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Leitfaden
Förſterprüfungen.
Ein Handbuch
für den Unterricht und Selbſtunterricht unter Berückſichtigung
der preußiſchen Verhältniſſe
ſowie für
den praktiſchen Forſtwirt
von
G. Weſtermeier,
* Königl. Forſtmeiſter zu Schkeuditz,
früher Dozent der Forſtwiſſenſchaften an der Königl. Landwirtſchaftl. Hochſchule zu Berlin.
Mit 144 Holzſchnitten und einer Spurentafel.
Elfte, zum Teil umgearbeitete Auflage
des Leitfadens für das preußiſche Jäger- und Förſterexamen.
LIBRARY
UNIVERSITY OF TORONTO =
Berlin.
Verlag von Julius Springer.
1909.
—
Alle Rechte, insbeſondere das der Überſetzung in fremde Sprachen, vorbel
u.
Vorwort zur elften Auflage.
Die Frage der Ausbildung für die unteren Stellen des Forſt—
dienſtes iſt wieder einmal in den Vordergrund getreten und hat die
letzten deutſchen Forſtverſammlungen in Düſſeldorf und Heidelberg
beſchäftigt. Über das Maß der zu gebenden Ausbildung gehen die
Anſichten auseinander; im allgemeinen warnt man aber vor einem
„Zuviel“. Man befürchtet die böſen Folgen der Halbbildung und
eine daraus reſultierende Unzufriedenheit mit Amt und Stellung. Bei
Bearbeitung der 11. Auflage mußte ich mich naturgemäß auch mit
vorſtehender Frage beſchäftigen und habe mich bemüht, darüber die
Anſichten maßgebender und erfahrener Forſtleute zu hören. Sie
lauteten im allgemeinen dahin, daß mein Buch hierin im großen und
ganzen das Richtige träfe. Dieſes ſtimmt mit meinen eigenen lang—
jährigen Erfahrungen bei der Ausbildung von Lehrlingen, die ſich auf
über 30 Jahre erſtrecken, überein.
Ich hatte deshalb keine Veranlaſſung, von der bisherigen Be—
handlung des Stoffes, was ſeinen Umfang anbetrifft, abzugehen.
Bezüglich des Inhalts ſind mir mancherlei Wünſche ausgeſprochen,
denen ich gerne Rechnung getragen habe; Neues iſt hinzugefügt, Ent—
behrliches iſt geſtrichen. Vieles iſt verbeſſert, alle Abſchnitte des
Buches ſind dem neueſten Standpunkte der Geſetzgebung, der Wiſſen—
ſchaft und Wirtſchaft entſprechend umgearbeitet worden.
Bei der Neubearbeitung habe ich mein altes Ziel immer im Auge
behalten: in dem Buch eine zuverläſſige Unterlage beim Unterrichte
für den Lehrer wie für den Schüler zu geben; ferner ſoll es ein Leit—
faden bei der Vorbereitung der jungen Beamten für das ſpätere
IV Vorwort.
Examen und ein Nachſchlagebuch für die kleineren Forſtbeſitzer bleiben,
die nicht in der Lage ſind, eigene Beamte anzuſtellen oder auch für
ſolche Beſitzer, die ſich ſoweit informieren wollen, daß ſie über die
Bewirtſchaftung ihrer Forſten eine gewiſſe Kontrolle ausüben können.
Ein Lehrbuch kann unmöglich eine forſtliche Eney—
klopädie, ein Sammelwerk ſein.
Wer ſich weiter unterrichten will oder muß, der muß eben ein
Spezialwerk in die Hand nehmen. Solche ſind vor einem jedem Ab—
ſchnitt meines Buches angegeben; auch iſt der Lehrer dazu berufen,
im Unterrichte den Stoff zu ergänzen, ſo weit er es für ſeinen Zweck
für nötig erachtet. In welchem Maße dies zu geſchehen hat, iſt nach
den gegebenen Verhältniſſen außerordentlich verſchieden!
Da unſere Wirtſchaft immer intenſiver wird, ſo werden auch an
die Ausbildung der Förſter jetzt immer höhere Anforderungen geſtellt,
denen ich in gewiſſem Maße Rechnung tragen mußte.
Es wäre dringend wünſchenswert, wenn die Staatsforſtver—
waltungen endlich einmal den Unterrichtsſtoff genau abgrenzen wollten;
die bisherigen Vorſchriften für die Anforderungen im Examen laſſen
einen zu großen Spielraum.
Über die Neubearbeitung bemerke ich ſpeziell noch folgendes:
Die SS 26, 27 find neu bearbeitet; es wurden die wichtigſten
Reptilien und Fiſche aufgenommen; im § 29 ſind die Blattweſpen
und Ameiſen neu behandelt; § 43 iſt vollſtändig umgearbeitet und
wurden die wichtigſten auf Inſekten und auf dem Wilde lebenden Para—
ſiten eingefügt; die SS 49, 54, 63, 70, 76, 79 und 92 ſind ganz um—⸗
gearbeitet; im S 92 wurden die neuen Theorien über die Zerſetzungs—
erſcheinungen der Bodendecke gebracht; im § 116 wurden die tech—
niſchen Ausdrücke des Waldbaues neu erläutert, im S 148 wurde das
Kapitel über künſtliche Düngung ergänzt, im § 170 iſt das Kapitel
über Durchforſtungen neu bearbeitet, der Lichtungsbetrieb, Unterbau
und die Kultur der Pappel ſind neu eingeführt; die Pilzkrankheiten
wurden neu beſprochen; über die Bekämpfung unſerer Forſtſchädlinge
habe ich die neuen Erfahrungen mitgeteilt. Die neue Geſetzgebung iſt
überall berückſichtigt, auch ſind an Stelle der alten Geſetze in den
Anlagen die jetzt gültigen Geſetze, Verordnungen und Beſtimmungen
gebracht. Das Kapitel über Wegebau iſt bedeutend ergänzt.
Vorwort. V
Da vielerlei Entbehrliches geſtrichen wurde, ſo iſt es trotz der
zahlreichen Ergänzungen, Neubearbeitungen und Berichtigungen mög—
lich geworden, den alten Umfang des Buches ziemlich beizubehalten.
Den Herren, die mich bei der Bearbeitung der 11. Auflage
freundlichſt mit Rat und Tat unterſtützten, den Herren Direktoren der
Forſtſchulen, namentlich aber Herrn Forſtrat Grafen Rittberg und
Herrn Oberförſter Röhrig in Berlin ſpreche ich auch an dieſer Stelle
meinen verbindlichſten Dank aus.
Schkeuditz, den 10. September 1909.
Weſter meier.
Inhaltsverzeichnis.
Vorbereitender Teil.
Einleitung.
Begriff von Wald und Forſt
Bedeutung der Wälder
Begriff von Forſtwiſſenſchaft N Forſtwirtſchaft
Einteilung der Forſtwiſſenſchaften . 5
Allgemeine Einteilung der Naturkörper
I. Grundwiſſenſchaften.
A. Naturgeſchichte.
Allgemeines.
Bedeutung der Naturgeſchichte
Organiſche und unorganiſche Körper, Charakteriſtit Br Drei Ne 5
Syſteme der Naturwiſſenſchaften
a) Forſtzoologie.
Einteilung des ganzen Tierreichs
Säugetiere.
Allgemeines -
Handflatterer Gledermäuſe) :
Raubtiere (Marder, Otter, Fuchs, Wildlatze)
Nagetiere (Haſe, Mäuſe, Wühlmäuſe, Biber uſw.)
Zweihufer (Hohlhörner, Hirſche)
Vielhufer (Wildſchweine)
Vögel.
Allgemeines über Vögel
Raubvögel (Eulen, Falken) e
Singvögel (Schwalben, Droſſeln uſw.)
Schreivögel (Eisvögel, Wiedehopf uſw.) .
Klettervögel (Kuckuck, Spechte)
kun Hi
10
Inhaltsverzeichnis.
Tauben 0
Hühnervögel Safen, ce: Birk⸗ Jeldhuhn)
Laufvögel (Trappe) l
Watvögel (Waſſerhühner, Skhnehren, Negengſeifer 5 55
Schwimmvögel (Enten, Gänſe, Schwäne)
Die übrigen Klaſſen der Wirbeltiere (Reptilien, Kreuz bir uch)
Fiſche r ee
Inſekten.
Allgemeines iR
Nacktflügler (Pflanzentgeſpen un e 125
Käfer, Allgemeines . N
Marienkäfer uſw.
Bockkäfer, Borkenkäfer, Rüſſelkäfer, Maikäfer, Sandtäfer, Sauffäfer uf a
Schmetterlinge, Allgemeines . 5
Die Kleinſchmetterlinge (Motten, Wickler)
Spanner (Froſtſpanner, Kiefernſpanner uſw.)
Eulen (Saateule, Kieferneule) 5
Spinner (Kiefernſpinner, Nonne, Goldafter on
Holzbohrer (Weidenbohrer, Blauſieb, Kiefernſchwärmer)
Fliegen und Netzflügler (Libellen, Florfliegen, 9 .
Gradflügler (Heuſchrecken, Grillen) 5
Halbflügler (Blattläuſe)
Übergangsbemerkungen zum Pan
b) Forftbotanik.
Allgemeiner Teil.
Begriff und Einteilung
Die Ernährungsorgane
Die Wurzeln .
Die Blätter
Der Stamm (Johr tingbild ng Martftrahlen, Rinde) N
Die Fortpflanzungsorgane (männliche und weibliche, Zwitterblüte) .
Die verſchiedenen Blütenformen (Kätzchen, Dolde uſw.) .
Die Kryptogamen EEE 5 ;
Pflanzenſyſtem von Linné
Entſtehung und Wachstum der 5
Spezieller Teil.
A. Laubhölzer.
Botaniſche Überſichtstafel der Waldbäume und Waldſträucher
B. Forſtunkräuter.
Bodenanzeigende Unfräuter .
VII
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VIII Inhaltsverzeichnis.
C. Mathematik.
a) Zahlenlehre und Arithmetik.
Rechnen mit Dezimalbrüchen
Einfache Regeldetri . >
Zuſammengeſetzte NRegeldetri .
Zinsrechnung, Ausziehen von Wurzeln
Proportionen.
b) Größenlehre und Geometrie.
Erklärung, Maße und Gewichte
Vermeſſung von Flächen (Winkel).
Die Dreiecke er
Die Vielecke :
Vermeſſung mit een
Abſteckung von Linien im Felde, 1 von Waldſchneißen
Meſſung von geraden Linien
Meſſung von krummen Linien.
Vermeſſung eines Grundſtücks
Teilen der Figuren .
Nivellieren .
Höhenmeſſen (von Banne usw.)
Körperlehre oder Stereometrie
Berechnung prismatiſcher Körper
Berechnung von kegelförmigen Körpern (Gaumen, Beftänden, Woffenaurunge
Fragebogen zu den Grundwiſſenſchaften.
Braktiſcher Teil.
II. Fachwiſſenſchaften.
A. Standortslehre.
Einleitung und Erklärung LER
I. Die Lehre vom Boden.
Entſtehung der Erde 3
Die kriſtalliniſchen Schiefergeſteine
Die aufgeſchwemmten Gebirge
Die Durchbruchsgebirge
Der 555
Der Sand .
Ton, Mergel (Lette),
Der Kalk
88
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O 1 VOM e —
80
81
82
83
84
85
86
87
88
Inhaltsverzeichnis.
Eiſen verbindungen im Boden (Raſeneiſenſtein, Ortſtein) .
Die auflöslichen Salze
Die Bodenmengungen
Humusböden reſp. Zerſ 1 Ber Bodendecke a
Die ſonſtigen humoſen Bildungen (Schlamm, Moor, Torf) .
Die phyſikaliſchen Eigenſchaften des Bodens . .
Bodenmächtigkeit (Nahrungsſchicht, EN
Bodenfeuchtigkeit und Bodenmwärme .
Bodenbindigkeit
Bodenneigung
Steiniger Boden
Beurteilung des Bodens . 8
Unterſuchung des Bodens ſelbſt und Bodenbeftiunuingstahelle 5
Beurteilung nach der Bodenflora . F
II. Die Lehre vom Klima.
Erklärung
Die atmoſphäriſche A
Bedingungen des Witterungswechſels
Luftwärme (Dürre, Froſt, Auffrieren, Froſtriſſe) 5
Luftfeuchtigkeit (Nebel, Regen, Tau, Reif, Schnee uſw.) .
Barometer, Thermometer, Blitz, Höfe um Sonne und Mond uſw.
Luftbewegung (Weltwinde und örtliche Winde, Sturm)
Die verſchiedenen Klimas in Deutſchland i
Die Standortsgüte und Standortsklaſſen
Fragebogen zur Standortslehre.
B. Waldbau.
Einleitung.
Einleitung und Definition .
Die verſchiedenen Betriebsarten
Umtriebszeit .
Wahl der Umisiehaseit, dene ee
Wahl der Holzarten, die techniſchen Beeimungen im Waldbau
Wahl der Betriebsarten. 5 AO TE THE
Gründung der Geſtände.
Hochwald.
I. Natürliche Verjüngung.
Weſen und Zweck der natürlichen Verjüngung
a) Natürliche Verjüngung durch Schlagitellung.
Zweck der natürlichen Verjüngung
Vorbereitungsdurchforftung .
Beſamungsſchlag
IX
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9¹
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121
X Inhaltsverzeichnis.
Auszeichnung der Schläge
Die Nachhiebe
b) Natürliche Verjüngung durch Ausſchlag.
Niederwaldwirtſchaft 2
Kopfholzbetrieb .
Schneidelholzbetrieb
II. Künſtliche Verjüngung.
Saat oder Pflanzung
Holzſaat.
Beſchaffung des Samens
Aufbewahren des Samens.
Prüfung des Samens
Das Saen.
Allgemeines (Saatzeit)
Saatmethoden
Samenmengen
Bodenbearbeitung (Allgemeines)
Lockerung des Bodens
Bodenbearbeitung zu Vollſaaten
Bodenbearbeitung zu Streifenſaaten .
Ausſtreuen des Samens.
Unterbringen des Samens.
Schutzmaßregeln bei Ausſaat zarter 1
Schutz der Saaten
Holzpflanzung.
Allgemeines
Benutzung ſchon We Pflanzen, "Transport Kan 5
Erziehung von Pflanzen
Anlage von Wanderſaatkämpen
Pflanzenkämpe . ;
Anlage von jtändigen Kämpen (Sorftgärten) .
Künſtliche Düngung 0 ; 1255
Verſchulen von abe en 5 5
Beſchneiden der Pflanzen und Pflege des Kamps
Verſchulen von Nadelholzpflanzen
Pflanzung im Freien.
Verſchiedene Arten der Pflanzung
Vorzüge von Verbandspflanzungen
Wahl des Verbandes
Regelloſe Pflanzung
Herſtellung des Pflanzenverbandes
Berechnung der Pflanzenmengen .
53
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155
156
157
Inhaltsverzeichnis.
Pflanzzeit 5
Anfertigung der Pflanzlöcher
Einſetzen der Pflanzen
Schutz der Pflanzen
Pflanzen von Senkern und Steciingen
Schlußbemerkung über die Pflanzung
Mittelwaldbetrieb.
Allgemeines .
Anlage und Betrieb von Mittelwäldern
Waldpflege.
Pflege der Beſtände bis zur a.
Der Läuterungshieb > 5
Durchforſtungen, Allgemeines
Verſchiedene Arten der Durchforſtung bsc. und > Nederburortungen)
Allgemeine Durchforſtungsregeln .
Entäſtungen . 9
Bodenpflege.
Flugſand und Ortſteinkultur.
Dünenbau > :
Binden des Flugſandes t im nenne aa
Ortſteinkultur
Gemiſchte Beſtände.
Fünf Regeln für die Miſchung von Beſtänden
Wechſel der Holzarten ; i Se
Der Lichtungsbetrieb und 1 8
Charakteriſtiſches unſerer wichtigſten Waldbäume.
Die Eiche, Allgemeines
Eichenhochwald
Eichenjaaten . Ber
Verſchulung von Eichen .
Eichenihälwald . 3
Die Rotbuche, Allgemeines .
Vorbereitungs-Durchforſtungen
Samenſchlag und die Nachhiebe
Schlagnachbeſſerungen
Künſtliche Pflanzenzucht von Buchen (Saatkamp 9 1 5
Die Schwarzerle (Saatkamp, Kulturmethoden uſw.) RUE
Die Weiden und Pappeln (Kultur der kanadiſchen en :
Die Kiefer, Allgemeines .
Kulturmethoden (Pflanzung von . Kiefern Aa )
Die Fichte, Allgemeines . 2
Kulturmethoden der Fichte .
Unſere anbauwerten fremdländiſchen Solar
XII Inhaltsverzeichnis.
O. Forſtſchutz.
Einleitung und Erklärung
I. Forſtſchutz gegen Beſchädigungen durch die lebende Natur.
A. Gegen die rohen Maturkräfte.
Sturm und Wind . ER
Gefahr durch Froſt, Schnee, Duft nd Eis
Gefahr durch Hitze und Dürre
Gefahr durch Feuer
Gefahr durch Waſſer .
Gefahr durch Näſſe und e (Entwäſſerung)
B. Geſchädigungen durch organiſche Weſen.
1. Aus dem Pflanzenreich.
Durch Unkraut und Graswuchs, Pilzkrankheiten (Schütte uſw.)
2. Aus dem Tierreich.
a) Durch Säugetiere.
42) Durch Wild (Fütterung!) .
8) Durch Mäufe .
b) Durch Vögel.
Schädliche Vögel „
c) Durch Inſekten.
Allgemeines über Inſektenſchaden
Schutz und Vorbeugungsmaßregeln .
Inſektenfraß in Kiefern.
Der Kiefernſpinner
Die Kieferneule
Der Kiefernſpanner >
Die kleine Kiefernblattweſpe
Die große Kiefernblattweſpe
Der Maikäfer
Der große Rüſſelkäfer
Der kleine Rüſſelkäfer
Der Kiefernmarkkäfer .
Andere Kiefernſchädlinge
Die Werre
Inſektenfraß in Fichten.
Die Nonne
Der Fichtenborkenkäfer und 1 Fichtenſchädlinge
Inſekten auf Lärchen und Tanne.
Die Lärchenminiermotte und der Tannenborkenkäfer
Inhaltsverzeichnis. XIII
Inſektenfraß in Laubhölzern.
Allgemeines .
Der Rotſchwanz
Der i
Der Schwammſpinner ;
Der Winter- und Blattſpanner
Der Eichenwickler . a
Verſchiedene ſchädliche Lasshobtrer daft Birten, Rüſtern, Pappeln e
Die nützlichen Tiere . 5 2 - h
II. Schaden durch Menſchen.
Allgemeines
A. Übergriffe der Berechtigten.
Art der Übergriffe. 5
Übergriffe Holzberechtigter (bei ie Abfuhr, der Raff En Lechner
der Bauholz⸗ uſw. Berechtigten) .
Übergriffe Weideberechtigter
Übergriffe bei anderen Nebennutzungen
B. Übergriffe der Unberechtigten.
Der Grenznachbarn 5
Diebſtahl an Nebennutzungen .
Diebſtahl an Holz Corſtdiebſtahlsgeſetz)
Geſetze zum Schutze der Forſtbeamten und die po eilen Befugniſſe 9
Viehpfändung, Töten und Vergiften von Hunden, die wichtigſten ſtrafrecht—
lichen Beſtimmungen . A OR ↄ
Fragebogen zum Forſtſchutz.
D. Forſtbenutzung.
Einleitung und Erklärung.
Die techniſchen Eigenſchaften des Holzes.
Die techniſchen Eigenſchaften des Holzes u
Trockenzuſtände des Holzes .
Reif⸗ und Splintholz 5
Widerſtandsfähigkeit und ragt d des doe 5
Feſtigkeit des Holzes . ; -
Härte des Holzes
Spaltbarkeit des Holzes . .
Biegſamkeit des Holzes (Elaſtizität, Santa
Dauer des Holzes 2 F
Mittel zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit ;
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230
XIV Inhaltsverzeichnis.
ss
Schwinden, Quellen und Werfen des Holzes 2251
Brennkraft des Holzeeeeee eee De ee a 2
Fehler, Krankheiten und Schäden des Holzes 00 253
I. Hauptnutzung.
A. Gewinnung des Holzes.
a) Organiſation der Holzhauer.
Annahme der Holzhauer . i
Die Arbeiterverſicherungsgeſetze, die Haftpflichtverſicherung „ „
Inſtruktion und Disziplin der Holzhauueerrrr 2256
Verlohnunnn ggg NER N
b) Werkzeuge der Holzhauer.
a. Zum Füllen und Aufarbei enn ae SA
B. Zum Roden DR
e) Die Holzfällung.
Jällungszeit oder Wade Pr ers ee ee
Anlegen der Holzbauer:.:.).=, 8 Mena an Er Be
Arten der Fällung FTT ccc ͤĩ ͤ Ä
Sortieren des Holzes im 5 er „
Sortieren des Bau- und Nutzholzes, der Rinde, des e „„
Aufmeſſen, Aufſetzen und Rücken der Hölzee 2 ner
Numerieren, Buchen und Abnaun ne ARD Eee
B. Abgabe des Holzes.
a) Verkauf und ſonſtige Abgaben 2866
b) Transport des Holzes. -
e ccc
Bau und Erhaltung 5 von Afuhemegen BE ee e
e eee E % Re
C. Berwendung des Holzes.
a) Bauholz.
ban e
Erdbau (Röhrenholz, Eiſenbahnſchwellen, e 1 e
Waſſerbau (Brückenbau, Waſſermühlen, Uferbau uſw ))) 2272
5b) Nutzholz.
Handwerkerholz (Stellmacher, Böttcher, a Tiſchler ufwm.) . . 273
Acker⸗ und Gartenbauholz . 5 2
Holz zu techniſchen Zwecken (Schiffbau, zu Mühlen 110 wasche um). 27
ec) Brennholz. - 8 42
II. Nebennutzung.
A. Vom Holze ſelbſt.
Miihe zum Gerben
C/) „ een e
Inhaltsverzeichnis. 5
88
Raff⸗ und Leſeholz 279
Maſt⸗ und Baumfrüchte . 280
Futterlaub - 281
B. Hebennutzungen vom Waldboden.
ee e . 2
ee eee e 333 er).
ei JJC RR Re
Erdarten und © ern BE ER N Pr en EN De Bed A ai 1
eee eee, d BEA ABEEZBO
C. Forſtliche Nebengewerbe.
CC e le 28
Teerſchwelerei . e e ee
Pech⸗ und Kienrußhütten „„ ea En SODASS AUTO ZBT
Fragebogen zur Forſtbenutzung.
Einrichtung der preußiſchen Staatsforſten (Organiſation des Perſonals,
Uniformierung, Einteilung der Forſten, Ausbildung uſw ).. 290
Anhang.
Jagdlehre.
Einleitung 3291
Welche Tiere ſind 1 Was heißt 1098915 70 und ne Jagd 292
Von den Jagdgewehren (Büchſe, Büchsflinte, Flinte), Syſteme derſelben . 293
Munition und Laden. e
Von den Regeln beim Sorten (mit Büchſe, 55 Flinte) ee 295
Von den Fangapparaten (Schwanenhals, Tellereiſen, Schlagbaum uf.) 296
Von den Fangmethoden und Witterune nn . 297
1. Der Fuchsfang.
2. Der Fang von Dachs, Fiſchotter, Marder und Iltis.
Von den Wildfährten und Spuren. 298
Vom weidmänniſchen Töten, Aufbrechen, en, Streifen 20 des Wildes 299
prag, ee ? „
1. Beim Rotwild.
2. „ Damwild.
3. „ Schwarzwild.
4. „ Rehwild.
Hoaſen.
6. „ Fuchs.
7. „ übrigen Raubzeug.
8. „ Fedderwild.
XVI Inhaltsverzeichnis.
ss
Die verſchiedenen Zagdmethoden - . » “2 2 0 m nn 301
1. Der Anſtand.
2. Der Birſchgang (das Birſchen, Weidwerken).
3. Das ſtille Durchgehen.
4. Die Treibjagd (Holz- und Feldtreiben).
5. Die Suche.
Der Schutz der Jagd ee er a
Fragebogen zur Jagd.
Beilagen: Seite
I. Auszug aus der Preuß. Jagdordnung vom 15. Juli 1907 . 498
II. Das Waffengebrauchsgeſetz vom 31. März 18377. 507
III. Das Forſtdiebſtahlsgeſetz vom 15. April 1877777. 509
IV. Strafbeſtimmungen des er und Forſtpolizeigeſetzes vom
eee e, ee
V. Auszug aus dem Regulativ vom 1. Oktober 1905 e
Alphabetiſches Regiſter.
Überſichtstafel der wichtigſten Forſtinſekten.
Spurentafel.
Vorbereitender Teil.
Einleitung.
S 1. Begriff non Wald und Forſt.
Unter „Wald“ iſt jede größere mit wild wachſenden Holzpflanzen
beſtandene Fläche zu verſtehen. Dagegen nennen wir gewöhnlich „Forſt“
einen feſt abgegrenzten Wald, der nach beſtimmten wirtſchaftlichen
Regeln begründet, eingerichtet, erhalten und genutzt wird. Gegenſatz:
Gehölz, Buſch, Gebüſch, Park, Anlagen, Plantage, Urwald uſw.
82. Bedeutung der Wälder.
Sie liegt in zwei Punkten begründet. Die Wälder liefern uns
das zum täglichen Leben mit ſeinen unendlich vielen Bedürfniſſen not—
wendige Holz und wertvolle Nebenprodukte. Hierdurch werden ſie
unmittelbar nützlich.
Mittelbar werden die Wälder bedeutungsvoll dadurch, daß ſie
die Boden- und Luftfeuchtigkeit und damit wohl auch die Quellen und
Regenmenge (Nährfeuchtigkeit) eines Landes erhalten; die Wälder be—
ſchützen den Boden vor den aushagernden Strahlen der Sonne und
verhindern wieder das Entweichen der Bodenwärme durch ihre Be—
ſchirmung, ſie ſchützen mithin den Boden vor Hitze und Kälte und
gleichen im allgemeinen den ſchädlichen plötzlichen Wechſel der Tem—
peratur aus. Die Wälder ſetzen den Stürmen kräftigen Widerſtand
entgegen und beſchützen eine Gegend vor dem verderblichen Einfluß zu
warmer und zu rauher Winde; in den Gebirgen nützen ſie auf den
ſteilen Hängen dadurch, daß ſie Abſchwemmungen, Erdrutſche, Lawinen—
bildungen uſw. verhindern; in der Ebene binden ſie lockere Erde und
verhindern die verderbliche Verbreitung von Flugſand (Schutzwaldungen).
Die Bedeutung des Waldes liegt alſo hauptſächlich in der Holz—
erzeugung und in ſeinem wohltätigen Einfluſſe auf Boden
und Klima; er iſt auch nützlich für die Geſundheit der Men—
ſchen, weil die Luft ſtaubfrei iſt und erfriſchend wirkt, und in
volkswirtſchaftlicher Beziehung, weil ſeine vielfachen Erzeugniſſe Handel
und Gewerbe beleben und viel Arbeitsgelegenheit bringen.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 1
2 Einleitung: Begriff und Einteilung.
S 3. Begriff von Forſtwiſſenſchaft und Forſtwirtſchaft.
Unter Forſtwiſſenſchaft iſt der Inbegriff aller planmäßig geord—
neten Lehren zu verſtehen, welche eine zweckentſprechende nachhaltige
Bewirtſchaftung und Verwertung der Wälder zeigen.
Unter Forſtwirtſchaft iſt die praktiſche Anwendung der Regeln
der Forſtwiſſenſchaft auf den Wald und ſämtliche Forſtgeſchäfte zu
verſtehen.
S 4. Einteilung der Forſtwiſſenſchaft.
Eine erſchöpfende Einteilung des großen Gebietes der geſamten
Forſtwiſſenſchaft hier zu geben, würde zu weit führen und dem Zwecke
des Buches, das hauptſächlich für die praktiſch tätigen Förſter be—
rechnet iſt, nicht entſprechen. Es folgt deshalb eine ſolche Einteilung,
wie ſie für die Behandlung dieſes Buches maßgebend ſein ſoll und
wie ſie dem wiſſenſchaftlichen und praktiſchen Standpunkte von Förſtern
anzupaſſen ſein dürfte.
Die Forſtwiſſenſchaften beſtehen teils in Erfahrungsſätzen über
die zweckmäßigſte Bewirtſchaftung der Forſten, teils in Wiſſenſchaften,
welche gewiſſermaßen die Grundlage jener Erfahrungsſätze bilden.
Letztere ſetzen ſich aus den Naturwiſſenſchaften und der Mathematik
zuſammen und werden „Grundwiſſenſchaften“ im Gegenſatz zu
erſteren, den „Fachwiſſenſchaften“ genannt, welche in einer geord—
neten Zuſammenſtellung aller der Lehren beſtehen, welche die Be—
wirtſchaftung der Forſten unmittelbar angehen. Dazu kommen noch
die ſogenannten „Hilfswiſſenſchaften“, welche die Staats- und Rechts—
wiſſenſchaften in bezug auf die Forſten, die forſtliche Baukunde —
namentlich den Waldwegebau —, das Verwaltungs-, Kaſſen- und
Rechnungsweſen, die Jagd und Fiſcherei begreifen.
Unſerem Zwecke gemäß greifen wir aus den geſamten Forſt—
wiſſenſchaften nur folgende für den Förſter wichtigen Gebiete heraus
und teilen danach dieſelben ein in:
J. Grundwiſſenſchaften.
A. Naturgeſchichte. B. Mathematik.
a) Forſtzoologie. b) Forſtbotanik. a) Zahlenlehre. b) Größenlehre.
Einleitung: Orientierung im Studium. 3
II. Fachwiſſenſchaften.
A. Standortslehre. C. Forſtſchutz.
B. Waldbau. D. Forſtbenutzung.
III. Anhang.
Jagdlehre.
Die für uns wichtigen Teile der Naturlehre (Chemie und Phyſit)
werden in den betreffenden Kapiteln der Fachwiſſenſchaften, ſoweit
dies nötig erſcheint, kurz mit behandelt werden. Die allgemeine Zoo—
logie und Botanik finden ihre Berückſichtigung in der Forſtzoologie und
Forſtbotanik, die Mineralogie iſt in die Standortslehre eingeflochten.
Die Forſt⸗ und Jagdpolizeilehre, ſoweit ſie für den Schutz des Waldes
und ſeiner Produkte wie der Jagd zu wiſſen notwendig, findet ſich
in der Lehre vom Forſtſchutz und von der Jagd, ſowie hinten in den
Beilagen, welche die wichtigſten geſetzlichen Beſtimmungen im Auszuge
mit einigen das Verſtändnis erleichternden Erläuterungen enthalten.
Die Holz- und Landmeßkunſt, den Wegebau, ſowie das wichtigſte aus
der Abſchätzung behandelt die Mathematik reſp. die Forſtbenutzung,
welche mit dem Forſtſchutz zuſammen auch die wichtigſten Gebiete aus
dem Geſchäftskreiſe der Förſter berühren. Um die Auswahl in der
einſchlägigen Literatur zu erleichtern, iſt ein Verzeichnis von guten
Lehrbüchern vorgeheftet.
Dies möge zur Erleichterung des Studiums und der Orientierung
in vorliegendem Buche, ſowie zur Rechtfertigung der obigen Einteilung
dienen. Die Waldertragslehre, die Waldwertberechnung, Verwaltungs—
kunde uſw. ſind nur hier und da berührt und konnten als den ſpe—
ziellen Aufgaben reſp. dem Geſichtskreiſe und der forſtwiſſenſchaftlichen
Bildung der Förſter ferner liegend eingehendere Beſprechung nicht
finden. Eine erſchöpfende Beantwortung aller Fragen kann das Buch
bei der ſchnellen Ausbildung von Wirtſchaft und Wiſſenſchaft heute
nicht mehr geben; dazu müſſen die eventuell angeführten Spezialwerke
nachgeſchlagen werden.
Da an einer anderen Stelle des Buches ſich nicht mehr Gelegen—
heit finden wird, über den Hauptteil der Grundwiſſenſchaften, die
Naturwiſſenſchaften etwas Allgemeines zu ſagen, was zu dem Ver—
ſtändnis der alltäglichen Vorgänge im Walde und in unſerer ſonſtigen
Naturumgebung zu wiſſen notwendig, ſo mögen hier einige einleitende
Gedanken in gedrängteſter Kürze folgen:
1#
4 Einleitung: Einteilung der Naturkörper.
S 5. Allgemeine Einteilung der Haturkörper.
Alles das, was wir mit unſeren Sinnen wahrnehmen können,
iſt Natur; die einzelnen Teile der uns umgebenden Natur nennen wir,
ſobald ſie eine gewiſſe Selbſtändigkeit beſitzen, Naturkörper. Entweder
ſind dieſe Naturkörper unverändert und urſprünglich (eigentliche Natur),
oder ſie ſind durch menſchliche Kunſt und Kultur ſo verändert und
umgeformt, daß wir ſie nicht mehr Naturkörper im eigentlichen Sinne
nennen. Ein Haus z. B. nennen wir nicht mehr einen Naturkörper,
ſondern etwa ein Kunſtwerk; es iſt eine ſolche Umformung der ein—
zelnen Beſtandteile, die wir ſonſt Naturkörper nennen, wie Holz,
Steine, Eiſen uſw. vorgenommen, daß der Begriff der Natur, d. h.
des Urſprünglichen ganz verloren gegangen iſt. In gleicher Weiſe
können wir Alles, was uns im täglichen Leben umgibt, die feinſten
Kunſtwerke wie die allergewöhnlichſten Bedürfnisſtücke auf Körper, wie
ſie draußen in der Natur vorkommen, zurückführen, und ſo rechtfertigt
ſich der obige Satz, daß alles, was wir mit unſeren Sinnen wahr—
nehmen können, „Natur“ iſt. Im engeren Sinne verſtehen wir jedoch
unter „Natur“ den Inbegriff aller der Naturkörper, welche ſich nach
beſtimmten Geſetzen, die wir Naturgeſetze nennen, entwickeln und wie
ſie ſich überall im Weltraum reſp. auf unſerer Erde urſprünglich,
von Menſchenhand noch unberührt oder unverändert vorfinden. Die
Natur geſchichte beſchäftigt ſich mit der Beſchreibung der Naturkörper;
ſie umfaßt die Tierlehre (Zoologie), die Pflanzenlehre (Botanik) und
die Lehre von den Geſteinen und Metallen (Mineralogie); die Natur-
lehre beſchäftigt ſich mit den Naturgeſetzen, ſie umfaßt die Chemie
und Phyſik; beide — Naturgeſchichte und Naturlehre — zuſammen
bilden die „Naturwiſſenſchaften“, welche die Erkenntnis der ganzen
Natur anſtreben. Das Gebiet der Naturwiſſenſchaften iſt ſo ungeheuer
groß, daß eine einzelne Menſchenkraft kaum ausreicht, auch nur einen
Hauptteil derſelben zu beherrſchen, geſchweige denn mehrere Hauptteile
oder die geſamten Naturwiſſenſchaften. Deshalb iſt es Sache der
einzelnen Fachwiſſenſchaften, ſich das Notwendige herauszuſuchen und
von den geſamten Naturwiſſenſchaften nur ſo viel, als zum Zuſammen—
hange und allgemeinen Verſtändnis gehört, zu behandeln. Es finden
alſo hier nur die den Forſtmann intereſſierenden Teile der Natur:
wiſſenſchaften Berückſichtigung, ſo weit ſie der künftige Förſter ver—
ſtehen kann und muß.
Grundwiſſenſchaften: Allgemeines. 5
1. Grund wiſſenſchaften.
A. Naturgeſchichte.
Allgemeines.
S 6. Bedeutung der RNaturgeſchichte.
Wir kommen nun zur eigentlichen Naturgeſchichte, welche uns mit
den Merkmalen der Naturkörper ſoweit bekannt macht, daß wir ſie
voneinander unterſcheiden und in die verſchiedenen Reiche, in die ſie
geteilt ſind, einreihen können; wir wollen an ihrer Hand lernen, wo—
nach man z. B. den Hirſch und die Eiche im Walde, den Stein in
der Kiesgrube uſw. erkennt.
8 7. Organiſche und unorganiſche Körper; Charakteriſtik der Maturreiche.
Eine erſte Verſchiedenheit beſteht darin, daß der Stein, z. B. der
Kieſel aus einer ganz gleichmäßigen Maſſe gebildet wird; zerſchlägt
man ihn, ſo bleiben die Stücke ihrem Weſen nach genau das, was ſie
waren, nämlich Kieſelſteine, nur ſind ſie kleiner geworden. Die Eiche
im Walde hat dagegen ganz ungleichartige Beſtandteile wie Blätter,
Blüten, Rinde, Holz, Wurzeln, Säfte uſw. Nehmen wir einen Teil
davon, z. B. ein Blatt, ein Stück Rinde, ſo haben wir nicht wieder
eine Eiche, ſondern ganz verſchiedene Teile derſelben. Selbſtändige
einzelne Teile, welche zuſammen das Ganze, hier alſo die Eiche aus—
machen, nennt man Werkzeuge oder Organe, weil ſie gewiſſe Ver—
richtungen haben, ohne welche das Ganze (Individuum genannt) nicht
gut fortbeſtehen kann. Alle mit Organen ausgeſtatteten Naturkörper
heißen organiſche oder lebendige z. B. Tiere, Pflanzen, im Gegen—
ſatz zu den unorganiſchen oder lebloſen, z. B. Steine, Erden.
Die Eiche zeigt durch Wachſen, ſowie Erzeugung von Blüten und
Früchten, Leben und Bewegung. Anders iſt es bei Tieren, z. B. dem
Hunde, auch einem mit Organen ausgeſtatteten lebenden Weſen. Der
Hund kann laut werden durch Bellen und Winſeln, er kann laufen,
ſpringen und freſſen; er kann ſich alſo willkürlich bewegen, ernähren,
ſich fortflanzen, kurz er hat viel mehr und viel ausgebildetere Werk—
zeuge zu ſeinem Leben als der feſtgewurzelte und empfindungsloſe
Baum. Auf derartige Verſchiedenheiten hin teilt man das ganze
Naturreich ein, indem man alle lebenden Weſen mit willkürlicher
Bewegung und Empfindung Tiere und ihre Geſamtzahl auf der Erde
6 Grundwiſſenſchaften: Syſteme der Naturwiſſenſchaften.
das Tierreich, alle lebenden Weſen ohne Empfindung und ohne frei—
willige Bewegung Pflanzen, ihre Geſamtheit das Pflanzenreich,
und alle Naturkörper ohne Werkzeuge und Leben Mineralien oder
Geſteine, ihre Geſamtheit das Mineralreich (Steinreich) nennt.
Die wiſſenſchaftliche Naturgeſchichte des Tierreichs nennt man
Zoologie, des Pflanzenreichs Botanik, des Mineralreichs Mineralogie.
Während der Unterſchied und die Grenze zwiſchen dem Mineral-
reich oder den unorganiſchen Naturkörpern und den organiſchen
ganz klar und ſcharf gezeichnet iſt, iſt derſelbe zwiſchen Pflanzenreich
und Tierreich nicht ſo ſcharf, indem die kleinſten und einfachſten
Pflanzen und die allerniedrigſten Tiere, wie ſie namentlich im Waſſer
und auf dem Meeresboden vorkommen, ſich ſo nahe berühren, daß
die Naturforſcher nicht genau wußten, welche ſie zu dem Pflanzenreich
und welche ſie zu dem Tierreich zählen ſollten; es gibt Tiere, z. B.
die Polypen, welche feſt gewachſen ſind, und Pflanzen, z. B. die be—
kannte Sinnpflanze (mimösa pudica), welche Empfindung zeigen.
S 8. Syſteme der Raturwiſſenſchaften.
Unter „Syſtem“ verſtehen wir die wiſſenſchaftliche Ordnung und
Einteilung, wonach wir die Naturkörper unterſcheiden und richtig be—
nennen können. Die obige Einteilung der Naturkörper in die drei
Reiche — Tierreich, Pflanzenreich, Mineralreich — genügt nicht, um
fie genau voneinander unterſcheiden und wiſſenſchaftlich ſcharf be—
zeichnen zu können, wie wir uns an einem Beiſpiel klar machen werden.
Unſere Hauskatze zeichnet ſich durch gewiſſe Merkmale vor anderen
Tieren aus; ſie hat gewiſſe Farben, gewiſſe Größe, Kopf- und Zehen—
bildung, gewiſſe Gewohnheiten uſw. und bildet deshalb die beſtimmte Art
„Hauskatze, felis doméstica““); es gibt aber noch viele andere Katzen—
arten, z. B. Tiger, Löwe, Panther, welche dieſelben weſentlichen Merk—
male in Bau und Lebensweiſe und nur äußere Unterſchiede, wie
Größe, Farbe uſw. haben und deshalb anders benannt werden. Jedes
Tier führt in der Wiſſenſchaft, wenn es richtig bezeichnet werden ſoll,
zwei Namen, den ſeiner Gattung (hier Felis!) und den ſeiner Art
(hier domestica!). Nun gibt es aber noch viele andere Tiere, die
) Der richtigen Ausſprache wegen find die Fremdwörter mit Akzenten ver—
ſehen, die über den betreffenden Silben ſtehen: ' bedeutet Betonung derſelben,
wird lang und wird kurz geſprochen.
Forſtzoologie. 7
wie das Katzengeſchlecht von Fleiſch leben und darum ein ähnliches
Gebiß und ähnliche Verdauungswerkzeuge haben müſſen, z. B. die
Hunde, Hyänen, Bären uſw. Jede bildet eine Familie, ſie alle bilden
wieder eine Ordnung unter dem Namen „Raubtiere“.
Andere Tiere leben nicht vom Raube und von Fleiſch, ſind des—
halb anders gebaut, haben jedoch mit den Raubtieren ein Haarkleid,
vier zum Gehen, Klettern oder Schwimmen eingerichtete ähnliche Beine
und das Gebären von lebendigen Jungen, die von der Mutter mit
Milch geſäugt werden, gemeinſchaftlich. Man faßt alle dieſe Tiere
deshalb in eine Klaſſe — die Klaſſe der Säugetiere — zuſammen.
Die Vögel, Amphibien, Fiſche bilden für ſich wieder Klaſſen des
Tierreichs und haben mit den Säugetieren zuſammen ein inneres
gegliedertes Knochengerüſt, deſſen Hauptteil Rückgrat oder Wirbelſäule
genannt wird, gemeinſchaftlich, weshalb man alle in eine größere Tier—
gruppe — Kreis — zuſammenfaßt und „Wirbeltiere“ nennt. In
ähnlicher Weiſe teilt man nun auch die übrigen Tiere, das Pflanzen—
reich und das Mineralreich ein und nennt ſolche Einteilung eines
Reiches ein Syſtem. Derartige Syſteme find nun von unſeren großen
Naturforſchern verſchiedentlich aufgeſtellt, die man natürliche nennt,
wenn nahe verwandte Naturkörper möglichſt nahe im Syſtem zu—
ſammenſtehen, künſtliche, wenn willkürliche Merkmale, z. B. bei den
Tieren die Gliedmaßen, bei den Pflanzen die Blüten uſw. zum Unter-
ſcheidungsmerkmale gewählt und damit natürlich verwandte Natur—
körper auseinander geriſſen werden. Wir haben in abſteigender Reihen—
folge die organiſchen Naturkörper einzuteilen in Reiche, Kreiſe, Klaſſen,
Ordnungen (Reihen), Familien, Gattungen, Arten, Unterarten (Spiel—
arten).
a) Forſtzoologie.
§ 9. Zur Ermöglichung einer Überſicht, in welche Klaſſe die den
Forſtmann und Jäger intereſſierenden Tiere gehören, folge hier eine
ſyſtematiſche Zuſammenſtellung der Kreiſe, Klaſſen und Ordnungen
des geſamten Tierreiches in abſteigender Reihenfolge:
I. Kreis: Wirbeltiere.
Rotblütige Tiere mit rückenſtändigem Nervenſyſtem, welches von
einem knorpeligen und knöchernen Gerüſt geſtützt und geſchützt wird.
8 Forſtzoologie: Klaſſen.
1. Klaſſe: Säugetiere.
Behaarte warmblütige Wirbeltiere, deren lebendige Junge mit
Milch geſäugt werden.
1. Ordnung: Zweihänder z. B. der Menſch.
2. 5 Vierhänder z. B. Affe.
& 1 Handflatterer z. B. Fledermäuſe.
4. 7 Raubtiere z. B. Fuchs.
5. 1 Inſektenfreſſer z. B. Igel, Maulwurf.
6 5 Nagetiere z. B. Maus, Haſe.
7 5 Zahnarme z. B. Ameiſenbär.
8. > Einhufer z. B. Pferd, Eſel.
9. N Zweihufer z. B. Hirſch, Ziege, Gemſe.
10. bi Vielhufer z. B. Schwein, Elephant.
ER A Floſſenfüßer z. B. Robben, Walroß.
12. a Waltiere z. B. Walfiſch, Delphin.
13. 1 Beuteltiere z. B. Känguruh.
14. 75 Schnabeltiere z. B. Schnabeltier.
2. Klaſſe: Vögel.
Mit Federn bedeckte warmblütige aus hartſchaligen Eiern ent—
ſtehende Wirbeltiere.
1. Ordnung: Raubvögel z. B. Falke, Buſſard.
> A Singvögel z. B. Finke, Droſſel.
3 en Schreivögel z. B. Wiedehopf, Nachtſchwalbe.
4. 3 Klettervögel z. B. Spechte.
5. a Tauben z. B. Wilde Tauben.
6 7 Hühnervögel z. B. Auerhahn, Rebhuhn.
7 5 Laufvögel z. B. Trappe, Strauß.
8. = Watvögel z. B. Schnepfe, Reiher.
9. 5 Schwimmvögel z. B. Gans, Ente, Möve.
3. Klaſſe: Reptilien.
Beſchuppte oder bepanzerte kaltblütige aus weichſchaligen Eiern
entſtehende lungenatmende Wirbeltiere, aus denen den Alten ähn—
liche Junge ſchlüpfen.
1. Ordnung: Schildkröten.
2: s Krokodile.
27 5 Eidechſen.
4. 2 Schlangen z. B. Kreuzotter, Ringelnatter.
Forſtzoologie: Klaſſen. 9
4. Klaſſe: Amphibien.
Kaltblütige, meiſt nackte Wirbeltiere mit Lungen- und in der
Jugend mit Kiemenatmung; aus ihren Eiern ſchlüpfen den Alten
unähnliche Junge.
Die verſchiedenen Froſcharten.
5. Klaſſe: Fiſche.
Kiemenatmende kaltblütige im Waſſer lebende Wirbeltiere mit
Floſſengliedern.
1. Ordnung: Knochenfiſche z. B. Karpfen uſw., unſere gewöhn—
lichen Fiſche.
2. 5 Schmelzſchupper z. B. Stör.
3. 5 Selachier z. B. Hai, Roche.
4. er Rundmäuler z. B. Neunaugen.
5. x Röhrenherzen z. B. Lanzettfiſchchen.
II. Kreis: Gliederfüßler.
Tiere mit geringeltem Körper und beweglich eingelenkten vielfach
gegliederten Gliedmaßen.
1. Klaſſe: Inſekten.
Gliederfüßler mit einem Fühlerpaar und ſechs Beinen an der
Bruſt.
1. Ordnung: Käfer z. B. Rüſſelkäfer.
2 5 Halbflügler z. B. Blattläuſe.
3 5 Geradflügler z. B. Heuſchrecken.
4 5 Schmetterlinge z. B. Kiefernſpinner.
5 a Nacktflügler z. B. Welpen.
A Netzflügler z. B. Libellen.
5 ; Zweiflügler z. B. Fliegen.
8. Fi Flügelloſe z. B. Läufe.
2. Klaſſe: Tauſendfüßler.
Gliederfüßler mit zahlreichen faſt gleichgebildeten beintragenden
Körperringeln, ſcharf abgeſetztem Kopfe und einem Paar Fühler, z. B.
Sandtauſendfuß, Randaſſel.
10 Säugetiere: Allgemeines.
3. Klaſſe: Spinnentiere.
Gliederfüßler, Kopf und Bruſt zuſammengewachſen, mit einfachen
Augen und acht Beinen, der Hinterleib ohne Glieder.
Spinnen, Milben.
4. Klaſſe: Krebstiere.
Gliederfüßler mit vier Fühlern und vielen Beinen an Bruſt und
Hinterleib (mindeſtens 10).
Zehnfüßler z. B. Krebſe.
III. Kreis: Würmer.
Wurmförmige Tiere, deren langgeſtreckter Leib glatt oder quer—
runzelig und aus gleichen Teilen zuſammengeſetzt iſt.
1. Klaſſe: Rädertiere — äußerſt kleine Waſſertierchen.
„ Ringelwürmer z. B. Blutegel, Regenwurm.
Rundwürmer z. B. Spulwürmer, Trichine.
„ Plattwürmer z. B. Bandwürmer, Saugwürmer.
— ge de
IV. Kreis: Weichtiere.
Weiche ſchleimige Tiere mit einem durch teilweiſe Verdoppelung
der weichen Körperteile gebildeten Mantel.
1. Klaſſe: Kopfweichtiere, Kopffüßler z. B. Schnecken.
2. „ Kopfloſe Weichtiere z. B. Muſcheln, Sadträger.
1. Klaſſe: Forſtlich wichtige Säugetiere.
S 10. Allgemeines.
Die Säugetiere ſind mehr oder minder mit Haaren bedeckt, von denen man
die farbigen Grannen oder Oberhaar und Wolle (das wärmende Unterhaar)
unterſcheidet. Die Haare werden jährlich, meiſt plötzlich Frühjahr und Herbſt ge=
wechſelt; verdickte Grannen können allmählich in Borſten (Schwein) und Stacheln
(Igel) übergehen. Manche haben nur einerlei Haare (Huftiere), die meiſten beide
Haararten.
Die Haut beſteht aus der unteren dickeren gefäß- und nerven Leder—⸗
haut und der dünnen empfindlichen Oberhaut, welche ſich an einzelnen Stellen
zu den ſog. Oberhautgebilden (Schwielen, Nägeln, Krallen, Hufen, Hörnern
uſw.) verdickt.
Das Skelett (Fig. 1) zeigt deutlich Knochen des Kopfes, des Rumpfes,
der Gliedmaßen und des Schwanzes. Am Kopf unterſcheidet man Schädel-,
Säugetiere: Allgemeines. 11
Geſichts⸗ und Kieferknochen. Der Hals hat meiſt ſieben (ſelten ſechs oder acht)
Wirbel. An der Wirbelſäule des Rumpfes unterſcheidet man die Bruſtwirbel
mit den ſäulenförmigen bogigen flachen Rippen, die Lendenwirbel mit langen
und breiten ſeitwärts und nach vorn gerichteten Fortſätzen und die Kreuzbein—
wirbel, die verwachſen und mit den Hüftbeinen feſt verbunden ſind. Die
Schwanzwirbel richten ſich nach der Länge des Schwanzes (höchſtens 46!)
Figur 1.
Skelett des Pferdes in den Körper eingezeichnet (aus Altum Zoologie.)
Ein breiter flacher dreieckiger mit hoher Leiſte verſehener Knochen, das
Schulterblatt (a), liegt im Fleiſch über den vorderen Rippen, an dieſes ſchließt
ſich bei vielen Säugetieren (den grabenden, fliegenden und greifenden) zur Ver—
bindung des Oberarmes mit dem Bruſtbein jederſeits das Schlüſſelbein (b) an.
Faſt alle Säugetiere haben zwei Paar Beine; die Vorderbeine beſtehen aus
Oberarm () meiſt im Körper verſteckt, Unterarm (m) (mit Elle und Speiche!) und
Hand mit Handwurzel (i), Mittelhand (K) und Vorderzehen (g). Die Hinter—
beine ſind durch den kugligen Knopf des Oberſchenkels in die tiefe Pfanne des
unten geſchloſſenen Beckens (u) eingelenkt und beſtehen aus Oberſchenkel (o),
Unterſchenkel (d) (Schien- und Wadenbein!), der Knieſcheibe (e) und dem Fuß
(Fußwurzel (n), Mittelfuß (h), Hinterzehen! (f).
Die Zähne liegen einreihig in die Kieferknochen eingekeilt, ſind ſehr mannig—
faltig und ſyſtematiſch von größter Wichtigkeit. Der Zahn beſteht aus einer
knochigen Wurzel und der aus Zahnbein und Schmelz gebildeten Krone. Man
unterſcheidet Schneidezähne, deren obere ſtets im Zwiſchenkiefer ſtehen, Eck—
zähne, die nur in der Einzahl neben den erſteren ſtehen, und Backenzähne.
Die Haupteigentümlichkeiten der für die Unterſcheidung der Säugetiere äußerſt
wichtigen Zahnbildung werden durch in Bruchform geſetzte Zahlen veranſchaulicht,
12 Säugetiere: Zahnbildung uſw., Handflatterer.
deren Zähler die oberen, deren Nenner die unteren, deren fettgedruckte die größeren,
die anderen die kleineren Zähne darſtellen. Die mittleren Bruchzahlen bezeichnen
die Schneidezähne, die rechts und links ſich anſchließenden die Eckzähne und die
e
äußeren die Backenzähne, z. B. 3 1 6 1 3 bedeutet: oben wie unten je 6
kleinere Schneidezähne, jederſeits ein großer Eckzahn, oben je 4 und unten je 3
kleinere Backenzähne. Sind die Backenzähne, wie oft vorkommt, von verſchiedener
Größe, ſo wird ihre Anzahl getrennt und in beſonderer Bruchform geſchrieben,
1 1 11
3. B. 717 TEE
treten, ſo vereinfacht ſich die Formel durch Weglaſſen der Backen- und Eckzähne
1 211
1 21°
Die Sinnesnerven entſpringen aus dem Gehirn, die Gefühls- und Bewegungs—
nerven teils vom Gehirn, teils von dem in der Wirbelſäule befindlichen Rücken-
mark. Am meiſten iſt bei den Säugetieren der Geruchſinn entwickelt, am
wenigſten der Taſtſinn. Zwei durch Lider verſchließbare Augen vermitteln den
Geſichtsſinn, den Gehörſinn gewöhnlich vorſtehende, oft ſehr bewegliche Ohrmuſcheln,
die Geſchmacksnerven liegen an der Zunge und am weichen Gaumen. Das Ber-
dauungsſyſtem beſteht im allgemeinen aus Mundhöhle, Speicheldrüſen, Schlund,
Magen, Dünn- und Dickdarm, das Herz aus zwei Vorkammern und zwei Herz—
kammern, Bruſt- und Bauchhöhle find durch das Zwerchfell getrennt, deſſen
Hebung und Senkung vorzugsweiſe das Ausſtoßen und Einziehen der Luft aus
den als Atmungsorgane dienenden Lungen bewirken. Am Eingange der Luft—
röhre liegt als Stimmorgan der Kehlkopf. Manche Säugetiere können auch
klettern, graben, ſchwimmen, fliegen; ſie nähren ſich teils von Pflanzen, teils von
Tieren, teils von beiderlei zugleich, wonach ihre Zähne gebildet ſind; manche
fallen in den ſog. Winterſchlaf, indem die Bluttemperatur bis auf 1, ſinkt,
Herzſchlag und Atmung beinahe aufhören und das aufgeſpeicherte Fett als Erſatz
der Nahrung dient.
Die beiden erſten Ordnungen enthalten keine forſtlich wichtigen Tiere.
Da nun links wie rechts die gleichen Zähne auf-
links, mithin heißt die obige Formel in ihrer Abkürzung: 5 .
8 11. 3. Ordnung: Handflatterer.
Säugetiere mit vollſtändigem Gebiß und Flughäuten zwiſchen den ver—
längerten Vorderzehen und Beinen. Fliegende Säugetiere.
1. Familie: Inſektenfreſſende Fledermäuſe. Es ſind Dämmerungs- und
Nachttiere, welche eifrig auf Inſekten Jagd machen und dadurch für Wald, Garten
und Feld ſehr nützlich werden. Ihre 1—2 Jungen tragen fie im Fluge mit ſich
herum. In der Ruhe und im Winter während der Erſtarrung hängen ſie, oft
klumpenweis, an den Hinterbeinen in Gebäuden oder in hohlen Bäumen.
Vespertilio murinus, Rieſen-Fledermaus; die größte, ſpannt 34,5 em, breite
Flügel, ſpitze Ohren viel länger als Kopf, langſam flatternd auf Straßen, Plätzen
und in Gärten. V. serötinus, ziemlich groß, ſpannt 32 em, ſchmale Flügel, Ohren
wenig länger als Kopf, nußbraun, gewandt und ſpät fliegend in Dörfern und an
Waldrändern. V. nöctula, ſpannt 34 em, breite muſchelförmige Ohren, roſtbraun
Handflatterer, Raubtiere. 13
mit ſchwärzl. Häuten, jagt jehr ſchnell um die Gipfel der höchſten Waldbäume, hat
ſehr ſpitze Flügel. V. pipistrellus, Zwergfledermaus; kleinſte und gemeinſte Art;
überall an Wohnungen, auch im Walde; ſpannt 20 em.
S 12. 4. Ordnung: Raubtiere.
Säugetiere mit ſcharfhöckrigem .
Gebiß (Fig. 2), oben wie unten 6
kleinen Vorderzähnen (Schneidezähne)
(5), langem ſpitzem Eck- (Fang-) Zahn
(e) und einem hervorragenden ſcharfen
Backenzahn (r) (Reißzahn); ſehr
muskelkräftig, teils Zehen-, teils f
Sohlengänger; nähren ſich meiſt von 882 £ 2
warmblütigen Tieren, doch auch von 3 1 ne =
Leichen; wenn die Höckerzähne nicht ſcharf find, nähren fie ſich auch mit von
Pflanzenkoſt.
Sohlengänger.
1. Familie: Bären.
2. Familie: Marder 4 00 . 11 Der zweite Schneidezahn des Unterkiefers
aus der Zahnreihe zurückgeſtellt. Körper langgeſtreckt, walzenförmig. Beine kurz,
fünfzehig.
Meles täxus, gem. Dachs. 8 1 1 : 1 Nährt ſich meiſt von Wald—
früchten, Wurzeln und ſchädlichen Inſekten, nimmt aber auch Eier und Junge von
Jagdtieren; iſt alſo forſtlich nützlich, jagdlich ſchädlich. Schwarz und geſtreift,
Unterſeite und Beine ſchwarz; am Tage und im Winter ohne zu erſtarren in
Höhlen mit Keſſeln, 60 cm lang).
Mustela märtes, Baummarder.
an
6 1 1
Kehlfleck, gelblich brauner Balg, in Wäldern meiſt auf Bäumen, ſehr blut—
dürſtig und kleinem Geflügel und Wild ſchädlich, freſſen aber auch Mäuſe, Inſekten.
54 em. Loſung nach Moſchus duftend, Sohle behaart.
M. forna, Steinmarder. Dunkelbraun, aber mit weißem Kehlfleck, in
Gebäuden, dem Hausgeflügel ſehr ſchädlich, klettert ebenfalls ſehr gewandt, 50 cm,
Sohle faſt nackt. Loſung ſtinkt. Beide Marder mit geſtrecktem Körper; werfen
Anfang April 4—6 Junge.
M. putörius, Iltis. S
Mit dottergelbem
rm!
Bet
lang!) und weißbräunlich; Unterſeite und Beine tief braun. Gefährliches Raub—
tier auf Geflügel, Eier und kleine Säugetiere; eine weiß-gelbliche Abart das
Frettchen, M. füro wird zur Kaninchenjagd benutzt; wirft zweimal jährlich 3—4 Junge.
Etwas kleiner als die vorigen (40 cm
) Die Maßangaben beziehen ſich ſtets auf die Körperlänge von Schnauzenſpitze bis zur
Schwanzwurzel, alſo immer ohne den Schwanz.
14 Raubtiere.
M. erminéa, Hermelin, Großer Wieſel. 30 cm lang. Sehr geſtreckt,
furzbeinig.. Im Sommer braun mit weißer Unterſeite, im Winter oben weiß,
Schwanzſpitze immer ſchwarz, und M. vulgsris, Kleiner Wieſel, 20 em lang,
Winter und Sommer bräunlich, unten immer weiß; beide ſehr nützlich durch Mäuſe⸗
vertilgung, aber der niederen Jagd ſchädlich.
Lütra vulgäris, Fiſchotter. 81311 Dunkelbraun, unten heller,
Körper 60 em, der breitgedrückte Schwanz 60 em. Zehen mit Schwimmhäuten;
lebt in Uferhöhlen, geht nachts auf Beute, wird der Fiſcherei außerordentlich
ſchädlich. Balg, Sommer- und Winterpelz gleich wertvoll.
Zehengänger.
3. Familie: Hunde. un Zehengänger mit gleich langen Beinen;
die Vorderbeine fünf-, die Hinterbeine vierzehig; ſtumpfe nicht zurückziehbare Krallen.
a. Wölfe. Canis lüpus, Wolf und Cänis familiäris, Haushund mit über
100 Raſſen, die in Haus- und Jagdhunde zerfallen.
b. Füchſe. Körper ſchlank, Schnauze ſpitzer, Schwanz lang und buſchig.
Canis vülpes, gem. Fuchs. Gewöhnlich fuchsrot mit weißlicher (Silber-
fuchs) oder ſchwärzlicher Unterſeite (Brandfuchs).
5 Rauhe Zunge, ſchärfſter und größter
Reißzahn, dicke Pfoten und Tatzen mit ſcharfen, zurückziehbaren Krallen;
ſchleichende Zehengänger, meiſt nächtliche Raubtiere.
Löwe, Tiger, Panther uſw.
Felis lynx, Luchs. 15 m lang; Ohren mit Haarpinſeln; ſehr kurzer
Schwanz. Sehr ſchädlich.
Felis cätus, Wildkatze. 60 cm lang, der Schwanz halb jo lang als
der Körper. Grau mit dunklen Querbinden; Schwanz buſchig mit ſchwarzer Spitze
und drei ſchwarzen Ringeln unten, an den Sohlen ein unbehaarter Strich (Sohlen-
fleck), auffallend ſtärker als die Hauskatze.
Von der nächſten (5.) Ordnung — Inſektenfreſſer — iſt der bekannte gem.
Igel Erinacsus europaäus, zu nennen, der durch Vertilgung von ſchädlichen Inſekten
und Mäuſen nützlich wird, wie der durch Vertilgen von Inſekten nützliche be⸗
kannte Maulwurf, Talpa europaca.
4. Familie: Katzen.
S 13. 6. Ordnung: Nagetiere.
Säugetiere mit zwei meißelförmigen Schneidezähnen vorn in jedem Kiefer,
und von geſtrecktem Körper. Zwiſchen Schneide- und Backzähnen große Zahn⸗
lücken; leben von Pflanzenteilen und find deshalb ſchädlich; fie ſind ſehr fruchtbar,
viele ſammeln Wintervorräte.
2
1. Familie: Haſen. 2 rn 55 Löffelförmige Ohren, Hinterbeine lang,
2
rauh behaarte Sohlen; trinken nie.
Lepus timidus, Haſe. Ohr länger als Kopf mit ſchwarzer Spitze, Schwanz
oben ſchwarz, unten weiß, Bauch weiß. Q jest jährlich 4—5mal je 2—5 Junge.
Nagetiere. 15
L. eunicülus, Kaninchen. Ohr kürzer als Kopf, Ohrſpitze braungrau, kleiner
und gedrungener, kurze Läufe, Bauch bläulich; Q wirft jährlich 4—8mal 3—8 blinde
Junge.
2. Familie: Mäuſe. — —— . * Kopf ſchlank, Schnauze ſpitz mit Schnurr—
haaren. Schwanz lang, nackt, ſelten kurz und fein behaart; Ohren und Augen groß.
Mus decumänus, gem. Ratte. 26 em lang. Die Ohren erreichen angedrückt
das Auge nicht, Schwanz kürzer als der Körper. b
Mus silväticus, Waldmaus. 10 em. Ohren ù½ Kopflänge; Pelz oben
bräunlich gelb, Füße, Zehen und Unterleib weiß. In Wäldern ſehr ſchädlich,
ſpringendes Laufen, weil Hinterbeine viel länger, klettert, ſchält Rinden, frißt
Sämereien. 3
Mus agrarius, Brandmaus. Ohren ½ der Kopflänge. Oben rötlich-braun
mit ſchwarzen Rückenſtreifen. Bauch weiß, alſo dreifarbig. Meiſt auf dem Felde,
dort ſehr ſchädlich.
3. Familie: Wühlmäuſe. Kopf dick, ſtumpfſchnauzig; Ohren kurz ver—
ſteckt, Schwanz höchſtens ¼ der Körperlänge.
Arvicola amphibius, Wühlmaus, auch als Waſſerratte, Mollmaus bekannt
und berüchtigt. Im Walde, auch in Feld und Garten außerordentlich ſchädlich
durch unterirdiſches Benagen von Wurzeln; hat unterirdiſche Gänge. Wo ſie
häufig, iſt ihr gefährlichſter Feind, das. Wieſel, ſorgfältig zu ſchonen. Sie iſt
15 cm lang, Ohren in Pelz verſteckt, einfarbig, braungrau, doch oft wechjelnde
Farben, unten heller; unſere größte Maus.
Arvicola arvalis, Feldmaus. 9 cm. Ohren ½ der Kopflänge, innen ganz
nackt, Schwanz dunkel mit weißen Haaren, ½ der Körperlänge, oben gelbgrau,
unten und Aftergegend weißlich; in Feldern und daran ſtoßenden Beſtänden oft
ſehr ſchädlich und Landplage.
Arvicöla glareölus, Rötelmaus. 10 cm. Ohren ½ Kopflänge, Schwanz
½ Körperlänge, oben rotbraun, unten weiß; klettert vorzüglich und wird in den
Zweigen wie unten an Stämmchen durch Benagen der Rinde an * und
Laubhölzern ſchädlich.
4. Familie: Schwimmnager, Cästor fiber, Biber.
Schwanz 30 em lang, braun, Hinterfüße mit Schwimmhaut, nackter breiter Schuppen—
ſchwanz, ſehr große Nagezähne; lebt in Flüſſen und Seen, wo er mit Sand über—
deckte Holzbauten macht. Wird durch Fällen und Benagen ſelbſt von ſtarken
Hölzern ſehr ſchädlich, bei uns nur noch ſelten an der Elbe und Mulde in Sachſen.
Sein Pelz wie namentlich das am Bauche in ſackartigen Drüſen abgeſonderte
Bibergeil ſehr koſtbar.
Familie Hörnchen. Das bekannte Eichhörnchen, Seiürus vulgaris, wird
durch Benagen der Rinde, Verbeißen der Triebe, Verzehren der Samen und
Vernichten der Singvögelbruten ſehr ſchädlich, namentlich in Nadelhölzern; wo
ſie überhandnehmen, muß man ſie mit allen Mitteln verfolgen.
en 2 0 NY £
Myöxus avellanärius, Haſelmaus. 2 » 9012 1. Ein odergelbes bis rotbraunes
mäuſeähnliches Tierchen mit kurz behaartem, am Ende büſcheligem Schwanz, 8 em
422 4
el) der
IE 0 em,
16 Zweihufer, Vielhufer.
lang, wird ähnlich wie das Eichhörnchen ſchädlich; ſelten. M. glis, gem. Sieben⸗
ſchläfer: ähnlich, 10 em lang, jedoch grau mit ſchwarzbraunem Augenkreis.
In der 7. Ordnung kommen keine forſtlichen Tiere von Bedeutung vor,
ebenſo kann die 8. Ordnung der Einhufer mit den Gattungen Pferd und Eſel als
bekannt vorausgeſetzt werden; deſto wichtiger iſt die nächſte, welche die haupt⸗
ſächlichſten Jagdtiere enthält.
S 14. 9. Ordnung: Zweihufer.
Säugetiere mit fehlenden oder ſelten nur zwei ſeitlichen Schneidezähnen im
Oberkiefer, verwachſenen Mittelfußknochen, zwei behuften Zehen und eigentümlichem
Wiederkäuermagen. Derſelbe beſteht aus 4, ſeltener aus 3 Abteilungen.
3 Die erſte derſelben, die größte ſack⸗
artige Ausſtülpung, in welche der Schlund
(Fig. 3a) mündet, heißt Panſen (d);
hinter dieſer liegt eine zweite kleine mit
netzförmigen Falten beſetzte Abteilung, der
Netzmagen (ce), die dritte mit blättrigen
Falten im Innern heißt Blättermagen
(b), die vierte längsgefaltene Magen⸗
höhlung, der ſog. Labmagen (e), endet
im Darmkanal (f). Die grob mit der
Zunge abgerupfte Speiſe gelangt unzer⸗
Fig. 3. Wiederkäuermagen. kleinert in den Panſen, von da in den
Netzmagen, wo ſie zu kleinen Biſſen ge⸗
formt wird und wieder in den Mund ſteigt, um dort „wiedergekäut“ zu werden.
Der ſo entſtandene Speiſebrei kommt dann direkt in den Blättermagen, von dieſem
durch den Labmagen in den ſehr langen Darmkanal. Bei einigen fehlt der Blätter-
magen (Kamel).
1. Familie: Hohlhörner. Mit überhäuteten Stirnzapfen und hohlen
bleibenden Hörnern. Hierzu gehören die Gattungen der Ochſen, Schafe, Ziegen
und Antilopen, von denen nur der Steinbock, Capra ibex, und die Gemſe, Anti-
lope rupicapra, erwähnt werden.
2. Familie: Hirſche. an rn Die Männchen tragen auf den kurzen
Stirnzapfen Geweihe, welche feſt und meiſt veräſtelt ſind und jährlich abgeworfen
werden. Die Augen mit Tränenhöhlen, die Nebenklauen entwickelt. Rot-, Dam⸗
und Rehwild wechſeln die Schneidezähne, wenn ſie noch ihr erſtes, die drei andern
Backenzähne, wenn ſie ihr zweites Geweih tragen.
Das Reh, Cérvus capré us, der Edelhirſch, C. éläphus, der Damhirſch,
C. dama, der Elch, C. älces, Geweih mit kurzer runder Stange und ſehr breiter
zweiteiliger vielzackiger Schaufel. Kopf dick und plump; außerordentlich durch
Schälen ſchädlich. Die anderen Familien, wozu die Giraffen, Kamele uſw. gehören,
intereſſieren uns nicht. Das Nähere über die Hirſche in den betr. Kapiteln des
Anhangs über die Jagd.
Vögel: Allgemeines. 17
S 15. 10. Ordnung: Vielhufer.
Plumpe Säugetiere mit nackter borſtiger Haut, getrennten Mittelfußknochen
und mehreren mit Hufen bekleideten Zehen.
1. Familie: Elefanten. 2. Familie: Tapire.
N | 4 14.3 ER e 5 :
3. Familie: Schweine. 75 Der ſeitlich zuſammengedrückte Kopf
1 133
mit knorpliger Wühlſcheibe und hervorſtehenden Eckzähnen; an den ſchlanken Beinen
vier Zehen, von denen zwei ſeitlich höher gerückt ſind und nicht auftreten. (Dies
iſt für die Fährtenbeſtimmung im Schnee und lockeren Boden charakteriſtiſch!)
Sus scröfa, Wildſchwein. Schwarz, gelblich meliert; die Jungen (Friſchlinge)
gelb mit braunen Streifen. — Dazu gehören auch die Familien der Nashörner
und Flußpferde. N
Die letzten Ordnungen der Floſſenfüßer, Waltiere, Beuteltiere und Schnabel—
tiere werden als forſtlich durchaus unwichtig übergangen.
2. Klaſſe: Vögel.
8 16. Allgemeines.
Befiederte warmblütige aus hartſchaligen Eiern entſtehende Wirbel—
tiere mit einem Bein- und einem Flügel-Paar, die durch Lungen atmen.
Die zu Flügeln umgeſtalteten vorderen Gliedmaßen dienen nebjt
dem ſteuernden Schwanz zur Bewegung in der Luft, die hinteren zur
Bewegung auf dem Boden,
zum Klettern oder zum A
Schwimmen; der zahnloſe .
Ober⸗ und Unterkiefer iſt 33 Ba
mit einer Hornſcheide über-
zogen; ſie bilden den Schna—
bel; der Leib iſt mit Federn
bedeckt, an welchem man
Dunen (Flaumfedern) und
bunte, ſog. Kontur- (Licht⸗
oder Umriß-) Federn unter—
ſcheidet. Letztere zerfallen
wieder in kleines Gefieder,
welches zur Bedeckung dient,
und das große Gefieder,
welches in Flügel- (Ruder-)
und Schwanz⸗ (Steuer-)
55 Vogelflügel.
Federn zerfällt und zur Figur 4.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl.
1
18 Vögel: Allgemeines.
Bewegung in der Luft dient. Die einzelne Feder beſteht aus dem Kiel
und der Fahne. — Zwiſchen dem kleinen Gefieder befinden ſich nackte
Stellen (Raine), namentlich an der Bauchſeite, zur beſſeren Erwär—
mung der Eier beim Brüten.
Der Flügel beſteht aus Oberarm (Figur 4 c) mit kleinen Deck—
federn, Unterarm (u) mit Elle (e) und Speiche (s), ein Paar
Handwurzelknochen (hw) und der Hand mit doppeltem Mittelhand—
knochen (mh), 2 Fingern (k) und dem Daumen (d); die großen
Schwungfedern (untere Figur h), die ſchwach ſchraubenförmig gedreht
erſcheinen, ſind an den Hand- und Fingerknochen befeſtigt; der Daumen
trägt den zu Seitenbewegungen nötigen Lenkfittich (). Am Unterarm
befinden ſich die breiteren ſchlafferen, meiſt als Fallſchirm dienenden
Armſchwingen (a). Durch Gebrauch und Witterung nutzen die Federn
ſo ab, daß ſie jährlich 1—2 mal (Herbſt- und Frühjahrs-Mauſer) in
der ſog. „Mauſer“ erneuert werden müſſen. Nach Jahreszeit, Alter
und Geſchlecht iſt die Farbe der Federn bei denſelben Vögeln oft
verſchieden (Jugendkleid, Mauſerkleid uſw.). Zur Erhaltung der Federn
ſalben die Vögel dieſelben oft mit Fett aus der über der Schwanz—
wurzel befindlichen ſog. Bürzeldrüſe ein.
Die Knochen ſind nicht mit Mark, ſondern mit Luft gefüllt, auch
haben die Vögel in der Bruſt- und Bauchhöhle Luftſäcke; das Bruſt—
bein hat einen hohen Kamm.
Von den Sinnesorganen iſt Geruch und Geſchmack vernachläſſigt,
dafür Geſicht und Gehör um ſo mehr entwickelt. Die meiſten Vögel
haben zwei Kehlköpfe, wovon der untere zur Stimmbildung (Singmuskel—
apparat) beſtimmt iſt. Die Lunge ſteht durch Schläuche mit den Luft—
knochen in Verbindung. Das Vogelei beſteht aus Schale, Luftraum,
Eiweiß und Dotter. Die Anzahl der Eier ſchwankt zwiſchen 1—30, ihre
Geſtalt iſt ſehr verſchieden, die Farbe wechſelt nur zwiſchen Arten von
Weiß, Braun und Grün, kein Ei iſt dreifarbig. Mank unterſcheidet auch
„einfarbige Eier mit und ohne Zeichnung“. Die Eier werden entweder
einfach auf den Boden gelegt (Ziegenmelker) oder es werden mehr
oder weniger kunſtvolle Neſter gebaut (Singvögel), welche die aus—
gebrüteten Vögel entweder ſofort verlaſſen (Neſtflüchter) oder längere
Zeit noch bewohnen (Neſthocker). Das Brüten dauert 12—45 Tage,
je nach der Gattung. Am Schnabel unterſcheidet man 1. die beiden
Kiefern, 2. den Firſt (Schnabelrücken), 3. die Kuppe (Vorderende
Raubvögel:; Eulen. 19
des Oberſchnabels), 4. die Zügel, Farbenftrich zwiſchen Auge und
der Schnabelwurzel, 5. die Naſenlöcher, 6. die weiche Wachs haut an
der Wurzel (gelb oder blau), 7. den Zahn N Vorſprung am
Oberſchnabel (bei den Falken).
Das Bein beſteht 1. aus dem kurzen im Fleiſch verſteckten Ober—
ſchenkel, 2. dem meiſt im Gefieder verſteckten Unterſchenkel (fälſchlich
oft Schenkel genannt!), 3. dem Fuße mit einem Knochen — dem Laufe —,
an dem ſich die Zehen (Krallen) befinden, deren Anzahl zwiſchen 2 bis 4
ſchwankt und auf welche allein aufgetreten wird (Zehengänger). Die
meiſten Vögel haben 4 Zehen, von denen gewöhnlich 3 nach vorn und
1 nach hinten gerichtet ſind. Beim „Kletterfuß“ ſtehen 2 nach vorn
und 2 nach hinten (Spechte); die ſog. „Wendezehe“ kann nach hinten
gerichtet werden (Eulen). Die Füße ſind ſehr verſchieden geſtaltet und
bilden vielfach die Grundlage der Einteilung. Fuß und Zehen ver—
bindet das Ferſengelenk. Die langen vorſtehenden Federn am Unter—
ſchenkel mancher Vögel nennt man „Hoſen“.
Der Geſang erſchallt nur während der Fortpflanzungszeit. Nach
der Gewohnheit, den Aufenthaltsort zu wechſeln oder teilweis oder ganz
beizubehalten, unterſcheidet man Zug-, Strich- und Standvögel. Die
Zugvögel, es ſind die meiſten unſerer Vögel, machen im Herbſt und Früh—
jahr große Wanderungen, die Strichvögel machen nur kleinere Wande—
rungen in ihrem Gebiet, die Standvögel halten immer dieſelbe Gegend.
§ 17. 1. Ordnung: Raubvögel.
Starke Luftvögel mit hakig übergreifendem, am Grunde mit einer Wachshaut
überzogenem Oberſchnabel und ſtarken, hakig gekrümmten Raubkrallen (3 Zehen
vorn, 1 Zehe hinten), von denen die äußere Zehe häufig nach hinten gewendet
werden kann (Wendezehe!). Sie nähren ſich meiſt von lebendigen warmblütigen
Tieren. Die unverdaulichen Teile derſelben — Haare, Federn, Knochen —
werden in der Regel im Kropfe vom Fleiſch geſchieden und dann in Ballen —
Gewölle genannt — durch den Schnabel wieder ansgeworfen. Sie trinken
nie. Die kunſtloſen Neſter meiſt an hohen Standorten.
1. Familie: Eulen. Die Augen nach vorn gerichtet und mit einem Feder—
ſchleier umgeben, ebenſo hinter den Ohren oft halbkreisförmige ſtarre dichte Federn.
Die Beine meiſt bis auf die Krallen dicht befiedert. Wendezehe. Meiſt Höhlen—
brüter, weiße rundliche Eier; durch Vertilgen von Mäuſen und Inſekten ſehr nützlich.
Meiſt Nachtraubvögel.
a. Käuze, glattköpfig. Strix alüco, Waldkauz. 36 em), grau bis braun
mit welligen dunklen Flecken. Kopf und Augen ſehr groß. Am Tage in hohlen
Die Maßangaben beziehen ſich auf die Länge des Körpers vom Schnabel bis Schwanz⸗
ſpitze, wenn der Vogel geſtreckt auf dem Rücken liegt. *
2
20 Raubvögel: Adler.
Bäumen an Waldrändern. Außerordentlich nützlich. Stimme: hu, hu, hu, huit
huit. Strix nöctua, Steinkäuzchen, klein gedrungen, grauweiß gefleckt, ſehr nützlich.
Strix flämméa, Schleierkauz. 31 em, grau mit weißen ſchwarz umrandeten Perl⸗
flecken, lange Läufe mit Borſtenfedern. Meiſt auf Türmen und Gebäuden, ſehr
gemein.
Ohreulen, mit auf ſtehenden Ohrbüſcheln und gelben Augen. Strix otus,
Waldohreule. 36 em, lange Ohrbüſchel, feurig gelbe Augen, roſtbraun mit dunkler
Federmitte; in jungen ſchlechten Nadelholzbeſtänden, freies Neſt. Sehr nützlich
durch Mauſen.
Strix bübo, Uhu, Adlergröße, in Zeichnung der vorigen ähnlich. Der Jagd
ſchädlich, doch ſehr ſelten jetzt.
2. Familie: Falken. Schnabel kurz, am Grunde am höchſten, die Augen
von einem Knorpel überragt. Der Unterſchenkel mit verlängerten Federn (Hoſen),
Zehen ſtets nackt, haben dieſelbe Wachshaut wie der Schnabel. Tagesraubvögel.
Eier mit rotbraunen Flecken ganz bedeckt.
Läufe bis zur Zehenwurzel
Vende⸗ befiedert: Aqutfla 1. Adler
zehe Läufe bis zur Hälfte befiedert
i Haliaetos 2. Fiſchadler
mit Wendezehe; Läufe bis zur Zehen⸗
wurzel nackt: Pändion 3. Flußadler
Oberſchnabel mit tiefem Aus⸗
Falken] Schnabel ſchon von] ſchnitte vor d. Spitze: (Zahn!) Falco 4. Falke.
der Wurzel an | _ Schwanz gegabelt: Milvus 5. Milan.
hakig, mit oder . (Läufe kaum ſo
ohne Zahn; Kopf⸗ W Schwan ſtang als Mittel⸗
und Halsfedern ] hne = 3] zehe Astur 6. Habicht.
breit rundlich. 8 abge: a länger als
Falfen. Aus⸗ rundet. die Mittelzehe:
ſchnitt | Büteo 7. Buſſard.
Schnabel gerade
beginnend, ſtark⸗
hakig, zahnlos;
Kopf-u.Halsfedern
ſpitz lanzettlich.
Adler.
Kennzeichen der Adler“).
Schwanz lang, weiß abgerundet,
. Lauf hell: a. fülva Steinadler.
L bis an -
le £ " | über 75 cm Schwanz kurz, gerade, von Flü⸗
ie Beben: | lang geln bedeckt: a. imperialis Kaiſeradler.
wurzel Naſenlöcher eirund, nicht einge⸗
befiedert * om | buchtet, Lauf 8 em lang. a. naévia Schreiadler.
(echte Adler) ang | Naſenlöcher rundlich mit Wulſt.
Lauf 11 em lang: a. clanga Schelladler.
Schnabel länger als die
Hälfte des Kopfes.
) Nach v. Rieſenthal, Kennzeichen unſerer Raubvögel. Charlottenburg⸗Berlin. Selbſtverlag
des Verfaſſers. Preis 1 Mark. Ein klaſſiſches Buch, das auf das beſte hiermit empfohlen wird.
Raubvögel: Falken. 21
= 90 em lang, Schwanz keilförmig, Füße gelb:
2 2 haliétos albicilla Seeadler
15 = 8 die kleinen Augen ohne
f ten bis 75cm lang, | Schleier, ohne Hoſen:
— 2] RE. Schwanz nicht pändion haliaétos Fiſchadler.
2 keilförmig, die großen Augen mit Schleier,
ES Füße graublau mit Hoſen:
8 eircäétos gällicus Schlangenadler.
Die Adler ſind ſämtlich große ſtarke Vögel; der ſtarke Schnabel iſt an der
Wurzel gerade, dann ſehr gekrümmt, mit langem Haken und ſchrägen Naſenlöchern;
auf Nacken und Halsſeiten ſtets ſtarre lanzettliche Federn (Adlerfedern!);
die langen breiten Flügel haben 27 Schwingen, von denen die vierte immer
die längſte iſt; im Fluge ſtark geſpreizt. Die Zehen ſind ſehr kräftig, ſtark
gekrümmt und Mittelzehe immer kürzer als der Lauf. Die Adler ſind alle
der Jagd reſp. der Fiſcherei ſchädlich, ſind jedoch in Deutſchland überall ſo ſelten,
daß ſie geſchont werden können.
Kennzeichen der Falken.
| der ſtarke Schnabel
Flügel er- von der Wurzel aus
reichen bei= | faft halb freisför-
nahe das [mig gekrümmt:
Schwanzende, k. cändicans Isländiſcher Falke.
Mittelzehe [der weniger ſtarke
(ohne Kralle) Schnabel von der
kürzer als] Wurzel an mehr ge—
Lauf ſtreckt:
Naſenlöcher kreisrund; um die Augen nackter Kreis.
Im Oberkiefer ein ſcharf ausgeſchnittener Zahn, der in den Einſchnitt des
2
=
60
—
=
= Behr.
3 | Edelfalfen f. sacer (lanarius) Sakerfalke.
8 Flügel erreichen das Schwanzende
— ganz, Mittelzehe länger als
=| La uf: ; 5 peregrinus Wanderfalke.
= Flügel überragen den Schwanz,
= Mittelzehe doppelt jo lang als
2 Außenzehe: f. subbüteo Lerchenfalke.
an Flügel erreichen das Schwanzende
a nicht. Mittelzehe faſt doppelt jo
= lang als Außenzehe: f. aésalon Zwergfalte.
= Augenkreis, Krallen ſchwarz:
Se Wachshaut k. tinnnünculus Turmfalke.
en Mittelzehe | und Füße | Krallen gelblich—
3 Rot⸗ nur /f gelb weiß: f. cénchris Rötelfalke.
8° falken b als Augenkreis, Wachshaut und
= > Außenzehe Füße rot, Krallen gelblich—
= | weiß: k. rüfipes Rotfußfalke.
22 Raubvögel: Milane, Habichte.
Von oben aufgeführten Falken intereſſieren uns beſonders 1. der Wander-
falke. Der ganze Oberkörper iſt in der Jugend graubraun, im Alter graublau,
die weiße Bruſt iſt dunkel gebändert, die Füße in der Jugend bläulich-grün, im Alter
gelb. Länge 47 cm. S viel kleiner als 2. Sicheres Kennzeichen der ſchwarze
Zügel. Kommt überall vor und iſt mit der gefährlichſte und gewandteſte
Raubvogel auf alles Geflügel, das er jedoch nie im Sitzen ſchlägt. 2. Der
Lerchenfalke. Die kleinere Ausgabe des vorigen. 32 cm lang, ebenfalls mit
ſchwarzem Zügel, ſonſt bunter wie 1. Oberſeite faſt ſchwarz, öfter mit röt⸗
lichem Nackenfleck. Kopf, Halsſeiten und Bruſt weiß, Unterbruſt gefleckt. Hoſen
und Hinterleib rot mit ſchwarzen Tupfen. Jugendkleid etwas abweichend. Sehr
verbreitet, namentlich in Feldhölzern; ſchlägt alle Vögel, die er irgend bezwingen
kann, aber ebenfalls nur im Fluge und iſt ſehr ſchädlich. 3. Der Turm⸗
falke; 32 cm lang. Kopf und Schwanz aſchblau, Rücken und Schultern rotbraun
mit ſchwarzen Punkten, Vorderſeite gelblich-weiß mit ſchwarzen Schaftflecken,
Wachshaut und Füße gelb, Krallen ſtets ſchwarz. Rüttelt viel im Fluge.
Nützlich durch Vertilgung von Mäuſen und Inſekten, ſelten ſchädlich durch
Schlagen kleiner Vögel! (nur im Sitzen). Alle dieſe Falken ſind Zugvögel und
kennzeichnen ſich durch die ſpitzen Flügel ſchon von ferne.
Kennzeichen der Milane.
Schwanz 7 em tief gegabelt, Flügel reichen bis
j an den Anfang der Gabel, rötlich gefärbt:
Schwanz m. regalis Roter Milan.
gegabelt Schwanz nur 3 em tief gegabelt, Flügel reichen
bis an die Spitze der äußeren Schwanzfedern,
| dunkel gefärbt: m. ater Brauner Milan.
1. Der rote Milan (Gabelweihe) it jehr verbreitet und als großer ſchöner
rotbrauner Raubvogel mit dem auffallend gegabelten Schwanz nicht zu verkennen;
obwohl er gelegentlich kleines Wild und Geflügel ſchlägt, wird er durch Kröpfen
von Aas, Mäuſen und Ratten, Amphibien und Inſekten auch wieder nützlich.
Er iſt nur dann zu verfolgen, wenn er entſchieden ſchädlich wird. 2. Der braune
Milan iſt dunkel gefärbt, Füße und Wachshaut hochgelb. Vom Buſſard, mit dem
er vielleicht zu verwechſeln iſt, unterſcheidet ihn der lange und ſchwach gegabelte
Schwanz und der ſchnellere ſehr elegante Flug, die rundlichen ſchräg geſtellten
Naſenlöcher ſowie das Fehlen von Borſten im Augenkreis ſicher. Iſt noch ſchäd—
licher als 1, namentlich der Fiſcherei und als Neſträuber. Beide ſind Zugvögel.
Kennzeichen der Habichte.
50—60 cm lang, ſtarke Läufe, im Nacken kein
Die kurzen kuppigen
Flügel ſchneiden
mit der Hälfte weißer Fleck: a. palumbarius Hühnerhabicht.
85 Be 33—40 cm lang, dünne lange Läufe, im Nacken
’ >, inge . ‚
die längſte ein weißer Fleck: a. nısus Sperber.
1. Der Hühnerhabicht (großer Stößer, Taubenſtößer) iſt graubraun mit
dunkler Bänderung auf der Bruſt. Jugendkleid Buſſard-ähnlich mit langen
FEN:
Raubvögel: Buſſarde, Weihen. 23
braunen Schaftflecken. Der lange Schwanz mit 5 (4—6) Bändern. Füße gelb.
Augen rötlich. Im Fluge kennzeichnen ihn die kurzen ſtumpfen Flügel
mit ihrem kurzen ſchwirrenden Flügelſchlag, der lange Schwanz und faſt ver—
ſteckte Kopf. Durch ſeine Frechheit, Gewandtheit und weil er alles zu bewältigende
Wild und Geflügel im Fluge wie im Sitzen ſchlägt, noch gefährlicher als
der Wanderfalke für die niedere Jagd und allgemein.
2. Der Sperber iſt faſt ebenſo gezeichnet wie 1, nur hat G braunrote
Querzeichnungen auf weißem Grunde; die geringere Größe, die dünnen langen
Läufe und der weiße Nackenfleck unterſcheiden ihn ſicher von demſelben, ebenſo wie
die kurzen Flügel von allen ähnlichen Vögeln. Noch gemeiner wie 1 und ebenfo
ſchädlich, deshalb unabläſſig zu verfolgen. Beide Habichte ſind Strichvögel.
Kennzeichen der Buſſarde.
Lauf hinten ganz, vorn nur
halb nackt, Schwanz mit 12
Borſten (10-14) Binden: b. vulgaris Gemeiner Buſſard.
längſten, jedoch Augenkreis | fiedert, nackter ſchmaler
nur wenig länger Längsſtreifen an der
als die 3. und 5., Hinterſeite: b. lägöpus Rauhfußbuſſard.
Mittelzehe kürzer[ Ohne Borſten im Augenkreis! Dafür
als Lauf Federn. Schwanz immer mit 3 breiten
dunklen Querbinden (die dunkle Schwanz—
ſpitze ungerechnet), Wangen und Läufe
beſchuppt: Pernis apivorus Weſpenbuſſard.
1. Der gemeine Buſſard iſt 50—55 em lang und nach feinem Kleide kaum
zu beſchreiben, da dasſelbe von weiß bis ſchwarz in allen möglichen Abweichungen
wechſelt. Die halbmondförmigen Naſenlöcher, oben mit faſt geradem Rand und
die Borſten im Augenwinkel kennzeichnen ihn noch am beſten. Das Auge iſt nie
gelb. Im Fluge charakteriſieren ihn der kurze Schwanz, langſamer Flügel—
ſchlag, vieles Kreiſen mit „hiää-Geſchrei“. Sehr verbreitet. Da, wo er der Jagd
nachweisbar ſchädlich wird, iſt er zu verfolgen, ſonſt als eifriger Vertilger von
Mäuſen uſw. zu ſchonen. Strichvogel. 2. Der Rauhfußbuſſard iſt nur vom
Oktober bis April hier und — weil ſchneller und gewandter — wohl etwas ge—
fährlicher. Außer den oben angegebenen Kennzeichen charakteriſieren ihn noch das
ſtets rotbraune Auge, die ſtets dunkle Färbung am Bauche und ein großer
dunkler Fleck auf dem Unterflügel. 3. Der ſchmächtige Weſpenbuſſard iſt
nur Sommergaſt und der harmloſeſte von obigen drei Buſſarden. Er ſtellt den
Weſpen und Hummeln nach, auch wohl kleinen Vögeln. Gegen die Weſpen
ſchützen ihn die charakteriſtiſchen harten Kopffedern. Ziemlich ſelten.
Kennzeichen der Weihen. Circus.
Ebenſo leicht wie die Weihen an dem das Geſicht umrahmenden Federſchleier
(eulenartig) als Gattung zu erkennen ſind, fo ſchwer find die einzelnen Arten zu
unterſcheiden, weil die Kleider ſtark wechſeln; bilden den Übergang von den Tag- zu
den Nachtraubvögeln; weiches Gefieder, leichter ſchwebender niedriger Flug. Zugvögel.
Raubvögel: Weihen. Singvögel.
e
>
Schnabel ſtark (der innere Einſchnitt der 1. Schwinge ragt
und mehr kaum J cm über die Spitze der vorderſten
geſtreckt Flügeldeckfeder hinaus. 2—5 Schwungfeder
{ außen bogig verengt; 1., 3., 5. Schwung⸗
Schleier 5 979 8 0 3
; feder ſtumpf eingeſchnitten: c. aerigunösus Rohrweihe.
ſetzt ab |. ö g Ihr 2 2
innerer Einſchnitt ragt bis 3 em hinaus.
Eulenartiger Schleier um den Kopf;
3. Schwungfeder ſtets die längſte
=
5 = Die Schwungfedern außen bis zur 4. ver-
N 8 = engt, innen bis zur 3. eingeſchnitten:
Ss = c. eineraceus Wieſenweihe.
— DIN o = . — . 8 R
— 52 „ (der innere Eins (Schwingen wie bei 1:
— S 2 8 2 = Be=2 2 2 8
2 „ ſchnitt liegt an] c. cyancus (pygargus) Kornweihe.
— — =
S 23 ider Spitze der
— — je 4
© 5 5 8 vorderſten Dei gere wie bei 2:
= federn c. pallidus Blaßweihe.
Alle Weihen horſten auf dem Boden und ſind an ihrem leiſen ſchwebenden
niedrigen bogenförmigen Fluge zu erkennen. 1. Die Rohrweihe iſt 56 em lang.
braunrot gefärbt, Augen und Füße gelb, Krallen ſchwarz, die einzige, deren Bürzel
nicht weiß iſt; wird den Bruten allen Waſſergeflügels, ſowie Fiſchen und deren
Laich verderblich und iſt zu verfolgen. 2. Die Wieſenweihe iſt 43 em lang
und an den langen ſchmalen Flügeln kenntlich; © braun mit gelblicher Zeichnung,
im Alter grau-blau, S' aſchblau mit weißlicher und rötlicher Zeichnung; fait
ebenſo ſchädlich. 3. Die Kornweihe; etwas größer und gedrungener wie 2,
aber noch auffallender blau und weiß gezeichnet, kurze Flügel. Vernichtet viele
Bruten von auf dem Boden niſtenden Vögeln (Rebhuhn, Lerche uſw.) und iſt der
Jagd entſchieden ſchädlich. 4. Die Blaßweihe iſt ſelten und ähnelt 3, doch iſt
ſie blaſſer. Die drei letzten Weihearten vertilgen auch Mäuſe.
Zum Schluß ſei bei den Raubvögeln noch beſonders darauf aufmerkſam ge—
macht, daß ſie ſämtlich Mäuſe und Inſekten vertilgen; manche von ihnen ver—
zehren jedoch hiervon nur ſo wenig, daß ſie durch das Rauben von nützlichen
Tieren und Vögeln, auch von Hausgeflügel, vielmehr ſchädlich ſind.
Als nützlich zu ſchonen find nur meiſtens die Buſſarde, Turm-
falken, die bei Abend fliegenden Weihen und die Eulen mit Ausnahme
des Uhu. Alle übrigen Raubvögel find ſchädlich oder doch überwiegend ſchädlich;
die noch hierher gehörigen Familien der Geier ſind als für uns forſtlich und
jagdlich unwichtig übergangen.
§ 18. 2. Ordnung: Singvögel.
Neſthocker mit Singmuskelapparat (zweiter Kehlkopf), 3 Zehen nach vorn,
1 nach hinten (Sitzfüße), klein bis mittelgroß, Geſang und Neſtbau auf höchſter
Stufe; mit Ausnahme der Körnerfreſſer (Finken, Ammern, Lerchen), welche jedoch,
wenn fie Junge haben, ebenfalls der Inſektennahrung bedürfen, durchweg nützlich).
1. Familie: Schwalben. Bei uns 4 Arten. Zugvögel.
2. Familie: Fliegenſchnäpper. Zugvögel.
4) Wenn in dieſer Ordnung nichts dabei bemerkt iſt, jo ſind die betr. Familien und Arten
nützlich oder gleichgültig; bei den ſchädlichen wird die Schädlichkeit beſonders hervorgehoben.
Singvögel. 25
3. Familie: Würger, Lanius excübftor. Gr. Würger.
Kaum Droſſelgröße; ſchwarzweiß, oben aſchblau, Stirn hell; an Waldrändern
ſpechtartiger Flug, rüttelt über ſeiner Beute, greift auch Wirbeltiere (Mäuſe, kleine
Vögel) an. Nachäffer von allerlei Tönen. Stand- und Strichvogel. Schädlich.
Verwegener Räuber.
4. Familie: Raben. Zerfallen in die Gattungen der Häher, Elſtern,
Dohlen und Raben.
Gärrälus glandarids, Eichelhäher; ſehr bunt und ſcheu, frißt Baumfrüchte
und plündert Vogelneſter; pflanzt Eicheln; mehr ſchädlich. Der Nußhäher, G.
nucifraga, iſt ſelten.
Pica caudsta, gem. Elſter, überwiegend ſchädlich durch Vertilgen der Vogel—
brut; bei Kiefernraupenfraß jedoch zu ſchonen, da ſie auch behaarte Raupen frißt.
Corvus corax, Kolkrabe. Sehr groß, Haushahngröße, ſchwarz mit Schiller.
Stand⸗ und Strichvögel; niſtet bereits im Februar auf ſehr hohen Waldbäumen; Adler—
flug; paarweis in beſtimmt abgegrenztem Revier. Überwiegend ſchädlich. Seltener.
Die beiden Krähenarten, die violett ſchwarze Cörxvus frugilegus, Saatkrähe,
ſtets in großen Zügen, wie die teilweis aſchgraue mehr einzeln lebende Corvus
côrnix, Nebelkrähe, mit ihrer grünlich ſchwarzen Spielart C. corone. C. frugilegus
hat ſpitze Flügel, welche den Schwanz ganz bedecken und niſtet in großen Kolonien
auf wenigen Bäumen. Sind wohl überwiegend nützlich, obwohl ſie auch Vogel—
neſter, Saaten und Obſtgärten plündern und kleines Wild ſchlagen. Die bekannte
Dohle, Corvus monedüla iſt als überwiegend nützlich zu bezeichnen.
Zur folgenden Familie der Pirole gehört der nützliche Kirſchenpirol, Oriolus
gälbula; Männchen leuchtend gelb und ſchwarz, Weibchen und Junge grünlich.
Droſſelgroß, ſchnell und unregelmäßig fliegend; ſehr auffallend mit ſeinem Ruf!
(Pfingſtvogel!), durch Plündern der Kirſchbäume ſchädlich; bleibt nur von Pfingſten
bis Auguſt hier.
Zu den wohl nützlichen Vögeln gehört der Star, Stürnus vulgaris, den wir
durch Brutkäſten an unſere Gärten und Kulturen (namentlich gegen Engerlinge!)
zu feſſeln ſuchen; wird aber auch in Obſt- und Gemüſegärten oft recht ſchädlich.
7. Familie: Droſſeln, Türdus. Erſte Schwinge ſehr kurz, die dritte am
längſten, der Schnabel an der Spitze mit einer Kerbe, meiſt 26 em, 5 blaugraue rot—
gefleckte Eier. 5
Gefieder (SOberbruſt mit weißlichem Schild: T. torquatus 1. Schildamſel.
ſchwarz; Oberbruſt wie ganzer Körper tiefſchwarz (S') oder
Amſeln | ſchwarz- bis dunkelbraun gefleckt (2): T. merüla 2. Schwarzdroſſel.
N anker Flügel (Flügel mit hellen Querbinden
deckfedern ſchwarzbraun: T. viscivörus 3. Miſteldroſſel oder
f 5 Schaker.
Gefieder ſchwakzgrau Flügel ohne Querbinden; Schwanz
bunt⸗ oder ſchwärzlich; Kopf und Bürzel
farbig; weißlich bläulich aſchgrau: T. pilsris 4. Wacholderdroſſel,
11 . „ Flügel⸗(Weichen roſtfarbig — Augen-
Droſſeln 05 Flügel ſtreif deutlich roſtgelb: T. iliecus 5. Weinvogel.
federn ; BR .
.. . Weichen weißlich — Augenſtreif
roſtfarbig (undeutlich: T. müsicus 6. Singdroſſel.
26 Singvögel. Schreivögel.
Die Droſſeln find alle durch Inſektenvertilgung beſonders nützlich; leider wird
ihnen wegen ihres delikaten Fleiſches ſehr nachgeſtellt; die Dohnenſtiege ſind jetzt ver—
boten; ſie kommen unter dem Namen „Krammetsvögel“ als Leckerbiſſen in den Handel.
8. Familie: Sänger. Überaus artenreich, meiſt kleine lebhafte Vögel mit
langen dünnen Beinen und kurzem Fluge; nur Sommergäſte; kunſtvolle Neſter mit
5 Eiern. 1—2 Bruten. Zu ihnen gehören unſere beliebten und bekannten Sing—
vögel. Man teilt fie in folgende Arten ein: die Schmätzer (Stein- und Wieſen⸗
ſchmätzer), die Erdſänger (Nachtigall, Blau- und Rotkehlchen, Rotſchwänze), die
Buſchſänger (Schwarzplättchen und Grasmückenarten), die Laubſänger (Laub-,
Spottvogel) und Rohrſänger (Droſſel-, Schilf-, Sumpfrohrſänger).
9. Familie: Meiſen. Körper gedrungen, Naſenlöcher mit Federn oder
Borſten, Flügel kurz, Schwanz etwas gablig. Zehen mit krummen Klammer—
krallen, die ihnen das Klettern ermöglichen. Standvögel.
Zu dieſer Familie gehören die Goldhähnchen.
Regulus ignicapillus und R. flavicapillus, feuerköpfiges und goldköpfiges Gold—
hähnchen, unſere kleinſten Vögel, laubgrün; zahlreich in Nadelhölzern, beſonders nützlich.
Die eigentlichen Meiſen ſind bekannt; für unſere Wälder, namentlich aber für
die Obſtgärten überaus nützlich. Es werden nur genannt: die Kohlmeiſe, Parus
mäjor. Rücken grün, Unterſeite gelb mit ſchwarzem Längsſtrich, Scheitel ſchwarz,
Wangen weiß. Der vorigen ſehr ähnlich die nur im Nadelholz vorkommende
Tannenmeiſe: Pörus äter, doch grau ſtatt grün und weißlich ſtatt gelb und Bürzel
roſtfarbig, ferner die Sumpfmeiſe (Höhlenbrüter), die Blaumeiſe, Haubenmeiſe uſw.
Sitta europaea (caésra), gemeine Spechtmeiſe, iſt der bekannte, im Walde
ſehr häufig vorkommende und vorzüglich kletternde, oben blaugraue, unten roſt—
farbene kleine Vogel, fälſchlich wohl Baumläufer genannt. Die Baumläufer ge—
hören vielmehr zur folgenden Familie der Klettermeiſen, welche an den langen
ſteifen Schwanzfedern kenntlich ſind und ſtets von unten nach oben die Bäume
kletternd nach Inſekten abſuchen; in Wäldern und Obſtgärten nützlich. Die folgen—
den Familien der Bachſtelzen und Lerchen ſind für uns unwichtig.
13. Familie: Finken. Da ſie meiſt von ölhaltigem Samen leben, ſo werden
ſie überwiegend ſchädlich; nur zur Zeit, wenn ſie Junge haben, vertilgen ſie viel
Inſekten. Von den überaus zahlreichen Arten werden nur erwähnt der bekannte Buch—
fink, kringilla coelebs, ferner der Bergfink, der Grünfink, der Kanarienvogel, der
Hänfling, der Zeiſig, der Diſtelfink, Kirſchkernbeißer, der Sperling uſw.; hierher gehört
auch der bekannte Dompfaff oder Rotgimpel, Pyrrhula vulgaris, der Fichtenkreuz—
ſchnabel mit gekreuzter Schnabelſpitze, Löxia curviröstra, ferner das Geſchlecht der
Ammern, von denen die Goldammer, Emberiza eitrinella, am bekannteſten iſt.
Alle dieſe Vögel leben meiſt von Körnern, allerlei Sämereien, Blütenknoſpen uſw.
und werden, obgleich ſie zeitweiſe auch Inſekten vertilgen, entſchieden ſchädlich. Manche
ſind als gute Sänger oder gelehrige und unterhaltende Vögel in den Stuben beliebt.
§ 19. 3. Ordnung: Schreivögel.
Neſthocker mit 10 Handſchwingen, getäfelten und gefiederten Läufen.
1. Familie: Eisvögel. Großer Kopf und Schnabel bei kleinem ge—
drungenem Bau, meiſt brillant blau, grün oder kupferfarben ſchillerndes Gefieder;
einſam an Bächen, Gräben und Flüſſen, ſchädlich für Fiſcherei.
Klettervögel. 27
2. Familie: Wiedehopfe. Upüpa epops, gem. Wiedehopf, bräunlich lehm⸗
farben, Flügel und Schwanz ſchwarz, weiß gebändert: auf dem Kopf eine eben—
ſolche Haube; nützliche Höhlenbrüter.
3. Familie: Nachtſchwalben. Caprimulgus europäcus, gemeine Nacht-
ſchwalbe, auch Ziegenmelker genannt. 29 em. Schwärzlich graues fein gezeichnetes
Gefieder. Nacht- und Dämmerungsvogel, am Tage liegt er auf dem Boden oder auf
horizontalen Aſten. Auf lichten Waldſtellen oder an Waldrändern. Sehr nützlich.
Zu den Schreivögeln gehören auch noch viele ausländiſche Familien, z. B. die
prächtigen Colibris, Nashornvögel, ferner die Racken (Blauracke!), die Segler uſw.
S 20. 4. Ordnung: Klettervögel.
Neſthocker mit Kletterfüßen. (Zwei Zehen vorn und zwei Zehen hinten), gürtel—
artig geſchildete Läufe. Die mit geradem oder ſchwach gebogenem Schnabel leben von
Inſekten, die mit ſtarkem und gekrümmtem Schnabel von Früchten und Körnern. Mit
Ausnahme des Kuckucks brüten ſie in natürlichen oder ſelbſt gemeißelten Baumhöhlen.
Cücũlus canörus, gemeiner Kuckuck. Die kurzen Beine, die gelben Krallen und der
gerade Schnabel unterſcheiden ihn vom Sperber. Hals und Oberkörper aſchblau—
Unterſeite weiß mit ſchwarzen Querſtreifen. Nur im Sommer bei uns. Haupt—
vertilger von haarigen Baumraupen, deshalb ſehr nützlich. Legt ſeine 6—8 Eier,
je eins in die Neſter von kleinen Singvögeln, die ſie ausbrüten müſſen.
Spechte. Schnabel mittellang, gerade, Zunge weit vorſtreckbar, vorn hornig
widerhakig und ſehr klebrig, um die Inſekten aus den gemeißelten Löchern hervor—
zuholen; der Schwanz hat ſehr ſtarke Federn, der letzte wagerechte platte Schwanz—
wirbel dient beim Klettern und Meißeln als Stütze (Kletterſchwanz!), die inneren
Hinterzehen kleiner als die äußeren, oft verkümmert. Sehr bunte Farben, klettern
ruckweis nur baumaufwärts. Durch Inſektenverfolgung oft nützlich, freſſen jedoch
auch Ameiſen und Sämereien. Stand- reſp. Strichvögel.
Schwarz⸗ Gefieder ſchwarz, nur der Scheitel (Ge) oder nur das
ſpechte | Genick rot (9); Krähengröße: pi cus märtius 1. Schwarzſpecht.
ein ſchwarzer Halsſtreif vom Mund—
Hinterleib winkel herab; Hinterkopf rot (c')
oder — nebſt dem Scheitel ſchwarz
unten ( ); 24 em (ſchwarzes Geſicht):
2 rot; p. major 2. Großer Bunt⸗
e lein ſchwarzer Halsſtreif erſt unter N"
en | | i zer 5 2
Ss 5 und halb der Ohren beginnend; Hinter—
oberſeits 15 Bürzeln kopf rot (C'): 22cm; ſeltener; weißes
weiß und E] ſchwarz | Gejicht: p. medius 3. Mittlerer
ſchwarz; f 0 a Buntſpecht.
Schwingen Unterſeite ohne Rot, weißlich; Unterrücken
Ang weiß und ſchwarz gebändert; Scheitel rot (g);
weiß ge⸗ oder weißlich (2); 16 em, im Laubholz; Lerchen—
bändert. größe: p. minor 4. Kl. Buntſpecht.
5
Bunt- | mit3 Zehen; Scheitel gelb (G') oder weiß (2); 34 cm 2 88
ſpechte p. tridäctylus 5. Dreizehiger
Specht.
Gefieder grün; Hinterkopf rot; ein roter (g) oder ſchwärz—
licher () Backenſtreif; 34 cm: P. viridis
—
—
3. Grünſpecht.
28 Tauben. Hühnervögel.
$ 21. 5. Ordnung: Tauben.
Neſthocker mit knorpelſchuppig bedeckten Naſenlöchern und Spaltfühen.
Colümba palümbus, Ringeltaube. 50 em. Taubenblau, unten weinrot im
Alter. An den Halsſeiten ein großer weißer Fleck (Ring), die den Jungen aber
fehlen, ebenſo an den Vorderrändern der Flügel, ſchädlich.
C. ocnas, Hohltaube. 44 em. Ganz mohnblau, auf den Flügeln einzelne
ſchwarze Flecke. Ruft: „Huhu“, „Huhuhu“.
C. türtur, Turteltaube. Viel kleiner und zierlicher, 29 cm. Roſtrot, wenigſtens
die vier äußerſten Federn des langen Schwanzes mit weißer Spitze; Schulterfedern,
bräunlich mit dunklen Federn. Ruft: „Turturr, turturr“. Sehr ſchädlich für
Nadelholzſaaten.
Alle drei Taubenarten ſind Zugvögel und forſtlich ſchädlich.
S 22. 6. Ordnung: Hühnervögel.
Schwerfällige Erdvögel mit kurzem kuppig gerundetem Schnabel, kräftigen
Gangbeinen und Sitzfüßen (3 Zehen vorn, 1 Zehe hinten), bei den Männchen
oft 1 bis 2 Sporen; ſuchen ſcharrend ihre aus Grünfutter, Körnern und Inſekten
beſtehende Nahrung am Boden. Meiſt Standvögel.
1. Familie: Echte Hühner. Das Männchen ſtets, das Weibchen meiſt
mit nacktem Fleck an den Wangen, fliegen ſchlecht, laufen vorzüglich, Naſenhöhlen
befiedert.
Phasisnus Gallus, das Haushuhn.
Phasisnus colchieus, gemeiner Faſan. Rotbraun, Hals und Kopf grün (8)
oft farbige Varietäten; © oben grau, braun gefleckt; kleiner und düſtereres Gefieder
als 3. Ferner gehören hierher die Pfauen, Puter, Perlhühner.
2. Familie: Waldhühner. Schnabel kurz, ſtark gewölbt, über den Augen
eine mondförmige rote rauhe nackte Stelle, Hinterzehen höher als Vorderzehen.
Fliegen mit Geräuſch.
Teträo urogallus, Auerhahn. Putergröße, ſchieferſchwarz, verlängerte Kehl—
federn, Lauf ganz befiedert, Schwanz abgerundet. Henne nur haushahngroß,
roſtfarben mit vielen ſchwarzen Flecken und Bändern, alſo bunt. 5—12 Eier.
T. tétrix, Birkhuhn. Kaum Haushahngröße, ſchwarz und ſtahlblau, Flügel
mit weißer Doppelbinde, Schwanz ſtark leierförmig gegabelt (Spiel!), Henne kaum
Haushuhngröße, faſt ebenſo gefärbt wie die Auerhenne. 6—12 Eier.
T. bonäsia, Haſelhuhn. Rebhuhngröße, roſtbraun, weiß und ſchwarz geſcheckt;
Lauf halb befiedert, fliegt gut. c' mit ſchwarzer Kehle.
3. Familie: Feldhühner. Nackte Stellen am Auge fehlen oder klein,
Naſenhöhlen unbefiedert.
Perdrix einerea, Feldhuhn (Rebhuhn!), in Völkern bis zum Frühjahr, wo ſie
ſich in Paare trennen.
—
Laufvögel. Watvögel. 29
Der Hahn durch einen kaſtanienbraunen hufeiſenförmigen Fleck am Bauche
und rote oder gelbe Wärzchen um die Augen ausgezeichnet. Junge Hühner haben
gelbliche, alte Hühner haben grau-bläuliche Füße.
Cotürnix communis, gemeine Wachtel, viel kleinerer Zugvogel; braun mit
gelbweißen Schaftſtrichen; über Auge und Scheitel ein gelbweißer Streif; Kehle
des C ſchwarz. Jetzt ſelten.
Alle Hühnervögel ſind Neſtflüchter und Standvögel mit Ausnahme der Wachtel.
S 23. 7. Ordnung: Laufvögel.
Erdvögel mit verkümmerten oder ſtumpfen gewölbten Flügeln, kräftigen
Beinen und Lauffüßen (3 Zehen vorn). 0
Meiſt ausländiſche Familien, von denen am bekannteſten die Strauße (einziger
Vogel mit nur zwei Zehen!) und die Kaſuare. In Deutſchland nur die gem.
Trappe, Otis tarda, von Putergröße, roſtbraun mit ſchwarzen Querſtreifen, Kopf
und Hals aſchgrau, weißer Federbart beim Männchen, mittelhohe Stelzbeine.
Truppweis auf Feldern in fruchtbaren Ebenen.
S 24. S. Ordnung: Watvögel.
Sumpfvögel mit langem Halſe und Watbeinen (ſehr langer Lauf!), lange,
ſeltener mittellange meiſt gerade Schnäbel, Naſenlöcher mit feinen Ritzen, Schwanz
kurz, Beine im Fluge lang nach hinten geſtreckt.
1. Familie: Waſſerhühner. Vorderzehen lang, zum Teil mit Schwimm—
lappen, gehen und ſchwimmen nickend, ſchlechte Flieger, gute Läufer und Schwimmer.
Fulrca ätra, gem. Bleßhuhn. Der mittellange, ſeitlich gedrückte Schnabel
ſetzt ſich als ſchwielige, grell weiß gefärbte Platte bis hoch auf die Stirn fort.
Schnabel und Stirnplatte weiß, ſonſt ſchieferfarben. Entengröße;: 47 cm. Hat
etwas tranigen Geſchmack. e
Gallinüla (fulica) chlöropus, gem. Teichhuhn (Waſſerhenne, ſchwarze Ralle),
31 em, Zugvogel; grüne Beine, Gefieder oben olivenbraun, ſonſt ſchiefergrau,
Stirn ſchön rot. Auf Teichen und Binnenſeen.
Crex pratensis, gem. Wieſenſumpfhuhn oder Wachtelkönig, 28 cm. Im
Gefieder der Wachtel ähnlich, etwas größer, ſchlank. Knarrt im Frühjahr abends
auf Wieſen, wohlſchmeckend (Schnarre).
Grus cinerea, gem. Kranich. 120 em, aſchgrau, fahler Oberkopf mit Borſten,
hintere Schwingen kraus, Hals und Beine ſtorchähnlich, langer Schnabel.
Källus aquäticus, Waſſerralle. 28 cm. Brauner Schnabel etwas länger
als Kopf, an der Wurzel rot, olivenbraun, Weichen weiß gebändert, ſehr ſchmächtig.
2. Familie: Schnepfenartige Vögel. Schnabel dünn, lang, teil-
weis weich. Erſte Schwinge ein ganz kleines Federchen. Die Hinterzehe klein,
etwas höher, gute Flieger. 4 birnenförmige gelbliche oder weißgrünliche braun—
fleckige Eier im ärmlichen Neſte. Wohlſchmeckende Vögel, einige Arten ſehr teure
Leckerbiſſen.
30 Watvögel.
Schnabel mit gerundeter Spitze; Scheitel und Stirn aſchgrau, Hinterkopf
mit rotgelben Ouerbinden; Rebhuhngröße, Seel pax rusticola, 1. Waldjchnepfe*).
(Stügeldertjebern mit weißem am Schaft
nicht unterbrochenem Spitzenfleck, 25 em
Schnabel mit Größeſte Schnepfe, nur in Sümpfen:
flachgedrückter Se. major 2. Pfuhl-(Doppel-)
Se. (She: Schnepfe.
Spitze; Scheitel Flügeldeckfedern mit roſtgelblichem, am
ſchwarzbraun mit] Schaft unterbrochenem Spitzenfleck
hellem Längsitreif| 23 em, Droſſelgröße: Sc. gallinsgo 3. Bekaſſine.
Scheitel ſchwarz, zu beiden Seiten gelb ge—
ſtreift, Lerchengröße: Se. gallinula 4. Kl. Bekaſſine.
Tringa pügnax, Kampfſchnepfe. Droſſelgroß, ſofort kenntlich an dem auf⸗
richtbaren langen Federkragen um den Hals und den langen nackten Beinen; das
Gefieder iſt ſehr verſchieden, im allgemeinen jedoch das gewöhnliche Schnepfen-
gefieder. Kämpfen ſtark zur Paarungszeit. Eier wohlſchmeckend.
Tötänus füscus, großer, rotſchenkliger Waſſerläufer, ſchwarzbraun, turtel⸗
taubengroß, der ſehr lange Schnabel unten rot, die ſehr langen Beine ziegelrot,
viele ähnliche Arten auf ſüßen Waſſern, eßbar.
Limosa aegoccphäla, Uferſchnepfe (Gaiskopf!), taubengroß, ſehr lange Beine,
breitſpitziger gerader Schnabel, Mittelkralle innen am Rande geſägt, Vorderkörper
roſtrot, im Winter dunkel, Schwanz ſchwarz, an der Wurzel weiß. Auf dem Zuge
bei uns in Sümpfen.
Numenius arcuata, großer Brachvogel, Oberrücken und Schultern braun
mit roſtgelben Flecken. Unterleib weiß mit braunen Querſtrichen, Flügel ſchwärz⸗
lich mit weißen Flecken; Füße bläulich; Stockentengröße, 60 em. Sehr langer
bogiger Schnabel, Beine lang, alle Vorderzehen durch Spannhaut verbunden.
N. phaeöpus, fl. Brachvogel. Halb jo groß, ſcharenweis auf dem Zuge auf
den Feldern, wo er ſein Pfeifen hören läßt. Kopf dunkel mit gelbem Mittelſtrich
Schnepfengröße. Beide Brachvögel nebſt ihren Eiern wohlſchmeckend; ihr Gefieder
iſt ſchnepfenartig. 2
3. Familie: Regenpfeifer. Mittellanger kuppenförmiger Schnabel, die kräf⸗
tigen Beine ohne Hinterzehe, fliegen und rennen ſchußweis, ſchnell; auf offenen Flächen.
“= Charädrius auratus, Goldregenpfeifer. Turteltaubengroß, oben dunkelgrau
mit grünen oder gelben Fleckchen. „Tute“ bei den Jägern genannt. Wohlſchmeckend.
Vanellus eristatus, gem. Kiebitz. Bekannt. Eier teure Leckerbiſſen.
4. Familie: Fiſchreiher.
Ardsa cinéréa, gem. Fiſchreiher. 1 Meter; oben aſchgrau, unten weiß. Vorder-
hals mit 2 ſchwarzen Streifen. Hinterzehe groß, in einer Ebene mit den 3 Vorder-
zehen, ſehr hochbeinig. Niſtet geſellig auf hohen Bäumen. Fliegt mit ein-
gezogenem Kopfe: Unterſchied v. Storch. Sehr ſchädlich für die Fiſcherei.
Ferner gehören hierher die Störche. Bekannt. Fliegen mit geſtrecktem Hals.
Die Schnepfen und Regenpfeifer liefern mit ſehr wenig Ausnahmen ein vor⸗
zügliches Fleiſch und werden deshalb vielfach gejagt.
») Die von der Jaägerei unterſchiedenen Arten: der größere lebhafter gefärbte „Eulenkopf“
und die kleinere düſtere „Stein- oder Dornſchnepfe“ find ſpezifiſch nicht verſchieden. Letzteres
ſind wohl jüngere Männchen oder weniger entwick lte Individuen aus rauheren Gegenden. (Vergl.
„Die Waldſchnepfe von Dr. Hoffmann. Stuttgart bei Thienemann).
Schwimmpögel. 31
§ 25. 9. Ordnung: Schwimmvögel.
Waſſervögel mit Schwimmhäuten zwiſchen den Zehen.
Colymbus cristätus, großer Haubentaucher. Entengröße, unten glänzend
weiß, roſtfarbene Krauſe am Halſe, mit Schwimmlappen. Sehr geſuchtes Pelzwerk.
Ente. Schnabel flach, breit, vorn mit einem Nagel, an den Rändern mit
Querblättchen oder Zähnchen (Lamellen), vier Zehen, die drei vorderen mit ganzen
Schwimmhäuten; fliegen ſchnell. Erpel lebhafter gefärbt als Ente.
Schwimmenten: Anas böschas, Stockente, auch Märzente genannt. 60 em.
Flügelſpiegel“) violettblau mit weißer Einfaſſung. Füße gelblich-rot; außer
dem Prachtkleide Erpel wie Ente einfach graubraun. Stammart der Hausente.
Hals bei S' grünlich, bei O grau.
A. clypeata, Löffelente 50 em. Schnabel an Spitze auffallend verbreitert
und gewölbt mit langen kammartigen Lamellen. Füße orangerot. Schwanz 14 Federn.
A. crécca, Krickente. Nur taubengroß; kleinſte Ente, Beine aſchgrau.
Schnabel ſchwärzlich, grüner Spiegel, Schwanz 16 Federn; mit ihr ſehr ähnlich,
aber durch grauen Spiegel unterſchieden A. querquedula, Knäckente, Schwanz
14 Federn. Die Spießente, A. acuta, groß, kenntlich am langen dünnen Hals
und den wie ein Spieß hervorragenden Mittelſchwanz federn. A. strepera,
Schnatterente, groß, weißlicher Spiegel, Schnabel und Füße ſchwarz gelblich.
A. penelöpe, Pfeifente, mittelgroß, Schnabel verſchmälert, bleifarben mit ſchwarzem
Nagel, Mundſpalte gleich Lauf.
Zu den Tauchenten, die ſich durch gedrungenen Körper und mit Hautſaum
verſehene Hinterzehe auszeichnen, gehören die mittelgroße A. ferina, Tafelente,
mit hellaſchfarbenem Spiegel, und A. clängula, Schellente, mit weißem Spiegel.
Außerdem noch zahlreiche minder wichtige Arten.
Die Enten find Tag- und Nachtvögel, brüten einzeln im Waſſerkraut, auch auf
Bäumen und in Höhlen, fliegen hintereinander im ſchrägen Längsſtrich oder in Keilform.
Anser einereus, Grau- oder wilde Gans. 95 em. Rötlicher Schnabel
von Kopflänge ohne Schwarz, Beine fleiſchfarben. Sehr ſchädlich und ſcheu.
Stammart unſerer zahmen Gans. Außer der Graugans wird den Feldern noch
die Abart A. ségétum, Saatgans, ſehr ſchädlich, die kleiner iſt (85 em) und
orangefarbenen Schnabel mit ſchwarzer Wurzel und Kuppe, auch mehr
orangefarbige Beine hat; nur die Jungen ſchmackhaft.
Cygnus ölor, Höckerſchwan. 160 em. Nackte Stelle zwiſchen Auge und
Schnabel ſchwarz, im Alter der rote Schnabel mit ſchwarzem Stirnhöcker; weiß,
an den Oſtſeeküſten, vielfach gezähmt.
C. müsicus, Singſchwan. Nackte Stelle zwiſchen Auge und Schnabel
gelbfleiſchfarben, ebenfalls weiß, ohne Höcker, ſingt nicht, ſondern ſchreit ähn—
lich den Gänſen; auf dem Zuge geſellig.
Die folgenden Familien der Ruderfüße (Pelikane, Kormoran), der Möwen
(Seeſchwalbe und eigentl. Möwen), und der Sturmvögel übergehen wir, da ſie
hauptſächlich Meervögel ſind.
*) Spiegel nennt man den auffallend anders gefärbten Fleck auf dem Flügel.
32 Amphibien, Fiſche.
§ 26. Von der 3. Klaſſe: Reptilien intereſſieren uns nur:
Die Kreuzotter: Pelias berus. Oberfarbe wechſelt von gelbbraun bis
dunkelſchwarzbraun, auf der Rückennaht ſtets die charakteriſtiſche dunkle Zickzack—
binde mit dunklen Flecken jederſeits; 50—60 em lang. Giftig.
Die Ringelnatter: Trepidonotus natrix. Farbe wechſelt zwiſchen aſchgrau
bis ſchieferfarben oder oliv mit dunklen Flecken. Auf Hinterkopf weißer oder
gelber Fleck. 0,9—1,2 m lang.
Aus der 4. Klaſſe werden nur die der Fiſcherei ſchädlichen allbekannten
Fröſche erwähnt.
§ 27. 5. Klaſſe: Fiſche.
Wir beſprechen nur die wichtigſten Arten.
A. Familie Weißfiſche.
Karpfen: Cyprinus carpio. Körper hochrückig, zuſammengedrückt, 4
Bartfäden, Rückenfloſſen lang mit 3—4 Stachelſtrahlen, kurze Rückenfloſſe mit
3 Stacheln; man unterſcheidet: Schuppenkarpfen, ſchuppenloſe Leder-
karpfen und Spiegelkarpfen mit einer Reihe großer Schuppen. Laichzeit
April Mai; etwa ½ Million Eier. Junge nach 8 Tagen. Wichtigſter Teichfiſch.
Schleie: Tinca vulgaris. Sehr kleine in der ſchleimigen Haut verborgene
Schuppen. 2 Bartfäden. Schwarz bis goldglänzend. Liebt ſchlammige ſtille Ge—
wäſſer. Viel künſtlich gezüchtet,
Karauſche: Carassius vulgaris. Dem Karpfen ähnlich, aber ohne
Bartfäden, kleiner (15—30 cm). In ſchlammigen Wäſſern.
Plötze (Rotauge) bis 45 em, Rücken blau bis ſchwarzgrau, am ſilber—
glänzenden Bauch rote Bauch- und Afterfloſſen, Karpfenkörper, gemein, Fleiſch
weniger geſchätzt, ſtarke Vermehrung.
Blei: Abramis brama. Stark zuſammengedrückter Karpfenkörper, kurze
graue Rücken-, ſtarke Afterfloſſen mit etwa 25 geteilten weichen Strahlen. Ge—
ſellig in Flüſſen und Seen. Geſchätztes Fleiſch. Dem Blei ſehr ähnlich, aber
durch rötliche Floſſen unterſchieden, „der Güſter“.
B. Lachſe (Salmoniden).
Die Bachforelle: Salmo fario. Rücken olivgrün, Seiten goldglänzend
mit roten Punkten, die der blaugrauen Lachsforelle mit ſilbrigen Seiten fehlen.
Bachforelle in Gebirgsbächen mit ſtarkem Gefälle.
Die Aſche: Thymallus vulgaris. Bis 45 em, Oberkiefer über Unter⸗
fieferrand vorſtehend, wie Bachforelle in Gebirgsbächen, geſchätztes Fleiſch.
Der Lachs: 8. salar. Schnauze lang, blaugrüner Rücken, ſilbrige wenig
ſchwarz gefleckte Seiten, rötliches Fleiſch. Steigt aus den nördlichen Meeren zur
Laichzeit weit in unſere Ströme hinauf.
Aus der Familie der Hechte wird genannt der bekannte und geſchätzte
grau⸗gelbgrüne ſchlanke Hecht, Esox lucius. Bauch weißlich, Seiten hell ge-
ſtreift, Unterkiefer vorſtehend, bis 100 em. Gefährlicher Raubfiſch mit wertvollem
Gliederfüßler: Inſekten. 33
Fleiſch; aus der Familie der Aale der zylindriſche ſchuppenloſe ſchleimige Aal,
Anguilla vulgaris, & bis 50 em, © bis 100 em; ſteigt im Frühjahr in großen
Schwärmen aus dem Meere in unſere Flüſſe; aus der Familie der Rundmäuler
intereſſiert nur das bekannte Flußneunauge, bis 40 cm, nur mit 2 kleinen
Rückenfloſſen über dem auffallenden queren Saugmaul; von den Stachelfloſſern
der langgeſtreckte wohlſchmeckende grätenfreie Zander, Lucioperca sandra,
mit 2 getrennten Rückenfloſſen, verbreiteter Raubfiſch unſerer Seen und Flüſſe, und
der Flußbarſch, Perca fluviatilis, mit mehreren ſchwarzen Querbändern und
einem ſchwarzen Augenfleck, roten Bauch- und Afterfloſſen und ebenfalls 2 ſtach—
ligen Rückenfloſſen, bis 60 em, ſowie der in tiefen Gewäſſern lebende wohl—
ſchmeckende Raubfiſch: Acerina cernua, Kaulbarſch, mit einfacher Rückenfloſſe
und ſtachligem Vorder- und Hauptdeckel. Bis 20 em.
II. Kreis. 1. Klaſſe: Inſekten.
Gliedertiere mit 1 Fühlerpaar und 6 Beinen an der Bruſt.
S 28. Allgemeines.
Der Körper der Inſekten ſondert ſich ſcharf in Kopf (Figur 5, k), Bruſt
(b) und Hinterleib (hl). Der Kopf trägt Fühler, Augen und Mundteile.
Die vielgliedrigen Fühler ſind ſehr
mannigfaltig gebildet in bezug auf Länge
und Form; letztere iſt faden-, borftenz,
ſchnur⸗, ſägen⸗ uſw. förmig, bald ge—
knöpft, gebrochen uſw.; dieſelben dienen
nicht nur zum Taſten, ſondern vermitteln
auch Geruchs- und Gehörsempfindungen.
Die Augen ſind entweder einfache oder
zuſammengeſetzte (Netz-!) Augen mit oft
vielen Tauſenden von 6 jeitigen gewölb—
ten Feldern. Die Mundwerkzeuge
dienen entweder zum Beißen (jeitlich,
nicht von oben nach unten) oder zum
Saugen (auch Stechen, z. B. Mücken),
ſie beſtehen aus Oberlippe, zwei Ober—
kiefern, zwei Unterkiefern mit einem
Taſterpaar und einer mit zwei Taſtern 8
verſehenen Unterlippe. Die Bruſt bee Fig. 5. Inſektenkörper nach ſeinen Teilen.
ſteht aus drei Ringeln: Vorder- (Y),
Mittel- (m) und Hinterbruſt (h); die Vorderbruſt trägt das erſte, die Mittelbruſt das
zweite Fußpaar und bei geflügelten Inſekten das erſte Flügelpaar, die Hinterbruft
das dritte Fuß- und zweite Flügelpaar. Die Beine liegen in einer pfannen-
förmigen Vertiefung und beſtehen aus Hüfte, Schenkelring, Schenkel, Schiene und
dem mehrgliedrigen Fuß und den Klauen; je nachdem die Füße zum Gehen,
Laufen, Springen, Schwimmen, Graben oder Rauben dienen, ſind ſie verſchieden
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 3
G ? NN
hl
34 Inſekten: Allgemeines.
gebaut und benannt. Die Flügel ſind höchſtens in der Vierzahl vorhanden, von
Adern durchzogen und bald dünn durchſichtig, bald lederartig; das vordere Paar
iſt bei einigen (Käfern) bald halb, bald ganz zur feſten Decke erſtarrt. Der Hinter—
leib beſteht aus 4—11 Ringeln, die letzten beiden Ringel ſind häufig zu Lege—
ſtacheln, Legebohrern, Griffeln, Zangen und Giftſtacheln umgebildet. Die Haut
der Inſekten iſt oft ein feſter Panzer und dient als äußeres Skelett zum Anſatze
der Muskeln; die letzteren ſind ſehr zahlreich und außerordentlich kräftig. Seitlich
am Hinterleib befindliche Atmungs-Offnungen führen in ein ſtark entwickeltes
Röhrenſyſtem, in welchem die Atmung vor ſich geht. Viele Larven können ver—
mittels eigener Spinndrüſen feſte Geſpinnſte verfertigen. Vollkommene Inſekten
können ihre Eier häufig durch eine Kittſubſtanz anheften, mit Geſpinſt überziehen uſw.
Die Nerven liegen hauptſächlich am Bauch (als Knötchenfäden), von wo ſie ſich in
den übrigen Körper verzweigen. Je nachdem die Inſekten in vier verſchiedenen
Lebensformen als Ei, Larve, Puppe und vollkommenes Inſekt oder nur
in einigen dieſer Formen ſich entwickeln, unterſcheidet man Inſekten mit voll—
kommener Verwandlung (Metamorphoje) oder Inſekten mit unvoll⸗
kommener Verwandlung, daneben kommen auch Inſekten ohne Verwand—
lung vor, die nur den Zuſtand als Ei und Inſekt durchmachen. Die Verwand—
lung geht ſtets in der Reihenfolge vor ſich, daß aus dem Ei die Larve, aus dieſer
die Puppe, aus der Puppe ſich das Inſekt entwickelt.
Das Inſekt wächſt nicht mehr, ſondern nur die Larve! (Ausgenommen
bei der unvollkommenen Verwandlung). Die mannigfaltigen Lautäußerungen
der Inſekten werden teils durch das Schwirren der Flügel, teils durch Reiben
äußerer Körperteile, teils durch Ausſtrömen der Atmungsluft hervorgerufen.
Die Inſekten werden durch Zerſtören von Pflanzenteilen (Holz, Blätter,
Blüten, Früchte uſw.), durch Befallen von Menſchen und Tieren als Schmarotzer uſw.
ſchädlich; andere produzieren Honig, Wachs, Seide, Farbſtoffe, Arzneien, räumen
faulende und kranke Stoffe fort reſp. verwandeln ſie in nützliche Dungſtoffe, über-
tragen den Blütenſtaub uſw. und werden dadurch nützlich. Manche leben in
ſtaatlicher Gemeinſchaft, andere führen kunſtvolle Bauten auf. Es kommen mehrere
hunderttauſend Arten vor.
4 [(ganz hornig: Käfer.
Mit 1 1 N am Grunde hornig, an der b 5
3 25 Ä : | Spitze häutig: Halbflügler,
4 ) Hinterflügel [hornig 3. B. Blattläuſe.
Flü⸗ſund von un-] Vorderflügel pergamentartig, Hinter⸗
geln gleichem flügel häutig, breiter und längsgefaltet: Gradflügler,
Stoffe. z. B. Heuſchrecke.
ganz oder teils mit Schuppen bedeckt: Schmetterlinge.
0 . Flügel geadert, höchſtens mit
Ya alle 9 ain 12— 14 Zellen: Nacktflügler,
Flü⸗ | gleichem | glasartig, *. .
Er lügel netzförmig, immer
d tig] F N
urchſichtig über 20 Zellen: Netzflügler,
z. B. Libellen.
geln Stoffe
Nacktflügler. 35
Mit 2 nackten durchſichtigen Flügeln, ſtatt der 2 fehlenden Hinter—
flügel meiſt 2 geſtielte Knöpfchen: Zweiflügler
z. B. Fliegen.
Ohne Flügel: Flügelloſe,
z. B. Läufe.
Käfer, Halbflügler, Netzflügler, Gradflügler, Schmetterlinge haben eine voll-
kommene, die übrigen Inſekten eine un vollkommene Verwandlung; Käfer,
Ader⸗, Netz- und Gradflügler haben beißende, die übrigen ſaugende Mundteile.
§ 29. Ordnung: Nacktflügler (Aderflügler).
Inſekten mit kauenden und ſaugenden (leckenden) Mundteilen, vier häutigen
ſchmalen durchſichtigen wenig geaderten Flügeln, die zur Artenbeſtimmung wichtig
find. Die O mit Legebohrer oder Giftſtachel. Die Larven meiſt Maden. Die
Inſekten ſchwirren in ſummendem Fluge lebhaft umher; ſie wirken nützlich, indem
ſie teils ſchädliche andere Inſekten vertilgen, teils durch Übertragen des Blüten—
ſtaubes beim Honigſammeln die Befruchtung der getrennt geſchlechtlichen Pflanzen
befördern; ſeltener ſchädigen ſie Pflanzen.
Familie: Pflanzenweſpen, Sirex gigas, Rieſenholzweſpe. 3 em lang,
ſchwarz und gelb, ſitzender Hinterleib mit langem Legebohrer; die farbloſen Larven
haben nur Bruſtbeine, freſſen ſchädlich in Nadelhölzern im Stamme große Larvengänge.
S. juvencus, Holzweſpe. 13—26 mm. Stahlblau. Im Kiefernholze ähnlich
ſchädlich.
Familie: Gallweſpen. Mückengroße Weſpen mit Bruſtbuckel und ſeitlich
zuſammengedrücktem Hinterleib, welche zum Ablegen der Eier zarte Pflanzenteile
(Blätter uſw.) anſtechen und ſo zu eigentümlichen Wucherungen, unter dem Namen
„Gallen“ bekannt, Veranlaſſung geben. Am bekannteſten ſind die Gallen an der
Unterſeite der Eichenblätter, vom Stich der Cynips quereus fölii herrührend;
nützlich iſt Cynips tinetöria, deren Gallen zur Tintenfabrikation verwandt werden.
Familie: Schlupfweſpen oder Ichneumonen. Geſtielter Hinterleib,
in der Mitte am breiteſten, von oben nach unten zuſammengedrückt, an der Spitze
desſelben der empfindlich ſtechende Legebohrer; Fühler lang, borſtenförmig, zitternd
taſtend. Schmale Flügel, ganzer Körper langgeſtreckt, dünn, Beine lang.
Außerordentlich nützlich, indem die Weibchen andere, meiſt ſchädliche Inſekten, und
zwar in allen Verwandlungsſtadien, Raupen, Eier, Puppen anſtechen, ſie mit Eiern
belegen, und ſo indirekt durch die nachher ausſchlüpfenden jungen Ichneumonen
töten. Die meiſten Ichneumonen ſind auf beſtimmte Inſektenarten und Verwand—
lungsſtadien angewieſen; je nach der Größe bewohnen ſie einzeln oder bis zu
Hunderten das angeſtochene Wohnungstier als Maden; ſobald ſie ſich zu Inſekten
entwickelt haben, ſchlüpfen ſie aus. Sie bilden das Hauptgegengewicht
gegen Raupenfraß, indem ſie ſich gleichzeitig mit den Raupen, nur in noch
viel ſtärkerem Maße, zu vermehren pflegen.
Ichneümon eircumflexus, gebog. Ichneumon. Groß, rötlich-gelb, mit ſichel—
förmigem Hinterleib, einzeln in der gr. Kiefernraupe; Ichneumon globatus, flein,
zu Hunderten in derſelben. 4 bis 5000 Arten Ichneumonen bekannt.
1 5 BES
36 Käfer.
Horniſſe: Vespa erabro. 2,5 cm. Unſere größte Weſpe, gelb mit roten
und bräunlichen Zeichnungen, ſchält Erlen, namentlich aber junge Eſchen. Die
Gold- und Mordweſpen ſind forſtlich unwichtig; dagegen ſind wichtig die Blatt—
weſpen, die in Nadelhölzern öfter empfindlich ſchaden. Ihre Larven ſind meiſt
grünlich-graue Afterraupen mit 18—22 Beinen. Lophyrus pini, kleine
Kiefernblattweſpe, ' ſchwarz mit gelben Beinen und roter Hinterleibſpitze, Q gelb
mit ſchwarzen Hinterleibsringeln, ſchmutzig-grüne Raupen mit ſchwarzen Semi⸗
kolons; ähnelt einer großen Stubenfliege. Lyda pratensis, Große Kiefern-
blattweſpe, oben ſchwarz mit gelben Flecken auf Kopf und Bruſt, Hinterleib rot
eingefaßt; nackte grüne Raupe mit nur 6 deutlichen Bruſtfüßen und 2 aufwärts
gerichteten Spitzen am letzten Ring, meiſt 3jähr. Generation. Im Geſpinſt
freſſend. Nematus abietum, Fichtenblattweſpe. Kleine ſehr lebhafte braune
Weſpe, deren hellgrüne Larven 10—15 jähr. Fichten im Frühjahr entnadeln, meiſt
an den Spitzen.
Ameiſen: Die bis 1,8 cm große ſchwarze Formica herculeana, meiſt
in Gebirgswäldern u. F. ligniperda, bis 14 mm, braun, die in Fichten und
Tannen die Jahresringe ausfrißt, F. rufa, die in unſeren Kiefern überall vor⸗
kommende große Hügel aufwerfende bekannte große Waldameiſe.
Hierher gehört ſchließlich noch die artenreiche Familie der Bienen; für uns
wichtig nur die gemeine Honigbiene Apis mellifica, die nur noch ſelten
als „wilde Völker“ in hohlen Waldbäumen vorkommen, vielmehr künſtlich zur
Honiggewinnung gezüchtet werden.
S 30. Ordnung: Käfer.
Inſekten mit kauenden Mundteilen, feſten Flügeldecken und vollkommener
Verwandlung. Der Mund iſt zum Beißen eingerichtet, die Fühler beſtehen meiſt
aus elf Gliedern, doch wechſelt ihre Zahl zuweilen zwiſchen vier und zwiſchen
dreißig; dieſe ſind, was zur Unterſcheidung dienen kann, faden-, borſten-, feulenz,
fächer⸗, jäge-, kammförmig, bald gerade, bald geknickt. Von den drei Bruſtringeln
iſt der erſte das frei bewegliche Halsſchild (vergl. Fig. 5 v) und trägt das erſte
Beinpaar, in dem zweiten iſt das zweite Beinpaar und erſte Flügelpaar eingelenkt,
der dritte große Ringel trägt das zweite Flügel- und letzte Beinpaar. Das erſte
Flügelpaar iſt hart und dient zum Schutze, das zweite häutig und dient zum
Fliegen. Die Beine ſind Laufbeine (meiſt!), bald Grab-, Spring-, Schwimmbeine:
am Fuße (dem unterſten Hauptgelenk, Tarsus) befinden ſich 1—5 Glieder, deren
verſchiedene Zahl ebenfalls als Einteilungsgrundlage dient, die allerdings etwas
mangelhaft iſt, da manche Ausnahmen vorhanden ſind. Sie iſt hier zugrunde gelegt.
S 31. Als forſtlich wichtig find zu verzeichnen: Die Marienkäferchen; kleine
unten flachſcheibige, oben gewölbte, faſt kreisrunde bunte Käfer. Ihre laufenden
Larven vertilgen mit den Käfern maſſenhaft Blatt- und Schilfläuſe, deshalb nütz⸗
lich. Hierher gehört das bekannte Marienwürmchen und ähnliche Arten; die
Blattkäfer find häufig metalliſch gefärbte kleine gewölbte gedrungene Käfer, ihre
ebenfalls oft gefärbten gedrungenen Larven haben ausgebildete Beine und ſind
mit Warzen und Höckern bedeckt. Durch Verzehren, Skelettieren und Minieren
Borkenkäfer uſw. 34
von Blättern (Erlen, Pappeln, Weiden) oft ſchädlich. Chrysomela populi und
tremulae auf Aspen; beide groß und ziegelrot, aber populi mit ſchwarzen Flügel—
Endſpitzen, Chr. alni blau, auf Erlen, Chr. vulgatissima, blau, aber ſchmal, auf
Weiden. Der durch ſeine unſere Gemüſepflanzen minierende Lärvchen oft ſehr
ſchädliche Erdfloh, ein ſehr kleines glänzendes ſpringendes Käferchen.
Die Bockkäfer (Cerambyx) mit kräftigem geſtrecktem Körper und langen
bis ſehr langen Fühlern. Die gelb-weißlichen Larven ſind vorn breiter als hinten,
geſtreckt, mit ſtark abgeſchnürten Ringeln, weich mit hornigem Kopfe und ſtarken
Kiefern, Füße meiſt verkümmert, leben im Holze, wo ſie oft ſehr ſchädlich freſſen.
(Großer Wurm in Eichen uſw.)
C. carcharıas, Pappelnbockkäfer, in Pappeln ſehr ſchädlich. C. heros, unſer
größter Bockkäfer (großer Wurm), in Eichenſtämmen ſchädlich, nicht viel kleiner iſt
C. kaber (in Eichen), beide ſehr große braune Käfer mit langen Fühlern.
§ 32. Die Borkenkäfer (Fig. 6): mit walzigem Körper, kleine bis ſehr
kleine ſchwarze und braune Käfer. Larven weiß, ohne Beine und Augen, ge—
krümmt; am ſchädlichſten Bostrichus typögraphus (Fichte), oft ſchädlich B. stenö-
graphus (Kiefer), beide mit Lotgängen ), B. cürvidens (Weißtanne), unregelmäßige
doppelarmige Wagegänge, B. chalco-
graphus (Fichte), Sterngänge, B. dispar,
monographus (kleiner Wurm in Eichen),
dryographus, bogige Gänge in Laub—
hölzern. Die Unterart der Baſtkäfer iſt
kenntlich an der rüſſelartigen Verlängerung
des Kopfes. Hylesi nus piniporda (Kiefer),
großer Lotgang mit Krücke oben, H. minor
(Kiefer), Wagegänge. Die Unterart der
Splintkäfer iſt am anſteigenden und dann
faſt rechtwinklig abgeſtürzten Hinterleib
\
0
a
u erkennen. Eccoptogäster scölythus Figur 6.
0 : Der 85 E. d 55 5 Fichten⸗Borkenkäfer. a Käfer. b Larve. e Puppe.
me), kurze breite Lotgänge, E. destruc- (Aus Heß, Forſtſchutz 1)
tor (Birke), ſehr langer Lotgang !“).
Die obigen drei forſtlich wichtigen Gattungen laſſen ſich leicht nach folgen—
dem Schlüſſel unterſcheiden:
Erſtes Fußglied viel kürzer als die drei folgenden zuſammen:
Halsſchild — ½ des Körpers. Hinterleib ſchief nach unten abgeſtutzt:
Splintkäfer, Eccoptogäster.
Halsſchild — / des Körpers. Hinterleib nicht ſchief abgeſtutzt, Kopf vor—
geſtreckt und vorn allmählich dünner werdend: Baſtkäfer, Hylesinus.
Halsſchild / des Körpers. Kopf nicht vorgeſtreckt, von oben nicht oder kaum
ſichtbar, walzenförmig: hinten ſcharf, oft grubenförmig abſtürzend, dort häufig mit
Zähnen beſetzt: Borkenkäfer, Böstrichus.
) Lotgänge nennt man ſolche Fraßgänge, welche ſenkrecht am Stamme hinauflaufen Wage—
gänge, welche wagrecht von rechts nach links laufen; Sterngänge, welche radien- oder ſternförmig
von einem Mittelpunkt verlaufen.
**) Das Nähere über die merklich ſchädlichen Inſekten findet ſich in den Kapiteln über Forſt—
ſchutz, die zu vergleichen find (SS 208 u. ff.).
38 Rüſſeltäfer uſw.
Die Rüſſelkäfer (Figur 7). Kopf rüſſel⸗
förmig verlängert, meiſt ſehr harte Flügeldecken;
farbloſe gekrümmte fußloſe weiche Larven mit
behaarten Wülſten. Sehr ſchädlich an allen
Pflanzenteilen. Cureulio pini und notätus, be⸗
kannt als Nadelholzverderber. C. ater, ſchwarz
mit roten Beinen, frißt an den Wurzeln von
0 tadelhölzern, und viele andere.
a BE 1 5 Lytta vesicatöria, ſpaniſche Fliege, 12 bis
e Larve. (Aus Heß. Forſtſchutz ) 20 mm, ſmaragdgrün, öfter auf Eſchen und
Gartenſträuchern traubenförmig zuſammenſitzend
und ſchädlich freſſend: müſſen früh morgens abgeſammelt werden.
S 33. Clörus formiearius, Ameiſenkäfer. Schwarz mit ſchmaler zackiger
roter und einer breiteren weißen Binde, 7 mm. Sehr nützlich durch Vertilgung
der Borkenkäferbrut.
Buprestis viridis, Buchenprachtkäfer. 7 mm, blau, auch grünlicher Metall-
glanz mit kurzen Beinchen und Fühlern, verwüſtet zuweilen Buchenheiſter, die mit
der Larve ausgeriſſen und verbrannt werden müſſen. Kenntlich iſt der Fraß an
den geſchlängelten Gängen, welche ſich ſchon von außen durch ſchwache Wölbung
der Rinde verraten, auch blättert die Rinde ab.
Lucänus cérvus, Hirſchkäfer. Bekannter ſehr großer Käfer mit Geweih;
lebt in Eichen, ſeine Larve in anbrüchigem Holze.
Die Familie der Miſtkäfer, die hier folgt, iſt nützlich durch Aufräumen
fauliger Stoffe.
Melolöntha, Maikäfer. Das Männchen hat 7 große, das Weibchen 6
kleine Fühlerblätter.
Melolöntha vulgaris, gemeiner Maikäfer. 26 mm, legt etwa 30 Eier in
lockerer Erde bis 40 em tief, die Engerlinge anfangs geſellig, ſpäter einzeln; in
Norddeutſchland 4 Jahre, in Süddeutſchland 3 Jahre Entwicklungszeit, die Ver-
puppung im Herbſt des 3. (4.) Jahres in einer Erdhöhle; aus der Puppe ent—
wickelt ſich der Käfer oft ſchon im November vor dem Flugjahre und bohrt ſich
dann im Mai aus.
M. hippocastani, kleiner, nur 21 mm, Hinterleibſpitze plötzlich verjüngt, die
Flügeldecken mit ſchwarzem Rand; ſchwer vom gemeinen Maikäfer zu unter⸗
ſcheiden: liebt mehr Sandboden; in gleicher Weiſe, vielfach noch mehr ſchädlich,
Generation 4—5jährig. M. solstitialis, Junikäfer, kleiner, mit roſtgelben Flügeln,
unten zottig behaart, frißt in Kiefern und Laubholz.
S 34. Die folgenden Familien der Aaskäfer oder Moderkäfer, z. B. die be—
kannten Totengräber, leben in Leichen von Tieren, im Aaſe, im Miſte uſw. und
werden durch Aufräumen derſelben, manche räuberiſche Arten von Staphylinus auch
durch Vertilgen von Inſekten nützlich. Wichtiger für uns iſt die letzte Familie der
Käfer, die Laufkäfer; dieſelben ſind teils ſelbſt, teils auch noch ihre Larven ſehr
nützlich durch Inſektenvertilgung. Sie haben borſtige elfgliedrige Fühler, meiſt
zangenartige ſtarke Oberkiefer, womit ſie empfindlich kneifen können und ſchlanke
zum ſchnellen Laufen eingerichtete Beine. Hiervon ſind wichtig:
Schmetterlinge: Allgemeines. 39
S35. Cieindela, Sandkäfer. Großer Kopf mit Zangen, vorgequollene Augen,
Beine lang und dünn, die Flügel dunkel metallglänzend mit gelblicher Querbinde,
8—17 mm groß. An ſandigen Stellen lebhaft laufend oder ruckweis fliegend.
C. hybrida, grau, kupfergrünlich, und silvätica, dunkel bronzebraun mit gelber
Zeichnung, C. campéstris, grün. Sind nützlich durch Vertilgen kleiner Inſekten.
Cäräbus, Laufkäfer. Haben nur Flügeldecken, keine Unterflügel, find deshalb
auf den Boden angewieſen, woſelbſt ſie namentlich am Abend und in der Nacht
nebſt ihren gefräßigen Larven allerlei Inſekten rauben. Am wichtigſten ſind:
C. sycophantus, Puppenräuber. Ziemlich groß, Decken ſchwarzblau bis gold—
grün, prächtig. Er und ſeine Larve ſind Hauptfeinde des Kiefernſpinners, der
Nonne und Prozeſſionsraupe.
C. inquisıtor. 17 mm, bronzebraun; viel auf jungen Bäumen mit Raupen⸗
und Puppenvertilgung beſchäftigt. a
C. cancellätus. 17—28 mm. Bronzegrün bis bronzerötlich, Decken mit
drei Längsrippen, dazwiſchen Reihen mit Kettenpunkten. Häufigſte Art.
C. nemorälis. 20 —24 mm. Schwarz, Decke violett bronzefarben, bläulich
gerandet, fein gerieft mit 3 Reihen Grübchen; häufig; und viele andere.
S 36. Ordnung: Schmetterlinge (Lepidöptera).
Inſekten mit ſaugenden Mundteilen, vier beſchuppten Flügeln und voll
kommener Verwandlung. Einige Schmetterlinge nehmen gar keine Nahrung, die
übrigen nur wenige ſtets flüſſige aus Blütenſaft beſtehende Nahrung vermittels
eines zuſammenrollbaren Saugrüſſels zu ſich. Sie vermehren ſich durch Legen
von hartſchaligen Eiern verſchiedener Form und Farbe, die bald unbedeckt bleiben,
bald mit Wolle oder Klebſtoff überzogen werden; ihre Zahl iſt ſtets bedeutend.
Figur 8. Figur 9.
16=beinige Spinnerraupe. 10:beinige Spannerraupe.
(Aus Heß, Forſtſchutz I.) (Aus Heß, Forſtſchutz J.)
Die Larven der Schmetterlinge ſind unter dem Namen „Raupen“ bekannt.
Sie haben Kauwerkzeuge und an der Unterlippe Spinndrüſen, womit ſich manche
eine Hülle (Kokon) ſpinnen; der Leib beſteht aus 13 Ringeln (Figur 8); die
erſten drei auf den Kopfringel folgenden Ringel tragen die 3 eigentlichen (Bruſt—
Beinpaare, welche ſchwach gegliedert ſind; außerdem beſitzt jede Raupe 2—5 Paar
verkümmerte ſogenannte unechte Beine, ſo daß im ganzen 5—8 Paar vorhanden
ſind. Der 4., 5., 6., 7. Ring tft ſtets beinlos. Während der 3—5 maligen Häutung
verändern die Raupen oft ihre Farbe; viele Raupen ſind nackt (Figur 9), andere
mit verzweigten Dornen oder Haaren, die zuweilen giftig ſind (Prozeſſionsſpinner),
verſehen. Die Raupen ſind ſehr gefräßig; zur Verpuppung verkriechen ſie ſich in
der Erde, in Spalten und Ritzen von Bäumen uſw. und häuten ſich dort verborgen
40 Kleinjchmetterlinge.
zur Puppe, die immer ruht. Die Zeit der Verwandlung (Generation) iſt ver⸗
ſchieden lang; meiſt einmal im Jahre, manche gebrauchen mehrere Jahre. Man
teilt die Schmetterlinge in Klein- und Großſchmetterlinge ein.
Wir berühren, wie bei den vorhergehenden Ordnungen, hier nur die forſtlich
wichtigen zur Erleichterung der Orientierung und ſoweit ſie nicht ausführlich beim
Forſtſchutze beſprochen werden.
S 37. A. Die Kleinſchmetterlinge.
1. Familie: Motten (Figur 10).
Kleine bis ſehr kleine Schmetterlinge, Flügel
ſehr ſchmal, oft zugeſpitzt und dann ſehr
lang befranzt; in der Ruhe ſpitz dach-
förmig gefaltet, dicht um den dünnen Leib
liegend. Die Raupen haben teils ver-
Re kümmerte, teils 7—9 Paar Beine, Raupen
Bürchen iu np d Sie rn b Raupe. wie Motten laufen behende.
e Puppe, au Heß, Feſtſchenz 7) Tinea tapetzella, Pelzmotte. Weiß,
ein Fleck an der Flügelſpitze violettgrau. T. sareitella, Kleidermotte. Nacken weiß,
wolkig graubraun; ihre Räupchen ſind ſehr gefürchtet in Pelzen und Kleidern.
T. laricélla, Lärchenminiermotte (Figur 10). Sehr klein, bleifarbig, mit
ſchmalen, breit gefranzten Flügeln. Auf Lärchen ſchädlich. Raupe im Herbſt in
ausgehöhlter Lärchennadel, nach Überwinterung in einem aus 2 Nadeln gebildeten
Sack, wodurch die Nadeln während des Fraßes weiß gefärbt erſcheinen.
S 38. 2. Familie: Wick⸗
ler (Fig. 11). Die borſten- oder
fadenförmigen Fühler kürzer als
der Leib; Vorderflügel länglich
dreieckig; der Vorderrand der—
ſelben am Grunde gewöhn—
lich ſchulterförmig vorge—
bogen, nicht gefranzt. Die
Flügel in der Ruhe ſtumpf—
15 5 dachförmig. Die nackten oder
ER and: x nur dünn behaarten Raupen
a Kieferntriebwickler. aupe. e Puppe. 8 nf - 2
(Aus Heß, Forſtſchutz I.) verſpinnen häufig beim Fraße
die Blätter, 16 Beine.
Törtrix viridana, Eichenwickler 18 mm. (Die Größenangabe betrifft bei
den Schmetterlingen ſtets die Spannweite der Flügel.) Grüner Falter, grüne
Raupe mit ſchwarzem Kopf. T. busliana, Kieferntriebwickler (Fig. 11). 15—19 mm.
Vorderflügel orangerot, gelb und ſilberfarben gefleckt. Raupe höhlt den wachſenden
Trieb aus. J. turiönäna, Kiefernknoſpenwickler, zerſtört die Spitzenknoſpen junger
Kiefern, T. zebéana unter der Rinde an jungen Zweigen von Lärchen ſchädlich;
bemerklich an Auftreibungen derſelben. Meiſt unſcheinbare grünlich- bräunliche
Großſchmetterlinge. 41
Raupen am Laub oder im Innern des Holzes; verurſacht oft Krebs. T. tedella,
Fichtenneſtwickler, verſpinnt neſtartig die von ihr ausgehöhlten Fichtennadeln, die
ſich dann röten. Tritt oft maſſenhaft auf.
B. Die Großſchmetterlinge.
S 39. 3. Familie: Spanner (Figur 12). Fühler borſtenförmig, beim Z'
zuweilen gekämmt; dünner ſchmächtiger Körper, große breite Flügel, die in der
a Figur 12.
Kiefernſpanner. (Aus Heß, Forſtſchutz J.)
Ruhe meiſt ausgebreitet bleiben. Die Raupen leicht kenntlich, da ſie ſtets
nackt find und ſtets nur 5 Paar Beine (Figur 12 b) haben, fie bewegen ſich
ſpannend, indem ſie den Hinterleib in Bogenform nachziehen; in der
Ruhe halten ſie ſich oft mit dem letzten Beinpaar feſt und richten den übrigen
Körper züngelnd auf (Figur 9).
Geometra brumata, Froſtſpanner. 2 em. Vorderflügel blaß bräunlich mit
feinen welligen Querlinien; das © dunkelgrau mit verkümmerten Flügeln; 5 fliegt
im Vorwinter; legt ſeine Eier im Gipfel an Laubknoſpen ab. Obſtſchädling.
G. piniarıa, Kiefernſpanner (Fig. 12). 3 cm. S' dunkelbraun mit hell⸗
gelbem, Ju mit roſtfarbenem zackigem Mittelfeld. Fühler der C' ſtark gekämmt.
G. defolisrra, Blattſpanner. G. grossularia, Stachelbeerſpanner ).
S 40. 4. Familie: Eulen (Figur 13). Körper, namentlich Bruſt kräftig,
Kopf mit Schleier; dichte Behaarung, meiſt borſtenförmige Fühler, bei Z'
a
Figur 13.
Kieferneule. (Aus Heß, Forſtſchutz 1.)
und © ganz gleich; trüb gefärbte, aber fein gezeichnete ziemlich ſchmale mittel—
große Flügel, in der Ruhe dachförmig gefaltet oder wagerecht. Die 16= (jelten
12—14) füßigen Raupen meiſt nackt, ſeltener behaart. Puppen in der Erde.
Fliegen im Dunkeln.
) Vergleiche über die Schmetterlinge die betr. Paragraphen im Forſtſchutz.
42 Spinner.
Noctua ségétum, Saateule. 4 em. Vorderflügel heller oder dunkler grau
mit feinen dunkleren Zeichnungen, Hinterflügel weiß. Die graublaue nackte Raupe
öfter in Saatkämpen ſchädlich.
N. piniperda, Kieferneule (Figur 13). 3 cm. Vorderflügel fleckig leberrot
bis grau- grünlich; weiße Flecken. Nackte ſehr langgeſtreckte Raupe, grün mit
hellen Längsſtreifen. Puppe mit 25ſpitzigem After. Auf Kiefern ſchädlich.
S 41. 5. Familie: Spinner (Figur 14). Körper dick, plump, behaart,
die mittellangen Fühler ſind beim ' ſtark gekämmt, beim Q meiſt borſten—
förmig. Die breiten Flügel in der Ruhe ſteil dachförmig gefaltet. Raupen
nackt oder borſtig oder lang behaart, ſpinnen ſtark. Die gedrungenen Puppen in
Geſpinſten.
ir 14.
eß, Forſtſchutz J.
Fig!
Nonne. (Aus §
Gastropacha (Lasiocampa) pini, Kiefernſpinner. 5—8 ems). Graubrauner
Vorderflügel mit gelblich braunen Querbinden und einem halbmondförmigen
weißen Fleckchen. Die behaarte Raupe grau mit dunklen Längszeichnungen und
blauſamtnem Einſchnitt auf dem 2. und 3. Ringel. Sehr ſchädlich in Kiefern.
G. neüstria, Ringelſpinner. 2—3 cm. Hell oder dunkelgelb mit einer
breiten dunklen Querbinde. Die ſchwach behaarte Raupe leicht kenntlich am
blauen Kopf und blauen und roten Längsſtreifen. Puppe in gelblichem Kokon.
Schädlich in Laubholz und Obſtgärten.
G. processionda, Eichenprozeſſionsſpinner. 1,5—3 em. Flügel farblos grau
mit dunkler Querbinde; die vorderen Flügel mit ſchwachen Mondfleckchen. Die
) Wo zwei Maße angegeben find, wie hier z. B. 5—8 em, bezieht ſich die kleinere Maßzahl
a = Männchen, die größere auf das Weibchen, da fait bei allen Schmetterlingen die Männchen
einer ſind.
Holzbohrer. 43
braunen ſchwarzfleckigen Raupen dicht mit langen giftigen Haaren beſetzt.
Schädlich in Eichen.
Liparis mönächa, Nonne (Figur 14). 4—6 cm. Weiß mit ſchwarzen Flecken⸗
binden, halber Hinterleib roſenrot. Die rötlich-grauen Eier haufenweis an Nadel-
holzſtämmen zuſammengeklebt. Die behaarte ſchwarzfleckige Raupe mit einem
blauen Nackenfleck, außerordentlich ſchädlich.
L. dispar, Schwammſpinner. 4—7 cm. Männchen graubraun, Weibchen
weißlich mit dunklen Zackenlinien (wie die Nonne, nur größer und ohne roten
Hinterleib). Die Eier haufenweis mit brauner Wolle (Schwamm) dicht überzogen
an Stämmen. Meiſt in Laubholz, ſeltener in Nadelwäldern ſchädlich.
L. sälfcis, Weidenſpinner. 5 em. Glänzend weiß, Beine ſchwarz und weiß
geringelt. Raupe mit gelb-rötlichen Knöpfen und auffallende breiten weißgelben
Flecken auf dem Rücken. Auf Pappeln ſehr ſchädlich, die er öfter entlaubt.
L. chrysorrhöea, Goldafter. 4 cm. Kleiner, ebenfalls weiß, doch mit gold—
braunem wolligem Hinterleibsende. Die behaarte Raupe mit zinnoberrotem Streifen
neben der Mittellinie. In großen Raupenneſtern überwinternd. Stellenweiſe im
Laubholz, namentlich in Eichen und Obſtbäumen recht ſchädlich.
Die gemeinſchaftlichen Hauptfeinde ſämtlicher Spinnerraupen ſind der
Kuckuck, die Elſter und der Puppenräuber (cärabus sycophantus); als behaarte
Raupen haben ſie ſonſt wenig Feinde.
S 42. 6. Familie: Holzbohrer. Dieſe Schmetterlinge zeigen ſehr ver—
ſchiedene Bildungen. Die weißgeblichen flachen tief eingekerbten Raupen haben
einen ſtark hornigen flachgedrückten Kopf mit kräftigen Kiefern und durchwühlen
Holz und Rinde von Bäumen und Sträuchern. Puppen mit Dornen.
Côssus ligniperda, Weidenbohrer. 6—9 em groß; grau mit vielen feinen
ſchwärzlich-weißen Zeichnungen. Die Flügel ſehr geſtreckt, wie bei allen Coſſus—
Arten. Die Raupe wird fingerlang, iſt nackt und auf dem Rücken blutrot; ent—
wickelt ſich in 3 Jahren; zerſtört in großen Gängen Weiden und Schwarzpappeln.
C. aéscüli, Blauſieb. 4—7 cm. Sehr geſtreckter Leib; Vorderflügel milch—
weiß mit ſtahlblauen Punkten. Raupe zitronengelb mit ſchwarzen Punkten. Im
ſchwachen Laubholz ſchädlich.
Sesıa äpiformis, Bienenſchwärmer. 4 em. Einer Horniſſe ähnlich; in Pappel⸗
und Weidenſtämmen ſchädlich. N
S. céphifôrmis in Weißtannen, S. äsiliformis in Pappeln. Die Seſien haben
die glasartigen Flügel gemein, wodurch ſie den Weſpen ähnlich werden. Sie ge—
brauchen 2 Jahre zur Entwicklung und werden in den meiſten Holzarten unmerklich
ſchädlich. Weiße weiche Raupen mit 16 Beinen, die unten dunkle Borſtenkränze haben.
7. Familie: Schwärmer. Starke Raupen mit einem Schwanzhorn.
Sphinx pinastri, Kiefernſchwärmer. 7 em. Ein grauer Schmetterling mit
geſtrecktem Leib und zugeſpitzten Flügeln; die 16 beinige Raupe iſt rotbunt und
hat ein Horn auf dem vorletzten Ringe; Puppe mit kurzer Rüſſelſcheide; in Kiefern
etwas ſchädlich.
Die letzte Familie der Tagfalter mit ihren oft prächtig gefärbten Schmetter—
lingen können wir, da ſie forſtlich von faſt gar keiner Bedeutung iſt, ganz übergehen.
44 Fliegen. Netzflügler uſw.
S 43. Von der Ordnung der Fliegen, zu der auch die Mücken, Schnaken
uſw. gehören, ſind forſtlich wichtig nur die Raupenfliegen (Tachinen), an der
borjtigen Behaarung des Hinterteils kenntlich, die ihre Eier in andere Inſekten
legen; die Larven entwickeln ſich darin und töten ſie. Sie bilden ein Hauptgegen—
gewicht (nebſt den Ichneumonen) gegen Raupenfraß. Es gibt viele Arten, z. B.
die auf Nonne und Forleule lebende Tachina fera, gelbbraun mit ſchwarzer Mittel-
linie; die Tachinen vermehren ſich progreſſiv mit der Raupenkalamität.
Jagdlich wichtig ſind, da ſie vielfach als läſtige, ja gefährliche Paraſiten
auf dem Wilde hauſen: die bekannte auch den Menſchen anfliegende Hirſch—
lausfliege Lipoptera cervi, die Rotwild-Hautbremſe Hypoderma
actaeon mit gelb behaartem Hinterleib, fliegt Mai-Juni, legt ihre Eier in das
Haar des Rotwildes, von wo die Larve, Engerling genannt, unter die Haut
kommt und dort die bekannten Daſſelbeulen bildet, wodurch die Decke entwertet
wird. Die Rehhautbremſe H. Diana mit gleicher Lebensweiſe, die auch das
Rehwild befällt. Die Rotwildrachenbremſe Cephenomyia rufibarbis.
Die ſchwarze rotbraun behaarte Fliege ſpritzt die Larven in den Windfang des
Wildes, die ſich dann in der Naſe und Rachenhöhle feſthaken, dort Entzün—
dungen hervorrufen und das Wild zu fortwährendem Nießen und Huſten reizen,
jo daß es kümmert, ja eingeht; ähnlich lebt C. stimulator im Rehwild.
Zu nennen ſind von den Netzflüglern nur die bekannten Libellen oder
Waſſerjungfern, welche im Fluge allerlei ſchädliche Inſekten ergreifen und ver—
zehren; ferner die Gattung der Florfliegen (Hemerobius), welche kleinen Libellen
ſehr ähneln, aber an den langen den Körper überragenden Fühlern kenntlich jind;
die Fühler ſind äußerſt zart, der Körper grün oder braun. Ihre Larven vertilgen
viele Blattläuſe. Zu den Florfliegen gehört auch der bekannte Ameiſenlöwe, deſſen
Larve in einem künſtlichen Sandtrichter die nützlichen Ameiſen abfängt. Schließ—
lich iſt durch eifrige Vertilgung von Nonneneiern als hervorragend nützlich die
Larve der Kamelhalsfliege (Raphidia megacéphäla) zu nennen; die Fliege ähnelt
den Libellen, nur hat ſie einen ſehr langen Hals und langen Legebohrer, und Rh.
ophiopsis, die unter der Rinde die Brut vieler Forſtſchädlinge vertilgt.
S 44. Von der Ordnung der Geradflügler (Orthöptera) ſind als
ſchädlich zu bezeichnen der bekannte Ohrwurm, der in Gärten Blumen uſw. abfrißt,
ferner die in Häuſern oft läſtigen ekelerregenden Schwaben und die auf Wieſen
und Feldern ſchädlichen Heuſchrecken, namentlich die berüchtigte grünlich bis grün⸗
lichgelbe Wanderheuſchrecke (Acrıdıum migratöorium), kenntlich an den ſchwarzen
Flügeldecken und dem auf der Innenſeite blauen Hinterſchenkel. Für uns am
wichtigſten iſt jedoch die Maulwurfsgrille (Gryllotälpa vulgaris), 4 cm lang,
Vorderbruſt eiförmig, lange Fühler, braun, die Larven wie das Inſekt nur mit
Flügelſtümpfen. In Saatkämpen ſchädlich. Nur halb ſo groß iſt die Feldgrille
(Gr. campestris), mit viereckiger Vorderbruſt, ſchwarz, welche mehr in Sand—
äckern ſchädlich wird. Auch das Heimchen gehört hierher.
S 45. Aus der Ordnung der Halbflügler (Hemiptera) iſt nur wichtig
die Familie der Pflanzenläuſe, welche dadurch, daß ſie, oft unter Bildung von
Gallen, Blättern, Stengeln, Zweigen und Wurzeln den Saft ausſaugen, meiſt unter
Forſtbotanik: Allgemeines. 45
weißer Wolle verſteckt, recht ſchädlich werden. Am bekannteſten ſind Aphis )
abictis in den zapfenähnlichen Gallen der Fichtentriebe, A. pini an den Kiefern-
wurzeln, A. ulmi in den Auftreibungen der Ulmenblätter, A. ströbi an Weimuts—
kiefern uſw. Mit den Meiſen, Finken uſw. vertilgen ſie eifrig die Marienkäferchen,
die Florfliegen, manche Schlupfweſpen, die Larven der Schwirrfliegen (Syrphus)
uſw. Ferner gehören noch hierher die Familien der Zikaden oder Zirpen, der
Wanzen, der Schildläuſe.
Die 8. Ordnung der ungeflügelten Inſekten (Aptera) umfaßt die
Familie der Läufe (Pedfculus capıtis, Kopflaus, P. vestiménti, Leiblaus), die
Familien der Pelzfreſſer uſw.; ſie ſind für uns unwichtig.
§ 46. Die übrigen Klaſſen der Tiere greifen in den Forſthaushalt
in keiner bemerkenswerten Weiſe ein und werden deshalb übergangen.
Das zweite große Naturreich, das Pflanzenreich, hat für uns ein
noch viel höheres Intereſſe als das Tierreich und wird deshalb von
den Grundwiſſenſchaften am eingehendſten behandelt werden. — Wir
werden jedoch nicht das ganze Pflanzenreich behandeln, ſondern es
ebenſo machen wie beim Tierreich und nur das auswählen, was für
den Wald und für den Forſtmann von Bedeutung iſt; wir werden
uns alſo nur mit einem Teil der Naturgeſchichte des Pflanzenreichs
beſchäftigen, nämlich mit der ſog. Forſtbotanik, und zwar zuerſt das
Allgemeine (Wachstum, Blüte, Fruchtentwicklung, inneren Bau, Syſte—
matik uſw. Betreffende) beſprechen und demnächſt die Holzgewächſe
und ſonſtige forſtlich wichtige Pflanzen ſpezieller beſchreiben.
b) Sorftbotanik.
I. Allgemeiner Teil.
S 47. Begriff und Einteilung.
Die Botanik oder Pflanzenkunde behandelt die Erforſchung
der in der Pflanzenwelt herrſchenden Naturgeſetze und iſt der Inbegriff
aller das Pflanzenreich betreffenden Kenntniſſe. Die Pflanze iſt an
den Standort (vergl. 8 82) gefeſſelt und hat deshalb nicht wie das
Tier Bewegungsorgane (Organ — Werkzeug), ſondern zu ihrer Er—
haltung nur Ernährungs- und Fortpflanzungsorgane. Hierauf beruht
die ungemeine Wichtigkeit des Standorts für die Pflanze, daß ſie Zeit
ihres Lebens auf denſelben angewieſen iſt und abſterben muß, ſobald
er ihr nicht mehr genug Nahrungsſtoffe bieten kann, während das Tier
*) Die Blattläuſe werden jetzt in echte (Aphis, Lachnus, Schizoneuren uſw.)
und unechte (Chermes uſw.) geteilt und danach benannt.
46 Ernährungsorgane. Wurzeln.
mit den ihm außerdem noch verliehenen „Empfindungs-“ und „Bes
wegungsorganen“ ſich überall Nahrung ſuchen kann (vergl. § 7).
S 48. Die Ernährungsorgane.
Die Ernährung der Pflanze?) ſpricht fi) aus in ihrer Ent—
wicklung, ihrem Wachstum und ſchließlich, ſobald die Ernährung ſtockt,
in ihrem Abſterben. Die Nahrung wird der Pflanze aus dem Boden
und der Luft durch beſondere Werkzeuge zugeführt und zwar:
1. Durch die Wurzeln als Bodennährwerkzeuge.
2. Durch die Blätter als Luftnährwerkzeuge.
8 49. Die Wurzel.
Die Wurzel iſt der Teil der Pflanze, mit welchem ſie ſich im
Boden befeſtigt und die in demſelben befindlichen Nährſtoffe aufſaugt.
An ihrer Spitze liegen die Wurzelhaube und die Oberhaut, letztere
oft mit Wurzelhaaren beſetzt, die die Aufnahme des Waſſers und der
in demſelben gelöſten Nährſtoffe aus dem Boden vermitteln; dieſe Auf—
nahme findet jedoch hauptſächlich an der Spitze der zarten jungen
Wurzeln ſtatt; ſo rückt, da die Wurzeln weiterwachſen und auch Seiten—
wurzeln bilden, die zur Aufnahme der Nährſtoffe befähigte Strecke im
Boden immer weiter vor und ſchließt in demſelben ſtets neue Regionen
auf. So lange eine Wurzel noch wächſt, ſind ihre Endungen noch
hell und weich, ſpäter verhärten ſie. An dieſem Merkmal kann
man ſicher feſtſtellen, ob die Wurzel noch wächſt. Außer unwichtigeren
und kleineren Wurzelarten, wie die „Luftwurzeln“ (bei den Orchi—
deen), „Saugwurzeln“ (bei Miſtel und anderen Paraſitenpflanzen),
„Haftwurzeln“ (beim Efeu), unterſcheidet man folgende Haupt—
wurzeln:
Die Pfahlwurzel, eine gerade unter dem Stamm entwickelte,
als ſolche ſtets kennliche Hauptwurzel, die wenig verzweigt iſt und in
beträchtlicher Stärke ſenkrecht in den Boden hinabſteigt. Meiſtens
Eiche, Kiefer, Nußbaum und die Tanne in der Jugend; Abweichungen
nur in flachgründigem Boden.
Die Herzwurzeln, von einer kurzen Pfahlwurzel auslaufende
gleich ſtarke Wurzeln. Meiſtens Rotbuche, Ahorn, Rüſter, Linde, Lärche.
) Es wird hervorgehoben, daß der Inhalt der folgenden Paragraphen
hauptſächlich ſich auf Holzpflanzen bezieht.
Wurzeln. 47
Die Seitenwurzeln (flachen), welche in der Regel mehr fein
verteilt und wagerecht ſtreichen. Die übrigen Waldbäuute.
Die Tauwurzel, jede ganz nahe und weithin unter der Ober—
fläche hinſtreichende Seitenwurzel.
Faſer- und Zaſerwurzeln, die kleinſten bis feinſten Würzel—
chen, die ſich an den Enden und Seiten der ſtärkeren Wurzeln be—
finden und vermöge der an den Spitzen befindlichen häufig behaarten
zarten Oberhaut-Gewebe (Wurzelſchwämmchen) die Nährfeuchtigkeit
aufſaugen und dem Stamme reſp. der Pflanze zuführen. Sie ſind
die eigentlichen Träger der Ernährung, während die ſtarken Wurzeln
mehr zur Befeſtigung des Baumes im Boden dienen. Die feinen
Wurzelenden, welche die Nährlöſungen aufſaugen, liegen ſtets unter
der Traufe der Baumkrone; deshalb darf auch ſtets nur unter dem
äußeren Kronenkranz gedüngt werden.
Bei unſeren Laub- und Nadelhölzern finden ſich meiſt auch die
„Pilzwurzeln“ als echte Paraſiten, deren Zweck noch nicht recht
aufgeklärt iſt; der Pilz umgibt entweder die Wurzel ſeines Wirts und
erſetzt dann die etwa fehlenden Wurzelhaare oder er vegetiert in ihrem
Innern. Eine andere Art von Pilzgemeinſchaft bilden die „Wurzel—
knöllchen“, die namentlich bei den Leguminoſen (Schotengewächſen),
auch bei Erle, Sanddorn vorkommen. Die ſolche Knöllchen bildenden
Pilze ſind ebenfalls echte Paraſiten. Die Wirtspflanzen verzehren
die eiweißreichen Bildungen ihrer Pilze und bereichern damit ihren
Boden an Stickſtoff (Stickſtoffſammler), den die Knöllchenpilze aus der
Bodenluft aufnehmen. Solche Pflanzen werden deshalb jetzt vielfach
als „Düngemittel“ auf armen Böden angebaut (3. B. für Kiefern
Lupinen uſw.).
Alle Wurzeln entſtehen entweder urſprünglich aus dem Keim—
ling oder aus anderen Teilen der Pflanze „adventiv“ (Adventiv—
wurzeln), wie z. B. aus Blättern und Zweigen als „Stecklinge“.
Bei den Wurzeln kann man ebenſo wie beim Stamm Holz, Mark
und Rinde unterſcheiden; doch iſt ihr Holz weicher und die Jahres—
ringe ſind undeutlicher und unregelmäßiger. Die Oberhautzellen der
zur Nahrungsaufnahme beſtimmten Wurzelenden bleiben dünn—
wandig und ſind mit Haaren (den Wurzelhaaren) bedeckt, die die
innigſte Berührung mit dem Nährboden ermöglichen.
48 Blätter. Blattformen.
S 50. Die Blätter.
Die Blätter dienen dazu, gewiſſe gasförmige Nährſtoffe aus der
Luft zu entnehmen, dieſelben mit dem aus den Wurzeln aufſteigenden
Nahrungsſtoffe zu verbinden (zu aſſimilieren) und das überflüſſige
Waſſer zu verdunſten. Durch dieſe Zuſammenwirkung von Wurzeln
und Blättern entſteht der Bildungsſaft, der Holz und Rinde ausbildet.
Man unterſcheidet am normalen Blatt: Blattſtiel (jedoch nicht immer
vorhanden) und Blattfläche (Fig. 17); den unteren verdickten Teil des
Blattſtieles nennt man Scheidenteil. Die Blattfläche hat namentlich
11 5 Nate
Fig. 15.
10 1 12 13 14 15
Fig. 16.
Verſchiedene Blattformen.
unten zahlreiche Spaltöffnungen, durch welche die Ernährung und
Verdunſtung ſtattfindet; außerdem unterſcheidet man im Blatt noch
die aus Gefäßbündeln beſtehenden Blattrippen und Blattnerven und
zwiſchen der oberen und unteren Blattfläche das aus lockerem und mit
wäſſerigen Säften erfülltem Zellgewebe beſtehende Blattfleiſch. Nach
ihrer Geſamtform unterſcheidet man hauptſächlich rundliche (Fig. 151),
eiförmige (Fig. 15,4), elliptiſche (Fig. 15,3), dreieckige (Fig. 16, 13),
herzförmige (Fig. 17,2), lanzettliche (Fig. 15,7) und nadelförmige
(Fig. 15, 8) uſw. Blätter; nach der Beſchaffenheit des Randes ganz—
randige (Fig. 15 u. 16), geſägte (Fig. 18,1), gekerbte (Fig. 18, 2), ge
zähnte (Fig. 18,4), gebuchtete (Fig. 18,5), eingeſchnittene (Fig. 18,3)
— Arie *
Stamm. 49
Blätter; nach ihrer Behaarung gewimperte, flaum-, ſeiden-, woll-,
ſtachelhaarige oder kahle, ferner warzige, klebrige, drüſige, ſchuppige
Blätter, mit Beziehung auf ihre Zuſammenſetzung einfache und zu—
ſammengeſetzte Blätter, nach der Art und Ordnung der Befeſtigung
an den Zweigen einzelne, wechſelſtändige, gegenſtändige, kreuzgegen—
ſtändige, büſchelweis ſitzende uſw. Blätter, nach der Dauer ſommer—
und wintergrüne Blätter.
Fig. 18.
Verſchiedene Blattformen.
S 51. Der Stamm.
Der Stamm iſt derjenige Teil der Holzpflanze, der ſich als
holziger dauernder Schaft meiſt ſenkrecht hoch aus der Wurzel erhebt
und ſich mit einer gewiſſen Regelmäßigkeit in Aſte und Zweige teilt,
welche die Blätter tragen. Stamm, Aſte und Zweige zuſammen nennt
man Baum im Gegenſatz zum Strauch, der keinen Stamm hat, ſon—
dern ſich gleich aus der Wurzel in viele Aſte und Triebe zerteilt und
eine geringere Höhe erreicht (Haſel). Halbſträucher werfen jährlich
einen Teil der Triebe ab (Heidelbeere). Aſte nennt man alle oberen
Zerteilungen aus dem Stamm, die jüngeren Aſte nennt man Zweige,
die jüngſten und letzten Triebe. Die Aſte ſind gerade ſo angeſetzt
wie die Blätter, d. h. wechſelſtändig, gegenſtändig, quirlſtändig uſw.
Manche Holzarten ſind an der Rinde mit Waffen — Stacheln oder
Dornen — ausgeſtattet. Stacheln laſſen ſich mit der Rinde abziehen,
Dornen nicht.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 4
50 Jahresringe. Markſtrahlen.
Der Stamm beſteht aus dem Mark (Fig. 19, m), dem eigent⸗
lichen Holzkörper (ps) mit den Markſtrahlen (rm) und der Rinde (k)
mit dem Baſte (en).
Das Mark, in der Mitte des Holzkörpers, beſteht in der Jugend
aus ſaftigem Zellgewebe; ſpäter vertrocknen die Zellen und verſchwinden
oder verholzen. Bei manchen Holzarten bleibt das Mark als Mark—
röhre immer ſichtbar (Hollunder).
Der eigentliche Holzkörper
beſteht bei den Laubhölzern aus Holz—
zellen, die ſich bei den höhern Pflanzen
zu Geweben vereinigen und auf dem
Querſchnitt als kleine Löcher (Poren) er=
ſcheinen. Bei den Nadelhölzern werden
die Gefäße durch Harzkanäle, die Harz
und Luft führen, erſetzt. Die Holz—
zelle beſteht aus der Zellhaut, dem
Kern und Zellſaft, einer zähen, eiweiß—
artigen Maſſe, Protoplasma genannt,
aus der alle Gebilde entſtehen.
Der Holzkörper bildet von oben genannten Zellen zwei deutlich
unterſchiedene Gruppen.
1. Die Jahresringe (Fig. 20), von denen in jedem Jahre
ma rings um den ſchon vorhandenen Holzkörper ein neuer
ER gebildet wird, weshalb man aus der An—
zahl der auf dem Querſchnitt oft deutlich
erkennbaren ringförmigen Jahresringe das
Alter des Baumes genau abzählen kann.
Der innere Teil jedes Jahresringes (das
Frühlingsholz, Fig. 20, gr) iſt weicher
und lockerer als der äußere Teil desſelben
9 (das Herbſtholz k), wodurch ſich die
Die Jahn Grenze der einzelnen Jahresringe meiſt
deutlich markiert. Die Stärke der Jahresringe richtet ſich nach dem
Standort und nach den übrigen Faktoren guten Zuwachſes; je günſtiger
dieſe ſind, deſto breiter wird der Jahresring.
2. Die Markſtrahlen oder Spiegelfaſern, welche von dem
Mark ſtrahlenförmig durch das Holz nach der Rinde zu gehen,
Fig. 19.
Stammquerdurchſchnitt.
Rinde, Baſt. Fortpflanzungsorgane. 51
die Verbindung der äußeren und inneren Teile des Stammes in hori—
zontaler Richtung unterhalten und Reſerveſtoffe aufſpeichern. Vergl.
Fig. 19 rm und die feinen radialen Linien in Fig. 20.
Das innere ältere ſaftloſe immer härtere meiſt auch dunklere Holz,
in welchem die Markſtrahlen vollſtändig verholzt, die Gefäße verſtopft
und inkruſtiert ſind, heißt Reifholz, das äußere weiche und meiſt
blaſſere Holz, in welchem die Markſtrahlen noch Säfte führen, heißt
Splintholz. Unter „Kernholz“ iſt ſolches Reifholz zu verſtehen,
das ſich vom Splintholz oder anderem umgebenden Reifholz meiſt
durch dunklere Farbe kennzeichnet. Es iſt waſſerärmer, dauerhafter,
nutzfähiger und härter. Bei manchen Bäumen iſt der Kern nicht erfenn-
bar, z. B. bei Buche und Ahorn, bei manchen, z. B. der Birke, fehlt er.
An der Rinde hat man die äußeren und „g 2%
inneren Rindenlagen zu unterjcheiden. Den äußer- EREN:
ſten Überzug an jungen Stämmchen und Zweigen &
nennt man Oberhaut (Epidermis); ſie iſt zur Er- EX
leichterung des Gasaustauſches mit Spaltöffnun-
gen verſehen. s
0 Wenn ſchließlich mit dem Wachſen des Holzkörpers die Ausdehnung
der Rinde nicht mehr gleichen Schritt halten kann, ſo zerreißt ſie häufig
und es bildet ſich jene braune grobe rauhe riſſige Rindenmaſſe, welche
wir Borke nennen.
Baſt (Fig. 21 a) iſt die innere jüngſte lebensfähige Rindenſchicht,
welche ſich mit der Rinde vom Stamm ablöſen läßt und aus zähen und
biegſamen Faſerzellen beſteht.
Dicht unter dem Baſte, zwiſchen dieſem und dem Splint, befindet
ſich ein ſehr ſchmaler Ring, das ſog. Kambium oder der Fortbildungs-
ring (Fig. 21 ci), welcher aus ſehr dünnwandigen äußerſt ſaftreichen
und immer teilungsfähigen Zellen beſteht. Der Saft des Kambiums
wird zur Bildung neuer Zellen und Gefäße verwendet, welche ſich
allmählich einerſeits als Baſtzellen an die innerſte Rindenſchicht, ander—
ſeits als Holzzellen an den äußerſten Holzkörper konzentriſch anlegen
und ſo den Jahresring bilden. Die Säfte des Kambiums bilden alſo
den Zuwachs des Holzes. Vergl. § 56.
S 52. Die Fortpflanzungsorganr.
Die Hauptfortpflanzungsorgane (neben der Fortpflanzung durch
Ausſchläge uſw.) der höher entwickelten Pflanzen ſind die Blüten, welche
4*
52 Männliche und weibliche Blüten.
in ihrer weiteren Entwicklung Samen und
Früchte erzeugen. Man nennt ſie, weil ſie
die Blüten ſichtbar tragen, die „offenbar—
blühenden“ Pflanzen (Phanerogamen) im
Gegenſatz zu den „blütenloſen“ Pflanzen
(Kryptogamen). |
Die Blüten (umgebildete Blattorgane)
werden bei den Bäumen erſt in ſpäterem Alter
(meiſt nach erreichter Mannbarkeit) hervor—
getrieben. Zur Erzeugung von Samen müſſen
zweierlei Blütenteile zuſammenwirken, welche
man männliche und weibliche Geſchlechtsorgane
nennt; ſie ſind nach den Holzarten ſehr ver—
ſchieden geformt und mit mancherlei Hüllen
verſehen; die äußere dieſer Hüllen,
meiſt grün, nennt man Blumenkelch
(Fig. 22 D), die innere, meiſt bunte,
Blumenkrone (Fig. 22 C). Jede
vollkommene Blüte muß männliche
(Fig. 22 B) und weibliche Geſchlechts—
organe (Fig. 22 A) enthalten.
Das männliche Befruchtungs—
organ (Fig. 23) beſteht aus dem
Staubfaden (f) mit dem Staubbeutel
> :
9
5 .
|
N A
N
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5 .
8 Al
*
IE
a
Fig. 22. Fig. 23.
Vollſtändige Blüte, die einzelnen Staubgefäß. (a), welcher den Blütenſtaub (Pollen)
Teile untereinander gerückt.
mit der männlichen Samenfeuchtigkeit
enthält. Dieſen ganzen männlichen Ge—
ſchlechtsapparat nennt man zuſammen
„Staubgefäß“.
Das weibliche Befruchtungsorgan
(Fig. 24) beſteht hauptſächlich aus dem Frucht⸗
knoten (f) mit den Samenknöſpchen (Y)
(Eiern) im Innern, ſeiner Verlängerung,
= Griffel (g) genannt, und deſſen oberſtem
> Teile, der Narbe (n). Den weiblichen
= Geſchlechtsapparat zuſammen nennt man
Fig. 24. Stempel. „Stempel“.
Die Befruchtung. 53
Außenkelch, Kelch und Blumenkrone bilden nur Decken zum Schutz
der Befruchtungsorgane.
Beiderlei Geſchlechtsorgane befinden ſich entweder in einer Blume
vereinigt und heißen dann Zwitterblüten (Fig. 25), z. B. die Blüte
der Linde, oder auf ein und derſelben Pflanze, aber voneinander ge—
trennt (Fig. 26 b g' Blüte und a © Blüte der Hainbuche), dann
heißen die Pflanzen einhäuſige (monoeciſch), z. B. die Nadelhölzer,
Eiche, Rotbuche, Hainbuche, Birke, Erle, Haſelnuß, oder männliche
und weibliche Blüten auf zwei berſchiedenen Pflanzen, dann e
ſie zweihäuſig (dioeciſch), z. B. 5
Wacholder, Eibe, die Weiden
und Pappeln; bei den zwei—
häuſigen Pflanzen iſt zur Be—
Fig. 25.
Zwitterblüten mit den Staubgefäßen a
und aufgeſchnittenem Fruchtknoten, ſo nl
daß die Eier (g) ſichtbar find, n der Fig. 26.
Griffel. Einhäuſige Blüte der Hainbuche.
fruchtung nötig, daß in der Nähe ein anderer Baum mit den anders—
geſchlechtlichen Blüten ſteht. Kommen Zwitterblüten und Blüten ge—
trennten Geſchlechts auf derſelben Pflanze vor, ſo heißt ſie „poly—
gamiſch“ oder vielgeſchlechtlich. Sind keine deutlichen Geſchlechts—
organe zu unterſcheiden, ſo heißt die Pflanze „kryptogamiſch“ oder
verborgengeſchlechtlich.
Ss 53. Die Befruchtung (Fig. 27) geſchieht in der Weiſe, daß
zur Befruchtungszeit (bald nach Entwicklung der Blüte, meiſt im Früh—
jahr) die Narbe (n) Feuchtigkeit ausſchwitzt, auf welcher vom auf—
geplatzten Staubgefäß abfallende Pollenkörner kleben bleiben und unter
dem Einfluß von Wärme äußerſt feine wurzelartige Schläuche (u v)
durch den Griffel (g) in den Fruchtknoten (o o) treiben und die hier
liegenden Samenknöſpchen (Eierchen) (b) umfaſſen und befruchten.
Nach ſtattgehabter Befruchtung welken die männlichen und weiblichen
54
Fig. 27. Stempel halb
durchſchnitten, um den Be⸗
fruchtungsprozeß zu zeigen.
Die Befruchtung. Blütenſtände.
Blütenteile bis auf den Fruchtknoten ab, der
anſchwillt und ſich allmählich zur Frucht (Samen)
ausbildet. Bei den ein- und beſonders zwei—
häuſigen Pflanzen wird das überführen des
Blütenſtaubes durch Inſekten beim Honig—
ſammeln, noch mehr aber durch leichte Winde
bewirkt. Sit es nun in der Blütezeit ſehr reg-
neriſch oder ſehr kalt, ſo daß die Überführung
des Blütenſtaubes reſp. ſein Anſchwellen auf der
Narbe ſchwer ſtattfinden kann, ſo haben wir
ſchlechte Samenjahre.
Je nach der Stellung und Anordnung der
einzelnen Blüten eines Zweiges unterſcheidet man
hauptſächlich folgende Blütenſtände:
A. Einfache Blütenſtände, wo die
Blüten einzeln oder büſchelig ſtehen.
B. Zuſammengeſetzte Blütenſtände:
1. Die Ahre (Fig. 28), an einer gemeinſamen Spindel ſitzen un-
geſtielte Blüten. Die bekannten Getreidearten.
Fig. 28.
Ahre.
Fig. 29.
Kätzchenblüten der Hainbuche.
2. Kätzchen (Fig. 29 a, b) an gemeinſamer ſchlaffer Spindel un⸗
geſtielte Blüten hinter ſich meiſt dachziegelartig deckenden Schuppen.
(Die meiſten Waldbäume!)
—
Zuſammengeſetzte Blütenſtände. 55
3. Traube, an gemeinſamer Spindel mehrere an verſchiedenen
Punkten derſelben entſpringende gleich lange, aber kurz geſtielte
Blüten. Akazie.
4. Doldentraube (Fig. 30), von verſchiedenen Punkten einer ge—
meinſamen Spindel gehen verſchieden lange — teils veräſtelte,
teils unveräſtelte Blütenſtiele aus, ſo daß die Blüten oben einen
Schirm bilden. Kienporſt.
RN
Fig. 30. Fig. 31.
Doldentraube des Kienporſt. Riſpe des Hafers.
5. Riſpe (Fig. 31), an einer gemeinſamen Spindel von verſchiedenen
Punkten aus ungleich lange veräſtelte Blütenſtiele, ſo daß die
Blüten etwa einen Kegel bilden. Roßkaſtanie, Hafer.
6. Köpfchen (Fig. 32), an einer gemeinſamen kurzen Spindel
dicht gedrängt ungeſtielte oder kurzgeſtielte Blüten. Klee.
Buche. S'.
7. Dolde, von einem Punkte des gemeinſamen Stieles ſtrahlig
verſchieden lange Blütenſtiele, ſo daß die ungeſtielten Blüten
einen Schirm bilden. Kornelkirſche, Epheu.
56 Blütenſtände.
8. Trugdolde (Fig. 33), eine zuſammengeſetzte Dolde mit noch—
mals geteilten Strahlen, ſo daß die Hauptſtrahlen aus einem
— die Nebenſtrahlen aus verſchiedenen Punkten entſpringen.
Spitzahorn, Vogelbeere.
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Fig. 32. Köpfchen. Fig. 33. Trugdolde.
Fig. 34. Strauß.
9. Strauß (Fig. 34). Traube oder Riſpe mit veräſtelten Seiten⸗
zweigen, welche mit ihren Blüten einen eiförmigen Stand bildet.
Liguſter.
Knoſpen- und Fruchtformen. 57
Knoſpen (Augen) ſind unentwickelte Blätter oder Blüten, die ſich
unter einer ſchuppigen Bedeckung verbergen. Man unterſcheidet des—
halb Blatt- und Blütenknoſpen (letztere ſtets größer), nach der Stellung
der Blüten auch Gipfel-⸗ (Fig. 351 gt, 2 gst) und Achſelknoſpen
(Fig. 35 1 gs).
Außer dieſen normalen Bildungen unterſcheidet man noch ſog.
Adventivbildungen, die regellos an älteren Pflanzenteilen beliebig ent—
ſtehen; aus ihnen entſteht die Wurzelbrut aus flachſtreichenden Wur—
zeln z. B. von Rüſter, Akazie, Weißerle, Aſpe, Haſel uſw.; ſolche
Adventivſproſſen bilden ſich nach Verletzungen aus den Überwallungen
der Rinde z. B. beim Stockausſchlag, Kopfholz uſw. bei den Aus⸗
ſchlägen der Stecklinge.
Fig. 35.
Längsſchnitt durch eine Längsſchnitt durch eine Knoſpe Verſchiedene Knoſpenbildungen.
Knoſpe. mit Nebenknoſpe.
Unter Adventivknoſpen verſteht man noch nicht entwickelte
(ſchlafende!) Knoſpen, die ſich meist erſt nach Verletzung des Stammes
(als Stockausſchlag uſw.) oder nach Freiſtellung desſelben als „Waſſer—
reiſer“ (Eiche!) bilden.
Auf dieſen Adventivbildungen der Holzpflanzen beruhen wichtige
wirtſchaftliche Maßregeln wie der Niederwald-, Kopfholz-, Schneidel-
betrieb.
Die Knoſpen ſind gerade gegenſtändig (Fig. 35 woc) oder ſchief
gegenſtändig (Fig. 35 3) oder wechſelſtändig (Fig. 352) und ruhen auf
Blattkiſſen (Fig. 35 1 pp).
Die Entwicklung der Samen und Früchte erfolgt bald ſehr ſchnell
(bei Ulme), bald ſehr langſam (bei Kiefer) und zeigt die verſchiedenſten
58 Knoſpen und Fruchtformen.
Formen. Man unterſcheidet: Kernfrüchte (Apfel), Steinfrüchte (Pflaume),
Beerfrüchte (Maulbeere Fig. 39), Zapfenfrüchte (Nadelhölzer, Erle
Fig. 38), Flügelfrüchte (Ulme Fig. 37, Eſche, Ahorn, Birke), Hülſen⸗
Fig. 36. Fig. 37. Fig. 38. Fig. 39.
Becherfrucht der Eichel. (Becherfrucht Haſel). Flügelfrucht Zapfenfrucht Beerfrucht.
(Ulme). (Erle).
Fig. 362 e). Der Samen iſt bei allen Pflanzen (ausgenommen die
Kryptogamen) der Träger der Fortpflanzung und enthält in ſeinem
Innern als weſentlichſten Teil „den Keimling“, welcher von den bald
glatten, bald netzartigen, bald geflügelten, bald wollig oder ſeidenartig
behaarten Samenhäuten umſchloſſen iſt. Der
„Keimling“ (Embryo Fig. 404) beſteht aus
den Grundorganen der Pflanze: 1. dem
Stengelchen, deſſen unteres Ende „Würzelchen“
(r Fig. 3) heißt; 2. den „Keimblättern oder
Samenlappen“ (kk Fig. 4), welche man wie⸗
der in einſamenlappige, zweiſamenlappige und
85 vielſamenlappige (kk) einteilt. Auf dieſer Ein-
r teilung der Samenlappen beruht das ſog.
„natürliche Pflanzenſyſtem“; 3. dem Knöſp—
chen oder „Blattfederchen“. Die meiſt flei—
ſchigen und verdickten oder blattartigen Samen—
mm
m
= null
@
1
4
81g. 40. lappen ſind gewöhnlich einfach, aber auch
1. Kiefernſchuppe ss mit beiden ; 2817 nes:
Samen. 2. e rundlich oder elliptiſch oder herzförmig.
3. Keimling k im Samenkorn.
4. Entwickelter Kiefernkeimling.
S 54. Die Aryptogamen oder blütenlofen Pflanzen.
Sie ſtehen auf der unterſten Stufe der Entwicklung und haben
meiſt eine ungeſchlechtliche Vermehrung wie die Schleimpilze und
Lagerpflanzen; erſtere bilden außer zur Zeit der Fruchtbildung nur
Plasmaklumpen (die Lohe an Holz- und Gartengewächſen), letztere
Pflanzenſyſtem. 59
bilden ſchon Zellen, aber noch keine eigentlichen Pflanzenkörper; hierzu
gehören die Waſſeralgen und die ſo wichtigen Pilze. Die Pilze
ſind teils nützlich, teils ſchädlich; nützlich als wichtige Nahrungsmittel,
als Gärungspilze bei der Bier- und Weinbereitung, als Stickſtoff—
ſammler auf den Leguminoſen, als Zerſetzungspilze im Waldboden bei
der Humusbildung, als Krankheitserreger beim Auftreten ſchädlicher
Waldinſekten; ſchädlich als Krankheitserreger bei epidemiſchen Krank—
heiten unter Menſchen und Nutzvieh (Cholera, Typhus, Ruhr), in
unſeren Waldbäumen bei ihren Fäulniserſcheinungen (Rot-, Weißfäule),
und anderen Krankheiten (Schütte pp.). Zu der Lagerpflanze ge—
hören auch die bekannten Flechten und Mooſe, die die Rinden der
Bäume und den Waldboden überziehen. — Eine letzte Gruppe ent—
wickelt in der Regel ſchon Wurzel, Stamm und Blätter und pflanzt
ſich geſchlechtlich fort, wie die höheren Mooſe, die Schachtelhalme,
die Farnkräuter, die den Forſtmann als Standortgewächſe oder
charakteriſtiſche Schlagunkräuter intereſſieren.
S 55. Aflanzenſiſtem von Linns.
Um das ſelbſtändige Beſtimmen nicht nur der wichtigen Holz—
arten, ſondern auch der zahlreichen im Walde vorkommenden für den
Forſtmann wichtigen Forſtunkräuter zu ermöglichen, folgt hier das
Linnéſche Pflanzenſyſtem.
Es berückſichtigt ausſchließlich nur die Befruchtungsteile der Blüte
und teilt die Pflanzen danach (künſtlich) zunächſt in zwei Haupt—
abteilungen:
I. Pflanzen mit deutlichen Geſchlechtsorganen, die ſog. Phane—
rogamen oder Blüten- und Geſchlechtspflanzen (§S 52), die
höheren Pflanzen.
II. Pflanzen mit undeutlichen oder ganz fehlenden Geſchlechts—
organen, die ſog. Kryptogamen oder Pflanzen ohne ſicht—
bare Blüten — mit verborgenen Geſchlechtsorganen, die
niederen Pflanzen.
Sie werden nach folgender Tabelle beſtimmt:
Aflanzenſuſtem nach Linné.
1. Klaſſe Monändria. 1 freies Staubgefäß in einer Zwitterblüte.
(Die Canna.)
60
Klaſſen nach Yinne.
„Klaſſe Diandria. 2 freie Staubgefäße in einer Zwitterblüte.
(Eſche, Flieder).
Triandria. 3 freie Staubgefäße in einer Zwitterblüte.
(Viele Gräſer.)
Teträndria. 4 freie gleichlange Staubgefäße in einer
Zwitterblüte. (Hartriegel, Stechpalme, Waldmeiſter.)
Pentändria. 5 freie Staubgefäße in einer Zwitterblüte.
(Rüſter, Schneeball, Spindelbaum, Holunder.)
Hexändria. 6 freie gleichlange oder abwechſelnd längere
Staubgefäße in einer Zwitterblüte. (Binſe, Berberitze.)
Heptändria. 7 freie Staubgefäße in einer Zwitterblüte.
(Roſtkaſtanie).
Octändria. 8 freie Staubgefäße in einer Zwitterblüte.
(Ahorn, Heidekraut, Heidel-, Preißel-, Moosbeere, Rauſch⸗
beere.) 7
Enneändria. 9 freie Staubgefäße in einer Zwitterblüte.
(Lorbeer. )
Decändria. 10 freie Staubgefäße in einer Zwitterblüte.
(Sumpfporſt, Nelken.)
Dodecändria. 12 —15 Staubgefäße in einer Zwitterblüte.
(Wolfsmilch, Reſeda.)
Isocändria. 20 und mehr freie Staubgefäße auf dem Kelch-
rand einer Zwitterblüte. (Die Obſtarten, Ebereſche, Els—
beere; Weißdorn, Brom-, Him- und Erdbeere.)
Polyändria. 20 und mehr freie Staubgefäße auf dem
Blütenboden einer Zwitterblüte. (Linde.)
Didynämia. 2 lange und 2 kurze freie Staubgefäße in
einer Zwitterblüte. (Fingerhut.)
Tetradynämia. 4 lange und 2 kurze freie Staubgefäße in
einer Zwitterblüte. (Hederich, Raps).
Monadeélphia. Staubfäden in einem Bündel verwachſen;
Zwitterblüte. (Storchſchnabel.)
Diadelphia. Staubfäden in 2 Bündeln verwachſen; Zwitter⸗
blüte. (Akazie, Ginſter, Lupine, Bejenfriem).
Polyadelphia. Staubfäden in mehrere Bündel verwachſen;
Zwitterblüte. (Johanniskraut, Hypericum.)
Ordnungen nach Linne. 61
19. Klaſſe Syngenösia. Staubbeutel untereinander verwachſen; Blüten
in Köpfchen. (Sonnenblume, Topinambur.)
20. „ Gynändria. 1 oder mehrere Staubgefäße dem Stempel
angewachſen. (Die Orchisarten.)
21. „ Moncécla. Eingeſchlechtige Blüten; männliche und weib—
liche getrennt auf derſelben Pflanze. (Die wichtigſten
Waldbäume.)
22. „ Dioecia. Eingeſchlechtige Blüten; männliche und weibliche
getrennt auf verſchiedenen Pflanzen. (Pappel, Weide,
Wacholder.)
23. „ Polygämia. Eingeſchlechtige und Zwitterblüten auf der—
ſelben Pflanze. (Feige.)
24. „ Oryptogämia. Blütenloſe Pflanzen, mit undeutlichen Ge—
ſchlechtssrganen. (Mooſe, Farne, Pilze.)
Die Ordnungen richten ſich bei Klaſſe 1-13 nach der Anzahl
der Stempel oder auch nur der der Griffel und Narben; z. B. eine
Blüte mit 5 Staubgefäßen und 7 Stempeln gehört in Klaſſe 5 und
Ordnung 7, ſolche mit 23 Staubgefäßen auf dem Blütenboden und
27 Stempeln zu Klaſſe 13 und Ordnung 12; die Ordnungen von
Klaſſe 14 richten ſich danach, ob die Pflanzen derſelben nackte oder
bedeckte Samen, von Klaſſe 15, ob ſie Schötchen oder Schoten haben,
die von Klaſſe 16 bis 19 nach der Zahl und Stellung der Staub—
gefäße, die der für den Forſtmann wichtigſten Klaſſen 20—23 ent⸗
weder nach der Zahl und Stellung der Staubgefäße wie bei Klaſſe
1—13 oder nach Art ihres Verwachſenſeins wie bei Klaſſe 16— 19.
Die Klaſſe Oryptogamia zerfällt in die 4 Ordnungen: Farne, Mooſe,
Algen und Pilze.
S 56. Eutſtehung und Wachstum der Pflanzen.
Wenn guter und reifer Samen in die Erde gelegt iſt, ſo beginnt
bei einer Durchſchnittstemperatur von 10—12° C. unter Einwirkung
von Erdfeuchtigkeit und der atmoſphäriſchen Luft die Keimung in der
Art, daß der Same durch Waſſereinſaugung anſchwillt und ſeine Häute
ſprengt, vergl. Fig. 40 3. Zunächſt tritt das Würzelchen hervor und
dringt ſenkrecht in den Boden. Das Stengelchen mit dem auf ſeiner
62 Wachstum der Pflanzen.
Spitze ſitzenden Knöſpchen (Fig. 40 4) wächſt in entgegengeſetzter
Richtung aufwärts, während die Keimblätter (Kotyledonen) als grüne
laubartige Blattgebilde ſich entweder in der Luft entfalten (bei den
meiſten Holzarten) oder noch von den Samenhäuten umſchloſſen im
Boden bleiben (Eiche). Durch fortwährende Nahrungsaufnahme mit
den Wurzeln und Blättern und dadurch bedingte Zellenvermehrung
entwickelt ſich das Pflänzchen weiter bis zur natürlichen Größe; die
Holzpflanzen verholzen und werden Bäume und Sträucher. Diejenige
Stelle, an der im Verlaufe des Wachstums fortwährend die neue
Zellbildung ſtattfindet, heißt der Vegetationspunkt; er liegt bei den
Blättern unten am Stengel, bei den Zweigen, Trieben und Wurzeln
unmittelbar an der Spitze. Die Pflanzen beſtehen aus organiſchen
(Waſſerſtoff, Sauerſtoff, Kohlen- und Stickſtoff)b und unorganiſchen
(Phosphor, Kalium, Magneſium, Schwefel, Eiſen und Kalzium) Be—
ſtandteilen, meiſt in ihren Verbindungen mit Sauerſtoff oder anderen
Elementen und müſſen zu ihrer Ernährung und Fortpflanzung alle
dieſe Stoffe und zwar in Waſſer aufgelöſt in Form löslicher Salze
mit ihren Wurzeln aufnehmen. Durch Einſaugen dieſer Nährfeuchtig—
keit durch die Wurzeln (im Frühjahr unter Wärmeeinwirkung be—
ginnend) entſteht der von Zelle zu Zelle im Leitungsgewebe des Splint
weiter wandernde aufſteigende Strom, der durch Anbohren im
Frühjahr deutlich nachzuweiſen iſt (Abzapfen von Birkenſaft). In
den Blättern wird der aufſteigende Strom durch die Aufnahme von
Kohlenſäure aus der Luft verdickt, unter Einwirkung des Lichtes in
Bildungsſaft verwandelt und ſteigt nun als abſteigender Strom
in dem zwiſchen Baſt und Splint liegenden Fortbildungsring (Kam—
bium) wieder zu den Wurzeln hinab, indem er nach innen einen
neuen Holzjahrring, nach außen eine neue Baſthaut anlegt und ſo
das Dickenwachstum vermittelt (vgl. S 51). Der nicht verbrauchte
Bildungsſaft lagert ſich in den Markſtrahlen als Reſerveſtoff ab,
überwintert dort und leitet im Frühjahr die Vegetationsperiode ein,
indem er Blätter und Knoſpen zum Ausbruch bringt. Die Jahres-
ringe der verſchiedenen Aſte ſind ungleich, der ältere Trieb zeigt ſelbſt—
verſtändlich einen Jahresring mehr.
Das Wachstum der Holzpflanzen beginnt im Frühjahr und
dauert bis zum Winter. In die Länge wachſen manche den ganzen
Wachstum der Pflanzen. 63
Sommer hindurch, viele machen nur einen Frühjahrstrieb (Nadel—
hölzer), andere außerdem noch einen Johannistrieb im Juli. In die
Dicke wachſen alle während des ganzen Sommers.
IE Spezieller eil
§ 57. In den umſtehenden Tabellen?) werden die für den Forſt—
mann wichtigſten Holz- und Straucharten nach ihren charakteriſtiſchen
Merkmalen näher beſchrieben:
*) Wer ſich noch eingehender mit den Holzgewächſen bekannt zu machen
wünſcht, vergleiche des Verfaſſers Beſtimmungstabellen der Waldbäume und Wald—
ſträucher. Berlin, Julius Springer. 2 Mk.
64
Botanifche Aberfichtstafel der Waldbäu
| Klaſſe, Be
ee Urzel⸗
Nr. Namen Ordneng Keimling ö
nach form
Linne
1 Stieleiche. XXI. 5—10. Die did: Pfahlwurzel Kern gelb⸗rötl. bis
Quercus pedun- Mono&ecıa Aa ne ei klei⸗
- «34°. | Samenlapp. nem helleren Splint, gro:
eulata. polyändrıa.| im Boden ßen u. klein. Markſtrahlen,
bleibend, El. 3:edigen Poren, nur im
Federblätter Frühjahrsholz gr. Poren⸗
faſt ganz⸗ ring. Wertvolles, ſchweres,
randig. hartes, dauerhaftes — ſpal⸗
tiges Holz, Brennkraft
— —ÿ——ũ— ̃ ä ͤ 4 —ũ — lh mittelmäßig; vorzügliches
2 Traubeneiche. Bau⸗ und Nutzholz, Rinde
Quercus röbur. vorzügliches Gerbmaterial.
dito dito. dito Qu. röbur iſt wertvoller.
—— ä — ]2— — — —— — — 1 — Vc ——
3 Rotbuche. Samenlapp. Herzwurzel Ohne Kern mit zahlr.
Fagus syl- nierenförm., | mit vielen breiten Markſtrahlen, Po⸗
111 dickfleiſchig [ Seitenwur: ren einzeln oder zu 2—5
Valea. gefaltet; zeln. gruppiert; Jahrringgrenze
dito. Federblätter wellig. Ziemlich hart —
wie die ge⸗ ſpaltig, nur ganz unter
wöhnlichen Waſſer dauerhaft, beſtes
Blätter, nur Brennholz.
oft geſägt.
4 Bergahorn. VIII. 1. | Samenlapp. Ohne Kern, weißes,
Acer pseudo- | Octändria e 16955 0 15 8 ſehr
1 : anzett⸗ zähes Holz mit vielen ſehr
Platanus. „ monogynia.| förmige, feinen Markſtrahlen und
(„weißer Ahorn“). (auch 5—10 ſtreifen⸗ner⸗ bit gleichmäßig zerſtreuten fei⸗
Stbgef.) ſvige Blätter; — nen Poren und deutlichen
Federblätter Jahrringen; vorzügliches
längl. eiförm. Brenn⸗ und Nutzholz, aber
zugeſpitzt, ſchwerſpaltig.
geſägt.
5 Spitzahorn. Samenlapp.
A. platandides. breiter wie 4,
ungenf.,
dio. ſherzförmig, dite dito.
lanzettlich mit
buchtigem
Zipfel.
6 Feldahorn Samenlapp. Flachſtrei⸗
(Maßholder). wie vorſteh., chende zahl⸗
A. campestre. nur kleiner, reiche Wur⸗
Federblatt zeln.
eiförmig zu⸗
dito. geſpitzt, dito.
ganzrandig,
unten und
Blattſtiel
weißlich
behaart.
Grüne, ſchwarz ber
Rotbraune, anliege
Kleine braune bis
‚Saft nackt, ſtumpf
förmig, dunkelb
an den Spitzen der T
ehäuft, auf ſtark verdi
lattkiſſen. Deckſch
breit, oben rundlich,
ö ſtrahlig.
Längl. eiförmig —z
geſpitzt hellbraun —
der Spitze behaart. De
ſchuppen ſchmal und jp
ſonſt wie oben.
Spindelförmig — ſpitz
zimmetbraun — wei
behaarte Schuppen, m
lang bewimpert, faſt zu
zeilig — die Zweige Enid
gewachſen, Triebe weiß
braunfilzig. Blütenknoſf
viel dicker und eiförm
Mark 3:edig.
derte, kreuzweis gegenſt
dige eiförmige abſtehe
zugeſpitzte Knoſp.
rund und groß.
Milchſaft führende Knoſſ
meiſt ſtumpfer wie
Nr. 4.
ſtumpfeiförmige Knoßf
weißlich behaart;
2-5 jährigen Triebe n
mit Korkvorſprüng
Alle Ahorne haben kr
weis gegenftänbige Kno
und Blätter.
Bemerfungen
echſelſtändig, meiſt kurz
ielt, am Grunde beider—
Smit Ohrchen, verlängert
rmig — tief gebuchtet —
d lappig — Unterſeite kahl;
ttrippen verlaufen in die
ppen und Buchten (bei
ur nur in die Lappen).
Einhäuſig. Die rot und
grünen L Knöſpchen zu 1—5
an verläng. Achſe mit 3 Nar⸗
ben u. 3 fächerig. Fruchtkno—
ten; & 2 lockere büſchelförm.
ſtehende Kätzchen mit 6—10
Stbgef., — im Mai, 2 ſtets
an der Spitze der Maitriebe,
Ian vorjähr. Trieben.
Längliche Nuß in jhup: | Lichtpflanze, mit groß. Aus⸗
penartigem Becher an lan- ſchlagsfähigk, nur auf beſſerem
gen Stielen; unterjcheidet | friſchem humoſem tiefgründigem
ſich von 2 wohl durch die
ſcharfen ſchwarz. Längs⸗
ſtreifen. Trägt meiſt nur
in Freilage reiche Maſt;
keimt ſchwerer. — Im Of
tober.
lattſtiele meiſt über lem
g, Bl. regelmäßiger, flacher
uchtet — Unterſeite behaart
m Grunde keilig nach dem
attſtiel verjüngt. —
Wie oben, aber 14 Tage
ſpäter!
|
Mehr kugelig — ohne
Stiele; traubenförmig dicht
beieinander; kurze Keimkraft.
echſelſtändig eiförmig —
eutlich gezähnt — am Rande
Seidenhaaren, erſcheint im
i, im Süden und Weſten
e April.
ig 5-lappig, ungleich ge⸗
tgejägt, oben runzlig, unten
tt und bläulich, lang und
ſt rot geſtielt Buchten ſpitz,
pen rund. Anfang Mai.
tes Viehfutter.
euzweis gegenſtändig, die
appen des Blattes mit buch—
n und zu langen Spitzen
gezogenen Zähnen verſehen,
erſeits glatt und grün,
rötlichem milchſaftführendem
15 Lappen ſpitz, Buchten
nd.
dige Blätter mit 5 ftumpfen
pen, jung flaumhaarig, alt
derſeits kahl und dunkelgrün.
euzweis gegenſtänd., hand:
egenſtändig, kleine ganz—
— —— ͤ—ͤ—ü . —-— . ˙*ᷣ.uNA8...—ß—̃̃ñ̃¶ ʒ6ͤ—̃—̃ — ͤ 3 EEE
Weſtermeier, Leitfaden.
Einhäuſig; langgeſtielt. 4
herabhängende kugl. Kätzch.
in 5—10 teil. trichterförm
Blütenhülle m. 8—12 langen
Stbgef.; die 2 faſt kuglige
Kätzchen am jungen Triebe
in 4⸗zipflig, borſtiger ſchup—
piger Kapſel mit 3 langen
Narben, im Mai.
Zwitterblüten in langen
herabhängenden grünlich-
gelben Trauben. 8— (jelte-
ner 5—10) Sibgef. in 5—9:
blättrigem Kelch u. Blumen⸗
krone, Fruchtknoten 2-lappig
und 2⸗fächrig mit 1 Griffel
und 2 Stempel. Mit Blatt⸗
ausbruch.
Vor Blattausbruch,
aufrecht ſtehende gelbe
Trugdolden — ſonſt wie
oben.
Kurz nach Blattausbruch,
aufrechte, ſpäter überhän—
gende Sträuße mit kleinen
grünen Blüten.
11. Aufl.
|
|
2:flüglig, bei der Reife in
2 (auch mehr) 3⸗ kantige
braune Nüſſe in einem ſtache⸗
ligen 4 klappigen Becher;
kurze Keimkraft. Im Okto⸗
ber. Nach der Reife mit
4 Klappen kreuzweis auf⸗
ſpringend.
Boden. Bäume 1. Größe“):
kommt in allen Betriebsarten
— teils in reinen — noch mehr
in gemiſchten Beſtänden vor.
Von weitem ſchon durch ihr
regelmäßiges Laubdach von 2
zu unterſcheiden, deren Laub
kraus und mehr verworren er—
ſcheint. Qu. röbur hält ſich ge-
ſchloſſener, eignet ſich beſſer zur
nat. Verjüngung u. bringt höh.
Erträge. Erträgt mehr Schatten.
Schattenpflanze, mit ge-
ringer Ausſchlagskraft, auf kräft.
humoſem friſchem tiefgründigem
Boden; die reinen Beſtände nur
in natürlicher Verjüngung, ein-
geſprengt in allen Betriebs⸗
arten. Baum 1. Größe.
2 dicke, nußartige — ein⸗
ſamige geflügelte Früchtchen
ſich trennend, deren Flügel
faſt parallel laufen; keimt
nach 6 Wochen; im Oktober
reifend.
Lichtpflanze, mit vorzüg⸗
licher Ausſchlagskraft; verlangt
guten Boden. Kommt nur ein⸗
geſprengt in anderen Holzarten
vor. Baum 1. Größe.
Rundliche plattgedrückte
nußartige Flügelfrucht, die
Flügel in ſtumpfem Winkel;
ſtets reichliche Früchte, be⸗
reits im September.
Die Nüßchen etwas grau—⸗
ilzig behaart, die Flügel
orizontal, im Oktober.
*) Bäume 1. Größe 20—30 m, Bäume 2. Größe 10—20 m und Bäume 3. Größe
dito.
Schattenpflanze, mit groß.
Ausſchlagskraft auf gutem Bo:
den, meiſt Strauch, ſelten Baum
Eh 5 am meiſten im Nieder:
wald.
5—10 m hoch.
66 Überfichtstafel der Waldbäume.
| Klaſſe, W 1 | |
Wurzel⸗ 4 5 {
Nr. Namen Ordnung Keimling 8 Holz Knoſpe reſp. Triebe
nach | form
Linné
7 rot, Feidruſter. | ve] Nane np Neben ſtark. Kern braun — Splint Klein ſchwarzbraun —
ul Bus nn |Pentändrja flein, ver- Pfahlwurzel gelblich, grob und ver: kegelfm. auf dicken Kiſſen.
mus ca 5 hi kehrt eiför⸗ viele tief und ſchlungenfaſrig, Frühlings- abſtehend. Triebe braun
stris var. süũ- digynıa. mig, an der auch flach porenring m. groß. Poren, — öfter dünn behaart; find
berosa Erh. *) Spitze ge: ſtreichende die übrigen Poren fein die 3—5-jähr. Triebe
buchtet; Fe— Seiten: und in Wellenlinien. forfig, ſo unterſcheidet
derblätter wurzeln. Hart, zäh, elaſtiſch, ſehr man noch U. suberosa.
längl., ſtark ſchwerſpaltig, brennkräftig, Blütentnoſp. kuglig, 4—6+
ſägezähnig, wertvoll. ſchuppig. Mark weit und
kurz behaart. | eckig.
8 Flatterrüſter. Ohne Kern, ſonſt wie Spitz, hellbraun, Deck⸗
11 9717 vorſtehend, jedoch viel ſchuppen mit dunkl. Rän⸗
Uimus ekkuss. ſchlechter — weiß — weich, dern, kahl. Dünne, helle
dito. dito. dito. ziemlich brennkräftig, ziem- braune glatte Zweige;
lich wertlos. Alt. Stämme Triebe glänzend braun.
über d. Wurzelhals drei⸗
eckig. |
9 Eſche. SEE: Samenlapp. Zuerſt tiefe Kern hellbraun, brei= | Charakteriſtiſch ſchwarz,
Fräxinus ex- | Diändria lineal, fieder— Pfahlwurzel ter weißer Splint, wei⸗ verſchieden groß, faſt halbe
eier F nervig. Fe. bald aber ßes deutl. Mark, aber un: kuglig, kreuzſtändig mit
E | oz) nia. derblätter ſehr viele deutl. feine Markſtrahlen, lederigen Schuppen.
(Vielfach einfach, ge: | Seitenwur- ſehr deutl. Jahrringe,
auch poly: | jägt, dann zeln ent: feine Poren, nur Früh-
gamiſch.) zwei 2- bis] wickelnd. lingsring grobporig. Har—
3 teilig ge: tes — ſchweres — zähes, 2
ſiederte brennkräftiges wert⸗ 4
Blätter. volles Holz.
10 Hainbuche. XXI. 13. | Samenlapp. Viele Ohne Kern und ohne Hellbraun, klein, leicht
Carpinus betu- | Mono£eia linſengroß, ſchwache deutliche Poren, gleich- gekrümmt, angedrückt ſpin⸗
lus olvändrıa rundlich; an flach ſtreichen— mäßig und fein, wellen: delförmig, an Rand und
= By d. Baſis mit de Seiten- förmiger Jahresring, Spitze weißlich behaart.
Läppchen, wurzeln. ſchwer, hart, ſehr zäh —
Federblätter nur am glatten Schaft gut
einzeln, den ſpaltbar, beſtes Brenn-
alt. Blättern holz — nicht dauerhaft,
ähnlich. ſchwindend, ſpannrückig.
Schaft; wertvoll.
11 Gem. Birke. XXI. 5. | Samenlapp. Flach ſtreich. Ohne kern — weiß ß bis Kurz, oval, braun mit
zétüla verru- | Monoéeia Hein — | ſchwache rötlich mit vielen feinen wenigen ſpiral. Schuppen
cosa pentändria längl., glatt, Seitenwurz.; Markſtrahlen, meiſt zahl: — nackt — klebrig. Zweig
> SI I Federblätter Stock mit reiche Markfleckchen; die kl. braun bis grünl., weiß
Ehrh. var. pen- doppelt⸗ vielen eigen: Poren zu 1—8 gruppiert warzig u. rutenförmig.
dula mit hängen: zähnig, stark tüml. Wurzel- — gleichmäßig zerſtreut u.
den Zweigen. behaart. knoſpen in ſehr feinen Zickzacklinien,
(Maſern). wertvoll. Weiße Rinde
x ſchichtenweis ablösbar.
12 Haarbirke. dito,
Betula doch Deckſchuppen u. Trieb
pubéscens. dito. dito. dito. dito. bewimpert.
— — | —
13 Schwarzerle. N | Nach 5 Wo: Zahlreiche Ohne Kern, rot, feines Geſtielt, braun, bläul
| 5 gluti- | Monoecia chen ſehr kl. tiefgehende Holz, viele breite und auch bereift, eiförmig, au
l4atminanıo | eiförmige, Seiten: feine Markſtrahlen, Poren großem Kifjen.
nösa | tetrandria. | |
. | ganzrandige wurzeln. kaum erkennbar. Weich — |
Samenlapp., leicht — brüchig, leicht
Federblätter ſpaltig, nur unter Waſſer
faſt ſpitz. | dauerhaft, zieml. breims
Zweigen, Nüßchen mitten in der Flügelfrucht.
*) Manche Dendrologen unterſcheiden noch U. montana mit hellbraunem Kern,
kräftig, wertvoll.
ſtets korkloſen glattrindig
Überſichtstafel der Waldbäume.
67
Blatt Blüte
Frucht
Bemerkungen
Blattgrund ſchief; Bl. meiſt
rauh — ſtumpfzähnig — unten
in den Nervenwinkeln haar:
flauſchig; oval oder elliptiſch,
2=3eilig abwechſelnd, Ende
April.
Faſt ſitzende Zwitterbl.
in Büſcheln: Stbgef. weit
aus dem glockenförmigen
roten Blütenkelch hervor—
ragend, im März, vor Blatt⸗
ausbruch.
Von vorigem ſchwer zu
unterſcheiden — ſehr wandel⸗
bar Zweigbildung mehr
fächerartig, Blatt dünn, oben
fahl, unten ſcharfhaarig, ſehr
ſchief. April.
Gegenſtändig, unpaarig ge—
fiedert, mit meiſt 7 länglichen
lanzettförmig. geſägten ſitzenden
Blättchen; vorzügl. Viehfutter.
Im Mai.
gend, Stbgef. etwas kürzer,
lockere flattrige Büſchel bil—
dend; ſonſt wie Nr. 7.
Polygamiſch, auch häufig
2— 4 Stbfäd., in büſchelweis
ſtehenden rötl. braunen
Rispen mit 1 nackten Frucht:
knoten; ohne Kelch. Kurz
vor Blattausbruch.
Wechſelſtändig, eiförmig zu⸗
geſpitzt, doppelt geſägt, fait 2-
zeilig mit gleichlaufd. Rippen
2. Ord. — gefaltet, nackt. Blatt:
ſtiele u. junge Triebe behaart;
gutes Viehfutter. Im Mai.
einfache lange Kätzchen —
c walzenförnige hängende
Kätzchen mit vielen Stbgef.
an vorjähr., die P mit langen
Deckſchuppe eingehüllt an
diesjähr Trieben. Mit Laub⸗
ausbruch.
Wechſelſtänd. rautenförm.,
dreieckig gezähnt, nackt mit
Haarwarzen — bitterſchmeck.
Im März.
Eingeſchlechtig! & je 2
ſchon im Sommer vorher
ausgebild. hängende lange
walzige Kätzchen, L auf:
rechte kleine ſpindelförmige
Ahrchen, erſt mit Blattaus⸗
aus bruch.
dito,
doch eiförmig — oder ſtumpf⸗
rautenförmig, unten in den
Aderwinkeln bärtig, Blätter
und Triebe ſamtig behaart
— letztere ohne Harzwerzen.
dito
Wechſelſtändig, umgekehrt ei: Einhäuſig — getrennt ge—
förmig, meiſt doppelt geſägt, ſchlechtig; c Kätzchen zylin-
oben eingehuchtet, oft klebrig. driſch mit geſtielten 3=blüt.
April Mai. Deckſchuppen —; 2 eirunde
traubig ſtehende rötl. Ahr—
chen, Fruchtknoten mit 2
roten Narben, im März.
An langen Stielen hän⸗
Eingeſchlechtig! & und 9
roten Narben von Z⸗lapp. Deckblatt; im Oktober, liegt
|
Verkehrt eiförm., glatte, |
hartflügl. Frucht, der Flügel
oben wenig geſpalten gelb= |
liche Flügel,; reift Ende Mai.
Gut ſchattenertragend,
große Ausſchlagskraft, reichl.
Wurzelbrut, auf gutem tief⸗
gründigem friſchem Boden.
Meiſt eingeſprengt in Laubholz
— beſ. in Auwäldern, Baum
1. Größe. Gutes Schneidel⸗
und Kopfholz.
Wie oben, aber kleiner,
länglich, gewimpert, oben
tief geſpalten; grünliche
Flügel.
dito,
etwas anſpruchsloſer mit dem
Boden, nur vereinzelt in Wäl⸗
dern, an Wegen und Hecken.
Meiſt Baum 2. Größe. Selten.
Halbe Lichtpfl., auf Aue⸗
boden ſtärkſt. Schatten ertragd,
ziemliche Ausſchlagskraft, ſehr
ſchnellwüchſig, verlangt guten
friſchen Boden; große Repro⸗
duktionskraft. Baum 1. Größe.
Selten in reinen Beſtänden; in
Niederungen; meiſt auf feuch⸗
teren Bodenſtellen horſtweis,
aber auch einzeln eingeſprengt.
Schattenpflanze, vorzüg⸗
liche Ausſchlagskraft, nur auf
beſſerem u. friſchem Boden; vor:
zügl. Heckenpflanze. Baum
und Strauch. Nur im äußerſten
Oſten reine Beſtände mit na⸗
türlicher Verjüngung, ſonſt
einzeln und horſtweis in Laub⸗
und Nadelholz.
Schmale 3 em lange
braune lederartige einſamige
Flügelfrucht; im Oktober,
liegt 1 Jahr über.
In lockeren Trauben,
holzige zuſammengedrückte,
längsgerippte, an der Spitze
gezähnte einſamige braune
kleine Nüſſe in 3⸗klappigem
1 Jahr über. Blüht ſtets
ſehr reichlich.
Lichtpflanze, mäßige Aus⸗
Kleine hängende walzen—
ſchlagskraft, auf allen Böden
förmige holzige Zapfen —
hinter deren Schuppen je gedeihend. Rinde weiß. Sel⸗
1—2 ſehr kleine Samen mit tener in reinen Niederwald:
beſtänden — meiſt auf Sand—
boden ſowie in Nadelhölzern
eingeſprengt.
breiten, durchſichtigen Flü-
gelchen. (Juli — Auguſt.)
Flügel 2—3 mal fo breit
als Nuß. |
dito,
doch mehr auf moorigem und
ſchwerem Boden. Rinde ſpäter
ſchwärzlich borkig.
Wie oben, doch Samen⸗
flügel nur 1½ mal ſo lang
als Samen; im Juli bis
Auguſt, kurze Keimkraft;
deshalb ſofort ausſäen.
Lichtpfl., gute Ausſchlags—
zigen Zapfen 5:edige rote fähigkeit, Baum 1—2. Gr.! ver:
faſt ungeflügelte Nüßchen; langt feuchten humoſen Boden,
im Oktober, verdirbt leicht. Hauptholzart der Brücher in
Niederwaldform, auf gutem
friſchem Boden auch Baum
1. Größe.
In kleinen eiförmig. Hol:
68 Überfichtstafel der Waldbäume.
Klaſſe, 285
H Ben urze .
Nr. Namen Ordneng Keimling ö Holz Knoſpe reſp. Triebe
nach, form
Linné
14 x Weißerle. XXI. 4. en. flache doch h 5 vor, IE vor., fü
Alnus incäna. | Monoecia eitenwur⸗ do heller — zäher und nur er u. graufilzig.
teträndria. Wie vor. Wai etwas brennkäftiger.
Wurzel⸗
brut, ichlecht
ausſchlagend.
15 Sommerlinde. XIII. 1. | Samenlapp. Starke Ohne Kern — ſehr Stumpf eiförm. —grünl.
Tilia grandi- Polyändria breiter als Herz und weich, weiß mit dunklen gelb — an der Sonnen⸗
folia en lang, 5 und Seitenwurz. Ringen, Poren 1—5 gleich: | jeite rot, weichhaarig.
g 8) mehrſpaltig mäßig zerſtreut, fein. Mark⸗
— Federblätt. ftrahl., wenig brennkräftig,
eiförmig zu⸗ leicht ſpaltig, Schnitzholz,
geſpitzt — ſehr wertvoll. Nutzholz.
ungleich ge⸗
SR Dt Et ſägt. .
16 Winterlinde. Herz⸗ und dito, Unbehaart, klebrig.
Tilia pärvifölia. ftarfe Sei: etwas feſter, brennkräfti⸗
dito. dito. tenwurzeln. ger, wertvoller.
17 Zitterpappel, XXII. 8. Klein mit Zahlreiche] Ohne Kern — fein, Kegelförmig, zugeſpitzt,
Aspe. Dioecia | runden Sa- ſchwache und weiß ohne Kennzeichen glänzend braun, jedjs-
Pöpulus tre- octandria menlappen. ſehr flache | — ſehr weich — elaſt. — ſchuppig, nicht oder nur
1 5 ® Seitenwurz., leicht — gut ſpaltbar, unter wenig harzig.
5 ſehr reichl. Dach ſehr dauerhaft; wert:
Wurzel⸗ voll, wenig brennkräftig.
brut.
18 Schwarzpappel. XXII. 12. Tief und Kern hellbraun — Splint] Lang — ſpitz, klebrig —
Pöpülus nıgra. | Dioecia wagerecht breit, weiß, doch leichter rotbraun — an den Seiten
n weit aus: als das der Aspe, aus: höckrig — mit goldgelbem
poly 2 dito. ſtreichend. gezeichnete Maſerbildung, wohlriechend. Gummiharz
ſehr wertvoll. überzogen. Junge Triebe
gelb glänzend.
19 Kanadiſche dito,
Pappel. doch Holz mit gelbl. weiß.
Pöpülus cana- Splint und hellbraunem
densis , Kern und einzelnen Mark:
= dito. dito. dito. flecken (nigra ohne ſolche). dito.
Rinde bildet früh tiefriſſige
Borke (nigra nicht).
20 Pyramiden⸗ dito, dito,
pappel doch ſehr weich und ſehr doch nicht klebrig, Triebe
(italieniſche). leicht, wenig wertvoll. ſehr ſpitzwinklig z. Stamm.
Pöpülus pyra- dito. dito. dito.
midalis (italıca,
dilatata).
21 Sahlweide. XXII. 2. 2 kleine Viele flache] Kern rötl. bis braun, Laubknoſp. ſtumpf herz:
Sälix cäprca, Dioecıa eiförmige Seitenwurz., gelbl. bis rötl weiß Splint, fürm, — ebenſo breit als
(ſehr ähnlich ift | diandrra rundl. Ca: zuerſt Pfahl« leicht — weich — gut jpalt- lang, angedrückt mit ab⸗
Salix aur ita mit menlappen, wurzel. bar — wenig dauerhaft u. ſtehender Spitze, Blüten⸗
umgekehrt eiförm. nach dem brennkräftig — grobes u. knoſpen dick und ſchwarz⸗
unrglm. gezähnt. furz. Stiele dauerhaft. Flechtwerk (das braun, kahl, Triebe fein:
oben fein behaar⸗ zugeſpitzt. Holz aller Weiden techniſch filzig.
ten, unten dicht wenig brauchbar, nur die
behaart. Blättern). Triebe als Flechtwerk ver⸗
mwenbb., reſp. ſehr geſucht).
Überfichtstafel der Waldbäume.
Blatt
Blüte
Frucht
Bemerkungen
— — U 1lll1l1l1lr r...... ̃ — ̃ —... ̃ ——. eh
Eiförmig — oben zugeſpitzt,
unten weißfilzig — nie klebrig,
ſehr weich.
Wechſelſtändig, ſchief herz—
förmig, unten kurz behaart,
gezähnt in den Rippen⸗
achſeln grünl. Wolle, Blatt⸗
ſtiel kürzer als Blatt; im
April.
Blattſtiel 1½ mal länger als
Blatt — Blatt kleiner — unten
bläulich grün — oben glän⸗
zen, ind. Rippenachſen bräun⸗
liche Wolle.
Wechſelſtändig lang geſtielt,
faſt kreisrund nackt, buchtig
gekerbt, mit Drüſen an den
Kerbzähnen; Stockausſchlag
und Wurzelbrut mit ſehr ab—
weichenden Blättern, doch ſtets
Sägezähne krumm, im Mai.
Stiel ſeitlich breit gedrückt.
Rauten⸗ bis deltaförmig,
ſpitzig, ungleich ſchwach gekerbt,
— am Grunde faſt ganzrandig,
nackt, auf langen aufrechten
Stielen. Blattbaſis meiſt ſtumpf⸗
winklig.
dito,
Blatt an der Baſis meiſt gerad:
linig.
Meiſt dreieckig, kahl.
— —— —
Wechſelſtändig, eiförmig oder
liptiih, am Rande wellen⸗
förmig, oben kahl oder runzlich,
unten weißfilzig, bläulich mit
tierenförmigen Nebenblättern,
m Mai.
Wie vor.,
Wie vor., Wie vor.,
nur & Kätzchen graufil zig. doch plattgedrückt u. deutlich Rinde glatt — hell ſilbergrau
Gelbl. Zwitterblüten in
mehrſtrahl. Trugdolde, mit
5-teil. hinfälligem Kelch —
5:blättriger Krone, vielen
Staubgef. u. einf. Stempel
auf langen mit zungenförm.
Deckblatt gezierten Stielen,
im Juni.
dito,
doch 5—7⸗blüt. Trugdolden,
14 Tage ſpäter.
hängende grüne Kätz⸗
chen mit dicht zottig bewim⸗
perten Schuppen und je
8 Staubgef., Kätzchen haben
in den Blütenkelchen viele
längl. eiförm. Fruchtknoten,
im März vor Blattausbruch.
dito,
jedoch nierenförm., purpur.
bewimp. Kätzchenſchuppen,
Jm. gelb., 9 m. braunen
Schuppen. & mit 12—30
Stbgef. g Kätzch. nur 68 em
lang und 6—8 Staubgef.
dito,
doch & Kätzch. 12—16 cm u.
mit 20—30 Stbgef.; Frucht⸗
knoten 3—4⸗nätig (bei nigra
2:nätig), Narben grünl., am
Rande purpurn (bei nigra
gelblich u. zurückgeſchlagen).
März — April. 3 Wochen vor
Laubausbruch.
dito,
nur d vorkommend.
Aufrechte Kätzch. mit ganz⸗ Eifförmige, unten lanzett-
rand. gewimp. Deckſchuppen.
g mit 2 Staubblätt. an lang.
Staubfäd. u. mit einer grünl.
Honigdrüſe, mit eiförmigem
Fruchtknot. u. 2⸗teil. Narbe,
grün, im März. Die noch
nicht aufgeblüht. Kätzchen
m. glänzd. ſilberw. Haaren
(Schäfchen, Palmlkätzel).
geflügelt; September. raſch wachſend, auch auf flach}:
gründig. undurchlaſſend. Bo⸗
den, wie auf ſaurem Torfboden.
Baum 2. Größe.
Filzig behaarte erbien: | Schattenpflanze, vorzügl.
große Nuß mit 5 ftarfen Ausſchlagskraft, auf beſſerem
Kanten, im Oktob.; 1Jahr | tiefgründigen frischen Boden,
überliegend. Rinde liefert Baſt. Baum
1. Größe. Nur eingeſprengt in
Laubhölzern — oder als Allee⸗
baum, viel in Dörfern.
dito,
nackt u. mit ganz ſchwachen
Rippen. dito.
Sehr kleine Körnchen mit] Lichtpflanze, mit vorzügl.
ſeidenartiger Haube, fliegen [Ausſchlagskraft, auf faſt allen
ſofort ab — behält die Keim⸗ Bodenarten. Baum 1. Größe.
kraft nur kurze Zeit, reift Bei uns nur eingeſprengt in
im Mai. faſt allen Holzarten, oft läſtig
mit ihrer Wurzelbrut. Ver⸗
dient jedoch wegen ihres wert⸗
vollen Holzes Beachtung.
dito, dito,
l am Waſſer, ſonſt auch in
Alleen und auf feuchtem und
überſchwemmtem Boden, nicht
in Näſſe. Vorzügl. Stockaus⸗
ausſchlag und auch Wurzelbrut.
doch länglich und 2:nätig.
Reift im Juni.
Mit p. nigra ſehr leicht zu
verwechſeln. Im Verhalten
ebenſo wie nigra; die wert⸗
vollſte aller Pappeln.
dito.
dito,
Pyramidenvarietät der vorigen,
ſehr verbreiteter Alleebaum —
dito. auch Kopf- und Schneideholz.
Lichtpflanze, faſt in allen
förmig verlängerte Kapſeln Holz- und Bodenarten einge—
mit kleinen Samen, die einen ſprengt. Baum und Strauch,
langen weißen Seidenſchopf große Ausſchlagskraft; die
haben (Weidenwolle). Viel Hauptbedeutung der Weiden
tauber Samen. liegt in ihrer Verwendung als
Flechtwerk; ſie werden als
Niederwald mit ſehr kurzem
Umtrieb (ſog. Weidenheeger)
bewirtſchaftet.
70 Überfichtstafel der Waldbäume.
Klaſſe, ur l
Ordnung a urzels .
Nr. Namen Keimlin ol Knoſpe reſp. Triebe
Linné
22 Knackweide. . Wie vor, Spitz kegelförmig ge:
Salix frägıilis. | Dioecia ohne Markfleckchen, kein be: | krümmt, glatt glänzend
Aris Wie vor. Wie vor. ſonders gutes Flechtwerk, — ſchwarzbraun. 1:jähr.
= (reichlicher Holzertrag!) Triebe glatt — graugelb
— glänzend; ſehr leicht
— — — = 0: 0
23 Silberweide. dito, Längl. faſt gleich breit
Salix alba. mit Markfleckchen, zieml. — angedrückt, bräunf. mit
| ute Flecht⸗, Binde- und weißen Haaren, junge
dito. dito. dito. utterweide. Triebe behaart.
| Abarten: S. argentea mit beiderſeits glänzend feidenhanrigen Blättern und die ſehr häufige geſchätzte
24 Korbweide. Beſte Flechtweide, Zweige und Knoſpen
Salix viminälis Holz wie vorſtehend. flaumig; Knoſpendecke gelb⸗
dito dito dito. lich, Knoſpen oben ſehr
gedrängt.
25 Purpurweide. Vorzügl. feine Flecht⸗ Knoſpenſchuppen blut⸗
Sälix pururea weide. rot. Triebe glatt mit
Sälix heli dito dito dito. rötl., innen zitronen⸗
. gelb. Rinde, lang, dünn.
mit gelb. Trieben.
26 Mandelweide. Kern rot, allmählich in Knoſpen länglich, ähn⸗
Sälix amygda- dito dito dito den weißen Splint über: lich wie bei S. fragilis.
1 gehend; die 1.jähr. Triebe
— \ 5 gutes Flechtwerk.
27 Aſchgraue große Geringwertiges Flecht⸗ Kugelig, weichbehaart,
Werftweide. £ : material — wird nicht die jungen Triebe und
Bahr een bito. dito dito. kultiviert. Zweige graufilz., auf
(acuminata). grünlicher Rinde.
Free — “.. Ele
28 Kaspiſche Weide 2 Ziemlich gutes Flecht⸗ Glatt, junge Triebe
Sälix prüinosa - N werk. violett⸗rot und reichlich
Wendt. (acuti- dito. ito. dito. bereift.
fölia Wild.)
29 Holzbirne. XII. 5. 2 längliche] Starke Sei- | Ohne Kern — gleich- Dunkelbraune eiförm.
Pyrus com- | Ieosandria Keimblätter. | tenwurzeln. | mäßig braunrot ohne er: | jpige abſtehende Seiten:
. A: kennbare Poren mit jehr knoſpen. Triebe gelblich,
munis. pentagymia. fein. Markſtrahlen, hart, untere Zweige und Kurz:
— ſchlecht ſpaltig, ſehr triebe mit Dornen.
= geſuchtes Drechslerholz.
30 Holzapfel. 1188 8 : Ahnlich 955 vorigen,
Pyrus mälus. ito. di : och Kern braunrot und jedoch rötlich und an⸗
n ai 1 Splint rötlich. gedrückt, Triebe rötli
. Nr braun. —
31 Ebereſche. XII. 3. Eiförmige Weitſtrei⸗ Kern rotbraun, Splint Bläulich ſchwarz, mittel⸗
Sörbus aucu- Icosandria | Samenlapp. chende und rötlich — fein — glän: groß, anliegend, lang und
= * tiefgehende zend — ziemlich leicht weiß behaart; Triebe mit
P. Seitenwurz. und hart, zäh, von Stell: vielen Roſtflecken.
gynia. — Wurzel: macher und Drechsler ſehr
2 brut. | geſucht.
32 Akazie. XVII. 5. 2 kleine | Tiefgehende Kern gelbbraun, Knoſpen eingeſenkt —
Robinia Pscu- | Diadélphia runde Sa- ſtarke Sei⸗ Splint hellgelb, Poren | meift unter jeder 2 braune
1 1 menläppchen.] tenwurzeln. auffallend, feine Mark- Stacheln. —
ſtrahlen.
ſpaltig, geſucht.
Überfichtstafel der Waldbäume. 71
Blatt Blüte Frucht
Bemerkungen
Wechſelſtändig lanzettl., ganz
kahl (nur in der Jugend be:
wimpert), an den Zähnen mit
braunen Drüſen, ebenſo am
Blattſtiel, glänzend, im Mai.
Wie vor.,
auf friſchem, feuchtem Boden,
zu Kopfholz tauglich, hoher
ie vor.
5 8 Strauch; auch Baum.
dito,
mehr zugeſpitzt, beiderſeits
ſeidenhaarig, im Mai.
4 dito,
reift im Juni.
dito,
an feucht. Standort, häufigſtes
Kopfholz, Baum 1. Größe.
8. vittelina, Dotterweide mit leuchtend gelber Rinde an den jungen Zweigen (ſehr gute Flechtweide).
Sehr lang, zugeſpitzt, unten | Aufrechte Kätzch. mit ganz— Eiförm. verlängerte filzige | Meiſt nur Strauch, nur am
ſilberhaarig, ſehr ſchmal, rand. gewimp. Deckſchuppen; Kapſel mit kleinen behaarten Waſſer, auf lockerem Boden.
Blattrand gewellt, Neben: die Kätzchen kurz u. ſilber-⸗ Samen. Mai—Juni.
blätter pfriemlich. haarig, Schüppchen oben
dunkel, vor Blattausbruch. =
Faſt gegenftändig, lang, dito, dito,
ſchmal, vor der Spitze am ſitzend, Kätzch. lang walzig, kommt auch auf trocknerem
breiteſten, nur dort geſägt — Z rot — einmännig, 9 mit dito. Boden fort.
unten bläulich. rot⸗weiß behaarten Schupp.,
vor Blattausbruch. d
Dem Blatt der Knackweide dito, Rinde rot und in Platten
ähnlich, doch unten blau und aber dreimännig. a0 abſpringend, Häufig an Bad):
mit größeren Nebenblättern, rändern. Baum 3 Größe. Wert:
in der Mitte gelb. Nerv. los: nicht kultiviert.
Umgekehrt eiförmig mit zu⸗ dito, Sehr verbreiteter Strauch
rückgekrümmt. Spitze, beider: | & am Grunde behaart (2 bi an feuchten Orten, Ufern uſw.
ſeits — unten jedoch jtärker Staubgef.) ito.
behaart.
Nebenblätter ſchmal, lang] Sitzende Kätzchen, blüht Bäume oder hohe Strän:
zugeſpitzt, geſägt und kahl. vor Blattausbruch. cher, neuerdings vielfach an
dito. Straßen und Dämmen ange
pflanzt. Gedeiht auch auf
ärmerem Sandboden.
Wechſelſtändig — langge-⸗ Zwitterbl. Viele Staub. Apfelfrucht nicht genabelt, Schatteupflanze, ziemlich
ſtielt eiförmig, mit vielen gefäße in 5⸗zipfl. Kelch mit im September. hoher Baum mit ſpitzer Krone,
Rippen, lederig glatt glänzend. weißer Blumenkrone zu auf kräftigem Boden; mit ge⸗
6 — 12 in Doldentrauben; ringer Ausſchlagskraft Baum
rote Staubgef., im Mai. 2. Größe. Eingeſprengt in Laub—
hölzern.
Ahnlich den vorigen, jedoch dito, Genabelte Apfelfrucht. 5 dito,
kurz geſtielt mit wenigen jedoch m. rötlich. Blumen⸗ doch mit ſperriger Krone.
(4 Paar) Rippen, weicher. krone, gelbe Staubgef.
Wechſelſtändig unpaar. ge Endſtdg. gewölbte Dol-| Kugelvunde kleine rote] Lichtpflanze, auf allen nur
fiedert, unten ſchwach behaart; dentrauben mit weißen Beeren in Trugdolden. Sep- etwas friſchen Bodenarten.
Fiederblatt kurz geſtielt und | 3-griffl. Blüten, Ende Mai tember. Baum 2. Größe. Vielfach ein⸗
geſägt. Gutes Schaffutter. bis Juni. geſprengt, ſowie beliebter Allce:
und Chauſſeebaum.
Wechſelſtändig unpaar. ge⸗ Lockere hängende Trauben | Glatte kleine Schoten mit Lichtpflanze, von unver⸗
fiedert, Fiederblatt eiförm., mit weißen Schmetterlings- ſchwarzen nierenförmigen wüſtlicher Reproduktionskraft —
glatt, am Grunde mit 2 Stacheln. blüten im Juni. Samen. Oktober. großer Ausſchlagsfähigkeit an
. Stock und Wurzeln — gedeiht
auf allen Bodenarten. Baum
2. Größe.
72 Überſichtstafel der Waldbäume.
B. Nadel-
Klaſſe, Bu
nn rzel⸗ .
Nr. Namen 2 Keimling nr Holz Knoſpe reſp. Triebe
Linné
33 Kiefer, Föhre. XXI. 2. 5—7 flache, Starke Kern hell: bis dunkel⸗ Eikegelförm. zugeipigt —
Pi nus silvestris: Mono&era ee 1 i it fleiſchrot, harzig.
1 : * anzrand. mit ſtarken viele Harzgänge, ziemli
(eylvestris). diändria. a Seitenwurz. brennkräft.; weich — leicht,
Federbl. ge⸗ ſpaltig, gutes Bau: und
ſägt, im 2. Nutzholz.
Jahre 2 Nad.
aus 1 Scheide; 7
im 3. Jahre
Quirle.
34 Weymouthskiefer. 7—8 lange, Pfahl: und Kern bräunl., Splint! Eiförmig mit fein aus⸗
Pinus strobus ſchmale ſtarke Sei⸗ gelblichweiß, harjarm, dem gezogener Spitze, braun,
(Strobe). di quirlſtändige tenwurzeln. obigen ähnlich, ſehr leicht harzig. Junge Triebe
ito Samenlapp. und weich, leichtſpaltig, kahl.
dauerhaft, ziemlich brenn⸗
kräftig, wertvoll. |
35 Zirbelkiefer 9—12 lang Zuerſt Pfahl. Kern rötlich — Splint Weißl. faſt kugel. — fein N
(Arve). zugeſpitzte wurzel — weiß — ſehr gleichmäßig, zugeſpitzt; ſpärl. m. Franſen
Pinus c&mbra. dito Samenlapp. ſpäter nur wohlriechend — weich, beſetzte junge Triebe mit
kräftige Sei: dauerhaft — wenig brenn- | braunem Pelz. Sicherer
| tenwurzeln. kräftig, ſehr geſucht. Nutzh. Unterſchied von 34.
36 Schwarzkiefer. 5—7 große Flach ſtrei⸗ Von dem der gemeinen Groß, eiförm, in ſpitzem
Pi nus austriäea bläuliche chende Wur: Kiefer kaum zu unterjchei: Schnabel ausgeſchweift, ſil⸗
(ſehr viele Ab: dito Samenlapp. zeln. den — ſehr harzreich — berſchuppig, Triebe ſchwärz⸗
arten). ſehr viel Splint, gutes lich. 1
Bau: und Nutzholz. | j
37 Weißtanne. Meiſt 5—8 | Auf tief- Ohne Kern, weiß — | Eikegelförmig quirlſtän⸗
Abies pectinata fternförmig | gründig. Bo: ohne Markſtrablharzgänge, dig, gelbbraun glänzend,
Dee ftehende Sa- den Pfahl⸗ harzarm, leicht — weich — am Grunde mit weißem
8 menlapp. mit wurzel, zieml. brennkräftig, gutes Harzüberzug.
2 weißen ſonſt ſtarte Bau- und Nutzholz. |
. Streif. oben, Seitenwurz. |
bito. im 3. Jahre
ein langer
Seiten: |
trieb — im |
4. Jahre
erſt. Quirl.
38 Fichte (Rottanne). Meiſt 7—9 Flach ſtrei⸗ Ohne Kern, weißes Eikegelförm., Endknoſpen
Picea excelsa flache ge- chende Wur⸗ bis rötlichweißes, etwas faſt quirlſtändig. Zweige
Lk. ſägte Sa⸗ zeln. glänzend., porenarmes in regelm. Quirlen.
menlappen, Holz — leicht — weich —
hellgrün, ſpalt. — ſehr elaſtiſch —
| dito. Blätt. d. erſt. dauerhaft, wenig brenn⸗ |
| Jahrestriebes kräftig; gutes Bau- und
ebenfalls Nutzholz.
ſägezähnig,
im 4. Jahre
Quirl.
39 Lärche. An rotem Anfangs Kern rötlich, ſcharf Wechſelſtändig, gelb,
Lärix euro- Stengelchen Pfahl: jpäter abgeſetzt. dunkl. Herbſt⸗ knopfförmig.
paea De meiſt 6 ſchma- Herzwurzeln, holz; ziemlich ſchwer —
K dit le, ganzran⸗ von welchen dauerhaft — weich — ſpal⸗
ito. dige, bläul. ſchwache Sei: tig — ſehr wertvolles Baus
tenwurzeln
Samenlapp.,
verlaufen.
im 1. u. 2. J.
wintergr. —
und Nutzholz.
hölzer.
Überfichtsinfel der Waldbäume.
73
*
Blatt
Blüte
Frucht
Bemerkungen
Aus einer Scheide 2, ſelten
3 ſchwach geſtreifte, kantige —
ſpitze — fein gezähnelte grau—
grüne Nadeln, nach 3—5 Jahr.
abfallend.
5 Nadeln aus einer Scheide,
fein, 12 em lang, ſchlank,
ann f Alle 2 Jahre wech⸗
elnd.
5 etwa 8 em lange ſtraffe
Nadeln aus einer langen Schei—
de. Alle 2 Jahre wechſelnd.
9
Je 2 lange dunkle ſtraffe
Nadeln aus einer Scheide —
alle 3 Jahre wechſelnd
düſtere Benadelung.
Kammförm ſtehende flache
einzelne an der Spitze ein—
gekerbte Nadeln — unten mit
2 weißen Streifen — alle
8 Jahre wechſelnd. Stumpfe
Baumkrone. (Im Alter ſiche—
rer Unterſchied von 38.)
Einzelſtehende 45 kantige ſtraffe
Nadeln — rings um die Zweige
ſtehend — alle 7 Jahre wech⸗
ſelnd. Spitze Baumkrone.
Jährlich abfallende weiche
grüne kleine Nadeln — an
1. jähr. Trieben einzeln — an
älteren in Büſcheln.
gelbe oder rötl. auf:
rechte Kätzchen gedrängt
am Grunde des jungen
Triebes, 9 eirunde rote
bis grünl. anfrechte geſtielte
Zäpfchen, — 1—5 an der
pitze der Maitriebe, im
Mai.
Gelbe Kätzch. zu 10—20
um den Grund des jun⸗
gen Triebes, 2 ovale gelb—
liche Kätzchen zu 2—3 an
der Spitze desſelben, Mai.
G eiförm. gedrängte Kätz⸗
chen, rot — ſpäter gelb.
9 1-6 geſtielte aufrechte
haſelnußgroße violette
Zapfen, im Juni. 0
Kätzch. gelb, bis 25 mm
lang, geſtreckt, 2 Kätzchen
meiſt paarweis, ſchön rot,
an der Spitze der Maitriebe,
Mai—Juni.
F Käschen oval — grünl.
gelb auf der Unterſeite des
vorigen Triebes, 2 zierl.
hellgrüne Zäpfchen auf der
Oberſeite der vorjähr.
Mitteltriebe, ſtets nur an
den oberſten Quirläſten am
Wipfel; im Mai.
w Kätzchen groß — geſtielt
— rot — ſpäter gelbl. an
den vorjährigen Trieben.
D Kätzchen zierlich — hoch—
rot — aufrecht an der Spitze
der neuen Triebe, nach der
Befruchtung grün und hän⸗
gend, im Mai.
Die breiten grüngelb. —
oft nach unten gekrümmten
Kätzch. am 2= u. mehrj.
Holze, die ? aufrecht, ziem⸗
lich große hochrote Köpf⸗
chen an Kurztrieben; mit
Blattausbruch.
floroße Samen
Langer hängender Zapfen
Kegelf., 3—6 em lange,
holzige, hängende Zapfen;
hinter jeder Schuppe 2
ſchwärzlich⸗bräunl., ei⸗
runde Samen an durch⸗
ſichtigem Flügel — in einem
brillenartigem Loch; reift
erſt nach 18 Monaten und
fliegt erſt im Frühjahr ab.
Harzreiche 14 em lange
gekrümmte dünne walzige
Zapfen, der lang geflügelte
braun und
ſchwarz marmoriert. Oktober
des 2. Jahres.
In kleinen hellbraunen
Zapfen eine hartſchalige,
dicke rote faſt unbeflü⸗
gelte Nuß, wohlſchmeck.
Reift nach 18 Monaten.
Lichtpflanze, auf faſt allen
Bodenart., ſchnellwüchſ., hohe
Erträge gebend, ohne Repro-
duktionskraft mit tief riſſiger
abblätternder Schuppenborke.
Baum 1. Größe. Hauptſächl.
in rein. u. gemiſchten Beſtänden
des Hochwaldes od. Oberholz
im Mittelwald. Verbreitetſter
Waldbaum der Ebene.
Schattenpflanze, ſehr
ſchnellwüchſig, große Repro⸗
duktionskraft, auf allen Böden,
nur nicht reinem Sand und
ſtrengem Ton, hoher Baum
mit glatter grauer Rinde.
Lichtpflanze, Gebirgsbaum,
auf friſch. u. feucht. Boden, große
Reproduktionskraft, hoh. Baum
mit glatter Rinde; mit der
vorigen leicht zu verwechſeln.
Zapfen S cm, ſtiellos,
gelbbraun — glänzend, die
großen lang geflügelt. Sa⸗
nien beiderſeits nebl. grau,
öfter gefleckt. Okt. 2. Jahres.
Große aufrechtſtehende
walzige Zapfen mit großen
braunen faſt 3⸗kantigen ter-
pentinhaltigen Samen, der
eng mit dem großen braunen
Flügel verwachſen. Sep⸗
tember. Die Schuppen fallen
einzeln ab, die Spindel
bleibt noch längere Zeit
ſtehen.
mit dünnen Schuppen.
Der rotbraune, an der
Spitze gedrehte Same in
einer löffelartigen Ver⸗
tiefung des Flügels. (Sicheres
Kennzeichen von 33.) Im
Oktober, fliegt im Winter ab.
Kleine aufrechte Zapfen
mit lederart. Schuppen,
kleinen 3:edigen hell glän⸗
zenden gelblichen mit den
Flügeln verwachſenen Ga:
men, der ſehr ſchlecht, oft
erſt nach Jahren ausfliegt.
Lichtpflanze, mit d. Boden
anſpruchsl., langjamwachj- hoher
Baum mit ſperrigen Aſten und
grober dunkl. Borke. Meiſt
Baum 2. und 3. Größe.
Schattenpflanze, auf zieml.
tiefgründigem friſchem kräftigem
Gebirgsboden, große Repro⸗
duktionskraft, in der Jugend
ſehr langſamwüchſig, ſpäter
ſchnellwachſend. Baum 1. Größe
mit weißer Rinde. Im Hoch⸗
wald und Plenterbetrieb meiſt
mit anderen Holzarten gemiſcht;
natürliche Verjüngung.
Schattenpflanze, auf friſch.
Gebirgsboden und in luft—
feuchtem Klima, zieml. Repro⸗
duktionskraft; zuerſt langſam⸗
ſpäter ſchnellwüchſig, Baum
1. Größe mit roter Rinde. In
reinen und gemiſchten Hochwald—
beſtänden mit künſtl. u. natürl.
Verjüngung. Verbreitetſter
Waldbaum des Gebirges.
Lichtpflanze, liebt kräftigen,
zieml. tiefgründigen Gebirgs—
boden, bedeut. Reproduktions⸗
kraft, Bäume 1. Größe mit
meiſt ſäbelförm. Wuchs und
graubrauner Borke, deren
Schuppen gekrümmt ſind.
74 Beſtimmungstabelle der wichtigſten ſtrauchartigen Holzgewächſe.
Syſtematiſche forftliche Beſtimmungstabelle aller
lichen und winterlichen Zuſtande.
Blatt
Nr. Namen 5 Blumenſtand
reſp. Knoſpe
II. Klasse: Diandria: Zweigeſchlecht. Blüten mit 2 freien Staubgefäßen
1 Liguſterſtrauch. Gegenſtd., längl. lanzettl.⸗ganzrand win⸗ Endſtändig weiße Straußriſpe.
Ligustrum vulgare. | tergrün, grüne angedrückte Seitenknoſpen.
2 Flieder. Gegenſtändig, herzförmig, ganzrandig;
Syringa vulgaris. Knoſpen grün mit geſtielten Schuppen, an der dito.
Spitze ſtets paarweis.
IV. Klasse: Tetrandria: Zweigeſchlecht. Blumen mit
3 Corneliuskirſche. Gegenſtd., eiförm. zugeſpitzt mit oben zu- Kleine gelbe Dolde mit 4 blättr.
Cörnus mäseula. ſammenlauf. Nerv., Seitenknoſp. feinfilzig — Hülle am Grunde.
abſtehd., Blütenfnojp. gelbl., kugl., geſtielt.
4 Roter Hartriegel. Wie vor.; breiter und kurzhaarig, am Flache weiße Trugdolde — ohne
Cörnus sanguında, Rande wellig, Seitenknoſpen lang — ange: Hülle.
drückt, die letzten Schuppen blattartig.
— se Tee w.wmwmw· A
5 Weißer Hartriegel. Wie vorige, nur unten weiß behaart. dit
Cörnus alba. 1
6 Stechpalme. Wechſelſtänd., glänzend, lederig, ftachlig | Kurzgeſtielte weiße Dolde —
Ilex aquifolium. gezähnt, wintergrün. auch Buſchel.
V. Klasse: Pentandria: Zweigeſchlecht. Blüten mit freien Staubgefäßen
7 Pfaffenhütchen oder Spindel: Gegenſtdg., lanzettl. fein geſägt — Knoſp. 5 18 gelb » grünliche Trug⸗
olden.
baum. abſtehend, 4⸗kantige Endknoſpen. Die auf:
Evonymus europaeus. fallenden grünen Zweige find 4 kantig und
mit grauen Leiſten beſetzt.
8 Warz. Spindelbaum. Wie vor., nur längl. — eirund, Triebe dit
E. verrucösus. mit Warzen. 275
— 5 : 4 . T—-T— y _.____
9 Kreuzdorn. Wechſelſtänd., eirund — fein geſägt, zu: Gelbgrüne Büſchel in den Blatt:
Rhämnus cathärtfca. geſpitzt, — Nerven konvergierend, Knoſpen winkeln.
ſchwarzbraun — ſpitzig, fein bewimpert. Die
Dornen ſtehen kreuz⸗gegenſtändig.
10 Faulbaum (Pulverholz). Wechſelſtändig, oval, ganzrand. zugeſpitzt, Wie vorige.
| Rhämnus frängüla. Nerven parallel, Knoſpen nackt — gefaltete
| filzige Blätter bildend.
11 Schwarze Johannisbeere. 5 lappig, geſägt, unten drüſig behaart, Hängende weichhaarige Traube
| Ribes nigrum. Knoſpen mit filzigen Schuppen und gelben mit langen Deckblättchen.
| Oldrüſen. 7
12 | Gemeiner Epheu. 5 lappig, lederig — glänzend; 3—5sedig — Grünl. weiße Dolde. Im Herbſt
Hedera hélix. an den blühenden Zweigen oval, ganzrandig,
| twintergrin,
13 Heckenkirſche. | Stumpf — eirund, weichhaarig; Seiten: | Je 2 gelbl. od. rötl. Schmetter⸗
3
Lonicera xylösteum. fnojpen weit abſtehend — innere Schuppen lingsblüten auf einem Stiele.
lang behaart.
|
Blüte und Frucht |
Blüte⸗
zeit
Blumenkrone trichterig, 4ſpaltig — Kelch
4⸗zähn.—weiß, ſchwarze 25fächr. Steinfrucht.
Wie vorige, aber größer, violett bis weiß,
ſtark riechend, Frucht 2⸗fächr. Kapſel mit 4
hängenden Samen.
4 zähn. Kelch m. 4 blättr. gelber Blumen⸗
krone, 1 Griffel; eirunde rote Steinbeere
mit 2 Samen.
Wie vorige, aber weiße Blumenkrone,
Frucht ſchwarze Steinbeere.
Juni- Juli.
April Mai.
Ordnung
Beſtimmungstabelle der wichtigſten ſtrauchartigen Holzgewächſe.
75
wichtigen ſtrauchartigen Holzgewächſe im ſommer—
Nach dem Einné'ſchen Sytem.
Bemerkungen
1.
Stempel.
bito.
4 freien Staubgefäßen und 4=teiliger Krone.
und b 5 „ EI 4= ſpaltigen Blütendecken, ſelten Nackt.
Guter Heckenſtrauch, auch i. Gebüſchen,
das gelbliche Holz von Drechslern geſucht.
!
Baumſtrauch, namentl. in Gärten — wild
an Zäunen u. Gebüſch. Guter Stock⸗ und
Wurzelausſchlag. Hartes wertv. Holz.
Strauch bis kleiner Baum mit vorzügl.
liebt Kalk, durch Stecklinge
im Herbſt blut⸗
dito,
aber weiße Beeren
Radförmige weiße 4—5-teil. Blumenkr.
in 4—5⸗zähn. Kelch — Narben ohne Griffel,
rote 3:jamige Beeren; Samen liegt über.
und doppelter Blütendecke (5-ſpaltiger K
Gelb⸗grünl. 4—5⸗blättr. Blumenkrone
zwiſch. 4—5:teil. auf einer Scheibe ſtehend.
Kelch; ſehr auffallend. orangegelb. Mant.
um roſenrot. Kapſeln mit weißem Samen.
Immergrüner Strauch od. kl. Baum,
ſchattenliebend — m. vorzügl. feinem Holz,
häufig in nordd. Wäldern auf friſch. Bod.
Überall verbreiteter kleiner Baum oder
Vor Blatt⸗ 1
ausbruch. 1 Stempel. Drechslerholz,
leicht zu vermehren.
! = Strauch mit aufrecht.
Mai- Juli. dito. roten Zweigen, im übrigen wie vorige.
2 ; dito,
dito. dito. viele Zweige immer rot.
4. |
Juni-Juli. 4 Stempel.
elch und 1 oder 5-blättriger Krone).
1E
1 Stempel.
Mai Juni.
Strauch mit auffallenden grünen 4=fant.
Zweigen, das blaßgelbliche Holz feine
Drechslerwaare.
Grünl. rot punktierte Blüte, char |
Samen mit blutrotem Mantel.
dito.
dito.
dito,
doch Zweige rund u. m. braun. Warzen.
Gelbgrüne 4 blättr. Blumenkrone in
vierſpaltigem Kelch, ſchwarze erbſengroße
Steinbeere. |
dito.
Hoher Strauch mit gegenftnd. Aſten und
Dornen an der Spitze; das weiße rotge—
flammte Holz feſt und ſchwer — von Schreiner
und Drechsler ſehr geſucht. Rinde zum
Gelb- und Braunfärben geeignet.
Weiße, 5: blältr. Blumenkr. in 5 ſpaltig
Kelch mit rötl. Staubgef.; erſt rote, dann
ſchwarze Steinbeere.
dito.
dito.
Mittl. Strauch in feuchtgründig. Busch:
holze, oft wuchernd. Wurzelbrut. Das
weiche leichte Holz zu Pulverkohle geſucht,
Rinde zum Gelbgerben⸗
In weichhaarig glockenförm. Kelch die
rötl. 5 blättr. Blumenkrone — ſchwarze
wanzenartig riechende vielſamige Beere.
dito.
Grünl. weiße 5—10⸗blättr. Blumen-
krone auf einer Scheibe, 5— 10 Staubgefäße
am Rande derſelben, ſchwarze 5—10:fächrige
Beerenfrucht im Frühling,
Gelbl. weiße — nicht quirlſtänd. 2⸗lippige
röhrige Blüte mit einem Höcker am Grunde,
weichhaarig; rote 4⸗ſam. Zwillingsbeere.
*
Aug. — Sept. |
dito.
Kleiner Strauch an feuchten waldigen
Orten und an Bächen; riecht ſtark.
dito.
Immergrüner Kletterſtrauch in ſchat⸗
tigen Wäldern, an Felſen und Stämmen
rankend, die giftigen Beeren reifen im
folgenden Mai.
Mai— Juni.
dito.
Aufrecht. Strauch in Hecken u. an Wald
ſäumen mit ſehr hartem zu Pfeiſenrohr,
Peitſchenſtöcken uſw. ſehr geſuchtem Holze.
76 Beſtimmungstabelle der wichtigſten ſtrauchartigen Holzgewächſe.
Blatt
Nr. Namen Blumenſtand
reſp. Knoſpe
|
V. Klasse:
14 Selängerjelieber. Die oberen Blätter zu rundlichen Scheiben Sitzende gelbe oder rötliche
Lönicéra caprifölium. verwachſen, ſonſt länglich zugeſpitzt — gegen: Köpfchen und Quirle in den
ſtändig; die ſcheinbare Endknoſpe gepaart, Blattwinkeln.
Bari = nicht blühend. Triebe rückw. zottig behaart.
15 Gaisblatt. Eiförm. ſtumpf, die oberſten Blätter nicht Wie vor., aber das endſtänd.
Lönieera perielymenum. verwachſen, Triebe kahl. weiße Köpfchen geſtielt.
16 Schneeball. Gegenſtändig, 3 — ö lappig, gezähnt, Blatt: | Endſtändige weiße Trugdolden.
Vibürnum opülus. ſtiele kahl und mit Drüſen, Knoſp. glänz.,
angedrückt, braun: grünlich.
17 Wolliger Schneeball. Gegenſtändig, breit eiförmig, geſägt —
Viburnum lantäna. runzlich — unten und Stiele filzig, ohne dito.
Drüſen, Seitenknoſpen frei — mehlig, auf.
" 1 recht. |
18 Gem. Hollunder. Gegenſtd., unpaarig gefiedert, die 5 Flieder: Endſtändige weiße Trugdolde
Sambueus nigra. blätter gejägt, Knoſp. kegelf., abſtehd., violett mit 5 Aſten.
E treuzſtändig, 2—4 übereinander. ut
19 | Traubenhollunder. Wie vor., Knoſpe groß kuglig, Endknoſpe. Aſtige gelbe Rispen oder
Sambũcus rachmosa. paarweis. Trauben.
| VIII. Klasse: Vollſtändige regelmäßige zwei⸗
20 Heidekraut. Kl. Nadeln mit Schuppen, 4⸗reihig um den Einſeitig rötliche Träubchen.
Calluna vulgaris. Stengel dachziegelartig geſtellt, immergrün.
21 Heidelbeere. Klein — eirund — geſägt, Knoſpe Hein — Einzelne nickende Blüten.
Vaecınium myrtillus. grünlich.
I
22 Rauſchbeere. Klein — eirund, ganzrandig, unten grau, e = Ritg;
Vaeeınium uliginösum, immergrün. gipfelſtändig zu mehreren.
23 5 Preißelbeere. . Klein, lederig, ganzrandig, ſpitz, gerollt, Gipfelſtändg. überhängende weiße
Vaceinium vitis idaea. unten punktiert, immergrün. Träubchen.
24 7 Moosbeere. Klein — ohrförm., am Rande umgeſchlagen 2—3 langgeſtielte rote Blüten
| Vaceinium oxycöecos. — unten grau, immergrün. an der Spitze der Zweige mit roten
Stielen.
X. Klasse: Decandria: Vollſtändige 5 ⸗blättrige
25 Sumpfporſt. Lineal — am Rande umgerollt — unten] Gipfelſtändige weiße Dolde.
Ledum pallustre. roſtfarbig, filzig, immergrün.
XII. Klasse: Icosandria: Vollſtändige Blumen mit 5-blättriger Krone und
20 Traubenkirſche. Ellipt. geſägt — runzlig — sezeilig die] Lange überhäng. weiße Traube.
Prunus padus. Blattſtiele 2:drüfig, Knoſp. ſpindelfoͤrmig mit
braunen runzl. an d. Spitze weißl. Schi Schuppen.
Be ee E ge
27 Schwarzborn. | Längl. eirund, geſägt, unten behaart, Heine | Einzelne oder zu 2—3 an den
Prünus spinosa. halbtuglige Blütenknoſpen gehäuft über der Seiten.
Blattnarbe, Seitenzweige ſenkrecht n
ee ME und in Dornen auslaufend. —
28 Weißdorn. Verkehrt — eirund — 3—5. lappig — ein⸗ Weiße Dolde — auch Dolden«
Crataegus oxyacantha. geſchnitten — geſägt — kahl, Knoſpe rundlich traube.
fahl — glänzend braun.
l
a: eV
Blüte und Frucht
Blüte⸗
zeit
Beſtimmungstabelle der wichtigſten ſtrauchartigen Holzgewächſe.
Ordnung
Ta
m m ne NN
Bemerkungen
Pentandria.
Langröhrige gelbliche oder rötliche Blumen⸗
n mit 2⸗lippig. zurückgebog. Saum in
einen 5⸗zähn. Kelch; orangefarbige ei⸗
runde Beere.
Mai- Juni.
Wie vorige, jedoch rote birnförmige
Beeren.
Juni Aug.
1.
1 Stempel.
Wild nur in Süddeutſchland, wohl⸗
riechende Schlingpflanze.
dito.
Weiß, die inneren glocken⸗ und röhren⸗
förmig. Zwitterblätter fruchtbar, die äußeren
Mai- Juni.
.
(3 Griffel oder
andblätter mit breitem Saum unfruchtb., 3 Narben)
länglich rote Beeren. 8 5
Weiße gleich große fruchtbare Blüten, 1 5 Strauch in Hecken und Vorhölzern
ein — glockig, flach, eirunde — bei der Mai. dito. auf Lette⸗- und Kalkboden; die dicken Schöß—
eife ſchwarze eßbare Beeren. ling. zu Pfeifenrohren, Stöcken geſucht. Rinde
. 2 E
Radförm., fünfſp., weiße Blumenkrone r 2 . Kleiner Baum oder Strauch mit großem
Bet riechend, ſchwarze Beeren. Juni—Juli. dito. weiß. Mark und ſehr hart. gelbl. vorzügl.
Drechslerholz, an feucht. Orten ſehr häufig.
April Mai. Bin Ein im Gebirge auf Steinſchutt u. Schlag:
| dito, |
aber gelbl.⸗weiße Blüten, rote Beeren.
flächen häufiger Strauch mit gelb. Mark.
geſchlechtige Blüten mit 8 Stan
Glockige 45ſpalt rötliche Blumenkrone
u länger. 4⸗teilig. Kelch! Früchte: 4⸗fäch.
Rapſeln in der dürren Blumenkrone.
bgefäßen.
Juli — Sept.
1.
1 Griffel.
Gerbſtoff und Wachsharz haltender kleiner
Strauch, auf ſonnigem Sandboden oft
wuchernd; kennzeichnend für arm. Boden.
Auf einem Scheibchen ſtehend. kugeliges
ganzrandig. grünes rötlich angelaufenes
Glöckchen; ſchwarze Beeren, oben ein
abel, im Juli.
| dito,
veißrötlich eiförmige Krone in 5⸗zähn.
telch ; blaue, etwas ſchleimige Beeren.
Weiße glockige
teld ; en
Blumenkrone in 4 zähn.
— r — |
Purpurrote Blumenkr. mit 4 zurück
erollt. Zipf. — ſternförm.! 8—10 Staub:
l wie bei all. Vaccinien; rote Beeren.
Weiß, radförm. 5:blättrige Blumenkrone
en 5 zähn. Kelch; Frucht: 5⸗fächr.
apſel.
Weiße 5-blättr. Blumenkrone; Früchte:
leine ſchwarze herbſchmeckende Kirſchen.
Weiße rundliche Kronenblätter; Früchte:
warze blau bereifte kuglige aufrechte herbe
teinbeeren.
Weiße roſenförm. 5⸗blättr. Blumenkrone —
benſo wie die Staubgef. am Schlundringe
es Kelches befeſtigt, Kelchröhre kahl, haſel⸗
ußgroße rote Steinfrüchte. |
|
Mai. |
dito.
„Sehr kleiner Strauch mit ſcharfkantig.
Aſten, auf ſandigem und auf Gebirgsboden
ſtets in etwas beſchatteten Lagen (Beſtands—
lücken oder zu lichten Beſtänden).
Mai- Juni.
Mai—Juli.
Juni— Aug. |
Mai—Zuli.
dito.
dito, 5
aber größer mit grauen runden Aften auf
Moorboden.
dito.
Klein, Strauch mit runden Aſten, im
Gebirge auf feuchtem lockeren Boden und
in der Ebene auf quelligem Sandboden an
ſonnigen Stellen. Oft doppelte Ernte.
dito.
Kleiner Strauch mit fadenförmigen krie—
chenden Stämmen und Aſten, im Moos
auf Torfboden.
oder 5⸗ſpaltige Blumen mit 10 Staubgefäßen.
dito.
bielen am Schlunde oder Rande der Kelchröhre befeſti
ſumpfigen Moorſtellen.
Kleiner niederliegender Strauch mit roſt—
filzigen Zweigen und betäubendem Duft, an
Giftig.
gten Staubgefäßen.
Mai Kleiner Baum oder ſehr hoher Strauch.
vor Blatt- dito. m. ſchwärzl. ſtink. Rinde, überall in feucht.
ausbruch. 5 Niederungen; ſehr wertvolles Tiſchlerholz. \
April - Mai Darniger Strauch mit ſchwärzlicher Rinde
vor Blatt⸗ dito und ſehr feſtem Holz. Strauchholz in Gra
ausbruch. f dierwerken. Auf ſonnigem, ſteinig. Boden
Sehr geſuchtes Drechslerholz.
1. Kl. Baum od. Strauch 1. Ordn. mit weiß.
Mai- Juni. 2 Griffel Rinde u. viel. Dorn. auf beſſerem Bod, ſehr
feſtes feinfaſer. vorzügl. Drechslerh., Gradier⸗
werkſtr., auch zu lebenden Hecken geeignet.
78 Beſtimmungstabelle der wichtigſten ſtrauchartigen Holzgewächſe.
Blatt
Nr. Namen 5 ei N Blumenſtand
Knoſpe
29 Himbeere. 3—5:zählig gefiedert — unten weißfilzig, Lockere weiße Doldentraube,
Rubus idaeus. Knoſpe ſpitz, kegelförmig abſtehend auf ſtarkem
Kiſſen.
30 Brombeere. 3—5:fingerig — ſeltener einfach, unten öfter | Rötlich-weiße Riſpe oder Dolden
Rubus fruetieosus. behaart, wintergrün. traube.
XVIII. Klasse: Diadelphia: Schmetterlingsblumen, 6-10 Staub⸗
31 Goldregen. 3. fingerig, Fingerbl. elliptiſch, Knoſpe weiß Große gelbe, hängende Traube
Oytisus labürnum. filzig, ſilberglänzend, Seitenknoſpen abjtehend. ſeitenſtändig.
32 Schwarzer Goldregen. Wie vor., Fingerbl. lanzettl., Knoſpe wie Stehende, rotblütige Traube,
Cytisus nıgricans. vor., doch ſchwärzlich, weichhaarige Zweige gipfelſtändig.
33 Färberginſter. Lanzettlich einfach, am Rande flaumig, Gipfelſtändige gelbe ährenförmige
Genista tinctöria. immergrün. Trauben.
1 Beſenpfriem. 3»fingerig, auch einfach, die Blättchen eis“ Gelbe Schmetterlingsbl. einzeln
Spart ium (Sarothämnus) förmig, weichhaarig, immergrün. an den Seiten der Zweige.
scoparium.
35 Stechginſter (Heckenſame). Obere Blätter einfach, lineal — dorn⸗ Einzeln in den Blattwinkeln,
Ulex europaeus. ſpitzig, die unteren 3⸗zähl., immergrün. gelb.
XXI. Klasse: Monoecia: Unvollſtändige 1⸗geſchlechtige
36 Gem. Haſel. 2 zeilig, rundlich, herzf. mit kurzer Spitze Kätzch. walz. hängend; 9 jehr
Cörylus avellana, — doppelt gejägt, Blattſtiele mit Nebenbl., klein, knoſpenförmig. 3
Knoſp. ſtumpf — abgerund. — Triebe flaum⸗
haarig und mit roten Vorſthaaren.
XXII. Klasse: Dioecia: Unvollſtändige 1⸗geſchlechtige
37 Sanddorn. Lineal — lanzettlich, unten ſilberweiß, in kl. Kätzchen mit Büſcheln,
Hippophatz rhamndides. wechſelſtändig, faſt ſitzend, Knoſpen bucklig — , in röhrenf. ſilberhaar. Blüten:
roſtbraun glänzend. hülle.
|
38 Gem. Wacholder. Pfriemenf. abſtehende Nadeln, alle 5 Jahre in kugl gelben Kätzchen; 8
Junıperus communis. wechſelnd, ſtechend, zu 3, immergrün. einzeln in ringförmiger offenen
Becherhülle.
39 Eibenbaum. Lineal — flach — oben glänzend dunkelgr.
Taxus baccata. — unten hellgrün, immergrün. dito.
Beſtimmungstabelle der wichtigſten ſtrauchartigen Holzgewächſe.
79
Blüte⸗
lüt d Frucht
Blüte und Fruch eit
Ordnung
Bemerkungen
7 . |
5 blättr. weiße Blumenkrone mit ſchmalen a :
keilförmigen Kronenblättern; roter Beeren- Mai—Juni.
haufen. |
mehr als 5 Griffl.
Im hoher Strauch auf feuchtem Boden
in lichten Laubhölzern. — Wurzelbrut —
oft wuchernd auf Schlagflächen.
Wie vorige, doch kleine rötlich weiße Blüte
mit eirunden Kronenblättern; ſchwarzer
glänzender Beerenhaufen.
Juli — Aug.
dito.
Oft läſtiges Unkraut auf friſchem feucht.
beſſerem Boden, mit bogigen glatten, grün.
bis rot. Schößling. mit gekrümmt. Stacheln.
Schmetterlingförmige Blumenkrone mit
5 Blättern, von denen die 2 unteren zu
einem Kiel (Schiffchen) zuſammengewachſen
— gelb in 5-3ähn. Kelch; Frucht: lineale
ſeidenhaarige vielſamige Hülſe. Giftig.
Mai- Juni.
10.
10 Staubgef-
meiſt in einem
Bündel oder zu
9 in einem Bünd.
gefäße, meist in zwei (ſeltener in 1 Büſchel) verwachſen.
Kleiner Baum oder hoher Strauch mit
grüner Rinde im Gebirge des ſüdöſtlichen
Deutſchlands, viel in Anlagen uſw., auch
verwildert. In allen Teilen der Pflanze das
höchſt giftige Cytiſin.
8 nackte Staubgef, 9 ein Fruchtknoten mit
roten fadenförmigen dearben; Stein
nüſſe von blattart. Becherhülle umſchloſſen. |
März.
| mehr als
5 Staubgef. in &
|
1 frei-
Wie vorige, nur kleinere rote Blüten, Bis 2 m hoher Strauch mit weichhaar.
behaarte Hülſen. Juni- Juli. dito. Zweigen, auf Haiden Kiefernwald) und an
trocknen Waldrändern und Gebüſchen.
Wie vorige, jedoch kahle Hülſen. Kl. Strauch mit rund. gerieften Stengeln
dito an — niederlieg. und dann aufſtrebend. Häufig
8 5 auf Schläg., ſandig. Haiden, trocknen Triften.
Das Kraut zum Färben verwandt.
Wie vorige, jedoch groß, ſattgelb; ſehr Aufrechter, 1—2 m hoher Strauch mit
lang. ſchneckenförm. gewund. Griffel, Früchte: grünen, oft blätterlojen, ſcharfkantigen, ſteifen
ſchwarze Hülſen — an den Nähten zottig Mar mi dito Zweigen, auf trocknem jand. und jandigen
gewimpert. SL NIE i Lehmboden, Lichtpflanze, oft läſtig. Wucher⸗
holz, als Wildfutter, Brenn- und Beſen—
material verwertbar.
Wie vorige, gelb — rauhhaarig; Frucht: Kleiner Strauch mit gefurchten ſpitzen
ſehr kurze aufgedunſene Hülſe mit wenig dito. dito. ſtechenden grünen Zweigen; auf ſandigen
Samen. Heiden (guter Heckſtrauch !).
getrennte Blüten auf demſelben Stamm.
Auf den Schuppen der gelblichen Kätzchen | 5 Sehr hoher Strauch mit fein behaarten
braunen Aſten auf beſſer, friſch. Boden im
Nieder- und Mittelwald; ſehr geſucht zu
Bandſtöcken, Klärholz in Brauereien uſw.
„ kurzgeſtielte 2⸗fächrige Staubbeutel |
roſtfarbig; 7 ein freier eiförm. Fruchtknoten 2 9525
mit zumgenförmiger Narbe (ſilberweiß). April — Mai.
getrennte Blüten auf verſchiedenen Stämmen.
| 4.
| 4 Staubgef. in &
Hoher Strauch mit roſtfarbigen bis
ſilberweißen Trieben und ſtarken Dornen
an feuchtſandigen Küſten und Flußufern;
Hecken- und Gradierholz.
Kätzchen mit ſchildförmigen Deckblättern.
auf deren Unterſeite 4 —7 Staubbeutel;
ein Zäpfchen — nachher zu einem Beeren April.
zapfen auswachſend, die blauen Beerenfrüchte
reifen 2 Jahre.
Wie vorige, Frucht fleiſchig, hochrot, Ende |
Auguſt deſſelben Jahres. Giftig. dito,
2%
5 u. mehr Stbgf.
und in 1 Bündel
verwachſen.
Stehender gern pyramidal wachſender
Strauch, öfter zum Stamm ſehr laugfam auf
wachſend, auf friſch. humoſ. Bod.; Drechsler—
holz, Zweige zum Räuchern, Beeren als
dito.
geb., von langſam. Wuchs, ſelt. in d. Ebene.
Laub, Zweige, Samen giftig; härteſtes
ſchwerſtes zäheſtes Holz Europas.
80 Forſtunkräuter.
6. Forſtunkräuter.
S 58. Bodenanzeigende Unkräuter.
Der Boden iſt der Hauptfaktor des Standortes und die Kenntnis
ſeiner Güte iſt von hervorragendſter Bedeutung für den Forſtmann
bei der Auswahl der anzubauenden Holzarten. — Außer den weiter
unten in der Standortslehre angegebenen Methoden der Bodenunter—
ſuchung liefern auch der Bodenüberzug und die an Ort und Stelle
ſich von ſelbſt einfindenden Unkräuter einen gewiſſen Anhalt zu ſeiner
Beurteilung. Ein vollkommen ſicheres Reſultat iſt dabei jedoch keines—
wegs zu erzielen, weil die einzelnen Faktoren der Bodenfruchtbarkeit
noch nicht genau bekannt, und weil die Anſprüche der Pflanzen an den
Boden noch nicht feſtgeſtellt ſind; ſchließlich kommt noch die äußerſt
mannigfache Zuſammenſetzung des Bodens aus den verſchiedenen Boden—
arten und der ſtete oft plötzliche Wechſel derſelben hinzu, ſo daß man
nicht mit einer einzigen Bodenart zu tun hat; kommt zu den ver—
ſchiedenen Bodenmengungen nun noch ein verſchiedener Feuchtigkeits—
grad hinzu, wirken die beiden anderen Faktoren des Standortes —
Lage und Klima — noch in verſchiedener Weiſe ein, ſo haben wir
es oft mit ganz anderen Unkräutern auf derſelben Bodenart zu tun.
So viel nur zur Begründung, wie unſicher ein Anſprechen (Beur-
teilen!) des Bodens nach ſeiner Flora (Geſamtheit der wildwachſenden
Pflanzen) iſt.
Von den mineraliſchen Beſtandteilen des Bodens werden faſt nur
Sand und Kalk durch beſtimmte Pflanzen charakteriſiert:
Kalk zeigen an: Klee und Wickenarten, die Anemonen, die
Gentiane, die Brombeeren, Schneebälle, die Cornus- und Rhamnus—
Arten, Wundklee, Küchenſchelle, Mehl- und Elsbeere, die Orchideen
uſw. Für Gipsboden iſt charakteriſtiſch: Gypsöphila repens.
Sand zeigen an: Heidekraut, Beſenpfriem, Ginſter, Stiefmütter—
chen, Thymian, gelbe Immortellen, von Grasarten die Dürrtrespe,
Sandſegge, der Bocksbart und Grauſchmiele, die Strandgräſer Am-
mophila arenaria und Elymus arenarius, das Silbergras Aira
canescens, Schafſchwingel Festuca ovina; Strohblume, Königs—
kerze; auf ärmerem Sandboden wachſen obige Pflanzen nur in ge—
ringerer Zahl und Güte; auf ganz armem Boden wachſen nur
noch Hungerflechte und Hungermooſe, z. B. Agrostis pica venti,
Standortsgewächſe. 81
ferner Preißelbeere, Widderton, Haarmoos uſw. Wird dagegen der
Boden beſſer, enthält er Lehmbeimengungen, ſo erſcheinen Wolfsmilch,
Piloſelle, Glockenblumen, Ehrenpreis, Himbeere und Adlerfarren, auf
noch beſſerem Boden Kletten und Diſteln und edle Farren (Aspidium);
die letzteren ſind gleichzeitig ein Beweis von Humushaltigkeit. Für
die anderen Bodenarten ſind nur wenige Pflanzen mit Sicherheit zu
nennen; für Tonboden eigentlich nur Reinfarren und Huflattig auf
friſchem Boden, auf trockenem Ton Heide, Mooſe und Flechten.
Humusboden zeigen an: Sauerklee, Waldmeiſter, Brenneſſel,
Weidenröschen, Kreuzkraut (Senécio vulgaris und Jacobasa), Finger—
hut, Päde, Bärlapp, Lycopodium complanatum uſw.
Naſſen und ſauren Boden zeigen an: Binſen, Riedgräſer und
Schilfe, die Sumpfmooſe und Schafthalme.
Auf Moorboden: Sumpfſchachtelhalm Equisetum palustre, die
blaue Schmiele, Bitterklee, Kriechweide (S. repens) und charakteriſtiſche
Gräſer z. B. Wieſenfuchsſchwanz Alopecurus pratense, die Ray—
gräſer, das Knäuelgras Dactylis glomerata, Gehörnter Klee Lotus
corniculatus, von Kleearten Trifolium pratense, perenne, repens und
hybridum, während Hochmoore noch beſonders charakteriſiert werden
durch die Ohr- und Kriechweide, Krüppelkiefern, Birken uſw.
H. Cotta ſtellt folgende Bodengüteklaſſen auf, die jedoch nur
für normale Verhältniſſe einigen Anhalt gewähren:
1. Bodenklaſſe: charakteriſiert durch das Vorkommen der Wald—
rebe, Tollkirſche, des Sauerklees, kräftig wachſender Ahorne, Eſchen
und Rüſtern.
2. Klaſſe: obige Gewächſe in minder üppigem Zuſtand neben
fetten und guten Gräſern.
3. Klaſſe: gewöhnliche Waldgräſer, häufig mit Schmielen und
Simſen.
4. Klaſſe: Heidelbeere, Heide, Preißelbeeren und manche Mooſe.
5. Klaſſe: wie die 4. Klaſſe, aber in dürftigſtem Zuſtand und
unter Bedeckung des Bodens mit Flechten.
Einen viel ſichereren Anhalt für die Bodengüte, überhaupt für
die Standortsgüte bietet ein unter normalen Verhältniſſen erwachſener
älterer Beſtand mit ſeinen Holzmaſſen und den charakteriſtiſchen Merk—
malen des Schluſſes, der Beſtandsmittelhöhe, Glätte und Reinheit der
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 6
82 Mathematik.
Stämme, ihre Vollholzigkeit, Dichtigkeit der Belaubung; z. B. bei
Kiefer unter mittleren Verhältniſſen ſtehen im 100. Jahre an Derb—
holz bei Bonität I etwa 550 fm, II etwa 450 fm, III etwa 350 fm,
IV etwa 250 fm, V etwa 180 fm.
S 59. Das dritte große Naturreich, das Mineralreich, wird
in dem erſten Teil der Fachwiſſenſchaften, nämlich in der Standorts—
lehre, und zwar in deren erſtem Teile, der Bodenlehre, ſo ausführlich
und, eingehend beſprochen werden, daß es in den Grundwiſſenſchaften,
um Wiederholungen zu vermeiden, nicht mehr beſonders behandelt
werden kann. Es wird deshalb auf die betreffenden Paragraphen der
Standortslehre verwieſen.
C. Mathematik.
Benutzte Werke.
v. Hallerſtein: Lehrbuch der Mathematik.
Baur: Niedere Geodäſie, 4. Auflage. Berlin. Parey.
Baur: Holzmeßkunde, 4. Auflage. Berlin. Parey.
Dr. Pietſch: Katechismus der Feldmeßkunſt, 6. Auflage. Leipzig. Weber.
Kunze: Anleitung zur Aufnahme der Waldbeſtände, 2. Auflage. Berlin. Parey.
Grothe: Forſtliche Rechenaufgaben, 4. Auflage. Berlin. Julius Springer.
a) Zablen lehre.
S 60. Rechnen mit Zezimalbrüchen Gehnteiligen Brüchen).
Alle Brüche, deren Zähler eine ganze Zahl, deren Nenner 10 oder
eine Potenz*) von 10 iſt, nennt man einen zehnteiligen oder Dezimal—
bruch. Der Bequemlichkeit wegen läßt man beim Schreiben den Nenner
allemal fort und deutet denſelben dadurch an, daß man im Zähler von
rechts nach links ſoviel Stellen durch ein Komma (Dezimalſtrich) ab—
ſchneidet, als der Nenner Nullen haben würde. Diejenigen Ziffern,
welche links vom Komma ſtehen, ſind die Ganzen, welche rechts vom
Komma ſtehen, ſind die Dezimalſtellen, d. h. ſie drücken einen Bruch
Wenn man eine Zahl (Grundzahl) 2, 3, 4 uſw. mal mit ſich ſelbſt mul⸗
tipliziert, ſo nennt man dies die Zahl potenzieren, z. B. 10 viermal mit ſich ſelbſt
multipliziert, iſt die 4. Potenz von 10 — 10000.
Addieren, Subtrahieren uſw. von Dezimalbrüchen. 83
aus, deſſen Zähler die betreffenden Ziffern, deſſen Nenner eine 1 und
außerdem ſo viele Nullen als der Zähler Ziffern hat, bilden.
Sollten im Zähler nicht genug Ziffern oder keine Ganzen vor—
handen ſein, ſo ergänzt man ſie durch Nullen. Die erſte Stelle rechts
vom Komma ſteht immer in der Stelle der Zehntel, die zweite in der
Stelle der Hunderte uſw.
z. B. 213.5, ſchreibt man als Dezimalbruch 213,24;
21324, — 2132,4 uſw. 1350 — 0,023;
234 2,34; 234 — 23,4.
Addieren von Dezimalbrüchen. Dezimalbrüche werden
addiert, indem man die Brüche ſo untereinander ſchreibt, daß ſämt—
liche Kommata genau untereinander ſtehen, worauf man die Brüche
wie ganze Zahlen addiert und nur das Komma ſtehen läßt.
3. B. 3564,121
1,2
5430,003
62,102
2000,9
11058,326 — 11085225.
Subtrahieren von Dezimalbrüchen. Man verfährt ähnlich
wie beim Addieren, d. h. man ſchreibt die abzuziehenden Zahlen genau
mit den Kommas untereinander und füllt, wenn die Stellen rechts
vom Komma in beiden Brüchen nicht gleich ſein ſollten, dieſelben
durch Nullen aus, die das Vorhandenſein von Stellen andeuten.
z. B. 17,04 — 2,005 783 — 17,040000
— 2,005 783
15,034 217
oder z. B. 30100572 — 101,01 301,00572
— 101/1000
199, 99572.
Multiplizieren von Dezimalbrüchen. Zwei Dezimalbrüche
werden multipliziert, indem man ſie wie ganze Zahlen multipliziert und
dem erhaltenen Produkt ſoviel Dezimalſtellen (rechts vom Komma!)
gibt, als beide Faktoren zuſammen haben. Reichen die Ziffern nicht
aus, ſo werden ſie durch Nullen ergänzt.
84 Dividieren und Umwandlung von Dezimalbrüchen.
3. B re oder 3
80 0,092
630
6,510
Der erſte Dezimalbruch in obigem Beiſpiel (2,10) hat zwei Dezi⸗
malen, der zweite (3,1) eine Dezimale, folglich muß das Produkt
2+1= 3 Dezimalen haben.
Ein Dezimalbruch wird mit 10, 100 uſw. multipliziert, indem
man einfach das Komma um ſoviel Stellen von links nach rechts rückt,
als der Multiplikator Nullen hat.
z. B. 40,72. 100 = 4072; da 100 zwei Nullen hat, jo rückt
das Komma zwei Stellen von links nach rechts, alſo hinter 2; oder
2,1357801. 100000 — 213578,01.
Dividieren von Dezimalbrüchen. Dezimalbrüche werden
dividiert, indem man Diviſor und Dividend gleichſtellig macht und
dann verfährt wie mit ganzen Zahlen; beim Überſchreiten des Kommas
im Dividenden muß dasſelbe auch ſofort im Reſultat geſetzt werden.
z. B. 0,5: 0,352 50,352
0,50: 0,35 5,00 : 0,35
50:35 — 0,7. 500: 35 — 0,07.
Ein Dezimalbruch wird durch 10, 100, 1000 uſw. dividiert, in-
dem man das Komma um ſoviel Stellen von rechts nach links rückt,
als obige Zahlen Nullen haben. Sollten die vorhandenen Nullen nicht
ausreichen, ſo ſetzt man ſoviel Nullen vor, als erforderlich ſind.
z. B. 1000: 0,567 = 0,000 567.
Umwandlung von Brüchen in Dezimalbrüche. Wie oben
bereits angedeutet wurde, iſt jeder Bruch als eine Diviſion des Nenners
in den Zähler anzuſehen; führt man dieſe Diviſion aus, ſo kann man
jeden Bruch in einen Dezimalbruch verwandeln; man hängt bei echten
Brüchen dem Zähler ſoviel Nullen an, daß die Diviſion möglich iſt
und ſchreibt ſoviel Nullen, als man angehängt hat, als erſte Stellen
des Quotienten hin. Zwiſchen die erſten Nullen kommt das Komma.
3. B. in einen Dezimalbruch zu verwandeln?
125: 500 = 0,04;
geht die Diviſion nicht auf, jo kann man ſich durch Anhängen von
br
125
Einfache Regeldetri. 85
Nullen an den Zähler und fortgeſetzte Diviſion dem wahren Werte
bis zu jeder gewünſchten Genauigkeit nähern.
Abkürzen von Dezimalſtellen. Die letzte Stelle, bei welcher
man abkürzen muß oder will, wird um 1 erhöht, ſobald die folgende
Stelle 5 oder größer als 5 iſt; iſt die folgende Stelle kleiner
als 5, läßt man nur die letzte Stelle un verändert.
z. B. 3,4157 würde bei 5 abgekürzt lauten 3,416 (7 iſt größer
als 5), dagegen 3,4154 unverändert 3,415 (4 iſt kleiner als 5).
3,4155 abgekürzt 3,416, weil 5 ebenfalls erhöht.
S 61. Einfacher Regeldetri-Areiſatz.
Alle Aufgaben der Regeldetri beſtehen aus drei gegebenen
Gliedern, zu welchen das vierte Unbekannte geſucht werden ſoll.
Beſtandteile einer ſolchen Aufgabe ſind:
1. das Frageglied (gewöhnlich mit einem? oder x bezeichnet);
2. das Haupt⸗ oder Parallelglied, welches mit dem Frageglied
gleiche Benennung hat; 3. zwei bedingende Glieder.
Die gegebenen Größen ſtehen nun in den Regeldetri-Aufgaben in
einem beſtimmten Verhältniſſe; nehmen dieſelben gleichmäßig
zu oder ab, ſo ſtehen ſie im geraden (direkten) Verhältniſſe und
die Verhältniſſe ſelbſt ſind im erſten Falle ſteigend, im letzteren
fallend; ſteigt aber das eine Verhältnis, während das andere fällt,
ſo ſind dieſelben ungerade zuſammengeſetzte (indirekte) Verhält—
niſſe, z. B. je mehr Zeit zu einer Arbeit, deſto weniger Arbeiter
ſind erforderlich. Wir löſen alle dieſe Aufgaben durch Schluß.
Bezüglich der Schlüſſe können unterſchieden werden:
a) Der Schluß von der Einheit auf die Mehrheit;
b) umgekehrt von der Mehrheit auf die Einheit.
Alle dieſe Aufgaben laſſen ſich als bloße Multiplikations- und
Diviſions⸗Aufgaben betrachten.
e) Der Schluß von einer Mehrheit auf ein Vielfaches der—
ſelben;
d) der Schluß von einer Mehrheit auf einen verwandten
(aliquoten) Teil derſelben.
Auch dieſe beiden Arten ſind durch einfache Multiplikation und
Diviſion zu löſen.
86 Regeldetri.
e) Der Schluß von einer Mehrheit auf die andere Mehrheit
vermittels des gemeinſchaftlichen Maßes. Hierbei läßt
ſich heben und kürzen;
f) der Schluß von einer Mehrheit auf eine andere Mehrheit
vermittels der Einheit.
Dieſes Verfahren findet die häufigſte Anwendung.
Beiſpiele
zu a. Wenn 1 kg Kiefernſamen 22 M. koſtet — wie teuer ſind
4° kg?
nase - = 25 = 13 M.
zu b. 19 m Zeug koſten 60 M. 80 Pf.; was koſtet 1 m?
60 M. 80 Pf.: 19 = 3 M. 20 Pf.
57
380.
zu c. Eine Feſtung hat Proviant für 1600 Mann auf 54 Monat;
wie lange würden mit demſelben Vorrat 4800 Mann reichen?
1600 Mann reichen 52 Monat
4800 „ .
5 cn. — 4 — 12 Monat.
zu d. 6 Zimmergeſellen fertigen einen Dachſtuhl in 8 Wochen
3 Tagen an; wieviel Geſellen muß der Meiſter anſtellen, wenn die
Arbeit in 2 Wochen 5 Tagen fertig ſein ſoll?
2 Wochen 5 Tage — 17 Arbeitstage ſind der 3. Teil von 8 Wochen
3 Tagen (51 Tage). Soll alſo der Dachſtuhl in dem 3. Teil der
Zeit fertig werden, ſo braucht man die dreifache Arbeitskraft.
Anſatz: Um in 51 Tag. fert. z. werd., br. m. 6 Geſ.
>
2
”„ " 1 7 70 75 75 L x n ”„ ”"
27 18 Gef
zu e. 12 Pfd. Fleiſch koſten 14 M. 40 Pf., wie teuer ſind
9 Pfd.
Wir ſchließen zunächſt auf das gemeinſchaftliche Maß der Zahlen
12 und 9; das iſt 3. Wir fragen nach dem Preis von 3 Pfd.;
Zuſammengeſetzte Regeldetri. 87
3 Pfd. iſt der vierte Teil von 12 Pfd.; folglich koſten ſie den 4. Teil
von 14 M. 40 15
Anſatz: 12 Pfd. koſten 14, 8 M.
9 7 „ ”
440 Rz 14, 40. 3 3 20 5
ee; — Pfg.
5 12 — — 10 M. 80 Pfg
zu k. 7 Buch Zeichenpapier koſten 5 M.; was koſten 9 Buch?
Wir ſchließen zunächſt von der Mehrheit auf die Einheit und
dann auf die andere Mehrheit. se 7 Buch 5 M. koſten, ſo koſtet
1 Buch den 7. Teil von 5 M. = 7 M, mithin 9 Buch 9 mal ſo viel.
Anſatz: 7 815 koſten 5 M.
9 75 „ ? ”
„ 6.
7 7 u 62 M
Weitere Übungsaufgaben.
1. Wenn man täglich 60 Pf. ausgibt, jo reicht man 7 Wochen 4 Tage; wie
lange reicht man, wenn man täglich nur 40 Pf. ausgibt? (11 Wochen 2 ½ Tag!)
2. 27 Arbeiter brauchen zu einer Arbeit 7 ¼ Tag; wie lange brauchen zu
derſelben Arbeit 12 Arbeiter? (16 Tag!)
3. Ein Saal ſoll mit Decken belegt werden. Liegt der Stoff 0,6 m breit, jo
ſind 50,75 m nötig; wieviel m braucht man, wenn der Stoff a. 0,9; b. 0,65;
c. 1,05; d. 1,18 m breit liegt? (a. 33,833; b. 46,846; Cc. 29: d. 25,805 m.)
4. 51Y, m 13/ m breites Zeug wird gegen 1?/, m breites umgetauſcht;
wieviel erhält man? (53,9 m.)
5. Aus einer Kiefer können 25 Bretter von 4½ em Stärke gejchnitten werden;
wieviel erhält man, wenn dieſelben 3 ⅝ cm dick werden ſollen? (30 Stück.)
6. Ein Fuhrmann ladet auf ein Pferd 10 Scheffel Weizen; wieviel auf
2 Ochſen, wenn 3 Pferde ſoviel ziehen als 4 Ochſen? (15 Scheffel.)
S 62. Zuſammengeſetzte Negeldetri.
Zuſammengeſetzte Regeldetri-Aufgaben entſtehen, wenn ſie aus
mehr als 3 — alſo z. B. aus 5, 7, 9 uſw. gegebenen Gliedern be—
ſtehen, zu welcher das 6., 8., 10. uſw. unbekannte Glied geſucht
werden ſoll.
Da in dieſen Aufgaben immer eine Zahl vorkommt, die mit der
geſuchten gleichartig iſt, außerdem aber je zwei gleichartige, ſo ent—
halten die Aufgaben immer eine ungerade Zahl von Gliedern.
88 Zuſammengeſetzte Regeldetri.
Wir löſen dieſe Aufgaben ebenfalls durch Schluß und bedienen
uns dabei des Bruchſatzes, weil er am natürlichſten und verſtänd—
lichſten iſt.
Beiſpiele:
1. 9 Mädchen ſtricken in 18 Tagen 54 Paar Strümpfe, wieviel
Paar ſtricken 12 Mädchen in 4 Tagen?
9 M. ſtr. in 18 Tag. 54 Paar;
I . e eee , ee
Le, der
12 R m 12. 5 a 7
12 „ 4 " 4.4=16 2
oder mit Hilfe des gemeinſchaftlichen Maßes.
9 M. ſtr. in 18 Tag. 54 Paar;
3 „ „ den 3. Teil 18 Paar;
12 „ „ das 4fache S 72 Paar.
72 P. ſtricken 12 M. in 18 Tag., da ſtr. ſie in 2 Tag. den
9. T. von 72 P. = 8 P. und in 4 Tag. das Doppelte = 16 Paar.
Anſatz: 9 M. ſtr. in 18 Tag. 54 Paar;
12 2 „ * 4 „ 7 2 UNE
FFF 4
55 8 y — 16 Paar.
2. 4 Pflüge bearbeiten in 35 Tag. 82 ha Kulturfläche; in wie⸗
viel. Tag. können mit 5 Pfl. 123 ha bearbeitet werden?
4 Pfl. br. 33 Tag:
„ , Te eee
i -,, den Del = 2 Dane
25 Tage brauchen ſie, um 84 ha umzupflügen, um 2 ha zu bearbeiten,
brauchen ſie den 35. Teil von = 300, — 2 Tag.
5
Um - ha zu bearb. br. ſie 2 8 Ta
2 1 8 eee
512 ) A
= N. Tage.
75 2 „ „ „ „ 5 2 5
Anſatz: 4 Pflüge brauchen um 84 ha zu bearbeiten 31 Tag
5 122 ?
1 7 ” „ . 2 I [77 1 * 2 2 7 N
= 4 Tage.
Zinsrechnung. 89
Weitere Übungsaufgaben.
1. Wieviel verdienen 8 Arbeiter in 10 Wochen bei täglich zweiſtündiger Arbeit,
wenn 20 Arbeiter in 12 Wochen bei täglich fünfſtündiger Tätigkeit 1000 M. ver⸗
dienen? (133 ¼ M.)
2. An einem Wege haben drei Abteilungen gearbeitet, und zwar 16 Mann
10 Tage, 20 Mann 12 Tage und außerdem noch 25 Mann. Sie erhalten zu⸗
ſammen 1350 M., wovon die 3. Abteilung 550 M. bekommt; wie lange hat ſie
gearbeitet? (11 Tage.)
S 63. Zinsrechnung.
Verborgt man einem anderen Geld, ſo nennt man dieſe Summe
Kapital, der Verleiher heißt Gläubiger, der Beliehene Schuldner.
Der Schuldner ſoll ſtets einen Schuldſchein in der geſetzlich vor—
geſchriebenen Form (Namen des Verleihers und Beliehenen, Kapital,
Zinsfuß, Zeit, Ort und Datum der verſprochenen Rückerſtattung,
Unterſchrift) ausſtellen.
Bei großen Summen und bei Unſicherheit des Schuldners fordert
der Gläubiger eine obrigkeitliche Sicherſtellung (Hypothek), durch
welche im Falle der Rückzahlungsunfähigkeit als Unterpfand Häuſer
und Grundſtücke zugeſichert werden; man unterſcheidet nach der Reihen—
folge der Beleihungen erſte, zweite uſw. Hypothek, bei gerichtlichen
Verkäufen (Subhaſtationen) haben die erſten Hypotheken das Vorrecht
der Rückzahlung vor den ſpäteren. Für die Hingabe des Kapitals hat
der Schuldner dem Gläubiger eine Vergütung zu zahlen, welche man
Zinſen (Intereſſen) nennt. Die Beſtimmung, wieviel Mark Zinſen
von je 100 M. Kapital in einem Jahre zu zahlen, nennt man Zins-
fuß oder Prozente (lat. pro centum — fürs Hundert), gewöhnlich
p. c. oder % bezeichnet.
Ein Kapital verzinſt ſich zu 44% heißt, je 100 M. bringen
in 1 Jahr 44 M. Zinſen. Die Zinsrechnung hat es mit 4 Größen
zu tun und zwar: Kapital, Zinſen, Zeit und Zinsfuß. Drei Größen
müſſen ſtets gegeben ſein, die vierte wird geſucht; iſt die Zeit nicht
beſtimmt, ſo wird immer ein Jahr genommen und zwar zu 360 —,
der Monat zu 30 Tagen.
Einfache Zinsrechnung.
Das Frageglied iſt von zwei bedingenden Gliedern abhängig; wir
löſen dieſe Aufgaben nach Art der einfachen Regeldetri.
90 Zinsrechnung.
a. Die Zinſen werden geſucht.
(Gegeben ſind Kapital, Zinsfuß und Zeit.)
1. Wieviel betragen die Zinſen von 532 M. zu 4%:
Wenn 100 M. 4 M. geben, jo geben 500 M. 5. 4 = 20 M.
25 — 1 Hundert geben 1 M. und 7 M. geben 7.4 Pf. = 28 Pf.
zuſammen 21 M. 28 Pf. (20 + 1 M. + 28 Pf.). Noch einfacher
iſt, wenn man das Kapital mit 0,04 multipliziert z. B. 532. 0,04
— 21,28 M. oder Regel: Man multipliziere das Kapital mit ſeinem
in den hundertteiligen Dezimalbruch verwandelten Zinsfuß.
2. Ein Haus — für 7600 M. gekauft, — verzinſt ſich zu 539;
wieviel Ertrag bringt es jährlich?
Wenn 100 M. 54 M. einbringen, jo bringen 1000 M. 55 M.
7000 M. br. 7 55 385
6001,17, eee
Sa. = 418 M.
Anſatz: 100 M. Kap. br. 53 M. 3.
2
70% 0 h . N
7 1 II . 7600 r . . 5 8 70
De AN \
b. Das Kapital wird geſucht.
(Gegeben: Zinſen, Zeit und Zinsfuß.)
1. Wieviel Geld müßte man zu 4 / ausleihen, wenn man jähr—
lich 313 M. Zinſen beziehen will?
Um 4: M. Zinſen zu bekommen, muß man 100 M. verleihen,
um 514 M. Zinſen zu erhalten, muß man joviel mal 100 M. ver⸗
8 Er 0
leihen, als 43 in 313 = 2 in 2 — 7 mal enthalten iſt, alſo
700 M.
Anſatz: Um 43 M. 3. zu erh. muß m. 100 M. verl.
" 31; " ” ” " „ 2 2 7 79
e ie
. —
9.2
Weitere Übungsaufgaben.
4 M. 25 Pf. Zinſen zu 5% (85 M.). 12 M. 80 Pf. Zinſen 4% ? (320 M.)
23 „ TED 7. 75 4½ 7. ? (512 ” * 37 7. 45 ½ . 7. 5½ ” 2 (681 M.)
Zinsrechnung. 91
c. Die Zeit wird geſucht.
(Gegeben: Kapital, Zinſen und Zinsfuß.)
Wann tragen 1000 M. zu 5% 50 M. Zinſen?
1000 M. bringen in 1 Jahr zu 5% 50 M. Zinſen. Um 50 M.
Zinſen zu erheben, muß das Kapital 1 Jahr verliehen werden, um
aber 125 M. Zinſen zu erhalten, muß das Kapital ſo viel Jahre
verliehen werden, als 50 in 125 enthalten: = 22 Jahre.
Anſatz: Um 50 M. zu erhalten, muß das . 0 Jahr ſtehen,
7 125 7 59 77 11 7 77 U „
1.125 |
5) — — a
: mo 2,5 Jahre.
Weitere Übungsaufgaben.
Berechne die Zeit, in welcher die Zinſen die Höhe des Kapitals erreichen, wenn
letzteres a. zu 5, b. zu 4, c. zu 6, d. zu 4½, e. zu 3,2, f. zu 3,3, g. zu 4,9%,
verliehen iſt? (a. 20, b. 25, c. 16 ½, d. 22 %, e. 31 ½, f. 30 %, g. 202%é Jahre.)
d. Der Zinsfuß wird geſucht.
(Gegeben: Kapital, Zinſen und Zeit.)
Zu wieviel / muß man 800 M. ausleihen, um jährlich 36 M.
Zinſen zu bekommen?
Wir fragen nach den Zinſen, welche 100 M. bringen! Wenn
800 M. Kapital 36 M. Zinſen bringen, ſo bringen 100 M. den
8. Zeil von 36 M. — 45 M.; das Kapital iſt alſo zu 43% ver-
liehen.
Anſatz: 800 M. Kapital geben 55 M. Zinſen,
100 77 7 " ” — 1 =
36 - 100
3 1
; 800 47 M.
Weitere Übungsaufgaben.
Bei wieviel °/, find die Zinſen a. J, b. /, c. , d. „io Cs lan Fe se an
h. Yo des Kapitals? (a. bei 25, b. 20, c. 12 ½, d. 10, e. 5, f. 4, g. 3½, h. 2% ).
S 64. Die Proportionen.
Unter Proportion verſteht man die Gleichſetzung zweier Verhält—
niſſe z. B. a: b = c: d; oder in Zahlen z. B. 3: 4 = 6: 8 und
92 Zinsrechnung.
lieſt ſie: a verhält ſich zu b wie e zu d, während man unter Ver—
hältnis den Quotienten zweier gleichartiger Größen verſteht, das man
entweder wie in obigem Beiſpiel a: b oder in Bruchform 5 ſchreiben
kann. Wie oben erſichtlich, ſetzt ſich jede Proportion aus 4 Gliedern,
den ſog. Vordergliedern a und e und den jog. Hintergliedern b und d
oder den äußeren a und d und den inneren b und e zuſammen; man
bezeichnet ſie auch wohl in ihrer Reihenfolge erſtes (a), zweites (b)
uſw. Glied.
Regeln: a) In jeder Proportion iſt das Produkt der äußeren
Glieder gleich dem Produkt der inneren Glieder, alſo in der Pro—
portion 3: 4 6: 8 iſt 3.8 —= 4.6 und ebenſo das Produkt der
inneren Glieder gleich dem der äußeren z. B. 8. 3 = 6-4.
b) Die Größe jeden Gliedes findet man, indem man mit dem
ihm zugehörigen Gliede in das Produkt der anderen Glieder dividiert;
zugehörige Glieder ſind die äußeren und inneren ſowie die vorderen
und hinteren, z. B. 3 = = Iſt ein Glied der Proportion un—
bekannt, welches wir wie üblich X nennen, und ſind die anderen
3 Glieder bekannt, ſo kann man dasſelbe 0 unſerer Regel leicht
berechnen, z. B. X: 4 = 6: 8, dann iſt & 8 = 3 de
3: X = 6: 8, dann iſt * 4 oder 3: 4 X 8,
dann It X = 8 6, ſchließlich 3: 4 = 6: K, dann iſt
R 4.6
2 ne 8.
e) Eine Proportion bleibt ungeändert, wenn man die Glieder
derſelben mit derſelben Zahl multipliziert oder dividiert z. B. 3:4
— 6:8 iſt ebenſoviel wie 9: 12 = 18: 24 (alle Glieder mit 3
multipliziert) oder wie 3:4 — 6: 8, nachdem ich die zweite Proportion
9: 12 = 18: 24 wieder durch 3 dividiert habe.
Ausziehen von Quadratwurzeln.
Man verſteht darunter, aus einer gegebenen Zahl die Zahl her—
auszurechnen, welche die Länge des Quadrates ergibt, deſſen Inhalt
jene Zahl bedeutet, z. B. 81 qm — dem Quadrat mit Seiten von je
Größenlehre. 93
9 m. Suche ich nun dieſe Quadratſeite aus 81, jo ziehe ich die
Wurzel aus. Die Wurzeln der Quadratzahlen von 1— 10 ſind ohne
weiteres zu finden durch Diviſion mit ihren Grundzahlen z. B. 8 8
— 8 = 64. 64 — 8 (das Wurzelzeichen — Y ). Bei
mehrſtelligen Zahlen verfährt man nach folgenden Regeln:
1. Man teilt die gegebene Zahl von rechts nach links nach je
2 Stellen ab, ſucht die Quadratwurzel der 1. Kl. links und bezeichnet
ihre Wurzel mit „a“;
2. Dann zieht man von ihm das Quadrat — a? ab, hängt dem
Reſt die 1. Ziffer der 2. Klaſſe an, dividiert alsdann die erhaltene
Zahl durch 2 4 und bezeichnet ihren Quotienten mit „b“;
3. Von dieſer Zahl zieht man 2 ab ab, hängt dem Reſt die
2. Zahl der 2. Klaſſe an und ſubtrahiert. Z. B.:
17974169 987
a? =8 ES
2,30 lo nm) 104
144
201
h2 364
2 196 in 1376
AD 13272
49
b? = 49
Wer ſich eingehender über alle für den Förſter nötigen Berech—
nungen unterrichten will, wird auf das vortreffliche Buch: „Forſtliche
Rechenaufgaben von O. Grothe, 5. Aufl., Berlin, Julius Springer,
hingewieſen.
b) Größenlehre.
S 65. Raumlehre und Geometrie.
Mit der Raumlehre gelangen wir zur ſogenannten angewandten
Mathematik, die für den Forſtmann eine hohe praktiſche Bedeutung
hat, indem ſie ihn Flächen und Körper vermeſſen lehrt. Man hat in
Deutſchland folgende geſetzlich vorgeſchriebene Maße:
94 Maße. Gewichte.
Längenmaße.
Die Einheit iſt das Meter.
1 Meter (m) — 10 Dezimeter (dm),
1 Dezimeter — 10 Zentimeter (em),
1 Zentimeter — 10 Millimeter (mm)
1 Meter — 100 Zentimeter,
1 Kilometer (km) = 1000 Meter (7,5 Kilometer S
1 deutſche Meile).
Flächenmaße.
Die Einheit bildet das Quadratmeter, d. h. ein Ouadrat, was
1 Meter lang und 1 Meter breit iſt.
1 Ar (a) — 100 Quadratmeter (qm); ein Quadrat, was
10 Meter lang und breit.
1 Hektar (ha) = 10000 1 — 100 Ar; ein Quadrat, was
100 Meter lang und breit.
Körper und Hohlmaße.
Die Einheit iſt das Kubikmeter oder ein Würfel, der 1 Meter
lang, 1 Meter breit und 1 Meter hoch iſt.
1 Kubikmeter (ebm) — 10. 10. 10 Kubikdezimeter (dm) und
gleich 100 . 100 . 100 — 1 Million Kubikzentimeter (cem).
Die Einheit der Hohlmaße in zylindriſcher Form iſt ein Kubik—
dezimeter, Liter genannt, gleich 1 Tauſendſtel eines Kubikmeters.
100 Liter () = 1 Hektoliter (hl). Der alte preußiſche Scheffel
— 54,96 Liter. Ein Neuſcheffel — 50 Liter — 10 Metzen à 5 Liter.
Gewichte.
Die Einheit des metriſchen Gewichtes iſt das Kilogramm — 2 Zoll-
pfund oder das Gewicht des in einem Würfel von 8 m Seitenlänge
enthaltenen deſtillierten Waſſers bei + 4 C.
50 Kilogr. (kg) oder 100 Pfund — 1 Zentner.
1000 „ == 1 Tonne (t) = 20 5
Der tauſendſte Teil eines Kilo — 1 Gramm (g).
Gramm — 1 Dezigramm (ag).
5 5 1 Zentigramm (eg).
5055» — 1 Milligramm (mg).
Holzmaße. Planimetrie. 95
Holzmaße.
Die Einheit für die Holzmaße bildet der Würfel des Meters
und derſelbe heißt in feſter Holzmaſſe Feſtmeter (km), dagegen mit
loſen Holzſtücken ausgefüllt, wie in allen Schichtmaßen, Raum⸗
meter (rm).
Um Raummeter in Feſtmeter zu verwandeln, wie dies zur
Buchung und gleichmäßigen Schätzung in der Praxis oft nötig wird,
muß man die Anzahl der Raummeter je nach den Sortimenten redu—
zieren, z. B. Derbholz-Raummeter mit 1 multiplizieren, weil ge—
ſpaltenes Holz mehr Raum einnimmt; will man dagegen Feſtmeter
in Derbholz-Raummeter verwandeln, muß man ihre Anzahl mit *
multiplizieren, weil ja ungeſpaltenes Holz entſprechend weniger Raum
einnimmt.
7 7 609
z. B. 87 Raummeter Derbholz ſind — 87. 10 = — 60,9
Feſtmeter.
87 Feſtmeter — 87. 1 — = — 1242 — 124,29 Raummeter
Derbholz. Reiſer I. Kl. und Stockholz reduziert man mit 0,4, ges
ringere Reiſer mit 0,2.
S 66. Uermeſſung von Flächen oder Mianimetrie.
Bevor wir zur wirklichen Vermeſſung übergehen können, müſſen
wir uns mit einigen Größenverhältniſſen von Flächen mit den ſie be—
grenzenden Linien und Winkeln bekannt machen.
Unter einem Winkel verſteht man die Neigung von zwei ſich
ſchneidenden Linien; die den Winkel bildenden Linien heißen ſeine
Schenkel, der Schneidepunkt Scheitel. Zwei auf einer geraden Linie
durch eine dritte ſchneidende Linie gebildete
Winkel heißen Nebenwinkel; ſind dieſelben
gleich, ſo heißen ſie rechte Winkel, die
ſchneidende Linie ſteht in dieſem Falle ſenk—
recht auf der durchſchnittenen. Pa
Zwei rechte Winkel (Winkel — X) f f
mit gemeinſchaftlichem Schenkel (ſ. Fig. 41) — N
bilden einen geſtreckten oder flachen Winkel,
deſſen beide Schenkel eine Gerade bilden. Die Größe der Winkel
richtet ſich nach der Größe der Neigung ihrer Schenkel und wird nach
Fig. 41.
96 Winkel.
„Graden“ gemeſſen; der rechte Winkel hat 90 Grad (90°); der Grad
wird in 60 Minuten, die Minute in 60 Sekunden geteilt. — Einen
Winkel von 33 Grad 27 Minuten 6 Sekunden ſchreibt man in der
Meßkunſt 332776“ und werden nach dieſer Einteilung ſämtliche zu
meſſende Winkel bezeichnet.
Alle nicht rechten Winkel nennt man ſchiefe Winkel, welche wieder,
wenn ſie größer ſind als ein rechter, ſtumpfe Winkel (ſiehe Fig. 42
3 Winkel a c b), wenn ſie kleiner
als ein rechter ſind (Fig. 42 Winkel
b ed), ſpitze Winkel genannt
ER d werden. Alle Winkel werden jtets
4 0 ſo bezeichnet, daß der Scheitel—
* punkt (Fig. 43 der Punkt c) in der
Mitte genannt wird. Die Summe zweier Nebenwinkel iſt immer
gleich zwei Rechten oder gleich 180°; iſt die Größe eines Neben—
winkels bekannt, ſo findet man die Größe des anderen Winkels durch
Subtraktion des bekannten Winkels von 180°;
z. B. X be d = 430 247“, jo iſt
ben = 156135832:
Der Winkel ac d (Fig. 42) iſt ein Beiſpiel des flachen Winkels
— 180°. Denkt man ſich die Linie b ce (Fig. 43) über den Punkt e
hinaus bis zu e verlängert, jo entſtehen jenſeits von a d zwei neue
Winkel a ce und dee, welche zuſammen ebenfalls 180“ oder zwei
Rechte betragen; folglich ſind die vier Winkel um e herum gleich 360°.
3 Hätte man nun durch Drehung
eines Winkelmeßinſtruments in e
yi den in Fig. 43 mit einem Haken
verſehenen überſtumpfen Winkel
71. T
ſo würde ſich die Größe des übrig—
bleibenden Winkels d ce durch
Subtraktion des überſtumpfen
Winkels d ce von 360° be—
rechnen laſſen;
alſo 360° — 220° 13° 11” —= 13946“ 49".
Das Verhältnis der Winkel bea und bed in Fig. 42 drückt
man dadurch aus, daß man ſagt: ſie ergänzen ſich zu zwei Rechten,
Fig. 43.
Dreiecke. 97
das Verhältnis der vier Winkel um den Punkt e herum (Fig. 43):
ſie ergänzen ſich zu vier Rechten.
Die beiden Winkel bed und a ce in Fig. 43 heißen Scheitel-
winkel, ebenſo bea und dee.
Je zwei Scheitelwinkel ſind ſich immer gleich, bed Sa ce
oder be a de e.
S 67. Bie Zreiecke.
Durchſchneiden ſich drei gerade Linien (Gerade!) in drei Punkten,
ſo entſteht das Dreieck (Fig. 44). Nach der Größe der Seiten unter—
ſcheidet man gleichſchenklige Dreiecke, wenn zwei Seiten einander gleich
ſind, oder gleichſeitige Dreiecke, wenn alle drei Seiten gleich ſind;
ihnen gegenüber ſtehen die ungleichſeitigen Dreiecke.
Nach der Größe der Winkel unterſcheidet man rechtwinklige Drei—
ecke, in welchen ein Winkel ein rechter, ſtumpfwinklige Dreiecke, in
welchen ein Winkel ein ſtumpfer, ſpitzwinklige Dreiecke, in welchen
alle Winkel ſpitz ſind.
In dem rechtwinkligen Dreiecke heißt die dem rechten Winkel
gegenüber liegende Seite Hypotenuſe, die denſelben einſchließenden
Seiten heißen Katheten.
Für die Meſſungen ſind folgende wichtige Sätze über die Drei—
ecke zu beachten:
Im Dreiecke ſind ſämtliche Winkel zuſammen gleich zwei Rechten;
ſind deshalb zwei Winkel bekannt, ſo ergibt ſich der dritte durch
Subtraktion ihrer Summe von 180°.
Im gleichſchenkligen Dreiecke ſind die Winkel an der Grundlinie
(dritte ungleiche Seite) einander gleich. Im gleichſchenkligen recht—
winkligen Dreieck iſt jeder ſpitze Winkel — 45°. Im gleichſeitigen
Dreiecke ſind alle Winkel gleich; jeder iſt alſo gleich 3 Rechte — 60°.
Im rechtwinkligen Dreieck iſt die Hypotenuſe größer als jede
Kathete, da in jedem Dreieck immer dem größeren Winkel eine größere
Seite gegenüber liegt. Ein über der Hypotenuſe errichtetes Quadrat
iſt gleich der Summe der beiden über den Katheten errichteten Quadrate.
(Pythagoräiſcher Lehrſatz!)
Unter Höhe eines Dreiecks iſt das von der Spitze auf die Grund—
linie gefällte Lot zu verſtehen; dasſelbe fällt, wie die umſtehenden
Figuren zeigen, da man jede Seite als Grundlinie annehmen kann,
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. m
98 Dreiede.
beim ſpitzwinkligen Dreieck (Fig. 44) in jedem Falle in das Dreieck, beim
rechtwinkligen Dreieck (Fig. 45) fällt nur das auf die Hypotenuſe (e b)
gefällte in das Dreieck; beim ſtumpfwinkligen Dreieck (Fig. 46) bei
N
0 FE
N: =
: =o —
—
N | EX 5 == —
9 ET.
„„ _
Be a
er U —
— 8 b
Fig. 44. Fig. 45. Fig. 46.
den den ſtumpfen Winkel einſchließenden Seiten außerhalb des Dreiecks,
nur das Lot vom ſtumpfen Winkel aus fällt innerhalb.
Der Inhalt eines jeden Dreiecks iſt gleich dem Pro—
dukt aus Grundlinie und Höhe dividiert durch 2, oder
gleich der halben Grundlinie mal der Höhe oder gleich der
halben Höhe mal der Grundlinie, z. B. in Fig. 45. J — Inhalt.
3 28. be 2.13. 2501 C 53,27 m — 26,60 — rot. 27 25
2 2 2
oder J 52 be oder — . „ag, wobei natürlich immer dieſelbe
Flächengröße herauskommen muß; man wählt immer die Faktoren, die
ſich durch 2 teilen reſp. am bequemſten berechnen laſſen.
§ 68. Die Bielerke.
Mehr als drei Gerade ſchneiden ſich in mehr als drei Punkten;
je nach der Anzahl der ſich ſchneidenden Linien erhält man Vierecke,
Fünfecke, Achtecke uſw., wobei zu bemerken iſt, daß die Zahl der Durch—
ſchnittspunkte oder Ecken genau der Zahl der Linien entſpricht.
Am wichtigſten ſind die Vierecke, welche nach der Beſchaffenheit
der Seiten und Winkel in folgende Arten zerfallen:
1. Parallelogramme — bei welchen je zwei gegenüberſtehende
Seiten parallel (||) ſind:
Hiervon gibt es nachſtehende Arten:
| 3,04m = 3m Eon A.- 70, 13m
E 2, 1 5, 4 0 =12m '| 9=-127,05m
Fig. 47. Fig. 48. Fig. 49. Fig. 50.
Vielecke. 99
a. Das Quadrat, bei welchem alle Seiten gleich und alle
Winkel rechte ſind. (Fig. 47.)
Inhalt — Grundlinie mal Höhe oder Seite mal Seite.
— 3,04 . 3,04 — 9,2416 qm = rot. 9,242 qm (auch
3,04? gejchrieben).
b. Das Rechteck, bei welchem nur je zwei gegenüberſtehende
Seiten gleich und alle Winkel rechte ſind. (Fig. 48.)
Inhalt — Grundlinie mal Höhe — dem Produkt zweier an—
ſtoßender Seiten.
he qm
c. Der Rhom bus (Raute), bei welchem alle Seiten gleich und
die Winkel ſchiefe ſind. (Fig. 49.)
Inhalt — Grundlinie mal Höhe (Höhe — jeder beliebigen Senk—
rechten zwiſchen der Grundlinie und der ihr gegen—
überliegenden Seite.)
ie :120 qm.
d. Das Rhomboid, bei welchem nur je zwei gegenüberliegende
Seiten gleich und die Winkel ſchiefe ſind. (Fig. 50.) Inhalt
— Grundlinie mal Höhe.
g. h = 127,05 . 70,13 — 8910,0165 qm — 8910,01 qm.
— e e
Merke: Bei allen Parallelogrammen iſt der Inhalt
gleich dem Produkt aus Grundlinie mal Höhe.
2. Trapez, bei welchem nur zwei Seiten parallel ſind. (Fig. 51.)
Inhalt — dem Produkt aus der halben Summe der beiden
parallelen Seiten und der Höhe reſp. aus der Mittel—
linie und Höhe.
b 12 704 + 9,27
2 = 2
7,04 +9,27 16,31
2 178
2 4 —: 32,62 qm oder:
Mittellinie — — rot. 8,16 4 862 am
7*
100 Viereck. Kreis.
3. Trapezoid, bei welchem kein Paar Seiten parallel ſind.
(Fig. 52.)
Um dieſen Inhalt zu berechnen, verbindet man zwei (beliebige!)
gegenüberliegende Ecken, z. B. b und d durch die „Diagonale“ bd
und berechnet die ſo entſtandenen beiden Dreiecke nach der bekannten
Formel für ſich und addiert die gefundenen Inhalte.
3. B. abd AI. J db 5 13 = 65 qm
bed. 2 „ db 218 S 25
.
Sa. D 91 qm.
Die Verbindungslinien von je zwei gegenüberliegenden Ecken in
den Vier- und Vielecken heißen Diagonalen.
In jedem Vieleck beträgt die Summe ſämtlicher Winkel, wenn
man dieſelbe mit n bezeichnet, 2 n—4 Rechte; die Anzahl ſämtlicher
Diagonalen — . im Siebeneck alſo —_— — 14.
Den Inhalt eines Vielecks findet man, indem man dasſelbe in
Dreiecke, Parallelogramme oder Trapeze zerlegt, nach obigen Formeln
die Inhalte der einzelnen Stücke berechnet und dieſelben ſchließlich zu—
ſammen addiert (vergl. oben sub 3 und S 73).
Denkt man ſich eine auf beiden Seiten begrenzte Linie in der—
ſelben Ebene um einen ihrer Endpunkte gedreht, ſo entſteht eine
krumme Linie (Kreislinie), welche vom Drehpunkt (Mittelpunkt oder
Zentrum) überall gleich weit entfernt iſt. Die Fläche heißt Kreis,
jede Verbindungslinie zwiſchen Zentrum und
d Kreislinie, auch Peripherie genannt, Halb—
„„ TR meſſer oder Radius; bilden zwei Halbmeſſer
4 nn Sn \\ eine gerade Linie, jo heißt dieſe Durchmeſſer.
| 8 \ Jede Linie, die zwei Punkte der Peripherie
\ / verbindet, ohne durch das Zentrum zu gehen,
ix / 9 beißt Sehne.
Se In Fig. 53 iſt ab ein Durchmeſſer, fe ein
a Radius, de eine Sehne. Alle Radien desſelben
u Pr Kreiſes, ebenſo alle Durchmeſſer find unter ſich
gleich; der Radius iſt die Hälfte des Durchmeſſers; alle Kreiſe mit gleichem
Radius ſind einander gleich. Der Durchmeſſer teilt den Kreis in zwei
Vermeſſungen mit Inſtrumenten. 101
Halbkreiſe. Das Verhältnis des Durchmeſſers zum Umfang iſt bei
allen Kreiſen ein ganz beſtimmtes, nämlich — 1: 3,14159 oder ab⸗
gekürzt — 3,14 oder etwas ungenauer als unechter Bruch — 7 Dieſe
Verhältniszahl wird Pi genannt und u geſchrieben. Hat man alſo
den Durchmeſſer eines Baumes — 57 cm gefunden, jo iſt der Umfang
57. 3,14 — 178,98 em. In gleicher Weiſe findet man den Durch—
meſſer aus dem gemeſſenen Umfang durch Diviſion mit 3,14. Nennt
man den Radius r, jo iſt der Umfang des Kreiſes — 2 rn und ſein
hat r „ r , z. B. 1 5 em, fo iſt —= 253,14
10 em.
S 69. Bermeffungen mit Inſtrumenten.
Flächen können nur wieder durch Flächen gemeſſen werden, des—
halb nimmt man als Flächenmaße die Quadrate der Längenmaße;
hat man eine Fläche z. B. mit einem Metermaß vermeſſen, ſo wird
die Fläche als Inhalt Quadratmeter haben, hätte man ſie mit Ellen
oder Fußen gemeſſen, jo würde das Reſultat Quadratellen oder Quadrat-
fuße bilden uſw.
Um irgend welche Vermeſſungen von Flächen ausführen zu können,
muß man Meßinſtrumente haben. Dieſe beſtehen in Meßbändern reſp.
Meßlatten, den Signalſtangen und den Winkelinſtrumenten.
a) Inſtrumente zur Linienmeſſung.
Das Meß⸗ oder Stahlband beſteht aus einem dünnen 20 m
langen Stahlſtreifen, welcher in Meter, Dezimeter und Doppel—
Dezimeter geteilt iſt und um ein hölzernes Kreuz gewickelt werden kann.
Die Dezimeter ſind gewöhnlich durch Offnungen, die 2 Dezimeter
durch kleine, die Meter durch große Meſſingblättchen bezeichnet. Es
gibt jedoch noch andere Formen.
Zum Gebrauch dieſes Bandes ſind zunächſt die etwa 1,5 m
langen unten mit Eiſenſchuhen und einem Riegel verſehenen Band—
ſtäbe, dann 10 etwa 1 Bandglied lange unten ſpitze, oben mit einem
Ohr verſehene eiſerne Stäbchen (Zähler, Zählpflöckchen, Sticken)
nebſt 2 größeren Ringen zum Transport derſelben nötig; ferner
ein genau 5 halbe Meter langer mit Dezimalteilung verſehener Stab
— das Anſchlagmaß — zum Meſſen kleiner Linien und endlich
eine Anzahl 3—6 m langer rot und weiß angeſtrichener reſp. mit rot
102 Inſtrumente zur Winkelmeſſung.
und weißen Fähnchen verſehener Stäbe — die Signalſtangen —,
Meßfähnchen.
Für kleinere Meſſungen benutzt man gern das handlichere kleine
Kapſel-Meßband, das in verſchiedenen Längen (5, 10, 20 m) vor⸗
kommt, aus ſchmalem dünnem Stahl oder gefirnißtem Band beſteht
und an einer Rolle (oft mit Schnepper) in einer Kapſel aus Leder
oder Meſſing aufgerollt werden kann. N
Die Meßlatten ſind runde 5 m lange und entweder durch ver—
ſchiedene Farben oder durch eingeſchlagene Meſſingnägel (bei je 0,10 m
1 Nagel, 0,50 m 2 Nägel, Im 3 Nägel) eingeteilte Latten. Sie
finden in bergigem Terrain und bei kleinen Flächen Verwendung.
b) Inſtrumente zur Winkelmeſſung.
Der Winkelſpiegel wird zum Abſtecken rechter Winkel gebraucht;
ſeine Form iſt aus nebenſtehender Fig. 54 erſichtlich. Das drei—
i
|
|
|
|
AG 5
FF 3
N =
N
Fig. 55.
eckige, vorn offene Gehäuſe hat in den Seitenwandungen oben bei a
und b Viſieröffnungen; unter denſelben find auf jeder Innenſeite (durch
aa und bb angedeutet) zwei kleine Spiegel angeſchraubt, die genau
unter einem halben rechten Winkel gegeneinander geneigt ſind.
In ähnlicher Weiſe iſt das Winkelprisma konſtruiert und wird
ebenſo gehandhabt wie der Winkelſpiegel; es hat jedoch den Vorteil
voraus, daß es unveränderlich und unzerbrechlich iſt; die Spiegel des
Winkelſpiegels löſen ſich leicht mit ihren Schrauben und müſſen häu—
figer auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Das Winkelprisma iſt ein
Inſtrumente zur Winkelmeſſung. 103
Glasprisma mit Handgriff, deſſen Grundflächen gleichſchenklig recht—
winklige Dreiecke in einer Metallfaſſung bilden.
Um einen rechten Winkel auf einer Linie zu ſuchen, z. B. zum
Punkt d außerhalb der Linie ac (Fig. 55), ſtelle man ſich auf die—
ſelbe mit dem Geſicht nach e zu und halte den Winkelſpiegel ſenkrecht
ſo an die Naſe, daß das eine Auge durch die vordere Offnung und
die Viſieröffnung b die in c ſtehende Meßfahne ſieht. Geht man
nun auf der Linie vorwärts nach dem Punkt b zu, ſo wird die Meß—
fahne bei d bald in dem unter der Viſieröffnung b liegenden Spiegel
erſcheinen; je nachdem man nun vorwärts oder rückwärts geht, wird
die ſich ſpiegelnde Fahne bei d bald der anviſierten Fahne bei « ſich
nähern, bald wieder ſich entfernen; in dem Augenblick jedoch, wo ſie
genau übereinander ſtehen, jo daß die Fahne bei c die Verlängerung
der Fahne bei d zu ſein ſcheint, hat man den rechten Winkelpunkt
gefunden und läßt genau zwiſchen die beiden Füße und lotrecht unter
dem Spiegel eine Signalſtange einſtecken; die Linie bd ſteht dann in
b jenfrecht auf ac.
Wie wir jpäter ſehen werden, iſt das Abſtecken von rechten
Winkeln von der größten Wichtigkeit für die praktiſche Wien der
vorbeſchriebene Winkelſpiegel iſt neben dem
Winkelprisma das handlichſte und beſte der—
artige Inſtrument, allerdings gibt es auf ſehr
weite Entfernungen nicht ganz ſo ſcharfe Re—
ſultate wie das im übrigen nicht ſo handliche
Winkelkreuz, das in ſeiner einfachſten Form
— die ſich jeder leicht ſelbſt herſtellen kann —
aus zwei etwa 30 cm langen, genau recht—
winkig zuſammengenagelten Linealen (Fig. 56)
beſteht, auf welchem wieder in genau glei—
chem Abſtande von der Mitte des Kreuzes
e und in genau rechten Winkeln zueinander
die Stifte a, b, c und d genau ſenkrecht eingebohrt find; zur be—
quemeren Handhabung wird das Kreuz auf einen mit eiſerner Spitze
verſehenen Stock aufgeſteckt oder beſſer aufgeſchraubt. Durch kreuz—
weiſes Einviſieren von a nach b rejp. von c nach d richtet man rechte
Winkel, dagegen durch Viſieren, z. B. von e nach e und b auch halbe
rechte Winkel ein. Ahnlich iſt auch die Winkeltrommel eingerichtet;
Fig. 56.
104 Linienmeſſung.
ein meſſingener Hohlzylinder oder ein Achteck hat 45“ voneinander
entfernt je einen ſchmalen ſenkrechten Einſchnitt, durch welchen ein
Roßhaar geſpannt iſt (Objektiv); ihnen gegenüber ſtehen einige kleine
Offnungen ſenkrecht übereinander (Okular), durch welche man über
das Roßhaar des gegenüberliegenden Objektivs die Ziele anviſiert.
Die beiden Viſierlinien müſſen ſich ſenkrecht über dem Fußpunkt der
Trommel ſchneiden.
Schließlich kann man auch auf die einfachſte Weiſe durch Linien—
meſſung ſich rechte Winkel abſtecken. Man haue drei ganz gerade
dünne Stangen oder nehme Latten von 3 m, 4m und 5 m Länge, lege
0 die 4 m lange Latte auf ab (Fig. 57),
auf welcher der rechte Winkel nach o
zu beſtimmt werden ſoll, etwa nach
. ce; in c lege man nach dem Augen—
| maß im rechten Winfel die 3 m lange
2 nn Latte nach dem Punkt o zu an, ſchließ⸗
8 Er lich legt man die 5 m lange Latte
rer 2 m E 5 5 7
4 et jo zwiſchen die Endpunkte d und e,
Fig. 37.
daß die drei Latten ein feſtgeſchloſſenes
Dreieck ce de bilden, dann iſt nach dem pythagoräiſchen Lehrſatz (§ 67)
ed ſenkrecht auf ce (reſp. a b), da ja 32 + 4 = 52, und man
hat cd nur bis o zu verlängern; ebenſo kann man auch das mehr—
fache von 3, 4 oder 5 m nehmen, z. B. 9, 12, 15 m lange Stangen
oder hanfene Schnuren, das Meßband uſw. Noch einfacher bei ganz
kleinen Linien iſt folgendes Verfahren:
Auf der Linie ab ſoll in einem beliebigen Punkte, z. B. in o
(Fig. 58), eine Senkrechte errichtet werden; man meſſe von o nach a
Sa und b zu zwei gleiche Linien,
. z. B. je 5 m ab und bezeichne die ge—
Pace fundenen Punkte e und k mit Stäb-
a a — — z chen; dann nehme man eine mehr als
Im Im
5 m lange Schnur, befeſtige ſie bei e
und beſchreibe einen Halbkreis, ebenſo
verfahre man bei k; der Schnittpunkt beider Halbkreiſe, z. B. bei d,
ſteht im rechten Winkel zu o.
Um andere als rechte oder halbe rechte Winkel zu meſſen, gibt
es noch verſchiedene, nach Graden eingeteilte, komplizierter konſtruierte
Abſtecken rechter Winkel und gerader Linien. 105
Winkelinſtrumente, z. B. die Bouſſole, den Theodoliten uſw., deren
Beſchreibung übergangen werden muß, da hier nur die einfachſten
Vermeſſungen behandelt werden können.
S 70. Ahſtecken von Linien im Felde.
Geſetzt, die im Freien abgeſteckte Linie a b (Fig. 59) ſoll über b
hinaus verlängert werden, ſo nehme man eine dritte Fahne in die
Hand, gehe nach der Verlängerung — 1 = —
etwa in c und viſiere, die Fahne | 1 8 .
ſenkrecht vor die Naſe haltend, . 5
über b nach a hin; man verändert ns
nun ſeinen Standpunkt jo lange, bis alle drei Fahnen ſich genau
decken; ebenſo hat man es mit d von b aus zu machen.
Sollte nun zwiſchen den feſten Punkten a und c ein Punkt b
einviſiert werden, jo ſchickt man, nachdem man ſich in a oder c aufs
geſtellt hat, einen Gehilfen in die Richtung des anderen Punktes und
viſiert deſſen Fahne nach dem anderen Endpunkte, immer mit der Hand
nach rechts oder links winkend ein; decken ſich die Fahnen, ſo macht
man eine Handbewegung nach unten, und die Fahne wird dort ge—
nau ſenkrecht eingeſteckt; man vermeide hierbei möglichſt alles Rufen,
da Winken bei Entfernungen ſtets verſtändlicher iſt.
Merke: Alle Signalſtangen ſind ſtets genau ſenkrecht
einzuſtecken.
me
Eine gerade Linie a) über einen Berg oder bp) durch einen dichten Wald
abzuſtecken.
a) Gegeben find die Punkte a und b (Fig. 60); wegen eines Berges
kann man weder von a nach b noch umgekehrt ſehen; einige Zwiſchen—
punkte (k und g) find mit a und b in eine gerade Linie zu bringen.
— !
5 5 2 ö
j T
55 Dr u
NR 5 eh
Fig. 60.
Man geht in Begleitung eines Gehilfen und mit einem recht
hohen Signal in der Hand in die vermeintliche Richtung der auszu—
ſteckenden Linie, der eine etwa nach e und der andere nach h, bis
man von c aus nad) b und der Gehilfe von h aus nach a ſehen kann;
106 Abſtecken gerader Linien.
nun richtet man den Gehilfen von c aus nach b ein, jo daß er etwa
nach e zu ſtehen kommt; dann richtet der Gehilfe nach a ein, jo daß
man nach d zu ſtehen kommt und ſo wird weiter fortgefahren, bis
man ſchließlich von beiden Endpunkten Deckung hat und nach f und
g gekommen iſt, d. h. gfa und fgb in gerader Linie liegen. Hier
werden die Signale eingeſteckt.
b) Iſt das Terrain wie in zuſammenhängenden Wäldern ganz
unüberſichtlich und ſoll z. B. ein neues Geſtell irgendwo zwiſchen 2
beſtimmten Punkten durchgeſchlagen werden, ſo ſchickt man einen Ge—
hilfen (Fig. 60a) von dem Anfangspunkt a der projektierten Schneiße
nach deren Endpunkt b. Dieſer muß ſich nun in irgend einer Weiſe
bemerkbar machen (durch Signalblaſen, Rufen, Anzünden eines Feuers
uſw.), dann fluchtet man nach deſſen Signalen durch Rückwärtsein⸗
richten eine gerade Linie nach b zu ein. Kommt man nun nicht bei
b heraus, ſondern z. B. bei e, dann wird die richtige Linie ab wie
folgt gefunden: 5
Fig. 60 a.
Man ſtecke auf ac in Entfernungen von je 100 m (in dichtem
Beſtande in kürzeren Abſchnitten) Signalſtangen, alſo in i, g und e;
zwiſchen e und e nimmt man nach b den rechten Winkel und mißt
die Senkrechte db z. B. 90 m. Die Richtpunkte zwiſchen a und b
finde ich nun, indem ich von i, g und e weitere Senkrechte nehme,
deren Längen ich berechne. Im abd verhalten ſich fe (die ge—
ſuchte Senkrechte von e nach f): bd S ae: ad oder fe: 90 = 300
00 90
5 d — — ==; . —— 74 = - =
360, dann iſt 90 360 300 360 300 . ½ = 75 m; eben
to verhalten ſic l pd 4 l
jo verhalten ſich gh: bd = ag: ad 90 360 — 200 360
2 i a 2 a a
5 [ 50; in gleicher Weiſe berechnet man ik. Die berechneten
Maße mißt man auf den Senkrechten ef, gh und ik ab, ſteckt in
die Punkte k, h und f Signalſtangen und haut nach denſelben die
Schneiße durch.
Meſſung von Linien. 107
§ 71. Meſſung von geraden Linien.
Mißt man mit dem Meßband, ſo iſt dasſelbe zunächſt daraufhin
zu revidieren, ob das Band nicht verdreht uſw. iſt; hierauf ſteckt jeder
Bandzieher ſeinen Endring an den Bandſtab und der vordere nimmt
den Ring mit den 10 Zählern und geht in die Richtung der mit
Signalſtangen vorher bezeichneten Linie; der hintere Bandzieher ſetzt
nun den Stab feſt im Anfangspunkt ein und viſiert mit Hand—
bewegungen den vorderen ſo lange, bis deſſen Stab genau mit dem
nächſten Signal eingerichtet ſteht; der Punkt wird in der Erde
markiert, das Band mit beiden Händen am Bandſtabe gerade ge—
wuchtet und dann ſo ſtraff als möglich am Stabe an dem betr.
Punkt eingeſteckt; dann holt man einen Zähler, nimmt den Stab heraus
und ſteckt denſelben genau in das Loch, tritt einen Schritt ſeitwärts
und geht weiter; hat der hintere Bandzieher den Zähler erreicht, ſo
ruft er laut: „Halt“, ſetzt ſeinen Stab an Stelle des Zählers und
hängt letzteren an ſeinen Ring; ſoviel Zähler er am Ringe hat, ſoviel
ganze Bandlängen ſind gemeſſen; der Reſt wird an den Gliedern
abgezählt. Beim Wechſeln der Zähler, wenn alle 10 abgegeben
ſind, iſt genau aufzupaſſen, auch zu beachten, ob nicht ein Zähler
verloren iſt; in letzterem Fall muß die Linie von neuem gemeſſen
werden.
Befinden ſich kleine Hinderniſſe in der abzumeſſenden
Linie, durch welche man nicht hindurchmeſſen kann, z. B. Gebäude,
kleine Teiche, jtarfe Bäume uſw., jo verfährt man wie folgt: In
uebenſtehender Fig. 61 liege in ad ein Teich T; dann nehme man
am Ufer etwa bei b ſowie etwa 20 m vorher etwa bei x mit dem
Inſtrument nach derſelben Seite rechte Winkel mit den genau gleich
langen Schenkeln xz und bu, die jo lang ſein müſſen, daß man
bequem an dem Ufer vorbei viſieren und vorbeimeſſen kann; hierauf
errichtet man hinter dem Teiche zZ u —
etwa in e und y entweder ieee =
vorher die mit xz und bu 4 * 7 0
gleich langen Lote cv und yw
oder noch einfacher, man ver—
längert die Verbindungslinie zu durch Einviſieren über u hinaus
ſoweit wie der Teich lang iſt, z. B. bis v, und nehme dann einen
rechten Winkel nach ad hinüber — ve als Kontrolllinie; dieſelbe
Fig. 61.
108 Hinderniſſe in Meſſungslinien.
muß genau ebenſo lang ſein als bu, wenn man richtig ein—
gerichtet hat. Nun mißt man uv reſp. zw, welche Linien als
Parallelen zwiſchen Parallelen ſelbſtverſtändlich genau ſo lang ſein
müſſen als be reſp. x y.
Aus obigem iſt gleich erſichtlich, daß man durch Meſſung der
parallelen Linie faſt jedes Hindernis in der Meſſungslinie
umgehen kann, ſowie in welcher Weiſe man die Parallellinien kon—
ſtruiert; man legt einfach an den geeigneten Punkten rechte
Winkel mit genau gleich langen Schenkeln an und verbindet
deren Endpunkte durch eine Parallellinie.
Bei ſehr großen Hinderniſſen wird das Verfahren jedoch ungenau,
weil das Abſtecken der rechten Winkel mit ſehr langen Schenkeln zu
ungenau wird.
Für den Fall, daß auch die Parallellinie nicht gut zu über-
blicken iſt (u v in Fig. 61), verfährt man wie folgt:
In der Linie ad liegt ein unzugänglicher mit hohen Bäumen
dicht beſtandener Sumpf, deſſen Länge bee (Fig. 62) in Meſſungs⸗
linie a d direkt nicht zu meſſen iſt. Aus irgend einem Grunde, z. B.
weil kein Winkelinſtrument
1 0 8 vorhanden, kann die bequemere
FAR Parallellinie hi nicht gewählt
. | - ;
/ werden; dann juche einen be=
22 r quemen Punkt ſeitwärts, von
1 . ’ „ dem aus du nach b und nach
BAT e hin ſehen kannſt, etwa g,
iz % N J ” miß gb und g e, teile die
L — 4 gefundenen Maßzahlen durch
2 1 . einen gemeinſchaftlichen Zähler,
5 85 = 3. B. 5, und miß die gefun-
denen Zahlen von g aus auf
gb und ge ab, etwa ge und gf, und miß dann die Linie ef;
ſie wird ebenfalls gleich ſein / von bee, mithin die geſuchte Linie
be = 5 mal ef ſein; z. B. g b = 100 m, ge = 80 m; dividiert
5 ( Ber
durch 5 gibt 155 — 20 und = — 16, mithin ge = 20 m und
sf= 16m; ef gemeſſen = 15 m, mithin be = 5.15 oder 75 m.
Meſſungslinie über Waſſer. Meſſung krummer Linien. 109
Für den Fall, daß von der direkt nicht meßbaren Linie a b
(Fig. 63) nur der Punkt b zugänglich iſt, weil zwiſchen a und
b ein Hindernis, z. B. ein unüberſchreitbarer Fluß liegt, jo lege zu
der Viſierlinie a b den rechten Winkel in b und trage auf einem be—
liebigen Punkt des Lotes by, z. B.
von e aus, die genau gleich
langen Linien be und cd ab
und laſſe in c eine Meßfahne
aufſtellen; dann nimm zu b din =
d wiederum einen rechten Winkel =
und ſuche auf dx einen Punkt, /
etwa e, von dem du über c hin-
weg a ſehen kannſt, dann iſt de
genau ſo lang als ab; ſollte
von b aus wegen Terrainhinder—
niſſen ein Lot auf a b nicht mög⸗
lich ſein, ſo kann natürlich auch Ri *
jeder beliebige Punkt in der Ver— .
längerung von ab nach 2 zu, ſoweit bis das Lot genommen werden
kann, gewählt werden. Die Richtigkeit des Verfahrens iſt leicht aus
der Kongruenz der beiden Dreiecke à c b und ecd zu beweiſen.
S 72. Meſſung von krummen Linien.
Jede krumme Linie verwandelt man dadurch, daß man an den
Hauptkrümmungspunkten Pfähle einſchlägt, z. B. a, b, e, d, e (Fig. 64),
in eine gebrochene Linie, indem man annimmt, daß die zwiſchen den
Eckpunkten a, b, c uſw. liegenden 4 f
Linien ab, bc ujw. gerade find; =
man hat dann nur von Punkt
zu Punkt zu meſſen, um die
Größe der Linie zu finden; eine
derartig gemeſſene Linie, z. B. eine Grenzlinie, kann man jedoch nicht
in Karten eintragen, dazu verfährt man wie folgt:
Man viſiert zunächſt zwiſchen den Endpunkten a und h die gerade
Linie aus und vermißt dieſelbe; ſobald man zu den ſeitwärts liegen—
den und vorher bezeichneten Brechungspunkten b, e, d uſw. in rechte
Winkel kommt, was mit dem Winkelſpiegel reſp. Winkelkreuz, bei un-
110 Vermeſſung von Grundſtücken.
wichtigeren Meſſungen allenfalls auch nach dem Augenmaß feſtzuſtellen
iſt, ſo bezeichnet man den Fußpunkt des Lotes mit ſeiner Maßzahl
in a h, z. B. bei dem Lot b mit 5 m und mißt mit dem kleinen
Abſchlagsmaß das Lot nach b und trägt deſſen Maß ein; wie aus
der Zeichnung erſichtlich, entweder unter das Lot oder auch an deſſen
Endpunkt; kommen in kleinen Zeichnungen zu viel Zahlen dicht neben—
einander, jo daß Platz fehlt, jo macht man einen längeren Haken jeit-
wärts und ſchreibt an deſſen Endpunkt die betreffende Zahl. Ebenſo
verfährt man bei allen anderen Punkten; der Punkt, von wo aus man
in ah abgelotet hat, iſt ſtets mit einem Signal genau zu markieren,
damit man ihn ſchnell und ſicher wiederfindet, wenn man weiter meſſen
will. Um nun zu bezeichnen, welche Winkel mit dem Inſtrument,
welche nach dem Augenmaß genommen wurden, macht man bei erſteren
am Fußpunkte zwei, bei letzteren nur ein Häkchen (vergl. die Figur).
Iſt die Linie fertig gemeſſen, ſo unterſtreicht man die letzte Maßzahl.
Zur Kartierung hat man dann nur die gerade Linie auf Papier
zu bringen, die Maße auf dieſer, der ſog. „Standlinie oder Kon—
ſtruktionslinie“, mit Zirkel und Maßſtab abzugreifen und mittels
rechtwinkliger Dreiecke reſp. des Transporteurs von den Fußpunkten aus
die Lote einzutragen und deren Maße auf denſelben wie vor abzugreifen.
Die Verbindungslinie der Lotendpunkte iſt die krumme Linie.
S 73. Vermeſſung eines Grundſtückes.
Soll irgend eine Vermeſſung vorgenommen werden, ſo muß man
ſich zunächſt die vorhandenen Karten verſchaffen und die auf dieſen
feſtgelegten Grenzen in der Natur abſtecken, indem man das Grund—
ſtück umgeht, die krummen Grenzen in ihren Krümmungen möglichſt
zu Geraden ausgleicht und an ihren angenommenen Endpunkten nach
der Reihenfolge nummerierte Pfähle einſchlägt. Hierauf entwirft man
ſich eine möglichſt getreue Handzeichnung. Nun ſucht man ſich durch
das Grundſtück eine möglichſt bequeme Konſtruktionslinie, z. B. von
Pfahl II bis Pfahl VI (in Fig. 65) auszufluchten, die ſo gewählt
wird, daß man von ihr nach allen Grenzpfählen am bequemſten meſſen
und ſehen kann. Iſt dies geſchehen, jo fängt man z. B. von II an
zu meſſen und bezeichnet mit Hilfe des Winkelſpiegels oder Winkel—
kreuzes den Punkt auf Linie II bis VI, der zu Pfahl III im rechten
Winkel liegt; nachdem man die Maßzahl des Punktes notiert, mißt
Vermeſſung von Grundſtücken. 111
man nach Pfahl III hinüber, während deſſen auf der Hauptlinie an
dem Punkte, von dem man abmißt, ein Signal ſehr genau eingeſteckt
wird. In gleicher Weiſe macht man es N
mit den übrigen Pfählen IV, I und V. 3 00
Ale dieſe Konftruftionstinien werden SF DE zu
nur geſtrichelt; auf die eben angegebene , 7 FRE
Ta S \
Weiſe hat man ſich das Grundſtück in „ Wa re DR
4 Dreiecke und 2 Trapeze zerlegt, deren NONE a and
Inhalte man nach den bekannten Formeln r 2,
unter Zugrundelegung der gefundenen N
Maßzahlen für Grundlinie und Höhe,
wie aus unten ſtehender Berechnung erſichtlich, berechnet und zuſammen
addiert, um den ganzen Inhalt zu finden. Iſt das Grundſtück von
krummen Linien begrenzt (ſiehe Fig. 65), ſo ſteckt man an den ſtärkeren
Beiſpiel zu Fig. 65.
Berechnung des Flächeninhalts. I Produkt
== 2.35 . 4,0 1 b — 401 Ce = 3712 .
8 3 BEN g ;
940 7,13 » 1,65 (4,0 — 2,35) 8,82.8 (12 — 4) 5 12
9,4235 = rot. 9 3565 70,56 —= rot. 71
4278 sn
713
11,7645 — rot. 12. 6
— 5,70 » 1,04 e = 10,24 - 6,13 f=10,24.2,80 (13,04 — 10,24) „ 63
2280 3072 8192 i
0 1024 2048 1 29
5,9280 = rot. 6 6144 28,6720 — rot. 29. |
62,7612 — rot. 63 9 4
= 5,01 +0,73 h = 0,73 . 3,03 (8,04 — 5,01) i — 10,0 » 2,0 1
1503 219 20 |
3507 219 1 20
3,6573 — rot. 4. 2,2119 = rot. 2. |
Summa | 216
NB. Der ganze Bogen i iſt nur als ein Dreieck berechnet dividiert durch 2 = 108
id die übrigen Bogen zwiſchen III IV, IV/V und V/ VI bleiben ER:
gen ihrer Geringfügigkeit außer Berechnung. J = 108 qm = 0,0108 ha.
112 Vermeſſung von Grundſtücken.
Krümmungspunkten ebenfalls Pfähle ein, mißt das größte in dasſelbe
beſchriebene Vieleck und legt in derſelben Weiſe, wie dies bereits mit
den Eckpunkten von der Hauptkonſtruktionslinie aus geſchah, die Haupt—
krümmungspunkte von den Verbindungslinien aus unter rechten Winkeln
feſt (ſchneidet oder bindet ſie ein!).
Die auf dieſe Weiſe erhaltenen neuen Figuren berechnet man als
Dreiecke für ſich, indem man die nur wenig gekrümmten Linien als
Gerade annimmt; ganz ſchwache Krümmungen, z. B. von II nach III
oder V nach VI, betrachtet man als Gerade und läßt fie, falls nicht
größere Genauigkeit erforderlich, außer acht, da ſie bei ihrer Aus—
meſſung doch nur äußerſt kleine Dreiecke geben würden! — ſchließlich
addiert man alle Inhalte zum Inhalte des Vielecks.
Um eine Karte von dem ſo gemeſſenen Grundſtück anfertigen zu
können, trägt man die Konſtruktionslinien II— VI auf ein Kartenblatt
und greift nach dem gewünſchten oder vorgeſchriebenen verjüngten Maß—
ſtabe, z. B. 1: 5000 oder 1: 2500, den man ſich bei jedem Mechaniker
kaufen und von dem man ſich zugleich über ſeine Anwendung belehren
laſſen kann, die Linien auf Grund der Handzeichnung nach den Maßen
genau ſo ab, wie man ſie draußen gemeſſen hat. Die Verbindungs—
linien der Grenzpunkte geben ſchließlich das Bild des Grundſtücks auf
der Karte.
Den Flächeninhalt des Teiches J zu beſtimmen, der in ſeinem
Inneren direkt nicht meßbar iſt (Fig. 66).
Man viſiert die das Ufer berührende Linie ab aus und errichtet
in a b mit Hilfe des Winkelſpiegels Senkrechte, welche die Ufer eben—
do an e falls berühren, in d errichtet man wiederum
5 a nach bee zu eine das Ufer berührende Senk—
T „rechte die; den Inhalt des jo um den Teich
konſtruierten kleinſten Rechtecks berechne aus
dem Produkt von a b. ad; dann errichte
von ſämtlichen Umfangslinien auf alle
Krümmungspunkte Senkrechte, wodurch die
Dreiecke und Trapeze 1—12 entſtehen. Nachdem auf bekannte Weiſe
ihre einzelnen Inhalte berechnet und addiert ſind, zieht man den
Geſamtinhalt von dem vorher berechneten Inhalt des Umfaſſungs—
rechtecks ab und erhält in der Differenz den geſuchten Flächeninhalt
des Teiches T.
Vermeſſung von Grundſtücken. 113
Hat man größere Flächen zu vermeſſen, bei denen die Senkrechten
von der durch dieſelbe zu legenden Konſtruktionslinie aus vielfach zu
lang werden würden oder wenn die Grenzlinien ſehr viele Krümmungs—
punkte haben, ſo legt man noch Hilfskonſtruktionslinien an, z. B.: die
große Brandfläche Aa b Bed Cef D (Fig. 67) iſt genau mit Meß⸗
band und Winkelſpiegel zu
meſſen. Konſtruiere das der
Grenzlinie möglichſt nahe lie—
gende Viereck AB C D durch
Signale und miß die Konſtruk—
tionslinie B D mit den Senf-
rechten nach C und A (um das
Viereck auftragen zu können);
dann miß AB, B C und CD
mit ſämtlichen Senkrechten nach
den vorher bezeichneten Krümmungspunkten und berechne die ent—
ſtandenen Figuren.
Zunächſt berechne das Viereck A B D C aus Figuren 12 + 13
+ 14 + 15; hierzu find zu addieren die Figuren 3 4 + 5 6
+ 7 + 10 +11 und zu ſubtrahieren die Figuren 1 + 2 8 g,
um den geſuchten Flächeninhalt zu finden.
Aus obigen beiden Beiſpielen iſt zu erſehen, wie man in ſchwieri—
geren Fällen ſich leicht durch Konſtruktion praktiſcher Hilfslinien
helfen kann.
Zum Schluß ſei noch hervorgehoben, daß man auf geneigtem
Boden nicht die geneigte Linie, ſondern die bezügliche Horizontale zu
meſſen hat, indem man das Meß—
band uſw. ſtets wagerecht hält und
vom Endpunkte durch ein Lot den
Punkt auf der Erde beſtimmt, von
dem man aus wieder die Wagrechte
anlegen kann uſw., wie dies aus neben—
ſtehender Fig. 68 erſichtlich iſt. Man Fig. 6s.
nennt dieſe Art Meſſung „Staffelmeſſung“. Zur Staffelmeſſung nimmt
man aber beſſer Meßſtäbe ($ 69 a). Man kann bei dieſer Staffel-
meſſung übrigens auch Höhenunterſchiede beſtimmen, indem man die Längen
der einzelnen Lote mit dem Maßſtock mißt und ſie ſchließlich addiert.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 8
114 Teilen von Grundſtücken.
S 74. Das Teilen der Grundſtücke (Felderteilungslehre).
Bei Abgrenzung von Kulturflächen, von Schlägen, Austauſch von
Grundſtücken, bei Verpachtungen kommt der Forſtmann öfter in die
Lage, von größeren Flächen kleinere Flächen von einem beſtimmten In—
halt abgrenzen zu müſſen. Wie
hierbei zu verfahren, wird am
beſten aus den folgenden Bei—
ſpielen klar werden:
In Fig. 69 ſoll von à bed
an Seite a b und zwar an den
Punkten e und f ein Rechteck
von 105,8 qm Größe abgeteilt
werden.
Miß ef = 23 m, dividiere 105,8 durch 23, um die Höhe 4,6 m
zu erhalten, errichte die Senkrechten eh und fg von je 4,6 m Länge
und ziehe hg, jo iſt e fg h =
105,8 qm, denn Höhe — 4,6 m mal
Grundlinie = 23 m = 105,8 qm.
In Fig. 70 joll von abe
ein Dreieck von 58,8 qm abge—
Fig. 70. trennt werden.
Miß zunächſt a b = 29,4 m, multipliziere die gejuchte Fläche
58,8 qm mit 2 und dividiere das Produkt 117,6 mit 29,4 = 4 m,
welches die Höhe des geſuchten Dreiecks ſein muß, da, wenn man
obige Zahlen einſetzt, die geſuchte Fläche herauskommt, nämlich
8 - — 58,8 oder 29,4 - > — 52974
In einem beliebigen Punkte von a b errichte nun eine 4 m lange
Senkrechte und nimm von ihrem Endpunkte wieder eine Senk—
rechte nach einer Dreiecksſeite — etwa nach d, verbinde à d, ſo iſt
a dib das geſuchte Dreieck von 58,8 qm Größe, da
Grundlinie mal Höhe
2
In Fig. 71 ſoll von abe d an ab eine Kulturfläche in Form
eines Trapezes von 17616 qm abgegrenzt werden.
Fig. 69.
5
— 58,8 qm.
Teilen von Dreiecken und Trapezen. Nivellieren. 115
Dieſe Aufgabe läßt ſich genau nur mit Hilfe der höheren Mathe—
matik löſen, in der Praxis verfahre man nach folgender Näherungs—
methode:
Miß a b = 353 m und
dividiere mit 350 in 17616 =
50 m; bei zuſammenlaufenden
Trapezſeiten wie hier nimmt
man die Meßzahl etwas knapper
— hier alſo etwa nur 350 als
Diviſor — bei auseinander-
laufenden etwas reichlich (etwa
356). Dieſe 50 m trägt man
als Senkrechte auf ab xy ab und nimmt auf xy von y aus die
Senkrechten auf a d und be zu, welche Linie = ef — 327 m Länge
b T IL 50 = 17000 qm, alſo
um 616 qm zu klein; nun beträgt 327 in 616 — etwa 2 m, um welche
xy zu verlängern iſt, um das ziemlich genau 17616 qm große Trapez
a b h g zu erhalten. Hat man beim erſten Verſuch eine zu große Fläche
erhalten, ſo iſt das Lot und die Fläche in gleicher Weiſe zu ver—
ringern.
Fig. 71.
man mißt; nun it a bef =
S 75. Mivellieren oder Abwägen des Bodengefälls.
Bei der Ziehung von Gräben, beim Bau von dauernden Wegen
in den Revieren uſw. kommt der Forſtmann öfter in die Lage, das
Gefäll des Bodens ermitteln zu müſſen. Zunächſt muß man die ab—
zuwägende Linie durch fortlaufend numerierte Pfähle in gleichlange
Stationen (3. B. 50— 100 m) einteilen. Neben die Stationspfähle ſchlägt
man über dem Boden kleine Pfähle ein, die alle gleich hoch über dem
Boden hervorragen, und unterſucht dann durch Horizontalviſieren, um
wieviel von je 2 Pfählen der eine höher im Terrain ſteht als der
andere; aus der Schlußberechnung aller Stationshöhenunterſchiede
findet man den Höhenunterſchied des Anfangs- und Endpunktes der
zu nivellierenden Linie. Bei kürzeren Linien ſind natürlich keine
Stationen nötig.
Da die genaue Beſchreibung des Verfahrens zu viel Raum er—
fordern würde, ſo ſei nur ſoviel erwähnt, daß zwiſchen je zwei Stations—
855
116 Nivellieren.
punkten ein Nivellierinſtrument zum Horizontalviſieren (Kanalwage,
Setzwage, Libellenfernrohr uſw.) in genau wagerechter Richtung, auf
den Pflöcken der Stationen eine mit Meter- und Zentimetereinteilung
verſehene ſogenannte Nivellierlatte genau ſenkrecht aufgeſtellt wird,
und man nun die Latten anviſiert und den anviſierten Punkt auf der
Latte durch einen beweglichen Schieber, deſſen Auf- und Abwärts—
ſchieben man dem Gehilfen durch Handzeichen angibt, feſtlegt. Bei
Fernrohrinſtrumenten kann man mittels des Fadenkreuzes in denſelben
ſofort den Punkt auf der Latte ſelbſt ableſen.
Hat man z. B. die Höhe des Viſierpunktes der Latte in A —
2,75 m gefunden (ſiehe Fig. 72), ſo läßt man in derſelben Weiſe die
Latte in b aufſtellen, viſiert und findet die Höhe des Punktes in
b — 0,24 m; der Höhenunterſchied der Punkte A und b würde —
2,75 — 0,24 — 2,51 m oder das
Gefäll von b nach A = 2,51 m be
tragen. Da man immer in der Mitte
| der erſten Station anfängt und ſtets
8 un rückwärts und vorwärts viſieren muß,
N ſo nennt man die Lattenhöhen, die
nach dem Anfangspunkt der Meſſung liegen, die hinteren, die ent—
gegengeſetzten die vorderen Lattenhöhen, das Schlußreſultat, d. h.
den Höhenunterſchied von Anfangs- und Endpunkt erhält man, indem
man alle vorderen, ebenſo alle hinteren Lattenhöhen zuſammenaddiert
und die Summe der vorderen von der Summe der hinteren Latten—
höhen abzieht. Das Steigen bezeichnet man mit —+ (Plus), das
Fallen mit — (Minus) vor der Zahl. Die nähere Ausführung eines
Nivellements wird aus folgendem Beiſpiel erſichtlich:
Fig. 73.
Es iſt in Fig. 73 der Höhenunterſchied zwiſchen Punkt 1 und 7
feſtzuſtellen; die Linie 1—7 wird zunächſt in der Entfernung von je
30 m in die Stationen 2, 3, 4 uſw. geteilt, die mit numerierten
Nivellieren. 117
Pfählchen und dicht daneben mit bis an den Boden eingeſchlagenen
Pflöckchen zum Aufſtellen der Nivellierlatte beſetzt werden. Dann ſtelle
das Inſtrument in a, die Nivellierlatte genau ſenkrecht in 1 auf
und viſiere nach 1; hierauf geht der Gehilfe mit der Latte nach 2
und man viſiere vorwärts nach 2; hierauf gehe mit dem Inſtrument
nach b und viſiere erſt rückwärts nach 2 und — nachdem der Ge—
hilfe vorwärts nach 3 gegangen iſt — auch nach 3 und ſo fort —
bis das Inſtrument auf allen übrigen Zwiſchenpunkten ce de und f
nach rückwärts und vorwärts viſiert hat; zuletzt viſiert man nur vor—
wärts. Die Maße trage in folgende Tabelle ein:
Stations⸗ Rückwärts Vorwärts Bemerk
punkt viſiert viſiert Bemerkungen
em em
2 412 30,20 Vorwärts — 132,94 cm
b 10,50 14,10 Rückwärts = 90,71 „
e 25,13 18,14 [ Teichufer alſo Steigung: 42,43 cm
2 2
eee. a NB. Sollte das Rückwärts⸗
e 28,86 24,30 |" Grabenſohle | yifieren eine größere Summe er-
f — 20,10 geben als das Vorwärtsviſieren,
en jo findet natürlich Senkung ftatt.
Summa 90,71 132,94 * 5 9 f
Die Länge der Stationen richtet ſich nach dem Inſtrument; je
weiter man viſieren kann, deſto länger nimmt man die Stationen.
Um das Gefäll in Prozenten angeben zu können, hat man ein—
fach folgende Proportionen anzuſetzen: geſetzt, daß die Stationslängen
75 m betragen, z. B. die Stationslänge = 75 m, Gefäll = 1,27 m:
auf 75 m Länge = 1,27 m Gefäll
„ 100 „ ” —X
193-100 = 120. x
127. 100
De — 75 — — 1,69 9105
Das Kartieren eines Nivellements geſchieht in der Weiſe, daß
man auf dem Kartenblatte eine horizontale Linie (Normalhorizontale)
anlegt, auf dieſer die Stationen nach dem Maßſtabe aufträgt und
das Steigen und Fallen auf den auf den Stationspunkten errichteten
Senkrechten abgreift und die abgegriffenen Punkte ſchließlich verbindet.
Die Horizontale iſt zu orientieren.
118 Nivellieren. Höhenmeſſung.
Da die Differenzen der einzelnen Höhenpunkte im Verhältnis
zu den Stationslängen meiſt nur gering ſind, ſo erhält man unter
Beibehaltung desſelben Maßſtabes kein anſchauliches Profil auf der
Karte; deshalb wählt man für die Höhen ſtets einen größeren Maß—
ſtab, z. B. Längenmaß 1: 5000, Höhenmaßſtab aber 1: 200.
Ebenſo vermeidet man nach unten gehende (—) Senkrechte, wes—
halb man zur Senkrechten des Anfangspunktes mindeſtens ſoviel Meter
in runden Zahlen (5, 10 . . m) addiert, als die größte nach unten
anviſierte (—) Senkrechte lang iſt.
Große Vermeſſungen werden meiſt nur von den akademiſch ge—
bildeten Forſtbeamten ausgeführt; die unteren Beamten haben nur kleine
Vermeſſungen und Nivellements, z. B. auf Schlag- und Kulturflächen,
Pachtgrundſtücken, bei Wege- und Grabenarbeiten uſw. vorzunehmen,
weshalb die Beſprechung beſchränkt werden konnte. Wer ſich weiter
unterrichten will, muß dieſes an der Hand beſonderer Lehrbücher tun,
die vorn genannt ſind.
S 76. höhenmeſſen.
Das Meſſen von Höhen kommt in der Praxis zur Ermittelung
des Maſſengehaltes ſtehender Bäume und ganzer Beſtände häufig vor.
Ein beliebtes Inſtrument dazu iſt der Fauſtmannſche Spiegelhypſo—
meter”), welcher aus einem Brettchen mit einer Viſiervorrichtung und
einem kleinen Pendel beſteht; hat man die Spitze des Baumes an—
viſiert, ſo kann man mit Hilfe eines kleinen Spiegels die Höhe des
d Baumes direkt ableſen; ſie wird durch den
A Faden des Pendels an der Skala des
Brettchens, deren Teilſtriche mit ent—
9.— ſprechenden Zahlen verſehen ſind, markiert.
| Einfacher kann man die Höhe eines
e Baumes mit Hilfe eines gleichſchenklig
| | rechtwinkligen Dreieck, das man ſich ſelbſt
W Pig 5 5 3. B. aus Zigarrenkiſtenholz zurechtſchnei—
Fig. 74. det, meſſen, wie aus Fig. 74 erſichtlich:
) Zu beziehen für 6 Mark von Frau Oberförſter Fauſtmann, Babenhauſen
im Großherzogtum Heſſen. Praktiſcher, aber teurer (12 Mark) iſt der Weiſeſche
Hypſometer (Mechaniker Buddendorf, Berlin, Schützenſtr. 57), übrigens auch in
ſonſtigen Geſchäften für Forſtartikel, z. B. bei Spörhaaſe-Gießen, Wilh. Goehlers
Freiberg (Sachſen), Reiß⸗Liebenwerda zu haben.
Höhenmeſſung. Körperlehre. 119
Der zu meſſende Baum ſei ed; nun entfernt man ſich von dem
Baum genau in der Horizontalen (alſo nicht bergauf oder bergab!)
ſoweit vom Baum, die Spitze desſelben immer im Auge behaltend —
als man ihn hochſchätzt z. B. 26 m und viſiert über das Dreieck nach
der Baumſpitze d; kann man ſie nicht über eg hinweg bei genau
ſenkrechter Haltung der Seite gf ſehen, jo geht man jo lange vor—
wärts reſp. rückwärts, bis eg ed eine gerade Linie bildet und ſteckt
einen Stock ſenkrecht zwiſchen die Füße in a ein; dann iſt die hori—
zontale Entfernung ac — Baumhöhe; nun viſiert man noch über die
Grundlinie des Viſierdreiecks ef in der Horizontale den Punkt h am
Baum an, den ein Gehilfe auſchalmt. Im eh d iſt ef f g und
fg hd, mithin ef: fg = eh: hd. Da nun e fg ein gleichſchenk—
liges A tft, jo muß auch e h d ein ſolches, mithin e h = h d ſein;
in dem Rechteck ache iſt eh= ac. Meſſe ich ſchließlich ac mit
dem Meßband z. B. 26,9 m, Jo iſt dies die Höhe des Baumes c d, nach—
dem man noch die Länge ch hinzu addiert hat“).
Hat man die Durchſchnittshöhe eines Beſtandes zu ermitteln, ſo
mißt man die Höhen der Normalbäume der Durchmeſſer- reſp. Alters
klaſſengruppe und nimmt daraus das Mittel; bei ungleichaltrigen Be—
ſtänden bildet man Höhenklaſſen und ſchätzt oder mißt die einzelnen
Stämme in dieſe ein. Hat man an Berghängen Baumhöhen zu meſſen,
jo muß man ſich in horizontaler Entfernung aufſtellen, nicht ober- oder
unterhalb des zu meſſenden Baumes.
S 77. Körperlehre oder Stereometrie.
Unter Körper verſteht man jeden nach allen Seiten hin von ebenen
oder krummen Flächen oder von beiden zuſammen begrenzten Raum.
Ein Körper, der von zwei parallelen Grundflächen und ſo viel
Parallelogrammen, als die Grundflächen Seiten haben, eingeſchloſſen
iſt, heißt Prisma oder Säule (Fig. 75). Je nachdem die Grund—
flächen Drei-, Vier-, Fünf- uſw. Ecke ſind, iſt das Prisma ein dreis,
) Ein einfacheres Verfahren iſt folgendes: „Man nimmt einen Stock, der
bis zum Auge reicht, legt ſich ſoweit vom Stamm ab auf die Erde, als man
den Stamm hoch ſchätzt, und ſteckt den Stock ſenkrecht zwiſchen ſeine Füße; nun
rutſcht man, auf dem Rücken, die Baumſpitze immer über die Stockſpitze anviſierend
ſo lange hin und her, bis Auge, Stockſpitze und Baumſpitze genau in einer geraden
Linie liegen. Dann iſt die Entfernung vom Baum bis zum Auge gleich der Höhe
des Baumes.“
120 Körperlehre. Inhalt von Würfel, Zylinder uſw.
vier-, fünf- uſw. ſeitiges. Die Höhe des Prismas iſt die Senkrechte
zwiſchen beiden Grundflächen. Der Inhalt iſt gleich dem Produkt
aus Grundfläche und Höhe. Je nachdem die Seitenflächen
ſenkrecht oder ſchief auf den Grundflächen ſtehen, unterſcheidet man
gerade und ſchiefe Prismen; iſt die Grundfläche ein Parallelo—
gramm, jo heißt das Prisma Barallelopipedon; ſind die Grund—
und Seitenflächen Quadrate, ſo heißt das Prisma Würfel.
N
1 N
14
71 N
Ya | \
77 \
7 1 f
1 1
f 1
92 /
1550 J 5
TE 7 /
Fig. 75. Fig. 76. Fig. 77.
Ein gerades Prisma, deſſen Grundflächen Kreiſe ſind, nennt
man Zylinder oder Walze. Die Verbindungslinie der Mittelpunkte
der Grundflächenkreiſe heißt Achſe und iſt gleich der Höhe und Länge
des Zylinders. Der Inhalt iſt ebenfalls gleich Grundfläche
mal Höhe (Fig. 76).
Ein Körper, deſſen Grundfläche ein Drei-, Vier-, Fünf- uſw.
Eck iſt und der von ebenſo vielen Dreiecken eingeſchloſſen wird
als die Grundflächen Seiten hat, heißt Pyramide (Fig. 77). Eine
Senkrechte aus der Spitze auf die Grundfläche bildet die Höhe. Man
unterſcheidet nach der Seitenzahl der Grundfläche 3, 4, 5- uſw. ſeitige
Pyramiden.
Beſteht die Grundfläche der Pyramide aus einem Kreis,
ſo heißt der Körper ein Kegel (Fig. 78). Der Inhalt von Pyra—
mide und Kegel iſt gleich dem Produkt aus Grundfläche
und Höhe dividiert durch 3.
Legt man in einem Kegel durch einen Punkt der Höhe einen
Schnitt parallel zur Grundfläche, ſo entſteht der abgeſtumpfte
Kegel (Fig. 79), deſſen Inhalt (Y, wenn man den Radius des
Inhalt von Kegel und Pyramide. Berechnung von Schichtmaßen. 121
oberen Kreiſes mit r, den des unteren mit R und die Höhe mit h
bezeichnet, gleich iſt:
J GA Rr 70) 6 5
ſind z. B. durch Meſſung mit der Kluppe für den Durchmeſſer eines
jo geſtalteten Baumabſchnittes gefunden; unterer Durchmeſſer = 80 em,
Fig. 78.
oberer Durchmeſſer — 40 cm, Länge des Abſchnitts — 100 em (öh),
jo würde ſich aus obiger Formel ergeben (R und r =: der Durch—
meſſer):
(40? + 40. 20 + 202%. 2 an — 2800 - 104,7
— 2800 - 105 (abgekürzt)
— 294000 Kubikzentimeter — 0,294 cbm.
Dieſe Methode iſt auch anzuwenden, wenn man ohne Tafeln den
Inhalt eines Baumſtammes ermitteln will. Einfacher iſt jedoch, wenn
man nur den halben mittleren Durchmeſſer mit ſich ſelbſt multipliziert,
die gefundene Quadratzahl mit 3,14 und dieſes Produkt mit der Länge
des Stammes multipliziert.
S 78. Berechnung von prismatifchen Körpern.
Die Einheit des Körpers, mit welchem alle Körper gemejjen*)
werden, iſt der Würfel oder Kubus, d. h. ein vierſeitiges gerades
Pei; deſſen ſämtliche Flächen Quadrate ſind. In Deutſchland
Linien wurden mit Linien, Flächen mit Flächen gemeſſen, Körper können
ebenfalls nur mit Körpern gemeſſen werden. Zum Ausmeſſen der Flächen nehmen
wir das Quadrat (Quadratmeter), zum Ausmeſſen der Körper wählen wir den
Würfel (vergl. $ 77) des Kubikmeter.
122 Berechnung von Schichtmaßen.
—
iſt als Einheitsmaß der Kubikmeter vorgeſchrieben, alſo ein Würfel,
deſſen Länge, Breite und Höhe — 1 Meter iſt; Körper, die kleiner
als 1 Kubikmeter ſind, werden in Dezimalbruchteilen desſelben aus—
gedrückt.
Ein Holzſchichtmaß iſt z. B. ſolch ein vierſeitiges Prisma, deſſen
Inhalt durch Multiplikation der Maßzahlen von Länge, Breite und
Höhe gefunden wird.
Sit ein Schichtmaß z. B. 4,00 m lang, 1,75 m breit und 2,63 m
hoch, ſo beträgt der Inhalt
4,00 . 1,75. 2,63 — 18,410 Kubikmeter.
Um die Höhe eines Schichtmaßes oder irgend eine andere
Dimenſion zu finden, wenn der Inhalt und zwei andere Dimenſionen
gegeben ſind, hat man einfach mit dem Produkt der bekannten Dimen—
ſionen in den Inhalt hineinzudividieren. Wäre z. B. gefragt, wie hoch
wird ein Schichtmaß von 18,41 Kubikmeter Inhalt, 4 Meter Länge
und 1,75 Meter Breite aufgeſetzt, ſo würde man dies finden, wenn
man mit 4,00. 1,75 rot. 7,00 in 18,41 hineindividierte; man erhält
wie oben 2,63 Meter, mithin müßte das Schichtmaß 2,63 Meter
hoch geſetzt werden. Für die Praxis merke folgende aus obigem leicht
erſichtliche Regel: „Man erhält die geſuchte dritte Dimenſion
für Irm am ſchnellſten, wenn man mit dem Produkt der
beiden bekannten Dimenſionen in 10000 dividiert.“ Z. B.
die Kiefernknüppel ſollen im Jagen 88 c 83 em lang und in Schicht—
maßen von 1—4 m ausgehalten und 1,3 m hoch geſetzt werden; wie
breit ſind ſie zu ſetzen?
1,3 - 0,83 10,000 | — 92,7 — rot. 93 em, mithin iſt das Schicht—
maß von Irm = 93 cm breit, von 2 rm = 1,86 cm breit uſw. auf-
zulegen. Probe: 1,3. 0,83. 0,93 = 1,0035 rm rot. 1,00 rm.
Werden Schichtmaße an Berglehnen aufgeſetzt, ſo muß die Ent—
fernung der Stützen ſtets horizontal gemeſſen werden, worauf ſtreng
zu halten iſt.
In ähnlicher Weiſe werden die Inhalte von Gräben als pris—
matiſche Körper berechnet, ebenſo Sand- und Steinhaufen uſw.
Die ſog. Pontons, deren Form aus Fig. 80 erſichtlich und die
häufig z. B. als Torfmieten, Stein- oder Kieshaufen an Chauſſeen
uſw. zur Berechnung kommen können, berechnet man aus dem Produkt
Berechnung des Bauminhalts. 123
der halben Summe der beiden Grundflächen mit der Höhe, alſo
3 h; ſind a und A z. B. Rechtecke, ſo berechnet man
deren Flächeninhalt aus dem Produkt zweier anſtoßender Seiten uſw.
Die Höhe mißt man am bequemſten außerhalb, indem man z. B. einen
Stock auf den Kieshaufen parallel
zur Erde legt und deſſen ſenkrechte „
Entfernung vom Boden ermittelt. . 5 55 >
Schneller führt zum Ziel die Multi— 5 . N
plikation der Höhe und der „mitt— 2 4 x z
leren“ Oberfläche. Sig, g
Den Inhalt kleinerer unregelmäßiger Körper findet man am
leichteſten, indem man dieſelben in ein würfelförmiges und mit Waſſer
oder feinem trockenem Sand gefülltes Gefäß tut; den Stand der Füll—
maſſe mit dem Körper darin merkt man mit einem Strich an; dann
nimmt man den Körper vorſichtig heraus und gießt mit einem Gefäß
von bekanntem Inhalt wieder ſoviel Füllmaſſe zu, bis der Strich
erreicht iſt. Dieſes Verfahren wird bei ſehr genauen Derbholzgehalts—
ermittelungen von Schichtmaßen angewandt. Man hat hierzu auch
eigene mit Gradeinteilung verſehene Gefäße, die ſog. Holzmeſſer oder
Xylometer konſtruiert.
S 79. Gerechnung von kegelförmigen Körpern (Bäumen) und von Geſtänden.
Ganze Baumſtämme haben bei abgeſchnittener Spitze, in welchem
Zuſtand dieſelben in unſeren Schlägen ausgehalten zu werden pflegen,
die Form eines abgeſtutzten Kegels, nur daß ſie in ihrer wirklichen
Form etwas von der normalen Kegelform durch Aus- und Einbuchtungen
reſp. abnormen Wuchs abzuweichen pflegen. Derartig geformte abgeſtutzte
Kegel werden in der Praxis aus dem Produkt der Mittelfläche und ihrer
Höhe berechnet (vergl. S 77), indem man annimmt, daß das Zuviel
unter der Mittelfläche und das Zuwenig über der Mittelfläche ſich
zum Zylinder ausgleichen, mithin, daß man es mit einem Zylinder
zu tun hat, deſſen Grundfläche gleich der Mittelfläche iſt. Dies Ver—
fahren iſt das gewöhnliche und genügt vollſtändig für die Praxis.
Iſt es jedoch nötig, z. B. bei Taxationen, einen Probeſtamm
genau zu berechnen, ſo teilt man denſelben in gleich lange (1 bis
2 Meter) Stücke, berechnet jeden Abſchnitt aus Mittelfläche und Länge
124 Berechnung des Bauminhalts.
und addiert die Inhalte der einzelnen Teile. Zweige, Wurzeln und
Aſte werden, wie gleichzeitig bemerkt ſein mag, entweder in Pro—
zenten geſchätzt oder ſie werden aufgearbeitet, gemeſſen, berechnet und
ſchließlich nach ihrem Feſtgehalte zum Inhalt des Stammes addiert.
Zur ſchnellen Berechnung des Inhaltes von ſtehenden Bäumen
im Kopfe diene folgendes erprobte, ſehr einfache und doch ziemlich ge—
naue Verfahren:
Man mißt reſp. ſchätzt den Durchmeſſer des zu taxierenden
Baumes in Bruſthöhe, z. B. 47 cm, ſtreicht die letzte Zahl, hier alſo
7 ab und erhebt die bleibende Zahl 4 in das Quadrat —= 16; von
der Quadratzahl ſtreicht man von rechts nach links wiederum eine
Dezimale ab und erhält ſomit 1,6. Dies iſt der Feſtgehalt des
Baumes — 1,6 fm. Bei allen Zehnern, z. B. 50, 60, 70 uſw. em
Durchmeſſer erhält man den Feſtgehalt genau in den Quadratzahlen
2,5, 3,6, 4,9 fm. Je weiter ji) das Maß des Durchmeſſers in den
Einern von den Zehnern entfernt, um ſo ungenauer wird das Reſultat,
d. h. um ſo größer wird die Quadratzahl und muß man ſich dann
durch Interpolation (Einſchaltung) helfen; im obigen Beiſpiel liegt
der Durchmeſſer 47 em näher bei 50 als bei 40, mithin näher beim
Quadrat von 5,0 — 25 als beim Quadrat von 4,0 — 16; man wird
alſo dementſprechend den Feſtgehalt nicht auf 1,6 fm annehmen,
ſondern auf etwa 2,3 fm; in gleicher Weiſe würde man beim Durch—
meſſer von 43 cm den Feſtgehalt auf etwa 1,8 fm, von 45 em auf
2,1 fm, von 49 cm auf 2,4 fm ujw. annehmen. Bei den in der
Mehrzahl im Walde vorkommenden Stärkeklaſſen haubaren Holzes
von 30 — 70 em Durchmeſſer ſtimmt die Berechnung ziemlich genau,
bei ſchwächeren Durchmeſſern haben die Stämme verhältnismäßig
einen geringeren, bei ſtärkeren Durchmeſſern verhältnismäßig höheren
Feſtgehalt; außerdem bedingen die Faktoren der Höhe und der Form—
zahl eine Anderung des Feſtgehalts; je höher und ſchwächer, deſto
weniger, je kürzer und ſtärker, deſto mehr Feſtgehalt hat der Stamm
verhältnismäßig, ebenſo, wenn er nur wenig nach oben dünner wird,
alſo eine hohe Formzahl hat. Die obige Berechnung gilt nur für
mittlere Verhältniſſe.
Will man den Inhalt ſtehender Stämme genau ermitteln, ſo mißt
man deren Grundfläche in Bruſthöhe, kluppt ſie (hat man viele
Stämme zu meſſen, jo mißt man ſich von unten 1,3 Meter am Körper
Formzahl. 125
ab und läßt ſich an dieſer Stelle, die meiſt in mittlere Bruſthöhe
fallen wird, einen Kreideſtrich machen, um ſo einen Anhalt zu haben,
daß man ſämtliche Bäume in derſelben Höhe gemeſſen hat) und er—
mittelt ihre Höhe auf bekannte Weiſe. Würde man nun einfach die
Grundfläche mit der Höhe multiplizieren, ſo würde man einen großen
Fehler machen, da man dann den Inhalt eines Zylinders über der
Grundfläche in Bruſthöhe anſtatt eines ſolchen in Mittelhöhe finden
würde; der Baum fällt aber ab und hat mehr oder minder die Ge—
ſtalt eines abgeſtumpften Kegels. Um nun das Verhältnis des wirk—
lichen kegelförmigen Bauminhalts zum Inhalt des Zylinders über der—
ſelben Grundfläche zu ermitteln, muß man denſelben als Probeſtamm
fällen, ihn genau meſſen und berechnen und mit dem Inhalt des be—
rechneten Zylinders vergleichen.
Hätte man z. B. den Kubikinhalt des wirklichen Stammes durch
Meſſung S 0,98, den der Walze über derſelben Grundfläche durch
Berechnung — 1,36 gefunden, jo würde ſich der Stamm zur Walze
verhalten wie 0,98: 1,36. Um nun die Zahl zu finden, mit welcher
man den Baumzylinder (1,36) multiplizieren müßte, um den wirk—
lichen Stamminhalt zu finden, hat man 0,98 durch 1,36 zu dividieren,
und mit dieſem Quotienten — 0,72 hätte man 1,36 zu multiplizieren,
um den wirklichen Stamminhalt — 0,979, abgekürzt — 0,98 zu finden,
wie es ja unſere Rechnung beſtätigt. Dieſe Zahl, die alſo weiter
nichts iſt, als der Quotient aus Stamm dividiert durch ſeine
Stammwalze oder welche in Zahlen das Verhältnis der wirk—
lichen Stammform zu einer Baumwalze von gleicher Grund—
fläche und Höhe ausdrückt, heißt Formzahl.
Es verhält ſich der Inhalt des Zylinders zum Inhalt des Kegels
wie 3: 1 (vergl. ihre Inhaltsformeln im § 77), alſo würde ein Kegel
+ —= 0,33 eines Zylinders von gleicher Höhe und gleicher Grundfläche
ſein, d. h. die Formzahl des Kegels iſt — 0,33. Da nun Bäume
ſelten ſo ſtark abfallen, daß ſie richtige Kegel darſtellen, ebenſowenig
aber ſo vollholzig ſind, daß ſie einen Zylinder bilden, ſo wird ſich
die Formzahl ſämtlicher Bäume zwiſchen 0,33 (Kegel) und 1,00
(Zylinder) bewegen; die Formzahl wird um ſo größer, d. h. der
Stamm um ſo vollholziger ſein, je mehr fie ſich 1,00 nähert. Ein
Stamm mit der Formzahl 0,78 iſt demnach bedeutend vollholziger
oder hat eine beſſere (höhere) Formzahl als ein Stamm mit der
126 Probeſtämme. Maſſentafeln.
Formzahl 0,41. Unſere Waldbäume ſchwanken gewöhnlich in ihren
Formzahlen zwiſchen 0,40 —0,60, deshalb gibt die Formzahl einen
Ausdruck für eine mehr oder minder große Vollholzigkeit des Stammes.
Bei Stämmen, welche mit dem oben gefällten Probeſtamm gleich
geformt ſind, wird ein gleiches Verhältnis zum Zylinder (von gleicher
Höhe und Grundfläche) beſtehen, und kann man ihren wirklichen In—
halt finden, wenn man ihren berechneten Walzeninhalt (Grundfläche
mal Höhe) mit der ermittelten gemeinſchaftlichen Formzahl multipliziert.
Hat man nun die Holzmaſſe eines ſtehenden ganzen Beſtandes
aufzunehmen, ſo teilt man denſelben in Höhen- und Stärkeklaſſen (in
Bruſthöhe) und ermittelt durch Fällen einer oder mehrerer Probe—
ſtämme die Formzahl jeder Klaſſe; nachdem man nun den Inhalt
jedes einzelnen Stammes nach Grundfläche und Höhe berechnet und
die Inhalte ſämtlicher Stämme addiert hat, hat man den Geſamt—
inhalt jeder Klaſſe noch mit der gemeinſchaftlichen Form—
zahl zu multiplizieren (zu reduzieren).
Zur Erleichterung dieſer Berechnungen hat man Tabellen an—
gefertigt, in denen die Inhalte nach Höhe, Durchmeſſer (oder Grund—
fläche) und Formzahl ſich gleich ausgerechnet finden. Solche Tabellen
heißen Maſſentafeln !).
Ebenſo hat man den Inhalt liegender Stämme nach Mittelfläche
(oder Durchmeſſer) und Länge für alle möglichen Dimenſionen aus—
gerechnet und in Tafeln zuſammengeſtellt, ſo daß ihr Inhalt gleich
abgeleſen werden kann. Der Gebrauch ſolcher Tafeln iſt nach den
vorgedruckten Anweiſungen leicht zu erlernen.
Da es nun meiſt zu umſtändlich ſein wird, alle Stämme eines
Beſtandes zu meſſen, ſucht man ſich gewöhnlich Probeflächen aus
(Probeflächenverfahren), die ein möglichſt genaues Bild des ganzen
) Die bekannteſten Maſſentafeln ſind die von Behm. Berlin, Verlag von
Julius Springer; in zwei Ausgaben: für liegendes Holz (nach Höhe und
Durchmeſſer) und für ſtehendes Holz (nach Höhe, Durchmeſſer in Bruſthöhe und
Formzahl). Es hat jedoch ſeine Gefahren, Maſſentafeln für größere Gebiete an—
zufertigen, da hier zu verſchiedenartige Verhältniſſe obwalten können; richtiger iſt
jedenfalls, Lokalmaſſentafeln für engbegrenzte Wuchsgebiete der einzelnen Holz—
arten aufzuſtellen; ſolche Maſſentafeln ſind z. B. aufgeſtellt von Horn-Grundner
für Buche, von Schwappach und von Weiſe für Kiefer, von Bauer und von Lorey
für Fichte, von Schuberg und von Eichhorn für Tanne, von Wimmenauer für
die Eiche.
Beſtandesmaſſenermittlung. 127
Beſtandes geben, mißt ihre Flächen aus, ermittelt genau den Maſſen—
gehalt und findet dann die Maſſe des ganzen Beſtandes die mit x
bezeichnet werden mag, einfach aus folgender Proportion:
Probefläche: Geſamtfläche S Probeflächenmaſſe: x
2 Geſamtfläche T Probeflächenmaſſe
Probefläche
Beiſpiel: Probefläche — 5 Ar, Geſamtfläche 15 Hektar
Probeflächenmaſſe — 30 Feſtmeter
5 2 1500 = 30 *
* 5 . 9000 Feſtmeter.
Bei ungleichwüchſigen Beſtänden muß man mehrere Probeflächen
nehmen, aus welchen man dann das Mittel zieht, um eine möglichſt
richtige Probeflächenmaſſe zu ermitteln. Kann man nicht meſſen, ſo genügt
es auch, ſämtliche Stämme des Beſtandes zu zählen, z. B. 5174 und
hiermit die Maſſe des Probeſtammes z. B. 1,38 fm zu multiplizieren
(Probeſtammverfahren); dann iſt die Beſtandsmaſſe — 5174. 1,38
— 7140 fm. Dies Verfahren iſt aber ungenau, da man ſich beim
Auszählen großer Beſtände leicht irren kann und alles von der
Richtigkeit des Probeſtammes abhängt; deshalb erhöht man
die Genauigkeit, wenn man aus den am meiſten vertretenen Höhen—
und Stärketlaſſen je einen oder mehrere Probeſtämme ermittelt und
aus ihnen einen mittleren Probeſtamm berechnet. Der Probeſtamm
muß jedesmal nach Höhe, Durchmeſſer und Formzahl den Durchſchnitt
aller Stammklaſſen darſtellen.
Zur Meſſung des Durchmeſſers bedient man ſich eines Schiebe—
maßes, der bekannten Kluppe; zur guten Kluppe gehört, daß beide
Schenkel ſenkrecht zum Maßſtab ſtehen und daß der bewegliche Schenkel
ſich ohne Schlottern und Klemmen bequem verſchieben läßt. Es ver—
dienen ſolche Kluppen den Vorzug, welche gegen die Nachteile des
Schwindens und Quellens des Holzes durch Spiralfedern geſchützt ſind.
Beim Gebrauch des weniger praktiſchen Meßbandes iſt ſehr darauf zu
achten, daß es genau ſenkrecht zur Achſe des Baumes umgelegt wird
und die Teilung ſich auf der Innenſeite des Bandes befindet (für
genaue Unterſuchungen). Für die Notierung legt man ſich ein Manual
an, in welches die Stämme nach Holzarten, Stärke- und Höhenklaſſen
ſchematiſch geordnet ſo eingetragen werden, daß man ſie zu 5 gruppiert.
128 Kluppe. Baummeßinſtrumente.
Am überſichtlichſten iſt es, 4 Striche nebeneinander und einen Strich
5 0 0
quer durch dieſelben zu machen z. B. = 5 oder x „ 10.
Beim Meſſen des Durchmeſſers mit der Kluppe iſt zu beachten,
daß man das Gabelmaß nicht zu locker und nicht zu feſt andrückt,
daß man den liegenden Stamm genau in der Mitte mißt und daß
man, da nur ſelten ein Stamm genau rund iſt, denſelben am ſchwächſten
und ſtärkſten Durchmeſſer, alſo zweimal mißt; befinden ſich in der
Mitte Unebenheiten am Stamm, ſo mißt man in gleichen Abſtänden
den Stamm ober- und unterhalb der Mitte; aus mehreren Meſſungen
iſt dann ſtets das Mittel zu nehmen; überſchießende Bruchteile von
Zentimetern werden gewöhnlich außer acht gelaſſen, wodurch man
nach neueren Unterſuchungen allerdings einen zu kleinen Maſſengehalt
erhält.
Bei der Maſſenaufnahme von Beſtänden verfährt man folgender—
maßen: Je ein Beamter nimmt 2—3 intelligentere Arbeiter, die — nach—
dem ſie eingehend einſtudiert ſind — die Kluppen zu führen haben;
jeder erhält ein großes Kreideſtück, womit er jeden gemeſſenen Stamm
ankreidet, ſich ſelbſt macht er über der Bruſt einen Strich, an welchem
er ſtets die Kluppe anzulegen hat. Gemeſſen wird immer nach der—
ſelben Richtung hin, z. B. nach N., S. uſw. Der Beamte legt ſich
ein Büchelchen (Manual) an mit beſonderen Rubriken für die einzelnen
Holzarten und einem Kopf für die Durchmeſſer und Anzahl der ge—
meſſenen Stämme, letztere in Figuren zu je 5 oder 10 wie oben be—
ſchrieben. Während des Kluppens werden mit dem Höhenmeſſer gleich
für die niedrigſten, mittleren und ſtärkſten Durchmeſſer die Höhen gemeſſen.
Nach Beendigung der Meſſungen trägt man die Durchmeſſerſtufen
(man nimmt meiſtens ſolche von je 4 cm zuſammen, alſo 8— 12 cm,
12—16 cm uſw.) mit ihren Stammzahlen ein und ſchreibt ihre mittlere
Höhe darüber. Schließlich ſucht man in einer Maſſentafel den Feſtgehalt
des Einzelſtammes jeder Durchmeſſerſtufe und multipliziert ihn mit ihrer
Stammzahl; die Addition aller Durchmeſſerſtufen ergibt die Geſamt—
Derbholzmaſſe des Beſtandes. Will man noch die Reiſig- und Stock—
holzmaſſe feſtſtellen, ſo muß man dieſe an gefällten Probeſtämmen
oder aus bekannten gleichartigen Hiebsergebniſſen ermitteln und nach
ihren Prozentverhältniſſen zuſetzen.
129
Fragebogen
zu den
Grundwiſſenſchaften.
Einleitung.
Zu S 1. Was it Wald? Was iſt Forſt?
Zu § 2. Worin liegt die Bedeutung des Waldes?
Zu § 3. Was verſteht man unter Forſtwiſſenſchaft? Was unter Forſt⸗
wirtſchaft?
Zu S 4. Nenne die Hauptteile der Forſtwiſſenſchaften.
Zu S 5. Aus welchen Hauptteilen beſtehen die Naturwiſſenſchaften? Was
begreift und bezweckt die Naturgeſchichte? Was begreift und bezweckt die Naturlehre?
I. Grundwiſſenſchaften.
A. Naturgeſchichte.
Zu S 7. Wodurch unterſcheiden ſich die organiſchen Naturkörper von den
unorganiſchen? In welche Hauptteile zerfällt das Naturreich? Welche Natur-
körper nennt man Tiere, welche Pflanzen, welche Mineralien?
Zu S8. Was verſteht man in der Naturgeſchichte unter einem Syſtem?
Weshalb müſſen Syſteme aufgeſtellt werden?
a) Forſtzoologie.
Zu § 9. Wie heißen die fünf Klaſſen des erſten Tierkreiſes? Wie heißen
die Ordnungen der Klaſſen der Säugetiere und Vögel? Wodurch unterſcheiden
ſich die Säugetiere von den Vögeln? a) nach ihrer Körperform, b) nach ihren
inneren Organen? Wiederhole die übrigen Kreiſe mit ihren Klaſſen. Wie unter-
ſcheiden ſich die Wirbeltiere und Gliedertiere a) nach ihren Atmungsorganen?
Wie die Kreiſe nach ihrer Fortpflanzung? nach ihren Gliedmaßen? nach ihrem
Aufenthalt?
Zu S 10. Beſchreibe die Haar-, Haut⸗, Knochen- und Zahnbildungen der
Säugetiere. Was bedeuten die Zahnformeln? Beſchreibe die Sinnes- und Ver-
dauungsorgane der Säugetiere.
Zu 8 11. Welche Tiere gehören zu den Handflatterern? Woran erkennt
man die Handflatterer?
Zu $12. Woran erkennt man das Gebiß der Raubtiere? Woran die
Familie der Marder? Wodurch unterſcheidet ſich der Steinmarder vom Baum—
marder? Woran erkennt man den Iltis, das Hermelin und den Fiſchotter? Wo—
durch unterſcheidet ſich die Familie der Hunde von der der Katzen? Woran er—
kennt man den Luchs? Woran die Wildkatze?
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 9
130 Fragebogen: Forſtzoologie.
Zu 813. Woran erkennt man die Nagetiere? Wodurch unterſcheiden ſich
die Mäuſe von den Wühlmäuſen? Welche Mäuſe werden im Walde ſchädlich?
Beſchreibe ſie.
Zu S 14. Wo haben die Hirſcharten keine Schneidezähne? Wieviel Zehen
haben dieſelben? Welche Familien gehören zu den Wiederkäuern? Nenne die in
Deutſchland vorkommenden Hirſcharten.
Zu § 15. Beſchreibe die Zehenbildung des Wildſchweins.
Zu Ss 9—15. Wie unterſcheiden ſich die Ordnungen der Säugetiere a) nach
ihren Füßen, b) nach ihrem Gebiß? c) Welche leben nur von Fleiſch? d) Welche
kommen in unſern Wäldern vor? Welche leben unterirdiſch?
Zu S 16. Wozu dient der Schwanz bei den Vögeln? Welche Federarten
unterſcheidet man beim Vogelgefieder? Aus welchen Teilen beſteht der Flügel?
Was bedeutet die Mauſer der Vögel? Welchen Zweck hat die Bürzeldrüſe? Was
verſteht man unter dem Singmuskelapparat? Was verſteht man unter Neſt—
flüchtern und was unter Neſthockern? Was befähigt alles den Vogel zum Fliegen?
Zu S 17. Wie ſehen die Raubkrallen aus? Was verſteht man unter Ge-
wölle? Woran erkennt man im allgemeinen die Raubvögel? Welche Eulenart
iſt allein ſchädlich? Woran erkennt man die echten Falken, die Adler, die Rot⸗
falken? In welche Arten zerfallen ſie? Nenne die nützlichen Raubvögel. Wo—
durch werden ſie nützlich? Nenne und beſchreibe die wichtigſten Falkenarten,
Milane, Habichte, Buſſarde und Weihen.
Zu § 18. Woran ſind die Singvögel zu erkennen? Welche ſind entſchieden
ſchädlich und wodurch? Welche ſind teils ſchädlich, welche nützlich und wodurch?
Welche ſind beſonders nützlich? Unterſcheide die einzelnen Droſſelarten.
Zu S 19. Nenne und beſchreibe die beiden nützlichen Arten aus der Ord—
nung der Schreivögel.
Zu 820. Woran erkennt man die Klettervögel? Wodurch wird der Kuckuck
beſonders nützlich? Nenne und beſchreibe die wichtigſten Spechtarten.
Zu S 21. Wodurch unterſcheiden ſich Ringel-, Hohl- und Turteltaube? Wie
werden die Wildtauben ſchädlich?
Zu S 22. Woran ſind die Hühnervögel zu erkennen? Nenne und beſchreibe
die deutſchen wilden Hühnerarten.
Zu § 24. Woran erkennt man die Waſſerhühner. Beſchreibe den Kranich.
Unterſcheide die große und kleine Bekaſſine, die Waldſchnepfe und Doppelſchnepfe.
Woran erkennt man die Brachvögel und Regenpfeifer? Beſchreibe die Fiſchreiher.
Zu 825. Wie ſieht der große Haubentaucher aus? Iſt er wertvoll? Wo—
durch unterſcheiden ſich die Schwimmenten von Tauchenten? Woran erkennt man
die Enten? Woran den Erpel von der Ente? Wodurch unterſcheiden ſich Stock—
(März-)Ente und Krickente? In welcher Ordnung fliegen die Enten? Wie
heißen die beiden Arten der Wildgänſe? Wodurch werden ſie ſchädlich?
Zu S 26. Wodurch unterſcheiden ſich Kreuzotter und Ringelnatter? welche
iſt giftig? a
Zu S 27. Welche Fiſche gehören zu den Weißfiſchen, welche zu den Lachſen?
Nenne und beſchreibe die wichtigſten Arten aus dieſen beiden Familien.
Fragebogen: Forſtbotanik. 131
Zu § 28. Beſchreibe Kopf, Bruſt und Hinterleib der Inſekten mit ihren
wichtigſten Organen, namentlich Fühler, Mundteile, Flügel, Füße, die Umbildungen
einzelner Hinterleibsringel. Wie atmen die Inſekten? Welche Verwandlungen
kommen vor? Wie wächſt das Inſekt? Wodurch wird es nützlich oder ſchädlich?
Wie teilt man die Inſekten ein?
Zu 829. Nenne die ſchädlichen Pflanzenweſpen. Woran erkennt man die
Schlupfweſpen und Ichneumonen? Inwiefern werden ſie nützlich? Sind die
Ameiſen ſchädlich? Wodurch wird die Horniffe ſchädlich?
Zu § 30. Wodurch unterſcheiden ſich die Käfer in ihrem Bau von den
Nacktflüglern? Wonach ſind die Käfer eingeteilt?
Zu § 31. Wodurch find die Marienwürmchen nützlich?
Zu S 32. Woran find die Larven der Bockkäfer zu erkennen? Woran die
Bockkäfer? Nenne die ſchädlichſten Bockkäfer und die Holzarten, in welchen ſie
freſſen. Wodurch unterſcheiden ſich die eigentlichen Borkenkäfer von den anderen
Borfenfäferarten, die unter den Namen der Baſt- und Splintkäfer bekannt find?
Welche wichtigen Borken⸗, Baſt⸗ und Splintkäfer ſind dir bekannt? Welche mwich-
tigen haben Lot- und welche Wagegänge?
Zu § 34. Wodurch iſt der Ameiſenkäfer nützlich? Wie wird der Buchen—
prachtkäfer ſchädlich?
Zu 8 35. Nenne die wichtigſten Laufkäfer; welche find am nützlichſten und
wodurch?
Zu $ 36. Beſchreibe die Entwicklung der Schmetterlinge und die verſchiedenen
Formen von Raupen.
Zu 837. Wie ſieht die Lärchenminiermotte aus?
Zu § 38. In welcher Weiſe werden die Eichen- und Kieferntriebwickler
ſchädlich? Wodurch unterſcheiden ſich die Motten von den Wicklern?
Zu § 39. Woran find die Spannerraupen zu erkennen? Woran die
Spannerſchmetterlinge? Nenne wichtige Spannerarten.
Zu S 40. Woran find die Eulenſchmetterlinge und Eulenraupen kenntlich?
Zu S 41. Woran find die Spinnerraupen und Spinnerſchmetterlinge fennt-
lich? Nenne und beſchreibe ſämtliche genannte Spinnerarten und bezeichne die
Holzarten, in welchen ſie freſſen.
Zu § 43. Nenne und beſchreibe die nützlichen Inſekten aus der Ordnung
der Fliegen und Netzflügler. Welche Bedeutung haben ſie?
Zu S 44. Nenne die ſchädlichen Gradflügler. Wodurch werden ſie ſchädlich?
Zu 8 45. Nenne die ſchädlichen Halbflügler und ihre Feinde.
b) Forſtbotanik.
Zu 847. Worin liegt die Bedeutung des Standortes für die Pflanzen?
Welche Werkzeuge haben die Pflanzen zu ihrem Leben?
Zu 849. Wozu dienen die Wurzeln? Welche Arten von Wurzeln gibt
es? Beſchreibe ſie.
Zu 8 50. Wozu dienen die Blätter? Nenne verſchiedene Blattarten.
Zu 8 51. Nenne den Unterſchied zwiſchen Baum und Strauch, zwiſchen
Stacheln und Dornen. Wie heißen die verſchiedenen Teile des Holzſtammes?
9 **
132 Fragebogen: Mathematik.
Was iſt Mark? Wie bilden ſich die Jahresringe? Was ſind Markſtrahlen?
Was iſt Kern- und Splintholz? Was iſt Baſt und Borke? Wo liegt der Fort⸗
bildungsring und welche Aufgabe hat er?
Zu $ 52. Wozu dienen die Blüten? Was iſt Blumenkelch und Blumen⸗
krone? Wie heißen und woraus beſtehen die männlichen und weiblichen Be-
fruchtungsorgane? Was verſteht man unter Zwitterblüten? Was unter getrennt
geſchlechtigen Blüten?
Zu 8 53. Wie geht die Befruchtung der Pflanzen vor ſich? Wovon hängt
die Befruchtung der getrennt geſchlechtigen Pflanzen ab? Beſchreibe die einzelnen
Blütenſtände und Fruchtformen, ſowie den Keimling.
Zu S8 54. Welche Bedeutung haben die Pilze?
Zu S 55. Nach welchen Merkmalen teilt Linné die Pflanzen ein? Beſchreibe
die Klaſſen und Ordnungen dieſes Syſtems.
Zu S 56. Wie wächſt die Pflanze?
Zu S 57. Beſchreibe die in der Tabelle beſchriebenen wichtigeren Bäume
und Sträucher im ſommerlichen und winterlichen Zuſtande nach ihren charaf-
teriſtiſchen Merkmalen.
Zu S 58. Nenne die Pflanzen, welche Kalk-, Sand- und Tonboden, jauren
und naſſen, ſowie Humusboden anzeigen.
B. Mathematik.
a) Jahlenlehre.
Wie teilt man die Mathematik ein?
Zu 8 60. Was iſt ein Dezimalbruch? Wie addiert, ſubtrahiert, multipliziert
und dividiert man Dezimalbrüche? Wie rundet man ſie ab?
Zu 8 61. Welche Glieder ſtehen im Dreiſatz gegenüber? Was verſteht man
unter geradem, was unter ungeradem Verhältnis? Welche Arten von Schlüſſen
gibt es beim Dreiſatz?
Zu S 62. Wie löſt man zuſammengeſetzte Regeldetri-Aufgaben?
Zu 863. Wie löſt man Aufgaben der Zinsrechnung?
Zu 8 64. Was verſteht man unter Proportion und Verhältnis? Welche
Regeln gibt die Proportionslehre? Wie finde ich aus 3 gegebenen Gliedern einer
Proportion ein unbekanntes viertes Glied?
b) Raumlehre.
Zu S 65. Wie teilt man den Meter ein? Welches iſt die Einheit für
Flächenmeſſungen? Nenne die Körper- und Hohlmaße, die Gewichte und die Holz-
maße. Wie verwandelt man Raummeter in Feſtmeter und umgekehrt?
Zu S 66. Wann ſteht eine Linie ſenkrecht auf einer anderen? Was iſt ein
flacher Winkel? In welche Maße teilt man Winkel? Wie groß iſt ein rechter,
wie groß ein flacher Winkel?
Zu $ 67. Wie teilt man die Dreiecke nach Seiten und Winkeln ein? Was
iſt die Höhe eines Dreiecks? Wie groß iſt der Inhalt jedes Dreiecks?
Fragebogen: Vermeſſungen. 133
Zu 5 68. Was verſteht man unter einem Parallelogramm, Rechteck, Quadrat,
Rhombus und Trapez? Wie wird der Inhalt derſelben berechnet? Wie findet
man den Inhalt eines Vielecks? Wie berechnet man den Inhalt eines Kreiſes?
Zu $ 69. Welche Maße wendet man bei Meſſung von Linien und Flächen
an? Welche Inſtrumente gebraucht man zum Meſſen von Linien und Winkeln,
namentlich zum Abſtecken rechter Winkel?
Zu 8 70. Wie ſteckt man eine gerade Linie über einen Berg ab?
Zu 8 71. Wie verfährt man bei Meſſung von Linien, wenn dieſe wegen
kleiner Hinderniſſe direkt nicht zu meſſen ſind?
Zu S 72. Wie mißt man krumme Linien, um dieſelben kartieren zu können?
Zu 8 73. Wie vermißt man ein Grundſtück mit Meßband und Winkelſpiegel,
wie berechnet und kartiert man dasſelbe? Wie vermißt man im Innern uns
zugängliche Flächen mit Band und Winkelſpiegel? g
Zu 874 Wie teilt man von Flächen beliebige Teile von gegebener Form
und Größe ab?
Zu 8 75. Wie nivelliert man eine Linie aus der Mitte? Wie führt man
das Manual? Wie berechnet man das Gefäll? ö
Zu S 76. Welche Arten der Baumhöhenmeſſung kennt man?
Zu 8 77. Was verſteht man unter einem Prisma, Würfel, Zylinder, Pyra—
mide, Kegel und wie berechnet man ihren Inhalt?
Zu § 78. Wie berechnet man die Höhe eines Raummeters, wenn der Inhalt,
Länge und Breite bekannt ſind?
Zu § 79. Wie berechnet man den Inhalt von liegenden und ſtehenden
Bäumen ſowie den ganzer Beſtände? Was verſteht man unter Formzahl? Wozu
dient die Kluppe, wie mißt man mit ihr? Wie bucht man die Kluppreſultate?
Wie macht man Beſtands-Maſſenaufnahmen?
Praktifcher Teil.
II. Fachwiſſenſchaften.
A. Standortslehre.
Benutzte Literatur:
Grebe: Gebirgskunde, Bodenkunde und Klimalehre, 4. Auflage. Berlin 1886.
G. Heyer: Bodenkunde und Klimalehre.
Ramann: Bodenkunde, 2. Auflage. Berlin 1905.
S8 80. Einleitung und Zefinition.
Die Holzpflanzen ſind an ihren Standort gebunden und in ihrer
ganzen Entwicklung und Fortpflanzung von den durch die drei Fak—
toren desſelben — Boden, Lage und Klima — vermittelten Lebens
bedingungen abhängig. Ihre Ernährung und Befeſtigung hängt vom
Boden und den denſelben bedeckenden Luftſchichten, ihr weiteres Ge—
deihen außerdem noch vom Klima ab. Das Klima iſt wiederum durch
die Lage beeinflußt. Demnach verſtehen wir unter „Standorts—
lehre“ die Lehre von den Bedingungen des Wachstums der
forſtlichen Holzarten, ſoweit ſie von Boden, Lage und Klima
beſtimmt werden. Da die Bedeutung der Lage des Standorts in
ſeinem Klima liegt, ſo behandeln wir die Standortslehre nur in zwei
Hauptgebieten, nämlich:
1. Der Lehre vom Boden.
2. Der Lehre vom Klima.
I. Die Lehre vom Boden.
S 81. Entſtehung und Zuſammenſetzung des Bodens.
Wie man mit ziemlicher Sicherheit annehmen kann, iſt der erſte
Zuſtand unſerer Erde ein heiß flüſſiger geweſen. Es ſprechen dafür
ihre kugelige an den Polen abgeplattete Form, die kriſtalliniſche Form
vieler Geſteinsarten, die ſie nur bei langſamem Erſtarren aus einem
flüſſigen Zuſtande annehmen konnten, ferner die übereinſtimmend be—
Das Urgebirge. 135
obachtete Wärmezunahme nach dem Erdinnern (um 1°C. bei 30 m),
die heißen Quellen und die Vulkane, welche noch heute heiße flüſſige
Maſſen auswerfen.
Da der Weltraum, in welchem ſich die Erde um die Sonne be—
wegt, eine niedrigere Temperatur hat als die größte auf der Erde
beobachtete Kälte (56° C.), jo mußte der Erdkörper ſich durch Wärme—
ausſtrahlung an ſeiner Oberfläche abkühlen und erſtarren. Die er—
ſtarrende Kruſte zog ſich bei der Abkühlung zuſammen, übte dadurch
einen enormen Druck auf die noch nicht erſtarrten Maſſen aus, barſt
zuweilen und drängte durch ſo entſtandene Riſſe beträchtliche Maſſen
des noch flüſſigen Erdinnern hervor: erſte Durchbrüche (Eruptionen).
Endlich mußte ſich der die Erde umgebende Waſſerdampf im Verhältnis
der fortſchreitenden Abkühlung auf der Erdoberfläche tropfbar flüſſig
niederſchlagen, welche Niederſchläge zur Bildung von ſtehenden und
fließenden Gewäſſern Veranlaſſung gaben.
S 82. Nach den Lagerungs- und Strukturverhältniſſen find es
wahrſcheinlich:
1) Die kriſtalliniſchen Schiefergeſteine (das Urgebirge):
a) älterer Tonſchiefer (Feldſpat, Quarz, Glimmer, Chlorit),
b) Glimmerſchiefer (Glimmer und Quarz),
c) Gneis (Quarz, Kalifeldſpat und Glimmer),
welche als erſtes Erſtarrungsprodukt angeſehen werden müſſen, weil ſie
immer zu unterſt liegen, von allen ſpäter abgelagerten (neptuniſchen)
Maſſen überdeckt und von allen Eruptiv- (d. h. aus dem Erdinnern
hervorgebrochenen) Geſteinen durchbrochen ſind.
Charakteriſtik: mehr oder minder ſchieferige Abſonderung und
unregelmäßige Schichtung.
§ 83. Die Niederſchläge aus der Atmoſphäre ſammelten ſich in
den Mulden und Vertiefungen der Erdhülle zu Seen und Meeren,
welche auf die unter ihnen gelagerten Geſteinsarten zerſtörend und auf—
löſend wirkten; es fanden immer neue Durchbrüche ſtatt und bewirkten
Flutungen und Strömungen, welche die mechaniſch und chemiſch auf—
gelöſten Erdteilchen durcheinander mengten, vielleicht wegſchwemmten,
ſie jedenfalls nach eingetretener Ruhe zu verſchiedenen Perioden in
gewiſſer Geſetzmäßigkeit übereinander ablagerten. So wurden:
2) die ſog. Flötz- und aufgeſchwemmten (neptuniſchen)
Gebirge gebildet. Hierher gehören:
136 Die Flötz⸗ und Durchbruchsgeſteine.
Grauwacke und jüngerer Tonſchiefer, Steinkohle, Rotliegendes,
Zechſtein, bunter Sandſtein, Lias und Jura, Quaderſandſtein und
Kreide, Braunkohle, Diluvium und Alluvium.
Charakteriſtik: Deutlich geſchichtet, Konglomerate, Sandſteine,
Tone, Mergel und Kalkſteine mit verſteinerten vorweltlichen Pflanzen
und Tieren.
Beſonders wichtig, weil in Norddeutſchland am meiſten verbreitet,
ſind die beiden letzten Formationen (Formation-Schichtung derſelben
Bildungsperiode) Diluvium und Alluvium; ſie ſind die letzten und
neueſten Ablagerungen. Das Diluvium beſteht aus Sand, Ton—
arten, Mergel, Lehm, Gerölle, Geſchiebe, Steinblöcken (erratiſche Blöcke)
uſw. und iſt vor unſerer Zeit aus Ablagerungen der Gletſcher zur
Eiszeit und aus damaligen alten Flüſſen entſtanden.
Das Alluvium iſt aus heutigen Erdablagerungen aller Art,
z. B. als Dünen, Flugſand, Niederungen in Überſchwemmungsgebieten,
Aueböden, Anſchwemmungen an Meeren, Seen, Strömen und Flüſſen
uſw. gebildet oder wird noch in unſerer Zeitrechnung gebildet.
S 84. Neben den Niederſchlägen aus dem Waſſer fanden, wie
ſchon erwähnt, noch fortwährende Durchbrüche ſtatt. Die aus dem Erd—
innern drückenden Maſſen hoben die Geſteine, welche ſie durchbrachen,
verrückten ihre urſprünglich horizontalen Lagen in mehr oder weniger
geneigte und verſtürzte Stellungen und gaben ſo die weſentlichſte
Veranlaſſung zum Aufbau unſerer heutigen Gebirge und Berge. Sie
ſind körnig, maſſig, ohne jegliche Schichtung und bildeten:
3) die ſog. Eruptiv- oder Durchbruchsgeſteine, welche
ſich folgendermaßen ordnen:
a. Granitiſche Eruptionen, deren Hauptgeſtein der Granit,
ein kriſtalliniſch körniges Gemenge von Feldſpat, Quarz und Glimmer),
und der viel weniger vorkommende Syenit (Hornblende und Orthoklas)
bildet.
b. Die Grünſtein-Eruptionen, mit den Hauptgebirgsarten
Diabas und Diorit, von vorherrſchend unrein grüner oder graugrüner
Farbe; beide kommen körnig, dicht und ſchiefrig vor.
Der Feldſpat iſt perlmutter- und porzellanglänzend, fleiſchfarbig, grünlich
oder weißlich. Der Quarz iſt glasähnlich, meiſt ungefärbt, gibt mit dem Stahle
Funken. Der Glimmer iſt blättrig, weich, metalliſch ſilber- und goldglänzend.
Der Verwitterungsprozeß. 137
c. Die Porphyr-Eruptionen, ſehr verbreitet, eine gelblich
weiße oder graue tonige Grundmaſſe mit eingeſprengten Körnern von
Quarz und Orthoklas (Feldſpat mit vorherrſchendem Kaligehalt).
d. Die baſaltiſchen Eruptionen, eine bläulich ſchwarze dichte
Maſſe, ſehr feſt, mit auffallenden gelbgrünlichen Kriſtallen (Olivin).
Unterabteilungen ſind: Phonolith und Trachyt.
e. Die vulkaniſchen Eruptionen der noch tätigen oder noch
nicht lange erloſchenen Vulkane; dazu gehören Lava, baſaltiſche und
trachytiſche Maſſen, Bimsſteine, Tuffe uſw.
Nachdem endlich die Erde ihre heutige Oberfläche erhalten und
das Waſſer ſich in gewiſſe Grenzen (Meere, Seen, Flüſſe) zurückgezogen,
die Wirkungen des unterirdiſchen Feuers ſich auf wenige Punkte
(Vulkane) beſchränkt hatten, finden doch auch noch heute Veränderungen
ſtatt, z. B. durch Verwitterung der Geſteine, durch Überſchwemmungen,
durch die Hand des Menſchen (Erdbauten), im Alluvium uſw.
S 85. Der Berwitterungsprozeß.
Auf dieſer feſten, von oben genannten Gebirgsarten gebildeten
Erdhülle liegt nun das, was wir im eigentlichen Sinne „Boden“
nennen, nämlich die obere lockere Erdſchicht, welche dem Waldwuchſe
vorzugsweiſe zur Anwurzelung und Ernährung dient. Sie beſteht in
der Regel aus Erden und Steinen, die ſämtlich Verwitterungsprodukte
der oben aufgeführten Geſteinsarten untermiſcht mit verweſten organiſchen
Subſtanzen ſind.
Unter „Verwitterung“ verſteht man die allmähliche Auflöſung von
Felsboden in fruchtbaren Boden unter der Einwirkung von Waſſer,
kohlenſäurehaltigen Stoffe und anderer chemiſchen Verbindungen, dem
Sauerſtoff der Luft, von Froſt, Hitze und den atmoſphäriſchen
Niederſchlägen in ihren mechaniſchen und chemiſchen Einflüſſen.
Mechaniſch wird das Geſtein durch Wechſel von Froſt und Hitze,
namentlich die beim Gefrieren des in die Ritzen eingedrungenen Waſſers
mit großer Kraft ſtattfindende Ausdehnung bei Volumvergrößerung
des Eiſes, welche die Ritzen und Spalten auseinanderſprengt, auf—
gelockert. Durch die Gewalt der fließenden Gewäſſer wird das Geſtein
noch weiter zerkleinert und den Tälern vielfach als Geröll und Ge—
ſchiebe zugeführt.
13808 Der Sand.
Unter dem Einfluß des Luftſauerſtoffes und kohlenſäurehaltigen
Waſſers werden die Geſteine nach und nach auf chemiſchem Wege
mit Erdkrume bedeckt, chemiſch verändert (durch höhere Oxydation!)
und weiter zerſetzt; nur Quarz widerſteht der Verwitterung und bleibt
als Sand zurück, nachdem die übrigen Verwitterungsprodukte aus—
gewaſchen ſind.
Bei der eben erklärten Verwitterung werden vielfach auf chemiſchem
Wege die für die Pflanzen nötigen Nährſalze gebildet, die von den
Wurzeln als wäſſerige Löſung aufgeſogen und dann in den Pflanzen—
körper übergeführt werden. Die hauptſächlichſten Erdarten ſind:
S 86. Ber Sand.
Der Sand beſteht aus kleinen Quarzkörnern, die ein Verwitte—
rungsprodukt der beſonders quarzführenden Gebirgsarten (Granit,
Gneis, Glimmerſchiefer, gewiſſer Porphyre uſw.) ſind. Geſellt ſich zum
Quarz ein Bindemittel, ſo entſteht der Sandſtein und je nach Art
desſelben unterſcheidet man: Kalk-, Ton-, Kieſelſandſtein uſw., welche
felsbildend auftreten. Untergeordnet eingewachſen kommt der Quarz
vor als „Horn- und Feuerſtein, Kieſelſchiefer uſw.“; er kommt dicht
und und in ſechsſeitigen Kriſtallen vor. Chemiſch beſteht der Quarz
aus Kieſelſäure, welche zahlreiche Verbindungen (ſog. Silikate) mit
anderen Stoffen bildet. Reiner Quarzſand iſt ganz unfruchtbar, wenn
nicht etwa Feldſpat⸗ oder Glimmerteile darin ſind, und nennt man
ſolche graue Quarzböden „Bleiſand“.
Der Sandboden beſteht in den ſeltenſten Fällen aus reinen Quarz—
körnern, wo er als lockere Maſſe zuweilen den ſog. „Flugſand“ bildet,
meiſt kommt er mit Beimengungen von Erdarten (Lehm, Ton, Kalk,
Humus uſw.) vor und heißt dann lehmiger, toniger uſw. Sand; jemehr
er davon, namentlich von Humus enthält, um ſo fruchtbarer wird er.
Sandboden nimmt und verliert ſehr ſchnell Feuchtigkeit, er erwärmt
ſich ſchnell, verliert aber die Wärme bald wieder. Er iſt Hauptträger
der Lockerheit im Boden und wird hierdurch in den Bodenmengungen
ſehr bedeutungsvoll. Man erkennt die Sandbeimengung im Boden
teils ſchon durch das Auge, teils fühlt man die ſcharfen Quarzkörner
beim Zerreiben zwiſchen den Fingern deutlich heraus; Sand fühlt ſich
immer rauh an. Scharfen grobkörnigen Sand nennt man Kies.
Ton, Mergel, Lehm. 139
S 87. Der Ton, Mergel und Lehm.
Der Ton iſt eine dichte, feinerdige, leicht abſchlämmbare Maſſe
und beſteht aus etwa 43 % Tonerde, 43 % Kieſelſäure und 14%
Waſſer. Rein kommt er ſelten (als ſog. Porzellanerde, Kaolin) vor,
meiſt ift er mit anderen Erdarten, ferner mit Eiſen uſw. gemiſcht, wo—
durch er verſchieden gefärbt wird. Er iſt ein Verwitterungsprodukt
der beſonders feldſpathaltigen Gebirge (Porphyre, Tonſchiefer uſw.)
oder ſtammt aus dem tonigen Bindemittel vieler Flötzgebirge oder
findet ſich auch in letzteren als beſonderes Tonlager vor. Unter Ton-
boden verſteht man nur ſolchen Boden, der über 70% Ton enthält.
Der Ton iſt in Waſſer unlöslich, auch nicht durch mineraliſche
Säuren zerſetzbar, alſo ebenfalls unfähig, allein Pflanzen zu ernähren.
Seine Bedeutung liegt im geraden Gegenſatze zum Sande in ſeiner
Bindigkeit. Er ſaugt große Waſſermengen auf, hält ſie aber feſt;
trocknet er dennoch aus, ſo wird er nicht wieder locker, ſondern äußerſt
feſt, ja ſteinhart, ſchwindet zuſammen, wird riſſig und berſtet. Ebenſo
ſaugt er alle fruchtbringenden, chemiſchen Beſtandteile begierig auf
und hält ſie zur Ernährung der Pflanzen feſt. Seine Fruchtbarkeit
hängt von ſeinem Krümelzuſtand und der Art ſeiner Mengung mit
anderen Bodenarten ab, die den Krümelzuſtand verbeſſern.
Iſt der Ton mit etwas Kalk und mit Sand gemengt, ſo nennt
man ihn Mergel; doch unterſcheidet man je nach dem Vorherrſchen
von Sand, Ton uſw. tonigen, ſandigen uſw. Mergel; derſelbe iſt be—
ſonders fruchtbar und findet ſich in den jüngeren Sandſtein- und Kalk—
formationen; die Farbe iſt weißlich-grau; er iſt nicht zu formen.
Im feuchten Zuſtande fühlt der Ton ſich klebrig, weich und
fettig an, klebt an der Zunge und hat einen eigentümlichen Geruch;
er läßt ſich leicht formen und brennen. (Töpferton.)
Eine äußerſt wichtige Abart des Tones iſt der Lehm, unter
welchem man eine Mengung von ſchwach kalkhaltigem Ton (40 „%)
mit feinſtem Sand (60 %/,) verſteht, der durch Eiſenoxydhydrat gelb
bis bräunlich gefärbt iſt. Zum Unterſchied vom Ton iſt er magerer
anzufühlen, ſchwindet beim Austrocknen nicht ſo ſtark, läßt ſich formen.
Schiefrigen Lehm nennt man Lette. Lehm iſt fruchtbar, friſch und
meiſt reich an Kaliſalzen, auch fehlen ſelten Phosphate; daher iſt er
für die Vegetation ſehr günſtig. Durch größere oder geringere Sand—
140 Kalt.
beimengungen entſtehen zahlreiche übergänge zum Sandboden (lehmiger
Sandboden und ſandiger Lehmboden).
Tonboden iſt naßkalt, ſtreng, undurchläſſig, zur Säurebildung ge—
neigt und dem Pflanzenwuchs erſt dann günſtig, wenn er mit anderen
Erdarten in richtigem Verhältnis gemengt vorkommt (vergl. die Be—
ſtimmungstabelle zu $ 100).
S 88. Der Kalk.
Die Bedeutung des Kalkes liegt im Gegenſatz zu den bereits ge—
nannten Erdarten, die hauptſächlich phyſikaliſch auf die Ernährungs—
fähigkeit des Bodens wirken, in ſeiner chemiſchen Wirkung. Der
kohlenſaure Kalk (Kalk im gewöhnlichen Sinne) zerſetzt und zerlegt
die übrigen mineraliſchen Bodenbeſtandteile, die Pflanzenabfälle, die
Streu- und Humusbeimengungen und wandelt ſie in Pflanzennahrung
um. Er iſt daher von den genannten Bodenarten am tätigſten; im
allgemeinen locker, warm, doch zur Trockenheit neigend.
In phyſikaliſcher Beziehung ſteht er in der Mitte zwiſchen Sand
und Ton, er nimmt das Waſſer ziemlich leicht auf, iſt durchläſſig und
trocknet mäßig ſchnell, erhärtet dann aber nicht zu Klumpen, ſondern
zerbröckelt. Er iſt kenntlich am Aufbrauſen beim Begießen mit
ſtarken Säuren (3. B. Scheidewaſſer), am Geruch und der weißlich
grauen Farbe. Kalkboden iſt im allgemeinen fruchtbar; er kommt
ebenfalls immer in Untermengung mit anderen Erdarten, namentlich
mit Ton und Lehm vor, von dem gewöhnlich ſeine Fruchtbarkeit ab—
hängt. Der Kalkboden (mit 30 % kohlenſauren Kalk) iſt ein Ver⸗
witterungsprodukt der ſehr verbreiteten Kalkgebirge, in welchen der
Kalk in den verſchiedenſten Formen auftritt; den kriſtalliniſch körnigen
und politurfähigen Kalk nennt man „Marmor“, den dichten Kalk
„Kalkſtein“ (ſandiger, toniger, bituminöſer Kalkſtein), ſchiefrigen Kalk
„Kalkſchiefer“, poröſen Kalk „Kalktuff“, ſchwefelſauren Kalk „Gips“ uſw.
In der Geologie treten die Kalke unter den verſchiedenſten Namen auf:
Zechſtein-, Jura-, Lias-, Muſchel-, Wellen- uſw. Kalk, Dolomit uſw.
S 89. Eiſenverbindungen im Boden.
Von großer Wichtigkeit für die Ernährung ſind noch die Eiſen—
verbindungen im Boden, ſowie die auflöslichen Salze.
Die Eiſen verbindungen finden ſich in den meiſten Bodenarten,
beſonders im Tonboden (§ 87); fie find kenntlich an ihrer braunroten
Eiſenverbindungen. 141
Farbe und am rauhen Bruch. Ihr günſtiges oder ungünſtiges Ver—
halten hängt von ihrer Löslichkeit oder Unlöslichkeit ab, welche wieder
von der chemiſchen Verbindung des Eiſens mit größeren oder ge—
ringeren Quantitäten Sauerſtoff und Waſſer abhängt. Das unlösliche
und fein verteilte Eiſenoxyd und Eiſenoxydhydrat lockert den zu bin—
digen Ton und macht ihn wärmer, anderſeits gibt es zu lockerem Boden
größere Bindigkeit und waſſerhaltende Kraft. In zu naſſem oder in
ſaurem Moor- und Sumpfboden ſammeln ſich jedoch leicht übermäßige
lösliche Eiſenverbindungen an und ſchaden durch Bildung des be—
kannten „Wurzelroſtes“ oder durch Zuführung von zu viel Eiſen.
Der Forſtkultur ſehr hinderlich iſt der ſog. „Raſeneiſenſtein“, ein
Gemisch von Sand, Ton, organiſchen Beſtandteilen und phosphor—
ſaurem waſſerhaltigen Eiſenoxyd, von brauner Farbe in kleinkugliger,
erzartiger Beſchaffenheit, der neſterweis oder in großen Bänken vor—
kommt, die eventuell herausgebrochen werden müſſen, um eine Kultur
zu ermöglichen. Dies wird jedoch — falls der Raſeneiſenſtein (bis
zu 60%, Eifen) nicht verhüttet werden kann, was wieder nur bei
maſſenhaftem Vorkommen möglich wird — zu teuer. Liegt er tiefer,
iſt er öfter noch zur Wieſenkultur geeignet.
Der Kultur hinderlich iſt auch der ſog. „Ortſtein“, der aus Sand,
(meiſt ſog. Bleiſand) mit humoſen oder eiſenſchüſſigen Bindemitteln
und etwas Eiſenoxyd beſteht. Er kommt in zuſammenhängenden
Schichten oder Neſtern von etwa 40—30 cm Stärke in geringer kon—
ſtanter Tiefe (15—30 cm) auf armem Sandboden vor und zerbröckelt,
an die Oberfläche gebracht, zu fruchtbarer Erde, während der Raſen—
eiſenſtein erzartig bleibt. Seine Bearbeitung iſt viel leichter als die
des Raſeneiſenſteins; er hindert das Eindringen der Pflanzenwurzeln,
hält das Eindringen atmoſphäriſcher Niederſchläge zurück und ver—
ſchließt den Obergrund gegen das kapillare Aufſteigen des Grund—
waſſers. Er muß deshalb für die Kultur durchbrochen werden. Offen—
bar nachteilig tritt das Eiſen im Sandboden auf, wenn es demſelben
in der Stärke von etwa 10% und darüber beigemengt iſt; es bildet
dann den bekannten ſcharfroten „Fuchsſand“, der ganz unfrucht—
bar iſt.
S 90. Die auflöslichen Salze im Boden.
Die auflöslichen Salze ſind das Produkt der unaufhörlichen che—
miſchen Tätigkeit des Bodens unter dem Einfluſſe der atmoſphäriſchen
142 Auflösliche Salze im Boden. Bodenmengungen.
Luft, namentlich ihres Sauerſtoffs, der Kohlenſäure, des Ammoniaks,
der Salpeterſäure uſw., der Bodenfeuchtigkeit und der Verweſung der
Pflanzenabfälle. Obſchon die Quantität der auflöslichen Salze nur
gering iſt (/ —1 /), jo find fie doch für die Ernährung von der
allergrößten Wichtigkeit und hängt von ihrem Vorhandenſein die
Fruchtbarkeit ab. Deshalb ſind viele tonige Bodenarten ſo fruchtbar,
weil ſie die auflöslichen Salze vorzüglich in ſich aufnehmen und feſt—
halten und ſie vermittels ihrer Feuchtigkeit den Wurzeln als Nahrung
zuführen; deshalb hat der Kalkboden ſo große Nährkraft, weil er die
Bildung der auflöslichen Salze ungemein befördert, deshalb verhält
ſich der Sandboden ſo ungünſtig, weil er nur ſehr wenig lösliche
Verbindungen erzeugen kann und das Waſſer, den Hauptvermittler
der Zuführung der löslichen Salze an die Wurzeln, zu ſchnell ver—
dunſtet. Hieraus erhellt ferner die große Wichtigkeit einer Bedeckung
des Bodens mit Waldabfällen, weil dieſelben die Feuchtigkeit halten
und durch ihre Verweſung eine Bildung und Zuführung der nähren—
den auflöslichen Salze ermöglichen. Solche Salze ſind: kohlenſaures
Kali, Natron, Kalk, Eiſenſalze, Kalk- und Magneſiaſalze uſw.
§ 91. Die Bodenmengungen.
Die genannten Hauptbodenarten: Sand, Ton und Kalk finden
ſich faſt nie in ganz reinem Zuſtande, ſondern ſie ſind immer mehr
oder weniger durcheinander gemengt, um ihre Vorzüge miteinander
auszutauſchen und gegenſeitig zu ergänzen. Je nachdem nun die eine
oder andere Bodenart vorherrſcht, ſpricht man von ſandigem, tonigem
und kalkigem Boden: man nennt z. B. einen Tonboden mit etwas
Sand gemengt einen ſandigen Tonboden, einen Tonboden etwa
zur Hälfte mit Sand gemengt Lehmboden, überwiegend mit Sand
gemengt tonigen Sandboden uſw. Iſt der Boden im richtigen Ver—
hältnis mit den anderen Bodenarten gemiſcht, die ſeine Nachteile mög—
lichſt aufheben, ſo wirkt ein jeder von ihnen günſtig auf das Wachs—
tum; herrſcht jedoch in ihnen zu ſehr eine Hauptbodenart vor, ſo
wirkt ſie oft nachteilig, dann wird z. B. der ſandige Boden zu trocken,
der tonige zu naß und kalt und der kalkige zu hitzig und trocken,
namentlich — wenn zu der ungünſtigen Bodenmiſchung noch eine un—
günſtige Lage kommt; in ſolchen Fällen erhalten wir einen „ſchlechten
Standort“. Am günſtigſten wirkt aber — wie wir im folgenden
Zerſetzungserſcheinungen der Bodendede. 143
Kapitel ſehen werden — die Durchmengung mit den Zerſetzungs—
produkten der Bodendecke.
S 92. Zerſetzungserſcheinungen (Humus bildungen) der Bodendecke.
Auf dem bewachſenen Boden ſammelt ſich durch Abfall von
Blättern, Trockenäſten, Abſterben der Bodenvegetation eine Boden—
decke, die dem mineraliſchen Boden aufliegt. Wie alle organiſchen
Weſen verfällt ſie der Zerſetzung; bald ſchnell, bald langſam, bald
vollkommen, bald unvollkommen. Eine vollkommene Zerſetzung nennen
wir „Verweſung“, die nicht vollkommene „Vermoderung“; wird
bei der Vermoderung die Luft mehr oder weniger abgeſchloſſen, ſo
tritt die „Vertorfung“ ein. Geſchieht dies auf dem trocknen Wald—
boden, ſo entſteht „Trockentorf“; im Waſſer, in Mooren uſw. entſteht
dagegen der als Brennmaterial vielfach genügte „Moortorf“. Letztere
Bildung intereſſiert uns weniger.
Die Verweſung tritt im Walde ſelten, nämlich nur auf be—
ſonders tätigem und fruchtbarem Boden wie Aueboden, auf, wo die
jährlichen Abfälle vom Boden faſt ganz verzehrt werden. Dies iſt
ja dann auch die Quelle ihrer großen Fruchtbarkeit. Viel verbreiteter
ſind die Vermoderungsprozeſſe. Bei gehemmtem Luftzutritt zerſetzt
ih) die aus pflanzlichen und tieriſchen (Würmer, Inſekten uſw.) Über—
reſten entſtehende Bodendecke unter dem Einfluß von Wärme, Feuch—
tigkeit und Pilzen (Bakterien!) in Kohlenſäure und Waſſer; aber
es bilden ſich daraus auch noch organiſche, kohlenſtoffreiche Zer—
ſetzungsprodukte, die ſich zu geringeren oder größeren Maſſen nach
und nach anſammeln, alſo nicht „verweſen“, ſondern nur ver—
modern; letzteres iſt alſo eine unvollkommene Verweſung. Wird
die Moderſchicht ſchließlich von der Luft noch mehr abgeſchloſſen, ſo—
daß die obere Bodendecke ſich nur noch unvollkommen zerſetzen kann,
ſo „vertorft“ ſie. Die Moderſchichten nannte man früher
„Humus“, den oberen Trockentorf aber „Rohhumus“. Die
heutige Wiſſenſchaft verſteht darunter einen Sammelbegriff der durch
Vermoderung und Vertorfung der Bodendecke entſtandenen Bodenſchicht,
die ſich durch ſchwarze bis dunkelbraune Farbe, krümlige Struktur und
dumpfigen Modergeruch bemerkbar macht; in weiterem Sinne aber auch die
im Waſſer und im Moore auf dieſe Weiſe gebildeten Zerſetzungsprodukte
— wie wir ſie im folgenden Paragraphen noch beſprechen wollen.
144 Zerſetzungserſcheinungen.
Moder iſt zerkleinerte humifizierte Bodenſtreu, die durch
weitere Zerſetzung auf chemiſchem Wege und durch Kleintiere, nament—
lich die Regenwürmer und Inſekten aller Art, immer mehr zermürbt
wird; der Boden erhält dadurch beſſere Krümelung und Durchlüftung;
ſeine Fruchtbarkeit wird erhöht; eine ſolche dünne Moderſchicht ſchützt
gegen die Wärme- und Kälteſchwankungen (kühlt reſp. wärmt) und
gegen die Verhärtung durch heftige Regengüſſe; hält auch die Nieder—
ſchläge längere Zeit feſt vermöge ihrer Aufſaugungsfähigkeit.
So günſtig nun eine richtige Vermoderung die Fruchtbarkeit des
Waldbodens beeinfluſſen muß, ſo ſchädlich wirkt meiſtens der „Trocken—
torf“, weil er die Bodendecke nicht zerſetzen läßt; im Gegenſatze zur
erdigen, krümligen Beſchaffenheit des Moderbodens beſteht der „Trocken—
torf“ aus dicht gelagerten, zuſammenhängenden, deutlich erkennbaren,
gar nicht oder nur unvollkommen zerſetzten Pflanzenreſten von fajriger
Struktur, die meiſt verfilzt ſind und ſo den Boden vom Luftzutritt
abſchließen. Trockentorf bildet ſich meiſt auf ärmeren (Sand-!) Böden
und beweiſt immer, daß die Bodenkraft zurückgeht.
Die Moderbildungen haben, da ſie dem Mineralboden unmittel—
bar aufliegen, natürlich einen großen Einfluß auf denſelben, da ſie
ſich mit demſelben nach und nach mengen und ſo die ſog. „Moder—
erden“, auch wohl „Humus erden“ genannt, bilden. Sie machen
Sandboden bindig, friſch und fruchtbar, mindern die Hitze des Kalk—
bodens, die naſſe Kälte des Tonbodens, kurz: ſie mildern die un—
günſtigen Eigenſchaften derſelben. Bei allen fördern ſie die ſo wichtige
Krümelſtruktur und geſunde Feuchtigkeitsverhältniſſe ſowie die Atmung
der Wurzeln.
S 93. Zerſetzungserſcheinungen im Naffen (Schlamm, Moor, Torf).
Während die eben geſchilderten Humusbildungen im Trocknen vor
ſich gehen, gibt es auch eine Anzahl humoſer Bildungen im Naſſen,
die wir als Schlamm, Moor und Torf (nach v. Poſt) unter—
ſcheiden können.
Schlamm iſt eine Ablagerung von grauen bis ſchwarzen Maſſen
in Seen und Flüſſen mit klarem ſauerſtoffreichem Waſſer ohne deut—
liche Struktur, der hauptſächlich aus verweſten Waſſerpflanzenreſten
und dem Kote von Waſſertieren beſteht.
Humoſe Bodenbildungen. 145
Moor entſteht ſtets unter ſtehendem oder träge fließendem
Waſſer mit einer reichen ſchwimmenden Flora, deren verweſte Teile
ſich als ſchwärzliche Humusmaſſen ablagern, in welchen ſich ebenfalls
keine Pflanzenteile mehr erkennen laſſen. Moorböden enthalten min—
deſtens 20 % humoſe Stoffe und meiſt viel Kalk, aber wenig Kali
und Phosphorſäure, weshalb bei ihrer Kultur dieſe Stoffe künſtlich
zugeſetzt werden müſſen (Moorkulturen!). Man unterſcheidet Grün—
lands- und Hochlandsmoore. i
a) Grünlandsmoore entſtehen vom Rande ſtehender oder
langſam fließender kalk- und pflanzenreicher Gewäſſer aus; namentlich
kommen Binſen, Seeroſen, Rohr, Schilf und ſchwimmende Moosarten
vor; die bei der allmählichen langſamen Verweſung dieſer Waſſer- und
Sumpfpflanzen gebildeten Moor- und Torfſchichten füllen das Waſſer—
becken bis oben aus, und ſobald ſich dann ſaure Gräſer auf deſſen
Oberfläche einfinden, iſt die Bildung des Grünlandsmoors beendet und
entſteht nach und nach durch weitere Austrocknung loft auch künſtliche
Entwäſſerung) und Anſiedlung einer anderen Flora eine Wieſe.
b) Hochlandsmoore entſtehen entweder aus verarmten und
vertrocknenden Grünlandsmooren oder auf Senkungen uſw. mit reichen
Rohhumusſchichten und auf zur Verſumpfung neigenden naſſen un—
durchläſſigen Untergrundſchichten (Ton, Felsbildungen, Raſeneiſenſtein
uſw.); auf ihnen wachſen zuerſt charakteriſtiſche Torfmooſe (Sphagnum—
arten), ſpäter charakteriſtiſche Gräſer (Wollgras), ſchließlich die Heide,
Sumpfporſt, Krüppelbirken und Kiefern. Dieſe Hochlandsmoore ſind
(daher der Name) immer in der Mitte am höchſten, die Grün—
landsmoore aber am Rande.
Die Vertorfung auf trockenem Wege iſt oben erklärt. Torf
im eigentlichen Sinne entſteht in den Mooren, beſteht aus verweſten
Pflanzenſtoffen, hat hell- bis tiefſchwarzbraune Farbe, lockeres bis
dichtes Gefüge und wird getrocknet als Feuerungsmaterial benutzt. Er
iſt von ſehr verſchiedener Beſchaffenheit, je nach den Pflanzenſtoffen,
aus welchen er beſteht (Sumpfmooſe, Sauergräſer, Heidepflanzen uſw.),
nach ſeinem Gehalt an Humuskohle und Humusſäure, nach ſeiner Zer—
ſetzung, namentlich aber nach ſeinem größeren oder geringeren Gehalt
an erdigen Beſtandteilen; je weniger er von letzteren enthält,
deſto wertvolleres Brennmaterial liefert er. Man unter—
ſcheidet gewöhnlich folgende Torfarten:
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 10
146 Phyſikaliſche Eigenſchaften des Bodens.
1. Pech- oder Specktorf. Er iſt ſchwarz⸗-dunkelbraun, dicht,
ſchwer, ſtark zerſetzt und bildet meiſt die unterſten Lager der Moore.
2. Faſertorf. Er beſteht aus lockerem noch deutlich erkenn—
barem hellgefärbtem Pflanzengewebe und bildet meiſt die oberen
Lager der Moore.
3. Sumpf- (Bagger- Torf. Er befindet ſich meiſt als ſchwarzer
zähflüſſiger Schlamm auf dem Grunde der Grünlandsmoore und
Sümpfe, wird ausgeſchöpft und im Hand- oder Fabrikbetrieb zu Torf—
ſoden verarbeitet.
Friſche Torfſoden haben noch 70 — 90 %, lufttrockene immer
noch 20 — 25 % Waſſergehalt.
Phyſikaliſche Eigenſchaften des Bodens.
S 94. Die unendlich verſchiedenartige Zuſammenſetzung des Bodens
bringt natürlich ſehr verſchiedene Bodenwirkungen hervor; außerdem
beeinfluſſen den Boden noch ſeine phyſikaliſchen Eigenſchaften, von
denen als die bedeutendſten folgende vier hervorzuheben ſind: 1. Boden—
mächtigkeit und Gründigkeit, 2. Bodenfeuchtigkeit, 3. Bodenbindigkeit,
4. Bodenneigung.
S 95. 1. Godenmädhtigkeit.
Unter Bodenmächtigkeit oder Gründigkeit verſteht man die Tiefe,
in welche die Baumwurzeln einzudringen vermögen.
Man unterſcheidet bei dem naturgemäß geſchichteten Waldboden,
wie er ſich unter dauerndem Schluſſe gebildet hat, zwei Schichten:
a) die Nahrungsſchicht, d. h. den eigentlichen Herd der Er—
nährung,
b) darunter liegend den Untergrund.
a) Die Nahrungsſchicht.
Bei dieſer kann man im normalen Zuſtande wieder drei Schichten
deutlich unterſcheiden: oben den Rohhumus (Tenkentorf), der allmäh—
lich zartfaſerig wird und in den älteren ſchon erdigen Verweſungshumus
übergeht, in der Mitte liegt das eigentliche Keimbett, ein feines mit
Humuslöſung geſchwängertes graues oder ſchwarzes Erdgemenge, endlich
zu unterſt der eigentliche Wurzelraum, in welchem die noch in Ver—
weſung begriffenen Humusteile fehlen, faſt reine Erde (Feinerde), die ſog.
„Dammerde“. Dieſe drei Schichten ſind die hauptſächlichſten Er—
Untergrund. Bodenfeuchtigkeit und Bodenwärme. 147
nährer des Pflanzenlebens: ihre Tiefe oder Mächtigkeit hängt ab von
der Lage, vom Muttergeſtein, der Bewaldung reſp. dem Kulturzuſtand.
b) Untergrund.
Der Untergrund beſteht aus feſtem Fels, zertrümmertem Geſtein
oder in der Ebene aus bindenden Tonſchichten, aus Sand, Kies, Lehm,
Kalk, Ortſtein uſw. (vergl. SS 82— 88).
Von der tieferen oder flacheren Lage des Untergrundes hängt
die ſog. Gründigkeit des Bodens ab, welche man nach der Tiefe,
in welche die Baumwurzeln einzudringen vermögen, etwa als:
ſehr flachgründig unter und bis 15 em
flachgründig 1
mitteltiefgründig 0
tiefgründig 2 100 „ 4
ſehr tiefgründig über 1 Meter tief anzuſprechen pflegt.
Die meiſten Waldbäume begnügen ſich mit einer Wurzeltiefe von
30 —60 cm, während als äußerſtes Maß wirkſamer Bodentiefe 1,50 m
anzunehmen iſt. Im allgemeinen iſt jeder tiefgründige Boden dem
Wachstum günſtig, flachgründiger Boden wird leicht trocken, bietet oft
nicht genügenden Wurzelraum und paßt nur für Holzarten mit flach
ſtreichenden Wurzeln. N
S 96. 2. Bodenfenchtigkeit und Kodenmärne.
Beide ſind von der allergrößten Wichtigkeit für den Pflanzen—
wuchs, da ohne ſie keine Pflanze keimen, wachſen und gedeihen kann.
Die Feuchtigkeit iſt nicht nur ſelbſt Nahrungs- und Bauſtoff (Waſſer—
lieferant), ſondern dient auch zum Erſatz der großen Waſſermengen,
welche die Pflanzen ununterbrochen verdunſten (durch die Blätter), ſie
löſt die Nährſtoffe auf und führt ſie den Wurzeln zu, ſie reguliert
die Bodentemperatur wie die Zuſammenſetzung desſelben, indem ſie
ſtrengen Boden mildert, zu loſen Boden bindet, warmen Boden kühler,
ſchweren Boden kälter macht.
Je nach der Feuchtigkeit unterſcheidet man:
a) dürren Boden (er zeritäubt beim Zerreiben und trocknet in
einigen Tagen nach ſtarkem Regen bis 0,3 m Tiefe aus),
b) trocknen Boden (zeigt noch geringe Bindigkeit beim Zer—
reiben und trocknet etwa nach einer Woche bis 0,3 m aus),
10 *
148 Bodenfeuchtigteit und Bodenwärme.
c) friſchen Boden (hinterläßt Feuchtigkeit in der Hand und
trocknet ſelbſt im Sommer nie über 0,2 m aus),
d) feuchten Boden (tropft beim Zerdrücken und trocknet nie
über 30 em Tiefe aus),
e) naſſen Boden (tropft von ſelbſt aus der Hand und trocknet
ſelbſt in der Oberfläche nie aus).
So vorteilhaft das richtige Maß von Feuchtigkeit iſt, ſo ſchäd—
lich wirkt ein Übermaß; es führt zur Verſumpfung, verurſacht Wurzel-
und Stammfäule, verſauert und erkältet den Boden, befördert das
Auffrieren und erſchwert das Keimen und Anwurzeln.
Stehende Näſſe iſt allen Waldgewächſen nachteilig, oft tödlich.
Sie wird herbeigeführt durch undurchläſſigen Untergrund, der haupt⸗
ſächlich durch hochanſtehenden Gebirgsboden, feſte Tonſchichten, ver—
kittete Kieslager, Ortſtein, Raſeneiſenſtein uſw. bei mangelhaftem Ab—
fluß gebildet wird. Quellen der Bodenfeuchtigkeit ſind die Nieder—
ſchläge (Regen, Tau, Nebel) und die Grundfeuchtigkeit reſp. Grund—
waſſer, worunter man das über undurchläſſigen Schichten angeſammelte
Waſſer verſteht; ſie wirken durch ihre Verdunſtung wohltätig. Das
Vermögen, Waſſer in ſich aufzunehmen und zu halten, hängt, wie
ſchon oben erwähnt, von der Zuſammenſetzung, namentlich der Krümel—
ſtruktur des Bodens ab.
Mit der Feuchtigkeit des Bodens hängt auch ſeine Wärme auf
das innigſte zuſammen. Je feuchter ein Boden iſt, deſto kälter iſt
er, weil einmal das Waſſer ein ſchlechter Wärmeleiter iſt, beſonders
aber, weil das Waſſer durch ſeine Verdunſtung dem Boden viel
Wärme entzieht (vergl. §S 107). Aus demſelben Grunde iſt ein trockner
Boden warm. Alſo naſſer und kalter Boden, trockner und warmer
(hitziger) Boden ſind gleichbedeutend. Tonboden iſt gewöhnlich kalt,
Sand- und Kalkboden warm, letzterer oft hitzig; analog verhalten ſich
ihre Mengungen.
Ferner hängt die Wärme von der Lage und Farbe des Bodens
ab: Weſt- und Süd hänge ſind wärmer als Oſt- und Nord—
hänge, die dunklen Bodenarten wärmer als die helleren.
Die Wärme des Bodens begünſtigt die Keimung, den Harzreich—
tum, die Fruchtentwicklung und die Gerbſtoffentwicklung (Schälwälder).
In bezug auf Feuchtigkeit machen die Holzarten ſehr verſchiedene An—
ſprüche: Bodentrocknis iſt jedoch immer ungünſtig.
Bodenbindigkeit. Bodenneigung. 149
S 97. 3. Bodenbindigkeit.
Hierunter iſt der größere oder geringere Zuſammenhang des Bodens
zu verſtehen. Die Bindigkeit hängt von der Zuſammenſetzung des Bodens
ab. Ton bindet, Kalk bindet mäßig, Sand lockert, Humus mäßigt reſp.
befördert die Bindigkeit wie Lockerheit. Ein ſteiniger Boden mäßigt
ebenfalls die Bodenextreme in vieler Beziehung und macht den Boden
lockerer und friſcher, ebenſo verhält ſich ein eiſenhaltiger Boden
moderierend. Feuchtigkeit lockert zu bindigen und bindet zu lockeren
Boden, der Froſt lockert durch die ſich bildenden Eiskriſtalle. Wärme
lockert den Boden. Einen hervorragenden Einfluß auf die Boden—
lockerung haben die lebenden und abſterbenden Wurzeln, da ſie die
unteren Bodenſchichten mit der Luft verbinden.
Bindungsgrade.
Die Bindigkeit bezeichnet man durch folgende Ausdrücke:
a) Feſt. Zeigt den höchſten Grad des Zuſammenhangs. Beim
Trocknen leicht riſſig und blättrig, etwas tiefer ſteinhart. Schollige
Struktur. (Tonboden.) Im Naſſen plaſtiſch, klebrig, glitſchig.
b) Streng (ſchwer). Etwas weniger zuſammenhängend, beim
Trocknen aber tief riſſig, ſchwer zerbröckelnd. Bröcklige klumpige
Struktur. (Lehmiger, kalkiger Ton- und Mergelboden, alſo Boden,
in dem Ton überwiegt.)
e) Mild (mürbe). Nicht riſſig, leicht zerkrümelnd und Feuchtig—
keit aufnehmend. Krümliche Struktur. Günſtige Miſchungen von
Ton⸗, Kalk⸗ und Lehmboden mit Sand, alſo Boden, in welchem Sand
oder Kalk überwiegt.
d) Locker. In feuchtem Zuſtande noch zu ballen, zerfällt aber
beim Trocknen. Feinkörnige Struktur. (Lehmiger Sandboden, ſandiger
Mergel, Boden, in welchem Sand überwiegt).
e) Loſe. Mit dem geringſten Grad von Bindung (reiner Sand—
boden, Flugſand). Pulverige Struktur.
Ein milder, reſp. lockerer Boden iſt am günſtigſten für unſere
Waldbäume, er wird am beſten gewonnen und erhalten durch richtigen
Schluß derſelben. Er wirkt deshalb ſo günſtig, weil er das günſtigſte
Verhältnis zu Feuchtigkeit und Wärme ſchafft reſp. erhält und den
Wurzeln die beſten Entwickelungsbedingungen bietet.
150 Bodenneigung.
S 98. 4. Bodenneigung.
Bodenneigung iſt die Neigung des Bodens gegen die Wagerechte,
welche man auch Böſchung nennt. Das Profil der Böſchung A C
(Fig. 81) wird erhalten, wenn man durch O eine Horizontalebene
legt und von A aus auf
13 dieſelbe das Lot AB fällt;
5 das entſtandene rechtwink—
Be lige Dreieck ABC, nach
. Id welchem man die Böſchung
15 beſtimmt, heißt das Bö—
B | ee |
8 R D ſchungsdreieck Die Hvpo⸗
9 tenuſe A C iſt die Bö—
ſchungslinie, die hori—
zontale Käthete BC heißt Ausladung, die ſenkrechte Kathete A B
die Höhe der Böſchung, während der die Neigung angebende Winkel a
der Böſchungswinkel heißt. Die Bezeichnung der Böſchungen kann
nun auf zweierlei Weiſe geſchehen:
1. Durch einfache Angabe des Neigungs-(Böſchungs)-winkels in
Graden, Minuten uſw. Man ſpricht z. B. von einer Böſchung von
2311203“. Sie wird durch ein Höhenmeßinſtrument ermittelt.
2. Durch Angabe des Verhältniſſes der Ausladung zur
Höhe und zwar in Form eines Bruches, bei welchem die Maßzahl
für die Ausladung den Zähler, jene für die Höhe den Nenner
bildet a Man ſpricht z. B. von einer einfachen Böſchung, wenn
AB = BOC, von einer doppelten oder zweifachen Böſchung, wenn
2
BC=2AB( 1) it, ungetehrt wird die Böschung } metrig, Z menig,
wenn BOC: AB = 1: 2 reſp. 5: 4 ſich 1 uſw.
Je größer der Bö—
ſchungswinkel wird,
deſto kleiner wird der
Bruch und die Bö—
. ſchung, und umgekehrt.
Mm“ Die Bodenneigung
Fig. 82. kann man ſchon mit einer
gewöhnlichen Latte meſſen. Man wähle einen beliebigen Punkt der
Expoſition. 151
Neigung MN, z. B. A (Fig. 82) lege die Latte ab horizontal an die
Bergwand und meſſe den Abſtand der Latte vom Boden, d. h. Aa; der
a . Ju 5 Sry £
Bruch = drückt dann die Bodenneigung im Verhältnis zur Horizontalen
aus. Dieſe Böſchungsmeſſungen kommen beſonders bei Wege-, Damm—
und Grabenanlagen zur Anwendung. Es gibt auch beſondere In—
ſtrumente (Böſchungsmeſſer) zum Bau von Böſchungen; gewöhnlich
konſtruiert man ſich dazu ſelbſt Lattendreiecke von den verlangten
Dimenſionen als Modelle, nach denen man abböſcht.
Man nennt eine Bodenneigung je nach ihrem Neigungswinkel zur
Horizontale:
Sanft abhängig bei 1—5°, Steil bei 11— 20°,
Mäßig ſteil bei 6—10“, Sehr ſteil bei 21—30°.
Schroff bei 31—45°; bei über 45° iſt die Neigung unpraktikabel,
d. h. vom Menſchen kaum zu erklimmen, jedenfalls nicht mehr regel—
mäßig forſtlich zu bewirtſchaften.
Die Neigungen bei größeren Berglehnen uſw. werden mit Meß—
inſtrumenten (gewöhnlicher Theodolit, Hoßfelds Wagebrettchen, Waſſer—
wage uſw.) ) gemeſſen; hat man ſolche Inſtrumente nicht, jo kann man
obiges einfaches, allerdings etwas ungenaues Verfahren anwenden.
Die Extreme in der Bodenneigung ſind dem Waldbau ſchädlich;
Senkungen rufen Verſumpfung hervor, zu ſteile Hänge leiden unter
Wegſchwemmung, es entſtehen Erdſtürze, Erdrutſchungen, ſie ſind auch
ſchwer anzubauen und abzuholzen, während die Ebene und mäßige
Neigungen dem Wachstum der Holzarten günſtig ſind, da ſie dem
Waſſer bequemen, aber nicht zu ſtarken Abfluß verſchaffen: die Wechſel—
wirkungen zwiſchen Atmoſphäre und Boden erleichtern namentlich die
Aufnahme aller Feuchtigkeit der fruchtbaren Luftarten und befördern ſo
die Verwitterung. Die Expoſition (Neigung nach einer beſtimmten
Himmelsgegend) gleicht öfter die Nachteile des Bodens aus, z. B. kalter
Boden wird in warmen Lagen beſſer und umgekehrt, ebenſo trockner
Boden in friſchen Lagen und umgekehrt. Nord- und Oſtlagen ſind
kalt, Süd- und Weſtlagen warm, Südlagen find trocken, Weſt- und
tordlagen friſch; Oſtlagen find friſch, leiden aber leicht unter Froſt,
) Alle zu forſtlichen Meſſungen gebräuchlichen Inſtrumente bezieht man gut
und preiswürdig von Spörhaaſe-Gießen oder Reiß-Liebenwerda.
152 Beurteilung des Bodens.
Südlagen unter Dürre, Weſtlagen unter Sturm; die Zwiſchenlagen,
z. B. Nordoſt, Südweſt uſw., gleichen die Gunſt- und Ungunſt etwas
aus; ob die eine oder andere Lage für beſtimmte Holzarten günſtig iſt,
richtet ſich nach ihren beſonderen Anſprüchen reſp. ihrer Empfindlich—
keit. Im allgemeinen ſind die Nord- und Oſtlagen in waldbaulicher
Beziehung günſtig.
S 99. Steiniger Boden.
Der Boden beſteht nicht immer aus feinkörniger Erde, ſondern
iſt oft mit kleinen und größeren Steinen durchmengt. Man unter—
ſcheidet Kies-, Grandboden und Grus. Der erſtere beſteht aus kleinen
unzerſetzbaren rundlichen kieſeligen Kies- oder quarzigen eckigen Geſteins—
brocken (Grand). Bei Grobkies haben die Körnchen 2,5 —4,0 mm,
bei Feinkies 1„5—2,5 mm Durchmeſſer; Grand ſind unten 2 cm
ſtarke kantige Quarzſtücke, Grus 4—6 cm ſtarke eckige Grundgeſteins—
brocken. Iſt dieſer Boden ohne genügende Erdbeimengungen, ſo kann
er die Feuchtigkeit nicht genug halten, hat auch zu wenig Nahrung für
eine Waldvegetation. Ein mäßiges Vorkommen von kleinen Steinen
iſt dagegen entſchieden günſtig, namentlich in jedem ſchweren Boden,
da dieſelben der Kultur keine weſentlichen Hinderniſſe bereiten und den
Boden lockern.
Außerdem kommt in Gebirgen häufiger ein großſteiniger Wald—
boden (Gerölle) vor, meiſt mit einem dichten Überzug von Deckmooſen.
In ſeinen mit Erde ausgefüllten Geſteinslücken finden wir nicht ſelten
gute Buchen-, Tannen- und namentlich Fichtenbeſtände; dieſe muß
man ſich hüten, kahl abzutreiben, weil dann die Bodendecke ſchwindet
und eine Kultur aus der Hand mit den größten Schwierigkeiten ver—
bunden iſt. Hier iſt Plenterbetrieb am Platze.
S 100. Beurteilung des Bodens.
Zur genauen Beurteilung des Bodens ſind ausgebreitete chemiſche
und phyſikaliſche Kenntniſſe erforderlich (die hier nicht vorausgeſetzt
werden dürfen), wir können uns daher nicht ausführlich, ſondern nur
mehr mit der praktiſchen Seite derſelben befaſſen.
Man beurteilt den Boden am richtigſten durch Unterſuchung ſeiner
Schichten oder Beurteilung deſſen, was er hervorbringt, d. h. der auf
ihm ſtockenden Beſtände und Pflanzen.
Merkmale des Bodengehalts. 153
S 101. a) Die Anterſuchung des Bodens ſelbſt.
Zunächſt belehrt uns ſeine Abſtammung über die Beſchaffenheit des
Untergrundes, ſeine mineraliſche Zuſammenſetzung darüber, ob wir es
mit einem mineraliſch kräftigen oder armen Boden zu tun haben.
Hierauf müſſen wir den Boden ſelbſt genau mit unſeren Sinnen,
mit den Augen, dem Geruch, durch Befühlen und eventuell mit dem
Geſchmack prüfen.
Tongehalt gibt ſich durch große Bindigkeit, fettiges Anfühlen,
Anhängen an der Zunge reſp. Lippe, Waſſerhaltung, Tongeruch zu
erkennen, im trockenen Zuſtande durch Riſſigkeit und Blätterung. Beim
Schaben mit dem Fingernagel im feuchten Zuſtand zeigt er Glanz,
hat bläulichgraue Farbe.
Sandboden erkennt man an Lockerheit, Rauheit und Knirſchen
beim Verreiben mit der Hand, ſieht hellgelb bis weiß aus.
Kalkboden iſt bemerklich durch helle graue Farbe, Zerbröckeln,
Mittelbindigkeit, Aufbrauſen beim Begießen mit Salzſäure, Kalkgeruch.
Eiſenbeimengung erkennt man an der ſchwarzen bis rotbraunen
Farbe, an der rauhen Bruchfläche; ſtagnierendes eiſenhaltiges Waſſer
an ſeiner buntſchillernden Oberfläche.
Sofort ſichtbar wird der Grad der Steinbeimengung und der
Humusgehalt; letzterer iſt an der ſchwärzlichen Farbe, Leichtigkeit,
Lockerheit und an ſeinem modrigen Geruch kenntlich.
Die Prozentſätze der Mengung findet man leicht durch den ſog.
Schlämmverſuch. Man füllt den Boden in eine große zylindriſche
Glaskruke, gießt genügend Waſſer hinein, rührt tüchtig um und unter—
ſucht, mißt oder wiegt, nachdem die umgerührten Bodenarten ſich
nach dem Geſetz der Schwere abgelagert haben, die Lagerungsſchichten
und berechnet danach die Prozentverhältniſſe der einzelnen Bodenteile.
Die Tiefgründigkeit, Bindigkeit und mittlere Feuchtigkeit findet
man durch Bodeneinſchläge bis auf den Untergrund reſp. durch
den ganzen Wurzelraum. Am beſten lernt ein Forſtmann ſeinen Boden
jedoch durch aufmerkſames Beobachten bei Kulturen, Graben- und Wege—
bauten, beim Stockroden uſw. kennen; hierbei hat er reichlich Gelegen—
heit zu unterſuchen, zu prüfen, vergleichende Beobachtungen anzuſtellen
und danach ſeine Wirtſchaftsmaßregeln zu treffen.
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156 Beurteilung des Bodens nach der Flora.
Zur genauen Beſtimmung des Bodens nach ſeinen einzelnen Be—
ſtandteilen diene die vorſtehende Tabelle (Seite 154, 155), wobei bemerkt
wird, daß die Fruchtbarkeit eines Bodens von der Menge und dem Grad
der Löslichkeit aller darin enthaltenen Pflanzennährſtoffe abhängt.
S 102. b) Beurteilung nach der Bodenflora.
In gewiſſer Weiſe läßt ſich die Bodengüte auch wohl nach den
Pflanzen beurteilen, jedoch nur unter Berückſichtigung der anderen Ein—
flüſſe auf den Pflanzenwuchs als Lage, Klima, Bewirtſchaftungsart uſw.
Sind dieſe günſtig, ſo wird ein ſchlechterer Boden beſſer produzieren
und umgekehrt. Es iſt alſo hier eine gewiſſe Vorſicht nötig.
Nichtsdeſtoweniger ſollen einige Pflanzen aufgezählt werden,
welche meiſt für charakteriſtiſch gelten:
1. Kalkpflanzen: Viele Orchideen und Anemonenarten, Klee, Wicke,
wilde Roſen, Schneeball.
2. Sandpflanzen: Heidekraut, Heidelbeere und Angergräſer Aira
canescens und flexuosa (Drahtſchmeele). Sandhafer auf Dünen (Elymus
arenarius), Carex-Arten, See-Kreuzdorn (Hippöpha@ rhamnöides);
hierher gehört auch, beſonders auf Kieſelboden, die Preißelbeere, der
Beſenpfriem und Ginſter, die Strohblume, Katzenklee, Königskerze u. a.
3. Lehm- und Tonboden: Beſonders gute Grasarten Anthoxantum
odoratum Ruchgras, Holcus mollis Honiggras, Avena pratensis
Wieſenhafer, Aira caespituosa Raſenſchmeele, Schachtethalm uſw.
4. Sehr humoſen Boden zeigen an: Brenneſſel, Diſtel, Sauerklee,
Kreuzkraut. Im Halbſchatten in ſich zerſetzender Bodendecke: Himbeere,
Fingerhut uſw. 8
5. Auf friſchen Schlägen (ohne Schatten): Storchſchnabel, Kreuz—
kraut, Fingerhut, Brombeere.
6. Torfboden: Sumpfheide, Rauſchbeere, Sumpfheidelbeere, Sumpf—
dotterblume, Wollgras (Eriöphorum vaginätum).
7. Auf naſſem und ſaurem Boden: Binſen, Riedgräſer, Schilfe,
Schafthalme und die Sumpfmooſe (Equisetum, Sphägnum).
II. Die Lehre vom Klima.
$ 103. Unter „Klima“ verſtehen wir die Geſamtwirkung aller
in der Atmoſphäre vorgehenden Witterungserſcheinungen, wie Froſt
und Hitze, Regen und Schnee, Tau und Reif, Sturm und Gewitter uſw.
Die Lehre vom Klima erklärt uns die Witterungserſcheinungen und
ihren Einfluß auf den Wald.
*
1 —
Witterungswechſel. 157
S 104. Die atmoſphäriſche Luft.
Die Luft iſt ſtets in demſelben Verhältnis aus den beiden Ur—
ſtoffen, Sauerſtoff und Stickſtoff in mechaniſcher (nicht chemiſcher)
Mengung zuſammengeſetzt, und zwar ſtets aus etwa + Sauerſtoff
und + Stickſtoff; daneben finden ſich noch in wechſelnden Quantitäten
zahlreiche Gaſe, z. B. Waſſerdampf, Kohlenſäure (Kohlendioxyd), Am—
moniak, Salpeterſäure uſw. Von größter Bedeutung für den Wald iſt
ferner ihr Waſſergehalt, der großen Schwankungen unterworfen iſt.
Von ihm rühren alle Niederſchläge: Tau, Nebel, Regen, Reif, Schnee,
Hagel her. An feſten Beſtandteilen kommt in großen Mengen noch
der Staub, meiſt in fein verteilter Form vor.
S 105. Bedingungen des Witterungswechſels.
Bekanntlich wechſelt das Wetter beſtändig. Die Urſache davon liegt
in der ungleichen Erwärmung der Erde durch die Sonne. Die Sonne
erwärmt am ſtärkſten, wenn ſie ihre Strahlen ſenkrecht entſendet, je
ſchiefer die Sonnenſtrahlen auffallen, deſto mehr büßen ſie an Kraft
ein: daher iſt es am Aquator am wärmſten, an den Polen am kälteſten.
Die größte Wärme wird an der Erdoberfläche hervorgerufen, hierdurch
dehnen ſich die erdauflagernden Luftſchichten aus, werden leichter und
ſteigen in die Höhe, die kälteren Luftſchichten ſinken nieder, um dann
denſelben Prozeß durchzumachen. Hierdurch entſteht die Bewegung der
Luft, ſie iſt ein ſtetes Auf- und Niederwallen, das durch die Geſtaltung
des Bodens, die Erdumdrehung, ungleiche lokale Erwärmung uſw.
auch ſeitliche Abweichungen erhält, welche die Winde hervorrufen.
Die erſte Urſache der verſchiedenen Wärmeeinwirkung iſt der Tag- und
Nachtwechſel, ferner der Wechſel der Jahreszeiten, bedingt durch die ver—
ſchiedentliche Stellung der Erde bei ihrem Laufe um die Sonne, ſchließ—
lich die verſchieden ſtarke Erwärmung am Aquator und an den Polen.
S 106. Luftwärme.
Wie aus dem Vorhergehenden erhellt, wird die Luftwärme durch
die Jahres- und Tageszeit bedingt, ferner durch die geographiſche Lage
(heiße, gemäßigte, kalte Zone), ſchließlich durch die Höhe über dem
Meeresſpiegel (Ebene, Gebirge). Die Temperatur (Erwärmungsgrad)
nimmt erfahrungsmäßig bei größerer Erhebung über dem Meeres—
ſpiegel allmählich ab, im großen Mittel um etwa 0,5“ O bei je 100 m
158 Luftwärme.
Steigung, bis ſie bei etwa 2900 m (in unſeren Alpen) die Region
des ewigen Schnees erreicht; in heißeren Gegenden in höherer Lage
und umgekehrt.
Mit dieſer Temperaturabnahme in den Höhenlagen hängt das
Gedeihen des Pflanzenwuchſes aufs innigſte zuſammen. Die Grenze
des deutſchen Waldbaues liegt bei einer Jahres-Durchſchnitts—
temperatur von 5° C.
Eine mäßige Wärme iſt für unſere deutſchen Waldgewächſe am
förderlichſten; ſtarke Hitze oder Kälte ſtören eine gedeihliche Entwickelung.
Die Wärme erregt die Keimung und Knoſpung, unterſtützt die Auf—
nahme von Nahrungsſtoffen und deren Umbildung und befördert die
Verdunſtung. Manche Holzarten verlangen mehr Wärme; ſo die meiſten
Laubhölzer und die Kiefer; die anderen Nadelhölzer und die Birke
verlangen weniger Wärme. Warme Lagen befördern die Blüten- und
Fruchtbildung wie die Holzproduktion und erhöhen den Harz- und
Gerbſtoffgehalt.
Kältere Lagen haben einen langſameren Wuchs, geben dafür aber
meiſt feſteres und dauerhafteres Holz. Größere Wärme befördert die
Zerſetzung der Bodendecke, die Verdunſtung jeder Bodenfeuchtigkeit
und vermehrt ſomit die fruchtbaren Niederſchläge, trocknet dagegen den
Boden aus.
Große Hitze ſteigert die Fähigkeit der Luft, Waſſerdämpfe auf—
zunehmen und ruft eine zu ſtarke Verdunſtung und damit Trocknis
hervor; hierdurch wird die Vegetation geſtört, die Pflanzen erſchlaffen,
vertrocknen und ſterben ſchließlich aus Waſſermangel ab (verwelken!).
Große Kälte wirkt am ſchädlichſten, wenn ſie (als Spätfroſt)
im Frühling bei der Keimung und Knoſpung auftritt und die jungen
und zarten Pflanzenteile vollſaftig und noch nicht gehörig verholzt ſind.
Beſonders leiden unter Spätfroſt die zarten Laubhölzer, Buche, Eiche,
Ahorn, Eſche, Erle darunter; die Triebe ſterben ab und ſind dann
kenntlich an der roſtbraunen bis ſchwarzen Farbe, die oft weithin die
jungen Schonungen und Kulturen bedeckt (vergl. § 197).
Am gefährlichſten ſind zugloſe Winkeltäler, Buchten und Keſſel,
jog. Froſtlöcher; auch ſolche Löcher, wie fie innerhalb der Beſtände
durch Wind- und Schneebruch, falſche Hiebsführung uſw. entſtehen; ſie
ſtrahlen die Wärme aus, die kalten Luftſchichten lagern ſich feſt auf
ihnen ab und es erfrieren alle zarten Pflanzen, da kein günſtiger Luftzug
— — —
Luftfeuchtigkeit, Regen. 159
ſie retten und wärmere Luft auswechſeln kann. Schädlich wirkt in
jungen Saaten auch das ſog. Auffrieren; es entſteht dadurch, daß
die Feuchtigkeit bei plötzlich eintretender Kälte zu Eiskriſtallen erſtarrt,
ſich ausdehnt und mit dem Boden die jungen noch flach bewurzelten
Sämlinge in die Höhe hebt, welche dann beim Zurückſetzen des Bodens
auf der Oberfläche liegen bleiben und verdorren, am meiſten in Moor-,
Ton- und Kalkboden.
Eine andere Wirkung des Froſtes iſt das Zerſprengen ſtarker
Stämme in ſog. Froſtriſſe. Bei ſehr heftiger Kälte ziehen ſich die
äußeren ſaftreichen Holzlagen ſchnell zuſammen, das trocknere und dichtere
Innere gibt nicht ſo ſchnell nach, ſo daß ſie in Längsriſſen berſten,
oft mit lautem Knall; (bei Eiche, Buche, Rüſter uſw. häufig, wo ſie
noch lange Zeit, nachdem ſie überwallt ſind, als die bekannten am
Stamme herablaufenden Wülſte kenntlich bleiben; gut ſpaltiges Holz
reißt leichter).
S 107. Luftfeuchtigkeit.
Durch unaufhörliche Verdunſtung) des auf der Erde befindlichen
Waſſers (aller Gewäſſer, feuchter Erde uſw.) erhält die Luft ihre
Feuchtigkeit. Je nach ihrem augenblicklichen Wärmegrad kann ſie in
ſich verſchiedene Mengen dieſer Feuchtigkeit aufnehmen. Warme Luft
faßt mehr Waſſerdunſt als kalte. Wenn daher eine mit Waſſerdunſt
geſättigte warme Luft abgekühlt wird, was z. B. geſchieht, wenn der
Waſſerdunſt vermöge ſeiner Leichtigkeit in höhere kältere Luftſchichten
aufſteigt oder von kälteren Winden berührt wird, ſo muß ſich der
überſchüſſige Teil in ſichtbare Waſſerbläschen, den Waſſerdampf!),
verdichten, welchen wir, wenn er hoch in der Luft iſt, Wolken, wenn
er auf der Erde lagert, Nebel nennen. Verdichten ſich durch ſchnelle
) Waſſer verdunſtet, indem es ſich mit freier Wärme verbindet und in dieſer
Verbindung Luftgeſtalt annimmt; es entſteht dann aus dem Waſſer der unſerm
Auge unſichtbare „Waſſerdunſt“. Ebenſo wie die großen Waſſermaſſen, verdunſten
auch feuchte und naſſe Körper durch Verbindung mit Wärme; ſie trocknen. Bei
ſolchen Verbindungen verſchwindet in dem Maße, wie Waſſerdunſt entſteht, Waſſer
und Wärme: die verdunſtenden Körper erkalten und trocknen.
) Waſſerdampf beſteht aus Waſſerbläschen, die jo leicht find, daß ſie ſich
in der Luft ſchwebend erhalten und unſerem Auge ſichtbar werden; er iſt durch
Abkühlung verdichteter und ſomit ſichtbarer Waſſerdunſt (Waſſergas). Die Luft
vermag nur eine ganz beſtimmte und für jede Temperatur derſelben feit beſtimmte
Menge Waſſerdampf zu faſſen.
160 Tau, Duft, Reif, Hagel, Schnee uſw.
Abkühlung größerer Maſſen dieſer Waſſerbläschen zu Waſſertropfen, ſo
fallen ſie als ſolche nieder — es regnet.
Der Tau bildet ſich, wenn die am Tage ſtark erwärmte Erd—
oberfläche und die auflagernden Luftſchichten ſich nachts durch Wärme—
ausſtrahlung bis unter ihre Waſſerdampfkapazität (Dampffaſſungskraft),
den ſog. Taupunkt abkühlen, d. h. ſoweit, daß ein Teil des in der Luft
enthaltenen Waſſerdunſtes ſich in Tropfen an den bis dahin erkalteten
Gegenſtänden abſetzt. Da die Abkühlung am ſtärkſten an ſehr ſpitzen und
an rauhen Gegenſtänden ſtattfindet, ſo taut es am ſtärkſten im Graſe und
auf rauhem Boden. Wird die ausgeſtrahlte Wärme durch Beſchirmung,
wie Bäume, tiefliegende Wolken uſw. zurückgeworfen, ſo findet keine
Abkühlung bis zum Taupunkt ſtatt, d. h. es taut unter ſolchen Ver—
hältniſſen nicht. Bekanntlich wirkt der Tau durch ſeine allmähliche
und tief eindringende Befeuchtung ſehr günſtig auf den Pflanzenwuchs.
Schlägt ſich der Waſſerdampf an bis unter den Gefrierpunkt er—
kalteten Gegenſtänden — ohne erſt flüſſig zu werden — direkt in feſter
Form nieder, ſo entſteht der „Reif“. Eine beſonders ſchädliche Art des
Reifes iſt der ſog. Raureif oder Duft, welcher dadurch entſteht, daß
Nebel ſich auf meiſt unter Einfluß von Oſtwind ſtark erkaltete Kronen
und Zweige niederſchlägt und reifartig feſtfriert. In größerer Maſſe
beſchwert er die Zweige und gibt Veranlaſſung zum bekannten Duftbruche.
Schnee entſteht, wenn der in der Luft befindliche Waſſerdampf
gefriert; er wird dann ſo ſchwer, daß er als feſte Maſſe (in ſechs—
ſeitigen Kriſtallen) auf die Erde zurückfällt. Je kälter es iſt, um ſo
feinkörniger fällt er, daher die Schneebruchgefahr in höheren (kälteren)
Lagen weniger gefährlich iſt.
Der Schnee (vergl. S 197) wirkt als wärmende Bodendecke günſtig,
ebenſo als Erzeuger von Feuchtigkeit beim Schmelzen. Schädlich wirkt er,
namentlich im Gebirge dadurch, daß ſich große Maſſen auf den Bäumen,
beſonders den Fichtenbeſtänden, ablagern und dieſelben niederdrücken
(Schneedruck) oder niederbrechen (Schneebruch). Am meiſten leiden
darunter Hänge und rotfaule Beſtände. (Vergl. Forſtſchutz.)
Die Entſtehung des Hagels iſt noch nicht genügend aufgeklärt.
Glatteis entſteht, wenn nach Froſt warmer Regen oder Nebel fällt
und als Eiskruſte am kälteren gefrorenen Boden auffriert. Graupeln
ſind unter dem Einfluſſe von Stürmen und niedriger Temperatur
(nahe dem Gefrierpunkte) zu Kugeln geballte Schneeflocken.
Barometer. Thermometer. 161
S 108. Wie alle anderen Körper, jo übt auch die atmoſphäriſche
Luft einen Druck auf ihre Unterlage aus, mithin auf die Erdoberfläche
mit allem, was darauf befindlich. Je nach der Windrichtung, nach
der Temperatur, dem Feuchtigkeitsgehalte der Luft, insbeſondere nach
der Erhebung über der Meeresfläche iſt der Luftdruck ſehr verſchieden
und wird durch ein Inſtrument, das bekannte Barometer (Schwere—
meſſer), gemeſſen, welches uns den wechſelnden Druck der Luft durch
das Steigen und Fallen des Queckſilbers in der Röhre anzeigt. Ein
plötzlich ſtarkes Fallen des Barometers zeigt Sturm an, die Süd-,
die Südweſt- und Weſtwinde bringen uns wärmere, leichte, mit
Waſſerdünſten geſchwängerte Luft, der Druck derſelben läßt nach,
das Barometer fällt, und wir haben Regenwetter zu erwarten; um—
gekehrt bringen die Nord- und Oſtwinde uns kältere, ſchwerere,
trockene Luft und damit meiſt ſchönes Wetter, der Luftdruck wird
ſtärker und das Barometer ſteigt.
Die Luftwärme wird durch das bekannte Thermometer (Wärme—
meſſer) gemeſſen. Der Zwiſchenraum zwiſchen dem Gefrierpunkt und
Siedepunkt, die durch Eintauchen in ſchmelzenden Schnee und kochen—
des Waſſer feſtgeſtellt ſind, wird in 80 Teile (Reaumur), zu wiſſen—
ſchaftlichen Zwecken in 100 Teile (Celsius) geteilt, ſodaß bei 0
der Gefrierpunkt, bei 80 reſp. 100 der Siedepunkt ſich befindet. Da
die Wärme bekanntlich alle Gegenſtände ausdehnt, die Kälte dieſelben
zuſammenzieht, ſo ſteigt und fällt das Queckſilber in der Glasröhre
nach dem Wechſel von Wärme und Kälte und wir können an der
Skala ableſen, um wieviel es kälter und wärmer geworden iſt; ab—
gekürzt 15“ R — Reaumur, 15 0 — Celsius. Zu wiſſenſchaftlichen
Zwecken darf jetzt nur das Celsius- Thermometer gebraucht werden.
100 O oder 4% R —= 5°C.
Der Blitz (drei Arten: Zickzack-, Flächen- und Kugelblitz) iſt ein
elektriſcher Funken im großen, welcher durch Ausgleichung entgegen—
geſetzter Elektrizitäten entweder zwiſchen zwei Gewitterwolken oder einer
Gewitterwolke und der Erde entſteht, im letzteren Falle ſagt man: es
ſchlägt ein. Der Donner entſteht infolge der plötzlichen und gewaltigen
Ausdehnung, welche die Luft durch den durch ſie hinzuckenden heißen
Blitzſtrahl und durch das unmittelbar darauf folgende rapide Zu—
ſammenſtürzen der Luftmaſſen nach den durch die Ausdehnung ſtark
verdünnten Luftſchichten hin erleidet, der durch die vielfachen Echos
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 11
162 Gewitter. Morgen- und Abendröte.
an Wolken, Bergen uſw. verſtärkt und verlängert wird. Die Ent—
fernung des Gewitters kann man leicht berechnen, indem man genau
die Sekunden zählt, welche zwiſchen Blitz und Donner vergehen; jede
Sekunde entſpricht einer Entfernung des Gewitters von etwa n; Kilo—
meter; bei 3 Sekunden iſt das Gewitter alſo 1 Kilometer, bei 22 Se—
kunden eine deutſche Meile entfernt.
Die Blitzſchlagwirkungen ſind außerordentlich verſchieden. Meiſt
werden alleinſtehende Bäume oder Überhälter getroffen, es kommen
aber auch unberechenbare Abweichungen vor; oft ſchlägt der Blitz in
die Krone, oft in einen Aſt, aber auch an beliebigen Stammteilen
ein; manchmal fährt er faſt unmerkbar am Stamm entlang, dann
wieder reißt er unter arger Zerſplitterung des Holzes klaffende Riſſe;
bald fährt er ſenkrecht, bald in Spirallinien am Stamm herunter;
meiſt bleibt er aber in der Rinde oder in den äußeren Stammteilen; es
iſt auch beobachtet worden, daß der Blitz ſich ſpaltet und mehrere
Bäume beſchädigt; ſo habe ich feſtgeſtellt, daß in der Oberförſterei
Falkenwalde einmal 8, in einem anderen Falle ſogar 13 Kiefern von
demſelben Blitz getroffen wurden. Oberflächliche und ſchmale Blitz—
rinnen übernarben leicht, nach ſchweren Verletzungen gehen aber die
Stämme ein.
Gewitter entſtehen bei ſehr jchneller Verdichtung des in der Luft
reichlich enthaltenen Waſſerdampfes durch plötzliche Abkühlung, z. B.
wenn bei großer Hitze, wo die Luft am meiſten Waſſerdampf faſſen
kann, plötzlich ſich ein kälterer Wind (Nord- oder Oſtwind) erhebt, oder
wenn der Süd- oder Weſtwind in Nord- oder Oſtwind umſpringt.
Das Wetterleuchten ſteht im Zuſammenhange mit entfernten
Gewittern, deren Donner man wegen zu großer Entfernung (über
25 Kilometer) nicht hören kann, oder es iſt der Wiederſchein von
unter dem Horizonte befindlichen Gewittern. Der Regenbogen ent—
ſteht bei gleichzeitigem Regen und Sonnenſchein, indem ſich die ſchrägen
Sonnenſtrahlen im herabfallenden Regen nach beſtimmten Geſetzen
brechen oder zurückgeworfen werden und ſo Farbenerſcheinungen hervor—
rufen (die ſieben Regenbogenfarben).
Auf ähnlichen Geſetzen beruhen die Morgen- und Abendröte,
wie auch die ſog. Höfe um Mond und Sonne; befindet ſich die
Sonne morgens und abends am Rande des Horizontes (Winkel von
18%, jo fallen die Strahlen ſehr ſchräg auf die Erde und werden
Luftbewegung. 163
durch beſonders zahlreich in der Luft befindliche Dunſtbläschen ſo
verändert, daß der geſamte umgebende Himmel rot gefärbt erſcheint.
Morgen- und Abendröte beweiſen einen großen Waſſergehalt
der Luft und laſſen, wenn ſich kältere Winde aus ihrer Richtung her
aufmachen, auf Regen ſchließen.
Die Höfe (Ringe) um den Mond, wie auch die ſelteneren Höfe
um die Sonne erklärt man durch die Beugung der Strahlen an den in
der Höhe der Atmoſphäre befindlichen Dunſtkügelchen und Eiskriſtallen;
ſie ſtellen ebenfalls, wenn Abkühlung eintritt, Regen in Ausſicht.
S 109. Luftbewegung.
Die Luftbewegung entſteht durch ungleiche Erwärmung und da—
durch bedingte ungleiche Dichtigkeit oder Schwere der Luftſchichten.
So entſteht durch das Abfließen der kalten ſchweren Luftſchichten
vom Norden und Süden der Erdkugel nach dem Aquator der Polar—
ſtrom und von dieſem zurück durch das Abfließen der warmen leichten
Luft nach den kälteren Polen der Aquatorialſtrom. Durch die Drehung
der Erde von Weſten nach Oſten um die eigene Achſe (in 24 Stunden,
wodurch die Länge des Tages beſtimmt iſt) wird der erſte zum
Nordoſt-, der zweite zum Südweſtwind abgelenkt. Da nun mit der
allmählichen Abkühlung des Aquatorialſtromes ein Sinken in höheren
Breiten verbunden iſt, ſo kommt er naturgemäß mit dem Polarſtrom
häufig in Konflikt, und ſolche Länder, die in dieſen Breiten liegen,
wie z. B. Deutſchland und andere Länder der gemäßigten Zone haben
unter dem Kampfe der ſüdweſtlichen und nordöſtlichen Luftſtrömungen
zu leiden. Daher iſt es bei uns viel windiger und regneriſcher als
im Süden oder Norden.
Außer dieſen großen Weltwinden gibt es noch viele Lokalwinde,
die durch die Verſchiedenheit der Bodengeſtaltung, durch den Wechſel
von Berg und Tal, von Waſſer und Land hervorgerufen werden. Iſt
die Luftbewegung eine beſonders heftige, ſo nennen wir ſie Sturm;
Stürme entſtehen am häufigſten bei ſchroffem Temperaturwechſel, bei
Gewittern und nach ſtarken Niederſchlägen, alſo im Frühling und
Herbſt, wo Sommer und Winter um die Herrſchaft kämpfen. Sie
ſind dem Walde immer verderblich, namentlich wenn ſie bei großer
Feuchtigkeit (Tauwetter nach Froſt) und damit verbundener Lockerheit
des Bodens auftreten. |
11*
164 Luftbewegung. Klima.
Mäßige Winde find notwendig, um die Nachteile der Temperatur-
extreme auszugleichen. Die herrſchenden Winde bei uns ſind die
Weſtwinde. Über das atlantiſche Meer herwehend haben ſie viel
Feuchtigkeit, bringen alſo meiſt Regen und wirken deshalb günſtig
auf trockene Bodenarten und Lagen. Sie arten aber auch häufig in
Stürme aus, deshalb muß ſich der Forſtmann am meiſten vor ihnen
ſchützen (vergl. $ 196). Die über Aſien und das europäiſche Flach—
land wehenden Oſtwinde haben ihre Feuchtigkeit meiſt auf dem
langen Landwege bereits abgegeben und wehen bei uns nicht nur
trocken, ſondern auch — aus kälteren Gegenden kommend — kalt
und ſcharf. Der Oſtwind hagert deshalb den Boden aus und zer—
ſtört häufig die zarten Triebe ſowie die Fruchtanſätze, hindert auch
oft das Gedeihen der Saaten durch Froſtgefahr.
Ein ähnlicher rauher Wind iſt der Nordwind, er artet auch
leicht in Sturm aus und bringt häufig Schnee und unfreundliches
Wetter. Da er jedoch ſeltener und unbeſtändig weht, ſo iſt er nicht
von großer Wichtigkeit, ebenſo wie der warme ſeltene Südwind. Dieſer
iſt allezeit weich, mild und fruchtbar, deshalb dem Forſtmann nur
erwünſcht, zumal ſeine urſprüngliche Wärme in richtiger Weiſe für
uns durch die vorlagernden Alpen gemäßigt iſt.
S 110. Zie uerſchiedenen Klimate in Zeutſchland.
Nach den verſchiedenen Einflüſſen der herrſchenden Winde, der
durchſchnittlichen Feuchtigkeit und Wärme, welche wieder durch die
Lage, (geographiſche Lage, Höhenlage) und Expoſition (Neigung einer
Fläche gegen die Himmelsgegend z. B. Weſthang, Nordoſtlage) be—
dingt wird, hat meiſt jeder Ort ſein eigenes Klima, das je nachdem
günſtig oder ungünſtig auf das Gedeihen der Waldgewächſe einwirkt;
man ſpricht demnach von einem milden (Sommermonate überwiegen),
einem gemäßigten (Sommer und Winter gleich lang) und rauhen
(Winter länger als Sommer) Klima. Das milde Klima iſt für
Deutſchland im Süden und Weſten vertreten; anhaltende ſtrenge Winter
gehören zu den Seltenheiten; Wein und Obſt wie edlere Laubhölzer
(echte Kaſtanie, Wallnuß) gedeihen vortrefflich (10 bis 12° C. Durch⸗
ſchnittstemperatur und 7 Monate Vegetationszeit). Das gemäßigte
Klima zeigt ſchon ſtrengere Winter, hat keinen eigentlichen Weinbau
und keine edleren Obſtorten im Freien, iſt aber doch dem Anbau
—— en
Standortsgüte. 165
unſerer Hauptholzarten noch ſehr günſtig. Es iſt das verbreitetſte in
Deutſchland (7—9“ C. Durchſchnittstemperatur und 6 Monate Vege—
tationszeit). Das rauhe Klima iſt hauptſächlich im Norden und
Oſten unſeres Vaterlandes und in höheren Gebirgslagen vertreten;
der Winter dauert im höheren Gebirge bei uns länger als die milde
Jahreszeit, die eigentliche Vegetationsperiode iſt auf etwa ein Drittel
des Jahres beſchränkt. Der Obſtbau hört auf, Getreidebau iſt auf
das geringſte Maß zurückgeführt, die Waldbäume zeigen ein mäßiges,
in den höchſten Lagen nur noch ein krüppelhaftes Gedeihen.
S 111. Die Standortsgüte.
Das Zuſammenwirken des Bodens, der Lage und des Klimas,
welche den Standort ausmachen, iſt ein ſo mannigfaches, daß dadurch
eine große Verſchiedenheit desſelben bedingt wird, welche man für die
Praxis wohl in Klaſſen geteilt hat; man bildet daraus jedoch gewöhn—
lich keine Standortklaſſen, ſondern Bodenklaſſen, die aber die
Geſamtwirkung des Standorts auf die Beſtandsentwicklung angeben
ſollen; ihre Beurteilung erfolgt ſeltener nach den Faktoren aus Lage,
Klima und Boden, ſondern meiſt nach der Produktionsfähigkeit
an Holz, wie ſie ſich in der Höhe, Stärke und im Schluß der Be—
ſtände markiert; man bezeichnet ſie mit der römiſchen Zahl I- V
und ihren Zwiſchenſtufen; dieſe Klaſſen haben jedoch eine verſchiedene
Bedeutung bei den verſchiedenen Holzarten; Kiefernboden iſt geringer
wie Eichen- und Buchenboden; Kiefernboden II kann z. B. Eichen—
boden III reſp. III IV entſprechen. Deshalb muß man bei den
Bodenklaſſen, oft auch Bonität genannt, ſtets die Holzart beifügen,
B Ei. II, Bu. IV.
Bekanntlich macht jede Holzart ihre beſonderen und meiſt ganz
charakteriſtiſchen Anſprüche an den Standort; dieſe zu erkennen und
zu befriedigen gehört zu den wichtigſten, zugleich aber ſchwierigſten
Aufgaben des Forſtwirts und wollen wir im nächſten Teil, dem Wald—
bau, unterſuchen, wie er dieſe Aufgabe zu löſen hat.
166 Fragebogen: Standortslehre.
Fragebogen zur Standortslehre.
A.
IJ. Die Lehre vom Boden.
Zu § 80. Was heißt Standort und was verſteht man unter Standortslehre?
In welche beiden Hauptteile zerfällt die Standortslehre?
Zu S 81. Wie war unſere Erde früher beſchaffen und wie it ihre heutige
Geſtaltung und Zuſammenſetzung entſtanden?
Zu S 82. Welche Gebirge bilden das erſte Erſtarrungsprodukt? Wie iſt
ihre Struktur? x
Zu S 83. Wie ſind die Flötzgebirge entitanden, wie heißen ſie? Woran
erkennt man ſie? Wie unterſcheiden ſich Diluvium und Alluvium?
Zu § 84. Wodurch ſind die Durchbruchsgeſteine charakteriſiert? Welche
Gruppen unterſcheidet man?
Zu § 85. Was verſteht man unter Verwitterung des Geſteins? Wie geht
ſie auf mechaniſchem, wie auf chemiſchem Wege vor ſich? Welche Bedeutung hat
die Verwitterung für den Pflanzenwuchs?
Zu 5 86. Woraus beſteht der Sand und welche Eigenſchaften hat der Sand⸗
boden in bezug auf die Waldvegetation?
Zu S 87. Woraus beſteht der Ton, Lehm und Mergel? Welche Bedeutung
haben ſie für den Pflanzenwuchs?
Zu S 88. Woraus beſteht der Kalk? Nenne ſeine Eigenſchaften?
Zu $ 89. Nenne die wichtigſten Eiſenverbindungen im Boden. Welche ſind
dem Anbau günſtig? Welche ungünſtig? Wodurch unterſcheiden ſich Ortſtein und
Raſeneiſenſtein?
Zu S 90. Welche Bedeutung haben die auflöslichen Salze für die Ernährung
der Pflanzen?
Zu 8 91. Welche Mengungen und Übergänge der Hauptbodenarten gibt es?
Was verſteht man z. B. unter ſandigem Tonboden und tonigem Sandboden?
Zu S 92. Welche drei Arten von Zerſetzungserſcheinungen kommen in der
Waldbodendecke vor? Wodurch unterſcheiden ſich Verweſung, Vermoderung und Ver⸗
torfung? Welches iſt die günſtigſte Art der Zerſetzung, welche iſt ſchädlich und
wodurch? Welchen Einfluß haben „Modererden“ auf den Waldboden.
Zu § 93. Welche Humusbildungen gibt es? Wie entſtehen Grünlands-
und Hochlandsmoore? Welche Torfarten unterſcheidet man? Woran erkennt man
guten Torf?
Zu S 94. Welches ſind die phyſikaliſchen Eigenſchaften des Bodens?
Zu § 95. Was verſteht man unter Bodenmächtigkeit? Welches ſind die
wichtigſten Schichten des Nahrungsbodens und wie ſetzen ſie ſich zuſammen? Wann
nennt man einen Boden flachgründig? Wann tiefgründig?
Zu $ 96. Nenne die verſchiedenen Feuchtigkeitsgrade des Bodens und ihre
Merkmale. Welche Hauptbodenarten repräſentieren ſie? Welchen Einfluß hat die
Feuchtigkeit auf die Bodenwärme und die Fruchtbarkeit?
Zu $ 97. Welches ſind die verſchiedenen Bindungsgrade des Bodens?
Woran erkennt man ſie? Welche ſind günſtig?
Waldbau. 167
Zu § 98. Was iſt Bodenneigung? Wie mißt man ſie? Welche Abſtufungen
gibt es und welche Bodenlagen ſind günſtig? reſp. wodurch zeichnen ſich die ein—
zelnen Expoſitionen aus?
Zu § 99. Was verſteht man unter Kies, Grus und Gerölle? Wie verhält
ſich ſteiniger Boden zum Holzwachstum?
Zu § 100. Beſchreibe die beiden Arten der Bodenbeurteilung?
Zu S 101. Woran erkennt man Ton-, Lehm-, Sand⸗, Humus und Kalk-
boden? Woran das Vorhandenſein von Eiſen im Boden? Beſchreibe den Schlämm—
verſuch und den Bodeneinſchlag!
Zu S 102. Nenne die wichtigſten Waldpflanzen, welche die verſchiedenen
Bodenarten kennzeichen.
II. Die Lehre vom Klima. b
Zu § 103. Was iſt Klima und worin liegt ſeine forſtliche Bedeutung?
Zu S 104. Woraus beſteht die atmoſphäriſche Luft?
Zu S 105. Wovon hängt die Erwärmung der Erde ab? Wie entſtehen
die Winde?
Zu $ 106. Welchen Einfluß auf das Wachstum hat Wärme, Hitze, Kälte?
Was verſteht man unter Froſtlöchern? Auffrieren? Froſtriſſen?
Zu S 107. Wodurch entſteht die Luftfeuchtigkeit im allgemeinen, der Regen
der Tau, der Reif, der Raureif, der Schnee, der Nebel und die Wolken im be—
ſonderen? In welcher Weiſe wirkt der Schnee nützlich? Wie ſchädlich?
Zu S 108. Wie mißt man die Luftſchwere, die Luftwärme? Wie entſtehen die
Gewitter, der Blitz, die Morgen- und Abendröte? Welchen Schaden macht der Blitz?
Zu S 109. Wie entſtehen die großen Weltwinde? Wie die örtlichen Winde?
Welches ſind unſere herrſchenden Winde? Welche ſind ſchädlich, welche nützlich
und wodurch?
Zu S 110. Was verſteht man in Deutſchland unter einem milden, ge—
mäßigten und rauhen Klima? Welches iſt das verbreitetſte, welches iſt das
günſtigſte? und weshalb?
Zu § 111. In welcher Weiſe werden im Buche die verſchiedenen Klaſſen
der Standortsgüte bezeichnet? In welcher Weiſe ſind ſie von anderen Schrift—
ſtellern bezeichnet?
B. Waldbau.
Literatur.
Carl Heyer: Waldbau. 4. Aufl. von Heſſe.
Burkhard: Säen und Pflanzen. 6. Aufl.
Cotta: Waldbau. 9. Aufl.
Ney: Waldbau.
Pfeil: Deutſche Holzzucht.
Gayer: Waldbau. 4. Aufl. 1898.
Guſt. Heyer: Verhalten der Waldbäume gegen Licht und Schatten.
W. Weiſe: Leitfaden für den Waldbau. 2. Aufl.
Borggreve: Holzzucht. 2. Aufl. 1891.
168 Einleitung.
S 112. Einleitung.
Der Waldbau lehrt die Gründung, Pflege und Erziehung
von Holzbeſtänden. Die Gründung der Beſtände erfolgt entweder
durch Saat oder Pflanzung, alſo auf künſtliche Weiſe oder unter Be—
nutzung von vorhandenen Beſtänden, indem man ihren abfallenden
Samen oder die nach dem Hiebe erfolgenden Stockausſchläge benutzt,
auf natürliche Weiſe.
Ebenſo verſchieden wie die Gründung iſt die Erziehung der
Beſtände, die im allgemeinen vom Standort und dem zu erreichenden
Zwecke abhängt; man erzieht die Beſtände entweder nur zu kurzem
Buſchholze oder zu mächtigen Stämmen oder zu Beſtänden, die beides
vereinigen, d. h. dicht zuſammen und im Gemenge Buſchholz und
Stämme von allen möglichen Stärken und Höhen in ſich begreifen.
Bevor wir in die eigentliche Beſprechung des Waldbaues treten,
wird es nötig ſein, die beſonders wichtigen Begriffe und fachlichen
Ausdrücke zu erklären:
Kulturen nennt man die künſtlich hergeſtellten Saaten und
Pflanzungen, im Gegenſatz zu den auf natürlichem Wege entſtandenen
„Verjüngungen“. Sobald ſich die Kulturen ſo ſchließen, daß man
nur mühſam hindurchkommt, nennt man ſie „Dickungen“; aus den
„Dickungen“ entwickeln ſich, ſobald ſie ſich von den abſterbenden
Trockenäſten ſo reinigen, daß die Stämmchen zur Geltung kommen,
zunächſt „geringe Stangenhölzer“ (bis etwa 10 em Stärke), dann
„älteres Stangenholz“ (bis 25 em Stärke); bei weiterer Zunahme
des Durchmeſſers und der Höhe tritt das „Stangenholz“ in das
„Baumholzalter“, von dem man wieder mehrere Klaſſen, „ge—
ringes“ (bis etwa 35 em), „mittleres“ (bis etwa 50 em) und
„Altholz“ (über 50 em Durchmeſſer), zu unterſcheiden pflegt. Unter
„Beſtand“ verſteht man jeden durch Holzart, Alter und wirt—
ſchaftliche Beſonderheit ausgezeichneten Waldteil; er heißt „rein“,
wenn er aus nur einer Holzart, „gemiſcht“, wenn er aus mehreren
Holzarten beſteht; kommen andere Holzarten in der „Haupt—
oder herrſchenden“ Holzart nur vereinzelt vor, ſo ſind ſie „ein—
geſprengt“; ein Beſtand heißt „geſchloſſen“, wenn er bei nor—
maler Stammzahl die Fläche vollſtändig beſchirmt; iſt die Be—
ſchirmung weniger dicht, ſo heißt der Beſtand „licht“, iſt der Kronen—
ſchluß locker, ſodaß ſich die Zweigſpitzen nicht berühren, ſo iſt der
Betriebsarten. 169
Beſtand „raum“; iſt der Schluß hier und da gruppenweis unter—
brochen, z. B. nach Stürmen, Schneebruch, jo wird er „lückig“.
Pflanzen, die aus „ungeflügeltem“ Samen entſtanden ſind, nennt man
„Aufſchlag“, ſolche aus „geflügeltem” Samen „Anflug“. „Vor—
wüchſig“ nennt man die in Kulturen und natürlichen Verjüngungen
ſchon vorher aus Samenabfall entſtandenen, deshalb älteren und
größeren Pflanzen oder Pflanzengruppen; „Protzen“ nennt man ſolche
Pflanzen oder Bäume, die ihre Altersgenoſſen im Wuchs überflügeln
und ihre Nachbarn unterdrücken oder beeinträchtigen.
S 113. Die Betriebsarten.
Die Art und Weiſe, eine Waldwirtſchaft zu betreiben, nennt man
Betriebsart. Man hat hauptſächlich vier Betriebsarten:
1. Den Hochwaldbetrieb. Bei ihm erzieht man die Beſtände
zu Stämmen bis zu ihrer natürlichen Höhe und zu einem Alter, in
welchem ſie ſich nicht nur ſelbſt durch Samenabfall verjüngen können,
ſondern auch das meiſte und beſte Holz geben).
2. Den Niederwaldbetrieb. Bei ihm läßt man die Beſtände
nur ein geringes Alter erreichen und treibt ſie in kurzen Perioden ab,
wenn ſie noch „niedrig“ ſind. Sie ſind noch nicht fähig, Samen zu
tragen, und verjüngen ſich hauptſächlich durch den Stockausſchlag.
Hierbei ſind noch zwei Unterbetriebsarten zu erwähnen, die mit
dem Niederwaldbetrieb das gemein haben, daß man die Verjüngung
und weitere Nutzung durch periodiſchen Ausſchlag an den Nutzungs—
ſtellen erwartet, der ſog. „Kopfholz“- und der „Schneideholz—
betrieb“. Bei dem erſteren nimmt man leicht ausſchlagenden Stämmen
in geringer Höhe den Kopf (Gipfel) weg; die dort erfolgenden Aus—
ſchläge nutzt man dann wieder in kurzen Zwiſchenräumen.
Beim Schneidelholzbetrieb läßt man die Bäume ein höheres
Alter und meiſt ihre volle Höhe erreichen, nimmt ihnen dann periodiſch
Kopf und Seitenzweige und wiederholt die Nutzung ebenfalls in kurzen
Zeiträumen.
) Vom Hochwald gibt es verſchiedene Formen: Schlagweiſer Hochwald
und zwar: Kahlſchlag, Femelſchlag, Überhalt- und Lichtungsbetrieb — oder in
Verbindung mit landwirtſchaſtlicher Zwiſchennutzung: Röderwald und Waldfeld—
baubetrieb.
170 Umtrieb, Betriebsklaſſe.
3. Den Plenter-(Plänter-, Bländer-) oder Femelbetrieb. Man
verjüngt und benutzt die Beſtände nicht in zuſammenhängenden Flächen,
ſondern nach Bedürfnis, bald hier, bald da, entweder horſt- oder
ſtammweiſe. Man hat alſo im Plenterbetrieb nicht Beſtände von
gleichem Alter, gleicher Stärke und Höhe, ſondern alle möglichen
Altersabſtufungen von der jungen Pflanze bis zum haubaren Stamm
in einzelner oder horſtweiſer Miſchung in derſelben Wirtſchaftsfigur.
4. Den Mittelwaldbetrieb. Er iſt eine zuſammengeſetzte
Waldform von Niederwald und ſo weit geregeltem Plenterbetrieb im
Oberholz, daß in letzterem nur dann gehauen wird, wenn das unter
ihm ſtockende ſtets gleichaltrige Buſchholz abgetrieben wird. Im
Mittelwald befindet ſich demnach über gleichaltrigem Unterholz
verſchiedenaltriges Oberholz und ſteht er, wie der Name beſagt,
in der Mitte zwiſchen Hochwald und Niederwald.
S 114. Amtrieb, Getriebsklaſſe.
Die Hauptverſchiedenheit dieſer vier Betriebsarten liegt neben der
Verſchiedenheit ihrer Begründung auf künſtlichem oder natürlichem
Wege, in der Verſchiedenheit der Nutzungszeit, d. h. in der Ver—
ſchiedenheit des Umtriebes. Unter Umtriebszeit eines Beſtandes
verſteht man den Zeitraum von ſeiner Gründung bis zu ſeinem
vollſtändigen Abtriebe*). Die gewöhnliche Umtriebszeit beim Hoch—
wald ſchwankt etwa zwiſchen 80 —120 Jahren, beim Niederwald etwa
zwiſchen 10 und 20 Jahren, abgeſehen von abnorm hohen und abnorm
kurzen Umtrieben zu gewiſſen Zwecken und bei gewiſſen Holzarten. Im
eittelwald hat man natürlich für das Unterholz die für den Nieder—
wald, für das Oberholz die für den Hochwald gebräuchliche Umtriebs—
zeit, obwohl ja bei dem plenternden Aushieb des Oberholzes ein
Umtrieb im eigentlichen Sinne nicht zur Anwendung kommt. Im
Plenterbetrieb kann von einer Umtriebszeit im gewöhnlichen Sinne nicht
die Rede ſein, da der Beſtand ja nie vollſtändig abgetrieben wird. Man
) Ich wähle dieſe kurze und klare Definition im Intereſſe des leichteren
Verſtändniſſes meines Leſerkreiſes, obwohl mir bewußt iſt, daß ſie nicht genau
paßt; für Fortgeſchrittenere erkläre ich ſie dahin: ſie iſt der Zeitraum, innerhalb
deſſen planmäßig alle zu einer Betriebsklaſſe vereinigten Beſtände einmal zum
Abtrieb kommen.
— VE
Umtriebszeit. Wahl der Holzarten. 171
bezeichnet hier mit Umtriebszeit den Zeitraum, in welchem in jeder
Wirtſchaftsfigur wieder planmäßig gehauen wird.
Unter Betriebsklaſſe verſteht man die Geſamtheit der zu der—
ſelben Schlagreihe gehörigen, nach gleicher Betriebsart und mit der—
ſelben Umtriebszeit bewirtſchafteten Beſtände — ohne Rückſicht auf
ihre Lage oder ihren Zuſammenhang —, für welche ein beſonderer
Etat (Hiebsſatz) aufgeſtellt wird (im Taxationswerk und Hauungs—
plan).
§ 115. Die Wahl der Umtriebszeit richtet ſich meiſt nach
der Verwertung der Beſtände, ſeltener wird ſie bedingt durch all—
gemeinere Intereſſen, z. B. Schutzmaßregeln für den Verkehr uſw.
Man wählt für die Holzarten meiſt die Umtriebszeit, in welcher ſie
den höchſten Ertrag an Geld reſp. an Holz, öfter auch an Holz für
beſtimmte Gebrauchszwecke (3. B. für Grubenholz uſw.) geben, wenn
nicht gewiſſe rechtliche Verhältniſſe, wie Servituten uſw. und eigentümliche
Rückſichten (Standort, Schutz, Abſatz, Marktlage uſw.) eine andere
Umtriebszeit vorſchreiben. Die Umtriebszeit teilt man gewöhnlich in
ſog. Perioden ein, d. h. Zeitabſchnitte von gewöhnlich 20 Jahren
beim Hochwald, von 3— 10 Jahren beim Niederwald. Dieſe Perioden
dienen als Anhalt für die Bewirtſchaftungsweiſe reſp. für die Ab—
nutzung der Beſtände. Iſt die Umtriebszeit z. B. auf 100 Jahre
feſtgeſetzt, ſo teilt man dieſe in 5 Perioden von je 20 Jahren und
legt in die letzte (5te) Periode alle Beſtände, die am ſpäteſten zur
Nutzung kommen, dih. in der Regel die jüngſten oder ſolche von vor—
züglichem Wuchſe, die noch länger wachſen ſollen; in die erſte Periode
legt man alle hiebsnotwendigen Beſtände, die zunächſt genutzt werden
ſollen, d. h. in der Regel die älteſten reſp. die ſchlechtwüchſigſten und
auf längere Zeit unhaltbaren. In der Mitte liegen nach der Reihen—
folge die II., III. und IV. Periode.
S 116. Über die Wahl der Holzarten.
Die Holzarten machen bekanntlich die verſchiedenartigſten Anſprüche
an den Standort, d. h. den Boden, die Lage und das Klima, und deshalb
ſind dieſe drei Faktoren beſtimmend für die Wahl der zu erziehenden
Holzarten. Welcher Art dieſe Anſprüche ſind, muß ein aufmerkſames
Beobachten der Hölzer auf ihrem derzeitigen Standort ergeben; die einen
verlangen einen tiefgründigen und milden Boden, viel Feuchtigkeit und
172 Wahl der Holzarten.
Wärme, großen Schutz gegen Gefahren (die edlen Laubhölzer), die andern
begnügen ſich mit flachgründigem und unfruchtbarem Boden, ſind
weniger empfindlich gegen Feuchtigkeit und Trockenheit, gedeihen noch
gut in den rauheſten Lagen (Fichte, Birke), kurz ſind ebenſo genügſam
als die anderen anſpruchsvoll ſind. Zu den anſpruchsvollſten Hölzern
gehören meiſt die wertvolleren ſowie die edlen Holzarten, während die
genügſameren oft auch geringeren Wert haben. Ofter iſt maßgebend
bei der Wahl das Bedürfnis der Umgegend; ſind z. B. in einer Gegend
reiche Kohlenlager entdeckt, ſo wird man ſich den Anbau von Holz—
arten angelegen ſein laſſen, welche zum Grubenbau erforderlich ſind.
Iſt man bei gleich günſtigem Standort zwiſchen zwei Holzarten zweifel—
haft, ſo wird man die wählen, die den höchſten Geldertrag liefert,
oder, iſt dieſer gleich, diejenige, deren Anbau am bequemſten iſt uſw.
Oft geben auch örtliche Kalamitäten, Sturm-, Waſſer- und Froſtgefahr,
Gefahr von Inſekten und anderen Tieren uſw. den Ausſchlag.
S 117. Wahl der Betriebsarten.
Die Betriebsart hängt zunächſt von der Holzart ab. Die Nadel—
hölzer eignen ſich nur für den Hochwald reſp. als Oberholz im Mittel—
wald; für den Niederwald eignen ſich alle Laubhölzer mit guter Aus—
ſchlagskraft, für den Mittelwald und Plenterwald eignet ſich jede
Holzart, ſobald das Nadelholz oder ſchlecht ausſchlagendes reſp. nicht
Schatten ertragendes Holz zu Oberholz, Lichtholzarten nicht zu Unter—
holz gewählt werden.
Zum Hochwald wird man alle Holzarten nehmen, die den
langen Hochwaldumtrieb aushalten und dabei hohe und wertvolle
Holzmaſſen liefern. Demnach ſind zum Hochwaldbetriebe unſere
Hauptholzarten Eiche, Buche, Kiefer, Fichte und Tanne vorzüglich
geeignet. Die meiſten übrigen Holzarten können im Hochwaldbetriebe
bewirtſchaftet werden, ob jedoch mit Vorteil, wird die ſpätere Be—
ſprechung der einzelnen Holzarten ergeben. Ferner iſt der Hochwald
nur geeignet für größere Waldflächen, in denen man rationell jährlich
ſo viel hauen kann als zuwächſt, ohne das Holzkapital zu verringern.
Der Hochwaldbetrieb iſt eine verhältnismäßig koſtſpielige Betriebsart,
weil zwiſchen Saat und Ernte ein großer Zeitraum liegt, man alſo
ſehr lange warten und viele Gefahren beſtehen muß, ehe man einen
Gewinn erzielt. Der Beſitzer einer ſehr kleinen Waldfläche wird deshalb
Wahl der Betriebsarten. 173
ſelten und nur gezwungen (durch den Standort uſw.) den Hochwald—
betrieb wählen. Man kann obiges dahin zuſammenfaſſen: der Hoch-
waldbetrieb wird mit Nutzen nur in ſolchen Wäldern angewandt, die
groß genug ſind, um eine ordnungsmäßige Hochwalds-Einrichtung
mit jährlich gleichen und lohnenden Erträgen zuzulaſſen. Gewiſſe
Standorte, erlauben keinen Hochwaldbetrieb, z. B. ganz jteile Hänge
oder ganz flachgründiger und exponierter Boden, während umgekehrt
rauhere Lagen ihn erfordern können. Verlangt der Markt haupt—
ſächlich Bau- und größere Nutzhölzer, ſo wird man, wenn es ſonſt
die Verhältniſſe erlauben, den Hochwaldbetrieb einführen. Überhaupt
ſei hier gleich hervorgehoben, daß für die Betriebsart in ähnlicher
Weiſe wie für die Umtriebszeit einer der wichtigſten Beſtimmungs—
gründe, ſobald die Natur ihr Ja geſprochen, die Abſatz- und Ver—
wertungsverhältniſſe ſind. Unter Umſtänden gebieten auch Ver—
pflichtungen, Servituten uſw. die Betriebsart, zuweilen auch die be—
nachbarte Bewirtſchaftungsart und ſonſtige örtliche Verhältniſſe.
Für die Einführung des Niederwaldes iſt im allgemeinen das
Umgekehrte maßgebend, was für den Hochwald maßgebend iſt. Zunächſt
ſind nur ſolche Hölzer tauglich, die an den Stöcken oder Wurzeln gut
ausſchlagen, d. h. die meiſten Laubhölzer; ganz ausgeſchloſſen find die
Nadelhölzer. Je mehr Ausſchlagsfähigkeit nun eine Holzart hat und
je wertvoller ſie dabei iſt, um ſo geeigneter iſt ſie zum Niederwald.
Obenan ſteht die Eiche, dann folgen in der Reihenfolge ihrer Taug—
lichkeit Erle, Weide, Ahorn, Eſche, Ulme, Haſel, Akazie (vergl. $ 124).
Die Birke gibt nur auf zuſagendem Standort, dann allerdings
oft vorzügliche Erträge. In letzter Reihe ſind zu nennen: Linde,
Pappel, Ebereſche und Buche, welche letztere wegen geringer Ausſchlags—
fähigkeit ſich am wenigſten eignet. Außerdem eignen ſich noch alle
Straucharten zum Niederwald, ſie kommen dann in demſelben ein—
geſprengt vor, haben aber meiſt keine hohe forſtliche Bedeutung.
Der Niederwald eignet ſich auch für die, kleinſte Waldfläche, vor—
züglich für einzelne Parzellen. Er iſt paſſend für flachgründigen Boden,
indem der große Wurzelſtock mit ſeinen weitgehenden Wurzeln bequem
die verhältnismäßig geringe überirdiſche Holzmaſſe ernähren kann.
Auf ganz ſteilen Hängen iſt er neben dem Plenterwald beliebt, da er
eine bequemere Abnutzung und Wiederkultur geſtattet und den Boden
ſchützt. Er iſt auch angebracht, wo ſtarke Nachfrage nach den ſchwächſten
174 Wahl der Betriebsarten.
Nutz⸗ und Brennholzſortimenten herrſcht, und in allen Fällen, wo es
dem Beſitzer auf möglichſt baldige Ernte aus ſeinem Waldgrundſtücke
ankommt, alſo für Beſitzer kleiner Waldgrundſtücke. Im allgemeinen
hat der Niederwald, weil er faſt nur Reiſigholz erzeugt, in bezug
auf Werts- und Maſſenerzeugung wenig Berechtigung; ausgenommen
iſt die Anlage von Weidenheegern und der Eichenſchälwald, falls an⸗
gemeſſene Rindenpreiſe ihn lohnend machen. Er fordert ſtets beſſeren
Boden!
Schon die geringe Verbreitung des Mittelwaldes (auch zu—
ſammengeſetzter Betrieb genannt), ebenſo die in jüngſter Zeit vielfach
vorgenommenen Überführungen von Mittelwald in andere Betriebsarten
beweiſen, daß er ſich keines großen Beifalls mehr unter den Forſt—
wirten zu erfreuen hat. Dies liegt zunächſt darin, daß der Mittel—
wald große Anſprüche an den Boden macht; nur ein guter und tief—
gründiger Boden kann unter dem unvermeidlichen Drucke des Ober—
holzes noch lohnendes Unterholz hervorbringen und den großen An—
ſprüchen, welche die im Verhältnis zu Hoch- und Niederwald größte
Beſtockung des Mittelwaldes in bezug auf Ernährung macht, nach—
haltig genügen. Der Mittelwald iſt alſo auf den guten und beſten
Standort beſchränkt. Die richtige Bewirtſchaftung des Mittelwaldes
iſt mit großen Schwierigkeiten verknüpft, die namentlich den Privat⸗
forſtwirt wohl bedenklich machen können; denn mit der Größe der
Schwierigkeiten ſteht die Gefahr von Fehlern in gleichem Verhältniſſe,
und Wirtſchaftsfehler rächen ſich ſämtlich im Ausbleiben der Erträge,
d. h. in klingender Münze, oft auch in Verſchlechterung des Boden—
kapitals. Ein großer Nachteil liegt jedenfalls darin, daß der Mittel
wald in ſeinem Unterholz und breitkronigem Oberholz zuviel Reiſig
reſp. Brennholz produziert, was heute bei der Konkurrenz der Kohle
meiſt wenig Wert hat. Der Hochwald produziert unter gleichen Ver—
hältniſſen unzweifelhaft viel mehr und beſſeres Nutzholz, auch höhere
Derbholzmaſſen pro ha.
Unter Umſtänden, d. h. auf gutem Standort, iſt der Mittelwald
vorteilhaft, da er am beſten von kleinen Flächen vielſeitige Anſprüche
an die verſchiedenſten Holzſortimente befriedigt; er gibt ebenſo wie
der Plenterwald die bequeme Gelegenheit zur gleichzeitigen Erziehung
der ſtärkſten wie ſchwächſten Nutzſortimente auf den relativ kleinſten
Flächen (vergl. S 164).
Natürliche Verjüngung. 175
Der Plenterwald iſt die Beſtandsform, bei welcher neben und
durcheinander in einzelner oder horſtweiſer Miſchung alle möglichen
Holzarten (ſeltener nur eine Holzart z. B. Tanne) in allen Altersklaſſen
auf derſelben Fläche erzogen und ſpäter nie in Kahlabtrieben, ſondern
wieder einzeln und horſtweis genutzt und ebenſo wieder verjüngt werden.
Er hat ſomit größte Ahnlichkeit mit dem Mittelwald, doch fehlt ihm
deſſen charakteriſtiſches „gleichaltriges Unterholz“. Nachteile
ſind bei ihm: mangelnde überſicht, hohe Anforderungen an den Wirt—
ſchafter, hohe Werbungs- und namentlich Rückerlöhne, die Notwendig—
keit vieler Abfuhrwege, große Fällungsſchäden; er erzeugt ebenſo wie der
Mittelwald im freien Stande Oberbäume mit niedrigen, zu ſtarken Kro—
nen, die unteren Beſtandglieder leiden unter oberer und ſeitlicher Beſchir—
mung; es wird im Verhältnis zu dem hohen Prozentſatz an Reis- und
an Brennholz ebenfalls zu wenig Wertholz erzeugt; nur der horſtweis
gemiſchte Plenterwald hilft dieſem übelſtande ab! Vorteilhaft
iſt der Schutz, den er gegen alle Gefahren bietet, wie überhaupt
ſeine Berechtigung hauptſächlich in ſeiner Eigenſchaft als Schutzwald auf
ungeſchützten Berghöhen und Rücken, an windgefährdeten Küſten und
auf ſonſt gefährdeten Lagen zu ſuchen iſt. Für kleine Beſitzer befriedigt
er ebenſo wie der Mittelwald am beſten vielſeitige Holzbedürfniſſe, er
befriedigt am beſten die äſthetiſchen Anſprüche an Waldſchönheit (in
der Nähe großer Städte, von Badeorten uſw.); er erhält und vermehrt
mit dem Mittelwald am beſten die Bodengüte, weil er nie in größeren
Flächen bloßgelegt wird. Er kann ebenfalls nur auf beſſerem Stand—
ort erzogen werden.
Gründung der Beſtände.
I. Natürliche Verjüngung.
S 118. Unter natürlicher Verjüngung iſt die Verjüngung der
Wälder durch Samenfall oder Ausſchlag zu verſtehen, wie ſie z. B. in
urſprünglicher Form im Urwald vor ſich geht. Auch in der geregelten
Forſtwirtſchaft iſt dieſe Art der Beſtandsbegründung bei gewiſſen Holz—
arten noch ſehr beliebt und bei einigen Holzarten ſogar nötig, da ſie
in der Jugend den Schutz ihrer Mutterbäume gegen Froſt und Hitze
verlangen, wie z. B. Buche und Tanne.
Die Aufgabe des Forſtwirts beſteht dann darin, die Samen—
entwickelung, ſeinen Abfall, ſeine Keimung und ſein Wachſen
176 Natürliche Verjüngung.
im Schutz der Mutterbäume durch richtige Schlagführung zu
befördern reſp. im Niederwald und Mittelwald die Ausſchlagsfähig—
keit der Stöcke zu begünſtigen und zu erhalten.
Je nachdem nun die Samenbäume auf der zu verjüngenden Fläche
ſelbſt oder am Rande derſelben ſtehen, unterſcheidet man zwiſchen einer
Naturbeſamung durch den Schirmbeſtand und einer ſolchen durch
den Seitenbeſtand). Die erſtere hat eine weit ausgedehntere An—
wendung und wird deshalb hauptſächlich von ihr in den folgenden
Kapiteln die Rede ſein.
S 119. a. Natürliche Rerjüngung durch Samenabfall reſp. Schlagſtellung.
Die Beſtandsverjüngung durch Samenfall kann mit ſämtlichen
Holzarten vorgenommen werden, doch findet ſie in ausgedehnter Weiſe
im Hochwald- und Plenterbetriebe nur bei Rotbuche und Weißtanne,
ſeltener bei der Eiche, Hainbuche, Eſche, Birke, Erle uſw. und bei
den anderen Nadelhölzern ſtatt. Nur dieſe erſten beiden Holzarten
erfordern die natürliche Verjüngung, weil ſie in der Jugend dringend
eines Schutzes gegen Froſt, Dürre, Unkraut uſw. bedürfen,
den ihnen der künſtliche Anbau nicht gewährt.
Um eine gute natürliche Verjüngung zu erhalten, hat man fol—
gendes anzuſtreben:
1. Erziehung von Samenbäumen,
2. Reichlichen Abfall von gutem Samen,
3. Herſtellung eines guten Keimbettes, der ſog. Bodengare,
4. Schutz beim Keimen und Anwachſen,
5. Unſchädliches Herausſchaffen aller dem jungen Beſtande ſpäter
ſchädlich werdenden Mutter- und Schutzbäume.
) Profeſſor Wagner-Tübingen hat jetzt in ſeinem Werk: „Die Grundlage
der räumlichen Ordnung im Wald“ unter Verwerfung der Kahlſchlagwirtſchaft
für alle Holzarten ſeinen: „Blenderſaumſchlag in ſchmalen N/S-Schlägen, die langſam
von Oſten vorrücken und ſich durch Samenabfall der Randbäume verjüngen ſollen
— wieder die natürliche Verjüngung durch Rand- (Seiten-) Beſamung empfohlen.
Seine, unſere ganze jetzige Wirtſchaft reformierenden Vorſchläge werden vielfach be—
kämpft. Jedenfalls kann ſein „Blenderſaumſchlagbetrieb“ nur auf wenigen
Standorten und nur auf Holzarten mit weitfliegendem Samen angewendet werden,
namentlich für die in geſchützter Lage, Nadelhölzer, Eſche, Ahorn, Weißbuche uſw.
und zwar auf nicht zu Unkraut neigenden Böden.
Vorbereitungshiebe. 177
Das Alles erreicht man nur durch eine richtige Schlagführung,
und unterſcheidet man nach der fortſchreitenden Entwicklung der natür—
lichen Verjüngung drei Haupthiebe: die Vorbereitungshiebe, den Be—
ſamungsſchlag, die Nachhiebe.
Als Beiſpiel wollen wir in folgendem beſonders die natürliche
Verjüngung der Rotbuche näher beſprechen.
S 120. 1. Die Vorbereitungshiebe.
Sie haben den Zweck: a) Die Samenentwicklung hervor—
zurufen und zu begünſtigen. b) Das Keimbett vorzubereiten.
Die Samenentwicklung begünſtigt man durch Lockerung des dichten
Kronenſchluſſes, ſodaß Licht, Wärme und die Niederſchläge freier auf
die Samenerzeugung einwirken können. Bei Führung der Vorbereitungs—
hiebe iſt große Vorſicht nötig, um nicht den Boden freizulegen und
dadurch auf ſchlechterem Boden Verangerung oder Zurückgehen, auf
gutem Boden Verunkrautung herbeizuführen. Unter Begünſtigung der
Samenbäume, d. h. von Bäumen mit gutem und kräftigem
Wuchſe und voller hoch angeſetzter Krone, nimmt man nach und
nach in verſchiedenen Hiebsperioden ſoviel Bäume, namentlich unter—
drückte und ſchlechtwüchſige weg, daß durch das noch loſe zuſammen—
hängende Laubdach genügend Licht und Niederſchläge auf den Boden
fallen, um eine ſchnellere uud tiefer gehende Verweſung der Boden—
decke zu Humus zu bewerkſtelligen und den Boden gar, d. h. fertig
zur Entwicklung der Samenpflanzen zu machen. Wohl zu merken iſt
jedoch, daß Vorbereitungshiebe nicht Regel ſind, ſondern nur da
eingelegt werden, wo es die oben angegebenen Zwecke er—
fordern. Tritt ein Samenjahr ein — ehe der Boden die richtige
Gare, kenntlich an leichter Begrünung — erreicht hat, ſo muß man
künſtlich durch Pflügen, Grubbern, Hacken, Eggen auf Streifen oder
Plätzen, Schweineeintrieb uſw. mit nachfolgender Saat oder Pflanzung,
am beſten mit anderen Holzarten zur Erziehung gemiſchter Beſtände,
eingreifen. Der Vorbereitungsſchlag entnimmt etwa / der Stämme.
S 121. 2. Beſamungsſchlag.
| Er hat den Zweck, eine gleichmäßige reichliche Beſamung zu be-
wirken und die Keimung und das Anwachſen zu beſchützen. Die
Samenſchläge werden am vorteilhafteſten im Sommer ausgezeichnet,
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 12
178 Beſamungsſchlag.
wenn man aus Beobachtung des Fruchtanſatzes (bei Kiefer der vor—
gebildeten Zapfen) auf guten und reichlichen Samenfall ſicher rechnen
kann. Sobald der Herbſt die Früchte voll ausgereift hat (vom
November ab), legt man den Schlag ein, indem man die Samenbäume,
namentlich ſolche, welche den meiſten und beſten Samen?) tragen, in
regelmäßigen kurzen Zwiſchenräumen ſtehen läßt, hier und da auch,
wo es erforderlich iſt, noch einige Schirmbäume und ſolche Stämme,
die ſich durch vorzüglichen Wuchs bei hochangeſetzten Kronen aus—
zeichnen und, ohne dem jungen Anwuchs durch Verdämmung zu ſchaden,
mit dieſem durchwachſen können. Eine Hauptregel bei der Stellung
des Samenſchlags iſt, zur Vorſicht eher etwas zu dunkel als zu licht
zu ſtellen. Eine zu lichte Stellung läßt ſich nie wieder gut machen und
gefährdet den Erfolg, die zu dunkle immer, wenn man ſpäter rechtzeitig
eingreift. Als Anhalt für den Grad der Lichtung mag noch dienen, daß
Holzarten mit dichtem Laubdach (Buche, Tanne, Fichte) dunkle Schlag—
ſtellungen verlangen, ebenſo verlangen in dichtem Schluſſe erwachſene
Beſtände dichtere Stellung, weil ſie vermöge ihres ſchlanken Wuchſes
und ſchwacher hoch angeſetzter Krone den Anwuchs ſchlechter ſchützen
können, auch leicht unter Sturmgefahr leiden. Wichtig iſt auch der
Standort für die Schlagſtellung. Friſche und kräftige, zu Unkraut neigende
Böden (Kalk und Lehm), ebenſo arme und trockene Bodenarten müſſen
dunkler gehalten werden, Süd- und Weſtlagen muß man dunkler halten
als Nord- und Oſtlagen. Die richtige Zeit für Samenſchlagſtellungen
tritt erſt nach Vollendung des Höhenwachstums und nach erlangter
vollſtändiger Haubarkeit ein; die Bäume tragen allerdings ſchon früher,
jedoch dann meiſt tauben oder ſchlechten Samen. Die Stellung muß
jedenfalls ſo bleiben, daß die Samenbäume die ganze Fläche reichlich
mit Samen überwerfen können. Bei ſchwerem Samen (Eiche, Buche)
müſſen die Zweige der Samenbäume ſich überall berühren, bei ge—
flügeltem Samen können ſie ſoweit auseinander ſtehen, als der
Samen auch unter ungünſtigſten Verhältniſſen noch fliegen kann —
etwa bis zu halber Baumlänge auseinander. Lücken in der natürlichen
Man läßt auch ſchon etwa im Juli— Auguſt einige Samenbäume erklettern
und Früchte herunterholen, welche man durch einen Längs- und Querſchnitt
mit dem Meſſer unterſucht. Aus der Menge des Samens urteilt man auf die
Ouantität, aus den Schnittproben aber auf die Qualität des Samens; dies
iſt wichtig für Aufſtellung der Wirtſchaftspläne.
5
1
Auszeichnung der Schläge. 179
Beſamung ſoll man ſo ſchnell als möglich, möglichſt binnen Jahres—
friſt, mit anderen Holzarten auspflanzen oder nachſäen, ſo lange der
Boden noch empfänglich iſt, ſonſt verunkrautet oder verödet er. Der
Samenſchlag entnimmt etwa ½ der vorhandenen Stämme.
S 122. Auszeichnung der Schläge, Pflege der Rerjüngungen,
Das Auszeichnen der herauszunehmenden Bäume erfolgt ſtets im
belaubten Zuſtande, nachdem man den Boden von unnützen Vor—
wüchſen und Sträuchern der überſichtlichkeit wegen gereinigt hat,
weil man dann erſt das ſicherſte Urteil über Schluß, Verhältnis von
Licht und Schatten, Geſundheit der Stämme uſw. hat, meiſt im Spät⸗
ſommer —, indem man den Beſtand ſtrichweiſe durchgeht und die
Bäume, welche herausgenommen werden ſollen, immer nach derſelben
Himmelsrichtung hin anplätzen oder anreißen läßt; das erſtere
geſchieht meiſt in Bruſthöhe oder am Wurzelanlauf mit der Axt, das
letztere mit dem Reißhaken. Bei unzuverläſſigen Holzhauern tut man
gut, die Bäume auch noch mit dem Waldhammer anzuſchlagen reſp.
zu numerieren. Iſt die Maſſe der herauszunehmenden Bäume größer,
ſo bezeichnet man beſſer die ſtehen bleibenden Stämme, z. B. bei Kiefern,
Birken, Erlen durch Umbinden von Wiſchen.
Das Fällen, Aufarbeiten und Rücken des Holzes muß vor dem
Aufgehen des Samens (etwa Mitte — Ende April) beendet ſein,
auch muß man beim Fällen die ſtehen bleibenden Stämme vor Be—
ſchädigung ſchützen. Iſt vor dem Frühjahr eine Abfuhr nicht zu be—
wirken, ſo muß jedenfalls vor beginnender Keimung alles Holz aus
dem Schlage reſp. an Abfuhrwege gerückt werden, die nötigenfalls im
Schlage ſelbſt auszuzeichnen ſind. “
Bodenverwundungen zur Aufnahme des Samens ſind nur bei
noch nicht vorhandener Bodengare, bei Verangerung und Ver—
unkrautung des Bodens nötig. Sie geſchehen vor dem Samenabfall
mit Hacken, Harken, Eggen, Pflügen, Grubbern uſw. plätze- oder jtreifen=
weis. Vor dem Samenabfall iſt auch der Eintrieb von Schweinen
ſehr zu empfehlen, welche den Boden lockern und viel Ungeziefer (Mäuſe)
vertilgen; nur nicht an ſteilen Hängen und auf feuchten Stellen. Der
Schweineeintrieb erſpart oft jede künſtliche Bodenverwundung.
Jetzt ſucht man die natürlichen Verjüngungen, namentlich der
Buche, immer mehr künſtlich zu unterſtützen und ſind allerlei Geräte
12*
180 Die Nachhiebe.
zur Bodenverwundung erfunden z. B. der Grubber von Balthaſar, die
däniſche Rollegge uſw.; ſchlechte Bodenſtellen ſucht man durch künſt—
liche Düngung, namentlich mit Kalk, Gips oder Scheideſchlamm
(20 Zentner pro ha) zu verbeſſern; zu dichtes Aufgehen verhütet
man durch Ausharken oder Abhobeln (Hin- und Herfahren mit der
umgekehrten Harke) der Sämlinge Ende Mai; jedenfalls iſt das früher
übliche Abwarten von Nachbeſamungen heute nicht mehr zu dulden.
§ 123. 3. Die Nachhiebe.
Zweck dieſer meiſt ſtufenweis folgenden Nachhiebe in den über—
gehaltenen Mutterbäumen iſt der, den Nachwuchs nach und nach an die
Einwirkung von Licht und die damit verbundenen Gefahren zu gewöhnen.
Die letzte Räumung nennt man Abtriebsſchlag, auch Abräumungsſchlag.
Die ſchattenertragenden Holzarten bedürfen einer ſehr vorſichtigen
und allmählichen Lichtung; je lichtbedürftiger eine Holzart iſt (kenntlich
an der lichteren Belaubung), deſto ſchneller muß man lichten und
abtreiben.
Bei der Buche umfaſſen die Nachhiebe einen Zeitraum von
etwa 10—20 Jahren, bei Kiefern und Eichen iſt gar kein Lichtſchlag
nötig; man ſoll bei hinreichendem Anflug ſofort den Abtriebs—
ſchlag einlegen; die übrigen Holzarten liegen in der Mitte beider Ab—
triebszeiten.
Die Nachhiebe erfolgen am beſten ſo, daß man jährlich oder in
kurzen Abſtänden nach dem Bedürfnis des Anwuchſes die verdämmenden
Stämme einzeln heraushaut; ſtets iſt jedoch reiflichſte Überlegung
nötig, da ſich ein unnötig weggenommener Stamm nie ſofort wieder
in ſeiner ganzen Größe erſetzen läßt. Den richtigſten Anhalt für die
Fortführung der Nachhiebe gibt das Verhalten des Anwuchſes; bleibt
dieſer geſund und im freudigen Gedeihen, ſo iſt die Schlagfüh—
rung richtig; jedes abnorme Verhalten des Unterwuchſes muß ein
Fingerzeig für Verbeſſerung der Hiebsführung ſein. Sind die
Pflanzen gedrückt, von dünnem ſchwächlichem Wuchſe, kränkelndem An—
ſehen (fleckige Blätter, ſpindliche Knoſpen, zurückgehender Höhentrieb uſw.),
ſo hat man zu dunkel gehalten; zeigt ſich Überhandnehmen des Un—
krautes, namentlich kennzeichnender Lichtpflanzen, Schaden durch Froſt,
und Hitze (Sonnenbrand, verödete Bodenſtellen), jo hat man zu
licht geſtellt.
222
DEE
Bars. ing
Schlagauszeichnung. 181
Man beginnt zu lichten, wenn der Aufſchlag den Schutz ent—
behren kann (bei Schattenholzarten bei 1 — 5 Meter Höhe etwa). Kann
die Lichtung nicht jährlich mit einzelnen Stämmen, gewiſſermaßen
plenternd, — ſondern nur in beſtimmten Jahreszwiſchenräumen (3—5
Jahre) ſchlagweiſe erfolgen, ſo fällt in dieſe Zeit der erſte Lichtſchlag.
Man lichtet dann ſchlagweiſe weiter, bis man bei etwa Manneshöhe
des Anwuchſes den Abtriebsſchlag einlegt.
Bei Stellung und Führung der Nachhiebe iſt folgendes zu be—
achten:
1. Die Holzauszeichnung muß unbedingt im laubgrünen Zuſtande
erfolgen, weil man nur in dieſem Zuſtand den Grad der Beſchattung
und das Bedürfnis der Lichtung richtig beurteilen kann, und zwar
nimmt man die ſchlechten, kranken und ſtärkſten Nutzſtämme — ſofern
letztere nicht als Schutzbäume nötig ſind — bei allen Lichtungen zu—
erſt heraus.
2. Das Fällen und Aufarbeiten der Stämme darf nur bei weichem
Wetter oder Schnee und unter ſorgfältigſter Schonung des Jungwuchſes
geſchehen. Schonungsmaßregeln find:
a) Durch den Schlag ſind in der kürzeſten Richtung, jedoch
unter Vermeidung der beſonders gutwüchſigen reſp. der ſchlecht fahr—
baren Partien, nach den Geſtellen Abfuhrwege abzuſtecken, an welche
das Holz gerückt (Langholz mit zweirädrigen Rückwagen, z. B. dem
Neuhauſer Rück⸗ oder dem Ahlbornſchen Bloch-Wagen) und das
Brennholz möglichſt hoch (bis 1,5 m) aufgeſetzt wird, um Platz zu
ſparen.
b) Stark und tief beaſtete Stämme find womöglich vor dem
Fällen zu entäſten; die Fallrichtung iſt ſo zu wählen, daß weder der
Aufſchlag, noch Nachbarſtämme beſchädigt werden; ſind zu dichte Auf—
ſchlaghorſte vorhanden, ſo kann man mitten in dieſe hinein einzelne
Stämme mit hoch angeſetzten Kronen werfen; die Stämme ſind nicht
zu ſchleifen, ſondern zu rollen.
c) Die Abfuhr aus dem Schlage muß vor dem Blattausbruch
beendet ſein; auf feuchtem Boden erfolgt dieſelbe am beſten bei Froſt,
ſonſt möglichſt bei Schnee. Namentlich auf ſchnellſte Abfuhr der
ſtarken Stämme iſt zu halten.
3. Sämtliche Weichhölzer, ſoweit ſie hindern und ſchlecht ver—
wertbar ſind, ſind zu entfernen oder doch zu beſchränken; ſind ſtärkere
182 Niederwald.
Aspen uſw. im Schlage, jo welkt man ſie durch Ringeln am bejten
ſchon beim Vorbereitungsſchlage ab und nimmt ſie, wenn ſie voll—
ſtändig verdorrt ſind (meiſt nach 3 Jahren), bei den Lichtſchlägen mit
heraus. Alle nicht nutzbaren, jedenfalls alle vereinzelten Vor—
wüchſe ſind möglichſt ſchnell wegzunehmen, namentlich wenn ſie
ſchlecht und ſperrwüchſig ſind oder durch Randverdämmung ſchaden;
nur ſobald ſie geſchloſſen, gutwüchſig und über 1 Ar groß ſind, kann
man ſie erhalten. Dieſe Regel gilt auch für die anderen Verjüngungs—
methoden.
Schlußbemerkung.
Wo keine vollſtändige Beſamung ſtattfindet, hilft man möglichſt
ſchnell durch Saat oder Pflanzung nach, da man mit dem Warten
auf nachfolgende Sprengmaſten zu viel Zeit verliert, der Boden ſich
verſchlechtert und eine zu ungleichwüchſige Verjüngung entſteht. Dieſe
Nachhilfe iſt eine vorzügliche Gelegenheit, um entſprechende Holzarten
einzuſprengen; am liebſten wählt man hierzu die Stocklöcher, die wegen
ihres Humusreichtums und gründlichſter Bodenlockerung den Pflanzen
das Anwachſen am meiſten erleichtern, auch billig zu kultivieren ſind,
da die Koſten der Bodenarbeit faſt ganz wegfallen. Stellen mit
anderen Bodenarten werden horſtweis mit den dazu paſſenden Holz—
arten kultiviert.
S 124. natürliche Verjüngung durch Ausſchlag (vergl. S 117 Abſ. 3, 4).
1. Niederwaldwirtſchaft.
Das Kennzeichen dieſer Betriebsart iſt, daß die Holzarten nicht
einmal, ſondern in meiſt kurzen Perioden öfter genutzt werden, indem
man das oberirdiſche Holz möglichſt dicht am Boden wegnimmt
und die nachhaltig aus dem Stocke erfolgenden Ausſchläge in gleicher
Weiſe behandelt.
Begründung von Niederwaldbeſtänden. über die taug—
lichen Holzarten, ihre Umtriebszeit uſw. verweiſen wir auf die Ein—
leitung (S 117). Die verſchiedenen Laubhölzer beſitzen in ihren Wurzel—
ſtöcken ein ſehr verſchiedenes Ausſchlagsvermögen; einige ſchlagen faſt
ausſchließlich nur von dem ſenkrecht abſteigenden Wurzelſtocke aus,
man nennt ſolche Ausſchläge Stockloden, andere erzeugen nur ſog.
Wurzelloden, d. h. Ausſchläge aus den mehr wagerecht ſtreichenden
Niederwald. 133
Wurzeln (Tagwurzeln) ). Stockloden treiben: Rotbuche, Weißbuche,
Linde, Eiche, Schwarzerle, Birke, Eſche, Ahorn (vergl. S 53 über
adventive Bildungen).
Stock- und Wurzelloden zugleich treiben: Akazie, Weißerle,
Rüſtern, Aspe, Pappeln, die meiſten Weiden und Straucharten.
Als Niederwald-Holzarten kommen hauptſächlich Eiche, Erle
und Weide in Betracht.
Läßt man einen Stumpf beim Hiebe ſtehen, jo treiben die Aus—
ſchläge teils aus dem Stumpfe, teils unterirdiſch; durch einen recht
tiefen Hieb kann man jedoch alle Holzarten zu einem tiefen
Stockausſchlag zwingen, was immer die Regel bilden muß.
Durch ein frühzeitiges ſorgfältiges Abſchneiden, ſog. Stummeln
(ganz glatter und ſchräger Schnitt dicht über der Erde) der Kern—
ſtämmchen, wie man die zur Ergänzung des Niederwaldes dienenden
Nachpflanzungen im Gegenſatz zu den Stockloden uſw. nennt, läßt ſich
die Ausſchlagskraft erhöhen. Die Maſſe und Güte des Ausſchlags
hängt vom freien Zutritt der Sonne, dem Standort und dem Maße
der Feuchtigkeit ab. Durchforſtungsſtöcke ſchlagen oft gar nicht oder
doch viel ſchlechter aus, weil es ihnen an Licht fehlt.
Die Ausſchlagsfähigkeit der Stöcke nimmt mit dem Alter ab;
die Loden ſind dann weniger kräftig und bleiben kürzer. Man kann
aber dieſem Übel in etwas durch einen recht tiefen Hieb abhelfen, weil
dann die Ausſchläge ſich oft unterhalb bewurzeln und bald zu ſelb—
ſtändigen Pflanzen ausbilden.
Eine Hauptregel beim Niederwaldhiebe iſt deshalb für alle Fälle
ein möglichſt tiefer Hieb. Alte Stöcke ſind nicht mehr ſelbſt ab—
zutreiben, ſondern die aus ihnen getriebenen Loden ſind dicht am
Stocke wegzunehmen. Die kürzeſte Dauer haben Birken- und Rot—
buchenſtöcke. Gute Ausſchläge können noch erwartet werden:
) Die Fortpflanzung durch Ausſchlag entſpringt aus der Fähigkeit, durch
Bildung von Adventivknoſpen am Stammreſte den verlorenen oberirdiſchen Stamm—
teil zu erſetzen oder aus der Fähigkeit, an den Wurzeln Blattknoſpen zu erzeugen
und dieſe zu oberirdiſchen Längstrieben zu entwickeln. In beiden Fällen gründen
ſich Ernährung und Wachstum der neuen Stämmchen auf die fortdauernde Wurzel—
tätigkeit der Mutterpflanze. Sobald die neuen Pflanzen durch Bildung von
Wurzelknoſpen ſich ſelbſtändig bewurzeln, ſo werden ſie unabhängig und iſt dieſe
Art der Fortpflanzung als förmliche Vermehrung der Mutterpflanze durch Teilung
derſelben anzuſehen.
184 Niederwald.
bei Eiche bis zu. . .. 100 Jahren,
„ Schwarzerle, Weißbuche, Rüſter, Eſche, Ahorn bis 50% %
„ Weißerle, Akazie, Linde biss. . 30-45 „
„Pappeln, Weiden, Birken bis. . 20—25
ll reichlichere Holz- und Gelderträge zu erzielen, läßt man je=
doch am beſten die Stöcke nicht die äußerſten Grenzen erreichen. Je
beſſer der Standort, deſto länger und beſſer iſt die Ausſchlagsfähigkeit.
Da jeder Stock in der Regel viele Ausſchläge treibt, ſo iſt eine
räumliche Stellung erwünſcht; der durchſchnittliche Verband der Stöcke
ſchwankt je nach der Holzart und den örtlichen Verhältniſſen zwiſchen
1,5 —3 m, meiſt 2—3 m, um in den Reihen das Schlagholz bequem
rücken zu können und reichlich Wachsraum zu ſchaffen; ein noch engerer
Verband bis zu Im und noch weniger herunter iſt geſtattet bei Buſch—
holzbetrieb mit den kürzeſten Umtrieben, namentlich bei Weidenheegern.
Die Anlage erfolgt am beſten durch Pflanzung in regelmäßigem Ver—
bande und zwar durch Stummelpflanzung (ſiehe S 152 Abſ. 3), bei
höherem über 15jährigem Umtriebe iſt Reihenpflanzung in 2,5—3 m
Verband angebracht, wenn der Standort nicht zu feucht und der
Wuchs nicht zu langſam iſt. Zwiſchen den Reihen pflanzt man dann
gern vorübergehend bodenbeſſernde Nadelhölzer (Kiefer, Lärche, Strobe,
Akazie uſw.). Die eingeſprengten beſſeren Nadelholzſtämme kann man
hier und da zum höheren Umtrieb überhalten, ſobald ſie nicht ver—
dämmen (ſog. Niederwald mit Überhältern).
Verjüngungs-Schlagrichtung. Die Niederwaldbeſtände wer—
den zur Vermeidung der Froſtgefahr und Aushagerung ſtets im
Weſten angehauen, und wird der Schlag am beſten von Südweſt
nach Nordoſt weitergeführt; an Bergwänden wird vom Fuß nach
dem Gipfel gehauen.
Hiebszeit. Die beſte Hiebszeit iſt im allgemeinen nach Weg—
gang des Schnees, alſo vom Winterausgang bis zum Eintritt der
Saftzeit, etwa von Mitte Februar bis zum Mai; erfahrungsmäßig
treiben die Stöcke in dieſer Zeit die reichlichſten und beſten Loden.
Ausnahmsweiſe muß man hauen: Erlen in Sümpfen bei Froſt, Schäl—
hölzer in der Saftzeit, beſſere Nutzhölzer ebenfalls ſchon im Herbſt,
Weiden im Dezember.
Der Hieb geſchieht ſtets mit einer ganz ſcharfen Axt, Beil und
Heppe möglichſt tief, ganz glatt und ſchräg von unten nach
Kopfholzbetrieb. 185
oben und mit der Schnittfläche nach Norden; auf den Hieb iſt
die größte Aufmerkſamkeit zu richten; ſplittrige und wagerecht ge—
hauene Stockflächen faulen leicht ein.
Das gefällte Holz muß unter allen Umſtänden (dies iſt bei der
Auktion gleich zur Bedingung zu machen), falls ein vollſtändiges Rücken
nicht ſtattfindet, vor Laubausbruch, alſo ſpäteſtens bis zum Mai aus
dem Schlage geräumt werden. Vergl. $ 182 über Eichenſchälwald.
Die Schlagausbeſſerung umfaßt den Erſatz der abgeſtorbenen
wie der ſchlechtausſchlagenden Stöcke. Sie geſchieht am beſten durch
ältere Pflanzen (Heiſter), ſelten durch Stecklinge und Senker. Saat
it nicht zu empfehlen, da ſie leicht verdämmt wird. Näheres bei
den einzelnen Holzarten (SS 182, 188, 189).
8 125. 2. Kopfholzbetrieb.
1. Unter Kopfbäumen verſteht man Laubholzſtämme, die meiſt als
Setzſtangen gepflanzt und deren Schaft in der Jugend in einer geringen
Höhe (1—2 m) abgenommen wurde, um die im Umkreiſe der Abhiebs—
ſtellen entſtehenden Ausſchläge periodiſch (alle 1—5 Jahre) nutzen zu
können.
Der Kopfholzbetrieb beſchränkt ſich hauptſächlich auf ſtändige
Viehweiden und Viehruhen, auf Überſchwemmungsgebiete, wo der
Stockausſchlag des Niederwaldes gefährdet wäre und auf Flußufer
zur Abwehr des Eisgangs. Auch außerhalb der Wälder findet man
ihn viel in holzarmen Gegenden, an Wegen, Rainen, Gräben, auf
Weiden, Angern und Wieſen.
Zu dieſem Betriebe taugen nur gut ausſchlagende Laubhölzer,
ausgenommen Rotbuche, Erle, Birke, Aspe. Am beſten eignen ſich
dazu die Baumweiden, Hainbuchen, Pappeln und Linden. Man be—
nutzt die Ausſchläge zu Futterwellen, Erbſen- und Deckreiſig, von
Weiden auch zu Schippenſtielen, Reifſtangen, Flechtruten, Bindeweiden
und Faſchinen.
Die Anlage geſchieht am beſten in weitem Verbande (5-10 m)
mittels Setzſtangen oder Heiſterpflanzung; der Kopf wird in einer
Höhe von etwa 1—2 m weggenommen und dann der Stamm je nach
Holzart und Bedürfnis in 1—5jährigem Umtrieb genutzt. Futterwellen
dürfen erſt im Auguſt gehauen werden, ſonſt werden die Loden dicht
und glatt im November bis April am Stamme geſchnitten.
186 Schneidelholzbetrieb. Künſtliche Verjüngung.
S 126. 3. Schneidelholzbetrieb.
Er unterſcheidet ſich vom vorigen Betrieb dadurch, daß die Bäume
erſt in natürlicher Höhe ihres Kopfes und ihrer Seitenzweige beraubt
werden. Der Schneidelbetrieb liefert gutes Futterlaub, das ebenfalls
im Auguſt abgehauen und in Bündeln getrocknet wird; die Stämme
geben ſpäter beim Abtriebe oft beſonders gutes maſeriges Möbelholz.
Eichen, Rüſtern, Ahorn, Eſchen, Erlen und Pappeln ſind die beſten
Schneidelholzbäume. Die Triebe werden meiſt alle 3—6 Jahre ganz
glatt und dicht am Stamme mit der Heppe weggenommen.
II. Künſtliche Verjüngung.
S 127. Saat oder Aflanzung ?
Man hat bekanntlich zweierlei Mittel, um auf künſtlichem Wege
Beſtände zu erziehen, die Saat und Pflanzung.
Welche von beiden Arten die beſſere iſt, hängt von den örtlichen
Verhältniſſen ab. Die Saat iſt das naturgemäße und billigere Ver—
fahren, liefert pflanzenreichere Beſtände und deshalb höhere Vorerträge.
Sehr gebräuchlich iſt ſie noch bei Eiche und Kiefer, doch iſt die Saat
auszuſchließen:
1. auf verangertem, magerem, ſteinigem und naſſem Boden, bei
Boden unter III. Bonität.
2. auf Boden, der dem Auffrieren ausgeſetzt iſt oder zu Unkraut
neigt,
3. in rauhem Klima und zwiſchen verdämmenden Vorwüchſen; im
allgemeinen überhaupt da, wo die Kultur mit beſonderen
Schwierigkeiten und mit Gefahren zu kämpfen hat;
4. bei vielen dazu ungeeigneten Holzarten z. B. Pappel, Weide,
Birke, Rüſter und ähnlichen Holzarten.
Man greift wohl auch notgedrungen zur Saat, wenn man ſehr aus—
gedehnte Blößen ſchnell in Beſtand bringen ſoll, weil ſich in ſolchem
Falle die erforderlichen bedeutenden Pflanzenmengen nicht ſchaffen laſſen.
Kann man alſo den Samen billig beſchaffen, hat man geeigneten
Standort, iſt die Beſchaffung von Pflanzenmaterial mit Schwierigkeiten
verbunden, ſind keine örtlichen Gefahren für die Saat vorhanden, wie
Vögel, Mäuſe, Froſt, Näſſe, Unkraut uſw., ſo greift man namentlich
bei Eiche und Kiefer lieber zur Saat. Die Pflanzung iſt Regel in
folgenden Fällen:
Beſchaffung des Samens. 187
Wo die oben genannten Gefahren die Saat verbieten.
Wenn Samenmangel herrſcht.
Bei faſt allen Nachbeſſerungen.
Wo man den Beſtand ſchneller in Schluß bringen und ſehr
kräftige Pflanzen erziehen muß.
5. Im Niederwald- und Kopfholzbetrieb.
6. Wenn man durch weitere Stellung der Pflanzen auf Neben—
nutzungen (Gras, Weide) rechnet.
7. An ſteilen Hängen und in rauhen Lagen.
8. Bei Herſtellung eines gleichen Miſchungsverhältniſſes verſchie—
dener Holzarten. \
9. Bei allen ſchwierigen Kulturen (bei Flugſand, Näſſe, im Über—
ſchwemmungsgebiet, in exponierten Lagen uſw.).
0 8 —
Holzſaat.
S 128. Beſchaffung des Samens.
Man verſchafft ſich den Samen durch Selbſtſammeln, durch Kauf
oder Tauſch.
Das Selbſtſammeln geſchieht erſt, nachdem man ſich von der
Güte und vollkommenen Reife, auch von der Reichhaltigkeit ſorgfältig
durch Unterſuchung überzeugt hat. Man nehme den Samen nur von
ganz ausgewachſenen, guten, geſunden, nicht zu gedrängt ſtehenden
Stämmen auf kräftigem Standort; man vermeide drehwüchſige Stämme,
da ſich dieſer Fehler leicht auf den Samen forterbt. Das Wetter muß
beim Sammeln trocken ſein. Sollen die Stämme noch längere Zeit
ſtehen bleiben, ſo müſſen ſie vor allen unnötigen Verletzungen beim
Sammeln (durch Steigeiſen, Anprällen, Abbrechen der Aſte uſw.) ge—
ſchützt werden. Am beſten gewinnt man den Samen in den Schlägen
von den gefällten Bäumen, iſt dies nicht möglich, ſo achtet man darauf,
daß die Sammler die Zweige nicht nach unten, ſondern ſtets nach
oben biegen, weil ſie dieſelben im erſteren Falle leicht abbrechen oder
abreißen. Der erſte abfallende Same iſt meiſt ſchlecht, jedenfalls muß
er erſt ordentlich ausreifen. Am beſten läßt man in Akkord ſammeln
und ſcheidet bei der Abnahme allen ſchlechten Samen und jegliche Un—
reinigkeiten aus.
Nach C. Geyer: Waldbau S. 69, ergibt ſich für die Geſamt—
ſamenproduktion der Holzarten folgende Reihenfolge: Die reichlichſte
188 Aufbewahren des Samens.
Samenproduktion haben: Birke, Pappel, Weide, Hainbuche; an
dieſe ſchließen ſich an: Kiefer, Tanne, Fichte, Ulme; dann folgen:
Ahorn, Tanne, Lärche, Linde, Eiche, Erle, Eſche; zuletzt die Buche.
Im allgemeinen haben die Holzarten mit kleinen, leichten und ge—
flügelten Samen eine reichlichere Fruchterzeugung als jene mit ſchweren
und mit ungeflügelten Früchten.
Beim Ankaufe wende man ſich nur an die bekannten großen
Firmen), bedinge vor der Ablieferung Reinheit und Keimprozente
(S 130) des Samens und entſprechende Abzüge, falls die Bedingungen
nicht erfüllt werden; jedenfalls iſt der Same ſtets rechtzeitig zu proben.
S 129. Aufbewahren des Samens.
Der gewonnene Samen muß ſo aufbewahrt werden, daß er ſeine
Keimkraft behält, die ja ſehr bald bei allen Samen leidet. Man ver—
fährt bei den wichtigſten Holzarten auf folgende Weiſe:
N
AR *
e
1 f| 1
Fig. 83 a. Fig. 88 b. Fig. 84. Fig. 85.
Zerreichel. Stieleichel. Traubeneichel.
Eicheln.
Die geſammelten Eicheln (Fig. 83 —85) werden (nachdem fie
vollkommen getrocknet ſind) bis zur Herbſtſaat in bedecktem luftigem
Raume (auf Tennen, Böden), ſonſt im Freien unter Schutzdächern
und unter Ziehung von Umfaſſungsgräben gegen Tiere, dünn, nicht
über 30 em hoch in Mengung mit gleichviel trocknem Sand auf—
geſchüttet und, falls es nötig iſt, zur Vermeidung der Erhitzung
gründlich umgeſchippt. Hat man keine Mäuſe oder Auffrieren oder
Überſchwemmung zu fürchten, ſo iſt Herbſtſaat die Regel, da die
) Reelle Firmen ſind z. B. Keller u. Sohn und Lecoque in Darmitadt.
0
5 u
Aufbewahren des Samens. 189
Überwinterung ſchwierig iſt. Beim Überwintern hat man auf trockene
Lagerſtätte zu achten, damit die Eicheln ſich nicht erhitzen und ſchimmeln
oder zu früh keimen.
Bei häufigen und reichen Maſten lohnt ſich die Anlage des
„Alemannſchen Schuppen“, einer 2 m breiten und 30 cm tiefen
längeren Grube, die mit einem auf dem Boden ſtehenden mit Giebellucken
verſehenen Rohrdach überdacht iſt. Am meiſten habe ich jedoch bewährt ge—
funden die Aufbewahrung auf einer trockenen Stelle in ſtändiger Kampe,
wo die gut getrockneten Eicheln 1—2 m breit auf eine 10 cm hohe
trockne Sandſchicht 7 cm hoch aufgeſchichtet werden, darauf wieder
5 cm Sand, auf dieſe 7 em Eicheln u. ſ. f. bis etwa 40 cm hoch.
Eine Schutzgrube gegen Mäuſe, ſeitliche und obere ſtarke Bedeckung
mit Laub und Gezweig ſchützen gegen Froſt und Tiere (Faſanen,
Krähen, Eichhörnchen uſw.).
Bucheckern (Fig. 86, 87) werden wie die Eicheln durch Auf—
leſen, Abſchütteln mit langen Haken oder Abklopfen in untergehaltene
Tücher geſammelt und durch Werfen und
Sieben von den Hülſen gereinigt.
Das Aufbewahren geſchieht wie bei
den Eicheln. Jedenfalls müſſen die Bucheln
wie alle anderen Samen vor dem Auf—
bewahren erſt gründlich getrocknet
werden. Um ſich von der Keimfähigkeit
zu überzeugen, keimt man die Bucheckern
vor der Ausſaat durch ſog. Malzen an.
Einige Tage vor der Ausſaat feuchtet man
nämlich die Bucheln auf Zement- oder Steinböden recht naß an,
ſchaufelt ſie in 40— 70 em hohe Kegel und bedeckt ſie dann mit
Säcken. Dieſe Operation, ein- bis zweimal wiederholt, wird bei
der Mehrzahl den weißen Keim hervorlocken, welches der geeignetſte
Zeitpunkt zum Säen iſt. Die Bucheln, die nicht keimen, werden
entfernt.
Weißbuchen- (Fig. 88, 89) und Eſchenſamenz (Fig. 90) wird
im Spätherbſt, wenn das Laub abgefallen iſt, durch Pflücken ge—
ſammelt; der erſtere wird gedroſchen, der letztere behält die Flügel
bei der Saat. Iſt die Herbſtſaat unmöglich, ſo bewahrt man den
Samen in 30 cm tiefen Gräben auf. Man ſchüttet ihn hier mit
Fig. 86. Fig. 87.
Bucheln.
190 Aufbewahren des Samens.
trockenem Sand vermengt etwa 30 cm hoch auf, bedeckt ihn flach
mit ganz trockenem Laub und dann bis zum Rande der Grube mit
Fig. 89. Fig. 90.
Weißbuchenſamen. E ſſchenſamen.
Erde. Wählt man die Grube 60 em tief, ſo macht man mehrere
Schichten, z. B. unten 10 em Sand, 7 em Samen, dann je 7 em
Sand und Samen; über der letzten
Schicht aber Laub und mindeſtens
15 em Erde. Beide Samen pflegen
überzuliegen, d. h. erſt im zweiten
Frühjahr zu keimen. Zur Sicherheit
ſieht man jedoch ſchon im erſten
Frühjahr nach, ob vielleicht aus—
nahmsweiſe eine Keimung ſtattge—
funden hat; in dieſem Fall muß
Fig. 91. Bergahorn. natürlich ſofort geſäet werden.
Fig. 92. Spitzahorn.
Ahornſamen (Fig. 91, 92) gewinnt man im Oktober, wenn
die Flügel braun ſind, durch Abſchütteln und bewahrt ihn nötigenfalls
Aufbewahren des Samens. 191
in Säcken in trockenen, aber nicht austrocknenden Räumen, beſſer noch
mit Sand vermengt in Erdgruben wie Eſchenſamen, wie überhaupt
alle Sämereien — die Nadelhölzer ausgenommen — ſich am beſten
mit trocknem Sand vermengt in trocknen Erdgruben überwintern laſſen.
Rüſterſamen (Fig. 93, 94) reift bereits im Mai oder Juni; er
wird abgeſtreift oder unter den Bäumen zuſammengefegt und ſofort
Fig. 93. Fig. 94.
Feldrüſter. Flatterrüſter.
ausgeſäet, da er die Keimkraft ſehr bald verliert. Vor dem Sammeln
iſt jedoch durch Zerquetſchen mit den Fingernägeln erſt zu unter—
ſuchen, ob ſoviel fruchtbarer Samen vorhanden, daß das Sammeln
lohnt; öfter iſt aller Samen taub.
Birkenſamen (Fig. 95, 96, 97) wird Ende Auguſt und im
September mit den braunen Zäpfchen geſammelt, die zur Gewin—
nung des Samens erſt getrocknet, dann zerrieben und durchgeſiebt
werden. Vor unvermeidlicher Überwinterung muß der Samen gut
Fig. 95, 96. Fig. 97. Fig. 98, 99.
Zäpfchen. Flügelſamen. Zapfen. Samen.
Samendeckſchuppe vergr.) (vergröß.)
Birkenſamen. Erlenſamen.
getrocknet und dann in Haufen auf dem Boden aufbewahrt werden.
Ofteres Umſchippen iſt erforderlich, da er ſich ſehr leicht erhitzt. Regel
iſt ſofortiges Säen.
192 Aufbewahren des Samens.
Erlenſamen (Fig. 98, 99) reift im Oktober, wird aber erſt im
November mit den braun gewordenen Zapfen (Fig. 98) geſammelt,
zerrieben, an warmen Orten ausgeſiebt, auf gebretterten Böden aus—
gebreitet und öfter umgeſchippt. Birken- und Erlenzapfen ſammelt
man am liebſten von gefällten Bäumen. An naſſen Stellen wird
Erlenſamen auch im Frühjahr aus dem Waſſer gefiſcht, muß aber
dann ſofort geſäet werden.
Weißtannenſamen gerät faſt immer und wird im September
von Steigern gepflückt, bevor die Schuppen von den Spindeln fliegen.
An mitteltrocknen und mittelwarmen Orten aufbewahrt, fallen die
Schuppen bald ab; den Samen reinigt man durch Sieben. Bei der
Aufbewahrung iſt große Vorſicht nötig, da
der Same leicht erhitzt, leicht austrocknet
und ſich nur mit Not bis zum nächſten
Frühjahr hält; öfteres Umſchippen iſt un—
erläßlich.
Ein hl Zapfen wiegt 30 —40 kg und
liefert etwa 2,5 kg entflügelten Samen, der
etwa 25 kg à hl wiegen muß.
1 Fichtenſamen (Fig. 100, 101) wird
Fig. 101. durch Abbrechen der Zapfen von Oktober
a obe Flügel, bis März von Kletterern gewonnen. Die
it Flügel. Zapfen werden durch Sonnenwärme oder
durch Feuerwärme in ſog. Samendarren
oder Klenganſtalten künſtlich vom Samen
befreit, der dann in Säcken gedroſchen und
nachher durchgeſiebt wird. Er behält die
Keimkraft drei bis vier Jahre; friſcher
Samen iſt jedoch, wie bei allen Holzarten,
ſtets der beſte.
Flügelſamen hält ſich beſſer als reiner
1 Samen, doch darf er der Luft nicht zu
Fig. 102. Fig. 103. ſehr ausgeſetzt werden.
Kiefernzapfen. Samen. Ein hl Zapfen gibt etwa 1,5—2 kg
reinen Samen, der etwa 46 kg ä hl wiegen muß.
Kiefernſamen (Fig. 102, 103) gewinnt man ebenſo, nur läßt
man die Zapfen, damit ſie ſich leichter öffnen, erſt vom Dezember ab
Aufbewahren, Prüfung des Samens. 193
ſammeln. Zum Ausklengen iſt mehr Wärme (40° C) erforderlich,
auch iſt der Same viel empfindlicher und hält nur ſchwer 2, ſehr
ſelten 3 Jahre ſeine Keimkraft; deshalb iſt es erſte Regel, nur friſchen
Samen auszuſäen.
1 hl Zapfen gibt etwa 0,8 kg reinen Samen, der pro hl etwa
48 kg wiegt.
Lärchenſamen. Die ſich ſchwer öffnenden Zapfen werden im
Nachwinter gepflückt, gedarrt und in beſonderen Schwingfäſſern ge—
reinigt; auch Sonnendarren haben guten Erfolg.
1 hl Zapfen gibt etwa 2,5 kg Samen, der pro hl etwa 50 kg
wiegt. Lärchenſamen hat eine ſehr ſchlechte Keimkraft, deshalb iſt vor
der Ausſaat Einquellen (24 Stunden in warmem Waſſer) zu emp—
fehlen.
Das Einquellen der Sämereien hat im allgemeinen ungünſtigen
Einfluß. Keinesfalls kann durch ſolche künſtlichen Reizmittel ſchlechter
Samen gut gemacht werden; jedenfalls iſt Vorſicht geboten. Am
beſten iſt noch, die Sämereien in dünnes Kalkwaſſer — das auf
höchſtens 50°C erhitzt wird — 30—40 Stunden zu legen, bis die
guten Körner alle untergeſunken ſind. Den gequellten Samen ſoll man
aber nicht bei trockenem Wetter ſäen.
S 130. Prüfung des Samens.
Gute Eicheln haben eine gleichmäßig bräunliche glatte Schale,
der Kern iſt äußerlich gelblich weiß und zeigt beim Zerſchneiden in—
wendig eine friſche Wachsfarbe. Der Kern muß die Hülle ganz aus—
füllen. Man ſchüttet auch wohl die Eicheln in Waſſer; die, welche
ſchwimmen, ſind meiſt ſchlecht.
Buchenkerne prüft man ebenſo wie Eicheln. Hainbuchenſamen
muß aufgeſchlagen einen geſunden und friſchen Kern enthalten. Eſchen—
ſamen wird aufgeſchnitten und muß ſich im Innern friſch, weich und
bläulich⸗weiß zeigen. Guter Ahornſamen zeigt beim Ablöſen der äußeren
Schale im Innern friſche grüne Samenlappen. Rüſter-, Birfen- und
Erlenſamen muß einen mehligen Kern und beim Zerdrücken Feuchtigkeit
haben. Weißtannenſamen zeigt beim Durchſchneiden vollen und friſchen
Kern und ſtark terpentinartig riechendes Ol. Den übrigen Nadelholz—
ſamen prüft man durch ſog. Keimproben, die ſtets mit großer Auf—
merkſamkeit und Vorſicht auszuführen ſind.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 13
194 Prüfung des Samens.
Die ſog. Topfprobe beſteht darin, daß man mitten aus dem zu
prüfenden Samen 100 Körner nimmt und dieſe gleichmäßig in einen
mit leichter Garten- oder Lauberde gefüllten Blumentopf einſäet. Der
Topf muß an einem gleichmäßig warmen hellen Ort ſtehen und im
Unterſatz ſtets Waſſer haben. Die keimenden Pflänzchen werden heraus—
gezogen und ihre Anzahl wie der Tag des Keimens wird notiert, bis
nach 3—5 Wochen das Keimen aufgehört hat.
Die ſog. Lappenprobe (Fig. 104) gibt ein viel ſchnelleres
Reſultat. — Man ſchlägt 100 —300 Körner in einen doppelten Fries—
oder Flanellappen von 50 cm Länge und 20 cm Breite jo ein, daß
die Körner in der Mitte und die beiden Enden des Lappens in zwei
mit Regenwaſſer gefüllten Untertaſſen liegen. Durch Beobachten und
Fig. 104.
Lappenprobe.
Notieren des Keimens, wie oben, erhält man die Keimfähigkeit, die
in Prozenten ausgedrückt wird. Keimen z. B. von 100 77 Körner,
jo hat der Samen 77% Keimkraft. Die bei der Lappenprobe ent—
wickelten Keimlinge ſind nicht gleichwertig, nur die ſchnell gekeimten,
kräftigen, lang bewurzelten geben gute Pflanzen; hiernach muß man
ſein Keimreſultat korrigieren.
Die Probe muß in einem recht hellen, gut ventilierten, durch—
ſchnittlich 28°C. warmen Raum vorgenommen werden (Licht beein—
flußt die Keimung), wenn man höchſte Keimreſultate erzielen will.
Bei zweckmäßig durchgeführter Keimprobe beträgt nach Gayer
das Keimprozent etwa:
75 —80 % bei Fichte und Schwarzkiefer, 65—70 % bei Kiefer,
Eiche, Hainbuche, Eiche; 50 —60 °/, bei Tanne, Buche, Edelkaſtanie,
Ahorn, Akazie, Linde; 45% bei Ulme (ſehr hoch!); 35—40 % bei
Erle; 30—35 °/, bei Lärche; 20—25 % bei Birke.
Prüfung des Samens. Säen. 195
Am meiſten zu empfehlen iſt der Keimapparat von H. Th. Entel
in Zwickau & 3,50 Mark, der auch für andere Sämereien paßt und
100 gleichzeitige Proben ermöglicht?)
Im allgemeinen wird die Güte aller Samenarten bedingt durch
ihren Reifegrad, Größe, Gewicht, Alter, Herkunft, Reinheit, Farbe,
Glanz, Geruch, Vollkörnigkeit und Friſche im Innern uſw., welche als
wichtige Faktoren vor dem Gebrauch zu prüfen ſind; beſondere Vor—
ſicht iſt bei durch den Handel bezogenem Birken-, Erlen- und Lärchen⸗
ſamen, ferner bei Ulmen-, Eſchen- und Tannenſamen nötig; man be—
zieht deshalb die Sämereien nur von alten und als reell erprobten
Samenhandlungen, z. B. Helms Söhne in Gr. Tabarz, Heinr. Keller
Sohn in Darmſtadt. Bei der Prüfung iſt ſowohl die Keimenergie
wie auch alle Unreinigkeit ſtets in Prozenten zu ermitteln und mit in
Rechnung zu ſtellen; wenn man nur gute Körner unterſucht, erhält
man viel zu hohe Keimprozente; auch muß man die Keimprobe lange
genug ausdehnen (2— 4 Wochen). Die Keimkraft hält ſich im allge—
meinen nicht über die gewöhnliche Auflaufzeit des Samens im Freien
hinaus; länger halten ſich bei vorſichtiger Aufbewahrung die öl- und
waſſerarmen, aber ſtärkemehlreichen Samen (Eſche, Hainbuche, Fichte,
Lärche).
Wer nicht ſelbſt prüfen will, kaufe die Sämereien etwa 6 Wochen
vor Gebrauch und ſchicke ſie der Waldſamenprüfungsanſtalt in Ebers—
walde ein; von Nadelholz mindeſtens je 100 g, von Laubholz ent—
ſprechend große Proben.
8 131. Das Säen.
Beim Säen iſt darauf zu achten, daß man die richtige Saatzeit,
Saatmethode und Samenmenge wählt. Über die richtige Zeit belehrt
uns die Natur am beſten; es iſt im allgemeinen die Zeit die richtigſte,
in welcher die Bäume von ſelbſt ihren Samen fallen laſſen; wir ſäen
nur dann zu anderen Zeiten, wenn wir durch die Verhältniſſe (Wirt—
ſchaftsführung, Gefahren von Tieren, Wild, vom Wetter, Arbeiter—
mangel) dazu genötigt werden. Als Regel betrachte man, ſchon um das
) In neuerer Zeit ſind vielerlei Keimapparate konſtruiert worden und wer—
den noch genannt: die Hanemannſche Keimplatte, die Apparate von Nobbe,
von Stainer; recht empfohlen wird auch der Keimapparat von Forſtrat Pfitzen-⸗
maier in Blaubeuren à 2,50 Mark.
13*
196 Saatmethode.
läſtige und verluſtdrohende Überwintern zu vermeiden, für die Laub—
hölzer die Herbſtſaat, für die Nadelhölzer die Frühjahrsſaat—
Iſt für Eicheln und Bucheln große Gefahr durch Mäuſe oder Wild, für
Bucheln durch Fröſte zu fürchten, jo jüe man im Frühjahr. Birken—
und Rüſterſamen ſäet man ſofort nach erlangter Reife. Die Frühlings
ſaat nimmt man an trocknen und ſonnigen Orten bald nach Abgang
des Schnees vor, im allgemeinen von Ende März bis zum Buchenlaub—
Ausbruch; für die Herbſtſaat empfehlen wir Oktober; ſie richtet ſich
übrigens nach der Reife und dem Abfall des Samens, dem Eintritt
des Froſtes oder Schnees, nach Arbeiterverhältniſſen uſw.
S 132. Saat- Methoden.
Man unterſcheidet „Voll-“ und „ſtellenweiſe Saat“. Erſtere iſt
die koſtſpieligſte, ſie verlangt am meiſten Bodenbearbeitung, Samen—
menge und Zeitaufwand, und wird deshalb faſt garnicht mehr an—
gewandt. Bei letzterer unterſcheidet man Streifen-, Plätze- und Punkt⸗
ſaat; ſie iſt die allgemein gebräuchliche, weil ſie bei billiger Herſtellung
meiſt auch beſſere Erfolge liefert. Den Nachteil, daß nicht auf der
vollen Fläche Pflanzen erzogen werden, wiegt ſie dadurch auf, daß
ſie in ihrem lichteren Stande kräftigere Pflanzen und ſchnelleren Zu—
wachs erzielt. Der größten Verbreitung erfreut ſich die Streifenſaat
mit ihren Unterabteilungen, der Furchen- und Rillenſaat. Die Rillen⸗
ſaat wird meiſtens nur in Saatkämpen angewandt; Plätzeſaat empfiehlt
ſich beſonders bei Nachbeſſerungen (in Samenſchlägen), ferner auf ſehr
trocknem und magerem Boden, in rauhen und ſteinigen Lagen, auch
wohl, um Koſten zu ſparen; die Punktſaat (Einſtufen) beſchränkt ſich
meiſt auf den ſchwerſten Samen (Eiche, Buche) und faſt nur auf Nach-
beſſerungen, beſonders in natürlichen Verjüngungen; ſie beſteht einfach
darin, daß mit einer ſchmalen Hacke eingeſchlagen, der Boden gehoben
und darunter der Samen gelegt wird, ſo daß gewiſſermaßen nur ein
Punkt gemacht wird; auf bindigem Boden iſt auch der von Th. Hartig
eingeführte Saatdolch zu empfehlen.
S 133. Samenmenge.
Sie richtet ſich außer nach der zu erſtrebenden Beſtandsdichte:
1. Nach dem Standort. Auf fruchtbarem und friſchem Boden
ſäet man dünner als auf trocknem, magerem und ſteinigem Boden oder
auf heißem und rauhem, zu Unkraut und Auffrieren neigendem Boden.
Samenmenge. 197
2. Nach der Bodenzubereitung. Auf ſorgfältig bearbeitetem
Boden ſäet man dünner.
3. Nach den örtlichen Gefahren. Sit Wild-, Mäuſe-, Vogel-
fraß, Inſekten-, Froſtſchaden uſw. zu befürchten, ſo ſäet man dichter.
4. Nach der Samengüte. Je beſſer und friſcher der Same,
je weniger gebraucht man; Same, der älter iſt als ein halbes Jahr,
bringt ſchon —3 Ausfall, alle ſchwach keimfähigen Körner liefern
ſchlechteres Material. Je größer und ſchwerer der Samen relativ iſt,
um ſo weniger gebraucht man natürlich davon und umgekehrt.
5. Nach der Größe, dem Preis und dem Gewicht der
Samenarten; dies iſt nach den Holzarten und ſelbſt bei einerlei
Holzart je nach dem Alter des Samens, der Jahreswitterung, in der
er geſammelt iſt, der Standortsgüte uſw. ſehr verſchieden. So ver—
lieren die meiſten Samenarten, ſelbſt wenn ſie unter den günſtigſten
Verhältniſſen eingeſammelt und aufbewahrt ſind, durchſchnittlich ſchon
30 Prozent der Keimkraft nach halbjährlicher Aufbewahrung, manche
aber noch viel mehr (S 130).
6. Nach der Wurzelbildung gewiſſer Holzarten. Von
Holzarten, die früh eine Pfahlwurzel oder ſtarke Herzwurzel entwickeln,
kann man verhältnismäßig weniger Samen nehmen, weil ſie erfahrungs—
mäßig durch die tiefe Bewurzelung gegen die meiſten Gefahren viel
mehr geſchützt ſind. Am widerſtandsfähigſten nach der Saat iſt die
Eiche, dann folgen Buche, Ulme, Eſche, Ahorn, Erle, Hainbuche, Birke.
Die Nadelhölzer ſtehen in dieſer Beziehung in folgender Reihenfolge:
Kiefer, Lärche, Fichte; Tanne (Tanne macht eine Ausnahme wegen
ihrer ſchlechten Keimkraft).
Die nachfolgenden Angaben über Samenmengen ſind nur an—
nähernde Mittelzahlen und bedürfen nach obigen Geſichtspunkten mehr
oder weniger Ergänzungen. Sie beziehen ſich nur auf gut trocknen
Samen mit normaler Keimkraft:
1. Eichen: Breitwürfige Vollſaat 10 hl oder etwa 800 kg
pro ha. Streifenſaat: Streifen 0,5 m breit und 2—1,5 m Ent-
fernung von Rand zu Rand, 3—6 hl pro ha. Einſtufen 4 hl pro ha.
1 hl wiegt etwa 72 kg, hat etwa 22000 Eicheln (ſchwankt jehr).
2. Buchen: Vollſaat 4 hl oder 250 kg pro ha. unter Schutz⸗
beſtänden 3—3 ſoviel. 50—70 cm breite Streifen, 1,25 m entfernt,
2—2,5 hl pro ha.
198 Samenmenge.
Löcherſaat in 60 cm? Verband. 1 hl pro ha. 1 hl Bucheln wiegt
50 kg mit 215000 Stück. Bei Vollmaſt liefert 1 ha etwa 24 hl
Bucheln.
3. Hainbuchen: Vollſaat 50 kg, Streifenſaat von 50 em Breite
und 1,5 m Entfernung 35 kg pro ha. 1 hl abgeflügelter Same wiegt
50 kg*). Keimt meiſt erjt im zweiten Jahre.
4. Eichen: Vollſaat 35 —60 kg, Streifenſaat in obigem Ver⸗
band 20 kg pro ha. 1 hl wiegt 16 kg. Keimt meiſt erſt im
zweiten Jahre.
5. Ahorn: Vollſaat 50 kg, Streifenſaat in obigem Verband
20 kg pro ha. 1 hl wiegt 14 kg.
6. Rüſtern: Vollſaat 30—40 kg, Streifenſaat in obigem Ver—
band 20 kg pro ha. 1 hl wiegt 6 kg.
7. Erlen: Vollſaat 20 kg, Streifenſaat in obigem Verband
14 kg pro ha. I hl wiegt 30 kg.
8. Birken: Vollſaat 35—50 kg, Streifenſaat in obigem Ver-
band 20 kg pro ha. I hl wiegt 10 kg.
9. Kiefern: Vollſaat 5—7 kg abgeflügelter Samen, Zapfenſaat
9 hl, bei Streifen- und Plattenſaat in obigem Verband 2—3 kg pro ha.
1 hl Zapfen gibt 0,8 kg Samen. Samenjahre alle 3—6 Jahre.
1 kg koſtet etwa 3—6 M.
10. Fichten: Vollſaat 16 kg, Streifen- und Plätzeſaat in obigem
Verband 4—6 kg pro ha. 1 hl Zapfen = 1,5 kg Samen Samen⸗
jahre etwa alle 6 Jahre, koſtet pro kg etwa 1,20 M.
11. Tannen: Vollſaat 50—75 kg, Streifenſaat in obigem Ver—
band 30 kg pro ha. 1 hl Zapfen gibt 3 kg Samen. Samen faſt
jährlich. 1 kg Samen koſtet etwa 60 Pf.
12. Lärchen: Vollſaat 15—20 kg, Streifenſaat in obigem Ver⸗
band S kg pro ha. 1 hl Zapfen gibt 2,5 kg Samen; Samenjahre
häufig.
Man prägt ſich die Samenmengen der Nadelhölzer am beſten
nach folgendem Verhältnis ein: Kiefer braucht die geringſte Samen—
menge (7 kg), Fichte und Lärche etwa das Doppelte der Kiefer, Tanne
etwa das Achtfache der Kiefer bei Vollſaaten.
) Wo zwei Zahlen angegeben ſind, bezieht ſich die erſtere auf die günſtigen,
die zweite auf die ungünſtigen Verhältniſſe; die mittleren Quantitäten ergeben ſich
hieraus von ſelbſt.
Samenmenge. Bodenbearbeitung. 199
Bei ſtreifen- und platzweiſen Saaten vermindert ſich die Samen—
menge im Verhältnis der verwundeten Fläche. Beanſpruchen die
Streifen, Plätze uſw. z. B. nur 3, 3, 4 uſw. jo viel als die Geſamt—
fläche, jo nimmt man auch nur 3, 3, ; der für die Vollſaat beſtimmten
Samenmenge, doch pflegt man zur Sicherheit der ſo berechneten Samen—
menge noch 10—20% hinzu zu geben.
Anmenmengen für Aantkämpe,
1. Eiche: Vollſaat 0,30 hl, Rillen 30 cm Entfern. 0,20 hl pro ar
2. Buche: 5 % „ Ri 5 Var
3. Hainbuche: „ 555 5 Fi „
4. Ahorn: 1 55 m „ m 1,2 PETE
5. Eiche: n „ „ 7 7 „ 1 ” nu
6. Rüſter ): 5 „ 5 „ e
1 Erle: 5 m „ 1 „ " 1,32 F „„
eier! t Jährl. 2 kg 1 a A
9 Fichte: „8 „ e
10. Tanne: S
11. Lärche: Vollſaat 5
Die zu gemiſchten Vollſaaten für jede Holzart erforderliche Samen—
menge beſtimmt ſich nach dem erſtrebten Miſchungsverhältnis reſp.
nach dem Verhältnis der Güte der Samenarten.
S 134. Boden-Gearbeitung.
Jede Bodenbearbeitung hat den Zweck, dem Samen ein günſtiges
Keimbett zu bereiten reſp. den jungen Pflanzen ein gutes Anwachſen
zu ſichern; ſie bezweckt die Entfernung etwaigen der Beſamung nach—
teiligen Bodenüberzugs und eine Lockerung des Bodens.
Entfernung des Bodenüberzugs.
Zur Entfernung des Bodenüberzugs bedient man ſich bei ſtarkem
Unkraut, wie Heide-, Heidel- und Preißelbeere, Ginſter uſw. einer ſtarken
Senſe mit kurzem und ſtarkem Blatte; ſchwächeres Kraut, Gras und
) Bei ſofortiger Ausſaat.
) Je enger man die Rillen wählt, man geht bis zu 8 em Entfernung
herunter, um ſo mehr Samen muß natürlich genommen werden, vorausgeſetzt, daß
der Kamp gut gedüngt und bearbeitet iſt.
200 Entfernung des Bodenüberzugs.
Moos entfernt man mit Hacke oder Sichel. Iſt es möglich, die Arbeit
gegen Abgabe des Materials, z. B. in ſtreuarmen Gegenden, machen
zu laſſen, ſo iſt dies entſchieden ratſam, wenn der Boden nicht zu
arm iſt, ſo daß man den Überzug zum Bodenſchutz und zur Boden—
verbeſſerung gebraucht. Kann man das Material nicht abgeben, ſo
bringt man es auf Haufen und läßt es zur Düngung für Forſtgärten
oder Saatkämpe in Kompoſthaufen verweſen, oder man brennt oder
ſchmort es zu Raſenaſche, die ein vortreffliches Dungmittel bietet. Der
Hieb iſt unter allen Umſtänden vor der Samenreife des Un—
krautes zu bewirken.
Ganz große und ſehr ſtark verkrautete Flächen befreit man am
ſchnellſten durch Abſengen vom Unkraut. Dieſes muß jedoch unter
folgenden Vorſichtsmaßregeln vorgenommen werden:
1. Die benachbarten Ortſchaften müſſen benachrichtigt werden,
damit nicht unnötiger Feuerlärm entſteht.
2. Die abzuſengende Fläche muß an den Seiten, wo eine Gefahr
vom Überſpringen des Feuers zu fürchten iſt, z. B. an Dickungen,
durch Schutzſtreifen geſchützt werden. Dieſe werden in der Weiſe an—
gelegt, daß man 6—10 m breite Streifen mit der Hacke bis auf die
Erde abſchürft und den Abraum über die zu ſengende Fläche aus—
ſtreut; ihn wallartig am Rande aufzuhäufen iſt falſch.
3. Es ſind für den Notfall alle Vorbereitungen zu treffen, um
einem etwaigen Übergreifen des Feuers durch energiſche Maßregeln
begegnen zu können.
4. Das Brennen muß bei möglichſt trockener und windſtiller
Witterung vorgenommen werden. Iſt geringer Luftzug vorhanden, ſo
brennt man am beſten mit dem Winde, ſonſt gegen denſelben. An
Bergwänden leitet man das Feuer horizontal. Zum Anzünden ſtellt
man die Mannſchaft etwa 10—20 m voneinander entfernt am Rande
auf und läßt ſie die Fläche mittels trockenem Reiſig oder Gras,
welches eventuell zwiſchen die Zinken einer Forke geklemmt iſt, an—
zünden. Sobald die Fläche brennt, müſſen die Leute, mit grünen
(am beſten Wacholder- oder Birken-) Büſchen zum Ausſchlagen des
Feuers verſehen, ſich an die gefährdeten Stellen zur Beobachtung be—
geben. Die Brandſtelle muß noch mindeſtens einen Tag nachher be—
wacht werden. Das Abbrennen geſchieht im Frühjahr vor der Aus—
ſaat: iſt es angängig, ſo ſoll man jedoch ſchon ein Jahr vorher die
—
8
n
Lockerung des Bodens. 201
Fläche abbrennen, damit ſich der durch das Feuer gelockerte Boden“)
ſetzen kann; ſoll die Saat gleich erfolgen, ſo muß man den Boden
durch Walzen wieder befeſtigen.
Einen nur benarbten nicht ſehr bindigen Boden, der ziemlich
eben und frei von größeren Steinen und Wurzeln iſt, verwundet man
vorteilhaft mit Grubbern oder leichten Eggen und Pflügen. Auf ſehr
unebenem Boden mit vielen Stöcken, großen Steinen und Vorwüchſen
bedient man ſich der Rodehacke, Hacke und Harke, auf leichterem
Boden mit hölzernen, auf ſchwererem mit eiſernen Zinken; auch bei
Moosüberzug leiſtet die Harke die beſten Dienſte. Soll der Boden—
überzug, namentlich ſtreifenweis ganz beſeitigt werden, nimmt man den
zweiſcharigen Waldpflug.
S 135. Lockerung des Bodens.
Die wohlfeilſte und zugleich eine ſehr wirkſame Bodenlockerung
in natürlichen Verjüngungen bewirkt man durch Schweineeintrieb; der
Umbruch derſelben paßt für leichte und ſchwere Samen und trägt zu—
gleich zur Vertilgung der Mäuſe und vieler ſchädlicher Inſekten bei;
an ſteilen Hängen oder auf naſſem und zur Verſumpfung geneigtem
Boden iſt Schweineeintrieb unſtatthaft.
Die künſtliche Bodenlockerung wird mit Hacke, Rodehacke, Harke,
vielerlei Spaten, allerlei Eggen, Grubbern, leichten und ſchweren
Pflügen vorgenommen, möglichſt immer ſchon im Herbſt, namentlich
auf allen ſchwereren Bodenarten. Die Wahl dieſer Werkzeuge richtet
ſich nach der Stärke der Bodenlockerung, die man bezweckt, nach der
Bodenbeſchaffenheit und nach der zu kultivierenden Holzart, beſonders
auch nach ihrer Konſtruktion. Die Hacke gebraucht man zu mehr
oberflächlichen Bodenarbeiten, namentlich zum Aufhacken von Streifen,
Platten und Löchern auf leichtem Boden; beſonders erfolgreich auf
ungenügend vorbereitetem Boden iſt das grobſchollige Umhacken des—
ſelben in Samenſchlägen vor Abfall des Samens, aber ſo daß die
Schollen aufrecht ſtehen. Die Anwendung des Spatens iſt wegen
ſeiner Koſtſpieligkeit faſt nur auf Forſtgärten, Saat- und Pflanzen:
Die Einwirkung des Brennens auf den Boden iſt von vorzüglichen Folgen,
da die Hitze den Boden ausdehnt und lockert, namentlich naſſen und kalten (Ton-)
Boden trocknet, die Abſorptionsfähigkeit erhöht, die Zerſetzung der Mineralien be—
fördert und den Boden düngt.
202 Loderung des Bodens.
kämpen reſp. auf das Rajolen von Flächen und Streifen beſchränkt.
Sehr verbreitet und allein anwendbar iſt der Gebrauch des Pfluges,
ſobald es ſich um eine tiefgehende und gründliche Bodenlockerung auf
großen, ebenen, ſteinfreien, nicht zu ſehr verunkrauteten
Flächen handelt; die Spatenarbeit würde hier zu teuer werden, da
ihre Koſten ſich zur Pflugarbeit wie 4:1 verhalten) Die Lockerung
des Bodens betrifft entweder die ganze Fläche (ſehr ſelten) oder nur
Teile derſelben, je nachdem man Voll-, Streifen-, Platten-, Löcher:
oder Rillenſaaten vornehmen will. Je trockner der Boden iſt, um
ſo tiefer lockert man im allgemeinen, da ſich tief gelockerter Boden
friſcher hält. Von Natur lockere und loſe Böden lockere man nicht;
dieſe muß man ſogar oft binden (Flugſand).
Die Vorteile jeder Bodenlockerung liegen in folgenden Punkten:
1. Sie befördert die weitere Verkrümelung und Zerſetzung des
Bodens und löſt ſo beſſer ſeine mineraliſchen Nährſtoffe; ſie befördert
den Luftwechſel im Boden, die Abſorption von fruchtbaren Gaſen,
namentlich von Kohlenſäure und Ammoniak, erleichtert das Eindringen
aller Niederſchläge, verhindert ihr Abfließen (auf Bodenneigungen),
ſie abſorbiert beſſer den Waſſerdampf der Luft, hält alle Feuchtigkeit
beſſer und vermindert die Verdunſtung; kurz, durch die Bodenlockerung
bleibt der Boden weit friſcher, auch wird er fruchtbarer.
2. Sie erleichtert den Pflanzenwurzeln das Eindringen und Aus—
breiten, namentlich ihre Ernährung und zwar um ſo mehr, je beſſer ge—
lockert wird. Eine Grenze zieht hier meiſt nur der Koſtenpunkt.
S 136. Bodenbearbeitung zu Vollſaaten. Mitfruchtbau.
Bei Vollſaaten nimmt man, um Koſten zu ſparen, häufig ent—
weder vorher oder gleichzeitig landwirtſchaftlichen Fruchtbau vor. Der
Vor- oder Mitfruchtbau empfiehlt ſich nur auf kräftigem ſtark ver—
unkrautetem Boden, indem durch die mit dem Fruchtbau verbundene
Umarbeitung die nötige Bodenlockerheit ohne Koſten erzielt und gleich—
zeitig der Boden gründlich von Steinen und großem Gewürzel ge—
reinigt wird. — Je nach der Bodengüte überläßt man das Land
*) Zu empfehlen ſind die neuerlich fait überall mit gutem Erfolge ein-
geführten Kulturgeräte von Spitzenberg, die laut Katalog von Franke & Comp.,
Berlin SW. , Deſſauerſtr. 6, preiswürdig zu beziehen jind.
Bodenbearbeitung für Streifenjaaten. 203
unentgeltlich oder gegen einen geringen Pachtzins oder endlich gegen
das dabei gewonnene Stockholz. Auf ärmerem Boden iſt der Frucht—
bau nicht ſtatthaft; ein Voranbau iſt ſelbſt bei kräftigem Boden nur
2—3 Jahre zu geſtatten. Im letzten Jahre läßt man nur genüg⸗
ſamere Körnerfrucht (Hafer, Buchweizen) bauen. Die raſcheſte und
vollkommenſte Lockerung des Bodens wird durch den Kartoffelbau be—
wirkt, der ſich ohne Schaden mehrere Jahre hintereinander betreiben
läßt und am beſten das Unkraut beſeitigt; er iſt auch zum Zwiſchen—
bau am geeignetſten. Der Fruchtbau wird am häufigſten bei Eiche
und Kiefer angewandt. Die tiefe Bodenlockerung für Vollſaaten ge—
winnt man durch Pflüge, entweder auf leichtem ſtein- und wurzel—
freiem Boden mit dem Ackerpfluge, ſonſt mit dem Waldpfluge, der
ein doppeltes Streichbrett hat, am beſten unter Beſpannung mit Rind—
vieh. Iſt der Boden ſtark ſchollig, ſo iſt ein nachfolgendes Übereggen
erforderlich.
Gute Waldpflüge liefert die Maſchinenfabrik von Eckert, Berlin N.
und Ed. Schwarz & Sohn in Berlinchen.
S 137. Bodenbearbeitung für Streifenſaaten.
Dabei iſt die Richtung, die Entfernung, die Breite und Bear—
beitung der Streifen zu beachten. Sie werden meiſt von Oſten nach
Weſten, jedenfalls aber ſenkrecht auf die Geſtelle oder Abfuhrwege ge—
richtet. An Hängen werden die Streifen gegen die Gefahr des Ab—
ſchwemmens ſtets horizontal gelegt und auf der Talſeite womöglich
mit einem kleinen Schutzwall verſehen. Bei der Entfernung des Boden—
überzugs ſoll man immer noch ſo viel als möglich Humuserde belaſſen;
iſt zuviel puffige Humuserde vorhanden, ſo muß ſie beſeitigt oder mit
dem Mutterboden, womöglich mit Sand gründlich durchgehackt werden.
Die Entfernung der Streifen ſtets von Mitte zu Mitte ge—
rechnet richtet ſich nach der Schnellwüchſigkeit der Holzart, der Boden—
güte und den Kulturmitteln; bei erſterer nimmt man die weitere Ent—
fernung von 1—2*) Meter; auf zur Verangerung geneigtem Boden,
der einen ſchnelleren Schluß erfordert, nimmt man einen engeren Ver—
band. An Bergabhängen empfiehlt ſich 1— 1,3 Meter Entfernung,
) Die hier angegebenen Zahlen paſſen nur für mittlere Verhältniſſe; unter
gewiſſen Vorausſetzungen kann reſp. muß die Entfernung der Streifen reſp. ihre
Breite je nachdem bald größer bald geringer genommen werden.
204 Ausſtreuen des Samens.
da auf der geneigten Fläche verhältnismäßig größerer Wachsraum vor—
handen iſt als auf der ebenen Fläche; die üblichſte Entfernung der
Streifen iſt etwa 1,3 Meter. Die weiteſte Entfernung von 3—5
Metern iſt zu wählen, wenn man ſpäter zwiſchen den Streifen eine
andere ſchnell wachſende Holzart nachziehen will.
Die Breite der Streifen ſchwankt gewöhnlich zwiſchen 0,3 bis
1,5 Meter; die breiteſten Streifen ſind auf ſehr zu Unkraut neigendem
Boden, namentlich auf Haide- und mit üppigem Beerkraut bewachſenem
Boden zu wählen. Werden die Streifen mit Pflügen gezogen, ſo be—
ſchränken ſie ſich häufig auch nur auf die Breite der Pflugſchar, wo
man dann die Entfernung der Streifen entſprechend vermindern muß;
dieſe Unterart nennt man dann Furchen. Je breiter die Streifen,
deſto weiter iſt gewöhnlich ihre Entfernung von einander.
Die Bearbeitung der Streifen richtet ſich nach der Boden—
beſchaffenheit. Auf leichtem Boden genügt häufig ein bloßes Abſchürfen
mit der Hacke ohne oder mit folgendem leichten Durchhacken; auf
feſterem Boden muß jedoch noch eine tiefere Bearbeitung, z. B. mit
dem Untergrundpflug oder dem Dampfpflug folgen; auf ärmerem
Boden und kleinen Flächen iſt das Unkraut gehörig auf dem Streifen
auszuklopfen und das Kraut zur Gewinnung von Kompoſterde oder
Raſenaſche zu verwenden.
Feſten Boden oder ſehr ausgedehnte Flächen, ferner wenn die
Holzart (3. B. Eiche) eine tiefere Lockerung verlangt, bearbeitet man,
je nachdem, mit leichteren oder ſchwereren Pflügen.
$ 138. Ausſtreuen des Samens.
Allgemeine Regeln.
Nachdem nach obigen Regeln die Saatzeit und Bodenbearbeitung
gewählt, der Samen geprüft und die Samenmenge beſtimmt iſt, iſt das
Ausſtreuen nach folgenden allgemeinen Geſichtspunkten vorzunehmen:
1. Zum Ausſtreuen des Samens wählt man die zuverläſſigſten
und nur geübte Leute, die das Säen unter unausgeſetzter Beaufſichtigung
des Förſters im Tagelohn bewirken; Frauen ſind hierzu geſchickter als
Männer.
2. Vor dem Ausſäen iſt der Samen immer in verſchiedene kleinere
Haufen zu teilen und ſind erſt Probeflächen zu beſäen, um ſo einen
Anhalt zu gewinnen, daß der Same ausreicht und die ganze Fläche
Ausſtreuen des Samens. 205
gleichmäßig ſtark beſät wird, worauf ja alles ankommt. Bei den
Bollfaaten teilt man den Samen meiſt in zwei gleiche Hälften, deren
erſte man längs, deren zweite Hälfte man quer über die Fläche aus—
ſtreut; letztere dient auch dazu, Fehler der erſten Ausſaat zu ergänzen.
Bei Streifenſaaten macht man, wenn die Fläche klein iſt, ſo viel
Häufchen, als Streifen vorhanden, bei größeren Flächen nimmt man
mehrere Streifen für ein Samenhäufchen zuſammen; bei Plätze- oder
Löcherſaat macht man je nach der Größe erſt 3, 4, 5 uſw. Häufchen
und berichtigt die Größe der übrigen nach den bei der Ausſaat der
erſten Haufen gewonnenen Erfahrungen.
3. Das Auswerfen der kleinen Samen geſchieht meiſtens mit der
Hand aus einer Flaſche, durch deren Korken ein hohles Rohrſtück
geſteckt iſt, was abgeſchrägt wird. Die Säer ſind vorher zu kon—
trollieren und einzuüben, daß ſie zu jedem Auswurfe die richtige und
immer gleiche Samenmenge greifen. Das Auswerfen des Samens
iſt bei möglichſt windſtiller Witterung vorzunehmen; ſobald ſich ſtärkerer
Wind erhebt, ſind die Leute anzuweiſen, den Samen näher gegen den
Boden auszuwerfen; bei ſtürmiſcher Witterung darf gar nicht geſäet
werden. An Bergwänden iſt horizontal zu ſäen. Schwerer Samen
(Eicheln, Bucheln) wird gelegt. Der Beamte ſoll ſich nur mit der
Aufſicht befaſſen, nicht etwa ſelbſt für längere Zeit mitſäen. Das
iſt ſtets in Tagelohn, nie in Akkord auszuführen.
Säemaſchinen, z. B. die Saatflinte, der Saattrichter, die Säe—
maſchinen von Drewitz“), Alborn und andere kompliziertere Maſchinen
ſind nur auf bequemem Terrain, großen Flächen und unter ganz be—
ſonderer Aufmerkſamkeit auf den ſtets guten Zuſtand der Maſchine
anzuwenden; ſie empfehlen ſich nur für den leichteren und abgeflügelten
Nadelholzſamen ſowie für ſorgſam vorbereiteten Boden. Bei kaum
einem anderen Waldgeſchäft iſt eine ſolche Gewiſſenhaftigkeit, Treue
und unausgeſetzte Aufmerkſamkeit des Beamten notwendig als bei dem
Geſchäft des Säens; der Beamte ſoll ſtets gegenwärtig ſein und mit
der größten Sorgfalt alles überwachen, da jeder Fehler ſich nachher
ſchwer rächt.
*) Bei vorgenommenen vergleichenden Verſuchen arbeitete am beſten die
Drewitzſche Kiefernſaat-Drillmaſchine „Syſtem Tietze“, 130 M. Billig und gut arbeitet
die verbeſſerte Hackerſche Säemaſchine, 25 M. Den Ankauf beſorgen wie den aller
forſtlichen Werkzeuge und Inſtrumente z. B. W. Goehlers Wittwe in Freyburg ©.
206 Unterbringen des Samens. Schutzmaßregeln für Saaten.
S 139. Anterbringen des Samens.
Nur die ſchweren Samen (Eichel, Buchel) verlangen eine tiefere
Bedeckung mit Erde.
Die Stärke der Bedeckung richtet ſich bei allen Holz—
ſamen nach der Größe der Samen, ferner nach der Art der
Keimung und der Schwere des Bodens; er wird im allgemeinen mit
mittelſchwerem Boden ſo hoch bedeckt, als er ſtark iſt, mit ſchwerem
Boden verhältnismäßig dünner und umgekehrt. Ein zu ſtarkes Bedecken
iſt entſchieden zu vermeiden, da nicht nur das Keimen verzögert und
erſchwert wird, ſondern auch die Pflanzen ſich nicht ſo kräftig ent—
wickeln. Die Eichel fordert je nach der Schwere des Bodens eine
Bedeckung von 3—6 cm, die Buchel bis zu höchſtens 4 cm; die
Hainbuche, Ahorn, Eſche und Tanne dürfen nur leicht bedeckt werden
(1—3 cm), den übrigen Samen harkt man mit Rechen unter, jo daß
er ſich mit der oberen Erdkrume leicht vermengt; bei Erlen- und
Birkenſamen iſt ein nachheriges Anwalzen oder Feſttreten erforderlich.
Auf ſehr trocknem Boden iſt Vertiefung, auf ſehr naſſem Boden Er—
höhung des Keimbetts erforderlich (durch Rabatten, Hügel, Graben—
auswürfe uſw.). Am beſten bedient man ſich beim Bedecken der Harke,
da alle anderen Bedeckungsarten ihre Mängel haben.
S 140. Schutzmaßregeln für die Ausſaat empfindlicher Holzarten.
Um ſchattenbedürftige und empfindliche Holzarten, z. B. Buche,
Tanne, Fichte uſw., gegen Froſt und Hitze zu ſchützen, kann man
folgende Maßregeln anwenden:
1. Fruchtbeiſaat. Mittelgroße und kleine Holzſamen werden
voll, gleichzeitig mit leichtem Getreide (Roggen, Hafer) ausgeſäet
und untergeegget; doch muß man die Fruchtbeiſaat entſprechend
ſchwächer nehmen als bei der Landwirtſchaft, auch muß die Ernte unter
Schonung der Holzpflanzen ausgeführt werden, am beſten nur mit der
Sichel. a
2. Voranbau von raſchwüchſigen bodenbeſſernden und
lichtkronigen Holzarten. Die hierzu geeignetſte Holzart iſt die
Kiefer und die Lärche, welche in weitem Verbande (reihen- und plätze—
weis) geſäet oder beſſer gepflanzt werden; nach 10—20 Jahren wird
die empfindliche Holzart (Buche, Tanne) untergeſäet und nach und nach
vom Schutzbeſtand befreit.
Schutz gegen Gefahren. 207
3. Die Anlage der Saaten unter vorhandenen alten
Schutzbeſtänden gleicher oder auch anderer Licht-Holzarten.
Ein ſolcher Schutzbeſtand iſt nötig für Buchen- und Tannenſaaten,
die im Freien nur ſehr ſelten gedeihen, ſehr günſtig für Traubeneichen,
Fichten⸗, Ahorn-, Eſchen-, Ulmen- und Erlenſaaten. Je nach dem
Schutzbedürfnis und dem Standort hat man den Schutzbeſtand ver—
ſchieden dicht zu halten und jedenfalls die rechtzeitigen Nachlichtungen
nach dem Bedürfnis der heranwachſenden Saat nicht zu verſäumen.
Zu Schutzbeſtänden eignen ſich faſt alle unſere wichtigeren licht—
kronigen und dabei bodenbeſſernden Waldbäume, namentlich
Lärche oder Kiefer. 5
S 141. Schutz der Saaten.
Iſt die Saat nach obigen Angaben ausgeführt, ſo muß ſie un—
ausgeſetzt beobachtet werden, ob nicht Gefahren ihr Gedeihen in Frage
ſtellen. Solche Gefahren bringen:
1. Unkrautwuchs. Bei Vollſaaten beſeitigt man das Unkraut
vor der Samenreife durch Ausrupfen mit der Hand, unter Umſtänden
auch wohl durch vorſichtiges und hohes Abmähen oder Abſicheln, wenn
die Pflanzen noch klein genug ſind. Bei Streifenſaaten läßt man das
Unkraut auf den Zwiſchenbänken abſicheln, bei Rillenſaaten hacken, in
den Streifen ſelbſt verfährt man wie bei Vollſaaten.
Je öfter in den Saatſtreifen unter gleichzeitiger Be—
ſeitigung allen Unkrauts gelockert werden kann, um ſo
freudiger müſſen ſie gedeihen; zuweilen gelingt die koſtenloſe
Lockerung gegen Abgabe des Graſes uſw. auf den Zwiſchenſtreifen.
2. Samenfreſſende Tiere. Dieſe muß man töten oder ver—
ſcheuchen; gegen Wild, Weidevieh und Menſchen ſchützt Einzäunen oder
verſtärkter Abſchuß des Wildes, gegen Mäuſe Vergiften oder vorheriger
Umbruch der Fläche durch Schweine. Als erprobtes Mittel gegen Vögel
iſt das Vergiften mit Bleimennige zu empfehlen. Man verfahre dabei wie
folgt: 7 kg Samen ſchütte man dünn in einem waſſerdichten Troge aus
und ſtreue darüber 0,5 kg Bleimennige; dann rühre man mit einem
Holzſpan, noch beſſer mit beiden Händen die mit etwa? Liter verdünntem
Leimwaſſer bebrauſte Maſſe tüchtig um; iſt der Samen gleichmäßig
durchgefärbt, ſo nehme man wiederum 0,5 kg Mennige und % Liter
208 Schutz gegen Gefahren. Holzpflanzung.
Leimwaſſer und menge jo lange, bis jedes Samenkorn mit einer
roten Kruſte überzogen iſt. Schließlich wird der Samen auf Laken
ganz dünn ausgebreitet und an der Sonne getrocknet. In derſelben
Weiſe werden auch größere Quantitäten auf gebretterten Böden unter
Umſchippen gefärbt, indem man auf die zu färbende Samenmenge
ſtets + des Gewichts Bleimennige und + in Litern Waſſer berechnet,
welche — wie oben beſchrieben — in zwei gleichen Hälften beigemengt
werden. Da Mennige giftig iſt, ſo iſt Vorſicht zu empfehlen, nament—
lich darf man keine Wunden an den Händen haben.
3. Fehlſtellen der Saaten ſind rechtzeitig nachzubeſſern;
am beſten durch Pflanzung und zwar mit Wildlingen aus der
Kultur ſelbſt.
Bei Samen, die überliegen oder ſchwer keimen (Kiefer, Eſchen,
Hainbuchen, Nüſſen uſw.) muß man mindeſtens zwei Jahre mit den
Nachbeſſerungen warten, während man alle Pflanzungen ſo ſchnell als
möglich ergänzt. Man hüte ſich ängſtlich vor zu vielem Nachbeſſern
und denke dabei an die künftige Entwickelung des Beſtandes, die alle
kleinen Lücken bald und beſtimmt zuwachſen läßt. Iſt der Beſtand
Im und darüber hoch, ſo dürfen nur noch große Lücken und
zwar nur mit Pflanzen derſelben Holzart und von derſelben
Wuchsenergie nachgebeſſert werden, die ebenſo hoch ſind als der
Beſtand.
4. Gegen Abſchwemmen an Hängen ſchützt das Ziehen von
Horizontalgräben, auch müſſen die Streifen ſtets horizontal
längs des Hanges angelegt werden, mit etwas Neigung zu Berg,
damit das Regenwaſſer gehalten wird.
S 142. Holzpflanzung.
Über die Frage, ob im gegebenen Falle Saat oder Pflanzung
zu wählen iſt, entſcheidet das im § 127 Geſagte; ſie iſt immer nur
örtlich zu löſen.
Die Pflanzung hat der Saat gegenüber den Nachteil, daß man
ſich das Material erſt mit beſonderer Mühe beſchaffen muß, was in
der Regel mit nicht unbedeutenden Koſten, Riſiko und Umſtänden ver—
bunden iſt.
— .
Benutzung, Transport und Verpackung der Pflanzen. 209
Beſchaffung des Pflanzenmaterials.
Zur Beſchaffung der Pflanzen gibt es zwei Wege:
1. Man benutzt ſchon vorhandenes Pflanzenmaterial aus Frei—
ſaaten, natürlichen Verjüngungen uſw. ſog. „Wildlinge“.
2. Man erzieht ſich das Pflanzenmaterial in ſog. „Kämpen“
(Pflanzſchulen).
S 143. 1. Benutzung ſchon vorhandener Pflanzen, Transport und
Uerpackung der Pflanzen.
Am wohlfeilſten iſt es für den Forſtwirt, wenn er ſeine Pflan⸗
zungen mit Wildlingen aus möglichſt nahe gelegenen jungen
Saaten, natürlichen Verjüngungen oder Schlägen herſtellen kann. Bei
der Auswahl der Pflanzen muß ſorgfältig verfahren werden; es ſollen
zum Ausheben der Wildlinge nur die zuverläſſigſten und tüchtigſten
Arbeiter verwandt werden. Die zu benutzenden Pflanzen müſſen gute
konzentrierte Bewurzelung, namentlich recht viele Zaſerwurzeln, gute
Beaſtung und eine gerade, recht kräftige (ſtufige!) Schaftform haben,
dürfen nicht beſchädigt und müſſen vollkommen geſund ſein; dies er—
kennt man an der Länge und Stärke der letzten Triebe und an den
kräftigen Knoſpen. Werden die Pflanzen ohne Ballen, d. h. ohne die
den Wurzelſtock umgebende und ihm anhaftende Erde ausgeſtochen, ſo
müſſen ſie vor dem Transport ſofort eingeſchlagen werden; ſelbſt die
Ballenpflanzen ſollen dicht zuſammengetragen und, falls ſie nicht an
demſelben Tage benutzt werden, an den Seiten ringsum mit Erde be—
worfen werden. Werden die Pflanzen aus Schlägen mit Schutzbäumen
entnommen, ſo gebe man Pflanzen, die recht frei ſtehen, den Vor—
zug. Beim Ausheben hüte man ſich vor dem Beſchädigen der aus—
zuhebenden wie der etwa ſtehenbleibenden Pflanzen; namentlich muß
der Spaten weit genug ab und tief genug eingeſtoßen werden; die
Pflanzen ſollen erſt, nachdem ſie vollkommen gelockert und losgeſtoßen
ſind, ausgehoben, nicht etwa mit Gewalt losgeriſſen werden.
Je jünger und kleiner die Wildlinge ſind, deſto bequemer, billiger und
ſicherer iſt ihr Verpflanzen; zu verſetzende Wildlinge ſollen über der
Erde nicht ſtärker als höchſtens 1½ cm fein. Das beſte Alter iſt das
von 2—4 Jahren, in höherem Alter wird das Auspflanzen immer
ſchwieriger, koſtſpieliger und gefahrvoller. Der Transport aller Pflanzen
wird bei geringer Entfernung in Körben, auf Tragbahren, zweirädrigen
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 14
210 Transport und Verpackung der Pflanzen.
Hand- oder Schiebkarren ausgeführt; Ballenpflanzen ſollen nie am
Stämmchen getragen werden, ſondern mit der flachen Hand unter
dem Ballen, weil ſonſt leicht die Erde abfällt; Pflanzen mit entblößten
Wurzeln werden zuſammengebunden und mit feuchtem Moos umgeben.
Bei weitem Transport werden Wagen benutzt und müſſen die Pflanzen
gegen Reibung und Austrocknen durch Einfüttern des Bodens und
der Wände der Wagen mit feuchtem Moos, Streu oder Erde unter
öfterem Anfeuchten unterwegs geſchützt werden.
Bei weiterem, namentlich Eiſenbahntransport iſt eine ſorg—
fältige und je nach der Größe verſchiedene Verpackung erforderlich.
1. Kleine Pflanzen: 1—2 jährige Laubholz- und Nadelholz—
pflanzen verſendet man am beſten in groben Weiden- (Kartoffel-
körben, in welche man ſie — die Wurzel nach innen —, nachdem
der Boden mit feuchtem Moos bedeckt und inmitten ein Strohwiſch
ſenkrecht eingelaſſen iſt, horizontal kranzförmig dicht einſchichtet; oben
deckt man wieder reichlich feuchtes Moos ein und näht den Korb mit
Sackleinwand zu.
2. Mittelgroße Pflanzen verpackt man in Doppelbunden, in—
dem man etwa 4 Wieden (Birken, Weiden) oder ſtarken Zaundraht
20—30 cm entfernt parallel auf dem Boden, über dieſelben — die
Wieden ſenkrecht kreuzend — recht dichte friſche Fichtenzweige und zu—
letzt ein feuchtes Moospolſter legt; nun legt man die Pflanzen, Wurzel
gegen Wurzel gekehrt, dicht übereinander, in jedes Doppelbund die
gleiche Zahl (50, 100 uſw.), deckt ſie wieder ringsum mit feuchtem
Moos und Fichtenzweigen und ſchnürt das Bund mit Hilfe der unter—
gelegten Wieden und mit Bindedraht ſo zuſammen, daß auch die an
beiden Seiten herausſehenden Wipfel geſchützt bleiben.
3. Große Pflanzen (Halbheiiter, Heiſter uſw.) werden je nach
ihrer Stärke zu 5— 20 Stück um eine 3 m und mehr lange Trag—
ſtange herum verpackt, indem man auf eine entſprechend große Lage
von Fichtenzweigen ein feuchtes, dickes Moospolſter oder alte Säcke
und auf dieſe die Pflanzen legt; ſind die Wurzeln gut und allſeitig
mit Moos eingefüttert und bedeckt, ſo ſchnürt man das ganze Wurzel—
bündel mit Bindedraht feſt ſo zuſammen, daß die überragenden
Fichtenzweige auch noch den Stamm ſchützen.
Vor dem Einpflanzen müſſen überflüſſige, zu lange oder be-
ſchädigte Wurzeln und Zweige, jedoch unter ſorgfältigſter Schonung
. ²˙ ee See ee
Erziehung der Pflanzen. Wanderſaatkämpe. 211
der kleinen Zaſerwurzeln, mit glattem ſchrägen Schnitt nach unten
weggenommen werden; auch ſtellt man ſie gern erſt noch 24 Stunden
in Waſſer.
S 144. 2. Erziehung der Pflanzen.
Die Erziehung von Pflanzen erfolgt in Kämpen, die man Saat—
kämpe nennt, wenn darin nur geſäet wird und die jungen Pflanzen
dann direkt zu den Kulturen verwandt werden, Pflanzkämpe, wenn
die Pflanzen vor der Verwendung noch ein oder mehrere Male um—
gepflanzt: „verſchult“ werden.
Man unterſcheidet ſtändige und Wanderkämpe. Letztere
werden in nächſter Nähe der Pflanzſtelle oder auf der Kulturſtelle
ſelbſt ſtets nur für vorübergehende Nutzung angelegt, erſtere ſind für
langjährige Nutzung beſtimmt und werden mit beſonderer Sorgfalt
angelegt und gepflegt.
S 145. Anlage non Manderfantkämpen.
Wander- (vorübergehende) Kämpe werden, wie erwähnt, in der
nächſten Nähe von den zu bepflanzenden Flächen angelegt. Zunächſt
iſt die richtige Lage nach Boden und Expoſition zu wählen. Der
Boden muß kräftig, tiefgründig, nicht ſtark bindig, friſch und humos,
frei von großen Steinen, Näſſe und Bodenſäuren ſein; die Lage ſoll
eben oder nur ſanft geneigt, froſtfrei, dem Luftzuge etwas ausgeſetzt
und gegen örtliche Gefahren jeder Art möglichſt geſchützt ſein, wobei
man den Beſonderheiten jeder Holzart Rechnung tragen muß. Man
legt ſie deshalb gern an nach Oſten vorſtehendes Holz gegen Froſt—
gefahr, doch nicht unter die Traufe und ſoweit davon ab, daß der
Kamp nicht verdämmt werden kann; Nord- und Oſthängen gibt man
den Vorzug, Sandboden muß gegen Süden und Weſten wegen Dürre
durch angrenzendes hohes Holz geſchützt ſein (Südweſtecken). Die
Form ſei, wenn eine koſtſpieligere Verzäunung nötig wird, die genau
quadratiſche. Die Kampfläche wird im Herbſt zunächſt geſäubert und
von allen größeren und bei der weiteren Bearbeitung hinderlichen
Stöcken, Wurzeln und Steinen befreit; alles kleinere Holz, was nicht
verwertet werden kann, namentlich kleinere Wurzeln, Aſte, Abfälle uſw.
wird zu Dungaſche verbrannt. Vor der Bearbeitung wird, falls
14*
212 Saatfämpe.
der Boden nicht fruchtbar genug iſt, etwaiger Dung (entbehrliche
Dammerde, Moorerde aus Senkungen angrenzender Beſtände, Holz—
aſche, Kompoſt) gleichmäßig ca. 5— 10 em hoch ausgeſtreut und dann
die Fläche etwa 20 —40 cm tief ſorgfältig umgegraben oder bei etwas
flacherer Bearbeitung nur mit einer ſchweren Umbruchshacke umgehackt,
wobei ſtreng darauf zu halten iſt, daß der vorhandene Humus und
die obere Bodenſchicht unten zu liegen kommt. Noch beſſer erreicht
man den Zweck des Unterbringens der nährkräftigen oberen Boden—
ſchicht durch das ſogenannte Rajolen“), wie folgt: man zieht an
einer Seite des Kampes am äußerſten Rande einen Graben von der
Tiefe der gewünſchten Bodenlockerung und zieht unmittelbar hinter
dem erſten einen zweiten, dritten, vierten Graben uſw. in der Weiſe,
daß der Auswurf des folgenden Grabens in den vorhergehenden Graben
geworfen wird. Je längere Wurzeln man erziehen will, deſto tiefer
muß die Bodenbearbeitung gemacht und die Nährſchicht gelegt werden;
man kann auf dieſe Weiſe ſehr leicht künſtlich ſelbſt abnorm lange
Wurzeln erziehen. Das Gegenteil, alſo recht flache Bewurzelung
erreicht man nicht etwa durch ſehr flache Bodenbearbeitung — dieſe
iſt unter allen Umſtänden zu vermeiden — ſondern dadurch, daß man
die Nährſchicht nicht in die Tiefe bringt, ſondern mehr an der Ober—
fläche läßt; jedenfalls muß der Kamp im Frühjahr zum Zweck der
vollkommenen Lockerung und Ebnung und zur Beſeitigung aller Un—
reinlichkeit noch einmal durchgeſpatet und überharkt werden. Größere
Kämpe (größer als 10 ar) werden durch Steige, die nach einer Schnur
getreten und nach dem Tiefpunkt geneigt werden, in entſprechende Beete
geteilt. Auf leichtem und trockenem Boden iſt das Anwalzen (An—
treten, Anklopfen) desſelben ſehr zu empfehlen.
Parallel mit der ſchmalen Seite des Kampes oder des Beetes
werden nach der Schnur (mit einer ſchmalen Hacke, dem dreikantigen
Rillendrücker uſw.) Rillen gezogen, deren Tiefe ſich nach der Größe
des Samens richtet; ſie werden in der Regel handbreit gemacht. Bei
kleinen Samen find fie etwa 2—3 cm tief, bei großen Samen, und
wenn Büſchelpflanzen erzogen werden ſollen, bis etwa 6 cm tief
Das Rajolen empfiehlt ſich nur für größere Pflanzen und Kämpe, die
mindeſtens 10 Jahre dauern ſollen und welche mit ihren tieferen Wurzeln in die
gute Erde reichen. Schwache und flach wurzelnde Pflanzen ſterben oft in der
oberen unfruchtbaren Erde ab, ebenſo Saatpflanzen.
ö
1
Saatfämpe. 213
(Eicheln, Nüſſe). Bleiben die Pflanzen 1 Jahr jtehen, jo macht man
die Rillen etwa 10 em, bei 2 Jahren etwa 20 em, 3 Jahren etwa
30 em von einander entfernt. Die Entfernung der Rillen richtet ſich im
allgemeinen nach der Holzart und der Zeitdauer bis zur Verpflanzung, ſie
ſchwankt zwiſchen 8 cm (Nadelholz) und 30 em (Eiche). Das Beſäen der
Rillen erfolgt im Frühjahre ſo dicht, daß faſt Korn an Korn zu liegen
kommt; maßgebend bleibt jedoch das erzielte Keimprozent; bei 70 — 80%
ſäet man dünn, bei 50—60 % dick, bei weniger ſehr dick. Man hüte
ſich vor einer zu ſtarken Erdbedeckung. Die dichte Saat in den
Rillen liefert die größte Pflanzenzahl und läßt das Unkraut in den
Rillen nicht aufkommen, bedingt aber meiſt ſchwächere Pflanzen. Bei
ganz großen Samen (Eicheln und Nüſſen) kann man 3—6 em und mehr
auseinander legen. Eine größere Tiefe der Saatrillen empfiehlt ſich gegen
das Auffrieren wie auch zur Anſammlung von Feuchtigkeit (auf trocknem
Boden) auch laſſen ſich die durch den Froſt gehobenen Pflänzchen
leichter wieder mit Erde bedecken. Die Erdbedeckung entſpricht ſtets
der Samengröße, am beſten iſt Überfrümeln mit loſer Kompoſterde;
bei leichter Bedeckung iſt Anklopfen der Erde geboten (mit dem Rücken
der Hacke).
Wenig gebräuchlich in Saatkämpen ſind noch die Vollſaaten (bei
Birken, Erlen und Kiefernballen); dieſe müſſen im gegebenen Falle
ſehr dünn ſein, wenn die Pflänzchen länger als ein Jahr ſtehen ſollen.
Alle Bodenarbeiten für Saatkämpe müſſen ſpäteſtens im Herbſt
vorher gemacht werden und grobſchollig bis zum Frühjahr liegen
bleiben, damit der Boden ſich ſetzen und durchwintern kann; ſehr vor—
teilhaft iſt es, wenn die Fläche vorher 1 Jahr lang, nie länger, zum
Kartoffelbau in Pacht gegeben oder zur Stickſtoffſammlung mit Lupinen
oder Hülſenfrüchten beſäet wird; dies iſt beſonders für Laubholzkämpe
und auf verwildertem Boden empfehlenswert.
Die Bewehrungen und Verheegungen der Kämpe richten ſich nach
den Gefahren von Tieren und Menſchen, öfter ſind ſie ganz entbehrlich
oder es werden nur Gräben und die allerleichteſten Vermachungen
nötig, um ein achtloſes Betreten und Verſtampfen durch Menſchen und
Tiere zu verhüten. Hierzu werden ringsum einige Pfähle ein—
geſchlagen und mit einer oder zwei Stangen verbunden. Iſt bei
ſtarkem Rot- und Rehpildſtande ein Verbeißen zu befürchten, ſo müſſen
etwa 1,5—2 m hohe Flechtzäune (Fig. 105) angelegt werden. Am
214 Bewehrungen. Bedecken der Kämve.
beſten läßt man die 1—2 m entfernten Pfähle mit leichtem Durch—
forſtungsreiſig reſp. Wacholder wagerecht dicht durchflechten, um ein
Durchkriechen des kleinen Wildes zu vermeiden. Sollte ein Überfallen
des Wildes beobachtet ſein, jo läßt man etwa in 0,5 — 1 m Höhe über
N tar FF 577 | Fig. 106.
dem Zaun noch 1—3 Querlatten, die ſog. „Sprunglatten“ annageln.
Die nach unten geflochtenen Zäune (Spriegelzäune Fig. 106) ſind dann
unpraktiſch, wenn Haſen und Kaninchen zu fürchten ſind, da die
einzelnen Spriegel ſich auseinander zwängen laſſen und ſo ein Durch—
kriechen des kleinen Wildes,
ja ſelbſt von Rehwild er—
möglichen. Etwas teurer,
aber dauerhafter ſind Latten—
zäune (Fig. 107), deren Höhe
und Lattenweite ſich nach
dem Bedürfnis richten muß.
Billiger ſind die Splißzäune,
1 ee zu welchen man anbrüchige
Fig. 107. Nadelholzſtämme in 1,3 bis
1,5 m lange Rollen zerſchneiden und aus dieſen die erforderlichen
Spliſſe reißen läßt; die Spliſſe werden in derſelben Weiſe befeſtigt
wie beim Lattenzaun, auch je nach Bedürfnis mit Sprunglatten ver—
ſehen. Holzzäune — wie oben beſchrieben — werden nur noch in
Gegenden mit ſchlechtem Holzabſatz gemacht; im übrigen macht man
jetzt Drahtzäune, deren Höhe, Maſchenweite und Drahtſtärke nach der
Dauer und den Wildarten ſich richten muß. Will man ſie wiederholt
verwenden, jo muß der Draht im Bade gut verzinkt und 1,6 mm dick,
die Maſchenweite ſo eng ſein, daß das Wild mit dem Kopf nicht hindurch
Bedecken der Kämpe. Pflanzenkämpe. 215
kommen, und ſo hoch ſein, daß es nicht überfallen kann! bei Rotwild
bringt man ſtets über dem Gatter noch einige Spanndrähte reſp.
Sprunglatten an.
Gegen ſamenfreſſende Vögel helfen Vogelſcheuchen, Windklappern,
öfteres Abſchießen, dichtes Bedecken mit leichtem Deckreiſig, am beſten
Vergiften mit Bleimennige (vergl. § 141).
Auf geneigten Flächen muß man gegen Abſchwemmung oberhalb
des Kampes auf der Bergſeite einen etwa 30 em tiefen und ebenſo
breiten Fanggraben, eventl. auch noch einen oder mehrere Gräben
diagonal, noch vor der Ausſaat, durch den Kamp ziehen laſſen.
Ein beſonderes Augenmerk iſt auf das Unkraut zu richten und
ſoll im Sommer frühzeitig, wenn ſich noch wenig Unkraut zeigt, ein
öfteres Ausjäten oder Hacken, ſtets bald nach einem Regen ſtattfinden,
um es im Keime zu erſticken. Hiermit verbindet man zweckmäßig auch
das Ausjäten (Pikieren) aller ſchlechten und zu dicht ſtehenden
Pflänzlinge, namentlich aus der Mitte der Reihen. Bedecken der
Beete zwiſchen den Reihen mit Moos, Laub (10—15 cm hoch,
nicht Birken⸗ oder Eichenlaub) oder mit Brettern verhindert die
Entwicklung des Unkrautes, erhält den Boden friſch und ſchützt zugleich
gegen Auffrieren und Inſekten (Eierablegen der Maikäfer); dieſes
Bedecken der Kämpe zwiſchen den Pflanzenreihen und zwar
ſofort nach dem erſten Jäten ſollte nie verſäumt werden
(im Juni); hierbei muß man jedoch auf Mäuſe und ſonſtiges Un—
geziefer achten, die ſich namentlich im Herbſt und Winter gern dar—
unter verſtecken und ſchaden. Kleine Sämlinge laſſen ſich aber noch
nicht decken.
S 146. pflanzkampe.
Pflanzkämpe werden ganz in derſelben Weiſe angelegt wie die
Saatkämpe, nur daß man je nach der Holzart und der Größe der zu
verſchulenden Pflanzen in der Wahl des Ortes und der Bearbeitung
des Bodens, auch in dem Schutz gegen Gefahren und in der Pflege
ſorgfältiger iſt. Die größte Sorgfalt erfordern Laubholzpflanzkämpe,
namentlich wenn man ſtarke Heiſter erziehen will. Das Nähere dar—
über findet ſich bei der Beſprechung der einzelnen Holzarten am Schluß
des Waldbaues und im S 148.
216 Anlage von ſtändigen Kämpen.
S 147. Anlage von ſtändigen Kämpen (Forſtgärten).
Bei der Wahl des Ortes für einen ſtändigen Kamp nimmt man,
ſoweit es irgend die Standortsverhältniſſe geſtatten, auf die Nähe
der Wohnung des mit der Aufſicht und Pflege betrauten Beamten,
bequeme Verbindung mit den Abſatzgebieten und auf die Nähe von
Waſſer Rückſicht; auch ſoll man ſich die Heranziehung oder Ausbildung
eines zuverläſſigen und tüchtigen ſtändigen Arbeiterperſonals angelegen
ſein laſſen.
Die Forſtgärten bilden in der Regel eine Vereinigung von Saat—
und Pflanzkämpen, da ſie jedem Bedürfnis dienen ſollen; ferner bieten
ſie das Mittel, um ſeltenere Holzarten zu Waldverſchönerungen, zur
Bepflanzung von Wegen und Plätzen, auch wohl zur Befriedigung
des Publikums, falls dieſe Holzarten ſonſt in der Gegend ſchwer zu
beſchaffen ſind, zu erziehen; ferner ſollen ſie älteres Pflanzenmaterial
verſchiedener Holzarten, wenn es nur in geringer Menge erforderlich
wird, liefern.
Man ſuche ſich eine möglichſt geſchützte Lage (S 145) mit einem
guten Mittelboden aus; iſt der Boden zu gut, ſo pflegen die Pflanzen
nach dem Umſetzen anf ärmere Böden zu kümmern. Beabſichtigt man
die Erziehung von ſtarkem Pflanzmaterial, ſo muß der Garten groß
genug ſein, da die Pflanzen bei jeder Verſchulung weiter geſetzt werden
müſſen. Die Form ſei das Quadrat, weil man dabei an Zaunkoſten
ſpart. Der Garten wird durch ſtändige Wege, worunter mindeſtens
ein einſpuriger Fahrweg mit einer Wendeſtelle ſein muß, in Quartiere
zerlegt. Die Umfriedigung muß dauernd und feſt ſein — mit Flecht⸗-,
Latten-, Gitter-, Drahtzäunen (§S 145) oder mit lebenden Weißdorn-,
Hainbuchen- und Fichtenzäunen — die unter der Scheere gehalten
werden; namentlich empfehlen ſich die immergrünen Fichtenhecken.
Man hebt zu dieſem Zwecke etwa fingerlange Fichtenſtämmchen mit
dem Hohlbohrer aus und ſetzt ſie in 15 em breite, flache Gräben,
etwa 20 cm entfernt ein, auch tun ältere 3—4jährige Einzelpflanzen
in 30 em Entfernung gute Dienſte. Die Hauptaufgabe beſteht darin,
daß man nach etwa drei Jahren um Johanni die Gipfel- und Seiten—
triebe dicht über den Knoſpen abſchneidet und dies Verfahren bis zur
gewünſchten Höhe und Breite der Hecke fortſetzt, wo dann alljährlich
um Johanni das regelmäßige Beſchneiden mit der Heckenſcheere nicht
verſäumt werden darf. Um das Ausbreiten der Wurzeln in den Kamp
Düngung der Kämpe. 217
zu verhüten, muß man inwendig längs der Hecke einen Graben ziehen.
Auf gutem Boden legt man Weißdorn- und Hainbuchenhecken
an, indem man 3 jährige Pflanzen nach der Schnur in 25 cm Ent-
fernung in entſprechend tiefe Gräben pflanzt. In den erſten drei
Jahren ſchneidet man im Herbſt alle Seitenzweige auf zwei Augen,
die Haupttriebe auf fünf Augen zurück, um kräftige Triebe zu ge—
winnen. Johanni ſchneidet man zum zweiten Mal ebenſo. Später
läßt man zwei Triebe ſtehen und verflechtet dieſelben im vierten Jahre
kreuzweis mit den Nachbarpflanzen und bindet ſie mit Baſt an einem
proviſoriſchen Drahtzaune feſt, der erſt entfernt wird, wenn die Hecke
hoch und dicht genug iſt. Vor der eigentlichen Bearbeitung des
Kampes ſoll immer ein einmaliger Kartoffelbau zur gründlichen Be—
ſeitigung des Unkrautes oder Gründüngung mit Lupinen, eventl. auch
Kuhdüngung, vorhergehen; ſonſt iſt die Behandlung des Bodens
dieſelbe, nur noch ſorgfältiger wie bei Saatkämpen: die Wege, mit
Ausnahme der kleinen und ſtets wechſelnden Beetwege von 0,3 m
Breite, müſſen ſorgfältig von Unkraut gereinigt oder mit Kies und
Schlacken dauernd befeſtigt werden. In einer Ecke des Gartens,
beſſer aber an der äußeren Umzäunung ſoll ein ſchattiger ſtändiger
Platz zur Aufbewahrung und Bereitung der Dungerden und Kompoſt—
haufen eingerichtet werden, da das Düngen (vergl. § 148) ſich jelbit
auf fruchtbarſtem Boden nicht umgehen läßt. Auf dieſe Stelle bringt
man zunächſt alles ausgejätete Unkraut, ſoweit es keine ausſchlagenden
Wurzeln und keinen reifen Samen enthält, die Raſenerden, gebrannten
Raſenaſchen und Holzaſchen (von allem Wurzelwerk gewonnen uſw.),
alles nicht mehr brauchbare Decklaub uſw., Abſchurf von Chauſſeen
und Wegen, Humuserde aus Mulden und Gräben uſw. (vgl. S 148).
Dieſes Material wird nach Bedarf noch durch Buchen- und anderes
Laub (nur nicht von Eiche und Birke!) ſowie Farrenkraut uſw. vermehrt.
Im Herbſt werden die Kompoſthaufen wie folgt bereitet. Man gebraucht
pro ar Saatbeete etwa 3 ebm, pro ar Schulfläche etwa 4 ebm jährliche
Düngung (auf gutem Boden etwas weniger, auf ſchlechtem etwas
mehr). Unten legt man eine Schicht Unkraut, darauf eine Schicht
Holzaſche oder künſtliche Dungſalze, die ſo ausgewählt werden, daß
ſie ſtets die dem Boden fehlenden Nährſtoffe erſetzen, darauf eine
Schicht Buchen- oder anderes Laub, darauf eine Schicht künſtlichen
Düngers, und zwar auf kalkarmem Boden von gebranntem Kalk, auf
218 Künſtliche Düngung.
kali⸗ oder phosphorarmem Boden von Kaliſalzen und Phosphaten uſw.,
darauf wieder Laub oder Unkraut, ſchließlich gute Walderde als Deck—
ſchicht. Dieſer Kompoſthaufen iſt jährlich zweimal (im Frühjahr und
Herbſt) ſorgfältig umzuſchaufeln. Da der Kompoſt wenigſtens zwei
Jahre gebraucht, um gar zu werden, ſo muß immer ein fertiger, ein
werdender und ein neuer Haufen bereitet ſein, deſſen Größe ſich nach
dem Jahresbedarf richtet.
Außer gegen die ſchon beim Saatkampe erwähnten Gefahren ſind
in den Forſtgärten beſondere Vorſichtsmaßregeln gegen allerlei Un—
geziefer nötig, damit es nicht feſten Fuß faßt.
Mäuſe fängt man in in den Saat-Rillen eingegrabenen Töpfen,
falls das Vergiften ſich verbietet, Maulwürfe in beſonderen Fallen und
am frühen Morgen durch Ausheben mit der Hacke beim Aufſtoßen.
Gegen Erdflöhe, die oft in Saatkämpen läſtig werden, hilft das Be—
ſtreuen der Rillen mit Tabakſtaub oder das Beſtecken mit Reiſig, da
dieſe Flöhe keinen Schatten vertragen können. Dasſelbe Mittel iſt
gegen Froſt (Spätfröſte) zu empfehlen, auch empfiehlt ſich in ge—
ſchützten Lagen die Erzeugung künſtlicher Rauchwolken in windſtillen
Froſtnächten durch Anzünden von feuchtem Reiſig; zarte Holzarten
bedecke man im erſten Winter und die erſten Wochen nach der Aus—
ſaat mit ſchwach beſchwertem Reiſig.
S 148. Künſtliche Züngung.
In der Hauptſache beſchränkt ſie ſich noch auf die Kämpe, da
die ſich immer wiederholenden Auspflanzungen dem Boden die Nähr—
ſtoffe entziehen; aber auch bei der Aufforſtung armer Kiefernböden
verſucht man durch Gründüngung mit Lupinen, denen Kainit, Thomas—
mehl und Chiliſalpeter beigegeben wird, die jungen Kulturen über die
erſten Jugendgefahren (Schütte, Verbiß uſw.) hinweg- und zu ſchnelle—
rem Schluß zu bringen.
In den Kämpen muß ſich die Düngung nach der Bodenart und
den Holzarten, die erzogen werden, richten; man dünge auf Sand—
boden anders als auf Lehmboden. Nach ihrem Urſprung unterſcheidet
man tieriſche, pflanzliche, mineraliſche und Menge-Dünger.
Tieriſcher Dünger iſt leider meiſt zu teuer, aber von vorzüglicher
Wirkung, wenn man auf Sandboden nicht den hitzigen Pferde- und
Schafdünger nimmt; verdünnte Jauche, ſtets nach Regen, iſt ſehr zum
Künſtliche Düngung. 219
Begießen, auch der Mengedünger in den Kompoſthaufen zu empfehlen.
Der Pflanzendünger wird meiſt als Grün düngung mit Lupinen
und Hülfenfrüchten angewendet, wodurch der Boden gelockert und mit
Stickſtoff, den ſie in ſich ſammeln, angereichert wird. Forſtmeiſter
Gareis erzielte gute Erfolge, indem er im Juni die Kampfläche pflügte
und eggte, pro ar 2,5 kg Wicken und 2,5 kg Sommererbſen ſäte und
eineggte, dann im September zur Blütezeit, nachdem ſie niedergewalzt
und pro ar mit je 4 kg Thomasmehl und 5 kg Kainit beſtreut waren,
unterpflügte und im Frühjahr kultivierte; von Lupinen ſät man 3 kg
und gibt 3—6 kg Kainit und 2—3 kg, in kalkarmem Boden aber
ſogar 5—10 kg Atzkalk bei. Dem Kalk iſt wohl die bedeutendſte
Rolle zuzuſchreiben; er wird viel als direktes Pflanzennährmittel ver—
braucht, namentlich aber hat er größte Bedeutung in chemiſcher, bio—
logiſcher und phyſikaliſcher Beziehung zur Durchführung aller die
Fruchtbarkeit des Bodens bedingenden Vorgänge; er beſchleunigt alle
Verwitterungsprozeſſe, namentlich der kalihaltigen Mineralien, er ver—
hindert die Verbindung ſchwer löslicher Eiſen-, Phosphor- und Ton—
verbindungen; alle Nährſtoffe werden durch ihn aufgeſchloſſen; er be—
fördert die Krümelſtruktur und Poröſität des Bodens, lockert ihn und
beugt der jo ſchädlichen Verdichtung vor; er befähigt verarmte (Kiefern-)
Böden eventl. auch wieder Laubholz zu tragen. Bei ſolchen Auf-
gaben wird der Boden jedoch ſehr bald wieder „kalkarm“, da nach an—
fänglich großen Erfolgen, die die durch den Kalk ſtark beſchleunigte
Nährſtoff-Auflöſung herbeiführte, ein Mangel eintritt. Deshalb muß
neben Kalk ſtets noch eine reichliche Düngung mit den er—
forderlichen anderen Nährſtoffen (Kali, Stickſtoff, Phos—
phorſäure uſw.) Hand in Hand gehen, will man dauernden Erfolg
in den Kämpen haben. Die Mineraldüngung iſt alſo mit be—
ſonderer Fachkenntnis und mit Vorſicht anzuwenden, da fie jonit
ſchädlich wirken kann; am beſten wirkt ſie in den Kämpen jedenfalls
in Vermengung mit Kompoſt; man wendet Kalk und Gips, Abraum—
ſalze (Kainit und Karnalit), Chiliſalpeter, Phosphorit, Thomasmehl
ſowie fabrikmäßig hergeſtellte Miſchungen an, wie ſie z. B. H. Otto
Ibach in Worms liefert. Alle dieſe Mittel ſollen dem Boden die
verlorenen Nährſtoffe, namentlich Kali, Phosphorſäure und Stickſtoff
erſetzen. Welche Mengen an Mineraldüngung verbraucht werden,
richtet ſich zu ſehr nach den lokalen Verhältniſſen, als daß man
220 Verſchulen von Laubholzpflänzlingen.
allgemein gültige Zahlen angeben könnte. Auf armen Kiefernböden
hat man verſchiedentlich gute Erfahrungen mit Zwiſchenbau von
perennierender Lupine, der pro ha etwa 6 Ztr. Kainit und 3 Ztr. Thomas-
phosphatmehl beigegeben wird, gemacht. Auf Sandboden iſt das Auf—
bringen von Moorerde meiſt von beſtem Einfluß, die dann mit dem
Boden beim Graben vermengt werden muß; die Beigabe von Moor—
erde iſt übrigens auch bei der Pflanzung Ijähriger Kiefern auf
ſchlechtem Boden ſehr zu empfehlen. Will man kümmernden Saat-
oder Pflanzenbeeten ſchnell aufhelfen, ſo beſtreut man ſie im No—
vember mit 4 kg Ammoniak-Superphosphat, das flach unterzuharken
iſt. Der Dünger iſt im allgemeinen beim Graben in die Tiefe zu
bringen, in welcher ſich die Pflanzenwurzeln ausbreiten ſollen, alſo in
etwa 20 em Tiefe. Als Obenaufdüngung hat ſich außer dem Ammoniak-
Superphosphat, zweimaliges Ausſtreuen von je 1,5 kg Chili Anfang
Mai und Juli, bewährt. Zu weiterem Studium empfehle ich: Dr.
Helbig, „über künſtliche Düngung im Walde“, 2. Aufl., 3 M. bei
Neumann, Neudamm.
S 149. Uerſchulen von Laubholzpflänzlingen.
Das Verfahren iſt ein verſchiedenes, je nachdem man Loden —
bis Um hoch, oder Halbheiſter, 1—2 m hoch, oder Heiſter, über 2 m
hoch, erziehen will; man will dabei für die ſpätere Verpflanzung
durch Beſchneiden zu langer Wurzeln ein konzentrierteres Wurzelſyſtem
herſtellen.
Zur Lodenerziehung werden am beſten einjährige, bisweilen
auch zweijährige Sämlinge vorſichtig ausgeſtochen und dann zunächſt
abgeſchüttelt.
Etwa beſchädigte oder zu lange (über 20 cm), auch ſehr krumm
gewachſene Wurzeln, aber niemals geſunde Zaſerwurzeln, werden
mit einem ſcharfen, ſchrägen und glatten Schnitt auf der Unterſeite
gekürzt, ebenſo werden alle Zwieſel und alle beſchädigten Zweige ſchräg
und glatt, möglichſt die Schnittfläche nach unten gerichtet, vor einer
Knospe weggeſchnitten. Hierauf werden die ſo vorbereiteten Pflänz—
chen auf etwa 30 em tief umgegrabenen Beeten in nach der Schnur
gezogene etwa 40 cm entfernte und 20 cm tiefe Furchen, 20—30 cm
voneinander entfernt, eingepflanzt oder man pflanzt ſie in 30 —40 cm
Quadratverband in entſprechende Löcher.
Verſchulen von Laubholzpflanzen. 221
Zur Halbheiſtererziehung werden die Loden in gleicher Weiſe
noch einmal umgepflanzt, nur wählt man dann eine Entfernung von
60 em und ſucht bei dem Beſchneiden der Zweige auf eine künftige
gute Krone hinzuwirken. Oder man verpflanzt die Sämlinge erſt im
2. bis 3. Jahre und gibt ihnen von vornherein den weiteren Abſtand
von 40—60 cm; weniger empfiehlt ſich das Ausheben der auf obige
Weiſe erzogenen Lodenpflanzen in der Weiſe, daß man nur eine um
die andere Lode heraushebt, die übrigen aber zu Halbheiſtern weiter
wachſen läßt. Es ſind bei dieſer Methode zu große Beſchädigungen
der ſtehenbleibenden Pflanzen zu befürchten.
Zur Heiſtererziehung iſt ein mindeſtens 40 cm tiefes Um—
graben nötig. Die etwa 1m hohen Loden werden unter Ausrangierung
alles ſchlechten Materials vorſichtig ausgehoben und in vorher ge—
machte etwa 30—50 cm im Kubus haltende Pflanzlöcher in 70 100 cm
Quadratverband verpflanzt.
Zur Heiſtererziehung untauglich ſind Pflanzen mit rübenartig
langen Pfahlwurzeln, mit nur wenig Zaſerwurzeln oder ſchlecht ge—
wachſenen Wurzeln, Pflanzen mit dicken unförmlichen Seitenäſten, mit
mangelhaftem Höhenwuchs und ſchlechter, auch zu ſchlaffer Schaftform.
Beſonderes Augenmerk iſt auf eine gute Bewurzelung zu richten.
In reichen Samenjahren verſchult man auch wohl Keimlinge
von Stellen, wo ſie zu dicht ſtehen, namentlich von Buchen, Ahornen,
Eichen und Hainbuchen, im Sommer. In der Regel verſchult man
im Frühjahr vor dem Treiben, nur ſehr früh treibende Hölzer ſchon
im Herbſt vorher.
S 150. Beſchneiden der Pflanzen und Pflege des Kamps.
Beim Beſchneiden beſchränke man ſich nur auf zu lange,
ſchlechte und beſchädigte Wurzeln, auf Beſeitigung von Gabel- reſp.
Quirlbildungen in der Krone und von beſchädigten oder zu lang reſp.
ſchlecht gewachſenen Zweigen. Es darf nie mehr wie nur ein
einziger Höhentrieb bleiben. Dünne oder rutenförmige Triebe
ſchneidet man zurück, jedesmal, wie bei allen Zweigkürzungen, vor
einer kräftigen Knoſpe mit ſchräger, nach unten gerichteter Schnitt—
fläche.
Falls man im Garten nicht genug Sämlinge oder Loden zum
Verſchulen hat, greift man wohl auch zu Wildlingen, die dann aus
222 Beſchneiden der Pflanzen uſw.
den Saatſtreifen ſorgfältig ausgewählt und behandelt werden müſſen;
jedenfalls ſind nur beſonders kräftige und gut bewurzelte Pflanzen zu
wählen.
Bei der erſtmaligen Verſchulung beſchneidet man ſehr wenig,
bei den folgenden Verſchulungen ſtärker (ſiehe auch folgenden Para—
graphen); auch muß ſtets, ſobald dies nötig wird, an den ſtehenden
Pflanzen in den Beeten bis zu ihrer Auspflanzung beſchnitten werden.
Die Pflege der Beete erſtreckt ſich auf das Freihalten von Unkraut
mit fleißigem Durchhacken. Sehr empfehlenswert iſt in den Forſt—
gärten das Beſtreuen mit Laub zwiſchen den Pflanzenreihen, wenn
keine Mäuſe und Erdinſekten zu befürchten ſind (vgl. §S 145). Das
häufigere Durchhacken des Kampes fördert das Wachstum ungemein
und kann man hierin kaum zu viel tun; ebenſo empfiehlt es ſich,
zarte Holzarten, z. B. Buche, Erle, Lärche, Birke, Rüſter, Fichte uſw.
mit Schutzgittern im Saat- wie im jungen Verſchulungsbeet zu
ſchützen. Man fertigt hierzu 3 m lange und 1 m breite Stangen—
rahmen, über welche in je 33 em Entfernung 2 mm ſtarker verzinkter
Draht loſe mit Krammen befeſtigt iſt, zwiſchen welchen dicht dürre
Zweige geſteckt werden. Bis zum Aufgehen des Samens legt man
ſie flach auf die Beete, ſpäter, wie auch bei Verſchulungsbeeten, ſtellt
man ſie entweder ſchräg auf oder legt ſie auf etwa 1m hohen Stangen—
gerüſten über die Beete, die nach Bedarf eventuell noch erhöht werden.
Die Pflanzen ſelbſt müſſen, jedoch nur wenn es nötig iſt, öfter be—
ſchnitten werden. Man kann das ganze Jahr hindurch beſchneiden,
nur nicht im Frühjahr zwiſchen Laubausbruch und Ver—
holzung der Triebe. Alle Aſte werden (am beſten mit der Dittmar—
ſchen Aſt- und Baumſchere), glatt und dicht am Stamme wegge—
nommen, Höhen- und Seitentriebe immer dicht über einer Knoſpe mit
glattem, ſchräg nach unten gerichtetem Schnitt gekürzt. Entſprechend
der ſpäteren Baumform läßt man bei älteren Laubholzpflanzen die
unteren Zweige am längſten und beſchneidet die höher ſtehenden
Zweige immer etwas kürzer, ſo daß die Kronenform annähernd die
Form eines Kegels erhält. Einen derartig ausgeführten Zweigſchnitt
nennt man (fälſchlich) den Pyramidenſchnitt (Fig. 108 a, b), obwohl
es die Form des Kegels anſtrebt. Wenn keine anderen Rückſichten
ein beſonderes Beſchneiden der Krone vorſchreiben, ſo ſoll man den
Pyramidenſchnitt der beſſeren und normalen Kronenausbildung wegen
Beſchneiden der Pflanzen uſw. 223
als Regel beibehalten ). Man beſchränke das Schneiden ſtets
nur auf das Notwendigſte; kann es ganz vermieden werden, um
ſo beſſer. Je früher man beſchneidet, um ſo weniger Arbeit verur—
Fig. 108 a. Fig. 108 b.
Nach dem Pyramidenſchnitt beſchnitten. Unbeſchnittenes Stämmchen.
ſacht es; viel kann man ſchon durch zeitiges Ausbrechen von Knoſpen
und krautigen Trieben in den Kämpen vorarbeiten, ehe ſie ſich zu
ſtörenden Zweigen entwickeln.
S 151. Verſchulen von Uadelholzpflanzen.
Das Verſchulen bildet die Regel bei Fichte, Tanne, Lärche und
Weimutskiefer, kommt jedoch auch bei faſt es allen anderen Nadelholz—
arten vor. Am beſten verſchult man einjährige Fichten, ſofern ſie
lang genug (5 em) find, die mit entblößter Wurzel in 15 cm ent—
fernte Gräbchen 10 em voneinander entfernt nach der Schnur oder dem
) Der Pyramidenſchnitt wird auch als Regel beim Verpflanzen und Ver—
ſchulen aller größeren Laubholzpflanzen und der Lärche angewandt.
224 Verſchulen von Nadelholzpflanzen.
Pflanzbrett ſo tief gepflanzt werden, daß die Wurzeln ſich nicht um—
biegen. Sollen mehr als dreijährige Pflanzen erzogen werden, ſo
nimmt man den Abſtand in den Gräbchen der Größe entſprechend
weiter. Beim Einpflanzen ſind die Wurzeln gehörig auszubreiten.
Zweijährige Fichten verſchult man namentlich gern im Gebirge reſp.
wenn die einjährigen noch zu klein geblieben ſind.
Bei Weißtanne verſchult man 1—3 jährige Pflanzen, doch wählt
man etwas weiteren Verband, etwa 25 em entfernte Rillen mit
8—12 cm Pflanzenabſtand, da die Weißtanne erſt ſpäter ausgepflanzt
zu werden pflegt.
Lärchen verſchult man zu Loden in 20 —25 cm U◻U-Verband;
doch erzieht man auch ältere Stämmchen bis zur Heiſtergröße, wo—
nach man dann einen weiteren Verband bis zu 0,7 m im Quadrat zu
wählen hat (die Lärche liebt überhaupt räumliche Pflanzung); Wei⸗
mutskiefern werden ebenſo wie die übrigen Kiefernarten nur einjährig
verſchult.
Bei allen Nadelhölzern werden nur die Wurzeln beſchnitten, einzige
Ausnahme bildet die Lärche, welche wie Laubhölzer beſchnitten wird.
Die kleinen Pflanzen verſchult man auch entweder nach der Schnur
mit dem Setzholz (Pflanzdolch) oder mit dem Pflanzbrett, einem ſchmalen
Brett von der üblichen Beetlänge, welches auf beiden Seiten in zwei
der gebräuchlichſten Verbände mit ſo ſchmalen Einſchnitten verſehen
iſt, daß die Pflänzchen darin hängen können. Man legt dann das
Brett an den Rand kleiner Gräbchen mit ſenkrechter Wand, hängt die
Pflanzen ein, breitet die Wurzeln über einen zu dieſem Zweck im
Graben geformten kleinen Hügel und bedeckt ſie mit der Erde des
Gräbchens. Manche neuerdings angeprieſenen, mehr oder weniger
komplizierten Verſchulungsmaſchinen haben ſich meiſt nicht bewährt,
mit Ausnahme der von Oberförſter Hacker in Uhoſcht (Böhmen) zu
beziehenden Hackerſchen Verſchulungsmaſchine, die ſich auf leichterem
Boden vielfach gut bewährt hat.
Pflanzung im Freien.
S 152. Verſchiedene Arten der Pflanzung.
Man unterſcheidet:
1. Nach der Bewurzelung: bewurzelte Pflanzen und unbewurzelte
Pflanzen, ſog. Stecklinge.
Pflanzung im Freien. 225
2. Ballenpflanzen, d. h. ſolche, die mit einem Erdballen aus—
gehoben und verpflanzt werden, und Pflanzen mit entblößter Wurzel.
3. Kernpflanzen (aus Samen hervorgegangen) und Stummel—
pflanzen, welche letzteren dicht oberhalb des Wurzelknotens geſtutzt ſind.
4. Einzel- und Büſchelpflanzung; bei letzterer 2—5, ſelten mehr
Pflanzen in einem Loche.
5. Pflanzen nach einer beſtimmten räumlichen Ordnung, welche
man Verband nennt, und — ungeregelte Pflanzungen. Je nach der
Anzahl der Pflanzen und der Figur, die ſie bilden, unterſcheidet man
„ O
einen Dreiecks-, Quadrat- und Reihenverband.
S 153. Vorzüge uon Berbandspflanzungen.
1. Schnellſte Arbeit, weil die größte Ordnung herrſcht.
2. Genaue Berechnung der erforderlichen Pflanzenmengen.
3. Größte Sicherheit, fehlende oder ausgegangene Pflanzen nach—
zubeſſern.
4. Ermöglichung der gleichmäßigen Miſchung von Holzarten.
5. Erleichterung bei der Auszeichnung nachfolgender Ausläute—
rungen und Durchforſtungen des Beſtandes.
6. Erleichterung beim Forſtſchutz und der Jagd, welche die ge—
raden und leicht zu überſehenden Reihen der Verbandspflanzungen bieten.
7. Die Möglichkeit gleichzeitiger Nebennutzungen.
S 154. Mahl des Verbandes.
Bei der Wahl des Verbandes, alſo der Entfernung der Pflanzen
machen ſich folgende Geſichtspunkte geltend:
1. Der Zweck, den man mit der Pflanzung erreichen will.
a. Man legt das Hauptgewicht auf die Erziehung von
gutem Bau- und Nutzholz. Zu dieſem Zweck muß je nach der
Holzart, dem Standort und den Gefahren der Verband ſo gewählt
werden, daß, ohne Rückſicht auf alle Vor- und Nebennutzungen, mög—
lichſt bald ein guter Schluß erzielt wird, der die Bodenkraft erhält
und mehrt, das Holz möglichſt aſtrein und langſchäftig erwachſen läßt
und ohne Nachteil für Güte und Schönheit des Holzes die größte
Nutzholzmaſſe liefert. Es iſt dies der etwa 1—2,5 m weite Quadrat—
verband.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 15
226 Verbandspflanzungen.
b. Man legt Gewicht auf reichlichere Vornutzungen.
In dieſem Falle iſt ein engerer Verband zu wählen, weil man dann
mehr Durchforſtungserträge gewinnt. Die reichlichſten Vornutzungen
liefert jedoch die Saat, nach ihr erſt der enge Verband.
c. Man hat auf Nebennutzungen Rückſicht zu nehmen.
Hier iſt die Reihenpflanzung, und zwar je nach der gewünſchten Aus—
dehnung der Nebennutzung, mit geringerer oder größerer Entfernung
der Reihen am Platze. Sie bietet zwiſchen den Reihen auf die längſte
Zeit Acker-, Gras- und Weidenutzung.
Die weiteſten Verbände nimmt man bei der Bepflanzung von
Weideplätzen, Wieſen und Wegen; eine dauernde Wieſe geſtattet nur
eine Heiſterpflanzung von 10— 20 m Verband, eine vorübergehende von
3—10 m Verband, Alleebäume ſetzt man etwa 10 m entfernt.
Der weitere Verband von 3 m und mehr empfiehlt ſich, wie wir
früher geſehen haben, für den Niederwald, zur Oberholzerziehung im
Mittelwalde, zur Untermiſchung verſchiedener Holzarten, indem man
die langſamwüchſigeren in weitem Reihenverband zuerſt kultiviert, end—
lich wenn man ein Bodenſchutzholz vorübergehend vorher reſp. gleich—
zeitig einmiſcht.
2. Die Mittel, die zu Gebote ſtehen.
Hat man ungeübte oder ungeſchickte Arbeiter oder unzuverläſſiges
Aufſichtsperſonal, ſo iſt man öfter gezwungen, die in der Anlage ein—
fachere Reihen-, reſp. Quadratpflanzung anzulegen, wo die Dreiecks—
pflanzung beſſer wäre.
Das jüngere oder ältere Pflanzmaterial beſtimmt gebieteriſch die
Entfernung der Pflanzen im Verbande; jo pflanzt man ein- bis zwei⸗
jährige Pflanzen in bis 1 m, drei- bis vierjährige in 1,2—1,5 m
Verband, Loden und Halbheiſter in 1,2—2,5 m Verband, Heiſter
ſchwanken von 2,0 —10 m Verband, der gewöhnliche iſt der 2,5 reſp.
3 m Verband.
Eine meiſt zutreffende Regel iſt: Man pflanzt:
Im hohe Pflanzen in bis 1 m? Verband! ),
1—2 ” ” " nn 12 " 2
2—3 „ „ N „ % Ber * 5
) Manche Nadelhölzer, namentlich Fichte machen eine Ausnahme, wie aus
den bezüglichen Beſprechungen zu erſehen; ſie werden vielfach auch in 1,2—1,5 m?
Verband gepflanzt.
— N 2 — — nn
Berbandspflanzungen. 227
wobei man jedoch bei Freikulturen nur ausnahmsweis unter 1 m?,
in Kämpen unter 10 cm hinuntergeht. Außer der Größe iſt in
Kämpen ſtets auch die Zeit, wie lange die Pflänzlinge ſtehen bleiben,
maßgebend.
Die Büſchelpflanzung geſtattet einen weiteren Verband als
die Einzelpflanzung. Nicht ſelten ſind die Kulturgelder Veranlaſſung,
einen engeren oder weiteren Verband zu wählen. Bei beſchränkten
Mitteln greife man zum weiteren Verbande, da er weniger Pflanzen
und ſomit auch weniger koſtſpielige Pflanzarbeit verlangt.
Eine Pflanzung in 1 m Verband z. B. iſt doppelt jo teuer als
eine in 1,5 m, viermal ſo teuer als eine in 2 m, hundertmal ſo teuer
als eine in 10 m Verband ausgeführte Pflanzung.
Der Standort gibt in zweifelhaften Fällen ſtets den Ausſchlag
für Art und Weiſe des Verbandes. Auf gutem und friſchem Boden
und in mildem Klima gedeihen alle Holzarten bei weiterem Verbande
am beſten, ebenſo auf lockerem und der Verödung nicht ausgeſetztem
Boden. Magerer Boden verlangt den ſchnellſten Schluß, deshalb
engeren Verband, nur Kiefer, Lärche und Birke gedeihen ſelbſt auf
ſchlechtem Boden in weiterem Verbande beſſer. Wo Gefahren durch
Sturm, Schneebruch, Inſekten uſw. drohen, muß man einen Verband
wählen, der die kräftigſten und ſtufigſten Pflanzen liefert.
Der gebräuchlichſte Verband für den Hochwald und für kleinere
Pflanzen iſt der 1—1,3 und 1,5 m Verband; man erlangt mit ihm
frühzeitigen Schluß, gutes Nutzholz und den beſten Ertrag an Haupt—
und Vornutzung. Der weitere Verband von 2, 2,5 und 3 m iſt ge—
boten bei Mittel- und Großpflanzen, wenn man vorzugsweiſe Brenn—
holz und minder feines Nutzholz, eine ſchnelle Erſtarkung der Einzel—
ſtämme und etwa gleichzeitige Weide- und Grasnutzung, aber wenig
Durchforſtungsholz erziehen will.
S 155. Regelloſe Pflanzung.
Sie iſt nur ein Notbehelf, wenn die ſchon ſtark mit natürlicher
Verjüngung, Vorwüchſen oder mit Terrainhinderniſſen, wie Felsblöcken
uſw., bedeckte Fläche die Verbandspflanzung unmöglich macht. In
ausgedehnter Weiſe kommt ſie bei der Rekrutierung des Mittel- und
Plenterwaldes zur Geltung ſowie in natürlichen Verjüngungen.
155
228 Herſtellung des Verbandes.
S 156. gerſtellung des Pflanzenverbandes.
Der Verband wird in der Regel mit zwei Schnuren hergeſtellt,
die je nach der gewählten Entfernung mit Holzpflöckchen oder Zeug—
ſtückchen gezeichnet ſein müſſen; die eine dient zur Richtſchnur, das
heißt, ſie beſtimmt die Abſtandsweite der Pflanzreihen Die andere
— die Pflanzſchnur — trägt die Zeichen für die in den Reihen zu
fertigenden Pflanzlöcher. Die Schnuren müſſen, um ſie vor Näſſe und
dem damit verbundenen Verkürzen zu ſchützen, geteert werden; die
Schnurpflöcke nimmt man am beſten von Weißbuchenholz und beſchlägt
ſie oben mit einem eiſernen Ring, unten mit einer eiſernen Spitze.
Nach dem Gebrauch dürfen die Schnuren nicht aufgewickelt, ſondern
müſſen etwa wie Waſchleinen zuſammengefaßt werden, weil ſie ſonſt
ſich verlängern. Vor dem Gebrauch ſind die Schnuren ſtets auf richtiges
Maß zu kontrollieren. Für
kleinere Flächen (Kämpe
uſw.) iſt die verſtellbare
30 m lange Pflanzkette von
Bär zu empfehlen, deren
Ringe verſtellbar ſind, um
ſofort jeden beliebigen Ver—
band herſtellen zu können,
zu beziehen von Osk. Kraut⸗
mann, Erlbach bei Zwickau.
8 Fig. 109. Quadratverband.
Schema zum Quadratverband. Hat 1 ER Sr
Jageneinteilung, jo lehnt man ſich an die Geſtelle an. Bei Diſtrikts—
e oder bei Kulturflächen von unregelmäßiger Geſtalt muß
man in früher gezeigter Weiſe,
um (Fig. 109) — oder wenn
Terrainſchwierigkeiten dies ver—
bieten — in (Fig. 110) die un⸗
regelmäßige Fläche mit einer Kreuz—
ſcheibe oder dem Winkelſpiegel
das größte rechtwinklige Viereck
Fig. 110. abſtecken, deſſen beide zuſammen—
ſtoßende Seiten AB und AD nach der mit gleicher Einteilung
verſehenen Richt- und Pflanzſchnur beſteckt werden. Auf ſehr
Herſtellung des Pflanzennetzes. 229
großen Flächen legt man ſich mit der Kreuzſcheibe uſw. zuerſt ein
größeres Quadratnetz als Anhalt feſt, indem man von einem End—
punkt des Rechtecks (Fig. 109), z. B. von A nach B und D hin
gleich große Linien abmißt und von deren Endpunkten z. B. E
und F mit der Kreuzſcheibe parallele Fluchtlinien über die ganze
Fläche einviſiert. Auf dieſen Linien hat man dann Entfernungen
gleich AE und A F uſw. abzumeſſen und die Kreuzungspunkte,
z. B. K, K, K durch Signalſtangen zu bezeichnen. Innerhalb der
einzelnen Quadrate, z. B. K A E F iſt dann der Verband ſehr einfach
herzuſtellen. f
Beim Dreiecks verband S 2 93
(Fig. 111) iſt die Entfernung der * \ e
Reihen von einander um dz ge- 2% Baer N
ringer als die Entfernung der
Pflanzen in den Reihen, da 300 8927 . 8 N 03
duch die Höhe, die ER ZEN,
letztere durch die Grundlinie des F 92
Er Fe Se na 1 „
gleichſeitigen Dreiecks, das dem 3 e
Verbande zugrunde liegt, dargeſtellt | \
wird. Da ſich nun im gleichſeitigen
Dreieck die Grundlinie zur Höhe Schema ER
verhält wie 1: 0,866, jo iſt bei
der Einteilung der Richtſchnur, um die richtige Entfernung der Reihen
von einander zu beſtimmen, die gewählte Pflanzweite mit 0,866 zu
multiplizieren. Soll alſo der Dreiecksverband in Im Verband aus—
geführt werden, jo beträgt der Reihenabſtand 1. 0,866 m oder bei
1,5 m Verband 1,5 0,866 — 1,299 m ujw.
Wie aus obenſtehender Fig. 111 des Dreiecksverbandes hervor-
geht, ſtehen die Pflanzen der Reihen 1, 3, 5 und dann wieder die
Pflanzen der Reihen 2, 4 uſw. ſenkrecht übereinander. Die Richtung
der Pflanzen ſtellt man am beſten dadurch her, daß man die nach
dem gewählten Verbande eingeteilte Pflanzſchnur durch Zeichen von
anderer Farbe und zwar genau in der Mitte zwiſchen zwei Pflanz
zeichen noch einmal teilt. Angenommen, die verſchiedenen Farben der
Zeichen ſind rot und weiß, ſo hat man bei dem weiteren Abſtecken
der Löcher bei jeder folgenden Reihe in jedes Anfangsloch das Zeichen
der anderen Farbe einzuſtecken; hat das 1. Loch der 1. Reihe ein
&
230 Berechnung der Pflanzenmengen.
weißes Zeichen gehabt, ſo bekommt das 1. Loch der 2. Reihe das
rote Zeichen, das 1. Loch der 3. Reihe wieder das weiße, das 1. Loch
der 4. Reihe wieder das rote Zeichen uſw.
Auf ebenſo bequemem Wege kann man ſich den Verband durch
das Anlegen von Modellfiguren aus Holzſtäben, Latten uſw., die
genau die Größe des Verbandes haben, verſchaffen; man hat die
Modellfiguren nur einfach weiter zu legen, um die Pflanzpunkte zu
beſtimmen.
i Der Verband bei der Reihenpflanzung unterſcheidet ſich vom
Quadratverband nur dadurch, daß die Richtſchnur nach der gewünſchten
Entfernung der Reihen, die Pflanzſchnur nach der gewünſchten Ent—
fernung der Pflanzen in den Reihen eingeteilt wird, mithin verſchiedene
Einteilung haben.
Die Herſtellung des Verbandes wird ſo zeitig angefangen, daß
er ganz oder doch teilweis vor Beginn der Kultur fertig iſt. Die
Pflanzzeichen werden mit einem Hackenſchlag genau bezeichnet.
S 157. Berechnung non Pfianzenmengen.
Man berechnet die Pflanzenmenge für eine gewiſſe Einheit, z. B.
pro Hektar, indem man das Produkt der Entfernung von je zwei
Pflanzen in vertikaler und horizontaler Richtung in Quadratmetern
ausdrückt und mit dieſem Produkt in die Quadratmeterzahlen (10000)
des Hektar hineindividiert.
Beim Quadratverband hebt man die Entfernung zweier Pflanzen
in das Quadrat und dividiert damit in die Fläche, z. B. bei 1,5 m
Quadratverband beträgt die Anzahl der Pflanzen pro Hektar
15 1,9.— 2,25; 225 — 4444 Stück.
Beim Reihenverband multipliziert man die Pflanzenentfernung in
den Reihen mit dem Abſtand zweier Reihen und dividiert mit dem
Produkt in die Fläche, z. B. bei 1,5 m Entfernung der Reihen und
bei 0,75 m Entfernung der Pflanzen in den Reihen beträgt die
Pflanzenzahl pro Hektar:
15 .0,75 = 1,125; 400% _ 8888 Stück
1,125
Beim Dreiecksverband beträgt die Pflanzenmenge 1,15 (genau
115475) mal jo viel als beim Quadratverband, daher muß man den
Pflanzzeit 231
gewählten Dreiecksverband in das Quadrat erheben und dann in die
mit 1,15 multiplizierte Fläche hineindividieren.
Beiſpiel: Der Dreiecksverband beträgt 1,5 m; die Fläche von
einem Hektar beträgt bekanntlich 100 - 100 m = 10000 Quadrat-
meter, dieſe mit 1,15 multipliziert, gibt
10000 . 1,15 = 11550 Quadratmeter.
di
Umgekehrt berechnet man eine ausgepflanzte Fläche durch Mul—
tiplikation der verwendeten Pflanzen mit ihrem Standraum, z. B.
4444 Eichen ſind in 1,6 qm Verband gepflanzt, wie groß iſt die
Fläche? 1,5 . 1,5 = 2,25 4444 — 9999 qm rot. — 1 ha.
Bedeutet F die Fläche, E die Pflanzenentfernung, jo berechnen
ſich die Pflanzenzahlen nach den Formeln für den Quadratverband
5 55 für die Reihenpflanzung 55 (e = die Entfernung der Reihe),
für den Dreiecksverband — ! m. =
S 158. pꝑflanzzeit.
Für die Jahreszeit, in welcher zu pflanzen iſt, entſcheidet natür—
lich in erſter Linie die Sicherheit des Anwachſens der Pflanzen, in
zweiter Linie kommen die Beſchaffenheit der Pflanzen (Loden oder
Heiſter, mit oder ohne Ballen), der Standort, vorhandene Arbeitskräfte
und der Koſtenpunkt in Betracht.
Die gebräuchlichſte Pflanzzeit iſt die Zeit der Vegetationsruhe,
alſo vom Abfall bis zum Wiederausbruch des Laubes mit Ausnahme
der Zeit, in welcher die Tage kurz ſind und Froſt oder Schnee die
Arbeit von ſelbſt verbieten; nur Erlenpflanzungen in naſſen Brüchern
nimmt man zur Zeit des niedrigſten Waſſerſtandes, alſo im Herbſt
vor. Es fragt ſich nun, ob die Pflanzung am Anfang oder am Ende
dieſer Periode, d. h. im Herbſt oder Frühjahr gemacht werden ſoll?
Für die Herbſtpflanzung ſpricht das günſtige Verhalten des Bodens.
Der Boden iſt nicht ſo naß und ungefügig, die Erde ſackt ſich beſſer
im Pflanzloch um die Wurzeln während des Winters, die Pflanze hat
Muße, ſich an ihren neuen Standort zu gewöhnen, um ſich von den
nachteiligen Einflüſſen der Umpflanzung zu erholen, ehe die Vegetations—
232 Pflanzzeit.
periode eintritt; ſie wird ſtandfeſter. Bei Ballenpflanzen hält der
Ballen beſſer im Herbſt.
Gegen die Herbſtpflanzung ſpricht die Befürchtung, daß die
Pflanzen die Gefahren des Winters nicht überſtehen werden. Größere
Pflanzen leiden von den Winterſtürmem, alle Pflanzen, die von beſſerem
Standort, namentlich aus guten Kämpen auf ärmeren Boden und in
rauheren Standort verpflanzt werden müſſen, unterliegen beſonders
leicht den Gefahren von Froſt und Auffrieren, Sturm und Näſſe;
Wild und Mäuſe ſchaden den Herbſtpflanzungen mehr als den Früh—
jahrspflanzungen, kleine Pflanzen frieren im Winter auf.
Im Herbſt ſind gewöhnlich Arbeitskräfte ſchwer zu haben, auch
werden die Arbeiten wegen der Kürze der Tage teuer, wenn man nicht
Stundenlohn gibt, den man ſtets vorher akkordieren ſollte.
Für die Frühjahrspflanzung fallen die eben aufgezählten
Gefahren faſt ganz weg, auch ſind gewöhnlich die Arbeitskräfte wohl—
feiler und leichter zu beſchaffen. Deshalb iſt die Frühjahrspflanzung
beliebter und wo eine oder mehrere der oben genannten Gefahren be—
ſonders ſchädlich werden, muß ſie Regel ſein.
Iſt jedoch, wie im Gebirge, der Frühling ſehr kurz oder ſind ſehr
große Flächen zu kultivieren, ſo macht man teils Herbſt-, teils Früh—
jahrspflanzung. Man dehne jedoch bei Laubhölzern die Pflanzung
ohne Not nicht ganz bis zum Laubausbruch aus, am beſten nur bis
etwa 14 Tage vor demſelben, namentlich nicht auf trockenem Boden.
Nadelhölzer (ausgenommen Lärche) vertragen die Umpflanzung noch
bis zum Treiben, häufig auch noch, wenn ſie ſchon getrieben haben
(Kiefer), neuere Schriftſteller ziehen das Pflanzen von ſchon treibenden
Nadelholzpflanzen ſogar vor.
Empfehlenswert iſt jedenfalls, wo dies irgend angeht, eine Teilung
der Kulturarbeit in der Art, daß man im Herbſt die Bodenarbeit,
im Frühjahr die Saat- und Pflanzarbeit vornimmt.
S 159. Anfertigung der Aflanzlöcher.
Auf vielen Standorten iſt es möglich, die Pflanzlöcher bereits im
Herbſt vorher zu machen und man ſollte dies ſtets tun, wenn nicht
örtliche Bedenken es verbieten, da die ausgehobene Erde durch Über—
wintern viel fruchtbarer wird. Solche Bedenken ſind: Zu lockerer
Boden (3. B. Sand), der fortgeführt wird und leicht ſeine Friſche
Anfertigung der Pflanzlöcher. 233
verliert, Tonboden, der ſich feſt zuſammenſetzt, naſſer Boden, der die
Löcher mit Waſſer füllt, und Mangel an Arbeitskräften. Walten dieſe
oder andere Bedenken nicht ob, ſo ſoll man die Pflanzlöcher ſtets im
Herbſt anfertigen laſſen, beſonders nötig iſt es für Heiſterpflanzungen
und Nachbeſſerung älterer Laubholzpflanzungen.
Naſſen Boden muß man vorher entwäſſern, zu leichten Boden
(Flugſand) durch Kupierzäune (vergl. S 174), Bedecken mit Strauch,
Heidekraut, Plaggen uſw. binden, ſtarken Unkraut- und Beerkraut—
überzug vor der Samenreife abmähen oder abbrennen, Vorpüchſe,
große Steine, auf Schlägen alles Holz vorher entfernen laſſen.
Löcher für Ballenpflanzen ſollen mit denſelben Werkzeugen an—
gefertigt werden, mit denen die Ballen ausgehoben ſind und in ihrer
Größe und Form möglichſt genau der Größe und Form der Ballen
entſprechen, um das zeitraubende Ausfüllen zwiſchen Ballen- und Loch-
wand zu vermeiden. Beſonders eignen ſich zu Ballenpflanzungen der
Heyerſche Hohlbohrer (Fig. 112), zu beziehen von L. Be in Kl.
Linden bei Gießen für 7,50 und 8
9 M., und zum d der
eiſerne Spiralbohrer (auf ſchwieri—
gem Boden, Fig. 113) und aller=
lei Formen von Spaten; zu be=
ziehen von Gebr. Dittmar, Heil—
bronn.
Der Heyerſche Hohlbohrer
iſt vor kurzem von A. K. Janſa
in Olmütz in Mähren verbeſſert
und dort für 21 M. zu beziehen.
Er ſchiebt die Ballen automatiſch
heraus und reinigt den Zylinder.
Als ein die Arbeit recht ver—
billigendes Werkzeug kann ein I
dem obigen ähnliches Werkzeug F. 112. N
empfohlen er en Heyerſche Hohlbohrer. Spiralbohrer.
ſtößerſche Zangenbohrer“, der in 3 Kalibern à 10, 15 und 20 cm
Lochweite für 20 —25 M. von Bach u. Mahlow, Berlin N., Sophien—
ſtraße 32, bezogen werden kann. Er hebt zylinderförmige Löcher von
obigen Weiten aus, in welche Kleinpflanzen (1 jährige Kiefern und alle
234 Anfertigung der Pflanzlöcher.
kleinen Nadel- und Laubhölzer) hineingeſetzt und mit der Zylindererde
ringsum eingefüttert werden können. Die Wurzeln erhalten ſo
eine naturgemäße Lage in lockerem Boden, die Arbeit geht
ſehr ſchnell und billig vorwärts, wenn der Boden nicht zu
ſehr verunkrautet iſt.
Löcher für Pflanzen mit entblößter Wurzel müſſen an Weite und Tiefe
die durchſchnittliche Ausdehnung des Wurzelſtocks etwas übertreffen.
Man ſticht in genau gleicher Entfernung vom Zeichen, das bet
Herſtellung des Verbandes gemacht iſt, mit dem Spaten die Größe
des Loches quadratiſch (bei Hügelpflanzung kreisförmig) ab, macht
durch die Mitte einen Kreuzſtich, ſchält den Bodenüberzug flach ab
und legt ihn gegenüber hin; hierauf gräbt man das Loch in der Weiſe
aus, daß die obere gute Erde rechts und die untere ſchlechtere Erde
links vom Loch zu liegen kommt, hüte ſich jedoch tunlichſt, die Erde
auf Beerkraut uſw. zu werfen, weil ſie in dieſem leicht verkrümelt und
ſchwer wieder abzuſchippen iſt. Bei ſehr trockenem Boden müſſen die
Löcher tiefer, bei naſſem Boden flacher als gewöhnlich gemacht werden:
im Naſſen wird ein kleiner Hügel aus Erde dicht neben dem Pflanz—
loch gemacht. Um eine recht tiefere Lockerung zu erhalten, durchwühle
man den Boden des Pflanzloches noch ſtets tüchtig mit dem Spaten,
jo tief als möglich. Zur Bodenlockerung iſt auch zu empfehlen der Wühl—
ſpaten von Spitzenberg, der, wie alle Spitzenbergſchen Kulturgeräte,
von Franke u. Co., Berlin 8 W., Deſſauerſtr. 6, zu beziehen iſt.
S 160. Einſetzen der Pflanzen.
Vor dem Einſetzen müſſen alle ballenloſen Pflanzen, die nach
dem Ausheben nicht binnen 10 Minuten, bei kleinen Pflanzen in noch
kürzerer Zeit eingepflanzt werden, in Erde eingeſchlagen werden, indem
man Gräben mit ſchrägen Wänden zieht, in dieſe die Pflanzen dicht
aneinander legt und die Wurzeln ganz mit feiner Erde bedeckt; man
kann jo Reihe hinter Reihe einſchlagen. Große Pflanzen (über 1,5 m)
ſtellt man beſſer in Gräben mit ſenkrechten Wänden dicht Reihe
an Reihe aufrecht hin.
Es iſt durchaus zu vermeiden, entweder die ganze Kulturfläche
oder nur einen größeren Teil derſelben im voraus mit den Pflanzen
belegen zu laſſen, ohne ſie einzuſchlagen. Ein unbeſchütztes Freiliegen
namentlich in der Sonne, bei warmem Wetter oder gar bei ſcharfem
Einjegen der Pflanzen. 235
Oſtwind, von 10—15 Minuten genügt vollſtändig, um die kleinen
Zaſerwurzeln, die Hauptträger der Ernährung, oder die dieſelben be—
deckenden Nährpilze (bei den Becherfrüchtlern) zu töten oder wenigſtens
ſo zu erſchlaffen, doß ein längeres Siechtum der Pflanze die traurige
Folge iſt. Man legt alſo am beſten nur ſoviel Pflanzen
vorher in die Löcher, als ſofort verpflanzt werden können.
Bei dem Verpflanzen großer Heiſter, wozu man ſtets zwei Pflanzer
nimmt, von denen einer den Stamm hält, der andere im Loch arbeitet,
wird der Bodenüberzug meiſtens zu unterſt in das Pflanzloch gelegt,
ſorgfältig zerſtoßen und angetreten. Auf dieſes Raſenbett wird zu—
nächſt von links eine ſchwache Schicht der ſchlechteren Erde gelegt
und hierauf das Loch von rechts mit ſoviel guter Erde gefüllt, als
zur Bedeckung der Wurzeln nötig iſt. Nachdem dieſe Erdſchicht ge—
ordnet und in der Mitte hügelförmig ſo weit erhöht iſt, wie die
Pflanze ſtehen ſoll, wird der Stamm mitten darauf geſtellt und mit
den meiſten Zweigen nach Süden gerichtet (gegen Sonnenbrand), wo—
rauf ſeine genaue Einrichtung in die Verbandsreihen vor- und ſeit—
wärts erfolgt; dann werden die Wurzeln in ihrer natürlichen Lage
über den Lochhügel gebreitet und mit lockerer Erde bedeckt, während
der Stamm ſanft auf- und niedergerüttelt wird, damit die Erde ſich
zwiſchen den Wurzeln einfüttert. Um alle Höhlungen zwiſchen und
unter den Wurzeln zu vermeiden, greift man nötigenfalls noch mit
der Hand unter die Wurzeln, um den Boden dazwiſchen zu bringen.
Alle Wurzelverſchiebungen müſſen ſofort wieder geordnet werden.
In dieſer Weiſe füllt man immer mehr Erde von rechts nach, rüttelt
den Stamm, ordnet die Wurzeln und nimmt ſchließlich die ſchlechtere
Erde von links dazu. Von Zeit zu Zeit muß die Erde mit der Hand
feſt angedrückt und ſchließlich oben leicht mit beiden Füßen angetreten
werden; das Feſtſtampfen taugt gar nichts. Hat man Pflänzlinge
mit Pfahlwurzeln uſw., ſo muß man im Hügel erſt ein Loch machen,
in welches man die Hauptwurzel verſenkt; wenn Pflänzlinge ein un—
günſtiges Wurzelſyſtem, z. B. wenige tiefgehende Wurzeln haben, ſo
kann man natürlich keinen Lochhügel machen.
Auf trocknem Boden iſt es geraten, anſtatt den Raſenplaggen im
Loche zu zerſtampfen, um ſeinen Humus zu gewinnen, denſelben mit
dem Wurzelfilz nach oben zur Erhaltung der Friſche um den Pflänz—
ling zu legen, aber nie dicht heran; an Hängen legt man ihn auf die
236 Schutz der Pflanzen.
Talſeite, jedenfalls macht man einen kleinen Damm (Waſſerkranz)
daſelbſt zur Erhaltung der Feuchtigkeit; auf trocknem Boden macht
man für Mittel- und Großpflanzen gern noch um die Pflanzlöcher
ebenſolche Waſſerkränze zur Erhaltung der Feuchtigkeit.
Auf den Winden ausgeſetzten Flächen legt man den eingeknickten
Raſenplaggen als Stütze (ſog. Stuhl) gegen die Stämmchen (auf der
der Windrichtung entgegengeſetzten Seite) oder pfählt ſie beſſer an.
Die Hauptſache beim Einpflanzen iſt, daß der Stamm auf die
Dauer ſo tief zu ſtehen kommt, als er geſtanden hat, was man ja
leicht an der friſcheren Farbe des Holzes am Wurzelhalſe ſehen kann.
Auf lockerem Boden und kleine Pflanzen pflanzt man etwas tiefer und
zwar je kleiner die Pflanzen ſind, deſto tiefer. Bei kleinen Pflanzen
ſind überhaupt bei weitem nicht ſoviele Umſtände nötig, doch muß
man auch bei ihnen auf natürliche Lage der Wurzeln und das Aus—
füttern derſelben achten.
Ballenpflanzen müſſen gehörig mit der Hand eingefüttert und
namentlich am Rande angetreten werden, damit nirgends zwiſchen
Loch- und Ballenwand ein Zwiſchenraum bleibt; beſonders die Süd—
ſeite muß gut gedeckt werden.
über Ausheben, Transport und Beſchneiden der Pflanzen ſiehe
SS 143-150.
f S 161. Schutz der Pflanzen.
Auf naſſem Boden hat man auf gehörige Entwäſſerung, auf
trocknem Boden auf gehörige Zuführung von Feuchtigkeit durch Ver—
tiefung der Erde um den Stamm oder Binden der Friſche durch
Waſſerkränze, Bedecken mit Laub, Moos und Raſenplaggen zu achten.
Das Begießen nach der Pflanzung iſt, wenn die Geldmittel eine Fort—
ſetzung desſelben geſtatten, aber auch nur dann, auf ſehr trocknem
Boden zu empfehlen, ebenſo das Anſchlämmen (Eintauchen kleiner
Pflanzen in einen dünnen Lehmbrei).
Gegen Weidevieh müſſen alle Pflanzungen in Schonung gelegt
werden (durch Aushängen von Tafeln und Strohwiſchen, leichte Be—
währungen oder durch Gräben); ſchlanke Heiſter werden an Pfähle
gebunden, indem man ihre Rinde durch Unterlegen von Moos, Um—
wickeln mit Stroh, Werg uſw. möglichſt gegen Reibungen ſchützt, gegen
Wild hilft Scheuchen, Abſchießen, Umdornen der größeren Pflanzen,
ſowie Anſtreichen kleiner Pflanzen, gegen Fegen und Schlagen Be—
— — —
Senker und Stecklinge. 237
ſtreichen mit einer Miſchung aus 3 Rinderblut, 4 Kalk und 4 Schweine—
jauche in der Konſiſtenz von Olfarbe an der Rinde von größeren
Laubholzpflanzen vor dem 10. April (vgl. S 203).
Auf rechtzeitige Nachbeſſerungen der Pflanzungen durch gutes
Material iſt beſonders zu achten; doch iſt es beſſer, man macht die
Pflanzung gleich im Anfang ſo gut wie möglich und bringt etwas
mehr Geldopfer, als daß man ſich auf etwaige Nachbeſſerungen ver—
läßt. Jede Nachbeſſerung iſt unverhältnismäßig viel teurer als die
Neukultur, abgeſehen von dem Übelſtand, daß man ungleiche Alters—
ſtufen erhält und Nachbeſſerungen beſonders von Beſchädigungen durch
Tiere zu leiden haben.
Einige beſondere Pflanzmethoden für gewiſſe Holzarten und Ver—
hältniſſe, wie die v. Manteuffelſche Hügelpflanzung, die Heyerſche Hohl—
bohrerpflanzung, die Pflanzung mit dem Butlarſchen Eiſen, v. Ale—
manns Klemm- und Klappflanzung ſuche man in der Beſprechung der
einzelnen Holzarten am Schluß des Waldbaus.
S 162. Pflanzung von Aenkern und Stecklingen.
Unter Senkern oder Ablegern verſteht man Zweige, welche man,
ohne ſie vom Mutterſtamme zu trennen, in den Boden einlegt, ſobald
ſie Wurzeln getrieben haben, abſticht und dann entweder auf ihrem
Standort ſtehen läßt oder weiter verpflanzt. In dieſer Weiſe laſſen
ſich ſämtliche Laubholzarten, einige mit beſonderer Sicherheit und
Schnelligkeit vermehren.
Zuweilen wird dieſe Kulturmethode beim Niederwalde angewandt
und zeichnet ſich durch ihre Billigkeit aus. Man wendet das Ab—
legen bei Zweigen bis zu 7 em Stärke an.
Bei ſtärkeren Stangen werden die Wurzeln auf der entgegen—
geſetzten Seite der Biegung 15—20 cm vom Stämmchen entfernt abge—
ſtochen, der Stamm wird umgebogen,
in einen kleinen Längsgraben gelegt,
mit Haken befeſtigt und leicht mit
Erde bedeckt. Läßt ſich das Stämm—
chen ſchlecht biegen, ſo kerbt man es
leicht ein (b Fig. 114). Größere Zweige werden demſelben ganz
weggenommen, die kleineren aber 10—20 cm hoch in guter Verteilung
ſo mit Erde und Raſenſtücken bedeckt, daß die Zweigſpitzen etwa
A me
Fig. 114. Künſtliche Senker.
238 Pratktiſches über Pflanzungen.
20 em (aa Fig. 114) aus der Erde hervorragen. Man kann auf
dieſe Weiſe leicht bis 30 Ableger aus einem einzigen Stämmchen er—
ziehen, die nach wenig Jahren von Samenpflanzen nicht mehr zu
unterſcheiden ſind. Schwächere Stämmchen und Wurzelausſchläge
werden umgebogen, feſtgehackt oder mit Raſenplaggen belegt und nur
ſchwach mit Erde bedeckt. Im zweiten, beſſer noch im dritten Jahre
ſind die Ableger zum Verpflanzen geeignet. Die beſte Zeit zum Ab—
ſenken iſt das Frühjahr kurz vor Laubausbruch.
Über Stecklinge, Setzſtangen uſw. vergl. § 189 Weidenheeger.
S 163. Schlußbemerkung über das Pflanzen.
Sehr häufig wird beim Pflanzen der Fehler gemacht, daß man
alles zur Hand liegende Pflanzmaterial verwendet. Der Forſtbeamte
hat ganz beſondere Sorgfalt auf nur durchweg gutes und geſundes
Pflanzmaterial zu verwenden und vor jeder Kultur entweder ſelbſt
oder durch intelligente und zuverläſſige Arbeiter die Pflanzen einer ge—
nauen Prüfung zu unterwerfen, um alle kranken, verſtümmelten
und ſchlechtgewachſenen Pflanzen, ſowie ſolche mit über—
mäßiger oder abnormer Wurzel- und Zweigbildung auszu—
ſondern; lieber pflanze man gar nicht als ſchlechte Pflanzen.
Liegt die Kultur an älteren Beſtänden, ſo muß man mit der—
ſelben 3—6 m vom Beſtandesrande abbleiben, jo daß die Pflanzen
nicht verdämmt werden können und nicht unter der Traufe ſtehen.
Vor der Pflanzung wie überhaupt vor Beginn jeder Kultur iſt
alles gehörig vorzubereiten. Die Kulturgeräte ſind zu revidieren und
eventl. vorher auszubeſſern, die Arbeiter ſind frühzeitig zu beſtellen
und nötigenfalls vorher mit Inſtruktion zu verſehen. Die größte Pünkt—
lichkeit iſt beim Beginn und Aufhören wie bei den Arbeitspauſen ein=
zuhalten; der Förſter ſoll der erſte und letzte auf der Kulturfläche ſein,
um namentlich bei Tagelohnarbeit das rechtzeitige Anfangen und Auf—
hören der Arbeit zu kontrollieren. Vor Beginn der Kultur, unter Um—
ſtänden an jedem Morgen iſt eine genaue Arbeitseinteilung vorher zu
entwerfen und jedem Arbeiter reſp. jeder Arbeitergruppe kurz und deut—
lich zu bezeichnen, was ſie zu tun haben. Eine Abteilung hat z. B. das
Ausheben der Pflanzen, eine andere das Zuſammenſetzen und Einſchlagen
der ausgehobenen Pflanzen, die dritte den Transport, die vierte das
Einſchlagen auf der Kulturfläche, die fünfte das Beſchneiden, die ſechſte
Praktiſches über Pflanzungen. 239
das Löchermachen, falls dieſes nicht vorteilhafter ſchon vorher beſorgt
iſt, die ſiebente das Zutragen von Pflanzen, die achte das Einflanzen
uſw. auszuführen. Am beſten verwendet man dieſelben Leute immer
wieder zu denſelben Arbeiten, damit ſie Fertigkeit erlangen.
Alle dieſe Arbeiten müſſen genau in einander greifen; es darf
keine Abteilung auf die andere warten und ſo die koſtbare Zeit
verſchwenden. Wenn 30 Arbeiter auch nur eine Minute müßig ſind,
ſo beträgt der Ausfall ſofort eine halbe Stunde oder der Geldverluſt
bei einem Tagelohn von 2 Mark pro Mann und 10ſtündiger Arbeits—
zeit 10 Pf., bei 10 Minuten 1 Mark!
Am Abend find die Kulturgeräte nachzuſehen, Dan etwaige
Ausbeſſerungen ſogleich vorgenommen werden können oder ſchadhaftes
Werkzeug durch gutes erſetzt wird; man muß deshalb immer
einige Reſerve-Werkzeuge auf der Kultur haben. Zu den leich—
teren Arbeiten verwendet man die billigere Kinder- und Weiberarbeit;
nur zu ſchwererer Arbeit Männer.
Alle Arbeiten, die nicht beſonderer Aufmerkſamkeit bedürfen und
deren Güte dabei leicht zu kontrollieren iſt, läßt man im Akkord machen,
namentlich Erdarbeiten, Transport uſw., Säen, Pflanzen, Ausheben
und Beſchneiden läßt man im Tagelohn machen. Die Löhne ſollen
immer ſo hoch gezahlt werden, daß die Leute willig zur Arbeit
kommen. Schlechte Löhne verbittern nur die Arbeiter und verführen
zu ſchlechten Leiſtungen. Es iſt zu erwägen, ob nicht unter Berück—
ſichtigung, einmal der alten treuen immer wiederkehrenden Wald—
arbeiter, dann auch der geſchickten und beſonders fleißigen Arbeiter
beſſere als die Durchſchnittslöhne gezahlt werden können, etwa
in der Weiſe, daß Arbeiter, die 3, 6 uſw. Jahre hintereinander arbeiten,
eine allmählich ſteigende Wochenprämie, beſonders fleißige und geſchickte
Arbeiter aber 10 —20 %% höhere Löhne erhalten. Um Beſchwerden
vorzubeugen, muß dies aber vor der Annahme den Leuten mitgeteilt
werden. In einigen Revieren liegen bereits günſtige Erfahrungen vor.
Während der Pflanzung ſind die Pflanzen ſtets zu kontrollieren
inbezug auf die richtige Tiefe und Feſtigkeit ihres Standes. Halbheiſter
und Heiſter müſſen federn, wenn ſie mit dem Finger weggeſchnellt
werden, kleinere Pflanzen dürfen ſich nicht leicht ausziehen laſſen; die
richtige Tiefe unterſucht man, falls ſie nicht ſofort auffällt, indem man
mit dem Finger die Erde um den Stamm etwas wegnimmt und das
240 Mittelwaldbetrieb.
Merkzeichen des früheren Standes reſp. die oberſten Wurzeln aufſucht.
Vor allen Dingen iſt ein zu tiefes Pflanzen, außer bei Kiefern,
zu verhüten. Die ſchlecht gepflanzten Stämme müſſen ſofort von dem⸗
ſelben Pflanzer noch einmal gepflanzt werden. Tut der Beamte ſeine
Schuldigkeit ganz, ſo hat er auf der Kulturſtelle keine müßige Minute
während der Arbeit, da er unausgeſetzt kontrollieren ſoll. Sein Stand
ſoll immer hinter der Arbeiterkolonne ſein.
Sehr wichtig iſt das Auftreten des Beamten den Arbeitern gegen—
über. Derſelbe muß Freundlichkeit und Strenge in richtige Verbindung
bringen, vor allem aber immer entſchieden ſein und ſich die Achtung
der Arbeiter bewahren oder erzwingen. Der Beamte hat ſich unter
allen Umſtänden des Mitarbeitens zu enthalten, da ſeine Zeit reichlich
mit der Beaufſichtigung und Inſtruktion der Arbeiter in Anſpruch ge—
nommen iſt. Auf das Arbeiternotizbuch als Grundlage der Löhnungen
iſt die größte Sorgfalt zu legen. Nachläſſige Arbeiter, die man nicht
entlaſſen kann oder will, beſtraft man zunächſt am beſten durch Lohn—
abzüge, hilft das nicht, durch rechtzeitige Entlaſſung mit allen ihren
Konſequenzen.
Mittelwaldbetrieb.
S 164. Allgemeines (vergl. § 117).
Unter welchen Bedingungen man den Mittelwaldbetrieb einzuführen
hat, iſt bereits bei der Wahl der Betriebsarten S 117 erörtert worden.
Der Mittelwald beſteht bekanntlich aus plenterartig zu nutzendem ver—
ſchiedenaltrigem Hochwald und unter demſelben ſtehendem gleichaltrigen
Ausſchlagswald; es kommen bei ihm ſowohl natürliche wie künſtliche
Verjüngungen zur Geltung, daher er erſt hier ſeine Beſprechung
finden kann.
Zu Unterholz taugen alle zu Niederwald dienlichen Holzarten mit
Ausnahme der entſchiedenen Lichtpflanzen (ſiehe S 116).
Zu Oberholz eignen ſich alle baumartigen Holzarten, am beſten
im allgemeinen die lichtkronigen; die Laubhölzer ſtehen, wenn man mit
den lichtkronigſten anfängt, in folgender Reihenfolge: Birke, Aspe, Erle,
Eſche, Ulme, Eiche, Ahorn, Linde, Hainbuche, Buche. Die Nadelhölzer
eignen ſich nur zu Oberholz: die Kiefer wächſt als Oberbaum ſperrig.
Die Umtriebszeit des Unterholzes ſchwankt gewöhnlich zwiſchen 10
bis 30 Jahren, die Umtriebszeit des Oberholzes iſt klaſſenweis ein
Mittelwald: Beſtandspflege. 241
Vielfaches (2— 7uſw. faches) der Umtriebszeit des Unterholzes und wächſt
die jüngſte Klaſſe zugleich mit dem eben abgetriebenen Niederwald—
beſtande auf; man hat alſo am Ende eines Unterholzumtriebes von
20 Jahren auf der ganzen Fläche derſelben Wirtſchaftsfigur (Jagen,
Abteilung, Schlag), gleichmäßig verteilt, aber überall durcheinander—
ſtehend bis 40, 60, 80, 100 uſw., jähriges Oberholz. Nach dem erſten
Abtriebe des Unterholzes heißen die übergehaltenen Stämmchen Laß—
reiſer oder Laßreidel, im 2. Umtriebe Oberſtänder, nachher ſtarke
Bäume); bei 20 jährigem Unterholz-Umtriebe würden alſo Laßreiſer
ein Alter von 20—40, Oberſtänder von 41—60 Jahren uſw. erreichen;
noch jüngere Stämme als Laßreiſer, die aber zur Rekrutierung des
Oberholzes beſtimmt find, nennt man Kernloden, ſobald fie aus dem
abgefallenen Samen oder Nachpflanzungen hervorgehen.
Nach der Zahl der Jahre des Unterholzumtriebes wird der Mittel—
wald blockweiſe in gleich große Schläge geteilt, auf welchem jedesmal
gleichaltriges Unterholz und verſchiedenaltrige Oberholzklaſſen ſtehen,
3. B. bei 20 jährigem Umtrieb in 20 Schläge; in jedem Jahre wird
ein Schlag genutzt, das Unterholz treibt man ganz, das Oberholz nur
teilweis und zwar in der Regel nur die älteſte Klaſſe, Anbruchhölzer
oder verdämmende Stämme ab, je nach Bedarf.
S 165. Anlage und Betrieb von Mittelwäldern.
Mittelwälder laſſen ſich am beſten aus Niederwald in der Weiſe
erziehen, daß man bei jedem Abtriebe des Unterholzes eine angemeſſene
Zahl Laßreiſer überhält reſp. Heiſter neu pflanzt, bis die gewünſchte
Anzahl Oberholzklaſſen hergeſtellt iſt. Die Richtung der Schläge iſt wie
beim Niederwald von Weſten nach Oſten. Man muß ſtets auf eine
möglichſt unſchädliche Herausnahme des Oberholzes bei weichem Wetter
und Schnee ſehen; am beſten läßt man ſehr ſperrige Oberbäume vor—
her entäſten. Zu Laßreiſern wählt man immer geſunde, ſtufige und
ſchön gewachſene Kernloden. Während des Unterholzabtriebes werden
ſie ſorgfältig ausgeſucht und mit Grasbändern bezeichnet, nicht an—
geſchalmt. Zuerſt wird im Schlage im Herbſt das Unterholz kahl
Die Bäume bezeichnet man auch wohl noch ſpezieller mit:
a) angehender Baum (während des 3. Umtriebes); mit:
b) Hauptbaum (während des 4. Umtriebes); mit:
ce) alter Baum (während der letzten Umtriebe des Unterholzes).
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 16
242 Mittelwald: Beſtandspflege.
abgetrieben und dann erſt das Oberholz ausgezeichnet, weil man ſonſt
keinen Überblick hat.
Wurzel- und Stockloden nimmt man zu Oberholz nur notgedrungen,
da ſie leicht (nach etwa 50 Jahren) kernfaul werden. In Ermangelung
von Kernloden pflanzt man Heiſter, da kleinere Pflanzen bald ver—
dämmt werden. Man ſoll immer etwas mehr Laßreidel auszeichnen
(ebenfalls durch Bänder), um Fehler gleich verbeſſern zu können; die
überflüſſigen kann man ſpäter leicht wieder entfernen; überhaupt hält
man von den jüngeren Oberholzklaſſen verhältnismäßig mehr über
als von älteren Stämmen, um Erſatz für etwaigen Abgang zu haben.
Je mehr Oberholz man von Holzarten mit dichter oder ausgebreiteter
Krone hat, deſto weniger Stämme darf man verhältnismäßig über-
halten. Mehr Oberholz kann man auf friſchem kräftigem und tief—
gründigem Boden, ſowie in milden Lagen und an Berglehnen als auf
anderem Standort überhalten.
Kürzere Unterholzumtriebe laſſen mehr Oberholz zu. Bei der Aus—
zeichnung des Oberholzes hat man auf eine richtige Ausbeute an Nutz-
holz zu ſehen, aber auch auf den Grad der Verdämmung desſelben
auf das Unterholz zu achten.
Stark verdämmendes Oberholz muß immer gelichtet werden, ſelbſt
wenn es augenblicklich weniger gutes Nutzholz verſpricht, oder man
muß es entäſten (bis höchſtens 7 em Aſtſtärke).
Um einen ungefähren Anhalt zu geben, wie viel Stämme und in
welchem Klaſſenverhältnis dieſelben auf der abgetriebenen Fläche über—
gehalten werden ſollen, mögen folgende Durchſchnittszahlen gelten. Bei
einem 20 jährigen Umtriebe des Unterholzes hält man über etwa:
6 Stämme von über 120 jährigem Alter pro Hektar
8 7 75 ” 1 00 ” „ ”„ 4
1 2 75 77 ”„ 80 1 ”„ „ "
1 6 „ ” „ 60 „ ” ” „
20 75 5 1 40 „ 75 70 ”
30 Nee Hs
Das beſte Oberholz find Eichen, dann Eſchen, Rüſtern, Lärchen,
Fichten, Tannen, Kiefern, Birken; zu Unterholz eignen ſich vorzüglich
Hainbuche, Haſel, Rüſter, Schwarzdorn, Linde uſw. und alle Niederwald—
holzarten mit Ausnahme der Lichtpflanzen, die nur auf beſtem Boden und
bei geringem Überhalt von Oberholz als Unterholz verwendet werden.
— • ll— —
Mittelwald: Beſtandspflege. 243
Weiſe (Waldbau 2. Aufl.) unterſcheidet folgende Mittelwald—
formen: f
1. Oberholz und Unterholz ſind gleichberechtigt; Mittelwald im
gewöhnlichen Sinne. 2. Die Unterholzzucht überwiegt: niederwald—
artiger Mittelwald. 3. Die Oberholzzucht wiegt vor: hochwaldartiger
Mittelwald. Bei letzterem ſoll an Stelle der ſtammweiſen Verteilung
der Altersklaſſen eine horſt- und flächenweiſe treten, die erforderlichen—
falls künſtlich voll kultiviert, ſpäter gelichtet und in die Mittelwald—
ſtellung übergeführt wird.
Bei dem immer mehr ſinkenden Werte der ſchwachen Brennholz—
ſortimente und des Reiſernutzholzes, bei dem geringen Nutzwert der
in lichtem Stande meiſt ſperrig wachſenden Oberbäume wird der
Mittelwald immer unrentabler: er erzeugt zu viel wertloſes Reiſig, zu
wenig Maſſe und Wertholz. Der niederwaldartige Mittelwald hat
nur ausnahmsweiſe noch Berechtigung, der hochwaldartige nur dann,
wenn die Holzarten hochwaldartig in größeren Horſten zuſammengeſtellt
werden und das Unterholz hauptſächlich die Rolle des Schutz- und
Treibholzes (Schutz gegen Froſt und Überſchwemmungen, Eisgang
uſw.) übernimmt. Das Reisholz entzieht dem Boden eine viel größere
Menge Nährſtoffe, als ſeinem Verkaufswert und Zweck entſpricht.
S 166. Pflege der Beſtände bis zur Haubarkrit.
Die erſte Pflege, die den jungen Kulturen zuteil wird, iſt die
rechtzeitige Nachbeſſerung und Komplettierung, die fortgeſetzt werden
muß, ſo lange der Beſtand eine Nachbeſſerung zuläßt, d. h. ſo lange
die nachgebeſſerten Pflanzen nicht mehr verdämmt werden;
Pflanzungen werden im erſten Jahre, Saaten erſt im zweiten bis
dritten Jahre nachgebeſſert, da oft noch Samen nachläuft, namentlich
bei Kiefer. Die fernere Pflege beſteht darin, ein möglichſt wertvolles
Holz zu erziehen und die Beſtände in kürzeſter Zeit der vorteilhafteſten
Haubarkeit zuzuführen. Auf die normale Entwicklung eines Beſtandes
läßt ſich nur ſchwer direkt einwirken, ſondern vielmehr indirekt
durch Schutz gegen Verdämmung, durch Unterhaltung einer ange—
meſſenen räumlichen Stellung der Stämme und durch Erhaltung und
Verbeſſerung der Bodenkraft (Bodenpflege S 92), ferner direkt durch
geeignete Entaſtung im jugendlichen Alter, um beſonders ſchöne und
ſchaftreine Stämme zu gewinnen. Das Hauptpflegemittel iſt alſo die
16*
244 Mittelwald: Läuterungshiebe.
Axt, die während des ganzen Umtriebes vom Dickungs- bis zum
Baumalter nicht ruhen darf. Um „Gruppen“ gegen Aushagerung zu
ſchützen, belegt man ihre Ränder auf einem 6—10 m breiten Streifen
mit dem vom Hiebe verbliebenen Abfallreiſig; die der Süd- und Süd—
weſtſonne preisgegebenen windempfindlichen Randbäume umwickelt man
auf 3—6 m Höhe mit demſelben Material (mit Blumendraht). Ebenſo
kann man alle von Wind und Sonne leidenden Beſtandsränder „be—
reiſern“, auch gefährdete Kulturen ſo bedecken. Das Wild meidet der—
artig geſchützte Flächen. Die Koſten belaufen ſich auf nur etwa 12 M.
pro ha. Je nach dem Alter und Zuſtand des Beſtandes unterſcheidet
man bei der Pflege des Waldes zweierlei Pflegehiebe, nämlich den
Läuterungshieb und den Durchforſtungshieb; ſchließlich dienen dieſe
Hiebe auch noch Zwecken des Forſtſchutzes, indem Krankheiten und
Inſektenſchäden vorgebeugt werden ſoll.
S 167. Der Läuterungshieb (Reinigungshieb).
Man verſteht darunter die Herausnahme von Holz aus Dickungen
oder ganz jungen noch nicht gereinigten Stangenhölzern,
die zu dichten Wuchs haben oder von fremden Holzarten unter Ver—
dämmung oder Seitendruck leiden, um Licht und Luft zu ſchaffen und
einen zu ſchlanken und ſchwächlichen Wuchs zu vermeiden. Der
Läuterungshieb muß ſelbſt mit Geldopfern zeitig genug eingelegt
werden, namentlich wenn allerlei Weichhölzer, Birke, Aspe, Saalweide,
Faulbaum uſw. zu wuchern drohen; er iſt eine Erziehungsmaßregel,
die, wie jede Erziehung, auch Opfer fordert.
Bei der Ausläuterung hat man beſonders auf das Freihauen der
vielverſprechenden Stämme zu achten; oft kann man gegen Abgabe
des Materials die Ausläuterung koſtenfrei bewirken laſſen, dann darf
aber Inſtruktion und Aufſicht nicht fehlen; man nimmt am beiten eine
Verhandlung darüber vorher auf.
Große Vorſicht iſt nötig, wenn die Hauptholzart im Drucke der
verdämmenden Hölzer oder im eigenen zu dichten Stande ſchlaff auf—
gewachſen iſt, um ein Umlegen derſelben oder die Gefahr von Regen—
druck, Schnee- und Duftbruch zu verhüten. In ſolchen Fällen emp⸗
fiehlt ſich ein Einſtutzen der verdämmenden Holzart, oder doch eine
weniger ſtarke und dafür ſehr bald wiederkehrende ganz allmähliche
Läuterung.
Läuterungshiebe. Durchforſtungshiebe. 245
Sind aus irgend welchen Gründen in ſolchen jungen Beſtänden
Waldrechter ſtehen geblieben, die verdämmen oder keinen Zuwachs
mehr zeigen, ſo müſſen ſie, wenn ihre Herausnahme nicht zu umgehen
iſt, vorher entäſtet und entgipfelt werden, ebenſo müſſen unbedingt alle
ſtark vorwüchſigen, ſperrigen und verdämmenden Stämme
frühzeitig, ſobald ſie die Nachbarn irgendwie beläſtigen, herausgehauen
werden und wenn ſie ausſichtsvollen guten Unterwuchs haben. Beim
Fällen, Aufarbeiten und Rücken iſt jede Schonung des Jungwuchſes
anzuſtreben. Unumgängliche größere Beſchädigungen oder Lücken
ſind ſofort durch Heiſterpflanzung oder Pflanzung von ſchattenertragen—
den Holzarten nachzubeſſern; kleine Lücken wachſen bald von ſelbſt
wieder zu. Es iſt ein grober Fehler, dieſelben zuzupflanzen, da ſie
doch bald ein Opfer der Verdämmung werden.
Die Waldrechter (überhaltſtämme) haben meines Erachtens
keine Berechtigung. Sie laſſen bald im Lichtungszuwachs nach, neigen
zu Sperrwuchs, der den Stamm beeinträchtigt, ſie verdämmen den
jungen Nachwuchs, können deſſen Umtrieb meiſt nicht aushalten und
verurſachen dann bei der Herausnahme Schwierigkeiten, hohe Koſten
und Fällungsbeſchädigungen. Ihren Zweck erfüllen viel beſſer beſon—
ders gutwüchſige wertvolle Beſtandesabteilungen, die man in längerem
Umtrieb entweder geſchloſſen oder im Lichtwuchsbetrieb bewirtſchaftet.
Ausnahmen bilden beſonders gute Stämme an Wegen und Geſtellen,
die obige Übelſtände nicht zeitigen, reſp. aus äſthetiſchen Gründen
ſtehen bleiben ſollen (Naturdenkmäler).
Durchforſtungshiebe.
S 168. Allgemeines.
Unter Durchforſtungen verſteht man die im laufenden Umtriebe
nach eingetretenem Beſtandesſchluß dem Läuterungshiebe folgenden
planmäßigen Auslichtungen von: 1. allen dem künftigen Haubar—
keitsbeſtand hinderlichen, alſo von abkömmlichen, trocknen,
kranken, ſchlechtgeformten, unterdrückten, beſchädigten,
ſperrwüchſigen und gutwüchſige Nachbaren beeinträchtigenden
Stämmen (Niederdurchforſtung); 2. von ſolchen Eingriffen in den
herrſchenden Beſtand, die die beſondere Pflege künftiger Haubar—
keitsſtämme unter grundſätzlicher Schonung eines Teiles der beherrſchten
Stämme bezwecken (Hochdurchforſtung).
246 Verſchiedene Durchforſtungsarten.
Was ihren Nutzungswert betrifft, jo gehören ſie zu den Vor—
nutzungen?), da fie vor der eigentlichen Hauptnutzung ſchon einen Er-
trag gewähren, während man in dieſer Beziehung die Läuterungs—
und Reinigungshiebe zu den Kulturmaßregeln rechnen muß; denn man
erwartet von ihnen weniger Ertrag als Zuwachs am bleibenden
Beſtande.
Der Zweck der Durchforſtungen iſt ein doppelter. In erſter
Linie iſt die Durchforſtung eine Maßregel der Pflege der Be—
ſtände, um durch die vorgenommenen Durchhiebe einen höheren
Maſſen- und Wertzuwachs am zukünftigen Haubarkeitsbeſtand bei
gleichzeitiger Erhaltung und Kräftigung der Bodengüte zu gewinnen;
ferner will man gleichzeitig Vorerträge an Geld und an den auf
anderem Wege ſchwerer zu gewinnenden ſchwachen Nutzholzſortimenten
für den Markt haben. N
Der Wert der Beſtände liegt ja nicht nur in den Abtriebs—
erträgen, ſondern auch in den Erträgen während ihrer ganzen
Lebensdauer; je frühzeitigere und je höhere Erlöſe wir den Beſtänden
entnehmen können, um ſo höher iſt die Rentabilität; hierzu können
und ſollen uns die Durchforſtungen verhelfen.
S 169. Uerſchiedene Zurchforſtungsarten.
Bei der großen Verſchiedenheit der Beſtandsverhältniſſe — je
nach Standort, Holzarten, Wirtſchaftsziel und Wirtſchaftsführung uſw.
— laſſen ſich genaue Durchforſtungsregeln, die für jeden Beſtand
genau paſſen, ſchwer geben, und wollen wir nur folgende Arten kurz
charakteriſieren, die für die verſchiedenen Holzarten (Licht- und Schatten—
hölzer) wie für die verſchiedenen Bodenarten (fruchtbare und unfrucht—
bare uſw.) und die verſchiedenen Wirtſchaftsziele je nach Betriebsart,
Umtrieb uſw. modifiziert werden müſſen. Bei allen Durchforſtungen
kann man entweder viel oder wenig herausnehmen, d. h. ſchwach
oder ſtark durchforſten, je nachdem man nur das tote, abſterbende,
ſchlechtgeformte Material heraushaut oder auch geſunde Stämme
Den Vornutzungen gegenüber ſteht die Hauptnutzung, welche im Abtrieb
des Beſtandes am Ende der Umtriebszeit reſp. in Aushieben während der 1. Periode
beſteht; in den preußiſchen Staatsforſten gehören außer der 1. Periode rechnungs⸗
mäßig noch zur Hauptnutzung ſolche Hiebe in früheren Perioden, die mehr als
5 pCt. des ganzen Beſtandes wegnehmen oder eine Neukultur erfordern.
Nieder⸗ und Hochdurchforſtung. 247
wegnimmt, die beſſer geformte, mehr verſprechende Nachbarſtämme
behindern. Dieſe beiden Arten, die wir im $ 168 Nieder- und Hoch—
durchforſtung nannten, ſollen kurz erläutert werden:
1. Niederdurchforſtung.
Früher kannte man nur dieſe Art, wenn man von Durchforſtungen
ſprach; ſie ſtellte eine Unterſtützung des Beſtandes in ſeinem Beſtreben
dar, ſich von den überflüſſigen Stämmen zu befreien. Sie nahm alle
abgeſtorbenen, abſterbenden, unterdrückten, kränkelnden und ſchlecht ge—
formten Stämme in längeren oder kürzeren (etwa alle 15—5 Jahre)
Perioden heraus. Sobald dieſe Durchforſtungen ſich auch auf die be—
herrſchten Stämme, die zum Unterſchied von den ſog. unterdrückten
noch in das Kronendach mehr oder weniger hineinragen, erſtreckten,
auch auf ſolche geſunden Stämme, die mangelhafte, einſeitige oder ein—
geklemmte Kronen und mangelhafte Stammformen aufwiejen, jo ſprach
man von einer ſtarken Durchforſtung. Jedenfalls vermied man bei
der Niederdurchforſtung eine Unterbrechung des Kronenſchluſſes. Die
moderne Durchforſtung läßt aber auch unterdrückte oder zurück—
bleibende noch lebensfähige Stämme dann ſtehen, wenn bei der Heraus—
nahme minderwertiger herrſchender Stämme Lücken entſtehen oder
wenn ſie ſonſtige Vorteile verſprechen.
2. Hochdurchforſtung.
Während die Niederdurchforſtung grundſätzlich ſich in den
unterdrückten reſp. beherrſchten Stammklaſſen bewegt (daher der
Name!) greift die Hochdurchforſtung in den Beſtand der herr—
ſchenden Stammklaſſe unter grundſätzlicher Schonung eines
Teiles der beherrſchten Stämme ein. Ebenſo wie bei der Nieder—
durchforſtung kann man auch bei der Hochdurchforſtung in längeren
und kürzeren Perioden ſtark und ſchwach durchforſten. Bei ſtarken
Durchforſtungen geht man bis an die Grenze des Erlaubten, bei
ſchwachen Durchforſtungen aber nur bis an die Grenze des Gebotenen
reſp. Notwendigen. Letztere würde alſo bei der Hochdurchforſtung
entnehmen alle die herrſchenden Stämme, die ſperrig, ſchlecht ge—
formt oder äſtig ſind, ſofern ſie beſſere Nachbaren in ihrer Entwick—
lung beeinträchtigen, ferner alle gebogenen und geſchobenen Stämme
und ſolche, die ihre Nachbaren an Krone oder Rinde beſchädigen
248 Hochdurchforſtung.
(Peitſcher und Reiber), auch alle kranken Stämme, namentlich die
Schwammbäume und Krebsſtämme. Bei der ſtarken Hochdurch—
forſtung tritt die Pflege des zukünftigen Hauptbeſtandes, der dereinſt
möglichſt nur hochwertige Nutzſtämme für den Einſchlag liefern
ſoll, in den Vordergrund. Sie faßt alſo nicht nur die Beſeitigung
ſchlechter, unnützer und ſtörender Stangen reſp. Stämme ins Auge,
ſondern will eine von vornherein beſtimmte Zahl der beſten Stämme
zu hochwertigen Nutzſtämmen im Durchforſtungswege erziehen; es
müſſen alſo bei jeder Durchforſtung auch noch alle ſolche Stämme ein—
geſchlagen werden, die der Nachbarn gute Kronenentwicklung, von der
das Gedeihen abhängt, behindern, ſie läßt aber vom Nebenbeſtand noch
alles ſtehen, was den ſchönen Wuchs fördern kann reſp. vorübergehende
Lücken, die im Intereſſe der Entwickelung des künftigen Haubarkeits—
beſtandes entſtehen — decken. Stehen gleichwertige Zukunftsſtämme
in zu dichten Gruppen beieinander, ſo nimmt man die entbehrlicheren
zwiſchen ihnen heraus (man löſt die Gruppe auf!), um eine freiere
Kronenentwicklung zu ermöglichen. Beiden Durchforſtungen gemein
iſt, daß unbedingt alle abgeſtorbenen, abſterbenden und mißgebildeten
Stämme herausgenommen werden. Charakteriſtiſch für die Hoch—
durchforſtung iſt die „grundſätzliche Erhaltung des lebens—
fähigen Neben- und Unterbeſtandes“, ſoweit er zur Pflege und
zum Schutz des herrſchenden Beſtandes und des Bodens nötig oder
vorteilhaft iſt, ſowie die ſorgfältige Pflege des von vornherein ins
Auge gefaßten (bezeichneten) Haubarkeitsbeſtandes. Übrigens
läßt man auch bei der Niederdurchforſtung den lebensfähigen Neben—
beſtand ſtehen, wenn er als Boden- und Schaftſchutzholz Nutzen
bringen kann.
S 170. Ausführung der Zurchforſtungen.
a) Allgemeines.
Man hat bei der Ausführung der Durchforſtungen dreierlei
Zwecke zu verfolgen:
1. Der Beſtand — namentlich der künftige Haubarkeitsbeſtand,
der aus den beſten bis zum Kahlabtrieb zu erhaltenden Stämmen be—
ſteht — iſt in ſeinem Maſſen- und Wertzuwachs möglichſt zu fördern.
2. Die Bodenkraft iſt zu erhalten, zu mehren und in richtiger Weiſe
auszunutzen, der Bildung von ſchädlichem Trockentorf iſt vorzubeugen.
Durchforſtungen: Allgemeines. 249
3. Unbeſchadet der vorſtehend genannten Ziele iſt während des
ganzen Umtriebes ein möglichſt hoher Geldertrag im Intereſſe der
Waldrente zu erſtreben.
Schon bei Beginn der Durchforſtung hat man diejenigen Stämme
ins Auge zu faſſen, welche den künftigen Haubarkeitsbeſtand bilden
ſollen. Es ſind das weder die ſtark vorwüchſigen noch die ſtark zurück—
bleibenden Stämme, ſondern pro ha je nach der Holzart etwa 5—800
geſunde, kräftig und tadellos gewachſene Stämme, welche im gleich—
mäßigen Kronendach ſtehen. Wo die Umſtände es geſtatten, ſollen
dieſe Stämme ſchon in der Jugend in dauerhafter Weiſe bezeichnet
werden (durch farbige Olringe).
Bei den periodiſch wiederkehrenden Durchforſtungen iſt es eine
Hauptaufgabe, dieſe Stämme gegen ſtörende Nachbaren zu ſchützen, ſo
daß ſie möglichſt lange ſtarke aſtreine Stämme entwickeln können;
werden fie von einem vorwüchſigen ſperrig werdenden protzenden
Nachbar beläſtigt, ſo muß dieſer fallen; nimmt ihnen zu dichter Unter—
beſtand Licht und Luft, konkurriert er zu ſtark bei der Ernährung,
ſchadet er durch Peitſchen oder Reiben und klemmt er durch Hinein—
wachſen die Krone ſeitlich ein, ſo muß er fallen oder entſprechend ge—
lichtet werden; es ſoll aber der lebensfähige Neben- und Unterſtand
(wie im S 169 bei der Hochdurchforſtung erörtert), bei der Niederdurch—
forſtung als Boden- und Schichtſchutzholz ſtets belaſſen werden.
Die Stämme des künftigen Hauptbeſtandes ſelbſt werden erſt
angegriffen, wenn ſie ſich entweder zu Protzen (ſchädliche Sperrwüchſe)
entwickeln, beſſere Nachbarn beeinträchtigen, zurückbleiben oder krank
reſp. fehlerhaft werden.
In der Jugend hält man im allgemeinen den Hauptbeſtand dicht,
in mittlerem Alter durchforſtet man kräftiger, erſt nach vollendetem
Höhenwuchs ſtark. Die Schattenholzarten verlangen dunkleren, die
Lichthölzer lichteren Stand, auf kräftigem Boden durchforſtet man
ſtärker, auf ärmerem ſchwächer. Sonne und Wind dürfen nie den
Boden ſchädigen. Die Kronen der herrſchenden Stämme müſſen ſtets
geſund und frei erhalten werden, weil nur dann der Stamm ſich gut
entwickeln kann; gute Kronen liefern gute Stämme und Licht
produziert Holz. 7
In zweiter Linie faßt man den Nebenſtand ins Auge. Unbedingt
wird alles trockne und abſterbende Holz herausgehauen, da dasſelbe
250 Ausführung von Durchforſtungen.
keinen Zweck mehr hat und eine Gefahr durch Verbreitung von Krank—
heiten, Feuer und Inſekten bildet; ſolches Material iſt bei allen
Durchforſtungen zuerſt zu entfernen.
Beim Neben- reſp. Unterbeſtand wird verſchieden verfahren, je
nachdem man die Nieder- oder Hochdurchforſtung anwendet. Letztere
iſt erſt im ſpäteren Beſtandsalter — etwa vom 60. Lebensjahr an
am Platze, ſobald der Kampf zwiſchen dem zukünftigen Haubarkeits—
beſtand und dem Nebenſtand entſchieden iſt. Bei der Niederdurch—
forſtung nimmt man alles das Material heraus, was im § 169 Nr. 1
näher bezeichnet iſt; die moderne Durchforſtung geht im allgemeinen
viel ſchärfer vor als früher; ſie bevorzugt die ſtarken Durchforſtungen
und erſtrebt mit allen Mitteln — auch bei der Niederdurchforſtung —
Freiſtellung der Krone; vorſichtig wird ſie hauptſächlich, wo es ſich
um den Schutz des Bodens und der Stämme (namentlich gegen Waſſer—
reiſer!) handelt. Die Durchforſtungen ſollen frühzeitig (bei der natür—
lichen Reinigung!) beginnen, aber bis zum vollendeten Höhenwachstum
dunkler gehalten werden, um möglichſt lange und aſtreine Stämme zu
erziehen, dann aber immer ſchärfer gegriffen werden, um dem Licht—
und Stärkezuwachs, den nur frei geſtellte und reich entwickelte
Baumkronen erzeugen, zu pouſſieren.
Beſondere Schwierigkeiten bereiten, namentlich bei der Eiche, die
Waſſerreiſer; man unterſcheidet „Lichtreiſer“, die infolge plötz—
licher Freiſtellungen entſtehen, und „Schattenreiſer“, wenn die
Kronen infolge zu dichten Standes ſich nicht genügend ausbilden können.
Hier muß man jeden ſchaftſchützenden Nebenbeſtand ſorgfältig erhalten,
beſonders aber durch äußerſt vorſichtige Durchforſtungen — nicht zu
licht, nicht zu dicht — den Waſſerreiſern vorbeugen. In zu licht
beſtandenen Beſtänden iſt baldigſter Buchenunterbau geboten!
Der Beginn und die Wiederkehr der Durchforſtungen richtet ſich,
wie im vorigen Paragraphen erörtert iſt, hauptſächlich nach dem Be—
dürfnis des Beſtandes; dieſe Rückſicht kann durch die Geldfrage
modifiziert werden, indem man im Intereſſe des Waldreinertrags auf
keinen Fall den Durchforſtungen Geldopfer bringen will oder wenn
beſonders günſtige Konjunkturen auf ſtärkere oder frühere Durch—
forſtungen hinweiſen. Dann legt man natürlich die erſte Durchforſtung
ein, wenn der Ertrag mindeſtens alle Unkoſten deckt. Um ferner den
möglichſt höchſten Geldertrag zu erzielen, iſt eine ſorgfältige Sortierung
Ausführung von Durchforſtungen. 251
von Nutzholz und Brennholz unerläßlich, namentlich der Stangenhölzer
und der zahlreichen kleinen Nutzreiſerſortimente (Bandſtöcke, Faſchinen
uſw. uſw.); die Nutzholzausbeute muß ſtets das höchſte Maß
erreichen! In der Regel durchforſtet man alle 5— 10 Jahre jeden
Beſtand, in der 2. Hälfte der Umtriebszeit ſeltener.
b) Spezielles.
Einzelne vorwüchſige Stämme, die einen in ſich ganz oder faſt
ganz geſchloſſenen gutwüchſigen Unterſtand verdämmen, ſollen unbedingt
fallen, um ſo eher, je ſperriger ſie wachſen; ſtehen zwei gleich gute
tadelloſe Stämme dicht beieinander, ſo kann man beide ſtehen laſſen,
da ſie ſich, wie unzählige Beiſpiele im Walde beweiſen, trotz aller
theoretiſchen Einwendungen doch oft gleichwertig bis ins höchſte Alter
entwickeln können; iſt einer jedoch mehr zurückgeblieben, ſo muß dieſer
fallen; ebenſo verfährt man bei Zwieſeln (Doppelſtämmen). Alle minder—
wertigen anderen Holzarten, namentlich wertloſe Weichhölzer, fallen
nach dem Grade ihrer Entbehrlichkeit und Schädlichkeit für den Haupt—
beſtand zuerſt. Plötzliche ſcharfe Eingriffe ſind ſtets, namentlich in
der Jugend und im mittleren Beſtandsalter zu vermeiden.
Das Auszeichnen hat in derſelben Weiſe, wie im § 122 beim
Auszeichnen der Samenbäume vorgeſchrieben iſt, im laubgrünen Zu—
ſtande (kim Spätſommer) zu erfolgen. Die Beſtandsränder ſind, wo
ein Auswehen, Austrocknen oder Aushagern zu befürchten iſt, wenig
oder gar nicht zu durchforſten. Die Stämme müſſen ſo gehauen
werden, daß über der Erde kein Stubben bleibt, alſo ſo tief als
möglich, und daß das Hauende dahin zeigt, wohin das Holz gerückt
werden ſoll. Es empfiehlt ſich in zwei Touren zu durchforſten. Auf
der Hintour nimmt man alles heraus, was heraus muß, auf der
Rücktour alles, was heraus kann; Fehler müſſen während des Hiebes
korrigiert werden.
Die Nadelhölzer, die nicht in dem Grade, wie die Laubhölzer
Schattenblätter und Knoſpen entwickeln, durchforſtet man gewöhnlich
ſchwächer, da ſie den durch die Lichtung geſchaffenen Raum mit ihren
Kronen nicht ſo bald wieder füllen können; am wenigſten kann dies
die Kiefer. Ungünſtige Standorte durchforſtet man vorſichtiger; auch
im Mittelwald und Niederwald ſollen rationelle Durchforſtungen die
Erträge erhöhen, da ja ganz unzweifelhaft jede Durchforſtung den Zu—
wachs am ſtehen gebliebenen Holze vergrößert.
252 Entäſtungen.
S 171. Entäſtungen.
Die Entäſtungen haben den Zweck, den Bäumen eine beſſere
Stammform zu geben, zuweilen auch, um verdämmende oder ſonſt
beläſtigende Aſte z. B. an Wegen, Grenzen uſw. zu entfernen. Ent⸗
äſtungen werden in der Zeit der Saftruhe, am beſten von No—
vember bis Januar möglichſt bei froſtfreiem Wetter vorgenommen,
ſonſt auch im Juni, weil dann die Überwallung ſofort beginnt.
Große Aſtwunden beſtreicht man, um Fäulnis zu verhüten, bei
den Laubhölzern ei mit Steinkohlenteer) oder — falls bei diejem
re Riſſe entſtehen — mit Bleiweiß an.
Alle wegzunehmenden Aſte werden
ganz glatt und dicht am Stamme
weggenommen; längere Aſte werden
vorher erſt bis auf 0,5 m vom Stamm
gekürzt, um Reißen und Abdrücken
der Rinde zu vermeiden. Aſtſtummel
dürfen nie ſtehen bleiben. Wird
mit Hauinſtrumenten (Beil, Heppe)
entäſtet, ſo iſt der Aſt, falls er
nicht gekürzt wird, vorher unten
auf ein Drittel ſeiner Stärke
einzukerben, um Stammſplitterun—
gen zu vermeiden; über armſtarke
Aſte ſoll man im allgemeinen ohne
Not nicht mehr wegnehmen, bei
Birken nur bis 2 em ſtarke, bei Eiche
bis zu 10 em ſtarke Aſte. Schwache
Aſte entfernt man mit einem an einer
Stange befeſtigten Stoßeiſen (Fig. 115);
Fig. 115. Fig. 116. 4 2 ee - 5 8
Stoßeiſenſtange. Ahlers Flügelſäge. ſehr empfehlenswert iſt beim Entäſten
auch die Stangenſäge (Ahlersſche Flügelſäge n) Fig. 116). Haupt⸗
ſächlich werden die Ausäſtungen bei Eichen angewandt, die beſonders
) Gut bewährt iſt der „Präparierte Steinkohlenteer“ von C. Weil u. Co.
in Lindenhof b. Mannheim. 1 Faß à 4 Ztr. koſtet 13 M.
Zu beziehen (wie alle forſtlichen Inſtrumente und Werkzeuge) für 11 M.
von Dominikus in Remſcheid. Iſt ſehr zu empfehlen; ſie entäſtet vom Boden
aus bis auf 7 m Höhe; neuerdings wurde empfohlen, fie zuverläſſigeren Raff—
Entäſtungen. 253
gute Nutzholzſtämme werden ſollen; man beginnt damit ſchon früh,
oft ſchon in Heiſterpflanzungen, indem man alle ſtörenden Seitenzweige
mit der Baumſcheere entfernt, auch wohl entbehrliche Knoſpen aus—
bricht. Beſonders angebracht iſt das Entäſten bei Waldrechtern und
dem Oberbaum des Mittelwaldes; auch durch Schneidelungen von
Nadelholzſtämmen, namentlich Fichten und Tannen, hat man ſchöne
Stammformen und erhöhte Nutzholzausbeute erzielt. Die periodiſche
Wegnahme von trocknen und halbtrocknen Aſten mit Ahlers
Flügelſtangenſäge iſt namentlich für kleinere Betriebe unbedingt zur
beſſeren Nutzholzausformung zu empfehlen, insbeſondere
bei den ſchwerer ſich reinigenden Nadelhölzern; es wird
dann ſicher aſtfreiere Bretterware erzogen; Grünäſtungen
über 10 cm Aſtſtärke haben dagegen vielfach zu Fäulnis im
Innern geführt. Man ſoll jedoch nur ſolche Stämme entäften,
welche unzweifelhaft vorzügliche Nutzſtämme geben werden und dieſe
bereits in der Jugend bezeichnen; ſelbſtverſtändlich müſſen ſie dann
auch ſtets in den Durchforſtungen beſonders berückſichtigt werden.
Wenn hohe Stämme zu entäſten ſind, bedient man ſich wohl der
Steigeiſen oder des Steigrahmens von „Zehnpfund“, von Hefele uſw.;
in den letzten Jahren iſt derartigen Steigeapparaten beſondere Auf—
merkſamkeit zugewandt, ohne jedoch große Verbreitung finden zu
können; am beſten ſind leichte Leitern, die durchſchnittlich bis zu den
erſten Starkäſten reichen müſſen, ſo daß von da aus die Kronen er—
klettert werden können.
S 172. Bodenpflege.
Sie ſteht in innigem Zuſammenhange mit der Beſtandspflege und
erſtreckt ſich auf Erhaltung, Mehrung und richtige Verarbeitung des
Humus, die Sorge für Lockerung des Bodens und Erhaltung der
Bodenkraft, wie ſie durch einen angemeſſenen Durchforſtungsbetrieb unter
ſorgſamer Vermeidung plötzlicher Freiſtellungen und zu dichten Be—
und Leſeholzſammlern zu übergeben, damit ſie unter Anleitung der Beamten
rationell die trocknen Aſte abſägen. Vielfache Verſuche in Hannover, Braunſchweig,
Bayern haben ſich bewährt (ſiehe Allgem. Forſt- und Jagdzeitung 1908 Heft 5).
Die Ahlersſche Säge iſt 1897 verbeſſert und vom Univerſitätsgärtner Dörmer in
Gießen für 6 M. (ohne Stange) zu beziehen; er liefert auch alle ſonſtigen Ent—
äſtungswerkzeuge, namentlich Hand- und Spannſägen.
254 Bodenpflege.
ſtandsſchluſſes ſowie durch ſchnellen und angemeſſenen Verjüngungsbetrieb
ſicher zu erreichen iſt. Beſtandsränder, die vom Winde durch Aus—
wehen des Laubes oder von Aushagerung durch Sonne leiden, er—
halten Nadelholzſchutzmäntel oder werden immer dunkler gehalten, zu
lichte Beſtände müſſen rechtzeitig unterbaut werden, jeder Streudiebſtahl
muß energiſch verhütet, jede ſchädliche Streuabgabe möglichſt ab—
geſtellt oder auf das geringſte Maß beſchränkt werden. Schweine—
eintrieb iſt das vorzüglichſte Mittel zur gleichzeitigen Lockerung des
Bodens, Feſtigung und Durcharbeitung des Humus wie zur Ver—
tilgung ſchädlicher Inſekten. Die Waldweide iſt möglichſt zu be—
ſchränken, da namentlich größeres Weidevieh den Humus feſttritt und
der Bodenlockerung entgegenarbeitet, abgeſehen von dem ſchädlichen
Verbeißen.
Stagnierende Näſſe iſt durch Anlage von Sammel- und Ab—
führungsgräben zu entfernen (vgl. Forſtſchutz), an trocknen Hängen iſt
das Waſſer und Laub in ſchachbrettartigen Parallelgräben von 30
bis 40 em Breite und Tiefe zu fangen. Man vermeide zu hohe Um—
triebe, namentlich bei Lichtholzarten, miſche gefährdete Holzarten mit
weniger gefährdeten, unterbaue Lichtholzarten mit Buchen, exponierte
Lagen behandle man im Plenterbetrieb z. B. Bergköpfe, Höhenzüge,
ſteile, flachgründige, ſteinige Hänge; man lege gefährdete Beſtands—
ränder (nach Süden und Weſten) nicht bloß reſp. erhalte dort die Ab—
fälle durch grobſcholliges Behacken, man unterlaſſe zu große Kahl—
ſchläge, ſorge für ſchnelle Wiederkultur von Blößen, ſchnellſten Schluß
der Kulturen u. dergl. mehr.
Das wichtigſte Pflegemittel iſt jedoch die Erhaltung eines
dauernd guten Kronenſchluſſes des Beſtandes, der ohne Er—
haltung eines ſchützenden Unterbeſtandes oder Unterbaues
nie ſtark unterbrochen werden darf, zu dichten Beſtand
auslichten und untätigen Boden ſoweit freiſtellen, daß
„Bodengare“ eintritt, die ſich durch normalen Humus und
eintretende Begrünung markiert.
Haben ſich durch mangelhafte Beſtands- und Bodenpflege ſchäd—
liche Trockentorfſchichten gebildet, ſo müſſen dieſe, falls ſie ſehr
mächtig ſind, bei der Kultur beſeitigt werden oder ſie müſſen bei ge—
ringerer Stärke mit dem Mineralboden vermengt werden. Ein auf—
merkſamer Wirtſchafter weiß aber ſchädliche Trockentorfbildungen durch
-
Flugſandkultur. 255
rechtzeitige Lichtung zu dichten Beſtandsſchluſſes und ſonſtige Maß—
regeln, die eine vollkommene Zerſetzung der Pflanzenabfälle herbei—
führen, vorzubeugen.
Flugſand und Ortſteinkultur.
S 173. a. Dünenbau.
Flugſand findet ſich am häufigſten am Meeresgeſtade, wo er be—
kanntlich, nachdem er vom Meere ausgeſpült iſt, zur Bildung der Dünen
Veranlaſſung gibt. Damit dieſelben dem weiteren Vordringen des
Meeres einen wirkſamen Damm entgegenſetzen können, muß man ſie
eventuell nach Bildung künſtlicher Vordünen durch Einbau von 2—3 m
entfernten Parallel⸗Strauchdünen, in welchen ſich der Sand feſtſetzen
kann, mit irgend welchen Gewächſen binden und ſo Veranlaſſung zur
Bildung einer feſten Bodendecke geben, die Stürmen und dem Meere
Trotz bieten kann. Am geeignetſten ſind zur erſten Befeſtigung die
drei Grasarten Amophila arenaria L. das Sandrohr, Elymus
arenarius L. der Sandhafer und Carex arenaria Sandſegge, welche
in Kämpen erzogen, in 0,5 m Quadrat- oder Dreiecksverband auf die
mit einer ſanften Böſchung verſehenen Vordünen in Büſcheln (3—5
Halme) das ganze Jahr hindurch, am beſten aber im Oktober, mit
dem Keilſpaten gepflanzt werden. Iſt der Boden gebunden, ſo tut
die Anpflanzung von Aſpenloden zur weiteren Befeſtigung vorzügliche
Dienſte reſp. von 1 jährigen Kiefern in Karrees, die durch kleine Strauch—
wälle oder Heideplaggen oder Schilfzäune gebildet werden.
Im Schutze der gebundenen älteren Hinterdünen haben öfter die
Kulturen mit Erlen, Pappeln, Weiden, Kiefern, der Seeſtrands—
kiefer, oder falls Bäume nicht fortkommen können, die Anlage
von Akazien-Niederwald, Hollunder (Sambucus nigra), Bocksdorn
(Lycium barbarum), Sanddorn (Hippoha@ rhamnoides) gute Er=
folge gezeigt.
An den Oſtſeeküſten hat ſich auf den von Sandgräſern in obiger
Weiſe gebundenen Dünen die Reihenpflanzung (in 1 m und 0,3 m
Verband) von einjährigen Kiefern in ſchwacher Untermiſchung mit Birke
und Weißerle bewährt, namentlich auf ſehr flüchtigem Boden und wo
das Material zur Hand war, nachdem die Fläche reihenweis mit Heide—
plaggen bedeckt war.
256 Flugſandtultur.
S 174. b. Binden des Flugſandes im Binnenlande (Binnendünen).
Der Flugſand findet ſich häufig in größeren Flächen namentlich
im öſtlichen und nördlichen Deutſchland in der Nähe von verſandenden
Flüſſen oder auf ganz unfruchtbarem Sandboden vor. Um die Gefahr
der weiteren Verbreitung desſelben zu verhüten, muß er oft mit großen
Geldopfern befeſtigt werden. Bei nicht zu loſem Flugſande kann man
auf kleinen Flächen gleich mit Kiefernballenpflanzung in 1 m? Verband
(vergl. $ 191) vorgehen, auf Sandboden mit friſchem Untergrunde pflügt
man auch mit Erfolg Pappeln- und Weidenſetzlinge ein. Die Kultur
muß immer an der gefährdeten Windſeite beginnen, nachdem man die—
ſelbe vorher durch einen Strauch-Zaun geſchützt hat.
Iſt dagegen der Boden ſehr locker und beweglich, ſo muß man
ihn vor der Kultur künſtlich befeſtigen. Folgende Kulturmethode emp—
fiehlt Forſtmeiſter Meſchwitz (Tharand. Jahrbuch Bd. 32 Heft 2)
als ausgezeichnet bewährt. Die aus Kiefernreiſig zwiſchen etwa 1—2 m
entfernten 7 em ſtarken Pfoſten etwa 0,8 m hoch geflochtenen Zäune
werden in 5—10 ar großen Karrees aufgeſtellt, um den Flugſand zu
binden. Nach zwei Jahren werden im engen Verbande mit dem Butt—
larſchen oder Wartenbergſchen Eiſen- reſp. Klemmſpaten uſw. in den
unvorbereiteten Boden Löcher geſtoßen, mit Kompoſt- oder Mooserde
gefüllt und 1—2jährige Kiefern, die mit dünnflüſſigem Lehmbrei an—
geſchlemmt waren, feſt eingeklemmt; längs der Zäune werden 2 jährige
Birken und Weißerlen in gleicher Weiſe eingeklemmt. Der Meter
Zaun koſtet etwa 20 Pf., die Kultur außerdem etwa 30 Mark pro ha.
Sit der Boden nicht zu flüchtig oder Schutz vorhanden, jo bindet man
ihn auch durch das ſchräge Einſtecken reſp. einfache Belegen von
Kiefernzweigen und bepflanzt ihn mit 1jährigen Kiefern. Dieſe Zweige
werden bald dichter, bald dünner geſteckt reſp. gelegt, aber immer mit
dem Hauende gegen die herrſchende Windrichtung; am Rande führt
man (gegen die Windrichtung) einen Flechtzaun auf. Häufiger ſtellt
man auch Kupierzäune gegen die Windrichtung jo auf, daß fie 20—50 m
entfernte ſtumpfe Winkel mit parallelen Schenkeln bilden, deren Ent—
fernung ſich natürlich nach der Beſchaffenheit des Bodens richten muß.
Immer muß man mit der Kultur warten, bis der Boden hinlänglich
gebunden iſt.
An Stelle der gemeinen Kiefer hat man auch die Pflanzung von
ein⸗ bis zweijährigen pinus rigida-Pflanzen, von Banks- und Krumm⸗
Ortſteinkultur. 257
holzkiefern angewandt, weil ſie auf ſolch armen Boden noch freudig
wachſen und nicht von Froſt und Schütte gefährdet ſind.
S 175. GOrtfteinkultur (vergl. S 89).
Wie bereits früher auseinandergeſetzt iſt, beſteht der Ortſtein aus
Sandſtein, der durch wachshaltigen Heidehumus verkittet und mit
Eiſenoxyd durchſetzt iſt. Er wirkt durch ſeine Feſtigkeit, Undurchdring—
lichkeit und Undurchläſſigkeit mechaniſch ſtörend auf den Pflanzenwuchs.
Er zieht ſich in mehr oder weniger ausgedehnten etwa 10—30 cm
ſtarken Schichten meiſt in geringer Tiefe unter dem Boden hin und
verbietet dem Beſtande ein Eindringen der Wurzeln, namentlich der
Pfahlwurzel, verhindert das Eindringen der Niederſchläge und das
Aufſteigen des Grundwaſſers. Das einzige Mittel dagegen iſt ein gründ—
liches Durchbrechen der Ortſteinſchicht, das dieſelbe zu Tage fördert
und zur Hervorbringung von Pflanzenwuchs wieder geeignet macht.
Die gewöhnliche Methode iſt das Umpflügen mit dem Dampf—
pflug oder einem ſtarken Schwingpfluge in 1—2 m breiten Streifen mit
1,5—2 m Entfernung im Lichten. Ebenſo zu empfehlen, aber teurer
iſt das Rajolen in mindeſtens 1 m breiten Streifen. Die umgebrochenen
Stellen werden nach vorherigem Eggen und Anwalzen mit 1jährigen
Kiefern in 1 m? Verband bepflanzt (mittels Klemm- oder Handſpalt⸗
pflanzung); auf beſſerem Boden pflanzt man auch andere Holzarten
(Eiche, Eſche, Birke, Fichte uſw.) horſt- oder bänderweis zwiſchen die
Kiefern. Das löcherweiſe Durchbrechen des Ortſteins oder ein ſolches
in ſchmaleren Streifen hat ſich nicht bewährt.
In ähnlicher Weiſe wie der Ortſtein ſetzt eine andere Bildung,
der Raſeneiſenſtein, der Kultur oft große Hinderniſſe entgegen; derſelbe
kann jedoch nicht wie der an der Luft zerbröckelnde und dann meiſt
wieder kultivierbare und fruchtbare Ortſtein in der Erde bleiben,
ſondern er muß als ein Erz wegen ſeiner vollſtändigen Unlöslichkeit
und Eiſenhärte unbedingt entfernt werden. Wegen ſeines großen Eiſen—
gehaltes (bis zu 60 Prozent) wird das Raſeneiſenerz auch wohl zur
Eiſengewinnung verhüttet. Der Raſeneiſenſtein wird, ſobald ſeine Kultur
trotz der enormen Koſten für nötig erachtet werden ſollte, gewöhnlich
rabatten- oder plätzeweiſe durchbrochen und dann abgefahren, worauf man
erſt mit der Kultur beginnen kann. Auf Raſeneiſenſtein treibt man
aber beſſer Wieſenkultur; liegt er aber flachgründig, bildet er Unland.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl; 17
258 Gemiſchte Beſtände.
S 176. Gemiſchte Keftände.
Zu gemiſchten Beſtänden, d. h. ſolchen, in denen in derſelben Ab—
teilung verſchiedenartige Holzarten zuſammen erzogen werden, geben
verſchiedene Gründe Anlaß:
1. Gemiſchte Beſtände geben meiſt höhere Erträge als reine Be—
ſtände, weil Stamm- und Wurzelform ſich beſſer ineinander fügen
und deshalb eine größere Stammzahl ſtocken kann. Miſcht man z. B.
Eichen und Buchen auf einem Hektar, ſo erzeugt dieſer unter normalen
Verhältniſſen größere Holzmaſſen als ein Hektar reiner Eichen oder
reiner Buchen.
2. Gemiſchte Beſtände geben die größte Sicherheit gegen alle
Gefahren, z. B. Sturm, Feuer, Froſt, Inſekten, Pilzkrankheiten, Rinden—
brand uſw.
3. Gemiſchte Beſtände beſſern den Boden mehr und nützen ihn
vielſeitiger aus.
4. Gemiſchte Beſtände befriedigen vielſeitigere Holzbedürfniſſe.
Zum beſſeren Verſtändnis der vorſtehend aufgeführten vielfachen
Vorteile ſei noch ausführend bemerkt:
In gemiſchten Beſtänden wird der Boden vielſeitiger aus—
genützt, indem jede abweichende Bodenform mit der ihr zuſagenden
Holzart bedacht werden kann; ſie geben Gelegenheit unſere wertvollen
Lichtholzarten — Kiefer, Eiche, Ahorn, Birke, Lärche uſw., die
rein oft unter Verlichtung leiden, den Boden vernachläſſigen, allerlei
Gefahren heraufbeſchwören, durch ſchützende und treibende
Schattenholzarten, die man unterbaut oder von vornherein bei—
geſellt — zu beſſeren Leiſtungen anzuſpornen; ſie bilden ſich dann auch
meiſt zu aſtreineren beſſeren Stämmen aus (Eiche mit Buche).
Zu gleichem Zwecke ſchützt man flachwurzelnde Holzarten
durch Einſprengung von tiefwurzelnden gegen Sturm (Fichte und
Buche), Nadelhölzer mit Laubhölzer zum Schutz gegen Feuer
und Schnee (Kiefer mit Eiche, Birke, Akazie, Fichte mit Tanne
und Buche), in pilzkranke Kiefern, Fichten und Tannen ſprengt
man paſſende Laubhölzer.
Die heute herrſchende ſchablonenmäßige Kahlſchlagwirtſchaft
hat bereits furchtbare Inſekten-, Sturm-, Brand- und Pilzgefahren
hervorgebracht und den Wald einförmig und unſchön gemacht; es iſt
dringend geboten, ſie mehr und mehr aufzugeben, und die
Gemischte Beftände. 259
viel mehr geſchätzten, ertragreicheren und ſchöneren Miſch—
beſtände ſowie — ſoweit rentabel und möglich — rationellen
Plenterbetrieb an ihre Stelle zu ſetzen'!).
Die Miſchung kann ſein „gleichmäßig“, wenn alle Holzarten
in etwa gleichen Mengen vorkommen, oder „ungleichmäßig“, wenn
eine vorherrſcht; fie iſt teils einzelſtändig, teils gruppen⸗, horſt⸗, bänder⸗
oder reihenweis, teils vorübergehend, teils dauernd.
Für die Miſchung gelten kurz folgende Regeln:
Die Möglichkeit, zwei Holzarten mit einander zu miſchen,
hängt ab:
1. Von ihrem Vermögen, die Bodenkraft zu erhalten und zu
vermehren; die zu miſchenden Holzarten müſſen in der Regel dieſelben
Anſprüche an den Standort und die Bewirtſchaftungsart (Umtrieb,
Betriebsart uſw.) machen.
2. Von ihrem Verhalten gegen Licht und Schatten, wonach man
die Holzarten einteilt in!):
a) Schattenbedürftige Holzarten (Tanne und Buche in früher
Jugend, Eſche, Hainbuche).
*) Gegen unſere heutige Kahlſchlagwirtſchaft und die Nachzucht reiner Be—
ſtände mit ihren großen Gefahren treten heute faſt alle namhaften Autoritäten auf.
Einige Schriftſteller wollen unſere heutige Wirtſchaft mehr oder weniger reformieren,
wie Prof. Wagner in ſeinem Werk: „Die räumliche Ordnung im Walde“ und
Prof. Mayr in: „Der Waldbau und geſetzliche Grundlage“. Beide gehen aber
viel zu weit. a
) Gayer: Waldbau 1. Auflage S. 44 gibt den Waldbäumen, mit den
lichtbedürftigſten anfangend, folgende Reihenfolge: „Lärche, Birke, Kiefer, Aspe,
Eiche, Eſche, Kaſtanie, Ulme, Schwarzerle, Schwarzkiefer, Ahorn, Weißerle, Linde,
Weimutskiefer, Hainbuche, Fichte, Buche, Weißtanne, Eibe“. Er rechnet zu den
echten Lichtholzarten vorzüglich: Lärche, Birke, Kiefer, Eiche, Aspe, zu den
entſchiedenen Schattenhölzern: Weißtanne, Buche, Fichte, Hainbuche. Die
übrigen zwiſchen dieſen beiden Gruppen ſtehenden Holzarten neigen bezüglich ihres
Lichtbedarfes entſchieden zu den Lichtholzarten, ſie bilden gleichſam die 2. Stufe
derſelben. Übergangsholzarten von Licht- und Schattenholzarten laſſen ſich ſchwer
bezeichnen, am meiſten gehört noch Linde und etwa Weimutskiefer N
Kraft ſtellt in der Zeitſchrift für Forſt- und Jagdweſen 1893, S. 330 in
derſelben Reihenfolge folgende Skala auf: Kiefer, Schwarzkiefer, ans Birke,
Stieleiche, Traubeneiche, Weimutskiefer, Fichte, Hainbuche, Linde, Ulme, Eſche, Ahorn,
Tanne, Buche. Feuchte Atmoſphäre und friſcher Boden W ein größeres
Schattenerträgnis.
17³
260 Gemiſchte Beſtände.
b) Schattenertragende Holzarten (Tanne, Fichte und Buche
in höherem Alter).
c) Lichtbedürftige Holzarten (alle übrigen Waldbäume).
Je feuchter der Boden, deſto mehr Licht und Wärme, je trockner
der Boden, deſto mehr Schatten verlangt er.
Hieraus laſſen ſich folgende fünf Generalregeln für die Miſchung
der Holzarten ableiten.
1. Regel.
Die vorherrſchende Holzart ſoll eine bodenbeſſernde ſein.
2. Regel.
Schattenertragende Holzarten ſind mit einander zu miſchen, wenn
ſie gleiches Wachstum haben, oder die langſam wachſende gegen die
ſchnell wachſende geſchützt wird, entweder:
a) durch horſtweiſen Voranbau der langſam wüchſigen Holzart;
b) durch Anbau derſelben in überwiegender Zahl,
c) Begünſtigung bei der natürlichen Verjüngung,
d) Ausäſten, Entwipfeln und Aushauen der vorgewachſenen Holz—
art. Solche Holzarten ſind:
1. Weißtanne mit Fichte im Verhältnis von 2: 1, auch 1:1,
die Tanne ſchützt die Fichte vor Sturm und liefert höhere Erträge
durch ihre Vollholzigkeit.
2. Tanne und Buche. Eine vorzügliche Miſchung. Sie ſind
im allgemeinen gleichwüchſig, die Tanne ſchiebt ſich mit ihrer Baum—
form ſehr gut in die Buchen ein, ſie machen gleiche Anſprüche an den
Standort.
3. Fichte und Buche. Nur dann zu miſchen, wenn die Buche
gegen die Fichte geſchützt wird durch Voranbau, Entäſten, Entgipfeln
ſowie horſt- oder bänderweiſe Einſprengung der Fichte in weitem Ver—
bande (10—20 m), wobei man die Bänder mindeſtens 10 m breit
nimmt; Fichte erhöht die Rentabilität der Buche.
3. Regel.
Schattenertragende (dichtkronige) Holzarten können mit lichtbedürf—
tigen dann gemiſcht werden, wenn die lichtbedürftigen einen Vorſprung
haben und behalten.
1. a) Fichte mit Eiche. Die Eiche muß einen großen Vor—
ſprung vor der ſpäter ſehr viel ſchnellwüchſigeren Fichte haben. Deshalb
Gemiſchte Beſtände. 261
ſprengt man Eichenheiſter wohl in Fichtenkulturen in mindeſtens 30 m
breiten Bändern oder Horſten von 0,5—1 ha Größe ein und ſchützt
fie jpäter an den Rändern durch Entäſten reſp. Entgipfeln der Fichten.
Ahnlich wie die Eiche verhalten ſich noch Ahorn, Ulme, Eſche, Hain—
buche und Elsbeere, deshalb iſt die gleichaltrige Miſchung zu ver—
meiden; die Fichte überholt alle dieſe Holzarten unter normalen Ver—
hältniſſen nach 10—20 Jahren und unterdrückt fie dann. Bei der
Miſchung von Birke und Fichte ſchadet die Birke oft durch Peitſchen
und Abreiben der Knoſpen, auch wird ſie durch ihre ungemeine Samen—
ausbreitung leicht vorherrſchend, deshalb kann letztere ſtets nur vorüber—
gehend beigemiſcht werden, z. B. durch Erziehung zu Maien.
1. b) Fichte mit Kiefer. Die Kiefer darf nur zu + bis !
eingeſprengt werden, wenn ſie ſpäter die Fichte nicht verdämmen und
und ihr durch ſperrigen Wuchs und Abreiben der Knoſpen und Triebe
ſchaden ſoll.
1. c) Fichte mit Tanne iſt eine günſtige Miſchung; die Tanne
verhält ſich oben genannten Laubhölzern und der Kiefer gegenüber
ähnlich wie die Fichte.
| 2. a) Buche mit Eiche. Sehr gute Miſchung; fie find in der
Jugend faſt gleichwüchſig, doch iſt im allgemeinen der Eiche ein Vor—
ſprung zu geben, z. B. Eichenheiſter mit Buchenloden, Ausäſten von
Eichen zur Beförderung ihres Höhenwuchſes, Begünſtigen der Eiche bei
Durchforſtungen, Voranbau derſelben in ca. 6—10 ar großen Löchern
und bei der natürlichen Verjüngung uſw. Was das Miſchungs—
verhältnis anbetrifft, ſo kann man auf gutem Standort beide in gleichem
Verhältnis anbauen, auf ſchlechterem läßt man die Buche vorherrſchen
und nimmt je nachdem + bis 4 Eichen.
Ahorn, Ulme, Eſche, Elsbeere uſw. ſprengt man gern als Heiſtern
horſt⸗, bänder- oder gruppenweis ein, die Weichhölzer, namentlich
Aspen und Saalweiden, muß man in den Buchenſchlägen im all—
gemeinen als Feinde der Buche behandeln; kommen ſie vereinzelt vor,
ſo duldet man ſie wohl, da ſie vor Froſt ſchützen und eine gute Vor—
nutzung gewähren, es iſt aber große Vorſicht nötig, damit ſie ſich nicht
ausbreiten; wo Aspen gut bezahlt werden und ihre Nachfrage wird
immer größer (zu Streichhölzern, Waggons, Koffern uſw.), iſt ſie jedoch
zu pflegen, am beſten im Einzelſtand, wo ſie dann wertvolle Vor—
erträge liefert.
262 Gemiſchte Beſtände.
2. b) Buche mit Kiefer. Vorzügliche Miſchung. Die Kiefer
bleibt immer etwas vorwüchſig ohne zu verdämmen, ſchützt gegen Froſt
und Hitze und gedeiht zu beſonders ſchönen, allerdings oft grobjährigen
Stämmen. Man ſprengt die Kiefer im Abtriebsſchlage mittels Saat
oder Pflanzung ein.
2. c) Buche mit Lärche. Faſt eben ſo gut wie Buche mit
Kiefer, nur macht die Lärche mehr Anſprüche an den Standort, daher
iſt größere Vorſicht nötig, auch hält ſie ſelten durch, da ſie in Deutſch—
land doch ein Fremdling geblieben iſt und ſich nicht an unſeren Stand—
ort gewöhnen will. Dieſe Miſchung iſt namentlich im Gebirge an—
gebracht.
4. Regel.
Lichtbedürftige Holzarten dürfen zu dauernden Miſchungen nicht
verbunden werden, weil der Boden leicht ſich verſchlechtert. Ausnahmen:
1. Auf ſehr kräftigem Boden, wo unter dem dünnen Schirm der
lichtbedürftigen Holzarten keine Bodenverſchlechterung zu fürchten iſt,
z. B. Erle mit Eſche, Erle mit Birke, Eiche mit Kiefer. Die
langſamer wachſende Holzart muß ſtets einen Vorſprung haben.
2. Auf ſchlechtem, vorzüglich dem Nadelholz gewidmetem Boden
miſcht man wohl Kiefer mit Birke, obgleich ſie ſich oft nicht ver—
tragen, in dem Falle, wenn man für den Markt und zum Schutz
gegen Gefahren durchaus ein Laubholz haben muß. Ferner miſcht
man in Laubhölzern, namentlich in Eichen, die Lärche, Kiefer und
Birke vorübergehend ein, weil ſie dieſelben gegen Froſt ſchützen
und günſtige Treibhölzer ſind.
3. Gemeine Kiefer mit Weimutskiefer wird jetzt viel
empfohlen:
a) Wird p. strobus zu etwa 3—3 eingeſprengt, jo erhält man
geſchloſſenere, ſichere und aſtreinere Beſtände;
b) P. strobus beſſert den Boden und treibt p. sylvestris; die
beſſeren Stroben können in mittlerem Alter heraus, die
ſchlechteren bleiben nebſt untergepflanzten Buchen oder Hain—
buchen als Schutzholz (nur auf beſſerem Boden);
c) Da p. strobus viel Schatten erträgt, jo kann man in allen
Holzarten ſelbſt kleinere Lücken in ſpäterer Zeit noch damit
nachbeſſern; bei ihrem ſchlanken Wuchſe kommt ſie nach;
(Schneebruch, Wurzelpilzlücken uſw. in Stangen.) Bei ihrer
Gemiſchte Beitände. 263
Verträglichkeit kann p. strobus auch einzeln eingeſprengt
werden. (Näheres Forſtwiſſenſchaftl. Zentralblatt von Fürſt
1897, I. S. 26 ff.)
4. Kiefer mit Eiche. Nur auf beſſerem Kiefernboden zuläſſig.
Man haut 20 Jahre vor dem Abtrieb der Kiefern 10 —20 ar große
Löcher und beſät reſp. bepflanzt ſie mit qu. robur oder rubra; die
Ränder ſchützt man gleichzeitig durch einen etwa 5 m breiten Fichten—
rand gegen Traufe und Verdämmung.
5. Regel.
Die einzuſprengenden Holzarten ſollen nur ausnahmsweis einzeln,
in der Regel horſt⸗, ) gruppen- oder reihenweiſe in mehr oder
weniger breiten Bändern, die parallel laufen oder ſich ſenkrecht kreuzen,
unter der herrſchenden Holzart verteilt werden. — Beiſpiele ſind:
1. Bei ſehr wechſelnder Bodengüte. Wenn Flächen und Plätze
vorkommen, welche ſich nur oder vorzugsweiſe für beſtimmte Holzarten
eignen, ſoll man dieſe hier in Horſten und Gruppen anbauen, z. B.
Eſchen und Erlen auf den friſchen bis feuchten, Pappeln auf naſſen
Stellen, Eichen in kleinen beſonders fruchtbaren Mulden, Fichten auf
Steinköpfen, Kiefern auf ärmerem Boden uſw.
2. Wenn eine langſam wachſende lichte Holzart neben einer ſchnell
wachſenden ſchattenertragenden kultiviert werden ſoll, z. B. Eichen in
Fichten⸗ und Buchenbeſtänden, nimmt man größere Horſte“) oder
breitere Bänder.
Bei dauernder Miſchung werden die vermengten Hölzer mit
gleichem Umtriebe, bei zeitweiſer mit ungleichem Umtriebe behandelt;
in letzterem Falle dient eine Holzart entweder als Schutz- oder als
Treibholz, die weggenommen wird, nachdem der Schutz entbehrlich
oder der Boden gebeſſert worden iſt. Ferner unterſcheidet man noch:
gleichzeitige und ungleichzeitige, gleichaltrige und ungleichaltrige, platz—
weiſe und ſtreifenweiſe Miſchung.
Der Begriff: „Horſt“ und „Gruppe“ ſchwankt. Wir verſtehen unter
„Horſt“ die größere Fläche, unter „Gruppe“ die kleinere Fläche; wenn man ſich
in ihre Mitte ſtellt — kann man im belaubten Zuſtand noch bequem alle Ränder
ſehen. Am beſten ließe man den Unterſchied ganz fallen.
264 Wechſel der Holzarten. Lichtungsbetrieb.
Die gemiſchten Beſtände beſitzen eine große Vielſeitigkeit und außer
den ſchon oben angeführten im einzelnen noch folgende ſpezielle Vor—
teile vor den reinen Beſtänden:
1. Sie erleichtern die Einrichtung eines Revieres, indem nicht
für jede Holzart beſondere Betriebsklaſſen gebildet zu werden brauchen.
2. Sie geſtatten bei vielgeſtaltigem Wechſel des Standorts jede
Berückſichtigung durch Wahl der paſſenden Holzart und ſind rentabler.
3. Bei Frühjahrsfroſt kann man in Froſtlöchern oder in
Froſtlagen, die meiſt durch die lokale Terrainformation gebildet werden,
froſtharte Holzarten (Birke, Hainbuche, Kiefer) anbauen.
4. Gegen Raupen, ſoweit ſie monophag ſind, bieten gemiſchte
Beſtände nicht ſoviel Futterpflanzen, ſomit ungeeignetere Exiſtenz—
bedingungen; ſie können ſich deshalb nie ſo ſtark entwickeln.
S 177. Wechſel der Holzarten.
Ein regelmäßiger Wechſel der Holzarten, wie z. B. der Früchte
beim Feldbau, iſt beim Waldbau deshalb nicht nötig, weil die Bäume
den größten Teil der Nahrung, die ſie dem Boden entziehen, durch
Laub- und Nadelabfall, d. h. durch die Bildung des Humus wieder
zurückgeben und durch den Schirm ihrer Kronen den Boden vor Aus—
hagerung ſchützen; man erreicht eine Bodenverbeſſerung eher durch
das oben beſchriebene Miſchen verſchiedener Holzarten. Man wechſelt
beim Waldbau nur dann und zwar dauernd, wenn man entweder
eine lohnendere Holzart nachziehen oder wenn man andere Holzarten
einſprengen und ſich ſo die großen Vorzüge der gemiſchten Beſtände
ſichern will.
| S 178. Ber Lichtungsbetrieb.
Wie wir bei Beſprechung der Durchforſtungen geſehen haben,
ſcheut man ſich heute, namentlich bei der Hochdurchforſtung, nicht mehr
auch energiſch in den herrſchenden Beſtand einzugreifen, um ſeinen
Maſſen- und Wertzuwachs durch Konzentrierung desſelben auf die beſten
Stämme zu heben. Denſelben Zweck verfolgte reſp. verfolgt auch heute
noch da, wo die Hochdurchforſtung keinen Boden gefunden, der ſog.
„Lichtungsbetrieb“, nur mit dem Unterſchiede, daß er den Boden—
und Schaftſchutz ſich nicht auf dem natürlichſten und billigſten Wege
durch Erhaltung des lebensfähigen Neben- und Unterbeſtandes wie die
Charakteriſtiſches unſerer wichtigſten Waldbäume. 265
Hochdurchforſtung verſchafft, ſondern durch Anbau eines Bodenſchutz—
holzes, das dieſelben Aufgaben zu erfüllen hat wie der Neben- und
Unterbeſtand der Hochdurchforſtung; der Lichtungsbetrieb muß alſo
unter Darbringung von erheblichen Opfern an Geld und Zeit künſt—
lich erſt das heranziehen, was bei Einlegung der Hochdurchforſtung
in normalen Beſtänden bereits da iſt. Wir haben deshalb in der
Hochdurchforſtung heute ein viel beſſeres Mittel in der Hand,
die Ziele des Lichtungsbetriebes zu erreichen und können ihm deshalb
eine Berechtigung nicht mehr zuerkennen. An ſeiner Stelle können
wir nur die Hochdurchforſtung, wie fie in den SS 169, 170 beſchrieben
iſt, empfehlen, namentlich für die Eiche und Kiefer, bei denen der
Lichtungsbetrieb beſonders üblich war.
Charakteriſtiſches unſerer wichtigſten Waldbäume.
Die Eiche. Quercus.
S 179. Allgemeines.
Über den Unterſchied der beiden wichtigſten Eichenarten Quercus
robur Traubeneiche und Quercus pedunculata Stieleiche vergl. die
Tabelle (S 57). Die Stieleiche iſt der Baum der Ebene und des
feuchten Niederungs-(Aue-) Bodens, die Traubeneiche kommt auch im
Gebirge und in rauhen Lagen und nebſt qu. rubra auch auf geringes
rem Boden fort. Beide Arten gehen oft ineinander über und
zeigen in ihrem forſtlichen Verhalten keine weſentlichen Verſchieden—
heiten, nur kann qu. robur erheblich mehr Schatten ertragen.
Standort. Der wichtigſte Faktor des Standortes iſt für die
Eiche der Boden; geringerer, namentlich trockner und unkräftiger Boden
ſetzen der Kultur der Eiche ihre Grenzen. Am beſten gedeiht ſie auf
dem humoſen und fetten Marſchboden und in fruchtbaren Flußniede—
rungen (Stieleiche), in gutem Lehm- und humoſem friſchen Sandboden
wie auf durch Steingrus gelockertem Bergboden geringer Höhenlagen.
Das Haupterfordernis für die Eiche iſt Bodenfriſche und einige Tief—
gründigkeit; entſchieden flachgründiger Boden taugt nicht für die Pfahl—
wurzel der Eiche. N
Betriebsarten. Die Eiche durchläuft alle Betriebsarten; fie
bildet im Hochwald reine Beſtände und iſt den meiſten Waldbäumen
auf beſſerem Boden das willkommenſte Miſchholz, aus dieſem Grunde
266 Eichenhochwald.
gedeiht fie auch vorzüglich im Plenter- und Mittelwald. Im Mittel-
walde iſt ſie der wertvollſte und beliebteſte Oberbaum und im Nieder—
walde gibt ſie die wertvollſten und vermöge ihrer ausgezeichneten
Ausſchlagsfähigkeit die ſicherſten Erträge.
Eichenhochwald (Unterbau).
Reine Eichenbeſtände, die man gewöhnlich in dem hohen Umtriebe
von 160 —200 Jahren erzieht, finden ſich im allgemeinen nur in dem
fruchtbaren und friſchen Niederungsboden, weniger und da ſchon immer.
in weit geringerer Güte auf Mittelboden. Auf mittlerem Standort
erzieht man die Eiche ſtets in Untermiſchung mit Buche, Kiefer, Tanne,
Weimutskiefer, ſeltener mit Fichte und ähnlichen Holzarten; ein ge—
eignetes Bodenſchutzholz iſt für die ſich früh lichtſtellende
Eiche immer, ſelbſt auf günſtigſtem Boden ſehr vorteilhaft.
Bei dem Eichenunterbau iſt mancherlei zu beachten; es gibt wohl
keine andere Holzart, die einen ſolchen Boden- und Stammſchutz verlangt
als die Eiche, eine Folge davon, daß ſie ſich ſo licht ſtellt und zur
Waſſerreiſerbildung neigt. Der geeignete Zeitpunkt markiert ſich
dadurch, daß die Eichen ſich unten „begrünen“. Ganz verlichtete
Eichen, ob jung oder alt, namentlich wenn ſie, was ja leider meiſt
der Fall, ſchlechte Formen haben, ſoll man nicht mehr unterbauen,
ſondern ſie lieber abtreiben und durch Nadelholz erſetzen; ebenſowenig
ſoll man noch alte Beſtände (1. und 2. Periode) unterbauen, da die
unterbaute Holzart erſt nach 20 —30 Jahren Segen bringen kann.
Am beſten iſt der Buchen-Unterbau mit Saat oder Klein—
pflanzung. Die Saat empfiehlt ſich in Maſtjahren, wo die Bucheln
billig ſind; ſolche Gelegenheit muß man ausnutzen, um alte ſchutz—
bedürftigen Beſtände (auch bei der Kiefer!) mit Bucheln zu beſäen,
entweder durch Einſtufen oder auf 0,3 m breiten und 1— 1,5 m
entfernten Hackſtreifen reſp. auf Plätzen. Sind die Bucheln knapp,
io pflanzt man 2—3 jährige Buchen, möglichſt aus Naturverjüngungen
(Kamppflanzen werden teurer!), in 11,5 qm unter; hat man reichlich
Pflanzen, bevorzugt man Büſchel. Zur Pflanzung iſt für Buchen der
Herbſt beſſer, weil die Winterfeuchtigkeit das Anwachſen erleichtert;
ſchlecht bewurzelte Buchen ſoll man nie verwenden.
In dem Maße, wie der Unterbau hoch geht, muß man natür—
lich die Eichen lichter ſtellen; alſo etwa alle 10 Jahre alle ſchlechten
Eichenſaat. 267
und zu dicht ſtehenden Eichen fortnehmen; nachher ſoll man auch den
Unterbau nach den Regeln der Niederdurchforſtung pflegen, um auch
aus ihm noch Werte zu ziehen. Auf weniger gutem Eichenboden
unterbaut man mit Hainbuche, die man aber beſſer nur ſäet, weil
ihr Samen immer billig zu haben iſt.
Die natürliche Verjüngung reiner Eichenbeſtände, wozu ſich be—
ſonders qu. robur gut eignet, erfordert eine lichtere Stellung im
Samenſchlage, die ſchon durch rationellen Durchforſtungsbetrieb und
vor Samenabfall durch Bodenverwundung vorzubereiten iſt; nach etwa
zwei Jahren erfolgt der Abtrieb der Samenbäume, da die Eiche als
Lichtpflanze ſonſt unter Verdämmung des Schirmbeſtandes empfindlich
leiden und der Aufſchlag zu ſehr geſchädigt würde. Die Fehlſtellen
der natürlichen Eichenverjüngungen beſäet man gleich, am beſten horſt—
oder gruppenweis auf etwa 0,4 qm großen Plätzen in 1, 3—1,5 qm
mit Bucheln und pflanzt außerdem in Kleinpflanzung noch andere edle
Holzarten (Eichen, Rüſtern, Ahorn, Fichten, Juglans und Carya jo-
wie andere bewährte Ausländer) in kleinen Horſten dazwiſchen, um
einen für die Eiche ſo vorteilhaften Miſchwald zu erziehen. Regel iſt
jedoch die künſtliche Verjüngung durch Saat oder Pflanzung, mög—
lichſt in Untermiſchung mit anderen Holzarten; an einem Orte
ſprechen die Verhältniſſe mehr für die Saat, am andern mehr für
die Pflanzung, ſelbſt für die Pflanzung von ſtärkſtem Pflanzmaterial;
in anderen Fällen kann man zwiſchen Saat und Pflanzung wählen;
wobei für die Saat die geringeren Koſten, eine reichliche und meiſt
ſehr gut zu verwertende Vornutzung, dichter Stand, ſowie gleichzeitige
bequemſte Erziehung von Pflanzenmaterial ſprechen.
S 180. Eichenſaat.
Wo nicht Gefahren von Mäuſen und Wild (Rot-, Reh, Schwarz-
wild, Dächſe) oder mangelnde Arbeitskräfte es verbieten, ſollen Eichen—
ſaaten im Herbſt ausgeführt werden. Die Eiche iſt noch mehr wie
die Kiefer für eine gründliche und tiefe Bodenlockerung wegen ihrer
Pfahlwurzel dankbar; am üblichſten iſt die Furchen- und Streifenſaat,
dann die Saat auf Plätzen und das Einſtufen. Guter nicht zu gras—
wüchſiger Boden bedarf weniger der eindringenden Bodenlockerung,
feuchten und lettigen Boden kultiviert man am beſten durch Aufhöhung
mittels Beet- und Rabattenkultur. Ein Übermaß von Feuchtigkeit
268 Eichenſaat. Landwirtſchaftlicher Vorbau.
ſchadet den Eichenſaaten in gleichem Maße wie zu trockner Boden;
doch vermag ſie vorübergehende Bodennäſſe und Überſchwemmung
ſehr gut zu ertragen.
Beſonders häufig wird bei der Eiche auf beſſerem Boden die
landwirtſchaftliche Mitbenutzung angewandt, welche eine jtarfe. und
gründliche Lockerung, Mengung und Reinigung des Bodens bewirkt,
den Unkrautwuchs, für den die Eiche ſehr empfindlich iſt, hindert und
durch den Fruchterlös, der jedoch den Boden nicht zu ſehr angreifen
darf, die höheren Kulturkoſten deckt. Hack- auch wohl Blattfrucht,
namentlich in der Form von Zwiſchenfruchtbau in den 2—3 m ent—
fernten Saat- oder Pflanzenreihen iſt da am beſten, wo es auf Locke—
rung und Reinhaltung des Bodens ankommt. Für den Voranbau
kommen beſonders Hafer und Kartoffeln in Frage. Nicht ſelten findet
auch, nachdem bereits Eichen geſäet und gepflanzt ſind, eine Überſaat
von Getreide, auf ſchwerem Boden auch wohl von Flachs ſtatt. Man
kann den Fruchtbau im Walde ſo lange betreiben, als er lohnend iſt
und den Boden nicht entkräftet. Die Ernte muß ſelbſtverſtändlich
unter größter Schonung der Eichenpflänzchen nur mit der Sichel und
bei hoher Stoppel bewirkt werden.
Eine andere Art der landwirtſchaftlichen Mitbenutzung iſt der
Grasſchnitt zwiſchen weitſtändigeren (3 m und darüber) Eichenkulturen,
der deshalb weniger zu empfehlen iſt, weil er den Boden nicht lockert
und doch denſelben angreift, auch leichte Beſchädigungen der Pflanzen
durch Unvorſichtigkeit bei der Nutzung mit ſich bringt, die Froſtgefahr
erhöht und den Boden von Luft und Niederſchlägen abſchließt.
Zu der bei der Eiche nötigen tieferen Bodenlockerung wendet
man den Untergrunds- oder Wühlpflug (Hacken) an oder das Doppel—
pflügen, indem ein gewöhnlicher Feldpflug vorangeht und ein tiefer
gehender und ſtärker beſpannter Umbruchs-(Schwing-) Pflug in der⸗
ſelben Furche nachfolgt; dem Pfluge folgen dann Kinder, welche die
Eicheln dünn 10—20 cm weit voneinander in einer etwa 3—4 cm
tiefen Rille andrücken und zuharken. Hat man nur flachgehende Pflüge
(auf lockerem Boden) nötig, ſo legt man die Eicheln ebenſo ein und
läßt ſie von dem zurückkommenden Pfluge bedecken. Iſt Kartoffel—
oder Hackfruchtbau vorhergegangen, ſo wird der Boden abgeeggt, recht
breitwürfig mit Eicheln beſäet und wieder zugeeggt. Iſt Getreidebau
mit gründlicher Bodenlockerung vorausgegangen, ſo beſäet man die
Eichenſaatkämpe. 269
Stoppeln und pflügt die Eicheln flach unter. Auf friſch gepflügtem
Boden wird mit der breitwürfigen Eichelſaat meiſt gleichzeitig etwas
Frucht (Hafer) ausgeſäet. Sehr verbreitet iſt auch die Rillenſaat,
wo in dem voll bearbeiteten Boden mit einer ſchmalen Hacke nach
der Schnur 1—1,5 m entfernte handbreite Rillen gezogen, mit Eicheln
belegt und 4 em tief eingeharkt werden. f
Bei der Furchenſaat auf ſchwierigem Boden werden in 1— 1,5 m
Entfernung mit dem Untergrundspflug (oft nachdem vorher der Boden—
überzug mit dem flach arbeitenden Waldpfluge entfernt iſt) Furchen
gezogen, welche wie oben beſchrieben iſt, beſäet werden.
Streifen ſtellt man am wohlfeilſten dadurch her, daß man mehrere
Pflugfurchen unmittelbar nebeneinander legt. Plätze und Löcher von
0,3—0,8 m Quadratgröße fertigt man mit Rodehacke und Spaten
an. Vielfach verbreitet iſt bei Eichenkulturen das ſog. Einſtufen, d. h.
das Einlegen von 1—3 Eicheln unter eine kleine, mit der gewöhnlichen
Kartoffelhacke gehobene Erdſcholle; es iſt die billigſte Kulturmethode;
ſie paßt jedoch nur für lockeren, niemals für ſtark verunkrauteten
Boden. Auf bindigem, reinem Boden empfiehlt ſich auch der Pflanz—
dolch zum Einſtufen, der unten mit einem Querſtift verſehen iſt, da—
mit die Eicheln in die richtige Tiefe kommen.
Die Beet- und Rabattenkultur, nur für feuchten Boden, beſteht
darin, daß man in je 5 m Entfernung Im breite und etwa 0,5 m
tiefe Parallelgräben aushebt (je nach dem Feuchtigkeitsgehalt), den
Erdauswurf auf die Zwiſchenfelder bringt und dieſen nach Umgraben
der ſo gebildeten Rabatten beſäet oder bepflanzt.
Sehr dankbar iſt die Eiche für ein Schutz- und Treibholz, zu
welchem ſich vorzüglich die Birke eignet, die man deshalb gern auf
den Balken zwiſchen den Saat- und Pflanzenreihen in etwa 1—2 m
Entfernung als Loden einpflanzt; ſie ſchützt vor Froſt und bringt,
wenn die Eichen ſelbſtändig geworden ſind, wertvolle Vornutzungen.
Für Eichenſaatkämpe iſt zu bemerken, daß die Rillen nach
30 em tiefem Umgraben und guter Düngung durchſchnittlich 4—6 cm
tief, handbreit und 25—30 cm voneinander entfernt gezogen werden.
Beſondere Sorgfalt iſt auf die Unkrautreinigung und häufige Locke—
rung zwiſchen den Reihen mit der Hacke ſowie auf das Ausſtreuen
von Laub zwiſchen den Saatrillen zu legen; man gibt die Kampfläche
gewöhnlich für ein Jahr in Kartoffelvorkultur. Man legt die Eicheln
270 Verſchulung von Eichen.
ziemlich dicht aneinander; es iſt übrigens nach den Verſuchen von
Fürſt und Kienitz gleichgültig, ob die Eicheln bei der Ausſaat quer
oder mit der Spitze nach oben oder unten gelegt werden. Die Samen—
menge ſchwankt übrigens — je nach der Größe der Eicheln, nach der
Rillenentfernung, ob man Eichel an Eichel oder ob man ſie mit je
2—5 em Entfernung legt, namentlich aber nach der Güte — zwiſchen
15-30! pro ar.
Für ſorgſame Pflege iſt die Eiche beſonders dankbar. Dichte
Saaten durchläutert man fleißig durch Wegſchneiden aller ſchlecht—
wüchſigen Stämme, in Pflanzungen wirke man durch öfteres Weg—
ſchneiden der Zwieſel und ſtörender Aſte auf gute Kronenform hin;
bei den Durchforſtungen ſorge man immer, daß der künftige Haupt—
beſtand freie Kronen behält; ſtarke Stämme erzielt man durch ſorg—
ſame Umlichtungen, wobei der Boden durch Unterbau oder Hochdurch—
forſtung zu ſchützen iſt; letztere iſt namentlich geeignet, die Eiche vor
Bildung von Waſſerreiſern zu bewahren (vergl. SS 170 u. 179).
S 181. Uerſchulung von Eichen.
Sehr wichtig iſt für die Eichenzucht die Anlage von Pflanz—
kämpen, da verſchulte Eichenpflanzen das übrige Pflanzen—
material meiſt übertreffen.
Man unterſcheidet Lodenpflanzkamp und Heiſterpflanzkamp. Der
Lodenpflanzkamp hat den doppelten Zweck, Loden für die Kultur und
Loden zur Verſchulung für die Heiſterkämpe zu gewinnen. Man nimmt
zum Lodenkamp 1—2jährige Eichen, kürzt nötigenfalls die Pfahl—
wurzel (auf etwa 15 em, jedoch möglichſt unterhalb von etwaigen
Verzweigungen), auch zu lange Seitenwurzelſtränge und entfernt alle
überzähligen Gipfeltriebe. Zur Erziehung von Im hohen Loden ge—
hören 2—3 Jahre und etwa 30 gem Wachsraum pro Lode. Zur
Erleichterung der ſo notwendigen Kampreinigung und Lockerung wählt
man gern die Reihenpflanzung in 20: 30 oder 25:35 em Verband.
Zur Erziehung von Heiſtern werden die etwa Im hohen Loden in
60-90 em Quadratverband nochmals verpflanzt, nachdem zu lange
Wurzeln und Triebe, Gabel- und Quirlbildungen nach den früher
erwähnten Regeln entfernt find. Für Erziehung von Halbheiſtern gez
nügt der 50—70 cm Quadratverband. Nächſt der unabläſſigen Rein—
haltung und Lockerung des Bodens und dem nachherigen Beſtreuen
Eichenſchälwald. 271
der Zwiſchenreihen mit Laub, muß man im Kamp durch fleißiges Be—
ſchneiden und Ausbrechen von Knoſpen und Trieben, ſo lange letztere
noch krautig ſind, auf die künftige Stamm- und Kronenform des
Heiſters unabläſſig hinwirken. Auf gutem bindigem Boden iſt die
Wurzelbildung meiſt konzentriert genug, ſo daß eine zweite Verſchulung
erübrigt; in dieſem Falle iſt der erſte Verband gleich weiter zu
wählen (0,7 —1 m).
Für die Pflanzung von Eichen verweiſen wir auf das in den
SS 147 u. ff., 160, 171 Geſagte.
Im allgemeinen pflanze man nur im Notfalle, z. B. bei Aus—
füllung kleiner Beſtandeslücken, ſtarke Heiſter; ſie ſind teuer und gehen
oft aus; man bevorzuge 1—2 m hohe Pflanzen.
S 182. Eichenſchälmald (Niederwald).
In der Ausſchlagsfähigkeit und deren Dauer wird die Eiche von
keiner Holzart übertroffen; ſie eignet ſich deshalb vorzüglich zum
Niederwald. Solchen Eichenniederwald, der hauptſächlich zur Rinden—
nutzung angelegt wird, nennt man Eichenſchälwald. Warme und milde
Lagen, ſanfte Süd- und Weſthänge in froſtfreien Tälern erzeugen die
gerbſtoffreichſte Rinde, während Nord- und Oſthänge mehr Maſſen—
produktion haben; da, wo der Wein gut gedeiht, wächſt die beſte
Eichenrinde. Nicht geeignet zum Eichenſchälwalde iſt der magere ſandige
Flachlandsboden, am beſten iſt
der fruchtbare Niederungsboden
und der kräftige Bergboden.
Zur Erlangung guter Glanzrinde
iſt der 15—20 jährige Umtrieb
am vorteilhafteſten.
Man legt Eichenſchälwälder
mittels Saat und Pflanzung an
wie beim Hochwalde. Im all—
gemeinen wendet man fingerdicke
Pflanzen aus Saaten oder Käm⸗ Fig. 117. Stummelpflanze.
pen, auch wohl Wildlinge in
weiterem Verbande (mindeſtens 2 m) an; beſonders günſtig verhalten
ſich Stummelpflanzen (Fig. 117), die jedoch ſo tief abgeſtummelt
werden müſſen, daß der Stummel höchſtens 3 om lang bleibt. Man
272 Eichenſchälwald.
ſtummelt entweder unmittelbar vor dem Einpflanzen oder beſſer erſt
einige Jahre nach demſelben. Ein lichterer Stand gibt beſſere Rinde,
die dick, fleiſchig und markig ſein muß. Weichholz muß nach wenigen
Jahren ausgeläutert werden, fremde Hölzer dürfen keinesfalls ver—
dämmen; auf geringerem Boden wird die Einſprengung von Schutz
und Treibholz (Kiefer, Birke und Lärche) in Reihen zwiſchen die
Eichenreihen neuerdings empfohlen. In vielen Gegenden wendet
man das liberlandbrennen (Hainen!) mit Fruchtbau auf Eichen—
ſchälſchlägen an.
Eichenſchälſchläge werden zur Saftzeit im Mai oder bei Eintritt
des zweiten Saftes im Juli geführt. Man ſchält die Stangen entweder _
liegend (meiſtens!) oder ſtehend.
Im erſten Falle zerhaut man die Stangen zu Prügeln, klopft die
Rinde und ſchlitzt ſie mit Beil oder Heppe der Länge nach bis auf
den Splint ein und löſt ſie dann mit dem meißelförmigen nach oben
etwas gekrümmten Lohſchlitzer rundum ab. Wo die Rinde gut bezahlt
wird, ſchält man auch noch die Spitzen und Aſte bis zur Daumen—
ſtärke herab (Gipfellohe!). Nutzſtangen werden im Ganzen geſchält.
Man darf an einem Tage nicht mehr Stangen fällen, als man
ſchälen kann, weil am folgenden Tage die Rinde nicht mehr ſo gut
geht. Zum Trocknen wird die geſchälte Lohe, ihre äußere Seite nach
oben, auf dachförmige Gabelgerüſte ziegelartig aufgelegt und ſofort nach
dem Trocknen abgefahren, da Regen der Rinde ſehr ſchadet. Nach
einer Ermittelung von Roth (Baurs Centralbl. 1882, S. 72) beträgt
der Gewichtsverluſt der Rinde nach dem Beregnen 4,2 %, der Gerb—
verluſt ſoll bis 71% betragen. In den letzten Jahren ſind Verſuche
mit der Lieferung regenfreier Rinde gemacht, indem man die Rinden
mit waſſerdichten Decken bis zum Trocknen bedeckte, die ſich aber
nicht bewährt haben, weil Käufer die Unkoſten nicht tragen wollten.
Sollen die von unten zuvor entäſteten Stangen ſtehend geſchält
werden, ſo kerbt man ſie vorher rundum unten ein, ſo daß ſämtliche
Baſtfaſern durchſchnitten werden, ſchlitzt mittels der Heppe oder des
Reißeiſens und Löffels die Rinde möglichſt hoch von oben an dem
Stamm herunter ein und löſt dann die Rindenbänder von unten nach
oben ab, wo ſie zum Trocknen hängen bleiben. Der Abtrieb des Holzes
erfolgt erſt bei oder nach Abnahme der Rinde. Die Reife der Rinde
erkennt man am Aufreißen derſelben unten an der Stange.
Rotbuche, Allgemeines. 273
Ein Hauptaugenmerk iſt auf ſchrägen möglichſt ganz glatten
und tiefen Hieb der Stöcke zu richten (Fig. 118), auch ſollen
dieſelben zum Schutze ſofort mit dem Abfallreiſig bedeckt werden.
Der Verkauf der Lohrinde geſchieht meiſt
ſchlagweis und zwar mit Holz und Rinde oder
es wird nur die Rinde nach dem Gewicht vor Ein ae 1
dem Einſchlag, ſeltener nach dem Einſchlag ver— Schälwaldſtubben.
kauft. In erſterem Fall fällt die Werbung dem Käufer zu. Die
Qualität der Rinde hängt vom Alter und Standort ab. Rauhe
Rinde iſt wertloſer als glatte Rinde (Spiegelrinde). Unter mittleren
Verhältniſſen erhält man pro ha etwa 40 rm Holz und 70 Ztr.
Rinde mit einem Werte von à 4— 7 Mark. Die ſchlechten Rinden⸗
preiſe bei den jetzt erhöhten Werbungskoſten ſtellen die Rentabilität
des Eichenſchälwaldes in Frage, weil die Einführung von allerlei
Surrogaten die teurere und langſamer wirkende Lohgerbung mehr
verdrängt; jedenfalls muß vor der Anlage neuer Eichenſchälwälder
bei der jetzigen Geſchäftslage gewarnt werden.
Die Rotbuche. Fagus sylvatica L.
S 183. Allgemeines.
Keine andere Holzart iſt jo abhängig von günſtigen Standorts—
verhältniſſen, namentlich von der Bodenart, wie die Buche. Am
meiſten ſagen der Buche ein mineraliſch kräftiger Boden, beſonders
der Kalkboden, ferner der friſche humoſe Sandboden bei lehmiger
oder mergeliger Unterlage, das Küſtenklima und im Gebirge bunter
Sandſtein, Tonſchiefer und Grauwacke wie die jüngeren Durchbruchs—
geſteine zu. Sie gedeiht beſſer an Nord- und Oſtſeiten als an Süd—
und Weſtſeiten (die ſchlechteſte Lage iſt die Südweſtſeite), beſſer an
Hängen als auf Plateaus und Bergrücken. Sie ſteigt bei uns im
Gebirge bis zu etwa 6—800 m hinauf, nach Norden geht fie bis
Dänemark und dem mittleren Schweden, nach Oſten bis zur Weichſel.
Näſſe und Ueberſchwemmung kann ſie nicht vertragen.
Betriebsarten. Das eigentliche Feld der Buche iſt der Hoch—
wald, im Mittelwalde wird ſie nur angebaut, wenn ein dichter Ober—
ſtand ein ſchattenertragendes Unterholz bedingt.
Die Buche iſt der erſte Repräſentant der ſchattenertragenden Holz—
arten. Unſere jetzige Buchenhochwaldsform zeigt faſt durchweg die
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 18
274 Rotbuche, Vorbereitungshieb.
natürliche Verjünguug in Beſamungs- und Lichtſchlägen, und verweiſen
wir in dieſer Beziehung auf das in dem Kapitel über natürliche Ver—
jüngung SS 119 bis 123 Geſagte. Speziell die Buche betreffend
bleibt darüber nur noch folgendes nachzuholen:
Im allgemeinen vermeidet man heute reine Buchenbeſtände
ebenſo wie reine Eichenbeſtände, da ſie bei der geringen Nutz—
holzausbeute zu wenig rentabel erſcheinen. Bei der immer mehr
ſteigenden Konkurrenz der Kohle, die bei dem immer leichter ſich ge—
ſtaltenden Verkehr von Tag zu Tag größere Abſatzgebiete erringt, ſinkt
das Brennholz immer mehr im Preiſe; große Brennholzmengen werden
vielleicht bald garnicht mehr Abſatz finden. Die neueren Verſuche,
die Nutzholzausbeute durch Verwendung im Hochbau (zu Stielen,
Dielen uſw.), als Bohlen, Straßenpflaſter, Treppenwangen, gebogene
Möbel, Bahnſchwellen, Böttcherware uſw. zu ſteigern, haben ſich meiſt
gut bewährt. Man miſcht deshalb jetzt der Buche immer gute Nutz—
holzarten, bänder-, gruppen- und horſtweis ſo bei, daß die Buche
nur etwa die Hälfte der Fläche einnimmt; langſamer wachſende Holz—
arten (Eiche, Tanne) baut man in größeren Horſten, wohl auch in
30—50 m breiten Kuliſſen und Streifen vor, ſchlechte Bodenſtellen
deckt man mit geeigneten Nadelhölzern (Kiefer, Lärche, Fichte), auf
beſſeren Stellen pflanzt man allerlei edle Laubhölzer (Eſche, Ahorn,
Rüſter) und die anbauwürdigen Fremdlinge (Carya-alba und amara,
junglans-nigra, quercus rubra, abies douglasii, picea sitchensis,
Thuja Lawsoriana und gigantea*). Zum Unterbau iſt keine Holz⸗
art im Lichtungs- und Lichtwuchsbetriebe ſo geeignet als die Buche,
wo ſie überwiegend in Plätze- und Streifenſaaten oder als Ballen—
pflanze kultiviert wird.
S 184. Vorbereitungsdurchforſtungen.
Ein Vorbereitungsſchlag ſoll nur geſtellt werden, wenn es die
Verhältniſſe dringend erfordern. Er wird geführt, um:
a) den Boden für die Anſam ung vorzubereiten. Dazu
iſt nötig, daß man die Vorbereitungshiebe nicht auf einmal ſtellt;
Über den Anbau fremder Holzarten vergl. die Reſultate der deutſchen
Verſuchsſtationen und ſonſtige Verſuche in der „Zeitſchrift für Forſt- und Jagd⸗
weſen“ 1903, Heft 3, von Forſtmeiſter Profeſſor Dr. Schwappach-Eberswalde
und im Forſtl. Zentralblatt 1902 Hefte 9 u. 10 von Forſtmeiſter Boden.
Rotbuche, Vorbereitungshieb. 275
dieſelben ſollen ihren Anfang womöglich bereits bei der letzten Durch—
forſtung (in der II. Periode) nehmen, die man in Berückſichtigung
einer durchgreifenden Humusbildung und beſſerer Lichtſtellung der
künftigen Samenbäume kräftiger einzulegen pflegt. In allmählichen
Aushieben, die beſonders ſolche Stellen, wo ſich viel Rohhumus
(Trockentorf) angehäuft hat oder eine Kronenſpannung reſp. Stamm—
preſſung ſtattfindet, betreffen, erſtrebt man eine ſolche Lockerung —
ja nicht etwa eine Unterbrechung — des Kronenſchluſſes, daß
der Humus ſich zerſetzen und richtige Bodengare (Begrünung) eintreten
kann, die ſich durch das Erſcheinen eines ſchwachen Bodenüberzuges
markiert. In dieſem Falle iſt der Boden reif und zur Aufnahme
der Maſt bereitet.
Stark angeſammelte Laub- und Modermaſſen müſſen unbedingt
entfernt werden, ſie werden entweder an Bodenerhöhungen gebracht,
die wenig Humus haben, und dort ſofort grobſchollig untergehackt
oder in den Saatkämpen und Kompoſthaufen als Dungmittel ver—
verwendet; Moosdecken müſſen entfernt, verhärteter Boden, Kohl- und
Staubhumus müſſen mit der Hacke grobſchollig (jo daß die Schollen
aufrecht ſtehen) bearbeitet und gelockert werden; auf ungenügend vor—
bereiteten Boden werden im Sommer vor dem Samenabfall
Schweine eingetrieben oder es wird der Boden ſtreifenweis oder in
Plätzen umgehackt oder mit Grubbern (von Ingermann, Balthaſar,
Bötzels Waldflug, däniſche Rollegge) gelockert und nach dem Abfall
der Maſt tüchtig quer übergeeggt (auch mit umgekehrten Eggen!)
b) die Bäume zur Beſamung durch Umlichtung ihrer
Kronen vorzubereiten und um den Bedarf an Holz gleich—
mäßiger befriedigen zu können.
Auf leichterem ſandigem Buchenboden, deſſen Humus ſich leicht
verflüchtigt und der unter der Gefahr einer Bodenverſchlechterung leiden
würde, auch auf hitzigem Kalkboden, der den Rohhumus ohne Bei—
hilfe zu zerſetzen vermag, unterläßt man meiſt die Vorbereitungshiebe;
bei Beendigung derſelben ſollen die Zweige ſtets ſich noch
berühren.
Unſere Wirtſchaft iſt im allgemeinen noch zu träge in der Vor—
bereitung des Bodens; wo ungünſtige Bodenverhältniſſe vorliegen,
muß der Boden ſtets bearbeitet, ja eventuell noch mit etwa 20 Ztr. Kalk
18*
276 Rotbuche, Samenſchlag.
pro ha gedüngt werden; rühmenswerte Beiſpiele (Dänemark) beweiſen
die großen Erfolge derartiger Nachhilfen.
S 185. Samenſchlag und die Nachhiebe.
Das Lichtmaß des Samenſchlags richtet ſich ganz nach den
Standortsverhältniſſen. Friſcher und ſehr graswüchſiger Boden, ſowie
froſtgefährdete Lagen und Kalkböden werden dunkel gehalten. Die
lichteſte Schlagſtellung und raſchen Nachhieb verlangt der trockene und
unkräftige Buchenboden, den man aber lieber in Nadelholz überführt.
Schlechtgewachſene, kranke und kronenreiche Stämme, ſoweit deren
Herausnahme verſäumt ſein ſollte, wie ſchwere Nutzholzſtämme nimmt
man gern jchon bei der Samenſchlagſtellung heraus, tief beaſtete
Stämme müſſen, wo ſie nicht zu ſchützen haben, entäſtet werden (S 171).
Bei allen Nachhieben greift man immer zuerſt nach den ſchwerſten
und nach allen ſchlechten Stämmen, da ſie bei ſpäterer Heraus—
nahme größeren Schaden verurſachen würden reſp. keinen guten Wert—
zuwachs mehr erzeugen; alle gutwüchſigen Stämme ſpart man aber
am beſten als Schirmbäume bis zum Abtriebsſchlage auf, wo ſie
dann unter der Gunſt größeren Freiſtandes meiſt zu wertvollem
Starkholze herangewachſen ſind.
Der Samenſchlag wird ſtets im Winter nach einem genügend
reichen Maſtjahr geführt, um den abgefallenen Bucheln günſtige Wuchs—
bedingungen und Wärme zum Anwachſen zu verſchaffen. Man nimmt
etwa / — ] der Stämme heraus. Dann folgt die Periode der
Nachhiebe in dem verbliebenen Mutter- und Schutzbeſtand, die den
Zweck verfolgen — einerſeits den Buchenaufſchlag vor Froſt und
Dürre zu ſchützen, anderſeits ihn in allmählicher Freiſtellung im
Wachstum zu begünſtigen und an obige Gefahren zu gewöhnen; ſie
werden am beſten plenternd geführt und können je nach dem Standort
und den örtlichen Verhältniſſen 12— 20 Jahre dauern, bis im ſog.
„Abtriebsſchlag“ die Verjüngung ganz geräumt werden kann.
Als Maßſtab für die Stellung des Beſtandes bei den verſchiedenen
Nachhieben gilt durchſchnittlich: Entfernung der Zbweigſpitzen bei
dunkelſter Stellung: 50 em, bei mittlerer 1—1,5 m, bei lichter
2—3 m und iſt die Hiebsmaſſe im allgemeinen jo zu verteilen, daß
in der Vorbereitung etwa 0,2, im Samenſchlage ebenſoviel, bei den
Rotbuche, Schlagnachbeſſerungen, Saatkamp. 277
Nachhieben etwa 0,35 und beim Abgange der Reſt von 0,25 des
urſprünglichen geſchloſſenen Beſtandes gehauen wird.
Die natürliche Verjüngung iſt nur in reinen oder vorherrſchend
mit Buche beſtandenen Beſtänden angebracht.
S 186. Schlagnachbeſſerungen. 5
Sie ſind ſelten ganz zu entbehren, doch ſollen ſie nur auf das
vorher genau ermittelte oder für ſich ſelbſt ſprechende Bedürfnis
beſchränkt werden. Die Nachbeſſerung der Verjüngungsſchläge trifft
entweder den ganzen Schlag oder nur einzelne bedürftige Teile. Sie
beſtehen in den oben erwähnten Bodenarbeiten zur Verbeſſerung des
Keimbettes und in Einſprengung anderer Holzarten auf den größeren
Fehlſtellen. Wünſcht man noch mehr Buchen, ſo empfiehlt ſich die
Nachbeſſerung durch Pflanzung von Wildlingen aus den zu dicht
ſtehenden Horſten im Schlage ſelbſt (Ballenbüſchel) und mit den vorher
erwähnten Miſchholzarten, die je nach Maßgabe ihres ſchnelleren oder
langſameren Wachstums in den verſchiedenen Verjüngungsſtadien ein—
zuſprengen ſind. Jedenfalls ſoll man nicht lange auf Nachverjüngung
warten, ſondern, wenn die Bucheln einigermaßen aufgegangen ſind,
gelegentlich der Nachlichtungen die Lücken mit anderen Holzarten decken.
S 187. Künſtliche Aflanzenzucht uon Buchen.
Wo die natürlichen Buchenverjüngungen ein zweifelhaftes Gelingen
zeigen und gute Wildlinge fehlen, — iſt man zuweilen genötigt, für
die Nachbeſſerungen, ja ſogar für Neukulturen junge Pflänzlinge (nur
2—3 jährige Büſchel und Loden) künſtlich in Kämpen zu erziehen,
abgeſehen von dem Bedarf des Unterbaues. Zu den Buchenſaatkämpen
ſucht man guten und alten abgerodeten Waldboden an Stellen, die
gegen Spätfröſte geſchützt ſein müſſen oder unter einem lichten Alt—
beſtande, aus. Es genügt eine ſpatentiefe Umarbeitung. Der Kamp
wird in handbreiten etwa 15 —20 cm entfernten nur 2—3 cm tiefen
Rillen mit etwa 0,2 —0,3 hl Bucheln pro ar im Herbſt, bei Gefahren
erſt Ende April beſäet. Die Bucheln ſind vor der Saat durch
tüchtiges Ueberbrauſen und öfteres Umſchaufeln anzukeimen (S 129,
Bucheln.) und nach dem Aufgehen bis zum Anſatz der Keimblätter
zu häufeln. Das Beſtecken mit Schutzreiſig oder Bedecken mit Schutz—
gittern (vergl. S 150), ſobald die Keimlinge erſcheinen, darf bei der
278 Rotbuche, Saatkamp.
großen Empfindlichkeit der Buche gegen Froſt und Dürre nie verſäumt
werden. Zur Erhaltung der Bodenfriſche und Lockerung beſtreut
man ſpäter die Felder zwiſchen den Rillen mit Laub uſw. Im
zweiten Jahre, bei guter Entwickelung ſchon im erſten Jahre nach der
Saat, können die jungen Buchen ausgepflanzt werden. Neuerdings
hat man auch kräftige Buchenkeimlinge (aus den Verjüngungen) im
Juli mit dem Setzholze verpflanzt, die meiſt gut gediehen ſind. Steter
Schutz gegen Mäuſe, Häher und Eichhörnchen iſt nötig; kotyledonen—
kranke Bucheln müſſen ſofort ausgezogen und verbrannt werden; es
dürfen die Kämpe dann auch nicht länger benutzt werden.
Zuweilen werden zur Erziehung von beſonders kräftigem älterem
Pflanzmaterial ähnlich wie bei der Eiche auch Pflanzkämpe angelegt.
Bei dem Verſchulen der Buche hat man ganz beſondere Vorſicht gegen
das Austrocknen der feinen Wurzeln anzuwenden, auch muß man das
Beſchneiden auf das Allernotwendigſte beſchränken. Da die
Buchenrinde außerordentlich empfindlich iſt, ſo muß man den Schaft
der Pflänzlinge möglichſt rauh beaſtet laſſen und ihn immer ſo in das
Pflanzloch ſetzen, daß die meiſten Aſte nach Süden gerichtet ſind;
ebenſo iſt der Fehler des zu tiefen Pflanzens, das ſtets Kränkeln,
oft den Tod herbeiführt, ängſtlich zu vermeiden. Recht beliebt ſind
bei der Buche Büſchel-, namentlich Büſchel-Ballenpflanzungen, welche
auf trocknem ſchlechterem Boden uud in rauhen und windigen Lagen
die Regel bilden ſollen. Werden unter ſolchen Verhältniſſen Buchen—
loden oder Büſchel mit entblößter Wurzel gepflanzt, ſo ſoll man den—
ſelben eine Einfütterung mit humoſer Pflanzerde geben. Auf lockerem
beſſerem Boden in froſtfreien Lagen ohne Graswuchs hat die Spaten—
klemmpflanzung mit kleinen Buchen im Freien ausgeführt, recht gute
Erfolge, noch beſſere Erfolge aber beim Unterbau unter lichten Eichen-,
Kiefern- und Lärchenſchirmbeſtänden der beſſeren Böden; im anderen
Falle wendet man auf ungelockertem Boden den Keilſpaten (Fig. 123)
oder das Pflanzbeil für die Klemmpflanzung an; für kleine Ballen—
pflanzen iſt der Heyerſche Hohlbohrer (Fig. 112) das vorzüglichſte
Inſtrument. Die Klemmpflanzungen haben aber immer ihre Bedenken
wegen der Wurzelvergewaltigung.
Die Pflanzungen werden am beſten im Frühjahr vor dem
Schwellen der Knoſpen ausgeführt.
Schwarzerle, Allgemeines. 279
Sehr wichtig für die Buchendickungen ſind die Ausläuterungen
von Weichhölzern, von Hainbuchen und allerlei Stockausſchlägen, wie
ſpäter ſchwache und ſchonende, aber oft wiederkehrende Durchforſtungen
(Niederdurchforſtungen)j. Die Buche liebt als Schattenpflanze einen
dichten Stand, deshalb vermeide man alle ſtarken Durchforſtungen,
namentlich auf trocknem Standort, an Weſtſeiten und an Beſtandes—
rändern. Hochdurchforſtungen ſind nicht angebracht.
Wenn der Jungbeſtand von allem ſchlechtgewachſenen Material
und den Protzen in einigen Durchläuterungen und Durchforſtungen
gereinigt iſt, fo laſſe man dem Beſtande bis zu 40 —50 Jahre Ruhe;
dann gehe man in kurzen Zwiſchenräumen (5— 10 Jahre) zur Haupt⸗
beſtandesdurchforſtung unter Beſeitigung aller ſchlecht geformten,
protzigen, zwieſligen, kranken und toten Stämme über, aber in dem
Streben dunkel zu halten; nach etwa 30 Jahren durchforſtet man
alle 10 Jahre kräftig, indem man außer obigem Material auch noch
alle breitkronigen und die den guten Stämmen in ihrer Entwicklung
hinderlichen Stämme (etwa 80 fm pro ha alle 10 Jahre) entnimmt
und ſchließlich nur beſte Stämme mit vorzüglich geſteigertem Lichtungs—
zuwachs zum Abtrieb bringt.
§ 188. Die Schwarzerle. Alnus glutinosa. L.
Die Schwarzerle iſt hauptſächlich die Holzart der Brücher;
überall ſucht ſie die feuchten humusreichen Bodenarten auf und gedeiht
noch auf ſchlammigen Bruchboden, wenn er kein ſtagnierendes
Waſſer hat; das kann allein auf einige Zeit die Pappel (p. canadensis
und nigra), am beſten aber Taxodium distichum vertragen. Ohne
eigentliche Pfahl- oder Herzwurzel weiß ſie doch mit feinen, langen
und ſtarken Wurzelſträngen genügend feſten Fuß auf ihrem meiſt
lockeren und feuchten Boden zu faſſen. Sie iſt im ganzen eine
genügſame Holzart, ſo daß man ſie auch außerhalb ihres eigentlichen
Standorts, wenn der Boden nur friſch und humos genug iſt, an.
Flußrändern, Böſchungen und in den Dünen, ſowie überall im Hoch—
wald auf feuchten, aber nicht auf verſumpften Stellen horſtweis mit
gutem Erfolg anpflanzen kann.
Die Hauptbetriebsart iſt der Niederwald mit dem relativ hohen
Umtriebe von 40 —60 Jahren, auf ſchlechterem Boden muß man die
Umtriebszeit verkürzen: der höhere Umtrieb hat bei ihrer Neigung
280 Schwarzerle, Saatkamp.
zu früher Lichtſtellung öfter ſinkenden Maſſenertrag und unvollſtändige
Ausſchlagsfähigkeit zur Folge. Zur Erziehung von ſtärkerem Nutzholz
läßt man ab und zu beim Abtriebe vereinzelte Laßreidel ſtehen, doch
nur ſehr vereinzelt, am beſten an den Rändern, da die Erle als
Lichtpflanze gegen jeden Schirm empfindlich iſt. In Bruch—
wäldern hängt die Hiebszeit vom Eintritt ſtärkeren Froſtes ab, da
meiſt nur ein ſolcher dieſelben zum Abtriebe zugänglich macht; bei
ſehr ſtarkem Froſt darf man aber nicht fällen, da die Erle leicht
ſplittert. Auf zugänglichem Standort haut man im Herbſt oder
Frühjahr. Oft iſt man gezwungen, hohe Stöcke ſtehen zu laſſen,
damit dieſelben nicht erſäuft werden; am vorteilhafteſten iſt jedoch
wie bei allen Ausſchlaghölzern ein möglichſt tiefer glatter
und ſchräger nach Norden gerichteter Hieb.
Der künſtliche Anbau geſchieht nur durch Pflanzung, da die
Saat von Graswuchs, gegen den die Erle beſonders empfindlich iſt,
erſtickt wird oder durch Auffrieren zu ſehr leidet.
Hat man von dem meiſt reichlich erfolgenden Anflug nicht genug
Wildlinge, ſo muß man künſtliche Pflanzen erziehen.
Sehr empfehlenswert iſt für Anlage von Saatkämpen das Ziehen
von Gräben, deren Breite und Entfernung ſich ganz nach dem Waſſer—
ſtande richtet, deren Auswurf man auf den Zwiſchenfeldern (Rabatten)
dünn mit Harken verteilt und dann in 15 em entfernten handbreiten
Rillen mit 2 kg oder voll mit 4 kg Erlenſamen pro ar ganz dick
beſät. Der Samen iſt ſtets vorher mit Schnittprobe ſtreng zu prüfen.
Die Gräben ſtehen am beiten mit einem fließenden Graben, der unter—
halb des Kampes eine Stauvorrichtung hat, in Verbindung, ſo daß
man den Waſſerſtand im Kamp in der Hand behält: er muß möglichſt
dicht unter der Oberfläche gehalten werden. Das Keimbett des Erlen—
ſamens darf nie locker ſein, ſondern muß vor der Ausſaat ſtets mit
der Walze, kleinen Brettchen oder Schaufeln uſw. gedichtet oder auch
feſtgetreten werden, auch verträgt der Same nur die allerleichteſte
Erdbedeckung; am beſten iſt überkrümeln desſelben mit Humuserde
mit folgendem Feſtklopfen. Auf Moorboden empfiehlt ſich Mengen
des Bodens mit Sand. Das Bedecken der Beete mit dünnem hohl
liegendem Reiſig oder Schutzgittern wie bei der Buche.
Zur Verſchulung wählt man zweijährige Pflanzen und gibt ihnen
je nach der Größe 30—40 cm im Quadrat Wachsraum. Von den
2
{
j
Schwarzerle, Pflanzkamp. 281
ballenweis ausgeſtochenen Pflanzen ſucht man die kräftigen aus und
pflanzt ſie mit entblößter Wurzel ein, nachdem man zu lange Wurzeln
gekürzt hat; das Beſchneiden der Zweige iſt nicht ratſam, höchſtens
kann man ſehr ſtörende Gipfelunregelmäßigkeiten regulieren. Erle und
Birke wollen möglichſt wenig beſchnitten werden.
Sollten ſich in den Kämpen, Binſen und dergl. Unkräuter ein—
ſtellen, ſo iſt dies meiſt ein Zeichen der Verſaurung des Bodens; das
beſte Vorbeugungsmittel dagegen iſt die oben beſchriebene Rabatten—
kultur; hat man dieſe verſäumt, ſo ſoll man in Kämpen, die noch
längere Zeit zur Benutzung ſtehen, nicht mehr zögern, ſo ſchnell wie
möglich nachträglich Gräben anzulegen und zu überſanden.
Die ſonſtige Behandlung iſt dieſelbe wie bei anderen Saatkämpen;
man verſchult im Frühjahr und verpflanzt die guten und kräftigen
Pflanzen nach 1—2 Jahren, die ſchwächeren nach 3 Jahren ins Freie.
Aufmerkſamkeit gegen die Blattkäfer iſt geboten.
Brücher werden, ſobald ſie zugänglich ſind, im Herbſt, ſonſt im
Frühjahr mit Loden, ev. auch mit Wildlingsloden, bepflanzt, auf beſonders
naſſen und grasfilzigen Stellen gewinnt man oft gute Reſultate mit
der Alemannſchen Klapppflanzung. Man ſticht dabei im Herbſt
den Bodenüberzug in einem entſprechend großen Plaggen auf 3 Seiten
durch, an der 4. Seiten bleibt er feſt am Boden; der abgeſtochene
Plaggen wird nun bis auf etwa zwei Drittel in der Mitte eingekerbt
und zurückgeklappt. Auf die ſo entblößte Erde wird die Lode aufgeſetzt,
die Wurzeln werden mit wenig Erde bedeckt und dann wird der
Plaggen wieder zurückgeklappt und angedrückt, ſo daß der Kerb die
Pflanze vollſtändig umſchließt. — Soweit noch Löcherpflanzung anwendbar
iſt, wird die Pflanze vor dem Wiederanfüllen mit Waſſer ſchnell in
das Pflanzloch eingeſetzt; läuft das Pflanzloch dennoch voll, jo muß
man die Wurzeln gleich gut mit Erde bedecken und zum Schutz gegen
das Wegſchwemmen mit Raſenſtücken beſchweren.
Auf feuchtem Boden wendet man die Beet- und Rabattenkultur
oder die Pflanzung auf Sätteln, die durch den Auswurf von 0,60 m
breiten und 2—3 m entfernten entſprechend tiefen Parallelgräben
gebildet werden, an. Stark moorigen Boden mengt man
ſtets auf den Pflanzlöchern mit Sand und deckt Plaggen
darauf.
282 Weide, Allgemeines.
Billiger und ebenfalls von gutem Erfolge iſt die Pflanzung auf
60 em breiten und 30 em hohen, mit Sand vermengten Hügeln,
in welche die Pflanze, nachdem der Hügel in der Mitte auseinander:
geſchoben iſt, ſo eingeſetzt wird, daß ſie noch etwa eine Hand hoch
Erde unter ſich behält und etwas tiefer als vorher zu ſtehen kommt.
Schließlich wird der Hügel mit den umgekehrten vorher abgeſtochenen
Raſenplaggen gegen das Auffrieren belegt. Endlich pflanzt man die
Erlenloden auch noch auf den Auswürfen von 20—50 cm breiten
und ebenſo tiefen, 2—3 m entfernten Gräben in 2 m Verband;
in trockeneren Brüchern unterbricht man aber die Gräben öfter um
das Waſſer feſtzuhalten, in ſehr naſſen Brüchern kann man die
Gräben je nach Bedürfnis vergrößern und gleichzeitig zur Entwäſſerung
benutzen. Die Pflanzen müſſen auf den Grabenauswürfen ebenfalls un—
bedingtzum Schutzgegendas Auffrieren mit Plaggenbedecktund
die Moorerde ſtets mit Sand vermengt werden. Schlecht gewachſene
oder beſchädigte Pflanzen, ebenſo ſolche, die vom Erlenrüſſelkäfer
befallen ſind und kränkeln, müſſen möglichſt ſchnell tief auf den
Stock geſetzt werden.
$ 189. Die Weide (Salix) und Pappel (Populus).
a) Die Weide.
Die Weide iſt hauptſächlich die Holzart der Flußufer und
Stromniederungen. Ihr Wert beſteht teils in Befeſtigung von
Böſchungen und Flußrändern und in dem Fangen von Schlick und
Sand an den Ufern, teils in dem vorzüglichen Nutzholzertrage der
Kulturweiden. Die weniger wertvollen Waldweiden finden ſich da—
gegen faſt auf allen Standorten in und außerhalb des Waldes und
mit allen Holzarten, meiſt als läſtiges Miſchholz ein und fordern dann
bei den Ausläuterungen die beſondere Aufmerkſamkeit heraus, falls
man nicht vorzieht, ſie für den Winter als vorzügliches Wildfutter
aufzuſparen: kultiviert und gepflegt werden ſie ſelten. Zu den weniger
wertvollen Waldweiden gehören namentlich die bekannte Saalweide,
Salix caprea (namentlich in Fichten und Buchen), die Waſſerweide,
S. cinerea, und die als niedriger Strauch vorkommende Ohrweide,
S. aurita. Die Saalweide erreicht meiſt Baumhöhe und gibt dann
ein ziemlich gutes (leichtes weiches) Nutzholz und von den Weiden
das beſte Brennholz; zu Kopfholz und zu Stecklingen iſt ſie nicht
Weide, Kulturen. 283
geeignet; da ſie bald wuchernd auftritt, ſo muß man ſehr vorſichtig
gegen ſie ſein. Die Waſſerweide kommt hauptſächlich auf feuchtem
Boden und auf Bruchboden vor; ſie hat ebenſo wie die auf friſchem
und feuchtem Standort überall vorkommende Ohrweide nur geringen
Nutzwert.
Die wichtigen Kulturweiden (vergl. Tabelle S 57) verlangen einen
ſehr friſchen Boden (keinen feuchten, den ſie nur vertragen, aber nicht
verlangen !); auf trocknem Boden (Sand) kommt nur die kaspiſche Weide
gut fort. Am beſten gedeihen ſie in den Schlickniederungen
mit periodiſchen Überſchwemmungen; ſtagnierendes,
namentlich ſaures Waſſer vertragen ſie abſolut nicht.
Zu den Kulturweiden gehören Salix alba, vitellina,
russeliana (verbreitetſte Kopfweiden) Salix triandra,
viminalis, purpurea (die drei beſten Korbweiden),
Salix helix, acutifolia, caspica, auch noch gute Korb—
weiden und Bandſtöcke; letztere wegen ihrer großen
Wurzelverbreitung vorzüglichſtes Befeſtigungsmittel von
Ufern und Böſchungen (längs der Eiſenbahnen); im
Handel kommen jedoch noch eine Maſſe anderer mehr
oder weniger gute Kulturweiden vor, die künſtlich
verbaſtardiert ſind.
Die Weiden werden durch Pflanzung von Steck—
lingen und Setzſtangen?) kultiviert. Zu erſteren nimmt
man die beſten, im Frühjahr kurz vor dem Setzen
geſchnittenen, ein- bis zweijährigen auf 25 (jchwerer
Boden) bis 35 em (leichter Boden) Länge glatt ge—
Fig. 119. Vorſtecher.
1 r 5 8 Fig. 120. Normale
kürzten Schößlinge, welche dann in Bunden gebunden Steclingslage.
ſofort verwendet werden. Sie werden mit der durch
ein Leder geſchützten Handfläche oder mit Hilfe des Vorſtechers
(Figur 119) bis an die Schnittfläche — das dicke Ende unten —
ſchräg oder ſenkrecht im Reihenverband von 10: 50 em eingeſteckt.
Sorgfältiges Reinigen von Unkraut iſt in den erſten 3 Jahren
Man kann „betronte“ und „unbekronte“ Stecklinge und Setzſtangen unter-
ſcheiden und nennt wohl die bekronten Stecklinge und Setzſtangen „Schnittlinge
reſp. Setzreiſer“. Von den Unbekronten nennt man „Stecklinge“ ſolche von 0,3—1 m,
Setzſtäbe von 1—2 m und Setzſtangen von über 2 m Länge.
284 Weide, Kulturen.
0
unerläßlich. Dieſe Kulturmethode iſt nur auf 50—60 cm tief
rioltem Boden zu empfehlen, womöglich nach kurzer landwirtſchaftlicher
Vornutzung. Setzſtangen nimmt man im Frühjahr von 4= bis
6jährigem Holze, entäſtet und kürzt ſie dann auf 3 Meter mit glattem
Hieb, wobei das untere Ende keilförmig zugeſpitzt wird; man ſteckt
fie dann vorſichtig etwa 60 em tief ein, ohne die Rinde zu verletzen;
bei ſchlechterem Boden macht man ſtets Pflanzlöcher wie bei Heiſter—
pflanzungen. Sollen ſie hohe Stämme werden, ſo läßt man natürlich
die Krone daran.
Auch werden die Stecklinge auf lockerem oder ſpatentief gelockertem
Boden in 40 —50 em Quadratverband ſchräg einzeln tief (Figur 120)
eingeſteckt; falls Flutandrang zu befürchten iſt, müſſen die Stecklinge
waſſerabwärts gerichtet ſein. Um Rindenbeſchädigung beim Einſtecken
zu vermeiden, ſticht man mit dem Spaten (Klemmpflanzung) oder
dem Weidenpflanzer ein Loch vor; die untere (dickere) Schnittfläche
des Stecklings muß unbedingt feſt aufſitzen und dürfen keine Höhlungen
vorhanden ſein. In feuchtem Boden werden die Stecklinge häufig
auf 50 cm tief rajolten Rabatten gepflanzt, die durch ein rationell
angelegtes Grabenſyſtem mit Schleuſen am Ein- und Abfluß, um den
Waſſerſtand in der Hand zu haben, das dem Waſſerſtand genau
angepaßt ſein muß, gebildet werden. Die Bodenlockerung muß bei
Weidenkulturen mindeſtens ſo tief gehen, daß der Setzling ganz in gelockertem
Boden ſteht; am beſten iſt jedoch immer, 2 Spaten tief zu rajolen.
Auf lockerem, namentlich ſandigem Boden wendet man wohl auch
die ſog. Neſterpflanzung an. Man gräbt in 1—1,3 m Verband ein
30—40 cm in Kubus haltendes Pflanzloch und belegt dasſelbe ringsum
mit 3—8 Stecklingen; das erſte Loch wird mit dem Auswurf des folgenden
Loches und ſo fort ausgefüllt und die Erde vorſichtig angetreten.
Bei allen Weidenkulturen iſt beſonders auf das Reinhalten
von Unkraut zu achten. Man pflanzt am beſten im Frühjahr bis
zum Juni hin. Der erſte Schnitt erfolgt nach 1—2 Jahren und dann
je nach der Verwendung alle Jahre oder, falls man Bandſtöcke er—
ziehen will, alle 3—4 Jahre. Die Weide iſt immer möglichſt tief zu
ſchneiden. Man ſchneidet von Dezember bis April, wobei man jedoch
darauf zu achten hat, daß die früh geſchnittenen Ruten abgetrocknet,
zuſammengebunden und unter Dach mit Stroh bedeckt aufbewahrt
werden; im Frühjahr (Ende März) werden dann die Bunde 4 Wochen
Pappel, Allgemeines. 285
lang, 10 em tief in Waſſer geſtellt und nachher mit ſog. Klemmen
weiß geſchält. Dies Verfahren hat den Vorzug, daß die Stöcke eine
beſſere Ausſchlagskraft behalten, die bei oft wiederholtem Schnitt zur
Saftzeit bald nachlaſſen würde. Tief riolte Weidenheger mit reguliertem
Waſſerſtand halten bei richtiger Behandlung 20—25 Jahre aus und
kann der Reinertrag pro Hektar 150 — 300 Mark und mehr erreichen.
Auf ärmerem Standort, der jährlichen Ueberſchwemmungen nicht aus—
geſetzt iſt, iſt öftere Düngung mit Kaliſalzen, Phosphaten, Kompoſt
oder Stalldünger erforderlich, ſobald der Wuchs nachläßt. Wenn
ſchließlich bei jährlichem Schnitt der Ertrag nachläßt, ſo muß die
Fläche vor Wiederkultur einige Jahre landwirtſchaftlich bei beſter
Düngung beſtellt werden. Nach derſelben geben die Weiden dann
immer wieder gute Erträge. Nachbeſſerungen müſſen ſofort folgen.
In ſtändigen Überſchwemmungsgebieten empfiehlt ſich auch die Pflanzung
von 1,5 m hohen Stecklingen, die man bei der Durchläuterung der
Kopfweide gewinnt. Die Kopfweiden ſchneidet man vom November
bis März ſo dicht wie möglich am Stamm.
b) Die Pappel. (Populus).
Es kommen nur die Schwarzpappel populus nigra und die
Kanadiſche Pappel p. canadensis (monilifera) für den Anbau in Be—
tracht; alle übrigen werden nur in Parks oder an Wegen gepflanzt.
P. nigra und canadensis werden von Laien leicht verwechſelt, doch
haben ſie folgende charakteriſtiſche Unterſcheidungen: Die Blätter von
canad, ſind dreieckig, die Baſis bildet eine gerade Linie, die von
nigra ſind an der Baſis ſtumpf- bis rechtwinklig und viereckig; die
Kätzchen find bei canadensis 8 cm, bei nigra nur 4 em lang, eben
jo ſind die 2 Kätzchen von canadensis noch einmal jo lang (bis 15 cm);
die Knoſpen von nigra ſind lang, ſpitz, klebrig und duften nach
Harz, die von canadensis ſind kleiner und glatter — ohne ſtarken
Duft; die Zweige und Triebe von canadensis haben charakte—
riſtiſche weiße Flecke an Zweigen und Trieben, der Stamm hat
lange Borkenriſſe, der von nigra iſt netzförmig geriſſen; nigra
treibt Wurzelbrut, canadensis nicht. Das Holz von nigra hat dunkel—
braunen, das von canadensis hellbraunen Kern. Beide Pappeln
haben vorzüglichen Stockausſchlag, wachſen ſehr ſchnell zu guten Nutz—
ſtämmen, laſſen ſich leicht mit Stecklingen und Setzſtangen kultivieren
286 Pappel, Kulturen.
und haben wenig Feinde. Da ſie in kürzeſter Zeit geſuchtes und
teuer bezahltes Nutzholz liefern, ſo kann ihr Anbau, der viel zu
wenig gewürdigt wird, auf friſchem bis feuchtem Boden, aber auch
auf beſſerem Sandboden nur dringend empfohlen werden.
Kultur: Man ſchneidet von jungen Trieben 30 em lange, etwa
4 mm ſtarke Stecklinge, die oben über einer Knoſpe horizontal gekürzt
und unten keilförmig zugeſpitzt werden; dann ſteckt man ſie im Kamp
in 30—40 em Verband auf tief umgegrabene Beete jo ein, daß nur
noch die obere Schnittfläche zu ſehen iſt; nach 2—3 Jahren werden
ſie ausgepflanzt; braucht man ſtärkeres Material, ſo wählt man
40 —60 cm Verband! verſchult wird nicht. Dieſe bewurzelten Pflanzen
nimmt man für ungünſtigere Verhältniſſe (Sandboden, Wieſen pp.),
da ſie ſicherer wachſen. Im allgemeinen aber kommt man auch mit
hohen Stecklingen (1,5 m) und Setzſtangen aus! Das Material ſoll
man nie von alten Bäumen, ſondern ſtets von eigens dazu aus
Setzſtangen erzogenem Kopfholz wählen. Hierzu nimmt man
3—4 m lange gut ausgewachſene 3 em ſtarke Kopfausſchläge, entäſtet
fie bis auf eine kleine Krone von etwa 0,5 0,7 m Länge, ſpitzt ſie
unten keilförmig zu und ſteckt ſie, nachdem man mit einem Stock ein
entſprechendes Loch vorgebohrt hat, etwa 60 cm tief in die vorher
ausgegrabenen und wieder zugeworfenen Löcher von 0,6 m Tiefe und
0,5 m Breite, die in 2—3 me? Verband gegraben waren. Herbſt—
pflanzung hat immer den Vorzug, falls ſie nicht örtliche Gefahren
verbieten. Gegen Wild muß man Schutzgitter oder Dornen reſp.
Reiſig umlegen, auch hilft ein öfterer Anſtrich mit einem Gemiſch
aus Kalkmilch, Rinderblut und Leim, ziemlich dünnflüſſig; gegen
Mäuſe ſtreiche man bis 40 em hoch mit einem Gemiſch aus Kienteer
und zinnoberroter Bleimennige (nicht Eiſenmennige). Um ſchneller
gute Setzſtangen zu erzielen, durchläutere man die Ausſchläge der
Kopfpappeln öfter durch Beſeitigung aller Schwächlinge, dann erhält
man in 3—4 Jahren von jedem Kopfe 4—6 gute Stangen. Die
Kultur mit Setzſtangen iſt ebenſo! Auf fruchtbarem lockerem geſchützten
Boden z. B. Flußanſchwemmungen habe ich mit gutem Erfolge auch
ſchon 1—1,5 m hohe Stock- und Kopfausſchläge in 1 m? ohne jede
Vorbereitung in den Boden geſteckt (0,3 m tief), nach 2 Jahren ein
um die andere als bewurzelte Pflanzen verwendet und ſo Anzucht
und Kultur vereinigt.
Kiefer, Allgemeines. 287
Empfehlenswert iſt der Anbau der Pappel — canadensis iſt
übrigens bei weitem wertvoller — in allen feuchten Mulden
und Senkungen, an Wegen, Bächen, Gräben, ferner in etwa 50 m
entfernten Reihen auf Wieſen als Nebennutzung, auch als Oberholz
im Mittelwald, über Niederwald und Weidenhegern. Je weiter der
Verband, deſto äſtiger wächſt ſie. Sie verträgt das Schneideln und
Entäſten, doch ſchlagen die Aſtwunden zuerſt immer wieder aus, auch
recht engen Verband (bis 1,5 m), fordert dann aber Durchforſtungs—
pflege, da ſie ausgeſprochenſte Lichtpflanze iſt.
Bei dem hohen Wert des Pappelholzes und den vielen geeigneten
Standorten, die oft für keine andere Holzart ſo gut paſſen, ſollte
man mehr Wert auf den Anbau der beiden Pappelarten, aber auch
auf die Erhaltung und Pflege der Aspe legen, die heute ebenfalls
gut bezahlt wird. Man hat auch verſucht Pappeln und Aspen auf
folgende, freilich recht mühſame Art aus Samen zu erziehen: Sobald
der Samen Ende Mai abzufliegen beginnt, werden die Wolleklümpchen
aufgeſammelt oder gepflückt, möglichſt bei trübem Wetter. Man prüft
die Wolle, ob auch genügend ovale gelbe Körnchen darin ſind; iſt
dies nicht der Fall, jo hat der Samen keine Keimkraft. Nun wird.
die Wolle ganz dick in 2 cm breite und 12 cm entfernte Rillen auf
Saatbeete leiſe angedrückt, ſtark angebrauſt und dünn mit feinen
Sand beſtreut, ſchließlich dicht mit Zweigen bedeckt. Der Same läuft
ſchon nach einer Woche auf; die Pflänzchen werden den ganzen
Sommer über feucht gehalten und durch eingeſteckte Zweige geſchützt.
Im nächſten Frühjahr werden fie in 25—30 cm Reihenverband
verſchult. Gegen Schnecken, Erdflöhe, Regenwürmer beſtreut man die
Pflänzchen mit Kienruß, Kalkſtaub, Aſche ete.
Die Kiefer. Pinus sylvestris L.
S 190. Allgemeines.
Die Kiefer iſt der in Europa verbreitetſte Waldbaum, namentlich
in Norddeutſchland, Skandinavien und Rußland. Sie iſt der Baum
der Ebene und des Sandes; wo ſie ſich durch die Kultur in die Berge
verirrt hat, zeigt ſie kein normales Verhalten, zumal ihr hier Schnee,
Eis und Sturm noch mehr anhaben können, als in der Ebene. Sie
iſt die Bewohnerin des großen Tief- und Flachlandes, wo ſie ſich
auf dem tieflockeren Sandboden mit genügender Bodenfriſche und
288 Kiefer, Allgemeines.
Lehmbeimengung am wohlſten fühlt. Ihre. Bedeutung für die Kultur
liegt in ihrer außerordentlichen Bodengenügſamkeit wie in ihrer Kraft,
den Boden zu beſſern; ſtrenger und flachgründiger Boden ſagen ihr
jedoch nicht zu. Dabei wächſt ſie, namentlich bis zum 40. Jahre
etwa, raſch und erzeugt viel und unter Umſtänden vorzügliches Holz;
ſie iſt für uns der Hauptlieferant nicht nur des Brennholzes, ſondern
auch des Bau- und Nutzholzes. Die Abwölbung der Krone deutet
den Schluß des Höhenwuchſes an. Unter normalen Verhältniſſen
entwickelt die Kiefer ſtets eine Pfahlwurzel, im anderen Falle bequemt
fie ſich mit ihrem Wurzelſyſtem ganz den Bodenverhältniſſen an.
Eine ſaftige kräftige dunkelgrüne ſtarre und reiche Benadelung iſt ſtets
ein Beweis für den guten Standort und umgekehrt; ſie wechſelt mit
derſelben alle 3—4 Jahre. Während fie im geſchloſſenen Stande
lange geradſchaftige Stämme entwickelt, wächſt ſie frei leicht ſperrig
und ſchon in früher Jugend kuſelig. Solange ſie geſchloſſen bleibt,
namentlich im Jugendalter, verbeſſert ſie durch reichen Nadelabfall den
Boden, in lichtem Stande und höherem Alter dringen Gras- und
Beerkräuter ein, die Bodengüte ſinkt. Deshalb bei höheren Amtrieben
frühzeitiger Unterbau! Die Güte und Brennkraft des Holzes hängt
von der Schnelligkeit des Wuchſes ab; je langſamer die Kiefer gewachſen,
deſto höher ſteht ſie in dieſer Beziehung; je langſchäftiger und glatt—
rindiger ſie iſt, deſto beſſer war die Standortsgüte. So ſehr die
Kiefer von allerlei Inſekten und der ihr eigentümlichen Schüttekrankheit
zu leiden hat, ſo wenig empfindlich iſt ſie gegen Froſt. Schälwunden
überwindet ſie leichter als das Verbeißen. Als ausgeſprochenſte Licht—
pflanze leidet ſie keine Beſchattung, am wenigſten Überſchirmung, daher
ſie nur in lichteſten Schlägen mit ſchnellſtem Abtrieb nach 4— 6 Jahren
natürlich verjüngt werden darf. Die natürliche Verjüngung bietet
meiſt Schwierigkeiten wegen der Empfindlichkeit der Kiefer gegen jede
Fällungsbeſchädigung und zu geringen Empfänglichkeit des Kiefernbodens
für den Samen. In den öſtlichen Provinzen hat man öfter leidliche
Erfolge; vorzuziehen iſt die künſtliche Anzucht. Vom Druck erholt ſie
ſich langſam, aber ſicher wieder. — Vermöge ihres lichten Baumſchlages iſt
ſie neben der Lärche der geſchätzteſte Schirmbaum für Anzucht der Buche,
Tanne und Fichte; in ihrer und der Eiche Untermiſchung liefert ſie
auch die höchſten Erträge; ſie iſt das beliebteſte Schutz- und Treibholz
für alle Holzarten. Rein angebaut iſt ihr der zu gedrängte Stand
Kiefer, Kulturen. 239
wegen ihres Lichtbedürfniſſes äußerſt nachteilig und muß deshalb die
Ausläuterung und Durchforſtung ein übriges tun. Eigentümlich iſt
ihr die lange Entwicklungszeit von Blüte bis Samenreife, ſie dauert
18 Monate; der Same fliegt erſt im April nach der Reife, alſo nach
2 Jahren, ab. Keine Holzart iſt von ſo vielen Gefahren und Feinden
heimgeſucht, die wir freilich durch unſere verkehrte Schablonenkahlſchlag—
wirtſchaft ſelbſt groß gezogen haben: Wildverbiß, Waldbrände, Wind,
Sturm, Eis, Schnee, zahlreiche und ſehr gefährliche Inſekten, Pilz—
krankheiten, Unkraut, Hitze und Dürre und die Schüttekrankheit
bringen enormen Schaden und bereiten dem Kiefernzüchter ſchwere
Sorgen. Dieſe Sorgen werden erſt erleichtert, wenn wir von dem
Syſtem großer an einander gereihter Kahlſchläge abgehen, die
Altersklaſſen möglichſt trennen und überall, wo es angeht, andere
Holzarten gleichzeitig oder im Unterbau beimiſchen und uns entſchließen,
die armen Bodenklaſſen durch Anbau von anreichernden Pflanzen
(Lupinen uſw.) mit gleichzeitiger mineraliſcher Düngung gründlich zu
verbeſſern. Hier ſind der Zukunft noch große Aufgaben vorbehalten.
§ 191. Kulturmethoden.
Reiche Samenjahre treten etwa alle 8 Jahre ein, jedoch bringt
meiſt jedes Jahr etwas. Die Zapfen läßt man am beſten erſt im
Nachwinter bis März pflücken, da vor Dezember gepflückte Zapfen
ſich ſchwer öffnen. Sehr zu beachten iſt eine möglichſt ſchwache
Ausſaat, etwa 5 kg reinen Samen pro Hektar bei Vollſaat, zu—
mal bei gutem Samen immer noch auf Nachlaufen von Samenkörnern
im 2., ja ſelbſt im 3. Jahre zu rechnen iſt; nur bei Gefahren von
dem Engerling, Auffrieren uſw. ſäet man ſtärker. Bei Flügelſamen
ſetzt man + zu. Bei Streifenſaaten genügt im Mittel 3 kg reinen
Samens pro ha. Die hier und da noch gebräuchlichen Zapfenſaaten
geben den beſten Samen, ſind aber bei der Abhängigkeit vom Wetter ſehr
umſtändlich. Die beſte Saatzeit iſt im Frühjahr, wenn die Birken grün
werden. Eine ganz ſchwache (1 em) Erdbedeckung darf nicht fehlen, am
beſten iſt das Einharken des Samens und folgendes Anwalzen mit kleinen
ſtreifenbreiten, ev. beſchwerten Handwalzen, beſonders auf ſehr leichtem
Boden. Man ſäet die Kiefer mit Vorliebe, weil das Verpflanzen bei
der langen Pfahlwurzel und der Gefahr, die Wurzeln zu verkrümmen
oder zu quetſchen, mit Schwierigkeiten und Gefahren verbunden iſt.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 19
290 Kiefer, Saat.
Beſtandesſaaten. Auf trockenem Boden wendet man die bereits
erwähnte Zapfenſaat an. Die Bodenbearbeitung iſt dieſelbe wie für
reinen Samen. Die Zapfen (4 —7 hl pro ha) werden bei trockenem
und ſonnigem Wetter auf Streifen ausgeſäet und, wenn ſie ſich an
den Spitzen geöffnet haben, mit Rechen, ſtumpfen Beſen oder mit
hölzernen Eggen, aber nur bei trockenem warmem Wetter 2—3 mal
umgekehrt, worauf der Samen eingeharkt und feſtgetreten oder gewalzt
wird. — Charakteriſtiſch für die Bodenbearbeitung zu Kieferkulturen
iſt die ausgebreitete Anwendung von allerlei Arten Pflügen), welche auf
der ganzen Fläche (je nach dem Boden einfaches und doppeltes Pflügen)
in Streifen oder in Einzelfurchen angewandt werden (vergl. § 180).
Das Pflügen kann ſelbſtverſtändlich nur auf genügend ebenem ſtein—
und wurzelfreiem Boden ſtattfinden. Alle Pflugarbeiten werden mög—
lichſt im Herbſt ausgeführt und werden die Kulturen im Frühjahr bei
weichem Wetter noch einmal umgeeggt oder umgeharkt; möglichſt ſofort
in den friſch bearbeiteten Boden ſäet man dann, wenn die
Birken grünen, und bedeckt den Samen durch Überziehen mit dem
Schleppbujch oder Einharken. Es genügt zu derartigen Bodenbe—
arbeitungen oft auch der gewöhnliche Feldpflug, wenn ſtarkes Unkraut
fehlt. Bei ungünſtigen Bodenverhältniſſen (Moor- und Torfboden,
Ortſtein, ſchweren Tonunterlagen, bei lange und ſtark verunkrautetem,
verödetem Boden uſw.) wendet man zuerſt einen leichten Waldpflug
zur Beſeitigung des Bodenüberzuges und hinter ihm in derſelben
Furche den ſchweren Schwingpflug an, der etwa 40 em tief geht. Am
beliebteſten ſind 0,3 —0,5 m breite Streifen. Dieſe Streifen werden
beſäet, vielfach auch mit einjährigen Kiefern mit Handſpaltpflanzung
in engem Verband (30 —60 cm) bepflanzt. Man pflügt von Oſten
nach Weſten oder ſenkrecht auf die Wege und Geſtelle reſp. Grenzen
*) Gleich empfehlenswert iſt der Alemannſche und Eckertſche Waldpflug,
welche 14 cm tiefe Furchen liefern, den Bodenüberzug vollſtändig umklappen und
4—6 cm ſtarke Wurzeln leicht durchſchneiden. Bei 8 Stunden Arbeit und 1,2 m
entfernten Furchen bearbeiten ſie auf ziemlich günſtigem Rodeland 1,9 Hektar pro
Tag. Der Rüdersdorfer Waldpflug (Oberförſter Stahl) bricht nur 1,7 Hektar um.
Der amerikaniſche Meißelpflug eignet ſich zum Zuſammenpflügen des Bodenüber⸗
zuges, in deſſen doppelte Humusſchicht dann gepflanzt wird, zum Entfernen von
dünnem Bodenüberzug der „Ruchadlo-Pflug“. Alle dieſe Pflüge ſind für 50 bis
60 Mark aus der renommierten Maſchinenfabrik von Eckert, Berlin O., Weiden⸗
damm 37, zu beziehen.
Kiefer, Ballenpflanzung. 291
zu und ſäet wie oben bejchrieben. Vielfach werden die Streifen und
Furchen auch ohne weitere Lockerung gleich nach Entfernung des
Bodenüberzugs durch den Waldpflug oder die Breithacke beſäet.
Starke Trockentorf-(Rohhumusſchichten) müſſen unbedingt faſt bis
auf den Mineralboden beſeitigt werden; am beſten etwa alle 10 m
ein Wall; zwiſchen dieſen Wällen die Kultur. Schwache Schichten
müſſen mit dem Mineralboden gut vermengt werden. Ganz beſonders
billig, (8— 20 Mark pro ha je nach dem Bodenüberzug) iſt
eine eigenartige Plätzeſaat ohne feſten Verband! Die Arbeiter
ſtellen ſich in einer Ecke der rechtwinkligen Kulturfläche etwa 1 m
von einander mit Rodehacken auf, der rechte Flügelmann (ein ausge—
ſucht tüchtiger Vorarbeiter) 1 m vom Geſtell reſp. der Grenzlinie.
Dieſer plaggt mit je zwei Hieben der Rodehacke auf drei Seiten
einen etwa 0,3 qm großen Platz jo ab, daß der Plaggen mit der
vierten Seite (nach ihm zu!) feſt bleibt, und tritt auf denſelben. Dann
ſchlägt er die Hacke ſo tief als möglich in den Platz ein und lockert
die Erde ſo an, daß der Boden nur angehoben wird; dann geht er
einen guten Schritt vorwärts und macht das zweite Loch und ſo fort. Iſt
der Flügelmann mit dem erſten Loch fertig und vorgeſchritten, ſo be—
ginnt der Nachbar ſeinen Platz abzuplaggen; iſt dieſer fertig, ſo folgt
der 3., dann der 4. Arbeiter und ſo fort bis zum letzten. Es entſteht
alſo eine ſchräge Front vom rechten bis zum linken Flügelmann; die
Plätze der rechten Vordermänner geben genau Richtung und Fühlung
für die Hinterleute und erſparen ſo die Herſtellung des Verbandes.
Diejer wird — wie erſichtlich — ſehr eng, etwa = 1 m?. Da die
Plätze etwa nur mit einem Zweifingergriffe beſäet und der Samen
(2 kg pro ha!) nur angetreten wird, jo wird die Kultur ſehr billig:
die Saat muß unmittelbar der Bodenarbeit folgen. Für
ſtark verunkrauteten Boden paßt dieſe Säemethode nicht.
Beſondere Erwähnung verdient noch die namentlich auch zur
gleichzeitigen Erziehung von Ballenpflanzen ſehr geeignete und ſehr
wohlfeile Eggeſaat. Man wendet ſie auf kurz benarbtem recht
bindigem Heideboden an, indem man den Boden mit eiſernen Eggen
kreuzweis überegget, dünn beſäet (2 kg pro ha) und den Samen
einſchleppt; namentlich auf friſcherem Boden erzielt man auf dieſem
Wege Saaten, die wegen der Bodenbindigkeit die beſten Ballenpflanzen
liefern.
195
292 Kiefer, Ballenpflanzung.
Früher iſt bereits der Kiefernſaat mit gleichzeitigem Feldbau ge—
dacht. Man ſäet den Kiefernſamen mit beſchränkter Einſaat von
Sommer-Roggen zuſammen oder egget ihn einfach in die Roggen—
ſtoppeln im Frühjahr ein. Bei vorherigem Kartoffelbau egget man
das Feld im Herbſt um und beſäet es im Frühjahr.
Pflanzung. Ein- und zweijährige Pflanzen werden mit ent—
blößter Wurzel, ältere Kiefern nur mit Ballen verpflanzt.
Die Ballenpflanzung findet ihre Anwendung auf bindigem,
moorigem, graswüchſigem, ſehr trocknem und armem, zum Auffrieren
geeignetem und nicht gelockertem Boden, auf dem Flugſande, bei Enger—
lingfraß und für Nachbeſſerungen, überhaupt für ſchwierige Ver—
hältniſſe. Der gewöhnliche Verband beträgt 1—1,3 m? oder in
Reihen in 1,5 zu 1 m Verband. Zur Erziehung von Ballenpflanzen
kann man auch in natürlichen Verjüngungen in Zweifingerpriſen ſehr
dünn die vorher übererdeten Stubbenränder, die dazu ſehr geeignet ſind,
überſäen, und, an Ort und Stelle verwendet, keine Transportkoſten
verurſachen. Auf friſchem bindigem Boden nimmt man auch gern
die Ballenpflanzen aus den jungen Anflugkiefern in lichten Altbeſtänden,
die in den erſten Jahren allerdings oft geringen Wuchs zeigen, nach
erfolgter Anwurzelung aber meiſt gut wachſen. Man kann ſelbſt ſchlecht
ausſehende Kiefern nehmen, wenn ſie nur gute Wurzeln haben. Das
Wichtigſte iſt in den Ballenkämpen, den Boden nicht zu lockern.
Neuerdings empfiehlt man auch Erziehung der Ballenpflanzen durch
Verſchulung von einjährigen Kiefern auf bindigem abgeplaggetem (nicht
gelockertem) Boden in etwa 16 cm U◻U-Verband. Die Ballenpflanzen
werden ſorgſam ausgehoben, in die mit dem Spiral- oder Hohlbohrer
reſp. mit dem Spaten gemachten Löcher eingeſetzt, eingefüttert, beſonders
an dem Lochrande feſtgeſtopft und ſanft angetreten. Im Sand—
boden ſetzt man die Ballen tiefer ein, auf Moorboden pflanzt man
mit Sandfüllung unter Erhöhung der Plätze. Den Plaggen legt
man ſtets auf den Lochrand an die Sonnen-, Tal- oder Windſeite,
je nach der Expoſition.
Pflanzung von einjährigen Kiefern. Die Kiefernjährlinge
erzieht man in Saatkämpen auf gutem nahrhaftem und lockerem Wald—
boden in geſchützter Lage. Der Kamp wird möglichſt ſchon im Herbſt
ſpatenſtichtief umgegraben, auf geringerem Boden iſt zu düngen. Die
Beete werden in handbreiten, 10 bis höchſtens 20 cm entfernten Rillen
Kiefer, Handſpaltpflanzung. 293
im Frühjahr mit 0,5 bis 1 kg Samen pro ar beſäet und (womöglich
mit humoſer Erde) 1 cm hoch bedeckt. Frühzeitig im Herbſt, ehe
kalte Nächte eintreten, iſt ein Beſtecken mit Schutzreiſig, Bedecken mit
Schutzgittern reſp. im Auguſt Beſpritzen mit Bordelaiſer Brühe (S 202)
als Vorbeugungsmittel gegen die Schütte zu empfehlen; auch legt man
wohl die Kämpe in den Schutz des hohen Holzes, indem man mitten
im Beſtande liegende Lücken von 4—8 ar Größe benutzt oder einjchlägt;
am ſicherſten iſt jedoch gegen die Schütte, die Pflänzlinge etwa im
Februar ſchon auszuheben und in 1 m tiefen mit dichtem Schutzdach
verſehenen Gruben reihenweis ſehr eng einzukellern. Beſondere Sorg—
falt iſt auf das Reinigen der Kämpe von Unkraut zu legen, wobei
aus zu dichten Saaten zugleich (ſtets bei feuchtem Wetter) ſchlechte
Pflanzen ausgejätet werden, da dieſelben ſonſt faſt immer ſchütten.
Beim Ausheben zieht man zur Schonung der Wurzeln vor der erſten
Rille ein Gräbchen etwas tiefer als die Wurzeln reichen, ſetzt auf der
andern Seite der Rille den Spaten ein und drückt ſo die Pflanzen ab.
Die Erde ſchüttelt man ab, indem man die Pflanzen in beiden zu—
ſammen gehaltenen Händen vorſichtig rüttelt. Die zarten Wurzeln
müſſen nach dem Ausheben, beim Transport und vor dem Einpflanzen
ganz beſonders vor Austrocknen durch Einſchlagen, Bebrauſen,
Einlegen in naſſen Sand oder feuchtes Moos uſw. geſchützt werden.
Beim Ausheben iſt beſonders darauf zu achten, daß die
zarten Wurzelſchwämmchen nicht verletzt werden. Schon
treibende Pflanzen kann man unbedenklich
verpflanzen. Am paſſendſten zu Beſtand—
pflanzungen ſind kräftige einjährige Pflanzen
mit 20 em langer Wurzel und mindeſtens
3 Knoſpen in Nähe der unterſten Nadeln,
welche in folgender Weiſe verpflanzt werden:
Man gräbt in 1— 1,3 m Quadrat-
verband 30—40 em im Kubus haltende
Löcher in der Weiſe aus, daß der Auswurf
des folgenden Loches in das vorhergehende
Loch geworfen wird; die gute Erde unten, f
die ſchlechteſte oben. Das ſo wieder ge— en Pflanzhölzer *
füllte Loch wird ſchwach angetreten. Der Plaggen wird an den
Rand des Loches gelegt, falls er nicht auf ſehr magerem Boden in
294 Kiefer, Handſpaltpflanzung.
zerkleinertem Zuſtande unten in das Pflanzloch gebracht iſt. Magerem
Boden ſollte man, falls man nicht künſtlich düngen kann, wenigſtens
immer mit der in Kiefernrevieren erhältlichen Moorerde mengen, was
bei geringen Koſten das Wachstum ſehr fördert. Hierauf werden
mit dem Pflanzholz (Fig. 121, 122) je nach der Länge der Wurzeln
zwei Löcher (meiſt in gegenüber liegenden Ecken), bei weiterem Verbande
auch vier Löcher gemacht und die Pflanzen ſo tief eingeſetzt,
daß nur die oberen Nadeln mit den Spitzknoſpen hervor—
ſehen; vielorts werden auch mit einem Spaten Spalte
eingeſtochen und in dieſen Spalt 1—2 Kiefern eingeklemmt!
Beſſer aber iſt es, die Pflanzen in den Löchern oder
Spalten nicht einzuklemmen, ſondern in das Loch (Spalt)
die Kiefer einzuhängen, gute Erde (Kompoſt oder Moor—
erde) nachzufüllen und ſie dann mit der Hand feſtzudrücken
(Handſpaltpflanzung). Man vermeidet jo Wurzelmiß—
bildungen). Die Pflanzen werden am beſten in Gefäßen,
die mit etwas Waſſer gefüllt ſind, mitgeführt, wo dann
die Wurzel vor dem Einpflanzen zur Erleichterung des
Einpflanzens mit lockerer Erde beſtreut wird. Auf
bindigem Boden pflanzt man etwas
flacher.
Statt in Pflanzlöcher zu pflanzen,
legt man auf ſchlechterem Boden auch
80 In wohl 1,5 m entfernte und 30 cm
Keilſpaten. Loch des Keilſpatens. tiefe ſchmale Gräben an, in welche
man die Jährlinge mit Hilfe des Keilſpatens 30—40 cm ent⸗
fernt einſetzt; ebenſo bepflanzt man ausgepflügte, zuſammengepflügte
oder aufgehackte Streifen und Furchen. Auf feuchterem Boden findet
meiſt Hügel- oder Rabattpflanzung ſtatt. Auf lockerem und dabei
friſchem unkrautfreierem Boden kann man oft mit vorzüglichem Erfolg
auf billigitem Wege ohne jede Bodenlockerung mit dem Keilſpaten,
*) Die Anſichten über das tiefe Pflanzen der einjährigen Kiefern gehen
vielfach auseinander. Manche pflanzen die Kiefern bis an die Spitzknoſpen,
manche nur die unterſten Nadeln mit ein! Alle oft mit gleich gutem Erfolge.
Auf ſehr loſem Boden wird die ſehr tief gepflanzte Kiefer leicht zugeweht, die
ſehr flach gepflanzte, oft entblößt. Die Art des Pflanzens hängt jedenfalls von
der Bodenbeſchaffenheit ab. .
1
0
f
h
Kiefer, Nachbeſſerungen. 295
dem Splettſtößerſchen Hohlbohrer einjährige Kiefern pflanzen. Unter
ſchwierigen Verhältniſſen pflanze man verſchulte 25jährige Kiefern.
Mit etwaigen Nachbeſſerungen darf bei der Kiefer nicht gewartet
werden, da die ſo lichtbedürftige Pflanze ſonſt im Seitenſchatten der
Nachbarn nicht aufkommen kann; bei Pflanzungen gleich, bei Saaten
im 3. Jahre (wegen Nachlaufen des Samens).
Kleine Lichtſtellen ſoll man lieber nicht mehr aufbeſſern, da ſie
ſich ſpäter doch bald ſchließen; in Saat- und Pflanzenreihen läßt
man 1—2 m lange Lücken unberückſichtigt, in älteren Kulturen ent⸗
ſprechend größere Lücken.
Wo irgend möglich miſche man gleich von vorn herein (etwa
J — /) Laubhölzer (Hainbuche, Birke, Akazie auf geringem Boden),
Rotbuche, Stein- und Roteiche, Weißerle auf beſſerem Boden, horſt—
oder bänderweiſe ein, um die Kiefer im gemiſchten Beſtande vor den
vielen Gefahren beſſer zu ſchützen.
Zur Vorbeuge gegen die Schütte iſt es gut, alle Saatſtreifen in
den erſten Jahren ſorgfältig von Gras und Unkraut frei zu hacken,
bis ſie über die ſtark heranwachſenden Kiefern nicht mehr aufkommen
können. Die ſo gekräftigten Kiefern widerſtehen der Schütte
viel beſſer.
In zu ſtark beſäten Jungwüchſen muß als Kulturmaßregel ſchnell
der Läuterungshieb eingelegt und nötigenfalls wiederholt werden. —
Auf ärmerem Boden treibt man die Kiefer ſchon mit 60 Jahren ab,
der gewöhnliche Umtrieb iſt jedoch der 80 —120 jährige; die Erziehung
von Starkholz erreicht man am beiten durch Überhalten von gut—
wüchſigen Abteilungen, wenn keine zu große Sturmgefahr droht, oder
im Lichtwuchsbetrieb mit Unterbau von Buchen oder Stroben; bei
letzterem iſt jedoch zu beachten, daß der Lichtſtandszuwachs der
Kiefer höchſtens 10 Jahre dauert, da alte Kiefern ihre Krone und
damit das Ernährungsvermögen nicht vermehren.
Guter Schluß iſt für die Bildung guten Nutzholzes (vollholzig,
aſtrein, langſchäftig, gleichmäßige feinringige konzentriſch gewachſene
Jahrringe) ſehr wichtig.
296 Fichte, Allgemeines.
Die Fichte. Picea excelsa.
S 192. Allgemeines.
Die Fichte“) iſt hauptſächlich der beſtandbildende Baum des
Gebirges, nur im Oſten und Norden von Deutſchland bildet ſie auch
in der Ebene anſehnliche, reine oder mit anderen Holzarten gemiſchte
Beſtände; in jüngſter Zeit hat ſich ihre Kultur ſehr erweitert, ſie iſt
auch in das Hügel- und niedere Bergland, ſowie auf den beſſeren
friſchen und bindigen Boden der Ebene herabgeſtiegen; auch die Küſte
zeigt wegen ihrer Luftfeuchtigkeit gute Beſtände. Sie hat eine ſehr
flach ſtreichende Bewurzelung, die ſie zum Hauptopfer der Stürme
macht, und erträgt Schatten, wie ihre dunkle und nur alle 5—7 Jahre
wechſelnde Benadlung anzeigt; bei ihrer Lang- und Geradſchäftigkeit
wie dichtem Stande gibt ſie weit höheren (bis zum doppelten) Maſſen—
ertrag als die Kiefer. Groß iſt ihre Reproduktion von beſchädigten
oder verbiſſenen Zweigen und Aſten, dagegen vermag ſie Schälwunden
oder Entnadlung durch Raupenfraß nur ſchwer zu überwinden. An
den Boden macht ſie den Anſpruch von Friſche und einiger Bindigfeit;
zur Bodenverbeſſerung eignet ſie ſich faſt ſo gut wie die Kiefer, auch
trägt ſie vermöge ihres weiten Wurzelgeflechts zur Austrocknung von
feuchtem Boden bei; doch wird ſie auf zu feuchtem Boden leicht, auf
früherem Ackerland immer rotfaul. Wegen mancherlei Gefahren, (Wind—
und Schneebruch, Wildſchaden uſw.) empfiehlt ſich auch für die Fichte,
wo irgend der Standort es zuläßt, Beimiſchung anderer Holzarten,
in der Ebene von Kiefer, Lärche und Buche, im Gebirge von
Tanne und Buche. In geſchützten Lagen läßt ſie ſich gut natürlich
verjüngen, wenn der Graswuchs nicht zu ſtark iſt. Der Same keimt
im Moospolſter leicht; die Nachhiebe entnehmen ſtets die ſtärkſten
Stämme, nach 10— 15 Jahren Kahlabtrieb. Beim Kahlſchlagbetrieb
müſſen des Seitenſchutzes wegen die Schläge ſchmal und möglichſt von
SW gegen NO geführt werden. Keine Holzart bringt jo reichen
Maſſen- und Wertzuwachs; der Umtrieb ſoll, abgeſehen von ungünſtigem
Standorte, verhältnismäßig niedrig, etwa 80 Jahre gewählt werden,
Profeſſor v. Purkyn unterſcheidet „grünzapfige und rotzapfige“ Fichten;
die noch nicht verholzten Zapfen ſind an den Farben kenntlich; in den reifen
grünzapfigen Fichten iſt der Same um die Hälfte größer; die anderen angeblichen
Unterſchiede ſind noch nicht endgültig feſtgeſtellt. Es wäre wichtig, dieſelben
weiter zu beobachten und darüber zu berichten.
Fichte, Kämpe. 297
da im Gegenſatz zu anderen Holzarten die beſte techniſche Verwertbarkeit
der Fichte ſchon bei etwa 40 em Bruſthöhendurchmeſſer eintritt.
Haben die Beſtände dieſen Durchſchnittsdurchmeſſer erreicht, ſo warte
man nicht mehr mit dem Abtriebe. Manche pflanzen nach der Be—
ſamung ſchnell nach und treiben früher ab.
§ 193. Kulturmethoden.
Samenjahre pflegen unregelmäßig, etwa alle 4—6 Jahre, geringere
alle 2—3 Jahre einzutreten; man erkennt ſie vorher an den Blüten—
knoſpen und den Abſprüngen; die Zapfen ſammelt man durch Ab—
pflücken den ganzen Winter hindurch.
Gegen den Rüſſelkäfer, den man im Gebirge nicht jo bequem
bekämpfen kann (S 214), gönnt man den Schlägen 2—4 Jahre Ruhe,
bevor man kultiviert, jedenfalls bis die Stöcke vertrocknet ſind, wenn
man ſie nicht roden kann.
Fichtenſaaten werden wegen Gras- und Unkrautgefahr ſeltener aus—
geführt und dann in Form von Plätzeſaaten in rauhen und ſteinigen Lagen
reſp. auf Stubbenlöchern, ſeltener zur Ergänzung natürlicher Verjüngungen.
Der Boden wird in erſterem Falle im Herbſt ſorgfältig
umgehackt und mit 6—8 kg Samen pro Hektar beſäet, die
ebenſo behandelten Streifen beſäet man mit 5 kg Samen.
Zur Gewinnung von Pflanzen legt man gemeiniglich
Saat⸗ und Pflanzkämpe an.
Die Saat- und Pflanzkämpe werden in der Nähe
der Kulturfläche auf gutem Boden in windgeſchützter Lage
angelegt. Den Bodenüberzug und allen Abfall ſchmort man
gern zu Raſenaſche für die Kompoſthaufen zuſammen und
läßt dieſelbe mit Plaggen bedeckt und ſtark mit Kompoſt
vermengt den Winter über verrotten. Die Bodenbearbeitung
geht nur ſpatentief; der Boden wird gegraben oder etwa
20 em tief mit der Breitrodehacke (Fig. 125) gehackt; an
Hängen zieht man oberhalb einen kleinen Fanggraben, bei
größerer Gefahr von Abſchwemmungen auch noch durch den
Kamp zwei Diagonalgräben. Nachdem die Bodenoberfläche rn
geebnet, werden 5—7 cm breite und (von Mitte zu Mitte) 10—15 cm
entfernte Rillen gezogen und mit etwa 1—1,5 kg Samen pro ar
bejäet, der dann etwa 1 cm ſtark bedeckt wird.
298 j Fichte, Pflanzung.
Gegen Auffrieren, Dürre und Wind, auch zur Anſammlung von
Feuchtigkeit vertieft man gern die Rillen etwas und bedeckt ihre
Zwiſchenräume mit Moos. Aufgefrorene Pflanzen müſſen behäufelt
werden. Bei ſchlechtem Wuchs in den Rillen tut das Düngen mit
Kompoſterde gute Dienſte. Von Unkraut müſſen die Kämpe ſorgfältig
gereinigt werden, meiſt dreimal im Sommer.
Die Verſchulung aus dem Saatkamp, am beſten mit einem 15 em
breiten und alle 10 em mit Einſchnitten verſehenen Verſchulungsbrett,
erfolgt in der Regel 2jährig, ſeltener erſt Zjährig, und zwar in dem
ſehr engen Reihenverband von 10—15 cm, nur bei größeren Pflanzen
etwas weiter. 3—4 jährige verſchulte Fichten verwendet man unter
ſchwierigen Verhältniſſen, auf günſtigem Standort erreicht man dasſelbe
mit den ſehr viel billigeren unverſchulten 2—3 jährigen Fichten. Dann
ſind dieſelben jedoch vorher in den Saatrillen durch rechtzeitiges
fleißiges Ausziehen aller Schwächlinge zu kräftigen. Das Ausheben und
Transportieren geſchieht in Ballen, aus denen dann die Pflanzen mit ent—
blößter Wurzel auf der Kulturfläche ausgepflanzt werden; gegen Austrocknen
ſind die Fichtenwurzeln faſt ebenſo empfindlich als die Kieferwurzeln.
Pflanzung. Man pflanzt mit Vorteil nur bis höchſtens 5jährige
Pflanzen; der Zahl nach kommt Einzel- und Büſchelpflanzung vor.
Die Büſchelpflanzung beſchränkt man gewöhnlich auf rauhe Lagen,
ſtarken Graswuchs, Froſtgefahr, ſtarken Wildverbiß, Rüſſelkäferfraß
und auf Verhältniſſe, die recht viel geringe Nutzhölzer reſp. etwas
reicheren Vorertrag verlangen. In rauhen Lagen haben die Büſchel
in ſich mehr inneren Schutz. Sobald die Büſchel etwa 1 m hoch
gewachſen ſind, ſchneidet man gern die größte Pflanze frei, wodurch
ein ſchneller Schluß der Kultur bewirkt wird, und gewiſſe Übelſtände
der Büſchel wie langſames Wachstum, ſchlechter Stamm, ferner ein
gedrängter Stand, die dann leichter Inſekten, Schneebruch und Sturm—
ſchäden unterliegen, beſeitigen.
Gegen den Schneebruch hilft nur die kräftige verſchulte Einzel—
pflanze, die außerdem, in engerem Verband angelegt, den Boden
ſchneller deckt und auf dem ſchnellſten Wege ſehr gutes Nutzholz)
liefert; auch iſt ſie am geeignetſten zu Nachbeſſerungen.
Aus Fichtenpflanzungen in weitem Verbande erzieht man ſehr ſchnell—
wachſendes und deshalb grobjähriges techniſch ſchlechteres Holz. Das beſte Nutzholz
liefern wie bei allen Nadelhölzern die Saaten und nach ihnen der enge Verband.
Fichte, Hügel- und Klemmpflanzung. 299
Im Gebirge, namentlich in den höheren Lagen mit nur kurzem
Frühling und auf feuchtem Boden muß man oft ſchon im Auguſt, ſonſt
im September und Oktober pflanzen; ohne dieſe Notſtände pflanzt man
jedoch lieber im Frühjahr kurz vor dem Treiben, vorzugsweiſe auf
trockenem Boden und in Froſt- und Windlagen. Etwas getriebene
Pflanzen können ohne Schaden noch verpflanzt werden. Auf gutem
Standort und mit kräftigen Pflanzen pflanzt man in 1,3— 1,5 m Vers
band; auf trockenem und magerem Boden mit viel Beer- und Unkraut
pflanzt man geſchulte Einzelpflanzen in nur 1—1,2 m Quadratverband.
Die geeignetſten Werkzeuge beim Pflanzen ſind: zum Ausſtechen der
Spaten, zum Pflanzen die Hacke, zum Löchermachen auf ſchwierigem
Terrain die Rodehacke, ſonſt auch der Spaten. Am gebräuchlichſten iſt die
Löcherpflanzung, wobei man in dem Pflanzloch einen kleinen Hügel
von der guten Erde aufwirft, auf dieſem die Wurzel der Fichte ſorgſam
ausbreitet und dann mit guter Erde bedeckt. Ganz beſonders hat man
ſich vor dem zu tiefen Pflanzen zu hüten. Die flach wurzelnde
Fichte verlangt nur eine flache Bedeckung.
Auf feuchtem Terrain wendet man häufig die v. Manteuffelſche
Hügelpflanzung an, ebenſo auch auf magerem und ſehr feſtem Boden
mit von Gras oder Unkraut verfilztem Überzug. Im Sommer oder
Herbſt ſticht man gute Erde aus, bringt ſie auf größere Haufen und
ſchüttet die gute Erde aus den Plaggen noch darauf, worauf man das
Ganze gründlich zu durchmengen hat. Die Plaggen werden eventuell noch
zu Raſenaſche verbrannt und die Aſche wird beigemengt. Im Früh—
jahr trägt man in Körben dieſe Erde auf die Kulturfläche und ſchüttet
ſie in kleinen Hügeln auf die Pflanzſtelle; die Kamppflanzen werden
ſo in die Mitte des Hügels eingepflanzt, daß ſie bis auf den be—
narbten Boden reichen können; die Wurzeln werden auf einem kleinen
Hügel ausgebreitet, mit Erde bedeckt und ſchließlich wird der ganze
Hügel mit zwei halbmondförmigen Raſenplaggen aus nächſter Nähe,
der erſte an der Nordſeite, der zweite an der Südſeite bedeckt. Übrigens
läßt ſich die Manteuffelſche Hügelpflanzung mit allen Holzarten
und ſelbſt bis zu Heiſtergröße auf feuchtem reſp. ſchlechtem Boden
mit Erfolg anwenden; nur iſt ſie immer koſtſpielig.
Weichhölzer müſſen zeitig in Fichtendickungen ausgeläutert werden.
Um den Zuwuchs der Fichten zu fördern, ſoll man durchweg ziemlich
ſtark durchforſten und damit ſchon beginnen, ſobald die Aſte bis zu etwa
300 Fremdländiſche Holzarten.
3 m Höhe abſterben; da der Zuwachs von einer guten Kronen—
entwicklung abhängt, ſo ſollen die Durchforſtungen ſtets eine gute
Kronenentwicklung des künftigen Haubarkeitbeſtandes, denſelben recht
gleichmäßig über die ganze Fläche verteilt, im Auge behalten. Die
Krone ſoll ſtets auf etwa / der Stammlänge gehalten werden; alle
Fichten mit kümmerlichen und zu kleinen Kronen ſind nach und nach
zu beſeitigen. Recht empfehlenswert iſt, wo die Mittel das erlauben,
zur Stammpflege das Abſägen von trockenen und halbtrockenen Aſten
dicht am Stamme, um das Einwachſen derſelben zu vermeiden. Da
die Fichte außerordentlich unter Sturmgefahr leidet, ſo muß man die
Hiebsrichtung ſtets ſorgfältig gegen die herrſchende lokale Windrichtung
auswählen; die Fichte iſt ein beliebtes Miſch- und Unterholz, beſonders
auch geeignet als Windmantel und zur Ausfüllung kleiner Beſtandes—
lücken.
S 194. Fremdländiſche Holzarten.
Wir haben in Deutſchland verhältnismäßig nur wenige Holzarten,
die in großen Beſtänden rentabel angebaut werden können, etwa nur
vier Nadelhölzer und ein halbes Dutzend Laubhölzer. Da war es dank—
bar anzuerkennen, wenn vor etwa 30 Jahren John Booth mit Unter—
ſtützung des Reichskanzlers Fürſten Bismarck es unternahm — ge—
eignete ausländiſche Holzarten anzubauen; in den deutſchen Staats—
und Privatforſten wurden viele Fremdländer mit wechſelndem Erfolge
angebaut; es wurde viel geſtritten und geſchrieben über Wert und Un—
wert! Mußten doch naturgemäß nach Maßgabe der Ver—
ſchiedenheiten des Standorts und der richtigen oder un—
richtigen, geſchickten oder ungeſchickten Kultur die Erfolge
verſchieden ausfallen! Jetzt hat der urſprüngliche Enthuſiasmus
dem Skeptizismus Platz gemacht; im allgemeinen finden die Fremd—
länder nicht mehr viel Freunde, namentlich mit der Begründung, daß
die einheimiſchen Holzarten beſſeres leiſten. Da, wo die Ausländer
nach eingehenden fachgemäßen längeren Verſuchen weniger leiſten, ſoll
man ſie nicht anbauen, ſie aber wohl berückſichtigen, ſobald ſie eben—
ſoviel oder mehr leiſten; haben ſie dann doch neben angemeſſenem Er—
trage noch den Vorteil, die Waldbilder freundlicher zu geſtalten und
als willkommene Miſchhölzer Nutzen zu bringen. In großen Beſtänden
verdient wohl keine angebaut zu werden, höchſtens in großen Horſten.
Fremdländiſche Holzarten. 301
Es ericheinen auf angemeſſenen Standorten anbauwürdig: Rot—
eiche qu. rubra, Weißeſche Fraxinus alba, Spätblühende
Traubenkirſche prunus serotina, Schwarze Wallnuß jug-
lans nigra, Weiße Hikory carya alba, von Nadelhölzern:
Douglasfichte, Sitkafichte, Lawſon-Zypreſſe, chamae-
cyparis Lawsoniana, Pechkiefer pinus rigida, Bankskiefer
p. Banksiana, die japaniſche Lärche larix leptolepis und
auf ſumpfigem Boden die Sumpf-Zypreſſe. Die Einzelmiſchung
hat ſich im allgemeinen weniger bewährt, ebenſo — wie bereits
oben angedeutet — der Anbau im großen; ich empfehle nur den
Anbau in kleinen und großen Horſten bei ſorgfältigſter Auswahl
des paſſenden Standortes, namentlich des Bodens, der ja in der—
ſelben Wirtſchaftsfigur nicht ſelten wechſelt, auch trage man dem Be—
dürfnis nach Wärme und der Eigentümlichkeit ihres ſchnelleren
oder langſameren Wachstums wie der richtigen Kultur und Pflege
ſorglich Rechnung.
Qu. rubra. Roteiche. Eine ſehr wertvolle Erwerbung. Kommt
ſowohl auf gutem Laubholz- wie auch bis zu Kiefernboden III. Klaſſe
fort, bei ihrer flachen Bewurzelung ſelbſt auf flachgründigem Boden;
ſie hat ſchnellen, ſchönen Wuchs, zu allen Nutzzwecken geeignetes Holz,
nur hobelt es ſich ſchlecht; nach der Bearbeitung wird das Holz
immer härter. Bei ihrem ſchnellen Wuchs Halb- oder Ganz⸗Heiſter—
pflanzung in 2—3 mz; bei ihrem großen Lichtbedürfnis iſt ſtarke
Durchforſtung nötig.
Fraxinus alba. Weißeſche. Hat ſehr ſchnellen Jugendwuchs,
läßt aber — wie ich hier beobachte — mit etwa 50 Jahren nach.
Ihr Holz iſt ſehr zäh und hart; fie treibt ſpäter als excelsior, des—
halb froſtſicherer, ſonſt macht ſie ähnliche Anſprüche an den Standort
wie dieſe, iſt aber genügſamer und verträgt beſſer Überschwemmungen.
Die Blätter ſind größer, lockerer, die braunen Knoſpen haben Silber—
ſchuppen.
Prunus serotina. Spätblühende Traubenkirſche. Ihr hartes
rötliches Holz wird als beſte Tiſchlerware bis 200 Mk. bezahlt; iſt
ſehr ſchnellwüchſig, gedeiht bis Kiefernboden III. Klaſſe, liebt Friſche.
Man ſäet die Früchte nach Färbung mit Mennige (gegen Mäuſe und
Vögel) Korn an Korn in 20 cm entfernte Rillen, ſchlägt fie feſt und
bedeckt ſie ſofort mit Schutzgittern, die ſpäter erhöht werden; nach
302 Fremdländiſche Holzarten.
1 Jahr Verſchulung in 40 cm?, Auspflanzung 1 m hoch in 1,3 ms.
Später dunkel halten und gegen Wild ſchützen.
Juglans nigra. Schwarznuß. Vorzügliches Tiſchlerholz mit
ſchnellem Wuchs, gedeiht nur auf gutem Eichenboden. Keine Feinde.
Am beſten Freiſaaten in 1,5—2 m entfernten Streifen, Nüſſe 50 cm
von einander legen oder kleine Pflanzen ſetzen; höhere Pflanzen
kümmern lange. Zwieſel bis zu 5 m Höhe öfter ausſchneiden, bald
läutern, ſtark durchforſten. Nüſſe ankeimen in mit Sand vermengtem
Pferdedung.
Carya alba. Schuppenrindige Hikory. Beſtes Stellmacherholz,
feſt, ſehr zähe. Alles wie bei juglans nigra! aber anſpruchsloſer
und recht empfindlich gegen Froſt, langſamer Jugendwuchs, ſpäter
ſchnellwüchſiger, deshalb dann noch kräftiger zu durchforſten.
Pseudotsuga Douglasii. Douglastanne. Geht bis Kiefern—
boden III. Klaſſe, iſt aber dankbar für beſſeren Boden; Bewurzelung
paßt ſich jedem Boden leicht an; ihr Holz iſt nicht ganz ſo gut wie
unſer Fichtenholz, hart, feſt, dauerhaft, ſchwer zu bearbeiten, Rinde
zum Gerben tauglich. Von den beiden Spielarten mit gelblicher
und grünlicher Benadelung hat ſich erſtere beſſer bewährt; in Mittel-,
namentlich Süddeutſchland gedeiht ps. D. weniger gut.
Picea sitchensis. Stechfichte. Gutes Holz auf allen Böden, die
nicht zu arm ſind; leidet in der Jugend unter Froſt und Dürre, auch
ſtagnierendem Waſſer; beſteht aber gut Überſchwemmungen, wird wegen
ihrer ſtechenden (oben ſchön bläulichen) Nadeln nicht verbiſſen, wächſt
zuerſt langſam, verträgt Seiten-, aber keinen Oberſchirm, flache Be—
wurzelung; 0,8 kg Samen pro ar im Kamp, fleißig hacken, erſt im
3. Jahr verſchulen, im 4.—5. Jahr ins Freie. Saatbeete unter
Schutzgitter. Ps. Douglasii und p. sitchensis werden im übrigen
wie Fichten behandelt.
Chamaecyparis Lawsoniana. Großer Stamm mit gutem
Holz. Liebt denſelben Boden wie die Buche, namentlich Kalk- und
kräftigen Gebirgsboden, Seitenſchatten (alſo nur kleine Horſte), engen
Verband, die unteren Seitenäſte immmer entfernen; hat lang—
ſamen Jugendwuchs, leidet leider ſehr von Pilzen (agaricus melleus
und Pestalozzia). Auf Saatbeete Vollſaat, ſorgfältig, auch im Winter
bedecken, im 2. Jahr verſchulen, im 4.—5. Jahr recht flach auspflanzen
in höchſtens 10 ar großen Horſten. Ganz ebenſo wird Ohamae—
Fragebogen zum Waldbau. 303
eyparis obtusa behandelt, die viele noch vorziehen; aber nur
auf gutem Eichenboden. Beide gegen Mäuſe und Haſen mit dem
aus Mennige und Teer gemiſchten Anſtrich ſowie gegen Fegen
ſchützen.
Pinus Banksiana, Bankskiefer und p. rigida Pechkiefer
(letztere 3-nadlig) nur Bäume 2.—3. Größe; ihre Bedeutung liegt
darin, daß ſie mit großer Schnelligkeit noch auf ärmſtem Sand—
boden (Flugſand) gut gedeihen, ihn bald decken und ſo verbeſſern,
daß p. silvestris bald (nach 20—30 Jahren) folgen kann; Ein-
zäunung gegen Wild; auch als Schutz- und Treibholz zwiſchen Kiefern,
Kultur wie bei Kiefer; beſſer nur verſchulte 2-jährige Pflanzen benutzen.
Larix leptolepis. Japaniſche Lärche. Nur auf Eichen- und
Buchenſtandort, ſonſt wie unſere Lärche; leidet aber nicht unter Krebs
und Motten und iſt ſehr widerſtandsfähig, auch ſchnellwüchſig.
1,5 kg pro ar Rillenſaat, 1-jährige Verſchulung, nach 3 Jahren in
kleinen Horſten einſprengen.
Zum Schluß weiſe ich noch auf Taxodium distichum (Sumpf-
zypreſſe) hin, die ſich vielfach zum Bepflanzen ſumpfartiger Stellen, die
ſonſt ins Unland fallen, bewährt hat. Dichte Ausſaat in handbreite
Rillen, nach 2 Jahren verſchulen.
Fragebogen zum Waldbau.
Zu $ 112. Was lehrt der Waldbau? welches ſind die verſchiedenen Arten
der Begründung und Erziehung von Beſtänden?
Zu § 113. Was verſteht man unter Betriebsart? Erkläre die verſchiedenen
Betriebsarten von Hoch-, Nieder-, Mittel- und Plenterwald, von Kopfholz- und
Schneidelholzbetrieb.
Zu § 114. Was verſteht man unter Umtrieb? Nenne die Hauptumtriebs-
zeiten.
Zu § 115. Was verſteht man unter Perioden? Nach welchen Geſichtspunkten
reiht man die Beſtände in die Perioden ein? Nach welchen wählt man die Länge
des Umtriebes?
Zu § 116. Wodurch läßt man ſich bei den Kulturen zur Wahl gewiſſer
Holzarten beſtimmen?
Zu $ 117. Was iſt für die Wahl des Hochwaldbetriebes, des Niederwaldes,
Mittelwaldes und Plenterwaldes maßgebend?
Zu s 118. Was verſteht man unter natürlicher Verjüngung?
304 Fragebogen zum Waldbau.
Zu $ 119. Worauf hat man bei der natürlichen Verjügung ſein Haupt⸗
augenmerk zu richten?
Zu S 120. Was bezweckt die Vorbereitungsdurchforſtung?
Zu S 121. Was bezweckt der Samenſchlag? Wann und wie zeichnet man
denſelben aus.
Zu $ 122. Wann und wie zeichnet man Verjüngungsſchläge aus?
Zu § 123. Welchen Zweck haben die Nachhiebe? Nach welchen Regeln ſtellt
man ſie?
Zu S 124. Welche Holzarten treiben Stockloden? welche Wurzel und Stock—
loden? Zähle die wichtigen Waldbäume in der Reihenfolge ihrer Ausſchlagsfähig⸗
keit hintereinander auf? Wie legt man Niederwälder an? Wie iſt die Schlag—
richtung im Niederwald? Worauf iſt beim Hiebe beſonders zu achten?
Zu $ 125. Welche Holzarten eignen ſich zum Kopfholzbetrieb? Wann it
die Hiebszeit des Kopfholzes?
Zu S 126. Welche Holzarten paſſen für den Schneidelholzbetrieb?
Zu S 127. Wo wendet man noch Saaten an? In welchen Fällen pflanzt man?
Zu $ 128. Wie gewinnt man den Holzſamen?
Zu $ 129. Wie gewinnt man den Samen unſerer wichtigen Waldbäume?
Wie werden die Sämereien, namentlich Eicheln aufbewahrt?
Zu $ 130. Wie prüft man die einzelnen Holzſamen inbezug auf ihre Keim⸗
kraft? Beſchreibe die Topf- und Lappenprobe?
Zu $S 131. Wann iſt die beſte Saatzeit?
Zu S 132. Welches find die verſchiedenen Saatmethoden?
Zu S 133. Nach welchen Geſichtspunkten wählt man die Samenmenge?
Zu $ 134. Wie entfernt man den Bodenüberzug? Welche Vorſichtsmaß—
regeln gelten beim Überlandbrennen? Welche Vorteile bietet die Bodenlockerung?
Zu S 135. Nenne die verſchiedenen Werkzeuge die man im Waldbau zur
Bodenlockerung gebraucht. Wann wendet man dieſelben an?
Zu $ 136. Wie iſt die Bodenbearbeitung bei Vollſaaten? Was iſt landwirt—
ſchaftliche Mitbenutzung? Wie wird ſie angewandt?
Zu 8 137. Wie iſt die Bodenbearbeitung zu Streifenſaaten?
Zu $ 138. Welche Regeln hat man beim Ausſtreuen des Samens zu be⸗
obachten?
Zu 8 139. Wonach richtet ſich die Erdbedeckung der verſchiedenen Waldſamen?
Zu S 140. Welche Schutzmaßregeln wendet man an bei der Ausſaat empfind-
licher Holzarten?
Zu S 141. Wie ſchützt man die Saaten gegen Gefahren? Wie lange darf
man noch nachbeſſern?
Zu 8 142. Auf welchen beiden Wegen beſchafft man ſich Pflanzen?
Zu $ 143. Was find Wildlinge? Was hat man beim Ausheben, Transport
und Verpflanzen derſelben zu beobachten?
Zu $ 144. Wodurch unterſcheidet man Saat- und Pflanzkämpe, Wander⸗
und ſtändige Kämpe?
Fragebogen zum Waldbau. 305
Zu $ 145. Wie legt man einen Wander-Saatfamp an? Wann müſſen die
Bodenbearbeitungen gemacht werden? Was geſchieht mit dem Bodenüberzug? Wo—
durch empfiehlt ſich im Kamp eine möglichſt dichte Saat und ſchwache Bedeckung?
Weshalb vertieft man die Saatrillen? Was iſt maßgebend für den Verband?
Zu S 147. Nach welchen Geſichtspunkten wählt man die Lage von ſtändigen
Kämpen aus? Wie umgibt man einen Kamp mit einer lebendigen Hecke? Wie
bereitet man Dungerde und Raſenaſche? Wie ſchützt man ſich gegen Mäuſe, Maul-
würfe, Erdflöhe und Froſt im Kampe?
Zu § 148. Was hat man bei der künſtlichen Düngung zu beachten?
Zu § 149. Was find Loden, Halbheiſter und Heiſter? Wie verſchult man
dieſelben?
Zu $ 150. Wie beſchneidet man Pflänzlinge und was hat man für Pflege-
mittel in den Kämpen? Was iſt ein Pyramidenſchnitt? Wie nennt man denſelben
richtig?
Zu S 151. Wie verſchult man Nadelhölzer?
Zu § 152. Welche Arten von Pflanzen gibt es?
Zu S 153. Welche Vorzüge haben regelmäßige Pflanzungen?
Zn § 154. Welche Gründe fallen bei Auswahl der Pflanzweite ins Gewicht?
Zu $ 155. Wie ſtellt man den Quadrat-, den Reihen- und Dreiecksverband
her? Wie legt man den Verband über ſehr große Flächen?
Zu S 156. Wie berechnet man die Pflanzenmenge für die obigen Verbände?
: Zu S 158. Was hat die Herbſtpflanzung gegen und die Frühjahrspflanzung
für ſich?
Zu § 159. In welcher Jahreszeit ſollen die Pflanzlöcher gemacht werden?
Wie werden die Pflanzlöcher angefertigt?
Zu $ 160. Was muß mit Pflanzen geſchehen, die ausgehoben find, aber nicht
ſofort eingepflanzt werden? Wie ſchlägt man Pflanzen ein? In welcher Weiſe
pflanzt man ſtärkere Pflanzen ein?
Zu $ 162. In welcher Weiſe hat man nach der Pflanzung die Kultur zu
ſchützen und zu pflegen?
Zu $ 162. Was ſind Senker? In welcher Weiſe und zu welcher Jahreszeit
ſenkt man Zweige und Stangen ab? Wie pflanzt man Setzreiſer? Wie Setzſtangen?
Zu 8 164. Welche Holzarten eignen ſich beſonders zu Ober- und Unterholz
im Mittelwalde? Was ſind Laßreiſer und Oberſtänder?
Zu § 165. Wie zeichnet man die überzuhaltenden Laßreidel beim Abtrieb
des Unterholzes im Mittelwalde aus? Was ſpricht gegen den Mittelwaldbetrieb?
Zu $ 166. Worauf hat man bei der Pflege der Beſtände fein Augenmerk
zu richten?
Zu § 167. Was verſteht man unter Läuterungshieb? Welche Vorſicht hat
man beim Freihauen von ſchlaff erwachſenen Stangen zu beobachten? Was haben
Waldrechter gegen ſich?
Zu $ 168. Was verſteht man unter Durchforſtung und unter Hoch- und
Niederdurchforſtung? Welchen Zweck haben die Durchforſtungen? Worin ſind die
Vorteile der Durchforſtung begründet?
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 20
306 Fragebogen zum Waldbau.
Zu § 169. Woran erkennt man in den Beſtänden die Notwendigkeit einer
Durchforſtung?
Zu § 170. Nach welchen Regeln werden Hoch- und Niederdurchforſtungen
ausgeführt? .
Zu S 171. In welcher Jahreszeit entäſtet man? Wie werden die Entäſtungen
ausgeführt? Welche beſonderen Vorſichtsmaßregeln ſind nötig gegen Stammbeſchä—
digungen?
Zu § 172. Wie erhält man die Bodenkraft? Welche beſonderen Wirtſchafts⸗
maßregeln kommen dabei in Betracht?
Zu § 173. Wie befeſtigt man Dünen?
Zu S 174. Was hat man für Schutzmittel gegen die Verbreitung des Flug-
ſandes? Wie kultiviert man Flugſandflächen?
Zu $ 175. In welcher Weiſe kultiviert man Ortſteinflächen?
Zu $ 176. Welche Vorteile haben gemiſchte Beſtände? Nenne die fünf wald⸗
baulichen Miſchungsmaßregeln und begründe ſie?
Zu $ 178. Was verſteht man unter Lichtungsbetrieb? Welche Vorteile
hat er?
Zu § 179. Welche Anſprüche macht die Eiche an den Standort?
Zu § 180. Wann ſollen Eichenſaaten in der Regel ausgeführt werden?
Welche verſchiedenen Methoden kann man bei Eichenſaaten anwenden? Beſchreibe
die wichtigſten! Was kann man zur Erziehung guter Starkeichen tun?
Zu $ 181. Was hat man bei der Verſchulung von Eichen zu beobachten?
Zu $ 182. Welche Standorte eignen ſich zur Anlage von Eichenſchälwald?
Wann und wie wird der Hieb im Eichenſchälwald geführt? Wie wird die Rinde
geſchält und getrocknet? wie verkauft?
Zu § 183. Wie wird die Buche in der Regel verjüngt? Was Then reine
Buchenbeſtände gegen ſich?
Zu § 184. Was bezweckt die Vorbereitungsdurchforſtung im Buchenwalde?
Zu $ 185. Welche Stämme werden bei den Lichtungshieben in Buchenver-
jüngungen zuerſt eingeſchlagen?
Zu $ 187. Wie legt man einen Buchenſaatkamp an? Was muß man beim
Pflanzen von Buchen beſonders beachten? Welche Eigentümlichkeiten hat die Buchen⸗
durchforſtung?
Zu S 188. In welchem Umtriebe wird die Schwarzerle bewirtſchaftet? Wann
und wie wird der Abtrieb von Erlen bewirkt? Wie legt man einen Erlenſaatkamp
an? Wie verſchult man Erlenpflanzen? Wo wendet man die Klappflanzung
an? Wie wird ſie ausgeführt? Wie kultiviert man die Erle auf ſehr naſſem Boden?
Zu S 189. Nenne die wichtigſten Kulturweiden? Beſchreibe die verſchiedenen
Kulturarten bei Weiden? Welches iſt die empfehlenswerteſte? Wann ſchneidet
man gewöhnlich die Weidenruten und wie?
Welche Pappelarten ſind zu kultivieren? Worin unterſcheiden ſie ſich im
winterlichen wie ſommerlichen Zuſtand? Wie kultiviert man ſie im Kamp und im
Freien?
190. Welchen Standort liebt die Kiefer? Welche Bedeutung hat ſie für
andere Holzarten?
—
Forſtſchutz, Einleitung. 307
Zu § 191. Beſchreibe die Saatmethoden der Kiefer? Wie erzieht man
Kiefernballenpflanzen? Wie pflanzt man dieſelben? Bis zu welchem Alter ver—
pflanzt man die Kiefer mit entblößter Wurzel? Wie pflanzt man einjährige
Kiefern? Wie wird ein Kiefernſaatkamp angelegt? Was hat man beim Tranz-
port von Kiefernpflanzen zu beachten? Unter welchen Verhältniſſen empfiehlt ſich
die natürliche Verjüngung der Kiefer? Wie führt man ſie aus?
Zu S 192. Welchen Standort liebt die Fichte?
Zu § 193. Wo und wie legt man Fichtenplätzeſaaten an? Wie legt man
einen Fichtenſaatkamp an? Wie verſchult man Fichten? Was hat man bei der
Pflanzung von Fichten zu beachten? Beſchreibe die Manteuffelſche Hügelpflanzung.
Wann und wie wendet man die natürliche Verjüngung bei der Fichte an? Wie
erzieht man auf ſchnellſtem Wege haubare Fichten? -
Zu S 194. Welche fremdländiſchen Holzarten find anbauwert? Was iſt
bei ihrem Anbau beſonders zu beachten? Wie kultiviert man ſie?
C. Forſtſchutz.
Literatur.
Grebe: Waldſchutz und Waldpflege. 1875. Gotha.
Heß: Forſtſchutz 3. Aufl. 1896— 1900. Leipzig.
Altum: Waldbeſchädigungen durch Tiere ufw. 1889. Berlin.
Ohlſchläger und Bernhard: Die Preußiſchen Forſt- und Jagdgeſetze. 4. Aufl.
Berlin.
Mücke: Der Preußiſche Forſt- und Jagdſchutzbeamte. 3. Aufl. 1902. Neudamm.
Kauſchinger-Fürſt: Lehre vom Forſtſchutz. 5. Aufl. 1896. Berlin.
Radtke: Handbuch für den Preuß. Förſter. 4. Aufl. 1908. Neudamm.
S 195. Einleitung und Zefinition.
Es iſt eine Tatſache, daß vor Zeiten bedeutend mehr Wälder
vorhanden waren als jetzt; es iſt ferner Tatſache, daß heute ſich die
Wälder, beſonders in der privaten Hand in einer Weiſe vermindern,
daß zu befürchten iſt, wir werden ſchließlich zu wenig Wälder haben,
um unſere Holzbedürfniſſe zu befriedigen und unſere heutigen Klima—
und Gewerbeverhältniſſe zu erhalten (vergl. S 2), wenn nicht alle
Schutzmaßregeln gegen die zahlreichen Feinde der Wälder, namentlich
den Hauptfeind derſelben, den ſinnlos oder habgierig wirtſchaftenden
Menſchen, mit Energie gehandhabt werden. Die Menſchen haben
zuerſt den Wald gerodet und verringert, um ihren vermehrten Be—
dürfniſſen durch Ackerbau und Viehzucht, wo früher Wald geſtanden,
Rechnung zu tragen. Nächſtdem trat jedoch die Nutzung des Holzes
in den Vordergrund und zwar in dem Grade, als der Wert des
20*
308 Sturm- und Windſchaden.
Holzes zunahm, bis ſie heute faſt ausſchließlich der Grund der Wald—
verringerung, ſehr häufig leider der vollſtändigen Waldausrottung
ſeitens der Privatwaldbeſitzer iſt. Mit den verwüſtenden Eingriffen
des Hauptfeindes hielten die verderblichen Einwirkungen der anderen
Feinde des Waldes in der Natur gleichen Schritt, und zwar einesteils
der rohen Naturkräfte — Sturm, Waſſer, Froſt, Hitze, Feuer uſw. —,
andernteils der vielen den Wald beſchädigenden Tiere. Alle dieſe
Gefahren ſind leider vielfach durch falſche Wirtſchaft, beſonders unſere
heutige ſchablonenhafte Kahlſchlagwirtſchaft, vermehrt. Die Lehre
vom Forſtſchutz behandelt demnach die Maßregeln, durch
welche der Wald erhalten und vor allen Gefahren und
ſchädlichen Einflüſſen beſchützt wird. Sie macht uns mit den
drohenden Gefahren bekannt und lehrt uns ihre Abwehr, ſoweit ſie
in der Macht des zunächſt intereſſierten Menſchen, nämlich des Wald—
beſitzers reſp. deſſen Beamten oder des weiter intereſſierten Staates
liegt, der durch Geſetze und Polizeimaßregeln die dem Gemeinwohle
ſchädliche Verminderung der Wälder oder ihre Beſchädigung ſeitens
Unberechtigter zu verhindern hat.
I. Schutz gegen Beſchädigungen durch die Natur.
A. Gegen die roben Naturkräfte.
S 196. 1. Sturm und Wind (vergl. S 109).
Wie aus der Standortslehre (S 109) bekannt iſt, entſtehen die
Stürme durch plötzliche Temperaturveränderungen; ſie kommen bei
der geographiſchen Lage von Deutſchland meiſtens von Weſten, ſeltener
von Norden her. Jede Gegend pflegt jedoch ihre beſonders gefährliche
Sturmrichtung, die mit ihrer eigentümlichen Bodengeſtaltung (Lage
hoch im Gebirge, in Talkeſſeln, an Talausgängen, in Flußtälern, an
Seen, an der Küſte, hinter vorliegenden Höhen- und Gebirgszügen
uſw.) zuſammenhängt, zu haben, gegen welche man ſich dann beſonders
zu ſchützen hat. Man erkennt die herrſchende Sturmrichtung, die nicht
ſelten ſchon in demſelben Revier verſchieden iſt, an der Rinde der
Bäume, die nach der Sturm- und Windrichtung viel rauher und
beſonders ſtark mit Moos und Flechten bewachſen iſt, ferner an der
Fallrichtung von geworfenen oder gebrochenen Stämmen und an
Sturm- und Windſchaden. 309
den Erdaufwürfen der alten Windbrüche. Der Sturmgefahr am
meiſten ausgeſetzt ſind die flachwurzelnden Holzarten (Fichte, Aspe,
Birke, Hainbuche und alle Holzarten auf flachgründigem Boden und
in den Verjüngungsſchlägen); von unſeren wichtigen Holzarten leidet
am meiſten die Fichte; jedoch leiden in ausgeſetzten Lagen auch Rot—
buchen und Kiefern zuweilen ſehr bedeutend. Mit zunehmender Höhe
und vorgeſchrittenem Alter des Baumes wächſt die Gefahr; haubare
und angehend haubare, beſonders aber ſtark durchlichtete Beſtände oder
einzelne übergehaltene Stämme auf Blößen unterliegen am meiſten.
Lockerer Boden leidet mehr als bindiger, feuchter mehr als trockener.
Junge Beſtände leiden nur ſelten.
Der beſte Schutz gegen Sturmgefahr liegt in der richtigen wald—
baulichen Erziehung und Behandlung ſowohl der gefährdeten Holzarten
wie der gefährdeten Lage, z. B. das Einſprengen tiefer bewurzelter
Holzarten, wie Tannen und Buchen in Fichten. Man hat von vorn—
herein auf beſonders kräftiges Pflanzmaterial, auf eine vorſichtige, aber
die Stämme des künftigen Haubarkeitsbeſtandes von vornherein
kräftigende und ſie räumlicher ſtellende Durchforſtung, beſonders an
den ausgeſetzten Beſtandsrändern, auf feuchtem Terrain auf
zeitige Entwäſſerung vor dem Hiebe und vor allem auf die richtige
Hiebsrichtung — ſtets der bekannten Sturmrichtung entgegen —
zu achten. Eine beſondere Bedeutung haben in dieſer Beziehung die
ſog. Loshiebe erlangt; eine Art beſteht darin, daß längere Zeit vor
dem Hiebe an der gefährdeten Weſtſeite in dem alten bald abzu—
treibenden Beſtande ſelbſt ein etwa 20 m breiter Streifen
20—30 Jahre vorher ſtark durchforſtet und dann unterbaut wird,
um durch freie Stellung künſtlich ſturmfeſtere Randbäume an den
Windſeiten zu erziehen und gleichzeitig den Boden zu ſchützen; bei
dieſem Lichthauen muß man beſonders gefährdete (kranke, auffallend
flach wurzelnde ſowie ſchlanke Stämme mit hoch angeſetzter Krone oder
ſchon geſchobene) Stämme zuerſt wegnehmen und die kräftigen und
ſtufigen Stämme frei hauen. Die verbreitetſte Art von Loshieb
beſteht jedoch darin, daß man zur Vorbeuge jüngeres Holz, z. B.
70 jährige Fichten, dadurch an dem gefährdeten Weſtrande ſchützt,
daß man dort einen 30 m breiten Streifen etwa 20—30 Jahre vorher
kahl abtreibt und ſofort wieder kultiviert; dieſe Kultur wächſt dann
gleichzeitig zum Windmantel heran. Loshiebe ſind immer dann in
310 Sturm- und Windſchaden.
ſturmgefährdeten Holzarten und Lagen nötig, wenn im Weſten älteres
Holz der J. Periode z. B. 90 jährige Kiefern einem jüngeren Beſtande
z. B. 70 jährigen Kiefern vorliegen, die ihn nach dem Abtriebe
derſelben ſchutzlos den Weſtſtürmen preisgeben. Auf ſehr ausgeſetzten
Gebirgskämmen oder einzelnen Kuppen muß man die Erziehung
älteren Holzes in reinen Hochwaldbeſtänden vermeiden und darf nur
Plenterwirtſchaft betreiben oder den Umtrieb des Hochwaldes herab—
ſetzen; ſchließlich müſſen bei der Betriebsregulierung planmäßig Hiebs—
züge gegen die Sturmrichtung vorgeſehen werden.
Sind trotz aller Vorſichtsmaßregeln dennoch Windbrüche ein—
getreten, ſo muß man dieſelben ſofort aufarbeiten und zur Ver—
meidung von Inſektengefahr ſchnell abfahren oder ſchälen laſſen, vergl.
S 45 der Preuß. Förſter-Dienſtinſtruktion (Pr. F. D. J. v. 23./ 10. 68).
Zuerſt räumt man alle Wege frei, dann arbeitet man das wertvollere
ballenloſe Wurfholz, zuletzt die mit Ballen geworfenen Stämme auf;
es iſt nicht nötig, das Holz ganz zu ſchälen, ſtreifenweiſes Schälen genügt
zunächſt, (am beſten gleich durch den Käufer). Iſt alles irgendwie
wertvolle Nutzholz verkauft, dann erſt geht man an das zerſplitterte
Holz und die geſchobenen Stämme. Man muß unbedingt ſo ſchnell
als möglich alles Holz, wenn auch mit Opfern, verkaufen, aus dem
Walde ſchaffen und die Wiederkultur ſofort folgen laſſen. Unhaltbare
lückige Beſtände werden abgetrieben, raume Beſtände je nach dem
Boden mit Fichte, Strobe, Buche, Hainbuche unterbaut, Löcher werden
glatt ausgerändert und — wenn klein, mit Schattenhölzern, wenn
groß, mit paſſenden Holzarten ausgebaut, wobei man immer weit
genug vom Beſtandsrande und der Traufe abzubleiben hat (3—6 m!)
Nach der Art des Bruches unterſcheidet man Maſſenbruch, wenn
größere Beſtandteile (über 0,3 ha), Neſterbruch, wenn kleine Be—
ſtandteile zuſammenhängend gebrochen ſind, oder Einzelbruch, wenn
nur einzelne Stämme getroffen ſind; ferner unterſcheidet man noch
Windwurf, wenn der ganze Stamm mit der Wurzel geworfen iſt,
Windbruch, wenn entweder der Schaft oder der Wipfel gebrochen iſt, wo—
bei man wiederum Schaft- und Wipfelbruch unterſcheidet. Fortwährende
Aufmerkſamkeit hat man auf die ſog. geſchobenen Stämme zu
richten, d. h. ſolche Stämme, die nur aus ihrer Lage gebracht
ſind, da ſie bald kränkeln und ſo eine Brutſtätte der gefährlichen
Inſekten zu werden drohen.
——
Froſtſchaden. 311
Außer als Sturm kann der Wind auch durch Aushagern der
Beſtandsränder und Wegführung reſp. Aushagerung des Rohhumus
gefährlich werden, und muß man dieſelben deshalb bei der Durch—
forſtung auf 30—40 Schritt hin dunkel halten (vergl. S 170), oder
an beſonders ausgeſetzten Rändern ſog. Wind- oder Schutzmäntel
anlegen. Am beſten eignet ſich hierzu die Fichte reſp. Tanne, von
denen man gleich bei der Kultur 3—5 Reihen in 1 m Dreiecksverband
am Rand entlang ſo pflanzt, daß die hinteren Pflanzen immer die
Lücken der vorderen Reihen decken. Sind ſolche Beſtandsränder
bereits fehlerhaft durchlichtet und ſchutzlos dem Winde preisgegeben
und können Schutzmäntel nicht angelegt werden, ſo ſoll man Fichten pp.
unterbauen oder doch wenigſtens den Boden öfter grobſchollig umhacken,
um das abfallende Laub zu binden und eine Humusbildung zu
ermöglichen, ſo daß keine Verangerung eintritt.
Nach jedem Sturme ſind ſofort alle Wege zu revidieren, um
etwaige Verkehrsſtörungen zu beſeitigen, und dann ſind die Anzahl,
der geſchätzte Feſtgehalt der gebrochenen und geworfenen Stämme, die
Sturmrichtung und ſonſtige nähere Umſtände dem Revierverwalter
nach dem vorgeſchriebenen Schema ſofort zu melden. (§ 45 Pr.
N
§ 197. 2. Gefahr von Froſt, Schnee, Auft und Eis.
a) Froſt (vergl. S 106).
Am ſchädlichſten wirkt der Froſt in der Form der Maifröſte
(ſog. Spätfröſte), durch welche die unter Froſt leidenden Holzarten
(Tanne, Buche, Ahorn, Fichte, Eſche, Erle, Akazie, Juglans und faſt
alle anderen Holzarten in früheſter Jugend) häufig vernichtet oder doch
ſtark beſchädigt werden; ſeltener ſind Frühfröſte im Herbſt (September),
welche noch nicht verholzte Triebe gefährden, oder die Winterfröſte
gefährlich, die den Stamm zerſprengen und Froſtriſſe und ſchließlich
Kern⸗ und Ringfäule erzeugen. — Außer dem Laub, den Gipfel- und
Seitentrieben wird häufig die Blüte zerſtört. Die einzigen Holzarten,
die (mit Ausnahme der früheſten Jugend) faſt ganz froſtfrei ſind,
ſind Kiefer, Hainbuche und Birke, auch salix viminalis, von
Fremdländern: pinus Banksiana, rigida, strobus, fraxinus americana;
312 Froſtſchaden.
ſie werden deshalb gern an froſtgefährdeten Stellen rein oder
zum Schutz empfindlicherer Holzarten in Untermiſchung mit dieſem
angebaut. Am gefährdetſten ſind feuchte Einſenkungen und Oſtlagen
reſp. Nordlagen oder windſtille von Beſtand oder Bergen hoch ein—
geſchloſſene Orte, ſog. Froſtlöcher oder Froſtlagen, Kulturen mit
Graswuchs, große Kahlſchläge, toniger, ſchneefreier, naßkalter Boden
(Moore, Brüche).
Buchen und Tannen verjüngt man natürlich, andere Holzarten
ſchützt man gegen Fröſte dadurch, daß man ſie unter Schirmbäumen
erzieht und daß man die Schläge (namentlich im Niederwald und
Mittelwald) von Weſten nach Oſten führt. Beſtandeslücken dürfen,
ſobald ſie Froſtſchaden zeigen, nur mit froſtſicheren Holzarten Giefer,
Birke, Hainbuche) ausgebaut und müſſen empfindlicheren Holzarten
reihenweis froſtſichere beigemiſcht werden. In Kämpen ſchützt man
ſich durch Beſtecken mit Schutzreiſig, Decken mit demſelben auf Gabel—
gerüſten, durch Schutzgitter oder durch den Seitenſchutz gegen Oſten
und Norden vorſtehender Beſtände und Wahl von froſtfreien oder
wenigſtens gegen Oſten geſchützten Lagen.
Ein zweiter Feind iſt das früher (S 106) beſchriebene Auffrieren
auf feuchtem und lockerem Boden. Dagegen hilft Entwäſſerung und
Bedecken des Bodens mit Moos, Streu, Laub, Plaggen, Steinen,
Schutzgittern und Sand (in Kämpen beſonders), oder Vermeidung der
Lockerung auf ſolchem Boden, indem man nicht ſäet, ſondern Ballen—
reſp. Hügel- oder Rabattenpflanzung uſw. anwendet.
Unter Stammfroſt (Froſtriſſe, vergl. S 106) leiden die Holzarten
am meiſten in folgender (abſteigender!) Reihenfolge: Roßkaſtanie,
Eiche, Buche, Linde, Ulme, Eſche, Ahorn, Hainbuche, Aspe, Erle,
Birke, welch letztere faſt nie leidet; die Blätter, Blüten und Triebe
leiden am meiſten bei folgenden Holzarten (abſteigende Folge!):
Eſche, Ahorn, Rotbuche, Eiche, Ulme, Linde, Pappel, Erle, Birke,
Hainbuche; von den Nadelhölzern: Lärche, Tanne, Fichte, Kiefer.
Die Schütte der Kiefer wird vielfach dem Einfluß von Spätfröſten
zugeſchrieben, ſo daß dieſe ſonſt froſtſichere Holzart in früheſter
Jugend ebenfalls gefährdet iſt; die Maitriebe derſelben erfrieren
ausnahmsweis noch bis zum 6. Jahre.
Schneebruch. 313
b) Schnee, Duft und Eis (vergl. § 107).
Der Schnee wird namentlich in den mittleren Gebirgslagen*)
durch Überlaſtung in den Fichtenſtangenorten gefährlich, indem er ſich
in großen Maſſen auf denſelben ablagert und ſie in ganzen Flächen
neſterweis oder ſtammweis zuſammenbricht; älteren Stämmen bricht
er die Kronen ab, Stangenhölzer und junge Schonungen drückt er
zuſammen; die Folgen ſind dieſelben wie beim Windbruch. Der
Schaden wird am größten, wenn nach großem Schneefall Tauwetter
oder Regen eintritt und dieſem plötzlich Froſt folgt, der den naſſen
Schnee in Eis verwandelt (wie am 19. 11. 05 in der Forſtinſpektion
Straßburg⸗Zabern mit über 20000 fm Schneebruch). In gleicher
Weiſe leidet auch die Kiefer, ſeltener Tanne und Lärche, doch wird
die Kiefer meiſt in weniger gefährdeten Gegenden angebaut. Von
Laubhölzern leiden bei frühem Schneefall, wenn noch verbleichendes Laub
an den Zweigen vorhanden iſt, namentlich bei gleichzeitigem ſtärkeren Froſt:
Rotbuche, Erle, Eſche, Akazie, Birke, Eiche. Das ſicherſte Vorbeugungs—
mittel beſteht in ſorfältigſter Pflanzung von kräftigem und verſchultem
Material und zwar nach im Erzgebirge angeſtellten Verſuchen in einem
weiten Verbande von 1,5 —1,7 m?, der Sturm und Schnee viel beſſer
widerſteht, und in ſorgfältigſter Durchforſtung, ſowie in Miſchung mit
anderen Holzarten; in ſehr gefährdeten Lagen in Einführung des
Plenterbetriebes oder natürlicher Verjüngung, welch letztere ſich nament—
lich in den ſchweren Schneebruchkalamitäten der Jahre 1886 und
1887 bewährt haben, während ſonſt faſt keine Holzart und keine
Kulturmethode verſchont blieb. Nach ſtattgehabtem Bruch hat man
zur Vermeidung anderer Gefahren (Inſekten, Sturm, Froſt) alles
kränkelnde Material ſchnell einzuſchlagen und alles gefällte Fichtenholz,
wenn es nicht ſchnell abgefahren werden kann, wenigſtens ſtreifenweis
zu ſchälen; den beſchädigten Stangenorten kann man durch rechtzeitigen
Unterbau reſp. Einbau von ſchattenertragenden Holzarten (Fichten,
Tannen, Stroben, Buchen, Hainbuche) helfen; auf Kulturen und in
Kämpen, allenfalls auch noch in kleinen, beſonders wertvollen
Die Schneebruchregion erſtreckt ſich im Harz auf eine Höhe von 400 bis
950 m, in Schleſien auf 600 —1200 m, am Rhein bis zu 600 m, in Thüringen
bis 500 m herunter.
314 Hitze und Dürre.
Stangenorten empfiehlt ſich ein rechtzeitges Abklopfen nach ſtarkem
Schneefall, falls es nicht zu teuer wird.
Gegen Duft- und Eisbruch, der beſonders hart die Oſtränder
trifft, indem dabei die ſtark inkruſtierten Zweige und Triebe abbrechen
(namentlich bei Akazien), ſucht man ſich durch vorſtehende Beſtände
und durch die ſchon oben berührte Schlagſtellung von Südweſt nach
Nordoſt, auch durch hohe und tief beaſtete Nadelholzſchutzmäntel gegen
Oſten zu ſchützen; am meiſten ſind Niederwälder und Oberbäume im
Mittelwald, die wintergrünen langnadligen Nadelhölzer (Kiefer) und
die Akazie gefährdet.
S 198. 3. Gefahr durch Hitze und Dürre.
Die Hitze ſchädigt beſonders den Boden, indem ſie ihn ſeiner
Feuchtigkeit und Friſche beraubt; ſie reizt die Pflanzen zu einer erhöhten
Waſſerverdunſtung, die wieder ein Verwelken und ſchließliches Ab—
ſterben derſelben hervorrufen muß, wenn der Boden durch ſeine
Grundfeuchtigkeit oder atmoſphäriſche Niederſchläge nicht zur rechten
Zeit für den Erſatz der zu viel verbrauchten Feuchtigkeit ſorgen.
Infolge von Dürre und Hitze verwelken Blätter und Blüten, die
bereits angeſetzten Früchte werden taub und fallen vorzeitig ab, das
Laub wird vorzeitig gelb, der Zuwachs geht zurück, es fällt auffallend
mehr Trockenholz an, Bäume ſterben ganz ab, die Kulturen verwelken,
die Saaten gehen nicht auf oder vertrocknen wieder, die ſchädlichen
Inſekten vermehren ſich, Waldbrände treten häufiger und gefährlicher
auf uſw. (Trockenjahr 1904).
Das einzige Mittel gegen dieſe Gefahr liegt im Binden der vor—
handenen Bodenfriſche, das uns der Waldbau in den einzelnen Fällen
bereits gelehrt hat, nämlich: Vermeidung plötzlicher Freiſtellungen
trockener Bodenarten, tiefe Bodenbearbeitungen, Pflanzen in vertieften
Löchern, Belegen der Pflanzlöcher mit Plaggen an den Süd- oder
Talſeiten, Ausſtreuen von Laub, Moos, Nadelſtreu und Reiſig
in die Pflanzenreihen der Kämpe und Kiefernkulturen, öfteres gründ—
liches Behacken derſelben, Ballenpflanzung, Wahl einer Kulturmethode,
welche den Boden am ſchnellſten deckt, beim Pflanzen von Heiſtern —
Richten der meiſten Belaubung nach Süden, natürliche Verjüngung, Er—
ziehung von Bodenſchutzholz und unter Schirmſchlag, Waſſerpflege, Hemmen
der Abflüſſe an Hängen durch Ziehen von parallelen Fanggräben pp.
Waldbrände. 315
Plötzliches Freiſtellen und damit verbundene Bodenverſchlechterung
ruft auch häufig die bekannte Wipfeldürre hervor, der man durch
möglichſt ſchnelle Pflanzung einer Bodenſchutzholzart begegnen muß.
Am meiſten leiden unter Trocknis: Rot- und Weißbuche ſowie
Fichte und alle Holzarten in der Jugend, die Süd- und Weſthänge,
kalkige, tonige ſowie arme Sandböden, lückige und raume Beſtände,
namentlich von flachwurzelnden Hölzern.
Der an zartrindigen Holzarten (Rotbuche, Hainbuche, Eſche,
Jungeiche, Ahorn, junge Fichte uſw.) und zwar an Süd-, Südweſt—
und Weſtſeiten der Stämme und Beſtände namentlich nach plötzlichen
Freiſtellungen häufig auftretende Rindenbrand, infolgedeſſen das
durch Platzen der Rinde bloßgelegte Holz abſtirbt und anfault — iſt
eine Folge der direkten Sonnenbeſtrahlung; man vermeide deshalb
an den gefährdeten Orten alle plötzlichen Freiſtellungen und Auf—
aſtungen oder lege Fichtenſchutzmäntel an.
S 199. 4. Gefahr durch Feuer.
Eine Folge der Dürre im weiteren Sinne iſt, — wie oben an—
gedeutet — auch das häufigere Vorkommen von Waldfeuern. Man
unterſcheidet ſog. Lauffeuer, welches im trockenen Bodenüberzuge zu
entſtehen pflegt und ſich dann mit großer Schnelligkeit, indem es die
ganze Bodendecke ergreift, weithin verbreitet. Beſonders gefährlich
wird das Lauffeuer bei ſtarkem Winde, wo es zuweilen ſich auch
in die Wipfel verbreitet und dieſe als ſog. Wipfelfeuer zerſtört;
brennt der ganze Beſtand, was nur in Schonungen und jüngeren
Stangenhölzern vorkommen kann, ſo entſteht das Stamm- oder
Totalfeuer. Schließlich kommt noch Erdfeuer vor, welches brennbare
Erde, namentlich den Torfboden ergreift. Am gefährdetſten ſind die
Nadelholzwaldungen, beſonders ihre Schonungen und jungen Stangen—
hölzer, namentlich die Kiefer in trocknen Frühjahren und heißen Spät—
ſommern, doch werden auch Laubhölzer heimgeſucht, von denen die
zartrindigen, namentlich Buche am meiſten zu leiden haben. Eichen
pflegen wieder auszuſchlagen; bei Erlen iſt beſondere Vorſicht nötig,
indem dieſe ſehr lange in ihren Stöcken nachglimmen.
Zunächſt hat man ſich gegen das Feuer durch umfaſſende Vor—
beugungsmaßregeln zu ſchützen, die entweder polizeilicher oder
316 Waldbrände, Vorbeuge.
waldbaulicher Natur ſind. Die Polizeimaßregeln umfaſſen das Verbot
und bedrohen mit Strafen:
Das unbefugte Feueranzünden reſp. Unterlaſſen des Aus—
löſchens von Waldfeuern ſeitens der Holzhauer, Hirten, Köhler und
des Publikums, das Tabakrauchen in den heißen Monaten im
Walde, das Schießen mit Filzpfropfen, das Anzünden von Feld—
feuern unmittelbar am Walde, Anlage von feuergefährlichen Etabliſſe—
ments im und am Walde. Bei der Anlage von jeglichen Waldfeuern
iſt ſtreng darauf zu halten, daß der Bodenüberzug in einem Umkreis
von mindeſtens 0,5 m um das Feuer abgeſchürft und daß das Feuer
nicht eher verlaſſen wird, als bis es entweder ganz ausgebrannt oder
doch mit Erde vollſtändig zugeworfen iſt. Über Vermeidung von
Waldfeuern vergl. SS 308, 309, 360, 368% des Strafgeſetzbuches,
ſowie SS 44 bis 52 des Feld- und Forſtpolizeigeſetzes vom 1. April
1880, Förſter-Dienſt⸗Inſtr. für Preußen § 43.
Die waldbaulichen Maßregeln beſtehen in Vermeidung von
großen zuſammenhängenden gleichaltrigen Beſtänden, in Unterbrechung
beſonders gefährdeter Beſtände durch breite (10—20 m), in den heißen
Monaten ſtets wund zu haltende ſog. Feuergeſtelle, womöglich mit
11,5 m breiten Schutzgräben an beiden Seiten, die ev. auch mit
perennierenden Lupinen (Lupinus polyphyllus), Wicken uſw. zu beſäen
find, und in der Anlage von 5 m breiten Laubholzmänteln (Birke, Akazie,
Buche, Hainbuche, Eiche) auf dieſen Geſtellen und an Beſtandesrändern.
Die größte Vorſicht iſt an den Eiſenbahnen nötig, und hat der Schutz
gegen Feuersgefahr durch die Bahnen in den letzten Jahren die Auf—
merkſamkeit beſonders beſchäftigt. Forſtmeiſter Kienitz-Chorin empfiehlt
folgende Schutzſtreifen in feuergefährdeten Revieren längs der Bahnen:
„Auf beiden Seiten der Bahn wird ein je 12—15 m breiter
Waldſtreifen als Schutzmantel durch zwei 1,5 m breite holzfreie
Streifen, einer unmittelbar am Bahnkörper, der andere auf der Wald—
ſeite, iſoliert; die Streifen werden entweder ſtets wund gehalten oder
mit Lupinen, Seradella uſw. beſäet; ſie ſollen durch Funken- und
Aſchenauswurf entſtehende Bodenfeuer nicht zur Entwicklung gelangen
laſſen und werden deshalb die Schutzmäntel auch noch durch 1,5 m
breite Wundſtreifen ſenkrecht zur Bahn meiſtens in 20 m breite
Rechtecke zerteilt. Die Mäntel werden dauernd in 60 jährigem Um—
triebe bewirtſchaftet; ſie dürfen nie zu gleicher Zeit auf beiden Bahnſeiten
Waldbrände, Löſchmaßregeln. 317
abgetrieben werden; nach dem Kahlabtrieb Wiederkultur mit 1 jährigen
Kiefern in 1—1,3 m?; im Dickungs- und jüngſten Stangenholzalter
werden bis auf 1,5 m Höhe die unterſten Aſte entfernt. Bei beſonderer
Gefahr, namentlich nach dem Abtrieb des erſten Mantels kann ein
zweiter etwa 12 m breiter Parallel-Schutzmantel angelegt werden,
ebenſo da, wo der Bahnkörper höher liegt.
In Schonungen gibt man längs der Wege und Geſtelle zu beiden
Seiten auf 5—10 m Tiefe die Bodenſtreu ab und läßt bis auf
Mannshöhe alle trocknen unteren Zweige dicht am Stamme entfernen;
dieſe Streifen ſind ſtets wund zu halten. In den heißen Monaten
it von erhöhten Punkten aus das Revier häufig zu inſpizieren“) und
ſind etwaige Arbeiter, ſoweit es die Natur der Arbeit zuläßt, möglichſt
im Revier zu verteilen, damit das Feuer ſofort nach ſeinem Entſtehen
entdeckt werden kann. Sobald Feuer im Revier gemeldet wird, ſind
folgende Löſchmaßregeln anzuordnen und zu ergreifen:
Iſt das Feuer noch klein, ſo verſucht man es durch Ausſchlagen
mit belaubten Zweigen, Bewerfen mit Erde und Abſchürfen des
Bodenüberzuges rings um dasſelbe auszulöſchen reſp. zu beſchränken.
Man laſſe die Leute beim Ausſchlagen nicht nach Belieben, ſondern
in Kolonnen von je 10 Mann unter einem Führer nach Kommando
ſchlagen, womöglich mit Birken- oder Wacholderſträuchern; man
wird dann ganz anderen Erfolg erzielen. Bei größeren Feuern muß
man die Mannſchaften, deren möglichſt viele mit ſchweren Hacken,
Schaufeln, Spaten, Rechen, Axten auf ſchnellſtem Wege heranzuholen
ſind, vor und neben dem Feuer unter gleicher Verteilung der Werk—
zeuge anſtellen; die Leute in den Flanken ſuchen es auszuſchlagen
und auszuwerfen und verhindern ſo nicht nur das Umſichgreifen nach
beiden Seiten hin, ſondern ſuchen es immer mehr einzuengen, ſo daß
es ſchließlich eine immer mehr ſich verengende Spitze werden muß;
die erſteren arbeiten ihm entgegen, indem ſie die in ſeinem Wege
liegenden Brennſtoffe — Dürrholz, Rohhumus uſw. — ſchleunigſt
bis auf den Mineralboden entfernen, den Boden abſchürfen oder durch
Gräben das Feuer zu begrenzen trachten. Hierbei iſt immer weit
genug vom Feuer anzufangen, damit dasſelbe die Löſchmannſchaften
Oberförſter Seitz hat Feuerwachttürme mit Signaleinrichtungen konſtruiert,
die über das ganze Revier verteilt werden, und ermöglichen, daß jedes Waldfeuer
ſofort bemerkt und nach ſeiner Lage genau beſtimmt werden kann.
318 Gefahr durch Waſſer.
nicht vor beendeter Arbeit überraſcht, die Leute ſollen immer mit dem
Rücken dem Feuer zugekehrt arbeiten und den Abſchurf an der Feuer-
ſeite flach ausbreiten; bei ganz großen Feuern in Schonungen, und
wenn der Beſtand ſelbſt brennt, legt man Gegenfeuer*) an, hinter
denen man jedoch beſonders aufmerkſam ſein und alle Vorſichtsmaß—
regeln treffen muß. In Schonungen helfen auch Feuerſpritzen, aber
nur wenn in nächſter Nähe hinreichend Waſſer iſt.
Nach jedem Brande iſt die Feuerſtelle noch längere Zeit zu be—
wachen, wenn angängig von in der Nähe Arbeitenden, um einen
Wiederausbruch zu verhüten; namentlich Rohhumus und Moosdecken
und alte Stöcke pflegen oft noch Wochen lang nachzuglimmen. Leute,
welche uneigennützig den Ausbruch des Feuers zuerſt melden und ſich
beim Löſchen auszeichnen, ſoll man entſprechend belohnen; erſtere
jedoch mit einer gewiſſen Vorſicht.
Erdfeuern kann man nur durch tiefe, die ganze glimmende Erd—
ſchicht durchdringende breite Gräben begegnen, Wipfelfeuern durch
Fällen von Stämmen, die man ſtreifenweis mit dem Wipfel dem
Feuer entgegenwerfen läßt. Nach jedem Feuer iſt Bericht zu erſtatten
und der Entſtehungsurſache ſorgfältig nachzuforſchen.
Stark beſchädigtes Nadelholz (wenn die Rinde bis auf den Splint
verbrannt iſt) und Laubholz hat man ſchnell abzutreiben, damit ſich
nicht in den kränkelnden und abſterbenden Stämmen ſchädliche Inſekten
anſammeln, reſp. damit die Laubholzſtöcke durch Ausſchlag für ſchnellſte
Deckung des Bodens ſorgen können. Altere Stämme, namentlich von
Holzarten mit ſtarker Borke (Eiche, Kiefer) pflegen, wenn die Rinde
nur leicht angebrannt iſt, weiter zu wachſen; ſobald ſie jedoch abwelken
ſollten, müſſen ſie ſofort gefällt und abgefahren werden.
S 200. 5. Gefahr durch Waſſer.
Das Waſſer wird in der Nähe von Flüſſen und Strömen häufig
durch Uberſchwemmungen gefährlich. Gegen große Flüſſe werden
) Am 16. April 1881 konnte ein bei heftigem Oſtſturm ausbrechendes Wald⸗
feuer im Falkenwalder Reviere, das etwa 280 ha zerſtörte, nur durch Anlage eines
großen Gegenfeuers von etwa 1,3 Kilometer Länge gelöſcht werden. Bei Anlage
von Gegenfeuern muß man im Rücken derſelben breite Gräben, Wege, Bäche uſw.
haben, an denen man es anlegt und welche natürliche Hinderniſſe bieten, wenn
das Feuer etwa zurücklaufen ſollte; auch ſind hier ſtets ausreichende Wachmann⸗
ſchaften aufzuſtellen, die zurückſpringende Funken ſofort auszuſchlagen haben.
e
ee
Verſumpfungen. 319
Deiche und Dämme, deren Ufer mit Weiden zu bepflanzen ſind, gebaut,
gegen zeitweiſes Übertreten von kleinen Flüſſen und Bächen muß man
die genau zu ermittelnden Überfallſtellen der Ufer erhöhen und durch
Faſchinenflechtwerk feſtlegen; ſollte das übergetretene Waſſer keinen
Abfluß haben und ſomit Veranlaſſung zu Verſumpfung geben, ſo iſt
ſchleunigſt auf dem kürzeſten Weg durch einen Abflußgraben für den
Rückfluß, deſſen Einmündung in den überſchwemmenden Fluß oder
Bach durch eine Schleuſe verſchließbar iſt, zu ſorgen. Auf eine ge—
wiſſe Befeſtigung und Pflege der Ufer iſt ſehr zu achten, namentlich
an ſtarken Krümmungen ſind Schlemmbäume und Faſchinen zu legen
und etwaige Uferunterwaſchungen ſind rechtzeitig abzuböſchen, um Un—
glück und weiteres Umſichgreifen zu verhüten. In anderer Weiſe wird
das Waſſer durch plötzliche oder anhaltende Regengüſſe oder Wolken—
brüche, namentlich in Saatkämpen auf geneigten Flächen durch Ab—
ſchwemmungen ſchädlich. — Hiergegen ſchützt man ſich in den Kämpen
durch einen Fanggraben auf der Bergſeite und einen reſp. zwei
Diagonalgräben quer durch den Kamp. An ſteilen Hängen muß der
Fanggraben noch zwei Ableitungsgräben an beiden Seiten des Kampes
haben. Alle derartigen Gräben müſſen ſelbſtverſtändlich vor der
Beſtellung gezogen werden.
Gegen Überſchwemmungen müſſen im Sammelgebiete der Gewäſſer
alle Waldungen erhalten und beſonders ſorgfältig mit Rückſicht auf
Überſchwemmungsgefahren bewirtſchaftet werden; auf ſozialem Wege
ſind Waſſergenoſſenſchaften zu bilden. Preuß. Geſ. vom 1. 4. 1879.
S 201. 6. Gefahr durch Häffe und Verſumpfung.
Näſſe entſteht durch Undurchläſſigkeit des Bodens bei mangel—
haftem Waſſerabfluß, durch Quellen ohne genügenden Abfluß und
zeitweiſe überſchwemmungen; beſonders ſind zu Näſſe geneigt Ton,
Lette und ſtrenger Lehmboden, alle jog. ſchweren Bodenarten und
Unterlagerung von Raſeneiſenſtein, Ortſtein, Felſen uſw.
Verſumpfungen bilden ſich überall da, wo eine ebene oder
muldenförmig vertiefte Lage und undurchlaſſender Untergrund das
Anſammeln und Aufſtauen einer größeren Waſſermenge veranlaßt,
welches ober- oder unterirdiſch (Druckwaſſer) zuſtrömen kann. — Um
die Nachteile, die durch beide Arten von Bodenzuſtänden für den
Waldbau (krüppelhafter Wuchs, Verſäurung und Verkältung des
320 Entwäſſerungen.
Bodens, Froſtgefahr, Auf- und Ausfrieren der Pflanzen) entſtehen, zu
entfernen, muß das überflüſſige Waſſer in Gräben abgezogen werden.
Bei nur feuchtem Boden genügen oft einige wenige Gräben, die quer
durch die Fläche in der Richtung des größten Gefälles parallel ge—
zogen werden, um den richtigen Bodenfeuchtigkeitszuſtand herzuſtellen.
Man hüte ſich jedoch, gleich zu viele und zu tiefe Gräben anzulegen,
weil ſonſt das Gegenteil, ein zu trockener Boden, der ſchließlich kultur—
unfähig wird, entſteht. Alle Entwäſſerungen ſind deshalb vorſichtig
nur auf das erforderliche Maß zu beſchränken.
Schwieriger iſt die Ent⸗
ä 1. wäſſerung von größeren ſumpfi—
NI. el, gen Stellen, wo man meiſt ein
en 4 5 fa ganzes Grabenſyſtem zu ent—
N „
| N werfen hat. Man unterſcheidet
Ne | ei dabei dreierlei Arten von
7 us Gräben:
z 2 12 1. Sauggräben, welche
7 die kleinſten find und das ſtag—
Fe I nierende Waſſer aufſaugen jol-
| len; ſie dienen der eigentlichen
Trockenlegung.
\ 2. Fanggräben, find
a eine größere Art von Neben—
3 gräben, die das in den Saug—
Figur 126. gräben geſammelte Waſſer auf—
A Hauptabzugsgraben, B Fanggraben, C Abzugs⸗ fangen und in die Abzugs⸗
gräben, D Sauggräben, E Quelle. gräben abführen.
3. Abzugsgräben, in welche die Fanggräben das Sammel—
waſſer der Sauggräben in Bäche, Flüſſe, Seen uſw. ableiten. Sie
ſind größer als die Saug- und Fanggräben.
Die Entwäſſerung wird nun in folgender Weiſe (ſiehe Fig. 126)
ausgeführt:
Man führt den Hauptabzugsgraben A von der niedrigſten nach
der höchſten Stelle und folgt dabei der Richtung, in welcher bei hohem
Stande das Waſſer von ſelbſt abfließt; im anderen Falle hat man
das Gefälle durch ein Nivellement zu ermitteln. Es genügt für den
Abzugsgraben ein Gefäll von ½ 1%. Die Breite und Tiefe des
Entwäſſerungen. 321
Abzugsgrabens richtet ſich nach der abzuführenden Waſſemenge. Sind
Quellen und Tümpel auf der Sumpfſtelle, ſo wird aus dieſen das
Waſſer in beſonderen kleineren Abzugsgräben (D) unter einem ſpitzen
Winkel mit dem Gefäll in die Hauptabzugsgräben geleitet. Überall,
wo es der naſſe Boden nötig macht, werden parallele und ſich ev.
ſenkrecht kreuzende Sauggräben (D) gezogen und münden ebenfalls
ſpitzwinklig in die Fanggräben (C) und kleineren Abzugsgräben, die
ihretwegen in der Richtung des größten Gefälles ſpitzwinklig zum
Hauptgraben und in gewiſſer Entfernung voneinander ſowie möglichſt
parallel zueinander gezogen werden.
Die Fanggräben (C) werden möglichſt ſenkrecht zum Hauptabzugs—
graben gelegt. B ſtellt einen Hauptſammelgraben an einem Hang dar.
Alle dieſe Grabenarbeiten werden im Spätſommer bei niedrigſtem
Waſſerſtande ausgeführt; zuerſt wird der Hauptabzugsgraben geſtochen,
dann die Fanggräben, und zwar arbeitet man immer dem Waſſer
entgegen, fängt alſo am weiteſten davon an und nähert ſich all—
mählich mit der Grabenarbeit der Sumpfſtelle. Vom Hauptgraben
aus werden dann die kleineren Abzugsgräben und zuletzt die Saug—
gräben geſtochen. Schließlich mündet man den Abzugsgraben in den
betr. See, Bach uſw., welcher das Waſſer aufnimmt reſp. weiter führt;
dieſe müſſen dauernd ein tieferes Niveau als die zu entwäſſernde
Fläche haben.
Wie ſchon erwähnt, ſteht die Weite und Tiefe der Gräben im
Verhältnis zur abzuführenden Waſſermenge, zum beabſichtigten Maß
der Trockenlegung und zum ermittelten Gefäll. Für Hauptgräben
genügt meiſt eine Oberweite von 1—1,5 m, für Fanggräben von
0,5 —0,7 m und für Sauggräben von 0,3 —0,5 m; in Mooren muß
die Tiefe bis auf den Mineralboden gehen, je tiefer die Sauggräben,
deſto beſſer ziehen ſie. Im allgemeinen macht man die Gräben etwa
halb ſo tief als ſie breit ſind. Die Tiefe hängt auch ab von der
Böſchung (vergl. S 98). Letztere wird um ſo ſchräger angelegt, je
lockerer der Boden und je ſtärker das Gefäll iſt; in ganz lockerem
Boden macht man die Gräben mehr muldenförmig, in feſtem Boden
(Ton, Torf uſw.) macht man die ſteilſten Wände.
Den Grabenauswurf wirft man auf vertiefte Stellen oder man
übererdet damit gleichmäßig die ganze Fläche; wenn man ihn wall—
artig am Rande aufhäuft, geht einmal der Grabenrand öfter der
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 21
322 Entwäſſerungen.
Benutzung verloren, dann kann aber auch leicht der Auswurf wieder
in den Graben hineingeſpült und ſtehendes Waſſer am Abfließen in
denſelben verhindert werden. Sind die Gräben in Tätigkeit, ſo müſſen
ſie, ſo oft es nötig, gereinigt werden, und zwar pflegt man in die
Sohle der Gräben kleine Pfähle als Merkmale einzuſchlagen, wie tief
die Reinigung erfolgen
muß. Hier und da werden
in die großen Abzugs—
gräben zum Auffangen
des Laubes uſw. kleine
Flechtwerke oder Holz—
gitter (Laubfänge) ein⸗
gelegt. Will man das
Grabenterrain ſelbſt noch
Fig. 127. > 4
Unterdrain mit Steinen. benugen, jo füllt man
a Steinſchicht, b Deckſtrauch, e Deckerde. 5 x
die Gräben etwa zur
Hälfte mit dauerhaftem Strauch (Eiche, Erle) oder Steinen und bedeckt
ſie wieder mit Erde; ſolche Gräben nennt man im Gegenſatz zu den
offenen Gräben gedeckte Gräben (Fig. 127). Ihre weiteſte An—
wendung finden letztere in der Drainage der Landwirte.
Den entwäſſerten Sumpfboden bepflanzt man mit kräftigen und
verſchulten Pflanzen, wo es noch nötig iſt, in Hügeln oder Rabatten;
ſtets jedoch erſt, wenn er ſich genügend geſetzt hat.
Für die Aufrechterhaltung einer geregelten Waſſerwirtſchaft,
namentlich der Vorflutverhältniſſe ſind beſondere Waſſergeſetze erlaſſen,
wie das Preuß. Geſ. vom 15. 11. 1811, vom 28. 2. 1843, das
Geſ. über Waſſergenoſſenſchaften v. 1. 4. 1879. Die Aufſicht übt
die Polizei (Amtsvorſteher, Bürgermeiſter) aus, bei Streitigkeiten
entſcheiden die Verwaltungsgerichte (Kreisausſchuß, Bezirksausſchuß)
in Verwaltungsſtreitverfahren. Zur Ausführung der Be- und Ent⸗
wäſſerungsanlagen bedarf es der polizeilichen Genehmigung nicht.
Strafbeſtimmungen zum Schutze der Gewäſſer und Waſſeranlagen
finden ſich in den SS 321, 326, 366 Str. G. B., SS 27 und 31
F. u. F. P. G.
Unfräuter. 323
B. Zgeſchädigung durch organiſche Weſen.
S 202. 1. Aus dem Pflanzenreich.
Den Kulturen und Anſamungen wird das große Heer der Un—
kräuter durch Verdämmung der jungen Pflanzen, durch Ausſaugen
des Bodens, Vergrößerung der Froſtgefahr (Gras) und im ſchlimmſten
Falle durch vollſtändiges Überwuchern der Kulturflächen ſchädlich, wie:
Gras, Ginſter, Kreuzkraut, Wucherblume, Farrkräuter, Brombeere,
Himbeere, Fingerhut, die Beerkräuter, Heidekraut uſw. Als Vor—
beugungsmaßregel gegen ihr Erſcheinen iſt vor allen Dingen das
Univerſalmittel gegen alle Unkräuter, nämlich die Erhaltung eines
vollſtändigen Kronenſchluſſes zu beachten und Unterlaſſung jeder Streu—
nutzung; ſobald zu viel Licht auf den Boden fällt oder, wie auf
Beſtandeslücken und Blößen, gar kein Baumſchatten mehr vorhanden
iſt, finden ſich oben genannte Forſtunkräuter ein. Man vermeide auf
unkrautwüchſigem Boden Kahlſchläge, halte die Durchforſtungen dunkler,
ebenſo etwaige natürliche Verjüngungen, pflanze Lücken ſchnellſtens
wieder zu, kultiviere in engerem Verbande, unterbaue rechtzeitig die
ſich früh lichtenden Eichen-, Kiefern und Lärchenbeſtände uſw.
Haben ſich die Unkräuter irgendwo angeſiedelt, ſo muß man auf
ihre Vertilgung bedacht ſein, falls man dieſelben nicht etwa zur
Bindung zu loſen Bodens (Sand) oder von ſteilen Hängen belaſſen muß;
doch ſoll man dieſelben nicht unnütz wegwerfen, ſondern ſie entweder
zu Raſenaſche verbrennen oder ſie mit Laub und Erde vermengt zu
künſtlichem Humus — Kompoſterde —, deren man ſtets bei den
Kulturen ſo dringend bedarf, auf Haufen in Untermiſchung mit
allerlei Düngeſalzen, den Winter über zuſammenrotten laſſen und ſie
als Streu verwerten. Bei der Vertilgung des Unkrautes ſind folgende
zwei Generalregeln zu beobachten:
1. Rechtzeitig und dann energiſch mit der Ausrottung vor—
gehen, ehe das Unkraut zu ſehr überhand nimmt und wuchern kann.
2. Alles Unkraut vor ſeiner Samenreife entfernen.
Die Vertilgungsmittel ſind ſo mannigfach, daß nur das Allgemeine
hier angeführt werden kann: Alles holzartige Unkraut, was ſich durch
Wurzelbrut und Ausſchläge verjüngt, ſoll man nicht abſchneiden, ſondern
— womöglich mit allen Wurzeln — ausroden laſſen; alles Unkraut,
was ſich nur durch Samenabfall verbreitet, ſoll man, je nach dem
21 *
—
324 Unkräuter.
Kulturzuſtande der Fläche, abmähen oder abſicheln laſſen und zwar
jedesmal vor der Reife ſeines Samens. Wenn Farnkraut läſtig
wird, ſo köpfe man dasſelbe im Frühjahr mehrmals, bevor es die
Blätter entfaltet hat. Brombeeren bewältigt man am ſchnellſten durch
Niederlegen und Übererden, Himbeeren durch tiefes Abmähen vor der
Beerenreife.
Beiden Unkrautarten gemeinſam iſt die Vertilgung durch Feuer,
das ſog. Überlandbrennen, wodurch man Entfernung des Unkrauts
und gleichzeitige Aſchendüngung bewirkt. Das Nähere darüber: Wald—
bau S 134.
Die größte Aufmerkſamkeit gegen Unkrautwuchs iſt im feucht:
warmen Sommern nötig und muß man dann beſonders rechtzeitig und
energiſch in ſeiner Vertilgung ſein. Der Graswuchs, der leider auf
den Kulturflächen häufiger noch Gegenſtand der forſtlichen Neben—
nutzung iſt, wird dadurch ſchädlich, daß er durch tiefe Bewurzelung
und ſeine vielſpitzige Oberfläche, die die Verdunſtung befördert, den
Boden ausſaugt und austrocknet, auch den Boden durch die Verfilzung
ſeiner Wurzeln und dadurch bedingte Befeſtigung ſeiner Oberfläche
gegen Luft und Feuchtigkeit abſchließt, ſowie die Froſtgefahr befördert.
Wird nun das Gras, das ſonſt durch ſeine Verweſung einen Teil der
entnommenen Nährkräfte dem Boden durch Humusbildung wieder zu—
führen würde, genutzt und entfernt, ſo kann eine den Kulturpflanzen
ſchädliche Entkräftung des Bodens nicht ausbleiben. Nur die beſten
und guten Bodenarten geſtatten neben der Holznutzung eine gleich—
zeitige kürzere Grasnutzung. Dazu kommt, daß bei der Nutzung des
Graſes, die nur durch Rupfen und Sicheln, nie durch Abmähen ſtatt—
finden ſollte, häufig Holzpflanzen beſchädigt werden.
In welcher Weiſe die ſchädlichen und verdämmenden Weichhölzer
entfernt werden, lehrt die Waldpflege reſp. der Waldbau bei Be—
ſprechung der Ausläuterungen und Durchforſtungen (S 167 u. ff.).
Schließlich werden aus dem Pflanzenreiche noch unzählige, häufig
nur mikroſkopiſch deutlich erkennbare Pilzbildungen ſchädlich; ſehr
vieles, was wir unter den Krankheiten der Hölzer verſtehen — Fäul—
nis, Krebs, Roſt uſw. —, läßt ſich auf Pilzwucherungen zurückführen
und iſt die Wiſſenſchaft im Begriff, das Weſen derſelben zu erkennen
und uns vielleicht auch ſpezielle ſichere Gegenmittel, was die Hauptſache
wäre, anzugeben (vergl. S 253). Gegen alle Pilzkrankheiten hilft nur
Unfräuter. 325
aufmerkſamſte Waldpflege, indem die befallenen Stämme ſobald als
möglich entfernt werden; zur Vorbeuge vermeide man alle Beſchädigungen
der Bäume und alles was Bäume oder Beſtände in ihrer Entwicklung
ſtört und krank macht.
Folgende Pilzarten werden beſonders ſchädlich:
a) im Nadelholz. Die Schütte.
Einer der verderblichſten iſt der die Schütte an der Kiefer
hervorrufende Kiefernritzenſchorf (Schüttepilz!) Lophodermium
pinastri. Kräftige gut ernährte Kiefern leiden weniger, ebenſo wenig
ſolche auf gutem Standort, wenn ſie nicht zu dicht ſtehen, ſo daß ſie
ſich auch ſelbſt in Saaten beſſer entwickeln können. Durch richtige Er—
ziehung kann man alſo dieſer furchtbaren Krankheit vorbeugen.
Wiederholt benutzte nicht gut gedüngte Kämpe, zu dichte Saaten,
mangelhaft entwickelte Kulturen leiden am meiſten. Durch Anreicherung
armer Böden mit Düngemitteln aller Art kann man ebenfalls vor—
beugen. Der Pilz befällt die Kiefern im Alter von 2— 10 und mehr
Jahren, am meiſten 2—6 jährige Pflanzen. Meiſt ſchon im Herbſt
zeigen ſich ſchwarze nadelſtichgroße Höcker, denen allmählich fleckenweiſe
Braunfärbung der Nadeln folgt; im Frühjahr wird die Benadlung
dann rot, die Nadeln fallen ab (ſchütten) und zeigen glänzend ſchwarze
Striche, in welchen acht farbloſe fadenförmige Sporen liegen, die,
ausgereift, während des Sommers die geſunden Nadeln befallen und
im Herbſt jene Braunfleckung bewirken. Tritt bei der geſtörten Waſſer—
verdunſtung eine Verharzung der Knoſpen ein, ſo ſind die Kiefern
verloren; beſſerere Kiefern ergänzen bei günſtiger Witterung die
Nadeln wieder und erholen ſich. Von beſonderem Einfluß iſt der
Graswuchs, da das Gras durch Verzehrung der Nährſtoffe und ſeinen
Waſſerverbrauch den Boden entkräftet, ſo daß die jungen Kiefern
hungern müſſen und in ihrem entkräfteten Zuſtand den Pilzen nicht
widerſtehen können; guter Boden überwindet die Graswuchsgefahr
leichter; hier kann unter Umſtänden das Gras die jungen Kiefern
ſchützen, wenn man der Verdämmung und zu großen Nahrungs—
entziehung desſelben vorbeugt. Ungeſchützt nach Süden und Weſten
gelegene große künſtlich, namentlich durch Saat oder enge Pflanzung
kultivierte Kahlſchläge ſind beſonders gefährdet, namentlich auf
III. IV. Bonität. Natürliche Verjüngung, weitſtändige Pflanzung
nur guter Kiefern in einem geräumigen, mit dem Heyerſchen oder
326 Unfräuter.
Splettſtößerſchen Bohrer gefertigten Loche machen die Kiefern wider—
ſtandsfähig. Zieht man auf kräftigem Boden doch die Saat vor, ſo
ſäe man in Rillen, beſeitige ſpäter alles Unkraut unter gleichzeitiger
Lockerung des Bodens und ziehe den Boden wallartig nach den
Pflanzen zuſammen, „behäufele fie“.
Als beſtes Bekämpfungsmittel hat ſich: „Beſpritzen mit Borde -
laiſer Brühe“ von Mitte Juli bis Ende Auguſt, aber nur bei
trocknem Wetter und bedecktem Himmel mit der „Deidesheimer
Weinbergſpritze“ oder der ſelbſttätigen Patentſpritze „Syphonia“ er—
wieſen. Damit die Brühe nur den Kiefern zu gut komme, muß alles
hindernde Gras und Unkraut von den Saat- oder Pflanzſtreifen ent—
fernt werden. (Durch Behacken!) — Man verwendet eine einprozentige
Löſung (bei naſſem Wetter eine zweiprozentige Löſung!). Ein altes
Petroleumfaß wird mitten durchgeſägt in 2 Bottiche. In einen Bottich
gießt man 50 1 Waſſer und füllt ca. 1 kg zerſtoßenes eiſenhaltiges
Kupfervitriol (Blauſtein!), das man vorher in Bierflaſchen aufgelöſt
hatte, hinein; ebenſo löſt man 1 kg friſchgebrannten Kalk durch
Waſſeraufgießen zu Pulver und rührt daraus im anderen Bottich
Kalkmilch zuſammen, die durch ein Haarſieb ſo lange in die Blauſtein—
löſung gemiſcht wird, bis ſie ſchön blau iſt und blaues Lackmuspapier
nicht mehr rot wird. Hiermit wird geſpritzt.
Der Kienzopf: Periderium pini. Der Pilz kommt in der
Rinde und im Holze vor; er tötet das Kambium und es entſtehen
die charakteriſtiſchen weithin ſichtbaren Einſchnürungen und Wülſte,
die durch Terpentinausſcheidung zu vollſtändiger Verkienung führen.
Alle oberhalb der Verkienung liegenden Stammteile, meiſt kommt nur
die Krone in Betracht, ſterben ab. Die befallenen Kiefern müſſen
baldigſt herausgehauen werden.
Der Kiefernbaumſchwamm: Trametes pini, der auch an
anderen Nadelhölzern auftritt und die Kern- und Ringſchäle verurſacht.
Er kommt nur in über 50 jährigen Kiefern vor und iſt äußerlich kenntlich
an den braungrauen konſolartigen Schwämmen, die am Stamm und
an Aſten ſichtbar werden. Der Pilz macht bei der Kiefer nur Kern—
holz faul und verbreitet ſich in demſelben Jahrring nach oben und
unten. Der Schwamm verbreitet ſich durch ſeine Sporen von der
Konſole auf alle Wundſtellen. Die Schwammbäume müſſen nach und
nach ſyſtematiſch herausgehauen werden. Das Abſtoßen der Konſole
Unkräuter. 327
und Beſtreichen der Pilzſtellen mit Leim, was als Radikalmittel empfohlen
wurde, hat ſich leider nicht bewährt, da ſich vielfach an den beſtrichenen
Stellen doch wieder der Pilz anſiedelte. Zur Vorbeuge iſt auf Ver—
meidung aller Beſchädigungen an Stamm und Aſten hinzuwirken.
Der Honigpilz: Agaricus melleus Hallimaſch), an allen
Nadelhölzern, aber auch am Laubholz verbreitet. Kenntlich an den
im Spätſommer aus alten Stöcken, aus der Rinde wie direkt aus der
Erde hervorbrechenden honiggelben, geſtielten, hutförmigen, eßbaren
kleinen Pilzen unter abblätternder Rinde, weißen Pilzhäuten neben
braunen, bandartigen, hohlen, netzartig verzweigten Strängen (Rhizo-
morpha) und an jungen Nadelhölzern am ſtarken Harzausfluß am
Wurzelhals und Wurzeln, der ſie meiſt erſtickt. Gegenmittel: Schnelle
Beſeitigung aller toten und pilzkranken Stämme mit den Stöcken, Roden
aller verſeuchten Stöcke pp., Ausreißen und Verbrennen der verſeuchten
Pflanzen. Die früher empfohlenen Iſoliergräben nützen nichts; im Gegen—
teil, an den durchſchnittenen Wurzeln haften die Pilzſporen erſt recht.
Der Wurzelſchwamm: Polyporus annosus. Kommt an
den meiſten Nadelhölzern, namentlich aber an der Kiefer vor! und in
ſolchen Beſtänden, die auf altem Ackerboden angelegt ſind (Ackertannen!).
Man erkennt ihn am Harzaustritt der Rinde, an feinen weißen Fäden
zwiſchen Rindenſchuppen, an bräunlichen hellberandeten konſol- oder
kruſtenartigen Pilzen, die aus Wurzeln und Stöcken hervorbrechen;
das faule Holz zeigt charakteriſtiſche ſchwarze weißumränderte Punkte.
Zunächſt werden die Wurzeln, dann erſt der Stamm befallen, bei
Kiefern nur der untere Teil. Gegenmittel: wie beim Hallimaſch.
Die Lücken müſſen mit Laubhölzern, je nach Größe und dem Standort
der Sterbehorſte — Buche, Hainbuche, Roteiche, Akazie, Birke pp. —
ausgepflanzt werden. Vorgreifende Hochdurchforſtung mit Unterbau.
Der Weißtannen-Hexenbeſen: Aecidium elatinum, ver-
urſacht an der Weißtanne den Krebs (kugelige riſſige Verdickungen an
Stamm und Aſten) ſowie aus befallenen Knoſpen die bekannten auf—
rechten Zweigbüſchel, die man Hexenbeſen nennt. Die Sporen ent—
wickeln ſich auf der Sternmiere Stellaria nemorum und fliegen im
Mai auf die Tannen über. Der Schaden iſt durch Wind- und Schnee—
bruch an den Krebsſtellen und Beeinträchtigung der Nutzholzausbeute
oft recht groß. Die Krebsſtämme müſſen eingeſchlagen, die jungen Hexen—
beſen bis Mai ausgeſchnitten und die Stellaria-Arten ausgerottet werden.
328 Wildſchaden.
b) im Laubholz:
Der Eichenwurzeltöter: Roszeliana quercina. Tötet in
Kämpen und Saaten die Wurzeln 1—3 jähriger Eichen, die erſt ver—
bleichen, dann vertrocknen. Wo der Pilz ſich ſtark eingeniſtet hat,
darf man nicht mehr ſäen, ſondern muß über drei Jahre alte Eichen
pflanzen; iſt er in Kämpen, ſo darf man nur noch ältere Eichen ver—
ſchulen und muß neue Kämpe anlegen. Die bleich werdenden Eichen
muß man ausziehen oder größere Partien durch Gräben iſolieren.
Eine weitere Beſprechung der Pilz- und Krebskrankheiten würde
zu weit führen. Sie ſind meiſt leicht zu erkennen. Die Gegenmittel
ſind immer dieſelben. Die befallenen Bäume und Pflanzen müſſen
ſchnell beſeitigt werden, ehe der Schaden um ſich greift. Sorgſame
Pflege der Beſtände jeden Alters, namentlich rechtzeitige und gründ—
liche Durchforſtungen, ſchneller Aushieb aller kranken Stämme beugt
am beſten vor.
2. Aus dem Tierreich.
S 203. a) Aurch Säugetiere.
a) Durch Wild.
Da der Wald ſein ſämtliches Wild größtenteils ſelbſt zu ernähren
hat, ſo iſt es natürlich, daß dasſelbe — teils um Abwechslung in
ſeiner Nahrung zu haben, teils in der Not, namentlich im Winter,
wenn es an der gewöhnlichen Nahrung gebricht — auch die Wald—
bäume annimmt und durch Zertreten der Saaten, Verbeißen der jungen
Pflanzenknoſpen und -Triebe, durch Benagen, Schälen (Weichhölzer,
Nadelholz, Ahorn, Eſche, Buche), Schlagen und Fegen der Rinde,
durch Aufſuchen der Maſt (Eiche, Buche) und Samen, ferner durch
Übertreten auf benachbarte Felder nicht ſelten in erheblicher Weiſe
ſchädlich wird. Der Schaden richtet ſich nach der Größe des Wild⸗
ſtandes, und muß man deshalb auf die Erhaltung eines nur an—
gemeſſenen Wildſtandes bedacht ſein, falls man nicht die Mittel hat,
den Schaden zu ertragen oder man abſichtlich in Gehegen und Tier—
gärten großer Jagden wegen einen zahlreichen Wildſtand halten will.
Das gründlichſte und billigſte Mittel gegen Wildſchaden iſt natürlich
Wildſchaden. 329
ein verſtärkter Abſchuß, namentlich von Mutterwild; im
anderen Falle muß man die gefährdeten Orte ſo eingattern (mit altem
Telegraphendraht gegen Hochwild, mit Drahtzäunen uſw.), daß ein
Überfallen, oder wie bei kleinem Wilde, ein Durchkriechen des Wildes
nicht mehr möglich iſt (vergl. SS 145, 147). Edle Holzpflanzen, z. B.
Eichenheiſter, muß man, ſoweit dies die Kulturmittel erlauben, durch
Umdornen, Schutzgitter, Anſtrich uſw. ſchützen“) oder beſonders ge—
fährdete Holzarten (Fichtenſtangen an den Fütterungsſtellen) mit Kalk
oder Teer beſtreichen. Sobald hoher Schnee andauernd liegen bleibt,
wie dies namentlich im Gebirge der Fall iſt, dürfen zur Erhaltung
des Wildſtandes und zur Vermeidung ſeiner Beſchädigungen Wild—
fütterungen nicht unterlaſſen werden. Man füttert Heu, Erbsſtroh,
Klee, Kartoffeln, Runkeln, Eicheln, Mais, Hafer uſw., wobei man
darauf zu achten hat, daß das Futter möglichſt in viele kleine Haufen
verteilt wird, damit jedes Stück Zutritt hat; von den großen Futter—
haufen pflegt das ſchwächere Wild — namentlich beim Rotwilde —
vom ſtärkeren abgeſchlagen zu werden. Man ſorge auch möglichſt für
Waſſer in der Nähe der Futterſtellen oder lege dieſe an ſtets offene
Quellen und Bäche; ebenſo ſoll man nie Trockenfutter allein geben,
ſondern neben Heu z. B. noch Hafer, Kartoffeln, Runkeln, Rüben uſw.
füttern. Trockenfutter muß ſtets in gut gedeckten Raufen verabreicht
und ſobald es feucht geworden, ausgewechſelt werden. Über die Wild—
futterfrage gehen heute die Anſichten noch ſo weit auseinander, daß
eine weitere Klärung abgewartet werden muß. Jedenfalls ſorge man
*) Gegen das Fegen der Rehböcke laſſe ich mit Erfolg auf zwei Seiten der
Heiſter 1 m lange geſchälte Prügel ſchräg einſtecken, die zum Schutz gegen In—
ſekten und Verfaulen vorher etwas angekohlt ſind; auch hat ſich der Anſtrich mit
einer dickflüſſigen Miſchung von Leimwaſſer mit / Schweinejauche, / Rinderblut
und Y, Kalk beſtens bewährt, welche im April bei trockenem Wetter (vor Beginn
des Fegens!) an den notoriſch gefährdeten Pflanzen angebracht wird; gegen das
Verbeißen hilft das Beſtreichen mit einer Miſchung aus 1 Teil Steinkohlenteer,
4 Teilen friſchem Kuhdung und ſoviel Kuhjauche, daß die Maſſe dickflüſſig wird,
reſp. Raupenleim v. Ermiſch aus Burg-Magdeburg oder auch mit bloßem Holz—
kohlenteer; doch dürfen die Knoſpen nicht mit geſtrichen werden. Gegen das
Auswechſeln des Wildes hilft das Beſtreichen von Randbäumen mit Rinderblut,
gegen Schälen (an der Futterſtelle) Umbinden von Abfallreiſig mit geglühtem
Draht oder indem man daſelbſt Durchforſtungsſtangen fällen und hohl hinlegen
läßt, die dann das Wild lieber annimmt. Dieſe Mittel helfen jedoch nicht in
allen Fällen.
330 Wildſchaden.
für möglichſte Abwechslung, ſtets gute trockene und reinliche Be—
ſchaffenheit des Futters; lege auch Salzlecken an und Salhleckſteine
aus, da wo das Wild gern ſteht und wechſelt.
Die Futterſtellen müſſen möglichſt abgelegen ſein und ruhig ge—
halten werden (Schutz vor Wilddieben!); das Füttern iſt, um Ver—
untreuungen zu vermeiden, einer ſtrengen Kontrolle zu unterwerfen,
auch ſoll immer zu derſelben Tageszeit
gefüttert werden. Bei geringerem Wild—
ſtande genügt ſchon das Fällen von
Weichhölzern (Aspen, Weiden) und
Weißtannen in der Nähe des Standes
oder der Wechſel; dieſelben ſollen auch
ſtets bei anderer Fütterung gefällt werden,
da ſie als einzig mögliche Grünäſung
das Wild geſund erhalten und den oft
gefährlichen Verdauungskrankheiten im
Frühjahr vorbeugen. Neben Waldwieſen
und Waldfeldern beſäet man auch noch
geeignete Geſtelle, alte Kämpe uſw. mit
Seradella, Lupinen, Rübenarten, nament=
lich aber mit Vogelknöterich und Topi—
nambur. In Revieren mit viel Heide—
und Beerkraut genügt es meiſt, dem
Wilde, namentlich wenn der Schnee
eine Kruſte hat — durch Eggen in der
Nähe des Lieblingsſtandes die Heide
uſw. zugänglich zu erhalten. Das Rot—
und Damwild wird beſonders durch
Fig. 128. Fig. 129. Schälen (rings oder von unten nach
Ringsſchälen Längsſchälen . —
des Rotwildes. des Rotwildes. oben, Fig. 128, 129, an Fichten, Buchen,
Eſchen und Eichen uſw.) und Schlagen,
aber auch durch Verbeißen auf den Kulturen ſchädlich, das Auerwild
durch Verbeißen der jungen Knoſpen, das Schwarzwild durch Über—
treten auf die Felder und Aufſuchen der Maſt, iſt jedoch auf der
anderen Seite durch Vertilgung der Mäuſe und Inſekten und Ver—
wundung des Bodens wieder ſehr nützlich, der Haſe (Fig. 130 a b)
und beſonders die Kaninchen durch Benagen von jungen Pflanzen,
— 3 ee
W
Mäuſefraß. 2 331
ſeltener durch Verbeißen der Triebe. Die Kaninchen ſoll man auf
alle Weiſe (Abſchuß, Tellereiſen- und Kaſtenfallenfang, Frettieren,
Vergiften mit Schwefelkohlenſtoff, den man in die Röhren bringt) zu
vertilgen ſuchen, da ſie ſich ungeheuer vermehren und dann ſehr
ſchädlich werden können. Das Verbeißen des Rot- und Rehwildes
hinterläßt eine rauhe Schnittfläche, weil es nur rupfen kann, das von
Haſe und Kaninchen eine glatte Schnittfläche — wie mit einem ſcharfen
Meſſer abgeſchnitten.
Von den vielen Mitteln, es tauchen immer wieder neue auf, die
gegen den Verbiß helfen ſollen (Umwickeln von Werg, Umbinden von
Papier und ſog. Knoſpenſchützern, etwa ein Dutzend Anſtrichmittel)
haben ſich faſt keine durchaus bewährt; viele ſchaden ſogar den Pflanzen.
Sicher hilft nur der richtig angelegte Zaun; doch iſt auch als ein—
fachſtes und billigſtes Mittel der Anſtrich mit Kalkmilch zu empfehlen,
die mit Rinderblut, Petroleum und Leim ſtreichrecht verdickt, auf—
gebracht wird. Er muß natürlich — wie faſt alle Streichmittel —
öfter wiederholt werden und ſchützt dann einigermaßen gegen Ver—
beißen, Fegen und Schlagen.
Bei dieſer Gelegenheit wird noch einmal beſonders die Verfolgung
des Eichhörnchens an das Herz gelegt, welches als arger Zerſtörer der
Bruten unſerer nützlichſten kleinen Vögel und als Schädling an vielen
Waldſämereien, an Eichel- und Buchelſaaten auszurotten iſt.
S 204. 8) Durch Mäuſe. (Vergl. § 13.)
Die Mäuſe werden durch Benagen der jungen Laubholzpflanzen
(Hainbuche, Buche, Eiche, Ahorn, Eſche, Rüſter uſw.) ſchädlich, welche
ſie meist über dem Wurzelknoten an der Rinde (3—7 em hoch) an—
freſſen oder deren Wurzel ſie beſchädigen (Fig. 130 b ce), öfter dringen
ſie auch in die im Herbſt gemachten Eichel- reſp. Buchelſaaten und
freſſen den Samen; nur wenige (m. silväticus und a. glaréolus)
klettern und benagen in der Höhe. In von Mäuſen gefährdeten
Orten muß man deshalb dieſe Saaten erſt im Frühjahr anlegen.
Ein Vorbeugungsmittel iſt das Fernhalten von Graswuchs durch dichte
Beſchirmung, da die Mäuſe ſich hauptſächlich von den Graswurzeln
nähren und nur aus Näſcherei oder Not Holzpflanzen benagen, ſowie
das Auslegen von Weichholzreiſern; gegen das Benagen beſtreiche
man die Pflänzlinge mit einem Gemiſch aus Kienteer und Bleimennige;
332 . Mäuſefraß.
die Schonung der Mäuſefeinde, der Buſſarde, Turmfalken, Eulen,
Krähen, Wieſel, Iltis, Hermelin, Igel, des Dachſes und des Fuchſes
iſt geboten. Bereits benagte
Laubholzloden oder ſehr ſchwache
Stangen ſchneidet man gleich
nach Weggang des Schnees
über dem Wurzelknoten mit
einem glatten ſchrägen Schnitt
möglichſt tief ab, damit der
Stock wieder friſch ausſchlagen
kann; iſt Überwuchern des
Stockes zu befürchten, ſo be—
häufele man ihn 20 em hoch
mit Erde, da ſich dann unter
dem Haufen neue Wurzeln
bilden. Sollte der Fraß unter—
halb des Wurzelknotens ſtatt—
gefunden haben, ſo gibt es
keine Rettung. Das Zurück—
ſchneiden ſoll man jedoch nur
anwenden, wenn größere (mehr
als 5—6 Quadratmeter) Lücken
zu befürchten ſind. Alle Ver—
ſtecke der Mäuſe — Wacholder—
büſche,Laubanhäufungen, Brom:
beerhecken, dichte Ausſchläge
uſw. — müſſen entfernt werden. a
Als Vertilgungsmaßregeln, aber
nur in lockerem ſandigen Boden,
ſind Fanggräben und in dieſen i
Fanglöcher, beide mit ganz
glatten, ſenkrechten Wänden
oder eingeſenkten und mit
Fig. 130. 2 r 825 9 E
Haſenfraß (a p And Mäuſefraß (be) wenig Waſſer gefüllten Töpfen
ee oder Vergiftung durch arjenikz,
ſtrychnin- und phosphorhaltigen Weizen oder mit dem ſicher wirkenden
Saccharin⸗Strychnin-Hafer (von Wasmut-Ottenſen), der in enge ;
Schaden durch Vögel. 333
Drainröhren oder unter Strauch gelegt wird, ſehr zu empfehlen und
Schweineeintrieb, falls dieſer ſonſt zuläſſig iſt. Man lege auch z. B.
in Buchenverjüngungen viele kleine Reiſighaufen auf Stangen und
unter dieſe die Drainröhren mit ſtrychninvergiftetem Hafer. Die
Mäuſe ſammeln ſich maſſenhaft unter dieſen Schutzhaufen und ver—
giften ſich; die toten werden ſogar von den lebenden gefreſſen und
wird ſo ein durchſchlagender Erfolg erzielt. Wenn auf benachbarten
Feldern ſich viele Mäuſe zeigen, ſo ſichert man die Schonungen und
Dickungen durch an der Grenze gezogene Gräben mit ſteilen Wänden
und Fanglöchern in denſelben. Vielfach hat auch die Vergiftung mit
dem Löfflerſchen Mäuſebazillus Erfolg gehabt, der von Schwarzloſe,
Berlin SW, Markgrafenſtr. 29 nebſt Gebrauchsanweiſung zu beziehen
iſt. Er hilft aber nicht gegen mus agrarius.
Beſonders ſchädlich wird die der Hausmaus ſehr ähnliche auch
etwas kletternde Waldmaus (mus silvaticus) und die Wühlmaus
(Waſſerratte arvicola amphibius) an Stamm und Wurzeln, auf
Kulturen, in Kämpen und Jungwüchſen; man fängt ſie in den ge—
wöhnlichen Maulwurfsfallen oder vergiftet ſie mit Brocken, die aus
6 g Strychnin mit 800 g Roggenmehl gemiſcht und in die geöffneten
und dann wieder ſorgfältig verſchloſſenen Gänge gelegt werden. Die
vorzüglich kletternde Rötelmaus benagt gern die Lärchen- und Laub—
hölzer in den Spitzen; von benachbarten Feldern wandert häufiger
ein die Feldmaus (arvicola arvalis); nach den Maſtjahren von 1888
und 1890 iſt der Mäuſeſchaden wieder ſtärker aufgetreten und hat
ſich daran auch a. agrestis, die oben ſchmutzig kaſtanienbraune, unten
grauweiße Feldwühlmaus beteiligt, die in dem Benagen der Wurzeln
der a. amphibius und in ihrer Klettergewandtheit a. glareolus fait
gleichkommt.
S 205. b) Zurch Vögel.
Von den Vögeln werden beſonders die wilden Tauben — die
Ringeltaube, die Hohltaube, die Turteltaube — die Häher,
die Finken und die Kreuzſchnäbel durch Vertilgen der Nadelholzſamen,
ſowie von Eicheln und Bucheln (Faſanen) auf den Saaten, den Kämpen
und den Bäumen ſelbſt ſchädlich. Auerwild frißt im Winter die Spitzen
der Kulturpflanzen ab. Krähen fallen öfter nachts in Stangenhölzern
ein, um zu übernachten; dabei biegen ſich die Triebe um und wachſen
334 Schaden durch Juſekten.
krumm weiter, viele brechen ab. Wenn der Schaden bedeutend wird,
ſo müſſen ſie möglichſt abgeſchoſſen werden oder es wird das für
andere Tiere unſchädliche Krähengift aus „Jacobis Apotheke
in Wildeshauſen“ ausgelegt. Man ſchützt ſich gegen Vögel durch Be—
wachen, Ausſtellen von Scheuchen, Bedecken des Samens mit Reiſig
oder Schutzgitter, durch Schießen, am beſten aber durch Vergiften
der Sämereien mit Bleimennige. (Vergl. S 141.)
Auf der anderen Seite ſoll man ſich den Schutz der nützlichen
Vögel, die in den SS 17—25 meiſt näher charakteriſiert ſind, dringend
am Herzen liegen laſſen, indem man ihre Feinde vertilgt und ihre
Vermehrung in jeder Weiſe fördert. (Aushängen der v. Berlepſchen
Niſtkäſten bis 1. April.) Eine ſtrenge Handhabung des Reichsgeſetzes
über den Schutz von Vögeln vom 22. März 1888 (R.-G.-Bl. S. 111)
und vom 3. Juni 1908 (R.⸗G.⸗Bl. Nr. 31) wird dringend empfohlen.
(Vergl. auch S 368 1 R.⸗Str.⸗G.⸗B.)
S 206. c) Durch Infekten.
Von allen erörterten Gefahren iſt die Gefahr durch Inſektenfraß,
namentlich durch viele Raupen- und Käferarten für den Wald die
bedeutungsvollſte. Das Laubholz leidet infolge ſeiner Reproduktions—
kraft von Inſekten erheblich weniger, ſo daß wir ein Abſterben infolge
Inſektenfraßes nur ſelten feſtſtellen können; Laubholz kann vollſtändig
entblättert werden und geht doch ſelten ein, denn entweder ſchlägt es
noch in demſelben Jahre mit dem Johannistrieb wieder aus, wenn
es ein Vorſommerfraß war (3. B. Schwammſpinner, Kahnwickler,
Nonne, Maikäfer) oder bei Nachſommerfraß, wenn die Knoſpen bereits
zur Ruhe gekommen ſind, ſchläft es allmählich ein und ſchlägt nach
der Winterruhe wieder aus.
Es findet beim Laubholze nur ein nach der Stärke des Fraßes
größerer oder geringerer Zuwachsverluſt oder ein Verluſt des Samens
ſtatt. Viel mehr leidet das Nadelholz, namentlich Kiefer und Fichte.
Wenn bei Nadelholz Kahlfraß eintritt, ſo folgt Safterſtickung und
Blaufleckigkeit, die ſicherſte Todesanzeige, weil dann bereits das
Kambium (ſiehe §S 51) verweſt und ſich die Verderbnis dem Innern
des Holzes mitteilt.
Das Nadelholz iſt das ganze Jahr hindurch auf die Tätigkeit
der Nadeln angewieſen und muß in ſeinem Lebensprozeß auf das
empfindlichſte berührt werden, wenn dieſe plötzlich fehlen.
. Dec Ah ae heilen. EEE,
Schutz⸗ und Vorbeugungsmaßregeln. 335
Nächſt den Blättern ſind die Wurzeln von Bedeutung, deren
Verluſt der Pflanze, ſobald ſie, wie z. B. vom Engerling, abgefreſſen
werden, ſofortigen und rettungsloſen Tod bringt. Glücklicherweiſe
haben wir die todbringenden Wurzelfreſſer nur an jungen Pflanzen,
deren Erſatz leichter iſt als der älterer Bäume. Sobald die Baſthaut
an Bäumen wie z. B. von den zahlreichen Borkenkäfern ringsum zerſtört
wird, ſo muß der Stamm ebenfalls eingehen, weil dann der Saft—
umlauf zwiſchen Wurzeln und Krone unterbrochen iſt. Beſchädigungen
von Knoſpen ſind weniger gefährlich, die Blüten- und Fruchtfreſſer
beeinträchtigen oder vernichten nur die Ernte, ſie töten den Baum nur
dann, wenn gleichzeitiger vernichtender Blattfraß eintritt. Für das
Leben des Baumes am ungefährlichſten iſt der Holzfraß z. B. vieler
Bockkäfer, die nur der Nutzbarkeit desſelben ſchaden.
Im allgemeinen iſt der Vorſommerfraß, weil er die Pflanzen in
ihrer wichtigſten Entwicklungsperiode ſtört, immer bedenklicher als der
Spätſommer⸗ und Herbſtfraß, wo die Knoſpen für das nächſte Jahr
bereits gebildet ſind und ein Inſektenfraß ſomit weniger Gefahr bringen
kann; ſchlechte Standorte leiden mehr unter Inſektenfraß als gute,
weil letztere widerſtandsfähiger ſind und beſſer wiedererzeugen.
§ 207. Allgemeine Schutz- und Borbeugungsmaßregeln.
Den Inſekten gegenüber iſt wegen ihrer geringen Größe und ihrer
verborgenen Lebensweiſe eine ganz außerordentliche Aufmerkſamkeit
nötig, damit man ſie gleich bei ihrem erſten Erſcheinen auffindet und
die entſprechenden Vorbeugungsmaßregeln ergreifen kann. Bei der un—
geheuren Vermehrungsfähigkeit derſelben iſt frühzeitiges und ener—
giſches Einſchreiten reſp. geeignetes Vorbeugen unbedingte Not—
wendigkeit, weil bei dem ſpäteren maſſenhaften Auftreten eine Abwendung
nicht immer möglich iſt. Namentlich in allen Nadelholzrevieren hat
der Forſtmann auf folgende Erſcheinungen das wachſamſte Auge zu
richten:
1. Zahlreiches Schwärmen von Käfern und Schmetterlingen, vor—
züglich derſelben Art und ſolcher weiblichen Geſchlechts.
2. Auf beſonders häufiges Vorkommen der unten näher be—
ſchriebenen Inſektenvertilger, namentlich der Spechte, Kuckucke, Ichneu—
monen uſw.
336 Inſektenfraß in Kiefern.
3. Auftreten vieler Raupen oder Herabrieſeln von Raupenkot,
reſp. das Auffinden desſelben unter den Bäumen, auf Wegen und
Geſtellen in auffallender Menge.
4. Auffallendes Kränkeln von Stämmen, Dickungen und Kulturen,
was ſich durch welke Triebe, Licht- und Lückigwerden der Kronen,
Grau- und Fuchſigwerden der Nadeln, Herabfallen von Trieben und
Nadeln, Wurmmehlerſcheinungen, durchlöcherte Rinde oder Harzausflüſſe
in der Rinde kennzeichnet.
An ſolchen Spuren können wir auch meiſtens ſofort das Inſekt
ſelbſt und die Ausdehnung des Schadens erkennen und danach unſere
Mittel ergreifen. Ein Hauptvorbeugemittel iſt ſorgſamſte Beſtandspflege.
Inſektenfraß in Kiefern.
§ 208. Die Kiefer wird namentlich von einigen Schmetterlings—
raupen (Spinner, Spanner, Nonne, Eule), zwei Blattweſpenraupen
(Lophyrus pini und Lyda pratensis), dem großen und kleinen Rüſſel—
käfer, dem Kiefernmarkkäfer, dem Engerlinge und der Maulwurfsgrille in
oft verheerender Weiſe heimgeſucht.
Der Kiefernſpinner, Gastropächa (Lasiocampa) pinie . 0
Der Schmetterling iſt der größte unter den ſehr ſchädlichen, ent—
weder hell rötlich oder gelblich oder dunkel bräunlich oder grau ge—
färbt; ſofort kenntlich iſt er an den ſchneeweißen Halbmond—
fleckchen der Vorderflügel und an der breiten anders gefärbten
dunklen Querbinde. Die Raupen ſind ſtark behaart, meiſt dunkelbraun
und kenntlich an den beiden ſtahlblauen Nackeneinſchnitten.
Die Puppe iſt dunkelbraun und in einem feſten wattenartigen ſchmutzig
weißen oder graubraunen Kokon eingeſchloſſen. Die Eier ſind hanf—
korngroß, zuerſt grün, ſpäter grau, zerbrochen glänzen ſie perlmutter—
artig, der Kot iſt ſehr groß und dick, dunkelgrün.
Der Spinner fliegt gewöhnlich Mitte bis Ende Juli, legt je 20
bis 60 Eier — im ganzen 300 —400 — in kleineren Häufchen in die
Rindenritzen, an die Nadeln oder auch um Aſtchen, woraus nach etwa
3 Wochen die kleinen Räupchen kommen und ſofort die Nadeln be—
fallen. Beim erſten ſtärkeren Froſt (etwa bis — 6° C.) oder anhalten—
dem naßkalten Wetter im Spätherbſt, gewöhnlich nach ihrer 3. Häutung,
ſteigen ſie herab und überwintern im Mooſe am Fuß der Stämme
Kiefernſpinner. 337
im Umkreis von 0,5—1 m, beſonders gern an den Südſeiten. Ge—
wöhnlich im April, oft auch früher, bei + 7 bis 9° C. Durchſchnitts—
temperatur (es hängt dies ſehr vom früheren oder ſpäteren Eintritt
beſtändigen warmen Wetters ab) beſteigen ſie wieder den Baum, bei
kaltem Wetter öfter an der Rinde verweilend und freſſen, bis ſie ſich
im Juni, ſobald ſie ausgewachſen ſind, an Nadeln und Zweigen ver—
puppen. Die Kiefernraupe wird deshalb ſo gefährlich, weil ſie die
Nadeln vollſtändig auffrißt und durch dieſen Kahlfraß den befallenen
Baum öfter tötet, am häufigſten wiederkehrt, am größeſten und ge—
fräßigſten, dabei unempfindlich iſt und wenig Feinde hat.
Vorbeugungsmaßregeln: Außer der ſtetigen Aufmerkſamkeit
auf den Kot, der groß und dick, 6 mal längsgefurcht und undeutlich
öteilig iſt, auf etwaiges Aufſteigen der jungen Raupen im Spätſommer,
Fliegen oder Sitzen von Schmetterlingen im Juli an Stämmen uſw.
ſind in beſonders gefährdeten Kiefernrevieren — d. h. ſolchen mit
ſchlechten Boden- und Wuchsverhältniſſen —, falls im Herbſte nach
Eintritt des erſten ſtärkeren Froſtes gründliche Reviſionen am
Fuße der Stämme im Umkreiſe von Im unter dem Mooſe viele
Raupen zeigen, Probeſammlungen anzuſtellen. Hierbei wird zuerſt das
Moos oder die ſonſtige Bodendecke bei wieder eintretendem
mildem Wetter ſtreifen- oder flächenweis (0,5 —1 ar groß) von
Frauen rings um jeden Stamm aufgedeckt; findet ſich keine Raupe,
ſo muß noch mit einem Spänchen nachgeſcharrt werden, weil die zu—
ſammengerollt liegenden Raupen leicht überſehen werden, ſich zuweilen
auch tiefer einwühlen. Man kann annehmen, daß ſelbſt bei ſorgfältigem
Probeſuchen die 3—6 fache Anzahl überſehen wird. Hierbei findet
man meiſt noch die Puppen des Spanners, der Eule, des Kiefern—
Schwärmers und die Kokons der Blattweſpen. Die Zahl der ge—
fundenen Raupen, die Zahl der unterſuchten Stämme und die Größe
der abgeſuchten Fläche iſt genau zu vermerken; findet man in ſchlecht—
wüchſigen jungen Stangenorten mehr wie 20 Raupen, im Altholze
mehr wie 40 durchſchnittlich pro Stamm reſp. mehr wie 15000 pro
ha, ſo muß man die Vertilgung durch Leimringe anordnen. Man
muß außerdem in möglichſt vielen Revierteilen Probeſammlungen an—
ſtellen, am beſten in etwa 10 m breiten Streifen durch den ganzen
Beſtand hin. Eines der wichtigſten Vorbeugemittel in notoriſch ge—
fährdeten Revieren liegt in der Erziehung von gemiſchten Beſtänden,
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 22
338 Kiefernſpinner.
d. h. in Einſprengung von Eiche, Buche, Fichte, Akazie, Birke uſw.,
ſoweit dies der Standort irgend ermöglicht.
Vertilgungsmaßregeln: Das einzige Mittel iſt das Fangen
der im April wieder aufſteigenden Raupen auf rings um den Stamm
angebrachten 3 em breiten und 2—4 mm dick aufgetragenen Raupen⸗
leimringen. Zu dieſem Zweck müſſen die Stämme vorher abgerötet
werden, d. h. man läßt bereits im Winter etwa bis Mitte Februar
in handgerechter Bruſthöhe auf S—10 em Breite mit einem zweigriffigen
Schnitzmeſſer an Stangenholz, an Altholz aber beſſer mit dem Borken—
hobel von Seitz“) vorſichtig die grobe Borke glatt wegnehmen. Der
Anſtrich mit Raupenleim) wird vor Mitte März, überhaupt wenn
das warme Wetter ein Steigen der Raupen vermuten läßt, angelegt.
Zum Anſtrich empfehlen ſich ein Spatel oder eine Hohlkelle aus Holz
mit bequemem Handgriff und dreieckigen Seitenwänden, wobei der Leim
in einem um den Leib befeſtigten Gefäß mitgeführt wird. Die vielerlei
neuerfundenen Apparate (Füllmaſchinen, Leimſchläuche) ſind meiſt un—
praktiſch und verteuern die Koſten; am beſten iſt wohl noch der Leim—
ſchlauch von Dechert in Oranienburg.
Die Raupen bleiben entweder (die kleineren) auf dem Ringe ſitzen
oder ſie ſammeln ſich unterhalb des Ringes und wandern dann zurück
oder ſie ſterben (meiſtens!) infolge der Beſudelung mit dem Anſtrich,
wenn ſie den Ring nur berührt haben, weil der Leim an Maul und
Beinen ſitzen bleibt und Ernährung wie Bewegung unmöglich macht.
Die Koſten des Leimens und Ringelns belaufen ſich auf etwa 15—20
Mark pro ha in 30—90jährigem Holz. Es iſt ein völlig durch—
ſchlagendes Mittel. Man braucht etwa 35—45 kg Leim in 30— 902
jährigem Holze.
Sollten zahlreiche Raupen bereits auf den Bäumen freſſen ohne
vorher bemerkt zu ſein, ſo hilft in jüngeren Stangenorten ein kräftiges
kurzes Anſchlagen mit einer vorher umwickelten Axt (Anprällen),
worauf die Raupen herunterfallen; (in untergehaltene Tücher).
*) Zu beziehen für 4 Mk. durch Oberförſter Seitz zu Eckſtelle b. Lang-Goſtin.
) Raupenleim iſt z. B. zu beziehen von Schindler u. Mützel zu Stettin,
Ermiſch in Burg b. Magdeburg, Pohlborn in Berlin 8., Kohlenufer 1—3 uſw.
Er muß 2—3 Monate fängiſch bleiben, gut ſtreichrecht ſein (nicht zu dick oder zu
dünn) und muß im Waſſer ſchwimmen. Der Mützelſche Leim hält ſich in ſeinen
neueſten Präparaten bis 9 Monate fängiſch.
r ee u re
Forleule. 339
Die aus geleimten Beſtänden oft abwandernden Raupen kann
man in Zernierungsgräben nach Art der bekannten Rüſſelkäfergräben
abfangen.
Die am Tage untätig an den Bäumen ſitzenden Schmetterlinge
ſollen im Juli zur Vorbeuge zerdrückt werden, am beſten mit Stöcken,
die oben mit Zeug oder Werg feſt umwickelt ſind.
Die Raupen werden gefreſſen von Häher, Kuckuck, Pirol, Elſter,
Ziegenmelker, Meiſe, Goldhähnchen, Igel, Krähe, Staar und vom Fuchs.
Meiſen und Staare ſtellen auch den Puppen, die Eulen und Fleder—
mäuſe den Schmetterlingen nach; außerdem haben die Eier in Ichneu—
monen, Tachinen, Ameiſen, Baumwanzen, Raubkäfern (Puppenräuber)
uſw. ihre Feinde.
Das auffallend häufige Erſcheinen von Lauf- und Moderkäfern, be—
ſonders aber der Schlupfweſpen und Tachinen iſt das ſicherſte Zeichen
dieſes wie jeden Raupenfraßes. Von den Schlupfweſpen ſind beſonders
wichtig: Ichneumon eircumflexus, gebogener Ichneumon, die größte
je eine in einer Raupe oder Puppe als Made vorkommende Schlupf—
weſpe; Ichneumon globatus, Knäuelichneumon, mit ſeinen im Mai
maſſenhaft auf den Raupen ſitzenden weißen zuſammengeballten Tönnchen,
von dem mehr als 100 Maden in einer Raupe vorkommen. Im
ganzen kommen im Spinner etwa 50 Arten Schlupfweſpen vor, welche
in der Raupe, der Puppe oder den Eiern als Maden leben und ſie
ſchließlich töten. Häufig vernichten das Inſekt auch verheerende Pilz—
krankheiten.
8 209. Die Eule, Forl- oder Kieferneule. Trachea
(noctua) piniperda. Figur 13, Seite 41.
Ein kleiner Falter; Vorderflügel zimmetrötlich mit graulicher Bei—
miſchung und weißen Flecken, Hinterflügel und Hinterleib graubraun
mit fadenförmigen Fühlern. Die 16füßige Raupe iſt kahl, zuerſt ſchwärz—
lich —, dann gelblich grün, mit 3—4 weißen und je einem gelben
Streifen auf jeder Seite dicht über den Beinen. Die zuerſt grüne,
ſpäter dunkelbraune Puppe iſt leicht kenntlich an 2 Spitzen am After.
Die halbkugeligen grünen Eier ſtehen zu 4 10 reihenweis (im Frühjahr)
an den Nadeln. Der Kot iſt lang und dünn und beſteht aus drei Stücken.
Auffallend iſt die Eule durch ihren frühen Flug, bereits Ende März
bis Mitte Mai. Sie befällt die jungen Stangenhölzer, auch wohl
22
340 Kiefernſpanner.
Schonungen und die Raupen freſſen von Mai bis Mitte Juli nicht nur
Nadeln der Triebe bis zur Scheide, ſondern ſie bohren ſich auch in
den noch weichen Maitrieb ein. Puppe von Ende Juli bis Ende März
unter dem Schirm der Fraßbäume. Im Gegenſatz zum Spinner, der
beſonders auf ſchlechtem Boden hauſt, kommt die Eule auch auf beſſerem
Boden, namentlich in 20—40 jährigen Kiefernſtangen, ſelten in Fichten,
Stroben uſw. vor; ſelbſt kahl gefreſſene Beſtände können ſich infolge
von Bildung neuer Scheidentriebe wieder erholen; bilden ſich aber
Roſetten) an den Zweigen, jo iſt das Eingehen wahrſcheinlich. Zur
Vorbeuge achte man Abends im Frühjahre (auf dem Schnepfenſtriche!)
auf die ſchwärmenden Falter und unterſuche dann ſpäter die erreich—
baren Maitriebe nach den grünen Eiern oder Ende Mai und Juni
nach den Raupen; umgeknickte, welke, verkümmerte, verſchrumpfende
und entnadelte Maitriebe, häufigeres Auftreten des charakteriſtiſchen
Kotes am Boden deuten am beſten auf das Vorhandenſein von Eulen—
fraß hin. Der Fraß pflegt etwa alle 10 Jahre wiederzukehren.
Das Hauptmittel dagegen iſt Schweineeintrieb von Juli ab,
wenn die Raupen zur Verpuppung herabkriechen, womöglich von härteren
ruſſiſchen oder polniſchen Raſſen mit langen Beinen und ſpitzer Schnauze,
da unſere veredelten Schweine nicht mehr geeignet erſcheinen. Iſt die
Gefahr beſonders groß, ſo muß man auch noch die Raupen ſammeln,
und wenn die Raupe bei eintretendem Futtermangel wandern ſollte,
Fanggräben ziehen; ſelbſt im Winter treibt man noch Schweine ein,
um die Puppen zu vertilgen. Recht wirkſam iſt das Abprällen von
ſchwachen Stämmen und Aſten mit umwickelten Axten in unter⸗
gehaltene Tücher (von Anfang Mai an). Mit ihr zuſammen freſſen
vielfach: Geometra piniaria und Sphinx pinastri. Das Leimen
— Anfang Mai — wie beim Spinner hat verſchiedentlich guten Er—
folg gehabt!
) „Roſetten“ nannte zuerſt Ratzeburg jene eigentümlichen büſchelförmigen
Triebbildungen an den Kiefern, welche als Vorboten des Todes aufzutreten
pflegen. Einen Anhalt, ob ſich der Beſtand halten wird, bieten weniger die Menge
der noch erhaltenen Nadeln (Ratzeburg), als der Zuſtand (Größe und Fülle!) der
Knoſpen (Robert Hartig). Jedenfalls treibe man bei Raupenfraß
nie vorſchnell ab, ſondern warte und beobachte möglichſt lange, da
die Widerſtandskraft der Beſtände häufig unterſchätzt wird und günſtiges Wetter
viel wieder gut machen, ungünſtiges (Dürre) aber auch alles vernichten kann.
Kiefernſpanner. 341
Durchgreifende Mittel haben wir leider nicht, ſondern müſſen das
beſte den vielen Feinden überlaſſen.
Als nackte Raupe iſt die Eule gegen ſchlechte Witterung empfindlich
und hat unter allen Tieren zahlreiche Feinde; von Ichneumonen
(Ophion merdarius), Tachinen (Tachina glabrata) und Pilzen wird
ſie beſonders ſtark befallen; ſind die Raupen uſw. ſtark von Paraſiten
befallen, ſo bedarf es keiner Gegenmittel, ferner ſtellen ihr nach:
Meiſen, Goldhähnchen, Finken, Droſſeln, Pirol, Häher; am Boden
in der Ruhe: Igel, Dachs, Wildſchwein, Spitzmaus, N Lauf⸗
käfer, namentlich der Puppenräuber.
§ 210. Der Spanner oder Kiefernſpanner. Fid nia (geometra)
piniäria. Vergl. Figur 12, Seite 41.
Der männliche Falter hat doppelt gekämmte Fühler und hellgelbe
dunkelbraun gefleckte Flügel, das Weibchen dagegen braunrote (faſt
einfarbige) Flügel und fadenförmige Fühler.
Die grüne kahle 3 em lange Raupe hat 10 Füße und einen grünen
Kopf, der wie der ganze Leib hell- und dunkelgrün geſtreift iſt.
Die Puppe unterſcheidet ſich von der Eulenpuppe nur durch den
einſpitzigen After. Die grünen Eier ſitzen zu 5—6, aber auch bis 30
an den Nadeln der Krone. Die Raupen freſſen von Mitte Mai bis
Oktober die Nadeln, an der Kronenſpitze beginnend, worauf ſie ſich
hinunterſpinnen und meiſt dicht unter der Bodendecke als Puppen wie
die Eule unter dem ganzen Baumſchirme zerſtreut überwintern. Die
Nadeln ſind meiſt unten ganz, oben nur am Rand angefreſſen; die
Triebe ſehen grob borſtenförmig, das Fraßgebiet ſieht grau bräunlich
von weitem aus. Die Beſtandesränder bleiben meiſt verſchont. Die
Falter fallen im Juni, zuweilen ſchon früher, durch ihren ſchnellen,
taumelnden Flug auf, im Herbſt die an langen Fäden ſchaukelnden
Raupen. Die Flugzeit zieht ſich oft von Anfang Mai bis Ende Juni
hin, Hauptſchwarmzeit iſt aber im Juni. Der Kot iſt klein, unregel—
mäßig eckig. Fraß beſonders an 20—40 jährigen Kiefernſtangen. Nach
den furchtbaren Verwüſtungen in den letzten 16 Jahren (ſo wurden
1900/03 allein in der Letzlinger Haide etwa 7000 ha kahl gefreſſen
und etwa 1,2 Millionen Feſtmeter Spannerholz verkauft) müſſen wir
heute den Spanner als den gefährlichſten Kiefernfeind anſehen.
Nach Mitteilungen des Preuß. Miniſteriums vom Juli 1908 hat ſich
342 Kleine Kiefernblattweſpe.
am beſten die Beſeitigung der Bodenſtreu bewährt; empfehlens—
wert iſt der parzellenweiſe Verkauf an die Bevölkerung, wo Nachfrage
beſteht; ſonſt räumt man die Streu bis auf den Rohhumus in 4 m
breiten Streifen ab und häuft ſie auf lange Bänke. Die bloßgelegten
Puppen ſterben dann ab oder werden von Krähen, Hähern, Droſſeln, Meiſen
gefreſſen. Die in den Bänken befindlichen Puppen (verhältnismäßig
nur wenige) gehen ebenfalls zugrunde. Hühner- und Schweineeintrieb
hat ſich im allgemeinen wenig bewährt; beſſer das Leimen (wie gegen
den Spinner) von Juli bis Oktober gegen die von Wind und Regen
an den Boden geworfenen und wieder baumenden Raupen. Man hat
bis zu 10000 unter einem Ring gezählt. Sehr wichtig ſind die
Probeſammlungen, aber erſt nach dem erſten ſtärkeren Froſt,
aber im ganzen Beſtande, nicht bloß am Stamm, und ſcharfes Auf—
paſſen auf den Falterflug im Juni, um dann gleich mit dem Leimen
im Sommer und der Streuentnahme im Winter vorgehen zu können.
Der Spanner hat faſt dieſelben Feinde wie die Eule, namentlich:
Ichneumonen, Tachinen, Pilze, Raubkäfer, Baumwanzen, Weſpen,
Ameiſen, Droſſeln. Man ſei auch beim Spannerfraß vorſichtig, ehe
man ſich zum Abtriebe entſchließt.
Zu erwähnen bleibt noch — bevor wir die ſchädlichen Schmetterlinge
verlaſſen — der Kiefernſchwärmer Sphinx pinastri, ein großer
grauer mit 3 ſchwarzen Längsſtrichen auf den Vorderflügeln gezeichneter
im Frühling fliegender Schmetterling. Die ſehr große auffallende nackte
Raupe iſt grün mit bräunlich rotem Rückenſtreif und hat auf dem
Schwanz ein Horn. Große Puppe im Winterlager; wird bei den
Probeſammlungen gefunden. Die Raupe frißt faſt den ganzen Sommer
über mit anderen Schädlingen zuſammen Nadeln, ohne für ſich erheblich
zu ſchaden. Ein größerer ſelbſtändiger Schaden iſt wohl nie bekannt
und die Bedeutung früher ſehr überſchätzt worden.
§ 211. Die kleine Kiefernblattweſpe. Lophyrus
(tenthredo) pini.
Die kleine dicke und gedrungene, etwa Stubenfliegen-große Weſpe
hat einen braungelb oder braunſchwarz gebänderten Hinterleib, das
Männchen iſt kleiner und bis auf die rotgelben Beine ganz ſchwarz,
ſie ſummt wie eine Schmeißfliege und ähnelt ganz einer dicken Fliege.
Kleine Kiefernblattweſpe. 343
Die zarten grünweißen wurſtförmigen Eier ſitzen in der Nadelkante
meiſt oben in der Krone kettenartig übereinander, wie eingeſägt.
Die ſchmutzig gelbgrüne ſchwerfällig wandernde nackte Raupe hat
einen rotbraunen Kopf, 22 Füße und über jedem Fußpaare ein ſehr
charakteriſtiſches ſchwarzes liegendes Semikolon (.). Der Kokon iſt
ſchmutzig braun, lederartig und tonnenförmig, im Winter an der Erde,
im Sommer am Baum. Die Weſpen ſchwärmen im April und Auguſt,
haben alſo doppelte Generation, doch iſt dieſelbe recht unregelmäßig,
vielfach auch nur 1 jährig.
Der Fraß iſt leicht daran kenntlich, daß die Nadeln ſelten ganz
abgefreſſen werden, ſondern kleine Stümpfchen überbleiben, meiſt werden
auch nur die vorjährigen Nadeln gefreſſen, von denen die Mittelrippe
meiſt ſtehen bleibt, erſt in der Not frißt ſie kümmernde Maitriebe. Bei der
Berührung der Zweige verraten ſich die immer in Haufen ſitzenden
Räupchen durch Emporſchnellen des Kopfes.
Der unter den Bäumen liegende Kot hat rhombiſche Form.
Mit Vorliebe werden unterdrückte ſchlechtwüchſige freiliegende oder
Rand⸗Beſtände befallen, erſt bei größerer Ausdehnung greifen die
Raupen auch das Innere großer Beſtände an und werden dann bei
Maſſenauftreten, da ſie kahl freſſen, ſehr ſchädlich; in kräftige Schonungen
kommen ſie faſt nie.
Das einzige ſichere Mittel iſt das Sammeln der Raupen im Mai
und Juni oder September und Oktober, wenn die Räupchen noch in
Klumpen freſſen, indem man die befallenen erreichbaren Zweige in
untergehaltene Gefäße oder Tücher abſchüttelt oder die Raupen mit
Handbrettchen und harten Bürſten zerquetſcht oder jüngere Stangen
bei kaltem Wetter anprällt, öfter haben ſich auch mit Raupenleim be—
ſtrichene geſchälte Fangſtangen bewährt, die während der Schwärm—
zeit aufgeſtellt werden.
Die nackte Raupe iſt ſehr wetterempfindlich und hat ebenſo zahl—
reiche und dieſelben Feinde wie die Eulen- und Spannerraupe. Die
natürlichen Feinde in der Tierwelt bilden auch hier das Hauptgegen—
gewicht. Mit ihr freſſen meiſt noch andere ähnliche, meiſt ſchwer zu
beſtimmende Blattweſpenarten zuſammen, z. B. L. rufus, pallidus,
socius uſw. mit ähnlichen Lebens- und Fraßweiſen.
344 Große Kiefernblattweſpe.
S 212. Die große Kiefernblattweſpe Lyda (tenthredo)
pratensis.
Die Weſpe iſt auf S. 36 beichrieben. Kot und meiſt auch
Nadeln in einem Geſpinſt in den Zweigen; Kot länglich
zylindriſch, faſt glattwandig, oben und unten abgerundet. Die Raupe
frißt aus ihrem Geſpinſt heraus die Nadeln, die ſie vorher abbeißt,
und wandert allmählich von unten nach oben, das Geſpinſt immer
vergrößernd. Der Hauptfraß findet vom Juni bis Mitte Auguſt ſtatt;
die Weſpen ſchwärmen lebhaft von Mai bis Anfang Juni. Kenntlich
iſt der Fraß außer an den Geſpinſten daran, daß die Bäume unten
ganz kahl gefreſſen ſind, während die Zweigſpitzen und die Krone noch
benadelt ſind. Meiſt wird junges ſchlechtwüchſiges Holz, ſpäter auch
30-40 jähriges Stangenholz befallen.
Hauptmittel dagegen iſt Schweineeintrieb im Herbſt und Winter,
wo man noch langbeinige ſpitzſchnauzige abgehärtete Raſſen hat; oder
vorſichtiges Aufhacken des Bodens, um die überwinternden Raupen
und Puppen zu vernichten, ſowie Schonung der ſie vertilgenden
Tiere (Meiſen, Finken) wozu wir bei größerem Fraße noch die Mäuſe
und Spitzmäuſe rechnen müſſen, die nach neueren Beobachtungen
die nackt ruhenden Larven und Kofons freſſen. In älterem Holze
röte man eine Anzahl Stämme (etwa 50 Stück in Altholz und etwa 200
Stück in Stangenholz pro ha) bis auf Bruſthöhe Ende Mai und
beſtreiche ſie dann mit Raupenleim. Auf Blößen und Kulturen
wird die Aufſtellung von 2 m langen geſchälten und mit Raupen—
leim beſtrichenen Fangſtangen zur Schwärmzeit empfohlen. Die
Wirkung der zahlreichen Feinde iſt um ſo größer, als die Larven
mehrere Jahre überliegen. Starker Platzregen beendigt die Kalamität
oft ſofort. An regneriſchen oder kühlen Tagen läßt man von
6—10 Uhr vormittags die Weſpen zur Schwärmzeit von Schulkindern
ſammeln. Hühnereintrieb hat ſich nicht recht bewährt. Bei den Spinner—
Probeſammlungen iſt immer auf Lyda zu achten und ſind Maßregeln
zu ergreifen, wenn man bei Beginn des Auftretens 10, ſpäter 15 Puppen
pro qm findet. Ganz ähnlich verhalten ſich die ebenſo auftretenden
Lyda erythrocephala und campestris; erſtere frißt jedoch fait nur
in Dickungen.
—
Maikäfer. 345
§ 213. Die Maikäfer. Melolöntha vulgäris
und hippocastani.
Das Männchen unterſcheidet ſich vom Weibchen durch einen
breiteren und längeren Fühlerfächer (C' 7blättrig, © 6blättrig), ſowie
viel längere Hinterleibsſpitze. Der Engerling von M. hippocastani
gebraucht meiſt 5, von M. vulgaris meiſt nur 4 Jahre zu ſeiner Ent-
wicklung vom Ei bis zum Käfer, deshalb kehren die Hauptflugjahre
nur alle 4—5 Jahre wieder; die Flugjahre ſind in den verſchiedenen
Gegenden verſchieden, auch ſchwankt die Entwicklung je nach Lage und
Milde des Klimas. Der Käfer frißt von Kiefern und Fichten gern
die männlichen Kätzchen, bevorzugt Laubhölzer, namentlich Eichen,
Birken, Pappeln, beſonders freiſtehende Bäume. Der Engerling frißt
die Wurzeln aller Holzarten und tötet dieſelben bei intenſivem Fraß.
Nach den Unterſuchungen des Forſtrats Fedderſen, denen wir im
weſentlichen folgen — iſt M. hippocastani hauptſächlich der Wald—
maikäfer, vulgaris der Feldmaikäfer.
Lebensweiſe: Die Käfer ſchwärmen im Mai in der Dämmerzeit
eine halbe Stunde vor bis eine Stunde nach Untergang der Sonne;
das Weibchen ſucht hochliegende warme lockere Stellen zur Eierablage
und legt etwa 70 Eier in Gruppen von je 18—27 Stück 8 (friſcher
Boden) bis 30 (Sandboden) em tief ab, von denen jedoch nur etwa
* Engerlinge nach etwa 7 Wochen auskommen; bis Mitte Juli
bleiben dieſelben zuſammen, um ſich dann zum Fraße zu zerſtreuen;
bei jtarfem Fraße wandern fie. Sie vermögen die Kiefer in allen
Altersſtadien, ſelbſt über 100 Jahre alte Stämme durch Abfreſſen
der Wurzeln zu töten; aber auch der Käfer frißt höchſt verderblich
in den Kronen der meiſten Laubhölzer wie von Fichte und Lärche.
Im September vor dem Flugjahre verpuppen ſie ſich und werden
bereits nach einem Monat Käfer, die dann bis etwa 1 m tief in der
Erde überwintern.
Am gefährdetſten ſind verödete trockne heiße Heideböden; die Kahl—
ſchlagwirtſchaft fördert die Ausbreitung.
Vorbeuge: Wirtſchaftliche Maßregeln. Große Kiefern—
kulturen faſſe man mit Birkengürteln an Wegen und Geſtellen ein,
die gute Fangbäume und zugleich Sicherung gegen Waldfeuer bieten.
Die Kämpe — eine Hauptbrutſtätte — belege man in der Schwärm—
zeit mit einer dicken Laubſchicht und über dieſelbe womöglich noch
346 Maikäfer.
Schilf, was die Weibchen ſicher abhält. Kompoſthaufen ſind ebenſo
zu decken, alle Kulturen mit tiefer Bodenlockerung im Flugjahre zu
vermeiden.
Abwehrmaßregeln: Die Vorbeugemaßregeln decken ſich meiſt mit
den Vertilgungsmaßregeln und beſtehen im Sammeln der Käfer in
den Flugjahren. Man biete alle Arbeitskräfte (auch die Schulen,
Militär uſw. wenn irgend möglich!) auf und laſſe von früh 4— 10 Uhr,
an kühlen Tagen fortwährend, die Käfer ſchütteln, in oben zum Teil
verſchloſſene Blechgefäße (Gießkannen) und Säcke ſammeln und dann
in großen Kochkeſſeln töten. Sind die Käfer nicht als Dungmittel,
Schweine- oder Hühnerfutter zu verwerten, ſo menge man ſie mit Kalk
und vergrabe ſie. Das Sammeln geſchieht am beſten im Akkord und
koſtet nach Fedderſen etwa 10—20 Pfg. mit je 430 hippocastani-
und 370 vulgaris-Käfern durchſchnittlich pro Liter. Im Juli und
Auguſt vor dem Flugjahre liegen die Engerlinge ſehr flach. Wo die
vielen welken Pflanzen, die lockere Erde, viele Maulwurfshügel den
Feind verraten, lockere man den Boden mit Kartoffelhacken und ſammle
die Engerlinge, was nach Fedderſen gute Erfolge hatte und pro Liter
durchſchnittlich 30 Pf. koſtete. Tote Maikäfer haben einen Dungwert
von etwa 3 Mk. pro Zentner, find auch ein wertvolles Beifutter für
Schweine und Hühner.
Die Feinde: Maulwurf, Krähen, Stare, Würger, Eulen, Fuchs,
Dachs, Marder, Igel, Fledermäuſe ſind in Fraßgegenden zu begünſtigen.
Gemeinſchaftliches Vorgehen der ganzen Gegend unter Hilfe der Polizei—
organe reſp. Erlaß von Polizeiverordnungen iſt unerläßlich, wo die
Kalamität überhand nimmt.
S 214. Der große braune Rüſſelkäfer. Hylöbius abistis L.
(curculio pini R.) Fig. 7, S. 38.
Es iſt ein mittelgroßer (6—13 mm) brauner Rüſſelkäfer mit
gelben abgebrochenen Querbinden. Die Larve lebt unſchädlich in den
Wurzeln der friſchen Stöcke und in Aſtreiſig auf den Schlägen; um
ſo ſchädlicher wird der Käfer, welcher mit ſeinem Rüſſel die kleinen
Pflanzen (von 2—8 Jahren) in beſonders ſchädlicher Weiſe anſticht
und dann viele erbſengroße Plätze in der Rinde frißt, die einen Harz—
ausfluß veranlaſſen und meiſt tödlich werden; die Wundſtellen haben
—— — VIREN.
Großer Rüſſeltäfer. 347
wegen des Harzausfluſſes ein grindiges Ausſehen. (Ahnlich frißt aber
auch öfter Lophyrus pini).
Er frißt am liebſten an Kiefern und Fichten, ſelten an Lärchen,
Tannen und Laubhölzern. Die Fichte iſt empfindlicher!
Lebensweiſe: Sie iſt unregelmäßig; die früher allgemein an—
genommene 2jährige Generation hat Prof. Eckſtein als 1jährige feſt—
geſtellt. Nach ihm lebt der Käfer 2 Jahre; ſchwärmt Mitte Sommer
und legt ſeine Eier im Herbſt und Frühjahr in den Wurzeln von
Kiefern und Fichten ab. In dieſen freſſen die Larven ſehr lange mit
Bohrmehl verſtopfte Gänge; nachdem ſie längere Zeit noch in einer
Wiege geruht haben — verpuppen ſie ſich etwa im Juni; doch kommen
zur Mittſommerflugzeit der jungen Käfer auch noch alte Käfer vor.
Die Käfer überwintern in der Nähe der Schläge in Beſtänden aller
Altersklaſſen von der Schonung ab bis zum Altholze.
Mit ihm freſſen in der Kiefer 5 wurzelbrütende Hyleſinen, nämlich
H. ligniperaa, attenuatus, angustatus, opacus und ater (letzterer
am gefährlichſten), in Fichten nur H. cunicularius zuſammen.
Gegenmittel. Auf lockerem ſandigen Boden werden die dies—
jährigen Schlagflächen z. B. 1909 kurz vor der Kulturzeit im Früh—
jahre bis April, ſobald die Witterung und die Abfuhr der Hölzer es
geſtattet, durch ſpatentiefe und ſpatenbreite Fanggräben mit nach unten
abgeſchrägten glatten Wänden umgeben, die alle 10 m ein etwa
0,3 m im Kubus haltendes Fangloch mit ebenfalls nach unten ab—
geſchrägten ganz glatten Wänden haben; etwa durch die Schläge
führende Wege ſind ebenfalls durch Gräben zu iſolieren, da gerade
auf dieſen die Käfer am liebſten überlaufen. Bei etwa noch nicht
beendeter Abfuhr ſind die Gräben, wenn ſie eingefahren werden, ſtets
zu erneuern, namentlich ſind alle Brücken (überliegende Reiſer, Strauch
uſw.) zu entfernen. Im Juni (1910) ſind dieſe Gräben gegen die im
Juli zu erwartenden jungen Käfer wieder fängiſch zu ſtellen und auch
zur Sicherheit im folgenden Frühjahr (1911) noch einmal zu räumen
und fängiſch zu halten, ſo lange Käfer bemerkbar ſind. An warmen
Tagen ſind die Käfer nötigenfalls täglich aus den Löchern in Gieß—
kannen, am beſten mit kellenartigen großlochigen Blechſieben von Frauen
zu ſammeln, die zugleich alle Brücken entfernen und ſich dabei vor
Beſchädigungen der Grabenwände durch Abtreten und mit ihren
Kleiderrändern ſorgfältig zu hüten haben; ſchlechte Stellen der Gräben
348 Großer Rüſſelkäfer.
ſind ſofort wiederherzuſtellen. Die abgelieferten Käfer werden vom
Beamten in einem beſtimmten Gefäß, in welchem man vorher Probe—
zählungen der darin enthaltenen Käfer vorgenommen hat, nachgemeſſen,
ihre Zahl wird gebucht, dann werden ſie in kochendem Waſſer ver—
brüht und als Futter für Schweine und Hühner, als Dung uſw. ver—
wertet. Ahnlich wirkſam find auch 30—40 em im Kubus haltende
und über die ganze zu ſchützende Fläche in etwa 10 — 20 m? Verband
verteilte Fanglöcher, beſonders in heißen Lagen; in ſolche legt man
auch gern auf den Boden dünne Fichten- und Kiefernzweige; dieſe
Löcher müſſen natürlich auch abgeſammelt und gepflegt werden. Wo
die Gräben nicht gut fangen, z. B. in bindigem Boden (Boden
I.— III. Kl.), der den Käfern das Heraufkriechen ermöglicht, ſowie
im Gebirge — lege man im März bis zum 3. Frühjahre reichlich
Fangmaterial (Kloben, Knüppel, Reiſer, Rinde und zwar ſtets mit
der angeplätzten Rindenſeite an die Erde) von April ab auf die
Kulturen und in die angrenzenden Beſtände, das alle paar Tage (bei
warmem Sommerwetter täglich, bei naßkaltem Wetter gar nicht) mit
den oben erwähnten Hyleſinen, die ſich auch gern darunter fangen,
abzuleſen und — ſo oft die Rinde trocken — bis zum Oktober zu
erneuern iſt. Die Schläge ſind ſorgfältig zu roden und iſt
alles Brutmaterial, beſonders Wurzeln zu entfernen, reſp. zu ver—
brennen; wo dies nicht möglich — iſt eine 2—3 jährige Schlagruhe
geboten, ehe man kultiviert; auch ſind eventuell Springſchläge mit 4jährigen
Zwiſchenräumen zu führen.
Laſſen ſich weder Gräben noch Fangmaterial anbringen, ſo be—
ſtreicht man wohl die Pflanzen, namentlich auch Laubhölzer, wo dieſe
vom Käfer angenommen werden, im April ringsum mittels kleiner
Schuhbürſten mit Ermiſchſchem Raupenleim. Man braucht 1,2 kg
pro ha à 30 Pf. Tauſend Pflanzen erfordern etwa 0,8 Mk. Die
Spitzknoſpen dürfen keinen Leim erhalten.
Mit dem großen Rüſſelkäfer freſſen außer den Hyleſinen vielfach
2 graue Rüſſelkäfer in den Schonungen uſw. ſchädlich zuſammen:
Strophosomus obesus: klein, ſehr gedrungen und Cneorhinchus gemi-
natus: Flügeldecken hell und dunkel längs geſtreift, und zu etwa 10% mit
H. abietis vergeſellſchaftet: H. pinastri, glänzend braun mit rötlichen
Schenkeln. Man muß ſie abklopfen und abſuchen.
Kleiner Rüſſelkäfer. 349
S 215. Die kleinen Rüſſelkäfer (Pissödes).
Pissodes (curculio) notatus, Weißpunktrüſſelkäfer,
Kleiner Rüſſelkäfer. Iſt nur halb jo groß als der vorige, hat
einen längeren und dünneren Rüſſel, ein helleres Braun, zwei große
helle Querbinden, 8 weiße Punkte auf dem Halsſchild. Flugzeit
Mai—Juli, Larven Auguſt, Verpuppung derſelben in einer Splint—
wiege mit Spanpolſter im Auguſt — September, Auskommen des Käfers
im Herbſt, überwintern am Boden im Moos uſw.; es kommen aber
auch viele Unregelmäßigkeiten vor, ſo daß Eichhoff ſogar eine doppelte
Generation annimmt. Wird als Käfer und Larve ſchädlich, die unter
der Rinde, gewöhnlich unter den Aſtquirlen junger 2— 12 jähriger,
ſelten noch älterer kränkelnder Kiefern, wohl auch von Fichten, Stroben
und Lärchen, auch in Stangen oft in Zahl von 20—30 zuſammen
auskommt und dann von oben nach unten immer breiter werdende
Gänge unter dem Baſte frißt; oder ſie kommt in den Zapfen aus und
zerſtört dann oft einen großen Teil der Ernte. Der Fraß iſt im
Sommer in den Kiefernſchonungen an dem Rotwerden der Stämmchen
und Welken der Triebe kenntlich, welche an den unteren Quirlen
Löcher, wie mit ſchwachem Schrot Nr. 6—7 geſchoſſen, zeigen, und
an der Puppenwiege im Splint, die durch ein wulſtiges Spanpolſter
bedeckt wird. Die abſterbenden Pflanzen werden mit den Larven
etwa im Juli ausgezogen und verbrannt; auch fängt man die Käfer
während der Flugzeit von Mai— Juli an Kiefernſtangen, die in der
Nähe der gefährdeten Kulturen und Schonungen an warmen Beſtands—
rändern gefällt werden, maſſenhaft. In Stangen und in Altholz frißt
der Käfer jedoch weniger ſchädlich.
Neuerdings wird auch empfohlen, die Käfer in der Schwärmzeit
von den befallenen Kiefern fleißig abzuleſen und in den Schonungen
dickborkige Fangknüppel auszulegen, die womöglich täglich abgeſammelt
werden.
Pissodes piniphilus. Stangenrüſſelkäfer. Die kleinſte
von den ſchwer zu unterſcheidenden Pissodes-Arten (2,3 mm). Der
roſtbräunliche Käfer iſt faſt ganz bedeckt mit weißen Haaren; die für
die pissodes ſonſt charakteriſtiſchen zwei Querbinden mehr verwiſcht,
die hintere artet in zwei große roſtfarbene Punkte aus. Gene—
ration iſt von mir endgültig als jährige feſtgeſtellt, während fie bei
den übrigen Arten Ijährig iſt.
350 Kiefernmarffäfer.
Er frißt in Stangenholz und nur in deſſen gelber abblätternder
dünner Spiegelrinde, wie im Gipfel alten Holzes. Sein Fraß fällt,
wenn erheblich, durch die vielen weißen Flecke — als wenn die
Stämme mit Kalk beſpritzt wären — und die kurzen buſchigen
Triebe ſofort in die Augen; er befällt namentlich unterdrücktes Holz
— und dies nur ſoweit die Rinde zart iſt; hier findet man die
charakteriſtiſchen dünnen ſchwarzen Schnörkellarvengänge unter dem
grünen Baſte. Sonſtige Lebensweiſe wie bei p. notatus. Der Käfer
verurſacht unter Umſtänden ſehr bedeutenden Schaden in Kiefernſtangen—
hölzern. Die befallenen Stämme müſſen vor der Juni-Schwärmzeit,
ſpäteſtens Anfang Mai — man hat ja ein Jahr Zeit dazu —
herausgehauen und abgefahren werden, auch muß alles Abfallreiſig,
in dem ich ſtets viel Brutmaterial gefunden habe — ausgebracht
und verbrannt werden. Mit ihm zuſammen frißt auch Hylesmus
minor.
Weniger wichtig iſt der zuweilen in Tannen auftretende p. piceae
und der an faſt allen Nadelhölzern freſſende p. pini.
S 216. Der ſchwarze Kiefernmarkkäfer. Hylesinus piniperda
(Waldgärtner).
Ein kleiner (4 — 4,5 mm) behaarter brauner bis ſchwarzer Käfer,
ſehr fein geſtreift, punktiert und etwas runzlig, vom Borkenkäfer wie
alle Baſtkäfer dadurch unterſchieden, daß er einen etwas ſpitzer zu—
laufenden Kopf hat. Der alte Käfer fliegt im frühen Frühjahr in
geſchlagenes Holz und an kränkelnde ſtehende Stämme und legt dort
unter der Rinde — einen 8— 15 em langen Lotgang, der unten mit
einer charakteriſtiſchen Krücke anfängt, freſſend — ſeine 100 — 120 Eier
ab, woraus ſich die jungen Käfer Juni —Juli, oft auch wieder im
Herbſt entwickeln und die jungen Triebe von Kiefernrandbäumen be—
fallen, ſeltener weit in die Beſtände hineinfliegen, die Triebe aus—
bohren, ſodaß ſie oft abbrechen und mit ihnen herunterfallen. Bei
eintretendem Froſte bohrt ſich der Käfer am Wurzelknoten in den
Splint der Bäume, um zu überwintern; ſeltener bleibt er in den ab—
gefallenen Trieben. Er wird alſo in dreifacher Weiſe ſchädlich: durch
Ausbohren der Triebe (am meiſten!), Zerſtörung der Baſthaut mit
ſeinen Larvengängen und Anbohren des Wurzelſtocks. Kenntlich iſt
der Fraß an den im Spätſommer unter Kiefern liegenden zahlreichen
Andere Kiefernſchädlinge. 351
hohlen Trieben mit einem Holztrichter und ſchon von weitem an den
ſtark durchfreſſenen und lückigen Kronen der Beſtandsränder ſowie an
dem bis 1 em hohen Bohrmehltrichter auf der Rinde. Bei wieder—
holtem oder ſtarkem Fraß werden die Stämme wipfeldürr und gehen
ein, abgeſehen davon, daß meiſtens die Zapfenernte vernichtet wird.
Als beſtes Gegenmittel iſt das bis Ende Mai zu bewirkende Ab—
fahren aller gefährdeten Hölzer aus dem Reviere und ſorgfältige
Herausnahme aller kranken und trocknen Stämme zu empfehlen; auch
ſucht man den Käfer auf geſunden und kranken Fangbäumen, die im
Sommer bis Mitte Juli geworfen, ſobald ſie mit Brut beſetzt, zu
ſchälen und dann gleich wieder zu erneuern ſind, wie den Borken—
käfer (ſiehe S 220) zu fangen. Die erſten Fangbäume müſſen etwas
vor den beiden erwähnten Schwärmzeiten — etwa im März und
Ende Juni — mit der ganzen Krone gefällt und bald geſchält werden.
Die Rinde muß verbrannt werden.
S 217. Andere Kiefernſchädlinge.
a) Baſtkäfer. In Kiefern werden noch folgende Baſtkäfer
(Hylesinus) merklich ſchädlich: Es wurden bereits in S 214 Abſ. 4
und 5: wurzelbrütende Hyleſinen genannt, von denen noch ſpeziell der
öfter in 2 — 10jähr. Kiefernpflanzungen ſehr ſchädliche KH. ater genauer
zu behandeln iſt. Er iſt glänzend ſchwarz, überwintert als Käfer und
befällt im Frühjahr die Kulturen, indem er ober- und unterirdiſch
Stamm und Wurzeln ſo ſtark befrißt, daß ſie verloren ſind.
Gegenmittel: Da die Larven ſich in Stöcken und Wurzeln ent—
wickeln, 1—2jähr. Schlagruhe vor der Wiederkultur, oder Stockrodung
und Reinigung der Schläge wie bei H. abietis; auf den Kulturen
helfen gegen ihn wie gegen die meiſt mit ihm zuſammen freſſenden
oben genannten 4 anderen Hyleſinen: ausgelegtes Fangmaterial wie
beim großen Rüſſelkäfer.
Mit H. piniperda zuſammen frißt meiſt h. minor, der kleine
Waldgärtner, nur 3—4 mm, rötl. braun mit roſtroten Beinen.
Schwärmt im Mai, befällt die zartrindigen Teile von Kiefern—
Stangen und Althölzern — ſowohl kränkelnde wie geſunde und ver—
urſacht Wipfeldürre und Trocknis. Die Käfer zerſtören die Triebe,
die Larven den Baſt; an den doppelarmigen Wagegängen leicht
erkenntlich. Fluglöcher 2reihig über und unter dem wagerechten
Muttergang. Gegenmittel wie bei p. piniphilus.
352 Werre.
b) Borkenkäfer werden auf Kiefern nicht merklich ſchädlich.
c) Wickler. Überall häufige und unter Umſtänden recht ſchäd—
liche Kiefernkulturverderber, von denen die unten genannten 4
in ihrer Lebensweiſe ziemlich übereinſtimmenden Arten zu erwähnen
ſind. Sie belegen die Spitzenknoſpen junger Kiefern mit je 1 Ei und
die Räupchen höhlen dann die Triebe aus, welche an Umbiegen, Welk—
werden und Harzaustritt leicht zu erkennen ſind.
Gegenmittel: Sammeln und Verbrennen der Triebe. —
Retinia (tortrix) buoliana, Kieferntriebwickler. Vorder—
flügel ziegelrot mit ſilbrigen Querbinden und Flecken, fliegt Juni —
Auguſt; Raupe vernichtet im Frühjahr oft alle Quirlknoſpen,
die halb befreſſenen Triebe biegen ſich um und wachſen oft poſthorn—
ähnlich in die Höhe. R. turionana vernichtet bis zum Herbſt die
Gipfelknoſpen; R. duplana zerſtört bis Juli die Maitriebe, die Mitt⸗
ſommer welk herabhängen. R. resinella, Harzgallenwickler frißt unter
den Quirlen einen Gang bis auf das Mark, wobei eine breiige erbſen—
große Harzgalle entſteht; befrißt nur Seitentriebe. 2jährige Ge—
neration.
S 218. Die Werre (Maulwurfsgrille, Reuterwurm)
Gryllotälpa vulgaris.
Die Werre iſt als Inſekt und Larve von Juli—Dftober in Saat⸗
kämpen von Kiefern und Fichten, aber auch an jungen Laubholz—
pflänzchen in Garten und Feld ſchädlich. Die Larven ſehen den Eltern
ſehr ähnlich. Man erkennt ihr Auftreten an den zahlreichen einzeln
abſterbenden Sämlingen und Pflänzchen, an den vielen federkiel- bis
fingerdicken Gangaufwürfen und an dem unterirdiſchen Zirpen (des
Männchens) Anfang Juni. Das wirkſamſte Mittel iſt das Aufſuchen
und Ausheben der Neſter mit ihren 150—300 gelblich weißen Eiern
von Anfang Juni bis Anfang Juli in den Saatbeeten oder auf be—
nachbarten Raſenflächen, wo ſie ſich meiſt durch plätzeweiſes Welken
des Graſes verraten. Man verfolgt ſorgſam die Gänge immer weiter,
bis ſie ſpiralig nach unten gehen, wo man ſchließlich auf das etwa
10 cm tief liegende mit harter Erdkruſte umgebene Neſt kommt; auch
das Wegfangen in bis auf den unteren Rand der Gänge eingegrabenen
Töpfen hat ſich in Kämpen gut bewährt.
Nonne. 353
Inſektenfraß in Fichten.
$ 219. Die Nonne. Lipäris (bombyx) mönacha.
Fig. 14, S. 42.
Ein mittelgroßer, weißer, im Zickzack dicht ſchwarz gejtreifter
Schmetterling mit roſenroten breiten Querbinden am Hinterleib,
woran er vor andern ähnlichen Schmetterlingen ſofort zu erkennen iſt.
Die 16 füßige meiſt rötlich graue lang und dicht behaarte Raupe iſt
leicht kenntlich an einem ſammetſchwarzen Nackenfleck auf dem zweiten
Ringe und einer dunklen, einen länglich hellen Streifen einſchließenden
Rückenbinde. Die dunkelbraune ſchillernde mit Haarbüſcheln verſehene
Puppe findet ſich zwiſchen einzelnen Fäden verſponnen an Nadeln
und Rinde. — Der Kot iſt ſchmutziggrün, dick, walzig mit deut—
lichen Längsfurchen und Sterneindruck auf dem Querſchnitt. Die Nonne
fliegt Mitte Juli bis Anfang Auguſt abends bis Mitternacht ſehr be—
weglich, legt dann unter der mittelſtarken Rinde in Stangenhölzern und
Baumholz 5—15 m hoch — bis zum Beginn der glatten Rinde etwa —
250 nackt überwinternde rötliche und graue Eier in Gruppen zu
10, 30 uſw. bis 100 Stück möglichſt verſteckt ab, aus welchen Anfang
April bis Anfang Mai die kleinen Räupchen entſchlüpfen und je nach
dem Standort und Wetter 1—6 Tage neben dem Neſte auf der Rinde
in taler- bis handgroßen Häufchen, ſog. Spiegeln, ſitzen bleiben, bevor
ſie baumen. Bis zur Halbwüchſigkeit ſpinnen ſie. Sie freſſen von
Mai bis Juli, wo die Verpuppung ſtattfindet, nicht nur die von ihnen
allerdings bevorzugte Fichte, ſondern auch ebenſo Kiefern und faſt alle
Laubhölzer und werden beſonders dadurch ſchädlich, daß ſie die
(Mai⸗) Triebe, Knoſpen, Nadeln und Blätter verſchwenderiſch meiſt nur
anfreſſen und raſtlos immer neue Blätter und Triebe angehen, die
dann meiſt abſterben und herunterfallen müſſen. Durch dieſes unſtete
Freſſen wird die Nonne in ſo furchtbarem Grade ſchädlich. In Kiefern
frißt ſie häufig mit der Forleule und Blattweſpe, in Eichen mit dem
Schwammſpinner und Goldafter, auf Rotbuche mit dem Rotſchwanz
zuſammen. Zuerſt zieht ſie ältere Stämme vor, bei Ausbreitung des
Fraßes greift ſie jedoch alles Holz, auch Unterholz an.
Der Fraß dauert meiſt drei Jahre hintereinander. Da das Inſekt
auch die Knoſpen angreift, ſo tritt nach Kahlfraß meiſt Abſterben
der Beſtände ein.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 23
354 Nonne.
Gegenmittel. 1. Das Töten der Raupen kann auf Kul—
turen, Kämpen und Unterholz vorgenommen werden, wohin die Raupen
bei ſtarken Stürmen und Winden von den benachbarten befallenen
Beſtänden leicht übergeweht werden. Man zerquetſcht ſie am beſten
mit Pinzetten, die man ſich ſelbſt aus grobem Draht biegt. Bis
Ende Juni ſind ſolche Stellen fort und fort zu revidieren und event.
abzuſuchen.
2. Das Töten der Weibchen. Dieſe ſind leicht durch Größe,
Farbe, fadenförmige Fühler und feſtes Sitzenbleiben kenntlich. Man
ſucht ſie namentlich in ſolchen dunklen Beſtandsteilen, die in der Nähe
von lichten und kahlgefreſſenen Orten ſind, überhaupt im Schatten auf,
zerquetſcht ſie oder beſchmiert ſie mit in Raupenleim getauchten, an langen
Stangen befeſtigten Lappen. Etwa 5—6 Tage nach dem Erſcheinen
der Schmetterlinge ſind ſie dort maſſenhaft zu finden. Das Töten
der erſten Spiegel, die man im erſten Frühjahr gleich nach dem Aus—
kriechen zerquetſcht oder beſſer mit Raupenleim betupft, iſt ein gutes
Vertilgungsmittel. Als natürliche Feinde haben ſich namentlich bewährt:
Kuckuck, der Puppenräuber (Calosöma sycophänta) und die Raupen⸗
fliege (Tachina monächae, silvatica und andere Schmarotzer); Meiſen
und Baumläufer vertilgen ſtark die Eier und Puppen.
Ein durchſchlagendes Vertilgungsmittel haben uns leider auch die
letzten großen Nonnenfraß-Kalamitäten nicht gebracht, obwohl viele vor—
geſchlagen und verſucht ſind; auch die Impfung mit Bakterien und die
Forſchung nach den Krankheitserregern der Nonnen iſt erfolglos ge—
blieben. Das wichtigſte Vorbeugemittel liegt in der Erziehung ge—
miſchter Beſtände.
Der Harzrüſſelkäfer. Pissodes Harcyniae. Lebensweiſe wie
bei p. notatus (S 215); befällt kränkelnde 60 — 100 jähr. Fichten und
bringt ſie öfter zum Abſterben. Er wird wie p. piniphilus durch
die weißen Harzflecke kenntlich, wird in derſelben Weiſe als Larve
und Käfer ſchädlich und iſt ihm ebenſo zu begegnen. Die Fangbäume
ſind ſchon im April zu fällen und bis Auguſt zu entrinden.
Der ſchwarze Fichten-Baſtkäfer. Hylesinuscunicularius.
Gedrungen, ſchwarz, grob punktiert, befrißt Wurzel und Stamm
2—6jähr. Fichten, woran fie oft eingehen. Der Fraß wird kenntlich
am Kränkeln der jungen Pflanzen, die dann feines ſchwarzes Bohr—
—
Fichten borkenkäfer. 355
mehl an der Fraßſtelle zeigen. Bei ſtarkem Auftreten muß man
wie beim großen Rüſſelkäfer Fangkloben, Rinden uſw. auslegen und
event. täglich abſuchen laſſen.
§S 220. Der Fichtenborkenkäfer (Buchdrucker).
Böstrichus (tömicus) typögräphus (vergl. Fig. 6, S. 37)
und andere Fichtenſchädlinge.
Er iſt der zweitgrößte Borkenkäfer, hat eine walzige Form, dicken
walzigen Kopf, gelbbraune bis ſchwarze Farbe und hinten am Flügel—
abſturz 4 Zähnchen und iſt lang gelblich behaart. Der Käfer fliegt
im frühen Frühjahr, bohrt ſich an dickborkigen Teilen älterer liegender
und ſtehender, am liebſten friſch gefällter Fichten ein, begattet ſich hier
und dann frißt das Weibchen in dem Baſte einen doppel- und drei—
armigen Längsgang, rechts und links nach und nach 30—50, ja bis
100 Eier ablegend. Die auskommenden fußloſen weißen Larven
freſſen recht- und ſpitzwinklig zum Muttergang immer breiter werdende
Larvengänge, bis ſie ſich in einer Art Wiege verpuppen. Im Spät⸗
ſommer und Herbſt entwickelt ſich eine zweite, ja bisweilen noch eine
dritte Generation. An den zahlreichen Fluglöchern, an dem eben be—
ſchriebenen Muttergang an den Larvengängen und an der dünnen
Benadelung iſt der Fichtenborkenkäfer recht deutlich zu erkennen. Meiſt
freſſen mit ihm zuſammen noch viele andere Borkenkäfer und Baſtkäfer
in der Fichte, die jedoch weniger wichtig, an den kleinen Fluglöchern
und anders geſtalteten Larvengängen, die für jede Art charakteriſtiſch
zu ſein pflegen, leicht zu unterſcheiden ſind.
Der Borkenkäfer zieht kränkelndes und friſch gefälltes Holz den
ganz geſunden Bäumen vor; an abgeſtorbenes geht er nie, während er
bei großem Fraße weder das geſunde Holz verſchont noch ein meilen—
weites Überfliegen in andere Beſtände ſcheut; er bevorzugt alte Stämme
von 80 - 100 Jahren. Die Gefährlichkeit ſeines Fraßes liegt in voll—
ſtändigem Töten der kränkelnden Stämme, die ſich ohne ihn vielleicht
erholt haben würden. Meiſt ſtellt er ſich nach anderen Schäden —
Windbruch, Schneebruch, Raupenfraß, Feuer uſw. — ein, vermehrt
ſich in den kränkelnden Stämmen ungeheuer ſchnell und vollendet das
von jenen angefangene Vernichtungswerk.
Vorbeugungsmaßregeln. Sie ſind das eigentliche Element
der Begegnung und beſtehen darin, daß man den Käfer — beſonders
23²
356 Fichtenborkenkäfer.
nach ſtattgehabten Schäden — vor ſeiner Vermehrung abfängt evtl.
alles Holz, das nicht bald abgefahren wird, entrindet. Sobald
ſich die ſchwärmenden Käfer in nur etwas bedrohlicher Menge zeigen,
verleitet man ſie auf ſog. „Fangbäumen“ zum Ablegen der Brut.
Das wichtigſte Vorbeugungsmittel iſt natürlich ſorgfältigſte Wirtſchafts—
führung, gute Kulturen, gute Pflege und richtige Hiebsfolge, ſo daß
keine Gefahren entſtehen können. Sind dieſe jedoch eingetreten, ſo
müſſen die nicht zu rettenden beſchädigten Stämme und Beſtände ſo—
fort eingeſchlagen und womöglich vor den Flugzeiten im Frühjahr und
Sommer ſämtlich bis auf die zu belaſſenden Fangbäume entrindet
(an kühlen Tagen) und abgefahren werden. Die Rinden ſind zu verbrennen.
Fangbäume werden 2—3 Wochen vor den Schwärmzeiten, alſo
etwa Mitte März und Juni, mit allen Aſten an den gefährdeten Orten,
namentlich in warmen Lagen, gefällt, in ſchattigen Lagen aber mit
Unterlagen (Steinen, Knüppeln uſw.) verſehen, damit der Käfer auch
von unten anbohren kann. dan benutzt zum Fangen zurück—
gebliebenes Langholz, event. auch Schichtholz, kränkelnde, unterdrückte,
geſchobene und gebrochene Stämme uſw. Nach dem Anfliegen hat
man auch benachbarte, namentlich nicht ganz geſunde Stämme zu unter—
ſuchen. Etwa 4 Wochen nach den Flugzeiten hat man die Fangbäume,
ſobald man auf ihnen die erſten Verpuppungen bemerkt, über unter—
gelegten Tüchern zu entrinden und die Rinde zu verbrennen, womög—
lich bei kühlem Wetter.
Je nach den wiederholt auftretenden Schwärmzeiten hat man immer
wieder neue Fangbäume an den Beſtandesrändern zu werfen — nötigen—
falls von Monat zu Monat. Im Innern der Beſtände werden liegende
Fangbäume ungern angenommen; falls hier keine kränkelnden, ge—
ſchobenen uſw. Fichten vorhanden ſind, muß man minderwertige Stämme
künſtlich beſchädigen, um ſie als „ſtehende“ Fangbäume zu benutzen.
Fangbäume werden übrigens gegen alle Borkenkäferarten
angewandt.
Die Fichtenblattweſpe. Nematus abietum. Blaßbraune
5 mm lange Weſpe, die ihre Eier an der Gipfelknoſpe im Mai ab—
legt. Die hellgrünen Räupchen leben verborgen zwiſchen den Nadeln,
die ſie im Vorſommer abfreſſen; die oberen Partien der Fichten werden
kahl und zeigen braune Nadelreſte, die ſchließlich abfallen; zwiſchen
den Nadeln fällt der gelbgrüne Kot auf. Die Puppentonne liegt am
S EEAUUE UBER
Inſekten auf Lärche und Tanne. 357
Boden. Ihr Fraß iſt weit verbreitet. An jungen Fichten ſoll man
die Räupchen ſo oft wie möglich abſchütteln; ſie können nicht wieder
aufbaumen.
In Fichtendickungen wird noch der Fichtenwickler Tortrix hercy-
niana R. (Graphölitha tedella Cl.) ſchädlich, indem er die Nadeln
ausfrißt, doch tötet er die Stämme nicht. Gegen die zahlreichen anderen
Borken- und Baſtkäfer hilft nur große Aufmerkſamkeit auf alles
kränkelnde Holz, dann Fällen und Entrinden desſelben reſp. das Werfen
von Fangbäumen kurz vor den Schwärmzeiten. Es müſſen deshalb
in den Fichtenrevieren, namentlich in jedem Vorſommer, unausgeſetzt
gründliche Reviſionen nach kranken und Wurmmehl, Harzausfluß, Flug—
löcher uſw. zeigenden Stämmen, die zu unterſuchen und nötigenfalls
gleich einzuſchlagen ſind, angeſtellt werden. Über den auch auf Fichten—
kulturen ſehr ſchädlichen großen Rüſſelkäfer ſiehe S 214. Gegen den
Rindenwickler, Zapfenzünsler, die Fichtenkotblattweſpe, die mancherlei
Pilzkrankheiten uſw. haben wir leider keine Gegenmittel.
S 221. Inſekten auf Lärche und Tanne.
Auf der Lärche wird erheblich ſchädlich die Lärchenminiermotte,
Tinea laricella (Fig. 10), Coleophora laricella H., die kleinſte
und unanſehnlichſte aller ſchädlichen Lepidopteren. Sie befällt am
liebſten 10—40 jähriges Holz, wo man ihren Fraß, bei welchem ſich
das Räupchen in die Nadeln einbohrt, daran erkennt, daß die Lärchen
wie mit weißlichem kurzem Werg bedeckt ausſehen. Man kann wenig
gegen dieſes Inſekt tun; das einzige iſt Zerquetſchen der Raupen und
Puppen in ihren Säckchen im April an den jungen und noch erreich—
baren wertvollen Lärchen; im übrigen vertilgen die Meiſen und Gold—
hähnchen im Winter ſehr viele Raupen; deshalb iſt die Schonung
der Feinde das beſte. Ebenſowenig iſt gegen die Lärchenwollaus,
Chermes laricis, etwas zu machen, die die Lärchen oft mit ganz
ſchneeigem Flaum bedeckt erſcheinen läßt, wie gegen den Lärchenrinden—
wickler, Tortrix zebeana, der die Zweige mit Gallen bedeckt.
In Tannen wird der krummzähnige Borſtenkäfer, Bostrichus
curvidens, oft erheblich ſchädlich. Er iſt kenntlich an ſeinen wage—
rechten Muttergängen und ſtimmt in der Lebensweiſe ſehr mit dem
Fichtenborkenkäfer überein. Es wird ihm ebenſo begegnet. Er frißt
auch zuweilen auf Fichten und Lärchen. In beiden Holzarten werden
358 Inſektenfraß in Laubhölzern.
auch noch viele andere Borkenkäfer (Bostrichus chalcographus, lineatus
(nur im Holze!), amitinus uſw.) ſchädlich: auch treten viele Krebs—
krankheiten auf, denen man durch rechtzeitigen Aushieb der befallenen
Stämme abzuhelfen ſucht. Gegen den Tannen-Rüſſelkäfer Pissodes
piceae hilft nur rechtzeitiger Einſchlag und ſchnellſte Abfuhr. Das
Entrinden genügt nicht.
Inſektenfraß in Laubhölzern.
S 222. Allgemeines.
Die Laubhölzer ernähren mehr Inſekten, aber verhältnismäßig
weniger ſchädliche als die Nadelhölzer. Maikäfer, Werre und Nonne
freſſen im Laubholz ſo gut als im Nadelholze, wenn auch weit weniger
gefährlich. Der Schwammſpinner kommt mehr im Laubholz als im
Nadelholz vor. Die Borkenkäfer ſind mit Ausnahme des im Eichen—
nutzholz durch ſeine vielen kleinen Fraßlöcher oft erheblich ſchädlichen
und unter dem Namen „der kleine Wurm“ bekannten und gefürchteten
Bostrichus monögraphus von keiner Bedeutung; dafür freſſen aber
ziemlich viel Blatt- und Rüſſelkäfer. Am meiſten leiden von Inſekten
Buche und Eiche, dann Eſche, Birke, Pappel, Weide und Obſt, dann
Rüſter, Erle und Linde; faſt gar nicht Ahorn und Akazie. Es gehört
zu den Ausnahmen, daß Inſekten Laubhölzer in größerer Ausdehnung
töten, meiſt verurſachen ſie nur Zuwachs- und Ernteverluſte. Keine
einzige Raupe frißt nur an einem Laubholze, ſondern alle lieben die
Abwechſelung, wobei einige allerdings einer oder der anderen Laub—
holzart entſchieden den Vorzug geben.
S 223. Der Rotſchwanz (Bürſtenſpinner). Dasychira
(Bombyx) pudibünda L.
Ziemlich großer, rötlich bis gelblich weißer Schmetterling mit
dunkleren Bindeſtreifen. Die 16beinige rötlich bis grünlich gelb ge—
zeichnete langhaarige Raupe iſt ſehr auffallend, vorn mit vier bürſten—
artigen gelben und hinten auf dem Schwanz einem federbuſchartigen
roten Haarbüſchel (daher der Name „Rotſchwanz“) und ſammetſchwarzen
Einſchnitten. Der Schmetterling fliegt im Juni, die Raupe frißt, an—
fangs nur jfelettierend, ſpäter die ganzen Blätter zerſtörend, von Juni
bis Oktober, worauf ſie ſich verſpinnt und auf dem Boden im Kokon
überwintert. Am meiſten liebt ſie die Buche und zwar älteres Holz;
— EEE
Eichenprozeſſionsſpinner. 359
hat ſie dieſes kahl gefreſſen, ſo nimmt ſie auch junges Holz oder alle
anderen Laubhölzer an. Häufig geht nach ihrem Fraß die ganze Maſt
zugrunde. Das einzige Mittel dagegen iſt wohl das Sammeln der
Kokons im Winterlager. Die ſtark behaarte Raupe hat wenig Feinde,
dagegen werden die Kokons im Winter ſtark von Krähen, Hähern und
Meiſen vertilgt, auch ſtellen ihnen viele Moder- und Laubkäfer
(Staphylinus olens, Cäräbus violäceus) und Ichneumonen (Ichneu-
mon balticus, ſehr groß) nach. Die Verſuche mit Leimringen, die
bei dem letzten verbreiteten Auftreten mannigfach gemacht ſind, haben
ſich nicht bewährt. Wir ſtehen dieſem Inſekt ziemlich ohnmächtig
gegenüber, der Fraß hört nach zwei Jahren meiſt von ſelbſt auf und
die Buchen erholen ſich.
§ 224. Der Eichenprozeſſionsſpinner. Cnethocämpa
(Bombyx) processiönea L. Der Goldafter
und der Ringelſpinner.
Ein mittelgroßer ſchmutzigbraungrauer mit feinen helleren und
dunkleren Binden verſehener Falter. Die 16füßige Raupe iſt bläulich
bis rötlich grau mit rötlich braunen Wärzchen und ſehr langen (giftigen!)
weißen Haaren verſehen. Flugzeit abends im Juli und Auguſt, die
Eier überwintern an der Rinde der Eichen, die Raupen freſſen von
Mai bis Anfang Juli in Familien beiſammen, indem ſie prozeſſions—
weiſe fortwährend Fäden ſpinnend weiter wandern und morgens ſich
in weiße kopfgroße Geſpinnſte, die ſich am Stamme oder in Aſtgabeln
befinden, zurückziehen, um ſie abends zum Fraße wieder zu verlaſſen;
ſeltener freſſen ſie am Tage. Die Raupe wird in alten und jungen
Eichen erheblich ſchädlich. Die Geſpinnſte wie im Juli die Ver—
puppungsballen kann man mit Lumpen oder Graswiſchen, die oben
an Stangen befeſtigt werden, zerquetſchen laſſen oder noch beſſer mit
geteerten Wergfackeln, die an Stangen befeſtigt ſind, verbrennen laſſen; um
die Neſter ſicher zu entdecken, muß man ganz dicht am Stamme hinaufſpähen.
Bei einem Prozeſſionsraupenfraße, namentlich aber bei ſeiner Be—
gegnung, ſind ganz beſondere Vorſichtsmaßregeln für Arbeiter
und Publikum nötig, da die Haare der Raupe heftige Entzündungen
bei Menſchen und Tieren hervorrufen können. Während eines
ſtarken Fraßes muß der befallene Ort dem Publikum vollſtändig
verſchloſſen, den Arbeitern aber muß die Gefährlichkeit der Raupe vor—
360 Schwammſpinner.
geſtellt werden und müſſen ſie Geſicht und Hände durch Einreiben mit
Ol oder Fett, den Mund durch Verbinden ſchützen; bereits entzündete
Stellen beſtreiche man mit Salmiakgeiſt oder Sahne, bei Reiz in der
Kehle trinke man warme Milch. Bei ernſteren Erkrankungen iſt jedoch
ſofort ärztliche Hilfe zu holen. Die natürlichen Feinde Kuckuck, Baum—
läufer, Buntſpechte, O. sycophanta, Ichneumon instigäta uſw. ſind
zu ſchonen.
Erheblich ſchädlich und von den Waldbäumen ebenſo, wie die
vorige die Eiche beſonders vorziehend, frißt der Goldafter, Lipäris
(Bombyx) chrysorrhoeä, ein mittelgroßer atlasweißer Schmetter—
ling mit dicker rötlich brauner Afterwolle; die dunkelbraune gelbbraun
behaarte Raupe hat zwei zinnoberrote Streifen auf dem Rücken. Die
Raupen überwintern in den bekannten aus verſponnenen Blättern ge—
bildeten fauſtgroßen Raupenneſtern und freſſen, ſobald es warm wird,
ſehr verderblich Blätter und Blüten der Eichen und Obſtbäume bis
zum Juni, wo die Verpuppung erfolgt. Einziges Vertilgungsmittel
iſt das Herabnehmen und Verbrennen der Raupenneſter im Winter
und Frühjahr.
In gleicher Weiſe ſchädlich an Eichen, auch anderem Laubholz
wie an Obſtbäumen tritt der Ringelſpinner Gaströpacha (Bom-
byx) neustria auf. Der gelbliche mit Querband auf den Vorder—
flügeln verſehene Schmetterling ſchwärmt im Juli und legt ſeine zahl—
reichen Eier dicht verkittet um die Zweige. Im April kriechen die
blau, rot und weiß geſtreiften Raupen aus und bleiben geſellig;
ſpinnen auch zum Schutz gegen die Witterung im Frühling bis Vor—
ſommer graue Neſter in den Aſtgabeln. Generation einfach.
Gegenmittel. Abbrechen der mit Eiern belegten Zweige im
Winter, Zerquetſchen oder Verbrennen der Raupenneſter mit Stroh—
oder Spiritusfackeln, Zerdrücken der noch kleinen in Haufen zuſammen—
ſitzenden Raupen im Frühjahr.
S 225. Der Schwammſpinner. Lipäris (Bombyx) dispar L.
Der Schmetterling hat die größte Ahnlichkeit mit der Nonne,
aber keinen roten Hinterleib. Die große lang behaarte Raupe
hat 5 Paar blaue und 6 Paar rote Rückenwarzen. Die 200 bis
400 Eier überwintern in Häufchen zuſammen und ſind mit der ſchwamm—
artigen braungrauen Afterwolle des Weibchens bedeckt. Der Falter
Winterſpanner und Blattſpanner. 361
fliegt im Juli —Auguſt, die Raupen freſſen im Frühjahr und Vor—
ſommer nicht nur alle Laubhölzer, ſie befallen auch — allerdings
ſeltener — das Nadelholz. Das Inſekt hat in ſeiner ganzen Lebens—
weiſe, auch Fraßweiſe, die größte Ahnlichkeit mit der Nonne und
kann man deshalb dieſelben Vertilgungsmaßregeln anwenden, außerdem
noch Überleimen der Eierſchwämme; Ende Mai und im Juni ſitzen
viele Raupen oft am Stamme und in den Aſtachſeln haufenweis bei—
ſammen — namentlich bei ſchlechtem Wetter —, wo man ſie dann
mit Werg⸗ und Mooslappen uſw., die nötigenfalls an Stangen be—
feſtigt werden, zerquetſchen kann; auch das Töten der Weibchen und
Betupfen der Eierhaufen mit in Petroleum getränkten Leinwandlappen
wird empfohlen.
§ 226. Der Winterſpanner und Blattſpanner. Cheimatöbia
(Geométra) brumäta und Hibernia (Geometra)
defoliäria L.
Der erſtere iſt der kleine grauweiße Schmetterling, welcher im
Spätherbſt und Vorwinter in Laubholzwaldungen und Obſtgärten in
der Dämmerung ſchwerfällig herumflattert, um die wurmartigen lang—
beinigen ungeflügelten langſam am Stamm hinaufkriechenden Weibchen
aufzuſuchen. Im April bis Mai kommen die 10füßigen kleinen hell—
grünen weiß geſtreiften Raupen aus, um Knoſpen, Blätter und Blüten,
auch die jungen Pflanzen von Eichen und Obſt ſo zu zerſtören, daß
nicht nur die Ernte verloren geht, ſondern auch die Bäume ein bis
zwei Jahre nachher kümmern, junge Pflanzen, ja auch ältere Beſtände
zuweilen ganz eingehen. Der dem Winterſpanner ſehr ähnliche Ch.
boreata frißt oft ſchädlich auf Buchenaufſchlag.
Viel größer und lederbraun bandiert iſt der Schmetterling des
Blattſpanners; gut kenntlich iſt deſſen ziemlich große nackte rotbraune
mit ſchwefelgelben Seitenflecken verſehene 10 füßige Raupe und das kleine
ganz ungeflügelte Wurmweibchen. Er ſtimmt in ſeiner ganzen Lebens—
weiſe vollkommen mit dem vorigen überein, wird aber wegen ſeiner
größeren Raupe faſt noch ſchädlicher).
) Mit dieſen beiden Spannerraupen freſſen vielfach mehrere Rüſſelkäferarten,
namentlich der 5 mm lange metalliſch grün glänzende Phyllobius (Curculio) argen-
tatus und Ph. viridicollis — faſt ſo groß, glänzend, ſchwarz, zuſammen auf Laub—
holz und richten beſonders auf jungen Pflanzen oft Verwüſtungen an.
362 Eichenwickler. Verſchiedene ſchädliche Laubholztäfer.
Die aufbaumenden Weibchen beider Schmetterlinge werden im
Herbſt auf Raupen-Leimringen gefangen, die nach vorherigem Nöten
etwa 4 em breit und 3 mm ſtark Ende Oktober angelegt werden.
Mit ihnen zuſammen freſſen auch viele andere ähnliche ſchwerer be—
ſtimmbare Raupen.
S 227. Der Eichenwickler. Tortrix viridäna (vergl. S 38). 2
Ein kleiner grüner Schmetterling; die wenig behaarte 16 füßige
Raupe iſt dunkelgrün, ſchwarz punktiert, hat ſchwarzen Kopf; über—
wintert im Ei⸗Zuſtand. Die Schmetterlinge fliegen im Juni Juli,
die Räupchen freſſen im Frühjahr Blätter und Blüten der Eichen,
aber auch die anderer etwa eingeſprengter Laubhölzer in gefährlicher
Weiſe, ſodaß die Beſtände oft ganz kahl werden. Wenn die Räupchen
im Juni zur Verpuppung zwiſchen verſponnenen Blättern und Rinden—
ritzen herabkommen, kann man ſie in Maſſen töten. Die Raupen
ſpinnen lebhaft baumauf, baumab, wodurch man auf ſie aufmerkſam
wird. Die natürlichen Feinde, Star, Blaumeiſe, Droſſel, Weidenlaub—
vogel, Buchfink und namentlich die Waldfledermäuſe (v. noctula!)
ſind zu ſchonen. Wo einmal eingeniſtet, kehrt der Fraß alljährlich
wieder und entlaubt den Wald. Ein wirkſames Gegenmittel haben
wir leider nicht; die beſten Erfahrungen habe ich noch mit dem Aus—
hängen von Berlepſchen Niſthöhlen gemacht.
S 228. Verſchiedene ſchädliche Laubholzkäfer.
Unter der Rinde im Splinte der Eſchen freſſen noch zwei Splint—
käfer, der kleine und bunte gefährliche Hylesinus fräxini (wolkig
auf dunklem Grunde) und der größere braunſchwarze runzlige glänzende
H. crenätus; die an den Bohrlöchern und an den welkenden Mai—
trieben kenntlichen Randbäume ſoll man Anfang Juli fällen, entrinden
und die in der Rinde befindliche Brut verbrennen. H. crenatus iſt
weniger gefährlich, da er nur kranke und alte Eſchen mit dicker borkiger
Rinde befällt. Gegen H. fraxini empfiehlt man auch Fangſtangen
Ende April und Entrinden derſelben nach 2 Wochen, gegen crenatus
dickborkigere alte Fangbäume. Beide haben in der Regel doppel—
armige Wagegänge.
Auf Birken frißt noch in größeren Lotgängen Eccoptogäster
destrüctor Ol. und auf Rüſtern der ziemlich große E. scolytus F.
in lotrechten Muttergängen. Beide ſehr ähnlich. Der Fraß iſt an
Verſchiedene ſchädliche Laubholztäfer. 363
den vielen dicht ſenkrecht untereinander ſtehenden Löchern kenntlich.
Gegenmittel: Fangbäume im Auguſt und Entrinden. In Eichen—
nutzholz wird namentlich ein Borkenkäfer, der gefürchtete kleine
Wurm Bostrichus monögraphus und der große Wurm, die Larve
des größten mit mächtigen Fühlern verſehenen rotbraunen Bockkäfers
Cerambyx heros (cerdo) gefährlich, die Gänge in dem Eichenholz
bohren; in jungen Aspen und Pappeln frißt die Larve des großen
gelb und ſchwarz punktierten Pappelbockkäfers Saperda carchärias,
oft mit der Larve des Weſpenſchwärmers Sésia apiförmis zuſammen;
Holzgänge an jungen Erlen frißt im Marke der Erlenrüſſelkäfer
Cryptorhynchus (Curculio) läpathi, ſchwarz mit breiter weißer Zeich—
nung, namentlich auf Loden und Heiſtern, die im Juni möglichſt tief
abgeſchnitten und ſofort verbrannt werden müſſen; ſeine Generation
iſt ganz unregelmäßig; auf Kiefern und Birken Brachyderes
(Curculio) ineänus, der grau beſtäubte Rüſſelkäfer, ein mittelgroßer
grauer Käfer, der maſſenhaft mit dem großen Rüſſelkäfer gefangen wird.
Auf Pappeln, Erlen, Birken, Aspen und namentlich in
Weidenheegern freſſen noch erheblich folgende Blattkäfer nebſt ihren
Larven, indem ſie die Blätter ſkelettieren:
Chrysomöla (Lina) tremülae, blaßroter Käfer mit jtahlblauem
Halsſchilde, auf Aspenwurzelbrut und Purpurweide ſehr ſchädlich,
Chr. populi: rot mit ſchwarzen Flügelſpitzen auf Pappeln, Chrysomela
(Gallerüca) capreae kleiner, gelblich braun und die etwas größere
ſtahlblaue Chrysomela (Galleruca) alni auf Erlen, Weiden und
Birken, Ohr. lineola gelbbraun unten ſchwarz, Chr. vulgatissima matt
grünblau auf Weide. Alle dieſe Arten ſammelt man als Käfer und
Larven durch Ableſen, Abklopfen in Tücher oder mit weiten ovalen
Blechtrichtern, mit der Kraheſchen Fangkanne: 30 Mk., zu beziehen
von Frl. Krahe, Aachen, Steilgraben 34, oder in untergehaltene
Schirme, doch mit Vorſicht, da die empfindlichen Käfer ſich leicht
herabfallen laſſen.
Um die oben beſchriebenen ſchädlichen Waldinſekten genau kennen
zu lernen, genügt es nicht, ſich deren Beſchreibung einzuprägen; dazu
iſt eine unmittelbare Anſchauung nötig, wie ſie kleine Handſammlungen
bieten, die ſich jeder Forſtmann ſelbſt in möglichſt umfang—
reichem Maße mit den dazu gehörigen Fraßſtücken an—
legen ſollte.
364 Die nützlichen Tiere. Schaden durch Menſchen.
$ 229. Die nützlichen Tiere.
Ihre Nützlichkeit beſteht in der Vertilgung der ſchäd lichen In—
ſekten“); ſie ſchützen den Wald meiſt wirkſamer als Menſchen und
müſſen deshalb vom Forſtmann — wie bereits oben vielfach hervor—
hoben — gehegt und gejchont werden. Zu den forſtlich überwiegend
nützlichen Tieren gehören viele Raubvögel mit Ausnahme der Falken,
Habichte und Sperber, der Adler und der Uhus, ſowie der Tauben, Finken,
und Waldhühner; beſonders nützlich darunter ſind die Höhlenbrüter,
die Kletter- und viele Singvögel. Zu ihrer Erhaltung jchone man
möglichſt die alten hohlen Bäume im Revier und hänge v. Berlepſche
Niſtkäſten im Februar aus. Nützliche Säugetiere ſind das Schwein,
der Igel, der Dachs, der Maulwurf und die Fledermäuſe; bei Mäuſe—
fraß muß auch der Fuchs geſchont werden; ferner ſind alle Amphibien
mit Ausnahme der gefährlichen Giftſchlangen und von den Inſekten
die Raub-, Lauf- und Moderkäfer, die Schlupfweſpen, Wegweſpen,
Mord- und Florfliegen, Libellen, Spinnen und Ameiſen nützlich.
Manche Säugetiere und Vögel ſind forſtlich 8 aber jagdlich
ſchädlich und umgekehrt.
Schaden durch Menſchen.
S 230. Allgemeines.
Es gehört zu den wichtigſten Dienſtpflichten der Forſtbeamten,
den Wald gegen ſeinen event. Hauptfeind, den Menſchen ſelbſt, zu
ſchützen, welcher dem Walde durch unberechtigte Nutzungen oder Über—
ſchreiten der berechtigten Nutzungen, bös- oder mutwillig, aus Unkenntnis
oder Unvorſichtigkeit auf alle mögliche Art und Weiſe Schaden zufügt.
Den Schutz des Waldes gegen Menſchen nennt man Forſtpolizei; die—
ſelbe gründet ſich auf allgemein gültige Straf- oder Forſtpolizeigeſetze
(vergl. das hinten angeheftete Forſtdiebſtahls- und Forſt- und Feld—
) Nur ſolche Tiere ſind unbedingt nützlich, die entweder direkt von den
Menſchen zu irgend welchen Zwecke ge- oder verbraucht werden oder den Menſchen
ſchädliche Lebeweſen beſeitigen. Fälſchlich hält man z. B. alle Inſekten freſſende
Tiere für nützlich; freſſen ſie aber nützliche Inſekten, ſo werden ſie ſchädlich, freſſen
ſie für uns gleichgültige Inſekten, ſo ſind ſie uns ebenfalls gleichgültig. Es gibt
im allgemeinen nur wenige wild lebende Tiere, die bei genauer Prüfung uns
bedingt ſchädlich oder unbedingt nützlich ſind. Deshalb haben wir uns danach
zu richten, was ſind ſie im gegebenen Falle überwiegend?
Übergriffe Holzberechtigter. 365
polizeigejeß) oder auf nur lokal gültige Forſt- oder Polizeiverordnungen
und Dienſtvorſchriften, von denen ſich der Beamte die genaueſte
Kenntnis verſchaffen muß, um die in jenen Geſetzen und Verordnungen
gegen die Übeltäter angedrohten Strafen mit Hilfe des Richters oder
der Behörden in Anwendung zu bringen.
A. Ilbergriffe der Berechtigten.
S 231. Wo die Wälder noch mit Berechtigungen Dritter (Servi—
tuten), wie Holz-, Weide- und vielſeitigen Nebennutzungsberechtigungen
belaſtet ſind oder wo einzelnen Menſchen freiwillig derartige Nutzungen
unentgeltlich oder gegen Bezahlung geſtattet ſind, liegt die Gefahr nahe,
daß dieſe aus Eigennutz die berechtigten oder erlaubten Nutzungen
überſchreiten (ſog. Kontraventionen); daher iſt eine unausgeſetzte Kon—
trolle und Beaufſichtigung bei den Ausübungen nötig, und hat ſich
der Beamte von dem Umfang der Berechtigungen aus den vorhan—
denen Berechtigungsnachweiſungen, Urkunden, Verträgen, den beſtehenden
geſetzlichen oder polizeilichen Beſtimmungen über Waldſervituten event.
an der Hand ſeines Vorgeſetzten genau zu informieren. Wenn Nutzungen
unentgeltlich oder gegen Bezahlung geſtattet ſind, ſo müſſen die Be—
treffenden ſtets einen Ausweis-(Legitimations-) zettel bei ſich führen, der
Perſon, Gegenſtand und Umfang der Nutzung genau bezeichnet. Jeder,
der in den Staatsforſten ohne Berechtigung (Legitimationszettel) der—
artige Nutzungen ausübt, iſt ſtrafbar (vergl. SS 40—42 des Feld-
und Forſt-Polizeigeſetzb) und SS 62 64 der J. f. F.
§ 232. a) Übergriffe golzberechtigter.
Die Holzkäufer und ihre Fuhrleute ſind ſtets unter auf—
merkſamer Kontrolle zu halten, da ſie ſich oft folgende Überſchreitungen
oder unberechtigte Anmaßungen zu Schulden kommen laſſen; das ge—
kaufte Holz fahren ſie nicht rechtzeitig ab, ſo daß es bei den Kul—
turen beläſtigt oder ſchädliche Inſekten anlockt, beim Abfahren ent—
wenden ſie gern kleinere Nutzhölzer, z. B. Peitſchenſtiele, zum Aufladen
) Wo künftig das Feld- und Forſtpolizeigeſetz v. 1. April 1880 zitiert wird,
geſchieht dies mit den Abkürzungen F. u. F. P. G., das Forſtdiebſtahlsgeſetz mit
F. D. G., die Dienſtinſtruktion für Förſter mit J. f. F., St. G. B. für „Strafgeſetz⸗
buch“, A. L. R. für „Allgemeines Landrecht“, B. G. B. für „Bürgerliches Geſetz—
buch“, St. P. O. für „Straf⸗Prozeß⸗Ordnung“.
366 Raff⸗ und Leſeholzſammler.
Hebebäume und Schichthölzer oder im Gebirge Hemmſcheite, ſie wählen
kürzere Wege durch Beſtände oder Schonungen, fahren nicht auf,
ſondern neben den Wegen, wenn dies bequemer iſt, ſpannen ihr Vieh
während des Aufladens aus und laſſen es umherlaufen, ſo daß es
durch Verbeißen und Zertreten ſchadet, fahren unrichtiges Holz ab und
ſtehlen fremdes Holz dazu, führen den Verkaufszettel nicht bei ſich,
fahren an unerlaubten Tagen oder Tageszeiten ab uſw., kurz, ſie ver—
letzen die allgemeinen und beſonderen Beſtimmungen über die Art und
Weiſe der Abfuhr, wie ſie beim Verkaufe und ſonſt kundgegeben ſind.
Auf alle ſolche Überſchreitungen iſt ſtreng zu achten, auch wird
bezüglich etwaiger Beſchädigungen des Waldes in Erinnerung gebracht,
was im Waldbau über Räumung der Niederwald- und Buchen-
beſamungsſchläge geſagt iſt. Alle Schläge ſollen im Intereſſe des
Forſtſchutzes ſo zeitig geführt reſp. verkauft werden, daß ſie im Laub—
holze vor dem Ausbruch desſelben, in Nadelholzbeſtänden vor Juni
geräumt werden können; iſt das unmöglich, ſo muß das Holz gerückt
und die Nadelhölzer müſſen außerdem noch geſchält werden, ſoweit ſie
nicht zu Fangbäumen dienen.
Auf ſorgfältigſte Schonung des Waldbodens iſt ſelbſtverſtändlich
ein Hauptaugenmerk zu richten; die Wege und Brücken ſind zu dieſem
Zwecke ſtets in gutem Zuſtande zu erhalten und iſt über notwendig
werdende Wege- uud Brückenverbeſſerungen rechtzeitig dem Vor—
geſetzten Meldung zu machen.
Die ſpezielleren Vorſchriften für die Staatsforſten hierüber finden
ſich außer in den ſpeziellen Verkaufsbedingungen in der Preußiſchen
Dienſtinſtruktion für Förſter vom 23. Oktober 1868, SS 56 - 63 und
ss 35, 36, 38, 39, 43 des F. u. F. P. G.
Die Übergriffe der Berechtigten auf Bau-, Nutz- und Brenn—
holz ſind auf Grund der beſtehenden Beſtimmungen zu verfolgen.
Raff⸗ und Leſeholzſammler, denen dieſe Nutzung freiwillig
geſtattet iſt, ſammeln gern ſtärkeres (über 7 em) und noch nicht ab—
geſtorbenes Holz, bedienen ſich unerlaubter Werkzeuge und Transport⸗
mittel, ſammeln an unerlaubten Tagen und Tageszeiten oder ohne
Legitimationszettel oder in Schlägen, bevor ihnen dieſe ausdrücklich
) Zu beziehen ſind alle Preußiſche Inſtruktionen uſw. von Julius Springer
Berlin N Monbijouplatz 3.
— e , ,..
Werdeberechtigungen. 367
geöffnet find. Namentlich ſchädlich iſt das unvorſichtige Abbrechen
von Aſten in den Kronen, wodurch Verwundungen und damit Fäulnis,
Schwarzäſtigkeit und Schwamm hervorgerufen werden können. Alle
derartigen Übergriffe müſſen durch die Schutzbeamten verhindert werden
(S 63 der J. f. F.) oder man gibt zuverläſſigen Sammlern die Alersſche
Flügelſäge in die Hand — wie das anderſeits empfohlen wird (vergl.
§ 171), um Schaden zu verhüten und den Holzwert zu ſteigern. Kein
Berechtigter darf den Gegenſtand ſeiner Berechtigung veräußern oder
anders verwerten.
§ 233. b) Übergriffe Weideberechtigter.
Wenn die Waldweide auf Grund von Berechtigungen ausgeübt
wird, ſo gelten die darüber beſtehenden beſonderen Beſtimmungen. Iſt
dieſelbe dagegen unentgeltlich oder gegen Zahlung, wie dies in futter—
armen Gegenden oft nicht zu umgehen und im allgemeinen Intereſſe
auch nicht zu verweigern iſt, geſtattet, ſo muß ſie ſtreng überwacht
werden, weil ſie ſonſt dem Walde durch Verbeißen wertvoller Holz—
arten ſchädlich werden kann.
Folgende Regeln ſind zu beachten:
1. Das Vieh darf nie ohne Aufſicht, ſondern nur unter durch—
aus unbeſcholtenen und zuverläſſigen Hirten weiden, auch nie einzeln,
ſondern in Herden zuſammen.
2. Es darf nur die erlaubte Gattung und Stückzahl Vieh ein—
getrieben werden, über die Buch zu führen (im Weidebuche) und un—
ausgeſetzt Kontrolle zu üben iſt. Pferde, Schafe und namentlich
Ziegen ſind nie zur Waldweide zuzulaſſen, überhaupt ſtreng zu ver—
folgen, ſobald ſie im Walde betroffen werden.
3. Die Gras- und Weidenutzung iſt nur vom Mai bis Oktober
zu geſtatten, die Maſthütung vom 15. Oktober bis 1. Februar.
4. Kulturen, Pflanzungen, Brücher, Samenſchläge uſw. ſind, bis ſie
dem Maule des Viehes entwachſen ſind, in Schonung zu legen; auch
ſind feſte Viehruhen in hohem ſchattigen Holze, wo kein Schaden ge—
ſchehen kann, anzuweiſen. Die Schonungen ſind deutlich durch Wiſche
abzugrenzen, welche man auf Stangen ſteckt oder an angrenzenden
Bäumen ſo hoch anbindet, daß ſie ſchwer zu erreichen ſind. Wo
Grenzüberſchreitungen des Viehes häufig vorkommen oder wenn Vieh
viel oder regelmäßig an Schonungen vorbeigetrieben wird, muß man
I
368 Übergriffe bei Nebennutzungen uſw.
daſelbſt Zäune errichten oder genügend tiefe Gräben mit Erdauswurf
nach der Schonung hin ziehen laſſen.
5. Die Weideſtriche müſſen den Hirten, um u Frrtämer und Aus⸗
reden abzuſchneiden, genau örtlich angewieſen werden und ſoll der Hirt
in dieſen mit dem Weidegang nach einer beſtimmten Reihenfolge
wechſeln. (Vergl. S 64 d. J. f. F., SS 14, 15, 25, 69, 71 des F.
u. F. P. G., § 369° St. G. B., SS 229, 230, 858 —862 B. G. B.)
S 234. c) Übergriffe bei anderen Hebennutzungen.
Iſt die Grasnutzung geſtattet durch Verpachtung oder Ausgabe
von Zetteln, ſo müſſen beſtimmte Diſtrikte an beſtimmten Tagen hier—
für geöffnet werden und iſt die Art der Nutzung — ob nur gerupft,
ob geſichelt oder ob gemäht werden kann, vorzuſchreiben. Aus Un—
achtſamkeit oder aus Rache werden hierbei öfter Pflanzen beſchädigt;
dies iſt e zu 3 und zu beſtrafen. (Vergl. F. u. F. P. G.
§ 24 u. § 63 d. J. f. F.)
Bei Abgabe der Waldſtreu iſt die allerſtrengſte Kontrolle zu
üben und ſind genau die einzelnen Stellen, wo die Streu entnommen
werden kann, anzugeben; ſolche Stellen ſind Laubanhäufungen, Schonungs—
ränder (gegen Feuersgefahr), Gräben, Wege und Geſtelle, dichte Beer—
und Heidekrautſtellen, Trockentorfanſammlungen, Mulden, brüchige und
verangerte Plätze; nie darf eine Stelle im Beſtande durch Streu—
abgabe ganz vom Humus entblößt werden. In Beſtänden, die
jünger als 50 Jahre, iſt die Streunutzung auszuſchließen, ebenſo 5
bis 10 Jahre vor dem Abtriebe; eiſerne Harken oder ſolche mit ſehr
engen Zinken (unter 6 cm) find zu verbieten. Bei der Streunutzung ſoll
der Beamte, mehr als bei jeder anderen Nutzung, ſoweit es irgend möglich
iſt, perſönlich zugegen ſein. Beſtrafungen nach dem noch gül—
tigen Waldſtreugeſetz vom 5. März 1843 (> die 6 nn Provinzen)
und S 96 des F. u. F. P. G., § 63 d. J. f. F., §S 1 F. D. G.
Beim Sammeln und Pflücken 55 Waldſämereien werden
leicht die Bäume durch unvorſichtiges Anſchlagen mit der Axt, durch Herab—
reißen, Abbrechen und Abhauen der ſamentragenden Zweige und Gipfel,
auch wohl beim Beſteigen unnötig und ſtark beſchädigt. Dies muß man
durch ſtrenge Aufſicht und das Verbot des Mitbringens ſcharfer In—
ſtrumente verhindern; auch ſollen die Zweige nie 1 ſondern
ſtets heraufgebogen werden. Im übrigen ſiehe J. f. F. SS 62—64.
b
Übergriffe der Grenznachbarn. 369
Alle unter a—e genannten Übertretungen finden ihre Beſtrafung
auf Grund des hinten angehefteten Feld- und Forſtpolizeigeſetzes vom
1. April 1880 reſp. daneben noch gültiger beſonderer Verordnungen,
Geſetze uſw., die auf jeder Oberförſterei einzuſehen ſind; dieſelben
werden in das Rügebuch eingetragen. Da ſie jedoch nur Kontra—
ventionen ſind, ſo dürfen ſie nicht in die Forſtdiebſtahlsſtrafliſten über—
tragen werden, ſondern gehören in die Kontraventionsliſten; wo
ſolche nicht geführt werden, ſind beſondere Anzeigen zu erſtatten. Die
Beſtrafung erfolgt in der Regel durch die Polizeibehörden (Amts—
vorſteher, Bürgermeiſter) im Mandatsverfahren; wird Widerſpruch er—
hoben, auf Antrag des Amtsanwaltes durch das Schöffengericht.
B. Ilbergriffe der Anberechtigten.
S 235. a) Zer Grenznachbarn.
In jedem Jahre hat der Schutzbeamte eine genaue Reviſion der
Grenzen vorzunehmen und iſt der betr. Bericht (Rapport) bis Ende
Juni dem Oberförſter einzureichen. Die Grenzen ſind dann event.
ordnungsmäßig wiederherzuſtellen. Vor allen Dingen müſſen die Grenzen
dauernd und deutlich durch Gräben, Grenzſteine, Grenzpfähle oder
Hügel uſw. feſtgelegt werden oder es müſſen natürliche Grenzen, feſte
Wege, Flüſſe, Schluchten uſw. vorhanden ſein.
Die Grenzzeichen müſſen ſtets in gutem Zuſtande und deutlich
erkennbar ſein, Grenzzüge müſſen immer von aufwachſendem oder über—
hängendem Gebüſch ſo frei gehalten werden, daß man von einem
Grenzzeichen bis zum anderen ſehen kann?); die Grenzzeichen ſollen
belaufs⸗ und parzellenweis fortlaufend numeriert ſein und ſoll auf
denſelben ſich ein Orientierungszeichen befinden, in welcher Richtung
die nebenſtehenden Grenzzeichen zu ſuchen ſind. Die Grenzen ſind in
beſonderen Grenzvermeſſungsregiſtern und in Grenzkarten aufzunehmen
und müſſen von beiden Nachbarn freiwillig, ſonſt gerichtlich anerkannt
ſein. Von Grenzüberſchreitungen, fehlenden oder verſetzten Grenzzeichen
Grenzverdunklungen uſw. iſt ſoſort dem Vorgeſetzten Meldung zu
machen. Vergleiche hierüber § 48 der J. f. F.; über abſichtliche
Beſchädigung, Verrückung von Grenzzeichen, Überpflügen, Überſchreitung
Nach Preuß. Min.⸗Verf. v. 9. 2. 1834 ſollen Grenzlinien 3° von jungem
Holz gereinigt werden.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 24
370 Diebſtahl an Nebennutzungen.
der Grenzen und das Grenznachbarrecht vergl. SS 274, 303, 370 des
Strafgeſetzbuches, SS 24, 30 d. F. u. F. P. G. und SS 741 ff.,
909— 911, 919— 923 B. G. B.
Folgende gejegliche Beſtimmungen ſind 195 von Wichtigkeit:
Grenzraine oder Grenzgräben*) ſollen zwiſchen verſchiedenen Be—
ſitzern 0,31 m — zwiſchen verſchiedenen Feldmarken (Gutsbezirken)
1,26 m breit ſein. Die Mittellinie bildet bei Grenzrainen dann die
Grenze. Ein Hügel iſt nur dann gültiges Grenzzeichen, wenn unter
ihm unverwesliche Merkmale (Glas, Kohlen uſw.) liegen. Jeder kann
ſeine Nachbarn zur Grenzerneuerung auffordern; die Koſten tragen die
Nachbarn anteilig. Bei jeder Grenzberichtigung ſind die Nachbarn, in
Streitfällen iſt der Richter zuzuziehen, um ein Protokoll aufzunehmen.
Fiskaliſche Grenzgräben ſollen ganz auf fiskaliſchem Boden bleiben,
der äußere Bord bildet die Grenzlinie, gewöhnlich 1 m Bord-, 0,3 m
Sohlenbreite, 1 m tief.
Gehen dieſe Gräben hart an Gebäuden oder Zäunen vorbei, ſo
muß der Graben an denſelben einen Wall von 0,31 m laſſen. Allgem.
R. I. Dit 8 S8 128, 187
S 236. b) Ziebſtahl an Rebennutzungen.
Außer durch die Übergriffe der Berechtigten haben die mannig—
faltigen Erzeugniſſe des Waldes in viel höherem Maße durch Eingriffe
und Entwendungen fremder durchaus unberechtigter Perſonen zu leiden.
Der Diebſtahl an ſolchen Waldprodukten, wie Gras, Kräuter,
Heide, Moos, Laub und anderes Streuwerk, Kienäpfel,
Waldſämereien und Harz wird nach dem Forſtdiebſtahlsgeſetz vom
15. April 1878, $ 1%, dem Holzdiebſtahl gleich geachtet und danach
beſtraft. Das unberechtigte Viehtreiben in Schonungen wird nach
S 368 des Strafgeſetzbuches beſtraft, nach demſelben Paragraphen auch
das unberechtigte Gehen, Fahren und Reiten im Walde, vergl. auch
SA. des F. und F. P. G. Außerdem beſtehen für die verſchiedenen Re—
gierungsbezirke gewöhnlich beſondere Forſtpolizeiverordnungen, wodurch
dergleichen und andere Waldbeſchädigungen mit Strafe bedroht werden,
Fiskaliſche Grenzgräben ſollen nach der Min.-Berf. v. 5. 8. 1843 1 m
Bordbreite, 0,3 m Sohlenbreite und 1 m Tiefe haben und mit ihrem äußeren
Rande genau an der Grenzlinie liegen.
N
|
Forſtdiebſtahl. 371
oder es finden die Beſtimmungen des hinten angehefteten Feld- und
Forſtpolizeigeſetzes ſtatt; von dieſen Beſtimmungen hat ſich der Beamte
genaueſte Kenntnis zu verſchaffen.
Vorbeugen kann man dergleichen Entwendungen dadurch, daß man
in Gegenden, in welchen ein lebhaftes Bedürfnis nach den verſchiedenen
Waldnebenprodukten vorhanden iſt, dieſe Nebennutzungen unentgeltlich
oder gegen eine gewiſſe Bezahlung unter der Kontrolle der Beamten
und unter der im Intereſſe des Waldes gebotenen Einſchränkung recht—
zeitig geſtattet. Man wird überhaupt mit einer entgegenkommenden
Behandlung, die allerdings geeigneten und nötigen Falles
nie der Strenge, welche das Intereſſe des Dienſtes erfordert,
entbehren darf, meiſt weiter kommen, als mit einem harten über—
ſtrengen unfreundlichen herausfordernden und verletzenden Benehmen.
Dergleichen verbittert das Publikum und reizt es zu Racheakten, unter
denen gewöhnlich am meiſten der Wald, nicht immer nur der be—
treffende Beamte zu leiden hat.
S 237. c) Ziehſtahl an Holz.
Zur Vermeidung oder doch zur Verminderung des Holzdiebſtahls
ſoll dem Bedürfniſſe des Publikums durch genügenden und rechtzeitigen
Verkauf von Nutzholz und Brennholz, ſowie durch Gewährung der
Entnahme von Raff- und Leſeholz Rechnung getragen werden; es ſollen
die Preiſe nicht übermäßig hoch gegriffen werden, damit der Kauf auch
dem unbemittelten Publikum ermöglicht wird; in armen Gegenden
tragen Brennholzverkäufe, zu denen nur notoriſch unbemittelte Leute
zugelaſſen werden, ſehr viel zur Verminderung des Holzdiebſtahls bei,
ſowie das Überlaſſen von Stockholz zur Selbſtwerbung.
Mit Ausnahme des Diebſtahls an geſchlagenem Holze aus dem
Walde und von Ablagen, welcher unter das Strafgeſetzbuch (S 242)
fällt, werden alle Holzdiebſtähle nach dem Forſtdiebſtahlsgeſetz vom
15. April 1878 beſtraft, das unverkürzt hinten angeheftet iſt.
Im allgemeinen wird nur hervorgehoben, daß der Beamte jeden
Übertretungsfall ſofort feſtzuſtellen und folgendes zu notieren hat:
1. Zunamen, Vornamen, Stand, Wohnort und Alter des Frevlers
(genaue Poſtadreſſe!.
2. Inhalt der Beſchuldigung nach Tat, Gegenſtand, Zeit, Ort
und allen näheren Umſtänden, welche eine Erhöhung der ordentlichen
24*
372 Forſtdiebſtahl.
Strafe oder eine Zuſatzſtrafe — namentlich nach SS 6, 8 des F. D. G. —
rechtfertigen, genaue Bezeichnung etwaiger Zeugen und etwaiger in
Beſchlag genommener Gegenſtände ſowie des Beſtohlenen (genauer
Tatbeſtand).
3. Die Zeit iſt namentlich beim Übergang von Tag und Nacht
genau feſtzuſtellen; die Nachtzeit bedingt erſchwerende Strafe und um—
faßt die Zeit vom Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Dunkelheit).
4. Die Angabe des Alters muß beſonders erkennen laſſen, ob der
Frevler über 12 und unter 18 Jahre alt oder älter als 18 Jahre iſt,
in zweifelhaften Fällen, namentlich bei etwa 12 oder etwa 18 Jahre
(jog. kritiſches Alter) alten Frevlern iſt der Geburtsſchein zu fordern.
Kinder unter 12 Jahren dürfen als Beſchuldigte überhaupt nicht in die
Spalten 2 und 3 der vorgeſchriebenen Strafverzeichniſſe eingetragen
werden, ſondern an ihrer Stelle die nach SS 11 und 12 des F. D. G.
mittel⸗ oder unmittelbar für ſie haftbaren Perſonen; die Namen dieſer
ſtrafunmündigen (unter 12 Jahre alten) Perſonen ſind in Spalte 5
unter Nr. 1 einzutragen. In jedem Falle, wo Haftbarkeit in Frage
kommt, müſſen die haftbaren Perſonen in Spalte 3 unter einem be—
ſonderen Buchſtaben unter genaueſter Bezeichnung der Perſon und
ihrer Poſtadreſſe eingetragen werden; auch iſt feſtzuſtellen und in der
Anzeige mit anzugeben, ob ſie, die Täter, die nötige Erkenntnis
der Strafbarkeit ihrer Handlungsweiſe gehabt haben. Dies iſt durch
geſchickte Ausfragung des jugendlichen Forſtdiebes meiſt leicht zu er—
mitteln. (Vergl. die Beiſpiele zu S 28 des F. D. G. im Anhang.)
Alle zum Forſtdiebſtahl geeigneten Werkzeuge, welche der Frevler
bei der Zuwiderhandlung bei ſich führt, gleichviel, ob ſie ihm ge—
hören oder nicht, reſp. ob ſie wirklich zum Diebſtahl benutzt ſind, ſind
demſelben behufs ihrer Einziehung durch richterliches Urteil abzu—
nehmen. Gegenſtand ſolcher Beſchlagnahme können außerdem auch andere
zur Beweisführung wichtige Sachen, z. B. die Transportmittel ſein.
Man hat ſtreng Beſchlagnahme und Pfändung zu unter—
ſcheiden. Gegenſtände, welche als Beweismittel für eine ſtrafrechtliche
Unterſuchung bedeutungsvoll find und der Einziehung unterliegen (S 15
F. D. G.), ſind in Verwahrung zu nehmen oder ſonſt ſicher zu
ſtellen. Gibt die betr. Perſon ſolche Gegenſtände nicht freiwillig
heraus, jo bedarf es nach § 94 Str. P. O. der Beſchlagnahme, die
dem Richter, bei Gefahr im Verzuge aber auch dem Staatsanwalt
Re ran.
Polizeiliche Befugniſſe der Forſt- und Jagdbeamten. 373
und ſeinen Hilfsbeamten (Förſter uſw.) zuſteht. Gegen dieſelbe kann
der Betroffene jedoch richterliche Entſcheidung anrufen. Während
die Beſchlagnahme alſo ſtrafrechtlichen Zwecken dient — dient
die Pfändung privatrechtlichen Zwecken, namentlich der Sicher—
ſtellung der Geldſtrafe und des Werterſatzes.
Die Strafverzeichniſſe ſind für alle im Kalendermonat ermittelten
Straffälle als abgeſchloſſenes Monatsverzeichnis dem Oberförſter bis
zum 5. des folgenden Monats einzureichen. Muſter zu Anzeigen finden
ſich im Anhange unter § 28 des dort abgedruckten Forſtdiebſtahls—
geſetzes; gleichzeitig werden auch die Kontraventionsliſten mit eingereicht,
die meiſt formularmäßig vorgedruckt den Beamten übergeben werden.
In Privatrevieren ſind die Verzeichniſſe nach S 26 F. D. G.
ſchriftlich und periodiſch dem Amtsanwalt einzureichen (in 2 Exemplaren);
ſie werden ebenfalls nach Art der Muſter im Anhang gefertigt.
Sollte der Beamte den Frevler nicht kennen oder Verdacht ſchöpfen,
daß ihm unrichtige Namen angegeben werden, oder wird ihm die An—
gabe des Namens verweigert, jo hat er den Frebler vorläufig feſt—
zunehmen und ihn ſofort ſeinem Vorgeſetzten oder der nächſten Polizei—
behörde zur Feſtſtellung ſeiner Perſon zuzuführen).
S 238. Qie polizeilichen Befugniſſe der Forſt- und Jagdbeamten.
Neben obigem Geſetz, welches die Forſten und ihre Produkte ſchützt
ind andere Geſetze erlaſſen, welche die Beamten den Frevlern gegen—
über unterſtützen. Es iſt namentlich das wichtige Preuß. Geſetz über
den Waffengebrauch der Forſtbeamten vom 31. März 1837,
welches ebenfalls im Auszug hinten angeheftet iſt. Als das Wichtigſte
daraus ſoll hier nur angeführt werden, daß der Beamte bei Angriffen
auf ſeine Perſon, bei tätlichen oder mit gefährlichen Drohungen ver—
bundenen Widerſetzlichkeiten, zur Abwehrung des Angriffs und Über—
windung des Widerſtandes — nicht weiter —, ſobald er Königl.
Beamter oder im Beſitze des Waffengebrauchsatteſtes oder auf das
Forſtdiebſtahlsgeſetz vereidigt und nicht auf Denunziantenanteil geſetzt
iſt, auch mit erkennbaren amtlichen Abzeichen verſehen reſp. in Uniform
iſt, vom Hirſchfänger Gebrauch machen darf. Vom Gewehr darf
er nur dann Gebrauch machen, wenn der Angriff oder die Wider—
Zur näheren Information über unſere Forſt- und Jagdgeſetzgebung werden
empfohlen die bei Julius Springer in Berlin erſchienenen preußiſchen Forſt- und
374 Polizeiliche Befugniſſe der Forſt- und Jagdbeamten.
ſetzlichkeit mit Waffen, Axten, Knütteln oder anderen gefährlichen
Werkzeugen oder von einer Mehrheit, welche ſtärker als die Zahl der
anweſenden Forſt- oder Jagdbeamten iſt, unternommen oder angedroht
wird. Von jedem ſolchen Falle, namentlich wenn Verwundungen oder
Tötungen vorkommen, iſt ſofort auf ſchnellſtem Wege dem Vorgeſetzten
reſp. der Ortspolizeibehörde oder direkt der nächſten Staatsanwaltſchaft
Anzeige zu machen, nachdem für die Verwundeten die nötigſte Vor—
ſorge getroffen iſt. In Abänderung des Art. 3 der Einführungs-
verordnung zu obigem Waffengebrauchsgeſetz vom 17. April 1877 iſt
durch Min.⸗Verf. vom 14. Juli 1897 für alle mit dem Waffen-
gebrauch verſehenen Beamten beſtimmt, daß auf ſolche Frevler ge—
ſchoſſen werden darf, die auf der Flucht nach erfolgter Aufforderung
nicht ſofort ihre Schußwaffe niederlegen oder dieſelbe wieder auf—
nehmen, aber nur wo, je nach den beſonderen Umſtänden des einzelnen
Falles, in dem Nichtablegen oder Wiederaufnehmen der Schußwaffen
eine gegenwärtige Lebensgefahr für die Beamten zu erblicken iſt. Es
ſollen jedoch auch hier möglichſt lebensgefährliche Verwundungen ver—
mieden und Vorſicht gebraucht werden, daß bei dieſem Schießen nicht
unſchuldige Dritte verletzt werden. Maßgebend für die richtige Be—
folgung dieſer Verfügung iſt die gewiſſenhafte Feſtſtellung, ob aus
dem Verhalten des fliehenden Frevlers eine Lebensgefahr für den
Beamten gefolgert werden kann.
Ferner ſtehen die Forſt- und Jagdbeamten unter dem Schutze der
SS 117—119 des St. G. B., welche den Widerſtand gegen dieſelben
in rechtmäßiger Ausübung des Amtes mit beſonderen Strafen bedrohen.
Ebenfalls unter dem Schutze dieſer Paragraphen ſtehen die Forſt—
lehrlinge, welche von einem Königl. Oberförſter auf Grund des Re—
gulativs vom 1. Oktober 1905 angenommen ſind, und ſind dieſelben
in allen Forſtſchutzangelegenheiten als „beſtellte Forſtaufſeher“ anzu—
ſehen, welche den Forſt- und Jagdſchutz wie die angeſtellten Beamten
Jagdgeſetze mit eingehenden Erläuterungen, namentlich das Preuß. Forſtdiebſtahls—
geſetz und das Preuß. Feld- und Forſtpolizeigeſetz von v. Bülow und Sternberg,
ſowie „der Preuß. Forſt- und Jagdſchutzbeamte als Hilfsbeamter der Staats-
anwaltſchaft“ (1,75 /) bei J. Neumann in Neudamm von Mücke 4. Aufl. 1902
und „der Forſt- und Jagdſchutz von Berger“ (4 A) bei M. Wundermann
Friedeberg N./ M. ſowie die vorzügl. Ausführungen in R. Radtkes Handbuch.
4. Aufl. Abſchn. IX. X. XI.; die vorſtehenden Ausführungen ſollen nur generell
orientieren.
7
Polizeiliche Befugniſſe der Forſt- und Jagdbeamten. 375
wahrzunehmen haben. Den Waffengebrauch reſp. die weiteren Befug—
niſſe der als Hilfsbeamte der Staatsanwälte beſtellten Beamten haben
ſie jedoch nicht. Außerdem ſtehen ſie natürlich noch unter dem
Schutze des § 53 Str. G. B. über die Notwehr. In Ausführung des
S 153 Abſ. 2 des Deutſch. Ger.-Verfaſſ.⸗Geſ. vom 27. Januar 1877
find die Revierförſter, Hegemeiſter, Förſter, Forſtaufſeher, Forit-
hilfsjäger, die auf Forſtverſorgung dienenden Waldwärter und
die Jäger und Oberjäger der Klaſſe AL, ſofern fie regulativmäßige
Anſtellungsberechtigung beſitzen, durch Miniſt.-Verf. v. 23. November 1881
zu Hilfsbeamten des Staatsanwalts berufen. Durch Miniſt. Verf.
v. 23. Juli 1883 iſt dieſe Befugnis auch auf die Forſtpolizeiſergeanten
ausgedehnt und haben alle dieſe Beamten den Anordnungen
der Staatsanwälte ihres Landgerichtsbezirks Folge zu leiſten.
Daneben ſind ſie jedoch nach den SS 98 und 105 der Str.-P.-O.
bei Gefahr im Verzuge auch ſelbſtändig zu Beſchlagnahmen
und Durchſuchungen ermächtigt. Dieſes ſelbſtändige Eingreifen
ſoll ſich jedoch im weſentlichen nur auf die Verletzungen der
Forſt-, Jagd-, Feld-, Fiſcherei- uſw. Geſetze in ihrem Schutz⸗
bezirke beſchränken. Bei direkter Verfolgung des Täters (unmittelbar
oder nach ſeinen Spuren), ſobald die Geſetzwidrigkeit innerhalb des
Dienſtbezirks der Beamten und wenn zugleich eine Verzögerung die
wirkſame weitere Verfolgung unwahrſcheinlich machen würde reſp.
ein vorheriger Antrag beim zuſtändigen Richter oder der
zuſtändigen Polizeibehörde nicht angängig iſt, ſoll der Beamte
auch außerhalb ſeines Dienſtbezirks Beſchlagnahmungen und
Durchſuchungen ſelbſtändig vornehmen. In dieſen Fällen iſt aber
baldmöglichſt der Ortspolizeibehörde (Amtsvorſteher, Bürgermeiſter)
Anzeige zu machen.
Die beſchlagnahmten Gegenſtände brauchen dem Eigentümer nicht
immer direkt entzogen zu werden, ſondern es genügt event., wenn
demſelben die Beſchlagnahme amtlich erklärt und damit die Ver—
fügung über die betr. Gegenſtände unterſagt wird.
Bei derartigen Beſchlagnahmen, die bei oder nach der Tat ſowie
im Laufe der Unterſuchung ſeitens der Hilfsbeamten der Staatsanwalt—
ſchaft in den oben erwähnten Fällen ſtattfinden können, muß der
betr. Beamte innerhalb drei Tagen die Beſtätigung des Richters nach—
ſuchen, wenn weder der davon Betroffene noch ein erwachſener
376 Polizeiliche Befugniſſe der Forſt- und Jagdbeamten.
Angehöriger desſelben anweſend war, oder wenn gegen die
Beſchlagnahme ausdrücklich Widerſpruch erhoben wurde. Bei
Forſtdiebſtählen unterliegen der Beſchlagnahme und zwar ſowohl bei
der Tat wie auch nach derſelben und ſelbſt noch im Laufe der
Unterſuchung: Axte, Sägen, Meſſer uſw., kurz alle zu einem Forſt—
diebſtahl geeigneten Werkzeuge, welche der Täter bei ſich geführt
hat (S 15. 16 F. D. G.); Tiere und Transportmittel aber nur, in⸗
ſoweit ſie zur Sicherung der Beweisführung oder des Schaden—
erſatzes dienen könnten.
Hausſuchungen können gegen Täter oder Teilnehmer, gegen
Begünſtiger oder Hehler in deren Wohnungen oder in beliebigen
anderen Räumen zur Ergreifung der Perſon oder zur Auffindung
von Beweismitteln gerichtet ſein; auch können die Perſonen ſelbſt
durchſucht werden. Bei anderen Perſonen ſind nur, wenn verdächtige
Umſtände vorliegen, Durchſuchungen zuläſſig und zwar behufs Er—
greifung des Beſchuldigten oder eines Entwichenen, zur Verfolgung
der Spuren einer ſtrafbaren Handlung oder zur Beſchlagnahme be—
ſtimmter Gegenſtände.
Dieſe Beſchränkung findet keine Anwendung auf die Räume, in
welchen der Beſchuldigte ergriffen iſt oder die er auf der Flucht be—
1. April
30. September
Il Marz von 9 Uhr abends bis 6 Uhr
morgens dürfen Hausſuchungen nur bei Verfolgung bei friſcher
Tat, bei Gefahr im Verzuge, bei Ergreifung eines Entwichenen
oder bei unter Polizeiaufſicht Befindlichen ſtattfinden.
Soweit dies möglich, ſollen die Hilfsbeamten der Staatsanwalt—
ſchaft bei Nichtanweſenheit des Richters oder Staatsanwalts bei Haus—
ſuchungen einen Gemeindebeamten oder zwei Gemeindemit—
glieder, welche aber nicht Sicherheits- oder Polizeibeamte ſein
dürfen, zuziehen, auch iſt dem von der Durchſuchung Betroffenen auf
Verlangen eine ſchriftliche Mitteilung von dem Grund der Durch—
ſuchung ſowie ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beſchlag
genommenen Gegenſtände nach der Durchſuchung zu übergeben. Der
Inhaber der zu durchſuchenden Wohnung reſp. ſein Vertreter oder
treten hat. Zur Nachtzeit vom von 9 Uhr abends bis
4 Uhr morgens und vom
Die wichtigſten ſtrafrechtlichen Beſtimmungen. 377
ein erwachſener Angehöriger, Hausgenoſſe oder Nachbar iſt möglichſt
zuzuziehen.
Wird jemand auf friſcher Tat betroffen oder verfolgt, ſo
iſt, wenn er der Flucht verdächtig oder unbekannt iſt, jedermann
zu ſeiner vorläufigen Feſtnahme befugt; derſelbe iſt jedoch unver—
züglich dem zuſtändigen Amtsrichter vorzuführen (durch die nächſte
Polizeibehörde, alſo Amtsvorſteher, Bürgermeiſter, nicht Ortsvorſteher).
S 239. Viehpfändung, Töten und Uergiften von Hunden, die wichtigſten
2 ſtrafrechtlichen Geſtimmungen.
Folgende beſondere Beſtimmungen ſind noch zu beachten:
Die Viehpfändung iſt zuläſſig nach den SS 10, 17, 77—87 des
F. u. F. P. G. v. 1. April 1880, ferner nach S 3689 des St. G. B.
Es kann ſoviel Vieh gepfändet werden als zur Deckung des Schadens,
Erſatzgeldes und der Koſten nötig erſcheint und iſt von jeder Pfändung
binnen 24 Stunden der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erſtatten, die
dann entſcheidet.
Für das Recht zum Töten und Fangen der in fremden
Revieren frei umherlaufenden Hunde kommen zuerſt in Preußen
die Provinz.-Geſetze und dann das Allgem. L. R. II. 16. SS 64— 67
in Betracht; ja! unter beſtimmten Vorausſetzungen iſt das Töten
von Hunden auch als Ausfluß des Privatrechts nach S 228
B. G. B. geſtattet (Legen v. Gift). In den alten Provinzen ſtammen
die Prov.-Forſt- und Jagdordnungen meiſt aus dem Ende des 18. und
Anfang des 19. Jahrh. Ihre bezüglichen Beſtimmungen ſind ſehr
verſchieden und muß ſich jeder Beamte von den in ſeiner Provinz
geltenden Kenntnis verſchaffen. Das A. L. R. verbietet das Umher—
laufenlaſſen von ungeknüppelten Hunden und geſtattet das Töten der—
ſelben dem Jagdberechtigten; der Eigentümer muß ſogar noch
Schußgeld zahlen. Während der Jagd bloß überlaufende Jagd—
hunde und ſolche Jagdhunde, die an der Grenze nicht mit Vorſatz
gelöſt ſind, können nicht getötet, ſollen aber eingefangen werden.
(Pfandgeld). Die Materie iſt ziemlich verwickelt. Zur näheren In—
formation verweiſe ich auf: „Joſ. Bauer: Das in Deutſchland geltende
Recht, revierende Hunde u. Katzen zu töten“. 3. Aufl. bei J. Neumann,
Neudamm u. R. Radtke, Handbuch, daſ. 4. Aufl. S. 627-636.
378 Die wichtigſten ſtrafrechtlichen Beſtimmungen.
Das Legen von Gift gegen Raubzeug, wildernde Hunde und
Katzen iſt im allgemeinen in Preußen — ausgenommen Provinz
Hannover — dem Jagdberechtigten und ſeinen Beauftragten (Schutz⸗
beamte, Lehrlinge) geſtattet, falls dies nicht beſondere Verord—
nungen ausdrücklich verbieten und die Rechte anderer nicht
verletzt werden.
Nicht jagdbares Raubzeug kann jeder Beſitzer vergiften,
dies gilt z. B. unter Umſtänden ſogar vom Fuchs, wo er nicht zum
jagdbaren Wild gehört, was jetzt wohl überall der Fall iſt.
Die Ausübung der Jagd während der Gottesdienſtſtunden
iſt wohl überall, wenigſtens während des Vormittagsgottesdienſtes
verboten, meiſt auch während des ganzen Sonntags die geräuſchvollen
Jagden (Hetz- und Treibjagden).
Das unbefugte Schießen an bewohnten oder beſuchten
Orten und das feuergefährliche Schießen an Gebäuden iſt nach
Str. G. B. S 367° zu beitrafen.
Der unentgeltliche Jagdſchein des Forſtſchutzbeamten berechtigt
denſelben auch an allen fremden Jagden teilzunehmen.
Der Forſtbeamte kann ſein Waffenrecht auch außer halb der
Forſt gegen widerſetzliche Kontravenienten gebrauchen, ſobald er in
Uniform iſt; er kann einen Jagdkontravenienten auch in ein fremdes
Revier und zwar mit ſchußfertigem Gewehr verfolgen.
Die preußiſchen vereidigten Jagdbeamten ſind berechtigt, den ver—
dächtigen Jagdfrevler anzuhalten, nach verſteckten Jagdwerkzeugen
zu durchſuchen und ihm dieſelben eventuell mit Gewalt abzunehmen.
Als Nachtzeit im Sinne des S 293 des Str. G. B. iſt die
Zeit der Dunkelheit, nicht die Zeit von Sonnenuntergang bis
Sonnenaufgang zu verſtehen, alſo auch noch die Dämmerung.
Über die Fiſchereivergehen vergl. namentlich die SS 11—17,
19— 28, 43—45, 46— 48 des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874
nebſt den betr. provinziellen Verordnungen; außer den bereits erwähnten
Geſetzen, alſo SS 1—18, 23 und 26 des Forſtdiebſtahlsgeſetzes vom
15. April 1878, SS 1—47, 62— 68, 77—81 des Feld- und Forſt⸗
polizeigeſetzes vom 1. April 1880, dem Waffengebrauchsgeſetz vom
31. Mai 1837 und den damit im Zuſammenhange ſtehenden Be-
ſtimmungen des Strafgeſetzbuches SS 113, 117—119, 211—233 hat
der Forſtbeamte ſich noch mit den SS 123, 134, 137, 240 - 243,
Fragebogen zum Foritihug. 379
257 260, 274, 289, 292 — 296, 303—305, 308 310, 321, 324,
325, 360, 3618, 366, 367, 370 des Strafgeſetzbuchs, der
Jagdordnung vom 15. Juli 1907, dem Wildſchongeſetz vom 26. Fe—
bruar 1870, dem Wildſchadengeſetz vom 11. Juli 1891, den Be—
ſtimmungen der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 über
Beſchlagnahme und Hausſuchungen SS 94, 95, 98, 102— 107, über
Verhaftungen und vorläufige Feſtnahme SS 112— 132, deren weſent—
licher Inhalt im obigen bereits mitgeteilt iſt, namentlich mit den
provinziellen und lokalen Polizeiverordnungen über Forſtſchutz genau
bekannt zu machen.
Merke: Bei Verfolgung auf friſcher Tat unbekannten
Perſonen gegenüber, bei Gefahr im Verzuge kannſt du zu jeder
Tageszeit und in alle Räume hin auch allein die ſtrafbaren
Handlungen, die in demſelben Bezirk begangen ſind, in und
außerhalb deiner Grenzen verfolgen; in allen zweifelhaften Fällen
wirſt du im allgemeinen ſtets richtig handeln, wenn du alles tuſt,
um die Perſon und alle zur Beſtrafung führenden Beweismittel
feſt reſp. ſicher zu ſtellen. In allen ſchwierigen Fällen haſt du
ſtets ſofort mündlich oder ſchriftlich deinem Vorgeſetzten reſp. der
Ortspolizeibehörde oder der nächſten Staatsanwaltſchaft zu be=
richten und weitere Inſtruktionen einzuholen; bei Gefahr im
Verzuge aber ſelbſtändig nach beſtem Wiſſen und Gewiſſen obigen
Beſtimmungen gemäß ſofort energiſch und umſichtig zu handeln
und erſt nachträglich unverzüglich zu berichten.
Fragebogen zum Forſtſchutz.
Zu § 194. Was begreift die Lehre vom Forſtſchutz? Wer hat den Wald zu
ſchützen?
Zu $ 195. Woran erkennt man im Beſtande die herrſchende Sturmrichtung?
Welche Holzart leidet am meiſten vom Windwurf? Wie ſichert man ſich gegen
Sturmgefahr? Was iſt ein Loshieb? In welcher Weiſe wird er eingelegt?
Was hat man für Vorſichtsmaßregeln nach ſtattgehabten Stürmen in älteren Be—
ſtänden zu ergreifen? Wie ſchützt man Beſtandesränder gegen aushagernde Winde?
Zu S 196. Welche Holzarten leiden am wenigſten vom Froſt? Wie ſchützt
man ſich gegen Spätfröſte? Wie gegen Auffrieren? Welche Arten von Froſt
unterſcheidet man?
380 Fragebogen zum Forſtſchutz.
Zu $ 197. Wie ſchützt man ſich gegen Duft-, Eis- und Schneebruch? Welche
Lagen ſind am gefährdetſten? Welchen Nutzen bringt der Schnee?
Zu $ 198. Inwiefern äußert ſich der ſchädliche Einfluß von Hitze und Dürre
im Walde? In welcher Weiſe kann man ihm begegnen?
Zu § 199. Welche Arten von Waldfeuern gibt es? Welche Vorbeugungs⸗
maßregeln gibt es gegen Entſtehung von Waldfeuern? Welche Löſchmaßregeln hat
man gegen Lauffeuer, gegen Wipfelfeuer und Erdfeuer? Was tut man gegen große
Waldbrände? Was iſt nach jedem Feuer zu beobachten?
Zu $ 200. Wie ſchützt man ſich gegen Überſchwemmungen und wie gegen
Abſchwemmungen?
Zu § 201. Wie entſteht ein naſſer, wie ein ſumpfiger Boden? Wie ent-
wäſſert man naſſen wie ſumpfigen Boden?
§ Zu 202. In welcher Weiſe vertilgt man Unktaut, was ſich durch Samen-
abfall vermehrt? Was tut man gegen wucherndes und aus der Wurzel ſich vermeh—
rendes Unkraut? Auf welchem Waldboden iſt gleichzeitige Grasnutzung geſtattet?
Zu § 203. In welcher Weiſe wird das Wild ſchädlich? Wie verhütet man
Wildſchaden? Was hat man bei Wildfütterungen zu beachten? Welche Grünfütte—
rungen gibt man im Winter und weshalb? Welche ſicheren Mittel gibt es gegen
Fegen und Verbeißen?
Zu § 204. Wodurch werden die Mäuſe ſchädlich? Welche Mäuſefeinde find
zu ſchonen? Wie ſchützt man ſich gegen Mäuſe? Was iſt das beſte Mittel?
Zu § 205. Welche Vögel ſind ſchädlich? Wie hält man fie fern?
Zu S 206. Leiden die Laubhölzer oder Nadelhölzer mehr unter Inſekten—
fraß? Welche Fraßzeit iſt den Waldbäumen am gefährlichſten?
Zu S 207. Nenne die allgemeinen Schutz- und Vorbeugungsmaßregeln gegen
Inſektenſchaden? Woran erkennt man Inſektenfraß?
Zu S 208. Welche Vorbeugungsmaßregeln gibt es gegen die große Kiefern—
raupe? Welches iſt das beſte Vertilgungsmittel gegen dieſelbe? Welche Feinde
ſind zu ſchonen?
Zu $ 209. Wann frißt die Eule? Worin beſteht ihre beſondere Schädlichkeit?
Wie vertilgt man ſie?
Zu $ 210. Wann frißt der Kiefernſpanner? Wann und wie vertilgt man
ihn? Wie ſieht die Raupe und Puppe aus?
Zu $ 211. Woran iſt die Raupe der kleinen Kiefernblattweſpe kenntlich?
Woran erkennt man den Fraß? Wie begegnet man ihm?
Zu S 212. Wie unterſcheiden ſich die große und die kleine Kiefernblattweſpe?
Wann und wie frißt die erſtere? Wie bekämpft man ſie?
Zu $ 213. Welche Vorbeugungs- und Vertilgungsmaßregeln hat man gegen
den Engerling und gegen den Maikäfer? Welche beiden Maikäferarten unterſcheidet
man?
Zu S 214. Wann frißt der große Rüſſelkäfer und wo? Wie ſind die Sicher—
heitsgräben anzulegen und zu unterhalten? Wie vertilgt man ihn am beſten auf
den Kulturen? Wie auf bindigem Boden und im Gebirge?
Zu S 215. Beſchreibe die ſchädlichen kleinen Rüſſelkäfer und ihre Gegenmittel.
Fragebogen zum Forſtſchutz. 381
Zu § 216. Woran erkennt man den Fraß des Kiefernmarkkäfers? Wie
begegnet man ihm?
Zu § 217. Nenne die übrigen Kiefernfeinde und die für ſie paſſenden Gegen—
mittel?
Zu $ 218. Wodurch wird die Werre ſchädlich? Wie tut man ihr Abbruch?
Zu § 219. Wann frißt die Nonne? Was ſind Spiegel? Wodurch wird
die Nonne in ſo hohem Grade ſchädlich? Welches iſt das wirkſamſte Vertilgungs—
mittel?
Zu $ 220. In welcher Weiſe frißt die Larve des Fichtenborkenkäfers? Wie
beugt man dem Borkenkäferfraße vor? Wann fällt man die Fangbäume? Wie
vernichtet man die Brut in ihnen? a
Zu S 221. Welches ſind die ſchädlichen Inſekten auf Lärchen und Tannen?
Zu S 222. Welche Inſekten freſſen in Laub- und auch in Nadelholz?
Welche Laubhölzer leiden am meiſten von Inſekten?
Zu $ 223. Wie ſchadet der Rotſchwanz? Was kann man gegen ihn tun?
Zu § 224. Mit welcher beſonderen Gefahr iſt der Fraß der Eichenprozeſſions—
raupe verbunden? Wie vertilgt man ſie?
Zu S 225. Wann frißt der Schwammſpinner? Wie begegnet man ihm?
Zu § 226. Wie werden Winter- und Blattſpanner ſchädlich? Wie begegnet
man ihnen? Wie ſieht der Eichenwickler aus und wie wird er ſchädlich?
Zu $ 228. Wo frißt die ſpaniſche Fliege und wie tut man ihr Abbruch?
Nenne noch einige auf allerlei Laubholz ſchädliche Käfer und ihren Schaden.
Zu $ 229. Welche Tiere find nützlich? Was verſteht man unter nützlichen
und ſchädlichen Tieren?
Zu $ 230. Was verſteht man unter Forſtpolizei?
Zu § 231. Was iſt bei der Entnahme aller Waldprodukte zur Legitimation
des entnehmenden Publikums alles nötig?
Zu § 232. Worauf hat der Schutzbeamte bei der Holzabfuhr zu achten?
In welcher Weiſe iſt das Raff- und Leſeholz-Sammeln zu kontrollieren?
Zu S 233. Welche forſtpolizeilichen Beſchränkungen find bei der Waldweide
aufzugeben?
Zu § 234. Wie iſt die Grasnutzung zu kontrollieren? In welcher Weiſe
muß die Streunutzung im Walde erfolgen? Was iſt bei Einſammlung von Wald—
ſämereien zu beachten?
Zu S 235. Wie müſſen die Forſtgrenzen beſchaffen ſein? Welche geſetzlichen
Beſtimmungen kennſt du über die Sicherung derſelben? Wie erhält man einen
guten Grenzzuſtand?
Zu § 236. Nach welchen Geſetzen und Beſtimmungen wird der Diebſtahl
an Holz und anderen Waldprodukten beſtraft?
Zu § 237. Was hat der Beamte zu tun, wenn er jemand beim Holzdiebſtahl
betrifft? Was iſt bei Hausſuchungen zu beachten? Was geſchieht mit den Werk—
zeugen, die beim Holzdiebſtahl gebraucht ſind? Was hat der Beamte mit ganz
unbekannten Holzdieben zu tun? Wodurch unterſcheidet ſich Beſchlagnahme und
Pfändung?
382 Forſtbenutzung.
Zu 8 238. Welche Geſetze ſind zum Schutze der Beamten bei Ausübung
ihres Berufes erlaſſen? Was hat der Beamte bei Widerſetzlichkeit der Frevler zu
tun? Wann darf der Beamte von der Schußwaffe Gebrauch machen? Wann
darf er und wie weit vom Hirſchfänger Gebrauch machen? Was hat der Beamte
zu tun, wenn bei der Widerſetzlichkeit ein Frevler verwundet oder getötet iſt?
Welche Pflichten und welche Rechte hat der Beamte als Hilfsbeamter der Staats-
anwaltſchaft? Wann kann er als ſolcher Beſchlagnahmen und Hausſuchungen
ſelbſtändig vornehmen? Welche Räume darf er durchſuchen? Wann darf er allein
Hausſuchungen vornehmen? In welchen Fällen iſt der Richter von Beſchlagnahmen
zu benachrichtigen? Worauf erſtreckt ſich die Beſchlagnahme? Bei wem können
Hausſuchungen vorgenommen werden? Zu welcher Tageszeit? Wann kann der
Beamte, wann jedermann vorläufige Feſtnahme bewirken? Was iſt bei Pfändungen
zu beachten? worauf erſtrecken ſie ſich?
Zu § 239. Wann kann Vieh gepfändet werden? Welche Beſtimmungen
gibt es über das Töten und Vergiften von Hunden, über das Überlaufen von
Jagdhunden, über unbefugtes Schießen? Welche geſetzlichen Beſtimmungen muß
ein Forſtbeamter kennen?
D. Forſtbenutzung.
Sıleratur.
Gayer, Forſtbenutzung, 8. Aufl.
Stötzer, Waldwegebau, 4. Aufl.
S 240. Einleitung und Definition.
Die Lehre von der Forſtbenutzung begreift die Gewinnung, Ver—
wertung und Verwendung ſämtlicher Waldprodukte in ſich. — Je
nachdem nun das Holz als Hauptſache ſelbſt Gegenſtand der Nutzung
iſt oder andere Waldprodukte — im Verhältnis zum Holze Neben—
produkte genannt — teilt man die Forſtbenutzung in zwei Hauptteile:
1. in Hauptnutzung,
2. in Nebennutzung.
In weiterem Sinne gehört noch in die Forſtbenutzungslehre eine
Beſprechung der das Holz und die Nebenprodukte verarbeitenden Ge—
werbe, die Lehre von den verſchiedenen Eigenſchaften, Fehlern und
Krankheiten des Holzes ſowie vom Transport der Walderzeugniſſe.
Die techniſchen Eigenfchaften des Holzes.
§ 241. Unter techniſcher Eigenſchaft des Holzes iſt die be—
ſondere Eigenart zu verſtehen, welche eine Holzart nach irgend einer
Trockenzuſtände des Holzes. 383
Richtung hin verwendbar und gebrauchsfähig macht, entweder zu Bau—
holz oder Werkholz aller Art. Es ſind nicht nur die verſchiedenen
Holzarten in ihren techniſchen Eigenſchaften ſehr verſchieden, ſondern
ſogar eine und dieſelbe Holzart hat oft ganz verſchiedene Brauchbarkeit,
je nach dem Standort, auf dem ſie gewachſen iſt. So nehmen z. B.
Holzhändler die Eichen aus einer Provinz oder aus einem Reviere, ja
einem Revierteile, lieber als aus einem anderen, z. B. Kiefern auf armem
Sandboden ſind andere als auf friſchem lehmigem Sandboden uſw.
Die Verſchiedenheit des Holzes iſt begründet in ſeiner anatomiſchen
und chemiſchen Zuſammenſetzung und in ſeinem Standort; von erſterer
iſt das wichtigſte in der Botanik § 51 geſagt und wird hier nur noch
einiges zur Vervollſtändigung über den Gebrauchswert angeführt; man
vergleiche auch Spalte 5 der Holzarten-Tabelle (S 57). Unſere wiſſen—
ſchaftlichen Qualitätsunterſuchungen der Hölzer befinden ſich noch in
der Entwicklung, ſind jedenfalls noch nicht zuverläſſig, wie die Ver—
öffentlichungen der letzten Jahre beweiſen. Die Erfahrungsſätze des
Publikums, das namentlich auf Stärke, Geradfaſrigkeit, Aſtreinheit,
Vollholzigkeit, Kerngehalt, gleichmäßigen Jahrringbau, Fehlerfreiheit,
Geſundheit und guten Wuchs, Marktfähigkeit der Ware ſieht — müſſen
für unſere Wirtſchaft vorläufig maßgebender bleiben“), als wiſſen—
ſchaftliche Unterſuchungen. Um ſpezifiſches Gewicht, Druckfeſtigkeit und
ähnliche Dinge kümmert ſich der Käufer meiſt herzlich wenig.
S 242. a) CTrockenzuſtände des Holzes.
In dem friſchen Holze beträgt der Waſſergehalt bei den harten
Laubhölzern etwa 40 %% des Grüngewichts, bei den weichen Laub—
hölzern 50 % , bei den Nadelhölzern ſogar bis zu 60 %% (nach
Th. Hartig) im Winter und wechſelt der Waſſergehalt nach der
Jahreszeit; er iſt im Winter und Frühjahr (zur Zeit des Laubaus—
bruchs) am größten, im Sommer und Herbſt am kleinſten; auch im
Stamm ſelbſt iſt er verſchieden, indem er in der Krone oft um die
Hälfte größer iſt als im unteren Stamm; je jünger das Holz —
ſchwaches Wurzelholz, Zweige, Splint — deſto ſaftreicher iſt es. Nach
dem Fällen des Holzes verliert es einen Teil des Waſſergehalts und
unterſcheidet man danach:
Vergl. Allgem. Forſt- u. Jagdzeitung, 1896. XI., daſelbſt 1897. X.; Forſt⸗
wiſſenſchaftl. Zentralbl. 1898. II.
384 Reif- und Splintholz. Widerſtandsfähigkeit, Tragkraft.
1. grünes Holz etwa 40 - 60% Waſſergehalt,
2. waldtrockenes Holz etwa 20-30% *
3. lufttrockenes „ 7 10-15% 5
4. gedörrtes (abſolut trockenes) Holz etwa 0%
Friſches Holz, namentlich von ſchwereren Holzarten, z. B. Buche,
Eiche, Ahorn uſw. läßt ſich beſſer bearbeiten als trockenes.
S 243. p) Reif- und Splintholz.
Mit dem Waſſer- und Saftgehalt des Holzes hängt auch die
Unterſcheidung von Reif- und Splintholz zuſammen; unter erſterem
verſteht man den inneren abgeſtorbenen Holzzylinder, unter Splintholz
den das Reifholz umgebenden meiſt ſchmäleren und noch ſaftigen
jüngeren Holzmantel. Dasjenige Reifholz, welches ſich durch dunklere
Farbe und beſondere Härte auszeichnet, nennt man Kernholz.
Reifholz haben:
Fichte, Tanne, Buche im höheren Alter.
Kernholz haben:
Akazie, Eiche, Ulmus campestris, Eſche, Eibe, Wacholder, Lärche
und alle einheimiſchen Kiefernarten.
Splinthölzer, bei denen die Kernholzbildung nur ſehr ſchwer
zu erkennen iſt, ſind:
Ahorn, Birke, Weißbuche, Tanne, Erle, Aspe, Saalweide, Buche
in der Jugend. Der Splint markiert ſich hier vor dem Kern nur
durch ſeine große Waſſeraufſaugungskraft. Das Kernholz älterer
Bäume iſt bei den meiſten Holzarten härter und dauerhafter als
Splintholz, letzteres muß deshalb im Intereſſe der Dauerhaftigkeit oft
entfernt werden. Die eigentliche Subſtanz des Kernholzes kennt man
noch immer nicht.
S 244. c) Widerſtandsfähigkeit des Holzes.
Unter Widerſtandsfähigkeit verſteht man die Feſtigkeit des Holzes,
allen äußeren Einwirkungen zu widerſtehen. Man unterſcheidet folgende
Arten von Feſtigkeit:
1. Die Tragkraft des Holzes. Es iſt dies die Feſtigkeit des
Holzes gegen das Zerbrechen; ſie iſt die wichtigſte für den Bauwert
des Holzes, für Zimmerleute und Stellmacher. Dieſe Art Feſtig—
keit hängt vom Bau und Zuſammenhang der Holzfaſern ab,
Härte des Holzes. 385
indem bei derſelben Holzart das lang-, gerad- und gleichfaſerig ge—
wachſene Holz ſtets tragkräftiger iſt als das kurz- und krummfaſerige,
ferner iſt gleichförmiger Jahrringbau, Reinheit von eingewachſenen
Aſten und abnormen Stellen wichtig für die Tragfähigkeit; allzu große
Trockenheit ſchadet der Tragkraft; je zäher und elaſtiſcher das Holz,
deſto tragfähiger iſt es; ſchwach gedrehtes Holz iſt tragkräftiger als
geradfaſeriges oder ſtark gedrehtes; großer Harzreichtum macht das
Holz brüchig; das jüngere Holz und der obere Stammteil iſt trag—
fähiger, das im Dezember gefällte Holz iſt beſſer als das ſpäter gefällte;
Winterholz ſoll kräftiger ſein als im Sommer gefälltes, Ausdämpfen
und Auskochen vermindert die Tragkraft.
Das tragfähigſte Holz liefern in abſteigender Reihenfolge: Eiche,
Aspe, Eſche, Fichte, Weißtanne; noch beim Bauen als Tragſtücke ver—
wendbar ſind: harzarmes Kiefernholz und Lärchen. Durchaus trag—
unfähig und ſehr brüchig ſind: Buche und Erle.
8 245. 2. Feſtigkeit gegen Zerdrücken, Zerreißen und
Zerdrehen. Man nennt die erſte Feſtigkeit auch „die rückwirkende“;
ſie kommt bei Säulen, Ständern und Pfoſten, beim Wagenbau
(Speichen uſw.) zur Anwendung und hängt von der Dicke und Gerad—
ſchaftigkeit der betreffenden Holzſtücke ab; dem Zerreißen ſetzen die
Hölzer dieſelbe Feſtigkeit wie dem Zerbrechen entgegen, die Drehungs—
feſtigkeit iſt bei ſchweren, zähen und langfaſerigen Hölzern (Eichen,
Akazien) am größten.
Nach Gayer iſt die Druckfeſtigkeit das ſicherſte Kennzeichen für
die bautechniſche Qualität des Holzes; er ſtellt als feſteſte Nadel—
hölzer hin: Lärche, Fichte, Kiefer, Tanne, Weimutskiefer; Aſtigkeit
ſchadet der Feſtigkeit ſehr.
§ 246. Härte des Holzes. Unter Härte des Holzes iſt der
Widerſtand desſelben gegen das Eindringen von ſcharfen Werkzeugen
zu verſtehen. Das Holz iſt im allgemeinen um ſo härter, je ſpezifiſch
ſchwerer es iſt, je feſter die einzelnen Holzfaſern ineinander ſchließen,
je zäher und je trockner es iſt und je mehr Harzgehalt es hat. Lang—
faſeriges Holz mit verſchlungenem oder welligem Faſerverlauf iſt härter
als gerad- und kurzfaſeriges.
Der Widerſtand gegen die Axt iſt nach der Richtung, in welcher
dieſelbe einzudringen ſucht, ſehr verſchieden; wenn dieſelbe ſenkrecht auf
die Längsfaſer geführt wird, ſo iſt der Widerſtand am größten, in der
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 25
386 Härte des Holzes.
Richtung der Längsfaſern am kleinſten, letzteren Widerſtand bedingt die
unten folgende Spaltbarkeit. Schwere, dicht gebaute und harte
Hölzer N leichtere Axte mit feinerer ſehr gut geſtählter Schneide,
leichtere, zähfaſerige Hölzer ſchwerere Axte; um den Widerſtand in ſenk—
rechter Richtung auf die Faſer abzuſchwächen, wird der Axthieb ſchief
geführt, damit er ſich mehr der Spaltrichtung nähert; es wird gekerbt.
Gefrorenes Holz erfordert ſchwerere Axte. In der ſenkrechten Richtung
wirkt beſſer die Säge auf die Längsfaſer, und zwar je feſter, härter,
kurzfaſeriger und friſcher das Holz iſt, deſto beſſer arbeitet die Säge;
einige zähe und locker gebaute leichte Holzarten — Aspe, Birke, Weide,
Pappel — laſſen ſich dagegen in friſchem Zuſtande, wie n über⸗
haupt, ſchlecht zerſchneiden.
Eine Eigentümlichkeit inbezug auf die Härte iſt bei der Kiefer
zu merken. Man unterſcheidet nämlich oft an der Kiefer die ſog.
harte und weiche Seite. Hart iſt die mehr nach außen vom Mark
aus (exzentriſch)b gewachſene Seite des Baumes; bei Randbäumen immer
die Außenſeite, im Beſtande meiſt die Nordſeite. Die harte Seite iſt
ſpaltiger und dauerhafter, iſt auch kenntlich an den rötlichen Spänen.
Der Stamm muß möglichſt auf die harte Seite geworfen, das Rundſtück
auf die harte Seite gelegt werden, da ſie dann beſſer ſpalten. Der
Spalt ſoll bei Rundſtücken immer die harte und weiche Seite in der
Mitte trennen. Auch bei bogenförmig gewachſenen Fichten unterſcheidet
man die „rotharte“ Seite, ebenſo ſind die Fichtenäſte auf der Unter—
ſeite „rothart“. Die harte Seite bei der Fichte iſt jedoch eher ſchlechter
als beſſer.
Unter Zugrundelegung von Noerdlingers Unterſuchungen ſind
folgende Härteklaſſen aufgeſtellt:
Sehr hart: Hart: Weich:
Weiß- und Schwarz Eſche, Platane, Zwet— Fichte, Tanne,
dorn, Maßholder, ſche, Akazie, Ulme, Schwarzerle, Weiß—
Ahorn, Hainbuche, Rotbuche, Nußbaum, erle, Birke, Wachol—
Waldkirſche, Mehl- Birnbaum, Apfelbaum, der, Lärche, Schwarz-
beere. Elsbeere, Stieleiche, kiefer, Kiefer, Saal—
Traubeneiche, Vogel- weide, alle Pappel—
beere. arten, Aspe, die
Weidenarten u. Linde.
Spaltbarkeit. 387
§ 247. 4. Spaltbarkeit. Hierunter verſteht man die Fähig—
keit des Holzes, ſich in der Richtung der Längsfaſer durch einen ein—
getriebenen Keil trennen zu laſſen; die Leichtigkeit, mit welcher dieſe
Trennung in der Richtung des Keiles vor ſich geht, beſtimmt den
Grad der Spaltbarkeit.
Hauptbedingung für gute Spaltbarkeit iſt Gerad- und Lang—
faſerigkeit (Nadelhölzer und Hölzer mit ſchnellem Höhenwuchs), Aſt—
reinheit, Bau der Markſtrahlen (große Markſtrahlen wie bei
Buche, Eiche erhöhen die Spaltbarkeit), Feuchtigkeitsgehalt (friſches
Holz iſt ſpaltiger); geſchloſſener Stand und friſcher Boden begünſtigen
die Spaltbarkeit.
Hemmniſſe der Spaltbarkeit ſind: eingewachſene Aſte, gedrehter
Wuchs (namentlich widerſonnig, d. h. von links nach rechts), Elaſtizität,
Zähigkeit und Froſt.
Den Grad der Spaltbarkeit kann man am ſtehenden Stamm an
folgenden Merkmalen erkennen: langer Schaft, Aſtreinheit und gleich—
mäßige Abnahme nach oben, bei grobrindigen Holzarten (Eiche, Kiefer)
feinere Rinde, gerades Hinaufſteigen etwaiger vorhandener oder bereits
überwallter Rindenriſſe, gerader und ſenkrechter Verlauf der ganzen
Rindenbildung uſw. (der Borkenriſſe); nach Fällung geben Kernriſſe
und der gerade Verlauf der Faſern an abgehauenen Spänen oder
Kloben ein gutes Zeichen für die Spaltbarkeit.
Die Reihenfolge der Spaltbarkeit iſt bei den Holzarten nach
Gayer folgende:
leichtſpaltig: ſchwerſpaltig:
Erle, Linde, Kiefer, Eiche, Aspe, Ahorn, Pappel, Elsbeere, Schwarz—
Tanne, Fichte, Eſche, Buche, kiefer, Maßholder, Birke, Hainbuche,
Lärche. Akazie, Ulme.
§ 248. 5. Biegſamkeit. Hierunter verſteht man die Kraft
des Holzes, Formveränderungen zu ertragen, ohne zu brechen. Sie
hängt von der größeren und geringeren Dehnbarkeit der Holzfaſer ab.
Bei der Biegſamkeit unterſcheidet man je nach dem Verhalten nach
dem Biegen:
a) Elaſtizität,
wenn das Holz nach dem Aufhören der biegenden Kraft mit größerer
oder geringerer Schnelligkeit ſeine urſprüngliche Form wieder annimmt;
25*
388 Elaſtizität, Zähigteit.
3) Zäbigkeit,
wenn das Holz nach dem Biegen in der gegebenen Form verharrt.
Faſt jedes Holz beſitzt Elaſtizität und Zähigkeit nebeneinander,
doch pflegt eine Eigenſchaft bald mehr, bald weniger zu überwiegen,
wonach wir dann das Holz je nachdem elaſtiſch oder zähe nennen.
Beide Eigenſchaften ſtehen in demſelben Stück Holz nicht unabänderlich
feſt, ſondern wechſeln beſonders nach dem Feuchtigkeitsgehalt. —
Trockenheit macht im allgemeinen das Holz elaſtiſch und beſchränkt
die Zähigkeit, während warme Feuchtigkeit das Holz zähe macht;
größerer Harzgehalt erhöht die Zähigkeit, ebenſo Abwelken des grünen
Holzes auf dem Stocke; Froſt hebt Elaſtizität wie Zähigkeit auf.
Die Elaſtizität in Verbindung mit der Feſtigkeit iſt, wie wir
bereits geſehen haben, wichtig für die Tragkraft, alſo für das Bauholz,
ferner für viele kleine Nutzhölzer; die Hölzer ſtehen inbezug auf die
Elaſtizität in folgender Reihenfolge: Akazie, Linde, Aspe, Birke, Ulme,
Nußbaum, Eiche, Buche, Fichte, Eſche, Ahorn; ſchwach elaſtiſch ſind:
Lärche, Erle, Hainbuche, Tanne, Kiefer, Pappel, Weißerle. — Dieſe
Reihenfolge bezieht ſich auf den Trockenzuſtand der Hölzer (nach
Noerdlinger).
Die Zähigkeit hängt mit der Gerad- und Langfaſerigkeit und
dem räumigen Zellenbau gewiſſer Hölzer zuſammen, weshalb die leichten
Hölzer zäher ſind als die ſchweren. Wurzelholz iſt zäher als Stamm—
holz und dieſes wieder zäher als Aſtholz, junges Holz und Splintholz
iſt zäher als älteres Holz und Kernholz, naſſer Boden erzeugt oft
brüchigeres Holz. Am zäheſten ſind die Stockloden von Weide, Birke,
Hainbuche, Aspe, Eſche, Eiche, Ulme uſw.; inbezug auf Zähigkeit
ſtehen die Holzarten in folgender Reihenfolge: Birke, Aspe, Weide,
Lärche, Pappel, Stangen von Eichen, Fichten und Haſeln. Auf der
Zähigkeit des Holzes beruht ſeine Verwendung zu Schachtel, Sieb—
und Fruchtmaßfabrikation, Faßreifen, Bindeweiden uſw.; die Zähigkeit
läßt ſich durch Dämpfen erhöhen, worauf die Fabrikation der gebogenen
Möbel und das Anfertigen aller gebogenen Bretter (Schiffsplanken,
Kutſchenkaſten uſw.) beruht; in durch Waſſerdämpfe erweichtem Zuſtande
gebogen und ſo bis zum Trocknen feſtgehalten, behalten ſie für immer
ihre Form, werden auch durch das Dämpfen viel dauerhafter.
S 249. 6. Dauer des Holzes. Hierunter verſteht man die
Widerſtandskraft des Holzes allen äußeren zerſtörenden Einflüſſen aus
Dauer des Holzes. 389
der Tier- und Pflanzenwelt und den Elementen gegenüber, ſowie
die Fähigkeit, ſich möglichſt lange in gebrauchsfähigem Zuſtande zu
erhalten.
Am meiſten haben die Hölzer bekanntlich unter Fäulnis zu leiden,
welche nach den Unterſuchungen der Wiſſenſchaft meiſt auf der Wuche—
rung mikroſkopiſcher Pilze (vergl. § 49, 202) beruht. Die äußerſt
feinen Pilzkeimchen gelangen häufig an wunden Stellen in das Holz
und bilden ſich, ſobald ſie günſtige Keimungsverhältniſſe, namentlich
die nötige Feuchtigkeit und Wärme vorfinden, zwiſchen und in
den Holzzellen üppig wuchernd fort, indem ſie ſich von den dieſelben
bildenden Elementarorganen ernähren, bis ſie ſchließlich ein vollſtändiges
Zerfallen der Holzfaſern bewirken. Saftvolles oder noch nicht völlig
trockenes Holz iſt der Fäulnis (ſeines größeren die Pilzentwicklung
fördernden Feuchtigkeitsgehaltes wegen) weit mehr ausgeſetzt als
trockenes Holz.
Die Dauerhaftigkeit des Holzes hängt im allgemeinen von
folgendem ab:
a) Bei derſelben Holzart iſt das ſchwerere Holz auch
dauerhafter; bei den ringporigen Hölzern (Eiche, Eſche, Ulme) iſt
Holz mit breiten Jahresringen, aber ſchmalen Porenkreiſen und
ganz feinen Poren viel dauerhafter, (oft um das dreifache!) als ſolches
mit engen Jahresringen; umgekehrt iſt Nadelholz mit engen Jahres—
ringen dauerhafter als ſolches mit breiten Jahresringen.
8) Je günſtiger der Standort der ganzen Entwicklung einer
Holzart iſt, deſto dauerhafter wird ſie auch ſein, weil ſie auch ſchwerer
zu ſein pflegt, ebenſo iſt das im freien Stande (Oberholz im Mittel—
wald uſw.) erwachſene Holz dauerhafter als das geſchloſſen erwachſene.
7) Kernholz iſt dauerhafter als Splintholz, Holz von mittlerem
Alter iſt dauerhafter als junges und ſehr altes Holz.
d) Inwiefern die Fällungszeit (Herbſt, Winter, Sommer)
von Einfluß auf die Dauer des Holzes iſt, iſt noch nicht endgültig
feſtgeſtellt, doch iſt bei Laubhölzern für die Dauer derſelben wohl die Winter—
fällung vorzuziehen. Eingehende Verſuche, die natürlich einen langen
Zeitraum erfordern, find wohl angefangen, aber noch nicht abgeſchloſſen.
6) Von größtem Einfluß auf die Dauer der Hölzer iſt ihre Ver—
wendung im Freien oder in der Erde, im Waſſer, in geſchloſſenen
Räumen, an dumpfigen, feuchten, trocknen Orten uſw.
390 Dauer des Holzes.
Die längſte Dauer hat das Holz an trocknen Orten, be-
ſonders aber ganz unter Waſſer; im erſteren Falle iſt dasſelbe
möglichſt frei von der fäulnisfördernden Feuchtigkeit, im letzteren
Falle iſt es von der Luft, in welcher die Pilzkeimchen herum⸗
ſchwärmen, abgeſchloſſen; fauliges und ſchnellſtrömendes Waſſer iſt
jedoch ſchädlich.
Im Waſſer dauern am beſten: Eichenholz, harzreiches
und engringiges Lärchen- und Kiefernholz und Erlenholz;
ſie können unter Waſſer über 1000 Jahre ausdauern.
Bei fortdauernder Berührung mit Waſſer und Luft gleichzeitig,
wie z. B. Pfähle und die Pfeiler bei Waſſerbauten uſw., dauert das
Holz am wenigſten und verwendet man dazu, wenn dies möglich iſt,
nur das obengenannte Holz, im Notfall auch Fichten und Tannenholz.
Gegen die Einflüſſe der atmoſphäriſchen Luft und der Nieder-
ſchläge ſind am dauerhafteſten die Eiche und die Nadelhölzer,
welche deshalb beim Häuſerbau, zu Zäunen und zu landwirtſchaftlichen
und Gartenbau⸗Zwecken am liebſten verwendet werden.
Im Erdboden dauert das Holz nur kurze Zeit, namentlich in
lockerem, feuchtem und warmem Boden, z. B. in Ton, Kalk und
ähnlichen Bodenarten. Es dauern außer Eiche und den Nadelhölzern
am beſten noch Erle und Akazie im Boden. Sehr verderblich für
alles Holz ſind dumpfige feuchte Räume, z. B. Bergwerke, Keller,
Ställe uſw., wo das Holz in kürzeſter Zeit der Fäulnis anheim fällt;
an ſolchen Orten bildet ſich auch häufig im Bauholze der gefürchtete
Hausſchwamm (Merulius lacrymans Jacq.), von dem nur ſchnellſte
Austrocknung der befallenen Hölzer und Anſtrich rettet. Sein Vor⸗
kommen iſt kürzlich auch im Walde in Lagerhölzern, unter alten
Brücken uſw. leider feſtgeſtellt.
Außer den vielen Fäulnispilzen ſchaden dem trockenen Holz noch
allerlei Käfer und Würmer, namentlich die Totenuhr, Anobium
striatum, der Trotzkopf, A. pertinax, und viele andere Bohrkäfer,
welche Bau⸗ und Nutzholz (Möbel ujw.) zernagen. Die Laubhölzer
leiden mehr vom Wurmfraß als die Nadelhölzer.
Das ungünſtigſte Verhältnis, nämlich wechſelnde Feuchtigkeit und
Trocknis vorausgeſetzt, ſtellt Gayer folgende Dauerhaftigkeitstabelle
auf:
Dauer des Holzes. 391
Sehr dauerhaft:
Eiche aus mildem Klima und freiem Stande,
Lärche, wenn ſie feinringig und harzreich iſt,
Kiefer, wenn ſie feinringig und harzreich iſt,
Schwarzkiefer, wenn ſie feinringig und harzreich iſt,
Akazie von warmem Standort ſteht der Eiche gleich.
Dauerhaft:
Kaſtanie als Faßholz und im Boden gut, im Trocknen vorzüglich,
im Wind und Wetter ſchlecht,
Ulme, wurmfrei, im Trocknen vorzüglich,
Fichte, wenn ſie harzreich iſt,
Tanne,
Lärche mit breiten Jahrringen aus warmen Lagen,
Eſche, nur im Trocknen gut.
Wenig dauerhaft:
Die breitringigen harzarmen Nadelhölzer ſind nur im
Trocknen gut, ſonſt ziemlich vergänglich,
Buche, im Naſſen gut, im Trocknen dauerhaft, aber von Würmern
ſehr heimgeſucht,
Hainbuche,
Ahorn, von Würmern ganz frei,
Erle, im Naſſen vorzüglich, aber ſonſt ſehr vergänglich und von
Würmern gefreſſen,
Birke, im Trocknen gutes Möbel- und Wagnerholz,
Aspe, nur im Trocknen,
Linde, Pappel, Haſel und Weide haben nur im Trocknen einige
Dauer.
§ 250. Mittel zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit ſind:
Das Austrocknen entweder auf dem Stamme durch Abwelken
oder Liegenlaſſen nach dem Fällen im Laube oder teilweiſes oder
ganzes Entrinden von Stämmen oder Stammabſchnitten.
Schutz vor Feuchtigkeit durch waſſerdichte Anſtriche mit Kar—
bolineum, Olfarbe, Kreoſotöl, Holzteer, Steinkohlenteer, Firniſſe uſw.,
dazu muß das Holz jedoch erſt vollkommen ausgetrocknet ſein und der
Anſtrich vollkommen decken.
Das Ankohlen bei der Verwendung im Boden bei Pfählen,
Zaunlatten uſw.; ſoll dieſes helfen, ſo muß der in die Erde kommende
392 Schwinden, Quellen und Werfen.
und 30 em über demſelben befindliche Teil vollſtändig mit einer
ſtarken Kohlendecke umgeben ſein.
Das Imprägnieren oder Durchtränken mit fäulniswidrigen
chemiſchen Subſtanzen, Kupfervitriol, Zinkchlorid, Queckſilberchlorid und
freojothaltigen Stoffen, wie es namentlich bei Eiſenbahnſchwellen vor—
kommt. Man bringt die betr. Subſtanzen teils durch den hydro—
ſtatiſchen Druck der Flüſſigkeit (Verfahren von Boucherie, meiſt bei
Kupfervitriol üblich), teils durch Dampfkraft in hermetiſch abgeſchloſſenem
Raum in das Holz. Das Holz muß geſund und mittleren Alters
ſein, Splintholz durchtränkt ſich am beſten.
S 251. 4. Schwinden, Muellen und Werfen.
Unter Schwinden des Holzes verſteht man ſeine Raumverringerung
durch Waſſerverdunſtung, unter Quellen die Raumvergrößerung durch
Waſſeraufnahme. Nachdem das Holz lufttrocken geworden iſt, wechſelt
es ſtets in Waſſeraufnahme und Waſſerabgabe je nach dem Feuchtigkeits—
gehalte der umgebenden Luft; je größer der Waſſergehalt einer Holzart
iſt, um ſo mehr ſchwindet es; am geringſten ſchwindet das Holz in
der Längsrichtung, ſchon mehr in der Richtung der Markſtrahlen, am
meiſten im Verlaufe der Jahrringe (bis 15 ¼ ). In warmen oder
geheizten Räumen ſchwindet das Holz am meiſten. Nach Noerd—
linger ſchwinden wenig: Fichte, Lärche, Tanne, Stieleiche, Ahorn,
Kiefer, Pappel, Ulme, Kaſtanie, Eſche, Aspe, Akazie — ſchwinden
ſtark: Erle, Birke, Apfelbaum, Hainbuche, Rotbuche, Kirſche, Linde,
Nußbaum.
Da das Holz in verſchiedenen Richtungen ſchwindet, ſo bekommt
dasſelbe dabei ſog. Trocken- und Schwindriſſe, und zwar meiſt
in der Richtung des Radius oder der Markſtrahlen; es reißt um ſo
mehr, je ſchneller es ſchwindet (je ſaftreicher es geweſen tft).
Starkes entrindetes Holz reißt mehr als ſchwaches, am meiſten
reißen Buche und Eſche; man vermindert das Reißen durch langſames
Austrocknen der Stämme in der Rinde oder durch nur platzweiſes
Entrinden reſp. allmähliges Trocknen in Rinde und Laub. Recht gut
bewährt fand ich „die Anſtrichfarbe der Rheiniſchen Holzverwertung.
A. G. Rheinau b. Mannheim“, die das Reißen der Laubhölzer in
den Schlägen vollkommen verhinderte und jetzt auch auf Holzplätzen viel
angewandt wird. In ähnlicher Weiſe wie durch den Waſſerverluſt
Brennkraft des Holzes. 393
beim Schwinden, verändert ſich das Holz auch bei der Wiederauf—
nahme des Waſſers, beim ſog. Quellen, wodurch das Werfen und
Ziehen entſteht; letzteres ſteht im gleichen Verhältniſſe zum Schwinden
und wird namentlich durch Dämpfen und Bähen verhindert. Nadel—
und weiche Laubhölzer quellen und werfen ſich weniger als die
harten Laubhölzer.
S 252. e. Grennkraft des Holzes.
Hierunter iſt die Wärmemenge zu verſtehen, die verſchiedene Holz—
arten in unſeren Ofen zu entwickeln vermögen, wenn man die gleiche
Maſſe in gleichem Trockenzuſtande die gleiche Zeit brennen
läßt. Von Einfluß auf die Brennkraft einer Holzart iſt ſein Feuchtig—
keitsgehalt — trocknes Holz brennt am beſten, — ſeine Schwere
und Güte — bei derſelben Holzart pflegt das ſchwere und beſſere
Holz, d. h. ſolches, was auf gutem Standort erwachſen iſt, brenn—
kräftiger zu ſein — ſeine Zuſammenſetzung und ſein Bau —
leichtere und harzreiche Hölzer brennen ſchnell und heiß, ſchwere ſtill
und andauernd —, der Geſundheitszuſtand — geſundes und
Holz von mittlerem Alter iſt brennkräftiger als junges und altes reſp.
krankes Holz.
Noerdlinger ſtellt die Hölzer in bezug auf ihre Brennkraft in
folgende Reihe:
Sehr brennkräftig: Buche, Hainbuche, Birke, Akazie, harzreiches
altes Kiefernholz.
Brennkräftig: Ahorn, Rotrüſter, Eſche, harzreiches Lärchenholz,
Kaſtanie.
Mittelbrennkräftig: Weißrüſter, geſundes Eichen- und Kiefern—
holz, altes Fichtenholz.
Wenig brennkräftig: Tanne, Linde, junges Fichtenholz, Erle,“)
Eichenanbruchholz, Aspe, Pappel, Weide.
Ein Raummeter gutes trocknes Buchenklobenholz — 6% Ztr. guter
Steinkohle und etwa 15 Ztr. guten trocknen Stichtorf; 1 rm do.
Nadelholz nur — etwa 4 Ztr. Steinkohle.
) Erle iſt nach anderweitigen Erfahrungen ein gutes Brennholz mit nach—
haltigem milden Feuer; es wird namentlich zur Kaminfeuerung oft geſucht und
teuer bezahlt. a
394 Fehler und Krankheiten des Holzes.
Alles Brennholz (Deputatholz) ſoll gleich nach der Anfuhr gut
zerkleinert und an luftigem Ort aufgeſtapelt werden; es muß vor dem
Gebrauch 1—2 Jahre austrocknen, um ſeinen richtigen Trocken- nnd
Brennwert zu erhalten.
S 253. 0) Fehler, Schäden und Krankheiten des Holzes.
Hiermit ſind die Holzarten in ſehr verſchiedener Weiſe behaftet,
meiſtens beeinträchtigen ſie die Verwendbarkeit in höherem oder ge—
ringerem Grade. Solche Fehler ſind:
1. Kernriſſe; ſie beſtehen in feinen Riſſen und Klüften, welche
radial vom Kern nach dem Splint zu verlaufen; eine beſondere Art
Kernriß iſt der Waldriß, welcher quer durch das Mark und den
Kern geht. Kernriſſe kommen mehr im unteren Stamm und bei ſtarken
Bäumen vor, namentlich bei Buchen, Eichen, Eſchen, Rüſtern, Kiefern
und Hainbuchen; feine Riſſe ſchaden weniger, ſtark kernriſſiges Holz
wird dagegen zum Bretter- und Bohlenverſchnitt untauglich.
Die Urſache iſt das Schwinden des Holzes in dem Stamminnern.
2. Froſtriſſe (Eisklüfte). Sie entſtehen bei plötzlicher Kälte
reſp. bei ſchroffem Temperaturwechſel durch ungleiches Zuſammenziehen
des Holzes; es ſind lange am Stamme herunterlaufende, von der
Rinde aus radial nach innen allmählich verlaufende Riſſe. Beſonders
leiden darunter ſtarke freiſtehende mit größeren Markſtrahlen verſehene
gutſpaltige Hölzer, am meiſten Eichen, Rüſtern, Eſchen, Linden und
Buchen und zwar in den unteren Stammteilen. Froſtriſſe beeinträchtigen
oft den Nutzwert bedeutend, ſo daß der Stamm klein geſpalten werden
muß (vergl. S 106).
3. Maſerholz beſteht in einem wellenförmig verſchlungenen Lauf
der Holzfaſer, entſtanden durch örtliche Wucherung vieler Stammknoſpen,
um welche die ſich neubildenden Holzfaſern herumlaufen müſſen, auch
wohl durch Stammverletzungen und Losäſtungen; am ausgebildetſten
bei Schwarzpappel, Ulme, Erle, Birke, Ahorn, auch bei Eiche.
Eine Abart der Vermaſerung iſt das ſog. Wimmerholz, wo die
Holzfaſer nur wellenförmig, nie verſchlungen verläuft (Buche, Erle, Eiche).
Viele Höcker, Wülſte, Auftreibungen uſw. bezeichnen bereits am
lebenden Stamme ſolchen unregelmäßigen Wuchs. Wimmerholz iſt zu
Nutzholz unbrauchbar, Maſerholz iſt dagegen bei harten Hölzern zu
Möbeln und von den Drechslern oft ſehr geſucht.
Fehler und Krankheiten des Holzes. 395
4. Drehwuchs verläuft entweder von der linken nach der rechten
Seite des Beſchauers rechsgedreht oder widerſonnig oder um—
gekehrt, er verläuft „mitſonnig“; man verſteht darunter den ſpiral—
förmig um den Stamm gehenden Verlauf der Holz- und Rindenfaſern;
er kommt beſonders bei Eiche, Kiefer, Ulme und Buche vor. Gedrehtes
Holz iſt zu kantigem Schnitt- und Balkenholz ganz unbrauchbar, zu
Ganzholz, zu wahnkantigem beſchlagenem Bauholz und ganz kurzem
Spaltholz dagegen ſehr wohl brauchbar. Es iſt ein ſehr verbreiteter
Fehler, ſeine Urſache iſt noch nicht völlig aufgeklärt. Es leiden be—
ſonders darunter: Kiefer (manchmal bis zu 60% des Beſtandes),
Eiche, Rüſter, Pappel, Fichte.
5. Hornäſte ſind in den Schaft eingewachſene Aſte und Zweige
(Augen!); bei Nadelholz wegen Tränkung mit Harz oft ſteinhart; ſie
beeinträchtigen den Wert der Bretter, aus denen die Augen ſpäter
leicht herausfallen.
6. Baum⸗ oder Borkenſchläge entſtehen durch Rindenver—
letzungen aller Art und rufen meiſt Fäulnis hervor oder es vertrocknet
der Splint unter der Wunde und es bleibt, ſelbſt wenn Überwallung
(Wülſte, Kappen) eintritt, ein kurzer Spalt, der das betreffende Stück
zu Faßholz und kleinem Schnittholz untauglich macht.
Bei großen Rindenverletzungen, wie ſie durch Abbrechen, unvor—
ſichtiges Fällen und Entäſten (bei Durchforſtungen, im Plenter- und
Mittelwaldbetrieb), durch Anreißen von Lachten zur Harzgewinnung,
namentlich aber durch das Schälen des Wildes hervorgerufen werden,
tritt in der Regel Fäulnis hinzu; ſolche Stämme werden dann ent—
weder ganz oder doch in der Umgebung der verletzten Stellen zu Nutz—
holz unbrauchbar; ſie geben nur minderwertiges Brennholz, ſog. „An—
bruchholz“. Zur Vorbeuge iſt größte Vorſicht beim Aushiebe des
Trocken- und Durchforſtungsholzes, beim Rücken und Abfahren ge—
boten. Es wird hierin leider ſehr viel zum großen Schaden der Holz—
verwertung geſündigt.
Die Mittel, um Fehler, Schäden und Krankheiten zu verhüten,
liegen einzig in der richtigen waldbaulichen Begründung und Pflege
der Beſtände, vor allem in der richtigen Auswahl des Standorts für
jede Holzart und in der Erziehung gemiſchter Beſtände, wo irgend
möglich; es werden dann die Waldbäume ſich kräftig entwickeln und
den Angriffen ihrer zahlreichen Feinde ſiegreichen Widerſtand leiſten.
396 Gewinnung des Holzes.
Wo ſich bei der Fällung an Nutzholzſtämmen Fehler zeigen, müſſen
dieſelben aufgedeckt werden, namentlich alle überwallungen, Wülſte
und Kappen müſſen freigehauen werden, damit die Käufer ſich von
dem Schaden überzeugen können und nicht nachher begründete Be—
ſchwerde führen, daß ihnen Fehler verheimlicht ſeien und ihnen krankes
fehlerhaftes Holz als geſundes Holz verkauft ſei. Vor allem aber
müſſen kranke Stämme bei den Durchforſtungen und Trockenholz-Aus—
hieben rechtzeitig entfernt und muß bei deren Aushieb mit aller Strenge
ev. mittels Strafen dafür geſorgt werden, daß die geſunden Nachbar—
ſtämme nicht beſchädigt werden.
I. Hauptnutzung.
A. Gewinnung des Holzes.
a) Organiſation der Holzhauer.
S 254. 1. Annahme der Holzhauer.
Um das zu fällende Holz in entſprechender Weiſe vom Boden zu
trennen und für den Gebrauch zurichten zu können, muß man ein zu—
verläſſiges und handwerksmäßig eingeübtes Holzhauerkorps in aus—
reichender Anzahl zur Hand haben.
Es hat die größten Vorteile, wenn man immer dasſelbe Perſonal
ſich erhält und man ſucht deshalb die Holzhauer nicht nur durch guten
der Bedeutung und Schwierigkeit der Holzzurichtung entſprechenden
Verdienſt, ſondern auch durch Gewährung mancher Vorteile, wie Über—
laſſung von billigen Pachtländereien, von Waldweide und allerlei
Nebennutzungen, Gewährung guter Geräte, von Arbeiterwohnungen,
ferner durch feſtere Organiſation, Belohnungen uſw., vor allem aber
durch eine richtige augemeſſene Behandlung an ſich und den
Wald zu feſſeln reſp. ſie in eine engere Genoſſenſchaft zu bringen, die
ihre Standesehre hoch hält. Man ſoll ſeine Forſtarbeiter
dauernd ſo ſtellen und behandeln, daß ſie gern arbeiten
und gern bleiben. Bei der Annahme von Holzhauern muß man
nicht nur auf tüchtige Arbeitskraft und gute Leiſtungen ſehen, ſondern
auch auf Unbeſcholtenheit und Zuverläſſigkeit, namentlich müſſen die—
ſelben durchaus ehrlich und nüchtern ſein. Ob bei der Annahme mit
den Holzhauern ſchriftliche Verträge mit Kündigungsfriſt oder nur
Die Arbeiterverſicherungsgeſetze. 397
mündliche Verabredungen unter Vorbehalt jederzeitiger Entlaſſung ge—
ſchloſſen oder ob vielleicht ganze Schläge bzw. der Jahreseinſchlag
kontraktlich an Unternehmer verdungen werden, hängt von den
Arbeitsverhältniſſen ab. Die Aufarbeitung durch einen Unter—
nehmer, auch durch den Käufer, falls dieſer den Schlag auf dem
Stamm gekauft hat, bietet viele Vorteile. Schriftliche Arbeitsverträge,
die die gegenſeitigen Verhältniſſe ganz klar ſtellen, ſind geboten, wenn
man es mit notoriſch unzuverläſſigen Arbeitern zu tun hat, wie in
der Nähe größerer Städte. s
S 255. Die Arbeiterverſicherungsgeſetze—
Die oben geſchilderten Maßnahmen zur Fürſorge der Waldarbeiter
können allein nicht helfen; das Bedürfnis einer verſtärkten allgemeinen
Fürſorge machte ſich vor etwa 30 Jahren immer dringender geltend
und die endliche Frucht dieſer Beſtrebungen liegt heute ziemlich ab—
geſchloſſen in den ſog. Arbeiterverſicherungsgeſetzen vor, nämlich:
1. dem Reichsgeſetz, betr. die Krankenverſicherung der
Arbeiter vom 25. Mai 1903, gültig vom 1. Januar 1904 ab,
2. dem Reichsgeſetz, betr. die Invaliditäts- und Alters—
verſicherung vom 13. Juli 1899 und
3. dem Reichsgeſetz, betr. die Unfall- und Kranken—
verſicherung der in land- und forſtwirtſchaftlichen Betrieben be—
ſchäftigten Perſonen vom 5. Mai 1886, zu deren Erlaß die berühmte
Kaiſerl. Botſchaft vom 17. November 1881 Veranlaſſung gabs). Hier—
nach ſollte den Arbeitern in den durch Krankheit, Unfall, Invalidität
und Altersſchwäche herbeigeführten Notlagen ein Anrecht auf eine
ſtandesgemäße, vor der Armenpflege bewahrende Fürſorge geſetzlich
ſichergeſtellt werden. Durch die Krankenverſicherung wird jetzt
dem Verſicherten eine Unter ſtützung für 26 Krankenwochen, freie
ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel ſowie bei Er—
werbsunfähigkeit vom 3. Tage der Erkrankung ab für den Tag ein
Krankengeld gleich der Hälfte des zugrunde liegenden Tagelohnes
gewährt. Auf Grund beſonderer Statuten können die Unter—
ſtützungen erheblich erweitert werden. Bei den Zwangskaſſen tritt
) Alle dieſe Verſicherungsgeſetze ſollen in ein einziges Geſetz jetzt zu—
ſammengearbeitet werden, die „Reichsverſicherungsordnung“, die vermutlich dem
Reichstag in der Tagung 1909/10 vorgelegt werden wird.
398 Die Arbeiterverſicherungsgeſetze.
noch ein Sterbegeld und eine 6wöchige Wöchnerinnenunterſtützung
hinzu. Für die Verſicherungspflichtigen ſind die Beiträge auf
2—4 ½ 9% des durchſchnittlichen Tagelohns beſchränkt, von denen
der Arbeiter ſtets , der Arbeitgeber nur / bezahlt. Für vor—
übergehende und die ländlichen Arbeiter beſteht noch kein
Verſicherungszwang, doch ſind für den Umfang von ein oder
mehreren Oberförſtereien, Gutsbezirken uſw. beſondere Betriebs—
krankenkaſſen vielfach begründet, die die Krankenverſicherung er—
zwingen. Im Jahre 1900 wurden in Deutſchland jährlich für etwa
9 Millionen Krankenverſicherte etwa 150 Millionen Mark Unter-
ſtützungen verwendet.
Die Unfallverſicherung erfolgt unter Garantie des Reiches
auf Gegenſeitigkeit der Unternehmer durch beſondere Berufsgenoſſen—
ſchaften, welche teils für ganz Deutſchland teils für begrenzte Ge—
werbe- reſp. Wirtſchaftsgebiete gebildet ſind; ſie haben Selbſtver—
waltung, teilen ſich in Sektionen und haben überall ihre „Ver—
trauensmänner“; fie erſetzen allen Schaden, der infolge eines
unverſchuldeten Unfalls im Betriebe (nicht außerhalb desjelben!) durch
Körperverletzung und Tod entſteht. Es werden erſetzt: die
Koſten des ganzen Heilverfahrens reſp. der Beerdigung und
für den Fall der Erwerbsunfähigkeit reſp. des Todes wird
dem Verletzten reſp. ſeinen Hinterbliebenen eine Unfallrente
bis zu ſeines Jahresverdienſtes gezahlt. Für die erſten
13 Wochen muß jedoch zunächſt die betr. Krankenkaſſe oder mangels
einer ſolchen der Unternehmer eintreten. Der Schaden wird nach
einer polizeilichen Unfallunterſuchung durch die Organe der zu—
ſtändigen Berufsgenoſſenſchaft feſtgeſtellt, wogegen dem Betreffenden
die Berufung an das „Schiedsgericht“ zuſteht, das aus je 2 Mit—
gliedern der Berufsgenoſſenſchaft und der Arbeiter unter dem Vorſitz
eines Staatsbeamten beſteht; auch gegen dieſes Urteil kann noch der
„Rekurs“ an die höchſte Inſtanz, „das Reichsverſicherungsamt“,
eingelegt werden. Der Entſchädigungsanſpruch verjährt in 2 Jahren.
Die Entſchädigungen werden durch die Poſt ausgezahlt. Die Koſten
werden allein von den Unternehmern nach Maßgabe der von
ihnen gezahlten Arbeitslöhne und der Gefahr ihres Unternehmens
aufgebracht, zu welchem Zwecke ſie in „Gefahrenklaſſen“ eingeſchätzt
werden. Zur Herabminderung der Gefahren können die Berufs—
Die Arbeiterverſicherungsgeſetze. 399
genoſſenſchaften „Unfallverhütungsvorſchriften“ erlaſſen, deren
Nichtbefolgung mit Geld beſtraft wird. Dieſes erſte ſog. Grund geſetz
erfuhr bald eine Erweiterung, indem es auf die Transportbetriebe (Poſt,
Eiſenbahn uſw.) durch Geſetz vom 28. 5. 1885, auch auf Beamte und
Perſonen des Soldatenſtandes (Geſetz vom 15. 5. 1886 reſp. vom 2. 6.
1902) und, was uns hier beſonders intereſſiert, auf die in land- und
forſtwirtſchaftlichen Betrieben beſchäftigten Perſonen durch
Geſetz vom 30. 9. 1900 ausgedehnt wurde. Im weſentlichen weicht
es in Berückſichtigung der einfacheren ländlichen Verhältniſſe
in bezug auf die Organiſation und Verwaltung ab, namentlich
kann die Verwaltung auf die Organe der Selbſtverwaltung
(Kreis- und Provinzial-Ausſchüſſe) oder auf Behörden übertragen
werden. Die Renten werden nicht nach Eigenverdienſt, ſondern
nach von der höheren Verwaltungsbehörde feſtgeſetzten Durch—
ſchnittslöhnen berechnet, auch kann ſie in natura geleiſtet werden,
falls die Verſicherten in ihrem Verdienſt mit Naturalleiſtungen gelohnt
wurden. Die Beiträge können nach der Grundſteuer umgelegt und
kleine Beſitzer frei gelaſſen werden. Bis 1900 waren etwa von den
Unternehmern bereits / Milliarde Entſchädigungen und etwa 160
Millionen Mark an Reſerven gezahlt worden.
3. Nach dem Invaliden-Verſicherungsgeſetz vom 13. 7. 99
unterliegen vom 16. Jahre ab alle Lohnarbeiter (auch Lehrlinge und
Dienſtboten), alle Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen, Lehrer und Er—
zieher mit einem Einkommen bis zu 2000 Mk. dem Verſicherungs—
zwang; es können verſichern kleinere Betriebsunternehmer (mit
2 Lohnarbeitern) je nach Beſchluß des Bundesrats. Außerdem haben
das Recht zur Selbſtverſicherung bis zum 40. Jahre noch An—
geſtellte zwiſchen 2— 3000 Mk., kleine Betriebsunternehmer mit 2 Lehr—
lingen und Perſonen, welche gelegentlich vom Verſicherungszwang
befreit ſind. Gewährt werden:
a) eine Invalidenrente an jeden dauernd Erwerbsunfähigen
und ſolche vorübergehend Erwerbsunfähige, die / Jahr ununterbrochen
erwerbsunfähig waren, für die weitere Erwerbsunfähigkeit. Die Er—
werbsunfähigkeit muß vom Verſicherten nachgewieſen werden;
die Rente wird erſt gezahlt, wenn Verſicherter 200 Wochen bei—
getragen hat;
400 Die Arbeiterverſicherungsgeſetze.
b) Altersrente erhält jeder Verſicherte nach Vollendung des
70. Jahres und beträgt hier die Wartezeit 1200 Wochen.
Beſcheinigte Krankheits- und militäriſche Dienſtzeit ſowie Bezug
einer früheren Invalidenrente werden bei beiden Renten mit an—
gerechnet.
Die Mittel werden vom Reich, von Arbeitgebern und Arbeit—
nehmern aufgebracht. Das Reich gibt bei jeder Rente 50 Mk. jährlich
und trägt die Koſten der höchſten Behörde — des Reichsverſicherungs—
amts —, den Verkauf der Verſicherungsmarken und der Rentenaus—
zahlungen. Die übrigen Koſten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
je zur Hälfte. Es ſind 5 Lohnklaſſrn nach dem 300 fachen Betrage
des Durchſchnittslohnes gebildet: 1. bis 350 Mk., 2. bis 550 Mk.,
3. bis 850 Mk., 4. bis 1150 Mk., 5. über 1150 Mk. Die Beiträge
hat der Arbeitgeber in Marken von je 14, 20, 24, 30 und 36 Pf. be⸗
tragenden Wochenbeiträgen zu entrichten, die auf eine ſog. Quittungs—
karte geklebt werden (Klebegejeg!). Die Marken müſſen bei jeder
Lohnzahlung geklebt und die Beiträge den Arbeitern zu ihren Hälften
vom Lohn einbehalten werden. Die freiwillig Verſicherten haben
natürlich ihre Marken allein zu bezahlen und zu kleben. Die
Altersrente ſchwankt zwiſchen 110,4 bis 230,4 Mk.; die Invaliden—
rente richtet ſich nach den Lohnklaſſen und der Zahl der im ganzen
entrichteten Wochenbeiträge und kann ſteigen von jährlich 185,4
bis 450 Mk. Alle Renten werden monatlich im voraus gezahlt und
unterliegen keiner Verpfändung und Beſchlagnahme. Die Leitung
unterſteht bei ſtaatlicher Garantie beſonderen Verſicherungs—
anſtalten, aus je 5 gewählten Vertretern der Arbeitgeber und Arbeit—
nehmer beſtehend, die ihre Einnahmen und ihr Vermögen für ſich
verwalten; die Aufſicht führt das Reichsverſicherungsamt. Bis 1900
wurden an die Verſicherten etwa 400 Millionen Mark gezahlt und
950 Millionen vereinnahmt.
Die Pflichten des Arbeitgebers reſp. ſeiner Beamten (Forſt—
beamten) ergeben ſich ſchon aus dem oben Mitgeteilten und werden
kurz noch einmal zuſammengefaßt:
1. Für die Krankenverſicherung: Späteſtens innerhalb 3 Tagen
ind die Arbeiter unter genauer Angabe des Vor- und Zunamens,“
Geburtstages und Jahres, des Tages des Ein- reſp. Austritts beim
Arbeiterverſicherungsgeſetze. 401
Vorgeſetzten oder direkt bei der zuſtändigen Krankenkaſſe an- und ab-
zumelden. Bei kleinen Unterbrechungen bleibt der Arbeiter am beſten
verſichert und unterbleiben dann auch die Meldungen. Im Arbeiter—
notizbuch iſt alles zur Meldung Nötige ſorgfältig einzutragen, wozu meiſt
beſondere Spalten vorgeſehen ſind. Wird die Arbeit unterbrochen, ſo
iſt die Urſache zu vermerken reſp. in welches andere Arbeits—
verhältnis der Arbeiter übertrat. Die Beiträge werden, falls nicht
volle Wochen gearbeitet war, nach Beitragstagen berechnet; Sonn- und
Feſttage bleiben außer Anſatz; Teile eines Arbeitstages werden voll
gerechnet. Bei eintretender Erkrankung werden die Beiträge nur
für die erſten beiden Krankheitstage (ſog. Karenz) noch berechnet,
für die Sonntage aber nicht. Der Arbeitgeber zahlt ¼, der Arbeiter
/ und event. noch Eintrittsgeld.
2. Bei der Alters- und Invalidenverſicherung iſt zu kon—
trollieren, ob nicht ein anderer Arbeitgeber zum Kleben ver—
pflichtet iſt; Kleben muß der, der den Arbeiter in der Woche zuerſt
beſchäftigt hat. Auf den Lohnzetteln find die Beiträge auf Grund
der Eintragungen in den Arbeiterbüchern (nebſt den Krankenverſicherungs—
beiträgen!) zu addieren und vom Lohnbetrag abzuziehen.
3. Bei der Unfallverſicherung kommt es namentlich auf die
rechtzeitige und richtige Anmeldung des Unfalls bei dem Vor—
geſetzten reſp. dem Betriebsunternehmer an, wozu beſondere Formulare
geliefert werden, deren Vordrucke gewiſſenhaft und ſorgfältig auszufüllen
ſind. Von jedem Unfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als
3 Tagen oder den Tod zur Folge hat, iſt ſofort Anzeige zu erſtatten
(im Staatsforſtbetrieb dem Oberförſter), in welcher Ort und Datum
des Unfalls, die Perſonalien des Verunglückten, die Art der Verletzung,
genaue Schilderung des Unfalls, Verbleib des Verunglückten, die
Krankenkaſſe, der er angehört, und die Zeugen des Unfalls anzugeben
ſind. Iſt die verſicherte Perſon getötet oder ſo verletzt, daß vor—
ausſichtlich der Tod oder eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als
13 Wochen eintreten wird, ſo muß die Ortspolizeibehörde
(Amtsvorſteher uſw.) eine Unfallunterſuchung vornehmen, an
welcher der Betriebsunternehmer oder ſein Stellvertreter (Oberförſter,
Förſter) teilzunehmen hat.
4. Haftpflichtverſicherung. Unter Haftpflicht verſteht man
die geſetzmäßige Pflicht, einem anderen den durch ein zufälliges Er—
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 26
402 Inſtruktion und Disziplin.
eignis verurſachten wirtſchaftlichen Schaden zu erſetzen. Solche geſetzliche
Haftpflicht beſteht für die Betriebsunternehmer aller Art, wie Eiſen—
bahnen, Bergwerke, Fabriken, Land- und Forſtwirte, Jagdherren uſw.;
in weiterem Sinne macht aber auch das Bürgerl. Geſ.-B. in den
ss 823, 831-840, 842— 845 und 847 haftpflidhtig für eigene
Handlungen und fremde Handlungen (von Angeſtellten, Geſinde,
Haustieren) und von Sachen (Gebäude uſw., die einſtürzen und
ſchädigen).
Die geſetzliche Haftpflicht iſt durch die oben erwähnten Arbeiter—
verſicherungen, insbeſondere durch die Unfallverſicherungsgeſetze ein—
geſchränkt inſofern, als die danach verſicherten Perſonen und ihre
Hinterbliebenen einen privatrechtlichen Anſpruch auf Schadenerſatz nur
gegen ſolche Betriebsunternehmer und deren Angeſtellte erheben
können, gegen welche ſtrafgerichtlich ein vorſätzliches Herbeiführen des
Unfalls feſtgeſtellt iſt. Solche Betriebsunternehmer uſw. haften dann
auch für alle Aufwendungen der Krankenkaſſen, Gemeinden, Armen—
verbände uſw., die ſie für den betr. Unfall gemacht haben; auch
grobe Fahrläſſigkeit im Betriebe hat dieſelben Folgen.
Bei dem großen Umfang der Haftpflicht und ihren oft ſchweren
Folgen iſt dringend eine rechzeitige Haftpflichtverſicherung zu empfehlen.
So ſind die Mitglieder des Brandverſicherungs-Vereins für Forſtbeamte
bei der Mannheimer Verſich. Geſellſch. gegen Haftpflicht verſichert.
S 256. 2. Inftruktion und Disziplin der Holzhauer.
Nur ſelten kann der Beamte allein die Aufſicht über die Schlag—
führung und die Holzhauer führen; zumal er ja durch den Forſt- und
Jagdſchutz, die Kontrolle der Abfuhr uſw. oft behindert iſt; deshalb
wählt er ſich den zuverläſſigſten, tüchtigſten, bei ſeinen Mitarbeitern
in entſchiedener Achtung ſtehenden Holzhauer zum Holzhauermeiſter
(Oberholzhauer, Regimenter) aus, der in ſeiner Vertretung die Aufſicht
im Schlage führt, ihm bei der Abnahme des Schlages, dem Numerieren,
dem Vermeſſen und bei anderen Waldgeſchäften zur Hand geht, den
Lohn erhebt und auf Grund der Lohnzettel verteilt uſw., wofür er
nicht nur eine beſondere — übrigens verſchieden bemeſſene — Ver—
gütung bezieht, ſondern auch bei Verteilung der Arbeit, da er meiſt
ſelbſt mitarbeiten muß und bei ſonſtigen Gelegenheiten begünſtigt wird.
Bei der Arbeit im Schlage verteilen ſich die Arbeiter in „Rotten oder
Inſtruktion und Disziplin. 403
Sägen“ nach eigener Wahl, welche aus zwei bis ſieben Mann beſtehen,
meiſt eine gemeinſchaftliche Säge beſitzen, jedenfalls gemeinſchaftlich
arbeiten. Vor jedem Schlage ſind die Holzhauer, beſonders aber der
Holzhauermeiſter, auf das genaueſte zu belehren, in welcher Weiſe
der Schlag zu führen iſt, namentlich welche Art von Nutzhölzern aus—
zuhalten iſt. Außer dieſen ſpeziellen Belehrungen vor jeder einzelnen
Arbeit müſſen noch allgemeine Vorſchriften über das Aufarbeiten und
Rücken der Hölzer, das Aufſetzen und Vermeſſen, das Aushalten des
Holzes, über Anfangszeit und Aufhören der Arbeit und Disziplinar—
ſtrafbeſtimmungen für Vergehen und Verſehen gegeben werden, welcher
ſich die Arbeiter im Walde, bei der Arbeit und gegen ihre Vor—
geſetzten ſchuldig machen. Alle dieſe Beſtimmungen werden zuſammen—
gefaßt zu der jog. meiſt von den Regierungen erlaſſenen Hauordnung,
auf welche die Holzhauer bei der Annahme ſchriftlich zu verpflichten
ſind. Eine beglaubigte Abſchrift erhält der Haumeiſter, um ſie event.
jederzeit bei Zweifeln und Streitigkeiten den Leuten zur Einſicht vor—
legen zu können.
Die Strafen beſtehen in Verweiſen, in Lohnabzügen oder in
Entlaſſung; die eingezogenen Geldſtrafen werden ſpäter zum gemeinen
Beſten verwendet.
Alles Holz, was von einer Rotte gefällt oder aufgearbeitet iſt,
wird auch von dieſer gerückt und aufgeſetzt, wo dann zur leichteren
Kontrolle jede Rotte ihr eigentümliches Zeichen (Nummer uſw.) an
dem von ihr aufgearbeiteten Holz anbringen muß.
An den geltenden Beſtimmungen muß ſeitens des Beamten ſtreng
feſtgehalten werden; im Schlage muß ſtets die größte Ordnung herrſchen;
es darf womöglich an einem Tage nicht mehr Holz gefällt werden als
aufgearbeitet und aufgeſetzt werden kann; vor Anbruch der Nacht,
unbedingt aber vor den Sonn- und Feſttagen, ſoll alles Holz aufgeſetzt
ſein und darf kein zugerichtetes Stück, was in ein Schichtmaß oder
einen Haufen gehört, mehr frei umherliegen; das an einem Tage auf—
gearbeitete Holz iſt immer gleich am folgenden Tage auf die Richtig—
keit der Maße zu kontrollieren.
Vor vollſtändiger Beendigung des Schlages darf weder Holz ab—
gegeben noch abgefahren werden, noch dürfen die Raff- und Lejeholz-
ſammler daraus Holz entnehmen. Die Holzhauer dürfen zum Feuer
nur trocknes und ſonſt nicht weiter verwertbares Holz ver—
26*
404 Werkzeuge der Holzhauer.
brauchen; alles Lärmen im Schlage, Zänkereien, Mitbringen größerer
Mengen Spirituoſen uſw. ſind ſtrengſtens zu unterſagen. Abends
beim Verlaſſen des Schlages ſind die Holzhauer regelmäßig zu kon—
trollieren, ob ſie nicht unerlaubtes Holz mitnehmen und daß die Feuer
gelöſcht ſind; auch morgens in der Dämmerung wird vor Beginn der
Arbeit oft Unfug verübt.
S 257. 3. Berlohnung.
Die Verlohnung findet ſtatt nach der Holzwerbungskoſtentaxe,
welche dem ortsüblichen Tagelohn für ſchwere Arbeit entſpricht und
die in den preußiſchen Staatsforſten Vergütung für ſämtliche Arbeiten
vom Anhiebe bis zur Abnahme des Schlages begreift; neben dem
Hauerlohn darf ein beſonderes Rückerlohn nur dann gewährt werden,
wenn das Holz auf weiter als 50 Schritt gerückt werden muß. Für
jede Nummer des Hauungsplanes iſt ein geſonderter Lohnzettel auf—
zuſtellen, der ſämtliche Hauer- und Rückerlöhne für jedes Sortiment
einzeln angibt; er wird nach Beendigung und Abnahme des Schlages
endgültig feſtgeſtellt; vorher kann der Förſter jedoch alle 8—14 Tage
auf Grund von Vorſchuß- und Abſchlagslohnzetteln, die vom Vor—
geſetzten angewieſen werden, durch den Holzhauermeiſter bei der Kaſſe
Geld erheben und an die Arbeiter verteilen; nie darf der Förſter aber
mehr verlohnen, als bereits aufgearbeitet iſt (vergl. §S 50, 51 der J. f. F.).
Es iſt darauf zu halten, daß der Durchſchnittslohn während des
Winters ein angemeſſener bleibt.
b) Werkzeuge der Holzhauer.
S 258. Zum Fällen, Aufarbeiten und Roden.
a) Zum Fällen und Aufarbeiten.
Die hierzu nötigen Werkzeuge dienen entweder zum Hauen, zum
Spalten oder zum Sägen. Hau-Inſtrumente ſind: die Axt,
welche zum Bearbeiten im Rohen dient eund eine doppelſeitige Zu—
ſchärfung der Schneide hat, das kurzſtielige Beil, welches mehr
zum Entäſten und Reinigen dient und nur eine
Mt Schneidenſchärfung hat und event. die mit einer
E Hand zu führende kleine und mehr haumeſſerähnliche
Heppe. Axt und Beil (vergl. Figur 131, 132) be⸗
ſtehen aus der eigentlichen Axt reſp. Beil und dem in das Ohr des hinteren
Teils — Haus oder Haube genannt — eingeſteckten Helm (Stiel);
Figur 131.
Fäll⸗Werkzeuge. 405
der Vorderteil der Axt ſetzt ſich aus den beiden zuſammengeſchweißten
Blättern zuſammen, die vorn gut geſtählt ſein müſſen und in die
Schneide auslaufen. Am meiſten empfehlen ſich Axte mit etwas ge—
ſchwungenem und unten verdicktem (Naſe) Helm mit einer von der
Schneide ſich etwas abwendenden Richtung, weil der Hieb dadurch
wurfartiger und kräftiger wird, auch die Arme am wenigſten erſchüttert
werden. Man hat zuweilen zweierlei Axte, die leichtere Fällaxt und
die ſchwerere Spaltaxt.
Das Beil und die Heppe (Faſchinenmeſſer) kommen hauptſächlich
beim Entäſten und im Niederwaldhiebe vor.
Figur 132.
| Zum Spalten bedient man ſich der ſchweren Spaltaxt, ſowie
eiſerner und hölzerner Keile; mit erſteren arbeitet man beſſer, doch
ſpringen ſie leichter aus; die hölzernen Keile fertigen ſich die Arbeiter
aus zähem Hainbuchen- oder Buchenholz und laſſen meiſt oben einen
eiſernen Ring umlegen; hölzerne Keile werden mit der Axthaube,
eiſerne mit eigenen Holzklöppeln eingetrieben. (Stets Holz auf Eiſen
und umgekehrt).
Die Waldſägen unterſcheidet man folgendermaßen):
1. Nach der Art der Befeſtigung des Griffes:
A. Ohrſägen: An den Enden des Sägeblattes ſind Ohre zum
Durchſtecken der Holzgriffe angenietet. (Fig. 135).
B. Stiftſägen: An Stelle der Ohre ſind Stifte angeſchweißt,
auf welche Holzgriffe aufgetrieben werden (Figur 134).
C. Bügelſägen: An den Enden des Sägeblattes befindet ſich
ein rundes Loch, durch welches ein Holzpflock getrieben wird,
über den man den hölzernen Bügel ſpannt (Figur 133).
D. Sägen mit Patentangeln.
) Wer ſich genauer über Sägen und Holzhauergeräte unterrichten will, leſe das
„Illuſtrierte Handbuch über Sägen und Werkzeuge der Holzinduſtrie“, zu beziehen von
der berühmten Fabrik dieſer Branche: J. D. Dominikus u. Söhne zu Remſcheid-Viering—
hauſen, 3 Mk., die auch alle Werkzeuge in guter Qualität liefert.
406 Sägen.
2. Nach der Form des Sägeblattes:
A. Gerade Sägen, Rücken und Zahnſeite ſind gerade oder
nur ſchwach gebogen.
B. Geſchweifte Sägen, bei denen ſowohl Rücken- wie Zahn⸗
ſeite bogenförmig ſein kann (Figur 135).
2
. a
Figur 133. Gerade Bügelſäge.
Man kann dabei unterſcheiden:
a) Bauchſägen mit geradem Rücken und gebogener Zahn—
ſeite (Figur 134).
x F >
Figur 134. Gerade Bügelſäge.
b) Bogenſägen mit mehr oder minder auswärts gebogener
Zahn- und Rückſeite (Figur 133).
e ee
Figur 135. Geſchweifte Ohrſäge.
c) Wiegenſägen mit ausgebogener Zahn- aber eingebogener
Rückſeite. Die Stärke der Schweifung wird durch Ab—
weichung der Krümmung von der geraden Linie in Milli—
metern angegeben (Figur 135).
Sägen. 407
3. Nach der Art des Zahnbeſatzes.
A. Waldſägen mit M-Zähnen und zwar entweder mit hohen
M⸗Zähnen, wenn der Zahn hoch über der Zahnlückenlinie
Figur 136. Figur 137.
B. Sägen mit Dreieck-⸗( Zähnen. Es find dann entweder:
a) die Zähne dicht aneinander gereiht. (Geſchloſſener Zahn—
beſatz!) (Figur 136).
b) Zwiſchen den einzelnen Zähnen bleiben Räume von der
Breite der Zähne. (Raumer Zahnbeſatz) (Figur 137).
Eine Zahnhöhe von 18 mm und eine Zahnbaſis von 13 mm bei
Zähnen leiſten am meiſten.
Das Blatt ſoll aus TiegelF-Gußſtahl und richtig gehärtet fein
und muß ſich von der Zahnſeite nach dem Rücken verjüngen. Zur
Verminderung der Reibung und Verbreiterung des Schnittes werden
die Sägen geſchränkt, d. h. es wird abwechſelnd ein Zahn nach der
einen, der folgende nach der andern Seite ausgebogen, gewöhnlich um
die doppelte Blattſtärke; um das Säge— .
mehl beſſer auswerfen zu können, werden „ ı
öfter in regelmäßigen Abſtänden ver- 0
ſchieden geformte ſtumpfe ſog. Raum— V 1
zähne eingefügt (Figur 138) oder die v
Blätter werden durchlocht. sau
Nach den mit Unterſtützung der Königl. bayeriſchen Staats—
regierung von Geheimrat Dr. Gayer in den Jahren 1871, 74, 76,
79 und 1893 — 94 angeſtellten und im forſtwirtſchaftl. Zentralbl. v.
Baur in den Heften 8— 10 1896 veröffentlichten Verſuchen, die in
großem Umfange und mit größter Gewiſſenhaftigkeit ausgeführt und
wobei auch die Ergebniſſe aller früheren Verſuche mit berückſichtigt
wurden, iſt jetzt die Frage ihrer Löſung zugeführt. Als leiſtungs—
fähigſte Säge ſtellte ſich eine ſolche von etwa 1,5 m Blattlänge, etwa
20 — 22 cm Breite (mit Zurechnung der Rückenhöhlung von etwa
5 em, um das Klemmen zu vermeiden), mit 17—18 mm Zahnhöhe,
408 Rode-Werkzeuge.
12—13 mm Zahnbaſis, einem Zahnausſchnitt von dem 2 — 3 fachen
der Zahnfläche, ohne Ausräumer, 2,3—2,5 kg ſchwer, mit bogen—
förmigem Zahnbeſatz heraus. Hiernach hat die Firma Dominikus
Söhne in Remſcheid-Vieringhauſen eine Normalſäge: „Non plus ultra“
fabriziert: aus feinſtem Tiegelgußſtahl, doppelt gehärtet, patentgeſchliffen,
dünn im Rücken, geſchränkt, geſchärft, alſo vollſtändig gebrauchsfertig,
die perforiert 11 Mk., nicht perforiert 10 Mk., mit abnehmbaren Patent-
angeln 1,50 Mk. mehr koſtet und als gute Säge empfohlen werden
kann. Die Verſuche haben ferner ergeben, daß alle bisher gebräuch—
lichen Sägen mehr oder minder große Fehler haben, die ihren Ge—
brauchswert herabſetzen.
8) Zum Roden.
Zu den 1 Rodewerkzeugen zur Gewinnung der Stöcke
gehören Rodehaue, Spitzhaue und Rodeaxt, Keile, Hebelſtangen, Brech—
ſtangen, Stemmeiſen, Ziehſeile, Ziehſtangen, Wendehacken uſw. Die
Rodehaue hat eine breite gut verſtählte horizontale Schneide und
dient zum Aufhacken des Bodens und zum Durchhauen ſchwacher
Wurzeln, auf felſigem Boden muß man noch die Spitzhaue mit keil—
förmiger Spitze zu Hilfe nehmen. Die Rodeaxt iſt die gewöhnliche
Fällaxt; meiſt nimmt man dazu ein abgenutztes Exemplar derſelben.
Außerdem werden noch mannigfache Rodemaſchinen angewandt, die
jedoch entweder zu teuer oder zu ſchwer zu handhaben oder zu trans—
portieren oder zu wenig wirkſam, ſtellenweis auch gefährlich ſind; ſie
bewähren ſich wenig, die bekannteſten ſind: der Waldteufel, die
Schuſterſche Stockrodemaſchine und das Wohmannſche Zwickbrett. Der
kürzlich eingeführte verbeſſerte Waldteufel dient auch zum Werfen der
Stämme nach entgegengeſetzter Richtung und arbeitet beſſer; für
62,50 Mk. zu beziehen von Dominikus-Söhne, Remſcheid.
Ziemlich gute Erfolge haben die Verſuche mit der ſog. „Uhrich—
ſchen Zündnadelſprengſchraube“ (zu beziehen für 40 Mk. von
Dreyſe in Sömmerda) ergeben, welche ſomit für das Roden von
Stöcken empfohlen werden kann. In manchen Gegenden werden die
Stöcke mit Pulver oder Dynamit geſprengt.
Die Holzfällung. 409
c) Die Holzfällung.
S 259. Fällungszeit und Wadel.
Die Hauptfällungszeit, Wadel genannt, fällt gewöhnlich in die
ſechs Wintermonate, doch kommen im hohen Gebirge, der Unzugänglich—
keit bei hohem Schnee wegen, auch wohl Sommerhiebe vor. Läuterungs—
und Durchforſtungshiebe im Laubholz werden gern im belaubten Zu—
ſtande — im Frühjahr, manchmal auch im Sommer — ausgeführt;
wenn man die Rinde oder zu ſchälendes Material gewinnen will, ſo
wird meiſt mit beginnendem Saftfluſſe gehauen; in Verjüngungs—
ſchlägen — Samen- und Lichtſchlägen — wird der Hieb im Winter
zu einer Zeit geführt, wo dem Aufſchlage der geringſte Schaden zu—
gefügt wird — alſo bei Schnee und gelindem Wetter; unzugängliche
Erlenbrücher treibt man bei ſtarkem Froſt, wenn die Eisdecke hält,
ab. Stockrodungen werden meiſt im Sommer ausgeführt. Bei ſehr
ſtarkem Froſt wie bei Sturm ſind alle Fällungen ſofort zu
ſiſtieren. Bau- und Nutzholz ſoll bei Beginn der Saftzeit nicht mehr
geſchlagen werden. Dieſer Termin markiert ſich in Deutſchland überall
im Gebirge und in der Ebene, im Norden wie im Süden durch die
Blütezeit der Haſel.
S 260. Anlegen der Holzhauer.
Die Anweiſung und Auszeichnung der Schläge erfolgt immer
durch den Oberförſter, höchſtens bei Durchforſtungen iſt dem Schutz—
beamten inſofern freiere Hand gelaſſen, als er ſich nach der allgemein
darüber gegebenen Anweiſung und Probeauszeichnung richten muß,
aber das Auszeichnen der herauszunehmenden Stämme ſelbſtändig
ausführt.
Bei Kahlhieben wird die Größe des Schlages durch Anſchalmen
der Grenzbäume vom Revierverwalter genau bezeichnet, bei Lichtungs—
hieben werden die einzelnen herauszunehmenden Stämme mit dem
Waldhammer, ſchwächere mit dem Reißhaken angezeichnet; ſollen aber
mehr Stämme herausgehauen werden als ſtehen bleiben, ſo werden
die ſtehen bleibenden gezeichnet. Die den einzelnen Rotten zufallen—
den Stämme oder Teile des Schlages werden vom Holzhauermeiſter
an die Rotten verloſt, wobei man auf möglichſte Gleichwertigkeit der
410 Arten der Fällung.
Loſe zu halten hat; hierauf wird jede einzelne Rotte noch einmal vom
Förſter in betreff des Aushaltens von Nutzholz genau inſtruiert und
werden namentlich die Wege und Plätze, an welche das Holz zu rücken
iſt, genau angewieſen oder im Schlage mit Signalſtangen ausgezeichnet.
Ein Los läßt man gewöhnlich übrig, um darin noch die Arbeiter zu
beſchäftigen, welche früher fertig werden, da eine Verzettelung der
Arbeiter immer vom übel iſt.
Beſonders wertvolle oder ſchwierig aufzuarbeitende Stämme
werden ſtets den tüchtigſten Arbeitern angewieſen.
Die Schläge ſchließen ſich meiſt an die Geſtelle an und bilden
Rechtecke, deren Längs- oder Breitſeite bekannt iſt. Die Größe des
Schlages iſt ſtets vorgeſchrieben z. B. 3 ha. Der Schlag wird am
Feuergeſtell, das z. B. 500 m lang iſt, angelegt. Wie breit wird er?
3 ha = 30000 qm Man dividiert mit 500 in 30000 — 60; mit-
hin wird der Schlag 60 m breit. Bei unregelmäßigen Figuren muß
man anders verfahren.
S 261. Arten der Fällung.
Die gewöhnliche Art der Fällung iſt die mit der Axt und Säge.
Zunächſt wird die Fallrichtung nach dem Hängen der Baumkrone und
nach der Richtung, in welcher der Stamm am wenigſten leidet
und am wenigſten ſchadet, ſorfältig ausgeſucht, indem man ſich
mit dem Rücken an den Baum ſtellt. Auf dieſer Seite, der Fall⸗
ſeite, wird der Stamm möglichſt tief auf / bis ¼ ſeiner Stärke
mit der Axt angekerbt (Fallkerb!) und wird dann auf der entgegen—
geſetzten Seite ein wenig höher die Säge eingeſetzt, hinter welcher, ſo—
bald ſie tiefer in den Stamm eingedrungen iſt, Keile eingetrieben
werden, um die Arbeit der Säge zu erleichtern und dem Stamm die
Fallrichtung zu beſtimmen.
Ausnahmsweiſe werden Stämme nur mit der Art gefällt, wobei
dann meiſt ein gleichzeitiges Roden erfolgt, indem die Stämme an
der Wurzel tiefer ausgegraben werden. Wird der Stamm nur möglichſt
tief mit der Axt vom Stocke losgehauen, ſo nennt man dieſe Fäll—
methode „Auskeſſeln“ oder „aus der Pfanne hauen“. Die Fallrichtung
wird dann durch Ziehen oder Drücken erzwungen.
Das Werfen der Stämme erleichtert man ſich auch öfter durch
Umlegen von Ziehſeilen oder Anſetzen von ſpitzen hölzernen oder
Sortieren des Holzes. 411
eiſernen Druckſtangen. Die Fällung mag nun auf die eine oder andere
Weiſe erfolgen, jedenfalls hat der Beamte ſtreng darauf zu halten,
daß die Stämme ſtets ſo tief als möglich vom Boden getrennt
werden und daß ſo wenig als möglich Holz in die Späne gehauen
wird. Die Holzhauer ſind unausgeſetzt zur größten Vorſicht beim
Werfen der Stämme anzuhalten, um alle Beſchädigungen am fallen—
den und ſtehenden Holze ſowie Unglücksfälle zu verhüten.
8 262. Sortieren des Holzes.
Sämtliches eingeſchlagene Holz wird nach den verſchiedenen Holz—
arten getrennt und in zwei Hauptſortimente geteilt, nämlich in Nutz—
holz und Brennholz; in welche Unterſortimente das Nutzholz und
Brennholz zerfällt, iſt nach dem Bedarf der verſchiedenen Gegenden
ſehr verſchieden und richtet ſich ganz nach der Nachfrage; es iſt die
Pflicht jedes Beamten und Waldbeſitzers, dem Holzbedürfniſſe des
Publikums in jeder Beziehung Rechnung zu tragen, um ſo mehr, weil
bei recht vielſeitiger Nachfrage der Wald in vielſeitigſter Weiſe aus—
genutzt und damit der höchſte Geldertrag erzielt wird.
Bei einem derartigen Entgegenkommen iſt beiden Parteien, dem
Publikum und dem Walbbeſitzer, in gleicher Weiſe gedient. Treten
alſo bezügliche Anforderungen von beſtimmten Nutzhölzern aus dem
Publikum an den Beſitzer oder ſeinen Beamten heran, ſo ſoll er ihnen
entgegenkommen. Den nächſten Anhalt zur weiteren Sortierung geben
in den Staatsforſten die allgemeinen Miniſterial- und Regierungs-
beſtimmungen, die für die Reviere gegebenen Holz- und Holz—
werbungskoſtentaxen, die jedem Beamten eingehändigt werden müſſen,
endlich die ſpeziellen Vorſchriften der nächſten Vorgeſetzten. An
der Hand der darüber erlaſſenen allgemeinen Beſtimmungen werden
meiſtens etwa folgende Sortimente bei der Holzfällung in den Schlägen
ausgehalten.
S 263. a) Sortierung des Autzholzes.
I. Bau-, Nutz⸗ und Werkhölzer.
A. In Stämmen oder Abſchnitten.
a) Wahlhölzer. Ausgeſuchte Hölzer zu beſonderen Ge—
brauchszwecken von vorzüglicher Beſchaffenheit, wie Schiffsbauholz,
Maſchinenholz, Mühlenwellen uſw.
412 Holzſortimente.
b) Schneidehölzer zu Sägeblöcken, welche nach ihrem Kubikinhalt
von über 2, über 1 und bis 1 Kubikmeter in Blöcke I.— III. Klaſſe
geteilt werden.
c) Gewöhnliche Rundhölzer, welche als Bau- und Nutzhölzer
nach ihrem Feſtmetergehalt“) wieder in verſchiedene Klaſſen (J. — V.)
geteilt werden.
d) Schiffs- und Kahnknie. Gebogene Nutzſtücke aus den
Einbiegungen von Wurzeln oder Aſten in den Stamm ausgehalten,
zerfallen nach dem Feſtgehalt in 2 Klaſſen.
B. In Nutzſtangen (14 em und darunter Durchmeſſer bei Im vom unteren [dicken]
Stammende gemeſſen).
a) Zum Derbholze**) gehörend (über 7 bis inkl. 14 cm Durch⸗
meſſer).
Klaſſe I- IV von über 7 bis 14 cm Durchmeſſer und 6 bis
18 m Länge, wozu nur nutzfähige, möglichſt fehlerfreie und geſunde
Stangen ausgehalten werden; ſie werden zu mehreren zuſammengelegt:
ihr Feſtgehalt ſchwankt von 0,04 bis 0,18 Feſtmeter.
b) Zum Reiſerholz gehörend (7 cm und darunter Durchmeſſer).
Klaſſe V—X von 4 bis 7 em Durchmeſſer und 1,4 — 11 m Länge.
Sie werden hundertweis oder zu je zehn zuſammengelegt und ſchwankt
der Feſtgehalt von je 100 zwiſchen 0,60 —2 Feſtmeter.
Dieſe angegebene Einteilung iſt jedoch durchaus nicht feſt, ſondern
kann nach den verſchiedenen Ländern, Provinzen uſw. verſchieden ſein,
ſo z. B. nur 3 Sortimente Derbholzſtangen und 5 Sortimente Reiſer—
holzſtangen uſw., jedenfalls ſind überall die Holztaxen und Holz—
*) Es iſt in letzter Zeit mehrfach mit Recht vorgeſchlagen — das Stamm—
nutzholz allgemein nicht mehr nach ſeinem Feſtgehalt, ſondern nach der Zopfſtärke
reſp. dem Mittendurchmeſſer zu klaſſifizieren, da ſich hiernach ſein Wert als Brett-
ſchneideware richtet. Jedenfalls hat die Sortierung nach dem Feſtgehalt große
Mängel. In Preußen hat man dem jetzt wenigſtens beim Laubholz Rechnung
getragen.
) Nach den Vereinbarungen für das Deutſche Reich iſt Derbholz die
oberirdiſche Holzmaſſe von über 7 em Durchmeſſer inkl. Rinde mit Ausnahme des
bei der Fällung am Stock bleibenden Schaftholzes. Nichtderbholz iſt die übrige
Holzmaſſe, welche zerfällt: a) in Reiſig: Das oberirdiſche Holz bis inkl. 7 em
Durchmeſſer am dünnen Ende. b) Stockholz: Das unterirdiſche Holz und der
bei der Fällung am Stock bleibende Schaft.
Holzſortimente. 413
werbungskoſtentaxen maßgebend, die ſich den allgemeinen reſp. lokalen
Marktverhältniſſen anzupaſſen haben.
Zu den Nutzholzreiſerſtangen gehören auch noch Buhnenpfähle,
Faßband⸗, Tonnenbandſtöcke, große und kleine Bandſtöcke, Eimerband—
ſtöcke, Gehſtöcke uſw. die zu je Hundert zuſammengelegt werden und
worüber die Holztaxen das Nähere enthalten.
Auch werden hierzu die nach Hunderten oder Zehnern von Bunden
ausgehaltenen Faſchinen, Bindeweiden, Beſenreis, Gradierdorn uſw.
gerechnet. f
C. In Schichtmaßen.
a) Zum Derbholz gehörend.
Schichtnutzholz I. Klaſſe; fehlerfreie, glatte, geradſpaltige Scheite
oder Rundſtücke von über 25 cm Durchmeſſer am dünnen Ende.
Schichtnutzholz II. Klaſſe, fehlerfrei uſw., aber etwas weniger
glatt. Das Beſtreben der Beamten muß darauf gerichtet ſein, durch
ſorgfältigſte Auswahl der guten Kloben möglichſt viel Nutzkloben aus—
zuhalten.
Schichtnutzholz III. Klaſſe (Nutzholzknüppel) von über 7— 14 cm
oberem Durchmeſſer; namentlich Grubenhölzer.
b) Zum Reiſerholz gehörend.
Peitſchenſtielholz, Pulverholz, grünes Reiſig und Weihnachtsbäume.
II. Rinde (vergl. § 277).
a) Zum Reiſerholz gehörend.
Rinde I. Klaſſe, Glanz⸗ oder Spiegelrinde.
„ II. „ riiſſige Rinde von jungen Stämmen, die in
Raummetern aufgeſetzt wird und wovon 1 Raummeter — 3 Zentner
gerechnet wird.
b) Zum Derbholz gehörend.
werden nach Raummetern
verkauft und haben 0,7 fm
Feſtgehalt.
Rinde III. Klaſſe von mittleren Stämmen
Fer I „ alten Stämmen
414 Holzſortiment.
b) Sortieren des Grennholzes.
I. Derbholz (von über 7 cm Durchmeſſer am dünnen Ende der
Rundhölzer).
Scheitholz von über 14 cm Durchmeſſer am dünnen Ende des
Rundholzes, wird ein oder mehrere Male in Scheite geſpalten, je nach
der Stärke.
Knüppelholz von über 7 bis inkl. 14 cm oberem Durchmeſſer
wird nicht geſpalten, ſondern bleibt rund; es darf nie geduldet werden,
daß Knüppel in Scheitholzmaße gelegt werden.
II. Reiſerholz (7 em und darunter Durchmeſſer am dünnen Ende).
Reiſerholz I. Klaſſe; ſtärkere Aſtknüppel, die gereinigt ſind,
von 5 bis inkl. 7 em Stärke und 1 m lang *).
Reiſerholz II. Klaſſe; Stamm- und Aſtreiſig aus Mittel⸗
und Niederwald und Durchforſtungen in Raummetern.
Die übrigen Reiſigſortimente werden je nach Länge und Güte in
Haufen von 1 qm Stirnfläche und 2—4 m Länge oder in Wellen zu
je Hundert von 1 m Umfang und 1—2 m Länge ausgehalten. (Reiſer⸗
holz III. und IV. Klaſſe wird meiſt zum Selbſthieb vergeben.)
III. Stockholz (aus Stöcken und Wurzeln).
Zerfällt gewöhnlich in I. und II. Klaſſe, je nachdem ſtärkere
Stücke oder nur geringes Wurzelholz darin enthalten iſt.
S 264. Aufmeſſen, Aufſetzen und Rücken.
1. Die Vermeſſung der Nutzenden in ihrer Länge iſt ſo vor—
zunehmen, daß dieſe mit ganzen Metern oder geraden Zehnteln (0,2,
0,4 . .) von Metern abſchneidet; der Punkt, wo abzulängen, ſoll ſtets
vom Beamten beſtimmt werden; am nächſten geraden Dezimeter über
ſeinem Merkmal wird dann abgeſägt.
2. Der Durchmeſſer iſt auf der örtlich durch einen Schalm
zu bezeichnenden Mitte des Stammes oder Stammabſchnitts mit der
Kluppe, nötigenfalls (bei nicht rundgewachſenen Stämmen) kreuzweis
*) Alles Brennholz wird in der Regel 1 m lang ausgehalten; ſollte jedoch
Nachfrage danach ſein, ſo hält man dasſelbe auch in jeder verlangten beliebigen
längeren oder kürzeren Dimenſion aus, läßt auch wohl das Klobenholz rund (als
ſog. „Rollen“) liegen, um höhere Preiſe zu erzielen.
Aufſetzen des Holzes. 415
unter Annahme des Mittels beider Meſſungen zu meſſen und hier mit
Rotſtift zu vermerken; überſchießende Bruchteile eines Zentimeters
werden nicht berechnet. Iſt die Mitte des Stammes uneben, ſo muß
gleichweit ober- und unterhalb gemeſſen und daraus das Mittel ge—
nommen werden. Derbholzſtangen werden ſtückweiſe zuſammengelegt,
gezählt und einzeln numeriert, der Durchmeſſer wird 1 m oberhalb
des unteren Endes gemeſſen; die übrigen Klaſſen werden zu vollen
Hunderten oder zu Zehnteln vom Hundert zuſammengelegt und nicht
gemeſſen, ſondern nur gezählt und wird die Stückzahl numeriert und
gebucht, je 10 werden immer durch ein Querholz getrennt; ebenſo
wird es mit ſämtlichen Sortimenten, die nach Hunderten ſortiert
werden, gemacht.
3. Das Aufſetzen der Brenn- und Nutzſchichtmaße ge—
ſchieht ſtets nach vollen Raummetern, Bruchteile find zu vermeiden“).
Das Nutzholz ſoll, wenn größere Poſten abzuſetzen ſind, in jeder vom
Beſteller gewünſchten Schnittlänge ausgehalten und ſollen danach die
anderen Dimenſionen ſo geändert werden, daß volle Raummeter geſetzt
werden. Die Berechnung der anderen Dimenſionen wird einfach in
der Weiſe gemacht, daß man die verlangte Scheitlänge z. B. 63 cm
mit der vorgeſchriebenen Länge oder Höhe, die z. B. 100 cm betragen
ſoll, multipliziert und mit dieſem Produkt, alſo 100 . 63, in den
Geſamtgehalt eines Raummeters, der ja 100 . 100 . 100 em oder
1000000 ebem beträgt, hineindividiert, um die dritte Größe zu
finden; ſie würde alſo in dieſem Falle abgerundet 159 cm betragen;
man kann den Raummeter dann entweder 159 em hoch und 100 cm
lang ſetzen oder umgekehrt; noch einfacher geſtaltet ſich die Rechnung,
wenn man mit 63 in 10000 dividiert. Die Probe der richtigen
Rechnung darf nie unterlaſſen werden; die Länge, Breite und Höhe
miteinander multipliziert muß immer 1 Raummeter oder 1000000 cbem
betragen. Gewöhnlich werden jedoch die anderen Dimenſionen der
genauen Übereinſtimmung im Revier wegen feſt vorgeſchrieben.
Durch dieſe für Staatsforſten geltende Beſtimmung geht mancherlei Holz
verloren; für Privatreviere empfiehlt es ſich, wenigſtens einzelne 0,5 rm haltende
Schichtmaße ſetzen zu laſſen, um das überzählige Holz zu verwerten. Bei wert—
vollem Holz (Kloben und Knüppel) und in großen Revieren wird dieſe Einrichtung
die Mühe reichlich lohnen, namentlich in den Totalitätsſchlägen.
416 Rücken, Numerieren und Buchen.
Die Schichtmaße werden in Maßen von gewöhnlich 1— 4 Raum—
metern, nur ausnahmsweiſe mehr (nicht über 20!) aufgeſetzt; in Schlägen
ſetzt man zur Vereinfachung der Buchung uſw. und zur Erſparung von
Stützen möglichſt alles Holz gleichmäßig z. B. je 4 rm groß, nur die
letzten Reſte in kleineren Maßen, falls der Markt dies geſtattet. Setzt
man das Schichtholz in großen Quantitäten ab, ſo ſetze man dasſelbe
ſtets in großen Maßen = 10—20 rm auf, weil man dabei an Stützen
ſpart und das Numerieren und Buchen ſehr vereinfacht. Beim Auf—
ſetzen iſt darauf zu achten, daß die Raummaße, um das Einſinken in
den Boden und das Anfaulen zu verhüten, auf Unterlagen kommen
und, damit die Seitenſtützen nicht ausweichen, in mittlerer Höhe (nicht
höher) mit hakenförmigen Reiſigeinlagen (Ankern) in dem Schichtmaße
befeſtigt werden. Scheit- und Knüppelholz ſoll man ohne Not nicht
über 1,50 m hoch ſetzen, weil dadurch die Arbeit erſchwert und die
Gefahr des Einſtürzens vergrößert wird.
Die Schichtmaße ſollen mit wenig Zwiſchenräumen zwiſchen den
Holzſtücken, alſo möglichſt dicht und regelmäßig, ſo daß alle Stücke
an der Stirnſeite in die gleiche Fläche kommen, geſetzt werden; dies
erreicht man am beſten ſo, daß die Spaltflächen der Randſcheite
oben, unten und an beiden Seiten ſtets nach außen und die
krummen Scheite oben liegen. An Berglehnen wird die Länge des
Schichtmaßes nicht auf der Bodenneigung, ſondern in der Horizontalen
gemeſſen; das Anſetzen des Schichtmaßes an Bäume iſt nicht geſtattet,
weil die Wurzeln und Wurzelanſätze meiſt kein richtiges Maß geſtatten,
auch die Bäume leiden und die Stöße bei Sturm umfallen.
Regel iſt, daß jede Holzart für ſich in Raummeter geſetzt wird;
ſollten jedoch zufällig von einzelnen Holzarten nicht ganze Raummeter
gefällt werden (Totalität), ſo können auch mehrere Holzarten in einen
Raummeter zuſammengelegt werden; derſelbe iſt dann nach der
Holzart zu bezeichnen, welche überwiegt; das Nummerſcheit iſt ſtets
von der überwiegenden Holzart zu nehmen, nach welcher gebucht wird.
Das Zuſammenbringen des Holzes zu Schichtmaßen wird ver—
ſchieden bewirkt; wo man das Holz nicht ſchleifen, oder, wie z. B. an
Hängen, werfen oder rutſchen kann, bringt man es am beſten auf
Schiebekarren oder Schlitten, auch wohl auf Tragen zuſammen; das
Holz aus Dickungen muß meiſt auf den Armen oder auf den Schultern
getragen werden. In allen Schlägen ſucht man das Holz ſo zuſammen
3
Numerieren, Buchen und Abnahme. 417
zu bringen, daß die Schichtmaße in regelmäßige parallele gleichweit
entfernte Reihen hintereinander zu ſtehen kommen, damit die Abfuhr
ſoviel als möglich erleichtert und die Abnahme überſichtlich wird. In
Aushieben und Verjüngungsſchlägen muß das Holz an die Wege, Ge—
ſtelle oder an erſt auszuzeichnende Wege (S 260) gerückt werden, um
bei der Abfuhr und Abnahme dem ſtehenbleibenden Beſtande oder dem
Aufſchlage möglichſt wenig Schaden zuzufügen. Zum Rücken der
Bauhölzer eignet ſich der „Neuhauſer“ und „Albornſche“ Rück—
Wagen, die etwa à 70 Mark koſten und den Feſtmeter für 10 —25 Pf.
rücken. Die ganze Aufarbeitung des Holzes muß jedenfalls ſo erfolgen,
daß möglichſt viel Nutzholz ausgehalten wird und daß dem,
Holze ſelbſt wie auch den Beſtänden der geringſte Schaden zugefügt
wird (vergl. § 52 der J. f. F.) und gleichzeitig dabei der rationell
höchſte Geldertrag für den Feſtmeter Holz erzielt wird. Der
hohe Nutzholzprozentſatz iſt allein nicht maßgebend.
S 265. Aumerieren, Auchen und Abnahme.
Iſt ein ganzer Schlag oder ein vom Oberförſter beſtimmter Teil
desſelben beendigt, ſo muß der Förſter unter Zuhilfenahme des Holz—
hauermeiſters alles Holz in fortlaufender Reihe mit Nummern ver-
ſehen. Die Nummer iſt bei Bau- und Nutzſtämmen auf dem Schnitte
am unteren Stammende, daneben oder darunter ſind die Abmaße in
Bruchform, ſo daß die Länge in den Zähler, die Stärke in den
Nenner kommt, die Kloben-, Knüppel- und Stockholzſchichtmaße auf
ein in der Mitte der Vorderſeite um 10 cm vorzuſchiebendes Holz—
ſtück (Nummerſcheit), bei ſtarkem Reiſerholz oder Nutzholzſtangenhaufen
auf die rechte Seitenſtütze (wenn man davor ſteht!), bei geringem Reiſig
auf einen vor oder in dem Haufen anzubringenden Pfahl deutlich auf—
zuſchreiben. Die Nummerſcheite müſſen ſtets in der Mitte und dürfen
nie im oberen Drittel oder gar oben auf liegen; ſie werden ſonſt leicht
herausgezogen und verwechſelt.
Die Güteklaſſen der Schichtnutzhölzer werden mit J und II, An—
bruchholz mit F auf dem Nummerſcheit und im Buche bezeichnet. Das
Numerieren ſelbſt geſchieht entweder mit Rot- oder Blauſtift, Förſter—
kreide von Faber oder Kohle (vom Faulbaum) oder ſchwarzer Olfarbe
(Kienruß mit gewöhnlichem Brennöl), oder durch Einſchlagen der
Nummern mit eiſernen Stempeln, mit Schablonen, dem Schuſterſchen
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 27
418 Numerieren, Buchen und Abnahme.
Numerierrade, dem Pfitzenmayerſchen Stempelapparat (für Buchen),
dem 7mal prämiierten Revolver-Numerierſchlägel von Goehlers Witwe
in Freiberg (Sachſen), wo auch alle forſtwirtſchaftlichen Geräte zu
kaufen ſind.
Das numerierte Holz trägt der Beamte in ein tabellenartiges
übrigens verſchieden eingerichtetes Nummerbuch, wobei jeder Nutzholz—
ſtamm, jedes Schichtmaß, kurz alles, was mit einer beſonderen
Nummer bezeichnet iſt, auf einer beſonderen Linie aufgeſchrieben wird.
Die Reihenfolge der Holzarten beſtimmt ſich nach der Holztaxe und
iſt gewöhnlich folgende: Eichen, Buchen und anderes hartes Laubholz,
Birken, Erlen (Aspen, Linden, Pappeln, Weiden) und ſonſtige Weich—
hölzer, Fichten und Tannen, Kiefern und Lärchen, die in einer Reihen—
folge, jede Holzart in ſich — gebucht werden. Die Reihenfolge der
Sortimente iſt: Nutzholzſtämme und Stangen, die übrigen Nutzholz—
ſortimente, dann Schichtnutzholz und beim Brennholz: Kloben, Knüppel,
Stockholz und Reiſig und richtet ſich ebenfalls genau nach der Holz—
taxe; entweder laufen die Nummern ſämtlichen Nutzholzes und ſämt—
lichen Brennholzes derſelben Hiebspoſition fort oder man numeriert
beim Brennholz das Derbholz (Kloben und Knüppel) für ſich und dann
wieder das Nichtderbholz für ſich. Jede Holzart wird für ſich ab—
geſchloſſen und am Schluß iſt eine Zuſammenſtellung nach Holzarten
geordnet zu machen. Jede Poſition des Hauungsplanes erhält ein
Nummerbuch für ſich. Alles Holz, was in Abteilungen fällt, die keine
beſonderen Poſitionen im Hauungsplane haben, wird unter „Totalität“
gebucht. Das Holz der Totalität erhält ebenfalls ſeine beſondere
Poſition im Hauungsplan und wird ebenſo durchnumeriert, wie in
den Schlägen, jedoch getrennt nach Haupt- und Vornutzung.
Unter Zugrundelegung dieſes Nummerbuches zählt der Oberförſter
in Gegenwart des Förſters den Schlag ab und läßt als Zeichen der
erfolgten Abnahme jede einzelne Nummer mit dem Waldhammer an—
ſchlagen. Das richtig befundene oder berichtigte Nummerbuch wird
durch Unterſchrift abgeſchloſſen und dient als Grundlage der weiteren
Buchungen und der Verlohnung, ſpäter auch als Anweiſebuch für den
Käufer und zur Kontrolle der Abfuhr (vergl. S 53 — 55 der J. f. F.).
Der Oberförſter fertigt Abſchriften von den Nummerbüchern, die als
ſog. Abzähltabellen die Unterlagen für den Verkauf, die Wirtſchafts—
bücher und die Rechnungslegung bilden.
Abgabe und Verkauf des Holzes. 419
B. Abgabe des Holzes.
a) Verkauf oder ſonſtige Abgabe.
§ 266. Der Verkauf des Holzes wird verſchieden gehandhabt. Bei
geringwertigem Holze, bei geringen Nutzholz- oder Brennholzſortimenten
oder gewiſſen Holzarten und Sortimenten, deren Abſatz ſchwierig iſt,
empfiehlt ſich der „freihändige“ Verkauf nach Maßgabe der Taxe.
In den preußiſchen Staatsforſten darf der freihändige Verkauf niemals
unter den Taxpreis heruntergehen, iſt auch in ſeiner Ausdehnung be—
ſchränkt! Zur Befriedigung des Brennholzbedarfs des kleinen
Mannes und zur Verhütung des Diebſtahls ſollen — wo die ört—
lichen Verhältniſſe es erheiſchen — öfter Holzauktionen mit be—
ſchränkter Konkurrenz abgehalten werden. Meiſtens wird das
Holz vollſtändig in den marktgängigen Sortimenten aufgearbeitet und
in öffentlichen Auktionen ausgeboten; der Höchſtbietende erhält den
Zuſchlag. Das Holz, namentlich das Bau- und Nutzholz wird „ſorti—
mentenweis“ je nach der Nachfrage in größere oder kleinere „Loſe“
gebracht und in das Verkaufsprotokoll eingetragen, in welchem ſich
außerdem noch die Spalten für die Taxpreiſe, die Verkaufspreiſe, die
Nummern der Holzverabfolgezettel und die Adreſſen der Käufer be—
finden. Unter gewiſſen Verhältniſſen, namentlich wenn es ſich um
große Bauholz- und Nutzholzquantitäten, um den Verkauf ſtehenden
Holzes oder von Nutzhölzern zu beſonderen Gebrauchszwecken z. B.
von Grubenhölzern handelt oder wenn die Kaufpreiſe durch Ring—
bildungen der Holzhändler gedrückt werden, empfiehlt ſich der Verkauf
im Wege der „geheimen ſchriftlichen Verſteigerung, Sub—
miſſion genannt“, wobei Käufer ihre Gebote ſchriftlich einreichen;
in einem vorher beſtimmten Termin werden die Gebote in Gegenwart
der Bieter geöffnet und erhält gewöhnlich der Meiſtbietende den Zu—
ſchlag, falls nicht eine Auswahl unter den Bietern vorbehalten war.
Außer dem Verkauf des aufge arbeiteten Holzes gibt es auch noch
einen Verkauf des ſtehenden Holzes oder vor dem Einſchlage. Er
geſchieht in der Regel im Wege der Submiſſion und werden die Ge—
bote „für den Feſtmeter Derbholz“ abgegeben. Die Aufarbeitung
geſchieht meiſtens durch den Käufer unter der Kontrolle des Verkäufers.
Allen Verkäufen liegen beſondere Verkaufsbedingungen zugrunde,
die vor dem Verkaufe veröffentlicht werden und zu denen ſich Käufer
und Verkäufer ausdrücklich verpflichten; ſie müſſen die Sicherheit des
27*
420 Abgabe und Verkauf des Holzes.
Kaufgeſchäfts garantieren und gegen alle Übervorteilungen und Über—
ſchreitungen bei der Bezahlung, bei dem Aufmaß, der Preisbewertung,
der Aufarbeitung, der Abfuhr uſw. ſchützen und Verfehlungen dagegen
mit Strafen bedrohen.
Die betreffenden Förſter haben in den Staatsforſten an den Ver:
ſteigerungen, die der Oberförſter abhält, teilzunehmen und ſich in ihrem
Nummerbuche hinter den einzelnen Verkaufsloſen, ſoweit dies möglich,
den Namen des Käufers zu notieren, damit das Nummerbuch ihnen bei
der Anweiſung des Holzes als Richtſchnur und bei der Holzabfuhr
als Kontrolle dienen kann. Die Schläge ſollen in der Regel 8 Tage
vor der Auktion beendigt ſein und ſoll der Beamte den Käufern bei
vorheriger Beſichtigung behilflich ſein und jede verlangte Auskunft geben.
Die Abfuhr des Holzes darf nur gegen Abgabe der vorſchrifts—
mäßigen Holzzettel und nur den durch dieſe legitimierten Perſonen ge—
ſtattet werden. Auf dieſen Holzverabfolgezetteln darf niemals die
Quittung des Kaſſenbeamten fehlen; nur in den zwei Fällen,
wenn auf dem Zettel vom Oberförſter ausdrücklich bemerkt iſt, daß
entweder gar keine Zahlung nötig iſt oder daß die Verabfolgung des
Holzes mit Genehmigung der Regierung vor der Zahlung erlaubt wird,
darf die Quittung des Kaſſenbeamten fehlen. Holzverabfolgezettel, auf
denen radiert iſt oder Zahlen durchſtrichen ſind, ſind ungültig und muß
dann die Abfuhr verweigert werden, da ſie dokumentariſchen Wert haben.
Für den Fall, daß das Holz nicht meiſtbietend verkauft, ſondern
freihändig nach der Taxe oder nach Durchſchnittspreiſen verkauft iſt,
erhalten die Käufer in den Staatsforſten grüne Holzverabfolge—
zettel; iſt das Holz an Berechtigte (Deputanten) abgegeben, ſo erhalten
dieſe rote Verabfolgezettel und iſt gleichzeitig von denſelben über
richtigen Holzempfang zu quittieren; in der Regel ſoll das Holz ohne
dieſe Quittung nicht abgegeben werden.
Ohne Verabfolgezettel oder Legitimation oder ſchriftliche An—
weiſung ſeitens des Vorgeſetzten (mündliche Anweiſung genügt
nicht!) hat der Beamte in keinem Falle Holz oder ſonſtige Wald—
produkte aus dem Walde zu verabfolgen. Die Legitimation haben die
betreffenden ſtets bei ſich zu führen. Die Nummern des abgefahrenen
Holzes ſind im Nummerbuche zu ſtreichen und iſt dahinter die Nummer
des Holzzettels zu vermerken; bemerkt der Beamte, daß Holz fehlt,
worüber er den Verabfolgezettel noch nicht erhalten hat, ſo muß er
Abgabe und Transport des Holzes. 421
ſofort dem Vorgeſetzten Anzeige machen; findet er das ohne Zettel ab—
gefahrene Holz beim Käufer oder anderen Perſonen, ſo hat er es bis
zur weiteren Entſcheidung des Vorgeſetzten mit Beſchlag zu belegen.
Die Holzzettel find ſorgfältig aufzubewahren (vergl. S 56—61 der
J. f. F.) und nach den Buchſtaben reſp. der Farbe geordnet in be—
ſondere Pakete zu heften, um vor Ablauf des Etatsjahres verſiegelt
an den Revierverwalter abgegeben zu werden.
Holz zu Kulturzwecken, Bauten, Wegebeſſerungen uſw. hat der
Förſter aufzumeſſen und in ſein Nummerbuch mit einer entſprechenden
Notiz verſehen einzutragen, ebenſo unbedeutende Bruch- und Frevel—
hölzer, deren ſchleunige Verwertung bei Gefahr im Verzuge ihm
5
überlaſſen bleibt.
b) Transport des Holzes.
8 267. 1. Zu Lande.
Meiſtens wird das Holz, wie es in den Schlägen liegt, verkauft
und abgegeben, ſeltener wird es auf große an bedeutenden Verkehrs—
ſtraßen liegende Holzhöfe oder Ablagen auf transportablen Waldeiſen—
bahnen gerückt und hier verkauft. Um nun eine Wegſchaffung des
Holzes in bequemer Weiſe zu ermöglichen, hat der Waldbeſitzer gute
Abfuhrwege im Walde anzulegen und zu erhalten, welche mit den
größeren Verkehrsſtraßen in Verbindung ſtehen, die für den weiteren
Transport ſorgen. Die Möglichkeit, das Holz bequem aus dem Walde
ſchaffen zu können, hat den größten Einfluß auf die Holzpreiſe und
ſind dieſe, ſelbſt bei geringer Güte des Holzes, meiſt da die höchſten,
wo die beſten Abfuhrwege vorhanden ſind. Aus dieſem Grunde müſſen
die Waldbeſitzer auf Anlage und Ausbeſſerung ihrer Wege außer—
ordentliche Sorgfalt verwenden und muß der Förſter, ſobald er
Mängel auf Wegen, Brücken, Überfahrten uſw. bemerkt, die in ſeinem
Reviere oder in der Nachbarſchaft liegen, ohne Säumen ſofort Meldung
machen, oder dieſelben, falls die Abfuhr ganz ſtockt, gleich ſelbſtändig
beſeitigen; iſt Gefahr mit dem ferneren Paſſieren der Brücken oder
Wege verbunden, ſo ſind dieſelben an Stellen, wo noch ein Ausbiegen
möglich iſt, zu ſperren. Näheres darüber im „Waldwegebau“ von
Stötzer, Frankfurt a. M. bei Sauerländer 4. Aufl. und in „die Wald—
eiſenbahnen“ von Runnebaum, Berlin bei Julius Springer.
422 Waldwegebau.
S 268. Bau und Erhaltung von Wegen.
Die Wege, mit denen der Forſtmann zu tun hat, dienen haupt:
ſächlich zum Holztransport, alſo zum Transport großer und ſchwerer
Maſſen und ſollen deshalb, namentlich wenn dieſelben für längere Zeit
dem Transporte dienen, wie z. B. Wege, in die die kleineren Abfuhr—
wege, die nur zum Transport des Holzes einzelner Schläge oder im
Abtriebe befindlicher Wirtſchaftsfiguren für kürzere Zeit angelegt ſind,
münden, ſolide und dauerhaft gebaut werden. In der Ebene iſt die
Anlage von Wegen verhältnismäßig einfach. Nach dem Grundſatz:
Daß die Walderzeugniſſe auf dem kürzeſten und billigſten Wege nach
dem Endziel geführt werden müſſen, verbindet man Anfangs- und
Endpunkt möglichſt durch eine gerade Linie; Abweichungen von der—
ſelben gebieten nur unüberwindliche oder den Transport ſtörende
Hinderniſſe wie Sümpfe u. dergl.; einzelne kleine Erhöhungen werden
durchſtochen oder auf kürzeſtem Wege umgangen.
In kupiertem Gelände iſt der Neubau von feſten Straßen ſchwierig,
da man oft große Steigungen zu überwinden hat; ſie dürfen nirgends
ſtärker ſein, als daß ſie die landesüblichen Laſtfuhrwerke unter Be—
nutzung der gewöhnlichen Beſpannung überwinden können. Zur
Feſtſtellung des höchſten Steigungsprozents benutzt man bei größeren
Wegebauten das Pendelinſtrument von Boſe, das zur Ermitte—
lung des Gefällprozents der Wegelinie und zum Abſtecken von Wegezügen
mit gegebenem Prozent vorzüglich geeignet iſt. Es beſteht aus einem
rechteckigen Meſſingrahmen, der unten ſchwerer wiegt, und einer Auf—
hängevorrichtung, mit welcher es an einem Stockſtativ aufgehängt
werden kann; an den beiden ſenkrechten Rahmen befindet ſich eine
Horizontalviſierung aus einem feſtſtehenden Objektiv- und einem be—
weglichen Okular-Rähmchen; erſteres iſt kleiner, zurückklappbar und
mit Horizontalfaden verſehen. Am Rahmen, an dem das bewegliche
Okular befeſtigt iſt, iſt eine Prozent-Skala in ganzen Prozenten angebracht,
die den O-Punkt in der Mitte hat; nach oben und unten find ganze
Prozente eingeteilt; die Einzelteile find gleich 100 der horizontalen
Rahmenentfernung vom Objektiv zum Okular; ſteht der Okularſchieber
auf dem 0-Punkt, dann iſt die Viſierlinie horizontal; ſchiebt man
ihn abwärts, jo entſteht eine aufwärtsgerichtete Viſierlinie und umgekehrt.
Soll z. B. ein Abfuhrweg mit 5% Gefäll an einem Hange abgeſteckt
werden, ſo ſtellt man das Inſtrument im Anfangspunkte der Wege—
Waldwegebau. 423
linie auf und viſiert, nachdem man das Okular nach unten auf 5%
eingeſtellt hat, noch einer weiter oben eingeſtellten Nivellierlatte, welche
ſoweit am Hang auf- und abwärts bewegt wird, bis die Viſierlinie
die Mitte der Zielſcheibe trifft; dann werden in beiden Punkten Pfähle
eingeſchlagen; in dieſer Weiſe wird die Wegerichtung bis zur Höhe
weiter geſucht und mit Pfählen bezeichnet. Dieſe Mittellinie des zu bau—
enden Weges muß aber meiſtens noch in vertikaler und horizontaler Richtung
verbeſſert werden, namentlich beim etwaigen Übergang in ein anderes Ge—
fällprozent oder bei Vermeidung von Terrainhinderniſſen (Felſen uſw.).
Iſt die Wegelinie endgültig beſtimmt und durch Pfähle genau
feſtgelegt, ſo wird die Wegebreite horizontal zu ihr in abgemeſſenen
Abſtänden ebenfalls abgepflöckt (Querprofil). Die Herſtellung der
Kurven iſt meiſt nicht Sache der Belaufsbeamten und wird deshalb
übergangen.
Für einfache Verhältniſſe genügt zur Gefällmeſſung auch die
Setzwage mit dem zugehörigen Richtſcheit; bei der Herſtellung
des Querprofils iſt ſie faſt unentbehrlich. Sie beſteht aus einem
gleichſchenklig- rechtwinkligen Dreieck (Holz oder Metall), in deſſen
Spitze ein Pendellot befeſtigt iſt; die Mitte der Hypotenuſe iſt einge—
ferbt; bei beſſeren Inſtrumenten iſt noch über der Hypotenuſe eine
Gradbogen-Einteilung angebracht, wonach man auch den Neigungs—
winkel ſchiefer Flächen beſtimmen kann. Beim Gebrauche wird die
Setzwage auf eine meiſt 2 m lange Meßlatte, das ſog. „Richtſcheit“
aufgeſetzt; es liegt dann horizontal, wenn der Pendel im Mittel-(O⸗
Punkte der Hypotenuſe einſpielt.
Dauernde Abfuhrwege müſſen mindeſtens 8 m Breite und
eine Wölbung haben, ſodaß die Wegmittellinie um / — / der Weg—
breite höher liegt, als die Wegränder, dürfen, wenn Gefäll und Steigung
abwechſeln, höchſtens auf 100 m 7 m anſteigen (7 / Steigung),
müſſen mit Gräben und Bäumen eingefaßt ſein und einen dauernden
Unterbau von Steinen oder feſter Erde haben.
Hiernach unterſcheidet man zunächſt Erdwege, d. h. ſolche Wege,
zu denen ein anderes Material als das gerade im Straßenkörper oder
deſſen Umgebung befindliche nicht verwendet wird. Nachdem der Wald
in der vorher abgeſteckten Linie durchhauen und gerodet iſt, wird die
Breite des Weges abgemeſſen und durch Pflöcke, reſp. Steine feſt—
gelegt; dann werden zu beiden Seiten des Straßenkörpers Gräben
424 Waldwegebau.
von 0,7—1,0 m Oberweite, 0,2 —0,5 m Sohle und 0,3—0,5 m Tiefe,
je nach der Feuchtigkeit und der Bodenbeſchaffenheit ausgeworfen.
Der Auswurf wird ſo auf dem Straßenkörper ausgeworfen, daß er
in der Mitte entſprechend höher liegt als an den Gräben. Bei
etwaigen Durchſtichen von Bergen müſſen die Böſchungen derſelben
gehörig abgeſchrägt werden, bei feſtem Boden auf je Im Höhe 0,5 m
horizontale Abſchrägung (Ausladung), bei loſem Boden 1,5 m Ab—
ſchrägung (vergl. §S 98) und ſollten dieſelben mit Faſchinen oder Plaggen
oder Beſäen mit Gras reſp. durch Bepflanzung mit Weiden (Salix
caspica) oder Akazien nötigenfalls befeſtigt werden, um Nachrutſchungen
und Verſchüttungen zu vermeiden.
Das gleiche muß bei Überführung von Einſenkungen beobachtet
werden, oder wenn der Weg um Berglehnen herumgeführt wird. —
Etwaige Steigungen ſind event. wie oben beſchrieben feſtzulegen. Das
Waſſer wird von der Straße, jedoch nur, wo die Seitengräben nicht
genügen ſollten oder ſolche nicht vorhanden ſind, durch ſog. Abſchläge,
d. i. gepflaſterte Mulden, oder in kleinen gemauerten Durchläſſen, in
Ton⸗, Zement uſw. Röhren, zuweilen auch in untergelegten Brunnen—
röhren abgeführt. Die obere Erdſchicht jolcher Wege beſteht am beſten,
zur Beförderung der Trockenheit, aus einer Miſchung von Lehm und
Kies, von letzterem ſoll man im Zweifel eher zu viel als zu wenig
nehmen (eine Schicht von 5—8 cm hoch Kies im Mittel wird hin
reichen). Dieſe Erdwege genügen jedoch nur in ſolchem Boden, der
einen feſten Untergrund hat. Im andern Falle muß man die Wege,
nachdem das Planum hergeſtellt iſt, noch mit Stein ſchüttungen ver—
ſehen. Solche Steinſchüttungen ſind je nach der Bedeutung der Straße
ſehr verſchieden. Bei chauſſierten Wegen, die eine Breite von 6 bis
10 m haben, wird entweder in der Mitte der Straße oder auf einer
Hälfte, während die andere unverſteint, ſog. Sommerbahn bleibt, das
Planum für die 3—5 m breite Steinſchüttung 20—30 em tief einz
gegraben (ſog. Kaſten) und mit kantig behauenen Steinen gepflaſtert,
nachdem an beiden Rändern als Widerlage für den Steinbau ſog.
„Bordſteine“ eingerammt ſind; auf dieſe ſog. Packlage werden eine
oder mehrere Schüttungen von klein behauenen Steinen 6— 8 em hoch
gelegt, dann wird die Bahn 7—10 cm hoch abgewölbt, feſtgeſtampft
oder beſſer gewalzt und ſchließlich eine 3Z—5 em ſtarke Kiesſchicht
aufgebracht und unter ſteter Waſſerſprengung ebenfalls feſtgewalzt.
Waldwegebau. 425
Wo Pflaſter zu teuer oder nicht erforderlich wird, legt man auch
15—20 cm hoch Bruchſteine rechtwinklig zur Straßenrichtung dicht
aneinander, die breite Seite nach unten, die Spitze nach oben, auf
welchen Grundbau dann noch eine 8— 10 cm hohe Decklage Klein—
ſchlag mit harten Steinen kommt, die ſchließlich ebenfalls überkieſt wird.
Werden weder Pflaſter- noch Bruchſteine verwendet, ſondern wird
nur Steinſchlag genommen (Makadamiſierung), ſo folgen mehrere
Steinſchüttungen verſchiedener Stärke im ganzen 10—20 em ſtark
übereinander; es iſt als Hauptregel feſtzuhalten, daß der feinere Stein—
ſchlag immer über den gröberen zu liegen kommt und jede Steinlage
für ſich feſtgeſtampft oder gewalzt wird. Die Bekieſung uſw. iſt wie
oben geſchildert. Solche Straßen ſind erheblich billiger. Schäden auf
ſolchen Straßen müſſen möglichſt ſchnell mit kleingehauenen Steinen
ausgebeſſert und feſtgerammt werden; dieſe müſſen deshalb immer in
Haufen längs der Straße vorrätig gehalten werden. Für nötigen
Waſſerabfluß iſt durch Abſchläge und Durchläſſe zu ſorgen. Die in
ſolche Hauptwaldſtraße mündenden Nebenwege werden je nach dem
Bedürfniſſe mehr oder minder dauerhaft gebaut; ſie ſind meiſt nur
4—8 m breit und haben in kleineren und größeren Entfernungen je
nach der Überſicht der Straße Ausbiege-, hier und da auch Umbiege—
ſtellen.
Wege mit Steinſchüttungen laſſen ſich nur auf gutem und feſtem
Untergrund bauen; auf ſchwer zu entwäſſerndem, naſſem und nach—
giebigem Untergrund ſinken die Steinſchüttungen ein und da muß man
entweder vorher entwäſſern oder erhöhen oder den wenig dauerhaften
Holzbau zu Hilfe nehmen. Zu einzelnen ſumpfigen Stellen auf ſonſt
mit Steinſchutt bebauten Wegen benutzt man Fichten- und Kiefern—
reiſig, welches mit dem Stockende nach innen etwa 30 —50 em hoch
gleichmäßig auf dem Planum ausgebreitet, mit Beerkraut, Plaggen
ujw. bedeckt und ſchließlich mit gröberem Kies (nicht mit feinem Sand!)
überſchüttet wird. Eine andere Überführung naſſer und ſumpfiger Stellen
bewirkt man mit Knüppeldämmen (Buchen und Kiefern), die jedoch
bei dem jetzigen Werte des Holzes, da ſie oft erneuert werden müſſen,
meiſt zu koſtſpielig werden; in ſolchem Falle muß man, ohne eine ein—
malige große Ausgabe zu ſcheuen, für dauernde Abhilfe durch Ent—
wäſſerung ſorgen. Alles, was hier über die Anlage von Wegen ge—
ſagt iſt, betrifft den ſchwierigen Straßenbau, wie er namentlich im
426 Waldwegebau.
Hügellande und Gebirge notwendig zu werden pflegt, und ſollen die
Angaben nur Anhaltspunkte gewähren, da ein tieferes Eingehen auf
den Wegebau zu weit führen würde; in der Ebene werden meiſtens
nur Wege der einfachſten Art nötig; die Geſtelle werden vielfach gleich—
zeitig als Abfuhrwege benutzt; hier genügt gewöhnlich das Ziehen von
den Bedürfniſſen angepaßten Gräben“) zu beiden Seiten des Weges
und Aufſchütten und Abwölben des Grabenaufwurfs; an weicheren
Stellen werden Heide- oder Raſenplaggen oder Reiſig eingelegt.
Zur Erhaltung der Wege dient das Einſpuren der Gleiſe, Be—
decken von tiefen Stellen, ſofortiges Ableiten der Waſſerlöcher, Aus—
füllen der Schlaglöcher, Ausebnen ungleicher Stellen und auf Kunſt—
ſtraßen das Belegen mit großen Steinen, um einſeitiges Befahren zu
verhüten, ſowie Abziehen des Kotes bei naſſem Wetter; auch müſſen
alle Wege von überhängenden Aſten freigehalten werden; am beſten
iſt es rechts und links ſchmale Streifen kahl abzutreiben, um Licht
und Luft Zutritt zu ſchaffen; fehlt beides, ſo wird die Unterhaltung
ſtets teuer. Moorige Stellen überſande man, auf Sandwege bringe
man 7—10 cm ſtarke Schichten von Lehm, der aber wieder überkieſt
werden muß, von Torf- oder Brucherde (10 cm), von Moos (20 cm)
und von Heideplaggen, die dicht aneinander gepflaſtert werden; auf
Lehmwege bringe man wieder Kies uſw., alles jedoch erſt, nachdem
man zuvor einen 5—15 cm tiefen Kaſten im Wegeplanum ausgehoben
hat. Zur Unterhaltung der gewöhnlichen Erdwege eignet ſich der
Elbinger oder Weberſche Wegehobel am beſten; erſterer koſtet 15 Mk.,
letzterer 50 Mk. Auch die neuerdings eingeführten Hobel von Neu—
mann und Wilke werden gelobt.
Der in einzelnen hohen Gebirgsgegenden vorkommende Transport
durch ſog. Rieſen, die entweder von zuſammengelegten Langhölzern
gebaut, oder einfach muldenförmig im Boden ausgeebnet werden, um
Holz von hohen Bergen in die Täler und an die größeren Wege
hinabzurutſchen, wird hier, als zu ſelten vorkommend, übergangen.
In den letzten Jahren hat der Bau von Waldeiſenbahnen immer
größere Verbreitung gefunden und ſollten dieſelben überall da, wo ſie
eine ſichere Rente bringen, angelegt werden.
) Sollten am Wege ſturmgefährdete Beſtände ſtehen, jo muß die Anlage
von Gräben an der Beſtandsſeite unterbleiben.
Waſſertransport, Verwendung des Holzes. 42
u}
S 269. 2. Transport zu Maffer.
Um den Bau koſtſpieliger Wege zu umgehen, werden nicht jelten
Flüſſe und Bäche, die aus dem Walde in der Richtung des Haupt—
abſatzgebietes ihren Verlauf haben, zum Transport des Holzes benutzt;
es wird auf ihnen geflößt. Man pflegt Brennholz zu flößen, indem
die Scheite einfach in das Flößwaſſer geworfen und an dem Be—
ſtimmungsort durch ſog. Schwemmbäume, die im Waſſer durch Böcke
befeſtigt find aufgefangen werden. Das etwa an den Ufern hängen
bleibende Holz iſt von Floßknechten zu revidieren und abzuſtoßen.
Langholz wird zu Flößen zuſammengebaut und von auf denſelben
befindlichen Flößern ſtromabwärts geführt. Da der Bau derſelben
wohl nie Sache der Beamten ſein wird, ſo wird derſelbe übergangen.
C. Verwendung des Holzes.
a) Bauholz.
S 270. 1. Hochbau.
Der Hochbau begreift den Bau der Gebäude und der etwa bei
demſelben vorkommenden Einfriedigungen in ſich. Alles Bauholz muß
durchaus geſund und dauerhaft ſein; dauerhaft beſonders ſolches, welches
dem verderblichen Wechſel von Trocknis und Feuchtigkeit ausgeſetzt
iſt. Leichtes Bauholz iſt beliebter als ſchweres Holz, um eine über—
mäßige Belaſtung, namentlich mit Bedachungsholz zu vermeiden. Die
Hauptſache iſt, daß das Bauholz möglichſt vollholzig, gerade gewachſen
und aſtfrei, möglichſt lang und geſund iſt. Alles Holz, was dieſen
Bedingungen genügt, iſt als Bauholz in den Schlägen auszuhalten;
nur Stämme mit fehlerhaftem Wuchs oder nicht geſunde Stämme ſind
ganz oder teilweis in das Brennholz zu ſchlagen, wobei die noch irgend
wie zum Nutzholz tauglichen Teile in ſolche auszuſortieren ſind; das
Holz ſoll im übrigen ſo lang als rationell möglich ausgehalten werden.
Übermäßig lang ausgehaltene Stämme verlieren bei unſerer Berechnungs—
weiſe an Inhalt, ſchlechte Spitzen machen das Holz unanſehnlich und
oft ſchwer verkäuflich. Beſonders vollholzige, aſt- und fehlerfreie
Stammabſchnitte werden als wertvollere Schneidehölzer, Blöcke oder
Sägeblöcke in gewöhnlich von den Abnehmern genau angegebenen
Längen (3—8 m) abgetrennt. Das übrigbleibende Stück iſt dann
428 Erdbauholz.
meiſt noch als Bau- oder Nutzholz zu verwerten. Die Sägeblöcke
werden zur Verwendung beim Hochbau in Bretter von 0,7 —4,5 cm
Stärke oder zu Bohlen von 5,2 — 10,5 em Stärke verſchnitten. Vor
ſeiner Verwendung wird das Bauholz durch den Zimmermann vom
Splint befreit und ſcharfkantig rechtwinklig beſchlagen; entweder gibt
ein Rundholz nur ein ſcharfkantiges Bauholz — Ganzholz — oder
durch einmaliges Zerſägen zwei Bauhölzer — Halbholz oder durch
kreuzweiſes Zerſägen vier Bauhölzer — Kreuzholz; hierbei entſteht ein
Abfall von 20—30 %.
§ 271. 2. Erdban.
Hierunter ſind alle Bauwerke in und unter der Erde zu verſtehen.
Um nachgiebiges Erdreich für den Häuſerbau zu befeſtigen, werden in
der Erde öfter Fundamente von Pfählen, ſog. Roſtbauten, nötig,
wozu man nur die dauerhafteſten Eichen- und feinringige harzreiche
Lärchen- und Kiefernnutzſtücke, bei größerer Bodennäſſe allenfalls auch
Erlenholz verwenden darf. Jetzt meiſt Eiſen- oder Zementwürfel.)
Zu Röhrenholz bei Waſſerleitungen eignen ſich am beſten
Kiefer, Lärche und Schwarzkiefer (das ſonſt ſehr geeignete Eichenholz
gibt dem Waſſer einen Beigeſchmack), welche dann grün gebohrt und
gelegt, eventuell unter Waſſer aufbewahrt werden müſſen. Jetzt eben—
falls meiſt aus Eiſen, Ton, Zement uſw.)
Zu Eiſenbahnſchwellen )), welche Rundſtücke für ſog. Fugen—
ſtücke (wo zwei Schienen zuſammenſtoßen) von 2,60 m und für Stoß—
ſchwellen von meiſt 2,50 m Länge, 26 cm Breite und 16 em Stärke
Stammabſchnitte von 30—60 em Durchmeſſer erfordern, verlangte
man früher nur Eichenholz und feinringiges harzreiches Lärchen- und
Kiefernholz, jetzt aber, wo man durch Sättigung mit fäulniswidrigen
Subſtanzen das Holz ſo dauerhaft macht, verwendet man auch durch—
tränktes Kiefern-, Fichten- und Buchenholz, ja ſelbſt andere wohlfeile
Hölzer. Nach neueſten Verſuchen iſt das mit Teeröl getränkte Buchen—
holz das beſte und billigſte Schwellenholz.
Zum Grubenbau gebraucht der Bergmann ſehr viel Holz und
) Neuerdings hat man wegen der teuren Holz- und niedrigen Eiſenpreiſe
mehrfach eiſerne und ſteinerne Schwellen eingeführt, die ſich aber nicht recht be—
währen, weil ſie geräuſchvoll und nicht elaſtiſch genug ſind.
Waſſerbauholz, Stellmacherholz. 429
geworden iſt, die in der Gegend herrſchende Holzart, namentlich die
Nadelhölzer. (Knüppel und Rundkloben mit beſtimmten, aber ſehr
abweichenden Dimenſionen.)
Zu Brunnenröhren taugen alle harzreichen Nadelhölzer.
S 272. 3. Waſſerbau.
Da alles Holz, das zum Waſſerbau verwendet wird, eine große
Dauer haben muß, ſo verwendet man zu den Pfeilern und Pfählen
beim Brückenbau, bei Waſſermühlen, bei Uferbauten uſw., wenn es
möglich iſt, Eichenholz oder harzreiches Lärchen- und Kiefernholz; wo
das nicht zu haben iſt, greift man wohl auch zum Fichtenholz. Bei
Uferbefeſtigungen gebraucht man Faſchinen, wozu man alle ſchnell—
wachſenden 5—10 jährigen Holz- und Straucharten, wie man ſie im
Niederwald oder als Unterholz im Mittelwalde, auch als abkömmliches
Bodenſchutzholz findet oder dazu erzogen hat, verwenden kann. Obenan
ſtehen als Faſchinenholz einige Weidenarten: Salix fragilis, S. alba,
S. rubra uſw., ferner die Rhamnus-, Viburnum-, Evonymus-, Loni-
cera-, Ligustrum-, Berberis-Arten, Haſel, Pappel, Schwarz- und
Weißdorn, Erle, Fichte, Kiefer uſw. uſw.
Das Faſchinenholz wird kurz vor Laubausbruch gehauen.
b) Nutzholz.
S 273. 1. Handwerkerholz.
Stellmacherholz. Der Stellmacher oder Wagner verarbeitet
vorzüglich Eichen, Ulmen, Buchen, Hainbuchen, Eſchen, Ahorn, Birken
und Nadelholz.
Die Felgen, aus denen der Kranz der Wagenräder zuſammen—
geſetzt wird, werden meiſtens aus Buchenholz gefertigt; am beſten
eignet ſich jedoch Ulmenholz und dann Akazie, Eſche, Hainbuche und
Birke, zu Luxuswagen Hickory (carya alba) uſw. Da von den
Scheiten, aus denen die Felgen ſo ausgehauen werden, daß ihre Seiten—
flächen in der Richtung des Jahresringes verlaufen, Kern und Splint
getrennt werden, ſo müſſen die Scheite ſtark genug ausgehalten werden,
auch gut ſpaltbar ſein. Holz, was nur in Splint und Kern fehlerhaft
oder etwas anbrüchig iſt, gibt oft noch taugliches Felgenholz; da die
gewöhnliche Felgenlänge zwiſchen 63 und 75 cm ſchwankt, jo müſſen
die Nutzſcheite dieſe beiden Längen einfach oder doppelt haben.
430 Böttcherholz.
Die Speichen werden aus gutſpaltigem Eichen-, Eſchen- oder
Akazienklobenholz 45—80 em lang geriſſen. Die Nabe wird meiſt
aus Stammabſchnitten von Eichen, aber auch von Ulme, Eſche, Ahorn,
Birke 20—35 cm lang abgeſchnitten. Zu Deichſeln, Leiterbäumen,
Raufenbäumen uſw. nimmt man meiſtens ſchwache Birkenſtangen, auch
Eſche und Eiche, zu den vielerlei Sproſſen in Leitern, an Wagen, an
Futterraufen uſw. nimmt man am liebſten gutſpaltiges Eichenholz, was
meiſt in Klötzen von verlangter Länge ausgehalten wird, auch eignet
ſich Eſchenholz hierzu ſehr gut; am beſten iſt Wacholder, wo dieſer
viel vorkommt.
Sehr wertvoll für den Stellmacher ſind alle ſchwachen Stangen—
ſortimente von 9— 20 em Durchmeſſer, namentlich krumm und bogig
gewachſene erlangen oft die höchſten Preiſe, die er zu Karrenbäumen,
Pflugſterzen, zu Stielen für allerlei Gerät vortrefflich verarbeiten
kann. — Zu Schlittenkufen nimmt man krummgewachſenes Buchen-,
Hainbuchen- und Eſchenholz. Zu Eiſenbahnwaggons verwendet man
Eichen-, Eſchen-, Pappel-, Aspen- und Nadelholz aus Blöcken und
Nutzſtämmen.
Böttcherholz. Die Böttcher (Büttner, Küfer, Faßbinder) ver⸗
wenden zur Anfertigung von Fäſſern und Gefäßen aller Art vielerlei
Laub- und Nadelhölzer. Das wertvollſte und beſte Holz erfordern
die Weinfäſſer, wozu ausſchließlich gutes ſpaltiges Eichenholz verarbeitet
wird. Sehr gut eignen ſich hierzu noch fehlerhafte und anbrüchige
Eichen, die als ganze Nutzſtücke nicht liegen bleiben können; das un—
brauchbare Holz ſortiert man aus, das geſunde und dabei gutſpaltige
Holz hält man in Kloben-Längen von 70 oder 240 cm aus, wobei
nur am Kern und Splint leicht anbrüchige oder fehlerhafte Scheite
immer noch in die Nutzholzſchichtmaße gelegt werden können, da Teile
von beiden doch abgeſpalten werden müſſen. Dieſes Sortiment heißt
Stabholz. Zu den Faßreifen nimmt man junge Stangen, Gerten, Loden,
Stockausſchläge uſw. von Eichen, Birken, Weiden und Haſeln, die als
Reifſtäbe in den verſchiedenen Längen ausgehalten werden; jetzt jedoch
meiſt Eiſenreifen. — Zu Trockenfäſſern wird auch in gleicher Weiſe
auszuhaltendes Stabholz*) von allen Nadelhölzern, auch von Buchen,
) Zu Fäſſern für trockne Subſtanzen (Zucker Zement uſw.) nimmt man
jetzt billiges Brennholz, welches mit der Kreisſäge zerſchnitten wird (Rundkloben
und Knüppel); zu Zucker nur Säcke.
Spalt⸗ und Schnitzwarenholz. 431
Birken und Aspen verwendet, wozu man namentlich die noch nutzbaren
Teile von anbrüchigen oder ſonſt fehlerhaften Stämmen aushält. Gut—
ſpaltige Nadelhölzer, oft noch von ganz geringer Länge, verarbeitet
der Böttcher zu Eimern, Zubern, Milchgeſchirren, Butterfäſſern und
zu Gefäßen, die nur ganz vorübergehend zur Aufbewahrung von wert—
loſeren Flüſſigkeiten im Haushalte uſw. dienen. — Die Reifen zu dieſen
Geräten werden meiſt aus Stammſtücken von gutſpaltigem Eſchen-,
Fichten- und Weidenholz 6 em breit und 3 em dick ausgeſpalten, glatt
gearbeitet und, wenn ſie durch heißes Waſſer gezogen ſind, über einem
runden Holze (Biegeſtock) gebogen. Alles Holz, was zu Reifen
irgend welcher Art verlangt wird, wird am beſten kurz vor Laub—
ausbruch gefällt; auch die Reifen werden jetzt vielfach aus Eiſen hergeſtellt.
Zu Spaltwarenholz, zu Sieb- und Scheffelrändern, zu
Schachteln, Dachſpliſſen und Dachſchindeln, zu Zündhölzchen uſw. ver—
wendet man leichtes, aſtfreies, geſundes und vor allen Dingen gut
ſpaltiges Nadelholz, was in Schichtnutzhölzern von verlangter Länge,
gewöhnlich noch die nutzbaren kurzen Stücke aus anbrüchigen und fehler—
haften Stämmen, die keine Bauhölzer geben, ausgehalten wird; wo
Nadelholz fehlt, verwendet man jedoch auch Laubholz, wie Eichen,
Eſchen, Aspen, Saalweiden und Buchenholz zu Spaltwaren.
Zu Schnitzwaren werden faſt ausſchließlich Laubhölzer ver—
wendet. — Der Muldenhauer verarbeitet möglichſt friſches Ahorn,
Buchen-, Hainbuchen-, Aspen-, Pappeln⸗, Linden-, Birken- uſw. Holz,
wozu dicke geſunde und fehlerfreie Klötze jeder Länge ausgehalten
werden, vor allen Dingen darf das Holz nicht äſtig und nicht dreh—
wüchſig ſein; ſobald das Holz ſpeziell zu größeren Schüſſeln und Mulden
verlangt wird, muß es bis zu etwa 1 m Durchmeſſer haben. Seiner
Häufigkeit wegen wird am meiſten Buchenholz verwendet.
Der Löffelſchnitzer verarbeitet friſches Ahorn-, Birken-, Buchen-,
Erlen⸗, Pappel⸗ und Aspenholz; hierzu werden ganz glatte aſtreine
Stangen ausgehalten; zu kleinen Löffeln genügen ſchon armdicke Stangen.
Die Leiſtenſchnitzer verarbeiten friſches Buchen-, Ahorn-, Birken-, Erlen⸗
und Aspenholz, das in durchaus fehlerfreien und gutſpaltigen Nutz—
ſchichtmaßen auszuhalten iſt. — Holzſchuhe und Pantoffeln werden
aus Nutzholzſcheiten (Rollen) von Erlen, Birken, Pappeln und Buchen
ausgehauen. Zu Flintenſchäften und Blasinſtrumenten dient beſonders
Maſernholz von Nußbaum, Maßholder, Birken und Spitzahorn, am
432 Glaſer⸗, Tiſchler⸗, Flecht⸗ und andere Hölzer.
liebſten aus den Wurzelknoten. Zu Kinderſpielwaren werden fehler—
freie Schichtnutzhölzer von Linden, Erlen, Fichten, Tannen, Ahorn,
Pflaumen-, und Apfelbaum ausgehalten; zu Bildſchnitzereien iſt am
geſuchteſten Linde und Nußbaum, aber auch Spitzahorn, Eiche, Erle
und Obſtholz.
Der Drechſler verlangt entweder Stammabſchnitte oder geſundes
Schichtnutzholz (meiſt Rollen) von harten Hölzern mit ſchöner Textur,
wie Buche, Ahorn, Hainbuche, Obſtholz, Elsbeere, Eiche, Erle uſw.,
und kann auch noch ſchlechtgewachſenes Holz oft in den kürzeſten
Stammabſchnitten, ſobald es geſund iſt, verarbeiten.
Der Glaſer verlangt gutſpaltiges fehlerfreies Eichenholz, ferner
gutes Lärchen- und Kiefernholz zu Fenſterrahmen, was aus Nutzholz—
ſchichtmaßen oder aus Bohlen herausgeſchnitten wird.
Der Tiſchler verarbeitet faſt alle Hölzer; er verlangt ſie in
Stammabſchnitten, die ganz fehlerfrei, weich, möglichſt aſtrein und
geradfaſerig ſind, ſo daß er aus ihnen Bretter, Bohlen, Latten,
Pfoſten uſw. herausarbeiten kann. Kommen in Schlägen maſrig
gewachſene geſunde ſeltenere Hölzer, wie Ulmen, Ahorn, Eſchen,
Kirſchen, Elsbeeren, Maßholder, Erle, Birke uſw. vor, ſo ſind dieſe
ſorgſam auszuhalten, da ſie als Möbel- und Furnierholz ſehr
hoch bezahlt werden.
Zu Flechtarbeiten (allerlei Korbwaren, Kober, Schwingen,
Hürden uſw.) gewinnt man in erſter Linie das Material aus den
dünnen Stocktrieben der verſchiedenen Flechtweiden (ſ. S 189), aber
auch aus Haſeln-, Fichten-, Aspen- und Lindenholz, das in feine
Stränge und Fäden aufgeriſſen wird. Zu den beſſeren Korbwaren
werden die Weiden geſchält. Die meiſten Korbwaren werden aus
ungeſpaltenen meiſt einjährigen Stocktrieben gefertigt, feinere Ware aber
aus geſpaltenen Schienen. Zu großen Tauen, Matten uſw. verwendet
man zuweilen die feinen Wurzelſtränge von Fichten und Kiefern, die
ſehr zähe ſind; leider werden ſie zu ſolchen Zwecken oft geſtohlen.
Der Beſenbinder verlangt feine krauſe, dabei ſteife Birken—
reiſer oder Beſenpfriem, was man ihn meiſtens auf Schlägen oder in
Läuterungshieben von Nadelholzdickungen uſw. ſich ſelbſt ausſuchen
läßt; gehauen wird das Beſenholz vor Laubausbruch.
Schiffbauholz. 433
S 274. 2. Acker- und Gartenbauholz.
Erbſenreiſig wird aus den Zweigſpitzen von allerlei Holzarten
etwa Im lang ausgehalten; zu den vielerlei Stangen, Pfählen
und Stöcken, wie ſie die an Gebäuden und in Gärten vorkommenden
vielfachen Einfriedigungen oder der Gartenbau erfordern, liefern die
Durchforſtungen der Nadelhölzer reiches Material. Man halte dazu
Nadelholzreiſig I. Kl. bis 4 m lang aus und ſäge es. Zu kleineren
Weinpfählen, wie ſie der ſog. Kammerbau in den Weinbergen erfordert
und wo die Pfähle den Winter über ſtecken bleiben, gebraucht man
Eichen⸗, Kaſtanien- und Akazienholz; ebenſo iſt dieſes zu recht dauer—
haften Verzäunungen erforderlich, wo man nicht Drahtgeflecht vorzieht.
Zu Rebpfählen verwendet man jetzt auch viel imprägnierte Tannen—
und Fichtenſtangen.
S 275. golz zu techniſchen Zwecken.
Schiffbauholz. Das wichtigſte Schiffbauholz iſt das Eichen—
holz wegen ſeiner Dauer und Haltbarkeit; faſt der ganze Rumpf der
See- und Flußſchiffe iſt, wo nicht die moderne Eiſenkonſtruktion
vorgezogen wird, aus Eichenholz gebaut. Das beſte Eichenholz
iſt kenntlich an den breiten gleichmäßigen Jahresringen, ſchmalen
äußerſt feinporigen Porenringen, am recht kräftigen Geruch, Lang—
faſerigkeit und überall gleichmäßiger, nicht zu dunkler Farbe. Zum
Schiffbau wird für Kiel und Planken Langholz von mindeſtens 8 bis
10 m Länge und 35 em Zopfſtärke verlangt; je ſtärker das Holz iſt,
deſto geſuchter iſt es. Zu dem unteren Kiele werden ſtarke gerade
Buchen verlangt. Zu den Maſtbäumen und NRaaen verwendet man
feinringige mäßig harzreiche tadelloſe Kiefern der größten Dimenſionen;
oft müſſen dieſelben bei 31 m Länge noch 47 cm Durchmeſſer haben.
Zum Bau des Rumpfes verlangt man die in verſchiedenſter Weiſe
gebogenen Krummhölzer, Buchthölzer und Kniehölzer, wozu man
namentlich die ſich vom Stamm abzweigenden Wurzeln und Aſte der
ſtärkſten Dimenſionen an Eichen verwendet, die deshalb in den Revieren,
wo Schiffbauholz verkauft wird, mit peinlichſter Sorgfaltam Stammege—
laſſen und ausgeſucht werden müſſen. — Je ſtärker die Krummhölzer find,
deſto beſſer iſt es; für Marinezwecke ſind die geringſten Dimenſionen für
die Länge 3,60 m, für die beſchlagene Stärke 20 em, für Flußfahrzeuge ge—
nügen oft 10 em beſchlagene Stärke. Alle Krummhölzer müſſen die
Bucht entweder in der Mitte oder bis zu / vom kurzen Ende haben.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 28
434 Brennholz.
Das Schiffbauholz kann gewiſſe kleine Fehler, die die Stärke des
Stückes nicht ſehr beeinträchtigen, wie braune Flecke und Ringe am
Stammende, die nicht tief gehen, kleinere Weiß- und Rotfaulſtellen uſw.
wohl haben. Unzuläſſig ſind dagegen große Kern- und Froſtriſſe,
Drehwuchs, tief eindringende ſchwarze und braune, beſonders bunt—
fleckige Stellen und weit vorgeſchrittene Aſt- und Kernfäule.
Schließlich ſei noch der in neueſter Zeit in Aufnahme gekommenen
Verarbeitung aller Sortimente (ſelbſt der Sägeſpäne) von den meiſten
Holzarten, namentlich aber von Kiefern-, Fichten- und Tannenholz zum
Holzſtoff (Zelluloſe) erwähnt, welcher zur Fabrikation von allen Papier—
ſorten, Packpapier, zur Polſterung, ja ſelbſt als Viehfuttermaterial Ver-
wendung findet. In Amerika verwendet man die Zelluloſepappe zu
Radreifen, Dichtungsringen, zum Erſatz von Filzſohlen uſw., bei uns
preßt man den Holzſtoff mit Bindungsmitteln in Formen zu allerlei
Ornamenten und Luxusſachen. Deutſchland verarbeitet zurzeit in
etwa 800 Fabriken über 1 Million fm minderwertiges Holz zu Holz
ſtoff jährlich. Aus ſchwachem Reiſig, namentlich von Buchen, quetſcht
man in Notjahren Futter für Pferde und Rindvieh; die Verarbeitungs—
und Verwendungsweiſe des Holzes ſchreitet immer weiter fort und
fördert ſomit auch den Wert desſelben von Jahr zu Jahr.
c) Brennholz.
S 276. Bei weitem das meiſte zum Verbrennen beſtimmte Holz, das
heißt alles Holz, was ſich in keiner Weiſe beſſer benutzen läßt, oder wofür
man keinen anderen Abſatz finden kann, wird zum Heizen, Backen und
Kochen gebraucht; in früherer Zeit wurde dasſelbe bei der Pottaſchen—
bereitung vielfach zu Aſche verbrannt; jetzt iſt jedoch dieſe Verwendung
der hohen Holzpreiſe wegen nur noch ſelten gebräuchlich. Vielmehr
iſt dagegen die Holzeſſiggewinnung namentlich aus Buchen, jedoch auch
von vielen anderen Laubhölzern und den Nadelhölzern gebräuchlich,
welche in geſchloſſenen eiſernen Zylindern ſchnell ſtark erhitzt werden
und dann eine ſaure Flüſſigkeit von ſich geben; der Holzeſſig wird
wieder zur Darſtellung von eſſigſauren Salzen zu Druckerei- und
Färbereizwecken vielfach benutzt. Über die Verwendung des Brenn—
holzes zur Teerſchwelerei ſiehe S 288. Das zum Brennen beſtimmte
Holz ſoll nur in möglichſt trockenem Zuſtande verbraucht werden, da
es ſonſt viel an Wert verliert; es ſoll ſofort nach der Anfuhr zer—
kleinert und an einem trockenen luftigen Ort loſe aufgeſtapelt werden.
Gerbrinde. 435
II. Nebennutzung.
A. Vom HSolze ſelöſt.
S 277. a) Rinde zum Gerben.
Der in den Rindenzellen einiger Waldbäume, der Eiche, Fichte,
Birke, Lärche und Weide vorhandene Gerbſtoff wird zur Lederzu—
bereitung ſeitens der Gerber benutzt und werden deshalb von ihnen
deren Rinden geſucht. — Aus dieſem Grunde erzieht man die Eiche,
deren Rinde am wertvollſten iſt, wie wir im § 182 geſehen haben,
zu beſonderer Rindennutzung in den Eichenſchälſchlägen, doch benutzt
man auch die Eichenrinde von alten Bäumen, welche im Gegenſatz zu
der glatten und feinen Rinde der jungen Eiche, der ſog. Glanz—
oder Spiegelrinde, rauhe, auch Grobrinde genannt wird, vergl.
§ 182 und S 263, II. a. Die Spiegelrinde wird in den Lohmühlen
ganz, bei der rauhen Borke werden nur die ſaftigen Schichten, das
ſog. Rindenfleiſch, zur Lohe zermahlen und dann zum Gerben benutzt.
Der Eichenrinde ſteht die Fichtenrinde, die faſt in allen unſeren
Gebirgen hier und da als Grobrinde genutzt wird, in der Güte nach:
ſie wird allein nur zum Garmachen des Oberleders, ſonſt in Unter—
miſchung mit anderen Rinden benutzt; die Gewinnung iſt ähnlich wie
bei den Eichen. Sie wird im Frühjahr von den Rundſtücken ab—
geſchält und entweder auf Trockengerüſte horizontal gelegt oder dach—
förmig zum Trocknen zuſammengeſtellt; zum Schutz gegen den Regen
werden da, wo die Rindenſtücke oben zuſammenſtehen, einige Rinden
übergelegt. Zur Herſtellung von däniſchem Leder, aber auch zu anderen
Gerbzwecken wird noch die Rinde der Saalweide, ſeltener die von
anderen Weidenarten benutzt. In Rußland, weniger in Deutſchland,
werden in Gegenden mit vielen Gerbereien die jungen Birken auf
Spiegelrinde genutzt, deren Lohe als Zuſatz zur Schwellbeize bei Be—
reitung des Sohlleders gebraucht und häufig gut bezahlt wird. Die
Birkenrinde geht erſt 14 Tage ſpäter als die Eichenrinde.
Die Lärchenrinde wird bei uns vorläufig noch wenig verlangt,
die meiſte Verwendung findet ſie in Rußland und Oſterreich, wo ſie
ſtellenweis der Fichten- und Birkenrinde ſogar vorgezogen wird. — Da
ſie ſich ſehr leicht ſchälen läßt, ſo dürfte ihre Gewinnung im Sommer
vorzuziehen ſein; nach den neueſten Ermittelungen ſoll ihr Gerbſtoff—
gehalt außerdem im Hochſommer am höchſten ſein. In neuerer Zeit
28*
436 Harzgewinnung. Raff- und Leſeholz.
verliert die Rindengerbung immer mehr durch die Konkurrenz der
anderen Gerbmittel z. B. Quebracho, dini - dini, Catechu, Algaro-
biller uſw.
Außer zum Gerben wird die Rinde von Birke und Linde noch
anderweitig genutzt; erſtere dient nämlich zur Anfertigung kleiner Doſen,
der Baſt der letzteren zur Anfertigung von Matten und zum Binden.
Da in neuerer Zeit die Mineralgerbung immer mehr um ſich greift,
die Rindenpreiſe auch durch die Konkurrenz eingeführter Rinden immer
mehr ſinken, ſo verlohnt ſich die Rindenproduktion bei uns nicht mehr
recht und haben viele Waldbeſitzer den Betrieb der Eichenſchälwälder
aufgegeben.
S 278. b) Harz.
In den preußiſchen Forſten iſt die Harzgewinnung nur noch an
wenigen Stellen auf Grund von Berechtigungen geſtattet, ſonſt der
großen Schädlichkeit wegen, da die harzgenutzten Stämme größtenteils
rotfaul werden und dem Windbruche unterliegen, abgeſchafft; in großem
Umfange wird die Harzgewinnung aus Schwarzfiefern noch in Sſter⸗
reich betrieben; es können alle Nadelhölzer geharzt werden. Der Er—
trag der Harznutzung iſt nach den Holzarten recht verſchieden. Wird
dieſelbe z. B. bei der Fichte auf die letzten Jahre vor dem Abtriebe
beſchränkt, jo kann man auf einen Ertrag von 70—80 kg pro ha,
bei der Schwarzkiefer kann man auf 3—4 kg pro Stamm, bei der
Seeſtrandskiefer ſogar auf 4—5 kg pro Stamm rechnen. Zur Harz⸗
gewinnung ſchält man unten am Stamm ſchmale Rindenſtreifen, ſog.
Lachen ab, in welchen ſich das Harz ſammelt und immer wieder aus—
gekratzt wird. Die Bäume leiden natürlich ſehr unter dieſen Be—
ſchädigungen gerade des wertvollſten Nutzabſchnittes und iſt es mit
Freude zu begrüßen, daß die Harzgewinnung bei der Konkurrenz des
ausländiſchen Harzes jetzt faſt ganz bei uns aufgehört hat. Die be-
ſonders harzreichen alten Kiefernſtöcke werden zur Teerſchwelerei und
der bekannten „Kienſpäne“ wegen vielfach genutzt.
S 279. c) Raff- und Leſeholz (vergl. S 232).
Unter Raff⸗ und Leſeholz iſt alles dürre und trockene Holz zu
verſtehen, welches von ſelbſt von den Bäumen gefallen und zu ſeiner
Benutzung vom Boden aufgeleſen oder zuſammengerafft wird. Zum
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Maſt⸗ und Baumfrüchte. 437
Raff⸗ und Leſeholz wird noch das auf den Schlägen liegen bleibende
nicht benutzbare Reiſig- uſw. Holz gezählt, auch wohl die jog. Lager—
hölzer, ſtärkere Stämme, die durch Zufall umgeworfen, teilweis
verdorben ſind und jedenfalls vom Waldbeſitzer nicht mehr genutzt
werden.
Die Nutzung des Raff- und Leſeholzes wird entweder auf Grund
von Erlaubnisſcheinen, die ſtets mitgeführt werden müſſen, in 5 bis
6 Wintermonaten unter forſtpolizeilichen Einſchränkungen geſtattet, oder
ſie wird auf Grund von Berechtigungen ausgeübt, wo dann die be—
treffenden Urkunden und geſetzlichen Beſtimmungen die Art der Nutzung
regeln. Die freiwillig geſtattete Nutzung (ſog. Heidemiete) ſchließt
gewöhnlich alle Werkzeuge und größeren Transportmittel aus und be—
ſchränkt das Sammeln auf gewiſſe ſog. Holztage und die Perſon, auf
deren Namen der Zettel ausgeſtellt iſt; letzterer muß mitgeführt werden.
Die Nutzung iſt bei notoriſch Armen meiſt unentgeltlich, ſonſt gegen
geringe Bezahlung. Übertretungen der auf Grund von Zetteln oder
ſonſt Berechtigten werden auf Grund der SS 36—42 des F. und F.
P. G. beſtraft. Leſeholz darf nicht verkauft werden. Die Entnahme
von Holz, was nach obiger Erklärung nicht zum Raff- und Leſeholz
gehört, wird nicht als Kontravention, ſondern als Forſtdiebſtahl
beſtraft. Vergl. J. f. F. S 63.
S 280. d) Maft- und Baumfrüchte.
Die meiſten Früchte der Waldbäume werden von allerlei Tieren
als Nahrung aufgeſucht, abgeſehen davon, daß ſie ihre wichtigſte Be—
ſtimmung in der Verjüngung und Wiederkultur finden. — Die vielen
Baumbeerfrüchte werden von Vogelarten eifrig verzehrt (Vogelbeere,
Mehlbeere uſw.), ebenſo allerlei Steinfrüchte — Kirſchen, Wacholder,
Dornarten; Elsbeeren, wilde Birnen und Apfel werden von Rot—
und Rehwild begierig aufgeſucht, namentlich wird aber die Frucht der
Buche und Eiche für die Ernährung der Schweine wichtig, und da
ſich dieſelben oft förmlich dabei mäſten, auch mit dem techniſchen Namen
„Maſt“ bezeichnet. Die Jahre, in welchen Buchen- und Eichenwälder
durchweg reichliche Frucht tragen, treten ſelten auf, bei der Buche in
günſtigen Lagen etwa alle 10 Jahre, bei der Eiche alle 4 Jahre, in
rauheren Lagen noch viel ſeltener. — Solche reichliche Fruchterzeugung
bei der Eiche oder bei der Buche, wo alle Bäume gut tragen, nennt
438 Futterlaub.
man „Vollmaſt“; trägt etwa nur die Hälfte der Bäume gut, ſo nennt
man es „Halbmaſt“, tragen nur einzelne Bäume, ſo nennt man es
„Sprengmaſt“. Bei voller und halber Maſt werden häufig vom 15. Ok—
tober bis 1. Februar Maſtſchweine eingetrieben und werden zur Maſt—
nutzung die Maſtdiſtrikte entweder meiſtbietend oder freihändig ver—
pachtet, oder es wird pro Stück ein feſtgeſetztes Einmietegeld bezahlt.
Die Bedingungen, unter welchen die Maſt geſtattet wird, werden ver—
tragsmäßig feſtgeſetzt. An manchen Orten gebührt die Maſtnutzung
dazu Berechtigten. i
Bei geringer Maſt treibt man unter gleichen Verhältniſſen ſtatt
der Schweine auch Schafe ein; bei noch geringerer Maſt gibt man
Sammelzettel aus und läßt dieſe durch Bezahlung oder Abgabe von
Eicheln und Bucheln zur Hälfte zu eigenen Kulturzwecken entgelten.
Die geſammelten Bucheln werden auch zur Gewinnung von Ol in OL
mühlen geſchlagen; fie geben je nach dem Standort, 10-15% Ol.
Soweit die Baumfrüchte als Waldſämereien anzuſehen ſind, wird
die Entwendung als Forſtdiebſtahl beſtraft (F. D. G. S 1).
S 281. e) Futterlaub.
In futterarmen Gegenden werden nicht ſelten Eſche, Linde, Rüſter,
Saalweide, Eiche, Aspe, Pappel im Kopf- und Schneidelbetrieb zu
ſog. „Futterwellen“ zur Winterfütterung für Schafe und Ziegen, im
Notfall auch für Rindvieh genutzt, zuweilen werden die Zweige gleich
grün verfüttert. Auch die Durchläuterungen der Laubholzjungwüchſe
in belaubtem Zuſtande, ingleichen Eichenſchälwald- und Niederwald—
ſchläge liefern Futterwellen, die ſogleich verfüttert, falls ſie recht holz—
frei ſind, einen hohen Futterwert haben. Häufig läßt man Läuterungs—
hiebe umſonſt gegen Abgabe des Materials nach vorherigen genaueren
Vereinbarungen machen, wobei ſich Publikum wie Waldbeſitzer gleich
gut zu ſtehen pflegen. Falls Futterlaub verkauft wird, wird es in
Wellen gebunden und hundertweis abgegeben. Im Futternotjahr 1893
iſt man gezwungen der Fütterung mit Laub und dünnem Reiſig näher
getreten und hat beides nach den Unterſuchungen guten Futterwert;
in ihrer Güte folgen die Holzarten: ſehr gut: Akazie, Hollunder,
Ahorn, Rüſter, Sommerlinde, Aspe; gut: Erle, Weide, Winterlinde,
Eiche, Eſche, Weißbuche, Kaſtanie; genügend: Weißerle, Ebereſche,
Birke, Haſel, Buche. Der Nährwert iſt bis Juni am größten. Schwaches
r ͤ—1 an u 2 Au
Waldſtreu. 439
Reiſig aus Nieder- und Mittelwaldſchlägen, den Durchläuterungen uſw.
quetſcht man mit Maſchinen zu Häckſel und mengt ihm Viehſalz und
Maismehl bei. Der Diebſtahl an Laub wird nach dem F. D. G.
S 1, das ſchädliche Abbrechen von Laub an Bäumen, Hecken uſw.
als Kontravention nach S 24? des F. und G. P. ©. beſtraft.
B. Nebennutzungen vom Waldboden.
§ 282. a) Streu.
Was wir mit dem Namen Waldſtreu bezeichnen, beſteht aus den
vielerlei Abfällen der Waldbäume, der Sträucher und aus den vielerlei
Gräſern und Kräutern, Mooſen, Farren, Flechten uſw., die der Wald—
boden hervorbringt und die teils als Einſtreu in Viehſtällen zum nach—
herigen Dung, teils direkt, nachdem man ſie hat verrotten laſſen, zum
Dung, teils zur Fütterung benutzt werden. Die Nutzung der Streu
kann inſofern dem Walde großen Schaden tun, als ihm dadurch ein
Teil des zu ſeiner Ernährung ſo nötigen Humus, der durch die Ver—
weſung der entnommenen Streu ſich ebenfalls gebildet hätte, entzogen
und er ſeiner natürlichen Schutzdecke beraubt wird.
In allen den Fällen, wo der Boden durch Streuentnahme ge—
ſchwächt wird oder dem Walde irgend ein Schaden aus derſelben er—
wächſt, ſoll der Waldbeſitzer dieſelbe freiwillig nie geſtatten, ſondern
da, wo ſie als Berechtigung noch geduldet wird, ſelbſt mit bedeutenden
Opfern abzuſchaffen trachten. Das nähere darüber ſiehe im Forſtſchutz
§ 234. Iſt die Streuabgabe nicht zu umgehen, jo ſoll man ſie
wenigſtens ſo unſchädlich wie möglich machen, indem man folgendes
dabei zu beobachten hat:
1. Man gibt die im Walde entbehrlichſte Streuart ab.
Am entbehrlichſten iſt das Laub und ſonſtiges Streumaterial von Wegen,
Geſtellen, Gräben) und allen ſolchen Plätzen, die feine Boden—
produktion haben ſollen (ſog. „Rechſtreu“). Iſt dieſe Streu verbraucht,
ſo kann man wohl das Laub aus den Beſtänden nehmen da, wo es
) Hier iſt die Abgabe von Streu ſogar erwünſcht, da — namentlich auf
ſchwererem Boden — die verweſenden Blätter die Wege verſchmutzen und die
Gräben verſchlammen, ſo daß Koſten verurſacht werden, um ſie wieder in guten
Zuſtand zu bringen.
440 Waldſtreu.
ſich in Löchern und allerlei Vertiefungen ſehr hoch angeſammelt hat,
falls es nicht notwendig wird, um magere hochliegende Bodenpartien
desſelben Beſtandes, angrenzender Beſtände oder Kulturflächen damit
zu düngen. In zweiter Linie werden die Kulturflächen angewieſen,
um die darauf wuchernden Forſtunkräuter, zuerſt die ſchädlichſten —
Heide, Beerkräuter, Beeſenpfriem uſw. zu nutzen; die eigentliche Boden—
decke — Moos, Gras, Humus uſw. — darf jedoch nur in beſonderen
Fällen angegriffen werden. Solche Unkräuter werden am beſten ab—
gemäht, weshalb man dieſe Art Streunutzung wohl auch Mähſtreu
nennt. Auf ſteilere Hänge darf ſie jedoch wegen der Abſchwemmungs—
gefahr nie ausgedehnt werden. Schließlich kann man auch noch die
beſſeren Schläge zur ſog. Aſtſtreu anweiſen, wodurch die oben liegenden
kleinen Aſtchen und Zweige, beſonders der Nadelhölzer genutzt werden;
dieſe Abgabe iſt ſogar im Intereſſe des Forſtſchutzes meiſt erwünſcht.
2. Man gibt ſie nur aus ausgewählten Teilen des
Waldes ab. Die fruchtbareren und beſſeren Bodenpartien werden
in allen den Fällen, wo eine Streuabgabe aus den Beſtänden ſelbſt
nötig werden ſollte, zuerſt angewieſen, namentlich recht friſche Tieflagen,
feuchte und naſſe Orte, Wege, Gräben, Schluchten und zu dichte Moos—
polſter, die oft dadurch ſchaden, daß ſie die Atmoſphärilien und die
Humusbildung aus den Waldabfällen abhalten, auch die Wurzelatmung
hindern, andererſeits aber große Erträge als Verpackungsmaterial für
Glas- und andere Fabriken, Geſchäfte, Gärtnereien uſw. bringen können.
Unter keinen Umſtänden darf die Streu genutzt werden von dem Winde
und der Aushagerung preisgegebenen Standorten wie Freilagen auf
Kuppen, Gebirgsrücken, ſteilen Hängen, Beſtandsrändern, von armen
flachgründigem und trockenem Boden; möglichſt geſchont ſollen werden
die Süd- und Weſtſeiten.
Altere Beſtände ſoll man mindeſtens 10 Jahre vor dem Ab—
triebe ganz mit der Streunutzung verſchonen, nicht minder die jungen
Beſtände vor dem mittleren Stangenalter und alle Beſtände die erſt
vor kurzem durchforſtet ſind; ebenſo ſind von der Streunutzung aus—
geſchloſſen: Eichenſchälwald und Buchenniederwald, möglichſt auch jeder
Mittelwald und Niederwald, weil dieſe Betriebsarten an und für ſich
ſchon den Boden angreifen; ferner alle lückigen und ſchlecht geſchloſſenen
Beſtände, alle Beſtände, die von Gefahren heimgeſucht waren, kurz
alle ſolche Beſtände, die aus irgend einer Urſache ſich in abnormem
Weide- und Grasnutzung. 441
und ſchlechtwüchſigem Zuſtande befinden; eine Streunutzung würde ſie
nur noch mehr entkräften und vielleicht verhängnisvoll werden.
3. Die Art und Zeit der Streunutzung iſt ſtreng vor—
zuſchreiben und zu beaufſichtigen. Was die Ausdehnung und
Art der Streunutzung betrifft, ſo ſoll nur der obere, noch nicht in
Verweſung begriffene Rohhumus genutzt werden. Eiſerne Harken
und ſolche mit engen Zinken (unter 7 em Weite) ſind zu verbieten;
ſie greifen zu tief in die Bodenſchicht und verletzen die freien Wurzeln.
Obwohl für das ſtreubedürftige Publikum die Nutzung im Früh—
jahr am erwünſchteſten iſt, ſo iſt dieſem Verlangen aus Rückſicht für
den Wald nicht immer zu entſprechen. Die Forſtunkräuter ſind unter
allen Umſtänden vor Reife und Ausfall des Samens, um ihre Ver-
mehrung zu verhüten, abzugeben; Aſtſtreunutzung wird auf den Herbſt
und Winter beſchränkt; Farrenkräuter werden im Spätſommer, Rech—
und Harkſtreu bei möglichſt trockner Witterung im Herbſt nach vollen—
detem Laubabfall gewonnen. Dieſelben Orte dürfen höchſtens alle
10 Jahre genutzt werden, am meiſten ſchone man unter ſonſt gleichen
Verhältniſſen die bald haubaren Beſtände und greife dann lieber in
jüngere Stangenhölzer über.
Meiſt wird die Streunutzung auf Grund von Berechtigungen aus—
geübt; iſt ſie freiwillig geſtattet, ſo gewinnen die Betreffenden dieſelben
auf Grund von Legitimationszetteln entweder ſelbſt oder ſie wird von
der Forſtverwaltung geworben (dies ſollte Regel ſein!) und nach Raum—
metern oder fuhren-, karren-, kiepenweis abgegeben oder freihändig ver—
kauft. Die Streunutzung unterliegt den forſtpolizeilichen Beſtimmungen
und wird die Übertretung derſelben nach dem F. u. F. P. G. reſp.
in den 6 öſtlichen Provinzen nach der dort noch gültigen Verordnung
vom 5. März 1843 G. S. S. 105 beſtraft; die Entwendung der
Streu wird nach $ 1“ des F. D. G. beſtraft.
S 283. b) Weide und Gras.
Das weſentlichſte hierüber iſt bereits im Forſtſchutz SS 233, 234
geſagt und wird darauf verwieſen. Es ſind beide Nutzungen nur mit
möglichſter Schonung für den Hauptzweck des Waldes, die Holzer—
ziehung, auszuüben. Da wo ſie aus Rückſicht für eine große arme
ländliche Bevölkerung geſtattet werden müſſen, iſt die ganz beſondere
Aufmerkſamkeit des Beamten nötig, um Beſchädigungen zu verhüten.
442 Torfnutzung.
Sie wird nur gegen Ausgabe von Zetteln geſtattet und iſt es ratſam,
nur das Abrupfen zu erlauben. Wiederholtes Abſicheln und Abmähen
von Unkrautgras verſchlimmert das Übel und ſchließt den Boden
nur noch mehr ab. Die Entwendung wird nach § 1“ des F. D. G.,
Weideübertretungen werden nach dem F. u. F. P. G. SS 14 ff. und
69 „ff. beſtraft.
S 284. c) Torf.
Über die Entſtehung und die Beſtandteile des Torfes vergl. § 93.
Iſt der Torf von Waſſer oder einem mehr oder minder ſtarken
Bodenüberzug bedeckt, ſo macht ſeine Gewinnung mehr Schwierigkeiten.
Bei großen Brüchern iſt zur rationellen Ausnutzung ein beſonderer
Wirtſchaftsplan nötig, da man nicht ſelten auf ein Wiedernachwachſen
des Torfes rechnet; in ſolchem Falle wird ein förmlicher Umtrieb feſt—
gehalten und darf dann jährlich oder periodiſch nicht mehr genutzt
werden, als nachwächſt. Kleinere Torfmoore oder Torfſtellen nützt
man entweder periodiſch oder nützt ſie ganz aus, um nachher die Stelle
zu kultivieren oder in Fiſchteiche umzuwandeln. Sobald man auf keine
Wiedererzeugung des Torfes rechnet, muß man das Waſſer, den Haupt—
vermittler der Torfbildung und Verſumpfung, abziehen, und zwar ſo
tief als der Torf ſteht. Man ſticht dann den Torf bis auf die Sohle
mittels des Torfſpatens oder der Torfſtechmaſchinen ab. Bei noch
nicht vollſtändiger Entwäſſerung wird das Ausſtechen ſo betrieben, daß
regelmäßige parallellaufende Gräben entſtehen, die durch ſtehenbleibende
ganz ſchmale Bänke getrennt werden, um das Waſſer fern zu halten.
Die ausgeſtochenen gleichgroßen, etwa 30 em langen, 15 cm breiten
und 10 cm dicken Torfſtücke — Soden oder Torfziegel genannt —
werden zum Trocknen auf die Zwiſchenbänke gelegt und nachher in
ſog. „Ringen“ aufgeſetzt.
Hat der Torf keine Bindigkeit oder iſt eine Entwäſſerung nicht
möglich oder nicht lohnend, ſo wird die Torfmaſſe ausgeſchöpft, in
einen großen Holzkaſten gebracht, gleichmäßig durchgetreten, nachher
auf dem Boden ausgeſchüttet, durch Schlagen uſw. waſſerfrei gemacht
und, ſobald er feſtſteht, zu einem großen Kuchen geformt, von dem die
Soden gleichgroß abgeſtochen werden — Preßtorf.
Den bekannten Streichtorf erhält man noch viel einfacher, in—
dem man den Torfbrei in Formen, die in Fächer geteilt ſind, füllt
eutzung von Erden, Steinen. 443
und dieſe auf trocknem Boden ausklopft und trocknen läßt. Wo das
Trocknen des Torfes mit Schwierigkeiten verknüpft iſt, baut man
Trockenhäuſer oder Trockengerüſte; der getrocknete Torf iſt beſonders
vor Näſſe zu ſchützen und möglichſt ſofort abzufahren.
In großen Torfmooren wird der Torf wohl in Fabriken, Maſchinen
uſw., durch Schlämmen, Zerkleinern und nachheriges Preſſen, oft in
komplizierter Weiſe brennkräftiger gemacht und kommt dann als ſog.
Kunſt⸗ oder Maſchinentorf in den Handel. Zuweilen wird auch
der Kunſttorf „Preßtorf, Brikett“ genannt, da zu ſeiner Bereitung
immer ein Preßverfahren angewandt wird. Die Brikettfabrikation aus
Torf, namentlich aber aus minderwertiger Kohle und aus Abfällen
hat jetzt einen ſehr großen Umfang genommen. Die Verarbeitung
von Torfabfällen oder minderwertigem Torf zu „Torfſtreu“ gewinnt
in den letzten Jahren als Erſatz für Stroh und andere Streu immer
größere Bedeutung.
S 285. d) Verſchiedene Erdarten und Steine.
Kies- und Sandgruben im Revier werden in ſandärmeren
Gegenden oft äußerſt wertvoll und hat der Förſter die Ausnutzung
derſelben nur mit Erlaubnis des Vorgeſetzten und nur gegen Vor—
zeigung von Legitimationszetteln zu geſtatten; für das Revier ſelbſt
wird der Kies als wichtiges Wegebaumaterial bedeutſam.
Lehmgruben werden ebenfalls ſehr nützlich für den Wegebau
auf Sandboden eventl. für die Ziegelbrennerei, Mergelgruben werden
vom Landwirt, Kalk von Maurern, Ton von Töpfern ſehr geſucht;
Steine liefern in der Ebene das gewünſchte Material zu Brücken- und
Wegebauten, werden auch oft teuer vom Publikum bezahlt. Keines—
falls darf der Förſter die Benutzung dieſer Bodenbeſtandteile aus
eigenem Ermeſſen geſtatten, hat dieſelben im Gegenteil wie alle anderen
Waldprodukte und das Holz vor fremden Eingriffen zu ſchützen. Die
Nutzung dieſer ſogen. Foſſilien wird entweder freihändig oder meiſt—
bietend an Unternehmer verpachtet oder ſie geſchieht auf Grund von
Zetteln unentgeltlich oder gegen Entgelt, meiſt unter Selbſtwerbung
des Publikums.
Die Steinbrüche, Sandgruben uſw. müſſen eingefriedigt ſein (§ 29
des F. u. P. G.), der Diebſtahl an Foſſilien wird nach S 370 des
Str. G. B. beſtraft.
444 . Köhlerei.
S 286. e) Waldbeeren, Ailze und ähnliche Produkte.
Alle derartigen geringen Nebenprodukte des Waldes dürfen vom
Publikum ebenfalls nur auf Grund von Legitimationszetteln genutzt
werden und bilden meiſt einen ſehr willkommenen Nebenerwerb der
ärmeren Bevölkerung. Als wichtigſte ſind zu nennen: Heidelbeeren
und Preißelbeeren, welche zum Einmachen, die erſteren leider auch zur
Verfälſchung des Rotweines verwendet werden, die Heidelbeeren werden
in eigenen Fabriken oder in den Apotheken und Deſtillationen zu
Saft verkocht, Erdbeeren, Brombeeren uſw. werden meiſt roh gegeſſen
und namentlich in der Nähe von Städten und Bädern oft teuer bezahlt,
auch nimmt die Verarbeitung aller Beerenſorten zu Wein immer
größeren Aufſchwung. Die Wacholderbeeren werden in den Apotheken
und Deſtillationen gekauft; für Apotheken ſind außerdem noch wichtig:
Belladonna oder Tollkirſche, Fingerhut, Bärlapp uſw., der Schachtel—
halm wird als Poliermittel von Tiſchlern gekauft, Grasſamen von
Landwirten und Gärtnern; Trüffeln, gewiſſe Moosarten zu Bürſten
und künſtlichen Blumen geben außerordentlichen Ertrag, wo ſie vor—
kommen. — Von den Pilzen ſind am meiſten die Champignons, Stein—
pilze und Pfefferlinge als eßbar geſucht; doch iſt bei den Pilzen Vor—
ſicht nötig, da manche giftig ſind. Die giftigen Pilze erkennt man
faſt durchgehends daran, daß ſie beim Einbrechen ſich blau färben:
vor dieſen muß man ſich unter allen Umſtänden hüten. Be—
ſonders muß man ſich hüten vor dem Fliegenpilz, dem Knollenpilz
und dem Speiteufel.
Da das Sammeln von Beeren und Pilzen forſtpolizeilichen Be—
ſtimmungen überlaſſen iſt, ſo ſind dieſe maßgebend und iſt die Ent—
wendung als Kontravention zu beſtrafen, nie als Forſtdiebſtahl.
C. Forſtliche Nebengewerbe.
S 287. a) Köhlerri.
Bis vor nicht langer Zeit wurde' die Köhlerei im Walde vielfach
auf Rechnung der Forſtverwaltung betrieben und lag den Forſtbeamten
die Leitung oder Beaufſichtigung derſelben ob. Bei den heutigen Preiſen
des Holzes iſt man von dieſer Selbſtverwendung des Holzes vollſtändig
abgekommen, da man alles Holz, ſelbſt wenn es aus Anlaß von
Naturereigniſſen in großen Mengen, ſei es als Brennholz, ſei es als
Teerſchwelerei. 445
Nutzholz, auf den Markt gebracht werden muß, noch zu leidlichen
Preiſen abſetzen kann. Die Köhlerei auf Koſten der Forſtverwaltung
iſt wohl überall abgeſchafft und iſt dieſelbe Privatköhlern überlaſſen;
deshalb hat eine eingehende Kenntnis des Köhlereibetriebes für den
Forſtmann nur noch hiſtoriſches Intereſſe, ſo daß wir ſie nur flüchtig
berühren dürfen.
Die Köhlerei bezweckt die Umwandlung des Holzes in Holzkohle
durch Verbrennung bei unvollkommenem Luftzutritt. Zu dieſem Zwecke
wird Scheit- oder Knüppel-, Reis- oder Stockholz der Buche und der
Nadelhölzer in den ſog. Meilern, gewölbten Holzſtößen von 11 bis
20 Raummetern (kleine Meiler) oder 70— 130 Raummetern (große
Meiler) ſo kunſtmäßig übereinander geſchichtet, daß in der Mitte eine
Art Kanal, Quandel, bleibt, der mit leicht brennbaren Stoffen gefüllt
wird und nachher zum Anzünden dient. Das ſchwer kohlende Holz
kommt dem Quandel zunächſt, das am leichteſten brennende und ſchwächſte
in den Umfang. Um die Luft vom Holze abzuſchließen wird dasſelbe
zunächſt mit einer Rauchdecke von Raſen, Laub, Moos, Nadelſtreu,
Heide uſw. ſo dicht umgeben, daß keine Erde durchſickern kann, auf
dieſe Rauchdecke kommt dann eine dichte Erddecke, welche auf Rüſten,
die rings um den Meiler aus Stangen uſw. angebracht ſind, ihren
Halt findet. Wenn der Meiler durch den Quandel oder mittels eines
beſonderen Zündſchachtes, der ſich am Boden befindet, angeſteckt iſt,
wird das Feuer im Meiler durch Bedecken der zu ſtark glimmenden und
durch Hineinſtoßen von Luftlöchern an zu ſchwach glimmenden Stellen
ſorgfältig dirigiert. Die kleinen Meiler ſind unter mittleren Verhält—
niſſen nach 6—8 Tagen, die großen Meiler nach etwa 3—4 Wochen
verkohlt. Da das Holz beim Verkohlen ſehr ſtark ſchwindet, ſo beträgt
die Kohlenausbeute dem Raum nach nur ungefähr / der früheren
Holzmaſſe (nur ¼ ſeines Gewichts). Die Holzkohlen werden beſonders
zum Schmelzen von Metallen, zum Löten und zu chemiſchen Zwecken
verlangt und teuer bezahlt, da ſie eine ſehr ſtarke Hitze geben.
S 288. bp) Teerfchmelerei.
Die Teerſchwelerei hat die größte Ahnlichkeit mit der Köhlerei,
nur daß man zu derſelben ausſchließlich harzreiches altes Kiefernſtockholz
verwendet. Die Schwelerei geſchieht in ſog. Teeröfen und bezweckt
die Gewinnung von Teer aus den kienreichen Kiefern-Stöcken. Der
446 Pech⸗ und Kienrußhütten.
Ofen beſteht aus einer 4—6 m hohen und 2—8 m breiten gemauerten
ſtumpf kegelförmigen Glocke, „Blaſe“ genannt, die einen hohlen und
in der Mitte mit Abflußloch und Abflußröhre verſehenen Boden,
oben ein etwa 70—80 em im Quadrat haltendes Loch, das ſog.
Fülloch, hat. Rings um die Blaſe wird auf etwa 7 ihrer Höhe in
einem unteren Abſtand etwa von 40 em ein mantelförmiger Ofen
gemauert und mit Heizholz gefüllt. Nachdem das zu ſchwelende
Stockholz bis auf die kienreichen Teile ausgeſpalten, wird die Blaſe
damit gefüllt, das Holz im Mantel angezündet und ſo das Holz in der
Blaſe durch ſtarkes Erhitzen von ſeinen wäſſerigen und harzigen Teilen
befreit. Zuerſt fließt durch das Abzugsrohr, was in den Boden der
Blaſe mündet, die ſog. Teergalle ab, welche zu Wagenſchmiere
verkocht wird; nachher erſcheint der eigentliche Teer, welcher entweder
direkt verwandt oder zu Pech umgeſotten wird. Das Holz in der
Blaſe iſt zu Holzkohle verkohlt.
S 289. c) Pech- und Kienrußhütten.
In den Pechhütten wird das aus den Nadelhölzern gewonnene
Harz in eingemauerten Kupferkeſſeln geſchmolzen, in naſſe Säcke gefüllt,
feſt in dieſe eingebunden und ausgepreßt, um das feine klare und ganz
gereinigte wertvollſte gelbe Pech zu gewinnen, was ſchon bei gelindem
Drucke in untergeſtellte Tonnen abfließt, hier verhärtet und gleich in
dieſen verkauft wird. Das erſt bei ſtärkerem Preſſen ausfließende Pech
iſt dunkler, ſchließlich ſchwarz gefärbt und kommt als geringwertiges
jog. ſchwarzes Pech in den Handel. Die in den Säcken nach dem
Preßverfahren verbleibenden Harzrückſtände heißen Pech- oder Harz—
grieven und werden in den Kienrußhütten zur Gewinnung des Kien—
rußes verwendet. Die Pechgrieven werden zu dieſem Zwecke einfach
in Ofen verbrannt, deren Abzugsröhren ſämtlich in einen rieſigen
auf dem Boden der Hütte befindlichen Flanellſack münden und dieſen
mit ihrem Rauch durchziehen müſſen. Bei dem Durchziehen des Rauches
bleiben die feinen Kohlenteilchen, die ſich in großer Menge bei der
Verbrennung der Harzgrieven bilden, am Flanell hängen und werden
hier von Zeit zu Zeit auf den Boden abgeklopft und geſammelt. Die
rußigen Kohlenteilchen bilden den bekannten Kienruß, der in Fäſſern,
Tonnen und Tönnchen verpackt dann in den Handel kommt.
0
447
Fragebogen zur Forſtbenutzung.
Zu § 239. Was verſteht man unter Forſtbenutzung?
Zu § 240. Was verſteht man unter „techniſcher Eigenſchaft“ des Holzes?
Zu § 241. Nenne die verſchiedenen Trockenzuſtände des Holzes?
Zu § 242. Was iſt Kern- und Splintholz? Nenne die wichtigſten Kern—
und Splinthölzer.
Zu § 243. Was verſteht man unter Widerſtandsfähigkeit und Feſtigkeit
der Hölzer? b
Zu § 244. Was iſt Tragkraft? Wovon hängt ſie ab? Zähle die trag—
fähigſten Hölzer nacheinander auf.
Zu § 246. Was iſt Härte des Holzes? Wovon hängt ſie ab? Welche Holz—
arten gehören zu den ſehr harten, harten und weichen Hölzern?
Zu $ 247. Was iſt Spaltbarkeit? Welche Eigenſchaften des Holzes bedingen
ſeine Spaltbarkeit? Nenne die leicht- und ſchwerſpaltigſten Hölzer?
Zu § 248. Was iſt Elaſtizität und Zähigkeit? Wie erhöht man die Zähig—
keit künſtlich? Für welche Handwerker iſt die Zähigkeit wichtig? Nenne Holzarten,
die ſich durch Elaſtizität und Zähigkeit auszeichnen.
Zu § 249. Was verſteht man unter Dauerhaftigkeit des Holzes? Wovon
hängt ſie ab? Welche Holzarten dauern am beſten im Waſſer und Erdboden aus?
Welche haben im allgemeinen die größte Dauer?
Zu § 250. Welche Mittel gibt es um die Dauerhaftigkeit zu erhöhen?
Zu § 251. Was bedeutet das Reißen der Hölzer? Welche Mittel gibt es
dagegen?
Zu $ 252. Wovon hängt die Brennkraft der Hölzer ab? Welche Hölzer
heizen gut?
Zu § 253. Was ſind Kernriſſe, Waldriſſe, Froſtriſſe, Maſer- und Wimmer⸗
holz? Inwiefern beeinträchtigen ſolche Fehler die Nutzfähigkeit des Holzes? Was
iſt widerſonniger Drehwuchs? Was ſind Hornäſte? In welcher Weiſe werden
Rindenverletzungen gefährlich? Was iſt Rot- und Weißfäule? Kommen beide in
allen Holzarten vor? Welche Fäulnisarten unterſcheidet man nach den befallenen
Baumteilen? Sind ſtarke Wurzelanläufe an älteren Stämmen vorteilhaft? Wo—
durch verrät ſich die Aſtfäule? Wodurch wird ſie häufig hervorgerufen? Welche
Farbe von Faulflecken iſt beſonders verdächtig? Welche Krebskrankheiten kommen
an Eiche, Tanne und Lärche vor? Wodurch ſchaden ſie?
Zu § 254. Was iſt bei der Annahme von Holzhauern zu beachten?
Zu § 255. Welche Arbeiterverſicherungsgeſetze gibt es? Welche Vorteile ge—
währen ſie dem Arbeitnehmer? Welche Pflichten legen ſie dem Arbeitgeber auf?
Welche Betriebe müſſen, welche können verſichern? Welches ſind die Organe der
Verſicherungsgeſetze? Welche Pflichten erwachſen aus den Geſetzen dem Forſtbe—
amten und Waldbeſitzer? Was iſt bei der Anmeldung von Arbeitern zu beachten?
Was bei einem Betriebsunfall?
448 Fragebogen zur Forſtbenutzung.
Zu § 256. Was bezweckt die Hauordnung? Weshalb müſſen vor jedem
Schlage beſondere Inſtruktionen ſeitens des Förſters gegeben werden? Wie be—
ſtraft man Holzhauer? Was muß vor jedem Sonn- und Feſttage im Schlage ge-
ſchehen? Dürfen Raff- und Leſeholzſammler in einem noch nicht beendigten und
abgenommenen Schlage ſammeln? Wann kann im Schlage mit der Abfuhr be—
gonnen werden? Welches Holz dürfen die Holzhauer verfeuern? Dürfen die—
ſelben irgend welches Holz zu eigenem Gebrauch aus dem Schlage entnehmen?
Zu § 257. Wann kann Rückerlohn gewährt werden?
Zu $ 258. Welche Inſtrumente gebraucht man beim Fällen und Aufarbeiten
des Holzes? Nenne den Unterſchied zwiſchen Axt und Beil. Wie heißen die ein—
zelnen Teile der Axt? Wie unterſcheidet man die Sägen? Was gehört zu einer
guten Säge? Welche Rodewerkzeuge gibt es?
Zu § 259. Was iſt Wadel? Wann ſind die verſchiedenen Fällungszeiten?
Zu § 260. Was iſt beim Anlegen der Holzhauer im Schlage zu beachten?
Was beim Anlegen der Schläge?
Zu § 261. Wie wird ein Stamm gefällt mit Axt, Säge und Keilen? Was
verſteht man unter Auskeſſeln? Wonach wählt man die Fallrichtung? Worauf
hat der Förſter beim Baumfällen beſonders zu achten?
Zu § 262. In welche Hauptſortimente wird das Holz in den Schlägen
eingeteilt? Nach welchen allgemeinen und beſonderen Vorſchriften hat ſich der
Förſter beim Sortieren des Holzes zu richten?
Zu § 263. Was find Wahlhölzer? Wie werden Sägeblöcke, Rundhölzer
und Schiffsknie eingeteilt? Welche Durchmeſſergrenze beſteht zwiſchen Rundhölzern
und Nutzſtangen? Wo iſt die Grenze zwiſchen Derbholz und Reiſerholz? Welche
Stangenklaſſen gehören zum Derbholz, welche zum Reiſerholz? Wo wird der
Durchmeſſer bei Stangen, wo bei Rundhölzern gemeſſen? In welcher Zahl werden
die Reiſerholzſtangen zuſammengelegt? Wodurch unterſcheiden ſich Schichtnutzholz
1., 2. und 3. Klaſſe? Wie wird die Rinde ſortiert? Was iſt Scheitholz, Knüppel⸗
holz, Reiſerholz und Stockholz? Welche Reiſerholzklaſſen gibt es?
Zu § 264. Wie wird Länge und Durchmeſſer bei Nutzenden gemeſſen? Mit
welchen Bruchteilen müſſen Langhölzer abſchneiden? Iſt noch eine Zugabe in
der Länge geſtattet? Dürfen von Schichtholz Bruchteile von Raummetern ge—
ſetzt werden? Wie berechnet man von Schichthölzern die dritte Dimenſion, wenn
Anzahl der Raummeter und zwei Dimenſionen gegeben ſind? Wie wird ein
Schichtmaß aufgeſetzt? In welchem Verhältnis ſteht das Spalten der Schicht—
rundhölzer (Stempel!) zu ihrer Stärke? Wie wird ein Schichtmaß auf geneigter
Fläche aufgeſetzt? Nenne die verſchiedenen Schwindemaße. Wie wird das Schicht—
maß bezeichnet, wenn mehrere Holzarten zuſammengelegt ſind? Wie wird das
Holz gerückt?
Zu S 265. Wie wird das Holz numeriert? Wie bezeichnet man Nutzſchicht⸗
maße? Wie Anbruchholz? Wie wird das Holz gebucht? Wie abgenommen?
Zu 8 266. Welche verſchiedenen Arten von Verkäufen gibt es? Was iſt bei
der Holzabgabe ſeitens des Förſters zu beachten? Was bedeuten grüne und rote
Holzzettel? In welchen beiden Fällen darf die Quittung des Forſtrendanten auf
Fragebogen zur Forſtbenutzung. 449
den Holzzetteln fehlen? Welche genaue Vorſchriften enthalten die SS 56—61 der
Förſterinſtruktion über die Holzabgabe, die Holzverabfolgezettel, die Holzanweiſung,
Verausgabung im Anweiſebuche, Aufbewahrung und Ablieferung der Holzzettel
und die Abgabe von nicht aufgearbeitetem Holze?
Zu § 267. Was hat der Förſter zu tun, wenn plötzlich eine Gefahr bei
dem Paſſieren von Brücken, Wegen uſw. eintritt oder auf den Wegen die Abfuhr
ſtockt?
Zu $ 268. Wie ſteckt man einen Weg im Gebirge ab? welche Inſtrumente
gebraucht man dazu? Wie breit werden dauernde Abfuhrwege angelegt? Was
iſt über den Bau von Erd- und Steinwegen zu bemerken? Wie führt man Wege
über ſumpfige Stellen? Wie unterhält man den guten Zuſtand der Straßen?
Zu § 269. Wie wird Brennholz und wie Langholz geflößt?
Zu § 270. Welche Eigenſchaften muß Hochbauholz haben? Was iſt Ganz-
holz, Halbholz und Kreuzholz?
Zu $ 271. Welches Holz verwendet man zu Roſtbauten, zu Röhrenholz, zu
Eiſenbahnſchwellen, zum Grubenbau?
Zu $ 272. Welches Holz verwendet man beim Waſſerbau zu Pfählen,
welches zu Faſchinen?
Zu $ 273. Welche Holzarten verwendet der Stellmacher? Wie wird Felgen—
holz ausgehalten und von welchen Hölzern? Wie werden Speichen und Naben
und von welchen Hölzern ausgehalten? Haben krumm gewachſene Stangen noch
Wert? Welches Holz nimmt man zu Deichſeln und Leiterbäumen?
Wie wird Eichenſtabholz ausgehalten? Kann es leichtere Fehler haben?
Woraus werden die wertvolleren Faßreifen gemacht? Welches Holz wird zu
Trockengefäßen und zu Eimern verwendet?
Welches Holz wird zu Spaltwaren ausgehalten? Welche Holzarten werden
zu Schnitzwaren ausgehalten? Wie muß Leiſtenholz ausgehalten werden?
Welches Holz verwenden Drechſler, Glaſer und Tiſchler? Was geſchieht
mit geſunden Maſerhölzern? Welche Hölzer verwendet man zu Flechtarbeiten?
Welche zu Beſen?
Zu $ 274. Welche Sortimente und welche Holzarten verwendet man beim
Gartenbau?
Zu § 275. Welche Eigenſchaften muß gutes Eichenſchiffbauholz haben? Wie
wird es ausgehalten? Welches Holz nimmt man zum unteren Kiel und zu Maſten
und Raaen? Wie hält man die erforderlichen Krummhölzer aus? Welche Fehler
kann Schiffbauholz haben? Wie werden Mühlwellen ausgehalten?
Zu § 276. Wozu kann Brennholz außer zum Kochen und Heizen noch
verwendet werden?
Zu S 277. Welche Rinden werden zu Gerbzwecken gewonnen? Was iſt
Glanz- und was rauhe Rinde?
Zu § 278. Welchen Nachteil hat die Harzgewinnung? Wie wird es
gewonnen? f
Zu $ 279. Was iſt Raff- und Leſeholz?
Zu § 280. Was verſteht man unter Voll-, Halb- und Sprengmaſt?
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 29
450 Einrichtung der preußiſchen Staatsforſten.
Zu § 281. Welche Holzarten werden zu Futterlaub benutzt?
Zu § 282. Welchen Nachteil hat die Streunutzung? An welchen Stellen
weiſt man die Streu zuerſt an? Welche Orte ſind mit der Streunutzung ganz,
welche möglichſt zu verſchonen? In welcher Art und Weiſe muß die Streunutzung
betrieben werden?
Zu S 284. Wie bildet ſich der Torf? Welche Torfarten gibt es? Wie nützt
man große Torfmoore nachhaltig? Wie nützt man kleine Torfmoore einmal, um
ſie jpäter zu kultivieren? Wie bereitet man Preßtorf, Streichtorf und Kunſttorf?
Zu § 285. Was ſind Foſſilien? Wie werden fie verwertet?
Zu S 286. Wie werden Beeren, Pilze uſw. verwertet?
Zu § 287. In welcher Weiſe verkohlt man das Holz?
Zu $ 288. Was für Holz nimmt man zur Teerſchwelerei? Wie ſchwelt
man den Teer aus?
Zu $ 289. Wie gewinnt man Pech und Kienruß?
Einrichtung der preußiſchen Staatsforſten.
S 290. Die Staatsforſten reſſortieren von dem Miniſterium für
Landwirtſchaft, Domänen und Forſten und umfaſſen eine Geſamtfläche
von 2907231 ha oder 23 ½ % der Geſamtfläche von Preußen. Unter
der oberen Leitung des Miniſters werden die Geſchäfte betrieben bei:
a) der Zentraldirektion: von der Abteilung (III) für Forſten
im Miniſterium durch den Oberlandforſtmeiſter und die Land—
forſtmeiſter (5).
b) der Lokaldirektion, Inſpektion und Kontrolle: von
den Bezirksregierungen und zwar der Abteilung für direkte
Steuern, Domänen und Forſten durch die Oberforſtmeiſter
und Regierungs- und Forſträte.
c) der eigentlichen Adminiſtration: durch den Oberförſter
(Forſtmeiſter) und hinſichtlich der Geld-Einnahme und -Aus—
gabe durch die Forſtkaſſenrendanten (Rentmeiſter).
d) die des Forſtſchutzes und der ſpeziellen Aufſichtsführung
über die Waldarbeiter:
durch die Forſtſchutzbeamten (Revierförſter, Hegemeiſter,
Förſter, (Förſter o. R.), Waldwärter, Forſtaufſeher und
Hilfsjäger).
Die Forſtbeamten haben nach dem Uniformsreglement vom 29. De—
zember 1868 und den dazu erlaſſenen Ergänzungsbeſtimmungen, nament-
Uniformierung. 451
lich die vom 14. Oktober 1891, 4. September 1897 und 7. Juli 1903
im Dienſte folgende Uniform zu tragen:
A.
im Walde die „Walduniform“ bei allen dienſtlichen Ver—
richtungen, welche aus einem Überrock von grau-grün meliertem
Tuch mit 2 Bruſtklappen, 2 Reihen von je 6 bronzierten
Wappen- Knöpfen, grünem Kragen mit hinten joppenartigem
Schnitt beſteht. Statt der Uniform kann während des Sommer—
halbjahres eine Litewka aus grau-grünem Wollſtoff von joppen—
artigem Schnitt mit Überſchlagkragen im Dienſt getragen
werden. Die Rangabſtufungen ſind bezeichnet wie folgt:
Kragen von grünem Tuch, Bruſtklappen im Innern von
gleichem Tuch wie der Rock, Hirſchfänger mit Meſſer, Griff von
Hirſchhorn ohne Bügel mit gelbem Beſchlag, ſchwarzer Scheide,
durch den Rock geſteckt. Ohne Portepee (auch für ehemalige Feld—
webel, Oberjäger uſw.).
a)
b)
O.
Achſelabzeichen beſtehen aus 2 Streifen gerade nebeneinander
von 6 mm breiter jagdgrüner Plattſchnur:
Waldwärter, Hilfsjäger und Forſtaufſeher.
Achſelabzeichen wie oben, jedoch 3 Schnüre nebeneinander.
Hegemeiſter mit einem goldenen Stern mitten auf dem Achſel—
ſtück; Förſter mit einer naturfarbenen Eichel, beide mit
goldenem Portepee:
Förſter o. R., Förſter, Hegemeiſter.
Kragen von grünem Sammet, ſonſt wie bei A.
Achſelabzeichen mit 3 Schnüren:
Forſtreferendare.
Achſelabzeichen mit 4 Schnüren und Hirſchfänger, Portepee,
wie bei O:
Revierförſter.
Kragen mit grünem Sammet, Bruſtklappen im Innern
von grünem Tuch, Hirſchfänger mit Meſſer, weißem Griff mit ver⸗
goldetem Bügel in ſchwarzer Seide. Goldenes Portepee mit jagd⸗
grüner Seide und dünnen Kantillen. Reſerveoffiziere oder zum Tragen
der Offiziersuniform Berechtigte tragen das ſilberne Portepee.
a)
Achſelabzeichen mit 5 Schnüren, gerade nebeneinander:
Forſtaſſeſſoren.
29 *
452 Uniformierung.
b) Achſelabzeichen mit 5 Schnüren, von denen die drei mittleren
geflochten: Oberförſter; mit 7 Schnüren, ſämtlich durchflochten
und einem goldenen Stern: Forſtmeiſter.
c) Achſelzeichen mit 7 Streifen und 2 goldenen Sternen, ſämtlich
geflochten und das Portepee mit ſtarken Kantillen; letzteres
auch bei allen folgenden Beamten:
Regierungs- und Forſträte.
d) Achſelzeichen wie bei e, aber mit 3 goldenen Sternen über—
einander:
Oberforſtmeiſter.
e) Achſelabzeichen wie bei e, aber mit einer kleinen ſilbernen Eichel:
Landforſtmeiſter im Range der Räte 3. Klaſſe.
) Achſelabzeichen wie bei e, aber mit 2 ſilbernen Eicheln über—
einander:
Landforſtmeiſter im Range der Räte 2. Klaſſe.
g) Achſelabzeichen wie bei c, aber mit 3 ſilbernen Eicheln über—
einander:
Der Oberlandforſtmeiſter.
Die Beinkleider ſind von demſelben Tuche wie der Rock, mit
grünen Bieſen; die Kopfbedeckung tft ein grün-grauer Filzhut mit 7 cm
breiter Krämpe, mit 2 em breitem grünem Bande, Kokarde mit Gems—
bart oder von Rehhaaren auf der linken Seite, vorn mit königlichem
Adler von 3 em Höhe und 5 em Flügelſpannung. Im Winter
(Oktober bis inkl. März) kann eine grüne Baſchlickmütze mit Kokarde
und Adler getragen werden. Als Überzieher dient ein Rock von
gleichem Tuche und Schnitt wie die Walduniform, nur länger und
ohne Achſelſtücke oder ein Militärpaletot mit grünem Kragen.
Beinkleider, Kopfbedeckungen und Überzieher ſind für alle Beamte
gleich. Für den Sommer iſt das Tragen einer Litewka geſtattet.
Für feierliche Gelegenheiten tragen die Beamten vom Forſt—
referendar aufwärts eine Staatsuniform, für ſonſtige Gelegenheiten iſt
allen Beamten noch das Tragen einer Interimsuniform geſtattet.
Nur zu letzterer darf eine grüne Tuchmütze nach dem Schnitt
der Militärmützen reſp. der Hut getragen werden.
Die zum Waffengebrauch berechtigten Forſtbeamten dürfen ſich
der Waffen beim Forſt- und Jagdſchutz nur bedienen, wenn ſie in
Wald- oder Interimsuniform ſind und den Dienſtadler tragen.
Einteilung der Forſten. 453
Der Gruß erfolgt wie beim Militär durch Anlegen der rechten
Hand an die Kopfbedeckung. (Der Hut darf nicht abgenommen
werden!)
Die Grundlage der ganzen Einrichtung der Staatsforſten bildet
die Einteilung derſelben in Oberförſtereien.
Die Oberförſterei wird in der Ebene durch ein Netz von ſich
rechtwinklig ſchneidenden Schneißen in kleine Wirtſchaftsfiguren einge—
teilt, welche man Jagen nennt. Die Schneißen heißen „Geſtelle“ und
zwar nennt man die von Oſten nach Weſten laufenden „Hauptgeſtelle“
(meiſt 7 m breit!) und bezeichnet ſie mit großen lateiniſchen Buchſtaben;
die von Norden nach Süden laufenden (meiſt 5 m breit) nennt man
Feuergeſtelle und bezeichnet ſie mit kleinen lateiniſchen Buchſtaben. Die
Jagen haben die Form länglicher Rechtecke, deren Längsſeiten (Feuer—
geſtelle) meiſt die doppelte Länge der Querſeiten haben.
Im Gebirge ſchließt ſich die Einteilung an die Terrainbildung
(Bäche, Schluchten, Wege uſw.) an und heißen dieſe Wirtſchaftsfiguren
von mehr oder weniger unregelmäßiger Form „Diſtrikte“. Im Hoch—
wald ſind die Jagen und Diſtrikte 25 —30 ha groß. Dieſe kleineren
Wirtſchaftsfiguren ſind wiederum zu einem Hauptwirtſchaftskomplex,
„Block“ genannt, vereinigt, d. h. ein mehr oder weniger ſelbſtändiges
organiſches Glied des ganzen Reviers, innerhalb deſſen ein nachhaltiger
Betrieb entweder ſofort geführt oder wenigſtens durch Herſtellung eines
geordneten Altersklaſſenverhältniſſes angebahnt werden ſoll. Die Blöcke,
meiſt mit den Schutzbezirken (ſiehe unten) zuſammenfallend, werden
mit großen römiſchen Ziffern, die Jagen und Diſtrikte von Oſten
nach Weſten fortlaufend — und zwar in der Südoſtecke anfangend
— mit arabiſchen Ziffern numeriert; an den Kreuzungspunkten der
Jagen werden vierkantig behauene ſog. Geſtell- oder Jagenſteine reſp.
Pfähle aufgeſtellt, auf welchen die Nummern der Jagen uſw. und die
Buchſtaben der betreffenden Geſtelle aufgemalt werden. Für Bildung
der Wirtſchaftsfiguren werden weniger die gegenwärtigen vorüber—
gehenden Beſtandsverhältniſſe als vielmehr die dauernden Terrain-,
Boden- und Formverhältniſſe des Waldareals ſowie die Rückſicht auf
eine zweckmäßige Abgrenzung der zu erziehenden Beſtände und auf
das bleibende Wegſyſtem maßgebend.
Die Schlageinteilung in den Mittel- und Niederwaldungen iſt
meiſt nur eine rein geometriſche, ohne Rückſicht auf die Beſtandsver—
454 Einteilung der Forſten.
hältniſſe uſw.; jeder Schutzbezirk wird in ſoviele örtlich mit Steinen
abgegrenzte Jahresſchläge geteilt als der Unterholzumtrieb Jahre hat.
Die in jeder Wirtſchaftsfigur vorhandenen Beſtände werden,
wenn ſie in einzelnen größeren Teilen nach Alter, Boden
oder Beſtandsbeſchaffenheit weſentlich verſchieden ſind, in
ſog. „Abteilungen“ zerlegt, welche mit kleinen lateiniſchen Buchſtaben
bezeichnet und auch örtlich im Walde durch Anſchalmen der Randbäume
oder mit kleinen Hügeln abgegrenzt werden. Abteilungen mit „Nicht—
holzboden“ (Acker, Fenne uſw.) werden mit kleinen deutſchen Buchſtaben
bezeichnet. |
Die ganze Wirtſchaftseinteilung eines Revieres wird auf der im
Maßſtabe von 1: 25000 hergeſtellten „Wirtſchaftskarte“ dargeſtellt,
auf welcher die Blöcke, Jagen (Diſtrikte) und Abteilungen mit ihren
Nummern und Buchſtaben eingetragen ſind. Die vorherrſchenden Holz—
arten ſind durch folgende Farben bezeichnet: Eichen gelb, Buchen
braun, Ahorn, Ulmen, Akazien, Erlen grün, Birke karmin, Aspen
und ſonſtige Weichhölzer blau-grau, Fichten grau-blau, Tannen
grau-grün, Kiefern grau-ſchwarz und Lärchen grau-rot. Ein-
geſprengte Holzarten werden durch die bezüglichen Baumfiguren mar—
kiert, wenn ſie 0,1 und mehr des Holzbeſtandes bilden und zwar bei
horſtweiſer Einſprengung in Gruppen zu 3, ſonſt einzeln. Die ver—
ſchiedenen Perioden (vgl. §S 115) werden farbig umrändert und zwar
die I. Periode mit grün, die II mit karmin, die III. mit gelb, die
IV. mit blau, die V. mit zinnober, die VI. mit braun, außerdem ſind
fie noch mit römiſchen Zahlen I, II uſw. bezeichnet. Neuerdings um—
rändert man nur die I. und II. Periode. Die Verteilung der übrigen
Beſtandesteile in die III. — VI. Periode geht ungefähr aus ihrem Alter
hervor, welches in der Art bezeichnet wird, daß die beiden älteſten
Altersklaſſen ganz dunkel, die beiden mittleren heller, die beiden jüngſten
ganz hell angelegt werden. In demſelben Farbentone wird der ältere
Beſtand durch Unterſtreichen des Abteilungsbuchſtabens bezeichnet.
Kommt eine Abteilung während des Einrichtungszeitraumes mehrmals
zum Hiebe, ſo werden beide Perioden, z. B. II, IV, findet nur ein
Aushieb ſtatt, ſo wird die betr. Periode mit kleiner römiſcher Zahl,
z. B. u m eingeſchrieben. Mittelwaldblöcke und Niederwald werden
gelbgrün angelegt, die Holzarten werden durch Baumfiguren und die
Jahresſchläge mit liegenden römiſchen Ziffern bezeichnet. Außerdem
Organiſation und Ausbildung der Staatsbeamten. 455
zerfällt jede Oberförſterei noch in kleinere Bezirke, welche „Schutzbezirke“
oder „Beläufe“ genannt werden; der Schutz ſowie die Führung aller
Waldgeſchäfte in demſelben liegt einem Förſter (Hegemeiſter) ob; ſpeziell
zur Aushilfe beim Forſt- und Jagdſchutz ſind für einen oder auch mehrere
Schutzbezirke noch Hilfsförſter, Forſtaufſeher und Hilfsjäger reſp. Wald—
wärter angeſtellt. Liegen einzelne Revierteile ſehr weit vom Sitze des
Oberförſters entfernt, ſo werden gewiſſe Funktionen des Oberförſters
einem „Revierförſter“ übertragen, der zugleich aber noch einen eigenen
Schutzbezirk hat, den er mit Hilfe von Forſtaufſehern zu verſehen hat.
Zu Revierförſtern werden teils beſonders qualifizierte Förſter befördert
oder Forſtaſſeſſoren vorübergehend angeſtellt. Mehrere Oberförſtereien
werden zu einem Forſtinſpektionsbezirk unter der Leitung und Kontrolle
eines Regierungs- und Forſtrats am Sitze der Regierung vereinigt; meh—
rere Forſtinſpektionen (ev. auch eine) bilden zuſammen den Bezirk eines
Oberforſtmeiſters am Sitze der Regierung, der gewöhnlich die ſämtlichen
Oberförſtereien und Forſtinſpektionen eines Regierungsbezirks umfaßt;
liegt in einem Regierungsbezirk nur eine Forſtinſpektion, ſo verſieht
dieſer Forſtinſpektionsbeamte zugleich die Funktionen des Oberforſt—
meiſters. Mehrere Provinzen ſtehen wieder unter der ſpeziellen Leitung
und Kontrolle eines Landforſtmeiſters am Sitze des Miniſteriums; die
Geſamtleitung der Staatsforſten hat unter der oberen Leitung des
Miniſters für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten der Oberland—
forſtmeiſter, zugleich Direktor der Miniſterialabteilung für Forſten.
Die Oberforſtmeiſter ſind zugleich Mitdirigenten der Abteilung
für direkte Steuern, Domänen und Forſten bei den Regierungen.
Die Ausbildung für den niederen Forſtdienſt bis zum Revier—
förſter aufwärts iſt durch das Regulativ vom 1. Oktober 1905, von
dem ſich ein Auszug hinten unter den Beilagen befindet, geregelt; die
höhere Karriere vom Oberförſter an aufwärts iſt ſtreng geſchieden;
die Vorbereitung und Ausbildung dazu iſt geregelt durch die Be—
ſtimmungen vom 19. Februar 1908. Die Aſpiranten der höheren
Karriere heißen während der bei einem Oberförſter abzuleiſtenden
7 monatlichen Lehrzeit „Forſtbefliſſene“, nach abſolviertem erſtem
Staatsexamen „Forſtreferendare“, nach dem zweiten Staatsexamen
„Forſtaſſeſſoren“.
Anhang.
Jagdlehre.
Benutzte Werke.
Diezel: Erfahrungen aus dem Gebiet der niederen Jagd. 5. Aufl. Neumann,
Neudamm.
Oberlaender: Der Lehrprinz. Neumann, Neudamm. 1900.
Oberlaender: Dreſſur und Führung des Gebrauchshundes. 3. Aufl. Neumann,
Neudamm.
Regener: Jagdmethoden und Fanggeheimniſſe. 10. Aufl. Neumann, Neudamm.
Fr. Brandeis: Der Schuß. Alle ſeine Zufälligkeiten uſw. Hartleben, Leipzig.
Odenwälder: Der gerechte Jäger. Prakt. Leitfaden zur Erlernung des Jagd—
betriebs. Neumann, Neudamm.
Gille: Anleitung zum Fangen des Raubzeugs. E. Grell u. Co., Haynau i. Schl.
S 291. Einleitung.
Die Lehre von der Jagd hat den doppelten Zweck, zu zeigen:
1. Wie man nützliches Wild erzieht, gegen Schaden und Gefahr
ſchützt, in einer kunſtgemäßen Weiſe erlegt und dasſelbe in der beſten
Weiſe verwendet und verwertet (Wildzucht und Wildjagd).
2. Wie man der Jagd ſchädliche Tiere und die ihr drohenden
Gefahren aller Art möglichſt vermindert (Jagdſchutzu).
Da der Förſter ſich einesteils mit dem Schutze des Wildes gegen
ſeine Feinde, auf der anderen Seite aber behufs der Verwertung mit
ſeiner Verfolgung und Erlegung zu beſchäftigen hat, ſo werden wir
nur dieſen beiden Teilen, namentlich aber der eigentlichen Wildjagd
beſondere Aufmerkſamkeit widmen und aus den anderen Teilen der
Jagdlehre nur das nötigſte und ſoweit es von unbedingtem Intereſſe
iſt, an geeigneter Stelle erwähnen.
Ausübung der Wildjagd. 457
Von der Ausübung der Wildzagd.
S 292. Welche Tiere find jagdbar?
Zur ausſchließlichen Jagdgerechtigkeit“), d. h. dem Rechte, jagd—
bare wilde Tiere aufzuſuchen, ſie unter den beſtehenden
polizeilichen Einſchränkungen nach waidmänniſchen Regeln
zu hetzen, zu treiben, zu ſchießen, zu fangen oder auf andere
Weiſe ſich zuzueignen, gehören im allgemeinen die jagdbaren)
wilden Tiere im Gegenſatz zum jog. freien Tierfange, d. h. dem Fange
von Inſekten und anderen Tieren, welche noch in keines Menſchen
Gewalt geweſen ſind und weder zur Jagd noch Fiſchereigerechtigkeit
gehören. Den freien Tierfang kann jeder auf ſeinem Beſitz ausüben.
Was nun zu den jagdbaren Tieren gehört, iſt nach den verſchiedenen
Rechtsgebieten zu entſcheiden; ſoweit dieſe darüber keine beſonderen
Beſtimmungen enthalten, rechnet man dazu: alle diejenigen vier—
füßigen wilden Tiere und das wilde Geflügel, welche zur
Speiſe gebraucht werden, und ſolche Raubtiere, die noch
einen Nutzwert haben. Es gehören nach der Preuß. Jagdordnung
Dein. 07 dazu:
a) Dierfüßige Tiere: Elch, Rot-, Damm-, Schwarzwild,
Rehe, Haſen, Dachſe, Biber, Fiſchottern, Füchſe, Edel—
marder, Marder, wilde Katzen.
b) Wildes Geflügel: Auer-, Birk⸗, Haſelwild, Trappen,
Faſanen, Reb- und ſchottiſche Moorhühner, Wachteln, wilde
Tauben, Krammetsvögel, Ziemer, Amſeln, Droſſeln, Lerchen,
Schwäne, wilde Gänſe und Enten, Brachvögel, Schnepfen,
Wachtelkönige, Adler, alle Sumpf- und Waſſervögel mit
Ausnahme der Reiher, Störche, Taucher, Säger, Kormoran
und Bläßhühner.
Unbedingt nicht jagdbar ſind alle Vögel, die geſetzlichen Schutz
genießen. Es iſt durchaus nötig, daß jeder Jäger weiß, welche Tiere
) Im weiteren Sinne gehört auch noch dazu die Aneignung aller Objekte
des Jagdrechts, alſo nicht bloß an Tieren, ſondern auch z. B. an Geweihen, von
Fallwild uſw.
) Wilde Tiere find herrenlos und befinden ſich in vollkommener Freiheit.
Wilde Tiere in Tiergärten, Fiſche in Fiſchteichen ſind nicht herrenlos. Gezähmte
Tiere werden wieder herrenlos, wenn ſie die Gewohnheit ablegen, an den für ſie
beſtimmten Ort zurückzukehren. Vergl. Bürg. Geſ-B. § 960.
458 Jagdgewehre.
jagdbar ſind, da nur die widerrechtliche Erlegung von jagdbaren
Tieren nach S 292 des Strafgeſ.-B. ſtrafbar iſt. Zur ſog. hohen
Jagd werden gewöhnlich gerechnet: Elch, Rot-, Damm-, Reh-⸗,
Gems- und Schwarzwild, Auer-, Birk-, Haſelwild, Schwäne,
Trappen, Kraniche, Reiher, Adler, Faſanen.
Alles vierläufige Hochwild wird mit der Kugel erlegt, das Feder—
wild mit Kugel und Schrot. Wo man noch mittlere Jagd unterſcheidet,
rechnet man dazu Reh-, Birk-Wild und Haſelwild.
Die vielerlei Jagdgeſetze uſw. ſind für Preußen jetzt zuſammen—
gefaßt in der „Preußiſch. Jagdordnung vom 15. 7. 07“, von der
hinten ein kurzer Auszug mit den hauptſächlich den Förſter angehenden
Beſtimmungen angeheftet iſt.
S 293. Bon den Jagdgemwehren.
Man bedient ſich zum Kugelſchuß der Birſchbüchſe, welche einen
gezogenen Lauf und außer dem Korn noch ein Viſier hat, während die
Flinte nur ein Korn hat, ſeltener der Doppelbüchſe. Die Kugeln
ſind jetzt meiſt gefettete Langgeſchoſſe in Meſſinghülſen, welche
durch die Züge und deren Windung, Drall genannt, ihre Führung
erhalten; es ſind entweder Vollgeſchoſſe oder ſog. Expanſions—
geſchoſſe, die innen einen mit einem Stöpſel verſchloſſenen Hohl—
zylinder haben, ſo daß ſie ſich beim Aufſchlagen am Wilde ausdehnen,
das Wildpret zerreißen, viel größere Verwundungen und ſo ſtärkeren
Schweiß verurſachen. Ich halte ſie für nicht waidgerecht. Die Voll—
geſchoſſe haben einen zylindriſchen Hinterteil und eine koniſch ver—
jüngte oben abgeplattete Spitze; der zylindriſche Teil iſt dicker als
das Laufinnere, damit das Geſchoß ſich einpreſſen und eine ſichere
raſantere Laufbahn erzielen kann. Die Form wechſelt ſehr; nach dem
Durchmeſſer unterſcheidet man als gebräuchlichſte Kaliber 11, 9.3,
9.8 und 6 mm. Die Kugeln werden jetzt meiſt durch Preſſen aus
Hartblei hergeſtellt und oft teils oder ganz mit einem Mantel aus
Nickelſtahlblech umgeben (Ganz-, Halb-, uſw. Mantelgeſchoſſe), die
ebenfalls eine Stauchung und dadurch ſtärkere Verwundung bewirken
ſollen. Zu Birſchbüchſen eignen ſich alle Hinterlader-Syſteme mit und
ohne äußerliche Hähne, Patronen-Auswerfer uſw. Zu erwähnen iſt
noch die „Expreßbüchſe“ mit Zügen von polygonalem Querſchnitt,
die ſehr breit ſind und nur ſchmale Felder zwiſchen ſich haben; ſie
Jagdgewehre. 459
ſind jetzt faſt allgemein eingeführt. Man hat einfache oder Doppel—
büchſen, deren Läufe neben- oder auch übereinander (Bockgewehre) liegen.
Iſt mit der Büchſe noch ein Schrotlauf verbunden, ſo entſteht „die
Büchsflinte“, ſind zwei Schrotläufe mit ihr verbunden, ſo entſteht
„der Drilling“; Kugeldrillinge haben zwei Kugelläufe und einen
Schrotlauf.
Bei den Flinten ſind in der Regel 2 Schrotläufe neben-, ſeltener
übereinander (Bockgewehre) vereinigt und werden heute nur noch
„Hinterlader“ nach ſehr vielen verſchiedenartigen Syſtemen verwendet.
Man hat z. B. a) Lefaucheux mit Hähnen, deren Patronen Schlag—
ſtifte haben, b) Zentralfeuer mit Schlagſtiften im Gewehr und
Zündhütchen im Zentrum des Patronenbodens, die entweder mit
Hähnen verſehen ſind oder keine ſichtbaren Hähne haben, ſog. „Selbſt—
ſpanner“; man nennt alle Gewehre mit zentraler Zündung auch nach
ihrem Erfinder „Lankaſter- Gewehre“; c) Zündnadelgewehre,
bei welchen man die von „Dreyſe“ mit eigentümlichem Verſchluß
und ſeitlichem Verſchieben beim Laden ſowie „Papierpatronen“ und
die von „Fiſcher“, jetzt „Collath in Frankfurt a. O.“ unterſcheidet,
deren Papierpatronen hinten ein Schlußſtück von Pappe haben, worin
ein Nagel ſteckt, auf den die ſtumpfen Schlagbolzen auftreffen, während
bei Dreyſe die zentrale Zündung durch Spiralfedern hervorgerufen
wird, welche die Zündnadeln emporſchnellen laſſen. Neuerdings führen
in ſehr wildreichen Revieren manche auch die einläufige Browning—
Flinte (ſprich „Brauning“!) für Kalib. 12 und 16, eine Repetierflinte
mit Magazin für 5 Patronen. Alle Gewehre müſſen ſorgfältig rein
gehalten werden und ſind alle Eiſenteile nach Gebrauch ſofort trocken
abzureiben und dünn mit reinem Olivenöl oder Vaſelinöl einzufetten.
Die Läufe, namentlich die der Büchſe, ſind, ſobald man nach Hauſe
kommt, mit einem feſt anſchließenden Wiſcher trocken zu reiben und
ebenfalls leicht einzuölen, ſollten ſich Roſtflecke zeigen, jo find ſie
ſofort — eventl. nach leichtem Beſtreichen mit Petroleum — mit dem
Drahtwiſcher zu entfernen; der Schaft iſt von Zeit zu Zeit mit einem
Ollappen gut abzureiben. Die beliebteſten Kaliber bei Flinten ſind
12 und 16, welche einem Bohrungsdurchmeſſer von 18,8 reſp. 17,6 mm
entſprechen. Unter „Kaliber“ verſteht man das Maß für die Rohr—
weite, das gewöhnlich mit graden Zahlen angegeben wird; es bedeutet
die Anzahl der die Laufbohrung vollſtändig ausfüllenden Rundkugeln,
460 Munition und Laden.
welche auf 0,5 kg gehen z. B. bei Kaliber 16 —= 16 Kugeln; beſſer
iſt jedenfalls das Kaliber auch nach dem Durchmeſſer wie bei dem
Büchſenkaliber zu bemeſſen, wie das in Amerika und England gebräuchlich,
wo es nach "/ıoo reſp. 1000 eines engliſchen Zolls bemeſſen wird.
Von größter Wichtigkeit iſt, daß die Flinte eine gute Lage hat,
d. h. daß ſie im Anſchlage dem Schützen ſo liegt, daß er beim An—
legen und Zielen nichts von den Läufen, ſondern ſofort das Korn ſieht.
Ganz beſonders wichtig iſt aber eine richtige Balance, d. h. die Flinte
muß, auf ſtraffen Bindfaden gelegt, 10 em vom Abzugsbügel genau
balancieren; neigt ſie am Kolben herunter, ſo ſchießt ſie zu hoch und
umgekehrt. Das Korn ſoll nicht zu fein, ſondern gut zu ſehen, aber auch
nicht zu grob ſein, damit es ſchwaches Federwild beim Zielen nicht bedeckt.
Die Anfertigung der Schießgewehre iſt jetzt geſetzlich geregelt durch
das Reichsgeſetz betr. „die Prüfung der Läufe und Verſchlüſſe
der Handfeuerwaffen“ vom 19. Mai 1891, wonach nur mehr mit
dem amtlichen Prüfungszeichen verſehene Feuerwaffen in den Handel
kommen dürfen.
S 294. Kunition und Laden.
Das Pulver muß von der beiten Qualität ſein; das feinkörnige
mattglänzende Pulver, das in Blechbüchſen verpackt iſt, hat ſich be—
währt, doch überzeugt man ſich beſſer jedesmal durch Reiben einer
kleinen Quantität auf dem ganz trocknen Handteller mit dem Zeige—
finger; läßt es ſich nicht zerreiben und ſchmutzt es möglichſt wenig, ſo
iſt das Pulver gut. Das Kugelpulver beſteht aus 72 % Salpeter
und je 14% Schwefel und Kohle, das Schrotpulver aber aus 78,5%
Salpeter, 11,5% Kohle und 10% Schwefel. Neuerdings ſind viele
neue Arten von Pulver in den Handel gekommen, darunter auch das
rauchſchwache Pulver, über deren Güte die Meinungen ſehr aus—
einander gehen.
Über die Kugelgeſchoſſe iſt bereits im vorigen Paragraphen das
nötigſte geſagt.
Das Schrot wird in Fabriken gegoſſen und nach ſeiner Stärke
meiſt in Nummern von 010 geteilt; Nr. 0 iſt das gröbſte, Nr. 10
das feinſte Schrot. Die Auswahl der richtigen Schrotſtärke auf die
verſchiedenen Wildarten iſt von größter Wichtigkeit; die meiſten Jäger
pflegen zu ſtarkes Schrot zu ſchießen und ſchießen damit viel Wild
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Das Laden. 461
krank und zu Holze, weil das ſtarke Schrot zu ſehr ſtreut; bei zu
ſchwachem Schrot tritt der umgekehrte Fall ein, indem das Wild bei
dem engen Streukegel wohl viele, aber nicht tief genug eindringende
Schrote erhält; am unſicherſten und daher nur auf ganz kurze Diſtanzen
anzuwenden ſind Poſtenſchüſſe. Für jede Wildgattung iſt alſo ſorg—
fältig die paſſende Schrotnummer zu wählen. Neben den gewöhnlichen
Schroten werden auch ſog. Hartſchrote aus 60% Blei, 20%, Zinn
und 20 %% Antimon hergeſtellt, welche härter find und den Vorteil
haben, daß ſie ſtärker durchſchlagen und ſomit die Anwendung feinerer
Schrotnummern, die beſſer decken, geſtatten.
Von eben ſolcher Wichtigkeit iſt beim Laden der Gewehre und
Füllen der Patronen das richtige Verhältnis zwiſchen Pulver und
Schrot und die zu verwendenden Pfropfen. Die Pulverladung ſoll
ſtark genug ſein; die Geſchoſſe töten dann um ſo beſſer. Bei
ſchwächerem Kaliber ſoll Pulver und Schrot dasſelbe Hohlmaß füllen,
bei ſtärkerem Kaliber ſoll ſich in dem Hohlmaß das Pulver zum
Schrot verhalten wie 1:0,8. Als Durchſchnittsſätze für die ver—
ſchiedenen Kaliber der Hinterlader können gelten:
Kaliber Gramm Pulver Gramm Schrot
12 5 5,8 35—40
14 4,8 —5,2 32—36
16 4,5 —5 28—32
20 3,8—4 22— 24.
Die gewöhnliche Ladung für Birſch- und Scheibenbüchſen bis Kaliber
113 mm beträgt 3 g Naßbrandpulver, bei Expreßbüchſen ſteigert man
bis zu 6 g.
Die Pfropfen ſollen den Druck der Pulvergaſe auf die Schrote
übertragen und letztere in der Patrone feſthalten; man gebraucht alſo
Pulverpfropfen und Schrotpfropfen; da die Pfropfen für eine zuverläſſige
Schußwirkung ſehr wichtig ſind, ſo ſoll man beſte, womöglich kräftig
gefettete Filzpfropfen auf dem Pulver verwenden, während zu Schrot—
pfropfen 1—2 mm jtarfe Papp-Blättchen genügen; fie werden in
Stärken von 6—15 mm gefertigt. Die Pfropfen müſſen natürlich dem
Kaliber ſtets entſprechen. Der Pulverpfropfen iſt ſtets feſt aufzuſtoßen.
Es empfiehlt ſich, die Patrone ſelbſt zu laden; man weiß dann ſtets,
was man hat und kann Unregelmäßigkeiten in der Schußwirkung
leichter durch Anderung der Munition ausgleichen.
462 Schießregeln.
S 295. Bon den Regeln beim Schießen:
a) Mit der Büchſe.
Vierläufiges Hochwild ſoll man eine Hand breit hinter das Blatt
ſchießen, weil dort die edleren Teile die größte Zielſcheibe bieten;
kann man hier keinen Schuß anbringen, ſo ſoll man lieber gar nicht
ſchießen. Bei ſeitwärts vorbei ſich bewegendem Wild hat man bei einem
trollenden Hirſch auf 90 m etwa 15 —20 cm vor die Mitte des Bruſt—
randes zu halten; am beſten bringt man ihn jedoch durch einen Pfiff
oder Ruf zum Stutzen und ſchießt dann. Auf flüchtiges Rotwild ſoll
nur ein geübter Schütze einen Kugelſchuß von der Seite wagen, man
muß in ſolchem Fall auf 100 m um etwa eine volle Hirſchlänge vor—
halten, auf 50 m etwa 70 em, falls man nicht mitzieht. Beim Schießen
ſowohl bergauf wie bergab muß man immer kürzer halten, und
zwar je ſteiler, um ſo mehr, weil dann das Viſier höher und das
Korn niedriger erſcheint. a
Vor Abgabe des Schuſſes muß man ſich die Stelle, auf der das
Wild ſich befindet (den ſog. Anſchuß!), ebenſo die Stelle, von der man
geſchoſſen hat, genau merken oder bezeichnen. Im Schuß ſelbſt hat
man auf den Kugelſchlag und auf das Zeichnen (Bewegung nach dem
Schuß!) des Wildes zu achten. Nach dem Schuß merkt man ſich die
Richtung, in der das Wild abgeht, ladet ſchnell ſeine Büchſe, markiert
ſeinen Stand und eilt nach dem Anſchuß, welchen man durch einen
Bruch (abgebrochenen Zweig) ſo bezeichnet, daß das abgebrochene
Ende dahin zeigt, wohin das Wild gegangen iſt.
Zur Kennzeichnung der einzelnen Schüſſe und der Merkmale des Verhaltens
des Rotwildes nach dem Schuſſe diene die nebenſtehende Figur eines Hirſches,
welche man bei den nachſtehend aufgezählten Schüſſen in den betreffenden Fächern
der Figur vergleichen wolle. (Nach W. Bieling, Königl. Preuß. Förſter in Dalle
in Neuer deutſch. Jagdzeit. vom 26. November 1882.)
Kopfſchüſſe: 1, 2, 5 und teilweis 6. Das Wild bricht ſofort zuſammen
und verendet.
3, 4 ſind ſchlechte Schüſſe; das Wild ſchweißt wenig und geht meiſt ſpäter ein.
Halsſchüſſe: 7, 9, 12, 23 und teils 24. Auf dem Anſchuſſe helles langes
Haar. Hat der Schuß die Brandader getroffen, ſo liegt ſofort ſehr viel Schweiß
und das Stück verendet ſehr bald; ſind andere Hauptadern getroffen, ſo hört der
zuerſt ſtarke Schweiß nach und nach auf und muß das Stück 3 Stunden Ruhe
haben, ehe man mit dem Schweißhund arbeitet.
Charakteriſtik der Schüſſe. 463
Iſt die Droſſel durchſchoſſen, ſo tut ſich das Stück gleich vom Rudel ab
und ſchweißt bald ſehr hellen Schweißſchaum, den es auch oft aushuſtet, ſo daß
er hoch an den Büſchen ſitzt. Nach 3—4 Stunden kann man nachgehen.
8, 10, 13 und zum Teil 11. Iſt der Halswirbel durchſchoſſen, liegt das
Stück im Feuer und verendet; iſt derſelbe nur geſtreift, ſo bricht es zuſammen,
kommt aber ſehr bald wieder hoch und man hat das Nachſehen.
20 50 8732
so 40 0.
Figur 139.
Rückenſchüſſe: 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20. Iſt das Rückgrad durch—
ſchoſſen, bricht das Stück im Feuer zuſammen und verendet; iſt dasſelbe nur ge—
ſtreift (gekrellt!), jo geht es wie vorſtehend beim Halswirbel, ausgenommen wenn
der Schuß tief 14 und 15 ſitzt, wo man nach 3 Stunden nachgehen kann.
Blattſchüſſe: 25, 35 und teils 24 mit hellem Kugelſchlag. Das Stück
macht meiſt eine hohe Flucht und bricht dann nach 30—150 Schritten zuſammen;
es ſchweißt meiſt wenig. Nach 2 Stunden geht man nach; ſollte das Stück noch
leben, ſo ſitzt die Kugel in 34 oder hoch 44, 45; in dieſem Falle hetzt man mit
dem Hunde.
Kernſchüſſe: 26, 27, 36, 37. Hohler heller Kugelſchlag. Dies ſind die
beſten Schüſſe. Wildes Fortſtürmen des Wildes mit geſenktem Kopf und Zu—
464 Charafteriftif der Schüſſe.
ſammenbrechen nach 50—150 Schritten; zuerſt wenig Schweiß, der aber bald zu-
nimmt. Sitzen die Schüſſe tiefer in 46, 47, was an den hellen und dünnen Haaren
auf dem Anſchuß und ſehr vielem Schweiß zu ſehen, ſo kann man nach 2 Stunden
mit dem Hunde hetzen, da das Stück ſich bald ſtellen wird.
Waidewundſchüſſe: 28, 29, 38, 48, 49. Dumpfer puffiger Kugelſchlag.
Das Stück ſchnellt beim Schuß die Hinterläufe oft nach hinten und krümmt den
Rücken; der Schweiß auf dem Anſchuß iſt dunkel und mit Aſung gemiſcht. Das
Stück bleibt nach kurzer Flucht öfter ſtehen und tritt langſam weiter, um nach
etwa 200 Schritt ſich unter Deckung nieder zu tun. Nach 3 Stunden arbeitet
man mit dem Schweißhund nach oder hetzt.
Sitzt der Schuß in 30, 31, 40, 41, 50, 51, was man an dem ſaugend
flutſchigen Kugelſchlag, an wenigem Schweiß, meiſt nur in der Hinterlauffährte
und dem Zeichnen mit den Hinterläufen erkennt, ſo läßt man dem Stück mindeſtens
4 Stunden Ruhe und arbeitet oder hetzt mit einem guten Hund.
Hohe Keulenſchüſſe: 21, 22. Das Stück bricht jedenfalls im Feuer zu⸗
ſammen und iſt bei Zerſchmetterung des Rückgrats ſofort verendet, ſonſt nur ge—
krellt; jedenfalls muß man — wie ſtets, wenn das Wild im Feuer
liegt — ſo ſchnell als möglich hinzueilen.
Keulenſchüſſe: 32, 42, 52. Heller Kugelſchlag, Zeichnen durch Rucken des
Hinterteils. Iſt der Knochen zerſchmettert, ſo tut ſich das Stück bald ab und
nieder. Nach 2—3 Stunden hetzen. Hat man einen feſten Kugelſchlag gehört
und weißgelbliche, weiße oder dunkle lange ſtruppige Haare und ſofortigen ſtarken
Schweiß, der bald nachläßt, gefunden, ſo iſt 33, 43, 53 getroffen: man kann nicht
hetzen, ſondern nur mit einem erfahrenen Schweißhund arbeiten, wenn das Stück
das Rudel verlaſſen hat.
Vorderlaufſchüſſe: 54. Heller harter Kugelſchlag. Niederknicken mit
dem Vorderteil, oft Schlenkern des kranken Laufs; auf dem Anſchuß kurze dünne
Haare und viel Schweiß, ſpäter Nachlaſſen des Schweißes; oft Knochenſplitter
neben der Fährte. Hat man einen gewandten Hund, ſo hetze man ſofort; wartet
man, ſo hat man meiſt das Nachſehen.
Hinterlaufſchüſſe: 55. Heller Kugelſchlag, meiſt Zuſammenknicken des
Hinterteils; auf dem Anſchuß kurze Haare und ziemlich viel Schweiß; ſpäter läßt
derſelbe nach und man findet oft Knochenſplitter; das Lahmen, wie bei allen
Keulen- und Laufſchüſſen, wird in der Fährte markiert. Man kann
bald hetzen, da das Stück ſich meiſt leicht ſtellt.
Untere Laufſchüſſe: 56. Heller Kugelſchlag, feine dunkle Haare, wenig
Schweiß, aber viel Knochenſplitter, Schlenkern des kranken Laufs. Einziges Mittel:
ſchnelles Hetzen; meiſt bekommt man jedoch das Stück nicht.
Geweihſchüſſe: 57. Heller ganz harter Kugelſchlag. Iſt das Geweih
unten getroſſen, ſo bricht der Hirſch zuſammen, kommt aber ſehr bald wieder auf
die Läufe; iſt dasſelbe oben getroffen, ſo duckt der Hirſch den Kopf.
Merke: Findet man viele Haare auf dem Anſchuß, ſo iſt das Stück meiſt
nur gekrellt.
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Schießregeln bei Flinte. 465
Schweißt das Stück ſofort und iſt nach 200 Schritten nicht zuſammenge—
brochen, ſo iſt es meiſt am Hals oder an den Keulen getroffen; ſchweißt es aber
erſt nach etwa 100 Schritten, ſo iſt dies meiſt ein gutes Zeichen.
Tut ſich das Stück ſogleich vom Rudel ab, ſo iſt es tödlich getroffen.
Man ſoll mit der gewöhnlichen Büchſe nur ausnahmsweis weiter
als auf 120 m, nur mit beſonders konſtruierter Büchſe weiter als auf
150 m ſchießen, auch nur im Notfall mit feinem Korn, ſonſt immer
mit geſtrichenem Korn; eine Ausnahme machen die ſog. Fernrohr—
büchſen, mit denen man doppelt ſoweit ſchießt. Sollte wegen falſcher
Stellung des Viſiers oder Korns die Büchſe links oder rechts ſchießen,
ſo kann man dem durch entſprechende Verſchiebung von Korn oder
Viſier abhelfen; will man das Korn klopfen, ſo muß man es nach
derſelben Seite, wohin der Schuß fälſchlich geht, verſchieben; dagegen
klopft man das Viſier nach der entgegengeſetzten Seite. Dies wird
ſo lange fortgeſetzt, bis die Büchſe Strich ſchießt.
Die verſchiedenen übrigen Regeln über das Schießen ſelbſt, die
Viſierung, das Schätzen der Entfernungen uſw. werden hier über—
gangen und der Inſtruktion über das Schießen beim Militär überlaſſen.
b) Mit der Flinte—
Mit der Flinte ſoll man ebenſo wie mit der Büchſe nie zu weit
nach Wild ſchießen; für gewöhnliche Verhältniſſe ſollen als weiteſte
Entfernungen gelten: im Wald auf Haſe und Fuchs 40 m, im Felde
60 m, beim Keſſeltreiben im Keſſel allenfalls etwas weiter; manche
Gewehre und beſonders firme Schützen machen Ausnahmen. Das
Schießen auf weite Diſtanzen namentlich im Walde, wo der Erfolg
vom Zufall abhängt, iſt durchaus unwaidmänniſch und ſteht im grellſten
Widerſpruche mit der pfleglichen Behandlung der Jagd, da dabei viel
Wild zu Holze und krank geſchoſſen wird, nachher eingeht und ſomit
verloren iſt.
Eine Hauptregel beim Schießen mit der Flinte iſt gehörige Sorg—
falt beim Laden reſp. beim Anfertigen der Patronen, namentlich An—
wendung der richtigen Schrotnummer; auf Haſen ujw. nimmt man
weniger Schrot als auf kleineres Flugwild z. B. Schnepfen. Eine
alte Jägerregel ſagt darüber: Viel Pulver und wenig Schrot iſt der
Haſen Tod und umgekehrt: Wenig Pulver und viel Schrot iſt der
Schnepfen Tod. Im Sommer kann man auf Haar- und Federwild
verhältnismäßig weniger Pulver ſchießen als im Winter; bei naſſem
Winterwetter muß man etwas mehr nehmen.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 30
466 Schießregeln bei Flinte.
Man verwende etwa folgende Schrotnummern:
die verſchiedenen Poſten-(Null-)ſorten: auf Sauen, Wölfe, Dächſe
(wegen der dicken Häute).
Nr. 1 auf Wildgans und Winterfuchs;
„ 2 u. 3 auf Füchſe, Enten, Winterhaſen (bei naſſem Wetter!),
große Raubvögel;
„ 4 u. 5 auf Sommerhaſen, ſchwache Enten, kleinere Raubvögel;
„ 6 u. 7 auf Rebhühner, Kaninchen, Schnepfen, Tauben und
ähnliches Kleinwild;
„ 8 auf Bekaſſinen;
„ 9 u. 10 auf alle kleinen Tiere und Vögel.
Im Zweifel greife man, namentlich bei Hartſchrot, immer zu der
nächſt ſchwächeren, aber beſſer deckenden Schrotnummer.
Unbedingt nötig iſt, daß jeder Schütze ſein Gewehr, namentlich
wenn er mit der Munition wechſelt, immer wieder probt reſp. ſich
einſchießt.
Beim Schießen auf laufendes oder fliegendes Wild muß ent—
ſprechend ſeiner jeweiligen Geſchwindigkeit vorgehalten werden, wenn
man nicht mitzieht. Einem ſeitwärts laufenden Haſen uſw. hält man
auf 30 m vor oder auf den Kopf, bei Federwild ebenſo. Auf ſpitz
von vorn anlaufendes Wild z. B. Fuchs, Haſen uſw. muß man kürzer
halten, je nach der Schnelligkeit auf oder vor die Vorderläufe, beſſer
iſt es jedoch, das Wild in ſolchem Falle vorbei zu laſſen und ſpitz
oder ſchräg von hinten zu ſchießen. Sitzendes oder ſchwimmendes
Wild läßt man ganz aufſitzen oder hält ſogar etwas kürzer. Bei vom
Schützen wegziehendem Federwild — zum Beiſpiel ſpitz von hinten —
hält man etwas darunter, damit es in den Schuß hineinzieht. Beim
Zielen ſoll man darauf achten, daß man das Wild weder zu ſehr
aufſitzen noch verſchwinden läßt, ſondern mitten darauf hält; im erſteren
Falle ſchießt man leicht zu kurz und trifft nur Läufe, Ständer uſw.,
reſp. gar nicht, im zweiten Falle ſtreift oder krellt man das Wild oder
überſchießt es häufig. Beim bergauf- oder ablaufen heißt die alte
Regel: „Bergauf — halte drauf, bergunter — halte drunter.“
Schließlich ſei noch jedem Jäger in ſeinem eigenen
Intereſſe dringend an das Herz gelegt, die peinlichſte Vor—
ſicht gegen andere und ſich ſelbſt bei der Handhabung der
Feuerwaffen zu beobachten, um Unglück zu verhüten. Die
Fangapparate. 5 467
Reue kommt immer zu ſpät und kann ſelten das Unglück wieder gut
machen; beſſer iſt es, vorher aufzupaſſen und jede Möglichkeit einer
Gefahr mit der größten Gewiſſenhaftigkeit zu vermeiden. Näheres in:
„Der Schuß, alle ſeine Umſtände und Zufälligkeiten uſw.“ von
Fr. Brandeis. 1896, Leipzig bei Hartleben. 4 Mk. Koch, Jagdwaffen—
kunde uſw.
S 296. Von den Fanggeräten.
Einleitung.
Der Berliner Schwanenhals (Figur 140).
Dieſer vorzügliche Fangapparat, „Berliner Schwanenhals“,
„Berliner Eiſen“ und auch kurzweg „Fuchseiſen“ genannt, iſt in
ſeiner gegenwärtigen Geſtalt ſchon alten Urſprungs und beſteht aus
folgenden Teilen:
1. der hufeiſenförmigen Feder,
den beiden Bügeln,
der Bügelſchraube,
der Pfeife oder Abzugsröhre,
der Schnellſtange,
dem Stellſtifte,
7. dem eigentlichen Schloſſe,
welches wieder aus der Schloßkapſel,
dem Stellhaken, der Zunge und dem
Drücker beſteht,
8. der Sicherungsſchraube bezw.
dem Sicherungspflöckchen und
9. dem Kontre- und dem Ab—
zugsfaden. Fig. 140. Berliner Schwanenhals.
Ferner gehört zum Auseinanderbiegen der Bügel vor dem Auf—
ſtellen ein Holzkeil und zum Auseinandernehmen des Eiſens ein
T-fürmiges Holzkreuz, aus hartem Holz gefertigt.
Die Aufſtellung des Schwanenhalſes iſt beſonders für den An—
fänger ſchwierig und iſt die Beachtung der größtmöglichen Vorſicht
dabei notwendig. Man nimmt in kniender Stellung den Schwanen—
hals ſo vor ſich, daß die Bügelſchraube nach den Knien zeigt, und
zwängt nun den Holzkeil zwiſchen den Bügeln jo ein, daß ſich letztere
weit genug öffnen, um mit der Hand gefaßt werden zu können. Nun
30³
S D g Q
468 Tellereiſen.
iſt es ein Leichtes, die Bügel bis zum Einſtellen des Schloſſes aus—
einanderzudrücken. Jetzt kniet man auf beide Bügel, ſchlägt den hinter
den Bügeln befindlichen Stellſtift unter die Schnellſtange, drückt letztere
feſt nieder, ſodaß die Zunge des Schloſſes darüberklappt, drückt den
unten zwiſchen der Feder befindlichen Abzugshaken feſt an und das
Eiſen iſt fertig geſtellt. Um vor dem Zuſammenſchlagen geſichert zu
ſein, ſchraubt man in das hinter dem Häkchen der Stellung befindliche
Loch die Sicherungsſchraube bezw. ſteckt das Sicherungspflöckchen ein
und kann die Stellungszunge nun nicht mehr aufſchnappen. Beim
Legen des Eiſens auf dem Fangplage bindet man noch rückwärts an
den Stellungshaken der Pfeife und Abzugsſchnur entgegengeſetzt einen
Faden (den Kontrefaden) und umwickelt damit die Feder, ſo daß der
Stellungshaken von der kleinen Zunge nicht abſchlüpfen kann.
a
Das Tellereijen (Figur 141 u. 142).
Der Fang mit dem Tellereiſen iſt viel einfacher wie mit dem
Schwanenhals bei vollkommen genügender Sicherheit, und koſtet ein
brauchbares Tellereiſen nur etwa den vierten Teil des Schwanenhalſes.
Es gibt ein größeres für Otter und Dachs (Wolf, Wildkatze),
— — a
Fig. 141. (Nr. 11 b.) Fig. 142. (Nr. 126 c.)
Tellerei ſen.
Nr. 126% der Grellſchen Preisliſte, die hier wie überall zugrunde
gelegt wird, das nur 8 Mk. koſtet, und ein kleineres Nr. 11b mit
18: 22 em Bügelweite und 1 ¼ kg Gewicht für Fuchs, Marder,
Iltis, Katzen, Hunde uſw., das nur 4,50 Mk. koſtet und als ein
Univerſaleiſen beſtens empfohlen werden kann: es beſteht aus der un ter—
liegenden Feder mit Sicherheitshaken, der Querſchiene und den wellen—
förmigen Bügeln; an der Querſchiene iſt der Teller und die Stellung
angebracht; dazu gehört noch: eine 1 m lange Kette mit Anker.
Hölzerne Fallen. 469
Zum Spannen tritt man erſt die Feder herunter, dreht den
Sicherheitsſtift darauf, legt die Bügel auseinander und die Stellzunge
über den rechten Bügel in den Kerb des Tellers.
Hölzerne Fallen.
Außer den Fangeiſen gibt es auch noch hölzerne Fallen, von
denen namentlich ſich die Kaſtenfallen des Förſters Stracke zum
Fangen von allerlei kleinem Raubzeug bewährt haben. Näheres
darüber enthält deſſen kleine Broſchüre: „Die Kaſtenfalle, ihre An—
fertigung und Anwendung“, 80 Pf., bei Neumann, Neudamm. Sie
werden am beſten in Zaunöffnungen, Zwangspäſſe, auch in Gebäuden
aufgeſtellt und fangen das Raubzeug lebend.
Speziell zum Fangen des Baummarders verwendet man die
ſog. Prügel-, Mord- oder Raſenfalle ausſchließlich im Walde,
die ſich jeder Jäger faſt koſtenlos herſtellen kann. Ihre Einrichtung
iſt aus untenſtehender Zeichnung in Figur 144 erſichtlich. Die ein-
fache Stellung (Figur 143) wird am beſten mit friſchem Haſengeſcheide
e
N
n N
IM
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Fig. 143. Fig. 144.
Prügel⸗, Mord⸗ oder Raſenfalle.
beködert; das Dach wird aus dünnen mit Querlatten verbundenen
Prügeln hergeſtellt und mit Raſen beſchwert (daher der Name), um
beim Niederfallen nach Abziehen der Stellung den Marder zu
erſchlagen.
Vielfach wird dieſe Falle auch etwa 1,5 m hoch zwiſchen in einem
kleinen Rechteck zuſammenſtehenden ſchwachen Bäumen (Stangen) an—
gebracht und ruht dann auf zwiſchen dieſe Stangen feſtgenagelten
Querhölzern; da die Falle ſich aber bei Wind und Sturm oft abſtellt,
legt man fie praktiſcher auf etwa 2,5 m lange Pfähle, die in die Erde
gegraben werden. Damit der Marder zum Köder gelangen kann,
470 Der Fuchsfang.
muß man bis zu ihm eine kleine Leiter aus Naturholz führen. Die
hoch angelegte Prügelfalle nennt man „Schlagbaum“. Beide Fallen
legt man am beſten in alten Dohnenſtiegen an und kirrt eventuell zu
ihnen durch Schleppen mit friſchem Haſengeſcheide.
Der Krammetsvogelfang mit Dohnen iſt durch das neue Reichs—
geſetz über den Vogelſchutz v. 30. 5. 1908 vom 1. September 1908
ab verboten. Krammetsvögel dürfen jetzt nur noch vom 21. September
bis 31. Dezember geſchoſſen werden.
Alle die eben beſchriebenen Fangapparate ſollen nur einen un—
gefähren Begriff geben; die Beſchreibung macht in keiner Weiſe auf
vollkommenſte Genauigkeit Anſpruch, noch viel weniger darauf, daß
ein Jäger nach denſelben die Fangapparate ſelbſtändig handhaben
könnte; dies iſt nur nach mündlicher und praktiſcher Anweiſung an
den Fangapparaten ſelbſt durch einen erfahrenen Jäger möglich; ſelbſt
die beſten Zeichnungen geben allein noch keinen klaren Begriff für die
richtige Handhabung. Jeder, der ſelbſt fangen will oder ſoll, wende
ſich deshalb an einen tüchtigen Lehrmeiſter und benutze obige Be—
ſchreibungen nur als Anhaltspunkte. Ebenſo mache man es bei den
jetzt zu beſchreibenden Fangmethoden, bei welchen ich eine praktiſche
Unterweiſung außerdem für unerläßlich halte.
Von den Fangmethoden und Witterungen.
S 297. 1. Der Fuchsfang.
Der Fang des Fuchſes beginnt Mitte Oktober, ſobald der Balg
gut iſt, und dauert bis Mitte März. Pauſen treten nur ein, wenn
es ſehr ſtark friert oder ſehr hoher Schnee liegt; man kann aber
während dieſer Zeit kirren. Zum Fangen eignen ſich am beſten freies
Feld, größere Wieſen und große Blößen im Walde. Auf der letzten
Strecke im Walde und der erſten Strecke auf dem Felde iſt der Fuchs
am vorſichtigſten. Die Kirr- reſp. Fangplätze werden bereits im
September angelegt. Zu dem Zwecke ebnet man weſtlich oder ſüdlich
der Waldgrenze, jedenfalls in der Haupt-Windrichtung auf einer Mittel⸗
furche im Sturzacker, an den Schlaggrenzen, auf Wieſen uſw. einen
Platz von etwa 1 Om Größe mittels einer Hacke. Auf dieſen Platz ſtreut
man in der Mitte trockenen Pferdedung (der Rand muß ringsum zum
Der Fuchsfang. 471
Spüren frei bleiben) und legt Geſcheide, Heringsabfälle oder Kirrbrocken,
die ſehr ſcharfen Geruch haben, auf den Platz. Die Zubereitung der
einfachſten und billigſten Brocken iſt folgende: „Man nimmt je nach
Bedarf 8—12 Hammelpfoten, ſchlägt dieſelben mittels eines Beiles
in kleine Stücke und kocht ſie in einem reinen Gefäß z. B. einem billigen
irdenen Topf etwa 20 Minuten im Waſſer. Dann nimmt man den
Topf vom Feuer und ſchüttet hinein: für 5 Pf. geſtoßenes Foenum
graecum, für 5 Pf. geſtoßene Veilchenwurzel, ein kleines Stückchen
Kampfer (Bohnengröße), einen Eßlöffel voll Honig und eine Hand voll
von der Rinde von Mäuſeholz (Solanum dulcamara), welches in naſſen
Brüchern wächſt; nun rührt man die ganze Maſſe durcheinander und
läßt ſie erkalten.“ Wenn die Brocken ſpäter ſtinken, ſo ſchadet es
nichts. Durch den ſcharfen Geruch herbeigelockt, findet der Fuchs
bald die Brocken, frißt ſie und läßt ſchließlich zum Zeichen, daß er
vertraut geworden iſt, ſeine Loſung auf dem Platz. Man legt ſo viele
Kirrplätze wie möglich an; da wo der Fuchs am regelmäßigſten
die Brocken abnimmt, legt man ſpäter die Eiſen. Außerdem kann
man zum Ankirren auch alle Fleiſch- und Fiſchabfälle, die Kadaver
der gefangenen und geſchoſſenen Füchſe, Katzen uſw. verwenden. Wer
Schleppen liebt, befeſtigt Geſcheide uſw. an eine Leine und ſchleppt
damit zu den Fangplätzen, doch iſt der Erfolg zweifelhaft. Das Eiſen
legt man ſtets vormittags, da das Betreten des Platzes gegen Abend
den Fuchs mißtrauiſch macht. Ob man mit dem Schwanenhals oder
Tellereiſen fangen will, richtet ſich nach der Ortlichkeit, dem Wild—
beſtand uſw., jedenfalls muß der Fänger beide Eiſen und ihre Methoden
kennen und jede da anwenden, wo er es für richtig hält. Wo Rehe
oder viele Haſen auf der Saat, auf Kleeſchlägen uſw. umhertreten
reſp. hoppeln, wird man am beſten mit dem Schwanenhals (Berliner
Eiſen oder dem deutſchen Schwanenhals) fangen, auf Sturzacker wird
man aber beſſer mit dem Tellereiſen Nr. 11 b fangen; ebenſo in der
Nähe von Wohnungen, da der Schwanenhals für Hunde, Schweine uſw.
gefährlich iſt, während der Fang im Tellereiſen Nr. 11b nichts ſchadet.
Seit den Verbeſſerungen der früheren recht primitiven Tellereiſen
werden jetzt ſehr viel mehr Füchſe mit dem Tellereiſen als mit dem
Schwanenhals gefangen. Die Tellereiſen können wochenlang liegen,
ohne daß es der Feder etwas ſchadet. Man kann daher Tellereiſen
immer liegen haben und fängt, beſonders in der Ranzzeit, wenn nicht
472 Der Fuchsfang.
Froſt und Schnee es verbieten, oft umherreiſende Füchſe, auch ohne
dieſelben erſt zu kirren. Die Reviſion der gelegten Eiſen muß, um
unnötige Quälereien zu vermeiden, täglich frühmorgens geſchehen. Das
ſogenannte Verwittern der Eiſen mit der gekochten oder gebratenen
Witterung uſw. halte ich für falſch. Das Raubzeug ſoll das Eiſen
gar nicht riechen, ſondern ſoll nur den Brocken in der Naſe haben.
Der Schwanenhals muß roſtfrei gehalten werden, nicht des Fuchſes,
ſondern des Eiſens wegen. Der deutſche Schwanenhals und Die
Tellereiſen ſind mit geruchloſem Lack beſtrichen.
a) Fang mit dem Schwanenhals.
Den gereinigten Schwanenhals, der zweckmäßig auch leicht mit
geruchloſem Fett mit einem Lappen eingerieben wird, ſpannt man zu
Haufe, trägt ihn geſichert, die Schlagſeite nach außen, in der Hand
nach dem Fangplatze, legt die Feder nach der Wind-Richtung und das
Eiſen etwa 3 em tief feſt auf 4 Steine in den Platz. Zu dem Zwecke
hebt man die Erde in der Form des Eiſens aus, das Innere der
Feder wird aber ganz ausgehoben. Alle Arbeiten werden mit der
bloßen unverwitterten Hand ausgeführt. Auf das Schloß legt man
einen Viertelbogen Papier. Man bedeckt das Eiſen dann mit trockenem
Pferdedung und ſtreut ſolchen auch über den ganzen Platz. Beim
Herausziehen des Sicherheitsſtiftes hält man den Kontrefaden ſtraff
und legt denſelben nachher in die Feder, die man zuletzt mit dem
Pferdedung uſw. ausfüllt und bedeckt. Der Fangbrocken, ein Schuh
der Hammelpfotenwitterung mit Inhalt, wird mittels Bindfaden durch
die Pfeife am Stellhaken jo angebunden, daß er 3—4 em Spielraum
vor der Pfeife hat; er muß beim Tragen in Papier gewickelt ſein, da—
mit nichts von der Witterung an das Eiſen kommt. Der Fuchs würde
an dieſer Stelle das Eiſen bloß kratzen und dann geprellt werden.
Der Brocken darf nicht in einer Vertiefung liegen, ſondern er muß
hoch liegen, damit der Wind ihn berühren und der Fuchs ihn weit
genug wittern kann.
b) Fang mit dem Tellereiſen Nr. 11 b (der Grellſchen Preisliſte).
Von den Tellereiſen kann man gleich mehrere im Ruckſack tragen,
die Anker, welche das Gummifutter zerreißen würden, nach außen.
Man macht in dem beſtätigten Kirrplatz eine Bettung, in welche das
Tellereiſen paßt, und legt Kette und Anker in eine Vertiefung dicht
hinter das Eiſen in die Hauptwindrichtung. Das geſpannte und ge—
Fang des Dachſes. 473
ſicherte unverwitterte Eiſen legt man wieder auf 4 Steine feſt auf, ſodaß
es nicht wackelt, und bedeckt dann Eiſen, Kette und Anker ſo mit Sand,
daß von Eiſen uſw. nichts mehr zu ſehen iſt; zuletzt dreht man den
Sicherheitshaken herum und bedeckt ihn ebenfalls mit Sand. Empfehlens—
wert iſt es, über den ganzen Platz über die Schlaghöhe der Bügel
trocknen Pferdedung mit den Händen zu verreiben, nötig iſt es aber
nicht. 30 em vor der Mitte des Tellers legt man handbreit ausein—
ander 2 Witterungsbrocken nach der Hauptwindrichtung. Der Fuchs
geht ſtets gegen Wind und tritt bei ſeinem Umhertreten vor den Brocken
ſtets den Teller ab und fängt ſich. Sollte ſich der Wind drehen, ſo
legt man die Brocken nach ihm um. Mit der Kette und dem Anker
kommt der Fuchs meiſtens nicht weit, ſondern drückt ſich bald in einen
Graben, eine Furche oder ein Gebüſch. Bei Froſt bedeckt man die
Tellereiſen mit loſem Staubſand von überhängenden Böſchungen und
darüber kommt erſt trockener Pferdedung. Der ſonſt ſo beliebte
Furchenfang empfiehlt ſich da nicht, wo es viel Haſen und Kaninchen
gibt; andernfalls legt man das Tellereiſen, nachdem man den Platz
geebnet und vorbereitet hat, in den Kreuzpunkt zweier Hauptfurchen
oder in eine im Wechſel des Fuchſes liegende Hauptfurche.
2. Fang des Jachſes.
Zum Fang des Dachſes muß man ein Tellereiſen mit ſehr ſtarker
Feder verwenden; dazu eignet ſich am beſten das Tellereiſen Nr. 1260
der Grellſchen Lifte mit 3 m langer Kette. Man erweitert die be—
fahrenſten Röhren oben und unten ſo, daß der Dachs aufrecht gehend,
möglichſt quer auf das Eiſen treten muß. Die anderen Röhren werden
verſtopft. Nachdem man die Kette am nächſten Baum oder an einer
Wurzel jo befeſtigt hat, daß der Dachs nur etwa 30—40 cm tief in
die Röhre zurückkommen kann, legt man das unverwitterte Eiſen 1266,
welches wie Nr. 11 b unterliegende Feder, aber einen viereckigen, welligen
Bügel hat, wieder ganz feſt auf 4 Steine vorn in die Röhre hinein.
Dann bedeckt man das Eiſen mit der loſen Erde aus der Röhre.
Der ſtets nach außen zu legende Sicherheitshaken wird zuletzt herum—
gedreht und ebenfalls mit Erde bedeckt. Vor die Röhre legt man
kreuzweiſe ſo viele trockene Hölzer, daß der Dachs die Röhre nicht
verlaſſen kann, ohne die Hölzer umzuwerfen. Er muß dann vor den
Hölzern kurz treten und fängt ſich faſt ſtets, aber meiſtens erſt in der
474 Fang des Fiſchotters, Marders und Iltis.
2. oder 3. Nacht, da er durch das Geräuſch beim Legen des Eiſens uſw.
meiſt mißtrauiſch geworden iſt. Das Legen des ſo ſtarken und des—
halb gefährlichen Dachseiſens auf dem Bau oder dem Paſſe iſt nicht
zu empfehlen, da ſich ſehr leicht Menſchen oder Nutzwild darin fangen
und beſchädigen können. Der Fänger könnte wegen fahrläſſiger Körper—
verletzung uſw. beſtraft und haftbar gemacht werden.
3. Fang des Fiſchotters.
Zum Fang des Fiſchotters eignet ſich ebenfalls das Tellereiſen
Nr. 1260. Dasſelbe kann im flachen Waſſer oder am Ufer bei den
Ausſtiegen gelegt werden. Die Kette iſt gut zu befeſtigen und muß
ſo lang ſein, daß der Fiſchotter noch das tiefe Waſſer erreichen kann,
wo er bald ertrinkt. Ein Fangbrocken wird nicht verwendet. Der
Otter frißt nur lebende ſelbſt gefangene Fiſche.
4. Fang des Marders und Iltis.
Zum Fang des Marders benutzt man Eiſen, Schlagbaum, Knüppel⸗
fallen ujw. Im Dohnenſtieg, wo ſich der Marder bald einfindet, um
Vögel und Beeren zu nehmen, kirrt man am Schlagbaum oder an
einer niedrig befeſtigten Dohne uſw. im Spätherbſt den Marder ſo
lange, bis ſein Balg gut iſt. Dann hängt man in den fängiſch ge—
ſtellten Schlagbaum einen Vogel, ein Eichhörnchen, Haſengeſcheide uſw.
oder man hängt den Vogel in die etwa 50 em über der Erde an—
gebrachte Dohne, oder an einen ſchrägen eingeſteckten Stock. Unter
dem ſo befeſtigten Vogel wird dann das gut angekettete unverwitterte
Tellereiſen Nr. 11 b oder ſonſt ein kleines Eiſen — wie oben be—
ſchrieben — gelegt und mit Sand bedeckt. Darüber ſtreut man Laub,
Nadeln uſw. aus der Umgebung. Das gute Anketten iſt nötig, da
ſich auch ſtärkeres Raubzeug, z. B. Dachs oder Fuchs in dem Eiſen
fangen könnten; dieſe würden, wenn man ſie nicht findet, ſchließlich
einen grauſamen Hungertod ſterben müſſen. Wo man Diebſtahl
des Marders aus dem Schlagbaum oder dem Eiſen befürchtet, gräbt
man eine längliche Kiſte mit Deckel an Lederſcharnieren neben dem
Dohnenſtieg ſo in die Erde, daß der Deckel mit dem Erdboden ab—
ſchneidet. Die Kiſte reibt man vor dem Eingraben innen und
außen mit Geſcheide und Schweiß ein; das gibt gute Witterung,
auch wird die Farbe dadurch unauffälliger. An den beiden Giebel—
enden befindet ſich in der Mitte unter dem Deckel ein etwa 8 em
Fährten und Spuren. 475
breites und hohes Loch. An den Deckel bindet man innen einen
Vogel und auf den Boden legt man das Eiſen in trocknem Sand unter
den Vogel. Neben den Deckel werden Tannenzweige, Laub uſw. gelegt.
In dieſem verborgenen Kaſten und in dem Eiſen unter der Dohne
ſowie in Knüppelfallen fängt ſich außer dem Marder auch der Iltis.
Der Kaſten — der beſſeren Haltbarkeit wegen aus Eiſen hergeſtellt —
iſt ebenfalls von E. Grell u. Co. aus Haynau für 4,50 Mk. zu be=
ziehen. Wer ſich näher über das Fangen von Raubzeug unterrichten
will, leſe in der „Anleitung zum Fangen des Raubzeuges“ von
A. Gille nach, die in 5. Auflage von E. Grell u. Co., Haynau heraus—
gegeben und von dort für 2 Mk. zu beziehen iſt. Die vielen Ab—
bildungen geben auch eine klare Anſchauung.
S 298. Bon den Wildfährten und Spuren.
Bei allen zur hohen Jagd gehörenden vierläufigen Tieren heißen
die Abdrücke der Läufe im Boden Fährten, bei allen zur niederen
Jagd gehörenden vierläufigen Wildarten und bei den Raubtieren
Spuren. Die Form des Abdrucks, die Größe desſelben und die
Stellung der Fährten und Spuren dienen zur Unterſcheidung der ver—
ſchiedenen Wildarten, ſowie zur Erkennung des Alters, zuweilen auch
zum Erkennen des Geſchlechts.
1. Die Rotwildfährte. Dieſelbe iſt von allen Wildarten
durch ihre regelmäßige, faſt länglich herzfürmige Form ausgezeichnet.
Man kann an ihr am deutlichſten Alter und Geſchlecht des Wildes
unterſcheiden. Folgende Kennzeichen ſind wichtig:
1. Der Schritt, d. h. die Länge desſelben, indem z. B. ein
Achtender weiter ſchreitet als das ſtärkſte Tier. Ein jagd—
barer Hirſch ſchreitet mindeſtens 72 cm von Spitze zu Spitze
der Tritte.
2. Die Breite des Tritts; fie beträgt an der breiteſten Stelle
bei einem jagdbaren Hirſche mindeſtens 7 em, beim Tiere
ſehr ſelten ſoviel, meiſt nur 4 em.
3. Der Schrank, d. h. die ſeitliche Abweichung der rechten
reſp. linken Läufe von der Mittellinie der Fährte; dieſe nimmt
mit der Stärke des Hirſches zu, während die Tiere mehr
ſchnüren. Der ſtarke Hirſch ſchränkt 15—20 cm, das Tier
ſchmaler und unregelmäßiger.
476 Wildfährten.
4. Die Stümpfe, d. h. die Spitzen der Schalen ſind beim
Hirſche rundlich, beim Tiere mehr zugeſpitzt.
Die Oberrücken (Abdrücke des Geäfters) ſind in der Flucht
oder in weichem Boden beim Hirſche weiter von den Ballen
ab und viel ſtärker und ſtumpfer als beim Tiere; beim
Hirſch etwa 7 cm, beim Tier etwa 5 cm hinter den Ballen—
eindrücken; beim Tier ſpitz, beim Hirſch ſtumpf.
6. Das Auswärtsſetzen der Schalen des Hirſches, während
das Tier dieſelben parallel richtet.
7. Der Burgſtall, eine Erhöhung des Erdbodens in der Mitte
des Tritts, die ſich beim Hirſche durch ſeine Schwere und
ſtärkeres Auftreten bildet.
Man darf eine Rotwildfährte niemals nach einem einzelnen Tritt
oder nur nach einem der oben aufgezählten Kennzeichen anſprechen,
ſondern muß ſie ſolange verfolgen, bis man zu einem begründeten
Urteil gekommen iſt.
Die Loſung des Hirſches iſt mehr rundlich, dicht und eckig und
hängt namentlich in der Feiſtzeit in einem ſchleimigen Überzuge zu—
ſammen; die Spitze der einen Loſung paßt in eine Vertiefung der
vorhergehenden Loſung an deren ſtärkeren Grundfläche hinein. Die
Loſung des Alttieres iſt mehr walzenförmig, ohne Höhlung und
Zäpfchen.
2. Die Damwildfährte iſt etwas rundlicher als die mehr
ſchmale längliche Rotwildfährte und viel geringer, ſo daß ſie mit
der Schaffährte große Ahnlichkeit bekommt, jedoch naturgemäß weiter
im Schritt iſt. Die Fährte des alten Damtieres iſt nur kaum 4 cm
breit und etwas über 5 em lang, des Damſchauflers etwas über 4 cm
breit und 53 em lang, des ſtarken Schauflers 5 em breit und etwas
über 6 em lang, alſo bedeutend geringer als die Rotwildfährten. Die
Tierfährten unterſcheidet man in ähnlicher Weiſe von den Hirſchfährten
wie beim Rotwild, jedoch iſt die Unterſcheidung nicht ſo ſtreng durch—
zuführen; Schalen und Geäfter ſind auch beim Hirſch ſtumpfer.
3. Die Schwarzwildfährte iſt beinahe ſo geſtaltet wie die
des zahmen Schweines. Von der Rotwildfährte, mit der fie in ihrer
Form eine gewiſſe Ahnlichkeit hat, unterſcheidet ſie ſich ſofort durch
die viel geringere Weite des Schritts (um ein Drittel geringer)
und beſonders durch die Geäfter, welche bei den Sauen viel länger
O
Wildſpuren. 477
ſind, näher an den Schalen und auffallend mehr ſeitwärts
und weiter voneinander ſtehenz; die Ballen find auch flacher. Die
jungen Sauen haben ungleiche Schalen, die äußere iſt merklich länger,
nach dem dritten Jahr hört die Ungleichheit immer mehr auf, bei
Hauptſchweinen ſind ſie gleich. Die Sauen ſchnüren auch mehr als
das Rotwild.
Die Fährte des Friſchlings iſt im Sommer über die Ballen ge—
meſſen (wie auch bei allen früheren Angaben!) 2 cm breit und über
2 cm lang, des Überläufers über 3 cm und 4 cm, des zweijährigen
Schweines 4 cm und kaum 5 om, bei dreijährigem Schweine nicht
ganz 5 cm und 5 cm, beim Hauptſchweine 5,3 om und 6 cm. Keiler
und Bache ſind nicht ſicher zu unterſcheiden in der Fährte.
4. Die Rehwildfährte hat die größte Ahnlichkeit mit der Rot—
wildfährte, nur iſt ſie ſehr viel kleiner. Der ſtärkſte Bock fährtet ge—
ringer als das Rotwildkalb im Sommer. Die Fährte des ſtarken
Bocks iſt kaum 3 em breit und 4,5 em lang, des Schmalrehs etwas
über 2 cm und 3 cm, Ricke- und Bockfährte ſind nicht ſicher zu
unterſcheiden.
5. Die Fuchsſpur hat große Ahnlichkeit mit der Hundeſpur,
doch ſtehen beim Fuchs die mittleren Zehen nach vorn, ſie iſt deshalb
mehr länglich. Beim Traben ſchnürt der Fuchs, d. h. er ſetzt die
Läufe in eine ſchnurgerade Linie (ſ. hinten die Tafel Fig. 1), in der
Flucht ſetzt er die Läufe nebeneinander (hinten Fig. 2 und 3). Die
Spur des alten Fuchſes iſt knapp 3 em breit und über 4 cm lang.
6. Dachsſpur. Der Dachs zeichnet in der Spur den ganzen
Abdruck ſeines Plattfußes, ſodaß vor dem breiten Ballen die 5 großen
Zehen wie die Finger vor dem Handteller ſtark markiert ſtehen; er
ſchreitet auffallend kurz, höchſtens 32 em weit (der Fuchs bis zu
43 cm). Die Spur eines ſtarken Dachſes iſt 4,5 cm breit und über
5 em lang. Siehe hinten Fig. 4 in ruhiger, Fig. 5 in flüchtiger
Gangart.
7. Die Fiſchotterſpur zeichnet die zwiſchen den einzelnen Zehen
befindliche Schwimmhaut ab, wodurch die Erde zwiſchen dieſen ganz
plattgedrückt erſcheint. Die runden Zehen drücken ſich nur in ſehr
weichem Boden (Schnee) deutlich ab, bei Schnee kennzeichnet ſich die
Spur gut durch das fortwährende Nachſchleppen der Rute. Im Trabe
478 Wildſpuren.
ſetzt ſie 2 Läufe ſchräg nebeneinander (Fig 6), in der Flucht ſtehen
alle 4 Läufe ſchräg hintereinander (Fig. 7).
8. Die Spur des Baummarders gleicht der der Hauskatze,
nur iſt ſie etwas länglich; die behaarten Ballen und Zehen markieren
ſich ſchwach; in hüpfender Gangart ſetzt er die Läufe ſchräg neben—
einander (etwas ſchräger als der Dachs, ſ. Fig. 8), in flüchtiger
Gangart (Fig. 9) mehr unregelmäßig, oft der Haſenſpur ſehr ähnlich,
mit deren Größe und Art des Ballenabdrucks ſie überhaupt Ahnlich—
keit hat.
Beim Steinmarder drücken ſich die weniger behaarten Ballen
und Zehen deutlicher ab.
Der Iltis macht kürzere Sprünge, die Spur iſt rundlicher und
kleiner, auch ſind die Zehen beſſer ausgedrückt als beim Steinmarder,
die Hinterläufe ſtehen enger, die Vorderläufe weiter.
Das Wieſel ſpürt ſich genau wie der Iltis, nur kleiner.
Die Wildkatze ſpürt ſich wie eine zahme Katze, nur ſtärker, auch
ſchnürt ſie mehr; die Form der Fährten iſt ähnlich der des Fuchſes.
Der Wolf ſpürt ſich wie ein ſtarker Hund, nur ſchnürt er und
ſchreitet weiter, die mittleren Zehen ſtehen weiter vor in der Spur.
9. Der Haſe überſchnellt wie alle Nagetiere mit den Hinter—
läufen die Spur der Vorderläufe, ſo daß er ſie vorſetzt. Die Spur
der Hinterläufe iſt ſtärker als die der Vorderläufe; die Vorderläufe
ſtehen vor-, die Hinterläufe gerade (beim Hoppeln) oder ſchräg
(in der Flucht) nebeneinander (Fig. 10 und 11).
Das Kaninchen ſpürt ſich wie der Haſe, nur ſchwächer.
Man wolle übrigens auch dieſe Fährten oder Spuren
niemals nach einem einzelnen Tritt anſprechen, ſondern ſtets
die ganze Fährte und Spur, womöglich aber mehrere auf—
ſuchen und dann erſt urteilen. Je weicher der Boden, um
ſo unſicherer werden alle Spuren und Fährten.
S 299. Mom maidmänniſchen Töten, Aufbrechen und Zerlegen des
Mildes, vom Streifen des Raubzenges.
Alles Wild, was noch lebend in die Hände des Jägers gelangt,
wird kunſtmäßig auf folgende Weiſe getötet:
1. Stärkeres Rotwild und Schwarzwild ſoll waid—
gerecht mit dem Hirſchfänger abgefangen werden, indem man
Töten und Aufbrechen des Wildes. 479
denſelben auf der linken Seite, etwa 18 em vom Bruſtrande dicht
hinter der 3. Rippe tief in das Herz ſtößt, reſp. man gibt ihm den
Fangſchuß dicht hinterm Gehör in den Kopf, wohl auch auf den
Hals, um nicht das Geweih zu gefährden.
2. Alles Mutterwild, geringes Rot- und Damwild und
alles Rehwild wird mit dem Genickfänger abge nickt, indem man
das Meſſer in die kleine und weichere Vertiefung dicht hinter den
Gehören, da wo der Schädel und erſter Halswirbel ſich treffen, hinein—
ſtößt. Hat man Gewalt anzuwenden, ſo iſt man an einer falſchen
Stelle; die rechte Stelle, welche man am beſten erſt mit dem Finger
ſucht, iſt weich. Rot- und Damtieren gibt man auch den Fangſchuß
auf den Hals.
3. Haſen und Kaninchen faßt man mit der linken Hand an
den Hinterläufen, läßt ſie herunterhängen und ſchlägt ſie mit der
ſchmalen Seite der geöffneten Hand ſenkrecht hinter die Löffel, nickt ſie.
4. Alles Raubzeug (Dachs, Fuchs, Marder uſw.) wird mit
Knüttelhieben auf die Gehirnhöhle oder Naſe getötet. Bei Dachs und
Fuchs gibt man zur Sicherheit noch einige Hiebe zu, weil ſie zuweilen
nur betäubt und ſehr zählebig ſind. Beim Dachs ſticht man am beſten
noch das Fangmeſſer am Bruſtkern tief in die Bruſt da, wo die
Schwarte ſpäter doch aufgeſchärft werden muß; dann hebt man ihn
an den Hinterläufen hoch und läßt den Schweiß gut auslaufen.
5. Auerwild, Schwäne, Trappen und Kraniche werden
ebenſo wie das Rehwild abgenickt, indem man den Nicker in die
weiche Stelle am Hinterkopf ſtößt.
6. Birkhühner, Faſanen, Haſelwild, Rebhühner, Wach—
teln und Droſſeln werden abgefedert, indem man die Spule einer
ausgezogenen Schwungfeder beim Genick in den Hinterkopf ſticht; die
erſten drei Wildarten nickt man auch wohl ab!
Alles Wild, das zum Eſſen benutzt werden ſoll, muß ſobald wie
möglich, namentlich im Sommer und wenn es weidewund geſchoſſen
war, nach gewiſſen weidmänniſchen Regeln aufgebrochen und aus—
geweidet werden. Bei Keilern und Hirſchen muß das Kurzwildpret
unmittelbar nach dem Erlegen (namentlich in der Brunftzeit) heraus—
gelöſt werden. Nachdem das Wild gehörig geſtreckt, d. h. auf den
Rücken gelegt und der Kopf ſo zurückgebogen iſt, daß der Unterkiefer
mit dem Hals und Körper eine gerade Linie bildet, drückt man die
480 Aufbrechen des Wildes.
Spitze des Nickfängers dicht vor dem Bruſtknochen mitten auf die
Bruſthöhle in die Haut ein und ſchärft dieſe über die Mitte des
Halſes bis zum Droſſelknopf auf, ergreift den Schlund, löſt ihn am
Droſſelknopf ab und ſtößt ihn, während die linke Hand das ab—
geſchnittene Ende feſt zuhält, mit der rechten Hand von der Droſſel ab.
Um das Ausfließen von Aſung zu verhindern, wird der Schlund
ſorgfältig mit einem Knoten eingeſchürzt. Sodann ſchärft man über
das Kurzwildpret weg die Haut über die Mitte des Bauches bis zur
Bruſt auf, indem man das Meſſer zwiſchen dem geſpreizten Zeige- und
Mittelfinger der linken Hand, mit denen man unter die Haut gefahren
iſt, hält, löſt die Brunftrute aus, macht einen Einſchnitt in den Bauch—
muskel und ſchärft dann den Bauch ſelbſt bis zur Bruſt auf, ohne
Blaſe und Geſcheide zu beſchädigen. Hierauf greift man mit beiden
Händen in den vorderſten Wanſt, ſucht den Schlund, zieht ihn an den
Wanſt heran und wirft das Geſcheide rechts neben das Wild. Leber
und Nieren dürfen nicht mit herausgeriſſen werden. Hierauf ſprengt
man mit dem Meſſer das durch eine hervorragende Naht zwiſchen den
Keulen markierte Schloß und bricht es vorſichtig auseinander, worauf
man das Wildpret zwiſchen den Keulen bis zum Weidloch aufſchärft,
den Maſtdarm auslöſt und dann die Brandadern an den inneren
Keulen aufſticht. Schließlich ſchärft man am Kopfe den Droſſelknopf
ab, löſt das Zwerchfell an den Seiten ab, zieht die Droſſel an die
vordere Herzkammer und das ganze Geräuſch: Herz, Lunge und Leber
mit der linken Hand heraus, indem man die feſtgewachſenen Teile
abſchärft. Zuletzt hebt man das ganze Vorderteil in die Höhe, um
ſämtlichen Schweiß hinten auslaufen zu laſſen, ſteckt friſche Laubbrüche
in den Körper und ſtreckt das Wild auf die rechte Seite.
Beim Aufbrechen dürfen weder die Armel aufgeſtreift, noch Hirſch—
fänger und Hut abgelegt, noch darf über das Wild geſchritten werden.
In dieſer Weiſe wird alles Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild
aufgebrochen, nur daß man bei letzterem am Halſe nicht die Haut
aufſchärft, ſondern Droſſel und Schlund mit einem Querſchnitt ober—
halb des Droſſelknopfes abſticht. In der Brunftzeit muß beim Keiler
der Brunftzwang an der Offnung der Brunftrute ausgelöſt werden,
indem man die Schwarte eine gute Hand breit ablöſt und die darunter
befindliche gallertartige Maſſe entfernt; auch bei Hirſchen muß in
dieſer Zeit das Kurzwildpret ſo ſchnell als möglich abgeſchärft werden.
Zerlegen des Wildes. 481
Bei Sauen (auch bei Haſen) muß von der Leber die Gallenblaſe los—
gelöſt werden.
Dem Aufbrechen folgt das Zerlegen d. i. die Zerteilung des
Wildes in die einzelnen für die Küche zur Verwendung gelangenden
Stücke, wobei man ſich eines ſtarken Nickfängers und einer guten
Knochenſäge zu bedienen hat; es werden hierbei Hals, Keulen, Blätter
und Rippen vom Rücken (Ziemer) abgelöſt; letzterer kann je nach
Bedarf in mehrere Teile zerlegt werden.
Dem Zerlegen hat das Zerwirken d. i. das Ablöſen der Haut
und das Abnehmen des Gehirns und des Geweihs vorauf zu gehen.
Man ſtreckt das Wild auf die linke Seite oder auf den Rücken, ſchärft
die Haut vom Halſe bis an die geöffnete Bauchhöhle auf, löſt die
unteren Teile der Läufe im Fußgelenk ab und dann die Haut vom
Halſe bis an die geöffnete Bauchhöhle auf und löſt dann die Haut
oben an den Vorder- und Hinterläufen, nachdem ſie vorn aufgeſchärft
ſind, ab; ſchließlich ſtößt man mit dem Daumen und der Fauſt
unter Zuhilfenahme des Meſſers die Haut ganz ab, ſo daß möglichſt
wenig Wildpret oder Feiſt an der Haut bleibt.
Das zerwirkte Wild bleibt nun auf der Haut liegen und löſt man
zuerſt ſauber das rechte, dann das linke Blatt aus; hierauf löſt man
von den Keulen her nach vorn quer über die Rippen bis zum Halſe
die Flanken und trennt die Keulen ab; hierbei hat man ſich zu ent—
ſcheiden, ob man die Keulen oder den Ziemer größer haben will;
eins muß auf Koſten des andern geſchehen. Will man ſie recht groß
haben, ſo werden ſie ebenſo wie die Blätter aus der Pfanne gelöſt,
andernfalls unterhalb derſelben quer durchgeſchärft und am Röhren—
knochen durchgeſägt.
Nachdem Kopf und Hals vom Rücken getrennt ſind, teilt man
bei Rotwild uſw. den Rücken meiſt noch in drei Teile, den Hals-,
Mittel⸗ und Wedelziemer; bei Rehen bleibt der Ziemer meiſt ganz.
Aus dem Kopfe wird noch das Gehirn und der Lecker genommen und
ſchließlich die Haut bis zur weiteren Verwendung gut mit Aſche ein—
gerieben und beſtreut, dann mit der Haarſeite nach unten auf dem
Boden über eine Stange gehängt.
Das Auswerfen der Haſen geſchieht in der Weiſe, daß man kurz
vor dem Schloß einen Einſchnitt in Balg- und Bauchmuskel macht,
zwiſchen Zeige- und Mittelfinger den Bauch etwa 15 em lang auf—
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 31
482 Aufbrechen des Wildes.
ſchärft, ohne das Geſcheide zu verletzen und dann das Geſcheide,
indem man mit der linken Hand die Hinterläufe hält und mit dem
rechten Fuß auf die Vorderläufe tritt, vorſichtig mit dem Magen
herauszieht. Den Maſtdarm löſt man im Innern kurz vor dem Weid—
loche ab. Zum Herausnehmen des Geräuſches drückt man mit der
Fauſt der rechten Hand das Querfell ein und zieht, indem man den
Haſen wie vorher feſthält, das Geräuſch heraus.
Bei Verkaufshaſen unterbleibt am beſten das Auswerfen, weil
die Haſen unausgeworfen ſich beſſer halten, anderſeits durch das
Auswerfen unanſehnlich, oft unappetitlich werden.
Alles zur hohen Jagd gehörige Federwild muß aufgebrochen
werden, indem man vom Weidloche aus den Bauch nach der Bruſt
zu etwa einen Finger lang aufſchärft und dann mit den Fingern das
Geſcheide herauszieht.
Bei allem übrigen Federwilde, mit Ausnahme der Schnepfen und
Droſſeln, welche das Geſcheide behalten, wird dasſelbe mit einem
hölzernen Haken aus dem Weidloche gezogen, nachdem man denſelben
einige Male umgedreht hat.
Alles vierläufige Raubzeug muß „geſtreift“ d. h. vom Balg be—
freit werden, um ihn zu verwerten. Das Verfahren iſt im allgemeinen
gleich; ſobald das Stück vollſtändig kalt geworden iſt, ſchärft man
die Haut aller 4 Läufe von den Ballen an an den Innenſeiten auf
und zwar die Vorderläufe bis zu den Blättern, die Hinterläufe bis
zum Weidloch; dann zieht man die Haut, auch die von den Zehen,
bis oben hinauf ab, heßt die Hinterläufe ein und hängt das Stück
auf. Hierauf zieht man den inneren Teil der Rute (Lunte) aus der
Hautbedeckung und ſtreift vorſichtig — nie reißend — den Balg bis
zu den Vorderläufen ab; ſobald das Abziehen zu ſchwer wird, hilft
man mit einem nur mäßig ſcharfen Meſſer (um den Balg nicht ein—
zuſchneiden) nach; ſchließlich zieht man auch die Vorderläufe aus der
Haut und dieſe dann mit der Naſe vom Kopfe ab, wobei die Lauſcher
und ſonſtige Kopfteile einzeln mit dem Meſſer abzulöſen ſind.
Der Balg, deſſen Kehrſeite man nun in der Hand hat, wird ſo—
fort, die rohe Seite nach außen, auf ein ſog. „Spannbrett“ von
1— 1,5 m Länge, 0,25 m unterer und 5 em oberer Breite, alſo von
abgeſtumpfter Dreiecksform glatt und feſt überzogen und in ſtraff
geſpanntem Zuſtande feſtgenagelt, indem man in die beiden Hinter—
Jagdkunſtſprache (Rotwild). 483
läufe kleine Drahtnägel zur Hälfte einſchlägt. Um das Zuſammenrollen
der Haut zu verhüten, klebt man in die rohen Seiten der Hinterläufe
und der Rute in ihrer ganzen Breite ſchwaches Pappapier. Iſt die
rohe Seite trocken, zu welchem Zwecke das Spannbrett in einen
trockenen mäßig warmen Raum geſtellt wird, ſo wird der Balg ab—
gezogen und nochmals mit der Haarſeite nach außen aufgeſpannt;
nach einigen Tagen wird er gut ſein und nun mehrmals gut und glatt
mit weitem Kamme ausgekämmt; bis zum Verkauf wird er in einer
ganz trockenen Kammer aufgehängt.
Beim Dachs verfährt man anders. Man ſchärft die Schwarte
vom Bürzel beginnend gerade zu bis zur Kinnlade auf, ebenſo die
Innenſeiten aller 4 Läufe bis zu den Klauen; ſie wird dann vorſichtig
mit einem mäßig ſcharfen Meſſer abgeſtreift und in ihrer ganzen
Breite an eine Tür, mit der behaarten Seite unten, feſtgenagelt. Die
rohe Seite wird, was man übrigens auch vorteilhaft vor dem Auf—
ſpannen aller anderen Bälge tut, mit einer Miſchung von Holzaſche
und Salz tüchtig eingerieben. Nun entfernt man mit einem Male die
beiden Fettlagen vom Rücken und den Flanken, die durch eine Lage
Wildpret getrennt ſind; ſchließlich wird der Dachs in üblicher Weiſe
zerlegt und werden dabei die das Geräuſch umgebenden inneren Fett—
lagen ausgelöſt.
S 300. Die Jagdkunſtſprache.
1. Beim Rotwild.
Das männliche Geſchlecht heißt Hirſch, das weibliche Tier oder
Alttier. Letzteres ſetzt ein, ſelten zwei Kälber, von denen das männ—
liche im erſten Jahre (bis 31. Dezember) Hirſchkalb, das weibliche
Wildkalb heißt. Sobald das Hirſchkalb etwa im Februar Spieße auf—
geſetzt hat, heißt es Spießer, im nächſten Jahre, ſobald es ein Geweih
mit 2 Enden an jeder Stange aufgeſetzt hat, Gabelhirſch s), ein Jahr
ſpäter, wenn jede Stange 3 Enden trägt, ein Sechsender uſw., Hirſche
mit 8 Enden nennt man gering jagdbar, mit 10 und 12 Enden und
einem Mindeſtgewicht (mit Aufbruch) von 150 kg reſp. ebenſo ſtarke
) Gabelgeweihe werden ſelten aufgeſetzt; meiſt ſetzt der Hirſch noch einmal,
aber ſtärker, Spieße auf und dann gleich 6 Enden; häufig werden dann zweimal
hintereinander wieder 6 reſp. 8 Enden aufgeſetzt, anſtatt daß in jedem folgenden
Jahre 2 Enden mehr aufgeſetzt werden.
31 *
484 Jagdtunſtſprache (Rotwild).
mit zurückgeſetztem Geweih jagdbar, mit 14 und mehr Enden und
entſprechendem Gewicht ſtark jagdbar oder Kapitalhirſche.
Das weibliche Rotwild heißt vom 1. Januar des erſten bis zum
31. Mai des zweiten auf ſeine Geburt folgenden Jahres Schmaltier,
dann Alttier. Alttiere, die in der Brunft nicht aufgenommen haben,
nennt man Gelttiere.
Das Geweih (nie Gehörn!) des Hirſches beſteht aus 2 Stangen;
der untere krauſe Kranz an den Stangen heißt Roſenkranz, die
unter demſelben befindlichen Stirnzapfen Roſenſtöcke; das unterſte
den Lichtern zunächſt ſtehende Ende heißt Augenſproſſe, das dar—
über befindliche Eisſproſſe, die kleinen Kügelchen heißen Perlen.
Geringere Hirſche werfen im April, ſtärkere Hirſche im März
oder Februar ihr Geweih ab, Gabler erſt im Mai, und ſetzen bis
zum Auguſt neue Geweihe auf; jo lange das Geweih noch weich iſt,
heißen die Hirſche Kolbenhirſche; das Abreiben der Haare der
Kolben (Baſt) an Bäumen nennt man Fegen, das Reiben und
Schlagen mit dem fertigen Geweih aber „Schlagen“; ſobald das
Geweih völlig ausgelegt, verhärtet und an den Enden ſpitz iſt, ſagt
man: es iſt vereckt. Wechſelwild iſt ſolches Wild, welches häufig
ſeinen Stand wechſelt reſp. nicht immer im Reviere bleibt, im Gegen—
ſatz zum Standwild, das ſeinen feſten Aufenthalt hat.
Die Augen des Rotwildes nennt man Lichter, die Ohren
Lauſcher, die Zunge Lecker, den Schwanz Wedel, die kleinen über
dem Ballen befindlichen Spitzen Ober rücken, die Beine wie bei allem
Wild Läufe, das Maul Geäs, die Naſe Windfang, den Ausgang
des Maſtdarms Weidloch, die Exkremente Loſung, Magen und
Gedärme Geſcheide, das Euter Geſäuge, die Gurgel Droſſel, das
Fett Feiſt (Feiſtzeit vom 15. Auguſt bis 20. September), das Fleiſch
Wildpret, das Fell, Haut oder Decke, das Blut Schweiß.
Das Sehen heißt äugen, das Herumriechen winden oder wittern,
das Erforſchen einer vermeintlichen Gefahr mittels der Sinne ſichern,
das Urinieren näſſen, das Auswerfen von Exkrementen ſich löſen,
das Wechſeln des Winter- und Sommerkleides ver färben, das Freſſen
äſen, das Saufen ſich tränken. Es nimmt den Jäger an, wenn
es angreift, es nimmt die Futterung an, es tut ſich nieder, es
ſitzt im Bett (Lager), es brunftet, wenn es ſich begattet. Die
Brunftzeit dauert etwa von Ende September bis Ende Oktober; das
Jagdkunſtſprache (Rot- und Damwild). 485
Tier geht 38—40 Wochen hochbeſchlagen und ſetzt Ende Mai
1 bis 2 Kälber, doch beſchlägt das Wild zuweilen auch zu anderen
Zeiten. Während der Brunftzeit ſchreien die Hirſche und kämpfen
um den Beſitz der Tiere; das weibliche Glied heißt Feigenblatt,
die Hoden des Hirſches Kurzwildpret mit der „Brunftrute“.
Das Wild iſt vertraut, wenn es ohne Argwohn iſt, es zieht um—
her, wenn es langſam geht, es trollt (trabt) und iſt flüchtig (läuft),
es fällt über Gatter uſw. (ſpringt), es ſteht in einer Dickung; es
wird krank, wenn das Wundfieber eintritt, es bricht (fällt) zu—
ſammen, es klagt (ſchreit) und verendet (ſtirbt). Kümmerer
nennt man Wild, welches an einer Wunde oder einer Krankheit leidet
und dann ſchlecht wird; Kümmerer haben meiſt fehlerhafte oder zurück—
geſetzte Geweihe. Wo es ſpäter nicht beſonders bemerkt iſt, gelten
dieſe Ausdrücke auch für Dam-, Reh- und Schwarzwild. Zerwirken
heißt das Abtrennen der Haut und des Geweihes, Zerlegen das Zer—
teilen für die Küche (für alle größeren Wildarten).
2. Beim Damwild.
Das Männchen heißt Damhirſch, das Weibchen Damtier; letzteres
geht nur 8 Monate hochbeſchlagen und ſetzt nach der Brunftzeit, die
von Mitte Oktober bis Mitte November dauert, im Juni bis Juli
1—2 Kälber; das Hirſchkalb heißt vom März ab, wo ſich die Roſen—
ſtöcke zeigen, Damſpießer, das weibliche Damwild heißt vom 1. Januar
des erſten bis zum 31. Mai des zweiten auf ſeine Geburt folgenden
Jahres „Schmaltier“. Nachdem im folgenden Mai bis Juni der
Damſpießer die Spieße abgeworfen hat, ſetzt er ein Geweih von 6 bis
10 Enden auf, welches er im September fegt; dann heißt er geringer
Damhirſch. Im nächſten dritten Jahre wirft er das Geweih im
Mai ab und ſetzt ein Geweih mit geringen Schaufeln auf, welches
er im Auguſt bis September fegt; er heißt dann geringer Damſchaufler.
In den folgenden Jahren werfen die Schaufler bereits April
bis Mai ab und fegen im Auguſt.
Das übrige iſt wie beim Rotwild.
3. Beim Schwarzwild.
Sauen iſt ein gemeinſchaftlicher Ausdruck für beide Geſchlechter;
das Männchen heißt Keiler, das Weibchen Bache, die jungen im erſten
486 Jagdtunſtſprache (Schwarz- und Rehwild).
Jahre bis zum 10. Oktober gefleckte Friſchlinge, dann Friſchlinge, dann
vom 1. April ab bis zum nächſten 1. April Überläufer, von da ab
iſt für die Beſtimmung des Alters immer der 1. April maßgebend.
Beſſer iſt es jedoch, die geſchoſſenen Sauen nach dem Gewicht an—
zuſprechen. Im Winter geſchoſſen: Unter 100 Pfd. — Friſchlinge;
100— 150 Pfd. — Überläufer; 150 — 200 Pfd. — 2 jährige Sauen;
200 Pfd. und mehr: 3- und mehrjährige Sauen; das Gewicht ſtets
ohne Aufbruch gerechnet. Iſt der männliche Friſchling 2 volle Jahre
alt, jo wird er 2jähriger, nach abermals 1 Jahr 3jähriger, von 4 Jahren
ein angehender Keiler, von 5 Jahren ein hauendes, von 6 Jahren
ein grobes Schwein.
Die Rauſchzeit dauert von Ende November bis Anfang Januar,
worauf die Bache nach 16—18 Wochen 4— 10 Friſchlinge friſcht.
Der Rüſſel heißt Gebrech, die Hauzähne Gewehre, bei den
Bachen Haken, das Haar Borſten, die Ohren Gehöre, die
Dünnungen Wammungen, der Schwanz Pürzel, die Haut Schwarte,
das Fett Weißes, die kleinen Klauen hinten an den Läufen Geäfter.
Die Sau ſchiebt ſich in das Lager, das Lager einer ganzen Rotte
heißt Keſſel; ſie ſtecken in einer Dickung, ſie wechſeln aus einer in
die andere; ſie brechen (wühlen), um ſich Fraß (Nahrung) zu ſuchen;
die aufgewühlte Erde heißt Gebräche.
4. Beim Rehwild.
Das Männchen heißt Rehbock, das Weibchen Ricke, die Jungen
Kitzchen. Das männliche Kalb“) ſetzt im November die erſten Spieße
auf und heißt dann Spießbock; dieſe wirft er im Februar bis März
ab und ſetzt dann bis Mai ein zweites (meiſt ſtärkere Spieße) Gehörn
oder Gabeln auf, worauf er Gabelbock, ſonſt Spießer heißt. Die Gabeln
fegt er im Mai bis Juni, wirft ſie im November ab und ſetzt dann
er 5 ä . ae Oktober
) Als ſicheres Kennzeichen der Rehkälber im N
dieſelben in jeder Kinnlade des Ober- und Unterkiefers höchſtens 5 Baden-
zähne haben, der 6. (letzte) Backenzahn jeder Reihe erſcheint erſt nach einem
Jahre; der 3. Backenzahn jeder Unterkieferlade (vom Schneidezahn ab ge—
rechnet) iſt beim Kalb ſtets drei-, beim einjährigen Reh ſtets zweiteilig.
Alte Rehe ſind von Schmalrehen im Winter ſtets an dem gelblich—
weißen Fleck vorn am Halſe zu erkennen; bei Schmalrehen iſt derſelbe kaum
ſichtbar.
gilt, daß
Jagdkunſtſprache (Rehwild, Haſen und Fuchs.) 487
ein Gehörn von 6 Enden auf, das er jährlich im November abwirft
und März bis Mai fegt. In den ſpäteren Jahren wird er ſtarker
reſp. Kapitalbock und ſetzt dann zuweilen noch mehr Enden auf.
Das weibliche Rehwild heißt vom 1. Januar des erſten bis zum 31. Mai
des zweiten auf ſeine Geburt folgenden Jahres „Schmalreh“. Die
Brunft findet von Mitte Juli bis Ende Auguſt (Blattzeit) ſtatt, worauf
die Ricke im Mai 1—3 Kitzchen ſetzt.
Der Büſchel an der Brunftrute des Rehbocks heißt Pinſel, am
Feigenblatt der Ricke Schürze, die weiße Scheibe um das Weidloch
Spiegel. Das Wegſcharren der Bodendecke vor dem Niedertun heißt
Plätzen, das Schreien bei nahender Gefahr Schrecken. Mehrere
Rehe zuſammen bilden einen Sprung (beim Rotwild „Rudel“, bei
den Sauen Rotte).
„Beim Hofen
Das Männchen heißt Rammler, das Weibchen Setzhaſe (Häſin).
Die Rammelzeit (Begattung) dauert vom Februar (bei mildem Wetter
Januar) bis Auguſt; die Häſin (Setzhaſe) ſetzt nach einer Tragezeit
von 1 Monat ungefähr 4 Mal nach je 6—8 Wochen 2— 4 Junge,
ältere ſetzen 4— 5 Mal, junge nur 2—3 Mal. Der erſte Satz heißt
vom 24. Auguſt ab Dreiläufer. Die Augen heißen Seher, die
Ohren Löffel, die Hinterläufe Sprünge, der Schwanz Blume, die
Haare Wolle. Der Haſe rückt ins Feld oder ins Holz, er ſitzt im
Lager, er fährt aus dem Lager, er macht einen Kegel, wenn er
ſich auf den Sprüngen aufrichtet, er macht Wiedergänge und Ab—
ſprünge, ehe er ſich im Lager drückt. Beim Aufſtoßen trägt der
Rammler die Blume meiſt hoch, der Setzhaſe drückt ſie an.
6. Beim Fuchs.
Fuchs und Füchſin hängen, wenn ſie ſich begatten; die Begattungs—
zeit heißt Roll(Ranz⸗) zeit und fällt in den Februar, worauf die
Füchſin 9 Wochen dick geht und 4— 7 blinde Neſtfüchſe wölft (wirft),
die zuſammen Geheck heißen. Die Haut heißt wie bei allem zur
niederen Jagd gehörenden Haarwild „Balg“. Er iſt vom
November bis März brauchbar. Die Ohren heißen Gehöre oder
Lauſcher, die Hoden Geſchröte, das männliche Glied Rute, das
weibliche Schnalle, der Schwanz Lunte, die Spitze desſelben Blume;
ſie iſt gewöhnlich weiß, bei Brandfüchſen ſchwarz. Der nach Biſam
488 Jagdtunſtſprache (Raubzeug, Federwild).
riechende Fleck unten an der Lunte heißt Viole, das Fleiſch Kern,
die Fangzähne Fänge, ſämtliche Zähne Gebiß. Der Fuchs kriecht
zu Baue, ſteckt in demſelben, fährt heraus; er verklüftet ſich darin,
wenn er die Röhren hinter ſich zugräbt; er frißt den Raub, ſeine
Nahrung heißt wie die aller Raubtiere Fraß (Riß).
—
7. Bei dem übrigen Raubzeug.
Die Bälge ſämtlichen Raubwildes nennt man auch Rauhwerk,
die Nahrung Fraß, Witterung die ſtark riechende Maſſe, mit der
man es auf die Eiſen lockt, ſie gehen dick (tragend) und werfen
(bringen Junge), der Schwanz heißt Rute, die Ohren Gehöre, die
Beine Läufe, die Zähne Gebiß, die Begattungszeit Ranzzeit. Fol—
gende beſonderen Ausdrücke ſind zu merken:
a) beim Dachs. Nach der gewöhnlich im Auguſt ſtattfindenden
Ranzzeit wirft die Dächſin (nach 30 Wochen) 2—4 (ſelten 6) blinde
Junge. Der Dachs geht auf die Weide (Nahrung), er ſticht,
wenn er mit der Naſe in der Erde wühlt, um ſich Würmer und Wurzeln
zu ſuchen, viele kleine Löcher in die Erde. Die Haut heißt Schwarte,
die Haare Borſten, das Fleiſch Fleiſch, die mit einem Drüſenſekret
angefüllte Vertiefung unter der kurzen und breiten Rute Stinkloch,
deren Inhalt zur Ranzzeit durch „Schlittenfahren“ auf den Boden
gedrückt wird.
b) bei dem Fiſchotter. Nach der Ranzzeit, meiſt im Februar,
jedoch auch in anderen Monaten, bringt oder wirft die Otterin
nach 9 Wochen 2—3 Junge. Der Otter liegt in ſeinem Bau, er
geht aus, er fiſcht, er ſteigt aus und wieder ein, wenn er etwas
gefiſcht hat, er pfeift in ſehr kalten Nächten; in der Loſung ſind
immer Fiſch- reſp. Krebsteile. Das Weibchen heißt „Otterin“. f
c) beim Marder und Iltis. Ranzzeit ujw. ebenſo wie beim
Fiſchotter, 3—4 Junge. Sie baumen oder holzen auf lerklettern
Bäume), ſie baumen fort (weiter) und ab. Aufſtieg iſt die Stelle
an der Erde, wo der Marder aufgeholzt hat, Abſprung die Stelle,
wo er abgebaumt hat. Wenn man den Marder verfolgt, bis man
ihn gefunden hat, jo hat man ihn feſtgemacht..
8. Beim Federwild:
Die Beine heißen meiſt Ständer, der Schwanz Steiß, die
Spuren Geläuf, das Fett Feiſt, ſie fallen ein (fliegen zu Boden).
Jagdtunſtſprache (Federwild). 489
Beſonders zu merken iſt:
a) beim Auerwild. Die Henne legt nach der Balzzeit (Ende
März bis Anfang Mai) 4—6 Eier. Es ſchwingt ſich ein und
reitet ab, wenn es auf oder von einem Baum fliegt, es ſteht auf dem—
ſelben; die aus Beeren und Knoſpen beſtehende Nahrung heißt Geäs,
der Kot Loſung, wie bei allem zur hohen Jagd gehörigen Feder—
wilde, die roten Flecke an den Augen „Roſen“.
b) beim Birkwild. Nach der Balzzeit im April bis Mai legt
die Henne 8—12 Eier, Henne und Junge zuſammen nennt man wie
bei allen Hühnern Kette. Der weiße Flügelfleck beim Hahn heißt
wie beim Auerhahn Spiegel, der Schwanz desſelben Spiel (Schar).
Er balzt auf der Erde, der Auerhahn auf dem Baum.
c) beim Rebhuhn. Sie paaren ſich im Februar, worauf die
Henne Anfang Mai 10— 20 Eier legt, die ſie in 3 Wochen ausbrütet.
Der dunkle ringförmige Fleck auf der Bruſt des Hahnes heißt Schild,
der Kot wie bei allem zur niederen Jagd gehörenden Federwild Ge—
ſtüber. — Sie weiden oder äſen, fie liegen (nicht ſitzen) und
ſtehen auf, dicht über der Erde ſtreichen, ziehen ſie, höher hinauf
ſtieben ſie. Sie rufen (nicht locken!) ſich zuſammen, wobei man
ſie verhört. Abends fallen ſie auf die Weide, um zu äſen.
Im Keſſel „ſtauben“ ſie.
d) bei der Schnepfe. Sie paart ſich während oder gleich
nach dem Strich (Zugzeit) im Frühjahr und legt im Mai 3—4 Eier.
Sie zieht oder ſtreicht, ihre Aſung ſticht ſie in der Erde, die
Loſung heißt „Gekälk“.
e) bei den Enten. Die Reihzeit (Begattung) fällt in den
April, worauf die Ente 5—14 Eier legt. Die Zeit des Gefieder—
wechſels heißt Mauſer (Juni bis Juli), der Erpel, auch Entvogel,
heißt dann Mauſervogel. Die Beine heißen wie bei allen Schwimm—
vögeln Ruder. Die jungen Enten, die Ende Juni etwa „beflogen“
ſind, heißen zuſammen Schoof.
f) bei den Raubvögeln. Sie horſten (niſten), ihre Beine
heißen Fänge, deren Nägel Krallen, der Kot Geſchmeiß, die
Haare und Federn, welche ſie unverdaut wieder auswerfen, Gewölle,
ſie kröpfen (freſſen), ſie ſtoßen (ſtürzen) auf den Raub, fangen
und ſchlagen ihn. Sie fußen (ſitzen) auf einem Baum und ſtreichen ab.
490 Der Anſtand.
S 301. Die verſchiedenen Jagdmethoden.
Bei der Ausübung der Jagd kommt es im allgemeinen darauf
an, mit den einfachſten Mitteln das Wild am ſicherſten und ruhigſten
zu erlegen, jo daß möglichſt wenig Wild zu Holze oder krank geſchoſſen
wird und die Jagd möglichſt wenig beunruhigt wird. Dieſe Be—
dingungen erfüllen in abſteigender Reihenfolge am beſten:
1. Der Anſtand, (Anſitz).
Man ſucht ſich den Stand des Wildes (durch fleißiges Abſpüren
und Beobachten) und den Hauptwechſel auf und ſucht ſich in ſeiner
Nähe einen möglichſt gedeckten Ort zum Anſtand aus, an dem
man 1. guten Wind, d. h. ſolchen Wind hat, der möglichſt genau mit
dem erwarteten Wilde kommt; 2. auf dem man auf das Wild mög—
lichſt frei und ungehindert ſchießen kann; 3. auf dem das Wild jo
zeitig kommt, daß man noch Licht genug (Büchſenlicht!) zum Schießen
hat. Am vorteilhafteſten ſind zum Anſtand ſog. Kanzeln, d. h.
Baumſitze auf leicht erjteigbaren Bäumen (3—5 m hoch), die aber
frei genug und auch bequem genug ſein müſſen, ſo daß man längere
Zeit unbeweglich ſitzen kann; jetzt ſind transportable Kanzeln aller Art
im Handel zu haben. Auf freien Stellen, an Waldrändern uſw. baut
man ſich, falls keine natürlichen Deckungen vorhanden ſind, möglichſt
unverdächtige Schirme (Anſitze) aus Zweigen und gräbt Löcher in die
Erde. Beim Morgenanſtand muß man ſchon vor Tagesgrauen auf
dem Rückwechſel (am beſten dicht vor dem Aufenthaltsort) ſein, auf
dem Abendanſtand etwa eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang.
Den Morgenanſtand darf man erſt eine Stunde nach Sonnenaufgang,
den Abendanſtand erſt bei voller Dunkelheit möglichſt vorſichtig und
geräuſchlos verlaſſen, falls das Wild nicht herausgetreten iſt. Ob
man den Morgen- oder Abendanſtand wählt, beſtimmt der Wind.
Beim Anſtand iſt die peinlichſte Ruhe und Unbeweglichkeit die erſte
Regel, da das Wild lange Zeit am Rande der Dickung verborgen
zu winden, zu äugen und zu ſichern pflegt, ehe es austritt. Tritt
endlich ſchießbares Wild hervor, ſo fahre man ganz langſam mit der
Büchſe an den Kopf, warte bis man das Wild womöglich ganz breit
hat und ziele vorſichtig und bedächtig am Vorderlauf entlang fahrend
auf das Blatt.
Der Anſtand wird mit Vorliebe auf alles Hochwild, aber auch
auf anderes Wild ausgeübt. Auf Kaninchen und Füchſe (Dächſe!)
Der Birſchgang. 491
ſetzt man ſich gern auf den Bau an, bei Füchſen und Sauen auch
beim Luder. Schnepfen ſchießt man Abends und Morgens auf dem
Strich reſp. am Tage auf Suche, Enten abends auf dem Einfall,
Gänſe auf dem Zuge, Raubvögel früh am Horſte.
2. Der Birſchgang. (Das Pirſchen, Weidwerken.)
Er wird beſonders auf das vierläufige Hochwild und das Reh—
wild geübt und iſt als die beſte Bildungsſchule für den jungen Jäger
ganz beſonders zu empfehlen. Er beſteht in dem Anſchleichen des
Wildes auf ſeinem Stand und Wechſel. Die Hauptſache beim Birſchen
iſt, daß der Wind ſtets vom Wilde kommt — es iſt dies die goldene
Regel bei allen Jagdmethoden auf ſämtliches Wild: „Der
Wind muß ſtets von derſelben Seite kommen, woher man
das Wild erwartet.“ Man kann hierauf nicht genug achten!
Man durchſchleicht beim Birſchen ſtets vorſichtig und ſtets in
beſter Deckung, unter Vermeidung jeden Geräuſches, den vermutlichen
Aufenthaltsort des Wildes. Sobald man Wild ſieht, bleibt man ſofort,
wenn möglich gedeckt ſtehen, ſucht ſich das gewünſchte Stück aus
und ſchleicht ſich äußerſt behutſam, ev. kriechend oder rutſchend näher,
und zwar bewegt man ſich nur dann vorwärts, wenn das Wild äſt
und abgewendet iſt, nie wenn es ſichert oder Mißtrauen zeigt. Ge—
wöhnlich birſcht man nur morgens und abends, nach ſtarkem Regen
auch vor- und nachmittags. — Bei ſchlechtem Wetter birſcht
es ſich am beſten. Man birſcht gehend reſp. reitend oder fahrend.
Der Anzug muß möglichſt der Waldfarbe angepaßt ſein, wie bei allen
Waldjagden; alles Auffallende und Glänzende muß vermieden werden.
Beim Anfahren des Wildes iſt ebenfalls alles Auffallende am Geſchirr
zu vermeiden und darf man niemals direkt auf das Wild zufahren,
ſondern muß ſich ihm allmählich und es umkreiſend nähern. Wenn
man nicht vom Wagen ſchießen kann, ſteigt man gedeckt auf der
anderen Seite des Wagens ab und läßt den Wagen bis zur nächſten
Deckung weiterfahren.
3. Das ſtille Durchgehen.
Es iſt dies ein empfehlenswertes Mittel, um Rotwild zu jagen.
Mehrere Jäger ſtellen ſich auf den Wechſeln vor und der terrain—
kundigſte und erfahrenſte Jäger geht allein oder mit nur wenigen
Treibern mit dem Winde an den Ort, wo das Wild ſtehen ſoll. Seine
492 Die Treibjagd.
Aufgabe beſteht darin, das Wild vorſichtig jo anzuregen, daß es ruhig
aufſteht und langſam auf den Wechſeln fort- und an den Schützen
vorbeizieht. Zu dieſem Zwecke geht er etwas in Schlangenlinien lang—
ſam durch, huſtet zuweilen leiſe, bricht hier und da einen trocknen Zweig
ab, vermeidet aber jedes zu laute und erſchreckende Geräuſch. Am ge—
eignetſten ſind zu dieſer vielfach üblichen Jagdmethode ſchwache Stangen—
orte und lichtere Schonungen oder gemiſchte Beſtände mit etwas Unter—
holz, namentlich Laubholzbeſtände.
4. Die Treibjagd.
Die Treibjagd iſt auf Hochwild möglichſt auszuſchließen, weil das
Wild meiſt zu flüchtig kommt, um einen guten Kugelſchuß anbringen
zu können; jedenfalls empfehlen ſich dann nur ſtille Treiben. Will
man durchaus laut treiben, ſo umſtelle man jedenfalls das ganze Jagen,
beſonders aber die Rückwechſel, da das Rotwild ſehr gerne zurück
reſp. durch die Treiber geht.
Das Hauptfeld der Treibjagd iſt die niedere Jagd.
a) Holzjagd. Will man auf Fuchs treiben, ſo genügen wenige
Treiber, ſonſt rechnet man 2—3 Treiber auf den Schützen, bei Sau-
treiben noch mehr. Vor der Jagd muß die Reihenfolge der Treiben
vom Jagddirigenten genau entworfen ſein und treibt man am beſten
ſo, daß die Treiber möglichſt immer mit dem Winde gehen,
die Schützen vorſtehen und ſich auch um beide Flügel herumziehen.
Man fängt an der Reviergrenze an, treibt nach der Mitte zu und dann,
falls keine Wagen da ſind, womöglich ſo, daß der Nachhauſeweg nicht
zu lang wird. An Tagen, wo das Wild ſchlecht läuft oder bei recht
ſtarkem Frost macht man kürzere, bei gewöhnlichem und hellhörigem
Froſtwetter längere Triebe; in letzterem Falle müſſen die Treiber ſtiller
gehen; es iſt auch bei allen Treibjagden empfehlenswerter, die Treiber
einen nicht ſehr lauten, dafür aber auf der ganzen Linie einen möglichſt
gleichmäßigen Lärm machen zu laſſen; dieſelben ſollen nicht zu ſchnell
(namentlich bei Beginn der Jagd) gehen.
Die Treiber ſtehen unter mehreren (mindeſtens 3) Führern, welche
auf beiden Flügeln und in der Mitte verteilt ſind; ſie müſſen auf
ſtrenge Fühlung und Richtung in der Treiberlinie halten, die auf etwa
im Treiben liegenden Wegen und Schneißen genau kontrolliert wird;
es empfiehlt ſich die Treiber zu numerieren. Die Schützen haben ſich
Die Treibjagd. 493
ſtreng dem Jagddirigenten unterzuordnen, welcher vor der Jagd die
nötigen ſpeziellen Vorſchriften der Jagdgeſellſchaft mitteilt, jedenfalls
aber alles Wild, was geſchoſſen werden darf, ſpeziell nennt. Hierauf
läßt er die Losnummern ziehen und fängt beim erſten Trieb mit Nr. 1,
bei den ferneren Trieben mit beliebigen anderen Nummern, aber ſtets
in einer gewiſſen Reihenfolge an, die Schützen anzuſtellen; die Ent—
fernung der Schützen ſchwankt zwiſchen 60 bis höchſtens 100 Schritt,
je nach der Zahl; hat man wenig Schützen, ſtellt man trotzdem ſo
eng, daß das Wild von beiden Schützen noch ſichere Schüſſe erhalten
kann; man laſſe dann lieber die Flügel ſchwach beſetzt. Beſſer ſtellt
man die Schützen mit dem Rücken an den Trieb (namentlich wenn
Neulinge und unſichere Kantoniſten dabei ſind); auf engen Schneißen
ſollen die Schützen nur nach einer Seite (links) ſchießen, Schüſſe ſpitz
von vorn ſollen möglichſt vermieden werden. Das geſchoſſene Wild
ſoll mit Ausnahme des Fuchſes erſt nach beendetem Triebe an den
Stand herangeholt werden, angeſchoſſenes Wild darf erſt nach Be—
endigung des Triebes verfolgt werden, der Anſchuß iſt ſtets zu ver—
brechen, um die Nachſuche zu erleichtern. Sobald die Treiber auf etwa
150 Schritt heran ſind, darf nicht mehr in das Treiben geſchoſſen
werden. Vor jedem Triebe wird die Folge angegeben, kein Schütze
darf ſeinen Stand verlaſſen (den er ſtets möglichſt gedeckt zu wählen
hat!), ohne feinen Nachbar abzupfeifen. Auf ſeinem Stande hat ſich
jeder durchaus ruhig zu verhalten, auch beim Anſtellen und beim Gang
von einem Triebe zum andern ſoll alles möglichſt ruhig zugehen,
namentlich bei den Treibern.
b) Feldtreiben. Man unterſcheidet Keſſel- und Vorſteh—
treiben; man gebraucht zu denſelben verhältnismäßig mehr Treiber
als zu Holztreiben, 2— 5 Treiber auf je 1 Schützen. Die Entfernung,
in welcher man zum Keſſeltreiben die Schützen und Treiber — immer
gleich nach beiden Seiten — ablaufen läßt, richtet ſich nach der Zahl
der Schützen und der Größe des Keſſels; das Weiteſte ſind 150 Schritte;
man markiere ſich rechts und links an der Ablaufſtelle die Punkte,
indem man dort je 1 Treiber aufſtellt. An der Spitze jedes Bogens
gehen kundige Führer; ſobald ſich die beiden Führer mit den ihnen
folgenden Schützenketten treffen, wird das Zeichen zum allgemeinen
Vorwärtsgehen gegeben. Niemals darf jemand länger ſtehen bleiben,
um einen Sack zu bilden; geladen wird im Gehen. Größte Ordnung
494 Die Suche.
iſt durchaus notwendig. Sind die Schützen auf etwa 80 Schritt zu—
ſammen, ſo machen ſie Kehrt, ſchicken die Treiber auf ein Signal
in die Mitte und ſchießen nur noch nach außen. Man beachte beim
Schießen: „hoch und weit genug vorhalten“.
Die Vorſtehtreiben werden in ähnlicher Weiſe angelegt als die
Holztreiben; die Schützen werden feſt (womöglich in Löcher oder hinter
Schirmen) angeſtellt und die Treiber treiben in einem weiten Bogen
heran, deſſen Flügel von den Flügeln der Schützen nicht zu weit ent—
fernt ſein dürfen.
5. Die Suche.
Man wendet dieſelbe nur auf Haſen und Federwild mit Hilfe
eines guten Hühnerhundes an, der eine gute Naſe haben muß, das
Wild gut (mit hoher Naſe und flüchtig!) ſuchen und ſtehen, dasſelbe
ohne Quetſchen, ohne Rupfen, Anſchneiden uſw. apportieren und auf
Wort und Wink ſofort gehorchen (Appell haben!) muß, wozu er be—
ſonders dreſſiert wird. Man benutzt namentlich deutſche und engliſche
Vorſtehhunde; erſtere haben einen weit ſtärkeren Bau, ſind ſchwerfälliger
und dadurch charakteriſiert, daß der Kopf von der Stirn bis zur Naſe
faſt eine gerade Linie bildet, während bei den engliſchen Hunden die
Stirn zwiſchen den Lichtern mehr oder weniger ſcharf abſetzt. Die
langhaarigen engliſchen Hunde nennt man Setter, die kurz-
haarigen Pointer. Beim deutſchen Hunde unterſcheidet man außer
dem kurz- und langgflock- haarigen noch den ſtichelhaarigen Vor—
ſtehhund, nach ſeiner Behaarung ſo benannt. Man verſpricht ſich
von ihm, deſſen Züchtung erſt ſeit kurzer Zeit betrieben wird, die
vielſeitigſte Benutzung. Für Waldjagden eignet ſich beſſer der deutſche
Hund, für Feldjagden mehr der leichte und flüchtige engliſche Hund.
Neben dieſen reinen Raſſen kommen zahlloſe Kreuzungen vor, die das
Hauptkontingent unſerer Jagdhunde ſtellen und nicht ſelten für den
praktiſchen Gebrauch beſſeres leiſten als die reinen Raſſehunde“). —
Man ſucht am beſten von morgens 8 oder 9 Uhr bis nachmittags
2 oder 3 Uhr immer gegen den Wind. Auf Haſen ſucht man erſt
Ende Oktober, weil vorher meiſt nur die beſſer haltenden Häſinnen
) Zur näheren Information über Hunde-Zucht und-Dreſſur vergleiche die
vortrefflichen Werke von Dr. Stroeſe „Grundlehren der Hundezucht“. 1896. 6 Mk.
und von Oberlaender: „Dreſſur und Führung des Gebrauchs hundes“. 1897.
3. Aufl., 4,50 Mk., beide bei Neumann-Neudamm erſchienen.
Jagdſchutz. 495
geſchoſſen werden. Am beſten hält der Haſe bei ſtillem warmem
Wetter, Nebel und Regen. Sturzäcker ſucht man beſſer quer über die
Furchen ab, wo der Haſe namentlich bei Blachfroſt gern ſitzt. Rebhühner
werden von Ende Auguſt bis Ende November, Schnepfen im Oktober
und im April vor dem Hunde geſchoſſen! Auf der Schnepfenſuche
bindet man im Walde dem ſuchenden Hunde eine kleine Schelle um,
um ihn nicht zu verlieren und zu hören, wenn er ſteht. Die Bekaſſine
ſucht man am beſten von Auguſt bis November auf naſſen Wieſen und
ſumpfigen Stellen. Junge Enten ſucht man Anfang Juli mit dem
Hunde an mit Schilf bewachſenen Rändern von ſtehenden und fließenden
Gewäſſern; wenn nötig mit Hilfe von Kähnen.
S 302. Von dem Schutze der Jagd.
Der Schutz der Jagd beſteht hauptſächlich in dem Vertilgen
der ſchädlichen Raubtiere, und ſind als ſolche zu nennen: Wolf, Fuchs,
Wildkatze, Baum- und Steinmarder, Iltis, Wieſel, wildernde Hunde
und Katzen; von den Vögeln faſt alle Raubvögel, die Raben, Krähen,
und Elſtern. Man ſchont nur diejenigen, welche ſich durch Vertilgen
von anderen ſchädlichen Tieren wieder überwiegend nützlich machen.
Bei mangelhafter Nahrung im Winter muß man das Wild füttern,
wie dies im § 203 beſchrieben iſt. Gegen die Jagdfrevler ſchützen
die Geſetze und ſoll der Beamte dieſe mit allen Mitteln verfolgen,
um ſie zur Beſtrafung zu bringen. Beſonders wichtig ſind folgende
Geſetze: Die Preuß. Jagdordnung v. 15. 7. 07 nebſt Ausführungs—
Anweiſung v. 20. 7. 07, R. Straf⸗G. B. SS 53—54, 117-119,
292 — 295, 367, 368 10, u, Str. Proz. O. SS 94ff., Reichs Vg. Schutz.
Geſ. v. 30. 5. 08, B. G. B. SS 229 — 231, 835, 858— 862, 958—960.
Für Hannover die Jagdordnung v. 11. 3. 59 u. f. Hohenzollern Jagd—
ordnung v. 10. 3. 02.
Die pflegliche Behandlung der Jagd iſt eine Ehrenſache für jeden
wahren Jäger. Der Abſchuß des Nutzwildes muß ſo geregelt werden,
daß ein angemeſſener — nicht zu hoher, aber auch nicht zu niedriger
— Wildbeſtand auf die Dauer erhalten bleibt. Für die hohe Jagd
iſt jährlich der Abſchuß an männlichen und weiblichem Wild auf
Grund des Frühjahrsbeſtandes (vor der Setzzeit!) feſtzuſetzen und kann
man denſelben beim Rotwild auf etwa 25%, beim Dam- und Reh—
wild auf 20— 25 // bemeſſen; für den Abſchuß an weiblichem Wild
496 Fragebogen zur Jagdlehre.
und an Kälbern gibt es einen Anhalt, daß man auf etwa acht Stück
Tiere einen mittelſtarken Hirſch, auf etwa vier Ricken einen Bock rechnet.
Der Abſchuß erſtreckt ſich im allgemeinen auf einige ſtarke Hirſche
reſp. Böcke und auf ſolche ſchwachen Hirſche und Böcke, die nach Form
und Geweih ſchlecht veranlagt ſind; von weiblichem Wild werden die
nachweislich alten Gelten und weniger gutes Schmalwild abgeſchoſſen.
Gut veranlagte geringe Hirſche (die Zukunftshirſche) werden
grundſätzlich geihont Wichtig iſt, jede unnötige Beunruhigung
des Wildes zu vermeiden durch zu häufige Treibjagden, vieles Schießen
im Walde, durch das Publikum; namentlich in der Setzzeit des Hoch—
wildes muß das Revier ſo ruhig wie möglich gehalten werden.
Fragebogen zur Jagdlehre.
Zu S 291. Was begreift man unter der Lehre von der Jagd? Was be⸗
deutet Wildzucht und Jagdſchutz?
Zu § 292. Was verſteht man unter Jagdrecht im engeren und weiteren
Sinne? Welche Tiere ſind jagdbar, welche herrenlos? Welche gehören zur hohen
und welche zur niederen Jagd? Welche Geſetze muß der Jäger kennen? Welches
Wild ſchießt man mit der Kugel?
Zu $ 293. Welche verſchiedenen Geſchoſſe ſchießt man aus der Büchſe? Was
verſteht man unter Kaliber? Welche Kaliber hat man für Büchſe und Flinte?
Was verſteht man unter Expreßbüchſe? Büchsflinte? Drilling? Bockgewehr?
Browning? Welche verſchiedenen Gewehrſyſteme kennſt du? Beſchreibe ihre Unter-
ſcheidungsmerkmale! Wie reinigt man die Gewehre? Wann liegt ein Gewehr gut?
Zu 8 294. Woraus beſteht Büchjen-, woraus Flinten-Pulver? Was iſt
Hartſchrot? Welche Nr. unterſcheidet man beim Schrot? Was hat man beim
Laden der Patronen zu beachten?
Zu § 295. Welche Regeln hat man beim Schießen auf Wild zu beachten?
Welche beim Schießen bergauf? bergab? Was iſt Anſchuß? Wie zeichnet das
Wild bei den verſchiedenen Schüſſen mit der Kugel? Wie hilft man dem Übel
ab, wenn die Büchſe links ſchießt? Welche Schrotnummern verwendet man auf
das zur niederen Jagd gehörige Wild?
Zu S 296. Nenne die gebräuchlichſten Fangapparate auf unſer Raubzeug!
Wodurch unterſcheiden ſich Schwanenhals und Tellereiſen? Welche Fangapparate
eignen ſich beſonders für den Marder? Wie legt man ſich eine Prügelfalle an?
Zu § 297. Wie richtet man einen Fangplatz für Füchſe ein? Was iſt beim
Legen der Eiſen zu beachten? Wie verwittert man die Eiſen? Welche Vorteile
Fragebogen zur Jagdlehre. 497
bietet das Tellereiſen? Beſchreibe den Fang mit dem Schwanenhals und dem
Tellereiſen. Welche Beſonderheiten hat der Fang des Dachſes, des Fiſchotters und
des Marders? Wie hilft man ſich bei der Gefahr, daß die Eiſen geſtohlen werden?
Zu 8 298. Wodurch unterſcheiden ſich die Fährten von Rot-, Dam- und
Schwarzwild? die des Hirſches von der des Tieres? die Loſung des Hirſches
und Tieres? Woran erkennt man die Spuren von Fuchs, Dachs, Fiſchotter,
Baummarder, Steinmarder, Iltis, Wieſel, Haſe und Kaninchen?
Zu § 299. Wie tötet man angeſchoſſenes Rot- und Schwarzwild? Wie
Rehwild? Haſen? Raubzeug? Wie bricht man den Hirſch? den Keiler auf?
Wie zerlegt man ſie zum Verkauf? Wie wirft man Haſen aus? Wie bricht man
Faſanen auf? Wie weidet man Enten und Schnepfen aus? Wie ſtreift man
Raubzeug? Wie den Dachs? Wie ſpannt man die Bälge? Wie konſerviert
man ſie?
Zu § 300. Wie lange bezeichnet man junges Rot-, Dam⸗ und Rehwild
als Kälber? Wie bezeichnet man die einzelnen Teile des Geweihes bei Rot- und
Damwild? Wann erneuert Rot-, Dam- und Rehwild das Geweih? Was tit
Wechſelwild? Wie heißen die Augen, die Ohren, das Maul, der Schwanz, das
Fleiſch bei den jagdbaren Tieren? Wie benennt der Jäger ihre verſchiedenen
Gangarten? Wie bezeichnet man das Schwarzwild im 1. bis 4. Lebensjahre?
Wie das Fett bei den verſchiedenen Wildarten? Woran unterſcheidet man Kitz—
und Spießböcke, Schmalrehe? In welche Zeiten fällt die Begattung des Rot⸗,
Dam⸗ und Schwarzwildes, der Rehe, des Raubzeuges? Wie bezeichnet man bei
Federwild die Augen, Füße, den Schwanz? In welche Zeit fällt ihre Begattung?
Wie bezeichnet man ihren Kot? Wie ihr „Fliegen“ und ihr „Niedertun“?
Zu § 301. Auf welches Wild übt man den Anſtand aus? Was hat man
im allgemeinen beim Anſtand zu beachten? Was iſt Anſitz, Kanzel? Was ver-
ſteht man unter Pirſchen? Welche Pirſchmethoden gibt es? Welches Wetter
begünſtigt das Pirſchen? Was iſt alles beim Pirſchen zu beachten? Welche
Jagdart empfiehlt ſich am meiſten für Rotwild und Sauen? Was verſteht man
unter ſtillem Durchgehen? Wie werden Holztreiben bei der niederen Jagd an—
gelegt? Welche Verhaltungsmaßregeln gibt man vor der Holzjagd unerfahrenen
Schützen? Wie verhält ſich der Schütze ſobald er angeſtellt iſt? Welche Arten
von Feldtreiben gibt es? Wie werden ſie angelegt? Was iſt bei der Suche auf
Haſen und Hühner zu beachten? Welche verſchiedenen Arten von Jagdhunden
kennſt du? Wie unterſcheidet man ſie?
Zu § 302. Wie pflegt man ſeine Jagd? Welche Geſetze ſind zum Schutze
der Jagd erlaſſen? Wie regelt man den Abſchuß des Wildes?
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl.
Beilagen.
1
Auszug aus der Jagdordnung
vom 15. Juli 1907.
Umfang des Jagdrechts.
S 1. Jagdbare Tiere ſind:
a) Elch⸗, Rot⸗, Dam⸗, Reh⸗ und Schwarzwild, Haſen, Biber, Ottern,
Dachſe, Füchſe, wilde Katzen, Edelmarder;
b) Auer⸗, Birf- und Haſelwild, Schnee-, Reb- und ſchottiſche Moor⸗
hühner, Wachteln, Faſanen, wilde Tauben, Droſſeln (Krammets—
vögel), Schnepfen, Trappen, Brachvögel, Wachtelkönige, Kraniche,
Adler (Stein-, See-, Fiſch⸗, Schlangen⸗, Schreiadler), wilde Schwäne,
wilde Gänſe, wilde Enten, alle anderen Sumpf- und Waſſervögel
mit Ausnahme der grauen Reiher, der Störche, der Taucher, der
Säger, der Kormorane und der Bleßhühner.
$. 2. Das Jagdrecht ſteht jedem Eigentümer auf ſeinem Grund und
Boden zu.
Eine Trennung des Jagdrechts von Grund und Boden kann als dingliches
Recht künftig nicht ſtattfinden.
$ 3. Das Jagdrecht darf nur ausgeübt werden auf Jagdbezirken (Eigen—
jagdbezirken und gemeinſchaftlichen Jagdbezirken) und auf Grundflächen, die
Eigenjagdbezirken angeſchloſſen oder gemeinſchaftlichen Jagdbezirken zugelegt ſind.
Jagdſcheiue.
§ 29. Wer die Jagd ausübt, muß einen auf ſeinen Namen lautenden
Jagdſchein bei ſich führen. Zuſtändig für die Erteilung des Jagdſcheins iſt der
Landrat, in Stadtkreiſen die Ortspolizeibehörde desjenigen Kreiſes, in welchem
der den Jagdſchein Nachſuchende einen Wohnſitz hat oder zur Ausübung der Jagd
berechtigt iſt.
Perſonen, welche weder Angehörige eines deutſchen Bundesſtaats ſind, noch
in Preußen einen Wohnſitz haben, kann der Jagdſchein gegen die Bürgſchaft einer
Perſon, welche in Preußen einen Wohnſitz hat, erteilt werden. Die Erteilung
erfolgt durch die für den Bürgen gemäß Abſatz 1 zuſtändige Behörde. Der
Bürge haftet für die Geldſtrafen, welche auf Grund dieſes Geſetzes oder wegen
Übertretung ſonſtiger jagdpolizeilicher Vorſchriften gegen den Jagdſcheinempfänger
verhängt werden, ſowie für die Unterſuchungskoſten.
Auszug aus der Jagdordnung. 499
§ 30. Eines Jagdſcheins bedarf es nicht:
1. zum Ausnehmen von Kiebitz- und Möweneiern;
2. zu Treiber⸗ und ähnlichen bei der Jagdausübung geleiſteten Hilfs—
dienſten;
3. zur Ausübung der Jagd im Auftrag oder auf Ermächtigung der
Jagdpolizeibehörde in den geſetzlich vorgeſehenen Fällen. Der
Auftrag oder die Ermächtigung vertritt die Stelle des Jagdſcheins.
$ 31. Der Jagdſchein gilt für den ganzen Umfang der Monarchie. Er
wird in der Regel auf ein Jahr ausgeſtellt (Jahresjagdſchein). Perſonen, welche
die Jagd nur vorügergehend ausüben wollen, kann jedoch ein auf drei aufeinander
folgende Tage gültiger Jagdſchein (Tagesjagdſchein) ausgeſtellt werden.
$ 32. Für den Jahresjagdſchein iſt eine Abgabe von 22,5 Mark), für
den Tagesjagdſchein von 4,5 Mark zu entrichten. Perſonen, welche weder Ange—
hörige eines deutſchen Bundesſtaats ſind, noch in Preußen einen Wohnſitz oder
einen Grundbeſitz mit einem Grundſteuerreinertrage von 150 Mark haben, müſſen
eine erhöhte Abgabe für den Jahresjagdſchein von 150 Mark, für den Tages-
jagdſchein von 20 Mark entrichten.
Neben der Jagdſcheinabgabe werden Ausfertigungs- und Stempelgebühren
nicht erhoben.
Gegen Entrichtung von 1 Mark kann eine Doppelausfertigung des Jagd—
ſcheins gewährt werden.
Die Jagdſcheinabgabe fließt zur Kreiskommunalkaſſe, in den Stadtkreiſen
zur Gemeindekaſſe. Über die Verwendung der eingegangenen Beträge hat die
Vertretung des betreffenden Kommunalverbandes zu beſchließen.
§ 33. Von der Entrichtung der Jagdſcheinabgabe ſind befreit:
die auf Grund des S 23 des Forſtdiebſtahlgeſetzes vom 15. April 1878
(Geſetzſamml. S. 222) beeidigten, ſowie diejenigen Perſonen, welche ſich
in der für den Staatsforſtdienſt vorgeſchriebenen Ausbildung befinden.
Der unentgeltlich erteilte Jagdſchein genügt nicht, um die Jagd auf
eigenem oder gepachtetem Grund und Boden oder auf ſolchen Grund—
ſtücken auszuüben, auf welchem von dem Jagdſcheininhaber außerhalb
ſeines Dienſtbezirkes die Jagd gepachtet worden iſt.
Die Unentgeltlichkeit iſt auf dem Jagdſcheine zu vermerken.
§ 34. Der Jagdſchein muß verſagt werden:
1. Perſonen, von denen eine unvorſichtige Führung des Schießgewehrs
oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu beſorgen iſt;
2. Perſonen, welche ſich nicht im Beſitze der bürgerlichen Ehrenrechte
befinden oder welche unter polizeilicher Aufſicht ſtehen;
3. Perſonen, welche in den letzten 10 Jahren
a) wegen Diebſtahls, Unterſchlagung oder Hehlerei wiederholt,
oder
Nach dem Stempelgeſetz vom 26. Juni 09 unterliegen Jagdſcheine einer um 50 % der bis⸗
herigen Gebühr erhöhte Stempelabgabe: ebenſo ſind Jagdpachtverträge über 300 Mark einer Staffel-
ſtempelſteuer unterworfen.
32*
500 Auszug aus der Jagdordnung.
b) wegen Zuwiderhandlung gegen die SS 117 bis 119 und 294
des Reichsſtrafgeſetzbuchs mit mindeſtens 3 Monaten Gefängnis
beſtraft ſind.
UN
0
N
Der Jagdſchein kann verſagt werden;
1. Perſonen, welche in den letzten 5 Jahren
a) wegen Diebſtahls, Unterſchlagung oder Hehlerei einmal oder
b) wegen Zuwiderhandlung gegen die S$ 117 bis 119 des Reichs-
ſtrafgeſetzbuchs mit weniger als 3 Monaten Gefängnis be—
ſtraft ſind.
2. Perſonen, welche in den letzten 5 Jahren wegen eines Forſtdiebſtahls,
wegen eines Jagdvergehens, wegen einer Zuwiderhandlung gegen
den S 113 des Reichsſtrafgeſetzbuchs, wegen der Übertretung einer
jagdpolizeilichen Vorſchrift oder wegen unbefugten Schießens (§ 367
Nr. 8 und S 368 Nr. 7 des Reichsſtrafgeſetzbuchs) beſtraft ſind.
§ 36. Wenn Tatſachen, welche die Verſagung des Jagdſcheins rechtfertigen,
erſt nach Erteilung des Jagdſcheins eintreten oder zur Kenntnis der Behörde ge—
langen, jo muß in den Fällen des S 34 und kann in den Fällen des § 35 der
Jagdſchein von der für die Erteilung zuſtändigen Behörde für ungültig erklärt
und dem Empfänger wieder abgenommen werden.
Eine Rückvergütung der Jagdſcheinabgabe oder eines Teilbetrags findet
nicht ſtatt.
§ 37. Gegen Verfügungen, durch welche der Jagdſchein verſagt oder entzogen
wird, finden diejenigen Rechtsmittel ſtatt, welche in den SS 127 bis 129 des Ge⸗
ſetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Geſetzſamml. S. 195)
gegen polizeiliche Verfügungen gegeben ſind.
§ 38. Wer die Jagd innerhalb der abgeſteckten Feſtungsrayons (SS 8, 24
des Reichsrayongeſetzes vom 31. Dezember 1871, Reichs-Geſetzbl. S. 459) aus⸗
üben will, muß vorher ſeinen Jagdſchein von der Feſtungsbehörde mit einem
Einſichtsvermerke verſehen laſſen.
Schonvorſchriften.
$ 39. Mit der Jagd zu verſchonen ſind:
männliches Elchwild vom 1. Oktober bis 31. Auguſt;
weibliches Elchwild und Elchkälber das ganze Jahr hindurch;
männliches Rot- und Damwild vom 1. März bis 31. Juli;
weibliches Rotwild, weibliches Damwild, ſowie Kälber von Rot—
und Damwild vom 1. Februar bis 15. Oktober;
„Rehböcke vom 1. Januar bis 15. Mat;
weibliches Rehwild und Rehkälber vom 1. Januar bis 31. Oktober;
. Dachje vom 1. Januar bis 31. Auguſt;
. Biber vom 1. Dezember bis 30. September;
Haſen vom 16. Januar bis 30. September;
. Auerhähne vom 1. Juni bis 30. November;
. Auerhennen vom 1. Februar bis 30. November;
— 99 8 —
— A Qt
— —
Auszug aus der Jagdordnung. 501
12. Birk⸗, Haſel⸗ und Faſanenhähne vom 1. Juni bis 15. September;
13. Birk⸗, Haſel⸗ und Faſanenhennen vom 1. Februar bis 15. Sep⸗
tember;
14. Rebhühner, Wachteln und ſchottiſche Moorhühner vom 1. Dezember
bis 31. Auguſt;
15. wilde Enten vom 1. März bis 30. Juni:
16. Schnepfen vom 16. April bis 30. Juni;
17. Trappen vom 1. April bis 31. Auguſt;
18. wilde Schwäne, Kraniche, Brachvögel, Wachtelkönige nnd alle
anderen jagbaren Sumpf- und Waſſervögel, mit Ausnahme der
wilden Gänſe, vom 1. Mai bis 30. Juni; 5
19. Droſſeln (Krammetsvögel) vom 1. Januar bis 20. September;
Die im vorſtehenden als Anfangs- und Endtermine der Schonzeiten be=
zeichneten Tage gehören zur Schonzeit.
Beim Elch⸗, Rot⸗, Dam⸗ und Rehwild gilt das Jungwild als Kalb bis
einſchließlich zum letzten Tage des auf die Geburt folgenden Februars.
Vorſtehende Vorſchriften über Schonzeiten finden auf das Fangen oder
Erlegen von Wild in eingefriedigten Wildgärten keine Anwendung.
$ 40. Aus Rückſichten der Landeskultur oder der Jagdpflege kann der
Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten den Abſchuß weiblichen Elch—
wildes für die Zeit vom 16. bis 30. September geſtatten.
Aus denſelben Gründen können durch Beſchluß des Bezirksausſchuſſes:
a) der Anfang und der Schluß der Schonzeiten für die im § 39
unter 12 bis 14 genannten Wildarten und der Schluß der Schon=
zeit für Rehböcke anderweit, jedoch nicht über 14 Tage vor oder
nach den dort beſtimmten Zeitpunkten, feſtgeſetzt,
b) das Ende der Schonzeit für Droſſeln (Krammetsvögel) bis 30. Sep-
tember einſchließlich hinausgeſchoben,
c) die Schonzeiten für Dachſe und wilde Enten eingeſchränkt oder
gänzlich aufgehoben, ſowie für Rehkälber und Biber verlängert
oder auf das ganze Jahr ausgedehnt
werden.
Die hiernach zuläſſige Abänderung oder Aufhebung der Schonzeiten darf
für den ganzen Umfang oder nur für einzelne Teile des Regierungsbezirkes,
die Abänderung für die einzelnen Teile desſelben Regierungsbezirkes in ver—
ſchiedener Weiſe erfolgen. }
Der Beſchluß zu a kann nur für die Dauer eines Jahres gefaßt werden.
§ 41. Das Aufſtellen von Schlingen, in denen ſich jagdbare Tiere oder
Kaninchen fangen können, iſt verboten.
Unter dieſes Verbot fällt nicht die Ausübung des Dohnenſtiegs mittels
hochhängender Dohnen. Die Art der Ausübung des Dohnenſtiegs kann durch
den Regierungspräſidenten im Wege der Polizeiverordnung geregelt werden.
S 42. Kiebitz und Möweneier dürfen nur bis 30. April einſchließlich ein-
geſammelt werden.
502 Auszug aus der Jagdordnung.
Durch Beſchluß des Bezirksausſchuſſes kann dieſer Termin bis zum 10. April
einſchließlich zurückverlegt oder für Möweneier bis 15. Juni einſchließlich ver⸗
längert werden.
Das Sammeln der Kiebitz- und Möweneier darf von anderen Perſonen als
dem Jagdberechtigten nur in deſſen Begleitung oder mit deſſen ſchriftlich erteilter
Erlaubnis, welche der Sammelnde bei ſich zu führen hat, vorgenommen werden.
Eier oder Junge von anderem jagdbaren Federwild auszunehmen, iſt auch
der Jagdberechtigte nicht befugt, mit Ausnahme derjenigen Eier, welche ausge⸗
brütet werden ſollen.
Zum Ausnehmen von Eiern, welche zu wiſſenſchaftlichen oder zu Lehr-
zwecken benutzt werden ſollen, bedarf es der Genehmigung der Jagdpolizeibehörde.
$ 43. Vom Beginne des fünfzehnten Tages der für eine Wildart feſtge⸗
ſetzten Schonzeit bis zu deren Ablauf iſt es verboten, derartiges Wild in ganzen
Stücken oder zerlegt, aber nicht zum Genuſſe fertig zubereitet, in demjenigen Bezirke
für welchen die Schonzeit gilt, zu verſenden, zum Verkaufe herumzutragen oder
auszuſtellen oder feilzubieten zu verkaufen, anzukaufen, oder den Verkauf von
ſolchem Wild zu vermitteln.
Vorſtehenden Beſchränkungen unterliegt nicht der Betrieb einzelner Arten
von Wild aus Kühlhäuſern, wenn er unter Kontrolle nach Maßgabe der von den
zuſtändigen Miniſtern zu erlaſſenden Beſtimmungen jtattfindet. Die Koſten der
Kontrolle fallen den Inhabern der Kühlhäuſer zur Laſt und können in Form
einer Gebühr nach Tarifen erhoben werden.
Ferner dürfen Ausnahmen, wenn es ſich um die Verſendung, den Verkauf,
den Ankauf und die Verkehrsvermittlung von lebendem Wilde zum Zwecke der
Blutauffriſchung oder Einführung einer Wildart handelt, durch den für den
Empfangsort zuſtändigen Regierungspräſidenten geſtattet werden.
Die Beſtimmungen des erſten Abſatzes finden auf Kiebitz- und Möweneier
entſprechende Anwendung.
§ 44. Vom Beginne des fünfzehnten Tages der für das weibliche Elch-,
Rot⸗, Dam⸗ und Rehwild feſtgeſetzten Schonzeiten bis zu deren Ablauf iſt es ver-
boten, unzerlegtes Elch-, Rot⸗, Dam⸗ und Rehwild, bei welchem das Geſchlecht
nicht mehr mit Sicherheit zu erkennen iſt, zu verſenden, zum Verkaufe herumzu⸗
tragen oder auszuſtellen oder feilzubieten, zu verkaufen, anzukaufen oder den Verkauf
von ſolchem Wilde zu vermitteln.
8 45. Die Vorſchriften der SS 43 und 44 finden auf Wild keine Anwendung,
welches im Strafverfahren in Beſchlag genommen oder eingezogen oder welches
mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuſtändigen Behörde oder in Fällen
erlegt iſt, in denen beſondere geſetzliche Vorſchriften es geſtatten.
Wer jedoch ſolches Wild in ganzen Stücken oder zerlegt verſendet, zum
Verkaufe herumträgt oder ausſtellt oder feilbietet, verkauft, oder den Verkauf von
ſolchem Wilde vermittelt, muß mit einer befriſteten Beſcheinigung der Ortspolizei⸗
behörde oder des von ihr mit Genehmigung des Landrats zur Ausſtellung einer
ſolchen ermächtigten Gemeinde- (Gut3-) Vorſtehers verſehen ſein.
Der Käufer muß ſich die Beſcheinigung vorzeigen laſſen.
—
Auszug aus der Jagdordnung. 503
§ 46. Die Verſendung von Wild darf nur unter Beifügung eines Urſprung—
ſcheins erfolgen.
Die näheren Vorſchriften werden von dem Oberpräſidenten oder dem Re—
gierungspräſidenten im Wege der Polizeiverordnung erlaſſen; hierbei können von
dem Erforderniſſe des Urſprungsſcheins bezüglich einzelner kleinerer Wildarten
Ausnahmen geſtattet werden.
§ 47. Die Vorſchriften der SS 43 bis 46 finden auch auf Wild, welches
in eingefriedigten Wildgärten erlegt oder gefangen iſt, Anwendung.
§ 48. Der Bezirksausſchuß iſt befugt, für den Umfang des ganzen Re-
gierungsbezirks oder einzelne Teile des letzteren diejenigen nicht jagdbaren Vögel
zu bezeichnen, auf welche die Ausnahmebeſtimmung des § 5 Abſ. 1 des Reichs—
geſetzes, betreffend den Schutz von Vögeln, vom 22. März 1888 *) (Reichs-Geſetzbl.
S. 111) dauernd oder vorübergehend Anwendung finden darf.
§ 49. Der Beſchluß des Bezirksausſchuſſes iſt in den Fällen der SS 40,
42 und 48 endgültig.
S 50. Bei Einführung oder Einwanderung bisher nicht einheimiſcher
Wildarten kann durch Königliche Verordnung Beſtimmung getroffen werden über
ihre Jagdbarkeit, die Feſtſetzung von Schonzeiten für ſie und die Androhung von
Strafen bei Verletzung der feſtgeſetzten Schonzeiten.
Wildſchadenerſatz.
§ 51. Für den nach § 835 B. G. B. zu erſetzenden, durch Schwarz-, Rot⸗
Elch⸗, Dam⸗ oder Rehwild oder durch Faſanen angerichteten Schaden gelten
folgende Beſtimmungen:
Erſatzpflichtig ſind in einem gemeinſchaftlichen Jagdbezirke die Grundbeſitzer
des Jagdbezirkes nach Verhältnis der Größe der beteiligten Fläche. Dieſelben
werden durch den Jagdvorſteher vertreten.
Hat bei Verpachtung der Jagd in gemeinſchaftlichen Jagdbezirken der Jagd—
vorſteher die vollſtändige Wiedererſtattung der zu zahlenden Wildſchadenbeträge
durch den Jagdpächter nicht ausbedungen, ſo müſſen ſolche Jagdpachtverträge nach
ortsüblicher Bekanntmachung zwei Wochen öffentlich ausgelegt werden (§ 23).
Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Kreisausſchuſſes, in Stadt—
kreiſen des Bezirksausſchuſſes, wenn ſeitens auch nur eines Nutzungsberechtigten
während der Auslegungsfriſt Einſpruch erhoben wird.
8 53. Für Wildſchaden iſt bei Grundflächen, die einem Eigenjagdbezirk an—
geſchloſſen ſind (§S 4 Abſ. 1 Ziffer 2 Abſ. 1, § 7 Abſ. 5 SS 8, 9), der Inhaber
des letzteren als Pächter erſatzpflichtig.
Erſatzpflichtig iſt im Falle des §S 10 der Inhaber des umſchließenden Eigen—
jagdbezirkes auch dann, wenn er den angebotenen Anſchluß abgelehnt hat und
ein ſelbſtändiger Jagdbezirk gebildet iſt. Auf das Verfahren finden die Vorſchriften
über Wildſchadenerſatz Anwendung.
§ 54. Sofern Bodenerzeugniſſe, deren voller Wert ſich erſt zur Zeit der
Ernte bemeſſen läßt, vor dieſem Zeitpunkte beſchädigt werden (§ 51), jo iſt der
Schaden in demjenigen Umfange zu erſtatten, in welchem er ſich zur Zeit der
Ernte darſtellt.
*) Jetzt Vogelſchutzgeſetz v. 30. 5. 1908 R. G. S. S. 317.
504 Auszug aus der Jagdordnung.
§ 55. Der Beſchädigte, welcher auf Grund der SS 51 bis 53 Erſatz für
Wildſchaden fordern will, hat dieſen Anſpruch bei der für das geſchädigte Grund-
ſtück zuſtändigen Ortspolizeibehörde binnen drei Tagen, nachdem er von der Be—
ſchädigung Kenntnis erhalten hat, ſchriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Bei
Verſäumung dieſer Anmeldung findet ein Erſatzanſpruch nicht ſtatt.
§ 56. Nach rechtzeitig erfolgter Anmeldung hat die Ortspolizeibehörde zur
Ermittlung und Schätzung des behaupteten Schadens und zur Herbeiführung
einer gütlichen Einigung unverzüglich einen Termin an Ort und Stelle anzube-
raumen und zu demſelben die Beteiligten unter der Verwarnung zu laden, daß
im Falle des Nichterſcheinens mit der Ermittlung und Schätzung des Schadens
dennoch vorgegangen wird. Der Jagdpächter iſt zu dieſem Termine zu laden.
7 $ 57. Jedem Beteiligten ſteht das Recht zu, in dem Termine zu beantragen,
daß die Schätzung des Schadens erſt in einem zweiten, kurz vor der Ernte abzu-
haltenden Termin erfolge. Dieſem Antrage muß ſtattgegeben werden.
§ 58. Auf Grund des Ergebniſſes der Vorverhandlungen hat die Orts-
polizeibehörde einen Vorbeſcheid über den Schadenerſatzanſpruch und die entſtandenen
Koften zu erlaſſen und den Beteiligten in ſchriftlicher Ausfertigung zuzuſtellen.
Die Zuſtellung erfolgt nach Maßgabe der für Zuſtellungen des Kreisausſchuſſes
geltenden Beſtimmungen.
§ 59. Gegen den Vorbeſcheid findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei
dem Kreisausſchuß, in Stadtkreiſen bei dem Bezirksausſchuſſe, ſtatt.
Die Entſcheidungen des Kreisausſchuſſes und des Bezirksausſchuſſes ſind
vorläufig vollſtreckbar.
Wird innerhalb der zwei Wochen die Klage nicht erhoben, ſo wird der
Vorbeſcheid endgültig und vollſtreckbar.
§ 60. Als Koſten des Verfahrens kommen nur bare Auslagen, insbeſondere
Reiſekoſten und Gebühren der Sachverſtändigen, Botenlöhne und Portokoſten in
Anſatz. Die Koſten des Vorverfahrens werden als Teil der Koſten des Ver—
waltungsſtreitverfahrens behandelt.
Behörden.
§ 69. Jagdpolizeibehörde iſt der Landrat, in Stadtkreiſen die Orts⸗
polizeibehörde.
Gegen Beſchlüſſe der Jagdpolizeibehörde, durch welche Anordnungen wegen
Abminderung des Wildſtandes getroffen oder Anträge auf Anordnung oder Ge—
ſtattung ſolcher Abminderung abgelehnt werden, findet innerhalb zwei Wochen
die Beſchwerde an den Bezirksausſchuß ſtatt; der Beſchluß des Bezirksausſchuſſes
iſt endgültig.
S 70. Die Aufſicht über die Verwaltung der Angelegenheiten der gemein-
ſchaftlichen Jagdbezirke wird, ſoweit in dieſem Geſetze nicht etwas anderes beſtimmt
iſt, in Landkreiſen von dem Landrat, in höherer und letzter Inſtanz von dem
Regierungspräſidenten, in Stadtkreiſen von dem Regierungspräſidenten, in höherer
und letzter Inſtanz von dem Oberpräſidenten geübt.
na
Auszug aus der Jagdordnung. 505
Beſchwerden bei den Aufſichtsbehörden ſind in allen Inſtanzen innerhalb
zwei Wochen anzubringen.
$ 71. Streitigkeiten der Beteiligten über ihre in den öffentlichen Rechten
begründeten Berechtigungen und Verpflichtungen hinſichtlich der Ausübung der
Jagd unterliegen, ſoweit dieſes Geſetz nicht etwas anderes beſtimmt, der Ent—
ſcheidung im Verwaltungsſtreitverfahren.
Zuſtändig im Verwaltungsſtreitverfahren iſt in erſter Inſtanz der Kreis—
ausſchuß, in Stadtkreiſen der Bezirksausſchuß.
Strafvorſchriften.
$ 72. Mit Geldſtrafe bis zu 20 Mark wird beſtraft: .
1. wer bei Ausübung der Jagd ſeinen Jagdſchein oder die nach S 30
Nr. 3 an deſſen Stelle tretende Beſcheinigung nicht bei ſich führt;
2. wer die Jagd innerhalb der abgeſteckten Feſtungsrayons ausübt,
ohne einen von der Feſtungsbehörde mit dem Einſichtsvermerke ver—
jehenen Jagdſchein bei ſich zu führen (§ 38).
§ 73. Mit Geldſtrafe von 15 bis 100 Mark wird beſtraft:
wer ohne den vorgeſchriebenen Jagdſchein zu beſitzen, die Jagd
ausübt oder wer von einem gemäß § 36 für ungültig erklärten
Jagdſcheine Gebrauch macht.
Iſt der Täter in den letzten 5 Jahren wegen der gleichen Übertretung
vorbeſtraft, ſo können neben der Geldſtrafe die Jagdgeräte, ſowie die Hunde,
welche er bei der Zuwiderhandlung bei ſich geführt hat, eingezogen werden, ohne
Unterſchied, ob der Schuldige Eigentümer iſt oder nicht.
§ 74. Die Friſten im $ 34 Ziffer 3, § 35 Ziffer 1 und 2, 8 73 Abſ. 2 be⸗
ginnen mit dem Ablaufe desjenigen Tages, an welchem die Strafe verbüßt, ver—
jährt oder erlaſſen iſt.
§ 75. Wer zwar mit einem Jagdſcheine verſehen, aber ohne Begleitung
des Jagdberechtigten oder ohne deſſen ſchriftlich erteilte Erlaubnis bei ſich zu
führen, die Jagd auf fremdem Jagdbezirk ausübt, wird mit einer Strafe von
ſechs bis fünfzehn Mark belegt.
§ 76. Mit den nachſtehenden Geldſtrafen wird beſtraft, wer während der
Schonzeit erlegt oder einfängt:
ein Stuck Elch wild 13750 Mar,
ee Aa e
ein Ste Dampoil d [0
ein Biber! [OO,
en Oi ed 5 or
6. ein Stück Auerwild, eine Trappe, einen
Schwan 302
U
7. einen Dachs, einen Haſen, ein Stück Birk—
oder Haſelwild, eine Schnepfe oder einen
Faſan e e een
. ein Rebhuhn, ein jchottiges Moorhuhn,
eine Wachtel, eine wilde Ente, einen Kranich,
10 „
22
506 Auszug aus der Jagdordnung.
einen Brachvogel, einen Wachtelkönig oder
einen ſonſtigen jagdbaren Sumpf- oder
Waſſer vogel 5 Mark,
9. eine Droſſel (Krammetsvogel) - - 8
Sind mildernde Umſtände vorhanden, ſo kann die Geldſtrafe in den Fällen
1 bis 4 auf 15 Mark, 5 und 6 auf 5 Mark, in den Fällen 7 bis 9 bis auf eine
Mark für jedes Stück ermäßigt werden.
§ 77. Mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark wird beſtraft, wer:
1. innerhalb der Schonzeit auf die durch dieſe geſchützten Tiere die
Jagd ausübt, ohne ſie zu erlegen oder einzufangen;
2. den Vorſchriften des § 41 zuwider Schlingen ſtellt, in denen jagd-
bare Tiere oder Kaninchen ſich fangen können.
Iſt in den Schlingen Wild gefangen worden, für welches eine Schonzeit
vorgeſchrieben it, jo darf eine niedrigere Strafe, als wie ſie nach SS 50 und 76
angedroht iſt, nicht verhängt werden. Das Gleiche findet Anwendung auf Wild,
für welches die Schonzeiten deshalb nicht gelten, weil es ſich in eingefriedigten
Wildgärten befindet.
Bei einer Zuwiderhandlung gegen den S 41 iſt neben der Geldſtrafe die
Einziehung der Schlingen auszusprechen, ohne Unterſchied, ob ſie dem Schuldigen
gehören oder nicht.
§ 78. Mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark wird beſtraft:
wer den Vorſchriften der SS 43, 44 und 45 zuwider Wild oder
Kiebitz» oder Möweneier verſendet, zum Verkauf herumträgt oder
ausſtellt oder feilbietet, verkauft, ankauft oder den Verkauf von
ſolchem Wilde (Eiern) vermittelt.
Hat der Täter gewerbs- oder gewohnheitsmäßig gehandelt, ſo iſt eine Geld—
ſtrafe von nicht unter 30 Mark zu verhängen.
Neben der Geldſtrafe iſt das den Gegenſtand der Zuwiderhandlung bildende
Wild (die Kiebitz und Möweneier), einzuziehen, ohne Unterſchied, ob der Schuldige
Eigentümer iſt oder nicht; von der Einziehung kann abgeſehen werden, wenn der
Ankauf nur zum eigenen Verbrauche geſchehen iſt.
§ 79. An die Stelle einer nach Maßgabe der vorſtehenden Beſtimmungen
zu verhängenden, nicht beitreibbaren Geldſtrafe tritt Haftſtrafe nach Maßgabe der
SS 28 und 29 des Reichsſtrafgeſetzbuchs.
S 80. Für die Geldſtrafe und die Koſten, zu denen Perſonen verurteilt
werden, welche unter der Gewalt, der Aufſicht oder im Dienſte eines anderen
ſtehen und zu deſſen Hausgenoſſenſchaft gehören, iſt letzterer im Falle des Un⸗
vermögens der Verurteilten für haftbar zu erklären, und zwar unabhängig von
der etwaigen Strafe, zu welcher er ſelbſt auf Grund dieſes Geſetzes oder des
§ 361 zu 9 des Strafgeſetzbuchs verurteilt wird. Wird feſtgeſtellt, daß die Tat
nicht mit ſeinem Wiſſen verübt iſt oder daß er ſie nicht verhindern konnte, ſo
wird die Haftbarkeit nicht ausgeſprochen.
Hat der Täter noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet, ſo wird derjenige,
welcher in Gemäßheit der vorſtehenden Beſtimmungen haftet, zur Zahlung der
Geſetz über den Waffengebrauch. 507
Geldſtrafe und der Koſten als unmittelbar haftbar verurteilt. Dasſelbe gilt, wenn
der Täter zwar das zwölfte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet
hatte und wegen Mangels der zur Erkenntnis der Strafbarkeit ſeiner Tat erfor—
derlichen Einſicht freizuſprechen iſt, oder wenn derſelbe wegen eines ſeine freie
Willensbeſtimmung ausſchließenden Zuſtandes ſtraffrei bleibt.
Gegen die in Gemäßheit der vorſtehenden Beſtimmungen als haftbar Er—
klärten tritt an die Stelle der Geldſtrafe eine Freiheitsſtrafe nicht ein.
II.
Auszug
aus dem
Geſetz über den Waffengebrauch der Forft- und Jagdbeamten.
Vom 31. März 1837.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen uſw.,
verordnen über die Befugnis der Forſt- und Jagdbeamten von ihren Waffen Ge—
brauch zu machen, und über das wegen mißbräuchlicher Anwendung zu beobachtende
Verfahren auf den Antrag Unſeres Staatsminiſteriums und nach erfordertem Gut—
achten Unſeres Staatsrats für den ganzen Umfang unſerer Monarchie, wie folgt:
§ 1. Unſere (alſo alle im Königl. Forſt oder in Königl. Jagden zum Schutze
derſelben angeſtellten oder auch nur beſtellten Perſonen) Forſt- und Jagd—⸗
beamten, ſowie die im Kommunal- oder Privatdienſte ſtehenden, wenn ſie auf
Lebenszeit angeſtellt ſind, oder die Rechte der auf Lebenszeit Angeſtellten haben,
nach Vorſchrift des Geſetzes vom 7. Juni 1821 5 20 (jetzt vom 15. April 1878
$ 23) vereidigt und mit ihrem Dienſteinkommen nicht auf Pfandgelder, Denunzianten-
Anteil oder Strafgelder angewieſen ſind, haben in ihrem Dienſt zum Schutze der
Forſten und Jagden, gegen Holz- und Wilddiebe, gegen Forſt- und Jagd-Kontra—
venienten von ihren Waffen Gebrauch zu machen:
1. wenn ein Angriff auf ihre Perſon erfolgt, oder wenn ſie mit einem
ſolchen bedroht werden;
2. wenn diejenigen, welche bei einem Holz- und Wilddiebſtahl, bei einer
Forſt⸗ und Jagd-Kontravention auf der Tat betroffen, oder als der Ver
übung oder Abſicht der Verübung eines ſolchen Vergehens verdächtig
in dem Forſt⸗ und Jagdrevier gefunden werden, ſich der Anhaltung,
Pfändung oder der Abführung zu der Forſt- oder Polizei-Behörde oder
der Ergreifung bei verſuchter Flucht tätlich oder durch gefährliche
Drohungen widerſetzen.
Der Gebrauch der Waffen darf aber nicht weiter ausgedehnt werden, als
es zur Abwehrung des Angriffes oder zur Überwindung des Widerſtandes not—
wendig iſt.
508 Geſetz über den Waffengebrauch.
Der Gebrauch des Schießgewehrs, als Schußwaffe, iſt nur dann erlaubt,
wenn der Angriff oder die Widerſetzlichkeit mit Waffen, Axten, Knütteln oder
ſonſtigen gefährlichen Werkzeugen, oder von einer Mehrheit, welche ſtärker iſt, als
die Zahl der zur Stelle anweſenden Forſt- und Jagdbeamten, unternommen und
angedroht wird. Der Androhung eines ſolchen Angriffs wird es gleich geachtet,
wenn der Betroffene die Waffen oder Werkzeuge nach erfolgter Aufforderung nicht
ſofort niederlegt oder ſie wieder aufnimmt.
$ 2. Die Beamten müſſen, um ſich der Waffe bedienen zu dürfen, in
Uniform oder mit einem amtlichen Abzeichen verſehen ſein.
Die übrigen Paragraphen 3—12 haben nach der heutigen Lage der Geſetz—
gebung keine Gültigkeit mehr; dagegen gelten noch die zu dem Geſetz erlaſſenen
Inſtruktionen vom 17. April reſp. 21. November 1837.
Artikel III d. Inſtrukt. v. 17. April 1837 iſt abgeändert durch Min.-Verf.
v. 14. Juli 1897 wie folgt: und kann danach die Schußwaffe event. auch gegen
fliehende Frevler gebraucht werden. „Beim Gebrauch der Waffen müſſen die Forſt⸗
und Jagdbeamten ſich ſtets vergegenwärtigen, daß ſolcher nur ſoweit ſtattfinden
darf, als die Erfüllung des beſtimmten Zwecks, die Holz- oder Wilddiebe, oder
Forſt⸗ und Jagdkontravenienten bei tätlichem Widerſtande oder gefährlichen
Drohungen unſchädlich zu machen, es unerläßlich erfordert. In der Regel ſind
daher die Waffen nicht gegen fliehende Frevler zu gebrauchen. Legt indeſſen ein
auf der Flucht befindlicher Frevler auf die erfolgte Aufforderung die Schußwaffe
nicht ſofort ab, oder nimmt er dieſelbe wieder auf, und iſt außerdem nach den
beſonderen Umſtänden des einzelnen Falles in dem Nichtablegen oder Wiederauf—
nehmen der Schußwaffe eine gegenwärtige, drohende Gefahr für Leib oder
Leben des Forſt- oder Jagdbeamten zu erblicken, ſo iſt letzterer auch
gegen den Fliehenden zum Gebrauch ſeiner Waffe berechtigt. In jedem Falle ſind
die Waffen nur ſo zu gebrauchen, daß lebensgefährliche Verwundungen ſoviel als
möglich vermieden werden. Deshalb iſt beim Gebrauch der Schußwaffe der Schuß
möglichſt nach den Beinen zu richten und beim Gebrauch des Hirſchfängers der
Hieb nach den Armen des Gegners zu führen.
Übrigens muß beim Gebrauch der Schußwaffe die größte Vorſicht angewendet
werden, damit durch das Schießen nicht dritte Perſonen verletzt werden, welche
ohne Teilnahme an einer Kontravention ſich zufällig in der Schußlinie oder in
deren Nähe befinden. In dieſer Hinſicht iſt beſonders dann Aufmerkſamkeit nötig,
wenn nach einer Richtung geſchoſſen wird, in der ſich eine Landſtraße, oder ein
bewohntes Gebäude befindet. Auch iſt der Gebrauch der Schußwaffe überhaupt
in der Nähe von Gebäuden zur Verhütung von Feuersgefahr möglichſt zu ver—
meiden“.
Forſtdiebſtahlsgeſetz. 509
III.
Auszug
aus dem
Geſetz, betreffend den Forſtdiebſtahl.
Vom 1. April 1878.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen uſw. uſw., ver-
ordnen, was folgt:
$ 1. Forſtdiebſtahl im Sinne dieſes Geſetzes iſt der in einem Forſt oder
auf einem anderen hauptſächlich zur Holznutzung beſtimmten Grundſtücke verübte
Diebſtahl:
1. an Holz, welches noch nicht vom Stamme oder vom Boden getrennt it;
2. an Holz, welches durch Zufall abgebrochen oder umgeworfen, und mit
deſſen Zurichtung noch nicht der Anfang gemacht worden iſt;
3. an Spänen, Abraum oder Borke, ſofern dieſelben noch nicht in einer
umſchloſſenen Holzablage ſich befinden, oder noch nicht geworben oder
eingeſammelt ſind;
4. an anderen Walderzeugniſſen, insbeſondere Holzpflanzen, Gras, Heide,
Plaggen, Moos, Laub, Streuwerk, Nadelholzzapfen, Waldſämereien,
Baumſaft und Harz, ſofern dieſelben noch nicht geworben oder ein—
geſammelt ſind.
Das unbefugte Sammeln von Kräutern, Beeren und Pilzen unterliegt forſt⸗
polizeilichen Beſtimmungen.
§ 2. Der Forſtdiebſtahl wird mit einer Geldſtrafe beſtraft, welche dem fünf-
fachen Werte des Entwendeten gleichkommt und niemals unter einer Mark be—
tragen darf.
§ 3. Die Strafe ſoll gleich dem zehnfachen Werte des Entwendeten und
niemals unter zwei Mark ſein:
1. wenn der Forſtdiebſtahl an einem Sonn- oder Feſttage oder in der Zeit
von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang begangen iſt;
2. wenn der Täter Mittel angewendet hat, um ſich unkenntlich zu machen;
3. wenn der Täter dem Beſtohlenen oder der mit dem Forſtſchutz be—
trauten Perſon ſeinen Namen oder Wohnort anzugeben ſich geweigert
hat oder falſche Angaben über ſeinen oder ſeiner Gehilfen Namen oder
Wohnort gemacht, oder auf Anrufen des Beſtohlenen oder der mit dem
Forſtſchutz betrauten Perſon, ſtehen zu bleiben, die Flucht ergriffen oder
fortgeſetzt hat;
4. wenn der Täter in den Fällen Nr. 1—3 des S 1 zur Begehung des
Forſtdiebſtahls ſich eines ſchneidenden Werkzeuges, insbeſondere der
Säge, der Scheere oder des Meſſers bedient hat;
510 Forſtdiebſtahlsgeſetz.
5. wenn der Täter die Ausantwortung der zum Forſtdiebſtahl beſtimmten
Werkzeuge verweigert;
6. wenn zum Zwecke des Forſtdiebſtahls ein beſpanntes Fuhrwerk, ein
Kahn oder Laſttier mitgebracht iſt;
7. wenn der Gegenſtand der Entwendung in Holzpflanzen beſteht;
8. wenn Kien, Harz, Saft, Wurzeln, Rinde oder die Haupt- (Mittel-)
Triebe von ſtehenden Bäumen entwendet ſind;
9. wenn der Forſtdiebſtahl in einer Schonung, in einem Pflanzgarten oder
Saatkampe begangen iſt.
$ 4. Der Verſuch des Forſtdiebſtahls und die Teilnahme (Mittäterſchaft,
Anſtiftung, Beihilfe) an einem Forſtdiebſtahl oder an einem Verſuche desſelben
werden mit der vollen Strafe des Forſtdiebſtahls beſtraft.
S 5. Wer ſich in Beziehung auf einen Forſtdiebſtahl der Begünſtigung oder der
Hehlerei ſchuldig macht, wird mit einer Geldſtrafe beſtraft, welche dem fünffachen
Werte des Entwendeten gleichkommt und niemals unter einer Mark betragen darf.
Die Beſtimmungen des § 257 Abſ. 2 und 3 des Reichsſtrafgeſetzbuchs finden
Anwendung.
§ 6. Neben der Geldſtrafe kann auf Gefängnisſtrafe bis zu ſechs Monaten
erkannt werden:
1. wenn der Forſtdiebſtahl von drei oder mehr Perſonen in gemeinſchaft⸗
licher Ausführung begangen iſt;
2. wenn der Forſtdiebſtahl zum Zwecke der Veräußerung des Entwendeten
oder daraus hergeſtellter Gegenſtände begangen iſt;
3. wenn die Hehlerei gewerbs- oder gewohnheitsmäßig betrieben worden iſt.
$ 7. Wer, nachdem er wegen Forſtdiebſtahls oder Verſuch eines ſolchen,
oder wegen Teilnahme ($ 4), Begünſtigung oder Hehlerei in Beziehung auf einen
Forſtdiebſtahl von einem preußiſchen Gerichte rechtskräftig verurteilt worden iſt,
innerhalb der nächſten 2 Jahre abermals eine dieſer Handlungen begeht, befindet ſich
im Rückfalle und wird mit einer Geldſtrafe beſtraft, welche dem zehnfachen Werte
des Entwendeten gleichkommt und niemals unter 2 Mark betragen darf.
§ 8. Neben der Geldſtrafe iſt auf Gefängnis bis zu 2 Jahren zu erkennen,
wenn der Täter ſich im dritten oder ferneren Rückfall befindet. Beträgt die Geld—
ſtrafe weniger als zehn Mark, ſo kann ſtatt der Gefängnisſtrafe auf eine Zuſatz⸗
ſtrafe bis zu Einhundert Mark erkannt werden.
§ 9. In allen Fällen iſt neben der Strafe die Verpflichtung des Schuldigen
zum Erſatze des Wertes des Entwendeten an den Beſtohlenen auszuſprechen. Der
Erſatz des außer dem Werte des Entwendeten verurſachten Schadens kann nur
im Wege des Zivilprozeſſes geltend gemacht werden.
Der Wert des Entwendeten wird ſowohl hinſichtlich der Geldſtrafe als hin—
ſichtlich des Erſatzes, wenn die Entwendung in einem Königlichen Forſte verübt
worden, nach der für das betreffende Forſtrevier beſtehenden Forſttaxe, in anderen
Fällen nach den örtlichen Preiſen abgeſchätzt.
§ 10. Die im 8 57 des Strafgeſetzbuchs bei der Verurteilung von Perſonen,
welche zur Zeit der Begehung der Tat das zwölfte, aber nicht das achtzehnte
Forſtdiebſtahlsgeſetz. 511
Lebensjahr vollendet hatten, vorgeſehene Strafermäßigung findet bei Zuwider—
handlungen gegen dieſes Geſetz keine Anwendung.
S 11. Für die Geldſtrafe, den Werterſatz und die Koſten, zu denen Perſonen
verurteilt worden, welche unter der Gewalt, der Aufſicht oder im Dienſt eines
andern ſtehen und zu deſſen Hausgenoſſenſchaft gehören, iſt letzterer im Falle des
Unvermögens der Verurteilten für haftbar zu erklären, und zwar unabhängig
von der etwaigen Strafe, zu welcher er ſelbſt auf Grund dieſes Geſetzes oder des
§ 361 Nr. 9 des Strafgeſetzbuches verurteilt wird.
Wird feſtgeſtellt, daß die Tat nicht mit ſeinem Wiſſen verübt iſt, oder daß
er ſie nicht verhindern konnte, ſo wird die Haftbarkeit nicht ausgeſprochen.
8 12. Hat der Täter noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet, jo wird
derjenige, welcher in Gemäßheit des § 11 haftet, zur Zahlung der Geldſtrafe, des
Werterſatzes und der Koſten als unmittelbar haftbar verurteilt.
Dasſelbe gilt, wenn der Täter zwar das zwölfte, aber noch nicht das acht—
zehnte Lebensjahr vollendet hatte und wegen Mangels der zur Erkenntnis der
Strafbarkeit ſeiner Tat erforderlichen Einſicht freizuſprechen iſt, oder wenn der—
ſelbe wegen eines ſeine freie Willensbeſtimmung ausſchließenden Zuſtandes ſtraf—
frei bleibt.
§ 13. An die Stelle einer Geldſtrafe, welche wegen Unvermögens des Ver-
urteilten und des für haftbar erklärten nicht beigetrieben werden kann, tritt Ge—
fängnisſtrafe. Dieſelbe kann vollſtreckt werden, ohne daß der Verſuch einer Bei—
treibung der Geldſtrafe gegen den für haftbar Erklärten gemacht iſt, ſofern deſſen
Zahlungsunfähigkeit gerichtskundig iſt.
Der Betrag von einer bis zu fünf Mark iſt einer eintägigen Gefängnisſtrafe
gleich zu achten.
Der Mindeſtbetrag der an die Stelle der Geldſtrafe tretenden Gefängnisſtrafe
iſt ein Tag, ihr Höchſtbetrag ſind ſechs Monate. Kann nur ein Teil der Geld—
ſtrafe beigetrieben werden, ſo tritt für den Reſt derſelben nach dem in dem Urteil
feſtgeſetzten Verhältniſſe die Gefängnisſtrafe ein.
Gegen die in Gemäßheit der Ss 11 und 12 als haftbar Erklärten tritt an
die Stelle der Geldſtrafe eine Gefängnisſtrafe nicht ein.
§ 14. Statt der in dem $ 13 vorgeſehenen Gefängnisſtrafe kann während
der für dieſelbe beſtimmten Dauer der Verurteilte auch ohne in eine Gefangen—
Anſtalt eingeſchloſſen zu werden, zu Forſt- oder Gemeindearbeiten, welche ſeinen
Fähigkeiten und Verhältniſſen angemeſſen ſind, angehalten werden.
§ 15. Ürte, Sägen, Meſſer und andere zur Begehung des Forſtdiebſtahls
geeignete Werkzeuge, welche der Täter bei der Zuwiderhandlung bei ſich ge—
führt hat, ſind einzuziehen, ohne Unterſchied, ob ſie dem Schuldigen gehören
oder nicht.
Die Tiere und andere zur Wegſchaffung des Entwendeten dienenden Gegen—
ſtände, welche der Täter bei ſich führt, unterliegen nicht der Einziehung.
§ 16. Wird der Täter bei Ausführung eines Forſtdiebſtahls, oder gleich
nach derſelben betroffen oder verfolgt, ſo ſind die zur Begehung des Forſtdiebſtahls
geeigneten Werkzeuge, welche er bei ſich führt (S 13), in Beſchlag zu nehmen.
512 Forſtdiebſtahlsgeſetz.
§ 17. Wird in der Gewahrſam eines innerhalb der letzten 2 Jahre wegen
einer Zuwiderhandlung gegen dieſes Geſetz rechtskräftig Verurteilten friſch ge—
fälltes, nicht forſtmäßig zugerichtetes Holz gefunden, ſo iſt gegen den Inhaber auf
Einziehung des gefundenen Holzes zu erkennen, ſofern er ſich über den redlichen
Erwerb des Holzes nicht ausweiſen kann. Die Einziehung erfolgt zugunſten der
Armenkaſſe des Wohnorts des Verurteilten.
§ 18. Die Strafverfolgung von Zuwiderhandlungen gegen dieſes Geſetz ver—
jährt, ſofern nicht einer der Fälle der SS 6 und 8 vorliegt, in 6 Monaten.
§ 23. Perſonen, welche mit dem Forſtſchutze betraut ſind, können, ſofern
dieſelben eine Anzeigegebühr nicht empfangen, ein für allemal gerichtlich beeidigt
werden, wenn ſie:
1. Königliche Beamte ſind oder
2. vom Waldeigentümer auf Lebenszeit, oder nach einer vom Landrat
(Amtshauptmann, Oberamtmann) beſcheinigten dreijährigen tadelloſen
Forſtdienſtzeit auf mindeſtens drei Jahre mittels ſchriftlichen Vertrages
angeſtellt ſind oder
3. zu den für den Forſtdienſt beſtimmten oder mit Forſtverſorgungsſchein
entlaſſenen Militärperſonen gehören.
In den Fällen der Nr. 2 und 3 iſt die Genehmigung des Bezirksrats er—
forderlich. In denjenigen Landesteilen, in welchen das Geſetz vom 16. Juli 1876
(Gejeg- Sammlung S. 297) nicht gilt, tritt an die Stelle des Bezirksrats die
Regierung (Landdroſtei).
§ 24. Die Beeidigung erfolgt bei dem Amtsgerichte, in deſſen Bezirk der
zu Beeidigende ſeinen Wohnſitz hat, dahin:
daß er die Zuwiderhandlungen gegen dieſes Geſetz, welche den ſeinem
Schutze gegenwärtig anvertrauten oder künftig anzuvertrauenden Bezirk
betreffen, gewiſſenhaft anzeigen, bei ſeinen gerichtlichen Vernehmungen
über dieſelben nach beſtem Wiſſen die reine Wahrheit jagen, nichts ver-
ſchweigen und nichts hinzuſetzen, auch die ihm obliegenden Schätzungen
unparteiiſch und nach beſtem Wiſſen und Gewiſſen bewirken werde.
Eine Ausfertigung des Beeidigungsprotokolls wird den Amtsgerichten mit—
geteilt, in deren Bezirke der dem Schutze des Beeidigten anvertraute Bezirk liegt.
§ 25. Sit eine in Gemäßheit der vorſtehenden Beſtimmungen, oder nach den
bisherigen geſetzlichen Vorſchriften zur Ermittelung von Forſtdiebſtählen beeidigte
Perſon als Zeuge oder Sachverſtändiger zu vernehmen, ſo wird es der Eidesleiſtung
gleichgeachtet, wenn der zu Vernehmende die Richtigkeit ſeiner Ausſage unter Be⸗
rufung auf den ein für allemal geleiſteten Eid verſichert.
Dieſe Wirkung der Beeidigung hört auf, wenn gegen den Beeidigten eine
die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Amter nach ſich ziehende Verurteilung
ergeht, oder die in Gemäßheit des § 23 erteilte Genehmigung zurückgezogen wird.
$ 26. Die mit dem Forſtſchutze betrauten Perſonen erſtatten ihre Anzeigen
an den Amtsanwalt ſchriftlich und periodiſch. Sie haben zu dieſem Zwecke Ver—
zeichniſſe zu führen, in welchen die einzelnen Fälle unter fortlaufenden Nummern
Forſtdiebſtahlsgeſetz. 513
zuſammenzuſtellen ſind). Die Verzeichniſſe werden dem Amtsanwalt in zwei
Ausfertigungen eingereicht.
In dieſe Verzeichniſſe können von dem Amtsanwalt auch die anderwärts
eingehenden Anzeigen eingetragen werden.
Die näheren Vorſchriften über die Aufſtellung und Einreichung der Ver—
zeichniſſe werden von der Juſtizverwaltung erlaſſen.
$ 27. Der Amtsanwalt erhebt die öffentliche Klage, indem er bei Über—
reichung einer Ausfertigung des Verzeichniſſes (§ 26) den Antrag auf Erlaß eines
richterlichen Strafbefehls ſtellt und die beantragten Strafen nebſt Werterſatz neben
den einzelnen Nummern des Verzeichniſſes vermerkt.
Der Erlaß eines Strafbefehls iſt für jede Geldſtrafe und die dafür im
Unvermögensfall feſtzuſetzende Gefängnisſtrafe, ſowie für den Werterſatz und die
verwirkte Einziehung zuläſſig.
§ 38. Dieſes Geſetz tritt mit dem in dem § 39 bezeichneten Zeitpunkte an
die Stelle des Geſetzes vom 2. Juni 1852, den Diebſtahl an Holz und anderen
Waldprodukten betreffend (Geſetz-Sammlung 1852, S. 305).
Wo in einem Geſetze auf die bisherigen Beſtimmungen über den Holz—
(Forſt⸗)Diebſtahl verwieſen iſt, treten die Vorſchriften des gegenwärtigen Geſetzes
an deren Stelle.
§ 39. Dieſes Geſetz tritt gleichzeitig mit dem Gerichtsverfaſſungsgeſetz in Kraft.
Urkundlich uſw.
*) Für die Aufſtellung der Verzeichniſſe iſt folgendes zu merken:
1. Der Kopf der den Beamten ausgehändigten Verzeichniſſe iſt auf das genaueſte zu beachten
und zwar find nur die Spalten 2, 3, 5, 6 auszufüllen; die Spalten 1 und 4 werden vom Oberförſter,
die ganze rechte Seite vom Amtsanwalt und Richter ausgefüllt.
2. Die Beſchuldigten werden in Spalte 3, genau in der Reihenfolge, wie ſie der
Kopf vorſchreibt, namentlich aufgeführt: alſo zuerſt Zuname, dann Vorname, dann Stand uſw.;
alle Perſonen, welche bei demſelben Straffall beteiligt ſind, erhalten in fortlaufender Reihenfolge
die Buchſtaben a, b, e uſw. Bei Perſonen unter 18 Jahren iſt genau das Alter anzugeben, z. B.
14 Jahr 9 Monate, 17 Jahr 10 Monate alt, oder geboren am 20. Februar 1867, was noch vor—
zuziehen iſt. Perſonen unter 12 Jahren werden in Spalte 5 und zwar unter Nr. I angeführt, wo
es dann am Schluß heißt: Täter, der ſtrafunmündige Albert Schulz, geb. am 8. März 1873; in
Spalte 3 wird dann die für denſelben nach § 12 haftbare Perſon gerade ſo bezeichnet, als wenn
ſie Täter wäre, nur mit dem Zuſatze: „unmittelbar haftbar für ſeinen ſtrafunmündigen Pflegeſohn
und Hausgenoſſen“. x
3. Ebenſo wichtig iſt die Ausfüllung der Spalte 5 und find genau die Überſchriften des
Kopfes zu beachten, namentlich iſt unter I die genaue Bezeichnung der Tat und zwar in der vor—
geſchriebenen Reihenfolge, alſo zuerſt: Inhalt der Beſchuldigung nach Tat, dann Gegenſtand und
Zeit derſelben, zuletzt die näheren Umſtände erforderlich, ſo daß keine Nachfragen mehr nötig
werden; unter II dürfen nicht nur die Zeugen genannt werden, ſondern auch der Grund ihres
Zeugniſſes muß beſonders angeführt werden, z. B. „traf den Beſchuldigten bei der Tat oder beim
Verkaufe des geſtohlenen Gegenſtandes, deſſen Diebſtahl er einräumte“ oder „beim Transport, wo
er ſich über den redlichen Erwerb nicht ausweiſen konnte uſw.“; unter Nr. III ſind alle bei der
Tat abgenommenen Werkzeuge aufzuführen; unter Nr. IV ift die Benennung des Beſchädigten in
den Königl. Forſten nicht nötig, da ſtets beſondere Strafverzeichniſſe mit Titel eingereicht werden,
woraus der Beſchädigte hervorgeht; iſt der Diebſtahl aber in Kommunal- oder Privatforſten verübt,
ſo iſt der Waldbeſitzer zu nennen. In Spalte 6 iſt der Wert nach der Holztaxe der Oberförſterei,
in Privatforſten nach dem ortsüblichen Preiſe einzutragen. Unter jedem Straffalle iſt von
Spalte 1—6 ein Strich zu ziehen und find alle in einem Monate vorgekommenen Fälle dem Ober:
förſter bis ſpäteſtens zum 5. folgenden Monats einzureichen. Unter das Verzeichnis iſt Name,
Titel, Ort und Datum zu ſchreiben. Nebenſtehendes Muſter möge als Anhalt bei Aufſtellung der
Verzeichniſſe dienen.
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 33
*
Forſtdiebſtahlsgeſetz.
Beiſpiel für den Beamten:
— —
2 38 Vor⸗ |
= [85 | beſtrafungen I. Inhalt der Beſchuldigung nach l
Sg |22| | Tat, Hegenſtand, Zeit, rt ert
za OR N | und nähere Amſtände, welche
NZ = Zuname, Vorname, S S eine Erhöhung der Strafe oder des
2 25 Stand, Wohnort ode ee. le Zuſatzſtrafe rechtfertigen, Ent⸗
— E 7 g EN 5 S = | II. Bezeichnung der Zeugen und
Eee Aufenthaltsort, SA des Grundes ihrer Wiffen- | wen⸗
e Alter des Beſchuldigten. 8 d (chaſt, 8 deten
E 2 2 S „„ 2 III. Bezeichnung der in Beſchlag
— Karen =] genommenen Gegenſtände,
Een S 5 VI. Benennung des Beſchädigten
S Sf
2 a | | | Mark
4. E
— 2- 3. e. b. a. 5. 6.
Anzeigen des Förfter Bieger zu Wolfshorſt.
a. Minna, 40 Jahre, Ehefrau I. Gemeinſchaftlich 0,4 im Kiefern- 40
| und Hausgenoſſin des | reiſer I. Kl mit demſelben Beil
b. haftbaren Buſch, Johann, am 15. März er. früh 6½ Uhr
| Arbeiter zu Neuendori, | im Jag. 25b entwendet. Vor
30 Jahre, Sonnenaufgang! ergriffen die
R ; | Flucht, wurden aber vom Zeu⸗
N BE gen eingeholt; Mittäter Wilhelm
zu Neuendorf, 30 Jahre 2 5 8
a 5 Buſch, geb. am 5. Juni 1872,
alt, unmittelbar haftbar =
= 5 : | | | Sohn des sub e Genannten.
| | für ſeinen in Spalte 5| | | . 5
| genannten ſtrafunmündigen | II. Zeuge: Gendarm Kleiſt zu Leeſe,
| 11 jähr. Sohn Wilhelm, | | | welcher die drei Beſchuldigten
d. Buſch, Johann, Arbeiter Bi Beba N
zu Neuendorf, 30 Jahre III. Ein Beil.
alt. IV. Stadtforſt Stegenitz.
| |
a. Gerbard, Guſtav. Tiſchler⸗ | I. Die ad a und e Genannten
| lehrling zu Paliz, 16 Jahre | jägten zuſammen eine Kiefer
alt, von 26 cm Durchmeſſer und 4,50
b. Brandt, Wilhelm, Tiſchler⸗ 10, m Länge = 0,55 fm am
| meiſter zu Paliz, 40 Jahre 7. April er. Abends 7½ Uhr
alt, als Lehrherr und | im Diſtrikt Wilhelmsgrund ab;
2. Hausgenoſſe haftbar für nach Sonnenuntergang! ver⸗
| ad a, | weigerten die Herausgabe der
e. Brandt, Wilhelm, Tiſchler⸗ | SE ana. ee BErUBEEDE
if Baliz, 40 | ae
| a zu Paliz Jahre I. Zeuge ſelbſt.
| | { III. Eine Säge, eine Axt und zwei
| Holzkeile.
Wolfshorſt, den 1. April 1895.
IV. Stiftsforſt Damm.
Der Königliche Förſter
Bieger.
Feld⸗ und Forſtpolizeigeſetz. 515
IV.
Die Strafbeſtimmungen des Feld: und Forſtpolizei⸗
Geſetzes vom 1. April 1880.
Strafbeſtimmungen.
§ 1. Die in dieſem Geſetz mit Strafe bedrohten Handlungen unterliegen,
ſoweit dasſelbe nicht abweichende Vorſchriften enthält, den Beſtimmungen des
Strafgeſetzbuches.
$ 2. Für die Strafzumeſſung wegen Zuwiderhandlungen gegen dieſes Geſetz
kommen als Schärfungsgründe in Betracht:
1. wenn die Zuwiderhandlung an einem Sonn- oder Feſttage oder in der
Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang begangen iſt;
2. wenn der Zuwiderhandelnde Mittel angewendet hat, um ſich unkenntlich
zu machen;
3. wenn der Zuwiderhandelnde dem Feld- oder Forſthüter, oder einem
anderen zuſtändigen Beamten, dem Beſchädigten oder dem Pfändungs—
berechtigten ſeinen Namen und Wohnort anzugeben ſich weigert oder
falſche Angaben über ſeinen oder ſeiner Gehilfen Namen oder Wohnort
gemacht, oder auf Anrufen der vorſtehend genannten Perſonen, ſtehen
zu bleiben, die Flucht ergriffen oder fortgeſetzt hat;
4. wenn der Täter die Aushändigung der zu der Zuwiderhandlung be—
ſtimmten Werkzeuge oder der mitgeführten Waffen verweigert hat;
5. wenn die Zuwiderhandlung von drei oder mehr Perſonen in gemein—
ſchaftlicher Ausführung begangen iſt;
6. wenn die Zuwiderhandlung im Rückfalle iſt.
§S 3. Im Rückfalle (§S 2 Nr. 6) befindet ſich, wer, nachdem er auf Grund
dieſes Geſetzes wegen einer in demſelben mit Strafe bedrohten Handlung im König—
reich Preußen vom Gerichte oder durch polizeiliche Strafverfügung rechtskräftig ver—
urteilt worden iſt, innerhalb der nächſten zwei Jahre dieſelbe oder eine gleichartige
ſtrafbare Handlung, ſei es mit oder ohne erſchwerende Umſtände, begeht.
Als gleichartig gelten:
1. die in demſelben Paragraphen oder, falls ein Paragraph mehrere ſtraf—
bare Handlungen betrifft, in derſelben Paragraphennummer vorgeſehenen
Handlungen.
2. die Entwendung, der Verſuch einer ſolchen und die Teilnahme (Mit-
täterſchaft, Anſtiftung, Beihilfe), die Begünſtigung und die Hehlerei
in Beziehung auf eine Entwendung.
$ 4. Die im $ 57 Nr. 3 des Strafgeſetzbuches bei der Verurteilung von
Perſonen, welche zur Zeit der Begehung der Tat das zwölfte, aber nicht das
achtzehnte Lebensjahr vollendet hatten, vorgeſehene Strafermäßigung findet bei
Zuwiderhandlungen gegen dieſes Geſetz keine Anwendung.
§ 5. Für die Geldſtrafe, deren Werterſatz (§ 68) und die Koſten, zu denen
Perſonen verurteilt werden, welche unter der Gewalt, der Aufſicht oder im Dienſte
516 Feld- und Forſtpolizeigeſetz.
eines anderen ſtehen und zu deſſen Hausgenoſſenſchaft gehören, iſt letzterer im Falle
des Unvermögens der Verurteilten für haftbar zu erklären und zwar unabhängig
von der etwaigen Strafe, zu welcher er ſelbſt auf Grund dieſes Geſetzes oder des
S 361 Nr. 9 des Strafgeſetzbuches verurteilt wird. Wird feſtgeſtellt, daß die Tat
nicht mit ſeinem Wiſſen verübt iſt, oder daß er ſie nicht verhindern konnte, ſo
wird die Haftbarkeit nicht ausgeſprochen.
Hat der Täter noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet, ſo wird der—
jenige, welcher in Gemäßheit der vorſtehenden Beſtimmungen haftet, zur Zahlung
der Geldſtrafe, des Werterſatzes und der Koſten als unmittelbar haftbar ver-
urteilt. Dasſelbe gilt, wenn der Täter zwar das zwölſte, aber noch nicht das
achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte und wegen Mangels der zur Erkenntnis
der Strafbarkeit ſeiner Tat erforderlichen Einſicht freizuſprechen iſt, oder wenn
derſelbe wegen eines ſeine freie Willensbeſtimmung ausſchließenden Zuſtandes
ſtraffrei bleibt.
Gegen die in Gemäßheit der vorſtehenden Beſtimmungen als haftbar Er-
klärten tritt an die Stelle der Geldſtrafe eine Freiheitsſtrafe nicht ein.
§ 6. Entwendungen, Begünſtigung und Hehlerei in Beziehung auf ſolche,
ſowie rechtswidrig und vorſätzlich begangene Beſchädigungen ($ 303 des Straf-
geſetzbuchs) und Begünſtigung in Beziehung auf ſolche unterliegen den Beſtimmungen
dieſes Geſetzes nur dann, wenn der Wert des Entwendeten oder der angerichtete
Schaden zehn Mark nicht überſteigt.
§ 7. Die Beihilfe zu einer nach dieſem Geſetze ſtrafbaren Entwendung oder
vorſätzlichen Beſchädigung wird mit der vollen Strafe der Zuwiderhandlung beſtraft.
§ 8. Der Verſuch der Entwendung, die Begünſtigung und Hehlerei in Be—
ziehung auf Entwendung, ſowie die Begünſtigung in Beziehung auf eine nach
dieſem Geſetze ſtrafbare vorſätzliche Beſchädigung werden mit der vollen Strafe
der Entwendung bezie hungsweiſe vorſätzlichen Beſchädigung beſtraft.
Die Beſtimmungen des § 257 Abſ. 2 und 3 des Strafgeſetzbuches finden
Anwendung.
§ 9. Mit einer Geldſtrafe bis zu 10 Mark oder mit Haft bis zu drei
Tagen wird beſtraft, wer, abgeſehen von den Fällen des § 123 des Strafgeſetz⸗
buchs, von einem Grundſtücke, auf dem er ohne Befugnis ſich befindet, auf die
Aufforderung des Berechtigten ſich nicht entfernt. Die Verfolgung tritt nur auf
Antrag ein.
§ 10. Mit Geldſtrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen
wird beſtraft, wer, abgeſehen von den Fällen des § 368 Nr. 9 des Strafgeſetzbuchs,
unbefugt über Grundſtücke reitet, karrt, fährt, Vieh treibt, Holz ſchleift, den Pflug
wendet, oder über Acker, deren Beſtellung vorbereitet oder in Angriff genommen
iſt, geht. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
Der Zuwiderhandelnde bleibt ſtraflos, wenn er durch die ſchlechte Beſchaffen⸗
heit eines an dem Grundſtücke vorüberführenden und zum gemeinen Gebrauch
beſtimmten Weges oder durch ein anderes auf dem Wege befindliches Hindernis
zu der Übertretung genötigt worden iſt.
Feld⸗ und Forſtpolizeigeſetz. 517
$ 11. Mit Geldſtrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen
wird beſtraft, wer außerhalb eingefriedigter Grundſtücke ſein Vieh ohne gehörige
Aufſicht oder ohne genügende Sicherung läßt.
Dieſe Beſtimmung kann durch Polizeiverordnung abgeändert werden. Eine
höhere als die vorſtehend feſtgeſetzte Strafe darf jedoch nicht angedroht werden.
Die Beſtrafung tritt nicht ein, wenn nach den Umſtänden die Gefahr einer
Beſchädigung dritter nicht anzunehmen iſt.
$ 12. Mit Geldſtrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen
wird der Hirt beſtraft, welcher das ihm zur Beaufſichtigung anvertraute Vieh
ohne Aufſicht oder unter der Aufſicht einer hierzu untüchtigen Perſon läßt.
$ 13. Die Ausübung der Nachtweide, des Einzelhütens, ſowie der Weide
durch Gemeinde- und Genoſſenſchafts-Herden wird durch Polizeiverordnung
geregelt.
S 14. Mit Geldſtrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn
Tagen wird beſtraft, wer unbefugt auf einem Grundſtücke Vieh weidet.
Die Strafe iſt verwirkt, ſobald das Vieh die Grenzen des Grundſtücks, auf
welchen es nicht geweidet werden darf, überſchritten hat, ſofern nicht feſtgeſtellt
wird, daß der Übertritt von der für die Beaufſichtigung des Viehes verantwort—
lichen Perſon nicht verhindert werden konnte.
Die Beſtimmung des Abſatzes 2 findet, wo eine Verpflichtung zur Ein—
friedigung von Grundſtücken beſteht, oder wo die Einfriedigung landesüblich iſt,
keine Anwendung.
$ 15. Geldſtrafe von fünf bis zu einhundertfünfzig Mark oder Haft tritt
ein, wenn der Weidefrevel (§S 14) begangen wird:
1. auf Grundſtücken, deren Betreten durch Warnungszeichen verboten iſt;
2. auf eingefriedigten Grundſtücken, ſofern nicht eine Verpflichtung zur
Einfriedigung der Grundſtücke beſteht, oder die Einfriedigung der Grund—
ſtücke landesüblich iſt;
3. auf ſolchen Dämmen und Deichen, welche von dem Beſitzer ſelbſt noch
mit der Hütung verſchont werden:
4. auf beſtellten Ackern oder auf Wieſen, in Gärten, Baumſchulen, Wein⸗
bergen, auf mit Rohr bewachſenen Flächen, auf Weidenhegern, Dünen,
Buhnen, Deckwerken, gedeckten Sandflächen, Graben oder Kanalböſchungen,
in Forſtkulturen, Schonungen oder Saatfämpen;
5. auf Forſtgrundſtücken mit Pferden oder Ziegen.
$ 16. Ein wegen Weidefrevels rechtskräftig verurteilter Hirt kann von der
Dienſtherrſchaft innerhalb 14 Tagen von der rechtskräftigen Verurteilung an ge—
rechnet entlaſſen werden.
§ 17. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft
wird beſtraft:
1. wer eine rechtmäßige Pfändung (8 77) vereitelt oder zu vereiteln verſucht;
2. wer, abgeſehen von den Fällen der SS 113 und 117 des Strafgeſetz⸗
buchs dem Pfändenden in der rechtmäßigen Ausübung ſeines Rechts
($ 77) durch Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt Widerſtand
518 Feld- und Forſtpolizeigeſetz.
leiſtet oder den Pfändenden während der rechtmäßigen Ausübung ſeines
Rechts tätlich angreift.
3. wer, abgeſehen von den Fällen der SS 137 und 289 des Strafgejeß-
buchs, Sachen, welche rechtmäßig in Pfand genommen ſind ( 77), dem
Pfändenden in rechtswidriger Abſicht wegnimmt;
4. wer vorſätzlich eine unrechtmäßige Pfändung ($ 77) bewirkt.
§ 18. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft
wird beſtraft, wer Gartenfrüchte, Feldfrüchte oder andere Bodenerzeugniſſe aus
Gartenanlagen aller Art, Weinbergen, Obſtanlagen, Baumſchulen, Saatkämpen,
von Adern, Wieſen, Weiden, Plätzen, Gewäſſern, Wegen oder Gräben entwendet.
Liegen die Vorausſetzungen des § 370 Nr. 5 des Strafgeſetzbuchs vor, ſo
tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein.
§ 19. Geldſtrafe von fünf bis zu einhundertundfünfzig Mark oder Haft
tritt ein, wenn die nach § 18 ſtrafbare Entwendung begangen wird:
1. unter Anwendung eines zur Fortſchaffung größerer Mengen geeigneten
Gerätes, Fahrzeuges oder Laſttieres;
2. unter Benutzung von Axten, Sägen, Meſſern, Spaten oder ähnlichen
Werkzeugen;
aus einem verſchloſſenen Raume mittels Einſteigens;
gegen die Dienſtherrſchaft oder den Arbeitgeber;
an Kien, Harz, Saft, Wurzeln, Rinde oder Mittel- (Haupt-) Trieben
ſtehender Bäume, ſofern die Entwendung nicht als Forſtdiebſtahl ſtraf—
bar iſt.
§ 20. Gefängnisſtrafe dis zu drei Monaten tritt ein, wenn die nach § 18
ſtrafbare Entwendung begangen wird:
1. unter Mitführung von Waffen;
2. aus einem umſchloſſenen Raume mittels Einbruchs;
3. dadurch, daß zur Eröffnung der Zugänge eines umſchloſſenen Raumes
falſche Schlüſſel oder andere zur ordnungsmäßigen Eröffnung nicht be—
ſtimmte Werkzeuge angewendet werden;
4. durch Wegnahme beſtehender Bäume, Frucht- oder Zierſträucher, ſofern
die Entwendung nicht als Forſtdiebſtahl ſtrafbar iſt;
5. von dem Aufſeher in dem ſeiner Aufſicht unterſtellten Grundſtücke.
Sind mildernde Umſtände vorhanden, ſo kann auf Geldſtrafe von fünf bis
zu dreihundert Mark erkannt werden.
§ 21. Auf Gefängnisſtrafe von einer Woche bis zu einem Jahre iſt zu
erkennen:
1. wenn im Falle einer Entwendung der Schuldige ſich im dritten oder
ferneren Rückfalle befindet;
2. wenn die Hehlerei gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begangen iſt.
S 22. Bei Entwendungen (Ss 18 und 21) finden die Beſtimmungen des
§ 357 des Strafgeſetzbuchs Anwendung.
§ 23. In den Fällen der S$ 18 bis 21 find neben der Geldſtrafe oder der
Freiheitsſtrafe die Waffen (§ 20), welche der Täter bei der Zuwiderhandlung bei
9 E
Feld⸗ und Forſtpolizeigeſetz. 519
ſich geführt hat, einzuziehen, ohne Unterſchied, ob ſie dem Schuldigen gehören
oder nicht.
In denſelben Fällen können die zur Begehung der ſtrafbaren Zuwiderhand—
lung geeigneten Werkzeuge, welche der Täter bei der Zuwiderhandlung bei ſich
geführt hat, eingezogen werden, ohne Unterſchied, ob ſie dem Schuldigen gehören
oder nicht. Die Tiere und andere zur Wegſchaffung des Entwendeten dienenden
Gegenſtände, welche der Täter bei ſich führt, unterliegen nicht der Einziehung.
§ 24. Mit Geldſtrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen
wird beſtraft, wer, abgeſehen von den Fällen der SS 18 und 30, unbefugt:
1. das auf oder an Grenzrainen, Wegen, Triften oder an oder in Gräben
wachſende Gras oder ſonſtige Viehfutter abſchneidet oder abrupft;
2. von Bäumen, Sträuchern oder Hecken Laub abpflückt oder Zweige ab-
bricht, inſofern dadurch ein Schaden entſteht.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
§ 25. Mit Geldſtrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu einer
Woche wird beſtraft, wer unbefugt:
1. Dungſtoffe von Ackern, Wieſen, Weiden, Gärten, Obſtanlagen oder
Weinbergen aufjammelt;
2. Knochen gräbt oder ſammelt;
3. Nachleſe hält.
§ 26. Mit Geldſtrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn
Tagen wird beſtraft, wer unbefugt:
1. abgeſehen von den Fällen des § 266 Nr. 7 des Strafgeſetzbuchs, Steine,
Scherben, Schutt oder Unrat auf Grundſtücke wirft oder in dieſelben
bringt;
2. Leinwand, Wäſche oder ähnliche Gegenſtände zum Bleichen, Trocknen
oder anderen derartigen Zwecken ausbreitet oder niederlegt;
3. tote Tiere liegen läßt, vergräbt oder niederlegt;
4. Bienenſtöcke aufſtellt.
§ 27. Mit Geldſtrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn
Tagen wird beſtraft, wer unbefugt:
1. abgeſehen von den Fällen des §S 50 Nr. 7 des Fiſchereigeſetzes vom
30. Mai 1874, Flachs oder Hanf röſtet: £
2. in Gewäſſern Felle aufweicht oder reinigt oder Schafe wäſcht;
3. abgejehen von den Fällen des § 366 Nr. 10 des Strafgeſetzbuchs, Ge-
wäſſer verunreinigt oder ihre Benutzung in anderer Weiſe erſchwert
oder verhindert.
§ 28. Mit Geldſtrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn
Tagen wird beſtraft, wer unbefugt:
1. fremde auf dem Felde zurückgelaſſene Ackergeräte gebraucht;
2. die zur Sperrung von Wegen oder Eingängen in eingefriedigte Grund—
ſtücke dienenden Vorrichtungen öffnet oder offen ſtehen läßt;
3. Gruben auf fremden Grundſtücken anlegt.
520 Feld- und Forſtpolizeigeſetz.
§ 29. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird
beſtraft, wer, abgeſehen von den Fällen des § 367 Nr. 12 des Strafgeſetzbuchs,
den Anordnungen der Behörden zuwider es unterläßt:
1. Steinbrüche, Lehm-, Sand-, Kies⸗, Mergel⸗, Kalk⸗ oder Tongruben,
Bergwerksſchachte, Schürflöcher oder die durch Stockroden entſtandenen
Löcher, zu deren Einfriedigung oder Zuwerfung er verpflichtet iſt, ein—
zufriedigen oder zuzuwerfen;
Offnungen, welche er in Eisflächen gemacht hat, durch deutliche Zeichen
zur Warnung von Annäherung zu verwahren.
S 30. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft
wird beſtraft, wer unbefugt:
1. abgeſehen von den Fällen des § 305 des Strafgeſetzbuchs, fremde Privat-
wege oder deren Zubehörungen beſchädigt oder verunreinigt oder ihre
Benutzung in anderer Weiſe erſchwert;
auf ausgebauten öffentlichen oder Privatwegen die Bankette befährt,
ohne dazu genötigt zu ſein (§ 10 Abſ. 2), oder die zur Bezeichnung
der Fahrbahn gelegten Steine, Faſchinen oder ſonſtige Zeichen entfernt
oder in Unordnung bringt;
3. abgeſehen von den Fällen des S 274 Nr. 2 des Strafgeſetzbuchs, ähnliche
zur Abgrenzung, Abſperrung oder Vermeſſung von Grundſtücken oder
Wegen dienende Merk- und Warnungszeichen, desgleichen Merkmale,
die zur Bezeichnung eines Waſſerſtandes beſtimmt ſind, ſowie Wegweiſer
fortnimmt, vernichtet, umwirft, beſchädigt oder unkenntlich macht;
4. Einfriedigungen, Geländer oder die zur Sperrung von Wegen oder
Eingängen in eingefriedigte Grundſtücke dienenden Vorrichtungen be—
ſchädigt oder vernichtet;
5. abgeſehen von den Fällen des § 304 des Strafgeſetzbuchs, ſtehende
Bäume, Sträucher, Pflanzen oder Feldfrüchte, die zum Schutze von
Bäumen dienenden Pfähle oder ſonſtigen Vorrichtungen beſchädigt. Sind
junge ſtehende Bäume, Frucht- oder Zierbäume oder Zierſträucher be—
ſchädigt, ſo darf die Geldſtrafe nicht unter zehn Mark betragen.
§ 31. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft wird
beſtraft, wer, abgeſehen von den Fällen der SS 221 und 326 des Strafgeſetzbuchs.
unbefugt das zur Bewäſſerung von Grundſtücken dienende Waſſer ableitet, oder
Gräben, Wälle, Rinnen oder andere zur Ab- und Zuleitung des Waſſers dienende
Anlagen herſtellt, verändert, beſchädigt oder beſeitigt.
§ 32. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft wird
beſtraft, wer, abgeſehen von den Fällen des § 308 des Strafgeſetzbuchs, eigene Torf—
moore, Heidekraut oder Bülten im Freien ohne vorgängige Anzeige bei der Orts—
volizeibehörde oder bei dem Ortsvorſtande in Brand ſetzt oder die bezüglich dieſes
Brennens polizeilich angeordneten Vorſichtsmaßregeln außer acht läßt.
§ 33. Mit Geldſtrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu einer Woche
wird beſtraft, wer, abgeſehen von den Fällen des §S 368 Nr. 11 des Strafgeſetz⸗
buchs, auf fremden Grundſtücken unbefugt nicht jagdbare Vögel fängt, Sprenkel
b
ID
Feld- und Forſtpolizeigeſetz. 521
oder ähnliche Vorrichtungen zum Fangen von Singvögeln aufſtellt, Vogelneſter
zerſtört oder Eier oder Junge von Vögeln ausnimmt.
Die Sprenkel oder ähnliche Vorrichtungen ſind einzuziehen.
§ 34. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft wird
beſtraft, wer, abgeſehen von den Fällen des § 368 Nr. 2 des Strafgeſetzbuchs,
den zum Schutze nützlicher oder zur Vernichtung ſchädlicher Tiere oder Pflanzen
erlaſſenen Polizeiverordnungen zuwiderhandelt.
§ 35. Mit Geldſtrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier
Wochen wird beſtraft, wer unbefugt:
1. an ſtehenden Bäumen, an Schlaghölzern, an gefällten Stämmen, an
aufgeſchichteten Stößen von Torf, Holz- oder anderen Walderzeugniſſen
das Zeichen des Waldhammers oder Riſſers, die Stamm- oder Stoß—
nummer oder die Losnummer vernichtet, unkenntlich macht, nachahmt
oder verändert:
2. gefällte Stämme oder aufgeſchichtete Stöße von Holz, Torf oder Loh—
rinde beſchädigt, umſtößt oder der Stützen beraubt.
$ 36. Mit Geldſtrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn
Tagen wird beſtraft, wer unbefugt auf Forſtgrundſtücken:
1. außerhalb der öffentlichen und ſolcher Wege, zu deren Benutzung er be—
rechtigt iſt, mit einem Werkzeuge, welches zum Fällen von Holz, oder
mit einem Geräte, welches zum Sammeln oder Wegſchaffen von Holz,
Gras, Streu oder Harz ſeiner Beſchaffenheit nach beſtimmt erſcheint,
ſich aufhält;
Holz ablagert, bearbeitet, beſchlägt oder bewaldrechtet;
Einfriedigungen überſteigt;
Forſtkulturen betritt;
ſolche Schläge betritt, in welchen die Holzhauer mit dem Einſchlagen
oder Aufarbeiten der Hölzer beſchäftigt, oder welche zur Entnahme des
Abraums nicht freigegeben ſind.
In den Fällen der Nr. 1 können neben der Geldſtrafe oder der Haft die Werk—
zeuge eingezogen werden, ohne Unterſchied, ob ſie dem Schuldigen gehören oder nicht.
§ 37. Mit Geldſtrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier
Wochen wird beſtraft, wer unbefugt auf Forſtgrundſtücken:
1. zum Wiederausſchlage beſtimmte Laubholzſtöcke aushaut, abſpänt oder
zur Verhinderung des Lodentriebes (Stockausſchlages) mit Steinen belegt;
2. Ameiſen oder deren Puppen (Ameiſeneier) einſammelt oder Ameiſen—
haufen zerſtört oder zerſtreut.
§ 38. Mit Geldſtrafe bis zu fünfzig Mark wird beſtraft, wer aus einem
fremden Walde Holz, welches er erworben hat, oder zu deſſen Bezuge in be—
ſtimmten Maßen er berechtigt iſt, unbefugt ohne Genehmigung des Grundeigen—
tümers vor Rückgabe des Verabfolgezettels, oder an anderen als den beſtimmten
Tagen oder Tageszeiten, oder auf anderen als den beſtimmten Wegen fortichafft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
Sp wm
522 Feld- und Forſtpolizeigeſetz.
§ 39. Mit Geldſtrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier
Wochen wird beſtraft, wer aus einem fremden Torfmoore oder Walde an Stelle
der ihm vom Eigentümer durch Verabfolgezettel zugewieſenen Poſten von Torf,
Holz- oder anderen Walderzeugniſſen aus Fahrläſſigkeit andere als die auf dem
Verabfolgezettel bezeichneten Poſten oder Teile derſelben fortſchafft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
§S 40. Mit Geldſtrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier
Wochen wird beſtraft, wer auf Forſtgrundſtücken oder Torfmooren als Dienſtbar—
keits- oder Nutzungsberechtigter oder als Pächter:
1. unbefugt ſeine Berechtigung in nicht geöffneten Diſtrikten oder in einer
Jahreszeit, in welcher die Berechtigung auszuüben nicht geſtattet iſt,
oder an anderen als den beſtimmten Tagen oder Tageszeiten ausübt,
oder ſich anderer als der geſtatteten Werbungswerkzeuge oder Fort—
ſchaffungsgeräte bedient;
2. den geſetzlichen Vorſchriften, oder Polizeiverordnungen, oder dem Her-
kommen, oder dem Inhalte der Berechtigung zuwider ohne Legitima—
tionsſchein, oder ohne Überweiſung von ſeiten der Forſtbehörde oder
des Grundeigentümers die Gegenſtände der Berechtigung ſich aneignet:
3. die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit bei Ausübung
von Berechtigungen erlaſſenen Geſetze oder Polizeiverordnungen übertritt.
In den Fällen der Nr. 1 können neben der Geldſtrafe oder der Haft die
Werbungswerkzeuge eingezogen werden, ohne Unterſchied, ob ſie dem Schuldigen
gehören oder nicht.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
§ 41. Mit Geldſtrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen
wird beſtraft, wer auf Forſtgrundſtücken bei Ausübung einer Waldnutzung den
Legitimationsſchein, den er nach den geſetzlichen Vorſchriften oder Polizeiverord—
nungen, nach dem Herkommen oder nach dem Inhalt der Berechtigung löſen muß,
nicht bei ſich führt.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
$ 42. Mit Geldſtrafe bis zu einhundert Mark oder Haft bis zu vier Wochen
wird beſtraft, wer als Dienſtbarkeits- oder Nutzungsberechtigter Walderzeugniſſe,
die er, ohne auf ein beſtimmtes Maß beſchränkt zu ſein, lediglich zum eigenen
Bedarf zu entnehmen berechtigt iſt, veräußert.
§ 43. Mit Geldſtrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn
Tagen wird beſtraft, wer den Geſetzen oder Polizeiverordnungen über den Trans—
port von Brennholz oder unverarbeitetem Bau- oder Nutzholz zuwiderhandelt
oder den Geſetzen oder Polizeiverordnungen zuwider Brennholz oder unverarbeitetes
Bau- oder Nutzholz in Ortſchaften einbringt. Dies gilt insgeſamt auch von Band»
ſtöcken (Reifſtäben) jeder Holzart, birkenen Reiſern, Korbruten, Faſchinen und
jungen Nadelhölzern.
Das Holz iſt einzuziehen, wenn nicht der rechtmäßige Erwerb desſelben
nachgewieſen wird.
Feld⸗ und Forſtpolizeigeſetz. 523
§ 44. Mit Geldſtrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn
Tagen wird beſtraft, wer:
1. mit unverwahrtem Feuer oder Licht den Wald betritt oder ſich dem—
ſelben in gefahrbringender Weiſe nähert;
2. im Walde brennende oder glimmende Gegenſtände fallen läßt, fortwirft
oder unvorſichtig handhabt;
3. abgeſehen von den Fällen des § 368 Nr. 6 des Strafgeſetzbuchs, im
Walde oder in gefährlicher Nähe desſelben im Freien ohne Erlaubnis
des Ortsvorſtehers, in deſſen Bezirk der Wald liegt, in Königlichen
Forſten ohne Erlaubnis des zuſtändigen Forſtbeamten, Feuer anzündet
oder das geſtattetermaßen angezündete Feuer gehörig zu beaufſichtigen
oder auszulöſchen unterläßt;
4. abgeſehen von den Fällen des § 360 Nr. 10 des Strafgeſetzbuchs bei
Waldbränden, von der Polizeibehörde, dem Ortsvorſteher oder deren
Stellvertreter oder dem Forſtbeſitzer oder Forſtbeamten zur Hilfe auf—
gefordert, keine Folge leiſtet, obgleich er der Aufforderung ohne erheb—
liche Nachteile genügen konnte.
§ 45. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft
wird beſtraft, wer im Walde oder in gefährlicher Nähe desſelben:
1. ohne Erlaubnis des Ortsvorſtehers, in deſſen Bezirk der Wald liegt,
in Königlichen Forſten ohne Erlaubnis des zuſtändigen Forſtbeamten,
Kohlenmeiler errichtet;
2. Kohlenmeiler anzündet, ohne dem Ortsvorſteher oder in Königlichen
Forſten dem Forſtbeamten Anzeige gemacht zu haben;
3. brennende Kohlenmeiler zu beaufſichtigen unterläßt;
4. aus Meilern Kohlen auszieht oder abfährt, ohne dieſelben gelöſcht zu
haben.
§ 46. Mit Geldſtrafe von zehn bis zu einhundertundfünfzig Mark oder
mit Haft wird beſtraft, wer den über das Brennen einer Waldfläche, das Ab—
brennen von liegenden oder zuſammengebrachten Bodendecken und das Sengen
von Rotthecken erlaſſenen polizeilichen Anordnungen zuwiderhandelt.
§ 47. Wer in der Umgebung einer Waldung, welche mehr als einhundert
Hektare im räumlichen Zuſammenhange umfaßt, innerhalb einer Entfernung von
fünfundſiebzig Metern eine Feuerſtelle errichten will, bedarf einer Genehmigung
derjenigen Behörde, welche für die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung
von Feuerſtellen zuſtändig iſt. Vor der Aushändigung der Genehmigung darf die
polizeiliche Bauerlaubnis nicht erteilt werden.
Pfändung.
§ 78. Die gepfändeten Tiere haften für den entſtandenen Schaden oder
die Erſatzgelder und für alle durch die Pfändung und die Schadensfeſtſtellung
verurſachten Koſten.
Die gepfändeten Tiere müſſen ſofort freigegeben werden, wenn bei dem zu—
ſtändigen Gemeinde- oder Gutsvorſtande ein Geldbetrag oder ein anderer Pfand—
gegenſtand hinterlegt wird, welcher den Forderungen des Beſchädigten entſpricht.
524 Feld⸗ und Forſtpolizeigeſetz.
$ 79. Die Koſten für die Einſtellung, Wartung und Fütterung der ge=
pfändeten Tiere werden von der Ortspolizeibehörde feſtgeſetzt.
S8 80. Der Pfändende hat von der geſchehenen Pfändung binnen vierund—
zwanzig Stunden dem Gemeindegutsvorſteher oder der Ortspolizeibehörde, in
Städten der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.
Der Gemeinde- oder Gutsvorſteher oder die Polizeibehörde beſtimmt über
die vorläufige Verwahrung der gepfändeten Tiere.
s 81. Iſt die Anzeige (§ 80 Abſ. 1) unterlaſſen, jo kann der Gepfändete
die Pfandſtücke zurückverlangen. Der Pfändende hat in dieſem Falle keinen An-
ſpruch auf den Erſatz der durch die Pfändung entſtandenen Koſten.
$ 82. Wird der Ortspolizeibehörde eine Pfändung angezeigt, jo erteilt die—
ſelbe ſogleich oder nach einer ſchleunigſt anzuſtellenden Ermittelung, unter Berück⸗
ſichtigung der Höhe des Schadens, des Erſatzgeldes und der Koſten, einen Beſcheid
darüber, ob die Pfändung ganz oder teilweiſe aufrecht zu erhalten oder aufzuheben,
oder ob ein anderweit angebotenes Pfand anzunehmen iſt. In dem Beſcheide iſt
über die Art der ferneren Verwahrung der gepfändeten oder in Pfand gegebenen
Gegenſtände Beſtimmung zu treffen.
Iſt die Pfändung nur teilweiſe aufrecht erhalten, ſo ſind die freigegebenen
Pfandſtücke dem Gepfändeten auf ſeine Koſten ſofort zurückzugeben.
§ 83. Macht der Gepfändete Tatſachen glaubhaft, aus welchen die Unrecht-
mäßigkeit der Pfändung hervorgeht, ſo iſt dem Beſchädigten zu überlaſſen, ſeinen
Anſpruch im Wege des Zivilprozeſſes zu verfolgen.
In dieſem Falle hat die Polizeibehörde über die Verwahrung der gepfände—
ten Tiere oder über die Annahme und Verwahrung eines anderen geeigneten
Pfandes vorläufige Feſtſetzung zu treffen. Gegen dieſe Feſtſetzung iſt ein Rechts-
mittel nicht zuläſſig.
§ 84. Der Beſcheid der Ortspolizeibehörde iſt dem Beteiligten zu eröffnen.
Innerhalb einer Friſt von zehn Tagen nach der Eröffnung ſteht jedem Teile die
Klage bei dem Kreisausſchuſſe, in Stadkreiſen und in den zu einem Landkreiſe
gehörigen Städten mit mehr als zehntauſend Einwohnern bei dem Bezirksver—
waltungsgerichte zu. Auch hier findet die Vorſchrift des S 83 Abſatz 1 Anwen-
dung. Die Entſcheidungen des Kreisausſchuſſes und des Bezirksverwaltungs⸗
gerichts ſind endgültig.
§ 85. Iſt durch eine rechtskräftige Entſcheidung die Pfändung aufrecht
erhalten, ſo läßt die Ortspolizeibehörde die gepfändeten oder in Pfand gegebenen
Gegenſtände nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich verſteigern.
Bis zum Zuſchlage kann der Gepfändete gegen Zahlung eines von der
Ortspolizeibehörde feſtzuſetzenden Geldbetrages, ſowie der Verſteigerungskoſten die
gepfändeten oder in Pfand gegebenen Gegenſtände einlöſen.
$ 86. Der Erlös aus der Verſteigerung oder die eingezahlte Summe dient
zur Deckung aller entſtandenen Koſten, ſowie der Erſatzgelder.
Zur Deckung des Schadenserſatzes dient der Erlös oder die eingezahlte
Summe nur, wenn der Anſpruch darauf innerhalb dreier Monate nach der Pfän⸗
dung geltend gemacht iſt.
Vorbereitung für den Forſtſchutzdienſt. 525
Der nach Deckung der zu zahlenden Beträge ſich ergebende Reſt wird dem
Gepfändeten zurückgegeben. Iſt dieſer ſeiner Perſon oder ſeinem Aufenthalte nach
unbekannt, ſo wird der Reſt der Armenkaſſe des Ortes, in welchem die Pfändung
geſchehen iſt, ausgezahlt. Innerhalb dreier Monate nach der Auszahlung kann
der Gepfändete den Reſt zurückverlangen.
V.
Auszug aus den Beſtimmungen
über Vorbereitung und Anſtellung für den Königl. Preußiſch.
Forſtſchutzdienſt
vom 1. Oktober 1905.
I. Allgemeine Grundzüge.
§ 1. 1. Einen Anſpruch auf Anſtellung als Förſter oder Beſchäftigung als
Forſthilfsaufſeher im Staatsdienfte*) haben nur diejenigen Perſonen, die die Forſt—
anſtellungsberechtigung gemäß den nachſtehenden Beſtimmungen erlangt haben.
2. Die gleiche Berechtigung iſt erforderlich für ſolche Forſtbeamtenſtellen der
Gemeinden und Anſtalten, die ein Jahreseinkommen von mindeſtens 750 Mark,
einſchließlich des Wertes ſämtlicher Nebeneinnahmen, gewähren, aber keine höhere
Befähigung erfordern, wie die eines Königlichen Förſters.
3. Auch die Königlichen Revierförſterſtellen ſind vorzugsweiſe an geeignete
Förſter zu vergeben.
4. Als Ausweis für die Anſtellungsberechtigung gilt der Forſtverſorgungs—
ſchein (ſiehe auch S 28).
Die Anſtellungsberechtigung wird erworben:
a) durch vorſchriftsmäßige forſttechniſche Ausbildung,
b) durch volle Erfüllung der zu übernehmenden beſonderen Pflichten des
Militärdienſtes im Jägerkorps (S 17).
Die forſttechniſche Ausbildung erfolgt durch:
4) Unterweiſung während der praktiſchen Lehrzeit (S 4),
6) einjährigen Beſuch einer Königlichen Forſtlehrlingsſchule (§ 9),
1) Forſtunterricht beim Jägerbataillon (§ 16),
5) weitere forſtliche Beſchäftigung und Unterweiſung während des Milttär-
Reſerveverhältniſſes
und iſt nachzuweiſen durch das Beſtehen zweier Prüfungen (SS 9, 10 und 23).
*) Dem Forſtdienſt des Staates wird derjenige im Bereiche der Hofkammer der Königlichen
Familiengüter gleichgeachtet. Es wird jedoch auf § 19 des Geſetzes, betreffend die Penſionierung
der unmittelbaren Staatsbeamten, vom 27. März 1872 (G. S. S. 268) aufmerkſam gemacht. Was
in dieſen Beſtimmungen von den Regierungen geſagt iſt, gilt auch für die Hofkammer der Königlichen
Familiengüter.
526 Vorbereitung für den Forſtſchutzdienſt.
II. Die Lehrzeit.
S 2. Eintritt in die Lehre und ihre Dauer.
1. Die Laufbahn für den Forſtſchutzdienſt beginnt mit einer mindeſtens ein⸗
jährigen praktiſchen Lehrzeit. Der Eintritt in die Lehre darf nicht vor Beginn
des 16. Lebensjahres und muß ſpäteſtens am 1. Oktober des Kalenderjahres er⸗
folgen, in dem der Bewerber das 18. oder, wenn er die Berechtigung zum ein—
jährig⸗freiwilligen Militärdienſt erworben hat, das 20. Lebensjahr vollendet *).
2. Der Bewerber hat ſich drei Monate vor dem beabſichtigten Beginn der
Forſtlehre bei dem Oberforſtmeiſter des Bezirks, in dem er ſich aufhält, oder in
dem er in die Lehre treten will, ſchriftlich anzumelden und dabei vorzulegen:
a) das Geburtszeugnis,
b) ein Unbeſcholtenheitszeugnis der Polizeibehörde ſeines Wohnorts,
c) ein Zeugnis eines Oberſtabs- oder Stabsarztes, daß er frei von körper⸗
lichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chroniſchen Krankheiten
iſt, ein ſcharfes Auge mit deutlichem Unterſcheidungsvermögen für ſämt⸗
liche Farben, gutes Gehör, fehlerfreie Sprache hat und eine Körper-
beſchaffenheit beſitzt, die kein Bedenken gegen die künftige Tauglichkeit
zum Militärdienſt begründet **).
d) Zeugniſſe der beſuchten Schulanſtalten oder der Lehrer über ſeine Schul—
bildung, insbeſondere darüber, daß er bis zur gegenwärtigen Meldung
einen ſtetigen Schulunterricht genoſſen oder ſeit dem Abgang von der
Schule ſeine Fortbildung ununterbrochen betrieben hat,
e) einen ſelbſtgeſchriebenen Lebenslauf.
„) Bezüglich der Bewerber für den Königlichen Forſtverwaltungsdienſt vergleiche § 6.
*) A. Hinſichtlich der für den Eintritt in die forſtliche Lehre erforderlichen Körperbeſchaffenheit
ſind nachſtehende Beſtimmungen maßgebend:
1. Als Minimalmaße für die Körpergröße und den Bruſtumfang haben zu gelten:
im Alter von: Körpergröße: Bruſtumfang:
15 Jahren 151 cm 70—76 cm
18 153 7
17 156 „ 7888
2. Für die Beurteilung des Sehvermögens iſt zu beachten, daß der Dienſt des Forſtſchutz⸗
beamten das Tragen von Augengläſern nicht geſtattet, und daß die Sehleiſtung ohne Ver⸗
beſſerung etwaiger Brechungsfehler für jedes Auge feſtzuſtellen iſt.
Wenn krankhafte Veränderungen der inneren Teile der Augen die Sehleiſtung beein⸗
trächtigen, iſt der Antragſteller als untauglich zu bezeichnen. Das rechte Auge muß voll⸗
kommen fehlerfrei ſein (volle Sehleiſtung, keine Brechungsfehler). Auf dem linken Auge
darf die Sehleiſtung nicht weniger als ¼ der regelrechten betragen. Kurzſichtigkeit auf dem
linken Auge, bei welcher der Fernpunktsabſtand 70 em oder weniger beträgt, ſchließt vom
Eintritt in die Forſtlehre aus.
3. Beide Ohren müſſen regelrechte Hörweite beſitzen.
Die Sprache muß fehlerfrei ſein.
. Die in der Anlage 1 A der Heerordnung vom 22. November 1888, Neudruck 1904, ver⸗
zeichneten Fehler machen der Mehrzahl nach zur Aufnahme ungeeignet, wenn ſie nicht ſehr
unbedeutend ſind oder ſich noch heben laſſen.
B. Zur Erlangung des militärärztlichen Zeugniſſes haben ſich die Bewerber mit ihren Geſuchen
rechtzeitig an das nächſte Bezirkskommando zu wenden, welches die direkte Zuſtellung des Zeugniſſes
an den Oberforſtmeiſter desjenigen Bezirks, in dem der Bewerber ſich anmelden will, veranlaſſen wird.
* =
7
Vorbereitung für den Forſtſchutzdienſt. 527
3. Der Bewerber wird hinſichtlich ſeiner Schulbildung zum Eintritt in die
Lehre ohne weiteres als geeignet erachtet:
a) wenn er das Zeugnis der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährig—
freiwilligen Militärdienſt erworben,
b) wenn er durch den Beſuch einer höheren Schule (Gymnaſium, Progym—
naſium, Realgymnaſium, Realprogymnaſium, Ober-Realſchule, Realſchule,
höhere Bürgerſchule) die Reife für die Tertia (bezw. an höheren Bürger—
ſchulen für die dritte Klaſſe) erreicht hat.
4. Genügt der Bewerber den Bedingungen zu a und b nicht, ſo hat er ſich
einer beſonderen Prüfung in den Schulkenntniſſen zu unterziehen.
5. Iſt eine Prüfung nicht erforderlich, ſo benachrichtigt der Oberforſtmeiſter den
Bewerber davon, daß er die Befähigung zum Eintritt in die Forſtlehre nach Maß—
gabe dieſer Beſtimmungen nachgewieſen hat. Wird eine Prüfung nötig, ſo kann
der Oberforſtmeiſter einen Regierungs- und Forſtrat oder einen Oberförſter *) us
Bezirks mit deren Ausführung beauftragen.
6. Die Prüfung ſoll feſtſtellen, ob der Bewerber befähigt iſt, Gedrucktes und
Geſchriebenes geläufig richtig zu leſen, ſeine Gedanken über eine einfache Aufgabe
in einem kurzen Aufſatze verſtändlich und ohne erhebliche Fehler in der Recht—
ſchreibung mit gut leſerlicher Handſchrift niederzuſchreiben und in den vier Spezies,
ſowie in der Regeldetri mit benannten und unbenannten Zahlen, ferner mit ein—
fachen und Dezimalbrüchen geläufig und richtig zu rechnen.
7. Iſt das Ergebnis genügend, ſo läßt der Oberforſtmeiſter dem Bewerber
die vorgedachte Benachrichtigung zugehen.
8. Iſt das Ergebnis nicht genügend, ſo bemerkt ſolches der Oberforſtmeiſter
auf dem letzten Schulzeugniſſe. Die Meldung zur Wiederholung der Prüfung
kann nach Ablauf von neun Monaten erfolgen, wenn nach Maßgabe des Alters
des Bewerbers die Zulaſſung zur Forſtlehre dann noch ſtatthaft iſt.
§ 3. Wahl des Lehrherrn.
1. Die praktiſche Lehrzeit kann, inſoweit ſie länger als ein Jahr dauert,
bei jedem vom Regierungs- und Forſtrat und Oberforſtmeiſter des Bezirks zur
Annahme eines Lehrlings ermächtigten, im praktiſchen Forſtdienſte des Staates,
der Gemeinden, öffentlichen Anſtalten oder Privaten angeſtellten Forſtbeamten
zurückgelegt, muß aber während des letzten Jahres vor Eintritt in die Forſt—
lehrlingsſchule ($ 8) bei einem Staats-Oberförſter oder bei einem vom Regierungs-
und Forſtrat und Oberforſtmeiſter des Bezirks zur Ausbildung von Lehrlingen
ermächtigten verwaltenden Beamten des Gemeinde-, Anſtalts- oder Privat—
forſtdienſtes zugebracht werden.
2. Jeder Forſtbeamte, der einen Lehrling annehmen will, hat die ſchriftliche
Annahme⸗Genehmigung für jeden einzelnen Fall bei dem Regierungs- und Forſtrat
und dem Oberforſtmeiſter des Bezirks einzuholen. Dem Antrage ſind die im
§ 2, unter a bis e erwähnten Schriftſtücke und die im S 2, Abſatz 5 und 7 vor—
geſchriebene Benachrichtigung eines Oberforſtmeiſters beizufügen.
„) Zu den „Oberförſtern“ im Sinne dieſer Beſtimmungen gehören auch die den Titel „Forſt⸗
meiſter“ führenden erben oke,
528 Vorbereitung für den Forſtſchutzdienſt.
3. Im Verſagungsfalle iſt die Berufung an den Oberlandforſtmeiſter ſtatt—
haft, deſſen Entſcheidung endgültig iſt. Dieſer entſcheidet auch, wenn Regierungs⸗
und Forſtrat und Oberforſtmeiſter über Genehmigung oder Verſagung ſich nicht
einigen können.
S 4. Zweck der praktiſchen Lehrzeit.
Zweck der praktiſchen Lehrzeit iſt, daß der Lehrling ſich durch lebendige An-
ſchauung und praktiſche Übung mit dem Walde und den beim Forſtbetriebe vor—
kommenden Arbeiten bekannt macht, insbeſondere an den Forſtkulturarbeiten, der
Waldpflege, den Arbeiten in den Holzſchlägen, am Forſtſchutze und an der weid—
männiſchen Ausübung der Jagd ſich fleißig beteiligt, die einheimiſchen Bäume und
die wichtigſten Sträucher, die Lebensweiſe der Jagdtiere und der ſonſtigen für den
Wald wichtigen Tiere, namentlich auch der nützlichen und ſchädlichen Vögel und
Inſekten kennen lernt, in den ſchriftlichen und Rechnungsarbeiten im Bureau der
Oberförſterei ſich ausbildet, einfache Vermeſſungs- und Nivellierungsarbeiten aus-
führen hilft und mit den Geſetzen und Verordnungen über Forſtdiebſtahl, Forſt—
und Jagdpolizei und Handhabung des Forſt- und Jagdſchutzes ſich bekannt macht.
§ 5. Pflichten des Lehrherrn und des betreffenden Regierungs-
und Forſtrats.
1. Eine dem Zwecke der Lehrzeit entſprechende ſorgfältige und gründliche
Anleitung, Unterweiſung und Beſchäftigung der Lehrlinge gehört zu den wichtigſten
Dienſtobliegenheiten der Forſtbeamten. Die Lehrzeit ſoll insbeſondere dazu dienen,
die ſittliche Erziehung des Lehrlings, namentlich durch gutes Beiſpiel des Lehr-
herrn, zu fördern, ihn an Gehorſam, Pünktlichkeit, Ausdauer und das Ertragen
körperlicher Anſtrengungen zu gewöhnen und Luſt und Liebe für den Wald und
für ſeinen künftigen Beruf in ihm zu wecken.
2. Über die Ausbildung und Führung der von den untergebenen Forſtſchutz⸗
beamten angenommenen Lehrlinge hat der Revierverwalter beſondere Aufſicht zu
führen. Zu dieſem Zweck ſteht es ihm zu, über die Art der Beſchäftigung der in
ſeinem Verwaltungsbezirk ſich aufhaltenden Lehrlinge Beſtimmung zu treffen und
ihnen unmittelbar Anweiſungen und Aufträge zu erteilen.
3. Der Regierungs- und Forſtrat iſt verpflichtet, nicht nur von dem Gange
der Fortbildung ſämtlicher Lehrlinge ſeines Bezirks Kenntnis zu nehmen, ſondern
auch am Schluſſe der Lehrzeit erforderlichenfalls durch eine Prüfung ſich über den
Grad der Ausbildung, die der Lehrling erlangt hat, ein Urteil zu verſchaffen;
er kann zu dieſen Zwecken den Lehrling an einen geeignet gelegenen Prüfungsort
berufen.
4. Zeigt ſich ein Lehrling wegen unſittlicher Führung, Ungehorſam, Un⸗
zuverläſſigkeit oder nach ſeiner körperlichen Beſchaffenheit oder aus ſonſt einem
Grunde ungeeignet für den Forſtdienſt, ſo hat der Lehrherr ihn aus der Lehre
zu entlaſſen.
5. Auch gegen den Willen des Lehrherrn kann die Entlaſſung ſowohl durch
den Regierungs- und Forſtrat, als auch durch den Oberforſtmeiſter angeordnet
werden.
Vorbereitung für den Forſtſchutzdienſt. 529
§ 7. Anmeldung der Lehrlinge zur Forſtlehrlingsſchule.
In der Zeit vom 1. bis 5. Juni des Jahres, in welchem der Lehrling bis
zum 1. Oktober ſeine praktiſche Lehrzeit vollendet haben wird, hat der Lehrherr
das Nationale des Lehrlings nach dem beiliegenden Muſter A an den Regierungs-
und Forſtrat des Bezirks einzureichen. In dem Nationale iſt anzugeben, welcher
Forſtlehrlingsſchule der Lehrling in erſter Linie und, da die Berückſichtigung dieſes
Wunſches möglicherweiſe nicht ſtattfinden kann, in zweiter Linie zugewieſen werden
möchte.
$ 8. Aufnahme auf der Forſtlehrlingsſchule.
Die Aufnahme der Lehrlinge auf der Forſtlehrlingsſchule erfolgt am 1. Oktober.
Aufnahmefähig ſind nur ſolche Lehrlinge, die ſpäteſtens im Oktober des Aufnahme—
jahres das 17. Lebensjahr vollenden, anderſeits iſt die Aufnahme nicht mehr zu—
läſſig nach dem 1. Oktober des Jahres, in dem der Lehrling das 20., oder wenn
er die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienſt erworben hat, das 21. Lebens⸗
jahr vollendet (ſ. Anlage 1).
§ 9. Unterricht auf der Forſtlehrlingsſchule und Jägerprüfung.
1. Die Ausbildung der Lehrlinge auf der Forſtlehrlingsſchule dauert im
allgemeinen ein Jahr. Zeigt ſich ein Lehrling wegen unſittlicher Führung, Un—
gehorſam, Unzuverläſſigkeit oder nach ſeiner körperlichen Beſchaffenheit oder aus
ſonſt einem Grunde ungeeignet für den Forſtdienſt, ſo iſt er aus der Forſtlehre
zu entlaſſen.
2. Im Monat September haben ſich die Zöglinge der Forſtlehrlingsſchule
der Jägerprüfung zu unterwerfen.
§ 10. Ausführung der Prüfung.
1. Die Prüfung ſoll feſtſtellen, welche allgemeine Bildung in Beziehung auf
Leſen, Schreiben, Rechnen, Botanik, Zoologie, Naturlehre und Abfaſſung kurzer
Aufſätze die Lehrlinge beſitzen, welchen Grad von Vorbildung in bezug auf
Waldbau, Forſtſchutz, Forſtbenutzung, Jagd und welches Maß von Kenntniſſen
in Beziehung auf die Forſtdiebſtahls-, Forſtpolizei- und Jagdgeſetzgebung, ſoziale
Geſetzgebung, ſowie auf die Vorſchriften der Förſterdienſtinſtruktion ſie ſich ange—
eignet haben.
2. Für jede Forſtlehrlingsſchule wird vom Oberlandforſtmeiſter ein Prüfungs-
ausſchuß ernannt, der nach den beſtehenden Prüfungsvorſchriften die Lehrlinge
teils im Zimmer ſchriftlich und mündlich, teils im Walde zu prüfen und das
Ergebnis der Prüfung und unter Benutzung der Beurteilung: ſehr gut — gut —
genügend — feſtzuſtellen hat. Über das Ergebnis der Prüfung ſind Beſcheide
auszuſtellen.
3. Wiederholung der Prüfung iſt nur einmal und nur unter der Voraus-
ſetzung geſtattet, daß der Prüfungsausſchuß ſie befürwortet und zugleich der
Lehrling nach ſeinem Lebensalter (§S 14) zur Erdienung von Forſtverſorgungsan—
ſprüchen im Jägerkorps noch zugelaſſen werden kann. Der Forſtlehrling kann
in dieſem Fall mit Genehmigung des Kuratoriums der Forſtlehrlingsſchule ein
Weſtermeier, Leitfaden. 11. Aufl. 34
530 Vorbereitung für den Forſtſchutzdienſt.
zweites Jahr auf dieſer bleiben, oder er hat die praktiſche Lehre beim bisherigen
Lehrherrn fortzuſetzen, der die Meldung zu der nächſtjährigen Jägerprüfung bei
dem Leiter derſelben Forſtlehrlingsſchule bis zum 1. Auguſt des betreffenden
Jahres unter Beifügung eines Führungszeugniſſes zu vermitteln hat.
S 11. Feſtſtellung des Geſamtergebniſſes der Prüfungen.
1. Von dem Prüfungsausſchuß wird dem Oberlandforſtmeiſter und der
Inſpektion der Jäger und Schützen bis zum 20. September ein Verzeichnis ein⸗
gereicht, und zwar:
a) der Forſtlehrlinge, die die Prüfung beſtanden haben,
b) der Forſtlehrlinge, die ſie nicht beſtanden haben,
c) der Forſtlehrlinge, die ſich ohne ihr Verſchulden der Prüfung nicht unter⸗
ziehen konnten.
2. Forſtlehrlinge, die die Prüfung beſtanden haben, ſind nach den
Prüfungsergebniſſen und bei gleichen Prüfungsergebniſſen nach dem Lebensalter
einzuordnen.
3. Der Oberlandforſtmeiſter ſtellt aus den Prüfungsverzeichniſſen aller
Forſtlehrlingsſchulen nach Maßgabe der erlangten Beurteilung eine Geſamtrang—
liſte auf und übergibt dieſe nebſt den Beſcheiden (S 10) bis ſpäteſtens 1. Januar
der Inſpektion der Jäger und Schützen.
4. Die Bewerber für den Königlichen Forſtverwaltungsdienſt (§ 6) ſind
nachträglich unter der Annahme einer mit der Beurteilung „Sehr gut“ abge-
leiſteten Prüfung von der Inſpektion der Jäger und Schützen in die Gejamt-
rangliſte des Jahrganges einzuordnen, dem ſie nach Maßgabe ihres Eintritts beim
Militär angehören.
5. Ebenſo ſind die Lehrlinge, die die Jägerprüfung nach dem Eintritt in
den Militärdienſt abgelegt haben (§S 12), nach dem Prüfungsergebnis in die
Geſamtrangliſte ihres Jahrganges einzuordnen.
$ 12. Anmeldung der auf den Forſtlehrlingsſchulen befindlichen
Lehrlinge zum Militärdienſt und ihre ärztliche Unterſuchung.
1. Die Forſtlehrlinge haben ihrer Militärpflicht im Jägerkorps zu genügen.
Zur Einſtellung gelangen nur ſolche Forſtlehrlinge, die die Jägerprüfung auf der
Forſtlehrlingsſchule beſtanden haben, jedoch können auch diejenigen Lehrlinge ein-
geſtellt werden, die ſich der Jägerprüfung infolge von Krankheit oder aus ähnlichem
unverſchuldeten Anlaß nicht unterziehen konnten. Solche Lehrlinge ſind bis zum
15. Auguſt des folgenden Jahres unter Beifügung der Perſonalakten von der
Inſpektion der Jäger und Schützen dem Oberlandforſtmeiſter zur Jägerprüfung
namhaft zu machen, der der Inſpektion Zeit und Ort der Prüfung für die
einzelnen Lehrlinge mitteilt. Die Lehrlinge ſind zur Ablegung der Jägerprüfung
zu beurlauben, deren Ergebnis der Oberlandforſtmeiſter der Inſpektion der
Jäger und Schützen mitteilt. Um die Einſtellung herbeizuführen, hat der Leiter
der Forſtlehrlingsſchule die ihm vom Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und
Forſten zugeſtellten Nationale der Lehrlinge mit den entſprechenden Zuſätzen zu
Vorbereitung für den Forſtſchutzdienſt. 531
verſehen und, gegebenenfalls mit dem Berechtigungsſchein zum einjährig-frei-
willigen Dienſte, bis ſpäteſtens zum 1. Februar jedes Jahres der Inſpektion der
Jäger und Schützen zu Berlin einzureichen. Dieſe veranlaßt darauf die Unter—
ſuchung der Lehrlinge durch die Ober-Erſatzkommiſſion. Außerdem hat der Leiter
der Forſtlehrlingsſchule den Lehrling in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar
bei der Ortsbehörde behufs Herbeiführung der Unterſuchung durch die Erſatz—
Kommiſſion anzumelden und ſeine Vorſtellung bei dieſer nach Maßgabe der
öffentlich bekannt gemachten Geſtellungstermine ohne weitere Aufforderung zu
veranlaſſen.
2. Forſtlehrlinge, die die Erſatz-Kommiſſion als „zu ſchwach“ bezeichnet,
werden der Unterſuchung durch die Ober-Erſatzkommiſſion gleichwohl unterworfen.
3. Bis zum 10. Oktober hat der Leiter der Forſtlehrlingsſchule die Perſonal—
akten des Lehrlings (§ 7, Abſatz 4) dem Jäger-Bataillon zuzuſtellen, in das der
Lehrling eintreten ſoll, und welches dem Leiter der Forſtlehrlingsſchule rechtzeitig
von der Inſpektion der Jäger und Schützen bezeichnet werden wird. Iſt der
Lehrling nicht für einſtellungsfähig befunden, ſo ſind die Perſonalakten dem Leiter
der Forſtlehrlingsſchule zurückzugeben. a
4. Wird der Lehrling vom Militärdienſt zurückgeſtellt, ſo hat er nach Ab—
legung der Jägerprüfung die praktiſche Lehre fortzuſetzen. Seine Perſonal—
akten ſind in dieſem Falle dem Lehrherrn zu übergeben. Er kann von dem
Regierungs- und Forſtrat zwar zur Übernahme einer Beſchäftigung im Forſt—
dienſte beurlaubt werden, verbleibt aber auch dann unter der Aufſicht des bis—
herigen Lehrherrn. Der Lehrherr hat das Nationale des zurückgeſtellten Lehrlings
neu aufzustellen, die Außerung mit den entſprechenden Zuſätzen zu verſehen und
beide Schriftſtücke in den nächſten Jahren ſo lange dem Regierungs- und Forſt—
rat einzureichen, bis der Lehrling entweder zur Einſtellung beim Jägerkorps—
gelangt oder eine anderweitige endgültige Entſcheidung über ſein Militärverhältnis
erhält oder ſeines Alters wegen (S 14) zur Erdienung von Forſtverſorgungs—
anſprüchen im Jägerkorps nicht mehr zugelaſſen werden kann.
5. Falls ein Lehrling ſeinen Aufenthaltsort verändert, nachdem das Nationale
aufgeſtellt und bevor die Muſterung vor der Ober-Erſatzkommiſſion erfolgt iſt,
hat der Lehrherr den Ort und Kreis des neuen Aufenthalts unverzüglich der
Inſpektion der Jäger und Schützen anzuzeigen.
§ 14. Zeitpunkt der Einſtellung in den Militärdienſt.
Die Einſtellung der Lehrlinge in den Militärdienſt des Jägerkorps erfolgt
in der Regel im Oktober. Es dürfen nur ſolche Lehrlinge eingeſtellt werden, die
ſpäteſtens im Oktober des Einſtellungsjahres das 18. Lebensjahr vollenden.
Andererſeits iſt die Einſtellung nicht mehr zuläſſig nach dem allgemeinen Ein—
ſtellungstermin des Kalenderjahres, in dem der Lehrling das 21., oder wenn er
die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienſt erworben hat, das
22. Lebensjahr vollendet. Für die im 8 6 bezeichneten Lehrlinge kann der Eintritt
bis zum 1. Oktober desjenigen Jahres hinausgeſchoben werden, in dem der Be—
werber das 23. Lebensjahr vollendet.
532 Vorbereitung für den Forſtſchutzdienſt.
§ 15. Einſtellung in den Truppenteil.
Die zur Einſtellung in den Militärdienſt als tauglich befundenen Forſt⸗
lehrlinge werden von der Inſpektion der Jäger und Schützen den Jäger—
Bataillonen*) zugeteilt und erhalten Geſtellungsbefehle, denen ſie pünktlich Folge
zu leiſten haben.
§ 16. Forſtlicher Unterricht beim Jäger-Bataillon.
Die gemäß $ 15 eingeſtellten Jäger haben drei Jahre, die Einjährig⸗
Freiwilligen ein Jahr bei der Fahne zu dienen und werden auch während des
aktiven Militärdienſtes durch forſtlichen Unterricht im Zimmer und Unterweiſung
im Walde fortgebildet. Die zu dieſem Zwecke für die Jäger-Bataillone er⸗
forderlichen forſtlichen Lehrer und Lehrmittel werden von der Forſtverwaltung
beſchafft, ſoweit nicht für die außerhalb Preußens ſtehenden Jäger-Bataillone hier⸗
über beſondere Vereinbarungen beſtehen und nicht die Lehrkräfte durch Kommandierung
von Offizieren des Reitenden Feldjäger-Korps zur Verfügung ſtehen.
Wegen Unterweiſung im Walde durch Anſchauungs-Unterricht bei Gelegen⸗
heit von forſtlichen Ausflügen und Teilnahme an den Waldarbeiten wird das
Erforderliche zwiſchen der Militär- und Forſtverwaltung vereinbart.
§ 17. Verpflichtung der Jäger zur Klaſſe A.
1. Am Schluſſe jeder Unterrichtsperiode überzeugt ſich der Oberforſtmeiſter
des Bezirks in Gegenwart des Bataillonskommandeurs an einem mit dem Jäger⸗
Bataillon vereinbarten Tage von den Erfolgen des Unterrichts und ſtellt für
jeden der im dritten Jahre, ſowie der als Einjährig-Freiwillige dienenden Jäger
das Ergebnis feſt, das in den Perſonalakten des Jägers vermerkt wird.
2. Jäger, deren Führung oder Eifer im Unterricht als tadelnswert oder
deren Leiſtungen als unbefriedigend zu bezeichnen ſind, haben je nach dem Maß
ihrer Vernachläſſigung entweder den Verluſt ihres auf Grund der Jägerprüfung
erhaltenen Platzes in der Geſamtrangliſte oder außerdem Zurückſtellung von der
Verpflichtung zur Klaſſe A (vergl. Abſatz 4) oder Streichung in der Liſte der
gelernten Jäger zu gewärtigen. Jäger, die ihren Platz in der Geſamtrangliſte
verloren haben, ſind unter ſich nach Maßgabe des Ausfalls der Jägerprüfung am
Ende der Geſamtrangliſte ihres Jahrganges neu zu ordnen.
3. Dementſprechende Anträge ſind vom Oberforſtmeiſter dem Oberlandforſt⸗
meiſter einzureichen, der die Abänderung der Geſamtrangliſte durch die Inſpektion
der Jäger und Schützen veranlaßt.
4. Die gelernten Jäger, mit Ausnahme der wegen Vernachläſſigung im
forſtlichen Unterricht zurückgeſtellten, werden ſodann, ſofern ſie ſich fortgeſetzt be—
friedigend führen, im dritten, wenn ſie als Einjährig-Freiwillige dienen, im
erſten Dienſtjahre auf ihren Antrag mittels einer Verhandlung nach Muſter C
zu einer im ganzen zwölfjährigen Dienſtzeit im Jägerkorps verpflichtet. Dieſe
Dienſtzeit iſt gewöhnlich in der Reſerve, jedoch mit der Verpflichtung abzuleiſten,
*) Zu den Jäger-Bataillonen im Sinne dieſer Beſtimmungen gehört auch das Garde⸗Schützen⸗
Bataillon, nicht aber das Mecklenburgiſche Jäger-Bataillon Nr. 14.
Vorbereitung für den Forſtſchutzdienſt. 533
bis zur Erlangung des Forſtverſorgungsſcheines auch im Frieden, und zwar bis
zu einer im ganzen achtjährigen Anweſenheit bei der Fahne zur Verfügung zu
ſtehen. Die zum Fortdienen als aktive Oberjäger in Ausſicht genommenen
Jäger verpflichten ſich zu neunjährigem aktiven Dienſt. Gelernte Jäger können
auch über die aktive Dienſtzeit hinaus bei der Fahne zurückbehalten werden, ohne
daß ſie gemäß vorſtehender Beſtimmung verpflichtet ſind, oder daß eine Kapitulation
mit ihnen eingegangen iſt.
5. Die Verpflichteten werden durch Vollziehung der Verhandlung in die
Jägerklaſſe A aufgenommen und erlangen die Ausſicht, ſeinerzeit im Forſtſchutz—
dienſte angeſtellt zu werden.
6. Die derartig übernommene Verpflichtung kann nicht einſeitig durch den
Jäger, ſondern nur unter Zuſtimmung der Inſpektion der Jäger und Schützen
wieder aufgehoben werden. Sollte ein Jäger die Aufhebung wünſchen, ſo hat er
dies nach anliegendem Muſter D der Kontrollſtelle, oder wenn er ſich noch bei
der Truppe befindet, der Jäger-Kompagnie zu Protokoll zu erklären.
$ 18. Beurlaubung der Reſerve. Anmeldung bei einer Regierung.
1. Die Jäger der Klaſſe A*) werden bei bewährter Zuverläſſigkeit, ſofern
fie eine berufsmäßige Beſchäftigung (§S 20) nachzuweiſen vermögen, zur Reſerve
beurlaubt. Die Beurlaubung erfolgt mit dem Ablauf des dritten, für die Ein—
jährig⸗Freiwilligen des erſten Dienſtjahres, ſoweit die Jäger nicht etwa zum
Fortdienen als aktive Oberjäger in Ausſicht genommen ſind oder aus anderen
Gründen bei der Fahne zurückbehalten werden.
2. Gegen Ende ihres letzten aktiven Dienſtjahres *) erhalten die Jäger
von ihrem Bataillon eine nach Muſter E auszuſtellende Beſcheinigung. Sie ſind
verpflichtet, ſich vor Ablauf dieſes Dienſtjahres unter Beifügung jener Be—
ſcheinigung bei einer Regierung **) zu forſtlicher Beſchäftigung anzumelden.
3. Jägern, die Ausſicht haben, alsbald im Gemeinde-, Anſtalts- oder
Privatdienſt eine berufsmäßige Beſchäftigung zu erhalten, und dieſe anzunehmen
wünſchen, bleibt es unbenommen, dies bei ihrer Meldung anzuzeigen.
4. Die Regierung hat jeden ſich rechtzeitig meldenden Jäger der Klaſſe A
ſofort zu notieren.
5. Die notierten Jäger werden, ſoweit ſich hierzu Gelegenheit bietet, im
Königlichen Forſtdienſte berufsmäßig (S 20) gegen Gewährung der zuläſſigen Be=
ſoldung nach Maßgabe ihrer Befähigung und tunlichſt fortdauernd beſchäftigt.
Unter gleich geeigneten Jägern iſt dem früher notierten der Vorzug zu geben,
doch können diejenigen, die im Gemeinde-, Anſtalts- oder Privatdienſte eine be—
rufsmäßige Beſchäftigung anzunehmen wünſchen, übergangen werden.
) Unter den Jägern und Reſervejägern der Klaſſe A ſind im nachſtehenden in der Regel
die Oberjäger (einſchließlich der Sergeanten, Vizefeldwebel und Feldwebel) der Klaſſe A inbegriffen,
ſofern nicht für dieſe beſondere Beſtimmungen getroffen ſind.
) Der Zeitpunkt der Ausgabe dieſer Beſcheinigung richtet ſich nach der Erledigung der Ver—
pflichtungs⸗Eingaben, liegt zwiſchen dem 20. Auguſt und 1. September und wird für alle Bataillone
gleichmäßig alljährlich von der Inſpektion der Jäger und Schützen feſtgeſetzt.
%) Wünſcht ein Jäger in Elſaß-Lothringen beſchäftigt zu werden, jo hat er die Meldung an
eines der Bezirks-Präſidien daſelbſt zu richten.
534 Anſtellung im Staatsforſtdienſt.
6. Die Regierung wird nach der Notierung unverzüglich den Jäger beſcheiden,
ob er ſogleich nach ſeiner Beurlaubung aus dem Militärdienſte eine Beſchäftigung
im Königlichen Forſtdienſte finden wird oder nicht.
7. Unmittelbar nach ihrer Beurlaubung zur Reſerve haben die Jäger den
Militärpaß und das Militärführungszeugnis der Regierung, bei der fie ſich an⸗
gemeldet haben, einzureichen; dieſe bemerkt auf dem Militärpaſſe, daß und wann
die Meldung bei ihr erfolgt iſt, und ſtellt den Jägern den Militärpaß und das
Militärführungszeugnis baldigſt wieder zu.
§ 21. Verpflichtung zur Annahme einer angebotenen Beſchäftigung
im Staatsforſtdienſte.
1. Die Reſervejäger ſind verpflichtet, jede ihnen von der Regierung, bei
der ſie notiert ſind, angebotene Beſchäftigung, einſchließlich des Dienſtes in den
vom Staate verwalteten Stiftsforſten, mit der für ihr Dienſtalter beſtimmten Be-
ſoldung anzunehmen.)
2. Zur Beſchäftigung im Staatsforſtdienſte gehört auch die als Schreib-
gehilfe eines Königlichen Oberförſters; hierbei iſt jedoch eine das Dienſtalters—
Einkommen um 6 Mark monatlich überſteigende Beſoldung zu zahlen und dafür
zu ſorgen, daß die Jäger gleichzeitig im praktiſchen Forſtdienſte beſchäftigt werden.
3. Die freie Station, die von einem Königlichen Oberförſter dem von ihm
als Schreibgehilfe beſchäftigten Nejervejäger gewährt wird, kommt mit 30 Mark
auf die monatliche Beſoldung in Anrechnung.
4. Die im Staatsforſtdienſte beſchäftigten Jäger können jederzeit innerhalb
des Bezirkes, in dem ſie notiert ſind, verſetzt werden.
5. Werden die Jäger im Staatsforſtdienſte nicht beſchäftigt, ſo haben ſie
das Recht, bis zu ihrer Einberufung eine Beſchäftigung im Gemeinde-, Anſtalts⸗
oder Privatdienſte anzunehmen; zur Übernahme einer ſolchen können ſie auf ihren
Antrag auch von der Regierung aus einer Beſchäftigung im Staatsforſtdienſte
entlaſſen werden.
$ 22. Übergang in einen anderen Bezirt.
1. Der Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten kann die Re-
ſervejäger, gleichviel, ob ſie im Staatsforſtdienſte beſchäftigt ſind oder nicht, einem
anderen Regierungsbezirke zur Notierung und Beſchäftigung überweiſen.
2. Auch haben die Reſervejäger die Befugnis, ſich bei der Regierung, bei
der ſie notiert ſind, abzumelden und bei einer anderen Regierung notieren zu
laſſen. Zu einem derartigen Übergange bedürfen ſie nur dann der Genehmigung
») Die Beſoldung für die noch zu den Reſervejägern gehörenden Forſthilfsaufſeher, die eine
Militärdienſtzeit zurückgelegt haben von
a) 10 Jahren und darüber, beträgt täglich 2,40 Mk.,
b) 7 bis 10 Jahren, beträgt täglich 2,20 Mk.,
e) unter 7 Jahren, beträgt täglich 2,00 Mk.
Bei außergewöhnlicher örtlicher Teuerung können an einzelnen Orten die vorſtehend ge:
nannten Sätze, ſoweit es die Regierung für unabweislich erachtet, um 3 Mark monatlich erhöht werden.
Soweit beſtimmungsmäßig Monatsſätze für die Beſoldung von Forſthilfsaufſehern in An⸗
wendung kommen, beträgt der Monatsſatz das Dreißigfache des Tagesſatzes.
W ˙ u ER
Anſtellung im Staatsforſtdienſt. 535
der erſtgenannten Behörde, wenn ſie eine Beſchäftigung im Staatsforſtdienſte
innehaben oder ihnen eine ſolche angeboten worden iſt. Dieſe Behörde hat, wenn
die Abmeldung zuläſſig iſt, auf dem Militärpaſſe oder, wenn dieſer noch nicht
eingereicht iſt, dem Militärführungszeugnis (§ 18, Abſatz 2) der Jäger die Ab—
meldung zu notieren, da vorher die Anmeldung von einer anderen Regierung
nicht angenommen werden darf.
§ 23. Die Förſterprüfung.
1. Die Reſervejäger der Klaſſe A haben im Bezirke der Regierung, bei der
ſie notiert ſind, nach Vollendung des achten, aber vor Ablauf des elften Dienit-
jahres die Förfterprüfung abzulegen. Wenn beſondere Umſtände dies erwünſcht
machen, kann die Regierung die Förſterprüfung ſo weit hinausſchieben, daß die
Anſtellung als Förſter unmittelbar folgt. Nußerſtenfalls kann die Prüfung mit
einer Anſtellung auf Probe verbunden werden.
2. Aktive Oberjäger der Klaſſe A (§ 26) brauchen ſich der Förſterprüfung
nicht vor dem Ausſcheiden aus dem Militärdienſte zu unterwerfen.
3. Korpsjäger, die auf Grund des § 264 a oder e den Forſtverſorgungs—
ſchein erhalten, bevor ſie die Förſterprüfung abgelegt haben, ſind nachträglich zu
dieſer Prüfung heranzuziehen.
4. Zweck der Prüfung iſt, feſtzuſtellen, ob die Jäger die Eigenſchaften,
Kenntniſſe und Fertigkeiten beſitzen, die von einem Förſter verlangt werden müſſen.
5. Die Prüfung beſteht in einer mindeſtens ſechsmonatigen, in die Hiebs—
und Kulturzeit zu legenden Beſchäftigung als Hilfsaufſeher und demnächſt in einer
mündlichen und ſchriftlichen Prüfung nach Maßgabe der darüber von dem Miniſter
für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten erlaſſenen Prüfungsvorſchriften.
6. Der Oberforſtmeiſter iſt befugt, von der ſechsmonatigen Beſchäftigung
als Hilfsaufſeher den Prüfling zu entbinden, wenn dieſer bereits eine in jeder
Beziehung vorzügliche Tüchtigkeit und Zuverläſſigkeit durch Leiſtungen während
längerer Beſchäftigung im Staats-, Gemeinde- oder Anſtalts-Forſtdienſte er—
wieſen hat.
7. Die Prüfung iſt in einer Königlichen Oberförſterei abzulegen. Der
Oberforſtmeiſter kann unter Umſtänden auch genehmigen, daß ſie in einer Ge—
meinde- oder Anſtaltsforſtſtelle abgehalten wird. Auch darf die Prüfung in einer
geeigneten Privatforſtſtelle ſtattfinden, ſofern es möglich iſt, die Prüflinge hier
bezüglich ihrer Leiſtungen und ihres geſamten Verhaltens gehöriger Aufſicht zu
unterſtellen.
8. Wenn ein zur Prüfung heranſtehender Jäger bei einer anderen Re—
gierung beſchäftigt iſt oder ſich im Bezirk einer anderen Regierung aufhält, als
der, bei der er notiert iſt, ſo bleibt es der letzteren überlaſſen, dieſe Regierung
um Ausführung der Prüfung anzugehen.
9. Ebenſo kann von der Einberufung forſtverſorgungsberechtigter Anwärter,
die im Privat- und Kommunalforſtdienſte von Elſaß-Lothringen beſchäftigt ſind,
zur Ablegung der Förſterprüfung Abſtand genommen werden, ſofern ſich die
reichsländiſche Forſtverwaltung auf Erſuchen der Regierung, bei der die Notierung
536 Anſtellung im Staatsforſtdienſt.
der Jäger ſtattgefunden hat, bereit erklärt, deren Prüfung in ihren derzeitigen
Dienſtſtellungen abzuhalten.
10. Der Oberforſtmeiſter wählt das Prüfungsrevier aus und beſtimmt die
Zeit der Prüfung nach Maßgabe der ſich zur Beſchäftigung der Prüflinge bietenden
Gelegenheit und der ſonſtigen Verhältniſſe.
11. Der Aufforderung zur Ablegung der Prüfung hat der Prüfling pünktlich
Folge zu leiſten.
12. Wird die Prüfung in einer Königlichen Oberförſterei erledigt, ſo ſind
dem Prüflinge während der Prüfungszeit die ſeinem Dienſtalter entſprechenden
Tagegelder und das zuläſſige Brennmaterial zu gewähren. Hin- und Rückreiſe
werden nicht vergütet.
13. Hat zwar die Prüfungsbeſchäftigung, aber nicht die geſamte Prüfung
ein genügendes Ergebnis gehabt, ſo kann die mündliche und ſchriftliche Prüfung
einmal, aber nur binnen Jahresfriſt wiederholt werden.
14. Über Ausführung und Ergebnis der Förſterprüfung hat die Regierung
auf dem Militärpaſſe bzw. dem Forſtverſorgungsſcheine (Abſatz 2 dieſes Para-
graphen) einen kurzen Vermerk zu machen.
$ 24. Entlaſſung eines Jägers aus der Klaſſe A.
1. Meldet ſich ein Jäger der Klaſſe A nicht vor Ablauf ſeines letzten aktiven
Dienſtjahres bei einer Regierung ($ 18), oder lehnt er es ab, eine ihm angebotene
Beſchäftigung im Staatsforſtdienſte zu übernehmen (§ 21), oder ſcheidet er aus
einer ſolchen ohne Genehmigung der Regierung aus, oder kommt er der Auf—
forderung zur Ablegung der Förſterprüfung nicht nach (§ 23), oder beſteht er
dieſe endgültig nicht, ſo iſt er aus der Jägerklaſſe A zu entlaſſen.
2. Dieſe Entlaſſung kann ferner erfolgen, wenn der Jäger im aktiven Dienſt
oder im Reſerveverhältnis in ſeinen Leiſtungen nicht befriedigt oder durch ſeine
Führung zu erheblichem Tadel Anlaß gibt.
3. Erachtet die Regierung die Entlaſſung eines Reſervejägers für erforderlich,
ſo hat ſie unter Angabe der Gründe und Beifügung der Perſonalakten dem be—
treffenden Jäger⸗Bataillon hiervon Mitteilung zu machen.
4. Dieſes ſendet die Akten an die Inſpektion der Jäger und Schützen, die
im Falle des Einverſtändniſſes die Entlaſſung des Jägers aus der Jägerklaſſe A
verfügt, dies auf dem Militärpaſſe und Führungszeugniſſe durch das zuſtändige
Bataillon kurz vermerken und hiervon die Regierung benachrichtigen läßt.
5. Erachtet die Inſpektion der Jäger und Schützen die Entlaſſung nicht für
begründet, jo entſcheiden der Kriegsminiſter und der Miniſter für Landwirtſchaft,
Domänen und Forſten gemeinſchaftlich.
6. Wird ein Jäger der Klaſſe A dauernd feld- und garniſondienſtunfähig
oder auch nur dauernd felddienſtunfähig, ſo ſcheidet er aus dem Militärverhältniſſe
aus und verliert, vorbehaltlich des etwaigen Anſpruchs auf Zivilverſorgung, ſeine
Forſtverſorgungsanſprüche, falls ihm dieſe nicht in den im § 26 angegebenen
Fällen belaſſen werden.
Alphabetiſches Regiſter.
(Die Zahlen bedeuten die Paragraphen.)
Es wird auch auf das ausführliche Inhalts verzeichnis vorn verwieſen.
88
Abfangen von Wild 299
Abfuhrwege 268
Abgabe des Holzes 266
Abnicken 299
Abſtecken (Wege) 268
Abtriebsſchlag 123
Abzeichen (Uniform) 290
Achſelſtücke 290
Adler 17
Adlerfedern IM
Adventivbildungen 49. 53
Aquatorialſtrom 109
Aecidium elatinum 202
Aſte 51
Aſtungen 171
Agaricus melleus 202
Ahorne
Akazie 57
Alemannſche Schuppen 129
Ameiſen 29
Anbruchholz 253
Ankeimen 129
Ankohlen 250
Anplätzen — mit der
Axt zeichnen 122
Anprällen 208
Anſchalmen — mit der
Axt zeichnen 122
Anſchuß 295
Anſtand 300
Apfelbaum 57
Aphis 45
Arbeiterverſicherungs—
geſetze 255
Aspe 57
57
|
|
88
Aſtfäule 253
Aſtſchwamm 253
Auerhahn 22
Aufbewahren (des
Samens) 129
Aufbrechen (des
Wildes) 299
Auffrieren 106. 197
Aufmeſſen (des Holzes) 264
Aufſetzen (des Holzes) 264
Auerhuhn 28. 198. 300
Auskeſſeln 261
Auſternfiſcher 24
Ausweiden 299
Auswerfen 299
Auszeichnen von
Bäumen 122. 260
Axt 258
Bachforelle 27
Balg 299
Ballenpflanzen 152. 191
Barometer 109
Baſalt 96
Baſt 51
Baſtkäfer 32. 216. 219
Bauholz 270
Baummarder 12. 296
Baumſchläger 253
Baumſchwamm 202
Beeren 286
Befruchtung 53
Befruchtungsorgan 52
Beil 258
Beine 10. 28
Bekaſſinen 24
88
Berberitze 57
Berechtigungen 231 u. ff.
Bergahorn 57
Beſamungsſchlag 121
Beſchlagnahme 238
Beſchneiden (der
Pflanzen) 149. 150
Beſenpfriem 57
Beſenreiſig 273
Beſtände (gemiſchte) 178
Beſtandsaufnahme 79
Betriebsart 112.1107
Betriebsklaſſe 114
Biber 13
Biegſamkeit 248
Biene 29
Bindigkeit 97
Birke 57
Birkhuhn 22
Birnbaum 57
Blätter 48. 50
Blaßweihe 17
Blattkäfer 228
Blattläuſe 45
Blattſpanner 39. 226
Blattweſpe (kleine Kiefern—
blattweſpe) 29 211
Blattweſpe (große Kiefern—
blattweſpe) 29. 212
Bleie 27
Blitz u. ſeine Wirkung 108
Blüte 52
Blütenſtaub 52
Blumenkelch 52
Blumenkrone 52
88
538
Bockgewehre 293
Bockkäfer 31
Boden 86. 101
Bodenbearbeitungen 134
bis 138
Bodenbeſtimmungs—
tabelle 100
Bodenflora 102
Bodeneinſchläge 101
Bodengüte 58
Bodenklaſſen 58
Bodenunterſuchungen 161
Böſchung
Böttcherholz 273
Bordelaiſer Brühe 202
Borke 51
Borkenkäfer 32. 217. 220
Borkenkäfer (krumm⸗
zähniger) 221
Borſten 10. 53
Bostrichus 32
Botanik 7. 47
Boſe-Nivellierinſtrument
268
Brachvögel 24
Braktee 57
Brennholz 276
Brennkraft 252
Brocken (Fang⸗»⸗⁰ 2971
Brombeeren 57
Brüten 16
Brunftzeiten 300
Brunnenröhren 271
Buche 57
Bucheckern (Aufbewah-
ren) 129
Buchenprachtkäfer
Buchung des Holzes 265
Büchſe 293
Büchsflinte 298
Bürzeldrüſe 16
Büſchelpflanzung 152.193
Buntſpecht 20
Buprestis 33
98
Dauerhaftigkeit (des
Holzes) 249
Dezimalbruchrechnung
Dolde (Doldentraube) 53
Alphabetiſches Regiſter.
88
Buſſard 17
Cambium 51
Carabus 35
Carya alba 194
Cerambyx 31
Chryſomela 32
Cieindela 35
Dachs 12. 297
Dammerde 92
Damhirſch 14. 300
18
60. 62
Derbholz 263
Dikotyledonen 53
| Diöziich 52
Diſtrikt 290
Dohle
Dohnen 296
18
88
Eicheln Aufbewahren) 129
Eichenſchälwald 182
Eichenwickler 227
Eigenſchaft techniſche 241
Eichhörnchen 13
Eichenwurzeltöter 202
Eisbruch 197
Eiſen 90
Eiſenbahnſchwellen 271
Eiſenoxyd 88. 90
Eisvögel 19
Elaſtizität 248
Elenn 14
Elsbeere 57
Elſter 18
Engerling 213
Entäſtungen 174
Enten 25
Entwäſſerung 201
Erdflöhe 147
Erle 57. 188
Erlenrüſſelkäfer 228
Ernährungsorgane (der
Pflanze) 48
Ertragstafeln 76
Eruptivgeſteine 86
Eſche 57
Eule 17. 40
Eule (Kiefern- od. Forl⸗
eule) 40. 209
Expanſionsgeſchoſſe 293
Expreßbüchſe 293
Fachwiſſenſchaften 4
Fährtenkunde 298
Fällungsmethoden 261
Fällungszeit 259
Fäulnis 253
Falken 17
Fallen 296
Fallkerb 261
Fangbäume 220
Fangmethoden 297
Faſan 22
Faſchinenholz 272
Dompfaff 18
Donner 109
Dornen 51
Douglasfichte 194
Drechslerholz 273
Drehwuchs 253
Dreieck 66
Drilling 2932
Droſſeln
Düngung, künſtliche 148
Dünenbau 173
Dürre 198
Duftbruch 107. 197
Dungerde 147
Durchgehen (ſtilles) 300
Durchforſtung 168
Ebereſche 57
Ekkoptogaſter 228
Ei (Vogel-, Pflanzen)
16. 52
Eibe 57
Eiche 57. ITS ff
Eichelheher 18
88
Faſerwurzeln 49
Faulbaum 57
Feldahorn 57
Feld- und Forſtpolizei⸗
geſetz 238. 450
Feldhuhn 22
Feldrüſter 57
Feſtnahme (vorläufige) 238
Feuchtigkeit (d. Bodens)
5 106
Feuchtigkeit (der Luft) 107
Feuer 199
Fichte 57. 151. 192 u. ff.
Fichtenblattweſpe 29. 220
Finken 18
Fiſchadler 17
Fiſche 27
Fiſchereivergehen 238
Fiſchotter 12.297
Fiſchreiher 24
Flatterrüſter 57
Flechtwarenholz 273
Fledermäuſe 11
Fliegen 43
Fliegenſchnepper 17
Flinte 293
Flößerei 269
Flötzgebirge 83
Florfliege 43
Flügel (der Inſekten) 28
Flügel (der Vögel) 16
Flugſand 86. 173
Förſter 290
Forelle 27
Formzahl 76
Forſt 1
Forſtaſſeſſor 290
Forſtaufſeher 290
Forſtbenutzung 240
Forſtdiebſtahl 237. 242
Forſtgarten 147
Forſtmeiſter 290
Forſtpolizeigeſetz 238
Forſtreferendar 290
Alphabetiſches Regiſter.
ss
Forſtſchutz 195
Forſtwirtſchaft 3
Forſtwiſſenſchaft 3.4
Fortbildungsring 51
Fortpflanzungsorgane
(der Pflanzen) 52
539
88
Grasnutzung 234. 283
Grenzſicherung 235
Griffel 52
Grille 44. 218
Grubenbauholz 271
Gründigkeit(d. Bodens)
95
Grünlandsmoor 93
Grünſpecht 20
Grünſteine 2 85
Grundwiſſenſchaften 4
Grus 99
Habichte 17
Härte (des Holzes) 246
Haftpflicht 255
Hainbuche 57
Halbflügler 45
Halbheiſter 148. 154
Haliastos 17
Hartriegel 57
Harz 278
Harzrüſſelkäfer 215
Haſe 13. 298 u. ff.
Haſel 57
Haſelhuhn 22
Haſelmaus 13
Haubentaucher 25
Hauinſtrumente 258
Hausordnung 256
Hausſchwamm 249
Hausſuchung 238
Hautbremſe 43
Heckenanlage (lebende) 147
Heckenkirſche 57
Heidekraut 57
Heidelbeere 57
Heiſter 148. 154
Heppe 257
Hermelin 12
Herzwurzel 49
Heuſchrecke 44
Hexenbeſen 202
Foſſilien 285
Fremdländiſche Holz-
arten (Kultur) 194
Froſt 106. 197
Froſtlöcher 106. 197
Froſtriſſe 106. 253
Froſtſpanner 39
Fruchtbau 136
Fruchtknoten 52
Früchte 53
Fuchs 12. 297
Fuchsfang 297
Furchenſaat 137
Futterlaub 281
Gabelweihe 17
Gagel 57
Gallweſpen 29
Gans 25
Gartenbauholz 274
Gemeines Recht 238
Geometrie 15
Geräuſch 299
Gerberrinde 182.263.277
Gewehrſyſteme 293
Gewichte 65
Gewitter 109
Gewölle il]
Gift 204. 239
Glaſerholz 273
Glatteis 107
Glimmerſchiefer 82
Gneiß San!
Goldafter 41. 224
Goldhähnchen 18
Graben 145. 200
Grabenſyſtem 201
Gradflügler 44
Granit 85
Hilfsbeamte (des Staats—
anwalts) 238
540
ss
Himbeere 57
Hirſch 14. 300
Hitze 104. 198
Hochlandsmoor 93
Hochwald 111. 115
Höhenmeſſung 73
Hof (um den Mond uſw.)
107
Hollunder 57
Holzbohrer 42
Holzdiebſtahl 237
Holzhauer 256
Holzweſpe 29
Holzzettel 266
Hornäſte 2353
Horniß 29
Hügelpflanzung (Man⸗
teuffeliche) 121
Hühnerhabicht 17
Hühnervögel 22
Hylesinus 32. 216. 219
Hymenopteren 29
Humusboden 58. 92
Hunde 12
Hunde (Töten, Ver⸗
giften) 239
Hundsroſe 57
Hylesinus fraxini und
erenatus 228
Hypoderma 43
Hypſometer 73
Jagd 291. 292
Jagen 290
Jagdbare Tiere 292
Jagdgewehre 293
Jagdkunſtſprache 300
Jagdmethoden 301
Jagdſchein 238
Jagdſchutz 302
Jahresring 51
Juglans nigra 194
Ichneumonen 29. 208
Iltis 12. 297
Imprägnieren 250
Alphabetiſches Regiſter.
ss
Inſekten
9. 28 ff.
Inſektenſchaden 206 u. ff.
Invalidenverſicherung255
Käfer 30 ff.
Kätzchen 53
Käuze 17
Kaiſeradler 17
Kaliber 293
Kalk (Verbindungen) 88
Kalkpflanzen 58
Kameelhalsfliege 43
Kampfſchnepfe 24
Karauſche 27
Karpfen 27
Kaninchen 13
Kegel 74
Keil 257
Keimblätter 53
Keimkörner 53
Keimling, Keimproben,
Keimprozente 53. 130
Kelch 52
Kernfäule 253
Kernholz 51. 243
Kernloden 164
Kernpflanzen 152
Kernriſſe 253
Kiebitz 24
Kiefer 57. 190 u. ff. 208
Kiefernbaumſchwamm 202
Kirſchpirol (Pfingſt⸗
vogel) 18
Kieferneule 40. 229
Kiefernmarkkäfer 216
Kiefernſaatkamp 191
Kiefernſchwärmer 210
Kiefernſpanner 39. 210
Kiefernſpinner 41. 208
Kiefernwickler 217
Kienporſt (Gagel) 57
Kienruß 289
Kienzopf 202
Kies 99
Kirrung 297
88
Klafter 264
Klappflanzung 188
Klemmpflanzung 193
Klettervögel 20
Klima 101. 108
Kluppe 79
Knoſpen 53
Köhlerei 287
Köpfchen 53
Kolkrabe 18
Kompoſthaufen 288
Konturfedern 16
Kopfholzbetrieb 111. 125
Korkrüſter 57
Kornelkirſche 57
Kornweihe 17
Kotyledonen 33. 56
Krähen 18
Krammetsvögel 18
Krammetsvogelfang 297
Kranich 24
Krankenverſicherung 255
Krebskrankheiten 202 u.
253
Kreis 67
Kreuzotter 26
Kreuzſchnabel 18
Kryptogamen 54. 55
Kugel 294
Kuckuck 20
Kupierzäune 174
Laden (der Gewehre) 294
Lärche 57
Lärche (japaniſche) 194
Lärchenminiermotte
38. 221
Lankaſter⸗-Gewehr 293
Läuſe 54
Läuterungshieb 167
Landforſtmeiſter 290
Landrecht 238
Landwirtſchaftliche Mit-
nutzung 136
Lappenprobe 130
88
Laßreidel 164
Laufvögel 23
Laufkäfer 35
Lawſonszypreſſe 194
Lederhaut 10
Léfaucheux 293
Lehm 88. 285
Lenkfittig 16
Lerchenfalke 17
Lette 88
Lichtholzarten 176
Lichtungsbetrieb 179
Liguſter 57
Linde 57
Lindenbaſt 277
Linnéſches Pflanzen-
ſyſtem 55
Loden 149. 154
Lohnzettel 256
Lophodermium
pinastri 202
Lonizeren 57
Loshieb 196
Luchs 12
Luft (Zuſammen⸗
ſetzung) 104
Lunge 10. 28
Maß 65
Magen 10. 14
Maikäfer 33. 213
Malen 129
Mantelgeſchoß 293
Marder 12
Marderfalle 296
Marienkäferchen 31
Mark (des Holzes) 51
Markſtrahlen Sl
Maſchinenholz 275
Maſerholz 253
Maſſenaufnahme 79
Maſt 280
Mäuſe 13. 147. 204
Maulwurfsgrille 44. 218
Mauſer 16
Alphabetiſches Regiſter.
AN
Mehlbeerbaum 57
Meiſen 18
Melolontha 33
Mennige (Vergiften
mit) 141
Mergel 87
Meßband 69
Meßinſtrumente 69. 71
Milan 1
Mineralogie 7,
Mineralreich 5. 7. 59
Miſchbeſtände 116
Miſtel 57
Miſteldroſſel 18
Mittelwald IE il
164 u. ff.
Moderböden 92
Monöziſch 52
Monokotyledonen 53
Moor 93
Mordweſpen 29
Morgenröte 107
Motten 37
Mühlenholz 275
Mundteile (d. Inſekten) 28
Munition 294
Myzelium 53
Nacktflügler 29
Nachhiebe 123
Nachtſchatten 57
Nachtſchwalbe 19
Näſſe 201
Nagetiere 13
Larbe 52
Natur 5
Naturgeſchichte 6
Naturkörper 5
Naturwiſſenſchaften 5
Nebel 107
Nebelkrähe 18
Nebennutzungen 236
Nebenwiſſenſchaften 4
Neigung (des Bodens) 98
Nematus abietum 29. 220
541
ss
Netzflügler 43
Nicken (des Wildes) 299
Niederwald 113. 117. 124
Nivellieren 72
Nonne 41. 219
Nützliche Tiere 229
Numerieren 265
Nußheher 17
Oberforſtmeiſter 290
Oberförſter 290
Oberhautgebilde 10
Oberholz 164
Oberlandforſtmeiſter 290
Oberſtänder 164
Ohreulen 17
Organe 775
Organiſche Körper 7
Ortſtein 89
Ortſteinkultur 175
Pappeln 57
Parallelogramme 67
Pechſiederei 289
Perioden 113
Pfändung 238
Pfaffenhütchen 57
Pfahlwurzel 49
Pflanzbrett 151
Pflanzenläuſe 45
Pflanzenmengen (Be⸗
rechnung) 157
Pflanzenſyſtem 55
Pflanzenweſpen 29
Pflanzenkamp 146. 148
Pflanzlöcher 159
Pflanzung 152 u. ff. 160
Pflanzzeit 158
Pflug 136. 180. 191
Pfropfen (Gewehr-) 294
Pfuhlſchnepfe (Gais⸗
kopf) 24
Phanerogamen 55
Picea sitchensis 194
49. 53. 202. 286
49
Pilze
Pilzwurzeln
542
88
Pinus rigida 194
Pinus Banksiana 194
Pissodes 215
Planimetrie 66
Plenterbetrieb 113. 115
Plötze 27. 117
Plumula 53
Polarſtrom 109
Pollenkörner 52. 58
Polykotyledonen 53
Polygamiſch 52
Polyperus annosus 202
Ponton (Berechnung) 78
Porphyr 84
Preißelbeere 57
Prisma 74
Probefläche 79
Profil 268
Prozentrechnung 64
Prozeſſionsraupe 41. 224
Proportionen 64
Prunus serotina 164
Prügelfalle 296
Pürſchgang 301
Puppe 28. 36
Puppenräuber 35
Pyramide 74
Pyramidenſchnitt (der
Zweige) 150 Ringelſpinner 41. 224
Quadrat 67 Ringeltaube 21
Quadratwurzeln 64 Rodewerkzeuge 258
Quarz 86 Röhrenholz 271
Querprofil 268 Röthelfalke 17
Rabe 18 Röthelmaus 13
Rachenbremſe 43 Rohhumus 92. 95
Raff⸗ u. Leſeholz 232.279 Rohrweihe 17-1]
Rajolen 145 Rollzeit (beim Fuchs) 300
Ranzzeit 300 Rotbuche 57. 183 u. ff.
Raſeneiſenſtein 89 Roteiche 194
Raſenerde 147. 175 Rotfäule 253
Ratte ö Rotfußfalke 174 1
Raubtiere 2 Rotſchwanz 223
Raubvögel 17 Rotwild 14. 300
Rauhfußbuſſard 17 Rücken (des Holzes) 264
Alphabetiſches Regiſter.
6
Rauhreif 107
Raumzähne 257
Raupe 36
Raupenfliegen 43
Raupenneſter 41
Rauſchzeit 300
Rechteck 67
Regen 107
Regenpfeifer 24
Regel de tri 61—62
Reh 14. 300
Rehhautbremſe 43
Reif 107
Reifholz 51. 243
Reiher 24
Reinigung (der Ge⸗
wehre) 293
Reiſigholz 263
Rebhuhn 29
Revierförſter 290
Rhombus 67
Richtſcheit 268
Rieſen (Holz-) 268
Rieſenholzweſpe 29
Rillen 145
Rinde 51. 263. 277
Ringeln 208. 219
Ringelnatter 26
ss
Rotwildbremſe 43
Rüſſelkäfer (große) 32.214
Rüſſelkäfer (kleine) 215
Saalweide 57
Saatkamp 145
Säge 258
Sänger 18
Säugetiere 9. 10 ff.
Sakerfalke 17
Salze 91
Samen 53. 129. 130
Samenbedeckung 139
Samenmengen 133
Sand ' 86. 285
Sandkäfer 35
Sandpflanzen 58
Schacke 18
Schattenhölzer 176
Schelladler 17
Schießen (unbefugtes) 238
Schießregeln 295
Schiffbauholz 275
Schildamſel 18
Schlamm 93
Schlämmverſuch 101
Schlagbaum (Marder⸗
falle) 296
Schlagführung 256. 260 ff.
Schlupfweſpen 29
Schmetterlinge 36 ff.
Schnarre 18
Schnee 107
Schneefall 57
Schneebruch 107. 197
Schneideholzbetrieb 113
1 126
Schnepfe 24. 296 u. ff.
Schnitzwarenholz 273
Schleie 27
Schreiadler 17
Schreivögel 19
Schrot 294. 295
Schütte 202
Schutzbezirk 290
88
Schutzmantel 195. 199
Schwalben 18
Schwammſpinner 41. 225
Schwan 25. 291
Schwanenhals 296
Schwarzdorn 57
Schwarzdroſſel 18
Schwarzſpecht 20
Schwein 15
Schweiß (Blut!) 295
Schwimmvögel 25
Schwindemaß 264
Schwinden 251
Schwindriſſe 251
Seeadler 17
Seekreuzdorn 57
Seitenwurzeln 49
Senker 162
Servituten 231 u. ff.
Seſien 42
Setzreiſer (Stecklinge) 162
= 189
Setzpflanzen 89
Setzwage 268
Singmuskelapparat 16.18
Singvögel 18
Sitkafichte 194
Soden (Torf-)
Sortieren (des Holzes) 262
75 263
Spaltbarkeit 247
Spaltwarenholz 273
Spaniſche Fliege 33
Spannbretter 299
Spanner 39. 210
Specht 20. 210. 226
Spechtmeiſe (Baum⸗
läufer) 18
Sperber 17
Sperberbaum 57
Sphinx pinastri 210
Spiegel 219
Spinner 41
Spinndrüſen 28
284
Alphabetiſches Regiſter.
Spitzahorn 57
Splintholz 51. 243
Splintkäfer 228
Sporangien 53
Sporen (Schwärm-) 53
Sprungplatten 145
Spurenkunde 298
Stacheln 51
Staffelmeſſung 73
Stamm 51
Standort 80
Standortsgüte 111
Standvögel 16
Stangenrüſſelkäfer 215
Stauberde 92
Staubgefäß 52
Stechpalme 57
Stecklinge 162. 189
Steinadler 17
Steinmarder 12
Stellmacherholz 273
Stempel 52
Stockausſchlag 54
Stockloden 124
Strauch 51
Streifen (v. Bälgen) 299
Streifenſaat 137
Streunutzung 234. 282
Strichvögel 16
Strom (des Saftes) 56
Stummelpflanzung 124
7 152. 182
Sturm 109. 196
Sturmrichtung 196
Submiſſion 266
Suchjagd 301
Syſtem 8. 55
Tachinen 43
Tanne - 57
Tau, Taupunft 107 |
Tauben 21
Taubhumus 92
Tauchenten 25
Tauwurzeln 49
543
AN
Taxus 57
Techniſche Eigenſchaften
(des Holzes) 240 u. ff.
Teerſchwelerei 288
Teichhuhn 20
Tellereiſen 296
Teſchnergewehr 293
Thermometer 109
Tiſchlerholz 273
Töten (von Hunden) 238
Ton 87
Tonerde 87
Tonſchiefer 83
Torfprobe 130
Torf 93. 284
Tragkraft 244
Transport (v. Pflanzen)
143
Transport (des Holzes)
267 u. ff.
Trapez 67
Trappe 23
Traube 53
Traubenkirſche - 57
2 „Späte 194
Treibjagd 301
Trockentorf 92
Trockenzuſtände (des
Holzes 242
Trocknis 106
Turmfalke 17
Tute 24
überlandbrennen 134.182
Uhu 17
Umtrieb 114. 115
Unfallverſicherung 255
Uniform 290
Unkräuter 58. 141. 202
Unorganiſche Körper 7
Untergrund 95
Vegetationspunkt 56
Verband 154. 156
Verbandspflanzung 153
Verdauung (Tiere) 10
544
SS
Vergiften (Hunde uſw.)239
Vergiften(Mäuſe uſw.)204
Verjüngung (natürliche)
Verjüngung (künſtliche)
ff
Verkauf (des Holzes) 266
Verlohnung 257
Vermeſſungen 66. 68. 70
Verpackung (Pflanzen) 143
Verſchulen-Umpflanzen
148. 151. 181
Verſumpfung 201
Vermoderung 92
Verwitterungsprozeß 85
Verweſung
Vertorfung 92
Vielecke 67
Viſier 295
Vögel 16 ff.
Vogelbeerbaum 57
Vollſaat 136
Vorbereitungshieb 120
„ 184
Vulkane 81
Waatvögel 24
Wacholder 57
Wacholderdroſſel 18
Wachstum 56
Wachtel 22
Wachtelkönig 24
Wadel 259
Wärme 166
Waffengebrauchsgeſetz 238
Waidewund 295
Wald (Bedeutung uſw.) 1.2
Waldbau 112
Waldbeeren 286
Waldfeuer 199
Waldhühner 22
Waldpflug 136
Waldrebe 57
Waldrechter 167
Waldtrocken 241
92
Alphabetiſches Regiſter.
Wallnuß (ſchwarze)
Wanderfalke
Waſſeramſel
118—126 |
Waſſerbauholz
Waſſerdampf-Dunſt
Waſſerhühner
Waſſerralle
Watvögel
Wegebau
Weidebeſchränkungen
Weidenarten
Weidenbohrer
Weidenkultur
Weidenſpinner
Weihen
Weinvogel
Weißdorn
Weißerle
Weißeſche
Wieißfäule
Weißtanne
Wendezehe
Werfen
Werre
Weſpen (Arten)
Weſpenbuſſard
Wetterleuchten
Wickler
Widerſtandskraft
Golz)
Wiedehopf
Wieſenſumpfhuhn
Wieſenweihe
Wildfährten
Wildfütterung
Wildkatze
Wildlinge
Wildſchaden
Wildſchwein
Wimmerholz
Wind 105. 109.
Windbruch
Winkelſpiegel
88
194
17
18
272
107
24
24
|
24 |
268
233
283
88
Winkelkreuz 70
Winterſchlaf 10
Winterſpanner 226
Wirbel (der Tiere) 10
Witterungen 297
Witterungswechſel 105
Wolf 12
Wolkenbildung 107
Wühlmäuſe 13
Würger 18
Wurm (große und
kleine) 228
Wurzelbrut 54
Wurzelfäule 253
Wurzelhaare 49
Wurzelknöllchen 49
Wurzelloden 124
Wurzeln 48. 49
Wurzelroſt 89
Wurzelſchwamm 202
Zähigkeit 248
Zahnbildung 10
Zahnformeln 10 u. ff.
Zäune (Flecht⸗Spriegel⸗
zäune) 145
Zaunkönig 18
Zeichnen (des Wildes) 295
Zelluloſefabrikation 275
Zentralfeuer 293
Zerſetzung (Boden) 92
Zerwirken, Zerlegen 292
Ziegenmelker 19
Zielen 295
Zinsrechnung 63
Zippe 17
Zoologie U
Zwergfalke 17
Zwitterblüte 52
Ziündnadelgewehre 293
Zündnadelſpreng⸗
ſchraube 258
Zugvögel 16
Zylinder (Berechnung
desſelben) 79
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Fig.10, im Hoppeln. Fig. in der Flucht.
Westermeier, Leitfaden. II Aufl. Verlag von Jukus Springer in Berlin.
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Berlag von Julius Epringer in Berlin.
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Grundriß der Verfaſſung und Verwaltung in Preußen und dem
Deutſchen Reiche. Von Graf Hue de Grais, Wirkl. Geh. Regierungsrat, Re⸗
gierungspräſidenten a. D. Neunte Auflage. Kart. Preis M. 1,—.
Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
Verlag von Julius Springer in Berlin.
Anleitung zur Führung des Flächen-Regiiters. Preis M. — 40.
Anleitung zur Waldwertberechnung, im Auftrage des Finanz-Miniſters
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verfaßt vom Kgl. Preuß. Miniſterial-Forſtbureau i. J. 1866. Abdruck der
amtlichen Ausgabe, mit Berückſichtigung der neuen Maße und der Deutſchen
Reichswährung. Preis M. 2,—.
Anweiſung zur Anlegung und Führung des Kontrollbuches vom
20. März 1895. Ergänzt bis 1. November 1904. Preis M. —,50.
Anweiſung für die Aufſtellung und Ausführung von Drainage⸗
Entwürfen. Herausgegeben von der Kgl. General-Kommiſſion für die
Provinz Schleſien. Mit 2 Karten und 1 graph. Tafel. Dritte, ums
gearbeitete Auflage. Kart. Preis M. 2,25.
Ausführungsbeſtimmungen, neue, zu den Vorſchriften über die Tagegelder
und Reiſekoſten der Staatsbeamten. 1904. Preis M. — 30.
Dienſt⸗Inſtruktion für die Kgl. Preuß. Förſter vom 23. Oktober 1868.
Ergänzt bis 1. Mai 1902. Preis M. —,50.
Feld⸗ und Forſtpolizei⸗Geſetz, Das. Vom 1. April 1880. Preis M. — 40.
Geſchäfts⸗Anweiſung für die Oberförſter der Kgl. Preuß. Staats⸗
forſten vom 4. Juni 1870. Ergänzt bis 1. Juni 1904. Preis M. 2,50.
Geſetz betr. den Forſtdiebſtahl. Vom 15. April 1878. Ergänzt bis
1. Juni 1898. Preis M. — 20.
Geſetz betr. die Verwaltung gemeinſchaftlicher Jagdbezirke. Vom
4. Juli 1905. Mit Erltgn. u. Ausführungsbeſtimmungen. Preis M. — 30.
Geſetz über den Waffengebrauch der Forſt- und Jagdbeamten
nebſt Inſtruktionen für die Kgl. Forſt- und Jagdbeamten. Dritte Auflage.
Preis M. — 25.
Uniform⸗Reglement für die Kgl. Preuß. Forſtbeamten. Ausgabe 1896.
Preis M. — 40.
Vorſchriften für die Ausführung der Forſtvermeſſungs- und Ab⸗
ſchätzungs⸗Arbeiten. Zweite, vermehrte Auflage. Preis M. — 50.
Wildſchadengeſetz, Das. Vom 11. Juli 1891. Preis M. — 20.
Wildſchongeſetz, Das. Vom 11. Juli 1904. Mit Erläuterungen und Aus—
führungsbeſtimmungen. Preis M. — 40.
Die Jagdgeſetzgebung. Jagdrecht — Jagdausübung — Jagdſchutz. Von
W. Schultz, Landforſtmeiſter a. D., und Frhr. v. Seherr⸗Thoß, Regierungs-
präſident. Zweite, neubearbeitete Auflage.
Preis M. 3,60; in Leinwand geb. M. 4,40.
Das neue preußiſche Wildſchongeſetz vom 14. Juli 1904 mit Anweiſungen
und Ausführungsverfügungen. Von Dr. Karl Dickel, Profeſſor an der Univer—
ſität zu Berlin und Dozent an der Kgl. Forſtakademie zu Eberswalde.
Preis M. 2,—.
Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
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Verlag von Julius Springer in Berlin.
Die Einführung ausländiſcher Holzarten in die preußiſchen Staatsforſten
unter Bismarck und Anderes. Von John Booth, Beſitzer der Pflanzſchulen
und der forſtlichen Verſuchsſtation zu Klein-Flottbeck in Holſtein. Mit 24 Ab⸗
bildungen. In Leinwand geb. Preis M. 5.—.
Elemente der Botanik. Von Dr. H. Potonié. Dritte, weſentlich ver-
beſſerte und vermehrte Auflage. Mit 507 Textabbildungen.
Preis M. 4,—; in Leinwand geb. M. 5.—.
Die Forſteinrichtung. Ein Grundriß zu Vorleſungen und ein Leitfaden für
Praktiker. Von Dr. H. Martin, Kgl. Preuß. Forſtmeiſter und Profeſſor.
Zweite, erweiterte Auflage. Preis M. 2,60.
Die forſtliche Statik. Ein Handbuch für leitende und ausführende Forſtwirte
ſowie zum Studium und Unterricht. Von Dr. H. Martin, Kgl. Preuß. Forit-
meiſter und Profeſſor. Preis M. 7,—; in Leinwand geb. M. 8,20.
Die forſtliche Beſtandesgründung. Ein Lehr- und Handbuch für Unterricht
und Praxis. Auf neuzeitlichen Grundlagen bearbeitet von Hermann Reuß,
k. k. Oberforſtrat, Direktor der höheren Forſtlehranſtalt Mähriſch-Weißkirchen.
Mit 64 Textfiguren. Preis M. 8,—; in Leinwand geb. M. 9,20.
Freie Durchforſtung. Von Dr. Carl Robert Heck, Kgl. Württ. Oberförſter
in Adelsberg. Mit 31 Überſichten und 6 Tafeln. Preis M. 3,—.
Der Buchenhochwaldbetrieb. Von C. Frömbling, Kgl. Preuß. Forſt⸗
meiſter a. D. Preis M. 3,60.
Die natürliche Verjüngung des Buchen-Hochwaldes. Von C.
Frömbling, Kgl. Preuß. Forſtmeiſter a. D. Preis M. 1,40.
Die nordweſtdeutſche Heide in forſtlicher Beziehung. Von F. Erd.
mann, Forſtmeiſter zu Neubruchhauſen. Preis M. 1,60.
Bodenkunde. Von Dr. E. Ramann, o. ö. Profeſſor an der Univerſität München.
Dritte Auflage in Vorbereitung.
Die Aufforſtung landwirtſchaftlich minderwertigen Bodens. Eine
Unterſuchung über die Zweckmäßigkeit der Aufforſtung minderwertig oder
ungünſtig gelegener landwirtſchaftlich benutzter Flächen mit beſonderer Berück⸗
ſichtigung des Kleinbeſitzes. Vom Kgl. ſächſiſchen Miniſterium des Innern
preisgekrönte Arbeit. Von Dr. K. J. Möller, Kgl. Forſtaſſeſſor in Schan⸗
dau i. Sa. Preis M. 2,80.
Leitfaden für Vorleſungen aus dem Gebiete der Ertragsregelung.
Von W. Weiſe, Kgl. Preuß. Oberforſtmeiſter. Mit 8 Abbildungen im Text.
Preis M. 4,—; geb. M. 5,—.
Zeitſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen. Zugleich Organ für forſtliches
Verſuchsweſen. Begründet von Bernhard Danckelmann. Herausgegeben in
Verbindung mit den Lehrern der Forſtakademie zu Eberswalde, ſowie nach
amtlichen Mitteilungen von Profeſſor Dr. Alfred Möller, Kgl. Preuß. Ober⸗
forſtmeiſter und Direktor der Forſtakademie zu Eberswalde, und Profeſſor Karl
Fricke, Kgl. Preuß. Oberforſtmeiſter und Direktor der Forſtakademie zu Münden.
Jährlich 12 Hefte. Preis M. 16,—.
Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
SD Westermeier, G.
391 Leitfaden für die
W47 Försterprüfungen 11., zum
1909 Teil umgearb. Aufl.
BioMed
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