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Full text of "Osnabrücker Mitteilungen, v.48"

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Mitteilungen 


DVekeins für Geſchichte und Landeskunde 


von 


Osnabrück 


(Hiſtoriſcher Verein“). 


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Ach tundvierzigſter Band. 


Osnabrück 1926. 
Verlag und Druck von J. G. Kisling. 


LOAN STACK 


Alle Rechte vorbehalten. 


DSO 


8084 
v. A8 
Verein 


für 


Geſchichte und Landeskunde von Osnabrüc. 


Vorſtand. 


Vorſitzender: Knoke, Dr. Geheimer Studienrat, Prof. Direktor des 
Ratsgymnaſiums a. D. 

Stellvertretender Vorſitzender: Schirmeyer, Dr. Oberſtudienrat 
am Carolinum. 

Schriftführer: Fink, Dr. Erſter Staatsarchivrat. 

Schatzmeiſter: Dierks, Wilh., Ingenieur. 


' 835 


Mitgliederverzeichnis 
des 


Bereins für Geſchichte und Landeskunde von Osnabrüc. 


— ũ6— 


Ehrenmitglieder: | 
Philippi, Dr. ph. u. Dr. jur. h. c. Prof. Geh. Archivrat, Staats⸗ 
archivdirektor a. D. in Münſter in Weſtf. 
Bär, Dr. Geh. Archivrat, Staatsarchivdirektor a. D. in Coblenz. 
Kruſch, Dr. Geh. Archivrat, Staatsarchivdirektor a. D. in Hannover. 


Korreſpondierendes Mitglied: 
Schuchhardt, Dr. Prof. Geh. Regierungsrat, Direktor der vorgeſchichtl. 
Abtl. des Muſeums für Völkerkunde in Berlin a. D. 


A. Lebenslängliche Mitglieder: 
In der Stadt Osnabrück: 
Häcker, Fr., Gen.⸗Direktor. 


Außerhalb: 
Fiſſe⸗Niewedde, Hofbefiger, Kalkrieſe bei Engter. 


B. Jährlich zahlende Mitolieder: 
IJ. Im Regierungsbezirk Osnabrück. 
1. In der Stadt Osnabrück. 


Abeken, W., Kaufmann 

Angermann, Karl, Brauereidirektor 
5 Back, Gewerberat 

Bangert, Friedr., Major a. D. 

Bangert, Viktor, Major a. D. 

Bartſcher, Ant., Kaufmann 

Beckſchäfer, Monſignore, Domdechant, päpſtl. Geheimkämmerer 
10 Berentzen, W., Juſtizrat, Rechtsanwalt u. Notar 


* 


Berning, Wilh, D., Biſchof von Osnabrück 
Bibliothek der ev. Bürger⸗ u. Volksſchulen, Lehrer W. Brambach 
Bibliothek der Regierung 
Biedendieck, Pfarrer an der Kreuzkirche 
15 Billmann, Wilh., Kaufmann 
Bitter, Dr. med., Medizinalrat 
Borchelt, Mittelſchullehrer 
Borgelt, Emmy 
Brandenburg, Oberſtaatsanwalt 
20 Brickwedde, Senator 
Brickwedde, Bernhard, Kunſtmaler 
Brink, Franz, Kaufmann 
vom Bruch, Dr. med., Stadtarzt 
Bruns, Luiſe, Lehrerin 
25 Buchholz, A., Domkapitular, Geiſtl. Rat 
Cramer, Wilh., Dr., Landgerichtsdirektor 
Denker, Dr., Profeſſor 
Depenthal, H., Kaufmann 
Dierks, Fr., jr., Fabrikant 
30 Dierks, Wilh, Ingenieur, Fabrikant 
Dörenkämper, Heinr., Autohändler 
Eilers, Sem.⸗Prorektor 
Elſtermann, Hermann, Buchdruckereibeſitzer u. Verleger des 
Osnabrücker Tageblatts 
Engelhard, Domkapitular 
35 Enke, Friedr., Lehrer 
Fink, Dr., Erſter Staatsarchivrat 
Fiſcher, Hans, Hilfskanzliſt 
Förſter, Friedr., Weingroßhändler 
Franke, Dr., Direktor des Ratsgymnaſiums 
40 Fromm, Dr., Redakteur 
Fuhrmann, Hch, Gaſtwirt, Gſth. zur Poſt 
Gerlach, Dr., Oberſtudiendirektor 
Glogau, Verwaltungsgerichtsdirektor a. D. 
Göbel, Gerh., Maler 
45 Gösling, Johan Jobſt 
Goldkamp, Dr., Sparkaſſenbeamter 
Gosling, Rud., Kaufmann 
Grabhorn H., Kaufmann und Senator a. D 
Grupe, Mittelſchullehrer 
50 Gymnaſium Carolinum 


VI 


Hackethal, Joſef, Studienrat 
Hammerſen, Chriſt., Fabrikant 
Hammerſen, Fritz, Dipl.⸗Ing. 
Hammerſen, Heinr., Rechtsanwalt u. Notar, Syndikus der 
Ritterſchaft 
55 Hammerſen, Jul., Dr. 
Hanckel, Bruno, Buchhändler 
Hanewinkel, Dompaſtor 
Hanſen, Chriſt., Fabrikant 
Hanſen, H., Rechtsanwalt 
60 Hecker, Franz, Kunſtmaler 
Heilbronn, L., Herausgeber u. erſter Schriftleiter der Osnabrücker 
Zeitung 
Heilmann, Guſt., Kaufmann 
Heinecke, Amtsgerichtsrat 
Hennecke, Landgerichtsrat 
65 Henß, Dir. d. ſtädt. Wohlfahrtsamts 
Hermann, Senator 
Herting, Artur, Rechtsanwalt u. Notar 
Hilkenkamp, Fabrikant 
Hoberg, A., Weingroßhändler 
70 Hoffmeyer, Dr. phil. h. c., Seminar⸗Oberlehrer a. D. 
Hogrebe, Bernhard, Mittelſchullehrer 
Hollander, Dr., Profeſſor 
Hollander, W., Hauptmann a. D. 
Hungerland, Heinz, Dr., Schwed. Univ.⸗Dozent a. D. 
75 Imeyer, Friedr., Dr. 
Jellinghaus, Dr., Realſchuldirektor a. D. 
Jonſcher, Jul., Buchhändler 
Jünemann, Studienrat 
Jürgensmann, W., Bäckermeiſter 
80 Kämmerer, Frau Olga 
Kämmerer, Rud., Fabrikant 
Kahle, Emil, Gaſtwirt „Grüner Jäger“ 
Kelbaſſa, Mittelſchullehrer 
Kellersmann, Alfr., Dr., med., Sanitätsrat 
85 Kellersmann, Ferd., Kaufmann 
Kellersmann, Franz, Dr. med. 
Kennepohl, Herm., Profeſſor 
Kieſewetter, Karl, Dr. med. vet., Stabsveterinär 
Kirchhoff, Friedr., Mittelſchullehrer 


VII 


90 Klünker, Heinr., Gaſtwirt, Hotel Schaumburg 
Klußmann, Oberbürgermeiſter a. D. 
Knoke, Dr. Geh. Studienrat, Prof., Direkt. d. Ratsgymnaſiums a. D. 
Koch, Otto, Reg.⸗Landmeſſer 
Kochendörffer, H., Direktor 

95 Köhler, Konrad, cand. germ. et hist. 
Kohſtall, Phil., Rektor a. D. 

Kreft, Adolf, Dr. jur., Rechtsanwalt 
Kroeber, C., Fabrikant 
Krohs, C. Guſt., Kaufmann 

100 Kruſe F., Kunſtmaler 
Lambrecht, H., Kaufmann 
Lammers, Marie, Lehrerin 
Langenberg, Dr., Studienrat 
Larenz, Dr., Landgerichts rat 

105 Lehmann, Fr., Stadtbaurat 

| v. Lengerke, Chr. Frl., Oberſtudienrat 
Lichtenberg, Rud., Photograph 
Lilienthal, Lehrer 
Lueg, Hans, Glasmaler 

110 Lüer, Rud. 

Lüring, Fr., Rechtsanwalt 
Martiny, Dr., Archivrat 
Meyer, Elſe, Lehrerin 
Meyer, Fr., Kaufmann 

115 Meyer, Heinr., Kaufmann 
Meyer, Paul, Fabrikdirektor 
Meyer, Wilh., Rechnungsrat 
Middendorf, H., Holzhändler 
Möller, Heinr., Apotheker 

120 Mommer, Dr., Bankdirektor 
Müller, Karl, Brauereidirektor 
Müller⸗Flethe, Wilh. 

Niemann, Herm., Rechtsanwalt 
Nietmann, Wilh., Architekt 

125 Nolte, Heinr., Kaufmann 
Oldermann, Dr, Juſtizrat 
Ordelheide, Frl., Frida 
Ortmann, Ludw., Fabrikant 
Oſthoff, Dr. med. 

130 Pagenſtecher, Alfr. jr., Fabrikant 


VIII 


Peiter, Hugo, Stadtlandmeſſer 
Peiter, Otto, Dr. med. vei. 
Peters, Vermeſſungsdirektor 
Peterſilie, Ed., Gaſtwirt, „Hotel Germania“ 
135 Petiscus, Oberſtleutnant a. D. 
Pirmann, Rich., Kaufmann 
Pohlmann, Amtsgerichts rat 
Poppe, Lehrer 
Prieſterſeminar 
140 Proſt, Dr., Bankdirektor 
Pues, Otto, Kaufmann 
Rabe, H. G., Lehrer 
Radloff, Wilh., Dr., Studienrat 
Rawie, A., Fabrikant 
145 Rehfeld, Landrat a. D. 
Reibeſtahl, Aenne 
Reimerdes, Stadtſyndikus a. D. 
Remnitz, Rechtsanwalt 
Renner, Rich., Sparkaſſendirektor 
150 Rink, Auguſt, Kaufmann 
Rißmüller, Dr., Oberbürgermeiſter 
Röhrs, Fr., Rektor 
Rhodewald, Dr. Profeſſor 
Rolffs, Lic. D., Superintendent . 
155 Roſien, Wilh., Kaufmann 
Rotert, Herm., Kaufmann 
Sandhaus, Erich, Rechtsanwalt 
Schauenburg, Ernſt, Kaufmann 
Scheid, Ober⸗ Regierungsrat 
160 Scheiermann, Domkapitular 
Schirmeyer, Dr., Oberſtudienrat 
Schlüter, Karl Rudolf, Fabrikant 
Schmidt, Seminarregens 
Schneider, Dr. med., Geh. Sanitätsrat, Dir. der Prov.⸗Heil⸗ 
und Pflegeanſtalt 
165 Schoeller, Frau Agnes 
Schoeller, Gerhard, Fabrikant 
Schöningh, Ferd., Buchhandlung 
Schorn, Heinr., Bahnhofswirt 
Schulhof, Dr., Rechtsanwalt u. Notar 
170 Schultz, F., Dr., Staatsarchivrat 


IX 
Schweers, Wolbert, Kaufmann 
Schweppe, Wilh., Großkaufmann 
Schwinges, Hans, Kaufmann 
Seling, Dr., Generalvikariats⸗Sekretär 
175 Sonnenſchein, Dr., Regierungspräſident 
Sooſtmann, Otto, Rektor 
Stapelfeld, Franz, Kaufmann 
Steckelmann, Studienrat 
Stens, Guſt., Forſtmeiſter 
180 Stolcke, C., Bankdirektor 
Strick, Heinr., Kaufmann 
Stüve, Frau Landgerichtsrat 
Süß, Domänenrat 
Tebbenhoff, Joh., Kaufmann 
185 Tebbenhoff, Wilh., Mittelſchullehrer 
ter Meulen, Dr., Geh. Juſtizrat 
Thalheim, Rechtsanwalt u. Notar 
Thor, R., Architekt 
| Tiemann, Dr. med., Sanitäts rat 
190 Timmersmann, Aug., Dr. med. vet., Dir. d. ſtädt. Schlachthofes 
Tonberge, Dechant 
Vaegler, Buchhändler 
Vehling, Rechnungsrat 
Vodegel, W., Lehrer 
195 Völker, A., Dr., Studienrat 
Vornholt, F., Dr., Studienrat 
Waldmann, Rud., Kaufmann 
Warnecke, Kurt, Kaufmann 
Wendland, Wilh, Dr., Oberſtudiendirektor 
200 Weppen, Studienaſſeſſor 
Weſterkamp, Alfr., Fabrikant 
Weymann, Alfr., Fabrikant 
„Wiecking, Paul, Bankier 
Woldering, Joſ., Bankdirektor 
205 Wolf, Georg, Kaufmann 
Wunſch, Franz, Buchhändler 
Wurm, A., Dr., Hüttendirektor 
Wuthmann, Landgerichtsrat a. D. 
Zangenberg, Ch., Kaufmann 
210 Zeiske, Theod., Rechnungsrat 
Zientz, Studienaſſeſſor 


X 


2. Im Kreiſe Berſenbrück. 


Altemüller, Heinrich, Lehrer, Wehdel bei Badbergen 
v. Bar, Herbord, Erblanddroſt, Barenaue bei Engter 
Droſte, Joſ., Hofbeſitzer, Vörden 
215 Eickhorſt⸗Lindemann, Herm., Hofbeſitzer, Hahlen bei Menslage 
Ellerlage, Dr., Dir. d. Landbundes, Quakenbrück 
Große Endebrock, Hofbeſitzer, Kalkrieſe ; 
Forthmann, Gaſtwirt, Vörden 
Friedrich, Rechnungsrat, Senator, Quakenbrück 
220 Frommeyer, Herm., Fürſtenau 
Geers, Pfarrer, Fürſtenau 
Greve, Louis, Vörden 
Hake, A., Lehrer, Badbergen 
Hellen, Pfarrer, Berſenbrück 
225 Heye, B., Senator, Quakenbrück 
Hockemeyer, Paſtor, Menslage 
Jütte, A., Kaufmann, Bramſche, Breuelſtr. 23 
Kaune, Superintendent, Bramſche 
Kleinert, Robert, Buchhandlung, Quakenbrück 
230 Krull, Pfarrer, Ankum 
Lüdeke, Hofbeſitzer, Hörſten, Poſt Vörden 
Meyer zu Hüningen, Lehrer, Badbergen 
Middendorf, R., Dr., Langen bei Badbergen 
Middendorf, Dr., Prof., Renslage, Poſt Nortrup 
235 Mittweg, Frl. Marie, Haus Lonne bei Fürſtenau 
Nieberg, Dr., Koldehof bei Ankum 
Pardieck, F., Hofbeſitzer, Rieſte 
Quakenbrück, Magiſtrat 
v. Rappard, W., Rittergutsbeſitzer, Haus Sögeln bei Bramſche 
240 Raſch, Wilh., Haus Diek, Schleptrup bei Engter 
Rinne, Hugo, Lehrer. Kl. Mimmelage bei Menslage 
Rothert, Dr., Landrat, Berſenbrück 
Ruwe, Hermann, Wehrfeſter, Lechterke, Poſt Badbergen 
Sandmann, Otto, Hofbeſitzer, Grothe 
245 v. Schorlemer⸗Schlichthorſt, Clemens, Freiherr Rittergut Schlicht⸗ 
horſt bei Fürſtenau 
Stickfort, Carl, Hörſten bei Vörden 
Stucke, Carl, Dr. med., Sanitätsrat, Bramſche 
Volksbildungsverein Bramſche, Remme, Konrektor 
Vornholt, Dechant, Neuenkirchen bei Bramſche 
250 Weſtrup, Friedrich, Hofbeſitzer zu Weſtrup, Hörſten bei Vörden 


XI 


Wömpener, Kantor, Fürſtenau 
zur Horſt, Ed., Hofbeſitzer, Epe bei Bramſche 


3. Im Kreiſe Iburg. 

Bauer, Alfr., Dr. med., Badearzt, Rothenfelde 
Beucke, Karl, Redakteur, Diſſen 

255 Engeljohann, Rektor, Diſſen 
Eicher, Joſ., Lehrer, Hagen 
Hartmann, Ludwig, Gutsbeſitzer, Hilter 
Heeren, Hanns, Gutsbeſitzer, Kleekamp bei Diſſen 
Heiſe, Paſtor prim., Diſſen 

260 Heuermann, P., Lehrer, Mentrup bei Hagen 
Hoyer, Alfons, Lehrer, Schwege bei Glandorf 
Hupe, Dechant, Laer bei Iburg 
Keisker, Hofbeſitzer, Aſchendorf bei Rothenfelde 
Kirchner, Kaplan, Iburg 

265 Köſter, Paſtor, Glandorf 
Menkhaus, Franz, Lehrer, Oeſede 
Niemeyer, Aug., stud. theol., Iburg 
Quirll, Frau Geheimrat, Oeſede 
Schule Erpen bei Diſſen, Lehrer Varwig 

270 Suerbaum, A., Lehrer, Gellenbeck bei Natrup⸗Hagen 
Unverfehr, Kaplan, Oeſede 
Völker, Pastor, Iburg 
Vullgraff, Lehrer, Iburg 


4. Im Kreiſe Melle. 
Bäte, Ludwig, Mittelſchullehrer, Melle 
275 Blaſe, Fritz, Lehrer, Melle 
Bodenheim, Amtsgerichtsrat, Melle 
Bölſing, F., Paſtor, Oldendorf bei Melle 
Cruſius, Paſtor, Neuenkirchen bei Melle 
Gerkepott, Dr., Tierarzt, Buer 
280 Geſamtſchulverband Melle (Kämmerei⸗Kaſſe) 
Huntemann, Kantor, Hauptlehrer a. D., Oldendorf 
Meyer zu Bakum, Vollerbe, Bakum 
Naber, Wilh., Rendant, Melle 
Obernüfemann, D. H., Hofbeſitzer, Nüven bei Wellingholzhauſen 
285 Oelrich, Emil, Buchdruckereibefitzer, Melle 
Olthaus, B., Paſtor, Gesmold 
Starcke, Carl, Fabrikant, Melle 
Vincke, Freiherr, Oſtenwalde 


XII 


5. Im Kreiſe Osnabrück, Land. 


Bergerhoff, Giesbert, Gut Hettlage, Atter 

290 Bieling, Johannes, Lehrer, Vehrte 
Buſſe, Rektor, Schledehauſen 
Claus, Lehrer, Werſche bei Wiſſingen 
Große⸗Nordhaus, Heinr., Landwirt, Hörne, Poſt Osnabrück 
Kiſting, Lehrer, Icker bei Vehrte 

295 Ledebur⸗Brandenburg, Rittmeiſter d. L., Haus Brandenburg bei 

Biſſendorf 
Mahler, Paſtor, Belm 

Meyer zu Belm, Hofbeſitzer, Belm 
Meyer, Lehrer, Vehrte 
Oſtman v. d. Leye, Freiherr, Geh. Regierungsrat, Leye 

300 Pleiſter, Hauptlehrer, Hasbergen 
v. Schele, Alfr. Georg, Freiherr, Dr. phil., Rittergutsbeſitzer, 

Schelenburg bei Schledehauſen 

Sohmann, Gerhard, Pfarrer, Schledehauſen 
Stahmer, E., Kommerzienrat, Dr. Ing. e. h., G.⸗M.⸗Hütte 
Weſterfeld, Lehrer, Haltern bei Belm 

305 Zerhuſen, Dechant, Wallenhorſt 
Ziern, Otto, Lehrer, Nemden bei Wiſſingen 


6. Im Kreiſe Wittlage. 


Albersmeyer, Lehrer, Bad Eſſen 
v. Bar, Henrich, Forſtmeiſter a. D., Rittergutsbeſitzer, Langelage 
bei Oſterkappeln 
Beckmann, Wilh., Gutsbeſitzer, Borgwedde bei Venne 
310 Biermann, Georg, Lehrer, Venne 
Büttner, Otto, Hauptlehrer, Hunteburg 
Ennker, Adolf, Lehrer, Bad Eſſen 
von der Haar, Lehrer, Oſterkappeln 
Hamker, Heinr., Fabrikant, Lintorf i. H. 
315 Kaiſer, Lehrer, Niewedde b. Venne 
Krönig, H., Dr. med., Sanitätsrat, Bad Eſſen 
Krümpel, Hauptlehrer, Lintorf 
Meyer zu Brorten, Hofbefitzer, Venne 
Nülle, Joh., Gutsbeſitzer, Oſterkappeln 
320 Sagebiel, Paſtor, prim., Bad Eſſen 
Schweer, Rektor, Bad Eſſen 
Tebbenhoff, Karl, Lehrer, Rabber 


XIII 


Tölkhaus, Wilh., Hofbeſitzer, Venne 
Vahle, E., Lehrer, Bad Eſſen 
325 Völker, Chriſtian, Dr., Dechant, Oſterkappeln 
Volksſchule Bad Eſſen 
Weſſeler, Fr., Lic. Paſtor, Hunteburg 


7. Im Herzogtum Arenberg: Meppen. 
(Kreiſe Aſchendorf, Hümmling u. Meppen). 


Behnes, Landrat, Geh. Regierungsrat, Meppen 

Bösken, Studiendirektor, Papenburg (Ems) 
330 Della Valle, Dr. Stud.⸗Rat., Gymnaſium Meppen 

Gersmann, Papenburg, Mühlenſchule 

Hinrichs, Dr., Studienrat, Meppen 

Muke, Bernh., Pfarrer, Aſchendorf (Ems) 

Riehemann, Dr., Geh. Studienrat, Gymnaſialdirektor, Meppen 
335 Schlicht, Rechtsanwalt u. Notar, Sögel 

Schulten, Dr., Studienrat, Papenburg (Ems), Richardſtr. 4 

Wolbers, H., Lehrer a. D., Sögel 


8. Im Kreiſe Grafſchaft Bentheim. 


Barlage, B., Rektor i. R., Nordhorn 
Dieckmann, Dr. med., Arzt, Schüttorf 
340 Fürſt zu Bentheim u. Steinfurt, Burgſteinfurt (Fürſtlich Bent⸗ 

heimſche Domänenkammer in Burgſteinfurt) 

Kath. Volksſchule, Engden, Kr. Bentheim (Schulvorſtand Schulte, 
Südhoff, Heinr. Rahe, Lehrer) 

Krabbe, J., Bürgermeiſter, Bentheim 

Specht, Rektor, Nordhorn 


9. Im Kreiſe Lingen. 


Egert, Kreisſchulrat, Lingen, Gymnaſialſtr. 1 
345 van Held, Vikar, Lingen 
Kennepohl, Karl, Dr., Lingen 
Kreislehrerbibliothek des Inſpektionsbezirks Lingen 1 (Lehrer 
Reiring), Kaſtell 3 
Lietemeyer, H., Pfarrer, Thuine bei Freren 
Lögermann, Hauptlehrer, Meſſingen bei Beeſten 
350 Magiſtrat der Stadt Lingen 
Pöttering, B., Pfarrer, Salzbergen bei Rheine 


XIV 


II. Außerhalb des Regierungsbezirks. 


Abeken, Hans, Amtsgerichtsrat, Polle / Weſer 
Atzert, Dr., Oberſtudiendirektor, Breslau 
Baader, Th., Dr., Univerſitätsprofeſſor, Nijmegen (Holland), 
Sumatraſtraat 10 
355 Baldus, Joſ., Studienaſſeſſor, Friesoythe (Oldbg.) 
Beckmann, G., Geh. Regierungsrat, Dr., Univerſitätsprofeſſor, 
Erlangen, Bismarckſtr. 14 
v. Beeſten, H. A., Dr. med., Arzt, Scherfede in Weſtf. 
Bibliothek des preußiſchen Landtags, Berlin SW 11, Prinz 
Albrechtſtr. 5 
Bibliothek, Königl. Ernſt Auguſt Fideicommiß., Gmunden, durch 
Buchhandlung, Guſt. Fock G. m. b. H., Leipzig, Markgrafenſtr. 4/6 
360 Bierbaum, Johannes, Dr med., Arzt, Leipzig⸗Anger⸗Crottendorf 
Brandi, Dr., Geh. Regierungsrat Prof., Göttingen, Herzberger 
Landſtr. 44 
Droop, Landgerichtsdirektor, Bielefeld, Herforderſtr. 34a 
Eckart⸗Buchhandlung (Deutſcher Schulverein und Geſ.) Wien 8. 
Fuhrmannsgaſſe 18 
Graff, Hans, Dr. Magiſtratsrat, Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker⸗ 
ſtraße 20 
365 v. Gruner, Juſtus, Rentner, Wieſenburg i. d. Mark, auf dem 
Haſſelberge 
v. Gülich, Ferd., Dr. jur., Deutſcher Außerordentlicher Geſandter 
u. bevollmächtigter Miniſter, Luxemburg, Limpertsberg 
Gymnaſium Vechta, Studienrat Terheyden 
Haber, Pfarrer, Wedel, Holſtein 
Hackmann, H., Ober⸗Poſtdirektor i. R., Major a. D., Weſterkappeln 
370 Große⸗Heitmeyer, H., Rektor, Hofgeismar bei Caſſel, Am Reit⸗ 
hagen Str. 3 
Henrichs, Dr. med., Sanitätsrat, Hameln 
Hildebrandt, F., Direktor, Hannover, Krauſenſtr. 50 
Hoffſchlag, Dr., Weſeke bei Borken in Weſtf. 
v. Hugo, Geh. Juſtizrat, Landgerichts⸗Dir. a. D., Bückeburg, 
Georgſtr. Za 
375 Itzen, Bürgermeiſter a. D., Weener (Ems) 
Jahn, M., Rektor, Geismar bei Göttingen 
Jänecke, Dr. ing. et phil., Reg.⸗ u. Baurat, Schleswig 
Jungehülſing, Adolf, Studienrat, Vechta. Markt 12 
Jungehülſing, Gerh., Dr, Studienaſſeſſor, Warendorf, Brüne⸗ 
brede 33 


XV 


380 Keisker, H., Dr., Oberſtudiendirektor, Dortmund, Oberrealſchule 
Keisker, L., Dr., Schulrat, Hamm in Weſtf. 
Kleyböcker, G., Lehrer, Lüneburg, Schnellenbergerweg 99 
Klünemann, Vikar, Cloppenburg 
Knoke, Hans, Studienrat, Lübeck, Brehmerſtr. 14 
385 Kriege, Geheimrat, Lienen in Weſtf. 
Kriege, Hermann, Kaufmann, Lienen in Weſtf. 
Kurlbaum, Geh. Regierungsrat, Caſſel, Amalienſtr. 7 
Lammers, Profeſſor, Solingen 
Landesarchiv Oldenburg 
390 Landesbibliothek Oldenburg, Damm 42 
v. Ledebur, Wilh., Freiherr, Königl. Kammerherr, Erbmarſchall, 
Landrat, Crollage Kr. Lübbecke 
Lejeüne, Joſ., Kaplan, Emden, Gr. Oſterſtr. 43 
Lührs, Dr., Regierungsrat a. D., Pully (Schweiz), rue du 
Midy 20 
Lüning, R., Rittergutsbeſitzer, Sulingen (Hann.) 
395 Meyer, K., Profeſſor, Bünde in Weſtf., Gartenſtr. 9 
Meyer, Dr., Karl, Medizinalrat, Lennep i / Rh. 
Meyer zum Vorwalde, Wilh., Studienrat, Hannover, Türkeſtr. 1 
Meyer zu Schlochtern, Kasper, Großkaufmann, Amſterdam, 
Keizersgracht 255 
Meyer zu Schlochtern, Herm., stud. jur., Amſterdam, Keizers⸗ 
gracht 255 
400 Niedermeyer, Juſtizrat, Rechtsanwalt 4. Notar, Uelzen 
Pagendarm, Joh. H, Steuerinſpektor, Lüdinghauſen i. W. 
Rohlmann, Lehrer, Velpe, Kr. Tecklenburg 
Runge, Dr., Oberbibliothekar, Göttingen, Hainhol weg 1 E 
Schallenberg, Rektorats lehrer, Lengerich in Weſtf. 
405 Schloemann, Dr. ing., Buenos Ayres 
v. Schmiſing⸗Kerſſenbrock, Graf, Haus Brincke bei Borgholzhauſen 
Schuhmacher, Dr. Profeſſor, Uetze in Hann., Dedenhäuſerweg 4 
Snethlage, Ernſt, Berlin NW 21., Quitzowſtr. 123 
Staatsarchiv Hannover 
410 Staatsarchiv Münſter in Weſtf. 
Stöve, H. Wilh., Kommerzienrat, Hamburg 39, Bellevue 22 
Strangmeier, H., Hilden, Kalſtert 1a 
Struck, Profeſſor, Vechta 
Struckmann, Guſtav, Dr., Senatspräſident, Leipzig, Bismarckſtr. 12 
415 Strudmann, Herm., Amtsgerichtsrat, Berlin⸗Wilmersdorf, Deides⸗ 
heimerſtr. 11 


XVI 


Struckmann, Forſtmeiſter, Oberförſterei Medingen bei Bevenſen, 
Kr. Uelzen 
Stüve, Frl. Mathilde, Reutlingen in Württbg., Hermann Kurzſtr. 9 
Stüve, Generalleutnant a. D., Magdeburg, Lüneburgerſtr. 1 
Sudfeldt, Walter, Berlin, Genthinerſtr. 32 
420 Sudhölter, Dr. med., Geh. Medizinalrat, Minden, Marienſtr. 70 
Tigges, F., G. m. b. H., Gütersloh 
v. Twickel, Rud., Freiherr zu Havixbeck 
Univerſitäts⸗Bibliothek Münſter 
Binde, Joh, Kaplan, Freiburg i / Br., Karthäuſerſtr. 41 
425 v. Wangenheim⸗Wake, Freiherr, Eldenburg bei Lenzen (Elbe), 
| Schloß 
Wehr, Landrat, Torgau 
Wiewel, Poſtdirektor, Eckernförde 
Wulfert, Oſternburg, Brunnenſtr. 2, 1. 
Zur Borg, Paſtor, Leer 


Zur Unterſtützung der Vereinszwecke haben ſich durch Bewilligung 
von Beiträgen bereit erklärt: 
430 Direktorium der Staatsarchive, Berlin 
Landesdirektorium Hannover 
Kreis Aſchendorf 
„ Berſenbrück 
„ Hümmling (Sögel) 
435 „ Iburg 


„ Melle 

„ Meppen 

„ Osnabrück 

„ Wittlage 
440 Stadt Bramſche 

„ Osnabrück 


Herzoglich Arenbergiſche Hof⸗ und Rentkammer, Düſſeldorf, 
Kloſterſtr. 23 


al. 


Satzungen 


des 


Vereins für Geſchichte und Landeskunde von Osnabrück, 


feſtgeſtellt durch Beſchluß vom 26. Auguſt 1847. 


8 1. 


Zweck des Vereins iſt Forſchung im Gebiete der Os na⸗ 
ber ü ck'ſchen Geſchichte. 


§ 2. 


Unter Os nabrück'ſcher Geſchichte wird nicht nur die 
Geſchichte derjenigen Länderteile verſtanden, welche jetzt zum 
Regierungs⸗Bezirke gehören, ſondern auch derjenigen, welche 
ehemals das Fürſtentum und den geiſtlichen Sprengel 
Osnabrück bildeten. 


88. 


Zur Geſchichte wird gerechnet: 


1; 


2. 
8. 
4. 


Geſchichte der Ereigniſſe, Chronik des Landes, 
Genealogie adeliger Geſchlechter; 

der Verfaſſung; 

des Bildungsganges; 

der äußern und innern Beſchaffenheit des Erdbodens, 
naturhiſtoriſche Forſchungen. 


XVIII 


§ 4. 
Zur Erreichung dieſes Zweckes dienen: 

1. Ordentliche und außerordentliche Verſammlungen 
der Vereinsmitglieder, deren Ort und Zeit durch 
den Vorſtand des Vereins feſtgeſetzt und den Mit⸗ 
gliedern zeitig bekannt gemacht werden ſoll. 

2. Als äußeres Organ des Vereins dient eine Zeit⸗ 
ſchrift, welche durch den Vorſtand des Vereins 
herausgegeben wird. 


8 5. 


Der Mitgliedsbeitrag beträgt vier Mark; derſelbe wird 
bei der Aushändigung je eines Bandes der Zeitſchrift 
erhoben. 


8 6. 
Der Beitritt zum Verein wird ſchriftlich erklärt. 


87 
Beſchlüſſe des Vereins werden in den außerordentlichen 
Verſammlungen durch abſolute Stimmenmehrheit der Er⸗ 
ſchienenen gefaßt; Wahlen finden nur nach relativer 
Stimmenmehrheit ſtatt. 


Ss 8. 

Der Borftand beſteht aus einem Präſidenten, einem 
Vizepräſidenten, einem Sekretär und einem 
Rechnungsführer, welche alljährlich von neuem ge⸗ 
wählt werden. | 


89. 


Der Vorſtand beſorgt die Herausgabe der Vereins⸗ 
zeitſchrift; er kann zur Unterſtützung in dieſem Geſchäfte ſich 
andere Mitglieder des Vereins beiordnen. 


XIX 


8 10, 


Der Austritt aus dem Verein muß 6 Monate vor dem 
Ablaufe des Kalenderjahres erklärt werden, und verliert der 
Austretende ſeinen Anteil an dem Vereinsvermögen. 


§ 11. 


Ueber den Beſtand des Vermögens der Geſellſchaft hat 
der Vorſtand am Schluſſe des Jahres Rechnung abzulegen. 


XX 


Die Bibliothek befindet ſich im Staatsarchiv Osnabrück, 
Schloßſtr. 29 und iſt täglich von 9—1 Uhr geöffnet. Die Ver⸗ 
waltung liegt in den Händen des vn Erſter Staatsarchivrat 
Dr. Fink. 


Die Enkſtehungsgeſchichte der alten Kirche 
in Wallenhorſt, 


der einzigen nachgewieſenen romaniſchen Emporenkirche 
Weſtfalens. 


Von 
Dr. Wilhelm Jänecke, Dozent der Univerſität Kiel. 
(Hierzu 2 Abbildungen.) 


Einleitung. 


Die erſte Arbeit des Baugeſchichtsforſchers, überhaupt 
des Kunſtgeſchichtlers und Archäologen, wird immer darin 
beſtehen, die vorhandenen Kunſtdenkmäler mit den darüber 
überlieferten ſchriftlichen Nachrichten in Einklang zu bringen. 
Das gelingt oft nur teilweiſe. Es entſteht die Aufgabe, hier 
zu vorhandenen Denkmälern die fehlenden Nachrichten, dort 
zu vorhandenen Nachrichten die fehlenden Denkmäler zu 
ergänzen. Ja, bei der Fülle des im Laufe der Jahrhunderte 
Verſchwundenen tritt nicht ſelten der Fall ein, daß ſowohl 
Denkmäler wie Nachrichten fehlen und gleichwohl durch Auf⸗ 
ſpüren von auffallenden Lücken innerhalb der überlieferten 
Zufallsreihen der Rückſchluß auf einſt vorhandene Denk⸗ 
mäler und Nachrichten gezogen werden muß. 

Bei der alten Kirche in Wallenhorſt liegt der Fall ſo, 
daß die Baugeſchichte faſt ausſchließlich aus dem vorhandenen 
Denkmal durch Zergliederung in ſeine verſchiedenen Bau⸗ 
abſchnitte abgeleſen werden muß, während die Nachrichten 
— wenigſtens bauliche — uns im Stiche laſſen. Es muß 
daher verſucht werden, den Bau nach ſeinen Stilformen und 

Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 1 


2 Jänecke, 


Konſtruktionen durch Vergleich mit anderen ähnlicher Art 
in diejenige Zeit bezw. diejenigen Zeitabſchnitte einzu⸗ 
ordnen, wohin er in Hinblick auf ſonſt verbürgte Zeit⸗ 
umſtände am wahrſcheinlichſten hineinpaßt. 


Die Sage. 


An die Stelle fehlender glaubwürdiger ſchriftlicher 
Nachrichten zur Baugeſchichte tritt — wie oft bei ſehr alten 
Bauten — die mündlich und ſchriftlich überlieferte Sage. 
Die alte Wallenhorſter Kirche war immer ihr Lieblings⸗ 
kind. Noch heute iſt im Volksmunde die Ueberlieferung 
lebendig, daß ſie die älteſte aller Osnabrücker 
Kirchen und von Karl dem Großen ſelbſt gegründet ſei. 
Die auf ihrer Kirchturmſpitze heute noch ſitzende Henne ſoll 
die Hähne der übrigen Kirchen des Osnabrücker Landes erſt 
ausgebrütet haben. Nach Sudendorf hatte die Sage folgende 
Faſſung!): „Um Bockholt?) und Wallenhorſt') lag ein 
heiliger Hain mit dem Tempel eines heidniſchen Gottes. 
Zwiſchen Engter und Damme ſtand Wittekind. Nach 
blutigem Kampfe mußte Wiek (d. h. Wittekind) das Feld 
räumen, worauf Karl den Heidentempel zerſtörte und 
daraus die alte Kirche erbaute. Auf dieſe ſetzte er eine 
goldene Henne zum Zeichen, daß ſie die übrigen Kirchen 
ausbrüten ſollte.“ 


) Mitteil. Bd. 3. 

2) Das iſt da, wo heute die neue Wallenhorſter Kirche und 
die gotiſche St. Annenkapelle (nach 1426 gebaut, 1669 ausgebeſſert) 
ſteht. Hier wurden im Mittelalter (14.—15. Jahrhundert) die 
Landtage abgehalten, deren Beſchlüſſe zu der bekannten Redens⸗ 
art „Gott ſchütze Osnabrück vor Wallenhorſt!“ Veranlaſſung 
gegeben haben. 

3) d. h. dem Standort der alten Kirche. Der Name bedeutet 
nach Jellinghaus ſoviel wie „Horſt über den Quellen“, ſ. Mit- 
teilungen Bd. 35, S. 186, 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 3 


Es liegt nicht der mindeſte Grund vor, an dem all- 
gemeinen Inhalte der Sage zu zweifeln, nämlich daran, 
daß ſich bei Wallenhorſt, unweit der Haſe und der Witte⸗ 
kindsburg (bei Rulle) erbitterte Kämpfe zwiſchen Sachſen 
und Franken abgeſpielt haben, daß ſich dieſe Kämpfe zuletzt 
nach dem Schlagvorderberge (Klushügel bei Osnabrück) an 
der Haſe hinzogen, bis Karl der Große die Sachſen hier in 
einer mehrtägigen Entſcheidungsſchlacht 783 endgültig be⸗ 
ſiegte. Es iſt auch durchaus wahrſcheinlich, daß ſich auf 
dem erhöhten Kirchplatze!), wo heute die Wallenhorſter 
Kirche ſteht, ſchon in heidniſcher Zeit eine alte germaniſche 
Kultſtätte befunden hat. In dem alten Bauernhauſe, ſüd⸗ 
weſtlich der Kirche, befindet ſich noch heute eine alte Quelle. 
Von ſolchen alten Quellen in einem Horſte, d. h. in einem 
teilweiſe ausgerodeten Walde, hat der Ort ſeinen Namen. 
Wie u. a. Hungerland nachgewieſen hat:), wählten die alten 
Germanen mit Vorliebe ſolche Quellen als Stätten ihres 
Gottesdienſtes. Die nicht allzuweit von Wallenhorſt liegen⸗ 
den „Karlſteine“ deuten ebenfalls auf eine von der ger⸗ 
maniſchen Götter⸗ und Heldenverehrung bevorzugte Gegend. 
Wie allgemein üblich, trat in Wallenhorſt an die Stelle der 
heidniſchen Kultſtätte eine chriſtliche Kirche.?) Nur folgende, 
ins Einzelne gehende Folgerungen darf man aus dem 
Wortlaut der Sage nicht ziehen: 1. daß Karl der Große 
in Wallenhorſt eine Kirche gebaut hat, 2. daß der jetzige 
Bau dieſe Kirche darſtellt bezw. die jetzige Henne die Karls 
des Großen ſei. 

1) Der ſich durch Bauſchutt, Grabhügel und dergl., wie 
bei alten Bauten üblich, weiter erhöhte, ſodaß heute von der Süd⸗ 
ſeite 3 Stufen hinunter ins Innere führen. 

2) S. Mitteil. 46. Bd., S. 159. 

3) Wobei Wotan durch den heiligen Michael, Donar durch 


St. Peter, Baldur durch Chriſtus, Freya durch Maria erſetzt 
zu werden pflegte. S. Näheres bei Hungerland, Seeßelberg u. a. 


1* 


4 Jänecke, 


Dieſe Zurückführung auf Karl den Großen als Bau⸗ 
herrn iſt übrigens nichts Beſonderes, ſie findet ſich in Weſt⸗ 
falen bei faſt allen der älteſten Kirchen.“) Die überragende 
Perſönlichkeit Karls des Großen und die von ihm mit un⸗ 
beugſamer Härte durchgeſetzte Einführung des Chriſten⸗ 
tums und damit die völlige geiſtige Umſtellung der ger⸗ 
maniſchen Gedankenwelt haben ſich den Zeitgenoſſen und 
den folgenden Jahrhunderten derartig unauslöſchbar ein⸗ 
geprägt, daß ſchließlich jedes erſte Auftreten des Chriften- 
tums mit ihm in Verbindung gebracht wurde. 


Geſchichtliche Nachrichten. 

Die Entſtehung der Sage hat ſicher ihren Hauptgrund 
mit darin, daß der Ort Wallenhorſt tatſächlich eine ſehr alte 
Siedlung iſt. Jellinghaus vermutet hier ſchon in vor⸗ 
chriſtlicher Zeit ein ſächſiſches Dorf.?) Geſchichtlich ſicher er⸗ 
wähnt wird es erſt in fränkiſcher Zeit beim Jahre 851, in 
der bekannten — vor 865 begonnenen, bis 881 vollendeten — 
Beſchreibung von der Ueberführung der vom Papſte an den 
Grafen Waltbert, einen Enkel Wittekinds, geſchenkten Ge⸗ 
beine des heiligen Alexander (4. Sohnes der Märtyrerin 
heilg. Felicitas) von Rom nach Wildeshauſen im Olden⸗ 
burgiſchen.) Die Reife ging den Rhein hinunter bis 
Boppard, von dort nach Sachſen über Dren⸗Steinfurt — 


1) Häufig erwähnt in Lübke, „Die mittelalterl. Kunſt in 
Weſtfalen“. (1853.) T. O. Weigel, Leipzig, S. 91 u. a. m. 

2) S. Mitteil. Bd. 35, S. 135. Da die Sachſen erſt gegen 
700, vom Norden kommend, im heutigen Niederſachſen ſich an⸗ 
ſiedelten, könnten ſie für Wallenhorſt erſt ſeit dieſer Zeit in 
Betracht kommen. 

3) Das Original dieſer translatio S. Alexandri befindet ſich 
in der Kgl. Bibliothek in Hannover, ſ. Pertz, Monumenta Germaniae 
historica. Scriptores Tom II Annales Xantentes pag. 229. 
Der hannoverſche Staatsarchivar Sudendorf bearbeitete ſie zuerſt 
in ſeinen Beiträgen zur Geſchichte des Stiftes Wildeshauſen in 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 5 


Osnabrück — Wallenhorſt, dann über Bokern ins Olden⸗ 
burgiſche. Die Gebeine haben damals wie an andern 
Orten fo auch in Wallenhorſt eine Nacht geruht und ſollen 
hier, wie an anderen Orten, Wunder getan haben. Von einer 
Kirche iſt hierbei nicht die Rede, ſondern nur von einer 
„villa Wallonhurst“, d. h. einem Meiergute Waltberts, 
wenn man das Wort villa in dieſer fränkiſchen Urkunde 
nicht noch allgemeiner, nämlich mit „Dorf“ überſetzen will.!) 
Hätte dieſes Meiergut oder Dorf eine Kirche beſeſſen, ſo 
würde ſie der kirchliche Verfaſſer zweifellos erwähnt haben. 
Daraus, daß es nicht geſchehen iſt, kann man den ſicheren 
Schluß ziehen, da ß 851 nochkeinechriſtliche Kirche 
in Wallenhorſt ſtand. Dagegen wird das auf dieſer 
Reiſe genannte „Osnabrugga“ bereits als „monasterium“ 
(Kloſter) und „claustrum“ (Brüderhaus, ſpäter Kreuzgang) 
bezeichnet, hat alſo ſchon damals eine Kirche irgend einer 
Form und irgend eines Bauſtoffes gehabt. Die letzten Aus⸗ 
grabungen in Hersfeld, Fulda und Paderborn?) machen 


der weſtfäl. Zeitſchr. f. vaterl. Geſch. u. Altertumskunde Münſter 
1843, S. 179—281. S. a. Osn. Urkundenbuch I, S. 33. Archiv- 
direktor Bruno Kruſch beabſichtigt eine neue Ausgabe der 
translatio, dieſer älteſten hiſtoriſchen Quellenſchrift Nieder- 
ſachſens, da die fleißige Diſſertation Wetzels (Kiel 1881) längſt 
überholt iſt. 

1) Auf dieſe Ueberſetzung machte mich freundlicher Weiſe 
Geheimrat Knoke aufmerkſam. 

2) Die von Prof. Vonderau in Fulda und — das letzte Mal 
in Gemeinſchaft mit Prof. Weiſe⸗Tübingen — in Hersfeld in den 
Jahren 1920—23 vorgenommenen Grabungen haben ſowohl beim 
Dom in Fulda wie bei der Stiftskirche in Hersfeld unter den 
fränkiſchen Bauſchichten aus der Zeit des Bonifatius auch Ueber⸗ 
reſte aus der germaniſch⸗heidniſchen Vorzeit zu Tage gefördert. 
Wieder ein Beweis, daß die chriſtlichen Kirchengründungen auf 
vorchriſtlichen Kultſtätten zu erfolgen pflegten. In Paderborn 
iſt Prof. Fuchs ebenfalls auf fränkiſche Grundmauern aus 
Karl d. Großen Zeit und germaniſche Spuren geſtoßen (1923); 


6 Jänecke, 


es wahrſcheinlich, daß der Bauſtoff bei Biſchofskirchen oder 
größeren Stiftskirchen (Hersfeld, Neuenheerſe) — alſo auch 
in Osnabrück — regelmäßig nicht Holz, ſondern Stein 
war.!) Ebenſo wird in dem Endziele der Reife, in Wildes⸗ 
haufen, eine Kirche erwähnt (ecclesia, basilica), die nun 
nach Ueberführung der Gebeine dem heiligen Alexander 
geweiht wurde. 


Das höhere Alter des Osnabrücker Doms geht, wie 
Mithoff zuerſt hervorgehoben hat, auch daraus hervor, daß 
derſelbe Archidiakonatskirche, d. h. Hauptkirche eines 
Sprengels iſt, während die Wallenhorſter Kirche zum 
Archidiakonate des Domprobſten von Osnabrück gehörte. 
alſo erſt ſpäter gegründet ſein kann. Denn Archidiakonats⸗ 
kirchen waren immer die älteſten und bedeutendſten Kirchen 
des betreffenden Sprengels.) Wenn die heutige Wallen⸗ 
horſter Kirche dem heiligen Alexander geweiht iſt, ſo beweiſt 
das an ſich ſchon, daß ſie erſt nach dem verbürgten Ueber⸗ 
nachten der Gebeine desſelben in dem bis dahin kirchenloſen 
Dorfe gebaut wurde. Wie lange nachher das geſchah, ob 
bald darauf oder erſt mehrere Jahrhunderte danach, hat 
ſich bisher mangels ſonſtiger Nachrichten nicht näher feſt⸗ 
ſtellen laſſen. Baugeſchichtlich ſicher läßt ſich nur erweiſen, 


ſ. u. a. die Zeitſchrift „Mein Heimatland“ Hersfeld i. Nr. 27. 
Prof. Fuchs beabſichtigt, die Grabungen auf dem Domplatze fort⸗ 
zuſetzen. 

1) Durch die Ausgrabungen am Chore des Osnabrücker 
Doms ſind in den Jahren 1897—99 die Grundmauern einer 
runden Chorapſis bloßgelegt. Vermutlich gehen auch noch Teile 
des aufgehenden Mauerwerks, z. B. die Untermauern des Weſt⸗ 
turmes und der Vierungsturm, auf die Zeit vor dem Brande von 
1100 zurück. Letzteren Turm möchte Lübke allerdings nicht vor das 
11. Jahrhundert ſetzen. Eine genauere Erforſchung der Bau⸗ 
geſchichte des Osnabrücker Doms ſteht noch aus. 

2) Mehrere Pfarren zuſammengefaßt unterſtanden der Auf⸗ 
ſicht einzelner größerer Kirchen, welche mit Geiſtlichen des 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 7 


daß die jetzige Kirche, die möglicherweiſe an Stelle 
einer ſolchen nach 851 gebauten trat, in ihren älteſten Teilen 
früheſtens der Mitte des 12. Jahrhunderts angehört. Ob 
ſich im Erdboden etwa noch ältere Grundmauern finden, 
könnte nur durch Aufgrabungen erforſcht werden, zu denen 
hiermit dringend angeraten ſei. 

Was insbeſondere die Henne anlangt, ſo hat ſchon der 
Konrektor Meyer!) den ſehr vernünftigen Schluß ange⸗ 
deutet, daß dieſe angeblich karolingiſche Henne erſt auf die 
Turmſpitze geſetzt wurde, als das Andenken an das höhere 
Alter der Wallenhorſter Kirche gegenüber den ſpäter ent⸗ 
ſtandenen Kirchen der Nachbarſchaft zu verblaſſen anfing, 
alſo wohl erſt im ausgehenden Mittelalter. 

Der Name Wallenhorſt erſcheint erſt 1037 wieder, als 
eine adelige Frau (nobilis mulier), namens Hildeswith 
dortige Beſitzungen (der Domkirche in Osnabrück) 
ſchenkte.?) Von einer Kirche in Wallenhorſt, für die eine 
ſolche Schenkung doch zunächſt in Betracht gekommen wäre, 
erfahren wir auch hier nichts. Daß eine Kirche vorhanden 
war, iſt zum erſten Male mit Sicherheit zu entnehmen aus 


dem um 1188 aufgeſtellten Verzeichniſſe des Lentfried, der 
1180—1195 und 1203—1207 Domprobſt von Osnabrück 


war, in deſſen Archidiakonat alſo Wallenhorſt gehörte.“ Es 


Domes beſetzt wurden. Biſchof Adolf von Tecklenburg (1216 bis 
1224) teilte das ganze Land in verſchiedene „Archidiakonate“, die 
dieſe Aufſichtskirchen umfaßten und übertrug jedes einem Dom⸗ 
herrn. Das Archidiakonat des Osnabrücker Domes unterſtand 
dem Domprobſten, das von Ankum dem Domkantor uſw. Die 
Archidiakonen pflegten die Pfarreinkünfte für ſich einzuziehen und 
ließen die Pfarrgeſchäfte durch ſog. mercenarii d. h. von ihnen 
beſoldete Prieſter verſehen. Durch das Archidiakonatsgericht 
oder den „Send“ übten die Biſchöfe ihr Aufſichtsrecht über die 
Pfarren aus. 

2) S. Mitteil. 5. Bd. S. 326. 

2) S. Mitteil. 4. Bd. S. 47. 

2) S. Mitteil. 30. Bd. S. 95 und 34. Bd. S. 48 ff. 


8 Jänecke, 


iſt darin von einer parochia (curia) Walenhorst, d. h. von 
einem Kirchſpiele die Rede, das ſetzt in dieſem Falle eine 
Kirche voraus. Damit erſcheint das Jahr 1188 als der 
früheſte terminus ante quem und wir werden weiterhin 
ſehen, daß die älteſten Teile der jetzigen Kirche tatſächlich 
nur bis in die erſte Hälfte des 12. Jahrhunderts reichen. 
Das ſtimmt auch zu den neueren baugeſchichtlichen For⸗ 
ſchungen über die übrigen älteſten Kirchengründungen des 
Osnabrücker Landes, die ſelbſt für die Zeit des baueifrigen 
Bennos (1068—1088) nur zum kleinſten Teile als 
Bennoniſch nachweisbar ſind (Kloſterkirche in Iburg und 
auf dem Gertrudenberge) 1). Lediglich der Dom in Osna⸗ 
brück bildet eine Ausnahme und könnte vielleicht in frän⸗ 
kiſche oder ottoniſche Zeit reichen. 

Was ſonſt an geſchichtlicher Begründung für die Ent⸗ 
ſtehung der Wallenhorſter Kirche in fränkiſcher Zeit an⸗ 
geführt wird, entſtammt meiſtens dem 18. Jahrhundert, 
hat alſo keinerlei Beweiskraft. In ſeiner lateiniſchen 
„Historia Westphaliae“ von 1773 ſchreibt der Jeſuiten⸗ 
pater Nikolaus Schaten?), daß er ſich leicht überzeugt habe 
(„ut facile mihi persuaserim“), daß Karl der Große zur 
Erinnerung an den Sieg an der Haſe, in der Nähe Wallen⸗ 
horſts, befohlen hätte, in Wallenhorſt eine Kirche zu bauen. 
Offenbar durch dieſe ſichtlich in majorem gloriam ecclesiae 
entſtandene Anſicht im Kreiſe des einflußreichen Schaten 
verleitet, ließ der Wallenhorſter Paſtor Friedrich Gosmann 
1767 bei den damaligen Umbauarbeiten über die neue ſüd⸗ 


1) S. Jänecke, Iſt das Gertrudenkloſter bei Osnabrück ein 
Bau Bennos? (Zeitſchr. f. Geſch. d. Architektur, Winter Heidel⸗ 
berg 1925.) S. 111—120 und Jänecke, Die Veränderungen der 
Iburger Kloſterkirche in der „Denkmalpflege“ 1920, S. 65—69; 
von demſelben, „Die Kloſterkirche in Iburg“ in der Zeitſchr. f. 
vaterl. Geſch. u. Altertumsk., Münſter 1919, S. 106—119. 

2) Münſter bei Wilh. Aſchendorf 1773 S. 328. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 9 


liche Kirchentür die Inſchrift meißeln: Renovatum 1767 
B. P. („Burmeifter Proviſor“) G. P. („Gosmann Paſtor“) 
VnI Deo s. CaroLVs eX fano saCraVlt, d. h. „Aus 
einem Götzentempel hat der heilige Karl dieſen Bau dem 
einzigen wahren Gotte geweiht.“ Merkwürdigerweiſe er⸗ 
geben die großen lateiniſchen Buchſtaben dieſes „Akroſtichon“ 
nicht die darüberſtehende Jahreszahl 1767, ſondern 1777 — 
vermutlich ein Schnitzer des Steinmetzen. 


Um zur Henne zurückzukehren, ſo berichtet 1711 der 
Weihbiſchof Graf Bronckhorſt in einem Kollektenbriefe von 
der Abſicht der Gemeinde, die Henne zu vergolden. !) Vor⸗ 
her war ſie alſo nicht vergoldet. Ausgeführt iſt die Ver⸗ 
goldung im Jahre 1716 unter dem Paſtor Jan Kemper, 
wie aus der Inſchrift auf einem Kupferſtreifen in dem 
unter der Henne ſitzenden Kugelknauf hervorgeht.?) Im 
heutigen Zuſtande iſt die Henne nicht mehr vergoldet, 
ſondern beſteht aus aneinander genieteten flachen Kupfer- 
blechen von höchſt altertümlicher Zeichnung mit der Inſchrift 
darauf: S(anctus) C(arolus) M(agnus) 772. Nach der 
auf der anderen Seite ſtehenden Jahreszahl 1766 ſtammt 
ſie von dem bereits genannten Paſtor Gosmann, der da⸗ 
mals die Kirche umbauen ließ. Was das Alter des Turmes, 
auf dem die Henne ſitzt, anlangt, ſo möchte man aus den 
— heute verſchwundenen — älteſten Zurmgloden?) von 
1515 und 1516 ſchließen, daß er nicht viel älter als dieſe 


1) S. Mitteil. 3. Bd. S. 346. 


2) S. Näheres über die Henne und ihre Inſchriften in den 
Ausführungen des Verfaſſers in den Mitteil. 34. Bd. S. 412—414 
und mit Abbildungen in der „Denkmalpflege“ 1910, S. 45—47. 


8) Die bei Mithoff genauer beſchriebenen Glocken kamen 
zunächſt in den Turm der neuen Kirche, wurden dann aber leider 
1907 bei Anſchaffung eines neuen Geläutes dem Glockengießer 
Otto⸗Hemelingen als Abſchlagszahlung zum Einſchmelzen ge⸗ 
geben. (!) 


10 Jänecke, 


Zeit iſt. Das ſtimmt auch mit den ſpäten gotiſchen Formen 
an Tür und Fenſtern ſowie mit Form und Alter des 1514 
gebauten Turmes der Kirche in Ankum überein. In dieſe 
Zeit um 1500 wird die mehrfach — zuletzt am 29. 4. 1909 — 
durch Blitzſchläge zerſtörte und wieder ausgebeſſerte Henne 
— ſelbſt in einzelnen Teilen — kaum zurückreichen. Doch 
iſt es andererſeits wahrſcheinlich, daß bei jeder Erneuerung 
immer wieder die alte Urform nachgeahmt wurde, die wohl 
erſt in ſpätgotiſcher Zeit entſtand.) Aus romaniſcher Zeit 
ſind ſolche figürliche Turmſpitzen aus Metall nicht erhalten, 
wenngleich wir wiſſen, daß z. B. Hähne über dem Turm⸗ 
kreuz ſchon im 9. Jahrhundert angebracht wurden (ſ. Sauer, 
Symbolik d. Kirchengebäude, Herder in Freiburg 1924, 
S. 143, 396). 


Bisherige baugeſchichtliche Forſchungen. 


Die erſten maßſtäblichen Aufnahmezeichnungen der 
alten Kirche wurden in der für mittelalterliche Baukunſt 
begeiſterten Zeit der fpäten Romantik im Jahre 1855 von 
dem damaligen Eiſenbahn⸗Bauinſpektor Bureſch und dem 
Osnabrücker Stadtbaumeiſter Richard nebſt einigen 
Freunden ausgeführt und ſowohl in den „Mitteilungen“? 
mit begleitenden geſchichtlichen Ausführungen des Konrektors 
Meyer (1858) als auch in der Veröffentlichung) des han⸗ 
noverſchen Architekten⸗ und Ingenieurvereins (1861) heraus⸗ 
gegeben, hier mit begleitendem Aufſatze des bekannten 
„Gotikers“, damaligen Bau⸗Inſpektors Konrad Wilhelm 
Haſe. Richard wie Haſe erkannten ſehr wohl, daß der Bau 
im Laufe der Jahrhunderte weſentlich umgeſtaltende Aende⸗ 


1) Siehe Note 3, S. 9. 

2) Mitteil. 5. Bd. 

8) Mittelalterliche Baudenkmäler Niederſachſens, heraus- 
gegeben von dem Architekten⸗ und Ingenieurverein für das 
Königreich Hannover. 1. Bd. mit 48 litographierten Tafeln. 
Hannover, Karl Rümpler 1861. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 11 


rungen erfahren hatte, drangen aber nicht tiefer in ſeine 
genauere baugeſchichtliche Zergliederung ein. Haſe erklärte, 
die Kirche überhaupt erſt nach dem Druck der Richardſchen 
Zeichnungen geſehen zu haben, rechnet ſie auch nicht zu 
„Niederſachſen“, ſondern zu „Weſtfalen“, wie denn das 
ganze Osnabrücker Land damals — z. B. von Lübke, Levin 
Schücking u. a. — kulturgeſchichtlich immer zu Weſtfalen 
gerechnet wurde. Wegen der nicht vor dem 12. Jahrhundert 
in der romaniſchen Baukunſt Weſtfalens auftretenden Wöl⸗ 
bungen, die beide Architekten auch beim Mittelſchiffe (Spitz⸗ 
bögen) für von vornherein beabſichtigt hielten, ſetzte Richard 
die Entſtehung ins 12., Haſe die (ſpätromaniſchen) Kämpfer⸗ 
geſimſe ins 12., die Gewölbe darüber ins 13. Jahrhundert. 
Sehr viel eingehender hat ſich der in ſeiner gründlichen 
geſchichtlichen Quellenkenntnis noch heute unübertroffene 
Bau⸗Inſpektor Mithoff mit dem rätſelhaften Bau be⸗ 
ſchäftigt.)) Doch müſſen auch ihm wohl die romaniſch⸗ 
rundbogigen Wölbungen der Seitenſchiffe mit den gotiſch⸗ 
ſpitzbogigen des Mittelſchiffes annähernd gleichzeitig er⸗ 
ſchienen ſein, wenn er die Entſtehungszeit in den Anfang 
des 13. Jahrhunderts verlegt. Zum erſten Male klarer 
getrennt hat die einzelnen Bauabſchnitte der frühere Kon⸗ 
ſervator der preußiſchen Kunſtdenkmäler v. Dehn⸗Roth⸗ 
felſer bei Gelegenheit einer größeren Ausbeſſerung in 
feinem Gutachten vom 20. 5. 18842). Er ſucht darin zwei 
verſchiedene Bauabſchnitte nachzuweiſen: eine im Mittel- 
ſchiffe urſprünglich flachgedeckte Baſilika des 12. Jahrh. 
und ſpätere gotiſche Wölbungen und Erweiterungen des 
13. Jahrhunderts. Daß es ſich bei genauerer Zergliederung 


1) In feinem Inventarwerke „Kunſtdenkmale und Alter- 
tümer im Hannoverſchen“. 6. Bd. S. 165 —166, Hannover, 
Helwig 1879. 

2) Früher auf dem Pr. Hochbauamte, heute im Staatsarchive 
Osnabrück. 


12 Jänecke, 


um mindeſtens 3 Hauptbauabſchnitte handeln muß, erkannte 
auch er noch nicht. 

In neuerer Zeit iſt die Kirche wohl von jungen Bau⸗ 
befliſſenen zu Studienzwecken aufgezeichnet, zur Aufklärung 
der Baugeſchichte aber nichts beigetragen.) Daß man ſich 
von Seiten der Forſcher verſchiedenſter Vorbildung immer 
wieder mit dem rätſelhaften Bau beſchäftigte, iſt bezeichnend 
für die ſo ungewöhnlich anziehende Aufgabe. Trotz ihrer 
Kleinheit ſteht die Wallenhorſter Kirche ſowohl durch die 
Nebel der Sage wie durch ihre auffallende Sondergeſtalt 
im Osnabrücker Lande einzig da. Wieder und wieder hat 
es daher auch mich wie mit magnetiſcher Gewalt in ſeine 
Nähe gezogen. Im Sommer 1925 habe ich den Bau in 
allen Teilen genau aufgemeſſen und aufgezeichnet?) und 
glaube nun im folgenden des baugeſchichtlichen Rätſels 
Löſung bieten zu können. 


Heutiger Zuſtand. 
Der heutige Zuſtand zeigt eine kleine weſtfäliſche Hallen⸗ 
kirche, wie ſie ſich ſeit dem Ausgange des 12. Jahrhunderts 
in Weſtfalen ſiegreich gegen die Baſilika durchgeſetzt hatte: 


) Ebenſo haben ſonſtige Bearbeitungen des Stoffs, z. B. 
der verdienſtvolle Vortrag des Wallenhorſter Dechanten Zerhuſen 
v. 23. 9. 1917 in Wallenhorſt oder der Aufſatz Heinrich Freunds 
in „Osnabrück und ſeine Berge“ v. Juni 1921, nichts Neues nach⸗ 
gewieſen, auch Freunds Vermutung eines „Weſtwerks“ im 
Osn. Tageblatt v. 1. 6. 1924 wirkt nicht überzeugend. Dem Ver⸗ 
nehmen nach hat Lehrer Heuermann in Mentrup eine Geſchichte 
Wallenhorſts in Arbeit. Bekannt ſind die ſtimmungsvollen 
Bilder unſeres heimiſchen Malers Franz Hecker von dem 
maleriſchen Kircheninnern. 

) Aus Erſparnisgründen können dieſem Aufſatze nur zwei 
meiner Zeichnungen beigegeben werden. Die übrigen zeigte ich 
in meinem Vortrage am 25. 1. 26. Zur Ergänzung empfehle 
ich die in Bd. 5 enthaltenen Richardſchen Zeichnungen, wobei der 


Fehler in der Anſichtszeichnung (die das Spiegelbild des Vor⸗ 


handenen darſtellt) zu beachten bleibt. Wer beſondere Freude an 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 13 


das Licht fällt nicht wie bei einer Baſilika (z. B. Dome in 
Osnabrück und Münſter) durch hochſitzende Fenſter des 
Mittelſchiffs über die flachen Pultdächer der Seitenſchiffe 
hinweg in das Innere hinein, ſondern ausſchließlich durch 
Fenſter der Seitenſchiffe (und der ſpäteren von Querſchiff 
und Chor), während das höher in den Dachraum reichende 
Mittelſchiff — heute — außen keine eigenen Fenſter mehr 
zeigt. Man ſieht aber im Innern auf den erſten Blick, daß 
die noch vorhandenen Mittelſchiffs⸗Fenſterniſchen erſt nach⸗ 
träglich zugemauert ſind, daß alſo urſprünglich eine baſilikale 
Anlage vorhanden war. Die Länge des Mittelſchiffs beträgt 
in typiſcher Weiſe zwei Gewölbefelder!), was für die 
ſchmaleren Seitenſchiffe in üblicher Weiſe je vier Gewölbe⸗ 
felder ergibt.?) Das Mittelſchiff zeigt heute nur Spitzbögen. 
abgeſehen von den tiefen Gewölbeniſchen unmittelbar an 
der Außenwand mit überhöhten Halbkreisbogen (ſog. 
„Schildbögen“). Die Seitenſchiffe dagegen weiſen alter⸗ 
tümlich gedrückte Halbkreisbögen elliptiſcher Form auf. 
Gewölbe ſind in den Seitenſchiffen nur an der Nordſeite 
über den oberen Fenſtern erhalten. Auf der Südſeite ſind 
ſie, wie angedeutet, im Jahre 1767 herausgebrochen, um für 
größere Oberfenſter barocker Form (Stichbogen) Platz zu 
gewinnen. Auch die hochſitzenden Fenſter des Querſchiffes 
entſtammen dieſer Zeit. Wie der ganze Bau, ſo beſtehen auch 
die etwa 30 Zentimeter ſtarken Wölbungen aus Bruchſteinen 
der baugeſchichtlichen Entwicklung des Kirchleins hat, möge ſich 
meine Unterſuchung an Ort und Stelle vorleſen. 

1) Dehio bezeichnet in feiner „Geſch. d. deutſchen Kunſt“ 
I. S. 277 dieſe zweijochige Anordnung geradezu als typiſch. Sie 
findet ſich im Osnabrücker Lande u. a. in Ankum, Quakenbrück, 
Engter, Ueffeln, weiterhin im Weſtfäliſchen in Lügde, Hörſte, 
Opherdicke, Delbrück und vielen anderen Beiſpielen. Wo ſich mehr 
als zwei Joche finden, handelt es ſich ſtets um örtliche Beſonder⸗ 
heiten mit größeren Bauabſichten. 


2) Entſprechend dem ſogenannten „gebundenen Syſtem“ der 
entwickelten romaniſchen Zeit. 


14 Jänecke, 


der umliegenden Berge — in der Hauptſache wohl vom 
Piesberge (auch Engter, Ueffeln?) ſtammend. Während die 
Mittelſchiffsgewölbe klare, wenig überhöhte gotiſche Kreuz⸗ 
gewölbe mit ſcharfen Graten bilden, ſind die erhaltenen 
Seitenſchiffsgewölbe eine Miſchung von Kuppel⸗ und Kreuz⸗ 
gewölben, indem die Diagonalgrate ſich nur in den Ecken 
zeigen und nach der Höhe zu in der Kugelfläche verſchwinden. 
Dehio hat auf dieſe urſprünglich Südweſt⸗Frankreich ent⸗ 
ſtammenden, bei rechteckigen Wölbfeldern häufigen Miſch⸗ 
gewölbe, „Domikalgewölbe“ beſonders hingewieſen.“) Das 
Auftreten von Quergurten in den Seitenſchiffen ſpricht 
gegen eine frühe romaniſche Zeit um oder vor 1100, weil 
dieſe durchweg keine Quergurten?) verwendet, ſondern gurt⸗ 
bogenloſe Kreuzgewölbe (3. B. bei den ſtets gewölbten 
Krypten). 

Nach Oſten ſchließt die Kirche in bekannter weſtfäliſcher 
Weiſe mit einem gotiſchen Chorgewölbe annähernd qua⸗ 
dratiſcher Grundfläche“) (wie z. B. beim Osnabrücker Dom), 
nach Weſten ſchließt ſich in ganzer Breite der Kirche ein 
Querſchiff, in drei gotiſche Kreuzgewölbe geteilt, an. Davor 
ſteht der ungegliederte ſpätgotiſche Weitturmt), ebenfalls 
quadratiſcher Grundfläche. Die Zugangstür iſt ganz an die 
weſtliche Südecke gerückt, damit die im Innern der 1,80 Mtr. 
dicken Turmmauer ausgeſparte maſſive Treppe über dieſe 
Tür hinweggehen kann. Die Lage des Querſchiffs im 
Weſten iſt auffallend. Sie erklärt ſich daraus, daß die Oſt⸗ 


1) S. Dehio a. a. O. I S. 276. 

2) Die erſten Gurten finden ſich erſt gegen Ende des 
12. Jahrhunderts (Vreden 1080). 

s Der ſogenannte „gerade Chorſchluß“ — im Gegenſatze zur 
halbkreisförmigen Chorniſche — wurde in frühromaniſcher Zeit 
beſonders von den Hirſauern (11. Jahrh.), ſpäter von den 
Ciſtercienſern (12. Jahrh.) gepflegt. In Weſtfalen wird er ſeit 
dieſer Zeit die herrſchende Form. 

) Im Mauerwerke etwa 16 m, im ganzen etwa 30 m hoch. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 15 


ſeite damals (um 1240) ſchon durch den Chor eingenommen 
— dieſer alſo etwas früher gebaut war und damit zur 
Raumgewinnung nur die Weſtſeite verfügbar blieb. Als 
ſelbſtſtändiger Bauteil von vornherein beabſichtigt war das 
Querhaus nicht. Denn ſonſt hätte man ſeine Außenmauern 
in üblicher Weiſe vor die Flucht der Seitenſchiffsmauern 
vortreten laſſen, um die Kreuzform zu markieren. So iſt 
es als offenbar ſpätere Zutat einfach in der weſtlichen Ver⸗ 
längerung der Seitenſchiffs⸗Außenmauern bezw. unter Be⸗ 
nutzung derſelben gebaut. Der Sakriſteianbau in Ver⸗ 
längerung der öſtlichen Chormauer ſtellt ſich als Anbau 
vom Ende des 17. Jahrhunderts dar. Bei genauerer Be⸗ 
trachtung find folgende drei Haupt⸗Bauabſchnitte der 
romaniſchen Zeit, auf die es hier allein ankommt, zu unter⸗ 
ſcheiden: 


Aelteſter Bauabſchnitt um 1140: 


Flachgedeckte Baſilika mit gewölbten Seitenſchiffs⸗Emporen. 
(S. Abbildung 1 und 2 links.) 


Die Löſung des Rätſels der erſten Entſtehung zeigt die 
unverſehrte Innenſeite der Außenmauer des nördlichen 
Seitenſchiffs. Hier ſind in zwei Höhenlagen übereinander 
flach⸗ bezw. rundbogige Niſchen zwiſchen gegliederten Wand⸗ 
pfeilern, von denen die unteren ein einfaches romaniſches 
Kämpfergeſims zeigen. In den Mitten dieſer Niſchen ſitzen 
übereinander kleine rundbogige Fenſter, heute zum Teil 
vermauert und verändert. Es müſſen alſo einmal 
zwei Geſchoſſe vorhanden geweſen fein. Ge 
wölbe ſind nur noch oben vorhanden. Sie werden aber 
urſprünglich in gleicher Ausführung auch über dem unteren 
Stockwerks⸗Abſchnitt geſeſſen haben, weil auch an den 
unteren Pfeilern Kämpfergeſimſe ſitzen, was dieſelbe An⸗ 
ordnung von Bogen wie bei der unteren Wandgliederung 
zur logiſchen Folgerung hat. Auch ſtimmt die unten über 


16 Jänecke, 


dem Kämpfer verbleibende Scheitelhöhe für Gewölbe von 
rd. 1 Meter genau mit der Scheitelhöhe der vorhandenen 
Gewölbe im oberen Teile überein. Da die unteren Gewölbe 
heute reſtlos verſchwunden ſind, ſo kann freilich die Möglich⸗ 
keit einer flachen Holzdecke, wie ſie heute im öſtlichen Teile, 
eine kleine Empore des 17. Jahrhunderts tragend, vor⸗ 
handen iſt, nicht ganz ausſcheiden. Auch der vorhandene 
innere Anſatz der Außenmauer (dieſe unten rund 65 Ztm., 
oben rd. 50 Zentimeter ſtark) und die heute ohne unteren 
Gewölbeanſchnitt von unten bis oben durchgehenden ge⸗ 
gliederten Wandpfeiler könnten eine ſolche Annahme 
ſtützen. Ob aber nun im unteren Teile dieſelben Gewölbe 
wie oben geſeſſen haben, oder ob über den noch vorhandenen 
unteren Wandbögen und den verſchwundenen, aber zweifel⸗ 
los einſt vorhandenen unteren, die freiſtehenden Pfeiler 
verbindenden Gurtbögen eine flache Holzdecke geſeſſen hat — 
das weſentliche iſt, daß überhaupt eine Decke zwiſchen 
unten und oben vorhanden war und daß das 
obere Geſchoß etwa gleichzeitig mit dem 


unteren entſtand. Denn nach der durchaus gleich⸗ 


artigen Ausführung des unverputzten äußeren Mauerwerks 
im unteren und oberen Teile, nach den gleichen Formen 
und Größen der unteren und oberen Fenſter ſowie der 
unteren und oberen Wandgliederung des Innern muß man 
etwa gleichzeitige Entſtehung annehmen. Es waren 
alſo zwei gleichzeitig gebaute Geſchoſſe vorhanden, jedes im 
Aeußern durch ſeine Fenſter als beſonderes Geſchoß gekenn⸗ 
zeichnet. Ueber den zwiſchen Mittelſchiff und Seitenſchiff 
ſtehenden unteren Pfeilern ſtanden die oberen, etwas 
kürzeren, welche urſprünglich die Obergewölbe trugen.) 


1) Richard und Haſe haben ſich das Bild offenbar nicht klar 
gemacht, wenn ſie hier von „ſchlanken Säulen“ ſprechen. Es 
könnten allenfalls nur ganz gedrungene geweſen ſein, da nur 
1,20 m an Höhe vorhanden iſt (ſ. Abb. 2, links). 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 17 


Oben befand ſich alſo eine Empore, wie ſie heute — 
auf Holzbalken ruhend — in der Oſtecke noch vorhanden iſt. 
Die unteren Gewölbe, wie ſie als wahrſcheinlich anzunehmen 
ſind, mußten fallen, als man hier in dem folgenden Bau⸗ 
abſchnitte die Zwiſchenpfeiler an den Stellen, wo heute die 
ſchlanken Holzſäulen ſtehen, fortbrach. Die Zweigeſchoſſig⸗ 
keit und damit die Anordnung von Emporen iſt in Wallen⸗ 
horſt das Auffallendſte. Solche Emporenkirchen, die ſowohl 
aus Gründen der zweckmäßigen Benutzung wie der Kon⸗ 
ſtruktion und der Raumgeſinnung zu erklären ſind, ) treten 
in romaniſcher Zeit im 11. Jahrhundert zuerſt in Weſt⸗ 
Frankreich (Jumieges 1050) auf, werden von dort im 
Anfange des 12. Jahrhunderts nach dem Rheinlande ver⸗ 
pflanzt und hier ſehr häufig, meiſtens nicht an bedeuten⸗ 
deren Großbauten, ſondern an mittleren Pfarr- und kleinen 
Dorfkirchen. In Weſtfalen dagegen fehlen die 
Emporenkirchen vollſtändig, wie Rave in ſeiner 


1) Unter den Langbauten iſt Gernrode 961 das älteſte 
erhaltene deutſche Beiſpiel, hier als reichere Raumform des 
kultivierteren Oſtens durch morgenländiſche Einflüſſe unter 
Otto II. zur Trennung der Geſchlechter (oben die Frauen) her⸗ 
vorgerufen. Da dieſe Sitte in Deutſchland nicht mit aufgenommen 
wurde, verſchwinden die Emporen wieder, nur am Rhein erhalten 
ſie ſich. Die konſtruktive Abſicht dabei ging auf beſſere Abſtützung 
der Mittelſchiffsmauern und Vorliebe für feuerfeſte Gewölbe. 
Dazu traten Abſichten der Raumerweiterung und Beleuchtungs⸗ 
wirkungen. Dehio erklärt die Anordnung von Emporen haupt⸗ 
ſächlich aus den erſtgenannten Zweckmäßigkeits⸗ und ſtatiſchen 
Gründen, Rave legt dem gegenüber den größten Wert auf den 
Wechſel der Raumabſichten und zeigt die Entwicklung von der 
Raum⸗Abſtufung („Raumaddition“ Frankls) der frühmittelalter⸗ 
lichen Zeit zur Raum⸗Ausgleichung der ſpätmittelalterlichen. 
Beide Erklärungen ergänzen ſich. Die Anordnung von Emporen 
bei Zentralbauten hatte ſtets beſondere Gründe, die in der Be⸗ 
nutzungsart lagen (z. B. als fürſtliche Hofkirche in Aachen, Goslar, 
Nürnberg uſw.). 

Hiſt. Mitt. XXXXVIIII. > 


18 Jänecke, 


ausgezeichneten Sonderunterſuchung über dieſe Raumform 
kürzlich überzeugend nachgewieſen hat.“) Das iſt bei der 
engen Nachbarſchaft zwiſchen Rheinland und Weſtfalen 
ſonderbar. „Es iſt ſehr merkwürdig, daß ſich in der mit 
der niederrheiniſchen Bauweiſe oft berührenden weſtfäliſchen 
Bauſchule kein echtes Beiſpiel einer Abſeiten⸗Empore findet.“ 
(Rave S. 132.) Wallenhorſtiſtalſo das einzige 
bisher nachgewieſene Beiſpiel einer roma⸗ 
niſchen Emporenkirche Weſtfalens. 


Außerhalb des Rheinlandes kommt nach Raves Anſicht 
bei den wenigen Emporenkirchen in Deutſchland (Sachſen) 
und Skandinavien als Entſtehungszeit das letzte Viertel 
des 12. und das erſte Viertel des 13. Jahrhunderts in 
Betracht. Bei Wallenhorſt, welches Rave nicht kannte, liegt 
ſie wohl erheblich früher. Da für das Mittelſchiff, das bei den 
ſchwachen Pfeilerſtärken von 70 * 70 Zentimeter der erſten 
Anlage nicht gewölbt ſein konnte, eine flache Decke an⸗ 
genommen werden muß, wird die Entſtehungszeit nach 
Dehio?) nicht ſpäter als 1140 zu ſetzen fein. Für die ge⸗ 
nauere Zeitbeſtimmung nimmt Rave das Verhältnis der 
Höhen von oberer und unterer Seitenſchiffsöffnung (des 
Bogenausſchnittes zwiſchen den Pfeilern) als maßgebend an. 
Je mehr ſich dieſes Verhältnis dem von 1: 1 nähert, je mehr 
alſo die Empore zur Raumwirkung des Mittelſchiffs bei⸗ 
trägt, in dasſelbe hineinwächſt, um ſo jünger iſt der Bau, 
um ſo mehr nähert er ſich dem ſpätmittelalterlichen gotiſchen 
Empfinden. In Wallenhorſt (ſ. Querſchnitt) iſt es 
1,7: 2,12 Meter, d. h. etwa wie 1: 1,2. Das iſt dasſelbe 
Verhältnis wie u. a. in der 1148 erwähnten Kirche St. Jo⸗ 


1) Rave, Der Emporenbau in romaniſcher und frühgotiſcher 
Zeit. Verlag Kurt Schröder, Bonn⸗-Leipzig 1924. 

2) Dehio, Geſch. d. deutſch. Kunſt, S. 120 über Weſtfalen: 
„Nach 1150 entſtanden keine flachgedeckten Anlagen mehr.“ 


Die Entftehungsgefchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 19 


hann in Niederlahnſtein oder der vor 1169 erbauten Sieg⸗ 
burger Kirche. 

Die erſte Wallenhorſter Kirche war alſo eine dreiſchiffige 
Pfeiler⸗Baſilika, im Mittelſchiffe flach gedeckt, in den Seiten⸗ 
ſchiffen zweigeſchoſſig, davon das obere Geſchoß gewölbt, 
das untere wahrſcheinlich auch gewölbt. Die Länge des 
Schiffs ergibt ſich daraus, daß an der Nordſeite nach dem 
Turme zu heute noch ein — von den bisherigen Forſchern 
nicht beachtetes — vermauertes Fenſter in der regelmäßigen 
Fenſterteilung von 2,23 Meter Achsweite ſitzt, was bei der 
Annahme der üblichen 6⸗Bogenteilung des Innern!) noch 
ein letztes weſtliches, heute verſchwundenes Fenſter ver⸗ 
muten läßt. Daß im Weſten damals ſchon ein Turm ſtand, 
iſt im Hinblick auf die ſpätere Anlage des weſtlichen Quer⸗ 
ſchiffs an dieſer Stelle nicht wahrſcheinlich. Im Oſten wird 
ſich, wie in dieſer Zeit üblich, eine halbkreisförmige Chor⸗ 
niſche angeſchloſſen haben. Es ergibt ſich ſo der auf der 
erſten Abbildung dargeſtellte einfache Grundriß. 


Als romaniſche Baſilika ſteht Wallenhorſt im Osna⸗ 
brücker Lande nicht ganz allein da. Außer dem Dom gehört 
dazu die ſchon 1169 genannte alte Nikolaikirche in Ankum, 
welche am 21. 6. 1892 zum größten Teile abbrannte. Glück⸗ 
licherweiſe iſt ſie gerade noch rechtzeitig vor dem Brande durch 
eine feſſelnde Doktor⸗Diſſertation von Joſeph Tiemann⸗ 
Bevergern?) erforſcht und mit Zeichnung des urſprünglichen 
Grundriſſes feſtgehalten. Die Anlage hat mit Wallenhorſt 
die größte Aehnlichkeit, nur ſind die Abmeſſungen etwas 


1) Wie ſie ſeit der Zeit Karls d. Großen üblich war, fo in 
Steinbach 821, Seligenſtadt 830, Münſter in Eſſen 852, Michaels⸗ 
kirche bei Heidelberg 863 uſw. 

2) Die Nikolaikirche zu Ankum. Inaugural-⸗Diſſertation von 
Joſeph Tiemann⸗Bevergern. Rheine, Altenmeppens Buchdruckerei 
1891. Bei Neubearbeitung des Inventars (Kreiſe Berſenbrück, 
Wittlage) blieb dieſe wichtige Arbeit leider unbeachtet (1915). 


20 Jänecke, 


größer,) auch ſtatt 6 Bogen deren 7 vorhanden. Die größeren 
Abmeſſungen bei Ankum erklären ſich dadurch, daß Ankum 
Archidiakonatskirche, Wallenhorſt einfache Dorfkirche war. 
Die Entſtehungszeit beider wird nach den ſonſtigen großen 
Aehnlichkeiten annähernd dieſelbe ſein. Wie Tiemann 
(S. 10) richtig hervorhebt, ſind außer dem Dom, Ankum 
und Wallenhorſt weitere baſilikale Anlagen im Osnabrücker 
Lande bisher nicht nachgewieſen. Auch im Lingenſchen 
(Emsbüren, Lengerich) ſind ſolche Forſchungen ergebnislos 
geblieben.?) Bei den nach 1150 in der Nähe gebauten Land⸗ 
kirchen (Malgarten, Kloſterkirche 1170 bezw. 1186, Alf⸗ 
hauſen und Berge um 1180) finden wir die einfache ein⸗ 
ſchiffige Anlage. Bei all dieſen, auch bei Bippen (948 bezw. 
1160) fehlen Sonderunterſuchungen. In die geſchichtlich 
bekannten Zeitumſtände ordnet ſich der Bau von Wallen⸗ 
horſt mit der Entſtehungs⸗Annahme von etwa 1140 gut 
ein. Wenn nicht als unmittelbarer Bauherr, ſo doch als 
Förderer desſelben kommt in Betracht der aus dem Rhein⸗ 
lande ſtammende Biſchof Philipp, Graf von Katzenellen⸗ 
bogen,?) der 1141—73 Biſchof von Osnabrück war. Als 
Domprobſten, zu deſſen Archidiakonate ja Wallenhorſt ge⸗ 
hörte, berief er vor 1170 den Arnold, bisherigen Domherrn 
von Köln, der ſpäter von 1173—1190 ſein Nachfolger auf 
dem Biſchofsſtuhle wurde. Damit iſt ſo gut wie bewieſen, 
was Haſe aus anderen Aehnlichkeiten heraus ſchon richtig 
vermutete, nämlich daß Wallenhorſt nach rheiniſchen Vor⸗ 
bildern, und zwar durch die beiden Rheinländer Philipp und 
Arnold, etwa ſeit 1140 erbaut wurde. Die Bautätigkeit 


) Bogenweiten: Ankum 1,80, Wallenhorſt 1,50, Pfeiler: 
A. 1,10, W. 0,70, Mauerſtärke: A. 0,90, W. 0,65, Mittelſchiffs⸗ 
weite: A. 8,0, W. 6,15, Seitenſchiffsbreite: A. 2,20, W. 1,65. 

2) S. Inventarwerk von Nöldeke 1919, S. 10. 

2) Heſſiſche Grafſchaft, das Gebiet der niederen Grafſchaft 
mit St. Goar als Hauptſtadt. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 21 


Philipps iſt im Bistume an verſchiedenen Stellen bezeugt. 
Abgeſehen vom Dome, der St. Georgskapelle (vor 1147), 
der Johanniskirche (um 1147) und Iburg, habe ich ſie auch 
beim Gertrudenkloſter in größerem Umfange als bisher 
bekannt war, nachgewieſen.)) Mit größter Wahrſcheinlich⸗ 
keit dürfen wir daher bei dieſem Baueifer annehmen, daß er 
auch in dem nur 9 Klm. von Osnabrück entfernt liegenden 
Wallenhorſt durch mitgebrachte, im Rheinlande ausgebildete 
Bauleute eine Kirche nach dem dort bei Dorfkirchen und 
mittelgroßen Stadtkirchen üblich gewordenen Emporen⸗ 
typus, wie er zuerſt in Hochelten 1129, dann in S. Urſula 
in Köln 1135, St. Johann in Niederlahnſtein 1148 oder 
Siegburg 1169 auftrat, bauen ließ. Das Fehlen beſtimmter 
baugeſchichtlicher Nachrichten in dieſer Blütezeit der Bau⸗ 
kunſt darf uns dabei nicht ſtören. „Wir ſind es ſchon ge⸗ 
wohnt, die Chroniken gerade über die bedeutſamſten Tat⸗ 
ſachen der Kunſtgeſchichte aus jener ſchöpfungsmächtigen 
Epoche ſchweigen zu fehen.“?) 


Zweiter Bauabſchnitt um 1190: 


Baſilika mit Schein⸗Emporen, Uebergang zur Hallenkirche. 
(S. Abb. 2 rechts). 


Wer die Wallenhorſter Kirche aufmißt und aufzeichnet, 
bemerkt bald, daß ſie in allen Grundrißlinien und auch in 
den Anſichtslinien „ſchief und krumm“ iſt und jeder genauen 
Regelmäßigkeit mit ſcharfen rechten Winkeln und durch⸗ 
gehenden Achſenteilungen (Mittellinien) beharrlich aus⸗ 
weicht. Das iſt bei mittelalterlichen Kirchen nichts Beſonderes, 
hier aber in ſo großem Umfange vorhanden, daß es nicht 


1) S. Zeitſchr. f. Geſchichte d. Architektur 1925, S. 111120. 


2) Lübke a. a. O. S. 123. Bei Betrachtung des Osnabrücker 
Dombaues um 1200. 


22 Jänecke, 


nur durch die mittelalterliche Sorglofigfeit!) des Bauens 
und die unregelmäßigen Bruchſteine, ſondern weſentlich 
als Folge der wechſelnden Bauabſichten und dadurch her⸗ 
vorgerufenen Umbauten zu erklären iſt. Dem Meſſenden 
fällt als beſonders auffallend auf, daß die Teilung der be⸗ 
ſprochenen maßgebenden alten Seitenſchiffs⸗Außenwand 
mit der heutigen der Mittelſchiffs⸗Längswand durch⸗ 
aus nicht übereinſtimmt. Die Pfeilerbreiten, ſoweit 
die alten Kämpfergeſimſe in Betracht kommen, und dadurch 
die Mittellinien der Bogenöffnungen ſind ganz verſchieden. 
Dafür gibt es als Erklärung nur die Annahme eines neuen 
Bauabſchnitts. Während dieſes zweiten Bauabſchnitts brach 
man, um mehr Raum und Licht zu gewinnen, die Zwiſchen⸗ 
pfeiler (70 X 70 Zentimeter ſtark) ab und damit die von 
ihnen getragenen Bögen und Gewölbe, verſtärkte gleichzeitig 
die übrig bleibenden Pfeiler zu ſtarken (1,05—1,25 Meter 
breiten) Hauptpfeilern, wölbte in der Höhe des oberen Stock⸗ 
werks zwiſchen ihnen eine verbindende flachrundbogige 
Niſche und ließ das Mauerwerk unter dieſer — das wegen 
der vorhandenen oberen Gewölbe ſtehen bleiben mußte — 
von zwei kleineren Rundbögen auf ſchlanker Säule tragen. 
Aus der echten Emporenkirche hatte man ſo eine ſcheinbare 
gemacht, welche durch die Fenſter in zwei Höhenlagen nach 
wie vor außen zweigeſchoſſig erſchien, im Innern aber tat⸗ 
ſächlich nur eingeſchoſſig war — abgeſehen hier von der 
ſpäter eingebauten Holzempore. Auffallend iſt, daß man 
hierbei nicht nur die unteren Teile des Mittelſchiffs änderte, 
um, dem baulichen Empfinden der Zeit folgend, den Raum 
der Seitenſchiffe mehr in den des Mittelſchiffs hinein⸗ 


1) S. Dehio 1 S. 87 über den mittelalterlichen Baubetrieb. 
Man baute ohne Bauzeichnungen nach einer ſchematiſchen 
Skizze mit eingeſchriebenen Maßen, wie wir es beim Bauriß 
von St. Gallen ſehen. Das Abſtecken rechter Winkel geſchah 
meiſtens ohne große Genauigkeit. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 23 


zuziehen und auch um mehr Licht zu gewinnen, ſondern, daß 
man auch im oberen Teile der Mittelſchiffswand die Fenſter 
änderte, indem man ſie genau in die neu gewonnene Mittel⸗ 
linie der ſchlanken Steinſäulen rückte, während ſie vorher 
in der Mitte der 1,50 Meter breiten Bogenfelder geſeſſen 
haben werden.!) Als Erklärung wird man vermuten können, 
daß die ganze Veränderung — wie ſo häufig — durch einen 
Brand der flachen Holzdecke des Mittelſchiffs veranlaßt 
wurde, wenn man nicht annehmen will, daß der obere Teil 
des Mittelſchiffs bei Inangriffnahme des zweiten Bau⸗ 
abſchnitts aus irgend einem örtlichen Grunde (fehlende Bau⸗ 
mittel) überhaupt noch nicht fertiggeſtellt war. Jedenfalls 
muß man damals ſchon den Gedanken einer ſpäteren Wöl⸗ 
bung des Mittelſchiffs erwogen haben, ſonſt hätte man die 
Anordnung der Oberbogen und Oberfenſter nicht ſo genau 
auf die ſpätere Wölbteilung zugeſchnitten. Auf der rechten 
Seite des Querſchnitts (ſ. Abb. 2) iſt der ſo gewonnene Zu⸗ 
ſtand dargeſtellt, der heute noch — unter Hinzufügung der 
ſpäteren Mittelſchiffswölbung und Erſatz der Steinſäule 
durch eine Holzſäule (um 1767) 2) — noch vorhanden iſt. 
Möglicherweiſe waren ſtatt einer Steinſäule urſprünglich 
auch deren zwei vorhanden (wie in Boke, Opherdicke, Hörſte, 
Delbrück u. a.). Die alten ſteinernen Kapitäle dieſer Säulen, 
welche heute, als Unterlage benutzt, umgekehrt unter den 
Holzſäulen ſitzen und die übliche Würfelform zeigen ſowie 


1) Möglicherweiſe rückte man die Fenſter und damit die 
Mittelſchiffsdecke gleichzeitig um etwa 70 cm tiefer (ſ. Quer⸗ 
ſchnitt), was den heutigen auffallend flachen Winkel des Seiten⸗ 
ſchiffs⸗Pultdaches von rd. 200 erklären würde, der vorher wohl, 
wie üblich, mindeſtens 30% betrug. Bei letzterer Annahme nähert 
ſich das Verhältnis von Mittelſchiffsbreite zu Mittelſchiffshöhe 
auch mehr dem üblichen von 1: 1 (bis 1: 2). 

2) Vermutlich waren die ſtark auf Zerknicken beanſpruchten 
Steinſäulen geborſten. Sie müſſen in ihrer Schlankheit an die 
der Nikolaikapelle in Soeſt (1180) erinnert haben. 


24 Jänecke, 


die über den Holzſäulen ſitzenden, reich profilierten Auf⸗ 
lagerſteine (mit flacher Neigung der Profile, etwa 45°) 
bilden die einzigen erhaltenen Einzelformen dieſes Bau⸗ 
abſchnitts, die auf das Ende des 12. Jahrhunderts hinweiſen. 
Vielleicht fallen ſie ſchon in die Zeit von Biſchof Arnolds 
Nachfolger, nämlich Gerhard, Graf von Wildeshauſen“), (wo⸗ 
ſelbſt die Gebeine des heilg. Alexander ruhten, dem auch die 
Wallenhorſter Kirche geweiht war), der möglicherweiſe das 
umgebaute und mit neuen Ausſtattungsſtücken verſehene 
Kirchlein erneut dem heiligen Alexander weihte (1191 bis 
1219). Hierdurch würde ſich auch das baldige Aufeinander⸗ 
folgen des zweiten und dritten Bauabſchnitts mit der zu 
Grunde liegenden einheitlichen Bauabſicht erklären. 


Dritter Bauabſchnitt um 1240: 


Vervollſtändigung der gewölbten Hallenkirche 
unter Beibehaltung der baſilikalen Bauteile. 


Dieſe Bauabſicht ging auf zweierlei aus: 
1. auf Wölbung des Mittelſchiffs, 
2. auf Umwandlung der Baſilika in eine Hallenkirche. 


Um den erſteren Zweck mit Sicherheit zu erreichen, ver⸗ 
ſtärkte man die zur Aufnahme einer weitergeſpannten Wöl⸗ 
bung immer noch zu ſchwachen (70 Zentimeter ſtarken) 
Hauptpfeiler nach der Kirchenmitte zu durch die heutigen 
ſtarken Pfeilervorlagen, auf denen die Wölbungen ruhen. 
Dieſe Arbeit muß in die ſog. „Uebergangszeit“ zwiſchen 


) Daß Gerhard, als Graf von Oldenburg und Beſitzer vieler 
Güter bei Wildeshauſen, ſich dem Stifte und der Kirche in 
Wildeshauſen beſonders hilfreich erwies, erwähnt Sudendorf 
a. a. O. bei den Jahren 1195, 1209, 1211 (S. 154, 214, 216, 233 
bis 246). Die Kirche zu Wildeshauſen lag damals in der 
Diözeſe Osnabrück und war als ſolche dem Biſchof von Osnabrück 
unterſtellt. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 25 


Romantik und Gotik gefallen fein,?) denn romantiſche Rund⸗ 
bögen und gotiſche Spitzbögen treten über denſelben Pfeilern 
auf. Es iſt der gleiche Fall wie u. a. bei der 1223 be⸗ 
gonnenen Badberger Kirche, wo an der ſüdlichen „Braut⸗ 
tür“ noch der Rundbogen herrſcht, bei der gegenüberliegenden 
Nordtür aber bereits der Spitzbogen. Aehnliches iſt beim 
Kreuzgange in Berſenbrück (1231) und bei der nach 1235 
gebauten Sylveſterkirche in Quakenbrück zu beobachten. In 
der Richtung der Mittelſchiffs⸗Längswand wölbte man in 
Wallenhorſt überhöhte Rundbogen („Schildbogen“) um die 
bereits in der Gewölbe⸗ Mittellinie vorhandenen Fenſter 
herum, darüber aber erſcheint an der Gewölbekante der 
Spitzbogen. Ebenſo verband man beide Längsſeiten des 
Mittelſchiffs durch ſtarke Spitzbögen („Gurtbögen“) und 
wölbte gotiſche — kaum überhöhte — Kreuzgewölbe da⸗ 
zwiſchen. Beide Bogenformen müſſen von vornherein 
gleichzeitig beabſichtigt geweſen ſein, denn das ſpätromaniſche 
Kämpferprofil läuft um beide Pfeilerteile herum.?) An 
Stelle der runden Chorniſche war das geräumigere und 
beſſer auszunutzende Chorquadrat getreten, wie es für weſt⸗ 
fäliſche Kirchen fortan typiſch war. Das Chorgewölbe ſetzt 
0,83 Meter tiefer an. Sein Spitzbogen nach dem Mittel- 
ſchiffe zu („Triumphbogen“) ſitzt nicht⸗konzentriſch und daher 
unſchön, unorganiſch unter dem höher anſetzenden Spitz⸗ 
bogen des Schiffspfeilers, was ſich am einfachſten dadurch 
erklärt, daß der Chor als wichtigſter Teil zuerſt gewölbt 
wurde,) dann erſt das Mittelſchiff in anderer, durch die 


1) die Dehio I, S. 277 rd. von 1210—1250 rechnet, die aber 
in den abgelegeneren weſtfäliſchen Gegenden bei einzelnen 
Bauten noch 1—2 Jahrzehnte ſpäter auftritt. Der Spitzbogen 
erſcheint jedenfalls nicht vor 1200 (ſ. Lübke S. 115). 

2) Es kehrt umgekehrt als Fuß der Chorpfeiler wieder. 
3) Der älteſte Grabſtein daſelbſt trägt freilich erſt die 
Jahreszahl 1353, das ſchließt eine erheblich frühere Bauzeit 


26 Jänecke, 


Lage der Oberfenſter vorgeſchriebenen Höhenlage. Auf die 
Wölbung von Chor und Schiff folgte dann die des in⸗ 
zwiſchen gebauten weſtlichen Querhauſes. Auch hier tritt 
an den Wandflächen der Schmalſeiten nochmals als Schild⸗ 
bogen der Rundbogen auf, ſonſt nur der Spitzbogen. 

Nicht lange nach Ausführung der Wölbungen wird 
man die bisherige baſilikale Anlage in eine Hallenkirche um⸗ 
gewandelt haben, wie ſie inzwiſchen in Weſtfalen die 
herrſchende kirchliche Bauform geworden war.“) Das geſchah 
dadurch, daß man die oberen Mittelſchiffsfenſter zumauerte 
und ſtatt der bisherigen drei Dächer (Mittelſchiff, 2 Seiten⸗ 
ſchiffe) ein hohes gotiſches Einheitsdach über Mittelſchiff 
und Seitenſchiffe ſtülpte, wie es heute noch vorhanden iſt. 
Der heute an der Nordſeite vorhandene ſtarke Strebepfeiler 
iſt in der Neigung der ehemaligen Seitenſchiffe abgedeckt, 
bedeutet alſo wohl das Entgegenwirken gegen Riſſe, die ſich 
zeigten, als man am oberen Teil der Mittelſchiffsmauern 
baute. Nun hatte man eine ähnliche Grundrißform erreicht, 
wie ſie die von Lübke als beſondere Gruppe aufgeführten 
weſtfäliſchen Kirchen?) zwiſchen Paderborn und Lippe auf⸗ 


natürlich nicht aus. Das öſtliche Chorfenſter war bis zum 
18. Jahrhundert (Altar) länger als jetzt. 

1) S. hierüber Dehio, a. a. O. S. 275—279. Abgeſehen von 
dem frühen Vorläufer der Bartholomäuskirche in Paderborn 
(1017) tritt ſie erſt in der 2. Hälfte des 12. Jahrh. auf und wird 
nach 1200 herrſchende Bauform Weſtfalens. Dehio nimmt weſt⸗ 
franzöſiſche Einflüſſe über Holland an z. B. bei Kirchlinde und 
weiſt auf die äußerſt rege Bautätigkeit dieſer Uebergangszeit in 
Weſtfalen hin. Auch macht er darauf aufmerkſam, daß nicht 
die gleiche Höhenlage der Gewölbeſcheitel — die bei ſchmalen 
Seitenſchiffen wie hier erheblich unter denen der Mittelſchiffe 
liegen mußten — das Entſcheidende iſt, ſondern gleiche Höhenlage 
der Kämpfer, die in Wallenhorſt bei der Entſtehung aus der 
Baſilika natürlich fehlt. 

2) S. Lübke S. 111. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 27 


weiſen, die ſeit der erſten Hälfte des 12. Jahrhunderts als 
Baſiliken gebaut wurden: Boke, Hörſte, Delbrück, 
Verne, Opherdicke (Bole), bei denen zwiſchen den 
Hauptſchiffspfeilern je zwei ſchlanke Steinſäulen als Träger 
der Seitenſchiffswölbungen ſtehen. Der Hauptunterſchied 
iſt nur, daß dieſe Kirchen — bis auf Delbrück — Baſiliken 
blieben, während Wallenhorſt zur Hallenkirche umgebaut 
wurde und als ſolche in die Gruppe Kirchlinde (1200), Eich⸗ 
linghoven, Balve, Werdohl, Plettenberg u. a. m. rückte). 
Uebrigens bliebe auch bei dieſen Kirchen noch zu unter⸗ 
ſuchen, ob ihre Hallenkirchenform etwa auch erſt ſpäter ent⸗ 
ſtand. Infolge der Entſtehung aus einer Baſilika mit hoch⸗ 
ſitzenden Oberfenſtern hat der Querſchnitt von Wallenhorſt 
etwas Unweſtfäliſch⸗Schlankes. Die Pfeiler mit 5,47 Meter 
Höhe ſind erheblich höher als das etwa 3 Meter hohe 
Gewölbe über ihnen, während dieſes Verhältnis bei un⸗ 
berührten Anlagen in Weſtfalen etwa wie 1: 1 iſt oder die 
Pfeiler ſogar niedriger ſind, als die Gewölbe (wie z. B. bei 
der Iburger Fleckenskirche). Der Eindruck iſt daher in 
Wallenhorſt nicht von der eigenartigen weſtfäliſchen Wucht 
und Schwermut. Das Ganze leidet auch in dieſer Hinſicht 
am Kompromiß infolge der allmählichen Entſtehung. 

Außer den flachen Kämpferprofilen, die am ſüdöſtlichen 
Pfeiler auf der Oſtſeite mit „Zylinderſtiften“ (wie Haſe ſie 
nennt, allgemeiner „Schachbrettmuſter“) geziert ſind, iſt an 
Einzelformen dieſer Zeit noch der runde Taufſtein zu er⸗ 
wähnen, der im Gegenſatz zu den ſonſtigen runden Taufſteinen 
der Gegend (Bramſche, Iburg (Fleckenskirche), Oſterkappeln 
u. a. oder dem reicheren ſog. „Bentheimer Typ“ in Emsbüren, 
Lengerich, Salzbergen, Brandlecht, Emlichheim u. a.) eine 
vorgelegte Halbſäulenſtellung mit Rundbögen aufweiſt mit 
einer zierlichen frei („A jour“) gearbeiteten Ornamentik, 


1) S. Dehio a. a. O. I, S. 276. 


28 Jänecke, 


die ähnlich wie beim Belmer Taufſtein oder der Ornamentik 
des Kreuzgangs von St. Michael in Hildesheim (Haſe) in 
die ſpäteſte romaniſche Zeit, und zwar deutlich ins Rhein⸗ 
land!) weiſt (Taufſtein in St. Gereon in Köln). Auch hier 
wird man daher an die rheiniſchen Biſchöfe Engelbert 1. 
und II. von Iſenburg:) (1224—26 und 1239 —50) und 
Bruno von Iſenburg (1250—58) und damit an erneute 
rheiniſche Einflüſſe denken dürfen, zumal deren Baueifer an 
anderen Stellen des Bistums (Dom, Iburg“), bezeugt iſt. 
Die Bautätigkeit unter dieſen und den dazwiſchen herrſchen⸗ 
den wie Adolf von Tecklenburg (1216—24) und Konrad von 
Veltberg (1227—38), iſt, wie in ganz Weſtfalen, überhaupt 
in ganz Deutſchland, ſo auch gerade in der Osnabrücker 
Gegend eine ganz beſonders rege geweſen. Die Blüte 
dieſer Staufenzeit auf allen Kulturgebieten ſpiegelt ſich auch 
in dem von Fürſten und Städten geförderten Kirchenbau. 
Der Reichtum an Kirchengründungen dieſer Zeit iſt im 
Osnabrücker Lande, beſonders im Vergleiche mit der Zeit 
um 1150, geradezu erſtaunlich. Abgeſehen von den großen 
Stadtkirchen: Dom⸗Ausbau mit ähnlichen Bauabſichten wie 
in Wallenhorſt bis 1277, Johanniskirche 1256—1291, 
Marienkirche (bis 1250), Gertrudenkirche (1230) wird ge⸗ 
baut in Oſterkappeln, Merzen, Voltlage, Bramſche, Bad 
Eſſen (vor 1221), Badbergen (1223), Iburg (Fleckenskirche) 


) Er Stand früher im Südteil des Querhauſes auf noch 
vorhandener kreisförmiger Steinunterlage, heute ſteht er in der 
neuen Kirche (Nordſeite) und iſt leider durch Oelfarbanſtrich in 
ſeiner urſprünglichen Form höchſt ungünſtig verändert. Man 
ſollte den Anſtrich wieder entfernen. 

2) Nach der heutigen Burgruine bei Sayn (Bendorf) 
genannt, frühere fürſtliche Standesherrſchaft, heute noch blühen⸗ 
des gräfliches Geſchlecht. 

s) S. Siebern⸗Fink, Stadt Osnabrück, S. 19, und Jänecke, 
Die Baugeſchichte des Schloſſes Iburg, S. 5. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 29 


(1226),) Lintorf (vor 1227), Engter (1229), Berſenbrück. 
(1231, 1263), Quakenbrück (1235), Lingen, Lengerich (bei 
Lingen), Bentheim (Katharinenkirche), Barkhauſen, Rulle 
(1244), Melle (kathol. Kirche), Diſſen, Belm, Menslage 
(1246) u. a. m. Ueber die Zeit des Interregnums hinaus 
in die Zeit der päpſtlichen Vorherrſchaft reichen Gehrde 
(1286), Venne (1289), Ueffeln (1292). Bis auf die 
dreiſchifftgen in gotiſcher Zeit vollendeten Hallenkirchen 
von Quakenbrück, Lengerich und Emsbüren (ſeit 1150), 
handelt es ſich ſtets um einfache einſchiffige Anlagen. 
Als Baſiliken ſtehen Dom, Ankum und Wallenhorſt allein. 


In allen drei Bauabſchnitten der romaniſchen Zeit iſt 
bei Wallenhorſt, wie überhaupt bei mittelalterlichen Kirch- 
bauten, natürlich nicht mit einem einzigen Baujahre zu 
rechnen, ſondern mit einem mehrjährigen, oft vieljährigen 
Zeitraume langſam bedächtigen Bauens, wie er dem Mittel⸗ 
alter im allgemeinen und dem ſchwerblütigen Ernſte des 
Weſtfalen im beſonderen eigentümlich war. Wieviele Jahre 
jeder einzelne Bauabſchnitt dauerte, läßt ſich nicht ſagen. 
Mit Sicherheit behaupten läßt ſich auf Grund der vorſtehen⸗ 
den Unterſuchung nur, daß ſich die von einer Bauabſicht zur 
anderen allmählich fortſchreitende Herſtellung des romani⸗ 
ſchen Endzuſtandes in dem hundertjährigen Zeitraume von 
rd. 1140—1240 abgeſpielt haben muß. 


Spätere Bauzeiten. 


Die auf die gotiſche Zeit folgenden Bauzeiten haben für 
die Entſtehungsgeſchichte des romaniſchen Baues keine Be⸗ 
deutung. Der Vollſtändigkeit wegen mögen ſie hier kurz 
aufgeführt werden. 


) S. d. Aufſatz des Verf. in der „Denkmalpflege“ 1922 
S. 11—12, 


30 Jänecke, 


Der mit ſeinen vier, rd. 1,80 m ſtarken Mauern auch an 
der Kirchenſeiter) ganz neu aufgeführte Turm deutet ſich als 
ſpäter gebaut an als die anſtoßenden gotiſchen Teile der 
Kirche und geht aus den angegebenen Gründen vermutlich 
nicht weiter zurück als in die Zeit um etwa 1500 (Turm in 
Ankum 1514). 

Die Sakriſtei wurde von Joachim von Böſelager auf 
Honeburg um 1690 angebaut.?) Sie zeigt eine erwähnens⸗ 
werte Malerei der Balkendecke, auch befand ſich hier früher 
eine hübſche alte Truhe. Der umfangreiche Umbau von 
1766/67 geſchah zur Gewinnung von mehr Fenſterlicht, nicht 
zum wenigſten auch zur deutlicheren Darſtellung der in⸗ 
zwiſchen beſchafften prunkenden barocken Ausſtattungsſtücke. 
Wie ſtets in ſolchen Fällen brach man größere Fenſter in 
die Südſeite, ließ dagegen die alte Nordſeite unberührt.“) 
Auch der Erſatz der alten, wohl geborſtenen ſchlanken 
romaniſchen Säulen geſchah nach den Einzelformen der 
heutigen Holzſäulen wohl erſt in dieſer Zeit, nicht, wie 
Richard meint, ſchon im 17. Jahrhundert. Zu erwähnen 
iſt hier auch der Bau des vor der Kirche ſtehenden ehe⸗ 


1) hier ſieht man außen die Fuge als Beweis der ſpäteren 
Entſtehung. 

2) Im Archiv in Honeburg heißt es: „19. Dez. 1695 geſtattet 
der Osnabrücker Domprobſt Franz Freiherr Reinold von Wolff 
Metternicht zur Gracht als Archidiakon dafür, daß Johann 
Joachim die Sakriſtei in Wallenhorſt baute, die Anlage eines Erb⸗ 
begräbniſſes für das Haus Honeburg in der Kirche zu Wallen⸗ 
horſt.“ Die Sakriſtei muß demnach vor 1695 erbaut ſein. Der⸗ 
artige Erbbegräbniſſe, möglichſt nahe dem Altar, waren in der 
kirchlich erregten Zeit beſonders beliebt. Johann von Böſelager 
ſtarb 1706. 

2) Ein anderes Beiſpiel, aber aus gotiſcher Zeit, iſt die 
Stiftskirche in Neuenheerſe, deren Südſeite die Hallenform und 
große gotiſche Fenſter erhielt, während die romaniſche Baſilika an 
der Nordſeite erhalten blieb. S. Jänecke, Zeitſchr. f. Bauweſen 
1922, S. 255—263 Abb. 4. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 31 


maligen Küſterhauſes von 1775 mit der Inſchrift: Me 
posuit F. H. J. Klekampf Anno 1775.) Heute wohnt 
der Maler Heinrich Wallenhorſt (1) darin, der u. a. von der 
Kirche eine gute Südanſicht gemalt hat. 

Um möglichſt viele Sitzbänke unterbringen zu können, 
ſchlug man ſeit dem 17. Jahrh. die unteren Teile der Pfeiler 
in Mannshöhe einfach ab. Am Böſelagerſchen Geſtühl im 
Chor ſteht das Wappen und die Jahreszahl 1609. Im nörd⸗ 
lichen Querſchiffe findet ſich an einem Geſtühl die Inſchrift: 
„Hinrich Ballmann 1669.“ Die Namen der Bankinhaber 
ſind in höchſt urwüchſiger Weiſe einfach in die nur etwa 
25 cm breiten Sitzflächen des Geſtühls hineingeſchnitten 
z. B. „Eine von Heinkamp hört in dieſe Bank.“ Ein 
anderes Beiſpiel dieſer derben Bauernkunſt iſt die aus 
einem einzigen Baumſtamme geſägte Treppe im Turm, die 
zum Uhrwerk führt. Orgel⸗ und Nordempore ſowie einige 
Figuren an den Pfeilern gehen noch ins 17., Kanzel und 
Altäre ins 18. Jahrhundert. Die Kanzel entſtammt dem 
Dominikanerkloſter in Osnabrück und wurde erſt 1819 nach 
Wallenhorſt überführt.) Die Reſte der gotiſchen Fenſter im 
Chor wurden 1884 auf den Vorſchlag v. Dehn⸗Rothfelſers in 
einem einzigen Fenſter daſelbſt vereinigt. An dem Süd⸗ 
fenſter daſelbſt waren die Namen der Stifter und die 
Jahreszahl 1694 angebracht. 

Von 1917—1919 ſind die alten Ausſtattungsſtücke faſt 
reſtlos in das neue Diözeſanmuſeum in Osnabrück über⸗ 
führt, ſodaß das Kircheninnere zur Zeit einen traurig⸗ 


1) Aus den Akten des Staatsarchivs geht hervor, daß der 
Biſchof am 27. 10. 1783 der Gemeinde die erbetene Kollekte behufs 
Inſtandſetzung des Kirchendaches und Kirchturms geſtattete, weil 
ſie die auf 1109 Reichstaler veranſchlagten Koſten nicht auf⸗ 
bringen konnte, nachdem ſie kurz vorher ein neues Pfarrhaus 
(das jetzige) gebaut hatte. 

2) S. Mitteil. 37. Bd. S. 92. 


32 Jänecke, 


verwahrloſten Eindruck macht. Doch beſteht die Hoffnung, 
daß die alten Stücke zurückgegeben werden und für die bau⸗ 
liche Unterhaltung der alten Kirche, als einer der wertvollſten 
des Osnabrücker Landes, in Zukunft mehr geſchehen wird. 


Ergebnis. 


Die Wallenhorſter Kirche zeigt aufs neue, daß auch in 
der Osnabrücker Gegend maſſive kirchliche Bauten aus frän⸗ 
kiſcher Zeit — vielleicht mit Ausnahme des Domes — nicht 
nachgewieſen werden können. Nachdem bei den neueſten 
Grabungen in Fulda und Paderborn bei den dortigen Dom⸗ 
bauten und bei der Stiftskirche in Hersfeld fränkiſche Bau⸗ 
teile in den erhaltenen Grundmauern bloßgelegt ſind,) 
wird man bei Nachgrabungen im Osnabrücker Dom auf ein 
ähnliches Ergebnis rechnen dürfen. Solche Biſchofskirchen 
und größeren Kloſter⸗ oder Stiftskirchen find nach den bis⸗ 
herigen Forſchungen ſtets von Anfang an als Steinbauten 
aufgeführt. Selbſt für kleinere Kirchen wählte man Stein als 
Bauſtoff, ſobald ſie ſich durch den Bauherrn oder den Zweck 
über das Gewöhnliche erhoben, z. B. bei Einhards Kirchen 
im Odenwalde in Steinbach (821) und Seligenſtadt (830). 

Nur die gewöhnlichen kleinen Dorfkirchen ſcheint man 
zunächſt in Holz gebaut zu haben.?) Daß auch aus des bau⸗ 
eifrigen, als „Baumeiſter des deutſchen Mittelalters“ ge⸗ 
prieſenen Benno Zeiten (1068-1088) nur zweifelhafte 
Baureſte am Osnabrücker Dom, geringe in Iburg und gar 
keine auf dem Gertrudenberge erhalten ſind, wurde ſchon 


1) Auch bei der Stiftskirche in Neuenheerſe habe ich kürzlich 
die Wahrſcheinlichkeit fränkiſcher Bauzeit (868) nachgewieſen. 
S. Zeitſchr. f. Geſch. d. Architektur 1925, S. 120—128 und Zeitſchr. 
f. vaterl. Geſch. u. Altertumskunde, Münſter 1924, S. 52—61. 

2) Natürlich nicht ſo reich und auch nicht als Zentralbauten, 
wie ſie ſich in Norwegen in Gol (Bydö), Borgund u. a. freilich 
erſt aus romaniſcher Zeit (um 1150) erhalten haben. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 33 


hervorgehoben. Das Jahr 1100 hat im allgemeinen als 
früheſter Zeitpunkt kirchlicher Bautätigkeit für Steinbauten 
des Osnabrücker Landes, überhaupt Weſtfalens, zu gelten. 

Die Baumeiſter dieſer fränkiſchen und ottoniſchen Zeit 
ſtammten aus den Bauſchulen der Klöſter. Für unſere 
Gegend kommt nur Corvey als Mittelpunkt der Baupflege 
in Betracht. Sie alle benutzten noch antike Formenüber⸗ 
lieferungen, gingen von ſolchen aus. Erſt im 12. Jahrh. 
tritt in Weſtfalen wie mit einem Schlage eine eigentümliche 
germaniſche Bauweiſe auf. Unter dem Vorantritt von 
Soeſt werden nun die aufblühenden Städte mit ihren 
glänzenden Kirchenbauten Mittelpunkte der Bauſchulen. 
Vermutlich war ſolch ein in Soeſt und im Rheinlande aus⸗ 
gebildeter Baumeiſter der Schöpfer des erſten Planes von 
Wallenhorſt. 

Wie überall in romaniſcher Zeit war die älteſte 
kirchliche Bauform des Osnabrücker Landes 
die dreiſchiffige Pfeiler⸗Baſilika mit 
flacher Decke des Mittelſchiffs. Zuerſt gewölbt hat 
man — abgeſehen von der ſtets gewölbten unterirdiſchen 
Krypta — die nicht breite halbkreisförmige Chorniſche. Dieſe 
halbrunde Chorform, die 1017 ſchon die Bartholomäuskapelle 
in Paderborn aufweiſt, war nicht — wie Richard meinte — 
die ſpätere, ſondern die frühere Grundform des Chores. Die 
rechteckige — typiſch weſtfäliſche — Grundform tritt erſt in 
der folgenden Zeit auf. Dann folgten die Seitenſchiffe, 
die man mit Abſicht ſo ſchmal wie möglich machte, um 
kleine Wölbweiten zu erhalten. In Wallenhorſt ſind ſie 
nur 1,65 m breit, in Ankum 2,20 m, in Hüſten b. Arnsberg 
2,40 m uſw. Dieſe geringe Breite der Seitenſchiffe, die 
ſchon Lübke auffiel,) veranlaßt Dehio zu dem Ausſpruche, 
daß die Baſiliken mit dieſen zaghaft gewölbten Seiten⸗ 


1) S. Lübke a. a. O. S. 91 (Brenken). 
Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 3 


34 Jänecke, 


ſchiffen eigentlich wie einſchifftge Bauten wirken, weil die 
Seitenſchiffswölbungen bei der geringen Spannung weſent⸗ 
lich nur als Widerlager der Hauptgewölbe des Mittelſchiffs 
dienen, für die Raumwirkung dagegen nicht mitſprechen 
und nur wie gewölbte Wandniſchen wirken.!) Auch bei der 
fortgeſchrittenen Wölbtechnik bleiben dieſe weſtfäliſchen 
Baumeiſter wahre „Fanatiker der Solidität“ (Dehio) und 
brauchten im Verhältnis zum gewonnenen Raum unver⸗ 
hältnismäßig viel Mauermaſſe. Erſt nach und nach wird 
das Verhältnis zwiſchen Seitenſchiffs⸗ und Mittelſchiffs⸗ 
breite — bei Wallenhorſt und Ankum noch faſt 1:4 — zu 
1:3, dann kaum 1:2 (iſchbeck, Hellefeld, Lügde, 
St. Patrokli⸗Soeſt), das normale Verhältnis des „gebun⸗ 
denen Syſtems“ von 1: 2 wird ſelten voll erreicht. 


N Auch Wallenhorſt wird urſprünglich einen halbrunden 

Chor gehabt haben. Dagegen bleibt der Abſchluß nach 
Weſten hin zweifelhaft. Möglicherweiſe war hier in der 
letzten Achſe eine Vorhalle mit Treppen, ähnlich wie in 
Wunſtorf, möglicherweiſe auch ein kleiner Turm. 


Die äußere Erſcheinung von Wallenhorſt erinnert an die 
einzige Kirche Weſtfalens, die ſich heute ſcheinbar als 
Emporenkirche darſtellt: St. Petri in Soeſt, ebenfalls von 
1140 an erbaut. Aber die Baugeſchichte von St. Petri iſt 
bei aller Aehnlichkeit der Bauabſichten eine ganz andere als 
in Wallenhorſt: In Soeſt iſt die Empore mit größeren 
Oberfenſtern erſt nachträglich um 1225 geſchaffen.?)) Als 
Emporenfirde ſteht Wallenhorſt trotz 
jeiner Kleinheit in Weſtfalen völlig 


1) Dehio, Geſch. f. deutſch. Kunſt I, S. 278. 

2) Hermann Schmitz, Soeſt und Münſter („Berühmte Kunſt⸗ 
ſtätten“) E. A. Seemann⸗Leipzig 1925 S. 41 und 45 und Rave 
a. a. O. S. 132. Aehnlich Wallenhorſt ſind in der Soeſter Gegend 
die kleinen emporenloſen Pfeilerbaſiliken von Bremen (vor 1150) 
und Oſtönnen (vor 1164). S. Schmitz S. 41, Abb. 28. 


Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt. 35 


allein da. Ein Beweis, daß Baugeſchichten ſich nicht 
verallgemeinern laſſen und immer wieder von Fall zu Fall 
zu ergründen ſind. Aus der Vielheit ſolcher Baugeſchichten 
muß ſich eine Geſchichte der Baukunſt die weſentlichen Er⸗ 
gebniſſe herausſuchen, wenn fie Wert haben joll. — 


36 


Abb. 1. Grundriß des älteſten Baues um 1140: 
Dreiſchiffige Pfeiler⸗Baſilika mit flachgedecktem Mittelſchiffe und 
gewölbten zweigeſchoſſigen Seitenſchiffen (Emporenkirche). Die 
dunklen Teile ſind heute noch vorhanden, das übrige iſt ergänzt, 

die heute vorhandenen Pfeilerbreiten ſind punktiert. 


37 


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Abb. 2. 

Linke Hälfte: Querſchnitt durch den Bau von 1140: Baſilika mit 
Seitenſchiffs⸗Emporen. Die Dächer vielleicht urſprünglich höher. 
(S. punktierte Linien.) 

Rechte Hälfte: Querſchnitt durch den Bau von 1190: Baſilika mit 
Scheinemporen, Uebergang zur Hallenkirche (von 1240). 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 


Von 
Staatsarchivrat Dr. R. Martiny. 


Folgende Zeilen haben nicht den Zweck, dem Osnabrücker 
neue Einzelheiten über ſeine Heimatsſtadt mitzuteilen. Es 
ſoll vielmehr die Bekanntſchaft des Leſers mit dem Gegen⸗ 
ſtand und ſeiner Geſchichte dazu benutzt werden, vor ihm die 
Kauſalbeziehungen zu erörtern, die bei der Entſtehung 
Osnabrücks gewaltet haben, wenigſtens einiger von ihnen, 
die in Lage und Geſtaltung ſich äußern. 

Die Baugeſtaltung Osnabrücks wird auf die Kultur⸗ 
entwicklung der letzten Jahrhunderte Licht werfen, die 
Grundrißgeſtaltung der älteren Stadtteile auf die Anfänge 
der Stadtentwicklung. Die Lage, d. h. die Summe der 
Beziehungen zum Umland, wird dagegen die Grundlagen 
erkennen helfen, auf denen die Exiſtenz der Stadt beruht. 

Die Lagebeziehungen einer Anſiedlung als Summe 
der Beziehungen zu ihrem Umland hängen nicht etwa allein 
von der Beſchaffenheit des Umlandes ab, ſondern ebenſoſehr 
von den Bedürfniſſen und Betätigungen der Bewohner, 
beziehen ſich daher bei verſchieden gearteten Orten 
notwendig auf verſchiedenartige Eigenſchaften des Um⸗ 
landes. Ein Dorf braucht ein anderes Umland, als ein 
Forſthaus, hat alſo andersartige Lagebeziehungen. Ein 
Biſchofsſitz endſtand in anderer Lage, als ein Prämon⸗ 
ſtratenſerkloſter, die Burg eines Schnapphahns in anderer, 
als die eines Landesherren, eine Marktſtadt in anderer, 
als eine Bergbauſtadt. Bei einem Orte, der im Laufe der 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 39 


Jahrhunderte ſeine Beſchaffenheit weſentlich geändert hat, 
wie das in Osnabrück der Fall iſt, müſſen demnach auch die 
Lagebeziehungen zu verſchiedenen Zeiten verſchiedenartig 
geweſen ſein. 

Da Lageverhältniſſe und Geſtaltungsverhältniſſe Osna⸗ 
brücks ſich gleicherweiſe mit den Wandlungen der Ortſchafts⸗ 
qualität auch gewandelt haben, ſo erſcheint es angebracht, 
alle dieſe Verhältniſſe für die verſchiedenen Epochen der 
Osnabrücker Entwicklung geſondert zu behandeln, chronolo⸗ 
giſch von den älteſten erkennbaren Zeiten zu den neueſten 
fortſchreitend.“) 

Ich beginne daher mit den altſächſiſchen Zeiten vor 
der Chriſtianiſierung, in denen dem niederſächſiſchen Volke 
ſchon im Weſten und Süden ein einheitliches, organiſch 
gefeſtigtes und durch die chriſtlich⸗romaniſche Kultur mit 
ſtarken Kräften begabtes Frankenreich gegenüber ſtand und 
der Widerſtand gegen jenes auch hier im Sachſenland 
bereits eine Stärkung der Führergewalten hervorgerufen 
hatte. b 

Ein Berufskriegertum ſcheint indeſſen noch nicht 
beſtanden zu haben; noch war jeder Bauersmann auch 
zugleich Krieger und bildeten die Landleute faſt die einzige 
Bevölkerung. Städte und Flecken gab es noch nicht, auch 
natürlich noch keine Kirchdörfer. Daß die Gerichtsſtätten 
oder die Burgen Sammelſtätten einer dichteren Bevölkerung 
geweſen ſeien, erſcheint nach den Ueberreſten ganz unwahr⸗ 
ſcheinlich. Als Siedlungen gab es faſt allein Gruppen 
von bäuerlichen Gehöften, kleine, lockere Dörfer. 

Das Osnabrücker Hügelland gehört, gleich den benach⸗ 
barten Tieflanden, zu den älteſt beſiedelten Gebieten, wo 


1) Die Ausführungen über die Lage Osnabrücks beruhen für 
die älteren Zeiten auf eigenen ſiedlungskundlichen Forſchungen 
im Sinne meiner Ausführungen in Band 45 dieſer Mitteilungen, 
für das Mittelalter auf Stüves Aufſatz über die Gemarkung von 
Osnabrück in Band 5 dieſer Mitteilungen. 


40 Martiny, 


ſeit neolithiſcher Zeit eine ackerbautreibende Bevölkerung an⸗ 
ſäſſig war, ein Teil des Kerngebiets des Germanentums. 
Es lag aber ſchon an der Grenze dieſes altbeſiedelten ger⸗ 
maniſchen Kerngebietes. Nur im Norden hing das Osna⸗ 
brücker Siedlungsgebiet mit jenen ſeit alther wohl ſo dicht, 
wie jetzt, beſiedelten Germanenlanden zuſammen. Im 
Süden, Weiten und Oſten umſchlangen es weite Bruch⸗ und 
Bergwaldungen, jenſeit deren erſt im Münſterlande 
wieder beſiedelte Flächen erſchienen, aber noch nicht gar 
lange von germaniſchen Völkern beſetzte und ſpärlich 
bewohnte. 


Dichte Waldungen bedeckten auch die höheren Striche 
des Osnabrücker Hüggellandes. Wald war im Norden das 
Wiehengebirge ſamt dem ſüdlich angrenzenden Landſtrich 
bis nach Rulle, Icker und Vehrte, ja gleich nördlich von 
Osnabrück das vom Schinkelberg über die Dodesheide bis 
zum Haſterberg ſich erſtreckende Gelände. Im Süden be⸗ 
gannen gleich hinter Oeſede die weiten unbeſiedelten 
Waldungen des Osnings und ſüdlich von dieſem war das 
ganze Land bis zur Ems, das Sennegebiet Bruchwaldung. 
Im Oſten aber begannen ſchon im Kreiſe Melle die gewalti⸗ 
gen Bergwaldungen, die die geſamten niederſächſiſchen und 
weſtfäliſchen Berglande beſchatteten. Nur ganz vereinzelt 
fand man an beſonders günſtiger Stelle auch mal ein Dorf. 
Doch eben zu altſächſiſcher Zeit begann, vermutlich unter 
Begünſtigung des Herzogs, die Ueberſchußbevölkerung der 
altbeſiedelten Gebiete in den Waldlanden Lichtungen zu 
ſchaffen und ſich dort anzuſiedeln. 


Im einzelnen hingen Siedlung und Anbau eng mit 
den Bodenverhältniſſen zuſammen. Ich will hier nicht die 
geologiſche Entſtehung dieſes ſo mannigfach geformten Ge⸗ 
biets darſtellen, da ſie keine unmittelbare Beziehung zur 
Siedlung hat, und nur darauf hinweiſen, daß die mannig⸗ 
faltige Geſtaltung des Geländes auf einer höchſt mannig⸗ 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 41 


fachen geologiſchen Entwicklung und als Folge davon auf 
einer großen Mannigfaltigkeit der Geſteine beruht. Ueberall. 
wo wetterfeſte Geſteine anſtehen, hat man Erhebungen, 
überall aber, wo das Geſtein der chemiſchen Zerſetzung und 
der Abſpülung durch die Regenwäſſer leicht unterlag, 
findet man Vertiefungen. 


Die Bodenbeſchaffenheit übt auch auf den menſchlichen 
Anbau ſtarken Einfluß, vermittelt durch ihren Einfluß auf 
die Waſſerverhältniſſe und den natürlichen Pflanzenwuchs. 
Das Osnabrücker Hügelland muß ſchon in vorgeſchichtlichen 
Zeiten recht heidewüchſig geweſen ſein, allerdings zeitlich 
wechſelnd mit den Klimaſchwankungen und örtlich wechſelnd 
nach der Bodenbeſchaffenheit. Die Heide wird ſich zumal 
auf den Sandböden ausgebreitet haben, während auf den 
kalkigen, mergeligen und tonigen Böden der Wald die 
Oberhand gehabt haben wird. Das iſt für Anbau und 
Beſiedlung ſehr bedeutſam, denn die Heidegegenden ſind 
durch Wegſamkeit und leichtere Urbarmachung dem Neu⸗ 
ſiedler viel günſtiger, als der Wald, der durch die ſtürzenden 
Stämme und Aeſte, Verſumpfung, an allen lichten Stellen 
aufwucherndes Geſtrüpp nur auf getretenen Pfaden paſſier⸗ 
bar und wegen der Wurzelrodung nur ſchwer in Feld 
umzuwandeln war. 


Ich kann hier den bedeutſamen Beziehungen zwiſchen 
Bodenbeſchaffenheit und Anbau und Siedlung nicht im 
einzelnen nachgehen und nur auf einige Beiſpiele aufmerk⸗ 
ſam machen. So fällt das noch jetzt waldreiche, zu alt⸗ 
ſächſiſcher Zeit ganz unbeſiedelte, geſchloſſene Waldland am 
Südſaum des Wiehengebirges zuſammen mit dem Gebiet 
der ſchweren Lias⸗Tonböden, und auf demſelben Geſtein 
ſteht der früher ausgedehntere Habichtswald. Auch die 
Muſchelkalkhöhen blieben ſtets Wald. Sie ſind faſt allein 
im Stadtgebiet von Osnabrück und auch hier erſt im ſpäteren 
Mittelalter zu Feld gemacht. 


42 Martiny, 


Die Felder der altſächſiſchen Zeit ſind wohl immer auf 
trockenem Sandboden angelegt. Nun überzieht zwar eine 
Sanddecke, als Rückſtand der zur Diluvialzeit über unſer 
Land gezogenen nordiſchen Gletſcher, das ganze Land, auf 
den Höhen aber nur ſchwach und lückig. Bedeutſam wird 
der Sand weſentlich in den Tälern, hier zuſammenge⸗ 
ſchwemmt durch die dem Eiſe entſtrömenden Wäſſer. Dieſe 
Talſande treten in verſchiedenen Stufen über einander auf, 
ſogenannten Terraſſen. Eine unterſte Talſandfläche 
breitet ſich ſtets dicht über dem Schwemmland des heutigen 
Fluſſes oder Baches aus, den Hauptteil des Talbodens 
bildend, hier bei Osnabrück ſtets in ſehr bedeutender Breite, 
ganz beſonders weſtlich der Stadt, um nördlich und weſtlich 
vom Ibbenbürener Steinkohlengebirge gar zur weithin, 
faſt ſchrankenlos ſich ausſtreckenden Ebene zu werden. Die 
höheren Terraſſen erſcheinen dagegen nur als Säume des 
Tales vor den Anhöhen. Da nun der Sand für Waſſer 
durchläſſig iſt, ſo ſind die Streifen höherer Terraſſe am 
Talrand trocken, iſt aber die weite Ebene der jüngeren 
Talſande von Grundwaſſer durchtränkt, im Naturzuſtand 
dicht bewachſen mit Binſen, Schilf, Sauergräſern und zumal 
Erlen, nur an trockneren Stellen auch mit Heidewuchs. An 
den am ſchlechteſten entwäſſerten Stellen der Talſandebene, 
wie in der Osnabrücker Wüſte, erwuchſen aus den Sumpf⸗ 
gewächſen auch Moore. Im ganzen ſind die Talſandebenen 
zur altſächſiſchen Zeit als ſumpfige, ſchwer zugängliche 
Erlenwälder aufzufaſſen, der landwirtſchaftlichen Nutzung 
noch faſt nirgends gewonnen. Die Streifen höherer 
Terraſſen zwiſchen Tal und Anhöhe ſind dagegen als von 
Natur heidewüchſig und die weſentliche Stätte des Feld⸗ 
baues anzuſprechen. Streifenförmig, wenn auch nicht 
lückenlos, verliefen daher die Feldgebiete zwiſchen Niede⸗ 
rungswald und Bergwald, ſo beiderſeits des Haſetales und 
ebenſo an den größeren Seitentälern aufwärts. Nur ver⸗ 
einzelt lagen auch Dörfer und Felder abſeits der Täler. 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 43 


Den Feldern ſchloſſen ſich naturgemäß die landwirtſchaft⸗ 
lichen Siedlungen an, Gruppen von Gehöften der am Eſch, 
dem Felde der alten Zeit, beteiligten Genoſſen, alſo trotz 
der geringen Zahl der Gehöfte doch Dörfer bildend. Neben 
der Lage bei den Feldern ſind aber auch Gangbarkeit des 
Geländes und Waſſer wichtige Lagebedingungen der land⸗ 
wirtſchaftlichen Siedlungen. Die Gangbarkeit iſt nun gleich⸗ 
falls im Bereich der trockenen Sandterraſſen weitaus die 
beſte im Lande, während auf den Höhen der Bergwald, auf 
den Talflächen der verſumpfte Bruchwald das Vorwärts⸗ 
kommen hemmte. Das Bedürfnis nach Waſſer aber zog 
die ländlichen Anſiedlungen an die die Sandterraſſenſtreifen 
querenden Bäche, oder an eine Quelle, oder mindeſtens 
an den Rand der ſumpfigen Talebene, wo Waſſer, wenn 
auch gewiß nicht ſchönes, leicht zu gewinnen war. 


In ſolcher Lage findet man an der Nette die alten Dörfer 
Vehrte, Icker und Rulle, am Nordrand des Haſetales die 
Dorfreihe von Wiſſingen bis Oldendorf, näher der Stadt 
Lüſtringen, am Südrand des Haſetales Hettlich, Sandfort, 
Natbergen, Stockum, Werſche, am Nordrand der Düteniede⸗ 
rung Oeſede, Malbergen, Hörne, Hellern. Aehnliche Dorf⸗ 
reihen ziehen am Nordrand des Wiehengebirges und am 
Südrand des Osnings hin. Nur gering iſt die Zahl der 
Dörfer zwiſchen den größeren Tälern, an Quellen und 
kleinen Bächen. 


Analoge Siedlungsverhältniſſe ſind nun auch für das 
Gebiet der Stadt Osnabrück anzunehmen. Zwar gehören 
die hier zu vermutenden Dörfer den überlieferten Namen 
nach nicht zu den älteſten, doch zu Ende der altſächſiſchen 
Zeit werden ſie ſicher ſchon beſtanden haben. Was jetzt 
Stadtgemarkung iſt, bildete damals eine Reihe von Dorf⸗ 
fluren. Dörfer und Felder lagen in der erörterten Weiſe 
am Saume der damals auch hier bruchigen und ſumpfigen 
Talebene vor den Anhöhen, die Eſchfelder zumeiſt auf 


44 Martiny, 


höheren Sandterraſſen, die Dörfer daneben an begünſtigten 
Stellen. 


Der Galgeneſch zwiſchen Schölerberg und Mellerſtraße 
iſt ſicherlich altes Feld, wohl zu einem Dorfe an dem von 
Nahne kommenden Riedenbach gehörig, von dem im 
Mittelalter noch die Höfe Rinhus und Galghus übrig 
waren, deren Lage etwa bei der jetzigen St. Joſefs⸗ 
kirche zu vermuten iſt. Weſtlich der Iburgerſtraße, um die 
Sutthauſerſtraße, breiteten ſich auch alte Felder vor den 
Kalkhügeln, und dabei gab es bis tief ins Mittelalter das 
Dorf Wieſenbeck, wohl da, wo der von der Quellenburg 
herabkommende Wieſenbach die Talebene am Saume der 
Wüſte erreichte, bei der jetzigen Kokſchenſtraße. Nahebei, 
an der Quelle von Moskau, lag das Dorf Blakendorp, deſſen 
Felder zwiſchen Wüſte und Kalkhügel zu ſuchen ſind. Die 
Hügel ſelber waren dagegen bis Ende des Mittelalters 
Wald, und damals erſt ſind dort Kämpe angelegt und ent⸗ 
ſtanden die Höfe jenes Geländes, wie der Brinkhof. 

Standen die bisher beſprochenen, ſpäter zur Neuſtadt ge⸗ 
hörigen Gebiete in Markenverband mit Nahne, ſo bildeten 
nördlich der Wüſte die Gebiete von Halle, Hege und Natrup 
eine Mark für ſich. 

Auch in deren Gebiete treffen wir analoge räumliche 
Verteilung der Felder und Dörfer. Das Hügelland blieb 
auch hier bis tief ins Mittelalter Wald und ward erſt dann 
durch Osnabrücker Bürger urbar gemacht und mit Höfen 
beſetzt. In gleicher Weiſe blieb aber auch die Talebene 
ungenutzter Bruchwald. Wie vor der Neuſtadt der Fledder, 
ſo konnte vor der Altſtadt die Eversheide im Mittelalter 
ein beliebtes Rodungsgebiet der Bürger ſein. Der Saum 
zwiſchen Tal und Hügelland war auch hier die Stätte des 
Anbaus und der Siedlung. So lag am Rande der Wüſte, 
bei den heutigen Blumenhallen, das Dorf Halle, deſſen 
Eſch ſich über die flache, ſandbedeckte Erhebung nach der 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 45 


Lengericherſtraße zu erſtreckte. An der heutigen Lotter⸗ 
ſtraße lag der Heger Eſch und an der Natruperſtraße der 
Natruper Eſch, beide am Saume des Weſterberges, des 
alten Jückebuſchs, der, wie ſchon dieſer Name zeigt, noch 
lange Wald und Steinbruchgelände blieb. 

Wo aber lagen die Dörfer Hege und Natrup? Die 
Spuren von ihnen ſind im Mittelalter auffallend geringer, 
als die der anderen Landſiedlungen bei Osnabrück. Man 
weiß nur, daß Hege im Süwbeſten, Natrup im Nord⸗ 
weſten des Weſterberges gelegen haben müſſen. Bäche, 
die auf ihre Lage hinweiſen könnten, fehlen hier, desgleichen 
Quellen, mit Ausnahme der bei der Bornau, die aber kaum 
in Frage kommt. So wird man den Standort dieſer 
Dörfer nicht an den trockenen Höhen, ſondern gegen die 
feuchte Talebene vorgeſchoben zu ſuchen haben. Hier bleibt 
aber breiter Spielraum für ihre Anſetzung. 

Ich glaube nun Wert darauf legen zu ſollen, daß das 
hieſige Dominikanerkloſter ſtets den Namen Natrup führte. 
Eine ſo profane Bezeichnung kann nicht aufgekommen ſein, 
wenn ſie ſich nicht aufdrängte. Ich meine unter dieſen 
Umſtänden, daß das Kloſter eben an der Stelle des einge⸗ 
gangenen Dorfes Natrup ſelber begründet ſein wird. Zu 
ſeiner Gründungszeit, im 13. Jahrhundert, wird das Dorf 
noch nicht lange in der Stadt aufgegangen geweſen ſein, 
durch Einbeziehung in die Stadtmauern und durch Parzel⸗ 
lierung ſeiner Ländereien, die die Landwirtſchaftsgehöfte 
überflüſſig machte. 

Analog dazu kann man auch die Stelle des alten Dorfes 
Hege innerhalb der Stadtmauer ſuchen, etwa da, wo von 
der Hegerſtraße die Große Gildewart und die Marien⸗ 
ſtraße abzweigen. Der Name der Gildewart zwiſchen den 
beiden vermuteten Dorfplätzen kann auch auf alte Bauern⸗ 
ſiedlung hinweiſen. Denn Gilde bedeutete früher eine 
bäuerliche Vereinigung, als eine gewerbliche. Und wenn 


46 Martiny, 


dann der weltliche Herr diefer Gegend, der Graf von 
Tecklenburg, eben hier ſeinen feſten Hof hatte, ſo paßt das zu 
ſeiner Gerichtshoheit über die altfreien Bauern. 

Die Butenburg erſcheint nach dieſer Auffaſſung als 
teilmeife ſchon vor der Stadtbildung ländlich beſiedelt. 
Hierdurch wird es auch begreiflich, daß man ſchon im Mittel- 
alter die alten Dorfplätze von Hege und Natrup nicht mehr 
kennt, weil ihre Spuren durch die ſtädtiſche Bebauung 
überdeckt ſind. 

Finden wir im Hauptteil der Osnabrücker Stadtge⸗ 
markung links der Haſe zu altſächſiſcher Zeit eine Reihe 
von Dorffluren, ſo muß damals das Land jenſeits der Haſe 
meiſt noch Wildnis geweſen ſein. Erſt 6 Kilometer weit 
nach Norden lag das Dorf Haſte. Die ganze Gegend des 
Gertrudenberges, der Mooräcker, des Knolls, des Sand⸗ 
baches iſt erſt im Mittelalter beſiedelt. Gegen Oſten iſt das 
Dorf Vromelo am Rand des Haſetales, bei Wellmann, der 
Keim des heutigen Schinkel. Näher bei Osnabrück iſt aber 
auch der Klushügel Eſchfeld und liegt dabei im Mittelalter 
der Hof Schlagvord, etwa beim heutigen Hauptbahnhof, 
vermutlich auch auf eine altſächſiſche Dorfſiedlung zurück⸗ 
gehend. 

Auch die Stelle des ſpäteren Biſchofsſitzes kann aber zu 
ſächſiſcher Zeit nicht ohne Siedlung geweſen ſein. 

Eine Bauernſiedlung kann hier aber nicht gelegen haben. 
Denn die Talebene iſt damals von den Bauern noch ent⸗ 
ſchieden gemieden. Wie wir dieſe Tatſache für das be⸗ 
ſprochene Gebiet feſtſtellen konnten, ſo iſt ſie auch in den 
benachbarten Landſchaften faſt ausnahmslos wahrzunehmen, 
ſo daß man es für faſt ausgeſchloſſen anſehen kann, alt⸗ 
ſächſiſche bäuerliche Siedlung in der Talebene zu finden. 
Die Ueberlieferung ſpricht denn auch von einem hier gelege⸗ 
nen herrſchaftlichen Hofe, in den Osnabrücker Annalen von 
einem Königshofe. Die Begründung des Bistums auf 


Lage und Geftaltung der Stadt Osnabrück. 47 


herrſchaftlichem Beſitz entſpricht auch dem ſonſtigen Gebrauch 
bei allen Kirchengründungen jener Zeit. Auf dem neu 
erworbenen Sachſenboden wird es ſich um konfiszierten 
Beſitz eines feindlichen Herrengeſchlechts gehandelt haben. 

Für einen Herrſchaftshof bot die Lage inmitten der 
Talebene mit ihren Sumpfſtellen und Waſſerlachen, ihren 
Erlenwäldern und Weidendickichten natürlich auch ihre 
Schwierigkeiten. Indeſſen werden dieſem zu ihrer Beſeiti⸗ 
gung unfreie Arbeitskräfte zu Gebote geſtanden haben, was 
damit in Einklang ſteht, daß die große herrſchaftlich geleitete 
Rodungstätigkeit, die in unſerer Gegend freilich keine große 
Rolle ſpielt, ſchon in altſächſiſcher Zeit begonnen zu haben 
ſcheint. 

Für den Herrenhof kann die ſchlechte Gangbarkeit ſeiner 
Umgebung ſogar Vorteile gehabt haben, indem ſie ſeine 
Sicherheit erhöhte. Es verband ſich die Schutzlage zudem 
mit Verkehrsbeherrſchung der günſtigſten Uebergangsſtelle 
über das Haſetal. | 

Dieſe Lagebeziehung kam aber erſt recht zur Geltung, 
als aus dem Herrſchaftshof ein Biſchofsſitz geworden war. 

Durch die Begründung des Bistums Osnabrück gewann 
der Platz nicht nur eine ganz neue Erſcheinung, ſondern auch 
weſentlich veränderte Lagebeziehungen. Er trat jetzt zu 
ſeiner Umgebung in ſehr viel lebhaftere Beziehungen, als 
zuvor, wurde der Mittelpunkt eines über das Land ge- 
ſpannten Netzes von geiſtlichen Herrſchaftseinflüſſen. Und 
mit den geiſtlichen Beziehungen entſtanden kommerzielle. 
Vor dem Dome, ja im Domportikus, ſammelten ſich die 
Händler an den Jahrmärkten. 

Da war es nun bedeutſam, daß das Bistum in altbe⸗ 
ſiedelter Gegend entſtand. Das gab ihm zunächſt einen 
Vorzug vor den in ſchwächer beſiedelter Gegend begründeten 
Biſchofsſitzen, für die Dauer aber einen Nachteil, da hier 
die auf Waldrodung beruhende innere Koloniſation fehlte 


48 Martiny, 


oder doch ſehr gering blieb, die Bevölkerung ſich nicht 
weſentlich mehrte und das Bistum ſeine Einkünfte nicht 
vermehren konnte. Es teilte das Schickſal der geſamten 
Heidegegenden des Nordſeetieflandes, die in vorgeſchicht⸗ 
lichen Zeiten ein Vorzugsgebiet dargeſtellt hatten, da die 
Gebirgsgegenden noch weſentlich Urwald waren, die nach 
deren Rodung und Beſiedlung aber weder an Ertrag, noch 
an Volkszahl mit dieſen wetteifern konnten und zu Kümmer⸗ 
gebieten herabſanken. 

Die geiſtlichen und wirtſchaftlichen Beziehungen des 
Biſchofsſitzes zu ſeiner Umgebung gaben den von ihm aus⸗ 
gehenden Straßen erhöhte Bedeutung. 

Dazu iſt eine kurze prinzipielle Bemerkung über das 
Straßenweſen der alten Zeit nötig. Gebaute Straßen gab 
es in Deutſchland bis ins 18. Jahrhundert überhaupt nicht, 
abgeſehen von den alten Römerſtraßen und einzelnen 
Straßen in den Städten, die ausdrücklich als Steinſtraßen 
hervorgehoben wurden. Was Straße hieß, war nichts 
anderes, als was jetzt gebeſſerter Landweg heißt, ein 
Streifen Landes mit Wagenfurchen, oft einer ganzen Reihe 
von Furchen nebeneinander, an feuchten Stellen mit 
Faſchinen, Reiſig oder Schutt belegt, die Gewäſſer zunächſt 
auf Furten paſſierend, an deren Stelle erſt nach und nach 
Brücken traten. Zahlreiche ſolcher Straßen liefen durchs 
Land, einige bevorzugt, aus örtlichen Gründen oder weil 
die Landesherrn hier ihr Geleit ausübten. Bei Sperrung 
der gewohnten Straßen ſtanden aber leicht Nebenwege als 
Erſatz zur Verfügung. 

Ein ſolcher bevorzugter Straßenzug paſſierte nun ſeit 
alter Zeit, wahrſcheinlich ſeit vorgeſchichtlichen Zeiten, 
Osnabrück, die wichtigſte alte Verbindung vom Rhein nach 
den Nordſeelanden, auf der die feineren Erzeugniſſe des 
Weſtens gegen die Gaben der weiten Wildniſſe des Nord⸗ 
oſtens, bald aber auch Getreide gegen Vieh ausgetauſcht 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 49 


wurden. Weiter öſtlich zu fahren, nötigte zur Paſſierung 
waldigen Berglandes, die erſt mit der Zeit ihre Mühſal 
verlor, weiter weſtlich aber hemmten die ausgedehnten 
bruchigen Talſandebenen mit Sumpfſtellen, Waſſerbecken 
und Walddickichten. Auch konnte von Osnabrück aus die 
breite Niederungszone nördlich vom Wiehengebirge über 
das Wittefeld und die Dammer Berge leidlich trocken ge⸗ 
quert werden. Dazu kam ſchließlich am Orte der Vorzug, 
daß hier die bruchige Haſeniederung zwiſchen Weſterberg und 
Gertrudenberg ſo ſchmal iſt, wie nirgend ſonſt, und die Haſe 
auf einer Furt zu paſſieren war. 

Eine Brücke über die Haſe entſtand erſt ſpäter. Darauf 
deutet auch der Name Osnabrück nicht, ſondern auf die durch 
Holzauflage befeſtigte Wegſtrecke durch die Bruchebene. 

Dieſe Straße durchzog von der Haſefurt aus die Dom⸗ 
ſiedlung gegen Süden, und 1 Kilometer weiter ſüdlich ent⸗ 
ſtand an ihr auch die Stiftskirche St. Johann. Inmitten 
der Domſiedlung zweigte von ihr aber eine nach Weſten 
führende Straße rechtwinklich ab. 

Neben den friedlichen Beziehungen zur Umgebung fehlten 
dem Biſchofsſitz aber auch die feindlichen nicht. Die Schutz⸗ 
lage durch eine ſchlecht gangbare nächſte Umgebung war auch 
dem Biſchofsſitz noch willkommen, wenn ſie auch durch 
Urbarmachung und Entwäſſerung allmählich abgeſchwächt 
wurde. Denn auch der Biſchofsſitz war befeſtigt, war eine 
Domburg. 

Während uns die Geſtaltung und Ausdehnung des alt⸗ 
ſächſiſchen Herrſchaftshofes ganz unbekannt iſt, können wir 
uns von der Geſtaltung des Biſchofsſitzes doch ſchon einiger⸗ 
maßen Vorſtellungen bilden. 

Seine Geſtaltung wurde weſentlich dadurch beſtimmt, 
daß er befeſtigt war. Das iſt mit ziemlicher Sicherheit aus 
den örtlichen Verhältniſſen abzuleſen, ergibt ſich aber zudem 
aus der Analogie der übrigen Biſchofsſitze. 

Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 5 


50 Martiny, 


In der Hauptſache iſt das Chriſtentum den Deutſchen 
von ſeinen Kriegsherrſchern mit Gewalt auferlegt und iſt 
hier jahrhundertelang eine Zwangseinrichtung geweſen, die 
mit phyſiſcher Gewalt aufrechterhalten wurde, während ſie 
wiederum auch von den Laien vieler gewaltſamen Bedrückung 
ausgeſetzt war. Kirchen mußten damals befeſtigt ſein, das 
kann man allgemein behaupten, wenn auch nur bei einer 
beſchränkten Zahl von ihnen die Befeſtigungen erhalten ge⸗ 
blieben ſind. 

Bei den Biſchofsſitzen, abgeſehen von den ſchon in 
römiſcher Zeit begründeten, iſt die ehemalige Befeſtigung 
auch aus Spuren und Nachwirkungen noch wohl zu erkennen; 
im ſächſiſchen Stammesbereich beſonders deutlich zu Halber⸗ 
ſtadt, Hildesheim und Münſter. 

Auch hier in Osnabrück ſind ja noch deutliche Spuren 
der Befeſtigung des alten Biſchofsſitzes zu erkennen. Der 
halbkreisförmige Verlauf des Straßenzuges Krahnſtraße, 
Bierſtraße, Lohſtraße, an ſich ſchon auf alte Befeſtigungen 
hinweiſend, erwies ſich bei Grabungen als der Lauf eines 
alten Waſſerarmes, eines Befeſtigungsgrabens. Ob hinter 
dem Graben allein ein Wall, oder auch eine Mauer herzog, 
iſt zwar nicht mehr zu unterſcheiden, doch weiſt auf eine 
Mauer der Umſtand hin, daß die Grundſtücke der Häuſer, 
die nach Verfall der Befeſtigung zwiſchen ihr und dem 
Graben errichtet wurden, noch jetzt hinten zumeiſt an der⸗ 
ſelben fortlaufenden Linie abſchneiden, die zwiſchen Loh⸗ 
ſtraße und Turmſtraße verläuft, zwiſchen Wagegebäude und 
Polizeigebäude an den Markt ſtößt und beiderſeits der 
Lortzingſtraße am beſten erkennbar iſt. Aehnliches findet 
man ſonſt nicht bei der hinteren Abgrenzung von Grund⸗ 
ſtücken. Hier muß ein Hemmnis vorgelegen haben, das 
Veränderungen der Abgrenzung erſchwerte, offenbar die 
Mauer des alten Biſchofsſitzes. 

Dieſe Domburg war in Osnabrück ungewöhnlich groß, 
größer als in Münſter, Minden und ſonſt. Ob das durch 


Lage und Geftaltung der Stadt Osnabrück. 51 


Anpaſſung an gegebene Verhältniſſe veranlaßt war, der 
Graben etwa unter Benutzung eines alten Haſearmes ge⸗ 
ſchaffen wurde, ob die Domburg als Zufluchtsort einer zahl⸗ 
reichen Bevölkerung ſo groß angelegt wurde, das ſind 
Fragen, die ſich aufdrängen, für die aber keine Antwort 
möglich iſt. 

Deutlich und wichtig iſt aber die Folge der ungewöhnlich 
großen Anlage der Domburg, daß nämlich ihr Raum durch 
die Gebäude der Geiſtlichkeit und ihrer Leute nicht aus⸗ 
gefüllt wurde, daß vielmehr im nordweſtlichen Teile noch 
reichlich Platz übrig war, der dann an beſitzloſe Leute über⸗ 
laſſen wurde, die ſich durch Handwerk, Krämerei, Garten⸗ 
bau ernährten, und daß hier noch innerhalb der Domburg 
ein Markt angelegt wurde. 


Das iſt ungewöhnlich. Wurde doch dadurch die mili⸗ 
täriſche Sicherheit der Domburg ſtark gemindert. Das 
Gewöhnliche iſt, daß die einfache Bevölkerung nur außer⸗ 
halb der Burg wohnen durfte und der Markt vor dem Ein⸗ 
gang zur Burg angelegt wurde. So war es in Münſter, 
Paderborn, Minden, Hildesheim, Halberſtadt, Bremen 
und ſonſt. In Hamburg wurde im 13. Jahrhundert die 
ganze Domburg parzelliert und an Bürger überlaſſen, aber 
damit hörte denn auch die Burg auf, Burg zu ſein. In 
Osnabrück beging man eine Halbheit. Man ließ zu, daß 
kleine Leute in der Burg wohnten und in ihr ſogar regel⸗ 
mäßig Markt abgehalten wurde. Man nahm damit der 
Befeſtigung ihren Wert, ohne ſie doch ganz fallen zu laſſen. 

Auch die Geſtalt des Marktplatzes iſt von Bedeutung. 
Der Marktplatz iſt nichts anderes, als eine Erweiterung der 
nach Weſten ins Land hinaus führenden Straße. Und eine 
urwüchſige Erweiterung, kein planmäßig angelegtes Rechteck. 
Wohl iſt ſpäter durch den Rathausbau dem Platz im 
Weſten eine rechteckige Geſtaltung verliehen, doch nach Oſten 
verengt er ſich noch jetzt ſo unmerklich zur Straße, daß die 


52 Martiny, 


innere Verwandtſchaft dieſes Platzes mit der Straße auch 
räumlich fühlbar wird. 

Solche Entſtehung von Marktplätzen durch urwüchſige 
Ausweitung einer Straße iſt nun, wenigſtens in größeren 
Orten, beſchränkt auf die Frühzeiten der Marktbildung. So 
wird auch hier dieſe Stelle ſchon ſehr früh Marktzwecken ge⸗ 
dient haben, früher, als deren rechtliche Sanktionierung 
und Normierung eintrat. Ausdruck für die vollendete Aus⸗ 
bildung des Marktverkehrs iſt die Begründung der Marien⸗ 
kirche auf dem nördlichen Teile des Marktplatzes, einer echten 
Marktkirche, deren Entſtehung erſt durch das Anwachſen der 
geſchäftstreibenden Bevölkerung in und bei der Domburg 
verurſacht wurde. 

Mit dieſen Vorgängen wandelte ſich wieder der Charakter 
von Osnabrück. Es wurde aus einem Biſchofsſitz eine Stadt. 
Dabei hörte es allerdings nicht auf, Biſchofsſitz zu ſein, aber 
es blieb nun nicht mehr allein Biſchofsſitz, nicht einmal 
überwiegend. Neben den geiſtlichen Gebäuden entſtand 
neue Siedlung und wuchs ſo heran, daß ſie jene rings 
umwuchs und zu bloßen Einſchlüſſen der Stadt machte. 
Wurde es anfangs nur geduldet, daß ſich Handwerker und 
Geſchäftsleute in und bei der geiſtlichen Herrenſiedlung 
niederließen, ſo wuchs das Bürgervolk zur tauſendköpfigen 
Menge an, erfüllte es auch die verbleibenden Landbeſitzer 
mit Geſchäftsgeſinnung, machte dieſe dadurch auch zu 
Bürgern, den führenden Bürgern, und trat dieſe ſo mannig⸗ 
fache, und doch einheitliche Bürgerſchaft den geiſtlichen Herren 
als Macht gegenüber, die deren Herrſchaft im Bereich der 
Stadt auf einige Reſervate beſchränkte. 

Dieſe Wandlung des Ortscharakters, ſo entſchieden ſie 
war, war doch keine radikale und keine plötzliche, ſondern 
trat ganz langſam, kaum merklich ein. In der Hauptſache 
fällt dieſe Entwicklung in das 12. Jahrhundert, doch reichen 
ihre Anfänge in frühere Zeiten herab und dauerte ihre 
Durchbildung noch im 13. Jahrhundert an. 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 53 


Wie das geiſtliche Herrentum durch die Stadtbildung nicht 
verdrängt, aber beſchränkt wurde, ſo geſchah gleiches auch 
mit dem Landwirtſchaftsbetrieb und dem Landbeſitzertum. 

Durch die Stadtbildung wurde die Landwirtichaft 
Osnabrücks nicht vermindert, ſondern im Gegenteil be⸗ 
deutend ausgedehnt, ganz beſonders in der Stadtgemarkung, 
die ſich eben durch den ſtarken Bedarf an Ackerland bildete. 
Erſt durch die Bürger wurden der Fledder und die Evers⸗ 
heide urbar gemacht, dazu die Höhen am Ruppenbrok, hinter 
der Blumenhalle, an der Lager Heide, am Ziegenbrink, 
jenſeit der Haſe das Land am Schinkelberg, am Sandbach und 
hinter dem Gertrudenberg. Von der Wüſte wurden 
wenigſtens die Randgegenden als Weideland nutzbar, da ihr 
Abfluß durch einen Graben, dem heute die Hakenſtraße 
folgt, den Poggenbach, nach dem oben erwähnten Befeſti⸗ 
gungsgraben der Domburg geleitet war. Demgemäß ent⸗ 
ſtanden in der Stadt ſogar neue Landwirtſchaftsbetriebe, 
von biſchöflichen Miniſterialen, von zu Vermögen gekomme⸗ 
nen Bürgern und auch von Kleinbürgern. Ueberdies trieben 
auch Handwerker und Händler nebenbei etwas Feldbau. 


Aber die Stellung der Landwirtſchaft wurde durch die 
Stadtentwicklung dennoch gemindert. Landbeſitz blieb nicht 
mehr neben Kriegstat die einzige Wurzel weltlichen An⸗ 
ſehens, daneben traten konkurrierend entgeltliche geſchickte 
Leiſtung und ſelbſtgewonnenes Vermögen, ja wurden wichti⸗ 
ger, die Quelle des weit auf das Land hinaus reichenden 
ſtädtiſchen Einfluſſes. 

Hatten bisher ſchon die geiſtlichen Beziehungen Osna⸗ 
brück zu beherrſchendem Einfluß im Lande verholfen, ſo 
traten nun die bis dahin mehr nebenſächlichen Geſchäfts⸗ 
beziehungen gleichbedeutend daneben. Für dieſe war es 
hochbedeutend, die Wurzel des kräftigen Gedeihens der 
Handwerke, daß Osnabrück ein ſehr ausgedehntes, unge⸗ 
ſtörtes Marktgebiet beſaß. Im fürſtlichen Gebiete ſeines 


54 Martiny, 


Bistums war es nicht nur die entſchiedene Hauptſtadt, 
ſondern geradezu die Stadt ſchlechthin. Denn die wenigen 
daneben beſtehenden Städte kamen nicht als Konkurrenz in 
Betracht, nicht Quakenbrück, und noch weniger Fürſtenau. 
Wiedenbrück als Kern des abgeſonderten Stücks des Fürſten⸗ 
tums kommt da garnicht in Frage. Ueber ſein Fürſtentum 
hinaus war Osnabrück auch für das Tecklenburgiſche das 
ſtädtiſche Zentrum. Auch weiterhin dehnte ſich aber der 
Osnabrücker Markteinfluß, da die benachbarten größeren 
Städte Minden, Herford, Bielefeld, Münſter, Rheine erſt 
in großer Entfernung liegen, mindeſtens 50 Kilometer 
entfernt, während ſonſt in Deutſchland der Abſtand der 
Städte nur 20—30 Kilometer beträgt. Die Zwiſchen⸗ 
ſtationen, wie Melle und Iburg, blieben hier Flecken. Nach 
Norden und Nordweſten aber reichte das faſt ganz ſtädte⸗ 
loſe, dem Osnabrücker Geſchäftseinfluß unterworfene, aller⸗ 
dings auch wegen geringer Bevölkerung nur wenig kauf⸗ 
fähige Gebiet über 100 Kilometer weit bis Oldenburg und 
Emden. 


Jenſeit dieſes Gebietes beherrſchenden Osnabrücker 
Handelseinfluſſes lagen aber noch Gegenden, deren Ueber⸗ 
ſchußprodukte der Osnabrücker Kaufmann in den Handel 
brachte, im Norden Friesland und überhaupt das Nord⸗ 
ſeegebiet mit ſtarker Viehzucht und Fiſcherei, aber arm an 
Brotgetreide und Gewerbeprodukten, im Süden das ſüdliche 
Weſtfalen und die Niederrheingegenden, die Getreide und 
Fabrikate im Ueberfluß, Fiſch und Fleiſch aber nicht ge⸗ 
nügend beſaßen. Im Austauſch dieſer kontraſtierenden Nach⸗ 
barlandſchaften gedieh der Osnabrücker Kaufmann. 


Trotzdem Osnabrück aber eine nicht unbeträchtliche 
Handelsſtadt war, ſo ſpiegelte ſich das in ſeinem Aeußeren 
doch kaum wieder. Nur in der Marktgegend gewannen die 
Häuſer meiſt den Charakter von Geſchäftshäuſern. Die 
Geſtaltung der Stadt Osnabrück wurde meiſt durch ihre Be⸗ 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 55 


ziehungen zur Stadtflur beſtimmt und wurde dabei ein 
deutlicher Ausdruck ihres allmählichen Anwachſens. 


Die Geſtaltung einer Stadt iſt verſchieden, je nachdem ſie 
allmählich erwachſen oder planmäßig angelegt iſt. Planmäßig 
angelegte Städte ſind auch ſtets regelmäßig, die ange⸗ 
wachſenen dagegen unregelmäßig. Dieſe ſind äußerſt 
mannigfach geſtaltet, doch laſſen ſich auch verſchiedene Typen 
unter ihnen unterſcheiden. 

Die einen entſtanden ſo, daß ein Stück Landſtraße mit 
Häuſern umbaut wurde und zwiſchen den Grundſtücken hie 
und da Lücken zur Durchfahrt freigelaſſen wurden, aus 
denen bei weiterer Bebauung ſenkrecht von der Hauptſtraße 
abzweigende Gaſſen wurden, von denen hinten wiederum 
Nebengaſſen abzweigen konnten. An der Hauptſtraße 
reihen ſich die ausgedehnten Grundſtücke der Großbürger 
auf, an den Seitengaſſen kleine Häuschen von Kleinbürgern, 
an den Nebengaſſen aber findet man zum großen Teil 
Scheunen und Gärten. Dieſer Stadttypus gleicht im Grund⸗ 
riß etwa einem fiederförmig geteilten Blatt oder dem Rück⸗ 
grad mit den Rippen, und heißt daher Fiedertypus oder 
Rippentypus. 

Ein anderer urwüchſiger Stadttypus iſt ſtrahlig geſtaltet, 
derart, daß von einem Stadtkern, oft einer Kirche, nach allen 
Seiten Gaſſen ausſtrahlen, von Häuſern umbaut. In ent⸗ 
ſprechender Weiſe wird die Bauentwickelung von der Kirche 
oder ſonſt dem Stadtkern ausgegangen und an den Feld⸗ 
wegen nach außen vorgedrungen ſein. 

Dieſe beiden Stadttypen findet man hier in Osnabrück 
ausgeprägt, den ſtrahligen in der Altſtadt, den fiederigen 
in der Neuſtadt. 

Osnabrück iſt urwüchſig geſtaltet, nicht planmäßig, und 
iſt demnach allmählich erwachſen, nicht angelegt. Alle ſeine 
Gaſſen in der alten Stadt ſind geſchlängelt und z. Tl. tüchtig 
gebogen, ſie zweigen von einander in allen möglichen 


56 Martiny, 


Winkeln ab und folgen einander in ganz ungleichen Ab⸗ 
ſtänden. Alle Merkmale urwüchſiger Entſtehung ſind deut⸗ 
lich ausgeprägt. Die Annahme, daß dieſe Gaſſen planmäßig 
nach einheitlicher Abſicht geſchaffen ſeien, führt zu ganz 
phantaſtiſchen Konſequenzen. Für die Auffaſſung, daß 
Osnabrück einheitlich angelegt ſei, beſteht auch ſonſt keiner⸗ 
lei Anhalt, nicht einmal in der Rechtsentwicklung, die ſonſt, 
gemäß dem autoritären Charakter des Rechts, für ſolche 
Auffaſſung am leichteſten benutzt werden kann. 

Die Einzelbetrachtung des Gaſſennetzes zeigt auch die 
für urwüchſige Entſtehung bezeichnende elaſtiſche Anpaſſung 
jedes Gebildes an die beſtehenden Verhältniſſe. So ſind 
die Gaſſen im nordweſtlichen Teile der Domburg gänzlich 
in Anpaſſung an die Umgebung entſtanden, die Mauer im 
Nordweſten, die Haſeſtraße im Oſten und den Markt im 
Süden. 

Außerhalb der Domburg haben wir dann zunächſt die 
am Befeſtigungsgraben entlang ziehenden, ringförmigen 
Straßen, Krahnſtraße, Bierſtraße und Lohſtraße, auch in 
ſtrenger Anpaſſung an das Gegebene. Von ihnen aber 
laufen zahlreiche Gaſſen ſtrahlig nach außen, Haſeſtraße 
Nordende, Klingensberg, Bierſtraße Nordende, Kleine Gilde⸗ 
wart, Hegerſtraße, Marienſtraße, Dielingerſtraße, Haken⸗ 
ſtraße, Kamp mit abzweigender Redlingerſtraße, Großeſtraße 
und Herrenteichsſtraße. Abweichend verläuft allein die 
Große Gildewart. Dieſe zahlreichen nach außen ſtrebenden 
Straßen kennzeichnen die Altſtadt als ſtrahlig geſtaltet. 

Nur zum Teil gehen die ſtrahlig verlaufenden Straßen 
der Altſtadt in Landſtraßen über, nach Norden Haſeſtraße 
und Natruperſtraße, nach Weſten Hegerſtraße, und Süden 
Großeſtraße, nach Oſten Herrenteichsſtraße. Dazwiſchen 
aber entſtanden andere Gaſſen, die nur in die Gärten und 
Felder der Stadt hinausführten, zumal im Süden die 
Kampſtraßen, während die ſtrahlige Gaſſenentwicklung im 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 57 


Norden durch die Stadtmauer abgeſchnitten wurde, im 
Weſten aber der Berg, im Oſten die Haſe hemmte. 

Die weſentlich in gleichem Sinne laufende Hakenſtraße 
hat doch eine beſondere Urſache, nämlich den Anſchluß an 
den älteſten Entwäſſerungsgraben der Wüſte. Daß eben 
hier die biſchöflichen Miniſterialen ihre großen Höfe errichte⸗ 
ten, deren Nachwirkungen noch in den heutigen Gebäuden 
zu erkennen ſind, hat ſeinen Grund ſicherlich darin, daß 
durch den Graben in der Nachbarſchaft das Grundwaſſer 
geſenkt und das Land zeitig der Beſtellung zugänglich 
wurde. 

Alle die nach außen laufenden Straßen werden durch die 
Mauer der Altſtadt glatt abgeſchnitten, ein Zeichen, daß ſie 
früher, als dieſe, entſtanden ſein und damals weiter hinaus 
gereicht haben müſſen. Wären ſie ſpäter, als die Mauer 
entſtanden, ſo wäre das in Anpaſſung an dieſe geſchehen. 
Hierfür bietet aber die Schweineſtraße (Marienſtraße) mit 
ihrer Vereinigung mit der Hegerſtraße gleich hinter dem 
Stadttore das einzige Beiſpiel. Unmittelbar durch die 
Mauer ſind ſelbſtverſtändlich die ihr dicht angeſchmiegten 
ringförmig verlaufenden Gäßchen Grüner Brink und 
Schützenwall veranlaßt. Die ältere Entſtehung der Radial- 
ſtraßen bedeutet aber nicht, daß ſie vor der Ummauerung 
auch ſtark mit Häuſern umbaut geweſen ſein müſſen. 

Weſentlich anders, als die Altſtadt, iſt die Neuſtadt 
geſtaltet. Sie gehört zu dem oben dargelegten Fiedertypus 
oder Rippentypus mit der Johannisſtraße, der alten Land⸗ 
ſtraße von Osnabrück nach Iburg, als beherrſchender 
Zentralſtraße. 

Dieſe Geſtaltung iſt dank der Beziehung aller Gaſſen 
auf die Zentralſtraße, mit der ſie ziemlich rechteckig ver⸗ 
knüpft ſind, regelmäßiger, als die der Altſtadt, immerhin 
mit ihren ſtets etwas gebogenen, ungleich von einander ab⸗ 
ſtehenden Seitengaſſen auch deutlich urwüchſig, weſentlich 
vor der Ummauerung entſtanden. 


58 Martiny, 


Ungeſtört iſt die Fiederanlage hier aber nicht ent⸗ 
wickelt. Vielmehr hat die alte Stiftskirche zu St. Johann, 
ähnlich wie der Dom, doch ſehr viel weniger wirkſam, 
ſtrahlige Gaſſen nach allen Seiten ausgeſandt, nach Weſten 
die Süſterſtraße, nach Oſten die Johannisfreiheit genannte 
Straße, nach Süden die Holtſtraße. 


Sehr viel kräftiger wurden Wegeentwicklung und Be⸗ 
bauung, aber in dieſem Stadtteil durch die hindurchziehende 
Landſtraße und ihre Seitengaſſen beſtimmt, ſo daß die 
ſtrahligen Gaſſen zu untergeordneten Gebilden wurden. 
Immerhin iſt durch ſie die Ausbildung der Fiederanlage ſo 
weit geſtört, daß ſie nur nach einer Seite der Zentralſtraße, 
nach Weſten, unbeeinträchtigt erfolgte. 


An der Weſtſeite der Johannisſtraße iſt die Fiederanlage 
aber deutlich ausgeprägt. Lauter große, tief in das Land 
daneben hinein erſtreckte Grundſtücke reihen ſich an der 
Zentralſtraße auf, und nur hie und da finden ſich zwiſchen 
dieſen Grundſtücken als Lücken rechtwinklig abzweigende 
Gaſſen, Seminarſtraße, Gr. Roſenſtraße, Goldſtraße. An 
dieſen findet man nur ganz kleine Häuschen auf ganz kleinen 
Grundſtückchen, Abſplitterungen der großen Grundſtücke an 
der Zentralſtraße. Die Süſterſtraße, obgleich ebenſo ver⸗ 
laufend, kennzeichnet ſich doch durch ihre großen Grundſtücke 
als Teil der Johannisfreiheit. g 


Noch jünger, als dieſe Seitengaſſen der Hauptſtraße 
ſind die Nebengaſſen am Rande der torfigen Wüſte, 
Kl. Roſenſtraße und Komenderieſtraße, noch im ſpäten 
Mittelalter ſchwach bebaut, mit Gärten, Scheunen und 
Kleinleutehäuschen. 


Die Ummauerung der Neuſtadt ſchnitt im Süden die 
Fortentwicklung ab, war aber im Oſten durch die Haſe, im 
Weſten durch die Wüſte ſo ſehr naturbegründet, daß ſie hier 
die Bebauung nicht weiter behinderte. | 


Lage und Geftaltung der Stadt Osnabrück. 59 


Im ganzen hat doch die Umfeſtigung der räumlichen 
Entwicklung der Stadt ein Ende bereitet. Wohl entſtanden 
noch im Mittelalter Anſätze zu Vorſtädten, aber nur ganz 
beſcheidene Anſätze, und die Verſtärkung der Befeſtigung im 
16. Jahrhundert hat ſie wieder vertilgt. Durch drei Jahr⸗ 
hunderte verharrte Osnabrück nun in gleicher Ausdehnung 
und Geſtaltung. 


Dieſe Jahrhunderte ſind dagegen für die Baugeſtaltung 
der Stadt von großer Bedeutung geweſen. 


Wie die Bauten Osnabrücks im früheren Mittelalter 
geſtaltet waren, läßt ſich höchſtens ungewiß vermuten. Nach 
der Stadtbildung aber entſtanden bald die noch erhaltenen 
repräſentativen Bauten, wurden die Kirchen teils ausgebaut, 
teils neu errichtet, das Rathaus, die Befeſtigungen aufge⸗ 
führt. Auch die normalen, bürgerlichen Wohnhäuſer 
müſſen ihrer Form nach noch ins Mittelalter zurückreichen. 


Ein großer Teil der hieſigen Häuſer ſteht ja dem Bauern⸗ 
haus noch recht nahe, gekennzeichnet durch die große Ein⸗ 
fahrtstür in der Giebelſeite, die in die Diele, den beherr⸗ 
ſchenden Raum des Hauſes, führt. Die Aehnlichkeit mit dem 
Bauernhauſe iſt ſo groß, daß dieſe Hausform noch aus 
Zeiten ſtammen muß, als eine beſondere ſtädtiſche Haus⸗ 
form noch nicht beſtand und daher die altgewohnten länd⸗ 
lichen Baugebilde mit den nötigen Modifikationen auch in 
der Stadt angewandt wurden. 


Solche Modifikationen haben nun auch hier in Osnabrück 
die ſtädtiſchen Hausformen mehr oder weniger von den 
ländlichen entfernt. Die Notwendigkeit, auf ſchmalen 
Grundſtücken Haus an Haus zu errichten, nötigte dazu, das 
Haus beiderſeits mit Brandmauern einzufaſſen, auf denen 
der Dachſtuhl ſtatt auf inneren Pfoſten ruht, verhinderte 
Breitenentwicklung und verminderte noch die ſchon im 
Bauernhauſe ungenügende Lichtzufuhr. 


60 Martiny, 


Weitere Modifikationen ergaben ſich aus den ſtädti⸗ 
ſchen Berufen. Für Speicher und Stallung wurde bei der 
geringen Ausdehnung der ſtädtiſchen Landwirtſchaftsbe⸗ 
triebe nur wenig Raum benötigt, die Ställe gar meiſt in 
Nebenbauten hinten am ſchmalen Hof verbannt. Das Haus 
wurde dadurch frei für die ſtädtiſchen Beſchäftigungen. Die 
Diele wurde Arbeitsſtätte und Lagerraum, die durch 
Bretterwände abgeteilten Nebenräume zur Seite der Diele 
und im Obergeſchoß wurden Stuben und Kammern. Oft 
wurde die Diele zum Flur verengt, und dadurch für die 
Wohnung mehr Raum und Vergrößerung der Fenſter ge⸗ 
wonnen. Wohlhabendere Bürger erweiterten ihr Haus, 
da zur Seite kein Raum war, nach oben, ſetzten ein zweites 
Obergeſchoß auf und darüber einen hohen Dachraum als 
Warenſpeicher. 

Die Abwandlungen der alten ländlichen Bauformen im 
ſtädtiſchen Sinne waren aber in Osnabrück bedeutend ge⸗ 
ringer, als in den anderen wichtigeren Städten Weſtfalens 
und Niederſachſens. 

In Münſter iſt eine Verwandtſchaft mit dem Bauern⸗ 
hauſe auch bei den älteſten Häuſern nicht mehr mit Sicher⸗ 
heit zu erkennen, auch in Dortmund, Soeſt, Paderborn nur 
ſelten. In den Hafenſtädten iſt das Dielenhaus durchaus 
zum Kaufmannshaus abgewandelt. Selbſt in Minden, 
Herford, Bielefeld, Lemgo iſt die ſtädtiſche Modifizierung des 
Hauſes entſchiedener, als in Osnabrück. Aehnlich wenig 
ſtädtiſch gewandelte Bauernhäuſer, wie hier, findet man 
ſonſt nur in den Landſtädtchen. Man kann das als Aus⸗ 
druck dafür anſehen, daß ſich hier ländliche Traditionen in 
Geſinnung und Lebensart länger erhielten, als ſonſtwo. 

Durchaus anders geſtaltet waren faſt allein die Adels⸗ 
höfe und die Kurien der Dom⸗ und Stiftsherrn. 

Erſt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beginnt 
bei einer regen Neubautätigkeit eine entſchiedene Abwen⸗ 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 61 


dung von der Dielenhausform. Eine entſchiedene, aber nicht 
eine radikale. Einzelne der Neubauten behalten ſogar die 
Diele bei, viele wenigſtens die Raumanordnung der 
ſtädtiſch abgewandelten alten Hausform. Immerhin werden 
nun die Wohnräume entſchieden zum weſentlichen und be⸗ 
herrſchenden Inhalt des Hauſes, werden ſie größer, über⸗ 
ſichtlicher zuſammengeordnet, erhalten ſie bedeutend mehr 
und größere Fenſter, nähert ſich überhaupt die Hausge⸗ 
ſtaltung der des Etagenhauſes. 

Aehnliche und meiſt durchgreifendere Wandlungen 
erfuhr damals das Wohnhaus in allen fortſchrittlichen 
deutſchen Städten. Nur da, wo man auf Erfolgen älterer 
Zeiten ausruhte, erhielt ſich die alte, volkstümliche Bau⸗ 
weiſe unverändert bis in moderne Zeit. 

Nur ganz flüchtig ſoll noch der modernen Epoche, ſeit 
der Mitte des 19. Jahrhunderts, gedacht werden. 

Allenthalben ſtellt ſich dieſe als eine Neubelebung der 
Stadtentwicklung dar, unter Abſtoßung der alten Feſſeln, 
ſteigender Volkszahl, ſteigender Regſamkeit auf allen Ge⸗ 
bieten, ſteigendem Einfluß im Lande. Für Osnabrück 
kamen als wandelnde und belebende Einwirkungen hinzu, 
daß es Ehre und Glanz der Selbſtändigkeit verlor, dafür 
eine zahlreiche Beamtenſchaft und Garniſon gewann, und 
daß es, ohne die alten kaufmänniſchen Beziehungen zu ver⸗ 
lieren, mehr und mehr Induſtrieſtadt wurde. Die eindrucks⸗ 
vollen Gebäudemaſſen des Stahlwerks, der Eiſenbahn⸗ 
werkſtätte und des Kupfer⸗ und Drahtwerks traten als 
repräſentative Bauten der Stadt neben Dom und Rathaus. 


Reger Wohnhausbau ſchuf der vom Lande herbeiſtrömen⸗ 
den neuen Bevölkerung Unterkunft, wenn auch großenteils 
mittelbar, indem die Alteingeſeſſenen ihre Stadtwohnungen 
gegen draußen neu errichtete Häuſer vertauſchten. Aber es 
entſtanden keine Zeilen hoher Mietskaſernen, wie im 
öſtlichen Deutſchland. Im ganzen Gebiet des alten Sachſen⸗ 


62 Martiny, 


ſtammes herrſcht kräftiges Widerſtreben gegen das Zu⸗ 
ſammenpferchen zahlreicher Familien, und Osnabrück ge⸗ 
hört zu den Städten, in denen das ſich am energiſchſten 
geltend macht. Neben Mietshäuſern mäßiger Größe und 
neben Villen find auch die für den Weiten Deutſchlands 
bezeichnenden kleinen Arbeiterhäuſer zahlreich entſtanden, 
und alle dieſe drei Haustypen ſind meiſt ſo wenig extrem 
ausgebildet, ſtehen ſich in ihrem Charakter ſo nahe, daß faſt 
mehr Uebergänge von einer Art zur anderen entſtanden ſind, 
als echt typiſche Gebilde. 


Der Tendenz zur Errichtung kleinerer Häuſer entſpricht 
die lockere Zuſammenfügung, neben Häuſerzeilen zahlreiche 
iſolierte Häuschen. Das ſeit Mitte des 19. Jahrhunderts ent⸗ 
ſtandene Osnabrück iſt derart ſchon größer geworden als das 
alte Osnabrück. 

In der Entwicklung des neuen Osnabrück ſtehen 
urwüchſige und geregelte Bildung deutlich nebeneinander. 
Die urwüchſige Entwicklung entſteht, indem an den Land⸗ 
ſtraßen und gelegentlich an Feldwegen hie und da einzelne 
Leute ſich anbauen. Die geregelte entſteht an neuen, zum 
Zweck der Umbauung extra angelegten Straßen, wie am 
Weſterberg, meiſt durch Bauunternehmer und in beträchtlich 
kürzerer Zeit, als die urwüchſige Entwicklung. Dieſe, meiſt 
aus kleinen Arbeiterhäuſern gebildet, iſt hier ſtark entwickelt 
und begleitet die Landſtraßen ungewöhnlich weit hinaus, 
bis Eversburg, Haſte, Powe, Voxtrup. 


Die moderne Charakterwandlung Osnabrücks hat dann 
auch neue Lagebeziehungen entſtehen laſſen. Erſt ſeit dem 
18. Jahrhundert ſind die mancherlei Bodenſchätze der Osna⸗ 
brücker Umgebung, die eine wechſelvolle Erdgeſchichte an die 
Oberfläche gebracht hat, Kohlenflöze, Eiſenerzlager, Mergel⸗ 
kalke, für die Stadt zur Bedeutung gelangt. Die Markt⸗ 
beziehungen zum Umland der Stadt, worunter nicht nur der 
Wochenmarktsverkehr zu verſtehen iſt, ſondern der geſamte 


Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. 63 


Umſatz zwiſchen Stadt und Land, haben ſich infolge des 
Chauſſee⸗ und Eiſenbahnbaues ausgebreitet und vertieft. 
Verſtärkt haben ſich aber zumal die Fernbeziehungen der 
Stadt. Noch jetzt vermittelt ſie zwiſchen Nordſeelanden und 
Rheinlanden, aber durch die rapide Verkehrsentwicklung in 
ungeahntem Maße. Das Erwachſen des Ruhrinduſtrie⸗ 
gebiet3 hat die ſüdweſtlichen Beziehungen weſentlich ver⸗ 
ſtärkt, und die Entſtehung von Induſtrie in Osnabrück 
ſelber hat das meiſte dazu getan, ſeinen alten, heimatlich 
beſchränkten Rahmen zu ſprengen. 


Zur Geſchichke der Familie Henderſon 
(auf Schevenkorf) 
von 
Wilhelm Jänecke. 


Wie in meinem Vortrage über die Burg Scheventorf 
erwähnt (Mitt. 44 Bd. S. 240), ging das Iburger Lehngut 
Scheventorf von den Hakes, die von 1350 bis gegen 1629 
damit belehnt waren, in den wilden Zeiten des dreißig⸗ 
jährigen Krieges auf die ſchottiſche Familie Henderſon über. 
Der letzte Hake, Johann, vermählt mit Sibylla von Raesfeld, 
ſtarb zwiſchen 1625 und 1629. Er hinterließ keine Söhne 
ſondern nur zwei Töchter, von denen die eine den Droſten 
von Fürſtenau, Michael Wilhelm Kobolt von Tambach, 
heirateten), die andere, Agnes Joſina (oder Roſina), obgleich 
katholiſch, ſich während der ſchwediſchen Beſetzung mit dem 
unter Guſtavſon dienenden ſchwediſchen Oberſtleutnant 
(supremus leutenantius) Bernhard Jakob Henderſon, einem 
Lutheraner aus Schottland, vermählte, der mit Guſtav Adolf 
nach Deutſchland gekommen war und zu der ſchwediſchen 
Beſatzung des Kloſters Iburg unter Guſtapſon gehörte. 


1) Dieſem Schwiegerſohne übertrug Johann Hake auch den 
altemsländiſchen Ritterſitz, die Schwakenburg bei Haſelünne, als 
Lehen, nachdem er ihn 1610 von der Familie von Langen geerbt 
hatte. Näheres bei Geppert⸗Wenker, „Emsländiſcher Burgen⸗ 
fahrt“, Meppen 1923 „Die Schwakenburg“. S. 11 ff. 


Zur Geſchichte der Familie Henderſon (auf Scheventorf). 65 


Da das Kloſter Iburg damals in ſchwediſcher Gewalt 
und der Abt vertrieben war, ſo fand eine förmliche 
Lehensübertragung an dieſen älteren Henderſon nicht 
ſtatt. Nach Maurus' Bericht war dieſer übrigens Cal⸗ 
viniſt, hat ſich aber infolge ſeiner verwandtſchaftlichen 
Beziehungen zu Scheventorf trotzdem und nicht ohne Erfolg 
um die Rückberufung des Iburger Abtes Arnold bemüht. 
Er fiel auf der Seite Friedrich Heinrichs von Oranien bei 
der Belagerung Bredas in Holland im Jahre 1637, nicht zu 
verwechſeln mit der Uebergabe Bredas am 5. Juni 1625 an 
Spinola, von Velasquez Meiſterhand verewigt. Seine 
Witwe trat nach ſeinem Tode wieder zum katholiſchen 
Glauben zurück und beanſpruchte den alten Scheventorfer Sitz 
im Chore der Glaner Kirche. Sie hatte zwei Kinder, eine 
Tochter, Anna Sibylla, welche die Pfalzgräfin Eliſabeth 
Charlotte (Liſelotte) nach Frankreich begleitete und ſich dort 
verheiratete“), und einen Sohn, Johann Jakob Henderſon, 
der eine junge verwitwete Schweſter des Michael Wilhelm 
von Kobolt geheiratet hatte. Erſt dieſer wurde auf einem 
vom Abte Thorwarth gehaltenen Lehnstage 1658 mit 
Scheventorf formell belehnt. Ebenſo kriegeriſch veranlagt 
wie ſein Vater, wurde er Rittmeiſter in der Hofgarde 
Ernſt Auguſts J. und fiel als folder in der Schlacht 
an der Conzer Brücke bei Trier 1676, wo Ernſt Auguſt 
im zweiten Raubkriege Ludwigs XIV. den Herzog von 
Crequi beſiegte. Da er ſtark verſchuldet war, ſo ver⸗ 
kaufte er 1662 die Burg Scheventorf nebſt den zugehörigen 
4 anderen Lehnsſtücken mit Einwilligung des Abtes an den 
Hofmarſchall Ernſt Auguſts J., Georg von Hammerſtein, der 
im Lande anſäſſig zu werden wünſchte. Wie dieſer ſich von 
dem Lehnsverbande des Kloſters endgültig gänzlich los⸗ 


1) Näheres in einem Briefe des Herrn von Genebat an die 
Herzogin Sophie in der Zeitſchr. d. hiſt. Vereins für Niederſachſen 
1850, S. 351, ſ. a. Osn. Geſch. Quellen Bd. III, S. 224 und 239. 

Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 5 


66 Jänecke, 


kaufte gegen den nur widerwillig ſeine Zuſtimmung 
gebenden Iburger Convent iſt in Maurus' Protokollbuche 
(p. 203) eingehend beſchrieben. Schon zwei Jahre ſpäter 
vertauſchte er Scheventorf mit dem Biſchöflichen Gute Ges⸗ 
mold bei Melle. In Scheventorf zogen Biſchöfliche Burg⸗ 
vögte ein, nach der Säkulariſation von 1803 ward es ſtaat⸗ 
liche Domäne. 


Der Sohn dieſes zweiten Henderſons war Goswin 
Caſpar, auch hannoverſcher Gardekapitän. Er erbte 1713 
die genannte Schwakenburg. Seine Gattin Emerentia, 
eine lebhafte und ſtreitbare Frau, herrſchte nach dem Tode 
ihres Mannes (1716) daſelbſt mit großer Selbſtändigkeit 
und verfocht ihre Rechte mit männlicher Kraft. 

Die Henderſons haben alſo nur die kurzen Jahre von 
1629 —1662 Scheventorf als Lehn innegehabt und werden 
bei ihren ausgeſprochenen militäriſchen Neigungen und Be⸗ 
gabungen in den unruhigen Kriegszeiten wohl herzlich wenig 
auf der Burg gewohnt haben. Gleichwohl erſcheint die 
weitere Erforſchung der Schickſale dieſer ritterlichen Familie, 
die im Iburger Lande eine ſo glänzende Gaſtrolle gab, als 
eine Aufgabe von ganz beſonderem Reize. Mit folgendem 
ſei auf einen bisher nicht bekannten nahen Verwandten des 
älteren Henderſon, vermutlich einen Bruder, hingewieſen. 

In der Jakobs⸗ oder ſog. „Schottenkirche“ in Regens⸗ 
burg, die ihren Namen irrtümlich von den iriſchen Predigt⸗ 
mönchen tragen ſoll, die fie (ſeit 1150) erbauten, “) finden 
ſich an der inneren Weſtwand zwei Grabtafeln mit lateini⸗ 
ſchen Inſchriften, von denen die mit Wappen bekrönte an der 
Südſeite wie folgt lautet: 


1) Näheres bei Hans Hildebrandt, Regensburg. Leipzig 1910, 
Verl. E. A. Seemann („Berühmte Kunſtſtätten“) S. 60 ff. Man 
müßte feſtſtellen, ſeit wann der Name „Schottenkirche“ auftritt. 
Mir erſcheint es wahrſcheinlicher, daß er mit den ſchottiſchen 
Grabtafeln zuſammenhängt. 


Zur Geſchichte der Familie Henderſon (auf Scheventorf) 67 


lllustris et generosus Dns. D. Thomas ab Henderson. 


Scotus unius legionis peditum Germanorum Colonel- 
lus Caesareus: Rotenburgi Dinkilspiy Spirae Budweissae 
Pilsnae ac tandem Freystady Austriae Commendas ubi 


2 
pie obiit VIII Augusti Anno Dni MDCXLV. 

Heros consilio et manu fortis huiusque loci benefactor 
insignis inter populares suos hic sepultus requiescat in 
pace. Amen. 

Daß zwiſchen dieſem ſchottiſchen Kaiſerlichen Oberſten 
Thomas Herderſon, der 1645 nach glänzender militäriſcher 
Laufbahn in Regensburg ſeine Ruheſtätte fand und das 
Familienerbteil der „tapferen Hand“ klar erkennen läßt und 
den Scheventorfer Henderſons verwandtſchaftliche Bande be⸗ 
ſtanden haben, erſcheint wohl zweifellos. Dem Alter nach 
wird er ein Bruder oder ein Vetter des älteren Henderſon 
geweſen ſein. Das darüberſtehende Wappen mit zwei⸗ 
geteiltem Schilde, im oberen Teile eine Mondſichel in Form 
eines Geſichts, rechts und links Granatäpfel mit Kreuz⸗ 

5: 


68 Jänecke, 


ſtilen, im unteren eine Zickzackteilung enthaltend, iſt ebenſo 
wie das adelige „ab Henderſon“ wohl als eine mehr orna⸗ 
mentale Zutat in Würdigung der militäriſchen Stellung des 
Verſtorbenen anzuſehen, die wohl kaum auf eine formelle 
Adelsverleihung an den bürgerlichen Schotten zurückgeht. 
Oder ſollte ſie geſchehen ſein als Lohn für den Uebergang 
zu dem katholiſchen Kaiſer? Es müßte bei weiterer Er⸗ 
forſchung der Familie Henderſon u. a. feſtgeſtellt werden, 
ob auch die Scheventorfer Linie ein Wappen geführt hat. 

Auf der Nordſeite in Regensburg liegt ein ſchottiſcher 
Kriegsmann Petrus Montmedy, begleitet von dem Wunſche, 
ut fides quae ex Scotia in Germaniam fluxit eadem ex 
Germania in Scotiam reflueret'. Ob ſich dieſes auf den 
Glauben der iriſchen Predigtmönche von 1150 oder auf die 
ſchottiſchen Parteigänger des Kaiſers im dreißigjährigen 
Kriege beziehen ſoll, ſei dahingeſtellt. Beachtet iſt bisher 
wohl nirgends, daß die Bezeichnung „Schottenkirche“ mit 
dieſen beiden ſchottiſchen Grabtafeln offenbar im engſten 
Zuſammenhange ſteht. Mögen die bayeriſchen Forſcher 
dieſe Fragen weiter verfolgen. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 


Von 
Dr. L. Hoffmeyer. 


Vorbemerkung. 


Zu der nachſtehenden Arbeit habe ich benutzt: 


J. 8 Druckſchriften: 


II. 


1. Die vortreffliche Abhandlung von Bürgermeiſter 


Dr. Stüve im 5. Bd. der Hiſt. Mitt. S. 1 ff. 


. Von demſelben: Das Moor der Wüſte bei Osna⸗ 


brück. Hiſt. Mitt. Bd. 1, S. 282 ff. 


. C. Raſch, Nachrichten über die Wüſte. Osnabrück 


1835. 


. Derſ.: Vorſtandsbericht über die Verwaltung der 


Martinianer⸗Laiſchaft 1843—1848. Osnabrück 1849. 


. Gutachten über den Theilungs⸗Modus in der 


Martinianer⸗Laiſchaft. Osnabrück 1874. (Verfaßt 
von Obergerichts⸗Vicedirektor a. D. Weſter⸗ 
kamp und Kronanwalt a. D. Wolter.) 


. Dr. F. Philippi, Archivrat, Die Osnabrücker 


Laiſchaften. Eine wirtſchaftsgeſchichtliche Studie. 
Osnabrück 1896. 


An Urkunden und Akten: 
1. Die des hieſigen Staatsarchivs. (St.) 
2. Die des hieſigen Ratsarchivs. (R.) 


70 Hoffmeyer, 


3. Die der Natruper (N.), Haſe⸗ (Ha.), Herrenteichs⸗ 
(St.) und Martinianer (M.) Leiſchaft. (Nr. 2 und 
3 ſind im Staatsarchiv hinterlegt.) 
4. Das reichhaltige Archiv der Heger Leiſchaft (He), 
das der Leiſchaftsbuchhalter aufbewahrt. 
Die beigegebenen Flurkarten hat das hieſige Ver⸗ 
meſſungsamt nach meinen Angaben gezeichnet, wofür ich 
ihm auch an dieſer Stelle herzlich danke. 


Alte Münzen und Flächenmaße. 

1 Taler (Tl.) = 21 Schillingen () zu 12 3 = 252 3 
% 83 = 1 Seller. 

1 Taler (Tl.) = 36 Mariengroſchen (mgl.) zu 7 8 = 
252 B. | 

1 Taler (Tl.) S 24 Gutegroſchen (gel.) zu 101%, 3 = 
252 8. 

1 Hannoverſcher Morgen = 120 Quadratruten, 

1 Malterſaat = 12 Scheffelſaat, 1 Schſ. = 54 Quadrat⸗ 
ruten, 

1 Quadratrute = 21,8417 qm, 1 Schſ. = 11,80 a. 


Einleitung. 

Während der Entwickelung unſerer Stadt in den erſten 
Jahrhunderten waren ihre Bewohner auf Viehhaltung an⸗ 
gewieſen; dieſe war ihnen nur durch ausgedehnte Weide⸗ 
wirtſchaft möglich. An Weidegründen fehlte es ihnen nicht. 
Vor dem Martinitore lag die Wüſte, vor dem Heger Tor 
das Rupenbrock, vor dem Natruper das Eversfeld, vor dem 
Johannistor der Fledder und die Wüſte. Weniger gut 
waren die am Haſe⸗ und am Herrenteichstor wohnenden 
Bürger mit Weidegrund verſorgt; doch durften dieſe ihr 
Vieh auch in die Schinkeler Mark, jene in die Schinkeler 
und die Haſter Mark, auf die Dodesheide, treiben. 

Die in der Nähe der ſich ausbreitenden Stadt gelegenen 
Höfe oder kleinen Bauerſchaften wurden nach und nach von 


— . 988 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 71 


ihr aufgeſogen und dadurch ihr Acker⸗ und Weidegrund ver⸗ 
größert. Die Bewohner der Ortſchaften Hege und Nor⸗ 
thorpe ſiedelten ſich neben dem älteſten, von der Haſe und 
den beiden Armen des durch die Hakenſtraße fließenden 
Wüſtenbachs umſchloſſenen Teile der Stadt an; ſo entſtand 
die Buten burg. Die Ackergründe der Heger lagen am 
ſüdweſtlichen, die der Northorper (Nortruper, Nartruper, 
Natruper) am nordöſtlichen Abhange des Weſterberges. 
Oberhalb der Neuen Mühle lag der Hof Schlagforde, 
in der Nähe des Riedenbaches das Erbe Rin hus, neben 
dem heutigen Galgeſch die Ortſchaft Blakendorf mit 
den Höfen Windinkmölen und Galghus, im 
Wieſenbachtale die Ortſchaft Wieſenbeck. Alle dieſe 
Höfe ſind verſchwunden. Windinkmölen, Galghus und 
Winningmole wurden 1243 von Biſchof Konrad nieder⸗ 
gelegt und ihre Grundſtücke ſamt denen des Hofes Osna⸗ 
brück gegen Lieferung von Korn — auf gutem Boden die 
dritte, auf ſchlechtem die vierte Garbe — unter die Bürger 


verteilt.“) 
Von einem Holzgrafen, dem alle Markintereſſenten 


unterſtellt waren, erfahren wir hinſichtlich der Osnabrücker 
Markgründe nichts. Ob dieſe eine beſondere Mark gebildet 
oder zu verſchiedenen, hier zuſammenſtoßenden Marken ge⸗ 
hört haben, wiſſen wir nicht. Wie auf dem Lande aus der 
gemeinen Mark beſtimmte Flächen als Bauerfrieden oder 
Heimſchnate ausgeſchieden und unter die Verwaltung der 
zur Sondernutzung berechtigten Gemeinden geſtellt wurden, 
ſo waren auch wohl die ſtädtiſchen Acker⸗ und Weidegründe 
zur beſonderen Benutzung der Bürger aus der gemeinen 
Mark ausgeſchieden und unter die Verwaltung des Landes⸗ 
herrn geſtellt. 1283 verkaufte Biſchof Konrad auf dem 
Eversfelde eigenmächtig dem Höker Alhard drei Morgen 
Wüſtland und mit Zuſtimmung ſeiner Dienſtmannen und 


1) Mitt. 5, S. 8 ff. Möſer Urkunde 205 und 210. 


72 Hoffmeyer, 


der Erbexen, d. i. der Einwohner der Mark oder der Guts⸗ 
herren, welche in der Mark Eigenbehörige hatten, mehreren 
Bürgern Wüſt⸗ oder Neuland.!) Dagegen dankt derſelbe 
Biſchof 1285 der Stadt, daß ſie ihm erlaubt habe, Grund⸗ 
ſtücke auf der Wüſte zu verkaufen. Je mehr die Stadt er⸗ 
ſtarkte, deſto mehr trat der Einfluß des Biſchofs auf die 
Stadtfeldmark zurück. 1225 gewann ſie das halbe Bur⸗ 
gericht, und ihre Bürger waren Schöffen des höchſten 
Gerichts des Bistums, des Gogerichts. Nur mit Hilfe der 
Stadt vermochte der Biſchof den Kampf um die Abſchütte⸗ 
lung der Vogtei (1225—1236) ſiegreich durchzuführen. Mit 
dem Ablauf des 13. Jahrhunderts ſchwindet auch der Einfluß 
des Biſchofs auf die Mark. An ſeine Stelle trat der Rat. 


I. Die Altſtädter Leiſchaften. 


A. Die allgemeinen Verhältniſſe der 
Leiſchaften. 


1. Ihre Entſtehung und Einrichtung. 

Zur Viehweide benutzte man zunächſt die nicht urbar 
gemachten Heiden, Moore und Brüche, die nur zur Weide 
dienten. Alle Einwohner konnten ſie benutzen; man nannte 
fie Garweide (gorewede)?) Im Auguſt waren dieſe 
Flächen abgeweidet; dann trieb man das Vieh auf die 
ſoeben abgeernteten Ackerflächen, auf die Stoppelweide im 
Eſch, bis dieſer für die Winterbeſtellung wieder gepflügt 
werden mußte, was aber nicht vor Mariä Himmelfahrt ge⸗ 
ſchehen durfte. Inzwiſchen hatte ſich die Garweide etwas 
erholt und gewährte noch einige Wochen ſpärliche Nahrung. 


1) Urkunden im Osnabrücker Urkundenbuch Band IV, 
Nr. 101, 106, 108 —111. 

2) Vielleicht, weil dieſe Gründe nur, ganz und gar zur 
Weide dienten. Gare bedeutet ſonſt die in den Acker gebrachte 
Düngung. Gare und Geil. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 73 


In dem Eſch waren alle weideberechtigt, welche dort Land 
beſaßen. 

Als 1303 Johann von Varendorf den gehuften Sundern, 
5 Morgen Land vor dem Heger Tor, die er von ſeinem 
Schwiegervater Wilkin von Hege geerbt hatte, einfriedigen 
und damit von der gemeinen Weide ausſchließen wollte. 
trat nur der Rat der Altſtadt gegen die beabſichtigte Be⸗ 
ſchränkung der Weideflächen auf.!) 1370 kaufte er von 
Eliſabeth von Wahrendorf das Rupenbrock tho gemener 
hut unzes Stades.”) Streitigkeiten mit dem Dompropſt 
Johann von Raesfeld über das Eversfeld führte der Rat. 
Schüttungen?) nahmen hier und im Rupenbrock gegen den 
Beſitzer des Edinghauserbes die Stadtknechte vor. Nach 
den Lohnrechnungen wurden 1483 Arbeiten auf der Wüſte, 
weil die Bürger nicht arbeiten wollten, vom Rat beſorgt, 
wurden im Rupenbrock Zuſchläge (Einfriedigungen) zu 
Wieſen gemacht, mit Hafer beſtellt (1484 —1505), Holz da⸗ 
ſelbſt geſchlagen, ſowohl Erlen als Eichen (1511 und 1512). 
1521 ſchloß der Rat einen Vertrag mit dem Kloſter Ger- 
trudenberg, der die gemeine Stoppelweide mitbetrifft und 
worin der Rat deutlich als derjenige auftritt, der ſolche zu 
verwalten hat. 1524 hatte der Rat verboten, die Stoppel⸗ 
weide zu betreiben, bevor alles Korn aus dem Felde ſei. 
Darüber beſchwerten ſich die Butenburger. Der Rat aber 
ließ das aufgetriebene Vieh ſchütten und einige Schlächter, 
die ſich dem widerſetzten, in den Bürgergehorſam ſperren.“) 

) Mitt. 2, S. 340. 

2) R. Fach 69, Nr. 10. 

8) Wenn Kühe, Pferde uſw. auf fremdem Gebiet weideten, 
wurden ſie geſchüttet, in den Schüttſtall geſperrt, aus dem ſie 
von dem Eigentümer nur durch Erſatz des angerichteten Schadens 


ſowie durch Zahlung der Futterkoſten und einer Gebühr für den 
Schütter befreit werden konnten. 


4) R. Fach 69, Nr. 10. 


74 Hoffmeyer, 


In allen dieſen Fällen tritt der Rat als Verwalter der 
Mark auf. 

Wohlhabende Bürger, die Domherren, die Stiftsherren 
zu St. Johann und vor allem das Kloſter Gertrudenberg, 
das 50 —60 Kühe unter eigenem Hirten auf die Weide trieb, 
erhielten wohl — wahrſcheinlich gegen eine Zahlung an die 
Lohnkaſſe — die Erlaubnis, einige ihrer Grundſtücke zum 
Schaden der übrigen Weidegenoſſen in Zuſchlag zu bringen. 
Auch der Rat ſelber machte bei den von ihm verwalteten 
Grundſtücken der Hofhäuſer davon Gebrauch. Schon in 
dem Rampendahlſchen Aufſtande (1430) verlangten die 
Aufrührer, die reichen Bürger ſollten innerhalb zweier 
Jahre ihre Holzbeſtände niederlegen. In dem Lennethun⸗ 
ſchen Aufſtande (1489) richtete ſich der Unwille des Volkes 
zunächſt gegen das Kloſter Gertrudenberg, deſſen Um⸗ 
zäunungen im Felde niedergeriſſen und verbrannt wurden. 
In der folgenden Nacht erging es den Kämpen der Stifts⸗ 
herren zu St. Johann vor dem Johannistor ebenſo und in 
der dritten Nacht den Kämpen im Rupenbrock, die wohl 
der Rat angelegt hatte. Dieſelben Gewalttätigkeiten wieder⸗ 
holten ſich 1525 in dem Obergſchen Aufſtande, in dem ſich 
die Handwerksämter hervortaten.“) An der Spitze der Auf⸗ 
ſtändiſchen ſtanden Rädelsführer, aber keine Bürgervereini⸗ 
gungen. Um ſo auffälliger iſt es, daß gegen Ende des 
16. Jahrhunderts die Bürger der Altſtadt in fünf Weide⸗ 
genoſſenſchaften zuſammengeſchloſſen ſind, die ſich nach den 
Stadttoren Heger, Natruper, Haſe⸗, Herren⸗ 
teichs⸗ und Martinianer Leiſchaft oder Drift 
nannten. 

Das Wort Leiſchaft wurde jahrhundertelang zur Be⸗ 
zeichnung der Altſtädter Stadtviertel benutzt. Zum erſten⸗ 
mal tritt es in unſerer, ins Stadtbuch eingetragenen älteſten 


1) Vergl. L. Hoffmeyer, Chronik der Stadt Osnabrück J, 
S. 19, 63 ff. 


—— 


— — 


Die Osnabrücker Leiſchaſten. 75 


Stadtverfaſſung, der Sate von 1348, auf, wo die drei 
Stadtviertel der Altſtadt bezeichnet werden: Binnenborch 
und Haſeletſcap, Butenborch, St. Johannis Letſcap. In 
einem, ebenfalls ins Stadtbuch eingetragenen Rentenver⸗ 
zeichnis von 1347 heißt es: de collegio Butenborgh, 
collegiorum fori (des Marktes) et Hase, de collegio 
Sancti Johannis.) Hier find alſo Letſcap und collegium 
als gleichbedeutend gebraucht. Man überſetzte daher beide 
als Glied- oder Mitgliedſchaft und führte zur Begründung 
die noch gebräuchlichen niederdeutſchen Wörter an: 
Let —= Glied, z. B. einer Kette, Letmaute — Gliedmaßen, 
Lethansken = Müffchen, Letwater — Gelenkwaſſer. Aus 
Letſcap wurde dann Leſſchup, Leſchup, Leſchaft. Da aber 
das Le mit einem kurzen nachklingenden i geſprochen wird, 
ſo nahm die Silbe Le die Form Lei an, ähnlich wie aus 
Stein Stein, aus Bein Bein geworden iſt. 

Zu Anfang des 19. Jahrhunderts kam die irrtümliche 
Anſicht auf, das Wort heiße richtiger Laiſchaft, weil es eine 
Laienſchaft, d. i. eine Geſellſchaft von Laien im Gegenjaß 
zur Geiſtlichkeit bezeichne. Die Unhaltbarkeit dieſer Anſicht 
ergibt ſich ſchon daraus, daß die katholiſchen wie die evan⸗ 
geliſchen Geiſtlichen, die Domherren wie die Stiftsherren 
zu St. Johann Mitglieder der Leiſchaften waren. Bürger⸗ 
meiſter Stüve, dem wir die erſte Geſchichte der Leiſchaften 
verdanken,) ſchrieb noch 1865 in einem Geſuch an den Vor⸗ 
ſtand der Martinianer Leiſchaft um Befreiung von dem Amt 
eines Deputierten „Leiſchaft“, obwohl die Mitteilungen im 
5. Bande in dem erwähnten Aufſatze „Laiſchaften“ geſetzt 
haben. Es iſt töricht, an der Schreibung Laiſchaft feſtzu⸗ 
halten, die auf Grund einer falſchen Anſicht eingeführt iſt, 
um ſo törichter, da nach der Anſicht bedeutender Germani⸗ 
ſten lei die urſprüngliche Form und älter iſt als let. 


1) Mitt. 16 S. 2. 
2) Mitt. 5 S. 1 ff. R. Fach 69, Nr. 10. 


16 Hoffmeyer, 


Dr. Heinz Hungerland erklärte in der Nummer des 
hieſigen Tageblatts vom 5. September 1920 ſowie in einer 
Tagung des hieſigen Hiſtoriſchen Vereins die Ableitung Lei⸗ 
ſchaft von Letſkap für ſprachlich unmöglich. Er leitet das 
Wort von leda (letha, angelſächſiſch laeth, nordiſch lath), 
d. i. Grundbeſitz, ab, das im gotiſchen unleds = arm, ohne 
Land vorliegt. Leiſchaft bedeutete demnach Markgenoſſen⸗ 
ſchaft.“) 

Der Hiſtoriſche Verein bat deshalb den Univerſitäts⸗ 
profeſſor E. Schröder in Göttingen um ſeine Anſicht. Er 
erwiderte: „Fragen, wie die von Ihnen geſtellte, zu beant⸗ 
worten, dazu gehören Lokalkunde und Kenntnis des heimi⸗ 
ſchen Dialekts, und beide fehlen mir. Ich glaube nicht an 
Ihre Herleitung von lede-scap — ſo, nicht let-scap müßte 
die Grundform heißen; denn | 

1. ſehe ich in der Tat die Entſtehung von ei ede (ohne 
fie ableugnen zu können) doch ſehr ſkeptiſch an; 

2. weiß ich mir die lateiniſche Wiedergabe legio, die Sie 
nicht erwähnen, die aber ſchon fürs 13. Jahrhundert 
bezeugt iſt, von ledescap reſp. letscap nicht zu 
erklären. Eben dieſe lateiniſche Form führt mich 
darauf, die Form leiscap — (wohl aus leige-scap?) 
für älter zu halten und letscap nur für eine unglück⸗ 
liche graphiſche Wiedergabe mit falſch reſtituiertem t. 
(In Münſter kommt auch leitscap vor.) 

Ich teile alſo Dr. Hungerlands Ablehnung von ledscap, 
kann mir aber ſeinen eigenen Vorſchlag nicht aneignen, 
da ich das betr. Wort aus dem Niederdeutſchen nicht kenne. 
Das Reſultat dieſer meiner Erwägungen iſt ſchließlich: 
Alſo kein Gutachten eines Sachverſtändigen! Ich weiß mir 
ſelbſt nicht zu helfen. Nur ſo viel ſcheint mir klar, 

1) Dies Wort würde ja zur Bezeichnung von Stadtvierteln 
nicht geeignet ſein. Oder haben ſich die Stadtviertel aus Weide⸗ 
oder Markgenoſſenſchaften entwickelt? 


nu er 


——— 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 77 


daß das ei in moderner Form alt iſt und 
nicht erſt aus ede, et enſtanden.“ 

Die älteſten Nachrichten über die Einrichtung dieſer 
Leiſchaften verdanken wir einem Protokoll⸗ und Rechnungs⸗ 
buch der Heger Leiſchaft, das bis 1560 zurückgeht. Die in 
der Nähe des Heger Tors wohnenden Bürger ließen ihre 
Kühe von einem gemeinſamen Hirten aus dieſem Tore 
treiben und im Rupenbrock oder im Eſch auf der Stoppel 
weiden. Vier von ihnen gewählte Vorſteher ſorgten für 
die Ordnung in der Leiſchaft. Einer von dieſen führte 
als Buchhalter die Rechnung, die von Zeit zu Zeit, 
ſpäter alljährlich den Mitgliedern der Leiſchaft vorgelegt 
wurde. Nach Ablage der Rechnung wurden die Vorſteher 
gewählt. Wiederwahl war ſtatthaft. An dieſer Verſamm⸗ 
lung nahmen auch Ratsherren als Mitglieder oder als Ver⸗ 
treter des Rats teil. Eine Nachprüfung der Rechnung und 
eine Beſtätigung der Wahl durch den Rat waren nicht 
erforderlich. Die Vorſteher gingen durch ihren ganzen 
Bezirk und ſchrieben genau auf, welche Häuſer zu der Lei⸗ 
ſchaft gehörten und wie viele Driften ſie beſaßen, d. h. wie 
viel Kühe der Beſitzer auf die gemeinſame Weide treiben 
durfte. Eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme iſt 
die für das Zollholz. Als Ausgaben finden ſich der 
Hirtenlohn, Kaufpreis eines Bullen, für Reinigung der 
Gräben, Einfriedigung der Kämpe durch Glinde (Latten) 
oder Wälle und vor allem für Unterhaltung der Wege. 
Reichte die Einnahme nicht hin, die Ausgabe zu decken, ſo 
erhob man Auflagen, entweder von jeder in der Weide 
vorhandenen Kuh oder von jedem zur Leiſchaft gehörenden 
Hauſe oder von jeder Drift. Arbeiten an Gräben, Wällen 
und Wegen wurden wohl als ſog. Burwerke von den Mit⸗ 
gliedern perſönlich verrichtet. Wer ſich deſſen weigerte oder 
die beſchloſſenen Auflagen nicht zahlen wollte, wurde ſo 
lange von der Leiſchaft ausgeſchloſſen, bis er durch Zahlung 


78 Hoffmeyer, 


einer ihm geſetzten Summe die Leiſchaftsgerechtigkeit wieder 
erwarb. 

Wann und wie die Leiſchaften entſtanden ſind, läßt ſich 
aktenmäßig nicht nachweiſen. 1836 ſchrieben die Leiſchafts⸗ 
vorſteher an den Magiſtrat: „Der Urſprung der Leiſchaften 
verliert ſich tief ins Altertum, ſchon im 14. und 15. Jahr⸗ 
hundert nahm ihre Verfaſſung die jetzige ſegensreiche Geſtalt 
an. Dem damaligen Streben der in Osnabrück mächtigen 
Geiſtlichkeit nach Reichtum liegender Gründe trat eine enge 
Verbindung der Bürgerſchaft entgegen, daher im Gegenſatz 
zu den Geiſtlichen Laiſchaft, Laienſchaft genannt.“) Dieſer 
Kampf entbrannte zwar ſchon im 13. Jahrhundert; aber 
er wurde, wie wir geſehen haben, nicht von den Leiſchaften 
geführt. Seitdem die Leiſchaften erwähnt werden, alſo 
ſeit etwa 1560, konnte der Kampf nur gegen die katho⸗ 
liſche Geiſtlichkeit geführt werden. Es gehörten aber zu 
den Leiſchaften ebenſo katholiſche wie evangeliſche Bürger, 
auch katholiſche Gutsbeſitzer als Eigentümer ſtädtiſcher Höfe, 
wie die von Korff, von Stael, von Nehem und von 
Morſey, ja die katholiſche Geiſtlichkeit ſelber: das Dom⸗ 
kapitel, das Jeſuitenkolleg, das Kloſter Rulle, die 
Johanniterkommende Lage und der Abt von Iburg. Da 
konnte von einem Kampf gegen die katholiſche Geiſtlichkeit 
keine Rede ſein. 

Altermann Schledehaus, Buchhalter der Natruper 
Leiſchaft, ſchrieb 1808:2) „Die Leiſchaften find fo alt wie 
die Stadt. Denn die Einwohner konnten nicht leben ohne 
Vieh und dieſes nicht halten ohne Weide; über die Be⸗ 
nutzung der Weide mußte aber eine Ordnung geſchaffen 
werden.“ Für dieſe Ordnung ſorgte der Rat, was ſich bis 
ins 16. Jahrhundert nachweiſen läßt. Aber im Laufe der 
Jahrhunderte überließ er mehr und mehr den Bürgern. 


1) R. Fach 69, Nr. 10. 
2) R. Fach 69, Nr. 6. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 79 


ſelber die Fürſorge für die von ihnen benutzten Marken⸗ 
gründe: Die Regulierung des Waſſerlaufs durch Reinigung 
der Gräben, die Unterhaltung der Einfriedigungen, die 
Anſtellung eines Hirten, die Unterhaltung der 
Wege uſw. Die Wege im Stadtbezirk — innerhalb der 
Landwehr — zu unterhalten, war Pflicht der politiſchen 
Gemeinde; doch konnte der Rat die Bürger zu perſönlicher 
Hilfe heranziehen. Die Leiſchaften hatten an guten Wegen, 
beſonders an denen in ihren Markengründen, lebhaftes 
Intereſſe. Schon in den älteſten Nachrichten über Lei⸗ 
ſchaften ſehen wir, daß dieſe die Wegelaſt tragen und das 
Zollholz erhalten, d. i. eine beſtimmte Menge Holz, die 
an jedem Stadttore von dem zum feilen Verkauf in die 
Stadt gebrachten Brennholz abgeliefert werden mußte. 
Osnabrück war ſeit alten Zeiten ein Verkehrsmittelpunkt.“) 
Die Lotter⸗Lengericher Straße, die Natruper und die 
Bramſcher Straße ſind alt, wenn auch etwas verlegt. Die 
Iburger Straße über Oeſede iſt erſt 1714 erbaut, die 
Sutthauſer 1796, die Meller 1805 und die Bohmter 1811. 
Die frühere Iburger lief über die jetzt als Rodelbahn be⸗ 
nutzte Frankfurter Straße. Aus dem Haſetor führte nicht 
nur die Bramſcher, ſondern — wie noch heute — auch die 
Knollſtraße, die über die Dodesheide, Oeſtringen, 
Icker, Vehrte, Hunteburg und Wildeshauſen nach Bremen 
lief. Von der Knollſtraße zweigte, wie heute die Kaſtannien⸗ 
allee, der Königsweg ab und führte durch die Lange 
Wand, die Gartlage, über den Schinkelberg nach Belm, 
Eſſen und Minden. Der Erlös aus dem Zollholz reichte 
ſelten aus, die Koſten des Wegebaues zu decken. Die 
Uebernahme dieſer Laſt vonſeiten der Leiſchaften kann 
daher nur freiwillig geſchehen ſein. Die Leiſchaften waren 
alſo nicht im Gegenſatz zu dem Rat, ſondern wahrſcheinlich 


1) Vergl. Mitt. 15, S. 58 ff. 


80 Hoffmeyer, 


auf ſeinen Wunſch ins Leben getreten. Sie haben ſpäter 
auch noch andere ſtädtiſche Laſten freiwillig übernommen. 

Eine ähnliche Selbſtverwaltung wie den Leiſchaften 
hatte der Rat auch den in eine Gilde zuſammengeſchloſſenen 
11 Handwerksämtern überlaſſen. Jedes Amt übte durch 
ſeinen Gildemeiſter ſelbſtändig die Gewerbepolizei aus, und 
die aus lauter Gildemeiſtern beſtehende Behörde der 
11 Aemter⸗Freunde wurde wiederholt vom Rat und 
ſelbſt vom Kaiſer als zuſtändiges Gericht anerkannt, das 
den Schuldigen ſogar mit Turmſtrafe belegen konnte und 
dem Rat manche Arbeit und Unannehmlichkeit erſpart hat.“) 

Von einer beſonderen Gründung der Leiſchaften etwa 
um 1560 kann alſo keine Rede ſein. Sie ſind allmählich 
entſtanden; ja, nach einigen Andeutungen könnte man 
glauben, ſie ſeien aus den einzelnen Stadtvierteln erwachſen. 
In betreff der Neuſtadt iſt das ſicher; unter den Altſtädter 
Leiſchaften könnte man dies am erſten von der Haſeleiſchaft 
annehmen. Sie trägt nicht nur denſelben Namen wie ihr 
Stadtviertel, ſondern auch ihre Bezirke decken ſich. 1682 
beklagten ſich die Vorſteher der Haſeleiſchaft darüber, daß aus 
ihrer Leiſchaft kein Ratsherr gewählt ſei, worauf der Rat 
ihnen ſchriftlich beſcheinigte, daß dies kein Präjudiz ſein, 
ihnen für die Zukunft keinen Nachteil bringen ſollte. ) 
Solchen Anſpruch konnten doch die Vorſteher einer Weide⸗ 
genoſſenſchaft nicht erheben. 

Ueber die 1524 vom Rat erlaſſene Verordnung über 
den Beginn der Stoppelweide beſchwerten ſich die Buten⸗ 
burger; alſo die Bewohner des ganzen Stadtviertels traten 
für ihre Weideberechtigung ein. Da ihrem Viertel zwei 
Tore angehörten, haben ſie ſich ſpäter bei einer feſteren Zu⸗ 
ſammenziehung der Weidegenoſſen geteilt. Aber noch um 


1) Vergl. Hüggelmeyer, General⸗Leges, In der hieſigen 
Schmiedelade. 
2) Ha. L. 3. Protokollbuch. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 81 


1780 teilten ſich die Natruper bei ihrem Schnatgange: Die 
eine Hälfte zog aus dem Heger, die andere aus dem 
Natruper Tore. Auf dem Weſterberge vereinigten ſie ſich 
wieder.“) — Die Herrenteichsleiſchaft hieß anfänglich St. 
Johannsleſchup, alſo genau ſo wie das Stadtviertel, dem 
ihre Mitglieder entſtammten, und in einem Schreiben an 
den Rat vom 17. 5. 1653 behaupten die Wehrherren dieſes 
Stadtviertels: „Von alters her und über Menſchen Ge⸗ 
denken iſt allhier gebräuchlich, daß die vier Wehrherren der 
St. Johanns Leiſchaft zugleich die vier Leiſchaftsherren der 
Herrenteichsleiſchaft ſind.“) Auffällig iſt auch, daß die Mit⸗ 
glieder der Leiſchaften ſich noch bis etwa 1700 Einwohner 
oder Eingeſeſſene der Leiſchaften nennen. Beide Namen 
deuten auf Stadtviertel, nicht auf eine Genoſſenſchaft hin. 
Haben die wirtſchaftlichen Leiſchaften ſich aus den politiſchen 
entwickelt, dann iſt es ſelbſtverſtändlich, daß ſie die Bezeich⸗ 
nung Leiſchaft beibehielten. Zu jenen gehörten, wie wir 
geſehen haben, auch die Geiſtlichen, zu dieſen nicht. 

Mit der Selbſtändigmachung der Leiſchaften hatte aber 
der Rat nicht auf jeden Einfluß auf die Verwaltung der 
Mark verzichtet. Nach Philippi?) waren die Bruch⸗ und 
Wegeherren in der älteſten Heger Rechnung Mitglieder 
oder doch Deputierte des Rats. „Anno 1580 den 2. April“, 
ſo heißt es in dem Lagerbuch der Haſeleiſchaft, „hebbe ick 
Everdt Müſeler düſſe Reknung angenommen ... uth 
hetenn und bevel der herren“, natürlich der Ratsherren. 
Ebenſo 1588: „hebbe ick Johann Klövekorn den Herren 
des Rades ... rekenſchup gedan.“ — 1592 heben de Herren 
des Rades mit der gantzen Leiſchup beſchlaten ..“ 1620 


1) N. L. A. 4. Lagerbuch von 1778. 

2) Ht. L. Nr. 17. Wehrherren waren die Vorſteher der 
Wehr, in jedem Stadtviertel vier. Sie ſtanden den Gildemeiſtern 
nach. 

3) S. 13, Anmerk. 9. 


Hiſt. Mitt. XXXXVIIII. 6 


82 Hoffmeyer, 


bis 1626 heißt es bei den Wahlen: „als ein ehrbar Rat 
beſtediget.“ Sehr oft iſt in allen Leiſchaften ein Altermann, 
alſo ein Mitglied des Rats, Buchhalter. Der Rat galt in 
allen Leiſchaftsſachen als Oberaufſeher; er beſtimmte auch 
für die ganze Altſtadt, wann die Stoppelweide beginnen ſolle. 
Auch hielt er einen Stadtſchweinehirten.!) Noch 1704 
forderte der Rat die Heger Leiſchaft bei Verluſt der 
Drift auf, die Landſtraße in Ordnung zu bringen.“) Jede 
Leiſchaft hatte unter ihren Mitgliedern ſicher auch einen 
Ratsherren, der den Rat über alle wichtigen Vorgänge in 
der Leiſchaft unterrichten konnte. 


Die Leiſchaften beſaßen ihre Aecker, Wieſen und Weiden 
auch noch nicht als freies Eigentum; ſoweit dieſe nicht als 
Gärten oder Kämpe eingefriedigt waren, dienten ſie zur 
gemeinen Gar⸗ oder Stoppelweide. Sie durften davon 
ohne Genehmigung des Rats nichts verkaufen oder ein⸗ 
friedigen. Bei den erwähnten Aufſtänden hatten die Bürger 
vor allem die Beſeitigung der Zuſchläge verlangt, nunmehr 
aber legten die Leiſchaften ſelber Kämpe an, die ſie entweder 
als Weidekämpe oder als Lagerplätze der Kühe für die 
Nacht benutzten oder, nachdem ſie durch die Kuhherde begeilt 
waren, auf 3 oder 4 Jahre einem Mitgliede „verkauften“. 
So nannte man dies Verfahren, weil der Pächter nicht etwa 
jährlich eine Miete zahlte, ſondern gleich bei Beginn der 
Pachtzeit die drei⸗ oder vierjährige Miete auf einmal ent⸗ 
richten mußte. Dieſe Summen bildeten eine der wichtigſten 
Einnahmen der Leiſchaften. Man geſtattete gegen eine 
Vergütung auch wohl einem Mitgliede, ſeinen im offenen 
Eſch liegenden Acker einzufriedigen. Die Erlaubnis dazu 
hatte früher der Rat erteilt; er verlangte auch jetzt noch, 
daß die Anlage von Zuſchlägen nur mit ſeiner Erlaubnis 


1) Rechnungen der M. L. 1606 ff., der Ha. L. von 1695 /. 
2) He. L. Protokollbuch. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 83 


und gegen Zahlung eines beſtimmten Betrages an die 
Lohnkaſſe (der Konſensgelder) erfolge. 

Als die Haſeleiſchaft 1602 den gemeinen Sandbrink dem 
Hofhauſe zur Süntelbeck gegenüber dem Chirurgen 
Meiſter!) Rolef Erbro einzufriedigen geſtattete, die 
Schmiede aber nach dem Schmiede⸗Amtsbuch ſich darüber 
beſchwerten, mußte die Einfriedigung wieder entfernt werden. 
Später geſtattete der Rat den Zuſchlag dennoch, weil die 
Leiſchaft erklärte, ſie bedürfe des Geldes zur Beſſerung des 
Weges und zur Beſchaffung einer Uhr für das Haſetor. Er 
ſcheint deswegen auch auf die Konſensgelder verzichtet zu 
haben. Dagegen mußte die Martinianer Leiſchaft — um 
nur eins anzuführen — 1659 von 150 Tl., die ſie von 
Jürgen Kruſe für die Erlaubnis erhalten hatte, zwei 
Morgen Landes in Zuſchlag zu bringen, 75 Tl. an die 
Lohnkaſſe zahlen.) 


2. Ihre weitere Entwicklung. 


Nachdem die Leiſchaften die Verwaltung der Marken⸗ 
gründe und die Unterhaltung der Wege übernommen 
hatten, mußten ihre Grenzen genau feſtgeſetzt, auch ihre 
Mitglieder verzeichnet werden: Früher gab es kaum etwas 
anzuſchreiben, da die in der Mark erforderlichen Arbeiten 
von den Mitgliedern ſelber verrichtet wurden; jetzt mußte 
genau Rechnung geführt werden. Gewöhnlich hatte jede 
Leiſchaft vier Vorſteher; der erſte von ihnen, der Buchhalter, 
führte die Rechnung. Das Rechnungsjahr ſchloß im Früh⸗ 
ling. Die Heger verſammelten ſich am dritten Oſtertage 
auf dem Wall oder in der Marienkirche hinter dem Chor, 
die Natruper am dritten Pfingſttage auf dem Wall und 
bei ſchlechtem Wetter im Natruper Kloſter, die der Haſe⸗ 


1) Die Chirurgen waren zugleich Barbiere, alſo Handwerker. 
Sie erhielten erſt 1648 durch Fürſprache der fremden Geſandten 
einen Gildebrief. 

2) Rechnung der M. L. 


6 * 


84 Hoffmeyer, 


leiſchaft am Johannistage unter der Linde vor ihrem Tor, 
die der Herrenteichsleiſchaft am Johannistage auf dem 
Wall; bei ſchlechtem Wetter gingen beide in das Haus eines 
Vorſtehers. Die Martinianer traten am dritten Pfingſttage 
auf dem Kirchhof oder „unter“ dem Turm von St. Katha⸗ 
rinen zuſammen. (In dieſer Kirche ſtand auch ihr Schrank 
mit den wertvollen Schriftſtücken.) Zuerſt legte der Buch⸗ 
halter die Rechnung ab, die er laut vorlas. Gewählte 
Reviſoren prüften ſie. Dann wurde der Vorſtand neu 
gewählt. Viele haben das Vorſteheramt jahrelang bekleidet. 
An der Rechnungsablage und Wahl beteiligten ſich auch 
Geiſtliche; doch wurde von ihnen niemals einer gewählt. 
1683 verlangten fie, in dem Vorſtande der St. L. ſtändig 
vertreten zu ſein, an der ſie mit 108 Triften beteiligt waren. 
Aber fie drangen mit dieſer Forderung nicht durch.“) Auf 
die Wahl hatte der abgehende Vorſtand großen Einfluß: 
er ernannte den erſten Kür, dieſer den zweiten, der dann 
die Vorſteher wählte. An die Rechnungsablage und Wahl 
ſchloß ſich ſpäter gewöhnlich eine Feier, zu der auf Leiſchafts⸗ 
koſten Bier, Pfeifen, Tabak, Salzkuchen und „Krekelinge“ 
(Kringel) geliefert wurden. Auch bei den Holz⸗ und Gras⸗ 
verkäufen, ſowie bei den Verpachtungen wurde den An⸗ 
weſenden etwas gereicht. Das war auch auf dem Lande 
Sitte. Mancher Städter ging während der arbeitsloſen 
Winterzeit zu den Holzverkäufen auf den Bauernhöfen auch 
ohne die Abſicht etwas zu kaufen. Seit etwa 1770 findet 
ſich in den Leiſchaftsrechnungen öfter eine Ausgabe für 
Branntwein. Von den Schnatgangsfeiern ſuchten die 
Vorſteher ihn fernzuhalten, aber nicht immer mit Erfolg. 
1841 ſchrieb Bürgermeiſter Stüve dem Buchhalter der 
Martinianer Leiſchaft: „Es wird bitter darüber geklagt, daß 
bei der geſtrigen Grasauktion auf der Blumenhalle eine ab⸗ 
ſcheuliche Sauferei ſtattgefunden habe. Bei der Rechnungs⸗ 


1) Ht. L. Nr. 35. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 85 


ablage im vorigen Jahre iſt beſtimmt, daß bei den Ver⸗ 
käufen kein Branntwein zum beſten gegeben werden ſolle; 
denn es iſt ſchlimm genug, wenn die Leute ſich für ihr eigen 
Geld zum Vieh machen, unverantwortlich wäre es, die 
Leiſchaftsgelder damit zu vergeuden.“ ) 


Die Buchhalter führten ein genaues Verzeichnis über die 
Eingeſeſſenen oder Intereſſenten. Die „Leiſchaftsgerechtig⸗ 
keit“ klebte an den Häuſern; aus einigen durften 8, aus 
anderen nur 1, 2 oder 3 Kühe mit dem Leiſchaftshirten aus⸗ 
getrieben werden. Es gab alſo 1—Striftige Häuſer. Wer 
ſeine Pflicht gegen die Leiſchaft vernachläſſigte, verlor die 
Triftgerechtigkeit, konnte ſie aber für Geld wiedergewinnen. 
Die Vorſteher erhielten in alter Zeit keine Vergütung; 
doch war es bräuchlich, daß ſie bei ihren Beratungen und 
auf ihren Gängen durch die Leiſchaftsgründe etwas „ver⸗ 
unkoſteten“. Ein vorſichtiger Buchhalter hat „Einen 
Schnapps .. 3 3“ gebucht. Ständig kehrt die Ausgabe 
wieder „Die Wanneworps heupe“ (Maulwurfshaufen) aus⸗ 
einander zu werfen. Früher hatten das die Mitglieder 
ſelber beſorgt, ſpäter erhob man dafür jährlich von jedem 
einige Pfennige. Als ſonſtige Einnahmen finden wir 
gebucht: Für „verkaufte Kämpe“, Plaggen, Holz, Torf, 
Gras, Strafgelder der verſchiedenſten Art und Weidegelder. 
Reichten die Einnahmen nicht, ſo wurde wohl eine beſondere 
Auflage beſchloſſen, z. B. von jeder Trift, jedem Hauſe oder 
jedem auf die Weide getriebenen Stück Vieh 3 Schillinge. 
Reichte das nicht, dann lieh man Kapitalien. Das war in 
der Regel dann nötig, wenn die Leiſchaft Kämpe kaufte. 
Der Zinsfuß betrug Ende des 16. Jahrhunderts 6%, ging 


1) In den von Stüve herausgegebenen Osnabrücker Blättern 
gegen Branntwein und Berauſchung teilt er 1856 Seite 32 mit, 
daß die Martinianer angefangen hätten, bei der Rechnungs- 
ablage Kaffee zu trinken und die Herrenteichsleiſchaft es nach⸗ 
gemacht habe. Ob das lange gedauert hat? 


86 Hoffmeyer, 


bis zum Ende des 18. Jahrhunderts auf 2% herunter und 
ſtieg dann wieder während der Zeit der Fremdͤherrſchaft. 
Die Leiſchaften beſaßen großes Vertrauen, konnten von ihren 
Mitgliedern und von anderen leicht Darlehne erhalten. 
Für einen Kamp, der ihnen z. B. 300 Tl., alſo jährlich 
6 Tl. Zinſen koſtete, erhielten ſie, nachdem er begeilt war, 
für drei oder vier Jahre — länger hielt die Geil nicht an — 
120 Tl. und mehr. Meiſtens wurde dem Pächter ver⸗ 
ſprochen, daß die Kühe im 3. oder 4. Pachtjahre in dem 
gepachteten Kampe etwa 14 Tage weiden oder übernachten 
ſollten. 

Zu Anfang des 18. Jahrhunderts begannen die Lei⸗ 
ſchaften, zuerſt die Heger und die Natruper, die entfernt 
liegenden und die mageren Markengründe mit Nadel- oder 
Laubhölzern zu beſäen oder zu bepflanzen und dafür 
näher gelegene Aecker und Wieſen mit beſſerem Boden wieder 
anzukaufen. Für dieſen Zweck haben die Leiſchaften die 
größten Opfer gebracht; denn damit kamen ſie einem immer 
mehr zunehmenden Bedürfnis ihrer Mitglieder entgegen. 
Die Viehhaltung der Bürger ging ſtetig zurück, und das 
Verlangen nach Gemüſebau wuchs, beſonders ſeitdem gegen 
Ende des 18. Jahrhunderts die Kartoffel als Nahrungs⸗ 
mittel mehr und mehr in Aufnahme kam. Zwar lagen 
innerhalb der Stadt und unmittelbar vor den Toren 
Gärten; aber ſie genügten dem Bedürfnis längſt nicht. Die 
wohlhabenden Mitglieder der Leiſchaften pachteten ſich wohl 
einen begeilten Kamp; aber die dazu erforderliche hohe 
Pacht konnte der einfache Handwerker nicht erſchwingen. 
Deshalb verpachtete z. B. die Haſeleiſchaft einen Kamp an 
12 oder mehr Mitglieder auf 8 oder mehr Jahre, bis die 
Heger Leiſchaft 1727 dazu überging, ihren Mitgliedern auf 
unbegrenzte Zeit Gärten zu vermieten. Die übrigen Lei⸗ 
ſchaften folgten nach. 

Die gemeinſame Kuhweide blieb beſtehen. Jemehr die 
Zahl der Leiſchaftskühe abnahm, deſto mehr fremde Kühe, 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 87 


ſogar aus entfernten Orten, nahm man auf die Weide 
oder errichtete deſto mehr Zuſchläge. Jeder Hirt blies des 
Morgens in ſeinem Bezirk ab. Die Kühe antworteten ihm 
in ihren Ställen. Sobald ſie freigelaſſen waren, ſammelten 
ſie ſich um den Hirten, der ſie dann zum Tore hinaus führte. 
Mittags ſammelten ſie ſich auf dem Melkeplacken, wo ſich 
die Frauen und Mädchen einfanden, um die Mittagsmilch 
zu holen. Der Hirt und ſein Hund hatten meiſtens ein 
bequemes Leben; gegen Unwetter ſchützte ſie eine fahrbare 
Hütte. Den Rückweg zum gewohnten Stall fand jede Kuh 
vonſelbſt. Manche Bürger hatten in ihrer großen Ein⸗ 
fahrtstür eine kleine Klappe anbringen laſſen, die gegen 
Abend entriegelt wurde. Die heimgekehrte Kuh drückte ſie 
nach innen auf und meldete ſich mit lautem Gebrüll an. 
Vom 1. Mai bis Ende September mußten die Kühe des 
Düngers wegen in der Regel auf der Weide übernachten, 
zum Leidweſen der Hausfrauen. Um auch die offenen Eſche 
begeilen zu können, benutzte man, wie noch jetzt bei Schaf⸗ 
herden, Hürden, die der Hirt von Zeit zu Zeit umſchlagen 
mußte. 

Es iſt begreiflich, daß die Leiſchaften ſich von dem Rat 
mehr und mehr unabhängig und zu Herren der ihnen 
zu dauernder Benutzung überlaſſenen gemeinen Gründe zu 
machen ſuchten. Die Leiſchaften beſaßen unbeſtritten das 
Recht zu ſchütten (S. 73) und für die Freigabe des 
geſchütteten Tieres nicht nur Schadenerſatz, ſondern auch 
eine Schüttegebühr zu verlangen. Als 1736 Heinrich zur 
Nienporte (auf dem Schneiderturm) in der Natruper Lei⸗ 
ſchaft zwei Eichenſtudden abgehauen hatte, pfändeten ihm 
die Vorſteher eine Kuh und beſtraften ihn außerdem mit 
6 Tl. Er wandte ſich beſchwerend an den Rat, der den Vor⸗ 
ſtehern das Strafrecht anfänglich beſtritt, dann ihnen 
aber den Sträfling überließ.“) Die Haſeleiſchaft beſtrafte 


1) Lagerbuch der N. L. 


88 Hoffmeyer, 


1656 den Törner an der Dodesheide mit 1 Tl., weil er 
ungehorſam geweſen war, und 1657 ihre vier Schütter 
wegen ungebührlichen Benehmens den Vorſtehern gegen⸗ 
über mit 6, 2, 1 bezw. 1% Tl.!) Als 1777 die Heger Vor⸗ 
ſteher zwei Frauen wegen Grasdiebſtahls beſtraften und 
dieſe den Rat um Schutz anriefen, beſtritt er den Leiſchaften 
das Strafrecht überhaupt. Die Buchhalter der Altſtädter 
Leiſchaften wieſen aus ihren Akten nach, daß ſie das Straf⸗ 
recht ſtets beſeſſen hätten. Schledehaus führte aus den 
Akten der Natruper Leiſchaft 304 Straffälle an. Der Rat 
aber entſchied: Den Leiſchaften ſteht wohl das Recht zu, ſich 
einen erlittenen Schaden bis zum doppelten Werte erſetzen zu 
laſſen. Falls aber der ſo Beſtrafte damit nicht einverſtanden 
iſt und ſich an Uns wendet, iſt nur die Gerichtskommiſſion 
berechtigt, den Schaden feſtzuſetzen und zu ſtrafen. Den 
Leiſchaften ſteht ein Strafrecht nicht zu.) 


Daß die Leiſchaften für die Einrichtung eines Zuſchlages 
zuvor die Erlaubnis des Rats einholen und eine Konſens⸗ 
gebühr zahlen mußten, war ihnen natürlich ein Dorn im 
Auge. 1643 legte die Natruper Leiſchaft ohne Vorwiſſen 
des Rats einen Zuſchlag an. Als ihr die Konſensgebühr 
abgefordert wurde, hob einer ihrer Vorſteher, Altermann 
Fiſcher, einen Strohhalm von der Erde und ſprach: Das 
ſoll der Rat als Gebühr haben. Er wurde deswegen 
beſtraft, und der Rat beſchloß, falls die Vorſteher die Ge⸗ 
bühr nicht zahlten, ſolle der Zuſchlag zerſtört werden, weil 
er ohne Einwilligung und Vorwiſſen des Senats ein⸗ 
gerichtet ſei, dem doch die Oberaufſicht in allen Leſchaften 


1) Lagerbuch der Ha. L. Ein eigentümliches Strafrecht 
übten die Leiſchaften unter einander aus. Als die N. L. 1765 
nach dem Tode des Buchhalters Meyer keinen Nachfolger wählte, 
beſtraften die Vorſteher der übrigen Leiſchaften die Natruper mit 
5 Tl. St. L. Nr. 55. 

2) R. Fach 69, Nr. 3. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 89 


und binnen dieſer Stadt Landwehr gebühre. Als 1650 die 
Martinianer im Martinseſch einen Zuſchlag anlegten, wo⸗ 
mit die übrigen Altſtädter Leiſchaften nicht zufrieden waren, 
beſchloß der ganze Rat ſamt den Alterleuten: „daß hinfüro 
in einger Leiſchaft kein Zuſchlag gemacht werden 
ſolle, es geſchehe denn ſolches mit Vorwiſſen und Konſens 
des Rats, und was pro consensu desfalls gegeben wird, 
die Halbſcheid zum gemeinen Beſten, die andere Halbſcheid 
der Leiſchaft zu gute kommen ſoll.“ Auf dringendes An⸗ 
ſuchen der Martinianer Leiſchaft wurde die Konſens⸗ 
gebühr auf ein Drittel ermäßigt. Der dritte Pfennig 
wurde auch ſpäter gezahlt. 1724 aber erklärten die Lei⸗ 
ſchaften, daß Zuſchläge, die andern verſtattet würden, wohl 
des Konſenſes bedürften; wenn aber die Leiſchaft für ſich 
etwas einkämpe, bedürfe das eines Konſenſes nicht.“) Als 
aber 1727 die Heger Leiſchaft beſchloß, in der Nähe der 
Stadt Ländereien anzukaufen und in Gärten umzu⸗ 
wandeln, verbot der Rat ihnen ſolches. Daraus entſpann 
ſich ein heftiger Streit, in dem der Rat unterlag. Noch 
heftiger wurde ein Grenzſtreit zwiſchen dem Rat und der 
Haſeleiſchaft. Davon ſpäter. „Dagegen nahmen denn auch 
Leiſchaftsgenoſſen die Gelegenheit wahr, ſich an den Herren 
des Rats zu reiben, wie denn 1673 einige Intereſſenten 
der Heger Leiſchaft vier Pferde, mit denen die Herren des 
Rats zu einem Beſicht nach Barenteich gefahren waren, und 
die der Fuhrmann ins Rupenbrock getrieben hatte, 
ſchütteten und mit loſen Reden zur Stadt trieben.“ 
(Stüve, Mitt. 5, S. 89.) 

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte ſich ein 
angenehmeres Verhältnis zum Rat. „Jene kleinlichen 
Händel um Zuſchläge waren jetzt vergeſſen. Man ſah es 
mit Vergnügen, daß die Leiſchaften ihre Gründe ein⸗ 
friedigten, anbauten, mit Holz beſamten, und gewährte 


1) R. Fach 69, Nr. 10. 


90 Hoffmeyer, 


ihnen gern den Schuß, deſſen fie bedurften.“ !) Dieſe 
günſtige Wendung herbeigeführt zu haben, iſt wohl das 
Verdienſt des Altermanns Schledehaus. Er ſchrieb 
1810, als er das Buchhalteramt der Natruper Leiſchaft 
niederlegte, ins Lagerbuch: „Indem ich als erſter Alter⸗ 
mann der Gilde viele Jahre Gelegenheit hatte, dem 
Magiſtrat faſt täglich beizuwohnen, auch bei anderen 
Autoritäten Zutritt und Gehör zu erlangen, ſo bemühte 
ich mich, den ſonſt erſichtlich geweſenen Unwillen in Wohl⸗ 
wollen zu verwandeln, welches mir denn auch, Gott ſei 
Dank! ſehr wohl gelungen iſt.“ 

Nachdem die biſchöfliche Regierung durch Verb d 
vom 14. Juli 1721 die Markenteilung empfohlen und 
am 25. Mai 1778?) für die beiden erſten Marken, welche die 
Teilung vollſtändig durchführten, eine Prämie in Ausſicht 
geſtellt hatte, kam die Teilung der ländlichen Marken mehr 
und mehr in Aufnahme. Da regten auch Leiſchaftsinter⸗ 
eſſenten, welche kein Vieh hielten, eine Teilung der Lei⸗ 
ſchaftsgründe an. Ein Ungenannter behauptete in den 
Weſtfäliſchen Beiträgen vom 19. und 26. April 1800: Die 
Leiſchaftsgründe können mit Nutzen geteilt werden; da⸗ 
gegen ſind nur die Vorſteher, ferner alle Schweinezüchter 
und alle Fuhrleute, die wohl 6 Pferde auf die Wüſte 
treiben, während manche Kaufleute wohl zu 6 Triften 
berechtigt ſind, aber kein Vieh halten. Altermann Schlede⸗ 
haus legte in derſelben Zeitſchrift die großen Schwierig⸗ 
keiten dar, die eine Teilung z. B. der Wüſte mit ſich bringen, 
und den geringen Nutzen, den eine Teilung den Inter⸗ 
eſſenten gewähren würde. „Was würde“, jo fragte er, 
„nachdem man die Landſtraßen gebaut, die vielen Ein⸗ 
friedigungen errichtet, die Brücken hergeſtellt, die Waſſer⸗ 
gräben gezogen, übrig bleiben? Der Martinianer, Herren- 


1) Stüve, Mitt. 5, S. 97. 
2) Cod. const. Osn. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 91 


teichs⸗ und Haſeleiſchaft nichts. Die Natruper denken gar 
nicht an Teilung, würden jeden, der ſie vorſchlüge, als 
Feind anſehen. Am erſten könnten die Heger teilen, aber 
nicht zum Vorteil der Bürger. Die Handwerker könnten 
feine Kuh mehr halten, es würde ihnen die Milch fehlen.“) 

Aber die Mehrzahl der Heger Intereſſenten beſchloß 1801 
die Teilung der Leiſchaft, wobei ſie ſich ſogar auf die 
Markenteilungsverordnung vom 4. 6. 1785 berief. Die 
Minderheit, an deren Spitze Kanzleidirektor Lodtmann, 
Rat Dürfeld, Dr. Stüve und Buchhalter Flohr ſtanden, 
ſchrieb: „Die Lehſchaften in ihrem jetzigen Beſtande ſind 
Kleinode, die, während ſie dem einzelnen Intereſſenten 
unverkennbare Vorteile gewähren, zugleich zum Wohle des 
geſamten Publici gereichen, und während ſie für unvorher⸗ 
geſehene Fälle eine nie verſagende Reſource conſerviren, 
zugleich für uns und unſere Nachkommen die froheſte 
Ausſicht eröffnen. Sie zerſtückeln, hieße eine Geſamtkraft 
zerſtören und Schwächlinge erzeugen.“ Die Mehrheit 
wandte ſich beſchwerend an den Rat und, nachdem er ſie 
abgewieſen hatte, an die Kanzlei. Dieſe holte ein Gut⸗ 
achten der juriſtiſchen Fakultät in Fulda ein und wies dann 
die Kläger ebenfalls ab. 

Die weſtfäliſch⸗franzöſiſche Regierung 
(18081813) erkannte die bisherige ſelbſtändige Verwaltung 
der Leiſchaften nicht an. Sie verlangte, wie auch ſchon die preu⸗ 
ßiſche 1806, eingehende Nachweiſung über ihre Einrichtung, 
über die Größe und Erträge ihrer Aecker, Wieſen, Forſten und 
Oedländereien und ſetzte danach die zu zahlende Grund⸗ 
ſteuer feſt. Maire Stüve ſchrieb auf Befehl des Präfekten 
allen Buchhaltern und Vorſtehern,“) „daß fie alle Beſchlüſſe 
der Lehſchafts⸗Intereſſenten, die von folgen ſein können, 
nicht ehender in Ausführung bringen, als bis Sie mir 


1) N. L. B. 70. 
2) Ha. B. 12, 1808. 


92 Hoffmeyer, 


berichtet und meine Genehmigung erhalten haben.“ Die 
Leiſchaftsforſten wurden unter Aufſicht eines ſtaatlichen 
Förſters geſtellt. Die Vorſteher durften ohne Erlaubnis 
nichts verkaufen oder ankaufen.“) Die Abgabe des Zoll⸗ 
holzes wurde aufgehoben und ſtatt deſſen das Wegegeld 
eingeführt. Dann übernahm die Regierung den Wegbau, 
beſſerte aber nichts. Die Vorſteher der fünf Leiſchaften 
baten wiederholt die franzöſiſche Regierung, ihnen ihre bis⸗ 
herige Selbſtändigkeit zu belaſſen, und behaupteten, die 
Beſitzungen der Leiſchaften ſeien ihr Privateigentum, was 
die Mairie beſtätigte. Glücklicherweiſe währte die Fremd⸗ 
herrſchaft nur fünf Jahre. 

Die Stadt Osnabrück war während der Revolutions⸗ 
kriege und der Fremdherrſchaft tief in Schulden geraten. 
Die Hannoverſche Regierung wollte ihr durch Einziehung 
der Leiſchaftsgüter aufhelfen. Die Leiſchaften wehrten ſich 
und beriefen ſich darauf, daß ihre Beſitzungen Privateigen⸗ 
tum ſeien, und der Rat mußte dies nach ſeinem Verhalten 
der franzöſiſchen Regierung gegenüber beſtätigen. Doch 
behielt er ſich das Aufſichtsrecht vor?) Um den Bericht an 
die Regierung anfertigen zu können, forderte der Magiſtrat 
die Leiſchaftsrechnungen der letzten fünf Jahre ein, welche 
die Vorſteher nur mit großen Bedenken und zögernd 


1) In der Beantwortung der vielen Fragen ſchrieb Schlede⸗ 
haus auch: „Einer Beeidigung der Buchhalter vonſeiten des 
Magiſtrats hat es bisher nicht bedurft, da kein Amt gewiſſenhafter 
verwaltet wird, als das eines Buchhalters.“ R. Fach 69, Nr. 6. 
Die Haſeleiſchaft erwiderte: „Wir finden tatſächlich in den Vor⸗ 
ſtehern, daß ſie mit Hintenanſetzung ihres eigenen Intereſſes, mit 
Verſäumung ihrer eigenen häuslichen Geſchäfte nur immer dahin 
geſtrebt haben und noch ſtreben, das allgemeine Wohl unſerer 
Leiſchaften zu fördern. Kurz, wir finden in ihnen Männer, 
deren Oekonomie in der Leiſchaft nicht genug gelobt werden kann, 
die das uneingeſchränkte Zutrauen aller Genoſſen verdienen und 
beſitzen.“ Ha. L. B. 12, 1817. 

2) R. Fach 69, Nr. 10. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 93 


ablieferten. Aus dieſen Rechnungen erſah er, daß alle 
Leiſchaften ſtark verſchuldet waren. Gleichzeitig baten am 
6. 6. 1817 angeſehene Mitglieder der Martinianer Lei⸗ 
ſchaft, die Regierungsräte Oſtman v. d. Leye und Struck⸗ 
mann, Kanzleidirektor Dyckhoff, Juſtizrat Balke und Amt⸗ 
mann Dr. Schmidtmann, den Magiſtrat um gründliche 
Reform ihrer Leiſchaft, indem ſie als Begründung hinzu⸗ 
fügten: Der Buchhalter iſt faſt unbeſchränkt: er kauft 
ſelbſtändig Gründe, baut, leiht, macht Anlagen. Die Ein⸗ 
richtung der Rechnung iſt mangelhaft, ihre Vorlegung in 
der Kirche oder auf dem Wall nicht minder. Die dies⸗ 
jährige Rechnungsablage endigte mit Zänkerei, worauf 
Buchhalter und Vorſteher mit ihren Papieren davonliefen. 
Der Magiſtrat zeigte infolgedeſſen den einzelnen Leiſchaften 
an, daß er eine Unterſuchungskommiſſion einſetzen wolle, 
aber erwarten müſſe, daß die Leiſchaften ihr für ihre Mühe 
eine Vergütung zahlten. Das lehnten die Leiſchaften ab. 
Die Kommiſſion trat daher nicht zuſammen. 


Die nächſten 10—15 Jahre benutzen die Leiſchaften, ſich 
mit den benachbarten Landgemeinden und untereinander, 
beſonders in betreff der Wüſte, auseinanderzuſetzen. Seit 
1833 war Joh. Karl Bertram Stüve, Intereſſent der 
Martinianer Leiſchaft, Bürgermeiſter. Ihm hauptſächlich 
verdankt das hannoverſche Volk die Verfaſſung von 1833, 
ihm verdanken die hannoverſchen Bauern die Befreiung von 
der Hörigkeit. Die alte Verfaſſung der Stadt Osnabrück 
war 1808 von der Weſtfäliſchen Regierung beſeitigt. Bei 
der Rückkehr der Hannoverſchen Regierung erhielt Osna⸗ 
brück eine neue Verfaſſung vom 31. Oktober 1814. Sie 
verlor ihre frühere ſelbſtändige Stellung, da ihre Ver⸗ 
waltung der Aufſicht der Landdroſtei unterſtellt wurde, ihre 
Hoheitsrechte in bezug auf Militär und Steuerweſen; auch 
behielt ſie nur noch die niedere Gerichtsbarkeit. 1836 
arbeitete Bürgermeiſter Stüve den Entwurf einer neuen 


94 Hoffmeyer, 


Stadtverfaſſung aus, indem er auch die frühere Stellung 
des Rats den Leiſchaften gegenüber zurückzugewinnen 
ſuchte. 

Da wandten ſich unterm 16. Auguſt 1836 die Leiſchafts⸗ 
buchhalter mit folgender Beſchwerde an den Miniſter des 
Innern: „In dem Entwurf zu einer neuen Stadtverfaſſung 
ſollen Beſtimmungen enthalten ſein, die dem Magiſtrat 
einen größeren Einfluß auf die Verwaltung der Leiſchaften 
gewähren, als er bisher beſeſſen, z. B. 

1. obrigkeitliche Wachſamkeit über die Erhaltung und 
gewerbsmäßige Benutzung des vorhandenen Ver⸗ 
mögens; 

2. die unbedingte Befugnis, von den Leiſchaften jähr⸗ 
liche Rechnungsablage zu fordern; 

3. die dem Magiſtrat vorbehaltene Genehmigung zur 
Veräußerung von Grundſtücken, Aufnahme von An⸗ 
leihen, Verteilung von Grundſtücken, wodurch dieſe 
der gemeinſchaftlichen Benutzung dauernd entzogen 
werden; 

4. die dem Magiſtrat vorbehaltene Genehmigung bei 
Verfaſſungsänderungen; 

5. desgleichen bei der Wahl der Vorſteher.“ 

„Von jeher iſt das Eigentum der Leiſchaften ein Privat⸗ 
eigentum der in der Leiſchaft intereſſierten Bürger ge- 
weſen. Von jeher hat jede Leiſchaft ihre Verwaltung frei 
und ſelbſtändig geführt, niemals die Verpflichtung einer 
Rechnungsablage bei einer Oberbehörde anerkannt, niemals 
die Wahl ihrer Vorſteher und Verwalter von der Be⸗ 
ſtätigung der Obrigkeit abhängig gemacht, niemals eine 
oberliche Aufſicht, ein Kuratel geduldet.“ Sie baten dann 
um Schutz. 

In dem von dem Miniſter eingeforderten Bericht ent⸗ 
wickelte Stüve, der das Stadtarchiv ſeit 1820 geordnet und 
durchgearbeitet hatte, eine auf Quellen beruhende knappe 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 95 


Geſchichte der Leiſchaften, wie er ſie ſpäter im 5. Bande der 
Mitteilungen hinterlaſſen hat. Er ſchrieb unterm 9. Sep⸗ 
tember 1836: „Die hieſigen Leiſchaften ſind eine eigentüm⸗ 
liche, aber für die Stadt höchſt wichtige Einrichtung, 
begründet durch die allgemeine Baſis der Kommunal⸗ 
verhältniſſe, die Gemeindeweide, haben ſie dieſe in neuer 
Zeit ausgedehnt und liefern jetzt den Genoſſen nicht nur 
Weide, ſondern auch ſonſtige Bodennutzungen, insbeſondere 
Acker⸗ und Gartenland zu einem ſehr billigen Preiſe und 
tragen dadurch zur Erleichterung der Exiſtenz ſehr weſent⸗ 
lich bei. Zugleich tragen fie die Hauptlaſt der Land⸗ 
gemeinden, den Wegbau und die Erhaltung der Brand⸗ 
ſpritzen. Und ſo liegt es am Tage, daß ihre Erhaltung 
und gute Verwaltung für das Wohl des Einzelnen und 
des Ganzen, für die ſie ſo vieles tun, höchſt weſentlich und 
die Fürſorge dafür ein Hauptgegenſtand der Städtiſchen 
Adminiſtration ſei.““) Dann weiſt er nach, daß der Rat 
ſtets die Oberaufſicht über die Leiſchaften geführt habe, 
daß daraus das Recht des Magiſtrats folge, die Rechnungen 
ſo oft als nötig einzufordern. Auch die übrigen in dem 
Entwurf geſtellten Forderungen ließen ſich aus dieſem 
Oberaufſichtsrecht herleiten. 


Der Miniſter erwiderte den Buchhaltern: „Alle dieſe 
Beſtimmungen in dem Entwurf entſpringen der alten, von 
den Leſchaften wiederholt anerkannten Obervorſteherſchaft. 
Eine Genehmigung der Wahl iſt nicht vorgeſehen.“ Die von 
Stüve ausgearbeitete Stadtverfaſſung kam nicht zuſtande; 
denn im folgenden Jahre begann mit der Thronbeſteigung 
König Ernſt Auguſts in Hannover die Reaktion, und Stüve 


1) R. Fach 69, Nr. 10. Stüve war als Beſitzer des Hauſes 
Krahnſtraße 25 Intereſſent der Martinianer Leiſchaft. 1865 bat 
er, man möge ihn nicht wiederwählen, nach dem er 40 Jahre 
faſt ununterbrochen an der Verwaltung als Deputirter mit⸗ 
gearbeitet habe. 


96 Hoffmeyer, 


wurde der Führer der Oppoſition. Erſt die Revolution 
von 1848 brachte unſerer Stadt eine neue Verfaſſung vom 
8. Dezember und am 1. Mai 1851 eine revidierte Städte⸗ 
ordnung. In dem zu dieſer erlaſſenen Ortsſtatut 
heißt es in $ 28: „Den Laiſchaften wird das ihnen zu⸗ 
ſtehende Vermögen und die ſelbſtändige Verwaltung ihres 
Beſitzthums ausdrücklich verſichert. Dasſelbe darf niemals 
zur Kämmerei gezogen, noch dürfen die Berechtigungen und 
Grundſtücke weiter, als ſolches bisher herkömmlich oder 
ſtatutenmäßig verſtattet geweſen, von den Häuſern getrennt 
oder in Eine Hand zuſammengezogen werden. — Im 
übrigen bleiben die Verfaſſungen der Laiſchaften und die 
obrigkeitlichen Verhältniſſe des Magiſtrats in Rückſicht der⸗ 
ſelben in unverändertem Maße beſtehen.“ 


Dieſer Zuſatz nutzte dem Magiſtrat natürlich nichts; 
denn er hatte ſeit der Rückkehr der Hannoverſchen Regierung 
keinen Einfluß auf die Verhältniſſe der Altſtädter Lei⸗ 
ſchaften mehr ausgeübt. In der „Verfaſſung für die Heger⸗ 
Laiſchaft“ von 1841 ſowie in den von Bürgermeiſter Stüve 
mit ausgearbeiteten Statuten der Martinianer Leiſchaft 
vom 17. Mai 1844 iſt vom Magiſtrat überhaupt keine 
Rede, in den ſpäter abgefaßten, z. B. in denen der Herren⸗ 
teichsleiſchaft vom 9. Auguſt 1858 erſt recht nicht. 


Die Leiſchaften waren alſo in ihrer Verwaltung 
unbeſchränkt und im unbeſtrittenen Beſitz ihrer Gründe, 
nicht nur der Ländereien, welche fie im Laufe der Jahr⸗ 
hunderte angekauft, ſondern auch derer, welche ihnen 
urſprünglich nur zur Nutznießung überlaſſen waren. Aber 
den Vorſtänden und Mitgliedern, welche die Leiſchaften zu 
erhalten wünſchten, fehlte nun der ihnen früher vom Rat 
gewährte Rückhalt den begehrlichen Intereſſenten gegen⸗ 
über, die eine Aufteilung des Leiſchaftsvermögens ver⸗ 
langten. Von den ſechs Osnabrücker Leiſchaften hat nur 
eine dieſem Verlangen widerſtanden. 


2. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 97 


B. Die einzelnen Altſtädter Leiſchaften. 
1. Die Heger Leiſchaft. 

Dieſe Weidegenoſſenſchaft nannte ſich um 1560 „Hegger 
Leſſchup“; zu ihr gehörten „alle de genne ſo in de drifft, int 
Ruppenbrock hoerdt, koige to driven unde berechtiget ſindt“. 
Sie wurde verwaltet von den „Ruppenbrockes unde Leſſchupes 
Wech⸗Heren“ Johann Frigge, Tilleke van Heveren, Hinrick 
Tolcke und Johann Unlandt.“) Frigge führte die eigent⸗ 
liche Leiſchaftsrechnung, deren Inhalt uns aber nicht 
bekannt iſt, Tolcke die Wegerechnung. Nachdem jener aber 
1566 „afgekaren“ (nicht wiedergewählt) war, führte Tolcke 
die Rechnung allein. Das Rupenbrock hatte der Rat 1370 
zum Beſten der ganzen Stadt angekauft, aber der Heger 
Leiſchaft als Weiderevier überlaſſen; doch beſaß dieſe dort 
auch ſchon Privateigentum. Am 5. Juli 1566 begaben ſich 
die Bruchherren mit den älteſten Mitgliedern und dem 
Notar Greſelius ins Rupenbrock, um einen Kamp, deſſen 
Einfriedigung ſie aus Verſäumnis hatten verfallen laſſen, 
als ihr Eigentum zu ſichern. Nach den Angaben der älteſten 
Mitglieder wurden die Grenzen feſtgeſetzt und dies notariell 
beglaubigt. Dann beſchloß die Leiſchaft, den Platz durch 
ein neues Glind wieder einzufriedigen. Meiſter Tiggemann 
übernahm dieſe Arbeit, und man verſprach ihm dafür 46 Tl. 
Um dieſen Betrag zuſammenzubringen, wurde weiter be⸗ 
ſchloſſen, von allen in der Leiſchaft berechtigten Häuſern eine 
Abgabe zu erheben, von denen, welche Kühe ins Rupenbrock 


1) Dieſe älteſten Nachrichten ſind dem älteſten Lagerbuch der 
He. L. und einem ungebundenen Hefte mit 10 Quartblättern 
entnommen. 1601 beginnt der Buchhalter Praſſe, die Einnahmen 
und Ausgaben nicht mehr ins Lagerbuch zu ſchreiben, ſondern 
jährlich beſondere Rechnung abzulegen. Auch die ſpäteren Nach⸗ 
richten ſind vielfach den Rechnungen oder den zeitlich geordneten 
Lagerbüchern entnommen. Eines Quellenhinweiſes bedarf es 
für dieſe nicht. 

Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 7. 


98 Hoffmeyer, 


trieben, je 6 von den übrigen je 3 A. Wer die Zahlung 
weigere, ſolle von der Drift ausgeſchloſſen werden. Um 
den Vorſtehern das Einſammeln der Beiträge zu erleichtern, 
gab man ihnen einen Ausſchuß von 10 Perſonen zur Hilfe. 
Sie gingen durch die ganze Leiſchaft von Haus zu Haus 
und ſchrieben alle Beiträge genau an. Die Sammlung 
ergab 45 Tl. 133 2 Pf. 1 Heller. So gewann man vielleicht 
das erſte Mitgliederverzeichnis, wie obiger Zuſchlag wohl 
der älteſte Beſitz der Leiſchaft im Rupenbrock iſt. Das Glind 
koſtete 49 Tl. 13 5, dazu hatten die Sammler bei ihrer 
mühſeligen Arbeit 4 Tl. 11 3 verzehrt, und Bürgermeiſter 
Dumſtorp erhielt — als herkömmliche Abgabe für den 
Zuſchlag? — 3 Tl. 


Die einzige regelmäßige Einnahme der Leiſchaft war 
die für das Zollholz. Sie betrug in der älteſten Zeit jähr- 
lich 10—12 Tl. Davon erhielt der Pförtner für die An⸗ 
nahme und das Aufſammeln des Holzes jährlich etwa 1 Tl. 
Was übrig blieb, reichte ſelten aus, die Lotter⸗Lengericher 
Straße bis zum Heger Turm in nur einigermaßen fahr- 
barem Zuſtande zu erhalten. Für das Jahr 1566 ver⸗ 
zeichnen die Wegherren folgende Ausgaben: Den Schinkelern 
für die Erlaubnis, an ihrem Berge etwa 60 Fuder Steine 
brechen zu laſſen, 1 Tl., dem Steinbrecher, 68 Fuder Steine 
zu brechen, für 1 Fuder 5 3, = 29 73 15 3, Fuhrlohn für 
10 Fuder Steine 235, den Steinſetzern 28 Tl. 2 5 9 3. 
Die notwendigen Arbeiten an den Gräben und Wällen 
wurden als Burwerke von den Mitgliedern verrichtet. Wer 
dazu nicht in der Lage war, zahlte ſtatt deſſen einen Tage⸗ 
lohn. Als Frau von dem Buſſche 1560 ſich weigerte, für 
ihren Hof (Hakenſtraße 6) dieſer Pflicht nachzukommen. 
wurde ſie von der Leiſchaft ausgeſchloſſen. Erſt 1594 gewann 
ſie ihre Gerechtigkeit durch das Geſchenk einer Eiche zurück. 
Johann Lange an der Haſeſtraße erlangte die Wiederauf⸗ 
nahme 1569 durch Zahlung von 10 Tl. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 99 


Hinrick Tolcke trat 1568 als Buchhalter zurück, legte aber 
erſt 1569 Rechnung ab. Er hatte während der acht Jahre 
126 Tl. 984 3 1 H. ausgegeben, aber nur 104 Tl. 2 5 
11 3 1 H. eingenommen. Sein Nachfolger wurde Dirick 
Bremer. Der frühere Vorſteher Tilleke van Heveren war 
1566 dem Buchhalter Johann Frigge 11 Tl., „de Hoff⸗ 
meſterſche“ des Hofhauſes zur Twente 12 Tl. ſchuldig 
geblieben; da fie auch 1569 ihre Schuld noch nicht ab- 
getragen hatten, wurden beide ausgeſchloſſen. 


Die Leiſchaften wachten ſorgfältig darüber, daß ihre 
Grenzen nicht verletzt wurden; um ſo unangenehmer war 
es ihnen, wenn innerhalb ihres Weidebezirks Wohnhäuſer 
lagen. Die Heger hatten dieſerhalb oft Streit mit Einhuß 
(Edinghaus), deſſen Hof dem Dompropſt als Inhaber der 
Eversburg hörig war. Für ihn trat immer das Dom- 
kapitel ein. Auch 1567 brach ein ſolcher Streit aus. Die 
Leiſchaft wählte als ihren Vertreter Johann Schouven. Der 
Rat hielt zwei Tagungen ab, um den Streit zu ſchlichten, 
was ihm auch gelang. Die Leiſchaft ließ ſich darüber ein 
notariell beglaubigtes Protokoll ausſtellen. 

Das Erbe Edinghaus lag auf der Grenze der Heger und 
der Natruper Leiſchaft, und beide hatten oft über un⸗ 
berechtigte Hode, Trift und Plaggenmat zu klagen. Des⸗ 
halb kam ihnen der Rat zur Hilfe. Nach längeren Ver⸗ 
handlungen ſchloß er 1568 mit dem Domkapitel folgenden 
Vertrag: Das Domkapitel überläßt dem Rat das Erbe 
Edinghaus und geſteht ihm allein das Recht zu, am Pies⸗ 
berge Kohlen zu brechen. Dafür erhält es Pohlkotten Erbe 
in Haunhorſt (Hellern) und 400 Tl. Der Rat verlegte nun 
den Wirtſchaftsbetrieb des Hofhauſes zur Twente in das 
Erbe Edinghaus. Damit war den Leiſchaften nicht gedient. 
Auf ihre Bitte ſtellte er deshalb den Wirtſchaftsbetrieb in 
Edinghaus ein, machte Jürgen Edinghaus zum Hofmeiſter 
des Hofhauſes zur Twente in der Schweineſtraße und 

7* 


100 Hoffmeyer, 


ſchenkte ihm nebſt Frau und Kindern die Befreiung von 
der Hörigkeit. Dagegen verpflichtete ſich die Heger Lei⸗ 
ſchaft, die 400 Tl., welche die Stadt hatte zuzahlen müſſen, 
zu erſetzen, dem Hofhauſe eine jährliche Rente von 5 Tl. zu 
zahlen ſowie dem Hofmeiſter die Kuhweide im Rupenbrock, 
die Schweine und Schaftrift auf der Stoppelweide zu 
geſtatten. Die Edinghäuſer Grundſtücke kamen in die Hände 
von Privatleuten, das Haus verfiel; noch um 1800 ſtand 
der ſteinerne Giebel als Ruine da, bis er 1804 abgebrochen 
wurde, um mit ſeinen Steinen ein Haus auf Thorbecken 
Blumenhalle zu errichten.“) 


Um die 400 Tl. zu beſchaffen, brach die Leiſchaft den 
hohen Dreiſch:) hinter dem Bülinghof, etwa da, wo jetzt 
der Heger Friedhof liegt, und verkaufte ihn auf vier Jahre 
an den ſpäteren Bürgermeiſter Hans Wildt. 1589 ſtellten 
die Bruchherren dem Rat vor, daß das Heu einer ſtädtiſchen 
Wieſe im Rupenbrock kein Pferdeheu, daher für den 
ſtädtiſchen Marſtall wertlos ſei, und baten, ſie ihnen als Gar⸗ 
weide zu überlaſſen. Der Rat verkaufte ihnen die Wieſe 
für 450 Tl.) Auch dieſen Kaufpreis gewann man größten⸗ 
teils dadurch, daß man einen Dreiſch im Rupenbrock für 
300 Tl. verpachtete. 


In Grenzſtreitigkeiten wurde die Heger Leiſchaft am 
häufigſten mit der Natruper Leiſchaft verwickelt. 1593 
pfändeten die Heger Natruper Kühe, die nach ihrer Mei⸗ 
nung die Grenze überſchritten hatten. Die Natruper be⸗ 
ſchwerten ſich beim Rat. Bürgermeiſter Wildt lud die Heger 
Vorſteher aufs Rathaus und bewog ſie, die Kühe ohne 
Pfandſchilling wieder freizugeben. Dann lud er die Vor⸗ 


1) Mitt. 5, S. 22. Urkunde v. 16. 6. 1578. 

) Dreiſch oder Drieſch iſt unangebautes, brachliegendes 
Land. 

3) Urkunde vom 7. 3. 1590. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 101 


ſteher beider Leiſchaften nach Barenteich!) ein und 
begab ſich ſelber mit mehreren Ratsherren — allein 
4 Bürgermeiſter waren dabei — ebenfalls dorthin. Durch 
mühſelige Unterhandlungen gelang es endlich, bei Bock⸗ 
horn und Barenteich eine beiden Leiſchaften genehme 
Grenze feſtzulegen, die dann durch Wall und Graben für 
alle Zeiten kenntlich gemacht wurde. Damit die Herren ſich 
nach der Arbeit auch erquicken könnten, hatten die Lei⸗ 
ſchaften mitgenommen: Brot, 9 Pfd. Butter zu 22 3, 11 Pfd. 
Schafkäſe zu 10½ 3, für 3 Tl. 15 8 Wein, für 5 Tl. 
17% Paterborner Bier, die Kanne zu 14½ 3. Am 
folgenden Tage (2. Auguſt) luden beide Leiſchaften die 
Herren vom Rat in den Ratsweinkeller, wo u. a. gebratene 
Hühner, 7 Pfd. Butter und Kirſchen verzehrt wurden. 


Die Weidekühe kamen abends heim. Das war für die 
Hausfrauen ſehr bequem; aber die Leiſchaft erhielt dann 
nachts von den Kühen keinen Dünger. Deshalb baten die 
Vorſteher 1594 den Rat um Genehmigung, in der Nähe der 
Heger Furt?) einen „Melkeplacken“ einzufriedigen, in dem 
die Kühe übernachten könnten. Zugleich zahlten ſie einigen 
Ratsherren insgeſamt 24 Tl. Darauf gingen dieſe mit 
ihnen hinaus, um einen geeigneten Platz auszuſuchen. Nach 
der Rückkehr wurden die Herren im Ratsweinkeller wieder 
bewirtet. Sogar eine Kochfrau hatte man für 1 5 an 
genommen, und „der Herren Diener und Luchterdragers“ 
vertranken 21 Kannen Bier. 


1) Dieſen Teich hatte die Stadt 1353 von der Familie von 
Bar gekauft. Wahrſcheinlich ſtand dort damals noch kein Gebäude, 
ſondern die Stadt ließ auf dem durch Teiche geſchützten Hofe ein 
Steinwerk zum Schutz der Landwehr gegen Tecklenburg er⸗ 
richten. Mitt. 5, 34. 

2) D. i. die Senkung der Straße bei den Lehmkuhlen. Die 
Stadt beſaß vor dem Heger Tor drei Lehmkuhlen. Vgl. Mitt. 5, 
S. 40, Anmerk. 2. 


102 Hoffmeyer, 


In demſelben Jahr kaufte die Leiſchaft von Witwe Lange 
einen 16 Fuß breiten Streifen Landes im Lieneſch zur An⸗ 
lage eines Weges für 85 Tl. Dagegen geſtattete ſie dem 
Sekretär von Lengerke, weil er ihr bei der Abfaſſung von 
Schriftſtücken oft behilflich geweſen, 1595 einen kleinen 
Kamp neben der Heger Furt ohne Entgelt in Zuſchlag zu 
bringen. 1613 kaufte die Leiſchaft von Johann Utrecht 
einen Kamp im Rupenbrock für 290 Tl., und 1613 erwarb 
ſie dort abermals einen Kamp für eine genugſame Summe. 
Um die dazu erforderlichen Mittel zu gewinnen, verkaufte 
ſie 1612/13 einen Zuſchlag von zwei Morgen für 100 Tl. 
und geſtattete ihren Mitgliedern, 78 Scheffelſaat im Rupen⸗ 
brock mit Leinſamen zu beſäen, wofür ſie im erſten Jahre 
101 Tl., im zweiten 100 Tl. erhielt. Daneben erhob man 
z. B. 1619 von den Triften 340 Tl. Dieſe Auflage war 
dazu beſtimmt, die untere Lehmkuhle anzukaufen und in 
Zuſchlag zu bringen. Der Rat überließ ſie der Leiſchaft 
für 400 Tl., die er zur Unterſtützung des 1595 wieder ins 
Leben gerufenen, aber in der Marienſchule nur kümmerlich 
untergebrachten Ratsgymnaſiums verwenden wollte. Ab⸗ 
gaben von den auf die Weide getriebenen etwa 250 Kühen 
oder von den Triften wurden oft erhoben; auch verkaufte 
man Gras, das die Kühe nicht alles verzehren konnten, auch 
Plaggen und Torf. Aber alle dieſe Einnahmen reichten 
nicht aus, die Ausgaben für Landankäufe zu decken. In 
der Rechnung für 1631/32 finden ſich zum erſtenmal Zinſen 
berechnet: 6 Tl. für 100 Tl. Kapital. Dazu mußte die 
Leiſchaft 1623 noch 100 Tl. zu der vom Grafen Anholt 
erpreßten Kriegsſteuer beitragen. 


Im Jahre 1622 machten Wölfe die Umgegend von 
Osnabrück unſicher; eine Kuh der Heger Herde wurde von 
ihnen gebiſſen. Die Vorſteher beauftragten und bezahlten 
Schützen — für den Kriegsdienſt in und außerhalb der 
Stadt beſonders vereidigte und bezahlte Bürger —, ſie zu 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 103 


erſchießen, aber ohne Erfolg. Da ließ die Leiſchaft dem 
Hirten draußen eine Hütte bauen, damit er bei den Kühen 
übernachten konnte, und ſchaffte für 15 39 3 eine Trommel 
an. 1650 ließ ſie abermals zwei Trommeln anfertigen. 


Den größten Landkauf ermöglichte die Leiſchaft 1652. 
Die Stadt war infolge des langen Krieges ganz verſchuldet; 
ihre ganze Einnahme reichte nicht hin, die Zinſen zu decken. 
In dieſer Not entſchloß ſich der Rat, wenn auch ſchweren 
Herzens, ſtädtiſchen Beſitz zu veräußern. So verkaufte er 
der Heger Leiſchaft ſechs nebeneinander liegende Kämpe im 
Rupenbrock für 2000 Tl. Die Leiſchaft lieh dies Kapital von 
Bürgermeiſter Schepeler zu 6 Prozent!). 1666 kaufte die 
Leiſchaft von der Witwe Modemann einen Kamp neben der 
Heger Furt für 900 Tl.?) Sie nahm davon Beſitz, indem 
ihr Vertreter das gekaufte Grundſtück betrat, mit dem 
Spaten einen Klumpen Erde aushob und von der Ein- 
friedigung ein Stückchen abbrach. 1681 kaufte die Leiſchaft 
von der Witwe von Schorlemer einen Kamp vor dem Heger 
Tor für 610 Tl. Es wurde ihr nicht ſchwer, dieſe Summe 
anzuleihen; um die Zinſen zahlen zu können, verpachtete ſie 
Kämpe, verkaufte Plaggen, einmal ſogar 193 Fuder Dünger⸗ 
erde aus dem Melkeplacken, ferner Gras, Torf und erhob 
regelmäßig Weidegeld, von jeder Kuh 1—3 5, 1665 von 
jeder der 255 Kühe 1 Kopfſtück.?) Die A Vorſteher erhielten 
noch immer keine Beſoldung; nur findet ſich in den Rech⸗ 
nungen ſtets die Ausgabe: Die Vorſteher nach altem 
Gebrauch nach und nach verdrunken .. . 4 Tl., und nach dem 
Ankauf der 6 Kämpe im Rupenbrock durfte jeder Vorſteher 


1) Urkunde v. 23. 3. 1652. 
2) Urkunde vom 23. 1. 1666. 


8) Kopfſtücke waren Münzen von verſchiedenem Werte, auf 
denen der Kopf des Landesherrn abgebildet war. Hier ergab die 
Hebung 56 Tl. 14 5, 1 Kopfſtück war alſo 45 8 8 wert. 


104 Hoffmeyer, 


als Belohnung für gehabte Mühe ſich für 2 Tl. Plaggen 
hauen laſſen. 

Mit dem 18. Jahrhundert begann die Leiſchaft, entfernt 
liegende und unfruchtbare Grundſtücke zur Forſtkultur 
zu verwenden und dafür näher gelegene und fruchtbare 
Ländereien anzukaufen. Das Moor im Rupenbrock nutzte 
man dadurch aus, daß man alljährlich Moorteile zum Torf⸗ 
ſtechen unter den Mitgliedern verloſte, wofür man jährlich 
etwa 70 Tl. einnahm. Zur Vergrößerung des Grund⸗ 
beſitzes bot ſich der Leiſchaft immer wieder Gelegenheit, und 
ſie ließ kaum eine ungenützt vorübergehen, obwohl die 
Kapitalſchuld 1709 ſchon 2150 Tl. betrug; denn das in 
Ländereien angelegte Kapital verzinſte ſich gut. 


Das Kloſter Oſterberg bei Lotte war durch 
ſchlechte Verwaltung, durch Kriegsnöte und durch Be⸗ 
drückung von ſeiten des eigenen Landesherrn, des Grafen 
von Tecklenburg, in Geldverlegenheit geraten; deshalb be⸗ 
ſchloß es mit Genehmigung des Landesherrn, unter Ver⸗ 
pfändung feiner im Heger Eich bei der Eiſer nen Hand“) 
gelegenen 6 Morgen Ackerlandes Geld anzuleihen. Es 
ſchloß mit mehreren Gläubigeren einen dahingehenden 
Vertrag, daß ſie für ein Darlehen von je 45 Tl. einen 
Morgen Land pachtfrei bebauen dürften. Das Kloſter ver⸗ 
mochte ſich aber nicht zu erholen, ſondern ſah ſich 1660 ge⸗ 
nötigt, ſeine verpfändeten Ländereien zu verkaufen. Alle 


1) Die Eiſerne Hand war ein Grenzſtein, in dem eine 
eiſerne Hand als Wegweiſer eingelötet war. Er ſtand an der 
Südſeite der Lotter Straße etwa da, wo jetzt die Terbergerſche 
Fabrik liegt. Auf der Nordſeite ſtand „Heger Leiſchaft“, auf der 
Südſeite „Nach Lengerich, Tecklenburg und Münſter“. Der hier 
abzweigende Fußweg führte über den Martins⸗ und den Blomeſch, 
durch das Martinianer Gehölz, überſchritt beim Eſelsbuſch 
(Sage vom Tecklenburger Eſel!) in der Nähe der Kötterei Klein- 
Nordhaus die Straße nach Hellern und lief dann an dem Kolonat 
Haunhorſt vorüber. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 105 


kamen ſpäter an die Heger Leiſchaft. Dieſe kaufte 

1702 von dem Sekretär Ameldung den Walfeldſchen und 
den Ameldungs⸗Kamp für 1100 Tl., 

1708 von Hermann Pagenſtecher einen Kamp im Rupen⸗ 
brock für 362 Tl., 

1709 von den Erben des Rudolf Klinke einen Kamp für 
390 Tl., 

1713 vom Ratsherrn Gerhard Voß zwei bei den Lehm⸗ 
kuhlen gelegene Kämpe für 1000 Tl., 

1726 von den Eheleuten Manto 1½ Morgen Land im 
Peiwinkel neben der Heger Furt für 312 Tl., 

1727 von der Witwe Wetter 1½ Morgen Land neben 
dem Steinweg, d. i. die Lotter Straße, für 500 Tl., 

1727 von den Erben des Dr. med. Ameldung 4 Morgen 
vor dem Heger Tor für 1200 Tl., 

1727 von Johann von Lengerke 1 Morgen für 300 Tl., 

1727 von Rudolf Schwartze 1 Morgen für 238 Tl., 

1727 von Witwe Münnich, geb. von Lengerke, 1 Morgen 
bei der kleinen Treppe!) für 300 Tl. und 

1728 von der Witwe von Baumgarten, geb. Schlaff, 
2 Morgen bei der kleinen Treppe für 700 Tl.) 

Die letzten ſechs Ankäufe hatten eine beſondere Urſache. 
Die Mehrheit der Leiſchaftsintereſſenten beſchloß nämlich, 
in der Nähe der Stadt Grundſtücke anzukaufen und als 
Gärten unter die Mitglieder zu verteilen.?) Für jede 
Trift ſollte gegen Zahlung von 2 Tl. ein Gartenſtück miet⸗ 
frei überlaſſen werden. Die Stücke ſollten alle möglichſt 


1) Sie lag am Steinwege zwiſchen dem Tore und der 
Eiſernen Hand. 

2) Belege für dieſe Ankäufe ſind die in der Lade der He. L. 
vorhandenen Urkunden. 

2) Fach 69 Nr. 10 und Fach 70/71 Nr. 18. Stüve behauptet 
(Mitt. 5, 20), der Ankauf dieſer Grundſtücke und ihre Zerlegung 
in Gärten ſei durch die Anlage der Auguſtenburg veranlaßt 
worden. 


106 Hoffmeyer, 


gleich ſein und verloſt werden. Keiner durfte ſeinen Garten⸗ 
teil veräußern. Die zu einem unbewohnten Hauſe ge⸗ 
hörenden Gärten ſollten an die Leiſchaft zurückfallen. Die 
Vorſteher griffen die ihnen geſtellte Aufgabe an, ohne den 
Rat um Genehmigung zu fragen. Deshalb ſandte der 
fiskaliſche Anwalt der Stadt im Mai 1927 dem Rat folgende 
Beſchwerde: „Vor 100 und mehr Jahren iſt angeordnet, 
daß ohne von Bürgermeiſter und Rat als Holzgrafen und 
Obervorſteher, ja Obrigkeit, vorher eingeholten consens 
binnen der Stadt⸗Feldmark an niemand einige Zuſchläge 
zugeſtanden, noch von jemand einige Kämpe gemacht werden 
ſollen. Davon ſcheinen ſich die Lehſchaften freimachen zu 
wollen. Die Rupenbrocker oder Heger haben z. B. einen 
1620 liegengebliebenen Platz bei der Lehmkuhle eingefriedigt, 
dagegen eine Einfriedigung des Haunhorſter Törners 
niedergeriſſen. Vor 2 oder 3 Jahren haben fie 1½ Morgen 
angekauft und eingefriedigt, und als das Glind auf Befehl 
des Rats niedergeriſſen wurde, es wieder aufgerichtet und 
nachts bewachen laſſen, wobei der Altermann Klingenberg 
die erſte Säule mit den Worten ſetzte: „Dich ſetzet jetzo ein 
ehrlicher Kerl, aber ein Schelm ſoll dich wieder heraus⸗ 
reißen.“ Jetzt wollen die Rupenbrocker am Steinwege 
große Strecken ankaufen und in Gärten umwandeln, ohn⸗ 
erachtet der Gärten ſchon mehr als zu viel um Osnabrück 
herumliegen und verſchiedene kaum untergebracht werden 
können.“ 


Der Rat ſandte dieſe Anzeige an die Leiſchaft. In ihrer 
Rechtfertigung verbaten ſich die Vorſteher zunächſt den un⸗ 
paſſenden Ton des Anwalts; dann fuhren ſie fort: „Daß 
Ew. Hoch⸗ und Wohlgeboren die Obrigkeit dieſer Stadt und 
Obervorſteher der Lehſchaft ſeien, wird von uns nicht allein 
nicht geleugnet, ſondern darüber freuen wir uns, inmaßen 
wir derowegen bei widrigen Zeiten uns dero klugen und 
ſtarken Verſtandes werden zu tröſten haben. Daß aber Ew. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 107 


Hoch⸗ und Wohlgeboren Holzgrafen der Heger Leiſchaft 
ſeien, daß wir alſo ohne vorher eingeholten consens und 
dafür zu der Stadt Beſten erlegte Recognition binnen der 
Stadt Feldmark keine Kämpe oder Zuſchläge machen können, 
dieſes alles, ſamt und ſonders, können wir auf keine Weiſe 
zugeben. Wir haben bisher niemals einen consens nach; 
geſucht und dafür gezahlt, obwohl wir viele Kämpe ein⸗ 
gefriedigt haben. Der Holzgraf erhält 44 des Kaufpreiſes, 
wenn der Käufer Land aus der gemeinen Mark erwirbt; 
wir aber kaufen Kämpe, die ſich ſchon im Privatbeſitz 
befinden.“ 


Der Rat war in Verlegenheit; jeder der 15 Ratsherren 
reichte ſeine Anſicht ſchriftlich ein. Die Leiſchaft blieb ohne 
Antwort. Endlich im März 1729 ſchrieb ihr der Rat: Es 
ſind ſchon Gärten reichlich vorhanden, mehr als 20 ſind 
winnlos. Unter Androhung einer Geldſtrafe von 200 Gold- 
gulden und eines körperlichen Arreſtes wird hiermit jede 
Neuerung im Heger Eſch verboten. Da wandten ſich die 
Vorſteher um Schutz an den Geheimen Rat, die biſchöfliche 
Regierung, die dem Rat jede Tätlichkeit wider die Vor⸗ 
ſteher bei willkürlicher Strafe verbot. Die Gärten wurden 
verteilt. Der Streitfall war im Intereſſe beider Teile 
bedauerlich. Der Rat fürchtete eine zu ſtarke Verſchuldung 
der Leiſchaft und wollte ſeine frühere Stellung ihr gegen⸗ 
über wahren. Er wurde von den Vorſtehern als Obervor⸗ 
ſteher auch ausdrücklich anerkannt. Auch der Laiſchaft war 
das Zerwürfnis unangenehm; noch 1767 baten die Vor⸗ 
ſteher um nachträgliche Genehmigung zur Anlage der 
Gärten; auch ſcheinen ſie noch eine Konſensgebühr in Geſtalt 
eines Zuſchlages zum Barenteich bewilligt zu haben. 

Die Bedenken des Rats wegen der finanziellen Ver⸗ 
hältniſſe der Leiſchaft waren nicht unbegründet. Die 
Kapitalſchuld war auf 8500 Tl. geſtiegen, die Verwaltung 
unter dem Buchhalter Lindlage (ſeit 1728) unordentlich. Er 


108 Hoffmeyer, 


war Wirt und wurde jahrelang wiedergewählt, bis endlich 
1739 Vorſteher und Intereſſenten ſich beim Rat beſchwerten, 
daß der Buchhalter die Rechnung nur vorgeleſen, aber nicht 
zur Reviſion abgeliefert habe, daß mehrere große Aus⸗ 
gaben nicht belegt ſeien. Lindlage wurde wiederholt vor- 
geladen und, weil er nicht erſchien, feſtgenommen. Er 
geſtand, daß er u. a. 2000 Tl. eingenommen, aber nicht 
gebucht habe. Da er den der Leiſchaft zugefügten Schaden 
nicht erſetzen konnte, wurde ſein Beſitz zwangsweiſe ver⸗ 
kauft; aber der Erlös reichte nicht aus, der Leiſchaft ihren 
Verluſt zu erſetzen.“) Um für die Zukunft zu verhüten, daß 
Kapitalien angeliehen, aber nicht gebucht wurden, legte der 
Buchhalter Gerhard Rudolf Abeken, der ſich auch das 
größte Verdienſt um die Entlarvung Lindlages erworben 
hatte, 1748 ein noch vorhandenes Kapitalienbuch an. Die 
Kapitalſchuld betrug damals 10 000 Tl. Die Rechnungs⸗ 
ablage am dritten Oſtertag war ſeit etwa 1700 mehr und 
mehr aus einer ernſten Arbeit ein Vergnügen geworden, 
bei dem jährlich 10—16 Tl. verunkoſtet wurden. 1712 z. B. 
wurden dabei etwa 5 Tonnen Bier vertrunken, 10 Pfund 
„gekerften Thoback“ und 42 Briefe Tabak verraucht und 
12 Dtzd. Pfeifen verbraucht. Um 1740 verſchwinden dieſe 
Ausgaben aus den Rechnungen. An ihre Stelle treten 
dann die für Schnatgänge und bei den Verkäufen. Bei 
einem Holzverkauf 1797 wurden 20½ Tl. verunkoſtet. 


Nach der Anlage der Gärten ruhte der Ankauf von 
Ländereien 50 Jahre; nur 1744 verkauften die Erben Wehr⸗ 
kamp der Leiſchaft einen Kamp bei der Lehmkuhle für 
430 Tl. Lebhaft wurde der Ankauf wieder gegen Ende des 
Jahrhunderts. 1783 erwarb Gaſtwirt Böhmer im Krummen 
Ellenbogen vom Domkapitel durch Tauſch den vor dem 
Heger Tor gelegenen „11000 Jungfrauen⸗Kamp“, den er 


1) R. Fach 70/71 Nr. 17. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 109 


für 1225 Tl. der Heger Leiſchaft überließ.“) Sie trat ihm 
dafür zwei Morgen Land am Wege nach Atter ab und 
zahlte 784 Tl. bar. Ferner kaufte die Leiſchaft 


1789 von Pagenſtechers Erben 1 Morgen Land im Pei- 
winkel für 227 Tl., 

1791 von Tiſchlermeiſter Berkemeyer 14% Morgen an 
Brökers Lehmgrube für 500 Tl., 

1793 von den Erben des 7 Frl. von Blechen 2 Morgen 

in den Güldenen Trögen für 695 Tl., 

1797 von Altermann Pagenſtecher 1 Morgen im Lien⸗ 
eſch für 330 Tl., 

1798 von Bögemann einen Grasanger im Lieneſch für 
225 Tl., 

1799 von den Geſchwiſtern Schlichter Land im Lieneſch 
für 400 Tl. 


Nachdem die Leiſchaft 1702 hinter Edinghaus die erſten 
Eichentelgen?) und Eicheln gepflanzt hatte, ſetzte ſie die 
Beforſtung der Oedländereien eifrig fort, ſo daß ſie Ende 
des 18. Jahrhunderts oft Holzauktionen abhalten konnte. 
1808 betrug ihr Forſtbeſtand 11 Malterſaat und 5 Scheffel⸗ 
ſaat. So entſtand das ſchöne und wertvolle Heger 
Gehölz. Im ganzen beſaß die Leiſchaft damals 148 ha 
(etwa 1200 Scheffelſaat) Grundbeſitz, von denen 144 kulti⸗ 
viert waren.“) Dieſes erfreuliche Ergebnis verdankte fie 

1) 1309 erbaute man auf dem Schlagvorder Berge für 
12 alte, bedürftige Prieſter eine Klauſe (Klus), die man nach 
den 11000 Jungfrauen, welche vor Köln den Märtyrertod er- 
litten haben ſollen, Hoſpital zu den 11000 Jungfrauen 
nannte. Als 1553 Herzog Magnus gegen die Stadt heranrückte, 
um ſich an dem Biſchof zu rächen, verbrannte man mit den 
übrigen außerhalb der Stadtmauer gelegenen Gebäuden auch 
dieſe Klauſe. Sie iſt ſpäter nicht wieder errichtet; aber der 
Hügel, auf dem ſie gelegen, trägt noch heute ihren Namen. 

2) Telgen bezeichnet ſowohl Zweige als Pflänzlinge. 

5) R. Fach 69, Nr. 6. 


110 Hoffmeyer, 


doch nur ihrem Zuſammenſchluß. Trotzdem wünſchten ſchon 
um die Mitte des 18. Jahrhunderts mehrere Intereſſenten 
eine Teilung der Leiſchaftsgründe; auch 1785 ſtellte eine 
Minderheit denſelben Antrag. 1801 war ſelbſt die Mehrheit 
für eine Teilung. Sie verklagte den Vorſtand ſogar bei 
der Juſtizkanzlei, aber ohne Erfolg. Doch beſchloß der Vor⸗ 
ſtand 1802, allen Mitgliedern, welche es wünſchten, aber⸗ 
mals einen Garten mietweiſe zu überlaſſen. Alle ſollten 
durchs Los ein gleich großes Stück erhalten, Tauſch und 
Aftervermietung nicht geſtattet ſein. Für die nahe gelegenen 
Stücke ſollte jährlich 23, für die entfernteren ½, für die ent⸗ 
fernteſten 13 Taler Miete gezahlt werden. Es wurden 79, 
53 und 94, zuſammen alſo 226 Stück verloſt. 


Die Arbeit der Vorſteher, beſonders des Buchhalters, 
war im Laufe der Zeit ſehr gewachſen, ſo daß man ihnen 
nicht zumuten konnte, daß ſie die viele Arbeit und Zeit der 
Leiſchaft ohne Vergütung opferten. Sie erhielten wohl un⸗ 
entgeltlich Plaggen, durften in alter Zeit in den begeilten 
Kämpen ohne Vergütung ½ Scheffel Leinſamen ſäen, er- 
hielten bei der Verpachtung eines Kampes je 1 Tl., auch 
eine geringe Winngebühr bei der Hebung von Pacht⸗ oder 
Auktionsgeldern, und ihre Kühe hatten freie Weide. Außer⸗ 
dem empfing um 1800 der Buchhalter jährlich 10, jeder 
andere Vorſteher 3 Tl., 1830 aber 40 und 15 Tl., ſpäter 
80 und 27 Tl. Das war eine durchaus ungenügende Be⸗ 
ſoldung. Bedenkt man, daß die Vorſteher neben den vielen 
Opfern mit noch ſo manchen Widerwärtigkeiten zu kämpfen 
hatten, ſo muß man ſich wundern, daß ſich immer noch 
Männer zur Uebernahme des ſchwierigen Amtes fanden. 
Die Wahl der Vorſteher erfolgte in alter Zeit alſo: 
der abgehende Buchhalter ernannte 4 Männer (den erſten 
Kür); dieſe erwählten 4 andere Männer (den zweiten Kür), 
und dieſe beſtimmten die 4 Vorſteher. Dabei mußten Gilde 
und Wehr gleichmäßig berückſichtigt werden. Der Buch⸗ 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 111 


halter konnte vorher mit Freunden bereden, wer gewählt 
werden ſollte, um unliebſame Perſonen aus dem Vorſtande 
fernzuhalten. Nach Lindlages Entlaſſung beſchloß man 
1739 folgendes Wahlverfahren: Der Buchhalter ernennt 
zwei Intereſſenten, 1 aus der Gilde, 1 aus der Wehr. Die 
übrigen Intereſſenten ernennen ebenfalls 1 aus der Gilde, 
1 aus der Wehr. Dieſer erſte Kür wählt 2 aus der Gilde, 
2 aus der Wehr, und dieſer zweite Kür ernennt die 4 Vor⸗ 
ſteher. 1766 beſchwerten ſich mehrere Intereſſenten über 
den Buchhalter Flohr, daß kein Vorſteher aus der Wehr 
gewählt ſei. Der Rat aber entſchied: Wenn die Gewählten 
tüchtig ſind, iſt es gleichgültig, ob ſie der Gilde oder der 
Wehr angehören. 1801 wollten viele Intereſſenten die 
Wahlhandlung abermals ändern; der Rat aber empfahl (1), 
bei dem herkömmlichen Brauch zu bleiben.“) Später führte 
die Leiſchaft die Wahl durch Stimmzettel ein. 

Noch häufiger und heftiger entbrannte der Streit 
um die Triftgerechtigkeit. Der Heger Törner 
war urſprünglich in der Leiſchaft nicht berechtigt, weil er 
nicht in der Stadt wohnte. Als aber der Rat 1553 das 
Hofhaus zur Twente in die Schweineſtraße verlegte (S. 109), 
übertrug er deſſen Berechtigung, im Winter eine un⸗ 
begrenzte Zahl Schafe auf die Weide der Heger Leiſchaft 
zu treiben, auf den Törner. Der Rat war Intereſſent der 
Leiſchaft; er beſaß für das Rathaus und für das ſog. Stein⸗ 
kampsloch (Gefängnis, Markt 2 und 3) je 3 Triften. Auch 
dieſe übertrug er in unvordenklichen Zeiten auf den Törner. 
Nachdem die Schafzucht infolge des Verfalls der Mol: 
weberei ihre Bedeutung verloren hatte, ſchloß die Leiſchaft 
1754 mit dem Rat den Vertrag: Der Törner darf ſeine 
Schafe von Martini bis Mariä Himmelfahrt gegen eine 
Vergütung von jährlich ½ Tl. im Rupenbrock weiden. 
Aber 1777 beklagten ſich die Heger, Natruper und Mar⸗ 


1) R. Fach 70/71, Nr. 16 u. 18. 


112 Hoffmeyer 


tinianer Leiſchaft über die ungewöhnlich große Schafherde 
des Törners, die dem Wintergetreide großen Schaden zu⸗ 
füge. „Er war“, fo ſchreiben ſie,“) „urſprünglich ein Baum⸗ 
ſchließer, iſt aber jetzt ein Meier.“ Zwar bewilligte die Lei⸗ 
ſchaft ihm 1813 noch zwei Triften, aber unter der Bedin⸗ 
gung, daß er nur Kühe und auch nur mit dem Leiſchafts⸗ 
hirten auftreiben dürfe. Bevor der Rat 1842 den Heger 
Turm an Lotteriedirektor Lodtmann verkaufte, beantragte 
die Leiſchaft obige Berichtigung ablöſen zu dürfen. Der 
Rat forderte für jedes Scheffelſaat der Leiſchaft eine jähr⸗ 
liche Rente von 4 3. Als dies abgelehnt wurde, verkaufte 
er dieſe Berechtigung nicht mit. Da die Leiſchaft aber 1872 
die Kuhweide überhaupt aufhob, verpflichtete ſie ſich 21. 12. 
1871, dem ſtädtiſchen evangeliſchen Kirchen⸗ und Schulfond 
eine jährliche Rente von 4 8 für 1 Schfſ., für 1539 Schfſ. 
14 Quadratruten alſo 21 Tl. 11 gl. 4 3 zu zahlen.?) 


Unter Biſchof Ernſt Auguſt I. kamen Jeſuiten als 
Lehrer des Karolinums nach Osnabrück und erbauten ſich 
1681 (Gr. Domsfreiheit 1) ein eigenes Heim, das aber in 
keiner Leiſchaft berechtigt war. Deshalb wurden ihnen vom 
Domkapitel zwei kleine Vikarienhäuſer mit Triftberechtigung 
in der Heger Leiſchaft überwieſen. Sie ſandten nun eine 
Kuh mit auf die Weide; die Vorſteher ließen ſie aber 
zurücktreiben. Auch ein Arbeiter, den ſie unaufgefordert 
zum Burwerk ſandten, wurde nicht zugelaſſen. Sie ver⸗ 
klagten die Vorſteher bei der Kanzlei; ſie aber antworteten: 
Einer Vorladung der Kanzlei folgen wir nicht, weil wir 
dem Rat unterſtehen. Die Jeſuiten ſind nicht berechtigt, 
weil die Vikarienhäuſer unbewohnt find.?) Als 1704 der 
Vikar Pielſticker mehr Kühe zur Weide ſandte, als 


1) Na. L. B. Nr. 29. 
2) Protokollbücher der He. L. 
) Lade der He. L. Pack 93. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 113 


er berechtigt war, wurden ſie ihm zurückgetrieben, und er 
durfte ſie den ganzen Sommer nicht wiederſchicken. 


Die meiſte Sorge und die größte Laſt bereiteten dem 
Vorſtande der Wegebau. Die Heger Leiſchaft hatte die 
Lotter⸗Lengericher Straße zu unterhalten. Sie begann 
16 Ruten vom Pfeiler des Heger Tors und gehörte der 
Leiſchaft bis zur Grenze der Gemarkung Hellern beim Heger 
Turm in einer Länge von 581½ Rute. Die meiſten Koſten 
verurſachte die Heger Furt. Immer wieder finden ſich 
in den Rechnungen Ausgaben für Wegebeſſerungen in der 
Heger Furt. Trotzdem ſagt Stüve (Mitt. 5, S. 98): „Der 
Zuſtand der Wege in der Feldmark war entſetzlich .. , auch 
vor dem Heger Tor, wo der tiefe Hohlweg der Heger Furt 
noch zu ſehen iſt und die Wagen es vorzogen, mit großer 
Gefahr an beiden Seiten über den Rand des Hohlwegs zu 
fahren.“ Vom Tore bis zum Blumenhallerweg war die 
Straße ſchon früh mit Steinen gepflaſtert; weiterhin aber 
war ſie mit „Grut“ (Grus, Steingeröll) beſchüttet. 1678 
z. B. fuhren 48 Wagen Grut, und 1800 ſchaffte man 405 
Fuder dorthin. Da der Weg auch als „holländiſche“ Poſt⸗ 
ſtraße diente, hielt die Regierung ſtreng auf gute Unter- 
haltung. 1704 verlangte der Rat, der von der Regierung 
gedrängt wurde, Ausbeſſerung der Straße bei Verluſt der 
Trift für die ganze Leiſchaft. Beſonders ſcharf wurde 
darauf gehalten, wenn hoher Beſuch in Ausſicht ſtand, wie 
1715, als König Georg J. hier ſeinen Bruder Biſchof Ernſt 
Auguſt II. beſuchte, und 1788, als König Friedrich 
Wilhelm III. von Preußen hier durchfuhr. 1748 bepflanzte 
die Leiſchaft auf Anregung ihres Buchhalters Abeken 
den Steinweg mit zwei Reihen Linden, und die Straße 
hieß fortan „Unter den Linden“. 


Seitdem auf Möſers Veranlaſſung die Lotterie ein⸗ 
gerichtet war, erhielt die Leiſchaft ab und an einen Zuſchuß 
von etwa 200 Tl., und das Zollholz konnte für 30, 40, 

Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 8 


114 Hoffmeyer, 


höchſtens 50 Tl. verkauft werden; das reichte für die Weg⸗ 
bauunterhaltung um ſo weniger aus, als ſeit 1803 die 
fremden Truppen gepflaſterte Wege verlangten. 1805 
befahl die Regierung, ſtatt der Sandwege dauerhaftes 
Pflaſter anzulegen. Die Leiſchaft baute daran drei Jahre. 
Am 1. Juni 1805 hörte die Abgabe des Zollholzes auf; 
dafür wurde die Zahlung eines Weggeldes eingeführt, 
das an den Toren erhoben wurde.!) Die Heger Leiſchaft 
erhielt in den Jahren 1805—1809 rund 964 Tl., mußte 
aber für den Wegbau 4691 Tl. aufwenden. 1809 wollte der 
Präfekt die großen Heerſtraßen auf den Staat übernehmen. 
Die Vorſteher erklärten: „Wir würden für die Befreiung 
von der Wegbaulaſt ſehr dankbar ſein. Aber die Straßen 
ſind unſer Eigentum. Wir haben auf ihren Ausbau allein 
in den letzten Jahren 17 700 Tl. verwandt; wir können die 
Straßen daher nur gegen Erſatz dieſer Unkoſten abtreten.“ 
Daran dachte aber die Weſtfäliſche Regierung nicht; ſie 
erklärte die Straßen für Staatseigentum, tat aber für ihre 
Unterhaltung gar nichts. Sie wurden dann in den nächſten 
Jahren gründlich zerfahren. 

Die 1814 zurückgekehrte Hannoverſche Regierung wollte 
die Zeit der Fremdherrſchaft als nicht vorhanden geweſen 
betrachten, alſo alle die alten Verhältniſſe und Einrichtungen 
vor 1789 wieder einführen. Die Leiſchaftsvorſteher ſtellten 
der Regierungskommiſſion ihre ſchwierige Lage vor, was 
für Opfer ſie bereits für den Wegbau gebracht hätten, und 
daß ſie nicht imſtande ſeien, die gänzlich zerfahrenen Straßen 
mit eigenen Mitteln wieder herzuſtellen und zu unterhalten, 
daß ſie aber zur Unterhaltung der Wege bereit ſeien, wenn 
ihnen die ausgelegten Kapitalien nebſt Zinſen zurückgezahlt 
würden und der Staat die Heer⸗, Stein⸗ oder Poſtſtraßen 
übernähme. Das lehnte die Kommiſſion einfach ab; die 
Leiſchaften mußten die Laſt des Wegebaues von neuem 


1) Lade der He. L. Pack 104. Vgl. auch die Rechnungen! 


Die Osnabrücker Leiſchaften 115 


übernehmen. Die Heger erhielten 1815 einen Zuſchuß von 
300 Tl., dann alljährlich ihren Anteil am Weggeld. Seit 
1830 mußte der ſtaatliche Wegbauaufſeher Sieckmann die 
ſtädtiſchen Landſtraßen beſichtigen und ein Verzeichnis der 
erforderlichen Arbeiten anfertigen. Der Magiſtrat hatte 
darüber zu wachen, daß dieſe Arbeiten ausgeführt wurden. 
Die Leiſchaften erhielten ihren ſtaatlichen Zuſchuß nur, wenn 
ſie nach dem Urteil des Wegbauaufſehers ihre Pflicht erfüllt 
hatten. Nach einer Zuſammenſtellung des Buchhalters 
Flohr hat die Heger Leiſchaft in den Jahren 1805—1837 
beim Wegbau 33 863 Tl. zugelegt. Erſt am 1. Oktober 
1859 übernahm die Stadt die Lotter⸗Lengericher Straße, 
aber ohne der Leiſchaft eine Vergütung zu zahlen. 


Auch ſonſt hat die Leiſchaft ſozialle Aufgaben 
gelöſt und Werke der Nächſtenliebe verrichtet, zu⸗ 
nächſt in betreff des ſtädtiſchen Feuerlöſchweſens. 
Sie ſchaffte 1694 für 50 Tl. eine eigene Spritze an und 
ſchenkte 1696 dem Rat zur Beſchaffung einer aus Amſter⸗ 
dam bezogenen Handdruckſpritze mit Schlangen ebenfalls 
50 Tl.!) 1722 ſchaffte die Leiſchaft auf Wunſch des Rats 
für 160 Tl. eine Feuerſchlange an.?) Sie wurde alljährlich 
unter Aufſicht des Rats auf dem Markt probiert; darauf 
hielt die Spritzenmannſchaft auf Koſten der Laiſchaftskaſſe 
den Spritzenzehr. Hut und Mantel wurden ihr 
geliefert. Die von dem hieſigen Kupferſchmied Fortlage 


1) Rechnung von 1694 und 1696. Der Jahresrechnung von 
1752/3 iſt ein Inventar beigefügt, das u. a. enthält: „1 Schap 
für die Schriften, 2 ſilberne Löffel, 1 Penningbrot aus der 
Teuerung, 1 Meſſingſpritze in einem Faß. In R. Fach 53/54 
235 I 2. Heft findet ſich folgende Rechnung über die Beſchaffung 
der erſten ſtädtiſchen Spritze: Amsterdam 20. 4. 1695 für Rudolf 
Abeken „van en Kopre Slang-brand sprütz gelevert“ 400 Gulden, 
mit Nebenteilen 413 Gl. 8 ß, in Zwolle Acciſe 17 Gl. 14 , 
Spendiret und verunkoſtet 5 Gl., Fracht 9 Gl. 46 = 445 Gl. 6 B. 

) Nach dem Lagerbuch. Vg. Mitt. 13 S. 17. 


8* 


116 Hoffmeyer, 


angefertigte Spritze hat bis in unſere Tage ihren Dienſt 
verrichtet. In der traurigen Nachkriegszeit hat man ihr 
1919 das Kupfer geſtohlen. Bis jetzt hat die Stadt der 
Leiſchaft ihre Feuerlöſchpflicht noch nicht abgenommen. 

Eine Straßenbeleuchtung kannte Osnabrück bis 
zum Ende des 18. Jahrhunderts nicht. 1795 beſchloſſen die 
Anwohner des Marktes, dieſen zu erleuchten. 1797 hatten 
ſie 18 Laternen beſchafft; die Beleuchtung koſtete ihnen — 
nur während des Winters — 50—60 Tl. Am 22. 10. 1802 
beſchloß die Heger Leiſchaft, die Beleuchtung in ihrem Bezirk 
auf ihre Koſten zu übernehmen. Sie beſchaffte 68, die 
Krahnſtraße ſchenkte 13 und die Marktbewohner ihre 
18 Laternen. Man brannte Tran. Im ganzen hat die 
Leiſchaft von 1802—1808 für die Straßenbeleuchtung 
1870 Tl. ausgegeben.“) Dann übernahm die Stadt die 
Straßenbeleuchtung. 

Die beiden evangeliſchen Kirchen und Kirchſpielſchulen, 
beſonders die Marienkirche, haben wiederholt bedeutende 
Unterſtützungen empfangen. 1723 forderte der Rat die Lei⸗ 
ſchaft auf, der Mariengemeinde zur Beſchaffung einer neuen 
Glocke 75 Tl. zu bewilligen. Um ſich nichts vorſchreiben 
zu laſſen, bewilligte ſie 80 Tl. Für den Bau einer neuen 
Orgel in St. Marien bewilligte die Leiſchaft 1789 und 1795 
je 300 Tl., 1797 noch 400 Tl. Um 1800 erbauten beide 
evangeliſche Gemeinden neue Schulen; die Leiſchaft ſchenkte 
jeder zwei Triften und der Mariengemeinde als Zuſchuß 
zu den Baukoſten 200 Tl. Als 1836 das Dach der Marien- 
kirche vom Sturm abgeworfen wurde, half die Leiſchaft zum 
Wiederaufbau durch das Geſchenk von 2 Balken und 
16 Sparren. Damit dieſelbe Gemeinde ihr heute ſo ſchönes, 
damals aber arg verfallenes Gotteshaus für eine würdige 
Feier des Reformationsfeſtes 1843 wiederherſtellen könne, 
ſchenkte ihr die Leiſchaft 1842 tauſend Taler. Auch die 


1) Lade der He. L. 


— 2—ä.— — 
—— 


Die Oenabrücker Leifchaften. 117 


Katharinenkirche erhielt 1845 zum Bau des dritten Prediger⸗ 
hauſes 100 Tl. und 1851 für ein neues Kirchenfenſter eben- 
falls 100 Tl. Ebenſo erhielten beide evangeliſche Ge⸗ 
meinden je 500 Tl. zur Anſchaffung einer Glocke. Wieder⸗ 
holt kaufte die Leiſchaft in teuren Zeiten, ſo 1699, 1740 und 
1772, Roggen im großen ein und gab ihn den bedürftigen 
Mitgliedern mit Schaden wieder ab. Der Hirt, die Schütter, 
Abgebrannte oder ſonſt Notleidende erhielten oft Unter- 
ſtützungen bis zu 25 Tl. Im 8 6 der Verfaſſung von 1841 
heißt es: „Sämtliche Strafgelder fallen den hieſigen Armen 
anheim.“ 

Die von der preußiſchen, weſtfäliſchen, franzöſiſchen und 
hannoverſchen Regierung eingeforderten vielen Berichte 
geben uns Auskunft über die Verhältniſſe der Lei⸗ 
ſchaft zu Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie 
hatte trotz der Schwere der Zeit 1811 Lodtmanns Kamp bei 
Peiwinkels Ort für 700 Tl. gekauft!) und kaufte 1815 an 
demſelben Ort von Henrici 5 Scheffelſaat Ackerland für 
225 Tl. Seit einigen Jahren vermietete ſie die begeilten 
Kämpe nicht mehr auf 3 oder 4 Jahre, ſondern beackerte 
ſie ſelber und verkaufte die Ernte. Maire Stüve hatte dies 
nicht gebilligt, aber geſtattet. Sobald die Franzoſen im 
November abgezogen waren, konnten die Vorſteher die Ver⸗ 
waltung ganz ſelbſtändig führen; der Rat miſchte ſich nur 
ein, wenn ſich ein Intereſſent beſchwerte. Die Leiſchaft 
zählte 258 Mitglieder mit 679 Triften. Nur 150—160 
Kühe wurden auf die Weide getrieben. Von Maitag bis 
Michaelis blieben ſie nachts draußen; dann kamen ſie bis 
Martini abends heim, von Martini bis Mai blieben ſie im 
Stall. Nur zur Weide dienten 93 Scheffelſaat auf dem 
Moor, 68 Schſ. wurden erſt geweidet, ſpäter auch noch 
gemäht. 31 Kämpe oder 541 Schſ. dienten dem Ackerbau. 


1) Nur aus Beſorgnis, daß ſich dort jemand anbauen würde, 
was damals erlaubt war. 


118 Ä Hoffmeyer, 


70 Schſ. waren den Mitgliedern zum Gemüſebau überlaſſen. 
Die Holzungen umfaßten 163 Schſ.!) 

Die Bewohner der ſtädtiſchen Beſitzung Barenteich 
fügten der Heger wie der Natruper Leiſchaft durch Weide⸗ 
und Holzfrevel großen Schaden zu; daher beſchloß die 
Mehrheit beider Leiſchaften, die Beſitzung anzukaufen. Die 
Stadt wollte ſie gern abtreten; deshalb waren mehrere Lei⸗ 
ſchaftsintereſſenten gegen den Ankauf. In dem öffent⸗ 
lichen Aufgebot Oſtern 1815 behielt Buchhalter Flohr das 
Höchſtgebot mit 2100 Tl. Gold. Jede der beiden Leiſchaften 
zahlte davon die Hälfte. Sie übernahmen das Gut ſofort, 
brachen das alte „Herrenhaus“ ſowie die Schutzmauer ab 
und erbauten 1816 ein neues Wohnhaus in Verbindung 
mit dem Oekonomiegebäude. 1818 war es fertig und koſtete 
4593½ Tl. Dann verpachteten ſie das Beſitztum. Es be⸗ 
reitete ihnen aber wenig Freude; die geringe Miete wurde 
von den Reparaturen verſchlungen. Deshalb verkauften ſie 
es 1850 für 3535 Tl., alſo mit Schaden.) 

Die zur Zeit der Fremdͤherrſchaft geſperrten Holzver⸗ 
käufe wurden nach dem Abzug der Franzoſen nachgeholt. 
Auf dem erſten (1813) gaben die Vorſteher aus Freuden 
über die wiedererlangte Freiheit den Käufern Bier, Brannt⸗ 
wein und belegte Butterbrote. Im Winter 1838/9 nahmen 
ſie für Holz etwa 1200 Tl. ein; dagegen machten ſie bei der 
eigenen Bewirtſchaftung ihrer Aecker keine guten Geſchäfte. 
Deshalb beſchloß die Leiſchaft 1847, den Intereſſenten nach 
Triftgerechtigkeit abermals Land, und zwar 99½ Morgen, 
durchs Los mietfrei zu überlaſſen. Doch behielt ſie ſich das 
Eigentumsrecht vor. Auch durften die Intereſſenten ihr 
Grundſtück weder einfriedigen, noch beforſten, noch 
bebauen.?) 


1) R. Fach 69, N. 6. 
2) Lade der He. L. 
) Gedruckte Statuten v. 1. 6. 1847. In der Lade der He. L. 


— —— — 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 119 


Nach der Verfaſſung von 1841 bildeten den Vorſtand 
der Leiſchaft: 1 Buchhalter, 3 Vorſteher, 1 Protokollführer 
und 12 Deputierte. Sie umfaßte 259 Intereſſenten mit 
684 Triften. Aber die Zahl der auf die Weide getriebenen 
Kühe nahm mehr und mehr ab. Um 1830 ſank ihre Zahl 
unter 100. Deshalb nahm man gegen erhöhtes Weide⸗ 
geld fremde auf, aus Bramſche, Bohmte, Biſſendorf uſw. 
Der Hirt erhielt einen beſtimmten Lohn, ſeit 1785 je ſechs 
Mariengroſchen für 200 Kühe, im 19. Jahrhundert ein 
beſtimmtes Gehalt. Im Winter wurde er gegen Tagelohn 
mit Arbeiten an Gräben, Wällen uſw. beſchäftigt. Auch 
durfte er zu Weihnacht oder Neujahr den Intereſſenten 
gratulieren. Er hatte freie Wohnung im Heger Tor. Als 
man aber 1815 den Zwinger dieſes Tores abbrach, um den 
noch vorhandenen Neubau aufzuführen, verlor er ſeine 
Wohnung und erhielt ſeitdem jährlich 15 Tl. Miets⸗ 
entſchädigung. 1821 aber erbaute die Leiſchaft auf der 
Lehmkuhle ein neues Hirtenhaus für 388½ Tl. Die 
Schütter — anfänglich hatte man vier, ſpäter nur einen 
— mußten ſich ſelber Wohnung beſorgen, erhielten ein nur 
geringes Gehalt, aber die Schüttgebühren und wurden faſt 
ſtändig in der Leiſchaft beſchäftigt. Der Schütter beſorgte 
die Botſchaften für den Buchhalter, „verdagte“ die Inter⸗ 
eſſenten zu den Verſammlungen, erhob die Beiträge und 
führte bei größeren Arbeiten, bei der mehrere Togelöhner 
beſchäftigt waren, die Aufſicht. Hirt und Schütter hatten 
freie Trift für ihre Kühe und waren von den bürgerlichen 
Laſten frei. 


Nach der Landverteilung im Jahre 1847 trieben die 
Intereſſenten, mehr als bisher ſchon, nicht nur Garten⸗ 
und Gemüſe⸗, ſondern auch Kornbau. Da fehlte aber den 
meiſten die Dreſchdiele; deshalb beſchloß die Leiſchaft 1849, 
ein Dreſchhaus zu erbauen. Sie kaufte 1854 Radowés 
Garten vor dem Hegertor (Ecke der Berg- und der Lotter 


120 Hoffmeyer, 


Straße) und errichtete dort ein Dreſchhaus, das Oſtern 1855 

mit Muſik und Feſtzug feierlich eingeweiht wurde. Jedes 

Mitglied erhielt einen Gutſchein für 8 gel. Die bei der 

Einweihung geſungenen Lieder waren von dem Lehrer Karl 

Roſenthal und Hermann (von der Butenburg) Schröder. 

früher Kantor in Achelriede, gedichtet.“ 

In der Heger Leiſchaft waren folgende Häuſer trift⸗ 

berechtigt: 

Heger Straße: Nr. 1, 3—6, 8—13, 15—18, 20—28, 
30, 33, 34, 36. 

Rolandsmauer: Nr. 1—3, 4a, 4b, 6b, 7—12, 14, 15, 
17, 22, 24a, 24b, 25. 

Bocks mauer: Nr. 3, 6, 7, 12. 

Marienſtraße: Nr. 5, 6, 8—12, 14, 15, 17—19. 

Dielinger Straße: Nr. 2—4, 6a, 6b, 7—18, 24—32, 
34—48. | 

Große Gildewart: Nr. 6, 8, 10—15, 17—21, 23—31. 

Kleine Gildewart: Nr. 2, 4, 8—12. 

Bierſtraße: Nr. 19, 21—25, 27, 28. 

Krahnſtraße: Nr. 1—4, 6—12, 14, 16—18, 20—23, 
34, 36—42, 44, 46—53. 

Markt: Nr. 2—20, 22—25, 27, 30.3) 

Haſeſtraße: Nr. 27—42, 45, 48, 49, 51, 40a.“) 


1) Nach den Lagerbüchern der He. L. 

*) Lade der He. L., beſ. die Rechnungen. 

2) Nr. 2 u. 3 war früher das Gefangenhaus, ihm wurde 
1839 die Gerechtigkeit der Stadtwage übertragen. 

5) An der Stelle der jetzigen Biſchöflichen Kanzlei lagen 
früher ein kleineres Kanzleigebäude, die Martinskapelle und zwei 
Vikarienhäuſer, das eine zu 1, das andere zu 2 Triften berechtigt. 
Sie erhielten daher auch 1727 das eine 1, das andere 2 Gärten. 
1784 brach man alle vier Gebäude ab. Da ſeitdem von dieſen 
Häuſern die Burwerke nicht geleiſtet, auch die Beiträge nicht ge⸗ 
zahlt wurden, ſtrich die Leiſchaft der Kanzlei die Weidegerechtig⸗ 
keit, gab ihr auch 1801 und 1847 bei der Landverteilung kein 
Grundſtück, ließ ihr aber die drei Gärten. 


—AA— 


Die Osnabrücker Leiſchaſten. 121 


Turmſtraße: Nr. 11, 13—16, 18, 19, 24, 25, 28—30. 
Sackſtraße: Nr. 8—10. 

Jakobſtraße: Nr. 4, 6. 

Domhof: Nr. 2—4, 4b. 

Große Domsfreiheit: Nr. 2—10, 13—16.') 

Die Heger Bleiche. 

Durch nichts ſind die Leiſchaften ſo beliebt, ſo volks⸗ 
tümlich geworden, wie durch ihre Schnatgänge. Ihre 
eigentliche Aufgabe erhellt durch die Schilderung des Schnat- 
gangs der Herrenteichsleiſchaft von 1713. Die erſte Er⸗ 
wähnung eines Schnatganges der Heger Leiſchaft findet ſich 
in der Rechnung für 1636, wo es heißt: Wurden die Land⸗ 
wehr, Dämme und Hagen beſichtigt und dabei 1 Tl. 17 5 
für Bier und Kringel ausgegeben. Von einer Beſichtigung 
iſt ſpäter kaum noch die Rede; die überließ man den Vor⸗ 
ſtehern, die etwa in Begleitung einiger Intereſſenten jähr⸗ 
lich mehrmals die Leiſchaftsländereien begingen. Bei 
dem Schnatgang von 1688 wurden ſchon 31 Tl. 25 9 3 
für Bier, Pipen, Thobak und Kringel verunkoſtet. Der von 
1698 koſtete 35 Tl.; man nahm aber auch Muſik mit: 
Trommeln, Baß und Figolin. Ueber den Schnatgang von 
1707 heißt es im Lagerbuch: Der Obſervance nach zog ein 
Teil aus der Heger Pforten bis an den Heger Thorn, der 
andere Teil über den Armenhof, aus der Natruper Pforte (1), 
den grünen Weg (ietzt Gutenbergſtraße) hinan über Eding⸗ 
haus nach dem Barendike zu, dann bey der (Hirten?) Hütten 


1) Dies Haus kaufte 1835 der Kanzlei⸗Regiſtrator Lyra. 
Sein Sohn Juſtus Wilhelm Lyra, ſpäter Paſtor und 
Komponiſt, dem wir vor dem Haſetor ein ſo ſinniges Denkmal 
geſetzt haben, iſt Haſeſtraße 55 geboren, hat aber 1835—1841 mit 
ſeinen Eltern auf der Gr. Domsfreiheit gewohnt. Nachdem der 
Vater 1848 geſtorben war, verkaufte die Mutter das Haus. Als 
der Sohn, von ſchwerer Krankheit geneſen, 1853 zurückgekehrt 
war, wohnte er 1855 Gr. Str. 41 und ſeit Michaelis d. J. mit 
ſeiner Mutter Seminarſtraße 27. 


122 Hoffmeyer, 


eine Tonne Bier mit Krengeln verkonſumiert, das übrige 
in der Stadt in Schumachers Hauſe verzehrt. Nachdem die 
Leiſchaft 1722 die neuangeſchaffte Spritze probiert hatte, 
ging ſie „Generalſchnat“, wobei 6 Tonnen Bier vertrunken 
wurden. Auch 1754 und 1763 wurde Schnatgang gehalten. 
Der von 1787 koſtete über 90, der von 1800 über 100 Tl. 
An dem nächſten Schnatgang, der erſt 1821 auf Barenteich 
gefeiert wurde, nahmen über 1000 Menſchen teil. Um die 
Snat genau zu verfolgen, zog der Feſtzug 1836 durch die 
Kellerräume des Rathauſes, über die Bierſtraße durch das 
Haus Nr. 19, einen Stall an der Kleinen Gildewart, über 
die Große Gildewart und den Waiſenhof durch deſſen 
Hintergebäude zur Bocksmauer. Dort teilte er ſich: die 
eine Hälfte zog aus dem Heger, die andere aus dem 
Natruper Tor. 12 Muſiker, 4 Trommler und 2 Fahnen⸗ 
träger begleiteten ihn zum Barenteich. Dort wurden 600 
Kringel verteilt, 9 Tonnen Bier vertrunken. 350 Lampions 
erleuchteten den Feſtplatz; an drei Stellen wurde die Nacht 
durch getanzt. Es koſtete der Leiſchaft 147 Tl. Aehnlich 
verliefen die Feſte 1843 auf Barenteich und 1850 auf 
Bellevue. 1855 feierte man die Einweihung des Dreſch⸗ 
hauſes. Da die Beſitzer des genannten Hauſes an der 
Bierſtraße ſowie des Stalles den Durchgang verbaut hatten, 
befahl ihnen der Leiſchaftsvorſtand 1866 unter Androhung 
von Strafmaßnahmen, die Hinderniſſe zu entfernen. Das 
iſt aber wohl nicht geſchehen. 


In neuerer Zeit verlief der Schnatgang in folgender 
Weiſe. Man feierte ihn alle 7 Jahre: 1899 (diesmal erhielt 
jeder Intereſſent 10 Mk. zum Verzehren!), 1906, 1913 und 
1920. An dem beſtimmten Tage verſammelte ſich der Vor⸗ 
ſtand, die eingeladenen Spitzen der Behörden und andere 
angeſehene Perſonen ſowie einige Intereſſenten nachmittags 
um 2 Uhr im Friedensſaale. Der Buchhalter begrüßte die 
erſchienenen Gäſte und teilte einiges aus der Geſchichte oder 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 123 


über die jetzigen Verhältniſſe der Leiſchaft mit, worauf 
gewöhnlich der Oberbürgermeiſter etwas erwiderte. In⸗ 
zwiſchen hatten ſich die übrigen Intereſſenten zum Feſtzuge 
geordnet. Vorauf ſchritten zwei altertümlich gekleidete 
Schütter mit langen Bärten und mit Axt und Spaten. 
Dann folgten der Hirt mit dem alten Hirtenhorn und 
langem Spieß ſowie ein Mann mit der Wolfstrommel, 
beide ebenfalls altertümlich gekleidet. Hierauf kam die 
Muſik, und ihr ſchloſſen ſich der Vorſtand und die Ehren⸗ 
gäſte an. Dann folgte eine Abteilung Knaben mit rot- 
weißen Schärpen, darauf die übrigen Intereſſenten. Den 
Schluß bildete wenigſtens bis zum Tore hinaus ein Haufe 
freiwillig mitgelaufener Jungen. Auf ein Zeichen des 
Feſtleiters gab der Hirt mit ſeinem Horn das Zeichen zum 
Abmarſch. Die Muſik ſetzte ein, und der Zug marſchierte 
durch die geſchmückten Straßen des Laiſchaftsbezirks. Die 
Häuſer waren mit Grün bekleidet, die gegenüberſtehenden 
Häuſer durch Laub⸗ und Blumengewinde miteinander ver⸗ 
bunden. An den Guirlanden wie an den Häuſern hingen 
allerlei poetiſche Grüße ſowie Lobſprüche auf die Leiſchaft, 
in denen auch der Humor, nicht ſelten in ſeiner derbſten 
Art, zu ſeinem Recht kam. 

Dann ging's zum Heger Tor hinaus. Die Muſikpauſen 
wurden von dem Trommler und dem Hirten ausgefüllt. 
An wichtigen Stellen hielt der Zug an. Der Buchhalter 
zeigte genau die dort etwas ſchwer zu unterſcheidende 
Grenze. Väter gaben ihrem älteſten Sohn und Nachfolger 
auch wohl eine Ohrfeige, damit er ſich die Grenze feſt ein⸗ 
präge.!“) Zum Schluß fuhren alle mit beiden Armen durch 
die Luft, indem fie riefen: „Olle uſe!“ Dann ging's 
weiter. Unterwegs lag an einer ſchattigen Stelle wohl ein 


1) Nach Dr. Heinz Hungerland haben die Schnatgänge, auch 
die dabei den Knaben ausgeteilten Ohrfeigen religiöſe Bedeutung. 
Mitt. 46, S. 254 ff. 


124 Hoffmeyer, 


Faß Bier, um den Durſt der Feſtteilnehmer zu ftillen. Auf 
Barenteich warteten ſchon alte Intereſſenten, die den Weg 
nicht hatten mitmachen können, Frauen und Kinder. Als⸗ 
bald nach Ankunft des Zuges entwickelte ſich bei Kaffee und 
Kuchen eine lebhafte und angenehme Geſelligkeit. Die 
Kinder ſpielten und erhielten die herkömmlichen Kringel. 
Die Erwachſenen erfreuten ſich an der Muſik und ſangen 
die alten Leiſchaftslieder, die in einem Feſtbüchlein zu⸗ 
ſammengeſtellt waren. So verlief der Nachmittag den 
meiſten viel zu ſchnell. 


Nachdem die Heger Laiſchaft ſich 1832 mit den andern 
Altſtädter Leiſchaften wegen der Wüſte auseinandergeſetzt 
hatte, konnte ſie frei über ihren Beſitz verfügen. Die Mehr⸗ 
zahl der Intereſſenten hielten keine Kuh mehr, noch weniger 
beſaßen Pferde; ſie drängten daher auf Einſtellung der 


Viehweide und Verteilung der Aecker und Wieſen. Nach⸗ 


dem das 1553 vom Rat erlaſſene Verbot, außerhalb der 
Ringmauern Wohnungen zu errichten, 1843 aufgehoben 
war, entſtand bei der Zunahme der Bevölkerung eine leb⸗ 
hafte Nachfrage nach Bauplätzen vor den Toren. Den ihr 
bei der Wüſtenteilung zugefallenen Anteil verkaufte die 
Leiſchaft 1853 für 5800 Tl. an die Martinianer Leiſchaft. 
Dieſen Betrag ſowie ihre Erſparniſſe legte ſie, ſoweit ſich 
ihr Gelegenheit bot, wieder in Grund und Boden an. 1851 
kaufte ſie von den Erben des Konſiſtorialrats Lange in 
Quakenbrück 6 Scheffelſaat an der Lotter Straße für 485 Tl., 
1853 von Bäckermeiſter Weſterkamp 1 Morgen hinter den 
Gärten für 500 Tl., in demſelben Jahre von den Erben des 
Paſtors Schledehaus in Achelriede und des Dr. Schlede⸗ 
haus in Alexandrien 16 Schſ. am Grünen Wege für 1200 Tl. 
und die Varenhorſtſchen Gründe ebenfalls für 1200 Tl. Im 
folgenden Jahre erwarb ſie von den Erben des Syndikus 
Radowé einen Garten neben der Bergſtraße, in dem fie 
das Dreſchhaus erbaute, 


— 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 125 


1856 von den Erben des Senators Wiemann 7 Schi. Acker⸗ 
land im Lieneſch für 845 Tl. und gleichzeitig von 
dem Tuchhändler Bahre 6 Schſ. im Lieneſch für 
620 Tl., 

1857 von der Witwe Hilkenkamp 8 Schſ. im Lieneſch für 
875 Tl. und von G. H. Amelingmeyer 3 Morgen 
4 Quadratruten im Lieneſch ebenfalls für 875 Tl., 

1858 von Bäckermeiſter Hilberg eine Wieſe in Schareggen 
Kamp für 225 Tl. und von Witwe Stork 6 Schſ. im 
Lieneſch für 620 Tl., 

1862 von Beintker 1½ Morgen im Lieneſch für 792 Tl., 

1863 von Rechtsanwalt Thieſing faſt 1, Morgen im Lien⸗ 
eſch für 450 Tl. und 

1864 von Witwe Tenge 15 Scheffelſaat am Wege nach 
Brinkmann für 2120 Tl. 


Auch benutzte die Leiſchaft jede Gelegenheit, Trift⸗ 
gerechtigkeiten anzukaufen. 

Daneben verteilte ſie ſeit 1841 ziemlich regelmäßig gegen 
Weihnachten ein ſog. Opfer, , Ya, 23, 1, höchſtens 5 Tl. 
auf jede der 683 Triften. Den wenig bemittelten Mit- 
gliedern war das gewiß ein angenehmes Weihnachtsgeſchenk; 
die weiterblickenden hielten das Opfer für eine wirtſchaft⸗ 
lich nicht zu rechtfertigende Verwendung der Leiſchafts⸗ 
gelder. 1909 verteilte man das letzte Opfer. Da 1872 nur 
noch 81 Leiſchaftskühe auf die Weide getrieben wurden, ſo 
hob man die Weidegenoſſenſchaft auf, entließ den letzten 
Leiſchaftshirten, Markus, und verkaufte das Hirtenhaus 
auf der Lehmkuhle an Levedag. Das Dreſchhaus war 1872 
gar nicht mehr benutzt worden; deshalb verkaufte man auch 
dieſes und zwar an Hilger. Es ſteht noch heute an dem 
Gange, der von der Bergſtraße zwiſchen den Häuſern Nr. 3 
und 7 durch nach Weſten führt. Reiche Einnahmen erlangte 
die Leiſchaft durch den Verkauf von Bauplätzen; in dem 
einen Jahre 1872 nahm ſie dadurch 22 462 Tl. ein. Die 


126 Hoffmeyer, 


Ländereien, welche ſich nicht zu Bauplätzen eigneten, etwa 
zwei Drittel ihres geſamten Grundbeſitzes, verteilte die Lei- 
ſchaft 1873 unter die Intereſſenten als Eigentum. 1873 
hatte fie 73 000 Mk. Schulden; dieſe konnten trotz der all- 
jährlich verteilten Opfer leicht abgetragen werden. Daneben 
verwandte ſie z. B. auf die Kultivierung des Rupenbrocks 
14 000 Mk. 


Als 1882 eine hieſige Zeitung mitteilte, daß die Heger 
Leiſchaft für etwa 38 000 Mk. Holz verkaufen wolle, verbot 
die hieſige Regierung vorläufig den Verkauf auf Grund des 
Forſtgeſetzes von 1881, das auch größere Privatforſten der 
ſtaatlichen Aufſicht unterſtellt. Sie ließ das Leiſchaftsgehölz 
beſichtigen und gab darauf den Verkauf frei. Als dann 
aber im nächſten Winter ein Königlicher Forſtbeamter im 
Auftrage der Regierung den Leiſchaftsforſt beſuchen wollte, 
um die zur Erhaltung des Holzes erforderlichen Maß⸗ 
nahmen feſtzuſtellen, weigerte ſich der Leiſchaftsvorſtand, 
ihn zu begleiten und wandte ſich mit dem Erſuchen an den 
Landwirtſchaftsminiſter, den privatrechtlichen Charakter der 
Leiſchaft anzuerkennen. Der Miniſter erwiderte, es ſei zwar 
der Beweis, daß die Leiſchaft ein privatrechtliches Inſtitut 
ſei, nicht erbracht; da aber ihr Gehölz bisher mit großer 
Sorgfalt bewirtſchaftet worden ſei, brauche ſich die ein⸗ 
geführte ſtaatliche Aufſicht nur darauf zu beſchränken, daß 
die abgetriebenen Flächen wieder beforſtet würden. Auch 
eine Bittſchrift an das Abgeordnetenhaus hatte keinen 
anderen Erfolg. So iſt alſo die Freiheit in betreff der 
Forſtverwaltung der Leiſchaft etwas beſchnitten. Aber die 
Regierung wird nicht nötig haben einzugreifen; denn das 
Heger Holz iſt der Stolz der Leiſchaft. Es iſt noch immer 
gemeinſames Eigentum der Intereſſenten. 1915 umfaßten 
die Forſtbeſtände der Leiſchaft 66 ha 85 a, die nach dem 
Urteil des Vorſtandes einen Wert von 154 000 Mk. beſaßen. 
1893 begann die Leiſchaft, ihren Anteil an der Alt⸗ 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 127 


ſtädter Pferdeweide zu verkaufen.!) Sie erhielt 
für die Quadratrute 60—80 Mk. Damals kauften u. a. die 
Maſchinenfabrik Lindemann, die Bettfedernfabrik Künſe⸗ 
müller und Zimmermeiſter Wiehmeyer ſich dort an. 

Von den ſechs Osnabrücker Leiſchaften iſt die Heger 
allein noch lebenskräftig. Sie hat es verſtanden, den ver⸗ 
änderten wirtſchaftlichen Verhältniſſen ſich anzupaſſen. 
Während der Ueberleitung der Leiſchaft in die neuen Ver⸗ 
hältniſſe war Karl Lammers von 1873-1910 ihr 
Buchhalter. Sein Bildnis iſt in einer Fenſterniſche des 
Friedensſaales gleichſam als Symbol des Osnabrücker Lei⸗ 
ſchaftsweſens angebracht; darunter ſteht: 

Olle uſe! 

Die Heger Leiſchaft beſitzt außer ihrem Gehölz noch einige 
Aecker und Wieſen und an Wegen und Gräben etwa 12 ha, 
ferner einiges Inventar und Barvermögen. An dem 
Geſamtvermögen ſind 683 Triften berechtigt; alle Laſten 
und alle Vorteile werden nach Triften verteilt. Die Lei⸗ 
ſchaft wird verwaltet von einem Buchhalter, der die Rech⸗ 
nung und den Vorſitz führt, von den beiden Vorſtehern, dem 
Protokollführer und acht Deputierten. Dieſer Vorſtand 
wird alljährlich nach der Rechnungsablage mit Stimmen- 
mehrheit und mittels Stimmzettel neu gewählt. 


Verzeichnis 
der Buchhalter der Heger Leiſchaft. 
1. Johann Frignieee en bis 1566 
2. Heinrich Töle cke bis 1568 
3. Dietrich Bremer 1568 —1574 
4. Michael Schuldtte 1574—1578 
5. Johann Borchhaddtttet?)9;. .. 1578-1580 
6. Jakob Schwinefo t 1580—1581 
7. Johann Somemann . . un . 1581—1583 


1) Vgl. den Abſchnitt über die Wüſte! 


81. 


Hoffmeyer, 
Gerdt Lubbeking 


. Bartholomäus Meuſchen 


Cord Tölecke 


. Jakob Schwinefoet, 1 8 
Johann Kruſe 
. Eberhard Nitze 


Arnold Praſſe (Braſſe) 
Arnold Hoffmeiſter . 
Giſeke vom Berge 
Lukas Wildt 

Cord Grave 
Friedrich Schulte 
Martin von Eſſen. 


. Heinrich Tölecke 

Gerhard Hammacher. 
Johann Fiſcher 

. Albert von Linge 
Johannes Meyer, Kämmerer. 
Ludeke Schröder. 

27. . 
. Hermann Hölſcher, wurde Ratsherr. 
29. 
. Albert Roſt, Schützenfähnrich. 
Wilhelm Vorthkamp, Gildemeiſter. 
. Anton Lyndeman. j 
Gottſchalk von Ankum, de 2 
Tiemann Schwinefoet 

. Eberhard Hammacher 

. Friedrich Kaſſeling 

Albert Roſt, zum zweitenmal 
SHans Hopman . 

39. 


Gottſchalk von Ankum 


Eberhard von Bippen 


Albert Roſt, zum drittenmal 
Heinrich Abeken 


Jürgen Rapp . 


1583—1587 
1587—1588 
1588—1592 
15% —15% 
1596— 1600 
1600—1601 
1601—1604 
1604—1605 
16051606 
16061607 
1607—1608 
1608—1610 
1610—1612 
1612—1614 
1614—1618 
1618—1622 
1622—1624 
1624 —1625 
1625—1626 
1626—1627 
1627—1628 
16281629 
1629—1631 
1631—1632 
1632—1633 
1633—1635 
1635—1636 
1636— 1637 
1637—163S 
1638—1640 
1640 —1641 
1641—1651 
1651 —1654 
1654 —1655 


.Jobſt Droop 2 
Johann Haverkamp, reden N 
. Johann Heinrich Spiegelberg. 

. Wilhelm Neteler . 
Bernhard Bönckmeyer u. nach defen Tode 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 


. Heinr. Schmidt, Gildemſtr. d. Krameramts 
. Heinrich Abeken, wiederum 

. Jakob Früchte, Gildemeifter . 

. Andreas Horn 

Gerhard Kruſe, wurde Ratsherr 

. Caſpar von Blechen 


Johann Haverkamp 


Joſt Heinrich Haverkamp. 


Eberhard Oldenburg. 
. Johann Heinr. Spiegelberg, z. zweitenmal 
Hermann 1 von e Gilde⸗ 


meiſter. 


Heinrich Flohnr . e 
. Johann Wilhelm Lengerke, Gildemeiſter 
. Friedrich Heinrich Stricker 

. Dietrich Hermann Röhling, Gildemeiſter 
Johann Wilhelm Lengerke, z. zweitenmal 
. Jobſt Hermann Lindlage 

. Heinrich Hillebrand, Gildemeiſter 

. Gerhard Rudolph Abefen . 

. Ernſt Auguſt Krafft (7 14. 9. 1753) 

. Eberhard Wilhelm Böhmer . 

. Gerhard Rudolph Abeken, z. ene 


Jürgen Heinrich Richter 


. Johann Chriſtian Flohr 
Johann Caſpar Brindmann . 
. Johann Chriſtian Flohr, zum eite 


(+ 27. 6. 1780) 


. Ernft Auguſt Krafft, Sohn des früheren 


gleichnamigen Buchhalters (T 26. 12. 1786) 
Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 


129 


1655—1658 
16581661 
1661 —1666 
1666—1672 
1672—1675 
1675—1677 
1677—1682 


1682 —1685 


16851687 
16871695 
1695—1697 


16971698 
16981700 
1700—1702 


1702—1708 
1708—1712 . 
1712—1721 
1721—1724 
1724 —1727 
1727—1728 
1728—1739 
1739 —1741 
1741—1750 
1750—1753 
1753—1757 
1757—1759 
1759—1762 
1762—1767 
1767—1772 
1772—1780 


1780—1786 
9 


130 


Hoffmeyer, 


78. Johann Heinrich Meyer . q . 1787—1791 
74. Johann Chriſtian Flohr, Sohn des 

früheren gleichnamigen Buchhalters 1791—1816 

(+ 17. 4. 1816) 
75. Arnold Wilhelm Flohr, Sohn des vorigen, 

Heger Str. 4, Kaufmann, Struktuar der 

Marienkirche, Rendant der N und 

Leihhausverwalter . 1816—1818 
76. Joh. Heinr. Hildebrandt, Bäcker u u. Brauer 1818 —182⁵5 
77. Juſtus Rudolph Chriſtian Lodtmann 1825—1827 
78. Leggemeiſter Raſch 1827—1832 
79. Arnold Wilhelm Flohr, zum eiten 1832—1839 
80. C. Meyer ſenior . . 1839—1861 
81. Wilhelm Ludwig Stagge, Aub gerder 1861 —1865 
82. Georg Friedrich Wilhelm Logemann, 

Auktionator. 5 . . . . 1865—1873 
83. Karl Lammers, Bäckermeiſter 1873 —1910 
84. Rudolf Meimberg, Auktionator. . 1910—1920 
85. Seitdem Fabrikant Heinrich Bernhard Zangenberg. 


2. Die Natruper Leiſchaft. 

Die älteſten Nachrichten dieſer Leiſchaft finden ſich in der 
„Leeſchaft Lager Buch“ und in den Urkunden über den 
Grunderwerb. In dieſes Lagerbuch ſind auch die wenigen 
Einnahmen und Ausgaben eingetragen; die notwendigen 
Arbeiten in der Mark verrichteten die Intereſſenten ſelber 
als Burwerke. Erſt ſeit 1690 wurde geſonderte Rechnung 
geführt. Das Gebiet der Leiſchaft wurde im Weſten von 
dem der Heger, im Oſten von dem der Haſeleiſchaft, von 
der Haſe, begrenzt. Ihr Hauptweidegebiet war das Evers⸗ 
feld; aber mitten darin lag das Gut Eversburg, die 
Sommerreſidenz des Osnabrücker Dompropſtes. Mit ihm 
hat die Leiſchaft und ſchon vor ihr der Rat manchen heftigen 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 131 


Streit um die Berechtigung der Eversburg an der Evers⸗ 
heide und dem Stadteſch führen müſſen.“) 


Schon 1464 verteidigte der Rat dem Dompropſt Johann 
von Raesfeld gegenüber das Weiderecht der Bürger auf der 
Eversheide. Durch Zeugen wurde nachgewieſen, daß das 
Vieh der Eversburg nur jenſeit der Haſe, am Piesberge 
weideberechtigt, auf der Eversheide aber nur geduldet ſei. 
(Mitt. 5, S. 31.) 1532 wurde dieſes Recht der Bürger 
abermals feſtgeſtellt. Heftiger entbrannte dann der Streit 
mit dem heißblütigen und gewalttätigen Dompropſt Gott⸗ 
ſchalk von Ledebur. Als er 1589 vernahm, daß Osnabrücker 
auf ſeinem Grunde Eicheln abgeſchlagen hatten, überfiel er 
mit bewaffneten Knechten die Leiſchaftsherde und zwang 
den Hirten, ſeine 30 Kühe nach der Eversburg zu treiben. 
Sowie die Bürger dies erfuhren, griffen ſie zu den Waffen, 
um die Eversburg zu ſtürmen. Bürgermeiſter Hans Wildt 
aber ließ die Tore ſchließen und erlangte auf unblutigem 
Wege die Befreiung des Hirten und die Rückgabe der Herde. 


Aber ſchon im folgenden Jahre brach der Streit von 
neuem aus. Die Pröpſte hatten bislang einen Weg über 
ihren eigenen Eſch benutzt. Als von Ledebur den um⸗ 
pflügte und beſäete und dann den Leiſchaftsweg benutzte, 
verboten ihm dies die Vorſteher, worauf er 2 Kühe und 
2 Schweine der Leiſchaft ſchüttete. Darauf gingen einige 
Intereſſenten zu ihm und baten ihn, doch mit der Leiſchaft 
gute Nachbarſchaft zu halten. Als auch dies nichts half, 
„begab ſich“, wie von Ledebur in einer Beſchwerdeſchrift 
klagte, „am 8. Mai 1590 ein anſehnlicher Haufe gewehrter 
Manß und Schützen ohne allen Zweifel aus eines ehrbaren 
Rats der Stadt Osnabrück Befehl und Anordung hierher 
und riß mein Fiſchwehr heraus. Am 11. find die Ein- 
geſeſſenen der Natruper Leiſchaft in meiner Abweſenheit 


1) Vgl. L. Hoffmeyer, Chronik II S. 210 ff. 
9* 


132 Hoffmeyer, 


mit gewehrter Hand herausgefallen und haben zwei meiner 
beſten Pferde vor dem Miſtwagen ausgeſpannt und mit⸗ 
genommen.“ Das Domkapitel beſchwerte ſich dieſerhalb beim 
Rat und Biſchof Bernhard von Waldeck. Dieſer befahl, 
Pferde und Kühe zurückzugeben und lud beide Parteien 
zur Unterſuchung vor. Der Rat aber erhob dagegen Ein⸗ 
ſpruch, indem er erklärte: „Der Haſefluß in unſerer Feld⸗ 
mark ſteht unter unſerer Jurisdiktion, daher Wir auch alle 
Hinderniſſe durch die Unſern haben wegräumen laſſen.“ 
Zudem waren die Bürger nicht verpflichtet, der Vorladung 
vor ein Gericht des Biſchofs zu folgen. Der Dompropſt 
mußte ſich alſo wohl zu einer gütlichen Einigung bequemen.) 

Mit dem Nachfolger Ledeburs, dem Dompropſt Baldwin 
Voß, ſchloß die Leiſchaft 1617 folgenden Vertrag?): Die Lei⸗ 
ſchaft darf auf der Eversheide einen Zuſchlag anlegen; dafür 
darf die Eversburg von nun an 28 ſtatt bisher 25 „Schmal⸗ 
rinder oder güſte Beiſter“ in die Leiſchaftsweide treiben. 
Voß' Nachfolger, Dompropſt Sixtus von Liaukoma, be⸗ 
ſchwerte ſich 1618 über dieſen Vertrag, und Biſchof Philipp 
Sigismund befahl der Leiſchaft, die bereits fertiggeſtellten 
Wälle und Gräben wieder zu beſeitigen. Die Leiſchaft 
erklärte aber in einer dem Rat eingereichten Verteidigungs⸗ 
ſchrift: Wir haben der Eversburg niemals ein Recht an dem 
Eversfelde zugeſtanden, nur dem Everskotten aus nachbar⸗ 
licher Freundſchaft geſtattet, einige Rinder mit auf die 
Weide zu treiben. Ihre Zahl iſt allmählich auf 25 geſtiegen 
und aus der Gefälligkeit iſt ein Servitut geworden, wie 
ſich dies aus den gerichtlichen Zeugniſſen in den Verhand⸗ 
lungen mit den Dompröpſten Johann von Raesfeld (1464), 
von Neſſelrode (1532), Giesbert Budde (1573) und von 
Ledebur (1590) ergibt. Bei allen wichtigen Veränderungen, 
das Eversfeld betreffend, iſt der zeitige Inhaber der Evers⸗ 


1) Lagerbuch. 
2) R. Fach 75, Nr. 5. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 133 


burg niemals zugezogen. Wir haben den Nienpörtner mit 
700 Tl. ausgekauft (ſ. u.!); Eversburg hat nichts dazu 
gezahlt, nutzt aber unſere Wege und Weide faſt mehr als 
wir. Des lieben Friedens willen haben wir eine Zeitlang 
geſchwiegen, aber wir proteſtieren dagegen, daß ein Recht 
daraus werde. 

Zur Zeit des Dompropſtes Johann Werner von Leeradt 
pfändete die Leiſchaft Ende Dezember 1650 einem Evers⸗ 
burger Heuermann eine Kuh, weil ſie nicht berechtigt ſei, 
um dieſe Zeit auf Leiſchaftsgründen zu weiden, ſondern 
nur im Sommer und Herbſt, während der Dompropſt be⸗ 
hauptete: Gutsherr und Heuerleute der Eversburg haben 
das Recht, all ihr Vieh, Milchvieh und güſte, vom Tage 
Martin Biſchof bis Mariä Verkündigung auf die Evers⸗ 
heide zu treiben. Die Leiſchaft beſtritt dies, berief ſich auf 
die alten Verträge, Zeugen über Zeugen wurden verhört. 
Auf Wunſch des Dompropftes holte der Rat 1652 ein Gut⸗ 
achten der Univerſität Marburg ein, das der Leiſchaft günſtig 
war. Der Dompropſt legte dagegen Berufung ein; der 
Prozeß zog ſich in die Länge, bis es am 24. Mai 1657 zu 
folgendem Vertrage kam:!) Die Leiſchaft tritt der Evers⸗ 
burg ein Stück der Eversheide ab, das ſchon jetzt „ab⸗ 
geſchnadet“ und mit Wall und Graben umgeben iſt. Dafür 
verzichtet der Beſitzer der Eversburg auf jeden weiteren 
Anſpruch an die Eversheide; er behält ſich aber die freie 
Schweinetrift nach und von dem Stadteſch vor. 

Auch Dompropſt von Metternich verſuchte 1697, einen 
neuen Weg über die Leiſchaftsgründe anzulegen. Aber die 
Leiſchaft riß ihm die Pfähle aus, und er wiederholte den 
Verſuch nicht.?) 100 Jahre herrſchte nun Friede zwiſchen 
den beiden Nachbaren, bis Dompropſt von Weichs 1788 einen 


1) Urkunden des Fürſtentums Osnabrück. Hoffmeyer, 
Chronik II. S. 211. 
2) Lagerbuch der N. L. 


134 Hoffmeyer, 


neuen Prozeß veranlaßte. In obigem Vertrage von 1657 
hatte der Dompropſt dem „Gut Eversburg“ die freie 
Schweinetrift in den Stadteſch vorbehalten. Nun behauptete 
von Weichs, der Ausdruck „Gut“ umfaſſe auch die Heuer⸗ 
linge des Guts. Der Rat ſchob ihm den Beweis zu. Da 
wandte er ſich an die Kanzlei, die auf Wunſch der Leiſchaft 
unter Einſendung der Akten die Univerſität Göttingen um 
ein Gutachten bat. Es beſtätigte das erſte Urteil. Auch 
die Univerfität Erfurt urteilte wie Göttingen. Der Dom- 
propſt ſollte 150 Tl. Gerichtskoſten zahlen. Er weigerte 
ſich und legte Berufung beim Reichsgericht ein; „der 
Kaiſerliche und des Reichs geſchworene Kammerbote“ aus 
Wetzlar überbrachte die Anklageſchrift. Die Leiſchaft aber, 
jo erzählt Schledehaus (B. 53), ließ die Sache liegen. Mit 
dem alten Deutſchen Reich verſchwand 1806 auch das Reichs⸗ 
kammergericht; der Prozeß war alſo wohl nicht mehr zur 
Verhandlung gekommen. 


Raſcher beſeitigte die Leiſchaft einen anderen unbequemen 
Nachbar, den Baumſchließer auf der neuen 
Pforte, dem ſpäter ſo genannten Schneiderturm. Schon 
1595 klagte die Leiſchaft dem Rat: Die Viehtrift des Nien- 
pörters an Pferden, Kühen, Schweinen, Schafen, Gänſen 
und Enten hat ſich von Jahr zu Jahr derart vergrößert, 
daß das Leiſchaftsvieh kaum noch genügende Nahrung 
findet. Wir bitten, daß dem Törner der Garten beim 
Hauſe belaſſen werde, und daß er zwei Kühe mit der Lei⸗ 
ſchaftsherde treiben darf, ſeine Kämpe aber geebnet und 
uns überlaſſen werden. Er iſt als Eigenbehöriger nur 
wöchentlich zu einem Karrendienſt verpflichtet; wir wollen 
für die uns überlaſſenen Kämpe der Stadt das der Land- 
wehr nahe gelegene Heſſelmeyers Erbe kaufen, das wöchent⸗ 
lich einen Wagen⸗ oder Spanndienſt leiſtet, Pacht zahlt und 
an ungemeſſenen Dienſten, wie Auffahrt, Sterbefall und 
Freikauf, noch manches einbringt. Der Rat ging darauf 


Die Osnabrücker Leifchaften. 135 


ein; die Leiſchaft zahlte für das Erbe 700 Tl. und gewann 
dadurch in den Kämpen des Törners den erſten 
eigenen Grundbeſitz. ) 

Schwieriger war ein Grenzſtreit mit der Heger 
Leiſchaft zu ſchlichten.?) Innerhalb der Stadt ging ja die 
Snat durchs Rathaus, über die Bierſtraße, Gildewart und 
durch den Waiſenhof. Nach der Behauptung der Natruper 
führte ſie dann vom Bocksturm in gerader Linie auf die 
Höhe des Weſterberges zu einem Fliederbuſch und dann 
nach der Stelle, wo die beiden Feldwege aus dem Heger 
und dem Natruper Tore auf der Spitze des Berges zu⸗ 
ſammentrafen. Dann bildete der ſog. Grüne Weg nach 
Edinghaus die Snat. Die Heger aber behaupteten, der 
Weg vom Natruper Tore nach dem Grünen Wege bilde die 
Grenze. Um ihre Anſprüche zu bekräftigen, zogen die 
Natruper bei ihren Schnatgängen ſtets durch den Waiſen⸗ 
hof zum Bocksturm, dann die eine Hälfte des Zuges aus 
dem Heger, die andere aus dem Natruper Tor. 1689 ver⸗ 
trugen ſich beide Leiſchaften in der Weiſe, daß ſie die um⸗ 
ſtrittenen Ländereien abwechſelnd, die eine Leiſchaft dieſes, 
die andere das folgende Jahr, beweiden wollten. Als ſie 
ſich 1706 um den Plaggenhieb nicht vertragen konnten, 
befahl der Rat: beide Leeſchaften haben ſich dort der 
Plaggenmahd zu enthalten, und als die Heger 1738 trotz⸗ 
dem dort eigenmächtig Plaggen ſchaufelten, plaggeten die 
Natruper den Judenkirchhof ab.?) Ueber die 1593 erfolgte 


1) Urkunde und Lagerbuch A. 4. 

) N. L. B. 1. 

) Lagerbuch von 1776. Nachdem die Juden 1431 die Stadt 
Hatten verlaſſen müſſen, lag ihr Kirchhof auf dem heutigen 
Bismarckplatze uneingefriedigt und verlaſſen da und diente als 
Kuhweide. Die aus der Franzoſenzeit zurückgebliebenen Juden 
benutzten ihn wieder. Erſt 1876 wurde er geſchloſſen und vor 
dem Johannistore ein neuer eröffnet. 


136 Hoffmeyer, 


Feſtſetzung der Grenze zwiſchen beiden Leiſchaften in der 
Nähe des Barenteichs iſt ſchon S. 100 berichtet worden. 

Dem erſten Grunderwerb, den Kämpen des 
Törners, folgten bald andere. !) 1607 brachte die Leiſchaft. 
um ihre Ausgaben für Glinde, Gräben u. a. decken zu 
können, einen minderwertigen Platz vor dem Tore, die alte 
Sandgrube, in Zuſchlag und überließ dieſen einzelnen 
Intereſſenten, die ihn mit vieler Mühe in Gärten verwan⸗ 
delten. Der Rat genehmigte dieſen Zuſchlag, ohne eine 
Konſensgebühr zu verlangen, und verſprach, die Leiſchaft 
in ihrem Beſitz zu ſchützen. 

1622 kaufte die Leiſchaft von Tiemann 1½ Morgen auf 
dem Neuen Lande für 140 Tl. und in demſelben Jahre von 
Sönneker 3½ Morgen vor dem Tore für 60 Tl., ebenſo 
1626 von dem Bürger und Goldſchmied Delbrügge 
1 Morgen im Neuen Lande für 80 Tl. 

1627 genehmigte die Leiſchaft, daß das Hofhaus zur 
Twente 5 ihm gehörende, an der Düſteren Straße bei 
Edinghaus im Dreiſch gelegene Morgen Landes in Zuſchlag 
brachte, dafür aber der Leiſchaft einen halben Morgen Land 
abtrat und 5 Tl. zahlte. Der Rat genehmigte den Vertrag. 
1633 kaufte die Leiſchaft zwei Kämpe vor dem Herrenteichs⸗ 
tore für 369 Tl., 1642 einen Kamp von Bartholomäus 
Meuſchen und 1645 von Eberhard Schulte, Bürgermeiſter 
der Neuſtadt, einen Kamp für 320 Tl. 

1648 verkaufte Ludovicus Schneidebach, Erzbiſchöflich 
bremiſcher Sekretär bei den Friedensunterhandlungen, im 
Namen ſeines Schwiegervaters, des Erzbiſchöflich bremiſchen 
Fiskals Hermann Schlaff, dem Buchhalter der Natruper 
Leiſchaft Lüdeke Fiſcher einen neben der Eversheide be⸗ 
legenen Kamp für 270 Tl. Um einige der vielen Schulden 
der Stadt abtragen zu können, beſchloſſen 1653 Rat und 


1) Vgl. die betr. Urkunden und Kaufbriefe. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 137 


Stände der Stadt, die vor dem Natruper Tor gelegenen 
Ländereien der drei Hofhäuſeri) der Natruper Leiſchaft 
zu verkaufen. 1. die große Wieſe an der Haſe, 2. die ſog. 
römiſche Wieſe,) 3. 1½ Morgen Land in einem Zuſchlage, 
4. 5 Morgen auf dem Neuen Lande, 5. 2½ Morgen neben 
dem Römereſch, 6. 3½ Morgen auf dem Naſſen Lande, im 
ganzen für 1200 Tl. Der Rat behielt ſich vor, dieſe 
Ländereien gegen Rückzahlung der 1200 Tl. wieder ein- 
zulöſen. Ebenſo verkaufte er 1663 der Leiſchaft unter Vor⸗ 
behalt des Rückkaufsrechts eine andere Wieſe an der Haſe, 
die mit einer Abgabe von jährlich 12 Tl. an das Hofhaus 
zur Süntelbecke und 4 Tl. an das Domkapital behaftet war, 
für 900 Tl. In demſelben Jahre erwarb die Leiſchaft vom 
Hofhauſe zur Twente noch 2 Morgen auf dem Römereſch 
„für eine genügſame Summe“. 

Lohnherr Meuſchen verkaufte der Leiſchaft 1698 ſeinen 
vor dem Natruper Tor belegenen, etwa 3½ Morgen großen 
Kamp für 600 Tl. 1699 kaufte Buchhalter Metzener von 
Joh. Albert Storck einen Kamp an der Düvels burg“) 
für 535 Tl. und von Frau von Brüninghauſen, geb. von 
Raesfeld, eine daneben liegende Wieſe für 1972 Tl., 1704 
von Gerd Rolf Wiedemeyer einen Kamp für 320 Tl., 1713 
von der Witwe Spiegelberg einen Kamp an der Eversheide 
für 300 Tl., 1729 von Staels Erben eine Wieſe neben der 
Walkmühle für 925 Tl. und 1733 von dem Obervogt einen 


1) 1. Das Hofhaus zur Süntelbecke liegt noch heute hinter 
dem Haſefriedhof. 2. Das H. zum Heil. Geiſt lag neben der Wachs⸗ 
bleiche, wurde 1553 wegen einer drohenden Belagerung nach 
Haſemauer 10 verlegt. 3. Das Hofhaus zur Twente lag an der 
Bergſtraße (Nr. 30 und 362), wurde 1553 in die Marienſtraße 
(jetzt R. Richter) verlegt. 

2) Am Römereſch neben der Papiermühle. Stüve hält die 
Ableitung des Wortes Römer von Röper (Ropers Hus) für 
wahrſcheinlich. Mitt. 5, S. 30. 

2) Vgl. Mitt. 5, S. 281 


138 Hoffmeyer, 


Kamp für 225 Tl. Ferner erwarb die Leiſchaft 1735 von 
der Witwe Klövekorn einen am Judengraben gelegenen 
Kamp für 295 Tl. und 1741 von Telting 11% Morgen auf 
dem Römereſch. 

Buchhalter Storck kaufte die Grumbkenwieſe neben der 
Wachsbleiche, und zwar 1746 ein Viertel von der Witwe von 
Korff und Ernſt Auguſt von Korff, Erbherrn auf Sutt⸗ 
hauſen, für 250 Tl., 1747 zwei Viertel von dem Droſten 
von Oer, Erbherrn auf Langelage, für 400 Tl. und das letzte 
Viertel von Phil. Wilh. von Ledebur auf Arenshorſt für 
250 Tl., ebenſo 1749 von Karl von Grothaus auf Krieten⸗ 
ſtein und ſeiner Ehefrau, geb. von Elverfeldt, eine daneben 
liegende Wieſe für 1450 Tl. 1751 verkaufte Witwe Blechen 
ihr auf dem Römereſch belegenes Land der Leiſchaft für 
500 Tl. und 1755 die Ehefrau Weſſeling, geb. Gösling, ihren 
an der Düſtern Straße bei Neulands Orte gelegenen Kamp 
für 305 Tl. 1763 kaufte Buchhalter Meier von Dr. Lodt⸗ 
mann eine bisher von ihm und ſeinem Bruder, dem 
Profeſſor in Helmſtedt, gemeinſam beſeſſene Wieſe bei der 
Düvelsburg für 755 Tl. und 1764 von dem Geheimen Rat 
und Droſten von Nagel den 7—8 Morgen großen Bockhorn⸗ 
kamp auf dem Weſterberge für 800 Tl. Von Nagel beſaß 
als Lehen die Poggenburg, Hakenſtr. 9. König Georg III. 
von England, der für ſeinen minderjährigen Sohn Friedrich, 
unſern Biſchof, die Regierung führte, genehmigte 1766 den 
Verkauf. 1769 kaufte Buchhalter Rudolf Schwartze in 
öffentlicher Verſteigerung von dem Rat Juſtus von Voigts, 
dem Schwiegerſohne Möſers, einen vor dem Natruper Tor 
gelegenen Kamp für 886 Tl. ſowie eine dort gelegene Wieſe 
für 1800 Tl. Buchhalter Schledehaus kaufte 1778 einen 
Morgen Land an der Güntke für 140 Tl., 1788 einen zum 
Jakobi⸗Armenhaus!) gehörenden, zur Linken der Heerſtraße 


1) Es wurde 1439 von Joh. Husmann und Frau für arme 
Pilgrime an der Haſeſtraße geſtiftet, 1497 nach Lohſtraße 31/32 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 139 


neben Eversheide gelegenen Kamp, etwa 16 Schſ. groß, für 
100 Tl., 1792 von einer Witwe Schledehaus einen Kamp 
für 250 Tl., 1799 einen von der Frau von Nehem hinter⸗ 
laſſenen Kamp an der Düſteren Straße für 440 Tl. In 
demſelben Jahre kaufte die Leiſchaft 1 Morgen Land vor 
dem Tore für 530 Tl. und 1802 von Witwe Buch, geb. 
Berghoff, 2 Morgen bei der Güntke für 700 Tl., ferner 
1806 von Hoffmeiſters Land 1 Morgen für 150 Tl. und 
1816 von Rudolf Erich Schwartze und Witwe Prüsmann 
den geerbten Noſtheden Kamp, 16 Schſ. groß, mit dem dazu 
gehörenden Holz für 800 Tl. und 1821 Schwartzen Kamp 
für 225 Tl. 

Paſtor Schledehaus in Achelriede hinterließ ſeinen Erben 
1. dem Dr. med. Schledehaus, derzeit Direktor eines 
Krankenhauſes in Alexandrien (Aegypten), 2. Liſette Varen⸗ 
horſt, geb. Schledehaus, in Lingen, 3. Kaufmann Rudolf 
Schledehaus in Hamburg, eine wertvolle Wieſe bei der 
Düvelsquelle. Die Natruper Leiſchaft kaufte ſie 1843 für 
3500 Tl. Darauf erwarb ſie noch 1845 von dem Backamts⸗ 
meiſter Niemeyer 2 Morgen Land am Atterſchen Wege für 
480 Tl. und 1846 von Mietskutſcher Bohlmann 1 Morgen 
28 Quadratruten bei der Domskühle. 

Außerdem hatte die Leiſchaft in Erbpacht genommen 
vom Hofhaus zum Heil. Geiſt eine Wieſe für einen Kanon 
von jährlich 68% Tl., vom Hofhaus zur Süntelbecke die 
neue Wieſe für jährlich 12 Tl. und vom Hofhaus zur 
Twente die kleine Güntkenwieſe für jährlich 7 Tl. 1838 
löſte ſie dieſen Erbenzins mit 2584 Tl. ab und gewann 
dadurch dieſe Ländereien ebenfalls als freies Eigentum.“) 

Die vielen angekauften Kämpe blieben im Zuſchlag, 
wurden begeilt und auf vier Jahre verkauft. Als die Lei⸗ 
verlegt und 1501 durch Berend Grube dadurch vergrößert, daß 
er ihm ſein danebenliegendes Haus ſchenkte. 

1) N. L. B. 107. 


140 Hoffmeyer, 


ſchaft 1786 auf der Eversheide eigenmächtig einen Zuſchlag 
anlegte, forderte der Rat die Vorſteher aufs Rathaus und 
verlangte, daß ſie den Konſens einholten, und als ſie ſich 
weigerten, ließ er die Wälle zum Teil wieder niederwerfen. 
Sie ließen ſie wiederherſtellen, beſchwerten ſich bei der 
Kanzlei und behielten ihren Zuſchlag. Auf dem Wippken⸗ 
moor!) ließen fie in der erſten Hälfte des 18. Jahrhunderts 
auch Torf ſtechen; ſpäter beforſteten ſie dies Moor wie auch 
die unfruchtbaren Sandflächen der Heide. Beſonders Buch⸗ 
halter Schledehaus (1776—1810) betrieb die Beforſtung 
ſehr eifrig. 1809 betrug der Forſtbeſtand der Leiſchaft 
306 Scheffelſaat. Die Einnahme aus den Holzverkäufen 
betrug z. B. 1779: 370 Tl., 1820: 342 Tl., 1863: 943 Tl. 
Die Zahl der Intereſſenten und Triften 


betrug 
1633: 144 Intereſſenten mit 404 Triften, 
1659: 149 1 „ 425 „ 
1752: 140 1 „ 413 „ 
1850: 139 1 „ 409 „ 


Die Zahl der auf die Weide getriebenen Kühe nahm 
auch in dieſer Leiſchaft ſtetig ab. 1807 betrug ſie 118. Des⸗ 
halb konnte man mehrere Kämpe ſchließen und für Rechnung 
der Leiſchaft beackern oder das darin gewachſene Gras ver⸗ 
kaufen. Für Gras nahm die Leiſchaft z. B. 1794: 297 Tl., 
1799 aber 615 Tl., 1806 für Roggen 532 Tl. ein. Auch 
nahm ſie fremdes Vieh gegen erhöhtes Weidegeld mit auf 
ihre Weide. 

Schon 1607 begann die Leiſchaft mit der Vertei⸗ 
lung von Gärten. (S. 136). Die 1699 angekauften 
Ländereien teilte ſie 1701 in ſo viele Teile, daß jeder Inter⸗ 
eſſent für jede Trift ein Stück Gartenland erhielt. Buch⸗ 
halter Metzener durfte ſich ſeine Stücke wählen, die übrigen 


1) Wegen der Beweglichkeit des Bodens ſo genannt; wippen 
— ſchnellen, ſchaukeln. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 141 


wurden verloſt. Den Dominikanern hatte die Leiſchaft für 
die Erlaubnis, daß ſie ſich auf dem Kirchhof oder im 
Pörtel (Portikus) des Kloſters verſammeln durfte, zwei 
Triften verliehen. Außerdem beſaß das Kloſter noch 
mehrere Häuſer mit zuſammen acht Triften. Da dieſe aber 
unbewohnt waren, hatten ſie keine Leiſchaftsgerechtigkeit 
mehr. Durch freundliches Entgegenkommen gewährte die 
Leiſchaft dem Kloſter im ganzen vier Triften.“) Da infolge 
des zunehmenden Gemüſe⸗, beſonders des Kartoffelbaues 
das Ackerland im Preiſe ſtieg, teilte die Leiſchaft 1802 die 
vier nahe vor dem Tore gelegenen Kämpe: zwei Lodtmanns⸗ 
kämpe, den Klövekorns⸗ und den Obervogts⸗Kamp, in 
141 Stücke, 140 für die Intereſſenten, 1 für den Hirten, 
und überließ fie ihnen nach dem Loſe für jährlich 7 5 Pacht 
auf 12 Jahre. Jedes Stück enthielt etwa 13 Schſ., alſo 
18 Quadratruten. Nach Ablauf der Pachtzeit wurden die 
Gärten den meiſten auf weitere 12 Jahre überlaſſen.?) 
Auch Geld, ſog. Opfer, verteilte die Leiſchaft ſchon 
früh. 1759 erhielt jeder Intereſſent 14 5, 1760 einen, 1761 
anderthalb Taler, jeder der vier Vorſteher das Doppelte. 
Der Winter 1739/40 war ſtreng und währte lange. Noch 
am 3. Mai lag hoher Schnee; das Vieh konnte noch nicht 
auf die Weide getrieben werden, und das Winterfutter 
war verzehrt, ſo daß Kühe verhungerten. Da lieh die Lei⸗ 
ſchaft vom Krameramt 500 Tl., kaufte dafür in Amſterdam 
Roggen und gab ihn mit Schaden — den Scheffel zu 
114 Tl. — an die bedürftigen Intereſſenten wieder ab, 
wobei ſie 44 Tl. verlor. Ebenſo kaufte ſie in dem be⸗ 
kannten Hungerjahr 1771 — im Vorjahr hatte es un- 
gewöhnlich viel geregnet — ihren Intereſſenten Roggen, 
das Malter zu 21—22 Tl., wobei fie 150 Tl. verlor. Als 
im Frühjahr 1759 infolge der ſtarken Einquartierung die 


1) N. L. A. 8. 
) N. L. Lagerbuch v. 1776. 


142 Hoffmeyer, 


Feuerung ſehr knapp und teuer wurde, ſchenkte die Lei⸗ 
ſchaft 103 Fuder Brennholz, die durchs Los verteilt wurden, 
zahlte für jedes auch noch 7 3 Fuhrlohn. Als gegen Ende 
des 18. Jahrhunderts mehrfach das Verlangen nach Auf⸗ 
löſung der Leiſchaft und Teilung ihres Grundbeſitzes her⸗ 
vortrat, konnte Schledehaus ins Lagerbuch ſchreiben: „Die 
Natruper denken gar nicht an Teilung, würden jeden, der 
ſie vorſchlüge, als Feind anſehen.“ 


Ueber die Einrichtung und Verwaltung der 
Leiſchaft berichtet Schledehaus in dem von ihm angelegten 
Lagerbuch folgendes: „Die Kühe wurden abends heim⸗ 
getrieben, bis man gegen 1630 mehrere Kämpe erwarb, in 
denen das Vieh übernachtete, die dadurch begeilt und dann 
auf drei bis vier Jahre verpachtet wurden. Mit dieſem 
Pachtgelde kaufte man Ländereien; notwendige Arbeiten 
(Burwerke) wurden von den Intereſſenten ſelber verrichtet. 
Daher gab es wenig Ausgaben, keine beſondere Rechnung, 
die größeren ſtehen in dem alten Lagerbuche. Erſt 
Metzener, der 26 Jahre Buchhalter geweſen, Gilde⸗ 
meiſter, Altermann und Ratsherr, ſetzte (1690) doppelte 
Rechnung an, davon ein Exemplar bei den Akten auf⸗ 
bewahrt werden ſollte.“ 


„Die Ablage der Rechnung geſchieht ſeit undenk⸗ 
lichen Zeiten alljährlich am dritten Pfingſttage. Am Tage 
borher ſehen die Vorſteher die Rechnung nach; am andern 
Morgen um 7 oder 8 Uhr läßt der Buchhalter die Inter- 
eſſenten einladen. Gegen 1 Uhr begeben ſie ſich in den 
Speiſeſaal des Konvents, wohin die Schütter vorher einige 
Stühle und Bänke nach Anweiſung der Dominikaner 
gebracht haben. Sobald die Mitglieder ſich geſetzt, eröffnet 
der Buchhalter die Sitzung mit einer Anſprache und verlieſt 
die Rechnung. Danach treten die Vorſteher ab, und die 
Gemeinde hält die Acht (Beratung, Beurteilung) über die 
Rechnung. Hierauf werden die Vorſteher wieder herein⸗ 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 143 


gerufen, die etwaigen Ausſtellungen vorgetragen, oder dem 
Buchhalter wird der Dank ausgeſprochen. Reviſion bleibt 
vorbehalten.“ 

„Früher hatte die Leiſchaft bis 8 Vorſteher, die beeidigt 
wurden. Ob ſie erwählt oder vom Rat ernannt und beeidigt 
worden, läßt ſich nicht nachweiſen. Seit etwa 1680 erfolgt 
die Wahl in folgender Weiſe. Nach abgelegter Rechnung er⸗ 
nennen die Vorſteher den erſten Kür, 4 Intereſſenten, der 
Gewohnheit gemäß 2 aus der Gilde, 2 aus der Wehr.“) Dieſe 
ernennen vier andere von gleicher Eigenſchaft. Dieſe 
treten ab und wählen unter ſich die 4 Vorſteher. Können 
ſie ſich nicht einigen, ſtimmen etwa 2 gegen 2, ſo ernennt 
der Buchhalter einen 5. Mann. Sind ſie einig, ſo kehren 
ſie zurück und verlangen, daß 2 Männer ernannt werden, 
die eine Strafe für diejenigen ausſprechen, welche ſich 
weigern, das Vorſteheramt anzunehmen. Dann nennt der 
Aelteſte die 4 Vorſteher, denen man alsbald Glück wünſcht. 
Hierauf nötigt der der Wahl beiwohnende Pater Prokurator 
die Vorſteher und Ratsherren in ein anderes Zimmer, wo 
ihnen ein Glas Bier gereicht wird.“ 

„Beim Schnatgange verſammeln ſich die Inter⸗ 
eſſenten auf dem Kloſterkirchhof. Dann marſchiert der 
Buchhalter vorauf, zwei Vorſteher hinterher, hinter dieſen 
— wenn beliebt — die Muſik, dann einige Reihen der 
Intereſſenten, darauf die Trommler, dann die übrigen 
Intereſſenten. Der vierte Vorſteher bildet den Schluß. In 
dieſer Ordnung geht's zum Waiſenhof, über denſelben und 
bei der Bocksmauer wieder hinaus, teilen ſich dort: der 
Buchhalter und ein Vorſteher mit der Hälfte der Inter⸗ 
eſſenten zum Heger, die übrigen zum Natruper Tor, mit 
jedem Zuge die halbe Muſik. Die aus dem Heger Tor 


1) Als 1722 drei aus der Gilde und nur einer aus der Wehr 
gewählt wurde und dieſe ſich darüber beſchwerte, entſchied der 
Rat: darauf kommt nichts an. 


144 Hoffmeyer, 


gehen (die Bergſtege) zum Kalkofen (Brauerei) hinauf, 
laſſen ihn rechts liegen und dann zum Grünen Wege. Auf 
der Höhe, wo die beiden Wege aus den Toren in dem 
Grünen Wege zuſammenkommen, ſteht der Buchhalter ſtill 
und erklärt ſeinen Begleitern die Rechte der Leiſchaft hinter 
der Hohen Mauer, lieſt ihnen auch wohl die betr. Vergleiche 
vor und ſetzet ſeinen Gang fort, den Grünen Weg zu Ende, 
geht dann rechts bis zum Edinghauskamp, hier durch die 
Hecke oder über den Steg an dem alten Hauſe oder 
Gemäuer vorbei. (Eigentlich geht die Schnat durchs Haus; 
weil das aber ſo ſchwer, läßt man wohl einige Jungen 
hindurchkriechen.) Dann durch den Kamp nach der Ecke 
im Norden, dort durch die Hecke, dann durch die Telgen⸗ 
nach der Bullenſtraße, weiter von dem dort befindlichen 
Schnatſtein!) nach dem am Ende des Nehemſchen Kampes 
befindlichen Stein, hiernächſt über die Heger Lehmkuhle um 
vorgenannten Kamp, dann um Nagels Kamp, dann um das 
zum Bockgarten gehörige Holz, um den Bockgarten bis zu 
dem zwiſchen der Eversheide und dem Rupenbrock befind⸗ 
lichen, von beiden Teilen aufgeworfenen Walle oder Schnat⸗ 
graben, dann zum Barenteicher Luſthauſe, das gewöhnlich 
auf Begehr des Buchhalters von Herrn Bürgermeiſter und 
Rat zum Sammelplatz und Erquickungsort der Leiſchaft 
hergeliehen wird.“ 

„Der aus dem Natruper Tor ziehende Teil geht nach 
der Pagendränke ?), über dieſelbe zur Haſe, durch Voigts, 
Grotthaus und Grumken Wieſe, bei der Wellen (Düvels⸗ 


1) Dieſe Grenze hatte man 1737 vereinbart und 1774 vor 
Notar und Zeugen durch Schnatſteine feſtgelegt. 

2) Pagen find Pferde. Dieſe Pferdetränke diente zugleich 
zum Waſchen und Bleichen. Jeder Intereſſent zahlte für eine 
Karre voll Wäſche zu bleichen 5 3. Dort war ſchon 1689 eine 
Bleicherhütte, 1703 eine beſondere Anſtalt zum Bleichen, ſeit 
1704 wurde ſie vermietet. Es iſt die ſpätere Jägerſche Bleiche. 
Vgl. das Verzeichnis der Grundſtücke im Grundbuch A. 4. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 145 


quelle) her bis nach Lodtmanns Kamp, über dieſen an der 
Haſe hin. An allen dieſen Orten nimmt der Vorſteher 
Gelegenheit zu zeigen, wer die Befriedigung zu unterhalten 
habe. Vor der Walkmühle geht der Weg an der Haſe bis 
an des Papenhütters Glind, dasſelbe hinauf, um das 
Wippkenmoor herum, doch auf dieſer Seite des Grabens der 
Papenwieſe.!) Auf der Ecke aber, wo die große Wieſe an⸗ 
geht, ſpringt man in die Papenwieſe und geht am Graben 
her, dann in die große Wieſe und an der Eversburger Hecke 
hinten in die große Wieſe und zum Ende des Moores her, 
dann immer am Eversburger Graben her bis nach der 
Landwehr. Bei der Eversburg müſſen die Vorſteher die Ver⸗ 
träge der Leiſchaft mit dem Kapitel wegen der Eversburg und 
die Gerechtſame beider Teile erklären. Hierauf geht die Schnat 
an der Landwehr her bis nach dem Turm, dann um des 
Neupförtners Garten herum bis an die Hecke, wo der Stein 
mit dem Leiſchaftsnamen eingemauert iſt. Hier werden den 
Intereſſenten abermals die Rechte und Vergleiche wegen des 
Nienpörtners erklärt. Dann wird weiter durch die Rieden 
an der Landwehr gegangen und ſo an Barendiecks Graben 
und Mauer der Weg bis zum großen Torwege verfolgt. 
Dort vereinigen ſich beide Züge.“ 

Die Feier, die gewiß den meiſten Feſtteilnehmern die 
Hauptſache war, erwähnt Schledehaus kaum. Doch kamen 
auch dieſe zu ihrem Recht. 1784 feierten die Natruper und 
Heger gemeinſam auf Barenteich bis zum nächſten Morgen. 
1791 feierten die Natruper allein. Sie verzehrten IA Tonnen 
Bier und verteilten 1050 Kringel. Zwei Muſikkapellen 
ſpielten auf, die eine den Intereſſentenfamilien, die andere 
den Milchmädchen. Das Vergnügen koſtete über 72 Tl., 
1821 aber 94 Tl. 1841 beſchloß man, es ſolle nicht über 
50 Tl. koſten, bayriſch Bier nicht getrunken werden; trotzdem 


1) Sie wurde von der Haſe durchſchnitten und gehörte zur 
Eversburg. 
Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 10 


146 Hoffmeyer, 


koſtete es 126 Tl. 1852 ſchenkte der Apotheker Veltmann 
der Heger, Natruper und Haſeleiſchaft eine kleine Kanone, 
doch wohl zur Benutzung beim Schnatgangsfeſt.“) Nachdem 
1802 das Dominikanerkloſter aufgehoben und in dem 
Gebäude ein Lazarett eingerichtet war, hielt die Leiſchaft 
ihre Verſammlungen „vor Scharphuis Tiſch“ auf dem 
Akziſeſaal im alten Rathauſe ab, wo auch die Ratswahlen 
vorgenommen wurden. Die Rechnungsablage wurde auf 
den Johannistag verlegt. 


Unter dem Druck der Fremdherrſchaft litt die 
Natruper Leiſchaft ebenſo, wie die übrigen. Wenn Maire 
Stüve etwas über die Verhältniſſe der Leiſchaften wiſſen 
wollte, wandte er ſich ſtets an den Buchhalter Schledehaus. 
Die drückende Wegbaulaſt empfand die Leiſchaft 
während der Franzoſenzeit noch ſchmerzlicher als zuvor. Sie 
hatte die jetzige Natruper Straße bis zur Landwehr zu 
unterhalten. 1777 erbreiterte man ſie bis zu den alten 
Gärten um 12 Fuß, legte zu beiden Seiten Gräben an und 
ebnete und erhöhte ſie durch viele hundert Fuder Grus oder 
Sand. Auch kaufte die Leiſchaft einen Morgen Land, um 
die Straße möglichſt gerade führen zu können. Die Regie⸗ 
rung bewilligte dazu aus der Lotteriekaſſe einen Zuſchuß 
von 50 Tl. 1782 fuhr man wieder mehrere hundert Fuder 
Grus von der abgebrochenen Kanzlei, um damit die ent⸗ 
ferntere Wegeſtrecke aufzubeſſern. 


Die Franzoſen aber, die 1803 hier einrückten, verlangten 
gepflaſterte Straßen. Die Leiſchaft ſchloß daher mit 
dem Pflaſtermeiſter van Houten aus Oldenſaal einen 
Vertrag. Er erhielt für die laufende Rute von 16 Fuß zu 
pflaſtern 1 Tl. 20 mgl.; die Leiſchaft mußte den erforder⸗ 
lichen Sand, auch die Geräte, wie Schiebkarren, Schaufeln, 
Hacken und Setzwagen, liefern. Sie ließ 366 Fuder Steine 


1) N. L. B. 172. Ha. L. B. 12, 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 147 


vom Schinkelberge anfahren. Die Vorſteher führten ab⸗ 
wechſelnd ſtändige Aufſicht und erhielten dafür täglich ½ Tl. 
und eine Taſſe Kaffee. 1805 ſchloß die Leiſchaft einen Ver⸗ 
trag mit dem Pflaſtermeiſter ter Wellen, der 814 Fuder 
Schinkelſteine ſetzte. Im ganzen koſtete dieſer Wegbau von 
1803 bis zu ſeiner Vollendung im November 1806 nach 
Abzug eines Zuſchuſſes von 300 Tl. aus der Lotteriekaſſe 
752634 Tl. (Vgl. die Rechnungen!) Auch durch die Wieder⸗ 
herſtellung der hannoverſchen Regierung wurden die Weg⸗ 
baulaſten nicht erleichtert. Zwar erhielt die Leiſchaft 1824 
einen Zuſchuß von 1000 Tl., den verwandte ſie aber nicht, 
um ihre Schulden abzutragen, ſondern um weitere Strecken 
der Straße zu pflaſtern, wodurch alſo ihre Wegbaulaſt noch 
vergrößert wurde. Ihr Anteil an dem geringen Betrage 
des Weggeldes fiel nicht ins Gewicht. 1834 berechnete die 
Leiſchaft, daß ſie ſeit 1803 am Wegbau 12 800 Tl. verloren 
habe. Und dennoch mußte ſie ſpäter die Landſtraße ohne 
Vergütung abtreten! Nach der Berechnung des Buchhalters 
W. Behre hat die Natruper⸗Werſener Landſtraße 1800 bis 
1874 der Leiſchaft faſt 70 000 Tl. gekoſtet.“) Die Schulden 
der Leiſchaft erreichten daher eine bedeutende Höhe. Sie 
betrugen 1709: 2300 Tl., 1775: 6755 Tl., 1809: 22 620 Tl., 
1816: 29 887 Tl. Dem gegenüber ſtand allerdings ein um⸗ 
fangreicher, wertvoller Grundbeſitz, ſo daß die Leiſchaft bis 
zum Beginn der Fremdͤherrſchaft Kapitalien zu 2 Prozent 
leihen konnte. Schledehaus nutzte das aus, indem er Geld 
zu dieſem niederen Zinsfuße an⸗ und zu einem höheren 
wieder verlieh. Als z. B. das Domkapitel 1780 das Gut 
Sondermühlen für 80 000 Tl. kaufte, lieh es dazu von der 
Natruper Leiſchaft 6800 Tl. zu 3½ Prozent. 

Wie die Bauern ſich 1794 gegen ihren Gutsherrn von 
Hammerſtein auf Gesmold, die hieſigen Geſellen ſich 1801 


1) Zuſammenſtellung der wichtigſten Actenſtücke aus dem 
Theilungs⸗Receß der Natruper⸗Laiſchaft. Osnabrück 1874. 


10* 


148 Hoffmeyer, 


gegen ihre Gildemeiſter und den Rat der Stadt erhoben und 
nach der Gartlage auswanderten, ſo ſcheint in jener wilden 
Revolutions⸗ und Kriegszeit auch in die Leiſchaftsinter⸗ 
eſſenten ein Geiſt der Unbotmäßigkeit gegen ihre Vorſteher 
eingezogen zu ſein, worunter beſonders der Buchhalter 
Schledehaus zu leiden hatte.“) In einem Schreiben an den 
Maire Stüve v. 6. 7. 1808 klagt er: „Gildemeiſter (des 
Knochenhaueramts) Voß iſt der ärgſte Widerſacher, der ſich 
nur denken läßt, meiſtert alles, was er weiß und nicht weiß.“ 
Schon bei der Ratswahl im Februar 1806 war Schledehaus, 
der ſeit 20 Jahren erſter Altermann geweſen war, durch 
Voß' Einfluß nicht wieder zum erſten, ſondern zum zweiten, 
beiſitzenden Altermann erwählt worden. 1807 wurde er 
dann wieder vorſitzender Altermann. Bei der Ablage der 
Leiſchaftsrechnung am 7. 6. 1808 bat er, ihn in Rückſicht auf 
ſeine 70 Lebensjahre und die 36 Jahre der Leiſchaft 
geleiſteten Dienſte nicht wiederzuwählen. Trotzdem wurde 
er mit großer Mehrheit wiedergewählt und dringend ge⸗ 
beten, das ehrenvolle Amt noch zu behalten. Er gab nach, 
erlebte aber bald eine große Unannehmlichkeit. Am 30. 6. 
beantragten zwei Intereſſenten, daß für ihre und andere 
militärpflichtigen Leiſchaftsſöhne Stellvertreter gekauft 
würden. Das war überhaupt unſtatthaft; deshalb wurde 
der Antrag gegen eine geringe Minderheit abgelehnt, auch 
von Schledehaus. Seine Gegner wurden dadurch noch mehr 
gereizt; ein Anlaß zum Streit war bald gefunden. 


Da die Zahl der Weidekühe mehr und mehr abnahm, 
ſchloſſen die Vorſteher einige Kämpe, um deren Gras zu 
verkaufen, ſo 1808 auch Obervogts Ort. Voß und ſeine 
Freunde behaupteten aber, die Kühe hätten nicht genügende 
Weide. Eines Tages erſchienen bei Schledehaus die Milch⸗ 
mädchen mit ihren faſt leeren Eimern und klagten, daß die 


1) R. Fach 75 Nr. 1. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 149 


Kühe faſt ganz verſagten. Als aber Schledehaus eine Feder 
zur Hand nahm, um ſich ihre Namen zu merken, liefen ſie 
davon. Voß aber befahl dem Hirten, die Kühe in den ver⸗ 
ſchloſſenen Kamp zu treiben. Schledehaus zeigte dies dem 
Maire an und bat, ſein Amt als Buchhalter niederlegen zu 
dürfen. Dabei klagte er: „Wieviel tauſend mal bin ich in 
den weitläufigen Beſitzungen der Leiſchaft umhergeſtrichen! 
Dazu die ſehr mühſame Beſchreibung und Einſchätzung der 
Grundſtücke zum Zweck der Beſteuerung, die Vereinnahmung 
und Auszahlung der Leſchaftsgelder, jährlich 5—8000 Taler. 
Im ganzen Königreich gibt es keine Rechnung ſo erbärmlich 
ſchlecht und höchſt undankbar oder im Gegenteil mit ſo vielem 
Verluſt und Aufwande an Geld, Zeit und Arbeit verknüpft, 
als die Lehſchaftsrechnung, gegen eine höchſt elende Ver⸗ 
gütung.“ 


Maire und Präfekt lehnten das Entlaſſungsgeſuch des 
Buchhalters ab. Stüve hielt in Gegenwart des Maire⸗ 
Adjunkts Moll den Vorſtehern ſämtlicher Leiſchaften ihre 
Pflichten ſcharf vor, verhörte die Vorſteher und den Hirten 
der Natruper Leiſchaft und befahl ihren Intereſſenten Voß, 
Dreinhöfer, Prins und Hillebrandt, den von den Kühen 
in Obervogts Ort angerichteten Schaden zu erſetzen. Schlede⸗ 
haus nahm 1809 das Amt eines Buchhalters noch einmal 
an, 1810 aber trat er zurück. ( 1812.) Stüve nennt ihn 
(Mitt. V. S. 97) einen „der ausgezeichneten Bürger, welche 
Osnabrück gegen das Ende ſeiner alten Verfaſſung beſaß.“ 
Er hat, um nur noch eins hervorzuheben, viel für die Ver⸗ 
größerung des Holzbeſtandes der Leiſchaft getan, faſt jährlich 
Eichen und Buchen gepflanzt und Tannenſamen geſäet. 
1809 umfaßte die Natruper Forſt 25½ Malterſaat, der 
ganze Grundbeſitz reichlich 200 Malterſaat.“) Schledehaus 
hatte noch die Freude, einen lang gehegten Plan aus⸗ 


1) N. L. Lagerbuch v. 1776, Landbeſitz 1808. 


150 Hoffmeyer, 


zuführen. Links vom Wege nach Eversburg lag das 
Schwarze Waſſer, eine ſumpfige Gegend, in der man ehe⸗ 
mals Torf gegraben hatte. Schon 1723 wollte man ſie ent⸗ 
wäſſern; aber der Dompropſt ließ den begonnenen Graben 
wieder zuwerfen. Da das Domkapitel 1802 aufgehoben 


war, führte die Leiſchaft 1806 einen Abwäſſerungsgraben 
bis an die Haſe.“) 


Nachdem der Rat 1693 den Wunſch geäußert hatte, daß 
jede Leiſchaft „eine pompe oder Feuerſpritze machen laſſen 
möchte“, ſchenkten die Natruper dem Rat als Beitrag für 
eine ſtädtiſche Spritze 25 Tl., 1722 aber ließen ſie von den 
Meiſtern Gelbgießer König, Kupferſchmied Vortlage, Eiſen⸗ 
ſchmied Anckum, Sattler Wyrtenberg und Tiſchler Rooſe 
für 166 Tl. 18 6 Z ſelber eine Feuerſchlange anfertigen. 
Außerdem hatte jeder Intereſſent einen Feuereimer, zunächſt 
hölzerne, ſeit 1800 aber auf Anordnung des Rats lederne. 
Wer einen Kamp auf 3 oder 4 Jahre kaufte, mußte auch 
wohl einen Ledereimer liefern. Die Bedienung der Spritze 
war anfänglich nicht geordnet; nachdem aber 1800 ein großer 
Brand ſtattgefunden hatte, verpflichteten ſich außer dem 
Buchhalter 30 Männer, die Spritze bei der Probe wie bei 
einem Brande zu bedienen. Sie erhielten auf Koſten der 
Leiſchaft eine ſchwarze Jacke und Oberhoſe und einen weißen 
Hut mit der Bezeichnung N. L. Die erſte Ausrüſtung 
koſtete 174 Tl. Außerdem erhielt die Mannſchaft jährlich 
eine Summe — nach der Verfaſſung von 1842 waren es 
22 Tl. —, damit ſie jährlich nach der vor dem Rat abzu⸗ 
haltenden Probe Spritzenzehr abhalten konnte, an der 
auf eigene Koſten auch die Familie des Spritzenmannes teil⸗ 
nehmen durfte. Die Spritzenmannſchaft bildete bald den 
Kern der Intereſſenten. Zum Eintritt meldeten ſich immer 
genug; Vorſtand und Spritzenmannſchaft wählten. 1804 


1) R. Fach 69 Nr. 6. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 151 


baute ſich die Leiſchaft mit Erlaubnis des Rats auf dem 
Waiſenhof hinter dem Pferdeſtall ein Spritzen haus. 


Bei der Rechnungsablage 1802 beſchloß die Leiſchaft auf 
Wunſch des Rats, in ihrem Bezirk Straßenbeleuch⸗ 
tung einzuführen. Sie beſchaffte 35 Laternen für 183 ½ Tl., 
die jährliche Ausgabe für die Straßenbeleuchtung betrug 
über 100 Tl.; doch deckte Schledehaus ſie durch den er⸗ 
wähnten Zinsgewinn. Als infolge der Feſtlandsſperre der 
Tran ſo teuer wurde, unterließ man im Winter 18089 die 
Beleuchtung. Auch ſonſt war man ſehr ſparſam: im Winter 
1802/3 brannten die Laternen nur an 107 Abenden. 1809 
übernahm die Stadt die Beleuchtung; doch mußten die Lei⸗ 
ſchaften die Laternen unentgeltlich abgeben. Während des 
7jährigen Krieges mußte die Leiſchaft nicht nur wie alle 
Biirger die ſchwere Einquartierungslaſt tragen — 1761/62 
lagen Haus bei Haus 6—12 Mann —, ſondern, wenn 
Gefahr drohte, täglich 7 Mann ſtellen, die abends das 
Natruper Tor verrammelten und morgens wieder öffneten. 
Auch arbeiteten zeitweiſe 80 Mann auf dem Natruper 
Rondel, um Bruſtwehren aufzuwerfen. Dazu mußte ſie den 
bei der Anlage der Gärten in den Sandgruben übrig ge⸗ 
bliebenen, nahe vor dem Tor gelegenen und mit Linden 
bepflanzten Bullen⸗ oder Wullenplatz zum Begräbnis der 
hier geſtorbenen fremden Krieger hergeben. Zur Franzoſen⸗ 
zeit diente er demſelben Zweck (Mitt. 5, S. 26). Das 
Natruper Tor hatte die Leiſchaft wohl allein zu unterhalten. 
Sie legte dort nicht nur für den Hirten, der im Tor 
wohnte, 1763 einen Herd und eine Bettſtelle an, ſondern 
baute auch einen Schornſtein!), und 1810 befahl ihr der 
Maire, den Torturm wegen gefährlicher Schadhaftigkeit 
abzubrechen.) 


1) Rechnungen der N. L. 
2) N. L. B. 76. 


152 Hoffmeyer, 


Auch an freiwilligen Gaben hat es die Leiſchaft nicht 
fehlen laſſen. Nicht nur, daß ſie dem Hirten, dem Schütter 
oder bedürftigen Intereſſenten in teueren Zeiten, oder 
wenn ihnen eine Kuh ſtarb, eine Unterſtützung gewährte, 
ſondern auch für Kirche und Schule hatte ſie eine offene 
Hand. Die Mariengemeinde erhielt von ihr für Orgel 
und Glocken nach und nach 1000 Tl., 1801 zum Schulbau 
200 Tl. und 1842 zu einer würdigen Ausſtattung ihres 
Gotteshauſes für das bevorſtehende Reformationsjubiläum 
500 Tl. Auch den Dominikanern ſchenkte die Leiſchaft 1791 
zu einer neuen Orgel 50 Tl.) 


Nachdem die Franzoſen im November 1813 abgezogen 
waren, holte die Leiſchaft die von ihnen verhinderten Holz⸗ 
verkäufe nach. Den erſten geſtaltete man zu einem Freuden⸗ 
feſt der wiedererlangten Freiheit. Die Gäſte erhielten nicht 
nur wie gewöhnlich Bier, ſondern auch Käſe⸗ und Schinken⸗ 
butterbrote. 1815 beteiligte ſich die Leiſchaft an dem ver⸗ 
fehlten Ankauf des Barenteichs (S. 118). 1829 führte 
man ſtatt der altbewährten Verwaltung ein aus 10 Per⸗ 
ſonen beſtehendes Direktorium ein. Zwei Jahre war 
Weſterkamp und ein Jahr Droop Direktor, daneben blieb 
der bisherige Buchhalter Holſtein Rechnungsführer; dann 
kehrte man zu der alten Ordnung zurück. Obwohl man 
noch den Vorſtand durch 12 Deputierte unterſtützte, erlitt 
die Leiſchaft durch betrügeriſche Buchung des Buchhalters 
Witte (Lohſtraße 18) beträchtlichen Schaden. Er flüchtete 
mit 3000 Tl. nach Amerika. Die Leiſchaft wurde durch ihn 
um 5200 Tl. geſchädigt. 


Die Zahl der Weidekühe nahm mehr und mehr ab, 
fo daß man jährlich für 1000 Tl. und mehr Gras ver- 
kaufte. Die um 1800 begonnene Eigenbeſtellung der Aecker 
gab man bald wieder auf; um ſo berechtigter war der 


1) Rechnungen u. B. 129. Lagerbuch von 1778. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 153 


Wunſch, die Ländereien an die Mitglieder zu verteilen. 
In dem teuren Jahre 1847 erhielt jeder Intereſſent für 
jede Trift 3 Scheffelſaat, 1854 aber verteilte man für die 
Trift von dem Boden erſter Güte 7, von dem zweiter Güte 8, 
von dem dritter Güte 9 und von dem vierter Güte 10 
Quadratruten. Gleichzeitig ſetzte ſich die Leiſchaft mit der 
Militärverwaltung, der Beſitzerin des in eine Kaſerne um⸗ 
gewandelten früheren Dominikanerkloſters, auseinander. 
Die Militärverwaltung behielt die dem Kloſter zur 
Benutzung überlaſſenen Gärten als unbeſchränktes Eigen⸗ 
tum, ſchied damit aber aus der Leiſchaft aus.) 


1862 erbaute die Leiſchaft noch in einem von dem 
Klempner Ries erworbenen Garten vor dem Natruper Tore, 
rechts von der Landſtraße gelegen, ein Dreſch⸗ 
haus.) Nach der Verfaſſung für die Natruper Leiſchaft 
vom 26. Mai 1842 waren folgende Häuſer in der Leiſchaft 
berechtigt: 

Lohſtraße 1—9, 11—15, 17—24, 26— 28, 39 — 52, 5464, 
66—70. 

Bierſtraße 2—9, 11—18, 29—38, 40— 42. 

Neue Straße 1, 2, 10, 12—21. 

Klingensberg 2—5, 7, 9—14. 

Haſemauer 1—9, 11, 44. 

Turmſtraße 3, 5—8. 

Große Gildewart 1—6, 32, 33, 35, 37. 

Kleine Gildewart 3, Bocksmauer 19, 20. 

Kloſterkaſerne mit 4, Wachsbleiche mit 3 Triften. 

8 Häuſer beſaßen nur 1 Trift, dagegen Bierſtraße Nr. 35 
ſieben, Nr. 32 ſechs, Nr. 31 und Lohſtraße 57 je 5 Triften. 
Im ganzen umfaßte die Leiſchaft 140 Häuſer mit 413 Triften. 
1) N. L. A. 4. 1847, 9 a 1854, B. 160. 

2) N. L. B 176 a 2. Es lag Natruper Straße 16. An feiner 
Stelle ſteht jetzt das Säuglingsheim des Vaterländiſchen Frauen⸗ 
vereins. 


154 Hoffmeyer, 


Mit der vermehrten Einnahme trug die Leiſchaft zu⸗ 
nächſt ihre Schulden ab, die z. B. 1820 auf 19 220 Tl. Gold 
angewachſen waren, 1863 aber nur noch 9708 Tl. betrugen. 
Daneben verteilte ſie auch regelmäßig zu Weihnachten 
Opfergeld, für jede der jetzt noch vorhandenen 409 Triften 
195-2 Tl. 1867 beantragte zunächſt eine Minderheit, dann 
die Mehrheit der Intereſſenten eine Verteilung der Lei⸗ 
ſchaftsgrundſtücke, und am 14. Februar 1869 beſchloß die 
Leiſchaft: 1. die bisher ſchon den Intereſſenten überlaſſenen 
Grundſtücke behalten ſie als unbeſchränktes Eigentum, 
2. die übrigen Leiſchaftsgrundſtücke werden ebenfalls nach 
der Triftgerechtigkeit verteilt. Nur die Waldungen, das 
Dreſchhaus und die Bleiche bleiben vorläufig gemeinſames 
Eigentum der Intereſſenten. Die Königl. General⸗Kom⸗ 
miſſion in Hannover genehmigte den Beſchluß, zu deſſen 
Ausführung eine Kommiſſion unter dem Vorſitz des 
Senators Möllmann gebildet wurde. Zu verteilen waren 
noch 366 Morgen 110 Quadratruten oder 96,1694 ha; die 
früher bereits verteilten und die jetzt noch von der Ver⸗ 
teilung ausgeſchloſſenen Ländereien nebſt dem Leiſchaftsholz 
betrugen 824 Morgen 23,4 Quadratruten oder 216,22 ha, 
ſo daß der geſamte Leiſchaftsgrund 1191 Morgen 13.5 
Quadratruten oder 312,1917 ha betrug. Berechtigt waren 
132 alte, innerhalb der Ringmauern wohnende Inter⸗ 
eſſenten mit 406 Triften, ferner Fabrikant Hilkenkamp auf 
der Wachsbleiche mit 3 Triften. Außerdem hatten noch 
Anſpruch auf Entſchädigung Kampmeyer auf dem Schneider⸗ 
turm und die Königliche Domänenkammer. Die Teilung 
nahm 4½ Jahr in Anſpruch; in einer Leiſchaftsverſamm⸗ 
lung im Friedensſaale erkannten alle Beteiligten die voll⸗ 
zogene Teilung als richtig an. 

Die Feuerlöſchpflicht löſte die Leiſchaft ab, indem ſie 


alle ihre Feuerlöſchgeräte einſchließlich ihrer Spritze dem 
Magiſtrat auslieferte und noch dazu 3000 Mk. zahlte. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 155 


In den nächſten Jahren verkaufte die Leiſchaft die nicht 
verteilten Bauplätze, das Dreſchhaus und die Bleiche. 1878 
nahm ſie für verkaufte Grundſtücke 50 096,65 Mk. ein und 
verteilte an Opfer 49080 Mk. In der Rechnung vom 
1. Juni 1876 bis 1. Juli 1878 ſagt der Vorbericht: „Der 
ganze Grundbeſitz iſt bis auf einen Streifen am Wilkienſchen 
Garten unter die Intereſſenten verteilt oder teils öffent⸗ 
lich, teils unter der Hand verkauft.“ Auch das etwa 
160 Morgen große Natruper Holz zwiſchen der Natruper⸗ 
Werſener und der Sedanſtraße. Die Leiſchaft verkaufte es 
für 60 000 Tl. einem Holzhändler unter der Bedingung, 
daß er alle Stämme, welche in Bruſthöhe nicht mehr als 
10 em Durchmeſſer hätten, ſtehen laſſen müſſe. Nachdem 
das Nutzholz gefällt war, kaufte 1874 der Bauunternehmer 
Wittkop den Waldesgrund. Er forſtete ihn in ſehr ver⸗ 
ſtändiger Weiſe wieder auf und pflegte ihn 20 Jahre lang. 
Um 1900 erwachte hier der lebhafte Wunſch, die Leiſchafts⸗ 
gehölze in den Beſitz der Stadt zu bringen. Der Magiſtrat 
wandte ſich deshalb an die Heger Leiſchaft und an Wittkop.“) 
Dieſer war bereit, jene konnte ſich noch nicht entſchließen. 
Da der Magiſtrat das Heger wie das Natruper Holz gleich⸗ 
zeitig anzukaufen wünſchte, zogen ſich die Unterhandlungen 
in die Länge. Wittkop verkaufte daher ſein Gehölz an die 
Osnabrücker Terraingeſellſchaft. Von ihr erwarb es der 
Magiſtrat 1911, nachdem die Heger Leiſchaft den Verkauf 
abgelehnt hatte, für 96 000 Mk. 

Die Natruper Leiſchaft hat ſich auch heute noch nicht 
aufgelöſt, iſt aber bedeutungslos. 

Buchhalter der Natruper Leiſchaft. 


1. Conradt Hermelingk, erwähnt 25. Mai 1590 
2. Ratsherr Pagenſtecher, erwähnt. . . . 1639 


3. Lüdeke Fischer, erwähnt 1642, 1648 und 1653 


1) R. Fach 121 Nr. 33. 


156 Hoffmeyer, 
4. Tebbe Vortkamp, erwähnt 1656 
5. Johann Vette, gen. Trippmaker, erwähnt 1659 
6. Heinrich Hörniſche Meyer, = 1685. . . 1679-1685 
7. Bon Sübern . . . . . Q. . 1685—1687 
8. Gottfried Sprinkm ener . . 1687—1689 
9. Johann Metzener, + 1716. . . . . . 1690-1716 
10. Berendt Meyer, f 171777. . 1716-1717 
11. Jürgen Meyer . 1717—1718 
12. Johann Albert Pagenſtecher + 1722 . 1719 —1722 
13. Johann Chriſtian Schledehaus . . . . 1722-1724 
14. Hermann Heinrich Metzenenr . . 1725-1732 
15. Hermann Heinrich Pagenſtechee . . 1733—1741 
16. Johann Anton Storck. . 1741—1754 
17. Gerdt Tewes Noſt heide . 1754—1761 
18. Chriſtian Bernhard Meyer 1762—1764 
19. Altermann Gerhard Voß. . 1764—1765 
20. Rudolf Schwartzt e. 1765—1773 
21. Johann Daniel Droop . . . . . 1774—1775 
22. Johann Heinrich Schledehauns . 1776—1810 
23. Schmerfld® . . . 2 2. 1810—1812 
24. Heinrich Friedrich Meyer. .. 1812—1818 
25. Chriſtian Ludwig Schledehauns . . 1818 —1819 
26. Johann Bernhard Weiterfamp . . . . 1820-1823 
27. Johann Eberhard Holſtein . . 1824-1833 

Daneben ein Direktorium . 1829 —1832 

Direktor Wefterffamp . . 1829—1831 

Direktor Droop . . . . 1831—1832 
28. Friedrich Schwietering . . . 1833 —1841 
29. Gerhard Rudolf Witte .. 1841—1846 
30. Johann Heinrich Dreinhöfer, Bäcker .. 1846—1851 
31. Juſtus Weſterkamp, Bierbrauer. . 1852—1864? 
32. Johann Heinrich Dreinhöſenrn . . 1865 — 18682 
3 Wilhelm Behre, Lehrer und Antiquar!) 1869 —1882 


a) Für Nr. 31—33 konnte ich leider keine genauen Angaben 


ermitteln. Nach Behre ( 12. 1. 1882) übernahm Juſtus Weſter⸗ 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 157 


3. Die Haſeleiſchaft. 


„Dero Haeſe Leheſchafft Lager Buch, ſo Anno 1587 
Jahre angefangen“, wohl von dem damaligen Buchhalter 
Klövekorn, enthält auch noch die Nachrichten über „up⸗ 
borung und Uthgifft der Haſeleiſchupp“ von 1574 an.“) 
Die älteſte Abrechnung iſt von Sweeder Noltke, wohl dem 
älteſten uns bekannten Buchhalter, 1576 abgelegt. Unter 
der Einnahme finden ſich u. a. Landmiete für die Duſtere 
Straße, die Hermann Portner für 2 Tl. 5 8 3 J auf vier 
Jahre „gekauft“ hatte, und 163 für eine Ochſenhaut. Aus⸗ 
gegeben hat er z. B. für ein Faſelrind 6 Tl. 38 2 3, das 
Rind von Venne zu holen 2 83 3. Das Jahr 1575 war 
für Osnabrück ein böſes Peſtjahr. Der Hirt erhielt, viel- 
leicht weil ihm die Kuh geſtorben war, eine Unterſtützung 
von 2 F, ebenfo dafür 2 8, daß er in jedem Leiſchaftshauſe, 
das von der Peſt verſchont geblieben war, ein Hütegeld 
von 2 B erhob. Die ganze Einnahme des Jahres 1576 
betrug nur 4 Tl. 10 85 3. 


1580 übernahm „uth hetenn unde bevel der (Rats-) 
Herren“ Everdt Müſeler das Buchhalteramt. Er pflanzte 
am 10. April 1584 die alte Linde vor dem Haſetor, unter 
der die Leiſchaft ſich ſpäter jo oft verſammelt hat. Ihn 
löſte 1586 der ſchon genannte Joh. Klövekorn ab. Er hat 
jährlich „den Herren des Rates und den Freunden der 
Leſchup rekenſchup gedan“. In keiner Leiſchaftsverwaltung 
läßt ſich der unmittelbare Einfluß des Rats ſo deutlich 
nachweiſen, wie in dieſer. Bis etwa 1670 ſind bei 


kamp, dann Schloſſermeiſter Heiſenberg und 1898 Lindemann 
das Buchhalteramt; ihm folgte Ende 1912 G. Burdorf. 

1) Die meiſten Angaben dieſer Arbeit ſind den Rechnungen 
oder den nach Jahren geordneten Lagerbüchern entnommen, 
daher leicht aufzufinden. Auf andere benutzte Quellen iſt ſtets 
hingewieſen worden. 


158 Hoffmeyer, 


Rechnungsablagen immer Ratsherren zugegen. Von 1656 
ab wird die Rechnung zwanzig Jahre lang alljährlich von 
dem Ratsherrn Joh. Schulte, der bis 1655 ſelber Buch⸗ 
halter geweſen war, unterſchrieben (T 1676). Von 1618 
bis 1626 heißt es in betreff der Vorſteherwahlen: als ein 
ehrwürdiger Rat beſtätiget. An wichtigen Beſichtigungen 
im Intereſſe der Leiſchaft nahmen Bürgermeiſter und Rats⸗ 
herren teil, und oft heißt es: „Die Herren des Rats mit 
der ganzen Leiſchup beſchloſſen“ .. Wie oft wurden 
Buchhalter oder Vorſteher zu Alterleuten oder Ratsherren 
erwählt! 

Wie der Heger Törner den Hegern und Martinianern, 
der Nieporter den Natrupern, ſo war der Baumſchließer 
vor der Dodesheide der Haſeleiſchaft läſtig. 1580 ſchloſſen 
ſie mit ihm folgenden Vertrag: Er darf 5 Pferde halten 
und durch den Baum treiben; aber auf die Lehmkuhle 
dürfen ſie nicht kommen. Er darf 8 Kühe halten und ſo 
lange ſein Vater lebt, in deſſen Hauſe auch noch 2. Auch 
iſt ihm vergönnt, ſo viele Schweine zu halten, als er von 
einer Sau aufziehen kann. Aber am Ende des Jahres 
muß er ſie abſchaffen. Auch ſeien ihm ſo viele Gänſe ge⸗ 
ſtattet, als er in zwei Jahren aufziehen kann. Am Ende 
des Jahres darf er fürs nächſte Jahr nur 2 Zuchtgänſe 
leben laſſen. Aber der Baumſchließer ſcheint ſich an dieſen 
Vertrag nicht ſehr gewiſſenhaft gehalten zu haben; denn 
1594 beſchloſſen die Herren des Rats mit der ganzen Lei⸗ 
ſchaft auf dem Wall, daß man die Gänſe und Enten des 
Törners totſchlagen ſolle, wo man fie auf der Lehmkuhle 
anträfe. Im folgenden Jahre ſchloß dann die Leiſchaft 
mit dem Rat folgenden Vergleich: Landwehr!) behält den 

1) Der Familienname des Baumſchließers wird nicht 
erwähnt. Er wird genannt: Jobſt bei der Landwehr, Gerdt uff 


der Landwehr, Cordt Landwehr. Wie bei Törner der Amts⸗ 
name, ſo iſt hier der Name des Wohnorts zum Familiennamen 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 159 


Garten hinter dem Hauſe, darf 2 Kühe, aber keine Schweine, 
Gänſe und Enten halten. Seine Wälle und Zäune werden 
niedergelegt. Dafür zahlt die Leiſchaft dem Rat 400 Tl. 
Nach Abſchluß dieſes Vertrages lud die Leiſchaft die 
Herren und Freunde, die dabei geweſen, in den Ratswein⸗ 
keller, „um aldar vorleif to nemen, wat de lewe Gott 
beſcheren werde“. Da wurden u. a. verzehrt: „2 Pfd. Butter 
für 4 5, 7 Pfd. „Sötemelkes Keeſe“ für 7 6, pader⸗ 
borniſch Bier, 1, Ohm Wein für 10 Tl. 6 5. Deſulven 
26 Daler guden Herren und Fründen ſinnt verehret 
worden, dat man den willen mit dem Landtwer bekommen 
efft.“ 
en Grenze der Leiſchaft bildete im Weſten die 
Safe, im Norden die Nette von der Mündung bis zur 
Landwehr bei Goldkamp; dann die Landwehr. Doch war 
die Leiſchaft auch berechtigt, in der Haſter und Schinkeler 
Mark, auf der Dodesheide, weiden zu laſſen. Im Oſten 
und Süden war das Kloſter Gertrudenberg ein unbequemer 
Nachbar. 1587 beklagte es ſich darüber, daß die Leiſchaft 
die Lehmkuhle in Zuſchlag gebracht und die dort weidenden 
Schweine des Kloſters geſchüttet habe. Das Domkapitel 
ſandte die Beſchwerde mit Befürwortung an den Biſchof, 
und dieſer forderte den Rat auf, der Leiſchaft das Schütten 
zu verbieten. Der Rat vermittelte 1588 folgenden Vertrag: 
Das Kloſter verzichtete auf die Schweineweide auf der 
Lehmkuhle, behielt ſich aber die auf der Knollſtraße vor. 
Es zahlte der Leiſchaft 150 Tl., dafür verzichtete ſie auf die 
Stoppelhude in dem völlig eingefriedigten Eſch, die Lange 
Wand genannt (Mitt. 5, S. 73). 1597 überließ das 
Kloſter der Leiſchaft ſogar ½ Morgen Land zwiſchen den 
Schinkeler Kämpen für 40 Tl. und das Domkapitel eben⸗ 
falls ½ Morgen bei den Lehmkuhlen für 431% Tl. Ferner 
erwarb die Leiſchaft: 


geworden. Vgl. von Gülich (aus Jülich), von Lengerke (aus 
Lengerich), von Melle, von Schledehaus u. a. 


160 Hoffmeyer, 
1611 den Spitzen Kamp an der Mitheide . für 200 Tl. 


1612 Muters amp . . . „ er AO 
1617 Blechen Kamp bei der Lehmkuhle .. „„ 300 „ 
1626 einen der beiden Schinkeler Kämpe . . „ 750 „ 


1638 Peter Dunkers Kamp am langen Teich „ 300“ 
1646 2 Langeſche Kämpe vor dem Moorlands⸗ 


kamp an der Poggenbecke! ) „ 520 „ 
1649 4 Kämpe von Gerh. Brüning ischen 

dem Milchplatz und der Landwehr „ 1000 „ 

„ 4 halbe Morgen im oberſten Zuſchlag „ 184 „ 
1650 Von Everdt Grawe einen Kamp unten 

um Zuſch lass „„ 300 „ 

„ 11% Morgen bei dem Seupladen . .. „ 163 „ 
„ 1 Morgen vom Kloſter Gertrudenberg 

im neuen Zuſchlag „ 95 „ 
1654 4 Morgen im neuen Zuſchlag v vom 1 Hof⸗ 

hauſe zum Heil. Geiſt )))) „ 160 „ 


„ Erwinn für den Knollkamp, Mit⸗ 

heidenkamp und / Morgen im neuen 
Zuſchlag vom Hofhaus zur Süntelbecke „ 200 „ 

1656 eine Spiele (Strich) Landes am Deich 


der Poggenbe cke „ 25 „ 
1656 den kleinen Knoll kamm „ 246 „ 
1660 2 Heidekämpe auf der Mitheide vom 

Hofhauſe zum Heil. Geiſt ) „ 300 „ 
1669 die Landwehr am Ende der Düſtern | 

Straße an der Nette „ 19, 


1) Poggen⸗ oder Süntelbecke hinter dem Hofhauſe. Auch der 
durch die Hakenſtraße fließende Wüſtenbach hieß Poggenbach. 

2) Dieſe 4 Morgen erhielt die L. ebenſo wie die folgenden 
nur in Erbwin; ſie wurden erſt nach der Ablöſung 1838 freies 
Eigentum. Bis dahin zahlte die L. einen Kanon (Miete) von 
zuſammen jährlich 15 Tl. 

8) Auch hier ſieht man, wie der Rat 1654 und 1660 aus Not 
Armenvermögen angreift. Vgl. S. 108. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 161 


1672 Von Witwe Brüning im Moorland . für 360 Tl. 
1713 Klövekorns Kamp. . . „ 780 „ 
1735 2 Morgen Land im Siecheneſch !) „5 375 
1763 Von Frau von Nehem, geb. Vette, einen 

Kamp im Moorlande und den ſog. 

Nagels Kamp am großen Eſc . . „ 3000 „ 
1767 vom Rat den Boden- oder Bühnenkamp 

an der Nette, dem Hofhauſe zum Heil. 


754 


Geiſt?) gehörig „ 1800 „ 
1768 Von Gildemeiſter Tiggen De neuen 
Moorlanddfamp . . . „ 470 „ 


1780 36 Morgen an der Düftern Sitaße a Al. 


Nach dem Bericht des Buchhalter Von der Halle an 
die Weſtfäliſche Regierung im Jahre 1807 beſaß die Haſe⸗ 
leiſchaft 28 Malterſaat 7 Schſ., nämlich 5 Mltſ. 6 Sch}. 
Ackerland, 2 Mltſ. 8 Schſ. Wieſe, 1 Mlt. 6 Schſ. Weide⸗ 
kämpe, 18 Mltſ. 11 Schſ. Heide und Weide. Ferner volle 
Weidegerechtigkeit auf der in der Haſter und Schinkeler 
Mark gelegenen Dodesheide; ohne den Willen der Leiſchaft 
durfte dort nichts eingefriedigt werden. 


Zu der Leiſchaft gehörten urſprünglich 71 Mitglieder, 
die 1650: 189, 1676: 187 Triften beſaßen. 1816 waren 
7 Leiſchaftshäuſer nicht bewohnt. Die an ihnen „klebende“ 
Gerechtigkeit ließ der Beſitzer auf ſein Wohnhaus über⸗ 
tragen. So verringerte ſich zwar die Zahl der Inter⸗ 
eſſenten, aber nicht die der Triften. Dieſe betrug in den 
beiden en Jahrhunderten 182. Kein Intereſſent beſaß 


9 Beim Abſchluß des Kaufkontrakts ſandte der Buchhalter 
dem Buchhalter des Armenweſens den Gottespfennig, 7 6. Da 
dieſe 2 Morgen nicht in Zuſchlag gebracht werden konnten, ver⸗ 
kaufte die L. ſie 1767 für 542 Tl. an Schierbaum. 

2) Bürgermeiſter Blechen übergab Buchhalter Hüggelmeyer 
den Kamp durch Ueberreichung einer Hand voll Erde, wie all— 
gemein gebräuchlich. 

Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 11 


162 Hoffmeyer, 


urſprünglich mehr als 3; zuletzt gehörten aber von den 
60 Intereſſenten 10 ſechs, 1 fünf, den übrigen weniger 
Triften. Die zur Leiſchaft gehörenden Häuſer lagen: 
Haſeſtraße 1, 3—5, 7—18, 20, 22—24, 26, 52— 71.1) 
Lohſtraße 29, 30, 32— 34, 37, 38. Vitihof 6, 8, 9, 
11—20, 22. 
Mühlenſtraße 2, 3, 8-11, Haſemauer 16, Landwehr 
Knollſtraße 6. 


Bis 1595 erhielt der Kuhhirt auch die Koſt, ſeitdem ein 
Hütegeld: für 1 Kuh 6 6, für ein Rind 4 8. Das wurde 
nach und nach erhöht. Schon 1596 beſchloß die Leiſchaft, 
Schafe und Schweine nicht auf den Eſch, ſondern auf die 
Wüſte zu treiben. Seit 1763 erhob ſie nur noch von 
fremden Kühen Hüte⸗ und Weidegeld. Statt der 182 
weideberechtigten Kühe wurden 1626: 167, 1645: 80, 1673: 
102, 1750: 57 aufgetrieben. 1650 wird ein Zuſchlag er⸗ 
wähnt, in dem die Kühe während des Sommers über- 
nachteten. 

Das Mitweiderecht in der Haſter und Schinkeler Mark 
gab zu manchen Streitigkeiten Veranlaſſung. Schon 1575 
ließ der Rat, alſo nicht die Leiſchaft, dem Meier zu 
Oeſtringen verbieten, auf der Dodesheide einen Zuſchlag 
anzulegen. Am 4. Juli 1650 war die ganze Leiſchaft mit 
Notar und Zeugen zur Dodesheide, wo die Haſter ſo viele 
Grasplaggen gemäht (gehauen) hatten. Dr. Böger über⸗ 
reichte dann der Kanzlei eine umfangreiche Anklageſchrift 
gegen die Haſter. Im Mai des folgenden Jahres gingen 
beide Bürgermeiſter, der Senior und andere Ratsherren, 
Vorſteher und Intereſſenten der Leiſchaft wieder zur 
Landwehr, beſichtigten den Zugang auf die Heide, und der 

1) Nach dem Teilungsregeß R. Fach 76 Nr. 12. In den 
Lagerbüchern findet ſich folgende Angabe: Nr. 3, 4, 7—11, 13—15, 
52, 53, 55— 57, 59—71. In betreff der übrigen Straßen finden 
ſich keine Verſchiedenheiten. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 163 


Rat geſtattete der Leiſchaft, eine ſchmale Brücke über den 
Landwehrgraben anzulegen, auf der die Kühe auf die 
Heide gelangen könnten. Doch ſollte ſie die Brücke auf 
ihre Koſten errichten und unterhalten und durch eine Hake 
verſchließen. Als ſie fertig war, begab ſich der Rat noch 
einmal dorthin, beſichtigte die Brücke, ließ auch noch einiges 
ändern und geſtattete dann die Benutzung. Die Leiſchaft 
zahlte dafür an die Lohnkaſſe 10 Tl. und für die Be⸗ 
wirtung der Herren 16 Tl. Aber in den nächſten Nächten 
Zerſchlugen die Halter Bauern die Brücke. Die Leiſchaft 
verklagte ſie bei der Kanzlei. Hinter den Bauern ſtanden 
Herr von Böſelager auf Honeburg und Junker Grothaus 
auf Gut Nette. Die Kanzlei entſchied: Der Rat iſt be⸗ 
rechtigt, ſolche Brücke zu ſchlagen, nicht die Leiſchaft. 

Heftiger und langwieriger waren noch die Streitig 
keiten mit dem Kloſter Gertrudenberg. Zu 
keinem Hauſe der Leiſchaft gehörten urſprünglich mehr als 
3 Triften; das Kloſter aber trieb viel mehr, um 1700 
wohl 50—60 Kühe unter eigenem Hirten auf die Weide. 
Die große Zahl wollte aber die Leiſchaft nicht zum Nachteil 
ihrer eigenen Kühe im Stadteſch dulden. Sie unterſagte 
es dem Kloſter 1652; die Aebtiſſin berief ſich auf ihr her⸗ 
kömmliches Recht. Die Leiſchaft ſchüttete, das Kloſter 
beſchwerte ſich. Bürgermeiſter Schepeler ſtellte den Frieden 
wieder her. Jeder der beiden Bürgermeiſter erhielt von 
der Leiſchaft für das günſtige Urteil 5 Tl. 

Die Leiſchaft hatte die Knollſtraße zu unterhalten. 
Als ſie 1663, wohl des Waſſerabfluſſes wegen, nahe an der 
Grenze des Kloſters einen Graben aufwerfen ließ, unter- 
ſagte die Aebtiſſin ihnen dies, und als dies nichts half, ließ 
fie ihnen die Geräte wegnehmen. Die Bürger aber er- 
ſchienen mit ſtarker Hand, erzwangen die Rückgabe der 
Geräte und gruben noch näher der Grenze. Die Aebtiſſin 
beſchwerte ſich, weil durch den Graben die Wurzeln ihrer 
Hecke bloßgelegt wurden. Der Rat vermittelte wieder. 


11* 


164 Hoffmeyer, 


1711 gerieten die beiden wieder in Streit um den Beſitz 
der kleinen Düſtern Straße und weil das Kloſter ſeine 
Stoppelfelder, die auch von den Leiſchaftskühen beweidet 
wurden, zu früh pflügte. Endlich ſchloſſen ſie 1714 folgen⸗ 
den Vertrag: 

1. Wegen der Düſtern Straße zwiſchen den Gründen 
des Kloſters und denen der Leiſchaft. Die dort am Ruller 
Wege belegene Hecke ſoll gemeinſames Gut bleiben, der 
Grund aber, auf dem ſie ſteht, gehört dem Kloſter, der 
Grund nach der Düſtern Straße zu der Leiſchaft. 


2. Das Land, welches das Kloſter ſelber unter dem 
Pfluge hat, darf es ohne Rückſicht auf die Zeit, vor oder 
nach Mariä Geburt, pflügen; was es aber verheuert hat, 
darf nicht vor Mariä Geburt gepflügt werden, es ſei denn, 
daß es vor Jakobi geſchehe oder im Sommer brach gelegen. 
Die während dieſes Prozeſſes neuerworbenen Länder fallen 
nicht unter dieſen Vertrag, ſondern unter Leiſchafts⸗ und 
Eſcherecht. 

3. In betreff der Knollſtraße verbleibt es bei dem 1588 
geſchloſſenen Vergleich (S. 159). Um des Friedens willen 
verzichtet das Kloſter darauf, ſie zu vermieten, behält ſich 
aber vor, ſie ſelber zu nutzen. Auch die Leiſchaft verzichtet 
auf das Recht, ſie zu verpachten. 

4. Die Haſeleiſchaft willigt in die Zumachung des 
beſichtigten, hinter Dodeshauſe abgeſtochenen Zuſchlages, 
wie auch abgeredeter Maßen in die vorhabende Erweiterung 
des hinter dem Kloſter belegenen Apfelgartens gegen eine 
vom Kloſter eingelieferte recognition (Anerkennung). 

5. Die beim Rat und bei der Kanzlei ſchwebenden 
Prozeſſe ſind aufgehoben. Falls in Zukunft zwiſchen der Lei⸗ 
ſchaft und dem Kloſter wieder Mißhelligkeiten uſw. entſtehen 
ſollten, ſo ſollen gewählte Schiedsrichter eine Einigung ver⸗ 
ſuchen. Gelingt das in drei Tagen nicht, ſo hat jede Partei 
freie Hand. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 165 


Ferner ſchloſſen ſie 1732 folgenden Tauſch und Ver⸗ 
gleichsvertrag. Sämtliche Intereſſenten der Leiſchaft ver⸗ 
zichten auf die bisher unbehindert ausgenutzte Stoppel⸗ 
weide hinter dem Kloſtergarten und geſtatten dem Kloſter, 
dieſe Länderei dem Kloſtergarten einzuverleiben. Sie 
begeben ſich der Stoppelweide vom Kloſter bis zur Grafen⸗ 
brede. Die Leiſchaft erklärt ſich damit einverſtanden, daß 
das Kloſter bei Dodeshauſe aus der gemeinen Mark „einen 
konvenablen Zuſchlag“ einkämpe. Dagegen überläßt das 
Kloſter der Leiſchaft ihren an der Poggenbecke gelegenen 
Heuplacken, ſoweit er jetzt eingefriedigt iſt, erklärt ſich auch 
damit einverſtanden, daß ſie den kürzlich von Gildemeiſter 
Tiggen angekauften Kamp einfriedige, auch noch etwa 
1 Morgen, den ſie vielleicht in nächſter Zeit erwirbt. — 

Das Kloſter hatte von ſeinem Recht, ſeinen neuen 
Garten durch eine Mauer einzuſchließen, nicht ſofort 
Gebrauch gemacht, ſondern zunächſt einen Graben auf⸗ 
geworfen. Als es dann 1733 den Bau der Mauer begonnen, 
glaubten die Vorſteher, daß ihre Grenze überſchritten ſei. 
Sie beriefen ſofort bei Verluſt der Trift alle Intereſſenten 
auf den Wall, beſahen die Mauer, beſchwerten ſich und 
riſſen ſie herunter. In dem dadurch veranlaßten Prozeß 
holte der Rat ein Gutachten des Direktors und der Beiſitzer 
des Schöppenſtuhls zu Minden ein und wies dann die 
Aebtiſſin zurück, weil ſie nicht bewieſen habe, daß der durch 
die Mauer umſchloſſene Garten nicht größer ſei, als der ihr 
zugebilligte. 

1738 beklagte ſich das Kloſter, daß die Leiſchaft die 
Eichen an der Knollſtraße abgehauen, von denen es doch 
die Eicheln geerntet habe. 

Zwiſchen dem Rat und der Leiſchaft herrſchte ſonſt 
immer ein angenehmes Verhältnis; aber einmal gerieten 
auch fie in einen heftigen Streit.“) 1726 beſchloß der Rat, 


1) R. Fach 76, Nr. 8. 


166 Hoffmeyer, 


die Landwehr bei dem Landwehrhauſe vor der Dodesheide 
beſſer zu bepflanzen. Lohnherr Oeffeler ließ dort in gerader 
Linie mit den dort vorhandenen „Huchten“ Pflanzlöcher 
graben; die Leiſchaftsvorſteher warfen ſie aber wieder zu, 
indem ſie behaupteten, die Huchten gehörten ihnen, ſie 
hätten ſie immer geſtuft (geſtutzt, abgeholzt). Der Rat 
ernannte eine Kommiſſion, die Sache an Ort und Stelle zu 
entſcheiden; auch die Leiſchaftsvorſteher erſchienen dort 
nebſt mehreren Intereſſenten, die bei ihrer Behauptung 
blieben. Ja, Buchhalter Hillebrandt drohte ſogar, ſie wollten 
die Vorſteher der übrigen Leiſchaften dazuziehen; wenn 
der Rat dort auch Telgen pflanzen ließe, ſollten ſie doch 
nicht hochkommen. Der Rat befahl darauf den Vorſtehern, 
die Löcher innerhalb dreier Tage wieder zu öffnen und ſich 
bei willkürlicher Strafe jeder Tätlichkeit zu enthalten. Als 
darauf die Vorſteher der Haſe⸗, Heger, Natruper und 
Herrenteichsleiſchaft ſich zum Rathauſe begaben, ſandte der 
Rat die übrigen wieder heim, die der Haſeleiſchaft belegte 
er mit Turmſtrafe (14. März). Als ſie baten, vor ihrer 
Gefangenſetzung zu Hauſe gehen, ihre Familie benach⸗ 
richtigen und ſich umkleiden zu dürfen, ſie wollten auch unter 
Eide geloben, ſich rechtzeitig beim Bürgergehorſam einzu⸗ 
finden, lehnte der Bürgermeiſter dies ab und ließ ſie ſofort 
durch den Stadtdiener über die offene Straße zum Turm 
führen. Erſt am folgenden Nachmittage ließ er ſie wieder 
los. Sie erhoben zwar feierlichen Proteſt, in dem fie be- 
haupteten: Der Rat hat uns „einige Tage und Nächte“ ein⸗ 
geſperrt und jeden mit 25 Tl. beſtraft und uns erſt ent⸗ 
laſſen, nachdem wir bezahlt; aber der Rat gab nicht nach. 


Die Benutzung der Ländereien war ähnlich 
wie in den anderen Leiſchaften. Die Haſeleiſchaft hatte 
nicht ſo viele Kämpe, die ſie begeilen laſſen und dann ver⸗ 
mieten konnte. Sie vermietete gewöhnlich nur auf drei 
Jahre mit der Bedingung, im erſten Jahre mußte Lein, 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 167 


im zweiten Gerſte, im dritten Roggen geſät werden, damit 
das freigewordene Land bald eine gute Stoppelweide bot. 
Vor⸗ und Nachweide verblieb der Leiſchaft auch in den ver⸗ 
mieteten Kämpen. 1650 heißt es im Lagerbuch: 41 Fuder 
Mergel (d. i. fette Düngererde) aus dem Kamp, wo die 
Kühe dieſen Sommer haben die Nacht über gelegen. Der 
Mergel wurde alſo zur Düngung des offenen Feldes benutzt. 
Doch konnte man dieſes auch unmittelbar durch die Kühe 
begeilen laſſen, da man Horten (Hürden) beſaß, die der Hirt 
von Zeit zu Zeit umſchlug, wofür er eine jährliche Ver⸗ 
gütung von 2 Tl. 108 erhielt. 1775 lieferte Zimmer⸗ 
meiſter Rawie eine Hirtenhütte mit Rädern, und 1776 er- 
baute man auf der Lehmkuhle, alſo nahe der Dodesheide, 
dem Hauptweiderevier der Leiſchaft, ein Hirtenhäuschen. 
Konſensgebühren kommen kaum vor; ja die Leiſchaft erhob 
ſelber Gebühren für bewilligte Zuſchläge, ſo 1618 von 
Cordt Delbrügge 311% Tl. für einen Zuſchlag von 2½ 
Morgen und 1717 von den Jeſuiten 3 Tl. für einen Zu⸗ 
ſchlag auf der Dodesheide. Doch zahlte die Leiſchaft nicht 
der Lohnkaſſe, ſondern den Bürgermeiſtern und Ratsherren 
öfter eine Gebühr, auf die ſie ja angewieſen waren. 1765 
legte die Leiſchaft auf Gildemeiſters Grunde im Moorlands⸗ 
kampe eine Rötekuhle an. 


Für die wenigen Kühe genügte die vorhandene Weide 
vollauf. Daher verkaufte die Leiſchaft u. a. dem Ratsvogt 
von Schledehaus, der der Leiſchaft öfter gefällig geweſen 
war, 1669 zwei Triften für 30 Tl. und nahm ſchon früh 
fremdes Vieh mit in die Weide, das durch erhöhtes Weide⸗ 
geld den Hirtelohn uſw. aufbringen mußte. 1763 beſchloß 
die Leiſchaft, von den Leiſchaftskühen kein Hüte⸗ oder 
Weidegeld mehr zu erheben, und 1791, die Triften nicht 
mehr mit Abgaben zu beſchweren. Für die Aufnahme des 
fremden Viehes erhielten die Vorſteher urſprünglich ein 
Lamm, ſpäter ſtatt deſſen 1 Tl. als Winn⸗ oder Schreib⸗ 


168 Hoffmeyer, 


gebühr. Erſt 1843 beſchloß die Leiſchaft, die Schafweide 
während des Winters nicht mehr zu vermieten. Auffällig 
iſt es, daß auch dieſe Leiſchaft noch im 18. Jahrhundert die 
unbedeutende Abgabe für das Ebnen der Maulwurfshügel 
erhob. So heißt es noch 1759: Von einem jeden Inter⸗ 
eſſenten, die Wannewurps Heupe zu ebnen, eingekommen 
7 3 S 1 Tl. 119 1 3. 

Der Holzbeſtand der Leiſchaft war ſehr gering. 
Erſt 1725 heißt es: Den Natrupern für Eichenpflanzen 
3 Tl., einzuſetzen 16 8, wieder ausgeriſſen, wieder ein⸗ 
geſetzt 12 h, für 50 Telgen 1 Tl., einzuſetzen 8 f. War 
dies etwa der Anfang des Streites mit dem Rat? Ebenſo 
heißt es 1734: Im Juli Löcher gemacht, in die im Herbſt 
Telgen gepflanzt werden ſollen. 1761 zeigten die Vorſteher 
dem Patron der Hofhäuſer an, daß ſie das Land, welches 
ſie von den Hofhäuſern zum heil. Geiſt und zur Süntelbecke 
in Erbwinn beſäßen, ſo weit es ihnen nützlich erſchiene, mit 
Holz bepflanzen wollten, weil die Feuerung täglich teuerer 
und das Holz immer rarer würde. Zugleich erbaten und 
erhielten ſie die Verſicherung, daß ihnen, falls die Hofhäuſer 
ihnen das Kaufgeld zurückzahlen und den Erbwinn kündigen 
würden, ſo viele Zeit gelaſſen würde, daß ſie das Holz ab⸗ 
treiben könnten.“) 1764 wurden auf der Mitheide Telgen 
gepflanzt, 1831 aber legte man an der Landwehr einen 
ordentlichen Holzkamp an, in den man 45 100 Eichen, 
Buchen und Erlen pflanzte. Die Einfuhr des Holzes ins 
Haſetor war nicht gering. Hier heißt es: außer dem Zoll⸗ 
holz für die Leiſchaft mußte auch noch ein Torf für den 
Pförtner abgegeben werden. Das Zollholz erhielt in alter 
Zeit Vitihof gegen eine geringe Vergütung; ſpäter wurde 
es öffentlich verſteigert und brachte 20 Tl., auch mehr ein. 

Der Buchhalter legte die Rechnung am Dienstag nach 
Oſtern vor der geſamten Leiſchaft auf dem Wall, unter der 


1) R, Fach 76, Nr. 1. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 169 


Linde vor dem Tor oder im Hauſe eines Intereſſenten 
ab. Oft, in älterer Zeit regelmäßig, nahmen Ratsherren 
daran teil. Der Rechnungsablage folgte die Wahl der Vor⸗ 
ſteher und dann ein gemütliches Beiſammenſein, bei dem 
getrunken und gegeſſen wurde. Die Fiſche lieferte der 
Fiſcher Bullerdieck. Später legte man an der Poggenbecke 
und auf der Lehmkuhle Fiſchteiche an und ſchloß mit den 
Pächtern einen dahingehenden Vertrag, daß ſie nicht nur 
eine angemeſſene Pacht zahlten, ſondern auch die für das 
Mahl bei der Rechnungsablage erforderlichen Fiſche 
lieferten. 


Der erſte uns bekannt gewordene Schnatgang 
wurde 1587 abgehalten. Dabei wurden 4 Tonnen Bier zu 
4 Tl. und für 2 Tl. 75 Brot und Schinken verzehrt. 
Die Feier bei der Rechnungsablage wiederholte ſich alljähr⸗ 
lich, auch der zweite Schnatgang wurde ſchon 1589 gehalten, 
aber in der alten Zeit gewiß ohne Frauen und Kinder. 
1638 werden allerdings auch ſchon Kringel verzehrt. 1667 
koſtete er 9, 1672 ſchon 12 Tl. 1748 nahm man einen 
Notar mit, der etwaige Grenzverletzungen amtlich feſtſtellen 
mußte. Solche Verletzungen fand man auch auf dem Schnat⸗ 
gange 1761. Goldkamp hatte auf Leiſchaftsgrund Bäume 
gepflanzt, die fie niederhieben. Bei ſeinem Kotten war der 
Gartenzaun vorgerückt, dafür zahlte er 5 Tl. und verſprach, 
mit zwei Wagen einen Tag Erde zu fahren. Auch Joh. 
Kötters Gartenzaun auf der Dodesheide war vorgerückt, 
dafür zahlte er 3 Tl. Bei Dierkers Kotten waren junge 
Bäume angepflanzt. Dierker ſchloß mit der Leiſchaft folgen⸗ 
den Vertrag: er zahlt der Leiſchaft 5 Tl. Gold und erhält 
dafür neben ſeinem Hauſe ein Grundſtück von 15 Schritt 
Breite und 70 Schritt Länge. 

Beſonders hoch ging es bei dem Schnatgang am 5. Juli 
1792 her. Der Gutsherr auf Gut Nette, das Kloſter 
Gertrudenberg ſowie die Bauermeiſter in Haſte und Schinkel 


170 Hoffmeyer, 


wurden dazu eingeladen. Tabak, Pfeifen, Kringel, Brot, 
Butter, Käſe und Bier wurden geliefert. Die Muſik erhielt 
am erſten Tage 6 Tl., am zweiten für den Tanz der Dienſt⸗ 
mädchen 2 Tl. 1823 zogen die Intereſſenten, mit Aexten 
und Schaufeln bewaffnet, aus dem Tor nach der Landwehr. 
„Dort“, ſo erzählt der Buchhalter, „empfing uns der Vor⸗ 
ſteher von Haſte, führte uns über die Dodesheide, dort 
fanden wir ein Tannengebüſch, aus dem wir einige 
Stämme fällten. Als wir einen kleinen Wagenſchuppen 
einreißen wollten, bat der Eigentümer um Gnade und ver⸗ 
pflichtete ſich, jährlich 6mgl. 3 3 Miete zu zahlen. Dann 
zum Kötter in die Heide, durchs Haus, den Hael (FJeuerhaken 
über dem Herde) aufgezogen, das Feuer ausgegoſſen und 
wieder angelegt, 1 Stunde dort verweilt und miteinander 
getrunken. Weiter trafen wir in einer Erdhütte einen 
Neubauer. Statt ihm die Hütte einzureißen, reichte ihm 
jeder ein Scherflein, ſo daß der Empfänger weinte. Ein 
bald darauf gefundener kleiner Garten wurde demoliert. 
Für einen ohne Berechtigung angelegten Bleichplatz ver⸗ 
pflichtete ſich der Beſitzer, jährlich 6 mgl. zu zahlen. 
Unkoſten 8 Tl. 15 mgl.“ 
1845 zogen die Intereſſenten über den Wall zur Haſe⸗ 
mauer, durch den Vitihof, die Mühlenſtraße, Hellingſtraße, 
hinten über den Lager Hof (Haſeſtraße 56), Haſeſtraße bis 
an die Grenze und wieder zurück, Lohſtraße bis an die 
Grenze und wieder zurück, Haſeſtraße, durchs Tor, hinter 
der Schanze her, vor dem Gertrudenberge, über die Knoll⸗ 
ſtraße, an der Landwehr herunter bis an den Icker Weg, 
durch die Tannenkämpe nach dem Bodenkamp, über den 
Vogelſang nach dem Hofhauſe. Dort wurde gefeiert, auch 
getanzt. Unkoſten 52 Tl. 

Die Haſeleiſchaft hatte außer ihren Feldwegen die Knoll⸗ 
ſtraße und die Bramſcher Straße zu unterhalten.“) 1650 


1) Auch die zum Süntelhügel führende Süntelſtraße 
war ſchon vorhanden, aber ein Feldweg. Hinter dem Hofhauſe 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 171 


ließ fie 42 Fuder Steine vom Schinkelberge auf die Knoll⸗ 
ſtraße fahren. Der Fuhrmann erhielt fürs Aufladen, 
Fahren und Abladen für je 6 Fuder 1 Tl. Otto Werries 
in Haſte fuhr 133 Fuder Sand und erhielt für jedes Fuder 
1 3. 1675 fuhren die Geſpannbeſitzer, auch das Kloſter 
Gertrudenberg, unentgeltlich 153 Fuder Steine, mit denen 
die Leiſchaft einen Teil der Knollſtraße pflaſterte. Auch 
ein gutes Wort des Rats fand bei den Leiſchaftsgenoſſen 
wohl einen guten Ort. Als 1675 die Landwehr aus⸗ 
geſchlagen werden mußte, verrichteten ſie dieſe Arbeit auf 
Erſuchen des Rats unentgeltlich, aber gegen eine Beſcheini⸗ 
gung, daß ſie dazu nicht verpflichtet ſeien. Auch gab der 
Rat den Arbeitern eine „Diskretion“ im Betrage von 4 Tl. 
1691 fuhren die Geſpannhalter wieder unentgeltlich Steine. 
Während der Revolutionskriege ſeit 1794 war auf der Gart⸗ 
lage eine Feldbäckerei, wodurch die Knollſtraße ſehr gelitten 
hatte. Sie ſollte nicht nur ausgebeſſert, ſondern auch bis 
auf 32 Fuß erbreitert werden. Die Leiſchaftsvorſteher er⸗ 
klärten: Das können wir allein nicht. Wir benutzen den 
Weg faſt gar nicht, ſondern nur das Kloſter und die Bauern. 
Wir bitten daher 1. um einen Zuſchuß aus der Lotterie⸗ 
kaſſe, 2. um die Erlaubnis des Kloſters, die erforderlichen 


führte neben der Poggen⸗ oder Süntelbecke die Poggen⸗ 
traße nach dem alten Kalkofen am Gertrudenberge. Sie 
wurde wohl im 19. Jahrhundert nicht mehr benutzt; denn 1832 
verkaufte die Leiſchaft ein Stück dieſes Weges an Menke Donner⸗ 
berg. Dagegen kaufte ſie 1806, wohl des Steinbruchs wegen, 
von Joh. Fred. Prüsmann und feiner Ehefrau, geb. Schlede⸗ 
haus, den Sonnen⸗ oder Süntelhügel für 500 Tl. Den 
Hügel verkaufte ſie wieder für 150 Tl. an den Armenbuchhalter 
Sell, und 1829 überließen ſie ihm auch die alte Steinkuhle für 
15 Tl. Er verkaufte den Sonnenhügel an den ungetreuen 
Natruper Buchhalter Witte (S. 157), der dort ein Häuschen 
erbaute, Anlagen ſchuf und eine Sommerwirtſchaft anlegte. Als 
er aber 1846 davonlief, ohne Sell etwas gezahlt zu haben, fiel 
das Beſitztum an Sell zurück. 


172 Hoffmeyer, 


Steine aus dem Königshügel, auf dem jetzt das Krieger⸗ 
waiſenhaus ſteht, brechen zu laſſen. Das Kloſter wurde 
dadurch willig gemacht, daß die Leiſchaft ihm einen neben 
dem Wege gelegenen Streifen Landes für 130 Tl. überließ, 
die ſie dann auch zum Wegebau verwandte. 


Wichtiger als die Knollſtraße war die Bramſcher 
Straße, nicht nur als Verkehrsſtraße, ſondern auch als 
Laſtſtraße. Sie litt beſonders, ſeitdem die Osnabrücker 
Hausfrauen die Piesberger Kohle zum Küchenbrand be⸗ 
nutzten, und noch mehr, ſeitdem die 1856 gegründete 
Georgs⸗Marien⸗Hütte ihre Kohlen durch Geſpanne vom 
Piesberge holen ließ. Die Leiſchaft ſuchte ſich möglichſt lange 
mit Sand und Grus zu helfen. 1783 ließ fie 1357 (17) 
Fuder Schutt von der abgebrochenen Kanzlei auf ihre beiden 
Landſtraßen fahren. Doch war die Strecke vom Tor bis 
zum Hofhauſe ſchon 1723 gepflaſtert. 1806 mußte dann die 
Leiſchaft auch die übrige Strecke bis zum Haſter Turm 
pflaſtern laſſen. Der geringe Zuſchuß an Weggeld fiel 
kaum ins Gewicht. 1807 z. B. mußte die Leiſchaft 329 Tl. 
zuſchießen. 1847 ſchenkte der Magiſtrat 122 Linden, die 
an der Straße vom Hofhauſe bis zum Haſter Turm an⸗ 
gepflanzt wurden. Auch unter hannoverſcher Regierung 
machte die Leiſchaft bis 1848 noch über 1200 Tl. Schaden. 
Als dann 1849 den Leiſchaften die Unterhaltung der Land⸗ 
ſtraßen abgenommen wurde, ſollte die Haſeleiſchaft für die 
Knollſtraße auch noch ferner ſorgen; aber 1856 erklärte die 
Landdroſtei, das ſei Pflicht der Stadt. Die Leiſchaft hatte 
früher die Bramſcher Straße jährlich einmal gefegt. Seit⸗ 
dem am 1. April 1808 der Haſefriedhof eröffnet war, ordnete 
der Rat eine viermalige jährliche Straßenreinigung an; 
die Mehrarbeit ſollte aus der Friedhofskaſſe bezahlt werden. 


Die Haſeleiſchaft hat die Feuerlöſchpflicht ſpäter 
übernommen, als die Heger und Natruper. 1694 ſchenkte 
ſie zur Beſchaffung einer Stadtſpritze 20 Tl. 1728 forderte 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 173 


der Rat die Haſe⸗ und die Herrenteichsleiſchaft abermals 
zur Beſchaffung einer Spritze mit Schläuchen auf, und 1741 
ermahnte er alle Leiſchaften, jede möge 4 oder 5 Hand⸗ 
ſpritzen anſchaffen, da bei der ſtarken Einquartierung leicht 
Feuer entſtehen könne. Erſt 1751 kaufte die Leiſchaft eine 
große Spritze. Meiſter Wienker erhielt für die Feuer⸗ 
ſchlange 170 Tl., der kupferne Keſſel, das Eiſen⸗ und Holz⸗ 
werk koſteten zuſammen noch 60 Tl. Erſt 1755 probierte 
man die neue Spritze. Es bildete ſich dann auch ein 
Spritzenkorps von 24 Mann. 1851 baten die Leiſchaften 
mit folgender Begründung um einen Zuſchuß zur Unter⸗ 
haltung ihrer Spritzen: In Osnabrück finden ſich jetzt 1412 
bewohnte Häuſer, von denen 700 zu einer Leiſchaft gehören. 
Auf 712 Häuſern ruht alſo die Laſt der Feuerlöſchpflicht 
nicht. Der Magiſtrat lehnte ab. Die Leiſchaften trugen 
ja eine beſondere Laſt, und noch ſchlimmer als dieſe war 
die Laſt des Wegebaues; dafür beſaßen ſie aber auch außer 
den gekauften Ländereien viele ſtädtiſche, die ihnen ur⸗ 
ſprünglich pachtfrei zur Nutznießung überlaſſen, nach und 
nach aber ihr Eigentum geworden waren. 1858 war die 
Spritze der Haſeleiſchaft unbrauchbar geworden. Der 
Magiſtrat befahl ihre Ausbeſſerung, die etwa 130 Tl. koſten 
ſollte. Daher weigerte ſich die Leiſchaft. Bürgermeiſter 
Stüve ſchrieb eine eingehende, intereſſante Abhandlung 
über das Osnabrücker Feuerlöſchweſen und ſandte ſie an die 
Landdroſtei und das Miniſterium, das ihm Recht gab. Die 
Leiſchaft ließ die Reparatur der Spritze vornehmen. 1872 
aber ſchloß ſie mit dem Magiſtrat folgenden Vertrag: ſie 
gab ihre Spritze unentgeltlich ab und zahlte an die Stadt 
1000 Tl. Dafür war ſie fortan von der Feuerlöſchpflicht 
befreit. 


1795 führte auch die Haſeleiſchaft Straß enbeleuch⸗ 
tung ein. Die Laternen koſteten 116 Tl., durch eine 
Kollekte wurden davon 73 Tl. aufgebracht. Die Beleuch⸗ 


174 Hoffmeyer, 


tung an 104 Abenden des Winters 1799/1800 koſtete 94 Tl. 
Die Aufforderung des Rats, den Dreck von den Straßen 
zu entfernen, lehnte die Leiſchaft 1719 ab, ebenfalls 1733 
das Verlangen, den Bogen der Haſebrücke von den an⸗ 
geſchwemmten Pflanzenreſten uſw. zu reinigen, und 1765 
das Anſinnen, Nachtwächter zu ſtellen. 


Der Kuhhirt wohnte, wie auch in den übrigen Leiſchaften, 
im Torturm, den die Leiſchaft deshalb auch zu unterhalten 
hatte; jedoch die Aufforderung des Rats, ihn neu bauen 
zu laſſen, lehnte ſie mit Erfolg ab. 1593 aber ließ ſie von 
dem Uhrwerker Meiſter Gerdt Meigger eine Uhr für das 
Haſetor anfertigen. Buchhalter Schriver hat darüber eine 
ſorgfältige, intereſſante und noch wohlerhaltene Rechnung 
geführt (Mitt. 15, S. 293 ff.). Die Uhr koſtete ohne die 
Glocken 82 Tl. 10 5. Schon 1645 mußte fie erneuert 
werden; man kollektierte dafür 3 Jahre, brachte aber nur 
58 Tl. zuſammen. Für die Ueberwachung und das Stellen 
der Uhr erhielt ein Uhrmacher 1596 den Nießbrauch eines 
vor dem Tore gelegenen Glockengartens. Mit der einen 
Glocke mußte der Hirt gegen eine jährliche Vergütung von 
4 Tl. zum Gottesdienſt — wohl der Marienkirche — läuten. 
Auf dem Haſetor ſtand ſeit dem Abbruch des alten Tores 
im Jahre 1817 der Jahnup, der ſeit dem Abbruch des Haſe⸗ 
tors im Jahre 1853 im Muſeum ruht. Die Leiſchaft 
ſchenkte die Läuteglocke mit Zuſtimmung auch der katholiſchen 
Intereſſenten der 1843 ins Leben getretenen kleinen evan⸗ 
geliſchen Gemeinde in Loxten. 


Der hieſigen Mariengemeinde ſchenkte die Leiſchaft 1788 
zu ihrer Orgel 150 Tl. und 1842 für eine würdige Aus⸗ 
geſtaltung der Kirche 200 Tl. Wie die übrigen Leiſchaften, 
ſo kaufte auch die Haſeleiſchaft in teuren Zeiten Roggen, 
um ihn zu mäßigem Preiſe an ihre Mitglieder wieder ab⸗ 
zugeben. 1739 kaufte ſie zuerſt in Oſtfriesland; aber die 
oſtfrieſiſche Regierung wollte den Roggen nicht aus dem 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 175 


Lande laſſen. 1760 gab ſie an bedürftige Genoſſen 
85 Scheffel ab. Auch 1805 ſteuerte ſie bei zu einer Unter⸗ 
ſtützung für die kleinen Bürger, welche durch die Einquar⸗ 
tierung ſtark gelitten hatten. Um die Wahl des bayeriſchen 
Prinzen Karl Albert zum deutſchen Kaiſer durchzuſetzen, 
ſandte König Ludwig XV. 1741 etwa 40 000 Mann über 
den Rhein. Im November rückten über 4000 Mann auch 
hier ein. In den Gadem oder Beihäuſern lagen je 2—3 
Mann, in den größeren Bürgerhäuſern bis zu 12 Mann. 
Nachdem die Wahl 1742 erfolgt war, zogen ſie im Juli 
wieder ab. Als 1759 Ferdinand von Braunſchweig mit der 
verbündeten Armee zwiſchen Osnabrück und Belm ſtand, 
mußte die Leiſchaft ihrem Hirten nachts 6, am Tage 1 Mann 
zur Hilfe beigeben, damit nicht alle Früchte von den Feldern 
geſtohlen würden. Der hannoverſche Train warf ſeine 
krepierten Pferde unbeerdigt auf die Leiſchaftsäcker. 


Auch unter Mißernten und Seuchen hatten die 
Leiſchaften zu leiden. Im März 1674 lag noch ſo hoher 
Schnee, daß er von den Wegen fortgeſchaufelt werden 
mußte, damit die Bauern zur Stadt fahren konnten. Im 
folgenden Jahre waren im hieſigen Stadteſch ſo entſetzlich 
viele Mäuſe, daß ganze Felder und Morgen Landes mit 
Roggen, Gerſte, Weizen und Erbſen kahl abgefreſſen und 
die Früchte in der Erde haufenweiſe zuſammengetragen 
waren. Beim Pflügen im Herbſt wurde das Korn haufen⸗ 
weiſe ausgepflügt, oder die Armen gruben es aus und 
trugen es in Körben und Säcken heim. 1775 ſtarben der 
Haſeleiſchaft 78 Kühe. 


Schon 1626 beſahen beide Bürgermeiſter und die Lei⸗ 
ſchaftsvorſteher den Sandbrink — auch dieſer Name kommt 
mehrmals vor —, ob er ſich zu Gärten eigne. Man nannte 
ihn auch Aasbrink, weil dort das verreckte Vieh lag, oft 
unbeerdigt. Die Leiſchaftsvorſteher gaben dem Scharfrichter 
Meiſter Matthias 4 Tl., damit er die Aeſer in Zukunft an 


176 Hoffmeyer, 


anderen Orten unterbrächte. Aber eine Verteilung von 
Gärten fand damals noch nicht ſtatt. Doch überließ man 
1651 zehn Mitgliedern ein Stück Oedland, damit ſie ſich 
daraus einen Garten herſtellten. Die Natruper hatten 
ihren Mitgliedern ſchon 1701 altes Bauland zur Anlage von 
Gärten überlaſſen, und die Heger waren dieſem Beiſpiel 
1727 gefolgt. Da jene 1802 abermals Gärten verteilten, 
verlangte auch die Mehrzahl der Haſeleiſchaftsintereſſenten 
Gartenland, und zwar ſollte der Zuſchlag an der Süntel⸗ 
becke dazu genommen werden. Der Vorſtand war dagegen. 
Als er aber im Frühjahr 1802 den Zuſchlag pflügen ließ, 
um ihn für die Leiſchaft zu beſtellen, erſchienen einige 
Intereſſenten, trieben den Pflüger hinaus, verſchloſſen den 
Zuſchlag und begannen, ihn zu vermeſſen. Buchhalter 
Kaufmann Mues beſchwerte ſich darüber beim Rat, indem 
er hinzufügte: Der Zuſchlag iſt unſer wertvollſtes Grund⸗ 
ſtück, aus dem unſere meiſten Ausgaben gedeckt werden. 
Seine Gegner aber erklärten: Denen, welche kein Vieh 
halten, liegt an der Weide nichts, ſie wollen Gärten haben, 
wie die Heger und Natruper. So haben wir auch neulich 
beſchloſſen; außer dem Vorſtande ſtimmten nur zwei da⸗ 
gegen. Unter Vermittelung des Rats einigten ſie ſich dahin, 
daß jedem Leiſchaftshauſe ſofort ein Stück Land mietweiſe 
überlaſſen werden ſolle. Dieſes wurde dann 1816 den 
Intereſſenten für je 50 Tl. unter der Bedingung verkauft, 
daß es nie von dem betr. Hauſe getrennt werden dürfe. 
Den Kaufpreis konnte der Käufer ſofort ganz oder teil⸗ 
weiſe einzahlen oder mit 4 Prozent verzinſen. 1848 wurden 
von dieſem Betrage 25 Tl. und 1867 abermals 25 Tl. er⸗ 
laſſen. Das bereits Eingezahlte wurde zurückgegeben.“) 


Am 14. 11. 1853 beſchloß die Leiſchaft, eine an der Land⸗ 
wehr und am Langen Teich gelegene Fläche von etwa 


1) R. Fach 76, Nr. 1, 2, 10. Ha. L. B. 8 u. 12. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 177 


120 Schſ. unter folgenden Bedingungen zu teilen: Ein ein⸗ 
triftiges Haus erhält 1 Schſ., ein zwei- und dreitriftiges 
1½ Schi. Die Leiſchaft behält das Obereigentum. Der 
Intereſſent ſoll das Land immer behalten, darf es aber 
nicht verkaufen. Er zahlt für 1 Schſ. jährlich 8 mgl. Miete. 
Auf dieſem Lande darf kein Haus erbaut, es darf auch nicht 
eingefriedigt werden.)) Im Sommer wurden 71 Grund⸗ 
ſtücke verloſt; 62 ſollten jährlich je 12, 9 je 8 mgl. zahlen. 

Die Leiſchaft verkaufte 1859 für 420 Tl., 1867 ſogar für 
608 Tl. Gras, ein Beweis, daß die Zahl der Leiſchaftskühe 
ſtark abgenommen hatte. Und doch befanden ſich unter dieſer 
kleinen Herde z. B. im Jahre 1862: 52 fremde, nicht nur 
aus der Stadt, ſondern aus Nachbargemeinden, ſogar aus 
Eiken hei Melle. Daher beſchloß die Leiſchaft am 15. 7. 
1868, die Viehtrift aufzuheben und die bis⸗ 
her zur Weide benutzten Ländereien unter 
die Intereſſenten zu verteilen. Nur 
5 ſtimmten dagegen. Eine Kommiſſion von 4 Perſonen 
wurde dem Vorſtande zur Unterſtützung beigegeben. 1802 
hatten alle Intereſſenten gleich viel bekommen, 1853 nahm 
man auf die Triftzahl — wenn auch nicht mit aller Schärfe 
— Rücktſicht; jetzt aber beſchloß man, alles ſtreng nach Trift⸗ 
gerechtigkeit zu verteilen. Es waren 60 Intereſſenten mit 
182 Triften vorhanden; Weber, dem nur eine Trift gehörte, 
war gegen jede Teilung und verweigerte deshalb die An- 
nahme. Auch für dieſe Grundſtücke ſollte noch Miete 
gezahlt werden. 


Die zu Bauplätzen geeigneten Ländereien, z. B. die an 
der Süntelſtraße, wurden verkauft. Dafür kaufte die Lei⸗ 
ſchaft noch einen Kamp am Poggenbach, auch wurden die 
Schulden abgetragen, die 1860: 12 230 Tl., 1867: 8000 Tl., 
1873: 5760 Tl. betrugen. In einer Sitzung im Friedens⸗ 


1) R. Fach 76, Nr. 1. Ha. L. Lagerbuch 7. 
Hiſt. Mitt. XXIXVIII. 12 


178 Hoffmeyer, 


ſaal am 5. Februar 1880 wurde beſchloſſen, 5000 Mk. nach 
Triftgerechtigkeit zu verteilen und mit dem Magiſtrat einen 
Vertrag wegen Uebernahme der Süntelſtraße u. a. zu 
ſchließen. Der Magiſtrat übernahm dann auch die Unter⸗ 
haltung der Süntelſtraße und einiger Wege nebſt den 
Brücken; dafür trat ihm die Leiſchaft Grundſtücke im Wert 
von 1557 Mk. ab und zahlte noch 1200 Mk. zu. Die noch 
vorhandenen Ländereien wurden verteilt; ſie wie auch die 
früher verteilten wurden unbeſchränktes Eigentum der 
Intereſſenten. Weber erhielt ſtatt der Ländereien 240 Mk. 
Die letzten Gelder wurden 1882 verteilt. Dabei fielen für 
das Kinderhoſpital 8 Mk. 89 Pfg. ab! 

Damit hatte die Haſeleiſchaft zu beſtehen 
aufgehört. 

Buchhalter der Haſeleiſchaft. 


1. Sweeder Nolkt eee bis 1580 
2. Everdt Muſeler . . . . 1I1580—1584 
3. Johann Klövekorn, zog 1592 nach der 

Niederen Mühle, deshalb mußte er zurück⸗ 

treten . . 1586 —1592 
4. Chriſtopher Schriver . II592—1605 
5. Everdt Weſſe mann . 1605 —1606 
6. Klaus Stempe ll. 1606—1608 
7. Johann Klövekoeen 1608—1617 
8. Klaus Stempel . . . 1617—1626 


9. Kordt Haverkamp, wurde 1635 Ratsherr 1626—1635 
10. Gildemeiſter Hermann Pöttcher, 7 1639. 1635 —1639 
11. Albert Pagenſtecher, zieht 1648 vors Tor 16401648 
12. Gerh. Bruining, zieht 1649 nach dem 


Neuen Graben .. 16481649 
13. Joh. Schulte, wird 1655 Ratsherr .. 1650—1655 
14. Ernſt Brüggemann * .. . 1655—1656 
15. Everdt Klövekorn, tritt gurt . . . 1656—1663 


16. Altermann Adrian Elfers . . . 1668-1668 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 179 


17. Wilhelm Dee . .. . . 1668—1677 
18. Tewes Drop, f 14. 6. 1679 . . . 16771679 
19. Albert van Dohren, Gildemeifterr . . . 1679-1682 
20. Heinrich Drop, Gildemeiſter . . 1682-1686 
21. Johann Hillebrand . . 1686—1692 
22. Heinrich Drop, wird 1700 Ratsherr . . 1692—1701 
23. Berend Vortlagggnge . 1701—1703 
24. Johann von Rüſſe . . : 2 . . 1703—1714 
25. Daniel Chriſtian Drop. . . . . 1714-1717 
26. Hillebrand .. . . . 1717 —1728 
27. Manto Heinrich Eiſtrup ...... . 1728 —1733 
28. Joh. Dietrich Klövekorn, wird 1750 

Senator . . q . 11733 —1750 
29. Joh. Henrich Schledehaus 8 . 1750—1755 
30. Joſt Henrich Drop, tritt 1760 zurück . 1755—1760 
31. Joh. Hinrich Dorn 1761—1763 
32. Gerh. Gabriel Siinaelmenen, Schmiede- 

gildemeiſter, wird 1781 Ratsherr. . 1763-1781 
33. Schledehaus, wird 1787 Senator. . 1781—1787 
34. Schierbaum, Altermann . n 1787 —1795 
35. Schwartze 1795 —1798 
36. Mues > 33 9 ..... . 1798 —1806 
37. Hugo, wird 1811 Senad ER 1806—1811 
38. Georg Friedrich v. d. Halle, tritt 1814 

zurück 2 2202020... 1811—1814 
39. Weſterkamp, T 1816 . 1814 —1816 
40. Joh. Chriſtian Meyer . 1816—1824 
41. Donnerberg er 1824—1828 


42. Friedrich Schultze, Tuchhändler, Haſeſtr. 9 1828—1856 
43. Friedrich Schultze, Sohn des vorigen . 1856—1882 


4. Die Herrenteichsleiſchaft. 


Die Mitglieder dieſer Leiſchaft wohnten überwiegend in 
dem Stadtviertel Johannesleiſchaft. Daher nannte 
12* 


180 Hoffmeyer, 


man auch dieſe wirtſchaftliche Vereinigung anfänglich 
meiſtens, z. B. 1588, 1595, 1598, 1605, 1653, St. Johannis 
Leiſchaft (Lehſchup, Leiskup) oder wie 1596, 1652 und öfter 
St. Johannis und Herrendiecks Leiſchaft. 1599 heißt ſie 
auch Herrendiecks Drifft, 1600 Herrendiecks Lehſchaft. Dieſe 
letzte Bezeichnung wird dann bald die herrſchende. 


Die Weidegründe dieſer Leiſchaft waren am meiſten 
beſchränkt. Nirgends kommt die Landwehr der Stadt ſo 
nahe, wie vor dem Herrenteichstor; ſie iſt von der Nette 
bis zur Knollſtraße noch gut erhalten, läuft mitten durch die 
Gartlage an der alten evangeliſchen Schule im Schinkel 
vorüber, ſchließt die Scharnhorſt⸗ und die Blücherſtraße ein, 
ſchneidet beim Grenzweg die Buerſche Straße und endet 
an der Haſe, die hier die Grenze der Leiſchaft bildet. Im 
Nordweſten wird fie von den Grundſtücken des Gertruden⸗ 
berger Kloſters ſowie von einem Wege begrenzt, der aus 
der Gartlage kommt, nach Dierkers Holz führt und außer⸗ 
halb der Landwehr die Haſe⸗ von der Herrenteichsleiſchaft 
ſcheidet. Da die eigenen Weidegründe nicht ausreichten, das 
Leiſchaftsvieh zu ſättigen, pachtete die Leiſchaft von vorn⸗ 
herein gelegene Grundſtücke und ſuchte den eigenen Beſitz 
durch Ankäufe zu vergrößern. So pachtete ſie 1596 zunächſt 
auf 8 Jahre von dem Domherrn Lambert von Ohr für 
jährlich 16 Tl. einen bei dem großen Weſereſch gelegenen 
Kamp. 1603 zahlte ſie an Pacht dem Domkapitel 32 Tl., 
dem Rat 12 Tl. Auch war ſie in der Schinkeler Mark weide⸗ 
berechtigt. Schon 1532 entbrannte ein Streit mit dem 
Domkapitel um die Nachweide auf der Butterwieſe, den 
aber wohl noch der Rat geführt und nicht gewonnen hat. 
1644 erhoben die Leiſchaftsvorſteher denſelben Anſpruch; da 
ſie ihn aber nicht begründen konnten, wurden ſie 1668 von 
der Regierung Ernſt Auguſt J. abgewieſen.“) 


— 


1) Ht. L. Nr. 1 u. 13. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 181 


Als Eigentum erwarb die Leiſchaft 1640 Weltens Kamp 
hinter der Domkuhle !) für 300 Tl. und 1648 von den Erben 
des Kanzlers Fürſtenberg einen Kamp für 850 Tl. Herr 
von Schleppengrell, Beſitzer des Gutes Gartlage, ) verkaufte 
1658 der Herrenteichsleiſchaft ſeinen hinter der Domkuhle 
gelegenen Kamp für 700 Tl. und unter dem Vorbehalt, 
daß er, ſo wie er es von altersher gehabt, auch ferner ſeine 
Pferde, Kühe, Schweine und Schafe auf die Stoppelweide 
der Leiſchaft treiben dürfe (Nr. 20). Von Eberhard 
Berghoff kaufte die Leiſchaft 1673 zwei Morgen für 380 Tl. 
(Nr. 28) und 1718 von Rolings Erben einen Kamp bei der 
Lehmkuhle für 860 Tl. (Nr. 48), ebenſo 1681 für 534 Tl. 
3½ Morgen und 1744 von Johann Ringelmann einen 
Kamp hinter der St. Annenklus für 115 Tl. 1756 erhielt 
Buchhalter Eiſtorff bei der Verſteigerung der Güter des 
Gildemeiſters Steingräve, „wie das angezündete Licht 
erloſchen“, den Zuſchlag auf den Stertkamp für 334 Tl. 
(Nur ſo lange das Licht brannte, durfte geboten werden). 
1773 verkaufte Superintendent Krochmann der Leiſchaft 
drei Morgen, die das Domkapitel 1600 an die von Vincke 
verkauft hatte (Nr. 3). Nach der Rechnung von 1673/74 
hatte die Leiſchaft bis dahin 34 Morgen angekauft. 1699 
waren es 40½ Morgen. Die dazu erforderlichen Mittel 
erwarb ſie durch Vermieten und Geſtatten von Zuſchlägen, 
durch Weidegelder und beſondere Auflagen. 

Kanzler Fürſtenberg zahlte 1595 für die Erlaubnis, 
zwei Morgen im kleinen Weſereſch in Zuſchlag zu bringen, 
25 Tl. und Senior von Lengerke 1662 für dieſelbe Erlaub- 
nis 150 Tl. und 15 Tl. Weinkauf. Für die Erlaubnis des 
Rats, ſelber einige Gärten beim Rabenkamp in Zuſchlag 


1) Die Domkuhle war ein aufgegebener Steinbruch, dann 
eine wüſte Abwurfskuhle, die Senator Wagner in einen Garten 
umwandelte, in dem er die Tentenburg erbaute. 

) Ueber dieſes Gut vgl. L. Hoffmeyer, Chronik I, S. 349. 


182 Hoffmeyer, 


zu bringen, zahlte die Leiſchaft dem Lohnherrn „alter Obſer⸗ 
vanz nach“ 30 Tl. Vikar Klecker „kaufte“ 1685 Kanzlers 
Kamp auf 3 Jahre für 262 Tl. Ebenſo wurde 1720 
Bannerus Kamp auf 3 Jahre für 95 Tl. verpachtet. Den 
Domkuhlenkamp mieteten 1714 drei Intereſſenten auf 
3 Jahre für 300 Tl. Aehnliche Einnahmen wiederholten 
ſich öfter. An Weidegeld erhob die Leiſchaft z. B. 
1598 von 115 Kühen je 4 5, 1626 von 93 Kühen je 9 8 
1637 von 105 Kühen je 7 . In beſonderen Fällen erhob 
ſie Auflagen, z. B. 1684 von jeder Trift 1 Tl., diesmal aber 
nicht ohne Widerſpruch der Domgeiſtlichkeit.“) 


Zur Herrenteichsleiſchaft gehörten 350 Triften der 
Bürgerei und 108 Triften der Domsfreiheit. An der Rech⸗ 
nungsablage 1683 nahmen auch drei Vertreter der Freiheit 
teil, die nachher behaupteten, der Vorſtand habe die Auflage 
von 1 Tl. für jede Trift eigenmächtig beſtimmt. Deshalb 
weigerten die auf der Freiheit wohnenden Intereſſenten 
die Zahlung, und das Domkapitel beſchloß, nicht eher zu 
zahlen, als bis ein Intereſſent der Freiheit Mitglied des 
Vorſtandes ſei. Der Vorſtand beſtritt mit Recht die Eigen⸗ 
mächtigkeit, forderte die rückſtändige Zahlung aus 1683 und 
1684, im ganzen 77 Tl. und drohte mit Pfändung. Hier⸗ 
über beſchwerten ſich die Geiſtlichen beim Rat, indem ſie an⸗ 
führten: Andere Leiſchaften erheben von jeder Trift 
3—4 F, wir ſollen 1 Tl. zahlen. Dazu haben unſere Kühe 
auf einer Schmachtbank geweidet, weil die Leiſchaft das 
Gras vorher abgemäht hat. Der Vorſtand erwiderte: Wir 
blieben bei der Rechnungsablage dem Buchhalter 26 Tl. 
ſchuldig, unſere Paſſiva betragen ohnehin ſchon 2855 Tl., 
dazu müſſen wir jährlich 26 Tl. Pacht für Weideländerei 
zahlen. Daher beſchloß die ganze Gemeinde, von jeder Trift 
1 Tl. zu erheben. Wir kommen mit 3—4 6 nicht aus, wie 


1) R. Fach 77 Nr. 5. Ht. L. Nr. 35. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 183 


die übrigen Leiſchaften, die keine Pacht zu zahlen haben, 
ſondern ſogar noch fremdes Vieh gegen Vergütung in ihre 
Weide nehmen. Daß die Geiſtlichen im Vorſtande vertreten 
ſein wollen, iſt unberechtigte Forderung. Ihnen gehören 
nur 108 Triften, den Bürgern 350. Nur einmal haben ſie 
zum Ankauf eines Grundſtücks 108 Tl. beigeſteuert. Die 
Bürger helfen ſtets ohne Murren, auch wenn es zu arbeiten 
gilt, während die Diener der Geiſtlichen allemal ausbleiben 
und die Arbeit den Bürgern in den Schoß ſchütten, obwohl 
die Geiſtlichen doch auch von allen Bürgerlaſten frei ſind. 
Die Bürger haben ihre Beiträge längſt gezahlt, die Frei⸗ 
heit aber ſchuldet noch 73 Tl. Die Androhung wegen der 
Schüttung iſt altes Herkommen. Als aber die Geiſtlichen 
mit ihrer Zahlung noch immer im Rückſtande blieben, führte 
die Leiſchaft die Drohung aus. Das Domkapitel beſchwerte 
ſich beim Rat, der die Freigabe der geſchütteten Kühe befahl. 
Die Vorſteher gehorchten, riefen aber den Rat ſelber „als 
unſere gebietende Obrigkeit und Obervorſteher hieſiger 
Stadt Leiſchaften“ um Hilfe an, indem ſie erklärten: Wir 
haben mit dem Kapitel nichts zu tun, ſondern nur mit 
einigen auf der Freiheit wohnenden Intereſſenten. Der 
Rat ſchrieb dieſen, er hege zu ihnen das Vertrauen, daß 
diejenigen, welche die Weide benutzten, auch ihr Kontingent 
an Weidegeld zahlen würden. Trotzdem beſchloß das Dom⸗ 
kapitel, daß für jede Kuh der Geiſtlichen, die 1685 auf die 
Leiſchaftsweide getrieben würde, nur 3 Ortstaler (34 Tl.) 
gezahlt werden ſollten. 


Auch abgeſehen von dieſem geiſtlichen Fremdkörper war 
die Herrenteichsleiſchaft nicht ſo feſt geſchloſſen, wie etwa 
die Heger oder Natruper Leiſchaft, wie ſchon der Name 
St. Johannis und Herrenteichsleiſchaft andeutet. Be⸗ 
ſonders tritt anfangs ein Gegenſatz zwiſchen der „Leyſchaft 
am Tor“ und der „Leiſchaft auf dem Kamp“ hervor. Jene 
hatten z. B. beſondere Weidekämpe gemietet, von denen 


184 Hoffmeyer, 


die Kühe der „Kämper“ ausgeſchloſſen waren. Auch wegen 
der Stoppelweide entzweiten ſie ſich. Die Kämper 
trieben ihre Kühe 1619 ſo früh in den Eſch, bevor er ganz 
abgeerntet war. Die Leiſchaft am Tor ſchüttete ſie. Die 
Kämper beſchwerten ſich beim Rat, der beſchloß: In allen 
Leiſchaften iſt es Gebrauch, daß die Kühe nicht früher in 
den Eſch getrieben werden, als bis er völlig abgeerntet tft, 
und daß die Vorſteher die Zeit des Auftriebes beſtimmen. 
Gänſe und Schweine dürfen nicht vor den Kühen ein⸗ 
getrieben werden. So ſoll es hinfort bei 5 Tl. Strafe auch 
in der Herrenteichsleiſchaft gehalten werden. Die gepfändeten 
Kühe wurden zurückgegeben. Im Wiederholungsfalle 
trieben die Kämper, um einer abermaligen Pfändung zu 
entgegen, ihre Kühe durch die Haſe über den Fledder ins 
Johannistor. 1622 ließ der Rat von allen Kanzeln bekannt 
machen, daß der Eſch erſt betrieben werden dürfe, wenn die 
Vorſteher es geſtatteten. Als die Kämper dieſe Vorſchrift 
wieder nicht beachteten, wurden fie beſtraft.“) 

Auch hinſichtlich der Verwaltung finden ſich in dieſer 
Leiſchaft Abweichungen von den übrigen. Herkömmlich 
waren die Wehrherren des politiſchen Stadtviertels 
St. Johannis Leiſchaft auch Vorſteher der wirtſchaftlichen 
St. Johannes und Herrenteichsleiſchaft, auch wenn ſie nicht 
zu ihren Intereſſenten gehörten. Mitglieder des erſten 
bürgerlichen Standes, der Gilde, waren alſo vom Vorſtande 
ausgeſchloſſen. Da beantragten Mitglieder der Gilde bei 
der Rechnungsablage am 1. Mai 1650, daß von den Ein⸗ 
geſeſſenen beider Leſchaften (N) außer den Alterleuten?) 
zwei oder mehrere Beiſitzer gewählt würden, weil die Alter⸗ 
leute ſo oft und lange auf dem Rathauſe beſchäftigt ſeien. 
Die Alterleute erhoben zunächſt Einſpruch dagegen, er⸗ 
klärten ſich dann aber unter folgenden Bedingungen damit 


1) Ht. L. Nr. 6, Rechnungen v. 1619 u. 1622. 
2) Ht. L. Nr. 19. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 185 


einverſtanden: 1. daß ihre Rechte dadurch nicht beeinträch⸗ 
tigt würden, 2. daß es ihrem Gutdünken überlaſſen bleibe, 
ob und wann ſie die Beiſitzer zur Hilfe heranziehen wollten. 
Zu Beiſitzern wurden dann zwei Gildemeiſter gewählt. 
Als bei der nächſten Rechnungsablage der Buchhalter die 
Intereſſenten aufforderte, näher zu treten, um die Ver⸗ 
leſung der Rechnung anzuhören, riefen die beiden beiſitzen⸗ 
den Gildemeiſter: Ach was Vorſteher! Wir ſind die Vor⸗ 
ſteher! Und bei der darauf folgenden Wahl wurde einer 
der vier Wehrherren, Dietrich Stüve, der nicht zu den 
Intereſſenten der Leiſchaft gehörte, nicht wiedergewählt. 
Die Wehrherren beſchwerten ſich darüber beim Rat; die 
Intereſſenten aber erklärten: Wir haben bisher die Alter- 
leute gewählt, weil ſie als verſtändige Leute zum Vorſteher⸗ 
amt beſonders geeignet erſchienen und meiſtens auch in 
unſerer Leiſchaft wohnten; da wir aber merkten, daß ſie 
daraus eine Erbgerechtigkeit machen wollten, haben wir 
unſer Recht gewahrt. Der Rat konnte den Intereſſenten 
nicht Unrecht geben; begehrten ſie doch nichts anderes, als 
was in anderen Leiſchaften Brauch war. 


Die Leiſchaft beſaß das Recht der Mitweide in der 
Schinkeler Mark, dafür wünſchten die Schinkeler 
Bauern den Stoppel im Stadteſch betreiben zu dürfen. 
Die Leiſchaft geſtattete dies 12 Bauern, die ſich dafür ver⸗ 
pflichteten, jährlich einige Fuder Steine zur Unterhaltung 
der Leiſchaftsſtraßen zu liefern, nämlich Elbert, Rupen⸗ 
kamp, Lüermann, Entrup, Dierker bei der Gartlage, Dah⸗ 
meyer, Habkemeyer, Lüermann bei der Gartlage und Well⸗ 
mann je 5 Fuder, Strothmann und Bolte je 4 Fuder und 
Hüvelmeyer 2 Fuder. Falls die Leiſchaft in einem Jahre 
keiner Steine bedürfe, ſollten die Pflichtigen ſtatt jedes 
Fuders 14 3 zahlen. Aber dieſer Vertrag bereitete der 
Leiſchaft viele Unannehmlichkeiten. Außer den zwölf 
trieben auch andere ihr Vieh in den Eſch, und die Berech⸗ 


186 Hoffmeyer, 


tigten hielten die ihnen geſetzte Weidezeit nicht inne, oder ſie 
lieferten weder Steine, noch zahlten ſie. 1653 ſchuldeten ſie 
1152 Fuder. Dann ſchüttete die Leiſchaft das zu Unrecht 
eingetriebene Vieh, die Bauern riefen ihren Holzgrafen, den 
Propſt zu St. Johann, um Beiſtand an, und dieſer ver⸗ 
klagte die Leiſchaft bei der Kanzlei. Die Bürger erklärten: 
wir ſind nicht verpflichtet, einer Vorladung der Kanzlei zu 
folgen; doch kam 1696 folgender Vertrag zuſtande: 


1. Beim Herannahen des Feſtes Mariä Geburt ſollen 
die Schinkeler den Vorſtehern der Leiſchaft anzeigen, daß ſie 
die Stoppelweide betreiben wollen. 

2. Dagegen wollen die Schinkeler die zur Inſtand⸗ 
haltung des Steinwegs erforderlichen Steine anfahren gegen 
Darreichung von 2 Kannen Bier an die Fuhrleute, welche 
4 oder 5 Fuder bringen, und 1 Maß Bier für die, welche 
nur 2 oder 3 Fuder bringen. 

3. Sind keine Steine erforderlich, ſo zahlt jeder für 
jedes ſchuldige Fuder 1 5 2 3. 

4. Wer die Fuhre nicht liefert, auch nicht bezahlt, deſſen 
Vieh wird geſchüttet. 

5. Die Vorſteher ſind verpflichtet, ihre Kämpe gut ein⸗ 
zufriedigen; wenn trotzdem Schafe oder Schweine hinein⸗ 
laufen, werden ſie geſchüttet. 

6. Wenn die Leiſchaft Zuſchläge gemacht, dürfen die 
Schinkeler nicht dreinreden und umgekehrt. 

7. Keiner darf von dieſem Vertrage zurücktreten. 


Im Jahre 1815 verzichteten die genannten 12 Bauern 
auf das Recht, ihr Vieh auf die Stoppel im Stadteſch zu 
treiben; dafür brauchten ſie keine Steine mehr zu liefern. 
Die Leiſchaft verzichtete auf das Mitweiderecht in der 
Schinkeler Mark und erhielt als Entſchädigung dafür 
15 Schſ. Grund auf dem Schinkeler Sandbrink.“) 


1) R. Fach 77 Nr. 6, 9, 11. Ht. L. Nr. 22, 31, 36, 71. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 187 


Mit dem Kloſter Gertrudenberg geriet die Lei⸗ 
ſchaft wegen des an der Südſeite des Sandbachs gelegenen 
Sandbrinks in Streit. Das Kloſter beſaß nämlich das 
Recht, vom 1. Mai bis Jakobi am Mittwoch und Sonn⸗ 
abend von 8—10 Uhr morgens durch den Sandbach über 
den Sandbrink nach ſeiner Weide zu treiben. Als die 
Leiſchaft 1685 Kaſpar von Blechen geſtattete, auf dem Sand⸗ 
brink einen Zuſchlag anzulegen, proteſtierte das Kloſter; 
es kam zum Prozeß, und nach dem Endurteil von 1705 
mußte der bereits eingerichtete Zuſchlag wieder entfernt 
werden. 1769 wollte die Leiſchaft dort einen Weidegrund 
einfriedigen. Das Kloſter erhob abermals Einſpruch; doch 
kam es nach drei Jahren zu einem Vergleich. Die Leiſchaft 
zahlte dem Kloſter 225 Tl.; dafür verzichtete es auf jenes 
Recht wie auf jeden Anſpruch an die Leiſchaft. 


Die Herrenteichsleiſchaft hatte außer ihren Feldwegen 
die nach Bohmte und die nach Wiſſingen führenden Land⸗ 
ſtraßen bis zur Landwehr zu unterhalten. Vor dem 
Herrenteichstor war der Boden in dem alten Haſebett ſehr 
niedrig und ſumpfig (Mitt. 11). Nachdem aber um 
1300 die Herrenteichsbrücke erbaut war und der Verkehr nach 
Bremen und Minden nicht mehr die Knollſtraße, ſondern 
den Weg über Bohmte benutzte, mußte dieſer gut unterhalten 
werden. Vom Tore bis zum Ende des Rabenkampes 
führte ein 583 Fuß langer Steinweg. Als 1718 Ernſt 
Auguſt II. ſich über die ſchlechten Wege vor den Toren be⸗ 
klagte, einigte ſich Buchhalter Drop mit dem Rat in betreff 
der Beſſerung des Steinwegs dahin, daß die Stadt die 
Steine liefern und den Steinſetzerlohn zahlen, die Leiſchaft 
aber den Sand liefern und die Handlanger ſtellen ſolle. 
1764 war abermals eine Neupflaſterung des Steinwegs 
erforderlich. Der Rat forderte die Leiſchaft zur Erfüllung 
ihrer 1718 übernommenen Verpflichtung auf. Buchhalter 
Weſtkirch aber erklärte: Unſere Rechnungen enthalten keine 


188 Hoffmeyer, 


Ausgaben für den Steinweg und unſere Lagerbücher keine 
Nachricht über eine derartige Pflicht. Wahrſcheinlich hat 
Drop eigenmächtig gehandelt; das iſt aber für uns nicht 
bindend. Der Rat drohte mit Geldſtrafe, die Leiſchaft 
wandte ſich um Schutz an die Kanzlei, unter deren Ver⸗ 
mittelung die Leiſchaft ſich bereit erklärte, 14 des Stein- 
wegs zu übernehmen. Am ſchlimmſten war die tief ge⸗ 
legene Strecke hinter der Domkuhle, wo heute Landſtraße 
und Eiſenbahn ſich ſchneiden, zu unterhalten. Doch konnten 
die Schinkeler Bauern dorthin verhältnismäßig leicht die 
Steine fahren. 1600 verbrauchte man dort 89 Fuder Steine, 
1633 aber wurde der Weg von den Schweden wieder ganz 
zerfahren. Die dort abbiegende Schinkeler Totenſtraße 
verwandelte ſich bei naſſem Wetter ſtets in einen Moraſt. 
1772 mußte die Poſtſtraße ſo weit erbreitert werden, daß 
zwei Wagen aneinander vorbeifahren konnten. Die Lotterie⸗ 
kaſſe zahlte einen Zuſchuß von 300 Tl. Die jetzige Bohmter 
Straße hat Napoleon 1811 angelegt; ſie bildete ein Stück 
der großen Militärſtraße Paris—Weſel—Münſter—Osna⸗ 
brüd— Bremen — Hamburg. Um eine Entſchädigung für den 
abgetretenen Grund ſowie für die von den Soldaten zer⸗ 
ſtörten Einfriedigungen der Kämpe kümmerte Napoleon ſich 
nicht. Die hannoverſche Regierung wollte 1816 die Leiſchaft 
mit dem Grund und Boden der alten Poſtſtraße oder mit 
anderen Leiſchaftsgründen entſchädigen, die nach ihrer 
Meinung ja der Stadt gehörten und der Leiſchaft nur zum 
Nießbrauch überlaſſen ſeien. Die Vorſteher aber entgegneten: 
Die hieſigen Leſchaften ſind nicht Huden, nicht Weide⸗ 
berechtigte auf fremdem Boden, ſondern ſie beſitzen nicht 
eine Handbreit Grundes, die der Stadt angehört. Was 
ſie beſitzen, iſt das Eigentum der Intereſſenten. Es iſt mit 
unendlicher Aufopferung angekauftes Gut, und es haften 
darauf ſo ſchwere Schulden, daß die Aufkünfte desſelben 
kaum zur Zinsdeckung ausreichten.!) 


9) St. L. Nr. 78. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 189 


Der Weg nach Lüſtringen zweigte am Ende des Raben- 
kampes rechts ab. Schon 1612 wird ein Steinweg bei 
St. Annenklus erwähnt, und 1678 war der „hinter den 
Gärten nach St. Annenklus hinaufführende Weg“ 
gepflaſtert. Johann Wichmann übernahm es, die alten 
Steine aufzubrechen und ihn neu zu pflaſtern. 1687 beſſerte 
man den Weg von St. Annenklus bis zur Kriſpinsburg 
(Schützenhof). Die dazu erforderlichen Steine entnahm 
man einem Steinbruch am Klushügel. 1774 erhöhte man 
dieſen Weg um 4 Fuß und pflaſterte 59 Ruten. Geſpann⸗ 
halter aus Schinkel und Lüſtringen, ſelbſt Voß und Wulff 
aus Darum fuhren unentgeltlich Sand und Steine. Die 
Knechte erhielten Bier, Branntwein und Präbendroggen, 
d. i. 2 Pfd. ſchweres Roggenbrot. 1784 pflaſterte man die 
Straße neben der Butterwieſe. 


Alle Wege der Leiſchaft wurden mit Obſtbäumen, 
Linden oder Pappeln bepflanzt. Dafür ſorgte aufs eifrigſte 
der Vorſteher Wagner. Er war Altermann der Kramer⸗ 
gilde, ſpäter Senator, ein großer Naturfreund und 
Philanthrop. Auf ſeine Veranlaſſung wurde der Weg bis 
zur Klus 1815 mit 135 Linden, der Klushügel mit Eſchen 
bepflanzt und auf ſeiner Höhe 1818 ein neues Leiſchafts⸗ 
haus, das „Haus der Einigkeit“, erbaut. Zwiſchen zwei 
Lindenbäumen ſtand eine von Wagner geſchenkte Bank. Seit 
1816 ſtand dort oben auch das von Wällen umgebene und 
von einem Militärpoſten bewachte Pulverhaus. Auf 
Wagners Veranlaſſung legte die Leiſchaft im Totenſträßer⸗ 
kamp einen Obſtgarten an. Sie kaufte von dem 
Kaplan Oedigs in Hunteburg eine Baumſchule mit 4000 
Stämmchen für 200 Tl. und 818 größere Stämme für 
352 Tl. Jeder Intereſſent verpflichtete ſich, bei der Ver⸗ 
heiratung ſeiner Tochter 1 Baum, bei ſeiner Silberhochzeit 2, 
bei ſeiner goldenen Hochzeit 6 Bäume zu pflanzen und zu 
pflegen. Die Anlage koſtete 724 Tl., aber 220 Tl. ſammelte 


190 Hoffmeyer, 


Wagner unter ſeinen Freunden. 1803 hatte die Leiſchaft 
die beiden Domkuhlenkämpe als Gartenſtücke verteilt; 1817 
verlegte ſie die Gärten nach dem Kluskampe. Jeder der 
127 Intereſſenten erhielt dort ein Gartenſtück und mußte 
1 Tl. einzahlen; dafür wurden ihm auf ſeine Parzelle zwei 
Obſtbäume gepflanzt. Alle Pflanzungen überwachte 
Wagner. Bei der Rechnungsablage 1824 in dem neuen 
Leiſchaftshauſe hielt Wagner folgende Anſprache: „Als 
Herr Meyer 1814 die Buchhalterſtelle übernahm, betrugen 
unſere Schulden 5670 Tl., jetzt betragen fie 7100 Tl.!) Das 
könnte manchen bedenklich machen. Aber 1814 waren unſere 
Wieſen Moräſte, in denen die Kühe in naſſen Jahren ſtecken 
blieben; die Straßen waren ruiniert wie unſere ganze 
Gegend, die wir jetzt als ſchönſten Garten erblicken. Der 
Geiſt der Zwietracht iſt gewichen, die Mitglieder wurden 
für das Gute empfänglich. . . 1600 Obſtbäume wurden 
gepflanzt außer den 4000 Stämmen der Baumſchule.“ 
Gegen den ſchriftlich ausgeſprochenen Wunſch Wagners ſetzte 
ihm die dankbare Leiſchaft auf der Höhe des Klushügels 
ein Denkmal, das ſpäter bei der Anlage der Eiſenbahn 
verſetzt werden mußte und jetzt neben dem Sportplatze des 
Klushügels ſteht. — 1817 hatte man an der Straße neben 
Ortmanns Wieſe Pappeln gepflanzt, die ſchon 1844 ab⸗ 
geſtorben waren. An ihre Stelle pflanzte man 64 vom 
Magiſtrat geſchenkte Linden. 


Nach dem Lagerbuch (Nr. 89) beſaß die Leiſchaft zur 
Zeit ihrer größten Ausdehnung folgende Ländereien: 
1. den Zuſchlag am Sandbach, 
2. die lange Wieſe am Trocknen Kamp, 
3. die Wieſe an der kurzen Hegge, 


1) Hiernach iſt Stüves Behauptung (Mitt. 5, S. 105), daß 
die Ht. L. „durch den Eifer, mit welchem ihr Vorſtand die Obſt⸗ 
kultur zu fördern verſucht hatte, in große Laſt geraten“ ſei, nicht 
recht verſtändlich. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 191 


4. die Wieſe unterm Domkuhlenkamp. 

5. den Domkuhlenkamp, 

6. den Lehmkuhlenkamp, 

7. den Römelings oder Niebergs Kamp, 

8. den Nottbeckenkamp, 

9. den Sandbrink mit Fiſchteich, 

10. den großen Totenſträßerkamp, 

11. den kleinen Totenſträßerkamp, 

12. den Stertkamp, 

13. daneben einen Strich Wieſengrund, 

14. den Landwehrgraben, 

15. die Kuhwieſe am Landwehrgraben, 

16. die Pumpenwieſe neben der Greteſcher Chauſſee, 

17. den Klus⸗ oder Gartenlandskamp, 

18. die Wieſe unterhalb dieſes Kamps, 

19. daneben eine Wieſe mit 2 Teichen, 

20. die Wieſe am Bär, 

21. ein Stück Land vor dem Pulvermagazin, 1821 ein⸗ 
getauſcht, 

22. die Rötegrube am Ende der Kuhſtraße. 


Auch ſpäter (1856 uſw.) erwarb die Leiſchaft noch 
Grundſtücke als Erſatz für verkaufte. Ueber den Wert ihres 
Beſitzes ſchrieb 1816 der Buchhalter: die Herrenteichsleiſchaft 
iſt die kleinſte. Sie iſt ſo klein, daß ſie (Land) zuheuern 
muß, um nur ihr Vieh erhalten zu können. Seit Jahren 
hat ſie von den ehemaligen domkapitulariſchen Gründen 
6 Kämpe in Heuer (Nr. 73). Und 1796 ſchrieben die Vor⸗ 
ſteher: Unſere Leſchaft hat die wenigſten und ſchlechteſten 
Gründe. Wir müſſen für jährlich 100 Tl. Land von St. 
Johann zumieten, um genügende Weide zu haben. Andere 
Leſchaften verkaufen jährlich für 100 —200 Tl. Holz; wir 
haben kaum genug, um unſere Schlagbäume anzufertigen.!) 


1) Fach 77 Nr. 13. 


192 Hoffmeyer, 
Zu der Leiſchaft gehörten 1878 folgende berechtigte 


Häuſer: 
Herrenteichsſtraße 1—18, 21—26, 28—30; 31 der 
Pförtner. 
Große Straße 24—26, 28, 30, 32— 34, 40—47, 50—57, 
59—66, 69. 


Krahnſtraße 25—27, 30, Nikolaiort 1—4, 6, 7, 9. 

Gr. Hamkenſtraße 1, 31, 36. Kl. Hamkenſtraße 1. 

Kamp 7, 17, 72, 73, 76, 78, 84. 

Kleine Domsfreiheit 1—5, 7—9, 11—19, 21—24. 

Stubenſtraße 2, 4, 8. Große Domsfreiheit 1. 

Schwedenſtraße 1-5. Domhof 5—9, 10. 

Schillerſtraße 9, 10, 13, 13 A, 26. 

In den älteren Verzeichniſſen fehlt natürlich die Schiller⸗ 
ſtraße; dafür nennen ſie die Häuſer Herrenteichſtraße 19, 
20, 27, Große Straße 27, 29, 31, 35—88, 58, 70, 71 u. a. 

Ueber den erſten uns bekannt gewordenen Schnat⸗ 
gang heißt es 1608: Als de Vorſteher mit den Vor⸗ 
nehmſten und Aelteſten der Leiſchup heruth gegan und 
allenthalven beſehn, wo etwa der L. Afbruch geſchehn — 
verdrunken 2 Tl. 1611 wurden bei dem Gange nur 15 8 
6 3 verzehrt, 1619 Mindener Bier für 123 Tl. vertrunken. 
Am 29. und 30. Mai 1621 feierte die Leiſchaft — wohl im 
Anſchluß an die Rechnungsablage — in Ludolf Grotes 
Hauſe ein üppiges Feſt, zu dem Hövelmeyer und Luermann 
im Schinkel jeder ein Lamm, andere zwei Paar Hühner 
ſchenkten. Außerdem wurden noch verzehrt 1 geräucherter 
Schinken, 5 Pfd. Butter, 1 Tonne und 6 Maß Bier, Pott⸗ 
haſt und Mettwurſt, die Grote, 33 friſche Maiſchollen, die 
Jürgen Berner geſchenkt hatte. Das Feſt hatte ſo gefallen, 
daß Jobſt Lohmeyer ſich verpflichtete, für das nächſte der⸗ 
artige Feſt „2 unſtrafbare feiſte Schweineſchinken“ zu ver⸗ 
ehren. 

Nach einer Pauſe von 21 Jahren unternahm die Lei⸗ 
ſchaft 1713 wieder einen Schnatgang, bei dem ſich auch die 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 193 


Geiſtlichen und der Holzgraf vertreten ließen. Man um⸗ 
ging das ganze Beſitztum und verzehrte 11 Tl. 55. Die 
ausführlichſte Schilderung beſitzen wir in Nr. 48 über den 
Schnatgang vom 10. Mai 1768. Es nahmen daran teil 
35 Bürger, von der Freiheit Kämmerer Brinkmann, Sub⸗ 
kämmerer Honderlage, Vikar Stiegemeyer und der Herren⸗ 
bäcker Hörnſchemeyer. Apotheker Meyer ſandte als Ver⸗ 
treter ſeine Lehrburſchen. Der Gang führte aus dem Tore 
links über die Kuhſtraße, an der Sandbecke entlang. Als 
man auf dem Lande bei der Domkuhle bemerkte, daß der 
Weg mit umgepflügt war, grub man an der richtigen 
Grenze auf dem Roggenfelde ein tiefes Loch. Auf dem 
Schinkeler Sandbrink hinter Hüvelmeyers Wieſe bemerkte 
man einen Aufſchlag. Der mit anweſende Kloſteramtmann 
Rüßmann proteſtierte dagegen, weil durch den Aufwurf der 
Triftweg des Kloſters verſchmälert werde. Die Leiſchaft 
proteſtierte realiter, indem ſie den Wall abwerfen ließ. 
Notarius Früchte proteſtierte hiergegen im Namen der 
Schinkeler, ſelbſt gegen das Recht der Leiſchaft, außerhalb 
der Landwehr einen Schnatgang zu veranſtalten. Dann 
bewegte ſich der Zug hinter und längs der Landwehr bis 
an den Fußpfad, der die Leiſchaft von der Haſeleiſchaft 
ſcheidet, dann zur Gartlage. In einen Aufwurf bei Luer⸗ 
manns Kotten gruben ſie einige Löcher und forderten 
Luermann auf, binnen 8 Tagen den Aufwurf zu entfernen. 
Als man hinter der Gartlage bei Dierkers Hofe fand, daß 
er binnen der Schnat vieles eingefriedigt und mit einem 
Wall umgeben hatte, grub die Leiſchaft in den Wall einige 
Löcher und forderte Dierker auf, innerhalb 14 Tagen alles 
wegzuräumen. Notar Früchte proteſtierte dagegen. Auch 
Dierker beſtritt der Leiſchaft das Einſpruchsrecht, zeigte aber 
ſelber die richtige Grenze. Der neu eingefriedigte Streifen 
war 40 Ellen breit. Dasſelbe wiederholte ſich bei einem 
Zuſchlag des Mönkedieck. Auf dem weiteren Gange traf 
Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 13 


194 Hoffmeyer, 


man ein von Langſamkamp errichtetes Haus, aus deſſen 
Ständern man einige Späne ſchnitt, und einen Zuſchlag, 
in den man einige Löcher grub. Der Schütter mußte 
Langſamkamp auffordern, innerhalb 14 Tagen beides zu 
entfernen. Einige Weiden, die er auf Leiſchaftsgrund 
gepflanzt hatte, wurden ſamt den Pfählen herausgeriſſen. 
Linker Hand vom Poſtwege ſtand Dierkers Schafſtall, in 
dem jetzt zwei Wohnungen eingerichtet waren; auch waren 
auf gemeiner Mark drei Zuſchläge angelegt. Durch 
„Wrackung“ des Zaunes und Aushauen zweier Späne aus 
den Ständern proteſtierte die Leiſchaft; hiergegen 
proteſtierte wieder der Notar. Zuletzt wurde noch der Weg 
neben der Butterwieſe, den der Eigentümer mit unter⸗ 
gepflügt hatte, wieder aufgegraben. 

Ueber dieſe ernſte Aufgabe erfahren wir bei dem Schnat⸗ 
gange 1794 nichts, deſto mehr über die Feier, bei der 
3 Kälber, 5 Schinken, 16 Pfd. Butter, für 11½ Tl. Bier uſw. 
verzehrt wurden. Die Muſik erhielt 6 Tl. Erſt nach 
42 Jahren, 1836, feierte man abermals einen Schnatgang. 
bei dem bis in die Nacht hinein auf der Thomasburg 
getanzt wurde. 1854 koſtete der Schnatgang, der inzwiſchen 
feine eigentliche Aufgabe verloren hatte, 96 Tl. Nachdem 
die Leiſchaft durch Landverkäufe reich geworden war, erhielt 
jedes Mitglied zum Verjubeln auf dem Schnatgangsfeſt 
2 Tl., und manches Feſt koſtete der Leiſchaft 1000 Tl.) 

Aber auch für ſoziale Aufgaben hatte die Leiſchaft eine 
offene Hand, 1869 ſchenkte ſie der Katharinengemeinde für 
den Wiederaufbau ihrer abgebrannten Kirchturmſpitze 
1000 Tl. Bis etwa 1850 mußte ſie ſparſam ſein, da ihre Mittel 
beſchränkt waren. Die Straßen ihres Bezirks zu beleuchten, 
hat ſie nicht übernommen, wohl aber die Feuerlöſchpflicht. 
Sie trug 1694 zur Beſchaffung einer ſtädtiſchen Spritze 
25 Tl. bei, kaufte und unterhielt auch eine eigene Spritze 


1) Osnabr. Tageblatt v. 31. 7. 1907. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 195 


und erbaute 1824 auf einem von der Domänenkammer 
geſchenkten Platze neben dem Amtsgefängnis ein Spritzen⸗ 
haus. Noch 1867 kaufte ſie eine neue Spritze für 600 Tl., 
löſte dann aber 1885 die Feuerlöſchpflicht ab, indem ſie dem 
Magiſtrat ihr Spritzenhaus ſamt allen Löſchgeräten abtrat 
und noch 1500 Mk. zuzahlte.“) 

Die hannoverſche Wegbauverwaltung bot der Leiſchaft 
wiederholt an, ihr die Bohmter Straße abzutreten. Dieſe 
aber lehnte ab, da ſie mit ihrem Anteil an dem Chauſſee⸗ 
gelde auch noch den Weg auf den Klushügel unterhalten 
konnte. Als ihr Anteil aber immer geringer wurde, beſchloß 
ſie 1849, die an der Chauſſee ſtehenden 292 Pappeln aus⸗ 
zuroden und zu verkaufen, die Obſtbäume ſtehen zu laſſen 
und die Chauſſee abzutreten. Am 1. Juli 1852 übernahm 
ſie der Staat.) 

Der Leiſchaftshirt wohnte in dem inneren Stadt⸗ 
tor, dem ſog. Kuhtor, das auf der von der Haſe und der 
Umflut gebildeten Inſel lag. 1794 beſchloß der Rat, die 
Herrenteichsbrücke neuzubauen und, um die Einfahrt in die 
Herrenteichsſtraße zu erleichtern, das Kuhtor abzubrechen. 
Für den Hirten mietete er für jährlich 9 Tl. den leer⸗ 
ſtehenden Ordonnanzſtall beim Schloß. Er zahlte dann auch 
zum Neubau eines Hirtenhauſes einen Zuſchuß von 200 Tl. 
und jährlich 9 Tl. Mietsentſchädigung, die er aber 1836 mit 
225 Tl. ablöſte. Der Hirt erhielt, z. B. 1829 jährlich 10 Tl. 
Lohn, Hütegeld für 80 Kühe je ½ Tl., für das Umſchlagen 
der Hürden 4½ Tl., für einen Kittel 4 Tl. und als milde 
Gabe ebenfalls 4 Tl. Damals wurden noch 67 Kühe auf die 
Weide getrieben; ihre Zahl nahm aber von Jahr zu Jahr 
ab, 1866 betrug ſie nur noch 17. Daher beſchloß die Lei⸗ 
ſchaft im Frühjahr 1867, die Kuhweide einzuſtellen, um die 
Ländereien anders zu verwerten, und für das laufende 


1) Ht. L. Nr. 116, 128, Protokollbuch von 1877. 
2) Ht. L. Nr. 89. 


13* 


196 Hoffmeyer, 


Jahr die Weidekühe bei anderen Leiſchaften unter⸗ 
zubringen.!) Nun mußte auch die Weideberechtigung des 
Gutes Gartlage abgelöſt werden. Es beſaß die Nach⸗ 
weidegerechtigkeit auf allen offenen Gründen der Leiſchaft 
von Mariä Geburt bis Mariä Verkündigung mit Pferden, 
Kühen, Schweinen, Schafen und Putern. 1869 löſte die 
Leiſchaft dieſe Berechtigung nach Verhandlung mit dem 
Provinzial⸗Schulkollegium, dem das Karolinum, Eigen⸗ 
tümer des Gutes Gartlage, unterſtellt war, durch einmalige 
Zahlung von 162½ Tl. ab.) 

Die Vermögensverhältniſſe der Leiſchaft beſſerten ſich 
in ganz ungeahnter Weiſe durch die Anlage der Eiſen⸗ 
bahnen, der Hannoverſchen Weſtbahn, Löhne —Emden, 
die 1856, und der bedeutendſten unſers Bezirks, der Bahn 
Hamburg — Köln, die 1872 eröffnet wurde. Beide durch⸗ 
ſchneiden einander auf ehemaligem Gebiete der Herrenteichs⸗ 
leiſchaft. Auch das „Osnabrücker Eiſen⸗ und Stahlwerk“ 
iſt auf ihrem angekauften Grunde errichtet. Das erſte 
Kapital für verkaufte Grundſtücke erhielt die Leiſchaft 1854 
von der Eiſenbahn: 1032 Tl., und in demſelben Jahre 
kaufte die Stadt den Breiten Gang mit den Bäumen für 
250 Tl. 1867 verkaufte die Leiſchaft dem Stahlwerk für 
37 690 Tl. Grund und Boden, die Quadratrute zu 9½ Tl., 
und einer Geſellſchaft (Müller⸗Primaveſi, von Hugo, 
Architekt Heidelberg u. a.) den Kluskamp, das ſind die 
Grundſtücke, auf denen jetzt die Hamburger, Venloer, 
Kölner und Buerſche Straße angelegt find, für 37 376 Tl., 
die Quadratrute zu 10½ Tl. Brück und Kretſchel, die 1868 
den Bullenplatz und die Rötegruben kauften, zahlten ſchon 
für die Quadratrute 18 Tl. 

Dieſe Gelder verwandte die Leiſchaft zur Abſtoßung 
ihrer Schulden ſowie zur Verbeſſerung und Vergrößerung 


1) R. Fach 77 Nr. 13. Ht. L. Lagerbuch von 1858. 
2) Ht. L. Nr. 132. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 197 


ihres Grundbeſitzes. 1843 legte ſie zwiſchen dem Toten⸗ 
ſträßerkamp und der Schwanenburg, alſo am Abhange des 
Schinkelberges, einen arteſiſchen Brunnen an, der 
zwei Teiche füllte, mit deren Waſſer man die unterhalb 
gelegenen Wieſen bewäſſerte. 1855 kaufte die Leiſchaft 
Piepmeyers Kamp für 1000 Tl., Hugen Kamp für 2150 Tl., 
das ſog. Burſtück von der Gemeinde Schinkel für 245 Tl., 
Schützenhofkämpe für 1503 Tl., einen Kamp der Witwe 
Glitzmann für 1110 Tl., von Radowés Erben ein Stück Land 
hinter der Klus für 135 Tl., ein anderes an der Bohmter 
Straße hinter der Tentenburg für 510 Tl., 1857 von Piep⸗ 
meyer einen Kamp am Fledder zwiſchen der Eiſenbahn und 
der alten Haſe für 2400 Tl. Infolge dieſer Ankäufe ſtiegen 
die Paſſiva von 8910 Tl. im Jahre 1848 auf 21 385 Tl. im 
Jahre 1862. Aber das machte dem Vorſtande keine Sorge; 
denn dieſe Gelder brachten bald großen Gewinn. 


Am 7. Mai 1870 beſchloß die Herrenteichsleiſchaft, ihren 
geſamten Grundbeſitz zu verkaufen und ihr Vermögen zu 
teilen und zwar 34 auf die 349 Triften und 26 auf die 
123 Häuſer. Trotz dieſes Beſchluſſes erwarb ſie noch 1871 
von der Kloſterkammer die Gegend der jetzigen Blücher⸗ 
und Oſtſtraße für 2500 Tl. und verkaufte ſie 1894 wieder 
an den Gemeinnützigen Bauverein für 19000 Mk. Ort⸗ 
mann bezahlte 1875 das Grundſtück, auf dem ſeine Fabrik 
ſteht, die Quadratrute mit 36 Tl. Die Eiſenbahn zahlte 
10 Jahre ſpäter 83 Mk. Von dem 481 a2 großen Dom- 
kuhlenkamp verkaufte die Leiſchaft für 53226 Mk. Bau- 
plätze, den Reſt übernahm die Stadt für 47177 Mk. Den 
alten Poſtweg, gewöhnlich Birnallee genannt, kaufte die 
Stadt erſt 1910 für 4500 Mk. Nachdem die Schulden ab⸗ 
getragen waren, wurden diefe reichen Einnahmen unter die 
Intereſſenten verteilt. 1874 betrug das Vermögen der 
Leiſchaft nach mäßiger Schätzung 166 666 Tl. Verteilt 
wurden z. B. 1872: 27 351 Tl., 1874: 15 176 Tl., 1875: 


198 Hoffmeyer, 


27 961 Mk., 1876: 40 622 Mk., 1877: 145 783 Mk. Im 
ganzen wurden rund 500 000 Mk. verteilt.“) 
Die Herrenteichsleiſchaft beſteht noch heute; ſie wird 


zuſammengehalten durch Grundbeſitz an der Schützenſtraße. 


Buchhalter der Herrenteichsleiſchaft. 
Bis 1653 (Nr. 1—17) waren es Alterleute der Wehr. 


1. Sander Grothe 85 erwähnt 1588 
2. Jürgen Scharmann (Schördemann) . erwähnt 1595 
3. Cordt Harſewinkel 1597—1607 
4. Johann Grawe 1607—1611 
5. Cordt Harſewinkel 1611—1618? 
6. Kurt thor Becke 1618-1619 
7. Gerdt Vortkamp 1619 —1620 
8. Ludolf Grothe 1620—16262 
9. Evert Grawe 1626—1628 
10. Cordt Toleken 1628—1630 
11. Henrich Schardemann . 1630—1631 
12. Hermann Weſſeling 1631—1634 
13. Hinrich Haßbruch (berg?) 1634 —1639 
14. Cordt Königs 1639 —1641 
15. Heinrich Haßberg 1641—1643 
16. Hermann Witte 1643—1652 
17. Berend Schuckmann 1652 —1653 
18. Ameling Reinerding 1653—1654 
19. Gildemeiſter Johann Hecke. 1654 —1656 
20. Ameling Reinerding 1656—1657 
21. Hermann Schuckmann 1657—1659 
22. Johann Negengerd . 1659—1661 
23. Hermann Schuckmann 1661—1671 
24. Jürgen von Lengerke 1671—1675 
25 1675—1677 


. Ameling Hüſer 


1) Vgl. hierzu außer den Rechnungen und Lagerbüchern Mit⸗ 
teilungen des früheren Buchhalters Böhr vom 30. 7. 1904. 
Osnabr. Tageblatt Nr. 6928. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 199 


26. Bernd Hollen berg 16771679 
27. Ameling Hüſer 16791682 
28. Jobſt von Lengerle . . . 16821684 
29. Johann Sickhmann 2 2.2... 1684-1686 
30. Hinrich tho Pie 1686—1687 
31. Johann Sickmann 16871690 
32. Wilhelm Rölin g 1690—1691 
33. Johann Jobſt Gös ling . 16911695 
34. Hermann Sillebrandt . . . . 2.2... 1695-1698 
35. Heinrich Zierenbeern . . 1698—1702 
36. Hermann Hillebrandt . . . 1 1702-1704 
37. Heinrich Bierenberg . . . 2 22 17041711 
38. Johann Anton Ste. 11711—1716 
39. Daniel Drop 1716—1721 
40. Heinrich Zierenberg . q . . 1721—1723 
41. Johann Adolf Röling, 1 1729 . . . 1723—1729 
42. Welmar Eiſt orf! 1729 —1748 
1748 —1757 iſt der Nechniuntgsführer nicht genannt. 
43. Franz Bernhard Weſtkirc h.. . 1757-1768 
44. Joachim Rudolf Weſſel.. 17681771 
45. Peter Mues. 17711790 
46. Johann Anton Loren 1790—1811 
47. Johann Bernhard Weſterkamd . . 1811—1814 
48. Johann Heinrich Meier . . 1814-1831 
49. C. Breuſin g 1831-1836 
50. Moll 2/3 V 1837 1851 
51. Göslingg 1851 —1877 
52. Prins 41771879 
53. Strick, 7 18800. 18791880 
54. Fritz Vesper, 7 18999. 1881-1896 
55. E. BBhe. 1896—1903 
56. Karl Meyer 10904 —1914 
57. Hermann Brettſchneider . . 1915—1917 
58. Wilhelm Vesper ſeit 1918. 


200 Hoffmeyer, 


5. Die Martinianer Leiſchaft. 


Sie wird zum erſtenmal in einer Urkunde der 
Katharinenkirche vom 18. April 1579 erwähnt, nach der 
Paſtor Dethmar zur Erwerbung einer Leibzuchtsrente für 
ſeine Ehefrau Land in jener Leiſchaft angekauft hat. Das 
erſte Lagerbuch der Leiſchaft, das Cort Teckeleborcht 1597 
angelegt hat, beginnt mit dem Jahre 1590 und enthält 
zunächſt die Jahresrechnung mit den bekannten Einnahmen 
für Zollholz, Torf und Plaggen, ferner Strafgelder ſowie 
mit den Ausgaben für Rinder, Bullen, Hafer ſolche für 
Arbeit an Einfriedigungen, Gräben und Wällen. Der erſte 
uns bekannte Buchhalter oder „vorwarer der Marthens⸗ 
Leſchup“ war Jaſper Striek, der die Rechnung bis 1593 
geführt hat. Für 1594 und 1595 fehlt ſie. Es ſind in dem 
Lagerbuch dafür einige Blätter freigelaſſen, aber nicht aus⸗ 
gefüllt. Von 1595—1597 hat Cordt Delbrugge, Osnabrücks 
berühmter Goldſchmied, von 1597 ab der ſchon genannte 
Teckeleborcht die Rechnung geführt. Die ganze Jahres- 
einnahme betrug 6—7 Tl. Doch verkaufte die Leiſchaft 1592 
dem Hofmeiſter Edinghaus die Stoppelweide auf der Bar⸗ 
lage für 40 Tl. und lieh Dr. Groote 70 Tl. für 4½ Tl. 
Rente. 


Das Martinitort), das der Leiſchaft den Namen 
gegeben hat, führte auf die Wüſte, ihren Hauptweidebezirk. 
Es hatte wohl nicht den Zweck, die Stadt zu verteidigen, 
denn über die Wüſte konnte kein Feind gegen die Stadt 
vordringen, ſondern diente landwirtſchaftlichen Zwecken. 
Es gehörte zur Neuſtadt. Weil die Neuſtädter Gemeinheit 


1) Es war wohl nicht, wie Stüve Mitt. 11, S. 197 meint, 
1553 eingegangen. 1629 zahlte die Leiſchaft dem Lohnherrn 
Dietrich Stüve auf der Neuſtadt für eine Reparatur am Tor 
2 Tl. und für einen Schlüſſel 18 3. Seit der Zeit wurde es 
nachts immer geſchloſſen (vgl. Rechnung v. 1855/6. Mitt. 5, S. 84 
Anmerk.), auch ſogar noch 1860. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 201 


— in den Akten wird ſie auch oft Neuſtädter oder Johannis 
Leſchaft genannt — nicht ſelbſtändig war, wurde auch die 
Martinianer Leiſchaft, obwohl die meiſten ihrer Mitglieder 
zur Altſtadt gehörten, von den Altſtädter Leiſchaften anfäng⸗ 
lich nicht für voll gerechnet. Ihr Weidebezirk wurde im 
Norden von der zur Heger Leiſchaft gehörenden Lotter⸗ 
Lengericher Straße begrenzt. Im Süden gab es urſprüng⸗ 
lich zwiſchen der Martinianer Leiſchaft und der Neuſtädter 
Gemeinheit keine genaue Grenze. Beide betrieben mit ihren 
Kühen die Wüſte, wenn auch die eine Herde ſich vorwiegend 
auf der Nordſeite, die andere mehr auf der Südſeite auf⸗ 
hielt. Das gab oft Streit; aber auch gegen die Altſtädter 
Leiſchaften hatten die Martinianer ihren Beſitz oft zu ver⸗ 
teidigen. 


Sechs Ratsherren hatten 1614 dem Heger Törner Rudolf 
geſtattet, nahe dem Hellwege (der Landſtraße) nächſt der 
Landwehr auf der oberen Lehmkuhle einen Stall zu er- 
richten. Bald darauf erſchienen die Vorſteher und einige 
Intereſſenten der Leiſchaft nebſt einem Notar, um ihm den 
Bau zu verbieten. Als der Törner das Verbot nicht 
beachtete, erſchienen die Vorſteher und Intereſſenten mit 
dem Notar abermals und verſuchten zunächſt in Güte, von 
dem Törner die Zuſtimmung zu erhalten, daß der Stall 
von den mitgebrachten Zimmerleuten wieder abgebrochen 
würde. Der Törner erwiderte: der Schafſtall ſteht einmal, 
ich will doch ſehen, wer die Hand daran legt. Als die 
Zimmerleute dann Taue begehrten, damit ſie die Sparren 
herunterlaſſen könnten, rief die Mutter des Törner: Ich 
will euch Stricke geben, auf daß ihr damit an den Galgen 
gehängt werdet, und Gott um ein Gewitter bitten, damit 
in Osnabrück kein Haus verſchont bleibe. Der Törner aber 
drohte, er wolle die Leiſchaftskühe erſchießen oder erſtechen.“) 


1) M. L. Urkunden. 


202 Hoffmeyer, 


Die Heger beſaßen ſchon ſeit 1594 einen Melkeplacken, 
die Kühe der Martinianer aber mußten morgens aus⸗ und 
abends eingetrieben werden, wodurch der Leiſchaft viel 
Dünger verloren ging. Auch fand es der Rat nicht für un⸗ 
bedenklich, daß in den unſicheren Kriegszeiten beim Aus⸗ 
und Einlaſſen des Viehes die Tore ſo lange offen ſtehen 
mußten. Daher geſtattete 1629 der damals katholiſche Rat 
den Martinianern, ſich auf der Wüſte neben dem Blumen⸗ 
eſch einen Milchplatz anzulegen. Sie zahlten dafür dem 
Rat 30 Tl. und für ein Ornament in der Katharinenkirche 
10 Tl.) 1633 beſetzten die Schweden unſere Stadt; der 
katholiſche Rat mußte einem evangeliſchen weichen. Die 
übrigen Leiſchaften grollten, weil ſie bei der Anlage des 
Milchplatzes auf der Wüſte, die alle Bürger mit ihren 
Pferden, Schweinen und Gänſen betreiben durften, nicht 
gefragt waren. Als nun die Martinianer 1636 eigen- 
mächtig nahe der Stadt auf der Wüſte eine „gefährliche 
newe Gräffte“ anlegten, warfen die übrigen Leiſchaften nicht 
nur dieſen Graben wieder zu, ſondern zerſtörten auch die 
Einfriedigung des Milchplatzes. Der Rat, der den Wunſch 
äußerte, daß in dieſen troſtloſen Kriegszeiten doch wenigſtens 
die Bürger untereinander Frieden halten möchten, ver⸗ 
mittelte 1637 folgenden Vertrag. Die Martinianer zahlten 
den vier Altſtädter Leiſchaften 10 Tl., die dieſe als ihr 
Geſchenk den Stadtarmen überlieferten. Auch mußten dieſe 
den Wall des Melkeplackens wieder herſtellen.?) Neben oder 
in dem Zuſchlag erbaute die Leiſchaft ein Häuschen, in dem 
der Hirt übernachten konnte. Zur Deckung der geſamten 
Koſten erhob ſie von jedem Hauſe und jeder Kuh der Inter⸗ 
eſſenten je 3 5, im ganzen 37% Tl. 

1) Die Kirche der 1543 evangeliſch gewordenen Gemeinde war 
den katholiſchen Prieſtern, die ſeit 1628 dort predigten, wohl zu 
nüchtern. 


2) Ueber die Grunderwerbungen der Leiſchaft vergleiche die 
eingehende Darſtellung in dem S. 69 erwähnten Gutachten. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 203 


1655 kaufte die Leiſchaft von Bürgermeiſter Schepeler 
einen neben dem Milchplatze gelegenen Kamp für 100 Tl. 
In dem Konkurs des Cordt v. d. Burgk oder Borch (Borg) 
fielen dem Rentmeiſter Morrien in Fürſtenau und ſeinem 
Bruder 4 Morgen Landes im Blumeneſch zu, die er 1657 
der Leiſchaft für 320 Tl. verkaufte. Ebenſo kaufte dieſe in 
demſelben Jahre von Chriſtoph von Hillen das ihm aus 
demſelben Konkurs zugefallene Land für 87 Tl. Von 
anderen Gläubigern kaufte ſie noch 1 Morgen Landes, aus 
demſelben Konkurs ſtammend, für 80 Tl.) An Unkoſten 
und Gebühren zahlte fie 49 Tl. 11 A. In demſelben Jahre 
endlich kaufte die Leiſchaft von Heinrich Schrader für 500 Tl. 
10½ Morgen Landes auf dem Blumeneſch, von denen 5 an 
der Landwehr lagen. 1658 erwarb ſie für 150 Tl. von 
Dietrich Wöſtmann 2 Morgen Landes auf dem Blumeneſch. 

Um dieſe Ausgaben beſtreiten zu können, erhob ſie 
wiederholt von jeder Kuh ein Weidegeld von J oder 1% Tl., 
geſtattete mehreren Intereſſenten, Kämpe einzufriedigen 
und verpachtete ihre begeilten Kämpe. Von dem, was ſie 
von Intereſſenten für Zuſchläge einnahm, mußte ſie an die 
ſtädtiſche Lohnkaſſe Konſensgebühren zahlen, ſo einmal von 
150 Tl. die Hälfte, von 120 Tl. 55 Tl. 

Von den Erben des Paſtors von Gülich an Katharinen 
kaufte die Leiſchaft 1667 zwei Morgen für 261 Tl. und 1671 
von Johann Brinkmeyer 2 Morgen für 227 Tl. Heinrich 
Telting, Lehrer des Ratsgymnaſiums, verkaufte der Lei⸗ 
ſchaft 1674 einen bei der oberen Lehmkuhle belegenen 
Morgen Landes für 125 Tl., und die Erben des Kanzlers 
Lohauſen überließen der Leiſchaft 1679 ihren Kamp für 
950 Tl. und 25 Tl. Weinkaufsgelder. 1684 erwarb die Lei⸗ 
ſchaft einen neben dem Melkeplacken gelegenen Kamp, den 
Ratsherr Sickmann ſeinen Gläubigern, Hamburger Kauf⸗ 


1) In den Akten werden dieſe Kämpe Borgs oder Borges 
Kämpe genannt. 


204 Hoffmeyer, 


leuten, hatte abtreten müſſen, für 1127 Tl., und in dem⸗ 
ſelben Jahr verkaufte ihr Vikar Schlaun mit Bewilligung 
des Domkapitels einen zu ſeiner Vikarie gehörenden Kamp 
für 450 Tl. Ebenſo verkauft ihr der Bürger und Gold⸗ 
ſchmied Pölking einen Morgen Landes auf dem Blumeneſch 
für 120 Tl. 


Witwe Ledebur, geb. Schütte, erbte mit ihrer Schweſter 
einen an der Düſteren Straße gelegenen Kamp, Schütten 
Barlage!) genannt, und überließ ihre Hälfte ihrem 
Schwiegerſohn Kantor Biermann in Osnabrück. Dieſer 
erwarb auch die andere Hälfte und verkaufte die ganze Bar⸗ 
lage, 10 Morgen groß, 1699 der Martinianer Leiſchaft für 
745 Tl. Die Leiſchaft kaufte dann 1701 auch noch Smetts 
Barlage, 4 Morgen groß, aber mit einem Kanon von jährlich 
6 Tl. an das Hofhaus zur Twente belaſtet, für 230 Tl. 
Ebenſo 1702 von Clamor Albert v. d. Buſſche ½ Morgen 
auf dem Blumeneſch für 54 Tl. und in demſelben Jahre 
tauſchte ſie von dem Domkapitel 1 Morgen auf dem Blumen⸗ 
eſch gegen 1 Morgen vor dem Natruper Tore ein, den ſie 
für 150 Tl. gekauft hatte. 1708 kaufte ſie Klanken Kamp 
für 250 Tl., 1713 die ſog. Eſſens Barlage ebenfalls für 
250 Tl., 1719 von den Erben der Witwe Lindemann die 
Große Barlage für 300 Tl., 1721 von Bürgermeiſter Dr. 
Wetter ſeine beiden auf der Barlage gelegenen Kämpe für 
1350 Tl. und 1722 von dem Bürger und Goldſchmied 
Morel zwei Morgen im Blumeneſch für 450 Tl. 


Die zwiſchen der Wüſte und dem Blumeneſch gelegenen 
Blumenbhallen?) waren der Leiſchaft ſehr läſtig; be⸗ 


1) Der Name Barlage kommt als Flurname auch an anderen 
Orten vor. bar — entblößt, baumlos, lage, urſprünglich loh 
— Hain, lichtes Gehölz. „Barlage wohl Loh auf einer ſonſt 
kahlen, langen Berghöhe“, Jellinghaus, Weſtfäliſche Ortsnamen. 
Von dieſem Loh war damals das Martinigehölz noch übrig. 

2) Ueber die Blumenhallen vgl. Mitt. 5, S. 17 ff. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 205 


ſonders ſchadete das Waſſer der Blumenhaller Teiche der 
Leiſchaftsweide. Deshalb kaufte die Leiſchaft 1722 die 
zweite Blumenhalle mit etwa 3 Morgen Land für 1450 Tl. 
von der Witwe des Kantors Biermann, geb. Ledebur. In 
demſelben Jahre kaufte ſie auch von den Erben des Johann 
Spiegelberg 3½ Morgen Landes auf dem Blumeneſch für 
800 Tl. und 1724 von Thomas L'anglois 2 Morgen im 
Blumeneſch für 445 Tl. Ferner 1744 von der Witwe 
des Stadtphyſikus Dr. Schmidt ihren Lehmkuhlenkamp für 
610 Tl. und in demſelben Jahre von den Erben des Dr. 
Gerh. Chriſtian Modemann die neben der Lehmkuhle ge⸗ 
legene Barlage für 500 Tl., 1765 von dem Kanzleidirektor 
Möſer einen Kamp für 300 Tl., 1767 von Johann Wilhelm 
Beisner einen Morgen Landes auf dem Blumeneſch für 
170 Tl. und unter Bewilligung von zwei Kuhtriften und 
endlich von dem Bürgermeiſter Dr. Berghof 1781 einen 
Kamp neben der Heger Fort für 534 Tl. Die Leiſchaft 
beſaß Ende des 18. Jahrhunderts an beſäbaren Kämpen 
90% Morgen, dazu etwa 12 Malterſaat Holzbeſtand, das 
wertvolle Martinianer Gehölz. Ihre Schuld betrug damals 
etwa 8000 Tl. 


Die Martinianer Leiſchaft war mit Ackerland wie mit 
Weiden beſſer verſehen, als die Haſe⸗ und die Herrenteichs⸗ 
leiſchaft, erfreute ſich auch derſelben Freiheit hinſichtlich ihrer 
Verwaltung und war deshalb von den Altſtädtern längſt 
als vollberechtigt anerkannt.) 1677 wurde „auf ein⸗ 
ſtimmiges guet befinden die St. Martenß leeſchaft in die 
Zahl der übrigen leeſchaften hieſiger alten Stadt dergeſtalt 
auff undt angenommen, daß deren Vorſteher hinfüro in 
allen fürfallenden gemeinen leeſchaftsſachen zu tractaten, 
Rathſchlägen und Schlüßen jedes mahl citirt, gezogen und 
als mitglieder adhibiret werden, dagegen bey den übrigen 


1) He. L. Paket 53. 


206 Hoffmeyer, 


Leeſchaften redlich Fueß halten und ihr contingent nach 
proportion beytragen. Keine aber aus allen fünf Lee⸗ 
ſchaften dadurch an Zollholz') ſich ein weiter interesse, als 
bishero gehabt, anmaßen ..“ 


Die Martinianer Leiſchaft umfaßte 
1736: 124 Intereſſenten mit 376 Triften, 
1878: 118 5 „ 358 1 
In keiner anderen Leiſchaft gab es) jo viele adelige 
und ſo wenig geiſtliche Mitglieder. 10 Höfe beſaßen je 
8 Triften, nämlich: 
Hafenstraße 4 Kanzler Lohauſen, Pagenſtecher; 
1 6 v. d. Buſſche⸗Hünnefeld; 
6 7 v. Neheim, Juſtizburgerm. Stüve; 
a 8 v. Anchem, Dr. Roland, Gruner; 
1 9 Oſtmann v. d. Leye; 
N 13 v. Stael⸗Sutthauſen; 
z 16 jetzt Melchers; 
Alte Münze 22 Ledenhof, v. Grothaus; 
Klubſtraße 20 v. Bar; 
Klubſtraße 22 Abt zu Iburg. 
Die übrigen in dieſer Leiſchaft berechtigten Häuſer lagen 
in folgenden Straßen: 
Neuer Graben 12 (jetzt Struckmannſtraße 7); 
Hakenſtraße 2, 3, 10, 11, 12, 14, 16, 17/19, 20/21; 
Krahnſtraße 25, 26, 28; 
Kamp 3, 5—9, 13, 16, 17, 19—28, 30—34, 38, 46-56, 
58, 61—65, 69, 71—73, 76—79; 
Redlinger Straße 1—12, 14; Barfüßer Kloſter 4; 
Oſterberger Reihe 2, 10; 


1) Die Martinianer erhielten bis dahin und nach dieſem 
Vertrage auch ſpäter kein Zollholz, weil in das Martinitor kein 
Holz eingeführt wurde. 

2) Nach den Lagerbüchern und dem Teilungsrezeß v. 25. 11. 
1878. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 207 


Alte Münze 2, 3, 5, 13, 15 (jetzt an der Katharinen⸗ 
kirche 4), 22, 23, 27, 28, 30—32, 34—86, 38, 40, 41; 

Grüner Brink 8—10; 

Große Hamkenſtraße 6, 10, 12—15, 33; 

Kleine Hamkenſtraße 4, 5, 8; Münſterſtraße 1. 

Die Geiſtlichkeit war nur durch den Abt von Iburg bis 
1802 und den zweiten Prediger an St. Katharinen vertreten, 
dem die Leiſchaft 1796 zwei Triften ſchenkte. Das Marien⸗ 
ſtätter Kloſter beſaß 3 Triften, das Barfüßer Kloſter keine. 
Als Raſch ſich dort ankaufte, ließ er die Triften von ſeiner 
bisherigen Wohnung (Redlinger Str. 4) auf die neue über⸗ 
tragen. 

Die Rechnung wurde am nächſten Sonntage nach dem 
1. Mai oder am dritten Pfingſttage auf dem Friedhof oder 
im Turm von St. Katharinen abgelegt. Die jährliche Neu⸗ 
wahl der vier Vorſteher erfolgte in älterer Zeit wie auch in 
anderen Leiſchaften in der Weiſe, daß der bisherige Buch⸗ 
halter den erſten Kür und dieſer den zweiten ernannte, der 
dann die Vorſteher wählte. 1799 führte man folgende 
Wahlordnung!) ein: Es wurden fo viele Zettel, als Inter⸗ 
eſſenten zur Wahl erſchienen waren, angefertigt, von denen 
zwölf mit den Ziffern 1—12 beſchrieben waren. Die zwölf 
Intereſſenten, welche dieſe Zettel zogen, kamen auf den 
Wahlaufſatz; aus ihnen wählten alle Anweſenden A Männer, 
den erſten Kür, der dann den zweiten wählte. 

Ueber die Benutzung der Wüſte ſoll in einem beſonderen 
Abſchnitt berichtet werden. Die Kämpe im Martins⸗ und 
im Blumeneſch enthielten durchweg guten Ackerboden, konnten 
daher immer gut verpachtet werden. 1805 verſuchte die Lei⸗ 
ſchaft, ſie für eigene Rechnung zu beſtellen, was ſie aber 
bald wieder aufgab. Der Blumeneſch war im Weſten mit 
Holz beſtanden. Die Leiſchaft hatte aber keine Veranlaſſung, 
ihren guten Boden noch weiter zu beforſten; doch pflanzte 


1) Vom 14. Mai 1799. M. L. Rechnungen. 


208 Hoffmeyer, 


fie z. B. 1799 noch 1500 Buchenpotten.“) Auch verkaufte fie 
wiederholt Holz, z. B. 1806 für 274 Tl. Das für den An⸗ 
kauf der Blumenhalle verausgabte Geld verzinſete ſich 
nicht. Sie hatten 1450 Tl. dafür gegeben, zahlten 1788 
und 1789 für den Neubau des Wohnhauſes über 900 Tl. 
und erhielten jährlich etwa 30 Tl. Pacht, obwohl ſie dem 
Pächter auch noch geſtatteten, ſeine Kühe mit auf die Lei⸗ 
ſchaftsweide zu treiben. | 

Die Fremdherrſchaft drückte die Martinianer Lei⸗ 
ſchaft ebenſo wie die übrigen. Sie mußte Grundſteuer 
zahlen, ſich an einer Zwangsanleihe beteiligen, während die 
Holzverkäufe einer obrigkeitlichen Erlaubnis bedurften und 
ſehr beſchränkt wurden. Als Buchhalter Meyer ohne Er⸗ 
laubnis zwei Bäume fällen ließ und dies vom Schlachter 
Voß angezeigt wurde, mußte die Leiſchaft 6113 Tl. Strafe 
zahlen. Die Schulden waren auf 9000 Tl. angewachſen. 
Da machten 1809 Buchhalter Meinershagen und Amtmann 
Schmidtmann, Mitglied der Leiſchaft, folgende Vorſchläge 
zu Erſparniſſen:?) 

1. die Gaſtereien bei der Rechnungsablage und den 

Verkäufen hören auf, 

2. die Blumenhalle ſoll verkauft, 

3. die Geilkämpe müſſen wieder verpachtet, 

4. außer dem Buchhalter muß nur ein Vorſteher an⸗ 

geſtellt werden. 

Nr. 1 iſt wohl nicht, jedenfalls nicht lange befolgt; die 
Geilkämpe aber wurden wieder verpachtet und die Blumen⸗ 
halle 1818 an den bisherigen Pächter Thies für 2025 Tl. 
verkauft. Der Käufer erhielt keine Gerechtigkeit in der Lei⸗ 
ſchaft. Statt die begeilten Kämpe im ganzen zu verpachten, 
beſchloß die Leiſchaft, ſie in kleinere Stücke zerteilt den 


) Potten, ſprich Poatten, find Pflänzlinge. Die Eichen⸗ 
pflänzlinge werden hier Telgen genannt. 


2) M. L. Verhandlungen aus der Okkupationszeit. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 209 


Intereſſenten auf längere Zeit zum Nießbrauch zu über⸗ 
laſſen. Schon 1802 überließ man den Landwehrkamp und 
den vorderen Borgeskamp 80 Intereſſenten auf 12 Jahre; 
jeder zahlte jährlich 15 mgl. Pacht. Im Oktober 1810 über⸗ 
wies man weiteren 30 Intereſſenten je ein Gartenſtück in 
dem Möſerkamp und beiden Löwenkämpen für jährlich 
18 oder 21 mgl. So hatten 110 Intereſſenten einen Garten 
auf dem Blumeneſch. 1832 erhielt jeder Intereſſent noch 
ein Stück Gartenland von 38 Quadratruten auf der Heger 
Heide und 1845 ein Stück von 84 Quadratruten im 
Blumeneſch. 


Neben dieſer Sorge für das eigene Intereſſe vergaß die 
Leiſchaft aber auch nicht die Pflichten gegen das Allgemein⸗ 
wohl. Zu der Beſchaffung einer ſtädtiſchen Feuer ⸗ 
ſpritze leiſtete fie 1694 einen Beitrag von 25 Tl. Auch 
ſchaffte ſie 1726 eine eigene Spritze mit Schlangen an, die 
von 17 Intereſſenten bedient wurde. Die Feuerlöſchgeräte 
wurden in Wißmanns Hauſe auf dem Kamp aufbewahrt; 
1815 aber erbaute die Leiſchaft ſich auf dem Kirchhof von 
St. Katharinen neben der Mauer des Barfüßer Kloſters ein 
noch erhaltenes Spritzenhaus. 1875 löſte ſie die Feuerlöſch⸗ 
pflicht durch Abtretung aller ihrer Löſchgeräte ſowie des 
Spritzenhauſes an den Magiſtrat und durch Zuzahlung von 
3000 Mk. ab. 

Die Straßenbeleuchtung übernahm die Leiſchaft 
für ihren Bezirk 1808. Die dadurch vermehrte Ausgabe 
wollte man dadurch decken, daß fortan bei der Rechnungs⸗ 
ablage und den Verkäufen jeder ſelber bezahlen ſollte, was 
er verzehrte. Glücklicherweiſe währte dieſe Pflicht nicht 
lange. 

Wiederholt erfreute ſich die Katharinengemeinde einer 
Beihilfe vonſeiten der Martinianer Leiſchaft. 1796 ver⸗ 
beſſerte ſie die zweite Pfarrſtelle durch das Geſchenk von 
zwei Triften. Als 1845 der Kirchrat die Leiſchaft um einen 

Hiſt. Mitt. XXXXVIIII. 14 


210 Hoffmeyer, 


Zuſchuß zum Neubau eines dritten Pfarrhauſes (An der 
Katharinenkirche 7) bat, zu dem jeder Hörner Kolon einen 
Balken von 40 Fuß Länge geſchenkt hatte, zahlte ſie eine 
Beihilfe von 100 Tl. Auch ließ ſie 1852 eine alte, unbrauch⸗ 
bar gewordene Glocke!) umgießen, und nach dem großen 
Brande des Turmes am 8. 6. 1868 ſchenkte ſie der Gemeinde 
zur Wiederbeſchaffung einer dritten Glocke 548 Tl. — Da 
aus dem Martinitor bis 1850 keine Straße führte, hatte die 
Leiſchaft bis dahin auch keine Wegbaulaſt zu tragen. 

Die Geſchichte der Martinianer Leiſchaft iſt eng mit der 
Geſchichte der Wüſte verknüpft; ihre Fortſetzung findet ſich 
daher in dem Abſchnitt III. Die Wüſte. 


II. Die Neuſtädter Gemeinheit. 


Alt⸗ und Neuſtadt Osnabrück bildeten ſeit 1348 eine 
Stadt, waren aber bis zum Eintritt der Weſtfäliſchen Re⸗ 
gierung im Jahre 1808 hinſichtlich der Verwaltung und 
Rechtspflege in einigen Stücken getrennt. Alljährlich 
wurden am Handgiftentage (2. Januar) neue Ratsherren 
gewählt, 12 auf der Altſtadt, 4 auf der Neuſtadt. In dem 
gemeinſamen Rat mußten die beiden Bürgermeiſter, die 
Lohnherren, der Senior und die Gerichtsherren Bürger der 
Altſtadt ſein. Die vier auf der Neuſtadt gewählten Rats⸗ 
herren wählten unter ſich einen eigenen Bürgermeiſter, 
Senior und Lohnherren, die den Neuſtädter Rat bildeten. 
Die wichtigſten Regierungsrechte ſtanden dem gemeinſamen 
Rat zu; ebenſo ruhten die wichtigſten Ausgaben und Ein⸗ 
nahmen auf der von den Lohnherren der Altſtadt ver⸗ 
walteten Kaſſe, in die auch die Akziſe und Schatzung aus der 


1) Die geborſtene Glocke „Maria“ ſtammte aus dem Jahre 
1428. Die neue, von G. H. Biermann gegoſſene Glocke wog 
1036,5 Klg. und koſtete der Leiſchaft 205 Tl. Sie wurde 1868 
durch den Brand des Turmes vernichtet. Die größte Glocke des 
1925 beſchafften Geläuts wiegt 7002 Klg. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 211 


ganzen Stadt floſſen. Der Neuſtädter Rat hatte für Er⸗ 
haltung der Feſtungswerke ſowie der Landwehr der Neu⸗ 
ſtadt, der Straßen innerhalb der Stadt, einiger Häuſer und 
Gärten zu ſorgen; auch beſaß er eine gewiſſe Gerichts⸗ 
barkeit, doch konnte man von ihm bei dem Rat der Altſtadt 
Berufung einlegen. 


Der Mark gegenüber hatte der Neuſtädter Rat dieſelbe 
Stellung, wie urſprünglich der Altſtädter; er behielt ihre 
Verwaltung auch noch, als der Altſtädter Rat ſie längſt an 
die Leiſchaften abgetreten hatte. Der Rat der Neuſtadt 
konnte die Einnahmen aus der Mark nicht entbehren, mochte 
auch nicht ein ſo wichtiges Stück der Stadtverwaltung aus 
der Hand geben. Er ernannte zwar auch vier Vorſteher 
der Gemeinheit, welche u. a. die Feldwege in Ordnung zu 
halten hatten, aber nicht ſo ſelbſtändig waren, wie die der 
Leiſchaften, auch dem Rat Rechnung legen mußten. Die 
Weidegelder ſowie die in betreff der Felder und Weiden ver⸗ 
hängten Strafen floſſen in die Lohnkaſſe. Das Zollholz 
am Johannistore wurde von zwei Kammerarien erhoben 
und diente zur Unterhaltung der Landſtraßen. Auch dieſe 
Abrechnung wurde dem Rat vorgelegt. Im Notfall half 
eine Kaſſe der andern aus. Arbeiten in der Mark wurden 
oft von den Bürgern als Burwerke verrichtet. Zur Herbei⸗ 
ſchaffung von Geld, entweder durch beſondere Auflagen oder 
durch Verkauf von Grundſtücken, bedurfte der Rat der Zu⸗ 
ſtimmung der Bürger. In der Neuſtädter Gemeinheit 
waren auch viele Bürger der Johannisleiſchaft der Altſtadt 
weideberechtigt, die einſt wohl ihre Kühe lieber aus dem 
Johannistor getrieben hatten, weil vor dem Herrenteichs⸗ 
tore, zu dem ſie eigentlich gehörten, ſo wenig Weide vor⸗ 
handen war, ferner die Nahner Bauern und das Kollegiat⸗ 
ſtift zu St. Johann. Sie alle waren aber dem Magiſtrat 
der Neuſtadt nicht unterſtellt, brauchten ihm alſo weder 
zum Burwerk zu folgen noch Abgaben zu zahlen. Die Neu⸗ 

14* 


212 Hoffmeyer, 


ſtädter Bürger wünſchten daher immer, damit auch jene 
einen Teil der Laſten trügen, daß die fehlenden Geldmittel 
durch Landverkäufe aufgebracht würden, dagegen waren 
aber jene, weil dadurch die Weidefläche verringert wurde. 
Doch kennen wir mehrere Fälle, daß der Rat unter Zu⸗ 
ſtimmung des alten Rats und der wegen der Gemeinheit 
und aus der Wehr gekorenen Beiſitzer Ländereien aus⸗ 
gewieſen hat.“) 


So erhielt Heinrich Lodtmann 1556 einen „Waterpoel“ 
auf dem Fledder hinter dem Neuen Lande zu einem Fiſch⸗ 
teich, ebenſo Joeſt Veregge 1574 den Platz zu einem Feld⸗ 
graben an ſeinem Teiche am Fledder, und 1579 verkaufte 
Otto Schreiber dem Rat gegen die Erlaubnis, auf dem 
Neuen Lande einen Zuſchlag anzulegen, das Dorren⸗ oder 
Dörnbrock, d. i. der nördliche Teil des Sutthauſer Gehölzes 
diesſeit der Landwehr. Die Mark der Neuſtädter Gemein- 
heit beſchränkte ſich nicht auf das Stadtgebiet. Im Oſten 
wurde ſie durch die Haſe, im Norden durch die Martinianer 
Leiſchaft, im Süden und Weſten durch die Landwehr be⸗ 
grenzt, die vom Haſeteich den Huxmühlenbach entlang nach 
dem Hettlicher, dann zum Nahner und über Ludwigsluſt 
nach dem Wulftener Turm und durch das Sutthauſer Gehölz 
lief. Sie zerſchnitt die Voxtruper und die Nahner Mark. 
Es lagen z. B. die Vollerben Hauswörmann, der Meyer zu 
Nahne und ſeine Nachbarn innerhalb der Stadtlandwehr. 


Die Neuſtädter Bürger hatten die ſelbſtändige Stel⸗ 
lung der Altſtädter Leiſchaften täglich vor Augen und 
wünſchten dieſelbe Selbſtändigkeit zu erlangen. 1627 ſchien 
ſich dazu Gelegenheit zu bieten. Der Rat ſtellte nämlich 
den Offizieren der Neuſtädter Fahnen vor (3 gehörten der 
Gilde, 1 der Wehr an), ob es für die Sicherheit der Stadt 
nicht ratſam ſei, die Kühe nachts auf der Weide zu laffen, 


1) R. Fach 78/79 Nr. 1. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 213 


damit nicht die Bürger morgens und abends beim Oeffnen 
der Tore „überſchnellet“ würden. Die Offiziere erklärten 
nach reiflicher Ueberlegung: „Die Kühe haben nicht einmal 
am Tage Weide genug. Das iſt zu beklagen. Die Neu⸗ 
ſtadt hat mehr Grund und Boden, als irgend eine Leiſchaft 
der Altſtadt; trotzdem haben wir keinen Vorrat an Geld, 
während die Altſtädter Leſchaften mehrere Kämpe an⸗ 
gekauft und Kapitalien geſammelt haben. Wir bitten 
daher, der Rat wolle geſtatten, daß auch wir vier Vorſteher 
wählen, die eidlich geloben, für das Beſte der Gemeinde zu 
ſorgen und ihr alljährlich Rechnung abzulegen.“ 

Der Rat ging aus den angegebenen Gründen und auch 
wohl der Kriegsunruhen wegen vorläufig auf dieſe Bitte 
nicht ein. Auch das Verhältnis zu den Nahner und Hett⸗ 
licher (in alter Zeit hieß es Hetlager) Bauern machte 
dies kaum möglich. Schon 1581 erhob ſich ein Streit über 
die Weideberechtigung der Bauern.) Der Rat und die 
„Leiſchuppsherren“ machten alljährlich bekannt, daß niemand 
den Stoppel betreiben dürfe, bevor er „geblotet“ ſei. Die 
Nahner hatten den Oſtereſch hinter dem Schölerberg zu 
früh betrieben, dafür war ihr Vieh geſchüttet worden. Auch 
in betreff der Weide auf dem Fledder?) war Streit ent- 
ſtanden, ſo daß der Kanzler Huisken, die beiden Bürger⸗ 
meiſter der Altſtadt, Hammacher und Hetlage, zu Ver⸗ 
mittlern und Schiedsrichtern berufen wurden. Die Bauern 
behaupteten, ſie beſäßen ſeit undenklichen Zeiten das Recht 
der Hode und Weide mit Pferden, Kühen, Schweinen und 
Schafen auf dem Fledder, den umliegenden Bergen und 
Eſchen. Dagegen erklärte der Vertreter der Neuſtädter 
Gemeinheit: „Wir geſtehen den Hetlagern und Nahnern kein 
Weiderecht in unſerer Mark zu; denn ihr Grundbeſitz liegt 


1) R. Fach 78/79 Nr. 32. 
2) Fladder, Flädder, Fledder iſt eine mit einer dünnen Moor⸗ 
ſchicht überzogene Sandfläche. 


214 Hoffmeyer, 


jenſeit der Landwehr. Nur aus Gefälligkeit haben wir 
ihnen geſtattet, ihr Vieh nachmittags durch die Landwehr 
zu treiben. Zu Herzog Philipps (Biſchof Philipp Sigis⸗ 
munds) Zeiten haben ſie uns bei den Erdarbeiten auf dem 
Fledder geholfen; dafür haben wir ihnen geſtattet, ein 
Spann Pferde auf den Fledder zu treiben. Den Kolonen 
innerhalb der Landwehr wollen wir die übrige Viehtrift 
geſtatten, aber keine Schaftrift. Den übrigen Nahnern 
wollen wir eine Viehtrift bewilligen, ſo lange ſie nicht über 
den Riedenbach an die Stadtgärten kommen und nicht über⸗ 
mäßig viel Vieh eintreiben.“ 

Auf die Dauer vermochte der Rat dieſe Grundſätze den 
Bauern gegenüber nicht feſtzuhalten. Zwar konnte er 1590 
mit Zuſtimmung der Gemeinheit ohne Widerſpruch der 
übrigen Intereſſenten Eberhard Schwengel geſtatten, die 
von ihm angekauften, an dem Wege nach Suthauſen ge⸗ 
legenen drei Morgen Land gegen Zahlung von 129 Tl. in 
Zuſchlag zu bringen!); als er aber 1634 dieſelbe Erlaubnis 
der Witwe Dr. Meuſchen für drei Morgen am Riedenbach 
vor dem Galgeſch und Dr. Brüning für ein Grundſtück auf 
dem Wulfskampe erteilte, proteſtierten die Bauern gegen 
dieſe Verkleinerung ihrer Weidefläche, und ihre Gutsherren, 
Mitglieder des Domkapitels und des Kollegiatſtiftes zu St. 
Johann, ſtellten ſich hinter ſie. Damit entſpann ſich ein 
vorläufig 40jähriger Streit, der ſich auch ſpäter immer 
wiederholte und endgültig erſt durch die Ablöſung des 
Weiderechts der Bauern beſeitigt wurde. Der Rat fuhr 
vorläufig in bisheriger Weiſe fort, geſtattete u. a. 1637 
Hauswörmann, gegen Zahlung von 70 Tl. neben ſeinem 
Hofe einen Zuſchlag anzulegen. Als dieſer dann aber 1638 
auch eine Schafherde auf die Gemeinheitsweide trieb, 
beſtrafte ihn der Rat und befahl ihm, die Schafe ab⸗ 
zuſchaffen, weil auch die Bürger keine Schafe eintreiben 
dürften. 


1) R. Fach 78/79 Nr. 1. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 215 


Kleine Bürger begannen, ſich Ziegen zu halten und 
mit auf die Weide zu treiben. Das war etwas Neues. 
Bürgermeiſter und Rat beriefen deshalb 1637 die „Vorſteher 
ſelbiger Leiſchaft“ und die übrigen Bürger auf den 
Johannisfriedhof zur Beratung. Der jährige Bürger 
Joh. Weingraff erzählte: „Früher gab's hier keine Ziegen. 
Die erſten ließen ſich Kanzler Fürſtenberg und Bürger⸗ 
meiſter Schneider ihrer Schwächlichkeit wegen aus dem 
Kloſter Oeſede kommen. Die Gemeinde hielt dieſerhalb 
1573 eine Beratung ab und beſchloß, daß Ziegen nicht mit⸗ 
getrieben werden dürften. Bürgermeiſter und Rat ließen 
dann beide Herren bitten, die Ziegen wieder abzuſchaffen. 
und beide ſandten ſie dem Kloſter zurück.“ (Nr. 1.) 


Als 1652 der Neuſtädter Rat mit Zuſtimmung der 
Bürger beſchloß, zur Ausbeſſerung der im Kriege gänzlich 
zerfahrenen Wege die erforderlichen Geldmittel durch einen 
Zuſchlag von vier Morgen unfruchtbaren Bodens zu ge- 
winnen, beſchwerten ſich die Altſtädter Intereſſenten der 
Neuſtädter Gemeinheit beim Rat der Altſtadt, der dann dem 
Neuſtädter Rat das Pflügen der fraglichen Fläche bei einer 
Strafe von 200 Goldgulden verbot. Dieſer legte bei der 
Kanzlei Berufung ein, in der er erklärte: „Wir haben über 
unſere Feldmark ſtets frei verfügt, ohne die Zuſtimmung der 
Altſtädter Intereſſenten einzuholen, und der Altſtädter Rat 
hat auf unſere Verwaltung niemals Einfluß gehabt.“ Trotz - 
dem mußte er ſich verpflichten, den betr. Zuſchlag nach vier 
Jahren wieder zu öffnen und in Zukunft ohne Zuſtimmung 
der Altſtädter Intereſſenten weder ſelber einen Zuſchlag 
anzulegen, noch von anderen anlegen zu laſſen. 

Hielt der Neuſtädter Rat durch dieſe Beſchränkung 
ſeiner Selbſtändigkeit die Verwaltung der Gemeinheit nicht 
mehr für begehrenswert, genug, 1659 gewährte er den 
Bürgern die ſchon 1627 erbetene Erlaubnis, eine ſelb⸗ 
ſtändige Leiſchaft zu errichten, wie fie auf der Alt⸗ 


216 Hoffmeyer 


ſtadt vorhanden waren. Der Vorſtand begann nun mit 
übergroßem Eifer, den 1627 von den Offizieren aus⸗ 
geſprochenen Wunſch zu erfüllen, Kämpe zu erwerben. Er 


kaufte 
22 ½ Morgen an der Welle, das heutige Moskau, für 2552 Tl. 
17 71 7 das Gut Lage „ „ 1484 „ 
12 „ „Hülſebuſch Kamp. . . „ „ „ 8 a 
5 „ „Drewers Kamp auf der Lage . . „ 400 „ 
3 „ „ Morſehls Kamp, die kleine ae . „ 320 „ 
4 „ „Lengerken „ . „ 400 „ 
3 „ „ Tegels oder Gülichs Kamp „ „ 318 
8 Mogennsanms re für 6283 Tl. 


Dafür lieh er 6200 Tl. an, für die der Rat der Neuſtadt 
ſich verbürgte. Vorſteher der Leiſchaft waren Baldwin 
Bertelmann, Everdt Gösling und Hermann Brauwe. 

Aber die ſelbſtändige Leiſchaft erfreute ſich eines nur 
kurzen Daſeins. Sie geriet zunächſt mit den Martinianern 
in Streit, weil fie das ſog. kleine Moor auf der Wüſte in 
Zuſchlag brachte; noch verhängnisvoller für ſie wurde ein 
Prozeß mit den Nahner Bauern.!) Dieſe ver⸗ 
klagten 1660 Bürgermeiſter und Rat ſowie die „Leſchaft der 
Neuſtadt“ bei der Kanzlei, weil ſie die widerliche Schinder⸗ 
kuhle, die bis dahin unmittelbar vor dem Tore neben der 
Iburger Straße gelegen hatte, hinter den Riedenbach auf 
den Fledder verlegt, den alten Platz aber dem Abdecker über⸗ 
laſſen hatten. Die Kanzlei befahl, den in Beſchlag ge⸗ 
nommenen Platz wieder zu räumen. Der Rat erwiderte: 
Wir haben die eckelhafte Schinderkuhle auf Wunſch des 
Biſchofs und vieler angeſehenen geiſtlichen und weltlichen 
Perſonen verlegt. Sonſt errichten wir nur Zuſchläge in 
dem Teil zwiſchen der Stadt und dem Riedenbach, der ſtets 
zu unſerer freien Verfügung geſtanden hat. An Weide 
fehlt es dem Vieh bei einer Mark von einer Meile Umfang 
auch jetzt noch nicht. Der Rat ließ ſich durch alle Straf⸗ 


1) R. Fach 78/79 Nr. 1 a. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 217 


androhungen nicht einſchüchtern. Der Prozeß zog ſich in 
die Länge, die Fillerkuhle blieb, wo ſie war. Da erhoben 
1673 die Bauern und die hinter ihnen ſtehenden Kapitel bei 
der Kanzlei eine neue Klage, bei der ſie mehr Ausſicht auf 
Erfolg hatten. Die Leiſchaft hatte die angekauften 
20 Morgen an der Blakendorfer Quelle 1659 —1662 in 
Zuſchlag gebracht und 1669 abermals. Infolge eingereichter 
Beſchwerde befahl die Kanzlei dem Rat bei einer Strafe von 
400 Goldgulden, den Zuſchlag wieder zu entfernen. Der 
Rat berief ſich auf ſein altes Recht und hob hervor, daß die 
Nahner nur auf dem Fledder zu beſtimmten Zeiten das Mit⸗ 
weiderecht beſäßen, aber nicht an der Welle. Da die Kanzlei 
ihren Befehl nicht zurücknahm, wandte er ſich um Schutz an 
das Reichskammergericht. 

Die Leiſchaft konnte ohne Anlegung von Kämpen, die 
ja auch den Altſtädter Leiſchaften die Haupteinnahmen 
lieferten, nicht beſtehen. Waren doch 1668 unter einer 
Geſamteinnahme von 530 Tl. allein für Zuſchläge und 
begeilte Kämpe 354 Tl.! In dieſer ſchwierigen Lage bat 
ſie 1673 den Rat der Neuſtadt, die Verwaltung der Gemein⸗ 
heit wieder zu übernehmen. Der Rat ging darauf ein. Die 
Vorſteher blieben zwar im Amt, traten aber in die un⸗ 
bedeutende Stellung zurück, die ſie vor 1659 eingenommen 
hatten. Der Rat ſchüttelte zunächſt durch den Verkauf der 
von der Leiſchaft angekauften Grundſtücke die Schulden ab. 
Das Land an der Welle verkaufte er für 3708 Tl. (Es 
gehörte ſpäter dem Evangeliſchen Waiſenhofe.) Domherr 
von Korff und ſein Bruder Eberhard von Korff, Erbherr 
auf Sutthauſen, erwarben die Lage!) für 1800 Tl. Auch 
ließen die Gläubiger von ihren Forderungen etwas nach, 
ſo daß der Rat durch die Uebernahme der Schulden keinen 


1) Dies Gut wechſelte ſeinen Herrn oft. 1796 gehörte es der 
Rätin Pielſticker, 1808 dem Richter Lodtmann in Oſterkappeln; 
heute gehört es dem evangeliſchen Schulfonds. 


218 Hoffmeyer, 


Schaden erlitt. Schwieriger war es, Frieden mit den 
Bauern und den Kapiteln, beſonders mit dem Stift zu 
St. Johann, zu erlangen, mit dem der Rat nicht nur wegen 
der Zuſchläge, ſondern auch wegen der Gerichtshoheit auf 
der Johannisfreiheit in Unfrieden lebte. Unter Vermitte⸗ 
lung der Kanzlei kam am 18. 12. 1674 folgender Ver⸗ 
gleich zuſtande, bei dem der Bürgermeiſter der Altſtadt, 
Dr. Vette, die Intereſſen der Neuſtadt vertrat.“) 


Nachdem der Streit wegen der Gerichtshoheit auf der 
Freiheit geſchlichtet war, wurde folgendes beſchloſſen: Die 
bis jetzt vom Rat ohne Zuſtimmung des Kapitels ein⸗ 
gefriedigten Zuſchläge bleiben beſtehen. In Zukunft aber 
ſollen Bürgermeiſter und Rat, auch gemeine Bürger, nicht 
berechtigt ſein, in dem Eſche, der Feldmark und den gemeinen 
Weiden ohne Vorwiſſen des Kapitels Zuſchläge einzurichten. 
Wenn es jedoch die Not der Stadt erfordern ſollte, einen 
Zuſchlag zu machen, und dieſer nicht zum abſonderlichen 
Nachteil des Kapitels gereichen würde, ſo ſollen Bürger⸗ 
meiſter und Rat ihn mit Belieben des Kapitels anlegen 
dürfen. Von dieſem Vertrage ſind aber der unmittelbar vor 
dem Johannistor gelegene grüne Platz, der Roſengarten 
genannt, bis an die Sutthauſer Straße, wie auch der vor 
dem Garten der Erben Vieregge vorhandene, gleichfalls der 
zwiſchen Lübkens Garten und dem Wege nach dem neuen 
Lande ausgeſchloſſen. Dieſe drei darf der Rat einfriedigen 
oder verkaufen, ſtatt dieſer auch drei andere Plätze von 
gleicher Größe. Außerdem dürfen Bürgermeiſter und Rat 
10 Morgen ſädigen (beſäbaren) Landes in gemeinem Eſch, 
das Kapitel aber 25 Morgen in mehrere Kämpe zuſchlagen. 
Auch verpflichten ſich Bürgermeiſter und Rat, dazu zu 
helfen, daß etwa fremder, zwiſchen den Ländereien des 
Kapitels belegener Grund ausgetauſcht werde. 


1) Cod. const. Os. II. Anhang Nr. 1. 


y 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 219 


Als 1675 der Rat ein Stück Land nahe vor dem Tore 
einfriedigte, um Geld für den Wegbau zu erhalten, und 
1679 auch dem Bürgermeiſter Dr. Vieregge geſtattete, dort 
einen Zuſchlag anzulegen, proteſtierten die Bauern dagegen; 
doch gaben ſie ſchließlich nach. 1684 geſtattete der Rat dem 
Lohnherren der Neuſtadt Dietrich Stüve, ſein auf dem 
Neuen Lande am heiligen Wege gelegenes, 8 Morgen großes 
Grundſtück einzukämpen; aber 1688 zerſtörten die Bauern 
die Einfriedigung. Stüve verklagte ſie. Sie beriefen ſich 
darauf, daß die Kanzlei ſchon 1673 dem Rat die Anlage von 
Zuſchlägen bei hoher Strafe verboten habe, worauf der Rat 
ſeine ſchon oft vorgetragene Behauptung wiederholte: 
Biſchof Konrad hat uns 1285 den Fledder geſchenkt; nur 
aus Gutmütigkeit haben wir euch zugelaſſen. Es kam zum 
Prozeß, und die Bauern erlangten das günſtige Urteil vom 
4. Juli 1690, das ihnen das Mitweiderecht auf 
dem Fledder zuerkannte und den Rat in die Koſten 
verurteilte. Nachdem die Kolonen dies erreicht hatten, ver⸗ 
ſuchten fie nachzuweiſen, daß auch ihre Heuerleute das Mit- 
weiderecht auf dem Fledder beſäßen. Aber der Rat wies 
aus den Rechnungen nach, daß dieſe ſtets Weidegeld gezahlt 
hatten. 


Im ganzen verlief nun das 18. Jahrhundert friedlich. 
Die Nahner, Voxtruper und Hetlicher Bauern waren aller⸗ 
dings auf dem Fledder weideberechtigt, dafür aber die Neu⸗ 
ſtädter auch in der Nahner und Voxtruper Mark. Ja, der 
Neuſtädter Rat galt ſogar als Holzgraf dieſer Marken. Er 
durfte ſtrafen und hat von dieſem Recht den Bewohnern der 
Bauerſchaften gegenüber wiederholt Gebrauch gemacht. Bei 
Landverteilung an die Intereſſenten erhielt auch er ſein 
Teil. (In Nr. 1.) Aber 1774 entſtand ein neuer Streit 
mit den Bauern. Als der Rat ſich anſchickte, die alte Filler⸗ 
kuhle einzuglinden und zu verkaufen, proteſtierten dagegen 
die landesherrlichen Eigenbehörigen Potthoff, Haus⸗ 


220 Hoffmeyer, 


wörmann, Vogt, Wehringhaus und Hetlich. Der Rat 
beſtritt ihnen jedes Anrecht an dieſem Platz und berief ſich 
auf die ihm durch den Vertrag vom 18. 12. 1674 zu⸗ 
geſtandene Ermächtigung. Am 30. 8. 1775 wurde dann auf 
der Kanzlei folgender Vergleich geſchloſſen: 


1. Bürgermeiſter und Rat wollen den Nahnern ihr 
Mitweiderecht nicht ſtreitig machen; 


2. Die Nahner geſtatten (1) die Einfriedigung und den 
Verkauf des Fillerplatzes; 


3. Bürgermeiſter und Rat verpflichten ſich, hinfort auf 
dem Fledder ohne Zuſtimmung der Nahner nichts 
einzukämpen. 


Somit war der Neuſtädter Rat in der Verwaltung der 
Mark von dem Altſtädter Rat, dem Kapitel wie von 
den Bauern abhängig. Die Einnahmen für begeilte 
Kämpe, mit denen die Altſtädter Leiſchaften einen ſo be⸗ 
deutenden Grundbeſitz erwarben, fehlten faſt gänzlich. Die 
von den Vorſtehern geführte Gemeinheitsrechnung von 1668 
enthält als Einnahme für Zuſchläge 80, 99 und 120 Tl., 
1675 betrug die ganze Einnahme 17 Tl. Trotzdem hat die 
Leiſchaft 1673 zur Beſchaffung einer ſtädtiſchen Spritze 
20 Tl. beigeſteuert. Regelmäßig findet ſich das Mitten⸗ 
ſommergeld vereinnahmt, etwa 5 Tl., das aber durch ein 
convivium bei Beendigung des Einſammelns zum Teil 
wieder verzehrt ward. Außerdem finden ſich unter der Ein⸗ 
nahme geringe Beträge für verkaufte Plaggen, 1686 drei 
Taler für Torf, der auf dem Fledder geſtochen war, Straf⸗ 
gelder für geſchüttetes Vieh, für unerlaubtes Plaggenhauen 
uſw. Von dieſen geringen Einnahmen mußten die Hirten 
gelohnt, die Arbeiter bezahlt werden, die an Wegen und 
Gräben arbeiteten. Bei größeren Arbeiten, z. B. 1683 am 
Haſeteich, halfen wohl unentgeltlich die Bauern und wurden 
dafür mit Bier, Pfeifen und Tabak bewirtet. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 221 


Schnatgänge mit Muſik, Tanz und Gelagen, die 
für die Altſtädter Leiſchaftsintereſſenten das ſchönſte Feſt 
des Jahres bildeten, wurden auf der Neuſtadt nicht ge⸗ 
feiert. Ein Schnatgang im Jahre 1598 wird (in Nr. 22) 
ausführlich beſchrieben. Er wurde am 28. Auguſt ab⸗ 
gehalten. Bürgermeiſter Dr. Schneider, Ratsherren und 
Bürger der Neuſtadt, Beamte aus Iburg als Vertreter der 
Gemeinden Nahne und Voxtrup, und Vertreter der adligen 
Häuſer nahmen daran teil. Man begann beim Wulftener 
Turm. Im ganzen war die Grenze bis zum Heltlicher 
Turm an 32 Stellen genau bezeichnet. An einigen ſtanden 
ſchon alte Grenzſteine, deren Inſchrift (ein Kreuz) auf⸗ 
gefriſcht wurde; an anderen Stellen bezeichnete nur ein 
Baum mit einem Kreuz die Grenzen. An jeder dieſer 
32 Grenzſtationen blieſen die beiden Kuhhirten der Wüſte 
und des Fledders. Zwiſchen den einzelnen Schnatgängen 
lagen wohl 30—50 Jahre. Doch heißt es 1679: Mit den 
Herren des Rats den kleinen Schnat binnen der Landwehr 
gegangen, verunkoſtet 2 Tl. 2 8 6 B, und ſchon wieder 
1685: Als der Lohnherr den Schnatgang gehalten 1 Tl. 
15 8 9 3. Im September 1767 beklagten ſich die Bürger 
darüber, daß ſeit 24 Jahren kein Schnatgang gehalten ſei. 
Der Rat erwiderte: Es gibt keine Beſtimmung darüber, 
wann ein Schnatgang gehalten werden muß, das beſtimmen 
Wir. Für dieſes Jahr iſt es zu ſpät. 1794 wurde die 
Schnat „gewohnter Maßen“ wieder begangen und da man 
fand, daß an einigen Grenzſteinen die Inſchrift erloſchen 
war, beſchloſſen, ſie durch neue zu erſetzen. 


Die Rechnung wurde auf dem Rathauſe in Gegen- 
wart des Rats und der Intereſſenten, die meiſtens in ſehr 
geringer Zahl erſchienen, verleſen, aber nicht jährlich. 
Meiſtens las der abgehende Buchhalter die Rechnungen für 
ſeine ganze Amtszeit vor, einmal für 7 Jahre. Sie wurden 
dann dem Rat abgeliefert und von einem Ratsherrn nach⸗ 


222 Hoffmeyer, 


geſehen. Die Neuſtädter Bürger hatten täglich Gelegenheit, 
dieſe kleinlichen Verhältniſſe mit dem blühenden Leiſchafts⸗ 
weſen der Altſtadt zu vergleichen. Lebhaft bedauerten ſie, 
daß fie ihre Selbſtändigkeit jo bald wieder verloren hatten. 
um ſo mehr, da ſie mit der Verwaltung ihrer Gemeinheit 
durchaus nicht zufrieden waren. 1755 kam ihr Unwille zum 
Ausbruch. 


Die Vorſteher der Gemeinheit hatten im Einverſtändnis 
mit den Vorſtehern der Altſtädter Leiſchaften am Südweſt⸗ 
rande der Wüſte einen Damm aufwerfen und darin einen 
Schlagbaum anbringen laſſen, um das Entweichen der 
Pferde von der Wüſte an dieſer Stelle zu verhüten. Die 
Neuſtädter behaupteten nun — offenbar mit Unrecht —: 
dadurch ſind unſerer Weide der Limberg, die Lager Heide 
und Hauswörmanns Marſch entzogen. In einer gegen das 
Verbot des Rats 1755 abgehaltenen Gemeindeverſammlung 
beſchloſſen ſie, den Damm niederzureißen, was auch 
ſogleich ausgeführt wurde. Zu einer zweiten Verſammlung 
ſandte der Bürgermeiſter die beiden Kämmerer, die das 
Volk beruhigten und der Gemeinde vier andere Leiſchafts⸗ 
vorſteher vorſchlugen, die ihr auch gefielen. Dann gingen 
ſie gemeinſam zu dem zerſtörten Damm. Die Altſtädter 
waren beſchäftigt, ihn wieder herzuſtellen und empfingen 
die Neuſtädter „mit mördlichem Gewehr“. Doch gelang es 
den beiden Kammerarien, ſie zum Abzug zu bewegen, worauf 
die Neuſtädter den Damm vollſtändig zerſtörten. Hierauf 
unterſuchten der Rat der Altſtadt und der der Neuſtadt den 
Streit und befahlen, den Damm zu entfernen. 


Dann berief der Neuſtädter Rat eine Gemeindever⸗ 
ſammlung, in der die Vorſteher Rechnung ablegten, an der 
die Gemeinde vieles auszuſetzen hatte. Hierauf wurden die 
von dem Kämmerer vorgeſchlagenen neuen Vorſteher ge⸗ 
wählt. Als dieſe aber an dem beſtimmten Tage auf dem 
Rathauſe erſchienen, um beſtätigt zu werden, lehnte der 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 223 


Rat den Buchhalter Weber ab, weil er den Rat in öffent⸗ 
licher Verſammlung beſchimpft habe. Der bisherige Buch⸗ 
halter Drop blieb im Amte. Die Gemeinde war dadurch 
tief verletzt. Sie ſandte eine Abordnung (Richter Stüve 
u. a.) mit der Forderung an den Rat: der Buchhalter ſoll 
die Weidegelder vereinnahmen und zum Beſten der Ge⸗ 
meinde verwenden; der Rat ſoll uns die Leiſchaftsprotokolle 
ausliefern. Der Rat lehnte beides ab. Deshalb beſchwerten 
ſich die Bürger beim Rat der Altſtadt, indem ſie ſich über 
die Vorſteher der Leiſchaft und die Ablehnung des neu⸗ 
gewählten Vorſtandes beklagten. In betreff der Verwaltung 
des Rats behaupteten ſie: Man ſollte Blut weinen, wenn 
man nur ein wenig beherzigt, wie ein Stück nach dem 
andern von der jurisdiction der Gemeinde abgeriſſen wird, 
wie unſere Ringmauern ſtündlich den Einſturz drohen und 
unſere Landwehr vernachläſſigt wird. 


In der Verteidigungsſchrift erklärte der Neuſtädter Rat 
u. a.: Dahier iſt keine Leiſchaft, ſondern es werden 3 oder 
4 Vorſteher von Bürgermeiſter und Rat der Neuſtadt 
geſetzet, davon der eine Buchhalter, welches Aemter ſeien, 
ſo in der Bürgerſchaft umgehen, und deren Aufgabe vor⸗ 
nehmlich darin beſteht, daß die Bäche, ſo über den Fledder 
und die Wüſte fließen, zu gehöriger Zeit ausgeräumet 
werden, oder wann, wo an ſolchen Oertern ein Graben zu 
machen, damit das Vieh des Sommers an die Weide kommen 
kann. Dieſe Vorſteher legen ihre Rechnungen am Rat⸗ 
hauſe der Neuſtadt vor Bürgermeiſter und Rat ab; wenn 
ſie verleſen werden, trägt ſie der Stadtſekretär in das 
Protokollbuch ein. Dieſe Protokollbücher können wir nicht 
abgeben. Weber lehnen wir ab. Er iſt ein Hetzer, nicht 
von hier, hat uns mit „kupfernen Keſſeldieben verglichen.“ 
Durch Schrift und Gegenſchrift zog ſich die Sache hin. 
Zum 15. 3. 1757 wurde der Rat der Neuſtadt auf das Rat- 
haus der Altſtadt geladen. Da die Gemeinde bezeugte: 


224 Hoffmeyer, 


Weber iſt uns von dem Vertreter des Magiſtrats vorge⸗ 
ſchlagen, und wir haben ihn gewählt, entſchied der Rat der 
Altſtadt: Weber iſt wieder einzuſetzen. In allen anderen 
Punkten wurden die Querulanten abgewieſen. Der Alt⸗ 
ſtädter Rat erkannte durch Urteil vom 16. 1. 1756 aus⸗ 
drücklich an, daß der Neuſtädter Rat die Befugnis habe, 
„die Vorſteher bei legaler Ueberführung erheblicher Exzeſſe 
oder bei jährlicher Rechnungsablage zu entlaſſen, und die 
Weidegelder und Brüchten zur Lohnkaſſe zu ziehen ſowie 
die Rechnungen und Protokolle bei ſich zu behalten. 


Die Neuſtädter Gemeinheit beſaß eine größere Mark, als 
irgend eine Altſtädter Leiſchaft; dafür hatte ſie aber auch eine 
größere Wegbaulaſt zu tragen. Vor dem Johannnis⸗ 
tore führten nur an drei Stellen Wege durch die Land⸗ 
wehr: beim Wulftener, Nahner und Hetlicher Turm. Bis 
zu dieſen Türmen hatte die Gemeinheit die dorthin führen⸗ 
den Wege zu unterhalten. Als Biſchof Karl 1714 die Straße 
über den Harderberg nach Iburg baute, gab der Rat nur 
mit Widerſtreben ſeine Einwilligung dazu, daß die Land- 
wehr bei dem heutigen Ludwigsluſt noch einmal durch⸗ 
brochen wurde. Alle dieſe Wege waren bis zur Franzoſen⸗ 
zeit (1803) ungepflaſtert. Zwar gab es vor allen Toren 
„Steinwege“, und die Rechnungen der Altſtädter Leiſchaften 
weiſen hohe Ausgaben für Steine nach, die am Schinkel⸗ 
berge gebrochen wurden; aber die Fahrwege beſtanden aus 
zerkleinerten Steinen, aus Grus, und in den Fußwegen 
lagen einzelne Steinplatten, ähnlich auch in den Straßen 
der Stadt. In der Gemeinheitsrechnung von 1684 findet 
ſich die Ausgabe: 45 Karren Grut nach der Kokſchen Hake 
17 5 9 3. 

Die größten Sorgen verurſachten dem Rat der Bau der 
Straße über den Fledder, der heutigen Meller 


1) Vgl. jedoch S. 1891 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 225 


Straße, weil der Boden an ſo vielen Stellen ſumpfig war. 
Deshalb beſchloß der Rat, 1765 einen 30 Fuß breiten Damm 
über den Fledder zu bauen, und wandte ſich an die Regie⸗ 
rung mit der Bitte, den Bauern zu befehlen, Hand⸗ und 
Spanndienſte zu leiſten, erhielt auch für eine Woche täglich 
30 Handdienſte. Buchhalter Hillebrand berechnete 1765 
die Koſten für 60 Fuder Steine, die er zur Herſtellung 
eines Fußweges am Fledder verwandt hatte, und bat um 
Erſtattung ſeiner Auslagen. Er erhielt ſie ſchließlich auch 
größtenteils zurück, obwohl die übrigen Vorſteher meinten: 
Warum baut er ſo üppig? Er hat lauter neue Steine 
genommen, obwohl wir ihm rieten, die alten umzukehren. 
Seit 1769 drängte die Regierung (Möſer!) auf beſſere 
Unterhaltung der Wege, die im 7jährigen Kriege gründlich 
zerfahren waren, auf Anlage von Chauſſeen. Am ſchlechte⸗ 
ſten unterhalten, ja geradezu gefährlich war der Weg nach 
Diſſen, der eben vor dem jetzigen Kaffeehauſe Schumla 
links abbiegt und über den Nahner Turm und die alte 
Frankfurter Straße führt. Unmittelbar vor dem Turm iſt 
noch heute ein tiefer Hohlweg, in dem 1794 ein Frachtwagen 
umkippte, wobei ein Pferd zugrunde ging. Am folgenden 
Tage hatte der Dechant von St. Johann mit ſeinem Reiſe⸗ 
wagen dasſelbe Geſchick; doch kam er ohne Schaden davon 
(Nr. 15 a). Dieſer entſetzliche Weg wurde noch ſolange 
benutzt, bis man 1807 die neue Straße baute, die auf 
der Höhe des Harderberges von der Iburger abzweigt und 
über die Kiffe, den Steinigerturm und Hilter nach Diſſen 
und Rothenfelde führt. 1786 klagte die hieſige Regierung 
über die ſchlechten Wege nach Iburg, Hilter, Biſſendorf, 
Lotte und Oſterkappeln: „Da Euch auch nicht unbewußt 
ſein kann, wie ſehr die nächſten Zugänge dieſer Stadt teils 
durch Bauſchutt, Dünger und ſonſtigen Unrat angefüllt 
werden, und daß an einigen Orten zunächſt an der Land⸗ 
ſtraße das abgedeckte Vieh uneingeſcharrt liegen bleibt.“ 
Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 15 


226 Hoffmeyer, 


Als der König von England 1793 in den Niederlanden 
unter dem Oberbefehl ſeines Sohnes Friedrich, unſers 
Biſchofs, eine Armee zum Kampfe gegen die franzöſiſche 
Revolution ſammelte, kam die hannoverſche Kavallerie auf 
dem Marſche nach Holland durch unſere Stadt, und im 
folgenden Jahre wurde Osnabrück mit franzöſiſchen Emi⸗ 
granten überſchwemmt. Da entſchloß ſich der Neuſtädter 
Rat, zunächſt die Straße nach Nahne, Sandweg genannt, 
in beſſeren Zuſtand zu ſetzen. Dieſe war ſo breit, daß 
10 Nahner Bauern das Recht beſaßen, dort ihre Kühe von 
Jakobi bis zum Herbſt zu weiden. Sie forderten für den 
Verzicht auf dieſes Recht eine Vergütung und erhielten einen 
Zuſchlag am Wege nach Diſſen, am Südabhange des Harder⸗ 
berges, nahe bei dem Kotten des Kolonen Potthoff. Der 
Rat ſchränkte nun den Sandweg auf die nur erforderliche 
Breite ein und gewann dadurch ſoviel Land, daß er zwölf 
Acker⸗ und Wieſenſtücke daraus bilden konnte, die er für 
1460 Tl. verkaufte. Außerdem bewilligten die Stände 
500 Tl., der Biſchof 250 Tl. als Zuſchuß zu den Wegbau⸗ 
koſten. 


In demſelben Jahre teilten ſich Bröker, Hauswörmann. 
die Neuſtädter Gemeinheit und der Rat als Solagraf in 
Hauswörmanns Maſch'); jeder erhielt vier Scheffelſaat. 
Hierauf begann der Rat den Bau der Straße nach dem 
Wulftener Turm, der heutigen Suthauſer Straße. 
Hauswörmann hatte die Berechtigung, zu beſtimmten 
Jahreszeiten ſein Vieh am Wieſenbach zu weiden. Er ver⸗ 
zichtete auf dieſes Recht gegen einen Zuſchlag aus der 
Mark jenſeit der Landwehr. Der Rat verkaufte dann zwei 
Wieſen im Wieſenbachtale für 1362 Tl., die er ebenfalls 
auf den Wegbau verwandte. 


1) Marſch, niederdeutſch Merſch, Maſch oder Mask, bedeutet 
Niederung. Vgl. Ohrter Merſch! 


Die Osnabrücker Leifchaften. 227 


Dieſe Verkäufe hatte der Rat mit Zuſtimmung der 
Kamerarien und Vorſteher vorgenommen, die übrige 
Bürgerſchaft aber nicht gefragt, da die Bürgerverſammlun⸗ 
gen wegen zu geringer Beteiligung nach und nach außer 
Brauch gekommen waren. Um weitere Mittel für den 
Ausbau der Straße nach dem Hetlicher Turm zu gewinnen, 
ſetzte er ſich 1798 unter Vermittlung des Kanzleidirektors 
Lodtmann, der auch die eben erwähnte Verhandlung 
mit Hauswörmann geführt hatte, mit den Voxtrupern aus⸗ 
einander. Er verzichtete auf das Weiderecht der Neuſtädter 
in der Voxtruper Mark und erhielt dafür 12 Malterſaat 
Land, teils am Hetlicher, teils am Düſtruper Bruch, teils 
in der Steiniger Heide. Davon durfte er ein Malterſaat 
ſofort verkaufen; die übrigen mußten aber in offener Weide 
ſolange liegen bleiben, bis die Voxtruper ihre Mark teilten. 
Der Rat verkaufte die eine Malterſaat für 303 Tl.!) Da 
er auch ſchon 1773 den Roſengarten für 1700 Tl., dann die 
wertvollen Ländereien an der Iburger und an der Sut⸗ 
hauſer Straße verkauft hatte, erwirkten die Altſtädter 
Intereſſenten beim Altſtädter Rat ein Verbot gegen weitere 
Landverkäufe. Trotzdem verkaufte der Neuſtädter Rat 1799 
auch die zweite Malterſaat in der Voxtruper Mark für 
250 Tl. 

Nun widerſetzten ſich auch Neuſtädter Bürger. Wahren- 
berg, Ruſſel, Sommer und Vaßmel verlangten, es ſolle kein 
Land mehr verkauft, ſondern die Bauſumme durch Beiträge 
aufgebracht werden. Obwohl ſie nicht von den Bürgern 
dazu ermächtigt waren, erklärten ſie ſich in deren Namen 
bereit, die Unterhaltung der durch ihre Grundſtücke führen⸗ 
den Wege zu übernehmen, falls der Buchhalter alle Auf⸗ 


1) Dem Kanzleidirektor Lodtmann ſchenkte die Gemeinheit 
aus Dankbarkeit für die zweimalige wertvolle Vermittelung ein 
Stück Land an der Iburger Straße, den Ländereien des damals 
der Familie Lodtmann gehörenden Gutes Harderburg benachbart. 


15* 


228 Hoffmeyer, 


künfte von den Grundſtücken vereinnahme und öffentlich 
Rechnung lege. Dieſe in unpaſſender Form vorgetragene 
Forderung lehnte der Rat ab. 1802 begann er den Bau 
des Fledderweges; die Koſten wurden von der Lohnkaſſe 
getragen, die Rechnung von Senior Ganteforth geführt. Im 
Jahre 1802/3 zahlte er 573 Tl.; die Arbeiter erhielten bei 
eigener Koſt täglich 8 mgl. oder 56 3. Wahrenberg und 
ſeine Anhänger ruhten nicht; als nun 1803 die Franzoſen 
unſere Stadt beſetzten, wurde der Wegbau eingeſtellt. Im 
Juni 1805 begann er von neuem; bis Februar 1806 zahlte 
die Lohnkaſſe 2379 Tl.) Am 1. Mai 1805 wurde das 
Chauſſeegeld eingeführt, die Abgabe des Zollholzes an den 
Toren hörte auf. 1806 übernahm Buchhalter Rinker den 
Wegbau. Die erforderlichen Mittel wollte man durch den 
Verkauf einiger Gartenplätze am Fledder gewinnen. Da⸗ 
gegen proteſtierten Wahrenberg und ſeine Genoſſen. In 
einer auf das Rathaus berufenen Bürgerverſammlung 
erſchienen aber nur 30 Bürger, die ſogar für den Verkauf 
ſtimmten. Der Wegbau wurde nun fortgeſetzt. 

Die ſeit dem September 1807 hier beſtehende Weſt⸗ 
fäliſche Regierung hob 1808 die bisherige Ver⸗ 
faſſung der Stadt Osnabrück auf, vereinigte Alt⸗ und Neu⸗ 
ſtadt unter einem Maire und nahm den Bürgern die Laſt 
des Wegbaus ab. Die Neuſtädter Lohnkaſſe hatte ſeit 1793 
für den Wegbau aus der Wegbaukaſſe der Regierung und 
für verkaufte Grundſtücke etwas über 6000 Tl. eingenom⸗ 
men, aber über 9317 Tl. ausgegeben. Dieſe Schuld mußte 
von der gemeinſamen Stadtkaſſe übernommen werden.“) 
Die neue Stadtverfaſſung vom 31. Oktober 1814 ſtellte die 
Trennung in Alt⸗ und Neuſtadt nicht wieder her. Das 
hannoverſche Miniſterium beſtimmte, daß die Leiſchaften die 


1) R. Fach 78/79 Nr. 48. 
2) Ueber die Verhältniſſe der neuſtädter Gemeinheit und 
deren Schulden. (Von Stüve?) Osnabrück, im Mai 1836. Druck. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 229 


Inſtandhaltung der gründlich verdorbenen Wege wieder 
übernehmen ſollten. Wer ſollte nun für die Neuſtadt ein⸗ 
treten? Magiſtrat und Lohnkaſſe gab es dort nicht mehr. 
Die Gemeinheit hatte viele Schulden, konnte auch zu deren 
Deckung kein Land verkaufen, weil die Auseinanderſetzung 
mit den Nahnern, die dagegen proteſtiert hätten, wohl ein⸗ 
geleitet, aber noch nicht abgeſchloſſen war. 

In dieſer Verlegenheit erteilte die hieſige Regierung 
dem Magiſtrat die Ermächtigung, die für den Wegbau 
erforderlichen Summen zu Laſten der Neuſtadt gegen Ver⸗ 
zinſung anzuleihen. Die Stadtkaſſe leiſtete dieſe Vorſchüſſe 
bis 1823. Da bis dahin die Auseinanderſetzung mit Nahne 
noch nicht erfolgt war, lehnte der Magiſtrat es ab, weitere 
Vorſchüſſe zu leiten.) Die Regierung ließ nun mit Hilfe 
der Beiträge aus der Wegbaukaſſe in den Jahren 1824 und 
1825 die Meller Straße bis zum Hetlicher Turm vollenden. 


Die Auseinanderſetzung mit Nahne war noch 
immer nicht vollzogen. 

Schon 1802 richteten Wahrenberg, Reffelt, Sommer und 
Vaßmel an die Regierung die Bitte, eine Kommiſſion unter 
dem Vorſitz des Kanzleidirektors Lodtmann einzuſetzen. 
Zur Begründung führten ſie an: 

1. Viele Gründe werden überhaupt nicht benutzt. 

2. Der Rat der Neuſtadt, der die Oberaufſicht über die 
Gemeinheitsgründe führt, verfährt ſehr willkürlich, verkauft 
ohne Vorwiſſen der Gemeinheit Grundſtücke. Deshalb 
wollen wir ſelber die Verwaltung übernehmen; zuvor muß 
aber die Auseinanderſetzung erfolgen. 


1) Die Auseinanderſetzung des Magiſtrats mit der Neuſtadt 
wegen der geleiſteten Vorſchüſſe und der Wegbaupflicht führte 
ſpäter zu unliebſamen Weiterungen, ja zum Prozeß, in dem die 
Neuſtädter vom Ober⸗Appellationsgericht in Celle abgewieſen und 
in die Koſten verurteilt wurden. Erſt 1859 übernahm der 
Magiſtrat die Wegbaulaſt. 


230 Hoffmeyer, 


Der Neuſtädter Rat erklärte ſich einverſtanden und er⸗ 
nannte als ſeine Vertreter Senior Ganteforth und Lohn⸗ 
herrn Thorbecke. Die Kommiſſion forderte nun alle auf, 
ihre vermeintlichen Anſprüche an die Mark anzumelden, die 
dann geprüft wurden. Aber mitten in der Arbeit, Ende 
März 1808, ſtarb Direktor Lodtmann.!) Der Präfekt von 
Peſtel übertrug dann den Vorſitz in der Kommiſſion dem 
Rat Dorfmüller. Er hat ſich ſieben Jahre vergeblich 
bemüht; dann trat er zurück, weil das Amt die Anſicht 
geäußert hatte, er ſei „präoccupiert“. Das ſchwierige Amt 
wurde dann dem Konſiſtorialdirektor Lehzen übertragen. 
Er brachte endlich 1822 einen Vertrag zuſtande, den aber 
der Magiſtrat als zu ungünſtig für die Stadt ablehnte. 
Direktor Lehzen trat zurück, und nun verſuchte ſich Rat 
Vezin jahrelang an der ſchwierigen Aufgabe, aber eben⸗ 
falls ohne Erfolg. Erſt dem im Herbſt 1827 ernannten 
Landes⸗Oekonomie⸗Kommiſſar Staffhorſt in Iburg 
gelang es, unterm 6. Mai 1828 folgenden Vertrag zuſtande 
zu bringen, mit dem beide Parteien einverſtanden waren 
(Nr. 24). | | 

81. Die Bauerſchaften Nahne 
und Hetlich erhalten: 

1. Vom großen Fledder ein nach der Bauerſchaft zu 
belegenes, genau bezeichnetes Stück; 
die Kuhle; 
die Hetlicher Marſch; 
den Hetlicher Klee; 
den Korker Brink; 
die Nahner Marſch; 
die Brandenmark; 

Hauswörmanns Marſch; 


e 


1) Lodtmann war der erſte Tote, der auf dem am 1. April 
1808 eröffneten Haſefriedhof beigeſetzt wurde. Er ruht in der 
ſüdweſtlichen Ecke desſelben. 


Die Osnabrücker Leiſchaſten. 231 


9. Von der Riede den Teil nach der Bauerſchaft Nahne, 

den die Süppkenſtraße abſchneidet; 

10. Ein beſtimmtes Stück auf der Lager Heide, öſtlich 

und weſtlich vom Fahrwege nach Hagen. 

11. Außerdem überläßt die ſtädtiſche Gemeinde den 
Bauerſchaften diejenigen Rechte, welche ſie gemeinſam mit 
ihnen in der Wulftener Heide beſaß. Die Bauerſchaften 
übernehmen dagegen, ſowohl den Hucksmüller, als auch den 
Nahner und den Wulftener Törner demnächſt bei ihrer 
Markenteilung für ihre berechtigten Anſprüche abzufinden. 

§ 2. Der ſtädtiſchen Gemeinde ausſchließlich 
fallen alle übrigen Gemeinheitsgründe zu. Dieſe über⸗ 
nimmt die Entſchädigung für die vom Beſitzer der Burg 
Greteſch gemachten Anſprüche und die Abfindung des Het⸗ 
licher Törners. 

§ 3. Ferner wird beſtimmt: 

a) daß die Grenzlinie auf dem Fledder mit einem 
8 Fuß breiten Wall und einem doppelten Graben verſehen 
werden ſoll, die von der ſtädtiſchen Genoſſenſchaft zu 23, von 
den Bauerſchaften zu ½ in Stand geſetzt und erhalten 
werden ſollen; 

b) daß das Waſſer des Hucksmühlenbaches beiden Teilen 
je zur Hälfte zukommen und deshalb bei Hetlichs Wieſe ein 
Stauwerk angelegt werden ſoll; 

e) daß die in beiden Teilen erforderlichen Wege unter 
Leitung der Kommiſſion angelegt werden ſollen. 

In betreff der Schulden der Gemeinheit 
erklärten die Bauern: obwohl wir rechtlich zu nichts ver⸗ 
pflichtet ſind, wollen wir doch zur Tilgung der Schuld den 
uns zugefallenen Grund Nr. 10, weſtlich vom Hagenſchen 
Wege, und einen näher bezeichneten Grund auf dem 
Fledder abtreten. 

Jeder Vollerbe in Nahne und Hetlich erhielt 6027 
Quadratruten oder 9 Malterſaat, 3 Schſ., 13 Quadratruten, 

jeder Halberbe 5022 Q. R. oder 7 Mltſ. 9 Schſ. 


232 Hoffmeyer, 


Der Wulftener Törner empfing bei der Markenteilung 
% Marffötterteil und 6 Schi. = 738 Q. R., der Nahner 
Törner einen ganzen Markkötterteil und 12 Schſ. 
— 1476 O. R. 

Zu der nunmehr rein ſtädtiſchen Neuſtädter 
Gemeinheit gehörten folgende Häuſer:!) 

Zwiſchen den Johannistoren 1—8; 

Johannisſtraße 1—127; Große Straße 1—24, 73—95; 

Gr. Hamkenſtraße 15—30; Grüner Brink 1—6, 16—22 b; 

Neuer Graben 1—13; 

Kamp⸗ (jetzt Seminar⸗) ſtraße 1—36; 

Gr. Roſenſtraße 1—8, 11—41; Kl. Roſenſtraße 1—4; 

Süſterſtraße 1—17, 20; Goldſtraße 1—41; 

Kommenderieſtraße 1—54; Johannismauer 1—35; 

Petersburger Wall 1—32; Holtſtraße 1—34; 

Biſchofsſtraße 1—9; Pfaffenſtraße 1—12; 

Johannisfreiheit 1—14. 

Die Kühe wurden von zwei Hirten, die eine Hälfte auf 
der Wüſte, die andere auf dem Fledder geweidet. Da ihre 
Zahl abgenommen hatte — 1813 betrug ſie 297 — und die 
Teilung der Herde vor dem Tore ſchwierig war, ſo hütete 
man ſie ſeit 1808 ungeteilt. Uebrigens waren die Alt⸗ 
ſtädter bis zum Nikolaiort und Herrenteichstor berechtigt, 
ihre Schweine unter Aufſicht eines Hirten gegen eine 
geringe Entſchädigung in der Neuſtädter Mark weiden zu 
laſſen. Doch kam das im 18. Jahrhundert wohl nicht 
mehr vor. 

Seitdem die Mark der Neuſtädter Gemeinheit allein 
gehörte, konnte ſie frei darüber verfügen. Sie maß daher 
1830 mit Genehmigung des Magiſtrats für alle Inter⸗ 


1) Nach den Statuten der ſpäteren Neuſtädter Leiſchaft, alſo 
auf der Neuſtadt 477, auf der Altſtadt 77, zuſammen 552 Häuſer. 
1808 gab Buchhalter Rinker an: 405 und 96 = 501 Häuſer. 
R. Fach 78/79 Nr. 37. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 233 


eſſenten Ackerſtücke von 27 Quadratruten ab, die durchs Los 
verteilt wurden (Nr. 44). 1836 richteten Buchhalter Erd⸗ 
brink ſowie die Vorſteher Witthaus, Bücker und Droop die 
Bitte an den Magiſtrat, er möge der Neuſtädter Gemeinheit 
dieſelben Rechte verleihen, deren ſich die Altſtädter Lei⸗ 
ſchaften erfreuten. Die Gründe, welche den Neuſtädter Rat 
bewogen haben würden, dieſe Bitte abzuſchlagen, waren für 
den Magiſtrat der Geſamtſtadt nicht vorhanden. Er ging 
alſo ohne Bedenken darauf ein. Bürgermeiſter Stüve 
ſelber beriet mit den Vorſtehern die Satzungen. Der Vor⸗ 
ſtand hatte den Namen Johannisleiſchaft gewählt, den 
Stüve aber ablehnte, weil ſchon ein Altſtädter Stadtviertel 
dieſen Namen führte; man wählte daher den Namen Neu⸗ 
ſtädter Leiſchaft. Die neuen Satzungen wurden 
unterm 16. November 1838 von der Landdroſtei genehmigt.!) 

Buchhalter der Neuſtädter Gemeinheit.) 


1. Bertelmann, Buchhalter der Leifchaft; erwähnt 1659 
2. Veregge a * * 1668 
3. Tölcke . . S ...... . I678—1692 
4. Ringelmann, erwähnt F en a ee re 1693 
5. Claus Asverus .. . . 1696—1702 
6. Heinrich Baldewin Prins . . . . 1709—1713 
7. Jürgen Oſtendor r 1714—1716 
8. Hermann tor Borg . 1717—1723 
9. Gildemeiſter Joh. Joſt efterfam . 1729-1730 
10. Gildemeiſter Drop . . . . . .. 1730—1735 
11. Sidebtand . . . 2 2.2222... 1763-1768 
12. Kamerarius Vaßmel . q . . 1770—1777 
13. Johann Friedrich Drop, erwähnt Be ne 1790 
14. Tuchmachermeiſter u. 2.0... 1797—1799 
15. Rinke .. .. ... 1799—1829 
16. Oekonom Sagen ..... I1I9829—1835 


17. Erdbrink · ꝗ 97 . I836—1838 


1) R. Fach 78/79 Nr. 37. | 
2) Das Verzeichnis iſt unvollſtändig, weil mehrere Rech⸗ 
nungen fehlen, in anderen der Buchhalter ſich nicht genannt hat. 


234 Hoffmeyer, 


III. Die Wüſte bei Osnabrück. 


Die Neuſtädter und die letzten Jahrzehnte der 
Martinianer Leiſchaft. 


1. Die Wüſte. 


Wer jetzt etwa im Juni über die Wüſte wandert und die 
vielen dort blühenden Obſtbäume erblickt oder den Duft des 
friſchen Heus riecht, wird ſich vielleicht verwundert fragen: 
Warum hat man dieſe angenehme Gegend Wüſte genannt? 
Noch vor 60 oder gar vor 150 Jahren ſah es dort ganz 
anders aus. In einer Urkunde von 1373?) wird fie geradezu 
ein Sumpf genannt. Selbſt im Hochſommer, am 11. Juli 
1682, konnte (nach der Rechnung) der Hirt „Waſſers halber 
ſich auf der Wüſte nicht behelfen“. Ja, nachdem man im 
18. und zu Anfang des 19. Jahrhunderts zu ihrer Ent⸗ 
wäſſerung ſchon große Opfer gebracht hatte, ſchrieb Senator 
Wagner ( 1846): „Die Wüſte war ein Chaos von 
Sümpfen, welche auf die Geſundheit der Stadtbewohner 
großen Einfluß hatte, indem jährlich kalte Fieber und bei 
heißen Sommertagen die Ruhr ſich einſtellten.“ Und Raſch 
berichtet: „Die ſumpfige Beſchaffenheit des größeren Teils 
der Wüſte geſtattete dem weidenden Vieh nur, auf einzelnen 
kleinen Teilen des Bodens ſeine Nahrung zu ſuchen. Sie 
diente den Zug⸗ und Waſſervögeln zu Niederlaſſungs⸗ 
quartieren. Pferde und Kühe konnten auf manchen Stellen 
nur mit menſchlicher Hilfe hin⸗ und hergeleitet werden, wo 

ſich dieſe dann wie auf einer Inſel mitten im Sumpf 
befanden. Die großen daneben liegenden Strecken, auf 
welche das Vieh nicht getrieben werden konnte, beſtanden 
aus auf Sumpf ſchwimmenden Bulten. Die in ſolcher Um⸗ 
gebung üppig wachſenden Gräſer, zur Streu dienend, 
konnten nur bei Froſtwetter herunter geholt werden.“) 

1) Mitt. 1, S. 282. 

2) C. Raſch, Mitteilungen. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 235 


Auf der Wüſte fand man beim Torfgraben und Kanal⸗ 
bau im Moor viele Baumſtämme, teils Eichen von ge⸗ 
waltigem Umfange, ferner wohlerhaltene Blätter, Eicheln 
und beſonders viele Haſelnüſſe.!) Daraus ſchließt man, daß 
die Wüſte urſprünglich eine bewaldete Niederung geweſen 
iſt, in die ſich vom Süden und Norden her ſtarke Quellflüſſe 
ergießen, an der Südſeite der Wieſenbach, die Blakendorfer 
Quelle und der am Limberge entſpringende, jetzt unter der 
Eiſenbahnbrücke durchfließende (Sand-?) Bach. Auf die 
Nordſeite der Wüſte ergießen ſich mehrere Quellen, die auf 
dem Blumeneſch entſpringen und auf den Blumenhallen in 
Teichen geſammelt wurden, deren Waſſer aber nur zu oft 
die Wüſte verſumpfte. Dieſes Quellwaſſer und die feuchten 
Niederſchläge fanden nicht genügenden Abfluß zur Haſe. 
Da auch der Boden undurchläſſig war, bildete ſich in dem 
ſtehenden Waſſer das Torfmoos (Sphagnum), das in ſeine 
zahlreichen, erweiterungsfähigen Zellen das Waſſer auf⸗ 
nahm, das dadurch am Verdunſten gehindert wurde. Je 
mehr Waſſer, deſto üppiger wuchs das Moos. Seine Wurzeln 
ſtarben ab; da ſie wegen des mangelnden Luftzutritts nicht 
verweſen konnten, verkohlten ſie langſam und bildeten Torf. 

Der Umfang der Wüſte war früher weit größer 
als heute. Auch der Martinseſch gehörte früher dazu. 
Er wurde 1248 ausgeſchieden und 1579 in Kämpe gelegt.?) 
Im 14. Jahrhundert nannte man die Kommenderieſtraße 
und alles Gelände zwiſchen ihr und dem Schloßwall, mit 
Einſchluß eines Teils des Schloßgartens Wüſte.?) Da die 
Johanniskirche auf der Wüſte lag, wählte Biſchof Detmar 
Johannes, den Prediger in der Wüſte, zum Patron. “) 


1) C. Stüve, Mitt. 1, S. 220 ff. 

) Mitt. 1, S. 231. 

2) Mitt. 4, S. 335, Bd. 11, 6. 194/95. 

1) E. Müller, Die Kirche und Pfarre des heil. Johannes. 
Osnabrück 1892. 


236 Hoffmeyer, 


Bergrat Dr. Haack in Berlin, der hier geologiſche Unter⸗ 
ſuchungen vorgenommen hat, ſchreibt: „Wegen der dichten 
Beſiedelung, mit der ja vielfach erhebliche Auffüllungen 
und ſtellenweiſe auch Abtragungen verbunden waren, iſt 
es heute recht ſchwierig, die vorgeſchichtliche Bodengeſtaltung 
des Stadtgebietes mit Sicherheit im Geiſte wiederherzu⸗ 
ſtellen. Dies gilt folgerichtig auch für die Frage der ehe⸗ 
maligen Verbindung der Wüſte mit der ihr geologiſch gleich; 
zuſetzenden Talaue der Haſe. Daß eine ſolche Verbindung 
beſtanden haben muß, iſt von vornherein klar, denn ein ab⸗ 
flußloſes Becken dieſer Größe, wie es in anderem Falle die 
Wüſte dargeſtellt hätte, iſt im Osnabrücker Lande höchſt 
unwahrſcheinlich. In der Tat führten mich gelegentlich 
der geologiſchen Aufnahme des Meßtiſchblattes Osnabrück 
Beobachtungen an Neubauten, an noch unaufgefüllten Ge⸗ 
ländeteilen, Anfragen bei Anwohnern und dergl. zu dem 
Ergebnis, daß eine ſolche Verbindung wirklich vorhanden 
geweſen iſt. Ein ſchmaler, etwa 80—100 m breiter Streifen 
moorigen Geländes zieht ſich nämlich in der Richtung 
SW- NO zwiſchen Gr. Roſen⸗ und Süſterſtraße von der 
Wüſte zum Haſetal.“) Die Einmündung in die Wüſte erfolgt 


1) C. Stüve ſchreibt (Mitt. 11, S. 184): „Die Johanniskirche 
liegt an einem ſehr tiefen Punkte der Neuſtadt. Wahrſcheinlich 
hat der Wieſenbach urſprünglich in dieſer Gegend ſeinen Lauf 
zur Haſe genommen; wenigſtens führte ein um das Jahr 1820 
verſchwundener, verſchlammter Graben das Waſſer, welches ſich 
früher in einem ähnlichen Graben an der faulen Brücke ſammelte, 
an dem tiefſten Punkte der Gegend, zwiſchen der Roſen⸗ und 
Süſterſtraße quer über die Johannisſtraße zur Haſe ab.“ Erſt 
1879 wurde der letzte Reſt dieſes ſog. Prinsgraben zugeſchüttet 
und den Anliegern verkauft. (An der faulen Brücke ſtießen die 
kl. Roſen⸗ und die Kommenderieſtraße zuſammen.) Beim Neu⸗ 
bau eines Hauſes an der Detmarſtraße im Herbſt 1924 traf man 
eine 1,10 Meter ſtarke Moorſchicht. Ebenſo fand ſich eine 
Moorſchicht beim Neubau des Zangenbergſchen Hauſes am 
Kollegienwall unmittelbar an der Haſe. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. | 237 


in der Breite Ratsgymnaſium —Volksſchule an der 
Johannismauer; der Uebergang in die mit Torf und Schlick 
erfüllte Haſe⸗Aue liegt etwa S der Stadthalle. Im nord- 
öſtlichen Teil der Schloßſtraße zeigte der Torf eine Stärke 
von 0,8 bis über 1 m. Dieſer Alluvialſtreifen nun trennt 
die als Baugrund gut geeignete ebene diluviale Talſand⸗ 
terraſſe des Stadtgebietes, deren öſtliche Fortſetzung der 
„Fledder“ darſtellt, in 2 Teile: den an den felſigen Wefter- 
berg ſich anlehnenden der Altſtadt im Norden, den der Neu⸗ 
ſtadt im Süden. Dieſer ſcheint übrigens ſeinerſeits auch 
gegenüber dem Fledder, und zwar in der Gegend der 
Petersburg, durch einen von der Haſe ausgehenden Arm 
wenigſtens teilweiſe getrennt geweſen zu ſein.“ 


Im folgenden ſoll nur von der vor dem Martini- und 
dem Johannistor gelegenen Wüſte die Rede ſein. Sie reichte 
im Oſten bis an den Stadtgraben, im Süden und Norden 
bis an die ſie umgebenden Hügel, im Weſten bis an die 
Landwehr. 


Die ſumpfige Wüſte konnte nur als Weide genutzt 
werden. Sie war urſprünglich auch allgemeine Stadtweide. 
Selbſt fremde Fuhrleute, welche hier übernachteten, trieben 
ihre Pferde nachts auf die Wüſte. Zunächſt waren aber 
doch die Martinianer mit ihrem Vieh auf die Wüſte an- 
gewieſen und zwar auf die Wüſte allein, während alle 
übrigen Leiſchaften noch andere, zumteil recht große Gar⸗ 
weiden beſaßen. Deshalb behaupteten auch die Martinianer, 
die Wüſte habe urſprünglich nur zu ihrer Leiſchaft gehört.“) 
Aber je länger, deſto mehr Anrechte an der Wüſte ſuchten 
ſich die übrigen vier Altſtädter Leiſchaften zu erwerben. 
Um 1600 durften nur die Martinianer Leiſchaft und die 
Neuſtädter Gemeinheit auf der Wüſte ihre Kühe, Pferde, 
Schweine und Schafe, die vier anderen Leiſchaften ebenfalls 


1) R. Fach 73/4 Nr. 9. 


238 Hoffmeyer, 


ihr Vieh, aber keine Kühe weiden laſſen. Man hielt all⸗ 
gemein darauf, daß Schweine und Schafe nicht vor den 
Kühen auf die Wüſte gelaſſen wurden, weil ſie die Weide 
für Pferde und Kühe ungenießbar machten. Auch waren 
anfangs die Schweine auf beſtimmte Bezirke beſchränkt. 
Aber ſchon in den Jahren 1606—1628 gaben die Martinianer 
dem ſtädtiſchen Schweinehirten nach den Rechnungen jähr- 
lich 3 5, „damit derſelbe ſich beſcheidenlich verhalten 
möchte,“ und ſpäter behaupteten die übrigen Altſtädter Lei⸗ 
ſchaften, ihre Schweine dürften weiden, wo ſie wollten. Auch 
dürften ſie auf der Wüſte Flachs röten, Wild ſchießen und 
Gras mit einer Sichel ſchneiden. Das Vorrecht der 
Martinianer und Neuſtädter, daß ſie allein Kühe auf der 
Wüſte weiden dürften, konnte man ihnen nicht abſtreiten; 
im übrigen ſuchte man den Martinianern jedes Vorrecht 
ſtreitig zu machen. 

Auf Anſuchen und nach den Vorſchlägen der Martinianer 
beſtimmte der Altſtädter Rat 1620 über die Benutzung der 
Wüſten): Jeder berechtigte Bürger darf nur fo viel Vieh auf 
die Wüſte treiben, als er im Winter durchgefüttert hat, bis 
zu 5 Pferden, Fuhrleute bis zu 6, und zwar nur Hengſte 
und Wallachen, ferner 6—8 Schweine und eine „Soge mit 
Ferken“. Von den übrigen Bürgern darf nur der Pferde 
auf die Wüſte treiben, „der einem Ehrenfeſten Rahte einen 
Dienſt thette“. Die Leiſchaft kann die Plätze bezeichnen, wo 
Schweine geweidet werden dürfen. 

Als die Martinianer ſich 1629 mit Erlaubnis des Rats, 
aber ohne die anderen Leiſchaften zu fragen, auf den höher 


1) Da die Pferde ohne Hirten auf die Wüſte getrieben wur⸗ 
den, richteten ſie nachts auf den umliegenden Aeckern wohl 
Schaden an. Deshalb befahl der Rat, „die Haken um die Wüſte 
in gutem Eſſe zu erhalten, und um dies den Martinianern zu 
erleichtern, ſollte für jedes im Sommer auf die Wüſte getriebene 
Pferd 1 gl. oder 9 3 Hakengeld gezahlt werden. (Hake 
— Schlagbaum.) 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 239 


gelegenen Teilen der Wüſte einen Melkplatz angelegt hatten, 
zerstörten ihn die übrigen Altſtädter Leiſchaften wieder. 
Doch mußten ſie ihn wieder herſtellen (S. 202). Bei dieſer 
Gelegenheit ſetzte der Altſtädter Rat 1637 über die Benutzung 
der Wüſte folgendes feſt: „Das Pferde — (alle grindigen 
und ſchörbigen Pferde aber hiermit gänzlich ausgeſchloſſen), 
wie den auch Schweine- und genſetreiben, ſoweit nemblich 
dieſelben überall gehen und geweidet werden können, item 
Grasſchneiden, fiſchen, Wildſchießen und Flachsteichen auf 
der Wüſten betreffend, iſt verabſchiedet, daß es damit vnd 
ſonſten, wie es vor hundert vnd vndenklichen Jahren ge- 
halten worden, auch hinführo zu erhaltung guetter corre- 
spondentz vnd freundſchaft zwiſchen hieſiger Bürgerſchaft 
alle newerung auff der Wüſten ernſtlich verbotten vnd 
hiermit gäntzlich abgeſchaffet ſein ſollen.“ !) 

Die Martinianer ſahen ſich als Eigentümer der Wüſte 
an; die anderen Leiſchaften könnten nur verlangen, daß 
auch ihr Vieh mit Ausnahme der Kühe genügend Weide 
vorfände. Waren weniger Leiſchaftskühe aufgetrieben, oder 
war reichlich Futter gewachſen, ſo nahmen ſie auch fremde 
Kühe („von Ungenoſſen“) gegen Bezahlung auf die Wüſte. 
Die vier anderen Leiſchaften beſchwerten ſich deshalb beim 
Rat entweder mit der Begründung, daß ihr Vieh dadurch 
Schaden leide, oder mit der Forderung, daß ihnen ein Teil 
des vereinnahmten Weidegeldes gezahlt werden müſſe. 


1671 wurden die Martinianer von den vier anderen 
Leiſchaften der Altſtadt verklagt. 

1. ſie hätten den in den Gräben hinter den Gärten ein— 
geteichten Flachs herauswerfen laſſen, 

2. Jobſt Sieckmann geſtattet, feinem auf dem Martins⸗ 
eſch gelegenen Lande einen Fuß breit zuzuſchlagen und dort 
eine Mauer aufzuführen, 


1) R. Fach 73/74. Nr. 3. 


240 Hoffmeher, 


3. den Eigentümern der an der Wüſte gelegenen Gärten 
erlaubt, gegen eine Vergütung hinter den Gärten breite 
Gräben auszuwerfen, die empfangene Vergütung aber nicht 
mit ihnen geteilt, 

4. der Martinsſchütter habe einer Frau aus der Heger 
Leiſchaft, die ſich auf der Wüſte etwas Gras geſchnitten, 
Sack und Sichel gepfändet. 


Bürgermeiſter Dr. Münch und Ratsherr Gildemeiſter 
des Backamts Pagenſtecher vermittelten darauf folgenden 
Vertrag: 

1. Der Vertrag von 1637 bleibt auch in Zukunft 
bindend; 

2. Die Martinianer ſind nicht berechtigt, ohne Vorwiſſen 
ordentlicher Obrigkeit und der übrigen Leiſchaften vom 
Grunde der Wüſte etwas abzutreten; 

3. Sieckmann muß ſich mit den 4 anderen Leiſchaften 
vergleichen; 

4. Die Martinianer zahlen von den vereinnahmten Ver⸗ 
gütungen den Vorſtehern der 4 Leiſchaften zuſammen 1 Tl. 
oder z Tonne Mindener Biers; 

5. Sack und Sichel werden koſtenlos zurückgegeben. 


Sieckmann zahlte 4 Tl. und 1 Tonne Bier. Die 1½ 
Tonnen wurden dann gemeinſam vertrunken, und dabei ge⸗ 
lobten ſie einander, „hinführo alle nachbarliche freundſchaft 
vndt mugliche adsistentz in fürfallenden Leeichaftäftreitig- 
keiten zu leiſten.“) 


Aber dieſer beim Bier abgeſchloſſene Vertrag hielt nicht 
lange vor.?) 1682 beklagten ſich die Martinianer, daß die 
Bürger weit mehr Pferde auf die Weide trieben, als 1637 
feſtgeſetzt ſei, und die Heger Vorſteher beſtätigten dies und 
ſchlugen vor: Jeder Bürger darf nur ein, aber nur ein 


1) R. Fach 73/4, Nr. 2. 
2) R. Fach 73/4, Nr. 9. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 241 


geſundes Pferd eintreiben. Wird ein Bauernpferd ein⸗ 
geſchmuggelt, ſo ſoll es gepfändet und verkauft werden; 
die Hälfte des Erlöſes erhält der Rat, die andere Hälfte die 
Martinianer Leiſchaft. Der Rat und die übrigen Lei⸗ 
ſchaften ſtimmten dem zu. Aber 1684 beſchwerten ſich die 
vier Leiſchaften wieder über die Martinianer, daß ſie fremde 
Kühe auf die Weide nähmen. Das leugneten die 
Martinianer auch nicht, ſahen es vielmehr als ihr gutes 
Recht an. Der Altſtädter Rat übertrug die Schlichtung dieſes 
Streites dem Neuſtädter Rat, der als Ergebnis berichtete, 
daß die Martinianer nicht befugt ſein ſollten, fremdes Vieh 
aufzunehmen, wohl aber das, wozu ſie „in observantz und 
mit verſchiedenen praejudiciis beglaubigt“ berechtigt ſeien. 
Doch dürften die Kühe der anderen Leiſchaften dadurch 
keinen Schaden leiden. Alſo nicht heil und nicht halb. 

Die Martinianer konnten aus ihren Rechnungen nach⸗ 
weiſen, daß ſie von Osnabrücker Bürgern, von Brinkmeyer, 
Edinghaus, Nordhaus u. a. Weidegeld erhoben hatten. 
Sie kehrten ſich daher nicht an obigen Beſchluß, ſo daß ſie 
dieſerhalb 1687 von den vier Leiſchaften „ans Markt ge⸗ 
fordert“ wurden. Die Martinianer erklärten zu ihrer Recht⸗ 
fertigung: „Wir find an der Wüſte privative und als Ley⸗ 
ſchaftseingeſeſſene berechtigt. Denn wahr und erwieſen iſt, 
daß wir ſeit undenklichen Jahren in ruhiger, bleibender und 
befugter possession beſtehen, dann und wann von unſern 
Vätern und uns begehret worden, frömbde Kuhbeiſte uff die 
Wüſte zu nehmen, welches bereits ohne die geringſte 
Einrede geſchehen, da die Wüſte allein in unſere 
Leiſchaft gehörte. Daher wir nicht abſehen können, 
mit was füge wir von unſern mitt leyſchafften in unſerer 
ausgeübten possession turbirt werden ſollen, weil wir dieſe 
unſere leyſchafft vermittels des Segens Gottes, fleißige 
menagie und ſorgfältige aufſicht auf etliche 1000 Tl. an⸗ 
erkaufte gründe und Kämpe adjungiret und in guten Stand 
geſetzt haben ... Dafür ſollten fie dankbar fein.“ ö 

Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 16 


242 Hoffmeyer, 


Da die vier übrigen Altſtädter Leiſchaften durch Ver⸗ 
träge nichts erreichten, griffen ſie zur Gewalt. Als die 
Martinianer 1689 Peiſtrup geſtatteten, ſeine Schafe im 
Winter durch die Landwehr in einen ihrer Kämpe zu 
treiben, wurden ſie von ihnen in den Schüttſtall geſperrt, 
und auf Drängen dieſer Leiſchaften beſtimmte der Rat, „daß 
die Martinianer Leiſchaft nicht wolle noch ſolle befugt ſein, 
von jemand außer der Stadt Osnabrück Landwehr wohnen⸗ 
den personen einig Vieh, es habe Namen, wie es wolle, ein⸗ 
zunehmen und mit ihrem Vieh auf die Weide zu treiben.“ 
Da die Martinianer dies Gebot wiederholt übertraten, 
wurden ihre Vorſteher 1711 unter die Linde auf dem Markt 
geladen, wo die anderen Leiſchaften von ihnen Abrechnung 
über die Einnahmen von fremdem Vieh verlangten, worauf 
die Martinianer erwiderten: Wir brauchen keinen Vor⸗ 
mund. Da verbot der Rat ihnen 1715 die Aufnahme 
fremden Viehes bei einer Strafe von 5 Goldgulden. Auch 
das half nichts. In einem Vergleich von 1717 verpflichteten 
ſich dann die Martinianer, für jedes Stück aufgenommenen 
fremden Viehes 1 Tl. Strafe zu zahlen. Dennoch findet ſich 
in den Rechnungen von 1758—1844 ſtets ein Weidegeld für 
30—50 fremde Kühe verrechnet. Es betrug 1762 für die 
eigenen Kühe 7 5, für fremde 1 Tl., 1794: ½ Tl. und 
1½ Tl., 1838: ½ Tl. und 2 Tl. Nach der Rechnung von 
1761 trieben die Schlachter unberechtigt 11 Ochſen auf die 
Wüſte; die Leiſchaft ſchüttete ſie, aber die Schlachter 
befreiten ſie mit Gewalt. | 


Wohl mehr, um ihre Anſprüche an die Wüſte zu ſtützen, 
als deren Grenzen zu überwachen, hielten die Vorſteher der 
5 Altſtädter Leiſchaften alljährlich einen Schnatgang über 
die Wüſte, der mit einem gemütlichen Stündchen auf der 
Blumenhalle endigte. Schon 1704 beſchloſſen ſie, bei ihrer 
Zuſammenkunft weniger zu verzehren und nur hieſiges 
Bier zu trinken. Urſprünglich ſorgte der Rat für die 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 243 


Reinigung der Gräben, für Brücken auf der Wüſte; dann 
übernahmen die Martinianer und Neuſtädter dieſe Sorge; 
fie wurden aber von der „Allgemeinen Wüſte“, einer Ver⸗ 
einigung der fünf Altſtädter Leiſchaften, verdrängt. Jeder 
der fünf Buchhalter der Heger, Natruper, Haſe⸗, Herren⸗ 
teichs⸗ und Martinianer Leiſchaft führte in dieſer Reihen⸗ 
folge ein Jahr lang die Verwaltung. Schmiedegildemeiſter 
und Altermann Hüggelmeyer legte 1770 als Buchhalter der 
Haſeleiſchaft ein beſonders Lagerbuch der Allgemeinen Wüſte 
an. Die ganze Einnahme betrug z. B. 1771/2 nur 3 Tl. 
8 5, 7 3. Als Einnahme iſt u. a. gebucht: Für Plaggen, 
1 Pferdeweide, eine Kuh geſchüttet, für Gras, Heu uſw., als 
Ausgabe: eine Brücke gebaut., die Gräben gereinigt, für 
Schlagbäume, die Wieſe zu flöhen (), d. i. zu bewäſſern. 
u. a. Für die Unterhaltung der Schlagbäume erhielt die 
Martinianer Leiſchaft das Hakengeld! Später bei der 
Teilung der Wüſte gründeten die anderen Leiſchaften auf 
die Einrichtung der Allgemeinen Wüſte einen Teil ihrer 
Anſprüche. Nur in einem Stück haben die Martinianer 
durch dieſe Vereinigung Unterſtützung gefunden: im Streit 
mit den Neuſtädtern und mit den Adligen. 


Martinianer und Neuſtädter durften die Wüſte auch mit 
Kühen betreiben. Die eine Herde hielt ſich in der nörd⸗ 
lichen, die andere in der ſüdlichen Hälfte auf. Eine genaue 
Scheidelinie fehlte. Das gab zu häufigen Streitigkeiten 
Veranlaſſung. (Vgl. S. 216.) So legten die Neuſtädter 
1648 auf das Moor der Altſtadt Büſche und Latten, damit 
ihre Kühe auch dort weiden könnten. Weil die Vorſteher 
der Martinianer ſich darüber beim Rat der Altſtadt be⸗ 
ſchwerten, begaben ſich Ratsherren der Alt⸗ und Neuſtadt 
auf die Wüſte, begingen die Grenze und errichteten an der 
nach ihrer Meinung richtigen Stelle bei Nordhaus' Stege 
einen Grenzſtein. Die Neuſtädter glaubten zwar, ſie ſeien 
benachteiligt; aber Dr. Schepeler bewies ihnen mit 

16* 


244 Hoffmeyer, 


Hilfe feines Kompaſſes (?), daß die Grenze genau auf die 
Weſtkante des Katharinenturms zu lief.“) 

Zum zweitenmal waren die Vorſteher am 26. 7. 1668 
mit den Ratsherrn zur Wüſte, um in der Grenzlinie zwiſchen 
dem Grenzſtein und dem Turm einen Pfahl einzuſchlagen. 
Wahrſcheinlich war der Grenzpfahl nach 30 Jahren ver- 
ſchwunden, und die Grenze mußte von neuem feſtgeſtellt 
werden. Der Altſtädter Rat ernannte deshalb 1699 eine 
Kommiſſion von drei Perſonen, unter ihnen auch den 
Bürgermeiſter Dr. Elverfeldt. Sie begaben ſich zunächſt auf 
die Wüſte, viſierten von dem Grenzſtein nach der Weſtkante 
des Katharinenturms, machten in dieſer Grenzlinie neben 
der großen Riede?) ein Zeichen und ſtellten einen Mann 
dort auf. Dann ſtiegen ſie mit einem Dachdecker, einer 
Fahne und Inſtrumenten auf den Katharinenturm, viſierten 
nach dem Grenzſtein und fanden, daß der Mann genau in 
der Grenzlinie ſtand. Dort ſchnitten ſie in den Raſen ein X. 
Am 15. 1. 1704 fuhr man dann über das hart gefrorene 
Eis mit beſonders geſchärften Pferden den Malſtein an die 
bezeichnete Stelle, auch Grus, damit man den Stein in dem 
ſumpfigen Gelände feſtſtellen konnte. Am 10. 8. 1710 er- 
hielt Brinkmann dafür, daß er auf den beiden Grenzſteinen 
das M. L. 1699 ausgehauen, 12 5. Der zuerſt geſetzte 
Stein ſteht noch heute am weſtlichen Ende des Kanals.) 

Von nun an mußte der Martinianer Hirt mit ſeiner 
Kuhherde an der Nord-, der Neuſtädter an der Südſeite 
der Grenzlinie bleiben. Die Pferde, die ja nicht gehütet 
wurden, gingen hin, wohin ihr Naturtrieb ſie führte, nachts 
nicht ſelten auf nahegelegene Felder. Dann wurden ſie 
geſchüttet und mußten von ihrem Beſitzer gelöſt werden. 
Mitunter waren ſie auch weiter, ja bis Bohmte gewandert. 


1) Aelteſtes Lagerbuch. 
2) D. i. Sumpfgewäſſer. Vgl. Riedenſtraße! 
3) Vgl. die Rechnungen, auch R. Fach 78/79, Nr. 47. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 245 


„1766 hatte das Schütten der Neuſtädter derart überhand 
genommen, daß es ſchien, als ob ſie daraus ein Gewerbe 
machten oder wohl gar die Pferde auf ihre Felder trieben.“) 
Auf eine Beſchwerde der Altſtädter beſchloß daher der Neu- 
ſtädter Rat, die Südſeite der Wüſte durch zwei Wälle beſſer 
zu ſchützen, durch einen vor dem Johannistor und durch 
einen zweiten vor dem Limberge. Er verſammelte daher 
die Bürger unter der Linde auf dem Roſenplatz vor dem 
Johannistor, um ihre Zuſtimmung zu erlangen. Die Alt⸗ 
ſtädter gaben ihre Einwilligung dazu, daß der Wall vor 
dem Tor nicht neben dem Hagener Wege (der jetzigen Sut⸗ 
hauſer Straße), ſondern nach der Kokſchen Hake, alſo in der 
Richtung der jetzigen Kokſchen Straße, gezogen werde, wo⸗ 
durch viele Malterſaat guten Bodens der alleinigen Be⸗ 
nutzung der Neuſtadt überlaſſen wurden. Trotzdem waren 
viele Bürger damit nicht einverſtanden, weil durch die beiden 
Wälle mit Gräben viel Weideland verloren gehe. Der Rat 
ordnete dennoch die Arbeit an. Darüber beſchwerten ſich 
viele Bürger bei dem Geheimen Rat. Nun veröffentlichte 
Gruner eine objektive Darſtellung, worauf die Querulanten 
zurückgewieſen wurden. Als ſie ſich noch nicht beruhigten, 
lud der Rat die Führer aufs Rathaus, griff einen heraus 
und ſteckte ihn für 14 Tage in den Turm.) Als er ent⸗ 
wiſchte, ließ der Rat die beiden Söhne des Entflohenen 
durch zwei Diener und zwei Rott Schützen gefangen nehmen 
und zweimal 24 Stunden einſperren. Damit war der 
Widerſtand gebrochen. 


Beide Einfriedigungen wurden nun hergeſtellt. Damit 
die beiden Hirten auch Dörnbrock (S. 212) beweiden 
könnten, wurde in dem dortigen Damm eine Hake angelegt. 


1) In einer gedruckten „Notiz für das Osnabrücker Publikum, 
den an der Wüſte gezogenen Graben betreffend“ von dem Fiskal 
(Advocatuspatriea) Gruner. Abſchn. 29, Nr. 41. | 

2) Der „Bürgergehorſam“ der Neuſtadt war Plümers Turm. 


246 Hoffmeyer, 


Aber die Neuſtädter wollten den Altſtädter Hirten anfäng⸗ 
lich im Dörnbruch nicht dulden, weil es ja ſüdlich von der 
Grenzlinie lag, ſondern trieben die Herde ſamt dem Hirten 
auf die Wüſte zurück. Eines Tages kamen mehrere Bürger 
ihrem Hirten zur Hilfe. Aber kaum hatten ſie ihre Herde 
ins Dörnbruch getrieben, ſo erſchienen noch mehr Neu⸗ 
ſtädter und jagten alle wieder davon. Erſt der Rat der Alt⸗ 
ſtadt verhalf ſeinen Bürgern zu ihrem Recht. 

Die Blumenhallen waren in der Leiſchaft nicht 
berechtigt; doch wurde ihr Vieh gegen Weidegeld auf der 
Wüſte zugelaſſen. Der Heger Tör ner durfte 5 Pferde 
auf die Wüſte treiben; für die Erlaubnis, daß er ſie durch 
das Martinianer Holz treiben durfte, mußte er jährlich 
einen Tag für die Leiſchaft fahren!) Zu den Weide⸗ 
berechtigten auf der Wüſte rechneten ſich auch Brink⸗ 
meyer auf dem Brinkhof, Hauswörmann, die 
Bewohner von Lage und der Wulftener 
Törner. Der Brinkhof, am Rande der Wüſte gelegen, 
hängt wohl mit dem Hofe Limbergen zuſammen, den 
die Bürgerfamilie von der Vechte erwarb und mit Wall, 
Gräben und Turm verſehen ließ. Domherr Ludger von 
der Vechte verkaufte die Burg um 1370 an das Kloſter 
Marienfeld bei Gütersloh. Ueber dieſen Verkauf erzählt 
die Sage folgendes: Der letzte Beſitzer des Hofes Limbergen 
war verarmt, ſo daß er nur noch einen Knecht, einen Hund 
und einen Hahn beſaß. Er bot daher ſein Beſitztum dem 
Neuſtädter Rat unter der Bedingung an, daß er ihn und 
ſeine Hausgenoſſen bis zu ihrem Tode ernähre. Als der 
Rat ablehnte, machte der Beſitzer dem Dominikanerkloſter 
in Osnabrück dasſelbe Angebot, aber ebenfalls ohne Erfolg. 
Das Kloſter Marienfeld bei Gütersloh aber ging darauf 
ein. Den Hof ſelbſt erwarb bald darauf der Neuſtädter Rat, 
Limberger Ländereien weſtlich von Moskau beſaß das 


1) Rechnung v. 1807. Vgl. auch S. 111. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 247 


Kloſter noch 1821.1!) Der Brinkhof kam zuſammen mit 

dem Ledenhof in Osnabrück durch Heirat an die Familie 

von Korff auf Suthauſen. Sein Beſitzer galt ſpäter wohl 
als Intereſſent der Wüſte; aber die volle Berechtigung hat 
er nie erlangt. 

In dem Lagerbuch der Martinianer heißt es: 

1590 den Brinkmeyer ſeine koige affeſchuttet, darvor geven 
1 Daler. Noch up Hemmelfart em ein ſwin affeſchuttet, 
darvor ock einen Daler gegeven. 

1685 Brinkmeyers Pferde geſchüttet, weil ſie mit uns nicht 
berechtigt 2 Tl. 

1690 trieb Brinkmeyer 5 Pferde auf die Neuſtädter 
Wüſte. Um 11 Uhr abends weideten ſie dort noch, zwiſchen 
1 und 2 Uhr nachts wurden ſie aber auf der Altſtädter 
Wüſte geſchüttet. Brinkmeyer bat den Rat der Altſtadt um 
ſofortige Rückgabe von 4 Pferden, eins wollte er bis zum 
Austrage der Sache ſtehen laſſen. Die Vorſteher der 
Martinianer verlangten 1 Tl. 15 6 9 3 Schüttegeld und 
gaben nach Empfang dieſes Betrages 4 Pferde zurück. 
Brinkmeyer wandte ſich um Hilfe an ſeinen Grundherrn, 
den Domküſter von Korff, der ſich beſchwerend an die 
Regierung wandte, die dann eine gütliche Einigung herbei⸗ 
führte.) 

Mit den Neuſtädtern lebte Brinkmeyer auf freundſchaft⸗ 
licherem Fuße, wie ein bei dieſer Gelegenheit angeſtelltes 
Verhör ergab. Johann Löher, der 1662 bei Brinkmeyer ge⸗ 
dient hatte, erklärte an Eides Statt: Sobald der Tag an⸗ 


1) Vgl. Mitt. 5, S. 11. Die Hof⸗ oder Burgſtelle lag nach 
der Ueberlieferung nördlich von dem Limberger Wege, unmittel⸗ 
bar vor der auf der Landwehr gelegenen Marktkötterei von Fort⸗ 
meyer. Noch bis 1870 befand ſich dort ein etwa 6 Meter hoher 
und 25 Meter im Durchmeſſer haltender Hügel, der mit zwei 
Wällen und einem Waſſergraben umgeben und durch einen Damm 
mit der Limberger Straße verbunden war. 

2) Fach 73/74, Nr. 6. 


248 Hoffmeyer, 


brach und bevor das Johannistor geöffnet wurde, mußte 
ich mich nach den Pferden umſehen und, wenn ſie ver⸗ 
ſtrichen waren, ſie zurücktreiben, bevor die Bürger es 
bemerkten. Tags über mußte der Hirt darauf achten. 
Uebrigens lebte der alte Brinkmeyer durch die von ihm ge⸗ 
leiſteten Spanndienſte mit Bürgermeiſter und Rat der Neu⸗ 
ſtadt und den Vorſtehern der Lehſchaft in gutem Einver⸗ 
nehmen, ſo daß ſeine Pferde, auch wenn ſie ſich verliefen, 
nicht ſogleich geſchüttet wurden. Der Wulftener Törner 
ſagte 1777 in einem gerichtlichen Verhör aus: „Wir haben 
das Recht, vor Jakobi unſer Vieh bis an die ſog. Kuh⸗ 
treppe, nach Jakobi bis an die Büttels Wieſe weiden zu 
laſſen.“!) Brinkmeyer beſtätigte dieſe Ausſage. Als Weide⸗ 
grenze nannte er aber ſtatt der Kuhtreppe die Reute⸗ 
(Röte-?) Becke, ſtatt der Büttels Wieſe die Pleſſe.?) 


Zur Martinianer Leiſchaft gehörten 11 adlige Höfe. 
unter ihnen 10 mit 8 Triften. Die Beſitzer wohnten faſt 
das ganze Jahr auf ihren Landgütern und hatten ihre 
ſtädtiſchen Höfe an Leute vermietet, die für ihren Haushalt 
nur wenig oder kein Vieh hielten. Der Abt von Iburg 
beſaß den jetzigen Struckmannſchen Hof (Klubſtr. 20). Er 
hatte ſich jahrelang um die Leiſchaft nicht gekümmert; als 
er nun 1742 wieder Kühe auf die Wüſte trieb, ſchickten die 


1) Die Kuhtreppe war alſo wohl eine ſtufenartige Abſchrä⸗ 
gung am Rötebach, damit die Kühe das Waſſer bequemer er⸗ 
reichen konnten. 

2) Der Name iſt mir bei dieſer Arbeit ſonſt nicht entgegen⸗ 
getreten. Die Büttels⸗ oder Bühlswieſe lag da, wo die Rehm⸗ 
ſtraße in den Limberger Weg mündet und wird von dieſem und 
dem nach der Blumenhalle führenden Wege begrenzt. Sie iſt in 
den letzten Jahren in Gärten umgewandelt. Der Name hängt 
nach Stüve vielleicht mit dem Bülinghofe zuſammen, der jetzt 
frei auf der Höhe neben dem Heger Friedhof liegt, zu Möſers 
Zeit aber von dem Lodtmannſchen Holze umgeben war. Vgl. 
Mitt. 1, S. 232, 34, S. 343. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 249 


Vorſteher ſie ihm mit der Mahnung zurück: erſt die 
ſchuldigen Beiträge zahlen! Nachdem der Abt ſeine Schuld 
mit 18 Talern abgetragen hatte, wurde er „an allen Leiſt⸗ 
ſchaftsgerechtigkeiten, wie ſie auch nahmen haben mögen 
in specie auch mit denen acht Kuh Drifften im vorigen 
Stande geſetzt.“) 


Er hatte ſeinen Hof an den Landrentmeiſter von 
Bühren vermietet, der nur eine Kuh hielt; ſieben Triften 
blieben alſo ungenützt. Deshalb ſandte er 1766 in ſeinen 
Hof 5 Ochſen und 1 Kalb, die ſich auf der Wüſte fett weiden 
ſollten.?) Zu demſelben Zwecke ſandte v. Stael⸗Suthauſen 
Vieh in ſeinen Hof (Hakenſtr. 13) und von Korff⸗Suthauſen 
in ſeinen Ledenhof. Die Vorſteher der fünf Altſtädter Lei⸗ 
ſchaften beſchloſſen, die drei Eigentümer der Kühe aufzu- 
fordern, die Tiere zurückzunehmen. Als dieſe ſich deſſen 
weigerten, beauftragten ſie den Vorſteher der Martinianer, 
die Kühe zurücktreiben zu laſſen. Dies geſchah, worauf die 
drei den Buchhalter Heilmann verklagten, die fünf Lei⸗ 
ſchaften aber beſchloſſen, die Klage auf gemeinſame Koſten 
durchzuführen. 


Der Magiſtrat der Altſtadt gab den Vorſtehern recht; 
der Abt aber legte Berufung bei der Juſtizkanzlei ein und 
legte mehrere Quittungen über gezahltes Weide⸗ und Hüte⸗ 
geld aus den Jahren 1745—1761 vor, um ſeine Berechtigung 
nachzuweiſen. Die Kanzlei entſchied dann auch: Der Abt 
iſt in ſeinem Recht zu ſchützen. Er darf aus ſeinem Hof 
8 Kühe oder Kälber auf die Wüſte treiben, ganz abgeſehen 
davon, ob ſie für ſeinen Haushalt gehalten werden oder 
nicht (Urteil vom 28. Juni 1768). 


Denſelben Erfolg hatten v. Stael und v. Korff. Die 
Univerſitäten Rinteln, Gießen, Helmſtedt und Göttingen 


1) Gutachten pp., S. 25. 
2) Land- und Juſtizkanzlei II. F. 31b. R. Fach 73 Nr. 12—15. 


250 Hoffmeyer, 


wurden mit dieſer Klage behelligt; aber auch bei ihnen er⸗ 
reichten die Leiſchaften kein günſtiges Urteil. Jetzt meldete 
ſich auch Landrat v. Morſey auf Krebsburg, Beſitzer des 
Hofes Hakenſtraße 14 (Harmonie), den er gekauft hatte. 
Obwohl er das Recht hatte, aus dem Wohnhauſe 3, aus 
dem Nebenhauſe 2 Kühe mitzutreiben, wies der Rat der 
Altſtadt ſeine Anſprüche zurück; von Morſey erlangte das 
Recht nicht. 


Als von Korff nun 8 Stück Hornvieh auf die Wüſte 
treiben ließ, verklagten die Vorſteher der vier Leiſchaften 
der Altſtadt die Martinianer wegen Aufnahme fremden 
Viehes, natürlich ohne Erfolg. Dann weigerten ſich die 
vier Leiſchaften, zu den hohen Gerichtskoſten, wie ſie doch 
verſprochen hatten, beizutragen, indem ſie als Grund an⸗ 
gaben: Hätten wir gewußt, daß die Martinianer von den 
Klägern früher Weidegeld angenommen haben, ſo hätten 
wir uns an dem Prozeß nicht beteiligt. Schließlich erklärten 
fie ſich doch bereit, 13 der Koſten zu übernehmen.“) 


Der Advocatus fisci beklagte ſich 1786 bei dem Rat der 
Altſtadt, daß den landesherrlichen Bedienten, ſelbſt denen, 
welche Bürger ſeien, von den Vorſtehern der Martinianer 
Leiſchaft verboten ſei, ihre Pferde auf die gemeine Weide zu 
treiben, obwohl die Vorſteher der Leiſchaften erſt am 
3. Oktober des Vorjahres vor Bürgermeiſter und Rat erklärt 
hätten, daß alle Bewohner mit Leiſchaftsgerechtigkeit ver⸗ 
ſehener Häuſer der Stadt, ob Eigentum oder gemietet, das 
Recht beſäßen, ſie möchten Bürger ſein oder nicht, die Lei⸗ 
ſchaftsgerechtigkeit auszuüben.?) Ferner klagte er dem Neu⸗ 
ſtädter Rat: Dem Gefangenwärter und dem Speiſemeiſter 
des Zuchthauſes hat die Neuſtädter Gemeinheit für jede Kuh 
1 Tl. Weidegeld abverlangt. Die Beamten des Zuchthauſes 


— 


1) R. Fach 73, Nr. 16. 
2) Abſchn. 87, Nr. 11. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 251 


haben denſelben Anſpruch auf freie Weide für ihr Vieh, wie 
die Mitglieder des Kollegiatſtiftes St. Johann; denn das 
Zuchthaus ſteht auf dem Grunde des früheren Auguſtiner⸗ 
kloſters, das jedenfalls Mitglied der Leiſchaft war. 

Ebenſo beſchwerte ſich 1790 der Regierungs⸗ und Hof⸗ 
ſekretär Buch darüber, daß ihm für ſeine vor dem gemein⸗ 
ſamen Hirten auf der Wüſte weidenden Kühe Weidegeld ab⸗ 
gefordert ſei und, als er die Zahlung verweigert habe, die 
Kühe zurückgeſchickt ſeien. Dasſelbe ſei dem im Schloß 
wohnenden Hofküchenſchreiber Breuſing widerfahren, obwohl 
das Schloß auf dem Grunde von Höfen ſtehe, die ohne 
Zweifel Mitglieder der Leiſchaft geweſen ſeien. Er ſelber 
bewohnte ein Leiſchaftshaus in der Kamp⸗-, jetzt Seminar⸗ 
ſtraße. Er wandte ſich zunächſt an die Vorſteher der Neu⸗ 
ſtädter Gemeinheit, die ihm erwiderten: „So lange Sie 
nicht laſttragender Bürger ſind, zahlen Sie für jede Kuh 7 8 
Weidegeld. Falls ſpätere Bewohner Ihres Hauſes Bürger 
ſind, haben ſie mit den übrigen Bürgern gleiches Recht.“) 
Im übrigen die von Herrn Reg.⸗Sekretär drohende 
gefahr des rechtſtreites ſind wir unerſchrocken, und ſollten 
auch die Kühe Ihren Pferden nach Wetzlar folgen.“ Hierauf 
wandte ſich der Kläger nicht, wie es der Inſtanzenzug vor⸗ 
ſchrieb, an den Rat der Neuſtadt und dann der Altſtadt, 
ſondern an die Regierung, die den Rat der Neuſtadt auf⸗ 
forderte, Buch zu ſeinem Recht zu verhelfen. Der Rat legte 
die Streitfrage der juriſtiſchen Fakultät in Duisburg vor 
und entſchied dann zu Gunſten der Vorſteher. Der 
Advocatus fisci verfocht nun auch Buchs Sache mit, indem 
er ſich an den Rat der Altſtadt wandte, der nach eingeholtem 
Gutachten der Univerſität Helmſtedt das Urteil des Neu⸗ 


1) In § 1 des Statuts der Neuſtädter Leiſchaft von 1871 
heißt es dagegen: Die Leiſchaftsgerechtigkeiten „haften an den 
berechtigten Häuſern, nicht an der Perſon des jeweiligen Be⸗ 
ſitzers.“ | 


252 Hoffmeyer, 


ſtädter Rats am 13. Nov. 1798 beſtätigte. Ein Gutachten 
der Juriſtenfakultät Fulda vom 14. Dezbr. 1802 billigte 
ebenfalls das Urteil. Trotzdem wurde der Advokatus Fisci 
von der Regierung angewieſen, die Klage fortzuſetzen. Die 
Kalenberg⸗Grubenhagenſche Juſtizkanzlei gab als zuſtändige 
Appellationsbehörde Buch ebenfalls Unrecht. Zur Zeit der 
franzöſiſchen Beſetzung des Bistums kam der Prozeß nicht 
weiter. Von der unter Weſtfäliſcher Regierung eingeführten 
neuen Verfaſſung erhoffte der Kläger ſeine Anſprüche ohne 
Prozeß befriedigt zu ſehen. Aber auch der Präfekt hielt 
bei der geänderten Verfaſſung den Prozeß für zwecklos, der 
dann zurückgenommen wurde. 

Die wichtigſte Aufgabe der Intereſſenten war die Ent⸗ 
wäſſerung der Wüſte. Die Martinianer gruben 
ſchon 1719 den Schwanenbach auf und überbrückten ihn. 
Als ſie aber 1723 nahe der Grenze, jedoch auf ihrem Gebiet, 
in der großen Riede an drei Stellen einen Graben zogen, 
warfen ihn die Neuſtädter wieder zu, worüber die 
Martinianer ſich beſchwerten. Die vom Rat dieſerhalb ein⸗ 
geſetzte Kommiſſion gab ihnen recht, riet ſogar, den Graben 
bis an den Stadtgraben fortzuſetzen. Dieſer Rat wurde 
nicht befolgt; erſt 50 Jahre ſpäter hat ein Unbeteiligter den 
Anſtoß zur Ausführung dieſes Planes gegeben. Oberſt⸗ 
leutnant G. v. d. Busſche⸗Offelten, Kommandant 
der hieſigen Garniſon, ſchrieb unterm 31. Auguſt 1769 ein 
Gutachten!) mit folgenden Vorſchlägen nieder: „Der 
6jährige Aufenthalt hierſelbſt hat mir allezeit die Wüſte mit 
Mitleid beachtend gemacht als eine Flur, die in mehr als 
700 Morgen beſteht und den Bewohnern der Stadt Osna⸗ 
brück faſt untauglich und unbrauchbar daliegt ... Der obere 
Teil der Wüſte bei den Blumenhallen hat fühlbaren Fall. 
Daß aber ſolche Gegend ſumpfigt iſt und bleibet, entſteht 
daher, daß ſich in den Leyſchaftskämpfen und Blumenhaller 


1) Fach 78/74, Nr. 29. 


Die Osnabrücker Leifchaften. 253 


Teichen verſchiedene Quellen vorgethan, deren Abfluß nicht 
anders, als durch die ſog. Wellenbache nimmt, der die Teiche 
bei den Blumenhallen füllt. Weil der Boden nicht feſt 
genug iſt, auch die Teiche nicht genug verwahret werden, 
quillt das Waſſer durch den ſumpfigen Boden nach den 
niederen Teilen der Wüſte und macht den Boden 
unbrauchbar. 


Dieſem Uebel abzuhelfen, müßte ein Kanal durch den 
Bullenort von 12’ oberer und 6’ unterer Breite und 5’ Tiefe 
geführt werden. Dieſer Kanal müßte in einen größeren 
Kanal geleitet werden, der auf der Grenze der Alt⸗ und 
der Neuſtädter Wüſte vom Büttels Kampe bis zum Stadt⸗ 
graben mit einer oberen Breite von 24’ und einer unteren 
von 16 und einer Tiefe von 5’ gegraben würde. Sein 
Gefälle iſt ausreichend, wenn zuvor die Stadtgräben, die 
über 5 Fuß 9 Zoll Sumpf enthalten, gereinigt werden. 
Dieſe Reinigung iſt um ſo nötiger, weil das Haſewaſſer bei 
der Petersburg in die Stadtgräben tritt und durch die 
Bogen der Brücke am Johannistor der Wüſte zueilt und 
ſich dort ſammelt, weil es nicht genügenden Abfluß hat. 
Durch kleinere Querkanäle könnte man die ganze Fläche 
in etwa 200 Morgen große Weideflächen teilen, deren jede 
14 Tage beweidet werden könnte. Das gewährte den Nutzen, 
daß das Vieh nicht mehr Gras in den Sumpf träte, als es 

frißt. Die Kanäle müßten natürlich mit Brücken verſehen 
werden.“ s 


Dieſes Gutachten veröffentlichte v. d. Busſche 1771. 
Infolgedeſſen verſammelten ſich die Intereſſenten der 
Martins Leiſchaft am 6. Juni d. Is. auf dem Martins⸗ 
rondel und beſchloſſen, die Rieden auf der Wüſte zu be⸗ 
ſeitigen und zu dem Zweck zunächſt von jeder Trift 6 mgl. 
und, falls dies nicht reichte, noch einmal dasſelbe oder die 
Hälfte zu erheben. Dann wurde das Promemoria des 
Herrn v. d. Busſche verleſen und beſchloſſen: 1. Den Grenz⸗ 


254 Hoffmeyer, 


kanal anzulegen und, um die erforderlichen Mittel zu be⸗ 
ſchaffen, den Bullenort zu verkaufen, zuvor aber den Bürger⸗ 
meiſter aufzufordern, die Stadtgräben reinigen zu laſſen. 
2. Den übrigen Leiſchaften und den Neuſtädtern dies mit⸗ 
zuteilen und ſie aufzufordern, die Koſten mittragen zu 
helfen. Die Vorſteher der übrigen 4 Leiſchaften hielten die 
Anlage des Kanals ebenfalls für nützlich, doch ſollte er nicht 
auf der Grenze angelegt und von dem Grundbeſitz nichts ver⸗ 
kauft werden. Die ſchwierige Frage, woher das Geld 
genommen werden ſolle, verhinderte die Ausführung der 
allſeitig gewünſchten Anlage jahrelang. Erſt im Juli 1781 
einigten ſich alle Intereſſenten zu folgenden Beſchlüſſen: 
1. Der Kanal ſoll auf der Grenze angelegt werden, eine 
obere Breite von 16’, eine untere von 10’ und eine Tiefe 
von 5' haben. Die Arbeit ſoll ſofort beginnen. 2. Die 
Koſten ſollen dadurch gedeckt werden, daß (nach einem Vor⸗ 
ſchlage des Buchhalters Schledehaus) zwei Grundſtücke, eins 
an der Südweſtgrenze der Altſtädter, eins an der Nordoſt⸗ 
grenze der Neuſtädter Wüſte in Zuſchlag gelegt und für je 
25 Taler jährlich verpachtet werden. Sobald die Schuld ab⸗ 
getragen iſt, werden die Zuſchläge wieder entfernt. Die 
Rechnung führt der Buchhalter der Allgemeinen Wüſte. Der 
Rat beſtätigte dieſen Beſchluß, erließ auch unterm 7. 8. 1781 
eine Verordnung, in der er den Bürgern die Abſicht der 
Wüſtenintereſſenten mitteilte und jeden mit Strafe be⸗ 
drohte, der dieſem löblichen Vorhaben Hinderniſſe in den 
Weg legen würde. Die Herſtellung des Hauptkanals ſowie 
die Einfriedigung der beiden Zuſchläge wurde ſofort in 
Angriff genommen. Die Vermeſſung beſorgte Magiſter 
Reinhold vom Ratsgymnaſium. Wie Senator Wagner 
erzählt, half er ihm die Meßkette ziehen. Zur Beſtreitung 
der Koſten liehen die Leiſchaften 1400 Tl. an; die Hälfte 
dieſer Schuld übernahmen die Neuſtädter. 

Die Mittellinie des Kanals lief auf den noch heute vor⸗ 
handenen Grenzſtein zu. Als der Hauptkanal fertig war, 


Die Osnabrücker Leifchaften. 255 


zogen ſich die Neuſtädter zurück, indem ſie meinten, die 
Nebenkanäle könne jede Leiſchaft auf ihrem Gebiete ſelber 
anlegen. So blieb das ſo notwendige, in Einigkeit be⸗ 
gonnene Werk unfertig liegen. Da die Seitenkanäle 
fehlten, konnte der Hauptkanal ein nur beſchränktes Gebiet 
entwäſſern und ſelbſt dies nur unvollkommen, weil dem 
Kanal die genügende Vorflut fehlte. Seit 1772 erwachte in 
Osnabrück die Bauluſt. Den Schutt von den abgebrochenen 
Gebäuden benutzten die Leiſchaften zumteil zur Wege⸗ 
beſſerung, größtenteils ſchüttete man ihn aber auf die Wüſte, 
wo ein Hügel von 6000 Fudern entſtanden war. 1803 ſchob 
man ihn in die ſchlimmſten Sumpfſtellen. Noch 1816 ſanken 
auf der Wüſte drei Kühe ſo tief ein, daß ſie erſt nach ſtunden⸗ 
langer Arbeit wieder herausgezogen waren. Die Ausgaben 
für die Beſeitigung des Schutts konnte die Verwaltung 
der Allgemeinen Wüſte mit ihren geringen Einnahmen 
nicht decken; deshalb beſchloſſen die Altſtädter Leiſchaften, 
den Bullenort zu verkaufen. Lohnherr Thorbecke, 
Beſitzer der dritten Blumenhalle, kaufte etwas über 19 Schi. 
zu 20 Tl., die Martinianer Leiſchaft ebenſo viel, die Schſ. zu 
10 Tl. 1812 kaufte Maireadjunkt Thorbecke noch 12 Schi. 
zu 12 Tl., den Reſt erhielt die Martinianer Leiſchaft für 
30 Tl. Dafür verpflichtete ſie ſich, auf der Wüſte eine 
Fillerkuhle für die Altſtadt anzulegen.“) 

In alter Zeit floß das Waſſer der Wüſte, das ſich in dem 
Poggenbach ſammelte, durch den Altermannsgraben an 
dem Großen Klub vorbei unter dem Gebäude der Poggen⸗ 
burg (Hakenſtr. 9) durch, dann an der Oſtſeite der Haken⸗ 
ſtraße zur Krahnſtraße, über den Nikolaiort durch die 
Herrenteichsſtraße zur Haſe. Durch ein Stauwerk bei der 
Herrenteichsmühle trieb man das Waſſer der Haſe vom 
jetzigen Neumarkt aus durch den um 1300 angelegten Neuen 
Graben, der ſich neben der Poggenburg mit dem Poggen⸗ 


1) Lagerbuch der Allgemeinen Wüſte 1803 u. 1812. 


256 Hoffmeyer, 


bach vereinigte. Als man nun ſeit 1500 die Stadt mit 
Wall und Gräben umgab, leitete man von der Petersburg 
aus Haſewaſſer in den Stadtgraben, das vom Johannistor 
durch den Neuſtädter und Heger Stadtgraben wieder zur 
Haſe floß. Durch eine Stauvorrichtung vor dem Alter⸗ 
mannsgraben konnte man dies Haſewaſſer und den Wüſten⸗ 
bach zwingen, in den Heger Stadtgraben zu fließen. Da 
aber der Stadtgraben über 5 Fuß (11% m) hoch mit 
Schlamm angefüllt war und der Bleicher am Heger Tor 
das Waſſer im Stadtgraben aufſtauen durfte, ſo hatte das 
Wüſtenwaſſer keinen genügenden Abfluß. Ja, Lohnherr 
Wiethoff und Baumeiſter Doeltz ſtellten durch einen Ver⸗ 
ſuch im Oktober 1826 feit,!) daß bei ungenügender Reini⸗ 
gung des Baches in der Hafenjtraße?) das Waſſer des Neuen 
Grabens in den Altermannsgraben und umgekehrt bei Hoch⸗ 
waſſer aus dem Altermannsgraben durch den Neuen Graben 
zur Haſe floß. Noch 1828 klagte Leggemeiſter Raſch als 
Buchhalter der Allgemeinen Wüſte: „Die Abwäſſerung iſt 
ſo gering, daß beim Regen mehr als ein Drittel der Wüſte 
einen See bildet!“ 


Schon 1802 regten einige Mitglieder der Heger Leiſchaft 
eine Teilung der Wüjte?) an, fie fanden aber nicht 
genügende Unterſtützung. Eine während der erſten Zeit der 
Fremdherrſchaft von den Martinianern eingeſetzte Kom⸗ 
miſſion empfahl die Abfindung der übrigen Altſtädter Lei⸗ 
ſchaften und die Einrichtung beſonderer Weidereviere für 
Kühe, Pferde und Schweine, da bei der jetzigen Einrichtung 
viel Gras verdorben und in den Kot getreten werde. Die 
unruhigen politiſchen Verhältniſſe verhinderten die Aus⸗ 
führung dieſer Vorſchläge. Der 1809 hierher verſetzte 


1) R. Fach 73/74, Nr. 29. . 

2) Die Reinigung dieſes Baches von den Fäkalien war die 
Aufgabe des Abdeckers. Vgl. Hoffmeyer, Chronik II. S. 217. 

2) R. Fach 73/74, Nr. 24—27. 


Die Osnabrücker Leiſchaſten. 257 


Präfekt Delius brannte vor Begierde, ſich verdient und 
dadurch beliebt zu machen; die Mißſtände auf der Wüſte 
ſchienen ihm dazu gute Gelegenheit zu bieten. Auf einem 
Zirkular über Markenteilung trug ihm Maire Stüve auch 
ſeine Anſicht über die Teilung der Wüſte vor, indem er 
erklärte: „So ſehr ich von dem Nutzen der Gemeinheits⸗ 
teilung überzeugt bin, kann ich doch eine Teilung der 
hieſigen Leiſchaftsgründe nicht für vorteilhaft halten, weil 
der geringe Einwohner mit dem Wenigen, das er erhalten 
würde, ein Stück Vieh nicht halten könnte, während das 
ungeteilte Ganze der Stadt ſtets von Nutzen ſein wird.“ 

Hierauf erhielt Stüve von dem Präfekten den Auftrag, 
durch ſeinen Adjunkten Thorbecke und den Bauverwalter 
Hollenberg einen Plan zur Verbeſſerung der Wüſte aus⸗ 
arbeiten zu laſſen. Beide ſchlugen vor, Seitenkanäle und 
eine beſondere Pferdeweide anzulegen, Zuſchläge zu machen 
und dieſe zu verpachten oder zu verkaufen. Der Präfekt 
billigte dieſe Vorſchläge und befahl, ihm einen in dieſem 
Sinne entworfenen Meliorationsplan vorzulegen. Als dies 
geſchehen, erhielt Maire Stüve den Auftrag, mit den Vor⸗ 
ſtehern über die beabſichtigte Beſſerung zu verhandeln. 

Es zeigte ſich aber bald, daß der Präfekt die Schwierig⸗ 
keiten einer Auseinanderſetzung zwiſchen den verſchiedenen 
Intereſſenten, die doch der beabſichtigten Melioration vor⸗ 
aufgehen mußte, weit unterſchätzt hatte. Die Martinianer 
Leiſchaft ließ „Ohnmaßgebliche Bemerkungen über einen 
Plan für Auseinanderſetzung der verſchiedenen Intereſſenten 
der Altſtädter Wüſte bei Osnabrück“ ausarbeiten, die Stüve 
dem Präfekten überſandte, der als Randbemerkung dazu⸗ 
ſchrieb, daß es ihm zunächſt nur auf eine Auseinanderſetzung 
zwiſchen den verſchiedenen Leiſchaften ankomme. !) Dabei 
blieb es. Gleich darauf wurde unſer Ländchen zum Kaiſer⸗ 
reich Frankreich geſchlagen. Dann folgten die Freiheits⸗ 


1) Gutachten pp. S. 53. 
Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 17 


258 Hoffmeyer, 


kriege und die Einverleibung Osnabrücks in das König⸗ 
reich Hannover. 

Erſt 1822 regten die vier Leiſchaften der Altſtadt die 
Auseinanderſetzung wieder an. Der Magiſtrat ernannte 
eine Kommiſſion zu dieſem Zweck. Am 29. März 1823 er⸗ 
ſchien in dem „Osnabrücker Bürgerblatt zum Nutzen und 
Vergnügen“ eine ſehr ruhige und ſachliche Darlegung der 
Verhältniſſe. Der unbekannte Verfaſſer (Landrat Gruner?) 
gab einen klaren Ueberblick über die bisherige Entwicklung 
der Leiſchaften, machte Vorſchläge, wie viel Grund und 
Boden den Martinianern, wie viel den vier anderen Lei⸗ 
ſchaften zuzuweiſen ſei, und warnte vor einem koſtſpieligen 
und zeitraubenden Prozeß. Auch die Martinianer ernannten 
eine Kommiſſion. Aber zwiſchen dem, was dieſe bot und 
was jene vier Leiſchaften forderten, beſtand noch eine 
große Kluft, die auch durch die weiteren Verhandlungen 
nicht beſeitigt wurde. Deshalb beantragten die Martinianer 
am 8. 1. 1824 beim Magiſtrat die Einſetzung einer 
Teilungskommiſſion. Der Magiſtrat wandte ſich an die 
Landdroſtei, und dieſe beauftragte mit dieſer ſchwierigen 
Aufgabe den Konſiſtorialrat Vezin und den Landrat 
Gruner in Greteſch. 

In dem dazu angeſetzten Termin (25. 5. 1824) trugen 
die Bürger aus den Bezirken der Heger, Natruper, Haſe⸗ 
und Herrenteichsleiſchaft ihre Anſprüche an die Wüſte vor. 
Sie lauteten: Alle Bürger, nicht nur die Mitglieder der Lei⸗ 
ſchaften, haben das Recht, ihre Pferde und Schweine auf die 
Wüſte zu treiben, dort mit der Sichel Gras zu ſchneiden, zu 
fiſchen und ihren Flachs zu röten. Es fanden ſich 

an berechtigten nicht berechtigten 


Häuſern 
in der Heger Leiſchaft 259 30 
„ „ Natruper A 141 13 
„ „ Haſe⸗ 1 64 6 


„ „ Herrenteichs⸗ „ 1924 30 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 259 


Die Martinianer hatten nicht nur dasſelbe Recht, ſondern 
ſie beſaßen auch das wichtige Vorrecht, ihre Kühe dort weiden 
zu laſſen, und erhoben daher den Anſpruch, alleinige Grund- 
eigentümer der Altſtädter Wüſte zu ſein. Dieſes Vorrecht 
wollten ihnen die anderen Leiſchaften natürlich nicht zu⸗ 
geſtehen. Da gab es für die beiden Regierungs⸗Kommiſſare 
viele mühſelige und große Geduld erfordernde Verhand⸗ 
lungen. Endlich nach 8 Jahren einigte man ſich, weſentlich 
durch Gruners Verdienſt, dahin, daß für eine gemeinſame 
Pferdeweide ein beſonderes Revier ausgeſchieden, der übrige 
Teil der Wüſte aber der Martinianer Leiſchaft gegen eine 
den übrigen vier Leiſchaften zu gewährende Entſchädigung 
überlaſſen werden ſolle. Durch Vergleiche mit den einzelnen 
Leiſchaften im Februar 1832 wurde feſtgeſetzt: 

1. Die Natruper Leiſchaft erhält 1300 Tl. Gold, die 
Haſe⸗ und die Herrenteichsleiſchaft erhalten je 1000 Tl. 
Gold, dafür verzichten ſie zu Gunſten der Martinianer Lei⸗ 
ſchaft auf alle ihre Anſprüche auf die Altſtädter Wüſte, ab⸗ 
geſehen von der Pferdeweide und der Rötekuhle. Da die 
Heger Leiſchaft ſich entſchieden weigerte, ſich mit Geld ab⸗ 
finden zu laſſen, ſo wurde ihr von der Altſtädter Wüſte eine 
Fläche von 96 Scheffelſaat und 112 Quadratfuß überlaſſen, 
außerdem eine Fläche von 9 Malterſ. und 9 Schſ. als Pferde⸗ 
weide ausgeſchieden. 

2. Auch die berechtigten Bürger der übrigen drei Alt⸗ 
ſtädter Leiſchaften dürfen ihre Pferde auf die Pferdeweide 
treiben, haben aber kein Verfügungsrecht über die Weide. 

3. Die übrige Altſtädter Wüſte, etwa 612 Schſ., iſt un⸗ 
beſchränktes Eigentum der Martinianer Leiſchaft; doch darf 
die Rötekuhle von allen Altſtädter Bürgern benutzt werden. 

4. Falls die Heger und die Martinianer Leiſchaft be- 
ſchließen ſollten, die Pferdeweide zu teilen, erhält jene nach 
der Zahl ihrer berechtigten Häuſer 259 Teile, dieſe nach der 
Zahl der berechtigten Häuſer in den vier übrigen Altſtädter 
Leiſchaften 711 Teile. 

17* 


260 Hoffmeyer, 


Lodtmann erhielt als Beſitzer der ſog. Pernickelmühle 
6 Schſ. 36 Quadratruten.“) 

Die Pferdeweide wurde im ſüdöſtlichen Teile der 
Altſtädter Wüſte angelegt; ſie umfaßte etwa die Fläche, welche 
heute von dem Schnatgang, der Heinrich⸗, der Martini- und 
der Adolfſtraße eingeſchloſſen iſt. Die Verwaltung führte 
1 Jahr die Heger, dann 4 Jahre die Martinianer Leiſchaft. 
Bald zeigte es ſich, daß die Weide für die wenigen Hengſte 
und Wallachen, welche die Bürger eintreiben konnten, zu 
groß bemeſſen ſei. Sie war für 60—70 Pferde berechnet; 
es waren aber ſeit 1832 durchſchnittlich nur 35 Pferde auf⸗ 
getrieben. Außerdem durften die Schlachter vor dem 
Herbſtmarkt ihr Vieh eintreiben. Schon 1794 und weiter 
1805 hatten die Bürger beſchloſſen, ſtatt der Stuten die 
Hengſte auszuſchließen; aber die Martinianer waren da⸗ 
gegen, weil ſie fürchteten, die Weide würde nicht ausreichen. 
Als aber 1836 die Heger Leiſchaft den Antrag wiederholte, 
wurde er angenommen, zugleich das Weidegeld von 4 ggl. 
auf 8 ggl. erhöht. 

„Am Hauptfahrwege nach der Blumenhalle lag ein offener 
Schindanger, und da man nicht gewohnt war, das 
abgetane Vieh zu verſcharren, ſo wurden beim Weſtwinde 
die peſtilenzialiſchen Dünſte über die Stadt verbreitet. 
Raben und Krähen waren die Aufräumer.”?) Als 1804 
der Rat den Befehl erließ, alle verreckten Tiere vor den 

1) Die urſprünglich biſchöfliche Mühle war als Lehen nach 
und nach in den Beſitz der Familie Klövekorn und durch Erb⸗ 
ſchaft an die Familie Lodtmann gekommen. Sie war wie die 
Domsfreiheit exempt; d. h. der Gerichtsbarkeit des Rats nicht 
unterſtellt, ihre Bewohner waren von den ſtädtiſchen Abgaben 
und Laſten frei; ſie gehörte zu keiner Leiſchaft, beſaß aber das 
Recht, ihre Schweine auf die Wüſte zu treiben. Dafür erhielt 
»Lodtmann obige Abfindung, die er dann an den Buchhalter Raſch 


verkaufte. 
1) Wagner a. a. O. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 261 


Toren ſechs Fuß tief einzuſcharren, kamen die Altſtädter 
Leiſchaften in Verlegenheit, weil ſie auf ihren Abwurfs⸗ 
plätzen der ſteinigen Beſchaffenheit des Bodens wegen ſolche 
tiefe Gruben nur unter großen Opfern hätten herſtellen 
können. Altermann Schledehaus veröffentlichte daher 1807 
eine Aufforderung an die Natruper, Haſe⸗ und Herrenteichs⸗ 
leiſchaft, ihre Kadaver auf dem Schindanger der Mar⸗ 
tinianer zu verſcharren, was auch geſchah. Aber ſchon bald 
zeigte es ſich, daß der Platz für die ganze Stadt zu klein 
ſei. Die Martinianer erhielten daher den Auftrag, ihn zu 
vergrößern. Sie weigerten ſich deſſen zwar, wurden aber 
gezwungen und mußten auf Befehl des Präfekten von 
Peſtel mit der Entſchädigung zufrieden ſein, welche Maire 
Stüve feſtſetzte. Auf dieſem Schindanger wurde auch im 
Mai 1813 der Advokat Kamps aus Damme, ein geborener 
Osnabrücker, erſchoſſen und verſcharrt.“) 1812 erwarben 
die Martinianer neben dem Bullenort von der Allgemeinen 
Wüſte zu niedrigem Preiſe ein ziemlich wertloſes Grund⸗ 
ſtück in der Südweſtecke der Altſtädter Wüſte, wo ſie neben 
der Rötekuhle eine neue Fillerkuhle anlegten (S. 255). 


Auf Antrag des Buchhalters der Allgemeinen Wüſte, 
des Leggemeiſters Raſch, bepflanzte man 1829 die Nord- 
ſeite des Grenzagrabens mit Pappeln, obwohl der Buch⸗ 
halter der Martinianer, Schröder, davor warnte, weil das 
Vieh das Pappellaub nicht freſſe und die Wurzeln dem 
Boden weithin die Fruchtbarkeit entzögen. Seitdem nennt 
man den Kanal Pappelgraben. 


Nur ein kleiner Teil der Wüſte wird heute noch als 
Wieſe und Weide genutzt; im Oſten und am Blumenhaller 
Weg trägt ſie eine dichtbevölkerte Vorſtadt mit mehrſtöckigen 
Gebäuden und Fabriken mit turmhohen Schornſteinen; der 


1) Vgl. Hoffmeyer, Chronik I, S. 288. 


262 Hoffmeyer, 


übrige Teil iſt in Gärten umgewandelt, deren Zahl ſich 
von Jahr zu Jahr erhöht. Während des Krieges ließ der 
Magiſtrat, um dem Verlangen nach Kleingärten entgegen⸗ 
zukommen, eine Wieſenfläche weſtlich von Moskau in 
Kleingärten umwandeln. Da die Arbeit von ruſſiſchen 
Kriegsgefangenen verrichtet wurde, nennt man die Gärten 
Ruſſengärten. Die Eigentümer von Gärten mit 
einer Moorſchicht ſcheuen weder Koſten noch Arbeit, um den 
Boden zu erhöhen. Sand, Müll und Bauſchutt werden all- 
jährlich zu Hunderten von Fudern auf die Wüſte gefahren 
und untergegraben. Wohl kein anderes Gelände vor unſern 
Toren hat ſo viele Arbeit erfordert, wie die Wüſte. Aber 
noch mehrere Menſchenalter hindurch iſt die Wüſte für dieſe 
Auffüllmittel aufnahmefähig. An Gefälle, an Vorflut fehlt 
es dem Wüſtenwaſſer jetzt nicht. Das Waſſer des Grenz⸗ 
kanals wird von dem Straßenkanal des Schnatganges, das 
des Schwanenkanals von dem Kanal der Martiniſtraße 
(bei Nr. 79) aufgenommen. Dennoch ſtanden im Auguſt 
1924 Wieſen und Aecker der Wüſte unter Waſſer, weil zahl⸗ 
reiche Gräben verſtopft waren. Im ganzen aber können 
die Beſitzer der Wüſtengärten auf die dort geleiſtete Arbeit 
ſtolz ſein. Auch die Wege ſind in den letzten Jahren beſſer 
inſtandgeſetzt worden, beſonders ſeitdem die Stadt auf 
Moskau ein Freibad eingerichtet hat. 


2. Die Neuſtädter Leiſchaft. 


Sie hat nur etwa 40 Jahre beſtanden. Für die Dar⸗ 
ſtellung ihrer ſo wenig umfangreichen Geſchichte ſtehen nur 
die betr. Magiſtratsakten zur Verfügung; die Akten der 
Leiſchaft ſcheinen verloren zu ſein. Da die Rechnungen 
und Protokolle fehlen, vermag ich nicht einmal genaue Aus⸗ 
kunft über die Buchhalter und die Einnahmen für die ver⸗ 
kauften Ländereien zu geben. Der letzte Buchhalter der 
Neuſtädter Gemeinheit, Erdbrink, war auch der erſte 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 263 


Buchhalter der Neuſtädter Leiſchaft. Uhrmacher Rehm 
(Gr. Str. 90) bekleidete dies Amt ſicher ſeit 1869, bei der 
Rechnungsablage von 1877 wurde an ſeiner Statt Kauf⸗ 
mann Kramer gewählt. 

Die Neuſtädter Leiſchaft hütete ihre Kühe ſeit 1808 in 
einer Herde, konnte alſo mit den Weideplätzen auf der 
Wüſte und auf dem Fledder wechſeln. Der Melkeplacken 
auf dem Fledder trägt noch heute dieſen Namen; der Milch⸗ 
platz der Neuſtädter Wüſte lag an der jetzigen verlängerten 
Kommenderieſtraße zwiſchen der Spindel- und der Kokſchen 
Straße. Stüve ſchrieb 1844: „Nach Erlaß der Statuten von 
1838 und infolge derſelben hat die Kultur der Leiſchafts⸗ 
gründe weſentlich zugenommen. In den letzten Jahren iſt 
die Wüſte entwäſſert und geebnet. In dieſem Jahre wird 
der Fledder angegriffen werden.“ Die Pferde der Neu⸗ 
ſtädter weideten noch immer ungehütet auf der Wüſte, 
während die Altſtädter längſt eine eingefriedigte Pferde⸗ 
weide eingerichtet hatten. Da die Pferde an den niedrigen 
Stellen viel Gras in den Sumpf traten, legten auch die 
Neuſtädter auf dem Fledder, öſtlich von der Meller Straße. 
nahe der Landwehr einen Pferdekamp an. 

Nachdem 1843 das ſog. Feſtungsverbot (S. 124) auf⸗ 
gehoben war, entſtand auch in der Neuſtädter Leiſchaft bald 
eine lebhafte Nachfrage nach Bauplätzen. Am Rande 
der Wüſte befand ſich bereits eine 50 Jahr alte Siedelung. 
Dort beſaß der Evangeliſche Waiſenhof ein 90 Schſ. großes 
Grundſtück, auf dem auch die Blaken dorfer Quelle 
entſprang. 1789 bat der Kaufmann Quirll, der ſchon an 
den Sieben Quellen bei Oeſede eine Papiermühle beſaß, 
auch an der Blakendorfer Quelle eine ſolche anlegen zu 
dürfen.“) Zur Beratung über dieſen Antrag zog der Rat 
auch die Leiſchaftsbuchhalter herbei. Quirll erhielt die Er⸗ 


1) R. Fach 35, Nr. 58, Fach 78/79, Nr. 16 u. 17, Abſchn. 135, 
Nr. 4. 


264 Hoffmeyer, 


laubnis, auch den gewünſchten Grund in Erbpacht. Aber 
die Buchhalter machten zur Bedingung, daß er nur den 
nach dem Brinkhof führenden Weg, nicht den Wüſtenweg, 
die heutige Limberger Straße, benutzen, auch kein Vieh, 
nicht einmal Hühner halten dürfe. Quirll erbaute nun an 
ſeiner Nordgrenze eine Windmühle und die noch heute 
ſtehenden Wohnungen für ſeine holländiſchen Papiermacher. 
Da der Wind ihn oft im Stich ließ, wünſchte er 1806 Dampf⸗ 
kraft zu benutzen; aber die Regierung verſagte ihm die 
Genehmigung, weil ſie fürchtete, es könne dadurch ein 
Mangel an Hausbrandkohlen entſtehen. Quirll erwarb 
dann die Walkmühle an der Haſe neben der Eversheide und 
verlegte dorthin die Papierfabrikation. Die Windmühle 
richtete er zu einer Loh⸗, Säge⸗ und Oelmühle ein. Bald 
nach Napoleons verunglücktem Zuge nach Rußland erhielt 
die Quirllſche Beſitzung im Volksmunde den Namen 
Moskau. Ouirll eröffnete dort (jetzt Moskauer Str. 6/8) 
auch eine Kaffeewirtſchaft, und 1834 —1838 feierten die 
Osnabrücker dort ihr Vogelſchießen. 

1841 legten Droop und Storck über der einen Quelle 
auf der ſüdlichen Hälfte der Beſitzung eine Farbenfabrik 
an. Nachdem Droop 1877 geſtorben war, verkauften die 
Erben die Beſitzung. Fabrikgebäude und Arbeiterwoh⸗ 
nungen ſind noch vorhanden. Die Beſitzung wurde zunächſt 
Eigentum des Fabrikanten Otto Kromſchröder, dann des 
Fabrikanten Frömbling, der ſie an die Stadt verkaufte, die 
dort 1926 das Freibad Moskau eingerichtet hat. 


Der Magiſtrat begann 1814 Teile der Landwehr zu 
verkaufen. Auch Ameling Meyer aus Hellern erwarb 1816 
ein Stück der Landwehr in der ſüdweſtlichſten Ecke der 
Wüſte, erbaute darauf ein Haus und kaufte 1818 von der 
Neuſtädter Gemeinheit noch 5 Scheffelſaat.“) 


1) Limbergerſtraße 190. Die Kötterei vererbte zunächſt an 
Weſtermann, von dieſem an Fortmeyer. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 265 


Wie in anderen Leiſchaften, ſo drängten auch in der 
Neuſtädter die zahlreichen Intereſſenten, welche weder 
Pferde noch Kühe hielten, auf gänzliche Einſtellung der 
Weide und Teilung der Grundſtücke. Im Oktober 1869 
hielt Seminaroberlehrer Winkelmann, ſpäter Direktor der 
Ackerbauſchule in Quakenbrück, der als ein tüchtiger Land⸗ 
wirt galt, den Leiſchaftsgenoſſen einen Vortrag, in dem er 
als ſchimmſtes Uebel der Wüſte ihren übergroßen Waſſer⸗ 
reichtum hinſtellte. Infolgedeſſen beſchloſſen die Inter⸗ 
eſſenten, die Wüſte zu entwäſſern, die geeigneten Flächen 
in Gartenland umzuwandeln und zu verteilen. Für die 
Entwäſſerung erſchien als die Hauptſache, dem Grenzkanal 
auf der Wüſte einen beſſeren Abfluß zu verſchaffen. Des⸗ 
halb wollte man von der Mündung des Kanals in den 
Stadtgraben bis an die Ecke des Schloßſtalls am Neuen 
Graben einen Kanal bauen, der ein beſſeres Gefälle haben 
würde, als der zum Heger Tor führende Stadtgraben. 
Ferner wollte man den Stadtgraben vom Milchplatz (ſ. o.!) 
bis zur Mündung des Grenzkanals gründlich reinigen, um 
dem Haſewaſſer den Zufluß zu erleichtern. Die Martinianer 
Leiſchaft lehnte jede Teilnahme ab. Da dieſe Arbeit hätte 
von der Stadt geleiſtet werden müſſen, und da ſie auf der 
Wüſte neben dem Stadtgraben eine Wieſe beſaß, ſo bat die 
Leiſchaft, die Stadt möge einen Teil der Koſten übernehmen. 
Der Magiſtrat erklärte ſich bereit, die ganze Arbeit, die auf 
reichlich 2600 Tl. veranſchlagt war, ausführen zu laſſen, 
wenn die Leiſchaft 1100 Tl. zuſchießen wolle. Darauf ging 
dieſe ein.“) Auf ihre eigenen Koſten zog ſie dann noch drei 
Quergräben zum Grenzkanal und einen Graben am Lim⸗ 
berger Wege entlang. 

Nachdem dieſe Entwäſſerungsarbeiten Ende 1870 beendet 
waren, beſchloß die Leiſchaft, die Wüſte und die Lager Heide 
in ſo viele Parzellen zu zerlegen, daß jedes der 552 lei⸗ 


1) R. Fach 73/74, Nr. 30. 


266 Hoffmeyer, 


ſchaftsberechtigten Häuſer (S. 232) ein Stück erhalten 
könne.“) Da die zu verteilende Fläche etwa 600 Scheffel⸗ 
ſaat enthielt, beſchloß man, daß die kleinſten Parzellen in 
der Nähe der Stadt nicht ganz 1 Schſ. (54 Quadratruten), 
ſondern 4 Ruten breit und 12 R. lang fein, alſo 48 DA. 
enthalten, die weiter von der Stadt entfernten aber etwas 
größer ſein ſollten. Man wollte dieſe Stücke den Inter⸗ 
eſſenten aber nicht als Eigentum ſchenken oder verkaufen. 
ſondern unter folgenden Bedingungen vererbpachten: 

1. Die Parzellen werden unter den Intereſſenten meiſt⸗ 
bietend ausgeboten. Jeder kann nur eine erhalten. 

2. Jeder Erbpächter hat ſofort, die Leiſchaft erſt nach zehn 
Jahren das Recht, eine Ablöſung der Erbpacht durch ein⸗ 
malige Zahlung ihres 25fachen Betrages zu verlangen. Die 
Stücke ſollten nicht auf einmal, ſondern der zunehmenden 
Nachfrage entſprechend ausgeboten werden. Nachdem dieſer 
Plan von den Behörden genehmigt war, verpachtete man 
die Parzellen, mit den der Stadt am nächſten gelegenen be⸗ 
ginnend, 

Nr. 1—110 im Dezember 1871; 
Nr. 111—183 im Juni 1872; 

Nr. 184 —304 im November 1872; 
Nr. 305—423 im März 1873; 
Nr. 424—563 im Juli 1873. 

Dem Magiſtrat ſchenkte die Leiſchaft 12 Parzellen zur 
Schaffung eines Wüſtenparks ?); das übrige Gelände war 
zu den neu anzulegenden Wegen erforderlich. 


1) R. Fach 78/79, Nr. 41. 

2) Buchhalter Rehm ſandte dem Magiſtrat eine Zeichnung des 
zu ſchaffenden Parkes ein. Zwei neu anzulegende Straßen, die 
jetzige Rehm⸗ und die Parkſtraße, ſollten ſich in der Mitte des 
Parkes ſchneiden. Stadtbaumeiſter Hackländer empfahl, wenigſtens 
die Parkſtraße um den Park herumzuführen; aber Rehm ging 
nicht darauf ein. Der ſog. Park beſteht alſo aus vier Teilen, 
die als Spielplatz und Ziegenweide dienen. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 267 


Zur Neuſtädter Wüſte führte urſprünglich nur der von 
der Kokſchen Hake abzweigende Wüſtenweg; er durfte nur 
zur Trift benutzt werden. Von dem zum Brinkhof und 
nach Suthauſen führenden Wege bog hinter Moskau der 
Limberger Weg ab, der von der Eiſenbahnunterführung bis 
zu dem jetzt geſperrten Eiſenbahnübergange vor dem Dörn⸗ 
bruch noch erhalten iſt. Beide Wege wurden jetzt zu der 
Limberger Straße verbunden. Im Einverſtändnis 
mit dem Magiſtrat legte die Leiſchaft neu an: den Schnat⸗ 
gang an der Südſeite des Pappelgrabens, ferner mit ihm 
gleichlaufend von Plümers Turm aus den Hörner Weg., 
ſpäter nach dem Leiſchaftsbuchhalter Rehmſtraße ge⸗ 
nannt; ebenſo von der Ecke des Schloßgartens aus die 
Schloßſtraße. Auch eine Verlängerung der Süſter⸗ 
ſtraße bis über die Wüſte war vorgeſehen, wurde aber nicht 
ausgeführt. Die Grotjanſtraße, nach dem Töpfer Grotjan 
benannt, der da, wo ſeit 1876 die Neuſtädter Volksſchule 
ſteht, fein Handwerk betrieb, wurde fpäter Leiſchafts⸗ 
ſtraße genannt. Dazu kamen noch die Wieſenbach⸗ 
und die Hermannſtraße ſamt den Querſtraßen, die 
zumteil noch heute nicht bebaut ſind. 

Bei dieſer Aufteilung der Wüſte erfuhr auch Rehm 
es, daß man es nicht allen Menſchen recht machen kann. 
Er war energiſch und führte das, was er als recht erkannt 
hatte, rückſichtslos durch. Dadurch erwuchſen ihm viele 
Gegner, die ihn beim Rat, ja ſelbſt beim Obergericht ver⸗ 
klagten, ohne ihm etwas anhaben zu können. 

Im März 1872 baten 108 Intereſſenten um eine 
Generalteilung, alſo auch um Teilung des Fledders ſowie 
der Ländereien neben der Iburger und der Suthauſer 
Straße; im Juni ward die Teilung beſchloſſen.“) Zu ver⸗ 
teilen waren noch 458 Schſ. Ackerland, 880 Schi. Weide. 
247 Schſ. Holzbeſtand, 89 Schſ. Heide. Die Leiſchaft be⸗ 


1) R. Fach 78/79, Nr. 44. 


268 Hoffmeyer, 


ſtimmte: Diejenigen Intereſſenten, welche ſchon 1830 
½ Schſ. Ackerland auf dem Fledder erhalten haben, ſollen 
es gegen Einzahlung von 5 Tl. als Eigentum behalten. 
Das Gehölz ſowie die als Bauplätze zu verwertenden 
Grundſtücke ſollen nicht verteilt, ſondern verkauft werden. 
Manche Grundſtücke hatten auch dadurch an Wert gewonnen, 
daß die Eiſenbahn Osnabrück — Löhne auf einer kurzen 
Strecke, die Bahn Osnabrück — Münſter aber vom Haupt⸗ 
bahnhof bis zum Suthauſer Gehölz über Leiſchaftsgründe 
führten. Um bei dem Verkauf gute Preiſe zu erzielen, 
mußte man günſtige Gelegenheit abwarten; daher zog ſich 
die Generalteilung in die Länge. Im Frühjahr 1878 
wurden die Fleddergrundſtücke öffentlich ausgeboten, der 
Zuſchlag aber nicht erteilt. Bald darauf verkaufte der Vor⸗ 
ſtand ſie kraft der ihm erteilten Vollmacht gegen ein etwas 
höheres Gebot zum Leidweſen vieler Intereſſenten an 
einen Unternehmer. Das Dörnbruch kaufte Baron von 
Korff auf Suthauſen. Nachdem die Teilungsarbeiten ab⸗ 
gewickelt waren und die Rechnung abgeſchloſſen, löſte die 
Neuſtädter Leiſchaft ſich auf. Nachträglich wurden von dem 
letzten Buchhalter Kramer 1885 noch 1100 Tl. verteilt. 


3. Die letzten Jahrzehnte der Martinianer Leiſchaft. 


Nachdem die Martinianer 1830 ihren Mitgliedern Acker⸗ 
land ausgeteilt hatten, erbauten ſie 1832 ihnen auf der 
Heger Heide an der jetzigen Rückertſtraße (Nr. 70) auch 
ein Dreſchhaus mit einer Halle, in der die in der Nähe 
arbeitenden Bürger ſich ausruhen und ihre Mahlzeit ein⸗ 
nehmen konnten. Beim Richtfeſt rühmte der Zimmergeſell 
in ſeiner Rede: 


„So ſchau ich fern die ſchöne Weide 
Und hier, wo ſonſt die Heger Heide 
Der Herde dürftig Nahrung gab, 
Der ſchönſten reifen Früchte Saat.“ 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 269 


In die Rückwand der Ruhehalle war eine Steinplatte 
mit folgender Inſchrift eingelaſſen: 
NUR WUEST UND OEDE LAG EINST DIESE STAETTE, 
GAB NUR ZUR WEIDE SPAERLICHEN GENUSS; 
JETZT HAT KULTUR DEN BODEN UMGEWANDELT, 
UND NUN DES HIMMELS SEGNENDER ERGUSS [LEBEN 
WIRD RINGS DAS FELD VON SAAT UND FRUCHT BE- 
UND JAEHRLICH MEHR DES FLEISSES MUTH ERHEBEN. 


JETZT LACHT DEM HERZ AUCH HIER DES FRUEHLINGS- 
g Ä BLUETHE 


IN FARBEN REICH, SO VIELFACH SCHOEN GEMISCHT. 
DEM MUEDEN WAND'RER WINKT HIER HOLDER FRIEDE, 
UND SUESSE RAST IHM GEIST UND HERZ ERFRISCHT, 


SCHAUT ER IM SONNENGLANZE THAL UND BERG UND 
HUEGEL, 


SOLCH STILLES GLUECK GIEBT SEINER SEELE FLUEGEL. 

Auf die Wüſte paßte diefe Lob damals noch nicht. Des⸗ 
halb beſchloſſen die Martinianer, ihren Anteil noch mehr zu 
entwäſſern. Da vor allem die Schwanenwieſe bei 
heftigem Regen überſchwemmt wurde, vertieften und er⸗ 
breiterten ſie den Schwanenbach. Dadurch wurde der untere, 
öſtliche Teil ihrer Wüſte weſentlich gebeſſert. Durch die 
Erbreiterung des Schwanenbachkanals, der etwas tiefer lag, 
als der Grenzkanal, wurde dieſer für die Altſtädter Wüſte 
weniger bedeutſam. Deshalb hat man ihn ſpäter auch ver⸗ 
ſchmälert, ſo daß der alte Grenzſtein von 1699 nicht mehr, 
wie urſprünglich, vor der Mitte, ſondern an der Südſeite 
des Kanals ſteht. Um auch den oberen Teil der Wüſte 
beſſer zu entwäſſern, beſchloß der Vorſtand, noch einen 
großen, mit dem Grenzkanal von 1781 parallel laufenden 
Kanal durch die ganze Länge der Wüſte zu ziehen. Damit 
man die beträchtlichen Arbeitslöhne möglichſt verringere, 
beſchloß der Vorſtand — Buchhalter war Schornſteinfeger⸗ 
meiſter Raſch —, die aus dem Kanal kommende moorige 
Maſſe zu Baggertorf zu verarbeiten. Er hatte damit ſolchen 
Erfolg, daß ſich nach Abzug der Arbeitslöhne ein Rein⸗ 
gewinn von 127 Tl. ergab. Das lockte zur Fortſetzung. 


270 Hoffmeyer, 


Schon 1762 hatte man im Bullenort Torf gegraben; jetzt 
wählte man dazu den neben den Blumenhallen gelegenen 
Teil der Wüſte, weil dort das Moor am mächtigſten war. 
In den vier Jahren 1845—1848 gewann man 4 609 000 
Stück Torf für die Leiſchaftsmitglieder. In jedem Früh⸗ 
jahr erſchienen zwei Holländer, die den Torf ſtachen oder 
baggerten, und bis in die Mitte der ſechziger Jahre erhielt 
jeder Intereſſent im Herbſt zwei Fuder harten Torf. Die 
Bürgerſchule und die Kleinkinder⸗Bewahranſtalt erhielten 
den nötigen Torf unentgeltlich. 


Durch die Trockenlegung wurde die Wüſte noch nicht 
fruchtbar. In einer Verſammlung ſämtlicher geladener 
Leiſchaftsvorſteher überwog die Anſicht, das einfachſte und 
billigſte Mittel, der Wüſte größere Erträge abzugewinnen, 
ſei das Moor brennen.!) Man begann damit 1846. 
Nachdem das Grummet geerntet war, wurde die Grasnarbe 
umgepflügt, an der Sonne getrocknet, dann verbrannt. Die 
Aſche wurde entweder als Düngemittel auf die Wieſe ge⸗ 
ſtreut, oder es wurde der Same — Hafer, Klee, Buch⸗ 
weizen — in die Aſche geſäet. Die Leiſchaft erhielt aus 
der Ernte nicht nur eine beträchtliche Einnahme, ſondern 
hatte auch die Freude, daß die abgebrannten und beſäeten 
Wieſenflächen ein weit beſſeres Gras lieferten, als vor dem 
Brande. 


Vier Jahre ließen ſich die Osnabrücker Bürger die Be⸗ 
läſtigung durch den Moorrauch gefallen. 1850 bat Stadt- 
phyſikus Dr. Droop den Magiſtrat zu erwägen, ob das 
Moorbrennen in Rückſicht auf die Kranken und auf ſeinen 
geringen Nutzen weiter zu geſtatten ſei. Der Magiſtrat 
ſandte dies Schreiben an die Martinianer Leiſchaft zur 
Aeußerung. Der Vorſtand erwiderte: „So ungeſund kann 
der Rauch nicht ſein; denn im Amt Wittlage⸗Hunteburg 


1) Fach 72, Nr. 15. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 271 


haben von 3000 Wohnhäuſern nur 462 einen Schornſtein, 
aber die Leute dort ſind ebenſo geſund wie in den anderen 
Aemtern. Wir wollen uns aber bemühen, die Stadt mög⸗ 
lichſt wenig zu beläſtigen.“ Der Magiſtrat geſtattete dann 
die Fortſetzung des Moorbrennens nur beim Oſtwinde. Als 
aber im Juli 1852 viele Bürger ſich wegen des Moorrauchs 
beklagten, verboten es Magiſtrat und Landdroſtei. Die 
Leiſchaft wehrte ſich dagegen, berief ſich auf eine Verfügung 
der Osnabrücker Regierung von 1720, die das Moorbrennen 
ausdrücklich geſtattet.)) Darauf erließ der Magiſtrat im 
Einverſtändnis mit der Landdroſtei folgende Verordnung: 
Im Gebiet der Stadt Osnabrück und deren Feldmark darf 
das Moor⸗ und Heidebrennen nur nach vorgängiger obrig⸗ 
keitlicher Erlaubnis geſchehen. Dieſe Erlaubnis kann nach 
Ort und Zeit beſchränkt und jeden Augenblick zurück⸗ 
genommen werden. Es müſſen Vorſichtsmaßregeln ge⸗ 
troffen werden, daß das Brennen ſofort unterdrückt werden 
kann. Als die Leiſchaft 1853 um die Erlaubnis zum 
Brennen nachſuchte, verlangte der Magiſtrat das Gutachten 
eines Sachverſtändigen. Die Leiſchaft ließ den Gutsbeſitzer 
Viſſering aus Oſtriesland kommen, der entſchieden für das 
Moorbrennen eintrat und erklärte: Die Landdroſtei in 
Aurich geſtattet es wieder unbeſchränkt. Als die Landdroſtei 
noch weitere Gutachten von Sachverſtändigen zu haben 
wünſchte, verzichtete die Leiſchaft. 

Wie die Martinianer zur Zeit der Fremdherrſchaft einen 
großen Teil des Bullenorts erworben hatten, ſo ſetzten ſie 
auch nach Wiederherſtellung der rechtmäßigen Regierung die 
Landankäufe eifrig fort. Durch die Teilung der 
Wüſte erhielten ſie 1832 etwa 837 Schſ. Um 1837 kauften 
ſie von Paſtor Fortlage auf dem Blumeneſch 10 Schſ., 1839 
von den Erben der Witwe Weſtkirch einen Kamp für 525 Tl. 
Gold und 1852 ein der Heger Leiſchaft gehörendes, zwiſchen 


1) Cod. inst. Osnabr. Reſkript v. 28. 6. 1920. 


272 Hoffmeyer, 


der Lengericher Straße und den Martinianer Gründen ſich 
lang hinziehendes Grundſtück, die lange Wieſe genannt, für 
1500 Tl. 1848 erwarb ſie von dem Rektor Stüve einen 
Kamp für 500 Tl. und von Frau Dr. Graff ein an der 
Lotter Straße in der Nähe der Stadt gelegenes Grundſtück 
für 3000 Tl. | 

Die fog. dritte Blumenhalle gehörte der Familie 
Lodtmann, kam durch Erbſchaft an Frau Thorbecke, geb. 
Lodtmann!), die 34 an ihre Tochter, die Frau Wüſte, J an 
eine nach auswärts verheiratete Tochter vermachte. Die 
Martinianer Leiſchaft kaufte 1853 die 34 für 5200 Tl., das 
eine Viertel für 1650 Tl. (Lagerbuch). Sie beſaß jetzt den 
ganzen Bullenort und konnte eine beſſer geregelte Abwäſſe⸗ 
rung des Wüſtengeländes einrichten. Sie nannte ihren 
neuen Beſitz Martinsburg. Das Nebengebäude ver⸗ 
kaufte ſie auf Abbruch. Im Oberſtock des Wohnhauſes hielt 
ſie ihre Verſammlungen ab, unten wohnte der Schütter. 
In Verbindung mit dem Beſitzer der 2. Blumenhalle, 
Hildebrandt, kaufte die Leiſchaft 1854 ein etwa 10 Schſ. 
großes Grundſtück auf dem Blumeneſch und zahlte zu ihrem 
Teile 508 Tl. 1855 erwarb ſie ein Stück des Düttingſchen 
Gartens am Martinitore. (S. 275) und 1858 ein Wieſen⸗ 
grundſtück auf der Wüſte von dem früheren Buchhalter 
Raſch für 666% Tl. Gold (S. 260). 

Buchhalter Raſch gibt in ſeinem Vorſtands⸗Bericht 1849 
über die Größe der Leiſchaftsgrundſtücke an: 

An Wieſen und Weiden 262 Morgen 27 Quadratruten. 


„ Ackerländereien 210 1 66 5 
„ Holzungen 48 60 = 
„ Wegen u. Gewäſſern 25 5 62 15 


546 Morgen 95 Quadratruten. 


1) Thorbecke beſaß eine Tabakfabrik auf der Neuſtadt (jetzt 
Wüſte), war zur weſtfäliſch⸗franzöſiſchen Zeit Adjunkt des Maire 
Stüve und 1813—1830 Bürgermeiſter. 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 273 


Die übrigen Stadttore waren ſeit 1800 abgetragen, als 
letztes 1852 das Haſetor; 1855 geſtattete der Magiſtrat auch 
die Abtragung des Martinitors. Durch die Anlage 
eines Weges vom Tore aus nach der Wüſte mußten die 
dortigen Grundſtücke bedeutend im Wert ſteigen. Bis dahin 
führte ein Fahrweg nach der Altſtädter Wüſte nur aus dem 
Heger Tor. Von der Lotter Straße lief zunächſt der Filler⸗ 
gang in der Richtung der jetzigen Arndtſtraße zu dem 
Dammweg, der bei der Blakendorfer Quelle (Moskau) in 
den Weg zum Brinkhof mündete. In der Richtung der 
jetzigen Straße am Kirchenkamp lief die Wüſtenſtraße 
bis zu den Blumenhallen. Die Martinianer beabſichtigten 
zunächſt einen gemeinſamen Weg vom Plümers Turm auf 
die Wüſte zu führen und boten der Neuſtädter Leiſchaft 
5000 Tl.; dieſe forderte aber 10 000 Tl., weshalb ſich die 
Sache zerſchlug. Dann wollten die Martinianer ſüdlich von 
der Baſtion einen Weg an dem Grenzkanal entlang führen; 
um aber Material zur Auffüllung des neuen Weges zu 
gewinnen, entſchloß ſie ſich, ihn mitten durch die Baſtion 
zu legen. So entſtand die Martiniftraße. 


Buchhalter war ſeit 1845 Schornſteinfegermeiſter Raſch, 
ein tüchtiger und allſeitig geachteter Mann. Er war gewiß 
einer der gewandteſten Buchhalter; ſeine Schriftſtücke ſind 
klar und ſprachgewandt. Da er viel beſchäftigt war, ließ er 
die Rechnungen von anderen ſchreiben.“) In der Rechnung 
von 1856/57 fanden die Reviſoren 1849 Tl. zu wenig ver⸗ 
einnahmt, was ſich hauptſächlich daraus erklärte, daß 
1600 Tl. Ueberſchuß des Vorjahres nicht in Einnahme ge⸗ 
ſetzt waren. Raſch erklärte ſich natürlich zum Erſatz bereit. 


1) Auch Lyra, der wegen eines Nervenleidens 1853—1859 
hier bei ſeiner Mutter in dürftigen Verhältniſſen lebte und 1882 
als Paſtor in Gehrden bei Hannover ſtarb, hat für Raſch ab⸗ 
geſchrieben. Unſere Stadt hat ihm am Haſetor ein Denkmal 
geſetzt. 

Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 18 


274 Hoffmeyer, 


Da aber trotzdem allerlei Gerede entſtand, als habe er be⸗ 
trügen wollen, legte er am 1. 10. 1857 das Amt eines Lei⸗ 
ſchaftsbuchhalters nieder. Daß die Paſſiva damals 43 000 Tl. 
betrug, war nicht bedenklich; das Einzige, was man ihm 
allenfalls vorwerfen konnte, waren die vielen Reſtanten. 
Schon 1849 ſchuldeten 155 Perſonen 824 Tl., 1853 betrugen 
die Rückſtände 1540 Tl. 


Die Zahl der Pferde nahm mehr und mehr ab, ſo daß 
die faſt 10 Malterſ. große Altſtädter Pferdeweide 
nicht völlig ausgenutzt wurde. In 38 Jahren hatten dort 
1335 Pferde geweidet, im Durchſchnitt jährlich alſo 35, in 
einigen Jahren nur 12. Daher beſchloſſen die Heger und die 
Martinianer Leiſchaft 1870, die Pferdeweide aufzuheben 
und den Boden nach dem Verhältnis 259: 711 zu teilen.“) 
Sie zahlten nach dem Vorſchlage des Magiſtrats den drei 
übrigen Altſtädter Leiſchaften für den Verluſt der Weide 
für ihre Pferde eine Abfindung von 2000 Tl., ebenſo für die 
Aufhebung der Rötekuhle 100 Tl. Beide Beträge erhielt 
das Städtiſche Krankenhaus. Dann beſchloß die General⸗ 
verſammlung der Martinianer Leiſchaft am 21. Juni 1872 
einſtimmig eine Teilung des gemeinſamen 
Grundbeſitzes und ernannte behuf Vorbereitung der 
Teilung eine Kommiſſion von 7 Mitgliedern, die der 
nächſten Generalverſammlung am 11. Januar 1873 den 
Vorſchlag unterbreitete, 34 des Vermögens der Leiſchaft nach 
der Zahl der berechtigten Häuſer und / nach der Triftzahl 
zu verteilen. Die überwiegende Mehrzahl ſtimmte dem 
Vorſchlage zu; da aber mehrere dagegen waren, beſchloß 
man, ein Gutachten zweier unparteiiſcher Rechtsgelehrten 
über den anzuwendenden Teilungsfuß einzuholen. Ober⸗ 
gerichts⸗Vizedirektor a. D. Weſterkamp und Kron⸗ 
anwalt a. D. Wolter lieferten ein gründliches, akten⸗ 
mäßiges Gutachten, das zugleich einen wichtigen Bei⸗ 
trag zur Geſchichte der Leiſchaft bildet. Sie ſtimmten dem 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 275 


obigen Vorſchlage zu. 36 des Leiſchaftsvermögens wurden 
auf 118 Häuſer, ?/s auf 358 Triften verteilt. 

In einer Verſaͤmmlung im Friedensſaale am 28. 7. 1874 
beſchloſſen die Intereſſenten, die früher verteilten Garten⸗ 
ſtücke in die Teilung einzubeziehen, ſie aber nach Möglichkeit 
den bisherigen Beſitzern zurückzugeben. Von der Natural⸗ 
teilung ſollten ausgeſchloſſen bleiben: 1. die Forſt, 2. der 
Anteil an der Pferdeweide, 3. das Gelände vor dem Martins⸗ 
tor, das ſchon zu Bauplätzen eingeteilt war, 4. das Gelände 
an der Lotter und der Blumenhaller Straße, welches zu 
Bauplätzen geeignet war, 5. die bereits in 118 Stücke ein- 
geteilte und teilweiſe bereits verkaufte Fläche öſtlich von 
dem Blumenhaller Wege. Der zu verteilende Grundbeſitz 
der Leiſchaft betrug 130 Hektar, der zu 194 515 Mk. geſchätzt 
war.“) 

Das Dreſchhaus wurde meiſtbietend verkauft, die Kuh⸗ 
weide eingeſtellt. Seit 1845 hatte man Vieh von Un- 
genoſſen nicht mehr auf die Weide genommen. Zuletzt 
hielten von den 118 Intereſſenten nur noch 39 Vieh, die 
51 Kühe auf die Weide ſchickten. 1872—1875 ließ die Stadt 
den Martinswall abtragen. Nun legte die Martinianer 
Leiſchaft die Katharinenſtraße mit ihren Neben⸗ 
ſtraßen an. Die Eiſenbahn hat ja das Gelände der Heger 
und der Martinianer Leiſchaft nicht berührt, ihren Wert 
nicht erhöht; aber vor dem Heger und dem Martinitor ent- 
ſtand eine volkreiche Vorſtadt, und in die Kaſſen beider Lei⸗ 
ſchaften floſſen reiche Einnahmen für verkaufte Bauplätze. 
Das von dem Düttingſchen Garten für 595 Tl. angekaufte 
Stück wurde zuſammen mit einem der Leiſchaft gehörenden 
Grundſtück für 48 000 Tl. verkauft. Die Einnahme der 
Martinianer Leiſchaft war weit höher als der geſchätzte 
Betrag. Nach den Rechnungen und der Feſtrede des Buch⸗ 


1) Plan und Regeß betr. die Spezial⸗Teilung der Part. Lai⸗ 
ſchaft. Osnabrück, Lieſecke 1879. 


18* 


276 Hoffmeyer, 


halters Schomaker auf dem letzten Schnatgangsfeſte 
der Leiſchaft wurden in den Jahren 1874 bis 1907 nicht nur 
die Schulden getilgt, ſondern an die Intereſſenten 224 307 
Mark bar und 138 ha 38 a 34 qm Grundſtücke im Werte 
von 241 599,50 Mark, zuſammen alſo 465 906,57 Mark. 
verteilt. Von dieſen reichen Einnahmen ſchenkte die Lei⸗ 
ſchaft außer den Beihilfen für die Kirche zum Bau des 
Stadtkrankenhauſes 2400 Mark. 

Aber auch üppige Schnatgangsfeſte hat die Lei⸗ 
ſchaft gefeiert. 1680 koſtete der „ſnaut“ allerdings nur 2 Tl., 
und 1844 beſchloß der Vorſtand noch: es ſoll auf keinen 
Fall Tanzmuſik veranſtaltet werden; aber das Schnatgangs⸗ 
feſt koſtete 1879 über 1416 Mk., die Muſik 306 Mk., ähnlich 
1866. 

Die Martinianer hatten keine Landſtraße, wohl aber die 
Wege innerhalb ihrer Leiſchaft zu unterhalten, insbe⸗ 
ſondere die neu angelegte Martiniſtraße, die heutige Straße 
Am Kirchenkamp und den Blumenhaller Weg. Durch Ver⸗ 
trag vom 16. 10. 1889 nahm der Magiſtrat der Leiſchaft 
dieſe Pflicht unter folgenden Bedingungen ab: Die Leiſchaft 
zahlt dem Magiſtrat 8000 Tl., überläßt ihm ihr Eigen⸗ 
tumsrecht an den beiden genannten Wegen ſowie an dem 
Schwanenbach mit Uferſtreifen, ſoweit er an der Südſeite 
der Martiniſtraße entlang fließt. Auch muß ſie zuvor den 
Weg am Kirchenkamp vorſchriftsmäßig inſtandſetzen. 

Nachdem die Leiſchaft die Teilung ihrer Grundſtücke 
ſowie den Verkauf ihrer Bauplätze und des Martinianer 
Gehölzes durchgeführt hatte, beſchloſſen die Intereſſenten, 
zum Gedächtnis ihrer Leiſchaft auf einem der Stadt zu 
ſchenkenden Platze neben der Martiniſtraße und der Straße 
Am Kirchenkamp ein einfaches Denkmal zu errichten, ihm 
die mit obiger Inſchrift verſehene Steinplatte einzufügen, 
noch einmal ein Schnatgangsfeſt zu feiern, bei der Gelegen 
heit der Stadt das Denkmal zu überweiſen und dann ihre 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 277 


Leiſchaft aufzulöſen. Nur mit Mühe konnte man den Stein, 
der ſchon eine Reihe von Jahren, die Schrift nach oben ge- 
richtet, als Flurplatte gedient hatte und abgetreten war, 
wiedererlangen und wieder herſtellen. Oberhalb dieſer 
Steinplatte wurde eine neue mit der Inſchrift eingelaſſen: 


Erinnerung an die Martinianer Leiſchaft 1579—1907. 
Gewidmet von den Intereſſenten F. Schomaker, Buch⸗ 
halter, A. Hölſcher, Vorſteher, H. Meyer, Vorſteher. 

Auf dem letzten Schnatgangsfeſte der Leiſchaft, am 
7. Auguſt 1907, enthüllte der Buchhalter F. Schomaker in 
Gegenwart einer zahlreichen Feſtverſammlung das Denkmal 
und übergab es dem Oberbürgermeiſter Dr. Rißmüller, der 
es in den Beſitz und in den Schutz der Stadt Osnabrück 
übernahm. 

Damit löſte auch dieſe Leiſchaft ſich auf. 

Stüve, der 40 Jahre Mitglied der Martinianer Lei⸗ 
ſchaft geweſen iſt und 30 Jahre als Bürgermeiſter das Lei⸗ 
ſchaftsweſen beaufſichtigt hat, ſchrieb 1858: „Durch große 
Unabhängigkeit der Verwaltung, ohne die gewöhnliche Ein⸗ 
miſchung und Beengung von oben iſt hier eine ſo kräftige 
Entwickelung erreicht, ſo feſte Ordnung gehalten, ſo viel 
Gutes geſchaffen, daß dieſer Zeitraum wohl eine ausführ⸗ 
liche Darſtellung verdiente. Unſere Leiſchaften ſind bis zu 
dieſem Augenblick ein lebendiges Bild wahrer hiſtoriſcher 
Entwickelung. Erſt ſeit 300 Jahren aus unſcheinbaren, faſt 
unbekannten Quellen entſproſſen, durch allerlei Mißverſtand, 
Verwirrungen und Kampf gewachſen, zeigen ſie, was freies 
Bürgerleben und Tun vermag“ (Mitt. 5, S. 107). 


Buchhalter der Martinianer Leiſchaft. 


1. Jaſpar Striek (Strick) bis 1593 

2. Cordt Delbrügge, berühmter Goldſchmied 1596—1597 

3. Cordt Teckelebor cht 1597—1602 
4. Joh. Klocker, 


„vorwarer der Marthens Leihup“. . . 1602 —1603 


Hoffmeyer, 
Joh. Haßberg, 


Verwahrer der Martins Leſchaft 


Jürgen Strick, Verwahrer 
Chriſtoffer Teckelnburg 
Jürgen Strick 


Dietrich Jeger 


Cordt (Conradt) von der Ger 
Hermann Witte 
Johann Holſcher 


. Chriſtian Schulte 
Heilmann 
. Gildemeiſter Heinrich Vette, 


wird 1669 Ratsherr 


Johann Redeker 
17. 
Jobſt Henrich Voltlage 


Tewes Spegelberg . 


Hermann Richter 


Jobſt Henrich Voltlage 
Hermann Richter 


Henrich Bödeker 


Johann Henrich Richter 
Johann Arendt Schierke 


Peter Mueß, noch 1721 erwähnt 


. Herbord Böhmer, erwähnt 
Wilhelm Eiſtorff f 
Johann Heinrich Mueß, } 1759 
. Vieregge, f 7. 2. 1762. 
Johann Rudolf Heilmann (7 1787) 
Johann Berend Holſtein 

. Johann Heinrich Riſtenpatt 
. Rudolf Meinershagen 

. Wilhelm Meyer 
Heilmann 


Wilhelm Meyer 


1603 —1604 
1604 —1607 
1607—1611 
1611—1624 


1624 —1626 


1626—1630 
1630—1633 
1633—1637 
1637—1638? 
1638 2 


1657—1669 
1669—1680 
1680—1685 
16851690 
1690 —1693 
16931695 
1695—1697 
16971699 
1699—1714 
1714-1716 
1716— ? 
1736 
1700-1757 
17571759 
1759—1762 
17621787 
17871799 
17991804 
18041811 
1811-1814 


.. 1814—1817 


1817—1820 


Die Osnabrücker Leiſchaften. 
. Soppenberg 


Holſtein 


Johann Eberhard Schröder 


Hoppenberg, T 29. 9. 1844 


Raſch, trat 1. 10. 1857 zurück 


Kaufmann Tiencken 
Wacker 
Wolf, wird Senator 


Chriſtian Friedrich Rohlfing 1 1904 a 
.F. Schomaker 


279 


1821—1824 
1824—1827 
1827—1843? 
1843— 1844 
1845—1857 
1857—1867 
1868—1871 
1872—1892 
1892—1904 
1904—1907 


280 Knoke, 


Neue Mitteilungen 
über Römerfunde bei Iburg. 


Von 
Geh. Studienrat Prof. Dr. Knoke. 


Einige hundert Meter öſtlich des Varuslagers bei Iburg 
befindet ſich das Gehöft des Gaſtwirts Eichholz, auf deſſen 
Grundſtücke, wie das auch nach der Lage der Wohnſtätte zu 
erwarten war, ſich mehrfach römiſche Altertümer vor⸗ 
gefunden haben. 

Schon früher berichtete ich über ein breites, beinah 
ſichelartig geſtaltetes Meſſer!), bei dem indeſſen die 
Schneide auf der äußeren Kante ſich befindet, ſodaß es zur 
Bearbeitung feſterer Gegenſtände, wie Leder, verwandt 
werden konnte. Auch wies ich dabei auf einen eben ſolchen 
im Kaſtell von Kreuznach ausgegrabenen und in den 
Bonner Jahrbüchern 120 S. 306 abgebildeten Riemen⸗ 
ſchneider hin, der den römiſchen Urſprung auch des hier 
beſchriebenen Meſſers erkennen läßt, eine Tatſache, die auch 
von fachkundiger Seite beſtätigt worden iſt. Gefunden 
wurde es, als der Beſitzer des Gehöfts nach Abtragung 
einer 115 Meter hohen Wallhecke bis zu einer Tiefe von 
5½ Meter die Erde weiter aushob. Hierbei kam das Werk⸗ 
zeug auf dem gewachſenen Boden zum Vorſchein. Auch die 
Fundumſtände zeugen ſomit für ſein hohes Alter. 

Neu bekannt gewordene Funde beanſpruchen 
ein noch höheres Intereſſe. Wie mir nämlich Herr Eichholz 
kürzlich mitteilte — und ich habe nicht den geringſten 


1) Es iſt auf Taf. VI meiner „Kriegszüge des Germanicus“ 
II. Aufl. unter 7 abgebildet. Der Fund ſelbſt wurde dem Osna⸗ 
brücker Muſeum übergeben. 


Neue Mitteilungen über Römerfünde bei Iburg. 281 


Grund, an feiner Glaubwürdigkeit zu zweifeln — wurden 
vor längerer Zeit, jedenfalls noch vor meinen Unter ; 
ſuchungen in der dortigen Gegend, wiederholt eiſer ne 
Lanzenſpitzen, im ganzen etwa 20, aus dem Boden 
ſeines Grundſtückes hervorgeholt, aber leider nicht auf⸗ 
bewahrt. Gleichwohl wußte ſich der Beſitzer noch genau 
der Fundſachen, die immerhin ſeine Aufmerkſamkeit erregt 
hatten, zu erinnern. 

Nach ſeiner Beſchreibung waren es, freilich nur noch 
als Bruchſtücke erhaltene vier kantige Klingen von 
durchſchnittlich 5—6 mm Stärke. Nach unten verdickten fie 
ſich etwas, während ſie oben in einer gleichfalls viereckigen 
Spitze endigten. Der Bruch der Klingen war anſcheinend nicht 
bei allen an gleicher Stelle erfolgt; einige mochten indeſſen 
noch eine Länge von annähernd 30 em aufgewieſen haben. 
Wenn ſie auch ſtark verroſtet waren, ſo konnte, wie mein 
Gewährsmann wiederholt behauptete, ihre viereckige Geſtalt 
doch überall noch ſicher nachgewieſen werden. 


Was ſtellten dieſe Gegenſtände dar und wer hat fie 
an jenem Orte eingebüßt? Natürlich kam mir gleich der 
Gedanke, daß es ſich um Waffen handelte, wie ſie von den 
römiſchen Soldaten getragen wurden. Um indeſſen 
Genaueres zu erfahren, fragte ich Herrn Eichholz, ob nicht 
der untere Teil der Spitze aus der Linie der Klingen her⸗ 
ausgetreten ſei, wie das bei den römiſchen Pilen als her⸗ 
kömmlich gilt, ferner, ob nicht das untere Ende eine Tülle 
aufgewieſen habe. Aber auch danach erkundigte ich mich, ob 
etwa am oberen Ende ein Widerhaken ſich befunden habe. 
Er leugnete entſchieden alles dies. 

Würden die letzteren Merkmale vorhanden geweſen ſein. 
ſo würde dieſer Umſtand allerdings den heimiſchen Urſprung 
der Waffen nicht ſchlechthin ausgeſchloſſen haben. Ander⸗ 
ſeits aber ſpricht auch das Fehlen der Verbreiterung der 
Spitze an ihrem unteren Ende nicht gegen die römiſche Her⸗ 


282 Knoke, 


kunft. Denn neben denen mit ausladender Pyramide war 
auch eine andere Art in Gebrauch, bei der die Klinge ohne 
Abſatz oder Ausweitung in eine vierkantige Spitze aus⸗ 
lief, wie das beiſpielsweiſe bei dem in Haltern gefundenen 
und in Band V der „Mitteilungen“ der Weſtfäl. A. K. auf 
Taf. XXXIX unter 1 abgebildeten Pilum der Fall iſt. Die 
Auffindungen bei Iburg entſprechen alſo durchaus der 
normalen Form jener Waffe. 


Das Entſcheidende in der ganzen Frage iſt alſo 
die vierkantige Geſtalt der Klingen mit der 
pyramidalen Spitze, wie ſie bei den Funden von 
Iburg vorgelegen hat. Sie kommt freilich ſonſt nicht bei 
allen römiſchen Pilen vor; vielmehr haben ſich anderswo 
auch ſolche von runder Form gefunden. Aber die erſt⸗ 
genannte Art wird doch regelmäßig nur bei römiſchen 
Waffen angetroffen und iſt neben ihrer ſonſtigen Form ein 
untrügliches Merkmal dieſer; ja ſie iſt für ſie ſo bezeichnend, 
daß ſie ſogar bei den bekannten hölzernen Speeren, wie ſie 
in dem Römerkaſtell von Oberaden vielfach zum Vorſchein 
kamen, den ſogenannten pila muralia, wiederkehrt; denn 
wenigſtens die ſorgfältiger bearbeiteten Speere dieſer Gat⸗ 
tung ſind ebenfalls vierkantig und verlaufen ohne weiteres 
in einer ebenſo geſtalteten Spitze. 


Von Bedeutung iſt nun aber auch die große Menge 
der an der bezeichneten Stelle gefundenen Waffenreſte. 
Denn gerade ihr maſſenhaftes Vorkommen läßt ſich nur 
durch einen ernſten Kampf erklären, in den einſt Römer mit 
Germanen verwickelt wurden, und da dieſer in der Nähe 
des aus anderen Gründen nachgewieſenen Varuslagers bei 
Iburg ſtattgefunden hat, ſo beſtätigt auch der behandelte 
Fund römiſcher Pilen, mag die Kritik ſich dazu ſtellen, wie 
ſie will, die Richtigkeit der Darſtellung, wie ich ſie bereits 
vor vierzig Jahren von der Schlacht im u Walde 
vorgetragen habe. 


Der römische Tumulus bei Iburg. 283 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 


Von 
Geh. Studienrat Prof. Dr. Knoke. 


Um zu einem richtigen Verſtändnis der kürzlich ge⸗ 
wonnenen Funde von Iburg zu gelangen, ſind folgende Tat⸗ 
ſachen voraufzuſchicken. 

Seitdem die römiſche Herrſchaft durch Cäſar bis zum 
Rhein ausgedehnt worden war, verſuchten die Römer noch 
weiter vorzudringen und Deutſchland zu erobern. Die zwei 
Züge, die der genannte Feldherr ſelbſt unternahm, konnten 
freilich nur als Rekognoſzierungen angeſehen werden. Wohl 
aber verfolgte der Kaiſer Auguſtus ernſtlich den Plan, 
die Reichsgrenze wenigſtens bis zur Elbe vorzuſchieben, eine 
Abſicht, die auch wirklich in Erfüllung zu gehen ſchien. 
Drangen doch feine Stiefſöhne Druſus und Tiberius wirklich 
nacheinander bis zu dieſem Fluſſe vor, während L. Domitius 
Ahenobarbus ſogar noch darüber hinaus gelangte. 

Bereits ſchienen ſich die Deutſchen an die Fremdherr⸗ 
ſchaft zu gewöhnen; ihre Fürſten, wie Armin und ſein 
Bruder Flavus, nahmen Kriegsdienſte bei den Römern, 
und Männer, wie der Schwiegervater Armins, Segeſtes, 
erwieſen ſich als Vorkämpfer für die Herrſchaft der fremden 
Eroberer. Schon konnte es daher Auguſtus, wie er glaubte, 
wagen, eine geordnete Regierung bei uns einzuführen. In 
dieſem Sinne verſtand denn auch der neue Statthalter 
Varus ſeine Aufgabe. 


284 Knoke, 


Aber die Deutſchen erkannten bald, daß dieſer mehr 
Juriſt und Verwaltungsbeamter als Feldherr war, und da 
er noch dazu einer gewiſſen Vertrauensſeligkeit ſich hingab, 
ſo glaubte Armin, der fähigſte und tatkräftigſte unter den 
deutſchen Fürſten, es ſei nunmehr die Zeit gekommen, das 
Joch der Fremdherrſchaft abzuſchütteln, und in der Tat 
konnte auch kein Beſſerer die Leitung der Erhebung über⸗ 
nehmen, als dieſer Mann, der in ſeltenem Maße die Fähig⸗ 
keiten eines Feldherrn und Staatsmannes vereinigte. 

Das führte zur Vernichtung von drei römiſchen Legionen 
ſamt ſechs Kohorten bundesgenöſſiſcher Truppen nebſt drei 
Alen Reiterei, eines Heeres von nahezu 20 000 Mann. 


Man hat die Walſtatt der Schlacht im Teuto⸗ 
burger Walde an den verſchiedenſten Stellen unſeres 
Vaterlandes geſucht, und Hunderte von Schriften nebſt 
Tauſenden von Abhandlungen ſind über dieſen Gegenſtand 
geſchrieben worden, deren gewaltige Zahl zwar das lebhafte 
Intereſſe für die fraglichen Begebenheiten zeigt, die aber 
anderſeits auch wieder Zeugnis davon ablegt, wie die Ver⸗ 
faſſer meiſt mit unzureichenden Mitteln an die Arbeit ſich 
begeben haben oder die Methode eine falſche war. 

Ich habe ſchon vor 40 Jahren geſchrieben, das erſte 
Wort in dieſer Angelegenheit habe die 
Philologie zu ſprechen. Auch war es eigentlich 
ſelbſtverſtändlich, daß man von den ſchriftſtelleriſchen 
Quellen auszugehen hatte, während die einſeitige Arbeit von 
Archäologen oder militäriſchen Schriftſtellern nur auf Ab⸗ 
wege führen konnte. Würde man doch auch den gegenwär⸗ 
tigen Funden ratlos gegenüberſtehen, wenn nicht die philo⸗ 
logiſche Arbeit erſt den Boden für das Verſtändnis dieſer 
Auffindung geebnet hätte. Aber ebenſo ſelbſtverſtändlich war 
es auch, daß nur der ein Wort mitzuſprechen habe, der im⸗ 
ſtande war, die Sprache der griechiſchen und römiſchen 
Schriftſteller, insbeſondere des Tacitus, richtig zu verſtehen, 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 285 


und dazu war allerdings ein beſonderes Studium er⸗ 
forderlich, während die Vernachläſſigung dieſer Tätigkeit 
zu den wunderlichſten Hypotheſen führen mußte, was dann 
ſchließlich eine oberflächliche Kritik zu der allerdings recht 
bequemen Aeußerung veranlaßte, die ſchriftſtelleriſchen 
Quellen reichten nicht aus, um zu einem befriedigenden 
Ergebnis zu gelangen. 

Ich muß es mir an dieſer Stelle verſagen, auf die vielen 
Irrtümer einzugehen, denen auch angeſehene Forſcher unter⸗ 
lagen und die in ſich zuſammenfallen, ſobald wir die Worte 
unſerer Gewährsmänner einer richtigen Deutung unter⸗ 
ziehen. Nur einige Punkte möchte ich hier erwähnen. 

So ſagt Tacitus, daß Germanicus bei dem Beſuch des 
Teutoburger Schlachtfeldes zuerſt auf das erſte Lager des 
Varus und weiterhin (dein) auf das zweite ſtieß. Der Aus⸗ 
druck dein beweiſt das zur Genüge.!) Damit fallen 
aber alle Hypotheſen, die den Varus in 
einer Richtung vorgehen laſſen, die dem 
Zuge des Germanicus entgegen war. 

Derſelbe Schriftſteller ſagt, daß medio campi, d. h. 
(natürlich der Hauptſache nach) zwiſchen den beiden Lagern“) 
des Varus, die Gebeine der in der Schlacht gefallenen 
Römer unbeſtattet lagen. Damit iſt bewieſen, daß die 
Schlacht neben dem zweiten Lager ihr Ende 
erreicht hatte, alle Hypotheſen alſo, die von drei oder 
gar von vier Schlachttagen reden, auf Irrtum beruhen. 

Caſſius Dio berichtet, daß das Heer des Varus wäh⸗ 
rend eines tagelang fortgeſetzten Marſches 
durchgebirgiges Gelände, aus dem man ſich nicht 
entwinden konnte, kämpfte. Hieraus folgt, daß das 
Heer ſich zwiſchen zwei Gebirgswänden fort- 


) Vgl. des Verfaſſers „Bemerkungen zu dem Sprachgebrauch des 
Tacitus“. Berlin, Weidmann 1925. S. 12 f. 
) Desgl. S. 14. 


286 Knoke, 


bewegt hat, wie ſie bei Iburg vorhanden ſind, daß aber 
die Durchquerung eines Gebirges, wie bei Detmold, nicht 
in Frage kommen kann.“) 

Weiter wird von Tacitus mitgeteilt, daß gleich nach dem 
Beſuch des Schlachtfeldes Germanicus mit Armin in einen 
Kampf zwiſchen Bergen und Sümpfen (Mooren) geriet. Dieſe 
Schlacht iſt nun aber bei Barenau nördlich von 
Osnabrück durch die Uebereinſtimmung des Geländes mit 
dem Bericht wie durch die daſelbſt gefundenen Römer⸗ 
münzen wirklich nachgewieſen.) Dadurch rückt 
aber das Schlachtfeld des Teutoburger Waldes von neuem 
aus den öſtlichen Gegenden in das Osnabrücker Bergland. 
Dazu kommt nun aber noch folgende Erwägung. 

Germanicus, der Stiefenkel des Auguſtus, der nach 
Varus den Oberbefehl über die rheiniſchen Truppen über⸗ 
nommen hatte, war i. J. 15 ausgezogen, um die Schmach 
des Jahres 9 wieder wettzumachen. In drei Heerhaufen 
vollzog ſich der Vormarſch. Cäcina ging von Caſtra Vetera 
geradeswegs zur Ems. Die Reiterei begab ſich vom Nieder⸗ 
rhein aus ebenfalls dorthin, während Germanicus mit der 
Flotte durch die Nordſee und ſodann die Ems hinauf fuhr. 
Bei Rheine müſſen ſich die verſchiedenen Truppen getroffen 
haben. Dann wurde das Land der Brukterer heimgeſucht. 
Als Germanicus nun zwiſchen Ems und Lippe ſtand, ſah 
er ſich durch die Nähe des Teutoburger Schlachtfeldes, wo 
die Römerleichen noch immer unbegraben lagen, veranlaßt, 
ſich dorthin zu begeben, um eine Beſtattung der Gefallenen 
vorzunehmen. Darauf erfolgte die Schlacht von Barenau 
mit dem Ergebnis, daß der römiſche Feldherr feinen Rück⸗ 
zug zur Ems antreten mußte, und Tacitus berichtet, er 
habe nach Erreichung des Fluſſes die Reiterei, die ihn im 


„) Vgl. des Verfaſſers „Kriegszüge des Germanicus“. Berlin, 
Weidmann 1922. II. Aufl. S. 114. 
2) Desgl. S. 183 ff. 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 287 


Gegenſatz zu dem Beginn des Feldzuges bis dorthin be⸗ 
gleitet hatte, am Nordſeeſtrande entlang zum Rhein zurück⸗ 
geſandt, was möglich war, weil es damals einen Zuiderſee 
noch nicht gab. 

Aus dieſer Mitteilung folgt nun aber mit aller Sicher⸗ 
heit, daß Germanicus die Ems nur an ihrem 
Unterlauf erreicht haben kann. Dann hatte in 
der Tat die Reiterei in der angewieſenen Weiſe den kürzeſten 
Weg zum Rhein. 

Wie aber konnte Germanicus nach der voraufgehenden 
Schlacht die Emsmündung erreichen? Doch nur, wenn er 
öſtlich um den Dümmer, ſowie das große Moor herum und 
über das Oldenburger Geeſtland dorthin ſich begab. Jeder 
andere Weg würde ihm die Möglichkeit geſtattet haben, die 
Reiterei auf dem Wege heimzuſenden, auf dem ſie her⸗ 
gekommen war. Und nun frage ich, ob es möglich war, daß 
die Schlacht des Jahres 15 und der voraufgehende Beſuch 
der Teutoburger Walſtatt weit im Oſten bei Detmold oder, 
wie man auch gemeint hat, im Arnsberger Walde oder ſonſt⸗ 
wo in Weſtfalen ſtattgefunden hat, wenn Germanicus einen 
Weg wie den beſchriebenen zur unteren Ems antreten mußte? 

Man ſieht, daß unſere ſchriftſtelleriſchen Nachrichten doch 
nicht völlig unzureichend ſind, um die Teutoburger Wal⸗ 
ſtatt in unſer Bergland zu verlegen. Mit keiner einzigen 
Mitteilung der Quellen ſteht dieſe Annahme vielmehr in 
Gegenſatz, während jede andere mit ihnen uns in unlös⸗ 
baren Widerſpruch verſetzt. 


Nach dieſen Ausführungen wird es möglich ſein, die 
Funde richtig zu verſtehen, die vor kurzem in der Nähe von 
Iburg an das Tageslicht gekommen ſind. 

Der Abſchnitt des Waldes bei Iburg, der unter dem 
Namen des „offenen Holzes“ bekannt iſt, weiſt eine Menge 
Bodenerhebungen auf, die zumeiſt aus natürlichen Bil- 


288 Knoke, 


dungen beſtehen, zumteil aber auch auf Kulturen zurück⸗ 
zuführen ſind. Daher konnte es kommen, daß ein Hügel, 
der zwiſchen ihnen lag, ſo lange der Aufmerkſamkeit der 
Forſcher ſich entziehen durfte. Dazu kam, daß er infolge 
verſchiedener Eingriffe, die durch Natur und Menſchenhand 
geſchehen waren, ſeine urſprüngliche Geſtalt bis zur Un⸗ 
kenntlichkeit verloren hatte. 

Unter dieſen Umſtänden war es denn ein günſtiger Zu⸗ 
fall, daß bei Anlegung eines Rohres, das die vor kurzem 
errichtete Iburger Badeanſtalt mit Waſſer verſorgen ſollte, 
der Hügel berührt und bei dieſer Gelegenheit eine Urne 
angeſtoßen wurde. Dieſe ging natürlich in Trümmer; 
einige Scherben aber bekam ich doch zu Geſicht. 

Hierbei entging es mir gleich anfangs nicht, daß es 
Scherben römiſchen Urſprungs waren und es ſich für den 
Fundort um einen römiſchen Leichenhügel handeln müſſe. 
Daher wandte ich mich als ſtaatlich beſtellter Pfleger für 
kulturgeſchichtliche Bodenaltertümer im Regierungsbezirk 
Osnabrück an den Herrn Regierungspräſidenten hierſelbſt 
mit dem Erſuchen, bis zu einer von mir vorzunehmenden 
planmäßigen Unterſuchung des Hügels dieſen mit Beſchlag 
zu belegen, was um ſo notwendiger war, als von un⸗ 
berufener Hand bereits Bohrungen in den Körper des Erd⸗ 
denkmals vorgenommen worden waren. Zu meiner Freude 
wurde mir denn auch angeſichts der Gefahr, die für die 
wiſſenſchaftliche Verwertung des Gegenſtandes vorlag, die 
ſofortige Inangriffnahme der Unterſuchung ermöglicht und 
die im gegebenen Falle erforderliche miniſterielle Genehmi⸗ 
gung erwirkt. 


So habe ich denn in der Zeit vom 9. bis 18. Auguſt mit 
© Arbeitern, die mir von der Forſtverwaltung zur Ver⸗ 
fügung geſtellt wurden, die Grabungen durchgeführt, zu 
denen mir durch den Osnabrücker Muſeumsverein in 
dankenswerter Weiſe die nötigen Mittel bereitgeſtellt wurden. 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 289 


Nachdem die erſten Meſſungen und photographiſchen Auf⸗ 
nahmen erfolgt waren, wurde ſofort mit der Arbeit be⸗ 
gonnen, nicht in der einſt beliebten Weiſe, daß ein breiter 
Graben durch die Mitte des Erdhaufens gezogen oder eine 
allmähliche Abdeckung von der Spitze bis zum Boden vor⸗ 
genommen wurde, ſondern ſo, wie ich es bei anderen Ge⸗ 
legenheiten mit Erfolg erprobt hatte, indem ich zunächſt auf 
einer Seite vom unteren Rande aus ſtufenweiſe nach und 
nach zur mittleren Höhe anſtieg, um die ſo ſtehengebliebenen 
Stufen ſpäter der Reihe nach abzutragen. Dieſes Verfahren 
hat den Vorteil, daß die Lage der bloßgelegten Altertümer 
ſofort durch Meſſungen feſtgeſtellt und die ausgehobene Erde 
jedesmal bequem hinter die noch vorhandenen Stufen 
zurückgeworfen werden kann. 


Sehr erſchwert wurden die Arbeiten und deren Ergeb⸗ 
niſſe beeinträchtigt durch verſchie dene große Buchen, 
die auf der Höhe ſtanden und ihre Wurzeln 
tief in den Boden eingetrieben hatten. Die 
Buchen aber zu entfernen, war leider unſtatthaft. 


Ferner war der Lehm, aus dem die ganze Maſſe aus⸗ 
ſchließlich beſtand, nicht nur für die Arbeit beſchwerlich, 
ſondern war auch ſchuld daran, daß die eiſernen Gegenſtände, 
die doch, wie die vielfach gerötete Erde mit kleinſten Brocken 
dieſes Metalls bewies, einſt in Menge vorhanden geweſen 
ſein mußten, faſt ganz zergangen waren, da ſich bekannter⸗ 
maßen im Lehm das Eiſen nicht behauptet. 

Endlich war ein großer Teil des Hügels in 
der Vergangenheit abgetragen worden, 
vermutlich, um Niederungen im Holze damit auszufüllen. 
Wenigſtens auf der Nordſeite und Südſeite war das der 
Fall geweſen; denn hier wölbte ſich, wie man doch hätte er⸗ 
warten dürfen, das Erdreich keineswegs unmittelbar ſchon 
vom äußeren Rande aus empor, ſondern ſtieg anfangs faſt 
unmerklich, dann aber plötzlich ſteiler bis zur Spitze hinan. 

Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 19 


290 | Knoke, 


Und nun gar hatte im Oſten ein vorbeifließen⸗ 
der Bach, Kohlbach genannt, unter Veränderung ſeines ehe⸗ 
maligen Laufs ſich dem Hügel genähert, ihn unterſpült und 
ſchließlich den lockeren Erdaufwurf bis zur 
Mitte losgeriſſen.) Urſprünglich hatte der Hügel 
bis weit über den Bach hinausgereicht. Ja dieſe Eingriffe 
der Natur müſſen bis in die neueſten Zeiten fortgedauert 
haben. Denn zwei am oberen Rande ſtehende, etwa 130 Jahre 
alte Buchen hatten es zwar verhindern können, daß der 
Boden, auf dem ſie ſtehen, mit abſtürzte, aber mächtige 
Wurzeln hängen gleichwohl, nachdem ein Teil der Erde 
unter ihnen weggeriſſen worden war, nunmehr in der Luft. 
Damals aber, als ſie heranwuchſen, war natürlich ihr Nähr⸗ 
boden noch vorhanden geweſen. 

Die urſprüngliche Größe des Hügels war ſehr be⸗ 
trächtlich. Vom nördlichen bis zum ſüdlichen Rande betrug 
der Durchmeſſer 24 m, und daß wir mit unſerer Meſſung 
nicht zu weit ausgeholt hatten, bewieſen die Fundſtücke, die 
wir gerade an den Enden antrafen. Die Länge des Durch⸗ 
meſſers in weſt⸗öſtlicher Richtung konnte allerdings infolge 
der auf der Oſtſeite eingetretenen Zerſtörungen nicht mehr 
ausgemeſſen werden. Unter der Vorausſetzung jedoch, daß 
der Hügel ehemals eine kreisrunde Geſtalt beſeſſen hat, 
worauf auch die neben dem Bache ſtehengebliebenen Ränder 
hinweiſen, war der zweite Durchmeſſer gewiß wohl nicht 
geringer, als der erſtgenannte. 

Der natürliche Boden neigt ſich etwas in öſtlicher Rich⸗ 
tung. Daher wurde im Weſten nur eine Höhe von 3 m 
vom gewachſenen Boden aus gemeſſen. Auf der Oſtſeite da⸗ 
gegen ergab dieſelbe Meſſung eine Höhe von 4 m. 2) Nun 


) Die Zerſtörung iſt auf dem Bilde J, das von Süden aus 
aufgenommen wurde, einigermaßen zu erkennen. 

2) Als Maßſtab dient auf dem Bilde I ein Mann von 1,75 m 
Größe, wobei zu berückſichtigen iſt, daß er nicht auf dem gewachſenen 
Boden ſteht, der hier etwa 50 em tiefer liegt. 


Der römische Tumulus bei Iburg. 291 


hat offenbar in früheren Zeiten auch auf der Höhe — 
vielleicht, um das Pflanzen von Bäumen zu erleichtern — 
eine Abtragung von Erde ſtattgefunden; denn die 
ebene Fläche von 9,50 zu 5,60 m Ausdehnung, in der die 
Spitze des Hügels ſich vor der Ausgrabung darſtellte, kann 
keine urſprüngliche geweſen ſein. Denkt man ſich demnach 
die hier abgenommene Erde wieder hinzu, ſo muß die 
einſtige Höhe des Aufwurfs, je nachdem man von Weſten 
oder Oſten aus die Meſſung anſtellt, mindeſtens zu 4, bezw. 
5 m, wahrſcheinlich aber als noch beträchtlicher angenommen 
werden. 


Die Arbeiten wurden vom weſtlichen Abſchnitte 
aus, wo die Bäume am wenigſten hinderten, begonnen, und 
hier zeigte ſich gleich am erſten Tage eine erhebliche 
Menge Scherben, während allerdings nur eine einzige 
Urne, ) die Um vom Rande entfernt auf dem gewachſenen 
Boden in faſt liegender Stellung angetroffen wurde, in einem 
einigermaßen wohlerhaltenen Zuſtande geſichert werden 
konnte. Eine zweite, noch beſſer erhaltene Urne?) 
fand ſich ſpäter auf der Südſeite ebenfalls nahe dem Rande 
in derſelben Tiefe und Lage. Die erſtere war mit einem 
Henkel verſehen, die andere dagegen henkellos. 

Die Gefäßreſte, die ausgehoben wurden, waren ziemlich 
dünnwandig, durchſchnittlich nur 5 mm dick, teilweiſe 
aber noch dünner. Nur die Ränder waren bis zu 10 mm 
ſtark. Dieſe waren auch härter, im übrigen waren die 
Scherben im feuchten Zuſtande weich. 

Die Größe der Töpfe war ſehr verſchieden ge⸗ 
weſen. Der am Südrande ausgehobene hat nur einen 
ſtärkſten Durchmeſſer von 14 em und einen ſolchen des 
inneren Randkreiſes von 7,5 em bei einer Höhe von 12 em. 


1) Sie iſt auf Taf. II unter 1 abgebildet. 
) Dieſe iſt auf derſelben Tafel unter 2 wiedergegeben. 


19* 


292 Knoke, 


Bei den meiſten Töpfen konnte durch die Form des Randes 
feſtgeſtellt werden, daß ihre Größe nicht bedeutender geweſen 
war. Andere ließen aus den erhaltenen Stücken auf einen 
Umfang des inneren Randkreiſes von 22 cm ſchließen. Die 
Größe dieſer hatte alſo das Dreifache betragen. Wurden 
die kleineren Gefäße, die die Mehrzahl ausgemacht haben, als 
Eßtöpfe von den einzelnen Soldaten benutzt und auf den 
Märſchen getragen, ſo müſſen wir die größeren, die auch 
gemeinhin ſtärkere Wände und Ränder zeigen, auch ein 
gröberes Ausſehen haben, als Kochtöpfe in Anſpruch 
nehmen. Denn daß es ſich auch um Gefäße dieſer Art ge⸗ 
handelt hat, geht allein ſchon aus dem Funde eines wohl⸗ 
erhaltenen Tonſtückes hervor, das eins der drei Beine eines 
regelrechten Kochtopfs dargeſtellt hat. 

Die Verzierung der Töpfe beſtand regelmäßig, 
wenn auch nicht immer, in einer größeren Zahl 
von Wulſten oder Strichen, die unter dem Rande 
um das Gefäß herumliefen.“) Am Bauche fehlten fie ſtets. 
Auch ſonſtige Verzierungen kommen nicht vor. Von Inter⸗ 
eſſe iſt jedoch, daß ſich an einer Scherbe 3 em unterhalb des 
Randes ein Fabrikſtempel in Form eines achtſpeichigen 
Rades von 2 em Durchmeſſer eingeprägt findet.?) Gegen⸗ 
über auf der Innenſeite ſieht man noch die Stelle, an der 
mit dem Finger im noch weichen Ton bei Herſtellung des 
Stempels ein Gegendruck ausgeübt wurde. 

Als eine beſondere Eigentümlichkeit der keramiſchen 
Funde unſeres Leichenhügels muß es bezeichnet werden, daß 
ſämtliche Randſtücke, die gefunden wurden, ohne 


1) Vgl. die Abbildungen auf Taf. III. 

) Er iſt auf Taf. IV unter 2 zu erkennen. Auch Hölder, die 
Formen der römiſchen Tongefäße, Stuttgart 1897, verzeichnet auf 
Taf. XXII unter 10 einen Stempel in Form eines vierſpeichigen 
Rades. Die Sterne, die auf fränkiſchen Gefäßen vorkommen, ſind 
kleineren Umfangs und auch ſonſt von der hier wiedergegebenen 
Marke ſehr verſchieden. 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 293 


Ausnahme den Schrägrand zeigen mit der mehr 
oder weniger ausgeprägten Höhlung, die die Aufnahme eines 
Deckels ermöglichen ſollte, obwohl ſolche Deckel hier ſich 
nicht gefunden haben. Kommen ſie doch auch unter ſonſtigen 
Ausgrabungsfunden im ganzen nur ſelten zum Vorſchein. 
Bei einzelnen Stücken iſt die Aushöhlung eine zwei⸗ 
gliedrige) offenbar, um je nach Bedürfnis einem größeren 
oder kleineren Deckel die Aufnahme zu geſtatten. 

Infolge der größeren Stärke der Randſtücke ſind dieſe 
natürlich wohlerhalten. Konnten doch allein auf 
dem Weſtabſchnitte des Hügels 130 ver⸗ 
ſchiedene Stücke dieſer Art ausgehoben 
werden, die in den äußeren Teilen des Erddenkmals von 
unten auf bis oben hin, wenn auch vorzugsweiſe weiter 
unten, angetroffen wurden. Im Kern des Hügels fehlten 
ſie dagegen völlig. Der Umſtand indeſſen, daß die Scherben 
zumteil ſelbſt unmittelbar unter der oberen Decke lagen, 
beſtätigt wieder die Annahme, daß dereinſt eine Abtragung 
der Spitze vorgenommen worden iſt. 

Anders war das Ergebnis auf den übrigen 
Seiten. Hier kamen Randſtücke nebſt anderen Scherben 
nur vereinzelt vor, im ganzen nur 15 jener Art, wobei aller⸗ 
dings berückſichtigt werden muß, daß an dieſen Stellen 
wegen der hindernden Bäume und ihrer weit ausholenden 
Wurzeln die Grabung nicht vollſtändig ſein konnte. Doch 
iſt das ſeltenere Vorkommen von Scherben auf der Nordſeite 
und Südſeite — von der Oſtſeite nicht zu reden — 
eine Beſtätigung der Wahrnehmung, daß hier die 
Erde in früheren Zeiten abgetragen worden war. Da 
übrigens die Randſtücke, die in ſo großer Menge gefunden 
wurden, durchweg in der Erde zerſtreut lagen, 


1) So bei Taf. V, 1. Sie entſpricht dem in den Mitteilungen 
der Weſtfäl. Altert. Kommiſſion II Taf. XXXVI, 24, gezeichneten 
Rande. 


294 Knoke, 


dazu im einzelnen immer kleine Unter⸗ 
ſchiede aufweiſen, ſo iſt der Schluß geboten, daß 
beinahalle jedesmal einem beſonderen Ge⸗ 
fäße zugehört haben. Iſt es doch ſchwer, unter den 
145 Randſtücken auch nur zwei als zu demſelben Topfe zu⸗ 
gehörig nachzuweiſen. 

Schon die Stellung des Randes zum Halſe iſt ſehr ver⸗ 
ſchieden, wenn er auch niemals bis zur Geſtalt des Steil⸗ 
randes, der bei fränkiſchen Gefäßen die Regel bildet, ſich 
erhebt. Bei den meiſten Stücken ſteht er mehr oder weniger 
ſenkrecht zum Halſe, bei anderen iſt der Winkel größer. 
Mehrfach kommt jedoch auch eine runde Umbiegung beim An⸗ 
ſatz der Gefäßlippe vor. Meiſt iſt die Außenkante verdickt, zum 
Teil fehlt aber auch die Verdickung. Bei einigen wächſt die 
Lippe nach unten aus, bei anderen wieder nach oben; doch 
findet ſich auch eine beiderſeitige Verdickung, nach unten wie 
nach oben. Bei den einen iſt die Aushöhlung ſtärker, bei 
anderen wieder geringer. Manche Ränder ſind auf der oberen 
Fläche mit einem feinen Strich verſehen, bald neben der 
Außenkante, bald auf der entgegengeſetzten Seite; bei 
anderen wieder iſt die Beſtrichelung eine doppelte. Auch die 
Breite des Randes ſchwankt ſehr. Dazu kommt die Ver⸗ 
ſchiedenheit in der Größe des Geſchirrs wie in ſeiner Fär⸗ 
bung. Ebenſo wechſeln die Verzierungen des Halſes. Bald 
löſen ſich Striche und Wulſte ab, bald gibt es nur das eine. 
Selten fehlt beides. Auch auf der Innenſeite zeigen ſich viel⸗ 
fach Wulſte in wechſelnder Zahl, bei anderen Gefäßen gibt 
es nur Striche, die damit die durch die Töpferſcheibe vor⸗ 
genommene Drehung verraten.“) Kurzum, die Ver⸗ 
ſchiedenheit der Formen im einzelnen iſt un⸗ 
endlich bei Feſthaltung der Uebereinſtim⸗ 
mung, eine merkwürdige Vereinigung von Vielheit und 
Einheit. | 


1) Als Proben dienen die Abbildungen auf Taf. V. 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 295 


Das zwingt eben zu der Folgerung, daß die Zahl der 
in Betracht kommenden Gefäße nur wenig der der 
gefundenen Randſtücke nachgegeben haben wird, und hat, 
wie doch angenommen werden muß, auf allen Seiten des 
Hügels urſprünglich das gleiche Verhältnis vorgelegen, ſo 
muß das für ſämtliche Töpfe, die für den Leichen⸗ 
hügel ihre Randſtücke hergegeben haben, eine Zahl von 
weit über 400 ergeben. 


Hierbei muß indeſſen folgendes erwogen werden, 
zunächſt, was das Verhältnis der Randſtücke zu 
den ſonſtigen Scherben betrifft. Von den letzteren 
wurde zwar ein ganzer Korb voll ausgehoben und 
die Funde, weil ſie nichts Beſonderes boten und für die 
Sammlungen des Muſeums wertlos waren, nicht, wie die 
übrigen Funde, deſſen Räumen einverleibt, ſondern bis auf 
einige Proben weggeworfen. Aber ihre Zahl entſprach 
gleichwohl nicht der Menge der Randſtücke. Ferner aber, 
wenn dieſe bei ihrer Verſchiedenheit im einzelnen jedesmal 
beſonderen Gefäßen zugehört haben müſſen, wo ſind dann 
ihre Ergänzungsſtücke geblieben? Daß ſie etwa beim 
Pflanzen oder Ausroden von Bäumen verloren gegangen 
ſeien, würde keine genügende Antwort auf dieſe Frage 
geben. Wir werden daher annehmen müſſen, daß von vorn⸗ 
herein die einen wie die anderen Scherben als Bruchſtücke 
in den Hügel bei ſeiner Aufſchüttung gelangt ſind gemäß 
einer Sitte, wie ſie auch ſonſt bei Aufdeckung von Leichen⸗ 
hügeln vielfach beobachtet worden iſt. Sie waren eben 
Spenden der Soldaten, die ſie ihren Bekannten in derſelben 
Weiſe darbrachten, wie wir bei Begräbniſſen unſeren An⸗ 
gehörigen zu Ehren einige Handvoll Erde in das Grab zu 
werfen pflegen. Sie waren Erſatz für vollſtändige Aſchen⸗ 
urnen, und ihre Verwendung hatte nur eine ſymboliſche 
Bedeutung. In dem gegebenen Falle geſchah das abgekürzte 

Verfahren gewiß ſchon aus militäriſchen Gründen auf An⸗ 


296 Knoke, 


ordnung der Heeresleitung, wodurch Raum und Zeit geſpart 
wurde, ſodaß es auch zweifelhaft iſt, ob etwa die wenigen 
Urnen, die noch dazu in liegender Stellung im Hügel ge⸗ 
funden wurden, wirklich Aſche geborgen haben. Ja das 
Einſammeln von Aſche in beſondere Urnen würde auch 
zwecklos geweſen ſein, da die, welche dieſe ihren Angehörigen 
etwa ſpenden wollten, gar nicht wiſſen konnten, weſſen Aſche 
ſie in die Urnen taten. Vielmehr bot der Vorgang, wie er 
ſich vollzog, für die Soldaten die einzige Möglichkeit, den 
gefallenen Kameraden gegenüber ihrer Teilnahme einen 
bleibenden Ausdruck zu verleihen. Zudem ermöglichte das 
beobachtete Verfahren eine Beteiligung von vielen hundert 
Leidtragenden an der Darbringung. Vergegenwärtigen wir 
uns alſo, daß Randſtücke und ſonſtige Scherben in einer Auf⸗ 
machung und Zahl, wie ſie ohne gleichen war, während 
ſeiner Aufrichtung in den Hügel geworfen wurden, dann 
gewinnen wir die Vorſtellung einer gewal⸗ 
tigen Menſchenmaſſe, die mittrauernd an 
der Leichenfeier ſich beteiligte. 


Und doch iſt dies nicht das wichtigſte Ergebnis der Aus⸗ 
grabung. Bedeutungsvoller iſt, daß im Innern des 
Hügels eine Brandſtätte von großer Aus⸗ 
dehnung feſtgeſtellt werden konnte, die auch 
auf allen Seiten an den abſichtlich ſtehen gebliebenen 
Wänden in einem bis zu 30 cm breiten Streifen noch gegen⸗ 
wärtig zu erkennen iſt.“) 

Der größte Teil der Brandfläche mußte allerdings ab⸗ 
getragen werden, einmal, um feſtzuſtellen, ob ſie ſich nach 
dem Innern zu weiter fortſetzte, ſodann aber auch, weil 
es wünſchenswert war, wenigſtens von einer Seite her 
einen Einblick in die Mitte des Hügels zu gewinnen, was 
denn auch von Weſten her ermöglicht wurde, ohne daß in⸗ 


) Vgl. Taf. VI. Es iſt der zwiſchen a und b verlaufende Strich. 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 297 


deſſen im übrigen an der freigelegten Stelle etwas Be⸗ 
ſonderes zu entdecken war. . 


Ob die Brandſtätte kreisrund war, konnte wegen der 
Zerſtörungen im Oſten nicht mehr feſtgeſtellt werden; ihre 
Mächtigkeit war nach dem bald breiteren, bald ſchmaleren 
Streifen in den Wänden zu urteilen, wechſelnd.“) Ebenſo 
war ihre Höhenlage nicht dieſelbe; im Durchſchnitt befand 
fie fi) aber 11% m oberhalb des Bodens. Darüber lagerte 
eine Schicht aſchgrauer Maſſe, wiederum von verſchiedener 
Stärke, während unterhalb die Erde zunächſt hart, ganz zu 
unterſt aber wieder locker war. Für den Durchmeſſer der 
Brandfläche konnte in nord⸗ſüdlicher Linie eine Länge von 
14 m feſtgeſtellt werden. Die weſt⸗öſtliche Ausdehnung ließ 
ſich freilich aus dem angegebenen Grunde nicht mehr voll⸗ 
ſtändig ermitteln; immerhin aber betrug ſie, ſoweit die 
Meſſung reichte, 10 m. So ergab ſich eine Fläche von be⸗ 
deutender Größe, auf der große Maſſen von e ver⸗ 
brannt werden konnten. 


Den Boden für die Brandſtätte bildete eine Lage 
von Steinen, die aber durch den Brand gerötet und 
gänzlich zermürbt waren. Dadurch erklärt ſich auch der 
rote Streifen, wie er in den ſtehengebliebenen Wänden 
noch deutlich zu erkennen iſt. Auch rund um die Brandfläche 
zog ſich ein Kranz von Steinen in einer Breite von 
20—30 cm, Dieſe waren vom Brande ebenſo gefärbt 
und befanden ſich ſtets in einem bröckeligen Zuſtande. Dazu 
zeigte ſich außerhalb der Steinpackung auf allen Seiten 
Holzkohle, die namentlich im Weſten maſſenhaft die 
bloßgelegten Wände ſchwärzte. Auf der entgegengeſetzten 
Seite waren die Kohlen natürlich nicht mehr wahrzunehmen. 
ſoweit ſie durch den Kohlbach weggeſpült worden 
waren. 


) Das iſt auf Taf. VI deutlich zu erkennen. 


298 Knoke, 


Wie iſt die Errichtung des Hügels zu erklären, und 
welcher Zeit gehört er an? Daß es ſich um einen Leichen⸗ 
hügel handelt, ergibt ſich aus der gegebenen Darlegung. 
Daß jedoch die Aufſchüttung nach und nach und zu ver⸗ 
ſchiedenen Zeiten ſtattgefunden habe, zu dieſer Meinung 
gibt die Beſchaffenheit des Erddenkmals nicht den geringſten 
Anhalt; nirgends iſt die Spur einer Nachbeſtattung zu er⸗ 
kennen. Weiſt vielmehr ſchon die ausgedehnte Brand⸗ 
ſtätte inmitten des Hügels auf eine das Ganze be⸗ 
herrſchende Anordnung hin, ſo führt die Beſchaffenheit der 
Gefäßreſte, die am Boden des Hügels wie an ſeiner Spitze 
angetroffen wurden, ebenſo zu der Erkenntnis, daß es ſich 
um ein gemeinſames Werk gehandelt haben muß. Bilden 
die Scherben, insbeſondere die Randſtücke, bei aller Ver⸗ 
ſchiedenheit im einzelnen doch alleſamt eine einheit⸗ 
liche Maſſe. Die Feſtigkeit des Tons iſt ſtets dieſelbe. 
Ueberall finden wir den ſcharf vom Halſe abſetzenden 
Schrägrand und regelmäßig die beſprochenen Verzierungen 
des Halſes, zum Beweiſe, daß die Gegenſtände 
ſämtlich derſelben Zeit angehören und ſomit 
auch zu derſelben Zeit in den Hügel geraten ſein müſſen. 


Man hat mir wohl entgegengehalten, die Eigenſchaft des 
Hügels und ſeine Entſtehung könne nur durch die 
Archäologie feſtgeſtellt werden. Soll das heißen, dieſe könne 
allein von ſich heraus aufgrund der Scherbenkunde die Sache 
zur Entſcheidung bringen, ſo iſt der Satz falſch. Hat es die 
Archäologie doch bisher nur mit dem Scherbenmaterial zu 
tun gehabt, das aus Kaſtellen, Wohnſtätten oder Gräbern 
gewonnen wurde; hier aber handelt es ſich darum, das⸗ 
jenige Geſchirr zu beurteilen, mit dem ein römiſches Heer 
frühkaiſerlicher Zeit ins Feld gezogen war. Dafür aber 
fehlt es der archäologiſchen Wiſſenſchaft an Erfahrung, und 
ſie ſteht damit vor einer neuen Aufgabe, die mit den bis⸗ 
herigen Mitteln nicht zu leiſten iſt. So bleibt ihr allerdings 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 299 


nichts weiter übrig, als den allgemeinen Gründen, die die 
Geſchichte an die Hand gibt, und letzten Endes den Ergeb⸗ 
niſſen der Sprachwiſſenſchaft ſich zu unterwerfen. 


Hierbei ſtellt ſich nun folgendes heraus. Von vorn⸗ 
herein iſt für den Hügel der germaniſche oder 
ſächſiſche, kurz der heimiſche Urſprung aus⸗ 
geſchloſſen, weil die Gefäßreſte, ſoweit das anging. 
überall unverkennbar die Spuren der Dreh⸗ 
ſcheibe aufweiſen, die den Germanen unſerer Heimat 
unbekannt war, wie auch unſere Bevölkerung noch zur 
Sachſenzeit ihre Tongeräte nach wie vor in alter Weiſe her⸗ 
ſtellte, ſodaß es, wenigſtens in unſeren Gegenden, ſchwer iſt, 
die ſtets aus der Hand geformten Gefäße, mögen ſie während 
der Eiſenzeit vor Chriſtus oder auch ſpäter angefertigt 
worden ſein, auseinanderzuhalten, bis erſt infolge der 
Frankenherrſchaft eine Aenderung darin eintritt. 


Hierzu kommt, daß ſchon ſeit dem Ende der Bronzezeit 
und erſt recht während der Eiſenzeit die Errichtung von 
Leichenhügeln abkam und jedenfalls längſt vor dem 
Anfange unſerer Zeitrechnung ſolche Hügel ganz ver⸗ 
ſchwunden waren, während an ihre Stelle nur noch 
Urnenfelder traten. | 

Nun kann man geneigt jein, eine gewiſſe Aehnlichkeit der 
Funde von Iburg mit fränkiſchem Geſchirr geltend zu 
machen. Aber abgeſehen davon, daß ein Einfluß der 
Franken auf die Kultur unſerer Heimat vor Karl d. Gr. 
nicht nachzuweiſen iſt, auch die Gefäßreſte des Hügels ſchon 
durch ihre geringere Härte ſich weſentlich von den Erzeug⸗ 
niſſen fränkiſcher Technik, insbeſondere ſolcher der karolin⸗ 
giſchen Zeiten unterſcheiden, ſo übten die Franken ſchon 
anfangs, als ſie in Weſtfalen und ausnahmsweiſe auch in 
der Provinz Hannover Spuren ihrer Anweſenheit zurück⸗ 
ließen, keine Leichenverbrennung mehr. Alles viel⸗ 
mehr, was an keramiſchen Erzeugniſſen dieſes Volkes 


300 Knoke, 


ſeit der Zeit der Merowinger bekannt ge⸗ 
worden iſt, ſtammt ausſchließlich aus 
Skelettgräbern. Daß vollends Karl d. Gr. auch den 
Sachſen die Verbrennung der Leichen unterſagte, iſt ja all⸗ 
gemein bekannt.“) 

Nur die Römer hielten noch lange und 
jedenfalls in den erſten Jahrhunderten nach Chr., wenn 
auch nicht immer, an der Verbrennung ihrer 
Toten und außerhalb Italiens an der Bergung 
von deren Aſche in Grabhügeln feſt. Es bleibt 
daher keine Möglichkeit, den behandelten Hügel anderen 
Urhebern zuzuſchreiben, weder der heimiſchen Bevölkerung, 
die keine Töpferſcheibe verwandte, auch zu der Zeit, als dieſe 
anderswo ſchon in Gebrauch war, keine Leichenhügel mehr 
errichtete, noch den Franken, die, ſeitdem ſie bei uns auf⸗ 
tauchten, überhaupt keine Leichen mehr verbrannten. 

Aber auch für die Römer als Erbauer des Erd⸗ 
denkmals kommt nur die frühkaiſerliche Zeit 
in Frage, da die fremden Eindringlinge nur zu dieſer 
Zeit ſich in größeren Maſſen bei uns ſehen ließen, und mit 
dieſem Zeitraume befindet ſich auch wirklich die Keramik 
des Iburger Leichenhügels im beſten Einvernehmen. 

Die Scherben, nicht bloß die Randſtücke, ſind im 
trockenen Zuſtande feſt und — wie ſonſt die römiſchen 
Gefäßreſte — klingend hart, wenn auch nicht von der 
metalliſchen Härte fränkiſchen Geſchirrs. Die Farbe iſt, wie 
geſagt, verſchieden. Der graue Ton herrſcht vor; mehrfach 


1) Der Einwand, es hätten die Sachſen trotz des Verbots 
heimlich eine Beſtattung von Leichen in dem Hügel vorgenommen, iſt 
abſurd. Denn erſtens konnte die Errichtung eines ſo großen Leichen⸗ 
hügels nicht verborgen bleiben, und eine Nachbeſtattung iſt bei der 
Beſchaffenheit desſelben ausgeſchloſſen. Sodann aber ſtimmen die in 
dem Hügel gefundenen Gefäßreſte nicht zu dem Material, das man 
in den ſächſiſchen Gräbern bei uns antrifft. 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 301 


geht die Farbe ins Weiße über, teilweiſe hat ſie einen 
gelben Anflug. Manche ſind, namentlich auf der Innen⸗ 
ſeite, von lehmartigem Ausſehen. Mehrfach haben ſie einen 
ſchwarzen Ueberzug und ſind dann glatt; iſt dieſer ab⸗ 
gerieben, iſt die Oberfläche braun und macht oft einen 
ſchmutzigen Eindruck. Im übrigen ſind die Gefäßwände ge⸗ 
wöhnlich körnig. Die Bruchfläche iſt braun, zumteil geht 
die Farbe ins Schwarze über, mehrfach iſt ſie blau; ein⸗ 
geſtreute Körper finden ſich nur wenig. 


Durchweg machen die Gefäßreſte einen einfachen, ſtellen⸗ 
weiſe möchte man faſt ſagen, rohen Eindruck. Es war eben 
das Geſchirr gemeiner Soldaten. Die feinere Ware, wie 
ſie im Kaſino der Kaſtelle angetroffen wird, fehlt hier 
durchaus, ebenſo die Terra sigillata. Es war auch nicht 
das Hausgerät, wie es in römiſchen Villen oder Gräbern 
mit ſeiner Vielſeitigkeit vorgefunden wird, ſondern es war 
überall das gewöhnliche, gleichartige, ſozuſagen uniformierte 
Geſchirr eines auf dem Feldzuge begriffenen Heeres. Wer 
es alſo lediglich nach den bisherigen Auffindungen be⸗ 
urteilen will, gerät auf Abwege. Die Funde von Iburg 
können nur nach ſich ſelbſt und den Bedingungen, die durch 
die hiſtoriſchen Ereigniſſe gegeben ſind, ihre ſachgemäße 
Beſtimmung finden. 


Auffallend iſt, daß ſich unter allen Gefäßreſten keine 
Fußſtücke gefunden haben. Auch die beiden noch er⸗ 
haltenen Töpfe ſind unten nicht abgedreht, ſondern nur 
ſchwach abgeplattet, faſt gerundet. Es hängt das damit 
zuſammen, daß die gefundenen Gegenſtände eben zu den 
Soldatentöpfen gehörten und bei dieſen der immerhin 
ſchwerere Fuß als überflüſſig vermieden wurde, während 
allerdings der Rand, an dem das Gefäß gehalten oder ver⸗ 
mittelſt eines umgelegten Bandes getragen werden mußte, 
eine beſondere Feſtigkeit erforderte. Auch die Kochtöpfe 
waren aus guten Gründen unten abgerundet, wie ein von 


302 Knoke, 


Konſtantin Koenen in ſeiner Gefäßkunde Taf. IX 4 ab⸗ 
gebildeter Topf, der der erſten Kaiſerzeit zugehört. Es fehlen 
aber die unten kugelig geſtalteten Gefäße auch unter den 
Funden von Haltern nicht. Siegfried Loeſchcke äußerte ſich 
anfangs zu einem von ihm wiedergegebenen Eßnapf!) 
folgendermaßen: „Nach dem Boden zu biegt die Wand 
ſcharf, läuft unten aber in keine Standfläche aus, vielmehr 
iſt der ganze Boden ſchwach gerundet, ſo daß das Gefäß ohne 
Unterſtützung keinen feſten Stand hat. Ob das Fehlen einer 
Standfläche die Regel iſt, wage ich nicht zu entſcheiden.“ 
Aber auch Hölder?) redet von den „zahlreichen Gefäßen ohne 
Standfläche“, die ſich unter den römiſchen Altertümern 
finden. | 

Später hat ſich in Haltern noch mehrfach Geſchirr, ſo⸗ 
wohl Eßnäpfe als Kochtöpfe, mit gerundetem Boden ge⸗ 
funden, und auch Loeſchcke konnte ſich in einem Nachtrage 
letzthin dahin erklären: „Da ſich auch in Oberaden ein ge⸗ 
rundeter Boden dieſes Typus gefunden hat, ſcheint das 
Fehlen einer Standfläche bei auguſteiſchen Exemplaren 
häufig — falls nicht die Regel — zu ſein.““) 


Von Intereſſe iſt nun aber, daß unter den Gefäßreſten 
des Hügels das wohlerhaltene ſchlanke Bein 
eines, jedenfalls dreibeinigen Kochtopfes 
zum Vorſchein gekommen iſt,“) wie dieſe Topf⸗ 
art namentlich in Gallien auf dem Mont Beuwray, dem 
Bibracte Cäſars, in Menge, aber auch unter dem römiſchen 
Geſchirrs) und ſchließlich auch unter den Altertümern von 
Halterné) in einem Bruchſtücke ſich gefunden hat. Die drei⸗ 


1) Mitteilungen der Weſtfäliſchen Altert.⸗Kommiſfion V S. 238. 
2) a. a. O. S. 28. 

5) a. a. O. V, S. 321. 

5) Abgebildet Taf. VII, 1. 

5) Vgl. die Abbildungen bei Hölder a. a. O. Taf. XXII, 15, 16, 17. 
) Mitteilungen der Weſtf. A.⸗K. V, S. 303. 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 303 


beinigen Töpfe werden nur ſelten in den Limeskaſtellen an⸗ 
getroffen, woraus geſchloſſen werden muß, daß ihr 
Gebrauch ſpäter mehr abgekommen iſt. Vielfach treten ſie 
erſt wieder ſeit der karolingiſchen Zeit auf. Hier ſind 
jedoch die Stützen kürzer und erſcheinen gewöhnlich formlos 
und plump. 

Noch ein Bruchſtück entſpricht der Technik frühkaiſerlicher 
Zeit. Unter den Funden des Leichenhügels hat ſich nämlich 
auch ein einzelner Henkel gezeigt, der eine, übrigens 
durch Bruch verkürzte Länge von 7 em bei einer Breite von 
3 em aufweiſt. Siegfried Loeſchcke äußert ſich aus Anlaß 
eines gleichen Fundes von Haltern folgendermaßen:“) „Die 
Henkel ſind meiſt langgeſtreckt und ſtets dreigeteilt, meiſt 
mit breiter Mittelrippe.“ Nun zeigt ſich dieſe Drei⸗ 
teilung wirklich auch an den Henkeln des Leichenhügels, 
ſowohl an dem hier erwähnten,) als an dem des erhaltenen 
Henkeltopfes. An jenem iſt die Mittelrippe breiter, an dem 
letztgenannten ſchmaler. Die Henkel fränkiſcher Gefäße 
zeigen, ſoweit hier bekannt, nur eine einfache Vertiefung. 

Von der Beſprechung einer Ausgußröhre ), die ſich eben⸗ 
falls unter den Altertümern des Hügels gefunden hat, 
können wir abſehen, da ſolche außer bei römiſchem Geſchirr 
auch ſonſt mehrfach vorkommen. 

Daß ſich unter dem Inventar des Hügels auch ein 
Stück Bronzeblech mit einer allerdings verroſteten 
eiſernen Niete eingeſtellt hat, das möglicherweiſe einem 
Panzer angehört hat, darauf ſoll ebenfalls kein Gewicht 
gelegt werden. Die Hauptſache iſt und bleibt die 
Uebereinſtimmung der verſchiedenen Rand⸗— 
ftüde, und da ihre Zahl fo groß iſt, jo kann hier nur 
die gleichzeitige Beſtattung einer großen Menge von Leichen 


) a. a. O. S. 235. 
2) Abgebildet Taf. VII, 2. 
2) Abgebildet Taf. VII, 3 


304 Knoke, 


vorgenommen worden ſein. Der Leichenhügel iſt 
ein militäriſches Maſſengrab, wie es meines 
Wiſſens nirgendwo ſonſt in der Welt nachgewieſen 
worden iſt. 

Aber bei welcher Gelegenheit kann dieſes Maſſengrab 
hergeſtellt worden ſein? Man hat wohl ausgeſprochen, 
ſeine Auffindung ſtütze die Annahme, daß die Schlacht 
vom Teutoburger Walde bei Iburg ſtatt⸗ 
gefunden habe. Einer ſolchen Stütze bedurfte es nun frei⸗ 
lich nicht mehr, nachdem bereits vor einer Reihe von 
Jahren unwiderleglich nachgewieſen worden war, daß dieſe 
Begebenheit an der bezeichneten Stelle ſich ereignet hat. 
Iſt dies aber der Fall, dann ſteht natürlich die Er⸗ 
richtung des Hügels mit der Schlacht im 
urſächlichen Zuſammenhange. 


So iſt die Auffindung der Begräbnisſtätte von großer 
geſchichtlicher Bedeutung. Aber auch die archäologiſche 
Wiſſenſchaft kann daraus lernen, wenn ſie hier ſich unter⸗ 
richtet, welcher Art die Werkzeuge waren, deren die 
römiſchen Soldaten im Felde zwecks ihres Unterhaltes ſich 
bedienten. Daß die Vermutung Loeſchckes von der regel⸗ 
mäßigen Kugelgeſtalt gewiſſer Töpfe auguſteiſcher Zeit nun⸗ 
mehr zur Gewißheit geworden iſt, ergibt ſich aus den 
früheren Darlegungen. Aber auch die Beurteilung des 
ſogenannten Haltener Kochtopfes mit dem eingebogenen 
Rande erhält durch die Funde von Iburg eine Berichti⸗ 
gung. In den Mitteilungen der Weſtfäl. Altert.⸗Kom⸗ 
miſſion II S. 160 f. heißt es: „Unter ſämtlichen bei den 
Ausgrabungen zu Tage gekommenen Arten von Tonwaren 
find die Scherben dieſer Töpfe weitaus die zahlreichſten; 
ihre außerordentliche Menge zeigt, daß ſie unter den für 
den täglichen Gebrauch erforderlichen Gefäßen bei dem 
römiſchen Legionär der auguſteiſchen Zeit auch im Felde 
die erſte Stellung einnahmen.“ Aber dieſe Töpfe waren 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 305 


leicht zerbrechlich und ſchlecht zu handhaben; eine Möglich⸗ 
keit, ſie bei heißem Inhalt mangels eines nach außen ge⸗ 
kehrten Randes feſtzuhalten oder vermittelſt eines Strickes 
ſie tragbar zu machen, lag nicht vor. Ihr Gebrauch mußte 
ſich alſo auf die Kaſtelle beſchränken. Ganz anders war es 
mit den Töpfen, wie ſie aus dem Iburger Hügel hervor⸗ 
gezogen wurden. Dieſe werden wir alſo in Zukunft zu den⸗ 
jenigen Geräten zählen müſſen, die die römiſchen Soldaten 
der frühkaiſerlichen Zeit im Felde zu verwenden pflegten. 
und für die Einſchätzung der gefundenen Altertümer iſt es 
um ſo wertvoller, als hier ein ganz beſtimmtes Jahr be⸗ 
zeichnet werden kann, dem ſie angehören. 

Endlich ſtellt ſich heraus, daß aufgrund der Ver⸗ 
gleichung mit dem Inventar des Hügels nunmehr auch die 
Scherbenfunde des Lagers im Habichtswalde bei Stift 
Leeden und bei den Pontes longi in größerer Zahl, als 
bisher angenommen wurde, für römiſch angeſprochen werden 
müſſen, ganz abgeſehen von den Gefäßreſten, die unter den 
dortigen Funden bereits durch unſere erſten Autoritäten 
auf dem fraglichen Gebiete, wie den Herren Geh. Rat 
Loeſchcke, Koenen, Anthes uſw. ſchon als römiſch erkannt 
worden ſind. 


Die Uebereinſtimmung betrifft namentlich die graue, 
körnige Tonware, die für den erſtgenannten Ort bezeichnend 
iſt, wenn ſie auch im allgemeinen ſtärkere Wände auf⸗ 
weiſt. Auch ſind die Gefäßreſte des Habichtswaldes mannig⸗ 
faltiger. Aber das erklärt ſich aus dem Umſtande, daß die 
Varianiſchen Soldaten das Geſchirr eines Standlagers und 
nicht eines Feldlagers mitgebracht hatten. Außerdem lag 
zwiſchen dem Zuge des Varus und dem des Germanicus 
ein Zeitraum von ſechs Jahren, und das Heer des letzteren 
zog mit ganz neuer Ausrüſtung ins Feld. 

Wenn nämlich auch der gefundene Leichenhügel nur 
durch die Schlacht im Teutoburger Walde ſeine Erklärung 

Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 20 


306 Knoke, 


findet, ſo dürfen wir gleichwohl nicht annehmen, daß er 
von dem Heere des Varus ſelbſt herrührt. Zu einer ſolchen 
Arbeit würde es bei der bedrängten Lage, in der es ſich 
befand, wohl kaum die Möglichkeit beſeſſen haben. Auch 
wird uns ja durch Tacitus bezeugt, daß man während der 
Schlacht die Leichen unbeſtattet liegen ließ. Dagegen er⸗ 
fahren wir durch ihn, daß ſechs Jahre ſpäter 
Germanicuseine Beſtattung derim Kampfe 
des Jahres 9 n. Chr. gefallenen Römer vor⸗ 
nahm. Auch berichtet der römiſche Schriftſteller, es ſei 
von dem Feldherrn bei dieſer Gelegenheit ein Tumulus 
errichtet worden, bei deſſen Herſtellung er durch Auflegung 
eines Raſenſtückes ſelbſt mit Hand angelegt habe. Seine 
Worte lauten: „Alſo brachte das verſammelte römiſche Heer 
ſechs Jahre nach der Niederlage die Gebeine dreier Legionen 
zu Grabe, ohne daß jemand erkennen konnte, ob er die 
Ueberreſte Fremder oder der Seinen mit Erde bedeckte, alle⸗ 
ſamt als Freunde, als Blutsverwandte, voll geſteigerter 
Erbitterung gegen den Feind, traurig zugleich und voll 
Ingrimm. Den erſten Raſen bei der Errichtung des Hügels 
legte der Cäſar nieder.“) 


Man konnte nun, ehe die vor kurzem unternommenen 
Ausgrabungen ins Werk geſetzt wurden, über das Weſen 
des erwähnten Hügels verſchiedener Meinung ſein. In 
meinen „Kriegszügen des Germanicu3”?) äußerte ich daher 


1) Ann. I, 62: Igitur Romanus qui aderat exercitus sextum 
post eladis annum trium legionum ossa, nullo noscente alienas 
reliquias an suorum humo tegeret, omnes ut coniunctos, ut con- 
sanguineos, aucta in hostem ira, maesti simul et infensi, conde- 
bant. primum extruendo tumulo caespitem Caesar posuit. 

Die Worte qui aderat ſtehen wie ſonſt für das fehlende Partizip 
von adesse. Dieſes aber wird wie das griechiſche mgetval häufig 
für: „angekommen ſein“, alſo hier für: „zuſammengekommen ſein“ 
gebraucht. Anders ſteht qui aderat in cap. 61. 

) II. Aufl., S. 159. 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 307 


die Anſicht, es ſei nicht anzunehmen, daß alle Leichen des 
Schlachtfeldes zuſammengetragen und unter einem gemein⸗ 
ſamen Hügel geborgen worden ſeien. Ich hielt das bei 
der großen Ausdehnung des Schlachtfeldes nicht für annehm⸗ 
bar. Die Gefallenen würden daher an verſchiedenen Stellen, 
wo fie gerade lagen, in der Erde verſcharrt worden ſein. 
Eine Stütze fand ich für dieſe Anſicht in der Bemerkung 
des Schriftſtellerß: niemand habe erkennen können, 
ob er die Ueberreſte Fremder oder Angehöriger mit Erde 
zudecke. Auch wies ich auf die Form condebant hin, die 
die Wiederholung der Beſtattungen auszudrücken ſchien, und 
ſo kam ich zu dem Schluß, unter dem von Tacitus er⸗ 
wähnten Tumulus ſei nicht ein förmlicher Leichenhügel, 
ſondern ein ſolcher ohne Inhalt, ein Kenotaphion, das die Er⸗ 
innerung an die Beſtatteten feſthalten ſollte, zu verſtehen, wie 
ſolche Denkmäler auch ſonſt errichtet zu werden pflegten, wenn 
die Unterbringung der Toten in einem förmlichen Grab⸗ 
hügel auf Schwierigkeiten ſtieß. Dieſe Vermutung iſt 
angeſichts der Ergebniſſe, wie ſie die Ausgrabungen bei 
Iburg gezeitigt haben, nicht mehr aufrecht zu halten. Der 
Hügel bei dieſem Ort iſt in der Tat ein Leichenhügel, und 
nur darin habe ich recht behalten, daß der beſprochene 
Tumulus, wie ich es vermutete, wirklich bei Iburg auf⸗ 
gerichtet wurde. 


Iſt nun aber auch dieſer Tumulus als Leichenhügel feſt⸗ 
geſtellt, ſo entſteht wiederum die Frage, ob er alle 
Römerleichen des Schlachtfeldes oder nur 
einen Teil derſelben geborgen hat. Im 
letzteren Falle würde alſo gleichwohl die Beſtattung der 
umherliegenden Leichen an verſchiedenen Stellen die Regel 
gebildet haben und der Hügel nur die unweit des Ortes 
gefallenen Römer, wenn auch in einer größeren Maſſe, auf⸗ 
genommen haben. Im erſteren Falle würde man ſich 
dagegen denken können, daß allerdings die Leichen einzeln 


20 


308 Knoke, 


aufgeſammelt und dann vielleicht auf Wagen oder Karren 
nach dem gemeinſamen Begräbnisplatze befördert wurden. 
Ja nimmt man an, was nach dem Ausgrabungsergebniſſe 
nunmehr feſtzuſtehen ſcheint, daß man überall ſich nicht 
mit der Zudeckung der Toten begnügt haben wird, ſondern 
ſtets eine förmliche Verbrennung der Gebeine für erforder⸗ 
lich gehalten hat, dann lag in der Herbeiſchaffung aller 
Gefallenen auf einen Ort und ihrer gemeinſamen Ein⸗ 
äſcherung gewiß eine Erſparnis an Zeit.“) 

Lieſt man die Stelle, an der Tacitus von der nde 
der in der Schlacht Getöteten berichtet, mit Aufmerkſamkeit, 
jo wird fi) in der Tat zunächſt der Eindruck eines gemein ⸗ 
ſamen Begräbniſſes geltend machen, wie denn auch all⸗ 
gemein von den Tacituserklärern die Stelle ſo verſtanden 
worden iſt. Auch Suetonius Tranquillus war derſelben 
Meinung, indem er ausdrücklich bemerkte, die Ueberreſte des 
Varianiſchen Heeres ſeien in einem einzigen Tumulus be⸗ 
graben worden.) 

Denn zunächſt iſt es doch wohl nicht gleichgültig, daß 
der Schriftſteller nicht von den Soldaten, die die Beſtat⸗ 
tung vorgenommen haben, redet, ſondern dem Heere in 
ſeiner Geſamtheit dieſe Tätigkeit zuſchreibt. Die Frage, ob 
ſie Angehörige oder Fremde begruben, konnte gleichwohl den 
einzelnen Soldaten vor die Seele treten, und das Imper⸗ 
fektum condebant konnte auch dann am Platze ſein, wenn 
von den dabei beteiligten Soldaten einer nach dem andern 


1) Damit iſt nicht ausgeſchloſſen, daß ausnahmsweiſe die Leichen 
an einem beſonderen Orte beſtattet wurden, wo ihre Fortſchaffung 
mit Schwierigkeiten verbunden geweſen wäre. In dieſem Zuſammen⸗ 
hange mag das gelten, was ich früher über das Vorhandenſein eines 
beſonderen Leichenhügels im Habichtswalde mitgeteilt habe. 

) Cal. 3: Caesorum clade Variana veteres ac dispersas 
reliquias uno tumulo (Germanicus) humaturus, colligere sua 
manu et comportare primus adgresus est. Durch die letzte Be⸗ 
merkung wird ſein Zeugnis allerdings überhaupt verdächtig. 


Der römische Tumulus bei Iburg. 309 


die Leichen niederlegte, während die Auflegung des Raſen⸗ 
ſtücks als ein in die allgemeine Feier hineintretender Akt 
durch das Perfektum posuit in paſſender Weiſe bezeichnet 
wurde. Auch die Worte: „voll geſteigerter Erbitterung 
gegen den Feind, traurig zugleich und voll Ingrimm“ 
machen doch einen größeren Eindruck, wenn ſie anſtatt auf 
einzelne Soldaten auf das ganze an der Totenfeier be⸗ 
teiligte Heer bezogen werden. 

Die Beantwortung der Frage, ob alle Toten in dem⸗ 
ſelben Leichenhügel verbrannt wurden oder nicht, wird 
letzten Endes davon abhängen, ob die Brandſtätte des 
Hügels hierfür ausreichend war oder nicht.“) Hierbei muß 
jedoch berückſichtigt werden, daß von den römiſchen Leichen 
nur noch Knochen übrig geblieben waren, wie ſich das bei 
ſolchen, die ſechs Jahre hindurch dagelegen hatten, nicht 
nur von ſelbſt verſteht, ſondern auch noch beſonders durch 
Tacitus bezeugt wird, wenn er nur von den ossa oder den 
albentia ossa, den bleichenden Gebeinen, die beſtattet 
wurden, redet. Die Raubtiere, Vögel, Wölfe, Wildſchweine. 
hatten gewiß eine arge Verwüſtung unter ihrer Beute an⸗ 
gerichtet und vielfach nicht einmal die Knochen unverſehrt 
gelaſſen. Bei der Bemeſſung des für die Leichenbeſtattung 
nötigen Raumes wird ferner zu berückſichtigen ſein, daß 
man die Gebeine nicht beliebig übereinandergeworfen haben 
wird, ſondern daß ſie pietätvoll und ſorgſam zuſammen⸗ 
gelegt wurden. 

Nun hatte die Brandſtätte eine Ausdehnung von 
120 qm.) Der römiſche Soldat aber beſaß durchſchnittlich 


1) Vergl. die Skizze Taf. VIII. 

) Dieſe fett fi) folgendermaßen zuſammen: Zunächſt kommt 
der weſtliche Abſchnitt mit den Durchmeſſern 14 und 7,8 m in Betracht. 
Würde dieſer Abſchnitt ein Rechteck bilden, jo würde dieſes 14 X 7,8 
— 109,2 qm groß fein. Da indeſſen die Figur faſt halbkreisförmig 
iſt, ſo muß von dieſer Zahl rund der vierte Teil — von einer 
genauen Berechnung kann hier und ſonſt abgeſehen werden — mit 


310 Knoke, 


eine Größe von 1,65 m. Da indeſſen bei der Aufſchichtung 
der Skelette, z. B. um das Uebereinanderlegen von Schädeln 
zu vermeiden, gewiſſe Verſchiebungen der Körper vor⸗ 
genommen werden mußten, ſo wird man für die einzelnen 
Skelette einen Längsraum von 1,90 bis 2 m offen laſſen 
müſſen. Für den Platz, den dieſe einnahmen, war beſonders 
die Schulterbreite beſtimmend, die mit 40 em zu bemeſſen 
iſt. Hiernach konnten auf einem Raume von 4 qm zunächſt 
5 Skelette nebeneinander liegen, zugleich aber weitere 5 ſo 
untergebracht werden, daß ſie in umgekehrter Richtung mit 
dem Oberkörper zwiſchen die Schenkel jener zu liegen kamen. 
Die größte Höhe des Skeletts würde an ſich der Bruſtkorb 
erreicht haben. Da indeſſen Eingeweide, Fleiſch und Sehnen 
völlig verſchwunden waren, ſo ſank dieſer, zumal unter dem 
Druck der darüber befindlichen Gebeine, auf 10 em zu⸗ 
ſammen. Eine größere Höhe erreichten, mit Ausnahme der 
Schädel, auch die übrigen Knochen nicht, ſelbſt wenn 
Schenkel und Arme von zwei verſchiedenen Skeletten teilweiſe 
übereinandergriffen. Hiernach konnten auf einem Raume 
von 4 qm Grundfläche und 1 m Höhe 100 Skelette Platz 
finden. Solcher Räume aber waren im ganzen 30 
vorhanden. Das ergibt für die geſamte Brandfläche 3000 
Skelette. Wurden alle dann auch nur in einer Höhe von 
5 m übereinandergehäuft — je höher, deſto beſſer brannten 
ſie —, ſo ermöglichte dieſes Verfahren eine Einäſcherung von 
15 000 Skeletten, die auf der Brandſtätte des Hügels vor⸗ 
genommen werden konnte. 


Um mehr als um dieſe Zahl kann es ſich bei der Ver⸗ 
brennung aber unter keinen Umſtänden gehandelt haben. 


27,3 qm abgezogen werden. Es bleiben alſo für den betreffenden 
Abſchnitt 81,9 qm. Hierzu kommt jedoch noch eine Fläche von etwa 
14 * 2,8 = 39,2 qm, von der, da fie am Kreisdurchmeſſer liegt, nichts 
abzuziehen iſt. Das ergibt für die geſamte Brandfläche 121,1 oder 
rund 120 qm. 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 311 


Denn von den etwa 19 500 Kampfgenoſſen des Varianiſchen 
Heeres ſind zunächſt die Reiter in Abrechnung zu bringen, 
da dieſe dem Kampfplatze ſich entzogen hatten. Ebenſo aber 
auch die ſonſt Entflohenen, wie die Gefangenen. Tacitus 
ſelbſt redet von ſolchen, die geflüchtet oder in Gefangenſchaft 
geraten waren, und wenn Seneca erwähnt, daß unter dieſen 
viele der angeſehenſten Männer als Hirten oder Türhüter 
nachher bei deutſchen Herren hätten Sklavendienſte leiſten 
müſſen, ſo wird die Zahl der gemeinen Soldaten, die ge⸗ 
fangen genommen wurden, erſt recht bedeutend geweſen 
ſein. Auch Vellejus Paterculus beſtätigt mit den Worten, 
es habe von der Erbitterung oder der Gnade der Deutſchen 
Leben und Tod der Römer abgehangen, daß es Gefangene 
unter ihnen gab.) 


Nun lag aber der vorhin angeſtellten Berechnung der 
Umfang der Brandfläche nur ſoweit zugrunde, als er aus⸗ 
gemeſſen werden konnte. Unter der Vorausſetzung jedoch. 
daß der Hügel eine kreisrunde Geſtalt hatte — worauf ja 
die im Oſten ſtehen gebliebenen Ränder hinweiſen, wie auch 
die dort auf Taf. VIII eingezeichnete Grenze der Brandfläche 
eine unnatürliche ift — würde ſich der Umfang der Stätte nach 
derſelben Berechnung, wie ſie vorhin angeſtellt wurde, auf 
162 qm und die Zahl der Flächen von 4 qm Größe auf 40 
erhöhen. Hiernach würden wiederum bei einer Höhe von 
1 m in den genannten Räumen 4000 und bei einer Höhe 
von 5 m 20 000 Skelette ihre Einäſcherung haben erfahren 
können. 

Dabei iſt immer vorausgeſetzt, das die Skelette ſämtlich 
erhalten geblieben waren. Da dies aber keineswegs an⸗ 
genommen werden kann, vielmehr die Knochen von den 
Raubtieren vielfach zerfreſſen oder auch verſchleppt worden 
waren, ſodaß man ſie nicht auffinden konnte, muß mit einer 


) Hist. Rom. II, 119: ut vitam aut mortem eius nunc ira, 
nunc venia temperaret. 


312 Knoke, 


noch größeren Zahl von Toten gerechnet werden, deren 
Ueberreſte auf der Brandſtätte in Aſche verwandelt werden 
konnten. 

Man mag indeſſen die Rechnung anſtellen wie man will. 
unter allen Umſtänden muß die Möglichkeit einer Ver⸗ 
brennung aller Leichen des Varianiſchen Heeres in dem 
Iburger Hügel zugeſtanden werden, und ſo haben wir 
denn wirklich in dieſem den Tumulus 
wiederzuerkennen, der von Germanicus 
auf dem Schlachtfelde des Teutoburger 
Waldes den gefallenen Römern des 
Varianiſchen Heeres geweiht worden iſt. 

Gegen dieſe Tatſache hat nun freilich, wie das in ſolchen 
Fällen üblich iſt, die Kritik ſich ſchon vernehmen laſſen. 
Zunächſt hat fie ieh gegen die Erklärung der in dem 
Hügel gefundenen Scherben als römiſche Fabrikate 
ausgeſprochen. Aber leider iſt ſie ſich nicht einig, und wenn 
von angeſehenen Archäologen die Funde bald als mero⸗ 
wingiſch⸗fränkiſch, bald als karolingiſch, bald als ſächſiſch, 
bald als mittelalterlich, ſogar als wendiſch ausgegeben wer⸗ 
den, fo geht ſchon hieraus mit aller Deutlichkeit hervor, d a ß 
wir auf dieſem Wege nicht weiterkommen. 
Ich muß daher hier wiederholen, daß die Archäologie nicht 
imſtande iſt, von ſich aus die Sache zu entſcheiden. 

Wenn man alſo durchaus den römiſchen Tumulus in 
dieſer Eigenſchaft nicht gelten laſſen wollte, ſo ſah man ſich 
genötigt, die Frage nach ſeinem Urſprunge auf ein anderes 
Geleiſe zu ſchieben. Das iſt denn auch geſchehen, in dem 
man nunmehr behauptete, der Tumulus ſei 
gar kein Leichenhügel. 

Demgegenüber beachte man folgendes: Es iſt doch im 
Innern des Hügels eine Brandſtätte von großer 
Ausdehnung durch die Ausgrabungen feſtgeſtellt. 
Denn daß es eine ſolche war, beweiſt ja der Umſtand, daß 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 313 


die Steine, die überall die Unterlage bildeten, vom Brande 
zermürbt und gefärbt worden waren. Auch die große Menge 
Holzkohlen, die ſich in dem Hügel bei der Unterſuchung 
zeigten, ſind ein Beweis dafür. Soll dort etwa ein Kar⸗ 
toffelfeuer oder Oſterfeuer abgebrannt worden ſein? Be⸗ 
hauptungen, die allerdings nicht lächerlicher, als die wirklich 
vorgebrachte wären, daß der Hügel einer Töpferei ſeine Er⸗ 
richtung zu verdanken habe. Selbſt auf einen Hausbrand 
iſt man verfallen. Aber Häuſer baut man nicht über meter⸗ 
hoher Maſſe lockerer Erde auf, die von beliebigen Bächen 
weggeſchwemmt werden kann. 

Doch, es haben ſich in dem Hügel keine Knochen 
und nur wenig Phosphorſäure vorgefunden, und 
damit glaubte man bewieſen zu haben, daß ein Leichenbrand 
dort nicht habe ſtattfinden können. Man hat jedoch hierbei 
nicht bedacht, daß die Erdmaſſe des Hügels aus Lehm 
beſteht. Dieſer aber verzehrt gemeiniglich die Knochen. 
Das haben mit aller Deutlichkeit die Aufdeckungen einer 
großen Zahl Skelettgräber, die zumteil noch jünger als der 
Tumulus bei Iburg waren, klargeſtellt. Ich verweiſe in 
dieſer Hinſicht nur auf die Berichte von Frobenius über 
Ausgrabungen im nördlichen Afrika!), ſowie von Stieren 
über ſolche bei Herſtelle unweit Karlshafen.?) Hier wie dort 
erfährt man, daß die Skelette größtenteils vergangen waren; 
mehrfach aber waren ſie ſo zu ſagen mit Mann und Maus 
verſchwunden, ſodaß man nur noch die Stätte erkennen 
konnte, wo die Knochen gelegen hatten. 

Die Säuren, wie ſie im Lehm enthalten ſind, üben eben 
dieſe Wirkung aus. Auch die im ſchwarzen Moor haben den⸗ 
ſelben Einfluß. Daher hat man dort weder von verbrannten 
noch von unverbrannten Leichen jemals Knochen vor⸗ 
gefunden. Dieſer Tatſache ſteht der Umſtand nicht im Wege, 


1) Prähiſtor. Zeitſchr. VIII, S. 1 ff. 
) Mitteilungen der Weſtfäl. Alt.⸗Komm. VII, S. 66 ff. 


314 | Knoke, 


daß man Moorleichen ausgegraben hat, da dieſe nur im 
weißen Torf ſich erhalten konnten. In einer der dem 
ſchwarzen Torf zugehörenden Moorbrücken zwiſchen Brägel und 
Mehrholz unweit Diepholz wurde eine Aſchenurne aus⸗ 
gegraben; auch ein Pferdezahn lag darin; aber von Knochen 
war nichts mehr zu ſehen. Auch größere Aſchenhaufen ohne 
Knochen gibt es dort. | 
Um indeſſen ein richtiges Urteil über das Weſen römiſcher 
Leichenhügel zu gewinnen, muß man die Berichte heran⸗ 
ziehen, die wir über die Beſtattung der Toten aus dem 
Altertum beſitzen. Einen ſolchen Bericht erhalten wir in der 
Aeneis Vergils VI, 212 ff., und natürlich haben wir den von 
dem Dichter dargeſtellten Vorgang durchaus als typiſch an⸗ 
zuſehen. Hier wird nun erzählt, wie für den tot aufge⸗ 
fundenen Kameraden Miſenus ein großer Holzſtoß auf⸗ 
geſchichtet wurde, über den man „glänzende Waffen“ legte. 
Schon die Erwähnung von Waffen muß unſere Aufmerk⸗ 
ſamkeit erwecken. Haben ſich doch auch in dem Tumulus von 
Iburg eine Menge Eiſenreſte in Gemeinſchaft mit den ver⸗ 
brannten Steinen vorgefunden. Bekanntlich zergeht auch 
Eiſen im Lehm. Eiſerne Geräte aber, auch wenn ſie oben 
lagen, mußten natürlich mit der Aſche zum Boden der 
Brandfläche niederſinken. Hier aber löſten ſie ſich auf, 
ſodaß wir jetzt nur noch Brocken davon wiederfinden. Woraus 
aber beſtanden urſprünglich dieſe Gegenſtände von Eiſen? 
Das erfahren wir eben aus Vergils Berichte. Es waren 
Waffen, die den in der Varusſchlacht gefallenen Römern bei 
der Verbrennung ihrer Gebeine mit ins Grab gegeben 
wurden. Denn daß die gewohnten Ehren hier nicht unter⸗ 
laſſen wurden, muß um ſo mehr angenommen werden, als 
unter den Ueberreſten der Toten auch ſolche zahlreicher vor⸗ 
nehmer Römer ſich befanden und die nach Rom gelangenden 
Berichte erkennen laſſen mußten, daß von dem Oberfeldherrn 
nichts verabſäumt worden war, um die Leichenfeier zu einer 
möglichſt vollſtändigen und würdigen zu geſtalten. Hielten 


Der römische Tumulus bei Iburg. 315 


doch auch die Römer, wie kein anderes Volk, an dem Her⸗ 
kommen ritueller Handlungen peinlich feſt. 


Ueber dem Holzſtoß war nach Vergil die Leiche aufge⸗ 
bahrt, und auch in unſerem Falle werden die Skelette, ſoweit 
ſie noch erhalten waren, oberhalb der hingelegten Waffen 
ihren Platz gefunden haben. Die der Luft und Sonne ſo 
lange ausgeſetzt geweſenen Knochen werden an ſich ſchon 
reichliche Nahrung für das Feuer abgegeben haben. Benutzt 
man doch vielfach getrocknete Tierknochen geradezu als 
Brennſtoff. Wir erfahren aber auch aus Vergil, daß man 
noch Oel in den Scheiterhauſen goß, und hierin wird man 
auch bei Verbrennung der behandelten Leichen nichts geſpart 
haben, nicht bloß, weil es ſich dabei um eine Ehrenerweiſung 
handelte, ſondern man gewann dadurch auch noch den Vor⸗ 
teil, daß die Einäſcherung der Gebeine leichter vonſtatten 
ging. 

Dazu erfahren wir ſchließlich durch Vergil eine Mit⸗ 
teilung von großer Wichtigkeit. Schon Homer berichtet, daß 
bei der Beſtattung des Patroklos, deſſen Verbrennung an⸗ 
geblich auf einem Raume von mehr als 30 Quadratmetern 
vorgenommen wurde, die ganze Brandmaſſe, ſoweit die 
Flammen gereicht hatten, mit Wein gelöſcht wurde. Das⸗ 
ſelbe geſchah bei der Beſtattung Hektors. Die Sitte 
aber, die noch glühende Aſche mit Wein zu löſchen, 
wurde ebenſo von den Römern befolgt. Das beſtätigt auch 
unſer Dichter mit der Bemerkung, man habe auf der Brand⸗ 
ſtätte des Miſenus, wie er ſich ausdrückt, die durſtige Aſche 
mit Wein gewaſchen. Auch Statius, Silvae II, 6, 90 be- 
zeugt, daß die Auslöſchung der „weißen Aſche“ mit Wein 
erfolgte. 

Es iſt daher ſelbſtverſtändlich, daß auch in dem Leichen⸗ 
hügel bei Iburg eine Löſchung der nochglühen⸗ 
den Aſche mit Wein vorgenommen worden iſt. 
Ja bei der bedeutenden Ausdehnung der Brandfläche 


316 Knoke, 


werden gewiß ganze Fäſſer voll Wein auf ſie ausgegoſſen 
worden ſein. Oel und Wein führten ja die Heere des 
Germanicus gewiß in Menge mit ſich; waren doch dieſe 
Genußmittel für den römiſchen Soldaten, wie noch jetzt für 
die Südländer, unentbehrlich. Damals aber war man ſicher⸗ 
lich mit allem reichlich ausgeſtattet, auch wenn man ſich nicht 
von vornherein, was doch denkbar iſt, auf den Beſuch der 
Teutoburger Walſtatt eingerichtet hatte. Nun wurde aber 
infolge der Ausſchüttung großer Maſſen Wein eine ſo reich⸗ 
liche Menge Säure dem Hügel zugeführt, daß 
allein ſchon hierdurch eine Aufzehrung etwa übriggebliebener 
Knochen oder phosphorſauren Kalks vor ſich gehen mußte. 

Daß nun aber dieſe Aufzehrung in unſerm Hügel auch wirk⸗ 
lich ſtattgefunden hat, dafür erhalten wir einen untrüglichen 
Beweis. Von mir wurden nämlich an die Landw. Unter⸗ 
ſuchungsſtation in Osnabrück zur Prüfung ihres Gehalts 
drei Proben abgegeben, und ich darf vorausſetzen, daß die 
Unterſuchung mit aller Genauigkeit vorgenommen wurde. 
Die eine der Proben war der Mitte des Hügels, etwas 
unterhalb der Brandfläche, entnommen, die zweite einer der 
am unteren Hügelrande aufgefundenen Töpfe, und um eine 
Vergleichung mit dieſen zu gewinnen, wurde eine dritte 
Probe aus einer etwa 30 Meter vom Hügel entfernten Stelle 
gewählt. Welches war das Ergebnis dieſer Prüfung? Die 
letztgenannte Probe zeigte 0,0342 % Phosphorſäure und 
dementſprechend 0,0746 % dreifach phosphorſauren Kalk. 
Die aus dem Topfe ſtammende enthielt 0,0267 Phosphor- 
ſäure und 0,0580 % der zweiten Maſſe. Der Unterſchied 
war alſo hier nur unbedeutend, was ſich dadurch erklärt, daß 
der Inhalt des Topfes aus dem Erdreiche draußen ent⸗ 
nommen worden war und die äußeren Teile des Hügels erſt 
nach der Verbrennung der Skelette herangeworfen waren. 
Dagegen wies die aus der Mitte des Hügels herausgeholte 
Probe nur 0,0067 Phosphorſäure und 0,0146 % dreifach 
phosphorſauren Kalk auf. Sie enthielt alſo, verglichen mit 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 317 


dem Inhalt des Topfes, ein vierfach, und verglichen mit der 
draußen befindlichen Erde ſogar ein fünffach geringeres 
Quantum der genannten Stoffe. Das konnte anfangs 
Waſſer auf die Mühle der Gegner ſein. 


Aber was folgt aus jenem Unterſchiede in Wahrheit? 
Daß im Innern des Hügels, nämlich in den unterhalb der 
Brandſtätte liegenden Teilen, Vorgänge ſtattgefunden haben 
müſſen, die eine Vernichtung nicht nur der etwa neu hin⸗ 
zugekommenen, ſondern auch der ſchon von Haus aus im 
Lehm vorhanden geweſenen Phosphorſäure bis auf ein 
Minimum bewirkte. 


Dieſe Vorgänge aber laſſen ſich nur durch das Aus⸗ 
ſchütten der Weinmaſſe, die mit ihren Säuren natürlich durch 
die Steinpackung hindurchgelangte, naturgemäß erklären. 
Sie finden aber auch ihre einfache Löſung, wenn man den 
langen Zeitraum berückſichtigt, während deſſen die Vorgänge 
ſich vollzogen; denn auch die Mühlen der Säuren mahlen 
langſam. 

Ein beſonderes Verhältnis liegt für die Holzkohle vor, 
von der ja ebenfalls Maſſen in dem Hügel nachgewieſen 
worden ſind. Als ich bei deſſen Unterſuchung vom Rande 
aus etwa 5 Meter vorgedrungen war, erſtaunte ich über die 
ſtarke Schwärzung der in dem Hügel bloßgelegten Wände, 
wie ſie durch die Kohlen bis zu einer Höhe von 1½ Meter 
hervorgerufen worden war, und ich machte mich darauf ge⸗ 
faßt, daß weiter nach dem Mittelpunkte zu die Häufung 
dieſer Gegenſtände noch zunehmen werde. Aber was geſchah? 
Zu meiner Ueberraſchung hörte die Schwärzung der Erd⸗ 
maſſe plötzlich wieder auf. Die Urſache ſtellte ſich erſt nach⸗ 
her heraus. Wir waren nämlich zu dem Abſchnitte des Hügels 
gelangt, der unter der Einwirkung ſtand, die ſonſt von der 
Brandſtätte aus nach unten ſich geltend machte. Auf der 
Brandfläche ſelbſt fanden ſich keine Kohlen mehr; ſie waren 
offenbar vom Feuer verzehrt. Auch nach unten waren ſie 


318 Knoke 


durch die Steinpackung nicht durchgedrungen, wie ihr Fehlen 
dort bewies. Wenn aber die Schwärzung der Wände nur 
unmittelbar daneben ſtattgefunden hatte, jedoch in und neben 
einer Erdmaſſe, die gewiß der erſten Aufſchüttung des 
Hügels angehörte, ſo war dieſer Umſtand nur dadurch 
zu erklären, daß von dem brennenden Holzſtoß Teile neben 
der Brandſtätte heruntergefallen waren, die dann ſpäter bei 
Vervollſtändigung des Erddenkmals mit neuer Erde zu⸗ 
geworfen wurden. 

So fügt ſich jedes einzelne Vorkommnis im Hügel zu 
dem Bilde, das wir nach den ſchriftlichen Aufzeichnungen der 
Alten von einem großen römiſchen Leichenhügel uns zu 
machen haben, und auch die Naturwiſſenſchaft, 
weit entfernt, dieſes Bild zu zerſtören, hat nur das be⸗ 
ſtätigt, was die Kunde des Altertums uns 
lehrt. 

Noch iſt zu bemerken, daß bei der Annahme einer ge⸗ 
meinſamen Begräbnisſtätte die Worte des Tacitus, es 
ſeien alle als Freunde, als Blutsverwandte in dem Hügel 
beſtattet worden, nunmehr nicht in dem Sinne zu verſtehen 
find, daß damit das Verhältnis zu den fie beſtattenden 
Soldaten ausgedrückt werden ſollte, ſondern der Schrift⸗ 
ſteller wollte ſagen, alle ſeien in dem Grabe vereinigt 
worden, als gehörten ſie wie Angehörige zu 
einander. Denn nur ſolche pflegte man ſonſt in einem 
gemeinſamen Hügel zu vereinigen. 

Durch die Auffindung des Tumulus bei Iburg iſt auch 
das Verſtändnis einer anderen Stelle des 
Tacitus zu einer richtigen Entſcheidung gelangt. Der 
Schriftſteller berichtet nämlich, als i. J. 16 n. Chr. Germani⸗ 
cus zum Entſatz eines an der Lippe gelegenen und von 
den Deutſchen belagerten Kaſtells ausgezogen ſei, habe er 
wahrgenommen, daß ein vordem zum Gedächtnis der in der 
Varusſchlacht gefallenen Römer aufgeführter Tumulus von 


Der römiſche Tumulus bei Iburg. 319 


den Feinden zerſtört worden ſei, den wiederherzuſtellen er 
indeſſen nicht für angebracht hielt.“) Nun iſt man freilich 
ſchnell bei der Hand zu ſchließen, folglich könne der bei 
Iburg gefundene Hügel nicht der von Germanicus errichtete 
ſein, weil dieſer ja nach Tacitus zerſtört worden ſei. Ich 
habe aber bereits in meinen Kriegszügen des Germanicu3?) 
nachgewieſen, daß hier eine Verwechſlung vorliege und 
jener für das Jahr 16 erwähnte Tumulus von dem auf 
dem Varusſchlachtfelde angelegten verſchieden ſei. Jener lag 
an der Lippe, dieſer aber weit davon entfernt im Teuto⸗ 
burger Walde. Auch ſagt Tacitus nicht, daß der an der 
Lippe ebenfalls von Germanicus hergerührt habe. Freilich 
war er einſt zu Ehren der i. J. 9 gefallenen Römer auf⸗ 
gebaut, aber offenbar zu einer Zeit, als die römiſchen 
Truppen noch nicht imſtande waren, das Schlachtfeld zu 
betreten. Er war deswegen nur Erſatz für einen Leichen⸗ 
hügel; er war ein Kenotaphion. Dadurch erklärt es ſich denn 
auch, daß Germanicus es nicht für angebracht hielt, das 
Denkmal zu erneuern, nachdem ein wirklicher Grabhügel das 
Jahr vorher bei Iburg errichtet worden war. 

Der Fehler in der gegneriſchen Auffaſſung iſt 
einmal dadurch entſtanden, daß man tumulus glaubte 
überſetzen zu müſſen: der Hügel, während es 
ebenſogut heißen kann: ein Hügel. Sodann aber 
verführte ein anderer Ausdruck zu einer falſchen 
Auffaſſung. Tacitus ſagt nämlich, jenes Denkmal an der 
Lippe ſei nuper angelegt worden. Man hatte in der Schule 
gelernt, nuper heiße „neulich“, und bezog nun die Mit⸗ 
teilung des Schriftſtellers auf den im Jahre vorher er⸗ 
richteten Hügel. Das Wort nuper wird aber in der latei⸗ 
niſchen Sprache auch auf Ereigniſſe bezogen, die weit, in 


) Ann. II, 7: Tumulum tamen nuper Varianis legionibus 
structum . .. disiecerant ... tumulum iterare haud visum. 
2) II. Aufl. S. 325. 


320 Knoke, 


dem gegebenen Falle alſo ſechs Jahre, zurückliegen 
konnten.“) Indem ſich ſomit herausgeſtellt hat, daß der 
Leichenhügel des Teutoburger Waldes nicht von den 
Deutſchen zerſtört wurde, iſt nunmehr ein alter Fehler in 
der Erklärung des Tacitus endgültig aus der Welt geſchafft. 

Es liegt in dieſer Feſtſtellung aber auch eine Ehren⸗ 
erklärung für die Deutſchen. Es mochten dieſe 
Anſtoß an einem Kenotaphion nehmen und der Meinung 
ſein, daß es in ihrer nunmehr befreiten Heimat keine Be⸗ 
rechtigung habe, aber ſich an fremder Totenaſche zu ver⸗ 
greifen, kam ihnen doch nicht in den Sinn. Sagt doch 
Armin ſelbſt bei anderer Gelegenheit, er führe nur Krieg 
gegen Bewaffnete. Freilich hat er der Leiche des Varus 
den Kopf abſchlagen laſſen, aber nicht aus Rache oder Luſt 
an Grauſamkeit, ſondern zu einem wichtigen politiſchen 
Zwecke. Er ſandte nämlich das Haupt des Varus an 
Marbod, um ihn angeſichts des Beweismittels ſeines Sieges 
zum Anſchluß an die gemeinſame vaterländiſche Sache zu 
beſtimmen. — Freilich haben auch die Deutſchen die römiſchen 
Leichen unbeſtattet liegen laſſen. Aber es gab damals noch 
kein Völkergeſetz, das die Beſtattung fremder Leichen ge⸗ 
bot, und ſie folgten hier gewiß einer allgemeinen Sitte. Viel⸗ 
mehr iſt gerade der Umſtand, daß ſie den römiſchen Leichen⸗ 
hügel unangetaſtet gelaſſen haben, ein Beweis für ihre 
humane Geſinnung. 

Wir werden deswegen auch in unſerm Urteil vor⸗ 
ſichtig ſein müſſen, wenn uns in römiſchen Schriften 
von dem Wüten der Deutſchen gegen römiſche Ge⸗ 
fangene erzählt wird, von ausgeſtochenen Augen, ab⸗ 
geſchlagenen Händen und ausgeriſſenen Zungen. Man weiß 
ja, wie im Kriege oder auch ſpäter ſolche Legenden entſtehen. 
Auch unſere Soldaten ſollten letzthin belgiſchen Kindern die 


) Vgl. des Verfaſſers „Kriegszüge des Germanicus“. II. Aufl. 
S. 326 A. 1. 


Der römische Tumulus bei Iburg. 321 


Hände abgehauen haben. Kein Menſch wird allerdings be- 
zweifeln, daß, wie in allen Kriegen, damals auch im 
deutſchen Heere Grauſamkeiten vorgekommen ſind. Aber 
jene häßlichen Mitteilungen finden ſich doch nur bei Florus, 
der mehr als hundert Jahre nach den Ereigniſſen lebte. 

Allerdings iſt auch Tacitus durch Erzählungen von 
ſchlimmen Handlungen der Deutſchen nicht unbeeinflußt 
geblieben. Doch, wenn er Galgen erwähnt, an denen Ge⸗ 
fangene aufgehängt worden ſeien, oder Gruben, in die das 
Blut von Gefangenen gefloſſen ſei, jo lehnt er die Verant⸗ 
wortung für ſolche Berichterſtattung ab und beruft ſich auf 
die Erzählung anderer. Aber auch ſeine eigene Mitteilung, 
man habe die Kriegstribunen und Centurionen an Altären 
geſchlachtet, kann nicht richtig!) ſein. Caſſius Dio teilt viel⸗ 
mehr mit, die Angeſehenſten im Heere des Varus hätten 
ſich ſelbſt getötet, was auch den Gewohnheiten der römiſchen 
Offiziere bei ſolchen Gelegenheiten entſpricht. 

Beſonders wertvoll aber iſt die Bemerkung Senecas, daß 
viele Vornehme, ſolche, die durch ihre militäriſche Laufbahn 
einen Anſpruch auf ſenatoriſchen Rang gewonnen hätten, 
nach der Schlacht bei deutſchen Herren hätten dienen 
müſſen.?) Solche jungen Männer pflegten aber gerade als 
Kriegstribunen im römiſchen Heere ſich aufzuhalten. Sie 
können alſo nicht von den Deutſchen geſchlachtet worden ſein. 
Vielmehr hat man in dieſem Falle der Nachricht des Philo⸗ 
ſophen, der als wohlunterrichteter Zeitgenoſſe den Ereig⸗ 
niſſen näherſtand, als Tacitus, den Vorzug zu geben, und 
das umſomehr, als Vellejus Paterculus, der über die Be⸗ 


) Daß nach Tacitus' Germania c. 9. die Deutſchen dem Wodan 
auch Menſchenopfer dargebracht hätten, dieſe Nachricht wird durch die 
hier gegebenen Ausführungen um ſo weniger berührt, als der Schrift⸗ 
ſteller ausdrücklich angibt, dies geſchehe nur an beſtimmten Tagen. 

2) ep. 47, 10: Variana clade multos splendidissime natos, 
senatorium per militiam auspicatos gradum, fortuna depressit: 
alium ex illis pastorem, alium custodem casae fecit. 


Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 21 


322 Knoke, 


gebenheiten genauer unterrichtet war, trotzdem daß er im 
übrigen manche Einzelheiten mitteilt, doch von der Opferung 
römiſcher Offiziere oder gar von der Verſtümmelung 
römiſcher Gefangenen nichts weiß. Es wäre daher endlich 
an der Zeit, mit dieſen Schauergeſchichten, die auch regel⸗ 
mäßig in unſere Geſchichtsbücher überzugehen pflegen, 
gründlich aufzuräumen. 

Und ſo wollen wir uns freuen, daß durch die Auffindung 
des Tumulus bei Iburg höchſt wichtige Begebenheiten 
unſerer vaterländiſchen Geſchichte eine Klarſtellung erfahren 
haben. Es hat lange gedauert, bis es dahin gekommen iſt; 
um ſo wertvoller iſt der Gewinn. 


Weitere Zundberichte. 


Während des Jahres 1926 wurden wieder verſchiedene 
Urnenfriedhöfe angeſchnitten. 

Als im Auguſt die Straße zwiſchen der Nettebrücke und 
Haſte umgelegt und zu dieſem Zwecke aus dem höher ge⸗ 
legenen Felde neben dem nordöſtlich verlaufenden Fußwege 
Sand entnommen wurde, ſtieß man auf mehrere Urnen, die 
etwa 60 cm tief im Boden ſich befanden. Leider konnte in⸗ 
deſſen nur eine einzige in einem einigermaßen heilen Zu⸗ 
ſtande für das Osnabrücker Muſeum geſichert werden. Sie 
entſpricht den auch ſonſt in den Urnenfeldern unſerer 
Gegend vorkommenden, und die Auffindung beſtätigt die 
Wahrnehmung, daß auch in vorgeſchichtlichen Zeiten unſere 
Heimat nicht wenig beſiedelt geweſen ſein muß. 

Auch auf dem Grund und Boden des Gutsbeſitzers Fiſſe⸗ 
Niewedde in Kalkrieſe wurde am 25. Oktober etwa hundert 
Meter nördlich des Lutterdammes auf dürrem Flugſand⸗ 
boden eine Begräbnisſtätte angetroffen. Bisher konnten am 
26. desſelben Monats drei Urnen, von denen zwei 60 em, 
die dritte nur 20 em tief in der Erde ſtanden, ausgehoben 
werden. Die eine war ſtark bauchig bei einem größten 
Durchmeſſer von 42 cm, während eine zweite bei nur 36 cm 
Durchmeſſer eine ſchlankere, nach unten ſich verjüngende 
Form zeigte. Die Farbe der Urnen war gelb. Ihre Höhe 
konnte leider nicht mehr genau ausgemeſſen werden. Ueber⸗ 
haupt zerfielen ſie beim Herausheben infolge der Weichheit 
des Tones. Nur von einer konnte ein die Form genauer 
bezeichnendes Stück geborgen werden. Am wenigſten er⸗ 
halten war die kleinſte der drei Urnen. Von den anderen 
barg jede noch ein Beigefäß, deren eins unten abgeplattet 

21* 


324 Knoke, 


war. Das andere zeigte dagegen einen gerundeten Boden. 
Eine Uebereinſtimmung fand ſich bei allen drei Urnen darin, 
daß der Fuß ſich nach oben ein wenig wölbte, ſodaß ſie auf 
einem etwas ausladenden Standring ruhen mußten. 


Das Zeitalter dieſer germaniſchen Gefäße läßt ſich auch 
hier nicht näher beſtimmen, ſodaß es nicht feſtzuſtellen iſt, ob 
die Begräbnisſtätte etwa mit den Römerkämpfen, die in 
dortiger Gegend ſtattgefunden haben, in Verbindung ſteht. 
Die erſte Mitteilung der Funde befindet ſich im Osnabrücker 
Tageblatt vom 30. Oktober. 


Eine andersgeartete Auffindung wurde dem Unterzeich⸗ 
neten am 16. Oktober gemeldet. Bei Ausſchachtung der 
Erde im Hauſe des Bäckermeiſters Hamm in Freren waren 
nämlich die Arbeiter auf einen meterdicken hohlen Baum⸗ 
ſtamm, der Urnenreſte barg, geraten. Zur Zeit der Beſich⸗ 
tigung der Stelle durch den Unterzeichneten war allerdings 
der Fund bereits ausgehoben, es beſtätigte ſich jedoch die 
Vermutung, daß es ſich um ein Grab gehandelt hat, das 
eigentümerlicherweiſe in der Höhlung des im Lehmboden 
verſenkten Baumes ſeinen Platz gefunden hatte. 


Außer einigen Scherben enthielt das Grab auch einen 
menſchlichen Schädel nebſt verſchiedenen Knochen, darunter 
auch Tierknochen. Doch wurden Merkmale einer Leichen⸗ 
verbrennung nicht wahrgenommen. Die Scherben hatten 
wulſtige Verzierungen am Halſe, wie ſie bei fränkiſchen Ge⸗ 
fäßen üblich ſind. Der außerordentlich harte und rauhe Ton 
verwies ſie denn auch in die karolingiſche Zeit. Eine der 
Scherben war auch mit einem kurzen, unförmlichen Bein 
verſehen, das an dem noch in weichem Zuſtande befindlichen 
Gefäß angeklebt worden war, während eine andere Scherbe 
eine Handhabe aufwies. 


Die Scherben ſind im Osnabrücker Muſeum ausgelegt 
und beleuchten in belehrender Form trotz gewiſſer Aehn⸗ 


Der römische Tumulus bei Iburg. 325 


lichkeiten der Verzierung mit den neuerdings bei Iburg 
ausgegrabenen Gefäßreſten den grellen Unterſchied zwiſchen 
den Erzeugniſſen römiſcher und karolingiſcher Technik. 


Dr. Knoke. 


Bücherſchau. 


Urkundenbuch der Grafſchaft Oldenburg bis 1482. Hrsg. 
von Dr. G. Rüthning. Oldbg. 1926. 

Nach längerer Pauſe hat der Oldenburger Verein für Alter⸗ 
tumskunde und Landesgeſchichte dem 1. Bande des Oldenburger 
Urkundenbuches, welcher die Urkunden zur Geſchichte der Stadt 
Oldenburg enthält, als 2. Band das Urkundenbuch der Graf: 
ſchaft Oldenburg folgen laſſen, welches die Zeit bis 1482 um⸗ 
ſchließt. Der Bearbeiter dieſes Bandes, der um die Oldenbur⸗ 
giſche Geſchichtsforſchung wohl verdiente Geh. Studienrat Dr. 
Rüthning, hat den Begriff der Grafſchaft auf die Herrſchaft 
Delmenhorſt, Stadland, Butjadingen und Landwürden aus⸗ 
gedehnt und hat von Rüſtringen die Urkunden nur ſo weit auf⸗ 
genommen, als ſie Butjadingen betreffen. Aus dem reichen 
Inhalt des ſtattlichen Bandes (1044 Nummern) fällt auch 
mancherlei für die Nachbargebiete ab, am meiſten natürlich für 
Bremen. Das Hochſtift Osnabrück iſt ebenfalls vertreten, ins⸗ 
beſondere die Stadt Osnabrück, zunächſt infolge ſeiner Markt⸗ 
und Handelsbeziehungen nach Oldenburg und Oſtfriesland, und 
zweitens durch ſeine hervorragende politiſche Stellung, die ſeit 
1400 ſich mehr und mehr hob. Teils ſind es Markt⸗ und Geleits⸗ 
briefe, teils Bittgeſuche um Hülfe in Fehdeſachen, teils Beſchwer⸗ 
den über Kränkungen ſeitens Osnabrücker Bürger u. a. Nicht 
aufgenommen ſind die Kirchen und Klöſter der oben bezeichneten 
Gebiete, da ſie einem beſonderen Bande vorbehalten ſind. 

Dr. Fink. 


Nachrichten aus vier Jahrhunderten über die Hille⸗ und 
Hildebrandts in Osnabrück. Geſammelt von Wilh. Dierks. 
Osnabrück 1926. 

Ein neuer Beitrag zur Geſchichte der ſtadtosnabrückiſchen 
Familien liegt in den Nachrichten über die Hille⸗ und Hilde⸗ 
brandts in Osnabrück vor. Bis ins 16. Jahrhundert zurück läßt 
ſich der Stammbaum zurückführen, der ſich in 3 Zweige verteilte, 


Bücherſchau. 327 


deren Vertreter als Gildemeiſter der Bäcker⸗, Kürſchner⸗ und 
Schlachterämter wiederholt anzutreffen ſind. Von dieſen 
3 Zweigen find die Kürſchner ſchon vor 1800 ausgeſtorben, wäh⸗ 
rend die beiden anderen noch heute in Hannover und Osnabrück 
blühen. Mit großem Fleiße iſt das reichhaltige Material zu⸗ 
ſammengetragen und nicht ungeſchickt verarbeitet. Das Kapitel 
über die Wittib Hillebrandts, welche am 21. Mai 1636 als Hexe 
hingerichtet wurde, ſowie der Lebenslauf des in Baltimore 1849 
geborenen Henry Wilh. H. mit ſeinen Schilderungen von Drüben 
aus der Zeit des Weltkrieges ſind beſonders leſenswert. Sind die 
Hillebrandts im öffentlichen Leben Osnabrücks auch nicht merklich her⸗ 
vorgetreten, ſo haben ſie doch als tätige und leitende Männer 
innerhalb ihres Gewerbezweiges an führender Stelle gewirkt 
und ſo ebenfalls an dem gewerblichen Leben ihrer Vaterſtadt 
erfolgreich mitgearbeitet. Jedenfalls bringt dieſe Familien⸗ 
geſchichte auch ihrerſeits neue Bauſteine zur Geſchichte des ſtadt⸗ 
osnabrücker Gewerbes. Ein kurzes Perſonen⸗Regiſter erleichtert 
die Benutzung des Buches. Dr. Fink. 


Johannis Rode Archiepiscopi Registrum Bonorum 
et Jurium ecclesiae Bremensis (Johann Roden Bok). Hrsg. 
von Dr. Cappelle im Auftrage des Heimatbundes der Männer vom 
Morgenſtern. Bremerhaven 1926. 

Mit der Herausgabe vorbenannten Werkes iſt der Heimat⸗ 
bund der Männer vom Morgenſtern einem lang gehegten Wunſche 
vieler Geſchichtsforſcher endlich nachgekommen. Dieſes Registrum, 
das der Erzbiſchof Johann Rode (1497—1511) als Seitenſtück zu 
dem Registrum . . . castri Vörde anfertigen ließ, enthält eine 
Nachweiſung aller Güter, Rechte und Beſitzverhältniſſe der Bremer 
Kirche, Angaben, die für die Erforſchung der Beſitz⸗ und Rechts⸗ 
verhältniſſe des Stifts als weſentlich anzuſehen ſind. Das 
Original des Registrums iſt nicht mehr aufzufinden, und der 
Herausgeber hat daher die älteſte, im Staatsarchiv Hannover 
aufbewahrte Handſchrift feiner Edition zu Grunde gelegt, die zu- 
gleich die beſte Abſchrift des Originals darſtellen ſoll. Der Zweck 
des Registrums war die Stärkung der erzbiſchöflichen Macht, 
teils gegenüber den aufſtrebenden Ständen, den ledemathen, 
teils gegen die Anſprüche der Bremer Bürger, welche in er- 
bitterter Gegnerſchaft zu ihrem Erzbiſchof ſtanden. Um dieſen 
Streitigkeiten mit Erfolg zu begegnen und den Kampf um die 
erzbiſchöfliche Machtſtellung ſiegreich durchzuführen, dazu ſollte 


328 Bücherſchau. 


ihm und ſeinen Nachfolgern eine urkundliche Begründung ſeiner 
Anſprüche verhelfen. — Neben Bremen, Hannover, Göttingen be⸗ 
ſitzt auch das Staatsarchiv Osnabrück eine Abſchrift, die etwa um 
1800 herum gefertigt iſt, aber nicht ganz vollſtändig zu ſein 
ſcheint, jedenfalls weicht ſie erheblich in der Textanordnung von 
dem Druck ab. 

Leider genügt die „Sebſtverſtändlichkeit“ eines bloßen genauen 
Abdruckes allein nicht. Dr. Fink. 


Niederſächſiſches Geſchlechterbuch. Hrsg. von Dr. jur. Koerner. 
1. Band. Görlitz 1926. 46. Band des Deutſchen Geſchlechterbuchs 
(Genealogiſches Handbuch Bürgerlicher Familien). | 

Was für den Adel der Gothaiſche Hofkalender und die 
Gothaiſchen Taſchenbücher bedeuten, das iſt für den Bürgerſtand 
das Deutſche Geſchlechterbuch. Der oben erwähnte Band ſoll, wie 
im Vorwort bemerkt wird, die Stammreihen von Geſchlechtern 
niederſächſiſchen Urſprungs enthalten, ſoweit nicht ihre Aufnahme 
in andere Sonderbände, wie den Hamburger, den Pommerſchen 
uſw. begehrt wird. 

Das Geſchlechterbuch iſt ſehr ſorgfältig unter fleißiger Be⸗ 
nutzung von gedruckten und ungedruckten Quellen bearbeitet 
worden und mit Wappen, Porträts und Abbildungen von Häuſern 
geſchmückt. Ein Vorwort wird den einzelnen Genealogien vor⸗ 
ausgeſchickt, das über Wappen, Religion, heutige Wohnſitze, 
Namen und Geſchichte der Geſchlechter und über ſonſt 
Wiſſenswertes kurz orientiert. Weſentlich erleichtert wird das 
Verſtändnis der einzelnen Stammreihen durch ſchematiſche 
ſtammtafelartige Ueberſichten, die vor den Stammreihen ſtehen. 

F. Schultz. 


Deutſchlands Städtebau. Osnabrück. Bearbeitet und her⸗ 
ausgegeben im Einvernehmen mit dem Magiſtrat von Senator 
Stadtbaurat Friedrich Lehmann. Berlin⸗Halenſee 1925. 

Im obigen Bande befindet ſich ein Artikel des Domarchivars 
Dolfen über die Denkmale mittelalterlicher Goldſchmiedekunſt in 
Osnabrück. Dolfen gibt darin auf nur wenigen Blättern eine 
höchſt lebendige und lehrreiche Darſtellung von dem, was Osna⸗ 
brüd in Stadt und Kirchen, vor allem im Domſchatze an her⸗ 
vorragenden Erzeugniſſen romaniſcher und gotiſcher Goldſchmiede⸗ 
kunſt beſitzt (Kreuze, Kelche, Reliquien, Statuen). Den Text 
erläutern gute Abbildungen. F. Schultz. 


Bücherſchau. 329 


Der Dümmer. Beiträge zur Heimatkunde. Herausgegeben 
vom Heimatverein Grafſchaft Diepholz. Diepholz 1925. 

Die Beiträge enthalten Gedichte, Stimmungsbilder, Geo⸗ 
logiſches uſw. Geſchichtliches und damit Zuſammenhängendes 
bringen ſie nur wenig: eine Abhandlung über den Namen 
Dümmer und eine zweite über den Entenfang bei Burlage. Der 
zuletzt genannte Beitrag dürfte für die Leſer unſerer Mittei- 
lungen, abgeſehen von ſeinem Gegenſtande, an ſich ſchon des⸗ 
halb von einem gewiſſen Intereſſe ſein, weil der Entenfang auf 
Veranlaſſung des Osnabrücker Biſchofs Ernſt Auguſt I., der 
feinerzeit auch die Grafſchaft Diepholz beſaß, angelegt wurde. 

J. Schultz. 


Sitzungsberichte. 


Im Berichtsjahr 1925/26 tagte der Hiſtoriſche Verein zum 
erſtenmal am 9. November 1925. Dr. Hungerland ſprach 
werbend und begeiſternd über „Die Volkskunde als Hilfswiſſen⸗ 
ſchaft geſchichtlicher Forſchung, ihre Ziele und Erziehungswerte“. 
In dem erſten von drei Einzelreferaten behandelte dann Geheim⸗ 
rat Dr. Knoke die Gründe, die ihn veranlaßten, daß von 
Vellejus Paterculus erwähnte Winterlager des Tiberius im 
Jahre 4. n. Chr. „inmitten Deutſchlands an der Quelle des 
Fluſſes Julia“ bei Paderborn zu ſuchen (vgl. Mitt. Bd. 47 
S. 363 ff.); in dem zweiten über die Bedeutung des Namens 
Germanen gab er eine eingehende Interpretation des viel um⸗ 
ſtrittenen 2. Kapitels der Germania des Tacitus und entſchied ſich 
für die germaniſche, nicht keltiſche Herkunft des Germanen⸗ 
namens und ſeine Bedeutung als „Die Erhabenen“. (Vgl. den 
Abdruck in der Zeitſchrift Mannus, 1926.) Der Verſuch des 
dritten Referates, die auf Rackhorſts topographiſcher Karte von 
Osnabrück bei Lienen eingezeichnete Irminſul als hiſtoriſch zu 
erweiſen, wird ſich ſchwerlich durchführen laſſen, wenn auch der 
Vortragende an einer gewiſſen Tradition feſthalten möchte, die der 
Namensgebung um 1840 zu Grunde gelegen habe. 

In der Sitzung des 16. Dezember gedachte der Vorſitzende zu⸗ 
nächſt in einem ehrenden Nachruf der ungewöhnlich regen Betäti⸗ 
gung des verſtorbenen Domkapitulars Dr. Rhotert durch Auf⸗ 
ſätze, Abhandlungen, Vorträge und Anregungen auf heimat⸗ 
geſchichtlichem Gebiete. Alsdann behandelte Dr. Hoffmeyer 
die Neuſtädter Leiſchaft. Der Vortrag iſt ein Teil der 
umfangreichen Abhandlung des vorliegenden Bandes. 

In der Generalverſammlung am 25. Januar 1926 wurde Rech⸗ 
nung gelegt und der bisherige Vorſtand wiedergewählt. Regie⸗ 
rungs⸗ und Baurat Dr. ing. et phil. Jänecke hielt den im vor⸗ 
liegenden Bande enthaltenen Vortrag über „Die Entſtehungs⸗ 
geſchichte der alten Kirche in Wallenhorſt nach den neueſten For⸗ 
ſchungen“. 

Am 15. Februar zeichnete Landrat Dr. Rothert⸗Berſen⸗ 
brück auf kulturgeſchichtlichem Hintergrund ein anſchauliches 
Bild des mittelalterlichen Schriftſtellers Jordan us von 


Sitzungsberichte 331 


Osnabrück, beſonders ſeiner Schrift „Ueber das Vorrecht des 
Römiſchen Reiches“. (Der Vortrag iſt gedruckt in Nr. 18 der 
Möſer⸗ Blätter.) Dann wußte Oberſtleutnant Petiskus in 
einem Vortrag über „Weſen und Zweck der Familiengeſchichts⸗ 
forſchung“, ſeinem Sonderforſchungsgebiet manche neuen Freunde 
zu gewinnen. | 

In einer letzten Sitzung vom 22. März 1926 erinnerte Ge⸗ 
heimrat Dr. Knoke daran, daß man am gleichen Tage in 
Lintorf den 100. Geburtstag ſeines bedeutendſten einſtigen Mit⸗ 
bürgers Sanitätsrat Dr. Herm. Hartmann feſtlich begehe, und 
würdigte deſſen unvergängliche Verdienſte als Hiſtoriker und 
Volkskundler des Osnabrücker Landes. Alsdann behandelte Dr. 
Hungerland das viel umſtrittene Thema der Herkunft des 
Osnabrücker Radwappens und ſuchte deſſen Zuſammenhang mit 
dem Sonnenſymbol und dieſes wieder als Rechtsſymbol zu er⸗ 
weiſen. 

Den Inhalt des Vortrags, in dem Geheimrat Dr. Knoke am 
18. Oktober 1926 zu Beginn des neuen Vereinsjahres einen 
größeren Kreis in der Aula des Ratsgymnaſiums mit ſeinen 
Ausgrabungen im Offenen Holz bei Iburg bekannt machte, findet 
der Leſer im vorliegenden Bande.; Auf die z. T. ſehr ausgedehnte 
und fördernde Ausſprache nach den einzelnen, durchweg gut be⸗ 
ſuchten Vorträgen kann, um den umfangreichen Band nicht weiter 
anſchwellen zu laſſen, nicht eingegangen werden. 

Am 14. Mai weilte der Verein zu Gaſt in Melle, von der 
Stadt, vertreten durch ihren Bürgermeiſter Meyer zum Gottes⸗ 
berge, und dem Vorſtand des Heimatvereins für den Kreis Melle 
herzlich aufgenommen und ſorglich durch das alte, aber friſch auf⸗ 
blühende Städtchen geführt. Geſchichtliche Stätten, wie die kath. 
Pfarrkirche und die biſchöfliche Amtsburg Grönenberg, erläuterte 
der Vorſitzende des Heimatvereins, Amtsgerichtsrat Bodenheim 
und begrüßte die Osnabrücker Gäſte in einer gemeinſamen 
Sitzung beider Vereine im Rathausſaale. Tudwig Bäte ſprach 
über Juſtus Möſers Tochter Jenny von Voigts und ihre 
literariſchen Beziehungen. Der Vortrag iſt inzwiſchen als Mono⸗ 
graphie erſchienen. Geheimrat Dr. Knoke dankte für die gaſtliche 
Aufnahme und für die den Gäſten dargebotenen wertvollen Er⸗ 
innerungsgaben in der Ueberzeugung, daß die wechſelſeitigen An⸗ 
regungen für den größeren Landes⸗ wie die kleineren Heimat⸗ 
vereine anregend und fördernd wirken würden. 

Schirmeyher. 


Regifter. 


a ae Rud., Leiſch.⸗Buchh. 


— icemnrich, Leiſch. N 128 f. 
Alexander, der heil. 4 

Alhard, Höker 71. 

Ameldung, Sekretär 105. 

— Dr. med. 105. 

v. Anchem, Haus in Osn. 206. 
Anckum, Eiſenſchmied 150. 

Ankum, Kirche s. Nikolai 19 f. 29. 

v. tn) Gottſchalk, Leiſch.⸗Buchh. 


Arnold, Abt zu Iburg 65. 
Asverus, Claus, Reife. ⸗Buchh. 233. 


Badbergen, Kirche 28. 

Balke, Juſtizrat 93. 

Ballmann, Heinr. 31. 

v. Bar, Haus in Osn. 206. 

— Familie 1011. 

Barenau, röm. Schlacht bei 286. 

Barenteich, ſein Ankauf durch die 
Stadt 118. 144 f. 152. 

Barkhauſen, Kirche 29. 

v. Baumgarten, geb. Schlaff 105. 

thor Becke, Leiſch.⸗Buchh. 198. 

Behre, Leiſch.⸗Buchh. 156. 

Belm, Kirche 29. 

Bentheim, Kathar.⸗Kirche 29 

vom Berge, Giſeke, Leiſch.⸗Buchh. 128 

Dr. Berghof, Bürgermſtr. 205. 

Berkemeyer, Tiſchler 109. 

Berſenbrück, Kirche 29. 

Bertelmann, Leiſch.⸗Buchh. 233. 

v. Bippen, Eberhard, Leih Buchh. 128 

— Herm. Rud., Gildemſtr. 129. 

Blakendorp, Dorf bei Osn. 44. 71. 

v. Blechen, Frl. 109. 

— Caspar, Leiſch. Buch. 129. 187. 

— Bürgermſtr. 161°. 


0 re Gehölz 2°. 
ödeker. Heinr. Leiſch⸗Buchh. 278. 
| 80 ögemann, Leiſch.⸗Buchh. 109. 
| Böhmer, Gaſtwirt u. Leiſch. ⸗Buchh. 108. 
- Eberh. Wilh., Leiſch.⸗Buchh. 129 
Me 1 Leiſch. ua > 
Böhr, E., Leiſch.⸗Buchh. 1 
| ee Bernh., Leſſch Buch. 
> v. Böſelager auf ebe 163. 
'ſches Geſtühl 3 
— Joachim 30. 
— e 702. 
Borchbart b, Joh., Be B Such: 1 
orchhar N) eiſch.⸗Bu 27. 
15 8 Leiſch.⸗B uchh. 
d. Borg, Cordt, „gend, VBuchh. 278. 
Bramſche, Kirche 2 
Breda, in Holland 65 
Bremer, Dirick, Leiſch.⸗Buchh. 99. 127. 
| ia a a Leiſch.⸗Buchh. 199. 
Breuſing, C., Leiſch.⸗Buchh. 5 199. 
1 Joh. Caſp. „Leiſch.⸗Buchh., 


ö 
| Brintbof, der 44. 246 f. 
Brinkmeyer 246 f. 

Brbker, Leiſch.⸗Buchh. 109. 

| v. Bronckhorſt, Weihbiſchof 9. 
| 


v. Brüninghauſen, Frau 137. 
Bruining, Gerh., Leiſch.⸗Buchh. 178. 
v. Bühren, Landrentmſtr. 249. 
Bade der, 100. 248. 

| Bollerdiek, Fiſcher 169. 

Burdorf, G., Leiſch.⸗Buchh. 1561. 

| N Proviſor au. Wallenhorſt 9. 

Busj er Frau 9 

— „Sinner Haus 5 Hof in Osn. 


8 
| — "Offerten 252 f. 
! 
Cäcina, röm. Feldherr 286. 


Regiſter. 


Dethmar, Paſtor in Osn. 200. 
Delbrugge, Cord, Goldſchmied 136. 
200. 277. 


Dierker's Hof 193f. 
— Kötter 169. 


Dio Caſſius, röm. 5 285.315. 


Diſſen, Kirche 29 


van Dohren, Albert, Leiſch.⸗Buchh. 179. 


Donnerberg, in . 179. 
Dorfmüller, Rat 
Dove, Wilh., ge Buch. 179. 
Dreinhöfer 149. 
— Joh. Heinr., za Buch. 156. 
Dren⸗Steinfurt 4 
Droop, Leiſch.⸗ „Direktor 156. 
a Gildemſtr. 233. 

aniel, Leiſch.⸗Bu 


chh. 199. 
— Daniel Chriſtian, Leiſch. an 179. 


— F. Fr., Leiſch. Bush. 
— Joh Leiſch. ⸗Buchh. 
Daniel, Leiſch Buch. 156. 
— Joh. Heinr., Leiſch.⸗Buchh. 179. 
Dürfeld, Kanzleirat 91. 
Dumſtorp, Bürgermſtr. 98. 


Edinghaus, Erbe 99 f. 109. 136. 
— Hürgen 99. 

Eichholz, Gaſtwirt 279. 

Einhuß ſ. Edinghaus 


Eiſtorff, Weimar, Leiſch⸗Buchh 199. 


— Wilh., Leiſch.⸗Buchh. 279. 
Sn! Manto Heinr., Leiſch⸗Buchh 


Elfers, Adrian, Leiſch.⸗Buchh. 178. 
Emsbüren, Kirche 29. 

Engelbert I und II. 28. 

Engter, Kirche 29. 

Erbro, Rolef, Chirura 83. 
Erdbrink, Leiſch.⸗Buchh. 233. 262 f. 


v. Eſſen, Martin, Leiſch⸗Buchh. 128. 


Eſſen, Bad, Kirche 28. 
Eversburg 130 f. 133 f. 


Fiſcher, Altermann 88. 

—- Joh., Leiſch.⸗Buchh. 128. 

— Lüdeke, Leiſch.⸗Buchh. 155. 
Flohr, Leiſch.⸗Buchh 91 111. 
— Arnold Wilh., Leiſch.⸗Buchh. 
— Joh. 6 Leiſch.⸗ Buch chh. 129. 


oh. Chriſtian, Leiſch.⸗Buchh. 130. 


333 


| „ Urnenfunde in 317. 


if e, Joh., Leiſch.⸗Buchh. 97. 99. 127. 
te, Jakob, Gildemſtr. 129. 
ürſtenberg, Kanzler 181. 


Galghus, Hof 44. 71. 

Gartlage, Gut 181. 193 f. 

Gehrde, Kirche 29. 

v. Genebat 651. 

. 1 des Auguſtus 
285 ff. 306 

Gesmold, Gut 6. 

Glane, Kirchenſt 

Gösling, Leiſch⸗ ch 199. 

— Joh. Jobſt, get, ⸗Buchh. 199. 

Goldkamp, Kötter 16 

Gosmann, Friedr., 9 1 8f. 

Grave Cord, Leiſch. Buchh. 128. 

Grawe, Evert, Leiſch.⸗Buchh. 198. 
Joh., Leiſch.⸗Buchh. 198. 

Grote, Lud., Leiſch.⸗Buchh. 192. 198. 

v. Grothaus, Haus in Osn. 206. 

Grothaus, auf Gut Nette 163. 

Grothe, Sander, Leiſch.⸗Buchh. 198. 

v. Gülich, Paſtor 203. 


Be en N ⸗Buchh. 233. 

Halle, Dorf 4 

v. d. 970 Gi Friedr., Leiſch.⸗ 
Buchh. 1 

S Sen, abe ⸗Buchh. 128. 

— Gerhard, Leiſch.⸗Buchh. 128. 

v. Hammerſtein⸗Gesmold 147. 

— Georg, Hofmarſchall 65. 

Harderburg, Gut 227. 

Harſewinkel, Cordt, Leiſch.⸗Buchh. 198. 

Haßberg, Heinr., Leiſch. ul: 198. 

— Joh., Leiſch. Buchh. 2 78. 

So (berg 7), Heinr., Leiſch.⸗ 


Haſte, Borf 46 
— Urnenfund bei 316. 
Haunhorſt (Hellern) 99. 106. 
Hauswörmann, Hofbeſ 226 f. 246. 
Haverkamp, Cord 1 5 178. 
— Joh., Leiſch.⸗Buchh. 129. 
— Joſt 5 ie ⸗Buchh. 129. 
Hen, Dorf. 44 ff. 7 

v. Hege, Wilkin 13. 


334 


Plan, Joh. Rud., Leiſch.⸗Buchh. 


1 enen 31. 
Heiſenberg, un a: 1561. 
ee Mar 3 
enderjon, Familie 64 ff. 
— Wappen 67. 
— Bernh, un 65. Chef 
— Bernh. Jacob u. Ehefrau Joſina 
v. Trambach 64f. Jof 
— Goswin Caſpur Gattin 
Emerentia 66. 
— Joh. Jakob 65. 
— Thomas 67. 
Hermelingk, Konr., Leiſch.⸗Buchh. 155. 
Hetlage, Bauerſchaft 213. 219. 
Hetlich, Bauerſchaft 230 f. 
v. everen, Tillefe Leiſch. Buch. 97. 99. 
Hildebrand, teile ⸗Buchh. 233. 
Hildebrandt 2 
— Joh. ere, Leiſch. -Budhh. 130. 
ildeswith 7 
ilkenkamp, Fabrikant 154. 
. 18 Gildemſtr. 129. 
— Joh., Leiſch. Buchh. 179. 
Hillebrandt 149. 
— 1 Leiſch Buch. 199. 
Hölſcher, A., Leiſch. nr 277. 
— Herm., Leiſch. ⸗Buchh. 1 
Hofimeifter, Arnold, Leiſch. Buch 128. 
Hoinemann, Leiſch. Buchh. 127. 
n Bernd, Leiſchafts⸗Buchh. 


Solicher, Joh., Leiſch.⸗Vuchh. 278. 
— Joh. Verend, Leiſch.⸗Buchh. 278f. 
Joh. Eberh., 150 5 „Buchh. 156. 

Holstein, Buchh. 

Honderlage, Subkämmerer 193. 

i Erbbegräbnis auf 302. 
opman, Hans, Leiſch.⸗Buchh. 128. 

Hoppenberg, Leiſch.⸗Buchh. 279. 

Horn, Andreas, Leiſch.⸗Buchh. 129. 

van Houten, Sich ee 146. 

Hüggelmeier, Leiſch.⸗Buchh. 1612. 

— Gerh. Gabriel, elch Buch. 179. 

Hüſer, Ameling, Leiſch. an 198 f. 

Hugo, Leiſch.⸗Buchh. 179. 


Iburg, Aebte ſ. Arnold — Thorwald. 
— Haus des Abtes in Osn. 206. 
— Fleckenskirche 28. 


und 


Regiſter. 


Jung 9 Römerfunde bei 279 ff. 283 ff. 
Jeger, Dietrich, Leiſch.⸗Buchh. 278. 


Kalkrieſe, Urnenfunde bei, 317. 
Kamps, Advokat 261. 

ans Würgen, Leiſch. Buchh. 128. 
Sieh Frebr. Leiſch⸗Bu 128. 
Kemper, Jan, Pfarrer 9. 55 
Klekampf, F. H. J. 31. 

Klingenberg, Altermann 106. 

Klinke, Rud., Leiſch.⸗Buchh. 105. 
Klocker, Joh. Leiſch.⸗Buchh. 277. 
Klövekorn, Leiſch.⸗Buchh. 157. 

— Evert, Leiſch.⸗Buchh. 178. 

— Johann, e ie 81. 

— — Leiſch.⸗Buchh. 178. 

— — Dietr., Leiſch.⸗Buchh. 179. 

v. Kobolt, Mich. ilhelm 65. 

König, Gelbgießer zu Osn. 150. 

— Cord, Leiſch. 5 198. 

Kötter, Joh. 169. 

v. Korff, Eberh. 217. 

— Sutthauſen 247. 249 f. 268. 
Fa ſt Aug. ſen., Leiſch.⸗Buchh. 


— — — jun., Leiſch.⸗Buchh. 129. 
Krule, Gerh., Ratsherr 129. 

— Johann, Leiſch Buch. 128. 
— Hürgen, Leiſch.⸗Buchh. 83. 


Lage, Gut bei Osnabr. 216 f. 246. 
Lammers, Karl, Bäckermſtr. 130. 
Landtwehr, Cort, Baumſchließer 1581. 
Lange, Witwe 61. 102. 

hann Leiſch.⸗Buchh. 98. 
v. Langen, 0 641. 
Langſamkamp 194 
u aften zu Osnabrück, ihre Geſchichte 


— 10 127ff. 155f. 178 f. 
1 

— Worterklärung 75f. 

— Altſtädter Leiſchaft 72 ff. 

— Haſeleiſchaft 157 ff. 

— Heger Leiſchaft 97ff. 
Herrenteichsleiſchaft 179 ff. 

na Leiſchaft 200 ff. 234 ff. 


— Natruper Leiſchaft 130 ff. 


Regiſter. 


Leiſchaften zu Osnabrück (Fortſ.). 


1 aft 210 ff. 234 ff. 262 
ie Wüſte 234 ff. 

Lengerich bei Lingen, Kirche 29. 
v. Lengerke, Sekretär 102. 
— Senior 181. 
— Jobſt, Leiſch.⸗Buchh. 199. 
— Johann, Leiſch.⸗Buchh. 105. 
— Jürgen, Leiſch.⸗Buchh. 198. 
— verehelichte Münnich 105. 
Lengerke, Joh. a ne 129. 
Limbergen, Hof bei O 
Lindemann, Leiſch. Buch. 1 
Lindlage, Leiſch.⸗Buchh. 107f. 111. 

— Jobſt Herm., Leiſch.⸗Buchh. 129. 
v. Linge, Albert, Leiſch.⸗Buchh. 128. 
Lingen, Kirche 29. 
Lintorf, Kirche 29. 
Lodtmann, Familie 2601. 272. 
— Ranzleidireltor 91. 227. 2301. 
— Lotteriedirektor 112. 
— 1 Rud. Chriſt., Leiſch. „Buch. 


ehe a 9885 Friedr. Wilh., Leiſch.⸗ 


1 Ser 206. 

Lohmeyer, Jobſt 192. 

Loren, Joh. Anton, Leiſch.⸗Buchh. 199. 
Lubbeking, 1 in -Bucdhh. 128. 
Ladeking, Cord 2 

Lücking |. Ludeting 

Lyndeman, Anton 128. 

Lyra, Juſtus Wilh. 1211. 2731, 


Manto, Eheleute 105. 

Meier, Joh. Heinr., Leiſch.⸗Buchh. 199. 
Meigger, Gert, Uhrmacher 174. 
Meimberg, Auktion 130. 


Melle, kathol. Kirche 29. 
Menslage, Kirche 29. 
et Kirche 28. 

v. Metternich, Dompropſt 133. 
Metzener, Leiſch.⸗Bu nh. 137. 142. 
— Johann, Leiſch.⸗Buchh. 156. 
Meuſchen, Lohnherr 137. 


| 


| Meyer zu Oeſtringen Leiſch.⸗ NA 881. 
— Neuſtädter Gemeinheit bezw. Lei⸗ Buchh. 130. 
ff. — Chriſt. Bernh., Leiſch⸗Buchh. 156. 


335 


C. sen., Leiſch.⸗ 


— H., Leiſch.⸗Vorſteher. 277. 


Mo — Heinrich Leiſch.⸗Buchh. 159. 


— Friedr., Leiſch.⸗Buchh. 156. 


| — — Johann, Kämmerer 128. 
— — Chriſt., Leiſch.⸗Buchh. 179. 


— — Heinr., Leiſch.⸗Buchh. 130. 
— Jürgen, Leiſch. ⸗Buchh. 156. 

— Karl, Leiſch.⸗Buchh. 199. 

— Wilhelm, Leliſch.⸗Buchh. 278. 

Modemann, Witwe zu Osn. 103. 

Möllmann, Senator zu Osn. 154. 

Mönkediek 193. 

Möſer, Kanzleidirektor 205. 

Moll, Leiſch.⸗Buchh. 199. 

v. Morſey, Landrat 250. 

Mues, Leiſch.⸗Buchh. 179. 

— Joh. Heinr., Leiſch.⸗Buchh. 278. 

— Peter, dec ⸗Buchh. 199. 278. 

n geb. v. Lengerke, Witwe zu 


Müſeler, Eber, Leiſch.⸗Buchh. 81. 157. 


v. Nagel 138. 
dee a a Osn. 213. 216 f. 


1 8 bel En 44 ff. 7 
ngerd, Johann, Leiſch. a 198. 


Nege 
v. Seh heim, Haus in Osn. 


— geb Vette 161. 

Neteler, Wilh., Leiſch. 1 129. 
zur Nienporte, Heinrich 8 

Nitze, Eberh., Heiß. Bucht. 128. 

Nolke, Smeder. Leiſch.⸗Buchh. 178. 
Northorpe ſ. Natru 


up. 
| N Gerd Tewes, Leiſch-Buchh. 


ee e Rud., Leiſch.⸗Buchh. 
Oeffeler, Lohnherr zu Osn. 166. 
v. Ohr, Lambert, Osn. Domherr 180. 
Oldenburg, Eberh., 1 ⸗Buchh. 129. 
Osnabrück, Bıj ch ö fe: 


— Bartholomäus, Leiſch.⸗Buchh. 128. | 


Meder zu Oeſtringen. 162. 
— Apotheker zu Osn. 193. 


Adolf v. Tecklenburg 62. 
Benno II. 8. 32. 

Bruno 28. 

Engelbert I und II 28. 

Ernſt Auguſt J. 65. 

Konrad II. von Rietberg 71f. 
Philipp von Katzenellenbogen 20f. 


336 


Osnabrück, Domkapitel 147. “UNE 226. 245. — Totenſtr. 188. 

— — Dom, Baugeſchichtliches 61. — Turmſtr. 153. — Unter den 
ohannisſtift 218 f. Linden — Wieſenbachſtr. 267. — 
loſter 1 28. 74. 136f. Wüſtenſtr. 273. 

— — Natrup 45. 141 ff. Osnabrück, Tore, Brücken und 

— St. Annenklus 181. 189. Befeſtigung: Faule Brücke. 2361. 

. (Hofhaus) Twente 99. — 1 83. 273. — dete, Furt 
1. 137 . 101 112. 


— Heger Turm 1 
— — Sündelbeck 83. 1371. Martinitor 2730 — Neue Pforte 
— 11000 Jungfrauen 109 1. 1371. 


Armenhaus St. Jakobi 138. — Schneiderturm 87. 134. 

— Armenhaus St. Jakobi 1 EB b dkl. i 

— Naben ute, Orgel 174 "Gräben und tieine Gemäffer: 
116. 


Altermannsgraben 255 f. — Baren- 


teich 101. — Blakendorfer Quelle 217. 
— St. Katharinen 84. 117. 202. 235. 263. — Düwelsquelle 139. — 
Turm 194. 


2 — 8 
— — Glocke 210. Hucksmühlenbach 231. Juden 


graben 138. — Landwehrgraben 
— Straßen und Plätze: Bierſtr. 6. 


Regiſter. 


— 
— eeEEEEEESSESSEEEEEEESEEESEEEEEEEENEESEEENESEESEEEER 


191. — Langer Teich 160. 176. — 

— Bohnterftr. 188. — Bramſcherſtr. 
172. — Breitergang 194. — Bullen⸗ 
platz 194. — Dielingerſtr 56. — 
Düſtere Str. 139. 157. 160f. 
Fi gang 273. — Fledderweg 228 
— Gr. Gildewart 45. 56. 153. — 
Kl. Gildewart 56. 153. — Goldſtr. 58. 
— Grotjanſtr. 267. — Großeſtr. 56. 
— Grüner Weg 135. 144.— Hagener 
Weg 245. — Haſemauer 153. — 
Hegerſtr. 56 f. — Heiliger Weg 219. 
— Hermannſtr. 267. — Herrenteichs⸗ 
tr. 56 — Holtſtr. 58. — Johannis⸗ 
eiheit 58. — Kamp 56. — Kamp⸗ 
ſtr. 251. — Katharinenſtr. 275. — 
Klingensberg 56. — Knollſtr. 163 f. 
— Königsweg 79. — Kokſche Hake 245. 
— Kommenderieſtr. 58. 235. — 
Kuhſtr. 193. — Lange Wand 159. 
— Leiſchaftsſtr. 267. — Limberger⸗ 
ſtr. 264. 267. — Lotterſtr. 109. — 
. 56 f. — Natruperſtr. 56. 

146. — Neueſtr. 153. — Neuer 
Graben 255. — Parkſtr. 266. — 
Poggenſtr. 1701. — Poſtſtr. 188. — 
e 0 — 55 266 f. 
— Roſenplatz 2 — Gr. und 
Kl. Roſenſtr. 58. — e 268. 
— Sandbachſtr. 46. — e 
— Schnatgang 192. 
Schweineſtr. 99. 111. — Sem 
58. 251. — Steinweg 105f. 
Süntelſtr. 1701. 177 f. — Süppfen- 
ſtr. 231. — Süſterſtr. 58. — Sutt⸗ 


Neuer Graben 255. — Pappel⸗ 
graben 261. — Poggenbach 1601. 
165. 169. 255. — Prinsgraben 2361. 
Reutebecke 248. — Rötebach 248. 
— Sand bach 193. 235. — Schwanen⸗ 
bach 269. — Süntelbecke 1601. 
165. 169. — Das ſchwarze Waſſer 
bei Eversburg 150. — Die Wellen⸗ 
nase 216. 253. — Wieſenbach 235 f. 


Flurnamen und Gärten te.: 
Aasbrink 175 — Ameldungskamp 
105. — Barenteich (Barendiek) 118. 
144 f. 152. — Barlage 200. — 
Blumeneſch (Blomeſch) 104. 202 ff. 
235. Bockgarten 144. — Bock⸗ 
horngarten 138. — Bodenkamp 
161. 170. — Brandenmark 230. — 
eng 243. — Bühnenkamp 

1. — Büttelswieſe 248. — 
Bullenort 253 f. 261. 270. 272. — 
Bullenplatz 196. — Burſtück 195. 
— Dörnbruch 212. 245 f. 268. — 
5 (kamp) 181 f. 190 f. 

— Dorrenbrock 212. — Elf: 

1 5 Jungfrauenkamp 108. — 
Gr. Eſch 161. — Eſelsbuſch 104. 
— Eversfeld 70. 130. 132 f. — 
illerkuhle 217. 219 f. 255 261. — 

ledder 138. 212 f. 219. 230. 267 f. 

— Galgeſch 71. 214. — Glocken⸗ 
garten 174. — Grumbkenwieſe 138. 
144. — Gündke 13 f. — Haus⸗ 
wörmannskamp 230. — Heger 
Holz 109. — Heuplakken 160. — 


Regiſter. 


Osnabrück, Flurnamen, Gärten 
etc. (Fortſ.). Klushügel 46. 1091. 
189. — Kluskamp 190 f. 194. — 
Knollkamp 160. — Korker Brink 230. 
— Kl. Lage 216. — Lehmkuhle 106. 
144. 160. 169. — Lehmkuhlenkamp 
191. — Lieneſch 102. 109. 125. — 
Martinseſch 89. 235. 239. — Melke⸗ 
plakken 263. — Milchplatz 160. — 
Mitheide 160. 168. — Kl. Moor 216. 
— Moorlandskamp 161. — Neues 


Land 212. — Neulandsort 138. 
— Noſtehdenkamp 139. — Papen⸗ 
dränke 144. — Papenwieſe 145. — 


Peiwinkel 105. 117. — Pferdekamp 
263. — Pferdeweide 260. — Pleſſe 
248. Pumpenwieſe 191. 
Rabenkamp 187. 189. — Riede (bei 
Nahne) 231. — Römereſch 137. — 
Roſengarien 218. 227. en⸗ 
brok 53. 70. 73 f. 97. 100. 102 f. 
106. Ruſſengärten 262. 
Sandbrink 83. 175. 186 f. 191. — 
Alte Sandgrube 136. — Schar⸗ 
eggenkamp 125. — Schindanger 
0 f. — Schinderkuhle 216. 
Siecheneſch 161. — Stadteſch 185. 
— Alte Steinkuhle 171. — Stert⸗ 
kamp 181. 191 Totenſträßer⸗ 
kamp 191. — Trockener Kamp 190. 
— Vogelſang 170. — Gr. und kl. 
Weſereſchkamp 180 f. — Wippken⸗ 
moor 140. 145. — Wulfskamp 214 
Osnabrück, Einzelgebäude und 
Mühlen u. a.: Blumenhallen 204 f. 
208. 246. 272.— Düvelsburg 137.— 
Gefangenenhaus 120°. — Haus der 
Einigkeit 189. — Kalkofen 144. 1701. 
— Kriſpinsburg 189. — Krummer 
Ellenbogen 108. — Lager Hof 170. 
— Ledenhof 247. 249. — Martins⸗ 
burg 272. — Pernickelmühle 260. 
— Rötegruben 196. — Schlagforder 
Hof 46. 71. Schützenhof 189. 
— Steinkampsloch (Gefängnis) 111. 
— Siruckmannſcher Hof 248 f. — 
Tentenburg 181. — Kleine Treppe 
105. Vitihof 168. Walk⸗ 
mühle 264. 
—Kirchhöfe und Sonſtiges: Grenz⸗ 
ſtein Eiſerne Hand 104. 105 1.— Haſe⸗ 


Hiſt. Mitt. XXXXVIII. 


Oſterberg, a 


337 


friedhof 2301. — Judenkirchhof 135. 
— Feuerlöſchweſen 116. 150. 154. 
172 f. 309. 


— Leiſchaften ſiehe dort. 
— Moorbrennen 270f. 
e eee 115. 151. 173f. 


Oſtendorp, e 233. 


Oſterkappeln, Kirche 28. 
Oſtman v. d. Leye, Reg.⸗Rat 93. 
— Haus in Osn. 206. 


e Familie 109. 

— Altermann 104. 

— Leiſch.⸗Buchh. 155. 

— Albert, Leiſch.⸗Buchh. 178. 

— Hermann, Leiſch.⸗Buchh. 105. 

— Johann Albert, Leiſch.⸗Buchh. 156. 

tho Pie, Heinr., Leiſch.⸗Buchh. 199. 

iesberg, Kohlen 99. 

Pölking, Goldſchmied 204. 

Pötker, Bernh., Paſtor und ſeine Ehe⸗ 
au Marg. Hellerfiek und Tochter 
arie Magd. 319 f. 

Pöttcher, Herm, Leiſch.⸗Buchh. 178. 

Pohlkotten, Erbe 99. 

Portner. Herm. 157. 

Praſſe, Arnold 128. 

Prins 149. 199. 

— H. Bald., Leiſch⸗Buchh. 233. 

Prüsmann, Joh. Fred. 170°. 


Quakenbrück, Kirche 25. 29. 
Quirll, Kfm. 263 f. 


Radowé, Syndikus 124. 

— Marsfeld, Joh a 

v. Raesfeld, Joh., Dompropſt 131. 

— Sthllle g ñ ́ l f 

Rampendahls Aufruhr 74. 

Raſch, Leggemeiſter 130. 

— Leiſch.⸗Buchh. 273. 279. 

Redeker, Johann, Leiſch.⸗Buchh. 278. 

Regensburg, Jakobs oder Schotten⸗ 
kirche zu 68 ff. 

ran Ameling, Leiſch.⸗Buchh. 
198. 


Richter, Herm., Leiſch.⸗Buchh. 278. 
— Johann Heinr., Leiſch.⸗Buchh. 278. 
— Jürgen Heinr., Leiſch.⸗Buchh. 129. 


22 


338 


Nies, Klempner 153. 

Ringelmann, Leiſch.⸗Buchh. 233. 
Rinhus, Hof 44. 71 

Rinker, Leiſch.⸗Buchh. 233. 
W Joh. Heinr., Leiſch.⸗Buchh. 


Rehn, Dietr. Herm., Leiſch.⸗Buchh. 


Röling, Joh. Adolf, Leiſch.⸗Buchh. 199. 

— Wilhelm, Leiſch.⸗Buchh. 199. 

Rosiing, Chrift. Friedr., Leiſch.⸗Buchh. 
‘ 


Rooſe, Tiſchler 150. 

Roſt, Albert, Leiſch.⸗Buchh. 128. 
v. Rüſſel, Joh., Leiſch.⸗Buchh. 179. 
Rulle, Kirche. 29. 


„ Heinrich, Leiſch.⸗Buchh. 


— Jürgen, Leiſch.⸗Buchh. 198. 
Scharmann, Jürgen. 198. 

Schepeler, Bürgermeiſter 103. 163. 203. 
Scheventorf, Burg 64 ff. 


Schierbaum, Leiſch.⸗Buchh. 179. | 
Schierke, Joh. Arend, Leiſch.⸗Buchh. 


278. N 

eat, verehelichte v. Baumgarten 

Schlaun Vikar 204. 

a aus, Altermann 78. 90. 921. 
1 


— Chllttan Ludwig, Leiſch.⸗Buchh. 156. 
— Johann Chriſtian, Leiſch.⸗Buchh. 


156. 
— Johann Heinrich, Leiſch.⸗Buchh. 
156. 179 | 


v. Schledehaud(en), Ratsuogt 157. 
v. Schoppengrell 181. 

„Schlichter, Geſchwiſter 109. 
Schmidt, Heinr., Gildemſtr. 129. 
Schweidebach Dr., Amtmann 93. 
„ Ludw., brem. Sekretär 
Schneider, Bürgermſtr. 214. 
Schomaker, Leiſch.⸗Buchh. 279. 

v. Schorlemer, Witwe 103. 
Schouven, Johann 99. 

Schriver, Chriſt., Leiſch.⸗Buchh. 178. 


Regiſter. 


1 Joh. Eberh., Leiſch.⸗Buchh. 


— Ludeke, Leiſch.⸗Buchh. 128. 
Schuckmann, Bernd, Leiſch.⸗Buchh. 198. 
— Hermann Leiſch⸗Buchh. 198. 
Schuerfeld, Leiſch.⸗Buchh. 156. 
Schulte, Chriſt., Leiſch.⸗Buchh. 278. 
— Friedr. Leiſch.⸗Buchh. 128 

— Fohann, Leiſch.⸗Buchh. 158. 178. 
— Michael, Leiſch.⸗Buchh. 127. 
Schultze, Friedr., Leiſch.⸗Buchh. 179. 
Schumacher, F., Leiſch.⸗Buchh. 277. 
ee die, bei Haſelünne 


Schwartze, Leiſch.⸗Buchh 179. 
— Rudolf, Leiſch.⸗Buchh 105. 156. 
Schwietering, Friedr., Leiſch.⸗Buchh. 


156. 
Schwinefoet, Joh. Jacob, Leiſch.⸗ 
B 156 


uchh. 156. 

— Tiemann, Leiſch.⸗Buchh. 156. 
Sell, Armenbuchh. 1701. 

Seneca 315. 

Sickmann, Joh., Leiſch.⸗Buchh. 199. 
Siekmann, Jobſt 239 ff. 
Sondermühlen, Gut 147. 

Spegelberg, Tewes, Leiſch.⸗Buchh. 278. 
e Joh. Heinr., Leiſch.⸗ 


uch. 129. 
a Gottfr., Leiſch.⸗Buchh. 


v. Stael⸗Sutthauſen 249. 

— Haus in Osn 206. 

Stagge, Wilh. Ludw., Lohgerber 130. 
Stempel, Klaus, Leiſch.⸗Buchh. 178. 
Storck, Joh. Albert 137. 

— Joh. Anton, Leiſch.⸗Buchh. 156. 
Strick, Leiſch.⸗Buchh. 199. 

— Jürgen, veiſch.⸗Buchh. 2 


78. 
n Friedr. Heinr, Leiſch.⸗Buchh. 


29. 
Striek, Jasper 200. 277. 
Struckmann, Reg.⸗Rat. 93. 
Stüve, Dietrich 200. 219. 
— Johann Anton 199. 
— Foh. Karl Bertr. 93 f. 951 
v. Sübern, Leiſch.⸗Buchh. 156. 


Tacitus 285. 306 ff. 315°. 
v. . Agnes Joſina (Roſina) 
64 f. 


Regiſter. 


„ Cord, Leiſch.⸗Buchh. 200. 


Tecelnburg, Cord 278 

Tecklenburg, Graf Adolf (1227—38) 
von 28. 

Teutoburger N Römerſchlacht im, 
284 ff. 304. 

Thorbecke, Bürger 99. 

Thorwarth, Abt von Iburg 65. 

Tiencken, Leiſch.⸗Buchh. 279. 

Tiggemann, Meiſter 97. 

Tiggen, Gildemſtr. = 

Tölcke, Leiſch.⸗Vorſt. 

Tölecke, Cord, Leiſch. Buch 128. 

— Heinr., Leiſch.⸗Buchh. 127 f. 

Tolcke, Heinr., Leiſch.⸗Buchh. 97. 99. 

Toleken, Cordt, Leiſch.⸗Buchh. 198. 

Trippmaker ſ. Vette, Joh. 


Ueffeln, Kirche 29. 
Unlandt, Johann 97. 
Utrecht, Johann 102. 


v. Varendorf, Johann 73. 
Varus, röm. Feldherr 284 ff. 301. 312. 
= . Leiſch.⸗Buchh. 233. 
te, Familie 246. 
Velen aterculus 311. 
Veltmann, Apotheker 146. 
Venne, Kirche 29. 
Late Bat, e 05 
eſper, Fritz, Lei u Dr 
— Wilh., Leiſch.⸗B 0. 233. 
Veregge, Leiſch. Buch 
Vette, verehelichte v. Nehem 161. 
ene Gildemſtr. 278. 
ohann, gen. h 156. 
Vieregge, Leiſch.⸗Buchh. 2 
i Jobſt Henr., Lesch Buch. 


ar che 2 
Vortkamp, Gerdt, Leiſch.⸗Buchh. 198. 
— Tebbe, Leiſch.⸗Buchh. 156. 
— Wilhelm, Leifch.: Buchh. 128. 
Vortlage, Kupferſchmied 150. 
— Bernd, Leiſch.⸗Buchh. 179. 
Voß, e pen 133. 
— Gildemſtr. 148 f. 


339 


Voß, Gerhard, Leiſch.⸗Bu 156. 
Bromelo, Dorf bei Osn. 45 


Wacker, Leiſch.⸗Buchh. 279. 
er ner, Senator 189f. 
ahrendorf, Elifabeth 73. 
Baer on, Heinrich 31. 
— Kirche in 


— Sakriſtei 3 

— v. eden Geſtühl 31. 

— Kanzel 7 

— Küſterhaus 31. 

— Namensdeutung 2°. 7. 
Waltbert, Graf 4. 

v. Weichs, Dompropſt 133. 

Teo Wellen, Pflaſtermſtr. 147. 
Weſſel, Joach. Rud., Leiſch.⸗Buchh. 199. 
Weſſeling, Herm., Leiſch Buchh. 198. 
Weſterkamp, Oberger Vizedir. 274. 
— Leiſchaftsdirektor 152. 

— Leiſch.⸗Buchh. 179. 

— 1995 Bernh., Leiſch.⸗Buchh. 156. 


— Fust, Leiſch.⸗Buchh. 156. 
J. J., Leiſch.⸗Buchh. 233. 
Baß eh Franz Bernh., Letſch.⸗Buchh. 


Sehe, Witwe 105. 

Wetter, Dr., un. 204. 

Wieſenbeck, Dorf 4 

Wildes hauſen, a "Gerhard bon 24. 

— Ortſchaft 4. 6. 

Wildt, Hans, Bürgermſtr. 131. 

— Liüukas, Leiſch.⸗Buchh. 128. 

Windinkmölen, Hof 71. 

Witte, Leiſch.⸗Buchh. 152. 1701. 

— Gerd Rud., Leiſch.⸗Buchh. 156. 

— Herm, Leiſch.⸗ Buchh. 198. 278. 

Wolf, Leiſch. Buch. 279. 

v. Wolff⸗ 5 Franz Reinold, 
Dompropſt 30. 

Wolter, el 274. 

Wyrtenberg, Sattler 150. 


Zargenberg, Heinr. Bernh., Fabrikant 


Se Dechant 121. 
ierenberg, Heinrich, Leiſch.⸗Buchh. 199. 
22 


Inhalt. 


Seite 
Mitglieder verzeichnis. IV 
Satzungen des Vereins XVII 


Benutzungsordnung der Vereinsbibliothek. XX 
J. Die Entſtehungsgeſchichte der alten Kirche in 


Wallenhorſt. Von Dr. Jäne cke 1 
II. Lage und Geſtaltung der Stadt Osnabrück. Son 

Dr. Martin 38 
III. Zur Geſchichte der ene Bender. Bon 

Dr. Jänecke 64 


IV. Die Osnabrücker Leiſchaften. Bon Dr. Hoffmeyer er 69 
V. Neue Mitteilungen über un bei N 


Von Dr. Knoke 280 

VI. Der römiſche Tumulus bei Iburg Bon Dr. Knoke 283 
VII. Fundberichte. Von Dr. Knoke . . 323 
Bücher ſchauu , um 326 
Sitzungsberichnnnetete 330 


RNegiſ ter, 332 


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