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Full text of "Monumenta Germaniae paedagogica"

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Monumenta Germaniae Paedajogica 



Begründet von Karl Kehrbach 

Herausgegeben 
Ton der 

Geseiischaft für deutsche Erziehungs- und Schuigeschichte 



BAND LV 

Die protestantisohen Sohulen der Steiermark 
im 16. Jahrhundert 



^-4-^ 

BERLIN 

Weidmannsche Buchhandlung 
1916 



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Die protestantischen ScMen 
der Steiermark 

im sechzehnten Jahrhundert 



Von 



Dr. Johann Loserth 

k. k. Hofrat und o. ö. Professor der Oesdiichte an der UnlversitAt Oras 



N-N^ 

BERLIN 

'Weidmannsohe Buohhandlung 
1916 



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Georg Loesche 

in Freundschaft 



zugeeignet. 



401443 

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Vorwort. 



Das QueUenmaterial für die OeBchichte des protestantischen 
Schulwesens in Stdermark ist füi die älteren Zeiten ein außer- 
ordentlich sprödes und lückenhaftes. Für die Zeiten vor der Saiz- 
bni^er Provinzialsynode (1549) findet man nur spärliche Aufzeich- 
nungen, die einen Hinweis auf Organisationen geben, wie sie den 
vielfach geänderten kirchlichen Verhältnissen des Landes entsprechen. 
Erst seit den Tagen des Interims, in denen man auch hierzulande 
dem Verfall der kirchUchen Institute und damit auch der Schule 
beizukommen versucht, beginnen die Quellen etwas reichlicher 
zu fließen, und für die Zeit, in der die Landschaft daran geht, 
im Lande ein eigenes Schulwesen aufzurichten, das Mittel- und zum 
Teil auch Hochschule sein sollte, fehlt es nicht an Korrespondenzen, 
an Schulordnungen und Rechnungen aller Art, die uns einen Ein- 
blick in das Wesen des landschaftlichen Schulwesens gestatten. 
Freilich kommt hier zumeist nur die Landeshauptstadt und außer 
ihr Judenburg in Betracht, da ihrer die Pazilikation von Brück 
(1578) besonders gedenkt. Für die sonstigen Städte und Märkte, 
die nach dem technischen Ausdruck jener Tage der Disposition 
des Landesfürsten unterlagen oder in denen einzelne Adelshäuser 
geboten, ist fast das gesamte Quellenmaterial abhanden gekommen; 
nur seit der Gegenreformation, die in den Oktobertagen 1579 anhebt, 
sind jene auch das Schulwesen betreffenden Korrespondenzen erhalten 
geblieben, die mit den Verhandlungen auf den Landtagen zusammen- 
hängen. Aus diesen Gründen läßt sich eine nach allen Seiten hin 
abgerundete Darstellung der Geschichte des protestantischen Schul- 
wesens nur schwer geben und wird als solche immer Lücken auf- 
weisen müssen. Man sieht dies schon aus jenen Versuchen, die 
der hochverdiente ehemalige Direktor des k. k. Obergymnasiums in 
Graz (jetzigen ersten Staatsgymnasiums) und Mitglied des Stiftes 
Admont, Dr. Richard Peinlich, gemacht hat, das Bildungswesen in 
der Steiermark quellenmäßig in zusammenhängender Darstellung zu 



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VllI Vorwort. 

behandeln. Seine Arbeiten, die auch heute noch von hohem Werte 
sind, zeichnen sich durch eine ruhige DaisteUungsweise und erfreu- 
liche Objektivität — auch den evangelischen Glaubensgenossen 
gegenüber — 'aus. Dieselbe Objektivität sucht auch die unten 
folgende Darstellung festzuhalten. Was sonst von älteren Arbeiten 
nach dieser Seite hin zu nennen ist, betrifft nur einzelne Perioden 
und meist nur solche, die außerhalb des Bereichs meiner Studien 
liegen, oder es umfaßt nur einige Seiten der altberiihmten land- 
schaftlichen Stiftsschule in Graz. Von dem Quellenmaterial wurde 
hier nur das Wichtigste aufgenommen, das Übrige so verwertet, 
daß man den ganzen Werdegang des protestantischen Schulwesens 
mit seinen Licht- und Schattenseiten zu übersehen vermag. Bei 
meinen Vorarbeiten hatte ich mich der Beihilfe der Beamten des 
hiesigen Landesarchivs, bei der Drucklegung der werktätigen Unter- 
stützung der Schriftleitung der „Gesellschaft für deutsche Erziehungs- 
und Schulgeschichte'* in Berlin zu erfreuen, der ich vor allem die 
wertvollen Nachweise der alten an den protestantischen Schulen 
der Steiermark im 16. Jahrhundert gebrauchten Lehrtexte und auch 
sonst manche Unterstützung verdanke. Ihnen allen sei an dieser 
Stelle mein wärmster Dank ausgesprochen. 

Graz. 

J. Loserth. 



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IX 



Inhaltsverzeichnis. 

Seite 

Vorwort VII 

Inhaltsverzeichnis IX 

Verzeichnis der in den Noten und Beilagen vorkommenden archivalischen 

Abkürzungen XIV 

Verzeichnis der abgekürzt zitierten Schriften XV 

Nachträge und Berichtigungen XVIII 

Einleitung 1 

1. Die Anfänge der steiermärkischen Landschaftsschule in Graz ... 8 

2. David Chjtraeus und die Errichtung der protestantischen Stiftsschule 

in Graz 17 

db Organisation der Stiftsschule 80 

1. Die Schulordnung des Chjtraeus uud ihre Weiterbildung . . 30 

2. Dekurien und Klassen. Der Lernstoff 31 

8. Die Schulinspektion 38 

4. Die Lehrpersonen 40 

5. Die Schüler. Aufnahme in das Stift. Stipendiaten und Schul- 
almosen 49 

6. Der Stiftsökonom 56 

7. Die Stiftsbibliothek 58 

4. Die Stifbsschnle in Graz bis zum Beginn der Gegenreformation . . 63 

5. Die Stiftsschule und die Errichtung der Grazer Universität .... 73 

6. Die protestantische Landschaftsschnle in Judeuburg 83 

7. Das protestantische Schulwesen in den übrigen Städten und in den 

Märkten der Steiermark 88 

8. Die reformierte Schulordnung von 1594 102 

9. Das Ende der Stiftsschule in Graz 107 

10. Die Wirksamkeit der Religionsreformationskommissionen. Die Neu- 
ordnung des steirischen Städtewesens, die Landschaftsschule 

zu Schwanberg und das Ende des protestantischen Schulwesens 

in Steiermark 117 

Beilagen. 

I. Verträge 181 

1. Vertrag zwischen der steiermärkischen Landschaft und Seyfried 
von Eggenberg über den Ankauf der Eggenberger Stift (Revers 

Seyfrieds von Eggenberg) 131 



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Inhalts verzeich nia. 



Seite 

2. Vertrag zwischen der Landschaft Steiermark und der Stadt Graz 
wegen Erlassung der Abgaben von den zum Bau der Landschafts- 
schule von Lukas See und Wolfgang Wolf erkauften Besitzungen 
in der Murgasse, wegen Befreiung von aller bOrgerlichen Juris- 
diktion und Erlaubnis, den Bau in Angriff zu nehmen. Der 
Grandzins per 1 h. ist jährlich in die 1. f. Kammer zu erlegen. 
Bitte der Bürgerschaft, Krämer, die nicht Borger sind und zum 
gemeinen Mitleiden nicht beitragen, aus dem Landhaus abzu- 
schaffen oder ins gemeine Mitleiden zu bringen. Das soll auch 
der Oeconomus tun. Zehn Grazer Bargerkinder sollen in der 
Schule Aufiiahme finden 13S 

3. Aus dem Vertrag zwischen der steiermärkischen Landschaft und 
der Stadt Graz wegen Überlassung zweier Grundstücke zum 
Schulbau 135 

II. Bestallungsdekrete, Reverse und Instruktionen 137 

1. Bestall ungsdekret für den Stadtschreiber Bartholomäus Pica als 
Präzeptor der Landschaftsschule in Graz 137 

2. Revers des Hieronymus Osiua bei Obemahme seines Rektorats 

an der Btiftsschule in Graz 139 

3. Bestallung Hieronymus Lautterbachs als Senior der Landschafts- 
schule zu Graz 141 

4. Instruktion und Bestallung für den ünterpräzeptor Magister 
Johann Mayenschein. Desgleichen für M. Wilhelm Eberling, 
Magister Andreas Hackstock, Uall, Sizenius, Homelius, Conon 

und Kauffen. Einsetzung der Schulinspektoren 143 

5. Obligationsnotl der Pädagogen (Eidesformel der [in Landes- und 
Privatdienst] aufgenommenen Pädagogen) 146 

6. Instruction der herm subinspectoressen. Abermalige Ernennung 
Jeremias Hombergers, Adam Venedigers, Matthes Ammans, 
Christoph Gabelkofers und Andre Funks zum Subinspektorat 
als Ehrenamt, Philipp Marbachs zum Rektor. Fe»tstellung der 
gegenseitigen Befugnisse, Erwählung dreier Landleute zu ihrer 
Unterstützung und zur Aufsicht über die Schule und die Ein- 
haltung der zu gewärtigenden Ordnungen und der Schulgesetze. 
Aufsicht über die Ökonomie. Zahl und Gehalt der Lehrer. 
Etwaige Neuaufnahme oder Entlassung von Lehrern. Sorge für 
Stipendiaten und Schul- und Kirchenlegate 148 

7. Bestellung Christoph Praunfalks «so ein Landmann'' zum In- 
spektor in Schul- und Kirchensachen 158 

III. Schulordnungen 154 

1. Aus der protestantischen Kirchenordnung 154 

2. Reformierte Schuel- Ordnung 155 

3. Die Schulordnung für Judenburg 166 

4. Die Schulordnung für Schwanberg 178 

IV. Zur Geschichte der Stiftsbibliothek 177 

1. Urkundliche Aufzeichnungen über ihre ersten Erwerbungen durch 
Geschenke und durch Kauf 177 



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Inhaltsverzeichnis. XI 



Seite 

2. Yenaichnns der buecher, welche E. E. L. pastor der ehrwierdig 
herr Jörg Euen anf der herm verordeuten bevelich einkauft und 
mittler weil, bis ein liberei bei £. E. L. schuel aufgericht wirdt, 
bey sich behalten thuet 179 

8. Auszug was der herr doctor Hamberger fBr E. £. L. liberey ge- 
numen hat, wie hernach volgt 188 

4 Auszug an herm doctor Hamberger etlicher bflecher für E. E. L. 
liberey wie volgt 188 

5. Buchdrucker Hans Schmidt an die Verordneten: legt seine Rech- 
nung Aber die dem Herrn Rektor und Herm Gabelmann ge- 
lieferten Dracksachen vor 184 

y. Aus den allgemeinen Dekreten und Korrespondenzen 185 

1. Die Landesverordneten an den BürgeraieiBter, Richter und Rat 
der Stadt Graz: bei der Notwendigkeit, «in der Stift*' beim 
lAurtor neben der Kirche eine Schule und Prädikauten Wohnungen 
herzurichten, denken sie an die Erwerbung des dem Schlosser 
Henn gehörigen Häuschens. Bitte, den Ankauf zu vermitteln 
und statt der darauf lastenden Jahressteuer eine Summe Geldes 

zu nehmen 185 

2. Zur Berufung des Chytraeus nach Graz. Es werden ihm f&r 
die Reiseauslagen und seine Arbeiten 1000 tt , seinen beiden 
Schreibern je 50 <IL angewiesen 186 

3. Die Verordneten an Paul Freiherra von Tannhausen, Statthai terei- 
amtsverwalter: bitten ihn, das Anbringen der Subinspektoren 
zu prüfen, mit diesen und den Präzeptoren sowie den Herren 
Christoph StÜrgkh und Georg Klaiodienst oder einem von den 
letztgenannten Rats zu pflegen, wie den innen genannten Miß- 
ständen im Schulwesen abgeholfen werden könnte 187 

4. Adam Lupulus an die Verordneten : wolle in den Schuldienst 
eintreten. Die Inspektoren haben ihm 100 fl. Gehalt verheißen, 
wogegen er sich auf zwei Jahre verpflichten soll. Er verlange 
120 fl., dann Reisegeld und Zehrung, und weil er vom 10. August 

an gedient, aber noch keinen Heller empfangen, bitte er um 60 fl. 191 

5. Die Subinspektoren und der Rektor der Landschaftsschule an 
die Kirchen- und Schulinspektoren : berichten Aber den Zustand 
der Schule, die trotz einzelner Mängel in gutem Aufnehmen sei, 
so daß die Jugend dahier verhältnismäßig größere Fortschritte 
mache als selbst anderwärts an Akademien. Abhaltung der 
Examina zu Ostern und Michaelis. Bericht über Abhaltung der 
Lectiones publicae, den Unterricht in Schönschreiben und Arith- 
metik und die Ökonomie im Stift. Stipendiaten zahl (24). 
Schwierigkeit ihres Unterhalts. Erhaltung der Schulgesetze 

des Chytraeus, ihre Verdeutschung und ihre Drucklegung . . 192 

6. Die Verordneten an die Subinspektoren: Darauf zu sehen, daß 
die Schulordnung genau eingehalten und besonders der latei- 
nische Unterricht eifriger betrieben, endlich Erkundigung ein- 
gezogen werde, ob der Rektor fleißig inspiziere 195 



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Xn Inhaltsverzeichnis. 



7. Die Verordneten an die Inspektoren: Thesen dürfen nicht ohne 
ihr Vorwissen in den Drack gegeben werden, damit kein Miß- 
verstand mit der Fürstlichen Durchlaucht entstehe 196 

8. Die Regierung an die Eammerräte, Verwalter der Landeshaupt- 
mannschaft und Landesverordnete : Ihrer Fürstlichen Durchlaucht 
sei berichtet, «daß man Vorhabens sein soll, in der Stiftsschale 
von etlichen Beligionsartikeln wegen eine öffentliche Disputation 
zu halten*". Da die fürstliche Durchlaucht solches weder ge- 
statten könne noch wolle, ergehe der Befehl, solche Disputation 
alsbald abzustellen, damit Ihrer Durchlaucht nicht zu ernstlicher 
Verordnung und Einsehung Ursache gegeben werde 197 

9. Die Verordneten an Christoph von Ragnitz, Balthasar Wagen, 
Sigmund Friedrich von Herberstein und Wilhelm von Radmanns- 
dorf: Am n&chstkommenden 1. Sept. wird in der Landschafts- 
scbule ein öffentliches Examen abgehalten. Durch Amtsgesch&fte 
verhindert, ihm beizuwohnen, werden sie gebeten, bei dem Akte 
zu erscheinen, und denen, so wohl bestehen, die Verehrung su 
präsentieren 197 

10. Erzherzog Karl II. verbietet, die Jugend an fremde lateinische 
Schulen oder Universitäten zu schicken. W^r seine Kinder da- 
selbst oder in Winkelschalen habe, müsse sie binnen 14 Tagen 
und falls sie außer Landes seien , in 3 Monaten abfordern und 
dürfe sie an keine andere als an die Grazer Universität schicken 197 

11. Hofdekret an den Grazer Stadtrat: Da die Bürger dem Befehl 
vom 1. Janaar 1587 zum Trotz ihre Kinder in die Stiftsschule 
schicken, sind die Übertreter namhaft zu machen. Verbot von 
Privat- und Winkelschulen, deren Leiter nicht katholisch sind 198 

12. Stadtdekret an jeden Viertelmaister: von Haus zu Haus Nach- 
^frage zu halten, wer noch sein Kind in fremde Schulen und in 

welche er sie schicke 198 

18. Landesverweser, Verwalter der Landesbauptmannschaft , Ver- 
ordnete und hier im Landrecht versammelte Herrn und Land- 
leute an D. Pappius: entheben ihn unter strengem Tadel seines 
hitzigen Verhaltens und im Begriff, das Schulwesen zu bessern, 
seines Dienstes und sagen ihm das versprochene Geleite heim- 
wärts zu 199 

VI. Zu den Stiftungen, Rechnungen und Korrespondenzen 201 

1. Die Verordneten an Bernhardin Rindscheids Erben Gerhaben: 
mögen die 1000 fl. erlegen, die er zu E. E. L. Schule vermacht hat 201 

2. Die Landesverordneten von Steiermark stellen einen Revers 
Über die von Gabriel von Teuffenbach, erzh. Rat und Keller- 
meister in Steiermark, gemachte testamentarische Verfügung 
aus, nach welcher Teuffenbach 300 fl. Rh. dergestalt an die Land- 
schaftsscbule vermachte, daß namens der Landschaft alljährlich 
einem Stipendiaten, der die „hl. Theologie' studiert, 21 fl. ge- 
reicht werden und daß, so oft das Haus Teuffenbach einen 



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Inhaltsverzeichnis. XUI 



Stipendiaten beim Kirchenmangel ,in der Stift' oder zur Predigt 
benötigt, ein solcher vorgestellt wird. Die Verordneten ver- 
pflichten sich, diese Bestimmungen aufrechtzuhalten .... 201 

3. Die Landesverordneten an die Snbinspektoren: beauftragen sie, 
einen spezifizierten Auszug einzusenden, .was etwo hin und 
wider ftbr nambhafte legata zu E. E. L. kirchen und schneien" 
ihrem Wissen nach gemacht worden sind 201 

4. Die Verordneten an Herrn Polykarp Stürckh, Herrn Leonhard 
Rindscheid und die Peyrlschen £rben: Ersuchen, die Legate zu 
erlegen, die von ihren Voreltern zur evangelischen Kirche und 
Schule gestiftet wurden 202 

5. An die Herren von Lengheim: werden abermals um Richtig- 
machung der von ihrem Bruder gemachten rückständigen Stift- 
legate ersucht 202 

6. Abrechnung und Ordnung der seit dem Jahre 1563 letztwillig 
für Kirchen- und vomemlich fOr Schulzwecke erhaltenen Ver- 
mächtnisse und Stiftungen 202 

7. Abrechnung über die zur protestantischen Kirche und Schule 
gemachten Stiftungen von 15»8— 1596 204 

8. Anna von Stubenberg geb. Trautmannsdorf vermacht zur Er- 
haltung des landschaftlichen Kirchen- und Schulwesens 500 Gul- 
den, aus deren Zinsenertrag von 30 Gulden eine taugliche 
gottesfürchtige Person, so die hl. Schrift studiert, erbalten 
werden soll 205 

9. Aus dem Stiftsbrief der Frau Anna Herrin von Stubenberg, geb. 

von Trautmannsdorf 205 

10. Matthes Amman und Adam Venediger als Kirchen- und Schul- 
inspektoren quittieren den Empfang von 200 fl. rh. aus den 
Schullegatgefällen und wollen sie dem Schulwesen zum besten 
anwenden 206 

11. Die Kirchen- und Schulinspektoren an Wolf von Lengheim: 
Gütliches Ansuchen, die von dessen Brüdern Adam, David und 
Georg letztwillig zum Schulalmosen vermachten Legate, sowie 
das seiner jüngstens verstorbenen Gemahlin, einer geb. Zollner, 

per 50 fl. richtig zu machen 206 

^ra. statistisches 207 

1. Der Stand der Lehrer und Stipendisten im J. 1590 207 

2. Der Haushalt für das laudschaftliche protestantische Schul- und 
Kirchenwesen in Steiermark im J. 1590 206 

Orts-, Personen- und Sachregister 209 



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XIV 



Verzeichnis der in den Noten und Beilagen 
vorkommenden arehivalischen Abkürzungen. 



SGDE = Sammlungen der „Gesellschaft f&r deutsche Erziehungs- nnd Schnl- 

geschichte". 
SGDE« = erste in diesen Sammlungen von SchulbQchertiteln verzeichnete 

Ausgabe. 
SGDEi e= letzte in diesen Sammlungen verzeichnete Ausgabe. 
St. LA. = Steierm&rkisches Landesarchiv (in Graz). Qrkundenreihe. Mit oder 

ohne Ziffer. 
St. LA. La. = Steierm. Landesarchiv, Landtagsakten. 
St. LA. LH. as Steierm. Landesarchiv, Landtags - Handlungen (diese sind die 

Reinschrift der vorhergehenden). 
St. LA. Lp. = Steierm. Landesarchiv, Landtagsprotokolle. 
StLA. Lr. » Steierm. Landesarchiv, Landtags -Ratschläge 

(Ratschlag = Beschluß). 
St LA. Prot. = Steierm. Landesarchiv, Protestanten-Akten (fortlaufende Reihe). 
St. LA. Reg. s= Steierm. Landesarchiv, Registratur. 
St.LA. S. (oder Prot. S.) = Steierm. Landesarchiv, Prot.- Akten, Stift (auch 

Stiftsschule). 
StLA. S. Pers. = Steierm. Landesarchiv, Prot- Akten, Stift Personalia. 
St LA. Sp. (mit Ort) = Steierm. Landesarchiv, Spezialarchiv (z. B. Aussee). 
St. LA.Yp. B Steierm. Landesarchiv, Verordnetenprotokolle. 



Eonz. =: Konzept. Eop. = Kopie. MS. = Manuskript. 

0. D. = Ohne Datum, 

E. E. L. ES Eine ehrsame Landschaft. 



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XV 



Verzeichnis der abgekürzt zitierten Schriften. 

Akten Fontes 60: Acten u. Correepondenzen z. Geschichte der Gegenreformation 
in Innerösterreich unter Erzherzog Karl IL (1578— 1590). Gesamm. u. her. 
V. J. Loserth. Fontes rerum Austriacanun. österreichische Geschiohts- 
Quellen. Her. v. d. hist Comm. d. Kais. Akad. d. Wiss. in Wien. 2. Abteil 
Diplomataria et acta. Bd. 50. Wien 1898. XCVI, 747 S. 

Akten Fontes 58 bzw. 60: Akten u. Korrespondenzen z. Geschichte der Gegen- 
reformation in Innerösterreich unter Ferdinand IL 1. TL Die Zeiten der 
Regentschaft u. die Auflösung des protestantischen Schul- u. Earchenmini- 
steriums in Innerösterreich 1590—1600. 2. TL Von der Auflösung des prot. 
Schul- u. Kirchenministeriums bis zum Tode Feidinands IL 1600—1637. 
Gesamm. u. her. v. J. Loserth. Fontes rerum Austriacarum. österreichische 
Geschichtsquellen. Her. v. d. hist. Comm. d. Kais. Akad. d. Wiss. in Wien. 
2. Abteil. DipL et acta. Bd. 58. Wien 1906. CII, 821 S. Bd. 60. Wien 
1907. CXXm, 1030 S., 1 BL 

Archiv: Archiv für österreichische Geschichte. 

Briefe: Briefe u. Acten z. Steiermark. Geschichte unter Erzherzog Kail IL aus 
dem KönigL bayrischen Reichs- und Staatearchiv in München. Veröffent- 
lichungen der Historischen Landes -Commission für Steiermark 10 (1899), 
S. 159-97. 

Doblinger : Doblinger, M., Schuldramen an der Grazer protestantischen Stifts- 
schule. Blätter zur Geschichte u. Heimatkunde der Alpenländer. Beilage 
zum Grazer Tagblatt. IV. Nr. 96. 24. Aug. 1913. 

Duhr: Duhr, B., Geschichte der Jesuiten in den Ländern deutscher Ztmge. Bd. 1. 
Geschichte der Jesuiten in den Ländern deutscher Ztmge im XVI. Jh. Frei- 
burg i/Br. 1907. XVI, 876 S. 4». 

Gegenreformation: Die Gegenreformation in Graz in den Jahren 1682—1585. 
145 Actenstücke aus zwei bisher unbekannten Aotensammlungen vom Jahre 
1585. Im Auszuge mitgetheilt von J. Loserth. (= Veröffentlichungen der 
Historischen Landes -Commission für Steiermark, 12. Graz 1900. S. 70 
bis 128.) 

Goedeke: Goedeke, K., Ghrundrisz zur Geschichte der deutschen Dichtung. 
Zweite Auflage. Zweiter Band. Dresden 1886. IV, 600 S. 

Hutter: Hutter, F., Geschichte Schladmings u. des steirisch-salzburgisohen Enns- 
tales. Auf Grund der Quellen u. seitherigen Forschungen dargest. M. viel. 
AbbikL Graz 1906. 395 S. 

Jahrbuch: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus 
in Österreich. 



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XVI Verzeichnis der abgekürzt zitierten Schriften. 

Jöcher, Ch. G., Allgemeines Gelehrten-Lexicon. TL 1 — 4. Leipzig 1760—51. 4*. 

Kayser, CIl 6., Index looupletissimus librorum . . . Vollständiges Bücher- 
Lexikon. Bd. 1—7. Leipzig 1834—38. 4^ 

Krones, Graz: Erones, F. v., Geschichte der Karl FranzenB-Universität in Graz. 
Festgabe z. Feier ihres dreihundertjährigen Bestandes. Graz 1886. XVI, 
684 S. 

Krones, Steiermark: Krones, F. v., Zur Geschichte deä SohulweSend der Steier- 
mark im Mittelalter u. während der Eeformationdepoohe bis 1670. Mit- 
teilungen des histor. Vereins f. Steiermark 34 (1886), S. 2—27. 

Leitner: Leitner, C. G. Ritter v.. Über den Einfluß der Landstände auf d. Bil- 
dung in Steiermark. Steiermärkische Zeitschrift N. F. 2 (1836), H. 1, S. 94 
biä 131. 

Loser th, Beziehungen: Loserth, J., Die Beziehungen der steiermärkischen Land- 
schaft zu den Universitäten Wittenberg, Rostock, Heidelberg, Tübingen, 
Straßburg u. a. in der 2. Hälfte d. 16. Jhs. Festschrift der Univ. Graz aus 
Anlaß d. Jahresfeier am 16. Nov. 1898. Graz 1898. 2 BL, 124 S. 

Loserth, Huldigungsstreit: Loserth, J., Der Huldigungsstreit nach dem Tode 
Erzherzog Karls II. 1690—92. Forschungen zur Veifassungs- u. Verwaltungs- 
geschichte der Steiermark 2 (1898), H. 2. 11 S., 1 BL, 236 S. 

Loserth, Reformation: Loserth, J., Die Reformation u. Gegenreformation in 
den innerösterr. Ländern im XVI. Jh. Stuttgart 1898. Vm, 614 S. 

Loflerth, Reformationsordnungen: Loserth, J., Die Ref ormationsordnungen der 
Städte und Märkte Innerosterreichs aus d. J. 1687—1628. Archiv f. österr. 
Gesch. 96 (1907), S. 99-189. 

Lodert h, Stiftsschule: Loserth, J., Die protestantische Stiftsschule im Galler- 
schen Anthof bei Schwanberg (1600—1602). Ein Epilog z. Aufhebung dar 
Protest. Stiftsschule in Graz. Mitteilungen d. Hist. Vereins f. Steiermark 47 
(1899), S. 214-31. 

Loserth, Stubenberg: Loserth, J., Geschichte des altsteirischen Herren- u. 
Grafenhauses Stubenberg. Graz u. Leipzig 1911. Vm, 396 S. 

Mitt.: Mitteilungen des Historischen Vereins für Steiermark. Her. v. dedsen 
Ausschusse. H. Iff. Gratz 1860 ff. 

Muchar: Muchar, A. v., Geschichte des Herzogthums Steiermark. 9 Bde. Grätz 
1844-74. 

Orozen: Orozen, Das Bistum u. d. Diözese Lavant. 8 Teile. Marburg 1876—93. 

Otto: Otto, E., Reformation und Gegenreformation in der Oststeiermark. Zeit- 
schrift des Histor. Vereins f. Steiermark 11 (1913), S. 86-208. 

Peinlich, Buchdruck: Peinlich, R., Zur Geschichte des Buchdruckes, der Bücher- 
oensur u. des Buchhandels zu Graz im 16. Jh. Mittheilungen des Histor. 
Vereinig f. Steiermark 27 (1879), S. 136—73. 

Peinlich, Gymn.: Peinlich, R., Zur Geschichte des Gymnasiums zu Graz. Ende 
der freien Schule zu Graz. Die evangelische Stiftsschule. Jahresbericht des 
k. k. Obergymn. zu Graz 1866. 

Peinlich, Stift: Peinlich, R., ,J>ie Egkennperget Stiftt'' zu Graz im XV. u. 
XVI. Jh. Ein Beitrag zur Culturgesch. u. Topographie der Stadt Gras. 
Progr. z. Jahresber. d. k. k. I. Staatsgymn. in Graz. Graz 1876. 70 S. 



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Verzeichnis der abgekürzt zitierten Schriften. XVII 

Pdcholkar Psoholka, G., Die Bechtslehrer der steiriiSchen Landschaft in Graz. 
Zeitschrift d. Histor. Vereins f. Steiermark 9 (1911)» S. 29— 88. 

Religionspazif ikation: Die steirische Religionspadfication 1572—1578. Nach 
den Originalen des steierm. Landesarohivs her. u. m. e. Einl. veretehen von 
J. Loserth. VeröfEentliohungen der Hidtor. Landed-Commission f. Steier- 
mark 1 (1896), 1 BL, 102 S. 

Salzburg: Salzburg u. Steiermark im letzten Viertel des 16. Jh. Briefe u. 
Akten aus d. Korrespondenz der Erzbischöfe Johann Jakol) u. Wolf Dietrich 
von Salzburg mit den Seckauer Bischöfen Georg IV. Agricola u. Martin 
Brenner u. dem Vizedomamte zu Leibnitz. Her. v. J. Loserth. Forschungen 
z. Verfassungs- u. Verwaltungsgeschichte der Steiermark. Her. v. d. Hist. 
^Landeskommission f. Steiermark 5 (1905), H. 2. XLIV, 229 S. 

Seuffert: Seuffert, B., Frischlins Beziehung zu Graz u. Laibach. Euphorien 
Zeitschrift f. litteraturgeschichte her. v. A. Sauer. 5 (1898), S. 257-66. 

SGDE«; SGDE^ s. o. S. XIV. 

Sohm: Sohm» W., Die Schule Joh. Sturms u. d. Kirche StraBbnrgs in ihrem 
gegenseitigen Verhältnis 1530—1581. Ein Beitrag z. Gesch. deutscher Re- 
naissance. Historische Bibliothek 27 (1912). XIV, 317 S. 

Steierm. Zeittfohr.: Steiwmärkische 2Seit8chrift. Redigirt von F. G. Schreiner, 
A. V. Muchar, C. G. Ritt. v. Leitner, A. Schrötter. N. F. Iff. Grätz 1834ff. 

Unger-Khull: Steitischer Wortschatz als Ergänzung zu [J. A.] Schmellers 
Bayerischem Wörterbuch gesammelt v. Th. Unger. F. d. Druck bearb. u. 
her. V. F. Khull. Graz 1903. XXIV, 661 S. 

Urkundenbuch: Urkundenbuch des Herzogthums Steiermark. Bearbeitet v. 
J. Zahn. Bd. 1. 2. 3. Graz 1875. 1879. 1903. 

Wi ebner: Wichner, J., Kloster Admont u. seine Beziehungen zur Wissenschaft 
u. zum Unterricht. Nach archivalischen Quellen. Graz 1892. 216 S. 



Mofiiui«iita OermaniA« Paedagogic« LV H 



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xvni 



Nachträge und Berichtigungen. 



S. 2. Nach dem Reindruck des Buches erschien in der Zeitschrift des 
historischen Vereins f&r Steiermark 14, 8. 125 ein Aufsatz von Dr. F. Po- 
pelka über die oben S. 2 erwähnte freie Schulanstalt in Graz. Damach 
bedeutet das Wort »scolasterium* das Amt eines Scholasters, der das 
Aufsichtsrecht Ober die Schulen einer Stadt oder eines Bezirks hat. 
Dieses Recht wird dem Orden in der betreifenden Urkunde Terliehen. 

8. 5, Z. 11 V. 0. lies „gibt Balthasar" statt ^gibt Wolf ^ 

8. 19, Anm. 2 lies „Abbildung* statt , Abbildungen \ 

S. 44. Statt „Latinus" ist wahrscheinlich «Latomus*' zu lesen. 

S. 67, Z. 8 y. 0. lies 1576 statt 1571. 

S. 188, Anm. 3 lies 2166 statt 2156. 

S. 204, Pankraz Freiherr von Windischgrätz stiflet testamentarisch zum Schul- 
almosen der Stiftsschule alljähriich 60 fl. Graz 1591, 22. März. St LA. 
Prot. Kop. 

Zum Registers R. Peinlich verzeichnet in seinem Aufsatz „Die Egkennperger 
Stifft" zu Graz im 15. und 16. Jh. (Progr. zum Jahresbericht des k. k. 
ersten Staatsgymnasiums in Graz 1865) nachfolgende Persönlichkeiten, 
die entweder im Stift ordiniert wurden oder als Magister angeführt 
werden: Amon Andre, 1586 zu Graz ordiniert; Magister Georg Con- 
radi; Georg Falais, Stiftsökonom; Kilian Freimttllner, Stipendiat 
der Stiftsschule; Michael Maller, Schulhalter in Radkersburg; Paul 
Piscator, Stipendiat an der Stifbsschule. Im Schuldienst fanden sie 
keine Verwendung. 



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Teilansicht der Grazer Stiftsschule (1574 — 78). 



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Einleilnng. 



Wie in den übrigen Territorien des alten deutschen Bdches 
sind auch in seinen südöstlichen Landesteilen die Anfänge des 
Schulwesens bei den Kirchen und in den ESöstem zu suchen. In 
ihnen wurde auch hierzulande erst weiteren Kreisen die Wohltat 
eines geordneten Schulwesens zuteil. Im Benediktinerstift Admont 
wird, wenn anders die Deutung eine richtige ist^), schon zum 
Jahre 1150 ein Schulmeister vermerkt; mit einiger Sicherheit darf 
man aus der Analogie mit andern Erlöstem behaupten, daß es 
daselbst schon im 12. Jh. eine Schule und zwar eine innere für 
die theologische Ausbildung der Mönche und eine äußere für den 
Unterricht von Knaben aus dem Laienstand gegeben hat. Am 
Ende dieses Jh. werden neben ungelehrten auch gelehrte Brüder, 
d. h. nach ma. Sprachgebrauch solche angeführt, die des Lesens 
und Schreibens kundig waren ^, und in gleicher Weise werden in 
der Mitte des 13. Jh. dort „moniales literatae*' erwähnt.') Gleich- 
zeitige Nachrichten der folgenden Zeiten nennen uns Lehrer der 
freien Künste daselbst, Juristen und Scholastiker, von denen die 
jüngeren Brüder, zumal jene unterrichtet wurden, die sich dem 
Priesterstand widmeten. Ähnlich lagen die Verhältnisse wohl auch 
in St. Lamprecht und in Voran und in andern ESöstem des 
Landes, deren man am Ausgang des Mittelalters nicht weniger 
als 40, darunter 9 Frauenstifte, zählte. Von der größten Bedeu- 
tung war das Emporkomimen der Mendikantenorden, die das ünter- 



^) ürkandenbach 1, S.815: «Gotfridos scolarius**. Mit Recht wird 
zn der Deatang „Schalmeister* im Register (S. 746) ein Fragezeichen gestellt. 
Wichner kann in seiner wichtigen Studie keinen Schulmeister nachweisen. 

*) ürkundenbuoh 2, S. 59: ,Huic actioni interfuerunt presbyteri . . . 
Htterati et illiterati . . .* 

*)ürkundenbuch 8, S. 818 : , Gessimus nostre querimonie, quam habui- 
mus contra moniales literatas in Admunde . • .* 8. den trefflichen Kommentar 
bei Wichner S. 16—8. 

]f oaunnita Oennsniie Paedagogioa LV I 



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2 Die protestantiflchen Schalen der Steiermark im 16. Jh« 

riohtswesen in den Städten, in deren Vororten sie sich zumeist 
niederlieSen, förderten. Zu den älteren Orden, die erwiesenermaSen 
in den Städten das Schulwesen pflegten, gehörte der Deutsche 
Orden. Nachdem er bereits in 6roS- Sonntag eine Schulanstalt 
angerichtet hatte ^), erhielt er 1278 von Rudolf von Habsburg das 
Recht, in Graz eine freie Schulanstalt zu errichten.^) Wie in 
Graz gab es in den letzten Jahrhunderten des MA. wohl in den 
meisten Städten und Märkten der Steiermark Ffarrschulen, über 
die freilich nur ein spärliches Aktenmaterial vorliegt. Wer von den 
Söhnen begüterter Familien höheren Unterricht suchte, zog nach 
Paris oder an die näher gelegenen Universitäten Italiens. Beliebt 
ist auSer Bologna vor allem Fadua. Ein Mitglied des steirischen 
Herrenstands, Hermann von Stubenberg» der 1271 als Fropst von 
Friesach gestorben ist, erwarb in Bologna den Grad eines , J)octor 
decretorum", und ein anderes ]\Gtglied dieses berühmten Geschlechts 
— es ist Wulfing, Bischof von Lavant, später Fürstbischof von 
Bamberg — soll älteren Traditionen zufolge seine Studien an der 
Sorbonne gemacht haben. ^) Seit dem 14. und 15. Jh. werden die 
deutschen Hochschulen besucht: Frag und Wien, Freiburg, Ingol- 
stadt und Tübingen. An allen finden sich Steirer ein, vor 
allem an der Hochschule in Wien, nicht nur als Schüler, sondern 
auch als gefeierte Lehrer.^) Im wesentlichen blieb doch das Haus- 
studium in den Klöstern maßgebend; aber diese verfügten nur über 
geringe Mittel, und ihr Wirkungskreis war eng begrenzt. Zudem 
sah es mit der Erziehung in den Klöstern noch im 14. Jh. schlimm 
genug aus. Wäre es nicht urkundlich beglaubigt, man müßte es 
fOr dne Lüge oder eine Übertreibung halten, daß in einem so 
angesehenen Stift, wie es St. Lamprecht war, von 25 Mönchen nur 
drei des Schreibens kundig sind. Selbst der Frior muß^), weil er 

^) Urkandenbuch 2, S. 427: ,at divinus cultus et eraditio fidei [von 
Machar 5, S. 143 auf den Religionsunterricht gedeutet] per diligentiam fra- 
trum amplificetur". 

*) Die Urkunde ist vom 14. März 1278 datiert u. wurde vom Erzbischof von 
Salzburg an demselben Tage bestätigt (s. Muchar 5, 8. 406, 412): «Liberum 
scholasterium in eodem loco concedimus et perpetualiter damus/ 

*) Loserth, Stubenberg S. 58 ff. 

*) Sie sind aufgezählt von A. y. Muchar, Die Gründung der Universität 
zu Grätz. Steierm. Zeitschr. N. F. 1 (1884), H. 2, S. 82 und darnach in der 
Studie von Krone s, Steiermark S. 8 — 9. Nachzutragen sind noch die Pre- 
diger Peter von Rann (Cod. biblioth. univ. Graec. 496), Clemens von Uibelbach 
(Ck>d. 627, 855), Christian von Graz (Cod. 1880). 

*) Am 5. und 6. März 1887 wird Rudolf Lichtenegger zum Abt von Lamp- 
recht gewählt und der Wahlakt am S. März an den Papst Urban TL ein- 



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Einleitung. 3 

selbst nicht schreiben kann, seinen Namen durch einen andern anf 
einer Urkunde anfügen lassen, in welcher der Vorgang der Abts- 
wahl des Jahres 1387 an die Kurie gemeldet wird. Im Stifte 
Seckau kann noch 1382 ein Kanonikus nicht schreiben.^) Wie 
wird es da in den Erlöstem der Bettelorden ausgesehen haben? 
Was war da in den Städten und Markten von den armseligen 
Pfarrschulen, was in den Gebirgsdörfem zu erwarten ? Schon aus den 
Beinamen der Mönche in den Unterschriften des genannten Wahl- 
dekrets von 1387 läßt sich schlieSen, daß es weder zu Villach 
(Johannes de Villaco), noch zu Mariazell (Caspar de Cellis), noch 
zu Aflenz (Johannes de Aflenz) um den Jugendunterricht gut be- 
steUt war. Erst in den Tagen des Humanismus, dessen gefeier- 
tester Vertreter Enea Silvio lange Zeit hindurch in Graz seine 
Wohnstatte hatte, mag sich — denn auch hierüber sind wir aus 
gleichzeitigen Quellen nur dürftig unterrichtet^) — ein Wandel 
zum Besseren bemerkbar gemacht haben. Mehr aber erst seit der 
groSen kirchlichen Bewegung des 16. Jh., die auch in Steiermark 
lebhaft begrüßt wurde. Indem sich ihr der Klerus und Adel, 
der Bürger- und Bauernstand anschlössen, mußten sich auch die 
großen Änderungen auf dem Gebiet der Schule und des Unter- 
richts, die mit der Reformation verknüpft sind, in Steiermark 
geltend machen. Erst jetzt ist allmählich von Fortschritten, die 
irrig schon als sehr bedeutend in eine frühere Zeit gesetzt werden, 
die Rede, und auch da trifft es mehr für die zweite als für die 
erste Hälfte') des 16. Jh. zu. Auch für diese Zeit fließt das 



gesandt. Der Prior Eonrad und der gesamte Konvent bitten nm Bestätigung 
der getroffenen Wahl. Da heißt es: ,Et ego frater Ghunradus prior snpradicti 
monasterü predicte eleccioni consensi et quia scribere non potoi, per alinm 
hnio decreto me subscribi mandavi. Et ego Fridericus monachns et profeseos 
. . . qnia scribere non potoi*, und so alle andern. St LA. Urknndenreihe 8590*. 
Auszugsweise gedruckt in Loserth, Reformation S. 12. 

») St. LA. 3422». 

') Ich maß nachdracklich betonen, daB es nicht Aufgabe dieser Studie 
ist, auf die Entwicklung des Schulwesens in Steiermark im Mittelalter einzu- 
gehen ; dazu ist das urkundliche Material noch viel zu wenig gesammelt und 
gesichtet. Was hier geboten wird, soll nur zur aUgemeinen Orientierung dienen. 

*) Wenn es z. B. in einem neueren Buche (bei Hutter) im Hinblick auf 
den Umstand, dafi man in Schladming mehrfach Schulmeister erwähnt findet 
(diese werden auch in andern St&dten und Märkten vermerkt, aber es müßte 
doch zunächst untersucht werden, ob sie nicht wie im 16. Jh. zumeist Privat- 
lehrer waren, die sog. Winkelschulen hielten), heißt: «Die Kunst des Lesens ist so 
sehr verbreitet, daß gegen Ende des 15. Jahrhunderts einzig die Bauern, und 

1* 



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4 Die protestantiä^nen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

QueUeninaterial noch Mhr spärlich. Einige AuBknnft darüber, wie 
sich die Erziehung der adligen Jugend in der ersten Hälfte des 
16. Jh. gestaltete, geben die Papiere des Herrenhauses Stubenberg. 
Bis in die Tage der Reformation ist es Italien, an dessen Bildungs- 
stätten sie geschickt wird. Meine Hausfrau, schreibt das Testament 
Wolfs von Stubenberg vor, soll den Kindern einen rechtschaffenen 
lateinischen Schulmeister halten und sie mit einem oder zwei gut- 
artigen Söhnen vom Adel zugleich erziehen lassen. Sind sie dann 
erwachsen, daS man sie ins Welschland senden kann, ordne man 
ihnen einen ehrbaren Edelmann zu. Der wird sie weisen, wie sie 
sich bei Tisch und bei andern Dingen als beim Tanz und in allen 
ritterlichen Übungen wie Bingen, Springen und Beiten halten sollen. 
Sind sie dann ein oder zwei Jahre im Welschen gewesen, dann 
mag man sie ein bis zwei Jahre in die Niederlande gehen lassen, 
d^on nach Frankreich oder Spanien, bis sie das 22. Jahr erreicht 
haben. Hat ein solcher Adlige etwa Besitz in Böhmen, so wird 
es die Notwendigkeit erheischen, daß er auch der tschechischen 
Sprache mächtig wird. Wolf sendet denn auch seinen Sohn Hans 
nach Jungbunzlau; da erkundigt er sich nach einiger Zeit, ob 
denn der Sohn schon den Donat oder einen andern Lateiner 
verdeutschen lernt und ob er mit den andern Kindern tschechisch 
sprechen kann. In Italien wird von den Steirem Padua, das 
ja auch am nächsten liegt, bevorzugt. Von hier gehen die 
jungen Herren in andere italische Städte. Wolfs Verwandter 
Balthasar weilt im J. 1546 und später noch in Padua, und Jakob 
von Stubenberg, ein jüngerer Sohn Wol&, ist dort am 27. Febr. 
1559 gestorben und liegt in der Augustinerkirche begraben. Bal- 

dieee nicht sämtlich, des Lesens unkundig sind, ja vielfoch manch gewöhnlicher 
Handwerker sogar imstande war, ein lateinisches Schriftstflck zu lesen und not- 
dflrftig zn verstehen, und bei Beginn des 16. Jahrhunderts der Bflrgerstand sich 
mit Recht rühmen kann, besser unterrichtet zu sein als der Adel*, so ist das 
zuviel behauptet. Wenn ein Gehilfe des Schulmeisters und dieser selbst beim 
(Gottesdienst das .Fange lingua* singen kann (wie die Eirchensänger in den 
kleinen Städten auch heute noch), so kann er eben noch nicht Latein. Mit 
solchen allgemeinen Behauptungen ist nicht viel gewonnen. Man kann nur 
feststellen, daß es auch in kleineren Städten und in Märkten nicht an Schulen 
fehlte. Manches hierüber läßt sich der Selbstbiographie Sigmunds v. Herber- 
stein (Fontes rerum Austriacarum. Osterreichische Geschichts-Quellen. Hrsg. 
V. d. bist. Komm. d. Kais. Akad. d. Wiss. in Wien. Erste Abteil. Scriptores. Bd. 1 
[1855], S.70 — 1) entnehmen. Er wird zu Wippach in Erain .zur Schul* ge- 
lassen*. Dort lernt er außer dem Deutschen auch das Windische. Mit 
8 Jahren kommt er in die Schule nach Gurk (in Kärnten), mit 18 Jahren 
wird er an der Universität Wien inskribiert, ,wie das Gebrauch ist". 



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Einleitung. 5 

thasar ist noch 1552 mit seinem Pädagogen Kaspar Püchler in 
Padua. Er hatte die Absicht, im nächsten Jahr an den Rhein zu 
ziehen. Dazu kam es aber nicht. Dagegen weilt er 1553 in Fer- 
rara. Dort erweist ihm der Herzog „alle Ehre und Freundschaft, 
und dort kann man, wenn man nur will, Hofweise und Zucht 
lernen^'. All das kostet ja viel Qeld, besonders wenn man so 
„zehrlich^' ist wie unser Balthasar. Noch sind uns einige Reise- 
rechnungen von Mitgliedern des Hauses erhalten. Die Laute, die 
der junge Herr spielen lernt, kostet 3 Gulden, dem Lautenschläge?^^ 
der ihn unterrichtet, zahlt man 3 Gulden 8 Schilling, ebensovi^ 
dem Rechenmeister. Der deutschen Nation gibt Wolf zu des Rek- 
tors Komödie zu Hilfe 8 Schilling, dem Pedell zu wiederholten 
Malen 12 Schilling. Mietet er für den Faschingszug bei einem 
Barbier ein Fenster, so kostet das einen Dukaten. Wenn man in 
Venedig dem Herzog von ürbino entgegenfährt, zahlt man für die 
Gondel 5, und wenn der Doge auf dem Bucentoro hinausfährt, 
3 Gulden. In den Reiserechnungen ist selbstverständlich auch vom 
Studium viel die Rede. Man kauft die Schriften eines Ptolemaeus, 
Ciceros Reden gegen Verres, juridische Handbücher usw. Die Aus- 
bildung wird dann am Hofe eines Fürsten vollendet. So finden 
wir Woljb Vetter Jörg am Hofe zu München, und so weilt in der 
Mitte der fünfziger Jahre Wölb gleichnamiger Sohn im Hofstaat 
MayimilianH 11.^) In den Tagen der Reformation zieht die wiß- 
begierige adlige Jugend an deutsche Universitäten, wobei vornehm- 
lich jene berücksichtigt weiden, die einen ausgesprochen protestan- 
tischen Charakter haben, wie Wittenberg, Rostock, Heidelberg, 
Tübingen und Straßbuig. Da diese Erziehungsmethode kostspiel^ 
war, begreift man, daß die Stände der Steiermark, zu denen ja 
neben den reichen Adligen auch ärmere gehörten, die Organisie- 
rung der landschaftlichen Schule in Graz mit Freuden begrüßten. 
Ebeoi jener Wolf von Stubenberg schreibt 1544, „das Waltherl (Bal- 
thasar) soll nach Graz gegeben werden, weil dort eben jetzt eine 
Schule au^erichtet ist". 

Die jungen Damen der steirischen Adelshäuser werden zur Er- 
ziehung in das Frauenkloeter Goß bei Leoben getan, dessen je- 
weilige Oberin ein Mitglied des steirischen Adels war. Hier hatten 
Wolfs Schwestern, dann seine Tochter Kreszenz ihre Erziehung er- 



1) Ans dem Kapitel «Die Erziehung im Hause Stubenberg im 16. Jb.* in 
Loserth, Stubenberg S. 198ff. 

*) Loserth, Beziehungen 8. Iff. 



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6 Die protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

halten, ebenso die Töcliter Easpais von Stubenberg und eine Tochter 
Balthasars (I.) aus der Wurmberger Linie. Dieses Goß war im 
16. Jh., um mit heutigen Verhaltnissen zu sprechen, die höhere 
Töchterschule für die Damen vom Stande. So schreibt die Oberin 
Barbara am 19. Febr. 1533 an Wolf, er möge ihr das Dirndl, wenn 
die Zeit da ist, nur schicken, es solle kein Fleiß an ihr gespart 
werden. Im Erlöster gab man sich alle Mühe, die Damen ihrem 
Stand entsprechend zu erziehen. Als die Äbtissin Amalia eine der 
Pfl^ebefohlenen Wölb im J. 1551 heimsandte, schreibt sie ihm, 
sie möchte wünschen, daß er an ihrer Ausbildung Gefallen trüge, 
es wäre das die beste Belohnung für die Mühe xmd den Fleiß, den 
sie mit ihr gehabt. 

Noch sind einige Briefe der Oberinnen dieses Jungfrauenklosters 
vorhanden, aus denen wir einen in den Beilagen mitteilen, weil er 
über die Beziehungen zwischen der Vorsteherin der ESosterschule 
und den Adelsfamilien des Landes einige Auskünfte gibt. Der 
gesamte Adel des Landes erkannte die großen Verdienste des 
Klosters willig an. Als König Ferdinand anläßlich der Türkennot 
nach der Schlacht bei Moh&cs von dem ESerus den vierten Teil 
seiner Gülten und seines Einkommens verlangte, hoffte das Frauen- 
stift, ohne dieses Opfer loszukommen; es konnte sich darauf be- 
ruf e% daß es nicht weniger als 50 Personen unterhielt, die insge- 
samt den adligen Familien des Landes entnommen waren, meistens 
solche Damen, denen es nicht gelungen war, eine passende Heirat 
zu machen. Das Kloster hatte, schreibt die Oberin, nicht bloß 
für die Mitglieder des Konvents zu sorgen, sondern müsse auch 
die adligen Fräulein des Landes „in geistlicher und weltlicher Zucht 
und Schule ohne jedwede Leistung der Eltern erhalten''.^) Der 
König war in Anbetracht des Umstands, daß das Kloster andern- 
falls die Erziehung der Adelskinder weiterhin nicht übernehmen 
könnte, mit einer Ermäßigung der geforderten Summe zufrieden.^) 
Noch 1539 stellen die steirischen Stände dem Kloster ein Zeugnis 
seines Eifers für die Zucht xmd Unterhaltung weiblicher Adels- 
personen aus. War so für die Erziehung der weibUchen Jugend 
des steiennärkischen Adels notdürftig gesorgt, so stand es bei der 
allgemeinen Zerrüttung in den kirchlichen Sachen, von der die 



^) Orig. 7om 12. Sept. 1529 im St. LA. La. 

*) Göfi zahlte 2000 Pfund in Abschlag des vierten Teils, der Best wurde 
gestundet, wahrscheinlich ist er nicht mehr gezahlt worden. J. Loser th, Das 
Eircbengut in Steiermark im 16. u. 17. Jh. Forschungen z. Verfassung«- u. Ver- 
waltungsgesch. d. Steiermark. Bd. 8. H. 3 (1912), 8. 107. 



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Einleitung. 7 

Visitaliipnsprotokolle der Seckauer Diözese von 1528 Kunde geben, 
um die dei männlichen Jugend schlimm genug, und man b^ieift, 
daß sich die Landschaft bemühte, eine eigene Landschaftsschule in 
Graz ins Leben zu rufen, die zunächst für die Kinder des Adels 
bestimmt war, mit dem mächtigen Anwachsen der protestantischen 
Bewegung im ganzen Lande aber bald einen völlig geänderten 
ChariJdier erhielt. 



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1. Die Anfänge der steiermärkischen Landschafts- 
schule in Graz. 

Es war im Frühling 1538, als sich der Präzeptor Bartlme 
Schrackh mit einem Bittgesuch an die steiermarkische Landschaft 
wandte. Er habe in Erfahrung gebracht, daß der Präzeptor der 
jungen Adelskinder^) mit Tod abgegangen sei. Da er selbst sich 
in Ejain, wo er sich auf' den Bat seiner Herrn ^^mit Präzeptorei" 
eingerichtet, aus Mangel an eigenem Vermögen nur schwer erhalten 
könne, habe er seine Herrn gebeten, ihn bei der steiermärkischen 
Landschaft zu empfehlen. Er wolle als deren untergebener Diener 
sich gegen die adlige Jugend „mit aller Lehre, Zucht und Mann- 
heit*' erweisen und sie in griechischer, lateinischer und deutscher 
Sprache, im Schreiben, Rechnen und Singen, in den Instrumenten 
und freien Künsten sowie auch im Komödienspiel unterrichten. 
Die edle Jugend werde in kurzer Frist lateinisch reden lernen. 
Die Landschaftsverordneten antworteten ihm am 30. Mai^): sie 
könnten ohne Yorwissen der Landschaft sich in nichts einlassen. 
Wolle er aber nach Steiermark kommen und wird ihm die Jugend 
zum Unterricht anvertraut,, so würden sie ihn für seine Mühe ent- 
lohnen. 

Li diesen Tagen spielt das konfessionelle Moment im Schul- 
wesen der Steiermark sicherlich noch keine Bolle. Auch Sebastian 
Leitner, der in den vierziger Jahren als landschaftlicher Präzeptor 
in Graz wirkte, wird noch ein Katholik gewesen sein. Nach 
seinem Abgang richten die Verordneten an den Landeshauptmann 
die Bitte, auf eine taugliche Lehrperson bedacht zu sein, damit 
die Jugend wieder mit einem tüchtigen Oberhaupt versehen sei.^) 

Erst Leitners Nachfolger Bartholomäus Pica war Protestant. 
Noch besitzen wir sein vom 1. Jan. 1553 datiertes Bestallungs- 

>) Wahrscheinlich Jakob Lindner, dem die Landesverordneten fünf Jahre 
firüher die Erlaubnis erteilt hatten, eine Schule zu errichten, wobei sie ihm 
ihre Unterstützung verhießen; s. Krön es, Steiermark S. 15. 

*) St LA. S. Eonz. ') 1551 Aug. 10. St. LA. 8. Eonz. 



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Die An£&Dge der steiermärkischen Landschaftsschole in Graz. 9 

dekiet.^) Wir könneii daiaus entnehmen, daß die Schule, wie sie 
jetst bestand, nämlich als eine ausgesprochen konfessionelle Schule, 
eist in der jüngsten Zeit aufgerichtet wurde. Es sei nicht leicht 
gewesen, einen tauglichen Nachfolger Leitners zu finden. Daher 
habe man im Einverständnis mit der Grazer Stadtgemeinde deren 
Stadtschreiber Pica berufen und sich mit ihm über folgende Funkte 
geeinigt: Er solle seinen Dienst getreulich gegen eine Besoldung 
von 200 Gulden versehen. Die drei Personen, die man ihm als 
Gehilfen begebe, w^de er anleiten oder, falls sie zu dem Amte 
untauglich wären, entfernen imd dag^en andere aufnehmen. „Platz 
und Malstatt" soll im Landhaus sein. Hier wird dem Präzeptor 
für seine Bücher und sein anderes Geräte ein eigenes „Stübel" 
eingeräumt werden. Kostknaben darf er aufnehmen, soviel er kann 
und welche er will. Es wird aber doch die Bemerkung angefügt, 
„daß ein Präzeptor durch allzugroße Hausgeschäfte in seinen Schul- 
arbeiten nur gehindert wird". In der Bemessung des Kostgelds 
soll er die Schüler nicht beschweren. Sollte infolge von Kriegs- 
nöten oder Epidemien die Schule ins Abnehmen kommen, so wird 
ihm nichtsdestoweniger seine Besoldung gegeben, und sollte er alt 
und schwach werden, so wird er mit einer Jahrespension von 100 
Gulden bedacht werden. 

Zunächst ist zu erklären, wie es gekommen ist, daß man in 
Steiermark an die Errichtung einer Schule schritt, die einen kon- 
fessionellen protestantischen Charakter hatte. 

Maßgebend für die Entwicklung der kirchlichen Verhällmisse in 
ganz Innerosterreich und sonach auch in Steiermark war die Salz- 
burger Provinzialsjniode von 1549, die im Zusanmienhang mit den 
Beschlüssen des Reichstags von Augsburg im J. 1548 eine Beform 
der kirchlichen Verhaltnisse in der ganzen Salzburger Kirchenprovinz 
zuwege bringen' sollte, aber bekanntlich^) nur das Ergebnis hatte, 
daß die einzelnen Länder, welche dem sog. niederösterreichischen 
Verwaltungskreis angehörten, und unter ihnen vornehmlich die 
innerösterreichischen Landschaften Steiermark imd Kärnten (Krain 
gehörte nicht zur Salzburger Erzdiözese) ihre Zugehörigkeit zur 
Augsburgischen Konfession laut betonten. In den von dem Erz- 
bischof Ernst von Salzburg am 28. Febr. 1549 erlassenen Provinzial- 
statuten, die bis zur Entscheidung durch ein allgemeines Konzil 

>) St. LA. S. Eonz. s. unten Beilage II. 1. 

') J. Loserth, Die Salzbnrger Provinziabynode von 1549. Zur Gesch. 
der Protest. Bewegung in den Osterr. ErblAndem. Archiv 85 (1898), S. 157. 



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10 Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

gelten sollten, nimmt dei Abschnitt über die Schulen (Artikel 30) 
einen breiten Raum ein. Die Schulen, heißt es da, sind nicht bloß 
für die Erziehung „in Künsten und Schriften, sondern auch in 
guten Sitten'' angerichtet. Wiewohl die Eoiaben auch daheim bei 
ihren Eltern erzogen werden mögen, ist es doch besser, daß sie, 
namentlich jene, die spater ein öffentliches Amt bekleiden sollen, 
in öffentlichen Schulen unterrichtet werden. Besondere Schulen — 
man nennt sie auch Poetenschulen — seien nicht so gar hoch zu 
halten. In den „teutschen^* Schulen sollen die Mädchen von den 
Eoiaben gesondert unterrichtet werden. Bei dem großen Priester- 
mangel im ganzen deutschen Reich ist die Errichtung vieler Lateiiv- 
schulen dringend geboten; solche sind bei allen EJöstem und Stiften, 
wo sie nicht schon bestünden, aufzurichten. Die Schulmeister 
müssen den Ordinarien präsentiert werden, daß man ihren Glauben, 
ihre Sitten und ihre Kunst beurteilen kann. Man wird sie mit 
angemessener Besoldung versehen, so daß sie die armen Knaben 
unentgeltlich unterrichten können. Die Autoren für die Schulen 
sind sorgsam auszuwählen. Solche Bücher, deren Skribenten das 
Gift des Unglaubens ausspritzen, sind nicht zu dulden. Keiner 
wird als Lehrer an irgendeiner Eürche gelitten, der an einer ver- 
dächtigen Schule studiert hat, es sei denn, daß er gelobt, sich fortan 
zur katholischen Kirche zu bekennen. 

Die Statuten des Erzbischofe fanden in Steiermark keinen An- 
klang. Wenn darin die Lehren Luthers imd Melanchthons verboten 
werden: in Steiermark will man von ihnen nicht mehr lassen, und 
das muß begreiflicherweise auf den Unterricht und die Erziehung 
der Jugend zurückwirken. In einer Zeit, in der sich alles im Lande 
der neuen Lehre zuwandte, konnte man sich an jene Einschrän- 
kungen nicht halten, die das Ordinariat zu Salzburg für die Auf- 
nahme von Lehrpersonen festsetzte. Das Schulwesen in einem großen 
Teil „des Reiches^' war ein anderes geworden, imd die zahlreichen 
Studierenden, die nun unter den deutschen Hochschulen vor allem jene 
aufsuchten, die von dem neuen Geiste erfüllt waren, brachten die 
Neigung hiefür mit in die Heimat. Wohl war kurz vor der Synode 
ein Patent eischienen, wonach die kaiserlichen Untertanen ihre 
Kinder an keine andern Universitäten als nach Wien, Freiburg und 
Ingolstadt schicken sollen, aber es fand keine Beachtung. In den 
^regierenden Kreisen meinte man, man habe in Osterreich gute Uni- 
versitäten von Ruf, und wenn man Ingolstadt nenne, geschehe es, 
weil das bayrische Herrscherhaus mit dem österreichischen ver- 
wandt sei. Schließlich war aber doch den Landesbewohnem die 



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Die Anfänge der steiermärkischen Landschattsschale in Graz. H 

Sendung ihrer Jagend an fremde Oite zu kostspielig geworden.^) 
Man zog jetzt lieber fremde Lehrer ins Land, natürlich nur solche, 
die der neuen Richtung angehörten, und wenn sich das Mandat 
Ferdinands I. vom 1. Aug. 1551 ganz im Sinne des Ordinariats da- 
gegen wandte^), wenn er drei Jahre später an Prälaten und Städtev 
die Weisung erließ, eine Anzahl von Stipendiaten an der Wiener 
Hochschule zu erhalten, so nahm man in Steiermark solche Be- 
fehle ungern entgegen. Schon die Verhandlungen der Salzburger 
Synode heBen erkennen, daß man das für die Wiener Universität 
bestimmte Geld lieber zur Errichtung von Schulen im Lande selbst 
verwendet hätte. Dafür sprach sich denn auch der Landtag des 
Jahres 1553 aus. „DienstUcher^S sagte man dort, „wäre es gewesen, 
im Lande selbst Schulen aufzurichten." Der Kaiser nahm dies Ver- 
langen „mit Verwunderung" entgegen. „Ist es denn", sagte er, 
„jemals erhört worden, daß in solchen Privat- und Trivialschulen 
je ein gelehrter und in der hl. Schrift erfahrener Mann erzogen 
worden wäre?" Die Lobsprüche, die er hiebei der Wiener Uni- 
versität erteilte, hatten nur geringe Wirkung. Der Herren- und 
Ritterstand imd so auch die bemittelten Bürger sandten nach wie 
vor ihre studierende Jugend in protestantisch gewordene Länder.^) 
Die Mandate „wegen der Außerlandverschickung der Jugend" waren 
da, man hört aber nicht, daß sich jemand darnach gerichtet hätte; 
vielmehr schwoll der Zug „ins Reich*' immer mächtiger an. Zu- 
gleich wird der Landschaftsschule ein größeres Augenmerk zuge- 
wendet. Der Präzeptor hatte schon 1555 einen Substituten er- 
halten; zur selben Zeit wurde der Charakter der Schule als einer 
Landschaftsschule schärfer betont, indem die Anordnung getroffen 
wurde, daß in Zukunft ohne BewiUigung der Landschaft „kein 
fremder ausländischer Knabe, der nicht eines Landmanns (Ange- 
höriger des Herren- und Ritterstandes) Sohn ist, daselbst aufge- 
nommen werden dürfe."*) 



^) Loserth, Beziehungen S. 4; Loserth, Reformation S.97; Pscholka 
S. 2. 

') Akten Fontes 50, S. 121. Dort erinnert die Landschaft an jene Zeit: 
«Und ob gleichwol general aasgangen der . . . knaben außerlandverschickung 
halber gen Wittenberg, so ist doch solches nit vollzogen und seind die landt- 
kinder, edl und unedl, gen Wittenberg und anderer orten geschickt . . / 
S. auch S. 80 : es sei keinem Menschen .geboten oder verboten gewesen, wohin ein 
jeder seine kinder zur lemung und Unterweisung hinschickt*. Das kann sich 
allerdings nur auf die Zeit vor dem Erlaß der zitierten Generalien beziehen. 

•) St LA. Lr. 1555 Dez. 1. 



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12 Die protestaDÜfichen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Das Jahr des Augsbuigei Beligionsfriedens (1555) macht auch 
in Steiermaik in kirchlicher Beziehung Epoche. Hier herrschte in 
allen Kreisen die Meinung, auch Steiermark sei in den Religions- 
frieden mit eingeschlossen. Man hielt dafür, daß dessen Vergünsti- 
gungen nicht bloß auf den Adel, sondern auch auf Städte imd 
Märkte und alle, so im Lande seßhaft seien, gehen. Wiewohl Fer- 
dinand darauf hinwies, daß der Religionsfriede nur die Reichs- 
ntände, nicht die Stände eines einzelnen Landes berücksichtige, 
diesen sonach nicht freigestellt sei, zwischen der katholischen Lehre 
und der Augsburgischen Konfession zu wählen, so gingen doch die 
Dinge in der Hauptsache in der bisherigen Richtimg weiter; ja, 
beim Regierungsantritt Erzherzog Karls II., des jüngsten Sohnes Fer- 
dinands I., gewinnt es den Anschein, als sollte der Katholizismus 
im Lande ganz eingehen. Der Kaplan der Landschaft — Balthasar 
Schelchinus — ist ein Protestant, und die Landschaft nimmt iha 
gegen die Anfechtungen, die er vom Ordinariat aus erleidet, in 
Schutz. 

Die Landschaftsschule war bisher im vorderen Stock des Land- 
hauses untergebracht. Da er bereits baufällig war, mußte ein 
anderer Platz für die Schule gesucht werden, und da man einen 
solchen „im Rauberhof" fand, so richteten die Landesverordneten 
an den Herrn Sebastian von Windischgrätz die Bitte ^), die groß» 
Stube „und den Saal dabei zur Landschaftsschulhaltung erfolgen 
zu lassen'^ bis man für diese in anderer Weise gesorgt habe. Diese 
Verhandlungen führten nicht zu dem gewünschten Ziel; denn 
wenige Monate später ersuchen die Verordneten den Sekretär des- 
Abtes von St. Lambrecht um Überlassung seiner Behausung, die 
bisher Gall Freiherr von Ragnitz innegehabt, gegen gebührliche 
Verzinsung.*) 

Mittlerweile waren in der Zusammensetzung des Lehrkörpers an 
der Landschaftsschule Veränderungen notwendig geworden. Pica 
konnte nicht lange im Schuldienst verwendet werden. Seines Glau- 
bens wegen bei Ferdinand I. in Ungnade gefallen, war er seines- 
Amtes verlustig gegangen und mit Weib und Kind in der Fremde 
ins Elend geraten. Seine Gattin Agathe wandte sich mit dem Er- 
suchen an die Landschaft, sich für sie beim König zu verwenden^ 
auf daß er seine Ungnade fallen lasse; weder sie noch ihr Gatte sei 

>) 12. Not. 1556. St. LA. S. Eonz. 

') Graz 1557 März 3. St. LA. S. Eonz. Der Sekretär Silvester Windhager 
antwortet am 12. März von St. Lambrecht ans, er werde in 14 Tagen selbst 
nach Graz kommen nnd sich den Verordneten willfährig erweisen. 



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Die Anfänge der steiermärkischen Landschaftsschule in Graz. 13 

mit einer uBchiistlichen, sektischen Lehre behaftet. Das will im 
Sprachgebrauch jener Tage sagen: Wenn anch nicht Katholik, ge- 
höre Pica einer Eonfession an, die nun im Reiche geduldet werde: 
der Augsburgischen. Die Landschaft gab Pica das gewünschte Emp- 
fehlungsschreiben. Man findet ihn in sp&terer Zeit wieder uüter 
den Landschaftsbeamten, wenn auch nicht unter den Schulpersonen. 
Mit den folgenden Lehrern, dem Magister Georg Nagel imd 
seinem ersten Substituten Thomas Laschitz, war die Landschaft 
wenig zufrieden. Sie wurden am 14. Juli 1558 vor die Verord- 
neten zitiert und mit Ernst ermahnt, sich dermaßen zu verhalten, 
daß man nicht genötigt werde, „ihre Personen zu verändern*'. Man 
erfährt von ihrem ünfleiß und ihrer Unverträglichkeit. Da die Ver- 
warnung keine Beachtung fand, wurde ihnen im Dezember 1560 der 
IKenst angekündigt. Zwei oder drei Monate wurde ihnen Zeit ge- 
lassen, während deren „sie sich ihrer Gtol^enheit nach versehen 
sollten".^) Der Lehrkörper bestand damals aus vier Personen: 
außer den beiden genannten noch Jakob Ehreil und Jakob Turmann. 
Nagel ging nach Linz. In einer Zuschrift an Maximilian II. führte 
«r Klage darüber, daß er entlassen worden sei, weil er „aus lauter 
Güte'* die Nachlässigkeit seiner Mitgehilfen nicht angezeigt habe, 
und bat um eine Empfehlung an die Landschaft, der er 7 Jahre 
lang gedient habe.^) Hatte sich im März 1560 Melchior Einpacher 
an die Landesverordneten mit der Bitte gewendet, ihm an der 
Landschaftsschule den Unterricht „in weltlichen Rechten, alle Tage 
eine Stunde oder zwei'' anzuvertrauen, so scheint die Landschaft 
darauf nicht eingegangen zu sein, wohl weil sie sich von dem Bitt- 
stdler keine besseren Resultate versprach als von den verabschie- 
deten Lehrern.^ Zu Nagels Nachfolger wurde im Frühjahr 1561 
Hieronymus Lauterbach bestinmit, der an einer Universität studiert 
hatte und zuletzt Professor der Mathematik im fürstlichen Kolle- 
gium zu Wien gewesen war. Wiewohl er gute Zeugnisse aufwies, 
wurde er im Hbblick auf die schlechten, mit seinen Vorgängern 
gemachten Erfahrungen nur provisorisch angenommen und zugleich, 
da er für die Leitung der Schule die Verantwortung hatte, ver- 



^) St. LA. Lp. 1560. S. anch 8t LA. Lr. 

*) Maximilian gab ihm das gewünschte Empfehlungsschreiben (de dato 
Linz 1562 März 2). 8t LA. 8. Or. Welchen Erfolg er hatte, ist nicht bekannt 
Der Sohn der Frau Magister Nagel wird laut Landschaftsbeschlufi vom 20. Jan. 
1567 in die Landschaftsschule aufgenommen. 

s) Pscholka && 



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14 Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

pflichtet, Substituten nicht eigenmächtig, sondern nur mit Vor- 
wissen der Landschaft aufzunehmen.^) 

Darüber, wie bisher der Unterricht an der Landschaftsschule 
erteilt wurde, haben wir in den Akten keine Andeutung. Lauter- 
bach fand wohl Ansätze zu einer Schulordnung vor; da er aber 
erklärte, daß die in ihr verzeichneten Lektionen für die Enabea 
zmn Teil ungeeignet seien, arbeitete er eine andere aus, die von 
den Landesverordneten einer Kommission, bestehend aus dem Landes- 
verweser (dem Vorsitzenden im Landrecht) Jakob von Windischgrätz,. 
Servatius von Teuffenbach, Dr. Polykarp Stürgkh, Andre von Met- 
nitz, dann dem Prädikanten Balthasar Schelchinus imd Bartholomäus 
Pica zur Begutachtung übergeben wurde. Als Besoldimg wurde für 
Lauterbach die Sunune von 200 Gulden und für Holz und Licht 
noch 32 Pfund ausgeworfen. Würde man mit seinen Leistungen 
zufrieden sein, werde die Landschaft seiner in Gnaden gedenken. 
Über die Gehilfen wird ihm vol^ Gewalt gegeben, so daß er jene, 
mit denen er unzufrieden sei, dem VerordnetenkoUegium anzuzeigen 
das Recht habe. Von den Substituten erhält als der nächste Gre- 
gorius Elhestendorfer 125, dann Johann Sponrieb, der bisher Pä- 
dagog bei Dr. Stürgkh gewesen, 100 und als letzter Magister 
Andreas Hackstock 62 Gulden. Außerdem wird ihm zugesagt, daß die 
Landschaft die Kosten für die Hereinführung seiner Bücher und 
seines Hausrats tragen werde. Hackstocks Besoldung wurde schon 
im nächsten Jahre auf 100 Pfund erhöht. Die Beratung über die 
Schulordnung zog sich mehrere Jahre hin. Auch die Mitglieder 
der Kommission blieben nicht die gleichen: neben Stürgkh, Schel- 
chinus und Pica finden wir im J. 1563 die Herren Sigmund Gkdler,. 
Achaz von Herberstein und Koloman Pruner. 

In der Landschaftsschule, in die nur Söhne des steirischen 
Herren- und Bitterstandes aufgenommen wurden, gab es noch dnen 
„teutschen'^ Schulmeister. In den Tagen, von denen hier die Bede 
ist, war es Sebastian Puterer, der der Landschaft etliche deutsche und 
lateinische Schriften gewidmet und dafür eine Ehrengabe von 20 Talern 
erhalten hatte. Nun wurde beschlossen, ihn aus R^ensburg kommen 
zu lassen imd ihm eine Reiseentschädigung von 30 Talern auszu- 
folgen.*) 

Der Mangel einer festen Schulordnung machte sich im Verlauf 
der nächsten Jahre immer fühlbarer. Man hatte eine Kommission 



^) St LA« Lp. 1561. Montag Dach Reminiscere (M&rz 2> 
*) St LA. Vp. 



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Die Anfänge der steiermärkischen Landschaftsschule in Graz. 15 

gewählt, sah abei nichts von ihren Arbeiten. Daher sandten die 
Verordneten Mahnschreiben an die einzehien Kommissare. Endlich 
wurde auf den 29. Mai 1565 ein Tag für die Beratung der Schul- 
ordnung festgesetzt. Yielleicht wäre noch jetzt in der Sache nichts 
gescheben, hätte nicht Franz von Teuffenbach in zwei Schrift- 
stücken, die er dem VerordnetenkoUegium einreicbte, Klage über 
die Mängel in der Schule geführt.^) In dem einen stellt er fest, 
daß auch Lauterbacb, trotzdem er so viele junge Herren, Söhne der 
Herren und Landleute, in seiner Schule hat und deren Eltern die 
Meinung hegen, daß sie dort aufs beste .versorgt werden, große 
Mängel in s^er Schule habe, die er dann in dem zweiten Schrift- 
stück aufzählt. Die hauptsächlichsten Mängel findet Teuffenbach 
darin, daß die Substituten dem Fräzeptor nicht gehorchen, und 
der eine gar nicht, der andere selten oder zu unrechter Süeit zur 
Schule komme; anderseits gibt Lauterbach nicht auf die Lektionen 
acht, welche die Substituten lesen. Die Knaben haben, da sie nicht 
lateinisch untereinander reden, zu wenig Übung, und schließlich 
sind der Fräzeptor imd die Lehrer allzu bequem und sind ihnen 
die reichlich bemessenen Ferialtage das liebste. 

Die Aufrichtung einer Schulordnung wurde auf den Beschluß des 
Verordnetenkollegiums hin dem Schrannenprokurator Dr. Georg Lang 
anvertraut, der mit seiner Arbeit im Oktober 1565 zu Ende kam. 
Die Verordneten beschlossen, sie zunächst einem Ausschuß von Mit- 
gliedem der Hof- und Landrechte vorzulegen. Das Hoftaiding faßte 
dementsprechend am 3. April 1566 drei Beschlüsse: 1. Die Aufsicht 
über die Schule wird den Herren Erasmus von Windischgrätz, Fer- 
dinand von Kolonitsch und Seyfried von Trüebenegg übergeben und 
ihnen Dr. Lang beigeordnet. Sie haben die Angabe, die von dem 
letzteren verfaßte Schulordnjjng zu übersehen und so ins Werk zu 
setzen, „daß die adlige Jugend zu allem Fleiß, ehrlichen Künsten 
und guten Sitten und Tugenden gezogen" werde. 2. Mit Dr. Lang 
möge man verhandeln, ob er sich nicht selbst als Fräzeptor zur 
Schule gebrauchen lassen wollte. Wäre er dazu nicht zu bew^en, 
so möge er bei seiner bevorstehenden Reise nach Sachsen um 
dnen gelehrten und erfahrenen Mann Nachfrage halten, der, mit 
k^er Sekte oder verführerischen Lehre behaftet*), sich als Frä- 
zeptor gebrauchen ließe. 3. Wegen des Schullokals möge dafür 



*) Alles nach den im St. LA« vorliegenden Korrespondenzen. * 
*) D. h. der Prftzeptor soll kein Ealvinist sein. Verlangt wird die Zuge- 
hörigkeit znr Augsbnrgischen Eonfession. Es liegt eine Bestallung Dr. Längs 



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16 Die proieetantischen Schulen der Steiermark im 16. Jlu 

gcBoigt werden, daß man zu den Zimmern im Landhaus, die schon 
jetzt hierfür bestimmt seien, noch einige gewinne, und zwar so, 
daß, wenn daselbst auch Hochzeiten stattfinden, der Schulunter- 
richt nicht gestört wird. 

Dr. Lang erklärte sich bereit, g^en eine Jahresbesoldung von 
400 Gulden die Leitung der Schule zu übernehmen und nicht bloß 
in artibus, sondern auch in institutionibus zwei- oder dreimal die 
Woche publice zu lesen, sich schließlich auch zu den Geschäften 
der Landschaft, sei es im Rate oder im Eonapieren oder auf 
Reisen gebrauchen zu lassen. Die Landschaft ging in der Haupt- 
sache auf seine Vorschläge ein und betraute ihn zunächst mit der 
Abfassung der neuen Waldordnung. Mit der Anrichtung der Schule 
im Landhaus hatte es indes seine guten W^e. Der neue Landes- 
fürst Erzherzog Karl nahm die. hiefür bestimmten Räume für den 
Landeshauptmann in Anspruch, und die Landschaft stimmte unter 
der Bedingung zu, daß ihr das Murkloster „zu einer Schul' und 
zu Verrichtung des Gottesdienstes'' eingeräumt werde. 

Ob sich der neue Herrscher den Wünschen der ständischen 
Mehrheit anbequemen werde, war unsicher; aber sie hofften das 
Beste; und so gaben sie denn schon vor der Huldigung ihrer Hoff- 
nung Ausdruck, er werde weder die Prädikanten, die Gottes Wort 
dem Volke dem rechten Verstand nach verkündigen, noch auch 
die Schulmeister, welche die Jugend im wahren christlichen Glau- 
ben unterweisen, von den geistlichen Obrigkeiten ausweisen oder 
gefangennehmen lassen. Die Stände waren der Meinimg, ihr neuer 
Landesherr denke in kirchlichen Fragen so frei, wie sein Bruder 
Maximilian 11.: „Ihre Majestät und Erzherzog Karl dieses Landes 
Fürst stimmen wohl zusammen. Laßt uns treulich beten. Es ist 
eine große Zeit'S schreibt Max Ruepp.von Pfeilberg am 28. Aug. 
1564.^) Gewiß, es war eine große Zeit, und die Stände benützten 
den mit dem Tode Ferdinands I. erfolgten Umschwung der Dinge 
dazu, das evangelische Kirchen- und damit auch das Schulwesen 
des Landes im Sinne der Augsburgischen Eonfession auszubauen. 

vor, die in den wesentlichen Punkten mit jener Picas Übereinstimmt, u. a. 
aber die Elansel enthält, er solle der Landschaft helfen, eine gute Elanzlei 
einzurichten. In dem Revers Längs heißt es noch: «Will ich auch daran 
sein, daß E. E. L. einen ansehenlichen, tapferen doctorem und rectorem be- 
komme.* 

^) Arch. Begensburg EccL I, S. 28 (mitgeteilt von Luschin). 



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David Chytraeus und die Errichiang der Protestant. StiftsBchule in Graz. 17 



2. Dayid Chytraeus und die Errichtniig 
der protestantisclieii Stiftsschule in Graz. 

Nach mehrfachen vergeblichen Versuchen der Angehörigen der 
Angsbnrgischen Konfession, für die Bedürfnisse der stark ange- 
wachsenen Gemeinde eine der größeren Kirchen von Graz, sei es 
die ganze oder einen Teil der Pfarrkirche oder die Baifüßerkiiche 
oder endlich die zum hl. Blut zu gewinnen, wurde der Ankauf und 
die Erweiterung der Eggenbergischen Stiftskapelle ^) zwischen dem 
Murtor und dem Admonter Hof beschlossen. Wohl hatte Erz- 
herzog Karl, als er hiervon hörte, Einsprache dagegen erhoben, da 
er weder den Eggenbergem noch sonst jemandem gestatten könne, 
Sachen, die einmal Grott geweiht sind, zu verkaufen.*) Die Land- 
schaft schloß nichtsdestoweniger den Vertrag mit Sejrfried von 
Eggenberg ab und überUeß es diesem als dem Verkauf er, die Sache 
bei der Regierung zu verantworten.') Man hatte jetzt auch einen 
stattlichen Platz gewonnen, um eine Schule aufzurichten. Der Ver- 
trag ^) zwischen der Landschaft uud Seyfried von Eggenberg spricht 
ausdrücklich von der Aufrichtung „eines neuen Schulgebäudes''. 
Bereits am 13. Nov. 1568 wurde eine Kommission, bestehend aus 
dem Landeshauptmann, dem Bischof von Seckau, dem Landver- 
weser, den Herren Pankraz und Erasmus von Windischgratz und 
dem Landesvizedom eingesetzt, welche die Angelegenheiten des Baues 
zu fördern hatte; er sollte im nächsten Jahre schon in Angriff ge- 
nonmien werden^) und möglichst wenig Unkosten verursachen. Da 

^) Die ganze Geschichte dieser Kapelle und die näheren VerhandlQngen 
fiber die leihweise erfolgende Überlassung und den schließlichen Ankauf der 
Kapelle s. bei Peinlich, Stift und Peinlich, Gymn. Die wichtigeren 
Verträge s. unten in den Beilagen unter L 

*) St LA. Eggenberger Stift Orig. Befehl vom 5. März 1568. Am fol- 
genden Tage schreiben die Verordneten an Seyfried von Eggenberg, sie haben 
clie Absicht, den Inhalt des Dekrets an die Herren und Landleute zu bringen. 
Er möge sich also morgen, d. i am Montag, hereinverfflgen. 

*) St La. H. Montag nach Invocavit (März 8.) u. Montag nach Trinitatis 
(Juni 24.) 156a 

*) De dato Graz 1568 Juli 16. Voraus geht ihm der Revers Seyfrieds 
von Eggenbeig; s. unten unter den Beilagen I, 1. 

') Jöig Zebinger, Komtur am Lee bei Gbnz, erbietet sich am 80. Nov. 
1568 den Vertretern, gegen Bezahlung zu dem von der Landschaft für das 
Monumeiita Qennaniae Paedagogica LY 2 



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18 Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

stellte sich freilich gleich anfangs, da das Stiftshaus füi eine Schule 
zu klein war, die Notwendigkeit heraus, ein anliegendes Häuschen 
des Schlossermeisters Lukas Seen und einen anstehenden Stall, der 
den Erben Wolfgang Wolfs gehörte, zu erwerben. Die Landesver- 
ordneten ersuchten am 29. März 1569 die Stadt Graz, den Ankauf 
zu vermitteln und statt der darauf lastenden Jahressteuer eine 
Summe (jeldes zu nehmen, bezw. das Haus aus ihrer Dienstbarkeit 
Ssu entlassen.^) Für die Befreiung von den stadtischen Anlagen 
forderte die Stadt das Zugeständnis, daß erstens die fremden 
E^ramer aus dem Landhaus abgeschafft und femer eine Anzahl von 
Bürgerkindem, die zum Studium tauglich sind, zur Schule zuge- 
lassen werde. Was den Bau selbst anbelangt, dachte man, ein 
Gebäude zu errichten, „wie die königliche Majestät im Prediger- 
kloster zu Wien hat erbauen lassen". Der Vertrag zwischen der 
Landschaft und der Stadtgemeinde wurde am 23. Juni abge- 
schlossen.') Wurde hier noch festgesetzt, daß in die neue Schule 
„allweg 10 Eoiaben, reichen oder armen Standes, nur daß sie zum 
Studium tauglich seien", aufgenommen werden sollen, so wurde 
diese Beschränkung in dem jüngsten Vertrag vom 1. Sept. 1569 
auch noch fallen gelassen.') Es wurde sonach festgesetzt, daß die 
angekauften Grundstücke ,.aller Mitleiden und Anlagen frei und 
exempt seien". Nur für des Schlossers Haus wird ein Grundzins 
von einem Heller alljährlich in die landesfürstliche Kammer erlegt. 
Dagegen bewilligte die Landschaft, daß die fremden Personen, die 
im I^tndhaus ein Gewerbe oder Kaufmannschaft treiben und ihre 
Erzeugnisse feilhalten, ohne Steuer zu zahlen, mit Ausnahme der 
Buchhändler, die sich zur Zeit der Landtage dort einfinden, abge- 
schafft werden. 

Auch in der neuen Stiftsschule sollen keine Ejrämer zugelassen 
werden. Der Ökonom „soll die Knaben oder Schulparteien mit 
Speise und Trank versehen imd nur hierfür steuerfrei sdn, nicht 
aber, wenn er andern Leuten Kost gebe oder ein Handwerk be- 
treiben würde". Der letzte Punkt sagt endlich, „daß jederzeit mit 
Vorwissen der Herren Verordneten der Bürgerschaft zu Graz Söhne, 
welche zum Studieren tauglich befunden, in bemelter Schul' auf- 
genommen werden sollten". 

nächste Jahr beschlossenen Schalbau in das Eggenberger Stift Ziegel aus 
seinem Ziegelstadel zu liefern (St. LA. S.). 

^) Schreiben vom 9. Juni 15^ St LA. S. Konz. 

*) S. unten I, 2. 

*) S. unten Beilagen I, 3. 



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David Chytraeus nnd die Errichtung der Protestant. Stiftsschnle in Graz. 19 

Auf die Geschichte des Baues selbst — noch liegen alle Bech- 
nungen über den Ankauf von Steinen, Ziegehi, Ealk, Holz und 
Sand, über Schlosser-, Tischler- und Maurerarbeiten vor — soll 
hier im Hinblick auf die bereits vorhandenen Schriften nicht ein- 
g^angen werden.^) Die Verordneten hatten im Juli 1569 den ge- 
nannten Baumeister Franz Märbl — er war ein Italiener und hieß 
eigentlich Francesco Marmoro — nach li^en gesandt, um das dor- 
tige Schulgebäude zu besichtigen und abzuzeichnen. Damach sollte 
der Grazer Bau stattlich gerichtet und formiert werden. Sodann 
wurde der Baumeister Peter Yeronasca aus Wien im Oktober 1570 
zur Beratschlagung und Aussteckung des Schulgebäudes nach Graz 
berufen, wofür ihm ein Honorar von 100 Pfund Pfennigen aus- 
gefolgt wurde. Am 16. Dez. wurde mit Märbl der Vertrag abge- 
schlossen und der Bau derart gefördert, daß die Schule im Juni 
1574 bezogen werden konnte. Die Gesamtausgaben für den Bau 
von „Stift und Schule'' beliefen sich auf 14292 Pfund 4 Schilling 
28 Pfennig. Es war, wie dies der beste Kenner B. Peinlich schon 
vor einem halben Jahrhundert ausgeführt hat, ein stattliches G^ 
bände, im regelmäßigen Viereck einen Hof von 173 Quadratklaftem 
umschließend, wie es in dem noch bestehenden Wohnhause „Para- 
dds'' im wesentUchen noch zu sehen ist.') Es hatte zwei große 
Tore, das eine in das „Badgässel'', das andere in das „Kirchgässel" 
führend, einen eigenen Turm und enthielt Platz für die Wohnungen 
des obersten Scholarchen, des Pastors, des Rektors, einiger Profes- 
soren, der Stipendiaten, des Ökonomen samt den Wirtschaftsloka- 
Htäten und 7—8 Schulzimmer. In dem neuerbauten mittleren Trakt 
befanden sich im ersten und zweiten Stockwerk große Säle, im 
dritten die Schlafkammem. Der Bau ging langsamer vonstatten, 
als es den an den Schulen wirkenden Lehrkräften angenehm war. 
Wir wissen aus einer Eingabe des Unterpräzeptors Thomas Laschitz 
an den Hof marschall Pankraz von Windischgrätz, wie schwer es in 
Graz war, ein passendes „Losamenf* zu erhalten. „Kaum habe er 
ein solches gefunden, werde er daraus verdrängt." 

Immer brennender wird jetzt die Frage nach einer festen Schul- 
ordnung. Alle bisherigen Versuche, eine solche zu erlangen, waren 
gescheitert. Die Landschaft hat sich darüber im Januar 1570, als 
sie über ein Bittgesuch des Schulpräzeptors Hieronymus Lauterbach 
beriet, offen ausgesprochen imd es beklagt, daß man bisher so oft 

^) Alles Wesentliche findet sich in Peinlich, Gymn. und Peinlich, 
Stift 

*) S. die Abbildungen. Nnr die Fassadienmg gehört dem 18. Jh« an« 

2* 



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20 Di« protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

über die an der Schule hellsehenden Mängel und Unordnungen Be- 
schwerde geführt und Anträge auf eine bessere Ordnung vorgebracht 
habe, eine solche aber niemals ins Werk gerichtet worden sei. Jetzt 
wurden die Landesverordneten aufgefordert, „mit ehestem die Prädi- 
kanten und etliche Herren und Landleute vor sich zu erfordern, damit 
sie eine Schulordnung beratschlagen imd sodann unverzüglich ins 
Werk richten".^) Und im Hoftaiding, das am 28. Febr. desselben 
Jahres abgehalten wurde, wurde der Beschluß gefaßt, die „Schul- 
ordnung und Superintendenten in allweg vorzunehmen, auch ehe 
noch das neue Schulgebäude bezogen werde^'.') Kleinere Mittel, 
eine Besserung des bestehenden Zustands herbeizuführen, etwa den 
juristischen Unterricht in Angriff zu nehmen^) oder für die körper- 
lichen Übungen bezw. die ritterlichen Künste zu sorgen^), ersetzten 
den Mangel eines festbestimmten, bis ins einzelne geregelten Stu- 
diengangs nicht. Vielleicht hangt es mit der Sorge der Landschaft 
für die ritterlichen Künste zusanunen, daß sich eben jetzt ein Lehrer 
der Fechtkunst, der sich bisher in Ingolstadt aufgehalten und dort 
Unterricht im Schreiben, Reiten imd Fechten g^eben hatte, durch 
die Yermittlimg Lauterbachs erbot, diesen Unterricht in Graz zu 
übernehmen. Aber der Landschaft war mit kleinlichen Einzeknaß- 
regeln nicht gedient. Da das Schul- mit dem Eorchenwesen in un- 
löslicher Verbindung stand, nicht bloß eine Schul-, sondern auch eine 
Eärchenordnung angerichtet, ein eigenes Kirchenministerium ein- 
gesetzt werden sollte, so warf nun die Landschaft ihre Blicke auf 
den Rostocker Professor David Chytraeus, der im Januar 1569 in 
Wien eingetroffen war und für die evangelischen Stände daselbst 
eine Eorchenagende ausgearbeitet hatte.^) Man wird nicht vergessen 

^) St LA. H. 1570 Montag nach Triam Regam (Jänner 9) fol. 75 »t>. 

«) St. LA.H.foL76»>. 

*) nAdam Venediger, der rechten doctori hat sich erboten, K £. L. za 
dienen, nembllchen dergestalt, daß er die principia inris in K E. L. schnei 
den knaben, so dazu tauglich, zu gewissen nnd gesetzten stunden dociem, 
darzue man sein bedürftig, gebrauchen lassen wolte . . .* St LA. H. foL 76*. 
Desgleichen St. LA. Lp. 1570 Montag nach Misericordiae (April 10) : ,Die Ver- 
ordneten sollen mit Yenediger handeln, sich bei der Schranne brauchen zu 
lassen und seinem Erbieten nach die Jugend in den Institutionibus unter* 
richten oder was ihn gut ansieht, lesen lassen." S. dazu Pscholka &L7— 18. 

*) ,£s ist auch daneben gemelt worden nicht undienstlich zu sein, das 
man die knaben immer in der wochen mit dem fechten und dergleichen ritter- 
lichen kunsten ungeverlich ain stundt oder nach gelegenheit der Sachen under- 
weisen und yeben lassen solle." 

^ Christliche Kirchen Agenda: Wie die von den zweyen Ständen der 
Herrn ynd Ritterschafft / im Ertzhertzogthumb Oesterreich ynter der Enns / 



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David Chytraeus und die Errichtang der Protestant. Stiftsschule in Graz. 21 

dürfen, daB Chytiaeus seinerzeit als Pädagoge einen weitausgebrei- 
teten Buf hatte. Da man das, was an der Grazer Stiftsschule 
Gutes war, in den Tagen ihres Glanzes und später noch auf Chytraeus 
zurückführte, scheint es angemessen zu sein, seine pädagogischen 
Grundsätze zu kennzeichnen. Sie sind in dem Buche „De ratione 
discendi et ordine studiorum^'^) niedergelegt, das eben kurz vorher 
— 1564 — zu Wittenberg erschien. Es handelt zunächst vom Zweck 
und den Grenzen des Studiums, dann von den zur Erreichung des 
Zweckes notwendigen Mitteln, von der Anordnung dei% Studien und 
den wichtigeren Lehrbehelfen in den einzelnen Fächern und endlich 
von der richtigen Zeiteinteiluug für die Studien (dem Stundenplan). 
Der Endzweck jedes Studiums ist die Erkenntnis und Lobpreisung 
€rottes; können nun freilich nicht alle Menschen Theologen sein, so 
müssen sie als Christen doch jenes Ziel zu erreichen trachten. 
Dazu tritt dann die richtige Erkenntnis der Dinge und die Fähig- 
keit, gut zu sprechen.*) Dies Ziel zu erreichen, arbeiten die Wissen- 
schaften zusammen: eröffnet die Theologie die Einsicht in die Wesen- 
heit Gottes, so lehren Ethik, Politik und Jurisprudenz, wie Staaten 
und Menschen zu leiten, Physik, Medizin und Mathematik, wie man 
die Natur und die Grundbedingungen alles Erschaffenen erkennen, 
Gesundheit und Leben des Menschen schützen, Einsicht in die Him- 
melskörper und ihre Bewegung und in die Gliederung der Zeiten 
gewinnen kann. Die Geschichte endlich gibt ims das Wissen alles 
Wesentlichen in Staat und Earche und in den einzelnen Reichen. 

gebraucht wirdt s. L [Stein] 1571 (4 BL CGXIIII gez. 6L 3 BL) 4» [Ex. Berlin, 
Kgl. B.]. [Ein anderes, ebenfalls in Berlin, KgL B. vorhandenes Ex. hat bei 
gleicher Seitenzahl, Format usw. im Titel die Abweichnng: ,. . .Wie die bey 
den zweyen Ständen • • •'] 

')D. Chytraeus, De ratione discendi, et ordine stndioram in singnlis 
Artibns rect^ bstituendo. Yitebergae 1564 120 BL [Ex. Berlin, Kgl. B.] ; 
schon 1562 kam Teil 1 u. 2 dieser Schrift in anderer Fassung unter dem 
Titel heraus: De ratione discendi et ordine studiorum recte institnendo, Com- 
monnfactiones aliquot & Regulae utiles, traditae A Davide Chytraeo. Yite- 
bergae excud. loh. Crato. 1562. 47 BL [3 Exemplare Berlin, Kgl. B.]. Das mir 
vorliegende Exemplar stammt aus einem protestantischen Adelshaus, das 1628 
zur Emigration genötigt wurde, denn in dem genannten Jahr wird es der 
Bibliothek des GOrzer Jesuitenkollegiums übergeben: „Collegii Goritiensis So- 
cietatis Jesu catalogo inscriptus anno 1628.'' Vignette auf der Titel- und 
Schlufiseite: ein Priester, der die Taufhandlung an einem Erwachsenen voll- 
zieht (Cratos Yerlagszeichen). 

*) p. A 4^. ... seu, ut recte de Deo, de moribus, de natura rerum, caeteris- 
que rebus sentire ac iudicare, quaeque in bonis, quae in malis ducenda sint, 
intelligere: Et ea, quae sentimus, perspicuä et commod^ explicare et eloqui 
possimus." 



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22 ]^ie protestantischen Schalen der Steiennark im 16. Jh. 

Da die Werke, die uns die Einsicht in all das vermitteln, in hebräi- 
scher, griechischer und lateinischer Sprache verfaßt sind, ist die 
Kenntnis dieser Sprachen erforderlich. Zur Sprachenkunde gehören 
Grammatik, Dialektik und Rhetorik. Die Poetik aber, das ist der 
Honig, der aus den feinsten Blüten kommt. 

Welches sind die Mittel, um eine wahre und solide Ausbildung 
zu erreichen? Chytraeus gibt acht Regeb hierfür an: 1. die Methoden 
und den Inbegriff der Künste, 2. die Anordnung, 3. das Abhören, 

4. das Lesen, 5. den Stil, 6. die Aussprache, 7. Prüfungen und 
Disputationen imd 8. das Memorieren. 

Was die Einrichtung der Studien und die Lehrbehelfe in den 
einzelnen Fächern betrifft, wird die Frage beantwortet: wie lernt 
man am zweckmäßigsten Latein, Griechisch und Hebräisch., wie 
-die Dialektik und Rhetorik, wie liest man Greschichte, wie die 
Poeten? Dann wird von den mathematischen Wissenschaften, vom 
Studium der Ethik, Politik und Jurisprudenz, von der Natur- 
philosophie und Physik, endlich von der Theologie gehandelt. 
Einige seiner Angaben mögen wenigstens in einer Note vermerkt 
werden.^) 

^) Wie studiert man Latein? «Est finis grammaticae Latinae recte intel- 
ligere Sermonem Latinum et emendate et perspicue latine loqui, hoc est, non 
tantum legere et scribere et iuxta regulas artis inflectere et construere verba 
linguae Latinae, verum etiam intelligere yim et naturam seu significationem 
omnium yerbomm, phrasis et figurarum sermonis Latini et in ezplicandis 
docendo aut scribendo rebus propositis Sermonem Grammaticum, hoc est emen- 
datum, proprium et perspicuum in oratione soluta et carmine apte adhibere.* 
(p. E5^— E6'.) 

Chytraeus geht dann auf das Einzelne ein (p. E. 6'): „Consistit Sermo 
Grammaticus in his quinque rebus : 

1. In Verbis singulis, quorum et significatio nativa ac proprietas nota esse et 
facultas ac copia mediocris comparari et delectus prudenter haben debet 

2. In iusta Constructione verborum singulorum iuxta regulas Syntazis. 

3. In Phrasi seu coniunctione verborum, quae non solum regulis grammaticae 
congruat, verum etiam imitetur consuetudinem et exempla veterum, qui 
eleganter latine locuti sunt. 

4 In Figuris seu conformationibusi qua vel significatio verborum uaitata vel 
Situs vel constructio vel pronunciatio aut scriptio in aliam formam mutatur 
ut in Tropis, in Schematis lezeos, in figuris Syntaxeos, in Metaplasmis. 

5. In Compositione seu collocatione verborum concinna, in commatis, colis, 
periodis et versibus." 

Um die Kenntnis von alledem zu erreichen, sind folgende Normen fest- 
zuhalten (p. E 6^): 
„1. Praecepta seu Regulae artis Grammaticae. 



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David Chjtraeiis und die Errichtung der Protestant. Stiftsschule in Graz. 23 

Chytraeiis schien sonach der geeignete Mann für die AuJEiich- 
tang einer Schuloidnung an der standischen Schule in Oiaz zu 
sein. Und so wandten sich denn die Landesveroidneten in einem 
Schreiben am 28. Mai 1569 mit dem Ansuchen an ihn: er möge 
die ihm von Gh>tt verliehenen Gaben auch ihnen zuwenden, ihrem 
Boten, dem Pastor Georg Ehuen, Glauben schenken, ,,der ohne- 
dies Neigung getragen bei Euch zu sein", und dahin wirken, daß 
auch die Lande Steiermark, Elamten und Krain, die jetzt unter ihrem 
Landesfürsten Erzherzog Karl vereint sind, in die Eirchenordnung, 
die er für Osterreich ausarbeitete, einbezogen würden. „Und wo es 
mit Euer Ehrwürden Gel^enheit geschehen könnte, daß Ihr diese 
unsere Ort und G^end besehen wollt, war' es uns eine besonders 
herzliche Freud', daß Ihr sammt unserem lieben Pastoren herein ver- 
reiset. Es soll Euer Ehrwürden von uns aller freundlicher WiUen 
erzeigt werden."^) Damit war die Anknüpfung mit Chytraeus ge- 
geben; es vergingen freihch noch fünf Jahre, bis es zu dieser Reise 
nach Steiermark und der Einflihning einer festen Agende für die drei 
innerösterreichischen Länder kam. Und doch tat Eile not. Immer 
starker wuchs der Zug der steirischen Studenten an die deutschen 



2» Lectio diligens et observatio ac imitatio veteram autorum, qui recte et 
eleganter locuti sunt, qui tarnen sine regulis et praeceptis artium dicendi 
intelligi non possunt 
S. Exercitatio styli quotidiana in oratione soluta et carminibus . . .* 

Wir Übergehen weitere Einzelnheiten fiber die Art nnd Weise, wie eine 
hinreichende «copia verbomm' erlangt werden kann. Chytraeos weist auf den 
«Libellus de formando studio* des Jodocus Willichins (Frankfurt 1550 u. 0.), 
auf den „Thesaurus linguae Latinae* des Kobert Stephanus (Paris 1531), den 
, Apparatus latinae locutionis** des fiartolomaeus Riccius (Köln 1535 u. 0.), auf ein 
im Druck noch nicht veröffentlichtes „Theatrum" des Julius Camillus, endlich 
auf die Schrift „De emendata structura Latini sermonis" des Thomas linacer 
(London 1524 u. ö.) hin. In gleicher Weise werden auch für die Phrasis, die 
Figurae, die Compositio und fflr alles Weitere literarische Angaben gemacht 
und Berichte Über die früheren Grammatiker bis auf die des letzten Jahrhun- 
derts gegeben. 

In derselben Art wird ,De studio dialectices recte suscipiendo* (p. G 2 ▼ — 
J 3^) gesprochen und im Anhang Regeln über das richtige Lernen des Grie- 
chischen und das Studium der Geschichte aufgestellt Seine Ausführungen 
fiber die Geschichte (De Lectione historiarum recte instituenda. Et, Histori- 
corum fer^ onmium series, & argumenta, breviter, & perspicue ezposita. Ar- 
gentinae 1563 [Ex. Berlin, Kgl. B.]; id. Vitebergae 1568 [Ex, Leipzig, U.-B.]) 
erschienen auch gesondert 1563 in Strasburg und in demselben Jahre seine 
„Chronologia Historiae Herodoti et Thucydidis*. Argentorati 1563 und Vite- 
bergae 1563 [Ex. Berlin, EgI. R] u. 5. 
^) Loserth, Beziehungen S. 35 — 7. 



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24 I^io protestantiflchen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

Universitäten an. In den Jahren, von denen hier die Rede ist, 
weilen in Wittenberg allein ein Sttii^di, Bndolf und Julius von Teuffen- 
bach, ein Hans Adam Hofmann von Grünbühel und Strechau, Wolf' 
gang von Polheim, ein Maximilian Gabelkover und so noch viele andere. 
Daher wird fast in jedem Landtag von der Beform des Schulwesens 
gesprochen. 

Wer sich jetzt den Anträgen hierzu widersetzte — aus Motiven, 
die nicht ganz klar zutage treten^), war der Pastor Jörg Ehuen. Im 
Sommerhoftaiding des Jahres 1573 wird darüber lebhafte Silage 
gefühlt: in aDe dem, was bisher zu Beförderung und Erhaltung von 
Kirche und Schule geschehen , habe er sich dagegen gestemmt, 
hitzige Schreiben verfaßt, sich auf der Kanzel ungebührlich ver-^ 
halten und nichts als Praktiken eingeworfen. Am 11. Aug. wurden 
seine Briefe und die ihm erteilten Antworten verlesen und die Ver- 
ordneten belobt, daß sie einen Buf an Ghytraeus hätten ergehen 
lassen. Außer Ghytraeus wurde noch der Berliner Hofprediger Dr. 
Georg Caelestinus eingeladen, an der Aufrichtung einer Kirchen- und 
Schulordnung teilzunehmen. Wolle Khuen in Graz verbleiben, so 
müsse er sich — als einer der Superintendenten — der neuen 
Ordnung fügen. Ein Zwölferausschuß — es waren der Landver- 
weser, Ferdinand von Kolonitsch, der Landesvizedom, Herr Jakob 
von Windischgrätz, Ferdinand von Hofmann, Paul von Tannhausen, 
Franz von Teuffenbach, Christoph von Bagnitz, Felician von 
Herberstein, Friedrich von Holleneck, Ott von Batmansdorff und 
Jörg Kleindienst — wurde eingesetzt, der im Verein mit den 
Landesverordneten die im Schul- und Kirchenwesen notwendigen 
Beformen in Angriff nehmen imd über seine Tätigkeit im nächsten 
Landtag Bericht erstatten sollte.^) In einem längeren, sehr ernst 



>) In den Hoftaidings - Ratschlägen vom 11. Aug. 1573 wird darüber 
gesagt : «Und weil man auch aus des herm JOrgen schriflen allerley hitz und 
ungebürliche Verhinderung des ganzen werks thuet spüren, des man sich zu 
im mit nichte versehen hat, darzue auch in vil weg der ehr- und geldgeiz bey 
ime dermaßen überhand genommen..* Das dürften aber doch die eigent- 
lichen Motive nicht sein. Über Georg Khuen s. Leitner S. 96 if. Wenn aber 
dort gesagt wird: „Um nun auch auf dem flachen Lande dem sehr vernach- 
lässigten Volksunterricht emporzuhelfen, errichteten die evangelischen Land- 
stände auf fast allen ihren Schlössern, sowie in den meisten volkreicheren 
Städten (gerade in diesen hatten die Stände nicht zu gebieten), Märkten und 
Dörfern des ganzen Landes protestantische Schulen", so ist das in hohem Grad 
Übertrieben. 

') „Was sie neben den herrn verordenten handeln und fümemen, es sey 
mit anfnemung oder beruefung der Kirchendiener und praeceptoressen oder mit 



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David Chytraeos und die Errichtnog der proteetant. Stiftsscliale in Graz. 25 

imd würdevoll gehaltenen Schreiben^) setzt sich dei AnsschuB mit 
Jörg Ehuen auseinander. Um der hier neu errichteten Jesuiten- 
schule das Gleichgewicht halten zu können, dürfe man seine Op- 
position gegen das Vorhaben der Stände nicht dulden. Der Augen- 
schein lehre, „mit was ernst und eifer die Jesuiter alhie mit er- 
paung und anrichtung irer schneien fortschreiten". Wenn man 
den Sachen den im Landtag wiederholt gefaßten Beschlüssen gemäß 
nicht ernstlich nachgehen werde, so werden die Jesuiten, deren 
anfangs hier nur vier oder fünf gewesen, demnächst aber bis auf 
zwölf kommen werden, nicht allein die arme Jugend, sondern 
auch die Kinder der Angehörigen des Herren- und Bitterstands in 
ihre Schulen ziehen, um so mehr als der Unterricht daheim weitaus 
weniger Kosten verursacht als in der Fremde. 

Die Reform der Landschaftsschule war sonach notwendig ge- 
worden, wollte man den Wettbewerb mit den Jesuiten, deren An- 
kunft im Lande die größte Beunruhigung verursachte ^), aufnehmen. 
Seat Jahren, schreibt der Ausschuß, habe man Beschlüsse gefaßt, 
daß nicht allein die Kirchen, sondern auch die Schulen in guter 
Ordnung erhalten werden möchten. Khuen selbst habe schon vor 
zwei Jahren gebeten, daß man einen tüchtigen gelehrten Mann, 
einen Doktor der Theologie, der Superintendent der Kirchen und 
Schulen sei, gewinnen möchte, er sei, um einen solchen Mann zu 
werben, zweimal ins Reich gereist. Erreicht wurde bisher aber 
nichts. Da er nun schon wiederholt um seine Entlassung gebeten, 
habe die Landschaft sich an David Chytraeus, „welcher derzeit 
unter anderen gelehrten Leuten besonders angesehen ist", gewandt. 
Da habe er sich eines Besseren bedacht und wieder im Lande 
bleiben, von der Mission eines Chytraeus und Caelestinus aber nichts 
wissen wollen, sondern die Absicht kundgegeben, sich lieber an 
Tübingen oder Straßburg zu wenden, um einen Schulverweser zu 
erlangen. Ein solches Vorgehen schmerze die Verordneten, welche 
die Schulordmmg noch länger anstehen zu lassen nicht gewillt und 
von der Landschaft beauftragt seien, mit Chytraeus zu verhandeln. 
Wolle Elhuen im Dienste bleiben und sich in die neue Ordnung 
fügen, so möge er sich binnen acht Tagen entscheiden. Wolle er 
nicht bleiben, so werde man mit Dr. Caelestinus verhandeln. 

urlaubang derselben, dai sie sament oder der merer thaU aus inen volkomenen 
gwalt one aUes hinterbringen haben sollen. Welches dan zmn nächsten land- 
tag fhr Eine Ersame L. umb merere resolution gebracht solle werden." 

^) Es ist ▼ollinhaliftich gedruckt in Loserth, Reformation S. 593—6. 

') S. ebenda & 197, 212 £ 



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26 ^^^ protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Ehuen ließ sich nicht belehien. Am 25. Sonntag TrinitatiB — 
am 8. Nov. — „da er in der Kirche die Historie von der Zer- 
störang Jerusalems behandelte'', schüttete er „seinen Privataffekt 
g^en etliche Personen mit großer Unbescheidenheit auf der Kanzel 
vor der ganzen Gemeinde aus, daß es nicht bloß den Verordneten 
sondern auch vielen ansehnlichen Mitgliedem des Herren- und 
Bitterstandes schmerzlich zu vernehmen war''. Man b^eift, daß 
ihm nunmehr das Predigtamt eingestellt, die eben im Land- und 
Hofrecht versammelten Herren und Landleute zu einer Beratung 
zusammengerufen und strenger Tadel gegen den ungestümen Pra- 
dikanten ausgesprochen wurde. Nur für wenige Tage hielt E^huen 
Buhe, um dann mit noch größerer Schärfe Personen wie den 
Landeshauptmann und Landesverweser anzugreifen. Am 13. und 
14. Nov. sprachen die Herren — es waren außer den Verordneten, 
die nicht mitstinmiten, 28 Mitglieder des Herren- und Bitterstands 
— ihre schär&te Mißbilligung gegen Kliuen aus und verlangten 
von ihm Angelobung, daß er sich solcher schweren Anzüglichkeiten 
in Zukunft enthalten werde. Zugleich wurde eine Beratung ge- 
pflogen, ob die beiden Doktoren Chytraeus und Caelestinus, „welche 
die Landschaft mit großer Mühe auf eine Zeitlang von dem Herzog 
von Mecklenburg erhandelt" und die vielleicht von dem Landes- 
fürsten in Steiermark nicht geduldet würden, ihre Antrage und das 
Gutachten, „wie eine feine Schulordnung anzuricht^ sei, damit 
dem Lande im Beiche kein Spott daraus erfolge" nicht lieber 
schriftlich einreichen möchten. Da gab es Stinmien für und wider. 
Erst am zweiten Tage wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, 
an der Hereinberufung beider Doktoren festzuhalten.^) 

Am 26. Jan. wurde ein eigener Ausschuß für die Kirchen- und 
Schulsachen einsesetzt, er bestand aus vier Personen: dem Landea- 
verweser Hans Friedrich Hofmann, dem Landesvizedom Jörg 
Seyfried von Trübeneck, Felizian von Herberstein imd Christoph 
von Bagnitz, denen der Landtag Vollmacht und Instruktion gab, 
das Notwendige in Kirchen- und Schulsachen vorzunehmen.^ Sie 
führten die Verhandlungen mit David Chjrtraeus, der nun in Steier- 
mark erschien imd sieben Monate daselbst verweilte, zu Ende. 
Caelestinus wollte aber ohne Wissen und Willen des Landesfürsten 
nicht ins Land reisen. Er sollte ein halbes Jahr in Graz, ein 
Vierteljahr in Wien verweilen. Dazu ist es nicht gekommen. 



>) St. LA. H. Protokoll 1573 Nov. 12/3 (sie) fol.jl22-32. 
») St. L A. Lr. 1574 26. Juni. 



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David Chytraens und die Errichtung der Protestant. Stiftsschule in Graz. 27 

Wohl hatte der Markgraf Georg von Brandenburg den die Land- 
49chaft gebeten hatte, ihm für diese Au^be längeren Urlaub zu 
geben, seine Einwilligung bereitwiUig erteilt, aber zugleich die Be- 
dingung hinzugefügt, daß dies nicht anders als mit Zustimmung 
des Kaisers und des Erzherzogs geschehen könne. Daran stieß 
49ich die Yokation des Hofpredigers, der hierfür schon eine Menge 
Vorbereitungen getroffen hatte. Namentlich ließ er, wie er schreibt, 
bei Tag und Nacht „das Buch von Consistorien und Schulen'' mit 
einem Kostenaufwand von 24 Talern anfertigen. Vielleicht wurden 
diese Vorbereitungen mit viel Lärm gemacht. Man mag das noch 
aus den großen aufgelaufenen Kosten ersehen, über die vier Jahre 
später Bechnung gelegt wurde. Darin behauptet der Hofprediger, 
daß die Liitiative zu dem, was Chytraeus und später Osius in Graz 
geleistet, von ihm ausgegangen sei. Da Caelestinus den Buf nach 
Wien und Graz nicht annehmen konnte, weil ihm die Bewilligung 
des Kaisers und des Erzherzogs fehlte, hatte er durch seine Wider- 
sacher in seiner Heimat viele Anfechtungen zu erleiden. Dort 
wurden nämlich Gerüchte ausgesprengt, man habe ihn aus Steier- 
mark verwiesen oder mindestens seine Berufung annulliert. Um sich 
vor solchen Anwürfen zu schützen, wandte er sich vier Jahre 
später an die steirischen Landesverordneten mit der Bitte, ihm 
ein Zeugnis auszustellen und die Motive anzugeben, die seinem Kom- 
men im Wege gestanden. Die Verordneten entsprachen seinem 
Wunsche und schrieben ihm am 3. Juli 1578, „daß es ihres Wis- 
sens seiner Vokation Zurückstellung keine imgebührliche Ursache 
gebe*\ Übrigens möge er sich mit seinem guten Gewissen trösten.^) 
Sie gaben ilmi zugleich gute Empfehlungen nach Linz, wo man 
seine Dienste in Anspruch nahm. Jetzt wurden auch seine Aus- 
lagen, die er der Landschaft mit 482 Taler 15 Groschen verrechnete, 
beglichen. Die Höhe der Summe erklärt sich aus dem Umstand, 
•daß er, abgesehen von Beisen, die er im Auftrag der Landschaft 
zu unternehmen hatte, noch Sonderaufträge der Verordneten aus- 
führte. So hatte er den Auftrag erhalten, die Wappen des Her- 
zogtums Steiermark und die der Verordneten u. a. in Kupfer stechen 
zu lassen, damit man sie in die Bücher, die die Erblandschaft 
drucken lassen würde, „einmachen" könne. Im ganzen wurden 
10 Stück angefertigt und für den Betrag von 93 Talern 18 
Groschen in Bechnung gestellt.^) Chjrtraeus arbeitete mittlerweile 



^) Alles nach den Akten des St. LA. S. Pers. 
*) Alles nach den Akten des St. L A. S. Pers. 



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28 ^^6 protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

seine Kirchenoidnung aus. Die Stande suchten seine Anwesenheit 
in Graz, soweit dies möghch war, geheimzuhalten.^) Am 10. Febr. 
1574 schreibt der Bischof Georg von Seckau an den Erzbischof 
Johann Jakob von Salzburg: „Was den Sektenmeister Ghjrtraeus und 
seinen Anhang betrifft, habe ich gleich zu Anfang des Landtags 
— der im Januar tagte — vernommen, daß er hier sein solle» 
aber sie haben die Sache so geheim gehalten, daß, wenn ich einen 
vom Adel deswegen ansprach, er sich stellte, als wüßte er nichts 
Sicheres." Chytraeus habe sich auch, „weiß nicht ob aus Heiligkeit 
oder aus Furcht, niemals aus seinem Losament, das er bei einem 
Rindscheit hat, herausbegeben. Ich war dreimal von den vor- 
nehmsten Landherren zu Gast geladen und hab' allweg gemeint, 
sie würden Chytraeus geladen haben, ich hab' ihn aber nie gesehen 
imd kann daher darüber nichts vermelden". Man habe früher 
bei den Landtagen, zum Nutzen der Armen von Adel, freie Tafel 
gehalten, dasmal soll sie in der Wohnung des Sektenmeisters ge- 
halten werden, damit man in die Lage komme, ihn zu hören. 
Auch über die Arbeit des Chytraeus läßt sich der Bischof vernehmen. 
Seine Verrichtung sei gewesen, „mit was Ordnung, Klassen und 
Lektionen die Landschaftschule stattlich angefangen und ausgestaltet 
werden könnte, damit nicht jeder Rektor oder Professor seines 
Kopfs Ordnung vernehme". Man sieht, der Bischof ist über die 
Sache nicht schlecht unterrichtet. „Fangen", sagt er, „hoch an, 
haben noch nit Discipel, weiß der liebe Gott, woher sie die Astan- 
9n nehmen werden. Sie halten das für ein gutes Mittel, daß 
Geld im Lande bleibe, weil dann die Landleute ihre Kinder 
nicht nach auswärts schicken. Meister Georg (Khuen) und Magister 
David (Thoner)^ sehen die neuen Astanten, Chytraeus und andere 
nicht gern hier. Man will halt die Jesuiten mit der Schul' über- 
streichen, aber diese haben bei 150 Knaben, die Landschaftsschule 
kaum 40."') Und am 26. Febr. schreibt der Bischof: „einige Land- 
leute sollen geraten haben, den Chjrtraeus der schweren Zehrung 
wegen von dannen abzufertigen; aber er kommt nicht gern von 

^) Doch war das eben nicht möglich, schon deswegen, weU Chytraeus selbst 
seine Anwesenheit in Graz benutzte, um hier eine kleine Schrift zu veröffent- 
lichen : Oratio Dayidis Chytraei recitans illustria aliquot testimonia de Deo et 
simulacra virtutum in miranda naturae humanae fabricatione expreissa Graecise, 
quffi est metropolis Styriae, impreßum a Zacharia Bartsch anno 1574. Ge- 
widmet dem Dr. der Medizin Christoph Gabelkofer, der dann unter den 
Inspektoren der Landschaftsschule erscheint 

*) Über Thoner s. Leitner S. 100. 

») Salzburgs. 41/2. 



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David Chytraeus und die Errichtung der Protestant. Stiftsschule in Graz. 29 

der gaten Ziege. Soll noch an der Schulordnung schmieden.''^) 
Und noch am 18. März macht er die biaaige Bemerkung: ,,Was 
ChytraeuB anders zu Graz zu thun hat, als daß er den weltlichen 
Landleuten eine Schulordnung cudiert, kann ich aus Niemandem 
eijEragen. Er kommt nicht imter die Leut', vielleicht daß man 
sdn aussätzig Glesicht nicht sehen soll. Ist zu besorgen, er wird 
seinen Aussatz im Herzen in's Land bringen, hat doch die Lepra 
[das Ketzertum] schon einen Teil eingenommen. Es ist wahrlich 
zu erbarmen und ein Zeichen großer Verblendung, daß sich die 
Leute durch dergleichen hergelaufene Astanten und Grammateln 
bethören lassen. Dem Meister Georg zu Graz gefällt er nicht, 
auch sonst schätzen ihn viele nicht sonderlich, nur daß er in der 
Schulordnung erfahren."*) 

In den weltlichen Kreisen der Landschaft dachte man über 
seine Arbeit anders. Am 18. März 1574 bitten ihn die Landes- 
verordneten und der im jüngsten Landtag eingesetzte Ausschuß, 
ihnen seine Bedenken hinsichtlich der Aufrichtung einer Eirchenord- 
nung mitzuteilen.') Eben jetzt wünschten die protestantischen 
Stände in Nieder5steneich seine neuerliche Mithilfe bei der Aus- 
arbeitung der noch fehlenden Teile ihrer Eirchenordnung, und sollte 
seine Anwesenheit in Wien auch ein Jahr dauern. Man werde ihn 
reichlich entschädigen. Auch die steirischen Stände erfuhren 
von diesen Wünschen der Niederösterreicher, erklärten aber dem 
Chytraeus, daß und warum sie seiner noch nicht entraten könnten. 
Jetzt seien erst die wichtigsten Personenfragen erledigt, die Be- 
stellung des Schulrektors und seiner Kollegen ins Werk gerichtet, 
und müsse nunmehr zu der Abfassung der Eirchenordnung geschritten 
werden; auch sei die Zeit, für die man seme Hilfe begehrt habe, 
noch nicht zu Ende. So erfreut war man in den ständischen 
Ereisen der Steiermark über die Tätigkeit, die Chytraeus hier ent- 
faltete, daß man aus Dank dem Herzog Hans von Mecklenburg 
einen Feldküraß samt zugehörigen Stücken verehrte, wogegen der 
Herzog gern die Erlaubnis gab, daß Chytraeus „zur Errichtung d& 
angefangenen christlichen löblichen Werkes der Bestellung einer 
Eirchen- und Schulordnung noch ein wenig bei der Landschaft 
des Fürstentums Steyer** verharre.^) 

^) Salzburg S.46. *) Salzburg S. 49. 

') Loserth, Beziehosgen 8*38. 

«) Schwerin 1574 Mai 19. Orig. St. LA. S. Fers. 



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30 I)ie protestantiscben Schulen der Steiermark im 16. Jh. 



3. Organisation der Stiftsschnla 

1. Die Schalordnang des Chytraeas nnd ihre Weiterbildung. 

Zn den ersten Bnchdmckem , die in der Steiermark gewirkt 
haben, gehört Andreas Frank. Im J. 1562 übernahm er das Ge- 
schäft seines Lehrmeisters und Vorgängers Alexander Leopold. Zwölf 
Jahre später drockte er die Schulordnimg des Chytraeus.^) Die 
Landschaft bezahlte ihm für den Druck von 750 Bogen die Summe 
von 10 Gulden und 4 Schilling. So groß die Zahl der Exemplare 
auch war, die von der Landschaft aufgelegt wurden, es hat sich, 
soweit man sehen kann, kein einziges bis auf unsere Tage erhalten. 
Die hohe Ziffer ist begreiflich, wenn man bedenkt, daß die ganze 
protestantische Welt in der Steiermark, die mit Teilnahme den Auf- 
bau der neuen Schule verfolgte, die Landesverordneten und Land- 
tagsmitglieder, die Landesbediensteten, die protestantische Geistlichkeit 
und Lehrerwelt die Bestimmungen der neuen Schulordnung kennen 
lernen wollte. Man war in den folgenden Jahren, da man wieder- 
holte Neuordnungen traf, immer wieder genötigt, auf die Satzungen 
zurückzugreifen, die Chytraeus 1574 angestellt hatte. 

Wer heute dessen Schulordnung sucht, findet sie nur in jenen 
Fragmenten, die davon in der Brucker Pazifikation , in den In- 
struktionen der Schulinspektoren, den Bestallungsdekreten der Rek- 
toren, Professoren, Präzeptoren, Ökonomen und Armenväter ent- 
halten sind, oder muß die ursprünglichen Bestimmungen aus der 
reformierten Studienordnung des Jahres 1594 herausschälen. 

In der berühmten Brucker Pazifikation^) finden sich im ganzen 
nur zwei knapp gehaltene Abschnitte: „Von den Schulen" und „De 
legibus scholae", und aus ihnen vermag man den Inhalt der Ord- 
nung des Chytraeus nicht voll zu erkennen. Der erste spricht da- 
von, daß eine einzige Grammatik in der Schule für Latein Tmd 
Griechisch gebraucht werden solle: „die Straßburger"'), daß die 
Schulen den Kirchen untergeordnet und der Rektor der Au&icht des 
Pastors ebenso unterworfen sei, wie ein Prediger und die Subin- 
spektoren. Wie die Schüler, die Präzeptoren und der Ökonom 

*) Peinlich, Buchdruck S. 142. 

') Beligionspacifikation. St u. Beilage N, III, 1. 
') Educationis puerilis linguae Latinae pars 1. — 3., pro Schola Argentinensi. 
(Argentorati,) Rüieliue 1568—70. (104 BL, 72 BL, 75 S.) 8» [Ex.: BerHn, KgL 



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Organisation der Stiftsschole. 31 

dem Rektor, wird dieser den Anordnungen der Inspektoren, welche 
wieder die Stelle der Landesverordneten vertreten, dem Schulwesen 
zum Besten Folge leisten. Alle erkennen die Landesverordneten als 
ihre oberste, ihnen von Gott gesetzte Obrigkeit an, der sie jederzeit 
gebührlichen Gehorsam zu erweisen bemüBigt sind. Was den 
zweiten Absatz ,,De legibus scholae'' betriff, so betont die Pazi- 
fikation, daß Ghytraeus die notwendigsten Gesetze festgesetzt hat. 
Leider werden sie nicht aufgezählt. Aber man war 1578, als die 
Pazifikation aufgerichtet wurde, offenbar daran, „die leges, die schon 
in Grebrauch sind und auch jene, die noch nicht gebraucht werden, 
miteinander zu vergleichen und das ganze Schulwesen also mit 
gebührlichen Gesetzen zu fassen'\ — Man wünschte also eine „ganz 
neue Beschreibung des ganzen Schulwesens'^ Dazu ist es nach 
verschiedenen Anläufen doch erst im Jahre 1594 gekommen, und 
so muß man das, was etwa Ghytraeus über die Schulinspektion, 
die Befugnisse des Rektors, die Verpflichtungen der Professoren 
und Präzeptoren, über die Aufgaben der Ökonomen, die Wirksam- 
keit der Armenväter, die Gliederung der Schule, über Einteilung 
des Unterrichts, über dessen Methode und anderes gesagt hat, aus 
den Instruktionen der Inspektoren und den Bestallungsdekieten der 
Lehrer, zum Teil auch noch aus der reformierten Schulordnung von 
1594 auszuheben suchen. 

2. Dekarien and Klassen. Der Lernstoff. 

Die Schulordnung des Ghytraeus setzte drei Dekurien für die 
Anfanger und vier Klassen fest, von denen die letzte „classis 
publica" genannt wurde. Es gibt sonach eine Knabenschule, die 
nach dem Lehrplan, wie ihn Melanchthon in Wittenberg eingeführt 
hatte, drei Dekurien zählte. Sie bildet die Vorbereitungsschule 
für die folgenden vier Klassen. Die vierte Klasse ist die „classis 
publica". Ihre Lehrer führen den Titel Professor, sie gilt als 
Hochschule, wie denn an ihr einzelne theologische, juridische und 
philosophische Vorlesungen gehalten wurden. Diese Dekurien- und 
Klasseneinteilxmg wurde bei Auflichtung der Pazifikation beibehalten, 
und auch die Reform von 1594 hat daran nichts geändert, wenn 

B.]; SGDEi: ib. 1590 [Ex.: Zittau, Stadt -B.]. — Edncationis puerilis linguae 
graecae p. 1. 2. pro Schola Argen tinensi Fabellae quaedam Aesopi Ghraecae. 
(Argentorati, Riheliiu) 1572. 8 Bde. (24 BL, 28 Bl., 804 S., 14 BL, 1 Tab.) &. 
[Ex.: Stuttgart, Egl. Off. B.]; SGDE«: ib. 1541 [Ex.: Dresden, Egl. öff. B.]; SGDF: 
Hayniae ALipsiae, Pelt 1766 [Ex.: Berlin, Egl. B.]. Theophil Golins (Goll) wird 
für eine Beihe der Ausgaben nach 1584 bezw. 1582 als Vf. angegeben. 



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32 ^6 protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

man auch damals statt Dekurien hie und da den Ausdruck ^^Elassen" 
gebraucht. In der Sache ist es doch dasselbe geblieben. Die 
^,eiste Jugend" bekommt, nachdem sie die Deklination und Kon- 
jugation erlernt hat, das Lehrbuch von Johannes Sturm^) in Straß* 
bürg in die Hände, wonach der Lehrer die Schüler fragt, wie dies 
und jenes Wort auf lateinisch heißt. Wenn es der Schüler nicht 
weiß, wird es ihm vom Präzeptor vorgesagt und vom Schüler ins 
Diarium geschrieben.^) 

In den vier Klassen werden „andere exercitia latinae linguae" 
und gewöhnliche Autores proponiert. Wenn hierbei seitens der 
E^assenlehrer Irrtümer vorkommen, hat der Rektor dag^en einzu- 
schreiten. 

Wenn wir zunächst den Lehrplan für die einzelnen Klassen 
durchsehen, so wird für die erste Dekurie verlangt, daß die Knaben 
richtig, klar und deutlich lateinisch und deutsch lesen und schreiben, 
außerdem den Katechismus Luthers') auswendig lernen. Lehrgegen- 
stände sind sonach Lesen, Schreiben^) und Beligion. Die zweite Dekurie 
beschäftigt sich mit der Grammatik; gebraucht wird die Straßburger. 
Ob dies schon die Ordnung von Ghytraeus festsetzte, ist einigermaßen 
zweifelhaft. Die grammatikalischen Regeln sind einzuprägen und 
fleißig zu repetieren, die „copia verborum" wird allmählich erweitert 
und der Anfang mit dem Lateinreden gemacht. Zum Katechismus 
kommen die Evangelien hinzu. 

Die dritte Dekurie nimmt vormittags den zweiten Teil der 
Straßburger Grammatik vor, deren Regeln gut auswendig gelernt 
werden müssen. Zur Lektüre kommen ausgewählte Briefe Ciceros 

Zu Johannes Stann s. Sohm S.62ff. 

*) Wenn die reformierte Schalordnung sagt, die erste Jugend soll „post 
declinationes et coxijugationes .anstat der dialogen** also instruiert werden usw., 
so scheint es, als sei Ton 1574 (Ghytraeus) bis 1594 statt des Buchs von Sturm 
ein Gesprftchbüchlein im Gebrauch gewesen. Daß die Richtung Sturms den 
Herren und Landleuten der Steiermark zusagte, ist erklärlich. S. S o h m S. 62. 

') Der .Parvus Catechismus pro pueris in schola nuper auctus. Per Marti- 
num Lutherum" Görlitzer Ausgabe y. J. 1570 (Ex. in Graz, Ü.-B.) beginnt mit 
dem deutschen und lateinischen Alphabet, Vokalen, Konsonanten, Silben- 
bildung, daxm folgen die 10 Gebote, das Credo usw.: .Ein jeder lern sein 
Lection, So wird es wohl im Hause stan.* 

*) Ob schon die Schulordnung des Ghytraeus einen Lehrer in der Kalli- 
graphie verlangte, ist nicht sicher. Dagegen sind in den achtziger Jahren 
Lehrer bestimmt, welche die Knaben in der deutschen und lateinischen Schrift 
zu unterrichten haben, woftlr ihnen ein j&hrliohes Gehalt von 50 Gulden be- 
stimmt wird. 1586 finden wir Fabian Pangrießer als Lehrer der Kalligraphie, 
dem dann Georg Reitenspieß und Jakob Körner folgen. 



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Organisation der StifUschule. 33 

und daraus allwöchentlich zwei Stilübungen. Anch ist eine „No- 
menclatui'^ zu erhalten. Nachmittags ist Unterricht in Schreiben 
und Syntax; in einer zweiten Stunde werden die Sentenzen Gatos^) 
und das Vokabular verlesen, der Katechismus Luthers und das 
Evangelium lateinisch vorgenommen. 

In der ersten Klasse werden ausgewählte Briefe Ciceros in 
der Ausgabe von Sturm*), Terenz oder die Tragödien 6. Bucha- 
nans') gelesen, sodann die „Versus Morales'% die in der Straß- 
burger Schule benutzt werden. Lateinsprechen und Stilübungen 
sind fleißig vorzunehmen. Der Religionsunterricht ist dem früheren 
gleich. Alle Samstage werden Referate erstattet und Repetitionen 
vorgenommen. 

In der zweiten Klasse wird mit der Dialektik nach Lossius^) 
begonnen, die Rhetorik nach Melanchthon und zwar die Stücke von 
den Tropen und Figuren. In der Grammatik wird weitergegangen. 
Gelesen und interpretiert werden kürzere Reden von Cicero, die 
ersten sechs Bücher der „Aeneide" oder die „Bucolica", nebst an- 
dern Lateinern und Griechen. Übungen im Stil in gebundener 
und ungebundener Rede. ,,Daher auch Buchanans Komödien an- 
zustellen.'^ Mit der griechischen Grammatik wird die Lektüre der 
Äsopischen Fabeln betrieben. Auch hier Wochenreferat und Repe- 
titionen. 



^) SGDEe-. Disticha Catonis ethica. üna com lemmatibus et praef. loannis 
Stonnij. Scholis Argentineneibas. Argentorati, Rihelins 1565 (15 gez., 1 BL) 
[Ex. Berlin, Egl. B.]. SGDE?: Dionysii Catonis disticha de moribus ad filium. 
Ex mente los. Scaligeri ... et Casp. Barthii germanice expressa a Martino 
Opitio, cnm eiusdem excerptis ac . . . lemmatibus lohan. Stormii. Et adiecta 
in calce Erasmi Roterodami paraphrasi. Acc. hnic ed. selectae sententiae, ex 
Pnblii Syri Mimis excerptae. Ed. novissima. Hamburgi: I. A. Martini 1746 
(108 8.) [Ex. ebenda]. 

*) M. T. Oiceronis epistolarmn libri quatuor ä Joanne Starmio puerili edu- 
cationi confectL Argentorati, Rihelius 1564. (127 S.) [Ex. Berlin, Egl. B.]; SGDE^ 
Coburg, J. L. Schiüel 1748 [Ex. Breslau, Üniy.-Bibl.] — M. T. Ciceronis episto- 
larum libri tres, ä loanne Sturmio pro puerili educatione confecti. Lips.» 
Apelius 1580. (320 BL) [Ex. Berlin, Egl. B.]; BGDEfi: Argentorati, Rihelius 
1589 (45 gez., 1 Bl.) [Ex. Berlin, Egl. B.]; SGDE«: Hamburg, I. A. Martini 1748 [Ex. 
Berlin, Egl. B.]. 

') Eine Bibliographie der Dramen Buchanans bei P. Bahlmann, D. lat. 
Dramen von Wimphelings Stilpho bis z. Mitte d. 16. Jh. Münster 1898. 114 S. 
S. 82—5. Vgl. W. Creizenach, (^ch* d« neueren Dramas 2. Halle 1901. 
& 427—82, 463. Über Buchanans Tragödie „ Jephthe" s. a. u. S. 36. 

*) L. Lossius, Erotemata dialecticae et rhetoricae Philipp! Melanthonis, 
et praeceptionum Erasmi Roterodami, de utraque Copia yerborum: & rerum: iam 
primüm ad usum Scholarum (quas vocant Triviales) breviter selecta & contracta . . • 
Monafluiita Gezmuiiae Paedagogiea LV 3 



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34 ^'^^ protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

In der dritten Klasse wird Dialektik und Rhetorik nach Me- 
lanchthon behanddt und die lateinische Grammatik fortgesetzt, die 
y,Officia'' Ciceros und einige seiner längeren Beden und die folgenden 
6 Bücher Virgils gelesen. Im Griechischen wird die Grammatik ge- 
lehrt und die Gedichte der Phocylides und Isocrates vorgetragen. 
Gelesen werden desChytraeus ,3Qgalae Yitae''.^) Übungen im Stil in 
beiden Sprachen, Referat und Repetitionen wie früher. Diese Klasse 
soll auch bei öffentlichen Disputationen und Reden anwesend sein. 

In der vierten E^asse wird auf die Dialektik und Rhetorik 
Melanchthons genauer eing^angen und, falls sich ein tüchtiger Lektor 
findet, das „Organum'' des Aristoteles vorgenonmien; unter allen 
Umständen dessen Ethik; aus dem Latein längere Reden Ciceros. 
Auf dieser Unterrichtsstufe gibt es auch theologische Vorlesungen 
und Übungen zum Teil auf Grundlage des Unterrichts im He- 
bräischen; demnach für jene Studierenden, die sich ganz der Theo- 

(Lipsiae) 1570: (J. Steinman). (8B1., 301 S.) [Ex. Berlin, Egl. B.]; SODE«: Fran- 
cof. (P.Bnibach) 1550 [Ex. Zittau, Stadtb.]; SGDEi: Witebergae, A. Boreck 
1620 [Ex. Halle, Hanptb. d. Franckeschen Stift.]. — L. Lossins, Elementa dia- 
lecticae et rhetoricae, ex Erotematis Lncae Loß\j» nt pueri eo &cilia8 ea me- 
moriae mandare et in promptu conunodins habere possint, brevifiim^ ab ipso 
Autore selecta. Franc, Apud Haered. C. Egen. 1569 (35 gez. Bl.) [Ex. Berlin, 
Egl. B.]; SGDEe: Francof., haer. Egenolphi 1556 [Ex. Halle, Hauptbibl. d. 
Franckeschen Stiftungen]. Von den Schriften des Lossins las man hier auch 
seinen Katechismus : Catechismus, Hoc est, christianae doctrinae methodus, . . . 
Acc. ad poetremam hanc editionem Catechesis puerilis D. Martini Lutheri Ele- 
giacis versibus eleganter iuxta ac pie in studiosorum tyronum gratiam, a Pan- 
taleone Candido Austriaco iam recens conscripta. Francofordiae, Haer. Ch. 
Egenolphi 1573 (214 gez. Bl.) [Ex. Münster, U.-B.]; SGDE«: Francof., Egenolph 
1554 [Ex. ebenda]; SGDEl: 1584 [Ex. BresUu, Ü.-B.]. 

>) D. Ghytraens, Begulae vitae. Yirtutum descriptiones methodicae, in 
Academia Rostochiana propositae, & recens recognitae. Lipsiae 1566 (152 Bl.) 
[Ex. Münster, Ü.-B.]; id. (Budissinae per J. Wobrab) 1571 (159 BL) [Ex. Berlin, 
Egl. B.]; SGDE«: Wittebergae, J. Crato 1555 [Ex. Berlin, Egl. B.j; SGDEi: 
Islebiae 1598 [Ex. ebenda]. — Auch Plutarch und Isocrates wurden in den Wit- 
tenberger Ausgaben gelesen: Plutarchi Chaeronei opusculum de liberorum in- 
stitutione, item: Isocratis orationes tres. I. Ad Demonicum. IL Ad Nicoclem. 
III. Nicoclis. Witebergae 1579 (68 Bl.) [Ex. Berlin, Egl. B.]; SGD£i: Wite- 
bergae, Seifisch 1614 [Ex. Leipzig, B. d. Thomas- Gymn.]. Ebenso las man end- 
lich Melanchthons Theognis: Theognidis Megarensis sententiae cum yersione 
Latina . . a Phil. Melanch. in Schola WitebergensL Lipsiae, ßhamba 1574 
(48 BL) [Ex. Breslau, U.-B.]; SGDE«: [mit der 137 BL um&ssenden Explicatio sen- 
tentiarum Theognidis, in schola Witebergensiauctore Philippe Melanthone, Anno 
1551 colL & loh. Maiore doctore, et in publ. comm. aed. 1560.] Witeb. excad. 
L. Schuenek 1561 [Ex. Berlin, EgL B.]; SGDE^: Lipsiae, Lamberg 1591 [Ex. 
ebenda]. 



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Organisation der Stiftsschule. 35 

logie zuwenden und die dann nach Beendigung ihrer Studien in 
Graz an eine der protestantischen Universitäten: nach Wittenberg, 
Bestock, StraBburg oder Tübingen gesandt werden. Die theolo- 
gischen Vorlesungen werden vom Pastor gehalten, der auch den 
Unterricht in der hebräischen Sprache erteilt und die Disputationen 
abhält. Für den Gebrauch der Theologen hatte Jeremias Horn- 
berger sdn „Examen theologicum"" geschrieben, das 1583 in Druck 
gelegt wurde. In der Abteilung für die Juristen befinden sich 
zumeist Söhne des Herren- imd Ritterstands, daher sie wohl auch 
„schola procerum" genannt wird. Neben der „lectio publica institutio- 
num lustiniani'' wird vornehmlich auch Greschichte vorgetragen, die ^en 
Lieblingßgegenstand des Chytraeus bildete. In der philosophischen 
Abteilung werden Logik, Metaphysik, Mathematik und Physik ge- 
lehrt und alljährlich Disputationen und Deklamationen abgehalten. 

Diktate sind verboten; nur was zur Erläuterung der Texte 
dienen kann, darf diktiert werden, und auch das muß in größter 
Kürze geschehen. 

Man wird nicht irregehen, wenn man in diesem Lehr- und 
Lemplan bereits Einwirkungen jener Reform sieht, die sich im An- 
fang der neunziger Jahre als notwendig erwies. Das meiste wird 
aDerdings schon von Chytraeus festgesetzt worden sein. Wie es 
scheint, r^te sich eine Opposition gegen einzelne Lehrbehelfe. Es 
mußte in der reformierten Ordnung von 1594 nochmals auf die 
Lehrbücher Melanchthons und ihren hohen Wert hingewiesen werden. 
Dann tauchte die Frage auf, ob nicht bei dieser Landschaftsschule 
auch eine „wälsche Schule'' anzurichten sdi, eine Frage, welche 
die Kommission verneinte: es sei dies nirgends, wo man die latei- 
nische Sprache und die freien Künste edemt, der Fall, man lenke 
die Jugend ab und mache sie irre. Wichtiger bA ein guter Unter- 
ncht „in der deutschen Schreiberei'' und im „Rechnen". Die 
Hauptsache werde immer die bleiben, daß das, was seinerzeit mit 
gutem Bedacht angeordnet wurde, jetzt „durch steife Haltung in 
guten Schwung gebracht und fleißig und treulich exerziert weide, 
daß der Rektor nicht bloß selbst sich an den Inhalt seines Be- 
stallungsdekiets halte, sondern auch seine Kollagen zur Einhaltung 
desselben antreibe". 

Ob bei Beginn der neuen Stiftsschule bereits die Schultheater, 
die im UnterrichtSEfystem der Jesuiten bekanntlich eine große Rolle 
spielen, mit in Rechnxmg gezogen wurden, ist nicht ganz sicher, 
aber wahrscheinlich, denn schon jener Präzeptor Schrakh, welcher 
der Landschaft 1538 seine Dienste anbietet, will die adelige Jugend 

8» 



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36 I^ie protestantischen Sclitilen der Steiermark im 16. Jh. 

auch im Eomödienspiel imtemchten; als sicher darf man amiehmen, 
daß man, wollte man hinter den Jesuiten, deren dramatische Dar- 
stellungen einen großen Buf hatten, nicht zurückbleiboi, gleichfaUs 
die Aufführung von „Schulexerzitien'S wie sie zumeist genannt wurden, 
oder von Schulkomödien oder -tragödien in Angriff nehmen mußte. 
Damit stimmt es überein, daß wir noch eine Tragödie besitzen, 
die von dem im J; 1579 verstorbenen Buchdrucker Zacharias Bartsch 
verlegt wurde: es ist G. Buchanans Tragödie „Jephtes sive votum''.^) 
und auch die Tragödie, die zwei Jahre früher während des Aus- 
schußlandtags aufgeführt wurde, dürfte schon deswegen, weil die 
Aufführung im Landhaus erfolgte, von Schülern und Angehörigoi 
der Stiftsschule gespielt worden sein. Daß der Bektor Hieronymus 
Peristerius 1580 em Schuldrama dichtete, wobei er das Susannen- 
motiv verwendete, ist bekannt.^) 

Am 5. Juli 1582 wird „den Personen, so die Komödien und 
Tragödien in der Stift agieren helfen'', der Betrag von 20 Gulden 
„zu einer Ehrung imd Ergötzlichkeit angewiesen, damit sie hinfüran 
auch desto lustiger werden''.') Der E^antor Kaspar Gastel wird an- 
gewiesen, „solche Ehrung unter sie ordentlich auszuteilen". Im 
Sommer 1589 bittet ein Autor, ihm zu gestatten, die Tragödie 
„vom jüngsten Gericht" aufführen zu dürfen. Die Verordneten 
übergeben sie dem Pastor W. Zimmerman zur Durchsicht, und dieser 
erstattet hierüber am 2. S^t. seinen Bericht: „Die Tragödie, die 
er in „Einer ehrsamen Landschaft" Haus aufführen will, habe er, 
wie auch die Zeugnisse, die er von etlichen sächsischen Städten 
hierüber bekommen, geprüft und finde, „daß sie ganz aus Gottes 
Wort genommen, diesem gleichmäßig und so gestellt sei» daß dn- 
fältige Christen daraus Lehre, Trost und Warnung zu schöpfen 
vermögen. Die Tragödie könne sonach wohl aufgeführt werden, doch 
nicht an einem Sonntag, an dem man die Predigt zu besuchen 
habe".*) 

Zwei Jahre später weisen die Verordneten dem Schulrektor 

>) Grazer Üniv.-Biblioth. I 52055^52058. Graetü Styriae excadebat Zacha- 
rias Bartsch (o. J.). Das Buch kam in den Besitz der Jesuiten, die auf dem 
Titelblatt die Worte Auotore Georgio Bnchanano ausstrichen. Titelbild: König 
David kniend vor Gott, der ihm in den Wolken erscheint. Vor David liegt 
auf der Erde die Harfe. Zur AufStlhrung der TragOdie im Jahre 1577 s. F. 
Bischoff, Zur Geschichte des Theaters in Graz (1574—1775). Mitt 40 (1892), 
S. 113. Vgl. Doblinger. 

') Bei R. Pilger, Die Dramatisierung der Susanna im 16. Jh. : Zs. f. deutsche 
Philol. 11 (1880), S. 129—217 nicht behandelt 

») St. LA. S. *) St. LA. S. 



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Organisation der Stiftsschule. 37 

und seinen Kollegen „wegen etlicher bisher gehaltener Komödien 
und anderer Schulezerzitien, auch in Ansehung der gegenwärtigen 
Teuerung'^ den Betrag von 180 Gulden zu einer Ergötzlichkeit an^); 
desgleichen bekommt Jakob Traut am SO. Mai 1592 den Auftrag, 
dem Magister Nikolaus Gabelmann für die Aufführung der Tragödie, 
die in Kürze abgehalten werden soll, den Betrag von 15 — 20 Gulden 
auszufolgen.^) Es handelte sich um die Aufführung einer Tragödie 
des Euripides, die von Gabelmann ins Latemische übersetzt worden 
war. Hierüber gab es Häkeleien zwischen der Regierung und der 
Landschaft. 

Als sich nämlich in den neunziger Jahren die Beziehungen 
zwischen den Jesuiten und den Angehörigen des Stiftes verschärften, 
l^te man der Aufführung von Schauspielen Schwierigkeiten in den 
Weg. So schreibt Erzherzog Ernst den Verordneten: die Scholaren 
und andere „aus der Stift^' hätten die Absicht, in Kürze auf offenem 
Platz eine Komödie aufzuführen. Da dies eine ungebräuchliche Sache 
sei, aus der wohl allerlei Unrat, aber nichts Fruchtbares erfolgen 
möchte, mahne er, bei ihren, untergebenen Personen darob zu sein, 
daß die Komödie, wenn überhaupt, an ihrem gewöhnlichen Ort 
stattfinde.') Die Verordneten führen zwei Tage später namens der 
ganzen Landschaft Klage, daß man diese geringfügige Sc&olarensache 
so extendiere und annehme, man wolle mit der Komödie auf 
öffentlichem Platze Unfug treiben. In 'V^klichkeit handle es sich 
um ein „scholasticum exercitium^' — eine Tragödie, die aus dem 
Euripide in Latein gebracht worden und die Belgien nicht betrifft. 
Da viele Personen darinnen vorkommen, brauche man einen großen 
Platz, weide nun aber auf den in Aussicht genommenen verzichten. 

Die Tragödie bezog ach auf Odipus.^) Noch liegen die nicht 
unbedeutenden Bechnungen über die Ausgaben im Betrag von 71 fl. 
26 kr. vor.^) Die Maske „für den alten Odipus mit grauen Haaren'^ 
ist mit 1 fl. 10 kr. in die Bechnung gestellt. Daneben werden 
60 Tumierstangen, 46 Bogen, 32 weiße ungarische „Grattgen'* aus 
Leinwand, 86 Klafter Stricke, 6 Paar Flügel für die Engel u. a. 
in Bechnung gebracht. Mitunter sind die Verordneten mit einem 
Stück, das emgereicht wird, nicht zufrieden. So hatte in denselben 
Tagen ein ungenannter Dichter eine „Victoria David contra GroGath" 



>) Gh^z 1591 April 5. Orig. St. LA. S. >) Doblinger. 

*) Wien 1592 Juni 6. St. LA. Orig. 

*) Diese Angabe ist insofern sehr merkwürdig, als von dem .Odipus" des 
Enripides sich ja nur einige Fragmente erhalten haben. 
•) Graz 1592 Sept. 5. St. LA. S. Orig. 



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38 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

eingegeben, die den Verordneten nicht gefiel, „weil I. Durchlaucht 
[Erzherzog Ernst] und die Landschaften in einem Stücke oon- 
jungiert werden''. Die Inspektoren meinen, das habe bei Gelehrten 
und sonderlich bei Poeten nichts an sich, „da pictoribus atque 
poetis große Freiheiten zugelassen werden''. Dem Dichter werden 
10 Gulden „verehrt". Noch in den Jahren 1591 und 1595 wurden 
an der Stiftsschule biblische Dramen angeführt, so am Pfingst- 
montag 1595 das Drama Jakob und seine Söhne von Thomas 
Brunner^), dessen Aufführung 39 Gulden 59 kr. und 2 Heller kostete. 
Auch diesmal gab es Anstände mit der Begierung, die zweifellos 
auf Denimziationen aus jesuitischen Kreisen zurückzuführen sind. 

3. Die Schalinspektion. 

Ein großes Gewicht legte die Schulordnung des Ghytraeus auf 
die Schulinspektion. Leider sind seine Anordnungen im Original 
auch nicht mehr erhalten^), sondern können jetzt nur noch aus 
der für die Subinspektoren ausgearbeiteten Instruktion vom 12. Febr. 
1577 sowie aus der noch im Konzept erhaltenen Instruktion der 
Subinspektoren vom 13. Febr. 1594 ersehen werden, die der refor- 
mierten Schulordnung dieses Jahres beig^eben war. 

Ghytraeus hatte die Inspektion „auf die obersten Scholarchen 
dirigiert". Gemeint sind damit vielleicht Mitglieder des Herren- 
und Ritterstands, denen ein aus Fachleuten bestehender Beirat an 
die Seite gestellt wurde; zu diesen gehörte auch der Pastor an 
der Stiftskirche. Wenn nun zur 2jeit des Ghytraeus die Herren- und 
Landleute und der Pastor die Inspektion im wesentlichen in der 
Hand hatten, so konnten diese Inspektoren nicht immer, wie es 
die Not erforderte, die Inspektion verrichten; daher hat man zu 
dem Auskunftsmittel gegriffen, Subinspektoren zu ernennen, denen 
mehrerer Autorität wegen etliche Landleute beigegeben wurden. Aber 
auch die Arbeit der Subinspektoren war bei aller Mühe nicht 

^) Th. Bnmner war Schulmeister zn Steyr in Oberösterreich, und hier 
wurde 1566 seine Komödie zum ersten Male gespielt: vgl. den Wortlaut des 
Titels in K. Qoedeke, Grundriß z. Gesch. d. dtsch. Dichtung 2 (Dresden 1886), 
S. 406. Exemplar des Wittenberger Druckes: Breslau, StadtbibL Genaue 
Analyse bei A y. Weilen, Der ägyptische Joseph im Drama des 16. Jh. Wien 
1887. 8.92-9. 

') Aus der Instruktion vom 12. Febr. 1577 (s. unten anter den Beilagen 11,6) 
erfährt man, daß es schon eine ältere gab: „Wiewol wir', heißt es, „nun hie- 
▼or eine ordentliche instmction denen subinspectoribus übergeben ....*; dort 
wird aber doch gleich angemerkt, daß die von 1577 nur Erl&uterungen zu jener 
älteren gibt. 



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Organisation der Stiftsschule. 39 

immer erfolgreich: einzelne von ihnen waren nämlich mit andern 
Geschäften stetrk beladen, und wichtige Dinge mnßten oft aufs 
Hintersichbnngen gestellt, Übelstande konnten nicht abgetan, Un- 
gehorsame nicht gestraft werden. Vielmehr liefen solche Leate zu 
den maßgebenden Personen, instruierten sie falsch, und so ging 
mit Berichten und Gegenberichten die S^eit verloren. Daher setzten 
die obeisten Inspektoren des gesamten evangelischen Kirchen- und 
Schulwesens das Subinspektorat am 12. Febr. 1577 neu zusammen. 
Es bestand aus dem Pastor Dr. Jeremias Homberger, dem Doktor 
der Bechte Adam Venediger, dem älteren Luidschaftssekretär 
Matthes Amman, dem Doktor der Medizin Christoph Gabelkover 
und dem Amtssekretär der Landeshauptmannschaft Andre Funkh. 
Bei ihnen habe sich der Rektor der Schule in aUen Anliegen, 
namentlich wenn es sich um Dinge der Disziplin, um Änderungen 
in den Lektionen und Disputationen handelt, oder wenn er Be- 
schwerden vorzubringen hat, anzumelden, sich bei ihnen Bescheid zu 
holen, aus eigenem Ermessen aber nichts vorzunehmen, denn sie 
allein haben die Vollmacht, etwaige Unordnungen abzustellen. 

Diesen Subinspektoren werden diei Mitglieder der Landschaft, 
Christoph Stürgkh zu Plankenwarth, Jörg Eleindienst zu Wachsenegg 
imd Hans Prunner auf Vasoldsberg namens der gesamten Land- 
schaft beigegeben. Sie haben die Beschwerden der Subinspektoren 
anzuhören, ihnen Bat zu erteilen, vorhandene Unordnungen abzu- 
stellen, auf die Erhaltung der Disziplin zu sehen, die Arbeit und 
den Erfolg der Präzeptoren zu tiberwachen und, wenn es notwendig 
ist, sich an das Verordnetenkollegium zu wenden, wogegen dieses 
ihnen als der ersten Instanz in Schulsachen alles mitteilen wird, 
was hiezu gehört. 

In Gegefiwart der drei Herren und des Rektors haben die Sub- 
inspektoren die Schulgesetze nochmals zu überprüfen; es herrscht 
die Furcht vor, daß ihre große Menge mehr Verwirrung als Nutzen 
schaffen möchte; sie sollen daher so kurz als möglich sein. Beson- 
ders wird ihnen die Aufisicht über das Okonomat empfohlen: „sie 
sollen treue Hausväter des ganzen Hauswesens Bern**; desgleichen 
steht ihnen das Recht zu, Präzeptoren aufzunehmen und zu ent- 
lassen imd die Stipendiaten zu überwachen, sie haben die Rech- 
nungen über das, was im Stift aufgeht, zu prüfen und die Stifts- 
legate in Obhut zu nehmen. 

Eine weitere Fortbildung erhielt die Inspektion in der refor- 
mierten Schulordnung von 1584.^) Die Inspektoren haben darauf 

^) 8. unten unter den Beilagen ni, 2 und Peinlich, Gymn. S. 10^1. 



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40 ^^® protestantischen Schnlen der Steiermark im 16. Jb. 

ZU achten, daß in Kirche und Schule alles so gehandhabt werde, 
wie es der Kirchen- und Schulordnung gemäß istJl An sie und 
an die in ihren Bestallungsdekreten niedergelegten Weisungen haben 
sich Rektor, Professoren, Klassenlehrer, Ephoren, Pädagogen, Schüler 
und Stipendiaten zu halten. Zu Klassenlehrern sollen stets gut 
qualifizierte Personen genommen werden. Kommt der Bektor oder 
ein und der andere der Lehrer seinen Verpflichtungen nicht nach, 
so sind sie nach erfolgter mehrfacher Ermahnung ihres Dienstes zu 
entlassen. Das Schulalmosen ist gut anzuwenden und zu verrechnen. 

Die Zahl der von der Landschaft erhaltenen Stipendiaten betrug 
zwdunddreißig. Man scheint anfänglich nicht inuner gute Erfahrungen 
mit ihnen gemacht zu haben, darum setzt die Ordnung vom J. 1594 
fest, daß man nur begabte Knaben, die man in Zukunft im 
Schul- und Kirchendienst verwenden kann, in das Stipendium der 
Landschaft aufnehme. Sie sind in guter Zucht und von den Ephoren 
in fleißiger Übung und schicklicher Sauberkeit zu halten. Auch die 
reformierte Schulordnung verlangt von den Subinspektoren die ge- 
naueste Beaufsichtigung des Haushalts und betont, daß Lehrpersonen 
nicht auf bloße Empfehlung, sondern auf Grund ihrer QuaUtäten 
anzustellen und hierüber wie über ihre Besoldung an die Verord- 
neten Bericht zu erstatten sei. 

Die Lispektoren halten entweder in ihrer Gesamtheit oder ihrer 
Mehrheit monatlich eine Konferenz, in der alle laufenden Schulge- 
schäfte, namentlich auch Angelegenheiten der Disziplin zur Sprache 
gebracht werden. Den im Herbst und Frühjahr stattfindenden 
Prüfungen — die nicht leere Scheinprüfungen sein dürfen — haben 
sie beizuwohnen; an sie gelangen etwaige Beschwerden des Bektors 
oder der Professoren über Verletzung ihrer Autorität und werden 
von ihnen an die Verordneten weitergegeben. 

4. Die Lehrpersonen. 

Als die Landschaft an die Neuordnung der ständischen Schule 
ging, fragte es sich, ob man einen tüchtigen Stanmi von Lehrern 
finden werde. Von den Personen, die bisher schon an der Schule 
in Graz gewirkt hatten, wurde nur Hieronymus Lauterbach beibe- 
halten. Das Bestallungsdekret vom 1. März 1574 ^) rühmt ihm nach, 
daß er während seiner bisherigen 15 jährigen Dioistzeit seine Pflichten 
getreu erfüllt habe imd die Mängel, die die Schule aufgewiesen habe, 
nicht ihm zur Last fielen. Weder seine Fähigkeiten noch auch seine 

S. unten nnter den Beilagen 11,3. 



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Organisation der Stiftsschule. 41 

Gesundheit reichten indes aus, das Rektorat oder Eonrektorat zn 
führen. Für diese Stellen waren unter der Mitwirkung des Chjrtraeus 
der Magister EKeronymus Osius und der lizentiat der Theologie 
Philipp Marbach gewonnen worden. 

Lauterbach wurde Senior der Anstalt und behielt die Professur 
der Mathematik — mit einer Jahresbesoldung von 232 Gulden. 
Neben den Professoren gibt es Lehrer und Prazeptoren (KoUaboratoren). 

Für die Aufgaben des Rektors wird noch Chjtraeus die nötigen 
Angaben gemacht haben; ihr wesentlicher Lihalt findet sich in dem 
Revers, den Osius am I.März 1574 der Landschaft ausstellte, wieder.^) 
Eine formliche Instruktion wurde erst 1580, als es sich nach Mar- 
bachs Abgang um die Berufung eines neuen Rektors handelte, 
ausgearbeitet. Damals sagte man nämlich, bevor man einen Rek- 
tor aufnähme, sei es notwendig, eine Instruktion zu verfassen. Da 
könnte in Zukunft niemand sagen, man hätte die Anforderungen 
diesem oder jenem zum Verdruß geschärft.^) Es sind vier Haupt- 
punkte, auf die Osius sich verpflichtet: 1) Zugehörigkeit zur Augsbur- 
gischen Eonfession, 2) genaue Beobachtung der Schulordnimg; dazu 
gehört die Beau&ichtigung des ganzen Kollegiums, die Überwachung 
des Unterrichts, Abhaltung mindestens zweier öffentlichen Prüfungen 
im Jahre und einer öffentlichen Deklamation in jedem Vierteljahr, 
Enthaltung von allen Geschäften, die ihn von seinem Beruf ab- 
ziehen, Beaufeichtigung der Hauswirtschaft, dann der Gebete und 
Exerzitien der Schüler. 3) Gehorsam den Landesverordneten und 
Inspektoren und friedfertiges Verhalten den Amtskollegen gegenüber, 
Beaufsichtigung ihres Wirkens im Unterricht und 4) eingezogener, 
nüchterner und züchtiger Lebenswandel, Freundlichkeit gegen Lehrer 
und Schüler, das Meiden von öffentlichen Schenken, von Spiel, 2iank 
und Streit. Als Besoldung werden ihm 300 Gulden jährlich zu- 
gesichert. 

Die Besoldungsverhältnisse an der Schule sind keine ungünstigen; 
denn zu dem, was ein Rektor oder Lehrer an ursprünghch fest- 
gel^ten Bezügen hat, kommen Aufbesserungen, in vielen Fällen 
Holz- imd Wohnungsgeld. Außerordentliche Leistungen werden in 
der Regel noch besonders honoriert, und zu hochgehende Ansprüche 
einzelner finden nicht so sehr in den ständischen Kreisen, die das 
Geld beizustellen haben, sondern unter den Kirchen- und Schul- 
inspektoren Widerstand. 

^) Der Revers des Osius ebenda II, 2. 

*) Die Instruktion des Bektors der Stiftsschule s. bei Peinlich, Gymn. 
S. 11-2. 



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42 I^^e protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Die Einführung eines Rektors pflegte sich in feierlicher Weise 
zu vollziehen. Er wird in Anwesenhdt der Landesverordneten 
und einer größeren Anzahl von Ständemitgliedem von den In- 
spektoren, dem X^ehrerkoUegium und der gesamten Schule als 
angehender Rektor vorgestellt; dabei hält er eine lateinische 
Ansprache; sie hat eine Mahnung an Lehrer und Schüler zu ent- 
halten, sich im Lehren und Lernen fleißig zu erweisen. An der 
Instruktion für den Rektor wurden im Lauf der nächsten Jahre 
mehrfache Änderungen vorgenommen: zunächst in den achtziger 
Jahren die Verpflichtung auf die Eonkordienformel; dazu kam im 
J. 1594 eine Verschärfung der ursprünglichen Verpflichtungen: dar- 
nach hat der Rektor allmonatlich und, wenn es die Notwendigkeit 
erheischt, auch öfter mit den Kollegen und Inspektoren eine Kon- 
ferenz abzuhalten, er darf ohne Vorwissen und Erlaubnis der In- 
spektoren „nicht ausreisen oder über Nacht außen bleiben^S hat 
alle Samstag eine genaue Visitation bei den Stipendiaten „bis auf 
Liegerstätte'' abzuhalten und den Bericht des Ephoren über ihr 
Verhalten entgegenzunehmen, jeden Montag in Begleitung eines 
Professors eine Klassenvisitation abzuhalten und sich von dem ord- 
nungsmäßigen Schul- und Kirchenbesuch zu überzeugen; den wöchent- 
lichen Disputationen und öffentlichen Exerzitien hat er beizuwohnen 
und Lob oder Mahnung zu erteilen, den Ökonomen sorgsam zu 
überwachen, das Lesen eines Bibelstücks oder eines Kapitels aus 
den Historien Plutarchs, Melanchthons oder Sleidans anzuordnen, 
Visitationen der Schullokale vorzunehmen, auf die Einhaltung der 
täglichen Qebete zu sehen und mindestens zweimal im Jahr mit 
der gesamten Schule, den Lehrkörper eingeschlossen, zimi Abendmahl 
zu gehen. 

Die Bestallung für die Professoren, wie sie Chjrtraeus geschaffen, 
liegt nicht mehr vor, wohl aber besitzen wir die Bestallungsbriefe 
für die Magister Hackstock ^) und Johann Maienschein vom 1. Juni 
1574, nach denen auch die für die Magister Wilhelm Eberling 
(Eberle), Johannes 6all, Wolfgang Sizenius (Zeis), Christoph Homelius, 
Johann Canon, Tobias Kauffius und wohl auch für Johannes Beck- 
mann und Jakob Schott angefertigt sind.^) 

Der Bestallungsbrief der Präzeptoren verlangt gleich dem des 
Rektors Zugehörigkeit zur Augsburgischen Konfession, verbietet, ohne 
Vorwissen der Inspektoren etwas drucken zu lassen, wünscht eine 
kollegiale Haltung zu dem gesamten Lehrerkollegium imd strenge 
Beobachtung der in der Schulordnung enthaltenen Satzungen, vor- 

*) Beilage II, 4. 



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Organisation der Stiftsschnle. 43 

nehmlich gute Einhaltung aller Lektionen und Übungen. Der Pra- 
zeptor darf seine Stunden nicht versäumen, hat sich aller GleBell- 
Schaft außerhalb der Schule zu entschlagen; er wird sich ohne 
Vorwissen des Rektors auswärts nicht einladen lassen oder wenn 
er schon etwa freundschaftshalber von ehrlichen Leuten geladen 
wird, „sich der Trunkenheit und des abscheulichen Übemehmens 
enthalten*'. Er hat ein gottgefälliges, eingezogenes, nüchternes Leben 
zu führen, wie es einem Diener (jottes imd „Mitkollegen'' dieser 
Schule, in der so viele zarte Himmelspflanzen sind, geziemt. Er 
wird seine Autorität zu erhalten haben, seinen Kollegen und Schülern 
voranleuchten, Trunk, Zank und Streit und das Tragen ungewöhn- 
licher Kleidung, vor allem „der zerhackten landsknechtischen Hosen'' 
meiden und sich wohlbedeckter Röcke und Mäntel bedienen. Sollte 
er sich im Dienste ungebührlich halten, so wird er nach erfolg- 
loser Mahnung durch seine Vorgesetzten entlassen. Als Jahresbe- 
soldung werden ihm 125 Pfund angewiesen. Von den übrigen Prä- 
zeptoren erhielten Grall und Zeis je 132, Maienschein 120, Homelius 
imd Kauffius 80, Conon und Eberle je 60 Gulden. 

In den Bestallungsbriefen der Professoren und Klassenlehrer 
wird in den nächsten Jahren manches abgeändert, so vor allem, 
daß die Studierenden in den Lektionen, die von den Lehrern vor- 
getragen werden, fleißig geübt werden; keiner soll ohne ausdrückliche 
Bewilligung des Rektors und der Inspektoren etwas Neues „priva- 
tim" lesen; wenn er aus den gewöhnlichen Vorlesungen mit seinen 
Schülern besondere Repetitionen vornimmt, so soll es ihm gestattet 
sein. Desto größeren Ruhm wird er davontragen. 

Was die Aufnahme der Lehrer betrifft, wurde sorgsam darauf 
gesehen, daß nicht etwa ein Calvinist ins Land und ins KoU^um 
komme; der Augsburger Religionsfriede, auf den man sich hierzu- 
lande stützte, galt ja nur für die Augsburgische Konfession, zudem 
waren die Calvinisten für jeden Protestanten der Erblande auch 
politische Gegner, die in den Niederlanden die Herrschaft der an- 
gestammten Dynastie beseitigten. Daher hat die Brucker Pazifika- 
tion so scharf lautende Satzungen gegen sie, und man war wenig 
davon erbaut, daß z. B. ein Mitglied der Stände wie Georg Klein- 
dienst einen Pädagogen halte, der des E^lvinismus verdächtig sei. 
Man findet dies Vorgehen begreiflich, denn von diesen Hauslehrern 
wurde der eine und der andere in den Landschaftsdienst gezogen. 

Soweit der Platzmangel kein ESndemis darbot, erhielten die 
Lehrer im „Stift" ihre Wohnung angewiesen, sonst wurden sie mit 

') Beilage II, 4. 



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44 ^16 protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Wohnungsgeld bedacht, das bei der in der Stadt herrschenden 
Wohnungsnot ziemlich hoch bemessen ist. Wer aber im Stift unter- 
gebracht ist, erhält auch solche Vergünstigungen, für die er strenge 
genommen aus eigenen Mitteln aufkommen müßte.^) Im Jahre 1585 
haben außer dem Speisemeister Hans Murmayer noch Georg Stadius, 
Friedrich Latinus, David Thoner, Heinrich Osius, Christoph Stanmi- 
1er, Kaspar Gastel, Georg Lang und Wenzel Sponrieb eine Amts- 
wohnung. Die einzelnen Zimimer sind einfach ausgestattet. Die 
Wohnung des Osius hat zwei Tische, acht Bänke, darunter vier 
kurze, drei Hinunelbetten , eine Haustruhe, eine lange Tafel und 
einen Bücherkasten. Aus den Inventaren ersieht man, daß nicht 
bloß unverheiratete Lehrer, sondern auch Ehepaare im Stifte wohnten. 
So hat Latinus außer dem sonstigen Hausrat noch ein vergittertes 
Einderhimmelbett. Die Au&icht über die Einrichtungsstücke hat der 
landschaftliche Bauschreiber, der von Zeit zu Zeit nachsieht und 
schadhaft gewordene Stücke ausbessern oder ganz ersetzen läßt. 
Im Jahre 1594 werden im Stift 22 Ofen und zwei Herde geheizt und 
wird das Holz auf Landschaftskosten beigestellt.^) 

Den einzelnen Lehrern war es nicht verboten, Eostknaben zu 

^) Noch liegen uns die Rechnungen der einzelnen für die «in der Stift 
verrichteten und bezahlten Arbeiten" aus dem Jahre 1586 vor. Wir entnehmen 
der Rechnung des Tischlermeisters Elias Traber nicht nur, daß er, ,in des 
Herrn Stephan Klasse zwei neue Tafeln, eine lange und eine kurze Bank, in 
einer andern Klasse 4 neue Tafeln gemacht oder neue Keile in alte Tische 
eingeftlgt, zu alten Gestellen neue Platten gegeben*^, sondern auch, da& .fOr 
den Herrn Rektor ein großes Himmelbett angefertigt und gefirnißt, dem Dr. 
Homberger eine gespitzte Reisetruhe schwarz angestrichen' geliefert wurde. 
Der Schlosser Klement Scheibl richtet letzterem einen Sessel so zu, daß ^man 
den Herrn darin tragen kann". Die ,Frau Doctorin* erhSit vom Tischler Wolf 
Greilich „einen Tisch mit gedrehtem Qestell" und eine Schublade darunter f&r 
die Küche, dazu einen Stuhl mit drei Füßen, eine Hackbank aus hartem Holz,, 
drei Banksäulen unter die Ofenbank, eine Truhe zum Gänsemästen, eine Hühner- 
steige, drei Tellerrahmen, drei Schemelein ; ihrem Gatten wird die Badstube 
hergerichtet usw. Der Glaser setzt für den Rektor 128 durch das Wetter und 
beim Waschen gebrochene Fensterscheiben ein, desgleichen beim Magister Stadius 
63 Scheiben. — Erscheinen die Ausgaben mitunter zu hoch, so wird nicht unter- 
lassen, der Sache nachzuforschen. Die Landschaftsverordneten finden z. B. in 
den Rechnungen des Jahres 1590, daß eine viel zu hohe Sunune ,zu Erkaufung 
Brodes und Weines*^ für den Rektor Zimmermann ausgegeben wurde. Indem 
sie den Bedarf eines Hauses nach ihrer eigenen Hauswirtschaft ansetzen, werden 
ihm für die Folge 40 Viertel Weizen, ebensoviel Roggen, dann acht Startin 
Wein angewiesen, mit denen eine aus mehreren Köpfen bestehende Familie 
wohl auslangen kann. 

*) Davon hat der Rektor 2 Ofen und einen Herd, der Mathematiker einen, 
die Magister Rudelius und Schei je einen, der Inspektor einen usw. 



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Organisation der Stiftsschule. 45 

halten. Auch sonst sucht von den Präzeptoien dei eine und andere 
sein schmales Einkommen durch eine Nebenbeschäftigung zu ver- 
bessem. So hat dei Präzeptor Johannes Pistoi sich längere Zeit 
mit Buchbindeiarbeiten beschäftigt. Da laufen von zweifacher Seite 
Klagen ein: von den Buchbindern, denen das Handwerk unterbunden 
wird 9 und von den Schulinspektoren, die auf die Klagen jener 
eingeben und die Bemerkung anfügen, „ein Schulpräzeptor habe 
mit seiner Schulfunktion, die täglich fünf Stunden erfordert, genug 
zu laborisieren'^ Die Nebenbeschäftigung wird ihm von Amts wegen 
eingestellt, trotzdem sie nur kleinere Schulsachen betraf, die er nur 
„gar schlecht gemacht habe''. Die Inspektoren selbst finden, daß 
er durch dies kleine „Gewinnet' den ordentlichen Buchbindern 
kaum einen Schaden zugefügt haben dürfte.^) 

Lehrer, die sich im Dienste bewährt haben, werden mitunter 
in den Kirchendienst übemonmien. Als es sich z. B. im J. 1594 
darum handelte, den Platz eines fünften Predigers an der Stiftskirche 
zu besetzen, denkt man an die Berufung des Magisters Christoph 
Löbl, der vordem eine Zeitlang (1592 — 1593) in der Stiftsschule 
„classicus Professor'' gewesen und von dort als Prediger nach Ober- 
welz berufen wurde. Es wird ihm nachgerühmt, nicht bloß ein 
„feiner gelehrter Magister", sondern auch „ein ziemlicher Prediger, 
dabei „modestus et pius" zu sein. Besonders tüditige Lehrkräfte 
läßt man allerdings nicht ziehen. Man hatte für die genannte 
Stelle zunächst den Magister Dr. Johannes Begius in Aussicht ge- 
nonmien, da hieß es aber sofort, daß man diesen für die Schule, 
zu deren Rektor er bestinmit sei, nicht entbehren könne, um so 
weniger als der sonst sehr gut qualifizierte Magister Valentin Cargius, 
dem man das Bektorat zunächst überlassen müßte, diesem seiner 
wiederholten Krankheiten wegen — er starb im August 1598 — 
nicht vorstehen kann.') 

Die Landschaft zögerte nicht, Mehrleistungen im Schuldienst 
durch besondere Gnadengaben zu belohnen, treue Diensterfüllung 
durch Belobung anzuerkennen uud allen Lehrpersonen, mit deren 
Eifer und sittlicher Lebensführung man zufrieden war, die gebührende 
Achtung zu zollen. Wenn von den Lehrern einer heiratet, lädt er 
die Verordneten zu seinem Ehrentag an. Sie säumen dann nicht, 
sich mit einem Hochzeitspräsent einzustellen.') So erhält der Sektor 

1) Si LA. 8. Orig. Pistor ist von 1587—94 als Lehrer tätig. 
*) St LA. a Prot. Akten 159i. Über Cargius s. Pscholka. 
*) Kaspar Gasteis Schreiben de dato Graz 1598 Juni 2. St. L A. Orig. Er 
erhält 2i Taler. Der Sohn des lange beamteten Magisters Thomas Laschits 



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46 I^e protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

Hieronymus Osius, der sich gleich bei der Aufrichtung der Schule 
viel Mühe, Sorge und Arbeit aufgeladen, zu seinem Bestallungsgeld 
von 300 Gulden noch eine Zubuße von 25 %• ^^^ sollte er damit 
nicht sein Auslangen finden, so mag er seine Beschwerde anbringen.^) 
Bei der Besoldung der einzelnen Lehrer wird auf etwa eingetretene 
Teuerung Rücksicht genommen. So wird Heinrich Osius, „der mit 
der ihm ausgeworfenen Besoldung reichen könnte, wenn nicht etliche 
mißratene Jahre eingefallen wären'*, die Besoldung um 50% ^i^höht, 
aber nicht in Form einer festen Gehaltsaufbesserung,^ sondern einer 
Personalzulage, damit nicht die übrigen Schulpersonen ein gleiches 
verlangen könnten.') Das hilft freilich nicht viel. Zu gleicher Zeit 
klagt Felsinius: Nachdem jetzt alles, so man zu einer Haushaltung 
unvermeidlich haben muß, von Tag zu Tag, je länger je schlechter 
und teurer geworden und dies kein Ende hat, könne er bei der 
in diesem Lande unerhörten Getreide- und Weinteuerung seine 
Haushaltung bei weitem nicht mit dem Notwendigen versehen. 
Zur Zeit seines Dienstantritts zahlte man das Viertel Getreide um 
8 — 10 Schilling, einen guten gesunden Landwein um 12 — 16 Gulden 
den Startin (ca. 560 Liter), jetzt zahle man das Dreifache und noch 
darüber. Dieselbe Klage vernehmen wir von dem Magister Balthasar 
Uscher, der indes nur einen Vorschuß verlangt und erhält.') 

Wird ein Kirchen- imd Schuldiener infolge einer Krankheit 
oder seines hohen Alters dienstunfähig, so wird ihm eine jährliche 
Gnadengabe überwiesen. Noch liegen die zahlreichen Quittungen 
„Salomon Tervisers aus Tirol, eines kranken Dieners Gottes'S für 
ein ganzes Jahrzehnt vor. Es werden ihm für je 14 Tage 3 Gulden, 

aas gleichem Anlafi 10 Gulden; Orig. St. LA. Felsinius desgleichen 32 fl.; Orig. 
St. LA. Der Schulpräzepior Gabebnann erhält am 24. Juni 1578 auf seine „hoch- 
zeitliche Freud* 5 Dukaten; Eonz. St. LA. 

^) Graz 1574 März 19. St. LA. Eonz. Am 2. Mai 1584 erhält Thesmar 
10 fl. dafür, daB er zum Gebrauch der Schulen in Graz «alle deutschen Psal- 
modien Luthers*' und einige Psalmen in vier und fünf Stimmen komponiere und 
herausgebe; St. LA* S. Orig. In gleicherweise verlangt am 24. Nov. 1584 der 
Schulpr&zeptor Johann Montius dafür sein Honorar, daü er .neben dem, daß er 
classicus praeceptor gewesen, auch extraordinariam lectionem vier Jahre hindurch 
verrichtet und das compendium illius artis gemmae Frisii zu mehrmalen zu End* 
ausgelesen". Gemeint ist das Buch Gemma Frisius, Arithmeticae practicae 
methodus focilis. Lips., Joh. Rhamba 1575. 88B1. [Ex. Breslau, U.-B.]; 8GDE«: 
Witebergae 1548 (Impr. apud G. Rhau) [Ex. Berlin, EgL B.] ; SGD£i: Amstelodami, 
Jansson 1652 [Ex. Nürnberg, St B.] 

*) Gesuch des Heinrich Osius samt Erledigung (letztere vom 11. März 
1592) im St. LA. & Eonz. 

<) St. LA. S. 1592 Sonntag Laetare. 



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Organisation der Stiftsschule. 47 

tine für jene Zeit gewiß bedeutende Summe, ausbezahlt. Der 
Penfflonsbezug eines gewöhnlichen Lehiers von heute wird sich kaum 
auf 1560 Elronen belaufen, d. h. auf soviel als Tervisers 78 Gulden, 
die er das Jahr über erhält, wert sind. Georg Stadius, Keplers 
Vorgänger, ist infolge seiner langwierigen Erkrankimg in Schulden 
geraten. In Anbetracht, „daß er nicht allein ein gelehrter, sondern 
auch in Vergleich zu vielen anderen ein bescheidener, treuer und 
nutzer Mann gewesen, der auch dieser Landschaftsschul' mit ange- 
standen'S erhalt seine Witwe „semel pro semper'* den immerhin 
bedeutenden Betrag von 200 Gulden, doch muß sie hiervon 100 
Gulden für die Kinder zurücklegen.^) In Krankheiten und sonstigen 
Notlagen erhalten Lehrer „Zubußgelder'' , auch ohne darum an- 
gesucht zu haben. Ein solcher Lehrer ist Cargius, „der seiner 
Schulprofession bisher wol vor- und angestanden imd semer Erudition 
wegen auch an einer Universität dozieren könnte''. „Er hat bei 
vielfältigen Arzneien und ihm besonders verordneten Speisen ein 
mehreres verbraucht als daß er mit seinem (behalte aufkommen 
könnte". Es werden ihm gern 50 Gulden Zubußgeld bewilligt.') 
GMegentlich wird ein Lehrer oder Eorchendiener wohl auch mit 
Geld beteilt, um sich mit anständiger Kleidung versehen zu können.*) 
Auch der Lehrer, die aus der Fremde zuziehen, um an der Land- 
schaftsschule eine Stelle zu erhalten, muß noch gedacht werden. 
Nicht inmxer gelingt es ihnen, das Ziel ihrer Wünsche zu erreichen; 
aber ungetröstet und unbeschenkt geht selten einer weg. So reicht im 
April 1583 der Magister Johannes Desiderius Tenckh, ein gebürtiger 
Laibacher, bei den Verordneten in Graz die Dedikation eines ly- 
rischen Gedichtes ein, das nach horazischem Muster in der Ode 
„Quis multa gracilis te puer in rosa'' das Thema behandelt: „Om- 
nis homo quasi flos campi''. Die Geschicke dieses Schulmeisters, 
der nach Graz gekommen war, um hier eine Anstellung bei der 
Stiftsschule zu finden, sind zu interessant, als daß sie in einer 
Schulgeschichte übergangen werden könnten. Tenckh stand erst 
als Erzieher in den Diensten des Verordneten Maximilian von Man- 

^) St. LA. Eonz. In gleicher Weise erhalt die .verlassene, arme, elende 
Witwe Ennigunde Beitenspiessin' am 15. Dezember 1593 außer den 50 Gulden, 
die sie unmittelbar nach dem Tode ihres Gatten erhalten hatte, in Anbetracht 
ihrer vier noch unerzogenen Söhne noch einmal den gleichen Betrag. Die In- 
spektoren hatten auf eine jährliche Pension von 80 Gulden oder wenigstens 
auf eine einmalige Zahlung von 100 Gulden eingeraten. 

*) Orig. vom 19. Nov. 1598 St. LA. 

') Pistorius, Prediger und Schulmeister zu Scharfenau, erhält am 29. Juni 
159S den Betrag von 30 fl. St. LA. 



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48 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

ning von Niederösteneich, dessen Pupillen, die zwei älteien Qebrüder 
von Kirchberg er durch 4 Jahre unterrichtete, und hielt sich hierbei 
teils in Linz, teils in Böhmen auf; dann wollte er nach Italien 
ziehen; durch Unwetter und Krankheit zurückgehalten, wurde er 
von dem Domdechanten Wilhelm von Trautmansdorf zum Pro- 
fessor des Rupertinischen Seminars bestellt. Als dies „durch ob- 
gemelten Dechants Verstrickung wiederum abgegangen", zog er nach 
Augsburg, von dort nach linz und Wien, in der Hoffnung, hier 
eine gute Stellung zu finden, in welcher er bis an sein Ende aus- 
harren könnte. Trotz aller angewandten Mittel habe er eine solche 
nicht finden können, es sei denn, „ich wollte wider meine Consci- 
enz handeln* ^ Da nun dieses hier {m Graz) errichtete Gymnasium 
„neben der wahren, reinen, evangelischen Lehre und Predigt auch 
noch entsprechender Professoren bedarf'S kam er nach Graz, ob er 
hierorts zu d^ „wohlfundierten Schule oder etwa sonst zu eines 
Landherm Kindern als Erzieher bis auf bessere Beförderung gelangen 
möchte' ^ Man sieht aus solchen Gesuchen das ganze Elend her- 
umziehender Schulmeister in jenen Tagen. Die QuaUtaten Tenckhs 
mögen doch nicht solche gewesen sein, daß die Landschaft es mit 
ihm versuchen wollte; sie wies ihm auf seine Widmung hin als 
Unterstützung den Betrag von 8 fl. an. In gldcher Weise meldet 
sich im August 1587 Johannes Fries von Stuttgart, seines Zeichens 
Organist. Er habe längere Zeit in Kopenhagen, dann zu Vyborg 
m Jütland als Organist gewirkt. Da aber dort der Galvimsmus 
überhand genommen, sei er mit Weib und Kindern abgezogen, habe 
zu Bremen 10 Wochen am Fieber krank gelegen; in Krems sei er 
wieder erkrankt, jetzt suche er nach einem Platz und bitte, sollte 
er einen solchen nicht erlangen, zum mindesten um eine Wegzehrung. 
Die Verordneten weisen ihm den Betrag von 6 fl. an. 

Widmungen wie die Tenckhs gab es in großer Zahl. Nur wenige 
Tage spater erscheint Sebastian Hammer, Kosmograph aus Tübingen, 
und „offerirt" den Verordneten „cosmographicum quoddam opus^S 
wofür ihm die Landschaft 4 Gulden bezahlt. Friedrich Latomus 
dedizierfc der Landschaft ein Gedicht. Da er Jahre hindurch als 
Prediger an den Grenzen gewirkt und die Kriegsverhältnisse daselbst 
gesehen, habe er sie vor etlichen Jahren „kürzlich und summariter 
in latino carmine verfaßt'S damit auch die entfernt von den Grenzen 
ansässigen Christen erfahren, „wie dieses Feindes Haut ebenso weich 
ist, wie jede andere''. Das Gedicht widmet er der Landschaft, 
die ihm hierfür 15 Taler spendet. 

Außer den Präzeptoren welche die Adelskinder, sei es im Stift 



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Organisation der Stiftsschnle. < 49 

oder auf den Gütern der Familien, zu unterrichten hatten, gab es 
auch Privatlehrer in Graz, die von ansässigen Adeligen oder reicher^i 
Bürgern für ihre und die Kinder ihrer Verwandten gehalten wurden. 
Die Stiftsbehörden hatten an ihnen nur geringe Freude, denn wie 
wir aus einer Klageschrift der Landschaftsverordneten an den Grazer 
Bürgermeister Eästal vernehmen, habe „man schon seit etlichen 
Jahren her viel gespürt imd waigenommen, wie ärgerlich, bübisch 
und übel diese Praeceptores und Paedagogi sich erweisen; sie seien 
großenteils ungezähmte und leichtfertige Weinsäufer, Raufbolde und 
Hurer, die durch ihren unordentlichen Wandel auch ihre Schüler 
verführen und der landschaftlichen Kirche und Schule höchsten De- 
spekt und beschwärliches Ärgernis antun''. Der Ärgsten einer war 
der Präzeptor der Kinder des Grazer Bäckermeisters Hans Hdß, 
der schließlich ausgewiesen ward, wahrend die übrigen mit Karzer- 
und andern Strafen gebüßt wurden. Der Ausgewiesene, von dem 
Bäckermeister in Schutz genommen, weigerte sich nicht bloß, 
dem Befehl zu gehorchen, sondern bedrohte sogar den Stiftsrektor, 
was die Verordneten zu einem schärferen Dreinfahren veranlaßte, 
„so daß auch andere mit dei^leichen hochstrafmäßigen Lastern be- 
fleckte leichtfertige Gesellen sich daran zu spiegeln und zu stoßen 
Ursach haben sollen''.^) Solche Vorkommnisse hatten schon früher 
die Verordneten bewogen, gesetzliche Bestimmungen für die Päda- 
gogen insgesamt zu treffen.^) So verlangt die reformierte Schulord- 
nung von 1594, daß kein Pädagoge ohne Vorwissen des Rektors 
ohne Prüfung und ohne daß er in eine Matrikel eingeschrieben ist, 
angenommen werde. Auch jene Adels- und andere Personen, die 
einen PädagogoQ auf dem Lande nötig haben, müssen ihn beim 
Rektor verlangen. Die in Graz wohnenden Pädagogen sind insge« 
samt den Schulgesetzen unterworfen, sie haben die öffentlichen 
Lektionen nach eines jeden Fakultät zu besuchen, den öffentlichen 
Exerzitien beizuwohnen und die Repetitionen mit den ihnen anver- 
trauten Schülern fleißig anzustellen. In gleicher Weise ist es mit 
den Studierenden der Theologie zu halten. 

5. Die Schüler. AnCnahme in das Stift Stipendiaten und 

Schnlalmosen. 

War die Landschaftsschule zunächst für die Angehörigen des 
Herren- und Ritterstands bestimmt, so fanden doch auch Bürger- 
kinder von Graz daselbst Aufnahme, wie das schon der Vertrag 
zwischen der Landschaft und der Stadtgemeinde über den Ankauf 

^) St L A. Eonz. Schuk. 1596. *) S. die BeUage n 5. 

Honunenta Gemumüie Paedagogioa LV 4 



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50 ' I^io protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

zweier zum Stiftbau notwendiger Baugründe bestimmt hatte. Man 
konnte den bürgerlichen Elementen auch aus andern Gründen den 
Zutritt nicht ganz verwehren: sollten doch aus der Schule einstens 
auch die Lehrer und Geistlichen hervorgehen, deren man im Ejichen- 
und Schuldienst f)edurfte und die man aus den oberen Standen 
nicht erhalten konnte. Dann waren auch die Lehrer und Greist- 
liehen nicht bloB in der Hauptstadt, sondern auch in den andern 
Ortschaften des Landes zu berücksichtigen, deren Kindern der Zu- 
tritt zur Schule offenstand und die hi^ als Stipendiaten erhalten 
wurden.^) Meist werden sie auf Empfehlung eines Heim oder Land- 
nutnns angenommen. So bittet, um nur einen .und den andern 
Fall zu nennen, Michael Bindsmaul, daß man Hänsl Thamberger, 
den Sohn seines gewesenen Pfarrers, in die Schule aufnehme; es 
wird bemerkt, „daß er schon von seinem Vater in der Latein einen 
kleinen Anfang bekommen*'. Ohne weiteres ist die Aufnahme auch 
in solchen Fällen nicht gesichert. Der Zögling muß sich erst einer 
Aufnahmsprüfung unterziehen, und nur wenn er sie besteht und so 
ab geeignet für die Studien bezeichnet wird, wird seine Aufnahme 
bewilligt. Im Falle Rindsmauls wird gesagt, man habe den Knaben 
examiniert und befunden, daß er bei seinen 15 Jahren wenig oder 
nichts gelernt habe und also zum Studieren nicht mehr taugen wird. 
Sollte mit ihm doch noch ein Versuch gemacht werden, damit es 
nicht das Ansehen gewinne, als sollten die vom Adel Empfohlenen 
nicht berücksichtigt werden, so wäre Herr Rindsmaul doch zu bitten, 
etwas aus seinem Säckel herzugeben, da es schon viele Stipendisten 
gibt und das Almosen, aus dem sie erhalten werden, zu gering ist. 
In gleicher Weise bittet Hans Eisl zum Ealtenbrunn um Aufnahme 
zweier Söhne seines Pfarrers Kaspar Kumberger; auch er erhalt 
eine Abweisung, weil nur Landeskinder — Hans Eisl ist ein Krainer 
— in die Schule aufgenommen werden. Die Söhne Melchiors von 
Taustorff — der auch kein Steirer ist — werden aus demselben 
Grunde, der eine wohl auch noch aus dem Grunde, weil „er zum 
Studium nicht allerdings tauglich ist'', abgewiesen. Eine Ausnahme 
wird aber gemacht, wenn etwa ein so hervorragendes Mitglied des 
Herrenstands wie es Wolf von Stubenberg ist, den Sohn einer 
armen adeligen Witwe zur Aufnahme empfiehlt, wiewohl er ein 
Ungar ist. Außer den Söhnen der Pfarrer und Lehrer sind es die 
der Landesbediensteten und vor allem die Söhne der Leute, die 
sich im Kriegsdienst betätigen, die am ehesten einen Stipen* 

*) So ist 1588 David Tonners älterer Sohn ,im Verlag' der Landschaft mit 
100 Gnlden. 



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Organisation der Stiftsschale. 51 

distenplatz erhalten. Mit dem Eintreten der Jesuiten xmd der Auf- 
richtung ihrer Schule kommt es hie imd da zu Weiterungen zwischen 
dieser und der Landschaftsschule, wenn die Jesuiten Landschafts- 
Schüler an sich ziehen. Über einen solchen Fall wird schon im 
April 1577 berichtet. Die Verordneten erklären, „daß wir solches 
unsers Teils nicht gestatten können''. 

Ist eine Knabe aus dem Ritterstand in die Stiftsschule ange- 
nommen, so wird ihm nicht selten — hie und da hat ,,die Mut- 
ter*' wenigstens für Kleidung und Bettwäsche zu sorgen — außer 
dem, was er zum täglichen Lebensunterhalt braucht, auch noch die 
Sommer- und Winterkleidung seinem Stande entsprechend geliefert. 
Die Beträge hierfür sind, wie man aus dem Beispiel der beiden 
„Knaben von Lindeck*' ersieht, nicht gering. Die Kosten für das 
Wintergewand der beiden allein belaufen sich auf 35 Gulden 
12 Kreuzer.^) Söhne der Adligen, die von der Landschaft erhalten 

*) Yerzaichnns was cantor in der stift auf befelch herren doctor Zimmer- 
mans bey R £. L. kirchen pastoris f&r die zween knaben von Lindeck zum 
winterklaidl ausgenommen und ihnen ausmachen laßen. 
Zu zwai paar galloten [== Hosen, Pumphosen] und zwei leibröckel 

ausgenommen 2 Vt elln schwarz halb englisch tuech zue 20 seh. facit 6 fl. 15 kr. 
Zu zwai wammasem 4Vs eilen schwarzen mailandischen par- 

chent zu 80 kr. facit 2 , 15 

Zu obgemelten galloten, leibröckeln und wammasem zum unter- 

futter 6 elln trigler»), zu 80 kr. facit 3 — 

Zu zwai paar 8t[r]flmpf 1 eilen weniger eins halben viertel schwar- 
zen samet facit 1 45 

Zwai ducet kneuffl [EnGpfe] auf die leibrGckel zu 12 kr. facit . — 24 kr. 
Drithalb lott seidene schnier auf die leibrOckel und galloten zu 

8 seh. fftcit — 56 kr. 

Ein lott schwarze n&hseiden per 16 kr. 

Ein dritthail sohwartze leinbat zum ausmachen 4 kr. 

Zu zwaien roten mentinen [mente, mentin, Name einer Art ungari- 
schen Pelzwerkes] 8*74 eilen roten samet zu 2 fl. facit . . • 7 fl. 50 kr. 
Zu baiden mentinen rote nah- und stepfiseiden 1 lott 8 quintl zu 

8 seh. facit — 89 kr. 

Dem kirschner für baide mentin mit gschmeidigen schwarzen lem- 

merin fnetter von vomherab mit halben fuchsmcken zu fuettem 6 fl. 80 kr. 
Dem Schneider für diese 10 stuck macherlon sambt der gesellen 

trinkgelt 8 8 kr. 

Für zween rauche winterhiett mit sammeten stilpen 2 fl. 80 kr. 

&cit 85 fl. 12 kr. 
In urkundt Wilhelmus Zimmerman d. pasior. 

Mehr der w&schin für seuberung baider knaben leingwants 5 monat lang 
gegen Babisch schuldig 1 fl. 41 kr. 

In gleicher Weise liegt auch die Rechnung fOr die Sommerkleidung Tor. 
Sie betr&gt 14 fl. 24 kr. (Orig. St L A. Prot. Akt 1689.) 

*) Bezeichnung einer Tuchgattung im 16. Jh. S. Unger-Khull S. 178. 

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52 I^io protestanÜBchen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

und für welche die Landschaft den Speisemeister bezahlt, weiden, 
z. B. in dem Fall der Buepp von Pfeilberg, mitunter noch be- 
sonders einem Magister zur ,,Privatdisziplin*' empfohlen, der dann 
für jeden Knaben jährlich 6 Gulden erhalt.^) 

Die Stipendisten erhalten mit der übrigen Schuljugend ihre 
Wohnung und ihren Unterhalt im Stift; nur jene Zöglinge, deren 
Eltern in der Stadt wohnten — zu diesen letzteren gehörten außer 
den Landesverordneten alle höheren Landesbeamten — verblieben 
im elterlichen Hause. Die Wohnzimmer im Stift waren unter 
diesen Verhältnissen immer besetzt. Die Akten weisen dies mehr- 
fach aus. So bittet im J. 1589 Herr Stadler, man möge ihm für 
seine Söhne jenes Zimmer einräumen, das vordem der Magister 
Latomus innehatte. Die Inspektoren sprechen sich dagegen aus: 
es sei bereits dessen Nachfolger, dem Mi^gister Herbrand, den man 
berufen habe, zugewiesen, ein anderes aber nicht verfügbar. Man 
wollte, ihm jenes anweisen, in welchem die drei von Khüenburg 
wohnen. Dort wären sie am besten untergebracht, denn in den 
zunächst gelegenen Zimmern müssen sich in die 10 bis 14 Knaben 
samt einem Präzeptor behelfen.') Es ist sonach ein Ausnahmefall, 
wenn etwa 1590 einer armen Witwe nach einem Speisemeister „ein 
Zimmerl" gegeben wird. Erst die durch die Erwerbung des Rauber- 
hofs stattgefundene Erweiterung des Stiftes machte es möglich, auch 
Knaben') der Herren und Landleute aus den benachbarten, durch 
die Pazifikation mit Steiermark in Glaubenssachen unierten Ländern 
und nicht nur sie, sondern auch deren Präzeptoren in die Stifts- 
schule aufzunehmen. Die letzteren erhalten dann außer der Wohnung 
auch noch die Kost. Darüber wird weiter unten etwas ausführlicher 
zu sprechen sein. Ob schon die Ordnung des Chytraeus für „die 

1) St. L A. S. 1587. 

«) St. LA. S. Orig. 

') Die jetzige Raubergasse in Graz, in der sich der Rauber- und Lesliehof 
(das spätere Joanneum) befand, hieß bis zu Ende des 15. Jh. „Hintere Schmied- 
gasse'. Dort besaß Bartlme yon Mörsberg beim , Reckturm" (Folterhaus, bis 
1835 Scharfrichterhaus) ein Haus samt Meierbof und Qarten. Dieses einst 
MOrsbergsche Haus war der nachmalige Rauberhof, genannt nach den späteren 
Besitzern, der Famüie Rauber; daher auch der heutige Name der Gasse. Als 
Katharina, die Tochter Niklas Räubers, sich mit Sebastian von Windiscbgrätz 
vermählte, kam es an diese Familie, und Hans Friedrich Hof mann von GrfinbÜchel, 
der Gemahl von Sebastians Tochter Judith, verkaufte es am 24. April 1592 an die 
steierischen Stände, die es der Stifbsschule einräumten. S. den Au£satz J. 
Wartinger, Frflhere Besitzer des Joanneumsgebäudes. Steierm. Zeitschr. NF. 
8 (1886), H. 1., S. 86>-8. (Abbildungen des Rauber- bezw. Leslieho& befinden 
sich im St LA.) 



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Organisatiou der Stiftsschule. 53 

Scholaren, so im collegio ihren Tisch haben'% Bestimmungen über 
ihr Verhalten im Hause festsetzte, ist nicht ganz sicher, aber wahr- 
scheinlich. Die reformierte Schulordnung vom J. 1594 enthielt dar- 
über zwölf Punkte. Damach haben die Scholaren beim Morgen- und 
Abendgebet anwesend zu sein. Sie dürfen sich ohne Yorwissen des 
Rektors oder ihrer Aufseher aus dem Kollegiimi nicht entfernen. In der 
Schule sowohl als auch überall dort, wo sie unter sich sind, haben sie 
unter einer vom Rektor zu bestimmenden Strafe lateinisch zu reden. 
Karten- und Würfelspiel ist auch außerhalb des Kollegiums ver- 
boten. Dagegen ist ihnen gestattet, sich zu gewissen Stunden auf 
dem freien, zum Kollegium gehörigen Platz zu ergehen. Unter An- 
drohung körperlicher Züchtigung wird das Ausbleiben „über Nachf 
untersagt. Wenn der Rektor die Schlafräume visitiert, haben die 
Türen geöffnet zu bleiben. Die Betten sind des Morgens früh sauber 
zuzurichten, und überhaupt werden sich die Scholaren der größten 
Sauberkeit zu befleißigen haben. Ohne Ursache darf keiner das 
Zimmer des andern betreten oder ihn etwa im Studium behindern. 
Wer dem Ökonomen seinen Abgang nicht rechtzeitig anzeigt, hat 
für die Kost so zu zahlen, als ob er zugegen wäre; auch werden 
— ausgenommen die Stipendiaten — nur solche Schüler aufgenom- 
men, die das vierteljährlich zu entrichtende Kostgeld zu zahlen im- 
stande sind und dafür Bürgschaft leisten können. Für Schäden, die 
von ihnen im Kollegium angerichtet werden, haben sie Ersatz zu 
leisten. Mit Licht ist behutsam umzugehen, damit keine Feuer- 
schäden entstehen. 

Den Stipendiaten wird außer Wohnung, Nahrung und Kleidung 
auch für den Fall der Erkrankung unentgeltUch ärztUche Hilfe ge- 
währt. Die Apothekerrechnung für 1590 beträgt allein 60 Gulden. 

Für die Bedürfnisse der Kirche und Schule fehlte es nicht an 
Stiftungen; und diese waren imi so erwünschter, als die Kosten für 
die Erhaltung der Stipendiaten von Jahr zu Jahr anwuchsen. So 
wenden sich die Inspektoren im März 1593 mit einem Bittschreiben 
an die Landesverordneten, darin sie Klage führen, daß sie mit dem 
gemeinen Schulalmosen zu Unterhaltung der Stipendiaten^) und für 



^) Die Stipendiaten machten den Inspektoren auch sonst große Sorgen. 
Im J. 1587 melden sie den Verordneten, sie hätten den Befehl, die Kinder nach 
dem Landschaftsdiener Tenfel ins Stipendium zu nehmen, befolgt, und zwei, 
die zum Studium tauglich seien, dürften angenommen werden. .Mit so kleinen 
Stipendiaten ist es eine mißliche Sache, da man sie mit der Sauberkeit nit 
erhalten kann, sie auch an die schlechte Kost nicht gewöhnt sind.' St. LA. 
S. Legate. 



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54 1^6 protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh« 

die Armenpflege um so weniger ihr Auslangen finden, als die Anzahl 
der Beteiligten nach beiden Seiten hin stark im Wachsen ist. Da 
nun einerseits ,,die tagUch zulaufenden armen Leute'* nicht abge- 
schafft und anderseits auch die Stipendiaten, die man fast täglich 
bei Kondukten und bei der Musik braucht und aus denen endlich 
auch die Pädagogen genommen werden, nicht abbestellt werden 
können, bleibe nichts anderes übrig als Zuschüsse aus dem reicheren 
Almosengeld der Landschaft zu begehren. Legate werden nicht 
selten in Lebensmitteln abgelöst. So erbietet sich Elisabeth Binds- 
maul, den Rest des Legats, das ihr Seliger zum Stift gemacht 
habe, für die Schule mit 15 Vierteln Korn zu vergüten, und ebenso 
zahlt Christoph von Khainach statt baren Oeldes 100 "^^ertel schweieB 
Getreide. 

Die Verwaltung einlaufender Armengelder war einem eigenen 
Ausschuß anvertraut. Am 1. Juli 1574 wurde für ihn eine Li- 
struktion ausgearbeitet, zu Armenräten wurden die Marter Bartho- 
lomäus Pica, Hieronymus Lauterbach und der Grazer Bürger Hans 
Aschinger bestimmt. Das eingegangene Armengeld bezw. die Schuld- 
briefe werden in zwei starken, eisenbeschlagenen Truhen entweder 
in der Stiftskirche oder an einem andern passenden Orte verwahrt. 
Li der Stiftskirche werden kleine eiserne Truhen auf Opferstöcke 
gesetzt, um die milden Gaben iier Earchengänger aufzunehmen. Das 
dort angesammelte Greld wird alle acht Tage in Beisein eines Greist- 
lichen abgezählt und der dritte Teil hiervon in die dne, die andern 
zwei Drittel in die andere große Truhe gelegt. 

Das eine Drittel dient einzig und allein für den Unterhalt jener 
Schüler, die in der Stiftsschule ihren Unterricht erhalten und die 
nötigen Mittel zum Studium nicht besitzen. Wie die Austeilung 
des Armengelds zu erfolgen hat, wird von dem Rektor und Kon- 
rektor festgesetzt, die auch darauf zu sehen haben, daß das Geld 
nicht etwa an Personen gegeben wird, denen es mehr um das 
„Umsterzen''^) als um die Lemung zu tun ist. Daher werden sie 
von dem Almosengeld allwöchentiüch etwas dem Ökonomen zuteilen, 
„damit den armen Schülern, deren Namen aufgeschrieben sind und 
auf die gut Achtung gegeben werden soll, etwa eine Suppe oder 
mindestens ein Stück Brot verabreicht werde, oder daß man be- 
sonders fleißige Knaben mit E^eidung versehen, endlich auch an 
fremde arme Schüler und Priester, die des Almosens bedürftig 
sind, etwas austeilen könne^'. 

*) Zu dem Wort s. Sterzenmeister, der Bettelvogt in Ünger-Ehull 
S. 575. 



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Organiflaiion der Stiftaschule. 55 

Das Geld in der andern Truhe ist'füi Bettler und Spitalsbe- 
düzfnisse bestimmt. Wenn einmal „die Glefälle stocken'^ sollen 
die Geistlichen ihie Zuhörer zur Mildherzigkeit anregen, damit man 
zur Erhaltung der Armen und der Schulen gutwillig kontribuiere 
und auch letztwillige Stiftungen für diesen Zweck gemacht werden. 
So viel auch seitens einzelner Wohltater für das ,,Schulalmo8en*' 
hergegeben wurde, es reichte in Zeiten der Infektion und der Miß- 
ernten nicht aus, um alle Bedürftigen zu befriedigen. Es begibt 
sich, schreiben die Inspektoren im Sept. 1589, daß man „der 
schweren Zeiten wegen immer müder wird, Almosen auszuteilen, 
so man doch armen Leuten, Schülern tmd aller Sorten fast taglich 
zustehenden Personen zu helfen gar nicht umgehen kann". Hatte 
man diese zwei Jahre her die landschaftlichen Stipendiaten, deren 
man doch nicht entraten kann, nicht mit notwendigen Arzndmitteln 
versehen, wären sie insgesamt umgekommen, während solcherge- 
stalt doch die meisten gerettet wurden. Man bitte demnach, daß 
die Landschaft den Apotheker mit seinen Forderungen befriedige.^) 

An Stiftungen fehlte es nicht. Wir besitzen eine Abrechnung 
über die seit dem J. 1563 letztwillig für Kirchen- und vornehmlich 
auch für Schulzwecke erhaltenen Vermächtnisse und Stiftungen*); 
die bedeutendste war die nach Christoph Adler, einem in der Um- 
gebung von Graz angesessenen Adligen, der in dem genannten 
Jahre all sein hegendes und fahrendes Hab und Gut samt der von 
seinen Vorfahren herrührenden „Oberdorfer Stift'' der Landschafts- 
schule vermachte. Dazu kamen in den folgenden Jahren Vermächt- 
nisse der FamiUen Bindscheit, Teuffenbach, Stürgkh, Peyrl, Leng- 
haim, Stubenberg und Eibiswald; 1598 — im Jahr der Auflösung 
der Stifteschule — betrugen die Schullegatgefälle 1563 fl. 7 Schil- 
ling imd 18 Pfennige. Bemerkenswert ist, daß Strafgelder für 
Stipendienzwecke bestimmt wurden.') 

Die Gesamtausgaben für den Eirchen- und Schuldienst im J. 1574 
betragen 4226 Pfund 4 Seh. 20 Pfennige; hiervon entfallen ungefähr 
drei Viertel auf den letzteren aOein, was leicht begreiflich ist, wenn 
man die Geldsummen in Betracht zieht, die dem Ökonomen zum 
Unterhalt einer Anzalü von Schulpersonen und zum Einkauf von 

^) St LA. Prot. Akt. 1580. Es werden ihm 100 fl. angewiesen. 

*) St. L A. S. Eonz. s. u. unter den Beilagen VI, N. 1. 

') Die Verordneten an den EriegszaUmeister: Er habe seit einiger Zeit 
einige Leute , wegen contrabandischer Weine" betreten, worauf die Straf gebühr 
ffir die armen Stipendiaten in dem Stift verwendet wurde. Radkersburg 1577 
Sept. a (Sfc. LA. S. Eonz.) 



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56 l^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Lebensmitteln, Holz und dgl. beigestellt werden müssen und die 
sich allein auf 850 Pfund beliefen. 

Eine besondere Ausgabe für Schüler muß noch erwähnt werden. 
Solche, die bei den Prüfungen und Promotionen in der Stiftsschule 
am besten bestehen, werden mit Ehrenpfennigen bedacht. Zur 
Ausprägung wird am 19. März 1586 hierfür der Betrag von 27 
Oulden und 12 Kreuzern angewiesen. Solche Ehrenpfennige gab 
es in dreierlei Größen; am 17. April 1596 hat die Münze 50 größere, 
80 mittlere und 120 kleinere „Schulpfennige'* , wie sie auch ge- 
nannt werden, auszuprägen.^) 

6. Der Stiftsokonom. 

Die Rechte tmd Pflichten eines Stiftsökonomen kennen wir 
teils aus den Bestallungsdekreten, die noch aus den Tagen des 
Chytraeus und so auch aus späterer Zeit erhalten sind. Die In- 
struktion für den Stiftsökonomen Lambert Gloggner wurde am 
1. Juli 1574 ausgefertigt.^) Er hat den Präzeptoren und Schul- 
koUegen, damit sie, aller Haushaltungssorgen ledig, sich mit Eifer 
ihren Studien und dem Jugendunterricht widmen können, mit 
Speise und Trank zu versehen. Sie erhalten täglich 2 Mahlzeiten, 
die eine — das Prühmahl — um 10 Uhr morgens, die andere um 
5 Uhr abends und zwar vier Gerichte „sauber und wohlgekochter 
Speisen**. 

Der Ökonom hat guten Fleiß vorzukehren, daß er stets 
frische ^^ktualien einkaufe und zu jeder Mahlzeit Braten von Jung- 
vieh als Kälbern, Kitzen, Lämmern, gelegentlich auch von Kapaunen 
und Hühnern auftragen lasse. Jeder Tischgenosse erhält zur Mahl- 
zeit eine Halbe Wein, wobei darauf zu sehen ist, daß es im Hause 
jederzeit gute, nicht zu schwere Tischweine gebe. Das Zutrinken 
bei Tisch ist untersagt. Die von der Landschaft erhaltenen Sti- 
pendiaten bekommen „zu dem Nachtisch'* eine oder zwei Speisen. 
Was an gekochter Speise übrigbleibt, wird den Armen verabfolgt. 

*) nObsteunde schuelpfennig sein derzeit aus mangl wercksilbers in der 
münz aus libemik [Name einer venetianischen Silbermttnze] und tallem ge- 
macht worden." S. A. Luschin-Ebengreuth, Elirpfenninge der innerösterr. 
Landschaftsschulen während des 16. Jh. (Hierzu Taf. VI.) Numismatische Zeit- 
schrift her. ▼. d. num, Gesellsch. in Wien 9 (1877), S. 368. 

*) Bestallungsbrief Lambert Gloggners als Ökonom bei der neu auf- 
gerichteten Landschaftsschule. Graz 1574 Juli 1. St. LA. S. Eonz. von Ammans 
Hand. Etwas geänderte Reinschrift mit dem Datum vom 1. Januar 1575. 
Gedruckt von J. v. Zahn, Beiträge zur Geschichte der Landschaftsschule in 
Graz. Jahrbuch 3 (1882), S. 128-3L 



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Organisation der Stifbsschule. 57 

Eine jüngere Instruktion — sie stammt aus dem J. 1577 — 
bestimmt, daß der Ökonom 2 Tische^) aufzustellen hat. An dem 
einen wird jährlich der Betrag von 28 Gulden, an dem zweiten 
18 Gulden gezahlt, wobei jedoch der Wein nicht einbezogen ist. 
Am ersten Tisch gibt es vier Grerichte, darunter 2 Fleischspeisen 
und Weizenbrot oder Semmeln, am geringeren nur Roggen- oder 
Hausbrot. Speise tmd Trank „soll sauber, gerecht und gut sein". 
Am oberen Tisch ist das Waschgeld besonders zu zahlen^), am 
unteren geht es mit ein in das Kostgeld. Am oberen Tisch wird 
das Kostgeld vierteljährlich im vorhinein, am unteren wöchentlich 
entrichtet. An beiden Tischen soll es „nicht viel und sonderlich 
nicht altes Schweinefleisch geben''. Dagegen hat er zur Wohnung 
und Hauswirtschaft, was er braucht, dazu an Holz, dessen er das 
Jahr über bedarf, und Gesinde, soviel er notwendig hat. Als Zu- 
buße erhält er jährlich 60 Gulden. Die ältere Instruktion sagt, daß, 
wenn jemand von den Kommensalen erkranke, er mit allem Fleiß 
bewartet werde. Holz, Kerzen und Lebensmittel sind rechtzeitig 
einzukaufen. Da die Landschaft das Brennholz beistellte, finden 
sich in den Akten zahlreiche Erlasse an den Bauschreiber, der die 
Beistellong besorgte, daß man mit dem Holz keine Verschwendung 
treiben möge. Der Ökonom hat für die Aufrechthaltung der Haus- 
ordnung Seinesteils zu sorgen, allwöchentlich dem Rektor, Konrektor 
und Senior einen ordentlichen Auszug über die angelaufenen Kosten 
vorzulegen, die nach erfolgter Prüfung zu Ende eines Vierteljahrs 
im Einnehmeramt bezahlt werden. Die genannten drei Personen 
führen die Oberau&icht über die Ordnung im Hause, sie berichten 
über wahrgenommene Übelstände an das Kollegium der Landes- 
verordneten. 

Der Ökonom hat darauf zu sehen, daß unter seinem Gesinde 
alle ehrbare und christUche Mannszucht erhalten bleibe. 

Die Ordnung für die Hauswirtschaft erfuhr wohl die meisten 
Änderungen, wie auch der Wechsel in der Person des Ökonomen 
häufig ist. Die letzten Änderungen wuiden zwei Jahre vor der 
Auflösimg der Stiftsschule getroffen. Aus der am 16. Jan. 1596 

>) Instraktion des Ökonomen St. LA. S. ^ Instructionen. Was aines fatnri 
oeconomi instniccio oder haoshalters ambt und yerrichtung ist." Die Subinspek- 
toren melden am 25. Nov. 1577 über Urban Eatrez von Leoben, der zum Schul- 
ökonom angenommen werden soll: er sei ein ehrlicher Mann und mittleren Ver- 
mögens. Sein Weib wird als saubere Köchin gerühmt. Was seine Pflichten 
seien, liege bei (s. o.). Hoffentlich werde sich der Ökonom bew&hren. 

*) um die Sauberkeit zu erhalten, werden wiederholt Erlasse an den 
Speisemeister gesandt. 



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58 1^10 protestantischen Schulen der Steiennark im 16. Jh. 

für den Speisemeister Stephan Gamart angerichteten Instruktion 
seien nur einige Punkte erwähnt, die in den älteren Ordnungen 
fehlen. Wir finden hier noch einen dritten Tisch, an dem »»die 
jungen Herren'^ verpflegt werden. Ihnen muß „eine mehrere und 
bessere Kost'' verabreicht werden: für jede Mahlzeit sechs gute 
G^chte — „darunter aufgeschnittene oder andere gemeine Suppe 
und Salat sich nicht befinden soll"; dagegen zweierlei gesottenes 
und ein gebratenes Fleisch „oder nach Gelegenheit der Zeit außer 
Bind- und andrem jungen Fleisch Kapauner, Hühner, Vögd, 
Pasteten, Gebackenes, bisweilen Fisch, E^baß (Kraut), Kohlkraut, 
Rüben, Reis, Geisten, oder was sonst von Eiern zugerichtet wird, 
und frische Semmeln oder Weizenbrot''. Für jede Person, die am 
dritten Tisch sitzt, wird die Kost für ein ganzes Jahr mit 
44 Gulden, für einen Stiftling eine Mahlzeit mit 10 Pfennigen 
berechnet. Auch hier ist Getränk und Wäsche besonders zu be- 
zahlen. Ohne Vorwissen der Inspektoren oder mindestens des 
Pastors dürfen keine Kostgänger angenommen, keine Zechgelage 
und Gasterden, die sich bis über acht ühr abends hinausziehen, 
abgehalten werden. Die Schulstuben sind des Winters über ordent- 
lich zu heizen, das KoUe^um zur Zeit, da die Stadttore ge- 
schlossen werden, zu sperren. Erkrankungen sind dem Rektor 
sofort anzuzeigen, damit dagegen rechtzeitig Fürsorge getroffen 
werden kann.^) 

Die Zahl der im Stift speisenden Personen ist nicht immer 
die gleiche geblieben. Im Jahr 1590 sind es 70. Oft konmit 
der Ökonom mit seiner bestimmten Dotation nicht aus. So schreibt 
er in diesem Jahr: Täglich Beckenbrot zu kaufen, wie es verlangt 
wird, ist zu schwer. Man muß einen Vorrat Getreide haben. Da 
sind Vorschüsse notwendig. 

7. Die StiftsbibUothek. 

Nicht alle Schulen hatten es so gut wie die der Jesuiten in 
Graz, der auf einen einfachen Befehl Erzherzog Karls hin die 
reiche Bibliothek des Klosters Millstadt in Kärnten und die der 
Karthäuser zu Seiz geschenkt wurden, Bücher, die den ältesten 
Bestand der Grazer Universitätsbibliothek bilden. An der Sfifts- 
schule wurden die Grundlagen einer Bibliothek erst in den Jahren 
1568 und 1569 gelegt. Aus älteren Bibliotheken hätte man ja 
auch wenig brauchen können: die gesamte Literatur der Legenden 



») St.LA.S.Kop. 



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Organisation der Stiftsschale. 59 

und so vieles andere war über Bord geworfen, dagegen maßten 
die Schriften jener Beformatoren, die im Lande anerkannt waren, 
die eines Luther, Melanchthon, Butzer, Brenz u. a. vorhanden 
sein, die Werke der Kirchenvater in Ausgaben, die von zustandiger 
Seite veranstaltet waren, es mußten die Eirchenordnungen zur 
Hand sein und der ganze Apparat von Büchern, der zum Schul- 
unterricht gehörte.^) 

Li der ersten Zeit des Bestands der Stiftsschule finden sich 
von Zeit zu Zeit Buchführer im Lande ein; später hatte die 
Landschaft einem protestantischen Buchhändler im Landhaus einen 
Laden eingeräumt, er führte den Titel eines der Landschaft ver- 
pflichteten Dieners und Buchführers. In den neunziger Jahren ist 
es Matthias Federer, der vornehmlich von Augsburg und Linz 
Bücher ins Land führte, die im Landhaus von Mitgliedern des 
Schul- und Eirchenministeriums einer Durchsicht unterzogen wurden. 
Es handelte sich wohl darum, die Einschleppung calvinischer oder 
flacianischer Schriften zu verhindern. Nun nahmen auch die 
Stadtbehörden die „Beschau und Besichtigung'' der Bücher in 
Anspruch, allerdings nicht aus konfessionellen Motiven, sondern im 
Interesse des städtischen Einkommens. Die Stadtgemeinde begehrte 
nämlich von Federer eine Steuerleistung, was dieser als eine un- 
gehörige Neuerung ansah, da keiner von seinen Vorgängern eine 
derartige Steuer gezahlt hatte. Federer wandte sich an die Landes- 
verordneten und erklärte sich zur Zahlung bereit, falls sie der 
Landschaft zufließe und wenn er von der Beschau seines Ladens 
befreit würde. Die Verordneten baten sonach die Stadtverwaltung, 
die Sache dahin zu richten, daß solche Visitierung unterlassen 
werde, sie möge dafür alljährlich einen leidlichen Betrag für das 
gemeine Mitleiden in Anspruch nehmen.') 

Die Bibliothek wuchs nicht bloß durch Ankauf, sondern auch 
durch Schenkungen rasch an. Die erste machte am 8. März 1568 
der Buchführer Hans Graumeister aus Begensburg'): wir finden 
darin aber auch Bücher, die Nicolaus Qallus, Pfarrer und Superinten- 
dent der evangelischen Elirche zu Begensbu^, in schönem rotledeme 
Einband und mit Goldschnitt der Schule verehrte.^) Ein anderer 
Gönner ist der Buchführer Erhard Wibmer. Aus den Schenkungen 
beider ist ersichtlich, daß man hier sowohl die pfälzische Kirchen- 

^) Ans Loser th, Reformation S. 222 — 3. 

') Undatiertes Schreiben Federers im St. LA. Das der Landschaftsyerord- 
neten yom 29. Okt. 1594 ebenda. 

*) S. n. unter den Beüagen IV, 1. *) & Beilage 17, 1. 



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60 I^ie protestantischen Schnlen der Steiermark im 16. Jh. 



Ordnung von 1563 als auch die wittenbergischen Kirchengesänge 
kannte. Bedeutend sind die Bücherkäufe Jörg Khuens.^) Wir 
finden da die Werke des hl. Augustinus, EBeronymus, Ambrosius» 
Chiysostomus, Basilius Magnus, Cyprianus, Athanasius, Tertullian, 
Epiphanius, ein griechisch-lateinisches Lexikon („groß und dick"), 
die Chronik Sebastian Münsters, die Magdeburger Centuriatoren, 
die Nürnbergische Eirchenordnung, ein „Theatrum humanae vitae'^ 
„ein schön, dick u. groß Buch", ein deutsches Kirchengesangbuch, 
GeBners Bibliothek, Suidas, Nicephorus, Tansanias, Homer mit 
Scholien, die sechs Centurien des Bruder Nassen von Ingolstadt.^) 
„Diese Bücher", schreibt Khuen, „sind wohl gebunden in meiner 
Verwahrung, bis man einen eigenen Raum dazu besitzt, und sollen 
bei mir aufs sauberste gehalten werden". Auf jedes Buch wird das 
Landschaftswappen, das der Formenschneider Zacharias Bartsch ge- 
schnitten, gedruckt, damit man solche Bücher erkennt und sie 
alleweg als Schatz bei der Kirche und Schule bleiben. Als die 
zunächst wünschenswerten Anschaffungen bezeichnet Khuen die 
Werke des Josephus Flavius, Hegesippus, Eusebius, Klemens von 
Alexandrien, Justinus Martyr, Origenes, Gregor von Nazianz und 
Gregor von Nissa, Eusebius von Emisa, Theophilus, Arnobius, 
Lactantius, Optatius, Dionysius Areopagita, Hilarius, luvencus, 
Prudentius, Hesychius, Cyrill von Alexandrien, Lrenaeus, Papst 
Leo, Sedulius, Vigilius, Cassianus, Prosper, Sulpitius Severus, Gregor 
des Großen, Piatinas Vitae pontificum, Theophilactus, Beda, Lyra, 
Gerson, Bernhard, Isidor und Fulgentius. 

Jörg Khuen erhielt die Summe von 300 Gulden zum Ankauf 
der genannten Bücher unverzüglich angewiesen. Über die An- 
schaffung wird in der landschaftlichen Registratur Buch geführt. 
Diese wird somit in jenen Tagen als E^talog der landschaftlichen 
Kirchen- und Schulbibhothek benutzt, denn nicht nur die ge- 
schenkten Bücher werden hier eingetragen, was man der mit- 
laufenden Korrespondenz . wegen begreiflich findet, sondern auch 
jene, die gekauft wurden. 

Wenn die ersten Anschaffungen zunächst die Bedürfnisse der 
Kirche befriedigten, so kamen die des Jahres 1573 mehr der 
Schule zugute: die Bibel hebräisch, chaldäisch, griechisch und 
lateinisch mit der Grammatik dieser Sprachen, die Werke des 
Demosthenes und Aeschines, der „Thesaurus Graecae Unguae" des 

1) S. Beilage IV, 2. 

*) Gemeint ist der Franziskaner P. Nas , später Weihbischof von Brizen. 
S. Duhr S. 190, 395, 841. 



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Organisation der Stiftsschule. Q{ 

Heniicus Stephanus, die Byzantinischen Geschichten und die 
Historien Aventins. Als Ehuen seine Entlassung genommen hatte, 
wurde von den Inspektoren der Befehl erteilt, den Bücherbestand 
ordnungsmäßig zu inventarisieren und zwei Verz^chnisse anzufertigen, 
von denen das eine an die Landesverordneten, das andere an den 
Lizentiaten Philipp Marbach gegeben wurde. Da die Bibliothek, 
heißt es in der Zuschrift, zum Gebrauch der Kirchen- und Schul- 
diener, die nicht eigene Bücher haben, bestimmt ist, so soll 
Marbach „ihnen einen Zugang zu den Büchern la8sen^^ Will 
einer ein Buch daheim benützen, ist ihm solches gegen einen von 
Marbach auszustellenden Empfangschein gestattet.^) In den näch- 
sten Jahren werden die Käufe fleißig fortgesetzt, aber nicht allein 
Bücher, sondern auch astronomische Instrumente in die Bibliothek 
au^enommen.^} Von Büchern merken wir an: Paulus Jovius 
(deutsch), Schriften Butzers, Scanderbergs Historie, die Chronik 
Mercators, Schriften Herbtands und C. Spangenbergs. Im Frühling 
1580 — denmach unmittelbar nach den stürmischen Verhandlungen 
im Winterlandtag 1579 — 80 — wurde im Stiftsgebäude eine eigene 
„Schulliberei'' aui^erichtet und ein größerer Betrag ausgeworfen, 
um Bücher für die Stipendiaten zu erkaufen. Zugleich mußten 
die Bücher registriert und in einen Index gebracht werden.^) Hatten 
bisher die Inspektoren Bücher gekauft, ohne im Verordnetenamt 
anzufragen, so wurde dies nunmehr mit der Androhung untersagt, 
daß Bücher, die ohne Vorwissen der Verordneten „in die Stift" 
gegeben würden, nicht bezahlt würden. Falls man Bücher benötige, 
soQ ein spezifiziertes Verzeichnis hiervon den Verordneten vorgelegt 
werden. Noch in demselben Jahre ließ Herr Khisl zum Kalten- 
brunn eine Anzahl von Büchern aus Venedig konmien; sie wurden 
zwar auch diesmal von den Verordneten für die Landesbibliothek 
übemonunen, es wurde aber nicht unterlassen, Khisl das Mißfallen 
der Landschaft auszusprechen.^) Wenn Landschaftsbedienstete mit 
Tod abgehen, werden die von ihnen zurückgelassenen Bücher meistens 
kaufweise von der Landschaft erworben. So wird am 15. JuU 1580 
beschlossen, die Bücher „derMinderin" nach vorhergehender Schätzung 
zu kaufen, doch nur jene zu behalten, die in der Bibliothek nicht 



^) Graz 1574, Juni 15. Die Summe, die bis dahin für Bücher ausgele^^ 
worden, beträgt 500 Gulden. (St. LA. S. Eonz.) 

*) »Magistro Jeronimo Lantterbach seind zu einer ergetzlichkeit seiner 
astronomischen instroment, welch er Einer E.L. zn derselben bibliothek prae- 
sentirt, 150 fl [gegeben] . . ^ St LA. Lr. 1574 Dez. 10. 

•) St. LA. S. Orig. *) St. LA. Vp. 1580 Nov. 4 



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62 I^ie protestantiBcben Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

vorhanden sind, die andern möge der Pastor durch vertraute Per^ 
sonen verkaufen und das erlöste Greld ins Einnehmeramt legen.^) 
Auch jetzt wird auf die Anlage eines guten Katalogs gedrangt. 
Eine größere Anzahl von Büchern hatte Thomas Lasohitz hintor- 
lassen. Wir finden darunt^ die Sermones des Bemardino von 
Siena, Meffreti Sermones in Evangelia, „das mit sieben Siegefai 
verpetschierte Buch von Sebastian Frank'', das „Pomarium Sermo- 
num'' Pelbarti de Temesvar (eines berühmten ungarischen Predigers 
aus den Tagen des Matthias Corvinus), die Schriften des Josephus 
Flavius, römische Ellassiker, lateinische und deutsche Eirchengesange. 
Die Bücher wurden, soweit sie „zur Liberei zu brauchen'% gleicher- 
maßen angekauft. Ebenso die hinterlassenen Bücher Christoph 
Stanmilers, Wenzel Sponriebs und Rutschantzhis. Von den zuletzt- 
genannten — meistens Werken juristischen Inhalts — wird bemerkt, 
sie würden in die Bibliothek, die derlei Werke nur in geringer Anzahl 
hat, gut passen, doch seien sie unordentlich spezifiziert und müßte 
erst untersucht werden, „ob die Autores ganz bei einander sind 
und ob sie einen sauberen Druck haben' ^') Was Stammlers Bücher 
betrifft, bemerken die Inspektoren, die meisten seien bereits in der 
Landschaftsbibliothek vorhanden, viellächt kauft sie ein vornehmer 
Herr für seinen Bedarf.') Am 16. Aug. 1588 richtete der Pastor 
W. Zimmermann die Bitte an die Verordneten, die Bücher des ver* 
storbenenDr. Jeremias Schweighard, die dessen Witwe der Stiftsbiblio- 
thek verehren will, in diese aufzunehmen. „Die Bücher sind fürwahr 
schön und von ihm mit großem Oeld erkauft worden. Es ist 
periculum in mora. Die Jesuiter, wälsche Doctoren und andere 
hochansehnliche Leute wässern ihnen nach solcher liberey das Maul 
und können etwa durch eine Fürsprache beim Fürsten eine Sperre 
^werfen." Die Bücher wurden mit einer gewissen Feierhchk^t 
übernommen, denn die Inspektoren hatten „zum ewigen Gedächtnis*' 
Verse drucken und „auf einer sauberen TafeP' bei den Schweig- 
hardschen Büchern aufrichten lassen. Die Bücher hatten einen Wert 
von 1000 Gulden „imd stehen der landschaftlichen Liberei, da man 
sonsten medicos libros nit gehabt, wol an*'.^) Der T^twe wird für 
die Schenkung eine Verehrung von 200 Dukaten in Gold und einer 
silbernen Kanne gemacht. Auch Bücherdepositen, wie die Bücher 
Hombergers, verwahrte die landschaftliche Bibliothek. Schon war 



») St. LA. Vp. 

*) Schreiben der Inspektoren an die Verordneten de dato Graz 1588 Not. 8» 
(StLA.S.) 

*) St. LA. S. 1588 JoU 29. «} St. LA. S. Orig. 



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Organisation der Stiftsschule. 63 

eine Vermehrung oder Vergrößerung der Bibliotheksraume notwendig. 
Am 25. April 1502 erlassen die Verordneten an den Banschreiber 
und Baumeister Anton Marbl den Befehl, einige Zimmer in dem 
Stift „sammt einem Gemach zur liberei und einem Saal unter 
dem Eirchendach'' herzurichten.^) Die letzte Anschaffung, von der 
wir wissen, lautete auf einen Betrag von 17 Gulden 6 Seh. und 
außerdem 1 fl. 6 kh. Buchbinderlohn. Unter den Werken, die darin 
enthalten waren, finden wir das heute noch klassische Werk von 
FlaciuB „Catalogus testium veritatis'S die Philosophie des Francesco 
Piccolomini, Camerarius, De rebus Turcicis, Justus lipsius. De Mag- 
nitudine Bomana und einiges Geographische aus den jüngsten Ent- 
deckungsfahrten. Wie die Gegenreformation mit der Stiftsbibliothek 
verfuhr, wird in einem folgenden Kapitel zu erörtern sein. 



4. Die Stiftsschnle in Graz 
bis znm Beginn der Gegenreformation. 

Die ersten Lehrkräfte für die neue Schule, Hieronymus Osius, 
Philipp Marbach und Jeremias Homberger waren noch unter der 
Mitwirkung des Ghytraeus gewonnen worden. Von ihnen war Hom- 
berger zweifellos der bedeutendste: ein eifriger Pfarrer, tüchtiger 
Kenner der theologischen älteren imd neueren Literatur, ein un- 
bemakelter, selbstloser Charakter, nur etwas hitziger Natur und daher 
gerade auf dem Grazer Boden, auf dem jetzt die Jesuiten die dem 
Katholizismus verloren gegangene Stellung zurückerobern, für seine 
Glaubensgenossen mehr schädlich als von Nutzen. Seine Bedeutung 
bis zum Augenblick seiner Ausweisung im J. 1580 bezeugen die 
Worte Erzherzog Karls: Entweder müsse er aus dem Lande oder 
der Homberger.*) 

Ein Vorfall aus dem J. 1575 zeigt, wie erbittert die gegnerischen 
Parteien einander bekämpften: es ist die angebliche Brunnenvergiftung 



1) StLA.S.Eonz. 

*) Über Hornberger s. Loserth, Beformation & 214, 222ff. (im Register 
bat es statt Zacharias za lauten: Jeremias) and Franz Martin Mayer, Jere- 
mias Homberger, Ein Beitrag z. Qesch. InnerOsterr. im 16. Jh. Archiv 74 (1889), 
S.20a--59; von Uteren Arbeiten Leitner S. 105. 



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64 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

„in dei Stift^S die ein böses Aufsehen machte. In der Landschafts- 
schule waren nämlich rasch nach einander der Rektor Osius, die 
Magister Schott und Gastel sowie der Ökonom und seine Köchin 
gestorben. Mehrere Edelknaben, die in dem Stift speisten und einige 
arme Alumnen waren tödlich erkrankt. So kam das Greschrei auf, 
daß der Stiftsbrunnen vergiftet sei. Man mag denken, auf wessen 
Konto das Gerücht diese angebliche Vergiftung setzte. Bald wurden 
die Verordneten belehrt, daß ihre Schule nicht unangefochten bleiben 
würde. Die Jesuiten hatten erfahren und an den Hof berichtet, 
daß daselbst Priester geweiht, d. h. daß einzelne Kandidaten exami- 
niert und als Prädikanten ordiniert würden. Nun wurden die Ver- 
ordneten bedeutet, daß dies Vorgehen der „abgehandelten Beligions- 
Sache*' ganz zuwider sei, und es erfolgte der gemessene Befehl, 
sich solcher Neuerung in Zukunft gänzlich zu enthalten, damit man 
nicht nötig habe, strengere Mittel vorzukehren.^) 

Die Verordneten waren darüber höchlich betroffen. Sie wiesen 
in ihrer Antwort*) am 16. Mai 1575 auf den Charakter der neuen 
Schule zwar nicht als einer ordentlichen Hochschule, aber als einer 
solchen hin, die mit allen guten Ordnimgen gepflanzt sei. Und da 
der Erzherzog auf die für dieses Schulwesen auflaufenden Kosten 
tadelnd aufmerksam gemacht hatte, wurde Ihm erklärt, daß keiner 
hohen oder niederen «Stands, geistlich oder weltlich deswegen be- 
schwert werde. Man habe von treuherzigen Personen so viel in 
Händen, daß man für diese Schule auch noch ein mehreres an- 
wenden könnte. 

Die Bemerkungen des Erzherzogs waren doch nicht unrichtig. 
Wenn auch aus den Stiftslegaten und dem Almosen manches einging, 
die größeren Kosten mußten doch vom ganzen Land, also auch von 
dem E^lerus des Landes gezahlt werden, und sie sind eben nicht 
gering. Es idnd die Besoldungen der Stiftsprediger, der Lehrer, der 
Ökonomen, der Buchdrucker, Organisten, Türmer, dann Stipendien, 
Ehrengaben, die Auslagen für die Erhaltung der Prediger und Schul- 
lehrer auf dem Lande, die hohe Summen ausmachen. Sie stellen 
sich in einzelnen Jahren bis zur Auflösung des protestantischen 
Schul- und Kirchenwesens im J. 1598 auf folgende Beträge: 



^) St. LA. S. Orig. de dato Wien 1575, März 27. Desgleichen vom 10. Mai 
1575 St. LA. S. Orig. Bezüglich der „Bninnenyergiftnng'' bemerkte der Erzherzog, 
daß in der Sache nicht weiter zu verhandeln sei, da man aber den Anstifter 
keine Gewißheit habe. Sollte man ihm indes auf den Grand kommen, werde 
man mit der verdienten Strafe vorgehen. 

') St LA. S. Eonz. von Ammans Hand. 



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Die Stiftsscbule in Graz bis zum Beginn der Gegenreformation. 



65 



1574/5 . . 


. 4226 fl. 


4 Schillinge 


20 Pfennig 


1575/6 . . 


. 4118 „ 


6 




— 




1577/8 . . 


. 3855 „ 


6 




— 




1582/8 . . 


. 4765 „ 


4 




— 




1583/4 . . 


. 4652 „ 


— 




— 




1584/5 . 


. 5051 „ 


3 




10 




1586/7 . 


. 8072 „ 


7 




16 




1587/8 . 


. . 6123 „ 


5 




18 




1588/9 . . 


. 6449 „ 


7 




4 




1590/1 . . 


. 8447 „ 


3 




14 




1591/2 . 


. 8227 „ 


4 




20 




1592/3 . 


. . 9996 „ 


3 




5 




1593/4 . 


. . 10269 „ 


6 




16 




1595/6 . 


. . 9495 „ 


5 




28 




1596/7 . 


. . 10166 „ 


5 




1 




1597/8 . 


. . 11641 „ 


— 




21 1) 





Die großen Kosten standen mit den Ergebnissen nicht immei im 
Yeihältnis. Namentlich war zunächst der Ersatz für die abgegangenen 
Lehrer nicht der beste. Schon mit dem Fräzeptor Johann Maien- 
schein waren die Inspektoren nicht zufrieden, noch unzufriedener mit 
Tobias E^uff und Johann Canon. Es kam so weit, daß allen dreien 
schon 1575 die Stellung aufkündigt wurde. „Disdphna", schreibt 
Mattibes Amman am 6. Okt. 1575 an Felizian von Herberstein, „est 
necessaiia, weil man anders die Schul mit guter Ordnung nit er- 
halten kann." Maienschein und Kauff s«en durch den bösen 
„Lö<^er" Canon*) verführt worden. Vielleicht kommen ne noch 
zu neh. Auch Hornberger geht nicht leer aus. Er sehe den Frä- 
zeptoren zu viel nach. Man dürfe bei den Schülern keinerlei Leicht- 
fertigkeit, Völler^, Üppigkeit in Kleidung und Unfleiß, komen 
Zank und Widerwillen dulden. Die Schüler laufen ohne Aufsicht 
in der Stadt herum. Es muß darauf gesehen werden, daß das 
KoUegiiim des Abends zeitlich gesperrt und den Pr&zeptoren kein 
Torsdüüssel verabfolgt werde. Maienschein und Kauff versprachen 
Besserung und wurden sonach im Dienst behalten'), für den nun 
auch in Christoph Frey ein bescheidener und gelehrter Mann — 
er war Professor des Grieohisohoa — gewonnen wurde. Noch hatte 

*) Znaaminengestellt von Peinlich, Gymn. S. 22—8. S. auch Loserth, 
Beformation 8. 589—92. 

*) ,Qai fax et incendiam echolae ftiit.* Tobias sei ttbrigens ein feines 
,et exceUens ingeniom*. 

«) 8t LA. Yp. 1675 Okt. 11. 
HomuBanta OonuniM Piadagogie« LY 5 



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^6 1^16 protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

der frühere Pastor Jörg Ehuen starken Anhang; es gab Stimmen, 
die ,,ihm die Schule zu ordnen lassen wollen''.^) Mit Recht wird 
ihnen eingewendet, er sei zwar ein gelehrter Mann, aber znr Leitong 
habe er die Gabe nicht. Wohl als Ersatz für Canon trat Johannes 
Beckmann ein'); vielleicht auch noch von Chytraeus empfohlen, 
der jetzt eben eine größere Anzahl von Exemplaren seiner „Historia 
der Augsburgischen Eonfession'' in die Steiermark schickte.') 

Schon stellte sich das Bedürfnis ein, den Subinspektoren einen 
Herrn und Landmann, „dessen wohlgeneigtes Gemüt zur Aufzieglimg 
der Jugend bekannt ist'' und der in der Nähe der Stadt wohnt, wo 
er ihnen in allen die Schule betreffenden Fragen beistehen kann, 
an die Seite zu stellen. So hat sich die schon oben erwähnte 
Oberau&icht der Stände über die Schale entwickelt. Aber nicht 
einer, sondern drei wurden gewählt. Ihre Angabe ist es, „zu Zeiten 
die Schule und derselben Ordnung zu besichtigen, wie etwa in einem 
und dem andern fleißig oder unfleißig darin gearbeitet wird''.^) Es 
wird nicht ihre tägliche Anwesenheit gefordert, vielmehr wird es 
genügen, wenn sie etwa in je zwei oder drei Wochen mit den Sub- 
inspektoren zusammenkommen. Es werden denn auch Jahr für 
Jahr Verbesserungen vorgenommen und bestehende Mängel beseitigt. 
So wird schon am 5. Juni 1576 den Präzeptoren aufgetragen, die 
Unordnimg, die unter den Knaben an der Stiftsschule eingerissen 
ist, abzustellen. Außer den bereits genannten Lehrpersonen, die der 
Tod in rascher Folge hinweggerafft hatte, waren jetzt noch Wolfgang 
Zeis und Sebastian Puterer, der bisher acht Jahre an der Schule 



>) Über die spätere Tätigkeit Ehuens auf dem Gebiete des Schnlwesens 
s. F. Khtill, Schnlordnung u. Instraktioneii a. d. J. 1577 — 9, f. d. ey. Schule 
der Landstände von OberOsterreich zu Linz a. d. Donau, Beiträge zur Osterr. 
Eni.- u. Schulge8ch.8 (1901). S. 132, 184, 215—6. 217-8, S. 4, 56, 89, 90; s. auch 
J. Loser th, Bericht Über die Ergebnisse einer Studienreise in die Archive von 
Linz u. Steyregg in OberOsterreich mit einem Anhang yon UrkundenauszOgen. 
Veröffentlichungen d. Hist. Land-Eomm. für Steiermark 24 (1907), S. 27—8. 

*) Bestallung de dato Graz 1576 Febr. 1. St LA. S. Eop. 

*) D. Chytraeus. Historia Der Augspurgischen Confession. Rostock 1577* 
4® [Ex. Berlin, Gymn. z. grauen Kloster]. Dem Boten, der die ersten Exem- 
plare bringt, werden 20 Taler bewilligt ,u. wann die 200 Exemplare, davon Herr 
Chytraeus geschrieben, kommen, wird von dem Honorar und einem Dankbriefel 
zu reden sein". Die , Historia der Augsburgischen Confession* war den stei- 
rischen Ständen gewidmet, die das Werk auch angeregt hatten. 

*) Wir finden 1576 Christoph Stfirgh, Geoig Eleindienst und Eolman 
Fruner, aber dann wohl in Stellvertretung Paul von Tannhausen u. Felizian 
Ton Herberstein genannt St LA. S. Eonz. 



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Die Stiftsschule in Graz bis zum Beginn der Gegenreformation« 67 

gewirkt hatte, abgegangen.^) Bnatz für solche Abg&oge war nicht 
immer leicht zu finden. Man wandte sich an den berühmten Jakob 
Andrea, Propst in Tübingen, der den Verordneten Jakob Brentel, 
einen zwar scheuen und furchtsamen, aber sehr gelehrten Mann 
empfahl; aber eben diese Schilderung wird den Verordneten nicht 
gepaßt haben: man bedurfte eines Mannes, der die Zügel fest in 
sdnen Händen hielt. Daher wandte sich die Landschaft am 7. Juli 
1571 an Hans Friedrich Hofmann*), den eben eine diplomatische 
Mission an den Reichstag führte, er möchte daselbst nach einem 
„ansehnlichen, erfahrenen, auch etwas betagten ernstlichen Rektor^^ 
Umschau halten. Zweifelsohne werden jetzt auch gelehrte Leute aus 
Tübingen dahin konmien, bei denen er sich Rats erholen könne. 
Es handle sich aber um eine wirklich gut qualifizierte Persönlichkeit, 
nicht etwa um eine solche, die man lobe, um sie wegzubringen. 
Das Augenmerk der Landschaft war auf den Dichter und Tübinger 
Universitatsprofessor Nikodemus Frischlin gerichtet, der in Schwaben 
hohes Ansehen genoß. Ihn traf der Ruf der Verordneten; am 26. Nov. 
1576 baten sie ihn, daß er sich bei der Landschaftsschule als Rektor 
brauchen lassen möge'), aber weder die Universität noch Herzog 
Ludwig von Württemberg, dessen Vermittlung man angerufen hatte, 
ließ den beliebten Lehrer ziehen. Ohne daß ihre eigene Schule 
leide, könnte die Universität auch einen andern Tübinger nicht ent- 
behren. Die Ablehnung mochte die Landschaft schmerzlich genug 
empfinden, denn noch in einer Zuschrift, die sie am 10. Aug. 1576 
an den Statthalteiamtsverwalter und dermaligen Scholarchen Paul 
von Tannhausen richtete, weiden alle die Mangel, an denen die 
Grazer Schule litt, scharf herausgekoben: Unfleiß und Lttderlichkeit 
der Lehrer, Nichtbeachtung der Schulordnung usw.; bei den Schau- 
prüfungen werde den Heiren und Landleuten Sand in die Augen 
gestreut, Stipendiaten ohne viel Unteischied und auch solche auf- 
genommen, die nicht einmal Landeskinder seien, dazu komme die 



1) Wol^^ang Zeis war am 1. Juli 1574 durch den SekretSr Matthes Amman 
ssnm Profenor bestellt worden. £r habe, schreibt er am 11. Juli 1576, bisher keine 
Stunde versäomt, keine Reise gemacht, selbst seine Gesundheit nicht geschont, 
andere Lehrer vertreten« Jetzt in Gefahr, sein geringes Ger&tlein, das er bisher 
mit schwerer Mfihe und auf weiten Land- und Seereisen erhalten und das an 
300 Taler wert sei, einzubüßen, da es in der Apotheke zu Jena verfaulen mOchte, 
bittet er um Entlassung und ihm nach seiner zwe^Shrigen Tätigkeit förderlich 
zu sein. St LA. St. Orig. Puterer erh&lt am 15. Juni 1577 ein Wohlverhaltungs- 
Zeugnis. 

*) Das Schreiben ist gedruckt in Loserth, Beziehungen S.48. 

>) Loserth, Beziehungen 8.49, 52. S. Seuffert a257£ 

5* 



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6g Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Unverträglichkeit der Lehrer, von denen jeder nur auf den Nächsten 
sehe und von denen es heißt, je größer die Zahl der Hirten, um so 
weniger Aufsicht auf die Schafe. Schon rede man im Lande davon, daß 
man die Schule zu hoch angefangen habe; hier werden aber nicht einmal 
die Anfänge des T^ssens ordnungsmäßig gelehrt und so lang gettbt, bis 
die Jugend darin perfekt sei.^) Unter diesen Umständen wird von 
mancher Seite die Schulordnung für die Mißstände verantwortlich 
gemacht. Es meldet sich der Magister Adam Lupulus, der ordent- 
liche und gewisse leges verlangt und neue Übelstände aufdeckt.*) 
Es wird ihm kühl geantwortet, man wundere sich, daß er in die 
Schulgesetze, die doch im Auditorium angeschlagen seien, noch nicht 
Einsicht genonmien. Hätte er das getan, so würde er sich beruhigen. 
Die hiesigen Qesetze stammen aus des Doktors Chytraeus und 
andern wohlbestellten Schulordnungen, die öffentlich in den Druck 
gekommen seien. Lnmerhin hatte die Sache die Wirkung, daß im 
Februar 1577 die Lispektoren au& neue über die Schulordnung 
berieten imd die Notwendigkeit betonten, einen tüchtigen Rektor 
zu gewinnen. Vorläufig sollte die Leitung dem Prorektor Marbach 
überlassen und ihm Lispektoren beigegeben werden.') Wie schwer, 
es auch einem Rektor werden mußte, mit Lehrern Ersprießliches zu 
leisten, die wie Melchior Froberger nicht nur die Schule versäumen, 
den Lispektoren trotzig begegnen, sich nächtlicherweile aus dem 
Kollegium schleichen und schließlich bei Wasser und Brot eingesperrt 
werden müssen^), liegt auf der Hand. Am zufriedensten war die 
Landschaft mit Jeremias Hombeiger, dem auf Befehl der Verord- 
neten die Verpflichtung auferlegt war, in der Landschaftsschule zu 
Graz die hl. Schrift auszulegen und darin eine Stunde täglich zu 
lesen.^) Es gewinnt aus den folgenden Akten doch den Anschein, 
als habe man bisher die Mängel im Schulwesen etwas zu stark auf- 
getragen, denn schon am 11. März 1578 dankt die Landschaft dem 
Pastor für seinen Eifer um die Stiftsschule und vergißt nicht an- 
zumerken, daß sie „Gottlob in ziemlichem Aufnehmen stehe'\ Am 
14. Juni erstatten dann auch die Subinspektoren imd der Rektor 
der Landschaftsschule an die vom Land ernannten Oberinspektoren 
einen von ihnen am 8. Jimi abverlangten Bericht, der die Sachlage 



1) St. LA.S.Eonz. von Ammans Hand. Erwähnt wird in dem Schreiben 
der Magister Johann Plieninger, der sonst in den Schulakten nicht erwähnt wird. 

') Schreiben vom 28. Dez. 1576; s. n. unter den Korrespondenzen. 

») St. LA. Lp. 1576 fol. 106. *) St. LA. Vp. 1577. 

*) Am 23. Febr. 1578 bittet er, ihm über diese Verpflichtung ein Bestallungs- 
dekret zu geben. 



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Die Stiftsschule in Graz bis zum Beginn der Gegenreformation. ßQ 

nicht so ungünstig darstellt, übrigens bemerkt: Bei dieser noch zarten, 
oft eingestellten Schule könne man noch nicht eine solche Vollendung 
haben, wie bei einer die schon lange besteht, imd auch da gebe es 
Übelstande genug. Man kann ja auch nicht verlangen, daß alle Eoiaben 
gleich 'proficieren', haben doch nicht alle das gleiche Ingenium, 
manche werden zudem von den eigenen Eltern lange daheim gehalten; 
auch die häufig vorkommenden Sterbelaufe müssen in Rechnung ge- 
zogen werden. Schließlich sei auch ein besserer Lehrer gewonnen, der 
morgens und abends gute AuMcht auf die Jugend ausübe. Notwendig 
sei, daß die Schulgesetze auch ins Deutsche übersetzt und zugleich mit 
dem lateinischen Text gedruckt werden. Der neue Lehrer war Martin 
Sturm. Neu eingetreten waren zuletzt Johann Macowitz, Gastel, 
Georg Hauptmann, Georg Beitenspieß, Kaspar Heidenreich, Gregor 
Heß imd Wol^ang Finkeltauß, der unter den G^enannten der Tüch- 
tigste war. Schon gibt es mehr&ch Beibungen mit den Jesuiten. 
Werden dann Erlagen vor die Regierung gebracht, so gelingt es den 
Verordneten nur selten, zu ihrem Recht zu gelangen. Von einer 
Toleranz ist hierzulande noch lange keine Rede. Wie geschieden 
die Eonfessionen jener Zeit waren, entninmit man der Tatsache, daß 
es die Landschaft dem Drucker Zacharias Bartsch verübelte, daß er 
die Schulordnung der Jesuiten zum Abdruck brachte.^) Das außer- 
ordentliche Literesse an dem Aufnehmen der Schule bekunden die 
Landesverordneten. Sie sind unermüdlich hinter den Subinspektoren 
her, nachzuforschen, „ob der geordnete Schulrektor auch taglich alle 
Klassen besuche, ob er etwa unversehens in dner Klasse erscheine 
und dort examiniere, welcherart die Fortschritte seien, wie die Vor- 
lesimgen gehalten werden'); sie sorgen für bauliche Besserungen, denn 
der alte Stock „in der Stift'' sei baufällig; sie sind um die Gewin- 
nimg neuer Lehrkräfte besorgt, denn es kommt wohl vor, daß eine 
und die andere nach auswärts in ein Adelshaus „geliehen'' oder aus 
dem Schul- zum Kirchendienst nach außen berufen wird. Da ist 
man froh, wenn man statt de» nach Schladming abberufenen Maco- 
witz den Steirer Lorenz Gollinus erhalten kann.^) Eine gerühmte 



1) S. die St LA. Vp. des Jahres 1578 (Dez. 31). Man liest dort: „Wegen 
der Jesniter Schulordnong, so er Partsch gedruckt* Daß es sich auch noch 
um andere Dinge handelt, s. bei Peinlich, Buchdruck S. 145—9. 

«) Graz 1579 Febr. 6. St LA. S. Konz. 

*) Mit weniger als mit 900 fl. wird er nicht zu gewinnen sein. Die Sub- 
inspektoren an die Verordneten Graz 1579 Mai 11. St. LA. S. Orig. Darin die 
Mitteilung, daß Sturms Stelle durch Hauptmann besetzt sei. Die Verordneten 
geben hier auch flQr die Stelle Hauptmanns statt 130 fl. 200 fl. 



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70 ^^ protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Lehrkraft wai in jenen Tagen Hieionymus Peristerius. Er bot im 
Sommer 1579 der Landschaft seine Dienste an. Aber er stand im 
Verdacht, Flacianer zu sein, wird auch eine Zeitlang Flacius' An- 
sichten von der Erbsünde geteilt haben; schließlich konnte er den 
Inspektoren mitteilen, „daß er sich mit der Kirche zu Regensburg 
und mit der E^irche imd Schule zu Tübingen deswegen versühnt habe'S 
worauf die Tübinger ihm eine Empfehlung an das Grazer Kirchen- 
und Schulministerium gaben. Hier zögerte man, ihn aufzunehmen; 
die Subinspektoren meinten allerdings, er könnte vom Pastor und 
andern geprüft werden, ob seine Besserung wegen der Lehre von 
der Erbsünde sicheren Grund habe.^) In einer großen Versammlung 
des ganzen Kirchenrats, der aus 18 Mitgliedern des Herren- und 
Bitterstands und den SchuUnspektoren bestand, wurde die Frage 
seiner Berufung behandelt und beschlossen, ihn vorlaufig weder zur 
Schule noch zur Kirche zu nehmen, sondern seiner mit einer Verehrung 
zu gedenken. Jetzt war auch die Zeit abgelaufen, für die sich Philipp 
Marbach als Rektor der Landschaft verpflichtet hatte; sie hätte ihn 
gern länger behalten, aber ihn zog es heimwärts, und so wandten 
sich denn die Verordneten an seinen Vater, den Straßburger Super- 
intendenten Dr. Johann Marbach mit der Bitte, das Beste zu tun, 
damit die hiesige Schule einen tüchtigen Rektor erhalte.') Das war 
nicht so leicht. Es fehlte im Augenblick auch dort an tauglichen 
und gelehrten Leuten. Nun wollte man es mit Wolfgang Finkeltauß 
versuchen'), der bisher das Prorektorat versehen hatte. Finkeltauß 
hatte in Tübingen studiert und war dort Präzeptor der Söhne 
Matthäus' von Trautmannsdorf und Wilhelms von Gleispach gewesen, 
die er hierauf nach Italien begleitete. Zuvor hatte er der steirischen 
Landschaft die „Threnos Jeremiae in griechischer Sprache^' dediziert, 
wofür ihm ein Ehrengeschenk überreicht wurde nebst 10 Talern, die 
ihm als Reisegeld für einen Besuch des Steirerlandes dienen sollten. 
Er kehrte nun in der Tat in Graz ein und erhielt hier 1577 die 
Professur für Institutionen und griechische Sprache; im Herbst des 
Jahres 1579 „ließ er sich mit Eidespfiicht bei der Schranne ein". 
Ihm suchten die Subinspektoren nunmehr das Rektorat zu verschaffen, 
sie wiesen zwar in einer Zuschrift an die Verordneten darauf hin, daß 
er jetzt bei der Schranne, an die er übrigens „unwillig" gegangen, 
tätig sei, doch könnte er dort losgelöst und ganz an die Schule ge- 

^) Die Subinspektoren an die Verordneten: Graz 1579 Juli 2 StLA.S. 
*) Zwei Schreiben der Verordneten an Johann Marbach vom 18. März und 
1. Sept. 1579 Konzepte von Ammans Hand St. LA. S. 
*) S. über ihn Pscholka S. 18—22. 



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Die Stiftsschule in Graz bis zum Beginn der Gegenreformation. 71 

zogen weiden, in dei ei noch mit sechs Stunden in der Woche tatig 
sei. Da man abei in Er&hrong brachte, daß seine Gesundheit keine 
feste sei, fand seine Kandidatur Widersprach, trotzdem sie von Wil- 
hehn von Gleispach aufis wärmste empfohlen worden war.^) „Wollt' 
man", schreibt dieser, „alle jene die mit Schwachheit beladen sind, 
verwerfen, ich trüge Fürsorge, man würde Niemanden finden. Wie 
stark einer auch immer sdn mag, er hat keinen Bürgen, daß ihn 
nicht Gott im Augenblick heimsucht und ins Bett wirft.'* Gleispach 
fürchtet, es könnte dem verdienten Mann bei jenen Universitäten, 
an denen man ihn kennt, zum Schaden gereichen, wenn er hier tiber- 
gangen würde. Das geschah nun zum Schmerz des Professors und 
Eonrektors, der sich in einer längeren Protestationsschrift darüber 
vernehmen ließ: Wohl sei er seines Zeichens Jurist und nicht Theo- 
loge, aber gelehrte Theologen Deutschlands, wie Camerarius, Crusius, 
Neander, Wolf u. a. geben ihm das Zeugnis, daß er in Theologids 
erfolgreiche Studien gemacht habe.') Die Inspektoren, die sich für 
ihn warm eingesetzt hatten, erreichten nichts. Es gab andere Motive 
als jene, von denen man sprach, als man die Stelle an einen andern 
vergab. Man wollte in den Wettstreit mit der neuen Jesuitenschule 
in Graz, die wie anfänglich alle Jesuitenschulen große Erfolge auf- 
wies, eintreten und hielt sich xmi so mehr für verpflichtet, in dieser 
Hinsicht das Möglichste zu tun, als Erzherzog Karl das Jahr zuvor 
in besonders feierlicher Weise in der berühmten Pazifikation von 
Brück den Ständen das Versprechen gegeben hatte, er werde wie 
ihre Eärche so auch ihre eigenen Schulen in Graz,^ Laibach, Elagenfurt 
und Judenburg unbehelligt lassen.') 

Indem sich nun nach Marbachs Abgang die Verordneten der 
Steiermark an die Universität Tübingen mit der Bitte wandten, ihnen 
eine gelehrte und taugliche Person zu bezeichnen, die durch ein nüch- 
ternes, eingezogenes Leben ein gutes Beispiel gebe und „sich mit 
emsigem Fleiß, mit Treue und unverdrossen, dem Schulwesen 
widme", bezeichnete die Universität als eine solche Person den Kan- 
didaten der Theologie Easpar Kratzer.^) Einen andern wisse man 
im Augenblick nicht zu nennen. Dieser aber empfehle sich zu dem 

Schreiben vom 25. Jan. 1580. StLA.Orig. 

*) Undatiertes Schreiben St. LA. *) Beligionspazifikation S. 90. 

*) Die ganze Literatur zur Kratzersache ist vermerkt in Akten Fontes 50, 
S. 60, K. 37. Erläuterungen hierzu in Loserth, Reformation S. 812 ff. und 
Loser th, Beziehungen S. 58 — 61. Von filteren Schriften ist außer J. E. Einder- 
mann, Beitr&ge zur Vaterlandskunde f. Linerösterreichs Einwohner. 2 Bde. 
Gr&tz 1790. 2, S. 279 noch auf Leitner S. 104/5 zu verweisen. 



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72 l^e protestantischen Schnlen der Steiermark im 16. Jh« 

Amt vornehmlich deswegen, weil er unter den Jesuiten erzogen» mit 
ihrer Lehrmethode vollkommen vertraut sei. In der Tat hatte der 
hohe Ruf von der Yortrefflichkeit der Jesuitenschulen ihn bewogen, 
im J. 1569 die philosophischen Vorträge der Jesuiten zu besuchen« 
Das Jahr darauf wurde er selbst schon Lehrer an der Jesuitenschule 
in Prag und kam von dort nach Wien, wo er am 22. Febr. 1578 
die Weihe eines Diakons empfing. Aber schon hatten sich schwere 
Zweifel seiner Seele bemächtigt, er verließ heimUcherweise das Ordens- 
haus und kam nach Tübingen, wo er in öffentlichen Disputationen 
die Grundsätze der Gegenreformation bekämpfte und den Kuhm eines 
gewaltigen Di^putators gewann. Indem nun aber die Universität 
darauf hinwies, daß Kratzer seine Schulung bei den Jesuiten genossen 
habe, „die ihre Schüler wohl abrichten", berührte sie einen heiklen 
Punkt und betonte selbst, daß die Regierung an seiner Person als 
der „eines ausgelaufenen Jesuiten^' Anstoß nehmen würde. In der 
Tat konnte nicht erwartet werden, daß er etwa in Graz festen Boden 
gewinnen würde. Aber das Schul- und Eärchenministerium teilte 
diese Bedenken nicht ganz. Denn Kratzer sollte nur in der Schule 
Verwendung finden, auch nicht als Rektor, sondern als Prorektor. 
Vergebens war es, daß im Landtag gemäßigte und erfahrene Männer 
wie Matthes Amman auf das Bedenldiche dieser Berufung hinwiesen: 
bei Kratzer müsse man wissen, daß er gefänglich eingezogen gewesen 
und daß auch Dr. Adam Venediger das Gefährliche der Sache be- 
tonte^), daß sich endlich auch Hofmann von Grünbüchel dagegen 
aussprach. Peristerius erhielt nun das Rektorat, Kratzer wurde I^ 
rektor, Finkeltauß behielt seine Professur, und an Stelle des Collinus 
wurde Christoph Stanmder berufen. 

Nachdem Kratzer von seiner Wahl verständigt war, betrieb er 
die Zurüstungen zu seiner Übersiedlung; kaum hatte er aber die 
Grenzen der Steiermark überschritten, als auch schon seine Verfolgung 
begann. Die Verordneten waren vertraulich darauf aufmerksam ge- 
macht worden, daß der Erzherzog nicht gesonnen sei, diesen „ent- 
laufenen Stipendiaten^' im Lande zu dulden, und hätten gut daran 
getan, der Meinung des Landeshauptmanns zu folgen, Kratzer außer 
Landes zu lassen. Als er in Graz erschienen, „ist das Feuer erst 
recht angegangen". Der Erzherzog verlangte den sofortigen Abzug 
des Schulmeisters, und alle Versuche, ihn zu erweichen, waren um- 

>) St. LA. Lp. 1580 Jan. 21. Die Berufung des Peristerius zum Rektorat 
ist übrigens schon vom 2. Jan. 1580 (wohl zurück) datiert. St. LA. S. Konz. 
1585 wird Peristerius zur Witwe Judith Ruber nach Gravenwörth in Österreich 
als Prediger berufen. 



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Die Stiftsschale in Graz bis zum Beginn der Gegenreformation. 73 

sonst« Schließlich leichte Ejratzer selbst seine Entlassimg ein. Er 
erhielt nebst Empfehlungsschreiben an die Univeisität^i Wittenberg 
und Leipzig, dann an Jakob Andrea und Polykarp Leyser, ein reich- 
lich bemessenes Beisegeld, auch wurde sein Unterhalt für die nächsten 
Jahre sichergestellt. Der Religionspazifikation ungeachtet hatte die 
Landschaft auf die Stimmung bei Hof einigermaßen Rücksicht nehmen 
müssen. Schon der von der Universität Tübingen angeworfene Zweifel 
mußte sie auf die schwere 6e&hr aufmerksam machen, die in Kratzers 
Berufung lag; sie hatte mehr auf den Geist aller vorhergegangenen 
Verhandlungen als auf den starren Buchstaben der aus Urnen hervor- 
gegangenen Pazifikation achten müssen. So endete die Sache mit 
dnem vollen Triumph der Jesuiten. 



5. Die Stiftsschide 
und die Errichtung der Grazer Universität. 

Die Ausweisung Ejratzers machte in den Kreisen der Stände das 
unliebsamste Au&ehen. Sie verfehlten nicht, sie in den Beschwerden, 
die sie im Winterlandtag 1580/1 an den Landesfürsten einreichten, 
an die Spitze zu stellen und zu bemerken, wenn man Ejratzer berufen 
habe, sei dies nicht, wie man es jetzt auslegen wolle, geschehen, um 
die Gegner zu ärgern, sondern auf die Empfehlung der Universität 
Tübingen hin und im Hinblick auf „den ehrbaren und aufrechten 
Lebenswandel Kratzers".*) Diese Stände wußten es nicht, daß die 
Grundzüge zur Durchführung der Gegenreformation in ganz Inner- 
österreich schon in den Münchener Oktoberkonferenzen von 1579 
festgelegt worden waren.^) Jetzt wird als erster Grundsatz betont, 
daß die bisherigen Zugeständnisse, die den Angehörigen der Augs- 
burgischen Konfession gemacht worden seien, nur den Herren und 
Landleuten, d.h. den Mitgliedern des Herren- und Ritterstandes gelten. 
Das bedeuten die Worte: „für die Ihrigen". Früher hatte man mit 
diesem Ausdruck die Untertanen der beiden Stände gemeint und so 
mindestens die zahlreichen Bauernschaften an den kirchlichen Frei- 
heiten Anteil nehmen lassen. Jetzt werden sie und ebenso auch die 
Bewohner der Städte und Märkte von diesen Vergünstigungen aus- 

») Akten Fontes 50, S. 71. «) Gedrückt Akten Fontes 50, S. 31-40. 



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74 I^ie protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

geschlossen. In den Städten und Märkten behält sich der Landesfüist 
in allen kirchlichen Sachen — und mit diesen sind die Schulen unlösbar 
verknüpft — die Disposition vor. Die Folge davon wird sein, daß in 
keiner StadtundkeinemMarkt ein evangelischer Pfarrei oder Schulmeister 
mehr geduldet werden wird. Es beginnt nun das gewaltige Ringen 
zwischen der von den Jesuiten geleiteten Kegierungund den Ständen, die 
mit Ausnahme der paar geistlichen Stimmen insgesamt den Protestanten 
angehören. Es war zwar bei den Münchener Beratungen der Grund- 
satz festgestellt worden, daß die bisher an die Protestanten gemachten 
Zugeständnisse ohne Lärm und stückweise zurückgenommen werden 
sollten, aber schon holte die Regierung im Dezemberlandtag 1580 zu 
dem entscheidenden Schlage aus und erließ am 10. Dez. das Dekret^), 
daß in allen landesfürstlichen Städten und Märkten ausschließlich die 
katholische Religion ausgeübt werden dürfe. Herren und Ritter dürfen 
in Graz für sich und die Ihrigen zwei Prädikanten halten, die auf 
dem Landhaus predigen. Auf ihren Schlössern haben sie, doch nur 
für sich und die Ihrigen, das Bekenntnis frei. Was den Katholiken 
entzogen wurde, muß binnen drei Monaten erstattet sein. Damit 
hätten die Städte nicht nur ihre Stiftskirche, sondern auch die Stifts- 
schule verloren und alle die großen Opfer, die sie bisher schon ge- 
bracht, eingebüßt. Aber die Ejräfte der Regierung waren noch nicht 
stark genug. Nach einem äußerst hartnäckigen Ringen mit den prote- 
stantischen Ständen') mußte Erzherzog E^rl die eben getroffene Ver- 
fügung wieder zurückziehen.*) Um so erbitterter wurde seine Stim- 

») Akten Fontes 50, S. 78—83. 

*) Mit bitteren Worten weisen sie in ihrem Anbringen vom 21. Dez. 
(Akten Fontes 50, S. 120) darauf hin, daß ihre Schulen nicht etwas durchaus 
Neues und Gesetzwidriges seien: .Und wird kein mensch auf erden änderst 
sagen künnen, dann daB wir und unser voreitern guet über 40jar unsere 
aigene schneien alhie öffentlich gehalten, darzue menigUch edl und 
unedl ire kinder on alle einstellung frej hineingehen lassen, darbey jederzeit 
eine guete anzal schuelpersonen und mit mereren uncosten als anjetzo unter- 
halten *' Trotz des erflossenen Dekrets: ,helt man*, wie ein Landmann 

nach Elagenfurt schreibt (S. 151), „in Graz die teglichen predigten und reli- 
gions- auch schuelexercitium gottlob bis dato öffentlich ..." Am 7. und am 
13. Jan. 1581 weisen die Stände abermals auf das Recht hin , ihre von ihnen 
erbaute Kirche und Schule zu benützen. Wenn jemand, sagen sie in der 
zweiten Eingabe, etwas gegen ihre Kirche und Schule unternehmen würde 
oder etwa unter welchem Schein und Titel immer die Abschaffung ihrer Pre- 
diger und Schulpersonen veranlassen würde, so konnten sie das im Hin- 
blick auf die Zusagen und Beteuenmgen des Landesfürsten nicht zugeben noch 
gestatten. 

*) Einstellung des Dekrets vom 10. Dez. 1580. Graz 1581 Jan. 26. Akten 
Fontes 50, S. 209 u. S. 217. 



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Die 8tift68chule und die Errichtung der Grazer Universität. 75 

mung. Man gab ee vorläufig auf, den Herren und Landleuten die 
Eärche und Schule in Qraz und Judenburg zu nehmen, doch sollten 
fortan nur Herren und Bitter und ihre Kinder das Becht haben, sie 
za besuchen. Kein Bürger darf sich dessen von jetzt an unterfangen. 
Damit b^innt die schwere Verfolgung der protestantischen Büi^er- 
flchaften in Steiermark, die zunächst bis zum Tode Erzherzog Karls II. 
^1590) angehalten und die beklagenswertesten Erscheinungen zutage 
gefördert hat, da sich die Städte des Landes zur Glegenwehr setzten. 
Hatten die Stadtväter in einem Augenblick des Kleinmuts die Zusage 
gegeben, „die Stift'* zu meiden, so nahmen sie diese doch bald wieder 
zurück. Dann wird die Beformation des Kammer- und Kanzlei- 
personals durchgeführt, und schon ist ein Teil der Bürger — es sind 
die reicheren — in die Lage versetzt, aus dem Land zu ziehen. Alle 
Interzessionen deutscher Beichsstände und anderer Körperschaften 
haben keinen Erfolg. In die Ämter sowohl bei Hof als bei der Begie- 
rong wird kein Protestant angenommen, trotzdem nahezu der ganze 
Adel protestantisch ist. Der Hauptstadt wird ein eigener Anwalt 
gesetzt und sodann eine Maßregel nach der andern getroffen, um 
das katholische Element unter den Bürgerschaften zu heben. Das 
konnte am ehesten auf dem Grebiet der Schule geschehen. Die bis* 
herigen. Mittel, dem protestantischen Schulwesen im Lande beizu- 
kommen, hatten versagt. Noch hielt in der Hauptstadt alles an der 
evangelischen Schule. Wer deren Akten für jene gefahrvollen Jahre 
durchblättert, merkt kaum den Ernst der Lage. Man tadelt und ent- 
laßt Magister, die zu jung sind wie Eberhard Kieß, oder mit deren Hal- 
tung man unzufrieden ist wie mit Gollinus und Gregor Hauptmann, 
und wie in den besten Jahren werden Lehrkräfte angeworben: wie 
Johannes Moons von Lüttich oder Heinrich Osius.^) Damit, schreibt 
man am 1. Dez. 1580, „wären alle Platz' in der Schule wieder be- 
setzt'". Und damit die bestehende Schulordnung genau eingehalten 
wird, bestellt man Christoph Praunfalk, „so ein Landmann'', zum 
Inspektor in Schul- und Kirchensachen und weist ihm „eine stete 
Wohnung in der Stift an". Da er zugleich Mitglied des Landesver- 
ordnetenkoUegimns ist, wird er von der Teilnahme an dessen Sitzungen 
entbunden, wenn er in Kirchen- oder Schulsachen beschäftigt ist. 
Seine besondere Angabe ist es, darauf zu sehen, daß Edrchen- und 
Schulpersonen ihren in den Bestallungsdekreten festgelegten Pflichten 
nachkommen. Als Jahresbesoldung werden ihm 400 Gulden ange- 

^) Der früher in den Unterklassen beschftftigt war. Für diese werden Georg 
Reitenspiefi, dann Johann Becker und Michael Bernhard, alle drei vom 1. Dez. 
1580 an, bestimmt. St. LA. S. 



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76 ^ic protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

wiesen.^) Als der Pastor Jeremias Hornberger wegen einer am 5. Juni 
1580 gehaltenen Predigt gegen die Jesuiten gemaßregelt und von 
der Kanzel entfernt wurde, trug man Sorge, ihn wenigstens für die 
Schule zu erhalten, und fertigte ihm am 10. März 1581 eine neue 
Instruktion aus; danach hat er „neben den Oberinspektoren auf das 
Schulwesen Achtung zu geben, die theologische Lektion zu continu- 
ieren, dem jeweiUgen Hauptexamen in den einzelnen Klassen bä* 
zuwohnen und die Prüfung jener Kandidaten, die zum Ministerium 
ordiniert werden, abzuhalten'^*) An demselben Tage tat man den 
ersten Schritt, um für die kranken Studierenden ein eigenes Losament 
zu errichten; auch wurde beschlossen, einen neuen Stock ),in der 
Stift'' zu bauen, um die Kinder jener Herren und LancUeute unter- 
zubringen, die hiezu in der Stadt keine Gelegenheit haben, und die 
Errichtung eines Granges aus der Schule in die Kirche in Angriff 
genommen.') Gleichwohl blieb die Schule nicht ganz unbehelligt. 
Da die Verordneten sorgsam darüber wachten, daß nichts in den 
Druck gelegt würde, wozu sie nicht selbst ihre EinwilUgung gegeben 
hätten, und selbst Dr. Homberger mit Mühe erreichen konnte, daß 
einige „scholasticaUa'' aus seiner Feder gedruckt werden, wurden 
schUeßlich Etagen laut, daß man mit dem Mund nicht bekennen 
dürfe, was man im Herzen glaube, und es das Ansehen gewinne „daß 
man sich durch ein rauschendes Blatt schrecken lasse''. Trotzdem 
blieb man bei der vorsichtigen Haltung. „Können", schreiben die 
Verordneten, „da wir des Lateinischen nicht mächtig sind, auch nicht 



») St. LA. Lr. foL 90/L Graz 1581 Febr. 10. Instruktion vom 16. Febr. 

') Konz. St LA. Lr. ebenda. 

*) Beztlglicb des Ganges beißt es: „Erstlich ist es bisbero on gro^ 
gefärlicbkeit nit abgangen, das die ganz schnei, darunter merer theil gar 
kleine knaben sein, aus der schuel in die kircben durch den hof zwischen 
rossen und wegen auch gedreng des Tolks geen müßen. Das es nun on schaden 
beschehen, hat man gott sonderlich zu danken, sonsten nit wol möglich, wen 
noch dreimal so vil preceptores und paedagogi wären, das nit einsten ein 
groß unglick ervolge, welches aber mit einem gang aus der schuel in die 
kircben one grosse Unkosten verhüet kan werden. Fürs ander so wifien £. Gn., 
das die ganz schuel auf der porkirchen iro sonsten deputirt enge halben nit 
steen noch sitzen kan und derwegen ein guete anzal herunten in vergatterten 
ort sich behelfen müßen. Solte nun guete Ordnung und vleissig aufsieht durchaus 
gehalten werden, war nit aliein wolst&ndig sondern auch notwendig, das die 
ganz schuel auch in der kircben peisamen stttende, welches dan auch mit 
geringen kosten zu helfen, wen die porkirchen dem ort gleich, da die music 
steet, durch hinauf erweitert wurd. Das prächte in der kircben kein übelstandt^ 
sondern wäre zierlicher, zu dem es notwendig nit wol umbgangen kan werden. *^ 
(StLA.S.Orig.) 



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Die StiftBScbule und die Errichtung der Grazer Universität. 77 

wissen, was in Hombergers Thesen enthalten sei. Einfache Schul- 
übungen werden im Munde der Gegner zu förmlichen Beligions* 
disputationen aui^bauscht.'' In dieser Beziehung ist das Dekret 
von Interesse, das die Regierung an die Behörden am 18. Dez. 1581 
erließ: der Erzherzog habe in Erfahrung gebracht, daß man Vor- 
habens sein soll, in der Stiftsschule über etliche Beligionsartikel eine 
öfientliche Disputation abzuhalten. Das könne und wolle er nicht 
gestatten. Die Verordneten waren in der Lage, darauf hinzuweisen, 
daß niemand daran gedacht habe, eine Disputation abzuhalten. Unter 
der Jugend werden hie und da Privatexercitia gehalten; hiezu werde 
Niemand besonders geladen, viel weniger noch werden sie, wie dies un- 
ruhige Personen vorbringen, mit öffentlicher Solennitat voi^enonmien.^) 
Das waren die einzigen Sorgen nicht, welche der Landschaft in 
ihrem Schulwesen erwuchsen. Bald kam es zu einem heftigen Zwist 
zwischen dem Oberinspektor Praunfalk und dem Rektor, den jener 
ermahnte, seinen Pflichten in der Schule genauer nachzukommen, 
widrigenfalls er bei den Verordneten Anzeige erstatten müßte. Des 
Rektors Gemüt stehe mehr auf dem Kirchen- als auf dem Schul- 
wesen. Die Disziplin liege darnieder. Bei einem Exzeß, der im 
Herbste vorgekonmien, habe der Rektor sich nicht gezeigt; in den 
Hör- und Schlafsalen werde gezecht.') Die Inspektoren waren von 
dem Vorwurf, daß bei der Ejrche und Schule „alles unordentlich zu 
Händen gehe'S schmerzlich berührt. Gewiß gebe es ünzukönmilich- 
keiten und seien die Menschen nicht engelrein. Wenn man aber den 
jetagen Stand der Dinge ins Auge &sse, ersehe man, daß im ganzen 
recht und fleißig gelehrt werde und man den Schulgesetzen, die in 
einzelnen Punkten noch verbesserungsfähig seien, nachkomme. Durch 
das selbständige Eingreifen Praunfalks werde mehr geschadet als 
genützt. Stipendiaten sollen nur imter festgesetzten Bedingungen 
und nach Einholung des Gutachtens der Inspektoren aufgenommen 
werden. Sie haben ihren besonderen Tisch, werden in die Matrikel 
geschrieben und unterstehen dem Rektor. Das werde jetzt alles nicht 
beachtet. Ohne den Rektor und Pastor zu Rate zu ziehen, werden 
Leute aufgenonmien und an den obersten Tisch gesetzt; sie gehen 
spazieren, wann sie wollen, laufen ab und zu, in ihrem Dormitorio 
geht es unordentlich zu, und bei der Ökonomie gibt es keine 
Aufmcht.') 

») Orig.St.LA.S. 

') St. LA. 8. 0. D. Das Datum ergibt sich aus der Antwort der Inspektoren. 
*) 1582 AprU 25. Orig. St. LA. S. unterzeichnet von Hornberger, Amman, 
Venediger, Gabelkofer, Finkeltauß, Funk and Peristerios. 



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78 ^ie protestantbcheu Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Die Verordneten fanden, daß der zwischen den Inspektoren nnd 
Praunfalk entstandene Streit nicht so wesentlich sei, daß es das Ejrchen- 
und Schulwesen entgelten müßte. Die eingerissenen Mängel in den 
Schulsachen mögen in einer gemeinsamen Beratung erwogen werden.^) 

Es gewann damals den Anschein, daß man Nikodemus Frischlin, 
der seine Beziehungen zur steiermärkischen Landschaft offenhielt und 
sich eben noch in einem scharfen Schreiben an sie gegen „ehrendiebische 
Schmähungen'' gewehrt hatte, die seitens eines Tübinger Professors 
nach Graz gesendet worden waren ^), für die Leitung der Grazer Schule 
gewinnen könnte. Vor allem war es Matthes Anmian, der auf seine 
Berufung drang. Habe man ihn 1577 nicht erlangen können: jetzt 
lägen die Dinge besser, weil er seines Dienstes in Württemberg ent- 
hoben sei. Wenn er sich nun auch bei den Krainem eingelassen, könne 
er in Laibach doch resignieren. Man war im Verordnetenkollegium 
geteilter Meinung: die einen dachten ihm das Rektorat zu und wollten 
Peristerius im Predigtamt beschäftigen, die andern wünschten ihn als 
Professor. Der Beschluß ging dahin, die Sache so in Angriff zu nehmen, 
daß man die Krainer Herren nicht beleidige. •) Die Hoffnung, den ge- 
feierten Lehrer zu gewinnen, blieb auch diesmal — man kennt die 
Motive nicht — unerfüllt. Frischlin zog an die evangelische Schule 
nach Laibach, für die er eine Schulordnung ausarbeitete.^) Übrigens 
kam er — wie Praunfalk in Graz — auch mit seinen Schulinspektoren 
im J. 1584 in Streit, da er ohne ihre Zensur Bücher in Venedig hatte 
drucken lassen, was den Bestimmungen der Brucker Pazifikation wider- 
sprach.^) Hoffte Frischlin jetzt eine Berufung nach Graz zu erhalten,, 
so hatte er sich getäuscht; hier hatte die Stimmung wohl der Zensur- 
sache wegen vöUig imigeschlagen. Peristerius blieb Kektor. Finkeltauß 
trat ganz zur Schranne über, und da die mathematischen Vorlesungen 
wenig besucht wurden*), wurden dem Professor der Mathematik Greorg 
Stadius außer der Geschichte auch die Vorlesungen aus den Institutionen 
übergeben.^) Als Mathematicus hatte er der Landschaft „die Calendaria 
und Prognostica*' zu stellen, wofür er besonders honoriert wurde. An 
die Stelle des mit Tod abgegangenen Johannes Moontius wurde Georg 
Lang und an dessen Stelle Johannes Soldanus bestellt.®) Einen schweren 

') 1582 Mai 9. Konz. St. LA.S. *) Seuff ert S. 262/8. 

») St.LA.Vp. 

*) J. Wallner, Nicodemos Frischlins Entwarf einer Laibacher Schul- 
ordnung aus dem J. 1582. Progr. des Obergymn. zu Laibach 1888. 35 S. 
>) Loserth, Reformation S. 588-9. 

*) ,Da nur wenig Herren- und Landleutkinder sich ad mathesim begeben.* 
Über Stadius s. Pscholka S. 22/5. 
•) Graz 1584 Sept. 10. Eonz.St.LA. 



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Die SÜftflscbule and die Errichtang der Grazer üniversit&t. 79 

Schlag erlitt das Schulwesen durch die Ausweisung Hombergers. Wie 
viel das Schul- und Earchenministerium an dem Mann verlor, ent- 
nimmt man den Worten Ammans, der eher sein Leben zu schließen 
wünscht als die Veränderung zu sehen, die nun im Kirchen- und Schul- 
wesen eintreten werde. Und wie Homberger seinerseits an diesem Lande 
hing, beweisen seine Briefe. „Ich kann nicht glauben'^ schreibt er am 
12. Febr. 1586 an die Verordneten, „daß jemals eine Mutter sich mehr 
nach ihren kleinen Kindern gesehnt habe, als ich mich Tag und Nacht 
nach meiner Kirche und Schule sehne." Das war die Zeit, in der das 
evangelische Schulwesen im Lande auch noch von anderer Seite her 
einen harten Stoß erleiden sollte. Da sich nicht bloß die Bürgerschaft 
von Graz, sondern auch die der meisten übrigen Städte und der Märkte 
des Landes an die evangelischen Schulen hielten, gri£E man von nun 
an nicht bloß durch Verbote, sondern durch neue Schöpfungen an ihre 
Existenz. 

Jetzt wurde den Jesuiten^), die sich schon in den ersten Jahren 
ihrer Wirksamkeit in Graz großer Erfolge rühmen konnten, eine größere 
Aufgabe zugewiesen; es wurde 1585 eine Hochschule ins Leben gerufen 
und ihrer Leitung übergeben, deren streng katholischer, gegen alles 
ketzerische Wesen gerichteter Charakter schon im Stiftsbrief scharf be- 
tont wird. Diese Universität, heißt es dort, sei gegründet für das Wohl 
der durch die verschiedenartigen Lehrmeinungen und ketzerischen Irr- 
tümer so klägUch verderbten Untertanen, damit die angestammte, recht- 
gläubige und katholische Religion rein, unversehrt und unverderbt er- 
halten werde.^) Ein Jahr später bestätigte Papst Siztus V. die neue 
Stiftung, nachdem die Vorlesungen bereits am 11. Nov. 1585 begonnen 
hatten. Die Lehrgegenstände umfaßten Theologie, Philosophie und die 
freien Künste. Medizin und Jurisprudenz blieben ausgeschlossen, da 

>) Das Grazer Jesuitenkolleginm wurde (.ad ezürpandam haereses, qnae 
in provinciis illis iirepsernnt') am 12. Nov. 1573 errichtet. 

*) Die üniversit&t wird gestiftet : „ut religio avita, orthodoxa et catholica 
pma, integra et iDCormpta ubique retineretur . . . Nos düiü antiquins habentes 
quam ut fideles subditi nostri, qnomin animos .. . non tarn bonis moribus imbutos 
quam variis opinionum haeresumque erroribus iam tum misere deformatos non 
sine magno animi dolore conspiciebamus^in pristinumpietatislocumreligionisque 
catholicae splendorem restituerentur . . . .' Krön es, Graz S. 604— 5. Das ge- 
samte Aktenmaterial findet sich auszugsweise in Akten Fontes 50, N. 462—9. 
S. dazu Loser th, Reformation S. 478ff.; Erones, Graz S. 604—5. Sonstige 
Literatur in „Die Religion in Geschichte und Gegenwart". Handwörterbuch 
in gemeinverständl. Darstellung. Unter Mitw. v. H. Gunkel und 0. Scheel hrsg. 
von F. M. Schiele (und L. Zschamack). Bd. 2. Tübingen 1910, Sp. 1634; jetzt noch 
Duhr S. 164—9. Dort eine Abbildung der Universität nach P. Joh. Macher 
Graecium 1700. 



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80 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

es sich vomehmlich um kirchliche Zwecke handelte und eine Beein- 
trächtigung der übrigen in den habsburgischen Landern bestehenden 
Universitäten vermieden werden sollte. Die Neugrnndung wurde dem 
Jesuitengeneral unterstellt. Der Bektor des Kollegiums sollte zugleich 
Bektor der Universität sein. Ihren Satzungen dienten die von Dillingen 
als Grundlage. Die Universität wurde reich dotiert und zahlreiche 
Mandate zu ihrer Förderung erlassen, auf deren Würdigung hier nur 
insoweit eingegangen werden kann, als sie eine Einschränkung des pro- 
testantischen Schulwesens und dessen schließliche Vernichtung zum 
Ziele haben. War es der Stiftsschule schon bisher schwer geworden, 
den Wettstreit mit der Jesuitenschule zu bestehen, so wurde ihr das 
geradezu unmöglich, seitdem das Zuströmen von Schülern aus den 
Ejreisen der Bürgerschaft gehemmt wurde und allmählich aufhörte. 

Wie nämlich die Gegenreformation in Innerösterreich bei den 
Städten und Märkten beginnt, in denen die Disposition in allen kirch- 
Hchen Angelegenheiten dem Landesfürsten vorenthalten bheb, so wurde 
nun auch bei der Wiederherstellung des katholischen Schulwesens bezw. 
der Vernichtung der evangelischen Schule daselbst der Anfang gemacht. 
Am zweiten Jahrestag der Stiftung der Grazer Universität erschien 
das Dekret Erzherzog Karls, das bestimmt war, der protestantischen 
Schule in Steiermark ein Ende zu machen. Da der Erzherzog, hieß 
es hier, „zur Hegung und Pflanzung guter freier Künste bei der Jugend" 
in seinen Erblanden eine Universität au^erichtet, verbiete er, die Jagend 
an fremde lateinische Schulen oder Universitäten zu schicken. Wer 
seine Kinder auf fremden oder Winkelschulen habe, müsse sie binnen 
14 Tagen, und wenn sie außer Land sind, binnen drei Monaten abfordern 
imd dürfe sie an keine andere als an die Grazer Universität schicken. 
Nur dann, wenn die Universität gut besucht sei, werde die Sache nicht 
allein auf dem „guten Werk'^ beruhen, sondern auch reiche Früchte 
tragen.^) Das hieß der tüchtigen protestantischen Stiftsschule die 
Lebensadern unterbinden. Denn nicht eine bloße Adelsschule war 
und sollte sie sein, vielmehr hatte sie gleich vom Anfang auch die 
bürgerUchen Kreise an sich gezogen, mn aus ihnen heraus geeigneten 
Nachwuchs für Pfarrer und Lehrer zu erzielen. Winkelschulen — das 
sind eben die protestantischen Privatschulen, die es bis jetzt mehrfach 
in der Hauptstadt und einzeln fast in allen Städten und Markten des 
Landes gab. Das Dekret Erzherzog Karls wurde zunächst am 6. April 
1587 durch den Grazer Stadtmagistrat der ganzen versanmielten Ge- 
meinde im Rathaus verlesen.^) Drei Wochen später erschien ein Hof- 

') Akten Fontes 50 N. 469 S. 590/1. 

*) S. unten unter den Korrespondenzen: Beilagen V, 10« 



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Die Stiftsscbule und die Enichtong der Grazer UniversiÜlt. gl 

dekret, das alle Privat- und Winkelschulen, deren Vorsteher nicht katho* 
lisch sind, aufhebt. Nur solche Schulleiter werden geduldet, die von 
dem katholischen Stadtpfarrer examiniert und approbiert sind.^) Mit 
schwerem Tadel wird vermerkt, daß die Bürger nach wie vor ihre Söhne 
in die Stiftsscbule senden. Auch dieses Dekret scheint nicht gewirkt 
zu haben, denn schon am 9. Mai erschien ein Dekret des Stadtmagistrats 
an den Viertelmeister in der Schmiedgasse, worin ihm aufgetragen wird, 
von Haus zu Haus zu gehen, um Nachfrage zu halten, wieviel Kinder 
jeder Bürger habe, in welche Schule er sie sende oder was für einen 
Präzeptor er halte.^) Die Bürger, die sich über das Grebot des Landes« 
fürsten hinwegsetzen, werden mit harten Strafen belegt, und da ihnen 
imter einem auch der Besuch der evangelischen Stiftddrehe untersagt 
wird, geht die kirchliche Reaktion mit der in Schulsachen Hand in 
Hand. Da war ein Grazer Ratsbürger Wolf Grünbeck, „ein feiner, 
alter, ehrlicher Mann'^ der als Hochzeitsgast einer Predigt, aber nur 
außerhalb der Stiftskirche zugehört hatte. Dafür wurde er nun zweimal 
vor die Regierung zitiert und ihm zugleich erklärt: Er sei wegen Un- 
gehorsams mit Leib, Hab und Gut dem Landesherm heimgefallen und 
müsse sofort den Bestand seines Vermögens aufnehmen. Diese An- 
gelegenheit zog sich längere Zeit hinaus, schließUch wurde Grünbeck 
zur Zahlimg von 200 Talern Strafe verurteilt. Nun hatte er vier Söhne, 
die die Stiftsschule besuchten. Als die Verordnungen erschienen, in 
denen den Bürgersöhnen deren Besuch untersagt wurde, gab Grünbecks 
Gattin eine Bittschrift ein, in der sie erstens den freien Besuch der 
Kirche und für ihre Söhne den der Schule, zugleich aber auch die Er- 
setzung des Strafgelds verlangte. Da sie nun, wie es in der Bittschrift 
Grünbecks an die Landesverordneten heißt, in ihrem Schreiben „die 
Jesuiter zu hart angegriffen", wurde sie durch volle neun Tage im 
Rathaus in Haft gehalten, bis Grünbeck ein abermaliges Strafgeld von 
50 Gulden erlegte. Wenn man den hohen Wert des Geldes in jener Zeit 
erwägt, der mindestens das fünfzehnfache des heutigen ausmacht, so 
darf man es glauben, wenn Grünbeck in seiner Bitte an die Landes- 
verordneten um Litervention bei der Regierung sagt, er sei nunmehr 
ganz „erelendet".^) 

Da die Verordnung vom 1. Jan. 1587 allgemeine Geltung hatte, 
so ging es in den übrigen Städten und Märkten^) des Landes in gleicher 
Weise zu wie in Graz, nur sind wir über die Zustände in der letzteren 



*) Beüagen V,1L «) Ebenda V, 12. 

•) Akten Fontes 50, a 406. «} Orig. St LA. 8. Akte n Fontes 50, 

a628. 

•) Akten Fontes 50, S. 676. 
Homuneota Gennaniae Paedagogiea LV ß 



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82 I)io protesiantischeii Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

besser unterrichtet. In einer Bitte der Stadtgemeinde an die Verord- 
neten tun Hilfe in der jetzt schwebenden schweren Verfolgung^) wird 
besonders darüber geklagt, „daß die liebe Jugend, unsere eigenen und 
die Kinder anderer ehrliebender Personen.der von der Landschaft ein- 
gerichteten Schule so ganz beraubt sein müssen^' „und daß man solche 
Pflanzlein nicht allein nicht aufkommen lassen, sondern ganz ausrotten 
will'*. Die Verwendung der Landesverordneten für ihre bedrängten 
Glaubensgenossen blieb ganz erfolglos, und das Vorgehen der Jeduiten 
gegen die protestantische Schule in Graz ward immer hitziger. Am 
10. April 1500 überreichen die im Hof- und Landrecht versammelten 
Herren und Landleute von Steiermark abermals Beschwerden gegen 
die eingerissene Verfolgung, „inmaßen auch bei den Jesuiten kein Auf- 
hören sein will, unsere Kirchen- und Schuldiener in unserer Landschafts- 
schule zu molestieren".^) In der Tat ging das Ziel der Jesuiten schon 
jetzt auf die völlige Unterdrückung nicht bloß der Kirche, sondern 
auch der Schule in Graz. Hier hatten sich die Dinge seit den letzten 
zehn Jahren völlig verkehrt. Während früher bei Streitigkeiten in 
Kirchen- und Schulsachen die Angreifer auf protestantischer Seite zu 
finden waren, drängen sich die Jesuiten jetzt in die Ejrche und Schule 
der Protestanten, verhöhnen dort die Predigten der Pastoren und stören 
hier den Unterricht, indem sie laut und in Gegenwart aller Schüler 
den Lehren der protestantischen Professoren widersprechen. So visi- 
tieren am 22. Mai 1580 zwei Jesuiten die theologische Vorlesung, die 
der Pastor D. Zimmermann an jenen Sonn- und Feiertagen, an denen 
er nicht zu predigen hatte, von 6 — 7 Uhr in der Stiftsschule hielt. 
Hier hörten sie nicht bloß zu, sondern widersprachen vor allen Zuhörern, 
so daß der Pastor schließlich die Bitte stellt, ihn nicht weiter zu be- 
helligen: „Wir belästigen sie ja auch nicht in ihrem Kollegium." Der 
gleiche Vorgang wiederholt sich an beiden folgenden Tagen. Die Jesu- 
iten lassen sich bereits vernehmen, der Pastor habe kein Recht, Theo- 
logie vorzutragen, da dies Kollegium keine vom Papst approbierte, Aka- 
demie, sondern nur eine Privatschule oder, wie es oben heißt, eine 
Winkelschule sei. Alles in allem betrachtet, spitzten sich die Dinge schon 
im Jahre 1500 derart zu, daß die Katastrophe, die das protestantische 
Schulwesen acht Jahre später traf, schon jetzt erwartet werden mußte. 
Oder was soll es heißen, wenn sich die Jesuiten während des Unter- 
richts in die Hörsäle der Stiftsschule eindrängen, die Lehrer im Vortrag 
imterbrechen, Studenten und Schüler mutwillig behandeln und sich 

*) Das Bittschreiben stammt aus dem Mftrz 1589. Akten Fontes 50, S. 656» 
>) Akten Fontes 50, 8.669—70. & dazu Loser th, Reformation TL 2» 
Kap. 15, dem das Obige zum Teü entnommen ist. 



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Die Stiftsschule und die Errichtung der Grazer üniyersit&t. g3 

derart benehmen, als wären sie die Rektoren oder Prazeptoren der 
Stiftsschule ? So weit war es mit der Bedrängnis der protestantischen 
Kirche und Schule gekommen, daß man in Grazer Bürgerkreisen ganz 
offen „von einer andern Pariser Bluthochzeit'' sprach. Sie hätte gewiß 
dem protestantischen Wesen schon jetzt ein Ende gemacht. Da starb 
in den Julitagen 1590 Erzherzog Karl; eine vormundschafthche Regie- 
rung tritt ein, unter der der harte Druck etwas nachläßt. Allerdings 
zunächst nur in Graz und Judenburg. In den übrigen Städten geht die 
von Erzherzog Karl eingeschlagene Kirchenpolitik unbeirrt weiter. 



&. Die protestantische Landschaftsschnle 
in JudenbüTg. 

Da Judenburg ebenso wie Graz in die Brucker Pazifikation des 
Jahres 1578 einbezogen worden war, nimmt auch die Schule daselbst 
gleich jener in Graz unter allen übrigen Städten der Steiermark eine 
Sonderstellung ein. Indem der Landesfürst am 9. Febr. die feierliche 
Erklärung gab, daß er die Prädikanten und Schulen Augsburgischer 
Konfession zu Graz, Laibach, E^lagenfurt und Judenburg unangefochten 
lassen werde, schien das protestantische Scliulwesen auch in Judenburg 
dauernd gesichert zu sein. Über die Schule in Judenburg ist für die 
ältere Zeit nichts Sicheres überliefert. Es gab hier wie in den andern 
Städten eine sog. Pfarrschule. Zum Jahre 1587 erwähnen die Rats- 
protokoUe der Stadt, der Pfarrer sei gewillt, den Schulmeister seines 
Unfldßes wegen zu entlassen und den von St. Michael, der geschickt 
sei, an seine Stelle zu setzen.^) Man darf annehmen, daß mit der neuen 
Lehre auch die evangelische Schule in Judenburg einzog. Wenn wir 
erfahren» daß der einer alten Judenburger Bürgerfamilie angehörige 
Clemens Körbler am 1. Jan. 1563 den für jene Zeit hohen Geldbetrag 
von 200 ^ stiftet, damit von den fälligen Zinsen die Besoldung eines 
tauglichen Prädikanten um 16 4b jährlich aufgebessert werden könne, 
so wird man damit die neue Lehre auch in Judenburg als begründet 
ansehen dürfen. Da ein Teil der gottesdienstliohen Geschäfte: die Be- 
sorgung des KirchengesangSy der Kondukt bei den Begräbnissen dem 

^ Alles Folgende nach den RatsprotokoUen von Jndenborg und dem St. 
LA. Sp. Schuber 254. 

6* 



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84 Die protestantischen Schnlen der Steiermark im 16. Jh. 

Schulmeister obliegt, so darf man die Anfänge der evangelischen Schide 
in Judenburg etwa in die Zeit verlegen, in der Erzherzog Karl seine 
Regierung antrat. 

In den 70er Jahren wirkt daselbst Gregor Prlett als Schulmeister. 
Noch liegen fünf Halbjahrsquittungen von seiner Hand vor. Sein Jahres- 
einkommen beträgt 18 ^ , wenig mehr, als ihm die Körblersche Stiftung 
zuweist. Und doch fällt es ihm nicht allein zu, denn am 20. Nov. 1573 
wird ilmi seine Stelle auf ein weiteres Jahr bewilligt, aber, wird hinzu- 
gefügt, „mit Haltung eines gelehrten Gesellen und daß er die Jugend 
mehreres unterweise'^ Schon im folgenden Jahre dachten die steirischen 
Stände daran, in Judenburg eine Landschafts-, also eine evangelische 
Schule aufzurichten. Das Bedürfnis war vorhanden, denn nicht bloß 
für die evangelische Jugend der Bürgerschaft, auch für die des um- 
liegenden Adels mußte gesorgt werden, da nicht jeder Adelige so ver- 
mögend war, daß er selbst für seine Kinder einen Lehrer halten konnte. 
Doch zog sich die Sache noch einige Jahre hinaus. Noch 1578 ist der 
Schulmeister — es ist Gallus Wurzberger — von der Gemeinde be- 
soldet. Aber bereits im November 1577 hatten die Stände den Beschluß 
gefaßt, neben dem Prädikanten in Judenburg einen Schulmeister hin- 
zusetzen.^) Damit war die Einleitung zur Aufrichtung einer Land- 
schaftsschule für Obersteiermark getroffen. Der Magister Thomas My- 
lius, der vordem Pfarrer in Fürstenfeld gewesen und dann von der 
Landschaft zum Pastor in Judenburg bestellt worden war, hatte die 
Bitte an die Verordneten gestellt, ihm einen Schulmeister, der die 
Jugend unterrichtet, in der Kirche mit Singen den Gottesdienst ver- 
richten hilft und ihm sonst in Kirchenverrichtungen beisteht, zuzu- 
weisen.^) Das geschah am 10. Juli 1579. Es wird ihm und dem Schul- 
meister der Betrag von 180 Gulden zugesprochen. Das Jahr darauf 
erhält er 200, der Schulmeister 60 Gulden. Der Schidmeister war Lorenz 
Aumaier aus Battenberg in Bayern. Er hat 70 Knaben zu unterweisen, 
von denen aber kaum 40 das Schulgeld von einem Gulden jährlich zu 
zahlen vermögen. Die andern sind armer Leute Eänder. Die Inspektion 
über die Schule wurde Christoph Praunfalk anvertraut, dem später 
Julius von TeufEenbach beigeordnet wurde. Noch liegt uns die Schul- 
ordnung vor, die von ihm verfaßt ist.') Die Schule — sie wurde in 



^) 8t. LA. Lr. zum 4. und 18. Nov. 1577: „Es hat auch E. E. L. bewilliget, 
damit zu Judenburg dem predicanten daselbst ein schulmaister gehalten und 
mit ime der besoldung halber von 60--80 fl. gehandelt werde.' 

*) St. LA. S. Orig. 

*) Da sie unten vollinhaltlich mitgeteüt wird (Nr. 111,8), so sind oben 
nur einzelne Bemerkungen gemacht. 



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Die protestantische LandschafUschule in Jndenbnrg. 85 

dem von der Landfichaft für diesen Zweck angekauften Muererhans 
gehalten, das nun „d^^ teutsche Schulmeister'^ binnen acht Tagen zu 
räumen hatte — hat 4 Klassen; für den weiteren Unterricht ist die 
Orazer Stiftsschule bestimmt, wofern es der Adel nicht vorzieht, seine 
Söhne an auswärtige Universitäten zu schicken. Die Schulordnung 
enthält genaue Bestimmungen für den Unterricht jedes einzelnen Tages. 
Die allgemeinen Schulgesetze folgen im Anhang. Sämtliche Schüler 
versammeln sich um 5 Uhr morgens. Sie erscheinen gewaschen und 
gekänmit an den ihnen zugewiesenen Plätzen und wohnen dem Grebet 
um guten Studienfortgang und der Verlesung eines Bibelabschnitts bei. 
Kein Schüler darf ohne genügenden Grund dem Unterricht fernbleiben. 
Zu spät Kommende werden gestraft. Kein Schüler darf den andern 
verspotten oder beschädigen. Die größeren sprechen untereinander 
lateinisch. Auf den Straßen haben sie sich bescheiden und ruhig zu 
verhalten, nicht bloß die Ratsherren, sondern alle älteren und an- 
geseheneren Personen zu grüßen und den Predigten und gottesdienst- 
lichen Feierlichkeiten mit Andacht beizuwohnen. Besondere Bestim- 
mungen regeln die Tätigkeit der Schüler außerhalb der Unterrichts- 
stunden, ihr Verhalten bei Tisch und das Benehmen den Lehrern und 
den Mitschülern gegenüber. 

Wie in der Grazer Stiftsschule werden auch zu Judenburg Stipen- 
diaten auf Kosten der Landschaft erhalten. Sie wohnen nicht wie 
dort im Schulgebäude; auch kann für die Judenburger Schule kein 
so kostspieliger Verwaltungsapparat angewendet werden. Es fehlt das 
Okonomat. In den Jahren 1582 — 8 werden jährlich vier Stipendien- 
beträge angewiesen, doch selten ganz verwendet, da sich meist nur zwei 
oder drei Stipendiaten vorfinden. Verlangt der Rektor, als er 1588 über 
die verflossenen sechs Jahre Rechnung legt, nichtsdestoweniger Aus- 
zahlung des gesamten Betrags, so begründet er sein Verlangen damit, 
daß er das Geld für die Fleischhauer und Bäcker, die keinen Kredit 
gewähren, bar vorschießen mußte. Hätte er das Geld in den Händen 
gehabt, so hätte er zur rechten Zeit Wein und Getreide, das er jetzt 
um den vierfachen Preis bezahlen muß, billig erkaufen können. Im 
J. 1582 habe er die Stipendiaten mit Schuhwerk, Büchern, Hemden 
und andern notwendigen Sachen versehen müssen; fürs Schuhwerk 
allein seien 12 Gulden aufgegangen, die ihm bisher noch nicht ersetzt 
worden seien. Oft habe er auch mehr als die festgesetzte Zahl von 
Knaben an seinem Tisch erhalten müssen, „damit die Musica in der 
Kirche desto herrlicher verrichtet werden könnte". Auch für die Be- 
nutzung von Bettzeug durch die Stipendiaten habe er bisher weder 
etwas verlangt noch erhalten. Größeren Schülern habe er an Sonn- 



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86 ^^ protestantischen Schulen der Steiennark im^l6. Jh. 

und Feiertagen einen Trunk Wein gereicht, auch auf sein Doktorat hin 
keine Verehrung erhalten, „wie doch im ganzen Reich und bei allen 
Evangelischen gebräuchlich ist, denn daß ich diesen Grad angenommen, 
habe ich allein Euer Gnaden zu Gefallen getan'^^) 

Die Angabe der Lehrer kann keine leichte gewesen sein, denn, wie 
die Schulordnung ersichtlich macht, sind mehrere Jahrgange unter 
einem Lehrer in einer Schulklasse versammelt und erhielten hier ab- 
wechselnd den Unterricht.^) Noch der Etat des Schul- und Kirchen- 
ministeriums ein Jahr vor seiner Auflösung zahlt nur einen „Schullehrer" 
in Judenburg auf; ob man den von Sauerbrunn berufenen „Kirchen- 
diener'* Sebastian Friesenegger oder den „Prediger" Martin Gruel auch 
für Schulzwecke verwendete, ist aus den vorhandenen Akten nicht er- 
sichtlich. Die Lehrbücher waren wohl dieselben, die in den untern 
Klassen der Grazer Stiftsschule gebraucht wurden. Da die Schule ur- 
sprünglich nur für die Adelssöhne bestimmt und nur als Adelsschule 
durch die Pazifikation gesichert war, wurde wie in Graz ihr Besuch den 
Bürgerkindem untersagt. Daher kam im Jahr 1580 der strenge Befehl, 
die Schulkinder, die einen höheren Unterricht erhalten sollen, nach 
Graz ins Kollegium der Jesuiten zu senden. Seitens der Gremeinde wird 
der Auftrag mit dem Vermelden beantwortet, „die Bürger seien nicht 
vermögend, ihre Kinder zu versenden". Man bitte, „sie in ihrem Ge- 
wissen unbeschwert zu lassen". Als Mylius (1581) starb, erhielt Chri- 
stoph Frey die Leitung der Kirche und Schule; die Landesverordneten 
sandten ihn dahin, wiewohl sie der Meinung waren, daß er in Graz 
schwer zu ersetzen sein möchte; aber sie mußten auf die große Zahl 
von Adligen in Obersteier Bücksicht nehmen und Judenburg mit einer 
tüchtigen Lehrkraft besetzen. Er erhielt denn auch reichlichere Bezüge 
als sein Vorgänger; noch ist der Revers erhalten, den er der Landschaft 

^) St. LA. 8. Orig. Die Inspektoren, die Aber seine Eingabe beraten, nennen 
ihn — es ist Christoph Frey — einen sehr gelehrten Mann, der durch Jahre 
der Landschaftsschnle und -kirche treu gedient, hierbei seine Gesundheit zuge- 
setzt habe und sich nichts ersparen konnte. Sie stellen daher den Antrag, ihm 
seinen Jahresbezug um 50 fi. zu erhöhen und ihm auf seine Krankheit und 
sein Doktorat hin 100 fl. zu geben. (St. LA. S.) 

*) z. B. Montag um 6 ühr morgens : »Maiores et reliqui discipuli primae 
et secundae classis praecepta latinae grammaticae ezpedite sine haesitatione 
preceptori recitent .... interim iuniores tertiae et quartae classis singnii 
suam quisque inspiciat, repetat et relegat lectionem.* Auch ein eigenes Schul- 
gebftnde scheint nicht vorhanden gewesen zu sein; denn am 2d. März 1584 
stellt Magister Frey die fiitte an die Verordneten, ihm in des Jakob Maier 
Behausung Zimmer zu geben — nicht seinethalben , sondern wegen der Schul', 
damit sie bequemer gehalten werde*. Die Verordneten weisen ihm ein »Zim- 
mergeld* an. (St. LA. Yp.) 



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Die protestantiache Landflchaftsaohnle in Judenborg. g7 

ausstellte. Er verpflichtet sich, darauf zu sehen, daß die Jugend im 
Katechismus, in der lateinischen und griechischen Sprache wohl unter- 
richtet werde. Ihm wurde nun Lorenz Aumaier und bald hernach eine 
zweite Lehrkraft in der Person Anton Schwanengels beigegeben. Da 
die Schule in Freys Wohnung abgehalten wurde, trat Platzmangel ein, 
dem man abzuhelfen suchte. Nach Freys Tode folgte Friedrich Latomus 
im Pastorate nach. Leider waren die gegenseitigen Beziehungen der 
Lehrer zueinander nicht die besten. In dieser kleinen Stadt herrschte 
nämlich unter den Angehörigen der Augsburgischen Konfession arge 
Zwietracht. Die Inspektoren schreiben am 5. Juli 1591 den Landes- 
verordneten, sie möchten Latomus, dann Herrn Lorenz Aumaier und 
dem Schulmeister Anton Schwanengel schreiben, daß man sie als ihre 
Vorgesetzten respektiere, keine Änderungen ohne ihr Yorwissen vor- 
nehme, nicht eigensinnig disputiere usw.^) Die Verordneten verfügten 
in diesem Sinne. Auch aus einer Beschwerdeschrift, die Latomus bei 
diesen einreichte, ist ersichtlich, daß es auch mit dem Schulwesen nicht 
zum besten bestellt war. Die Bürger schickten ihre Eänder nicht in 
die landschaftliche, sondern in die „deutsche" Schule — offenbar eine 
Privatschule, die es im Orte gab. Wir erfahren darüber einiges aus 
einer Bittschrift des Schulmeisters Anton Schwanengel, die er am 
20. Aug. 1596 an die Kirchen- und Schulinspektoren von Judenburg 
einsendet und worin er um eine Aufbesserung seiner Bezüge bittet: von 
dem, was er für Wohnung und Beheizung aus seinen Bezügen noch er- 
übrige, könne er nur schwer die Beköstigung und Bekleidung für sich 
und seine Familie bestreiten. Von der Bürgerschaft habe er sich weniges 
oder gar nichts zu getrösten. „Den deutschen Schulen lauft Jedermann 
zu und wird durch dieselbigen unsere Schul' geschmälert, daß man 
kaum 10 — 15 Knaben darin findet. Da wird mir das Brot vor dem Maul 
abgeschnitten." ^) Die Inspektoren bestätigen diese Angabe : „Die burger 
halten ire kinder allein zu der teutschen schuel." Auch sonst werden 
Klagen laut: der Schulmeister erstatte keine Anzeige, welche Knaben 
ab- und welche zuziehen. • 



>) St. LA. Orig. *) St LA. S. Orig. 



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88 Die protestantiBchen Schulen der Steiennark im 16. Ih. 



7. Das protestantische SchTÜwesen in den flMgen 
Städten und in den Märkten der Steiermark. 

Als EaxI II. in Innerösterreich die Regierung antrat, hatte die neue 
Lehre auch in Leoben bereits das Übergewicht; den landesftirstlichen 
Dekreten zum Trotz hielten die Protestanten daselbst einen Geistlichen, 
den sie in der innerhalb der Stadt gelegenen St. Johanneskapelle in- 
stallierten und dem sie das für jene Zeit bedeutende Jahresgehalt von 
100 ^ auswarfen.^) Im Juli 1571 erging ein scharfes Dekret an die 
Bürgerschaft, das die Ausweisung des Prädikanten forderte und weitere 
Neuerungen vorzunehmen verbot. Viel wird das Verbot nicht geholfen 
haben, denn in der Reihe jener Städte, die beim sog. Winkellandtag in 
Brück a. d. M. im J. 1572 ihre Zugehörigkeit zur Augsburgischen Kon- 
fession laut bekannten, nimmt Leoben die dritte Stelle ein.') Man be- 
greift denn auch, daß der Streit um die Zulassung der Augsburgischen 
Konfession daselbst lange Zeit andauerte und bei den Verhandlungen 
im Landtag seine Wogen aufwarf. Wie es um das Schulwesen jener Zeit 
in Leoben bestellt war, darüber fehlt es an Nachrichten. Man erfährt 
aber, daß Erzherzog Karl den Leobnem einen katholischen Pfarrer des- 
wegen besonders empfahl, weil er seine Erziehung bei den Jesuiten ge- 
nossen habe. Schwerlich geschah das ohne Grund. Wir finden dann in 
dem Streit über die Entlassung oder Beibehaltung des evangelischen 
Predigers im J. 1576 den Ratsherrn und deutschen Schulmeister Leon- 
hard Guggler, der sich für die zweite Alternative aussprach, demnach 
zweifellos zu den Protestanten zählte. Auch der lateinische Schul- 
meister Gregor Heß gehört der Augsburgischen Konfession an. Er ist 
es, der am 27. April beim Rate die Anzeige erstattet, der neue (katho- 
lische) Pfarrer wolle ihn und die Jugend verpflichten, „seinen abgötti- 
schen Zeremonien'' beizuwohnen. Er melde es deswegen, damit jeder 
yater seine Ejnder vor Verführung zu behüten wisse. Heß mußte diese 
seine Gesinnung büßen. Er wurde auf den bestimmten Befehl des 
Landesfürsten hin entlassen. Da sich indes die Augsburgische Kon- 
fession die ganze Zeit bis zum Tode Erzherzog Karls in Leoben be- 
hauptete, wird dies auch bezüglich der Schule der Fall gewesen sein. 
Im J. 1583 war es nachweislich der Fall, denn am 23. März dieses Jahres 



^) R. Peinlich, Die .ReligiooBhandlnDg' za Leoben 1576. Mitt. 26 
(1878), S. B8-7a 

*) Briefe S. 174. 



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Das Protestant. Schulwesen in den flbrigen Stftdten und in den M&rkten. g9 

befiehlt der Erzherzog, den Schulmeister, der nicht allein unfleißig, 6on* 
dem auch sektisch sein soll, zu verabschieden und hinfort ohne Vor- 
wissen und vorhergehendes Gutachten des katholischen Pfarrers keinen 
mehr aufzunehmen.^) Aber der Befehl wurde höchstens für den Augen- 
blick befolgt, denn zehn Jahre spater gebietet Erzherzog Ernst die Ab- 
schaffung des jüngst auj^enonmienen sektischen Schulmeisters'); am 
4. Mai 1597 schreibt Ferdinand II. denen von Leoben: Mit Befremden 
müsse er vernehmen, daß sie einen sektischen deutschen Schulmeister 
angenommen haben '), und am 6. Juli 1598 geben Bürgermeister, Richter 
und Rat ihrem lateinischen Schulmeister, den die F. D. in der Stadt 
nicht dulden will und die Konmiissare seines Dienstes bemüßigt haben, 
ein Wohlverhaltungszeugnis.*) 

Auch Aussee gehörte zu den Märkten, „so sich 1572 in Brück 
zur A. C. bekannt hatten'*. Wie sehr die neue Lehre daselbst in den 
Bürgerhäusern in der zweiten Hälfte des 16. Jh. eingebürgert war, kön- 
nen wir den Bibliotheksinventaren entnehmen, die sich noch erhalten 
haben. Wenn der 1590 im Markte verstorbene Schreiber Sigmund Eder 
die Postillen Luthers, Tonners, Luthers Sermon vom Bann, die Eon- 
kordienformel und die Artikel besitzt, die beim Konzil vorgebracht wer- 
den sollen, viele Bücher nachweislich noch aus der Studienzeit des Ver- 
storbenen stanmien, so spricht das mehr als sonstige Belege.^) Wenn 
in der oberen Steiermark, hört man 1580 beim Landtag, nur die päpsti- 
sche Religion geduldet werden soll, wie wird es da in dieser G^end 
aussehen, die so wohl fundiert sei. Wie werden hier die Salzpfannen 
geschmälert werden. Leider sind auch die Nachrichten über das Schul- 
wesen in Aussee sehr spärlich, doch fehlt es an solchen nicht ganz. 
Wenn der Vorname eines Pfarrers jener Tage Esaias lautet, darf man 
in ihm ohne weiteres einen Protestanten vermuten. Der Pfarrer Esaias 
Haupt und Abraham (auch hier ist der Taufname bezeichnend) sind 
um 1570 dem Schulmeister an seiner Besoldung 2 fl. 4 seh. schuldig ge- 
blieben.*) Dieser Schulmeister und so auch die Schule wird sonach wohl 
protestantisch gewesen sein. Die Grebote, protestantische Schulmeister 
abzuschaffen, machten sich seit 1579 auch in Aussee geltend. Um das 
Jahr 1600 erhebt die Glemeinde Beschwerde gegen den katholischen 
Pfarrer. Da heißt es: es liegt genugsam am Tag, daß wir nun eine gute 
Zeit her weder Gresellpriester noch Schulmeister gehabt und daß die 



') Akten Fontes 58, 8. 478. 

*) Graz 1593 April 80. Orig. St. LA. Akten Fontes 58, S. 78. 

*) Akten Fontes 58, S. 234. «) Ebenda a 285. 

*) Loserth, Reformation 8.224-5 

*) Orig. Anssee St LA. Sp. 



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90 ^^^ protestastischen Schulen der Sieiennark im 16. Jh. 

liebe Jugend ohne Lehre und Zucht wie das grobe Holz aufwächBt. 
Man erfährt noch aus einem dem Jahre 1607 angehörigen Aktenstück, 
welche Besoldung der evangelische Schulmeister von der Glemeinde er- 
halten hat. Auf die Bitte des Schulmeisters von Aussee wird 
nämlich im Juli des genannten Jahres beschlossen, ihm dergestalt 
zu helfen, daß der Markt ihm und so auch seinen Sukzessoren jene 10 6ul* 
den gebe, „so sie im Luthertum gern ausgegeben und auch hernach 
etlichen Schulmeistern gereicht haben'\^) Daß die Ausseer nach der 
vollzogenen Gegenreformation ihre Kinder, wenn es anging, noch an 
„sektische** Orte sandten, darüber belehrt der Befehl Erzherzog Ferdi- 
nands II., der dagegen am 10. Jan. 1605 erlassen wurde. 

In der Stadt Rottenmann hatte von alters her die gleichnamige 
Propstei das Recht, einen Pfarrschulmeister zu präsentieren. Die Schule 
war in einem Propsteigebäude untergebracht. Wahrscheinlich in den 
Tagen, da der neue Glaube auch in Rottenmann einzog, wurde die Er- 
richtung einer evangelischen Schide in Angriff genommen und von einem 
Bürger namens Ringler mit Unterstützung einiger Privatpersonen „ein 
kleines hölzernes HäuseF' erkauft und in guten Stand gesetzt. Als 
Grund wird ausdrücklich bemerkt, daß die Schule vorher in einem dem 
Kloster eigentümhchen Hause gehalten worden war. Man darf also 
nicht zweifeln, daß die neue Schule von Protestanten errichtet worden 
ist. Es war die Zeit, in der die Stände darangingen, sich die bisher 
gewonnenen kirchUchen Freiheiten dauernd zu sichern, aber auch die 
Regierung bedacht war, in Städten und Märkten den alten Stand der 
Dinge in kirchlicher Richtung zu erhalten oder wiederherzustellen. So 
erhielten die Bürger von Rottenmann am 27. Juni 1577 ein landesfürst- 
liches Dekret, in welchem darauf hingewiesen wurde, daß die Pröpste 
von Rottenmann ehedem den Schulmeister ohne Präsentation durch 
die Gremeinde aufnahmen; dabei soll es in Zukunft verbleiben. Da 
sie nun selbst einen angenommen, der nicht einmal dem alten 
katholischen Glauben angehöre, so haben sie ihn sofort zu entlassen.') 
Die Gemeinde meldete am 1. Nov., daß der Schullehrer selbst vor kurzer 
Zeit den Dienst aufgesagt habe; aber sie wies unter einem darauf hin, 
daß ihre Voreltern von den Pröpsten niemals angehalten worden seien, 
einen Schulmeister zu erhalten, weigerte sich auch jetzt es zu tun und 
wollte auch das Schulhaus, das nun andern Zwecken diente, wieder ein- 
ziehen. Darüber kam es zu einem lange dauernden Streit, der noch 
im 17. Jh., als das Haus schon baufällig geworden war, wieder auf- 



^) Orig. k. k. 8tatth.Arch. Graz. 

>) St. LA. Sp. Rotfcenmann Eop. fasc 30 Heft 152. 



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Das Protestant Schulwesen in den übrigen St&dten* und in den Märkten. 9 1 

genommen wurde. Einstweilen wurde aber 1578 ein Vergleich dahin 
geachlossen, daß die Gemeinde zu den Kosten der Schule einen Zuschuß 
von 16 Pfund jahrlich bewilligte, aber bemerkte, „sie seien gewillt, bei 
der Brucker Pazifikation zu bleiben^'. Mit andern Worten, das evan- 
gelische Schulwesen in Bottenmann hatte damit sein Ende gefunden, 
die Bürger waren aber der Meinung, es sei ihnen gestattet, ihre kirch- 
lichen und wohl auch ihre Lehrbedürfnisse in der Nachbarschaft von 
Bottenmann auf den dem steirischen Adelshause Hofmann gekörigen 
Gütern zu befriedigen.^) 

Über die protestantische Schule in Schladming ist wenig bekannt. 
Aus der Zeit des Flazianerstreites in Schladming vernehmen wir, daß 
es fiazianische Schulmeister sind, die „der ordentlichen", d. h. der Schule 
Augsburgischer Konfession Abbruch tun.*) Sie wurde durch die Familie 
Hofmann von Grünbüchel erhalten und mit dem Spital am 1. Febr. 
1587 in den Besitz und die Verwaltung der Landschaft übergeben. Nach 
dem noch erhaltenen Inventar lag das Schulhaus „in der untern Gasse 
Ji^wischen den Häusern des Hans Plach und Michael Hofer" und gehörte 
dazu ein „Badel und ein Gärtel nebst Brunnen". Nach dem Wortlaut 
des Inventars kann es sich nur um eine Eiasse gehandelt haben.') Die 
Schule besaß auch eine kleine Büchersammlung, die ihr der Grewerke 
Hans Stainberger stiftete, „weil sie nach Gottes Wort und nach der 
Augsburgischen Konfession gehalten wird". Sie enthielt eine deutsche 
Bibel Martin Luthers, „die Summari" über die Bibel von Magister Vitus 



*) Daß dem so ist, ersieht man ans Georg Mayrs «Discnrs, wie die Ketzerei . 
im Ennstale auszurotten wäre", Akten Fontes 58, S. 127: «Auf LLezen volgt ein 
Intterische synagoga zwischen dem schloß Strechan und Rottenmann gelegen, 
welch auch Hofmann ungev&rlich vor 12 jaren . . aufgepaut . . . Dahin lauffen 
« . . auch alle burger und in woner der statt Rottenmann . . Daselbst hat es 
auch aufs wenigist zween predicanten, ain ganze musigg und schnei . . .* 
Weitere Schicksale s. in A. Qubo, Aus Steiermarks Vergangenheit, Beiträge 
%. Gesch. u. Heimatkde. Graz 1918. lY, 280 S. S. 17 £ 

*) Hutter 8. 224—5. Als Schulmeister wird zum J. 1578 Jakob fiithner 
^nannt, der in einer Eingabe vom 8. Dez. 1678 Klage darOber fahrt, «daß 
unsere Widersacher [die Flazianer] in Schladming Unterschlupf finden, auch 
andere auf den Dörfern Schul zu halten Ursach genommen haben*. 

*) Es weist aus : einen großen Tisch aus Zirbenholz, ein »Fußsidl**, einen 
Fufistuhl von hartem Holz mit Platte und Schublade, ein großes Himmelspan- 
bett, einen Fußschemel, einen Wiegstuhl, ein alte Almer, ein .zerfi&lltes* 
Himmelbett unter dem Dach, eine lange Tafel, 4 lange Fflrstflefl*, ein Tischel 
mit Zirbenplatte, ein «klein Fulisidl", eine große schwarze Tafel an der Wand, 
«in hohes Pultbrett, einen Tisch mit Bnchenplatte, ein Fußsiedel, ein gemein 
altes Spanbett, einen Tisch in der oberen Stube und einen alten Tisch in der 
Kammer. 



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92 1^0 protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh« 

Dietrich^), dann eine Eirchenoidnung und Kirchengesange, „wie sie 
in Pfalzgraf Wolfgangs Land gebräuchig'', ein Eirchengesangbuch dea 
großen Frankfurter Drucks, die Kinderpostille Magister Vitus Diet- 
richs'), die Postille des D. Johannes Wigand, die Eosmographie des 
Sebastian Münster.') Damit war aber die Gesamtzahl nicht erschöpft, 
denn es wird bemerkt, daß noch mehrere vorhanden seien, „so zu der 
Schule von andern gegeben wurden".*) Wir kennen von den Schul- 
meistern nur einen: Jakob Bithner, der zugleich mit seinen Schulknaben 
in der Ejrche den Gottesdienst gern und willig verrichtet, seine Bezüge 
gleich den übrigen Ejrchendienem und von jedem Schüler vierteljährig 
18 Kreuzer als Schulgeld erhält. „Fremde Knaben konmien nicht, und 
die hiesigen sind so arm, daß es nötig wäre, man schenkte ihnen das- 
Schulgeld und die Bücher dazu."*) 

In Knittelfeld wurde für Schule und Kirche vom Stifte Seckau 
aus Vorsorge getroffen. Daher war es nicht leicht, einen evangelischen 
Schullehrer daselbst unterzubringen. Ihre kirchlichen Bedürfnisse be- 
friedigen die Bürger noch in den sechziger Jahren zu Judenburg. Aber 
auch sie haben bereits im J. 1572 einen Prädikanten, der im Spital 
wohnt. Den katholischen Pfarrer wollen sie jetzt nicht mehr als den 
ihrigen anerkennen, „denn der Propst von Seckau habe ihn vor zwei 
Jahren „hinter ihrem Rücken eingesetzt". Dagegen sei der Prädikant 
im Spital „ein gelehrter Mann". „Wir haben ihn aufgenommen, weil 
die fürstliche Durchlaucht erklärte, niemanden in seinem Grewissen be- 
schweren zu wollen." Man sieht, den feinen Unterschied, den man wie 
heute auch dazumal schon zwischen Gewissens- und Kultusfreiheit 



^) Samaria Christlicher Lehr, f&r das junge Volck. Was ausz eim jeden 
Sontags Evangeüo zu mercken sey, Sampt angehenckten Gebeten. Veit Diet- 
rich. Nürnberg, J. vom Berg & U. Newber 1562. 143 Bl. [Ex. Berlin, EgL B.j: 

*) Kinder Postilla Über die Sontags und der fftmembsten Fest Euangelia 
durch das gantze Jar. Gestellet durch Vitom Dieterich. Frankfurt a/M., Rabe, 
Feyerabend u. Hane 1566. 847 BL 4* (2*). [Ex. Nürnberg, St. B.]; SGDEi : NOm- 
berg, Gerlach u. v. Berg Erben 1577. 4« (2*). [Ex. Nürnberg, Germ. NatMus,]. 

*) Gosmographia. Beschreibung aller L^der durch Sebastianum Mnn- 
steram, in welcher begriffen Aller vOlcker Herrschafften, Stetten, und nam- 
haftiger flecken herkommen: Sitten, gebreüch, Ordnung, glauben, secten, und 
hantienmg . . . Alles mit flg. u. schOnen Landt taflen erkl. Basel , Off. Henric- 
petrina 1578. 18 BL, 26 Karten, 1414 S., 1 BL 2^ [Ex. Berlin, EgL B.]; 
SGDE«: 1584 [Ex. ebenda]; SGDEi: 1628 [Ex. ebenda]. 

^) Zum Schlofi noch die Anmerkung: »Die Bibl in zween thail Jenischen 
tmcks 64. Snmmari über dieselbige Viti Dietrichs Nürnberg im 62 jare [vgL 
0. Anm.l]. Inventar: über das new spital zu Schlädming." St. LA. Prot. Akten 
1595. 

•) Hutter S.272. 



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Das Protestant. Schulwesen in den übrigen Städten nnd in den Märkten. 93 

machte und auf den hin man trotz bündigster Zusagen für die erstere 
die letztere untersagte, kannten diese Bürger noch nicht, und es mochte 
aie zunächst überraschen, daß ihr Prädikant im Orte nicht geduldet 
wurde. Sie begaben sich nun, wenn sie Kinder taufen ließen oder das 
Abendmahl nahmen, nach Groß-Lobming. Den vom Propste einge- 
setzten Schulmeister diddeten sie nicht. Es wird ihm „die Schide ver- 
halten''. Näheres hierüber erfahren wir aus den Akten nicht. Man 
kennt nur die Beschwerden, die der Propst von Seckau an Erzherzog 
Karl richtete und die ganz allgemein dahin lauten, daß die Knittelf eider 
den an sie ergangenen Weisungen zum Trotz den ketzerischen Schul- 
meister behalten. 

Dieser Zustand wird bis an das Ende der Regierung Erzherzog 
Karls (1590) so geblieben sein.^) Erst von dieser Zeit an besitzen wir 
«inige genauere Nachrichten. Am 5. April 1593 meldet der Pfarrer dem 
Propst Sebastian, die Ejuttelfelder hätten am 8. Jan. ihren sektischen 
Schulmeister wieder auf ein Jahr angenommen und maßten sich das 
Becht an, über die Schule zu gebieten. Seine Ausschaffung werde wenig 
nützen. Zunächst müsse man einen katholischen haben, „utcunque ille 
sit'\ Ernstes Einschreiten tue not. Es hatte sich nun wohl bei der 
Gemeinde Johannes Kuchler, der zwei Jahre beim Stifte Seckau gedient 
hatte, für die Schulmeisterstelle mit der Versicherung gemeldet, er 
werde sich in Kirche und Schule dermaßen halten, daß niemand wider 
ihn klagen solle, er wurde indes bedeutet, daß der Platz bis Georgi 1594 
bereits besetzt sei.^) Nicht genug daran: am 12. Febr. 1594 schreibt 
der Propst an den Stadtrichter Oswald Neubauer: Nicht nur, daß der 
in Knittelf eld eingesetzte sektische Schulmeister seines Amtes nicht ent- 
hoben ist, man vernehme, „daß er tägUch und so auch heute ims zum 
Schimpf das Lied: 

„Erhalt' uns Herr bei deinem Wort 
Und steur' des Papst's und Türken Mord"') 
mit seinen Diszipeln kniend gesungen habe. Der erzürnte Prälat habe 
hierauf, wie Richter und Rat an den Dompropst Sebastian schreiben. 



>) Dr. Anton Klelins, Pfarrer zu Brack a. d. Mar, and G. Klein melden 
1581 (das Stack im St. LA. Sp. Knittelfeld ist ohne näheres Datum) dem Erz- 
herzog Karl u. a., daß sie der Bürgerschaft den Auftrag gegeben haben, ihren 
Schuldiener und Meiner stets im Beisein des Propstes oder seines Vikars auf- 
zunehmen, was sie, wie man aus dem oben Mitgeteilten entnimmt, nicht be- 
folgten. 

*) St LA. Sp. Knittelfeld. 

*) Es ist das Kampflied der innerOsterreichischen Protestanten seit der 
Pariser Bluthochzeit und war als solches, auch wenn der zweite Yen nicht 
mitgesungen wurde, strengstens untersagt; & meine Akten Fontes 58, S. 61. 



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94 I^ie proiestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

„einen Eingriff in ihre Jurisdiktion gemacht, sei in die Stadtschule ge- 
gangen, habe den von der Stadt eingesetzten und besoldeten Schul- 
meister injuriert und die Kinder erschreckt, geschlagen und aus der 
Schule gejagt". Die Gemeinde begehrt für diesen Eingriff in ihre Rechte 
eine Entschädigung von 200 Dukaten und will in Zukunft von derlei 
Dingen verschont bleiben.^) 

Daß der Prälat die Kinder geschlagen habe, leugnete er und gab 
nur zu, den Schulmeister mit diesen Worten angesprochen zu haben: 
„Du loser Schelm, wer hat dir befohlen, dies schändliche, wider die hohe 
geistliche Obrigkeit gerichtete lied zu singen?" Er habe sodann das 
Buch, darin das Lied steht, erwischt und als „Wahrzeichen", damit es 
nicht geleugnet werden könne, bei sich behalten. Des Schulmeisters 
Weib sei ihm nachgelaufen und habe unter lautem Schimpfen das Buch 
zurückverlangt, denn es sei ihr Eigentum. Der Propst befiehlt zuletzt 
namens des Landesfürsten bei Strafe von 100 Dukaten Ausweisung des 
Schulmeisters. Dieser hatte zuletzt im Hause Oswald Neubauers und 
Michael Kradls das Amt versehen.^) Das ward dem Erzherzog Maxi- 
milian von dem Propste mit dem Bemerken gemeldet, ohne eine stärkere 
und ernstlichere „Auflage" werde es nicht abgehen und zum mindesten 
den Knittelfeldem der verwirkte Straffall abzimehmen sein. Am 
13. Nov. 1595 erhielten sie vom Erzherzog Ferdinand den gemessensten 
Auftrag, ihren Schulmeister sofort zu entlassen und sich hinfort an die 
Weisungen des Dompropsts zu halten.') Damit war das Ende des 
evangelischen Schulwesens in Knittelfeld gekommen. 

Das Mandat Ferdinands I. vom 1. Aug. 1551, wonach in Zukunft 
in den Städten und Märkten seiner erbUchen Fürstentümer kein Schul- 
oder Lehrmeister der Jugend bestellt oder sonst gehalten werden solle, 
„er sei denn von der Universität zu Wien geordnet" *), wurde auch in 
Mürzzuschlag verkündet. Daraus ist aber nicht zu schließen, es sei 
auch dort das evangelische Schulwesen in Übung gekommen. Noch 
1572 gehört Mürzzuschlag zu jenen steirischen Märkten, die sich beim 
Landtag „noch nicht" als zur Augsburgischen Konfession gehörig be- 
kannt hatten.^) Man kennt die Namen seiner Schulmeister während des 
16. Jh., ohne indes über ihre Zugehörigkeit zu der einen oder andern 
Konfession etwas Sicheres sagen zu können. Auch die Reformations- 



>) St LA. Sp. Knittelfeld Orig. 

*) 8t. LA. 8p. Knittelfeld Befehl vom 24 März 1594. Kop. 
*) Akten Fontes 58, 8. 107, 165. 

*) St. LA. Dickreiter M. S. wahrscheinlich nach den Akten des Mfirz- 
znschlager Marktarchivs. 
•) Briefe S. 174. 



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Das Protestant. Schulwesen in den flbrigen Städten und in den Märkten. 9& 

ordnimg für Mtiizzuflchlag vom 16. Juli 1600^) zwingt nicht zu der An- 
nahme, daß der Markt in seiner Mehrheit protestantische Einwohner 
gezählt, also wohl auch eine evangelische Schule besessen habe. Eher 
vielleicht noch das Dekret der Regierung vom 27. März 1628, in welchem 
Ferdinand II. dem Abt Balthasar von Neuberg den Befehl erteilt, 
„unkatholische oder in ihrem Glauben schwankende Schulmeister als- 
bald abzuschaffen". Weil auch, heißt es weiter, an etlichen Orten die 
Pfarrer und Seelsorger nicht zum besten belehrt und zur Erkenntnis 
und Superintendenz qualifiziert sein möchten, habe der Abt die „Qua- 
litates" der Schulmeister und Schulen schriftlich zu entdecken.^) Wenn 
man bedenkt, daß noch ein früherer Bericht des Abtes Ton Neuberg 
an Erzherzog Ferdinand vom 17. Dez. 1602 von sektischen Präzeptoren 
spricht, die in der (hegend weilen, dürfte wohl auch in Mürzzuschlag 
wenigstens längere Zeit hindurch die Schule eine protestantische ge- 
wesen sein. 

Yoitsberg hatte 1594 einen lateinischen Schulmeister namens 
Elias Comaeus. Indem ihm das evangelische Ministerium in Graz ein 
Gnadengeld anweist, ist jedesfalls anzunehmen, daß er als Protestant 
von Yoitsberg ausgewiesen und seine Schule aui^elöst wurde.*) Daß 
eine protestantische Schule daselbst bestanden haben wird, geht schon 
aus dem hervor, was über den Brucker Winkellandtag von 1572 be- 
kannt ist. 

In Fürstenfeld wirkt schon 1528 ein evangelischer Hauslehrer 
beim Stadtschreiber daselbst. Schon vor den Tagen der Brucker Pazi- 
fikation ist die Augsburger Eonfession daselbst fest eingewurzelt.') Dort 
machte sich auch die Gregenreformiation früher fühlbar als an andern 
Orten. Gleichwohl ist noch der Stadtschreiber Christoph Hagen ein 
Protestant. Zwei seiner Söhne werden am 10. April 1586 unter die 
Stipendiaten der Grazer Stiftsschule angenommen. Eine eigene evan- 
gelische Schule wird es bei den strengen Maßregeln, die in den achtziger 
Jahren gegen die Protestanten in Fürstenfeld getroffen wurden, kaum 
gegeben haben. 

Darüber, daß in Eapf enberg eine solche, existierte, sind wir aus 
eioem Bittschreiben unterrichtet, das Joachim Friedrich Fritz, gewese- 
ner Schulmeister daselbst, um eine Unterstützung zu erhalten, im Juni 
1507 an die Landesverordneten richtete. Es war die Zeit, wo bereits 



>) Loser th, ReformaüonsordnQiigen B. 174. VoUst&ndig gedruckt Qrazer 
Tagblatt 1900, 25. August 

*) St LA. ProtAkten 1594. 
•) Otto 8. 104, 115, 119. 



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96 ^io protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

die Gregenreformation scharf im Qange war.^) Dez Schulmeister berichtet, 
er habe sich bisher an solchen Orten angehalten, wo es reine Earchen 
imd Schulen „Augustanae fidei" gibt. Nun habe sich aber in Eapfen- 
berg, „allda er sich in das zwölfte Jahr mit Schuldienst beholfen'^ eine 
unzeitige Veränderung zugetragen, „daß man uns des reinen Predigt- 
stuhles beraubt und einen MeßpfaSen einsetzt, dadurch die Schul' allda 
jämmerlich perturbiert und verführt [sie] wird und ich meines Dienstes 
erledigt imd mit Weib und sieben zimi Teil ungehenden Kindern nach 
Weitersfeld gekommen bin**. Falls das Weinhüteramt in Mürzzuschlag 
in Erledigung konmie, möge man ihn bedenken. Als Probe seines Kön- 
nens legt er ein Musikstück eigener Komposition bei. 

Daß Badkersburg eine evangelische Schule hatte, ist aus mehre- 
ren Akten ersichtlich. Am 4. Aug. 1577 schr^ben die Verordneten von 
Steiermark an Herrn Wechsler: Vor 14 Tagen sind Ungarn dagewesen. 
Die haben einen Schüler der Stiftsschule, Daniel, den Sohn des ver- 
storbenen Bernhard von Teuffenbach, in einer Kutsche mitgenommen 
und bis Feldbach geführt. Der Wirt daselbst habe es gemerkt und den 
Knaben gefragt, wer und woher er wäre. Als er erfuhr, daß er eines 
Landmanns (Adeligen) Sohn und Stiftsschüler sei, habe er ihn vor den 
Ungarn versteckt imd nicht hergeben wollen. Er möge sich in der Sache 
erkundigen, wer diese Ungarn wären und welche Absichten sie hegen, 
dann auch den Knaben in Badkersburg, wo er jetzt in die Schule 
gehen soll, ausfragen.^) Die evangelische Schule daselbst wurde im 
August 1585 auj^elöst« Bischof Martin von Seckau ordnete nicht bloß 
die Aufrichtung des in Abfall gekommenen katholischen Gottesdiensts, 
sondern auch die Ausmerzung „des lutherischen Katechismus und ande* 
rer vergifteter Bücher'' an. Die Bürger sollen dem Schulmeister hierin 
keine Grerechtigkeit zugestehen. Als Ordinarius könne er bei der Pfarre 
und Schule keine andere als katholische Ordnung dulden. Dem Pfarrer 
darf in der Kirche und Visitierung der Schule kein Eintrag geschehen.^) 
Schon jetzt hatte der Fürstbischof gedroht, die Sache beschwerdeweise 
an den Erzherzog gelangen zu lassen. Das wurde auch vollzogen, denn 
am 16. März 1590 ergingen strenge Weisungen im Sinne stra&ter 
Durchführung der Gegenreformation, von denen eine dahin lautete, daß 
das Halten sektischer Pädagogen und Schulmeister in Bürgerhäusern 
strengstens verboten ist. Man entnimmt diesem Dekret nun auch, wie 
die Bürger sich bisher geholfen, wenn ihnen die Haltung öffentlicher 

^) St. LA. S. Orig. Zur Gegenreformation in Kapfenberg s. das Material 
Akten Fontes 58, S. 788—90. 
*) St. LA. Prot.Akten 1577. 
*) Akten Fontes 58, S. 584. 



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Das Protestant. Schulwesen in den flbrigen Städten und in den Märkten. 97 

— ■ — — — — , 

Schulen untersagt war. Wie schwer es aber hielt, die RegienmgBdekrete 
durchzuführen, entnimmt man eben den Radkeisbui^er Akten. Noch 
drei Jahre spater entsendet der Fürstbischof von Seckau zwei Ab- 
gesandte mit dem Auftrag dahin, den ketzerischen Schuhneister, der 
trotz aller landesfürstlichen Befehle daselbst noch gehalten werde, bin- 
nen drei Wochen abzuschaffen, ja, noch am 12. Mai 1599 ergeht eine 
neue scharfe Weisung in diesem Sinne nach Radkersburg.^) 

Fast ebenso nebraiher wie in so vielen andern Fällen erfährt man, 
daß auch Oberwölz einen evangelischen Schulmeister hatte: er mußte 
ins Exil ziehen und erbat und erhielt am 29. Dez. 1585 von den Landes- 
verordneten eine Unterstützung.*) In Hz wird 1590 der Schulmeister 
und Marktschreiber Johann Kichter ausgewiesen. Ob er nun bloß Lehrer 
in der Familie Ottos von HerberstorfE war, der sich durch seinen starken 
protestantischen Eifer unter den adeligen Herren des Landes hervor* 
tat'), oder ob er bisher als Lehrer im Markte Hz gewirkt hatte, ist un- 
sicher. Auch indem benachbarten Burgau findet sich noch zehn Jahre 
später ein evangelischer SchulmeLster und Meßner, namens Christoph 
Nußdorf, der sich bei der Ausweisung der evangelischen Lehrpersonen 
nach Ungarn flüchtete. 

In dem zum Erzbistum Salzburg gehörenden Markte Leibnitz 
konnte begreiflicherweise das evangelische Wesen nur schwer um sich 
grrifen. Doch war es just ein Schulmeister, gegen den der Erzpriester 
der niederen Steiermark, Dr. Jakob Rackerspurger, beim Ordinariat 
am 16. April 1527 Klage führte, daß er sich mit böser Lehre, Winkel- 
predigen und in anderm Wege ungebührlich und ungeschickt halte. In 
den späteren Jahrzehnten gab es immer eine ziemUche Zahl protestan- 
tischer Bürger, die den Weisungen folgend, welche vordem die erzher* 
zogUchen Räte selbst gegeben hatten, den Gottesdienst nicht in, son* 
dem bei Leibnitz in dem Besitz des Führers der Evangelischen, Matthes 
Amman im Eiotenhof, besuchten^); nicht anders lagen die Dinge in 
dem gleichfalls Salzburgischen Landsberg. Die Bedrängmsse der Pro- 
testanten in Leibnitz hatten eine lange dauernde Korrespondenz zwi- 
schen dem Erzbistum und dem Yizedom einer-, den Landesverordneten 
anderseits zur Folge: doch handelt es sich in dem FaUe offenbar nicht 
nm das Schulwesen, sondern um die Kirche. Allerdings fürchtet Bischof 
Martin Brenner von Seckau in seinem Schreiben an den Erzbischof 
Wolfdietrich von Salzburg vom 31. März 1592, falls die Obrigkeit nicht 

') Akten Fontes 58, a 76, 569. *) Akten Fontes 58, a 585. 
*) Akten Fontes 58, S. 680—2; Otto 8. 204. 

«) Näheres darüber in Salzburg 8. 156-7 n. ff.; Akten Fontes 58, 
a48ff: ; 

7 
Monvmmta OemuuüM Paedagogioa LV . 



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98 1^0 protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

mehr die Gewalt haben sollte, Bat und Richteiamt mit E^atholischen 
2a besetzen, Sektische auszoschaffen und lutherische Schulen ein* 
zustellen, daß bald überall sektische Prädikanten einziehen und ihre^ 
Synagogen aufrichten werden. Unter den Sjmagogen sind auch die 
Schulen mit inbegrifien. 

Daß Brück, wo man schon 1578 einen eigenen Prädikanten an- 
sässig zu machen versuchte, eine starke evangelische Gemeinde hatte, 
endeht man daraus, daß sein Vertreter Philipp Zeller unter den Yer- 
tietem jener 19 Städte und Märkte Steiermarks war, die im März 1582 
an den steirischen Herren- und Bitterstand die Bitte um Fürsprache 
bei Erzherzog Karl stellten, daß sie in Beligionssachen vom Heiren- 
und Bitterstand nicht getrennt werden möchten.^) Es konnte damals 
darauf hingewiesen weiden, daß schon 1541 und 1542 ein Vertreter von 
Brück bei der Abordntmg war, die für die Augsburgische Konfession 
Freiheit begehrte. Leider haben wir über das Schulwesen in Brück 
keine näheren Daten. Man weiß nur, daß in den achtziger Jahren kein 
Prädikant daselbst geduldet wurde. Die Bürger von Brück besuchten 
infolgedessen den evangelischen Gottesdienst in dem in der Nähe ge- 
legenen Kapfenberg, einem Schlosse, das dem größten Adelsherm des 
Landes — Wol^ang Herrn von Stubenberg — gehörte, dessen Familien- 
mitglieder eifrige Anhänger der Augsburgischen Konfession waren. Da 
wir nun aus den Akten des evangelischen Kirchenministeriums die 
Notiz auszuheben in der Lage sind, daß in Kapfenberg ein evangelischer 
Schulmeister weilte, so wird er wohl auch den Brucker Bürgerkindem 
zeitweise Dienste geleistet haben. In diesem Zusammenhang wird am 
20. Aug. 1587 der Bürgerschaft von Brück das „Auslaufen"' zum Stuben- 
beigischen Prädikanten in Kapfenberg unteisagt. Dawiderhandelnde 
sollten in Zukunft mit Strafen von 10 — 20 Talem belegt werden.*) 

Ähnhch mc^en die Zustände in Trof ayach, Kindberg und Fron- 
leiten' gewesen sein. In Kindberg hatte man 1589 eine Anzahl Bürger 
verhaftet und nach Graz geführt. Sie wurden dort examiniert. Sie 
hatten sich bisher „der sektischen Prädikanten und ihres Exercitiums 
bedient und sich das Recht angemaßt, einen Yicarius zu präsentieren". 
Der war wohl auch für die Leitung der Schule bestimmt. 

Der Befehl, die Prädikanten auszuweisen, wurde auch an die Bürger- 
schaft von Pettau gesandt.') Die Seele d^ protestantischen Gemeinde 
daselbst war der Apotheker Sebastian Grübner, der noch nach der 
wiederholt verfügten Auswäsung der Prädikanten und Schulmeister 



^) Akten Fontes 50, S. 288. *) Loserth, RefiMmation S. 529. 
•) Akten Fontes 50, Si644^ 649. 



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Das Protestant. Schulwesen in den übrigen Städten and in den Märkten. 99 

aus den landesfttistlichen Städten und Märkten einen sektischen Schul- 
mdster hielt.^) Die Reformation dieser dem Erzbistum Salzburg ge- 
hörigen Stadt wurde 1587 vorgenommen. Da es in Pettau eine starke 
katholische Minorität gab, vollzog sich die Umwandlung des protestan-^ 
tischen Wesens der Stadt in das katholische leichter als anderwärts. 
Da die Pfarre in Gleisdorf in den siebziger und achtziger Jahren 
mit einem Greistlichen Augsburgischer Konfession besetzt war, so darf 
man wohl annehmen, daß auch die Schule daselbst eine evangelische 
war ^), und möglicherweise wird sich auch imter der mächtigen Patronanz 
des Adelshauses Stubenberg das evangelische Wesen in Kirche und 
Schule zu Mureck lange behauptet haben. Wenigstens klagt der pro* 
testantische Adel im Draufeld, daß man „um uns her weit und breit 
bis auf Mureck und Sachsenfeld keine evangelische Kirche findet'^') 
Eine evangelische Schule hatte auch Bann im äußersten Südost^ 
liehen Winkel der Steiermark. Man ersieht das aus einer Beschwerde* 
Schrift, die Bichter und Bat daselbst am 12. Sept. 1594 gegen den 
Pfarrer an die Verordneten richten, weil dieser die Schule habe ab^ 
kommen lassen. Damals waren die Bewohner indes schon zum weitaus 
größten Teil katholisch. 

Ein kirchlich vielumstrittener Platz war Gilli. Gregen die Be- 
stimmungen der Pazifikation, kraft deren sich der Erzherzog die kirch-' 
liehe Disposition in Städten und Märkten vorbehielt, war daselbst ein 
protestantischer Pfarrer eingesetzt worden^); schließlich wurde er von 
dort abgeschafEt. Auf das hin erbauten die Stände auf eigenem Grund 
und Boden zu Sachsenfeld bei Cilli, allerdings auch unter starken An- 
fechtuBgen, eine evangelische Kirche.^) Zugleich wurde ein Hof ge- 
kauft, in welchem auß^ dem Pfarrer imd Diakon auch der Schtdmeister 
sein Unterkommen finden sollte. Aber am 21. Okt. 1582 befahl Erz* 
herzog Karl die Einstellung des neuen CSllier Kirchengebäudes. Gegen- 
vorstellungen fanden kein Gehör. Trotzdem wurde der Bau fortgeführt, 
abermals untersagt und doch wieder fortgesetzt; die Angelegenheit 
schleppte sich ganze elf Jahre hin. Man er&hrt aus späteren Akten, 
daß CiUier ihre Kinder in diese neue Schule — nach Scharf enau sieuidten, 
wofür sie empfindlich gestraft wurden.*) 

1} lioserth, Beformation S.Ö29. S. auch F. Hnrter, Geschichte Kaiser 
Ferdinands IL iL s. Eltern. 2. Schaffhansen 1860. S. 571—5. 

s) Akten Fontes 50, S. 481, 509. 

•) Akten Fontes 50, S. 651. Akten Fontes 58, & 586. 

*) Der Bericht des Nnnzins Ningnarda; hierfiber in meinen Akten Fontes 
50, 8. 17. 

*) Das Material woher in meinen Akten und Korrespondenzen auch in 
Orozen 3, S.58a--94. •) Akten Fontes 58, S.74. 

7» 



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100 I^e protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

In dem Yeizeichnis der Städte und Märkte, die sich 1572 in Brück 
als Zugehörige der Augsburgischen Konfession bekannt haben, nimmt 
Marburg die zweite Stelle ein. Wie sich die Verhältnisse daselbst ge- 
staltet haben, entnimmt man einem sehr ausführlichen Bericht, den 
Kichter, Bat imd die Gemeinde von Marburg im J. 15d4 an das Landes- 
veiordnetenkollegium gerichtet haben.^) Sie bitten unter Hinweis dar- 
auf, daß sie sich nun schon seit Jahren vergebens an die Begierung um 
IGlderung des herrschenden kirchlichen Druckes gewendet haben, sich 
ihrer anzunehmen. Noch vor zehn Jahren, so klagen sie, habe in kirch- 
lichen Dingen in Marburg volle Einigkeit geherrscht: „Die Pfarrer sich 
nicht allein nicht verfolgerisch gezeigt, sondern einem Jeden, der es 
begehrte, das Abendmal unter beiden (xestalten gereicht.^' An die Stelle 
der friedfertigen seien friedhässige Pfarrer gekommen» und seit der Zeit 
sei es um die Buhe geschehen. Das ist die Zeit, in der Greorg Creätsch, 
der seinerzeit in den Landschaftsschulen zu Graz und Elagenfurt, dann 
durch vier Jahre in Wittenberg studiert und sich nach Marburg begeben 
hatte, um in seiner Vaterstadt Schuldienste zu leisten, von dort ab- 
geschafft wird und nun in den miUtärischen Verwaltungsdienst des 
Landes tritt.^) Unter den Beschwerden des Landtags von 1598 nehmen 
diese Marburger Bedrängnisse eine Hauptstelle ein. Wie man in der 
Stadt nur eines evangelischen Predigers ansichtig wird, wird er gefäng- 
lich eingezogen, evangelische Begräbnisse werden verboten'), und wie 
andere Städte wird auch Marburg von sog. BeUgionsreformationskom- 
missären aufgesucht. Da man den protestantischen Gottesdienst in der 
Stadt nicht duldete, zogen die Bürger haufenweise nach dem nahe- 
gelegenen, zur Pfarre Kötsch gehörigen Schlosse Windenau, woselbst 
der protestantische Herren- und Bitterstand des Draufelds eine evan- 
gelische Seelsorgestation errichtet hatte. Aber Schloß Windenau, das 
Wolf Wilhelm Herrn von Herberstein gehörte, gewährte auch auf die 
Dauer keine sichere Heimstätte, und so errichtete man schlieBlich 
auf einem Herberstdnschen Grund im Drauf eld in einem neuerrichteten 
Friedhof auf hölzernen Säulen eine Kanzel.^) Daß imter solchen Um* 
ständen das evangelische Schulwesen in Marburg einen schweren Stand 
hatte, ist begreiflich, und die Gemeinde klagt denn auch, „gezwungen 
zu sein, den evangelischen Schidmeister zu amovieren*'. Auch das Motiv, 



^) £r findet sich voUinhaltlich gedruckt in Loserth, Huldigangsstreit 
8. 224-^1. S. die Akten Fontes 60, S. 641, 644^ 647. Akten Fontes 58, S. 62, 
65, 200, 202, 208, 249, 257, 261—6. 

*) St. LA. S. Orig. 

') Akten Fontes 50, 8.649—52, 658, 663. 

*) Orozen 1, S. 819-41, 487. 



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Bas Protestant Schulwesen in den übrigen Städten und in den Märkten. 101 

weshalb der evangelische Schulmeister nicht geduldet wird, 1^ sie dar: 
„Aber daß man keinen evangelischen Schulmeister bei uns dulden will, 
geschieht deshalb, daß man den wahren Glauben, den man bei uns 
Alten nicht ausrotten kann, nicht bei unserer Nachkommenschaft ein- 
wurzeln lassen will, was man bei dem Mangel an Schulen, als den Pflanz- 
statten der christlichen Kirche, erreichen will, was Gott aber gütig ab- 
wenden wolle/' Die Bitten der Marbui^er hatten nicht den gewünschten 
Erfolg. Bei Strafe von 500 Dukaten wurde ihnen geboten, des evangeli- 
schen Pradikanten und SchulmeLsters müßig zu gehen und ihn aus ihrem 
Burgfried auszuweisen. Leider sind die Spuren des evangelischen Schul- 
wesens auch in Marburg äußerst spärlich und beschränken sich im 
wesentlichen auf diese allgemeinen Erörterungen, höchstens daß in den 
Akten und landschaftlichen Rechnungen noch ein und der andere Schul- 
meister genannt wird: ein Simon Zorn, „gewester Schulmdster'', oder 
Nikolaus Sobrius, „deutscher Schulmeister zu Marburg", von denen 
berichtet wird, daß sie den Kirchengesang daselbst pflegten. Weal dann 
dem letzteren das Schulhalten in der Stadt eingestellt wurde, erhielt 
er, wie man den Akten entnimmt, zu seinem bisherigen Bezug von 
12 Gulden noch eine Zubuße von 3 Gulden; schheßhch wurde er mit 
seinem Gehilfen Clavius, „so in des Sobrius Abwesenheit die Schul- 
und Eirchengesange verrichtet", ausgewiesen. Die Ausweisung blieb 
zunächst erfolglos, denn schon 1598 verrichteten Pradikant und Schul- 
meister in Windenau wiederum ihren Dienst. 

Solchergestalt war der Zustand der protestantischen Schulen im 
Lande; nur dort war das Schulwesen einigermaßen gesichert, wo 
die Stadt oder der Markt einem hervorragenden Adelsgeschlecht ange- 
hörte, das seine schützende Hand über die Glaubensgenossen hielt.^) In 
den landesfürstlichen Städten und Märkten, in denen sich der Landes- 
fürst, wie die Formel lautete, die Disposition in den kirchlichen An- 
gelegenheiten vorbehalten hatte, war das protestantische Schulwesen 
stetiger Anfeindimg preisgegeben und mit seiner jeden Augenblick zu 
gewärtigenden Auflösung bedroht« 

^) Eine Erinnening an die ehemalige protestantische Schale im Schlosse 
Herberstein haftet noch heute an einer Stelle dieses Schlosses. 



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102 ^^ protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 



8. Die reformierte Schulordnung von 1594. 

Bei der Unterstützung, die Erzherzog Eari und seine Glemahlin 
Maria der nengegriindet^i Universität zuwandten, für deren Gred^en 
ihnen kein Opfer zu groß war und zu der sie eine Zuneigung bekundeten, 
die im ganzen Lande von ständischer Seite mit bitteren Gefühlen be- 
merkt wurde, konnte der Wettkampf der Stiftsschule mit ihr in keiner 
Weise angenommen werden. Man suchte zunächst den Eifer der Lehrer 
anzuspornen. Im J. 1586 hatte die Schule in Dr. Johannes Papius einen 
neuen Rektor, in Dr. Wilhelm Zinmiermann einen tüchtigen Theologen 
erhalten. Bald aber war man mit dem Rektor unzufrieden. Die Ver- 
ordneten vernahmen Klagen der Herren und Landleute, daß ihre Söhne 
in der Landschaftsschule gar nichts mehr lernen. Es soll daher kommen, 
daß die ihnen vorgesetzten Präzeptoren ihre Pflichten nicht erfüllen.^) 
Da ergehen denn strenge Mahnungen. Aber eine Untersuchung, die 
darüber vorgenommen wird, liefert den Beweis, daß die Klagen nicht 
begründet seien. Wenn man über das „Ausspazieren" der Präzeptoren 
Beschwerde führt, wird dagegen bemerkt, daß keinem von ihnen ge- 
stattet sei, auch nur einen halben Tag außerhalb ihrer Klasse zu sein. 
Ist aber jemand krank oder hat er für sein Ausbleiben einen zwingenden 
Grund, so ist stets für Stellvertretung gesorgt. Daß bisweilen „aus 
hitzigem Disputieren" sich ein Unwillen erhebt, ist ja nicht ganz zu 
verhüten, kommt aber selten vor und wird vom Rektor gestraft. Daß 
bei der Jugend im Lernen kein Aufnehmen sei, kann man in Wahrheit 
imd im Hinblick auf andere Schulen nicht sagen. Die „Ingenia" der 
Jugend sind ungleich; oft hindern die Eltern ihre Kinder selbst, oft 
läßt man sie allzuzeitig „promovieren", wie z. B. den jimgen Eibiswald, 
,»so erst 2 Jahre in der Stiftsschule, auch erst 8 Jahre alt und dennoch 
schon zweimal progrediert ist", bis er „in tertiam decuriam scholae pue- 
rihs gekonmien". Hätte man ihn noch höher promoviert, hätte er nur 
Schaden davon gehabt und würde vielleicht um seine Gesimdheit ge- 
kommen sein. Junge und willige Bosse soll man nicht übertreiben, viel 
weniger jungen Eiiaben zu viel auflegen. Mit dem Rektor, schließen 
die Inspektoren ihren Bericht, könne man wohl zufrieden sein. Es 

^) Schreiben der Verordneten an die Kirchen- and Schulinspektoren de 
dato Graz 1587, April 10. St. LA. S. Eonz. Die Antwort vom 18. Aprü ebenda 
und die Zuschrift der Verordneten vom 21. April, daß sie die Entschuldigung 
zur Kenntnis nehmen; die Inspektoren werden aufgefordert, sich auch weiter- 
hin die Schule angelegen sein zu lassen. 



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Die reformierte Schalordnaiig von 15dA. 103 

dauert freilich nicht lange, so gibt es neae Klagen. Matthes Amman 
tadelt das aus purem Geldgeiz stammende Abfassen von Postillen, die 
doch nur aus andern zusammengeklaubt sind, was, da es ohne Erlaubnis 
der Vorgesetzten geschieht, der Brucker Pazifikation nicht entspricht. 
Er weist auf die Strenge hin, mit der seinerzeit die Kiainer gegen Niko- 
demus Frischlin einschritten, und doch habe es sich damals nur um 
„Grammatikalia" gehandelt. 

Gelingt es, einen tüchtigen Lehrer wie Nikolaus Gabehnann, der 
Doctor utriusque iuris und Poeta laureatus ist, für die Schule zu ge- 
winnen^), so bitten zwei andere, wie die Qrüder Georg und Nikolaus 
Lang, von denen jener Eonrektor ist und jetzt nach Padua geht, um 
seine medizinischen Studien fortzusetzen, um ihre Enthebui^. Man laBt 
sie nicht gern ziehen, denn man ist mit dem Eonrektor, auf dem bisher 
die meiste Arbeitslast ruhte, sehr zufrieden und sucht ihn zu bewegen, 
noch länger zu bleiben. Aber Lang beruft sich auf seinen elfjährigen 
schweren Dienst und die Schwäche seiner Augen, und so wird an seine 
Stelle Valentin Earg berufen.*) Die niederösterreichischen Stände von 
Herren und Ritterschaft emp&thlen ihren steirischen Eollegen für die 
Professur „in facultate iuridica'' einen Sachsen, Theophilus Eanngießer, 
einen stillen, gelehrten, eingezogenen Mann, der sich durch zwölf Jahre 
an verschiedenen Akademien bewährt hat und zuletzt Präzeptor der 
Söhne des Herrn Achaz von Landau in Straßburg und Jena gewesen 
ist'); aber sie kamen mit ihrer Empfehlung zu spät. Große Sorge ver- 
ursachte den Verordneten der Mangel an einträchtigem Zusanmien- 
wirken der Lehrer, das allein die Gewahr für pädagogische Erfolge ge- 
boten hätte. Aber da findet im J. 1592 der Kektor der Schule, Dr. Pa- 
pius, daß die Vorlesungen Gabelmanns über Dialektik und Khetorik 
nicht l)esucht werden müßten. Wohl lehnt Papius die Anschuldigung 
ab, aber Gabelmann beweist sie aus der mangelhaften Frequenz der 
Vorlesungen. Schließlich konmit es selbst während einer Prüfung au 
unUebsamen Auseinandersetzungen zwischen bdden und dies vor einer 
größeren Zuhörerschaft, da der Rektor die von dem Schüler gegebenen 
Antworten als unrichtig erklärt und der Magister dagegen opponiert, 
wofür er schheßUch ein unverschämter Sophist genannt wird.^) Aus dem 

1) Revers de dato Graz 1591, Mftn 1. (St LA. S. Orig.). Darin haifit es: 
»soll den höchsten vleis forkem, auf dass allerlei literata exercitia angestelt, 
auch öfter declamationes und disputationes gehalten werden, dieselbigen nit 
mm angenschein oder precipitanter und temere anstellen, auf dass nit ein 
blosser schein einer wolbestellten schnei erscheine, sondern der lieben iogent 
wirklicher profectns nnd aufnemen mit der that gespürt werde". 

•) St. LA. S. Konz. ») St. LA- B. Orig. 

*)'Über den Streit liegen zwei Schreiben im St. LA. vor. 



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104 I^e protestanidBchen Sehnlen der Steiermark im 16. Jh. 

Verlaiif des Streites ersieht man, daß die Leitung der Schiüe nicht in 
den richtigen Händen lag und der Tadel der Inspektoren keine Wen- 
dung brachte. 

In derselben Zeit stellt sich auch das Bedürfnis einer „R^ormation 
der Speisemeisterei*' heraus. Die Inspektoren erheben Klage, „daß es 
sich mit der Einbringung des Kostgelds spreizt'S ^die vorigen Speise- 
meister in große Schulden gekommen seien und bei der Ökonomie nicht 
hätten bestehen können". 

Mittlerweile stieg die Unzufriedenheit mit der Schulleitung durch 
Papius immer höher; in einer Zuschrift vom 20. Febr. 1593 erheben die 
im Landrecht versammelten Herren und Landleute strengen Tadel 
wider sein hitziges Verhalten, und im Begriff, das Schulwesen zu refor- 
mieren, entheben sie ihn des Dienstes. Man habe, schreiben sie, mit 
ihm nur zu viel imd zu lange Geduld getragen. Wollte er mit seinen 
hitzigen und unbedachtsamen Schreiben nicht aufhören, so wäre man 
genötigt, sich an den Herzog von Württemberg und an jene Universi- 
täten zu wenden, die ihn hierher empfohlen haben. Die Angelegenheit 
mit seiner Entlassung und der notwendig gewordenen Reform der Schul- 
ordnung zog sich noch länger hinaus. Von Wichtigkeit ist ein Schreiben 
der Verordneten, das sie am 5. Jan. 1594 an ihn richteten. Der Rektor, 
von dem man ein Gutachten über die an der Schule eingerissenen Mängel 
verlangte, weigerte sich, ein solches abzugeben, und verlangte eine Ver* 
sammlimg der Herren und Landleute, um seine Sache mündlich vor- 
zubringen. In scharfer Weise wird ihm sein Begehren verwiesen : „Hätte 
sich jeder bei der Schule seiner Bestallung gemäß verhalten, so bedürfte 
es jetzt der Mühe nicht, daß die Landesverordneten, die mit andern 
Dingen beladen sind, erst neue 'Reformationes' vornehmen müssen. 
Wunderlich sei es, daß er nicht schriftlich Bericht erstatten will, wo es 
sich doch nicht um eine Disputation pro und contra handelt. Ver- 
nünftige und gelehrte Männer geben vorhandene Mängel frei, offen imd 
schriftlich an den Tag, damit auch andere Leute sehen, daß es wohl- 
befugte Ratschläge seien. Reden sind Reden: 'htera scripta manet\ 
So hat es Chytraeus getan, der als gelehrter Mann die Kirchen- und 
Schulordnung verfaßt hat. Hätte man sich an sie gehalten, brauchte 
man jetzt keine Beratungen." Die Schrift weist darauf hin, daß von 
anderer Seite bereits Gutachten über die Reformation der Schulord- 
nung eingegangen seien. Man versehe sich von seiner Seite keiner 
weiteren Weigerung, die ein seltsames Aussehen haben würde. ^) Warum 
Papius auch auf wiederholtes Drängen') sich weigerte, ein schriftliches 

') 8t. LA. Eonz. mit Besserungen von Ammans Hand. 

') Das ist aus dem Schreiben der Verordneten an ihn vom 1. Febr. er- 



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Die reformierte Schulordnung von 1594. 105 

Befeiat zu eistatten, entnimmt man seinem Schrdben vom 2. Febr., 
in welchem er wiederum das Verlangen stellt, mündlich berichten zu 
dürfen: Er wolle in geheim referieren, weil gleichsam „publica infamia'^ 
des Schulverderbens ihm auf dem Hals li^ und beschwerliche Beden 
über ihn von vielen gehört werden; daher soll seine Unschuld auch vor 
allen Herren und Landleuten an den Tag kommen. Sollte er, den 
Hindernissen zu begegnen, zu schwach gewesen sein oder etwas ver- 
säumt haben, so werden die Herren sehen, in welchem Stand die Dinge 
stehen. Da sie das ganze Land angehen, werden auch andere Herren 
der Veisaminlung beiwohnen wollen. Einer solchen Audienz habe ihn 
der Landesverweser vertröstet. Etwas unklar fügt er hinzu: die Ab- 
fassung eines Consiliums koste ihn so viel Mühe und Arbeit, „daß sich 
sonst Niemands [sie!] meiner Arbeit als der seinigen zu meinem Spott, 
Schand' und Schaden gebraucht*'.^) Er will damit vielleicht sagen, 
daß er bei der starken Opposition, die er hier findet, für seine Arbeit, 
die ihn so viel Mühe koste, nicht? als spöttische GegneEschaft finden 
werde. Die Verordneten hatten mittlerweile Einsichtnahme in die von 
Ghytraeus ver^te lateinische Kirchen- und Schulordnung begehrt') 
und einen Bericht von den Kirchen- und Schulinspektoren darüber ver^ 
langte „was sich in einem imd andern für Schulmangel finden".') Eine 
Beformation sei notwendig, sie sollen angeben, ob etwa die Elassen mit 
tauglichen Personen ersetzt, wie die Jugend mit tägUchen Exerzitien 
versehen, die Disputationen und Visitationen verrichtet und in welchen 
Lektionen die Mangel am größten seien. Schon hatten sich die Schol- 
archen und Inspektoren an die Arbeit gemacht und eine neue Schul- 
ordnung verfaßt. Sie wurde am 2. Febr. dem Pastor Zimmermann, 
dem Dr. Venediger und dem Rektor mit dem Auftrag zugesendet, sie 
zu übersehen; falls sie gegen einen und den andern Punkt Bedenken 
hätten, mögen sie darüber Bericht erstatten. Im Laufe des Februar 
wurde nunmehr über die Sache weiter beraten; zunächst gaben noch 
Balthasar Wagen von Wagensperg und Matthes Amman ihre Gut- 
achten über die eingelangten Berichte ab, und so wurde denn am 

sichtlich. Darin wird nochmals auf die Beschwerden hingewiesen, die in be- 
treff der Schtilmängel vorliegen. Man merke keine Besserong und kein Auf- 
nehmen der Jugend; vielmehr ist die Disziplin fast zugrunde gegangen. Man 
erwarte einen ausf&hrlichen Bericht. Eonz. St. LA« 

^) S. auch die Verteidigungsschrift des Papins aus dem März 1594 bei 
Peinlich, Gjmn. S. 14, Note. 

*) Befehl an Pastor und Rektor, die Schulordnung noch heut' anher zu 
erlegen. Graz 1594, Jan. 26. St LA. Eonz. 

*) St. LA. Desgleichen an den Magister Fischer und den Lizentiaten 
Gabelmann. 



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1 06 I^ie protestantischen Schulen der Steiennark im 16. Jh. 

11. März 1594 die ,,Re{ormierte Schulordnung'* zuBammengestellt, die 
unten mitgeteilt wird und schon oben wiederholt angeführt wurde. 
Das Hauptgewicht wird hierin auf die Angaben der Subinspektoren 
gelegt und die Instruktion des Rektors um eine Reihe von besonderen 
Artikeln vermehrt. Die neue Schulordnimg kann demnach als eine ver- 
besserte Auflage der alten vom J. 1574 angesehen werden; wir besitzen 
sie im Konzept und in der Reinschrift. Wichtiger für unsere Zwecke 
ist noch das Konzept, denn es läßt an vielen Stellen den (Segensats 
durchleuchten, der zwischen den Anschauungen des Rektors und der 
Inspektoren vorhanden war. Eine der von der Hand Ammans her* 
rührenden Randnoten des Konzepts fügt bei der Erwähnung der Auf- 
gaben, die dem Rektor obliegen, wehmütig an: Wäre all das die Jahre 
seines (des Papius) Rektorats her von ihm befolgt worden, so hätte es 
viel Frucht und Nutzen bei der Jugend bringen können, jetzt muß man 
zu großem Schaden das Mißliche empfinden und Gott empfehlen. Die 
oberste Inspektion wird in die Hände eines neuen Ausschusses gelegt, 
dem die Herren Balthasar Wagen von Wagensperg, Matthes Anmian 
von Ammansegg, dessen Bruder Gregor und Wilhelm von Galler an- 
gehörten; das Subinspektorat wurde an Zimmermann, Venediger, den 
Schrannenschreiber Gabelkofer und den Landschaftssekretär Stephan 
Speidl überlassen. 

Im Zusammenhang mit der vorgenommenen Reform steht die Ver- 
mehrung der Schullokalitäten durch den Ankauf des Rauberhofs ; dessen 
Wohnräume wurden den bisherigen Inwohnern gekündigt und zimächst 
Wohnungen für die Söhne von Herren und Landleuten hergerichtet; 
da man jetzt genügenden Raum hatte, wurden auch Söhne des Kärntner 
und Krainer Adels in die Schule angenommen. Dem Rektor Papius 
wurde bei seinem Abgang am 12. Mai 159& ein besseres Zeugnis über 
seine Wirksamkeit ausgestellt, als man es nach dem Vorhergegangenen 
hätte erwarten dürfen. „Er hat'', heißt es darin, „in summa mit Ver- 
nunft, Bescheidenheit und gebührender Autorität das Schulwesen re- 
giert."^) Sicherlich hatten die Kirchen- und Schulinspektoren ihren 
ganzen Einfluß dahin angeboten, daß er nicht mit Unehren entlassen 
wurde. Hatten sie doch schon früher den Verordneten die MAhnnng 
zukommen lassen, sich nicht durch fremde Personen so sehr gegen den 
Rektor einnehmen zu lassen. Es sei ganz betrüblich zu hören, wenn 
er mit Ungnaden verabschiedet würde; die Eile, mit der man voi^ehe, 
werde der Schule zum Schaden gereichen.*) 

') St LA. S. Eonz. *) St.-LA 8. Vor dem 4. April 1598. 



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Das Ende der Stiftuchale in Graz. 107 



9. Das Ende der Stiftsschnle in Graz. 

Während die Stiftsschule im Innern mit so großen Schwierigkeiten 
2u kämpfen hatte, dauerten auch die Bedrängnisse von außen her fort. 
Wehe, wenn ein Grazer Bürgerkind diese Schule besuchte. Noch im 
J. 1589 meldet Badegund Pickin den Verordneten, sie sei, weil sie einen 
Sohn in der Stiftsschule habe, zu zweimalen mit Strafen von 20 Talern 
imd 10 Oulden belegt worden. Da ihr Mann seinerzeit Landschafte-* 
bediensteter gewesen, habe sie ein Recht auf die Schule zu haben ge- 
meint und sich geweigert, die Strafe zu bezahlen, und bitte um eine 
Fürschrift. Ich soll, schreibt sie, keinen Knaben in der Kost, auch nicht 
im Hause behalten, der in „die Stift^' gehe. Da der Schule solche 
Hindemisse in den Weg gelegt wurden, was half es, wenn man jetzt 
nach den besten Lehrkräften Ausschau hielt und Männer berief wie 
Johannes Regius oder Johannes Kepler.^) Weder Lehrer noch Studenten 
«ind vor den Angriffen der „Jesuitenstudenten" sicher. Bezeichnend 
hierfür ist die Klage, die der Pastor Wilhelm Zimmermann imd der 
neue Rektor Regius über die Behelligungen erheben, denen sie seitens 
der Jesuiten und deren Freunden ausgesetzt seien. Vier oder fünf von 
^esen, schreiben sie am 9. Febr. 1595 an die Verordneten, seien am 7. 
um 3 Uhr nachmittags wie toll und rasend mit großem Juchzen, 
Schreien und häßlichen Schmäh- imd Scheltworten ins Stiftkollegium 
gekommen und haben dort mit Schmäh- und Scheltworten um sich ge- 
worfen. „Zur Ruhe gewiesen, trieben sie es nur noch äi^er. Hätten wir 
den Unsrigen nicht gewehrt — und es standen die Handwerksbiuschen 
zü uns — , so hätte es ein Blutvergießen gegeben. Unsererseits hatten 
43ie zu einem solchen Auftreten auch nicht den mindesten Anlaß." Tags 
darauf werden Leute, die im Stift zu tim haben, unvermerkt angegriffen, 
beschädigt und verwundet. Ja, man läßt sich in den Wirtshäusern ver- 
Behmen, wo sie „Stifter^' antreffen, solche nicht mehr^„redlich anzu- 
greifen", sondern auf sie „ungemerkt dreinzuschlagen".*) Der Februar- 
iandtag ist genötigt, deswegen Beschwerde bei der Regierung zu er-, 
heben und zu bitten, daran und darob zu sein, daß diese Übeltäter an-r 
dem zum Exempel zur Strafe gezogen „imd die Jesuiten sammt den 
ihrigen dahin gehalten und gebändigt werden, daß sie des landschaft^ 
liehen Stiftskollegiums müßig gehen und die darin wohnenden Kirchen- 

^) Über die Beziehangen Keplers zur Landschaft siehe seine Korrespon- 
denz in Loserth, Beziehungen S. 109ff. 
') Akten Fontes 58, S. 138. 



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108 ^'^^' proiestantisclien Schalen der Steiermark im 16. Jb. 

und Schulpeisonen »uncmgelofEen* und unbetrübt gelassen weiden/* 
Es war ein heißer Boden, den jetzt neue Lehrer betraten. Eben noch 
hatten die Inspektoren, dem Auftrag der Landesverordneten ent- 
sprechend, sich um solche gekümmert. Im März 1596 waren sie bereits 
in der Lage, ihnen die Berufung des Magisters Eusebius Schenk mit- 
zutuen. Die Berufung war durch den nunmehrigen Kektor veranlaßt 
worden. Schenk hatte in Jena studiert und genoß den Ruf „eines sehr 
gelehrten jimgen Mannes'^ Er war im Januar 1596 in Qraz erschienen, 
um „mit einer Oration und Disputation seine Qualitäten zu erweisen", 
war aber noch vor der Abhaltung seiner Probevorträge lebensgefähr- 
lich erkrankt, so daß man an seinem Aufkommen zweifelte. Wieder- 
hergestellt „perorierte*^ er und wurde „dermaßen qualifiziert" befunden, 
daß die Inspektoren in der Erwägung, daß die Bektoratsarbeiten für 
eine einzige Persönlichkeit zu umfangreich. Schenk dem jetzigen Rektor 
eng befreundet und die Schule nunmehr wieder im Aufnehmen sei, den 
jungen Magister dem Rektor als Gehilfen zugesellten und seine Er- 
nennung zum Konrektor in Antrag brachten. Die Landesverordneten 
gingto auf den Antrag ein, und Schenk erhielt seine Bestallung mit 
einem Jahresgehalt von 200 fl. 

In ihrer Zuschrift an die Verordneten teilten die Inspektoren mit, 
daß sich im Nov. 1595 ein gelehrter Magister aus Augsburg, namena 
Heinrich Matthei (recte: Matthäus Heinrich), in Oraz eingefunden und 
der Landschaft seine Dienste angeboten habe. Da durch den Abgang 
des Magisters Budelius eine Lehrstelle vakant gewoiden war, Heinrich 
sich „erstlich perorando, dann auch docendo" als durchaus geeignet 
erwies, so wurde er nun gleichfalls zum Lehrer bestellt. 

Den größten Grewinn hätte die Stiftsschule aus der Tätigkeit Kep- 
lers ziehen müssen, wäre ihr ein längerer Bestand beschieden gewesen. 
Er war am 19. April 1594 als Nachfolger des Professors Q. Stadius vor- 
läufig probeweise auf zwei Monate „ad mathematum professionem" an 
die Stiftsschule berufen worden.^) Als solcher hatte er die „Prognostica" 
für die neuen Jahre zu stellen') und wurde hierfür besonders honoriert» 
Da er nicht eine genügende Hörerzahl in Mathematik habe — ein Stu- 
dium, das nach den Worten des Ejrchenministenums nicht jedermanna 
Sache sei — , erhielt er am 3. Jan. den Auftrag, außer der Arithmetik 
sechs Stunden wöchentUch Veigil und Rhetorik zu lehren. Nachdem 
er 1596 längere Zeit auf Urlaub in seiner Heimat geweilt hatte, ver- 
mählte er sich am 23. April 1597 mit der ehrentugendhaften Frau Bar- 

Orig. St LA. Oedmckt Loserth, Beziehungen S. 110—1. 
*) Das Ar 1596 Loserth, Beziehungen a 112. Er erhält eine „ErgOU- 
lichkeit' von 20 fl. 



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Das Ende der Stiftsschale in Graz. 109 

bara, Witwe nach dem Landesbauzahlmeister Marx Müller; seine Hoch- 
zeity zu der er die Landesverordneten einlud, die ihm ein sUbemeB 
Trinkgeschirr verehrten, fand im Hause Greorg Hartmanns Heim von 
Stubenberg in der Stempfergasse statt. Noch suchte die Landschaft 
nach neuen Kräften für die Schule und hielt Stipendiaten an fremden 
Hochschulen, für die sie nicht unbedeutende Greldmittel aufzuwenden 
hatte. Denn für diese hat sie alle Bedürfoisse zu befriedigen. Außer- 
dem, daß ihnen ein bestimmter Geldbetrag für ihr jährliches Auskommen 
angewiesen wird, werden auch alle Taxen bezw. Eollegiengelder, die der 
Studierende zu bezahlen hat, von der Landschaft beglichen, Bücher- 
ankaufe bewilligt und selbst Apothekeirechnungen bezahlt.^) 

Es fragte sich, ob das jetzt scheinbcur fester als je stehende Schul- 
wesen noch der großen Opfer, die es kostete, wert sei. Wer den Dingen 
auf den Orund sah, sah das Ende herankommen, und in den land- 
schaftlichen Büchern finden sich Stellen genug, die der trüben, aller- 
orten herrschenden Stimmung Ausdruck gaben. Der neue Herr, Ferdi- 
nand II. — er hatte in Ingolstadt studiert und den dort herrschenden 
Geist in sich angenommen — , bedurfte nicht erst der stetigen Mah- 
nungen seiner jesuitisch gesinnten Mutter, nicht der von päpstlicher 
Seite ausgehenden Weisungen, um dem ganzen protestantischen 



') Typisch ist das .Verzaichnos der schulden, die ich Tubingae zu bezallen 
▼erbliben: 
Erstlich dem herm doctori Jaoobo Heerbrando wegen gelihen gelt, 
welches er mir fOrgestreckt hat zu dem magisterio, facaltati 
philosophicae pro privata inscriptione, pro private et pablico 
ezamine, pro convivio philosophico magisterii, pro testimonio 
philosophico 

anch zu anderer notturfft 50fl. 

Item bleib ich meinem wierth Heinrich Falckenstein bwger zu 

Tübingen schuldig ein jar kostgelt, wöchentlich 20 patzen . . 69fl.20kr. 
Eodem (sie) für etlich aofgenomen wahr und gelihen gelt, welches 
ich ad dispntationes privatas theologicas gebraucht, auch einem 
praeceptori herm Weigenmair professori publice f&r privat 
Hebräische lectiones und exercitia verehren müssen . . . . 22fl. 40kr. 
Eodem für gelihen gelt, welches er mier zu der rais haimbwerts 

fftrgestreokt hat 8fl. 

Id est lOOfl. 
Summa 150 fl. 

M. Balthasar Fischer 
S. S. Theologiae studiosus 
Hlustrium Stiriae procenim 
alumnus.' 
Fischer entschuldigt sich mit der eingetretenen Teuerung und daß er ziem- 
lich viel Bttcher habe kaufen müssen« 



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110 Die protestantischen Schalen der Steiennark im 16. Jh. 

Wesen in seinem Lande — auch der evangelischen Schule ein Ende 
zu bereiten. 

Schlimmer als in Graz lagen die Dinge in den kleineren Städten, 
und zwar noch in den Tagen der Regentschaft der Erzherzoge Ernst 
und Maximilian. Schon jener hatte die strengsten Weisungen gegen 
die protestantischen Schulmeister im Lande erlassen, so nach Marbuig, 
wo noch der „sektische" Schulmeister mit seinen Schülern bei den 
Leichenkondukten inner- und außerhalb der Stadt mitwirkte^), so nach 
Leoben, wo noch jüngstens ein protestantischer Schulmeister auf- 
genommen wurde'), nach Badkersburg, wo der Fürstbischof von Seckan, 
Martin Brenner, eine allgemeine Verordnung gegen die ketzerischen 
Schulmeister in Städten imd Märkten bezw. ihre AbschafEung binnen 
drei Wochen in Erinnerung bringt'), imd nach Enittelfeld, woselbst 
der Stadtpfarrer den Schulmeister „injurierte"^); auf alle ihre Ellagen 
erhalten die Bürger den gemessenen Befehl, ihre Schulmeister sofort 
zu entlassen und sich an die Weisimgen der geistlichen Behörden zu 
halten. Da sich die Bürger von Marburg weigerten, dem Befehl, den 
sektischen Schulmeister auszuweisen, nachzukonmien, werden sie zu 
einer entsprechenden Strafe verurteilt. Abermals wird die Wegschafinng 
des Schulmeisters und seines Gehilfen angeordnet. Sollte sich letzterer 
noch im Orte aufhalten, so ist er auf acht Tage bei Wasser und Brot 
ins Gefängnis zu werfen, dann auszuweisen und das Exercitium der 
deutschen Schule endgültig einzustellen.^) Ähnliche Befehle ergehen an 
die Bürgerschaften vonRadkersburg und an andere Städte und Markte 
der Steiermark. Wir entnehmen einzelnes hierüber aus den Rechnungs- 
belegen der steirischen Landschaft, die solche entlassenen Schulmeister 
meistens mit einer kleinen Gnadengabe bedenkt. Mittlerweile war Fer- 
dinand IL großjährig geworden. Längst schon hatte man die gänzliche 
Aufhebung des protestantischen Schulwesens ins Auge gefaßt. Schon 
am 30. Jidi 1594 hatte die Mutter des Erzherzogs sich vernehmen 
lassen, es werde im Lande nicht eher besser werden, ehe nicht das 
ganze Nest der Prädikanten in Graz ausgehoben sei. Schon waren 
auch die Denkschriften ausgearbeitet, wie man die Ketzerei im Lande 
austilgen und den Bischöfen, als den Ordinarien, ihre alte kirchliche 
Jurisdiktion zurückgeben könne. Schon mehren sich die Bedrängnisse 



') S. den gleichzeitigen Bericht über die Geschichte der Gtegenreforma- 
tion in Marbnig in Loser th, Hnldigungsstreit S. 288; dazu Akten Fontes 58» 
8. 60, 62, 65, 100, 106. 

*) Akten Fontes 58, S.73. •) Akten Fontes 58, S.76. 

«) Akten Fontes 58, S. 107, 165. 

•) Akten Fontes 58, 8. 20a 



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DaB Ende der ßtiftsschule in Graz. H] 

der ProteBtanten von Tag zu Tag, und die Begierung säumt, kaum daß 
die kritischen Tage der Erbhuldigung verflossen sind, keinen Augen- 
blick, die Vernichtung des evangelischen Kirchen- und Schulministe- 
riums einzuleiten. Bevor der letzte Schlag erfolgt, unternahm Ferdi- 
nand II. die von seiner Mutter, der Erzherzogin Maria, wiederholt in 
Anregung gebrachte Beise zum Papst nach Itahen, nicht, wie man so oft 
gemeint hat, um dem Papste seine auf die Gegenreformation bezüg- 
lichen Pläne zu eröjSnen und sich hierin bestärken zu lassen , denn da 
waren schon alle Dinge bis auf die Einzelheiten herab geregelt. Mit 
großer Mißstimmung hatte die protestantische Einwohnerschaft von 
Steiermark die Nachricht von dieser Beise» des Landesfürsten vernom- 
men; denn wer konnte daraus auch für sie Gutes erwarten? Dennoch 
übertraf das, was sich sechs Wochen nach der Heimkehr des Erzherzogs 
im Lande zutrug, die schlimmsten Erwartungen der Protestanten. Man 
hatte ja auf den großen Schlag in diesem Moment gerechnet. Alles, 
schreibt Johannes Kepler, zittert vor der Wiederkunft des Fürsten. 
, JUan sagt, er bringt italienische Hilfe mit. Unsere Stadtbehörden sind 
abgesetzt, die Bewachung der Tore und des städtischen Zeughauses 
Papisten anvertraut.*' Der Schlag fiel nun aber von einer Seite, von 
der er kaum erwartet wurde, und so, daß der Begierung noch immer 
ein gesicherter Bückzug mögUch war, wenn er nicht vollkommen 
gelang. 

Seit zwei Monaten war einer der jesuitischen Heißsporne, Lorena 
Sonnabenter, Stadtpfarrer in Graz. Einst hatte er den jungen Erb- 
erzherzog nach Ingolstadt begleitet, dann war er Lehrer in der Familie 
der Erzherzogin Maria geworden und hatte sich als Pfarrer von Hart- 
berg die ersten Sporen im Streit gegen die Ketzer verdient. Ihm war nun 
die Angabe zugefallen, den unsägUch bitteren Kampf zu eröffnen, der 
das Ende des, wie es den Anschein hatte, so fest im Lande eingewurzelten 
Luthertums imd damit auch des protestantischen Schulwesens bedeutete. 
Es war am 13. Aug. 1598, eine Zeit, in der kein einziger der hervor- 
ragenderen Protestanten im Lande verweilte, der junge, tatkräftige Teil 
des protestantischen Herren- und Bitterstands im Felde lag und die 
Landesverordneten nicht vollzählig veisanmielt waren; da wandte sich 
Sonnabenter mit der Forderung an das protestantische Kirchenmini- 
sterium in Graz, sich der von ihm bisher angemaßten, an diesem Orte 
ihm allein zustehenden pfarrlichen Bechte zu begeben. „Bitt' Euch'^ 
schreibt er ironisch, „daß Ihr in meiner Pfarr' von heut' ab Eure 
Sxercitien unterlasset." Er warf sonach die Frage der Bekuperation 
geistlichen Besitzes und geistlicher Bechte, die schon seit den Münchener 
Konferenzen des Jahres 1579 in theoretischer Weise behandelt worden 



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112 I>ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

war, auf das praktische Gebiet hinüber. Beantwortete man die Frage 
in seinem Sinne, dann war die Auflösung des protestantischen Eirchen- 
und Schulministeriums entschieden. Das Vorgehen des Stadtpfarrers 
stand übrigens nicht vereinzelt da. Wie man mit protestantischen Leh- 
rern oder Geistlichen umgehen müsse, hat er noch im November des- 
selben Jahres durch sein Verfahren im Schlosse Vasoldsberg bei Graz 
erwiesen.^) Gab man dem Begehren des Stadtpfarrers statt, dann 
konnte die gesamte protestantische Geistlichkeit und mit ihr auch die 
Lehrerschaft den Wanderstab in die Hand nehmen. Denn das in Graz 
gegebene Beispiel konnte dann von einem jeden Stadtpfarrer nach- 
geahmt werden. Da er von den protestantischen Geistlichen keine Ant- 
wort erhielt, wandte er sich an den Schrannenadvokaten imd obersten 
Schul- und Eircheninspektor Dr. Adam Venediger, der über das Be- 
gehren des Pfarrers seine Verwimderung aussprach. Das evangelische 
Eirchenministerium bedeutete ihn, die Pradikanten seien zu ihrem Amte 
ordnungsmäßig berufen. Wenn er an ihnen einen Mangel erblicke, möge 
er sich an die Verordneten wenden. Indem diese ihn auf den Landtag 
verwiesen, er selbst sich an den Landesfürsten wandte, war der Stein 
ins Bollen gekommen, der erste — schwerste — Schritt getan. Bei Hof 
zögerte man einen Augenblick, unschlüssig nicht über das Ziel, wohl 
aber über die Mittel. Man hatte in den Niederlanden schlimme Er- 
fahrungen gemacht. So ist es im letzten Augenblick noch der Bischof 
GeoTg Stobaeus von Lavant gewesen, der davor warnte, den Bogen zu 
straff zu spannen. Der Erzherzog stütze sich fest auf seine landesfürst- 
liche Autorität. Ihr müsse sich jeder fügen, und kraft ihr werde ver- 
ordnet, daß in Zukunft nur Eatholiken im Lande geduldet werden. 
Der Bürgerstand werde sich fügen, wenn ihm materielle Vorteile winken. 
Nur darf diese katholische Reformation im ersten Augenblick keine 
allgemeine sein, denn der Vereinigung aller gegnetischen Elemente wäre 
der Landesfürst nicht gewachsen. Man fahre in dem Greleise Erzherzog 
Earls fort und weise zunächst die Pradikanten aus. Auch da gehe man 
langsam vor. Man beginne mit denen in Graz, denn sie sind die Banner- 
träger des Eetzertums. Sind sie erst aus dem Lande, dann könne man 
weitergehen. Diese Ratschläge werden mm der Sache nach befolgt, 
freilich kräftiger als Stobaeus es gemeint hatte. So erschien denn ge- 
rade einen Monat nach dem ersten Schreiben Sonnabenters das ver- 
hängnisvolle Dekret, das dem protestantischen Schul- und Eirchen- 
Wesen in Steiermark das LebensUcht ausblies» die Verordnung an den 
Landeshauptmann und die Landesverordneten, die Pradikanten ab- 



') Akten Fontes 58, S. 400. 



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Das Ende der Stiftsschule in Graz. 113 

zuschaffen und das ganze evangelische Stifts-, Kirchen- und Schul- 
ezerzitium in Graz und Judenburg und allen landesfürstlichen Städten 
und Märkten binnen 14 Tagen aufzuheben. Da sie der Bitte Sonnaben- 
ters kein Gehör geschenkt, sei Ferdinand als katholischer Fürst ver- 
pflichtet gewesen, ihn bei seinen alten Rechten zu schützen. 

Man mag sich in die Stimmung der Verordneten versetzen, denen der 
Landeshauptmann am 16. Sept. das Dekret, „eine Sache voll von Schmerz 
und Trauer", vorlegte. Am 19. Sept. überreichten sie eine ausführliche 
Denkschrift mit der Bitte, das Kirchen- und Schulministerium unzerstört 
zu lassen. Sie seien sonst genötigt, die Sache vor den großen Beligions- 
ausschuß zu bringen. Aber was konnten diese Bitten, was die folgenden 
Proteste helfen ? Der Ernst der Lage wurde jedem klar, der da hörte, 
daß der protestantische Zeugwart, weil er sein Band bei seinem Pfarrer 
hatte taufen lassen, mit einer Strafe von 100 Dukaten belegt wurde. 

Die Bitten der Verordneten wurden vom Erzherzog nicht nur aufs 
ungnädigste entgegengenommen, sondern es wurde noch ein neues Dekret 
erlassen, durch welches die Stiftsprädikanten, Schulrektoren und Schul- 
diener angewiesen wurden, binnen acht Tagen das Land zu räumen und 
sich bei Leibes- und Lebensstrafe darin nicht länger betreten zu lassen. 
So gering die Hoffnimgen auch waren, welche die Verordneten auf den 
Erfolg ihrer Bittschrift setzten: die Schärfe der Antwort rief allgemeines 
Entsetzen hervor. Eine neuerliche Bitte der Verordneten, die ihnen 
„durch Mark und Bein gehenden Dekrete zu mildem, denn hier handle 
es sich nicht um das Hemd, nicht um den Bock, sondern um das Seelen- 
heil oder die ewige Verdamnmis", fand auch nicht die mindeste Berück- 
sichtigung. Am 23. Sept. — es war der Tag, an dem die letzte evan- 
gelische Taufe in Graz stattfand — wurden 52 Mitglieder des Herren- 
und Ritterstands zu einer Beratung zusanmiengeruf en. Sie fand am 
25. statt. Die Gerufenen waren fast vollständig erschienen. Nur die 
äußerste Not hielt einen imd den andern zurück, aber auch diese waren 
nicht geneigt, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Wie zugespitzt 
die Situation war, entnimmt man dem kurzen Brief Wolfgang Jöch- 
lingers an den Landeshauptmann, darin im Depeschenstil gemeldet wird, 
gestern nachts habe der Erzherzog die bewußte Schrift, vor seiner 
Mutter auf den Knien liegend, „von mir lesend'' abgehört und bleibe 
steif auf seiner Meinung. Die Beratung konnte demnach an der Sach- 
lage nichts ändern. Dennoch ist sie — jetzt erst hat sich ein Protokoll 
darüber gefunden — sehr interessant.^) 

>) J. Loserth, Zu den Quellen zur QeBchichte der Gegenreformation in 
Inneröflterreicb (Die Protokolle der Land- u. Hofrechte a. d. J. 1583-1001). Mitt 
d. Instit. f. österr. GeschichtsforBchong 84 (1918), S. 82. 

Monumenta Qemaniao Paedagogica LV 8 



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114 Die protestantiBchen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

Man vernimmt, daß schon jetzt die Emigration des protestantischen 
Adels in Aussicht steht. Man meinte, nach Ungarn abzuziehen; „die 
ungarischen Herren würden uns nicht yer8toßen'^ Schon sieht ein 
Landherr, wie die spanische Inquisition im Lande einzieht. Das Er- 
gebnis der sich mitunter recht stürmisch gestaltenden Beratimg ist eine 
neue Bittschrift. Aber statt einer Erleichterung konmit eine Ver- 
schärfung der früheren Dekrete. Denn jetzt erhalten die protestantischen 
Kirchen- und Schulpersonen den gemessenen Befehl, noch an diesem 
Tag „bei scheinender Sonne^' Graz und binnen acht Tagen die Erblande 
des Erzherzogs zu verlassen. Am 28. Sept. zogen denn die evangelischen 
Prediger und die Lehrer aus dem Stifte und dem Rauberhof — nicht 
ohne Hoffnung auf baldige Wiederkehr. Die meisten wandten sich nach 
Ungarn und Ejx)atien, einige fanden in deutschen Ländern ein Unter- 
kommen. Von den Lehrern erweckt Keplers Name das meiste Interesse. 
Er hatte Beziehungen zu den jesuitischen Kreisen, und es galt nicht 
als ganz ausgeschlossen, daß er sich zum katholischen Glauben begeben 
würde. Zwar war er mit den übrigen Amtsgenossen in die Verbannung 
gezogen, aber wieder zurückgekehrt, als ihm ein Sicherheitsbrief des 
Erzherzogs zugestellt wurde. 

Bei Hofe atmete alles auf, als die Prädikanten die Stadt verlassen 
hatten, in der sie seit einem Menschenalter eine so hervorragende Rolle 
spielen durften, und als sich kein Arm des Widerstands rührte. Freudig 
bewegt war der Erzherzog, noch mehr seine Mutter, die bisher im 
Mittelpunkt aller gegen den Protestantismus in Innerösterreich ge- 
richteten Bestrebungen stand. Jetzt werden zunächst die Rückstände 
aus der Gegenreformation Erzherzog Karls au^earbeitet und die Prä- 
dikanten aus den landesfürstlichen Städten und Märkten imbarmherzig 
verjagt. Wie das Grazer wird das Laibacher Kirchen- imd Schul- 
ministerium aufgehoben, und nur dem Klagenfurter ist noch eine längere 
Gnadenfrist gewährt. Die Organisation des Kirchen- und Schulmini- 
steriums verschwindet von der BUdfläche. Erst ziehen die Prediger und 
Lehrer ab.^) Ihnen folgen die Stipendiaten der Stiftsschule. Letztere 

^) Im J. 1597 gibt es folgende unter dem Grazer Ministerium stehende 
Kirchen- und Schulpersonen: Heinrich Osins, Stiftsprediger; Christian L 5 bl, 
Lazaretprediger; Joachim Preisen egger, Mefiner zu Radkersburg; Salomon 
Terviser, pensionierter Lehrer; Anton Schwanengel, Lehrer zu Jndenburg; 
Sebastian Friesenegger, Lehrei- zuJndenburg; Matthäus Heinrich, Profes- 
sor an der Stiftsschnle in Graz; Johannes Pistorius, Kapellmeister bei der 
Stiftskirche; Zacharias Rudel, Lehrer an der Stiftsschule; Friedrich Fritzins, 
gewesener Schulmeister zu E[apfenberg; Urban Schey, Stiftspr&zeptor ; Johan- 
nes Eegius, Schulrektor; Wilhelm Zimmermann, Oberpastor; Salomon 
Eginger, Stiftsprediger; Georg Pichelmaier, Prediger zu Radkersburg; 
Nikolaus Sobrius, Lehrer zu Windenau; Huldrich Bretzler, Prediger zu 



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Das Ende der Stiftsschnle in Graz. 115 

eist im Laufe des letzten Vierteljahis. Sie weiden von dei Landschaft 
mit dem nötigen Reisegeld veisehen, um in ihie Heimat zu gelangen. 
Denn zumeist waien es Fiemde, die noch zuletzt als Stipendiaten an 
dei Stiftsschule ein Unteikonmien fanden, da man es den einheimischen 
Büigeikindem immöglich gemacht hatte, die Stiftsschule zu besuchen.^) 

Radkersburg; Valentin Cargius, Stiftspräzeptor; Johannes Kepler, Mathe- 
matiker; Kaspar Gastel, Kollega und Kantor; Eusebins Schenk, Konrektor; 
Jakob Körner, Schnlkollege ; Simon S an g e ru s i ns , Prediger zu Radkersbnrg ; 
Matth&Qs Znber, Schnlkollege; Philipp Thalheim er, Präzeptor and Sakzen- 
tor; Johannes Seitz, Stiftsprediger; Sigmund Li er z er, Prediger zu EUidkers- 
bnrg; Leonhard Khuen, Stiftspräzeptor; Daniel Fochtmann, Stiftsprediger; 
Johannes Weidinger, Prediger im Viertel Cilli; Josias Pistor, Prediger in 
Scharfenan; Erasmns Widemann, Organist; Balthasar Heuchelmann, 
Stiftspr&zeptor; Jakob Pr&ntl, Prediger zu Schladming; Michael Holz- 
lenter, Prediger zn Nenhans im Ennstal; Dionys Widemann, Prediger 
ebenda; Christof Schwarz, Prediger in der An im Ennstal, Nikolaus Pit- 
torf, Predige^ in der Pack; Martin Gruel, Prediger zu Jadendorf; Stephan 
Kimmerling, Prediger ii^ Windischgr&tzer Boden; Josef Goeilinus, Stifts- 
prediger; Jonathan Wickler, Prediger im Salmtal; Schnabel, Schalhalter 
in Schladming; Thomas Artopaeus, Prediger zu Amfels und Valentin 
N i t n e r, Stiftspr&zeptor. Die Summe der Ausgaben betrftgt 11641 fl. 6 seh. 26 ^ 
Am 29. Sept. erhalten Matth&os Wandel aus Neustadt in der Mark, 
Jonas Gans aus Fürstenwald in der Mark, Wolfgang Fanstung aus St. Veit 
in Kärnten, David Gebel aus Eperies in Ungarn, Michael Schön weiß aus 
Cham in der Pfalz, Michael He ekel aus Kienstein (?) in der Pfalz, Johann 
Schaboll aus Neusohl, am 80. Sept. Nikolaus Verbovin Lutthiliensis 
(Leutschau?) Montanus, Andreas Herian Briznensis Montanus, Jakobus Her- 
melins aus Poprad in der Zips, Johannes Soczowsky Brisnensis Montanus, 
Peter Fradel aus Schenmitz, am 2. Okt. Sigismund Thalhamer aus Eisen- 
stadt je 1 Gulden, am 3. Okt. Johann Wilhelm Felsinius (Herkunft nicht 
vermerkt) 8 fl., Paul Sartor aus Königshofen in Franken am 8. Okt 1 fl., 
Wolfgang Geistlicher (Herkunft nicht vermerkt) am 5. Okt 2 fl., tags darauf 
Sebastian Tebort aus Landsberg, .ein kleiner Stipendiat", 4 Schilling, am 
7. Okt. Lorenz Bernhard aus Meißen und Johannes Sperber aus Preußen je 
1 Gulden, am 10. Okt Wenzel Gecalka (Herkunft?) 4 fl. und Johannes Hen- 
rich aus Hermannstadt in Siebenbürgen 3 fl., am 18. Okt. Paul Hertel aus 
Hermannstadt und Johann Schön felder aus Schemnitz je 1 fl., am 14. Okt 
Martin Croper aus Laibach 10 Groschen, am 19. Okt. Georg Stempel aus 
Steinau in Schlesien 4 fl« und Michael Eyner aus Villach 80 Kreuzer, am 
82. Okt Christoph Schwarz aus Steyer 80 Kreazer, am 28. Okt. Sigismund 
Jöbstl (Herkunft?) SO Kreuzer, am 29. Okt. Michael Mechel aus Perleberg 
in der Mark 2 fl., am 81. Okt Johannes Zart (Herkunft?) 1 fl., am 8. Nov. 
Jakob Macer aus Hochst&dt in der Pfalz 2 fl., am 6. Nov. Paul Marcus aus 
Schweidnitz 1 fl., am 27. Nov. Michael Globitschan (Herkunft?) 80 Kreuzer, 
am 28. Nov. Martin Weigman (Herkunft?) 2 fl., am 1. Dez. Wolf Bern er aus 
der Karlstadt 4 Schilling, am 8. Dez. Christoph Lucius aus Ungarn (.Panno. 
nius") 1 fl. und am 8. Dez. Wolfgang vonBerg Ifl. 2 seh. (Almosengeld den 
Stipendiaten ausgeben. Orig. St LA. S.) 



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116 Bie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Noch im letzten Augenblick hatte man Lehrer wie Dr. Christoph 
Schleipner für die Kirche und Schule in Graz verpflichtet. Jetzt ließ 
man ihm mitteilen, er möge „bis auf Weiteres" an seinem jetzigen Ort 
verbleiben.^) Die endgültige Auflösung des Grazer Kirchen- und Schul- 
ministeriums verfügte das Dekret Erzherzog Ferdinands vom 3. Okt. 
1598; die Landschaftsverordneten werden gemahnt, den Frädikanten 
und Schuldienem keinen weiteren Schutz, „unter was Schein und 
Schutz es immer geschehen möge", zu gewähren, sie vielmehr ernstlich 
„zu der schuldigen Folg" zu ermahnen. An demselben Tage wurde 
auch die Auflösung der protestantischen Landschaftsschule in Juden- 
burg verfügt; auch hier hatten die Frädikanten und Schulpersonen 
„bei scheinender Sonne" aus der Stadt und deren Weichbild und in 
den nächsten Tagen aus den Erblanden des Erzherzogs zu ziehen.^) 

Die Nachricht von diesem Vorgehen gegen die Frotestanten brachte 
in ganz Deutschland große Aufregrmg hervor: eine freudige an den 
geistlichen Höfen und vor allem in Bayern, von wo die ersten An- 
regungen zu der Verfolgung ausgegangen waren. Mit welchem Eifer 
die Erzherzogin Maria bei der Sache war, ersieht man aus allen Briefen, 
die sie in jenen Tagen an ihren Sohn geschrieben. „Mein Ferdinand", 
schreibt sie am Tag, an dem die Auflösung der Laibacher Schule ver- 
fügt wurde, ,,frag' nur den Frädikanten nach, und wenn Du einen 
findest, laß ihn henken, denn sonst werden sie sich zum Landtag auf- 
halten imd dann einen neuen Lärm machen." „Um Gottes Willen, frag 
ihnen nach, sie sind gewiß im Land versteckt; sie werden Dir sonst 
ein böses Spiel machen." Die Sorge der Erzherzogin war unbegründet. 
An offenen Widerstand dachte niemand. Ein solcher war gegen die 
Satzungen der Augsburgischen Konfession. Von deren Angehörigen 
wurde die Kunde von den Ereignissen au& schmerzlichste vernommen, 
besonders an jenen Hochschulen, mit denen die steirischen Stände seit 
mehr als einem Menschenalter rege Beziehungen unterhalten hatten. 
Man sah jetzt einen Bau einstürzen, zu dessen Errichtung man geholfen 
und auf dessen Erfolge man oft mit Stolz hingewiesen hatte.^) Man 
stand vor einem Ereignis, dessen Folgen vorläufig nicht abzusehen 
waren. Man bedauerte das Schicksal der armen Vertriebenen. Ob 
diese jemals die ihnen liebgewordenen Stätten ihres Wirkens wieder- 
sehen würden, war sehr zu bezweifeln; denn nach den ersten Erfolgen, 
die ihr so leicht gemacht wurden, ging die jesuitische Fartei mit ver- 
stärktem Eifer daran, die gewonnenen Stellungen zu befestigen und 
die feindliche Kirche und Schule für inamer aus dem Land zu verbannen. 

>) Akten Fontes 58, 8. 355. >) Akten Fontes 58, S. 861. 
*) S. Loserth, Beziehungen S. 122—4. 



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Die Wirksamkeit der ReligionsreformationskommiEeioDen usw. 117 



10, Die Wirksamkeit der Eeligionsreformations- 

kommissionen. 
Die Neuordnung des steirischen Städtewesens, 

die Landschaftsschule zu Schwanberg 

und das Ende des protestantischen Schulwesens 

in Steiermark. 

Im steirischen Landtag wie auch in den Landtagen Kärntens und 
Eiains hatten die protestantischen Stände ein entscheidendes Über- 
gewicht. Bekriminationen, vielleicht noch Ärgeres war zu erwarten, 
wenn man an die protestantische Kirche und Schule in einer Zeit Hand 
. anlegte, in der die Landstände versammelt waren. Das war der Grund, 
weshalb man die Aktion in die Zeit des Spätsommers verlegte und die 
Tagung der Stände so lange hinausschob, daß sich schließUch selbst 
ein Wortführer der katholischen Partei, der Bischof Stobaeus von La- 
vant, darüber aufhielt. Und mit Recht. Denn wie die Dinge lagen, 
mußte der Kampf ehestens zum Austrag konmien. Die Erbitterung 
der Protestanten war au& höchste gestiegen; gab es doch einflußreiche 
Stimmen im Lande, wie die des päpstUchen Nimtius Grafen Hierony- 
mus Portia, die damit umgingen, die Inquisition einzuführen. Die Er- 
lasse gegen die Protestanten nahmen, je weiter die Tagung der Stände 
hinausgeschoben wurde, immer schärfere Formen an, und als sich die 
steirischen Stände endlich zusammenfanden, geschah es nicht ohne zu 
schwören, bis zum letzten Blutstropfen beim Evangelium zu verbleiben. 
Unter diesen Umständen war kaum eine gedeihliche Tätigkeit im Land- 
tag zu erwarten. Die protestantischen Stände der beiden Schwester- 
länder Kärnten und Kiain hatten Abgesandte nach Graz geschickt, 
um die Aktion der Steirer nachdrücklich zu unterstützen. Am 19. Jan. 
1599 überreichten sie insgesamt eine ausführliche, mit Motiven ver- 
sehene Beschwerdeschrift gegen die Aufhebimg ihres Religions- imd 
Schulezerzitiums mit der Bitte, es wieder aufrichten zu dürfen. Die 
Bittschrift trug 126 Siegel mit den Unterschriften der Mitglieder des 
Herren- und Bitterstands. Der Erzherzog nahm sie kühl auf, wies die 
Kärntner und E^rainer nach Hause und versprach den Steirem die Er- 
ledigung für eine spätere Zelt. Durch eine dilatorische Behandlung der 
Sache meinte er über die Schwierigkeit des Moments am ehesten hin- 
wegzukommen. Die Stände wurden aufgefordert, die beanspruditen 



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jlg Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Bewilligungen zu leisten; hiervon wollten sie bei der Lage der 
Dinge nichts wissen. Bepliken und Dupliken folgten und die 
Stimmung wurde von Tag zu Tag eine gereiztere. „Laß* Dich 
nicht schrecken", schreibt die Erzherzogin an ihren Sohn, „fahr* 
ihnen flugs durch den Sinn. Sie werden schon zahm werden." 
Wenn die Landleute, ließ Ferdinand selbst sich vernehmen, 
etwas anfangen, werde er vom Schlosse herab ins Landhaus schießen 
lassen. Und ein Jesuit sprach auf der Kanzel davon, daß sich 
der Erzherzog eher die Adern aus dem Leibe reißen als von seinem 
Beginnen ablassen werde. So ging die Verfolgung selbst während der 
Ständetagung weiter, und neuerliche Bitten um ihre Einstellung blieben 
ganz erfolglos. Unter Bezugnahme auf das schon vom Erzherzog Karl 
erlassene Dekret vom 1. Jan. 1587 wird am 12. Febr. 1599 den Bürgern 
von Leoben befohlen, „daß sie ihre Eander, so sie anderwärtig und außer 
Lands verschickt", um dort zu studieren, binnen Monatsfrist heim- 
holen und entweder an die Grazer Universität oder an das in Laibach 
gegründete Kollegium der Jesuiten schicken. Der Besuch fremder 
höherer Schulen wird imtersagt. Kein Unkatholischer darf zu Stadt- 
ämtem und Bürgerstellen zugelassen werden; allen Bürgern wird der 
sog. katholische Bürgereid auferlegt. Statt zu einer Einigung kam es 
zu einer gesteigerten Erbitterung. Der Landtag wurde am 12. März 
1599 vertagt, aber beim nächsten wird die Stimmung kaum eine viel 
bessere sein. Im Gegenteil. Denn schon ging die Begierung daran, 
Maßregeln zu treffen, die den Sieg über das Ketzertum zu einem end- 
gültigen machen sollten. Jetzt wird zimächst ein jeder, der einem aus- 
gewiesenen Kirchen- oder Schuldiener ein Asyl bietet, mit den härtesten 
Geldstrafen belegt, dann erscheint ein Patent, das nicht nur die unver- 
zügliche Ausweisung der Prädikanten verfügt, sondern auch ihre Schüt- 
zer mit Leibes- und Lebensstrafen bedroht, sektische Bücher dürfen 
weder gekauft noch verkauft, sondern müssen vertilgt werden, endlich 
werden Beformationskommissionen ausgesandt, um in den Städten und 
Märkten Ordnung zu machen. Auch hier knüpft Ferdinand IL nur an 
das an, was schon unter seinem Vater angeordnet worden war; aller- 
dings wird jetzt mit stärkeren Mitteln gearbeitet. Wie wenig auf eine 
Änderung in der bisher verfolgten Pohtik zu rechnen war, davon legte 
die Hauptresolution des Erzherzogs Zeugnis ab, die am 21. Juli 1599 
erschien und den geringen Hoffnungen ein Ende machte, die man in 
ständischen Kreisen noch hegen mochte. Der Gredanke an eine Emi- 
gration des Herren- und Bitterstands taucht wiederum auf. „Man soll's 
sagen, daß man uns leiden wolle oder nicht." Jetzt erst denkt man in 
den ständischen Kreisen daran, „jene Schulpersonen zu verabschieden, 



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Die Wirksamkeit der Beligionsreformationskommissionen usw. It9 

an denen nicht viel gelegen ist^'. Nun taucht die Frage auf, ob und 
wo man Partikularschulen errichten solle. Man denkt an Murau oder 
Schwanberg. Jetzt setzt aber die Gegenreformation mit einer Wucht ein, 
gegen die ein jeder Widerstand unmögUch ist. Beformationskommissio-i 
nen werden nach auswärts gesendet, und wie sie dort gewirkt haben, 
davon geben ihre eigenen Berichte Zeugnis. Doch das sind Dinge, die 
wiederholt an anderer Stelle besprochen worden sind.^) Man kennt 
auch die Feldzüge — es sind ihrer neun — sehr genau, die gegen den 
innerösterreichischen Protestantismus unternommen wurden. Der Vor- 
gang ist bei allen Kommissionen der gleiche. Es wird ihnen eine starke 
militänsche Begleitung beigegeben. Wenn sie in einen Ort eingerückt 
sind, werden Bürgermeister, Eichter und Rat zitiert, die Schlüssel zur 
Kirche und zum Pfarrhofe abgefordert; dann wird der (Jemeinde ihr 
Ungehorsam verwiesen, ihre Freiheiten werden aufgehoben und nur in 
dem Fall gnadenweis zurückerstattet, wenn sie zur Annahme des 
Katholizismus bereit ist. Hartnäckige Widersacher werden gezüchtigt 
und nach Graz ins Gefängnis abgeführt; lutherische Bücher werden ab- 
gefordert und unter dem Galgen verbrannt. Gibt es irgendwo eine pro- 
testantische Kirche, so wird sie mittels Pulver zersprengt; die Mauern 
der Friedhöfe werden eingerissen und Hab und Gut der Prädikanten 
der Plünderung preisgegeben. Das Ende ist, daß einer jeden reformierten 
Ortschaft eine sog. Beformationsordnung aufgezwungen wird, die das 
Eindringen des protestantischen Geistes fortan unmöglich macht. Der 
neue Stadtanwalt oder in dessen Ermangelung der Ortspfarrer hat für 
die genaue Befolgung der neuen Ordnimg zu sorgen. Nachdem die 
mit der Schule so eng verbundene Stiftskirche in Graz bereits am 
14. Okt. 1599 eingezogen worden war, wurde die Gegenreformation in 
Graz in den letzten^ Tagen des Juli und den ersten des August 1600 
durchgeführt. Da sie vornehmlich auch gegen das evangelische Schul- 
wesen gerichtet ist, verlohnt es sich, etwas ausführlicher dabei zu ver- 
weilen^); wir besitzen hierüber einige Originalbriefe, die von der furcht- 
baren Wut Zeugnis ablegen, mit der nicht bloß gegen die protestanti- 
schen Lehrer, sondern auch gegen die LehrbeheUe der Schulen vor- 
gegangen wurde. Am 27. Juli erschien das Beformationsdekret für Graz, 
das bei Strafe von 100 Dukaten alle Bürger, Doktoren, Prokuratoren 

*) S. vornehmlich die EiDleitangen zu meiner Ausgabe der Akten Fontes 
58 TJ. 60. 

<) Außer in Akten Fontes 60« S. 11 ff. finden sich einige aaf Kepler be- 
zflgliche Briefe in meinem Aufsatz „Zur Geschichte der Gegenreformation in 
Innerösterreich" im 78. Bd. der Eistor. Zeitschrift, S. 260ff. S. auch J. Loserth, 
Die Gegenreformation in InnerOsterreich. Gleichzeitig Zusammenstellung des 
Aktenmaterials. Jahrbuch 21 (1900), S. 52— 84. 



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120 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

und nobilitierten Personen, mit Ausnahme der Landherren, d.i. der 
Mitglieder des Herren- und Ritterstands, zur Vornahme der Reformation 
für den 31. Juli 6 Uhr morgens in die Pfarrkirche zitierte. Unverzüg- 
lich war ein Verzeichnis aller Bürger imd Einwohner vorzulegen. Un- 
verweilt wenden sich die Landschaftsdiener und -Offiziere an die Landes- 
verordneten und bitten um genaue Weisungen für ihr Verhalten. Am 
1. Aug. berichtet der Regimentsrat Angelus Costede dem Erzherzog 
über die bisher durch den Fürstbischof Martin Brenner vorgenommene 
Reformation. Von den alten sektischen Ratsfreunden und Prokuratoren 
habe sich niemand weisen lassen. Dr. Venediger hatte „alsbald noch 
bei scheinender Sonne" die Stadt imd binnen 14 Tagen das Land zu 
räumen. Den übrigen wird zur Ordnung ihrer Verhältnisse eine Frist 
von 6 Wochen und 8 Tagen eingeräumt und die Sperre ihres Vermögens 
zum Zweck der Einhebung des 10. Pfennigs angeordnet. Wie man sieht, 
wurde Venediger, der als Mitglied des Schul- imd Eirchenministeriums 
mit den bereits ausgewiesenen Geistlichen viel verkehrt hatte, strenger 
als die übrigen behandelt. Am nächsten Tage fand die Reformation 
ihre Fortsetzung. Angelus Costede teilt dem Erzherzog die Namen der 
ungehorsamen Bürger mit, die nun aus dem Land geschafEt werden; 
„Über die acht Wägen voll Bücher", schreibt er, „welche dem Vulcano 
destiniert und consekriert sollen werden, sein nunmehr vorhanden, deren 
Exekution bis auf die Ankunft Ew. F. Durchlaucht verschoben wird." 
Man muß es gelesen haben, mit welcher Freude imd Mühe und mit 
welchen Kosten die Landschaft darangegangen war, eine stattliche 
Bibliothek an der Landschaftsschule aufzurichten, wie der Eifer, evan- 
gelische Bücher zu besitzen, nicht bloß den Schloßherm und Gelehrten, 
sondern auch den Bürger erfüllte, um zu wissen, mit welcher Trauer 
die Bürgerschaft dies Opfer dem Vulkan darbrachte^ Am nächsten Tag 
berichtet Costede weiter: „Johannes Kepler habe sich gestern des schul- 
digen Grehorsams verwidert." Pater Ludwig hoffe indes, daß er sich 
wohl binnen 14Tagen mit Beicht und Kommunion einstellen werde. Am 
3. Aug. meldet der Kammerprokurator dem Erzherzog dasselbe und 
fügt hinzu: „Das Rathaus ist fast voll von sektischen Büchern. Man 
wird sie notwendigerweise verbrennen und das Haus leeren müssen, 
damit auch die übrigen hineingebracht werden können.'' Das war das 
Ende der Grazer Stiftsbibliothek. Was sie für Bücher enthielt, weiß 
man. Die landschaftliche Schule besaß die besten Ausgaben der Bibel, 
die man damals erlangen konnte, die Werke der Kirchenväter, die 
Schriften der Reformatoren, soweit diese auf dem Boden der Augs- 
burgischen Konfession standen, die Werke der Magdeburger Zenturia- 
toren, die hervorragendsten Geschichtswerke jener Zeit, geographische 



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Die Wirksamkeit der Religionsreformationskommissionen usw. 121 

Mappen, Schriften philosophischen und philologischen Inhalts. Das 
alles wurde geopfert. Es scheint nicht, daß man zwischen Büchern 
theologischen Inhalts und anderer Disziplinen einen Unterschied ge- 
macht habe. Man müßte sonst wohl noch Bücher der ehemaligen 
Landschaftsschule in Graz etwa in der späteren Jesuiten-, der jetzigen 
Universitätsbibliothek in Graz wiederfinden. Auch für die Geschichte 
Keplers sind die genannten Briefe von Belang. Man dürfte den An- 
deutungen Costedes und JöcUingers entnehmen, daß sein Entschluß, 
beim evangelischen Glaubensbekenntnis zu verbleiben, doch nicht alle- 
zeit und imwiderruflich feststand. Man weiß, daß Kepler mit einigen 
gelehrten Jesuiten verkehrte. Da nun die Auflösung des evangelischen 
Schul- und Kirchenministeriums schon seit drei Jahren seitens der 
Jesuiten in ernste Beratung gezogen wurde, so mögen ihm manche 
Andeutungen hierüber zu Ohren gekommen sein. Mitten in den Freuden 
seiner jungen Ehe dachte er einst des Tages, da er aus dem schönen 
Lande werde abziehen müssen.^) Nur ein öffentliches oder häusliches 
Unglück könnte ihn dazu vermögen, „jenes, wenn der Türk' in's Land 
einbräche oder wenn den Lutheranern das Land verboten würde", 
dieses, wenn er seine Gattin verheren vmrde. Nun war die Alternative 
des öffentlichen Unglücks gekommen. Seine Kollegen hegten die Hoff- 
nung baldiger Wiederkehr. Er teilte sie nicht. Zwar durfte er mit 
spezieller Bewilligung des Landesfürsten im Okt. 1600 wieder nach 
Graz zurückkehren und sich hier aufhalten, „so lange er sich gebür- 
licher Bescheidenheit gebrauche"*), aber seines Bleibens war hier nicht 
mehr. Klarer als andere erkannte er, daß der Fürst niemals mehr einen 
Lutheraner in der Stadt dulden werde. Ja, Kepler sieht noch weiter 
in die Zukunft. Ihm ist der Fürst schon viel zu weit gegangen, hat so 
viel gesagt, begonnen und getan, daß er ohne Herabsetzung seiner Per- 
son auch die Prediger — und so auch die Präzeptoren — in keinem 
Schlosse der drei Lande lassen kann.') Am 8. Aug. war die Wandlung 
der Dinge in Graz geschehen. „Den achten August", schreibt der 

^) Seine Hochzeit hatte er am 27. April 1597 im Hause des Herrn Georg 
Hartmann Herrn von Stubenberg in der Stempfergasse zu Graz gefeiert. Die 
Verordneten wiesen ihm 27 Gulden ,zu Erzeugung eines Trinkgeschirrs" auf 
seinen Hochzeitstag an. S. Loserth, Beziehungen S. 116—7. 

*) L. Schuster, Johann Kepler u. d. großen kirchlichen Streitfragen 
seiner Zeit. Eine Kepler -Studie. Graz 1888. VU, 243 S. 

•) Opera omnia ed. Ch. Fritsch. Frankfurt u. Erlangen 1858—70. 1, S. 51. 
Zu dem Lande Steiermark hatte Kepler auch sp&ter noch Beziehungen. Am 
4. Juli 1624 weisen ihm die Landesverordneten 300 Gulden f&r die Dedikation 
«seines mathematischen Exemplars*^ (gemeint ist das .Mysterium cosmographi- 
cum") an. 



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1 22 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Stainzer Propst Jakob Rosolenz, „hat die Grätzensche Bürgeischaft 
in großer Anzahl den Religionseid geschworen undseind darauf auf dem 
Abend vor St. Paulus Thore mehr als 10000 Stück Bücher verbrannt 
worden." Die Stadt Graz wird nun auch mit einer Reformations- 
ordnung bedacht, wie solche den Städten bezw. Märkten Radkersburg, 
Marburg, Pettau, Windisch-Feistritz, Gonobitz, CiUi, Sachsenfeld, Win- 
dischgrätz, Mahrenberg, Eibiswald, Leibnitz, Leutschach, Wildon, Mur- 
eck, Ehrenhausen, Amfels, Fronleiten, Brück, Leoben, Vordemberg, 
Trofayach, Knittelfeld, Judenburg, Obdach, Weißkirchen, Zeyring, 
Unzmarkt, Neumarkt, Murau, Voitsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Hart- 
berg, Weiz, Birkfeld, Gleisdorf, Angern, St.-Ruprecht, Eisenerz, St. Gal- 
len, Schladming, Irdning-Aussee, Mitterdorf, Rottenmann, Kindberg, 
Mürzzuschlag und Kapfenberg gegeben wurde. In Kärnten war man 
damit vorangegangen. Die Reformationsordnung des Marktes Ober- 
vellach vom 19. Jan. 1598 enthält für die Schule folgende Anordnungen: 
1. Die Schlüssel zur Schulbehausung sind unverweilt dem Pfarrer des 
Ortes zuzustellen; 2. In Zukunft wird ein jeder Schulhalter durch den 
Ortspfarrer aufgenommen „und mit Bettgewand versehen", wozu sich 
die Bürger bereits im September des Jahres zuvor verpflichtet hatten.^) 
Ähnlich ist es nun in Steiermark, wo schon am 12. Mai 1599 dem Richter 
und Rat von Radkersburg der Befehl zukommt, den Artikel ihrer In- 
struktion unverweilt durchzuführen, in welchem ihnen die AbschafEun: 
ihrer Schuldiener und Pädagogen binnen acht Tagen aufgetragen wird. 
Leider haben sich nicht alle Reformationsordnungen erhalten.^) 
Sie liegen noch vor für die Orte Radkersburg, Marburg, Fronleiten, Vor- 
demberg, Leoben, Judenburg, Rottenmann, Mürzzuschlag und Murau. 
Sieht man ihre Artikel im einzelnen durch, so findet man, daß stets 
einer und der andere von Schulen und Schulmeistern handelt. So sagt 
der vierte Artikel der am 27. April 1598 für Leoben erlassenen Refor- 
mationsordnimg: Da die beiden sektischen Schulmeister auf die früheren 
an die Bürgerschaft erlassenen Befehle hin nicht entlassen wurden, son- 
dern erst durch die landesfürstlichen Kommissäre abgeschafft werden 
mußten, wird dem Rate nunmehr der gemessenste Befehl gegeben, diesen 
Schulmeistern hinfort keinen „Unterschleif" zu gewähren und in Zu- 
kunft nur solche Schulmeister aufzunehmen, die der alten katholischen 



^) Reformation des Marktes Yillach: Akten Fontes 58, S. 256—7. S. auch 
St. Veit in Kärnten: Akten Fontes 68, S. 480 K. 590. 

*) S. alles Nähere hierflber in Loserth, Beformationsordnungen S. 101 ü^ 
Daß alle Städte und Märkte mit solchen Ordnungen versehen wurden, wird 
ron Rosolenz ausdrücklich angemerkt; daß und wie die Ordnungen im ein- 
zelnen differenziert waren, ist in der genannten Abhandlung nachzusehen. 



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Die Wirksamkeit der Religionsreformationskommissionen usw. 123 

Beligion zugetan und vom Pfarrer approbiert sind. Demnach wird jetzt 
auch der Pfarrer beauftragt, „sich um einen andern wohlqualifizierten 
Schulmeister zu bewerben". Und wenn sie, fügt der fünfte Punkt hinzu, 
einen solchen nunmehr besitzen werden, so geht der Eommissäpre ernst- 
licher Befehl dahin, bei den Bürgern „alles Ernstes und bei ansehnlicher 
Strafe darob zu sein, daß ihre Kinder nicht anderswohin in sektische 
Schulen geschickt werden". 

Schließlich wird ein allgemeines Formular für solche Ordnungen 
au^estellt.^) Darin lautet der fünfte Punkt*), den wir hier wortgetreu 
anführen: „Nachdem auch die notturfEt erfordert, daß alle sectische 
sowol lateinische als teutsche abgestelte knaben- und mädchenschuelen, 
darinnen die liebe jugent unwißent in irrthumb geführet, nachmalen 
allerdings gäntzlichen aufgehebter verbleiben, inmassen dann auch sol- 
ches hievor allberait verordnet worden, so wird demnach dem herm 
Stadtanwalt, burgermaister, richter und rath alhie bei vermeidimg I^^'^ 
F. D^ hohen ungnad und straf hiemit abermalen auferlegt, ob diser 
beschehen hailsamen Verordnung steif und vest zu halten und zuwider 
Irer j», jjt geboten dergleichen personen weder in- noch außer der Stadt 
noch landtgericht keinen unterschlaif zu geben, sonder vilmehr dahin 
gedacht zu sein, damit der burger kinder zu den ordentlichen alten 
pfarr- und andern catholischen schneien geschickt wie auch die mädlein 
nirgends als an den catholischen orten unterwiesen werden. 

Da aber einer oder mehr burger für seine kinder privatim einigen 
paedagogum zu halten Vorhabens, so solle derselbe vorhero dem pfarrer 
zum examen furgestellt, alsdann erst zugelaßen werden. Im widrigen 
aber, da einiger sectischer paedagogus oder praeceptor betreten, der 
soll nach voi^eloffener gefänglicher einziehung aus der Stadt folgenda^ 
gar aus dem land geschafft werden.*' 

Wohl erhoben die Stände Einsprache gegen diese Verfügungen der 
Regierung. In einem Bittschreiben an Kaiser Rudolf II., worin sie die 
Motive mitteilen, weshalb sie auf die Landtagsbewilligungen nicht ein- 
gehen können, und über die Grewissensbeschwerden, die von Tag zu 
Tag ärger, und über die Drohimgen klagen, die von einem zum andern 
Mal schrecklicher werden, führen sie namentlich die schweren Bedräng- 
nisse in den Schulangelegenheiten vor, die auf Anstiften der „schäd- 
Uchen, unruhigen Jesuiter'* vorkommen, „indem nicht allein hie zu 
Grätz, sondern auch in andern Städten und Märkten den Bürgern und 
Einwohnern mit Ernst und unter Strafandrohungen auferlegt wurde,. 

^) G-edmckt Loserth, Reformationsordnungen S. 151—7. 
') Titel: .Sectische schuelen ganz aufgehoben und abgestellt. Privati 
paedagogi sollen vom pfiEm-berm examinirt werden." 



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124 ^i^ protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

daß sie „alle ihre Kinder, so sie inner, oder außer Lands in den Schulen 
haben, abfordern und den Jesuiten geben".^) Sie klagen darüber, daß 
in Städten und Märkten Pfarrer zu Anwälten gesetzt werden, „die doch 
gemeiniglich Jesuitische Kreaturen seien'' und denen nach ihrer Refor- 
mationsinstruktion die Aufsicht in den Räten, „denen sie als 'praesides' 
Vorsitzen" und auch in allen politischen Sachen anvertraut ist. Den 
Bürgern von Radkersburg wird am 12. Mai 1599 vom Erzherzog „ernst- 
lich eingebunden, daß sie allem dem, was im vierten Artikel ihrCT In- 
struktion wegen der Schuldiener und Pädagogen vorgesehen ist, binnen 
acht Tagen nachkonmien, in dem genannten Termin Schuldiener und 
Pädagogen aus ihrem Burgfried abschaSen und sie nimmer mehr dahin 
kommen lassen**.^) Ob man freilich überall an die Stelle der verab- 
schiedeten evangelischen katholische Schulmeister setzen könnte, da- 
nach wurde nicht gefragt. In den kleineren Orten hatten es die Pfarrer 
zu besorgen, und wenn dann ein solcher katholischer Schulmeister, etwa 
wie der von St. Veit in Kärnten, um eine Verbesserung seiner Bezüge 
ansucht, wird ihm bedeutet, die Unterstützung des Schulmeisters sei 
Sache der Pfarre und nicht des Landesfürsten.^) Der Pfarrer ist jetzt 
sein „gebietender Herr". Daß die evangelischen Bürgerschaften, denn 
im Herzen blieben sie dies auch nach vollzogener „Reformation", ihre 
Schuljugend übrigens nicht gern zu einem katholischen Schulmeister 
sandten, sieht man aus den Angaben desselben Lehrers: „er habe ja 
da eine ziemliche Anzahl Schüler, die auch mit guten »ingenüs* begabt 
seien", aber die Bürger, die die Mittel dazu aufbringen, schicken ihre 
Kinder „mit schweren Unkosten" lieber da und dort in sektische Schulen. 
Hie und da verbarg sich noch solch ein Schulmeister in einem Adels- 
haus*) und mochte von da aus seinem Unterricht nachgehen oder er 
weilte nahe an der Grenze — etwa in Ungarn^) oder in Österreich. 
Dieser Zustand blieb Jahrzehnte hindurch der herrschende und fand 
erst sein Ende, als der evangelisch gebliebene Teil des Adels, an dem 
der Untertan bisher eine Stütze gefunden hatte, zur Emigration ge- 
nötigt wurde. •) Der Adel war in keiner besseren Lage als der Bürger- 
stand. Nachdem die Stiftsschule in Graz aufgelöst war, suchte er wenig- 
stens „ein klein Pädagogium" oder eine „kleine Schul" aufzurichten. 
Man beriet in den Kreisen des Herren- und Ritterstands lange über den 

>) Akten Fontes 58, S. 547. *) Akten Fontes 58, S. 570, 578. 

») Akten Pontes 58, 8. 589. *) Akten Fontes 58, S.704. 

•) Akten Fontes 58, S.716. 

') S. hierüber die zusammenfassende Darstellung von J. Loserth, Wie 
Steiermark, Kärnten und Erain wieder katholisch wurden. Skizzen aus der 
Zeit der Gegenreformation nach gleichzeitigen Akten und Korrespondenzen. 
J'reußische Jahrbücher 133 (1908), S. 233—79. 



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Die Wirksamkeit der ReligionsreformationskommissioDen usw. 125- 

Ort und wählte endlich den Amthof des adeUgen Herrn Gteorg (Jaller 
zu Schwanberg am Fuße der Eoralpe. Der Beschluß hierüber wurde 
von den der Augsburgischen Eonfession angehörigen Herren und Land- 
leuten noch während des Landtags 1599 gefaßt. Am 19. Okt. erklärte 
sich Georg Galler bereit, in seinem Markte Schwanberg „etliche Prae- 
ceptores" auf Kosten der« Landschaft unterkommen zu lassen.^) Der 
Amthof wurde im Dezember in Augenschein genommen und im März 
1600 eine Kommission der Landschaft abgesandt, um eine Abschätzung 
des Amtho& vorzunehmen. Die Frage wegen der Aufrichtung der neuen 
Schule kam dann am 13. d. M. unter den protestantischen Mitgliedern 
des Landtags zur Beratung. Der Ankauf des Amthofs wurde be* 
schlössen und im Mai über die Einrichtung der Schule verhandelt. 
Es ist kein Zweifel, daß die Aufrichtimg eines neuen landschaftlichen 
Schulwesens nach Auflösung der evangelischen Stiftsschule ein gewagtes 
Unternehmen war. Darum wohl die Besorgnis Venedigers, so sehr er 
sonst den Eifer der Verordneten lobt, daß die neue Schule keinen Be- 
stand haben werde. Galler meinte, zweiPräzeptoren würden für 20 Kna- 
ben genügen und die Kosten 1656 fl. das Jahr über betragen. Venediger 
hielt die Zahl der Präzeptoren für zu gering. Nun hatte man bereits 
zwei ledige jimge Männer, Peter Hom aus Weißenfels in Sachsen und 
Johannes Andreas Rumpold aus Nürnberg, wie es scheint unter Ver- 
mittlung Dr. Venedigers berufen. Es war der letzte Dienst, den dieser 
alte Schulinspektor — schon war er halbblind — der Landschaft leistete, 
und dieser letzte Dienst wohl der Grund, weshalb seine Ausweisung 
noch im August dieses Jahres und in so großer Hast erfolgte, daß er 
nicht einmal Zeit hatte, seine Verhältnisse einigermaßen zu ordnen. 
Kurz vor seiner Ausweisung waren die Verhandlungen mit Hom und 
Rumpold zimi Abschluß gekommen, und so konnte die Errichtung der 
neuen Schule als gesichert angesehen werden. 

Was die in Schwanberg gebrauchte Schulordnung betrifft, liegt es 
auf der Hand, daß sie mit jener der Grazer Stiftsschule nicht identisch 
sein konnte.*) In einigen Punkten knüpft sie an die von Judenburg 
an, doch ist sie besser geordnet als diese. In der Einleitung wird über 
das Verhalten der Schüler vor Beginn des Unterrichts und nach seiner 
Beendigung gesprochen. Die Schüler stehen um 6 Uhr morgens auf, 
verrichten ihre Gebete, gehen um 7 Uhr an ihre Lektionen, woran sich 
eine halbstündige Erholungspause anschließt. Bei Tische wird auf an- 
ständiges Verhalten gesehen. Bevor die Schüler zu Bett gehen, werden 
zwei Gesänge Luthers gesungen und hierauf noch ein Bibelstück ver- 

') S. über alles Folgende: Loserth, Siiftsscbale. 
*) S. unten unter den Beilagen III, 4. 



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126 ^i® protestanüschen Schalen der Steiennark im 16. Jh. 

lesen. Die Ordnung bringt den Stundenplan für jeden Tag der Woche 
und zwar getrennt für die Großen und Elleinen. Die Großen wieder- 
holen Montags und Dienstags die in Straßburg gebrauchte lateinische 
Grammatik, nehmen an Stelle des Terenz die Komödien Frischlins vor 
und üben sich im Grebrauch von Etymologien und Phrasen. Nachmittags 
wird ein Nomenklator vorgenommen. Am Mittwoch morgens der latei- 
nische Katechismus Luthers, die Institutionen imd ein Stück aus den 
Psalmen. Nachmittag wird der Erholung ein größerer Baum gewährt 
und nur in der Mathematik einige Stücke vorgenommen. Donnerstags 
wird die Syntax — gemeint ist die lateinische — wiederholt, die „Dia- 
logi sacri'^ des Castellio^) vorgenommen und die griechische in Straßburg 
gebrauchte Grammatik vorgetragen. Nachmittags folgen Übungen in 
der lateinischen „Copia verborum*' '), Übersetzungen von Fabeln aus dem 
Griechischen und Stilübungen. Freitags ist das gleiche Lehrpensum, 
Samstags Repetition des ganzen Stoffes der Woche, imd Sonntags wer- 
den geistliche Stücke vorgenonmien. Daneben gibt es Untenichtsstofi 
für die Zwischenstimden. Der Unterricht für die Jüngeren beschränkt 
sich außer ReUgion auf die Anfangsgründe des lateinischen Unterrichts 
und etwas Musik. 

Über die Verwaltung der neuen Anstalt sind wir aus der Instruktion ') 
des Speisemeisters Joachim Wuecherer und dem Reversbrief der beiden 
Präzeptoren^) — er ist vom 15. Juli 1600 datiert — ausreichend unter- 
richtet. Die jimgen Herren vom Adel und ihre Präzeptoren finden zu- 
nächst einen reichlich besetzten Tisch: des Morgens eine gute Früh- 
suppe. Bfittags außer der Suppe fünf, darunter zweierlei Fleisch- 
gerichte, nachmittags ein Vesperbrot und abends außer einem Salat 
abermals fünf- Grerichte. Es soll ein guter, gesimder Wein gereicht 
werden. Jeder Präzeptor erhält zu jeder Mahlzeit eine halbe und zum 
Untertrunk (in der Zwischenzeit) gleichfalls eine halbe Wein; die Edd- 
knaben zum Mittags- und Abendtisch ein „Maß^^ Scholarch und In- 
spektor ist Herr Galler, unter dem der „Hauswärter" steht. Pflicht 
des Letztgenannten ist die Bewachung des Amthofs. Die Erhaltungs- 

') Sebastian Castellio: Dialogoram sacromm ad lingaam simul et mores 
pueroram formandos l. IV. Breslau, Baamaon 1598 [Ex.: Breslau, St-B.]; 
SGDE*: Genf, Girard 1548. [Ex.: Breslau, U.-B.]; SGDEi: Basel 1771 [Ex.: 
Basel, Ü.-B.]. 

') Vermutlich: Desiderii Erasmi Boterodami, De duplid Copia rerum ac 
verborum Commentanj duo. Coloniae Agrippinae, Horst 1577 (4 BL, 449 8., 
7 Bl.) [Ex.: Berlin, ^1. B.]; SGOE«: Argentor. 1518 [Ex. ebenda]; SGDEi: 
Göttingen 1690 [Ex.: Zittau, G7mn.-B.]; Bibliotheca Erasmiana S^rie 1. Gand 
1893. S. 65 u. 70 gibt als erste n. letzte Ausgabe an: Basel 1511 u. London 1823. 

*) Loser th, Stiftsschale S. 227—9. «) Loserth, Stiftsschule S. 2dO--L 



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Die Wirksamkeit der Religionsreformationskommissiooen usw. 127 

kosten dieses kleinen Pädagogiums sollen nicht den von den Herren 
und Landleuten gestifteten Legaten zur Last fallen; vielmehr soll ein 
jeder Herr und Landmann, der seinen Sohn in diese Schule gibt, jähr- 
lich 60 Gulden und für einen Famulus, der guter Leute Eind sein muß, 
30 Gulden in halbjährlichen Baten erlegen. Außerdem hat jeder Zög- 
ling sein eigenes Federbett, zwei Paar Leintücher, Tischtücher, vier 
Handtücher, ein Dutzend Servietten, endlich das Notwendige an Büchern 
und Kleidern mitzubringen. Im ganzen gestaltete sich die Bilanz für 
die Zeit vom 15. Juli 1600 bis zum 30. Sept. 1602 so, daß den Ein- 
nahmen in der Höhe von 2886 ^ 1 Seh. 11 ^ Ausgaben von 3392 ^ 
5 Seh. 9 ^ gegenüberstanden, daher ein ungedeckter Best von 406 ^ 
3 Seh. 28 i. vorhanden war. Zu den Einnahmen trug das Einnahme- 
amt 1896 <tfc 1 Seh. 11 ^ bei, der Best sollte durch die Beiträge der 
Edelknaben gedeckt werden.^) 

Noch ist der Beversbrief für die beiden Präzeptoren erhalten. Es 
wird bestimmt, daß sie der Augsburgischen Eonfession angehören und 
ihrem Amt in Grottesfurcht und Tugend nachkommen müssen. Sie 
haben Herrn Galler als obersten Lispektor gehorsam zu sein und sich 
genau an die ihnen gegebene Schulordnung zu halten, die Studien der 
Schüler und die Einübimg der Lektionen genau zu überwachen, den 
Kollegen ein gutes Beispiel zu geben, die Stunden fleißig zu halten und 
sich und ihre Schüler ohne Vorwissen Gallers nirgends zu Gast laden 
zu lassen. Trunkenheit und andere Ungebühr ist bei Strafe zu meiden. 
Gefährliche oder unadeüge „Exercitia'', zu denen auch das Baden in 
eiskaltem Wasser gerechnet wird, sind zu meiden. Nach den Erfah- 
rungen, die man an der Grazer Stiftsschule gemacht hatte, ist ein jed^ 
imnötige Disputieren zu unterlassen und darf den Widersachern — ge- 
meint sind die Jesuiten — keine Ursache zum Ealumnieren geboten 
werden. 

Die Aussichten für einen längeren Bestand der neuerrichteten 
Schule waren die ungünstigsten; ihr Bestand widersprach den Erlassen, 
die in so großer Zahl ausgegangen waren, und es war kaum zu gewär- 
tigen, daß man mit Schwanberg eine Ausnahme machen würde. Erst 
vor kurzem war ja auch die Stadt selbst reformiert worden. Die 
„Einstoßung" der Kirche daselbst geschah in den letzten Tagen des 
Januar und erregte das besondere Wohlgefallen des Grazer Hofes. „Zer- 
schossen** wurde außer dem „Kirchel'" auch der Gallersche Friedhof. 
Die Schule selbst bUeb noch bestehen ; denn noch am 2. Mai 1601 stellten 
die Landesverordneten an Galler das Ansuchen, daß des Herrn Wolf 
Wilhelm von Herberstein Sohn mit allem Nötigen in der Landschafts- 

1) St. LA. fasc. 546 Verrechnang vom 15. Okt. 1605. 



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128 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

schule zu Schwanberg untergebracht werden möchte^); über den Be- 
stand der Schule noch im Jahre 1602 belehren auch noch zwei Rech- 
nungen in den Ausgabenbüchern des steiermärkischen Landesarchivs.-) 

Wann die Auflösung der Schule erfolgte, geht aus dem uns der- 
malen bekannten Aktenmaterial nicht hervor, viel später als in der 
ersten Hälfte 1602 wird sie kaum erfolgt sein. 

Das war der Ausgang des evangelischen Schulwesens im Steirer- 
land. Die Klagen darüber wollten die längste Zeit nicht verstummen. 
Schon im Landtag 1601 wird laute Beschwerde darüber geführt, daß 
im ganzen Lande kein sektischer Präzeptor oder Schulmeister mehr ge- 
duldet werde.') Mancher Adlige mochte seine Söhne nun entweder 
nach Loosdorf in Niederösterreich senden, das der angesehensten steiri- 
schen Adelsfamilie von Stubenberg gehörte und wo sich eine evange- 
lische Schule befand, die größtenteils auf Kosten Georgs Herrn von Stu- 
benberg erhalten wurde, oder an die Schule nach Linz, wo Johannes 
Kepler in den Jahren 1614 — 27 wirkte und aus deren Bibliothek sich 
noch bedeutende Reste erhalten haben^): aber auch der dortigen Adels- 
schule waren die Tage gezählt, und auch die Wege an die deutschen 
Hochschulen im Reiche, soweit sie protestantisch waren, wurden durch 
neue scharfe Dekrete verlegt. Wie schwer es indes hielt, die Verord- 
nungen durchzuführen, ersieht man daraus, daß noch ein ganzes Men- 
schenalter nach der Auflösung des protestantischen Schulwesens Dekrete 
im Sinne der strengsten Verfügungen der älteren Zeiten erlassen werden. 
Man kennt die allgemeine Reformationsordnung für die steiermärkischen 
Städte und Märkte vom 15. Mai 1628. Im zweiten Punkte wird dort 
die unverzügliche Abberufung von Kindern und Pupillen, die auf un- 
katholische Schulen geschickt seien, verlangt, dann werden nochmals 
gemessene Befehle erteilt, darauf zu achten, „daß die Schulen mit katho- 
lischen Vorstehern und Scholaren versehen und unkatholische Prä- 
zeptoren und Schulmeister, die etwa von Bürgern und Einwohnern 
gehalten würden, abgeschafft werden".*) 



1) Akten Fontes 58, S. 655. ') St. LA. Registratur. 

•) Loserth, Stiftsschule a 226. *) Akten Fontes 60, S. 170. 

*) F. Krackowizer, Die Sammelbände aus der Reformationszeit im 
Landesarchiv zu Linz, Linz a.D., Museum Francisco -Caroiinum 1904. 97 S. 
6 Taf. S. 5. 

•) Akten Fontes 60, S. 807, 815. 



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Beilagen. 



Monammta G«rmuiiM Paedagogioa LV 



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L Verträge. 

1. Yertrag zwisehen der steiermftrklBchen Landschaft 

und Seyfirled yon Eggenberg über den Ankauf der Eggenberger 

Stift (BeTers Seffrieds yon Eggenberg). 

Undatiert (1568, 8. Juli.) 
(St. LA. S. Eonz. v. Ammans Hand.) 

Ich Seyfriedt von Eckhenberg bekenn für mich und all mein 
erben hiemit ofientlich mit diessen biief , welchen der fürkumpt oder 
verlesen wirdt, das ich mit wolbedcushten gemüt und zu der zeit, 
als ich solchs on meniglich irrung und bilüche wiedersprechung 
guten fueg, macht und recht gehapt, recht- und redlich in einen 
freyen unwiderruflichen stäten kauf aigenthumblich hingeben und 
verkauft hab, thue das auch hiemit wissentlich in craft ditz briefe 
denen .... N. E. ... E. L. ditz fürstenthumbs Steyr mein be- 
hausung sambt der capein , welche mein voreltem hievor gestift 
und anitzo mir frey lediglich zusteht und gehörig ist, dieselbig 
ganz und gar frey und mit keiner dienstparkeit niemanden unter- 
worfen, in der Murgassen beim Murthor gelegen mit allen rechten 
ehren und aller zugehörung, wie die mit rain, dachtraff, liecht, 
ein- und ausfart umbfangen und von alter herkumen, niudert noch 
nichts ausgenuemen, mit welcher behausung, capein und allen andern 
zugehörungen wolermelte E. E. L. nun hinfüran von dato des brie& 
als mit ihren aigenthumblichen frey erkauften gut derselben ge- 
legenheit und wolgefallen nach on mein, meiner erben und menig- 
lichs von unsemtwegen irrung, einredt, hindemuß und wiedersprechen 
thuen, handien und lassen sollen und mügen. Ich hab auch wol- 
ermelter E. E. L. dieselbig behausung, capein sambt aller zugehörung 
aus mein, meiner erben nutz und gwer in derselben nutz und gwer 
in craft ditz briefs ganz und gar übergeben und eingeantwort, dan 
mir E. E. L. par und berait on allen abgang darfür 4500 <& ^ in 
guter grober weisser landgabiger müntz zu meinen sichern banden 
par zugestelt und zu dem derselben aigenthumblich stifthaus in der 
Stempfergassen gelegnen nach laut eines sunderwaren gefertigten 

9* 



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132 ^^6 protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

briefs eingeantwort und übergeben. Darauf so gelob und versprich 
ich für mich und all meine erben oft- und wolermelter E. E. L. 
solchen kauf treulich zu schirmen, zu freyen und vor dem rechten 
vor aller clag und anspruch, wo und als oft es not beschiecht 
und haftung gewint, zu vertreten, als dan solchs kaufe und freys 
aigen recht und gewonhait im landt Steyr ist; thate aber ich oder 
meine erben solches nit, was schaden des wolermelte E. E. L. näme, 
wie derselbig schaden genent möchte werden, gar kainen schaden 
ausgenumen, den sie oder derselben scheinpot bey ihren treuen 
an aidts stat und on alle andere bewarung gesagen möchten, nur 
ir aines schlechten Worten darumben zu glauben, denselben schaden 
allen soll wolermelte E. E. L. bey mir oder meinen erben auf all 
unsem gutem, wo die in- und ausser landts gelegen zu ersuechen 
und zu erfordern macht haben, bis solang dass sie desselben Scha- 
dens alles und jedes ganzlich vergnügt, bezalt und zufrieden gestelt 
werden. Davon soll sie solches Schadens, gewehren und zalhaft 
machen ein jeder landtsfurst, sein landtshauptman oder nachgesetzte 
Obrigkeit on clag, fürbotts und on alles berechten bis auf ir völ- 
liges benüegen; darvor mich und meine erben nichts freien, schützen 
noch schirmen soll weder geistlich noch weltUch recht noch ichtes 
anders, wie das erdicht oder durch menschen sinn erdacht werden 
mag. Das alles ist mein guter willen und wolgefallen, alles bey 
Verbindung des gewönlichen landtschadenpundts in Steyr, als ob 
der von wort zu wort mit allen clausin, puncten und articln hier- 
innen nach lengs geschrieben und verleibt stünde, treulich on ge- 
värde. Des zu warer urkundt etc. 

Die Verordneten yon Steiermark an Seyfried von Eggenherg: sie haben 
auf Grund der gepflogenen Unterhandlungen wegen der Behausung und Stift in 
der Murgasse einen Kaufbrief verfassen lassen, dessen Kopie sie übersenden. 
Eine gestern vorgenommene Besichtigung durch Mitglieder der Hof- und Land- 
rechte hat ergeben, daß die Kirche noch 7—8 Klafter hinein wärts gegen die 
Stuben am hintern Stock erweitert und die Böden sammt etlichen Schiedmauem 
sammt einigen Kammern abgebrochen werden müssen. Man zeige ihm dies an, 
damit, wenn von dem Erzherzog der Bau eingestellt würde und die Erweiterung 
schon vorgenommen wäre, durch ihn nicht die Wiederherstellung verlangt 
würde. Weder den obern noch den untern Zimmern wird hiedurch etwas be- 
nommen, nur der obere Saal und ein ebenso großer ebenerdiger Baum wird 
verwendet. Graz 1568, 8. Juli. 

(St. LA. S. Konz.) 



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Beilagen: I. Verträge. 133 



2. Yertrag zwischen der Landsehaft Steiermark und der Stadt 
Graz wegen Erlassnng der Abgaben von den zani Baa der Land- 
seliaftssclinle yon Lnkas See nnd Wolfgang Wolf erkauften 
Besitzungen in der Mnrgasse^ wegen Befreiung von aller 
bfirgerliehen Jurisdiktion und Erlaubnis^ den Bau in An- 
griff zu nehmen. Der Grundzins per 1 h. ist jährlieh in die 
I. f. Kammer zu erlegen. Bitte der Bftrgersehaft, Krämer^ die 
nicht Bürger sind und zum gemeinen Mitleiden nicht beitragen, 
aus dem Landhaus abzuschaffen oder ins gemeine Mitleiden zu 
bringen. Das soll auch der Oeconomus tun. Zehn Grazer 
Bürgerkinder sollen in der Schule Aufnahme finden. 

Graz 1569, 23. Juni. 
(St. LA. S. Kop. Gekürzt) 

Zu wissen, das zwischen denen . . . verordenten ... an einem 
und . . . N. burgermaister, lichter und rath der statt Giatz andeis- 
theils nachvolgunde vergleichnus abgeredt . . . worden: 

Nachdem ... E. E. L veroidenten aus christlichen eiler . . . 
zu E. E. L. erkauft hauß sambt kürch und aller zugehörung in der 
Muergassen gelegen ein hauß und schuel, darin die jugent in der 
forcht gottes erzogen und in freyen künsten unterwisen und er- 
lernet kunten werden, von grundt zu erbauen Vorhabens, und zur 
stattlichen Verrichtung solches christlichs angefangen werk haben 
sie mit bewilligung aines Er. N. burgermaister, richter und rath 
alhie zway grundstuck, welche irer iurisdiction und dem gemainen 
mitleiden mit zins, steur, wcusht, scart und de^leichen bürden 
underworfen, nämblichen maister Lucasen Seen Schlossers und bur- 
gers alhie heisl und weillendt Wolfgang Wolfen säligen erben stell, 
baide an einander und an bemelten E. E. L. stifthauß angeraint, 
erkaufft Inhalt der ordenlichen aufgerichten kaufbrief und daneben 
höchstes vleiß angelangt und gebeten, das ermelte die von Grätz 
solche stuck frey hinumbvolgen und die obbemelten mitleiden, wie 
die immer genent mtigen werden, von dato an und zu ewigen zeiten 
hinfüran zu raiten, darauf nachsechen, dieselbigen nit anschlachen, 
kain raittung darauf machen und aller bürgerlichen Jurisdiction ganz 
frei und exempt sollen lassen. 

Darauf . . . N. burgermaister, richter und rath der statt Grätz 
solches . . . begehm mit mehrem zu gemieth genumben und nach 
stattlicher berathschlagung befunden, das solche erbauung der schuel 
ain christlich imd hochnotwendig werk, welches in albeeg aller mug- 



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134 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

lichkeit nach dem gemainen wesen zum besten befördert soUe wer- 
den, haben auch in ansechung der ... ersuechung obangezogenen 
. . . verordenten begem . . . statgethon, also dass sie nun hinfuian 
von dato und craft dits obbemelte zwai grundstuck ausser ainchen 
ergötzlichkeit oder bezalung frey und aller bürgerlichen Jurisdiction 
ezempt machen, das auch E. E. L. ... in erbauung der schuel 
fürfahren, dieselbigen frey innen haben, gemessen und gebrauchen 
sollen, ohn deren von Grätz und menigliches von irentwegen 
hindemuß, irrung und widersprechung, allein ist dabei der grundt- 
zins als ain heller, welchen man jarlich in I. F. D^ . . . camer dient, 
bevorgehalten, daß derselb zu gewöndlicher zeit durch E. E. L. ver- 
ordenten . . . von jetzt vermelten zweyen grundstücklein gegeben 
. . . solle werden. 

Daneben aber so haben oft bemelte herm von Grätz mit großer 
beschwär angebracht, wasmassen sich ain zeit her etlich unange- 
sessene ledige personen, welche alhie nit burger noch in gemainem 
mitleiden sein, mit stattlichen handtierungen nidergericht und in 
E. E. L. landhauß zuwider iren freiheiten täglich fail haben und 
mit merklichem der armen burgerschaft abfall und verderben alhie 
handtierung treiben und dennoch wie die andere mitbürger thuen 
müessen, kain Steuer u. mitleiden raichen, mit vleissigen bitten, die- 
selben Inhalt E. E. L. beschluss und publicierten generalen ganzlich 
abzuschaffen oder dahin zu halten, das sie von ixen handtierungen 
und gewerb das gebürlich mitleiden laisten. 

Fürs ander, da man etwa die schuel im stifthauß obangezogner- 
massen erbaut und aufgericht und ... ein oeconomus . . . hinein- 
genumen möchte werden, das dieselbigen, wovem sie handtierung und 
gewerb treiben wurden, zugleich davon das mitlaiden zu raichen 
schuldig sein sollen. Welche zween punct durch . . . ermelte . . . 
verordenten ... zu halten zuegesagt . . . 

Als vil dan den oeconomum . . . belangt, der soll nur die 
knaben der schuelparthey und was demselben wesen zuegehörig 
mit allerlei notturfft als speiß und trank versehen. Damit wiert 
er billich frey gelassen, wovem er aber ausser dessen mit anderen 
bürgerlichen handtierungen umbgehen oder ausser der obangezogenen 
jugent und schuelparthey frembde leit in sein cost nemen wurde, 
soll er nach gelegenheit und als vil die zwai grundstück betrifft, 
das gemaine mitieiden auch laisten. 

Damit auch die von Grätz der herm und landleith wol genaigt 
gemieth spüm mügen, so haben sie, die herm und landleuth, sambt 
denen herrn verordenten hiemit bewilligt, dass albeeg zechen knaben 



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Beilagen: I. Vertrage. 135 



aus der bmgeischaft der statt Gr&tz, sie sein reich oder arm standts, 
aUein welche zum stadiem tauglich, in gleichförmiger disciplin und 
lemung neben der herm und landleuth kinder in . . . E. E. L. schuel 
eingenumben und unterwisen sollen werden. . . . Actum Gr&tz den 
23 Juni anno eO^". 

3. Aus dem Yertrag zwischen der stelermärkischen Landschaft 
und der Stadt Graz wegen Überlassung zweier Grandstftcke 

zum Schnibau. 

Graz 1570, 1. Sept. 
(St. LA. S. Bauten.) 

. . Nachdem . . E. E. L. verordente ... in E. E. L. erkauften 
haus und kirchen in der Muergassen . . ein schuel . . . von grundt 
zu erbauen Vorhabens . . haben sie mit bewilligung emes . . N . . 
burgermaister, richter und raths alhie zway grundstuck, welche irer 
Jurisdiction und den gemainen mitleiden mit zins, Steuer, wacht, 
scart und dergleichen anlagen unterworfen, nämlich maister Lucasen 
Seen Schlossers und burgers alhie heusl und weilandt Wolfgang 
Wolfen saUigen erben stal, baide an einander und an bemeltes 
E. E. L. haus angeraint, erkauft . . . und gepeten, das ermelte die 
von Gr&tz solche stuck frey hinumb volgen und die obbemelten 
mitleiden und anlagen . . . darauf nachsehen . . und kein raitung 
darauf machen sollen; darauf . . . N. burgermaister, richter und 
rath der Stadt Grätz solches . . . begem . . zu gemüet genumen 
und . . befunden, das solche erpauung der schuel ein christlich 
und hochnotwendig werk . . . haben auch . . . der herm ver- 
ordenten begem . . stat getan, also das sy nun . . . obbemelte 
zway grundtstück aller . . . mitleiden und anlagen . . . frey exempt 
machen . . . das auch E. E. L. . . . in erbauung der schuel auf 
diesen gründten verfaren, dieselbigen innen haben, gemessen und 
gebrauchen sollen one deren von Grätz und menniglichs von ihrent- 
wegen hindemus . . . allain ist darbey der grundtzins als ain 
heller, welchen man järUch in I. F. D^ . . camer dient, bevor- 
gehalten, das derselbig zu gewönlicher zeit durch E. E. L. veiordente 
. . . von des Schlossers heusl . . . geraicht solle werden. Daneben 
aber so haben oftbemelte herren von Grätz . . . anbracht, was- 
massen sich ein zeit her etUche unangesessene ledige auch andere 
personen, welche alhie nit burger noch in gemainen mitldden sein, 
mit statlichen hantierungen nideigericht und in E. E. L. landthaus 
nit aUain zuwider iren freyheiten . . . sondern auch derwegen be- 



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136 I^io protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

schehenen landtagsbeschluas und ausgangnen generalen und poli- 
ceyen taglich failhaben und mit merklichem der armen burger- 
schaft abfal und verderben alhie handtierung treiben und dennoch, 
wie den ander mitburger thun müesBen, von solcher irer handtie* 
rung . . . kain Steuer . . . und mitleiden reichen, mit . . . pitten, 
dieselbigen . . . abzuschaffen, 

fürs ander, das wan etwa die schuel im stiftshaus . . . erpaut 
und aufgericht und nach gelegenhait ein oeconomus oder schaffer 
hinein genumen möchte werden, das dieselbigen, wofern sie hand- 
tierung und gewerb treiben wurden, zugleich davon das mitleiden 
zu raichen schuldig sein sollen, das auch in solche behausung kain 
cramer noch handtwerksman . . . welche in gemainen mitleiden 
mit denen r von Grätz nit sein, eingenumen solle werden. Welche 
punct durch oftermelte herm verordenten ... zu halten zugesagt 
. . . und bewilligt, das bemelte cramer ... im landthaus ausser 
der buechfüerer, die zu der herm und landleut zusamenkunft in 
Zeiten alher komen, • . . abgeschafft . . . sollen werden. . . . Der 
oeconomus . . soll nur die knaben oder schuelparthey . . . mit 
speiss und trank versehen . . . wofern er aber . . . mit anderer 
bürgerlichen hantierungen umbgehen . . . wurde, soll er das gebur- 
lich mitleiden ... zu geben schuldig sein . . . Damit auch die 
von Grätz E. E. L. . . gemüet spüren mügen . . haben die herm 
und landleut . • bewilligt, das jederzeit mit vorwissen der herm 
verordenten . . . der burgerschaft zu Grätz söne, welche zum stu- 
dieren tauglich befunden, in bemelter E. E. L. schuel angenonunen 
sollen werden. Grätz den 1 September anno 70. 



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Beilagen: II. Bestallungsdekrete, Reverse nud Instruktionen. 137 



IL Bestallimgsdekrete, Eeverse 
und Instruktionen. 

t. Bestallnngsdekret fftr den Stadtschreiber Bartholomäus Piea 
als Präzeptor der Landsehaftsschnle in Graz. 

Graz 1553, 1. Januar. 
(St. LA. & Konz.) 

Wir N. E. E. L. des foistenthumbs Steyr veroident^) bekenDen« 
hiemit, auf das E. E. L. ... aus sonderlichen hochweislichen für- 
bedenken und sonderlich zu erziehung der edlen jugent veischinen 
jaren ain christliche und löbliche schuel alhie aufgericht» damit in» 
sollicher schuel ire kinder in der forcht gottes, christlichen wandl 
und gueter kunst zu gottes eer und der weit zu nutz auferzogen 
wurden, welliche schuel pisher in werch mit sondern uncosten er- 
halten worden; als aber gewesner praeceptor Sewastian Leittner- 
saliger mit tod vergangen und wir uns gleichwoll alles vleiß be- 
mtieth, ein andere teigliche und statliche person zu versehung 
dises praeceptorambts zu erlangen, aber aus allerlay Ursachen keinen 
teuglichen bisheer bekumen kunen, damit aber gedachte schuel aus^ 
mangl aines solchen haubts nicht gar erligen, haben wir mit denen 
▼on Qratz ires statschreiber Bartholomen Pica halben anlangen 
gethan, die uns dan ime zu gemelten preceptorambt bewilligt, 
darauf wir ime nachvolgender mainung ein bestallung au^ericht, 
inmassen wie hernach volgt: 

Erstlich soll er der preceptor mit lerung der knaben, so ime* 
von den herm landleuthen vertraut, pevolchen und zugestellt werden, 
seinen embsigen, treuen und muglichen vleiß furwenden, das sy auf 
die forcht gottes, guet sitten und tugent imd allen andern zu der 
geschicklichkeit eines menschen dienstlich gezogen und gelernt werden. 

Zum andern so soll ime bemelten preceptor für sein muehe, 
arwait und vleiß der lerung ain ganzes jar lang, das sich mit dato 
diser bestallung anfecht, von E. E. L. wegen für Idaidung, essen, 
trinken und ander underhaltung sein person allain petreffendt geben 

^) In dem ursprünglichen Konzept: «Wier die nachbenannten mit namen 
Hans üngnad . . . landtshaubtman . . . Georg freyherr zu Herberstein . . . landts- 
verweser und E. £. L. . . . yerordent . . .** 



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138 ^^^ protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

werden zwaihundert phimdt phening in munß, die er jederzeit von 
E. E. L. einnemer zu Quattemberzeiten emphachen und einnemen 
mag. Damit soll er also gänzlich von E. E. L. wegen als preceptoi 
zufriden sein. 

Zum dritten so ist vonnotten, nachdem man noch drey teug- 
lich und geschickt personen, die ime die Sachen und schuelarwaith 
verrichten helfen, underhelt, mit denselben soll er zu schaffen und 
zu gebieten und inen Ordnung, wasgestalt sie sich mit der schuel- 
arwaith halten sollen, furgeben, und wo einer darunter ungeschickt 
und unvleissig befunden wurde, soll er preoeptor mit unsem rat 
und vorwissen die unvleissigen und untaugUchen zu Urlauben und 
taugUch und vleissig an derselben statt anzunemen macht ha1>en. 

Der platz und maistat der schuel soll in den landthaus sein, 
«darin soll gemelten preceptor sein aigenes stubl oder zimerl zu seinen 
puechem und ander gattung verordent werden. 

So vyll die cosstknaben belangt, soll er in ansehen, das &n 
preceptor durch groß hausgeschafft an der schuelarwaith nur ver- 
hindert wierdet, underhalten, so vill er kan und welich er will, 
und soll dieselben mit zucht und kost zimblicher mainung under- 
halden und ier keinen mit den kostgelt peschwaren. 

Wen sich auch zuetrueg, das gemelte schuel durch kriegsnott, 
sterblich leuff oder sonst durch ander weeg in abfall kam, nichts 
dest minder soll gemelten preceptor beruerte besoldimg ervolgen und 
er soll aber alsdann sein pesten vleiß mitlerweil ankeren, wen sich 
die leuff zu pesserung lenden, solliche schuel wider helfen aof- 
:zurichten und zu befurdem. 

Und nachdem er uns anstatt E. E. L. zuegesagt und bewilligt, 
in sollichen dienst als lang im muglich zu dienen und die schuel- 
arbait zu verrichten, zu verharren, und sich aber zuetruge, das er 
mit dem alter oder schwachait beladen wurde, das er solliche schuel- 
arbait nit mer verrichten mochte, so sollen ime sein lebenlang von 
gemelter E. E. L wegen jarlichen ainhundert phundt phenning zu 
seiner underhaltung geraicht werden.^) 

Des ist ime den preceptor dise bestallung under unsem be- 
ruerter landschaft in Steyr verordenten pedschafft gefertigt worden. 
Actum Gratz am Neuenjarstag im 1553 jar. 



*) In einer gestrichenen Stelle wird gesagt: in Ansehung, daß er auch 
'bei denen von Graz in dem Fall seinen Unterhalt bekommen hätte. 



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Beilagen: II. Bestalluogsdekrete, Reverse und Instruktionen. 139 

2. Beyers des Hieronymas Osius bei Übernahme seines 
Rektorats an der Stlftssehnle in Graz. 

Graz 1574, 1. März. 
(St. LA. 8. Orig. Hier gekfirzt) 

. . . Nachdem E. E. L. verordneten . . . mich zu ihrer jetzt 
neu erpauten landtschuell zu ainem rectorem an- und aufgenumen 
und mit mir nachfolgende bestallung beschlossen, welche von wort 
zu wort also laut: Wir . . . verordente bekennen . . . Nachdem 
. . . E. E. L. dises furstenthumbs Steyer . . . entschlossen ... in 
diser haubtstatt Gratz ein wolbestellte gemaine christliche landt- 
schuel anzurichten und mit gelerten . . . praeceptoribus zu be- 
stellen, das wir demnach . . . den . . wolgelerten M. Iheronimum 
Osium, der ... in universiteten und anderen schneien vil jhar 
gelesen ... zu einem rectore . . . mit diser bestallung bestelt und 
angenomen haben . . . 

Erstlich .. hat sich . . M. Iheronimus . . erkleret, das er die 
^ige . . . all^ seligmachende lehr . . . bekenne, die got selbs ... ge- 
offenbaret und in der propheten und apostd Schriften hat fassen 
lassen . . . mit welchen auch die confession, so kayser Carole zu 
Augspurg anno 1530 übergeben ist und doctoris Lutheri catechismus 
und confession und das corpus doctrinae Philippi übereinstimmen^), 

er soll auch in der schuel . . . keinen andern dan allain Lutheri 
catechismum gebrauchen . . . soll auch alle xmnotige ergerliche gezenk 
und imbescheidene reden, so etwa an d^i orten, da er vor ge- 
wesen, von etlichen theologis mögen gebraucht sein und damit 
£. E. L. kirch imd schuel alhie bishieher unbetruebet gewesen, 
mit allem fleiß fliehen und meiden, er soll auch one der herren 
inspectoressen vorwissen und erlaubnus nichtes in druck ausgehen 
lassen, 

zum andern sein ... ambt .. mit allem vleiß verrichten... 
nach der schuelordnung alle lectiones, studia, ezercitia xmd ganze 
disciplinam scholasticam anrichten und . . exequim. Gldchfalls auf 
der coUegen, oeconomi und der ganzen schuelpartey bestallung und 
Ordnung guet achtung geben, ... und dieweil optima docendi et 
regendi aJioB ratio est, si ea, quae alüs praecipis, ipse facere 
videaris, wil er mit dem ezempl . . . seiner steten arbait auch seine 



^) Da dieser Revers sp&ter als Formular benutzt wurde, steht am Bande 
noch: .Adde formulam concordiae." 



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140 1^16 protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

collegas anreizen .. die stunden, wan er nicht selbs liset, in den 
classibus herumbgehen und achtung darauf geben, wie und mit 
was vleiß und geschicklichkeit ein jeder coUega seine lectiones und 
rei>etitiones übe und treibe, sonderlich aber soll er auf die exer- 
citia pietatis christianae et stili quotidiana achtung geben und alle 
jhar zway publica examina halten und au& wenigist alle Tiertheil 
jhar einen knaben ein declamation recitieren lassen und alle andere 
stuck seines ambtes, so ime inhalt der schuelordnung gebueren, 
treulich verrichten. 

Er soll sich auch solcher hauswiertschaften, dardurch er von 
seinem berueff und studiis abstrahiert mochte werden, enthalten 
und daneben guet achtung darauf geben, wie etwa der oeconomus 
mit speiß und trank seiner bestallung nach die knaben versehe, 
fumembUch aber damit die knaben vor und nach dem essen mit 
dem gebet und exercitiis vermug der schuelordnung alles vleiß 
halten und verrichten. 

Zum dritten soll er jederzeit in namen E. E. L. sein auf- 
sehen auf uns und die herm inspectores haben, uns und inen in 
albeg geburlichen gehorsamb erzeigen, mit seinen collegis christlich 
und schidlich leben und so sie auf den glockenschlag nicht in der 
schuel sein oder sonst nachlässig und stiäfUch sich verhalten, freund- 
lich vermanen oder do sie ungehorsamb, auch andere Uneinigkeit 
und gezenk oder sonst hochwichtige Sachen furfillen, solchs alsbaldt 
niemandts anders als erstlich den herm inspectoribuB mit christ- 
licher bescheidenheit anbringen; die werden alsdann ncush Wichtig- 
keit des handeis für sich selbst oder mit uns inhalt des auf- 
gerichten gewalts oder aber so es von nöten mit der herm vom 
ausschuß rath und vemerer Verordnung nach vernemung baider 
thail nothorfften die Sachen anhören, beratschlagen und entlich on 
alles auf E. E. L. hintersichbringen decidieren und abhandlen. 

Zum vierten soll er mit gotseligem eingezogenen nüchtern 
imd zuchtigen leben und wandl, wie einem treuen diener gottes 
und Vorsteher einer christlichen schneien, darin sovil gotseliger 
zarter himelpflanzen und kinder sindt . . . fumemblich gebueret, sein 
schuelambt in allen sitten zieren . . . mit gebürlichem emst und 
freundtlichkeit sein autoritet erhalten und seinen collegis und disci- 
pulis furleuchten, sich öffentlicher weinheuser, leichtfertiger gesell- 
schaft, spilens, hadems, unnötiges disputierens, zankens imd der- 
gleichen gantzlich zu enthalten und sovil muglich sich dem furbildt 
eines christlichen kirchen- und schueldieneis (dan die schuejen ein 
grosser thail der kirchen sein) gemäß verhalten. 



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Beilagen: II. Bestallongsdekrete, Reverse und Instruktionen. 14t 

Dagegen haben wii im, damit er seines schuelambts treulich 
und vleißig abwarten muge, zu seiner jharlichen . . Unterhaltung 
300 fl. K. bestimbt . . . und ein freye behausung oder wontmg in 
der schneien eingeantwort, auch ime sambt seinem weib, kindem, 
haab und guetem bey gleichen und rechten wider unrechten gwalt 
zu schützen und handzuhaben . . . versprochen. 

So es auch . . . sein gelegenheit, unserer schneien lenger zu 
dienen nicht sein wirt, oder wir, sonderlich wenn er ein oder mehr 
obgesetzte artikel überschreiten und nach geschehener vermanung 
davon nicht alsbald ablassen wurde, in lenger in unser bestallung 
zu erhalten bedenken betten, so soll jedem thail dem andern ein 
halb jhar zuvor aufzusagen frey stehen. Alles getreulich und un- 
gevärlich . . Des zu wahrem urkundt haben wir . . . Actum Graz 
den 1 tag Marti j, im 1574 ihar. 

Darauf gelobe . . . ich . . . Actum ut supra 

L. S. Hieronymus Osius manu propria subscripsi. 



3. Bestallung Hieronymus Lantterbachs als Senior der Land- 
sehaftsschnle zu Graz. 

Graz 1574, 1. März. 
(St LA. S. Konz. Ammans.) 

Wir, E. £. L. des fürstenthumbs Steyr verordente bekennen 
und thuen kundt für meniglich: 

Nachdem der edl und wo^elert M. leronimus Lautterbachius 
noch vor 15 jähren durch E. E. L. von der universitet zu Wien 
alher ins landt erfordert, das er derselben landtschuel alhie vor- 
stehn und obrister praeceptor sein solle, welches er dan die ganze 
zeit herumb mit allen treuen und embsigen vleiß also gethan und 
verriebt und an ime seines thails nichts erwinden lassen, nun hat 
er zu mehrmaln sein zugestandene Schwachheit, welche er bey 
diesem schueldienst erlangt, daneben allerlay mengl, die sich bei 
dieser E. E. L. schuel ein Zeitlang gehalten, treulich angebracht und 
umb Wendung angehalten, und das er von wegen seiner langwie- 
rigen dienst mit gnaden bedacht, auch derselben schuel sorg er- 
lassen solle werden. Nun hat E. E. L. erwogen, das er die ganze 
zeit, so lang er alhie gewesen, sich vleissig, erbar, aufrecht und in 
lehr und leben also verhalten, daran E. E. L. ganz wol und mit 
allen gnaden zufrieden und ime dieses seines wolverhaltens gnug- 
same kuntschaft zu geben ganz willig. Und hat auch darauf be- 



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142 ^^^ protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

schlössen, das sie ihie landtschuel mit mehier verlag und alheer- 
biingung mehier gelerter leütt und personen, auch mit besserer 
Ordnung anrichten wolle, darzu dan ein neue sohuel erbauet und 
die oeoonomia angerichtet worden. Und wiewol nun M. Jeronimus 
Osius zu einem rectori und Philippus Marpachius licentiat zum oon- 
rectori dieser neuen schuel imd andere personen mehr alberait alheer 
erfordert und bestelt worden, so haben wir doch aus bevelch und 
in namen £. £. L. mit erneuten M. Lautterbachio bestes vleiss ge- 
handlet, das er noch als senior bey dieser schneien hinfüran auch 
das beste thuen, erneuten M. Osio und Maipachio mit treuen rath 
und hilf! zusetzen imd neben inen ein vleissiges aufsehen haben 
wolle, damit allenthalben gutte Ordnung und disciplin erhalten 
werde, ob er auch nit one unterlass wie zuvor in der schuel sein, 
das er doch die mathemata zu gewissen stunden, wie sie es nach 
gelegenheit der zeit und auditorum anordnen imd distribuiren 
werden, profitire ^und lerne und E. E. L. bestelter mathematicus 
bleiben wolle. Welches er sich dan guttwillig zu thuen erbotten 
imd dasselbig alles als viel müglich zu volziehen zugesagt. 

Demnach wir ime dieser gepflegten handlung auch seines hievor 
verrichten diensts halber dieses testimonium und neue bestallung 
in namen E. E. L. zu geben bewilligt, also das ime für obbemelte 
mühe und matheseos profession sein gewonliche alte besoldung jähr- 
lich 232 floren gegen quittimg aus E. E. L. einemerambt gegeben 
solle werden. Die mag er zu quattemberzeiten seiner gelegenheit 
nach wie zuvor empfangen. Wir haben ime auch in namen E. E. L. 
diese Vertröstung gethan, das wir bei E. E. L. zu bevorsteunder 
gel^enheit erneuten M. Lautterbachio als einem erlichen und wol- 
verdienten man in besten commendiren wollen, damit er als ein 
alter E. E. L. diener mit mehrer und gebürlicher ergetzlichkeit und 
im faal er schwacheit halber verrer gar nit dienen kündte, mit 
allen gnaden bedacht solle werden. Des zu waren urkundt geben 
wir ime diese bestallung und kuntschaft mit unsem hie fürge- 
druckten petechädten und untergestelten handtschriften gefertigt. 
Actum Gratz den ersten tag Martj anno 74. 



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Beilagen: IL Bestallungedekrete, Reverse und Instruktionen. 143: 

4. Instruktion und Bestallung für den ünterprkzeptor Magister 

Johann Mayenschein. Desgleichen für M. Wilhelm Eberling^ 

Magister Andreas Hackstock, Gall, Sizenius, Homelius, Conen 

und Kauifen. Einsetzung der Schnlinspektoren. 

Graz 1574, 1. Juni. 
(St. LA. S. Eonz. Ammans.) 

Wii E. E. L. des fuistenthumbs Steyr veroidente bekennen 
hiemit und thuen kundt: 

Nachdem E. E. L. ditz fuistenthumbs Stejrr aus hochbeweg- 
lichen Ursachen ihre landtschuel alhie mit besserer Ordnung anzu- 
richten und in mehier aufnemen zu bringen willens, darzu sie dan 
auch alberait gelerte und taugliche rectorem und preceptores unserer- 
waxhaftigen gemainen christlichen Augspurgischen conf ession zugethan 
au^enuemen und bestelt, welche solchs alles mit bestem nutz,, 
fromen und aufnemen der lieben jugent, damit die rechte anrüefung. 
gottes und unsers heylands Jesu Christi und alle gottgefelligen. 
tutenden recht gej^antzt werde, anrichten und volziehen sollen: 

darauf wir gott zu ehren und unserer landtschuel zu gedeyen, 
erbauung und wolfart den achtbarn imd wolgelerten magister 
Johannem Mayenschejrn Norimbergensem zu einem unterpreceptor^)^ 
mit dieser gemessenen Instruction an- und aul^enommen; welche be- 
stallung und instruction er uns bey seiner gelübd, pflicht und 
schriftlich hereingegebenen revers zugesagt und versprochen, wahr, 
stät und vest zu halten: 

Erstlich weil uns in sunderheit darauf gutte achtung zu haben 
gebürt, das E. E. L. kirch und schuel gleiche lehr haben und ein- 
trechtig sein, so hat sich gemelter Johannes Mayenschein gegen uns- 
austruckenlich und öffentlich erclärt, das er die ainige, ewige, wahr- 
haftige, allain seligmachende lehr von gott und unsem heylandt 
Jesu Christo und unser ewigen Seligkeit vom herzen glaube, an- 
neme imd bekenne, die gott selbst in seinem hl. göttlichen wort 
geoffenbaret und in der propheten und apostel Schriften hat &s8en 
lassen, wie derselbigen lehr summa in sjnnbolis Apostolico, Niceno, 
Athanasiano und der confession, die kayser Carolo dem fünften zu 
Augspurg anno im 1530 uberantwort ist und dieser E. E. L. des 
fürstenthumbs Steyr kirchenordnung von articl zu articl kürzlich 
gefast und aus gottes wort erclärt ist. Zu welcher confession sich. 

1} Für Eberling: ,zu einem praeceptor*. 



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1 44 Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

E. E. L. dieser confession verwandte einhellig erkant und bekant 
haben. 

Er soll auch ausser der herm inspectoribus vorwissen und er- 
laubnus nichts, wenig oder viel, in druck ausgehn lassen.^) 

Dan so hat er sich verpflicht und zugesagt, seinen berueff und 
ambt als einem treuen collega und unterpreceptor^) gebüret, in 
gottes forcht und anruefung mit allem vleiß und treuen zu ver- 
richten, dem M. Jeronimo Osio') als dem rectori scholae und in 
seinem abwesen Philippo Marpachio licentiaten conrectori, nit minder 
auch dem M. Jeronimo Lautterbachio gewartig und gehorsam sdn 
und nach der aufgerichten schuelordnung und legibus scholae und 
wie ime das jederzeit durch den obbemelten rectori oder^) den 
andern wird bevolhen und auferlegt, sich in alweg gemäß- und 
gehorsamblich zu verhalten, alle studia, lectiones, exercitia und was 
ime seines thails zu verrichten bevolhen wird, treulich und vldssig 
verrichten, sich mit dem exempl seines vleisses und statter treuer 
arbait auch seine collegas zu gleicher emsigkeit anraitzen, 

die stunden vleissig halten, sich aller gesellschaft ausser der 
schneien entschlahen, one vorwissen des rectoris^) sich nindert aus- 
laden lassen und, wo er je zu ehrlichen leuten von freundschaft 
wegen geladen, sich züchtig und mit guettem beyspiel aller erbar- 
kait verhalten, die trunkenheit und des abscheuchlichen uberweinens 
bey straff meiden. 

Er soll auch mit gottsaligen, eingezogenen, nüchtern und züch- 
tigen leben und wandl, wie einem treuen diener gottes und dieser 
christlichen schuel mitcoUega, darin so viel gottsaliger zarter himmel- 
pflanzen und kinder sind, aus welcher mundt gott sein lob be- 
raitet und die zu ergem auf das emstlichist verbeut, fümemblich 
gebürt, sein schuelamt in allen sitten zieren und mit warer gott- 
saligkeit, fleissigen studiren, treuer stetter au&icht und lehren, 
züchtigen und massigen leben, auch mit gebürlichem ernst und 
ireundlichkeit sein authoritet erhalten und seinen collegis und 

^) Für Eberling: „Er soll auch nichts in druck ausgehn lassen, und do 
je etwas zu drucken von nötten, dasselbig erstlich den unterinspectoribus oder 
Superintendenten fQrbringen, die sollen uos alsdan verrer, und nach unserm be- 
veleh die Sachen gehandelt werden.* 

•) Für Eberling: »praeceptor«. 

•) Für Eberling: ,dem rectori, wer zur zeit sein wird, und dem proreetori 
scholae gehorsam sein*. 

*) Eberling: .oder proreetori*. 

») Für Eberling: «oder prorectoris*. 



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Beilagen: IL Bestallungsdekrete, Reverse und loBtruktionen. 145 

discipulis fürleuchten, sich öffentlicher weinheuser, leichtfertiger ge- 
selschaft, spielens, hadems, unnötigen disputirens, zankee und der- 
gleichen, insunderhait aber leichtfertiger und schueldienem dieses 
orts ungewönlicher claidung, der zerhackten und landtsknechtischen 
hoßen^) gantzlich enthalten, sondern sich wie preceptoressen ge- 
bürt, wolbedeckter mäntl und rock gebrauchen, damit also allent- 
halben an ime gutte exempl gesehen und unsem wiedersachem zu 
allerlay calunmien nit ursach gegeben werde. 

Im faal er aber in einem und dem andern sich ungebürlich 
und zuwieder dieser bestallung verhalten und nach beschehener 
vermanimg dem rectori^), conrectori oder M. Lautterbachio nit volge 
geben oder sich wieder sie, in was weeg es wolle, setzen oder un- 
gehorsam befunden wurde, so soll er nit allain im dienst lenger 
nit erhalten sundem one testimonio des dienst bemüessigt werden. 

Da entgegen und damit M. Mayenschein seines schueldiensts 
treulich und vleissig abwarten müge, haben wir ime das ganze 
jähr über, welches sich mit dato dieser bestallung anfangen thut, 
75') fioren Bh., jeden per 60 kr. zu raiten, aus dem einnemerambt 
gegen quittung zu geben bewilligt, daneben^) einen freyen tisch 
bey dem oeconomo und sein wonung in der landschuel. 

Wir wöUen auch ine bey gleichen und rechten wieder un- 
rechten gwalt schützen und haben und sunsten alle gnädige befürde- 
rung seinem verhalten nach erzaigen. 

Wo auch ein thail oder der ander bey solcher bestallung nit 
zu bleiben willens, so soll einem jeden thail ein quatember vor 
ausgang des jahrs die aufkundung bevor bestehen, alles treulich 
ongevärlich. 

Des zu warem urkundt und gewissen Versicherung haben wir 
unser bestallung mit unsem hie fürgedruckten pedschädten ge- 
fertigt. Actum Oratz den ersten Junij^) anno 74. 

In simili M. Wilhelmum Eberling Northusanum per 60 fl, 
M. Andreas Hackenstock per 125 fl, und tisch imd 
wonung auszulassen. 

>) Fflr Eberling fehlen die Worte: .der zerhackten und landtsknechtischen 
hoßen". *) Für Eberling: ,oder prorectori nit volge geben". 

•) Für Eberling: ,120 fl.« 

*) Für Eberling fehlen die Worte: „daneben einen freyen tisch bey dem 
oeconomo«, dagegen die Worte: .doch das er davon bey dem oeconomo und 
nindert anderstwo seinen tisch selbst bezale und sein nottnrfft davon erkaufe«. 

*) Fflr Eberling das Datum: ,1 Januar^'«. Fflr Eberling liegt das Ori- 
ginal mit 5 Siegeln vor. Die Korrekturen stanunen von Ammans Hand. 
Monumeikta Gennaniae Paedagogica LV 10 



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146 ^^ protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 



5. Obllgationsnotl der Pädagogen (Eidesformel der [in Landes- 
und Priratdlenst] aufgenommenen Pädagogen).^) 

(St. LA. S. Eonz.; liegt mit unwesentlichen Änderungen mehrfach vor.) 

Ich N. bekenn hiemit, nachdem mich der wolgebome herr, herr 
l'^lhelm von Windischgrätz freiherr zu einem paedagogo und prae- 
ceptom angenommen mid gn. promovirt, das ich darauf bei meinen 
ehxn, trauen und glauben an aidsstat mit mund und handt an- 
gelobt und zuegesagt, thue das auch wissentlich in chraft diser 
formula, das ich solchem dienst mit christlichem treuen vleiss un- 
gfärbter erbarkeit und aufrichtigkeit allerseits emsig vorsteen» die 
mier bevolchne knaben zu kirchen und schuel alhie zu Qratz zu 
bequemer zeit füem, auch selbst sambt der ganzen schuel bei 
kirchen als ein christlich mitglid verbleiben, und was die knaben 
in der schuel gehört tmd erlernt, mit inen in imserm zimmer vleissig 
repetiren, zur gotesforcht und waren religion der rainen ungfelschten 

Vor dem Satze : „Da entgegen und damit . .** ist noch ein l&ngerer Ein- 
schuh, gleichfalls von Ammans Hand: 

«Letztlich so haben wir in namen E. E. Ij. der hohen und unvermeiden- 
liehen notturfft nach zu unterinspectoribus oder Superintendenten der schuel 
fßrgenuemen die erwürdigen edlen hoch- und vielgelerten herrn Jeremia Horn- 
berger der hl. schrift doctom und E. E. L. bestelten pastom, Adamen Yene- 
diger der rechten doctor, Christoph Gabelkhoffer der ertzney doctom und 
magister Bartlme Picam, M. Lauterbachium sunst seniorem scholae, also dass 
sie oder welche künftig noch darzu fürgenuemen möchten werden, totam 
scholae gubemationem für sich nemen und wie dieselbig mit gutter Ordnung 
angenuemen und erhalten kundte werden, ihr vleissig aufsehen haben sollen, 
damit die classes ordenlich bestelt und darin treulich mit nutz und auf- 
nemen der schneien gearbait werde, wie inen dan ditzfals gnugsame in- 
struction und gewalt gegeben, denen an unser stadt allen gebüi-lichen ge- 
horsam und volg, wie und was sie in einem und dem andern zu nutz und 
aufnemen der schuel handien und fümemen oder ime zu thuen und zu ver- 
richten auflegen werden, erzaigen und laisten. Ob auch ime Wilhelme ichtes 
beschwerlichs fürfiel und durch dem rectom oder prorectom die wendnng 
nit alsbaldt ervolget, dasselbig mag er auch ernennten inspectoribus an- 
bringen; die werden ihrer instruction nach die gebür hierüber zu handien 
und fürzunemen wissen. 
In simili: Johanni Gallo per 182 fl. 

M. Wolfgango Sizenio per 182 fl. 

Homelio 80 fl. 

M. Jöhanni Cononi p. 60 fl. 

M. Johannes [!] Maienschein 120 fl. 

Tobiasen Eauffin p. 80 fl.*" 

^) Die Formel fand Anwendung bei der Au&ahme Friedrich Elings. 



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Beilagen: II. Bestallangsdekrete, Reverse und Instruktionen. 147 

Augspurgischen Gonfession gmaß, wie auch zur zucht, ^bar- und 
Sauberkeit sie treulich halten, mit guetem exempl in lehr und leben 
inen vorleichten, all ergemus verhüeten, meinen gn. E. E. L. des 
herzogtumba Steir wolgeordenten herm inspectoren und dem herm 
rectori schuldiger gebür und ehm gehorsamen, selbst auch an- 
gelegnes vleiß Studiren, und die lectiones, darzue ich deputirt 
worden und die mier zu mehrerm profect nutzen und dienen, 
emsig visitiren, die declamationen und disputationen, so mier vom 
rectore gebuerlich zu bequemer occasion werden angmuet, unwaiger- 
lich fümemen und verrichten, aller tugenten mich befleissen und 
in summa den schuellegibus in allem nachvolgen soll und will, wie 
dann einem ehrbam, biderlichen, christlichen studioso zu thuen wol 
ansteet und ein jeder von ehr- und rechtswegen zu praestiren 
schuldig ist. Beinebens verbind ich mich auch au& kreftigist meinen 
gnadigen herrn und frauen und angehörigen inner- oder aussers 
hauß kein unmhe, spot noch schandt, sowol dergleichen nur an 
mier wurde ausgeen, zuezufliegen, das spilen, drinken, Unzucht, ge- 
zank, hadern, muetwillen und all andere laster mit ernst und von 
herzen zu meiden und zu fliehen, alles das, was inen billich von 
ehr und rechtswegen geliebt, gehorsamlich, willig und gern zu thuen 
und was inen zuwider ist, gantzlich zu unterlassen und solches 
meines habenden diensts ohn vorwissen und erlaubnus meines 
gn. herm und der herm schuelinspectom auch herm rectoris keines- 
wegs zu entschlagen sondern alles mit gueter Ordnung, wie ver- 
standen, fürzukehren und mit gotes hilf treulich zu laisten, als lieb 
mier meiner seelen hail und seeligkeit ist, ich auch hie zeitlichem 
und dort ewigem fiuech, schimpf, schaden und verderben zu ent- 
geen begere, inmassen ich mich dann nochmals zum crettigisten 
obligire, allen inhalt diser formulae wahr, stat und treulich ohn 
alles gevärde und arglist zu halten. Und des zu warer urkund 
hab ich allda mit aigner band meinen tauf- und zuenamen wissent- 
und wolbedächtlich tmtersohriben. Zu Gratz den . . 



10» 



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148 I^ie protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 



6. Instruction der herrn snblnspectoressen. Abermalige Er- 
nennung Jeremias Hombergers^ Adam Yenedigers^ Matthes 
Ammans^ Cliristopli Gabelkofers und Andre Funks zum Sub- 
inspektorate als Ehrenamt^ Philipp Marbaehs zum Rektor. 
Feststellung der gegenseitigen Befugnisse^ Erwählung dreier 
Landleute zu ihrer Unterstatzung und zur Aufsicht über die 
Schule und die Einhaltung der zu gewkrtigenden Ordnungen 
und der Schulgesetze. Aufsicht Aber die Ökonomie. Zahl und 
Gehalt der Lehrer. Etwaige NeuaufDahme oder Entlassung 
von Lehrern. Sorge f&r Stipendiaten und Schul- und 
Eirchenlegate. 

Graz 1577, 12. Febr. 
(St. LA. S. Eonz. von Ammans Hand.) 

Nachdem^) E. E. L. mit zimblichen grossen unccMsten und schwärer 
mühe dem almechtigen gott zu ehren und zu fortphlantzung christ- 
licher tilgenden und damit die liebe jugent in freyen künsten, er- 
lemung lateinischer und griechischer sprach auf erzogen werde, ein 
particular schuel alhie an- und aufrichten lassen, welche sie auch 
aller müglichkeit nach nit allain also erhalten, sundem von tag zu 
tag in mehrer aufnemen dem gemeinen wesen zum besten gern 
bringen wolte, und dan in anfang alle ding etwas schwär zugehn 
und unter ainst ein solch hohes werk nit kan in dem standt und 
wesen, wie mans gern hette, gebracht werden, sundern es müssen 
alle Sachen mit zeitlichen guten rath, abstellung der mengl, die 
bisher erfunden worden und erhaltung gutter Ordnung fortgesetzt 
und embsig getrieben werden: Wiewol wir nun hievor ein orden- 
liche instruction denen subinspectoribus übergeben, wie man in 
einem und dem andern die aubicht bey der schneien verrichtan, 
allenthalben gutte Ordnung erhalten solle ^), dieweil aber darunter 
diese beschwärung mit eingelaufen, das die subinspectores teglich 
grosse mühe und arbeit ditzfals fürgewent und dennoch nichts 
schliesslichs und volkommenlichs handien und verrichten haben 



') Die folgenden Worte sind im Konzepte ausgestrichen: , welche wir in 
namen £. R L. za aufsieht derselben schneien erbetten (sie !) freundlich er- 
betten und ermant haben. Erstlich, nachdem** (dann wie oben). 

*) Ausgestrichen: .darbey wir es dan noch in dem allen denen articln, 
was zu aufnemung und erhaltung gutter Ordnung darin angezogen, darbey es 
dan noch ditsfalls bleiben lassen, aber in nachvolgenden articln dise erleüte- 
mng zu thuen." 



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Beilagen: II. Bestaliongsdekrete, Reyerse und Instruktionen. 149 

künen, sundem alle Sachen auf hindersichbringen gestelt und weil 
die herm E. E. L. verordente sowol die herm inspectoresaen ihier 
hochwichtigen und überhäuften geschaft halber nit immerzu und 
wie es der schneien notturfft wol erfordert hette, mit furderlicher 
erledigung fürgehn haben künnen, dannenher ervolgt ist, das diese 
au&icht und emstUche einsehung, so sich bey einem und dem andern 
wiederspannigen und ungehorsamen befunden, zu wirklicher execu- 
tion nit geraten, dieselbigen sindt hiezwischen zu andern leuten ge- 
laufen, sie imrecht informirt und zu ihrem besten behelf alle be- 
schönung fürgebracht, ehe nun der rector und die subinspectores 
auch entgegen gehört worden, ist mit bericht und gegenbericht viel 
gutte zeit verloren und endlich der schneien aufnemen dardurch viel 
entzogen worden. 

Weil dan E. £. L. entUcher willen und mainung ist, alles bey 
kirchen und schneien in gutter ordnimg imd aufnemung zu erhalten, 
so haben demnach wir als £. E. L. verordente und zu der kirchen 
und schneien deputirte inspectores in craft unsers von E. E. L. haben- 
den gwalts die erwürdigen edlen hochgelerten und unsem herm Jere- 
mia Hornberger der hl. schrift doctom und pastom alhie , Adam 
Yenediger der rechten doctom, Matthesen Amman E. E. L. eitern 
secretario. Christoffen Oablkoffer der ertzney doctom. Andre Funkhen 
landesbauptmannischen ambtssecretari abermals ermant und gebeten, 
dass sie sich guttwillig dem gemainen wesen zum besten der sub- 
inspection unterfahen wollen, welches sie dan ungezweifelt gem und 
willig ausser ainicher ergetzlichkeit oder sundem neuen darlagen 
thuen werden. 

Also und solcher gestalt, nachdem wir anitzo mit Philippe Mar- 
pachio der hl. Schriften licentiaten dahin geschlossen und gehandlet, 
das er sich des rectoratsambts guttwillig angenommen, in welchem 
faal wir ime die völlige administration, als viel dieses ambt belangt, 
ein- und übei^eben haben, diese schuel also zu gubemiren, damit 
in einem und dem andem sowol bey seinen collegis und unter- 
gebenen praeceptoribus kein vleiß, treu und arbait nit gespart, also 
auch bey den disciputis die frücht würklich gespurt möchten werden, 
darzu dan der ahnechtig gott ungezweifelt gedeyen und segen wirdt 
geben, damit aber allenthalben desto mehr gutte Ordnung erhalten 
und alles mit zeitlichem rath fürgenuemen, die Unordnungen würk- 
lich abgeschafft, der gehorsam bey denen schuelparteien erhalten 
werde, so soll er Marpachius, wan ichtes bey der schneien in lec- 
tionibus zu verändern oder disputationes angericht wollen werden, 
oder do sich sunst was begebe, das ime in s^em rectorat allain 



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] 50 1^6 protestantisclien Schulen der Steiexmark im 16. Jh. 

Bchw&rlich fiirfallen möchte, sich bey obbemelten subinspectoreflseii 
beschaids erholen und ainiche neue Veränderung bey der schuelen 
für sich selbst in nichte fümemen, also haben wir auch inen macht 
und gwalt von E. E. L. wegen geben» das sie alle Unordnung, die 
sie in einem und dem andern befinden, nachvolgunder gestalt wirk- 
lich abschaffen und einstellen: 

Fürs erste haben wir zu mehrer und bestandiger erhaltung des 
ganzen wesen(s) neben obbemelten subinspectoribus diese drey land- 
leut als herm Christoph Sturcken zu Flanckenwart, herm Jörgen 
Claindienst zu Waxeneck, herm Hansen Prunner zu Vasoltspeig im 
namen £. E. L. hochermant und gebeten, das sie an unserer Stadt, 
wan und so oft es von nöten und inen von den subinspectoribus 
zugeschriben und sie angesprochen werden, oder do es müglich alle 
Wochen einen tag selbst fümemen und sie alle oder der mehrer thail 
oder halt nur einer aus inen alle und jede beschwarung neben inen 
den subinspectoressen anhören, vememen und was sie in gemainem 
rat für nützlich, rathsam und thuelich, es sey zu abstellung aller 
Unordnung oder erhaltung gutter disciplin bey den schuelen, oder 
do bey den unterpraeceptoressen unfleiß und unordenlichs leben 
gespurt und auf vorgeunde ermanung solchs nit corrigirt wurde, das 
sie macht haben, dieselbigen ganz und gar vom dienst abzuschaffen, 
andere taugliche an ihrer stadt zu nemen, doch wan es zur ur- 
laubung kumbt, sollen sie solches zuvor uns sambt den Ursachen an- 
zaigen und hernach die urlaubung mit unserm vorwissen beschehen 
und in summa in diesem allen anders nichts dan was sie zu auf- 
nemung der schuel nützlich und fürstandig sein erachten, one alles 
hintersichbringen fümemen, handien und schliessen, darumben wir 
dan in namen E. E. L. inen sament- und sunderlich als aufrechten 
pidersleuten und getreuen landleuten trauen, im faal inen auch in 
einem und dem andern beschwärlichs fürfiel, darinnen sie beystandt 
und raths notturfftig, sollen sie solches uns in namen E. E. L. als- 
baldt erinnem und zu wissen machen, inmassen wir dann, ob uns 
in anderweg was fürkäme diese schuelsachen belangendt, erstlich inen 
alles zuschicken wollen, das sie erster instantz dasjenige handien 
und verrichten sollen, was das beste und furstendigiste ist, entg^en 
inen, was sie uns in namen E. E. L. berichten, was sie sament- 
lich oder der mehrer thail aus ihnen für rathsam befinden werden, 
allen volkommenen glauben setzen und zu beden thailen anders 
nichts dan des gemainen schuelwesens nutz und wolfart treulich 
betrachten und befürdem, daneben gutten vleiß fürwenden, wan 
etwa genöttige handlangen inen fürfallen, das einer oder zween aus 



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Beilagen: IL BestaUnxigsdekrete, Reverse und Insiruktionen. 151 

unsenn mitl selbst darbey sein und alles zum besten dirigiien 
wollen, wie wir dan auch sonst nit unterlassen sollen, wan wir es 
an der zeit und gelegenhait haben, selbst die schuel zu visieren 
und unser vleissig aufmerkung zu haben, und möchte verhoff ent- 
lich sich zutragen, wan ainst die Ordnungen beratschlagt 
und beschlossen, der rector auch an seinem ort und die andern 
praeceptores, gleichfals der oeconomus allenthalben dasjenig, was 
jedes ambts und vocation gelegenhait mit sich bringt, befürdem 
werden helfen, das öfters zusanmienkonmien , mühe und arbeit in 
ander weg von den bemelten herm und landleuten sambt den sub- 
inspectoribus viel weniger bey uns nit wirdt bedarffen oder von 
nötten sein. 

Sie die subinspectoressen sollen auch in gegenwart obbemelter 
herm und landleut und des rectoris die leges scholae noch ainst 
übersehen und damit multitudo legum nit mehr confusiones als 
nutzes gebere, sollen sie darauf bedacht sein, alle Sachen auf das 
kurzist zu begreiffen und hernach an vleissiger aufsieht an inen 
nichts erwinden lassen, dieselbigen leges scholae festzuhalten. 

Dieweil auch des itzigen oeconomi halber grosse clagen für- 
kumen, sollen sie samentlich inen diese oeconomiam sunders vleiß 
angelegen sein lassen, damit dieselbig mit gutter Ordnung admini- 
strirt und meniglich nach gebürlicher notturfft versehen werde. 

Sie sollen auch ditzfals volkommenen gwalt haben, was sie in 
oeconomia mit bestellung und anrichtung gutter Ordnung, mit ab- 
thueung des itzigen oeconomi und aufnemung eines tauglichen dem 
schuelwesen zum besten itzo und künftig handien und fumemen» 
das soll on alles hintersichbringen ratsam sein, in welchem faal dan 
und do es zue Veränderung des itzigen oeconomi kumen solle, 
darauf bedacht sein, das der itzige oeconomus, welcher sunst den 
capelndienst bey E. E. L. stifftkirchen hat, außer des 6oIIegii mit 
wonung untergebracht werde, angesehen» das sonst im collegio die 
wonungen zu wenig und allerlai unrath und zerrüttlichkait daraus 
ervolgen möchte. In summa sollen sie auf das ganze hauswesen als 
treue hausvatter sehen und achtung geben, damit die praeceptores 
so tmbehejnrath außer des coUegii nit sundem bey dem oeconomo 
iren tisch haben, die ephori bey der jugent zu tisch und beth mit 
ihren christlichen gebeten und allen exercitüs und notwendiger dis- 
ciplin ihren dienst vleissig veirichten. 

Und was dergleichen notwendigkeiten mehr sein, ol^leich nit 
alles in spede hierinnen begriffen, so werden sie doch nichts unter- 
lassen, was an ihrem müglichen vleiß gelegen, dem vertrauen nach. 



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15ä I^ie protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

80 wir in ihr peison in namen E. E. L. stellen , also zu handloi 
und zu gubemim» damit anders nichts dan alles zu aufnemung der 
schneien und der geliebten jugent, zu erhaltung gutter disciplin und 
Ordnung gesuecht, betracht und bedacht werde. 

Ob sie auch für ein notturfft erachten, das die itzigen praecep- 
tores alle bey der schneien zu erhalten oder ob einer oder mehr etwa 
abgethan oder die unvermeidliche notturfft noch erfordert, einen 
oder mehr aufzunemen, das werden sie ihrem guttachten nach, doch 
als viel müglich E. E. L. vor übrigen uncosten zu verschollen, zn 
betrachten und hernach zu berichten und wie wir dan ein grosse 
notturfft zu sein erachten, das allezeyt ein gutter deutscher Schreiber 
und raitmaister bei dieser schuel zu erhalten sey, werden sie auch 
die notturfft fürzunemen wissen. 

Sunst sein anitzo bey der schneien ausser des Marpachii rec- 
toris und M. Frey, welcher auch sein lection zu versehen hat, item 
M. Oalli diese hernach volgunde personen: M. Johannes Makhovicius 
mit 130 fl., M. Johannes Beckmannius mit 130 fl., Caspar Gastelius 
cantor mit 130 fl., Gasparus Heydenreich mit 130 fl., Adamus 
Lupulus mit 120 fl. , Johannes Froberger mit 100 fl. , Succentore 
mit 70 fl. 

Im faal nun einer oder mehr aus inen künftig nit zu erhalten 
oder sunst nachlassig befunden, so steht inen alle zeyt bevor, mit 
demselben stipendio einen andern tauglichen mit vorwissen wider- 
umben zu bestellen, doch wie obsteht, das sie nindert anderswo als 
in^'Collegio ihr wonung und Unterhaltung mit speiß und trank haben, 
dlttieben legibus scholae gantzlich unterworfen s^. 

Olefchermassen werden sie der Stipendiaten halber gute für- 
• sehung g^brauchep, damit dieselbigen nit weniger die pedagogen den 
legibus scholae sich undörwerffen und mit gutter Ordnung alles an- 
gericht und ehalten werde, die raitungen von oeconomo und den 
eleemosinariis zu rechter zeyt aufnemen und was sie für irrung be- 
finden, dasselbig zu recht bringen oder do es hafftung gewinnt, uns 
fürderlich berichten, auch andere eleemosinarios, wie sie es für ein 
notturfft erachten, aufnemen und sunderlich gut achtung darauf 
geben, damit die legata zur kirchen und schneien ordenlich ab- 
gefordert, eingebracht und mit nutz der schneien angewent 
werden. 

Und letzlich alles das handien und verrichten sollen, was der 
schneien zum besten aufnemen immer müglich und dienstlich sein 
wirdt, obgleich solches in specie hierinnen nit begriffen und unser 
vertrauen gantzlich in sie gestelt ist, alles treulich on gevarde. 



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Beilagen: IL BestaUungsdekrete, Reverse und Instraktionen. 153 

Des zu waiem urkundt geben wir £. £. L. des füistentumbs 
Steyr veioidente und in kirchen- und schuelsaohen deputirte inspeo- 
tores in ciaft unseis von E. E. L. habunden gwalts diese instruction 
mit unsem hie f ürgedruokten petschädten und untergestelten band- 
Bohriften gefertigt. 

Actum Oiatz den 12 tag Februarii anno 77. 

7. Bestellung Christoph Praunfalks ^so ein Landmann^^ 
zum Inspektor in Schul- und JKirchensachen. 

Graz 1581, 10. Febr. 
(8t. LA. Lr. fol. 90—91.) 

Nachdem £. E. L. der A. C. zuegethan je länger je mehr be- 
Bchwärungen in kierchen- und schuelsachen fiirkomi]aen, daas näm- 
lichen die stiftspredicanten weder auf iren fürgestellten pastorem 
achtung haben und gehorsamb laisten oder auch zwischen inen 
ainesthails ruhe noch gleicher verstandt erhalten, gleichermassen bei 
der schuel allerlai Unordnungen einreissen wollen, damit nun solches 
alles abgestelt und hinfuro bessere Ordnung erhalten, hat E. E. L. 
für guet angesehen, das ein landtman, so darzue qualificiert, der- 
gestalt bestellt, das er mit stäter wonung in der stift bleiben, in- 
halt der ime insonderhait zuegestelten und gefertigten instruction 
auf das ganze kirchen- und schuelwesen dermassen guete achtung 
haben und darob ernstlich sein und nachsechen wolle, damit alle^'. 
und jedes der hievor beratschlagten und gueter gemachter ordniingf' 
gemäß fort und in Übung gehalten, daraus auch sovil mügHch'bfie 
voi^eheunden rath und vorwissen deren, so von E. ^. L. clestwegen 
bevelch haben, nit geschritten vil weniger veränder- oder neuerun-* 
gen fürgenumben werden, wie den solches 'alles in gemelter instruc- 
tion mehrers inhalts begriffen. 

Zu solcher inspection ist herr Christoph Praunfalckh benennt 
und für tauglich erkennt, doch also, nachdem E. E. L. den sechsten 
verordenten zu halten geschlossen, das er sein stöU daselbs habe 
und zu allen fürfallunden handlungen sovil one versaumbnuss ob- 
bemeltes inspectorenambts sein kan, guetwiUig erscheinen und neben 
den andern herm verordenten des gemainen vaterlandts noturft be- 
trachten, ratschlagen und abhandlen helfen. 



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154 Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 



ni. Schulordmmgeii. 



1. Aus der protestantischen Kirehenordnung. 

(St. LA. S. Orig.) 
Von den schulen. 

Von den schulen ist erstlich bedacht, dass von nöten, dass ein 
einige granunatica in allen gebraucht werde und ist darzue er^ 
wehlet, die zu Strassbuig im schwänge gehet, beide lateinisch und 
griechisch.^) 

Damach ist auch bedacht, dass die schneien sollen den kirchen 
unterworfen sein, das der rector dem ordentlichen aufsehen des 
pastors ebensowol untergeben sey als ein prediger und die sub- 
inspectores, sofern dieselbigen treulich ihrer instruction nachgehen, 
für äugen habe und guetem rate willig und gern nachkomme, wie 
dann noch zur zeit gottlob kein beschwerung ist. Wie aber nicht 
allein alle schuler sondern auch die praeceptores und oeconomus 
dem rectori gehorchen, also wirdt er auch gern den herm sub- 
inspectoribus, als denen, so in gemessenen bevelch an der heim 
verordenten Stadt sein, dem gemeinen Schulwesen zum pesten folgen. 

Wie aber der rector sambt seinen coUegis und oeconomo also 
beydt subinspectores und pastores sampt allen, so der kirchen und 
schneien furgesetzt sein, erkennen for ihre von gott verordnete obiig- 
keit E. £. L. verordnete und inspectores, denen sie jederzeit ge- 
burlichen gehorsamb in aller demueth zu erzeigen schuldig und 
willig sein. 

De legibus scholae. 

Erinnerung. 

Was die leges scholae anlangt, hat Chytraeus die notwendigsten 
gesetzt, welche die Kämter und Krainer auch schon, als vil inen 
bequem, vorhin in iren schneien haben und nach gelegenheit ihrer 
schneien mehr heraus oder sonstenher zu welen urpietig sein, doch 
als auf bewilligung und bevelch ihrer genedigen und gepietunden 
herm derer E. L. Kärnten und Erain verordneten. 

Die landtschule zu Orätz hat nu drei iar etliche leges im 
brauch und nicht ohne fmcht gehabt. Wirdt aber für rathsam an- 
gesehen das die subinspectores und wer mehr darzu gehöret oder 

Vgl. S. 80 Anm. 2. 



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Beilagen: III. Schulordnungen. 155 

oidentiich etfoidert wirdt» vermog ihrer instruction alle leges, beyde, 
die, so im gebrauch schon sein, und auch die, so noch nicht ge- 
braucht werden, gegen einander vergleichen und das ganze Schul- 
wesen also mit geburlichen notwendigen legibus fassen und umb- 
wicklen, dass merklicher nutz daraus könne verhoffet werden. 
Wenn dann das ganz Schulwesen ordentlich beschriben sein wirdt, 
dass sie's dann den herm verordneten und inspectoribus zu exa- 
miniren übergeben, und wens dann I. Qn. auch wurde gefallen, dass 
dieselbigen dann in ihrem beisein und namen für der ganzen schuel 
liessen iren secretarium promulgiren, dann hetten die l^es ire voll- 
kommene autoritet. 

Das Yoranetehende bildet den Schluß der Kirchenordnung, dem nur noch 
ein Segenswunsch ftr das glückliche Gedeihen des ganzen Werkes, das in 
Brück an der Mur am 21. Febr. 1578 abgeschlossen wurde, angef&gt ist Unter- 
schrieben ist das Ganze von Jeremias Hornberger, Christoph Frei, Philipp Mar- 
bach. Der erste ist Pastor und Subinspektor der Schulen, der zweite Diakon, 
der dritte Rektor der Landscbafbsschule in Graz; es folgen dann die Unter- 
schriften M. Berhardin Stainers und Magister Praentels, Predigers, und M. Andreas 
Laborators, 8chulrektors in Kärnten. 

2. Reformierte Schuel -Ordnung. 

Zusammengestellt in Qraz 1594, 11. März. 

(8t. LA. Landeshauptmanns und anderer Landesvorsteher Wahl betrefiend. 
Stftnd. Arch. fasc 79, foL 109^—124». Das Konzept dazu von Ammans Hand 

findet sich St. LA. S.) 

Wir haben die erforderten guetbedunken wegen beßerer refor- 
mation der zerfalnen e(bhueldisciplin bei E. E. L. in Steir ooUegio, 
so den herm E. E. L. verordenten durch die inspectores dem rectori 
scholae, M. Eischero, Nicoiao Gablmano iuris licentiaten ibergeben 
fldn worden, dan auch was herr Balthasar Wagn von Wagnsperg auf 
Wöllan und Prewald E. E. L. verordenten und herr Mathes Amman 
von Ammansegg zum Orottenhofen iber solliche consilia für räthlich 
guetbedunken ibei^eben haben, alles nach lengs abgehert und ver- 
numen. Darauf wir anjetzo mit yorbetrachtung aller umbstend ims 
nachvolgender mainung einhellig entschloBen. 

Erstlich befinden wir, das dise E. E. L. aimo 72 (sie) mit rath des 
hochgelerten maus herm d. David Chythrei anfangs mit gueter Ord- 
nung und notwendigen legibus aufgericht ist worden. Welche schuel- 
ordnung mit clrei decurien puerilis scholae und dann vier classibus 
und publica classe bestelt und bisher also erhalten und von E. E. L. 
in Steir hernach in algemeinem der dreier lande Steir, Elhämten 



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156 ^^6 protestantischen Schalen der Steiermark im' 16. Jh. 

und Crain gehaltenen Pruggerischen landtag approbiert und bestattet 
worden. 

Dabei bleibt es für alzeit billich. 

Und^) solle die erste jugent post declinationes und conjugationes 
anstat der dialogen^) also instituirt werden^), wie der hochgelert 
und fümem mann Johannes Sturmius gewesener rector zu Straspurg 
in druck lassen ausgehn, das nämlich der praeceptor die jungen 
knaben fragen solle, wie dieses und jenes lateinisch genent wiert; 
daraus ainer vor allen andern lauter und clar antworten solle, do 
es der knab nit waiß, sol es der praeceptor inen allen sambt an- 
zaigen, damit sy es in ire büechlein, die man diaria nent, ein- 
schreiben. 

In andern und negsten classibus werden andere exerdtia latinae 
linguae und gewönliche authores proponirt. 

Wan auch die classici in explicationibus poetarum, orationibus^ 
in styli exercitiis, disputationibus so sehr irren sollten, hat der 
rector dits orts billich einsehung und Wendung^) zu thuen. 

Nicht minder^) sollen des hochberüembten maus Philippi Melan- 
thonis Dialectica in diser schuel verbleiben, welicher omnium doc- 
torum virorum iudicio mit solichen kurzen und herlich schönen 
methodo dieselben praecepta dialectices ex fontibus Aristotelis wie 
auch rethoricam, physicam und ethicam an tag gegeben, die man 
bei allen wolbestelten schneien und universiteten bis auf gegen- 
wärtige stundt thuet erhalten. Welliches dan nicht allein d. Chy- 
treus in albeg thuet raten bei diser schuel zu erhalten, sondern 
auch Sturmius solliche Philippi libros hoch commendirt hat. 

Vil weniger ist es zu raten, das ain wälsche schuel alhie bei 
diser E. E. L. schuel anzurichten sei, weil solliches contra com- 
munem opinionem aller gelerten sei, in schneien, da man die latei- 
nisch sprach und die liberales artes erlernen, mit solichen frembden 
sprachen die jugent distrahiren und irr machen solle, aber wol, das 
ein qualificirte person, so in der teutschen schreiberei und raitungen 
wolerfahren, der adelichen und andern jugent solle auj^enomen und 

^) Im Konzept geht voran: ,|In erwegung, das wir aus etlichen sunder- 
lich des rectoris gattachten nit künnen befinden nützlich and thnelich za sein, 
ein nenen form mit denen übergebnen dialogis bey dieser schuel anzarichten 
sondern sollen vielmehr die erste jugent ..." wie oben. 

*) Die drei Worte fehlen demnach im Konzept. 

•) Vgl. 0. S. 82, Anm. 2. 

*) Konzept: .doch alles mit rath der inspectorn fOrzunemen/ 

*) Auch hier hat das Konzept eine andere, aber unwesentliche Wendung. 



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Beilagen: III. Schulordnungen. 157 

gebraucht weiden, and steht unseis eiachtens der haubtpunct allein 
an dem, was also hievor mit guetem bedacht ist angeordnet, das 
dasselb anjetzo durch steufe haltung in guetem schwung gebracht, 
fleissig und treulich ezerdirt werde und das der rector inhalt seiner 
bstallung nicht allein solliches alles, was ime ambts halber zu vol- 
ziehen gebürt, vor allen dingen selbs halte und vollziehe, dan auch 
seine coUegen und classicos mit seinem fleis zu gleichmäßiger hand- 
habung der schuelordnung nach ausweisung eines jeden bstallung 
raize und treibe.^) 

und wellen demnach, das die leges scholae allerdings bei der 
Ordnung, wie es herr d. David Chytreus in aufrichtung E. E. L. des 
herzogtums Steir schueln zu Gratz und anderer orten im 
land bedacht und schriftlich verfasst in alweg steuf und vest ge- 
halten werden, dabei aber, so ist femer von E. E. L. in Steir auch 
for notwendig bedacht worden, das gleichwol er herr d. Chytreus 
die inspection auf die obristen scholarchen thuet dirigiren, und so 
sy nit immerzu, wie es die notturfft erfordert, soliche inspection 
obbemelter Ordnung nach verrichten künnen, das sy alsdan andere 
inspectores verordnen sollen. Also hat E. E. L. mit wolbedachtem 
gemüeth und Vorbetrachtung all3r umbstendt die Sachen also bc- 
stelt imd bisher observieren laßen, das etliche verstendige und wol- 
qualificirte gierte personen darzu furgenumen und erbeten werden, 
darunter auch wegen merer authoritet etliche landleut neben andern 
gewesen. Also soUe noch anjetzo dieselb Ordnung allerdings ver- 
bleiben, auch steuf und vest jederzeit erhalten werden.^) 

Nämlich hat E. E. L. herm Balthasam Wagen zu Wagensperg 
auf WöUan und Pf ewaldt und herm Matthesen Amman von Ammans- 
egkh zum Grottenhofen auch ermont und erbeten, das sy solcher 
inspection, als vil inen anderer obligender irer geschafft halber müg- 
lich zu thuen, gebrauchen sollen laßen, welliches bisher von inen 
treulich beschehen; also werden sy verhoffentlich dem vertrauen 
nach, so E. E. L. in ire personen thuet stellen, auch hinfuro bei 
diser inspection sich guetwillig gebrauchen laßen; denen noch soll 

^) Im Konzept: „Welches alles, do es die iar heer seines rectorats be- 
schehen, ungezweifelt viel nutz und fracht bey der Jugend gespurt, die schnei 
in'aufiiemen erhalten und viel guts daraus ervolgt wäre. Itzt muess E. E. L. 
das widrig mit großen schaden empfinden und gott bevelhen.* 

') Im Konzept folgt : „und wiewol darbey E. E. L. pastor auch gewesen, 
80 befinden doch die herm obristen scholarchen und E. E. L. verordente, weil 
ein pastor sunst mit vielen und täglichen geschaften überhäuft, deswegen er, 
Bowol andere ministri ecclesie bey solcher teglichen inspection auszuladen und 
irer ditz orts billich zu verschonen.* 



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158 ^^6 protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

adiungiert weiden heir Wilhelm Gäller^) zu Schwamberg^, herr 
Giegoi Amman von Ammansegg; imd ob sy wol nit taglich nnd 
ohn unterlaß den Sachen beywohnen künnen, so sollen doch die 
andern, weliche mit stater wohnung alhie sein, in irem abwesen 
soliche inspection verrichten, imd wan inen etwas beschwärlichs oder 
hochwichtige fürfallen wiert, sollen sy die abwesenden, so zunegst 
an der hand, do es die not erfordert, allesambt alher berueffen, 
neben denen inspectoreßen verbleiben, auch herm d. Wilhelm Zimer- 
man pastor, Adam Venediger der rechte doctor und £. E. L. schron- 
schreiber herm doctor Gabelkhofer, denen auch E. E. L. secretari 
Stephan Speidl adiungiert solle werden. 

Diser inspectoren ambt soll sein, das sy vor allen dingen darauf 
achtung geben sollen, das bei kirchen und schneien alles also ver- 
riebt und gehalten werde, was eines jeden bstallung und die ver* 
fasste, auch zu Prugg in allgemeinem aller dreier lande landtag 
approbierte kirchen- und schuelordnung ausweist, das bei der schuel 
den legibus von dem ietzigen oder künftigen rectoribus, classids 
preceptoribus, ephoris, paedagogis, discipulLs, stipendiatis und bei der 
oeoonomia steuf nachgelebt und jeder der bstallung imd berath- 
schlagten schuelordnung seiner pflicht nachgelebe und gwißlich nach- 
komme, in alweg und vor allen dingen darauf fleissig achtung 
geben, das gelerte und wolqualifiderte personen zu den classiGis 
praeceptoribus an- und aufgenumen und solliches durch einhelligen 
aller inspectom oder der merem ta(il) rath und guetachten ftir- 
genumen werde, inmaßen dan an jetzo tertia classis also zu ver- 
beßem, weil des cantoris classis, die man tertiam nent, gmeinlich 
vor andern classibus die grosste anzal der edlen und andern jugent 
hat, sol vorigem guetachten nach noch einer zu derselben stell an- 
und au^enummen werden, wellicher geschickt und tauglich, in vita 
et moribus inculpatus sei, der sol die lectiones imd alle exercitia 
scholastica derselben class attribuirt iber sich nemen und der cantor 
ditsorts sublevirt werden. Dem cantpri in seiner classe graeca 
lectio allein anbevolhen werde, und weil er vast von anfang diser 
aufgerichten schuel beigewont, sol er auch als der alten ainer ad 
consilia scholastica und ad visitationes classium inferiorum gebraucht 
werden, das er auch seines tails auf dieselben inferiores classes 
achtung gebe, damit die jugent in gueter disciplin erhalten und 
dieselben classic! irer bstallung nach ir ambt vleissig verrichten, und 
da er bei einem oder dem andern imfleis spüret, soUiches dem 



») Gesprochen JJ^aller^ *) »Wilhelm Galler* fehlt im Koniept 



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Beilagen: III. Schulordoangen. 159 

lectori alsbald ohne veischonang anzaigen solle; neben dem auch 
das ezercitium musices zur tdichen und schneien versehe und 
lebe, deswegen im sein bsoldung mit 20 fl. jarlich gepeßert solle 
werden. 

Und do sich bei einem oder mer soliche unglegenheit zutrüge, 
das rector und classici irer bstallung und Verpflichtung gmass gar 
oder zum thail nicht nachkumen, sondern negligentes in irem offitio 
befunden selten werden, den oder dieselben sollen sy inspectores 
fueg und macht haben, erstlich freuntlioh, darnach ernstlich imd 
zum dritten bei ungnediger erlaßung ires diensts zu vermohnen, 
und do soUiches alles nit helfen wolte, alsdan den herm ver- 
ordenten anbringen, die dan mit imd neben den inspectoribus fueg 
und macht haben, soliche personen mit Ungnaden des diensts zu 
erlaßen und ander wolqualificierte anzunemen. Sy sollen auch guet 
achtung geben, das das schuelalmusen mit gueter ordnimg angewent 
und verrait werde. 

Und weil E. E. L. auf zwenunddreißig Stipendiaten ggchlossen, 
das dieselbigen iederzeit gehalten sollen werden, so sollen die jetzigen 
in der inspectorum gegenwiert durch dem [sie] rectore und ephoro 
examinirt werden; welUche sy für tauglich erachten und befinden, 
sollen sy darbei laßen verbleiben, die andern aber, welliche ent- 
weder zum Studiren untauglich oder sonst andern qualiteten nach 
nit zu erhalten sein, dieselben stracks abfertigen und in alweg 
künftig Jbedacht sein, das mit rath und vorwißen des rectoris soliche 
Stipendiaten angenumen werden, wie es die berathschlagung und 
vorig Ordnung ausweist, das nämlich gwiße xmd taugliche personen, 
welliche künftig aintweder bei kirchen und schneien zu gebrauchen 
für tauglich erkent und mit gnuegsamen reveis oder caution an- 
genumen werden, das sy hernach E. E. L. kirchen und schneien vor 
andern zu dienen veiobligiert sein sollen. 

Das auch dieselben Stipendiaten inhalt rectoris bstallung in 
gueter Ordnung und disdplin erhalten und ephorus [sie] dieselben 
in gueter zucht, fleissiger iebung imd mit geburlicher Sauberkeit 
gehalten werden. 

Femer sollen sy auf alle notwendigkeit der oeconomia, item 
anderer sachen, so etwan im oollegio vermanglen und abgehn, be- 
dacht sein, solches zeitlich wenden zu lassen. 

Sy sollen die schuelpersonen, da es zu Veränderung kumbt, nit 
nach gunst oder adfectionirten commendation sondern nach taug- 
lichkeit mit rath des rectoris bestellen, aufnemen und nach gelegen- 
heit der qualiteten in beisein des rectoris die bsoldung und andere 



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160 Dio protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Verehrung anstellen und solliches iederzeit die herm veiordenten 
berichten. 

Es sollen auch die inspectores, alle oder zum thail, als vil deren 
zur stell sein werden, monatlich ein conventum scholasticum halten, 
dabei iederzeit das zu handien oder zu fragen ist, ob rector sowol 
alle professores publici und classici praeceptores , iren ambt der 
bstallung und Ordnung nach verrichten, ob die repetitiones, visita- 
tiones, relationes classicae sowol täglich als wöchentlich füi^numen 
und würklich gehalten, ob rector iber seine coUegas oder die col- 
legae iber den rectorem oder einer wider den andern selbs 
bschwärung haben oder, da discipuli vorhanden, welche weder dem 
rectori noch classicis nicht gebürlichen gehorsam laisten oder un- 
fleissig sein, und was dergleichen mer inconvenientia fürfallen mechten, 
das alles sollen sy mit gueter bschaidenheit emstUch wenden und 
abstellen. 

In progressionibus autunmalibus et vernis, alda man profectum 
discipulorum spüren kan, sollen die inspectores als vil müglich alle 
beisamen und inen darzu verkündet werden und darauf guet achtung 
geben, damit nicht ad ostentationem extemam solliches alles für- 
gehe, sondern das sy aus allen classibus ires gfallens discipulos 
herausnemen imd dieselben nach notturfft examiniren lassen. 

Inmaßen dan auch rector und alle seine coUegae, was irer 
personen autoritet erhaltung anlangt oder sonst was inen in iren 
ambtsverrichtungen verhinderlich sein mechte, das alles sollen sy 
nindert anderswo bei disem oder jenem unordentlicher weis sondern 
bei den bemelten und inen fürgestelten inspectom anbringen, und 
da inen daselbs nit alsbald so müglich hilf, rath und beistandt 
erzaigt wiert, alsdan den herm verordenten anbringen.^) 

Dann so befinden die obnsten herm scholarchae und ver- 
ordente, dieweil wegen E. E. L. pastoris, ministrorum ecclesiae in 
der Stift habenden Wohnungen, weliche derzeit in andere zu trans- 
feriren kein glegenheit verbanden, und do die edle jugent daselbs 
zugleich mit den praeceptoribus und iren exercitüs scholasticis nit 
platz und räum gnueg haben, E. E. L. auch wegen beßerer be- 
quemlichkeit und underbnngung derselben den rauberhof erkauft 
und erpaut hat, also ist femer beschloßen, das die von adl, für- 
nemlich aber der herm und landleut jugent daselbst im rauberhof 
mit der wohnung imdergebracht und daselbst die oeconomia an* 
gericht und gehalten solle werden, daselbst auch im fal die classici 



^) Der folgende Absatz fehlt im Konzept 



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Beilagen: III. Schnlordniingen. 161 

piaeoeptores nicht künden , andere taugliche personen zu repetie- 
rang der lectionen und zu aufsieht bestelt und angenumen sollen 
werden, damit die jugent in ezercitiis mit fleißiger repetition der 
lectionen in zucht bei und ausserhalb des tisch in orationibua matu* 
tinis et vespertinis und aller Sauberkeit gehalten werde; den allen 
sambt sol einer, auf welichen die andern ir au&ehen haben, auch 
bestelt werden. 

Voigt des rectoris bstallung. 

Dise bstallung bleibt in allen puncten, wie die zuvor durch 
herm d. Chytreum gestelt und der rector darüber seinen revers 
geben, in iren würden volkumenlich, doch sol rector zu derselben 
habenden bstallung auch dise pünct zu halten schuldig sein: 

nämlich sol rector seine coUegas , da sy ichtes wider die Ord- 
nung handleten, privatim und nicht in gegenwiert der discipeln 
freundlich und mit beschaidenheit ex officio anreden. 

Dan sol er und alle seine Colinen mit den inspectoribus monat- 
lich oder, so oft es die notturfft erfordert, conventum scholasticum 
halten, wie oben bei der inspectom ambt angedeutet. 

Iber land solle er ohne vorwißen und erlaubnus der inspectom 
nit ausraisen oder iber nacht aussen bleiben. 

AU sambstag soll er die ordenliche Visitation unter den Stipen- 
diaten bis auf ier ligerstatt halten, alda der ephorus alle verloffen- 
heit der Stipendiaten Verhaltens die wochen iber, ob sy in disci- 
plina, studüs, moribus et legibus sich gemäß verhalten haben • • •^) 
Gegen den verprechem solle er mit ernstlicher einsehung und ge- 
bürlicher straf verfahren. 

Alle montag sol er rector visitationem classium mit und neben 
einen professore publico fümemen, alda sonderlich gefragt sol werden, 
weliche bei jeder daß einen oder mer tag oder stund abwesig ge- 
wesen oder in der kirchen zu rechter zeit neben andern nit ein- 
gangen oder sonst immorigeri gewesen, dieselben nach vememung 
irer entschuldigung stracks bei jeder dass nach glegenheit ires ver- 
prechens gebürlioh strafen lassen. 

Es soll auch rector auf die exercitia publica orationum und 
disputationum, weliche wöchentlich nach underschidlichen faculteten 
und professom geschehen solle, fleissig achtung geben, darunter er 
selbs mit seiner lection sol verstanden, damit dieselben ordenlich 
verriebt und volzogen werden. 



Fehlt ein Wort 
Monomenta Oermaniae Paedagogiea LV \\ 



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162 Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Bey allen denselben publicis disputationibus und exeicitiis aol 
rector in alweg peisonlich zugegen sein und nach glegenheit der- 
selben die fleissigen kürzlich commendiren, die unfleissigen aber zum 
fleiss vermonen. 

Auf den oeconomum, damit er seiner instruction nach sauber 
und ordenlich zu kuchl und keller und mit erlichen leuten sein 
ambt verrichte, das auch zu tischzeiten morgens und zu nacht ex 
bibliis ain caput und ex historüs vitae Plutarchi, chronicon Phi- 
lippi und Sleidani^) gelesen werde imd nach eßen cum devotione 
flexis genibus die danksagung dem almechtigen thuen; wöchentlich 
solle er zwaimalen alle conclavia den praeceptoren, Scholaren tmd 
Stipendiaten zugehörig visitiren und alle ungebür und unsauberkeit 
einstellen. Insonderheit aber soll er mit sdnen collegis imd der 
ganzen schuel aufs wenigist zwaimal in jar zum hochwürdig sacra- 
ment des altars gehn, also auch darob sein» das die preces matu- 
tinae und vespertinae zu ordenlichen stunden und wochenlich durch 
einen classicum praeceptorem mit umbwexlung neben und mit den 
scholam, als vil deren in der stift wohnen > fleissig und mit an- 
dacht verriebt werden, darbei er sich dan selbs auch zu sein^ 
glegenheit soll finden laßen. 

Voigt der professorum publicorum und classicorum 
bstallung. 

Dise bleibt auch allermaßen, wie es vom herm d. Chytreo ver- 
faßt worden, in allen articln unverändert, aUein dass diese nach- 
volgende articl sy gleichermassen zu halten schuldig und ver- 
punden sein: 

das ein jeder seine auditores aus denen lectionibus, die sy 
fürlesen, ad exercitia dicendi et cfisserendi halte und iebe. 

Zum andern, das keiner nichts neues privatim lesen solle ohne 
verwilligung des rectoris und der inspectom. 

Welcher aber privatas repetitiones mit seinen disdpulis aus 
denen ordenlichen lectionibus Sive dicendo oder disserendo wil an- 
stellen, das sol iedem bevorstehn und welicher ditsorts den besten 
fleis mit seinen discipulis kan fürwenden, desto grö6SQr(n) dank und 
ruehm sol er haben. 



*) Joan. Sleidani, De quataor summis imperiis 1. 3, in gratiam juven- 
tutis confecti . . . em. ac loc opera & studio M. H. Meibomii. Helmaestadii, 
Lucius. 1587. (8, 176 gez., 22 Bl. 8») [Ex.: Berlin, Kgl. B.] ; SGDE«: (Argento- 
rati per Rihelios Fr.) 1556 [Ex.: Königsberg, U.-B.]; SGDE^: Cantabrigiae, 
Merrül 1774 [Ex. : Leipzig, Ü.-B.]. 



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Beilagen: III. SehulordDungen. t63 

Volgen die leges füi die Scholaren, so im coUegio ihren 
tisch haben. 

1. Erstlich sollen sy alle bei denen precibus morgens und 
abents sein. 

2. Aus dem collegio ohne vorwißen des rectoris oder deren, 
so au£zusehen bestelt sein, sollen sy nicht ausgehn. 

3. In den schneien imd allenthalben, wo sy sein, unter ein- 
ander nur lateinisch reden sub poena, wie es rector scholae wird 
statuiem. 

4. Intra vel extra collegium sol keiner mit karten, wirfl oder 
dergleichen spilen sich sehen laßen, jedoch sey inen consuetis horis 
in area coUegii zu deambuliren zugelaßen und erlaubt. 

5. Außer dem collegio sol keiner iber nacht ausbleiben bei 
Idbsstrai 

6. Wan rector visitationes cubiculorum fürnimbt, sollen sy 
stracks in angesicht thür und thor offen halten. 

7. Alsbald sy des morgens angestanden, die peth sauber zu- 
richten und ditsorts alle Sauberkeit pflegen und halten. 

8. Ohne ursach sol keiner des andern losament betreten und 
in studiis einer dem andern verhiädemus zufüegen. 

9. Wellicher dem oeconomo sein abraisen nicht zu wißen macht, 
sol ime die cost, sowol als er zugegen wäre, zu bezallen schuldig sein. 

10. Es soll auch keiner in das collegium ad convictum an- 
genumen werden, er thue dan gnuegsame Versicherung und pürg- 
schaft, das er quotemberlich zuvor sein costgelt erlege und keiner 
von dannen nit verraiß, er habe dan mit dem oeconomo ordenlich 
abgerait. 

11. Was für schaden ein jeder im collegio thuet, das sol et 
auf sein uncosten widerumen machen laßen. 

12. Mit den liechtem sollen sy beschaidenlich umbgehn, damir 
duichs feur nicht schaden ervolge bei großer straf. 

Oeoonomi instruction ist auch nun vorhanden. 

(Fehlt in dem Cod. und ist aach sonst kein Formular daf&r vorhanden. 
S. 0. S. 56, Anm. 2.) 

Leges paedagogorum. 

1. Sollen alle paedagogi mit vorwißen des rectoris an- und auf- 
genumen werden. 

2. Dieselben sol der rector examiniren und in ein ordenlich 
matricl einschreiben laßen. ^^« 



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1 64 I)ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

3. DicBelben auch, do jemants eines auf dem land nottniftig, bei 
dem rector allein suechen und auf sein commendation befurdert weiden. 

4. Die paedagogi, so alhie zu Gratz hinc inde gehalten werden, 
sollen legibus scholae underwoifen sdn. 

> 5. Die lectiones publicas nach eines jeden beultet fleissig visitiien. 

6. Den exercitiis publicis fleissig beiwohnen. 

7. Die repetitiones mit iren discipulis nach den lectionibns 
dassids ordinariis anstellen. 

8. Gleichfals solle es mit den studiosis theologiae gehalten 
weiden, mit einschieibung und dem lectoii allen gebüilichen ge- 
hoisam zu laisten. 

Veizaichnus dei lectionen. 

In pueiili schola in dei eisten decuiia sollen die knaben lecht 
clai imd bedeutlich lateinisch und teutsch lesen leinen. 

Dieselben knaben sollen neben dem lesen auch die buechstaben 
leinen malen und schieiben. Dise sollen den catechismum Lutheri 
teutsch auswendig leinen. 

Secunda decuiia. 

Denen wiid prima pais giammatices Aigentoiatensis^) füi- 
getiagen. Die sollen auch bievem sententiam fui ein latein haben 
und darnach piaecepta giammatices lepetiien, daibei auch &n 
nomendatui eihalten weiden [solle]. 

Es soll auch dei piaeceptoi deiselben decurien sy de lebus 
communibus fiagen, wie dits odei jenes lateinisch genent wieit, und 
sollen anfangen lateinisch zu leden. 

Die haben auch catechismum Lutheri teutsch und die evangelia. 

Teitia decuiia. 

Voimittag hat alteiam paitem giammatices Aigentoiatensis^), 
die sy oidenlich und fleißig auswendig leinen sollen. 

Dise haben auch Epistolas Ciceionis selectas und daraus wochen- 
lieh zwai exeicitia styli. Die sollen ad puritatem giammatices emen- 
diit weiden, alda auch ein nomenclatui zu eihalten. 

Nachmittag leinen sy eistlich schieiben darnach syntaxim. 

In dei andern stundt Sententias Moiales Catoms*) und das 
Vocabularium offenlich lesen. 

Catechismum Lutheri latinum und Evangelium latine. 



») Vgl. e. S. 80, Anm. 8. «) Vgl. o. S. 33, Anm. 1. 



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Beilagen: III. Schulordnnngeik 165 

In prima dasse künnen diae Authores latine gelesen werden: 

Idbri dao Epistolarom Ciceronis posterioree selectae a Sturmio.^) 

Item propter facilitatem Terentius vel Buchanani') tragoediae 
vel comoediae. 

Versus morales, qni in schola Argentinensi habentur. 

Dise lectiones sollen nach glegenhdt und guetachten des rec- 
toris und inspectorum angerichtet werden. 

Sonderlich aber die lateinische sprach, sowol exercitium styli 
scribendi fleissig geiebt werden. 

Catechismus Lutheri latine und EvangeUa. 

Item alle sambstag soll relatio und repetitio angestelt und 
wochenlich gelernt werden. 

Secunda dassis. 

Alda kan Dialectdca LoBii') per praedicabilia praedicamenta und 
syllogismos fürgetragen werden. 

Ex Bhethoricis Melanthonis de tropis et figuris. 

Granmiaticam, orationes Ciceronis breviores als pro Marco Mar- 
cello, pro Archia, pro Deiotaro, pro Ligario. 

Sex libri Virgilii Aeneidos priores oder BucoUca neben andern 
Latinis et Graeds. 

Exercitium styli ligatae et solutae orationis. 

Daher auch Buchanani comoediae anzustellen. 

Grammatica Graeca cum fabulis Aesopi graece. 

Catechismum latinum et Evangelium graecum. 

Belatio hebdomadaria et repetitio. 

Tertia classis. 

Dialectica et Bhethorica Philippi Melanthonis. 

Officia Ciceronis. 

Grammatica latina. 

Orationes Ciceronis longiores. 

Sex libros '\^rgi]ii Aeneidos posteriores. 

Grammatica Graeca. 

Carmina Phocilidis, Isocratis. 

Regula Vitae Chytrei.*) 

Exercitium styli in utraque lingua. 

Relatio et repetitio hebdomadaria. 



») Vgl. 0. 8. 33, Anm. 2. «) Vgl. o. S. 33, Anm. 3. 
•) Vgl. o. 8. 33, Anm, 4. *) Vgl. o. S. 34, Anm. 1. 



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166 I^ie protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

Dise classis sol auch bei den publicis disputationibus et oia^ 
tionibus mit dem praeceptor sein. 

Quarta classis, quae publica dicitur. 

Dialectica et Bhethorica Philippi altiori modo tractanda, vel si 
idoneus lector, Organum Aristotdis proponatur. 

Ethica Aristotelis. 

Orationes Ciceronis longiores. 

Lectiones theologicae. 

Exercitia disputationum in theologids. 

Hebrea lingua pro studiosis theologiae. 

Lectio iuris institutionum et regularum. 

Mathematica. 

Phjrsica. 

Stylus, disputationes, declamationes hebdomadariae. 

Und sollen sonderlich aller müglichkeit nach in allen clasaibus 
und publicis lectionibus die dictata verhieten, allein was blöslich 
ad textus explicationem nit kan umbgangen werden. Weliches 
doch auch aufs kurzist beschehen solle, und alle zwai iar jeder 
seine lectiones alienhalben expediren. 

Und sollen in publicis und classicis praelectionibus alles nach 
glegenheit der zeit und discipulorum captu mit rath der inspectorum 
durch den rectorem nach den gewönlichen stunden angeordnet und 
also fortgesetzt werden. 

Actum Gratz den aindlefften tag Martii 1594 iar. 

3. Die Schulordnnng f&r Judenbnrg. 

(St. LA. Stand. Arch. Fase. 515. [6B].]) 

Ordo et dispositio lectionum et exercitiorum, qui in nostra schola 
hoc tempore observabitur in omnibus classibus a magistro Thoma 

Mylio propositus. 

Cum iam partim novae lectiones auspicandae sint, partim abso- 
lutae hactenus denuo reiterandae, non solum utile sed etiam neces- 
sarium est, ut in his omnibus servetur ordo et auditores, quibus 
diebus et horis haec vel illa expectare debeant, ante sint praemoniti. 
Ut igitur a die dominica incipiam. 

Dies dominica. 
Mane ante sextam horam volo omnes nostrae scholae discipulos 
mature adesse et sub praedictam horam evangelia et epistolas 
dominicis diebus usitatas atque eis propositas diligenter repetant, 



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Beilagen: III. Schulordnaogen. 167 

deinde diBcipoliB methodica explicatio evangeliorom dominicaUum 
D. Chzistopheii Fischen^) a praeceptore distincte piael^atar, cui 
diadpuli omnea summa animi attentione auscultent usumque pie- 
tatis peicipiant. 

Hora Vn. 
Tota schola modeste ad contionem audiendam summa cum reve- 
lentia procedat; reveisa a contione quilibet discipulus ex contione 
sententiam praeceptoii refeiat. 

A mezidie. 
Omnes et singuli sine ulla exceptione ad contionem et doctrinam 
catecheticam hora constituta appareant, intimis notis pietatis prae- 
cepta hauriant ac in examine catechetioo expressis perspicnis et 
vivis verbis respondeant. 

Dies lunae. 
Die lunae hora V. singuli discipuli mature per disdplinae poenam 
adsunto et sub horam dictam usitatas a me constitutas praeces [sie], 
quibus hactenus usi sunt, recitent, üs finitis subiungatur caput ex 
bibliis sacris, ad quod omnes sedulo attendere decet. Deinde fiat 
evangelii et epistolae dominicalis repetitio; qua finita reliquum tempus 
exercitio repetitionis et constructionis, quantum horae cursus ferre 
potest, tribuatur. Idque singulis diebus ex omnibus lectionibus prae- 
lectis sedulo observetur. 

Hora VI. 
Maiores et reliqui discipuli primae et secundae classis praecepta 
latinae grammaticae expedite sine hesitatione praeceptori recitent, 
quibus praeceptor sedulo auscultet et negligentes oorrigat, üs reci- 
tatis alia lectio grammaticae pueris simpliciter et quantum fieri 
potest cum paucissimis et necessariis tantum annotamentis prae- 
legatur« Interim iuniores tertiae et quartae classis singuli suam 
quisque inspiciat, repetat et relegat lectionem. 

Hora vn. 
Maiores primariorum classium lectiones grammatices repetant, 
nihil praetermittant, non oscitent aut ociose vagentur. Iuniores 

*) Außlegong der Euangelien / To man aoff die Sontage in der Christ- 
licben Kirchen zu handeln pfleget [ — 1) Advent bis Ostern — 2) Ostern bis 
Advent — 3) Texte der Apostel u. andere Tage] . . . Darinnen ein jedes Enan- 
gelinxn in drey / bisweilen in vier Predigten verfasset ist. Gestellet durch 
M. Christofferum Vischer. 3 Tle. Schmalkalden 1571. 1572. 1577. 2« 
[Ex.: Berlin, Egl. B.]. 



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1 68 I)ie protestanüflchen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

tertiae et quartae classis singuli suam quisque piopositam lectionem 
recitent idqae oidine; quibus auditis alia in sequentem hoiam pro- 
ponatur. 

Hora octava. 
Maioribus primae claasis diaiogos sacros proprüssimis verbis 6er- 
manicis explicabo, quam versionem pueri cum phraäbus et formulis 
loquendi aliisque amiotamentis utilioribus in libellum, quem ad hunc 
usum paratum habebunt, excipiant. Interim praeceptor pueris secun- 
dae classis lectionem ex dialogis sacris proponat simpliciter, hac 
finita expositionem lectionis praelectae a discipulis primae et secun- 
dae classis repetat et doctrinam constructionis et ooniugationis ex 
grammaticae praeceptis instituat. Post pueris tertii ordinis prae- 
legat praeceptor lectionem ex catechismo latino Lutheri, postremo 
recitantes infimae classis claris, apertis et vivis verbis lectionem 
guam iniimctam praeceptori et pueris constitutis recitent, idque sin- 
gulis diebus fiat. 

Hora nona. 
Audita et lectione recitata schola prius recitatis predbus usi- 
tatis dimittatur. 

A meridie. 

Ante horam duodedmam omnes adsunto et ab ea usque ad 

primam cum maioribus primae et secundae classis exercetur musica 

et quidem singulis diebus sine exceptione. Minores se inpingendis 

et formandis literis exerceant, quod praeceptor inspiciat et corrigat. 

Hora prima. 
Syntaxis praelectio discipulis primae et secundae classis pro- 
ponatur ac praecedentes regulae repetantur. Interim pueri tertiani 
et quartani usque ad suam lectionem discendam animum sedulo 
adiidant hocque singulis diebus observetur. 

Hora secxmda. 
Audiantur discipuliinferiorum classium maiores, praelectam lectio- 
nem sedulo animi attentione repetant ac memoriae commendent. 

Hora terria. 
Maioribus primae classis, qui aliquanto foelicius in granmiaticae 
praeceptis ceteris profe[ce]runt, tertium librum epistolarum familia- 
rium M. T. Ciceronis praelegam, formulas elegantiores ac phrases utiles 
et necesarias aliasque observationes scitu dignas eis annotabo, quas 
disdpuli sedulo in libellum ad hoc comparatum excipiant atque 



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Beilagen: III. Schalordnungen. 169 



refeiant. Interim piaeceptor pueris secandae classis unam ex epi- 
stolis Sturmii^) pioponat ac doctrinam lepetitionis cum Ulis insti- 
tuat, qua finita tertianis Catonis lectio praelegatur, interea maiores 
lecitantes audiant. Ultimo antequam schola dimittatur, minoribus 
bina vocabula discenda pioponantur latina, qui mos hactenus in 
schola servatus est atque hoc fiet quotidie. 

Hoia quarta audita 
schola cum precibus usitatis dimittatur. 

Dies Maitis. 
Dies Martis, ubi mane hoia quinta convenerint, finitis precibus 
absolutaque lectione bibliorum primum memoriter lecitent pueri 
primae et secundae classis giammaticae lectionem piaeterita die 
propositam eisque alia a praeceptore piaelegatur. ^Post tertiani 
compendium giammaticae expedite praeceptori recitent, quibus finitis 
iuniores iniunctam lectionem pueris ad hoc constitutis lefeiant. 

Ab hoia sexta et septima usque ad octavam. 
Disdpuli primae et secundae classis dialogonim saciorum lec- 
tionem exponant omnes ea versione, quam pridie a me audiveiunt, 
phiasesque et formulas loquendi propositas praeceptori oidine et 
recte descriptas exhibeant. Quibus finitis cum illis examinatio secun- 
dam i^ulas giammatices et s3aitaxeos instituatur, in qua singula 
vocabula excutiantur; nihil praetermittatur, quod notatione dignum 
erit, absoluta hac audiaptur minores. 

Hoia octava. 
Maioribus primae classis proponatur lectio catechetica ex cate- 
chismo leverendi et clarissimi viri d. doctoris Davidis Ghytrad^) 
editionis posterioris. Interim praeceptor secundariis lectionem ex 
corpore doctrinae christianae d. magistri Mathaei ludicis') prae- 
legat, qua finita audiantur minores. 

^) Joan.Starmii classicarmn episiolamm lib. III. Sive scholae Argen- 
tinenaes restitntae. Argentorati exe J. Rihelius 1573. (9 Bl., 69 gez. Bl.) 8^ 
[Ex.: Berlin, Kgl. B.]; SGDEe: ib. 1565 [Ex.: Dresden, Kgl. öff. B.]. 

*) Oatechesis Davidis Chytraei. Postremo recogn. Impr. Magdebnrgae 
apud W. Kirchnemm 1578. (8B1., 100 gez. Bl.) 8» [Ex.: Stuttgart, Kgl. öff. B.]; 
8GDE«: Witteb. 1554 [Ex. : Leipzig, Ü.-B.]; SODEi : Hamborg 1614 [Ex.: Dresden, 
B. des Gjmn. z. heiig. Krenz]. 

*) Das kleine Corpus Doctrinae. Das ist: Die Hanptstücke und Summa 
ChriRtlicber Lehre, flir die Kinder in Schulen . . . Fragweiss, auffis einfeltigst 
gestellet . . . Durch Matthaeum Judicum. 1576 (Gedr. zu Erffurd d. G. Bau- 



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170 I^e protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Hoia nona. 
Cum precibus usitatis schola dimittatur. 

A meridie. 
Post musices exercitium fiat studiosa repetitio et praelectio 
syntaxis; hac absoluta maiores primae et secundae classis lectionem 
pridie ex epistolis Ciceronis propositam praeceptoii recitent. Prae- 
ce{)tor repetitionem grammatices et syntaxeos instituat phrasesque 
et amiotamenta disdpulorum sedulo inspidat. 

Hora tertia. 
A me piimaiii audiant officia Ciceronis simpliciter et quantum 
fieri potest cum paucissimis et necessams amiotamentis. Interim 
praeceptor secundaiiis lectionem ex proverbiis Salomonis pioponat, 
deinde a tertianis lectionem Catonis piaelectam lepetat eisque 
aliam proponat, qua finita minores audiantur eisque ex nomen- 
clatuiis vocabula aliquot ediscenda more usitato proponantur. 

Hora quarta. 
Placide finitis precibus coetus scholasticus dimittatur. 

Dies Mercurii. 
Idem servatur ordo cum lectionibus pridie propositis et repe- 
titionibus qui die Martis, excepto quod primarii catecheticam^), 
secundarii vero corporis^) doctrinae lectionem memoriter recitent 
eisque alia subiiciatur. 

A meridie. 
Hora duodecima. 
Procedatur more consueto in musices exercitio et literarum 
formatione. 

Hora prima. 
Maioribus latinum psalmum Davidis iuxta Hebraeam trans- 
lationem proponam idque ordine simul eadem opera ediscant. Secun- 
darii et tertiani versionem Grermanicam pro libitu inspectoris et 
rectoris scholae. Item minores catechismum Germanicum Lutheri 
minorem et quaestiones a rectore propositas diligenter memoriae 
commendent, ac suo loco praeceptori recitent, sicut et die Veneris. 

man). (40 Bl.) S^ [Ex.: Dresden, Egl. öff. B.]; S6DE«: (Erfiiirdt) 1571 [Ex.: Berlin, 
Kgl.B.]; SGDEi: Greifswald 1682 [Ex.: Greifswald, U.-B.]. 
Vgl. 0. S. 169, Anm. 2. *) Vgl. o. S. 169, Anm. 3. 



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Beilagen: III. Schulordnungen. 171 

Dies lovis. 
Die lovis fiat lecitatio et repetitio lectionum praelectarum 
ordine oonsueto, deinde audiatur publica contio summa animi atten- 
tione, qua finita statim omnes ad scholam ordine et modeste pro- 
grediantur, sicut et die solis ac quilibet praeceptori sententiam 
seu dictum quoddam ex contione referat. 

A meridie. 
Discipulorum gregi, si non habentur feriae, a literis post musices 
exercitium relaxatio, si studiorum diligentiam et maiorem progres- 
sum pollicentur, datur. 

Dies Veneris. 
Die Veneris tempore matutino hymnis et precibus recitatis et 
lecto capite recitant, maiores et minores horis praescriptis quisque 
suas lectiones ab initio per integram hebdomadam illis propositas 
idque ordine distincte et expedite, deinde precibus recitatis dimit- 
tantur. 

A meridie. 
Idem servetur ordo qui Mercurii. 

Hora tertia. 
Emendabit et corriget praeceptor scriptum ex lectionibus pro- 
positum et e Germanico in latinum sermonem translatum crassio- 
ribusque erratis castigatis aliud ex Cicerone vel alio authore prae- 
lecto eis argumentum proponatur Germanicum. 

Hora quarta. 
Grex scholasticus recitatis prius more usitato precibus dimittatur. 

Dies Saturni. 
Die Saturni maioribus evangeiica carmina et epistolae domi- 
nicis diebus usitatae praelegantur ac memoriae ediscendae iniun- 
gantur; minoribus pars evangelii latinae et Germanicae versionis 
memoriter discendi proponatur. 

Hora nona. 
Antequam dimittantur, quisque suam lectionem iniunctam recitet. 

A meridie. 
A prima usque ad secundam in musicis, cantilenis ecclesiasticis 
reliquisque praeceptis pietatis maiores exerceantur; minores lectio- 
nem evangelii denuo repetant. 



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172 I^ie protestaAtischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 



Leges scholae, quas latas et firmas esse volumus ac in 

del inquentes pio ratione delicti graviter 

animadveitemus. 

I. Mane ante quintam horam omnes, pexis capillis, manibus 
ac facie totis adsunto vel poenam luunto. 

II. Precationibus pro felici in studiis successn et invocationi 
nominis divini, item lectioni capitis ex bibliis sacris omnes intei- 
sunto. 

III. Praeceptor in tarde venientes animadvertat, et si iustam 
ac probabilem causam non habuerint, ferulis caedat. 

lY. Sine licentia et venia piaeceptoris a schola non absunto, 
condiscipulum non laedunto, non lidento, non verbeianto, nee verbis 
nee factis offendunto. 

y. Maiores lingua latina utmitor vel tacento. 

VI. Dimissa schola in plateis modeste se gerunto verecunde 
et cum pudore, ut pueios ingenuos decet, domum emito, non cla- 
manto, senatores, seniores et honestiores viros venerantor, caput 
aperimito, honestas matronas honoranto. 

Vn. Contionibus et ceremoniis sacris cum reverentia intersunto 
et astanto, diligenter observanto, non ridento, nee petulantiam 
ezercento, non cachinos edento. 

Vin. Domestici discipuli, qui in aedibus nostris sunt, finita 
lectione sua curanto, libris assidento, lectionem ante prandii vel 
cenae tempus lepetunto. 

IX. Mensam iussi stemunto, aquam afferunto, discos oidine in 
mensam collocanto, pieces fleids genibus manibusque complicatis 
ante et post cibum recitanto. 

X. Bectorem scholae et d. praeceptorem honoranto. 

XI. Omne tempus, quod vacat, studiis et privatis repetitio- 
nibus ac precibus tribuunto. 

XII. Maledicentiam, obtrectationes, convitia, criminationes, rizas, 
pugnas, barnlitatem, scurrilitatem, impudentiam ac turpitudinem ceu 
pestem fugiunto. Haec et omnia, quae ad pietatis honestatisque 
culturam a nobis instituuntur et praecipiuntur, studiose observanto. 

M. Thomas Mylius 

manu propria subscripsi 

[in dorso:] Ordo scholasticus 

scholae provinciali ludeburgensi 

a M. Thoma Mylio propositus. 



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Beilagen: III. Schulordnungen. 173 

4. Die Schulordnung für Schwanberg. 

(St LA. Fase. 546. Eop.) 

Leges paedagogii Schwanbergensis hactenus 
observatae et postmodum observandae. 

Tarn hyemis quam aestivo tempore hora VI. omnes mane surgant. 
Vestes oidine sub vesperam oompositas statim induant, os pure 

manusque lavent. 
Crines decentei pectine oment. 
Deo opt. maximo pro conservatione animae atque corporis , nee 

non pro statu reipublicae christianae vota ac preces prae- 

scriptas dicant. 
Deinde, quem ordo tangit, caput ex s. bibliis legat. Sine discri- 

mine aetatis et libri ordine progressus fiat in legendis tam 

veteris quam novi testamenti scriptis. 
Deinde aggrediantur lectiones 
tam aestivo quam hybemo tempore hora septima. 
Finitis lectionibus sed spatium horae dimidiae concessis ludorum 

generibus omni clamore remoto moderate se exerceant^ donec 

dapes instruantur. 
Dapibus prius appositis ac dictis precibus mensae ast modeste 

accumbant. 
Finito prandio atque coena et finita gratianmi actione quilibet 

historiolam vel fabulam stando praeceptori recitet. 
Cubitum ituri hora nona hymnos duos ex cantilenis D. Lutheri 

canant. 
Capite bibliorum clara voce praelecto precibusque recitatis vesti- 

mentisque apte compositis absque strepitu in lectos se con- 

ferant, salutato prius praeceptore. 
Hie est totius septimanae cursus. 



Elenchus lectionum, quae discipulis natu maioribus 

proponi solent. 

Die Lunae. 
A YII. usque ad VIII. repetitio grammatices Argentinensis.^) 
A VIII. u. a. IX. Comoediae Frischlini^), loco Terentii. 

») Vgl. o. S. 30, Anm. 3. 

*) Operam poetioomm Nicodemi Frischlini, Balingensis . . . pars 
scenica: in qua sunt; comoediae sex . . . tragoediae duo . . . Argentorati. 
Exe. haer. B. lobini 1598 (8 EL, 626 S., 3 Bl. 8«) [Ex.: Berlin, Kgl. B.]; eine 



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174 I>io protestantischexi Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

A IX. u. a. X. etimologiae ^) eiusdem ac phiasium examen. 

A meridie. 
Hora I. ufique ad II. idemque nomenclator pioponatur omnibus ex 

[onomastico] Mylii^) vel lunii'*) sive etiam si haberi potest 

Prischlini.*) 
A III. usque ad IV. exercitium styli. 

Die Martis. 
Idem observatur lectionum ordo. 

Die Mercurii. 
A VII. usque ad VIII. Catechesis Lutheri latine. 
A VIII. ad IX. institutiones juris loco latini authoris proponantur; 
A IX. usque ad X. psalmi proponuntur vel sententiae sacrae scrip- 
turae insigniores. 

A meridie. 
Recieatio, ut in omnibus scholis hoc die et ipsis conceditur: praeter- 
quam ut a prima ad secundam arithmetices rudimentai pro 
captu discipulorum proponantur. 

Die lovis. 
Hora VII. usque ad VIII. repetitio syntaxeos. 
Ab VIII. usque ad IX. dialogi sacri Castellionis.^) 

'genaue Bibliographie vgl. Lateinische Literaturdenkmäler des XV. und XVL Jh. 
Her. von Max Herrmann. 19. Berlin 1912. S. LXXIII— LXXXI. 

^) Nicodemi Frischlini grammatica graeca cum latina vere congru- 
entis P. 1, in qua orthographia, Prosodia, & Etymologia . . . Helmstadii, 
L. Brandes 1589. (8 Bl., 567 S., 1 Bl.) 8« [Ex.: Berlin, Kgl. B.]. 

') Nomenclatura rerum communium in usum tyronum Scholae Gorlicensis, 
studio lohannis Byberi ed. Nuncque recogn. et locis vocabulisque aliquot 
auct. perMartinumMylium, Qorlicensem. Francof. M arch. Exe. A. Eichorn 
1592. (80 BL) 8« [Ex.: Dresden, Kgl. öff. B.]; BGDEo: Vratislav. 1576 [Ex.: 
Breslau, Ü.-B.]; SGDEi: Vratisl. 1620 [Ex.: ebenda]. 

*) Nomenclator, omnium rerum propria nomina septem diversis Unguis 
explicata indicans:, Multo quam antea emend. ac locupl.; omnibus politioris 
literaturae Studiosis necessarius: Auct. Hadriano lunio Medice. Cum Ind. 
locuplet Francofurti Apud L Saurium, impensis haered. P. Fischen 1596. 4 BL, 
545 S., 35 BL 8» [Ex.: Berlin, Kgl. B.]; SGOE«: Antverpiae 1567 [Ex.: ebenda]; 
SGDEi: Frib. Brisg. 1620 [Ex.: Stuttgart, KgL öflf. B.]. 

*) Nicodemi Frischlini nomenclator trilinguis, Graecolatinogermanicus, 
cont. omnium rerum, quae in probatis omnium doctrinarum auct. inveniuntur, 
appellationes . . . Opus nova quadam methodo . . . concinnat. ... et tertio 
iam . . . recogn. Francof. ad Moen., exe. I. Spies 1591. (16 BL, 480 S.) 8* 
[Ex.: Berlin, KgL B.]; SGDEi: ib. 1608 [Ex.: Dresden, KgL öff. B.]. 

•) VgL 0. S. 126, Anm. 1. 



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Beilagen: III. Schalordnüngen. 175 

A IX. uBque ad X. compendium^) graecum grammatices Aigen- 

tinensis. 
a meridie. 
A I. usque ad IL quinque et viginti vocabula proponuntur ex 

onomastioo Mylii*) vel lunii') vel etiam Prischlini*) ediscenda 

eoiundemque etymologiae examen. 
A II. usque ad III. fabulae^) graecae pro schola Aigentinensi 

selectae. 
A III. usque IV. exercitium styli. 

Die Veneris. 
Eadem habetur lectionum latio. 

Die sabathi. 
Evangelium exponitur et repetitio omnium lectionum elapsae sep- 
timanae instituitur tarn cum maioribus quam minoiibus. 

A meridie. 
Vacatio a studiis praeterqiiam ut arithmetices exercitium non 
negligatur. 

Die solis. 
Piecibus ac lectione in bibliis finitis. 
H3nnnos aliquos Lutheri canunt. 

Ptaeceptor evangelium, eiusdem explicationem prael^at germanico 
idiomate. 

Intel mediis hae proponuntur. 
Die lunae ac Martis. 
A VII. usque ad VIII. repetitio etymologiae ex gram. Argentinensi.*) 
A VIII. usque ad IX. distichorum Catonis') explicatio. 
A IX. usque ad mediam decimae distichorum repetitio. 

Horis pomeridianis. 
A I. ad II. exercitium manuum. 

A II. ad III. ex nomenclatore Mylii®) quindecim vocabula. 
A III. ad IV. nomenclaturarum repetitio. 



^) Wohl die o. S. SO, Anm. 8 angegebene griechische Grammatik. 
») VgL 0. S. 174, Anm. 1. 

») Vgl. 0. a 174, Anm. 2. *) Vgl. o. S. 174, Anm. 3. 
*) Vielleicht eine Aasgabe der .Parabolae sive similia* des Erasmus, 
die auch in Strasburg erschienen, oder eine der Aesop- Ausgaben des Erasmns. 
•) Vgl. 0. S. 30, Anm. 3. ') Vgl. o. S. 38, Anm. L 
•) Vgl. 0. S. 174, Anm. 1. 



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176 ^1® protestantischen Bchnlen der Steiermark im 16. Jh. 

Die Merciuii. 
Catechismus Lütheri cum psalmis. 

Die lovis et Veneria. 
A VII. ad VIII. syntaxis. 
A VIII. ad IX. disticha Catonis.i) 
A IX. ad X. memoriae mandant disticha moralia. 

A meridie. 
A I. ad II. exercitium manuum. 
A II. ad III. nomenclatoiem Mylii.') 
A III. ad IV. epistolae Sturmii.') 

Die sabathi mane. 
Explicatio evangelii quod memoriter ediscunt, vesperi multiplicatio 
digitorum ediscatur memoriter. 

Minoribus. 
Die Lmiae et Martis. 
A VII. ad VIII. declinationes et coniugationes ediscant. 
A VIII. ad IX. coUoquia Sebastiani [sie] Heiden.*) 
A IX. ad mediam X. colloquiorum repetitio. 

pomeridianis horis. 
A I. ad II. exercitium manuum. 
A II. ad III. nomenclator Mylii*), in quo decem vocabula memoriae 

mandant. 
A III. ad IV. vocabulorum repetitio. 

Die Mercurii. 
Psalmus aliquis vel emphatica quaedam dicta s. scriptuiae. 

Die lovis et Veneria. 
A VII. ad VIII. examen declinationum et coniugationum. 
Ab VIII. ad IX. coUoquia Sebastiani Heiden.*) 



») Vgl. o. S. 33, Anm. 1. 

«) Vgl. 0. S. 174, Anm. 1. ») Vgl. o. S. 147, Anm. 1. 

*) Formnlae puerilium colloquiorum pro primis tyronibus Scholae Norin- 
bergae, per Sebaldum Heiden, eorundem Praeceptorem conscriptae. Franco- 
fordiae Marchionum exe A. Eichom. s. a. [vor 1600] (24 Bl.) 8« [Ex.: Dresden. 
Kgl. öff. B.]; SGDE«: Strasaburg 1528 [Ex.: Nürnberg, Germ. Nationahuuseum]. 

•) Vgl. 0. S. 174, Anm. 1. 



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Beilagen: III. Scbalordnang en. 177 

A IX. ad mediam X. lepetitio oolloquiorum eorundem, etymolo- 
giae exammalio. 

A meridie. 
A I. ad II. eadem habetur lectionum ratio. 

Die sabathi. 
Mane. 
Catechesin Lutheri Qermanicam. 

A meridie. 
Evangelium memoriae mandant. 
Ut latine omnes pro captu ubique loquantur. 
Musices vocalis et figuratae exeroitium pro eemihora statis diebus 
a prandio vel ooena non intermittendum. 



rV. Zur Geschichte der Stiffcsbibliothek. 

1. Urkondliehe Aafzeicliniingeii Aber Uire ersten Erwerbungen 
dnrch Geschenke und dnrch Kanf. 

(Si LA. Reg. foL 174b.) 

1568» 8. März. Hamia Graumaister RegenspurgeriBcher buech- 
furer verehrt E. E. L. in Steier nachvolgonde eingebundene büecher: 

In folio: Ain new r^entenbuech in rott leder eingebunden und 
allenthalben verguUt, darin herm Nicolai Oalli pharrers und Super- 
intendenten der evangelischen kirchen zu Begenspurg aigne handt- 
schrifft im ersten blat. 

Item in folio: Herm Wol^ngen pfaltzgraven bei Bhein kirchen- 
ordnung des drucks zu Ursel, durch Nicolaum Henricum anno 63, in 
rott leder eingebunden und vergullt. 

Item in folio: Herm Erasmi Sarcerii Pastorale, Frankfurter 
dmcks anno 65, in rott leder einbunden und vergullt. 

In quarto; Corpus doctrinae lohannis Wigandi^) et Matthei 
ludicis, des drucks zu Mulhausen im Obem Elsass anno 1565, dann 



^) SQDE.: diese Ausgabe nicht nachgewiesen, sondern nur: SYNTAFMA, 
sen Corpus doetrinae Christi, ex novo testamento tantnm, Methodioa ratione, 
singalarifide et diligentia congestnm: per loh. Wigandnm, et Matthaeum 
Monomenta Oeimaniae Paedagogica LV 12 



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178 I^ie protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

auch herm Nicolai Galli aigne handtscbrift, in rotten attlass ein- 
gebunden mit meßenen pückhlen beschlagen und vergult.^) 

In octavo: Das allte testament in zwaien undeischidlichen 
buechem, in weiss ledei einbunden, des drucks zu Eifurdt anno 1559. 

Item in octavo: die propheten, alle deutsch, in weis leder ein- 
bunden des drucks zu Erfurdt anno 1562. 

Item in octavo: Apocripha. Deutsch in weis leder einbunden. 
Gedruckt zu Wittemberg Anno 1560. 

Item in octavo: Hoffarts Teuffei M. Ciriaci Spangbergii in weis 
einbunden, gedruckt zu Eisleben anno 1565.') 

(Reg. fol. 176».) 

Hanns Graumaister, R^ensburgischer buechf urer hat den 4 May 
anno 69 durch Ludwigen Hausner hemachvolgunde buecher neben 
Übergebung einer supplication den herrn verordneten verehren lassen: 

Erstlich ein bibl deutsch, frankfurter druck, mit des herzogen 
von Wirttemberg billdtnuss mit ainem register Summarum über alle 
capitel und schonen illuminirten figuren in Median papir in zway 
taill mit rotem leder und französischem bundt eingebunden, auf dem 
schnitt veigult, und ist in jedem tail in erstem blat Nioolaus Qallus, 
im andern blat M. Barth. Pica und im letztem blat Johannes Grau- 
maister underschriben. 

Mehr hat er verehrt den 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 10 und 11 taill 
der buecher D. Martini Lutheri Genischen [Jenaischen] drucks mit 
gedraten clausuren, meßenen puckeln, rotem leder, auf dem schnitt 
und zu baiden seitten vergüllt und schön eingebunden, und ist im 
ersten tail am ersten blatt anno 68 Nicolaus Gallus auch under- 
schriben. 

Mehr hat er in gleichem bundt verehrt: Thesaurum aller buechei 
Lutheri, welchen M.'Thimoteus [sie] Kirchner Jhenischer praedi- 
cant und Superintendent in Ordnung bracht. Gedruckt zu Franc- 
furt am Maien durch Peter Schmid, in Verlegung Hieronymi Feir- 
abent anno 68. 



ludicem. Nunc denno etc. Basiieae (Oporinns) 1660. (15 BL, 1257 S., 50 Bl.) 
[Ex. Berlin, Kgl. B.]; — ZYNTAFMA, sea Corpus doctrinoe veri et omnipotentis 
Dei, ex veteri Testainento coli, per loh. Wigandum et Matth. ludicem. 
Basileae per I. Oporinnm et Hemaginm (1564). (16 S., 8p. 17—1668, 43 Bl.) [Ex.: 
Berlin, Kgl. B.]. 

') Darunter ausgestrichen: ,,In 8^o Psalter Lutheri des drucks zu Ihena 
anno 1568 in rott leder eingebunden. 

*) Daneben : ,den 27 October anno 70 bab ich dise 4 baecher Herm JOrgen 
prädicanten inhalt seines schriftlichen begems hinausgeben." 



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Beilagen: IV. Zur Geschichte der StifUbibliothek. 179 

Mehr hat er verehrt in gleichem bundt, wie die Opera und 
Thesaurus, die CioUoquia und (besprach Lutheri aufs neu corrigirt, 
gedruckt zu Francfurt am Main 68 mit ainem Summarischen bericht 
und register. 

11 Augusti verehrt Hanns Oraumaister den 8 tail der buecher 
Lutheri Grenischen drucks mit gedräten clausuren in obbemeltem bundt. 

Item ein Register über die beruerten acht tomos auch in folio. 

Item den ersten und andern taill des Eislebischen druckhs. 

Item ein buech in 8® auch in roth leder mit gedräten clau- 
suren und vergült, am schnitt eingebunden. Intituliert Von der 
geistlichen haushaltung und ritterschafft doctoris Martini Lutheri. 

Den 18 Martij anno 70 verehrt Erhart Wibmair puechfurer von , 
Waidhoven E. E. L. hemachvolgunde buecher: 

Erstlich die Wittenbergische kirchengesang in folio mit rotem 
leder eingebunden, auf dem schnitt vergüllt, mit ainem pantertier, 
gedruckt zu Francfurt am Main bei Johann Wolfen Anno 69. 

Titum Livium mit der newen groben frankfurterischen edition 
und schönen figuren weißen bundt mit clausuren.^) 

Mehr das ganze Opus iuris civilis. Namblich Codicem, ff., vetus 
Inform, [sie] et novum, Pandect. in weißem Wällischen bundt. 

2. Yerzalehnus ^) der bueeher^ welche E. E. L. pastor der ehr- 

wlerdig herr Jörg Knen auf der herrn verordenten beveUch 

einkauft und mittlerweil, bis ein liberei bei E. E. L. schnei 

anfgericht wirdt, bey sich behalten thnet 

(1570, 19. Dez.) 

Verzeichnuss der bücher so zu einer künftigen liberej 

sein kauft worden: 
Augustinus in zehen tomos gepunden. Median papier, kost 28 fl. 
Hieronimus [sie] in 6 tomos punden, Median papier, kost 15 fl. 30 kr. 
Chrysostomus in median, gar gross und dick in zwen 

tomos punden, kost vom Graumeister kaufft . 10 fl. 45 

^) Ausgestrichen : «Calepinam *) sex lingaarum ana cum Conradi Geßneri 
ODomastico im weißen bundt mit clausuren.* 

*) Da dies Verzeichnis von Ehuens Hand selbst noch vorliegt, lassen wir 
es statt des im Register angegebenen folgen, um so mehr als hier noch die 
Preise angegeben sind. Gedruckt ist es in: Steirische Miscellen. Zur Orts- 
u. Culturgeschichte der Steiermark. Her. von J. v. Zahn. Graz 1899. 8. 39—41. 

*) Dictionarium hezaglottum Ambrosii Galepini . . . Una cum Conradi 
Gesneri Onomastico. Basileae, ex off. Henricpetrina (1568). (4 BL, 1676, 859 S.) 
2» [Ex.: Breslau, U.-B.]. 

12* 



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180 Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Nota, diese 10 fl. 45 x hat man vom almosen dasselb 
mal entlehent, hab ich's von den empfangenen 
100 fl. wider hinzugelegt. 

Ambrosius in 3 tomos punden, kost 8 fl. 30 

Basilius Magnus und Cyprianus Martyr in 2 tomos 

punden, kosten 6fl. 

Athanasius, 1 tomus 3 fl. 16 kr. 

TertuUianus, 1 tomus 3 fl. 16 

Epiphanius, 1 tomus 2 fl. 30 

Lexicon Giaecolatinum, groß und dick .... 5 fl. 15 
Chronica Munsteri^), etwas ausgestrichen, Cosmographia 

genannt, und beschlagen 6 fl. 45 

Septima et octava Centuria Magdeburgensis ... 2 fl. 30 

Nona, decima et undecima 3 fl. 

Nota: Die vorigen usque ad septimam hat man 
bestelt, das man bringe. 

Nümbergisch Elirchenoidnung in folio 1 fl. 30 

Theatrum humanae vitae, ein schön, dick und groß 

buech vom Graumaister kauft 6fl. 

Summa folii 102 fl. 47 kr. 
Ein teutsch kiichengesangbuch in Median, beschlagen» in 

der kirchen zu gebrauchen, vom Oraumaister kauft 5 fl. 30 

Musculus in Genesim 3 fl. 

Bibliotheca Gesneri'), darin aller namen verzaichnet, so 

ie bis auf die zeit bucher, so truckt, geschriben 

haben 3fl. 30 

Suidas') qui historica habet in sacras literas ... 1 fl. 45 
Nicephorus, ein alter kirchenhistoricus von dem von 

Wa[i]dhofen kauft 4 — 

Pausanias, ein schöner Historicus de Graecia libri decem 1 fl. 30 

^) SGDE«: Cosmographia. Beschreibung aller Lender durch Sebastia- 
num Munster um . .. Basel, H. Petri 1544. (6 Bl., 26 Et. in Hschn., 652 S.) 
2« [Ex.: Berlin, Egl. B.]; SGDEi; Basel 1628 [Ex. ebenda]. 

') Ob : Elenchus scriptorum omnium, veterum scilicet ac recentiorum . . . 
qui ab exordio mundi usque ad nostra tempora olaruerunt, ac etiamnum hodie 
Yivunt Ante annos aliquot a Conrado Qesnero Medico Tigurino ed. nunc 
vero auct: per Conradum Lycosthenem Rubeaquensem • . . Basileae (per 
I. Oporinum 1551). (8 BL, 1096 Bp., 14 BL) S^ [Ex.: Dresden, Kgl. öffl B.]? 

*) Suidae historica, caeteraque omnia qn^ ulla ex parte ad cognitionem 
rerum spectant opera ac studio Hier. Wolfii in Lat. sermonem conversa. Basi- 
leae, ex off. Her?ag. per Eusebium Episcop. 1581. (Sp. 1—1056, S. 1057—1060, 
16 Bl.) 4* [Ex.: Breslau, Ü.B.]. 



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Beilagen: lY. Znr QeiA^hichte der Stiftsbibliothek. ]81 

Homenis Giaeoe cum scholiis 2 fl. 45 

Bruder Naasen^) von Ingolstadt, sechs centurias in per- 
gamen punden, damit man seine mendacia (salvo 
honore loquendi) auch lese, kosten .... 3 fl. 20 
So ist noch gut, schweineleder (reverenter zu melden) 
und pergamen, so oben aus dem reich herabbracht, 
dergleichen man nit sunder in Steyr finden, vor- 
handen, hab ich bezahlt, kost 13 fl. 30 

Kann man künftig buecher darein pinden. 

Summa 39 fl. 50 
Summa meiner geschechenen ganzen ausgab facit 141 fl. 37 
Daran hab ich von meinen gn. herm empfangen 100 

Best mir noch zu zaien 41 fl. 37 

Diese bücher alle sein schon in meiner verwarung gepunden, bis man 
künftig im stifft ein besondem ort dazu paut und sollen bei mir 
auf das säuberst gehalten werden. 

So wird auch auf ain jedes, einer löblichen landschaft wappen, 
welches der Bartsch formschneider auf bevelch geschniden, gedruckt 
werden, damit solche bucher kennt werden und alweg zu einem 
schätz bei der kirchen und schuel bleiben. 

[Hieher gehört nxm, was sich auf einem besondereo Blatt findet:] 
Nomina patrum, qui in eccleda scripserunt, so von nötten bd der 
Eärchen weren: losephus, Egesippus, Eusebius, Clemens Alexandrinus, 
lustinus Martyr, Origenes, Gr^orius Nasiansenus, Oregorius Nissae- 
nus, Eusebius Emisenus, Theophilus Alexandrinus, Amobius, Lac- 
tantius, Optatius, Dionisius [sie] Areopagita, Hilarius, luvencus, Pru- 
dentius, Hesychins, Cyrillus Alexandrinus, Irenaeus, Leo pontifex, 
Sedulius, Vigilius, loannes Cassianus, Prosper, Severus Sulpitius, 
Oregorius Magnus, Nicephorus [unterstrichen, weil bereits gekauft, 
8. oben], Piatina de vitis pontificum, Theophilactus , Beda, Lyra, 
Gerson, Bemhardus, Lndorus, Fulgentius. 

[Dann f&hrt Khnen anf dem früheren Blatte fort:] 
Diese hiebei verzeichnete patres weren noch derzeit sunderlich 
von nöten, und dieweil man vor schon geschlossen, 2 oder 3 hun- 
dert gülden zum anfang darzuzugeben, im &11 es geschehe, das man 
auf die jetzigen 141 fl. noch gebe, das 300 fl. wurde, wolt ich me 
alle wol darumb herbringen lassen. 

Wolt man aber die summa nit auf 300, sunder auf 200 er- 
strecken, das man auf die 141 gebe noch 59 fl., wolt ich die für- 
nemsten under den verzeichneten lassen herbringen.') 

V S. oben S. 60, Anm. 2. *) Dem Wnnsch des Pr&dikanten entsprach 



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182 Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

Wil mans aber letz gar beruen lassen, so steht es bei meinen 
gn. herren. Sonst werden die patres nit so gar vil kosten, dieweil 
die meisten under inen nit sunders vil^ gesckriben haben, wie Augu- 
stinus, Hieronjnnus u. dgl. 

Es ist auch unnöten, ein eignen gen Franckfurt mit großen 
Unkosten hin und wider der bucher halben zu schicken, sunder ich 
wil wol gelegenheit mit dem Graumeister treffen, damit sie umb 
ein recht gelt herkummen, dan solche von inen zu kaufen, wurde 
auch vil mer kosten. 

[Am äußern Umbug:] Herrn secretario Ammon anzuhendigen, 
meinem gn. herren, den verordneten zu beantworten. 

Verzaichnus der buecher, welche herr lörg Euen in 

seiner verwarung hat und künftig zu der liberej 

gebraucht werden sollen. 

Praes. 19 Decembris anno 70. 

[Auf einem kleinen Zettel finden sich dann noch einige eigenhändige Zeilen 

Georg Ehuens:] 

Nachdem ich vemimme, das der buchfurer von Begenspurg die 
Teutsch Bibl in Octav Einer E. L. verehrt, und dieselbig nit sunders 
braucht wird, möcht man sie zu der kirchen geben, aldo der not- 
turfft nach zu Inrauchen, oder wo mans auf dem landhaus behalten 
wolt, hett ich gern den tomum der kleinen propheten, dieweil ich 
lonam predig und kein truckt ezemplar hab und auch der zeit 
her keins bekumen kan; ist verdrossen zu schreiben und aus einer 
Zettel zu lesen. q ^1^^^ 

Den 27 Octobris anno [15]70 sein auf dise zedl vier bucher in 
Octavo des alten testaments sambt den propheten in weis einge- 
bunden hinausgeben worden. 

(St. LA. Keg.fol. 178».) 

1573 den 14 Martij haben meine gn. herm nachvolgunde buecher 
von Erhardten Widmair buechfurer von Waidhoven erkauft und mir 
zu verwaren überantwortet: 

Ain bibl in regall mit Hebräischen, chaldäischen, griechischen 
und Lateinischen sprach[en] in rot leder auf dem schnitt und leder 
schön vergüllt mit 7 tomis und diser sprachen grammatica. 

Opera Demosthenis et Aeschinis in Median, weiss mit clausuren. 
1. Buech. 

die Landschaft schon am folgenden Tage vollkommen: ,H. Jörgen E. E. L. 
Prädicanten zu einkanfung von püecher geben 158 fl. 23 x." Das macht mit 
den oben vermerkten 141 fl. 37 z genau 300 fl., wie er es gewünscht hatte. 



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Beila^n: IV. Znr Geschichte der Stiftsbibliothek. 



183 



10 fl 




4 




2 


30 kr. 


4 


15 


4 


15 


2 


45 


3 


— 


3 


15 


7 


— 


4 





TheBaorus Oiaecae linguae Henrici Stephan!^) in weiss leder mit 
clauBoren in fol. 4. tom. 

Historiae Bizantinae in fol. weis leder mit dausuren 1 buech. 
Historiae Aventini deutsch in weiss leder mit clausoien. 1 buech.^) 

3. Auszug was der herr doetor Hamberger für E. E. L. liberey 

gennmen hat^ wie hernacb rolgt: 

Eistlichen allerlay püecher per .... 
Item den Paulum loffium teitsch, ponden per 
Mer die problemata theologica. 3 thail per . 
Item die cronologia Ehreinzhenii') bunden 
Item den tesaorum theologia [sie] bunden . 
Item Butzeri scripta de Anglicana per 
Item die epitome historia Bütneri^) per 
Item das teahtrum Obenhin^) per ... 
Item der cantor allerlai gesang in die kirchen per 
Item umb die postill Simonis Pauli 5 thail per 

Summa thuet 45 fl. 
Dazu bemerkt der Sekretär: Jeremias Hornberger habe die Anzeige er- 
stattet, daß Zeiger dieses die Bflcber ins Stift gegeben. Weil sie aber za hoch 
angeschlagen seien, habe er 4fl..von der Summe abziehen wollen; damit war 
der Bnchh&ndler (Erhard Widmer) nicht zufrieden. Die Bücher sollen in der 
Liberei ordentlich eingetragen werden. (Schreiben vom 1. Aug. 1577. St. LA. 
Biblioth.) Die Verorihieten weisen am 12. Aug. 1577 den Betrag von 41 fl. an. 

4. Auszug an herrn doetor Hamberger etlicher bflecher für 

E. EL L. liberey wie yolgt: 

3 September [15]77 jar. 1 mappen des lants Preysn auf 

leinwath per 1 fl. 45 kr. 

Item Gorvini de Metrologia fol. punden per ... 3 — 

>) ßtjaavQog tije ElXtfyixtjg /Jlcoodi/c, Thesaurus Graecae Linguae, Ab H e n- 
rico Stephane constructua. T. 1. 2. 8. [Paris:] H. Stephanus 1572. 8 Bde 
2« [Ex.: Berlin, KgL B.]. 

') Dahinter ausgestr. : ,|Confessio ducis Wittenbergensis d. Brentii et alio- 
ram in folio weiß eingebunden.* 

*) Wohl Leonhardus Erentzheim (1532 — 1598), Chronologia, von 
seinem Sohn ediert Joch er 2, S. 2156. 

*) Epitome Historiarum Christlicher Ausgelesener Historien und Geschich- 
ten Aus alten und bewehrten Scribenten . . . Zusammen getragen durch 
M.Wolffgangum Bütner. 1576. s. 1. (425 Bl.) 2«' [Goedeke S. 559—60; 
dort wird auch eine Ausgabe Leipzig 1596 erwähnt; Ex.: Göttingen, U.-B.]. 

") Caspar Obenhin, Theatrum Diabolorum. Frankf. a. M. 1575. Goe- 
deke S.482. 



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1 84 I^ie protestantisohen Schulen der Steiermark im 16. Jli. 

Item Soola Bami^) mathematici per — 48 kr- 

„ „ „ Petrii Bami^) arithmetici per — 40 

17 Deoember. Ain bubl teutsch in 8^. 4 thail per . . 3 aO 

Ain Sphera loh. Pleybelio 8® per — 20 

Ain EcIipseoB Gk>tte6laco 8® per — 10 

Ain Eclipseos Eberbaclüo per — 8 

Ain Johan CrisoBtomi De Yirginitate greoe-latine per — 30 

Ain Aretius in Lucam per — 56 

Aretius in Marcom per — 40 

Gommentarii de regno politica per 1 — 

Gronica Mercatoris neu 8^ per — 50 

Eclypseos Peyerbachio per 1 — 

Oeneral History Andreae Petrii per 2 — 

Scanderbeg History fol. neu per 1 — 

Ain grose antwort Spangbergii 4® per .... — 20 
Disputation Herpranti und der lesnider in 4^ per 1 30 

Ain postil Corvini 8^ in zwei thail per .... 1 20 

Summa 21 fl. 27 kr. 

Erhard Widmer 

purger und puchfurer. 

Homberger sendet die Rechnung mit dem Bemerken an die Verordneten, 

daß er «des Werts* mit dem Bncbh&ndler nicht eins sei. Die Landschaft weist 

auf demselben Blatt am 26. Mars 1578 den Betrag von 20 fl. an. (St. LA. S.) 

5. Baehdraeker Hans Schmidt an die Verordneten: le^ seine 

Beehnnng Aber die dem Herrn Rektor und Herrn Gabelmann 

gelieferten Drncksachen ror. 

0. D. (1592, Auguat.) 
(Orig. St. LA. 8. 1592.) 

Verzaichnus was ich dem herrn rector gedruckt hab: 
1. Carmina denen dreien landschaften 150 exemplar auf 
medionpapier. Das ezemplar hat 2 pogen, ist 300 
pogen; sind roth und schwarz gedruckt, für ain 
pogen 3 kr. macht zusamen 15 fl. — 



^)P[etri] Bami scholarum mathematicarum libri unus et triginta. 
Balileae, per E. Episcopium & Nicolai fratris haer. 1569. (8 Bl., 320 S.) S^ [Ex.: 
Frankfurt a. M., Stadt-B.] ; SGDEi: Francof. ad Moen. 1627 [Ex.: Berlin, Egl. B.}. 

') SGDE«: PetriRami prof. reg. arithmeticae 1. 2. A lo. Stadio recogn. 
Parisiis, D.du Val 1581. (95 S., 1 Tab.) S^ [Ex.: Berlin, Egl. B.]; SGDEi: Bern 
1617 [Ex. : Breslau, U.-R]. 



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Beilagen: IV. Zar Geschichte der StifUbibliothek. 185 

. — — j 

2. Mer theses gedruckt 100 exemplar, hat das exemplar 

IVa pogen druckerlohn darvon 3 fl. — 

3. Mer theses etc [wie in Nr. 2] 3 — 

4. Mer 2 exemplar eingebunden in weiß pergament mit 

pandeh darvon — 40 kr. 

5. Mer 20 exemplar gehefiH/» von einem 1 ^, macht — 5 

Summa 21 fl. 45 x. 
Die Rechnung ftb: Gabelmann beträgt 62 fl. 43 xr. 3 ^ 
Aach hier vornehmlich Carmina and theses, samt Heften. 

[Dazu:] Mer 7 pogen gedruckt der tragoedia 500 exem- 
plar; ist fier ^en pogen druckerlohn 4 fl. macht 28 fl. 
Mer 10 tragoedia gehofft für 1 exemplar 1 kr. macht . 10 

Am 18. Aug. 1592 weist die Landschaft den Betrag ?on 84 fl. 28 z. zur 
Bezahlung an. 



V. Aus den allgemeinen Dekreten 
nnd Korrespondenzen. 

1. Die Landesverordneten an den Burger meister^ Richter nnd 
Bat der Stadt Graz; bei der Notwendigkeit, „in der Stift^ 
beim Mnrtor neben der Kirche eine Schule nnd Prädikanten- 
Wohnungen herznriehten, denken sie an die Erwerbung des 
dem Schlosser Henn gehörigen Häuschens. Bitte, den Ankauf 
zu yermitteln und statt der darauf lastenden Jahressteuer 
eine Summe Geldes zu nehmen. 

Graz 1569, 29. März. 
(St. LA. 8. Eonz. Ammans Hand.) 

Ersam . . . Nachdem E. E. landschaft zu befurderung der ehre 
gottes nnd zu aufrichtung einer ordenlichen schuel, darin die jugent 
treulich und vieissig nit allain unterwißen, auch unterhalten mag 
werden, dahin bedacht, das man in der stifft beim Murthor neben 
der kirchen solche gelegenhait zu einer schuel und zu der predi- 
canten wonungen zurichten wolte lassen, inmassen dan solchs alberait 
im werk, aber noch an dem erwunden, das der platz daselbst zu 
Verrichtung solch werk etwas zu klain und eng. Nun kundte diesen 
Sachen mit dem tzimlich wol und statlich geholfen werden, da der 



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186 Die protestantischen Schalen der Steiermark ün 16. Jh. 

Schlosser Lucas Heim^), welcher zunächst an der stift ain claines heüßl 
hat, durch eur Vergünstigung und vleissige Unterhandlung bemelts häußl 
gegen emphahung einer gebürhchen summa gelts, wie man dan rat 
finden und bedchliessen kundte, darzu vergünstigen und lassen wolte. 
Damit nun solches alles desto fürderlicher und statlicher be- 
schehen möchte, so haben wir nit mügen unterlassen, im namen 
E. E. L. euch freuntlich und nachparlich zu bietten, dieweil solchs 
nur zu befürderung der ehre gottes und dem gemainen wesen zum 
pesten beschicht: Ihr wollet euch hierinnen auch guttwilUg und 
nachparlich finden lassen, auch selbst die Sachen dahin richten 
helfen und mit bemeltem Schlosser vleissig handien, das er ditz 
E. E. L. begeren nit waigere, sundem sich darin guttwillig begebe. 
Also wäre neben dem auch unser freuntlich bietten, das ir von 
wegen der jharlichen Steuer, so darauf thut ligen, ein geburlich 
summa gelts nach billichen dingen von E. E. L. nemen, und also 
bemelter platz frey gemacht kundte worden, wie uns dan gar nit 
zweifelt, ihr werdet auf beede weeg dermassen bedacht sein, damit 
auch E. E. L. im werk cum genaigten willen, so ir zu befürde- 
rung des gottsdiensts und zu mehrung oder erweiterung der kirchen 
und schneien tragt, spuren und abnemen müge. Solches alles . . . 

Gratz den 29 Martii anno im 69. 

Verordente. 

2. Zur Berufung des Chytraeus nach Graz. Es werden Ihm fftr 

die Beiseauslagen und seine Arbeiten 1000 «^ seinen beiden 

Sclireibern je 50 ^ angewiesen. 

(Graz 1574, 19. AprU.) 
(St. LA. R. anno 1574 Montag nach Qnasimodo. fol. 138 »^O 

Ratschleg und handlung, welche in jüngst gehaltenen lantag 
nit haben künnen abgehandlet und ftirgebracht werden und durch 
E. E. L. beschlossen, das diese nachvolgunde handlungen zu itzt 
gehaltenen landts- und hofrechten, welches montag nach Quasi- 
modogeniti zu halten angestelt, für die herm und landleut für- 
gebracht sollen werden, und was daselbst beschlossen, das es so 
viel craft haben solle, als ob es im lantag abgehandlet wäre. 

Erstlich, nachdem d. Davidt Chytreus aus befelch E. E. L. 
alheer zu anrichtung der neuen schuel- und kirchenordnung 
erfordert worden und alhie 7 monath lang verharret, darunter dan 
alle Sachen mit besten vleiss, mühe und sorgfeltigkeit dermassen 

^) Peinlich nennt ihn Seen. Darnach oben S. 18, 133 und 135. Der 
obige Name dürfte der richtige sein. 



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Beilagen: V. Aus den allgemeiiiei} Dekreten und Korrespondenzen. 187 

verricht, das E. E. L. nunmehr ein gewisse richtschnur haben kan, 
wie sie künftig mit annemung und bestellong kiichen- und schuel- 
diener handien und was für christliche ceremonien und kirchen- 
ordnung gleichförmig jeder zeit bey allen und jeden kirchen dieser 
christlichen Augspurgischen Confession verwandte erhalten sollen 
werden, neben den hauptartikln christlicher lehr, darauf die predi- 
canten und schueldiener, welche also künftig anzunemen, befragt und 
examiniert, zu verhtietung allerley einreissunden secten steuff gehalten 
sollen werden und nunmehr emennter herr Chytreus durch seinen f ürsten 
denen herzogen von Mechlburg von hinnen abgefordert wirdt, 

ist berathschlagt , das ine für solche sein mühe und das er 
sich so einen weiten weg alheer guetwillig gebrauchen lassen, ain 
tausents pfundt pfennig gegeben und seinen manuisten oder ingros- 
sisten, so er zur Schreiberei gebraucht, jedem 50 fl. thut 100^ zu- 
gestelt sollen werden. 

3. Die Verordneten an Paul Freiherrn von Tannhansen, Statt- 
haltereiamtsverwalter: bitten ihn, das Anbringen der Snb- 
inspektoren zu prüfen, mit diesen und den Präzeptoren sowie 
den Herren Christoph Stürgkh und Georg Elaindienst oder 
einem von den letztgenannten Rats zn pflegen, wie den innen 
genannten HlBständen im Schulwesen abgeholfen werden konnte. 

Graz 1576, 10. Aug. 
(St LA. S. Konz. von Ammans Hand dorchkorrigiert. Gekürzt.) 

Von E. E. L. ... verordenten wegen . . . herm Paulusen von 
Tannhausen . . . der . . . subinspectoren schriftliches anbringen zu- 
zestellen und ... zu bitten, er wöUe . . . gemelte schrift über- 
sehen und, obs von nötten, die subinspectores sambt denen prae- 
ceptoribus, doch sie die praeceptores zuvor, für sich erfordern, mit 
inen von angebrachter und andern schuelsachen weiters conversiem, 
obs auch one versaumbnus seines diensts oder anderer ehafften sein 
mag, die andern zwen erbettenen herrn schuelinspectores oder au& 
wenigist ainen aus inen als namentlichen herrn Christoffen Stürcken 
oder herm Greorgen Klaindienst zu sich nemen und das schuelwesen 
auf einen gelegenen tag besehen und erkundigen, dann denen . . . 
verordenten . . . fürkombt, das die schuelpersonen mit den inen ver- 
trauten knaben nit allerdings gueten vleiß brauchen, zu zeiten zim- 
lich lang von inen abwesundt sein, ieren andern geschafften obligen, 
über und ausser landes one ainiches der herm verordneten erlaub- 
nus raisen und die knaben in vi! weeg negligiem sollen; und ob 



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188 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

sy schon in denen lectionibus sein, dieselben aintweder dahin sohleu- 
dem oder aber under den knaben, die wol pioficiem möchten und 
denen, die tardioiis ingenii sein, ein vast grosse ungel^enheit ge- 
brauchen, also daß die bessern, bis die langsamem hemachkumen, 
so lang still steen und gar schedlicher weis mit verlierung der 
edlen zeit und uncostens versaumbt werden müssen; das dann bey 
andern wolbestelten schneien in kainerlay weg zuegesehen wierdt. 

Item das keine oder gar schlechte exercitia stili in denen clas- 
sibus ainsthails ein guete zeit hero gebraucht, die precepta gram- 
matices mit decliniren und construim nit beharrig und embsig be- 
triben und so das beschwärUch ist, kain gewisse grammatica sondern 
derselben mererlay zu höchster der knaben versaumnus, schaden 
und verderben in der schuel bishero gebraucht, dartzue auch noch 
ine ainiche grammatica in der unteristen classe zu einem end aus- 
gelesen oder gebracht worden, so es doch aufs wenigist von ainem 
halben oder jar zum andern inhalt der Ordnung beschehen solle; 
über das die e2camina und progressiones oft lang angestelt werden, 
und obschon etwo derogleichen fürgenumen, die herm und landleut 
darzu erfordert, die knaben allein die questiones zuvor auswendig 
gelernt und also denen herm und landleuten die äugen und obren 
gefüllt worden, die knaben aber derselben Sachen nichts oder gar 
wenig in Übung gehabt haben sollen. 

Glächermassen die Stipendiaten one underschied und nach eines 
jeden wolgefallen darzue frembde und nit dises landes kinder, item 
solche au%enumen werden, welche nit musici sein, so doch ver- 
melte Stipendiaten maistestails w^en der musicen, dieselb in der 
kirchen zu furdem, underhalten werden. 

Item das dieselben Stipendiaten auf den cantorem kain sorg 
haben, welch, wann er sy zur musicen helt, ihme in mer weg 
verächtlicher weiss ungehorsam sdn. 

Sunsten auch allerlay aigensinigkeit und daz nur ainer auf 
den andern siecht und wie das Sprichwort laut, da vil hierten, der 
schafe desto weniger gewardt wierdt, in der stift fürlaufen solle, 
und obschon ainer oder der ander, guetherzige leut, die sich darauf 
versteen und sich etlichermassen auf die schuel und guete Ord- 
nung zu sehen verpflicht zu sein erkennen, darumben getreuer mcd- 
nung reden, so muessen sy allerlay schimpfirung hören, darinnen 
sie auch, als ob sy in frembde ambter griffen, verdacht werden, 
dardurch dann der teufel anders nichts als der schuel undergang 
und abfal suechen thuet, da entgegen E. E. L. ain weeg wie den 
andern grosser uncosten au^eet, die edle zeit und jugendt verab- 



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Beilagen: V. Ans den allgemeinen Dekreten und Korrespondenzen. 189 

saumbty letzUch auch zusambt dem daz kain fracht daraus zu 
hoffen» bey meniglichen und sonderlich bey 4en Widersachern der 
spoth zu besorgen ist. 

So will man auch so vil von diser schuel reden, man habe die 
Sachen zu hoch angefangen als mit pubUcis ledionibus und des- 
gleichen, zu denen doch kaine taugliche auditores, darunder auch 
gar kaine landleut oder sunsten landtskinder vorhanden sein, so 
doch in derogleichen particularschuelen principalis finis allain dises 
ist, das die jugendt in denen primis elementis als grammatica, 
dialectica und rethorica, was dameben nit umbgangen werden kan, 
als principüs graecae linguae, arithmetica, musica und sovil zu exer- 
cierung auch formirung des stili gehörig, emsiges und harriges vleiß 
so lang geyebt werde, bis sy darinnen perfect sein, auf das wann 
sy volgunts auf die universiteten geschickt, in ainer oder der andern 
facultet, darzue inen gott naigung gibt, mit desto mererm nutz 
und frucht, auch ersparung der zeit progrediern mügen. 

Neben dem so gedünkt die herm verordenten, die knaben seyen 
zu wenig stundt in der schuel, dann umb 7 uhr geen sy vormittag 
drein und umb 9 uhr Wider daraus; nachmittag sein sy auch über 
2 stund nit drinnen (dann von 2 bis auf 3 uhr sein sy frey, allein 
das sy in die vesper geen), so doch in andern schneien die gros- 
sem im Summer umb 5 uhr, umb 6, die klienem und gar die klie- 
nem umb 7 uhr darein, daraus aber vor 10 uhr nit geen und ob 
sy wo! umb 12 uhr darin geen, singen und schreiben zu lernen, 
so kximbt doch der weniger thail in die schuel; man schickt auch 
nit zu den eitern oder herm, so also ungehorsambUch aussen* 
bleiben, welches daher volgt, das man mit verlestmg der catalogen 
vast nachlässig und kain execution darüber ervolgt. 

Item, das über tisch die knaben lateinisch zu reden, wie auch 
die stipendiarü selbs mit geburlicher straf nit angetriben werden. 
In welchen puncten dann auch besserung gar wol von nöten ist. 

und ob füergeworfen wolte werden, die preceptores classid höreten 
die publicas lectiones, darumben müsse man die knaben desto zeit- 
licher aus der schuel lassen, so wolle doch der herr dises erwegen: 

für uns, das wissentlich kein preceptor die publicam lectionem 
sondem allain die stipendiarii, darunder kaines landmans kindt in 
diser lection sein kann, 

und fürs ander ist dise schuel nit wegen der Stipendiaten oder 
propter publicas lectiones angerichtet sondem allain , das E. E. L. 
und ditz füerstenthumbs jugendt erzigelt und zu gueten künsten 
geformirt werden müge. Solte man nun w^en 10 oder 12 stipen- 



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190 Die protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jb. 

diäten, die ad unam vel alteram lectionem gedrangen werden, ein 
2 oder 300 landtkinder versäumen, sy darumben alle tag ein zwo 
stundt zu frue aus der schuel geen lassen, tüer war das war ie 
weder vor gott noch E. E. L. zu verantworten. 

Uiber das so hätt man den classicis preceptoribus bishero starke 
besoldungen geben, nit darumben, damit sy durch müessig geen 
oder ieren aignen sachen auszuwarten die zeit verzeren sondern das 
sy die maiste mit den knaben zubringen sollen. 

Insonderhait aber achten die herm verordenten aus allerlay be- 
weglichen hochen uisachen vast notwendig sein, das der heir und 
die andern zween herm und l[andleut?] die preceptores classium 
(sowol auch magistrum Johannem Plieninger, so in der stift wonet 
und wie es darinnen zuegeet, auch wie Verbesserung beschehen kan, 
gueten bericht zu geben wais) absonderlich ausser der subinspec- 
toren zuvor für sich ervordem, inen zuesprächen mit vermanen, sie 
wollen irem gewissen und verstaut nach den herm ungevärUch ent- 
decken , was sy bishero für mängel in und bey schuel vermerkt 
haben, welches man dammben von ihnen also in vertrauen ab- 
fordert, auf das hernach in ainem imd dem andern desto gewissere 
abstellimg oder verbessemng fürgenumen werden muge, wie sy auch 
deswegen gar unvermelt gelassen werden sollen. 

So kumbt auch den herrn verordenten fuer, das die knaben, 
so im coUegio stats wonen, sonderlich jetzt ein zeit her schlechte 
aufsieht haben, ursach das kein preceptor, auf den sy sorg hetten, 
sich darumben annimbt oder auch schier rechtgeschaffen annemen 
darf, darumben auch die knaben ieres gefallens aus imd ein on 
ainiche erlaubnus der preceptoren in und vor der stat lauffen, 
baden mit grosser gefar ihres lebens in der Muer, steigen den 
leuten in die gärten und treiben anders mer. Wann dann die leut 
kain zucht an ihnen sehen, so klagen sy über schuel und die- 
jenigen, welchen sy von E. E. L. vertrauet worden, mues also in 
mer weg von der landschaft schuel übel geredt, dardurch auch gar 
baldt in ein abfall oder böses geschray geratten. 

Dise und ander mängl mer bitten die herm verordenten alles 
dienstlichen vleiß wolle der herr als ein erfarner und hochverstan- 
diger neben den andern obvermelten herm und landleuten oder 
ainen aus inen wol erwegen, sein guetachten zu bester gelegenhait 
und wie er das alles denen herm verordenten als selbe dises 
landes mitglidt treuherzig zu thuen one das genaigt, also und nit 
weniger auf besonders E. E. L. und der herrn verordenten ver- 
trauen zu entdecken nit underlassen, das sy gegen E. E. L. zu 



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Beilagen: V. Ans den allgemeinen Dekreten nud Korrespondenzen. 191 

rüemen auch fai iere peisonen alles vleiß zu veidienen willig und 
geflissen sein, zuvorderist aber wierdt er dessen von gott ewigen 
lohn haben und gewisslichen finden. Actum Orätz den 10 Augusti 
anno im 76**°. 

Adresse: Dem ... h. h. Paulusen freyherm von Thanhausen 
F. D^ stathalterambtsverwalter upserm besonders lieben herm und 
freundt zuzestellen. 

4. Adam Lnpnlus an die Terordneten: wolle In den Schul- 
dienst eintreten. Die Inspektoren haben Ihm 100 11. Gehalt 
Terheißen^ wogegen er sich auf zwei Jahre yerpfllchten soll. 
Er Tcrlange 120 11., dann Reisegeld und Zehrung^ und well er 
vom 10. August an gedient, aber noch keinen Heller 
empfangen, bitte er um 60 11. 

[Graz] 1576, 23. Dez. 

(St. LA. 8.) 

Beigelegt war ein Schriftstflck Gravamina (wegen Beschaffang brauch- 
barer Schulgesetsse) und Conditiones (nnter denen er weiter dienen will) 
folgenden Inhalts: 

1. Erstlich weil die schneien sowol als andere regiment durch 
gewisse richtige leg es regiert werden, ich auch denselben gehorsam 
angeloben sol, ist mein begeren, dass zuvor ordentliche und 
gewisse leges wie in andern wolbestellten schneien imd univer- 
siteten gebreuchlich, sancirt und mit einhelligen laut aller schuel- 
verwandten confirmiert werden. 

2. Zum andern, weil bisher in der class, so zum thail meiner 
disdplin und Institution untergeben, mit der knaben grossen schaden 
auch meiner großen beschwerung und nachtheil durch meines ool- 
laboratoriB unbilliches und unmessiges versaumbnus und aussenbleiben 
grosse Unrichtigkeit und Unordnung entstanden; wie solches alles 
dem herm rectori und andern coUegis ganz wol bewust, wissen 
auch die herm ezaminatores, dass er desshalb mit seinem bevolhnen 
knaben im nächsten examine gar nichts examinirt hat, begere ich, 
dass ich forthin die class allein administriere, wie ich bisher fast 
das meiste theil hab thun müssen, solches auch von einem allein, 
wo fleiss vorhanden, wol verriebt werden kann, wie denn auch 
alhie in allen anderen classibus und allen wolbestellten schneien 
andeiswo gebreuchlichen; denn ohne das ein praeceptor dem andern 
sampt den knaben mit beiderseits reden und schreyen mehr be- 
schwerlich und verhinderlich denn förderlich und behülflich ist, 



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192 Die protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

gleich als wenn zween predicanten zugleich in der kirchen einerley 
zuhörein predigten. Damit ich nun zur zeit des examinis gewiss 
wissen möge, warvon ich rechenschaft geben solle, wird Ew. Gn. 
hierin gnediges einsehen vor die hand nemen. 

3. Zuletzt, nachdem ich große frost itzt zu Winterszeit tragen 
muss, weil man am feyertagen, ^m mittwochen und sambstagen 
gar nicht einheizet, versehe ich mich, Ew. Gn. werde gnedig dahin 
bedacht sein, wie ich vor kelte bleyben und also meinem ampt 
und studieren gebüerlichen abwarten könne. 

Diese Beschwerdeschrift wird am 24. Dez. 1576 durch den Sekretär Caspar 
Hirsch den Subinspektoren übermittelt. Dr. Jeremias Homberger und Dr. Adam 
Venediger berichten darüber (Orig. ebenda andatiert) : Er war mit 110 fl. zu- 
frieden; da er sich selbst angeboten, sei man ihm ein Yiatikum zu reichen 
nicht schuldig. Man wundere sich, daß er in die leges scholae, die öffentlich 
im großen Auditorio angeschlagen, noch nicht Einsicht genommen. Hat er sie 
aber gelesen, so möge er sich dabei beruhigen. Die hiesigen leges stanunen 
aus Doctoris Chjtraei und andern wohlbestellten Schulordnungen, die öffent- 
lich in Druck gekommen und nach langen Beratungen zusammengezogen wur- 
den. Seinen EoUaborator beschuldigt er mehr als billig. Man bedenke, daß 
er in seiner Klasse mehr als 100 Zöglinge hat, guter Leute Kinder. Wie wird 
er da allein mit Repetieren und Emendierung ihrer Schriften aufkommen? Man 
könne nicht einraten, daß die Klasse ihm allein anvertraut werde. Was die 
Wohnung betrifft, kann nicht jedem Präzeptor, so gern man's täte , ein eigenes 
Zimmer eingeräumt werden. Er muß sein Studiolum wie auch andere in der 
großen Stube nehmen. 

Adam Lupulus starb im August 1577.') 

5. Die Subinspektoren und der Rektor der Landsehaftsschule 
an die Kirchen- nnd Schnlinspektoren: berieliten über den 
Znstand der Schule^ die trotz einzelner Hänge! in gutem Auf- 
nehmen sei, so daB die Jugend dahier yerhältnismäBig größere 
Fortsehritte mache als selbst anderwärts an Akademien. Ab- 
haltung der Examina zu Ostern und Hichaelis. Bericht Aber 
Abhaltung der Lectlones publicae, den Unterricht in Schon- 
schreiben und Arithmetik und die Ökonomie im Stift Stipen- 
diatenanzahl (24). Schwierigkeit ihres Unterhalts. Erhaltung 
der Schulgesetze des Chytraeus, ihre Terdeutschung und ihre . 

Drucklegung. 

Graz 1578, 14. Juni. 
(St. LA. S. Inspektoren. Orig.) 

Wolgeborn . . . Auf derselben veischinen tagen beschechen auf- 
erlegen zu berichten, wie das ganze schuelwesen nach der jungst 

^) Peinlich, Qymn. 8. 16. 



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Beilagen: V. Aus den allgemeinen Dekreten nnd Korrespondenzen. 193 

eingeiisfinen infection wideromb angestelt, und die l^es, so herr 
doctor GhTthreus vor der zeit geschriben, anzurichten^ sein wir ver- 
schinen sonntag [8. Juni] znsamenkomen, herm Christofen Praunfalckb 
und herm Hansen Pruner auch zu uns erbetten und der notturfft 
nach von Sachen geredt und gehandlt. 

. Berichten hierauf . . . das derselben landtschaft schuel gottlob 
in zimblichen aufnemen, gleichwol bis auf Ostern jüngsthin die ordi- 
narias und classicas lectiones nit^ sondern allein repetitiones für- 
nemen mügen> nunmer aber werden die gewendlichen lectiones und 
exercitia laut voriger Ordnung und jüngst zu Pruck beschechner ver- 
gleichung mit einerlei grammatiken und andern püechem fort- 
getriben. Die professores, preceptores und discipuli werden aller 
mügHchkeit nach in officio erhalten, und ob wir wol nit zweifeln, 
das sich bisweilen allerlei clagen finden, die uns wol auch zum 
oftem fürkomen, so sein doch dieselben mehrer theil ungleich oder 
also geschaffen, das man bey dieser noch zarten und oft eingestelten 
schuel ein solich perfection erfodert, die auch bey denen, so vU 
lange jar in schwung gewest, nit zu finden ist. Müessen ja be- 
kennen, das sich merer und wol auch grosse mengl jetz da, jetz 
dort befinden, die werden aber alspald mit treuer fürsehung ver- 
pessert. Das nun auch die knaben nicht alle gldch proficiem, 
musa man der Ingenien imterschied, deren eitern aignen Verhinde- 
rungen, die oft ire sön an ursach lange zeit anhaimbs verhalten, 
imd denen eingefalnen sterbsleufen zurechnen, weil dennoch auch 
augenscheinlichen zu sehen, das etUch nit wenig knaben in diser 
schuel imd bey allen denen wissentlichen mengl nit übel, und da- 
gegen die, so merer iar haben und lenger in academiis gewest 
sein, weniger proficirt haben; dan so unter andern hie vor gepreuchig 
und zu Pruck widerumb gehandlt worden, das järlich zwai examina 
und progressiones in schola gehalten soUen werden als nemblich zu 
Ostern und MichaeUszeiten, demenach sol man auch zu negst- 
koment Michaelis und volgunde tag hernach, ob gott wil, ein nutz- 
lich examen und progression fümemen und auf Ew. Gn. beisein und 
guethaissen gliecklichen verriebt werden. 

Betreffent publicas lectiones, als mein Dr. Hombergers und mein 
Bectors, sowol auch magistri Frey und Finkeltausii, da man theo- 
logica, graeca und juridica dociert, ist alles widerumb gottlob in 
vorigen standt und gueter ybung. 

Und nachdem E. 6. vor der zeit in der instruction, so uns über- 
geben worden, austrucklich geordnet, das bey derselben lantschaft 
schuel ein taugliche person, der die liebe jugent auch zierlich 

Honumenta Oermaniao Paedagogica LV IS • 



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194 1^6 protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

schreiben und die arithmeticam leret^), haben wir ein pecson dazu 
als nemblichen Martini [sie] Sturminm'), der uns hievor auch bei 
der stiftschuel in allen gueten wol bekant ist, fürgenomen, welcher 
daneben sonderlich sein au&icht auf die schuelknaben im collegio 
morgens und abents und so vil jederzeit haben soll. Da nun 
solich peison Ew. Gn. auch gefeilig, werden si ime zu besoldung 
120 fl. benennen oder aber derselben willen ims berichten. 

Sovil dan den jüngst angenomenen oeconomum belangt, künen 
wir noch anders nit sechen noch spüren, dan das er sich sambt 
den seinen aller gebur nach verhalte. 

Belangendt die armen Stipendiaten, deren ja taglichen vil zue- 
laufen und man irer auch nit entraten kan, hat man bishero die 
discretion gehalten, das man die taugUchen und sonderUch land- 
kinder angenomen und erhalten hat. Wir befinden aber, das armer 
leut landtkinder merer theil misraten und nit bleiben, die frembden 
aber dennoch bissweilen pesser geraten, inmassen man dennoch 
etlich jar herumb deren ser vill zu kirchen- und schueldienst pro- 
moviert hat. Solicher Stipendiaten werden bis in die 24 unter- 
halten, danmter uns aber bisweilen, wol auch von fümemen herm 
und landtleuten an einiches dargeben soliche anbefolchen werden, 
die alzu jimg sein und derwegen mit saubrigkeit und andern 
schwärüch im collegio erzogen werden, welches imib so vil be- 
schwärlicher feldt, weil es zum oftem am notwendigen costgeldt 
mangelt und die ausgaben mit frembden predicanten, magistris und 
studiosis (so imer auch herzuekomen und maus so gar imb^abt 
nit dimittim kan, sondern oft etUch wochen oder monat, bis si 
merer theil promoviert werden, mit cost erhalten muß), sich von 
tag zu tag meren; zu Verrichtung solcher ausgab, dardurch doch 
am maisten das schuelwesen befürdert muss werden, ist kein anderer 
Verlag vorhanden dan eben der dritte theil des almusen, das man 
bei der kirchen ersamblet. Derohalben Ew. 6n. auch fürsehung 
thun sollen, damit Inhalt der Pruckerischen berathschlagung die 
kirchen- und schuellegata treulich daher angewendet und angelegt 
werden, wie uns dan nit zweifit, das noch etwas statlichs zusamen 
gebracht. Do es mm ordenhch wil dargeben werden, dardurch 
kundte man diese schneien mit der hilf gottes in aufnemen bringen 
imd erhalten. 

So haben wir auch die leges scholae, so herr doctor ChytreuB 
veischiner jaren gestdt, und E. E. L., wie fürkombt, iro ge&llen 

^} Erg&nze: «gewonnen werde'. 

*) Die beiden Worte von Hombergers Hand. 



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Beilagen: Y. Aus den allgemeinen Dekreten und Korrespondenzen. 195 

lassen, nach lengs widerumb verlesen und erwogen, und ob wii 
wol bishero andere leges , die doch auch aus des herm Chytrei und 
andern legibus zusamengezogen, gebraucht, die aber solenniter nie 
sein promulgirt worden, nichts weniger haben wir auf Ew. 6n. Ver- 
ordnung, auch mit guetachten obgedachtes herm Praunfalckh und 
herm Pruner, dahin geschlossen, das nun furo des herm Chytrei 
verfassten leges sambt etlichen, so wegen der pedagogen und Sti- 
pendiaten addirt worden, erhalten, mit ersten ins teutsch trans- 
ferirt und in beisein Ew. Gn. pubhciert, auch mit derselben con- 
sens latine und germanice gedruckt sollen werden. 

Beinebens wellen Ew. Gn. hailsamlich bedenken, damit furo, 
wen sterbs- oder andere leuf einfallen, das gantz schuelwesen nit 
wie bishero zu zwaimal mit merklichen schaden und verderben der 
lieben jugent beschehen, gar eingestelt und dissipirt, sondem an ein 
ander sicher- und gesundts ort transfenrt müge werden^), welches 
Ew. Gn. hochverständig beratschlagen und schliessen, auch zum 
faal notwendigen uncosten darzu verordnen werden. Welches wir 
also getreuer mainung gehorsamblich anbringen und E. G. umb 
derselben resolution berichten sollen, uns bevelchent. 

Grätz den 14 lunii im 78*'°. 

Ew. Gn. gehorsame willige subinspectores et rector scholae pro- 
vincialis 

, Jeremias Hornberger d. m. p. (neque hactenus 
fuit inutilis scholae, ut habent calumniae).^) 
Eigenhändig: Adam Venediger m. p. 
Matthes Amman. 
Christoph Gabelkofer. 

6. Bie Ter ordneten an die Sublnspektoren: Bar auf zu sehen, 

daß die Schulordnung genau eingehalten und besonders der 

lateinische Unterricht eifriger betrieben, endlieh Erkundigung 

eingezogen werde, ob der Rektor fleißig inspiziere. 

Graz 1579, 6. Febr. 
(St. LA. S. Eonz. von Amman korrigiert) 

... Es kumb inen für, das der Ordnung, so bey der sehuel 
gemacht, nit . . nachgelebt, besonders aber mit taglichen und vleißi- 
gen der verlössenen lectionen examinibus bey den knaben nit nach- 

^) Am Rande: sSchwanberg**. 

*) Die eingeklammerten Worte wttrden als spätere Beigabe erscheinen, 
aber Schriftzng nnd Tinte sind die gleichen mit dem Vorhergehenden. 

IS* 



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196 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

gesetzt und ftimamlich die knaben mit vleissiger treibung der gram- 
matica und lateinbchen sprachen versambt und darinnen wenig geybt, 
auch die teutsche sprach merers als die lateinische gepraucht werde. 
Derwegen ir begem, sy die herm subinspectores wellen unbe- 
schwärt denen Sachen nachforschen und, wie sy ains und das ander 
befinden, die herm verordenten dessen berichten, sonderlich aber 
sy erinnern, ob nit der geordnete schuelrector täglich alle classes 
besueche und etwo unversehens in ainer und der andern ain oder 
mehr knaben examinier und wie sy proficiem auch was und mit 
welcherlay vleiß iedes fürgelesen, durch ine erkundigt werde. Wie 
sy nun ains und das ander befinden, das wellen die, als gemelt, 
die herm verordenten neben irem guetbedunken erinnern. Actum 
Graz den 6 Febmarij anno im 79*®". 

7. Die Terordneten an die Inspektoren: Thesen dttrfen nicht 

ohne ihr Torwissen in den Druck gegeben werden, damit kein 

MIBverstand mit der Ffirstlichen Durchlaucht entstehe. 

Graz 1580, 27. Febr. 

(St. LA. S. Eonz. Ammans Hand.) 

Den herm verordneten kumbt fuer, das etliche theses bey E. L. 
puechtrucker gedmckt werden sollen. Nun haben sich aber die 
inspectoren zu erinnem, aus was hochbewegUchen Ursachen hievor 
der tmck dergestalt eingestelt, das nämlichen one ir der verord- 
neten vorwissen nichts getmckt werden solle. Dieweil sy dann ihres 
thails gem beflissen sein weiten, damit durch derlay Sachen zwischen 
der F. D* und Euch kain misverstant oder erweiterung erweckt, so 
sey ir der verordenten begem, dass gedachte inspectores neben ierem 
guetbedunken furderlich beachten wollen, was es für theses sein und 
ob auch solche mit ierem vorwissen dem puechtrucker geben worden 
sein oder nit. Actum Graz den 27 Februarii 80. 

Am 28. Febr. schreibt Matthes Amman an die Verordneten (Orig. St. LA. 8.): 
Sekretär Sponrieb sei zn ihm gekommen, um zu fragen, ob er das Druckverbot 
erlassen habe. Er habe ihm geantwortet, von den Thesen Überhaupt nichts 
gewußt zu haben, bis Sekretär Hirsch ihn vor einigen Tagen verständigt Er 
habe darauf mit Dr.Yenediger in die Thesen Einsicht genommen und gefunden, 
dai darin nichts enthalten sei, was jemanden auch nur im mindesten verletsen 
könnte. Da der Pastor .dergleichen geringe Scholasticalia" drucken zu lassen 
pflegt, er genau weiß, was er drucken darf, habe man es ihm nicht verbieten 
wollen und wundere sich, wie man hier aus einer Mücke einen Elefanten 
macht. , Sollen wir denn bei unserer Schule keine Übung haben und nicht 
mit dem Mund bekennen dürfen, was wir im Herzen glauben, nicht im Druck 
verkünden, was wir täglich auf der E&uzel vernehmen, das hieße, sich durcli 
'ein rauschendes Blatt schrecken lassen'." Die Verordneten antworten am 



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Beilagen: Y. Aus den allgemeinen Dekreten und Korrespondenzen. 197 

8.M&rz (Eonz. .St. LA. S.), sie lassen im Hinblick auf das, was voriges Jahr 
wegen des Drucks vorgefallen, erinnern, daß man Ursache habe, gewahrsam 
vorzugehen. ' Überdies seien sie des Lateinischen nicht mächtig und können 
nicht wissen, was in den Thesen enthalten sei. 

8. Bie Begieriing an die Kammerrftte^ Yerwalter der Landes- 
hanptroaniischaft und Landesrerordnete: Ihrer Ffirstliehen 
Durchlaucht sei berichtet^ ^^daß man Torhabens sein soll^ in 
der Stiftsschule yon etlichen Beligionsartikeln wegen eine 
öffentliche Disputation zu halten^^. Da die Fürstliche Durch- 
laucht solches weder gestatten könne noch wolle^ ergehe der 
Befehl^ solche Disputation alsbald abzustellen^ damit Ihrer 
Durchlaucht nicht zu ernstlicher Yerordnung und Einsehung 
Ursache gegeben werde. 

0. 0. 1581, 18. Dez. 

(Orig. St. LA. S.) 
Die Verordneten berichten noch an demselben Tage: Niemand habe daran 
gedacht, eine öffentliche Dispntation abzuhalten. Unter der Jagend werden 
wie das gebräuchlich, hie und da Privatezercitia gehalten, zu denen aber nie- 
mand invitiert, viel weniger, daB sie, wie unruhige Personen vorbringen, mit 
Öffentlicher Sollennit&t vorgenommen würden. Bitte, solchen Leuten nicht 
Glauben zu schenken und die Exerzitien nicht zu hindern. (Konz. St. LA. S.) 

9. Die Terordneten an Christoph yon Bagnitz^ Balthasar 
Wagen^ Sigmund Friedrich tou Herberstein und Wilhelm Ton 
Badmannsdorf: Am näehstkommenden 1. Sept. wird in der 
Landschaftsschule ein öffentliches Examen abgehalten. Durch 
Amtsgeschäfte yerhindert, ihm beizuwohnen^ werden sie ge- 
beten^ bei dem Akte zu erscheinen, und denen, so wohl 

bestehen, die Terehrung zu präsentleren. 

Graz 1582, 14. Aug. 
(St LA. S. Konz. Vgl. o. S. 56.) 

10. Erzherzog Karl IL yerbietet, die Jugend an fremde 
lateinische Schulen oder Universitäten zu schicken. Wer seine 
Kinder daselbst oder in Winkelschulen habe, müsse sie binnen 
14 Tagen und falls sie außer Landes seien, in 3 Monaten ab- 
fordern und dürfe sie an keine andere als an die Grazer 

Universität schicken. 

Graz 1587, 1. Jan. 

(Kop. Statthalterei- Archiv Innsbruck. Gedruckt: Akten Fontes 58, S.590.) 

Der Gemeinde Graz am 6. April durch den Magistrat öffentlich verlesen 
S.Gegenreformation N. 145. 



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198 ^10 protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

11. Hofdekret an den Grazer Stadtrat: Da die Bürger dem 
Befehl yom 1. Januar 1587 znm Trotz ihre Kinder in die 
Stiftssehnle schicken, sind die Übertreter namhaft za machen. 

Terbot Ton Priyat- nnd Winkelschnlen, deren Leiter 
nicht katholisch sind. 

(Graz) 1587, 25. April. 
(Kop. St. LA. Gedr. Gegenreformation N. 144.) 

12. Stadtdekret an jeden Tiertelmaister: Ton Hans zu Hans 
Nachfrage zn halten ^ wer noch sein Kind in fremde Schulen 

und in welche er sie schicke. 

Graz 1587, 9. Mai. 
(Kop. Gedr. Gegenreformation N. 145.) 

Von N. burgermaister, richter und rath der stott Gratz N. viertel- 
maister des vierti Schmidgassen zuezustellen und anzuzaigen: Er habe 
aus inligender glaubwierdigen copey mit A, was auf den hievor vom 
ersten tag Januarii negsthin der F. Dt. erzherzog Carls zu Osterreich 
unsers gn. herm und landtfürsten ausgangnen und den 6 Aprillis 
negBthernach durch ainen ersamen magistrat der ganzen versamb- 
leten gemain auf gemainer statt rathaus öffentlich fürgehalten, gne- 
digisten ernstlichen bedroetten schrifftlichen bevelch wegen der jugent 
und kinder bey dieser statt Gratz, wo und forthin [sie] nemblich 
dieselben zur lemung der freyen khünsten geschickt, auch wann und 
in was termin die anderwerts zu den schnellen bishero gehaltne und 
verschickte jugent zurugg genomen und abgefordert werden solten, 
ferer darauf für ein ernstlich doch genedigist verwarnt decret vom 
25. Aprill jetzhin an dieselben mit erweiterter anhangender Ver- 
ordnung mit zuegesetzter ernstlicher bedroung seiner F. D. schwärer 
ungnadt und straff ergangen, hiemit aigentlich imd ausfüerlich mit 
mererm gnuegsamb underth. zuvememen. 

und damit nun angeregten höchstgedachter I. F. Dt. gn. ernst- 
lichen doch woUmainenden vätterlichen Verordnungen in ainem so- 
woU als dem andern der billich- und schuldige gehorsamb als auch 
schieinig- und diemüettigste volziehung gelaistet werde, so ist ime 
viertlmaister hiemit alles sonderbaren emsts auferl^ und bevolchen, 
daS er nach vememung dits alsbaldt in seinem untergebnen und 
anbevolchnen vierti von bürgerlichen haus zu haus gehe, alle und 
jede behauste und unbehauste burger beschreibe und bey denselben 
sich befrage, wie vil ein jeder (doch mit bemeldung jedes namens) 



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Beilagen: Y. Aus den allgemeinen Dekreten und Korrespondenzen. 199 

aigne kinder und sonsten anbevolchne oder untergebne jugent von 
baiden, knaben und maidien, habe, wohin und wie lang er sy die- 
selben in die schul geschickt, ob er nicht und wann dieselben, ain 
oder mer, auf den erst obvermelten publicierten fürstlichen bevelch 
von der verbottnen stifit und andern auch frembden schnellen ab- 
gefordert, item auch, was ein jeder für ainen preceptom, magistrum, 
paedagogum oder schulmaister anhaimbs halte, wie deren ein jeder 
genent werde und nicht mit ainer kundtschafft von dem alhiegen 
herm pfarrer versehen sey. 

Dann und für das letzte auch, was und wie vil er viertlmaister 
in seinem viertl teutsche schuellmaister oder schuellmaisterin hab 
und wer diselben seyen, und in summa alles obbegriffen ganz vleißig 
und treulich bey seiner bürgerlichen pflicht in specie und undter- 
schidlich verzaichnen, ordenUch beschreiben und also beschribner 
innerhalb drei tagen nach dato ainem ersamen rath gehorsamblich 
übergeben thue. Actum Gratz den 9. tag May anno 87. 

13. Landesrerweser^ Terwalter der Landeshaaptmannschaft, 
Terordnete und hier im Landrecht Tersammelte Herrn und 
Landleute an D. Pappins: entheben Ihn unter strengem Tadel 
seines hitzigen Yerhaltens und im Begriff, das Schulwesen zu 
bessern, seines Dienstes und sagen ihm das versprochene 
Geleite heimwärts zu. 

Graz 1593, 20. Febr. 
(St. LA. S. Eonz. von Ammans Hand.) 

Von der B. E. M* rat, landsverwesem wye auch Verwaltern der 
landshaubtmanschaft in Steir und N. E. £. L. daselbst verordenten 
sambt den versamleten herm und landleuten doctori loanni Pappio 
anzuzaigen: sy haben sein antwortschreiben an die herm verordente 
intitulirt auf wolermelter herrn jüngstes ime uberschicktes schrift- 
lichs bedenken mit grosser Verwunderung vernommen, und wie sy 
sich vieler in solchem seinem schreiben angezogenen groben püncten 
als deren er durch sy beschuldigt sein solle, nit haben zu erinnern, 
also gebürt ime nit, ire als seiner furgesetzten obrickait ratschlag 
schimpflich zu glossiren, auszulegen und mit andern Worten, die 
inen nie in sinn kommen sein, zu spicken, dan sy diese wort nit 
gebraucht, das er wieder sein gewissen, wieder alle erbarkait ge- 
handlet, sein ehr benommen, das er ein verdampter mamaluck und 
gottloser uncrist sei. Und wollen daneben anderer mit grosser un- 
beschaidenhait durch ine ausgossenen beschuldigung geschweigen, als 



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200 ^^ protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

das 8y viel zu mildt bericht und sich wieder ine aufbiingen lassoi; 
dan einmal die Sachen im grundt also geschaffen, die tagliche er- 
famheit und augenschein gibt es, das nur gar zu viel und zu 
lang dem ganzen schuelwesen zu schaden über viel- 
feltige vermanung mit ime gedult getragen worden, 
das letzlich E. £. L. aus der verordenten miü ein obristen inspec- 
tom fürnemen müessen, diese und andere ja frembde, denen das 
schuelwesen etlichermassen bekannt worden, über gehapte grosse 
gedult der obrikait sich hoch verwundert; daher Pappius auch ganz 
unbedachtig schreibt, das über so öftere und vielfaltige nun ein 
gute zeit her beschehene wamung und vermanung bey der schneien 
viel Unordnung, abfaal und die zerspaltene disciplin und viel andere 
inconvenientia mehr gespürt und wahrgenuemen worden, daher 
E. E. L. gedrungenlich auf andere mitl bedacht sein müssen, das 
ime dardurch sein ehr imd wolfart genuemen worden. Und was 
künte doch E. E. L. und allen denen, so zur aufisicht deputirt sein, 
liebeis und annehmlichers wiederfaren, als das man dieses statten 
gezanks und vermanung nit bedürft und ein jeder an seinen ort 
sein ambt vieissig zu spürlichen aufnemen der schneien verriebt und 
der inspection gar nit von nöten gewest wäre. Da nun aber anitzo 
die herr[n] in alweg bedacht sein, das schuelwesen zu besserung 
und aufnemen der lieben jugent zu richten, das soll alles seiner be- 
schuldigung nach aus hass und neidt wieder ine fürgenuemen haißen, 
und das man aus diesen und jenen ein abgott zu machen willens; 
dieser groben unbeschaidenhait mehr obwolgedachte herm sich zu 
ime kaineswegs versehen hetten. Indem er aber viel neue verhör, 
visitationes und dergleichen anzustellen begert, ist es nit an dem, 
das die herm mit ime ditz orts in clans und manifestis viel dis- 
putiren simdem ine mit großem ernst vermant haben wollen, das 
er solcher hitzigen unbeschaidenen Schriften sich enthalte, dan do 
es an dem stunde, soll er wissen, das die herrn kain scheuch letz- 
lich trügen, .1. F. Gn. dem herzogen von Württemberg unsem gne- 
digen herm sowol seiner F. Gn. universiteten, daher er herab com- 
mendirt worden, dermassen zu berichten, das sie seinen unfueg 
mehr als zu viel wahrnehmen sollen. Und weil oftementer doctor 
Pappius in dieser seiner schrift begert, ine der beschechenen voca- 
tion nach wieder gen Tübingen füeren zu lassen, soll solchs seinem 
begem und beschehner Vertröstung nach beschehen, wie die herrn 
dan alberait voriger andeutung nach E. E. L. schuel- 
wesen anzuordnen gantzlich im werk. Also wirdet Pappius 
sich nunmehr zur ruhe begeben und ditz orts den herm in namen 



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Beilagen: Y. Aus den allgemeinen Dekreten und Korrespondenzen. 201 

E. E. L. kain mass nnd Ordnung füischreiben, inmassen auch solchs 
ime zu kainer verschimpfung sunder aus E. E. L. unvermeidenlichen 
grossen notturfft also bedacht und beschlossen worden, und das ist 
auch E. E. L. entlicher willen und mainung. Gratz den 20 Feb. 93. 



VI. Zn den Stiftungen, Rechnungen 
und Korrespondenzen. 

1. Die Verordneten an Bemhardin Bindseheids Erben 
Oerhaben: mögen die 1000 11. erlegen, die er zu E. E. L. Selinle 

Termaeht liat. 

Graz 1577, 14. Mai. 
(Eonz. St. LA. 8. Vgl. o. S. 55.) 

2. Die LandesTerordneten tou Steiermark stellen einen BoTers 
über die Ton Gabriel Ton Teaffenbacli, erzh. Bath nnd Keller- 
meister in Steiermark, gemachte testamentarische Yerfilgang 
ans, nach welcher TenlTenbach 300 11. Bh. dergestalt an die 
Landschaftsschnle yermachte, daß namens der Landschaft all- 
jährlich einem Stipendiaten, der die ^hl.Theologie^^ studiert^ 
21 fl. gereicht werden, nnd daß, so oft das Haus TenlTenbach 
einen Stipendiaten beim Elrchenmangel „in der Stift ^^ oder 
zur Predigt benötigt, ein solcher Torgestellt wird. Die Ter- 

ordneten yerpllichten sich, diese Bestimmungen aufk*echt- 

zahalten. 

Graz 1578> 17. März. 

(St LA. B. Vermächtnisse. Eons.) 

3. Die LandesTerordneten an die Snbinspektoren : beauftragen 
sie, einen spezifizierten Auszug einzusenden, „was etwo liin und 
wider für nambhafte legata zn E. E. L. kirchen und schneien^ 

[ihrem Wissen nach gemacht worden sind. 

Graz 1578, 2. März. 

(St. LA. S. Yermächtnisse. Eonz.) 

Die n&chste Aufforderung geschieht am 14. Dez. 1581 (St LA. S. Vermächt- 
nisse. Eonz.). 



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202 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

4. Die Yerordneten an Herrn Polykarp Stürebh^ Herrn Leon- 
hard Bindscheid nnd die Peyrlschen Erben: Ersnehen^ die 
Legate zu erlegen, die Ton ihren Voreltern zur evangelischen 

Kirche nnd Schule gestiftet wurden. 

Graz 1586, 8. Okt. 

(St. LA. S. Konz.) 

Bernhard Rindscheid hat 1000 fl., ehensoviel die Peyrlschen Erben testiert 
Desgleichen an Herrn Stadler an demselben Tage*. 50 fl. zu erlegen, die sein 
Bruder Wolf testiert. Desgleichen an Herrn von Lengheim um 50 fl. Leonore 
von Stürckh hatte schon am 7. Okt. 1577 gemeldet, daß ihr von einem Legat 
ihres Schwagers nichts bekannt sei. 

5. An die Herren Ton Lengheim: werden abermals um Richtig- 
machung der Ton ihrem Bruder gemachten rfickständigen 

Stiftlegate ersucht. 

Graz 1588, 4. Juni. 

(St. LA. Stiftungen. Konz.) 

In simili an die Frau Rindsmaulin wegen ihres Herrn (Michael) sei. Legate. 
Das Lengheimische Legat war fQr die Schule bestimmt und belief sich auf 50 fl. 

6. Abrechnung und Ordnung der seit dem Jahre 1563 letzt- 

willig für Kirchen- und vornemlich für Schulzwecke 
erhaltenen Yermächtnisse und Stiftungen. 

Graz im Landtag 1588, 16. Febr. 
(St. LA. S. Eonz. von der Hand Erasmus Fischers.) 

Verzaichnuß und abraitung deren schuldtsummen, so zu E. E. L. 
des herzogthums Steier A. C. verwant Stiftkirchen und schuelen zu 
Grätz von den herm und landleuten treuherziger christlicher mai- 
nung zu erhaltung der Stipendiaten und dergleichen angehörigen 
schuelsachen gestift und gewidmet worden, wie derohalb an heut 
dato in gehaltenen landtag durch E. £. L. verordente auch kirchen- 
und schueUnspectores in gegenwart der herm und landleuth orden- 
liche abraitung ist getroöen worden. 

ErstUch anno [15]63*''' hat Christoff Adler all sein haab 
und guet in ligunden und varunden sambt der Oberdorf f er stift, 
welche sein imd seiner voreltem aigenthumbiichs guet, lehenschaft 
und vogtey gewesen, E. E. L. zu dero schuelen vermacht und verschafft. 

Aus demselben Adlerischen guet in ligunden und varunden ist 
E. E. L. eingeantwort worden, über das, so man zu bezalung seiner 
schulden ausgeben, nämlich 5000 gülden. 



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Beilagen : VI. Zu den Stiftangen, Rechnungen und Korrespondenzen. 203 

Die Oberdorfische gült ist verkauft worden umb 3000 fl. 

Dann ist aus Kärnten von Gumitz dem Adlerischen guet paar- 
gelt zu E. E. L. übergeben 1000 fl. 

Mehr von herm Bemhardin Rindtscheidt wegen des Adlers be- 
hausung neben dem landthaus £. E. L. zugestellt 1000 fl. 

Gleichesfalls hat herr Erassm Stadler und herr Georg Seyfridt 
von Trüebnekh von den Adlerischen güettem paargeldt E. E. L. er- 
legt 1000 fl. 

Dise jetzt bemelte unterschidliche summen geits sein bei E. E. L. 
als ain gestift guet deponirt; davon sollen E. E. L. herm verordente 
das interesse järlich zu ordenlicher und gewisser nutzung und vol- 
ziehung solcher stift E. E. L. kirchen- imd schuelinspectoribus auf er- 
bare raitung erlegen. Thuet järlich 660 fl. Bringt das interesse von 
den 11000 fl. 6 per cento bis auf dato an der zeit 22 jar und in gelt 
14520. Daran haben die herm verordenten zu unterschiedlichen 
Zeiten auf guete raitung gedachts interesse bezalt 6520, bleibt E. E. L. 
an solchen interesse noch zu entrichten schuldig 8000 fl. 

Solche summa des ausständigen interesse ist zu obbenanter haubt- 
sunmia der 11000 fl. geschlagen, daß also die haubtsumma nunmehr 
ist worden 19000 fl. 

Darzue wird gerechnet erstUch 300 fl., so herr Gabriel von 
Teuffenbach freiherr zu erhaltung eines Stipendiaten E. E. L. donirt. 

Mehr ist sider des [15]72 jars durch die kirchen- und schuel- 
inspectores von etlichen Privatpersonen, so zu obangezognen christ- 
lichen Werks erhaltung der schneien imd Stipendiaten gestift, hinc inde 
eingebracht worden 1600 fl. Welche 1600 fl. sy inspectores an heut 
dato ebnermassen zu E. E. L. banden ins einnemer ambt erlegt haben. 
Thuet dem allen nach die völlige smnma des Stiftsgeldes, so bey 
E. E. L. zu erhaltung der schneien und Stipendiaten ist depositirt 
worden, benanntlich 20900 fl., davon aus E. E. L. einnemerambt das 
interesse 6 per cento (thuet järlich 1254 fl.) zu treuer erbarer raitung 
und auf der herrn verordenten ratschlag den kirchen- und schuel- 
inspectoribus gegen quittung jedes jars erlegt solle werden. Was 
aber nit völlig herausgenumen oder was auch sonst von denen, die 
zu solchem christlichen werk etwas verordnet und gestift, mitler- 
weil eingebracht wird, soll allezeit nach verscheinung fünf jaren zu- 
samengerait und der überbleibende rest zu der haubtsumma ge- 
schlagen werden. 

Diser getroffnen abraitung sind zwo in gleichen laut aufgericht 
und durch E. E. L. verordente mit handschrift und pedtschadt ge- 
fertigt, eine dem herm einnember sich habe darnach zu richten. 



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204 I^id protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 

die andere E. E. L. kiichen- und schuelinspectoribns , darauf sy 
guete und vleissige achtung geben sollen, zuegestelt. Beschehen zu 
Graz im landtag den 16 Februar 1588 *~ jähr. 

7. Abreehnnng fiber die zur protestanttsehen Kirche und 
Schule gemachten Stiftungen ron 1588—1596. 

Graz 1596, 17. Febr. 
(St. LA. Orig. In den Formalien gekürzt.) 

Zu wissen sey meniglich. . . . das an heut dato abermal ein 
ordenliche abraitung deren schuldsumma und posten, so zu E. E. L. 
des herzogthums Steir A. C. verwont stiftkirchen und schneien zu 
Grätz von den herm imd landleuten ... zu erhaltung der Stipen- 
diaten und dergleichen angehörigen stiftsachen verschiner jaren und 
bishero gestift und gewidmet, fürgenonmien worden; welches alles 
hievor und ersten mals in gehaltenen landtag des 16. Februarij im 
88 jar durch E. E. L. herm verordente, auch kirchen- und schneien- 
inspectores, in gegenwart der herm und landleut ordenlich zusamen 
geraitt und hernach zum andemmal widerum alles gerechnet wor- 
den bis auf den 16 Febmaiij des 92 jars, so in summa benendt- 
liehen 23000 Gulden reinisch bracht hat, davon auch aus E. E. L. 
einnemerambt das interesse sechs per cento järlichen zu bezalen 
verordnet worden. 

So nun aber bestimbte haubtsunmia sambt dem bis auf 
16 Februarij dis 96 jars heut dato abermals zwischen den herm 
verordenten auch kirchen- und schuelinspectoren im beisein etlicher 
herm und landleut zusamen gerait und in ^er sunmia dise vier 
jar beer 29420 gülden bracht haben, darein die 400 gülden , so 
herr Wolf von Stubenberg der elter dise vier jar heer wie auch die 
500 gülden rdnisch, so sein frau gemahel frau Anna frau von 
Stubmberg baid christlicher mainung ins einnemerambt erlegt, auch 
gerechnet sein worden, davon aber die 2205 gülden, so bisher au» 
berüerten legat gefein auf raitung erlegt, abgezogen worden, sich 
alsb der ganze rest noch 27215 gülden befunden haben, thuet dem 
allen nach die völlig noch restierende summa des legierten stifts* 
gelts, so bei £. E. L. zu erhaltung der schnei und Stipendiaten ist 
depositirt worden, benändtlichen 26500 gülden reinisch, jeden gülden 
zu 15 patzen oder 60 kreuzem gerechnet landtswehrung in Steir, 
davon nochmals aus E. E. L. einnemerambt das interesse 6 gülden 
von jedem hundert vom 16 Februarij dis 96 jars an zu raiten^ 
thuet järlich 1590 gülden reinisch, zu treuer erbarer verraitung imd 



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Beilagen: VI. Za den Stiftungen, Rechnungen und Korrespondenzen. 205 

auf der henn verordenten ratschlag den kirchen- und schuelinspeo- 
toribus gegen quitung jedes jars erlegt solle werden, was aber nit 
völlig herausgenomen oder was auch sonst noch weiters zu solchem 
christlichen werk ad pios usus verordnet und gstift, mitlerweil ein- 
gebracht wirdet, soll allezeit nach verscheinung vier jar zusamen- 
gerait und der bleibend rest zu der haubtsumma geschlagen wer- 
den. Diser dritten getroffnen abraitung, mit welcher die nechst 
haubtraittung und verschreibung angehebt und cassirt wirt, sein 
zwo in gleichem laut aufgericht und durch mer wolgedachte E. E. L. 
herm verordente mit handschrift imd pedtschaft gefertigt, aines dem 
faerm einnemer sich habe darnach zu richten, die [andere] E. E. L. 
•kierchen- und schneien inspectoribus, darauf sy guete und fleissige 
achtung geben sollen, zuegestellt worden. Beschehen zu Grätz im 
landrechten den 17 tag Februarij im 1596 jare. 
[5 Siegel angedrückt.] 

Hanns Stadler auf Riegkherspurg 
F. freiherr zu Ragknitz 
Fra. Schrattenpach. 

8. Anna von Stnbenberg geb. Trantmannsdorf yermacht zur 
Erhaltung des landsehaftliehen . Kirchen- und Schulwesens 
500 Gulden, aus deren Zinsenertrag von 80 Gulden eine taug- 
liehe gottesfftrehtige Person, so die hl. Schrift studiert, 

erhalten werden soll. 

Graz 1595, 1. Juni. 

(St. LA. Orig.) 

An demselben Tage erhält der Landeseinnehmer den Aofbrag, das Geld 
einzubringen. 

9. Aus dem Stiftsbrief der Frau Anna Herrin ron Stubenberg, 

geb. Ton Trautmannsdorf: 

Nachdem ich sonsten als ein erkentes altes getreues mitglied 
nach meinem besten vermügen zu erhaltung dises £. E. L. evan- 
gelischen, rainen kirchen- und schuelwesens das meinige järlich con- 
tribuir und willigist raiche, hab' ich anheut widerum 500 fl. Rh. 
... im einnemberamt ibergeben und geschenkt, dergestalt . . . das 
das davon laufend und gebürlich Interesse, welches järlich 30 fl. 
bringt, einem tauglichen gotsfürchtigen wolberüerter A. C. zuege- 
thanen schueler, den ich alweg, als lang es dem allmechtigen gfellig, 
will namhaft machen . . . oder aber da ainen meines des Traut- 



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206 I^ie protestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 

manfitorferischen namens die lieb armuet so hart iberfiel und 
drucket, das er sonst in seiner lemung nicht mecht voitkommeni 
solch Interesse . . . soll zugeraicht werden. . . . Grätz den 14 tag 
Febmarij . . . 1597. 

(Orig. and Kop. im St. LA.) 
Da die Stifterin so schwach war, daß sie die ürkunee nicht mehr fertigen 
konnte, so übernahm ihr Erbe Hans Friedrich von Trautmannsdorf, I. F. D* Rat 
und Hofkriegspräsident, die Fertigung und Bestätigung mit Siegel unp Unter- 
schrift. 

10. Matthes Amman and Adam Yenediger als Kirchen- und 
Sehnlinspektoren quittieren den Empfang Ton 200 11. rh. aua 
den SchuUegatgefällen und wollen sie dem Schulwesen zum . 
besten anwenden. 

Graz 1598, 25. April. 
(St. LA. S. Orig. Vgl. o. S. 55.) 

lt. Die Kirchen- und Sehulinspektoren an Wolf tou Lengheim: 
Gutliches Ansuchen, die tou dessen Brüdern Adam^ David und 
Georg letztwillig zum Schulalmosen yermachten Legate^ sowie 
das seiner jüngstens rerstorbenen Gemahlin, einer geb. Zollner, 
per 50 fl. richtig zu machen. 

Graz 1598, 3. März. 

(St. LA. S. Konz.) 

Da Herr Wolf die Legate nicht einzahlte, wurde beim Landrecht der 
Rechtsweg betreten (Gerichtszeugbrief des ersten Tags. Orig. vom 30. März 
1598. Ebenda.) Am 17. Juni entschuldigt sich Wolf, daß er seine Antwort so 
lange habe anstehen lassen. Es gibt zu, daß sein Bruder Adam 50 fl. f&r die 
Stipendiaten gestiftet, habe aber gemeint, ihr Verwalter Adam Kern habe die 
Schuld schon entrichtet. Was die Sache selbst betrifft, müssen auch die Erben 
seines Bruders den dritten Teil bezahlen, und entfallen auf ihn nur 33 fl. 20 kr.^ 
die zu geben er bereit sei. Was das Legat Davids betreffe, gehe es ihn nichts 
an; David habe Kinder hinterlassen, die fQr die Zahlung aufkommen müssen,, 
und die 3 Startin Wein, die Georg vermacht, hätte er längst gegeben, wenn 
sich nur jemand gemeldet hätte. Was endlich die von seiner Frau Margareth» 
geb. Zollner vermachten 50 fl. betrifft, so ist das Testament von ihren Verwandten 
angefochten worden. Übrigens sei er bereit, die Zahlung zu leisten, nur sei er 
mit Bargeld nicht gefaßt und bäte, ihm zu gestatten, die Schuld in einer Hafer- 
lieferung oder, wofern dies nicht anginge, die Schuld in zwei Raten zu zahlen« 
Das letztere bewilligen die Verordneten. 



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Beilagen: YII. Statistisches. 207 



VIL Statistisches. 

1. Der Stand der Lehrer und Stipendisten ist im J. 1590 

folgender: 

Rektor D. Johann Pappius: dient vom 1. Dez. 1585, hat 

jährlich , 300 fl. 

Zubuß 100 

Holzgeld 32 

Magister Georg Stadius publicus professor hat jährlich . 200 fl. 

pro dedicatione calendariorum 32 

Holzgeld 18 

M. Georg Lang conrector und praeceptor supremae claasis 

hat jährlich 200 fl. 

M. Nicolaus Lang praeceptor quartae classis hat jährUch . 130 fl. 
Gasparus Gastelius terciae classis praeceptor und cantor hat 

jährlich 132 fl. 

Wegen der Musik 30 fl. 

Und für Holz 15 fl. 

M. XJrbanus Schey praeceptor secundae classis hat jährlich 120 fl. 

lohannes Reittenspiess primae classis praeceptor hat jährlich 100 fl. 

Zimmergeld 20 

und dass er den Knaben in schreiben weist 25 

lacobus Comerus puerilis scholae praeceptor hat jährlich . 100 

Zimmergeld 20 

Schreibgeld 25 

lohannes Fistor puerilis scholae praeceptor hat jährlich . 70 

Antoni Schwanengl, schueldiener zu Judenburg hat jährlich 60 

Hanibal Perin ist an Rueprechten Steubers stat zu E. E. L. 

Organisten aufgenonmien worden und hat järlich zu 

besoldung [fehlt] 

Leopold Fischer, speissmaister hat järlich 60 fl. 

Der herm und landleut kinder, so von E. E. L. bey deroselben 
stiftschuel im studio underhalten werden: 
Greorg Sigmund von Lindegg 
Hans Ludwig von Lindegg 

Georg Andre von Gloyach Der unkost auf dise knaben wierdt 

lohannes Ruepp I aus dem einnemberambt bezalt. 

Maximilian Ruepp 
— Gabelhofer 



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208 



Die protestantischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 



E. E. L. Stipendiaten so jetziger zeit bey dero stiftschuel ans 
dem almusen nndeihalten werden: 

Aus dem almuesen an dem obem tisch, 

den andern, so zaien, gleichgehalten. 

Für deren jeden wirdet für die speiss 

wöchentlich 35 k. bezalt. 

Der wein wirdet gleichfals aus dem almusen 

geraicht. 

Stipendiaten am geringem tisch, wirdet für jeden wöchentlich 
18 k. bezalt: 



Michael Heppelius 
lacobus Molitor 
lohannes lacobus 
Hieronymus Hausner 
Ludowicus Hausner 



Laurentius Bassins 
Nicolaus Eerschpaumer 
Nicolaus Propich 
Nicolaus Schueman 
lohannes Edenhueber 
Oeorgius Krämer 
David Hilger 
Daniel Burckhart 
Michael Nieber 
loachim Ribbe 
losephus StoU 
Laurentius Vetter 



Christophorus Greimel 
Martinus Schäffer 
Mathias Rainer 
Andreas Khraus 
lacobus Fuxjäger 
lohannes Baptista 
Andreas Hagen 
Joel Fidler 
Einhardus Tindeman 
G^orgius Schwäger 
lacobus Wessius 
lohannes Rueprecht. 



2. Der Haushalt für das landschaftliche protestantische 
Schul- und Eirchenwesen in Steiermark im J. 1590. 

Graz 1590. 
(8t. LA. Kirchen- und Schalsachen. Gedruckt Loserth, Reformation S.590 — 2.) 



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Orts-, Personen- und Saehregfister. 



k. 

Abraham» Bürger von Aussee in Steier- 
mark 89. 

Adler, Christoph, Adeliger aus Steier- 
mark 56, 202/3. 

Admont, Benediktinerabtei in Steier- 
mark 1. 

Admonter Hof s. Graz. 

Aesope Fabehi im Unterricht 165. 

Aflenz, Joh. v., Mönch 3. 

Asricola, Georg, s. Seokau. 

Almosen 54/5, 65. 

Amman (von Ammansegg), Matthes, 
Landschaftssekretär, dann Landmann 
und Verordneter in Steiermark 39, 65, 
67/8, 70, 72, 77/9, 97, 103/6, 145/6, 
148/9, 155, 157, 182/3, 195/6, 206. 

Amman, Gregor (Bruder des Vorigen) 
106, 158. 

Amon, Andre , Magister zu Graz XVIII. 

Andrea, Jak., Propst in Tübingen 67, 73. 

Angern, Ortschaft in Oststeiermark 122. 

Aristoteles (Organon) 34, 166. 

Armengelder s. Almosen. 

Amfels in Steiermark 122. 

Artopaeus, Thomas, Prediger zu Am- 
fels 116. 

Aschinger, Hans, Grazer Bürger 54. 

Astronomiische Instrumente 61. 

Augsburg 48, 69, 108, 139. 

Augsburgische Konfession 9, 16, 139, 
143, 147. 

Augsbuigischer Religionsfriede 12. 

Aumeier, Lorenz, Schulmeister in Ju- 
denburg 84, 87. 

Ausgaben für den Schul- und Kirchen- 
dienst 65/6. 

Aussee in Steiermark 89—90, 102. 

B. 

Bamberg, Wulfing v. Stubenberg, 
Bischof ▼., 2. 

Bartsch, 2iach., Buchdrucker und For- 
menschneider in Graz 28, 36, 69, 181. 

Basel 178. 

Bayern 116. 

Becker, Job., Lehrer in Graz 75. 

Beckmann, Joh., Lehrerin Graz 66, 152. 
Konunent» Oemaniao Paedagogioa LY 



Berg, Wolfgang v., Schüler in Graz 116. 
Bemer, Wolf, Schüler in Graz 116. 
Bernhard, Lor., Schüler in Graz 116. 

— Mich., Lehrer in Graz 75. 
Bestallung des Rektors (s. auch Graz, 

Stiftsschule) 161/2. 

— der Professoren 162. 
Bestallungsdekrete 137—63. 
Bibliothek s. Graz, Stiftsschule. 
Birkfeld in Oststeiermark 122. 
Bithner, Jak., Schulmeister in Schlad- 

ming 91/2. 
Böhmen 4, 48. 
Bologna 2. 
Bremen 48. 

Brentel, Jak., Präzeptor 67. 
Brenz, Job., Reformator 69. 
Bretzler, Huldrich, Prediger zu Badkers- 

burg 114. 
Brück a. d. Mur in Steiermark 71, 88/9, 

91/8, 100, 103, 122, 156, 193. 

— Religionspazifikation von 30/1, 83, 
86, 91, 96, 194. 

— Landtag zu 96, 156, 158. 
Brunner, Thom., Schulmeister zu Steyr 

in Ober-Österreich 38. 
Buchanan, G., Dichter 33, 36, 166. 
Bücherankäufe 68—63. 
Bücherentlehnungen 61. 
BüQherregistrierung 61. 
Bücherschenkungen 58—63. 
Burckhart, Dan., Stipendiat 208. 
Buigau in Steiermark 97. 
Butzer, Mart., Reformator 69. 

c. 

Caelestinus, Hofprediger in Berlin 24/7. 

Calepinus, Ambr. 179. 

Camerarius, Theologe 71. 

Camillus, Julius, Das Theatrum des 23. 

Canon (Conon), Job., Magister in Graz 

42/3, 65/6, 143/4, 146. 
Cargius (Karg), Valentin, Magister in 

Graz 46, 47, 103, 116. 
Castellio, Seb., Dialoge des 126, 174. 
Gate, Sentenzen des 33» 164, 169-70, 

176/6. 
Ceoalka, Wenzel, Stiftsschüler 116. 
14 



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210 



Die protestantischen Schulen der Steiermark im l^. Jh. 



Ghytraeus, Dav., Professor in Rostock 
17, 20-32, 34/5, 38, 41, 63, 66, 68, 
104/5, 154/7, 161/2, 166, 169, 186/7, 
192/5 ; Christliche Eirchenagende 20/1, 
23; Chronologia historiae Herodoti et 
Thncydidis &; De lectione historia- 
rum recte instituenda 23; De ratione 
discendi 21/2; Historia der Aucs- 
burgischen Konfession 66; Oratio &; 
Regulae vitae 34; Schulordnung und 
ihre Weiterbildung 30—63; und die 
Errichtung der Stiftsschule in Graz 
17-29. 

Cicero (in den Lehrtezten) 32/4, 164/6, 
168, 170/1. 

Cilli, Stadt in Untersteiermark 99, 122. 

daviuB, Schulgehilfe in Marburg 101. 

aemens VIII., Papst 111. 

Coellinus s. Koellinus. 

Collinus, Lorenz, Schullehrer in Graz 69, 
72, 7«. 

Conon s. Canon. 

Conradi, Georg, Maffister in Graz XVIII. 

Comaeus, Elias, Schulmeister in Voits- 
berg 95. 

Comerus s. Kömer. 

Costede, Angelus de, Regimentsrat in 
Graz 120/1. 

Creätach, Geore, Pfarrer in Marburg 100. 

Croper, Mart., StiftaschtÜer aus Laibach 
115. 

CrusiuB, Mart., Theologe 71. 

D. 

Dekrete und Korrespondenzen 185—203. 

Deatsdiland 10. 

Dietrich, Veit, Sommaria christl. Lehre 

91/2. 
Disputationen in der Stiftsschule 42, 197. 
Donat, Schulbuch 4. 
Draufeld, Das 100. 

K 

Eberling (Eberle), Wilh., Magister 42, 

143/5. 
Edenhueber, Job., Stipendiat 208. 
Eder, Sigmund, Schreiber in Aussee 89. 
Eggenbti^, Die v., steir. Adelsfamilie 17. 

- Seyfried v. 17, 131/2. 
Effinger, Salomon, Stiftsprediger 114. 
Enrenhausen in Mittelsteiermark 122. 
Ehren- u. Schulpfennige (als Prämien) 56. 
Ehrungen der Lehrer 45/6. 
Eibiswald in Steiermark 122. 

- Die V., steir. Adelsfamilie 55. 

- Schüler 102. 

Eidesformel der Pädagogen 146/7. 
Einpaoher, Meloh., Präzeptor in Graz 13. 
Eisenerz in Obersteiermark 122. 
Eisleben 178/9. 



Emigration des protestantischen Adels 

114. 
Enea Silvio, Humanist (Papet Pius II . ) 3 . 
Erasmus, Desiderius 126. 
Erfurt 178. 
Ernst, Erzherzog v. Österreich 37, 89, 

HO. 
Euripides („Oedipus'* von) 37. 
Eyner, Mich., Stiftszägllng aus Villaeh 

115. 

F. 

Falais, Georg, Stiftsökonom in Graz 

xvin. 

Falkenstein, Heinr., Gastwirt in Tübin- 
gen 109. 

Faustung, Wolfgang, Stiftsschüler aus 
St. Veit in Kärnten 115. 

Federer, Matth., Buchführer 59. 

Feierabend» Hier., Budidrucker 178. 

Feldbaoh in Steiermark 96, 122. 

Felsinius, Magister in Graz 46. 

- Joh. Wilh., Stiftsschüler 116. * 
Ferdinand L, Kaiser 6, 11/2, 16, 18, 94. 

- n., Kaiser 89-90, 94/5, 109-14, 
116/8, 120/1, 123/4. 

Ferrara 69-70, 72/3, 78. 
Fidler, Joel, Stipendiat 208. 
Finkeltauß, Wo%, Lehrer in Graz 69 

bis 70, 72, 77/8, 193. 
Fischer, Balth., Studiosus, dann Magi« 

ster 106, 109, 155. 

— Christoph, Auslegung der Evange- 
lien 167. 

— Leopold, Speisemeister 207. 
Flazianer 70, 91. 

Fochtmann, Dan., Stiftspredi^er 116. 
Fradel, Peter, Stiftsschüler aus Sohom- 

nitz 115. 

Frank, Andr., Buchdrucker in Graz 30. 
Frankfurt a. M. 178/9, 182. 
Frankreich 4. 
Freiburs i. Br. 2, 10. 
Freimüller, EJlian, Stipendiat in Graz 

xvm. 

Frey, Christoph, Rektor 66, 86/7, 162, 
155, 193. 

Fries, Job., Organist aus Stuttgart 48. 

Friesenegger, Seb., Schulmeister in Ju- 
denburg 86, 114. 

Frischlin, Nikod., Professor, Rektor und 
Dichter 67, 78, 126, 173/5. 

Frisius, Gemma des 46. 

Fritz (Fritzhis), Joach. Friedr., Sohnl- 
meister in Kapfenberg 95/6, 114. 

Froberger, Melchior, Lehrer in Graz 6S, 
152. 

Fronleiten in Steiermark 98, 122. 

Fürstenfeld in Steiermark 95, 122. 

Funkh, Andr., Sekretär 39, 77, 148/9. 

Fttxjäger, Stipendiat 208. 



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Oris-, Personen- nnd Sachregister. 



an 



Gabelkover, Christoph, Dr. der Medizin 
28, 39, 77, 146, 148/9, 195. 

— Maximilian 24, 106, 168. 

— Stiftszöglinfi 208. 

Gabelmann, Mkol., Sohulpräzeptor in 
Graz 37, 46, 103, 106, 166, 186. 

Call, Joh., Magister in Graz 42/3, 143/4, 
146, 152. 

Galler, Geoig v.. Adeliger in Steiermark 
125/7. 

— Sigmund v. 14. 

— Wilh., zu Sohwanber)^ 106, 168. 
Gailus, NikoL, Pfarrer m Regensburg 

59, 177/8. 

Gftmart, Steph., Speisemeister 58. 

Gans, Jonas, Stiftszögling aus Fürsten- 
wald 115. 

Gastel, Kasp., Kantor 36, 44/6, 64, 69, 
116, 162, 207. 

Gebel, Dav., Stiftszögling aus Eperies 
in Ungarn 116. 

Geistlicher, Wolfgang, Stiftszögling 116. 

Georg, Markgraf v. Brandenburg 27. 

Geßner, Konr. 179—80. 

Gleisdorf in Steiermark 99, 122. 

Gleispach, Wilh. v.. Adeliger aus Steier- 
mark 70/1. 

Globitschan, Mich., Stiftszögling 115. 

Gloggner, Lambert, Ökonom 56. 

Gloyach, Georg Andr. ▼., Stiftszögling 

Gnadengaben 46/6. 
Goß, Klosterschule 6/6. 

— Amalia, Oberin des Stiftes 6. 

— Barbara 6. 

Gonobitz in Steiermark 122. 

GotfriduB Scolaris Admont. 1. 

Grammatik, Griechische, die Straßbur- 
ger 30/1. 

Graumeister, Hans, Buohführer 59, 177 
bis 80, 182. 

Gravenwörtb in Österreich 72. 

Graz 2, 6, 8-9, 12, 17/8, 20, 24, 27/9, 
35, 47/9, 67/8, 70/2, 74/5, 78-83, 
86/6, 91, 98, 108, 110/4, 116/7, 119, 
121/2, 132/9, 141/3, 146/8, 153/5, 157, 
164, 166, 185/7, 191/2, 195-202, 
204/6; Admonter Hof 17; Kirchen- 
ordnung 40; Landschaftsschule 8— 16, 
64/6; Murkloster 16; Rauberhof 12, 
52, 106, 116; Stift, die Ekmnbeiger 
17/8, 131/2, 135. - Stifts^chule (Er- 
richtung 17-29, 40, 133/6, 185/6; bis 
zum Beginn der Gegenreformation 
63-73, 198; Ende 107— 16, 127, 148): 
BibUothek 58, 61, 63, 120/2, 177-86; 
Klassenlehrer 40; Klassenvisitation 
42; Kosten der Zöglinge 61/2; Lehr- 
personen 40/9; Lernstoff 31/8, 154/5, 
164/6; Organisation 30—63; Schüler 



49 — 66; Schulalmosen 40; Schul- 
dramen 33, 36/8; Schulexerzitien, 
öffentliche 42, 197; Schulinspektoren 
38-40, 148-63, 160; Schulkonferen- 
zen 40, 160; Schulordnung 14/5, 19 
bis 20, 23, 29—30, 35,40, 104/6, 196; 
Schulordnung des Chytraeus 30/1, 
139» 164/6; Schulordnung, refor- 
mierte 39-40, 67/8, 102—106, 156 
bis 66; Stipendiaten 52/4, 159, 194; 
Stiftsökonom 39, 56/8, 169; Univer- 
sität, die Errichtung der, und <^o 
StiftBschule 73-83, 197. 

Graz, Christian v. 2. 

Gieilich, Wolf, Tischler 44. 

Greimel, Christoph, Stipendiat 208. 

Griechisch s. GrammatiK. 

Groß- Sonntag in Steiermark 2. 

Grübner, Sebast., Apothekisr 98/9. 

Gruel, Martin, Predi|»r 86, 115. 

Grünbeck, Wolf, Ratobüiger v. Graz 81. 

Guggler, Leonh., Schulmeister in lico- 
ben 88. 

Gumitz in Kärnten 203. 

H« 

Hackstock, Andr., Magister in Graz 14, 

42, 143/5. 
Hagen, Andr., Stipendiat 208. 

- Christoph, Stadtschreiber in Fürsten- 
feld 96. 

Hambeiger s. Homberger. 

Hammer, Sebast., Kosmograph aus Tü- 
bingen 48. 

Hans Albrecht, Herzog v. Mecklenbuig 
26, 29, 187. 

Hartberg in Steiermark 122. 

Haupt, Esaias, Pfarrer in Aussee 89. 

Hauptmann, Georg, Lehrer in Graz 69, 
75. 

Haushalt für Kirche und Schule 1674 
55. 

- für das Schulwesen 1590 207/8. 
Hausner, Hieronymus 208. 

- Ludwig 178, 208. 

Heckel, Mich., Stiftszögling aus der 
Pfalz 115. 

Heidelberg 5. 

Heiden, &bald, Colloquia des 176. 

Heidenreich, Kasp., Lehrer in Graz 69, 
152. 

Heiß, Anton, Bäckermeister in Graz 49. 

Henn, Lucas 18, 133, 136, 186/6. 

HenriouB, Nicol., Buchdrucker 177. 

Henrich, Joh., Stiftszögling aus Her- 
mannstadt in Siebenbürgen 116. 

Heppelius, Mich., Stifiendiat 208. 

Herberstein, Schloß in Oststeiermark 
101. 

Herberstein, Achaz v. 14. 

- Felizian 24, 65/6. 

14* 



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212 



Die protestaniischen Schalen der Steiermark im 16. Jh. 



HerberBtein, Qeoig, Landesverweser 
von Steiermark 137. 

— Sigm. 4. 

— Sigm. Friedr. 197. 

— Wolf Wilh. 40, 127. 
Herberstorff, Otto v. 97. 
Herbrand, Jakob, Magister 52, 109. 
Herian, Andr., Stiftszögling 115. 
HermeÜus, Jakob, aus Poprad in der 

Zips, Stiftszöglins 115. 

Hertel, Paul, aus ^rmannstadt in Sie- 
benbürgen, Stiftszöeling 115. 

Heß, Gregor, Lehrer m Graz 69, 88. 

Heuchelnuuin, Balth., Stiftspräzeptor 
116. 

Hilger, Dav., Stipendiat 208. 

Hirsch, Kasp., Sekretär 192, 196. 

Hof er, Mich., Büiser in Schladmig 91. 

Hofmann v. Grttnbühel, Adelshaos 91. 

Ferd. 24. 

— — — Hans Adam v. 24. 

Friedr. 26, 52, 67, 72. 

Holleneok, Friedr. v. 24. 

Holzleuter, Mich., Prediger zu Neuhaus 

115. 
Hornberger, Jerem., Oberpastorin Graz 

35, 39, 44, 62/5, 68, 70/9, 146, 148/9, 

156, 183/4, 192, 196/6. 
Homelius, Christoph, Magister in Graz 

42/3, 143/4, 146. 
Hom, Peter, aus Weißenfels in Sachsen, 

Magister 125. 

L(J.) 

Jacobus, Joh., Stipendiat 208. 
Jena 67, 103, 108. 

Jesuiten 25, 28, 35/7, 51, 58, 62, 64, 67, 
71/4, 76, 79-80, 82/3, 86, 107, 118, 

121, 123/4, 127. 

Ilz in Steiermark 97. 

Ingolstadt 2, 10, 20, 109, 111. 

InneröBterreioh (= Steiermark, Kärn- 
ten, Krain und Görz) 9, 88. 

Instruktionen 137—53. 

Irdning 122. 

Jöbstl, Sigism., Stiftszögling 116. 

Jöchlinger, Wolfg., Kammerprokurator 

1137121. 
Isocrates, Gedichte des 34, 166. 
ItaHen 2, 4, 70. 
Judenbuig in Obersteier 71, 75, 1 13, 1 16, 

122, 166. 

— Deutsche Schule in 87. 

— Muererhaas in 85. 

— Stiftsschule in 83/7. 

Schulordnung 85/6, 166—72. 

— Stipendiaten in 85. 
Judex, Matthäus 169, 177/8. 
Jütland 48. 

Jun{;bunzlau in Böhmen 4. 
Jumus, Hadrianus medicus 174/5. 



Kärnten (Kärntner) 9, 23, 117, 124,154/6, 

203. 
Kanngießer, Theoph., Präzepior 103. 
Kanon s. Canon. 

Kapfenberg in Steiermark 95/6, 98, 122. 
Karg s. Cargius. 
Karl V., Kaiser 139, 143. 
Karl II., Erzherzog v. Österreich 12, 

16/7, 23/4, 26/7, 58, 63, 71/6, 77, 80, 

84, 88/9, 93, 98/9, 102, 112, 114, 118, 

132, 196/8, 206. 
Katrez, Urban, Stiftsökonom 67. 
Kauff (Kauffius), Tobias, Präzeptor 42/3, 

65, 143/4, 146. 

Kepler, Joh., Stiftsprofessor 47, 108/9, 
111, 114/5, 120/1, 128. 

— Barbara, Gattin Keplers 108/9. 
Kerschbaumer, Nikol. 208. 
Khainach, Chnstoph v., Adeliger 64. 
Khestendorfer, Gregor, Schulgehilfe in 

Graz 14. 
EJiisl zum Kaltenbrunn, Adeliger aus 

Krain 61. 
~ Hans V. 50. 
Kholonitsch, Ferd. v.. Adeliger aus 

Steiermark 16, 24. 
Khraus, Andr., Stipendiat 208. 
Khuen, Jöig, Pastor in Graz 23/6, 28, 

60/1, 66, 178-82. 

— Leonh., Stiftspräzeptor 116. 
Khuenburg, Die ▼., Adelsfamilie 52. 
Kimmerling, Steph., Prediger auf dem 

Windischgräzer Boden 115. 
Kindberg in Steiermark 98, 122. 
Kirchenordnung s. Graz. 
Kirchner, Timoth., Superintendent 178. 
Kisl s. Khisl. 

Kistal, Bürgermeister v. Graz 49. 
Klacenfurt 71, 74, 83, 100, 114. 
Klem, G., zu Brück 93. 
Kleindienst zu Waxenegg, Jörg 24, 39, 

66, 150, 187. 

Klelius, Anton, Dr., Pfarrer zu Brück 93. 

Kling, Friedr., Pädagog 146. 

Knittelfeld in Steiermark 92/4, 110, 122. 

Koellinus (Coellinus), Josef, Stiftspredi- 
ger 116. 

Körbler, Klemens, Bürger v. Judenburg 
83/4. 

Kömer, Jak., Schulkollege in Graz 32, 
115, 207. 

Kötsch in 'Südsteiermark, Pfarre 100. 

Konkordienformel 42, 139. 

Kopenhagen 48. 

Kostknal^n 9. 

Kradl, Michael, Bürger in KnittelUd 94. 

Krämer, Georg, Stipendiat 208. 

Krain 23, 78, 89, 117, 164/6. 

Kratzer, Kasp., Professor in Graz 71,'3. 

Krell, Jak., Magister in Graz 13. 



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Orts-, Personen- und Sachregister. 



2tS 



Krems 48. 

Kreß, Eberh.y Magister in Graz 75. 
Krotenhof bei Leibnitz in Steiermark 97. 
Kuchler» Job., Schubneister 93. 
Kumberger, Kasp., ev. Pfarrer 60. 



Laborator, Andr., Schukektor in Kla- 

genfort 155. 
Laibacb 71, 78, 83, 114. 
Landau, Achaz v. 103. 
Landsberg in Steiermark 97. 
Lang» Georg, Professor in Graz 44, 78, 

103, 207. 

— — Dr., Sohrannenprokurator 15/6. 

— Nikol., Lehrer 103, 207. 
Laschitz, Thomas, Lehrer in Graz 13, 

19, 45/6, 62. 
Latomus, Friedr., Lehrer in Graz 44, 

48, 62, 87. 
Lauterbach, Hieron., Lehrer in Graz 

13/6. 19-20, 40/1, 64, 61, 141/2, 145/6. 
Lavant, Georg Stobaeus, Bischof v., 

8. StobaeuB. 
Legate s. Vermächtnisse. 
Leibnitz in Steiermark 97, 122. 
Leipzig 73. 
Leitner, Sebast., Präzeptor an der Schule 

in Graz 8—9, 137. 
Lengheimb, Die von, Familie 55, 202, 

206. 

— Adam v. 206. 

— David V. 206. 

— Georg V. 206/7. 

— Wolf V. 206/7. 

Lensheim, Marg. v., geb. Zollner 206/7. 
Leoben, Stadt in Steiermark 6, 88/9, 

110, 118, 122. 
Leopold, Alex., Buchdrucker in Graz 30. 
Leutschach in Steiermark 122. 
Liohtenegger, Rud., Abt v. St. Lam- 

preoht^. 
Leyser, Polykarp, Professor in Leipzig 73. 
Lierzer, Sigm., Prediger in Radkersburg 

116. 
linaoer, Thomas, De emendata structu- 

ra Latini sennonis (Lehrbuch) 23. 
Lindeck, Die von, Adelige 61. 

— Ludw. V., Stiftszöffling 208. 

— Sigm. V., Stiftszögling 208. 
Lindner, Jak., Präzeptor in Graz 8. 
Linz 13, 27, 48, 69. 

Lobming, Grofi-, in Steiermark 93. 
Löbl, Christoph, Magister in Graz 45. 

— Christian, Lazarettprediger 114. 
Looedorf in N.-Österreich. Schule in 128. 
Loesius, Lucas, Erotemata dialecticae 

33/4, 66. 
Lucius, Christoph, Stiftszögling aus Un- 
garn 115. 



Ludwig Friedrich, Herzog v. Württem- 
berg 67, 178. 200. 

Ludwig, Pater, Jesuit 120. 

Lüttich 75. 

Lupulus, Adam, Magister 68. 162, 191/2. 

Luther, Martin 10, 34, 69, 89, 91, 126/6. 
139, 178; Werke 179; Cantilenael73; 
Catechesis 174/6, 177; Evangelium 
164/6; Kl. Katechismus 32, 139, 164/5, 
168, 170. 

H. 

Maoer, Jakob, Stiftszögling aus der 

Pfalz 116. 
Maoowitz, Job., Magister in Graz 69, 152. 
Märbl. Anton, Baumeister in Graz 63. 

— Franz, Baumeister in Graz 69. 
Mahrenberg in Steiermark 122. 
Maienschein, Job ., Magister in Graz 42/3, 

65, 143/6. 
Maier, Jakob, Büitter v. Judenburg 86. 
Manning, Max v.. Adeliger aus N.-Oster- 

peich 47/8. 
Marbach, D. Job.,, Superintendent 70. 

— Philipp, Lizentiat, dann Professor 
und Prorektor in Graz 41, 61, 63, 68, 
70/1, 142, 148/9, 156, 193. 

Marburg in Steiermark 100/1, 110, 122. 
Marcus, Paul, Stiftszögling aus Schweid- 

nitz 115. 
Maria, Erzherzogin 102, 109—11, 113/4, 

116, 118. 
MariazeU, Kaspar v. 3. 
Marmoro, Francesco s. Märbl. 
Martin, Bischof v. Seckau s. Seckau. 
Matthei, Heinr., Professor in Graz 108, 

114. 
Maximilian II., Kaiser 12/3, 16, 27. 
Maximilian III., Erzherzog 94, 110. 
Mayr, Geors» Pfleger zu Wolkenstein 91. 
Mechel, Mich., aus Perleberg, Stiftazög- 

ling 116. 
Mecklenburg s. Hans Albieoht. 
Melanchthon, Philipp 10, 31, 34/5, 42, 

69, 139, 166; Chronicon 162; Dialektik 

166, 165/6; Ethik 166; Physik 156: 

Rhetorik 33/4, 156, 166/6. 
Mendikantenklöster 1/3. 
Metnitz, Andre v. 14. 
Millstadt in Kärnten 58. 
Minderin, Die 61. 
Mitterdorf in Steiermark 122. 
Mörsberg, Bartlme v., in Graz 52. 
Molitor, Jakob, Stipendiat 208. 
Moniales literatae 1. 
Moons (Montius), Job., Präzeptor in 

Graz 46, 75, 78. 
Mülhausen i. E. 177. 
Müller, Marx, Landesbauzahlmeister 

109. 

— Mich.. Schulhalter in Radkersburg 
XVIII. 



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214 



Die protestantischeil Schalen der 8teiennark im 16. Jh. 



München 6; Konfeienzen von 1579 78/4, 

111. 
Münster, Seb., Cosmographia 92, 180. 
Mürzzuschlag in Steiennark 94/6, 122. 
Muiau in Oberateier 119, 122. 
Mureok in Steiennark 99, 122. 
Munnayer, Hans, Spisemeister 44. 
Mylius, Mart., GorhoenBis 174/6. 

- Thomas, Magister 84, 86, 166-72. 

N, 

Nagel, Gecug, Magister in Graz 13. 

- dessen !mu und Sohn 13. 
Nas, Weihbischof y. Brixen 60, 181. 
Neander, Theologe 71. 

Neubauer, Oswald, Stadtrichter in Knit- 

telfeld 93/4. 
Neuberg, Balthasar, Abt v. 96. 
Neumarkt in Steiermark 122. 
Nieber, Mich., Stipendiat 208. 
Niederlande, Die 4, 112. 
Niederosterreich 29. 
Ninguarda, Nuntius 99. 
Nitner, Valent., Stiftspräzeptor 116. 
NOmbeig 126. 
Nußdorf, Christoph, Schulmeister in 

Buigau 97. 

0. 

Obdach in Obersteier 122. 
Oberdorfer Stiftung 65, 202/3. 
Obersteier 86, 89. 
Obervellach in Kärnten 122. 
Oberwölz 97. 

Obligationsnote s. Eidesformel. 
Osterreich 23, 124; s. auch Kaii IL, 

Maximilian IIL 
Orden, Deutscher 1. 
Osius, Heinr. 44, 46, 114. 

- Hier., Rektor in Graz 27, 41, 46, 63/4, 
139-42. 

P. 

Padua 2, 4-5, 103. 

Pädagogen, Gesetze für die 163/4. 

Pangriesaer, Fabian, Lehrer der Kalli- 
graphie 32. 

Papius, Joh., Dr., Rektor in Graz 102/6, 
199-201, 207. 

Paradies, I^s, die evang. Schule (Stifts- 
schule) in Graz 19. 

Paris 2 ; Pariser Bluthochzeit 83, 93. 

Pazifikation v. Brück a. M. 52, 71, 73. 

Peinlich, Rieh. 19. 

Perin, Hannibal, Oiganist 208. 

Peristerius, Hieron., Schulrektor 36, 70, 
72, 77/8. 

Pettau in Steiermark 98/9, 122. 

Peyrl, Die, Familie 55, 202. 

Pfarrschulen in Steiermark 2—9. 

Pfeilbeiv s. Ruepp. 

Phocili(^, Gedichte des 34, 165. 



Pica, Barth., Lehrer in Graz 8-9. U/4, 
16, 54, 137/8, 146, 178. 

— Agathe, Gattin des Vorigen 12/3. 
Pichehnaier, Georg, Prediger in Rad* 

kersbu]^ 114. 
Pick, Radegundis 107. 
Piscator, Paul, Stipendiat XVIII. 
Piator, Joh., Präzeptor 45, 207. 

— Josias, Prediger in Schailenau 115. 
Pistorius, Joh., JKapellmeister bei der 

Grazer Stiftskirche 114. 
Pittorf, Nikol., Prediger in der Pack in 

Steiermark 115. 
Plach, Hans, Bürger in Schladmiag 91. 
Plankenwarth, Schloß bei Graz 99. 
Plieninger, Job., Magister in Graz 68, 

190. 
Plutarch 34, 42, 162. 
Poetenschulen s. Schulen. 
Polheim, Wolfg. v., Adeli^r 24. 
Portia, Hier., Graf, Nunzius 117. 
Präntl, Jak., Prediger in Schladming 

115. 

— — in Klagenfurt 155. 
Präzeptoren, Aufnahme der 39. 
Prag 2, 72. 

Praunfalk, Christoph v., Schulinspektor 
75, 77, 84, 153, 193, 195. 

Preisenegger, Joach., Meßner zu Rad- 
kersbui|; 114. 

Presbyter! literati et iUiterati 1. 

Privatlehrer 49. 

Privatschulen s. Schulen. 

Prlett, Greg., Schulmeister in Juden- 
burg 84. 

Propich, NikoL, Stipendiat 208. 

Prunner, Hans, aiu Vasoldsberg (bei 
Graz), Adeliger 39, 150, 193, 195. 

— Kolman (Koloman) 14, 06. 
Puchler, Kasp., Pädagog 5. 
Puterer, Sebast., deutscher Schulmeister 

in Graz 14, 66/7. 

B. 

RackerBpurger,Jakob,Dr.,£rzprie6(er97. 
Radkersburg in Steiermark 96/7, 110, 

122, 124. 
Radmannsdorf s. Ratmannsdorf. 
Raniitz, Christoph y.. Adeliger 24, 26, 

197. 

— Franz v. 205. 

— GaU V. 12. 

Rainer, Matthias, Stipendiat 208. 
Rann in Steiermark 99. 

— Peter v. 2. 

Rassius, Laur., Stipendiat 208. 
Ratmannsdorf, Ott r., Adeliger 24. 

— Wilh. V. 197. 
Rattenberg in Bayern 84. 
Rauber, Die, steir. Adelsfamilie 52. 

— Katharina v. 52. 



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Ort««» P^n^^ii« und SaehregMer. 



215 



Raaber, Kiklas ▼. 52« 

Rauberhof 8. 6ra£. 

Refonoationsordnungen 119, 128. 

Refonnationsformular 122. 

Begensburs 59, 70, 177. 

Regius, Jon., Magister, dann Rektor 45, 

107/8, 114. 
Reitenspieß, Oeorg, Lehrer 32, 69, 75. 

— Job. 207. 

— Kunigunde, Witwe 47. 
Religionsreformationskommissionen 117 

bis 24. 
Rhein, Der 5. 

Ribbe, Joach., Stipendiat 208. 
Ricoins, Barth., Apparatns linguae La- 

tinae 23. 
Richter, Job., Schulmeister in Hz 97. 
Riegersbu]^ in Steiermark 205. 
Rindscheit, Steirisohe Adelsfamüie 28, 

55. 

— Bemhardin t, 201/3. 
Rindsmaul, Elisabeth v., steir. Adelige 

54, 202. 

— Michael v., 50, 202. 

Ringler, Bürger in Rottenmann 90, 
RoBolenz, Jakob, Propst v. Staine in 

Steiermark 122. 
Rostock 5. 

Rottenmann in Steiermark 90/1, 122. 
Ruber, Judith v., Witwe 72. 
Rudel (RudeEus), Lehrer an der Stifts- 

achule in Graz 44, 108, 114. 
Rudolf I., Kaiser 2. 
Rudolf n., Kaiser 123. 
Ruepp y. Pfeilbergi Max, StiftszogUng 

16, 52, 208. 

— Johann, Stiftszöghng 208. 

Rueprecht, Job., Stipendiat 208. 
Rumpold, Job. Andr., aus Nlimberg 125. 
Rutschantzki, Bücher, hinterlassene des 

62. 

8. 
Saohsenfeld in Steiermark 99, 122. 
Salzbuiff 2. 

— Erzbistum 99. 

— Erzdiözese 9—11. 

— Provinzialsynode 9—10. 

— Erzbi&chof Ernst v. 9—10. 

Johann Jakob v. 28. 

WoKdietrich v. 97/8. 

Sangemsius, Simon, Prediger zu Rad- 

kersburs 115. 
Sankt GaSen in Steiermark 122. 
Sankt Lamprecht, Stift in Obersteier 

1—3. 

— Konrad, Prior v. 2 — 3. 

— Friedrich, Mönch v. 3. 

Sankt Ruprecht in Steiermark 122. 
Sankt Veit hi Kumten 124. 
Sarcerius, Erasmus 177. 



Sartor, Paul, aus Königshofen in IVan- 
ken, Stiftezögling 115. 

SohaboU, Job., Stiftszögling aus Neuaohl 
in Ungarn 115. 

Sohäffer, Martin, Stipendiat 208. 

Scharfenau bei Cilli, prot. Kirche zu 99. 

Schei (Schey), Urban, Stiftspräzeptor 
44, 114, 207. 

Scheibl, Klement, Schlosser 44. 

Schelchinus, Balth., Prädikant 12, 14. 

Schenk, Eusebius, Konrektor in Graz 
108, 115. 

Schladming in Steiermark 3, 69, 91/2, 
122. 

Schleipner, Christoph, Dr., Lehrer 116. 

Schmid, Peter, Buchdrucker zu Frank- 
furt 178. 

Schnabel, Schulhalter in Schladming 
115. 

Schönfekier, Johann, Stiftszögling aus 
Schemnitz in Ungarn 115. 

Schönweiß, Mich., Stiftszögling aus 
Cham in der Pfalz 115. 

Scholaren, Gesetze für die 163. 

Schott, Magister in Graz 64. 

Schrack, Barth., Präzeptor 8, 35. 

Sohrattenbach, Franz v. 205. 

Sohnemann, Nikol., Stipendiat 208. 

Schule, Deutsche 9, 35; Poetenschulen 
9; Privatsohulen 11, Verbot der 80^; 
Wälsohe 35, 156; Winkelschulen 80/3, 
197/9. 

Schulordnung s. Graz (Stiftsschule), 
Schwanberg. 

Sohuldramen s. Graz (Stiftasohule). 

Schulprämien s. Schwanberg. 

Sohnlunterhaltungskosten 64/5. 

Schwäger, Georg, Stipendiat 208. 

Schwanbeig in Steiermark, Landschafts- 
schule in 117, 119, 125, 127, 129; 
Schulordnung daselbst 125/7, 173/7; 
Schulprämien 56, 197. 

Schwanengel, Anton, Lehrer zu Juden- 
burg 87, 114, 207. 

Schwarz, Christoph, Prediger in der Au 
116. 

— — Stiftszögling aus Steror 115. 
Schweighard, Jeremias, Dr. med. 62. 
Sebastian, I^pst in Seokau s. Seckau. 
Seckau, Diözese 7. 

— Stift in Steiermark 3, 93. 

— Georg Agricola, Bischof v. 28/9. 

— Martin, Bischof v. 96/8, 110, 120. 

— Peter, Bischof v. 17. 

— Sebastian, Propst im Stift 92/4. 
See(n) (recte Henn), Lukas, Schlosser- 
meister s. Henn. 

Seitz, Job., Stiftsprediger 115. 
Seiz, Karthäuserkloster in Steiermark 58. 
Seminar, Rupertinisches (in Salzburg 7) 
48. 



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216 



Die proiestantischen Schulen der Steiermark im 16. Jh. 



Sixtufl V., Papst 79. 

Sizenius s. Zeis. 

Sleidanus, Job., GeschichtAchreiber 42, 

162. 
Sobrius, Nikol., Lehrer zu Windenaii 

101, 114. 
Soczowsky, Job., Stiftezögling 115. 
Soldanus, Joh., Lehrer in Graz 78. 
Sonnabenter, Lorenz, Stadtpfarrer in 

Graz 111/2. 
Sorbonne, Die 2. 
Span^enberg, Cyriacus 178. 
Spamen 4. 
Speidl, Steph., Landschafte8ekretärl06, 

158. 
Speisemeisterei, Reform der 104. 
Sperber, Job., Stiftozögling aus Preußen 

115. 
Sponrieb, Joh., Schukehilfe 14. 

— Wenzel, Lehrer, Sekretär 44, 62, 196. 
Stadiufi, Georg, Stiftoprofessor 44, 47, 

78, 108, 207. 
Stadler, steir. Adeliger 52. 

— Erasmus v. 202/3. 

— Hans V. 205. 

— Wolf V. 202. 

Stainberger, Hans, Bürger in Schlad- 
ming 91. 

Stainer, Bemhardin, Pfarrer in Klagen- 
furt 155. 

Stammler, Christoph, Lehrer in Graz 44, 
62, 72. 

Steiermark (Land und Landschaft) 2—3, 
5-6, 8-12, 17/8, 20, 23, 25/7, 29, 62, 
71/2, 75, 80, 82, 88-103, 112, 114, 
116, 121/2, 128, 131-44, 146-60, 
177, 181/2, 185-90, 199-202, 204/6, 
208* 

Stempel, Georg, aus Steinau, Stiftezög- 
ling 115. 

Stephan (Zuname?), Lehrer 44. 

Stephanus, Henricus 183. 

— Kobertus, Thesaurus linguae Latinae 
23. 

Steier, Stadt in Oberösterreich 38. 
Steuber, Rupr., Organist 208. 
Stiftungen 53/5, 64, 201/7. 
Stobaeus, Georg, Bischof ▼. Lavant 112, 

117. 
Stoll, Joseph, Stipendiat 208. 
Straßburg 5, 25, 32/3, 36, 103, 126, 154, 

156. 165. 

— Grammatik, die Straßburger 30, 164, 
173, 175. 

Stubenberg, steierm. Adelsfamilie 2, 4, 6. 

— Anna v. 204/6. 

— Balthasar v. 4—6. 

— Hermann v., Propst zu Friesach in 
Kärnten 2. 

— Georg V. 5. 



Stubenberg. Geoiff v. (Erhalter der 
Loosdorfer Schule) 128. 

— Geoig Hartmann 109, 121. 

— Hans V. 4. 

— Ja«kob V. 4. 

— Kaspar v. 6. 

— Kreszenz v. 5—6. 

— Wolfgang (Wolf) v. 4-6. 

Sohn des Vorigen 50, 98/9, 204. 

— Wuliing, Bischof v. Bamberg 2, 
Stürskh, steirische Adelsfamilie 24, 55. 

— Christoph v. 39, 66, 150, 187. 

— Leonore 202. 

— Polykarp v. 14, 202. 

Sturm, Joh. 32/3, 156, 165, 169, 176. 

— Martin, Lehrer in Graz 69, 194. 
Stuttgart 48. 

T. 

Tamberger, Hansel, Stiftezögling 50. 
Tannhausen, Paul v. 24, 66/7, 187—91. 
Tausdorf, Melch. v. 50. 
Tebort, Sebast., Stiftszögling aus Lands- 

berg 115. 
Tenkh, Johannes Desiderius, Magister 

47/8. 
Terenz 33, 165, 193. 
Terviser, Salomon, pensionierter Lehrer 

46/7, 114. 
Teufel, Landschaftediener 53. 
Teuffenbach, steirische Adelsfamilie 55, 

201. 

— Bernhard v. 96. 

— Dan. V. 96. 

— Franz v. 15, 24. 

— Gabr. 201, 203. 

— Julius 24, 84. 

— Rud. 24, 

— Servatius 14. 

Thalhamer, Sigism., Stiftezögling aus 
Eisenstadt 115. 

Thalheimer, Philipp, Präzeptor 115. 

Thamberger s. Tambeiger. 

Theognis 34. 

Thesmar, Komponist 46. 

Thoner, David, Prediger an der Stifte- 
kirche 28, 44, 50, 89. 

Tindemann, Einhard, Stipendiat 208. 

Traber, Elias, Tischler 44. 

Traut, Jakob, Zahlmeister 37. 

Trautmannsdorf, Familie 206. 

— Friedrich v. 206, 

— Matthäus v. 70. 

— Wilh. V. 48. 

Trofaiach in Steiermark 98, 122. 
Trüebenegg, Jörg Seyfried v. 26. 

— Seyfried v. 15, 203. 

Tübingen 2, 25, 35, 67, 70, 72/3, 109, 200. 

Türken 121. 

Turmann, Jakob, Magister 13. 



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Orts-, Personen- und Sachregister. 



217 



U. 

Übelbach, Klemens v. 2. 

Ungarn 96, 124. 

Un^nad, Hans v., Landeshauptmann v. 

Steiermark 137. 
Urban VI., Papst 2-3. 
Urbino, Herzog v. 5. 
Unzmarkt in Steiermark 122. 
Ursel 177. 

V. 

Vasoldsberg bei Graz 112. 

Venedig 6, 61. 

Venediger, Adam, Dr. der Rechte 20, 39, 

72, 77, 105/6, 112, 120, 125, 146, 148/9. 

158, 192, 195/6, 206. 
Verbovin, Nikol., Stiftszögling 115. 
Vergil 34, 165. 
Vermächtnisse an Kirche und Schule 55, 

201/7. 
Veronasca» Peter, Baumeister 19. 
Vertreibung der protest. Lehrer 114/6. 
Vetter, Laurentius, Stipendiat 208. 
ViUaoh 3, 122. 

— Johann v. 3. 

Voitsbeig in Steienaark 95, 122. 
Voran, Augustinerstift in Steiermark 1. 
Vordembeig in Steiermark 122. 
Vyborg 48. 

w. 

Wagen v. Wagensberg, Balth. 105/6, 155, 

Wandel, Matth., Stipendiat aus Neu- 
stadt in der Mark 115. 

Wechsler, steir. Adeliger 96. 

Weidhofen 179-80. 

Weidinger, Job., Prediger im Viertel Cilli 
115. ^ 

Weigenmeier, Professor 109. 

Weidmann, Martin, Stiftszögling 115. 

WeiBenfels in Sachsen 125. 

Weißkirohen in Steiermark 122. 

Weitersfeld in Steiermark 96. 

Weiz in Steiermark 122. 

Weßius, Jakob, Stipendiat 208. 

Wibmer, Erhard, Buchführer 59, 179 
bis 80, 182/4. 

Wickler, Jonath., Prediger im Sulmtal 
115. 

Widemann, Dionys, Prediger zu Neu- 
haus 115. 

— Erasmus, Oiganist 115. 



Widmungen Ton Lehrern 47/8. 
Wien 27lO, 18/9, 26/7, 48, 72, 94. 141» 
Wigand, Job., Dr., Postille des 92, 177/8. 
Wildon in Steiermark 122. 
Willichius, Jodocus, liber de formando 

studio 23. 
Windenau bei Marburg in Steiermark 

100/1. 
Windhaeer, Silvester, Sekretär 12. 
Windisch-Feistritz in Steiermark 122. 
Windisch-Grätz in Steiermark 122. 
Windischgrätz, E^rasmus v. 15. 17. 

— Jakob V. 14, 24. 

— Judith V. 52. 

— Pankraz v. 17, 19. 

— Sebastian v. 12, 52. 

— Wilhehn v, 146. 
Winkelschulen 3, 80/3. 
Wippach in Krain 4. 

Wittenberg 5, 11, 21, 24, 31, 35, 73. 100. 

178/9. 
Wohnungsgeld der Lehrer 44. 
Wolf, Theoloffe 71. 

— Job., Bucndrucker 179. 

— Wolfg., Bürger v. Graz 18, 133. 
Wolfgang, Pfal^rraf bei Rhein 92, 177. 
Wuecherer, Joach., Speisemeister 126. 
Württembe» 98, 178, 200; s. auch 

Ludwig, Herzog t. 
Wurzbeiger, Gallus, Schulmeister in Ju- 
denburg 84. 

z. 

Zahn, J.v. 179. 
Zart, Job., Stiftszögling 115. 
Zebin^r, Jörg d., Ordenskomthur 17/8. 
Zeis, Wolfgang, Magister in Graz 42/3. 

66/7, 143/4. 
Zeller, Philipp, Bürger v. Brück a. d. M. 

98. 
Zeyiing in Steiermark 122. 
Zimmennann, Wilhelm. Dr., Rektor 36^ 

44, dl» 62. 82, 102. 105/7. 114. 155, 

158. 
Zollner, Blaigarete s. Lengheim. 
Zorn. Sim<»it Schulmeister in Marburg 

101. 
Zuber, Matth&w» Schulkollege in Graz 

115. 
Zubußgelder für Lehrer 46/7. 



MonumenU GermaniM Paodagogic« LT 



15 



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Woimar. >- Uof-Biichdnickeroi. 



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