322 ©.) g
Diefer Grundriß des hervorragenden Hechtsiehners berüd»
fihtigt bereits die neuefte Novellengejeggebung.
Steiner: ถะ ด 9 und Deutih. Zu dem Auflag บ อ น Rechts⸗
anwalt Dr. Rojenthal in Nr 5 d. Deutichen Richterzeitung,
n: 108-406. Nichterzeitung. Ig. 16, Nr 8, Nov. 1924.
p. —4
Et. ift im Gegenfat zu Dr. Rojenthal der Anficht, Daß nicht
der engliihe Richter die Autorität der Zuftiz in England ge-
Schaffen hat, fondern da3 engliihe Boll. Das 0 Gerichts⸗
weſen ſteht in ſeiner Gliederung, ſeinem Aufbau, der Sicherung
der Gerechtigkeit dem engliſchen zum mindeſten gleich. Wenn
es trotzdem bei uns ſtarken Anfeindungen ausgeſetzt iſt, ſo
liegt dies am deutſchen Volkscharakter u. an der Ausübung des
Richteramtes. Nur eine Volkserziehung, in deren Mittelpunkt
die Stärkung ſtaatlichen Anſehens ſteht, könnte beſſere Zu—
ſtände ſchaffen.
Rosenberg, Leo: Die Veränderung d. rechtlichen Gesichts-
punkts im Zivil Be In: Ztschr. f. Dtsch. Zivilpr. Bd 49,
I H. 122. 38—73.
N. formuliert dag Problem fo: „Inwieweit darf d. Richter
ivilpros. Klagen u. Einreden, überhaupt das tatlädhliche
= ringen d. Parteien aus anderen redhtl. Gefichtspunlten
würdigen u. für begründet oder unbegründet erflären, ala aus
denen, die von d. Parteien in Schriftfägen u. Vorträgen gels
tend gemadht worden find?“
Grünhut, Max: Zur Lehre vom Prozeßbetrug. In:
Rheinische Zeitschrift für Zivil- u. Prozeßrecht des In- und
Auslandes. Jg. 18, Juli 1924, H. 2. S. 128—155.
Der Verf. behandelt die viel erörterte, umitrittene Frage,
ob eine Partei im Zivilprozeß did Täufhung des Richters
einen jtrafbaren Betrifg gegen den Gegner begehen kann. Berf.
verneint die Frage nah eingehender Unterfuhung des Be-
trugstatbeftandes fir den vorliegenden Fall fomwie einer Er-
örterung des Problems der prozeifualen Bahrheitspflicht.
Philipp, Richard: Rechtskraft des Vorprozeßurteils für
den Aufwertungsprozeß? Zugleich Beitrag zur Verjährung.
n: Blätter für Rechtspflege im des Kammergeridts.
g. 34, Sept. 1924, Ar 8/9. ©. 73—74
Friedemann, Hellmut: Die Rechtskraftwirkung des Papier⸗
markurteils. In: Blätter f. Rechtspflege i. Bezirk une
gerichtes. ฉิ 0. 34, Wer 8/9, Sept. 1924. ©. 69-—72. .
Simon, Mar: Sind die Gerichtzferien ——— ni Sur.
ชู 906 ห โข บ, จ 0. 53, 1924, 9. 18a. ©. 1413—14
©. gibt zunädjft eine Überlicht über d. อ bezügl.
der Gericht3ferien in d. widhtigften Kulturftaaten; aus ihr geht
hervor, daß faft alle größeren en Staaten u. aud) Nord»
amerifa die Einrihtung d. Gerichtöferien fennen. Unter ein
gehender Heranziehung d. Schrifttum prüft d. Verf. fodann n
Gründe, die für d. Beibehaltung d. Gerichtöferien fprechen. Er
59
fommt zu d. Ergebnis, dat ihre Abichaffung notwendig fei u.
egenüber d. heutigen Buftande nennenswerte Übelftände nicht
Derbeiführen würde, '
Die Brozeßgefege für bürgerl. Recdtsftreitigleiten. Zfgit.
u. brög. v. Hermann Lucas u. Heinrih Richter. Berlin:
Stilte (1924). (495 ©.) 89 = Stilfes Tertausgaben 9.
Al3 Ergänzung ihres Kommentars zur VBerfahrensverord-
nung v. 13. 2. 24 (Stille Rechtsbibliothet 25) bringen die
Verf. eine Texrtausgabe, die außer dem GBG. u. der ZPO. eine
große Reihe von progekredtl. Nebengefegen enthält.
Tafhenausgabe der neuen Zivilprozekordnung mit Ein
führungsgefeg und Entlaftungsverorönung in der vom
1. Yunt 1924 ab geltenden Fallung mit erl. Einf. u. Anm.
nebft Anh.: Text d. Gerihtöverfafjungsgefetes, d. Gerichts⸗
foftengefeges u. d. Gebührenordnung der Redtsanmwälte in
der vom 1. uni 1924 ab gelt. Falle. jowie mehreren Neben=
efegen von Adolf Baumbad. Berlin: Liehmann 1924.
VIII, 615 ©.) Et. 8°
In dieſer jehr hHandliden, auf Dünndrudpapier bergeitellten
Ausgabe find die dur d. Neuordnung veranlaßten Aende-
rungen dur) gejperrten Drud hervorgehoben.
Die neue ZivilprozeBordnung vom 13. Mai 1924 mit
fyftem. Einleitung u. Erläuterung d. neuen Beitimmungen
nebft einem Anhang, enthaltend d. wicdtigiten Nebengefege.
Bon TYames Goldfhmidt Berlin: Springer 1924.
(VIII, 398 ©.) 8°
Die Ausg. d. ZPO. bezwedt d. Ergänzung d. älteren Aus»
gaben. Der Verf. tft daher bei Erläuterung d. neuen Be-
ftimmungen über 0. Nahmen einer SHandausgabe hinaus
gegangen u. hat ferner nur die Nebengefege aufgenommen, die
neuerdings geändert find.
Zivilprozeßordnung und Nebengefege.. Mit Er-
läuterungen der neuen BVorfähriften bearb. von Ridhard
Kann. Berlin: Heymann 1924. (XII, 887 ©.) 8°
Die fir den Praktifer beftimmte Ausgabe foll ein Htlfs-
mittel zur erften Orientierung über ย ิ ด 8 neue Verfahrensredt
fein. Die Erläuterungen find daher au auf die neuen Bor-
ſchriften beſchränkt.
b) Das neue Zivilprozeßrecht
(VO. v. 22. 12. 23 u. 13. 2. 24)
Zivilprozeßreform. Die Beſchleunigungs⸗Verordnung
(Verordnung zur Beichleunigung des Verfahrens in bür-
gerliden Nechtzjtreitigfeiten) vom 22. Dez. 1923. Mit Einl.
u. ausführl. Erl. von Hermann Lucas. Berlin: Gtilfe
(1924). (67 ©.) El. 8° — Gtilfe’3 Nechtsbibliothef. Nr 24.
Die Haren und fachlundigen Erläuterungen werden vor
allem dem Nichter bei der praftifchen Handhabung der bedeut-
en Vorjriften der Beſchleunigungs⸗—VO. gute Dienfte
eiiten.
60
Sonnen, Theodor: Das neue Zivilprozgehredt. Berlin:
Bahlen 1924. (XX, 308 ©.) 8°
©. gibt in Kommentarform eingehende Erläuterungen zu
den einzelnen, dur) die Verordnungen v. 22. 12. 23 u. 13. 2. 24
geänderten u. neu eingefligten Bejtimmungen. Nicht behandelt
find die vom Yuftizminifter vorgenommenen Anderungen. Die
rt eignet fih al8 Ergänzung der älteren Kommentare
er ;
Das neue Zivilprozehpredht. Sonderheft d. Rheinifchen
Zeitfhrift für Zivil- u. Progeßredht des ฉั ท = u. Auslandes.
Hrsg. anläßlid 0. Tahresverfammlung Deutfher Zivil»
prozeßrehtslehrer in ena im März 1924. Dannhetim:
Bensheimer 1924 (128 ©.) 8°
Das Heft enthält die auf der Yahresverfammlung gehal-
tenen Referate: Zivilprozeßreform u. Rechtsſchutzgedanke, บ.
Heinrih Lehmann, Korreferat v. Rihard Schmidt. Berein-
โฉ ฒิ น ห ล, Kräftigung u. Befchleunigung d. Verfahrens, v. Leo
NAofenberg. Das Giiteverfahren, v. Friedrih Lent. DOefter-
reihtihe Maßnahmen zur Herbeifüihrung u. Aufredterhaltung
eines einheitlichen Zipilprogeßverfahrens im ganzen Staat8-
gebiet. — Güteverfahren u. Vortermin, v. Egon Weiß. Voran-
geftellt tft der Artikel, den Adolf Bah für d. Anmwaltverein
über d. Borentwurf zu d. Verordnung v. 14. 2. 1924 verfaßt
hat. Am Schluß ift die Entfhließung d. Zivilprozeßrechtslehrer
abgedrudt, in der diefe Scharf gegen die neueften Aenderungen
d. Gerichtöverfahrens, bejonders gegen die üiberftürzte Weife,
in der fie eingeführt find, Stellung nehmen.
Heinsheimer, Karl: Der neue Zivilprozeß, insbes. das
Verfahren vor dem Einzelrichter. Mannheim: Bensheimer
1924. (59 S.) 8° |
Der Verfaffer will nur eine Einführung in die praftifen
Hauptgedanken der bedeutfamen Verordnung Über d. Verfahren
in bürger!. NRechtsftreitigleiten vom 13. 2. 1924 geben. ฉิ ห
einem Anhange find die widtigften Vorfcähriften im Wortlaut
zufammengejtellt.
Blomeyer: Die Neuerungen im Zivilprozgeß. In: Ardiv
für Rechtöpflege in Sadfen, Thüringen u. Anhalt. ฉั ด , 1
[1924], ©. 3. ©. 12916.
Der Berf. unterzieht die A Verordnungen, durdh die der
Zivilprozeß neu geregelt tft, einer Tritiihen Würdigung; er
betrachtet fie teils als glinftig, teil8 als verfehlt; insbef. tft
der Auffag von dem Gedanken durhdrungen, daß d. Zwed d.
Verordnungen nit auf Verbefferung und Beichleunigung,
fondern in d. Hauptfadhe auf Entlaftung d. Gerichte gerichtet
war, um aud bier den Beamtenabbau zu ermöglichen. Die
Entlaftungsmaßnahmen kommen zum Ausdrud in 1. den Maß-
nahmen, die auf ftrenge Durdführung der Verhandlung in
den fiir fie beftimmten Terminen gerichtet find, 2. der Ein-
ſchränkung der NRichterzahl, 3. der Abklirzung des Verfahreng,
4. der Verblitung von Prozefien (Gliteverfahren), 5. der Maf-
nahme, bereit3 anhängig gewordene Prozeffe ด ู มี 1116 bei-
äulegen, 6. der Einfhränlung der Nechtsmittel.
61
Wach, Adolf: Die Schriftlichkeit im Zivilprozeß neuen
Rechtens. In: D. Jur.-Zeitg. Jg. 29, H. 7/8. S. 246—252.
Der Berfaffer führt aus, daß dte Notverordnungen vom
22. 12. 23 u. 13. 2. 24 e8 zwar grundfäglich bei unferer auf be-
ftimmten Maximen rubenden Rehtöpflegeordnung belaflen, daß
fie aber ftüd- und flidweife Neues einfhalten, „das wider
fprudh8voll und unvereinbar erfheint und fiber deflen Ein-
paſſung das weifungslos gelaffene ridterlihe Ermellen ent-
ſcheiden ſoll“.
Leo, Karl: Die Unbrauchbarkeit der neuen Beſtimmungen
iiber das KUBA Une Berfahren. Hanſeat. Rechts⸗
Zeitſchr. Ig. 7, Nr 15/16, 1924. . 5709--688,
„Dte Beitimmungen d. neuen Brozekordnung über d. —
gerichii. Verfahren bezwecken, eine Beſchleunigung u. Verein⸗
fachung d. Verfahrens herbeizuführen, Ste haben den gerade
egenteiligen gehabt.”
oor, Hans Otto de: Die Entscheidung nach Lage der Akten.
Ein Beitrag zur Lehre von d. Schriftlichkeit im neuen
Zivilprozeß. Mannheim: Bensheimer 1924. (VIII, 95 8.)
—= Beiträge zum Zivilprozeß. 2.
Die Schrift mill beitragen zur Klärung „der Fülle von
Unklarheiten und fchmwierigiten Problemen”, die die Verord-
nungen vom 22. Dez. 1923 u. 13. Febr. 1924 in das Zipil-
prozeßrecht — haben.
Reinberger, Willy: Entscheidung nach Lage der Akten.
(88 251a, 331a ZPO.) In: Das Recht. Jg. 28, 1924, Nr 21/22.
Sp. 478—498.
Verf. nimmt zu den zahlreichen u. erheblichen Meinung?-
verichiedenheiten Stellung.
Samter, M. Karl: Güteverfahren und GStreitverfahren vor
dem usa, in — ſyſtematiſcher Darſtellung
nach d. 0 ย um 13. Mai
1924 bearb. Berlin: Bahlen 1924. (100
Sn Harer, überfichtlicher Weife find das er - Einführung
gelangte Güteverfahren u. die Neuerungen 068 amtögeridhtl.
GStreitverfahreng dargeftellt. Xm Anhang find die neuen Gejebß-
beftimmungen zufammenzgeftellt.
Pagenstecher, Max: Die Berufung im neuen Zivil-
prozeßrecht. Systemat. Darstellung. Gegenüberstellung
d. Neufassung der ZPO., des Vorentwurfs u. des bisherigen
Rechts m. Erläut. Mannheim: Bensheimer 1924. (74 S.) 8°
Die Schrift will mit den Grundgedanken des durch die Ver:
ordnung vom 13. 2. 1924 ftark umgeftalteten Recht der Be»
tufung vertraut mahen. Der zweite Teil bringt die die Be-
xufung betreffenden Beitimmungen der neuen Zipilprozeßord-
nung, denen die Vorfchriften des Vorentwurfs u. des bis-
herigen Recht3 gegenübergeftellt find.
c) Der Richter
(Richterliches Prüfungsrecht von Geſetzen ſ. bei Staatsrecht)
Stammler, Rudolf: Der Richter. Donauwörth-Berlin: Tage-
werkverlag (1924). (92 S.) 8°= Das Tagewerk. Monographien
zur Psychologie der Berufstypen. Bd 1.
62
Bon 0006 ะ Warte aus unternimmt ed ©t., den Beruf des
Richters zu begründen, die 0 dieſes einflußreichen Amtes
darzulegen, aber auch die Gefahren kenntlich zu machen, denen
mancher Richter แน it. Bunädhit jtellt er fich Die Aufgabe,
da3 Feld zu umgrenzen, auf dem der Richter tätig fein joll, und
die Art zu Schildern, in der er es zu beherrichen hat. Sodann be>
fchreibt er das ideale Biel des Rechtes (dad Verfolgen von Recht
und Geredhtigleit) u. zeigt, „wie e3 in Der bedingten Welt ded
geſchäftlichen Treibens in praktiſcher Wirklichkeit eingreifen
mag.
Kübel: Bolitifhe Betätigung der Richter. nn Deutfche
Nichterzeitung. g. 16, Nr 6, 1924. Sp. 273—
Unter Seranziehung der bisherigen deutichen T der aus=
ländifhen Gefeugebung erörtert der Verf. die Bor- u. Nachteile
der politiihden Betätigung d. Ridter. Er fommt zu folgendem
0 „8 mag Elüger fein, die Singer von 0. ชื อ [1 ไร ่ ไร้
zu laffen; Wert u. Anfehen leiden fiher nicht darunter. Des
halb — es aber noch keine Zwangsenteignung; es genügt,
dem Takt d. Richter u. den Wünſchen ihrer Wähler zu über⸗
laſſen, wie weit jene am öffentlichen politiſchen Leben teil⸗
nehmen wollen u. ſollen.“
Münch: Die Abhängigkeit des Richters vom Recht. <Ein
Beitrag zum Problem der richterlichen Unabhängigkeit.)
N ans Richterzeitung. Jg. 16, 1924, Nr 7. Sp. 337
1S ‘
Rofenthal, Alfred: Methodifhe Yurisprudenz und Einzel»
en beutjche und eur, ng. An: Yurift.
Wochenfqhr. Ig. 55, 1924, 9. 5. — 254.
Mit Shwungvollen Worten ก ง he Berfaffer die Vor⸗
züge des Einzelrichtertums, wie e3 das englifhe Rechtsleben
fennt, gegenüber den Kollegialgerihten deutfhen Syftem?.
Aur das Einzelrichtertum kann wirkliche Richterperfönlichleiten
hervorbringen.
Die Vorſchriften über die Ausbildung der Juriſten in Baden.
Amtl. Ausg. Karlsruhe: Malſch & Vogel 1924. (51 S.) 80
d) Konkurs
Jaeger, Ernst: Konkursrecht. Berlin: Springer 1924.
(170 S.) 8° — Enzyklopädie d. Rechts- u. Staatswissen-
schaften 18.
Diefe wertvolle Darftellung 068 Konkursrehts durch den
hervorragenden Kenner diefed NRechtögebietes tft umfangreicher
gehalten worden, als die bisherigen Beiträge diefes Sammel-
werles. Die dur den Umfturz der wirtfchaftl. Verhältniffe
neu aufgetaudten Fragen, wie die des Einfluffes 0. Geldent-
wertung auf das Konkursredt, find berüdfitigt. Kleindrud
u. zahlreihe Noten bringen die Stellungnahme des Berf. zu
anderen LZehrauffaffungen u. zur Praxis.
Jaeger, Ernst: Neuerungen in der Ordnung des Konkurses
u. d. Konkursabwendung. In: Ztschr. f. Dtsch. Zivilproz.
Bd 49, 1924, H. 1/2. S. 20—37.
63
Manesse, Berthold: Die Geschäftsaufsicht zur Abwen-
dung des Konkurses nach d. neuen Fassung vom 8. Febr.
1924. Praktisch u. kritisch erl. Berlin: S. Simon 1924.
(88 S.) 8°
Der Berfafler erläutert die dur) Verordnung vom 8. 2. 1924
abgeänderten Vorſchriften über die Gefhäftsauffiht; er macht
dabet einige Berbefferungsvorfhläge. Tin einer Einleitung
tft die Gefchichte des Verfahrens gefhildert. Beigefligt find
ferner die amtliche Begründung vom 19. 12. 1916 und einige
Formulare.
e) Freiwillige Gerichtsbarkeit. Notariat
Jahrbuch für Entſcheidungen in Angelegenheiten der frei—
willigen Gerichtsbarkeit u. des Grundbuchsrechts. Auf Grund
amtlichen Materials hrsg. v. Viktor Ring. Boͤ 1. Berlin:
Vahlen 1924. (XII, 523 S.) 80
Dank dem Entgegentommen des Reichsjuſtizminiſteriums
hat es ſich ermöglichen laſſen, die „Entſcheidungen in Angelegen⸗
Denn der freimilligen Gerichtsbarkeit u. des Grundbuchrechts“
u. des „Jahrbuchs für Entiheidungen d. Kammergeridhts in
Saden der freiwilligen Gerichtsbarkeit ufw.” zu verfchmelzen.
Somit ift erfreulihermweife eine Sammelftelle für alle amtliden
Beröffentlihungen in Angelegenheiten der freimill. Gericdhtd«-
barkeit u. des Grundbuchrechts geſchaffen. Gleichzeitig mit dem
erſten ſtattlichen Bande der neuen Sammlung iſt ein Sonder⸗
heft erſchienen, das die im alten Jahrbuch enthaltenen Ent⸗
fheidungen d. Kammergerihts in Pahtihugfahen, Koften= u
lagen bringt, zu denen jet no die Mietsfaden
teten
Behre, Rihard: Die Prüfung der ——— des preußiſchen
Notars. Syſtemat. Stelle. aller d. preuß. Notariat betr.
Vermaltungsbeft. nebit Einf. in d. Notariatstechnik u. d.
notarielle Gebühren- u. Stempelweſen. Berlin: Vahlen
1924. (151 S.) 80
Die Zahl der preußiſchen Notare iſt, ſeitdem die Ernennung
von der Bedürfnisfrage nicht mehr abhängig gemacht wird,
ſtark angewachſen. Eine Aa — der Seidätte
des Notard wie die vorliegende ift daher für die die Geichäfte
Prüfenden mwie die Notare felbit von Wichtigleit.
9, Strafrecht
a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen
Galler, Frig van: Strafredt. Grundriß zu Vorlefgn. u.
Zeitf. zum Studium. 2. neubearb. Aufl. Münden: Schweiger
1924. (VIII, 150 ©.) gr. 8
Der Grundriß tit in erjter Linie fir Studenten beftimmt,
daneben aber aud für den Praktiker zur Auffrifhung der
Rechtsfenntniffe.. Der Umfang des Buches Hat fi mit der
zweiten Auflage nahezu verdoppelt. Ein wejentlider Unter
Ihied zur eriten Auflage befteht darin, daß der Berfafler jegt
64
im engften Anfchluß an Wortlaut und Sinn des Gefeges unter
VBerziht auf Fünftlide Konftruftionen a den grundlegenden
Streitfragen Stellung genommen bat. Die Aenderung in der
Geſetzgebung, ſowie die neueſte Rechtſprechung des Reichs⸗
gerichts ſind berückſichtigt.
ซา ลิ โดร, Ernſt, u. Fritz Hartung: Strafrecht und ห ง
U. 1u.2. Tertausg. m. zahlr. Anm. Berlin: Stilte (1924)
(XVI, 699 ©.) Hi. 8° = GStilfes Redht3bibliothef. Nr 30.
1. Strafredht. Strafgefegbucdh f. d. Deutfche Reich, Militär-
ſtrafgeſetzbuch, VO.über Vermögensſtrafen u. Bußen, Jugend⸗
erichtsgeſ. Notwirtſch. Geſetze u. Verordnungen andere
afrechtl. Nebengeſebe d. Reichs u. run n. d. Stande
vd. 15. Zuli 1924. 2., erw. Aufl. (XIL, 533 ©.) 2. Straf-
prozeß. Öerihtsverallungseteh en Jugend⸗
gerichtsgeſetz und d. ſtrafprozeßrechtl. Nebengeſetze อ: Reichs⸗
u. Preußens, ſowie d. hreuß: Beitimmungen über d. be-
Dingte - u. d. Strafausftand. Nach d. Stande
vom 1. Sept. 1
Dobna, ne Graf zu: Beziehungen u. Begrenzungen
von Strafrecht und Berwaltungsredt. Sn: Vermwaltungs-
arhiv. Bd 30, 9. 3, Aug. 1924. ©. 233—248.
€3 wird der Unterfchied zwiſchen dem Strafrecht des Reichs⸗
ſtrafgeſetzbuchs u. der Strafnebengeſetzgebung erörtert. Reichs⸗
ſtrafrecht iſt das Schutzrecht der Lebensbedingungen der ſozialen
Gemeinſchaft. An die Strafjuſtiz grenzt das Gebiet des Ver⸗
waltungsſtrafrechts, das ſich dadurch kennzeichnet, daß hier die
mit der Strafſanktion ausgeſtattete Norm erſt vom Geſetzgeber
begründet wird. Die dritte, dem eigentlichen Strafrecht am ent⸗
ee jtehende Gruppe bildet die öffentlihe Wohlfahrts-
pflege.
Brons, Rechtsanw. Dr.: Ein neuer Gtil fürd Gtrafredt.
Seinaig: Moefer [in Komm.) 1924. (18 ©.) gr. 8 [Um-
lagt
Der Berfalier, der fchon früher —— des neuen
"0 u. in Juriſt. Wochenichrift 1922, ©. 250, 1923,
©. 360) fpradhliche Grundfäße aufgeftellt Hut, aibt einige Begen-
vorichläge zu dem Entwurf von 1919, durch die er die Sprache
de3 neuen GStrafgefeßbuchs einfach, voltstümlich und lebendig
geitalten mill.
Popper-Lynkeus, Josef: Philosophie des Strafrechts.
Aus d. lit. Nachlaß hrsg. von Margit Ornstein. Mit
einem Vorwort von Julius Ofner. Wien: Löwit 1924.
(112 S.) 8°
Der Rerfafler vermwirft die Strafreditötbeorie der Ber-
geltung. Er fett an deren Stelle den Schuggedanfen. Die
Gefellfchaft tjt vor dem Täter zu fchligen; ein Uebel darf dem
Täter nur zugefügt werden, wenn e3 von dem Schugmittel
untrennbar ift. Die VBerbredensanzeige nad) dem Kodex für
Vergehen fteht jedem zu; in der Hauptverhandlung enticheidet
die Sicherheitsjury, ob Schub nötig fet und melde Methode
anzuwenden tft. Mit der Ausführung wird die Polizeibehörde
betraut. Das von dem Vorfigenden abzufaffende Refume, das
die Biographie, die Tat und die Tatumftände enthält, wird
5 65 | 4
in einer amtlien Gerichtszeitung veröffentlicht. In dieſer
Veröffentlichung erblidt der Verfaller da3 geeignetite Schutz⸗
mittel und den widtigjten Erfat für phyfiihde Strafen.
Hacker, Erwin: Die Struktur der materiellen und pro-
zessualen Bedingungen der Strafbarkeit. In: Monatsschrift
für. Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform. Jg. 15,
1924, H. 1—4. S. 1—28.
Der Berf. gibt zunädjt einen ſyſtemat. Heberblid tiber die
Bedingungen der Strafbarkeit. E8 werden dann die praktifchen
Folgerungen aus den einzelnen Bedingungen, foiwie der Hugammen=
hang zwifchen ihnen näher befprochen. Der Verf. führt dann nod) eine
Reihe von Folgerungen materiell ftrafretliher Art (Einfluß
d. Srrtums Über d. Bedingungen, Wirkung d. Bedingungen 1.
Falle d. Teilnahme u. a.) und ftrafprogeflualer Art an.
Gellert, Georg: Du follft nidt — —!!! Ein Buch von NRedht
u. Gejeß. Berlin: Hayn 1924. (IV, 91 ©.) gr. 89 = Ber
öffentlihung d. „Deutichen Gelellihaft zur Herausgabe u.
Verbreitg. guter Schriften u. Bücher”, €. 3., Berlin-Wil-
mersdorf.
In Anknüpfung an praktiſche Fälle werden einige, haupt—⸗
ſächlich ſtrafrechtliche Beſtimmungen gemeinverſtändlich dar⸗
geſtellt. Dem Laien und dem jungen Juriſten wird die Schrift
manchen Nutzen bringen.
Sondereggen, Konrad: Die strafrechtliche Behandlung
der Frau. Ein Beitrag zur Verwertung der Psychologie
der Geschlechter durch das Strafrecht. Chur: Sprecher,
Eggerling u. Co. 1924. (VI, 116 S.) 8°
SFordert entfprechend der jtrafrech lichen Sonderhehandlung der
Sugendlihen eine grundfäglihde Sonderbehandlung der Yrau
mit Rüdfiht auf ihre weibliche Eigenart.
Vorkastner, W.: Das naturwissenschaftl.-psychologische
Seminar für Juristen a. d. Universität Greifswald. In:
Deutsche Zeitschrift für d. ges. gerichtl. Medizin. Bd 4,
H. 4, Nov. 1924. S. 304—368.
®. berichtet über die Gründung des naturmilfenfchaftlich-
piychologiihen Seminars in, Greifswald, in dem die jungen
ZJuriften Unterriht über Biologie, Piychologie, Pſychiatrie,
gerichtliche Medizin, Kriminalpfochologie uf. unter der Lei⸗
une, eines pfychtatrifch-pfychologifch vorgebildeten Mediziners
erhalten. |
Höpler, E.: Wirtschaftslage — Bildung — Kriminalität.
In: Archiv f. Kriminologie. Bd 76, Sept. 1924, H. 2.
S. 81—108.
Der Verf. fieht in wirtfhaftlider Not, daneben aber aud
in mangelhafter Erziehung und Unbildung die Haupturfadhen
des Verbrehens. In eriter Linie tft das gewerbsmäßige Ver-
bredertum zu befämpfen, und zwar dur forgfältigite Er-
ziehung der Jugend, deren fittlide Begriffe durch Kriegs- und
Nachkriegszeit fhmwer gelitten haben.
Zahn, Friedrid: Kriegskriminalität. In: Schmollers Yahr-
bud) f. Gefeggebung. a. 47, 9.14, ©. 243—271. .
1. Begriff der Kriegsfriminalttät. Allgemeine Frimina-
Ittätögeftaltung im Kriege. 2. Die Bewegung der Kriminalität
66
in Eriegführenden Staaten. 8. Die Bewegung der Kriminalität
in neutralen Staaten. 4. Kriegsfriminalität u. Willensfreiheit.
Harder, O., u. A. Brüning: Die Kriminalität bei der Post.
Ein Leitf. bei d. Untersuchgn. zur Feststellg. strafbarer
Handlgn. im Post- u. Telegraphenbetrieb unter bes. Be-
rücks. d. chem. u. mikroskop. Hilfsmittel. Mit 80 Textabb.
Berlin: Ernst 1924. (IV, 148 S.) gr. 8°
Toennies, Ferdinand: Verbrechertum in Schleswig-Holstein.
In: Archiv f. Sozialwissenschaft u. Sozialpolitik. Bd 52,
1924, H. 3. S. 761—805.
Die Unterfuchung betrifft da3 Verbrechertum in Schleswig-
Holftein fowie dad Verbredhertum geborener eos
fteiner, 3. T. außerhalb Schleömwig-Holiteind beobachtet. ©
Grgebnie der Unterjuhung ift die Weititellung der Serkunft
von Dieben, die mit Zuchthausitrafe belegt find, aus beftimmten
Gebietsteilen. Mit beachtenswerten mmortalftatiftifhen Erhe-
bungen (Wohnung3-, Bildungs-, Sittenzuftand ufmw.) begründet
der Berfafler feine Feltjtellungen.
b) Das Verbrechen
Hofacker, W.: Die strafbar Handelnden. In: Archiv
für Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie. Bd 17, H. 2. S. 102
. bis 124.
Der LVerfaffer ftellt eine Strafrecitölehre auf, nad) welcher
der ftrafbar Handelnde Ausgangspunft für das Strafrecht ift. Es
ift zunädjit das Verbrechensfubjelt feitzulegen und auf diejes find
die Merkmale der jtrafbaren Handlung zu beziehen. Aus dem
Strafrecht ijt da3 Verwaltunggitrafrecht auszufondern, das fid)
durch eine ftärfere Betonung der jtrafbaren Handlung vor dem
Verbrechenzfubjelt haralterifiert. Nah den Ausführungen, die
in ihren Folgerungen nicht ohne Widerfpruch bleiben werden,
fol die Beurteilung der Strafreitslehren von dem Verbredhens-
fubjelt aus zu einer Qereinfahung und folgerichtigeren Auf⸗
faflung der Rechtöbegriffe der allgemeinen Lehren (Schuld, Ver⸗
โน @ ห ว ั ง ย.) wie der einzelnen Verbrechen führen.
Grave, Walther: Wefen u. Begriff d. Schuld u. feine geichicht-
lihe Entwidlung. Sn: geitihrift 1 d. ge. Strafrechtswiſſen⸗
fchaft. Bd 45, 1924, 9. 2. —121
68 wird unterfchieben 0 objeftiner (rechtlicher) อ
โน ๒ 161 น บ ๐ 6 oder individueller Schuld. Objeltive Schuld it d
Übertretung einer Rechtönorm; die Umftände, die zu ihr führen,
liegen außerhalb des Täters. Beifpiele: Schuld aus unerlaubt.
Handlung, Schuldfprehung auf Grund richterl. Urteils. Die
jubjeltive Schuld wird durch den Zäter jelbit begründet. Der
5 ห ม gibt in kurzen Bügen eine Entwidlungsgeihichte der
uld u. eine nähere Begriffsbeitimmung de3 aufgeitellten
< uldbegriffe. Die individuelle Schuld fucht er mit Hilfe der
Smdividualpfychologie zu erflären. Die Abhandlung, die den
Begriff der objektiven u. fubjeftiven Schuld ſcharf heraus
arbeitet, wirft überzeugend.
5° 67
Merkel, Paul: Schuld, Vorfat, Fahrläfligkeit, Irrtum. Sn:
Sur. Wochenichr. 3g.51, Nov. 1924, 9. 21/22. ©. 1677—1679.
M. befaßt fi) zunächft mit dem Schuldbegriff Trank in
der 15. Auflage feines Kommentars zum Gtrafgefeßbucdh. Er
tritt der Auffaffung Yrants entgegen, der zum Schuldbegriff
Breiheit ded Täters, rechtömwidriges Verhalten u. Erlennung
‘oder Erfennbarleit der Tragweite des Handelns fordert. Nur
völlige Unfreiheit fchließt die Schuld aus; außerdem muß Der
Täter bewußt unfozial u. umjittlich gehandelt haben.
Hippel, Robert von: Das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit.
Ein Vortrag. Berlin: de Gruyter 1924. (16 S.) 8°
9. bezeichnet da3 Thema, das er in einem Vortrag auf der
Hamburger Tagung der internationalen friminaliftiihen Ber-
einigung im Suni d. 3. behandelt hat, al3 die mwichtigfte u.
Ichwierigite Streitfrage aus den allgemeinen Lehren vom Ber-
brechen. Er fordert die Einfügung einer Beltimmung in das
St®B. als 8 59a mit folgendem Snhalt: Hielt der Täter die
Tat für erlaubt, weil er über Recht3jäße oder deren Anwendung
fahrläflig irrte, fo ift die Strafe gemäß StGB. S 57 Nr 1—5
zu mildern. Srrte der Täter fchuldlos, fo ift er ftraffrei. Verf.
legt in feinen Ausführungen die Xage dar, den Gang der Re-
form und da3, mwa3 zu gefchehen bat. Er begründet den von
ihm vertretenen Standpunlt, allerdingd ohne die anderen’ An-
fihten in der Strafrechtsmwiffenfchaft ausführlicher zu würdigen.
Kempner, Robert, u. Hans Thiele: Über die Zusammen-
hänge zwischen Zeitanschauung' und strafrechtlicher Be-
urteilung Geisteskranker. In: Deutsche Zeitschrift f. d.
ges. gerichtl Medizin. Bd 4, H. 4, Nov. 1924. S. 359—363.
Kurze geichichtliche Überficht über die ftrafrechtliche_ Be-
urteilung Geiltesfranfer von den Polfsrechten bi8 auf Die
heutige Beit. Die Verf. halten e3 für münfchendwert, Den
Begriff der verminderten Zurechnungsfähigkfeit, der in dem
GStrafgefegentwurf von 1919 enthalten ift, auch in das neue
GStrafgejfesbucdh zu übernehmen. |
Hellwig, Albert: Zur Bestrafung Jugendlicher. In:
Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechts-
reform. Jg. 15, Mai 1924, H. 1—4. S. 29-31.
Der Berf. befpricht einen Fall, in weldem ein Sugendlicher
vom Schöffengeriht wegen Diebftahld verurteilt tft, obgleich
Zweifel an der Einfichtsfähigkeit d. Täters vorliegen Fonnten.
Er ijt der Anficht, daß der Täter mit Rüdfiht auf feine geringe
ssntelligenz und darauf, daß er die Grenze der Strafmiündig-
feit erft vor einem WBierteljahr erreicht Hatte, hätte frei-
gefprodden werden müflen; nad) der Meinung d. WBiffenfhaft
fönne grundfäglid im 12. u. 13. Lebensjahre die erforderliche
Einfiht noch nit angenommen werden.
Sugendgerihtsgefet. (om 16. Febr. 1923.) Mit Einl.
u. Erl. von Albert Hellmwig. Berlin: Gtilfe (1923). (368 ©.)
kl. 80 — Stilkes Rechtsbibliothek. Nr. 18.
Den Erläuterungen zum Geſetz geht eine eingehende Einlei—
tung voran. In ihr wird das Jugendkriminalrecht vom Stand⸗
punkt der Verbrechensbekämpfungslehre dargelegt und die Strafe
in der Hauptſache als eine Erziehungsmaßregel angeſehen.
68
c) Die Strafe. Geldftrafengefeg
Michel, Rudolf: Zur Psychologie und Psychopathologie
der Strafhaft. In: Monatsschrift für Kriminalpsychologie
u. Strafrechtsreform. Jg. 15, Mai 1924, H. 1—4. 5. 58- 88.
Sellmig, Albert: Das Geldftrafengefeb. Die Verordnung
über Vermögenzitrafen und Bußen v. 6. Sehr. 1924 mit der
Begründung u. den — erläut. 8,
Auflage. PMünden: H ®. Wüller 1924 (187 ©.) 8°
Die neue Aufl. ift volllommen durdhgearbeitet. Ste wird,
wie die ee Auflagen, den Bedlirfniffen der Praxis
gereht werden. Zum befjeren VBerfjtändnis des Gefeges trägt
die Einleitung bei, deren Eriminalpolitiihde Ausführungen
eine ergtebige Anwendung der Gelditrafe fiir nüglich halten.
KRroneder: Neuere Beltimmungen Über Geldftrafen. In:
Zeitſchrift für die geſamte Strafrechtswiſſenſchaft. Bo 4,
.5, 1924. ©. 578-585.
๕ 8 werden die einzelnen Gefege und Verordnungen liber die
Aufwertung der Gelditrafen Fritifh befprodhen. nsbefondere
die zulegt erlaffene Verordnung vom 23. November 1923 leidet
an mehreren Unjtimmigkeiten. Auch tit die darin enthaltene,
zahlenmäßige Feitfegung der Gelditrafe verfehlt. Der Verfajjer
tritt für eine Bemeflung der Gelditrafe in Quoten des Ein-
fommens oder der Eintommenfteuer ein.
Schmidt, Eberhard: Die Geitaltung = Ehrenftrafen im
Hinftigen Strafredt. In: Zeitſchrift = A Strafrechts⸗
wiſſenſchaft. Boͤ 44, 192
Es wird unterſchieden zwilden — Ehrenfränkungsftrafen
(Verweis u. Urteilspublifation) u. der Schmälerung der
Statusrehte u. NRechtsfähigkeiten, die in einem Ehrverluft be»
jtehen (Aberkennung d. biürgerl. Ehrenredte ufw.). D. Verf.
lehnt Verweis u. Urteilspublibation al8 Strafen ab, da ihnen
da8 Wefentlihe der Strafe, die Zufligung des fibels, fehlt.
Auch 0. Ehrverluft Fanıı nicht al3 zwedmäßige Maßnahme ans
gejehen werden, da er, grundfäglid dem Ehrlofen zugeſprochen,
für diefen ein fihel nit mehr fein =. u. nur ein Hindernis
für feine fpätere Wiedereingliederung t. d. menfhl. Gefellichaft
bildet. Nah Anficht des Verf. kann es ſich nur um Amts⸗ oder
Berufsverluſt bei grober Bilihtverlegung Handeln.
Endemann, Helmut: Zur ne bon den Strafausdehnung?-
BEN gt: Zeit Ben a gel. Strafrechtswiſſenſchaft.
—*— 45, 4, H. 2. Br
Der Ba fucht Die —— M. €. Mayers vom Verſuch u.
der Teilnahme aus Strafausdehnungsgründen zu BEE Eugen:
Nah Mayer (lg. Teil des deutfchen Strafreht3 ©. 341)
find Strafausdehnungsgründe Umftände, die die Tatbeitands-
mäßigleit eine Verhaltens dadurd) แต en, daß fie den
erfmalen der einzelnen. Delikte eine über ihren begrifflichen
Umfang hinausgehende Geltung beilegen.
d) Der Strafvollzug
Viernstein, Theodor: Biologische Probleme im Stral-
vollzuge. In: Deutsche Zeitschrift für die gesamte ge
richtliche Medizin. Bd 8, H. 5, 1924. 3. 486458.
69
Der Verfafler tritt dafür ein, dab für einen geeigneten
Strafvollzug nit nur die ärztliche Feititellung des Geiſtes—
aujtandes des Täters, Sondern aud) die eingehende Erforihung
feiner ftammesgefhichtliden Zufammenhänge, jomie des Lebens-
ganges und der Lebensfhidjale erforderlih fei. Diefe Feit-
ftellungen find für die Frage der Bellerungsfähigkeit des Täters
von Bedeutung, von der, wie e8 in Bayern und jegt auch im
Reich der Fall tft, die allmählich mildere Geftaltung des Straf:
vollzuges abhängig gemadjt wird.
Liepmann-Hamburg, M[oritz]: Die neuen ‚Grundsätze über
den Vollzug von Freiheitsstrafen‘ in Deutschland. (Referat.)
' Berlin: de Gruyter 1924. (27 S.) gr. 8° = Aus: Mitteilungen
.d. deutschen Landesgruppe d. Intern. Kriminalist. Vereini-
“gung zu Hamburg.
Der Berf. rühmt die Grundfäge al3 eine gute Neuerung
"gegenüber dem alten Recht. Er warnt aber eindringlich vor
einer einfeitigen Auffaffung des progreſſiven Strafvollzugs;
diefer hat allein den Bed, den Gefangenen zu einem brauch-
baren Gliede der Sozialen Gemeinschaft zu erziehen. Er foll an
Gtelle langfriltiger Freiheitsftrafen treten; auch follen mit ihm
Wale GStrafmittel, wie Einzelzelle, möglihft eingefchränft
werden.
Klein, Alexander: Die Vorschriften über Verwaltung und
Vollzug in den Gefangenenanstalten der Preuß. Justizver-
verwaltung. In Verbindung m. Kurt Wackermann u. Edgar
Wutzdorff gesammelt u. erl. von Alexander Klein. 4. Aufl
Berlin: Vahlen 1924. (XVI, 724 S.) 4°
Durch die Dienft- u. Vollzugordnung für d. Gefangenen-
anitalten d. Suftizperwaltung v. 1. 8. 23 it die in der Nachkrieg3-
eit vollzogene Umfchichtung u. Veränderung des preuß. Ge-
ใด ้ ห ล นา 1810 ๓ โอ ท 8 zu einem gemwilfen Abfchluß geflommen. Die Neu-
aufl. de3 für die Braris der Gerichte unentbehrlihen Handbuch
von Klein bringt eine fehr gründliche Erläuterung diefer Dienft-
u. Bollzugsordnung. Die zahlreich herbeigezogenen Verordnune
gen find im vollitänd. Wortlaut wiedergegeben; von theore-
tiichen Erörterungen ift abgefehen. |
Tröltid: Der Strafvollzug in Bayern nad) der Neuregelung
dur) die Dienjt- u. Vollgugsorönung u. die Ausfiihrungs-
vorihriften v. 15. März 1924 ımter befonderer Berüidfidti-
gung der Gerihhtsgefängniife.. In: Zeitfchrift für Nechts-
pflege in Bayern. Tg. 20, Sept. 1924, Nr 17/18. ©. 209—217.
E3 wird zunädjit ein Furzer gefhihtlider Ueberblid tiber
die Entwidlung des Strafvollaugs u. die Strafvollzugsiyjteme
egeben. Der Berf. beipriht dann die „Vereinbarung der
andesregierungen liber die Grundfäbe f. d. Vollzug von
Sreiheitsitrafen v. 7. uni 1923“, auf welden die bayrifche
Dienjt- u. VBollzugsordnung beruht u. in denen die neuefte
Entwidlimg d. Strafvollzugs (Beflerungs- u. Erziehungszwed,
Klafiififation der Gefangenen nad) d. Straftat, progrefl. Straf-
vollzug ufw.) zum Ausdrud kommt. €E8 wird darauf ein
gehend die bayr. Dienft- u. Bollzugsordnung erörtert. Tu ihr
wird weitgehendfte Rüdfihtnahme auf die Perfon, das Förperl.
u. geift. Wohlbefinden d. Gefangenen u. fein fpäteres Fort:
fommen genommen.
70
Deffauer, Frig: Das Progreflivfyften in Thliringen. In:
Zeitihrift für die gefamte Strafredtsmwiflenfhaft. Bd 44,
1924, 9. 6. ©. 694—706.
Unter Progreffivfyftem ift ein Strafvollzug zu verftehen,
der „mit Strenge, Ernft und Zurüdhaltung beginnt, mit der
Zeit Milderungen bringt und einen allmägliden Uebergang
in die Freiheit Schafft”. Die Vorteile diefes Syitems find nur
den Gefangenen zu gewähren, die fih einer folden fort=
fchreitenden Erleihterung wilrdig ermweifen und ernftliden
Beljerungsmillen befunden. Die Stufen, in die die Gefangenen
einriden, find Einzelhaft, Gemeinjchaftähaft, vorläufige Ent»
lafjung. Das thüringifhe Progrefiiviyjten, das auf dem
Erziehungs- u. Beilerungsgedanfen u. dem AYnditvidualifies
rungsprinzip beruht, bedeutet einen gewaltigen Sortihritt im
Strafvollzuge.
Puppe, "Georg]: Die Jugendlichen im Gefängnis. In:
Deutsche Zeitschrift f. d. gesamte gerichtliche Medizin.
Bd 4, H. 2, 1924. S. 121—127.
P. faht kurz die auf Jugendliche bezügl. Beſtimmungen der
neuen Dienit- u, Bollzugsorönung f. d. Gefangenenanftalten d.
Suftizverwaltung in Preußen v. 1. 8. 23 zufammen, durd die
Den von d. Landesregierungen vereinbarten u. am 1. 7. 24 zur
Einführung gelangten „Srundfägen tiber d. Vollzug von Frei-
beitsjtrafen” v. 7. 6. 23 Redhnung getragen wird.
Hellstern, Erwin P.: Beitrag zur Frage der Selbstbe-
schädigungen mit bes. Berücksichtigung derer bei Ge-
fangenen. In: Deutsche Zeitschrift für die gesamte gericht-
. liche Medizin. Bd IV, H. 3, Sept. 1924. S. 238—258.
e) Einzelne Verbrechen
Stöcker, Helene, Heinz Stabel, Siegfried Weinberg:
one der Abtreibungsstrafe! Leipzig: Oldenburg 1924.
65 S.) 89
Die Berfaflerin des eriten Auffakes tritt mit eindringlichen
Worten, unter Anführung einzelner Fälle, für die Abfchaffung
der Abtreibungzftrafe ein. Die Abtreibung it aus mirtichaft-
licher Not oft geboten, da3 Leben der Frucht Tann aber nicht
dem menfdlichen L2eben gleichgeftellt werden. Stabel befür-
wortet die Unterbrechung der Schwangerichaft, da dieje bei
franfen Frauen oft ernfte Gefahren hervorrufen fan. Wein-
berg entfräftet die für die Beibehaltung der Abtreibungsſtrafe
vorgebrachten rechtlichen Gründe: Beftimmungsrecht des Che-
manns (Rom), Anfprudh der beieelten Leibesfruhht auf die
Taufe (lanoniiches Recht), Leben des Embryo3, Leben und
0 der Mutter. Staatliches Interefie an der มี ร อ [โธ ิ 06 บ 6
mehrung. |
Lönne, Friedrich: Das Problem der Fruchtabtreibung vom
medizinischen, juristischen u. nationalökonomischen Stand-
punkt. Mit einem Geleitwort von Ludwig Ebermayer.
Berlin: Springer 1924. (42 S.) 8°
Der Berf. ๒ 6 ๕61, wie da8 Geleitwort ausdrüdt, über⸗
zjeugend auf die fhhweren Gefahren Hin, die auf fittlichem,
bevölferungspolittiihem und vor allem gefundheitlidem Ge»
71
Die durch eine Strafloslaffung der Abtreibung herbeigeflihrt
werden.
Mudermann, Hermann: Grundfägliches zum $ 218 StGB.
Sn: Soziale — u. — f. Volkswohlfahrt. Ig. 33,
Nr 44, Okt. 1924. S. 937 -94
Der Verf. — ſich gegen bie a von rau
Hermine Heusler-Edenhuizen, Berlin (Nr 32 der „Sozialen
Praris"). Er befämpft die Anficht, daß in dem $ 218 die Mtadht-
politit des Staates zum Ausdrud fomme, der nach Soldaten
u. Arbeitskräften verlange, u. da3 Beltreben der Fire auf
„Duantität von Seelen”. Der 8 218 ift mit einigen Milderungen
beizubehalten; e3 handelt fich allein um den Schuß 069 Rindes
und der Mutter.
Hafter, E.: Straflofigkeit bei Abtreibung. '
d. Denungianten. — Schweiz. Juriſten⸗Zeitung. Ig. 21
H. 1, 1924/25. S.
H. wendet ſich gegen ——— Vorſchlag des Gynäkologen
Wyder: Straferlaß ſoll eintreten, wenn Frauen, an denen eine
Abtreibung vorgenommen wurde, den zuſtänd. Inſtanzen die
abtreibenden Perſonen in einer Weiſe bekanntgeben, daß ſie
mit Ausſicht auf Erfolg gefaßt werden können.
Ebermayer, Ludwig: Arzt und Patient in der Recht-
sprechung. Berlin: R. Mosse 1924. (286 S.) gr. 8°
Der hervorragende Kriminalift ftellt in feinem Werfe die
von ihm feit dem Sahre 1911 der „Deutfhen Medizinischen
Wocenfcrift” eritatteten Berichte über Rechtsfragen aus der
ärztlichen Praris in fuftematiiher Unordnung zujammen. Das
Werk ift in erfter Linie für Ärzte, fodann aber au für ฉิ น ค
riiten, Bevölferungspolitifer, Verwaltungen von Kranken⸗
anftalten u. für die Träger ber fozialen Berficherung beftimmt.
Die höchft lehrreichen, ftreng miffenfchaftlicd gehaltenen Au3-
führungen betreffen die gefamten aus der Tätigfeit des Arzted
u. feinen Beziehungen zum Batienten fich ergebenden Rechts-
verhältniffe von der Hauptfrage, der Haftung des Arztes für
Kunitfehler, bi8 zu den Einzelheiten (Steuerfragen,
einer ärztliden Praxis ufw.) Befonders eingehend ift 008
—— u. hierzu die Stellung d. Strafgeſetzentwurfs
1919 — dieſer faßt d. ſtrafrechtl. Verantwortlichkeit des
—5* weſentlich milder auf — behandelt.
Döllner: Der $ 224 StGB. und der Begriff der schweren
Körperverletzung. In: Deutsche Zeitschrift für die ge-
richtliche Medizin. Bd 4, H. 2, 1924. S. 128—144.
Für d. Beurteilung der Schwere einer Körperverlegung tft
mehr die funktionelle Störung ald der anatomifhe Befund
entfheidend. Bei Neubearbeitung des StGB. ift bei d. Bee
ftimmungen tiber fdwere Körperverlegung mehr Gewidht als
bisher auf die Funktion Hinfihtl. Beruf, Ermwerbsfähigfeit u.
Berrihtungen des tägl. Lebens zu legen. Bis zu diefer gefegl.
Aenderung tit von den mehr unter rein anatomifchhe Geficht8e
unfte —— höchſtrichterl. Entſcheidungen abzugehen;
chließlich hat auch die medizin. Begutachtung bei den Fällen
von Siechtum u. bei einzelnen, neuerdings beſſer erkannten
Formen von geiſtigen Erkrankungen zu erfolgen.
72
Schweitzer, Ernst Emil: Unsittliche Sittlichkeitsbe-
stimmungen. Grundsätzl. Betrachtgn. zu d. Sexualdelikten
im Strafgesetzbuch insbes. zur Bestrafung d. Kuppeki u.
d. „widernatürl. Unzucht“. Berlin-Pankow: 0
1924. (35 S.) 8° = Volksbücherei f. Menschenrecht. H.
Der Berfaffer führt rechtlihe, etbifhde und —
Gründe gegen die Beſtrafung der Kuppelei und widernatür⸗
lichen Unzucht an. Die deutſchen Strafgeſetzentwürfe ſind be-
rückſichtigt.
Goldmann, Otto: ae Sitte und 6 6๓68. Eine Abmwehr-
und เร Körperfulturbewegung u. d. Freiluft-
Leben. 9. 1 . <Deutichland.> Mit Umfchl.-Beichn. u. 18 Abb.
auf ne Bildf. Dresden: Verlag d. Schönheit 1924. (136 ©.)
gr.
Der Berfaffer, früher Staatsanwalt, jett Yandgerichtärat in
Leipzig, legt die Vorausfegungen für. die ftrafrechtliche Ver-
โง โด น ห ท ล der Darftellung des Nadten in Skulptur, Bild u. Photo-
graphie jowie für die Vorführung des nadten, lebenden Körpers
auf der Bühne, beim Baden, in der Natur, Schule, Kirche ujm.
dar. An einer großen Anzahl richterlider Ausfprüce fucht er
die falfche Auffaffung des Begriffs des „Unzüchtigen” nachzu-
mweifen. Nach feiner Anficht ift ein Kunftmwerf in der Regel nur
dann unzüchtig, menn bei feiner Betrachtung das Schamgefühl.
in — Beziehung als 1 Gefühl zum Durd-
bruh fommt. Die Auffaffung d. Berf. erregt in manchen
Bunkten mefentlihe Bedenken. Sollte die Recdhtiprechung
diefen Standpunft einnehmen, fo dürfte damit bei fittlich
ſchwachen Perſonen mancher Anreiz zu geſchlechtlichen Ver—
fehlungen gegeben ſein.
Ebermayer Zudwig: blinde Paſſagier. 10 —
rechtl. Rundſchau. Ig. 3, 1924, Nr 10. Sp. 4
Unter Heranziehung — Rechtfſprechung des No. —
ſucht der Verf. welche Beſtimmungen des StGB. auf den
Fall des blinden Paſſagiers Anwendung finden. Er weiſt dar⸗
auf hin, daß der Entwurf 1919 3. einem _dtich. Strafgeſetzbuch
durch eine gegenüber dem Betrug als Sonderbeſtimmung zu
erachtende Vorſchrift die Beſtrafung des blinden Paſſagiers
vorſchlägt.
Ebner, Albert: Die Befugniſſe und der ſtrafrechtliche Schutz
der Jagdberechtigten u. Jagdaufſeher gegenüber den Wild⸗
dieben. Neudamm: J. Neumann 1924. (45 ©.) El. 8%. —
Aus: Deutfhe Yäger-BZeitung Bd 82.
ฉิ ท Ermangelung befonderer Vorfchriften find die Befug-
niffe der Tagdberedtigten und ihrer Auffeher aus den allge-
meinen Beftimmungen abzuleiten. Die Redtiprehjung der
Gerichte und die jagdredhtlihe Wiflenfchaft haben die Befugniife
6 เล้า อ ท ส 6 und feſtgeſtellt. Inhalt: 1. Die berechtigten Per⸗
ſonen. Die Befugniſſe (Waffengebrauch, DOT Ruine Feſt⸗
nahme, ae Durdfuhung, Beihlagnahme). . Der
ftrafredtl. Schuß der Yagdberedtigten u. อ อ แน ท อ ย อะ.
— Robert v.: Ueber Verfolgung von Frevlern und
ffengebrauch. Mindener Gedenkbeitrag Nr. 5. In:
gemeine Forft- u. Yagdatg. Ig. 100, Febr. 1924, ©. 68—79
73
Yuhalt: 1. Das Waffenreht der Foritbeamten auf Grund
des Preuß. Gefetes von 1837 — Die beredtigten Beamten, die
Fälle des Waffengebraudes, irrtiimlihe Annahme einer tat-
fählihen Sachlage, der Schugbezirk. 2. Die fonjtigen Redts-
ฉะ แท 0[16 ้ 66 — Forjtwiderftand nah $ 117 StGB. (Kreis der
Beredtigten, Umfang des Forft: u. Yagdrechtes), Notwehr
(Antreffen auf friiher Tat, Notwehr gegen Fliehende, die er-
forderlide Verteidigung, Ueberfähreitung der Notwehr, ftraf-
riterlihe Feftitellung d. Notwehr). 3. Vorläufige Feitnahme
ohne rihterlihen Befehl (StPO. $ 127, Abf. 1). 4. Urteil
d. RG. v. 19. XII. 1919. €. 54, 197. 5. Beihlagnahme, Durd-:
fudung, Selbithilfe.
Baperifches Bolizeiftrafgeiegbuch (Polizeiftrafgefegbuch für
Bayern) nebit e. Anh. wichtiger Vorfchriften. Bearb. von
Karl Weinifch. 2. Aufl. Münden: Bayer. Kommunalfchriften-
Verlag 1924. (VIII, 245 ©.) 8°
Die zuverläflige, dDucch den Abdrud zahlreicher Verordnun-
gen befonders wertvolle Ausgabe fonnte bereit3 zwei Sahre nach
der eriten Aufl. neu erfcheinen.
. ) Strafrechtliche Nebengefege
Schaefer, Ernst: Zum gegenwärtigen Stand des Not-
wirtschaftsrechts. In: Deutsche irtschafts - Zeitung.
Jg. 21, Aug. 1924, Nr 33. S. 579—582.
Der Verf. gibt eine furze zufammenfaffende Heberficht iiber
das Notwirtihaftsreht, nämlid die Verordnungen, die zur
Befeitigung von Mikftänden wirtfchaftlier Natur als Folgen
des Krieges notiwendig wurden. &8 find die Berordnungen
v. 13. VII. 1923 (Mantelverordnung, Verordnung liber Preis-
treiberei, verbotene Ausfuhr Tebenswichtiger Gegenjtände,
Handelsbefhränfungen, Verkehr mit Vieh und Fleifh, Not
ftandsverfurgung, Breisprüfungsftellen, Auskunftspflicht) umd
ferner die Verordnungen liber Ein=- und Ausfuhr, die Kartell:
verordnung, die Verordnung über den Zahlungsverkehr in
PBapiermarf und den Warenumlauf, iiber den Verkehr mit au$-
ländifhen Zahlungsmitteln und über Zuder und Mil. Aırker-
dem ıwerden noch einige Fleinere Beftimmungen erwähnt.
Schäfer, Leopold: Preistreibereiredt. Die neuen Verord-
nungen liber Preistreiberei, verbotene Ausfuhr Iebenswidt.
Gegenftände, Handelsbefchränfungen, Verkehr mit Vieh und
Fletifch, Notitandsverforgg., Preisprüfungsftellen, Auskunjt3-
pfliht u. Wuchergerichte v. 13. Yuli 1923 nebft Ausführungs-
verorönungen. Texrtausg. mit Anm. Mit e. Anh.: Sonftige
d. Belämpfg. d. Preistreiberei bedeutfame Borfhriiten,
Erlaffe ufw. (Abgefhl. Anfang Sebr. 1924.) Mannheim:
%. Bensheimer Berl. 1924. (XII, 378 ©.) H. 8° = Samm-
fung dt. Gefete. 104.
Die Reihöregierung hat auf Grund der ihr vom Neihhdtag
erteilten Ermädtigung, alle VBorfähriften zur Bekämpfung der
Preistreiberet einhettlih zufammenzufaflen, am 13. 6. 1928
neun neue Verordnungen erlaffen. nn der vorliegenden Aus=
gabe find diefe Verordnungen nebft den bis zum 31. 12. 1923
ergangenen Ausführungsbeftimmungen unter Beifligung Furzer
74
Erläuterungen abgedrudt. Um die Weiterbenugung der vor-
handenen Kommentare zu ermöglichen, tft bet jeder Borfchrift
der neuen Verordnung angegeben, 100 die Frage bisher ge-
' war. a
nger, Augujt: Zum heutigen Stand d. Wucherftrafrehts.
In: Der Gerichtsſaal. Bo 90, H. 3/4, 1924. S. ee
Simonson [Albert]: Das Kreditwucherurteil d. Reichsge-
richts vom 21. Okt. 1924. In: Deutsche Wirtschafts-Ztg.
Jg. 21, 1924, Nr 45. S. 837—838.
‚©. nimmt Stellung zu dem Urteil de RG., da im be-
jahenden Sinne die Gtreitfrage enticheidet, ob die Kreditge-
mwährung als Leitung unter die Strafporfchrift des $ 4 Br
TBO. fallt.
Gödrde: Neuerfheinungen beim Forftdiebftahl. In: Beitfchrift
u DE u. Sagdweien. Sg. 56, Sept. 1924, 9. 9. ©. 559
i ;
Die hohen Kojten de3 Brennmaterial® haben eine Ber-
mebrung der Diebitähle an Waldproduften zur Folge ‚gehabt.
Der Verf. behandelt einige Fälle, bei denen fich rechtliche
Schwierigfeiten ergeben, in3bei. die Frage auftritt, ob Forft-
diebitahl oder gemeiner Diebitahl oder Sachbeihädigung vor-
liegt (Entrindung der Bäume, Diebftahl an Baumftubben).
Der Verf. meilt ferner hin auf die Gefahr des Ausbleibens
der Strafanträge wegen der geringfügigen Strafen zur Zeit
der Geldentwertung, da hierdurch die Diebe in der Auffaffung
beftärkt werden, daß der TYelddiebftahl berehtigt fei.
g) Einzelne Prozeffe
Schneickert, Hans: Die Schriftvergleichung im Drey-
fußprozeß. In: Archiv für Kriminologie. Bd 76, H. 1,
Mai 1924. S. 31—46. '
Hirſchberg, Max, u. ฉั น อ ย บ 1 โญ Thimme: Der Yall
ae Kurtitiihe Gutachten. Tübingen: Mohr 1924.
H., der Verteidiger, u.T., der zu d. Fehenbahprozeh zuge-
Saffene politiihe Sadjverftändige, veröffentliden die auf Er:
fuchen d. Verteidigung von Graf zu Dohna, Kitinger, M. Liep-
mann, Mittermaier, Radbrud) u. A. Wach abgegebenen Eriti-
fhen Bemerkungen zu dem im Wortlaut wiedergegebenen
NRehtsgutachten, das auf Anfordern der bayer. Regierung
vom Oberjten Landesgericht erjtattet tft u. das diefe ihrer
Entfeheidung in der Rechtsfrage zugrunde legen wollte. Diefen .
Schriftitiiden gehen Einleitungen d. Herausgeber voraus, in
denen 9. die ห 6 บ 106 u. T. die politifche, ethifhe u. perſönl.
Seite des Falles erörtert. |
Pohl, Gerhart: Deutscher Justizmord. Das jurist. u. polit.
Material zum Fall Fechenbach zugleich d. Antwort d. dt.
Intellektuellen an d. deutsche Republik. Mit Beitr. von:
Johannes R. Becher, Otto Flake, Friedrich Wilhelm
Förster [u. a.] u. jurist. Feststellgn. von: A. Freymuth,
F. Kitzinger, Eduard Kohlrausch ..... Nachtr.: Rene
Payot: Der Fall Fechenbach. Leipzig: Oldenburg (1924).
(73 S.) kl. 8
75
Der Berf. zieht eine Parallele zu dem Preyfusprozeh,
legt die rechtlihen erhältniffe 068 Wechenbachprozefljed dar
und fordert mit eindringliden Worten auf, für die Haftent-'
laffung Fechenbach3 einzutreten und die fofortige Revilion
des Prozejie vorzunehmen.
Weiss: Der Fall Haarmann. Mit 9 Abbildungen. In: Archiv
f. Kriminologie. Bd 76, H. 3, Nov. 1924. S. 161—174.
Der Hitler-BrozeR vor dem Vollögeriht in Münden. TI.
1. Die Anklage. Die Vernehmung d. Ungellagten. Die Bes
weißaufnahme Münden: Knorr & Hirth 1924. (294 ©.) 4°
Eine auzführlide und fahlihe Wiedergabe der Verbands
lungen. Der 2. Teil wird die Ausführungen der Staatsanwälte
und der Verteidiger, dag Schlußiwort der Angeflagten und das
Urteil nebjt Begründung enthalten.
Altmann, Ludwig: Der Raubmörder Severin von Jaro-
szynski. Die Giftmörderin Julie. Ebergenyi von Tekelee.
Mit zeitgenöss. Abb. [Taf.]. Wien: Rikola Verlag 1924.
(XIII, 251 S.) 8° = Aus d. Archiv d. Grauen Hauses. [1.]
Diefe Sammlung, dte der Präfident d. Landgerichts Wien I
herausgibt, foll die widtigften Kriminalfälle diefes im Volks⸗
mund „Sraues Haus” genannten Gerihtd in ftreng akten⸗
mäßiger Darftellung wiedergeben. Die beiden Strafprozeffe
des eriten Bandes fallen in die SYahre 1827, bezw. 1867 u. 68
u. haben zu ihrer Zeit d. Tintereffe weiteiter Kreife erregt.
Rothenbücher, Karl: Der Fall Kahr. 3. Abdr. Tübin-
gen: Mohr 1924. (46 S.) gr. 8° = Recht u. Staat in Ge-
schichte u. Gegenwart. 29.
Der belannte Mindener Staatsredhtälehrer gibt in dtefer
Schrift, die in der 0 lebhaft erörtert tft, eine Dar-
ftellung der Beteiligung Kahrs an dem Berfudh Hitlers und
Zudendorffs, die Verfaffung umzuftürzen. Er vertritt den
Standpunkt, daß gegen den Generaljtaatsfommifjar der drin
gende Verdadht der Mittäterfhaft an jenem Hodjverrat beftehe
und daß daher auch gegen ihn die Anklage zu erheben fei.
Nagler, จ ้ อ ย ๕ ห ห 6 ๐8: Der Werdener Krupp-Brozeb. In: Der
Gerichtsſaal. Zeitſchr. f. Zivil- u. Militär-Strafrecht. Bd 90,
H. 1/2, ©. 57—142.
In eingehenden rechtlichen Ausführungen wenden Oetker und
Nagler ſich gegen das Werdener Krupp⸗Urteil und bringen den
Nachweis, daß Strafe und Strafverfahren im Falle Krupp zu
politiſchen Kampfmitteln gegen mißliebige Gegner entwürdigt
worden ſind.
Oetker, Friedrich: Der Krupp⸗Prozeß. Frangöſiſche Juſtig
auf deutſchem Boden. In: Der Gerichtsſaal. Zeitſchr. f. Zivil⸗
u. Militär-Strafreddt. Bd 90, 9. 1/2, ©. 1-53. *°
Seger, Gerhart: Der Fall Quidde. Tatsachen u. Dokumente.
Zsgst. u. eingel. Mit einem Anhang. Offener Brief an den
Reichspräsidenten Ebert von Victor Basch. 2. Aufl. Die
1. Aufl. erschien als Manuskriptdruck, hrsg. v. d. Deutschen
Liga für Menschenrechte. Berlin 1924. Leipzig: Oldenburg
1924. (47 S.)
76
10. Strafprozeß, einfchließlich Gerichts-
verfaſſung
a) Die OV. über Gerichtsverfaſſung und Strafrechts
pflege vom 4. Januar 1924
Strafprozeßordnung und Gerichtsverfaſſungsgeſetz in
alter u. neuer Faſſung, ſynoptiſch gegenübergeſtellt. Beſorgt
v. A. Feiſenberger. Berlin u. Leipzig: De Gruyter 1024.
(X, 265 S.) kl. 80 — Guttentagſche Sammlung Deutſcher
Reichsgeſetze Nr. 158.
Auf der rechten Seite der Ausgabe ſind das Gerichts⸗
verfaſſungsgeſetz und die Strafprozeßordnung in der vom
1. April 1924 ab geltenden Faſſung abgedruckt; auf der linken
Seite befindet ſich der entſprechende bisherige Text. Die Ab⸗
weichungen der neuen Faſſung von der bisherigen ſind durch
fetten Druck kenntlich gemacht. Die handliche Ausgabe wird
vor allem dem Praktiker gute Dienſte leiſten.
Bumbke, Erwin: Verordnung über ee und
Strafredtspflege v. 4. ธิ ด แน ฉะ 1924 unter Nitw. v. Sfohannes
Roffta erl. 2. A. Berlin: Bahlen 1924. (123 ©.) 8°
Die Erläuterungen der Verordnung Über Gerichtöverfaffung
und Strafrehtspflege vom 4. 1. 24, die eine grundftürzende
Umgejtaltung der Strafgerichte herbeiführt, find geeignet, die
Durchführung der neuen Beitimmungen in der Praxis zu er-
leichtern. Diefen Erläuterungen geht eine Einleitung voraus,
die in großen Zügen den Gang der Neformbemwegung อ ิ ด ชะ
ftellt und den wefentlihen Sinhalt der Verordnung wiedergibt.
um Anhang findet fi) eine Zufammenjtellung des Schrifttums
zur Reform des Gerihtsverfafjungsgefege8 und der Straf:
prozehordnung feit 1902.
Detfer,F.: Die Strafgerihtsverfaffung nad) d. Verordnung
vom 4. Januar 1924. Stuttgart: Enfe 1924. (59 ๕ 6.) 8° =
Die neue deutfhe Strafgerichtsverfaflung von %. Oetker บ,
% Nagler. Sonderaudg. aus „Der Gerihtsfaal”. Bd 90.
D. Verf. fieht d. Verorön. dv. 4. Tyan. als völlig mißlungen
an und fpriht den Wunfdh auf Befeitigung uw. NRüdtehr zum
bisherigen Rechte aus. Er beitreitet, dab die wirtichaftl. Not
zum Erlaß diefer die Grundlagen der Strafgeridhtsverfallung
ändernden Verordnung gezwungen hätte. Die Ueberweifung
der Strafgerihtsbarkeit iiberwiegend an die Amtsgerichte ift
verfehlt, da fih Hieraus zahlreihe Berufungen u. damit eine
Verlängerung u. VBerteuerung d. Verfahrens ergeben wird.
Als ſchwere Fehler find ferner zur bezeichnen die ftärkere Heran-
ätehung des Latenelements, d. Einfluß d. Staatsanmwaltihaft
u. d. Zandesjıitizverwaltung auf Belegung u. Zuftändigleit d.
Gerichte, die Mebermeifung von Revifionen auf die Ober-
landeögerichte u. d. Entredtung d. Angeklagten.
NRagler, %: Zur Einfhäsung d. Verordnung Über Ge-
richtsverfaſſung u. Strafrechtspflege v. 4. Jan. 1924. Stutt⸗
gart: Enke 1924. (42 S.) 8° = Die neue deutihe Straf⸗
gerichtsverfaſſung v. F. Oetker u. J. Nagler. Sonderausg.
aus „Der Gerichtsſaal“. Bd 90,
77
D. Verf. begrüßt die Heranziehung d. Laienrichter ſowie
die Öerabfegung, d. NRichterzahl bei den Kollegialgerichten; im
ganzen fieht er die Verordnimg als unzwelmäßig an, insbeſ.
die Verſtärkung der amtsgerichtlichen Zuſtändigkeit mit Ein—
führung der Berufung in allen amtsgerichtlichen Sachen.
Die Strafprozeßreform in der Sitzung des Berliner An—
waltvereins vom 6. März 1924. „Die Vernichtung einheit⸗
[รี ' 2 2 Sn a Wochenſchr. Sg. 53, Nov.
| Wiedergabe der ae Br RER. Werner Rofenberg,
NA. Aldberg u. Prof. Kohlraufch.
Rosenberg, W.: Das Reichgericht und die Rechtsein-
heit. In: D. Jur.-Zeitg. Je. 29, H. 7/8. S. 260—265.
Der Berfaffer führt aus, daß die VO. vom 4. Yan. eine
Kette von Widerjprüden und Halbheiten enthält. Wenn Bert
darauf gelegt wird, die Straffenate des RG. lebensfähig zu
erhalten und die Nechtseinheit zu bewahren, fo muß mit dem
Syitem der VO. vom 4. Yan. gebrodyden werden. Der Verfafler
hofft, daß e8 eine der erften Aufgaben des neuen Reichstages
fein wird, diefe reformattio in peius zu befeitigen.
b) Strafgeri 0 ung, Strafrichter und Strafpolizei
Fuhrmann, ®.: Der Staatsanwalt. Einführung in den
gefamten —— der landgerichtlichen —
anwaltſchaft in Preußen. Berlin: Heymann 1924. (96 ©.)
8° = Der Ausbildungsgang des Neferendars. 9. 1.
Betrifft die gefamte Tätigkeit des Staatsanwalts bis in die
Einzelheiten der Bureautätigfeit hinein. Das Berftändnis
wird mefentli erhöht durch zahlreihe Beifpiele fowie den
Abörud von Geridtsformularen und Aktenauszügen. Das
amweite Heft foll die Tätigkeit des Strafrichters enthalten.
Bartningel, Adolf]: Der Einzelrichter im Strafprozeß. Vortr.
(Leipzig 1924; [It. Mitteilg.: mn. (19 ©.) BD euticher
Anmaltverein. Drudicriften. N
Eingehend wird ausgeführt, u dag Einzelrichtertum die
hödhjfte Gewähr für einen mwirfliden Wahrfpruch biete. Die
Durchführung ftößt aber auf erhebliche Schwierigkeiten. Eine
durchgreifende Underung de3 Strafverfahrens, fomwie eine
Hebung der Stellung des Richter3 wird hierfür notwendig fein.
Cleric, G. F. v.: Schwurgericht und forensische Psychologie.
In: In: Schweizerische Juristenzeitung. Jg. 21, Sept. 1924, H. 6.
"Ge werden die Vorteile u. Mängel de3 ————
Verfahrens im allgemeinen, im beſonderen die ส
Mängel A Der Berf. erblidt diefe in einer falfhen Ein
ftellung der Geichrmorenen als Laienrichter zu den Austunfts-
perfonen fowie in den Einflüffen, die im fchmwurgerichtl. Ver.
fahren auf die Ausfunftsperfonen ausgeübt werden (Suggeſtiv—
fragen, Kreuzverhör, Störungen ujiw.). Das ordentliche Berufs-
gericht, in da3 die Unmittelbarteit des fchmurgerichtl. Verfahrens
übernommen wird, ift Daher zu bevorzugen.
78
Kern, Eduard: Ausnahme-Gerichte. Akad. Antrittsrede.
Tübingen: Mohr 1924. (III, 24 S.) gr. 8° = Recht und
Staat. 27.
Der Berfaffer legt den Begriff des Ausnahmegerihts im
Sinne des Art. 105 RB. unter Betonung des Gegenfages zum
Sondergeridht feit. Hieraus leitet er die Folgerungen für die
Bucdergeridhte, die Gerichte des Ausnahmezuftandes, die
bayrifchen Bolfögerichte und den Staat3geridhtshof zum Schutze
der Nepublif ab. „Diefer tft zum Teil Ausnahmegeridt, zuın
andern, weitaus überwiegenden Zeil aber reichSgefeglih dc=-
ftellte8 Sondergeriht.” Dem Vortrag liegt ein Gutadten
über die Rechtmäßigkeit diefes Staatsgeriht3hofs zu Grunde,
das der Berfaffer auf Wunfcdh der Verteidigung im Rathenaus
prozeh abgegeben hat. Eine nähere Begründung feiner An=
ihten und die Auseinanderfegung mit der Literatur hat dcr
Berfaffer fih für fpäter vorbehalten.
Schroeder, M.: Die bayerifhen Volksgerichte und ihre
Berfoffungsmidrigteit In: Ardiv f. Rechtspflege in Sadjen,.
Thür. u. Anh. a. 1, 9. 1, 1924. ©. 69—74,
Entgegen den Ausführungen von Strupp in d. Leipz. 3.
Yo. 17, Nr 17/18, 1923, Sp. 473, verneint d. Verfaffer die Frage
nach d. Berfaflungsmäßigkfeit der dur VO. v. 4. 11. 1919 auf
recht erhaltenen Vollsgericdte.
Erid: Ein Jahr 0 งง ว Deutſche Richterzeitung.
Ig. 16, Nr 5, 1924. Sp. 233—
Der an dem in Berlin ล fogen. „Marktgerichte”
al8 Vertreter d. Staatsanwaltfchaft tätige Verf. gibt einen
Meberblid über die Zufammenfegung, Arbeitweife u. Aus
wirkungen diefes Gerichts. Bei ihm hat fi das Verfahren des:
8 212 StrPO. (n. F.) vorzüglich bewährt.
Ebermaper [Ludwig]: Strafrichter ıınd Polizei. Sn: a,
Ihe ละ Sa. 53, Nov. 1924, 9. 21/22. ©. 1670
in ' zwedentfprechende Ausübung der GStrafrecht3-
pflege wie ein verftändnisvolles Bufammenmirken von Straf-
rihter u. Staatsanmwaltichaft mit der Polizei ift eine Ausbildung
d. Strafrichters u. d. Staatsanmw. in der Kriminaltechnif u.
Friminalpfochologie u. ded Polizeibeamten im Straftedht u.
Strafprozeß erforderlich. Für den Polizeibeamten bilden Boli-
zeifchulen u. Literatur genügend Gelegenheit zur Ausbildung.
Der junge Jurift wird am beiten während feiner Referendarzeit
eine 6 bei einer großftädtiichen Kriminalpolizei arbeiten:
u. fi) die Friminalpfochologifhen Kenntniffe durch Teilnahme
ก ก Kurſen nach dem Aſſeſſorexamen verſchaffen.
Rittau: Die —— des Strafrichters. In: Deutſche
Richterzeitung. Ig. 16, Nr. 8, Nov. 1924. Sp. 411—415.
R. faßt die Ermwiderungen zufammen, die น ร der:
Ausbildung de3 Strafrichterd zu feinem XArtifel „Unangebradte:
Sr, n Strafgerihte und ihre Urfadhen” (Die เล
. 20. ©. 379) in nn Beitfchriften — ſind.
he gipfeln darin, daß die bisherige Vorbildung des Straf-
juriften unzwedmäßig, lüdenhaft und Anberungsbebitftig iſt;
eine Vorbildung, die mehr Gewicht auf die Kriminalpolitit
79
die wirtfchaftlihen Fächer u. die foziale Medizin legt, wie
bisher, it erwünfcht. |
c) Strafprozeß
Amfyl, Alfred: Aus den Werkftätten des Strafredites.
Graz: Mofer (1924). (83 ©.) 8° Ä
Sn gemeinverftändliher Form Ichildert der Verf. den Gang
des une in einzelnen wefentliden Punkten. „Den
Schleier zu lüften, der die geheime Tätigkeit in den Werl:
ftätten des Strafredhtes verhüllt, tft der Zwed diefes Buches.“
Unter Betonimg piyhologiiher Momente wetjt der Berfaffer
mit eingehender Kritif auf mande Srrtümer Hin, in denen die
Strafiuftiz befangen ift, ähnlih wie Feuerbad, Sello und
Hellwig. Die Vernehmung des Beſchuldigten, das Geſtändͤnis,
das Tatmotiv werden erſchöpfend behandelt. Auch über die
Notwendigkeit einer guten, überzeugenden, wohlgegliederten
Rede vor Gericht verbreitet ſich der Verf. im einzelnen. Der
ſtändige Hinweis auf die Bedürfniſſe des praktiſchen Lebens
unter Heranziehung geſchichtlicher Vorbilder macht die kleine
Schrift intereſſant und leſenswert.
Wurzer: Die Untrennbarkeit der Schuldfrage von der Straf⸗
frage. In: Jur. Wochenſchr. Ig. 53, Nov. 1924, 9. 21/22.
©. 1674/1677.
‚DW. vertirft die Auffaffung, daß die Beichräntung des Rechtö-
mittel auf dad Strafmaß möglich fei, da die Schuldigſprechung
allein rechtskräftig werden fünne. Diele Auffaffung, die von
der berrichenden Lehre vertreten wird, veritößt gegen 0 ล 8
Lebensprinzip des Strafprozefies, die Wahrheitäermittelung,
h — das Weſen des Urteils, das eine begriffliche Ein⸗
eit iſt.
Tage-Jensen, S.: Die UVUntersuchung des Tatortes. Fälle
aus der Kopenhagener Praxis. (Mit 13 Abbild.> In: Archiv
für Kriminologie. Bd 76, H. 3, Nov. 1924. S. 175—1%.
Schweickert, Hans: Verheimlichte Tatbestände und
ihre Erforschung. Beiträge zur gerichtlichen Beweislehre.
Berlin: Hayns Erben 1924. (88 S.) 8°
Der Berfafler, Leiter des Erlennungsdienftes beim PBolizei-
prafidium Berlin, erörtert nad einem gejdichtliden Nüdblid
fowie einem Überblid über die allgemeinen Mittel die befon-
deren Mittel der Wahrheitserforfegung vor Gericht. Hierhin ge-
bören die pfychotehnifhhen Methoden (Vernehfmung durd) Reiz«-
wörter, Verwertung von Reflerwirfungen, Suggeition, Hupnofe,
Überrumpelung ufm.), die biologifhen Methoden, Geheimfchrif-
ten und photographifche Verfuche ala Hilfsmittel der Geheimnis
erforfhung. Dem Offultismus fpricht der Verfaffer einen Wert
für die Wahrheit3erforfhung ab.
Hellwig, Albert: Okkultismus und Strafrechtspflege.
Über d. Verwendung v. Hellsehern bei Aufklärung v.
Verbrechen. Bern u. Leipzig: Bircher 1924. (112 S.) 8°
Weder Telepathie nodh Helljehen dürfen als eriwiejene Tat-
fadhen gelten; ımmerhin ift mit der Möglichkeit zu rechnen, dap
fie eines Tages nody ald Tatfacdhen erwiefen werden. Bis diefer
Nachweis erbradt ift, wird e8 fih für die Strafrechispflege emp-
80
eblen, fich von foldden bedenklichen Mitteln der Wahrheitsermitt-
ung fern zu halten
Liepmann: Die ne der Bernehmung des Ange-
Hagten im deutfch en Strafprogeß. In: Zeitfhrift u die
Rn Strafredtswiflfenihaft.e Bd 44, 1924, 9. 6. ©. 647
Legt dar, mas unter einer fahgemäßen Bernehmung des
Angellagten in der Hauptverhandlung zu verftehen ift. Der
Nichter foll den Angeklagten „mit größter Geduld und wohl-
wollender Unbefangenheit”, im Zufammenbang erzählen โด [อ ท
und „ein WBerturteil erft als legten Schluß aus der gefamten
Beweisaufnahme gewinnen”. Der Verf. gibt dann einige Din-
mweife bei Verweigerung der Ausfage und warnt vor „blindem
Miktrauen gegenüber dem beftreitenden und blindem Ver⸗
trauen gegenüber dem geſtändigen Angeklagten“.
1. Kongreß des Deutschen Bundes der gerichtlichen Schrift-
sachverständigen und Berufsgraphologen <Sitz Berlin> am
6. und 7. September 1924 in Leipzig. Offizieller Bericht.
Hrsg. v. Gesamtvorstand. Berlin: Hayn 1924. (48 S.) 8°
Außer dem Bericht über die Gründung ded Bundes ent-
hält die Schrift die auf d. Tagung gehaltenen Borträge:
Sceffer, ®.: Die Mikroflopie u. Mitrophotographie im Dienfte
s Schriftunterfuchung u. «vergleichung เม โน J.: Willen
! aftl. TUNG UQUNGEN im Dienjte d. VBerbredhensauf-
Härung. Brunner, E.: Fälle aus d. Praris. Schneidert, Hang:
ป 0 u. Schriftvergleihung. น ิ อ อ 066, Dolphine:
ber Trids d. Schriftfälicher.
Zingerle, H.: Die gemeingefährlichen Handlungen der
Geisteskranken in ihrer Bedeutung für die Rechtspraxis.
Eine un für Richter, Anwälte und Polizeiorgane.
Graz: Ulrich Moser (J. Meyerhoff) 1924. (44 S.) 8° —
Veröffentlichungen aus dem Kriminologischen Institut der
Universität Graz.
Die Arbeit bezwedt, die Organe der Rechtspflege und des
Siherheitswefens zur Erkenntnis geiftestranter Berbreder
mit den wefentlidhiten Anzeichen einer Geiftesfrandheit, dem
Einfluß der Getftesftörung auf die Handlungen und den Yäbhig-
feiten und tberlegten Berftandesäußerungen Getjtesfranter
befannt zu maden, damit die von diefen Organen gemaditen,
den Geifteszuftand betreffenden Feitftellungen für die gericht»
liche und ärztlihe Unterfuhung verwertet werden können.
Meyer, Charlotte: Die Behandlung findlicher u. jugendlicher
Beugen bei Sittlichteitöprogefien, betrachtet vom fogialfür-
forgerifchen - Sn: Beitichrift f. d. ae Strafrects-
wiflenichaft. Bd 45, 9. 2, 1924, ©. 126160
11. Staatsrecht
a) Allgemeine Abhandlungen
Helfris, Hans: Allgemeines Staatsreht als Einführung
in das öffentlihe Nedt. Mit einem Abrik der Staats-
tbeorien. Berlin: Heymann 1924. (VII, 156 ©.)
6 81 4
Das Bud โอ น vor allem dem Studium dienen, daneben aber
aud) für weitere Kreife braudbar fein. E83 enthält in ge-
drängter Zufammenfaffung unter Beriidfihtigung der neueren
Necdhtsentwidlung die Lehren des allgemeinen Staatsredhts.
ALS legten Abfjchnitt enthält das Buch einen intereflanten Ab⸗
riß der Staatstheorien, und zwar zunädjt der Theorien im
allgemeinen und hierauf der einzelnen Theorien (im Anfchluß
an ihre Vertreter) in geihichtliher Aufeinanderfolge.
Kelsen, Hans: Hauptprobleme der Staatsrechtslehre ent-
wickelt aus d. Lehre vom Rechtssatze. 2. photo-mechan.
gedr., um e. Vorrunde vermehrte Aufl. Tübingen: Mohr
1923. (XXXVL, 705 S.) gr. 8
Der Verfafler zeigt in der Vorrede, die er feiner 60168=
theoretifden Erjtlingsfchrift jegt voranitellt, die widtigften
Sortihritte feiner Einfiht in dte von diefem Werke behan-
delten Probleme auf. |
Lenz, Georg: Ueber einige Strömungen in der neueren
deutschen Staatslehre. In: Oesterreichische Rundschau.
8 20, H. 2. 1924. 8. 99- 114.
ie Abhandlung gibt einen intereſſanten Ueberblick über
die Staatsauffaſſungen von der Gründung des Reichs bis
heute. Der Verfaſſer geht aus von der Theorie Gerbers, nach
welcher die „originäre Machtpoſition des Herrſchers als das
Primäre“ angeſehen wird, zugleich aber „der Staat durch ein
in ihm ſelbſt wohnendes Lebensprinzip bewegt wird.“ Es
werden dann die Theorien von Laband und Gierke berührt und
hierauf die modernere individualiſtiſche Staats- und Geſell⸗
ſchaftsauffaſſung, die den Menſchen in ſeinen wirtſchaftlichen
Bedürfniſſen zum Ausgangspunkt hat, insbeſondere die Theorie
von Tönnies behandelt.
Kollreutter, Otto: Die Staatslehre Oswald Speng-
lers. Eine Darstellung u. eine kritische Würdigung. Jena:
Fischer 1924. (45 S.) 8°
Nah Anficht des Verf. liegt die Stärke d. Staatslehre
Spenglerd „nit in feinem Weltbild, fondern in d. fcharfen
Blid Spenglers für die Formen d. politifhen Wirklichkeit u.
in d. fhharfen Betonung ihrer ausfchlaggebenden Bedeutung
für Volf u. Staat”. Sp. fommt es darauf an, daß jedes Volk
die ihm gemäße politiihe Form entwidelt; „den ausfcdhlag-
ebenden Wert d. politifhden Tradition für ein Bolt ins hellite
icht gefeßt zu haben“, ift Das aroße Berdienit feiner Staat3lehre.
Hobhouse, Lf[eonard] T[relawney]: Die metaphysische
Staatstheorie. Eine Kritik. Übers. v. Grete Beutin-Du-
bislav. Mit e. Vorw. von Fritz Stier-Somlo. Leipzig:
Meiner 1924. (176 S.) 8°
Ein erjter Verjuch des Verlages, neue politifche Werke aus
ländifcher, befonders englifch fchreibender Echriftiteller in guten
Überfegungen herauszugeben. „Das Werk von Hobhoufe, das in
den Kriegsjahren 1917/18 aus Vorträgen entitanden ift, ift un
berfennbar von deutſcher Philoſophie, insbeſondere der Hegel3,
mag es ſich auch noch ſo kritiſch zu ihr ſtellen, beeinflußt. Es
zeigt den hohen Ernſt und die tiefe Verwurzelung des geiſtigen
Lebens in England in der Staatsidee.“
82
Jahrbuch des öffentlichen Rechts. Bd 12, 1923/24. Hrsg.
v. Piloty u. Koellreuter (D. öffentl. Recht d. Gegenwart)
Tübingen: Mohr 1924. (VII, 403 S.) 8°
Inhalt: Schelder (Walter): D. öffentl. Rechte in ๑ ๆ 6 ห
unter d. neuen Verfafiung big Ende 1922. Mert (Wilhelm): 2.
Entwidlung d. öffentl. Rechts in Baden bis Ende 1922. Roſen⸗
thal (Eduard): D. ftaatlicde Aufbau d. Landes Thüringen. mes
lin (Hang): Bericht über d. Geſetzgebung in Heffen in d. Jahren
1921 u. 1922. Keljen (Hang): D. Verfaflung Öfterreih8 (‚Korif.)
Merfl (Adolf): D. Verwaltungsgefeßgebung d. öfterreih. ป ิ ใ อ ด
publil. Berendts (Eduard): D. Verfafjungsentwidlung Eit-
lands. Erih (R.): D. Berfaffung Finnlande. Giotto-PBintör
(Manfredi): D. Verfaffungsredhtsleben in Stalien i. d. Jahren
1918—1923 (Fortf.). Laferfon (Mar M.): D. Verfafiungsredt
Lettlands. Haffelt (N. van): D. öffentl. Nedt i. d. Niederlanden
1914—1922. Schäßel (Walter): Entitehung u. Verfaflung d. pols
nifhen Republil. Uyelugi (©.): D. Verfaffungsredt in Napan
in d. Iabren 1912—1922, Held (Hermann %.): D. Frieden?
vertrag vd. Verfaillez in d. Jahren 1919-1923.
Lenz, Georg: Der Aufbau des Staates. In: Arch. d. öffentl.
Rechts. N. F. Bd 7, 1924, H. 2. S. 172—19.
Aus der Einleitung: „Sch werde daher fomwohl die Organi-
fation des Staates als joldye (die Verfalfungslehre im allgem.),
wie auch die LXehre von den Staatöfunttionen (die allgem. Ver«-
waltung3lehre) nur in den allgemeiniten Grundzügen feitlegen.”
Traub, [Gottfried]: Recht auf Obrigkeit. Langensalza:
Beyer u. Söhne 1924. (29 S.) gr. 8° = Schriften zur pol.
Bildung. H. 15 = Fr. Manns Paedag. Magazin. H. 980.
Der Verfaffer verwirft die Auffaflung, dab das Net auf
Obrigfeit allein dur) Gewalt begründet werden könne. Mit
Bezugnahme auf die jegigen politifchen Verhältniffe fommt er
unter finngemäßer Auslegung des Bibelmortes Röm. 13,1 zu
dem Ergebnis, dab eine rehtmäßige Obrigkeit ihre Verant-
wortlichleit Gott gegenüber bewahren muß, daß fie in innerem
Lebenszufammenhang mit dem Wefen des Volkes ftehen und
feine gefhichtlihen Kräfte ehren und adten muß. Die Auf-
lehnung gegen die Obrigkeit ohne folde Brundlage hält er für
— Die Ausführungen dürften teilweiſe auf Widerſpruch
toßen.
Hippel, Ernst von: Untersuchungen zum Problem des
fehlerhaften Staatsakts. Beitrag zur Methode einer teleo-
— Rechtsauslegung. Berlin: Springer 1924. (VIII,
147 S.)
Den bisherigen Unterfuhungen üiber das Problem d. fehler-
garen Staatsakts fehlt nad) Anficht des VBerfaflers methodifche
tcherheit. Er wendet daher anftatt des formaliftifhen das
teleologiſche Verfahren an.
b) Verfaſſungsrecht
Doeberl, Michael: Rheinbundverfassung u. bayerische Konsti-
tution. Vorgetragen am 21. VI. 1924. München: Verl. d.
Bayr. Akad. d. Wiss. 1924. (92 S.) 8° = Sitzungsber. d. Bayr.
Akad. d. Wiss. Philos.-philol. u. hist. Kl. Jg. 1924. Abh. 5.
6* 83
Pohl, Heinrich: Reichsverfaſſung I: Völkerverſöhnung.
Stuttgart: Kohlhammer 1924. (36 ©.) 8
Nah Anfiht des Verf. ift die rien des Art. 148
Abf. 1 der RB., da die Erziehung der Tugend im Geifte der
Bölterverföhnung zu erfolgen habe, unangebradt. „Ein ge-
Inechtetes Volt darf nit von Verföhnung reden, fo lange die
Knechtſchaft nicht gebrochen iſt.“ Völkerrechtliches Wiffen tft
den heranwachſenden Staatsbürgern ſchon auf der Schule zu
vermitteln; mit aller Schärfe aber iſt den ungen der
Bazififten "entgegenzutreten, die mit Hilfe des Art. 148 die
deutihe Yugend in den Bannkreis ihrer Seen zur ziehen hoffen.
Stier-Somlo, Frig: Deutfhes Reid» und Landes-
ftaatsredit 1. Berlin: he Gruyter 1924, (726 ©.) 8° — Grund»
riſſe der Rechtswiſſenſchaft 18.
Die Darſtellung iſt nicht nur für die ſtudierende Jugend
beſtimmt, ſondern will die Aufgaben eines Lehrbuchs für
jeden Gebildeten erfüllen. Der 1. Bd bringt die Grundbe-
griffe und Grundfragen des Staatsredhts, die Berfaffungsge-
ſchichte und das geltende Staatsredt.
Hatschek, Julius: Das Reichsstaatsrecht. Berlin:
Stilke [1924]. (499 S.) kl. 8° — Institutionen des deut-
schen Staatsrechts. 1.
Das Bud) enthält eine Daritellung des Reichsſtaatsrechts auf
Grund der jeigen Neichöverfaflung. Die herridenden ſtaats⸗
rechtlichen Lehren find Fritifch gewürdigt. Auf das umfaffendere
Lehrbuch des Verfafier® „Das deutfhe u. preuß. Staatsredht"
(1922/23) ift vor den einzelnen Paragraphen verwiesen.
PBreuß, Hugo: * die เม: bon Weimar. Berlin:
Moffe 1924. (150 ©
Der Urheber der es Reichöverfaflung fucht in einer
Neihe von Auffäben nacdjgumeifen, daß eine Anderung der
Neicheverfaffung verhängnispolle Folgen für den Beitand der
deutichen Ntepublif, die nationale Einheit fowie die Gefundung
des gejamten deutfchen Staat3lebens bringen würde. Der Ver-
jefier beleuchtet den Wert der auf demofratifder Grundlage und
er Gleichberechtigung der Nänder beruhenden Verfaflung und
lehnt die gegen fie vorgebradhten Gründe, inZbefondere den baye-
rifchen und preußifchen Vorjtoß, ab.
Freytagh-Loringhoven, Axel Frh. d.: Die Weimarer
Verfafiung in Lehre und Wirklichkeit. Münden: Lehmann
1924. (VIII, 424 ©.) gr. 8°
In dem umfangreichen Werfe bat der Verfaffer vom Stand-
ย น ท ร ์ 4 068 auf völfiidem Boden ftehenden Monardijten aus
das Recht der Weimarer Verfaſſung ſyſtematiſch dargeftellt und
dabei zu zeigen geſucht, wie die Beſtimmungen der Verfaſſung,
vielfach im ſchärfſten Widerſpruch zum eigenen Wortlaut, ſi
im Leben auswirken. Die Arbeit ſetzte ſich das Ziel, auch dem
Nichtjuriſten verſtändlich zu ſein.
Bredt, Joh. Victor: Der Geiſt der lie Reichsverfaſſung.
Berlin: Stilte (1924). (465 ©.) 8
Der Verf. hat in feinem — Werk entſprechend
ſeinem „Kirchenrecht“ die Reichsverfaſſung vom kulturellen
Standpunkt aus ſyſtematiſch behandelt. Dem kulturellen Pro-
84
gramm, aber auch dem wirtichaftlichen Programm, ferner ber
Eigenwirtichaft des Reiches und der Nationalität find befondere
Kapitel gewidmet.
Wittmayer, Leo: Schwächen der neuen deutschen
Bundesstaatslehre. In: Zeitschr. f. öffentl. Recht. Bd 3,
H. 5 u. 6. S. 503-980.
_ Der Auffag nimmt Stellung zu dem Streit um den reditlichen
Staatscharalter der heutigen deutfchen Länder. „Rogifch ift die
‚Staatlichleit‘ der einzelnen deutfchen Länder im Rahmen ber
beitehenden Weimarer Verfafiung und, folange fie beiteht, eine
Yıiltion, gelinde gejagt eine breite Form von Delegation. Man
fann fie allenfall3 dahin umjchreiben, daß man die deutfchen
Länder den amerilanifchen states oder den fehweizerifchen Kan«-
— N gleihhält, ala Staaten in diefem Sinne be-
zeichnet.”
Heckel, Johannes: Verträge des Reichs u. der Länder mit
auswärtigen Staaten nach der Reichsverfassung. In:
Archiv d. öffentl. Rechts. Bd 18, H. 1. S. 209-214.
Sadjen hätte feine Bertragstompetenzen überichritten,
wenn e3 1923 jeine Abficht ausgeführt hätte, ein Wirtichaftz-
ablommen mit Somjetrußland abzufchließen, denn Reichgrecht
it: „Wa3 das Reich jich zur augfchlieglichen geſetzlichen Rege—
lung vorbehalten oder im übrigen gefetlich geordnet hat, kann
nicht Gegenjtand eined Vertragd der Länder mit einem aus
wärtigen Staate werden.” Nad) Prüfung der Stellung de3
Reiches und der Länder beim Abichluß_von Verträgen mit
fremden Staaten in ihrem gegenfeitigen Verhältnis unterjucht
der Berfafler, „welche Organe des Neich& beim Abjchluß von
Staatöverträgen mitzumirfen und in mwelcdher Weile fie Diefer
Aufgabe nachzufommen haben“.
Hamel, Walter: Die Haftung des Deutschen Reiches für die
Schulden der ehemaligen deutschen Schutzgebiete. In: Archiv
d. öffentl. Rechts. N. F. Bd 7, 1924, H. 2. S. 224—242.
Die Annahme deuticher Gerichte, daß „entweder da Fort⸗
beitehen eines in Liquidation befindliden deutihen Schuß-
gebietsfisfus zu fonftruieren_ oder eine Haftung des Reichs für
die Schulden der ehemal. Schußgebiete zu_ begründen” jei, it
verfehlt. Nach Prüfung der Stage, ob die Schußgebiete privat-
rechtliche Subjelte, ähnlicd Provinzen, jeien, fommt der Verf.
zu d. Ergebnis, daß die Mandatarſtaaten die ſogen. Schulden
ESchutzgebiete übernommen u. das Dtſch. Reich นะ mehr
dafür hafte. Dies gelte allerdings nur für die privatrechtlichen,
nicht für die aus Hoheitzatten entftandenen Schulden (3. 8.
Beamtengehälter).
Hatschek, Julius: Das preußische Verfassungsrecht. Berlin:
Stilke (1924). (520 8.) kl. 8°= Institutionen d. deutschen
Staatsrechts. 2.
Der zweite itattlihe Band der Inititutionen bringt eine
Darftellung des preuß. Berfaflungsrecht3, der dritte, legte Band,
wird da3 außerpreußifche Zandesitaatsrecht erörtern.
Hufnagel, Otto: Der waldeckische Staat. Eine verfassungs-
rechtliche Betrachtung. In: Archiv d. öffentl. Rechts. N. F.
Bd. 7, 1924, H. 2. S. 194—208.
85
Nach einer Überficht über d. Entwidlung d. waldediichen
Staates ftellt der Verf. die fich durch jog. Alzeilionsvertrag er-
gebenden merkwürdigen ftaatsrechtl. Verhältniffe des Freiftantes
dar und führt aus, daß diefe den Beltimmungen der Neichöver-
fajjung mwiderfprechen. |
Marichall von Bieberftein, Slris! Frh.: Verfaſſungsrecht⸗
liche Reichögelege und wichtige Verordnungen. Shitematilch
Jeeſ u. mit Verweiſgn. u. Sachreg. verſ. Mannheim:
ensheimer 1924. (XXVI, 909 S.) kl. 80 — Sammlung dt.
Geſetze. 94.
Die Sammlung enthält in etwa 70 Geſetzen, 60 Verord⸗
nungen u. einem Dutzend geſetzeskräftiger Entſcheidungen das
geltende deutſche Verfaſſungsrecht. Der Weimarer Verfaſſung
iſt dankenswerterweiſe die Paulskirchenverfaſſung u. die Reichs⸗
verfaſſung Bismarcks gegenübergeſtellt. Die Ausgabe, die auch
einen vollſtändigen Reichshaushaltsetat enthält, iſt beſonders
für den akademiſchen Unterricht berechnet und geeignet; ſie
wird aber auch dem Praktiker gute Dienſte tun. Eine ent-
fprechende Ausgabe der Vermaltungsgejeße joll bald folgen.
Die Verfaffung der Freien und Hanjeftadt Hamburg vom
7. Zan. 1921 nebft d. ergänz. Gefeßen über ihre Einführung,
Bürgerichaftswahl, Senat u. Bollsenticheid, forwie der Ge-
fhäftsordnung d. Bürgerfchaft. M. Einl. u. Erläut. von Mar
: 2., erw. Aufl. Hamburg: Hartung 1924. (204
c) Parlamente
Meyer-Lierfjfen, € X: Die rehtlide Stellung der
Bevollmädtigten zum KHeichsrat unter befond. Berlid-
ihtigung d. von den preuß. Provinzialverwaltungen be=
ftellten Vertreter. Berlin: Heymann 1924. (78 ©.) 8°
Der erfte Abjhnitt befaßt jih in d. Hauptfadhe mit der
Nechtsitellung der von d. Negierungen der Länder ernannten
NReihsratsmitglieder im allgemeinen u. unter Scheidung d.
Bollmadtsverhältniffes vom Auftrags= u. vom ftellvertretenden
Zollmadhtsverhältnis, fowie mit der Tätigkeit der Neichsrats-
mitglieder. Im zweiten Abjchnitt wird die Nechtöftellung der
von den preuß. Provinzialverwaltungen beftellten Bevollmäd-
tigten erörtert. Im 3. u. 4. Abjnitt wird die Einwirkung d.
Länder auf d. Verhandlungen d. Reichstags u. vorläuf. Reichs⸗
wirtfhaftsrates durch die ReichEratövertreter dargelegt. Der
diplomatifhe Charakter u. die exemte Stellung d. Neichsrats-
mitglieder wird im lebten Abfchnitt behandelt.
Schulze,N.: Das Reichstags-Wahlrecht. Ausgabe 1924. Ber:
Iin: Reimar Hobbing. (223 ©.) 8
Das Werk enthält aunädjft den Wortlaut des Reichswahl-
ge in der Fafjung b. 6. März 1924, fowie der Reichsftimm-
ordnung b. 14. März 1924. Es werden fodann die einzelnen
Beitimmungen in foitematiicher Zufammenfafjung erläutert.
Loening, Otto: Die Auflösung der Parlamente unter beson-
derer Berücksichtigung des Danziger Volkstages. In:
Zeitschr. f. Politik. Bd 14, 1924, H. 2. S. 109—138.
86
Wie die Verfaffungen der Vereinigt. Staaten, Norwegens
u. der Schweiz, tennt aud) Die Danziger Berfaffung kein Auf-
löfungsrecht des Parlaments. Nach einer weit ausholenden
Unterfuchhung über das Auflöfungsrecht der Parlamente in den
einzelnen Staaten, |pricht fich ber Verf. gegen die Beftrebungen
aus, die verfafiungsrechtl. Möglichkeit für Auflöfung des Dan-
ziger Volkstags zu fchaffen, weil die Nichtmöglichkeit der Auf-
löfung ben Gedanken der Nüslichfeit der Verftändigungspolitit
ftärkt u. fie fomit ein wichtiges politifches Erziehungsmittel ift.
Marx, Fritz Morstein: Beiträge zum Problem des parlamen-
tarischen Minderheitenschutzes. Hamburg: Lütcke &
Wulff 1924. (48 S.) 8° = Abhandlgn. u. Mitteilgn. aus d.
Seminar f. öffentliches Recht. H. 12.
M. erörtert die Beilimmungen Der Gejhäftsordnung des
Reichstags und der Reichöverfafjung, Lana fie den Schuß der
Minderheiten bei der Geleggebung betreffen. Daran ſchließt
ſich eine Beſprechung des Einfluſſes der Staatsgewalt auf den
Minderheitenſchutz.
Reichshaushaltsordnung vom 31. Dezember 1922
m. Erl. von R. Schulze u. E. Wagner. Berlin: Stilfe 1924,
(354 ©.) 8°
Der für die Praxis geichriebene umfangreihe Kommentar
foIl den politifchen u. vollswirtfaftlihen Kreifen u. den Ver⸗
tretern der Behörden, für die öffentliche Finanz- u. Ver⸗
. in Frage kommen, die Kenntnis d. Gejeges
vermitteln. |
d) Der Streit um den Art. 48 RD.
Schoen, Paul: Das Verordnungsrecht u. die neuen Ver-
fassungen. In: Archiv des öffentl. Rechts. N. F. Bd 6, H.2.
Ss. 133—192.
Die Unterfuhung betrifft die Nedhts- u. Verwaltungsver-
ordnungen nad) den neuen Berfaflungen, jedodh unter Aus-
Ihluß des Not» und Ausnahmeverorönungsreät. Nah der
herrſchenden Lehre enthält die Rechtsverordnung einen Rechts⸗
fas, d. h. ein in Freiheit und Eigentum der Regierten ein—
greifendes Ge- oder Verbot, fie โฉ ห ท nur im Wege der for-
mellen Gefeggebung erlaffen werden. Die Verwaltungsverord⸗
nung iſt eine von einer Verwaltungsbehörde für die ihr unter⸗
gebenen Stellen erlaſſene Verfügung, die Freiheit u. Eigentum
der von ihr Betroffenen nicht berührt. Beide Werordnungs-
arten find erft in den Revolutionsverfallungen in diefem
Sinne unterfhieden. Gefeglich feitgelegt find fie allerdings
nur in der bayrifchen u. württembergifhen Berfaflung; in den
anderen Berfaffungen, insbefondere aud in der Neidver-
Taffung, ift nur die Vermaltungsverorönung geregelt, während
das Wefen der Rechtsverordnung als felbftverftändlich voraus»
gefegt wird.
Der deutsche Föderalismus. Die Diktatur des
Reichspräsidenten. Referate von Gerhard Anschütz, Karl
Bilfinger, Carl Schmitt u. Erwin Jacobi. Verhandlungen
d. Tagung d. deutschen Staatsrechtslehrer zu Jena am 14.
87
u. 15. April 1924. Berlin: de Gruyter 1924. (146 S.)
8° — Veröffentlichungen d. Vereinigung d. Deutschen
Staatsrechtslehrer 1.
Zammers [A]: Die „Reichregierung” al3 Trägerin ded Ver-
ordnungsdredht3. In: Zur. Wochenfchr. Sa. 53, 1924, 9. 19.
©. 1479—1481.
Ergebnis d. Unterfuhhung ded Berf.: „Sit in Gefegen u.
BO. der ‚Reichdregierung‘ ein Verordnungsrecht übertragen, fo
ift 1. grundfäasglich unter ‚Reichöregierung‘ der jeweils fachlich
zuftändige Neichäminifter zu verftehen; 2. auönahm3meife
อ . Neichsregierung als Kollegium ı. ©. des Art. 52 NBerf.
nur, wenn ein Dabhingehender Wille d. Gefeßgebers erfenn=
bar เพ.” Der Verf. erörtert außerdem, wie die VO. zu unter-
zeichnen ift.
Nawiasky, Hans: Das Durchführungsgesetz zum Artikel 48
der Reichsverfassung. In: Das Recht. Jg. 28, 1924, H. 20.
Sp. 454—468.
Der Verf. begründet eingehend die von ihm für d. Heidel-
berger Suriftentag zur Frage d. Durchführungsgefebes zum
Urt. 48 aufgeitellten Leitfäge, die weitgehend mit den %eit-
fägen der beiden Beridhterftatter Piloty u. NR. Graul überein
ftimmen.
Ries, Hans: Die Grenzen der Befugnisse des Reichspräsi-
denten zur Anordnung von Maßnahmen auf wirtschaft!l.
Gebiete nach d. Artikel 48 II der Reichsverfassung. In:
D. Wirtschafts-Ztg. Jg. 21, Nr. 48, 1924. S. 899—902.
Der Berf. fommt zu d. Ergebnis, daß eine Reihe d. Ver⸗
ordnungen des Reichspräf., die Eingriffe in d. Wirtfchaftsleben
en u. auf Grund d. außerordentl. Befugnifie aus Art.
48 II erlafien find, der verfaffungsmäß. Grundlage entbehren.
Rothenbücher, Karl: Der Streit zwischen Bayern u.
dem Reich um Art. 48 RV. u. die Inpflichtnahme der
7. Division im Herbst 1923. In: Archiv des öffentl. Rechts.
NF. Ba 7, H. 1, 1924. S. 71-86.
Der Verf. gibt einen Ueberblid über den Streit zwifichen
Bayern u. dem Neid u. fommt zu dem Schluß, daß durch Ihn
die Macdhtverhältniffe fi nicht verfchoben haben. „Die Partie
iſt ftehen geblieben auf dem Punkte, auf dem fie vorher ftand:
Bayern 1 ไห น้ im Reiche, aber das Reich vermag den Art. 48
RB. gegenüber Bayern nit durdauführen.”“
e) Richterlihes Prüfungsrecht
Klee [Karl]: Die rihterlihe Prüfung von Gefegen. In:
Dtſche Richterztg. Tg. 16, Nr 4, 1924. ©. 149-159.
Unter eingehender Heranztehung des Schrifttums führt ดิ.
aus, dab die rihterlihe Nachprüfung d. Gefege, fei e8 auf ihre
materielle, fei es auf ihre formelle Verfafiungsmäßigfeit, un«-
zuläflig jei, u. bofft, daß d. Redtipredhjung wieder zu diefer
ihrer alten Auffaflung zurlüdfehrt.
Görres [Karl]: Beiteht ein richterlihes Prüfungsrecht
gegenüber den Rechtsquellen nach der Reichdverfaffung ?
sn: Sur. Wochenichr. I. 53, 1924, ๑ . 20. ©. 1564—1566.
88
Nach einer Zufammenftellung der Fälle, in Denen den Ge-
richten unzmeifelhaft das เซ recht zufteht, fpricht ©. dem
Richter allgemein da3 Recht zu, die formelle u. die materielle
Rechtmäßigkeit von ne u. Verordnungen nachzuprüfen,
fomweit die Nachprüfung nicht ausdrüdlich ausgefchlofjen ift.
Salinger: Das richterliche Prüfungsrecht hinsichtlich der
Gültigkeit der Verordnungen. In: Das Recht. Jg. 28, 1924,
H. 17. S. 351—360.
Smofdemwer: it der Richter beredtigt u. verpflichtet,
ungeredhte Gefege außer Anwendung zu ualen! gu: Deutſche
gung %g. 16, Nr 5, 1924. ©. 218—22
An der Hand des นา ทา ศา สั ซ์ กา des NG.
zeigt der Verf., dab der Richter bereditigt und verpflichtet tft,
zu prüfen, ob jich die beftehenden Gefege mit den Erforderniffen
der Billigkfeit und der Gerechtigkeit in Einklang befinden. Das
Urteil v. 28. 11. 23 ift mit den Währungsvorfäriften unverein-
bar und kann durd) $ 242 BGB. nicht gerehtfertigt werden,
da die Währungsporfähriften dem öffentl. Nedhte angehören,
während da8 Grundgefet von Treu und Blauben ein typiider
Nechtsfah des Privatredts tjt. „Soll das RGlirteil im allge
meinen Ergebnis ritig fein, jo gibt es Hierfür nur die eine
Erklärung, daß die Währungsporfcriften, als unvernünftig
und ungeredht geworden, Traft des Naturredhts ihre Wirkung
verloren hatten und von den Gerichten nicht mehr angewandt
werden durften.”
GSoldihmidt, N” Gejebesdämmerung Sn: Kur. Wocden-
ihrift. ฉั ด ล. 58, 1 994, 9.5. ©. 245249.
te viel befprochene Kundgebung des Vorftandes des Kidj-
tervereind des Reichsgerichts, die in Ausficht ftellte, dap die
Richter des hödjften Gerichtshofs einer von der Reichsregierung
angekündigten gefeggeberiihden Maßnahme die Anerkennung
Der Rechtögültigfeit verfagen werden, hat nad) den Ausflih-
rungen des Berfallers die Bedeutung eines Ereigniffes in der
Entwicklungsgeſchichte des Rechts. Die in ihr in Anfprud) ge-
nommene Freiheit des Richters gegenüber einem Machtſpruch
des Geſetzgebers führt nicht zur Auflöſung der Rechtsoronung,
da der Richter nur unter dem Recht, nicht unter dem Geſetz ſteht.
f) Beamtenrecht
Waldecker, Ludwig: Entwicklungstendenzen im deutschen
Beamtenrecht. Ein Vortrag. In: Arch. d. öffentl. Rechts.
N. F. Bd 7, H. 2. S. 129—171.
Ausgangspuntt der Problemſtellung iſt der das Beamten⸗
recht tragende Ausgleich, wie er ſich hiſtoriſch eigenen bat
zwiihen den Interefien des Staat? al dad Leben beherr-
fchender, in fi ruhender Macht: u. Vermaltungsorganifation
einerfeit3, dem ntereffe 068 Staats als organilierter Gemeine
ihaft des Gejamtvolts andererfeits, innerhalb defjen die_Be-
amten nur einen Ausfchnitt baritelfen, u. fchließlih dem Sone-
Derintereije der einzelnen Beamten.”
Hofader: Die Strafbarkeit der Staatöorgane für Staatshand⸗
lungen. In: Preußiſches แน น Bd 45, Sept.
1924, Nr 47. ©. 477—479. |
89
Der Berf. befämpft die Anficht, daß Beamtentaten ſtraf⸗
los ſeien, weil ſie — den Sätzen des 0 aus⸗
genommen ſeien. Er ſieht ſie wegen des Fehlens der ſtraf⸗
rechtlichen Vorausſetzung der Rechtswidrigkeit als ſtraflos an.
Richter, Lutz: Beamtenrecht — Arbeitsrecht. In:
— Leipziger Lehrerzeitung. Nr 25, Jan. 1924.
er Verf. nimmt Bezug auf ſeine Abhandlung „Arbeits⸗
tet ls SL eine fpitematolog. Studie (9. 3 der
Schriften d. Anft. f. Arbeitsrecht a. d. Univ. <eibsig) in der
er 008 Beamtenrecht al zum Arbeitsrecht gehörig bezeichnet.
x n längeren Ausführungen jucht er jeßt durch Darlegung der
eſenszüge des Beamtenrechts deſſen arbeitsrechtlichen Cha—
rakter nachzuweiſen und zu zeigen, daß das Beamtenrecht,
Bun wenn e3 ง ร ที iſt, Arbeitsrecht ſein kann und
hierdurch das Beamtenverhältnis innere Veränderungen
เล t nach fich zieht.
Nichter, Kuß: Die arbeitsrechtl. Natur d. Beamtenverhält-
le Sn: Arbeitsrecht. Ja. 11, Sept. 1924, 9. 9. Sp. 658
โว
D. Berf. fommt 3. d. Ergebnis, dat „dem Beamtenverhält-
nis ein Tatbeftand zugrunde liegt, bei dem von einem recht3>
fähigen Menihen an ihm fremden Arbeitögegenitänden außer-
halb eines ohnehin beftehenden perjönliden Abhängigkeits—
NRechtönerhältniffes zeitgebundene Arbeit geleiltet wird”. Der
Verf. ift d. Anficht, daß auf Grund diefed Tatbeitandes die
Beamtenftellung Arbeitsrechtscharalter hat u. fi an diefen
Tatbeitand arbeitsrechtl. Folgen knüpfen.
Hüfner, Karl: Die Beamtenrechtsänderungen nach den
Reichenotverordnungen. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, H. 6,
1924. Sp. 401—414 u. H. 8. Sp. 595—602.
Ueberjiht über die tiefgreifenden Umgeftaltungen, die das
Recht der öffentl. Berufsbeamten feit Ende 1923 erfahren hat.
Der preußifhe Berfonialabbau bei Staat und Gemeinden.
Erläuterungen d. preuß. PerfonalabbausBerordnung v. 8.
Kr vo Ernft Graeffner. Berlin: Springer 1924.
Sriebe: Die Einfiht in die —— In: Staats⸗ und
Sen nam: So. 6, Nr 5, Dez. 1924. ©. 142 —144
u. Nr 6. ©. 167—170.
E3 werden die PBorteile u. Nachteile der un in die
Perfonalalten nad) den len der Preuß.
Staatsregierung zu dem Art. 129 Abf. 3 d. Reichsverf. be-
fprochen. Der Berf. erläutert insb. die Frage, wann ein Schrift-
ftüd aus den Alten zu entnehmen und zu vernichten ilt.
&ejeß, betr. da3 Dienfteinfommen der Lehrer und Lehrerinnen
an den öffentlihen Voltsfchulen. Bom 17. Dez. 1920/1. April
1923. Mit d. เล d. ก
ſowie allen weiteren d. Volksſchullehrerbeſoldg, d. Ruhe⸗
gehälter u. Hinterbliebenenbezüge ' Gefegen ... Erl.
von Kurt v. Rohricheidt. 8., umgearb. u. jehr verm. Aufl.
Berlin: Zahlen 1924. (VIII, 448 ©.) 8
90
Die bewährte Ausgabe gibt den Text ded BDO. von 1920,
das Durch 11 Belebe u. Verordnungen abgeändert ilt, dergeftalt
wieder, daß die Anderungen des Grundgelekes in fetter Schrift
hervorgehoben werden. Die eingehenden Erläuterungen bringen
das ſehr เฟ ck Material an Erlaſſen u. Entſcheidungen,
don denen die wichtigeren im Wortlaut wiedergegeben ſind.
Künftiges Material, beſonders auch das an gerichtlichen Ent⸗
ſoll das demmnächlt wieder im gleichen Verlag er-
einende „Breußilhe VBolksjchularchiv” fortlaufend bringen.
: Gemeindevorftandsbeamte u. Preußiiche PBerjonalab-
0 Sn: Preuß. Vermwaltungd-Blatt. Bd 46,
1924, Nr 3. ©. 25—28.
Friebe: Probleme des Difziplinarrechts. Unter Berüdfichti-
gung der deutihhen, preußiichen, bayrifchen u ——
เก ชั น — 0 Staatsbürger. ล อ. ร „Sept. /
—)
Da3 Difziplinarrecht aller Staaten ilt ſtark reform⸗
bedürftig, beſonders das Diſziplinarrecht der nichtrichterlichen
Beamten. Völlig veraltet iſt der Teil des Diſziplinarrechts, der
ſich mit dem fürmlihen Berfahren befaßt. In der Neichöper-
faffung (Art. 128, Abf. 3) ift beftimmt, daß das Beamtenper-
hältnis durch Reichsgefeß neu zu regeln ſei, u. Art. 129 ſtellt
bierfür beftimmte Richtlinien auf. Inhalt: Unabhängige Difzi-
plinargerichte. Durchführung des Anklagegrundfabes u. Oppor-
tunitätsprinzips. SÖffentlichleit, Münplichkeit u. Unmittelbar-
feit der Verhandlung. Rechtsmittel.
๑ a m a io 5 ร ย u. a so
n: Zeitſchr echtspflege in Bayern. Ig. Nr 15 น
. 19924. ©. 181—189 u, Nr 19, ©. 239—242,
12. Zerwaltungsrecht
a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen
Mayer, Otto: Deutsches Verwaltungsrecht. Bd 2. München:
Duncker & Humblot 1924. 3. Aufl. (V, 409 8.) gr. 899 =
Systemat. Handbuch d. dt. Rechtswissenschaft. Abt.6, Bd 2.
Dominicus, Merander: Die Reform m — Staatz-
verwaltung. Berlin: Sad 1924. (24
D. unterzieht zunächſt den ห แย น ต์ Geſetzes über d.
Vereinfachung d. Verwaltung, den die preuß. Staatsregierung
dem Landtag am 26. 6. 24 vorgelegt hat, einer Prüfung. An die
Kritik dieſer ſogen. kleinen Reform knüpft er eine Reihe von
Wünſchen für eine durchgreifende große Reform an. Vor allem
tritt er ein für die Beſeitigung d. Regierungspräſidenten, für die
Verbindung d. Amtes des Landeshauptmanns mit dem des
Oberpräſidenten u. für die Vereinigung der ſtaatl. Lokalverwal⸗
tungen beim Landrat nach dem Muſter der Magiſtratsverfaſſung
in den Städten.
Brunner, Karl: Die Lebre vom Verwaltungszwang. Eine
rechtsvergl. Darst. aus d. schweiz., dt. u. französ. Ver wal-
tungsrecht. Zürich 1923: Bopp [; aufgest.:] Schultheß
(130 S.) 8°
Zürich, recht2- u. ftaatswifl. Diff. vom 1. Dez. 1923.
91
sn der Abhandlung wird die Yrage erörtert, welche Mittel
(Bwangsbollitredung oder Strafe) zur Vollitredung einer Vers
waltungsperfügung, die eine Pfliht zu einem Handeln oder
Unterlafjen aufitellt, zur Verfügung ftehen und melde Gewalt
im Gtaate die Zwangsbollitredung durchführt oder die Strafe
ausſpricht. Die Arbeit fol den Ruf nad) einer unabhängigen
ſchweizeriſchen Verwaltungsgerichtsbarkeit unterſtützen.
Geier: Die Geſetzmäßigkeit der Verwaltung in Württemberg.
sn: Beitichrift f. d. freim. Gerichtöbarkeit u. d. Gemeinde-
verwaltung in Württemberg u. Sahrbücher der württemberg.
Rechtspflege. Ausg. A. Sg. 66, 1924, Nr 8/9 (©. 177—19),
Nr 10 (S. 209—219).
Nach einer längeren Einleitung, in der die Entwidlung
der Gejegmäßigkeit der Vermaltung indbel. im Gegenjaß zu den
Verhältniffen im Bolizeiftaat betrachtet wird, erörtert der
Verf. auch die Rechtslage in Württemberg. Bis zur Staat3-
ummälzung bedurften Vermwaltungsafte, die Eingriffe in die
Freiheit oder da Vermögen enthielten, jomeit diefe Nechts-
güter verfaffungsmäßig oder gefeglich garantiert waren, einer
Grundlage durch Gefet oder Rechtsverordnung. Im übrigen
fonnten Vermwaltungzafte nach Ermefien der Verwaltung vor«
genommen werden; 08 handelte fich hierbei hauptfählih um
polizeiliche Maßnahmen, die das öffentliche Wohl u. die öffent-
lihe Ordnung betrafen. Durch die neue Verfaflung ift der
Grundfaß der Gejegmäßigkeit mefentlich ermeitert.
Schleſinger: Einteilung de3 Freiftaates in Ämter. A
— —— ar f. น u. Verwaltung.
So. 41, 1924, 9. 1. . 17 —
Die า —* อ อ ก .Rechtswiſſen⸗
ſchaft, die einzige juriſt. Ztſchr. des Landes, ทา น อ vor 2 Jahren
ihr Gricheinen einstellen. Ste wird jeßt von Paul Labes u.
Erih Sclefinger unter dem neuen Namen hrög. Aus den
NRechtögebieten der Suftiz u. der Verwaltung wird fie Erfennt-
niffe u. Abhandlungen bringen. — Sn der Abt. Verwaltung
gibt Schlefinger einen Überblid über die Entſtehungsgeſchichte
des Geſ. v. 3. 12. 1920, durch das der Freiftaat Medl.-Schw. in
17 Amter eingeteilt ift. Mit Rückſicht darauf, daß die gemeind⸗
liche Selbſtverwaltung in Meckl. wenig entwickelt iſt, ſind dieſe
Kommunalverbände weſentl. kleiner geſtaltet als die Durch⸗
ſchnittskreiſe der preuß. Provinzen.
b) Polizei
Schützinger: Die Polizei und der neue Staat. In: Die Polizei.
Ig. 21, 1924, Nr 16. S. 403 405 Nr 17. 409 431 u.
Tr 18. ©. 458—460.
Der Berf. will die Frage der Verftaatlihung der Polizei
unter völliger Loslöfung von parteipolitifchen u. „verband3-
mäßigen” Gelichtöpunften, vom ftaatsredhtl., vermaltungs-
rechtl. u. organilatorifhen Gefichtspunft aus betrachten.
92
Friedrich, Karl: Ortsnamenpolizei. In: Die Polizei. Ig. 21,
Dt. 1924, Nr 13. ©. 321—325. J
Es wird das Ortsnamensrecht, im einzelnen das Recht zur
Benennung, die Namenswahl, die Namensänderung, die Ver—
pflichtung zum Gebrauch gemäß der einſchlägigen Beſtimmun—
gen u. der Rechtiprehung behandelt. „Die Namen der Ortlich⸗
keiten, die keine Gemeinden ſind (Anſiedelungen, Berge, Flüſſe),
iſt Sache des Sprachgebrauchs oder der Beſtimmung des Eigen—
tümers neben amtlicher Aufſicht.“ Dagegen unterſtehen die
Namen der politiſchen Gemeinden genauer obrigkeitlicher Rege—
lung. Das Namensrecht umfaßt den Namen im allgemeinen,
ferner Firma, Wappen, Straßenbenennung, Hausnummern,
Ortstafeln, Wegweiſer.
Die Acetylenverordnung (Polizeiverordnung über die
Herſtellung, Aufbewahrung und Verwendung von Acetylen
ſowie über die Lagerung von Calciumcarbid.) Erl. von
Hleinri] Jaeger, in Gemeinfhaft mit [Otto] Ulrichs.
Halle: &. Marhold 1924. (95 ©.) gr. 8°
Meier, Willy: Der menschliche Körper als Schutzobjekt
im .Verwaltungsrecht. [Aufgest.:] Zürich: Schultheß &
Co. [in Komm. 1924]. (XII, 94 S.) gr. 8
Unveränd. Abdr. der d. recht?- u. ftaatswiff. Fakultät Zürich
vorgelegten Diff.
Nah einem Hiltorifch-ftaatsrehtliden Nüdblid befpricht der
serie die juriftiihe Tragweite der förperfchädigenden Ein»
wirfungsurfaden, vor allem im öffentl. Recht (Naturereigniffe,
©elbjteinwirfung, Einwirkung durd die Staatögewalt). E38 folgt
eine Darlegung der präventiven und reparativen verwaltungs-
rehtliden Schußnormen und hierauf werden die unmittelbaren
ſtaatlichen Eingriffsrechte wie Zwangsheilung und Zwangs⸗
impfung erörtert.
Mannheim: Grundsätzliche Bemerkungen zum letzten
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechts-
krankheiten. In: Leipzig. Zeitschrift für Deutsches Recht.
Je. 18, Aug. 1924, Nr 15/16. S. 439445.
๕ 8 wird der Entwurf von 1922 beiproden, insb. die Be-
ftimmung, nad) welder die Gefährdung dur Beifchlaf eines
Gefhlehtöfranten auh dann beitraft wird, wenn eine An-
ftedung nicht erfolgt tft. Verf. beklagt Hauptfählicdh, daß die
Erfahrungen, die mit der Verordnumg v. 11. Dez. 1918 gemadt
feien, nicht in dem Entwurfe verwertet feien. Er tritt ferner
für die Beftrafung fahrläfliger Anftedung ein.
Brunner: Friedhofsredht. In: Preuß. Vermaltungd-Blatt.
Bd 46, 1924, Nr 5. ©. 49-53.
Sn Preußen find neben dem Gemohnheitsrecht, einer
Fülle von Verordnungen und Erlaffen für da3 Friedhofsrecht
nod) die Beitimmungen des Allg. Landrecht3 in Geltung. Der
Verf. behandelt zunächft die Friedhöfe im öffentlihen Recht,
und zwar die Anlegung, da3 Recht der Benugung der Tried-
höfe, die Aufficht über das Friedhofswefen, die Unterhaltung
der Triedhöfe, die Priedhofsgebühren, Triedhofenugung u.
Schliegung d. Friedhöfe. E3 werden dann die privaten Rechte
an den Begräbnizplägen u. den Grabitellen erörtert.
93
c) Rommunalrecht
Helmreidh, Karl, u. Rod, Kurt: Handausgabe db. bayer. Ge-
meindeordnung f. d. Landeöteile diesfeit3 0. Nheinz v.
29. IV. 1869, mit Erl. fowie m. Abodr. d. Selbftverwaltung3-
gel, Au 5., burdhgef. Aufl. Anabach: Bürgel 1924. (VIII,
Badifde Gemeindeordnung vom 5. Dltober 1921 nebft
ihren gefepl. Erg. u. unter Beifügung d. wichtigſten Voll⸗
zug3beitimmogn. hierzu. Erl. von Erwin] Gündert. 3., verm.
Aufl. Mannheim: Bensheimer 1924. (XIII, 524 ©.) gr. 8°
Bereit? 3 Fahre nad) Ericheinen d. 1. Aufl. macht fich die
Serausgabe der 3. Aufl. diefes umfangreichen u. gediegenen
Kommentars 3. badifhen Gemeindeordnung notwendig.
d) Eifenbahn, Automobilrecht
(f. auch Handelsredht)
Das Gesetz über die Deutsche Reichsbahn(-Gesellschaft) und
die Gesellschaftssatzung vom 30. Aug. 1924. Dreisprach.
Handausg. mit Einl. u. Anm. nebst e. Anh., enth. d. Reichs-
bahnpersonalgesetz mit Begründg. von Hans Schulze.
Berlin: Stilke (1924). (159 8.) kl. 8° = Stilkes Rechts-
bibliothek. Nr 34.
Stieler, Karl: Die deutschen Eisenbahnen unter der alten
u. der neuen Reichsverfassung. Vortrag. Stuttgart: Enke
1924. (27 S.) 8° = Tübinger Abhandlungen z. öffentl.
Der Berf. behandelt die Entwidlung der Eifenbahnen bis
0 Zuſammenbruch, insbeſondere die ſcharfſinnige Politik
ismarcks, die auf Vereinheitlichung gerichtet war zunächſt
durch Exrrichtung einer Eiſenbahnhegemonie Preußens. Es
werden ferner die Organiſationsfragen erörtert, wie ſie zu der
jegigen Einheit geführt haben, unter befonderer Berüdfichti-
gung der Etellung Bayerns, da3 eine Geichloffenheit des bayy-
riihden Weges für alle Zeit verlangte.
Weitz: Das neue Automobilrecht. Teil 1: Automobilgesetz.
Teil 2: Verkehrsrecht. Überarbeitet von Grau. Berlin:
„Auto‘“-Verlag Christ. Barth 1924. (170, 353, XVI S.) 8°
Der erfte Teil enthält eine Erläuterung zu dem Gejes über
den Berfehr mit Kraftfahrzeugen i. d. fig. d. Nov. v. 21. Jul
1923, der zmweite Teil erläutert zu der Verordnung über den
Kraftfahrzeugverfehrt vom 15. März 1923. Der Nachtrag be-
rüdfjichtigt die Verordnung dv. 18. April 1924. Die Ausgabe =
auf willenichaftliher Grundlage aufgebaut u. joll den Bedürf-
nijfen der Praris jowie auch dem Nichtjuriften dienlich fein.
Ein weiterer das „neue Automobilrecht” behandelnder Teil wird
folgen.
e) Funkrecht
Reiche, Erwin: Funkrecht. Das Recht des Rundfunks. Mit
einer Einführung von Hans Bredow. Berlin: Heymann 1926.
(V, 257 ©.)1.8° = Heymanns Tafchengejegfammlung. Bd 111.
94
Das Buch enthält in erfter Linie theoretifche Auseinander-
fegungen; in einem 2. Abfchnitt find die Nechtöauellen ab-
gedrudt.
Aeschlimann, Otto: Der Radioverkehr in Wirtschaft
und Recht. Bern-Bümpliz: Benteli 1924. (128 S.) 8°
E3 wird zunädjft feitgejtellt, was in ten. u. wirtichaftl.
Beziehung unter drahtlofer Nahridt zu verftehen ift und auf
welde Art und zwifhen welden NRedtsjubjelten der Radio»
verkehr zur Anwendung fommt. E38 werden dann die voll-
wirtihaftlihden Fragen (Monopol oder Privatwirtihaft? . . .)
und die Necdtöfragen (Verhältnis zwilfhen Sender und,
Empfänger, internationale8 Nedt, ftaatsrehtl. Stellung d.
Radtotelegraphie u. ihre Regelung in den einzelnen Bertrags-
ländern) erörtert.
Hoffmann, Willy: Radio und Recht. In: Leipz. Zeit-
schrift für Deutsches Recht. Jg. 18, Aug. 1924, Nr 15/16.
5. 455-457.
Der Verf. erörtert die Yrage, welde rechtliche Bedeutung
Die Wiedergabe eines urheberrechtlich geſchützten Werkes durch
den Sender Hat.
Staedler: Der Rundfunk. In: Eisenbahn- u. Verkehrs-
. rechtl. Entscheidungen und Abhandlungen. Bd 40, H.-2,
S. 73-83.
Die Abhandlung befaßt Je mit den von der Neichstelegra=
phenverwaltung erlaffenen Beftimmungen liber den drahtlofen
(radiotehnifhen) Wirtfhafts-Rundfprudverfehr v. 30. Dez.
1922 und den im Poftnadjridhtenblatt abgedrudten Inſtruk⸗
ttond= Verfügungen v. 24. Oft. u. 30. Nov. 1923 iiber den
Unterhaltungsrundfunf. Der Wirtfhaftsrundfunt vermittelt:
wirtihaftli wichtige Nachrichten für Handel, Gewerbe, {Yn-
duftrie u. Landwirtfchaft von einem Nahrichtenabfender gleich»
zeitig an alle Sinhaber befonderer nur für diefen Verkehr be=.
ftimmten ftaatlihen Funlempfangsanlagen. Der Unterhal-
tungsrundfunt hat die Aufgabe, der Kunſt- u. Bildungsförde-
rung zu dienen; in diefem alle wird der Teilnehmer zur:
felbftändigen Erridtung und zum Betriebe einer Nadtotele-
phonanlage ermädtigt.
Sunftredht. (Verordnung zum Schute des Funkverkehrs.
Vom 8. März 1924.) Von Eberhard Neugebauer. Berlin:-
— ae (1924). (219 ©.) Il. 8° = Etilfes Redhtöbibliothef.
Die infolge d. aroßen Fortfchritte d. Funktechnil wichtige:
Verordnung zum Schuge d. Funkverkehrs dv. 8. 3. 24 ift ein-
gehend erörtert; in einer Daritellung der Vorgeichichte diefer
BO. it die Frage des Beſtehens des Funkhoheitsrechts des
Reiches geprüft. Sodann iſt eine Überſicht über d. Verkehrs⸗
formen gegeben u. es ſind die einzelnen Rechtsprobleme des
Funkrechts erörtert (Schutz d. Funkanlagen, Benutzung frem⸗
den Eigentums durch Funkanlagen, Herſtellung u. Handel m.
Funkanlagen, Funkweſen u. Patentrecht, Rundfunk u. Urheber⸗
recht, Funkanlagen u. Polizeirechte, Rundfunk u. Verſicherungs⸗
fragen, Steuerrecht). Im Anhang ſind die zahlreichen das
Funkrecht betreff. Geſeße u. Verordnungen abgedruckt.
95
f) Sozialverficherung
Die ReihsverfiherungsSorönung in der jest
geltenden Yallung. Bearb. von Wilhelm Hermann.
Berlin: Vahlen 1924. (XXIII, 659 ©.) EI. 8°
Kurze Anmerlungen geben einen Überblid über die
Anderungen im Gefegesterte u. diber d. ergänzenden BBor-
THriften u. Beitimmungen. Im Anhang find d. widtigften
Türforgegefege enthalten. Sollten weitere Änderungen zur
NBO. ergehen, jo werden fie in Dedblättern zu diefer Aus-
gabe erjcdheinen.
Die ReihsverfiherungSordnung in ihrer jetigen
Faſſung u. die zu ihrer Aenderg. u. Ausführg. ergangenen
Borfhriften. Bon Hermann Schulz. 4. neubearb. Aufl.
Berlin: Hobbing 1924. (551 ©.) gr. 8°
Seit 1921 hat fi) bereits die 4. Auflage al3 notwendig er-
wiefen. Der Kommentar bringt Enappe, fachltundige, für die
Braxis beftimmte Erläuterungen, die befonders dte vielen
dur eine Reihe von Novellen erfolgten Aenderungen bevüd:
fißtigen. Die oberftridhterlihen Entfheidungen find bis April
1924 berüdfichtigt. Die Ausgabe eignet fi aud als Ergänzung
zu den großen Slommentaren.
Dersch, Hermann: Die neue Angestelltenversicherung. Sy-
stematische Einführung nebst Berufskatalog u. Sachregister
Berlin: Springer 1924. (IV, 124 S.) 8° Erw. Sonderabdruck
aus: Monatsschrift für Arbeiter- u. Angestellten-Versiche-
rung. Jg. 12, H. 7/8.
Mit dem Angeftelltenverlicherungögefeß dv. 28. V. 1924 ift
ftatt einer Fülle von Einzeloorichriften wieder eine einheitliche
Rechtsquelle geichaffen. Der jnftematiichen Betrachtung des Ge⸗
feßes hat der PVerf. die geichichtliche Entwicklung fomwie die
Grundgedanken des Geſetzes vorangeſetzt.
Angeſtellten-Verſicherungsgeſetz in der ab
1. Juni 10924 geltend. Faſſ. Handausg. m. Erläut. nebſt
Einleit, Ausführungs⸗ u. Ergänzungsbeſtimmungen, ſowie
Sachreg. von Stier-Somlo. 2., weſentl. veränd. Aufl.
München: Beck 1924. (X, 420 ©.) 8°
Der Verf. hat es ih zur Aufgabe gejest, das neue Recht
mit dem bisherigen „aweds Einfiht in das gefchichtlich ge=
worbdene” zu verbinden. Die Ausgabe zeichnet fi durch Eare
Durdführung der Erläuterungen u. praftifhe Anordnung aus.
en u Redtiprehung find in umfangreicher WWetfe
e ig
9) Fürforgepflicht Ä
Zſchucke, Martin: Die Erwerbslofenfürforge. Dresden-R.:
DHeinrih 1924. (XLII, 34 ©) 8°
Die für die Praxis beftimmte Ausgabe enthält einen zus
fammentaffenden Abdrud des zerftreuten Gefetes- und Ver-
ordönungsitoffs; fie zerfällt in die beiden Hauptabfchnitte, ımter-
ftügende u. produltive Erwerbslofenfürforg. m Anhang
find einige angrenzende Beltimmungen abgedrudt. Die Gefege
u. Verordnungen find 3. T. eingehend erläutert. Vorangeftellt
ift eine Turze fyftematifde Einführung.
96
Die Bürjorgepflicht. Vorträge aus dem Lehrgang über die
Verordnung über die Fürjorgepflicht vom 14. Sebruar 1924,
veranftaltet vom Archiv für Wohlfahrtöpflege Berlin. Berlin:
Heymann 1924. (63 ©.) 8°
Bolzau, 9: Die Neihsverordnung über die Flürforge-
pflicht. Eine Einführung. Freiburg t. Br.: Garitas-Verlag
1924. (196 ©.) 8°
Gemeinverjtändlicdhe Einführung in den neuen Redtszuftand
des Fürſorgeweſens.
Baath, Peter Auguft: Verordnung über die Slirforgepflidt
vom 13. Februar 1924 einjchließlid der für Vorausfegung,
Art und Mah der Fürforge geltenden Grundfäge und der
Nebengefege. Gleichzeitig Nadhtrag und Ergänzung zur
15. Auflage 008 Erläuterungsbucdhes zum Unterftügungs-
mwohnfiggefeg von Wohlers-Kreh-Baath. Berlin: Bahlen
1924. (XV, 128 ©.) 8°
Durch) die Verordnung find die Fürforgelaften den Ländern
in einheitliher Regelung übertragen; das Unterftiüigungsmwohn-
figgefeg wird hierdurd) in wefentlihen Punkten abgeändert.
Die Verordnung ift eingehend erläutert, ihr geht eine fyitema-
tifhe Einleitung voran.
WVölz, Otto; Frig Ruppert, Lothar Rihter: Die Flir-
forgepflidt. Leitfaden zur Durdführung der Verordnung
vom 13. Februar 1924. Nebft den Grundfägen des Reis u.
der widtigiten Ausführungsbeftimmungen der Yänder. Ber-
lin: Heymann 1924. (120 ©.) 8°
Der. Leitfaden ift für die Praxis beftimmt u. foll in der
Zeit des Übergangs zu dem neuen NRecdtszuftand die Wohl«
fahrtöpflege erleichtern. E8 ift daher auf die in nädjiter Zeit
zu organtjierenden ürforgeverbände u. Fürjorgebehörden
Rüdficht genommen, ferner find die zahlreihen Zweifelsfragen
erörtert, die fi aus der Aufhebung des Unterftigungsmohnfig-
gefetes ergeben.
h) Verwaltungsgerichte. Reichswirtfchaftsgericht
Entscheidungen der Hamburgischen Verwaltungs
gerichte. Hrsg. von den rechtsgelehrten Mitgliedern der
Hamb. Verwaltungsgerichte.e Bd 1, H. 1. Mannheim:
Bensheimer [1924].
S.⸗A. aus der „Hanſeat. Rechts⸗Zeitſchrift“.
Klinger, Hans: Die Zuständigkeitsgebiete des Reichs-
wirtschaftsgerichts und des Kartellgerichts mit umfassen-
den Nachweisen über Gesetzgebung und Literatur nebst
den zur Zeit gültigen Texten der Verordnung über das
Reichswirtschaftsgericht, der Kartellverordnung, der Ge-
schäftsordnung d. Reichswirtschaftsgerichts u. der Veror]-
nungen über Gerichts- u. Anwaltsgebühren. 8., völlig um-
gearb. Aufl. Berlin: Spaeth u. Linde 1924 (155 S.) 89’ =
Wirtschaftsrecht u. Wirtschaftspflege 4. |
- Die neue Aufl. tft in erfter Linte durch die völlige Anderung
der bei dem NReihswirtichaftsgeriht anzumendenden Bor-
Idriften fowie durch die Aufnahme der Zuftändigkeiten des bei
diefem Gericht errichteten Kartellgerihts veranlaßt. Dagegen
7 97 4
find die Entfheidungen d. Reihswirtihaftsgerichts wegen ihrer
großen Anzahl nicht mehr mitgeteilt.
Baumbach: Die Zukunft des Reichswirtschaftsgerichts.
In: D. Jur.-Zeitg. Jg. 29, H. 7/8. S. 269—273.
Na) einem Meberblid iiber die Zuftändiglett de RWG
führt der Berfaffer aus, daß diefer Gerichtshof in feiner jegigen
Form verfhwinden muß, da er auf zu fhmaler Grundlage auf-
gebaut ift, um lebensfähig zu fein. Das ARWE tft dem Neich-
gericht anzugliedern und zwar ald auswärtiger Senat, da gegen
eine Ueberführung nad) Leipzig wichtige Grunde fprechen.
13. Steuerrecht
a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen
Handbuch des Neichäfteuerrechts. Shitemat. Darſtellg. d.
Steuergejeße (einjchliegl. BZollredht) d. Deutichen Reiches.
Hrög. von Georg Struß. 2. Aufl. Berlin: Snduftrieverlag
Spaethb ๕ Linde 1924. (XXVII, 1152 ©.) 8°
Unter Mitwirkung einer Reihe Mitglieder d. Neichöfinanz-
bof3 hat der auf dem Gebiete d. Steuerredts als erite Autorität
befannte Herausgeber ein Handbuch des gefamten Steuerreht8
veröffentlicht. Nach der Abfiht d. Herausgebers foll es kein
erfhöpfendes Lehrbud fein, aber doch weit iiber den Rahmen
eines bloßen Grundrifjfes hinausgehen. €3 joll jedem gebilde-
ten Staatöbürger, der dem Steuerredht das ihm gebührende
Maß von Intereſſe zumendet, einen umfallenden Einblid in
Die gefamte Steuergejeggebung gewähren u. dem beruflid mit
Steuerfragen Befaßten eine Grundlage für das Studium 5.
Einzelfragen geben. Das gehaltvolle Werk bildet eine wert-
volle Bereiherung des fteuerredtl. Schrifttum.
Hensel, Albert: Steuerrecht. Mit 5 Tab. Berlin:
Springer 1924. (224 S.) 8° — Enzyklopädie d. Rechts- u.
Staatswissenschaft.
Diefe Iyitemat. Bearbeitung d. Steuerredts ift mit Rüde
fiht auf den Mangel an willenfhaftlidhyitematiiden Dar-
ftellungen dtefer Difziplin ausführlider gehalten worden, als
die fibrigen Beiträge der Enzyllopädte. Der Verf. hat e3 ver-
mieden, den oft gleihförmigen inhalt H. einzelnen Steuer-
gejfege anzugeben; das Wefentlihe der Gejebe bringen im Ans
bang beigefügte überfihtlihe Tabellen. Dafür ift eingehender
der Aufbau d. Steuertatbeitandes u. d. Steueritrafverfahrens
dargeitellt worden.
Waldecker, Ludwig: Deutsches Steuerrecht. Breslau:
F. Hirt 1924. (88 S.) 8° = Jedermanns Bücherei, Abt.
Rechts- u, Staatswies.. Bd 1.
Das Bud) ift eine auf willenfhaftlider Grundlage beruhende
Einführung in das Steuerredt. E8 gibt zunädjit eine kurze
VMeberjiht iiber die Grundlagen des heutigen Steuerredhts; bei
der Darjtellung der einzelnen Steuern hat fi der Verfafler, da
hier alles fih no im Fluffe befindet, auf eine fummartfce
Veberfiht befhräntt. Das Bud tft als Leitfaden für Einfüh-
rungsvorlefungen gedadht und aud) geeignet.
98
Ball, Kurt: Steuerrecht und Privatrecht. (Theorie d. selb-
ständ. Steuerrechtssystems.>» Die gegenwärt. Beziehgn.
zwischen Steuerrecht u. Privatrecht u. ihre Entwicklg.
untersucht am Gegenstande d. Besteuerg. Eine verwaltungs-
rechtl. Studie. Mannheim: Bensheimer 1924. (VIII, 160 S.) 8°
Aus dem Inhalt: Gegenitand der Befteuerung in feinen
Beziehungen zum Privatrecht (Gefeßgebung, Rechtſprechung
und Schrifttum). Elemente der Theorie des ſelbſtändigen
Steuerrechtsſyſtems. Steuerumgehung.
Kiefe, Wilhelm: Steuerrecht und ordentliche Rechtspflege.
In: Württemb. Zeitſchr. f. Rechtspfl. u. Verwaltg. Ig. 17,
1924, H. 4, ©. 53—58 u. 9. 5, ©. 69-77.
Der Berfaffer bringt eine fehr lehrreihe Zufammenftellung
der wichtigſten ſteuerrechtlichen Beſtimmungen, nach welchen die
zur Anwendung des bürgerlichen Rechts berufenen Organe in
Steuerſachen mitwirken ſollen, und zeigt, inwieweit dieſe alſo
die Beſtimmungen des poſitiven Steuerrechts kennen müſſen.
Inhalt: 1. Formale Vorſchriften: Auskunfts⸗, Beiſtands⸗ u.
Änzeigepflicht, beſondere Pflichten; 2. Materiales Recht.
0) ๕ 6 ๓ ๕ 5๑06 โห ค ท ล ต ห
Die Reihsabgabeorönung. Erl. von Enno Beder.
3. neubearb. Aufl. Berlin: Heymann 1924 (VII, 886 S.) 8°
— GSteuer-Biiherei Bd 4.
Die zwei Jahre nad) der legten Ausgabe herausgelommene
teilweife umgearbeitete Neuauflage des von der Prazris fehr
gefhägten Kommentars berüdfihtigt die Rechtsſprechung des
Neichsfinanghofes bis zum März 1924.
Krey, Kempf, [Paul] Schourp: Steuern im besetzten
Gebiet. Hrsg. Essen: Giradet (1924). (168 S.) 8°
Rahdem dur d. Rheinlandlommilfion die Stenernotver-
ordnungen genehmigt find, ift auch das Steuerrecht des be⸗
en Gebiets weitgehend umgeftaltet. Die Zufammenftellung
8 jeßt geltenden Rechts ſeitens der Verf. tft in erfter Linte
fiir die Praxis bejtimmt.
Marktull, Wilhelm: Kommentar zum Gejeg über den gr
nanzausgleich zwifchen Reich, Ländern und Gemeinden (Fi⸗
nanzausgleichsgeſetz, früher Landesſteuergeſetz) in der Faſſung
v. 23. Juni 1923. Mit einer fyitematifden Darftellung, allen
Ausführungsbeftimmungen und ergänzenden Zufäßen. Ber-
lin: Ziebmann 1923. (XXIV, 616 ©.) 8° — Die deutichen
Finanz» und Steuergefeße in Einzelflommentaren. BD 6.
Der erite Teil enthält die geihichtlihden Grundlagen, eine
furze fyftematifche Darftellung des Gejehes, eine Vetradhtung
über das Verhältnis des Gefehes zu anderen Gefeßen, fowie über
die ftaatsrechtliche Stellung der Länder und ®emeinden im Rah⸗
men des Reichs und über den Finanzausgleich im Fluſſe der
Entwicklung. Der zweite Teil bringt zunächſt den Wortlaut des
Geſetzes und dann eingehende Erläuterungen zum Geſetz. Im
dritten Teil folgen die Ausführungsbeſtimmungen u. ergänzende
Beſtimmungen.
7* 99
‚Stölzle, Hand: Kunft u. Steuer. Mit zwölf Zeichnungen von
Heinrih Kley. Berlin: Späth & Linde 1924. (212 ©.) 8°
Der Berf. legt dar, wie die Entmwidlung der Kunit ย น ะ ๐
Rarte Befteuerung zu leiden hat. E83 werden die in Betracht
tommenden Befitimmungen de3 Umfaß-, Vermögenziteuer- u.
Erbichaftzfteuergefeges angeführt u. hierauf kritiich gewürdigt.
Einen befonderen Reiz verleihen dem Buch die Zeichnungen de3
Münchener Malers Kley, die in Humorvoller Weife die Un-
gerechtigkeit der Steuer zum Ausdrud bringen.
Brumby, Guftav, und Wilhelm Gattringer: Kommunale
Vertzumachöfteuer in Preußen m. Kommentar d. Mufter-
fteuer-Ordnung u. einfchlägigen Gefeten u. Erlaffen fomwie
eimelnen 0 ไน 9 ๕ 6 ๕ ไ เห: อ 0 ๕ 6 ๕ 0 ๕ 2 เท ย 6 ๐ 1994.
„snbem der Kommentar an die Mufter-Steuerordnung an-
Mmiüpft, die die Preuß. Regierung m. Erlaß v. 24. März 1921
den Gemeinden zur Beachtung empfohlen hat, dürfte er eine
für die Verhältniffe aller Gemeinden brauchbare Grundlage
gelbailen haben.” Borangeftellt ift ein furzer Überblid über อ.
twidlung der fommun. Wertzumadhsfteuer; im Anhang find
' 0 ง , Berlin, Frankfurt a. M, u. Königsberg
abgedrudt.
Die Befteuerung der verjchiedenen Unternehmungsformen.
(Verf. d. 2 Einzelabh. u. d. Leitfäge: Enno Beder, Mar
Lion.) Berlin: Heymann (1924). (47 ©.) gr. 8° = Beitgemäße
Steuer- u. Finanzfragen. Se. 5, 9. 5.
Auf dem 33. Deutfchen Suriftentage ift erörtert worden, ob
da3 jebige Shitem einer verfdhiedenartigen Behandlung der
verichiedenen Unternehmungsformen beibehalten ober, ge
ändert werden jolle. In der vorliegenden Schrift veröffentlichen
Beder u. Lion ihre gemeinfamen Leitfäte u. die beiden Gut-
achten, deren Thema lautete: ft e3 erwünfcht, das Einlommen -
aus Gemerbebetrieb nach gleichmäßigen Grundfägen zu be-
fteuern, ohne Rüdjicht auf die Rechtsform, in der dad Gemerbe
betrieben wird? Welche Wege rechtl. Ausgeftaltung bieten fich
für eine foldhe Befteuerung?
Becher, Karl: Das Steuerrecht der engel Ion und
der Gejellihaften mit befchräntter Haftung. Berlin: Spaeth
& Linde 1924. (XIX, 280 ©.) gr. 8°
An diefer fpitematifhen Darftelung de3 Steuerredt3 der
Altiengejellihaften und der Gejellihaften m. befchr. Haft. ift Ge-
wicht darauf gelegt, die Zufammenhänge zwifchen Steuer und
Wirtfchaft aufzudeden. Die Nechtiprechung des Neichefinanzhofs
it umfangreich verwertet; befonders wichtige Enticheidungen
ind im Auszug wiedergegeben. Das Wert ift als ein Handbud
ür die Bragis gedacht; e8 foll aber gleichzeitig aud) ald Lehrbud
ienen.
Grabower b Rolf): Die umsatzsteuerliche Behandlung des
Außenhandels in Deutschland u. im Ausland. In: Steuer
u. Wirtschaft. Jg. 3, 1924, Nr 10. 8. 1200—1216.
Da für den Wiederaufbau ber beutfch. Wirtfchaft jenfeitd
der Grenzen bie Kenntni® des ausländ. Steuerrecht? von
100
Wichtigkeit ift, wird Die Btichr. „Steuer u. Wirtih.” in einer
befond. Abteilg. „Internat. Steuerrecht” über die allgemeine
Entmwidlung u. Einzelftagen, in3bef. die Doppelbefteuerung im
ausland. Recht u. über d. Steuerrecht der Handelsverträge
berichten. — ©rabomwer behandelt im eriten Auffaß der Wbteilg.
die Probleme der Umfapiteuer des Einfuhr: u. Ausfuhrhandel?.
Grabomer, Rolf: Probleme der Verwaltung der Umjapfteuer
im Smland u. im Ausland. In: Deutiches Steuerblatt.
So. 7, Nov. 1924, Nr 11. ©. 485—494.
Ausführlide Erörterung der Frage, durch welche Körper-
fhbaft u. welche Behörden die Umfapfteuer vermwaltet wird u.
wie die Steueraufficht geregelt ift, mit gefchichtlidem Rüdblid.
Kreß: Ist die Begründung der ehel. Gütergemeinschaft
schenkungssteuerpflichtig? In: Leipz. Zeitschr. f. Deutsch.
Recht. Jg. 18, Nr 13, 1924. Sp. 845-858.
Ergebnis d. Unterfuhung: „An fi ift die Vereinbarung
der Giütergemeinfhaft niemals, wohl aber dann Thenkungs-
fteuerpfliditig, wenn fie lediglich das Mittel tft, dem and. Ehe
teil — Umgehung der Schenkungsſteuer Vermögen zuzu⸗
wenden.“
Grenzen der Geſetzgebungsgewalt. Hamburg: Broſchek &
Co. 1924. (24 S.) 80 — Hamburger Rechtsfragen 2.
Inhalt: 1. Pauly, Carl Auguſt: Geſchichte u. Weſen d.
Hamburg. Gehaltsſummenſteuer v. 4. April 1923. 2. Beder,
Enno: Sau gegen landesredhtl. Verlegung d. Grundſatzes d.
Sleihmäßtgleit d. Befteuerung. 3. Zeiler, Alois: Verlegung d.
Brundfages d. Steuergerehtigfeit dur) d. Hamburg. Gehalts-
fummenfteuer. 4. Bape: Zur Frage d. Redtögültigkeit d. Ham-
burg. Gehaltsfummenfteuer. Die Abhandlungen befämpfen das
ย ๓ 66 vom 4. Apr. 23, das den in einem örtlich genau bes
grenzten Bezirk des Sreihafens belegenen Betrieben eine Eon=
Derfteuer auferlegt. Anlaß für daß Gefeß war der unrentable
Fährbetrieb und die zu niedrige Pahıt, die diefe Betriebe fir
die Meberlaffung des ftaatliden Grund und Bodens entrichten.
Geiler [, Karl]: Die Industriebelastung u. ihre gesetzgebe-
rische Regelung. In: Steuer u. Wirtschaft. Jg. 3, 1924,
Nr 10. S. 1136—1165.
Rofendorfi, Richard: Die Belaftung der deutichen Induftrie
durch das Gefeß über die Induſtriebelaſtung und das Geſetz
zur Aufbringung der Smduftriebelaftung vom 30. August 1924.
Spftemat. Einführg. Berlin: Spaeth & Linde 1924. (97 ©.) 8° _
Die Snduftriebelaftungsgefege vom 30. ป ฟี น ค น 1924
<Gefes über d. Snbuftriebelaftge. — Gefeg zur Aufbringg. d.
Snduftriebelafte>. Für die Praris erl. von [Frig] Koppe.
Berlin: Spaethb & Linde 1924. (XX, 243 ©.) 8°
Der Verf. erläutert die beiden wichtigen Induftriebe-
laftungsgefege: Das Gefeß über d. Induftriebelaftung (Induftrie-
belaftungsgef. im engeren Sinne) u. dad Gefet über 0. Auf-
bringung d. Snduftriebelaftung (Aufbringungsgeje). Im
Andang ift eine Reihe Gejegesmaterialien abgedrudt. |
101
14. Arbeitsrecht
a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen.
Gefegesfammlungen
Yacobi, Erwin: ก ร ไม in das Gewerbe- und Arbeit3-
recht. Ein Grundriß. 4 ‚erw. Aufl. Leipzig: Meiner 1924.
(vIII, 99 ©.) 8°
Die ermeiterte Neuaufla e des vorzügliden Grundriffes
(4 Aufl. feit 1919), der früher vorwiegend das Arbeiterredt
beridfihtigt bat, hat auch gleihmähig das Angeitelltenredt
einbezogen, und ijt jo aus einer Einführung in das Gewerbe-
u. Arbeiterredht zu einer folden in das Gemwerbe- und Arbeitd-
recht umgeftaltet. Neu aufgenommen ift „Die Internationale
Organifation der Arbeit”.
Groh, Wilhelm: Deutſches Arbeitsrecht. Breslau: Hirt 1924.
(116 ©.) 8° — edermanns Bilidherei. Abt. NRedts- u.
LIT.
Das Bud ift eine auf wiflenihaftliher Grundlage be=
rubhende erfte Einführung in das Arbeitsredht. Der Verf.
bei d. Darjtellung weniger Gewidht auf die Wiedergabe des
geltenden Rechts als auf den Entwidlungsgang u. die künftige
Ausgeftaltung d. deutfhen Arbeitsredhts gelegt.
Erdel, Anton: Das Arbeitsredt. Teil 2: Individuelles Ar
beitsredit. (Net des Arbeitsvertrag) Leipzig: Glödner
1924, (IV, 122 ©.) 8’ = Glödners Handels-Biiherei, Bd. 89.
Inhalt: Einleitung. Eingehung und Auflöfung des Arbeits-
vertrags. Berpfliätungen des Arbeitgebers und des Arbeit-
nehmers aus dem Arbeitsvertrag Schugbeftimmungen. Be⸗
fondere Fälle des Arbeitövertrags. treitigfeiten aus dem
Arbeitsvertrag.
Kastel, Walter: Neuerungen im Arbeitsredt. Berlin:
Reimer Hobling 1924. (36 ©.) 8°
„Die Beröffentlihung dtefer auf die Bediirfniffe der Praxis
eingeftellten Weberfiht über die neuefte Rechtdentwidlung im
Arbeitsreht möge dazu dienen, die Einarbeitung in den neuen,
umfangreichen, gefegtehnifh vielfah unfharfen und บ อ ชะ
worrenen Redtsftoff dur Zufammenfaffung der wefentlidhen
Gefihtspunfte, fyftematifche Gliederung der widhtigiten Einzel-
fragen und Behandlung der hauptfählihiten Zweifelsfragen
zu erleichtern.”
Melsbad: Richtigen ' 0 บ น ต ห ล Wochen⸗
fhrift. Io. 53, 9. 14, 1924.
Bei feinem Verſuch ieitende ชะ แซ เยน für d. Arbeits
recht zu geben, jtellt der Verf. drei große Aufgabenkfreife eines
„richtigen“ Arbeitsrehts feft, die 3. T. allerdings ineinander
übergreifen. „Der eine umfaßt etwa alles das, was bisher als
Gegenitand d. Arbeitsrecht aus d. Austaufh von Leiftung u.
Gegenleiftung verftanden worden tft . . . Die beiden anderen,
neuen, entfheidenden Aufgaben Ilaflen fi in die Schlagworte
zufammenfafjen: „Weberwindung d. Tragif d. Arbeitnehmer:
tums“ u. „genoſſenſchaftliche Arbeitsgemeinſchaft des Arbeit⸗
gebertums u. des Arbeitnehmertums“.“
102
Oertmann, Paul: Die Geschäftsgrundlage und ihr Weg-
fall im Arbeitsrechte. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, H. 8.
S. 153—170.
- Der BVerfafler prüft, ob der von ihm eingeführte und vom
Reichsgeriht aufgenommene Begriff „Beihäftsgrundlage” aud)
im Rechte des Arbeitvertrages verwendbar fei. Er fommt zu
dem Ergebnis, daß er nur in zwei Gruppen von Fällen Be-
deutung hat: 1. da, wo e8 eine allgemeine Kündigung aus
widtigem Grunde im Arbeitsredht nidyt gibt, 2. iberall da,
wo die vorgeftellte Gefhäftsgrundlage fhon zur Zeit 068
Bertragsihluffes nicht vorhanden war oder doch vor tatfäd-
lihem Antritt des Berhältniffes weggefallen tft. Eine größere
Rolle ald im eigentlihen Arbeitsrecht fpielt der Wegfall der
Bertragsgrundlage im Tarifvertragsredit.
Becker, Enno: Selbständigkeit im Arbeitsrecht u. Steuer-
recht. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, H. 5, S. 814-827.
Der Verfaffer erörtert Hauptfählich die Frage der Steuer
pflicätigleit von Angeftellten. Nach feiner Anficht tft in der
Mehrzahl der Fälle der Dienftherr jteuerpflictig. Das Sleiche
gilt, wenn der Angeftellte Teine natürliche, fondern eine
jurifttfche Perfon tft.
Vollbrecht, W.: Das Reich als Arbeitgeber und die Ent-
wickelung des Arbeitsrechts. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, H. 11,
Nov. 1924. S. 794—808.
Erläuterung der Beitimmungen der Perjonalabbauverord-
nung de3 Reiches v. 27. Dkt. 1923, fomweit durch fie arbeits«-
rechtliche Yragen der Arbeitnehmer öffentlihder Verwaltungen
geregelt werden, jomwie Beiprechung der fich hieran anjchließenden
Redhtiprechung.
Oudegeest, J.: Die Sozialgesetzgebung. Mit einer Darstel-
lung über die Sozialgesetzgebung nach dem Kriege. Amster-
dam: Internationaler Gewerkschaftsbund 1924. (106 S.) 8
Snhalt: Die Arbeiterflaffe und die fozialen Reformen. Pro-
grtamme (Vereinsrecht, Achtitundentag, Arbeitermohnungen,
Sozialverfiherung). Neue Formen. Anhänge. Die Sozialgejeß-
gebung nad) dem Kriege (Deutfchland, Dänemarf, Großbritan-
nien, Holland ufmw.). .
Flatow, Georg: Betriebsräte und Gewerkschaften. In:
Neue Zeitschr. für Arbeitsrecht. Jg. 4, H. 7/8, 1924.
Sp. 8385—404.
Der Berf. erörtert die Einwirkung d. Gewerkſchaften
1. auf d. Aufbau einfhl. der Gefhäftsführung der Betriebs-
vertretungen, 2. auf die Aufgaben u. Befugniffe d. Betrieb8-
vertretungen nach d. Betriebsrätegefeg, d. Schlihtungsverord-
nung u. d. Arbeitsgeitverordnung. Die Einwirkung vollzieht
fh nicht nur im Rahmen diefer Gefege, fondern 3. T. au mit
Hilfe des Tarifvertrages.
Gätcke, Ernst: Das Vereinigungsrecht. Hamburg: Lütcke &
Wulff 1922. (44 S.) 8° = Abhandlungen u. Mitteilungen
aus d. Seminar f. öffentl. Recht u. Sozialrecht. H. 10.
Gemeint ift d. Vereinigungsredht d. Arbeitnehmer bam.
Arbeitgeber. Inhalt: Vereinigungsrecht vor November 1918.
103
Das heute ซิ ซี ต Bereinigungsrecht. Bedeutung ber ber-
einigungsrechtl. Beftimmungen für d. Arbeitnehmer u. Arbeit-
geber. Strafrechtl. Schuß gegen Koalitionszwang.
Sinzheimer, H.: Wie studiere ich Arbeitsrecht?
Frankfurt a. M.: Blazek u. Bergmann 1924. (16 S.)
Hoeniger, Heinrid, u. Emil Wehrle: Arbeitsrecht. Samm-
lung d. teihögefegl. VBorfhriften zum Arbeitsvertrag. Text»
ausgabe mit Sadıreg., nebit e. ur über d. Grundformen dB.
Arbeitsvertrages von Hoeniger. 4. Aufl. Mannheim: Bens-
' 1924. (LVIII, 483 ©.) El. 89 = Sammlung deutſcher
eſetze. 5
Die bewährte Sammlung der reichsgeſetzl. Vorſchriften zum
Arbeitsvertrag iſt auf den Stand der Gefeggebung vom 1.3.24
gebracht. Es find ſomit die zahlreichen, auf Grund des Ermäch⸗
tigungsgeſetzes ergangenen Verordnungen abgedruckt, die das
Arbeitsrecht z. T. grundlegend geändert haben. Die Sammlung
iſt — den Gebrauch in der Praxis und beim Unterricht ſehr
geeignet.
Arbeitsrechtliche Geſetzee u. Veroroͤnungen des Reichs nach d.
Stand vom 1. April 1924 zſgeſt. von Johannes Feig u.
Fritz Sitzher. Berlin: Vahlen 1924. (XXXIII, 575 =
Das neue Arbeitsrecht. Erg. Bd.
Arbeitsrecht und Nrbeiterfchuß (einfchlieglich ls und
Bürlorge für die — Die ſozialpolit. Geſetzgebung
Reichs nach d. Stande vom Auguſt 1924. Dargeſt. u.
ข้ อ ฉะ: ขอ น [จ ิ น 0] @ ไ ด ธิ , [ขา 8] ต แก ท ล ท ก ผล Georg] Kerichen-
fteiner [u. a.]. u Bifafle.: Olskar] Weigert. 4., neu-
bearb. Ausg. Tt.1 sn Reimar Hobbing 1924. (VIII,
210; VI, 343 5) gr. 8
Im foftematifchen Zeil find aud) folhe Beftimmungen auf-
genommen, die vor November 1918 entjtanden und jeßt noch
ใน Geltung find. Ausgeichieden find die Terte der fozialen
Verjiherung und die Entwürfe der internationalen VBorfchläge
und Übereinfommen.
b) Entwurf des Arbeitsvertragsgefeges
Molitor, Erih: Zur Gefchihte des Wrbeitsvertragd. Sn:
Zeitihrit für das ชล Handelsrecht u. Konkursrecht.
๒ อ 87, 1994, 0. 4. 6. 871--898.
Das . nifde Necht unterfchied zwiſchen mandatum (un⸗
entgeltliher Wrbeitövertrag), locatio conductio operarum
(entgeltlihe Leiftung von Wrbeit), locatio conductio operis
(Herbeiführung eines Arbeitsergebniffes gegen Entgelt). Im
deutichen Recht war das perfonenrechtliche Verhältnis zwiſchen
Urbeitgeber u. Arbeitnehmer Ba ausgebildet, außerdem
wurden die Arbeitsverträge nach der Art der Arbeit unter-
fhieden. Das neuefte Recht (Entwurf eines allg. Arbeitsver-
tragögejeßed dv. 1923) geht von den mirtichaftlihen Verhält-
niffen aus u. fucht den Bedürfniffen der arbeitenden Aalen
gerecht zu werden, die e3 einheitlich regeln will.
104
Kreller, Hans: Zum Entwurf ne Allgemeinen Arbeits»
vertranögefeßes. n: Archiv f. d. cioiliftiiche Praxis N. F.
85 2, 9. 1. ©. 1—85.
Bom 0 des ziviliftifchen Theoretifers aus nimmt
der Berfaffer Eritifh Stellung zu dem 1923 im Heich8arbeits-
blatt veröffentliten Entwurf eines Arbeitsvertragsgefekes.
Hueck [Alfred]: Zum Entwurf eines Allgemeinen Arbeits-
vertragsgesetzes. In: D. Jur.-Ztg. Jg. 29, 1924, H. 11/12. :
Sp. 437—440.
Rurze Würdigung des Entwurfs.
Molitor, Erih: Auriftifhe Betrachtungen zum - eines
ee Teen ee Reichöarbeitsblatt,
2, 1924 . ©. 79-83, 143—148 u. 9. 9.
ae dem in der Borbemerfung zum Entwurf eines
Allgemeinen Arbeitsvertragsgefebes ausgeiprochenem Wunfche
nimmt der Berfaffer in einer Auffasreihe, die aus den Arbeiten
อ 6 ๐ 8 Anitituts für Arbeitsrecht an der Unipverfität Leipzig ent-
ftanden ift, fritifch zu den Beltimmungen diefes Entwurf Stel-
lung. Biber find folgende ง erfchienen: 1. Das
Verhältnis des Entwurfs zum BGB. 2. Begriff u. Abgrenzung
des — — im Entwurf. 3. Die 0
ก . Die Leiſtungen des Arbeitnehmers nad 0
twurf.
Richter, Lutz: Juriſtiſche Betrachtungen zum Entwurf eines
Allgemeinen เร In: NReihsarbeitsblatt.
‘a. 1924, Nr 10. ©. 230—23
Fortfegung der Yuffagreibe, > Molitor (f. oben). 5. Spyite-
matif des Entwurfs.
Jaeriſch, ®.: Hamburgifhe Gedanken zum Fommenden
Arbeitsgericht. In: Deutfhe Richterzeitung. ฉั ด . 10, Nr 6,
1924. Sp. 286—292.
Der Verf. tritt für die Eingliederung der Arbeitögerichte in
die ordentlichen Gerichte nad) dem Vorbild des in Hamburg feit
langem beftehenden u. bewährten Zuftandes ein.
Molitor, Erih: Die Neugeftaltung des ก 0
ee. N: ——— แร ห อ Agrar- u. Waflerredht. Sg. 3
Bunädjft wird ein Überstia über d. Entwidlung d. landw.
Arbeitsrecht 018 ธน Dem Umfturz gegeben (erſt verhältnismäßig
ſpät iſt eine Trennung d. Arbeitnehmer in ſolche, die hauswirt⸗
ſchaftliche, u. ſolche, die landwirtſchaftliche Arbeit verrichten,
erfolgt). Sodann wird geprüft, inwieweit d. Entwurf eines
Allgem. Arbeitsvertragsgeſetzes, der auch d. landwirtſch.
Arbeitsrecht neu regelt, vom Entwurf Asmis (auf Veranlaſſung
d. Kriegsausſchuſſes d. dtſch. Landwirtſchaft im Sommer 1918
ausgearbeitet) u. von dem 1920 aufgeſtellten Entwurf d
Reichsausſchuſſes d. dtſch. — abweicht. Dieſe
Prüfung ergibt, „daß auch, abgeſehen von den durch die Ein-
ordnung in d. künftige Arbeitsgeſetzbuch gebotenen Anderungen
u. Auslaſſungen, eine erheb Umarbeitung der vorl. LAO.
u. der weiteren Entwürfe geboten ſein dürfte“.
105
๐ Arbeitövertragsrecht
Stockhausen, Rudolf: Die Abhängigkeit des. Arbeit-
nehmers im Arbeitevertrage. Ein Beitrag zur Theorie des
IN Toner Scale. In: Arbeitsrecht. Jg. XI, Juni 1924,
.6. S. 394—402.
Die willensmäßige Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom
Arbeitgeber ift nicht im Wefen des gewerblichen Arbeitsver-
trage begründet, da diefer nit die Leiftung perfönlicher
Dienfte zum Gegenstand hat. Seine Grundidee tjt vielmehr
die der Gemeinfchaftsleiftung u. Gleihberedhtigung von Arbeit-
gebern u. Arbeitnehmern.
Bemer: Zur Angemefjenheit des Arbeitsentgelt3. In: Beiträge
zur Erläuterung des Deutichen Rechts. N. %. Sg. 4, 1924,
9.3. ©. 248—260.
D. Verf. behandelt das Arbeitsentgelt nad) den Vorfchriften
ded Entmwurfes eine allgemeinen Arbeitövertragsgejeges zu«-
ห ลั พี im allgemeinen u. darauf nach feinen einzelnen Arten
(Beitlohn, PBrovifion, Gedinge, Entgelt des Erfinder).
Rihter, Lug: Durhjuhung beim Verlaffen der Arbeits-
ftätte. Yin: Gemwerbe- u. Kaufmannsgeridt. Ya. 29, Aug. 1924,
Ar 11. ©. 260-264.
Die Berehtigung zur Durdfuchung ergibt fi) nit aus der
Zreupflicht des Arbeitnehmers nod) aus den Beitimmimgen des
3.6.38. (88 157, 242). Sie wird in erfter Linie dur den
Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
begründet. Abgejehen hiervon fommen die Fälle der Notwehr,
Gelbithilfe u. vorläuf. Feitnahme in Betradit. M
Bewer Nloyale Kündigungen des Arbeitsverhältniiies.
In: Iherings Jahrbücher für die Dogmatik d. bürgerl.
Rechts. Folge 2, Boͤ 38, H. 1/3, 1924, S. 159 178.
Es werden die Rechtsverhältniſſe unterſucht, die ſich aus
den illoyalen Kündigungen eines auf unbeſtimmte Zeit einge—
gangenen Arbeitsverhältniſſes, das mit geſetzlicher Friſt ge—
kündigt wird, ergeben. Der Arbeitnehmer hat wegen illoyaler
Kündigung durch den Arbeitgeber in fünf Fällen einen Anſpruch.
auf Schadenerſatz (ſogenannte Klage auf Widerruf der Kün—
un nad) dem Entwurfe des Allgemeinen Arbeitsvertrags-
geſetzes.
Priebe, W. A.: Der Einspruch gegen die fristlose Ent-
lassung nach $ 84 Betr. R. G. In: Arbeitsrecht. Jg. 11,
Aug. 1924, H. 8. S. 601-609.
Lindemann: Allgemeingültiges aus dem Bühnenarbeits-
rechte. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, Juni 1924, H. 6, 530.
Sp. 451—460 u. H. 7. S. 527—-530.
ธน ะ ๓ @ das Bühnentarifwerf von 1919 Haben Leiter und
Angehörige der deutichen Bühnen als Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer eine Redtsgrundlage für den Biihnenanftellungsver-
trag und zugleih dur Einridhtung mehrerer Bezirksichieds-
gerichte und eines Oberfchiedsgerichts einen eigenen Rechtszug
für Streitigkeiten aus diefem Bertrage gefhaffen. Das Ober-
ſchiedsgericht hat eine Reihe von Rechtsſätzen herausgearbeitet,
die auch über das Bühnenleben hinaus von Intereſſe ſind.
106
Diefe betreffen u. a. den Einfprud) des Arbeitnehmers nad) dem
Betriebsrätegefet gegen Kündigung fejtbefrifteter Berträge, den
Berzicht auf tariflich gefiherte Rechte des Arbeitnehmers, die
Rechtsverhältniffe im Falle der Erkrankung.
d) Arbeitszeit. Hausarbeit. Betriebsftillegung
Die Verordnung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember
1923 nebjt den Ausfüihrungsbeitimmungen des ReichSarbeits-
minifters vom 17. April 1924. Erl. von Gerhard Erdmann.
2., erg. Aufl. Berlin: Elsner 1924. (114 ©.) 8° = Elsners
Betriebs-Biücderei 27.
Die Ausgabe tjt für die Praxis des Wirtfchaftslebens be-
ftimmt, ohne eingehende theoretifche Erörterungen find diejenigen
Rechtsfragen behandelt, die fir die Betriebs- u. VBerbands-
praxis befonders widtig find.
Hausarbeitsgefet v. 27. Yuni 1923, bearb. v. Guſtav
Rohmer. Berlin: $. Vahlen 1924. (203 ©.) El. 8’ = Das
neue Arbeitsrecht in erläut. Einzelausg. Bd 8.
Der vorliegenden Ausgabe liegt die vom Berfaffer 1912
herausgegebene und bei Bed-Miünden erichtenene Ausgabe des
Gejeges in der Faflung v. 20. Dez. 1911 zu Grunde. Außer dem
eingehend erläuterten Hausarbeitsgefeg enthält dad Bud) eine
Keihe von Verordnungen, die preuß. Ausführungsanmweifung
und ein Verzeichnis der Fachausſchüſſe für Hausarbeit.
Roſe, Fr. K. A.: Betriebsſtillegungen und Betriebsein⸗
ſchränkungen. Einſchlägige Entſcheidungen, zſgſt. Düſſeldorf;
Induſtrie⸗Verlag u. Druckerei (1924). (XV, 196 S.) gr. 80
Nikisch, Arthur: Der Begriff der Betriebsstillegung nach der
Verordnung betr. Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen
u. Stillegungen v. 8. 10. 20. In: Neue Zeitschr. f. Arbeite-
recht. Jg. 4, 1924, H. 10. Sp. 577—588.
Strunden, Hans: Zur Frage der Werksbeurlaubung.
In: Neue Zeitschr. für Arbeitsrecht. Jg. 4, H. 7/8, 1924.
Sp. 408—418.
Auf Grund von Vereinbarungen zwijhen Arbeitgeber- u.
Arbeitnehmerverbänden werden neuerdings vielfady bei Be-
triebseinfhräntungen oder vorübergehenden Stillegungen die
Arbeiter nit entlaffen, fondern nur beurlaubt. Die Beur-
laubungen erfolgen in der Reife, daß die Arbeitgeber für diefe
Zeit feinen Lohn zahlen, u. daß die Arbeitnehmer Feine Arbeit
mehr leiften, fich jedoch) zur Wiederaufnahme d. Arbeit bereit
halten. Bei der Neuartigfeit diefer „Werfsbeurlaubung“ Hat
fih bei Arbeitsgeridhten u. Verwaltungsbehörden eine Reihe
Zweifelsfragen ergeben, die der Verf. Karitellt.
Albredt, Fu 8. Wilhelmi: Deffentliche Notſtands⸗
arbeiten nad den Beltimmungen des Reichsarbeitsminifte»
riums vom 17. Nov. 19233. Erläut. Nebft einem Ans
hange, enthaltend die en Verordnungen. Berlin:
N. Hobbing 1924. (89 ©.) gr. 8° = Biidderei des Arbeitds
ะ 6018. Bd 26.
€3 handelt fi) in diefen Beitimmungen um die produktive
Erwerbslofenfürforge. Diefe beruht auf dem Gedanken, die
107
Mittel, die ohne wirtihaftl. Nugen für die Erwerbslofen auf-
gewendet werden mülflen, durdy Bereititellung von Arbeit3-
gelegenbeit für die Erwerbslofen fo zu verwenden, daß durd) fie
wirtfhaftlide Werte geihaffen werden. Die Beitimmungen
find ausführlich erläutert.
e) AUrbeitögerichte
Bewer, Rudolf: Zur Geschichte der Arbeitsgerichte. Ein
Rückblick auf 50 Jahre. In: Ztschr. f. Dtsch. Zivilproz.
Bd 49, 1924, H. 1/2. S. 74—88.
Auerswald: Die Arbeitägeriäte nah) Organijation, Zus
ftändigfeit und Berfahren in fyftematifher Daritellung.
Leipzig: Köhler 1924. (19 S.) 8°
Der Berfafjer gibt zunädjft einen ÜÜberbiid iiber die gefhicht-
lie Entwidlung der Gefeggebung, die zwar grundfäglid ยิ นะ ญิ
die Verordnung über dad Schlihtungsmweien v. 30. X. 19238
einen befriedigenden Abfhluß gefunden, infofern aber einen
unleidlihen Zuftand geichaffen habe, als gemwiffe Perjonen-
gruppen wegen äbnlih gearteter Anfpriühe vor den ordent-
liden Gerichten u. vor den Arbeitsgerichten Recht ſuchen müſſen.
E83 werden hierauf die Aufgaben der Arbeitsgerichte ausfüühr-
lich beleuchtet.
Richter, ฉิ น 6: Allgemeine Arbeitägerichte. In: Reichdarbeits-
blatt. Sg. 1924, Nr 25. ©. 565-567.
Drei große Gefichtöpunfte find es, die für Die 0
d. Arbeitögerichte von Bedeutung find, u. zwichen denen ein
Ausgleich zu fuchen ilt: die Einheitlichfeit d. Arbeitsrechts, die
Einheit d. Rechtspflege u. die Idee d. Selbitvermwaltung.
Bewer [Rudolf]: „Die da auf Pfaden gehen follten, die wan«
delten Erumme Regel” Ein Geleitwort für d. Arbeitsgerichte.
In: Deutfhe Richterzeitung. Ya. 16, 1924, Nr 3, ©. 97—108.
Der hervorragende Kenner des Arbeitsrechts gibt einen in-
tereffanten Weberblid über die Beitrebungen vor allem der frei»
gewerkihaftliden Kretje, die Eingliederung der Arbeitögerichte
in die ordentlide Gerichtöbarkeit zu verhindern, fie vielmehr
als felbjtändige Gerichte zu errichten. Er zeigt die Ihwankende
Haltung des Yuftizminifteriums in diefer Frage, deffen vor=
läufig zurüidgezogener letter Entwurf (vom Yuli 1923) fid als
ein verfappter Vorläufer für die Eingliederung der Arbeits»
gerichte in allgemeine Arbeitsbehörden darftelle. Der Verf.
tritt fiir die Eingliederung in die ordentlihden Gerichte ein, die
gerade durch die Tätigkeit auf dem Gebiete des Arbeitsrehts
mit fozialem Geijt erfiillt werden könnten.
Mannheim: Die arbeitsrechtliche Sozialbuße u. d. Straf-
—— Arbeitsrecht. Jg. 11, Okt. 1924, H. 10. S. 727
1S ๑
Die Unterfuhung befaßt fich mit dem Wefen u. der prafti-
ihen Verwendung der Sozialbuße, die in dem Entwurf eines
AUrbeitögerichtögejebed dv. 1923 umfafjend geregelt ift. Die
Spzialbuße ift al3 Kriminalitrafe geregelt, obgleich jie e3 Dem
Namen nah nicht it. Der Berf. fordert, daß die Reaktion
gegen Verlegungen de3 Arbeiterfchugrechtö der Strafe u. dem
108
Strafverfahren in ben mwichtigeren Fällen vorbehalten 0
muß. Nur für Veritöße mejentlich formalen Charakters genügt
eine Reaktion vermwaltungöftrafrechtliher Art, die Sozialbu ว
genannt werden Tann. (Bol. Mannheim, Bemerku Ann
neuen Arbeitäftrafrecht. In: Zur. Wochenfchr. 1924. ©. 1 112
f) Tarifverträge. Schlichtungsverfahren
Nipperdey, Hans Carl: Beiträge zum Tarifrecht. Mann-
heim: J. Bensheimer 1924. (III, 206 S.) gr.
Die eriten beiden der vier Betraddtungen enthalten Beiträge
zur Dogmatik des geltenden Tarifrechts, nämlich „Die Unabding-
barleit de Arbeitövertrages”, worunter der Verfafler da8 Er-
ordernis tarifgemäßen nhalte i ipso iure für alle in den Bereich
es a en Verträge veriteht, und ferner „Die
ewollte Tarifunfähigfeit”, d. h. die Möglichkeit der Barteien, den
IHluß des Tarifvertrags abzulehnen. Die dritte Abhandlung
befaßt jich mit dem für dag Schlichtungsredht und dem für den
Tarifvertrag bedeutfamen Problem ded Zwangstarif. An der
vierten Unterfuhung wird der นั น des Arbeits⸗
rechtsausſchuſſes kritiſch beleuchtet.
a... Baul: On von Sn:
Schlihtungsmweien. Ig. 6, 1924, Nr 4. ©. 181—183,
Set nimmt gegen die in — u. Schrifttum
vertretene Anſicht Stellung, daß die einmal entſtandenen, vom
Tarifvertrag ergriffenen Einzelarbeitsverträge ſich auch nach
Aufhebung oder Abänderung des urſprüngl. Tarifvertrages
nach deſſen Regeln beſtimmen, ſolange ſie nicht beſeitigt oder
durch Sonderabrede der alten tarifrechtl. Regelung entzogen
ſind.
Mehlich, Ernſt: Handbuch für das Schlichtungsverfahren in
Gefamtitreitigeiten. Kommentar nebjt Erläuterungen zur
Verordnung über das Schlichtungswefen. 30. Oft. 1923. Dort-
mund: Gerifch 1924. (184 ©.) EI. 8°
Das Bud enthält außer der Verordnung über daß Schlich⸗
tungsweſen die Ausführungsverordnungen, ferner einige mit
dem Schlichtungsweſen im Zuſammenhang ſtehende Verordnun—
gen ſowie einzelne Antragsmuſter und Formulare.
Die Shlihtungsverordnung (Berorönung über
das — vom 30. Oktober 1023 nebſt d. Aus⸗
führungsverordnungen vom 10, u. 29. Dez. 1923 u. e. Uieber-
fiht iiber d. Schlidter- u. nt erl.
von Georg Flatom und Kidard Toadim Berlin:
J. Springer 1924. (VI, 183 S.)
Nipperdey, Hans Carl: Der le auf Wieder-
einstellung entlassener Arbeitnehmer. In: Arbeitsrecht.
Jg. 11, Aug. 1924, H. 8. S. 554-586.
Die Wiedereinftellungspflit gehört zum 0
Teil des Tarifvertrages, d. b. dem Teil des T. 3, durch wel-
den nur fubjeftive Rechte u. Bflichten begrlndet werden.
Sie begründet eine Pfliht des Arbeitgeberverbandes zur Ein
wirkung auf die Mitglieder, die Einftellung herbeizuflihren.
Der Schiedsfprud auf Wiedereinftellung tft ธน ไ โด้ ที ได u. Tann
flir verbindlich erflärt werden.
109
15, Rirchenrecht
a) Allgemeine Abhandlungen
Schönfeld, Walther: Die juristische Methode im Kirchen-
recht. Eine rechtstheoretische Auseinandersetzung mit
Rudolph Sohm. In: Archiv für Rechts- u. Wirtschaftsphilo-
sophie. Bd 18, H. 1. S. 58—9.
ch. lehnt die Lehre Sohmd von dem Widerijprudh des
Kirchenrechts ab. Er erörtert ausführlich den an unter
Bezugnahme auf die Xehren von Flelien und Stammler und
vertritt die Anficht, daß die „Ordnung der in Ehrito Verjam-
melten rechtlich verfaßt fein muß, wenn fie fih al3 dauernde
Gemeinjchaft auf Erden am Leben erhalten mill“.
Gieſe, Friedrich: Das Firdenpolitifde Syftem der Weimarer
Berfaflung In: Archiv des öÖffentlihen Redts. N. F-
Bd 7, 9. 1, 1924. ©. 1—70.
Nach einer Erörterung d. theoretifhen Problems u. einem
Meberblid über das bisherige deutihe FTirdhenpol. Syitem
fommt der PBerf. zu d. Ergebnis, daß die Weimarer Ber-
faffung fi in d. Frage des kirchenpol. Syſtems zu feinem ein-
beitlihen, gefhloffenen u. folgeridtigen Standpunlt durd=
gerungen bat. überall in d. Ländern befteht die gleiche
Grundlage, wie fie die Neihsverfaffung bereitet hat: „in
der äußeren Yorm des kirdhenpolit. Syftems der „Freikirche“
birgt fih das fiberlommene u. libernommene Firdhenpolit.
Syftem der „Landeskirche“, jedoch mit vermehrter firdhenpolit.
Selbftändigkeit u. verminderter ftaatliher Kirhenhoheit.” Die
Studie flieht mit einer Betrahtung der Sonderaufgaben, die
dem Staat u. d. Kirche zur Vollendung der neuen Rechtsgeftal-
tung obliegen.
ด เย ท: Religionsgefellihaften u. Religionsgemeinden nach der
Verfaffung des Dtich. Reiches vom 11. Aug. 1919 u. der Ber-
falfungsurfunde des Treiftaates Bayern v. 14. Aug. 1919.
n:’Btichr. T. Rechtspfl. in Bayern. Sg. 20, 1924, Nr 20.
. 249—252, Nr 21. ©. 265—268.
Heller, Briedrih: Dad Württembergiiche Gefe über bie
Kirchen v. 3. März 1924. Unter Berüdf. d. Geſetzesbegrün⸗
dung, d. Landtagdverbandlung. u. d. einichläg. Beitim-
—A Reichsverfaſſung bearb. Stuttgart: Heß 1924.
Erläuterung des Geſetzes, in Anlehnung an die eingehende
Geſetzesbegründung u. unter Heranziehung des Schrifttums.
b) Katholiſches Kirchenrecht
Codex juris canonici. — Codicis juris canonici supplementum.
Coll. digessit notis instruxit Nicolaus Hilling. Freiburg i. B.:
Waibel 1925. (VIII, 215 S.) 8°
Haring, Johann B.: Grundzüge des katholischen Kirchen-
rechts. 3., nach d. Codex j. c. umgearb. Aufl. TI 1/2. Graz:
Moser 1924. (XII, 1032 S.) 8° 1. Einleitung, Rechtsquellen,
nk niches Verfassungsrecht. 2. Kirchliches Verwaltungs-
recht.
110
Infolge des Erjcheinen de3 Codex j. c. mußte das umfang-
reihe Werk völlig umgearbeitet werden. E3 will dem Fathol.
Theologen als Einführungslehrbudh ins Kirchenrecht u. den PBraf-
tifern ald Rachichlagewert dienen. Die tirhenpolit. Gejeßgebung
befonders Dfterreichs ift berüdfichtigt. Der Darftellung des gel-
tenden Rechts ift regelmäßig eine geichichtl. Entwidlung des
Recht3inftitut3 porangeftellt. Von einem engen Anjchluß an die
Einteilung des firhliden Gefeßbuchs ilt abgefehen.
KRöniger, Albert M., u. Friedrih Gieje: Grundzüge des
fatholifchen Kirchenredht3 u. des Staatzfirchenrechts. Bonn:
Röhricheid 1924. (VIII, 257 ©.) 8° = Der Staatöbürger. 6.
Der moiflenfchaftlihd, aber gemeinveritändlih abgefaßte
Grundriß ift in erfter LKinie für Studierende der Theologie u.
der Rechtömiffenichaft beftimmt. Ein weiteres Bändchen wird
das Kirchenrecht der evangel. Kirchen Deutichlands fomwie das
orthodore Kirchenrecht umfaſſen.
Mühlebach, Albert: Die Infamie in der decretalen Ge-
setzgebung. Eine kirchenrechtl.-hist. Untersuchg. Pa-
derborn: F. Schöningh 1923. (XVIII, 106 S.) gr. 9 —
Görres-Ges. zur Pflege d. Wissensch. im kath. Deutsch-
land. Veröffentlichungen d. Sektion f. Rechts- u. Sozial-
wiss. H. 42.
Vor der eingehenden Erörterung der Infamie im Corpus
juris canonici unterſucht der Verfafler, inwieweit die Heilige
Schrift, das römische und germanifche Recht al3 Quelle der ฉิ ท #
famie des Kirchenrechtes in Frage fommt.'
Gillmann, Franz: Zu Gratians u. der Glossatoren, insbeson-
dere des Johannes Teutonikus Lehre über die Bedeutung
der causa iusta für die Wirksamkeit der Exkommunikation.
In: Archiv f. katholisches Kirchenrecht. Bd 104, 1924,
Quartalheft 1 u. 2. S. 540. |
‚Kritifhe Auseinanderjegung mit den Abhandlungen, von
Kit. Hilling: die Bedeutung der iusta causa fiir die Gültigkeit
der Erfommunilationsfentenz (Arch. f. fath. 8. 85. ©. 246
bis 274, 516—535, 719—739) u. 8. ©. Hugelmann: In den
ban mit rechte fomen <Sfp. Landr. III 54 $ 3). (Beitidhr.
d. Savigny-Stift. 1. Rechtögeih. 38, Kan.-Abt. 7. 33—97.)
Schmid, Heinrich Felix: Das Recht d. Gründung und
Ausstattung von Kirchen im kolonialen Teile d. Magde-
burger Kirchenprovinz während des Mittelalters. In:
Zeitschr. d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte. Bd 44,
1924, Kanonist. Abt. 13. S. 1—214.
Die Unterfuhung betrifft die Diözefen Havelberg u.
Brandenburg als das Stedlungsgebiet der Ljutizen u. das
Sorbenland u. zwar die Pfarrfirhen der Kolonialgebiete, in
eriter Linie die dörflihen Pfarrkirchen. E3 werden eingehende
Betrahhtungen der Redhts- u. Wirtfhaftsverhältnifle der beiden
Kolontallirhen zueinander, zu der mutterländifhen Kirche u.
auh zum Wendentum angeftellt. In Brandenburg Eonnte fi
die Kolontitenkirdhe ftärker entfalten, da eine Grundlage, auf
der fie hätte aufbauen Fönnen, nicht vorhanden war. ALS ge-
meinfamer dharakteriftiiher Zug beider Koloniallirden wird
ihre Grundberrliäleit u. da8 Zufammenfallen von Pfarr»
111
Iprengel u. Ritterlehn im Gegenfag zu der Gemeindelirche
Sadfens u. der bifhöflihen Kirche hervorgehoben. ง ง.
Fifdher, Otto: Gefegesfraft der Kabinett3-Order König
Sriedrih Wilhelms III. v. 25. Sept. 1834, betr. die Eirdl.
Dotationsanfprüche aus der Säkularifation. — Der Gel«-
tungsbereih der preußtfchen KabinettS-Order v. 25. Sept.
1884. — Die Zuläffigfeit des Nehtswegs für kirchliche Do⸗
tationsanfprüche aus der Säkularifation. In: Ardhiv für
katholiſches Kirchenrecht. Bo 103, a. 1923. S. 37—129,
Aud als S.-N. erihienen u. d. Titel: Gültigkeit u. Geltungs-
bereich d. preuß. Kabinettsorder v. 25. Sept. 1834. NRehtäweg
f. Eirdl. Dotationsanfprüdhe aus d. Sätularifation. Mainz:
Kirchheim 1924. (96 ©.) 8°
Hilling, Nikolaus: Die gesetzgeberische Tätigkeit Bene-
‘ dikts XV. seit der Promulgation des codex iuris canonici.
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht. Bd 103, Jg. 1923.
S. 5-36.
Der Ueberblid, den der Verf. iiber d. gefeggebertihe Tätig-
1611 Benedilts XV. gibt, entfpridt den Berichten, die in d.
Archiv Für Lath. Kirhenreht über die gefeggeb. Tätigkeit
9 ๐ 8 XIII, Pius X. u. Benedilts XV. His zur Promulgation
des codex iuris canonici gegeben find. Der Verf. betont in
der Einleitung und dem Schlußwort, dab den Erlaflen Bene-
01118 XV. diplomatifhe Vorfiht, Milde und vor allem ein
ftarker Friedensmwille eigen jet. Snhalt: 1. Ausführungs-
beftimmungen zum codex iuris canonici. 2. Bildung u.
Erziehung d. Klerus. 8. Geiftlihe Standespfliditen. 4. Legiti-
mationsvorfäriften fir auswandernde Geiftlihe. 5. Organi=
-fatton d. röm. Rurie. 6. Befegung u. Verwaltung d. Biß-
tiimer. 7. Ordenswefen. 8. Eheredt. 9. Miflionswefen.
10. Liturgifche Beftimmungen. 11. Kirdhenpol. Ridtlinien.
12. Befämpfung d. Soztalismuß. |
Lindner, Dominikus: Die Anstellung der Hilispriester.
Eine kirchenrechtsgeschichtl. Untersuchung. Kempten:
Kösel u. Pustet 1924. (157 S.) 8° = Münchener Studien
zur historischen Theologie. H. 8.
๕ 68 wird eine geihichtlihhe Darftellung der Anjtellung, Ent-
lafjiung bezw. Verfegung der Hilfspriefter, 5. b. jener Gehilfen
des Pfarrers, die der CIC als vicarii cooperatores bezeidh«
net, gegeben. Die Darftellung befhräntt fih auf die dem
Veltklerus angehörenden Hilfspriefter. Auch die dur das
neue firdhliche Sefegbud erfolgte neue Regelung wird berührt.
c) Evangelifches Kirchenrecht
Heckel, Johannes: Die evangelischen Dom- u. Kollegial-
etifter Preußens, insbesondere Brandenburg, Merseburg,
Naumburg, Zeitz. Eine rechtsgeschichtl. Untersuchung.
Stuttgart: Enke 1924. (XII, 455 S.) gr. 8° — Kirchenrechtl.
Abhandlungen. H. 100/101.
Das Werk enthält die erfte zufammenfaflende Darftellung
der Gefhichte u. ded Rechts der evangel. Dom- u. Kollegiat-
fapitel Preußens von der Reformation bi8 zum 0
1918, Eingehend tit ihre Loslöfung vom Boden der Tathol. Kirche
112
geihildert, wobei auf die Zähigkeit Hingewiefen ift. „mit der fich
troß d. Abfterbens der fathol. Kirche ihr Recht in den proteftant.
Gebieten weithin behauptete“.
Marjfon, Ridard: Die preußifche Union. ax (0
Unterfuchung. Berlin: ©tilte [1924]. (188 ©.) 8°
„Gegenftand der Arbeit ift, Bwed und Sinn ber Union durch
das dem Juriſten gewohnte Geſchäft der Auslegung der für die
Union maßgeblichen Erlaſſe zu ergründen und das ſtaats⸗ und
kirchenrechtliche Verhältnis der Unierten, insbeſondere der ein—
zelnen Arten der Unierten untereinander und zu den Anhängern
der alten proteſtantiſchen Bekenntniſſe, feſtzuſtellen.“ Bei der
Arbeit iſt die rechtsgeſchichtliche Betrachtung vorherrſchend; in
einem Anhange ſind die grundlegenden Unionserlaſſe in voll⸗
ſtändiger Form abgedruckt.
Wolff, Walther: Die Verfaſſung der Evangeliſchen Kirche der
ก อ อา ย Union. Einführung. Berlin: Heymann 1925.
Aus d. Vorwort: „Die nachitehenden Ausführungen geber
fi nicht ald einen „Kommentar zur Verfaffung der Ev. Kirche
d. Altpr. Union. Rundigere werden ihn zur rechten Zeit fchreibei:.
Sch verfudhe nur in die Verfaffung „einzuführen”.
Schoen, Paul: Kirdenmitgliedfhaft und Kirhengemeinde-
mitgliedfehaft nad) den neuen evangelifchen Kirchenverfaffun:
gen. Sn: Vermwaltungsardiv Bd 30, 9.2. ©. 113—116.
Der Berfafler erörtert erfchöpfend die Normen der neuen
Sirhhenverfaflungen über den Erwerb und Verluft der Kircdhen-
und Kirdengemeindemitgliedfhaft. Er legt dar, dab auch in
der neuen Berfafiungsgefeggebung erhebliche partifuläre Ber-
fchtedenheiten bejtehen und daß die alten Streitfragen teilmeife
ungelöft geblieben find, „ob dte Zugehörigkeit zur Kandeskfirchhe
ein felbftändiger status ift oder durd) die Zugehörigkeit zur
Einzelgemeinde vermittelt wird, und ob die Zugehörigkeit zur
Zandesftirchhe bezw. zur Einzelgemeinde bei Borhandenfein von
Konfeffion und Bohnfig ohne weiteres eintritt oder nur, wenn
au der Wille des Betreffenden auf fie gerichtet tt”.
KRarnak: Zur neuen evangel. Kirchenverfaffung in Une.
Sn: Preußifches Piarrardiv. Bd 13, 9. 1, 1924. ©. 1—17.
๕ 68 werden die auf Grund der Reichöverfaflung. u. des
Wegfalls des landesherrlihen Kirchenregiments in den Kirchen-
verfafjungen neu gefichaffenen Nechtsverhältniffe auf inner-
firdhlidem Gebiet wie hinfichtlich des Verhältniffes von Etaat
und Kirche (Gefeß betr. die Kirchenverfaffungen der evange-
liihen Landesticchen v. 8. April 1924, Gefegentmwurf zur einſt⸗
weiligen Regelung der der tichlihen Verwaltungs⸗
behörden) eingehend behandelt.
Dithbmar [Theodor] u. [Karl] Bihr: Einführung in bie
neue Berfallung dev evangelilhden Landesktirhe in Hellen-
Raflel. Kaflel: Lometfch 1924. (55 ©.) 8°
Diefer Wegmeifer in die am 1. 6. 24 in Kraft getretene
Berfaffung, dur die die drei evang. Kirdhengemeinichaften
Heffen-Kaffels zu einer einheitliden Landeskirche zufammen-
gefhloffen find, foll den Gemeinden das Verſtändnis d. Ver⸗
faſſung aufſchließen.
8 113 ง
Hadenfeldt, Friedrich: Die rechtliche Stellung der so-
ก Kapellengemeinden zu Hamburg. Hamburg:
ütcke & Wulff 1924. (VIII, 153 S.) gr. 8° = Abhandlgn.
u. Mitteilgn. aus d. Seminar f. öffentl. Recht. H. 11.
9. erörtert die rechtöhiltoriihe Entwidlung u. den recht-
lihen Charafter der Kapellengemeinden in Hamburg. Zu
ihnen gehören die Gtiftslicche, die St. Anfcharfapelle, Die
euzlirhe, die St. Sohannestapelle u. die Auferftehung3-
gemeinde. Die Kapellengemeinden find au den Sonntag3-
Aulen entitanden. Die Verfaffung d. ev.-luth. Kirche in Ham-
urg dv. 30. Mai 1923 erkennt fie an u. beitimmt, daß ihr Ver-
vu zur Kirche durch das Herlommen geregelt werde. $m
esten Abjchnitt behandelt der Verf. befonders eingehend die
techtl. Stellung der St. Anfcharlapelle, die fich als freie Be-
kenntniskirche konſtituiert hat.
16. Völkerrecht. Internationales Recht
a) Im allgemeinen
Wörterbueh des Völkerrechts und der Diplomatie. Lfg. 5.
6. Berlin: de Gruyter & Co. 1924.
5. (Bd 1, Bogen 17—24.) Droit de Saisie — Genfer Zonen-
trage. (S. 257—884.) — 6. (Bd 1, Bogen 25—32.) Genfer Zo-
nenfrage — Handelsschiffe im Kriege. (S. 385—512.)
Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Völker-
recht. H. 4, 4. Jahresversammlung Leipzig, 13—16. März
1923. Kiel: Institut f. internationales Recht 1924.
Der Bericht Über d. Leipz. Tagung enthält die auf ihr ge=
altenen Referate: Shoenborn, ®.: Htftorifhe Entwid-
ung d. Optionsredts; Zaun, R.: D. Vollszugehörigkeit u.
d. völferrehtl. Vertretung d. nationalen Minderheiten; Sza=
gunn: D. Redtsgang bei Minderheitenbefhwerden; Neu-
meyer, 8: Staatsangehörigkeit als Anktnüpfungsbegriff im
internat. Vermwaltungsredt; Yjay: D. StaatSangehörigkeit
juriftiiher Perfonen. An Stelle d. Referats von € Kauf:
mann über Optiondredt u. Diinderheitenfhug iſt abgedrudt
die „Denkfchrift der deutfhen Regierung über d. Erwerb d.
polnifhen Staatsangehörigkeit gemäß Art. 3 (Art. 91, Abi.
1—3 d. Bertr. v. Verfailles) u. Art. 4 d. zmiichen den alliterten
Hauptmädten u. Polen geihloffenen Minderheitsvertrages v.
28. ฉิ น น 1 1919”.
b) Völkerrechtlicher Verkehr
Bittner, Ludwig: Die Lehre von den völkerrechtlichen
Vertragsurkunden. Berlin und Stuttgart: Deutsche Ver-
lagsanst. 1924. (XIV, 314.) 8°
Die Unterfudung betrifft die in der Zeit vom Wiener Kon-
greß bi zum Ausbruch des Weltfrieges übliden Beurfundungs-
— der völkerrechtlichen Verträge. Sie zerfällt in drei Haupt—
tücke: 1. Die Befugnis zur rechtsverbindlichen Beurkundung
(Staatshaupt, Auswärtiges Amt, Parlamentariſches Genehmi⸗
gungsrecht). 2. Das zuſammengeſetzte Beurkundungsverfahren,
114
bei dem fi der Beurfundungsaft in mehrere einander bedin=
gende Beurfundungen auflöft. 3. Die einfache unmittelbare Be-
urfundung, bei der die Beurkundung fich in einem Alt vollzieht.
Rühland, Curt: Zur Theorie und Praxis des Einflusses
des Kriegsbeginns auf Staatsverträge. In: Niemeyers Zeit-
schrift f. internationales Recht. Bd 32, H. 1—5, 1924.
S. 74-147.
&E3 werden drei Theorien Hinfihtli der Wirkungen des
Kriegsausbrudhes auf Staatsverträge unterfhieden: Die ur-
fprünglihe Bertragsverniddtungstheorte, nad) welder der
Frieg alle Verträge auflöft, die VBertragserhaltungstheorie,
die die Verträge unberührt läßt u. nur ihre Wirkſamkeit ſus⸗
pendiert, u. die vermittelnde Theorie, die einen Teil der Ver»
träge aufbebt, einen anderen Teil beftehen läßt. Der Ber-
faffer befaßt ji eingehend mit der vermittelnden Theorie,
welche die meijten Anhänger Hat; feiner Anfiht nad) bleiben
nah Sriegsausbrud die Kollektivverträge, insb. die Uinionen
beitehen (Werträge, an denen aud dritte Staaten beteiligt
find). E83 werden dann die Arbeiten des „Institut de droit
international“ bejproden, das in feinem Reglement zu d. Er⸗
gebnis gelommen tjt, daß die Auflöfung der Verträge möglidhft
zu befhränfen if. Den Schluß bildet ein bijtoriiher Weber
blid über d. riedensverträge, insb. von 1801 biß heute.
Jess, Adolf: Politische Handlungen Privater gegen das
Ausland und das Völkerrecht. Breslau: Marcus 1923.
(VI, 150S.) gr. 8° — Abhandlungen aus d. Staats- u. Ver-
waltungsrecht mit Einschl. d. Kolonialrechts u. d. Völ-
kerrechts. H. 37.
Die Abhandlung geht von der von Grotius überlommenen,
jet berrihenden Xehre aus, daß feine völterredhtlidde Haftung
für Handlungen Brivater befteht, außer wenn die Haftung ber=-
mittelt wird duch „Komplizität” der heimatlichen Behörden; fie
nimmt zu den Ergebnijjen diefer Lehre Fritifh Stellung.
Burckhardt, Walther: Die völkerrechtliche Verant-
wortlichkeit der Staaten. Rektoratsrede geh. an d. 89.
Stiftungsfeier d. Univ. Bern am 24. Nov. 1923. Bern:
Haupt 1924. (33 S.) 8°
Die Echwierigfeit des PBroblemes der völferredtliden Ver
antwortlichfeit der Staaten liegt in der Frage, für wen, für
wefien erhalten der Staat zu haften habe. Der Nede find eine
Neihe umfangreicher Anmerkungen angefügt.
Rügger, Paul, u. W. Burckhardt: Die völkerrecht-
liche Verantwortlichkeit des Staates für die auf seinem
Gebiete begangenen Verbrechen. Zürich: Füssli 1924.
(32 S.) 8° = Schweizer. Vereinigung für internat. Recht
1924. Nr 17.
NRügger erörtert nad einem geihichtlihen Weberblid die
Vorausfesungen für die Staatshaftung u. nimmt als Auß-
gangspunkt für die Werantwortlidhfeit dag fchuldhafte Ge-
währenlaffen oder Nihthandeln gegenüber Gewaltunterwors
enen. Der Berf. d. zweiten tuts Burdharöt, fommt zu
. Ergebnis, dab d. Staat die Berpflihtung zur Verfolgung
für NVerbrehen gegen private Angehörige eine8 anderen
8* 115
Staates hat, wie wenn das VBerbrehen gegen Landesange-
hörige gerichtet geweien wäre Eine befondere VBerpfliditung
zur VBerbredensverbinderung uw. -ahndung befteht bei Ner-
bredden gegen Staatsvertreter, Ausländer oder bei völterreditl.
geihligten Intereſſen.
ห จ ชล Wolfg.: Das Deutsch-russische Exterritori-
alitätsabkommen v. 29. Juli 1924. In: Leipz. Zeitschr.
ป ตู: 18, 1924, Nr 19. Sp. 577—581.
uch die protofollariiche Verftändigung mit bem Berband
der Ruff. Sozialiftiichen Somjetrepublifen, Durch die der dDeutfch-
uff. Bmwifchenfall beigelegt ift, ilt die Exterritorialität d. ruf
fifiden Hanbdelsvertretung neu abgegrenzt. Eine Gefahr be-
fteht darin, daß die Gerichte nicht an die Beitimmungen dieier
Abmachungen sun find, denn weder die neue Perein-
barung noch das vorläufige Ablommen von 1921, das die
Rechtzitellung der Handelövertretung feitgelegt bat u. in ®el-
tung geblieben ift, find im Gegenfat zum Rapallovertrag Geich
geworden.
Neumeyer, Karl: Die Staatsangehörigkeit als An-
knüpfung im internationalen Verwaltungsrecht. In: Nie-
meyers Zeitschr. f. internationales Recht. Bd 32, H. 1—5,
1924. S. 1—16.
Der Berf. erörtert die Fälle, in denen die Staatsangehörige
keit flir die Regelung verwaltungsreditlider Grundfäte zwie
ihen den Staaten maßgebend ift. Die Anmendungsfälle be=
treffen in erfter Linte die Heeresverwaltung, die Verwaltung
der auswärtigen Angelegenheiten und das Steuerredit; au
die Yuftizverwaltung fommt in Betradit.
Say, Ernft: Die mehrfadhe a ano an. In: Sur.
Wocenichr. Ig. 53, 1924, 9. 19. ©. —1485
Knüpft an eine Entfcheidung des ไป SE. des Reichöger.
v. 11. März 1924 an.
Bu Udo: Das Wiener Abkommen. In: Auslandsrecht.
g. 5, 1924, Nr 14. Sp. 349—364.
er befpricht die Beitimmungen der von PDeutichl. u.
Bolen am 30. Aug. 1924 in Wien unterzeichn. Konvention über
die bisher ก Fragen des Staatsangehörigkeits— u.
Optantenrechts. D. Abkommen iſt im Wortlaut abgedruckt.
c) Völkerbund. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Der Völkerbund. Seine Verfafſſung u. Organiſation.
Hrsg. von der Nachrichten-Abteilung des Sekretariats des
ana Genf. (Bien: Nikola Verlag.) [1924.]
©.)
Inhalt: Die Mitglieder d. Bundes. D. Sabung Auf
Grund d. Sabung erridtete Organifationen. D. Tätigkeit d.
Bölkerbundes. D. Bundesfinanzen. Anhang: VBerzeihnis 0.
Mitgliedsftaaten u. d. Mitglieder d. Völkerbundrates.
Behberg, Hans: Die Völlerbundbewegung M.-Gladbadh:
Bollsvereinsverlag 1924. (64 ©.) 8° — Staatsbürger.
Bibliothek 115.
116
Der Berfafler legt in gemeinverftändlicher, Enapp gehultener
ฉั ง ท ม die gefhihtlihe Entwidlung der Bölkerbundsbewegung
und der Vorläufer des Völkerbundes, die Begriindung, Auf-
gaben, Mitgliedfhaft u. Organifation des Bundes dar. Etwas
eingehender tjt die Austragung internationaler Streitigfeiten
behandelt. Es folgt ein Abfchnitt fiber die Beſchränkung der
Rüftungen, liber das Völlerbundsprogramm und als Anlagen
find die Sagung de Völkerbundes, die Verteilung der KRoften
de8 Bundes, fowie die Völlerbundsliteratur angefligt.
Isay, Ernst: Völkerrecht. Breslau: Hirt 1924. (96 S.) 8°
— Jedermanns Bücherei. Abt.: Rechts- u. Staatswissensch.
Der Berf. hält eine üiberftaatlide Rechtsordnung für not-
wendig, „ald den einzigen Weg zur Rettung“. Er ftellt das
Böllerredt in gedrängter, liberfihtliher Form dar unter
Hervorhebung der widtigiten Probleme. Der Schrift tft eine
Zeittafel beigefligt, die die widtigften geihiähtlihen Daten
des Völferrehts enthält.
Merkl, Adolf: Völkerbund-Kontrolle als Staatseinrich-
tung. In: Zeitschr. £. öffentl. Recht. Bd 3, H. 5 u. 6. S.
599—627. '
Der Verfaſſer jtellt ih die Aufgabe, den fehr umfangreichen
Gegenitand der Völterbundfontrolle zu beitimmen und dabei die
bielfah umjtrittenen Grenzen der Kontrolle herauszuarbeiten.
Im Mittelpunlt der Unterfuchung Steht die Inftitution des Gene-
rallommifjärs. Das Generallommifjariat ift zunädjft ald Organ
des Völlerbundes aufzufaffen, fodann ift aber die Völferbunds-
Tuntrolle mit ihrer Organifation auch als eine Rechtseinridhtung
des öfterreihifchen Staated anzujehen.
Sägmüller, Nohannes Baptijt: Papft, Völlerreht und
Bölterfrieden. Ein Riüdblid und ein Ausblid. Folge zu des
Verfaffers Schrift: Der Apoftolifde Stuhl u. d. Wiederauf-
bau d. Bölferredhts u. WVölkferfriedend. Rothenburg a. N.:
Bader 1924. (24 ©.) 8° — Erw. Sonderdrud aus „Theolo-
gifhe Duartalsihrift”. Sa. 104, 9. 3/4.
Der Verfaffer berichtet fiber die Bemiihungen des Papftes
für Völferredt u. Völkerfrieden im Mittelalter u. den fpäteren
Zeiten, iiber die päpftliden Schtedsfpriiche „iure imperii“, fomwie
iiber die Fälle, in denen der Bapft während des Weltkrieges
u. fpäter al8 Friedensvermittler oder Berküinder einer Yrie-
densbotſchaft aufgetreten ift. Er tritt daflir ein, daß der Papft
in den Bölferbund oder in das internationale Schiedsgericht
aufgenommen oder aud, da er geradezu als 000 6
Appellationsinjtang aufgeitellt werde.
Schücking, Walther: Das völkerrechtliche Institut der
Vermittlung. Kristiania: Aschebour; La Haye: Nijhoff
.1923. (346 S.) 4° — Publications del’ institut Nobel Nor-
- vögien. Tomus V.
Der Verfafier behandelt in dem umfangreichen, fehr inter-
eflanten und lehrreiden Werke die gefchichtliche Entwidlung, fo-
wie unter fritifder Würdigung die einzelnen Vorjchläge für die
Vermittlung bei einem Konflikte zwifchen den Staaten. Er be-
Hagt, daß e8 bisher gu einer befriedigenden Löjung nicht ge-
fommen ilt und tritt für ein von jeder Politik freies zentrales
117
Vermittlungsamt ein. Gute Anfäbe zu einer auf wahre Gerecdy
tigleit und Frieden gerichteten Vermittlung find feiner Anficht
nad in dem deutfch-fchweizerifhen Schiedögerichts- und Ver⸗
gleihenertrag vom 8. Dez. 1921 enthalten.
Der ständige internationale Gerichtshof [Hresg. v. d.]
Nachrichten-Abteilung des Völkerbund-Sekretariats Gent.
(Wien: Rikola Verlag 1923). (89 S.) 8°
Die Flugfehrift gehört zu einer von der Nahridhtenabteilung
herausgegebenen Scriftenfolge über die Arbeit des Wöllere
bundes; fie Joll nicht als offizieller, die BVerantwortlichleit des
Völkerbundes feftlegender Bericht aufgefaßt werden. Aus dem
Anhalt: Zufammenfegung, Organtfatton, Zuftändigkleit, Ver⸗
fahren des Gerichtshofs. Gegenjtand der eriten vier Sitzungs⸗
perioden. ฉั ท Vorbereitung befinden fich weitere FYlugfhhriften
iiber dte folgenden Themen: Berfaflung des Völkerbundes,
Öfterr. Wiederaufbau, oberfälefiihe Entiheidung, Minder-
beiten, Verwaltung von Danzig und vom Saargebiete ufw.
Mendelssohn-Bartholdy, A.: Das Genfer Protokoll. In:
Wirtschaftsdienst. Jg. 9, Nr 46, Nov. 1924. S. 1561—1564.
Verf. kritiliert dad die internationale Schiedsgerichtäbar-
feit regelnde Genfer Brotofoll. Er hebt hervor, daß eine Regel
für den Yall fehle, daß zwei Staaten gleichmäßig gemillt find,
einen Streit gewaltfam audzutragen, befpricht die dem Friedens⸗
icherungsverfahren nicht unterſtehenden Streitigkeiten, die
rage der Sonderverträge, ſowie den Grundſatz, daß in den
ne nicht der Krieg, fondern der Angreifer geächtet
wir
Loder: Internationale "800 In: Deutsche
Juristenzeitung. Jg. 29, H. 23/24, Dez. 1924. S. 921—927.
Die Vereinbarungen zwiſchen d. Staaten über d. Schieds⸗
gerichtsbarkeit litten bisher darunter, daß ſie zum größten
Teil auf praktiſchen u. politiſchen Grundlagen u. nicht auf einer
Rechtsgrundlage aufgebaut waren. Das Protokoll der 5. Ge-
neralverfammlung des Völkerbundes hat jetzt dieſe Rechts—
grundlage durch Zuſammenfaſſung des dreifachen Gedankens:
Schiedsſpruch u. Recht, Sicherheit u. Bemwaffnungsbefchrän-
fung geſchaffen.
Schücking, Walther: Garantiepakt u. Rüstungsbeschrän-
kung. Berlin: Vahlen 1924. (27 S.) 8°
Der angefehene Bölferrehtslehrer veröffentlicht das Nefe-
rat, das er ala Mitglied der im NReihöminifterium des Aus-
mwärtigen gebildeten Kommiffion zum Studium des Garantie-
paltes (Ergebnis der Arbeiten u. Verhandlungen des Böller-
bundes tiber die Rüftungsbefhränktung) erftattet hat. Anhalt;
Das Problem d. Rüftungsbefhränfung. Hat d. Völkerb. durdh
feine internat. Organtfation dasjenige Maß 0. Necdhtsihhırges
gebradt, das eine allg. Rüftungsbefhräntung ermöglidt? Der
— — Die ideale Löſung. Beſchränktere Möglich—
eiten.
Mendelssohn-Bartholdy, Albrecht: Die Schieds-
klausel in privatrechtlichen Verträgen des internationalen
Verkehrs. Der Völkerbund u. die französisch-englische
Praxis. In: Wirtschaftsdienst. Jg. 9, Nr 81, 1924. S. 989-991.
118
Der Verf. Ihildert die Beftrebungen des Völkerbundes, die
Anerkennung der von den Parteien in handelsredtl. Berträgen
vereinbarten Schtedsflaufel bei den Völkerbundsſtaaten zu
erreihen. Ym ขิ ห โด โน น hieran berichtet er tiber einige Ent
ſcheidungen franzöſiſcher u. engliſcher Gerichte über Schieds⸗
verträge.
Partſch, Joſef: Die Mixed Claims Commiſſion in
Waſhington. In: Auslandsrecht, Blätter f. Induſtrie u.
Handel. Ta. 5, Nr 6/8, 1924. Sp. 131—136.
Mit d. Nummer 6/8 haben Yofef PBartfh, Heinrih Tige u.
Martin Wolff dte Herausgabe d. Zeitichrift übernommen.
จ ิ น Zukunft wird diefe d. ausländ. Rechtsquellen regelmäßiger
im Wortlaut bringen; neben den beriddtenden Beiträgen follen
felbftändige wiffenfhaftl. Unterfuhungen über auslandsredtl.
Fragen, insbef. vom Standpunft d. NRedtsvergleihung ver»
öffentliht werden. nn dem angeführten Auffag berichtet
Partſch über d. Zuſtändigkeit der deutſch-amerikan. gemiſchten
Kommiſſion u. legt unter Beſprechung wichtiger Entſcheidungen
ธั 9 zwifchen ihr u. den gemifdhten Schiedsgerichts-
en dar.
d) Der Perfailler Vertrag und feine Folgen
Jahrreis, Hermann: Das Problem der rechtlichen Liqui-
dation des Weltkriegs für Deutschland. Ein Beitr. zur
Grundlehre vom Recht u. zur Völkerrechtstheorie. Leipzig:
Weicher 1924. (VIII, 127 S.) 4° = Leipziger rechtswissen-
schaftl. Studien. H. 8.
Die Abhandlung befaßt fi in der Hauptjacdhe mit der Frage
der Nechtögültigkeit des Verfailler Vertrages fomwie der Frage
welche völferrehtlihen Yolgen ย ิ ด 8 Ende eines Krieges un
eine Revolution für die beteiligten Völker hat. Der erite Haupt«
teil erörtert ย ิ ด 8 „Hecht des Siegerd über den Beftegten”.
(Wefen u. Bedeutung einer bewußt gefhaffenen Rechtsregelung,
den „Zwang im Bölferrecht“ u. die „Souveränität”.) Tin dem
2. Hauptteil wird die Konſtruktion „des“ Völkerrechts u.
Eriftenz „eines“ Völkerrehts für Deutfhland nah dem Welt-
frieg befproden. In den Anhängen tft u. a. eine intereffante
Zufammenftellung der Anfichten deutfcher Nechtsgelehrter fiber
den Friedensvertrag von Berjailles enthalten.
DieBeschlagnahme, Liquidation u. Freigabe deutschen
Vermögens im Auslande unter Benutzung amtl. Materials
dargest. von... Tl. 1. Berlin: Heymann 1924. 4° — Die
Rechtsverfolgung im intern. Verkehr, hrsg. v. Franz
Leske u. W. Loewenfeld. Bd 6.
1: Die Freigabe deutschen Vermögens in d. bisher
feindl. Ländern, insbes. in Großbritannien... unter Be-
rücksichtigung d. einschlägigen Fragen d. Staatsangehörig-
keit u. Staatenlosigkeit bearb. von.. Hrsg. von W. Loewen-
feld, Erwin Loewenfeld... (IX, 186 S.)
Die Deutfhen, denen die Siegerftaaten Hab u. Gut ge-
nommen haben, follen aus diefem Bude, daß die Herausgeber
gemeinfam mit Mitgliedern des bisherigen Reichsminiſteriums
für Wiederaufbau gefhaffen haben, erjfehen, ob u. auf ๒ ๕ 6
119
Art eine Freigabe ihres befhlagnahmten Bermögens zur Zeit
möglich ift. Der 2. Zeil foll fpäter die allgem. Brundfäge d.
Berfailler Bertrageß u. der Gefetgebung der Yeindftaaten
über Beihlagnahme darftellen u. Sonderunterjudungen über
d. Behandlung des deutfch. Wertpapierbefites u. d. deutſch.
Geldforderungen, der gewerbl. u. literar. Schugredhte, fomwie
der Anfprühe aus Verfiderungsverhältniffen enthalten.
Sauser-Hall, Georges: La r&eparation des dommages de
guerre et les neutres. Waldkirch, E. v.: Die Neutralen
u. d. Reparation der Kriegsschäden. Zürich: Füssli 1924.
(89 S.) 8° = Societe Suisse de droit international. Schweiz.
Vereinigung für internat. Recht. Nr 18.
Die Sachverständigen-Gutachten. Der Dawes- und
Mc. Kenna-Bericht m. Anlagen. Nach d. Originaltext redig.
Wortlaut. Frankfurt a. M.: Societäts-Druckerei. (177S.). 8°
Staedler,E.: Der Weltkrieg und die Freiheit der Meere.
In: Blätter für vergleichende Rechtswissenschaft u. Volks-
wirtschaftslehre. Jg. 18, Nr 1—6, 1924. Sp. 28—56.
Der Verfaffer gebt ausführlich auf die Entjtehungsgefchichte
und die Bedeutung von Hugo Srotiuß „De mare libero“ ein,
welde Abhandlung er als eine politiiche Rampffchrift bezeichnet.
An der Hand der von dem Reihsmarineamt herausgegebenen
Urkundenfammlung „Seefriegsredt im Weltfriege” fchildert er
die Verhandlungen zwifhen den Mächten fiber die Yreiheit der
Schiffahrt, führt aus, dab der Friedensfhluß von 1919 keine
Löſung diefer Frage gebradjt hat, und jtellt einige Forderungen
fiir die Sicherung der Meerfreiheit auf. |
Etudes concernant la doctrine de la succession d’etat. 4 con-
sultations par Sir Thomas Barclay, E[/rich] Kauf-
mann, A. Struycken, Thleodor.] Kipp. (Annexe.)
A visconcernant certains droits des minorites allemandes en
Pologne, contestes par leur gouvernement, par Baron L. de
Sta&öl-Holstein, Dr. avocat. Berlin: F. Vahlen 1928.
(86 S.) 4° — Die deutsche Ausg. enthält nur 3 Gutachten
u. erschien u. d. T. Barclay, Struycken. Kaufmann: Stu-
dien zur Lehre von der Staatensukzession.
Inhalt der vier Gutadhten und des Anhangs: 1. Kaufmann,
Erich: La situation juridique des colons allemands.
2.Struycken, A.: La situation juridique des locataires de do-
maines d’etat situ6s dans les territoires allemands cedes A la
Pologne. 8. Kipp, Theodor: La „Auflassung“ en droit eivil
allemand. 4. Barclay, Thomas: Contracts between the deutsche
Bauernbank of Danzig and the prussian government. Question
of their legality. Annexe: Staöl-Holstein, Baron L. de: Avis
concernant certains droits des minorites allemandes en Pologne,
contestes par leur gouvernement.
Laun, Rudolf: Die Volkszugehörigkeit und die völker-
rechtliche Vertretung der nationalen Minderheiten. In:
Niemeyers Zeitschr. f. Internationales Recht. 31.: 1923.
"on biefem auf der X Deutſchen Geſellſchaft fü
n dieſem auf der Tagung der Deutſchen Geſe ür
Völkerrecht in Leipzig, März1923, erftatteten Bericht werden er⸗
örtert: 1. Die Merkmale der Zugehörigkeit des Individuums zu
120
einer Nationalität beziehungsmweife nationalen Minderheit. 2. Die
Konftituierung der auf diefe Weile aus Individuen zufammen-
et 1 ten nationalen Minderheit als ein Nechtsfubjelt des 0 โช๊ อ ย บ «
rechts.
Landauer, Georg: Das geltende jüdische Minderheiten-
recht mit bes. Berücks. Osteuropas. Leipzig: Teubner 1924.
(VIII, 124 S.) 8° = Osteuropa-Institut in Breslau. Quel-
len u. Studien. Abt. 1, H.9.
Der Berfaffer fordert ein einheitliches jüdifches Minder-
heitenrecdht. &8 werden zunäcdjft die nationalen Nechte der ฉี น
den, fowie die Gefchichte der jüdifhen Minderheitenrechte er-
örtert, dann das geltende jübifche Minderbeitenredht und hierauf
deflen Problem im einzelnen dargelegt. Ein Unhang enthält die
Materialien.
e) Die befesten deutfchen Gebiete
Heyland, Karl: Die Rechtsstellung der besetzten Rhein-
lande. Nach d. Versailler Friedensvertrag u. d. Rheinland-
abkommen, zugl. e. Beitr. zur Lehre von d. Besetzung frem-
den Staatsgebietes. Stuttgart: W. Kohlhammer 1928. (vIll,
271 S.) gr. 8° = Handbuch des Völkerrechts. Bd 2, Abt.7.
๕ 8 wird unterfucht, welde Eingriffe in die Nedhtsiphäre des
Deutfhen Neichs und der beteiligten Gliedftaaten infolge der
Rheinlandbefegung ftattfinden und ob diefe Eingriffe nad) dem
Berfatller Friedensvertrag, dem Rheinlandablommen, etwaigen
ipäteren Vereinbarungen u. dem Gemwohnheitsreht alß_redt-
mäßig anaufehen find. Der Lehre von der Nheinland-Befebung
neht die Xehre von der Befekung fremden Staatsgebiet3 im
allgemeinen voraus, nämli der Friegerifhen Belegung, ber
Belegung Fraft Waffenftillftandsvertrags und der bisher nur
unvolltommen behandelten friedlichen Befegung.
Finger, Auguft: Der Nubreinfall der Franzofen ift Bruch
des Verfailler Vertrags und fchwere Verlegung des auf ben
Saager Friedenskonferengen feitgefeitten Wölferrechts. In:
Der Gerichtsfaal. Zeitichr. f. Zivil- u. Militär- trafrecht.
Bd 00, 9. 1/2. ©. 143—196.
Killy: Die Anwendbarkeit deutscher Gesetze in d. be-
setzten Gebieten nach d. Rheinlandabkommen. In: Das
Recht. Jg. 28, 1924, H. 15/16. Sp. 804—12.
Hennig, Nihard: Die ge u. Zukunft der Rhein-
ichiffahrts-Alte. In: Preuß. Jahrbücher. Bd 188, 9. 2,
Nov. 1924. S. 156—162
Der Verf. gibt eine PVarftellung der Eingriffe der Fran-
zofen insbefondere feit dem Ruhreinbrud, in die freie Nhein-
Ichiffabrt, die dur) die Mannheimer Rheinfchiffahrtsafte v.
17. Ott. 1868 gefichert war. Das Verhalten der Sranzofen fteht
in grellem Widerfpruch zu dem Art. 354 ded Verfailler Ver⸗
trage3, durch den die Mannheimer Alte aufs neue bis zu ihrer
Revifion in Geltung gejegt mwurbe.
Hennig, R.: Die gefährdete Rheinschiffahrtsakte. In:
Wirtschaftsdienst. Jg. 9, H. 32, 1924. S. 1084—1086.
Der Verf. berichtet, wie durch völlige Mißachtung der glän⸗
zend bewahrten Rheinſchiffahrtsakte ſeitens der Franzoſen u.
121
Belgier อ 16 früher leiftungsfähige Rheinfhiffehrt völlig au
Grunde geridtet tft.
Behberg, Hand: Saargebiet. Die ftaatd- u. völlerredtl.
Stellung d. Saargebietes. M.-Gladbad: Volksvereins-Verlag
1924. (55 ©.) 8! = GStaatöblüirger-Bibliothel. 9. 116.
Der Berfafier hat fih bemüht, ohne nationale Boreinge-
nommenbeit die heiß umijtrittene Saarfrage zu behandeln, Bei
der Daritellung der ftaats- und völlerredtliden Stellung deß
Saargebietes ift er weder von einer Kritif der Noten der
deutfhen Regierung, no der Mafnahmen des Völkerbundes,
fowte der Regtierungstommiffion zurüdgefchredt. Er fommt zu
dem Ergebnis, daß der Böllerbund im Saargebiete fhwere
ssehler wiedergutzumaden hat und daß, wer im Bölkerbund
eine Zufunftshoffnung der Menfchheit fieht, für eine Umzgejftale
tung der Saarfrage eintreten muß.
Grimm: Amnestie. In: Deutsche Juristen-Zeitung. Jg. 29,
Aug. 1924, H. 15—16. S. 570—579.
Der Verf. tritt für eine die deutfchen Gefangenen betreffende
Amneftie im mweiteften Sinne ein. Er fieht in ihr eine unerläß«
lihe Bedingung de8 Friedens u. bezeichnet die Gefangenen«
frage ald „eine Ehren- u. Herzensangelegenheit des ganzen
deutſchen Volkes“. Eine Amneftie im meiteiten Sinne kann
aber nur die im Gefegeswege befhloffene Amnejtie bringen,
durch die ein Abkommen zwilchen den Regierungen ratifiziert
wird, im Gegenfag zur Berwaltungsamneitie, die immer nur
ต แท ย bleibt, da viele Fälle von ihr nicht betroffen
werden.
f) Internationales Recht
a) Privatrecht
Walker, Gustav: Internationales Privatrecht. Im Auftr.
d. österreich, Völkerbundliga gedruckt. 3. Aufl. Wien:
Staatsdruckerei 1924. (XLI, 911 S.) gr. 8°
Die neue Aufl. des bedeutungsvollen Werkes ift nur ein
unveränderter Abdrud der 2. Aufl. Der ee ift den von
Peter Klein in feiner Fritifhen Beiprehung (Fur. VBohenfhr.
N u 1923. 9. 5, ©. 159) gegebenen Anregungen bisher nicht
gerolgt.
Meyer, Felix: Ueber Weltrecht. In: Weltrecht. Zeit-
schrift für das Recht des Weltverkehrs u. der Friedens-
verträge. Jg. 1, Nr 1, 1924. Sp. 1—4.
M. umfchreibt die Ziele der neuen Zeitfhr. „Weltrecht”, die
al8 Organ des unter feinen Borfit geftellten, im Rahmen einer
deutſchen Induſtrieberatungszentrale errichteten „Rechts⸗
inſtituts für Weltverkehr“ herausgegeben wird. Der Inhalt
der Zeitſchr. gliedert ſich in folgende Abteilungen: Allgemeine
Abhandlungen. — Geſetzgebung d. Auslandes. — ——
des Auslandes. — Friedensverträge, Ausgleichsverfahren,
Liquidation. — Büchertiſch.
Harms, Bernhard: Weltwirtschaftsrecht. Ein Beitrag zur so-
zialökonomisch-völkerrechtlichen Begriffsbildung. In: Welt-
wirtschaftl. Archiv. Bd 20, 1924, H. 4. S. 573—588.
122
‚ „Beltwirtichaftsrecht ift der Inbegriff der die internationalen
wirtichaftlihden Beziehungen der Einzelmwirtichaften unter fich u.
zu d. Staaten regelnden Normen des Bölkerrechts.”
Gutzwiller, Max: Der Einfluß Savignys auf die Entwick-
lung des Internationalprivatrechts. Freiburg (Schweiz):
Universitäts-Buchh. in Komm. 1923. (XII, 168 S.) 4° =
Collectanea Friburgensia.N. F., Fasc. 19 (28 d. ganzen Reihe.)
Der Schrift liegt die Abhandlung Savignys über die ört⸗
lihen Grenzen der Herrihaft der Rechtsregeln über die Rechts⸗
verhältniffe zugrunde. (Enthalten in: Sapigny, Syitem des
heut. zöm. Reht3 Buch III (= Bd VIII) Berlin 1849). ชิ ล
einer Erörterung Über die Stellung im Syitem fowie iiber die
Adfafjungszeit wird die Lehre Savignys fomwoh!l theoretifh und
praftifch als auch deren Entwidlungsgefhihte u. Analyje dar
gelegt. Gemäß diejer Lehre werden die internationalen privat
rehtlihen Beziehungen auf Grund einer „anerkannten Gemein-
Ihaft der verjchtedenen Nationen” dur) den „Sig“ der Nedhts-
verhältniife, alfo durd) eine räumliche Feitlegung der Nechtöver=
hältnifje, beftimmt. Nah) Darlegung der Lehre wird der nadj-
haltige Einfluß Savignys auf die Entwidlung des internatio=
nalen Privatredts in Deutihhland, in dem anglosameritanifchen
Nechtöfreis u. in Frankreich, Belgien u. Stalien behandelt.
Start, Tofef: NRechtsbeziehungen zwiihen dem Deutfhen
Reiche und der Tihechojlomwalei. Berlin: €. Heymann 1924.
(III, 32 ©.) 8°
E3 werden einige praftifche Redtsfragen behandelt, die fi
aus dem beruflichen Berfehr des Verfaffers, Nedhtsbeiitand der
deutfhen und deutfch-öfterreihifchen Gefandtichaft in Prag, mit
reihsdeutihen Mandanten, meiftens Rechtsanwälten, ergeben
Haben. Aus dem Anhalt: PVertretungsberedtigung reich8-
deutiher Rechtsanmälte bei tihehoflowalifhen Gerichten, das
tſchechoſlowakiſche Sprachgeſetz, tſchechoſlowakiſches Eherecht, der
Gegenſeitigkeitsvertrag zur Vermeidung der Doppelbeſteuerung,
Armenrecht, Exekutionsbewilligung, Valoriſierung von Mark⸗
forderungen Reichsdeutſcher ให der Tſchechoſlowakei.
Dölle, Hans: Die Kompensation im internationalen Privat-
recht. In: Rhein. Zeitschr. f. Zivil- u. Prozeßrecht. Jg. 13,
1924, H. 1. S. 32—47.
Das praktif bedeutungsvolle Problem der KRompenfatton
im internationalen PBrivatredt tft von dem Standpunkt aus be-
tradhtet worden, den der deutfHe Nihter einzunehmen hat
gegenüber einem Aufrehnungstatbeitand, der Antnüpfungs-
punfte außerhalb des eigenen Rechtögebietes aufwetit.
Rost, Hellmut: Die Aufwertung als internationales Rechts-
problem. In: Weltrecht. Jg. 1, 1924, Nr 2. Sp. 197—204.
Berf. verfucht, die Wirfungsbereiche der in den einzelnen
Ländern Hinfichtl. der Aufwertung ergebenden bolitiven
Normen bei Rechtöverhältniffen internat. Art abzugrenzen.
Geiler, Karl, u. Wilhelm Pfefferle: Die schweizerischen
Goldhypotheken in Deutschland in ihrer geschichtl. Ent-
wicklung u. ihrem heutigen Rechtszustand. Dargest. Mann-
heim: Bensheimer 1924. (X X, 452 S.) 8
123
Umfangreiche, für die Praxis beftimmte Erläuterung (Mi-
Ichung von foitematilcher Darftellung u. Kommentarform) der
deutfch-[chweizerifchen Stant3verträge. |
Satter, Karl: Beiträge zur Lehre vom internationalen Ehe-
recht. In: Zentralblatt für die jurist. Praxis. Bd 40, H. 5—11
u. Bd 41, H. 1—6.
Der erjte Abjchnitt Handelt von dem Rechtszuftand vor dem
Inkrafttreten der Haager Samilienrechtöfonvention. Der Ber:
faffer geht von der überaus ftarfen Verfchiedenheit in der redit-
lien Beurteilung der Ehe in den einzelnen Staaten aus und
erörtert inSbejondere die Frage der Nichtanerfennung u. Un:
wirkſamkeit ausländiſcher Eheſcheidungs- u. Nichtigkeitsurteile.
In dem zweiten Abſchnitt werden eingehend die Normen der
Haager Scheidungskonvention in ihrem Verhältnis zu den in—
ternationalen Privatrechtsnormen der einzelnen Staaten dar—⸗
gelegt. Der Verfaſſer kommt zu dem Ergebnis, dab die ur-
Iprünglid von der Konferenz geplanten einheitlichen Grundfäge
durch die zu ftarfe Berlidfichtigung der nationalen Rechte äußerft
verwällert find.
Pappenheim, Max: Zur Frage der internat. Vereinheit-
lichung des Konnossementsrechts. In: Weltwirtschaftl. Ar-
chiv Bd 20, H. 1 S. 1—24.
ın der Abhandlung wird eine eingehende Darftellung der
Entjtehungsgeihichte der Vereinheitlihung des Konnofjements-
zeht3 gegeben. Der Urjprung der Beltrebungen auf Bereinbeit-
lihung liegt in der Verfchiedenheit der Auffafjungen über dte
Zuläffigkeit der Konnofjementsklaufeln u. über den Grundfag
der Vertragsfreiheit zwifchen England ıı. den Dominion. Die
Vrage findet nad) Behandlung durch verſchiedene Kommiſſionen
ihren vorläufigen Abflug in dem Briüffeler Entwurf v.
17. Oft. 1922 (diplomatifdhe Seeredhtöfonferenz), dem die Haager
Regeln von 1922 zugrunde liegen. Der Entwurf, der als
Grundlage für eine internationale Bereinheitlihung dienen foll,
fhräntt die VBertragsfreibeit in gewillen Beziehungen ein.
Gütschow: Das internationale Seefrachtrecht. In: Han-
seatische Rechts-Zeitschrift. Jg. 7, Nr 17/18, Sept. 1.924.
S. 641—666.
Bruck, Ernst: Zwischenstaatliches Versicherungsrecht.
Mannheim: Bensheimer 1924. (XI, 51 S.) 8° — Uebersee-
Studien zum Handels-, Schiffahrts- und Versicherungsrecht.
H. 3. (Zugl. 3. Veröffentl. der Gesellschaft f. Handels-
recht d. Ueberseeverkehrs im Ueberseeklub Hamburg.)
Die Schrift behandelt die Frage nad) dem anzumendenden
Net bei Kollifion der Verjiherungsredhte verfchiedener Län-
der. Eine Kollifion ergibt fid neben anderen Berfiherungs-
arten in3b. bei der Transport- u. Seeverfiherung u. bei der
Nüdverfiherung. Der Verf. bezeichnet al maßgebendes Recht
da8 Recht des Betriebsortes und das der Niederlaffung ES
werden ferner noch die Fälle der Ausſchließung ausländifchen
Neht3 dur zwingende Normen deutfhen Rechts u. die
Kolliftonsnorm bei der Doppelverficherung beiprocen.
Marck, Albert: Der internationale Rechtsschutz der Patente,
Muster, Warenzeichen und des Wettbewerbes. Mit Erl.
Berlin 1924: Springer, (129 S.) 8°
124
Enthält ” SENDEN Der „Internationalen Union
zum Schutze d. gewerblichen Eigentums“ u. des Madrider
Ablommens betr. die internat. Eintragung von Fahrif- u.
Handelsmarten”, des „Madrider Ablommens betr. die faljichen
Hertunftöbezeichnungen“ und im mwejentlichen no) die Sonder-
ablommen de3 Deutichen Reichs mit Auslandöftaaten.
2 Dffentliches Recht
Deutscher Internationaler Anwalts-Verband Berlin
E. V. Berlin: Verlag der Advocatus G. m. b. H. (1923). 8°
9. Pohl fest den Zwed u. die Ziele d. Verbandes aıı3=
einander. Die Schrift enthält ferner die Verbandsfagung vom
2. 7. 1922, einen Sagungsentwurf für Bezirksvereine des Ver-
bandes u. die Statuten d. Intern. Anwalt3-Berbandes.
Gardikas, Konstantin: Der Geist des internationalen
Strafrechtes und die Organisierung des Kampfes gegen die
internationalen Verbrecher. In: Archiv für Kriminologie
Bd 76, H. 1, Mai 1924, S. 1—9.
ALS internationaler VBerbreder ift der Berbreder anzufehen..
der dasfelbe Verbreden in veridhiedenen Staaten begeht, der
reifende Berufsverbreder vd. der dem international organifier»
ten Verbreddertum angehörende Berbredher u. der VBerbreder,
der das gleiche Redhtsgut verfhiedener Staaten verlegt. Tas
internationale Berbredertum ift in der Hauptjadhe in der Weiſe
zu befämpfen, daß zunädjft das Strafredht auf Fosmopolitifcher
Grundlage aufgebaut wird und daß ferner gleihhartige Redht3-
normen flir Verlegung von Recdtsgütern gebildet werden, an
denen verfchiedene Staaten gleiches Intereſſe haben.
Begner, Arthur: Die NRedtsmwidrigkeit der Kriegöver-
brechen. In: eitſchrift für die geſamte Strafrechtswiſſen⸗
ſchaft. Boͤ 44, 1924, H. 6. S. 683694.
Sieht man von allem ab, was Siegerüibermut Deutihland
auferlegen wollte, jo ergibt fih „als juriſtiſch beachtlicher Kern
des internationalen Gejhreis über die Kriegsverbrechen“:
1. Der Gedanke, dab Kriegshandlungen nur injomweit gereit>
fertigt find, als fie mit d. Völkerrecht, d. ti. mit d. Regeln des
Kriegsbrauchs übereinſtimmen; 2. die Forderung einer
„konkurrierenden Jurisdiktion“ des durch „Kriegsverbrechen“
verlegten Staates.
Tilly, Helmuth Tezerclas v.: Internationales Arbeitsrecht.
Unter besond. Berücksichtigung d. Internat. Arbeitsorgani-
sation. Berlin: de Gruyter 1924. (120 S.) kl. 8°
inhalt: Gefhichte d. intern. Arbeiterfhuges. Theorie u.
Praxis d. Teils XIII des Vertrages v. Verfatilles. Tätigkeit
d. Intern. Arbeitsorganiſation. Die intern. Arbeitsfonferen-
zen. Stand d. NRatififation u. Maßnahmen. Tintern. Ber:
einigung f. gejehl. Arbeiterfhug. Gefellichaft f. Soziale nr
form. — Borangeftellt tft ein umfangreihes Verzeichnis d.
Schrifttums.
Kunz, Otto: Die internationalen Telegraphen-Unionen.
Stuttgart: Enke 1924. (148 S.) 8° = Tübinger Abhandl. 7.
öffentl. Recht. ?
125
Die Abhandlung „gibt einen Überblid über die äußere Ent-
“ widlung fowie die völterrechtliche Strultur der beiden bejtehen-
den Telegraphen-Unionen. Die Radiotelegraphie ift in d. Er-
drterung einbegriffen. Hauptzmwed der Schrift ift, die Wahrheit
der völterrechtlichen Rechtsfäpe auf dem Gebiete des internat.
Telegraphenrechts nachzuweiſen, ſodann aber auch der bepor-
ftehenden Zufion der beiden Telegraphen-Unionen zu dienen.
Hollatz, H.: Redhtsprobleme der ง in alter u. neuer
Zeit. Lortr., geh. am 10. VII, 1924 i. d. Heff. Schußpolizei.
Darmftadt: 6 ๕ 68 1924. (16 ©.) 8
D. Berf. gibt einen furzen Weberblid über die Entwidlung
d. Quftredhts u. tritt für ein internationales Weltluftredt ein.
Müller, Fritz: Die Amerikafahrt des Zeppelin im Lichte des
a In: D. Jur. Ztg. Jg. 29, 1924, H. 21—22. Sp. 837
15 ว
Der Verf. erörtert Die mit d. Frage der Hoheit am Luftraum
verfnüpften NRecht3verhältniffe unter befond. Berüdfichtigung
der Deutichland durch den PVerfailler Vertrag auferlegten Be-
drüdungen auf dem Gebiete der Luftfahrt.
Pohl, Heinrich: Luftkriegsrecht. Ein Vortrag. Stuttgart:
Kohlhammer 1924. (48 S.) 8°
Nach einem Überblid über die geſchichtliche Entwicklung de3
Zuftlriegsrechts werden die einzelnen Fragen näher erörtert.
Grundlegend für das Luftkriegsreht find die Befchlüffe der
Haager Kommiffion von 1923, die zwar nur als unverbindlidher
Vorihlag anzufehen find, aber für die Entwidlung des ar
friegsrehts maßgebend fein werden,
17, Ausländisches Recht
a) Öfterreich
Ehrenzweig, (Armin): System des österreichischen
allgemeinen Privatrechts. 6. Aufl. des von L. v. Pfaff
aus d. Nachlaß v. Josef Krainz hrsg. Systems d. österreich.
allgem. Privatrechts. Wien: Manz 1924. (VIIL 606 S.) 8°
Ba 2: 2. Hälfte: Familien-Erbrecht.
Smwoboda, Emit: Das Aufmwertungsproblem u. die Lölung der
Kleinrentnerfrage. Vorichläge für eine gejegl. Regelung Dd. ge-
jamten Gebiete m. Entwürfen. Oraz:Mojer 1924. 143€. ) [.8?
Mit eindringlihen Worten tritt ©., einer der Vorlämpfer 0.
SAU Tiger unge ge Danlen in Oſterr. für eine gejegl. Regelung D.
Brage der alten Forderungen in Hfterr. ein. „Bon entfcheiden-
dem Einfluß auf d. Inhalt meiner Vorfchläge war der grund-
legende Unterjchied gegenüber d. Verhältniflen i. Deutichl., der
darin befteht, daß mir durch eine Reihe von Sahren von d. Lei⸗
ſtung v. Reparationen befreit wurden u. dieſe Zwiſchenzeit dazu
benützen müſſen, um auch die Frage d. alten Anleihen d. Staates,
d. Länder u. Gemeinden endgültig zu regeln, während Deutſchl.,
das bis z. Ubermaß m. Reparationsleiſtungen belaſtet iſt, genö—
tigt war, die Regelung dieſer Frage bis nach Erſtattung ſämtl.
Reparationen zu verſchieben.“
126
Zalman, Morz: Die Valorisierung von Kronenforde-
rungen nach österreichischem Rechte. Wien: Buchhand-
lung „Altes Rathaus‘ 1924. (84 S.) 8°
3. befämpft da8 Dogma „Krone — Krone“ und Iommt zu
dem Ergebnis, daß bereit3 nad) geltendem Hfterreiifhen Redite
fih die Aufwertung der Kronenforderungen aus dem Geficht3-
punkte d. 8 1412 a. b. G. B. ergibt.
Langer, Robert: Die neuen österreichischen Enteign -
esetze. Wien: Perles 1924. (60 8.) 8° Aus: Zentralblatt für
ie jurist. Praxis 1923, H. 2—12 u. 1924, H. 1—4.
Vorangeſchickt iſt eine Geſchichte des Enteignungsrechts:
„An dieſe ſchließt ſich eine Beſprechung der einzelnen Geſetze und
auf dieſer Grundlage werden die Beſtimmungen der geltenden
Enteignungsgeſetze ſyſtematiſch hergeſtellt.“
Burkart, Paul: Das Ehehindernis des Katholizismus. In:
Gerichtözeitung. Ig. 75, Nr 9, 1924. ©. 129—138.
Die Abhandlung befaßt fich mit der Frage der Gültigfeit
zweier öfterreichiicher Hofdefrete (26. Aug. 1814, 17. Zuli 1835),
nach denen die Wiederverheiratung im alle der Ehetrennung
mit Rüdlicht auf den Fatholifchen Grundjaß der Unauflöslich-
feit der Ehe befchränft ift. Verf. fordert eine Reform des Ehe-
rechts, insbeſ. da Verſchiedenheiten zwiſchen dem codex iuris
canonici und dem ABGB. beſtehen.
Praunegger, Egon: Das öſterreichiſche Gewerberecht, nebſt
d. einfchläg. fozialpolit., techn., ſanitäts⸗ u. veterinärpolizeil.
Vorfchriften mit Berüdf. d. Rectipredig. (TI. 1: Die Ge-
werbeordnung famt einjchläg. Rechtämaterien. Lfg. 1.) Graz:
Zeyfam 1924. (XIII, 256 ©.) gr. 8°
Die auf die Hauptgejete (Gewerbeordnung, Lebensmittel:
gejeß ujw.) bezügliden Beitimmungen (Gefebe, Verordnungen,
Erläfie, Rechtsiprüche) find unmittelbar an den in Frage fom-
menden PBaragraphenabfab des Hauptgefebes angefdloffen. Aus
der Zülle der Anfichten ift die modernite und am häufigften ver-
treiene angeführt.
Unlauterer Wettbewerb. Das Bundesgesetz vom 26. Sep-
tember 1923 gegen den unlauteren Wettbewerb (B.G.Bl.
Nr 531). Hrsg. und erl. von Heinrich Kiwe. Wien:
Manz 1923 (186 S.) 8’ — Manzsche große Sonderausgabe
Nr 66.
Da das üfterreih. Gefeh fait völlig dem deutih. Geſetz v.
7.6.1909 nadjgebildet tft, jo Eonnte der Verf. bei feinen ein
gehenden Erläuterungen das deutfhe Schrifttum u. die deutfche
Rehtiprehung in umfangreiher Weife heranziehen.
Ztvtlprozgefßordnung (Gefeg vom 1. Auguft 1895, über
da8 gerichtliche Verfahren in bürgerlihen Nedtsftreitig-
feiten) famt d. Einführungsgefeg u. d. ſonſt. einſchläg. Vor⸗
fhriften. Mit Anm. nebft Sad u. Quellenverz. von Ernft
Dubomy. Wien: Staatsdruderei [öfterr. Verl.] 1924. (XVI,
715 ©.) El. 8° = Zivilprogeßgefege. 2 = Handaußgabe dfterr.
Gefete u. Berordngn. 9. 217.
Sn den zahlreihen Anmerkungen diefer handlihen Ausgabe
find die Durhführungsbeitimmungen abgedrudt, die abge-
änderten Gefegesftellen vielfach in ihrer urfprüngliden Faflung
127
angeführt, die fogenannte „Sragebeantwortung” den einzelnen
Paragrapben eingefligt und fchlieklich viele Entfheidungen des
Oberjten Gerichtshofs aufgenommen. Ym Anhang befindet fidh
ein Quellenverzeihnis der geltenden Borfäriften.
Surisdiltionsnorm. Gefeh vom 1. Auguft 1895 über
die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuftändigkeit der
ordentlien Gerichte in bürgerliden Rehtsfahen famt Ein-
führungsgefeg u. unter 0 aller einfhläg. Novellen.
Hrsg. von Yulius Seffer. Wien: Staatsdruderei Hfterr.
Berl. 1924. (XI, 202 ©.) EI. 8° = Handausgabe öſterr. Geſetze
u. Berordngn. 9. 216.
Ym Text find fämtliche bis Yebruar 1924 erfolgten Gefetes-
abänderungen enthalten. ฉั ท Anmerkungen tft auf zahlreiche
einfhlägige Gefege und Verordnungen Bezug genommen; bei
ihrer Auswahl find die Bedlirfniffe der Pralktiter und der
Studierenden berüdfichtigt.
Bartjch, Robert: Grundriß des Ausgleichd- und Konkurs
rechtes. Wien: Hölder-Bichler-Tempsty; Leipzig: G. Freytag
1923. (XII, 87 ©.) gr. 8°
Im Grundriß wird befonderes Gewicht auf den fyitematifhen
Zufammenbang, die Grundgedanken, die Abfichten, Ziele und
Wirkungen des Gefetes gelegt. Anhalt: 1. Allgemeiner Teil (Ge-
Ichäfte, Krivdaverfahren, Zablungsunfähigfeit, Gericht, Parteien).
2. Ausgleichsredht. 3. Der Konkurs. Diejer wird im Gegenfab
zu anderen Daritellungen ala zweite Möglichkeit der Löfung aus
der Zahlungsunfähigfeit nad) dem Ausgleichsrecht behandelt.
Altmann, Ludwig, Jacob, Siegfried, Beifer, Mar:
Die Öjterreihifche Strafgefeggebung nad dem Stande vom
1. Oktober 1923. M. Entfcheidungen d. Oberjt. Gerichtshofes.
Hrsg. 4. Aufl. Wien: Staatsdruderet [Oefterr. Verlag] 1924.
(XXXII, 681 ©.) El. 8° — Handausgabe öfterreih. Gefege u.
Verorön. 9. 206.
Die neue Auflage berüdfihtigt die durch die 2. Strafgefek-
novelle vom \ahre 1922 eingetretenen Aenderungen. X den
Anmerkungen find die feit Ende 1918 in den amtliden Samm=
lungen veröffentlidten Entfheidungen des Oberften Geridts-
hufes verarbeitet.
Altmann, Ludwig,u. Max Leopold Ehrenreich: Ein-
führung in das österreichische Strafrecht. In gemeinverst.
Darst. Wien: Rikola Verlag 1923. (XIV, 349 S.) 8°
Das Wert enthält eine gedrängte Darftellung des döfter-
reihifhen Strafredts in fyftematifher Anordnung. E83 foll in
erfter Linte den zum Rihteramt berufenen Laien dienen.
Lißbauer, Karl: Die Hfterreihtihen Strafprozeßgefehe
nad) d. Stande vom 1. Sept. 1923. 2. Aufl. Bien: Staat$-
druderet [Oefterr. Verlag] 1923. (XXII, 450 ©.) HU. 9 —
Sandausgabe dfterreihh. Gefee u. Verorön. 9. 209.
Sn diefer Tertausgabe tft bei den einzelnen Paragraphen
anf andere Redhtsquellen und auf die wichtigſten Durchführungs⸗
beftimmungen verwiefen. Ein neu Hinzugefligter Anhang III
enthält die in den legten Jahren erlaffenen inftruftionellen
Borfäriften.
128
Gleispach, Wenzeslaus: Das österreichische Strafver-
ahren. Systemat. dargest. 2. Aufl. Hervorgegangen
aus d. v. demeelb. Verf. besorgt. Bearbeit. d. 4. Aufl. d.
‚syst. Darstellung d. österr. Strafproz. v. weil. Friedrich
Rulf. Wien: Hölder-Pichler - Tempsky 1924. (2 4,
394 S.) 8° |
Der Umfang d. vorzügliden Lehrbugs ift trog des An-
wachſens des Recdt3itoffs u. der Aufnahme neuer Abfchnitte,
inSbef. eines über d. Hilfswillenfhaften, vermindert dur d.
Begfallen des Kriegsitrafrehhtes u. der Hinweife auf d. Straf»
rehtsentwürfe v. 1912, von denen mandes bereits geltendes
Recht geworden it.
Adamovich, Ludwig: _Oesterreichisches Verwaltungs-
recht. Wien, Leipzig: Hölder - Pichler - Tempsky 1924
(VIII, 348 S.) 8° — Juristische Taschenbücher für tech-
‚nische und verwandte Hochschulen. Bd 2.
Die Arbeit will ausjchlieklih praftiihen Zmweden dienen
und ift in gemeinverftändlier Form abgefaßt. Feder einzelnen
Materie ift ein Berzeihnis der einfhlägigen Bundes» und
Landesgejege mit allen 018 zum 1. März 1924 erfhienenen
Nachträgen angefügt. 1
Adamovich, Ludwig: Die Prüfung der Gesetze und Ver-
ordnungen durch den österreichischen Verfassungsge-
richtshof. Leipzig und Wien: Denticke 1923. (IV, 323.) 8°
— Wiener staatswiss. Studien N. F. Bd 5.
In der Einleitung wird eine Überfjicht über die Literatur und
die Bragis der wicdtigiten Staaten gegeben. Nach einem ge-
Ihichtliden Abriß werden dann die einjchlägigen Beftimmungen
des Bundes-Verfallungsgefeßes behandelt. Die Prüfung des
Verfafiungsgerichtshofs erjtredt fi auf die Verfafiungsmäßig-
feit der Gefeße u. Verordnungen (Formalerfordernifie, Wider-
ſpruch mit 006 ะ (ซี «๓68), Durch das die Verfafiungs-
widrigfeit ausfprechende Erfenntnis wird das Geſetz oder die
Verordnung aufgehoben u. vom Tage der Kundmachung ab
frühefteng unwirffam. Der wefentlide Unterfchied von der Ges
Teßgebung anderer Staaten liegt darin, daß diefe teild da3 richter-
lihe Prüfungsredt allein auf die verfafiungsmäßige Kund-
madhung einfchräntt, teils das PBrüfungsredt jedem Geridjte
zugeſteht.
Breyer, Franz: Leitfaden durch das ง Arbeits-
recht. Der Verfud e. jyitemat. Darft. Wien: Hölder-Pichler-
Tempsty A.-&. 1923. (VI, 217 ©.) gr. 8° |
Sauptawed des Leitfaden? ift, darzulegen, daß durch das heu⸗
tige Arbeitsrecht da8 Schwergewicht der ölonomifchen Verwaltung
im Gejeßeöwege aus den Händen ber Arbeitgeber in die der Ur-
beitnehmer und deren Berufsorganifationen übergegangen ift.
Der Leitfaden enthält: 1. Das Arbeitsrecht im engeren Sinne,
nämlich die öffentlich-rechtlichen Vorſchriften für das Zuftande-
kommen des Arbeitsvertrages, 2. Den Arbeiterſchutz und 3. Die
Arbeiterfürſorge.
Gaber, Hans: Oesterreichisches Eisenbahnrecht mit beson-
derer Berücksichtigung des Eisenbahnbaurechtes. Wien:
9 129 4
Hölder-Pichler-Tempsky 1924. (1X, 170 S.) kl. 8° = Jurist.
Taschenbücher f. techn. u. verwandte Hochschulen zum
Studium u. f. d. Praxis. Bd 5.
Das Werk gibt einen Zurzen Ueberblid iiber das heute
geltende öfterreihifhe Eifenbahnredt. Da e8 in eriter Linie
als ein „Hilfsbuhh” für Techniker beftimmt tft, jo wurde be=
fonder8 eingehend das Konzeffionswefen, das Eifenbahnbau=
— — Enteignungsrecht und das Eiſenbahnbuchweſen be-
andelt.
b) Ungarn
Kolosväry, V[alentin] de: Neue Entwicklungstendenzen
des ungarischen Immobiliarrechts. Szeged: Szeged värosi,
Nyomda &s könyokiad6 [Aufgest.:] Budapest: Studium
1923. (S. 57—74.) 8° — Acta litterarum ac scientiarum
Regiae Universitatis Francisco-Josephinae. Sectio juri-
dica-politica. T. 1, fasc. 2.
Die „Agrarreform” 1920 bradte ๕ [18 wichtigfte Neuerung
die Aufnahme der ftaatoberhäuptliden Schentung unter bie
Erwerbätitel des Eigentums. Das Verdienftmoment fpielt bier»
bei eine entfcheidende Rolle. E8 it die Rechtsinftitution des
„Deldengrundjtüds” (Hingabe von Grund und Boden an be=
mwährte Krieger) und die bed „Kriegdgrundftüds” (Überlaf-
fung von Grundeigentum an Friegsinvaliden, Kriegäwitwen und
Kriegäwaifen) geſchaffen. Begleitende Rechtserſcheinungen
find: die männlide Er poige, die Primogenitur und das gejeß-
liche Veräußerungsd- und Belaftungsperbot.
Das ungarisch Handelsegesetz. (Gesetz - Artikel
XXXVII vom J. 1875.) Text-Ausg. in deutscher Uebers.
mit Anm. u. Sachreg. hrsg. von Tibor Löw. 3. Aufl.
Budapest: [aufgest.:] S. Politzer & Sohn 1924. (208 S.) 8°
Anderssen, Walter: Die Entwicklung der ungarischen
Räteverfassung. M. Unterstützung durch Ferdinand v.
Förster de Vaskö. In: Ungarische Jahrbücher. Bd 4,
H. 2, 1924. S. 143—162.
Erfte in nit ungarifher Sprache erſchienene ausflihrliche
Darftellung der ungarifhen Räteverfaffung (v. 21. 3.—1. 8. 19).
Das ruffifhe Vorbild Hat ftarf auf Ungarn gewirkt; Die
ungarifhe Räteverfaffung ift aber feine fllavifhe Nahahmung
der ล อ น obwohl man dies aud in Ungarn allgemein
annimmt.
Egyed, Stefan: Die heutigen staatsrechtlichen Einrich-
tungen Ungarns. In: Ungarische Jahrbücher. Bd 3,
1923, H. 3. S. 220—234.
Die Abhandlung jtellt ich die Aufgabe darzulegen, inwieweit
dag — Verfaſſungsrecht ai die Ereigniffe nach dem
Kriege eine Anderung erfahren hat; fie fommt zu dem Schluß,
daß die Richtung der ungarifchen Gejeßgebung nit in Experi⸗
menten mit neuen Verfaflungen liegt, wie dies in Mitteleuropa
üblich geworden ift, daß fie vielmehr nad Weiterausbau der
hiftorifden Verfaffung ftrebt.
130
c) Tfchechoflomwalei
Eriter ยิ turiftentag in der % lowalet. Ber»
Ban unge ' ง น ร ห ร หนา เก Zeitf chrift 1028.
Das Heft enthält die Referate, die auf dem am 19. und
2. Mai 1923 in Karlsbad ftattgefundenen erften beutfchen
Juriftentag in der Tfhechoflomalei gehalten wurden, mit der
ih an fie anfhließenden Debatte: 1. Kafla (Bruno), Die Re-
form des allg. bürgerl. Gefeubudes; 2. Daninger (Emil),
Reform des Enteignungsrechtes; 8. Rauchberg (Heinrich), Re⸗
form des NRecdtsftudtums; 4. Weis (Mar), Gerihtsftand bes
"Aerars; 5. Bunzel (Yultus), Das öfterreihifhe Gefeg tiber ge-
meinwirtfchaftlihe Unternehmungen, feine Ziele und Erfolge;
6. Spiegel (Ludwig), Berwaltungsgeridhtsbarkeit ber ng: Be
und Sauämter; 7. Lederer (Max), Die Heform bes Straf
rechtes; 8. Hahn! (Franz), Zur Steuerreform.
Singer, Josef: Das in der Slowakei geltende Recht nach
dem System des in der tschechosiowakischen Republik
geltenden ehemaligen österreichischen Rechtes dargestellt.
Tl. 1. Prag: Mercy 1923. kl. 8° = Prager Archiv f. Ge-
setzgebung und Rechtsprechung. Gesetzesausgaben 5.
TI 1. Enth. das Handelsgesetz samt d. einschläg. Material
sowie d. Scheckgesetz, die Wechsel-, Konkurs- u. Aus-
gleichsordnung. (VII, 223 S.)
Enthält das ungarifhe Recht, das in dem größten Teile der
Slowakei noch gilt. Das Hfterreihiihe Recht 1 zum Vergleich
herangezogen; bei den einzelnen Artikeln find die Übereinftim-
mungen und Abmweidjungen zu den flowalifhen (ungarifhen)
Gefegen feftgeftellt.
Grohmann, Hans: Der Vermittlungsvertrag. Bemerkungen
anläßlich der Revision des allg. bürgl. Gesetzbuches. In:
Juristen-Zeitg. f. d. Gebiet d. tschechoslowakischen Re-
' Jg. 5, 1924, Nr 20. S. 155—157 u. Nr 21. S. 163
is ;
Brohasta, Edmund: Die Ehereformgejeßgebung der tichecho-
flomatiihen Republit. Gejegesterte mit Kommentar. Reichen
berg: Stiepel 1924. (68 ©.) 8° *
Durch die Eherechtönovelle v. 25. 5. 1919 ift in überhaſteter
Weile da3 alte öfterreihiihe Eherecht für die Tichechoflomalei
abgeändert worden. Der Verf. hat e3 fich vor allem zur Aufgabe
geitellt, die vielfachen Sehlgriffe u. Lüden des Gefehgebers
durch Auslegung zu befeitigen, fodann aber auch den vielfach
verftreuten Stoff zufammenzutragen u. unter Heranziehung
de3 Schrifttums u. der oberftrichterl. Rechtiprechung da8 Ehe-
recht, in3bei. da8 Ehetrennungsrecht, zu erläutern.
Beit, Egon: Die Konkursgefeggebung, erläutert durch die
Rechtſprechung. NReichenberg: Stiezel 1924. (288 &) 3
. Die Ausgabe enthält Erläuterungen der in der Tfchecdho-
flowalet geltenden, durch öfterrei. Kaiferl, BO. v. 10. 12. 1914
eingeführten Konkurs, Ausgleichg- u. Anfehtungsordnung u.
der iſchechoſlowakiſchen Nachtragsgeſetzgebung. Die deutſch⸗
öſterreichiſche Rechtſprechung iſt berückſichtigt.
” 131
Aufhebung der Fideikommisse. (Gesetz vom 3. Juli 1924,
Sig. Nr 179. — Kundgemacht am 14. Aug. 1924.) Mit Erl.
von Willy Magerstein. Prag: Selbstverlag [; aufgest.:}
J. G. Calve 1924. (36 S.) gr. 8° ง
Reutter, Hand: Beiträge zum füdmährifchen Weinbergrecdht
= $eltgabe 3. 80. Geburtstage Baul Strzemdhas. In: ซา 1
d. deutihen Vereines für d. Geſchichte Mährens u. Schle—
ſiens. Ig. 26, H. 4. S. 124-140.
Wertheimer, Ludwig: Das ſſchechoſlowakiſche Geſetz über
den Berlagd- Vertrag. In: Beiträge zur Erläuterung des deut-
ſchen Rechts. N. 3. Io. 4, 1924, 9. 3. ©. 28625. น
Epstein, Leo: Studienausgabe der Verfassungs-
gesetze der Tschechoslowak. Republik. Unter Berücksichti-
gung der Gesetzesmaterialien und der Rechtsprechung ...
eichenberg: Stiepel 1923. (688 S.) 8°
Der Studienausgabe tft der amtlihe Text der deutfchen
Ueberfegung mit mannigfadhen Berbefferungen zugrunde gelegt.
Die Gefegesmaterialien find eingehend berückſichtigt; An⸗
rung der Redtiprehung fowie erläuternde Bemerkungen
inden fih nur in geringem Maße.
d) Schweiz
Tuhr, Andreas von: Allgemeiner Teil des Schweizerischen
Obligationenrechts. Halbbd. 1. Wesen u. Inhalt d. Obli-
gation. Entstehung aus Vertrag, unerlaubter Handlung u.
ด Bereicherung. Tübingen: Mohr 1924.
(XII, 404 S.) 8°
Häberlin, Fritz: Das eigene Verschulden des Geschädigten
im schweizerischen Schadenersatzrecht. Bern: Stämpfli
—— S.) 8° = Abhandlungen zum schweiz. Recht.
Ramseyer, Erwin: Baugläubigerpfandrecht, Baukredit und
Treuhänder. Bern: 'Stämpfli 1924. (IX, 127 S.) 8° = Ab-
handlungen z. schweiz. Recht. N. F. H. 3.
Erörtert befonders eingehend die rechtliche Natur des Bau-
gläubigerpfandrecdhts und die Kontroverfen, die fi) daran an=-
fnüpfen.
Kaufmann, Joseph: Die Vormundschaft. Art. 360—456.
(Familienrecht. Abt. 3.) Erl. 2. Aufl. Bern: Stämpfli 1924.
(XIV, 544 S.) 8° = Kommentar zum Schweizerischen Zivil-
gesetzbuch, hrsg. von Max Gmür. Bd 2, Abt. 8.
Röthlisberger, Ernst: Schweizerisches Urheber- und
Verlagsrecht an Werken der Literatur und Kunst. Text-
ausgabe mit Sachregieter des Bundesgesetzes vom 7. De-
zember 1922, der obligationen-rechtlichen Bestimmungen
über den Verlagsvertrag und der revidierten Berner
Uebereinkunft vom 13. Nov. 1908 mit einer Einleitung.
Zürich: Polygraphisches-Institut Zürcherhof 1928. (85 S.) 8°
Die der bandlidhen Ausgabe vorangehende Einleitung Be-
bandelt ausführli die gefhichtlihe Entwidlung des fchweize-
rifhen Urheberrechts, fowie in fvitematifcher Form die Be=
ftimmungen de3 neuen Gejeges vom 7. Dez. 1922. Der Ver-
132
faffer erblidt in diefem einen wefentlih wirkfameren Autor-
fu als in den früheren Beitimmungen.
Jenny, Max: Der Eigentumsübergang bei den Handek-
gesellschaften des schweizerischen Rechts. Bern: Stämpfli
& Cie 1924. (X, 73 S.) gr. 8° = Abhandlungen zum schweiz.
Recht. H. 100.
0 allgemeinen Erörterungen wird in einem zivilredht-
lichen Zeil der Eigentumstüibergang ไช ล [1 Gefetes und durdh
Nehtsgeihäft bei den Handelsgejellihaften zur gefamten
Hand und bei den Handelögefellihaften mit Perfönlichkeit
unterfudt. Der zweite Teil befaßt fi mit der Steuerfrage.
Fick, F.: Die Verschmelzung (Fusion) von Aktiengesell-
schaften nach schweizerischem Recht. Zürich: Füssli 1924.
(69 S.) 8° = Schweizer Zeitfragen 1924. H. 60.
Snhalt: Die Verfhmelzung (Fuflon) von Aftiengefell-
ihaften nad fchweizer. Reht. 1. Der Begriff d. Fuſion.
2. Die anzumendenden Gefegesnormen. 3. Die Fuſionsbeſchlüſſe
(OR. Art. 627). 4. Der Fufionsvertrag. 5. Die Redhtsnade
folge in Aktiven u. Paffiven. 6. Die Schutporfäriften in
D.NR. Art. 669. 7. Berziht auf Sicheritellung dur) die Gläu-
bigergemeinfhaft bet Anleihensobligationen.
Hiestand, Jakob: Lombardgeschäft und Lombardie-
rung nach schweizerischem Recht. Bern: Stämpfli &
Co. 1923. (X, 174 S.) gr. 8’ — Abhandlungen zum schwei-
zerischen Recht. 99.
Die Arbeit erörtert nicht nur die rechtlichen, fondern in einem
bejonderen Teil auch) die wirtichaftliden Werhältniffe des Lom-
bardgeſchäfts.
Koenig, Willy: Abtretung und Verpfändung von Per-
sonen - Versicherungsansprüchen nach schweizerischem
Recht. Bern: Stämpfli 1924. (XV, 270S.) gr. 8’ = Ab-
handlungen zum schweizer. Recht. N. F. H. 2.
E3 wird die Perfonenverfiherung al8 Mittel zur Kredit-
befhaffung (Abtretung und Verpfändung) — nidt als Flür-
orgeeinrihtung — nach ſchweizeriſchem Recht (Art. 73 VVG.)
argeſtellt; wirtſchaftliche Fragen werden nicht behandelt.
Vorangeſtellt iſt ein Kapitel, in dem die Grundlagen (Ge—⸗
ſchichte, theoretiſche Fundamente, rechtl. Natur der Police, Bes
griffe: Abtretung, Verpfändung und Perſonenverſicherung) be⸗
handelt werden. Im Anhang iſt das intertemporale und inter⸗
nationale Recht dargeſtellt.
Schurter, Emil, u. Hans Fritzsche: Das Zivil
prozeßrecht der Schweiz. Hrsg. durch d. Schweizerischen
Juristenverein m. Unterstützung d. Eidgenössischen Justiz-
.departements. Bd 1. Das Zivilprozeßrecht des Bundes
von Emil Schurter. Bearb. u. erg. v. Hans Fritzsche.
Zürich: Rascher 1924. (XV, 670 S.) 89 _
Um die Frage der Zwedmäßigkeit der Vereinheitlihung des
ſchweizeriſchen Zivilprozeſſes rechtsvergleichend zu umterfuchen,
beauftragte der Schweizer. Juriſten-Verein 1900 E. Schurter,
eine ſyſtemat. Darſtellung des Zivilprozeßrechts der Schweiz
anzufertigen. Bis zu ſeinem 1921 erfolgten Tode hat Sch. an
dieſem Werke gearbeitet, deſſen Vollendung u. Herausgabe im
133
gleiden Nahre Yrigfhe übernahm ALS eriter Band des ge-
mwaltigen Wertes ift zunädft das Prozekreht des Bundes er-
ſchienen, dem ſpäter das kantonale Prozepreht folgen foll. Der
Darftellung d. geltenden Rechts geht ein umfangreicher Tiberblid
über die Gefhichte des Zivilprogeprehts des Bundes voraus.
Matti, Hans: Ueber die Streitgenossenschaft nach dem
Gesetz betr. die Zivilprozeßordnung für den Kanton Bern
v. 7. Juli 1918. Bern: Stämpfli 1924 (VII, 116 S.) 8 —
Abhandlungen z. schweizerischen Recht. N. F. H. 1.
Bern, Habilitationsschrift.
Beetschen, Bruno: Die materielle Rechtskraft der Ver-
waltungsverfügungen unter Berücks. d. bundesrechtl.
Praxis. Zürich: Orell Füssli 1928. (71 S.) 8°
Nach) einer theoretiifden Grundlegung, die fih in der Haupt-
fadde mit dem 0 und dem Zmwed der materiellen NRecdht3-
fraft befaßt, werden die einzelnen Verfügungsarten und zwar
wegen der geringen Praxis im- wejentliden ebenfall3 theoretifch
und rehtspolitifch näher unterfucdht. Am Schluß werden Grund-
fäte formuliert, nad denen bei den Berwaltungsverfügungen
materielle Nechtsfraft zur Entjtehung gelangt.
Boller, E.: Zur Frage des Verzichts auf öffentlich-rechtliche
Ansprüche. In: Schweizerische Juristen-Zeitung. Jg. 21,
H. 8, Okt. 1924. S. 101—103.
E3 wird eine Reihe von Urteilen des Eidg. Verlicherungs-
gericht3 angeführt, in denen e3 fich um den Berzicht auf Ver-
fiherungsleiftungen aus dem Militärverficherungsgejeb handelt.
Der Berf. bemängelt die Urteile, da das Gericht, da3 das Recht
auf die PVerlicherungsleiftungen alö fubjeftives öffentliches
Recht anfieht, den Verzicht in zu weitem Umfang annimmt.
e) Stalien
Gretener, H.: Die neuen Horizonte im Strafredht und die
Strafgefeggebung mit befonderer Riüdficht auf das Progetto
Preliminare di Codice Penale Italiano, Libro I, Roma 1921.
un: Der Gerichtsfaal. Bd 90, H. 3/4, 1924, ©. 197—289.
Der Berfafler geht von dem Gegenfat zwifchen der kriminal⸗
anthropologifhen und pofitiven oder Friminaljoziologiiden
Schule aus. Na feiner Anficht ift dem Grundgedanken der
pofitiven Schule — Betonung der Gefährlichkeit des Ber-
bredders gegenüber der Schuld — im italienifhen Entwurf zum
erftenmal Geltung verfhafft. In den fehr intereflanten und
felleInden Ausführungen befaßt fih der Berfafler eingehend mit
den Begriffen des angeborenen Berbredertums, der Zured-
nungsfähigkeit, Schuld, Gefährlichkeit, dem geiftesfranfen, ge=
wohnheitsmäßigen u. jugendlihen Verbrecher, dem Syitem der
Sanktionen, berüdjihtigt die Entwürfe anderer Länder u.
mwitrdigt ausführlid dte Anfichten der Kriminaliften. Er fteht
auf dem Standpunkt der Undurchführbarkeit der Ideen der
pofitiven Schule.
f) Spanien
Rauchhaupt, Friedrich Wilhelm: Geschichte der
spanischen Gesetzesquellen von den Anfängen bis zur
Gegenwart. Heidelberg: Winter 1923. (X, 319 S.) 8°
134
Der Berf. legt die großen Entwidlungslinien d. fpantfdgen
Necitsgefhichte dar u. zeigt dabet die Verknüpfungen d. fpanifch.
Rechts mit d. ausländifhen, insbef. dem weſtgotiſchen u. ſpäter
dem franzöfifhden NRedt. Bei den widtigeren Gefegesquellen
it ein Lurzer Abriß über d. Tnhalt gegeben. Das [6616
Kapitel enthält einen MWeberblid über d. geltende fpantfche
Reihsreht. Das Schrifttum tft in umfangreicher Weiſe heran-
gezogen.
Saldaüa, DQuintiliano: Yugendgefängntiffe in Spanien. Jan:
a f. d. gef. Strafredtswiffenihhaft Bd 44, 1924, 9. 1.
g) Schweden
Rippner: Grundzüge ded fchwediihen Chegüterredhtd. In:
Seiräge au saeuterung des deutichen Rechts. V. %. Jg. 4,
Satter, Karl: Das internationale Eherecht Schwedens
in seinen Beziehungen zu den Haager Eherechtskonven-
tionen und anderen europäischen Rechten. In: Niemeyers
80 f. internationales Recht. Bd 32, H. 1—5, 1924.
S. 36—73.
Wrede,Rfl[abbe] A[xel], Frh.: Das Zivilprozeßrecht Schwe-
dens und Finnlands. Mannheim: Bensheimer 1924. (XII,
380 S.) 4° — Das Zivilprozeßrecht d. Kulturstaaten. Bd 2.
Der Daritellung des Bivilprogejjes der Schweiz von Andreas
Heusler folgt danf finanzieller Unterftüßung der Regierung
Tinnland? ala zweiter Band der Sammlung die Darftellung des
Bivilprozeßrecht3 Schwedens und Finnlands aus der Feder des
finnläandiihden Gelehrten. Die Arbeit war 1914 bereit abge-
fchloffen und mußte wegen der zahlreichen inzwischen ergangenen
Gejegesänderungen einer Umarbeitung unterzogen werden.
Das Werk bildet eine danfenswerte Bereicherung unferes recht»
vergleihdenden Schrifttums auf dem Gebiete des Prozegrecdts.
h) Rußland. Polen. Randftaaten
Grotius, Wilhelm: Die Wirtschaftsverträge der Sowjet-
Union seit Rapallo. Auf Grund amtl. Materials hrsg. u,
eingel. Berlin: Ostwelt-Verlag 1924. = Ostwelt-Bücherei. 1.
Der gewerbliche Rechtsschutz in der Union der $8ozialisti-
schen Sowjetrepubliken (Rußland). (Verordnung des .
Zentral-Vollzugskomitees und des Rates der Volkskom-
missare der U. d. S. S. R. über die Inkraftsetzung der Ver-
ordnung über Patente und Erfindungen). Nach d. russ.
amtl. Text verdeutscht u. eingel. von Alexis Markow.
Königsberg i. Pr.: Verlag d. deutschen Ostmesse (1924).
(31 8.)8° = Wirtschaftsinstitut f. Rußland u. d. Oststaaten.
Schriftenfolge ‚Osteuropäischer Aufbau“. H. 6.
Das Heft enthält die Überfegung der Verordnung über
Patente für Erfindungen, der Verordnung über gewerbliche
Mufter u. des Dekret? über Warenzeichen. In der Einleitung
it ein kurzer Überblid über die Entwidlung des gewerblichen
NRechtsfchußes in der Somjetrepublit gegeben.
135
Das neue russische Patentgesetz. Der gewerbl. Rechts-
schutz in Rußland unter bes. Berücksicht. d. Rechtes d.
Ausländer. Vollst. Text d. Gesetze m. ausführl. Kommentar
von J. Heifetz. Übers. von Hellmut Rost, mit e. Vorwort
von L. Martens. Berlin: Krayn 1924. (116 S.) 4°
Die Arbeit ift eine Überfesung des Schlußfapitels des in
ruffiiher Sprache erichienenen Werkes: „Die Grundlagen d
PBatentrechtes”. Neben einer fyitem. Darftellung des neuen
ruff. Patentrechtes u. einer Überjegung der Gefetesterte ent-
hält da8 Buch audy eine Erörterung über die Trage der Patent⸗
rechte der Ausländer im Bufammenhang m. ihrer allgem. gejeßl.
Stellung in db. Somjet-Republit. Der Anhang bringt eine
— der Behörden u. ſtaatl. Einrichtungen des neuen
ußlan
Fenner, Gerhard, u. (Karl C.) von Loesch: Die neuen
Agrargesetze der ost- und südosteuropäischen Staaten.
Bd 1. Berlin: Hans Rob. Engelmann 1923. gr. 8° — Hand-
bücher d. Ausschusses f. Minderheitenrecht. Folge 2.
1. Quellenbuch d. neuesten Agrargesetze Rußlands, Est-
lands, Lettlands, Litauens, Polens, .d. Tschec-Slowakei,
Ungarns u. Rumäniens. (VIII, 258 ©.)
Das Wert bildet das erfte einer Reihe von Handbücdern, die
๕ 8 wifjenjchaftlihe Vorarbeiten für die Fragen des Minder-
beitsrecht3 feine Gedanken, — und Tatſachen einem mög⸗
lichſt weiten Kreis der Gelehrten unterbreiten ſollen. Faſt allen
Agrargeſetzen der Oſtſtaaten iſt gemeinſam, daß ſie mehr oder
weniger ſcharf in die Rechte der in dieſen Ländern vorhandenen
Minderheiten — nicht nur der deutſchen — eingreifen. In dieſer
Quellenſammlung ſollen Dokumente hierüber in objektivſter
Form, d. h. im Wortlaut der Geſetzgeber weiterer wiſſenſchaft⸗
licher Forſchung in die Hand gegeben werden. Die beiden Her⸗
ausgeber ſelbſt wollen in einem zweiten Bande in einer hiſtoriſch⸗
หา und in einer fritifhen Einleitung näher auf die Frage
eingeben.
Rauch, Friedrich: Die polnische Aufwertungsverordnung.
In: Bank-Archiv. Jg. 24, 1924, Nr 5. S. 93—98.
Eingehende Daritellung der poln. Aufmwertungsverordnung
vd. 14. 5. 24, die fih im Gegenfaß zur 3. Steuernotverordnung
vie Aufgabe ftellt, daS Aufmwertungdproblem, fomweit es fich
um privatrechtl. Rechtöverhältniffe handelt, in vollem Umfange
zu erledigen,
Der DDR NRehtsihus in Polen. Königsberg i. Pr.
1924, (35 ©.) 8° = Schriftenfolge „Ofteuropäifcher Kufbau“
Das Heft enthalt da3 polnische Gefeg v. 5. Febr. 1924 über
den Schuß der Erfindungen, Warenmufter und Warenzeichen.
Das Gele Hat vorwiegend deutiches Recht zum Vorbild, ent-
hält daneben aber öfterreichiiches Recht. E3 trägt unverfennbar
einen fremdenfreundlichen Zug u. fordert damit megen de3 in-
ternationalen Charakters des Patentrecht? den freundnacdhbar-
lihen Verkehr zwifchen Deutfchland und Polen.
136
Meyer, Ernst: Der Polnische Staat, seine Verwaltung und
sein Recht. Posen: Histor. Gesellschaft f.. Posen 1924. (VII,
55 S.) gr. 8° = Schriftenreihe Polen. 1.
Die Schrift ift au Vorträgen hervorgegangen, die der Verf.
im Rahmen der deutſch. volkstümlich-wiſſenſchaftl. Vortxags⸗
veranftaltungen gehalten hat. Sie gibt eine intereffante Über-
fit über die PVerfafjung, Verwaltung u. den NRechtözuftand
ded polniihen Staates. In der Schlußkritit heißt e3, daß der
polnifhe Staat, da polniiche Recht nicht eine organifch ger
mwachiene Einheit find, u. daß ferner Polen als Staat พี ฉะ โดน
Gegenfäte fih nicht das national u. religiös einheitliche, Fultu=
tell nivellierte u. daher ftreng zentraliftiihe Frankreich als
Mufter für feine Berfaffung nehmen dürfte.
Thieme, Paul, u. Bruno Schuster: Das polnische Liqui-
dationeverfahren. Ein Handbuch für die Praxis. Berlin:
Vahlen 1924. (238 S.) 8
Das Buch enthält eine genaue Darlegung der durch die
Liquidation der deutihen Güter, Rechte u. Tintereflen in Polen
geſchaffenen Rechtsverhältniſſe. Der Darftellung find die nurT=
läufigen tatfählihen u. rechtlichen Ergebnifje der vor den inter
nationalen ฉั ท ก เฉ ห 30 ท anhängigen Saden zu Grunde zelegt-
Inhalt: Die Beitimmungen des Berjailler Bertrages über d.
polntfhe Liquidationsredht, die Regelung im einzelnen, die
Grenzen d. Liquidationsredhtes nad) d. polnifhen Gefeggebung,
das poln. 1 die verfchleierte Liquidation,
Artikel 256, 260 VV., der deutſch-polniſch Gemiſchte Schieds⸗
gerichtshof u. das Verfahren vor dieſem Gericht, das pol. Li⸗
quidationsrecht in Oberſchleſien.
i) Balkanſtaaten
Kaufmann, Erich: Der serbisch-kroatisch-slovenische
Staat ein neuer Staat. (Ernst Zitelmann z. Goldenen
Doktorjubiläum gewidmet.) In: Niemeyers Zeitschr. f.
Internationales Recht. 31. 1923. S. 211—251.
&3 beitehen alle ob der ferbijch-Froatifch-[Iodeniicde Staat
ein neuer Staat ift oder, ob er nur ein vergrößertes Serbien dar
ftelt. Das deutfch-jugoflawifde Gemijchte Schiedsgericht hat in
einer Entfeidung angenommen, daß der SHS-Gtaat, jedenfalls
im Sinne der Friedensverträge, fein neuer Staat fei; diefe Auf:
โฉ ย ทั น ห ล wird widerlegt.
Döring: Iſt der S. H. S. ein „Neuer Staat?“ (Ein weiterer
ne zu dem Liquidationsredht Sugoflaviend.) ฉิ ท : ฉิ น ธะ ,
Rod. Ta. 53, 1924, 9. 9/10. 6. 008--61
Der Berf. bringt neues Material für Tele an, ab
der S©.H.©.-Staat ein „Neuer Staat” im Sinne des Art
des Yriedensvertrages tft und daß fomit SYugoflavien it ber
rehtigt ift, deutfches Eigentum zu liquidieren.
Dutezak, Basil: Die Feststellung der rumänischen
Staatsangehörigkei. Eine öffentlich-rechtliche Studie.
Cernauti (Schally in Komm.) 1924. (40 S.) gr. 8°
137
Unterfudung d. Frage, ob u. inwieweit die Beftimmungen
des am 24, 2. 24 in Kraft getretenen rumänifhen Staatsange-
börigleitögefeges dem am 9. 12. 19 zwifhen Rumänien u. den
alliterten u. affociierten Hauptmädten gefchloffenen Minort-
tätenfhugvertrag, deilen Beitimmungen rumän. Grundgefege
geworden find, widerjpreden.
k) England. Vereinigte Staaten _
Mende, Käthe: Der Entwurf zu einem neuen engliichen
Finderfchusßgefes. In: Zentralblatt f. Jugendredht u. Sugend-
wohlfahrt. Sg. 16, 1924, Nr 7. ©. 153—57.
Billiams, ชิ ด แล ย ล ท ก, u. Ralph Sutton: Die NRedts-
anwaltihaft in England = Die Anwaltfdaft. Fortf. aus
9. 17/18 v. 1922. Sn: ฉิ น ะ บั ย WVochenihrift. Tg. 583,
9. 17/18, Sept. 1924. ©. 1289-1291.
Es wird eine eingehende Darftellung der beiden Anwalts
arten, nämlid Advokatur (Barrifter) und Prokuratur (Soli-
citor) gegeben. Die Soltcitors haben niit das Net, vor dem
Bauen Gerihtshof zu plädieren,; ihr Stand tft gefeglid
geregelt.
Begner, Arthur: Aus England. Ein Ueberblid über die
friminaliftifhe Literatur der legten Sabre. Sn: Zeitfhriit
us die น ด Strafredtsmwiifenihaft. Bd 44, H. 5, 1924.
Die Werke find eingehend befproden; die für das englifche
Strafrecht Karakteriftiiden Erwägungen find teilmeife im
englifhden Text mwörtli wiedergegeben. Den Befpredhungen
gehen Feititellungen voraus, die der Verfafler bei feinem
Aufenthalt in England madhte. Danad tft die Fortbildung des
Strafredt3 nicht in die Hände des Fadhmannes, fondern „einer
vom Bollsvertrauen berufenen Berfönlichkeit”“ gelegt. Der
Surtit, dort teilmweife Techniker genannt, hat fi) auf eine nad)»
träglide Bearbeitung zu beihränfen. Das Ergebnis tft aber
gegenüber dem deutſchen Strafrecht höchſt ungünſtig.
Gerland, Heinrich: Miſzellen zum engliſchen Strafprozeß.
In: Der Gerichtsſaal. Bo 89, H. 5/6. S. 396—413.
1. Aufbau der Strafgerichte. 2. Die Lehre vom Gerichts⸗
ſtand. 3. Die Lehre vom Ausſchluß und von der Ablehnbar—⸗
keit der Richter.
Higgins (, Fremont A.): Eingriffe der Gesetzgebung der
Vereinigten Staaten in das Wirtschaftsleben. Jg. 18,
Nr 1—6, 1924. Sp. 56-75.
Der Berfafler gibt Feine Zufammenjtellung der Gefee,
die der Kongreß innerhalb feiner Zuftändigkeit zur Regelung
des Wirtfhaftslebens erlaffen hat, fondern greift nur einige
befonder3 wichtige Gefege heraus, um ihren Einfluß auf das
BWirtichaftsleben zu zeigen und einen Einblid in die Hand-
babung und Anmendung der amerifantfhen Gejege zu ge=
währen. Faft jedes wichtige Gefes wird vor den Gerichten auf
feine Verfaflungsmäßigfeit geprüft. .
138
Schindler, Dietrich: Die Methode des Rechtsunter-
richts in den Vereinigten Staaten von Amerika (Die case
method). Nach einem Vortrag, gehalten im Zürcherischen
Juristenverein. Zürich: Schultheß 1924. (28 S.) 8°
Die case method befteht im Gegenfag zu den deutichen
fyftematifhen Borlefungen in einer Beiprehung der in den
offiziellen Sammlungen publizierten Gerichtsentfcheide (casee).
Sn den Unterridtsftunden, zu denen fi) der Studierende vor»
zubereiten hat, legen die Studenten die Fälle dar und daran
Tclieht fi die Diskuffion an. Der Verfafler beipridt ein
gehend die Vorzlige defer Methode, gibt dann den Lehrplan
der Harvard Law School befannt und erörtert noch einige
andere, den Rehtöunterridht fördernde Einrichtungen.
I) Sonftige außereuropäifche Staaten
Sitte und Recht in Nordafrika. Ges. von Ernst UÜbach u.
Ernst Rackow u. zur Veröffentlichg. vorbereitet unter
Mitw. von Georg Kampffmeyer, Hans Stumme u.
Leonhard Adam. Mit 3 Lichtbildern, 33 Textabb. u. Pl.
u. 2 [eingedr.] Notenbeig., sowie 82 [eingedr.] arab. Schrift-
taf. Stuttgart: Enke 1923. (XLII, 441 S.) gr. 8’ — Quellen
zur ethnolog. Rechtsforschg. von Nordafrika, Asien u.
Australien. Bd. 1 — Zeitschrift £f. vergleichende Rechts-
wissenschaft. Bd. 40, Erg.-Bd.
Das Wert enthalt Protofolle über die VBernehmung von An.
gehörigen nordafrifanifcher Stämme gelegentlich ihred Aufent-
halt als Kriegägefangene in den deutidhen Kriegsgefangenen-
lagern. Gegenitand der Vernehmung waren die Rechte diefer
Völker, jowie ihre wirtfchaftlidden, fozialen u. ftammesorganifato-
riihen Verhältnifie. Die Schrift gewährt einen intereflanten
Einblid in das Neben diefer Völker. Die ก Verbältnifle
ee Totengebräudde ufw.) find befonders berüdjichtigt.
u der Snappheit der Protokolle ift die Überficht fehr er-
eichtert.
Snouck Hurgronje, Christian: Geschriften betreffende
“ het mohammedaansche recht. Bonn u. Leipzig: Schroeder
1928. (456 S.) gr. 8° = Snouck Hurgronje, Verspreide
Geschriften. Deel 2.
Der zweite Band der auf 6 Bände berechneten gefammelten
Schriften des berühmten holländtihen Orientaliften und ehe-
maligen Zektors für orientalifches Recht in Leiden enthält feine
Arbeiten über mohammedantfches Redt. Der Inhalt diefer
Abhandlungen, von denen einige in deutfher Sprache abgefaßt
find, tft aus dem gefamten mohammedanifhen Recht entnommen;
teil handelt es jih um Darlegungen phtlofophifchhiftortfcher
Art, teils find es Abhandlungen Über einzelne Redhtsverhältniife.
König, Herbert: Der Rechtsbruch u. sein Ausgleich bei
den Eskimo. Diss. Köln. In: Anthropos. Bd 18—19, Jan.—
Jun. 1923—24, H. 1—3. S. 484—515.
139
Das Recht der Eskimo ift bisher nur wenig erforfht
worden. Der Berf. behandelt es im Sinne der Fulturgefchichtl.
Schule, die auf Friedrich Ratel’3 Gedanken fußt u. fi „exakte
a
zum Biel gefest Hat.
Gegenstand der Unter-
ung ift in d. Hauptfade die geregelte Reaktion, die als
ehtlid) zuläffiger Ausgleich des Rechtsbruches anerkannt iſt;
mit diefer fteht in enger Verbindung die ungeregelte Reaktion,
die Feine Riüdfiht nimmt auf beftehende
ift nur zum Teil abgedrudt.
echte. Die Arbeit
Autorenregiſter
(Anonyme Werke, deren Eingruppierung ſich nicht ohne weiteres
aus dem Titel ergibt, find unter bem Sadftihwort zu juchen)
Abraham, Hans Frik . 33, 45
Adam, un . 139
Adomoridh, Ludwig . . 129
Aeſchlimann, Otto. . . 9
Albredt, F.-. . . . . . 107
Alerander-fag, Bruno . 56
Allfeld, Philipp . . . . 57
Alsberg- - » : 2: . . . 78
Altmann, Zudwig . .76, 128
Amſyl, Alfted. . . . .
Anderfien, Walter. . . 130
Andre, 5. . . . . . . 2
ขั พ โณ นี ย, Gerhard . z
Archiv, Sächſiſches f. Hecht
pflege . . . . . . ว
จ ั น ๕ 8 พ ๒ 0๕18 . . . . . . 1
Baath, Peter Auguit. . 97
Bacmeifter, Georg. . . 38
Bader, Hand - - . . . 29
Ball, ฉิ น น . . . . . . 99
Barclay, Thomas . . . 120
Bartels, Paul. . . . . 24
Barth, เศ ร ว
Bartholomae, Ehr.. . . 98
Bartnig, Adolf ....7%8
Bartih, Robert . . . . 128
Bauer, Sojeph . . 55
aubofer, U. . . .. .
Kar
——— Enno 99, 100, 101, 103
eder, Johannes R.. . 5
Beetichen, Bruno . . . 134
Behre, Rihard . . . . 64
8 ๕ ๑ 06 ห 0 . . . . . . . 29
Bender, จ ี . . . . 183
Berendtg, Eduard . . . 88
Beushaufen, Bilelm . 34
Bewer, Rudolf . . 106, 108
Beperle, Stanz . - - 25
Beyerlein, Stang Adam 27
Bierer, Heinri 37
Bilfinger, Karl . . . . 87
Biloukides, Berille8 . . 23
0 อ แม น 114
ห tee 56
Boed, ป ี ใด ม. . . . . .
Boldt, Walter. . . . . 36
Boller, & . . . . . . 184
Bolzau, 9. : .: : : . - 97
Boot, Hans Otto de m 623
Bornhak, Konrade. 44
Bolchan, Wilhelm. . . 11
Bourier, Wolf . . . . 14
Bramslomw, Otto . . . 53
Brauneis, Fr... - . . . Hi
Bredow, ‚Hans ;
Bredt, Joh. Victor 34, *
Breit, James.....
Bremen, Friedrich Wil-
em. . . . 22 .. 41
Breyer, Franz 129
Brodmann, Erich . . . 48
nd : > 2 2 2 2.
Bruck, Ernſt. 54, 124
Brüning, A..... 67
Brumby, Ouftav 100
Brunner -. - .» 2... 93
Brunner, fall .... 9
Brunner, €. ..... 81
140
Buchwald, Martin. . . 37
Bühr, Karl 1
Bumle, Erwin . . . . 7
Bunzel, Zuliu3 . . . .
Burdhardt, Walther . .
Burkart, Baul. . . . . 127
UM... 0 91
St, Rudolf . .»... 45
Galler, Friß van. . . 17, 64
Cheine, [Kurt bu] . . . 9%89
Cleric, G. F. v....
Coſack, ch
' ne
บ Han 48
6 ย 8 โฉ ร, Sl Ritter v. 21
อ ๕ 0 ล ห 600, 6. ป ชี.. . . . 19
Daninger, Emil. . . . 131
Derfh, Hermann . . . 9%
Deflauer, Fri . . . . U
Dithmar, Theodor . 113
Doeberl, Mihael . . . 83
ölle, 9 ๕18 . . . . . 198
Döllner. .: . . . . 2 0 19
๑ อ น ท ล @. . . >: 2 22. 187
Dorftling, Th.. - . . . 54
zu
Dominicus, Alerander . 91
Dorenberg, Otto 51
ขน ย 0 เบ ขบ, Emft . . 197
Düringer, Adalbert .. 4
Dutezal, Bafil. . . . . 137
Dyroff, Anton . 40
Ebbede, Zulius . . 13
— Ludwig 11, 72,
9
Ebner, Albert. . . . . 73
ditein, Emft. . . . - 56
Egyed, Stefan . . . 180
renberg, iltor . . 11, 46
€ tenreih, Mag. . . . 128
Ehrenzweig, Armin . . 126
Ehrlih, Eutt . ... . 44
au Werander . . . 57
Elsbadher, Baul .
Emge, Carl Auguft
Endemann, Helmut ..
Engel, Friedrich. -. .- . 1
Engländer, Konrad . . 56
Epftein, 2
Erdel, Anton
Erdmann, Gerhard 107
Eid. -: . : 2 2 20 79
๕ ๓ ๕ , ป ใน. . . . ... 88
Erler, —— 50
Fehr, Hans...... 24
Teig, ก
Teilenberger, Albert . : 1
—— Sean
Fing บ , Au น น พิ . 75, “2
Til พ์ Dans Albrecht .
Sicher, Otto . . . 11, m
เล Robert . . . .
Since, Dito. 0 0
Flatow, Georg. , 103, 5.108
Förfter de Vaskö, Ferdi⸗
nand v 130
Stand, Georg. - - - -
Freund, Günther . .. . 57
Steymutdh, WU... - . .. 75
Freytag “อ น ห ด บ อ ขอ น |
Urel Sch. vo. . . . . 84
Sride, ฉี ห 00 . . . . .
น พ 606 . . . . . . ว 90, 91
Friedemann, Hellmut . .59
Sriedmann, Alfred. . . 46
Sriedländer, Heinrih. . 49
Sriedländer, Walter . . 43
Friedrichs, Karl. . .16, 33
Fritzſche, Hans
Fuhrmann, W..... 78
Gaber, Hand . . ... . 129
Sätle, Emft . . . . .. 103
Gardikus, Konſtantin. 125
Sattringer, Wilhelm . . 100
Beier . . 2 222. 92
Geiler, Karl — เล 123
Gellert, Georg 66
Genzmer, Grid - 22
Gerland, Heinrich . 11, 138
Gewerbe: — Bl uftrie-
Kommentar. . . . -
Gieſe, จ น อ อ ตั 16, 110, 111
Gillmann, Franz - - . 111
6 โล น ธิ, Dtto. - -.. - 104
Gleispach, Wenzeslaus . 129
Gmelin, Hans. . . .» . 83
Gmür, Mar 132
Goege, Wilhelm. . . . 48
ช่ อ 06 ะ ๕ 6. . . . . . . . 75
6 0 ช ช 68, Karl . ... . 88
Soldbaum, Wenzel . . 49
Goldmann, Emil . . 95
Goldmann, ษิ ษี อ 13
Soldichmidt, Kames . . 60 r
Goldſchmit, —
Grabower, Rolf.... 101
Graeffner, Emit. . . . 9
Grau, Walter. . . . . 29
Grave, Walther . . . 67
Öretener, 9. . . . . . . 134
Srimm, Fredrih . . . 122
Grob, Wilhelm . . . . 102
Grohmann, Han? . . .
Großmann, Hermann . 31
Grünberg, Siegmund . 53
Grünhut, Mar . . . . 59
Gichniger, Franz . . . 38
Süldenagel, Karl . . . 45
Gündert, Erwin. . . . 94
ชน ม ่ ต อ พ . . . . . . . 124
Gugmiller, Mar. . . . 123
Spfin, Arnold... . . 18
Hader, Erwin. . . . . 66
Häberlin, Sri - -. . . 132
Hadenfelbt, ส กอ ธิ น . 114
Haff, ด ฉิ ละ [ . . . . . 19, 27
after, & . . . . . . 12
Hahnl, Franz . - . . . 131
Hallier, Eduard . . . . 46
Hamel, Walter . . 85
Harder, J 67
Haring, Sohann B. . . 110
Harms, Bernhard . . . 122
Hartung, Ttiß. - - - - 65
Haffelt, R. van . ... 83
Hatichet, Zulius,. . . 84, 85
Haymann, Franz . . . 19
Hed, Philipp . - - . 17, 33
Hedel, Sohannese . 85, 112
Hedemann, . Zuftu3 Wil-
beim. . . . . 11, 28, 39
Hegler, Auguft 58
eifeb, 8 . ...... 136
Heingheimer, Karl. Bi 61
Held, —— J..
Heldrich, Ratl..... 22
Helfferih, Karl . . . . 50
Helfrig, Hand... . . 81
eller, Sriedih . . . 110
Heller, Zuliuß. . . . . 41
Hellmer, Erwin... . 11
Hellftern, Erwin P. . 71
Hellwig, Albert 15, 68, 69, "80
Helmreidh, Karl . - 94
Hennig, Rihard . . . . 121
Henfel, Albert. . . . . 98
Hermann, Wilhelm . . 96
Herrmannddorfer, Fritz. 54
Heuer . . . 2 2 202. 53
Heymann, Ernft. . . 12, 46 °
Heyland, Karl. . . . . 121
Hieftand, Salob . 133
Higgins, Fremont A. 138
Hilling, Nikolaus . 110, 112
Hippel, Ernſt v....83
Hippel, vd. . . 08, 78
De ar. a
Höp
Sobboufe, Leonhard Tre⸗
โฉ เซ น 6 ๕ 60. . . . . . .
Hoeniger, Heinrich . 104
Hofader, ®W. . 14, 67, 89
Hoffmann, ด ิ น น . . . . 40
Hoffmann, วุ ธิ น ไป ย . . ., 9%
Hollat, 9. . . . . . 126
Homburger, Mar . . . 45
Hübner, Hans 47
Hued, Alfred .
Hübner, Rudolf . . . .
Hüfner, Karl
Hufnagel, Otto . . 85
Hugelmann, Rarl Gottfr. 25
... . .”.C. ๐ ๑ ๑
Sacob, Siegfried . . . 128
Sacobi, Erwin. . . 87, 102
Daeger, Ernit . . . . - 63
äger, Heinrich . . 98
ฉั ล ๕ ๒, ร ู ธี. . ., . . . 105
ล ิ ก ปิ เ ซ็ น ซ์ Enticheidungen
in Angeleg. d. freimill.
Gerichtöbarf. :
Sanfien, Hermann. . . 53
Shrügger, Guftav . . . 54
Jeß, Adolf...... 115
Jenny, Max..... 133
Seo: Richar 109
Iſay, Ernſt. a 116, 117
Say, Hermann — 13
Jüngel, Friedrich ... .57
Junck, Johannes.... 48
Kaden, Erih Han? . . 22
afla, Bruno. . . . . 131
Kahl, Wilhelm . . . . 42
142
Kaifenberg, Georg. . - 55
Kampfmeper, Georg . . 139
Kann, Rihard . . . . 60
Rant-Feitihrift . . . . 19
Kantoromwicz, Hermann 21
ล ด งั Fritz 10
ด ิ ต ได, Walter. . . . . 1
Kaufmann, Erich 114, 120,137
Raufmann, Felir . . . 15
Kaufmann, ofeph. 132
Reichel, Alfred . . . . 45
Relien, Hans . . . .
Kempf, Paul
Kempner, Robert . . . 68
Kern, Eduard... . -
Kerfcheniteiner, Georg .
Kepler, Theodor. . . .
Kiefe, Wilhelm . . . . 99
— ฉั น 8 . . . 37
เข เศ ฝ 0( ฝ ็ 110
ณ์ ย ป ย. ee 191
Kipp, Theodor . . . . 120
Kiſch, Guido . . . . 12, 24
Ki, Wilhelm 54
Kisinger, %. . . , . . 75
Kime, Heinrich . . 127
Klang, Hein... . 1
Klaufing, Friedrich. . . 45
Klee, Karl . . . . . . 88
Klein, AMerander . . . 70
ด โต ่ ท, พ ชด ท . . . . . 11
Klein, Beterr . . . . 19, 19
Klimmer,. . . 2...
Klinger, Hans. . . . - 97
une ฉั พ 8 . . . 2
Köhler, Rudi . . . . . 33
König, hen . . . . 140
König, น ั ธิ น ์ ไป, . - . . . 188
Königer, Albert M. . . 111
Kohlraufch, Eduard . 75, 78
Kollteuter, Otto. . . . 85
Kolofvary, Valentin . . 180
Ktoppe, Frit 35, 49, 50, u
Kraing, Sofef. . . . . 26
red - . , . ., . .. 97
Kreller, Sans. . . . . 105
BB ee ee 101
ด ๑ ิ 6 ๕ 0. . . . . . . 0 99
Kroneder. -. . . . . ว 69
Krug, ป ิ โย เย น ช . . . . . 88
ต ญ์ . . ., . . ... 95
Kübel . . . 2 2 . . . 68
Kunz, ปิ น 0 . . . . . . 195
Sammer, U... .. 88
Zandauer, Georg - - -
Zangen, Arnold . . .. 3
Ranger, Robert . . . .
Raferfon, Mar M
Zaun, Rudolf. . . 114, 120
Reberer, ปี ใด ชู . . . . . 181
ก Heintih. . . 61
Lehmann, ด ิ ล ช [ . . . . 44
๑ ๐ ๕ ย ท บ 0, ม ิ 8 เ ขด ไ ! . . . 49
Reibrod, 2 ิ 140. . . . . 32
Lenel, Otto. ส 11
Lent, Friedrih . 61
Senz, Georg . 82, 83
Rev, ด ิ ล ย [. . . .: . . . 69
Reste, Franz - - - - - 119
เป ร ว ก ด“ 0 ง 0 ง ว ' 58
ฉ เ 6 โท เล ทท, Robert . . . 32
Liepmann, Moriß . . 70, 81
Rindemann : .: . . . - 106
Rindner, Dominitus . . 112
Rion, Mar . . . . 51,100 °
Rißbauer, Karl . . . .
Rocher, Eugen. . . . . 28
006 ช . . 2 2 22. 118
ฉ อ 6 ห เห ดล, Otto . . . . 86
๑ อ อ ท ห ๑ ชั พ 6 0 แต้. . . . 971
Lil, ด ิ ล ะ [ 0.. . . . . . 136
Row, Tibor. . . . . . 130
Xömwenfeld, Erwin. . . 119
Lömwenfeld, WW. . . - . 119
Zuca3, Hermann 60
Mäactig, Hans. -. . . . 38
Magerftein, Willy - 132
Magnus, Julius. . - - 97
Manes, Alfred re NO
Manefle, Berthold . . . 64
Mannheim . . . . 9
Mark, Albert... - - 124
Marlom, Werid . - - -
Markull, Wilhelm . . 35, 99
Marichall บ ง, Bieberitein,
Fritßz นั ย.. . . . . .
ขั แท โอน, ป แต ล ะ 0 . . .
— a 2
arz, Fri Morftein . -
Mathieg, Otto. . - - - 51
Matti, sun ve... 184
Mayer, Emnft . . . - -
Mader, Otto ....1, 9
Mehlich, Ernit . 109
Meier, Willi . . . . . 98
Meifter, ม ิ ธิ โช . . . . 21
143
Melzbach
Mende, Käthe. . . . . 188
Mendelsſohn, Franz v. 44
Mendelsſohn-Bartholdy,
Albrecht 118
Merk, Wilhelm .... 83
Merkel, Baul. ... . 68
Merkl, จ้ อ ถี . 88, 117
Mettgenberg, Wolfgang 116
Meyer, Charlotte . - 8
Mever, Ernft - . . . . 187
Mevyer, Felir - - - - - 122
Meyer, Theodor. . . . 839
Meyer Lüerflen, €. U. 86
Er Rıdard.. . . 35
Michel, Rudolf . . . . 69
Mitteis, Heinrich. 28
Mittelftein, Mar. . - 86
Molitor, Erich . 54, 104, 105
ก ออ Hermann. 12
Dscar. . 33,
ร ร ชี Albert . . 111
Müller, Ftiß . . , . . 196
Müller, Georg . . . . 20
ขิ โอ บ 9 ล ห 8 . . . . 31, 32
Müller, Karl Otto. . 25, 27
Miüller-Erzbadh, Rudolf. 43
Müller-Liebenau, R. . 5
Münd
Mupner, Baul . ... 12
Kagler, Johannes. ev 77
Nawiaſky, Hans. 88
Neugebauer, Eberhard . 9
Neumann, Hugo. 11
Neumener, Karl. 114, 116
u Dtto . . . 48
Nikiſch, Arthur..... 107
Nipperdey, Hans Karl
Nüfe
109
14
Dertmann, san 29, 30, 31,
59, 103,
Detler, A . 76, 77
Offenberg, Ludwig
Ofner, Julius..... 65
Dppermann, ®.. . . . 19
DOrnftein, Margit. - - . 65
Dfterrieth, Albert . ... 57
Ondegeeſt, J. . . . » 103
Bage, - -» . . : 101
Rogenlieber Mar. . 11, 62
Pappenheim, Mar. 124
Pariſius, —— . . . 48
ก Sofef. 23, 119
Bateld, Erna. . . . . '
Pauly, Auguft . . 101
Payot, a ne ๐
ra SR bie se ale 24
Petichel, Georg . . . 11, 12
Pfefferli, Wilhelm. . . 123
Philipp, Rihard. . . . 59
PBland, Gottlieb . 28
Planis, Hans... . . r
ซี 00[1, Gerhart. . . . .
PVollat, Rudolf
Poppee, Dolphine. . . 81
Bopper-Lpnleus. . . . 65
Praunegger, Egon. . . 127
Predari, Cäſar . 40
Preuß, Hugo . . . . . 84
Priebe, W. U. 106
Pringsheim, Friße . . 9%
Prochaska, Edmund .. 131
Büchel, Willy . ., . . 23
Puppe, Georg . ... UA
Radow, Emft. . . . . 139
Rambfe, Hans ... 4
Ramjepyer, Erwin . . . 132
Raud, Friedrich. . 136
auchberg, Heinrih . . 131
Rauchhaupt, Friedrich . 134
NReichardt, Heinz. - . . 52
Reiche, Erwin. . . . . 94
Neinberger, Willy . . . 62
Neitrepo, Telir . . - . 42
Reuß, Mar... ... 55
Reutter, Hand. . . . . an
Richter, Heinrich. 60
Richter, Lothar . 97
Richter, ฉิ น 8 90, 105, 106, 108
Niebow, Günther . . . 37
Nies, Hand...» . . ., 88
Kiefſer Jakob..... 51
Ring, Viktor . . . . 64
Ripper . . . . , . . 185
Rittau . . > 2 2 2 ce. 79
NKitter, Ratl. . . . . 52
od, Rutt - . 2 2... 94
0 Ernft. . 132
NRohmer, Guftav. . . . 107
Rohrfcheidt, Kurt v. . . 90
Roſe, Fr. K. A.. 2 . . 107
Nofenberg, Leo . . -
Rofenberg, ®.
144
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Roſenthal, Alfred . 63
Roſenthal, Eduard . 1, 83
ol Hellmut . . 1 ;
Roftosty, Sriedrih. . .
Rothenbücer, Karl . 76, 88
Rügger, Paul. . . . . 115
Rümelin, Mar . 15, 16, 17
Rühland, Rurt . . . . 115
NAulfer, Udo. . . . . . 116
Rulf, ก . . . . 199
umpf, Mar. . - . - 18
Rundnage Emfi . 52
Ruppert, Hriß: - . - - 97
Sägmüller -. . . . . . 117
Saenger, YAuguft . . - 46
Saldaña, Duintiliano . 135
Salinger . . . . . . . 89
San Nicold, Marian . . 21
Santer . . :..... 2
Sattler, Carl . . . 124, 135
Sauer, Wilhelm. . . 18, 90
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Schäfer, 6001 2 . . 174
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Scheider Walter . - EL 83
Schindler, Dietrich . 139
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Sclegeiberger, Stanz 11, 34,
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Schmidt, Heinrih Felix 111
Schmidt, Arthur Benno
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Schmidt, Riharb . .58, 61
Schmidt, Rudolf. . . . 40
Schmitt, Carl. . . . . 7
Schneidert, Hans . . 75, en
Schneider, Sony. . - -
Schyen, Paul. . . 87, 113
Schönborn, ®. - - - - 114
Schönfeld, Walther . . 110
Shönthal, ฉี ิ น น ิ น 8 . . . 51
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Schücking, Lotha 27
Schücking, Wa — 117, 118
Schüßinger . . : . . - 92
Schuls, Katl . . . . . 40
Schulz, Hermann . . . 96
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Schulze, Hand. . . . .
6@ น ไล 9 ป ี น. . . . . .
Schulze, Werner. . . .
Schumann, Hans . . .
Scurter, Ban
Scufter, B
Schwalb, Marimilian
© พ เต ์ ช้ อ ง . . . . . .
Schweißer, Ernft Emil
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Seeler, Wilgelm:
Geger, Gerhart . . . .
Sehling, Emil. . . . .
Geller, Zulius. . . . .
Gieben, Kurt . . . . .
Simon, ป ี ใด ม . . . . .
Simond, Walter.
1
Simonfon, Albert 31, 58, 75
131
Ginger, Safer 2
Ginzbeimer . . . . . . 1
อ เอ น 0 Bintor, Manfred .
Gigler, Fri . . . . . 104
Smofchhewer . . 16, 89, 89
Snoud-Hurgronje, Ehrift.
Sondereggen, Konrad .
Sonnen, Theodor . - -
Staebler ee —
Stillich, Oskar
139
120
Stier⸗Somlo, Sb. . . 84, in
GStodhaufen, Rudolf .
Gtöder, Helene . . . .
Gtölzel, Otto . . . . -
Stölle, Hand... . .
Stoll, Heinrich
Strunden, Hand... .
Gtruß, Georg. . . . .
Struyden, U... . . . 1
Strzemchas, Baul .
Stumme, Hand... .
Stummer, Heinrich
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