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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND
ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG
BEIBLATT ZUM ATELIER DES PHOTOGRAPHEN
UND ZUR
ZEITSCHRIFT FÜR REPRODUKTIONSTECHNIK
Herausgegeben
Geh. Regierungsrat Dr. A. Miethe,
Professor an der Königl. Techn. Hochschule zu Berlin
XX| Jahrgang
1214
Halle a. S.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp
T914
Autorenregister
——
Baumgartner, E., in Freiburg i.B. Aus der Praxis | Königsberger, Rechtsanwalt Dr., in F EaDEIDTE a.M.
als Freilichf- und Ländschaftsphotograph 87.
Busam, Theodor.
schluss 407.
Brassat, Rechtsanwalt Dr. Ernst, in Berlin. Erläute-
rungen und Beiträge zum Wehrbeitragsgesetz 11.
18. 22. 34.
Florence. Ziel und Grenzen der Retouche 9.
— Ueber die Bearbeitung der Bühlerschen direkt
kopierenden Pigmentpapiere 229.
— Bromöldruck und direkter Piöimenidiuek 331.
— Ueber Kondensorlinsen mit bedeutend gesteigerter
Haltbarkeit 362.
— Eigenschaften und Behandlung selbsttonender
Papiere 545.
Frank, Max. Gründliche Erforschung der Quellen
von Misserfolgen in der photographischen Tech-
nik 75.
— — Ueber Kinderaufnahmen 125. 161.
— — Verzerrungen durch den Schlitzverschluss un-
mittelbar vor-der Platte 241. 253.
— — Vorsicht bei zweifelhaften photographischen
Aufträgen 520. 527.
— — Die photographische Ausrüstung für Aufnahmen
auf Kriegsschauplätzen, von Strassenszenen usw.
569. 577-
Hanneke, P. Diapositive für Projektion 536.
Höfling, Syndikus. Das Photographenamt zu Bochum
430.
Schlitzverschluss oder Zentralver- |
| Müller,
Vermietung an die Konkurrenz 1. .n
Krogmann, Kunstmaler F., in Berlin Aero.
Das Reservebild 391.
Lieske, Dr. Hans, in Leipzig. Verjährung . .der
Kriegszeit 587.
Heinrich, in Berlin. Trügerische Reklame
durch Ausstellen fremder Photographien 47.
Ranft, Artur, in Leipzig. Auf der Bugra 1914 35.
357. 369.
Ruch, Diplom-Handelslehrer E. Die Kalkulation in
einem Photographengeschäfte 440. 463. 479.
Sander, Adolf,
„Spaltung 141.
— — Sonntagsarbeit in Sachsen zıı.
— — Ein Weltbrand 448.
in Leipzig. Einigkeit oder neue
| Schambach, Hugo, in Krefeld. Bilanz 423.
Schlegel, R., in Dresden. Neue er
der Nachdrucker 56.
— — — Vertrauensbruch und ähnliche Dinge 323.
Schneickert, Dr. jur. Hans. Urheberrecht an bestellten
Geschäftsphotographien 488.
— — — Porträts als Probearbeiten stellungsuchender
Gehilfen 504.
Stadelmann, Heinr. Nützet die Zeit 333.
| Streissler, Alfred, in Leipzig. Ozobromöldruck 9.
— — — Der Bromöldruck in der Praxis des Fach-
| photographen 113.
293415
Sachregister
Abschwächen von Autochrombildern 365.
Abschwächung mit Kobaltaminen 217.
Aetzimitation von Werkstattscheiben s85.
Alaunfixierbad 432.
Amidolentwickler 555.
— mit Alaunzusatz 340.
Angebot, Ein unglaubliches 572.
An unsere Leser 455. 561.
— — Kollegen 455.
— die zu Hause 467.
Aufnahme glänzender Reliefs 189.
Aufruf 527.
— an unsere Ostpreussen 502.
Ausländische Photoartikel 472-
Aufziehen von Bildern 6.
Auslage von Bildern 169.
Ausrüstung, Photographische, für Aufnahmen auf
Kriegsschauplätzen 569. 577-
Autochrombilder, Kopieren von 564.
Autochromplatten, Kopieren von IB85s.
Bilanz 423.
Bildherstellung, Schnelle 55.
Blautonung 3. 17.
Bleichbad für Schwefeltonung 420.
Blumen im Zimmer, Aufnahme von 489.
Bromöldrucke 21. 113.
Bromöldruck und direkter Pigmentdruck 331.
Bremölverfahren 206.
Bromsilberbilder, Wiederherstellung angegilbter 354.
Bromsilberpapier, Einwirkung von Feuchtigkeit auf
189.
—, Verarbeitung alten 400.
Bücherschau 6. 16. 53. 82. 195. 235. 287. 368. 417. 430.
433. 446. 454. 559. 568. 584.
Bugra 237. 273. 282. 297. 305. 339. 345. 357. 369. 411.
419.
Chloranol zur Entwicklung von Autochromplatten
431.
Chromalpapier 290.
Chromverstärker 177.
Deutsch 487.
Deutsche Photographen 472.
Deutschland in dem Krieg 431.
Diapositive für Projektion 536.
— auf Glimmer und ähnlichen Materialien 585.
Dunkelkammer 17. 249.
Dunkelkammerlaterne 444.
Einigkeit oder neue Spaltung? 141.
Einkopieren von Handschriften, Notizen usw. 5a1.
Empfindlichkeit im Pigmentdruck, Steigerung der 585.
Entschädigung für Probebild und Platten 322.
Entwickeln und Fixieren, Gleichzeitiges 505.
Entwickler für ankopierte Zelloidin- und Aristobilder
261.
Entwicklung ankopierter Bilder 60.
— mit Hydrochinonderivaten 400.
—, Ungleichmässigkeiten der photographischen 432.
— von Autochromplatten mittels .Chloranol 431.
Entwicklungsfunktion, Ersatz des Sauerstoffes durch
Schwefel in der 473.
Fehlerquellen, Ergründung von 327.
Feldpostsendungen 451.
Ferrotypien, Herstellung von 347.
Fixierbad für zarte Negative 578.
— mittels Alaun 432.
Fixierbäder mit Hyposulfit und Rhodanammon 473.
Fixieren der Platten 83.
— und Entwickeln, Gleichzeitiges 505.
— von Silberkopien 107.
Fixiernatron, Jodstärke zur Prüfung auf 521.
Fixierprozess 435.
Fleckenentfernung in Negativen 217.
Fotoldruck 127.
Französische Formate, Fort mit ihnen 547.
Freilicht--und Landschaftsphotograph 87.
Gelbfolien für Autochromplatten 17.
Gehilfenprüfung 59. 447.
Gerichtswesen 5. 64. 93. 104. III. 118. 123. 166. 234.
259. 264. 393. 428. 445. 559. 566. 583. 591.
Gewerbeschein 304.
Glimmer, Diapositive auf 585.
‚Haftung des Bestellers von Ansichtspostkarten 357.
Handelsgummidruckpapiere, Verarbeitung der 340.
Hilfsaktion der Berliner Photographen 449.
Hintergründe bei Kinder- Atelieraufnahmen 89.
Hydrochinon -Rodinal 444.
— zur Tonung 364.
Innungswesen 2. 34. 90. 120. 132. 134. 151. 178. 238.
266. 281. 347. 365. 390. 400. 443. 45I. 572. 579-
Jodstärke zur Prüfung auf Fixiernatron 521.
Kalkulation in einem Photographengeschäft 440. 463.
479.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
mm U
Kinderaufnahmen 125. 161.
Klärbäder für Negative 496.
Kondensorlinsen mit bedeutend gesteigerter Haltbar-
keit 362.
Konkurrenzklausel 236.
Konkursverfahren, Bekanntmachung betreffend Ab-
wendung des 467.
Kopf hoch in ernsten Zeiten 439.
Kopieren bei Bogenlicht 89.
— von Autochromplatten 185.
— — Autochrombildern 564.
Kopierverfahren mit Pinatypiefarbstoffen 2.
Kreditnot, Linderung der 460.
Kriegsbetrachtungen 586.
Kriegseinwirkung auf die Photographie in Amerika
555
Kriegsgesetze für das Wirtschaftsleben 456.
Kriegsgreuel 565.
Kriegslage, Beschlüsse zur 449.
Kriegsnotspende 463. 471. 487- 495. 504. 511. 535. 554.
561. 569.
Kriegsschauplatz, Photographieren auf dem 513.
Kriegszustand, Rechte und Pflichten der Mieter und
Vermieter während desselben 480.
Kunstschutzgesetz 20. 478.
Lehrlingswesen 94. 534.
Lettehaus_ 197.
Lichtempfindlichkeit von Silbersalzen 364.
Luftestompe für Negative 480.
Meisterkursus zu Stettin 334.
Meisterprüfung 447.
Metallschalen und -gefässe 83.
Misserfolge in der photographischen Technik 75.
Momentphotographie 537.
Nachbildung von Autotypien 398.
— — Porträts 446. 544.
Nachdruck von Ansichtskarten 418.
Nitralampe 556.
Nützet die Zeit 333.
Oelverfahren, Entstehung des 373.
Ozobromöldruck 101.
Ozobromdruck g..
Pfändung von Negativen 478.
Photographenamt zu Bochum 436.
Photographentag Leipzig 361. 373. 381. 387. 395.
Photographie auf der Strasse 426.
— bei nassem Wetter 41.
Photographien, Wiederherstellung vergilbter 554.
Photographische Aufträge, Vorsicht bei zweifelhaften
5Ig. 527.
— Leistungen im Umbherziehen 205.
Photograph und Verleger 95. 109. 150. 178. 1go.
Pigmentdruck, Direkter, und Bromöldruck 331.
— , Steigerung der Empfindlichkeit im 585.
Pigmentpapier, Schnelltrocknung von 18.
—-, Bearbeitung von 229.
nm mm nn Lo
Pigmentprozess bei heissem Wetter 496.
Platinfunde in Deutschland 565.
Platinprozess im Winter 55.
Porträts als Probearbeiten stellungsuchender Gehilfen
504.
Praxis des Photographen 3. 33. 48. 67. 77. 121. 149.
213. 225. 238. 265. 275. 3II. 390. 449. 562. 571. 578.
Preisausschreiben IX des „Atelier des Photographien“
399. 479. 519.
Preise, Wichtige Entscheidung über ortsübliche 144.
Projektion, Diapositive für 536.
Raydex-Farbenprozess 341.
Reklame, Trügerische, durch Ausstellen fremder
Photographien 47.
Relief, Herstellung photographischer 546.
Reproduktion, Verlust in Bildqualität bei der 495.
Reservebild 391.
Retouchematerialien 261.
Retouche, Ziel und Grenzen 99.
Rundschau 2. 17. 21. 41. 55. 60, 83. 89. IoI. 107. 127.
133. 169. 177. 185. 189. 206. 217. 230. 249. 254. 261.
290. 326. 340. 347. 364. 375. 400. 420. 43I. 435. 444
459. 473. 480. 489. 495. 505. 521. 537. 546. 554. 564-
578. 585.
Schädigungsversuche der Nachdrucker 56.
Schleier in Negativen, Beseitigung farbiger 554.
Schlitzverschluss oder Zentralverschluss 407.
Schmiergelderunwesen 466.
Schnellfixierbäder 254.
Schnellkopierapparat, Selbstanfertigung eines sır.
Schwefeltonung, Bleichhad für 420.
Selbsttonende Papiere, Eigenschaften und Behandlung
545-
Sensibilisierung der Handelsgummidruckpapiere 107.
Silberspiegel, Herstellung von 133.
Sonnenlicht, Schutz vor 326.
Sonntagsarbeit 280. 478.
— in Sachsen 311.
Stockflecke auf Photographien 459.
Tonung mittels Hydrochinons 364.
— von Bromsilber- und Chlorbromsilberkopien mit
Schwefelkobalt 230.
Trocknen von Negativen 21. 564.
Trocknung von Oel- und Bromsilberbildern 261.
Unlauterer Wettbewerb 8. 120. 236. 356. 380. 510.
Urheberrecht an bestellten Geschäftsphotographien
488.
— — öffentlichen Bauten 330. 380. 478.
Urheberrechtsfragen 8. 40. 54. 148. 168. 228. 236. 288,
544
Vergilbte Photographien, Wiederherstellung 554.
Vergrösserte Negative 375.
Vergrösserungen, Mängel derselben 55.
— von Porträts 494. |
Vergrösserung von Negativen durch Ausdehnung der
Schicht 565.
Verjährung in der Kriegszeit 587.
vi .eBOTISKBEBERCHE CHRONIK.
en mm 1 000-0, — - -- —
Vermietung an die Konkurrenz 1.
Versicherung während des AUSEe (Invaliden- und
Angestellten -) 460.
Vertrauensbruch und ähnliche Dinge 323.
Vertrieb von Ansichtspostkarten 280.
Vervielfältigung von Photographien 196. 216.
Verzerrungen durch den Schlitzverschluss 241. 253.
Verzug der Lieferung, Schadenersatz bei 422.
Warme Töne bei Chlorbromsilberkopien 249.
Wässern von Negativen 169.
Wehrbeitragsgesetz ır. 18. 22. 34.
Weihnachtsgaben 573.
Weltbrand 448.
Werkstattscheiben, Aetzimitation von 385.
Zahlungsfristen 452.
Zahlungsverbot gegen England 305. '
Zentralverschluss’oder Schlitzverschlüss? 407.
Zwangsinnung 29. 4T. 59. 60. 61. 68. 100. 108. 170.
231. 307- "
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. ı.
I. Januar.
1914.
Vermietung an die Konkurrenz.
Von Rechtsanwalt Dr. Königsberger in Frankfurt a. M.
Die für jeden Gewerbetreibenden, ganz be-
sonders auch für den Photographen äusserst
wichtige Frage, ob der Vermieter berechtigt ist,
seinem Mieter durch Vermietung eines anderen
Raumes im selben Hause Konkurrenz ins Haus
zu setzen, ist Gegenstand eines in dieser Nummer
mitgeteilten Urteiles des Oberlandesgerichts Dres-
den gewesen. In diesem Urteil ist ausgesprochen,
es sei als regelmässiger Wille des Vertrag-
schliessenden vorauszusetzen, dass sich der
Mieter zur Fernhaltung der Konkurrenz vom
Miethause nicht verpflichte.
Dem Rechtsgefühl erscheint diese Auffassung
nicht ohne weiteres einleuchtend. Jeder Mieter,
der ein Geschäft betreibt, glaubt doch wohl
gerade seinem Vermieter gegenüber gegen
Störungen seines Geschäftsbetriebes geschützt
zu sein. Er zahlt die in grösseren Städten oft
ganz enorme Miete mit der sicheren Berech-
nung, in entsprechendem Umsatz seinen Nutzen
zu finden und dadurch in erster Linie die Miete,
oft den teuersten Teil der Geschäftsunkosten,
wieder herauszubekommen. Deshalb wählt der
Geschäftsmann, wenn er im übrigen mit dem
gehörigen geschäftlichen Rüstzeug und Unter-
nehmungsgeist gewappnet ist, eine lebhafte Ge-
schäftslage, in der sich der Verkehr zusammen-
zieht oder auf die sich mindestens der Verkehr
mehr lenkt als in ruhigeren Stadtteilen oder
Strassen, und er muss eine um so höhere Miete
anlegen, je besser die Lage und damit die Ver-
kaufsmöglichkeiten sind. Da darf er doch auch
davon ausgehen, dass sein Vermieter, dem die
gute Verkehrslage in Form der teuereren Miete
zu statten kommt, ibm diese Vorteile und die
erhöhte Umsatzmöglichkeit nicht rücksichtslos
beschränkt durch Aufnahme eines Konkurrenz-
unternehmens im selben Hause. Der regel-
mässige Wille zum allermindesten des Mieters,
der ein Erwerbsgeschäft betreibt, ist daher
sicherlich nicht, wie das Oberlandesgericht
Dresden meint, die Offenhaltung der Möglich-
keit der Konkurrenzvermietung, sondern im
Gegenteil der Ausschluss dieser Möglichkeit.
Fragt man das Gesetz über diesen Punkt, so
erbält man keine Antwort. Das Bürgerliche
[Nachdruck verboten.]
Gesetzbuch gibt keine Bestimmungen über diese
doch so wichtige Frage, deren Entscheidung
gegebenenfalls geradezu mit der Existenz eines
Geschäftsmannes steht und fällt. Es ist daher
grundsätzlich zu empfehlen, dass der Mieter auf
die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung
in den schriftlichen Mietvertrag dringt und sich
auf diese Weise ein Recht sichert, das sonst
angezweifelt werden kann. Die Rechtsprechung
schwankt seit Jahren in diesem Punkte. Die
Gerichte, die nicht immer ermessen können,
welch grosse Mühe der Geschäftsmann oft bat,
um bei den jetzigen schlechten Verhältnissen
die hohe Ladenmiete zu erschwingen, haben
schon öfters gegen den Mieter entschieden.
Andererseits hat das Oberlandesgericht Braun-
schweig vor mehreren Jahren ausgesprochen,
dass der Vermieter eines Wirtschaftslokals nicht
im gleichen Hause selbst eine Wirtschaft an-
fangen darf. Hierin liegt wohl auch, dass er
auch durch einen andern Mieter keine Wirt-
schaft darin betreiben lassen darf. Auf diese
Entscheidung spielt das erwähnte Urteil des
Oberlandesgerichts Dresden offenbar an, wenn
es bemerkt, dass es Geschäfte, wie z. B. Schank-
wirtschaften, gebe, die so eigenartig sind, dass
der erste Mieter auch ohne besondere Verein-.
barung damit rechnen dürfe, dass die Kon-
kurrenz im Hause unterbleibt. So eigenartig
sind aber in der Tat alle Geschäfte mit Detail-
kundschaft. In diesem Sinne hat denn auch
das Oberlandesgericht Augsburg im Jahre 1907
entschieden, dass die Mieträume nicht, wie es
das Gesetz vorschreibt, in einem zum vertrags-
mässigen Gebrauch geeigneten Zustand über-
lassen werden, wenn einem Konkurrenten in dem-
selben Hause ein Geschäftsraum vermietet und
durch anderweitige Abmachungen mit anderen
Mietern der beabsichtigte Geschäftsbetrieb er-
schwert werde. Der Umstand, dass in gross-
städtischen Geschäftsstrassen, wie das erst-
erwähnte Dresdener Urteil ausführt, naturgemäss
Laden an Laden liegt, spricht gerade gegen
die Richtigkeit des Dresdener Standpunktes.
Denn wenn man schon damit rechnen muss,
dass sich in der Nachbarschaft Konkurrenten
I
2 | PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
auftun, so hat man um so begründeteren An-
spruch darauf, dass sich nicht im eigenen Hause
die Konkurrenz einnistet!
Ich selbst führe zurzeit bei den Frankfurter
Gerichten einen Prozess mit folgendem Sach-
verbal. Ein Hofphotograph, Inhaber eines
grossen photographischen Ateliers, der auch
Amateure bedient und insbesondere Amateur-
arbeiten (Entwickeln von Platten und Films usw.)
macht und Amateurartikel verkauft, betreibt sein
Geschäft seit Jabren in sieben Zimmern des
ersten Stockes eines Geschäftshauses und in
einem Parterreladen daselbst in einer der leb-
haftesten Geschäftsstrassen und zahlt dafür
7000 Mk. Miete. In einem Laden neben dem
Parterreladen des Photographen wurde bisher
ein Friseurgeschäft betrieben. Diesen Laden
vermietete der Hausbesitzer nun plötzlich an
eine Firma, die zwar nicht Photograph im engeren
Sinne ist, aber Amateurarbeiten und Amateur-
artikel umsetzt, also insoweit ein ausgesprochenes
Konkurrenzgeschäft des ersten Mieters bedeutet.
Das Landgericht Frankfurt a. M. stellte sich auf
den dem Mieter günstigen Standpunkt, dass
der Vermieter eines Geschäftslokales auch ohne
ausdrückliche Bestimmung im Mietvertrag nicht
berechtigt sei, ohne Einwilligung des Mieters
ein anderes Geschäftslokal in demselben Hause
zum Betriebe eines Konkurrenzgeschäftes zu
vermieten, weil hierdurch die Tauglichkeit der
Mieträume zu dem vertragsmässigen Gebrauche
aufgehoben oder verringert werde. Gegen
diese Entscheidung legte der Vermieter Berufung
ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte
die Rechtslage für recht zweifelhaft und em-
pfabl einen Vergleich, zu dem es bis heute
allerdings noch nicht gekommen ist.
Aus alledem ist zu ersehen, wie wichtig es
für den Mieter ist, für eine ausdrückliche
Regelung der Konkurrenzvermietungsfrage im
Mietvertrag beizeiten Sorge zu tragen.
rn ———
Innungswesen.
In Sachen der Photographeninnung (Zwangs-
innung) zu Berlin, vertreten durch ihren Vor-
stand Heinr. Lichte zu Berlin, Prozessbevoll-
'mächtigter Rechtsanwalt Dr. Litterscheidt,
gegen die Photograpbielsidor Fuchs G.m.b.H.,
Geschäftsführer ı. Isidor Fuchs, Charlotten-
burg, 2. Frau Gertrud Fuchs, geb. Albu,
ebenda, wegen Erlasses einer einstweiligen Ver-
fügung hat das Königl. Amtsgericht Berlin-Mitte,
Abt. 4ı, auf die mündliche Verhandlung vom
5. Dezember 1913 für Recht erkannt:
Auf den Antrag vom 28. November 1913
wird im Wege der einstweiligen Verfügung an-
geordnet, dass die Antragsgegnerin bei einer
fiskalischen Geldstrafe von ı00 Mk. für jeden
Uebertretungsfall unterlässt, in den Schaukästen
ihrer Filialen Neue Königstrasse 20/21 und
Friedrichstrasse 108 Plakate aufzustellen, die
folgende Aufschrift tragen: „Diese Woche eine
Vergrösserung umsonst bei jeder Aufnahme“,
wobei zwischen die Worte „jeder“ und „Auf-
nahme* das Wörtchen „matt“ mit kleineren
Buchstaben eingefügt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der
Antragsgegnerin auferlegt. Das Urteil ist vor-
laufig vollstreckbar.
gez.: Meyer.
Ausgefertigt:
Berlin, den 16. Dezember 1913.
Geschäftsnummer gt, G. 49, 13.
art
Rundsehau.
— Vereinfachung des Kopierverfahrens
mit Pinatypiefarbstoffen. Dr. E. König be-
richtet in der „Photogr. Rundschau“ Nr. 21,
dass A. Gleichmar-München die Beobachtung
gemacht hat, dass die Pinatypiefarbstoffe auch
in dem Sanger-Shepherdschen Prozesse
praktische Verwendung finden können, und zwar
mit dem wesentlichen Vorteil, dass die erhaltenen
Bilder infolge der Wasserechtheit der Pinatypie-
farbstoffe völlig scharf sind und auch scharf
bleiben.
Die Ausübung mit den Pinatypiefarbstoffen
gestaltet sich nach Dr. Königs Angaben wie
folgt: Unter den drei Teilnegativen der Drei-
farbenaufnahme werden drei mit geeigneter
Bichromatgelatine präparierte Films belichtet,
[Nachdruck verboten.)
und zwar von der Rückseite, damit beim späteren
Entwickeln das Bild nicht abschwimmt. Nach
dem Belichten wird mit warmem Wasser ent-
wickelt und die drei Films mit den entsprechen-
den Farben: Pinatypie-Blau F, -Rot F und
-Gelb F der Höchster Farbwerke angefärbt.
Das Uebertragen des Bildes auf Papier geschieht
genau in der gleichen Weise wie bei der alten
Pinatypie. Selbstverständlich lassen sich bei
Verwendung der übrigen Pinatypiefarbstoffe
auch gewöhnliche Bilder in verschiedenen Tönen
auf diese Weise erhalten, die sich von guten
Pigmentdrucken nicht unterscheiden. Mancher,
dem die alte Pinatypie zu umständlich war,
wird sich vielleicht entschliessen, es einmal mit
dem neuen Verfahren zu versuchen. Zu den
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. a
Vorteilen der vereinfachten Arbeitsweise kommt
noch hinzu, dass die nach der neuen Methode
hergestellten Bilder eine bessere Wiedergabe
der Details, eine feinere Abstufung der Farben
und viel weniger schwere Schatten zeigen als
die alten Pinatypieerzeugnisse.
— Verminderung der Kontraste von
Negativen durch Blautonung. David Ire-
land hatte eine schwierige Aufnahme, bei Gelb-
scheibeneinschaltung und kurzer Exposition, aus-
zuführen, das Resultat war natürlich eine sehr
harte Platte, die Schattenpartien bestanden
praktisch aus reinem Glas. Jede Aufbesserung
des Bildes erschien hoffnungslos. Als Ireland
andern Tags einige Bromsilberbilder blau tönte,
kam er auf die Idee, diesen Prozess auch für
das harte Negativ einmal zu versuchen, da dieser -
die hohen Lichter des Negativs für aktinische
Strahlen durchlässiger machen würde. Das
Negativ wurde also brillant blau getont, wie es
sonst nur eine Kopie von besonders herrlicher
Qualität zulässt. Die Kopierfähigkeit der Platte
wurde in einem merkenswerten Grade verändert,
die Kopien zeigten bessere Tonwerte, auch hob
sich die Himmelsstimmung. — Für die Blau-
tonung kann irgend eine der bekannten Formeln
Verwendung finden. („Amateur Photographer“
Nr. 1516.)
———
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht
druckfertig zu sein.)
Wellige Aufziehkartons. Das Beziehen
von welligen, dünnen Kartons oder Papieren mit
Bildern verursacht beim Aufkaschieren mancherlei
Schwierigkeiten, denn durch die Klebestoffe
oder durch das Einpressen, Satinieren usw.
werden die Unebenheiten, die zumeist durch
eine unsachgemässe Lagerung entstanden sind,
nicht ganz ausgeglichen oder beseitigt, weshalb
es am besten ist, wenn die Kartons einer sogen.
Luftfeuchtung vorerst ausgesetzt werden. Die
Luftfeuchtung geschieht in der Art, dass die
Kartons in ganz kleinen Lagen oder einzeln in
einem feuchten Raum, z. B. einem Keller, mehrere
Stunden ausgelegt werden, und müssen die
Kartons öfters umgelegt werden, wenn sie in
Lagen ausgelegt sind, damit die inneren Kartons
ebenfalls eine gute Durchfeuchtung erhalten.
Wenn sich die Kartons nachher feucht an-
fühlen, kann man sie zum Bekleben benutzen,
doch müssen sie füreinige Zeit eingepresst werden,
wobei die einzelnen Kartons mit einem unge-
leimten glatten Papier bedeckt sein müssen, da-
mit die Bilder nicht mit den Kartons in Be-
rübrung kommen und schliesslich rote oder
stumpfe Flecke entstehen, die von Alkalien- oder
Säureresten herrühren, die in Karton entbalten
sein können. Durch das Warmsatinieren stellt
sich auch manches Mal das nachträgliche Wieder-
welligwerden ein, weshalb man hierbei recht
vorsichtig sein muss. Zum Bekleben soll auch
im allgemeinen die rauhere Kartonfläche benutzt
werden, weil die glatte und etwas nach innen
gewölbte Fläche sich fast stets nachher sehr
stark nach innen wölbt, wenn die Bilder bezw.
der Klebestoff trocken geworden ist. M.
Aufziehen von Photographien, Kunst-
drucken aller Art auf Kartons oder
Pappen. Das Aufziehen von Kunstdrucken,
z. B. besserer Mehrfarbendrucke usw., auf Karton
[Nachdruck verboten.|
oder glatte züte Pappen geschieht in der Art,
dass man die Abdrücke vorerst mit einem frisch
zubereiteten und durch Leinwand gepressten
Stärkekleister (Buchbinderkleister) auf den Rück-
seiten mittelkräftig bestreicht und die Anstriche
bei nicht zu starker Wärme trocknen lässt. Nach
dem Trocknen werden die Abdrücke genau be-
schnitten, alsdann kann zum Aufziehen ge-
schritten werden, was in der folgenden Weise
geschieht: Die Kartons oder Pappen werden
zwischen eine Feuchtmakulatur (ähnlich wie sie
die Steindrucker benutzen) so eingelegt, dass
zwischen je einem Karton immer zwei bis
vier Blatt Feuchtmakulatur liegen, und presst
man den ganzen Stapel für einige Stunden
ziemlich fest ein, damit der Karton gut mit
Feuchtigkeit sich sättigt. Wenn dieses geschehen
ist, legt man einen Abdruck mit der Bildseite
nach unten gekehrt auf einen trockenen glänzend
polierten Lithographiestein, bedeckt ihn mit einem
der gefeuchteten Kartons, legt eine trockene
Papieroberlage und einen gut gefetteten dünnen
Zinkdeckel darauf und zieht das Ganze, wie beim
Steindruck üblich, durch die Handhebelstein-
druckpresse. Bei etwas starker Spannung erhält
man ganz tadellose Resultate. Die kaschierten
Abdrücke haften sehr fest und völlig glatt auf
den Karton- oder Pappenunterlagen, und geht
das Beziehen ungemein schnell von der Hand,
nur müssen natürlich die Kartons usw. sowie
die Abdrücke genau und nach einem Anlage-
zeichen vorgelegt werden, welches auf dem
Stein angebracht sein muss.
Statt der Steindruckhandpresse kann auch
eine Satiniermaschine benutzt werden und muss
eine polierte Stahlplatte vorhanden sein, auf
die der Abdruck aufgelegt und im übrigen das
Beziehen wie vorher geschildert erfolgen soll.
Nach dem Beziehen sind die Kartons im wenig
ı*
4 u BHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
- De
geheizten Raum langsam zu trocknen, worauf
sie weiter verarbeitet werden können.
Im allgemeinen ist darauf zu achten, dass
die Bilder stets auf die etwas erhaben gewölbte
Seite der Kartons oder Pappen aufgezogen
werden, denn dann ist ein Nachinnenkrümmen
völlig ausgeschlossen. Wählt man dagegen die
etwas glatter aussehenden Innenseiten mit ver-
tiefter Wölbung, dann stellt sich das verstärkte
Nachinnenkrümmen sicher ein, denn der Kleister
zieht nach dem Trocknen das Bild etwas zu-
sammen, wodurch naturgemäss die Krümmungs-
neigung des Kartons oder der Pappen gesteigert
wird, was sich durch das vorher erwähnte Auf-
ziehen auf der entgegengesetzten Seite vermeiden
lässt. M.
—
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographeninnung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Wir teilen unseren Mitgliedern höflichst mit, dass
mit dem ı. Januar ı914 die Krankenkasse der Photo-
grapheninnung (Zwangsinnung) zu Berlin in Kraft
tritt. Unsere im Stadtkreise Berlin wohnenden Mit-
glieder, die bisher der Ortskrankenkasse der Photo-
graphen angehö.ten oder zu dieser ihre Arbeitnehmer
anmeldeten, gehen ohne weiteres auf unsere neue
Krankenkasse über. Die ausserhalb des Stadtkreises
Berlin wohnenden Innungsmitglieder werden gebeten,
die Anmeldung aller Angestellten, Gehilfen, Lehrlinge
und Arbeiter sofort auf den Anmeldeformularen be-
wirken zu wollen, die von der Geschäftsstelle der
Innung versandt werden. Auch Dienstboter, die zum
Reinigen der Geschäftsräume verwendet werden, sind
zu unserer Kasse anmeldepflichtig.
Das Kassenlokal befindet sich SW. 48, Friediich-
strasse 238, Fernsprecher 1428.
Der Vorstand.
Heinr. Lichte, Hugo Kammer,
I. Vorsitzender. I. Schriftführer.
nn >, ze
Photographen -Zwangsinnung für den
Bezirk Ober-Eisass.
Sitz: Mülhausen.
Für die am 29. Oktober d. J. anberaumte ordent-
liche Mitgliederversammlung im Innungslokal „Re.
stauration zur Traube‘' war folgende Tagesordnung
festgesetzt: ı. Verlesen des Protokolls der letzten
Versammlung; 2. Bericht Aber die in Strassburg am
8. Oktober d. J. stattgefundene Bundesversammlung;
3. Ergäouzung der Melsterprüfangsordnung im fach-
tLeoretischen Teil (Urheberrecht); 4. Festsetzung einer
Mindestpreisliste; 5. Anschaifang von Büchern für die
zu gründende Bibliothek; 6. Anträge, die 2 Tage vor
Versammlung in Händen des Vorstandes sein müssen;
7. Veranstaltung eines Ausfluges im Fıfbjahr 1914;
8. Mitteilungen und Verschiedenes.
Um 5'/, Uhr nachmittags eröffnet der Obermeister
die Versammlung und begrüsst die zahlreich erschienenen
Mitglieder.
Das Protokoll der Versammlung vom 31. Julid J.
wird verlesen und unverändert angenommen.
Sodann erteilt der Oberımeister das Wort Herrm
Richard Adam zwecks Berichterstattung über die
am 8. Oktober d. J. in Strassburg stattgefundene Ver-
sammlung des Elsass- Lothringischen Photographen-
Bundes. Die Ausführungen werden mit Interesse ent-
gegengenommen.
Zu Pankt 3 wurde ein Antrag eingebracht, welcher
die Ergäuzung der Meisterprüfungsordnung im fach-
theoretischen Teil in bezug auf das Urheberrecht be-
trifft. Die Abstimmung ergibt, dass sämtliche Mit-
glieder mit dieser Ergänzung einverstanden sind.
Ferner macht der Obermeister darauf aufmerksam,
dass um gegen die Mitglieder, welche ihre Ware mit
Schleuderpreisen anbieten, vorgehen zu können, die
Aufstellung einer Mindestpreisliste notwendig geworden
ist. Bei Aufstellung einer solchen könne diejenige des
Photographenbundes zugrunde gelegt werden.
Nachdem sich mehrere Mitglieder hierüber aus-
gesprochen hatten, wird die Angelegenheit vertagt.
Um den Innungamitgliedern etwas bieten zu können,
stellt der Vorstand den Antrag, nunmebr mit der An-
schaffang von Büchern zu beginnen, welche den Mit-
gliedern leihweise übergeben werden sollen.
Die zu erwerbenden Bücher könnten aus dem Ver-
lag des Herrn Wilhelm Knapp in Halle a. S. be-
zogen werlen, welcher sich der Innung gegenüber
bis jetzt in sehr entgegenrkommender Weise gezeigt hat.
Nach kurzer Debatte genehmigt die Versammlung die
Anschaffung von solchen.
Zu Punkt 6 beantragt Kollege Schwalb die Be-
kämpfang des Vergrösserungsschwindels seitens der
Iunung. Dies könne am besten durch Verteilen von
Fiugbilättern des Central-Verbandes an die Kundschaft,
Aufhängen derselben in den Schaukästen oder Auslegen
im Geschäftslokal geschehen.
Die Versammlung beschliesst antragsgemäss:
Der Antıag auf Veranstaltung eines Ausfluges im
nächsten Fıübjahr wird, nach kurzer Aussprache hier-
über, vertagt.
Unter Punkt 8 werden interne Innungsangelegen-
heiten bespiochen.
Um 9 Uhr abends schliesst sodann der Obermeister
die Sitzung.
Der Obermeister: gez.: J. Stegmann.
—
Gesehäftliehes.
Dresden. Die „Ica“. (Internationale Kamera-
tnst) Akt.-Ges. verteilt wieder 5 Prozent Dividende
st das erhöhte Kapital. Alle Betriebsabtellungen sind
frtdauernd voll beschäftigt.
—adt—
Geriehtswesen.
Darf derBesitzer eines Geschäftshauseszwei
Läden in seinem Hause an Konkurrenten ver-
mieten? [Nachdruck verboten!] Der Inhaber eines in
einer Geschäftsstrasse belegenen grossen Hauses vermie-
tete einen darin befindlichen Laden nebst Wohnurg
an einen Kaufmann zur Fabrikation und zum Verkauf
von Schürzen und Wäsche. Ein halbes Jahr später ver-
mietete er einen anderen Laden desselben Hauses zum
Betriebe eines Partiewarengeschäftes, ausgenommen
„Schürzenverkauf‘. Der erste Mieter glaubte sich
durch den Betrieb des Partiewarengeschäftes geschädigt
and strengte gegen den Vermieter die Schedenersatz-
klage an. Das Landgericht machte die Entscheidung
von der Leistung eines Eides des Klägers darüber ab-
bängig, dass er dem Beklagten bei der Vermietung des
Leders mitgeteilt habe, er wolle neben Schärzen auch
Wäsche und Wollwaren führen. Der beklagte Haus-
besitzer legte Berufung gegen dieses Urteil ein und
erzielte vor dem Oberlandesgericht Dresden die Ab.
weisung der Klage des Mieters. Die Vorinstanz, so
führte der Gerichtshof aus, hat sich dahin ausgesprochen,
dass nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein
Vermieter in demselben Hause nicht Läden dem Kon-
kurrenten eines anderen Mieters überlassen dürfe. Dem
kann jedoch nicht zugestimmt werden. Freilich gibt
es Geschäfte — wie beispielsweise Schankwirtschaften —,
die so eigenartig sind, dass der erste Mieter — auch
ohne dass eine besondere Vereinbarung zwischen ihm
und dem Vermieter stattgefunden hat — damit rechnen
darf, dass der Vermieter einen anderen Mieter, der
dasselbe Geschäft betreibt, nicht aufnehmen wird. In
der Regel aber liegt in dem Vermieten eines Geschäfts-
ladens nicht ohne weiteres das Versprechen des Ver-
mieters, im Hause kein Konkurrenzgeschäft während
der Vertragsdauer zuzulassen. Für den vorliegenden
Fall kommt noch hinzu, dass in grossstädtischen Ge-
schäftsstrassen, wie der hier in Frage kommenden,
naturgemäss Laden an Laden liegt, so da:s der Kläger
die Pernhaltung einer Konkurrenz übe:haupt nicht
erreichen kann. Er muss beständig mit der Möglich-
keit rechnen, dass sich ein Konkurrenzgeschäft in
seiner unmittelbarsten Nähe auftut, und er muss dann
gegebenenfalls einen Rückgang des Umsatzes im eigenen
Geschäfte hinnehmen, ohne dass er dafür jemand
schadenersatzpflichtig machen könnte. Bei dieser Sach-
lage ist als regelmässiger Wille der Vertragschliessen-
den vorauszusetzen, dass sich der Vermieter zur Fern-
haltung der Konkurrenz vom Miethause nicht ver-
pflichtet. Dies entspricht auch der billigen Abwägung
der beiderseitigen Interessen. Eine Verpflichtung des
Beklagten, kein Konkurrenzgeschäft in sein Haus auf-
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. | u 5
zunehmen, wäre sonach nur anzuerkennen, wenn sie
besonders in den Mietvertrag aufgenommen wäre. Das
trifft jedoch hier nicht zu. Von einer Schadenersatz-
pflicht des Vermieters kann danach keine Rede sein.
rd.
— Bi
Kleine Mitteilungen.
— Der Photograph Ernst Bratz in Schweidnitz
bestand die Meisterprüfung.
— Ausstellung von Photographien aus dem
Wettbewerb des Bundes Deutscher Verkehrs-
vereine. Der grosse Saal des Handelshofes zu Leipzig
zeigte kürzlich ein eigenartiges Bild. Durch eingescho-
bene Wände war es ermöglicht worden, dort über 4000
Photographien unterzubringen, die am 3. und 4. De-
zember der Prüfung des Preisgerichts für den vom Bund
Deutscher Verkehrsvereine ausgeschriebenen Wettbewerb
„Deutsches Land und deutsche Art in der Photographie“
vorlagen. Den Vorsitz führte Herr R. A. Schlegel-
Dresden, der I, Vorsitzende des Central- Verbandes
Deutscher Photographen-Vereine und Innungen (J. P.).
Das Preisgericht hatte insofern keine leichte Aufgabe,
als einerseits die genannte ausserordentlich grosse Zahl
von 4000 Einsendungen vorlag, andererseits der in den
Wettbewerbsbedingungen vom Bund vorgesehene Werbe-
zweck des Materials für die Bestrebungen des Bundes
mit der künstlerischen Gesamtwirkung in Einklang zu
bringen war. Im allgemeinen ist das Gesamtergebnis
dieses ersten photographischen Wetibewerbes des Bundes
Deutscher Verkehrsvereine ein erfreuliches. Der weitaus
grösste Teil der Einsendungen bezieht sich auf Land-
schafts- und Städtebilder, die eine Menge interessanter
Motive aufweisen. Schwach vertreten sind leider die
Bilder aus dem Kultur- und Volksleben, und auch der
Sport hat die ihm jetzt in Deutschland zukommende
Berücksichtigung nicht hinreichend gefunden.
Da die zu den ersten allgemeinen Preisen vor-
geschlagenen Einsender eine grössere Anzahl gleich
guter Leistungen eingesandt hatten, unter denen die
Bewertung einzeiner Bilder aus dieser Sammlung nicht
möglich war, so ist das Preisgericht übereingekommen,
die allgemeinen Geldpreise im Hinblick auf die Gesanıt-
leistung der jeweiligen Sammlung zu verteilen. Es
erhielten:
1. Von den vom Bund und seiner Bundes-
zeitschrift „Deutschland gemeinsam ausgesetzten
allgemeinen Preisen: Einen Preis von 100 Mk.:
Dr. Erwin Quederfeldt- Düsseldorf; so Mk.: Adolf Eyer-
mann-München; so Mk.: Karl Schiewek. Nordhausen;
30 Mk.: Albert Giesler- Eutin; 30 Mk.: Hermann Jansen-
Köln; 20oMk.: Clara Gädeke- Lübeck; 20Mk.: E. Igel,
Baumeister, Dresden.
An Geldpreisen einzelner Städte und Verbände er-
hielten:
ı. Von den vom Verkehrs-Verband für Hessen
und Waldeck ausgesetzten Preisen: Einen Preis von
50 Mk.: E. Bingel, Hofphotograph, Hersfeld; so Mk.:
Frau Professor Ege-Arolsen; so Mk.: C. Ebertlı, Hof-
photographı, Kassel.
6 _ PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
- FR =
2. Von den vom Rheinischen Verkehrsverein
ausgesetzten Preisen: Einen Preis von 50 Mk.: Dr.
Erwin Quedenfeldt: Düsseldorf; so Mk.: Adolf Plesser-
Bonn; so Mk.: Hermann Jansen- Köln; 25 Mk.: Max
Kögel, Hofphotograph, Heidelberg; 25 Mk.: H. Gross,
Photograph, Bonn.
3. Preise der Stadt Düsseldorf: Einen Preis von
100 Mk.: Julius $Söhn, Hofphotograph, Düsseldorf;
75 Mk.: Dr. Erwin Qnedenfeldt- Düsseldorf; 25 Mk.:
Firma Brunotte & Keese, Düsseldorf; 25 Mk.: Julius
Söhn, Hofphotograph, Düsseldorf.
4. Den Preis der Stadt Bonn von 20 Mk.: Adolf
Plesser- Bonn.
5. Preise des Verkehrsvereins Leipzig: Da von
der geringen Zahl der eingesandten Bilder nur wenige
den gestellten Anforderungen entsprechen, wurde nur
ein Preis von 30 Mk. an Th. Schneider-Leipzig verliehen.
6. Den Preis der Stadt Heidelberg von 30 Mk.:
Max Kögel, Hofphotograph, Heidelberg.
‘7. Von den drei Preisen der Stadt Halberstadt
kam nur einer zu 15 Mk. zur Verteilung, und zwar an
Wolfgang Nenbarth - Halberstadt.
8. Von den zwei Preisen des Verschönerungs-
und Verkehrsvereins Osnabrück wurde nur ein
Preis von 15 Mk. für das Bild von L. Hartmann - Osna-
brück verliehen.
9. Der Preis des Verkehrsvereins Lübeck in
Höhe von 30 Mk. wurde an Julius Appel- Lübeck ver-
liehen. — Insgesamt wurden an Geldpreisen verliehen:
1015 Mk.
Ausser diesen durch Geldpreise ausgezeichneten
Bildern wurden folgende Photographien bezw. Samm-
lungen durch Ehrendiplome ausgezeichnet: |
Landgraf-Zwickau, Frank- Lilienthal, von Meding-
Allenstein, Coubillier- Köln, Zenker-Leipzig, Töpke-
Erfurt, Arnold Füssen- Neuschwanstein, Baumgärtner-
Freiburg, Matthäus- Köln, Dr. Kuhlahl- Dresden, Hilbert
Rathenow, Gebr. Noelle- Göttingen, Bergs- Krefeld,
Dr. Trapp- Friedberg, Wörsching-Starnberg, H. Steinitz-
Kiel, H. Zobler- Greifswald, B. Lassen, C. Niemann-
Zinnowitz, Ernst Sonntag- Dresden, A. Capell- Köln,
Danker-Hamburg, A. Källenberg-Bonn, Fräulein Bertha
Zillessen - Bautzen, M. Martin - Gottleuba, Quandt- Karls-
horst, W. Berger- Krefeld, Schütz Berlin, Reimers-Friede-
nau, Grundmann-Leipzig, Kreli-Essen, Chr. Herbst,
Hofphotograph, Worms; Rössle- Stuttgart, Sammlung
des Verkehrsausschusses für die Bergstrasse in Auer-
bach, Sammlung Atelier Elvira, Augsburg; Härtinger-
München, Sammlung C. Schmitz-Krefeld, Sammlung
Grobbel-Fredeburg, Dr. Schrammen- Hildesheim, W. Plag-
mann-Bad Elster, Meyer- Wernigerode, Alma Meyer-
Düsseldorf, A. Meyer- Allstädt, Heidelberg.
Ferner hat das Preisgericht eine grössere Anzahl
Bilder mit lobender Erwähnung zum Ankauf empfohlen.
Aus diesen vorgeschlagenen Bildern wurden für 80 An-
käufe 1200 Mk. bewilligt.
te
Patente.
Kl. 57. Gruppe ıı. Nr. 256828 vom 17. September ıgıı.
Optische Anstalt C. P. Goerz, A.-G., in Berlin- Friedenan.
Photographische Kassette mit einlegbarem Platten-
rahmen, dadurch gekennzeichnet, dass der Platten-
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rahmen 5 in einem kastenförmigen Bodenstäck mit
nach aussen umgebogenen Seitenrändern sitzt, welche
in Nuten eines den Piattenrahmen 5 in dem kasten-
förmigen Bodenstück festhaltenden Deckelrahmens s
eingreifen.
— Di
Büehersehau.
Photographie bei künstlichem Licht von
E. Holm. Neu bearbeitet von Hermann Schwartz.
2. Aufl. Berlin 1913. Union Deutsche Verlagsgesell-
schaft. Preis geh. 2,50 Mk., geb. 3 Mk.
Da das Werk hanptsächlich für den Amateur be-
stimmt ist, wird unter künstlichem Licht fast aus-
schliesslich Magnesiumlicht verstanden und dieses in
seinen verschiedenen Anwendungsformen und Ver-
wendungsmöglichkeiten eingehend geschildert. Die bei-
‚gegebenen Rezepte und Anleitungen zur Selbsther-
stellung von Blitzpulver und Pustlampen bieten dem
Leser die Möglichkeit zu eigener Betätigung und da-
mit erhöhtem Genusse an seiner Kunst. Einige An-
gaben jedoch können nicht unwidersprochen bleiben,
da sie geeignet sind, dem Leser ein falsches Bild zu
geben. Die Blitzpulver entstehen nicht durch Ver-
mengen von Magnesium mit explosiven, sondern mit
sauerstoffabgebenden Körpern; ebensowenig kaun man
ihr gewöhnliches Abbrennen als Explosion bezeichnen
(S. 14), da eine solche nur bei Fehlern in der Zu-
sammensetzung oder Behandlung eintreten kann.
Andererseits ist aber die Bemerkung recht gefährlich
(S. 75), dass man die Pulvermenge so gross nehmen
kann wie man will, da das Abbrennen von Mengen
über 50 g besonders bei kaliumchlorathaltigen Pulvern
zu wirklichen, und zwar recht gefährlichen Explosionen
führen kann. Ebenfalls unzutreffend ist die Angabe
(S. 15), dass das Magnesium infolge seines niedrigen
Schmelzpunktes an der Luft verbrennt, da einerseits
sein Schmelzpunkt relativ hoch, bei 700 Grad, liegt,
andererseits die Verbrennung auf seiner grossen Oxy-
dationsfähigkeit und die Aktinität des Lichtes auf dem
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 1
Leuchten des glühenden Magnesiumoxyds beruht.
Auch die Art der Entwicklung, wie sie auf S. 64 be-
schieben wird, ist wohl nicht gerade die günstigste,
da beim Bienden die Schärfe bekanntlich nach hinten
rel schneller zunimmt als nach vorn. Ebenso er-
scheint das, was über Helligkeit im Newton-Sucher
gesagt ist (S. 93), nicht ganz einwandfrei, und Negativ-
papier für direkte Aufnabmen, um Lichthöfe zu ver-
meiden, dürfte wohl kaum das geeigneteste Mittel sein.
Die angeführten Punkte, die die hauptsächlichsten
Missverständnisse berühren, dürften vielleicht in einer
neuen Auflage zu berücksichtigen sein; im übrigen
bewegen sie sich mehr auf theoretischem Gebiet, so
dass sie die praktische Brauchbarkeit des Buches kaum
beeinträchtigen. EL.
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage ı. Herr D.L. in B. Wie mfssen für einen
Zweifarbendruck (kinemacolorartig) die Filter beschaffen
sein, und welche Farbe derselben erzielt das beste
Resultat?
Antwort su Fragı ı. Für Zweifarbenphotographie
hat man bis jetzt im allgemeinen als zweckmässigste
Pilterfarbe diejenigen angenommen, durch weiche das
Spektrum etwa in zwei gleiche Teile geteilt wird. Das
eine Filter erhält infolgedessen eine orangegelbe, das
andere eine blaugrüne Farbe. Das erstere soll Licht
von der Wellenlänge bis etwa 570 oder 560 hindurch-
lassen und das andere von 560 bis in das Violett hinein.
Soll die Farbenwirkung eine äusserst gute sein, so ist
es natfrlich erforderlich, dass die verwendete Platte
nicht nur gelbgrünempfindlich, sondern auch orange-
und rotempfindlich ist, weil sonst die rein roten Farben
im Original dunkel, bezw. schmutzig kommen. Es ist
daher auch erforderlich, die Absorption der Filter der
Platte einigermassen anzupassen, und falls die Platte
eine verhältnismässig geringe Rotempfindlichkeit hat,
das Orangelilter mehr zum Rot zu stimmen, damit die
Rotwirkung entsprechend gestärkt wird. Wir haben
fir diese Zwecke. beispielsweise als Orangefilter ein
Tartrazinfilter mit Neutralrotzumischung, für das blau-
grüne Filter eine Mischung aus etwa gleichen Teilen
Brillantsäuregrän und Neuviktoriablau gewählt.
Frage 2. Herr H.K. inV. Muss ein Tessar bei
Herstellung von Vergrösserungen 1:12 umgedreht ver-
wendet werden, d. h. so, dass es bei der Vergrösserung
die Hinterlinse der kleinen Originalauftnahme zuwendet
und die Vorderlinse der Vergrösserung?
Antwort su Frage 2. Dies muss unbedingt ge-
schehen. Unsere modernen photographischen un-
symmetrischen Objektive, spzziell die lichtstarken, sind
so korrigiert, dass sie die beste Schärfe dann geben,
wenn das zu photographierende Objekt etwa in der
zwanzigfachen Brennweite sich befindet.e. Man muss
also, wenn sich Objekt und Bild vertauschen, auch
das Objektiv herumdrehen, um die feinste Schärfe zu
erhalten; bedeutend werden diese Unterschiede in je-
dem Fall nicht sein,
Frage 3. Herr J.O. in D. Meine Bromsilber-
bilder auf ganz matten Papieren verlieren beim Auf-
trocknen stets erheblich an Kraft. Sie sind in der
Beziehung schlechter als andere Bilder, welche ich ge-
sehen habe, und welche angeblich später lackiert wor-
den sind. Trotzdem die lackierten Bilder fast ebenso
matt wie die meinigen aussehen, muss doch die Lackie-
rung einen günstigen Einfluss haben. Welcher Lack
ist hier zu verwenden, damit keine Lackstreifen ent-
stehen und der Glanz nicht merkbar wird?
Antwort su Frage 3. Man kann solche matten
Bromsilberbilder entweder mittels eines breiten Pinsels
mit einer schwachen Hühnereiweisslösung überziehen
(1 Teil gereinigtes Eiweiss, 5 Teile Wasser) oder besser
mit einem Boraxlack. Letzterer wird für diesen Zweck
so hergestellt, dass man in eine kochende konzen-
trierte Boraxlösung gepulverten Schellack einträgt, so-
lange sich davon noch etwas löst, eine halbe Stunde
kochen lässt und die fertige Lösung mit gleich viel
denaturiertem Spiritus verdünnt. Nach einigen Tagen
trennt man sie vom Bodensatz und verdünnt sie weiter
etwa auf das Fünffache mit halb Spiritus und halb
Wasser. Die Bilder werden am besten fix und fertig
aufgezogen, mit dieser Lösung entweder dünn über-
strichen oder in sie eingetaucht.
Frage 4. Bert T.L. in V. Ich habe eine Reihe
von Einstaubbildern zu machen versucht, konnte aber
niemals saubere Resultate erzielen. Die Schicht war
immer nur unmittelbar nach dem künstlichen Trocknen
fest und wurde im Kopierrahmen so klebrig, dass sie
am Negativ anhakte. Ich führe dies auf die Art des
benutzten Traubenzuckers zurück, den ich mir in der
Drogenhandlung gekauft habe. Derselbe bildet eine
schmierige gelbliche Masse, die, in einem offenen Becher-
glas aufbewahrt, schliesslich vollkommen zerfliesst. Wo
kann man geeigneten Traubenzucker erhalten, und ist
der schlechte Traubenzucker wohl der Grund des Miss-
erfolges?
Antwort au Frage 4. Traubenzucker liefert Ihnen in
schönen, kristallinischen, harten Stücken jede chemische
Handlung, z.B. C.A. F. Kahlbaum-Berlin. Schmie-
riger Traubenzucker ist für diesen Zweck allerdings
unanwendbar, da er gewöhnlich stark verunreinigt
und infolgedessen hygroskopisch ist. Mit reinem
Traubenzucker werden die präparierten Platten niemals
von selbst klebrig, sondern müssen immer erst durch
längeres Liegenlassen in einem mit Feuchtigkeit ge-
sättigten Raume oder durch Anhauchen zum Ent-
wickeln brauchbar gemacht werden.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage ı. Herr S. in D. Ist ein photographisches
Geschäft, das zehn Leute beschäftigt, jedoch keine
Kraftmaschinen verwendet, als Fabrikbetrieb anzusehen,
so dass weibliche Angestellte am Sonnabend nicht
länger als bis 5 Uhr nachmittags beschäftigt werden
dürfen? Der Gewerbeinspektor hält einen derartigen
Betrieb für einen Fabrikbetrieb.
Antwort su Frage ı. Da das Gesetz den Begriff
„Fabrik“ nicht bestimmt hat, ist man auf die Aug
8 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
legung des Gesetzes durch gerichtliche und verwaltungs-
rechtliche Entscheidungen angewiesen, die ich nach
Neukamps Kommentar zur Gewerbeordnung zitiere.
Die Photographen zählen grundsätzlich zu den Hand-
werkern, jedoch mit der Einschränkung, dass dies nur
dann und insoweit der Fall ist, als der Betrieb im
Einzelfalle nicht über den Umfang des Handwerks
hinausgeht. Es kann also auch in diesem Gewerbe
einen „fabrikmässigen‘' Grossbetrieb geben. Das Reichs-
gericht hat in einer Entscheidung vom 2. Juli 1883
als wichtige Momente für die Beurteilung dieser Frage
folgendes betont: „Die Methode der Herstellung der
Arbeitsprodukte und für diese die Art der benutzten
gewerblichen Hilfsmittel (Maschinen oder Werkzeuge),
die Qualität, nach Befinden auch die Zahl des beschäf-
tigten Hilfspersonals, den Grad der Ausnutzung der
Arbeitsteilung, die Beschaffenheit der eigenen Arbeits-
leistung des Gewerbeunternehmers (Selbstbeteiligung
an der Arbeit oder blosse Leitung), die Beschaffenheit
der der Ausübung des Gewerbes dienenden Räumlich-
keiten und ähnliche, dem Gewerbebetriebe als solchem
die Signatur des Handwerks oder fabrikmässigen Be-
triebes aufprägende Momente.‘ — Vor allem ist aber
zu einer Fabrik das Vorhandensein einer bestimmten
besonderen Anlage erforderlich, in der ein fabrik-
mässiger Betrieb stattfindet. Die Verwendung von
Naturkräften (z. B. Dampf- und Wasserkraft) begründet
für sich allein noch nicht die Existenz eines Fabrik-
‘ betriebes. In der Entscheidung des Reichsgerichts
vom 23. Juni 1898 sind als Merkmale des Fabrik-
betriebes bezeichnet: „Die Grösse und Ausdehnung
der Räumlichkeiten, die Zahl der dauernd darin be-
schäftigten Arbeiter, die vorwiegend mechanische Art
ihrer Tätigkeit und der Grundsatz der Arbeitsteilung.“
Der fabrikmässige Charakter ist auch nicht dadurch
ausgeschlossen, dass nur auf Bestellungen gearbeitet
wird. Darch die Novelle zur Gewerbeordnung vom
28. Dezember ı908 sind Bestimmungen eingeführt
worden, die nur für solche gewerbliche Betriebe gelten,
in denen in der Regel mindestens 20 Arbeiter be-
schäftigt werden (8$ 133h bis 134 h), dann Bestimmungen
(88 135 bis 139aa), die auch für diejenigen Betriebe
gelten, die in der Regel mindestens zehn Arbeiter
beschäftigen, und schliesslich Bestimmungen ($$ 135
bis 139b) für die im $ 154, Abs. 3, bezeichneten Be-
triebe, selbst dann, wenn diese weniger als zehn Ar-
beiter beschäftigen. Nach dem letztzitierten Paragraphen
finden die Bestimmungen der 88 135 bis 139b auf
Arbeitgeber und Arbeiter in Werkstätten Anwendung,
in welchen durch elementare Kraft (Dampf, Wind,
Wasser, Gas, Luft, Elektrizität usw.) bewegte Trieb-
werke nicht bloss vorübergehend zur Verwendung
kommen. In einem derartigen Betriebe dürfen, also
auch bei Beschäftigung von weniger als zehn Arbeitern,
gemäss $ 137. G.O., Arbeiterinnen nicht in der Nacht-
zeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, und am
Sonnabend sowie an Vorabenden der Festtage nicht
nach 5 Uhr nachmittags beschäftigt werden. Dr. Sch.
Fyage 2. Herr A.K. in M. Daıf ich Aufträge
von Nachbildungen von Porträts in Postkartenform
je zehn bis zwölf Stück) ausfähren, ohne mich einer
Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen? Macht
es einen Unterschied, ob der Abgebildete diese Be-
stellung selbst aufgibt oder durch einen dritten auf.
geben lässt?
Antwort su Frage 2. Da bei bestellten Bildnissen
der Besteller und sein Rechtsnachfolger gemäss 8 18,
K.G., das Porträt vervielfältigen darf, kaun er damit
auch, ohne ein bestehendes Urheberrecht zu verletzen,
jeden beliebigen Photographen beauftragen. Ob er
dies selbst tut oder durch eine dritte Person, ist gleich-
gültig. Bestehen aber irgend welche Bedenken, dass
der UVeberbringer nicht: beauftragt ist, eine Vervielfäl-
tigung zu bestellen, so liegt die Gefahr einer Verletzung
des „Rechtes am eigenen Bilde‘' gemäss 822 33. K.G,
nahe, da die bestellten Bilder ohne Einwilligung des
Abgebildeten nicht verbreitet werden dürfen. Eine
stratbare Verbreitung kann schon darin erblickt werden,
dass ein Exemplar ohne Wissen und Willen des Ab
gebildeten beliebigen Personen zur Ansicht herum-
gezeigt wird. Porträts, die nicht auf Bestellung her-
gestellt wurden, z. B. die zur gewerbsmässigen Ver-
breitung bestimmten Küustler- und Artistenporträts,
dürfen nicht nachgebildet werden, wenn die Nachdrucks-
ex:mplare ebenfalls zur gewerbsmässigen Verbreitung
bestimmt sind. In solchen Fällen muss ein bestehendes
Urheberrecht unbedingt beachtet werden, da die ge-
werbsmässige Verbreitung eines Werkes ein aus-
schliessliches Recht des Urhebers ist. Dr. Sch.
Fyage 3. Herr D.PA.W. in D. Sind wir be-
rechtigt, eine am Briefkopf angebrachte Zeichnung von
Fabrikanlagen auf Bestellung nachzubilden? Die Zeich-
nung trägt den Namen der sie herstellenden Kunst-
anstalt.
Antwort su Frage 5. Nein, denn Zeichnungen
sind durch das literarische Urheberrecht als ‚Abbil-
dungen technischer Art‘ im 8 ı geschützt, so dass die
Einwilligung jener Kuustanstalt einzuholen ist. (Vergl.
auch Antwort zu Frage 102 in Nr. 100 dieser Zeitschrift.)
Dr. Sch.
Frage 4. Herr J.M. in G. Darf ein Photograph
annoncieren: „Allerhöchste Anerkennung Sr. M.d.K.“,
wenn eine solche mündlich ausgesprochene Anerken-
nung durch ein amtliches Schreiben der Regierung
und durch Unterzeichnenlassen einer selbstgefertigten
„Ehrenurkunde‘' vonseiten der Regierung bestätigt
worden ist?
Antwort su Frage 4. Gegen die Ankündigung
einer solchen Anerkennung lässt sich auf Grund der
Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wett-
bewerb kaum etwas unternehmen, da ja die in der
Ankündigung enthaltene Angabe nicht unrichtig ist.
Ob die Regierung berechtigt ist, eine mündliche An-
erkennung des Monarchen in dieser Weise schriftlich
zu bestätigen, insbesondere durch Unterzeichnung einer
„Ehrenurkunde ‘, könnte vielleicht zweifelhaft sein, so
dass sich eine Anfrage bei dem für Auszeichnungen
dieser Art zuständigen preussischen Oberkämmereramt
empfehlen dürfte. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A. Miethe in Berlin - Halensoe.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a,S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 2.
4. Januar.
1914.
Ozobromöldruck.
Von Alfred Streissler in Leipzig.
Im Jahre 1904 hat der Engländer G. E.
H. Rawlins jenes Kopierverfahren zum ersten
Male beschrieben, das wir heute als Oeldruck
bezeichnen. Einige Jahre vergingen, bevor
weitere Kreise überhaupt von der Existenz
dieses Verfahrens etwas wussten, und erst als
es gelungen war, den Oeldruck mit dem Brom-
silberverfahren zu kombinieren, waren die Vor-
bedingungen für eine weitere Ausbreitung des
Prozesses geschaffen. Der Bromöldruck hat
bald einen weit grösseren Liebhaberkreis ge-
füunden als der Oeldruck selbst — ob mit Recht
oder nicht, sei hier nicht näher erörtert. Der
Hauptgrund für die grössere Popularität des
Bromöldrucks liegt darin, dass bei diesem Ver-
fahren eine weit grössere Tonskala zur Ver-
fügung steht. Beim Oeldruck ist die Zahl der
möglichen Halbtöne keineswegs so gross wie
beim Bromöldruck. Man spricht deshalb auch
oft von den „schweren“ Wirkungen der Oel-
drucke und meint damit deren im allgemeinen
etwas trübes, massiges Aussehen. Der Brom-
öldruck mit seiner längeren Tonskala ist von
dieser Eigenart frei. Die Bilder zeigen ein
wesentlich freundlicheres Gesicht und sind aus
diesem Grunde eines allgemeineren Beifalls
gewiss.
Da ist es vielleicht nicht zwecklos, auf eine
andere Art der Verbindung von Oeldruck und
Bronsilberverfahren hinzuweisen, die bisher
recht stiefmütterlich behandelt wurde. Ich meine
den Ozobromöldruck. Der gewöhnliche
Bromöldruck besteht bekanntlich darin, dass
ein Bromsilberbild mit geeigneten Agenzien aus-
gebleicht wird, wodurch dann die Schicht jene
Veränderungen erleidet, die sie für den Oel-
druck geeignet machen. Der Bromöldruck ent-
steht also auf der gleichen Schicht, die ur-
sprünglich das Bromsilberbild trug. Im Gegen-
satz hierzu dient beim Ozobromöldruck die
Bromsilberschicht nur als Zwischenstation; das
endgültige Bild befindet sich auf einer anderen
Schicht.
Der Ozobromöldruck macht sich dabei die
Prinzipien des bekannten Ozobromverfahrens
zanutze. Dieses von Thomas Manly erfundene
Kopierverfahren besteht darin, dass ein Brom-
[Nachdruck verboten.)
silberbild mit einem geeignet präparierten Pig-
mentpapier in Kontakt gebracht wird. Die
Bildsubstanz des Bromsilberbildes wirkt nun in
gleicher Weise auf das präparierte Pigment-
papier ein, als werde letzteres von Licht ge-
troffen. Wo das Bromsilberbild am schwärzesten
ist, wird auch die Schicht des Pigmentpapiers
am meisten beeinflusst, und mit der Menge vor-
handener Bildsubstanz im Bromsilberbild nimmt
auch dessen Wirkung auf die korrespondieren-
den Stellen der Pigmentschicht ab. Man kann
also nun die letztere zu einem gewöhnlichen
Pigmentbild entwickeln, und dieser Weg wäre
einzuschlagen, wenn man einen gewöhnlichen
Ozobromdruck herstellen will. Will man jedoch
einen Ozobromöldruck erhalten, so macht man
von der Tatsache Gebrauch, dass die Pigment-
schicht beim Kontakt mit dem Bromsilberbild
auch alle jene Beeinflussungen erfuhr, die sie
für den Oeldruck geeignet machen. Die Gelatine-
schicht des präparierten Pigmentpapiers wird
nun an den Stellen, die mit der Bildsubstanz
des Bromsilberbildes in Kontakt kamen, nicht
nur mehr oder weniger unlöslich, sondern sie
verliert in entsprechendem Masse auch ihre
Quellbarkeit, d. h. ihre Fähigkeit, Wasser auf-
zusaugen. Behandelt man also die Schicht,
nachdem man sie in Wasser eingeweicht hat,
mit fetter Farbe, so wird diese in erster Linie
an den Schichtstellen haften bleiben, die wenig
Wasser aufgesaugt haben, und mit steigendem
Wassergehalt nimmt die Farbannahme ab. Wir
erhalten also einen regelrechten Oeldruck auf
der Grundlage des Ozobromverfahrens — einen
Ozobromöldruck.
Das sind die Prinzipien des Verfahrens, mit
dem schon Puyo, der bekannte Vorkämpfer
für den Oeldruck, im Jahre 1906 — also noch
vor Bekanntwerden des Bromöldrucks — Ver-
suche anstellte, ohne jedoch aller Schwierig-
keiten völlig Herr zu werden. Dem Franzosen
F. Dillaye gelang es jedoch später, das Ver-
fahren zu einem praktisch brauchbaren auszu-
gestalten. Er geht von einem Bromsilberbild
aus, das mit Amidol entwickelt wurde. Zu
beachten ist, dass das Bild gut durchentwickelt
sein soll, ohne dabei Schleier zu zeigen. Es
2
10 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
ZZ = em ZZ m ng
soll nach dem Fixieren und Wässern erst ge-
trocknet werden und kommt sodann wieder in
Wasser, dem auf einen Liter ı ccm chemisch
reine Salpetersäure zugefügt wurde. Hierin
verbleibt das Bild nur einige Augenblicke; da-
bei wird es mit einem Wattebausch leicht ab-
gerieben. Sodann wird etwa ıo Minuten lang
gewässert, währenddessen man das zum Prä-
parieren des Pigmentpapiers benötigte Bad an-
setzt. Dieses besteht aus vier verschiedenen
Lösungen, nämlich:
Lösung A:
Wasser . . 2.0.2...Joo ccm,
Kaliumbichromat . 68.
Lösung B:
Wasser . 20.20. ..I00 ccm,
rotes Blutlaugensalz . 98.
Lösung C:
Wasser . “2 0....I0oo ccm,
Bromkalium Bu 6g.
Lösung D:
Wasser. . . 2.2... 100 ccm,
gewöhnlicher Alaun . 5g.
Man mischt zum Gebrauch je ıo Teile von
Lösung A, B und C und (im Mittel) ı Teil von
Lösung D. Man kann auch weniger (bis zu
0,5 Teil herab) oder auch mehr (bis zu 2 Teilen)
von Lösung D verwenden, je nach dem ge-
wünschten Effekt. Je mehr Alaun nämlich das
Bad enthält, um so feiner werden die Details.
Man kann das fertiggemischte Bad ohne weiteres
benutzen, kann es jedoch auch mit Wasser (bis
etwa I/, seines Volumens) verdünnen. In dieses
Bad wird ein Oeldruckpapier oder eines der
für den Oeldruck geeigneten Doppelt - Ueber-
tragungspapiere auf 3 bis 5 Minuten gebracht.
Das präparierte Oeldruckpapier lässt man
gut abtropfen und das in Wasser eingeweichte
Bromsilberbild wird, mit der Schichtseite auf
eine blanke Glasplatte gelegt, durch Ueberfahren
mit einem Rollenquetscher von allem über-
schüssigen Wasser befreit. Nun wird das Brom-
silberbild mit der Schichtseite auf das — eben-
falls auf eine blanke Glasplatte gelegte — Oel-
druckpapier gebracht und die beiden Blätter
einige Male leicht und schnell mit dem Rollen-
quetscher überfahren. Schliesslich legt man ein
Blatt Fliesspapier darauf, das man ebenfalls
durch Ueberfahren mit dem Rollenquetscher
andrückt. Sobald das Fliesspapier beginnt, sich
gelb zu färben, kann man den Kontakt beenden.
Je ausgeprägter man die Gelbfärbung werden
lässt, um so kräftiger wird das Bild. Man hebt
dann zunächst das Fliesspapier ab und zieht
bierauf auch das Bromsilberbild ab, das jetzt
erheblich ausgebleicht ist. Haftet dieses zu fest,
so hilft einige Minuten langes Eintauchen in
kaltem Wasser. Das Bromsilberbild kann regel-
recht wieder entwickelt (bei Tageslicht) und so
beliebig oft benutzt werden.
Das Oeldruckpapier zeigt nun das Bild in
bräunlicher Farbe auf gelbem Grunde. Es wird
genau so wie ein gewöhnlicher Oeldruck weiter
bebandelt. Man färbt es also ein, entweder
gleich nach dem Einweichen, oder nachdem
man es mit Formaldehyd schwach gehärtet und
dann in etwas wärmerem Wasser geweicht hat.
Beim Einfärben und der Nachbehandlung kann
man sich natürlich alle neueren technischen Er-
rungenschaften, wie wir sie besonders Fuhr-
mannundE Mayer verdanken, zunutze machen,
worauf im Rahmen dieses Aufsatzes nicht näher
eingegangen werden kann. Die ganze An-
passungsfähigkeit des Oeldruckverfahrens lässt
sich ausnutzen; individueller Betätigung ist
weitester Spielraum gegeben.
— rd ——
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht
druckfertig zu sein.)
Das Auflösen von feinpulverisierten
Harzen beim Ansetzen von Mattlack und dergl.
hat schon manchem Photographen Aerger und
Verdruss bereitet, die Harze ballten sich, an-
statt in Lösung zu gehen, zu einem zähen
Klumpen zusammen; alles Schütteln war ver-
geblich. Dieser Uebelstand tritt nicht ein, wenn
man die Harze vor dem Ansetzen zur Hälfte mit
grobem Glaspulver vermengt und dann in das
Lösungsmittel gibt. Nach dem Auflösen gut
absetzen lassen und filtrieren. W.B.
Das nervöse Hasten und Drängen des All-
tagslebens hat auch in der Photographie seinen
Einfluss fühlbar gemacht. Wenn früher die
(Nachdruck verboten.)
Kundschaft geduldig 8 bis 14 Tage auf die
Bilder wartete, so irifft dies heute selten mehr
zu. Die notwendige Folge war das Kopieren
auf Gaslichtpapiere. Anfangs zögernd, nur
der dringenden Notwendigkeit gehorchend, ver-
suchten die Photographen diese vollkommen
neue Papierart mit mehr oder weniger Erfolg.
Als jedoch die Güte der Emulsionen sich immer
mehr den Wünschen der Abnehmer anpasste,
gab es kein Zögern mehr, in verhältnismässig
kurzer Zeit hatte es überall Eingang gefunden.
Das Verarbeiten erfolgt am besten in der
Dunkelkammer, da die nötigen Utensilien dort
schon vorhanden sind. Als Lichtquellen kommen
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRÖNIK. ti
Gas- und elektrisches Licht in Betracht; beide in
kängender Form. Bei Gas sorge man, durch
Abzugsrohr die schlechte Luft in den Schorn-
sein abzuleiten.
Die Negative sollen klar und gut durch-
gearbeitet sein. Harte Lichter schwäche man
ab, flaue Negative verstärke man; denn wenn
sch durch längere oder kürzere Exposition
ea Anpassen möglich ist, so bleibt dies doch
iamer nur ein Notbehelf.
Um unnötigen Ausschuss zu vermeiden,
fertige man von jedem Negativ stets einen Roh-
abzug an, damit es durch entsprechendes Decken
und Mattlackieren korrigiert werden kann, denn
ein Abdecken oder Nachkopieren, wie bei Tages-
kchbt, ist infolge der kurzen Belichtungszeit oft
unmöglich. Um Striche und Streifen zu ver-
meiden, legen viele auf den Kopierrahmen
Seidenpapier; besser ist es jedoch, an Stelle
der blanken Scheibe eine etwa ı cm starke ein-
seitig mattierte Spiegelscheibe zu bringen (matte
Seite natürlich nach aussen); dadurch werden
woregelmässige Stellen vermieden.
Als Entwickler verwende man stets den in
der jeweiligen Gebrauchsanweisung angegebenen;
sollte derselbe jedoch, wie es bei forcierter Ent-
wicklung (speziell bei Metol-Hydrochinon) vor-
kommt, zu blau nuancierte Töne ergeben, so
versuche man den ÖOrtolentwickler (Gebrauchs-
anweisung liegt jeder Ortolpackung bei). Man
beachte stets, dass nicht eine zu grosse Anzahl:
Kopien in wenig Flüssigkeit entwickelt werden,
es ist ein Unding 20 und mehr Kabinettbilder
in nur 300 ccm Lösung zu behandeln; ungleiche
Abzüge sind die notwendige Folge davon. Vor
dem Fixieren sind die Drucke gut abzuspülen,
während desselben öfters zu bewegen.
Das Auswaschen der Bilder hat mit beson-
derer Sorgfalt zu geschehen, denn während
z.B. bei Matt-Zelloidinpapier das Fixierbad nur
fünfprozentig, ist dasselbe bei den meisten Gas-
lichtpapieren 20 bis 25prozentig. Sehr häufig
wird diese Arbeit aus bekannten Gründen dem
Lehrling übertragen, ob mit Vorteil, halte ich
für mindestens sehr zweifelhaft, im Winter
vollends, wenn das Wasser oft eiskalt, ist es
nicht zu versagen, wenn so ein Bursche nicht
immer die nötige Sorgfalt verwendet. Praktischer
dürfte folgende Waschart sein. Man lasse sich
vom Klempner aus starkem verzinkten Eisen-
blech einen Trog, etwa so cm breit, 75 cm lang
und 5o cm hoch, anfertigen; der Boden soll
nach einer Schmalseite schräg geneigt sein und
an der tiefsten Stelle einen grösseren Auslauf-
hahn haben. Der Trog wird innen mit weisser,
aussen mit grauer Oelfarbe gut angestrichen.
Nach vorherigem Abspülen werden die Bilder
mit Korkklammern, welche vorher in siedendem
Paraffin wasserdicht gemacht wurden (damit
keine Flüssigkeit von den Bildern eindringt),
einzeln in den gefüllten Trog gehängt. Der-
selbe genügt für etwa ıoo Kabinettbilder. Das
Wasser fliesst oben durch eine feine Brause
zu, unten entsprechend durch den Hahn ab.
Da sich die Salze von den Bildern rasch lösen
und zu Boden sinken, ist besseres Auswaschen
bei kleinstem Wasserverbrauch und grösster
Zuverlässigkeit garantiert. Nebenbei kann das
Bassin mit entsprechendem Einsatzgestell auch
zum Plattenwässern verwendet werden. W.B.
BERN. <) VEEEEN
Erläuterungen und Beiträge zum Wehrbeitragsgesetz.
(Hervorgegangen aus Vorträgen von Rechtsanwalt Dr. Ernst Brassat in Berlin.
Da jetzt das Wehrbeitragsgesetz in die öÖffent-
liche Erscheinung treten wird, dürfte es angebracht
sein, sich in kurzen Grundzügen die Hauptbestim-
mungen des Gesetzes zu vergegenwärtigen. Die nach-
folgenden Ausführungen bezwecken nicht etwa, das
ganze Gesetz einheitlich in allen seinen Bestimmungen
wiederzugeben, sie bezwecken hauptsächlich, die wich-
tigsten Kapitel des Gesetzes in kurzen Grundrissen zu
skizzieren.
Das Gesetz über den einmaligen ausserordentlichen
Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913 unterscheidet scharf die
Abgabe vom Einkommen von der Abgabe vom Ver-
mögen.
Abgabe vom Einkommen.
Nach dem Wehrbeitragsgesetz wird das Einkommen
nach der letzten Veranlagung berechnet, wie diese dem
Beitragspflichtigen auf Grund der Landeseinkommen-
steuergesetze zugegangen ist. Als festgestellt wird an-
genommen das niedrigste Binkommen der Steuerstufe,
ne verboten.]
zu welcher der Pflichtige zuletzt veranlagt ist. Da
jedoch das Einkommen teilweise aus dem Vermögen
stammt, mitunter sogar grösstenteils, so wird nach dem
Gesetze in jedem Falle, gleichgültig, ob diese Voraus-
setzung zutrifft, von dem Einkommen ein Betrag ab-
gezogen, welcher einer Verzinsung von 5 Prozent des
abgabepflichtigen Vermögens entspricht.
Nach dem Gesetze bleiben nun völlig beitragsfrei
die Einkommen bis zum Betrage von 5000 Mk. Darüber
hinaus, mag es sich auch nur um etliche Pfennige
handeln, ist der Wehrbeitrag stets zu zahlen. Abgabe-
frei bleiben ausserdem diejenigen Einkommen, welche
sich nach Abzug der 5 Prozent auf noch nicht I0o0o0 Mk.
stellen.
Einige Beispiele mögen die eben angeführten
Grundsätze erläutern:
Es hat jemand ein Vermögen vou 50000 Mk. und
daneben aus gewinnbriugender Tätigkeit nach der
letzten Steuereiuschätzung ein Einkommen von 3000 Mk.
4°
i2 PHÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
Die 5o0o0o Mk. Vermögen sollen mündelsicher zu
4 Prozent angelegt sein und 2000 Mk. Zinsen jährlich
abwerfen. Das Gesamteinkommen des Betreffenden
würde sich also belaufen auf 3000 Mk. (gewinnbringende
Beschäftigung) und 2000 Mk. (Zinsen aus Vermögen)
gleich 5000 Mk. Gemäss $ 31 des Gesetzes hat der
Pflichtige nichts zu zahlen.
Anders stünde es dagegen mit der Abgabe vom
Vermögen von 50000 Mk., auf welche noch später
zurückzukommen sein wird.
Ein anderes Beispiel: Es hat jemand Iooooo Mk.
Vermögen und aus gewinnbringender Beschäftigung
4000 Mk. Das Vermögen soll gleichfalls 40ooo Mk.
Zinsen für das Jahr ergeben. In diesem Beispiel stellt
sich das Gesamteinkommen des Abgabepflichtigen auf
8000 Mk. Von dem Einkommen werden nun 5 Prozent
des abgabepflichtigen Vermögens abgezogen, d.h. es
werden vom abgabepflichtigen Vermögen von I00000 Mk.
5 Prozent berechnet, nämlich sooo Mk., und diese
5000 Mk. werden sodann vom Einkommen von 8000 Mk.
abgezogen, so dass für die Versteuerung nur noch ein
Einkommen von 8000 — 5000 gleich 3000 Mk. in Frage
kommen würde.
Ein letztes Beispiel: Nehmen wir dasselbe Vermögen
mit 100000 Mk. und daneben eine gewinnbringende
Beschäftigung mit nur ı5oo Mk. an. In diesem Falle
würde das Gesamteinkommen 4000 Mk. (Zinsen aus
dem Vermögen) und 1500 Mk. (gewinnbringende Be-
schäftigung) gleich 5500 Mk. betragen. Von diesem
Gesamteinkommen von 5500 Mk. wären wiederum 5 Proz.
des abgabepflichtigen Vermögens von I00000 Mk., dem-
nach 5000 Mk., abzuziehen, so dass für den Wehrbeitrag
nur noch eine Restsumme von 5500 — 5000 Mk. gleich
soo Mk. in Frage kommen würde. Diese bleibt ab-
gabefrei, weil sich die Summe unter 1000 Mk. beläuft.
Die Höhe des Wehrbeitrages aus dem Einkommen
beträgt in den ersten Stufen, nämlich von sooo Mk. ab
bis zu etwa 10000 Mk., durchgängig ı Prozent. Die
nachfolgende Uebersicht mag dieses veranschaulichen.
Der Wehrbeitrag beträgt bei einem Einkonımen von:
5100 Mk. 51,00 Mk,.,
5200 „ 52,00 ”
530 5300
usw.
6000 ,, 60,00 „,
7000 70,00
8000 ,, 80,00 „,
9000 ,, 90,00 ,„,
IOO00 ,, 100,00
In den höheren Stufen steigt er zunächst relativ
wenig, nämlich bei Einkommen bis zu 31000 Mk. auf
2 Prozent, darüber hinaus wird das Einkommen schon
schärfer angefasst, nämlich bis zu 41000 Mk. mit
3 Prozent, bis zu 61000 Mk. mit 4 Prozent, bis 81000 Mk.
mit 5 Prozent, bis IO3000 Mk. mit 6 Prozent, um bei
Einkommen über 200000 Mk. auf 7 Prozent und erst
bei Einkommen über sooooo Mk. auf 8 Prozent zu
steigen. Hiernach ist der Satz, welcher vom Ein-
kommen erhoben wird, als ein durchgängig mässiger
zu bezeichnen, zumal auch das Gesetz hauptsächlich
das Vermögen treffen will. So beträgt die Abgabe bei
einem jährlichen Einkommen von 100000 Mk. nur
5000 Mk., bei einem jährlichen Einkommen von
200000 Mk. nur 12000 Mk. und bei einem jährlichen
Einkommen von 500000 Mk. lediglich 35000 Mk.
Zu betonen bleibt regelmässig, dass die grösseren
Einkommen wohl hauptsächlich mit aus dem Vermögen
herstammen, und dass dann stets ohne jede Ausnahme
5 Prozent vom Vermögen vorweg abzuziehen sind.
Abgabe vom Vermögen.
Ganz erheblich höher nun ist die Wehrbeitrags-
abgabe hinsichtlich des Vermögens vorgesehen. An
die Spitze sei folgende Uebersicht gestellt:
ı. In jedem Falle sind beitragsfrei Vermögen bis
zu 10000 Mk.
2. Bei einenı Gesamteinkommen von 2000 Mk. bis
zu 4000 Mk. bleiben beitragsfrei Vermögen bis zu
30000 Mk.
3. Bei einem Gesanteinkommen bis zu höchstens
2000 Mk. bleiben beitragsfrei Vermögen bis zu 50000 Mk.
Das ermittelte Vermögen wird ferner auf volle
Tausende nach unten hin abgerundet. Bemerkenswert
ist, dass es stets auf das Gesamteinkommen ankommt,
mag die Einnahmequelle herstammen, woher sie will.
Wie hoch sich die Wehrbeitragsabgabe bei den
kleineren Vermögen (10000 bis IO0000 Mk.) im einzelnen
gestaltet, mag die nachstehende Uebersicht zahlen-
mässig zeigen. Die Wehrbeitragsabgabe beträgt bei
Vermögen von:
10000 Mk... 15,00 Mk.,
15000 „, 22,50 „
20000 „, 30,00 ,,
25000 ,„ 3750 »
30000 ” 45,00 „”
35000 , 523,50 ,»
40000 „, 60,00
45000 „ 67,50 »
5000 1»: 2 2 2020202 7500 9»
55000 ” 92,50 „
60000 _„, IIO,00 ,‚,
65000 ,„, 127,00 „
70000 „, 145,00 „
75000 ,„ 162,50 ,„
80000 ,» . 2 2. 20.0. .180,00 $„,
85000 „ 197,50 „
90000 „, 215,00 ,„
9500 232,50 »
100000 „ 250,00 ,„
Bei Vermögen über 100000 Mk. steigt dann der
Wehrbeitrag schon sehr erheblich.
Einige Zahlen mögen im folgenden dieses zeigen:
Bei 150000 Mk. Vermögen beträgt der Wehrbeitrag
500 Mk., bei 200000 Mk. Vermögen 750 Mk., bei
300000 Mk. Vermögen 1450 Mk., bei 400000 Mk. Ver-
mögen 2150 Mk. und bei 500000 Mk. Vermögen 2850 Mk.
Bei noch höheren Vermögen steigt die Abgabe bis
100000 Mk. für je 1000 Mk. Vermögen bereits um den
Betrag von 8,50 Mk., so dass der Wehrbeitrag bei einem
wo. Een.
—
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. u 14
Vermögen von 600000 Mk. bereits 3700 Mk., bei
800000 Mk. 5400 Mk. und bei 1000000 Mk. 7100 Mk.
ausmacht. Bei Vermögen über 1000000 Mk. steigt er
bis zu 2000000 Mk. für je 1000 Mk. Vermögen um
ıı Mk. mehr. Wie aus der Uebersicht hervorgeht, hat
das Gesetz die Millionenvermögen stark, die mittleren
Vermögen schwächer und die kleinen Vermögen bis zu
50000 Mk. nur gering getroffen.
Das Vermögen der Wehrbeitragspflichtigen wird
nach dem Stande des 31. Dezember 1913 berechnet,
welcher Tag für das Gesetz den Ausschlag gibt; er gilt
als der sogen. „Stichtag “.
Die Wehrbeitragsabgabe, werde sie vom Einkommen,
werde sie vom Vermögen erhoben, wird nicht mit einem
Male gefordert, sondern ist vom Gesetz auf 3 Jahre
verteilt worden, nämlich auf die Jahre 1914, I9I5 und
1916. Den Wünschen von Handel und Industrie Rech-
nung tragend, ist nicht der Januar gewählt worden,
sondern das Gesetz bestimmt in seinem $ 5ı, dass die
Abgabe zu einem Drittel mit der Zustellung des Veran-
lagungsbescheides an sich fällig und binnen 3 Monaten
zu entrichten ist. Das zweite Drittel ist dann bis zum
ı5. Februar ıgı5 und das letzte Drittel bis zum
15. Februar 1916 zu entrichten.
Was als Vermögen im Sinne des Gesetzes anzu-
sehen ist, bestimmt das Gesetz in seinem $ 2 und
folgenden im einzelnen sehr genau. Hier sollen nur
die Grundzüge Erwähnung finden: Als Vermögen gilt
nach dem Gesetz das gesamte bewegliche und unbe-
wegliche Vermögen nach Abzug der Schulden.
Das Gesetz teilt dieses Vermögen ein in Grund-
vermögen, Betriebsvermögen und Kapitalvermögen.
Unter Grundvermögen versteht das Gesetz vornehmlich
die Grundstücke einschliesslich Zubehör, unter Betriebs-
vermögen das dem Betriebe der Landwirtschaft, des
Bergbaues oder eines Gewerbes dienende Vermögen.
Alles sonstige Vermögen des Beitragspflichtigen fasst
das Gesetz unter dem Sammelnamen Kapitalvermögen
zusammen.
Die Hauptfälle des Kapitalvermögens bilden nach
%35 des Gesetzes die verzinslichen und unverzinslichen
Kapitalforderungen jeder Art, Aktien- und Geschäfts-
anteile, bares Geld, Banknoten und Kassenscheine, der
Kapitalwert der Rechte auf Reuten und andere wieder-
kehrende Leistungen sowie noch nicht fällige Ansprüche
auf Lebens- und Rentenversicherungen.
Zu bemerken ist, dass Möbel und Hausgeräte nach
$ 7 des Gesetzes nicht als Vermögen gelten sollen, mit-
hin einer Wehrbeitragsabgabe nicht unterliegen.
Bei Grundstücken wird im allgemeinen der gemeine
Wert der Veranlagung zugrunde gelegt. Jedoch kann
nach 8 17 des Gesetzes auf Antrag bei Grundstücken,
welche dauernd landwirtschaftlichen Zwecken zu dienen
bestimmt sind, sowie bei bebauten Grundstücken, welche
Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken dienen sollen,
der Ertragswert der Veranlagung zugrunde gelegt
werden. Hinzukommen muss freilich, dass bei den
genannten Grundstücken die Bebauung und die Be-
nutzung der ortsüblichen Bebauung und der ortsüblichen
Benutzung entspricht.
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken gilt als Er-
tragswert das 25fache des Reinertrages, welchen die
Grundstücke nach ihrer wirtschaftlichen Bestimmung
bei ordnungsmässiger Bewirtschaftung mit entlohnten
Arbeitskräften nachhaltig gewähren können.
Bei den städtischen Grundstücken zu Wohnzwecken
oder zu gewerblichen Zwecken gilt als Ertragswert das
a5 fache des Miets- oder Pachtvertrages, welcher in den
letzten 3 Jahren durchschnittlich erzielt worden ist oder
im Falle der Vermietung oder Verpachtung hätte er-
zielt werden können.
Von dem so ermittelten Betrage wird bei bebauten
Grundstücken an Unkosten der Betrag abgezogen,
welcher für Instandhaltungskosten oder sonstige Neben-
leistungen nachgewiesen werden kann. Ergibt dieser
Betrag lediglich ein Fünftel, so ist ein weiterer Nach-
weis nicht erforderlich. Uebersteigen die Instand-
haltungskosten oder die sonstigen Nebenleistungen den
Satz von einem Fünftel, so verlangt das Gesetz aus-
drücklich den Nachweis hierfür und die Belege.
Auch hier mag ein Beispiel zur Erläuterung dienen:
Der Mietsertrag eines Hauses sei auf 5000 Mk. ange-
nommen. Für Zentralheizung und Warmwasser sollen
jährlich soo Mk. verbraucht und gezahlt werden,
während sich die Instandhaltungskosten des Hauses
gleichfalls auf jährlich soo Mk. belaufen sollen. Ist
nun die Zentralheizung als Nebenleistung anzusehen,
so gilt auch ihre Vergütung als Miete. Es würde mit-
hin zum Mietsrobertrag des Hauses von 5000 Mk. noch
der Betrag von 500 Mk. hinzukommen. Nebenleistungen
und Reparaturkosten betragen in diesem Beispiel zu-
sammen 1000 Mk.
Nach der gesetzlichen Bestimmung ist auf jeden
Fall ein Fünftel abzuziehen. Vorliegend würden also
nicht nur die tatsächlich verwandten 1000 Mk. abzieh-
bar sein, sondern I1ıoo Mk. (5500 Mk.: 5). Als Rein-
ertrag des Hauses würde mithin die Summe von
5500 Mk. — ııoo Mk. gleich 4400 Mk. gelten. Dieser
Betrag, mit 25 multipliziert, ergibt dann den Ertrags-
wert des Hauses.
Ist dagegen die Heizung keine Nebenleistung,
sondern steckt sie in dem zu zahlenden Mietsbetrage
von vornherein, so ist der Reinertrag 5000 — Iooo Mk.
(nämlich für Nebenleistungen und Instandhaltungs-
kosten zusammen) gleich 4000 Mk. Um den Ertrags-
wert zu erhalten, müsste diese Zahl mit 25 multipliziert
werden. Im letztgenannten Beispiele würde sich der
Ertragswert des Hauses mithin auf I0O0000 Mk. stellen.
(Fortsetzung folgt.)
t4 PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR.
.. “Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Orundner,
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift-
führer: Carl Bandiow, Berlin S., Gitschiner Str 64, Amt er gt
— Für Kasse elegenheiten: Reinhold Schumann, Berlin .5,
Krappstr. 12. — Bibliothek: 0. Sesgert, Berlin NO. 18, Gr. Frank-
furter Str. 71, Amt Königstadt 2646. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen,
Berlin S. 59, Fichtestr. 13, Amt Moritzplatz 6391. — Sterbekasse
des C.V.: Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130.
Besondere Veranstaltung — nur für die Mitglieder
des Vereins,
am Donnerstag, den 8. Januar,
pünktlich nachmittags 6 Uhr,
im Chemiegebäude der Königl. Technischen
Hochschale in Charlottenburg, Berliner Str. 172,
im Hörsaal des Photochemischen Laboratoriums.
I. „Unser Mond‘, Projektionsvortrag, Aufnahmen
des Photochemischen Laboratoriums. Vortragen-
der: Herr Professor Dr. Adolf Miethe.
2. „Mimisch-psychologische Studien mit
Reisszeug und Kamera“. Vortrag mit Pro-
jektion von Herrn Professor Dr. W. Scheffer.
Um 5!/, Uhr: Füährung durch die Räume des
Photochemischen Laboratoriums der Königl.
Technischen Hochschule durch Herrn Pro-
fessor O. Mente.
Da der obenbezeichnete Hörsaal für nur 58 Per-
sonen-Sitzplätze bietet, sind Einlasskarten nur in be-
schränkter Anzahl beim Vorsitzenden des Vereins,
Herrn Hofphotograph PaulGrundner, Berlin W.5o,
Neue Bayreuther Strasse 7 (Telephon: Amt Lützow,
4700), erhältlich.
Der Vorstand.
l.A.: Carl Trieb, II. Schriftführer.
Voranzeige!
Hauptversammlung: Donnerstag, den ı5. Januar.
Tagesordnung wird noch bekanntgegeben.
>
Photographen-Zwangsinnung im Bezirk
der Stadt- und Landkreise Duisburg,
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Ober-
hausen und Mülheim a. Ruhr.
Die Gründungsversammliung der Photographen-
Zwangsinnung findet am Montag, den s. Januar,
nachmittags s'/, Uhr, im Restaurant „Reichskrone“
in Duisburg (Ecke Königstrasse und Kuhlenwall)
statt. Hierzu werden sämtliche Kollegen, besonders
auch diejenigen, welche keine Gehilfen beschäftigen,
ergebenst eingeladen.
Nordwestdeutseher Photographen - Bund
(E. Y.).
Sitzs Bremen.
Wir wünschen unsern Mitgliedern und regen Mit-
arbeitern an unsern Bestrebungen ein gesegnetes 1914.
Möchten bei dieser Gelegenheit die Neueinrichtung
(laut Bestimmung unserer letzten Bundesversammilung),
Vorträge und praktische Fachkurse unter der
Obhut des Bundes in Erinnerung bringen, zu welcher
sich die nachfolgenden Fachleute bereit gefunden:
Aug. Wilhelm Albrecht, Rudolph Dähr-
koop, Bernhard Günther, August Grienwaldt,
Gustav Haertwig, Hermann Kapps, Professor
Alfred Krauth, Ernst Lohöftener, Rudolf
Lichtenberg, Professor O. Mente, Franz Rompel,
FR. Schensky, Dipl.-Ing. Hans Schmidt, Friedr.
Schroeder, Hans Utecht.
Anfragen und Prospekte durch den Vorsitzenden.
Der Vorstand.
Die Bitte um Unterstützung für einen durch Krank-
heit in Not geratenen Kollegen ist trotz der Weibnachts-
arbeit nicht gänzlich ohne Erfolg geblieben. Den
Spendern in der Not im Namen des Empfängers herz-
lichsten Dank, Gruss und Handschlag.
L.A.: Grienwaldt, Vorsitzender.
Ey
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe des Gewerbekammerbexirks
Chemnitz.
Sitz: Chemnitz 1. $.
Die nächste ordentliche Innungsversammlung findet
in Chemnitz statt, und zwar am Mittwoch, den
14. Januar, abends 6 Uhr, im Handwerker-Vereinshaus,
Herrenstrasse. Tagesordnung folgt.
Anträge müssen bis 10. Januar im Besitze des
Obermeisters, Herrn Joh. Niclon, Chemnitz, Carola-
strasse, sein.
Der Vorstand.
Paul Papesch, I Schriftführer.
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadtbezirken München
' und Pasing.
Die Königl. Regierung von Oberbayern erlässt
unterm 10. Dezember 1913 nachstehende Verfügung,
betretfend Neuordnung der Sonntagsruhe im Photo-
graphengewerbe.
L In teilweiser Abänderung des Abschnittes I,
Buchstabe k, der auf Grund des $ ı05e, Abs. I, der Ge-
werbeordnung erlassenen Regierungsbekanntmachung
vom 27. März 1895 (Kr.-A.-BlL S. 23) wird für den Stadt-
bezirk München die Beschäftigung von Arbeitern im
Photographengewerbe gestattet:
ı. An den letzten vier Sonntagen vor Weihnachten
zum Zwecke der Aufnahme von Portıäts, des
Kopierens und Retouchierens in der Zeit von
9 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 18
2a. An allen übrigen Sonn- und Festtagen zum Zwecke
der Aufnahme von Porträts in der Zeit vom
ı. April bis 30. September von ı0 Uhr vormittags
bis 2 Uhr nachmittags und in der übrigen Zeit
des Jahres von ı0 Uhr vormittags bis 3 Uhr
nachmittags.
Diese Ausnabme findet keine Anwendung auf die
beiden Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage und
den Neujahrstag.
Bedingung: Wenn die Sonntagsarbeiten länger
als 3 Stunden dauern, so sind die Arbeiter entweder an
jedem dritten Senntag für volle 36 Stunden, oder an
jedem zweiten Sonntag mindestens in der Zeit von
6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, oder in jeder Woche
während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und
zwar spätestens von ı Uhr nachmittags ab, von jeder
Arbeit frei zu lassen.
Den Arbeitern ist die zum Besuche des Gottes-
dienstes erforderliche Zeit, mindestens aber an jedem
dritten Sonntag freizugeben.
II. Gleichzeitig wird auf den Antrag von zwei
Dritteln der beteiligten Gewerbebetreibenden gemäss
$41b der Gewerbeordnung für den Stadtbezirk München
bestimmt, dass an Sonn- und Festtagen im Photo-
graphengewerbe ein Betrieb nur insoweit stattfinden
dart, ale Ausnahmen von den in $ ıo5b, Abs. I, der
Gewerbeordnung getroffenen Bestimmungen unter I
dieser Entschliessung zugelassen sind.
Die in I und II erlassenen Anordnungen treten
mit dem 25. Dezember 1913 in Wirksanıkeit.
Den weitergehenden Anträgen der Beteiligten,
weiche den Beginn der Sonntagsarbeit ab 9 Uhr vor-
mittags und die Beschäftigung von Arbeitern ausser
den in I, Ziffer ı und 2 festgesetzten Stunden bei vorher
bestellten Aufnahmen ausserhalb der Geschäftsräume
betreffen, konnte keine Folge gegeben werden.
von Halder.
Auf Grund dieses Erlasses müssen demnach an
den beiden Weihnachts-, Oster- und Pfingst-
leiertagen und am Nenjahrstag alle Betriebe,
die sich mit der Herstellung von Photographien von
irgend welcher Form befassen, vollständig ge-
schlossen sein. Ausserdem tritt die weitere Neuordnung
der Sonntagsruhe für alle photographischen Be-
triebe ebenfalls schon ab 25. Dezember 1913 in
Kraft. Im Winterhalbjahr, das ist ab ı. Oktober bis
31. März, dürfen sämtliche Betriebe geöffnet sein von
ıo Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags; im Sommer-
hbalbjahr (vom ı. April bis 30. September) von ıo Uhr
vormittags bis 2 Uhr nachmittags. UVebertretungen
können mit Geldstrafen bis zu 600 Mk. oder ent-
sprechenden Haftstrafen geahndet werden. Plakate für
die Schaukästen sind beim Obermeister J. Einsiedel,
Wiener Platz 2, III, und beim Schriftfährer H. Möller,
Augustenstrasse 75, IV., in Empfang zu nehmen.
Julius Einsiedel, Obermeister.
u
Personalien.
Herr Karl Zelesny in P&cs, Hofphotograph Sr.
k. u. k. Hoheit Erzherzog Josef, ist nach langem
schweren Leiden am 22. Dezember gestorben. — Ferner
starben: Herr Rudolf Perimann, Pirektor der Ver-
einigten photographischen Industrien Langer &Comp.,
F. Hrdliczka, Gesellschaft m. b. H., in Wien, sowie
Herr Photograph Ernst Jentsch im 65. Lebensjahre
in Neisse.
nr 120
Kleine Mitteilungen.
— Bei der Landesprüfungskommission Dessau I
für Photographen wurden zu Mitgliedern gewählt: Hof-
photogrsph Adolf Hartmann- Dessau, Hofphoto-
graph Peter Clasen- Dessau, Hofphotograph Alex.
Körner-Zerbst; zu stellvertretenden Mitgliedern: Hof-
photograph Robert Urbach-Köthen, Hofphotograph
Paul Frost-Köthen, Photograph Rudolf Mandler-
Bernburg.
— Einen Abreisskalender für ihre Kundschaft hat
die bekannte Firma Trapp & Münch, G.m.b. H,,
Friedberg (Hessen) herstellen lassen und versandt. Der
Kalender ist nett ausgeführt und erinnert in seinem
Aufdruck an die wichtigsten Erzeugnisse der Trapp
& Münchschen Fabrik, die sich einen ausgezeichneten
Ruf erworben haben und namentlich von den nach
künstlerischer Vervollkommnung strebenden Fachleuten
viel verwendet werden. Es sei bei dieser Gelegenheit
daran erinnert, dass auch Trapp & Münch ausfähr-
liche Preislisten umgehend und kostenfrei jedem Inter-
essenten übersenden.
un 2 2 zum
Patente.
KL 57. Gruppe 18. Nr. 261161 vom 16. November 1912.
Compagnie Gentrale des Etablissements Path€ Fräres
Phbonographe et Cin&matographe in Paris.
ı. Verfahren zur Erzeugung von staubförmigen
Körnchen aus gefärbten Harz- oder anderen kolloidalen
Lösungen für die Buntphotographie, da-
durch gekennzeichnet, dass die Zerstäu-
bung der Lösungen in der Achsenrichtung
eines senkrecht mit abnelımender Ge-
schwindigkeit aufsteigenden Stromes eines ''
gasförmigen Stoffes erfolgt.
3. Vorrichtung zur Ausübung des Ver-
fahrens nach den Ansprüchen ı und 2,
gekennzeichnet durch übereinander an-
geordnete, bauchig erweiterte Zylinder-
körper 9 von jeweilig grösserem lichten
Durchmesser als die tiefer liegenden Körper,
deren jeder mit einem engen und sich
wieder erweiternden Teil zo in den darüber befindlichen
Zylinder oberhalb von dessen Boden einmündet und
in deren untersten Zylinder 6 eine Zerstäubervorrichtung
z, 2, 3 für die gefärbte Lösung eingebaut ist.
u
16 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Büehersehau.
Die Technik der Retouche, von Emil
Schönewald. Verlag des „Photograph‘“ (L. Fern-
bach), Bunzlau Preis 4 Mk.
In bezug auf die Wertschätzung der Retouche hat
die neuere Zeit manche Wandlungen mit sich gebracht,
und es muss vorweg betont werden, dass der Autor
dieses Buches insofern die goldene Mittelstrasse hält,
als er weder zu den Ultramodernen, welche überhaupt
jedes Retouchieren verdammen, noch zu denjenigen
gehört, die der Retouche einen übertriebenen Wert bei-
messen, oder denen sie gewissermassen Selbstzweck ist.
Mit feinem Gefühl weist er dieser manuellen Technik
den ihr gebührenden Platz bei der Herstellung photo-
graphischer Bilder (Negativ und Positiv) und beschreibt
in leichtverständlicher Weise die technischen Hilfsmittel,
weiche die Ausführung der Retouchearbeiten ermög-
lichen und erleichtern. Da insbesondere alle Positiv-
verfahren in das Reich der Betrachtung gezogen werden,
so wurde für die erschöpfende Behandlung des Themas
ein ziemlich starker Band notwendig.
Den Originalen, welche als Beilagen fungieren,
hätte man wohl eine etwas bessere autotypische Wieder-
gabe wünschen mögen; nichtsdestoweniger ist der Wert
dieser Publikation nur anzuerkennen. Me.
—
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 5. Herr H.W. Die Anfrage betrifft Auf-
nahmen von Strichzeichnungen auf Entwicklungspapier.
Die Zeichnungen sind seitenverkehrt auf Schabpapier
ausgeführt und die Striche stehen rein weiss auf
schwarzem Grund. Die Aufnahmen sollen auf ein
feines, mattes oder glänzendes, weniger empfindliches,
d. h. kontrastreich und hart arbeitendes Bromsilber-
papier gemacht werden. Die Beleuchtung der Zeich-
nungen erfolgt mit Quecksilberdampflampen, und die
Expositionszeit kann, wenn erforderlich, mehrere Mi-
nuten betragen. Die Hauptsache ist, dass die Stiche
in gestochenuer Schärfe und tiefschwarz auf rein
weissem Papier erscheinen. Welche Firmen stellen
ein solches Entwicklungspapier her, und welche Ent-
wicklerzusammensetzung ist für diesen Zweck die
geeignetste? — Ist es von Nachteil, wenn das Papier,
damit es plan aufliegt, hinter schwaches Glas, jedoch
im Fokus zu liegen kommt und die Aufnahme somit
durch Glas erfolgt?
Antwort su Frage 5. Für diesen Zweck dürfte
jedes Gaslichtpapier etwa gleich geeignet sein, wenn
richtig verfahren wird, und zwar dürfte in diesem Falle
etwa folgendes Verfahren zweckmässig einzuschlagen
sein. Bei der hohen Lichtstärke der Quecksilberdampft-
lampe würden im durchfallenden Licht Belichtungs-
zeiten von wenigen Sekunden auslangen. Man würde
wohl sogar zweckmässig die Beleuchtung indirekt vor-
nehmen können, d.h, durch die Quecksilberlampe einen
weissen Bogen beleuchten und mit diesem erst das
Schabpapier anstrahlen, weil dann eine gleichmässigere
Beleuchtung zu erzielen ist. Die Expositionszeit muss
so bemessen werden, dass nur die hellen Striche auf
das Papier wirken und die Entwicklung muss mit einem
möglichst hart arbeitenden Entwickler im Interesse der
Erzielung grösstmöglichster Kontraste vorgenommen
werden. Für Gaslichtpapier eignet sich ein ganz ge-
wöhnlicher Hydrochinonpottasche-Entwickler zu diesem
Zweck trefflich. Die Zusammensetzung des Entwicklers
ist folgende:
Wasser & Ana ur Ar ı Liter,
schwefligsaures Natrium . 40 8,
Pottasche 75»
Hydrochinon . IO— 128g.
Selbstverständlich muss das Objektiv vorzüglich
scharf zeichnen, und ein Reproduktionsobjektiv ist für
diesen Zweck wohl am meisten zu empfehlen.
Gegen ein Anlegen des Papiers an eine Spiegel-
glasplatte in der Kamera dürfte kaum etwas einzuwenden
sein, vorausgesetzt natürlich, dass sorgfältig fokusiert
wird. Selbstverständlich muss eine solche Anlegeplatte
dann vollkommen kratzenfrei sein, da die schwächsten
Kratzen sich im Negativ ebenso scharf markieren, wie
die Striche. Bei der Reproduktion ist zwecks Er-
reichung der grössten Schärfe noch erforderlich, dass
dae Objektiv nicht zu weitgehend abgeblendet wird;
eine Abblendung auf /|a5 etwa wird wohl die besten
Resultate geben.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage 5. Herr K. K. in F. ı. Eine Firma, bei
der ich früher in Arbeit stand und die mich verklagt
hatte, hatte bei mir durch einen Kriminalbeamten
Haussuchung vornehmen lassen, bei der mir gebörige
Sachen beschlagnahmt worden sind. Die Klage ist
bereits geit einem Vierteljahr entschieden, ich habe aber
mein Eigentum immer noch nicht zurückbekommen.
Welche Schritte muss ich zur Wiedererlangung meines
Eigentums unternehmen ?
2. Ein von mir ausgearbeitetes Druckverfahren,
das aber nicht patentiert und schon bei einigen Firmen
im Gebrauch ist, möchte ich öffentlich zum Verkauf
in Zeitungen anbieten. Kann ich dies und kann ich
für mein Verfahren Bezahlung verlangen, wenn ich es
in einem Geschäft auf Wunsch einrichte?
Antwort su Frage 5. ı. Beschlagnahmte Gegen-
stände sind, falls nicht Ansprüche Dritter entgegen-
stehen, nach Beendigung der Untersuchung, und ge-
eignetenfalls schon vorher, von Amts wegen zurückzu-
geben, ohne dass es eines Urteils hierüber bedarf
(vergl. 8 ııı der Strafprozessordnung),. Wenden Sie
sich also wegen Rückgabe der beschlagnahmten Sachen
an das Gericht, welches sich mit der Sache befasst
hatte. Im übrigen ist Ihnen die Geltendmachung
Ihrer Rechte auch im Zivilverfahren vorbehalten.
Antwort 2. Mit Ihrem Verfahren, das weder Patent-
noch Musterschutz hat, können Sie nach Belieben
schalten und walten.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A. Miethe in Berlin -Halenseoe.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 3.
Rundsehau.
— Kalte Dunkelzimmer. Bei dem milden
November- und Dezemberwetter hatte man unter
niedrigeren Temperaturen nicht zu leiden, je-
doch die strengeren Wintertage werden bald
folgen, und dann ist für eine angemessene Er-
wärmung der Dunkelkammer, resp. der Vorrats-
lösungen im Laboratorium usw., Sorge zu tragen.
Man ist leicht geneigt, das langsame Erscheinen
des Bildes auf Konto einer Unterexposition zu
setzen, während in Wirklichkeit die zu kalte
Entwicklerlösung die Schuld trägt. Man treffe
beizeiten Fürsorge zur Beheizung der Dunkel-
zimmer, und sobald sich eine niedrigere Tempe-
ratur bemerkbar macht, schaffe man einen ge-
nügend grossen Kübel mit etwas angewärmtem
Wasser zur Stelle, damit die Bereitung von
Lösungen, Verdünnen derselben usw. flott und
zweckmässig erfolgen kann. Man denke daran,
dass auch das Fixierbad bei Kälte langsamer
wirkt, im Zusammenhang damit steht das Bild-
resultat; eine eventuell spätere Quecksilberver-
stärkung stellt ein gründliches Fixieren sowie
Auswässern des Negativs zur Bedingung. Die
üblichen ıo Minuten, selbst bei Gebrauch eines
frisch angesetzten Fixierbades, werden bei Kälte
unzureichend sein. Das Nachwerfen einer Hand-
:voll Fixiernatron in die Lösung — im Falle
das Fixieren zu langsam geht — und womög-
lich noch Woasserzusatz unmittelbar aus der
Leitung ist auch nicht das richtige; man ver-
gisst, dass beim Lösen des Fixiernatrons eine
wesentliche Temperaturerniedrigung statthat. Das
Rationellste bleibt, für steten Vorrat von tem-
periertem Wasser zu sorgen und auch den Ent-
wickler selbst entsprechend zu behandeln. (Nach
„British Journal“.)
— Gelbfolien für Autochromplatten.
Nachdem über die früheren Gelbfilter der Firma
Lumiere bisweilen wegen nicht ausreichender
Parallelität der Scheiben geklagt worden ist,
stellt die Firma in Verbindung mit der optischen
Anstalt Busch jetzt Autochromfilter her, bei
denen eine von Lumi£re exakt gefertigte Gelb-
folie zwischen zwei planparallelen Glasplättchen
eingelegt wird.
Bei dieser Gelegenheit sei darauf aufmerk-
sam gemacht, dass eine bildverschlechternde
Wirkung bei nicht ganz tadellosen Filtern sich
7. Januar.
IgIA.
[Nachdruck verboten.)
besonders bemerkbar macht, wenn sie unmittel-
bar vorn am Objektiv aufgesteckt werden. Bei
"Anbringung dicht vor der Platte stören kleinere
Fehler so gut wie gar nicht, aber es erwächst
der Nachteil, abgesehen von Aenderung der
Scharfeinstellung, dass man grössere Scheiben:
formate benötigt. (Nach Eders Jahrbuch 1913.)
— Blautonung. Otto Pfenninger em-
pfieblt in Eders Jahrbuch die nachfolgend
beschriebene Blautonung mit voraufgehender
Bleichung für Bromsilberpapierkopien und Dia-
positive. Die Vorschrift soll sicherer und gleich-
mässiger arbeiten, als die früheren entsprechen-
den Formeln.
Das Bild wird zunächst in folgendem Bade
gebleicht:
Lösung von rotem Blutlaugensalz
(dreiprozentige) . . . 100 ccm,
Lösung von Natriumkarbonat (zehn-
prozentige) . . 10:
Lösung von Ammoniumnitrat (zehn-
prozentige) . . IQ ,„
Lösung von Natriumchlorid (zehn-
prozentige) . . . „ Io
Das Gemisch zersetzt sich ins. bleibt
aber für eine halbe Stunde gebrauchsfähjg.
Das Bild ist vor der Bleichung betreffs gleich-
mässiger Einwirkung kurz zu wässern. Das
Bild wird hellgraubraun gebleicht. Das obige
Badquantum reicht zur Bleichung von 24 Kabinett-
bildern hin.
Nach der Bleichung folgt Wässerung und
dann die Blautonung mit einem Bade von:
Bromkalium - Lösung _(drei-
prozentige) . Ioccm,
Essigsäure (zehnprozentige) . I0 „
Ammoniumeisenalaun- Lösung
(dreiprozentige) . . . . 40 „
Letzteres Bad zersetzt sich ziemlich schnell,
es ist nur für zwölf Kabinettbilder ausreichend.
Nach der Tonung ist gründlich zu wässern. Zum
Schluss werden die Bilder in einer fünfprozentigen
Fixiernatronlösung nachfixiert (5 Minuten), ge-
wässert, geklärt (2 Minuten in einprozentiger
Schwefelsäurelösung) und wieder kurz gewässert.
Die Bilder müssen für diesen Tonungs-
prozess kräftig entwickelt worden sein.
3
18 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Erläuterungen und Beiträge zum Wehrbeitragsgesetz.,
(Hervorgegangen aus dem Vortrage von Rechtsanwalt Dr. Ernst Brassat
in der Versammlung des Photographischen Vereins zu Berlin am 13. November 1913.)
(Fortsetzung.)
In der Regel wird jedoch die Angabe des Ertrags-
wertes für städtische Mietshäuser kaum praktisch er-
scheinen, weil der Beitragspflichtige wohl stets dabei
besser fahren wird, statt des Ertragswertes den ge-
meinen Wert zu wählen. Denn zu betonen bleibt, es
kommt für das Gesetz nicht darauf an, welche Mieten
in den letzten 3 Jahren wirklich erzielt worden sind,
sondern nur darauf, welche Mieten hätten erzielt werden
können, auch wenn die Wohnungen infolge Nichtver-
mietung leer stehen bleiben.
Auch noch aus einem anderen Gesichtspunkte
heraus dürfte sich die Angabe des gemeinen Wertes
empfehlen. Bei jedem Grundstücke tritt naturgemäss
trotz ständiger Instandhaltung eine allmähliche Ent-
wertung ein. Diese Eutwertung wirkt immer auf den
gemeinen Wert ein, da ein neues Gebäude stets einen
höheren Wert aufzuweisen hat als ein schon längere
Zeit stehendes Haus. Nach dem Wehrbeitragsgesetze
dürfen nun bei der Berechnung des Ertragswertes diese
Umstände nicht berücksichtigt werden, vielmehr ist
einzig und allein der durchschnittliche Mietsertrag mass-
gebend.
Erklärt sich der Beitragspflichtige in der Erklärung
nicht, ob der gemeine Wert oder der Ertragswert zu-
grunde gelegt werden soll, so wird er nach der gesetz-
lichen Bestimmung mit dem Ertragswerte zur Abgabe
herangezogen. Jedenfalls hat er nach dem Ablaufe der
Frist keinen Anspruch mehr darauf, dass die Veran-
lagungsbehörde seinen Wünschen auf Zugrundelegung
des gemeinen Wertes Rechnung trägt.
-Für die Mehrzahl der Beitragspflichtigen wird die
Frage von Bedeutung sein, iu welcher Höhe die Wert-
papiere zunı Wehrbeitrage herangezogen werden.
Für den regelmässigen Fall, dass die Wertpapiere
einen Börsenkurs haben, bestimmt das Gesetz, dass die
Wertpapiere mit dem Kurswerte vom 31. Dezember 1913
angesetzt werden sollen, und wechselt an diesen Tage
der Kurs, so soll der letzte Tageskurs massgebend sein.
Andere Kapitalforderungen sind regelmässig mit dem
Nennwerte anzusetzen, desgleichen auch die Schulden.
Ausser Ansatz bleiben nur solche Forderungen,
welche nicht beigetrieben werden können. Diese kann
der Schuldner wohl in sein Schuldkonto aufnehmen;
dagegen steht es dem Gläubiger frei, dieselben ausser
Ansatz zu lassen.
Endlich sieht das Gesetz in $ 33 noch einige Er-
mässigungen vor, welche jedoch von ziemlich unter-
geordneter Bedeutung sind. So bestimmt es, dass sich
der Wehrbeitrag bei Pflichtigen, deren Vermögen den
Betrag von Iooooo Mk. oder deren Einkommen den
Betrag von 10000 Mk. nicht übersteigt, für das dritte
und jedes folgende Kind um 5 vom Hundert des Wehr-
beitrages ermässigen solle. Demnach treten für den
Unterhalt der beiden ersten Kinder überhaupt keine
Ermässigungen ein, und für jedes fernere Kind können
nur 5 Prozent abgezogen werden.
[Nachdruck verboten.)
Nehmen wir an, das Vermögen des Pflichtigen be-
trage 100000 Mk., so stellt sich der zu zahlende Wehr-
beitrag auf 250 Mk. Für den Unterhalt des dritten
Kindes sind mithin 12,50 Mk. (nämlich 5 X 2,5) abziehbar.
Auf 3 Jahre verteilt, ist der Abzug within nicht weiter
erheblich zu nennen.
Eine fernere Ermässigung tritt nach dem Gesetze
ein, wenn Söhne der Dienstpflicht beim Heer oder in
der Flotte genügt haben. Auch wenn die Abieistung
der Dienstpflicht in den Jahren 1914, IgI5 und 1916
erfolgt, soll die Vergünstigung noch gewährt werden.
Die Vergünstigung besteht darin, dass sich der Wehr-
beitrag für den dritten und jeden ferneren Sohn um je
ıo Prozent ermässigt. Auch hier besteht indes eine
Vermögens- bezw. Einkommengreuze. Die Vergünsti-
gung kommt nur denjenigen zugute, welche ein Ver-
mögen von nicht mehr als 200000 Mk. oder ein Ein-
kommen von nicht mehr als 20000 Mk. haben.
Es bleibt noch die Frage zu erörtern, wie es mit
der Wehrbeitragsabgabe steht, wenn sich das Vermögen
in den 3 Jahren erheblich verkleinert oder das Ein-
kommen verringert. Bleibt dann die Abgabe noch in
der früheren Höhe bestehen? Der $ 31, Abs. 4, des Ge-
setzes geht allerdings davon aus, dass in der Regel
alles beim alten bleiben soll. Eine Ermässigung greift
mithin nicht Platz. Nur in dem Ausnahmefalle, dass
nachgewiesen werden kann, das Vermögen habe sich
seit der Zeit der Erhebung des ersten Drittels des
Wehrbeitrages um mindestens 40 Prozent verringert, ist
eine dem verbliebenen Einkommen entsprechende Er-
mässigung zu gewähren. Voraussetzung ist mithin,
dass in der Zwischenzeit der Beitragspflichtige fast sein
halbes Vermögen verloren haben muss, und dieses der
Bekörde einwandsfrei nachweisen kann. Aber auch für
diesen Fall tritt eine Ermässigung nicht ohne weiteres
in Kraft, sondern wird dem Beitragspflichtigen nur auf
seinen speziellen ausdrücklichen Antrag gewährt.
Der Wehrbeitrag ruht auf dem Vermögen und
lastet auf dem Einkommen. Er trifft daher stets den
Eigentümer des Vermögens bezw. den Nutzniesser des
Einkommens. Auch wenn das abgabepflichtige Ver-
mögen der Nutzniessung eines anderen unterliegt, so
zieht das Reich den Wehrbeitrag vom Vermögen doch‘
stets vom Eigentümer desselben ein. Freilich steht
nichts im Wege, dass durch Parteivereinbarung unter
den Interessenten ein anderes bestimmt werden kann.
Unterstellen wir, der Vater habe die Nutzniessung
am Frauengut und am Kindesvermögen, so ist es durch-
aus angängig, dass der Vater bei der Behörde den
Antrag stellt, der gesamte Wehrbeitrag solle von ihm
allein erhoben werden. Diese private Abmachung ändert
aber daran nichts, dass die Behörde Frau und Kind
als Eigentümer der Vermögen und den Vater nur als
Nutzniesser anzusehen hat.
Die Folge davon ist die, dass die beiden Vermögen
für die Wehrbeitragsabgabe zu haften hätten, falls der
“ PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 19
mmRaRTRPThl®-RbRmRmmeWmEEÖQYTRnne Tr nn nn
Vater keine Zahlung leisten würde, und eine weitere
Folge ist die, dass die beiden Vermögen getrennt ver-
anlagt werden, weil es sich um zwei verschiedene Eigen-
tämer von Vermögenmassen handelt.
Von diesem Grundsatze macht das Gesetz nur eine
Ausnahme für die Vermögensmassen der beiden Ehe-
gatten. Nach $ ı3 werden hier, abweichend von der
Regel, die beiden Vermögen zusammengerechnet, sofern
die Ehegatten nicht dauernd voneinander getrennt
ben, und das Gesetz hebt noch insbesondere hervor,
dass die beiden Ehegatten der Reichskasse gegenüber
als Gesamtschuldner zur Zahlung der Abgabe verpflichtet
sind. Diese Bestimmung des Gesetzes führt jedoch bei
kleinen Vermögensmassen insofern zu einer Unbillig-
keit, als eine Abgabe infolge der Ausnahmebestimmung
erhoben werden muss, während anderenfalls die einzelnen
Vermögen beitragsfrei sein würden. Hätten z. B. Ehe-
mann und Ehefrau je 10000 Mk. Vermögen, so würde
nach $ 13 des Gesetzes von diesen beiden Vermögens-
massen ein Wehrbeitrag nicht zur Erhebung gelangen.
Denn nach dem Gesetze gilt an sich für das Vermögen
des Ehemannes der Ehemann als Eigentümer und für
das Vermögen der Ehefrau diese als Eigentümerin, mag
auch der Mann kraft seines ehemänunlichen Rechtes die
Verwaltung und Nutzniessung an beiden Vermögens-
nassen haben. Wäre daher die Vorschrift im $ 13
zcht vorhanden, so würde eine Vermögensabgabe weder
rom Vermögen des Mannes noch yon dem der Ehefrau
zu erheben sein.
Nach 8 13 des Gesetzes werden jedoch die beiden
Vermögen zusammengerechnet, und von dieser Gesamt-
summe wird dann der Wehrbeitrag erhoben. Unter-
stellen wir, das Einkommen des Ehemannes betrüge
über 4000 Mk., so würde die Abgabe vom Vermögen
vorliegend sich auf 30 Mk. belaufen, und für die Zahlung
der 30 Mk. würde sowohl das Vermögen des Ehemannes
wie auch dasjenige der Ehefrau haften, mit anderen
Worten: die Reichskasse könnte sich für die Wehr-
beitragsabgabe nach Belieben an das Vermögen des
Mannes, an das Vermögen der Ehefrau oder auch an
das Vermögen beider Eheleute halten.
Falls der festgestellte Wehrbeitrag von den Pflichtigen
nicht zu den angegebenen Zeiten entrichtet wird, so
findet ein zwangsweises Vorgehen seitens der Behörde
gieichwie bei anderen rückständigen Steuern statt. Die
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen wegen
des fälligen Beitrages ist hierbei ausnahmslos ohne jede
Beschränkung zugelassen. Natürlich darf die Zwangs-
vollstreckung in die sogen. unpfändbaren Gegenstände
ticht betrieben werden. Dagegen ist die Zwangsver-
steigerung eines Grundstückes zum Zwecke der Ein-
ziehurg des Wehrbeitrages ohne die Zustimmung des
Beitragspflichtigen nicht angängig. Es steht ganz im
Belieben des Grundstückseigentümers, ob er diese Zu-
summung der Behörde gegenüber erteilen will oder
nicht.
Erteilt er nicht die Zustimmung, so zieht er durch-
aus keine nachteiligen Folgen auf sich. Erteilt er die
Zustimmung, so kann die Zwangsversteigerung des
Grundstückes vor sich gehen. Beim Versagen der Zu-
stimmung bleibt der Behörde nur die Möglichkeit einer
Anordnung der Zwangsverwaltung des Gruudstückes
zwecks Einziehung des Wehrbeitrages oder der Ein-
tragung einer Zwangshypothek auf Grund des 8 866
der Zivil- Prozessordnung übrig.
tr
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion heine
Verantwortung.)
Photographisehe Vereinigung im Regie-
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung).
Sitz: Stettin.
Montag, den 12. Januar, nachmittags 2 Uhr,
findet in Stettin, im „Konzerthaus“ (Eingang Augusta-
strasse 48), laut Beschluss vom 6. Oktober v. J. unsere
vierte Innungsversammlung statt.
Tagesordnung:
I. Verlesung und Genehmigung des Protokolis der
dritten Innungsversammlung vom 6. Oktober v. J.
2. Bericht des Vorsitzenden,
3. Neuwahl eines nach $ 28 ausscheidenden Vorstands-
mitgliedes.
4. Beschluss über Beteiligung an der Ausstellung von
Gehilfenarbeiten.
5. Bewilligung eines Betrages für Errichtung eines
Handwerkererholungsheims.
6. Central-Verbands- Angelegenheiten.
. Anträge. Dieselben müssen 48 Stunden vor Beginn
der Sitzung zu Händen des Vorsitzenden sein.
8. Wahl des nächsten Versammlungsortes und Fest-
setzung des Tages.
9. Aussprache.
Unter Bezugnahme auf 822 des Statuts ersuche
so freundlich wie dringend um vollständiges Erscheinen.
Der Vorstand.
I A.: Willy Wolff, I. Vorsitzender.
m 4 I 0 um
Auszeiehnungen.
Der Kaiser hat Herrn Hofphotograph Franz
Tellgmann in Mühlhausen i. Thür. den Kgl. Kronen-
orden IV. Klasse verliehen.
— rd
Kleine Mitteilungen.
— Heır Franz Hampel aus Liegnitz, bis Ende
vorigen Jahres Assistent bei der Firma L. O. Grien-
waldt-Bremen, bestand am 31. Dezember seine Meister-
prüfung. |
— Lichtbildner-Fachkurse. In der Erwägung,
dass die Allgemeinausbildung der jungen Gehilfen oft
unserer Zeit nicht entspricht, und dass das Photo-
graphenhandwerk nicht nur eine rein mechanische
Technik, sondern auch ein ausgeprägt künstlerisches
Feingefähl verlangt, hat sich Herr Grienwaldt in
Bremen entschlossen, den auch in den jährlichen Ver-
bandsversammlungen mehrfach erörterten Gedanken
praktischer Fach- und Nachilfekurse in die Tat um-
zusetzen. Herr Grienwaldt will denen, weiche höhere
20 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK,
Ziele in unserm Beruf erreichen wollen, Gelegenheit
geben, in seinem Betriebe und unter seiner persön-
lichen Anleitung sich in der künstlerischen Photo-
graphie zu vervollkommnen. Es kann damit vielleicht
manchem jungen Fachmann die Richtung gegeben
werden, die ihn bei Fleiss und Ausdauer bald befähigt,
Ansprüchen an das neuzeitliche Kamerabildnis gerecht
zu werden nud damit seine wirtschaftliche Lage zu
bessern. Nach beendigtem Kursus wird auf Wunsch eine
Besuchsbescheinigung erteilt. Eintritt jederzeit. — Der
Arbeitsplan umfasst: Handhabung der Apparate,
Anwendung der Objektive (Beleuchtung, Auffassung,
Linienführung, Aehnlichkeit, Exposition, malerische
Wirkung, Raumgestaltung, Flächenmodellierung usw.),
Entwicklung, Abstimmen der Negative durch Retouche
(Manuelle Eingriffe, Unschärfe, Stimmungswerte von
Licht und Schatten), Druckverfahren, Reproduktionen
nach Bildern Verstorbener, Behandlung des Negativs
und Positivs unter besonderer Berücksichtigung der
Aehnlichkeit als Ausdruck der Persönlichkeit, Studium
der Natur, Diskussionsabende (Probleme der künstle-
rischen Photographie).
En
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 6. Herr P.H. in D. Können Sie mir den
Namen des Fabrikanten der elektrischen Aufnahme-
lampe „Simplizissima‘' angeben? Die Fabrik H. fertigt
heute eine neue Metallfadenlampe (Halbwatt, 1500 Watt
= 3000 NK... Kann es möglich sein, dass eine der-
artige Lampe für Atelleraufnahmen geeignet ist?
Antwort su Frage 6. Trauts Simplizissimalampe
wird von der Firma Kieser & Pfeufer in München
fabriziert. — Die neuen hochkerzigen Halbwatt- Metall-
fadenlampen eignen sich mehr für Beleuchtung als für
photographische Zwecke, weil ihr Licht weniger ak-
tinisch ist, als das von Bogenlampen. Es werden neuer-
dings Lampen gebaut, die für die Projektion das Bogen-
licht ersetzen sollen, und für diesen Zweck werden
voraussichtlich auch die Halbwatt- Metallfadenlampen
in absehbarer Zeit gewisse Bedeutung erlangen, doch
für Beleuchtung bei photographischen Aufnahmen em-
pfiehlt sich die Verwendung von Bogenlampen.
Frage 7. Herr G.B. in B. Könnten Sie mir gute
Rezepte angeben zur Farbstoffzubereitung zum An-
färben von Kollodiumemuisionen für den Drei- und
Vierfarbendruck? Sind die käuflichen Sillib- und
Albert- Emulsionen reine Brom- oder Chlorbrom-
emulsionen ?
Antwort su Frage 7. Die angefragten Kollodium-
emulsionen enthalten, soweit uns bekannt ist, reines
Bromsilber. Panchromatische Kollodiumemulsionen
lassen sich in zweckentsprechender Weise durch Färben
mit Aethylrotnitrat herstellen. Nähere Angaben über
die Verarbeitung der Emulsionen finden Sie in dem
Buche von A. von Häbl, Die Kollodiumemulsion,
Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
b) Rechtliehe Fragen.
Frage6. Herr J.L. in Z.-W. Ich habe seinerzeit:
in einer Fachzeitschrift für Porträtphotographie einige
Arbeiten von mir veröffentlicht. Kann nun eine Person,
die bei den Bildern mitaufgenommen ist, dafür Schaden-
ersatz verlangen, dass ich sie veroffentlicht habe? Die-
selbe hat sich seinerzeit für Ausstellungszwecke photo-
graphieren lassen, hat aber für die Aufnahmen nichts:
gezahlt.
Antwort »u4 Frage 6. Die Einwilligung zur Ver-
breitung von Bildnissen erstreckt sich immer nur auf:
die Art der Verbreitung, die sich aus dem Zwecke der
Vervielfältigung ergibt. Ihre neuerliche Verbreitung
des Bildnisses geht darüber hinans und ist deshalb un-
zulässig. Der Umstand, dass der Abgebildete für die
damalige Aufnahme nichts gezahlt hat, ist ohne Be-
deutung, da nach $ 22 des Kunstschutzgeseizes die
erforderliche Einwilligung zur Verbreitung des Bild-
nisses im Zweifel nur dann als erteilt glit, wenn der
Abgebildete dafür, dass er sich abbilden liess, eine
Entlohnung erhielt. Abgesehen davon, dass die vor-
sätzliche Verletzung des $ 22 des Kunstschutzgesetzes
mit Geldstrafe bis zu Iooo Mk. bestraft wird (vergl.
88 33, 41 des Gesetzes), gewährt sowohl die vorsätzliche
als auch die fahrlässige Verletzung des $ 22 einen Unter-
lassungs- und auch einen Schadenersatzanspruch
gemäss 8 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Fyrage7. Herr C.R. in F. Ein Arbeiter von mir
hat in meinem Lokale Aluminiumplatten sich wider-
rechtlich angeeignet, dieselben mit nach Hause ge-
nommen und auf diesen Platten ein Verfahren aus-
probiert, welches bei mir als Geheimverfahren in meinem
Betriebe behandelt wird. Ich habe diesem Arbeiter
wegen ungebührlichen Benehmens kündigen müssen
und ihn später wegen Diebstahls der Platten sowie einer
grossen Menge Zeichnungen und Abzüge der Staats-
anwaltschaft angezeigt. Ich habe die Absicht, diesen
Mann auch wegen Weitergabe meines Verfahrens, welches
er jetzt als ein von ihm selbst ausgearbeitetes angibt,
weiter zu verklagen, besonders da er mit diesem Ver-
fahren Handel zu treiben beabsichtigt.
Antwort su Frage 7. Die die unbefugte Olfenbarung
von Privatgeheimnissen betreffende Strafandrohung des
8 300 des Strafgesetzbuches ist auf andere als die dort
aufgezählten Personen nicht auszudehnen, also auch
nicht auf Arbeiter (vergl. Oppenhoff, Strafgesetzbuch,
Anmerkung zu 8 300). — Es kann also, sofern Ihr
Verfahren weder Patent- noch Musterschutz geniesst,
gegen den Arbeiter nicht vorgegangen werden. Ledig-
lich das Patent hat die Wirkung, dass der Patentinhaber
ausschliesslich befugt ist, gewerbsmässig den Gegen-
stand einer Erfindung herzustellen, in Verkehr zu
bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen. Ist das
Patent für ein Verfahren erteilt, so erstreckt sich die
Wirkung auch auf die durch das Verfahren unmittelbar
hergestellten Erzeugnisse (vergl. 594 des Patentgesetzes
vom 7. April 1891) — Eine weitere Klage gegen den
Arbeiter wegen gewerbsmässiger Weitergabe Ihres Ver-
fahrens verspricht keinen Erfolg.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A. Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 4.
ıI. Januar.
IgI4.
Die Photographen-Zwangsinnung für ‘das Fürstentum Lippe, Sitz Lage i.L.,
und die Photographen - Zwangsinnung Sitz Osterode in Ostpr. wählten die „Photo-
graphische Chronik“ zum Innungsorgan.
Rundsehau.
— Das Trocknen der Negative. Die
Gelatineplatte besitzt gegenüber der nassen
Kollodiumplatte den Nachteil, dass sie nicht so
schnell zu trocknen ist. Die nasse Kollodium-
platte kann über einem Bunsenbrenner, natür-
lich mit Vorsicht, schon in etwa einer Minute
vollkommen getrocknet werden, während die
Schicht der feuchten Gelatineplatte bei der Er-
wärmung schmelzen würde. Es gibt jedoch
bekanntlich andere Wege, die Gelatineplatte
in kurzer Zeit zu trocknen, nämlich durch künst-
liche Fortschaffung des Wassers aus der Schicht
oder durch völlige Gerbung. Das Wasser ist
durch Behandlung der Piatte mit absolutem
Alkohol schnell zu beseitigen. Es kann dazu
gewöhnlicher, denaturierter, starker Spiritus ge-
nommen werden; Methylsprit ist nicht verwend-
bar, er macht die Schicht leicht schillernd,
besonders wenn die Platte nicht gründlich fixiert
und gewässert worden war. Die Methode mit
Spiritus ist jedoch etwas kostspielig, so dass
der Gerbprozess vielfach vorgezogen wird.
Man legt das ausgewässerte Negativ auf 2 bis
3 Minuten in eine dreiprozentige Lösung von
Formalin, reibt es dann oberflächlich mit einem
weichen Wattebausch ab und trocknet das ge-
bärtete Negativ dann vollkommen in gewisser
Höhe über einer Bunsenflamme. Es ist nicht
ratsam, eine stärkere Formalinlösung zu be-
nutzen, da diesfalls die Schicht zum Kräuseln
neigt; die oben angegebene dünne Lösung ge-
nügt vollständig. (Nach „British Journal“.)
— Umdruck von Bromöldrucken.
Dr. Emil Mayer beschreibt in der „Photogr.
Korrespondenz“ Nr. 637 den Umdruck von Brom-
ölbildern. Durch einen Umdruck wird nämlich
die Möglichkeit gegeben, das Bild auch auf
dünne Materialien, wie Seidenpapier und sonstige
Stoffe, zu bringen, die zur Basis einer direkten
Bilderzeugung nicht dienen konnten. Das Bild
wird obne weitere Vorpräparation auf die neue
Unterlage übertragen, es lässt sich so von
einem Bromöldruck nach neuem Farbauftrag eine
grosse Zabl-von Abzügen herstellen. Mayer
[Nachdruck verboten.]
gibt für die praktische Ausführung des Bild-
übertrags unter anderem folgende Winke:
Der für Umdruck bestimmte Bromöldruck
soll auf glattem starken Bromsilberpapier her-
gestellt sein. Die Gelatineschicht soll mässig
gehärtet sein. Besonders geeignet hat sich
N. P. G. Nr. 3 erwiesen. Das Bild selbst sei
klar und gut durchentwickelt. Zur Erzielung
scharfer Bildränder ist die Kopie nach der
Trocknung passend zu beschneiden. Die Ein-
färbung erfolgt in der bekannten Weise, doch
achte man auf klarste Lichter; übermässiger
Farbenauftrag ist zu vermeiden. Für den Um-
druck selbst kann eine gewöhnliche Satinier-
maschine dienen.
Die Papiere, auf welchen der Uimndruck her-
gestellt werden soll, müssen geschmeidig ge-
macht werden, da sonst Faltenbildung eintreten
kann. Man lasse sie daher entweder über Nacht
in einem feuchten Raum hängen oder halte sie
unmittelbar vor der Verwendung so lange über
einen Topf mit heissem Wasser, bis der aus-
tretende Wasserdampf das Papier lind gemacht
bat. Wird der Bromöldruck unmittelbar nach
seiner Herstellung benutzt, so ist er ohnedies
feucht und schmiegsam; war er schon .ein-
getrocknet, so muss er gleichfalls entweder
durch Einwässern oder durch Behandlung mit
Wasserdampf schmiegsam gemacht werden. Um
das Umdrucken in der Satiniermaschine leicht
und sicher zu gestalten, verwendet man zwei
kräftige Kartons, welche man an der einen
Schmalseite irgendwie vereinigt, so dass sie
buchartig aufgeklappt werden können. Man legt
nun den Bromöldruck mit der Farbschicht nach
aufwärts auf den unteren Karton, legt darauf
das zum Umdrucken bestimmte Papier, klappt
den oberen Karton zu und zieht nun beide
Kartons langsam durch die Walzen der Satinier-
maschine. Damit ist der Umdruck vollendet.
Der Bromöldruck löst sich sehr leicht vom
Papier los, auf welchem nun das umgedruckte
Bild steht. Da die so erzielten Bilder spiegel-
verkehrt sind, so muss man die Ausgangsdrucke
4
22 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
selbst seitenverkehrt machen, um seitenrichtige
Umdrucke zu erzielen. Der erste Abdruck fallt
in der Regel etwas weicher aus als die folgenden.
Beim einmaligen Durchziehen bleibt so viel
Farbe auf dem Bromöldruck, dass das neuer-
liche Einfärben sich ungemein rasch und spielend
leicht vollziebt. Der aus der Presse kommende
Bromöldruck wird zunächst unter kaltes Wasser
gebracht, damit die verloren gegangene Quellung
der Gelatine wiederhergestellt werde, und so-
dann neuerlich eingefärbt. Es empfiehlt sich
unter allen Umständen, falls ein sehr hohes
Relief vorhanden ist, dieses vor dem Drucken
durch Trocknenlassen, eventuell durch trockenes
Erwärmen zum Sinken zu bringen; denn ein
hobes Relief ist zur Erzielung der Umdrucke
nicht nötig. Der auf diesem Wege erzielte
Umdruck ist sofort trocken und absolut matt.
Die Farben wirken auf schichtfreien Papieren
sehr schön.
—
Erläuterungen und Beiträge zum Wehrbeitragsgesetz.
(Hervorgegangen aus dem Vortrage von Rechtsanwalt Dr. Ernst Brassat
in der Versammlung des Photographischen Vereins zu Berlin am ı3. November 1913.)
(Fortsetzung.)
Zur Abgabe einer Vermögenserklärung ist auf Er-
fordern der Behörde ein jeder verpflichtet, und kommt
der Beitragspflichtige dieser Aufforderung nicht nach,
so treten Ordnungsstrafen gegen ihn ein, und es fallen
ihm auch unter Umständen die Kosten des Ermittelungs-
verfahrens zur Last.
Ohne besondere Aufforderung ist zur Abgabe der
Vermögenserklärung nur derjenige verpflichtet, wer ein
Vermögen von mehr als 20000 Mk. oder wer bei über
4000 Mk. Einkommen mehr als 10000 Mk. Vermögen
hat. Alle diese Personen müssen ohne besondere Auf-
forderung eine Vermögenserklärung der Behörde ein-
reichen. In dieser Vermögenserklärung ist nun das
gesamte Vermögen und das gesamte Einkommen des
Pflichtigen aufzuführen.
Die Vermögenserklärung ist mit der Versicherung
zu versehen, daß die Angaben nach bestem Wissen uud
Gewissen gemacht worden sind.
Der Beitragspflichtige ist in jedem Falle verpflichtet,
der Behörde gegenüber die Höhe seines Einkommens
nachzuweisen. Er hat der Behörde seine Wirtschafts-
und seine Geschäftsbücher, die Abrechnungen von
Banken und andere Schriftstücke derart jederzeit zur
Einsicht und Prüfung vorzulegen. Die Einsichtnahme
und Prüfung der Bücher soll jedoch, soweit es irgend-
wie möglich ist, im Wohnraume bezw. im Geschäfte
des Beitragspflichtigen erfolgen.
Fraglich ist es nun, wie sich der Beitragspflichtige
zu verhalten hat, wenn ihm gar keine anderen Beweis-
mittel zur Verfügung stehen, als seine Behauptungen
auf seine bloßen Angaben zu stützen. Ist er in einem
solchen Falle verpflichtet, und kann ihn die Behörde
dazu zwingen, seine Angaben an Eidesstatt versichern
zu lassen? Letztere Frage ist zu verneinen, da das
Gesetz in $ 36 vorschreibt, daß als Versicherung nur
die Versicherung in der Form zugelassen ist, die An-
gaben seien nach bestem Wissen und Gewissen ge-
macht worden. Ein Recht des Beitragspflichtigen da-
gegen, seine Angaben an Eidesstatt zu versichern,
dürfte dem Beitragspflichtigen unı deswillen nicht ab-
zusprechean sein, weil das Gesetz einen solchen Aus-
schluß nicht vorsieht.
Ein gesetzlicher Zwang, die Geschäftsbücher oder
[Nachdruck verboten.)
sonstigen Belege vorzulegen, besteht nach dem Gesetz
an sich nicht. Die Folge der Nichtvorlage ist dann
einfach die, daß das Beweismittel für den Beitrags-
pflichtigen verloren geht, und daß die Veranlagungs-
behörde auf Grund der sonstigen Belege ihre Ent-
scheidung trifft.
Wer sich nun weigert, die Vermögenserklärung ab-
zugeben, kann zu dieser Augabe von der Behörde mit
Geldstrafen angehalten werden, wobei die einzelne
Geldstrafe den Betrag von 500 Mk. erreichen kann.
Eine Umwandlung einer nicht beizutreibenden Geld-
strafe in eine Freiheitsstrafe findet nicht statt. Außer-
dem kann dem Beitragspflichtigen, welcher die Ver-
mögenserklärung nicht rechtzeitig angibt, ein Zuschlag
von 5 bis 10 vom Hundert des geschuldeten Wehr-
beitrages auferlegt werden.
Auf Grund der eingegangenen Vermögenserklä-
rungen prüft dann die Veranlagungsbehörde die An-
gaben, stellt erforderlicheufalls Ermittlungen an und
bestimmt die Höhe des zu zahlenden Wehrbeitrages.
Es ist der Veranlagungsbehörde nach dem Gesetz ge-
stattet, bei den Ermittelungsverfahren Zeugen und
Sachverständige uneidlich zu hören, und diese Personen
müssen unter den gleichen Voraussetzungen wie nach
dem bürgerlichen Rechte ihr Zeugnis ablegen bezw. das
Gutachten erstatten. Welche Zeugen und welche Sach-
verständigen die Behörde vernehmen will, steht in
deren freiem, pflichtmässigem Belieben. Der Beitrags-
pflichtige hat keinen rechtlichen Anspruch auf Ver-
nehmung bestimmter Zeugen und bestimmter Sach-
verständiger. Natürlich wird die Behörde den Wünschen
der Beitragspflichtigen, soweit als möglich, Rechnung
tragen.
Für die meisten Beitragspflichtigen wird es nun
von Interesse sein, zu erfahren, ob das Gesetz für die
Banken und für die Bankiers eine Auskunftspflicht be-
stimmt hat. Das Gesetz hat diese Frage mit klaren
Worten weder verneint noch bejaht, sondern es sagt
lediglich in seinem $ 45: „Die Reichs-, Staats- und
Gemeindebehörden sind verpflichtet, den Veranlagungs-
behörden auf Ersuchen aus Büchern, Akten, Urkunden
usw. Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Bei-
tragspflichtigen zu erteilen, oder ihnen Einsicht in
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. an 23
solche, die Vermögensverhältnisse betreffenden Bücher,
Akten, Urkunden usw. zu gestatten. Den Notaren liegt
diese Pflicht nur ob hinsichtlich der einen Nachlass be-
treffenden Verhandlungen oder, soweit sie durch sonstige
reichs- oder landesrechtliche Vorschriften begründet ist.
Eine Auskunftspflicht besteht nicht für die Postbehörden,
für die Verwaltung der Schuldbücher öffentlicher Körper-
schaften, sowie für die Verwaltung Öffentlicher Spar-
kassen und anderer mit der Verwaltung und Verwahrung
fremden Vermögens befasster Öffentlicher Anstalten. “
Was nun die Banken und Bankiers betrifft, so ist
davon auszugehen, dass nach $ 383 der Zivilprozess-
ordnung zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt
sind: Personen, welchen kraft ihres Amtes, Standes oder
Gewerbes Tatsachen anvertraut sind, deren Geheim-
haltung durch die Natur derselben oder durch gesetz-
liche Vorschrift geboten ist, bezüglich derjenigen Tat-
sachen, auf welche sich die Verpflichtung zur Amts-
verschwiegenheit bezieht. Es ist bereits oben dargetan
worden, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-
buches über die Zeugen und Sachverständigen vor-
liegend analog Anwendung finden sollen. Die Banken
und Bankiers dürften darum unter die Vorschriften des
$ 383, Ziffer 5, der Zivilprozessordnung fallen. Denn
es handelt sich unı Personen, deren Beruf und Gewerbe
die Pflicht einer Geheimhaltung notwendig mit sich
bringt. Das Vertrauen dieser Kreise beim Publikum
würde auf das äusserste getroffen und erschüttert
werden, falls die Banken verpflichtet sein sollten, über
alle Vermögensangelegenheiten der Beitragspflichtigen
und über alle Depositen Auskunft zu erteilen. Hiernach
ist anzunehmen, dass den Banken und Bankiers sowie
deren Angestellten das Recht der Zeugnisverweigerung
zusteht, und dass die Behörde diese Kreise zu einer
Zeuguisablegung und Auskunftserteilung nicht zwingen
kann. Für diese Annahme spricht auch der bereits oben
ätierte Absatz 3 des $ 45 des Wehrbeitragsgesetzes,
wonach auch für öffentliche Sparkassen und sogar für
die Postbehörden eine Auskunftspflicht nicht besteht.
Wenn dagegen die Banken und die Bankiers Zeugnis
ablegen wollen, so hindert sie das Gesetz nicht daran.
Derartige Banken und Bankiers dürften jedoch das
Vertrauen des Publikums ein für allemal verscherzt
und eingebüsst haben.
Nachden: die Behörde die Ermittelungen zu Ende
geführt hat, erteilt die Veranlagungsbehörde dem Bei-
tragspflichtigen einen Bescheid über den Gesamtbetrag
der Wehrbeitragsabgabe. Das Gesetz nennt diesen Be-
scheid den Veranlagungsbescheid. Stellt die Behörde
nur beitragsfreies Vermögen fest, so wird dem Beitrags-
pflichtigen gleichfalls ein Bescheid zuteil, nämlich der
sogen. Feststellungsbescheid, welcher sich lediglich
über den Vermögensstand ausspricht. Dieser Bescheid
der Veranlagungsbehörde, sei er nun der Veranlagungs-,
sei er der Feststellungsbescheid, muss zugleich eine
Belehrung über die zulässigen Rechtsmittel, und der
Veranlagungsbescheid ausserdem, wie ja natürlich ist,
eine Anweisung zur Entrichtung des Wehrbeitrages in
den gesetzlichen Teilbeträgen enthalten. Schliesslich
st dem Beitragspflichtigen zu eröffnen, in welchen
Punkten von der Vermögenserklärung abgewichen
worden ist.
Die Rechtsmittel gegen den Veranlagungsbescheid
sind die gleichen wie in den sonstigen Steuergesetzen.
Jedoch besteht eine Ausnahme: Wird keine oder wird
eine falsche Rechtsmittelbelehrung im Bescheid erteilt,
so wird die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt.
Hat trotzdem: ein Beitragspflichtiger ein Rechts-
mittel eingelegt, so soll dieses andererseits dem Beitrags-
pflichtigen nicht zum Schaden gereichen, das Rechts-
mittel vielmehr zulässig sein. Es würde nun unrichtig
sein, wollte der Beitragspflichtige annehmen, durch die
Einlegung eines Rechtsmittels brauchte er vorläufig
nichts zu zahlen. Vielmehr wird die Zahlung und Er-
hebung des Wehrbeitrages zu den angegebenen Zeiten
trotz der Einlegung eines Rechtsmittels nicht auf-
gehalten. Es wird daher jeder Beitragspflichtige gut
tun, auch wenn er den Veranlagungsbescheid nicht für
richtig erachtet, trotzdem den festgestellten Wehrbeitrag
zunächst zu entrichten; denn einen Nachteil erleidet
der Beitragspflichtige nicht. Stellt sich nachher heraus,
dass der veranlagte Wehrbeitrag zu hoch von der Be-
hörde normiert war, so sind die auf Grund rechts-
kräftiger Entscheiduug zu erstattenden Beiträge mit
4 vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Dieser Satz
stellt ein ganz neues Prinzip für die Reichsgesetzgebung
auf, welches bisher in einem anderen Steuergesetze
nicht enthalten war.
Kann ein Beitragspflichtiger den normierten Wehr-
beitrag zu den gesetzlichen Zahlungsfristen nicht ent-
richten, so dürfte es, statt ein Rechtsmittel gegen den
Bescheid einzulegen, vorteilhafter sein, sich an die Ver-
anlagungsbehörde zu wenden und um Stundung nach-
zusuchen. Das Gesetz schreibt in $ 52 vor, dass der
Wehrbeitrag bis auf 3 Jahre gestundet werden, auch
die Zahlung in Teilbeträgen gestattet werden kann,
falls die Einziehung des Wehrbeitrages mit einer er-
heblichen Härte für den Beitragspflichtigen verbunden
sein würde. Namentlich kommt der Fall in Frage,
wenn der Pflichtige zur Bestreitung seines Unterhaltes
auf Renten und Nutzungen angewiesen ist und sonstiges
Vermögen nicht besitzt.
Allerdings kann andererseits die Veranlagungs-
behörde die Stundung von einer angemessenen Sicher-
heitsleistung abhängig machen, so insbesondere von
der Verpfändung von Wertpapieren oder Hypotheken.
Zu betonen bleibt noch, dass die Stundung nur im
Falle einer erheblichen Härte gewährt werden kann.
Was darunter zu verstehen ist, bleibt dem pflichtmässigen
Ermessen der Behörde anheimgestellt. Die Vermögens
erklärung braucht nun schliesslich nicht selbst persön-
lich abgegeben zu werden. Das Gesetz lässt auch
Vollmachtserteilung in weiten Umfange zu, und dies
ist um so wichtiger, falls sich nachher herausstellen
sollte, dass die Vermögenserklärung wissentlich oder
fahrlässig falsch abgegeben worden ist. Hierüber soll
noch unten bei dem Strafensystem des Gesetzes ge-
sprochen werden.
Es bleibt endlich der Fall zu erörtern, bei welchem
jemand überhaupt nicht veranlagt worden ist, obwohl
4°
24 PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
er nach dem Gesetze hätte veranlagt werden müssen.
Für diesen Fall bestimmt das Gesetz, dass diese Unter-
lassung der Behörde nicht schaden soll, vielmehr ist
eine nachträgliche Veranlagung hinsichtlich dieses Bei-
tragspflichtigen zulässig. Nach Zustellung der Nach-
veranlagung hat dann der Beitragspflichtige, wie jeder
andere, seinen Beitrag zu leisten.
Eine neue Veranlagung ist auch möglich und hat
ferner zu erfolgen, wenn nachträglich der Veranlagungs-
behörde neue Tatsachen und neue Beweismittel bekannt
werden, welche eine höhere Veranlagung des Beitrags-
pflichtigen rechtfertigen. Ergeben diese dagegen ledig-
lich eine niedrigere Veranlagung des Beitragspflichtigen,
so ist es dessen Aufgabe und Angelegenheit, diesbezüg-
lich bei der Behörde vorstellig zu werden.
Hauptsächlich hat natürlich dann eine neue Ver-
anlagung (und selbstverständlich auch Bestrafung) des
Beitragspflichtigen zu erfolgen, wenn sich herausstellt,
dass die angegebene Vermögenserklärung unrichtige
oder unvollständige Angaben enthält, welche geeignet
erscheinen, eine Verkürzung des Wehrbeitrages herbei-
zuführen.
Wir gehen damit zu dem Strafensystem des Wehr-
beitragsgesetzes über. Der Grundgedanke dieses Systems
ist der, dass dem Gesetzgeber ein ausserordentlich hoher
Strafrahmen zweckmässig und vorteilhaft erschien, und
zwar einmal deswegen, weil es sich um einen einmaligen
Beitrag handelt und daher die Gefahr besonders gross
ist, die Hinterziehung werde dauernd unentdeckt bleiben,
andererseits deswegen, weil das Gesetz denjenigen
Deutschen besonders hart strafen will, der sich dem
geforderten vaterländischen Opfer zu entziehen sucht.
Auf der anderen Seite ist es dem Gesetz nicht ent-
gangen, dass viele Beitragspflichtige in der Vermögens-
erklärung wohl nunmehr ihr gesamtes Vermögen richtig
angeben möchten, sich aber deswegen davor scheuen,
weil sie es in den früheren Erklärungen zu niedrig
angegeben haben und nachträglich von den einzelnen
Staaten in Strafe und Nachzahlung genommen werden
könnten.
Um diese Bedenken des Beitragspflichtigen zu eut-
kräften, gibt das Gesetz in seinem $68 den sogen.
Generalpardon. Es bestimmt daselbst wörtlich folgendes:
„Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Veranlagung zum
Wehrbeitrag oder in der Zwischenzeit seit dem Inkraft-
treten dieses Gesetzes bei der Veranlagung zu einer
direkten Staats- oder Gemeindesteuer Vermögen oder
Einkommen an, das bisher der Besteuerung durch einen
Bundesstaat oder einer Gemeinde entzogen worden ist,
so bleibt er von der landesgesetzlichen Strafe und der
Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere
Jahre frei.“
Die Tragweite dieser Bestimmung ist weiter, als
man auf den ersten Blick annehmen könnte. Nach den
Landesgesetzen findet stets ausnahmslos eine Nach-
versteuerung und eine Bestrafung des Steuerpflichtigen
statt, sowie sich herausstellt, dass die angegebene
Steuereinschätzung den Tatsachen nicht entsprach. Alle
diese landesgesetzlichen Bestimmungen werden nun
durch den erwähnten $ 68 aufgehoben, soweit es sich
um die Veranlagung bei der Wehrsteuer und damit
zugleich um die Veranlagung zu der Landessteuer für
das Jahr 1914 handelt; denn das Gesetz über den ein-
maligen ausserordentlichen Wehrbeitrag ist ein Reichs-
gesetz und hat als solches die Kraft und die Wirkung,
dass alle entgegenstehenden landesgesetzlichen Be-
stimmungen durch dieses Gesetz aufgehoben werden.
Es muss vielmehr der Behörde genügen, wenn der
Wehrbeitragspflichtige sein Vermögen nunmehr richtig
und vollständig angibt und die Belege über sein Ver-
mögen der Behörde zur Verfügung stellt.
Auch wenn sich bei dieser Vermögenserklärung er-
gibt, dass es sich um bisher entzogenes Vermögen
handelt, so kann trotzdem keine Bestrafung nach
Landesrecht eintreten, weil das Gesetz ausdrücklich
vorschreibt, jeder Pflichtige solle ausnahmslos von der
landesgesetzlichen Strafe und von der Verpflichtung
zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre verschont
bleiben. Jeder Steuerpflichtige hat es daher jetzt in
der Hand, durch eine richtige Angabe seiner Vermögens-
verhältnisse sich vor einer späteren Bestrafung zu
schützen. Man könnte vielleicht daran denken, dass
ein späteres landesrechtliches Steuergesetz diesen $ 68
abändern möchte. Eine solche gesetzliche Vorschrift
wäre jedoch um deswillen ungültig, weil ein Reichs-
gesetz niemals durch ein Landesgesetz aufgehoben oder
abgeändert werden kann.
Wir hatten bereits früher erwähnt, dass das Gesetz
den Beitragspflichtigen mit Geldstrafen im Einzelbetrage
bis zu 5oo Mk. belegt, falls es der Beitragspflichtige
unterlässt, die Vermögenserklärung der Behörde ein-
zureichen. Das Wehrbeitragsgesetz unterscheidet nun
an Strafen die sogen. Ordnungsstrafen, welche die Be-
hörde selber verhängt, und die Strafen wegen Hinter-
ziehung des Wehrbeitrages, welche nur vom Gericht
ausgesprochen werden können. Das Gesetz geht davon
aus, dass straffrei bleiben soll, wer seine unrichtigen
und unvollständigen Angaben bei der Behörde ergänzt.
bevor eine Anzeige über ihn erstattet oder eine Unter-
suchung gegen ihn eingeleitet worden ist. Ist erst
eines von beiden geschehen, so nützt eine Berichtigung
der Angaben hinsichtlich Verhängung der Strafen nichts
mehr, höchstens kann diese Berichtigung noch auf die
Höhe der Strafen einwirken.
Nach dem Gesetz macht sich nun strafbar gemäss
8 56, wer als Beitragspflichtiger oder als Vertreter eines
Beitragspflichtigen der Behörde wissentlich unrichtige
oder unvollständige Angaben macht, welche geeignet
sind, eine Verkürzung des Wehrbeitrages herbeizuführen.
Das Gesetz geht also davon aus, dass dies wissentlich
geschehen muss.
Liegt lediglich ein Irrtunı vor, wenn auch dieser
auf Fahrlässigkeit beruht, so sind die Voraussetzungen
für den $ 56 nicht gegeben, vielmehr muss ein solcher
Beitragspflichtiger straflos bleiben. In solchem Falle
würde lediglich eine Neuveranlagung gemäss $ 54 des
Gesetzes zu erfolgen haben, und der Beitragspflichtige
hätte lediglich den nachträglich festgestellten Mehr-
betrag hinsichtlich der Wehrbeitragsabgabe nachzu-
zahlen. .
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 25
m: «
Unrichtig oder unvollständig sind auch Angaben,
durch welche Vermögen einfach verschwiegen wird.
Die Angaben müssen sich weiter auf die Veranlagung
beziehen und die Angaben müssen endlich auf den
Wehrbeitrag von Einfluss sein. Sind derartige un-
richtige oder unvollständige Angaben gemacht worden,
so kann die Behörde den Beitragspflichtigen mit einer
Geldstrafe bis zum 20fachen Betrage des gefährdeten
Beitrages belegen. Die Höhe dieser Strafe ist in das
Ermessen der Behörde gestellt worden.
m —— a
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Als neue Mitglieder sind aufgenommen:
Herr Georg Müller, Photograph, Gr. Lichterfelde,
Knesebeckstrasse 10.
Künstlervereinigung „Veronika“ Inhaber: Hugo
Jessnitz und Hans Schröder, Berlin, Fran-
zösische Strasse 16.
Berlin, den 6. Januar 1914.
Der Vorstand.
LA: R.Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
Eng
Thüringer Photographen -Bund.
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen ()J. P.).
Laut Beschluss der Herbstversammlung werden die
geehrten Mitglieder hierdurch nochmals aufgefordert,
zur kommenden Anfang Februar stattfindenden General-
versammlung die seit Jahren eingeführte beliebte In-
kognito- Ausstellung reichhaltig und vollzählig zu be-
schicken. Die Bilder, welche weder Firma noch Er-
kennungszeichen tragen dürfen, wolle man diesmal,
wie früher, bis 31. Januar an den Unterzeichneten ein-
senden. Der Vorstand.
P. Strnad, Hofphotograph,
Erfurt, Arnstädter Strasse 5, II.
rt
Sächsiseher Photographen -Bund (E.\V.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Als neues Mitglied ist angemeldet:
Herr Gerhard Knees, Photograph, Dresden,
Moritzstrasse 8b.
Unsere verehrten Mitglieder werden gebeten, den
fälligen Mitgliedsbeitrag von ı5 Mk. an unseren neuen
Kassierer, Herrn Emil Hoffmann, Leipzig, Doro-
theenstrasse ı0, einsenden zu wollen.
Unser laugjähriger Kassierer, Herr Leinert, hat
sein Amt jetzt niedergelegt, und bitten wir, unserem
neuen Kassierer die Arbeit durch möglichst baldige
Rinsendung erleichtern zu wollen.
Mit kollegialem Gruss
Der Vorstand.
u
Photographen -Zwangsinnung Plauen i.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung
am Montag, den ı9. Januar, nachmittags 3 Uhr,
im „Innungshaus‘ in Plauen 1.V., Gottschaldstr. 22.
Tagesordnung:
I. Verlesen des letzten Protokolls.
a. Eingänge.
3. Jahresbericht.
4. Kassenbericht. 2
5. Wahl der Prüfungsmeister fär Lehrlingepräfungen.
6. Antrag: Aufhebung der Gehilfen- und Lehrlings-
beiträge. ®
7. Aussprache, eventuell Beschlussfassung über Ein-
führung von Mindestpreisen.
8. Verschiedenes.
Der Vorstand. IA: G. Kneisel.
an
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
Die Mitglieder werden ersucht, die rückstän-
digen Beiträge bis zum ı5. Januar an den Kassierer,
Herrn Hofphotograph Hugo Jullus, Georgstr. 24,
einzusenden.
Bis zu diesem Zeitpunkte nicht eingegangene
Beträge werden dem Magistrat zur zwangsweisen
Einziehung übergeben.
Rich. Freundt,
Obermeister.
Hans Bourquin,
Schriftführer.
— BD
Photographen-Zwangsinnung im Bezirk
der Stadt- und Landkreise Duisburg,
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Ober-
hausen und Mülheim a. Ruhr.
Bei der Grändungsversammlung wurden gewählt
zum Vorsitzenden: M. Achenbach- Duisburg; zum
stellvertretenden Vorsitzenden: K. M. Michels- Duis-
burg; zum Schriftführer: Fritz Koblmeyer- Duisburg;
zum Kassenführer: Rich. Gerling- Duisburg. Ausser-
dem wurden in den Vorstand gewählt die Herren:
Heinrich Uhlenbruck-Essen-Ruhr; M. Höhn-
scheidt-Essen-Ruhr; E. Teriet-Sterkrade; Aug.
Breuer: Oberhausen (Rhld.); L. Mentzen- Mülheim-
Ruhr.
—z
a6 BHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Zwangsinnung der Photographen
zu Leipzig.
Einladung zur Hauptversammlung
am Dienstag, den ı3 Januar,
abends pünktlich 71/, Uhr,
im Innungsiokale Kitzing & Helbig, Petersstrasse.
Tagesordnung:
ı. Eingänge und Geschäftliches.
2. Jahresbericht.
3. Kassenbericht.
4. Neuwahl für die zwei ausscheidenden, aber wieder
wählbaren Vorstandsmitglieder, Herren Vorberg
und Schleicher.
5. Vortrag des Herrn Hofphotograph N. Perscheid-
Berlin: „Der Bromöldruck ‘“.
Nichterscheinen oder Zuspätkommen wird nach
8 22 des Statuts geahndet.
Der Gesamtvorstand.
LA.: Paul Gäbler, Schriftführer.
An dem Vortrage des Herrn Hofphotograph
Perscheid über „Bromöldruck “ können Interessenten
ern teilnehmen und werden herzlichst eingeladen.
Anmeldungen an Herrn Obermeister Sander erbeten.
«pc»
Photographisehe Vereinigung im Regie-
rungsbexzirk Stettin (Zwangsinnung).
Sitz: Stettin.
Innungsversammlung am 6 Oktober ı913
im „Konzerthaus“ in Stettin.
Tagesordnung: ı. Bericht des Vorsitzenden;
2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der
zweiten Innungsversammlung; 3. Genehmigung des
Haushaltungsplans: 4. Bericht über den Stellennachweis;
5. Bericht über die Umfrage betreffs Sonntagsruhe;
6. Veranstaltung eines Meisterkursus; 7. Beschluss-
fassung der Versammlung über Vorschriften zur Rege-
lung des Lehrlingswesens; 8. Central-Verbands- Ange-
legenheiten; 9. Anträge; ıo. Wahl des nächsten Ver-
sammlungsortes und Festsetzung des Tages.
Punkt ı. Der Vorsitzende eröffnet die Versamm-
lung 3%/, Uhr und macht die betrüäbende Mitteilung,
dass unser Kollege Bergschmidt durch einen plötz-
lichen Tod abberufen wurde. Er hebt die wohl auch
allseitig bekannten Bemühungen dieses Kollegen um
das Zustandekommen unserer Vereinigung eingehend
hervor und bedauert lebhaft das Fehlen dieser schätzens-
werten Kraft für unsere Binigungsbestrebungen. Alle
Anwesenden erheben sich zu Ehren des Verstorbenen
von den Plätzen. Der Vorsitzende teilt mit, dass die
Firma Wilheim Knapp-Halle a.S. den Iunungs-
mitgliedern in der Fachzeitschrift unter der Rubrik
„Stellenvermittelung‘‘ Rabatt gewährt und verschiedene
im Verlage dieser Firma erscheinende Fachbücher,
unter anderen: Die photographische Optik, für Innungs-
mitglieder zu ermässigten Preisen zu beziehen sind.
Im weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass
vom 1. Oktober d. J. nur diejenigen Lehrlinge ausbilden
dürfen, die sich bis dahin die Genehmigung der Be-
hörde dazu eingeholt oder die Meisterprüfung vor der
Handwerkskammer bestanden haben. Hieran knüpft
sich, da hierüber noch bei verschiedenen Kollegen Ur-
klarheit herrscht, eine kleine Debatte Herr Bach-
mann übernimmt die Beantwortung und Klärung
dieser Angelegenheit. Der Vorsitzende erläutert nun
in kurzen Worten das Gesetz über die Angestellten-
versicherung und weist auf die Härten desselben für
den Geschäftsinhaber hin. Auf Anfrage über die Zahl
der Innungsmitglieder wird bestätigt, dass 105 Per-
sonen der Vereinigung angehören.
Punkt 2. Durch den Schriftführer wird das Pro-
tokoll der letzten Sitzung verlesen und, da keine Ein-
wendungen erfolgen, genehmigt. Um die Mitglieder
untereinander näher bekanntzumachen, verliest der Vor-
sitzende die Mitgliederliste, und stehen bei Nennung
des Namens die betreffenden Kollegen auf.
Punkt 3 der Tagesordnung wird durch Verlesen
des Haushaltungsplans durch Herrn Kägbein-Star-
gard und Genehmigung der Vorlage glatt erledigt.
Punkt 4. Kollege Bachmann übernimmt das
Referat über den eventuell einzurichtenden Stellen-
nachweis und weist auf unsere Statuten hin, nach
welchen wir zu der Einrichtung verpflichtet sind, wenn
auch in bescheidener Form. Herr Schumann schlägt
vor, dass wir uns bei der verhältnismässig geringen
Anzahl von Gehilfen in unserem Bezirk einem schon
bestehenden Nachweis anschliessen, zudem auch da-
durch Kosten erspart blieben. Nach längerer Debatte
wird durch Akklamation beschlossen, Herrn Richter,
in Firma: Hans Dräger-Stettin, zu ersuchen, den
Nachweis zu übernehmen, wozu sich Herr Richter in
entgegenkommender Weise bereit erklärt. (Mit dem
Tage der Veröffentlichung tritt derselbe in Kraft, und
wollen die verehrten Mitglieder recht häufig davon
Gebrauch machen.)
Punkt 5. Die Umfrage über die Sonntagsruhe für
den Innungsbezirk hatte einen durchaus negativen
Erfolg gezeitigt, und ist dieser Punkt somit erledigt.
Wenn aber in einzelnen Orten Mehrheit hierfür vor-
handen ist, will der Vorsitzende gern mit Rat zur Seite
stehen.
Punkt 6. In der Angelegenheit eines zu veranstal-
tenden Meisterkursus hatte sich Herr Grienwaldt-
Bremen bereit erklärt, denselben in Stettin abzuhalten.
Die Handwerkskammer Stettin hatte finanzielle Unter-
terstützung zugesagt. Es melden sich sofort a1 Kollegen
zur Teilnahme an dem Kursus, gewiss ein Zeichen,
mit weicher Dankbarkeit und mit welchem Interesse
solche bindenden Veranstaltungen aufgefasst werden.
Punkt 7 der Tagesordnung wird zurückgestellt, da
der Gehilfenausschuss noch nicht anwesend ist.
Punkt 8. Der Vorsitzende bringt eine durch den
Central-Verband eingeleitete richterliche Entscheidung
betreffs Probezeit der Gehilfen und Kändigungstfrist
zur Kenntnis.
Punkt 9. Ein Antrag, unterzeichnet von Bruno
Wunsch, Carl Bock und Elisabeth Dittmann-
Anklam, wünscht, dass Abstimmungen nur durch Zettel-
wahl vorzunehmen sind. Nach längerer Debatte, an
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 27
weicher sich die Herren Bachmann, Bock, Bartelt
und Schumann beteiligen, wird beschlossen, den
bisherigen Modus beizubehalten, da nach unseren
Statuten schon bei Widerspruch eines Herrn gegen
Akklamation Zettelwahl eintreten muss. Weitere An-
träge über Sonntagsruhe sind durch Punkt 5 der Tages-
ordnung erledigt. Ausserdem liegt folgender Antrag
des Herrn Dreblow-Stettin vor: Mindestpreise für
Postkarten von aktuellen Ereignissen und Architektur-
aufnahmen festzusetzen, unter welchen diese Arbeiten
nicht öffentlich angepriesen werden dürfen. Es wird
beschlossen, diese Sache einer Kommission, bestehend
aus den Herren Visbeck, Dreblow, Emil Müller
und Adolf Kirsch zur schieunigen Beratung zu fber-
weisen und bis zum Schlusse der Tagesordnung zurlck-
zustellen. Herr Köppen- Demmin wünscht, dass
seitens der Innung gegen herumziehende Photographen
obne Gewerbeschein, welche angeblich nur Aufträge
sammeln, bei der höheren Behörde vorgegangen wird.
Meistens fänden die Kollegen bei der unteren Behörde
vicht genügend Unterstützung. Der Vorsitzende wird
die Angelegenheit verfolgen. Es wird weiter angeregt
und beschlossen, dass der Vorstand eine Warnungs-
annonce gegen den Vergrösserungsschwindel und die
Häuserphotographen aufsetzen soll, um dieselbe an die
Redaktionen der Zeitungen in unserem Bezirk behufs
unentgeitlicher Aufnahme zu übersenden.
Punkt ı0. Die nächste Innungsversammlung soll
im Januar 1914 in Stettin abgehalten werden. Kommt
der in Punkt 6 der Tagesordnung vorgesehene Meister-
kursus zustande, soll die Versammlung einen Tag vor
dem Beginn des Kursus stattfinden. Wird der Kursus
nicht abgehalten, findet die Versammlung am Montag,
den ı2. Januar, nachmittags 2 Uhr, im Konzerthaus,
Statt.
Nun kommt Punkt 7 der Tagesordnung zur Er-
ledigung. Herr Kägbein-Stargard bringt die Vor-
schriften zur Regelung des Lehrlingswesens zur Ver-
lesung. Dieselben werden nach einigen Aenderungen
einstimmig angenommen, vorbehaltlich der Zustimmung
des Gehilfenausschusses, welcher dieselbe in einer
demnächst abzuhaltenden Gehilfenversamumlung ein-
holen will. Inzwischen hatte die Kommission zur Be-
ratung von Mindestpreisen für Postkarten von aktuellen
Ereignissen usw. getagt und den Antrag wie folgt
formuliert:
„Auf photographischem Wege hergestellte Post-
karten aktueller Ereignisse, allgemeine Stadtansichten
usw. dürfen unter 20 Pig. Mindestpreis pro Stück
öffentlich nicht angeboten oder ausgestellt werden.
Grossisten sind verpflichtet:
ı. Ihren Abnehmern die gleichen Bedingungen
aufznerlegen und Ihnen den Mindestverkaufspreis
von 20 Pfg. pro Stück vorzuschreiben.
2. Alle Karten mit einem dem Innungsvorstand
bekanntzugebenden Erkennungszeichen oder mit
Firma zu versehen.
gez. Visbeck. Dreblow Emil Müller.
Adolf Kirsch.“
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Herr Fischer-Stettin stellt die Anfrage, ob
Americanphotographen ihre Erzeugnisse, also Miniatur-
bilder kleiner als Visit, unter der von uns festgesetzten
Mindestpreistabelle annoncieren dürfen. Kollege Bach-
mann stellt hierzu den Antrag: Minlaturaufnahmen
in den Dimensionen bis zu 3X 4!/, cm dürfen unauf-
gezogen und nicht unter 1,50 Mk. pro Dutzend Öffent-
lich angeboten werden. Alle Formate über diese
Grösse bis Visit rechnen zu den Visitpreisen der Tabelle.
Auch dieser Antrag findet allseitige Zustimmung und
einstimmige Annahme,
Zum Schlusse erwähnt Kollege Schumann noch,
dass nach unseren Statuten die Chefs persönlich zu
den Versammlungen zu erscheinen haben und sich
nicht durch einen Gehilfen oder Geschäftsführer ver-
treten lassen können.
Die Versammlung beschliesst, dass den betreffen-
den Chefs, welche ihren Wohnsitz permanent ausser-
halb oder weit entfernt vom Innungabezirık haben, eine
Vertretung durch den Geschäftsführer gestattet ist, so-
fern letzterer ausserordentliches Mitglied der Innung
geworden ist.
Mit dem Wunsche auf ein fröhliches Wiedersehen
schliesst hierauf der Vorsitzende die sehr anregend
verlaufene Versammlung.
Willy Woltt-Stettin,
Vorsitzender.
Curt Müller- Pasewalk,
Schriftführer.
—84-—
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe im Hand-
werkskammerbezirk Dortmund.
Sitz: Bochum.
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
Einladung zur ausserordentlichen Innungs-
versammlung am Montag, den 19. Januar,
in Dortmund, Restaurant „Gildenbräu‘“,
rechts, vis-ä-vis vom Hauptbahnhof.
Beginn: 5 Uhr nachmittage.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorsitzenden.
2. C.-V.- Angelegenheiten.
3. Antrag auf Anschluss an die Innungsverwaltungse-
stelle des Mittelstandshauses.
4. Beschlussfassung über den aufgestellten Haushalt-
plan für 1914.
5. Gehilfenbewegung.
6. Vortrag des Herrn Chemiker Proteg über rationelle
Verwertung der Rückstände.
7. Verschiedenes.
Hierauf besondere Sitzung:
Beratung und Annahme der Lehrlingsvorschriften.
Der vom Vorstande aufgestellte Haushaliplan für
1914 liegt vom ıı. d.M. ab bei dem Unterzeichneten
zur Einsicht für die Mitglieder auf. Aug. Arnold.
2
28 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
| | ZZ — — — — —— JJJ ———————annna
Auszeiehnungen.
Der Herzog von Anhalt hat Herrn Hofphoto-
graphen Adolf Hartmann in Dessau die Krone zu
den Ritterinsignien II. Klasse verliehen. Die Herrn
Hartmann erteilte Auszeichnung ist die Anerkennung
für ein Heimatswerk: „Der Wörlitzer Park und seine
Kunstschätze‘“, an dem er viele Jahre gearbeitet hat.
Dieses Werk enthält nicht weniger als 184 Abbildungen
nach photographischen Aufnahmen des Verfassers und
gibt den ganzen Reiz des Wörlitzer Parkes und der
schönen Räume des alten Schlosses wieder. Es lässt
die stille Schönheit eines von der Heerstrasse ab-
gelegenen Stückes deutscher Heimat, in dem Kunst
und Natur sich in reizvoller Weise verweben, vor den
Augen des Lesers erstehen. Es ist freudig zu be-
grüssen, dass die Liebe zur Heimat in den Kreisen
der Photographen in dieser Weise lebendig ist und
auch die verdiente Anerkennung gefunden hat.
Im Auftrag der russischen Regierung stellte Herr
E. Hoenisch- Leipzig wohlgelungene Aufnahmen von
der russischen Kirche sowie den Einweihungsfelerlich-
keiten am ı7 und ı8. Oktober her. Der Zar verlieh
Herın Hoenisch ein prachtvolles goldenes Zigaretten-
etui, mit dem russischen Adler verziert, begleitet von
einem huldvoll gehaltenen Schreiben als Anerkennung
der guten Bilder.
Eu
Kleine Mitteilungen.
— Beschäftigungszeit im Photographen-
gewerbe. Auf Antrag der Zwangsinnung für das
Photographengewerbe in Liegnitz hat der Regierungs-
präsident in Liegritz genehmigt, dass die im Mai v.J.
genehmigte Verkürzung der Beschäftigungszeit der
Gebilten und Arbeiter im Photographengewerbe des
Innungsbezisks während des Sommerhalbjahres um
2a Stunden (von 3 bis 5 Uhr nachmittags) an Sonn-
und Festtagen wieder aufgehoben wird. Es verbleibt
somit bei den Beschäftigungszeiten gemäss Ziffer Ii
der Anweisung des Regierungspräsidenten vom 25 März
1895, betreffend die Sonntagssuhe im Gewerbebetrieb
mit Ausnahme des Handelsgewerbes.
— Hanau. In dem Hause Altstrasse 5 brach ein
grösseres Schadenfeuer aus, durch weiches das Atelier
des Photographen Waldmann und ein von ihm be-
nutztes Nebengebäude vollständig ausbrannte.
—L It
Fragekasten.
a) Tsehnisehe Fragen.
Frage 8. Herr L.v A. in D. Für ein grosses
industrielles Werk hatte ich 35 18X24 Aufnahmen
(Landschaften) zu machen. Zu dieser Fertigstellung
habe ich, weil die einzelnen Partien recht weit von-
einander getiennt lagen, 5 Tage gebraucht. Automobil
wurde mir zur Verlügung gestellt, und nur an einem
Tage musste ich eine kurze Strecke mit der Eisen-
bahn und elektrischen Bahn fahren. Ich muss von
jeder Platte zwölf Bilder (aufgezogen auf Karton mit
Für die Redaktion verantwortlich: Geh.
überstehendem Rand) liefern. Ich frage nun an, ob
Sie mir den Preis, welchen ich dafür fordern kann,
ungefähr angeben können.
Antwort su Frage 8. Im vorliegenden Falle würde
wohl zu der üblichen Preisberechnung der Arbeit der
ungewöhnliche Zeitaufwand entsprechend mit in Rech-
nung zu setzen sein, d. h. also für je sieben Aufnahmen
der Gegenwert eines vollen Arbeitstages, der ja natür-
lich auch im einzelnen nicht normiert werden kann,
sondern von den Örtlichen Verhältnissen und zahl-
reichen anderen Umständen abhängt. Jedenfalls kann
gegen eine höhere Preisberechnung in einem solchen
Fall, in dem so erhebliche Zeitaufwendungen gemacht
sind, nichts eingewendet werden.
Frage 9. Herr O.D. in Ch. Ich bekomme von
fremden Firmen sehr viel Lichtipausen, und zwar
Braunpausen (weisse Linien auf braunem Grund), wo-
von ich wieder Ablichtungen machen soll. Leider
sind die Originale, jedenfalls infolge mangelhafter Be-
handlung, ausgebleicht, so dass der braune Grund
ganz hellgrau aussieht und infolgedessen zuviel Licht
hindurchlässt. Bei den davon angefertigten Ablichtungen
resultiert also kein weisser Grund. Kann ich diese
Originale in irgend einer Weise behandeln (verstärken),
damit der ausgebleichte Grund wieder dunkelbraun wird?
Antwort su Frage 9. Eine wirklich gute Methode
zur Verstärkung der gewöhnlichen Sepiapausen gibt
es nicht. Man kann zwar bei einigen: dieser Paur-
papierfabrikate Qnecksilbersublimatverstärkung an-
wenden, doch sind die im Handel befindlichen
Fabrikate so verschieden, dass nicht ohne weiteres
angegeben werden kann, ob im Einzelfall diese
Verstärkung benutzbar ist. Die mit Quecksilber ver-
stärkbaren silberhaltigen Sepiapapiere werden einfach
so behandelt, dass man die fertige Pause in eine zwei-
prozentige Sublimatlösung legt und, nachdem das
Maximum der Wirkung erreicht ist, gründlich aus-
wäscht und mit Ammoniak schwärzt. Es empfiehlt
sich, eine Probe mit dieser Veıstärkung vorzunehmen,
die in keinem Fall das Bild schädigen kann.
Frage ı0. Herr W. B. in E. Welche Firma
liefert elektrische Lampen, speziell nur zur Aufvahme
im Atelier, auch nach auswärts?
Antwort su Frage 10. Elektrische Bogenlampen
verschiedenster Konstruktion, die speziell für photo-
graphische Zwecke geeignet sind, liefern fast alle
grösseren elektrotechnischen Werke. Im allgemeinen
werden von dexselben zwei Typen hergestellt, die
sogen. Verschlusslampen, die ein äusserst aktinisches
Licht und sehr gute Stromausbeuten liefern, und andere
Lampen, die mehr oder minder dem Typus der ge-
wöhnlichen Bogenlampen entsprechen, weniger aktini-
sches Licht liefern, aber im Gebrauch doch vielfach
vorgezogen werden. Spezielle Lampen für photo-
graphische Zwecke liefern unter anderen Haake
& Albers in Frankfurt a. M. und die Siemens-
Schuckert-Werke, aber auch noch viele andere
Firmen. Die Auswahl wird immer mehr oder weniger
von der Geschmackssichtung des betreffenden Benutzers
abhängen,
Prof. Dr. A. Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a,S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 5.
14. Januar.
1914.
Die Zwangsinnung für das Photographengewerbe in den Stadt- und Land-
kreisen Duisburg, Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Oberhausen und Mülheim a. Ruhr
wählte die „Photographische Chronik“ zum Innungsorgan.
Zwangsinnung und G.m.b. H.
Der Stadtrat der Haupt- und Residenzstadt
Gera-R. hat folgende wichtige Entscheidung
betrefis Zugehörigkeit einer G. m. b. H. zur
Zwangsinnung gefällt:
Reg.-Nr.ı1gı/V. Gera, den 16. Dezember 1913.
Beschluss.
ı. Der Einspruch der Miniatur-Schnell-Foto-
Gesellschaft m. b. H. in Gera gegen ihre Ein-
beziehung in die Photographen- Zwangsinnungen
zu Gera wird zurückgewiesen. Die Miniatur-
Schnell-Foto-Gesellschaft m. b. H. in Gera ge-
hört der Photographen-Zwangsinnung zu Gera
als Mitglied an.
Gründe.
Nach 8 4 des Statuts der genannten Zwangs-
innung, der sich auf & 100f der Gewerbeordnung
stützt, gehören der Innung an:
„alle diejenigen, welche innerhalb des Innungs-
bezirks das Photographengewerbe als stehen-
des Gewerbe selbständig betreiben“.
Dass die Beschwerdeführerin das Photo-
graphenhandwerk im Innungsbezirk als stehendes
Gewerbe betreibt, bestreitet sie selbst nicht; sie
behauptet nur, dass sie deshalb nicht zur Innung
herangezogen werden könne, weil sie juristische
Person sei und für diese der Innungszwang
nicht gelte. Ihr Geschäftsführer Topf aber
könne deshalb nicht Mitglied sein, weil er nicht
selbständig und überdies nur als Kaufmann aus-
gebildet sei. |
Diese Einwände sind nicht stichhaltig.
a) Die Gewerbeordnung enthält keine aus-
drückliche Bestimmungen, dass juristische Per-
sonen nicht Mitglieder einer Innung sein könnten.
Nun steht zwar ein Teil des Schrifttums (z. B.
Landmann, G.O. zu $ ıoof, Anm. 2) und der
Praxis auf diesem Standpunkte, gerade in neuerer
Zeit aber hat sich ein Umschwung in dieser
Frage geltend gemacht (vergl. die Entscheidung
des Stadtrats und der Kreishauptmannschaft
Zwickau, abgedruckt im „Deutschen Handwerks-
blatt“ 1913, S. 382, Jahrgang VII, Nr. 20).
Dieser letzteren Meinung ist beizutreten.
Es mag richtig sein, dass die Bestimmungen
der Gewerbeordnung für Innungen und Zwangs-
innungen nur auf pbysische Personen zuge-
schnitten sind, und dass eine direkte Anwendung
auf juristische Personen nicht möglich ist. Das
erklärt sich aber einfach dadurch, dass bei
Schaffung der Bestimmungen an die juristischen
Personen nicht gedacht wurde. Eine sinn-
gemässe Anwendung auf juristische Personen
ist darum nicht ausgeschlossen und durch den
Zweck des Gesetzes sowohl wie durch die Inter-
essen der beteiligten Kreise geboten; denn der
Zweck der Zwangsinnung ist vor allem, durch
Zusammenschluss aller Gewerbetreibenden des-
selben Gewerbes eine feste und geschlossene
Vertretung des Gewerbes herbeizuführen und
durch Ausübung des Zwanges die Schäden, die
Aussenseiter herbeiführen können, hintanzu-
halten. Dieser Zweck würde dann völlig ver-
eitelt werden, wenn man juristische Personen
vom Innungszwang ausnehmen wollte, und zwar
um so mehr, als gerade diese oft über grössere
Kapitalkraft verfügen, als der Einzelhandwerker,
so dass ihre unbeschränkte Konkurrenz um so
fühlbarer werden würde.
Natürlich kann die Ausübung der Mitglied-
schaftsrechte nicht durch die juristische Person .
selbst geschehen. Aber auch sonst tritt sie im
Rechtsleben nach aussen hin nicht selbst auf,
sondern handelt durch ihre Vertreter. Es besteht
daher nicht das geringste Bedenken, die Be-
stimmungen über Ausübung des Stimmrechtes,
Wählbarkeit, Unterstützungen usw., sinngemäss
auf den Vertreter der juristischen Person, also.
bier auf den Geschäftsführer der G. m. b. H_
anzuwenden. Damit entfallen die Einwände,
die die Vertreter der Gegenansicht aus den
88 93a, 87a, Abs. 3, der Gewerbeordnung her-
leiten; es entfällt aber auch der Einwand der
Beschwerdeführerin, die G. m. b. H. habe als
Mitglied einer Zwangsinnung nur Pflichten und
keine Rechte.
5
30 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
b) Sonach unterfällt der Zwangsinnung als
Mitglied die G. m. b. H. selbst, die Vertretung
ihrer Rechte und Pflichten liegt dagegen dem
Geschäftsführer ob. Dieser selbst ist nicht
eigentlich Mitglied der Innung, denn er betreibt
das Gewerbe nicht selbständig. Insoweit sind
die Ausführungen der Beschwerdeführerin richtig.
Ob der Geschäftsführer Topf aber nur als
Kaufmann vorgebildet ist, darauf kommt gar
nichts an, entscheidend ist allein, dass er das
Photographbengewerbe zurzeit betreibt..
c) Die Mitgliedschaft der Beschwerdeführerin
hat von Gesetzeswegen (ipso inse) begonnen
mit dem Zeitpunkte der Eröffnung des Betriebes
($ 100f, G.O). Von da ab beginnen ihre Rechte
und Pflichten als Mitglied der Zwangsinnung im
Umfange des Gesetzes und des Statuts.
Der Stadtrat. gez.: Dr. Ochs.
a
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Thüringer Photographen -Bund.
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
Laut Beschluss der Herbstversammlung werden die
geehrten Mitglieder hierdurch nochmals aufgefordert,
zur kommenden Anfang Februar stattfindenden General-
versammlung die seit Jahren eingeführte beliebte In-
kognito- Ausstellung reichhaltig und vollzählig zu be-
schicken. Die Bilder, welche weder Firma noch Br-
kennungszeichen tragen dürfen, wolle man diesmal,
wie früher, bis 3ı. Januar an den Unterzeichneten ein-
senden. Der Vorstand.
P. Strnad, Hofphotograph,
Erfurt, Arustädter Strasse 5, II.
Er
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul rn:
Berlin W. 5o, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrif
führer: Carl Bandiow, BerlinS., Gitschiner Str 64, Amt Moritzpl. Par
— Für Kass legenheiten: Reinhold rer nn NW. 5,
Kruppstr. 12. ibliothek: C. Seegert, Berlin NO. Gr. Frank-
furter Str. 71, Amt Königstadt 2646. — eensskanee Fritz Hansen,
Berlin T 9 Fichtestr. 13, Amt Moritzplatz 6391. — Sterbekasse
des C.V.: Äumel eldungen an C. Trieb, Berlin - Steglitz, Albrechtstr. 130.
Hauptversammlung
am Donnerstag, den ı5. Januar,
abends pünktlich 7!/, Uhr,
im KW eineusteplien Palast“, Friedrichstr. 176/177.
Tagesordnung:
I. Geschäftliches, Anmeldung und Aufnahme neuer
Mitglieder.
2. Mitteilung über die neue Innungskrankenkasse.
Referent: Herr Heinrich Lichte.
3. Jahresbericht des Vorstandes.
a) Allgemeiner Bericht.
b) Bericht des Schatzmeisters.
c) Bericht des Bücherwarts (auch über die Aus-
gaben der kleinen Unterstützungskasse).
d) Bericht der Delegierten zum Central. Verband
Deutscher „uotoprmphen Vereine und In-
nungen.
e) Bericht der Delegierten zum Centralausschuss
Berliner kaufmännischer, gewerblicher und
industrieller Vereine.
4. Bericht der Kassenprüfer.
5. Beschlussfassung, ob Vorstandsmitglieder oder An-
gestellte der Photographeninnung Berlin in den
Vorstand des Photographischen Vereins zu Berlin
wählbar seiu nollen.
6. Neuwahl des Vorstandes.
7. Fragekasten.
NB. Zu dieser Sitzung haben nur Mitglieder Zutritt.
Der Vorstand.
I. A.: Carl Trieb, II. Schriftführer.
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Neue Photographische Gesellachaft, Akt.-Ges.,
Berlin - Steglitz; gemeldet durch den Schatz-
meister R. Schumann. |
Benin, den 8. Januar 1914. RT
Der Vorstand.
l.A.: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
i
Photographen-Zweangsinnung für den
Regierungsbezirk Merseburg.
Sitz: Halle a.S.
Am 7. Januar verschied unser hochverehrter
Obermeister, Herr Photograph
Thomas Molsberger.
Wir verlieren in ihm einen treuen, stets
der immer mit allen
opferwilligen Kollegen,
seinen Kıräften für das Wohl unseres Berufes
eintrat. Wir werden
Ehren halten. |
Photographen-Zwangsinnung Halle a. 8,
'sein Andenken stets in
nr
Photographen - Zwangsinnung Kempten,
für das bayrische Allgäu und Süd-
schwaben. |
Durch Regierungsentschliessung vom 20. Dezembet
vorigen Jahres wurde das aufgestellte Statut, das zwar
nochmals eine Abänderung erfahren musste, genehmigt.
Die konstituierende Versammlung, unter Leitung
eines Vertreters der Aufsichtsbehörde, findet am 16. d.M.
im Nebenzimmer des ‚Restaurants zur Kreuzstrasse
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
ar
sachmittegs 3-Uhr beginnend, mit darauffolgender
beschlussfähiger Innungsversammlung statt.
Zempieu. i. Allgäu, .7. Janyar 1914.
Zimmermann, FReyellnlenigter.
Ra NE VE
Photographen-Zwangsinnung zu Strass-
burg i.E. für den Bezirk Unter-Eisass.
“. “Binladung.
Am Montag, den 19. Januar, nachmittags
4 Uhr, findet Hauptversammlung im Saale der
Handwerkskammer en B. (Bingang:
ee 34 — 36) statt.
‘Wir laden gemäss 8 22 unserer Statuten hierzu ein
und verweisen auf den Innungsbeschluss vom’ 26.-Juli
1912. Schriftliche Entschuldigungen werden nur in
dringenden Fällen berücksichtigt und nur dann für
genügend befunden, ‚wenn dieselben am Versanmmiungs-
tage vormittags 12 Uhr im Besitze des Obermeisters
sind. Im nachstehenden finden Sie die Tagesordnung.
Anträge könien nur berfcksichtigt werden, wenn die:
wiberr 2 Tage vor der Versammlung schriftlich Dein
enter eingereicht sind. ”
- Tagesordnung:
ı. Verlesung des Protokolls der letzten Versammlung
und der Eingänge u
2. Lehrlingswesen und Fachschule.
3. Kalkulation und Buchführung. Referent: Herr
M. Michel, Direktor der Städtischen Even
lichen “Fortbildungsschule. .
4. Referıt: Die rechtliche Stellung der Innungs-
ausechüsse in der Handwerkerorganisation und
| Beschlussfassung über den Anschluss an den
' Strassburger Innungsausschuss. &
5. Stellennachweis. j
6. Neuregelung des Zeitungswesens. 5
7. Äuträge. |
8. Verschiedenen RR
Zu 0° Der Vorstand.
LA.: Jac. Jungmann, Obermeister.
Photograp hen m -Innung (Zwan gsinnung)
Görlitz.
Am Mittwoch, den 21. Januar, nachmittags
5 Uhr (pünktlich), findet die Quartalsversammlung in
Görlitz, Hotel „Prinz Friedrich Carl‘, Postplatz, mit
folgender Tagesordnung statt, wozu die Mitglieder
hiermit eingeladen werden. |
Tagesordnung:
L Verlesung ‚des Protokolls (Oktober- Quartal).
2a. Eingänge und Berichte. _
3 Auslosung der gemäss $ 28 des. Statuts "ausschel-
denden zwei Vorstandsmitglieder.
4. Aufstellung und Genehmigung des Etats 1914/15.
Laut 847 der Statuten liegt der Hausbalt-
plan zur Einsicht ab 14. Januar beim Vorsitzenden
C. Mader aus.
5. Verschiedenes,
6. Vortrag mit praktischen Vorführungen über „Brom-
Öldruck“. Referent: Herr Hoeppner, tech-
nischer Leiter der Firma N. Perscheid. Zu
diesem Vortrag sind’ die Mitarbeiter freundlichst
eingeladen. en Abends 8 Uhr.) - |
: Der Vorstand.
C. Mader, Vorsitzender. -
NB. Auf 822 und Nachtıng II, Aba, Ih a Antalen
kotad ABBEWIEHEN.
Ben. .. .. er
Personalien.
Thomas Molsberger, Halle }. Am 7. Tahuak
verschied im Alter von 52 Jahren der Obermeister der
Photographen - Zwangsiunung Halle. (Saale) und Um:
gegend. Molsberger- war bei seinen Kollegen: all-
gemein beliebt; er genoss ihr volles Vertrauen - und
wurde fast einstimmig zum Obermeister der nen -ge;
gründeten Iunung gewählt. . Seit dem Jahre 1903 ge+
hörte er dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer
an. - Auch im Vorstande des -Photographei-Vereius ini
Halle war er ein geschätztes Mitglied. Der Thüringer
Bund verliert in Molsberger gleichfalls: ein reges
Mitglied. Trotz seiner schweren Krankheit hat Mols:
berger. die Arbeiten für seirie Berufskollegen freudig
übernommen, atets blieb er rmmhig und sachlich und
wusste durch sein ausgleichendes ‚Wesen Schärfen zu
vermeiden und auszugleichen. Sein frühes Hinscheiden
wird deshalb von allen, die ihn kannten, sehr betrauert.
-- Phietograph- J. G. Lubeseder und Prau in Sege-
berg- er m feierten das Fest der Samantuen
Hochzeit. - ae
er . Er ’.
Patente.
EI. 57- Gruppe 9. Nr. 256242 vom 10. Mai IgII.
Gustav Geiger in München. ’
Nach Art eines Segnerschen Wasserrades sich
drehende Brause enm Wässern photographischer Bilder,
dadurch ‚gekennzeichnet, dass die aus der Röhre aus-
tretenden Wasserstrablen aus einer oder mehreren schräg
nach abwärts — etwa unter 80 Grad — gerichteten
Oefinungen auf das unterhalb der Brause angebrachte
Waschgefäss auftreffen.
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage ıı. Ber C.inM. ı. wo erbält marı Farben
für Bromöldruck ? .
2 Welche Bromsilber- und. Gaslichtpapiere sind
geeignet? (Firma oder Bezeichnung. Die notwendigen
Eigenschaften sind mir bekannt. Ich habe. auf ver-
schiedenen Papieren Versuche gemacht, konnte aber
selbst bei 5o Grad kein Relief erhalten.) Gibt es in
Deutschland eine Vertretung der in der Broschüre von
Dr. Mayer angegebenen englischen Fabrik für Druck-
farben?
Antwort zu Frage ıı. ı. Bei Romain Talbot,
Berlin, Jerusalemer Strasse, erhalten Sie alle für den
32
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Bromöldruck notwendigen Requisiten, unter anderem
auch die speziell für diesen Zweck geeigneten Farben.
Wir dürfen Sie ferner darauf aufmerksam machen, dass
das Energol-Laboratorium, Berlin- Steglitz, einen Oel-
druckkasten nach den Angaben Perscheids in den
Handel bringt. Dieser Kasten hat sich in der Praxis
bereits gut bewährt.
Antwort 2. Unter den Bromsilberpapieren sind
namentlich die Orthobrompapiere von Gevaert, wie
auch N. P. G. III der Neuen Photograpbischen Gesell-
schaft geeignet für den Bromöldruck. Die englischen
Materialien werden Sie vollkommen entbehren können,
da die deutschen mindestens ebenso gut sind.
Frage ı2. Herr W.R. inG. Welcher Farbe oder
- Bronze bedient man sich zum Tiefpressen von Buch-
staben (Firmenstempel) in Kartons?
Antwort su Frage ı2. Für diesen Spezialzweck
gibt es dünne, papierartige Folien, die. mit einer blatt-
goldähnlichen Masse bedeckt sind. Man legt diese
Folien, die in jedem Fachgeschäft für graphische Ar-
tikel, z. B. Klimsch & Co., Frankfurt a. M., erhältlich
sind, auf den zu bedruckenden Karton, gibt den Buch-
druck, natürlich ohne Auwendung von Farbe darauf,
und zieht die Folie selbst wieder ab.
Frage 13. Herr G.M. in D. Das Photo-Versand-
haus M. Liemann-Berlin C. 25, Prenzlauer Strasse 46,
brivgt ein schichtenloses Auskopierpapier „Fakir-
Duplexpapier‘' in den Handel, welches detailreiche
Kopien ohne grosse Kontraste liefert und sich auch
deshalb als Grundlage ‚zu aquarellierten Bildern vor-
süglich eignet. Es nimmt die Farben ausgezeichnet
auf; ob es haltbare Kopien liefert, konnte ich noch
nicht ermitteln. Die Firma ist nicht zu bewegen, nach
Ungarn gegen Nachnahme zu liefern, auch kann ich
den Bogenpreis des ziemlich teuren Papiers nicht er-
fahren. Da ich derartiges Papier aber in grösserer
Menge zu verarbeiten beabsichtige, so bitte, mir bekannt
zu geben, von welcher Fabrik ich dieses Papier in
grösserer Menge beziehen könnte. Gibt es andere ähn-
liche Fabrikate von Auskopierpapieren, welche auch
auf beiden Seiten kopiert werden können, schichtlos
sind und gut aquarelliert werden können? Welche
Bromsilber- und Chlorsilberpapiere nehmen am besten
Aquarellfarben an, lassen sich also am leichtesten zu
farbigen Bildern verarbeiten? Kann ich mir auf beiden
Seiten kopierbare, schichtlose Papiere selbst gut her-
tellen, und auf welche Art?
Antwort su Frage 13. Das genannte Fakir-Duplex-
papier ist uns als solches unbekannt, doch können wir
Ihnen als ähnliche Marke Mimosa-Duplexpapier der
Mimosa-A.-G., Dresden, empfehlen. Auch diese sind
sehr matt und dürften sich für Aquarellzwecke hervor-
ragend eignen. Unter den Brom- und Chlorsilber-
papieren sind alle Papiere, die neben absoluter Mattheit
wenig Schicht zeigen, für Aqnarellzwecke geeignet.
Es dürften hier vorwiegend die matten Orthobrom-
papiere der Firma Gevaert in Frage kommen. Auf
beiden Seiten kopierende schichtlose Papiere kann man
sich leicht dadurch herstellen, dass man sogen. Salz-
papier, das im Handel käuflich ist, in einer zehnprozen-
tigen Silbernitratlösung untertaucht. Die auf solchen.
Papieren kopierten Bilder erscheinen zwar meist in der
Aufsicht nicht so kıäftig wie in der Durchsicht, doch
dürften sie gerade für Aquarellierungszwecke geeignet.
sein.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage 8. Herr J.H. inK. ı. Mein Bruder reichte-
gegen meinen Vater eine Forderungsklage von 100 Mk.
nebst Zinsen vom Jahre 1905 ein, mit der Begründung,
dass er die Kautionssumme, welche ihm während seiner
Lehrzeit ratenweise von seinem Lohne abgezogen worden
sei, jetzt beanspruche, Es ist bei uns Sitte, dass Lehr-
veıträge im Fabrikbetriebe ausgestellt werden und bei
jeder Löhnung raten weise Abzüge erfolgen, als Kaution.
Dieser Betrag wird nach vollendeter Lehrzeit an den
gesetzlichen Vertreter, bezw. an den Vater ausbezahlt.
Wird die Lehrzeit nicht beendet, fällt der ganze Betrag
der Fabrik als Schadenersatz zu. Meinem Vater wurden
nach beendigter Lehrzeit 170 Mk. von der Fabrik aus-
bezahlt. Ein Betrag von 70 Mk. wurde sofort für
meinen Bruder für Kleidung und dergleichen verwendet.
Der Rest von ıoo Mk. wurde von meiner Mutter auf
der Sparkasse angelegt. Durften meine Eitern über
diese 100 Mk. frei verfügen? Mein Bruder war iu-
zwischen in die Fremde gegangen.
2. Dieser Fall liegt 8 Jahre zurfick. Ist der An-
spruch meines Bruders auf die Ioo Mk. inzwischen
verjährt?
Aniwort su Frage8. ı. Ein minderjähriges, un-
verheiratetes Kind kann nach $ 1602 des Bürgerlichen
Gesetzbuches von seinen Eltern die Gewährung des.
Unterhaltes insoweit verlangen, als der Ertrag seiner
Arbeit zum Unterhalte nicht ausreicht. Dementsprechend
haben wohl auch ihre Eltern für Ihren Bruder während
seiner Lehrzeit gesorgt und dabei auch den verdienten
Lohn für den Unterhalt mitverwendet. Von den vom
Lohne Ihres Bruders angesammelten 170 Mk. sind im
gleicher und zulässiger Weise 70 Mk. verwendet worden.
Mit dem Restbetrage von 100 Mk. hat es aber eine
andere Bewandtnis. Da Ihr Bruder in die Fremde ge-
gangen war, so verblieben diese 100 Mk. sein freies
Vermögen im Sinne des $ 1651 des Bürgerlichen Gesetz-
buches, über die Ihre Eltern zu ihren Gunsten oder
zugunsten ihrer anderen Kinder nicht verfügen durften.
— Der Klageanspruch Ihres Bruders ist demnach be-
gründet.
Antwort 2. Nicht die vierjährige Verjährungsfrist
des Bürgerlichen Gesetzbuches kommt hier in Frage,
da es sich nicht um Ansprüche anf Rückstände von
Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegeldern,
Ruhegehalten, Unterhaltsbeiträgen oder anderen regel-
mässig wiederkehrenden Leistungen handelt, sondern
es kommt die im $ 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches
bestimmte dreissigjährige Verjährungsfrist in Frage. —
Verjährung ist also noch nicht eingetreten.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A. Miethe in Berlin - Halenses.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 6.
18. Januar.
1914.
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht
druckfertig zu sein.)
Wann und wie soll man verstärken?
Die Negativverstärkung spielt manchmal eine
ganz besondere Rolle, sei es, dass das Negativ
überhaupt ungenügende Dichte besitzt, sei es,
dass dieselbe für ein spezielles Verfahren, für
welches das Negativ von vornherein nicht be-
stimmt war, sich als ungenügend erweist.
Es unterliegt wohl keinem Zweifel, dass man
mit gutem, geeignetem Plattenmaterial nur durch
Entwicklung allein ein Negativ erhalten kann,
welches ohne Verstärkung oder Abschwächung
den bezüglichen Anforderungen entspricht. Dazu
hat man nur notwendig, die Belichtungszeit
dem Charakter der Platte und beide zusammen
dem Aufnahmeobjekt und den Beleuchtungsver-
haltnissen anzupassen. Das klingt allerdings
kompliziert, ist es aber tatsächlich nicht. Wollen
wir z.B. bei einigermassen kontrastreicher Be-
leuchtung ein hbarmonisches, weiches Negativ
herstellen, so müssen wir vor allem eine mög-
ichst weich arbeitende Platte benutzen. Es ist
dann nur noch notwendig, dass die Belichtungs-
zeit (wenn angängig) so gewählt wird, dass mit
einem normalen Entwickler die gewünschte
Weichbheit resultiert. Nun ist aber hier von
vornherein stets Rücksicht auf die Natur des
Positivverfabrens zu nehmen. Für solche Papiere,
welche eine relativ geringe Deckung erfordern,
wie Zelloidin- und Aristopapier, ist die Ent-
wicklung allein in der Regel genügend. Ist
aber eine intensivere Deckung erforderlich, so
kann man vielfach mit einer passenden Ver-
stärkung das gewünschte Resultat sicherer und
leichter erzielen.
Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass beim
Entwickeln das ganze Bild fortwährend an
Dichtigkeit zunimmt. Dadurch kann nicht nur
allmählich eine Verschiebung der Tonskala ein-
treten, so dass z. B: die Lichter mit den Halb-
tönen zu sehr verschmelzen, sondern es kann
auch die manchmal sehr erwünschte Klarheit
der Schatten beeinträchtigt werden, und die
Kontrolle über das Negativ während des Ent-
wickelns wird erschwert.
(Nachdruck verboten.|
In solchen Fällen empfieblt es sich, das
Negativ bis zur gewünschten Gradation, aber
nur mässig dicht zu entwickeln und die ihm
fehlende Dichte durch eine passende Verstärkung,
die eine proportionelle Vermehrung der Dichte
bewirkt, zu geben.
Lässt sich dagegen im Anfangsstadium der
Entwicklung schon feststellen, dass das Negativ
allzu weich ist, dann hat ein Unterbrechen der
Entwicklung und ausgiebige Verstärkung keinen
Zweck, weil der Charakter hierdurch nicht
wesentlich beeinflusst wird. Viel besser ist es
hier, die Entwicklung so zu modifizieren, dass
das Erforderliche an Kontrastwirkung erhalten
wird. Es ist dann leicht durch fortgesetzte
Entwicklung die notwendige Dichte zu erhalten.
Wo es sich um gute Deckung neben Kon-
traststeigerung handelt, wie das bei Repro-
duktion nach Positiven erforderlich ist, kann
eine Verstärkung, richtig angewendet, in der
Regel bessere Resultate erzielen lassen als nur
Entwicklung allein. Sie gestattet es, ohne
Aenderung der Gradation und obne die Klar-
heit der Schatten im geringsten zu beein-
trächtigen, die Dichte sehr wesentlich zu er-
höhen und so eine Deckkraft zu erlangen, die
sonst nur mit speziellen Mitteln und nicht so
einfach und sicher zu erhalten ist. Fi.
Kosten-. und mühelose Selbsther-
stellung verschiedener Einheitsgewichte.
Für Fixierbäder, Entwickler usw. finden in ge-
wissen Zeitabständen fast stets dieselben Ge-
wichtsteile Verwendung. Man kann sich hier-
bei die einzelnen Gewichte dadurch selbst an-
fertigen, dass man für kleinere Mengen eine
Platte auf das erforderliche Gewicht zuschneidet,
für grössere so viele, in Wasser getauchte, un-
brauchbare Negative zusammenklebt, als nötig
sind.
Wird auf diesen Gewichten ein Vermerk
über das einschlägige Präparat nebst Wasser-
quantum angebracht, dürfte jeglicher Irrtum aus-
geschlossen sein.
24 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Innungswesen.
Zwei sehr wichtige Entscheidungen
veröffentlicht in dieser Nummer die Photo-
graphen-Zwangsinnung Hannover und Linden
unter „Ionungs- und Vereinsnachrichten“. Die
erste Entscheidung betrifft die Zugehörigkeit
der Händler zur Zwangsinnung, durch die andere
wird eine Schnellphotographie, die sich als Lust-
barkeıtsbetrieb ausgegeben hatte, für innungs-
pflichtig erklärt, und ihr der Betrieb des Ge-
schäfts nach 8 Uhr abends gemäss dem Innungs-
beschluss verboten.
Erläuterungen und Beiträge zum Wehrbeitragsgesetz.
(Hervorgegangen aus denı Vortrage von Rechtsanwalt Dr. Ernst Brassat
in der Versammlung des Photographischen Vereins zu Berlin am 13. November 1913.)
(Schluss.)
Lässt nun der Beitragspflichtige seine Erklärungen
durch einen Prozessbevollmächtigten auf Grund einer
gehörig ausgestellten Vollmacht abgeben, so haftet für
die Strafe nur der Vertreter, dagegen trifft die Strafe
nicht das Vermögen des Beitragspflichtigen. Gerade
dieser Punkt dürfte eine Lücke im Gesetze darstellen.
Das zeigt schon die Erwägung, dass ein jeder, welcher
befürchtet oder Anlass zu haben vermeint, wegen seiner
späteren Vermögenserklärung in Strafe genonmmen
werden zu können, es in der Hand hat, eine etwaige
Bestrafung dadurch von sich abzuwenden, dass er seine
Vermögenserklärung durch einen gehörig legitimierten
Bevollmächtigten abgeben lässt. Von dem Beitrags-
pflichtigen würde dann lediglich infolge der Nachtrags-
veranlagung der Mehrbetrag am Wehrbeitrag, jedoch
keinerlei Strafe erhoben werden.
Ist nun nach den obwaltenden Umständen auzu-
nehmen, dass die unrichtigen oder unvollständigen An-
gaben nicht in der Absicht gemacht worden sind, den
Wehrbeitrag zu hinterziehen, so tritt an die Stelle der
eben vorgesehenen Strafe eine Ordnungsstrafe bis zu.
500 Mk. ein ($58 des Gesetzes). Ob die Behörde in
einem solchen Falle eine Bestrafung. eintreten lassen
will, bleibt deren Ermessen anheimgestellt.
Diese Bestrafungen spielen sich stets im Rahmen
der Behörde ab; ein Anrufen der Strafgerichte findet
weiter nicht statt. Die schwersten Strafen sieht der
$ 57 des Wehrbeitragsgesetzes vor. Diese Fälle liegen
insofern anders als die früher erwähnten, weil hier nicht
die Behörde die Strafen verhäugen und festsetzen kann,
sondern die Sache zur weiteren Veranlassung der Staats-
anwaltschaft abgeben muss. Findet die Staatsanwalt-
schaft bei der Untersuchung, dass ein Verdacht im
Sinne des $57 des Gesetzes nicht hinreichend begründet
ist, so kann sie die Sache zur weiteren Erledigung im
Verwaltungsstrafverfahren an die Behörde zurückgeben.
Ist jedoch der Verdacht hinreichend begründet, dass
eine strafbare Handlung gemäss $57 des Wehrbeitrags-
gesetzes vorliegt, so hat die Staatsanwaltschaft entweder
den Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung bei Gericht
zu stellen oder die Anklage zu erheben. Die Verwal-
tungsbehörde kann sich ihrerseits der Strafverfolgung
gemäss $467 der Reichsstrafprozessordnung anschliessen.
Die Tatbestandmerkmale des 357 des Wehrbeitrags-
gesetzes sind die folgenden: Die unrichtigen oder un-
vollständigen Angaben müssen in der ausgesprochenen
Absicht getan sein, den Wehrbeitrag zu hinterziehen,
[Nachdruck verboten.)
und es muss ferner der gefährdete Wehrbeitrag nicht
weniger als 10 Proz. des geschuldeten Wehrbeitrages
ausmachen, mindestens jedoch 300 Mk., oder aber, und
dieser Fall ist der wichtigste und schwerste, der Bei-
tragspflichtige muss Verinögen vom Inlande ins Aus-
land mit der Absicht verbracht haben, dieses Vermögen
der Veranlagungsbehörde zu verheimlichen. Werden
diese Voraussetzungen festgestellt, so kann von den
Gerichten neben der Geldstrafe auch eine Gefängnis-
strafe bis zu 6 Monaten erkannt und ausserdem in dem
Urteil angeordnet werden, dass die Bestrafung auf
Kosten des Pflichtigen öffentlich bekanutzumachen ist.
Ausserden: treffen in einem solchen Falle die Kosten
des Ermittlungsverfahrens auch noch den Beitrags-
pflichtigen gemäss $ 44 des Wehrbeitragsgesetzes.
Die schweren Folgen und harten Nachteile, welche
sich ein Beltragspflichtiger durch eine unrichtige Ver-
mögenserklärung zuziehen kann, möge an folgenden
Beispielen dargetan werden: Ein Rentier soll bewusst
unrichtig statt 200000 Mk. Vermögen, welches er tat-
sächlich sein eigen nennt, nur I0o0000 Mk. angegeben
haben. Durch die angestellten Ermittlungen kommt
dieses zum Vorschein. Es können dann folgende
Strafen erhoben werden: Die Wehrbeitragsabgabe unter
Zugrundelegung des richtigen Vermögens von 200000
Mark würde 750 Mk. betragen. Die vom Beitrags-
pflichtigen auf Grund seiner unrichtigen Vermögeus-
erklärung festgestellte und erhobene Wehırbeitrags-
abgabe würde sich dagegen auf nur 250 Mk. belaufen.
Die Vermögenserklärung soll der Beitragspflichtige
selbst abgegeben und mit der Versicherung erstattet
haben, dass die Angaben nach bestem Wissen und Ge-
wissen gemacht worden sind.
Hier wird zunächst infolge der notwendigen Neu-
veranlagung auf Grund des $54 ein Wehrbeitrag von
500 Mk. nacherhoben. Ausserdem werden die Kosten
des Ermittlungsverfahrens dem Beitragspflichtigen ge-
mäss $ 44 des Gesetzes voll zur Last gelegt, weil der
endgültig festgestellte Vermögenswert den vom Bei-
tragspflichtigen angegebeneu Wert um mehr als ein
Drittel übersteigt. Endlich kommt die Strafe auf
Grund des $ 56 des Wehrbeitragsgesetzes dazu, welche
im vorliegenden Beispiele bis zu I0oooo Mk. betragen
kann, falls es der Behörde beliebt, den 20 fachen Betrag
zu erheben. Die Voraussetzungen des 857 des Wehr-
beitragsgesetzes, welche Gefängnisstrafen vorsehen,
kommen im allgemeinen nur bei Millionenvermögen in
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 38
Frage. Eine einzige Ausnahme gilt, und zwar dann,
wenn der Beitragspflichtige Vermögen ins Ausland ge-
bracht hat. Gerade um diese Verschleppung zu ver-
hüten, hat das Gesetz betont, das Gericht solle auch
Gefängnisstrafen verhängen können, und das Gericht
solle weiter in der Lage sein, die erfolgte Bestrafung
öffentlich bekanntzumachen.
Ausserdem greift aber inı vorliegenden Falle auch
noch die Steuerbehörde der Einzelstaaten eiu, wegen der
in den früheren Jahren hinterzogenen Landessteuern,
soweit diese in der Zwischenzeit nicht verjährt sind. Die
Behörde gibt nach erfolgter Erledigung der Sache die
Akten an die zuständige landesgesetzliche Steuerbehörde
weiter. Der 868 des Wehrbeitragsgesetzes, welcher
den Generalpardon ausspricht, hilft dann dem Beitrag-
pflichtigen nicht mehr. — Dass der Wehrbeitrag un-
abhängig und neben der Bestrafung eingezogen wird,
ist bereits früher erwähnt worden. Deswegen ist es
möglich, dass die Strafverfolgung wegen eingetretener
Verjährung oder wegen eingetretenen Todes der Bei-
tragspflichtigen nicht mehr vorgeuommen werden kann,
wohingegen der Wehrbeitrag als solcher nach wie vor
zur Erhebung gelangt.
Das ganze Wehrbeitragsverfahren ist schliesslich
kosten-, gebühren- und stempelfrei. Nur in demjenigen
Falle, in welchen: der Beitragspflichtige unrichtige oder
unwahre Angaben gemacht hat und der endgültig fest-
gestellte Vermögenswert den angegebenen um mehr als
ein Drittel übersteigt, fallen die Kosten des Ermittlungs-
verfahrens dem Beitragspflichtigen zur Last.
m
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Gentral-\Verband
Deutscher Photographen- Vereine
und Innungen (J.P.).
Leider müssen wir den Kollegen die traurige
Mitteilung machen, dass der Vorsitzende unserer
Innung Halle a.S.,
Herr Thomas Molsberger,
im 52. Lebensjahre nach langem,
Leiden verschieden ist.
Die Innung Halle a. $S. gehört zu unseren
jängsten Innungen und auch zu den jüngsten
Mitgliedern des C V. Tırotz der kurzen Zeit,
welche wir mit dem Verewigten erst zusammen.
arbeiten konnten, zeigte derselbe ein ausser-
schwerem
ordentliches Interesse für unsere Bestrebungen,
so dass wir hoffen durften, noch viel Unter-
stätzung von seiner Seite zu erhalten.
Seine lange Krankheit hinderte ihn nicht,
das schwere Amt des Vorsitzenden zu über-
nehmen, um für seine Kollegen und seinen Be-
ruf einzutreten.
Wir werden ihm stets ein ehrenvolles An-
gedenken bewahren.
Der Vorstand:
R. Schlegel-Dresden.
art
Thüringer Photographen -Bund.
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen -Vereine und Innungen (J. P.).
Unsere diesjährige Generalversammlung,
welche die 53. Mitgliederversammlung unseres Bundes
ist, findet, verbunden mit einer Inkognito-Aus-
stellung
Dienstag, den 3. Februar, in Erfurt,
im Hotel „Zum Ritter“ statt.
Programm:
Vormittags 9!/, Uhr: Vorstandssitzung
„Zum Ritter‘.
Pankt ıı Uhr: Beginn der Mitgliederversammlung.
Mittags ı'/, Uhr: Mittagspause. — Gruppenaufnahme.
Hierauf Fortsetzung der Tagesordnung bis zur
Erledigung.
Das Programm für den Abend bleibt dem Lokal-
komitee überlassen und wird während der Versamm-
lung bekanntgemacht.
im Hotel
Tagesordnung:
. Eingänge und Mitteilungen.
. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls.
. Jahresbericht.
Bericht des Kasslerers, des Bibliothekars und der
Kassenrevisoren. Entlastung der Verwaltung.
. Vorstandswahl.
Was bietet der Thüringer Photographenbund
seinen Mitgliedern? (Referent: Vorsitzender
Strnad- Erfurt.)
7. Inkognito- Ausstellung. Kritik und Prämiierung.
8. Bekanntgabe der Preisstifter und Preisverteilung.
9. C. V.- Angelegenheiten. (Referent: Schlegel-
Dresden.)
10. Festsetzung des nächsten Versammlungsortes.
It. Verschiedenes.
ı2. Fragekasten.
@n
aa
Laut Beschluss der Herbstverrammlung werden die
geehrten Mitglieder hierdurch nochmals aufgefordert,
die seit Jahren eingeführte beliebte Inkognito- Aus-
stellung reichhaltig und vollzählig zu beschicken. Die
Bilder, welche weder Firma noch Erkennungszeichen
tragen dürfen, wolle man diesmal, wie früher, bis.
31. Januar an den Unterzeichneten einsenden.
Der Vorstand.
P. Strnad, Hofphotograph,
Erfurt, Arnstädter Strasse 5, II.
m 2 <. ze
6*
36 PHOTÖGRAPHISCHE CHRÖNIR.
Photographeninnung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Ordentliche Versammlung
am Donnerstag, den 22. Januar, abends 8 Uhr,
im Theatersaal der „‚Kammersäle“,
Teltower Strasse 1]4.
| Tagesordnung.
1. Geschäftliche Mitteilungen.
2. Genehmigung zur Führung zweier Prozesse
(3 488).
3 Genehmigung des Mietvertrages für die Innungs-
krankenkasse.
4. Genehmigung der Einrichtungskosten für das
Krankenkassenburean.
. Genehmigung zur Aufaahme einer Anleihe ($ 48e).
. Geschäftsbericht des Vorstandes.
7. Abnahme der Jahresrechnung 1913 eventuell Wahl
eines Ausschusses zur Prüfung derselben oder
Bestellung eines vereideten Bücherrevisors. (Die
Abrechnung liegt satzungsgemäss seit dem
10. Januar in der Geschäftsstelle zur Einsicht
auß.)
8. Neuwahlen zum Vorstand. Laut 828 der Satzungen
scheiden aus die Herren Brasch, Teichmann,
Schulz, Staudt, Kammer. Eine Wieder-
wahl ist zulässig.
9. Neuwahl zum Ausschuss für das Gebilfenwesen.
Laut 8 35 scheidet aus Herr Münzer.
ıo. Neuwahl zum Ausschuss für das Lehrlingswesen.
Laut 8 36 scheidet aus Herr Ritsert.
11. Verschiedenes, Fragekasten.
au
Der Vorstand.
Heinrich Lichte, I. Vorsitzender.
—ıh rt
Photographen-Zwangsinnung
zu Zwickau i. Sa.
Am Dienstag, den 20. Januar, findet unsere
diesjährige Innungsversammlung atatt, und zwar
nachmittags Punkt 3 Uhr, im Hotel ‚Deutscher
Kaiser‘, Kleiner Saal.
Tagesordnung:
1. Veriesung des letzten Protokolls.
2. Eingänge. |
3. Kassenregulierung.
4. Verteilung der Drucklegung der im letzten Jahre
gefassten Beschlüsse.
5. Ausfüllung der Lehrlings- und Gehilfenlisten.
6. Verschiedenes.
7. Vortrag des Herrn Gewerbeschullehrers Schön-
herr über Preiskalkulation.
8. Lichtbildervorträge.
Laut Innungsbeschluss wird Nichterscheihen mit
4 Mk. Strafe belegt, nur Krankheit entschuldigt.
Um rege Beteiligung wird gebeten.
Der Vorstand.
Summen u u N.
Säehsiseher Photographen-Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr Gerhard Knees, Photograph, Dresden,
Moritzstrasse 8b.
Unsere verehrten Mitglieder werden gebeten, den
fälligen Mitgliedsbeitrag von ı5 Mk. an unseren nenen
Kassierer, Herrn Emil Hoffmann, Leipzig, Doro-
theenstrasse ı0, einsenden zu wollen.
Unser langjähriger Kassierer, Herr Leinert, hat
sein Amt jetıt niedergelegt, und bitten wir, unserem
neuen Kassierer die Arbeit durch möglichst baldige
Einsendung erleichtern zu wollen.
Mit kollegialem Gruss
Der Vorstand.
—ait—
Photographen -Zwangsinnung
der Amtshauptmannsehaft Zittau.
Sitz: Zittau.
Innungsversammlung
am 21. Januar, abends 6Uhr, in Zittau,
Hotel „Weintraube“.
Tagesordnung:
. Verlesung der Niederschrift der letzten Versamm-
lung.
. Bericht des Obermeisters.
. Vorlegung des Haushaltplanes.
Wahlen.
Verschiedenes.
. Einziehen der fälligen Beiträge.
Anträge (Dieselben sollen 48 Stunden vorher
dem Vorstande unterbreitet werden.)
H. Walbrecker, Obermeister.
mi
vo
sau 2w»
Photographiseher Verein zu Hannover.
Einladung zur Mitgliederversammlung
am Montag, den ıg. Januar, abends 8'/, Uhr,
im Restauraut „Wachsnings Hotel“,
Schillerstrasse 25/26.
Tagesordnung:
ı. Verlesung des Protokolls der November- Sitzung.
2. Jahresbericht.
3. Kassenbericht.
4. Bericht der Rechnungspräüfer.
5. Wahl des Vorstandes.
6. Authebung des Beschlusses der Mitgliederversamm-
lung vam 8. November 1909 und Herabsetzung
des jährlichen Beitrages fär gleichzeitige Zwangs-
innungsmitglieder.
q. Innungssachen.
8. Verschiedenes,
Der Vorstand:
I. A.:
Weise, II. Vorsitzender. Frenndt, Schriftführer.
EIN
Eu
Sehleswig- Holsteiniseher Photographen-
Verein.
Versammlung am Dienstag, den 3. Februar,
sschmittags 3 Uhr, in Neumfinster, Horns Hotel.
Tagesordnung:
ı. Bericht des Vorstandes.
2 Bericht des Schatzmeisteres.
3. Wahl von zwei Kassenpräfern.
4. Vortrag von Herrn R. Dührkoop-Berlin über
„Die Bildnisphotographie in den letzten Jahren “,
verbunden mit einer Ausstellung.
5 Vorlage des Werkes von Herrn Prof. Sch midt-
Karlsruhe „ Farbenphotographie “.
6. Eingänge.
7. Verschiedenes.
Zu zahlreichem Besuch ladet ein
Der Vorstand. I.A.: Otto Stiegler.
Die verehrlichen Mitglieder werden gebeten, den
für ı914 fälligen Beitrag von 16 Mk. bis zum 25. Januar
an den Kassierer, Hofphotograph Alb. Giesler in
Eutin, einzusenden, widrigenfalls derselbe den Beitrag,
inkl. Unkosten, per Post einziehen wird.
Der Vorstand.
kart
Photographen -Zwangsinnung zu Strass-
burg i.E. für den Bezirk Unter-Eisass.
Einladung.
Am Montag, den 19. Januar, nachmittags
4Ubr, findet Hauptversammlung im Saale der
Handwerkskammer zu Strassburgi.E. (Bingang:
Vogesenstrasse 34 — 36) statt.
Wir laden gemäss $ 22 unserer Statuten hierzu ein
und verweisen auf den Innungsbeschluss vom 26 Juli
1912. Schriftliche Entschuldigungen werden nur in
dringenden Fällen berücksichtigt und nur dann für
gengend befunden, wenn dieselben am Versammlunge-
tsge vormittags 12 Uhr im Besitze des Obermeisters
snd Im nachstehenden finden Sie die Tagesordnung.
Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn die-
siben 2 Tage vor der Versammlung schriftlich beim
Obermeister eingereicht sind.
Tagesordnung:
ı. Verlesung des Protokolls der letzten Versammlung
und der Eingänge.
2. Lehrlingswesen und Fachschule.
3. Kalkulation und Buchführung. Referent: Herr
M. Michel, Direktor der Städtischen gewerb-
lichen Fortbildungsschule.
4 Referat: Die rechtliche Stellung der Innungs-
ausschüsse in der Handwerkerorganisation und
Beschlussfassung über den Anschluss an den
Strassburger Innungsausschuss.
5 Stellennachweis.
6. Neuregelung des Zeitungswesens.
7. Anträge.
8, Verschiedenes.
Der Vorstand.
LA.: Jac. Jungmann, Obermeister.
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. | 39
en - „7
Photographen-Zwangsinnung für das
Fürstentum Lippe.
Sitz: Lage i.L.
Einladung zu der am Donnerstag, den
29. Januar, in Lage, „Hotel Freitag“, stattfindenden
Sitzung. Beginn: nachmittags 3!/, Uhr.
Tagesordnung:
I. Aufstellung der Mitgliederliste.
2. Aufstellung des Haushaltungsplanes.
3. Mindestpreise.
4 Anschluss an den Central-Verbaud und Anmeldung
zur Sterbekasse.
5. Verschiedenes.
Gleichzeitig werden die noch fehlenden Beiträge
eingezogen. Der Vorstand.
I. A.: Beckmann, Schriftfährer.
BB
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
Auf die Beschwerde der Photo- Handlung C. F.
W. von Ohle, hier, wegen Heranziehung zur Zwangs-
innung für das Photographengewerbe ist vom Magistrat
zu Hannover folgende Entscheidung getroffen worden.
Magistrat
der Königl. Haupt- und Residenzstadt
Hannover.
Geschäftsnummer C, 3276.
Hannover, den ı5. Dezember 1913.
Auf Ihren Antrag vom ı5. v. M. eröffnen wir Ihnen,
dass Sie auf Grund Ihrer geschäftlichen Betriebsver-
hältnisse verpfiichtet sind, der hiesigen Zwangsinnung
für das Photographengewerbe in den Stadt- und Land-
kreisen Hannover und Linden ala Mitglied anzugehören.
Nach Ihren eigenen Angaben befassen Sie sich
neben Ihrem Handelsgeschäft (Handlung mit photo-
grapbischen Apparaten und Bedarfsartikeln) mit der
Entwicklung von Films und übernehmen auch nach
einer Annonce im „Hannoverschen Tageblatt‘ vom
24. November 1913 Aufträge zur Vergrösserung nach
Amateurnegativen Diese Arbeiten gehören zweifellos
zu denen eines Photographen und begründen nach 84
der Statuten der Photographen - Zwangsinnung Ihre
Zugehörigkeit zu dieser Ionung. Wie der Herr Minister
für Handel und Gewerbe in einem Erlass vom ı9g März
ı913 — S. IV, Nr. 24901 (abgedruckt in der Fachzeit-
schrift „Der Photograph‘, Jahrg. 1913, Nr. 87) — be-
reits entschieden hat, spricht die Tatsache, dass die
betreffenden Gewerbebetreibenden photographische Auf-
nahmen nicht machen, sondern sich, wie Sie auf Ent-
wickeln, Kopieren und Fertigstellen der Abzüge be-
schränken, nicht ohne weiteres gegen Ihre Innungs-
zugehörigkeit. Ein Handwerk betreibt auch der, der
gewerbsmässig bestimmte Teilleistungen aus dem
Arbeitsprozess eines Handwerkers ausführt. Ihr Ein-
wand, dass es sich bei diesen Arbeiten lediglich um
eine mechanische Tätigkeit handelt, kann als stich-
haltig nicht angesehen werden. Zur richtigen Behand-
lung der photographischen Platten usw. gehört viel-
Fe PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
mehr eine gewisse, unbedenklich als handwerksmässig
zu bezeichnende Geschicklichkeit und Erfahrung. In-
wieweit bestimmte Betriebe zur Anleitung von Lehr-
lingen geeignet sind, kommt bei der Frage, ob sie
Handwerkerbetriebe sind, nicht in Betracht.
Auch die Bezugnahme auf $ 100f, Abs. 3, R.G.O,,
ist verfehlt. Wenn darin bestimmt ist, dass Gewerbe-
treibende, die mehrere Gewerbe betreiben, derjenigen
Innung angehören, die für das von ihnen hauptsäch-
lich betriebene Gewerbe errichtet ist, so bezieht sich
diese Vorschrift nach Ziff. 96 der Ausführungsanweisung
zur G. OÖ. vom ı. Mai ıgc4 nur auf diejenigen, die
mehrere Handwerke ausüben; Gewerbetreibende, die
ausser einem Handwerk z. B. ein Handelsgeschäft be-
treiben, sind verpfiichtet, der für ihr Handwerk er-
richteten Zwangsinnung beizutreten. Dabei ist belang-
los, ob das Handwerk im Verhältnis zu dem Handels-
betriebe nur in geringem Umfange ausgeübt wird.
Dass Sie die haudwerksmässige Tätigkeit aber
selbständig ausüben, bedarf keiner Erörterung.
Nach $ ıoob, R.G.O., steht Ihnen gegen diese
Entscheidung binnen 2 Wochen die Beschwerde an
den Herrn Regierungspräsidenten, hier, zu.
(Unterschrift.)
An den Kaufmann
Herrn C.F.W. von Oble
hier, Theaterplaiz.
Der Magistrat zu Hannover hat laut untenstehen-
der Verfügung den Inhaber des Postkartengeschäfis
H. Lehmann aus Hamburg, Reeperbahn, für sein in
Hannover in der Georgstrasse betriebenes Geschäft als
zwangsinnungspflichtig erklärt, derselbe hatte sich in
seiner Beschwerde als Lustbarkeitsbetrieb ausgegeben.
Desgleichen hat der Magistrat demselben auch
anheimgegeben, den Innungsbeschluss, wonach den
Innungsmitgliedern der Betrieb ihres Geschäfts nach
8 Uhr abends verboten ist, nunmehr streng zu befolgen.
Nachstehend wird die Entscheidung im Wortlant wieder-
gegeben.
Der Vorstand:
Freundt, Obermeister. Bousquin, Schriftführer.
Magistrat
der König]. Haupı- und Residenzstadt
Hannover.
Geschäftsbuch -Nr. C. 3463.
Hannover, den 20. Dezember ıg13.
Auf Ihre Anträge vom 6,, 8., 10, ıı. und ı2.v.M.
eröffnen wir Ihnen, dass wir Sie auf Grund Ihrer ge-
schäftlichen Betriebsverbältnisse für verpfiichtet er-
achten, der hiesigen Zwangsiunung für das Photo-
graphengewerbe in deu Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden als Mitglied anzugehören.
Nach $ 4, Abs. ı, der Satzungen dieser Innung
gehören ihr alle diejenigen Gewerbetreibenden als Mit-
gliei an, die innerhalb des Innungsbezirkes das Photo-
graphengewerbe als stehendes Gewerbe selbständig be-
treiben (die Inhaber von Geschäften von Porträt-,
Architektur- und Landschaftsphotographien, von An-
stalten photographischer Vergrösserungen und Repro-
u
u nn
duktionen, sowie Postkartengeschäften, die Hersteller
sogen. Semiemaille- und Miniaturphotographien usw.)
mit Ausnahme derjenigen, die das Gewerbe fabrik-
mässig betreiben.
Nach Ihrer eigenen Angabe und den diesseitigen
Feststellungen betreiben Sie hier in der Georgstrasse 20
eine Schnellphotograpbie in derselben Art und in dem-
selben Umfange, wie Ibre beiden Geschäfte in Ham-
burg. Hinsichtlich der Betriebsweise in diesen Ge-
schäften ist in dem Urteile der Strafkammer III des
Landgerichtes Hamburg vom 3 Juni ıgı2 in der Straf-
sache gegen Sie wegen Gewerbevergehens folgendes
festgestellt:
Was das zur Anwendung gelaugende Verfahren
betrifft, so ist dies nicht das etwa auf Jahrmärkten
vielfach gebräuchliche, bei dem nur auf einer Metall-
platte oder mit eiuer dunklen Unterlage versehenen
Glasplatte ein helleres Negativbild hergestellt wird und
die Anfertigung eines eigentlichen Positivbildes gäuz-
lich unterbleibt, ein Verfabren, das den Vorzug grosser
Schnelligkeit bei ausreichender Beständigkeit hat, das
aber, weil eben ein eigentliches Positivbild nicht her-
gestellt wird, keine vollwertige Photographien abgibt
und bei dem jede Aufnahme nur ein Bild liefert,
sondern es gelangt im wesentlichen das gleiche Ver-
fahren zur Anwendung, wie es von jedem Photographen
bei Porträtaufnahmen augewandt wird; es wird dem-
nach ein Negativ- und ein Positivbild angefertigt. Das.
Verfahren ist eigentlich nur insoweit abweichend, als
die Herstellung sowohl bei der Aufnahme, wie bei der
Entwicklung eine wesentlich nachlässigere ist und die
Bilder auf dünnem Karton in Postkartenformat her-
gestellt werden. Bei der Aufnahme findet in der
Regel keine sehr sorgfältige Gruppierung und Posierung
der aufzunehmenden Personen statt. Bei der Ent-
wicklung wird vor allem das fertige Bild nicht aus-
reichend gewässert, was eine längere Zeit in Anspruch
nehmen würde. Die Folge davon ist dann freilich,
dass die Bilder weniger haltbar sind. Um diesem Uebel-
stande abzuhelfen, werden die Bilder freilich in Kuvertsa
verkauft, in denen der Angeklagte den Bestellern em-
pfieblt, das Bild noch selbst einige Zeit in Wasser zu
legen. Die Herstellung auf Postkartenkarton bedingt
dagegen keine Minderwertigkeit der Bilder. Es ver-
billigt sie, insofern ein Aufkleben auf stärkerem Karton
nicht erforderlich ist, doch nimmt ein solches Bild,
wenn es gerahmt oder nachträglich aufgeklebt wird,
sich nicht schlechter aus, als irgend ein regelrechtes
Kabinettbild.
Der Preis ist für ein Dutzend Bilder bei einer
Person 1,20 Mk., bei’ zwei Personen 1,50 Mk. Bei mehr
Personen für die Person und das Bild 5 Pf., d.h, .
da nicht unter einem Dutzend Bilder angefertigt wird,
für die Person 60 Pf.; also für das Dutzend Bilder
mindestens ı 80 Mk.
Die Räumlichkeiten des Angeklagten liegen zu
ebener Erde und sind von geringer Ausdehnung. Es
werden einige Kostüme und Uniformen bereitgehalten,
falla die Kunden sich etwa umzukleiden wünschen.
Der Laden hat an der Strasse ein Schaufenster, in dem
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 39
Musterbilder, grösstenteils gerahmt, ausgestellt sind.
Abends steht vielfach ein Portier vor der Tür, der die
Vorübergehenden zum Eintreten und zur Bestellung
von Bildern ermuntert. Im Schaufenster hängt ein
Plakat, auf dem versprochen wird, dass die Bilder so-
fort mitgenommen werden könnten, und dass die Preise,
wie oben angegeben, bezeichnet, allerdings in einer
Form, die geeignet ist, den Preis bedeutend billiger
erscheinen zu lassen, als es tatsächlich der Fall ist
(bei Gruppenanfnahmen ä Person 5 Pl), da nicht zum
Ausdruck gebracht ist, dass bei Gruppenaufnahmen für
jede Person und jedes einzelne Bild 5 Pf. zu zahlen
sind, daher, da unter ein Dutzend Bilder nicht en-
gefertigt wird, die Ausgabe tatsächlich in jedem Falle
erheblich höher ist.
Mit der Strafkammer können auch wir danach als
erwiesen ansehev, dass Sie auch hier den Betrieb eines
photographischen Gewerbes unterbalten, der Ihre Zu-
gehörigkeit zu der hiesigen Zwangsinnung begıfndet.
Ihr Einwand, dass es sich bei Ihrem Betriebe
nicht um ein Gewerbe, sondern um eine Lustbarkeit
handele, ist in diesem Urteile, das vom Hanseatischen
Oberlandesgerichte zu Hamburg in seiner Entscheidung
vom 7. Oktober 1912 (R. ıı [102] 1912) bestätigt ist,
bereits widerlegt, und können wir uns den bezäglichen
Ausführungen nur anschliessen.
Ihre weitere Behauptung, dass Sie das Gewerbe
fabrikmässig ausüben und deshalb nicht innungs-
pflichtig sind, kann ebenfalls als stichhaltig nicht an-
erkannt werden. Der Umstand, dass die Postkarten,
aut denen die Bilder abgegeben, fabrikmässig her-
gestellt werden, kann dafür allein nicht ausschlag-
gebend seiv. Nach $ ıooh, R. G. O., steht Ihnen
gegen diese Entscheidung über Ihre Innungszugehörig-
keit binnen 2 Wochen die Beschwerde an den Herrn
Regierungspräsidenten, hier, zu.
Was Ihre Beschwerden über die gegen Sie er-
gangenen Straffestsetzungen anbetriflt, so haben Sie
als Zwangsmitglied der Photographeninnung nach $ 10,
Abs. ı, der Innungsstatuten den Innungsbeschlüssen
Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen sind mit Geld-
strafen bis zu 20 Mk., deren Verhängung dem Innungs-
vorstande zusteht, bedroht. Dem ordnungsmässig ge-
fessten Innungsbeschlusse vom 28 Oktober d. J, durch
den den Innungsmitgliedern der Betrieb ihres Geschäftes
des Wochentags nach 8 Uhr abends verboten ist und
der, wie vom Herrn Minvister für Handel und Gewerbe
in einem Erlasse vom 26. Juni 1913 — Nr. IV 6771 —
bereits entschieden ist, gegen gesetzliche Bestimmungen,
insbesondere gegen $ ıoog, R.G.O., nicht verstösst,
sind Sie, wie Sie selbst zugegeben haben, am 5, 6,
7. und ıo. November d. J. nicht nachgekommen. Die
gegen Sie deshalb erkannten Geldstrafen von 10, I5
20 und 20 Mk. sind deshalb vom Iunungsvorstande an
sich zu Recht festgesetzt. Mit Rücksicht auf die Sach-
lage wollen wir jedoch aus Billigkeitsgründen diese
Strafen auf eine Gesamtstrafe von 20 Mk. herabsetzen,
geben Ihnen aber anbeim, künftig den Iunungsbeschluss
streng einzuhalten.
Dieser Teil unserer Entscheidung kann binnen
4 Wochen durch Beschwerde bei dem Herrn Regierungs-
präsidenten, hier, angefochten werden ($ 96a, 10oc,
R. G. O.).
(Unterschrift)
Herrn Heinrich Lehmann
Hamburg, Reeperbahn 56.
Ir
Personalien.
Herr Rentier Schuhmann in Karlsruhe ist ge-
storben. Herr Schuhmann war früher Mitarbeiter
und Teilhaber und seit ı87ı alleiniger Inhaber der
von seinem Vater ı851 gegründeten Firma Th. Schuh-
mann & Sohn, Grossh. Badischer Hofphotograph.
Ueber 50 Jahre war er in einem Berufe tätig, bis er
1903 ins Privatleben zurücktrat. Er gehörte zu den-
jenigen, die die Paotographie von Anbeginın bis zu
ihrer heutigen Entwicklung ausfbten.
—En4t-—
Auszeiehnungen,
Der Photograph Leo Bartsch in Diedenhofen
(Lothr.) erhielt auf der Weltausstellung in Gent 1913 die
Kunstplakette der Association Belge de Photographie.
Die Photographen Friedr. Froehlich in Dinkels-
bühl und Xaver Simson in Rosenheim wurden zu
Königl. Hofphotographen ernannt.
rn
Gesehäftliches.
Stereo-Photographie, A.-G.in Zürich. Unter
dieser Firma gründet sich mit dem Sitz in Zürich
eine Aktiengesellschaft, welche die Fabrikation. und
den Handel mit wissenschafilichen und stereoskopischen
Photographien nach der Erfindung des Dr. W.R. Hess
in Zürich zum Zwecke hat. Das Gesellschaftskapital
beträgt 100000 Frank.
| ca
Kleine Mitteilungen.
— Eisenberg i. Thür. Zum Gedächtnis seines
Vaters Otto Kirschten, des Begründers der gleich-
namigen Trockenplattenfabrik, hat der Fabrikbesitzer
Karl Kirschten der Stadt die Summe von 20000 Mk.
als Grundstock für die Errichtung eines Altersheims
für Arbeiter und Arbeiterinnen überwiesen. In dem
Heim sollen später einma! Arbsiter und Arbeiterinnen
seines und auch anderer Betilebe Aufnahme finden.
Die Stiftung soll vom Stadtrate zu Eisenberg verwaltet
werden. Die Stalt hat die Stiftung mit bestem Danke
angenommen.
— Die Clever Strafkammer verurteilte den
Paotograph B. aus Duisburg zu 3 Monaten Gefängnis,
B. hatte mit der bei ihm beschäftigten Fabrikarbelterin V.
Aufnabmen gemacht, dafür das Geld vorher in Empfang
genommen, dann aber die Bilder nicht geliefert. Gegen
die V,, die sich im Rückfall befand, war ı Jahr Ge-
fängnis beantragt werden; sie wurde aber freigesprochen,
—r—
s
40 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Fyage 14. Herr K. K. in F. Ich bin im un
klaren bei der Antwort ı zu Frage Nr. 247 (Nr. 100,
Jahrg. 1913, dieser Zeitschrift), welchen passenden Ver-
grösserungsapparat ich dazu benutzen muss, und wie
ich den folgenden Satz verstehen muss: „Das Objektiv
ist dabei so zu bemessen, dass es die kleinste der in
Frage kommenden Platten, also bei Vergrösserungen
das Original, bei Verkleinerungen das verkleinerte
Negativ ohne Blende gut auszeichnet.“
In Antwort 2 dieser Frage möchte ich eigentlich
nur wissen, ob ich von einem Negativ durch Tages-
lichtbelichtung eine Vergrösserung auf Bromsilber-
papier vornehmen kann. Muss ich da die Fenster
verkleben und eine Oeffnung frei bleiben lassen, wo
das Negativ hineingeschoben wird? Wie habe ich
überhaupt die ganze Sache zu behandeln? Dann
bitte ich Sie noch, mir angeben zu wollen, welche
Belichtungszeit und welcher Entwicklungsprozess zu
nehmen ist, indem ich in dieser ganzen Sache noch
junger Anfänger bin.
Antwort su Frage 14. Die damals gegebene Ant-
wort bedarf eigentlich kaum einer Erläuterung. Es
sollte gesagt werden, dass dasjenige Objektiv, welches
für die Aufnahme benutzt worden ist, auch gleich-
zeitig tür die Vergrösserung gebraucht werden kann,
dass dagegen in dem Falle, wo Verkleinerungen vor-
liegen, ein Objektiv genommen werden kann, welches
das herzustellende verkleinerte Negativ ohne Blende
randsctarf auszeichnet.
Zu der zweiten Antwort ist zu bemerken, dass
natürlich das Fenster bei Herstellung von Tageslicht-
vergrösserungen bis auf den Platz abgedunkelt werden
muss, den das zu vergrössernde Negativ einnimmt.
Da man nun im allgemeinen Negative verschiedener
Formate vergrössern muss, so empfiehlt es sich, eine
der im Handel befindlichen sogen. Fenstervorrichtungen
anzuschalfen, die bei billiger Preisstellung ausserordent-
lich leistungsfähig sind und vor allen Dingen die Ver-
wendung ganz verschiedenformatiger Negative erlauben.
Eine solche Fenstervorrichtung können Sie z. B. durch
die Firma Heinrich Ernemann, A.-G., Dresden,
beziehen. Ueber die notwendige Belichtungszeit wer-
den einige Probebelichtungen entscheiden; als Her-
vorrufer sei Rodinal 1:30 empfohlen.
Frage ıs. Herr J. H. in H. Habe bei Verwen-
dung des in Nr. 89 (Jahrg. ıgı3 dieser Zeitschrift)
empfohlenen Pyroentwicklers mit Azeton eine wie mit
Uran verstärkte, rote Platte bekommen, weil der Ent-
wickler sich schon während des Entwickelns stark zer-
setzte. Habe genau nach Vorschrift angesetzt und
von a und b je einen Teil genommen, ohne weiteren
Zusatz von Wasser. Wo liegt der Fehler? Das Rezept
soll von Schnauss sein.
Antwort zu Frage ıs. Das Rotwerden von Nega-
tiven, die mit Pyrogallol- Azeton entwickelt sind, be-
raht in der Regel auf Verwendung von zu viel Azeton.
In der genannten Vorschrift von Schnauss ist tat-
sächlich der Azetongehalt ein ausserordentlich grosser,
und wir würden Ihnen empfehlen, entweder denselben
herunterzusetzen oder aber die nachfolgende Original-
vorschrift von Lumitre zu benutzen, die in der Praxis
sich ausserordentlich gut bewährt hat:
a) Wasser. . . 2 2 20. . 100 ccm,
Natriumsulfit, kristallisiert 408,
Pyrogallol . . . 2 2 2 2 0 2 4m
b) Azeton.
Kurz vor dem Gebrauch mischt man 25 Teile a,
75 Teile Wasser und ıo Teile b. Die Schicht wird
durch diesen Entwickler nicht angegriffen, wie auch
die Finger kaum gefärbt werden. Auch bei dieser
Vorschrift gilt das oben angeführte Gesetz, dass mehr
Azeton rötliche Töne ergibt.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage 9. Heır K. H. in L. Kann die Badever-
waltung die Anfertigung und den Betrieb von An-
sichtskarten verbieten, die in ihren, dem Publikum frei
zugänglichen Parkanlagen aufgenommene Ansichten
von den Kurhausanlagen tragen?
Antwort su Frage 9. Soweit der Privatbesitz
reicht, kann das Photographieren von dem Eigentümer
verboten werden, z. B. durch Anbringen von Verbots-
tafeln. Ein Nichibeachten des Verbotes hat selbst-
verständlich keine strafrechtlichen, sondern nur eventuell
zivilrechtliche Folgen. Es kann in einem Zivilstreit-
verfahren sogar die Unverbindlichkeit eines solchen
Verbotes ausgesprochen werden, da das Urhebergesetz
vom 9. Januar 1907 in $ 20 die Vervielfältigung und
Verbreitung der äusseren Ansicht von Ban-
werken grundsätzlich erlaubt, und zwar dann, wenn
sie von Öffentlichen Wegen, Strassen oder Plätzen aus
aufgenommen werden. Die Oeffentlichkeit eines Weges,
einer Strasse oder eines Platzes ist hier nicht aus den
Begriffen des Verwaltungerechts, insbesondere Wege-
rechtes abzuleiten, sondern ist aus dem Geiste dieses
Gesetzes zu eıklären, so dass unter Umständen auch
‚Privatstrassen‘‘' als ‚öffentliche Strassen‘ im Sinne
des Kunstschutzgesetzes gelten können. (Siebe Komm.
zu dies. Gesetze von Dr. Müller, S. ı15.) Oeffentliche
Wege usw. sind solche, die einem nach Zahl und In
dividualität unbeschränkten Personenkreise zugänglich
sind, demnach also auch nicht eingefriedigte Paık-
anlagen eines Kurhauses. Aber es kommt, wie gesagt,
darauf an, wie der Zivilrichter jenes Verbot der Bade-
verwaltung auslegt. Das kann an verschiedenen Orten
ganz verschieden sein, so dass es der Interessent auf
einen Zivilprozess wird ankommen lassen müssen, um
volle Klarheit zu erlangen. Dr. Sch.
Frage ıo. Herr W. 100. Besteht ein Verbot, das
Hotel (äussere Ansicht) eines beliebten Bergausfiug-
ortes photographisch aufzunehmen, zu Recht?
Antwort su Frage 10. Vergl. Antwort zu der
vorigen Frage. Dr. Sch
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin -Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 7.
21. Januar.
1914.
Die Photographen-Innung Lübeck hat beschlossen, dem Central- Verband
Deutscher Photographen-Vereine und -Innungen beizutreten.
Rundsehau.
— Die Photographie beinassem Wetter.
Die Praxis der Photographie ist im allgemeinen
mit Sonnenschein, mit hellem Himmel verbunden,
aber wir können bekanntlich mit Vorteil auch
unsere Kamera bei ungünstigem Wetter heraus-
holen und anziehende Objekte einheimsen. Daran
wird wenig gedacht. Ein nasser Tag, aber kein
solcher, an dem es ununterbrochen regnet,
sondern belles, klares Wetter, nur: mit gelegent-
lichen Regenschauern, die das Pflaster der
Strassen nass halten, bietet uns Strassenszenen
von eigenem Reiz. Jeder Fussgänger, jedes
Fahrzeug, jeder Pfeiler, jeder Laternenpfahl wird
von den nassen Flächen reflektiert, und diese
Reflexbilder unterbrechen nicht nur wirksam
den Vordergrund des Motivs, sondern sorgen
auch für Kontraste von Licht und Schatten, die
stofflich das Bild heben.
Eine Dorfstrasse ist gewöhnlich ein schwieriges
Problem, weil der Höhenmangel in den Ge-
bäuden eine Eintönigkeit des Weges mehr em-
pfinden lässt als in einer Stadt, aber an einem
[Nachdruck verboten.)
Regentage kann dieser unerwünschte Vorder-
grund völlig umgewandelt werden; des weiteren
kann auch durch wohlüberlegte Einordnung eines
Karrens, durch Personengruppen, die Reflektier-
kraft der grossen Regenpfützen noch mehr aus-
genutzt werden.
Ornamentale Gebäude, Statuen oder Bogen-
gänge bieten bei einem nassen Pflaster aus-
gezeichnete Studien. Ausstellungsbauten mit
ihrem Architekturschmuck und Hofräume mit
kahlen Steinfliessen sind oft nach einem Regen
am wirkungsvollsten zu photographieren.
An solchen Tagen braucht die Exposition
nicht verlängert zu werden, da ein nasses
Pflaster viel Licht reflektiert. Gebäude, die von
Sonnenstrahlen nicht getroffen werden, sind nie
besser beleuchtet als an einem Regentage; sie
erhalten auch mehr Details.
Auch für die Nachtphotograpbie spielt nasses
Wetter eine wesentliche Rolle. (Nach John
H. Parker in „Photographic Scraps“.)
m ——
Die Zugehörigkeit der Händler zu den Photographen-Zwangsinnungen.
Eine viel beachtete Entscheidung über die
Zugehörigkeit der Händler zu den Zwangs-
innungen fällte am 24. Oktober ıgız der Re-
gierungspräsident von Schleswig. In dieser
Entscheidung wurde die Zugehörigkeit verneint.
Gegen diese Entscheidung legte die Photo-
graphen-Innung Kiel Beschwerde beim Mini-
sterium ein. Die Angelegenheit wurde deshalb
nochmals geprüft, und hob der Regierungs-
präsident am 29. Dezember v. J. seine erste
Entscheidung auf; die Mitgliedspflicht der Händler
wurde bejaht.
Die Entscheidung lautet:
Der Regierungspräsident.
J.- Nr. 1.G. 7124.
Schleswig, den 29. Dezember 1913.
Entscheidung.
In der Streitsache der Kaufleute: 1. A.Michel-
sen, 2.Ernst Möller, 3.V.Scholz und
Th. Junggeburth, 4. Hermann Kuhlmann,
5.Karl Prien, 6.Bernhard Lietz, sämtlich
in Kiel, gegen die Photographen- Zwangs-
innuhg in Kiel wird unter Aufhebung meiner
Entscheidung vom 24. Oktober 1912 (Il. G. 52255
II. Ang.) gemäss $ ıooh der Reichsgewerbe-
ordnung endgültig dahin entschieden, dass
die unter Nr. ı bis 6 vorgenannten Kauf-
leute der Photographen-Zwangsinnung
in Kiel als Mitglieder angehören.
Gründe.
Nachdem durch meine Entscheidung vom 24. Ok-
tober 1912 (J.-Nr. L.G. 52255, II. Ang.) die Zugehörig-
keit der sechs oben genannten Kieler Kaufleute zu
der Kieler Photographen - Zwangsinnung aus den in
der Entscheidung angeführten Gründen verneint war,
ist die Innung bei dem Herrn Minister für Handel
und Gewerbe vorstellig geworden und hat um Ab-
änderung dieser Entscheidung gebeten.
7
iä PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Daraufhin hat mich der Herr Minister durch Erlass
vom 19. März 1913 (J.-Nr. IV. 2401) angewiesen, in
eine nochmalige Prüfung der Streitfrage einzutreten.
Diese unter Beachtung der von dem Herrn Minister
gegebenen Richtlinien vorgenommene Prüfung hat zu
dem Ergebnis geführt, dass die Zugehörigkeit der ein-
gangs genannten Kaufleute zu der Photographen-
Innung in Kiel ausgesprochen werden muss.
Nach dem Ministerialerlass vom 30. März 1907 —
M. Bl. S.72 — genügt es zur Begründung der Innungs-
zugehörigkeit, dass in einem Betriebe das Handwerk,
tür das die Innung errichtet ist, überhaupt gewerbs-
mässig ausgeübt wird, und dass in einem Betriebe, in
dem gewerbsmässig Handelsgeschäfte vorgenommen
werden, eine Sonderung des Betriebes in Handel und
Handwerk vorgenommen werden kann, sowie dass
beide Erwerbszweige, wenn auch in derselben Betriebe-
stätte, so doch selbständig nebeneinander betrieben
werden. Auf den Umfang und die Bedeutung des
Handwerksbetriebes im Verhältnis zu Umfang und
Bedeutung des Handelsbetriebes kommt es nicht an.
Bs ist nun durch die angestellten Ermittelungen
einwandfrei festgestellt, dass von den beteiligten Kauf-
leuten die Entwicklung von Rollfilms, Planfilms und
photographischen Platten sowie das Kopieren der ent-
wickelten Negative und das Fertigstellen der positiven
Abzüge gewerbsmässig betrieben wird, ob in einzelnen
Fällen auch Aufnahmen in oder ausser der Betriebs-
stätte gemacht oder Vergrösserungen gefertigt sind,
kann dahingestellt bleiben, da es darauf nicht an-
kommt; denn ein Handwerk betreibt auch der, der
gewerbsmässig nur bestimmte Teilleistungen aus
dem Arbeitsprozess eines Handwerks ausführt. Ob es
sich bei den genannten Arbeiten mehr oder minder
um mechanische Tätigkeit handelt, ist unerheblich.
UVebrigens gehört zur richtigen Behandlung der photo-
graphischen Platten eine gewisse, unbedenklich als
handwerksmässig zu bezeichnende Geschicklichkeit,
Fertigkeit und Erfahrung. Die Gewerbsmässigkeit
—
jener Arbeiten ergibt sich daraus, dass die Kaufleute
aus ihrer fortgesetzten handwerksmässigen Tätigkeit
Gewinn erzielen, wenn dieser auch im Verhältnis zu
dem Gewinn aus dem Handelsgewerbe nicht besonders
hoch ist.
Dass eine Sonderung der Betriebe der Beschwerde-
führer in Handel und Handwerk vorgenommen werden
kann, ist nicht zu bezweifeln; denn sie können in
ihren Betriebsstätten das Photographenhandwerk aus-
üben, ohne mit photographischen Bedaıfsartikeln zu
handeln, und andererseits können sie auch mit diesen
Gegenständen Handel treiben, ohne eine photogra-
phische Tätigkeit auszuüben.
Es bleibt noch die Frage, ob die beiden Erwerbs-
zweige selbständig nebeneinander betrieben werden, zu
prüfen. Bei der Beurteilung dieser Frage ist es gleich-
gültig, ob die Betriebsstätten für die Ausübung der
Arbeiten ganz oder zum Teil gemeinsam sind, ob also
beispielsweise die Dunkelkammer zugleich als Lager-
raum für das Handelsgewerbe benutzt wird. Auch
dass die Einnahmen in eine gemeinsame Kasse fliessen,
ist belanglos, ebenso, dass dieselben Personen in beiden
Erwerbszweigen tätig sind. Dass der photographische
Handwerksbetrieb selbständig neben dem kaufmän-
nischen Geschäft betrieben wird, ergibt sich ferner
auch daraus, dass beide Erwerbszweige und die Tätig-
keit in ihnen ganz wesentlich verschieden sind. Die
eingangs genannten Kaufleute geben ar, dass sie und
ihre Angestellten sich mit dem Entwickeln der Films
und Platten und der Herstellung der Positive nur dann
beschäftigen, wenn sie im kaufmännischen Geschäft
abkömmlich sind, und dass sie andernfalls diese Ar-
beiten zurückweisen. Aus diesem Umstande ergibt
sich besonders klar die Selbständigkeit des photo-
graphischen Handwerksbetriebes und seine Unabhängig.
keit von dem Handelsgewerbe.
Demnach war zu entscheiden, wie geschehen.
In Vertretung. gez.: (Unterschrift.)
— a —
Innungs- und Vereinsnashriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen - Zwangsinnung
tür die Stadt- und Landkreise Erfurt
und Mühlhausen, die Kreise Langensalza,
Sehleusingen und Weissensee.
Sitz: Erfurt.
Am Montag, den 2. Februar, nachmittag 3 Uhr,
findet unsere diesjährige erste Versammlung im Hotel
„Zum Ritter‘, Erfurt, Johannesstrasse, statt.
Tagesordnung:
ı. Bericht des protokolliereuden Schriftführers.
2. Eingänge und Bericht des Obermeisters.
3. Bericht des Kassierers.
4. Bericht der Kassenrevisoren.
5. Wahl von zwei Vorstandsmitgliedern, weiche durch
das Los ausscheiden.
6. Ausstellungsangelegenheiten.
7. Eingegangene Anträge.
8 Wahl des nächsten Versammlungsortes.
9. Verschiedenes.
Anträge sind bis zum 30. Januar beim Obermeister
einzusenden. Der Haushaltplan für 1914 liegt bei
den Unterzeichneten zur Einsicht aus.
Die Anmeldungen für die Ausstellung zur Ver-
sammlung müssen bis zum 27. Januar erfolgen; bei zu
geringer Teilnahme fällt dieselbe aus.
Allseitiger Besuch wird erwartet. Fernbleiben von
der Versammlung siehe $ 22.
A. Rudolph,
Obermeister.
Wilh. Hofmann,
protok. Schriftführer.
—— 3er
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 43
T —
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
LVorsitzender und Vereinsadresse: Hofphoto h Paul G@rundner
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützaw-4700. = I. Schrift‘
führer: Carl Bandlow, BerlinS., Gitschiner Str. 64, Amt Moritzpl. ;
— Für Kass > egenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin a
Kroppstr. ı2. — Bibliothek: C. Seegert, Berlin NO. ı8, Gr. Frauk-
kerter Str. 71, Amt Königstadt 2646. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen,
Berlin S. 59, Fi .1ı3, Amt Moritzplatz 6391. — Sterbekasse
des C.V.: eldungen an 0. Trieb, Berlin - Steglitz, Albrechtstr. zo.
Der unterzeichnete Schatzmeister ersucht die ver-
ehrlichen Mitglieder ganz ergebenst, die Vereinsbeiträge
bis zum 5. Februar einsenden zu wollen. Nach diesem
Zeitpunkt erfolgt die Einziehung per Post durch Nach-
nahme zuzüglich der Portospesen.
Als neue Mitglieder sind aufgenommen:
Neue Photographische Gesellschaft, Akt.-Ges,
Berlin - Steglitz.
Robert Raethel, Fabrik photographischer Speziali-
täten, Berlin- Karlahorst.
Aufnahme erfolgte ohne weitere vorherige Publi-
kation durch die Generalversammlung.
Berlin, den 16. Januar 1914.
Der Vorstand.
LA.: gez R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
Postscheckkonto: Berlin, Nr. 13239.
Bericht über die Mitgliedersitzung
am 27. November ıgı3, abends 8 Uhr, im Papier-
haus, Dessauer Strasse.
Kurz nach 8 Uhr eröffnete der I. Vorsitzende,
Herr Hofphotograph Paul Grundner, mit einer
Begrüssung die von ı12 Personen besuchte Sitzung.
Da die Tagesordnung reich mit interessanten Vor-
trägen versehen ist, beschränkte er sich auf wenige
geschäftliche Mitteilungen und auf die Bekanntgabe
der eingegangenen Drucksachen.
Der Vorsitzende erteilt zum zweiten Punkt der
Tagesordnung das Wort unserem Ehrenmitgliede, Herrn
Syndikus Fritz Hansen, zu seinem Vortrage „ Zeit-
and Streitfragen im Photographengewerbe‘.
Einleitend bemerkt der Redner,- dass es ja in der
gegenwärtigen Zeit zahlreiche Streitiragen im Photo-
graphengewerbe gäbe. Er habe aber nur die Absicht,
unter dem zusammenfassenden Titel von Zeit zu Zeit
einzelne Fragen aus seiner Praxis zu erörtern, die aus
Anlass bestimmter Fälle hervorgetreten aind, aber über
den Rahmen des einzelnen Falles hinausgehend, sehr
hänfig auch für die Allgemeinheit der deutschen Photo-
graphen Interesse haben.
Eine solche Frage sei z. B. die, ob es gestattet
si, Empfangsdamen an Sonn- und Feiertagen zu be-
schäftigen. Die Frage ist wieder aktuell geworden
durch ein Strafmandat, das einem Photographen zu-
gestellt wurde, der eine Empfangsdame an Sonn- und
Feiertagen während der zum Zwecke der Aufnahme
von Porträts freigegebenen Zeit beschäftigte. Unter
Hinweis auf die Verhandlungen, die seinerzeit bei
Schaffung der Ausnahmebestimmungen für die Sonn-
tagsruhe im Photographengewerbe stattfanden, besprach
Herr Hansen eingehend die Frage, was unter „zum
Zwecke der Aufnahme von Porträts“ zu verstehen sei.
Hierbei kam er unter Beibringung reichen Materials
zu dem Schlusse, dass die Bestimmung sinnlos wäre,
wenn sie nicht auch die Beschäftigung von Empfangs-
damen zuliesse, denn deren Beschäftigung erfolge
zweifellos zum Zwecke der Aufnahme von Porträts.
Weiter erörterte Herr Hansen noch eingehend
an der Hand mehrerer Urteile des Reichsgerichts und
verschiedener Landesgerichte die Frage, ob Empfangs-
damen zum kaufmännischen oder gewerblichen Per-
sonal gehören. |
Eine andere Streitfrage, die gleichfalls in letzter
Zeit aktuell wurde, sei die, ob Probebilder bezahlt,
bezw. zurückgegeben werden müssten. Auch hier
nahm der Redner Gelegenheit, zunächst Wesen und
Zweck der Probebilder auf Grund eines eingehenden
Gutachtens zu behandeln und zugleich die Verpflichtung
darzulegen, die dem Besteller von Porträts obliegt,
wenn er die Probebilder, weil seinem objektiven Ge-
schmack nicht entsprechend, verwirft. Bel Probebildern
handele es sich nicht nur darum, ob diese lege artis
hergestelit wurden, es soll auch die Entscheidung
darüber getroffen werden, welche Darstellungsform ge-
wählt wird. Erst dann könne der Besteller Fehler-
beseitigung fordern.
Als dritte Streitfrage behandelte Herr Hansen
den jetzt vielfach üblichen Brauch, Photographien be-
kannter Bühnenkänstler für die Kinoreklame zu ver-
wenden. Unter Hinweis auf die nach dem alten Photo-
graphieschutzgesetz und die Bestimmungen des photo-
graphischen Urheberrechts nach dem Gesetze vom
9. Januar 1907 verwies der Redner auf die Verletzung
der Rechte des Photographen als Urheber, dessen
Bilder ohne seine Genehmigung in dieser Weise zur
Kinoreklame benutzt werden. Am Schlusse seines
interessanten Vortrages nahm Herr Hansen dann
noch Gelegenheit, kurz die jetzt neu aufgetauchte
Frage des Verkaufs und des Verleihens von Negativen
an der Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu er-
örtern.
Aus dem reichen Beifall war zu entnehmen, dass
Herr Hansen mit seinem Vortrage allgemein Inter-
essierendes gebracht hat, und der Vorsitzende sprach
Herrn F. Hansen den Dank des Vereins aus. Ob-
gleich eine Diskussion erwünscht war, wurde auf solche
mit Rücksicht auf die noch folgenden Vorträge ver-
zichtet.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Neue Prüfungs-
ergebnisse aus dem Versuchslaboratorium des Vereins,
referierte Herr Professor Mente. Redner bemerkte
allerdings gleich, dass er mit Rücksicht auf die sehr
ausgedehnte Tagesordnung und namentlich mit Rück-
sicht auf die zahlreich auwesenden Damen, die doch
wohl nur wegen des Projektionsvortrages von Herrn
Titzenthaler gekommen wären, auf einen Teil seines
Referates verzichten wolle.
Was der Vortragende bot, war eine streng objektive
Kritik an der „Intensive - Platte“ von Jougla und
7°
44 PMÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
Lumitre, an der neuen „Paget- Prize. Colourplatte‘“
und an dem „Energolentwickler‘. Alle diese Mate-
rialien waren vom Redner einer ausgedehnten Prüfung
unterzogen, deren Bekanntgabe um so mehr die An-
wesenden interessierte, als sie dadurch in die Art ein-
geweiht wurden, wie man überhaupt zweckmässig
Prüfungen anzustellen hat.
Die „Intensive-Platte‘“ ist namentlich zur Her-
stellung von Duplikatnegativen auf dem Wege der
Solarisation ausgezeichnet verwendbar, wie die proji-
zierten Bilder zeigten. Als überflüssig muss die Vor-
belichtung (von beiden Seiten) in der Dunkelkammer
bezeichnet werden, wie sie die Gebrauchsanweisung
vorschreibt. Diese Vorbelichtung schadet zwar nichts,
aber sie nützt auch nichts, wie zahlreiche vergleichende
Versuche ergaben. Die Dauer des Kopierens am
Tageslicht (unter dem zu vervielfältigenden Negativ)
bestimmt den Charakter des Duplikatnegativs, und
streifenweise Belichtungen werden bald Sicherheit über
die zweckmässige Ausübnng des Prozesses schaffen.
Der Erfolg ist absolut sicher.
Vom „Energol“, einer neuen Entwicklerkom-
bination nach den Angaben Perscheids, sagte der
Vortragende, dass dieses Produkt zwar keine abnormen
Eigenschaften gegenüber den bekannten Rapident-
wicklern, wie Rodinal, Brenzkatechin, Metolhydrochinon
usw. besässe, dass aber andererseits die Klarheit der
damit hervorgerufenen Negative auffalle und auch
das „Zuwachsen‘' der Lichter glücklich vermieden
werde, was auf Abstimmbarkeit durch Bromkali hin-
deute.
Ueber die neue Paget-Prize-Colourplatte ist im
„Atelier des Photographen‘“, Heft ı, Jahrgang 1914,
ein Artikel vom Vortragenden erschienen, so dass an
dieser Stelle der Gegenstand nur gestreift zu werden
braucht. Herr Professor Mente erwähnte, dass ein-
wandfreie Vergleichsaufnahmen auf Autochrom- und
Pagetplatte, nach dem gleichen Objekt schnell nach-
einander aufgenommen, deutlich dargetan hätten, dass
die Farbenwiedergabe der englischen Konkurrenz-
platte zwar nicht absolut richtig sei, dass aber anderer-
seits das System dieser Aufnahmeplatte, welches als
„Soly redivivus“ zu bezeichnen sei, manche Vorteile in
sich schliesse, die eine gelegentliche Verwendung im
Betriebe des Porträtphotographen wünschenswert er-
scheinen lasse. Die Möglichkeit, von einer Aufnahme
eine beliebige Anzahl gleichwertiger farbiger Diaposi-
tive herstellen zu können, sei wohl der Hauptvorzug.
Herr Professor Mente zeigte später im Projektions-
apparat mehrere Vergleichsaufnahmen auf Autochrom-
und Pagetplatte, welche deutlich die Vorteile und auch
die Nachteile des neuen Verfahrens dartaten und eben-
soviel Interesse fanden, wie die Demonstration des Ein-
flusses des Diapositivcharakters auf die Gestaltung des
definitiven Bildes und andere instruktive Aufnahmen.
Auch ein gut wirkendes Porträt auf Paget-Prize-Colour-
platte wurde gezeigt.
Das Auditorium dankte mit rauschendem Beifall
für die oft mit Humor pointierten Ausführungen des
Vortragenden.
— rn
Nach einer kleinen Pause betrat nun Herr Walde-
mar Titzenthaler das Rednerpult, um seine Reise
durch die Oetzthaler Alpen zu schildern, belebt durch
Projektion seiner technisch guten und malerisch wirken-
den Aufnahmen. Einleitend gibt Vortragender den
nach den Oetzthaler Alpen wanderlustigen Besuchern
seinen schönsten und interessantesten Reiseweg dorthin
zu wissen.
Von Innsbruck nach Landeck durch das schöne
Inntal mit der Bahn ist schon ein Genuss, in Landeck
selbst am Ufer des wildtobenden Inn entlangzuschlendern
eine Augenweide.
Von Landeck aus benutzt man vorzugsweise die
alte Pferdepost bis nach Graun. Von hier aus beginnt
die Wanderung nach Malag, über die Weisskugelhütte
zum Hanptziel der Wanderung, dem Brandenburger
Haus.
Durch Gestein und Geröll, über weite Schneefelder
geht der Weg; bald in Regen und in Nebel gehüllt,
dann stehen wieder die gewaltigen Bergriesen in voller
Sonnenpracht auf der weissen, glitzernden Schneedecke.
Imposante, malerische Abwechslung ist: der Lohn für
so manch beschwerlichen Weg. In humorvoller Weise
schildert Redner die Bewirtung und das Schlafen in den
Schutzbäusern. Wie ist doch das ganz anders als in
der heimatlichen Ebene. Prächtig wirkende Bilder auf
der Leinwand bekräftigen die Ausführungen des Vor-
tragenden. Ganz still und andächtig wurden die Zu-
hörer, als verschiedene Panoramen der Alpenwelt auf
der Leinwand gezeigt wurden. Gar bei manchem
kam der sehnsuchtsvolle Wunsch, dieses Märchenland
bald in natura zu sehen.
Der zweite Teil des Vortrages gestaltet sich reich
mit humorvollen Hindernissen.
Von der Eisenbahnstation Oetztal ging’s per Schlitten,
dicht in Decken gehülit, in sausendem Trabe nach
Sölden. Hier ist ringsherum ein feierliches Winter-
schweigen. Wie verträumt liegen einzelne Häuser und
Weiler am Berghang; hoch deckt der Schnee den Tal-
grund, dunkel ragen nur die tiefgrünen Tannen aus
dem Weiss hinaus, Noch ist der Weg gut passierbar;
aber, o weh, bald kam es anders.
Kein Weg ist mehr zu erkennen, und in dem lockeren,
tiefen Schnee versinkt der Fuss des Wanderers trotz
der angeschnallten Schneereifen. Nach langer, mühe-
voller und hindernisreicher Wanderung erreichen die
fünf Berliner nachts endlich Vent; hier wurde das
Nachtlager aufgeschlagen. Recht humorvoll schildert
Redner die Morgentoilette und das Kurieren eines
verknaxten Beines eines der Teilnehmer. Wahre Lach-
salven veranlasste die Vorführung der betreffenden
Bilder.
Da in Vent Ruhetag war, wurde ein Kursus im
Skilaufen abgehalten, der sich recht lustig gestaltete.
Wie die Bilder zeigten, verwechselten einzelne Teil-
nehmer öfters den Kopf mit den Füssen. Recht ge-
spannt wurde der andere Tag erwartet, um das nur
noch ganz kurze Ziel zu erreichen.
Statt der bisher schönen Frosttage war plötzlich
Tauwetter eingetreten. Alles in Nebel und Schnee-
wolken gehällt, das richtige Lawinenwetter. Sehn-
süchtig gingen die Blicke nach dem nahgelegenen
Ziel, das unter diesen Umständen unmöglich zu er-
reichen war. Anstatt auf dem Brandenburger Haus
mussten die fünf Teilnehmer nun hier in Vent Silvester
feiern. Glühwein und Sekt verscheuchten bald die
traurigen Gedanken über das Nichtgelingen, und in
übermütiger Laune wurde hier oben „Prosit Neujahr“
gerufen. |
Der Rückzug war auch mit Einlagen lustiger Art
versehen, wie die weiteren Bilder bewiesen. Wie recht
genussreich und amfisant die Vortragsweise war, zeigte
der reiche Beifall, der dem Vortragenden gezollt wurde.
Der Vorsitzende dankte unserm Ehrenmitgliede, Herrn
Titzenthaler, im Namen des Vereins für den meister-
haft gehaltenen und mit 95 Bildern illustrierten Vortrag.
Auch Herrn Professor O. Mente sprach der Vorsitzende
für den interessanten und belehrenden Vortrag und
Vorfährungen den besten Dank des Vereins aus.
Mit der Bekanntgabe der nächsten Tagesordnung
für das neue Jahr schloss der I. Vorsitzende, Herr
PaulGrundner, gegen ıı!/, Uhr den Vortragsabend.
Paul Grundner, A. Trieb,
I. Vorsitzender. II. Schriftführer.
De 2 a0
Zwangsinnung für das Photographen-
handwerk zu Halle a. 8.
Versammlung am Mittwoch, den 28. Januar,
"nachmittags 4 Uhr,
im Restaurant „St. Nikolaus‘, Nikolaistrasse 9— II.
Tagesordnung:
ı. Verlesen des Protokolls.
2. Neuwahl eines Obermeisters.
3. Eingänge.
4+ Genehmigung des Haushaltplanes.
5 Vortrag über Momentaufnahmen.
photograph Motzkus.)
6 Vorführung der Reginalampe.
7. Verschiedenes.
Wir machen die verehrlichen Mitglieder auf $ 22
unseres Statuts aufmerksam und bitten, pünktlich zu
erscheinen.
Halle a.S., den 13. Januar 1914.
Fritz Möller, C. Wachenfeld,
stellvertr. Obermeister. Schriftführer.
N
(Herr Hof-
Photographen- Zwangsinnung im Bezirk
der Stadt- und Landkreise Duisburg,
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Ober-
hausen und Mülheim a. Ruhr.
Grändungsversammlung
am 5. Januar in der Reichskrone zu Duisburg.
Die Versammlung wurde um 6 Uhr durch den Ver-
treter der Behörde, Herrn Oberstadtsekretär Dören,
eöfinee Nach Verlesung der massgebenden Para-
graphen der Statuten und unter Hinweis auf die Ab-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 45
u u
änderung des $27, wonach ausser dem Vorsitzenden
noch sechs Vorstandsmitglieder zu wählen sind, welche
die Berechtigung zur Anleitung von Lehrlingen haben
müssen, wurde zur Wahl des Vorsitzenden geschritten.
Hierzu wurde Kollege Math. Achenbach-Duisburg
gewählt.
Als Vorstandsmitglieder wurden gewählt: Theod.
Kratz-Friedrichsfeld, Heinr. Uhlenbruck- Essen-
West, Fritz Kohlmeyer- Duisburg-Beeck, R Ger-
ling- Duisburg, Martin Hönscheid-Essen, Peter
M. Michels- Duisburg, Ernst Teriet-Sterkrade, Aug.
Breuer- Oberhausen, Leonhard Mentzen- Mülheim-
Ruhr.
Zum Ausschuss für das Gehilfenwesen wurden ge-
wählt: Alfred Frankfurter-Weel, Erdmann
Friedrichs- Duisburg- Meiderich; für das Lehrlings-
wesen: Julius Frankfurter-Wesel, Heinr. Uhlen-
bruck-Essen; für den Innungsausschuss, und zwar
als Mitglieder: Mathias Achenbach- Duisburg,
Peter M. Michels- Duisburg, Theodor Kratz-
Friedrichsfeld; als Stellvertreter: Fritz Kohlmeyer-
Duisburg-Beeck; Ernst Teriet- Sterkrade.
Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls
wurde die Versammlung durch Herrn Oberstadtsekretär
Dören geschlossen.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Mathias Achenbach- Duisburg, I. Vorsitzender,
Peter M. Michels-Duisburg, II. Vorsitzender,
Fritz Kohlmeyer-Duisburg-Beeck, Schriftführer,
R. Gerling-Duisburg, Kassierer,
Theodor Kratz-Friedrichsfeld, Beisitzer,
Heinrich Uhlenbruck-Essen-West, Beisitzer,
Martin Hönscheid-Essen, AN
Ernst Teriet-Sterkrade, s=
August Breuer-Oberhausen, 2
Leonhard Mentzen-Mülheim- Ruhr, o;
Math. Achenbach, Fritz Kohlmeyer,
I. Vorsitzender. Schriftfährer.
kart
Hessiseher Photographen-Bund (E.Y.).
Bundesversammlung
am Montag, den 26. Januar, nachmittags 4 Uhr,
im Restaurant „Faust“
(am Schauspielhaus) in Frankfurt a. M.
Tagesordnung:
I. Verlesung des Protokolls.
2. Bekanntgabe von Eingängen.
3. C.-V.-Nachrichten,
4. Innungsangelegenheiten.
5. Vortrag: „Ueber bildmässige
(Kollege Uhl- Giessen.)
6. Vortrag: „Gewerbliche Rechtsfragen “.
Fraatz- Darmstadt.)
7. Verschiedenes.
Photographie “.
(Kollege
Dem Beschlusse unserer Oktober- Versammlung
entsprechend, soll auf der Tagung eine Ausstellung
stattfinden, zu der möglichst jeder Versammlungsteil-
nehmer zwei bis drei seiner Arbeiten mitbringen und
46 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
mn mn nn mn nu nannten ur ne anne ner nn nansr nee mean "eeihihisEnBEESE»S-eipETEIEBEREEE-— snsnnmereEr- nee EENTTEEEREEEEEERERETEEEEEEEEFEENEENNTEENÄRTERENÄÄSENESEEETEE TEEN mama —; . mal
durch gegenseitigen Meinungsaustausch die Leistungs-
fähigkeit der Kollegen gefördert werden soll.
Wir bitten um rege Beteiligung an der Ausstellung
und laden zu zahlreichem Besuche ein.
Für den Vorstand.
I. A.: Alb. Fraatz, Schriftfährer.
en
Personalien.
Der Generaldirektor der Firma F. Bruckmann,
A.-G. in München, Herr Fritz Schwartz, ist ge-
storben. Herr Schwartz war seit 1880 in dem Verlag
Bruckmann tätig, gehörte vom Jahre 1892 ab als
Direktor dem Vorstande an und stand seit 1909 als
Generaldirektor an der Spitze des Unternehmens, dem
er in unermädlicher Pflichttrene und bie zum letzten
Atemzuge mit nie erlahmender Energie diente.
art
Kleine Mitteilungen.
— Zeulenroda. In der konstituierenden Sitzung
des Gemeinderats wurde Photograph Heinr. Freytag
zum Vorsitzenden wiedergewählt.
— Von der Firma Atelier Hausamann in Heiden
gingen uns zwei Serien sehr schöner Kupferdruck-
karten „Heimatschutz im Thurgau‘ zu, die als treff-
liche Leistungen auf diesem Gebiete angesprochen
werden können. M.
pc»
Fragekasten.
a) Tsehnisehe Fragen.
Frage 16. Herr A. F. in B. Wie wird Zelluloid
vorpröpariert, um eine Gelatineschicht (Films) dauernd
lestzuhalten? Das Problem ist: mit Gelatine und Papier
trocken abgezogene Kollodiumnegative (feine Grad-
eintellungen) so auf spiegelblankes Zelluloid — Schicht
auf Schicht — zu befestigen und nachher auf Messing-
streifen zu kleben, dass Loslösung und Verziehen aus-
geschlossen ist und die Teilstriche rein schwarz auf
weissem Grunde stehen, geschützt von der überlagern-
den Zelluloiddecke. Ich habe eine grosse Reihe von
Versuchen unternommen ohne einwandfreies Resultat:
Aufkleben mittels Schellack, Schellackborex, flüssiger
Chloralgelatine, Kollodium, Kopalfirnis. Immer lässt
der Erfolg zu wünschen übrig, indem die Schicht
nicht absolut hält, sich grau oder gelblich färbt, ver-
zieht oder das Zelluloid wellig wirft. Ich habe die
Negative mittels Kautschukkollodium abgezogen und
mit Schellackborax angeklebt, hierauf das Papier mit
Gelatine befestigt. Ich habe statt Papier porzellan-
artiges Zelluloid benutzt, wobei die Trocknung schlecht
vonstatten geht oder den weissen Grund durch Ala-
basterkollodium hergestellt (Kollodiumbarytweiss) und
mürbe Schicht verursacht, die das Aufkleben auf
Messing mittels Zelluloidzement erschwert. Am ein-
tachsten, sichersten und schnellsten würde sich die Her-
stellung solcher Gradeinteilungen durch das oben er-
wähnte Aufziehen des Papiernegatives auf Zelluloid
gestalten, wenn es nur gelänge, die Schicht absolut
haltbar zu machen. Ich habe das Zelluloid mit Wasser-
glas und Gelatine abgerleben, auch mit Eiweiss vor-
präpariert. Beim Biegen lässt sich das Papier doch
immer wieder stellenweise entfernen.
Antwort su Frage 16. Wir entnehmen aus Ihrer
Anfrage, dass es sich zunächst darum handelt, eine
abgezogene Kollodiumschicht auf Zelluloidplatten zum
Haften zu bringen, und würden Ihnen für diesen
Zweck raten, die Oberfläche der Zelluloidplatte da-
durch klebrig und annahmefähig für die Kollodium-
schicht zu machen, dass Sie sie mit einem Körper
wie Azeton oder Amylazetat oberflächlich abreiben.
Das Lösungsmittel kann oberflächlich verdunsten und
der Zeitraum, im dem das Aufbringen der Kollodium-
folie erfolgen soll, muss einigermassen genau abgepasst
werden. Schliesslich wäre noch zu erwägen, ob nicht
Wasserglas, das als Vorpräparation bei photographischen
Films gelegentlich benutzt wird, auch hier als Klebe-
mittel in Frage käme. Schwieriger gestaltet sich
jedenfalls das Aufkleben der dicken Kollodium-Zelluloid-
folie auf das Messing und jedenfalls müsste hier zu-
vor eine Aufrauhung’des Messinggrundes mit Schmirgel-
papier vorgenommen werden. Dass hier Schwierig-
keiten bestehen müssen, zeigen z. B. die kleinen
photographischen Handkamersas, bei denen die Ein-
stellskalen eigentlich nie aufgeklebt werden, sondern
stets durch zwei Niete in der gewünschten Stellung
festgehalten sind. Der von Ihnen benutzte Zelluloid-
zement dürfte immerhin das beste Klebemittel für den
gedachten Zweck darstellen. Wir möchten Ihnen aber
zum Schlusse noch eine Anregung geben, deren Be-
folgung mit Sicherheit zum Ziele führen muss und die
keine grossen technischen Schwierigkeiten bei der
Ausführung bereiten dürfte. Wenn Sie den Original-
massstab photographisch reproduzieren (auf nasser
Kollodiumplatte), dann das Messing mit einer Chrom-
fischleimlösung, wie Sie sie z. B. in den Rezepten und
Tabellen von Eder finden, sensibilisieren, so können
Sie diese Kopie zunächst in kaltem Wasser entwickeln,
dann durch Anfärben mit Methylviolettiösung sichtbar
machen und schliesslich den stehengebliebenen Fisch-
leim durch Erhitzen in ein säurefestes Email über-
führen. Wenn Sie dann die bis auf den Massstab
sorgfältig mit Asphaltlack abgedeckte Messingplatte
in eine Eisenchloridlösung von etwa 40 Grad B& legen,
so werden die einzelnen Striche des Massstabes ver-
tieft geätzt, könnten mit Leichtigkeit mit einer weissen
oder schwarzen Füllmasse ausgefüllt werden, worauf
man schliesslich das Ganze durch Ueberziehen mit
Messinglack vor mechanischer Verletzung und vor
allen Dingen vor Oxydation schützt. Dieser Aetz-
prozess verlangt durchaus keine grosse Handfertigkeit
und wird von Ihnen sicher nach zwei oder drei Ver-
suchen einwandfrei gemeistert werden.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 8.
25. Januar.
1914.
Der Kasseler Photographen-Verein (E.V.) und die Photographen-Zwangsinnung
Kempten, für das bayrische Algäu und Südschwaben, Sitz Kempten, haben sich dem
Central-Verband Deutscher Photographen-Vereine und Innungen angeschlossen.
Trügerische Reklame dureh Ausstellen fremder Photographien.
Von Kriminalkommissar Heinrich Müller in Berlin.
Ein in einer grösseren Provinzialstadt an-
sässiger Photograph hatte im Hausflur seines
Geschäftshauses Schaukästen angebracht und
in denselben nicht die von ihm selbst her-
gestellten, sondern durchweg fremde, von einer
anderen Firma hergestellte Photographien aus-
gestellt. Es war deshalb gegen ihn eine Straf-
anzeige wegen trügerischer Reklame im Sinne
des & 4 des Wettbewerbgesetzes erstattet worden,
in deren Verlauf festgestellt wurde, dass der
Angeklagte mit der Ausstellung der fraglichen
Photographien hatte zum Ausdruck bringen
wollen, dass dieselben in seinem eigenen Ge-
schäft hergestellt worden seien.
Die Strafkammer war ferner der Ansicht,
dass diese wissentlich unwahre, zur Irreführung
geeignete Angabe dazu bestimmt gewesen sei,
von sämtlichen Personen, die das fragliche
Haus — sei es infolge des aussen angebrachten
Hinweises auf das darin befindliche photo-
graphische Atelier, sei es aus anderen An-
lassen — betraten, zur Kenntnis genommen zu
werden. Demgemäss erblickte das Gericht in
dem Ausstellen der Photographien eine für einen
grösseren Personenkreis bestimmte Mit-
teilung im Sinne des $& 4 des Wettbewerb-
gesetzes und verurteilte den Angeklagten auf
Grund dieses Paragraphen wegen trügerischer
Reklame zu einer Geldstrafe.
Die Strafkammer sah es für erwiesen an,
dass jene Mitteilung, wonach die ausgestellten
Bilder in dem Geschäft des Angeklagten her-
gestellt sein sollten, von dem letzteren wider
besseres Wissen gemacht und auch geeignet
seien, die von ihr Kenntnis nehmenden Per-
sonen über die Leistungsfähigkeit des An-
geklagten zu täuschen. Die Strafkammer er-
blickte deshalb schon in jener Mitteilung selbst
eine wissentlich unwahre und irrefübrende An-
gabe im Sinne des 8 4.
Gegen dieses Urteil legte der Beklagte Revision
[Nachdruck verboten]
beim Reichsgericht ein, indem er seine Straf-
barkeit bestritt und ausführte, nach dem Gesetz
komme es nicht auf die Unwahrheit der Mit-
teilung selbst, sondern nur auf die Unwahr-
heit einer in der Mitteilung gemachten
Angabe an; eine solche, in seiner Mitteilung
enthalten gewesene Angabe sei aber vom Vorder-
richter nicht festgestellt worden.
Das Reichsgericht war jedoch anderer An-
sicht und bestätigte das Urteil aus folgenden
Gründen:
„Wenngleich es zur Erfüllung des Tat-
bestandes der trügerischen Reklame im Sinne
des & 4 des Wettbewerbgesetzes genüge, dass
nur ein Teil der für einen grösseren Personen-
kreis bestimmten Mitteilung sich als wissentlich
unwahre und irreführende Angabe über geschäft-
liche Verhältnisse darstelle, so folge aus dem
Wortlaut des & 4 doch keineswegs, dass seine
Anwendbarkeit auf den Fall eines, nur teilweise
strafbaren Inhalts der Mitteilung beschränkt, da-
gegen dann ausgeschlossen sei, wenn — wie
im vorliegenden Falle — der Gesamtinhalt der
Mitteilung nichts als eine einzige wissentlich
unwahre und zur Irreführung geeignete Angabe
über geschäftliche Verhältnisse sei, wenn also
Mitteilung und Angabe sich inhaltlich völlig
deckten; auch in dem letzteren Falle sei
— wie der 84 erfordere — in der Mitteilung
zugleich jene Angabe gemacht worden.“
Der höchste Gerichtshof bringt damit in
dieser neuen interessanten Entscheidung zum
Ausdruck, dass die Anwendung des 8 4 des
Wettbewerbgesetzes, welcher die trügerische
Reklame bekämpft, durchaus nicht, was ja aller-
dings die Regel ist, auf den Fall eines nur teil-
weise strafbaren Inhalts der Ankündigung be-
schränkt ist, sondern auch dann Platz greift,
wenn die öffentlicbe Ankündigung und die
unwahre Angabe sich, wie in dem eben ge-
schilderten Falle, inhaltlich völlig decken.
— hd
48 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten,
Kolorieren von Zelloidinbildern.
Kostüm- und Soldatenbilder werden, wenn auch
nicht allzu häufig, so doch oft „koloriert“ ver-
langt. Mancher glaubt nun, da er aus Erfahrung
weiss, dass ein aufgezogenes, trockenes Zelloi-
dinbild sich fast gar nicht ohne weiteres kolo-
rieren lässt, zu einem anderen Druckverfahren
greifen zu müssen, oder er lehnt das Kolorieren
ab. Das ist indessen total falsch.
Ein Zelloidinbild lässt sich sehr leicht und
sehr wirkungsvoll namentlich in bezug auf Detail-
lierung kolorieren, wenn man die Sache nur
richtig anfasst. Hierzu ist in erster Linie er-
forderlich, dass man sich an Stelle der decken-
den oder halbdeckenden Aquarellfarben der
körperlosen Lasurfarben bedient, die im Handel
erhältlich, sonst aber auch einfach durch Auf-
lösen von möglichst lichtechten Anilinfarben in
Wasser erbalten werden können. Geeignete
Zusätze, wie Gummi und dergl., bedingen keine
„Körperlichkeit“ und sind empfehlenswert.
Die Farben sollen nicht auf der Schicht,
sondern in derselben liegend wirken. Es
ist daher unbedingt erforderlich, dass die Schicht
des Bildes die Farben aufsaugen kann, sie muss
also gequollen, d.h. gut feucht sein. Ueber-
schüssiges Wasser erschwert selbstverständlich
das Eindringen der Farben etwas, daher ist es
am besten, dasselbe durch Abpressen zwischen
Fliesspapier zu entfernen. Der Anfänger arbeitet
indessen sicherer mit tropfnasser Schicht, jedoch
muss er sich hüten, zu nahe an den Rand der
Konturen heranzugehen.
Man trägt die Farbe immer verdünnt mit
dem Pinsel auf, verreibt dieselbe gleichmässig
und nimmt den Ueberschuss mit einem feuchten
leinenen Läppchen weg. Alsdann wiederholt
man das Verfahren so lange, bis die Deckung
genügend erscheint. Weil sich die Farbe auch
seitwärts in der Schicht ausbreitet, kann sie,
für die auch Honorar gezahlt wird.
druckfertig zu sein.)
Die Beiträge brauchen nicht
(Nachdruck verboten.|
wenn man genau den Konturen folgt, über diese
hinausgehen, was in geringem Grade nicht nur
unschädlich, oft sogar angenehm ist. Soll in-
dessen eine scharfe Begrenzung erhalten bleiben,
so lässt man die Konturen ziemlich frei und über-
geht dieselben später, wenn das Bild zu trocknen
anfängt mit stärkerer Farbe und spitzem Pinsel.
Auf eine aufgetragene Farbschicht kann man
leicht und sicher eine ihr verwandte aufsetzen,
wodurch ein inniges Verschmelzen der beiden
Farben erzielt wird. So kann man z B auf
den allgemeinen Fleischton (ein schwaches gelb-
liches Rot) Rot in jeder gewünschten Weise
aufsetzen und vollkommen verlaufen lassen.
Ebenso kann man ein zu kräftiges Rot mit Gelb
korrigieren, Grün mit Blau und Gelb usw.
Fremde Farben lassen sich dagegen nicht über-
einanderlegen, also nicht Rot auf Blau, Gelb
auf Blau usw, es entsteben dann stets die ent-
sprechenden Mischtöne Daher müssen, wenn
reine starke Töne nebeneinanderliegen, die be-
treffenden Stellen beim Anlegen sorgfältig aus-
gespart und am besten mit stärkerer Farbe be-
handelt werden. Sollen Stellen absolut rein
weiss bleiben, so muss man an Stelle des Weg-
wischens des Farbüberschusses ein Löschpapier
zum Entfernen desselben nehmen.
Der Farbenton (Bildton) des Bildes selbst
ist natürlich von Einfluss, man tont daher zu
einer neutralschwarzen Farbe.
Nach dem Auftrocknen erscheint die Färbung
des Kolorits bedeutend kräftiger und reiner,
das Bild viel plastischer. Man muss auf diesen
Umstand Rücksicht nehmen, und eine geringe
Erfahrung erlaubt eine genügende Beurteilung.
Das kolorierte Bild kann nass oder auch
trocken aufgezogen werden. Einmal getrocknet,
kann man es nass abwischen und eventuell
auch mit einem, die Schicht nicht angreifenden
speziellen Lack lackieren. Fi.
ID
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Herr Hans Börris, Photograph, Frankfurt a. M.,
Zeil 100; gemeldet durch Herrn J. Th. Sturm.
Berlin, den ı8. Januar 1914
Der Vorstand.
I. A.: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
—ıL It
Säshsiseher Photographen -Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Unsere verehrten Mitglieder werden gebeten, den
fälligen Mitgliedsbeitrag von ı5 Mk. an unseren neuen
Kassierer, Herrn Emil Hoffmann, Leipzig, Doro-
theenstrasse 10, einsenden zu wollen.
Unser langjähriger Kassierer, Herr Leinert, hat
sein Amt jetzt niedergelegt, und bitten wir, unserem
neuen Kassierer die Arbeit durch möglichst baldige
Einusendung erleichtern zu wollen.
Mit kollegialem Gruss Der Vorstand.
Thüringer Photographen -Bund.
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
Unsere diesjährige Generalversammlung,
weiche die 53. Mitgliederversammlung unseres Bundes
ist, findet,
stellung
Dienstag, den 3. Februar, in Erfurt,
im Hotel „Zum Ritter“ atatt.
Programm:
Vormittags 9!/, Uhr: Vorstandssitzung im Hotel
„zum Ritter‘.
Pankt ıı Uhr: Beginn der Mitgliederversammlung.
Mittags ı!/, Uhr: Mittagspause. — Gruppenaufnahme.
Hierauf Fortsetzung der Tagesordnung bis zur
Erledigung.
Das Programm für den Abend bleibt dem Lokal-
komitee überlassen und wird während der Versamm-
lung bekanntgemacht.
verbunden mit einer Inkognito-Ans-
Tagesordnung:
. Bingänge und Mitteilungen.
. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls.
. Jahresbericht.
. Bericht des Kasslerers, des Bibliothekaıs und der
Kassenrevisoren. Entlastung der Verwaltung.
5. Vorstandswahl.
6. Was bietet der Thüringer Phbotographenbund
seinen Mitgliedern? (Referent: Vorsitzender
Strnad- Erfurt.)
7. Inkognito- Ausstellung. Kritik (Schlegel. Dres-
den). Prämiierung.
8. Bekanntgabe der Preisstifter und Preisverteilung.
9. C. V.- Angelegenheiten.
10. Festsetzung des nächsten Versammilungsortes.
11. Verschiedenes.
12. Fragekasten.
> DD BD
Laut Beschluss der Herbstverrammlung werden die
geehrten Mitglieder hierdurch nochmals aufgefordert,
die seit Jahren eingeführte beliebte Inkognito- Aus-
stellung reichhaltig und vollzählig zu beschicken. Die
Bilder, welche weder Firma noch Erkennungszeichen
tragen dürfen, wolle man diesmal, wie früher, bis
31. Januar an den Unterzeichneten einsenden.
Der Vorstand.
P. Strnad, Hofphotograph,
Erfurt, Arnstädter Strasse 5, IL
u 2“ 2 am)
Hessiseher Photographen-Bund (E.YV.).
Bundesversammlung
am Montag, den 26. Januar, nachmittags 4 Uhr,
im Restaurant ‚ Faust‘
(am Schauspielhaus) in Frankfurt a. M.
Tagesordnung:
ı. Verlesung des Protokolls.
2. Bekanntgabe von Eingängen.
3 C.-V.-Nachrichten,
4. Innungsangelegenheiten.
__PHOTOGRABHISCHE CHRONIK. Br:
5. Vortrag: „Ueber bildmässige
(Kollege Uhl- Giessen.)
6. Vortrag: „Gewerbliche Rechtsfragen “.
Fraatz- Darmstadt.)
1. Verschiedenes.
Dem Beschlusse unserer Oktober - Versammlung
entsprechend, soll auf der Tagung eine Ausstellung
stattfinden, zu der möglichst jeder Versammlungsteil-
nehmer zwei bis drei seiner Arbeiten mitbringen und
durch gegenseitigen Meinungsaustausch die Leistungs-
Photographie “.
(Kollege
‚fähigkeit der Kollegen gefördert werden soll.
Wir bitten um rege Beteiligung an der Ausstellung
und laden zu zahlreichem Besuche ein.
Für den Vorstand.
Il. A.: Alb. Fraatz, Schriftfährer.
ı854—
Fränkiseher Photographen- Bund (E.Y.).
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen -Vereine und Innungen (J.P.).
Mittwoch, den 28. Januar, abends 8 Uhr, findet
in Nürnberg, Im Restaurant „Krokodil“, Künstler-
zimmer, unsere alljährliche Generalversammlung statt.
Tagesordnung:
I. Verlesung der letzten Protokolle.
2. Jahresbericht des Vorsitzenden.
3. Neuwahl der Vorstandschaft.
4. Verschiedenes.
Um regete Beteiligung, speziell der auswärtigen
Mitglieder, ersucht freundlichst
Die Vorstandschaft.
I. A.: Stephan Simon, I. Schriftführer.
It
2
Photographen - Zwangsinnung Kempten,
für das bayrisehe Algäu und Süd-
schwaben.
Unter Leitung des Stellvertreters der Aufsichts-
behörde fand die Konstituierung der Zwangsinnung
am Freitag, den 16. Januar, nachmittags 3 Uhr, be-
ginnend, im Nebenzimmer des „ Restaurants zur Kreuz-
strasse‘‘ statt. In den Vorstand wurden gewählt: Als
Vorsitzender: Jos Zimmermann, Obermeister; als
Stellvertreter: E. von Zabuesnig, Schriftführer; als
Kassenführer: Rich. Eder sen., Mich. Rauch und
Frz. Xaver Siegel, sämtlich in Kempten.
Durch das Einverständnis der gesamten Innungs-
verrammlung kam folgende vom Obermeister vor-
geschlagene Tagesordnung zur Erledigung.
Tagesordnung: ı. Konstituierung des Vor-
standes; 2. Wahl der Meistervertreter in sämtlichen
Ausschüssen; 3. Festsetzung der Innungsbeiträge für
Mitglieder, welche das Photographengewerbe als Neben-
beruf betreiben; 4. Wahl einer Kommission zur Fest-
stellung ortsüblicher Durchschnittspreise; 5. Gratisange-
bote und diesbezügliche Beschlussfassung; 6. Wünsche
und Anregungen.
Die Verhandlungen verliefen sehr anregend. Er-
ledigung fanden sämtliche Punkte; besonders zustim-
8"
sö PHOTÖGRAPHISCHE CHRÖNIR.
mend wurden Punkt 4 und 5 erledigt. Die erste Fräh-
jahrsversammilung findet voraussichtlich Mitte März statt.
Kempten i. Algäu, den 17. Januar.
Zimmermann, Obermeister.
Eng
Verein Sehlesisecher Fachphotographen
(E. V.).
Sitz: Breslau.
Protokoll der Wanderversammlung
in Oppeln am 24. September ıgı3 in „Forms
Hotel‘, Krakauer Strasse.
Zu den schönsten und lehrreichsten Wanderver-
sammlungen kann auch die diesjährige in Oppeln ge-
zählt werden. In bekannter, liebenswärdigster Weise
hatte Kollege Hofphotograph Glauer das Arrange-
ment übernommen. Es konnte der Verein bis dato
keine derartig grosse Ausstellung nachweisen. Im
Saal von „Forus Hotel“, wo die Tagung stattfand,
hatten die Kunstphotogrephen Düährkoop, Per-
scheid, Traut, Ranft, Glauer, Roseuthal,
Schieweck, Lichtenberg, Steckel und die Lehr-
und Versuchsanstalt München prächtige Sachen zur
Ausstellung gebracht. Das vis A vis liegende Kon-
gresszimmer konnte kaum die Anzahl der Kollegen
fassen. Die Sitzung wurde um ı1!/, Uhr mit einer
herzlichen Begrüssung unseres I. Vorsitzenden eröffnet.
Seine Rede gipfelte in einem Hoch anf unseren ge-
liebten Landesherrn Kaiser Wilhelm II.
Hierauf erfolgte durch den Schriftfährer die Ver-
lesung des Protokolls, das von der Versammlung ge-
nehmigt wird.
Zu dem nächsten Punkt: Besprechung über den
Beitritt zum Central-Verband, hatte das Referat Herr
R. A. Schlegel-Dresden übernommen. Herr Schlegel
schilderte die Vorteile, welche der C. V. uns bietet,
unter anderem die Förderung und Wahrung unserer
Berufsinteressen, Pilege des Gemeingeistes, Unter-
stützungskasse, Vergünstigung bei Feuerversicherungen
usw. An der folgenden lebhaften Debatte für oder gegen
den Beitritt betelligte sich eine grosse Zahl der An-
wesenden. Die Alstiimmung ergab, dass die Mehrzahl
sich für den Beitritt erklärte Nach der Vereinbarung
beträgt der Beitrag für ein ordentliches Mitglied pro
Jahr 3 Mk. Vereinskollegen, welche einer Innung
angehören, sowie nicht zahlende Mitglieder sind von
dem Jahresbeitrag zum C. V. befreit.
Vom Kollegen Meier-Glatz war folgender Antrag
eingebracht worden: die Vereinsbeiträge für Päoto-
graphen, die einer Innung angehören, zu ermässigen.
Es wurde beschlossen, den Jahresbeitrag von Innungs-
mitgliedern von ıo Mk. auf 5 Mk. herabzusetzer.
Hierauf erfolgte die Mittagspause.
Um 2!/, Uhr ertönte die Glocke des Vorsitzenden
zur weiteren Beratung. Als neue Mitglieder wurden
folgende Herren aufgenommen: Axmann- Ratibor,
G. Müller. Beutben, Weiss-Oppeln, Blaszczyk-
Myslowitz.
Pankt 5. Ehrung unseres Schatzmeisters Max
Fröhlich. Mit seltener Treue und Aufopferung hat
unser bewäbrter und lieber Fröhlich sein schwieriges
Amt als Kassierer 15 Jahre verwaltet. Mit herzlichen
Worten aufrichtigen Dankes überreichte der I. Vor-
sitzende ein Ehrengeschenk sowie ein Ehrendiplom in
Form einer Mappe mit sämtlichen Unterschriften der
Spender. Nach einem begeistert aufgenommenen drei.
fachen Hoch auf Kollegen Fröhlich dankte derselbe
für die ihm zuteil gewordene Ehrung.
Punkt 6. Der Vortrag des Kollegen Hofphoto-
graph Glauer-Oppeln: „Ueber künstlerische Photo-
graphie“ fand im Ausstellungssaal statt. Dem sehr
interessanten Vortrag folgte hierauf die gemeinschaft-
liche Besichtigung der Ausstellung, die mit einer Kritik
des Kollegen Glauer verbunden war.
Punkt 8. „Der Bromöldruck“, Vortrag mit Vor-
führungen von Herrn Höppner, technischer Leiter
im Atelier Perscheid-Berlin, wurde mit grosser Auf-
merksamkeit verfolgt, die zirkulierenden Bilder fanden
die grösste Anerkennung.
Punkt 9. Für entstandene Kosten der Wanderver-
sammlung wurde ein Betiag bis zu 250 Mk. genehmigt.
Punkt ı0. Bewilligung eines Stipendiums für
schlesische Photographen, welche die Münchener Lehr-
und Versuchsanstalt besuchen wollen, wurde der An-
trag des Kollegen Götz einstimmig dahin angenommen,
dass eine einmalige Unterstützung in Höhe von I5o Mk.
festgesetzt wird, und zwar sollen Mitglieder des Ver-
eins und deren Angehörige in erster Linie berück-
sichtigt werden.
Unter „Verschiedenes'' wurde beschlossen, die
nächste Monatsversammlung schon Mitte Oktober zu
veranstalten, womit gleichzeitig ein Besuch der Jahr-
hundertausstellung verbunden werden soll. Des weiteren
teilt Herr Götz mit, dass die Handwerkskammer
Oppeln die Abwesenheit ihres Vertreters durch einen
Brief entschuldigt hat. Kollege Barth verliest hierauf
einen selbstverfassten Artikel: „Wie ist es möglich,
unseren Beruf zu heben?‘ Eine grosse Ueberraschung
bot die Besichtigung der Kopisten- und Photoristen-
ausstellung, die in den Kunsträumen des Herrn Kol-
legen Glauer untergebracht war.
Zum Schluss der Sitzung erstattete der I. Vor-
sitzende allen, welche zu der schönen Tagung bei-
getragen hatten, im Namen des Vereins den besten
Dank. :
Das darauffolgende gemeinsame Abendbrot verlief
in vorzüglicher Stimmung. Ein Toast folgte dem
anderen, und als das von unseren Vereinspoeten ver-
fasste Tafellied verklungen war, wurde auch der Schinder-
kasse gedacht. Ein von Herrn Hofphotograph Steckel:
dem Verein zur Verfügung gestelltes Bild ergab durch
amerikanische Versteigerung die ansehnliche Summe
von 32,50 Mk., wovon ein Betrag in Höhe von 20 Mk.
dem Unterstützungsfonds zufiel.
Wiederum hat die Wanderversammlung den Be-
weis geliefert, dass es jederzeit das Bestreben des Vor-
standes ist, seinen Mitgliedern in den Sitzungen viel
Interessantes und Nutzbringendes zu bieten.
H. Götz, Richard Strauch,
I. Vorsitzender. Schriftführer.
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. Bi
Bericht über die Oktober-Sitzung 1913
in Breslau.
Am ı5. Oktober fand die bei der Wanderversamm-
lung beschlossene Besichtigung der Jahrhundert- Aus-
stellung statt. Die Mitglieder versammelten sich im
Vereinslokal (, Breslauer Konzerthaus‘), um von da
nsch der Ausstellung zu fahren.
Die Führung durch die Historische Ausstellung
hatte Herr Götz übernommen, und sei ihm für die
sehr interessanten Schilderungen unser herzlichster
Dank ausgesprochen. Hierauf erfolgte gruppenweise
die Besichtigung der Jahrhunderthalle, sowie die zur-
seit tagende Obst- und Gemüseausstellung. Es wurde
hier so viel Verlockendes geboten, dass mancher der
Kollegen gern Vegetarier geworden wäre. Nach einem
Bammel durch den Vergnügungspark wurde nach der
Stadt gefahren. Trotzdem das Häuflein immer kleiner
wurde, war die Stimmung eine ganz vorzägliche, und
es kann hier nicht verraten werden, waun diese Oktober-
Sitzung geendet hat.
H. Götz,
L Vorsitzender.
Richard Strauch,
Schriftführer. -
—h rt
Kasseler Photographen - Verein.
Der Kasseler Photographen - Verein tagte vor
kurzem im „Cafe Zeppelin‘ in Kassel. Auf der Tager-
ordnung stand zunächst die Wahl eines Vorsitzenden.
Herr Hofphotograph Eberth wurde zum Vorsitzenden
und Geschäftsführer gewählt, während Herrn Photo-
graphen Emmerich das Amt eines Kassierers über-
tragen wurde. Weiter wurde einstimmig die Gründung
einer Zwangsinnung beschlossen und der Vorsitzende
damit beauftragt, bei den massgebenden Behörden die
Innung zu beantragen. Ausser dem Land- und Stadt-
kreis Kassel würden die Kreise Melsungen, Fritzlar,
Eschwege, Rotenburg, Hersfeld, Ziegenhain und Hom-
berg, sowie das Fürstentum Waldeck hinzukommen,
da auch unter den Photographen dieser Kreise der
Wususch nach einer Zwangsinnung besteht. Um einem
grösseren Verbande anzugehören, wurde ebenfalls eir-
stimmig beschlossen, dem schon bestehenden Central-
Verband Deutscher Photographen- Vereine und Innungen
beizutreten.
Ru
Ateliernaehriehten.
Elbing. Hier wurde Innerer Mühlendamm 4 ein
Geschäft für Vergrösserungen nach Photographie er-
öffnet.
Kaiserslautern. Rudolf Brückner hat sein
Photographisches Atelier von Eisenbahnstrasse nach
Theaterstrasse 22 verlegt.
EI
Auszeiehnungen.
Dem Photographen Adolf Beilson in Kassel wurde
vom Grossherzog von Sachsen-Weimar eine goldene
Busennadel mit Brillanten verliehen.
Herr Hofphotograph Carl Greve in Blankenburg
(Harz) hatte dem Herzog von Cumberland einige Bilder
seines Sohnes, Herzog Ernst August zu Braunschweig
und Lfäneburg auf der Blankenburger Hofjagd dar-
stellend, geliefert, worauf ihm vom Herzog von Cumber-
land eine Busennadel mit den Initialen und der Herzogs-
krone in Brillanten als Zeichen der Anerkennung über-
sandt wurde.
— are
Gesehäftliehes.
Voigtländer & Sohn, A.-G. (Optische In-
dustrie) in Braunschweig. Den erhofften Fort-
schritt in der Entwicklung des Geschäftes hat laut
Rechenschaftsbericht das Geschäftsjahr 1912/13 gebracht.
Durch vergrösserte Herstellung sowie Vervollkommnung
der Einrichtungen gelaug es, zu einem im ganzen
befriedigenden Ergebnis zu kommen. DasWarenlager
erscheine diesmal etwas höher (mit 1069721 gegen
839476 Mk.), es enthalte unter anderem einige grössere
Lieferungen, deren behördliche Abnahme erst im neuen
Geschäftsjahre erfolgte. Der Betriebsgewinn stellte
sich auf 781905 (672867) Mk., Mieten erbrachten 583
(630) Mk. Dagegen erforderten Unkosten 567784
(516961) Mk. Unter Berücksichtigung des Vortrages
von 4587 (0) Mk. und nach 74899 (65338) Mk. Ab-
schreibungen ergibt sich ein Reingewinn von I44 392
(91 196) Mk., woraus 6 (4) Prozent Dividende auf das
Vorzugsaktienkapital von 1286000 Mk. verteilt werden.
Den gesetzlichen und Spezialreservefonds werden 21200
(18400) Mk. überwiesen, womit die Rücklagen eine
Höhe von 150000 Mk. erreichen. Ferner sind vor-
gesehen für das Deikrederekonto 7102 (6451) Mk., für
Talonsteuer 2000 Mk. (wie 1. V.), für Tantıemen 16195
(8397) Mk., für Belohnungen ıoo0o0o Mk. Verbleibende
10734 Mk. kommen zum Vortrag. Die Verwaltung
glaubt auch für das laufende Jahr ein befriedigendes
Ergebnis in Aussicht stellen zu können.
Der Geschäftsführer Carl Prosch ist aus der
Firma Carl Bellach, Photographische Kunstanstalt,
-G.m.b. H., in Leipzig, ausgeschieden. Zum Geschäfts-
führer bestellt ist der Kaufmann Georg Carl Heinrich
Heine in Leipzig.
Elektro-Photo: Gesellschaft m.b. H. in Berlin.
Die Gesellschaft ist zufolge Abänderungsbeschlusses
vom 27. Dezember ı913 aufgelöst. Liquidator ist der
bisherige Geschäftsführer.
Aktiengesellschaft Vereinigte Fabriken
photographischer Papiere in Dresden. Die Prokura
des Herrn Franz Reinhold Hälssig ist erloschen.
—-
Kleine Mitteilungen.
— Wie uns Herr Nicola Perscheid-Berlin mit-
teilt, veraustaltet derselbe demnächst auf mehrfachen
Wunsch einen für mehrere Tage berechneten Unter-
richtskursus im Bromöldruck und im Autochrom-
verfahren bei künstlichem Licht. Interessenten wollen
82 PHÖTÖGRAPHISCHE CHRÖNIK.
Sr m nn
sich an Herrn Nicola Perscheid, Berlin W. og, Bellevue-
strasse 6a, wenden.
— Saalfeld. Die Firma Zeiss-jena will ihren
Anlagen in der Nähe des Bahnhofes weitere Bauten
folgen lassen.
— Unter Einwirkung des Wehrbeitrags-
gesetzes hat sich ein „Steuer-Schutz- und Revisions-
Verband“ mit dem Sitze in Berlin, Nettelbecksfrasse,
konstituiert. Der Zweck dieses Verbandes ergibt sich
aus seinen Einrichtungen. In erster Linie unterhält
der Verband für seine Mitglieder eine kostenlose
Steuerauskunftsstelle, die in allen Steuerfragen
unentgeltlich Rat und Auskunft gibt, bei Abfassung
der Steuererklärung behilflich ist und diese, sowie die
Veranlagung auf ihre Gesetzmässigkeit nachprüft. Der
Verband wird ferner durch Druckschriften — es soll
auch die Herausgabe einer Verbandszeitschrift erfolgen
— sowie belehrende Vorträge aufklärend über Steuer-
gesetze wirken und dadurch die z. Z. zweifelsohne be-
stehende allgemeine Unkenntnis auf steuerrechtlichem
Gebiete beheben helfen. Insbesondere wird der Steuer-
Schutz- und Revisions-Verband den ihm beitretenden
Korporationen auf Antrag und nach Möglichkeit in
Steuerfragen bewanderte Redner zur Verfügung stellen,
die in den Vereinsabenden der betreffenden Kospora-
tionen Vorträge halten und auf Wunsch periodisch an
den Vereinsabenden Steuerfragen beantworten. Der
Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich für Einzelpersonen
6 Mk., für Firmen ı5 Mk ; für Verbäude, durch deren
Beitritt auch ihre Mitglieder das Recht erhalten, die
Steuerauskunftsstelle kostenlos zu benutzen, wird der
Mitgliedsbeitrag vom Vorstande vereinbart.
— Das Pftundpaket. Mit dem ı. Januar hat die
Reichspost einem schon lange geäusserten Wunsche
der Handelswelt Rechnung getragen. Es handelt sich
um die Erhöhung der zweiten Gewichtesstufe für Waren-
proben. Bisher ging diese Gewichtsstufe von 250 bis
350 g, in Zukunft geht sie aber bis soog. Das 20 Pf.-
Porto bleibt wie bisher. Wichtig ist besonders, dass
die Post darauf verzichtet, dass diese Sendungen keinen
Handelswert haben dürfen. Die frühere Bestimmung
gab zu vielen Streitigkeiten Anlass, da die Ansichten
über den Handelswert einer Warenprobe natürlich sehr
verschieden sein können. Man kann jetzt aus-
drücklich kleine Warenmengen bis zu einem
Pfund für 20 Pfennig verschicken. Unseren
Inserenten empfehlen wir diese Versendungs-
art besonders für Klischees, die bisher nicht als
Warenprobe versandt werden duıften. Man hat dabei
den Vorteil, dass diese Sendungen mit der Briefpost
also schneller gehen und keine Postpaketadresse
nötig ist.
dr
Eingesandt.
Eine Aufklärung über den wirklichen Stand der
Freien Photographischen Vereinigung Köln.
Seit Monaten kämpft der Central-Verband gegen
obige Vereinigung, ohne den wirklichen Stand derselben
Im
——— 0 | ———
zu kennen. Wir haben letztere für so unbedeutend
gehalten, als dass wir es nicht für der Mühe wert-
hielten, uns mit derselben zu befassen. Damit nun
aber der C.V. seine Zeit nicht weiter nutzlos dieser
Vereinigung opfert, sehen wir uns veranlasst, hier
einmal gründlich reine Bahn zu machen. Wir tun
dieses aber in der Hauptsache auch deswegen, damit
sich nicht etwa die Meinung verbreitet, als wäre es
um die Kölner Innung schlecht bestellt. Genannte
Vereinigung wurde von sogen. Grosabetrieben und
Serien - Bildergeschäften inszeniert, und war ihr Hanpt-
zweck von vornherein, gegen die beabsichtigte Sonn-
tagsruhe Stellung zu nehmen.
Die erste Versammlung wurde — weil es hiess:
nicht gegen die Innung — durch derart verlockende
Einladungen zuwege gebracht, so dass auch verschie-
dene Innungsmitglieder der Neugierde halber zu der-
selben erschienen waren.
Als jedoch die Fachkollegen der Kölner Innung
die Besucher und den Zweck derselben erkannten, blieben
sie der nächsten Versammlung fern. Bei der zweiten
Versammlung, wo der Vorstand gewählt werden sollte,
waren ı8 Teilnehmer erschienen und wurde der Vor-
stand in der bekannten Zusammenstellung gewählt.
Die dritte Versammlung hatte einen Besuch von —
sage und schreibe neun Personen, trotzdem die Ein-
ladungen an sämtliche selbständige Photographen er-
gangen waren. Es war ein Projektionsabend vor-
gesehen und wollte ein Vorstandsmitglied über Objektive
sprechen. In Ermangelung des zu erwartenden Be-
suches fielen die Vorträge aus. In dieser Versammlung
war nun auch die Mutlosigkeit der Teilnehmer eine
allgemeine Um nun etwas mehr Stimmung für ihre
Sache zu machen, wurde der bekannte Führer der
Freien Wirtschaftlichen Vereinigung, Herr Hollmann-
Bremen, nach Köln beordert. Diese Versammlung,
von der nmıan sich selbstredend grosse Erfolge versprech,
erzielte geradezu das Gegenteil; trotzdem in den
Einladungen auf die Wichtigkeit der Tagesordnung
hingewiesen wurde, erschienen nur 17 Personen. Ausser
dem Vorstand waren also weitere zwölf Teilnehmer,
einschliesslich eines Vorstandsmitgliedes der Kölner
Innung anwesend. Diese Besucherzahl bestand aus
vier gelernten Photographen; der Rest war: zwei Händ-
ler, ein Postkartenphotograph, ein Sportphotograph,
ein Drogist, ein Häuserphotograpb, zwei, welche speziell
Kasernen besuchen, einer, welcher als Gehilfe in einem
Serien- Bildergeschäft tätig war, und vier Inhaber von
1,80 Mk. Geschäften.
Der Vortrag des Herrn Hollmann richtete sich
vornehmlich gegen den C.V. Er zitierte an Hand
einer Unmenge Zeitungsausschnitte alles, was längst
durch die ‚Deutsche Photographen -Zeitung‘ bekannt
war. Einige unrichtige Angaben über die Kölner
Innung wurden durch den anwesenden Kassierer der-
selben richtiggestell. Herrn Hollmann wurde ge-
sagt, dass für seine Sache hier In Köin noch kein
fruchtbarer Boden vorhanden sei, und dass die Kölner
Photographen mit ihrer übergrossen Mehrzahl noch
treu zur Innung ständen.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 53
Herr Hollmann musste in dieser Versammlung
die traurige Wahrnehmung machen, dass keine Meinung
für korporativen Anschluss an den Bremer Verband
vorhanden war. Er begnügte sich damit, einzeln an
die Mitglieder heranzutreten, um für seine Sache Stim-
mung zu machen. Seit dieser denkwürdigen Versamm-
lung ist die Kölner Wirtschaftliche Vereinigung nicht
mehr in Aktion getreten, sondern wird nur noch künst-
lich durch deren schriftgewandten Schriftführer am
Leben erhalten. Der Behauptung der Wirtschaftlichen
Vereinigung in Bremen gegenüber, dass durch sie eher
eine Bekämpfung der Schleudergeschäfte durchzuführen
si — wobei sie sich speziell auf Köln bezog —,
möchten wir nachstehende Fälle, welche das Gegenteil
besagen, zum besten geben.
Ein hiesiger Grossbetrieb, Hauptinteressent an der
hiesigen Freien Vereinigung, annoncierte in einer Mäl-
heimer Zeitung im Oktober v. J. ıo Prozent Rabatt
auf seine ohnehin billigen Preise. Im Stadtanzeiger der
„Kölnischen Zeitung‘ vom 6 Dezember liest man von
einem anderen Mitgliede: zwölf Visitbilder von 1,80 Mk.
an; zwölf Kabinettbilder und eine Vergrösserung, 30:36,
von 480 Mk. an; zwölf Postkarten von 1,50 Mk. an.
Durch diese einmalige Aufklärung glaubt nun der
Vorstand der Kölner Iunung den Beweis erbracht zu
haben, dass die hiesige Wirtschaftliche Vereinigung in
Wirklichkeit nicht ernst zu nehmen ist, und die ganze
Zeitungsschreiberei seit dem 26. Oktober v. J. in der
Hauptsache Werk de3 Schriftfährers und der „Deutschen
Photographen- Zeitung‘ ist.
Der Vorstand
der Kölner Photographen-Zwangsinnung.
39»
Büchersehau.
Vorträge über photographische Optik von
Hans Schmidt, Dozent für Photographie und Optik.
Mit 82 Abbildungen im Text und 2 Tafeln. Verlag
von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 1913. Preis ge-
heftet 2,60 Mk., in Leinen gebunden 3,1e Mk.
In elementarer Form wird die photographische
Optik dem nicht wissenschaftlich Gebildeten dargeboten
sach Vorträgen, welche der Verfasser in der Städtischen
Fsch- und FPortbildungsschule für Photographie zu
Berlin seit einer Reihe von Jahren hält, um die Fach-
photographen zur Gehilfen- und Meisterprüfung vor-
zubereiten. Diesen, soweit sie derartige Schulen nicht
besuchen, oder auch das dort Gehörte wiederholen
wollen, ist diese ‚Photographische Optik‘ zum Selbst-
studiam zu empfehlen. Aber auch der photographierende
Laie wird in diesem Buche Aufschluss über die Fragen
der photographischen Optik finden, ohne Schwlierig-
keiten zu begegnen. Der durch zahlreiche Schriften
bestbekannte Verfasser erläutert an einfachen, leicht
verständlichen Zeichnungen die optischen Gesetze, be-
handelt ebenso die Fehler der Objektive, schildert die
verschiedenen Objektiviypen und die Fabrikation der
Objektive und bringt zum Schlusse einen kurzen Ab-
schnitt über die Pflege des Objektivs, über die Kamera
und das Stativ. Str.
Patente.
El. 57. Gruppe 9. Nr. 257791 vom 22. September ıg1o.
Arthur Lewis Adams in London.
Zusammenfaltbare Reflexkamera mit Abblendkappe,
dadurch gekennzeichnet, dass an der Schaudöffnung
der Abblendkappe Z eine
Klappe G angebracht ist,
die vermittelst geeigneter
Schnurverbindung A oder
dergl. von dem in der Sucher-
stellung befindlichen Dreh-
spiegel C geöffnet gehalten
und bei Drehung des Spie-
gels in seine Nebenstellung
selbsttätig federnd ge-
schlossen wird.
Kl. 57. Gruppe ı.
Nr. 258963 vom 8, Juni 1912.
Desiderius Georg Schaller
in Rappolitsweiler i. Eis.
Vorrichtung zur Scharf-
einstellung elastischer und
fester Objektive photogra-
phischer Kameras mittels eines Sucherprismas, dadurch
gekennzeichnet, dass das seitlich verschiebbare Prisma
mit dem Objektiv zwangläufig so verbunden ist, dass
bei einer der Entfernung des aufzunehmenden Gegen-
standes entsprechenden Verschiebung die Einstellung
des Objektiva auf den Punkt erfolgt, welcher durch
das Prisma in einer Visieröffnung gesehen wird.
5 4
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 17. Herr K. S. in T. ı. Wollen Sie mir
freundlichst ein Rezept für Selbstpräparieren von ein-
fachem und doppeltem Uebertragpapier für Kohle-
papiere mitteilen.
2. Bitte um ein Rezept für Selbstanfertigung der
sogen. zehn Trockenklebestreifen Ala Dr. Neubronner.
3. Teilen Sie mir freundlichst mit, ob eine Ver-
wendung orthochromatischer Platten ohne Gelb-
scheibe bei weissen Gardinen einmal, und auch bei
Anwendung von grünen und weissen Gardinen derart
kombiniert, dass die grünen Gardinen unter den weissen
sind, einer gewöhnlichen Platte gegenüber nennexs-
werte Vorteile bringen. Hat eine Gelbscheibe bei An-
wendung der weissen Gardinen und orthochromatischen
Platten Zweck? Hat dieselbe auch Zweck bei weiss
und grün kombiniert, oder sind gelbe Gardinen absolut
nötig. Ist es in ersten Ateliers Usus, mit Gelbscheibe
zu arbeiten? Mir scheint bei Anwendung von weissen
Gardinen, bezw. kombiniert Weiss und Grün, ergibt in
beiden Fällen die Anwendung einer orthochromatischen
Platte ohne Gelbscheibe, einer gewöhnlichen Platte
gegenüber nur eine härtere Platte, selbst bei längerer
Exposition.
(Zu Nr. 257 791.)
PN PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Antwort su Frage 17. ı. Einfachübertragpapiere
werden dadurch hergestellt, dass man ein beliebiges
Papier, dessen Oberfläche man dem jeweiligen Zweck
anpasst, in ein Bad legt, das aus
Wasser . . 500 ccm,
Gelatine o D . ® 30 8:
Chromalaunlösung 1:50 50 ccm
besteht. Die Gelatine lässt man etwa !/, Stunde
quellen und löst sie dann durch Erhitzen, während
der Zusatz der Chromalaunlösung erst nach voll-
kommener Auflösung der Gelatine erfolgen darf, da
sonst Klämpchen entstehen wfirden. Auch beim Ge-
brauch ist die Lösung heiss genug zu halten. Sollte
trotzdem aus diesem oder jenem Grunde Klümpchen-
bildung eintreten, so kann durch Zusatz von Eisessig
die koagulierte Gelatine bis zu einer gewissen Grenze
wieder flüssig gemacht werden. An Stelle des Chrom-
alauns kann man auch Formalin verwenden und be-
nötigt dann zum obigen Ansatz etwa 2 bis 3 ccm, die
man mit etwas Wasser verdünnt, bevor das Formalin
der Gelatine zugesetzt wird. Als Filter kann dünne
ungebleichte Leinwand oder Schirting, die man vorher
in heisses Wasser taucht, gebraucht werden. Mit der
filtrierten Lösung ist das zum Uebertragen des Bildes
zu verwendende Papier in gleicher Weise zu bestreichen,
als wenn ein Bild mit Kieister angestrichen werden
soll. Schwache Streifen, die durch den Borstenpinsel
hinterlassen werden, schaden nicht, wenn man nach
dem Trocknen einen zweiten oder bei porösem und
narbigen Papier einen dritten Anstrich folgen lässt.
Ein richtiges Einfschübertragpapier soll bei einer
5 Minuten langen Einwirkung heissen Wassers von
50 Grad C der reibenden Wirkung des Fingers wider-
stehen. Keinesfalls darf die Gelatine in Lösung über-
gehen. Sollte sich herausstellen, dass die Härtung zu
gering war, so verdünnt man käufliches Formalin mit
der etwa sofachen Wassermenge und hättet die Bogen
zu mehreren in einer Schale !J, bis ı Stunde nach.
Die so behandelten Papiere können durch kurzes
Wässern vom Formalin befreit werden und sind sofort
brauchber. Für Doppelübertragungspapier braucht der
Zusatz von Chromalaunlösung nur halb so gross zu
sein, ausserdem ist ein Nachhärten nicht nötig. Das
gestrichene Papier ist nach dem Trocknen ein zweites
und eventuell ein drittes Mal zu streichen, da besonders
bei rauhen Papieren ein reichlicher Gelatineauftrag
zum sicheren Haften des Bildes erforderlich ist.
Antwort 2. Das genaue Rezept für Selbstanfertigung
von Trockenklebstreifen können wir Ihnen natürlich
nicht angeben, doch handelt es sich bei diesen sicher
um eine Art Kautschuklösung, die Sie sich ja aus dem
käuflichen Radfahrergummi durch Verdännen mit
Benzol herstellen können. Btwas schwieriger dürfte
sich das Auftragen auf Papier gestalten.
Antwort 3. Da die Spektralabsorption gefärbter
Gardinen niemals eine eng begrenzte ist und sich
ausserdem durch Verschmutzen, Alter, Ausbleichen usw.
stetig verändert, so möchten wir Ihnen raten, von der
Verwendung gefärbter Gardinen gänzlich abzusehen.
Um mit der orthochromatischen Platte erfolgreich
arbeiten zu können, muss man sich zunächst einmal
über ihren Zweck, wie auch über den Zweck der Gelb-
scheibe klar werden. Die orthochromatische Platte
besitzt zwar eine erhöhte Empfindlichkeit für gelb-
grüne Strahlen. Die Eigenempfindlichkeit der Mutter-
emulsion für blaue Strahlen überwiegt aber immerhin
diese künstlich erzeugte Gelbgrünempfindlichkeit ziem-
lich bedeutend, und man ist deshalb gezwungen, ein
Korrektivmittel zu verwenden, das eben in der An-
wendung des Gelbfilters besteht. Dieses absorbiert je
nach seiner Dichte mehr oder weniger von den blauen
Strahlen, die im Tageslicht enthalten sind, und bewirkt
deshalb, dass die Farben in der Natur mit Ausnahme
des Rot (für das eine orthochromatische Platte niemals
empfindlich ist) ihrem Helligkeitswert nach richtig ab-
gebildet werden. Einsichtige Photographen verwenden
deshalb bei Porträtaufnahmen orthochromatische Platten
nur in Verbindung mit einer hellen Gelbscheibe, die
die Expositionszeit etwa zwei- bis höchstens dreimal
verlängert, erzielen aber auf diese Weise Porträts, die
einer Retouche kaum bedürfen, da gelbe Stellen in
der Haut nicht dunkel abgebildet werden, wie bei der
gewöhnlichen Platte, sondern sich von der Umgebung
überhaupt nicht abheben.
b) Reehtliehe Fragen.
Fyage ıı. Herr G. Sch. in W. Ich habe dem
Herausgeber eines Werkes zur Illustrierung desselben
Photographien (Trachtenbilder) geliefert. Durch eine
anderweitige Veröffentlichung eines dieser Bilder in
einem Kalender aufmerksam geworden, erkundigte ich
mich bei dem Verleger dieses Kaleniers und erhielt
die Nachricht, dass er von dem erstgenannten Heraus-
geber die Restauflage jenes Werkes mit allen dazu-
gehörigen Klischees erworben habe, und zwar ohne
Einschränkung des Urheberrechts. Wie ist die Rechts-
lage?
Antwort su Frage ıı. Ohne den Klageweg ein-
zuschreiten, werden Sie wohl nichts erreichen können.
Da im ersteren Falle eine beschränkte Uebertragung
des Urheberrechts stattgefunden hat, ist der eıste Ver-
leger für den Schaden haftbar zu machen, der durch
die unbeschränkte Weiterübertragung der Urheberrechte
entstanden ist oder noch entstehen wird. Da bis jetzt
nur ein Bild weiterveröffentlicht wurde, ist der Schaden
nur gering; Sie müssen aber, um weiteren Schaden zu
verhäten, dem Käufer der Restauflage und der Klischees
durch gerichtliche Massnahmen, z. B. im Wege der
einstweiligen Verfügung, die weitere Ausübung der
Urheberrechte verbieten. Die Folgen werden sich
dann schon von selbst entwickeln; so kann sich der
zweite Verleger seinerseits wegen Schadenersatzes an
den ersten Verleger, den Verkäufer der Klischees halten.
Lassen Sie beim zuständigen Amtsgericht in B. ent-
sprechende Anträge stellen, um zunächst durch Er-
wirkung einer einstweiligen Verfügung weiteren Schaden
zu verhüten. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 9.
Rundsehau.
— Schnelle Bildherstellung. Handelt es
sich darum, von einer Aufnahme schnellstens
eine Kopie anzufertigen, so kann man den-
selben Weg einschlagen, der in den bekannten
Scbnellphotographier- Ateliers eingehalten wird.
Um jeden Zeitverlust zu vermeiden, werden
alle Prozeduren nach Möglichkeit eingeschränkt.
Das in der üblichen Weise entwickelte Negativ
wird nicht fixiert, sondern einfach unter dem
Wasserhahn kurz abgespült, um die Reduktion
zu inhibieren, oder noch besser in ein Bad von
ı Teil Eisessig auf 25 Teile Wasser gelegt,
was die Reduktion momentan unterbricht, hier-
nach oberflächliche Wasserspülung der Platte.
Inzwischen ist ein passendes Stück Brom-
silberpapier in einer Wasserschale geweicht
worden. Man legt dann die Platte dazu, bringt
sie mit der Schichtseite des Papiers in innigen
Kontakt, unter Vermeidung jeglicher Luftblasen,
hebt beide Stücke heraus und legt gegen die
Rückseite des Papiers einen schwarzen Karton
oder ein Stück gelbes Wachstuch, damit bei
der Exposition kein Licht von rückwärts wirkt.
Die Exposition erfolgt bei künstlichem Licht,
sie wird wesentlich länger sein, da einerseits
das feuchte Papier weniger empfindlich ist,
ferner die nichtfixierte Platte weniger Trans-
parenz besitzt. Man wird etwa das Fünffache
der sonst üblichen Expositionsdauer benötigen.
Die Kopie wird in gewobnter Weise ent-
wickelt und fixiert, eventuell in einem Schnell-
fixierbade, und dann gewässert. Das Trocknen
der Kopie kann durch ein Alkoholbad oder
durch Ventilatorbenutzung beschleunigt werden.
Oder man härtet die Schicht mit Alaun und
nimmt vorsichtig künstliche Erwärmung zu Hilfe.
Benötigt man mehrere Kopien, so tut man
gut, das Negativ zu fixieren, da dann wesent-
ich in Belichtungszeit gespart wird. (Nach
„Bulletin de la Socieı€ Francaise* aus „Lux“.)
Um den Bildern bei der kurzen Auswässerung
längere Haltbarkeit zu verleihen, ist die Anwen-
dung von Fixiernatronzerstörern empfehlenswert.
— Zum Platinprozess im Winter. Beim
Platinkopierprozess begegnet man im Winter
haufig dem Uebelstand, dass infolge stärkeren
Feuchtigkeitsgehalts der Atmosphäre die Schicht
28. Januar.
1914.
[Nachdruck verboten.)
leidet. Das Uebel kann vermindert werden,
indem man grössere Kopierrahmen nimmt, für
die Aufnahme des kleinen Negativs einerseits
eine Scheibe einlegt, andererseits das Platin-
papier mit den Rabmen füllenden Fliesspapier-
blättern, Gummituch oder dergl. überlegt, um
so ein seitliches Eindringen der Feuchtigkeit zu
unterbinden. Allerdings wird bei der Kontrolle
des Kopierfortschrittes immerhin noch eine Ein-
wirkung statthaben können. Da sei nun in Er-
innerung gebracht, dass ein geringer Zusatz
von Kaliumbichromat zum Entwicklungsbad einer
Bildtrübung, wie sie durch feuchte Luft ver-
anlasst wird, abhilft. Durch jenen Zusatz er-
zielen wir viel klarere Drucke. Einige wenige
Tropfen einer gesättigten Kaliumbichromatlösung
auf !/, Liter Entwicklungsbad werden in der
Regel ausreichen. War das Papier der feuchten
Luft längere Zeit ausgesetzt, so ist eine grössere
Menge Chromatlösung zu nehmen.
Die Anwendung von Bichromat bedingt
andererseits einen etwas tieferen Kopiergrad;
je mehr Bichromat genommen wird, desto länger
ist auch zu kopieren. Sepiapapiere sind gegen
Feuchtigkeit noch empfindlicher und einer Auf-
besserung, wie geschildert, weniger zugänglich.
Japanpapiere dagegen widerstehen der feuchten
Atmosphäre besser. (Nach „British Journal“
Nr. 2793.)
— Mängel in Vergrösserungen. Der
mangelhafte Ausfall eines vergrösserten Bildes
liegt mitunter nicht in schlechter Handhabung
des Vergrösserungsprozesses, sondern in der
schlechten Qualität des vorliegenden Negativs.
Sehr häufig werden wir bei näherer Prüfung
finden, dass das Negativ genügender Feinheit
entbehrt, es besitzt eine körnige Struktur, und
zwar besonders, wenn die Aufnahme auf einer
Extrarapidplatte erfolgte und mit kräftigem Ent-
wickler hervorgerufen wurde. Dagegen haben
wir im Kollodiumprozess, der in früheren Zeiten
ausschliesslich im Gebrauch war, eine fast korn-
lose Oberfläche, so recht geeignet für Ver-
grösserungszwecke. Es ist aber nicht zu ver-
gessen, dass die moderne Trockenplatte wieder
Vorzüge in anderer Richtung besitzt.
Eine andere Feblerquelle liegt im Platten-
schleier. Es ist bekannt, dass ein Schleier den
9
56 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Durchgang des Lichtes behindert, aber anderer-
seits soll die Exposition nicht wesentlich ver-
längert werden, denn wir würden sonst ein
monotones Bild ohne Kontraste erhalten und
wären gezwungen zu versuchen, die Kraft bei
der Entwicklung des Bildes durch gewisse Kniffe
einzuholen.
Im allgemeinen ist ein dünneres Negativ für
Vergrösserung am geeignetsten, aber dabei soll
es gut graduiert sein. Das gilt ganz besonders
für eventuelle Vergrösserungen im Pigment-
druck. Im übrigen sind wir bei der heutigen
grossen Auswahl in Kopierpapieren verschie-
denster Art und Qualität nicht mehr so streng
an einen bestimmten Negativcharakter gebunden,
wie zu der Kollodiumzeit, indessen bleibt auch
heute noch bestehen, dass mit einem zu stark
gedeckten kontrastreichen Negativ nicht viel
anzufangen ist. Bei letzterem ist ein Mangel
in den Halbtönen, die Härten bleiben zu störend.
Der Bromsilberdruck hat die Tendenz, Licht-
hofbildung noch ‚stärker zum Ausdruck zu
bringen. Das macht sich namentlich bemerkbar,
wenn wir im Sujet neben hohen Lichtern starke
Schatten haben. Dieser Uebelstand kann bis
zu einem gewissen Grade durch geschickte Ent-
wicklung gemildert werden. („Photo Revue“ 25,
Nr. 46.)
—
Neue Sehädigungsversushe der Naehdrueker.
Die Nachdrucker, welche jahrelang, trotz der un-
zweideutigen Bestimmungen in dem Kunstschutzgesetz
von 1907, die Photographen dadurch geschädigt haben,
dass sie sich von der dargestellten Persönlichkeit die
Bilder ausbaten, können jetzt, nachdem verschiedene
Urteile höherer Instanzen gefällt worden sind (siehe
„Photogr. Chronik“ Nr. so und 79, Jahrg. ı913) nicht
mehr in derselben Art arbeiten wie früher.
Um sich kostenlos in den Besitz der Bilder zu
setzen, werden jetzt andere Wege eingeschlagen. Dem
Publikum wird ein Brief zugeschickt, in dem steht,
dass die Leser der im Verlage von X erscheinenden
Zeitschriften ein Interesse daran hätten, das Bild der
betreffenden Persönlichkeit kennen zu lernen. Es
wird gebeten, dem Verlag eine Photographie für seine
Zweck einzuschicken und seine schriftliche Binwilligung
zu geben. Mit diesen harmlosen Worten schlägt der
Verlag zwei Fliegen mit einer Klappe. Er bekommt
die Bilder umsonst, veröffentlicht sie In seinen Zeit-
schriften und kann die Klischees nach Belieben weiter-
verkaufen. Bis hierher ist das Verfahren dasselbe, wie
es früher gehandhabt wurde, denn das Publikum,
welches die gesetzlichen Bestimmungen über das Ur-
heberrecht des Photographen nicht kennt, gibt in gutem
Glauben seine Erlaubnis.
Infolge der Verurteilungen wird der Revers jetzt
geändert, indem auf demselben nicht nur ein Vor-
druck für die Unterschrift der dargestellten Persönlich-
keit, sondern auch ein solcher für die Unterschrift des
Photogrephen vorhanden ist.
Leider hat mein 6ewäbrsmann keine Abschrift
der Anschreiben angefertigt, und bitte ich, falls anderen
Kollegen mit dem gleichen Ansinnen gekommen wird,
eine wörtliche Abschrift des Anschreibens und des
Scheines zu nehmen und mir einsenden zu wollen.
Der Verlag versucht, indem er die dargestellte Persön-
lichkeit direkt oder indirekt auffordert, die Unterschrift
des Photographen einzuholen, auf den letzteren einen
Druck auszuüben, so dass er auf seine Honoraran-
sprüche verzichtet.
Die Kollegen mögen sich hierdurch nicht irre-
führen lassen, sondern ihre Kunden über das Vorgehen
der Verlagsanstalt aufklären und sie auf die gesetz-
lichen Urheberrechte des Photographen hinweisen.
Wenn mir ein Schein eingesandt wird, werde ich den
Inhalt desselben veröffentlichen.
Der Central-Verband hat Formulare in Bearbeitung,
die bestimmt sind, den Verkehr zwischen Photographen
und Verlagsanstalt zu regeln und die Rechte des
Photographen zu wahren.
Ich bitte alle Kollegen, wenn Verletzungen des
Urheberrechtes vorkommen, mir davon Mitteilung
machen zu wollen.
R. Schlegel-Dresden, Moltkeplatz ı,
Vorsitzender des Central-Verbandes Deutscher
Photographeun-Vereine und -Innungen (J. P.).
— he
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Württembergischer Photographen-Bund
(E.\V.).
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Dienstag, den ı0. Februar, abends 8 Uhr,
findet im „Hotel Textor“ in Stuttgart Bundes-
versammlung statt. |
Die Tagesordnung wird noch auf besonderer Ein-
ladungskarte bekanntgegeben.
LA.: Paul Fischer, I. Vorsitzender.
Photographiseche Vereinigung im Regie-
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung).
Sitz: Stettin.
Nachdem in der letzten Versammlung vor einem
Reisenden gewarnt wurde, erhalten wir heute folgen-
den Zeitungsausschnitt:
Greifswald. Zahlreiche Schwindeleien, die von
einem Drogisten Paul Rother, zuletzt in Rostock,
auf dem Lande in den Kreisen Greifswald und Grimmen,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. | 57
begangen sind, gelangten bei der zuständigen Behörde
zur Anzeige, und immer noch werden neue Betrugs-
Mille bekannt. Rother gibt sich als Photograph einer
Rostocker Firma aus und weiss die Leute mit beredter
Zunge zu bewegen, photographische Aufnahmen zu
bestellen, die demnächst gemacht werden sollen. Ge-
schickt weiss er dann eine Vorschussforderung auf die
bestellten Aufnahmen anzubringen, und es glückte
ihm auch in verschiedenen Fällen, seinen Zweck zu
erreichen. Mit dem Gelde verschwand er schleunigst,
um sich nicht mehr sehen zu lassen. Rother betreibt
diesen Schwindel anscheinend schon längere Zeit und
hat auch schon andere Provinzen begläckt, da ihn
verschiedene Strafverfolgungsbehörden suchen. Jetzt
soll er eich in die Gegend von Anklam begeben haben.
Unbegreiflich ist es, dass ihm so viele Leute zum
Opfer fallen, trotzdem so oft Warnungen gegen
Schwindier bekanntgemacht worden sind. Rother
ist etwa 25 Jahre alt, in Schlesien geboren, tritt ge-
wandt auf, sieht in seiner Kleidung aber schon ziem-
ich schäbig aus.
Indem wir dieses unseren Mitgliedern und den-
jenigen der Nachbarinnungen zur gefälligen Kenntnis
bringen, möchten wir noch hinzufügen, dass Rother
von einem der Kollegen als Reisender angestellt
wurde, der nun grosse Unannehmlichkeiten hat, an
anderer Stelle aber abgewiesen wurde. Wir bitten,
gegebenenfalls die nötigen Schritte veranlassen zu
wollen. Ww. Woltt.
er
Plälziseher Photographen - Bund.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Die verehrlichen Mitglieder werden höflichst ge-
beten, den im voraus halbjährlich zahlbaren Beitrag
($6a des Bundesstatuts) mit 4 Mk. gefälligst an unsern
Kassierer, Herrn A. Klaiber in Ludwigshafen a. Rh,
einsenden zu wollen. Beiträge, die am ı5. Februar
noch nicht entrichtet sind, werden durch Nachnahme-
karte, unter Zuschlag der Spesen, eingezogen.
Der Vorstand.
NB. Es empfiehlt sich, die Beiträge für den Bund
und für die Zwangsinnung gemeinsam einsenden zu
wollen.
Be»
Plälziseher Photographen- Bund,
Zwangsinnung für die Pfalz.
Mitglied des Central- Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
and Innungen (J. P.).
Die verehrlichen Mitglieder werden gebeten, den
am 1. Januar d.J. bereits fällig gewesenen Beitrag für
das erste Halbjahr 1914 mit 6 Mk., weiter für jeden
Gehilten 1 Mk. und für jeden Lehrling 50 Pf. an den
Kassierer der Innung, Herm A. Klaiber in Ludwigs-
hafen a. Rh., einsenden zu wollen ($ 15 des Statuts).
Beiträge, die am ıg. Februar noch nicht entrichtet
sind, werden unter Zuziehung der Spesen durch Nach-
nahmekarte eingezogen.
Der Vorstand.
LA.: K, Schmidt, Obermeister.
BSehleswig-Holsteiniseher Photographen.-
Verein.
Versammlung am Dienstag, den 3. Februar,
nachmittags 3 Uhr,
in Neumünster, „Horns Hotel“.
Tagesordnung:
Bericht des Vorstandes.
is des Schatzmeisters.
r der zu wählenden Kassenprüfer.
Vortrag unseres Ehrenmitgliedes Herrn R. Dähr-
koop-Berlin über: „Die Bildnisphotographie in
den letzten Jahren E verbunden mit einer Aus-
stellung.
Vorlage des Werkes von Professor Schmidt-
Karlsruhe „ Farbenphotographie ‘“.
Vortrag von Herrn Franz Rompel- Hamburg
über: „Die Münchener Lehr- und Versuchs-
anstalt für Photographie usw., ihr Zweck und
ihre Bedeutung für die Photographie‘“‘, verbunden
mit einer Ausstellung von Schülerarbeiten.
n. Eingänge.
8 Verschiedenes.
In Anbetracht der interessanten und lehrreichen
Vorträge ist zahlreiches Erscheinen der Mitglieder not-
wendig. Wir bitten, auch den Mitarbeitern Gelegenheit
zum Besuch der Versammlung zu geben.
Der Vorstand. I.A.: Otto Stiegler.
— AN
»9oBHn
a u
Personalien.
Gestorben ist der Photograph Wilhelm Becker
in Giessen im 56. Lebensjahre.
hart
Kleine Mitteilungen.
— Ein engerer Zusammenschluss zwischen
den Fabrikanten und Händlern von photographischen
Artikeln ist auf dem kürzlich abgehaltenen Verbandstag
des Verbandes von Händlern und Fabrikanten photo-
graphischer Artikel beschlossen worden. Die Verbände
behalten ihre Selbständigkeit, doch gehen sie in allen
grossen Fragen zusammen. Wenn auch der Bund
deutscher Häudler für photographischen Bedarf dem
Kartell beitritt, so wären damit alle Händlervereini-
gungen in dem Kartell vertreten.
— Photographenamt. Die Zwangsinnung für
das Photographengewerbe im Handwerkskammerbezirk
Dortmund beschloss nach einem Vortrag des Syndikus
Höfling-Bochum, in der am Montag im Gildenbräu
in Dortmund abgehaltenen Innungsversammilung, ein
Photographenamt mit dem Sitz im Bochumer Mittel-
standshaus als hauptamtliche Verwaltungs- und Inter-
essenvertretungsstelle zu errichten und sich dem Innungs-
ausschuss Bochum anzuschliessen. Die Photographen-
innung die in dem zweiten Jahre ibres Bestehens unter
Leitung des Obermeisters Arnold- Bochum mit grosser
.Tatkraft an der Gesundung, Hebung und Förderung
des Photographengewerbes arbeitet, umfasst alle das
s8 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Photographengewerbe ausübende Personen des Hand-
werkskammerbezirks Dortmund, der sich von Bochum
und Gelsenkirchen bis nach Hagen, Hamm und Soest
erstreckt.
—
Patente.
Kl. 57. Gruppe 36. Nr. 261016 vom 20. September 1912.
Veifa-Werke, Vereinigte elektrotechnische Institute
Frankfurt- Aschaffenburg m. b. H. und Wilhelm Berger
in Frankfurt a.M.
Vorrichtung zum Herstellen von stereoskopischen
N An IR
gekennzeichnet durch im Bereiche der fallenden Piatten
liegende Kontakte zum Auslösen der Verschiebung der
die Röntgenstrahlen aussendenden Antikathode.
— DB
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage ı8. Herr J.M. inM. Bitte um ein Rezept
für gefahrloses Blitzlichtpulver zur Selbatherstellung.
Da ich solches immer mit Kaliumchlorat selbst präpe-
rierte, aber wegen Explosionsgefahr davon absehen
möchte,
Anwort eu Frage 18. Um gefahrlos Blitzpulver
herzustellen, ist es nur nötig, sorgfältig zu verfahren,
dann ist jede Gefahr ausgeschlossen. Sie können auch
sehr gut mit chlorsaurem Kali arbeiten, und dieses ist
auch zu empfehlen, da Blitzpulver mit chlorsaurem
Kali immer noch mit das hellste Licht liefert. Man
verfährt folgendermassen: 60 g chlorsaures Kali wird
in einer absolut reinen Porzellan- oder tönernen Schale
mit einem ebenfalls porzellanenen oder tönernen Pistill
ganz fein verrieben, und zwar am besten immer in
kleinen Portionen, damit man ein gleichmässiges, sehr
feines Pulver erhält. Dieses Pulver schüttet man dann
in eine Pappschachtel und fügt 30g Magnesittmpulver
und ıog fein gepulvertes Schwefelantimon, wie man
es fertig erhalten kann, hinzu. Die Schachtel wird
dann geschlossen und die Mischung einige Minuten
gut durchgeschüttelt. Irgend eine Gefahr ist bei dieser
Manipulation nicht im geringsten vorhanden. — An
Stelle dieses Rezeptes kann auch eine Mischung von
30 Teilen Magnesiumpulver mit 70 Teilen Braunstein-
pulver verwendet werden. Diese Mischung ist aber
lichtschwächer, allerdings noch ungefährlicher als die
erstgevannute.
Frage 19. Herr K.Sch. in B. ı. Ich besitze ein
Rapid-Weitwinkel- Lynkeioskop, Serie E., Nr. 5, von
Goerz und möchte dasselbe für Aufnahmen im Kunst-
licht- Atelier (wahrscheinlich mit einer Aufnahmelampe
von Müller- Hamburg) verwenden. Dürfte dieses Ob-
jektiv (8,5) dafür lichtstark genug sein, bezw. wie lange
müsste ich bei voller Oeffnung wohl exponieren?
2. Der Aufnahmeraum, welcher mir zur Verfügung
steht, besitzt nur eine Breite von 2,20 m, liesse sich
aber eventuell bis höchstens 2,80 m verbreitern. Ist
2,20 m breit genug, oder wenigstens dann 2,80 m ge-
nügend breit, um unter genügender Bewegungstreiheit
der Lampe und der erforderlichen Anordnung der
Gardinen gute Aufnahmen (hauptsächlich Einzelauf-
nahmen) machen zu können?
3. Ist es nach den geltenden Rechtsauschauungen
ohne weiteres üblich, dass in einem Atelier, wo nur
ausschliesslich mit Kunstlicht (elektrischem Licht) ge-
arbeitet wird, für dieses elektrische Licht nur Kraft-
strompreis (nicht Leuchtstrom) berechnet wird?
Antworl su Frage 19. 1. Das genannte Instrument
ist für Einzelporträts gut verwendbar, auch die Licht-
stärke dürfte mit voller Oelfnung vollkommen aus-
reichen. Selbstverständlich würde ein modernes In-
strument von grösserer Lichtstärke vorzuziehen sein.
Ueber die Expositionszeit kann nichts gesagt werden,
weil sie von der Entfernung der Lampe abhängt, doch
wird man bei Einzelporträts mit 3 bis 5 Sekunden Ex-
position reichlich auskommen können.
Antwort 2. Ein so schmaler Aufnahmeraum be-
dingt recht grosse Unbequemlichkeiten, speziell werden
die Beleuchtungsschwierigkeiten nicht unbedeutend
sein. Manche Beleuchtungseffekte werden in einem so
schmalen Raum überhaupt nicht zu erzielen sein.
Antwort 3. Rechtsvorschriften gesetzlicher Art gibt
es hierfür nicht. In den meisten Städten aber erlauben
die Elektrizitätslieferanten die Benutzung von Kraft-
strom für alle technischen Zwecke, also auch für die
Aufnahme von Porträts; in Berlin ist dies wenigstens
an allen Stellen der Fall.
Frage 20. Herr M.G. in L. Ich besitze eine
Dynamomaschine, welche 20 Volt Io Ampere erzeugt,
und habe eine Kraftmaschine zur Verfügung, die immer
läuft. Nun möchte ich mir eine Lichtanlage machen,
mit Niedervoltlampen, bin aber nicht im klaren, wie
dick die Drähte sein müssen, um nicht zu warm zu
werden oder gar zu zerschmelzen. Die Lampen würden
14 Volt und bis 3,6 Ampere benötigen. Wäre bei dem
sich schon von selbst ergebenden Spannungsabfall noch
ein Widerstand notwendig, um eventuell noch einige
Volt zu vernichten, da die Lampen ı4voltig sind und
die Maschine ohne Spannungsabfall 20 Volt erzeugt?
Antwort su Frage 20. Für einen Strom bis zur
Stärke ıo Ampere ist ein Draht von 4 qmm Qnerschnitt
mehr als ausreichend, und bei nicht zu langer Leitung
ist der Spannungsabfall unmerklich. Wenn die Lampe
mit ı4 Volt brennt, so muss ein entsprechender Wider-
stand vorgeschaltet werden, um die 6 Volt Ueberschuss
zu vernichten. Hierzu wird ein Regulierwiderstand,
wie er für Bogenlampen bis 20 Ampere üblich ist, voll-
kommen ausreichend sein.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.5.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN- ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 10. 1. Februar. | | IgIA. |
Photographen-Innung (Zwangsinnung) zu Berlin.
Geschäftsstelle: Berlin SW., Wilhelmstrasse 6.
Bekanntmachung.
Für die Ende März d. J. im Innungsbezirk stattfindende Gehilfenprüfung sind die
Gesuche um Zulassung an die Geschäftsstelle der Innung bis spätestens 10. Februar d. J.
zu richten. Dem Gesuche sind beizufügen:
ı. Ein kurzer, selbstverfasster und eigenhändig geschriebener Lebenslauf des Prüflings .
und der von der Handwerkskammer genehmigte Lehrvertrag;
a. ein vom Lehrherrn auszustellendes Lehrzeugnis!), welches von der zuständigen
Gemeindebehörde gemäss & ı27c, Absatz ı, der Gewerbeordnung kosten- und
stempelfrei zu beglaubigen ist; sowie
3. wenn der Lehrling zum Besuche einer Fach- oder Fortbildungsschule verpflichtet war,
das Zeugnis über den Schulbesuch; war ihm zu einem solchen keine Gelegen-
heit geboten, eine diesbezügliche Versicherung unter Angabe der Gründe.
Zu 3 ist zu bemerken, dass ein Lehrling, der die Fortbildungs- oder Fachschule nicht
besucht hat, obwohl er dazu Gelegenheit hatte, nicht zur Gehilfenprüfung zugelassen werden darf.
Gemäss $ ızıc, Abs. ı, der Gewerbeordnung ist der Lehrherr verpflichtet, den Lehrling zur
Ablegung der Gehilfenprüfung anzuhalten, widrigenfalls er nach $ 148, Ziffer 9, der Gewerbeordnung
mit Geldstrafe bis zu ı5o Mk., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen, bestraft wird.
In den letzten 4 Wochen vor der Prüfung hat der Lehrherr dem Lehrling die erforder-
‚liche Zeit zur Anfertigung des Gehilfenstückes zu gewähren.
Die Prüfungsgebühr im Betrage von 6 Mk. ist post- und bestellgeldfrei an die Geschäfts-
stelle der Innung einzusenden. |
Berlin-Lichterfelde- Ost, im Januar 1914.
Boothstrasse 1a.
Johannes Lüpke,
Vorsitzender des Gehilfen - Prüfungsausschusses der Photographen - Innung (Zwangsinnung) zu Berlin.
I) Dasselbe soll zum Zwecke der Prüfungsaufgaben, präzis ausgedrückt, enthalten, was der Lehrling
wirklich gelernt hat. (Formulare zu beziehen von der Geschäftsstelle oder Wilhelm Knapp, Halle a.S$.)
Die Zeugnisse über den Besuch einer Fach- bezw. Fortbildungsschule brauchen unter Umständen erst am
Prüfungstage vorgelegt zu werden.
Gehiltenprüfung im Photographengewerbe.
Bekanntmachung.
Für die Ende März d. J. im Bezirke der Handwerkskammer zu Berlin (also ausser-
halb des Innungsbezirks) stattfindende Gehilfenprüfung für das Photographengewerbe sind die
Gesuche um Zulassung an den unterzeichneten Vorsitzenden bis spätestens 10. Februar d. J.
zu richten.
Näheres wolle man aus meiner obigen Bekanntmachung (Ziffer ı bis 3 der Photographen-
Innung [Zwangsinnung] zu Berlin) ersehen.
Die Prüfungsgebühr im Betrage von 6 Mk. ist post- und bestellgeldfrei an mich einzusenden.
Berlin-Lichterfelde-Ost, im Januar 1914.
Boothstrasse 1a.
Johannes Lüpke,
Vorsitzender des Gehilfen- EENIORESSURBEHUEEES der Handwerkskammer für das Photographengewerbe zu Berlin
Regierungsbezirk Potsdam
BEER" SOEHEEEEE
60 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Rundsehau.
— Zur Entwicklung ankopierter Bilder.
E. Valenta versuchte neuerdings den Prozess
des leichten Ankopierens und darauffolgender
Entwicklung bis zur vollen Bildkraft auch für
unsere modernen Auskopierpapiere, wie z.B.
Trapp & Münch-Mattalbumin bezw. für jüngere
Zelloidin- und Aristopapiermarken. Es wurde
ein Entwickler nachstehender Zusammensetzung
als besonders empfehlenswert befunden:
Wasser . [000 ccm,
Zitronensäure 178,
Metol . 4y
Hydrochinon 6,„
Für den Gebrauch wird die Lösung mit der
ı0o bis 25fachen Menge Wasser verdünnt, je
nach dem Negativcharakter und dem Grad des
Ankopierens. Die Kopien werden, ohne Vor-
wässerung, in einer Schale direkt mit dem Ent-
wickler übergossen und bis zur genügenden
Kraft darin belassen. Natürlich sind die an-
kopierten Bilder vor jeder weiteren starken
Lichteinwirkung zu schützen, man nehme sie
bei sehr gedämpftem Tageslicht oder Lampen-
licht aus dem Kopierrahmen und verfahre ebenso
bei der Entwicklung. Sobald das Bild die ge-
wünschte Kraft zeigt, wird es in eine ein- bis
zweiprozentige Kochsalzlösung gelegt, um eine
Ueberentwicklung zu verhindern.
So entwickelte Kopien auf Mattpapieren
lassen sich sowohl im Platintonbade wie im
kombinierten Gold- und Platintonbade tonen.
Zur Platintonung kann folgendes Bad dienen:
Wasser a 600 ccm,
Kaliumplatinchlorür 1g,
Phosphorsäure (D 1,127) 15 ccm.
Bei dem Einlegen der Blätter in den Kopier-
rahmen sowie bei der Kontrolle usw. darf die
Schichtseite nicht mit den Fingern berührt
[Nachdruck verboten.]
werden, da bei der Entwicklung schon geringe
Beeinflussungen störende helle Flecke geben.
Der Entwickler kann nur einmal verwendet
werden. („Photogr. Korrespondenz“ Nr. 638.)
— Aufziehen der Bilder. Häufig will
man die Bilder auf ihrer Unterlage nur an den
Ecken ankleben, in gewissen Fällen verdient
dieser Modus sogar den Vorzug. Für diesen
Zweck ist Leim ein besseres Klebemittel als die
Pasten, aber nicht gewöhnlicher Tischlerleim;
dieser haftet zwar sehr fest, erstarrt jedoch eher
als das Anlegen der vier Ecken des Bildes
ringsherum sorgsam vollendet ist. Hier ist der
langsamer trocknende Fischleim vorzuziehen, und
da dieser so vortrefflich löslich ist, so kann er
mit Leichtigkeit durch Zusatz von Wasser auf
jede gewünschte Konsistenz gebracht werden.
Unter der Bezeichnung Seccotine ist ein Fisch-
leim im Handel, der von saurer Reaktion ist,
dieser könnte daher bei Silberbildern eine Ver-
gilbung herbeiführen.
Die Montierung des Bildes an den Ecken
geht sehr schnell vonstatten, sobald man darin
eine gewisse Fertigkeit erlangt hat. Zunächst
markiert man mit Bleistift auf dem Untergrund
die Lage des Bildes, dann streicht man den
Leim mit einem Schweinsborstenpinsel ent-
sprechender Grösse auf die äussersten Bildecken,
legt das Bild auf die ibm zukommende Stelle,
überdeckt das Ganze mit einem Stück Wachs-
papier oder dergl. und presst das Bild mit
sanftem Druck, eventuell mit Hilfe eines Rollers,
an. Man hüte sich, ein Uebermass von Leim
aufzustreichen, da dieses dann beim Andrücken
herausgepresst wird; man nehme aber auch
nicht zu wenig, da sonst die Haftung des Bildes
eine nicht zureichende wird. Das normale Mass
wird ein jeder bald abschätzen lernen. (Nach
„British Journal“ Nr. 2792.)
er
Zur Zugehörigkeit der Händler zu den Zwangsinnungen.
Erst kürzlich wurde in den Händlerzeit-
schriften eine Entscheidung des Oberbürger-
meisters von Düsseldorf veröffentlicht, die die
Zugehörigkeit der Händler zu den Zwangs-
innungen verneinte. Diese Entscheidung ist je-
doch nicht rechtskräftig geworden, da die
Inonung rechtzeitig Einspruch erhob. Der Re-
gierungspräsident von Düsseldorf hat nun die
Entscheidung des Oberbürgermeisters auf-
gehoben und endgültig entschieden, dass
die Händler der Photographeninnung anzu-
gehören haben.
Die Entscheidung lautet:
Der Regierungspräsident
EEF. 8:67. Bu Düsseldorf, 31. Dezember 1913.
Entscheidung.
In der Innungestreitsache der Firma Jean Esser
hier, Königsallee 61, gegen die Niederrheinische Photo-
graphen - Zwangsivnung, Sitz Düsseldorf, wegen Zu-
gehörigkeit der Firma zu der bezeichneten Zwangs-
innung, wird auf die fristzeitig eingelegte Beschwerde
des Innungsvorstandes die Entscheidung der Aufsichts-
behörde vom 18. Oktober d. J. aufgehoben und Esser
für verpflichtet erachtet, der genannten Innung als
Mitglied anzugehören.
Gründe:
Nach den Ermittelungen und der eigenen Angabe
des Jean Esser werden in seinem Betriebe photo-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 61
graphische Arbeiten auf eigene Rechnung ausgeführt.
Esser gibt au, dass er auf Wunsch das Entwickeln
und Kopieren von Platten und Films gegen mässiges
Entgelt übernehme. Er macht ferner photographische
Aufnahmen bei besonderen Anlässen und bietet sie
den hiesigen Zeitungen zwecks Veröffentlichung unter
Bedingungen an, die als Entlohnung für die Arbeiten
angesehen werden müssen. Es werden auch Aufträge
auf Vergrösserung von Bildern angenommen, eine Tätig-
keit, die nur von gelernten Photographen ausgefähıt
werden kann. Wenn auch die Vergrösserung der
Bilder von Esser einem anderen Photographen über-
nung des Esser übernommen; er trägt daher das
Risiko für die sachgemässe Ausführung. Endlich ist
ohne Belang, ob Gesellen oder Lehrlinge bei Esser
handwerksemässig ausgebildet werden. Ebensowenig
ist es von Einfluss, dass Esser hauptsächlich ein
Handelsgeschält betreibt.
Von Esser werden photographische Arbeiten aus-
geführt; die Art und Weise, wie das geschieht, unter-
scheidet sich in keiner Weise von einem handwerks-
mässigen Betriebe. Esser ist daher auf Grund des
$ 4 des Innungestatuts verpflichtet, der mehrgenannten
Innung als Mitglied anzugehören. Diese Entscheidung
tragen wird, so bleibt dieses auf die Zugehörigkeit zur ist endgfltig. In Vertretung:
Innung ohne Einfluss. Die Arbeiten werden für Rech- (Unterschrift)
—— ——
Zugehörigkeit der G.m.b.H. zu den Zwangsinnungen.
Es ist unverkennbar, dass in der letzten
Zeit die Frage nach der Zugehörigkeit der
juristischen Personen zu den Zwangsinnungen
von den Behörden in dem Sinne entschieden
wird, dass die juristischen Personen zwangs-
innungspflichtig sind. Wir sind heute in der
Lage, wieder eine wichtige Entscheidung zu
veröffentlichen.
Entscheidung des Stadt- und Landamtes
Lübeck vom ı1. Dezember ıgı2.
In Sachen des Photographischen Ateliers „Hansa“,
G. m. b. H., vormals Samson & Co. in Lübeck gegen
die Photographeninnung in Lübeck, betreffs Auf-
hebung der Ordnungsstrafen, entscheidet das Stadt-
und Landamt als Aufsichtsbehörde wie folgt:
I. Die Firma „Hansa“, G. m. b. H., vormals Sam-
son & Co., in Lübeck hat wegen des in Lübeck be-
triebenen photographischen Ateliers der Photographen-
innung zu Lübeck anzugehören.
Il. Die Beschwerde ist unbegründet, soweit sie
sich gegen Strafverfügungen der Innung wegen Ver-
öffenuichung von Gratisangeboten richtet.
Im übrigen bleibt die Entscheidung über die Be-
schwerde sowie die Kostenentscheidung vorbehalten.
Tatbestand und Grände.
Gegen die Beschwerdefährerin sind von der Photo-
grapheninnung, der sie seit deren Gründung angehört,
am 8. September, 4., 13., 17., 20. und 26. November
und 4 Dezember ı913 Ordnungsstrafen im Gesamt-
betrage von 420 Mk. verfügt worden, weil sie in ihrem
Schaufenster und in Zeitungsannoncen Schleuderpreise
und Gratisaugebote veröffentlicht und dadurch gegen
den Innungsbeschluss vom 30. November 1912 ver-
stossen habe, der für jeden Fall einer solchen Zu-
widerhandlung eine Strafe bis zu 20 Mk. androht.
Gegen sämtliche Straibescheide hat die Besch werde-
führerin unter dem 13. Oktober, ıo. und 20. November
und ı. und 6. Dezember frist- und formgerecht Be-
schwerde eingelegt. In ihrer Beschwerde vom 10. No-
veınber hat die Beschwerdefährerin insbesondere die
Behauptung aufgestellt, dass sie, seitdem sie in der
Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
d. b. seit September 1913, ihr Gewerbe betreibe, der
Innung nicht mehr angehöre und hat hierüber die
Entscheidung der Aufsichtsbehörde gemärs 8 8 der
Innungssatzung angerufen. Zur Begründung dieser
Behauptung hat sie angeführt, eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung sei niemals Handwerker im
Sinne der Gewerbeordnung, da sie nach 8 ı3 des Ge-
setzes, betreffend die G. m. b. H., als Handelsgesellschaft
im Sinne des Handelsgesetzbuches anzusehen sei, auch
wenn der Gegenstand ihres Unternehmens kein Handels-
gewerbe darstelle. Ebenso sei eine G. m. b. H. stets
Kaufmann. Da nun nach $ 100, G. O. Zwangsinnungen
nur Handwerker umfassen könnten, so könnten schon
um deswillen Zwangsinnungen niemals Gesellschaften
ergreifen, welche ein Handelsgewerbe ausüben und als
Kaufmann anzusehen seien. Im übrigen seien auch
juristische Personen überhaupt zur Teilnahme an den
Zwangsinnungen nicht verpflichtet. Die Gewerbeord-
nung spreche überhaupt nicht von juristischen Per-
sonen und habe hinsichtlich ihrer keinerlei Regelungen
getroffen. Nach der preussischen Ausführungsanweisung
zur Gewerbeordnung vom ı. Mai 1904 hätten juristische
Personen Zwangsinnungen nicht anzugehören. Hieran
könne selbstverständlich auch das Innungsstatut nichts
ändern. Diese Ausführungen vermögen die Beschwerde
nicht zu begrfinden aus folgenden Gründen:
IL Was zunächst die Frage betrifft, ob juristische
Personen, insbesondere G. m. b. H., von Zwangs-
innungen als Mitglieder in Anspruch genommen wer-
den können, so ist es allerdings richtig, dass bis vor
kurzem diese Frage von Verwaltung und Praxis über-
wiegend verneint wurde. Da jedoch das Gesetz eine
bindende Vorschrift hierüber nicht gibt, wie unten
des näheren ausgeführt wird, so steht nichts im Wege,
diesen früher beobachteten Standpunkt zu verlassen.
Tatsächlich ist denn auch auf Grund eingehen-
der Untersuchungen, welche der Deutsche
Handwerks- und Gewerbekammertag, die ge-
setzlich berufene Vertretung des deutschen
Handwerks, neuerdings angestellt und in einer um-
fassenden Eingabe an den Sıaatssekreiär des Innern
vom 7. Januar ı9ı3 niedergelegt hat, in einer Reihe
von Entscheidungen konsequent der Standpunkt zur
Geltung gebracht worden, dass juristische Personen
und insbesondere G. m. b. H. sehr wohl verpflichtet
werden können, den für ihr Gewerbe bestehenden
Zwangsinnungen als Mitglieder anzugehören und im
Interesse der vom Gesetz gewoliten wirksamen Durch-
führung der Handwerkerorganisationen als Zwangs-
mitglieder angesprochen werdeu müssen. Entschei-
dungen dieser Art sind ergangen seitens des Stadtrats
in Zwickau unter dem ıı. Juni 1913, seitens des Stadt-
magistrats in München unter dem 4. Juli ı9ı3 und
seitens der Aufsichtsbehörde in Leipzig unter dem
17. Oktober 1913. Ferner hat der sächsische Minister
des Innern in einem Erlass vom ı. April 1913 sich
dahin ausgesprochen, dass künftig bei Entscheidungen
über jene Frage nicht ohne weiteres die bisher über-
wiegende Auffassung zugrunde gelegt werden solle,
sondern im einzelnen Fall die in der Eingabe des
Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages dar-
gelegten Gesichtspunkte geprüft werden müssten. Be-
merkenswert ist, dass die erwähnte Entscheidung des
Stadtmagistrats in München in Sachen der dortigen
Filiale der Firma Samson & Co, ergangen ist.
10”
62 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
In den vorerwähnten Entscheidungen ist der Stand-
punkt, welchen die Praxis zur Frage der Innungs-
zugehörigkeit der G. m. b. H. bisher eingenommen
hatte, neuerdings von einer Reihe von Verwaltungsbehör-
den bewusst verlassen worden; dass die preussi-
schen Verwaltungsstellen sich der neuen Auffassung
noch nicht angeschlossen haben, hat seinen Grund
darin, dass sie noch gebunden sind durch die früheren
Erlasse des preussischen Ministers für Handel und
Gewerbe, welcher anscheinend zurzeit noch den früheren
Staudpunkt vertritt, und zwar gıösstenteils ausdılick-
lich auf Grund der Erwägungen, die der Handwerks-
und Gewerbekammertag zur Berücksichtigung em-
pfohlen hat. Es sind das in der Hauptsache kurz
folgende Gesichtspunkte:
Wenn die Gewerbeordnung von „ Personen “' spricht,
so meint sie damit in gleicher Weise natürliche wie
juristische Personen (d. h. für juristische Personen des
Inlandes; nur für juristische Personen des Auslandes
bestimmt 8 12 etwas Besonderes), daraus geht hervor,
dass nach $ ı, G.O, deren Vorschiiften für die juristi-
schen Personen des Inlandes ebenso zu gelten haben
wie für physische Personen, soweit nicht besondere
Ausnahmevorschriften für erstere zum Ausdruck ge-
bracht werden. Bezfglich der Ianungszugehörigkeit
ist aber eine besondere Ausnabmevorschrift nicht ge-
geben. Somit ist es auch nicht begrändet, den Innungen
die juristischen Personen zu entziehen. Wenn weiter
geltend gemacht wird, die G. m. b. H. gelte nach dem
Gesetz als Handelsgeselischaft und sei daher stets
Kaufmann, so ist das ohne Bedeutung für die Frage
der Innungszugehörigkeit, denn jene Regelung hat
lediglich privatrechtliche Bedeutung. Abgesehen davon,
dass weder das Gesetz, betreffend die G. m. b. H., noch
das Handelsgesetzbuch in dieser Beziehung Ööffentlich-
rechtliche Vorschriften haben geben wollen, besagen
die 88 5 und 6, H.G.B., in Wirklichkeit auch nur,
dass eine Handelsgeselischaft, deren Firma eingetragen
ist, als Kaufmann zu gelten habe, nicht, dass sie Kauf-
mann ist. Nach Staub (Kommentar zum H.G.B,,
Anm. 2 zu $ 5) besteht die materielle Bedeutung und
Wirkung der Vorschrift des $ 5, H.G. B., darin, dass
jemand, dessen Firma eingetragen ist, ohne dass sein
Gewerbe ein Handelsgewerbe ist, zwar kein Kaufmann
ist, aber doch für das unter der Firma betriebene Ge-
werbe und für die Dauer der Eintragung in privat-
rechtlicher Hinsicht als Kaufmann gilt, und ferner,
dass jemand, dessen Gewerbe ein Minderhandelsgewerbe
ist, zwar kein Vollkaufmann ist, aber doch für das
unter der Firma betriebene Gewerbe und für die
Dauer der Eintragung in privatrechtlicher Hin-
sicht als solcher gilt. Die Frage schliesslich, ob und
wie eine juristische Person die Rechte und Pflichten,
welche sich aus der Innungsmitgliedschaft herleiten,
ausüben kann, ist sehr einfach dahin zu beantworten,
dass sie sie natürlich durch ihren Vertreter (Vorstand)
auszuüben hat, der alle privatrechtlichen und dffent-
lichrechtlichen Verpflichtungen für sie zu erfüllen hat
und der gegebenenfalls den Voraussetzungen entsprechen
muss, die in persönlicher Hinsicht vom Gesetz gefordert
werden.
Durch die vorstebend wiedergegebenen Darlegungen
des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages,
die als zutreffend angesehen werden, ist auch die Be-
gründung der vorliegenden Beschwerde widerlegt. Ist
hiernach schon im allgemeinen die Innungszugehörig-
keit einer G.m.b. H. zu bejahen, so hat diese Auf-
fassung für die hiesigen Verhältnisse im Photographen-
gewerbe ihre besondere Berechtigung, denn, wenn es
zulässig wäre, dass ein photographischer Betrieb da-
durch der Einwirkung‘ der Zwangsinnung entzogen
werden könnte, dass ihm die Form einer G. m.b. H.
gegeben wird, so hiesse das schlechterdings die Zwecke
der Zwangsinnung vereiteln, welche ihrer gesetzlichen
Bestimmung gemäss ja gerade alle Kräfte des betreffen-
den Gewerbes in einem bestimmten Bezirk einheitlich
zusammenfassen soll zur Förderung der gemeinsamen
gewerblichen Interessen. Es muss mithin die Innungs-
mitgliedschaft der Beschwerdeführerin bejaht werden.
Die G. K. Lübeck vertritt, wie ausdrücklich fest-
gestellt sei, denselben Standpunkt.
II. Was die Strafverfügungen der Innung wegen
wiederholter Uebertretung des Innungsbeschlusses vom
13. November 1912 betrifft, so ist die Sache in dieser
Hinsicht nur teilweise zur Entscheidung rell. Da die
Beschwerdeführerin bestritten hat, dass die von ihr
veröffentlichten Preise Schleuderpreise seien, welche
niedriger seien ala die ortsüblichen Preise, so bedarf
es zunächst der Feststellung, welche Preise in Lübeck
ortsüblich sind. Die Ermittelungen hierüber sind noch
nicht abgeschlossen.
Andererseits hat die Beschwerdefährerin nicht be-
streiten können, dass sie Gratisangebote veröffentlicht
und dadurch gegen den erwähnten Innungsbeschluss
verstossen habe. Insofern war daher schon jetzt die
Beschwerde als unbegrfindet zu erachten.
Weiter ist der Photographen-Zwangsianung
für das Allgäu (Sitz Kempten) folgende Be-
stimmung in $4 der Satzung genehmigt:
„Mitglieder sind alle diejenigen, ohne Rücksicht
auf das Geschlecht, welche innerhalb des Innungs-
bezirks das Photographengewerbe selbständig im Haupt-
oder Nebenberufe geschäftsmässig gegen Entgelt be-
treiben, einschliesslich der Gesellschaften
m. b. H., ohne Rücksicht darauf, ob sie Gehilfen oder
Lehrlinge beschäftigen. Gewerbetreibende, die mehrere
Gewerbe betreiben, gehören derjenigen Zwangsinnung
an, welche für das hauptsächlich von ihnen betriebene
Gewerbe errichtet ist.“
Genehmigt: Augsburg, den 20. Dezember 1913.
Königl. Regierung von Schwaben und Neuburg,
Kammer des Innern. gez.: von Praun.
——
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen-Zwangsinnung für das
Fürstentum Lippe.
Sitz: Lage I.L.
Von verschiedenen Photographen des Fürstentums
war bei der Regierung der Antrag auf Errichtung einer
Zwangsinnung gestellt worden. Nachdem bei der Ab-
stimmung von sämtlichen Kollegen mit „Ja“ geant-
wortet war, fand am 4. November v. J. die erste Vor-
besprechung statt. Es waren nur zwölf Kollegen
erschienen, die Fehlenden hatten sich entschuldigt.
Kollege Hey-Lage als Einberufer der Versamm-
lung begrüsste die anwesenden Kollegen. Kollege
Beckmann-Detmold wurde gebeten, einstweilen das
Amt des Schriftführers zu übernehmen.
Als einziger Punkt stand auf der Tagesordnung:
„Festlegung der Statuten“. Durch Herrn Wilhelm
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 63
Knapp in Halle a. S. waren uns verschiedene Muster
von Innungsstatuten zugesandt. Die einzelnen Para-
graphen wurden verglichen und durchberaten.
Zu & ı5 wurde durch Beschluss der Beitrag auf
ı8 Mk., für jede weitere Hilfskraft 3 Mk., festgelegt.
Zahlbar pıänumerando bis 20. Januar.
Zu $ 22 ist beschlossen worden, beim Fehlen eine
Strafe von 2 Mk. zu erheben.
Zu 8 54: Bekanntmachungen! Alle die Innung be-
treffenden Bekanntmachungen werden in der „Photogr.
Chronik “‘ (Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S.)
erlassen.
Auf Einladung des Kollegen Hey war auch Herr
Obermeister Lohöfener- Bielefeld erschienen. Der-
selbe gab zu den verschiedenen Paragraphen Er-
äuterungen und Ratschläge, so dass bald völlige Klar-
heit herrschte. Sehr dankbar wurden von den Kol-
legen ausserdem auch die Winke des Herrn Lohöfener
für die fernere Entwicklung des Innungsgedankens auf-
genommen.
Auf Montag, den 29. Dezember 1913, war nach-
mittags 3"), Uhr die erste Pflichtversammlung im Rat-
haus Lage angesetzt. Pfnktlich wurde die Versamm-
lung durch Herm Bürgermeister Lüning eröffnet.
Herr Stadtsekretär Holzkämper führte das Protokoll.
Ina den Vorstand wurden folgende Kollegen ge-
wählt: Hey-Lage als Obermeister; Hofphotograph
Quidde- Detmold als II. Vorsitzender; Beckmann-
Detmold als Schriftfährer; Ohle- Lemgo als Kassierer;
A Brand-Lage als Beisitzer.
Wir haben nun vom ı. Januar d. J. eine Zwangs-
innung und stehen somit am Wendepunkt unseres be-
ruflichen Strebens. Es war das erste Mal, dass fast
säntliche Kollegen aus Lippe zusammensassen. Früher
kannte man sich nur vom Hörensagen. Hoffentlich
sehen wir uns jetzt in regelmässig kurzen Abständen,
um uns auf diese Weise näher kennen und vor allen
Dingen schätzen zu lernen.
Wir wollen das, was bis zum heutigen Tage viel-
leicht zwischen einzelnen Kollegen geschehen ist, der
Vergangenheit angehören lassen und von jetzt ab nicht
nur Konkurrenten, sondern wirkliche Kollegen sein.
Die Zwangsinnung soll für uns keinen Zwang be-
deuten, denn wir wollen uns darin wohlfühlen, den
Zwang aber dazu benutzen, die Kette von Auswächsen
und unsauberen Machenschaften zu bezwingen, zum
Segen unseres schönen Berufes.
Ludwig Hey, Paul Beckmann,
Obermeister. Schriftführer.
Photographiseher Verein zu Hannover.
In der Januarsitzung gab der II. Vorsitzende den
Jahresbericht, wonach eine Anzahl Ausstellungen und
Vorträge mit praktischen Vorführungen stattgefunden
bat Der letzte Vortrag mit Lichtbildern im ver-
fossenen Vereinsjahr wurde vom Kollegen Hofphoteo-
grephen Albert Meyer im „Hotel Wachsning‘“' vor
einem überaus zahlreich erschienenen Publikum ge-
halten fiber das Thema: „Meine Reise durch Aegypten,
von Kairo nach Assuan“. Das a5jährige Stiftungsfest
verlief in glänzender Weise; Vertreter der Handwerks-
kammer, des Central- Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen, verschiedener Innungen
und Vereine waren anwesend. Gewählt wurden: als
I. Vorsitzender Kollege Weise, als Schriftführer Kollege
Bourquin, als Kassenwart Kollege Lüssenhop.
Der Vorstand:
Bruno Weise, Hans Bourquin,
I. Vorsitzender. Schrittfährer.
I ar
Photographisceher Verein zu Berlin.
(Gegrändet 1863.) .
Der in der Hauptversammlung am 15. Januar ge-
wählte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
I. Vorsitzender: Herr Paul Grundner,
II. Vorsitzender: „ Ernst Sandau,
III. Vorsitzender: „ Francois Cornand,
I. Schriftführer: „ Wilhelm Hoffschild,
II. Schriftführer: „ Karl Trieb,
III. Schriftführer: ,„ FP. Grzybowski,
Schatzmeister: „ Reinhold Schumann,
Bücherwart: Fräulein Pflug,
Beisitzer: Herren: Hans Heinrich, Karl Günte-
ritz, Paul Genthe, Marcell Schmitter.
Technische Prüfungskommission: Herr Professor
O. Mente.
Als Delegierte zum Central-Verband wurden wieder-
gewählt die Herren: Francois Cornand und
Waldemar Titzenthaler.
LA. Wilh. Hoffschild, I. Schriftführer.
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr Hans Börris, Photograph, Frankfurt a. M,,
Zeil 100; gemeldet durch Herrn J. Th. Sturm.
Berlin, den 25. Januar 1914.
Ä Der Vorstand.
lL.A.: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
kr
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe im Hand-
werkskammerbezirk Dortmund.
Sitz: Bochum.
Bericht über die am 1. September 1913 statt-
gefundene Innungsversammlung zu Bochum,
„Hotel Bristol“.
Um 5'/, Uhr wurde die Sitzung durch den Ober-
meister Herrn Arnold eröffnet. Bevor zur Tages-
ordnung übergegangen wurde, beschloss die Versamm-
lung auf Antrag, dass Witwen mit Kindern unter
10 Jahren von den Versammlungen der Innung ständig
entbunden sind.
Zu Punkt ı der Tagesordnung: Central-Verbands-
angelegenheiten, berichtet der Obermeister ausführlich
über die Tätigkeit des C. V. und weist besonders auf
den Nutzen der Sterbekasse hin. Zur Delegieiten-
64 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
tagung des C. V. wird Herr Arnold gesandt, gleich-
falls auch zur Feier des Berliner Vereins.
Zu Punkt a gibt der Vorsitzende einen ausfähr-
lichen Bericht über die Feier des Vereins zu Hannover,
und auch über die Konferenz beim Handwerks- und
Gewerbekammertage.
Punkt 3, An Stelle des Herrn Runge wurde
Herr Boecker-Wanne als Vorstandsmitglied gewählt.
Punkt 4. Der Vorschlag über ein engeres Zu-
sammenwirken mit benachbarten Innungen, wurde als
recht zweckmässig angesehen und auch angenommen.
Reisespesen und übliche Diäten wurden ebenfalls dazu
bewilligt.
Punkt 5. Es wurde als ratsam erachtet, betreffs Preis-
veröffentlichungsverbot usw., wegen einer Beschluss-
fessung noch so lange zu warten, bis die Angelegen-
heit mit der G. m. b. H. geklärt ist.
Punkt 6. Zwecks Ermittelung ortsüblicher Preise,
wurde beschlossen, entsprechende Fragebogen aufzu-
stellen und den Mitgliedern zwecks Awfüllung zuzu-
senden. Eine Kommission von fünf Mitgliedern wurde
gewählt, welche danach die Angelegenheit, aus dem
sich ergebenden Resultate der ausgefüllten Fragebogen,
weiter bearbeitet und einer späteren Versammlung vor-
legen muss. Die Kommission besteht aus den Herren
Volk, Billigmann, Strieth, Jakob und Woltt,
sowie dem Verstande.
Punkt 7. Es folgt nun der Bericht des Herrn
Arnold über den Hildesheimer Obermeistertag. Die
Kosten für Sendung des Delegierten werden nach-
träglich bewilligt.
Punkt 8. Die Beratungen über Lehrlingsvorschriften
wurden bis zur nächsten Versammlung vertagt.
Punkt 9. Betreffs Herbergsfrage wurde die An-
frage gestellt, wenn Gehilfen in Not geraten, ob die
Versammlung im Prinzip damit einverstanden sei, dass
Unterstätzungen gewährt werden sollen. Ein dahin
gehender Antrag wurde angenommen.
Punkt ı0. Ein Beschluss über Preise von Schul-
gruppenaufnabmen ging dahin, dass für 13X 18 cm-
Bilder 75 bis 85 Pf. pro Stück festgesetzt wurden.
Ferner sollen einheitliche Plakate, betreffs der 2 Uhbr-
Sonntagsruhe, für die Mitglieder angefertigt werden,
die von jedem Innungsmitgliede ins Fenster, bezw.
in den Schaukssten oder an die Eingangstür gebäugt
werden müssen.
Ein Antrag, den Sonntag vor Pfingsten freizu-
geben, wurde abgelehnt.
Ein Ersuchen der Handwerkskammer um Beitrags-
spenden zu einem Erholungsheim wurde vorläufig
zurückgestellt.
Abgelehnt wurde auch ein Vorschlag des Vor-
sitzenden zwecks Anschaffung einer Bibliothek.
Schluss der Sitzung ıı Uhr.
Aug. Arnold,
I. Vorsitzender.
Gust. Boecker,
2
Schriftführer.
Württembergiseher Photographen- Bund
.V.).
Mitglied des Central FSB. a Photographen-Vereine
und Innungen (J.P.).
Dienstag, den ıo. Februar, abends 8 Uhr,
findet im „Hotel Textor“ in Stuttgart Bundes-
versammlung statt. Die Tagesordnung wird noch
auf besonderer Einladungskarte bekanntgegeben.
Il. A.: Paul Fischer, I. Vorsitzender.
m 2 I 0 zes
Geriehtswesen.
Der UrheberschutzanReklameabbildungen.
Urteil des Reichsgerichts vom 19. September 1913.
[Nachdruck verboten.] Der Ingenieur Karl G. hatte
für mehrere Formen zur Herstellung von Betonpfosten
ein Reichspatent erhalten, liess mehrere Typen der
nach seinem Verfahren hergestellten Pfosten photo-
graphieren und darauf von einer Kunstanstalt seine
Geschäftspapiere mit Bildern versehen, die diesen Photo-
graphien nachgebildet waren. Ein Brief G’s mit
solchen Reklameabbildungen kam auch in die Hände
der Maurer Dobbrunz und Rutke in Eberswalde,
die sich miteinander zur Herstellung von Betonarbeiten
assoziiert hatten. Die Bilder gefielen ihnen, sie liessen
daher nach Mustern Klichees herstellen, die sie auf
ihren Reklameplakaten verwendeten. Hierzu glaubten
sie sich voll berechtigt, da auf G.’s Geschäftspapieren
kein Nachahmungsverbot zu finden war. Sie befanden
sich mit dieser Annahme indessen in einem Rechts-
irrttum, da nach den Bestimmungen des Urheberrechts-
gesetzes vom g. Januar 1907 die Befugnis zur Ver-
wertung der Photographien allein dem Ingenieur G.
zustand. Auf G.’s Strafantrag hin hat die Strafkammer
beim Amtsgericht Eberswalde am ı8. Februar ıg13
wegen Vergehens gegen die 88 17 und 32 des Urheber-
rechtsgesetzes den Dobbrunz und den Rutke zu je
30 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil beide ohne Zustimmung
des Urhebers Werke der Photographie zu gewerblichen
Zwecken vervielfältigt hatten. In ihrer Revision beim
Reichsgericht führten die beiden Angeklagten aus,
dass G.'s Urheberrecht nicht einwandfrei festgestellt
sei, da er sich die Photographien von anderen Per-
sonen habe anfertigen lassen; er besitze an den Bildern
lediglich Eigentumsrechte. Ferner fehle es an hin-
reichendem Nachweis des subjektiven Tatbestandes, da
sie geglaubt hätten, Klichees, nicht Photographien vor
sich zu haben. Der Nebenkläger machte seinerseits
wiederum geltend, dass bei der Bestellung der Photo-
graphien bei einer Kunstanstalt das Urheberrecht still-
schweigend auf ihn, den G., zur Ausnutzung innerhalb
seines Gewerbebetriebes übergegangen sei; auch stehe
das Dargestellte in engem Zusammenhang mit seiner
Erfindung; er besitze an den Bildern volles geistiges
Eigentum, was Dobbrunz und Rutke bei einiger
Nachprüfung hätten erkennen müssen. Das Reichs-
gericht hat ebenfalls das Urteil der ersten Instanz für
rechtsirrtumfrei befunden und daher im Anschluss an
den Antrag des Reichsanwalts die Revision als un-
begründet verworfen (Aktenzeichen 2 D. 39413) sk.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 65
Kleine Mitteilungen.
— Verunstaltung von Strassen und Plätzen
durch Ankfindigungsmittel. Durch ein neues
Ortsstatut vom 14. November v. J. (in Kraft seit aı. De-
zember) zum Schutze der Stadt Berlin gegen Ver-
unstaltung ist das gleichnamige Ortsstatut vom 20. De-
sember ı9ı2 ersetzt worden. Es bestimmt auf dem
Gebiete der Ankündigungsmittel folgendes:
Im $ 3: Die Genehmigung für Reklameschiider,
Schaukästen, Aufschriften und Abbildungen an und
auf den einzein aufgeführten Strassen und Plätzen ist
zu versagen, wenn durch die Schilder usw. die Eigen-
art des Orts- oder Strassenbildes wesentlich beeinträch-
tgt werden würde. Der Genehmigungspflicht unter-
Negen auch die Zettelanschläge.
Im 85 sind die Ortsteile aufgezählt, die in ihrer
Eigenart ' erhalten bleiben sollen. In diesen Ortsteilen
ist die Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen,
Aufschriften und Abbildungen, einschliesslich der Zettel-
anschläge, in der Regel unzulässig. Zulässig ist für
jeden Hausbewohner je ein Schild im Flächeninhalt
von nicht mehr als 5sooqem (z. B. 20X25 cm), welches
lediglich Namen oder Firma, Beruf oder Stand, Sprech-
oder Geschäftsstunden des Hausbewohners aufweist.
Auch dürfen derartige Schilder nicht über die Höhe
des Erdgeschösses hinaus angebracht werden. Alle diese
Bestimmungen finden jedoch keine Anwendung auf die
öffentlichen Zwecken gewidmeten Gebäude der Krone,
des Reichs, des Staates und der Stadtgemeinde Berlin.
Im 86: Vor Erteilung oder Versagung der Ge-
nehmigung ist der Magistrat, in der Regel auch der
Sachverständigenbeirat zu hören. Dr. Sch.
— Eine photographische Riesenkamera.
Eine photographische Kamera von ungeheuren Dimen-
sionen hat der amerikanische Photograph Lawrence
aus Chicago erbauen lassen, um dadurch photo-
graphische Aufnahmen von ganzen Eisenbahnzügen
zu ermöglichen, auch wenn sie sich in voller Fahrt
befinden. Die Riesenkamera hat von ihm den be-
zeichnenden Namen „Mammut“ erhalten. Sie hat eine
Länge von 54 m und einschliesslich der photographi-
schen Platte das hübsche Gewicht von 650 kg. Zur
Mitnahme auf Ausflügen dürfte sie sich demgemäss
kaum eignen. Das Stativ der Kamera ist 1,70 m hoch
und wiegt 200 kg. Die photographische Platte hat
eine Gesamtgrösse von rund 4 qm, da ihre Länge
al, m und ihre Breite ı!/, m beträgt. Jede Platte
kostet so Dollars. Zur Beförderung dieses Apparats
ist ein eigens erbauter Automobilwagen erforderlich.
Besondere Schwierigkeiten machen die Aufnahmen, da
es nicht leicht ist, die Platten zu reinigen. Natürlich
sind die Bilder, die mit dieser Riesenkamera her-
gestellt werden, nicht billig. Man soll „schon“ von
1000 Mk. aufwärts ein Bild erhalten können. Die
amerikanischen Eisenbahngeselischaften machen jeden-
falle von dieser Einrichtung nicht selten Gebrauch, um
die Reisenden durch die Vorführungen der schönen
Bahnen für ihre geschäftlichen Unternehmungen zu
gewinnen. (‚, Berliner_ Börsen - Courier.)
Patente.
El. 57. Gruppe 5. Nr. 253957 vom 17. Juni 1911.
Print Weave Company in New York, V. St. A.
Maschine zur Herstellung rapportierender Muster
mittels des photographischen Reproduktionsverfahrens,
bei welcher mit der Vorrichtung zur Herstellung rappor-
tierender Muster ein Reproduktionsapparat mit zwang-
läufiger Einstellung der konjugierten Objekt- und Bild-
weite verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der
Reproduktionsapparat gegenüber der die Rapport-
schaltungen ausfährenden Bildebene so angebracht ist,
dass er nur die zur zwangläufigen Einstellung der
konjugierten Objekt- und Bildweite notwendigen Be-
we en ausführt.
en. un on)
Fragekasten.
a) Teehnische Fragen.
Fyage 21. Herr J.P.in M. Bitte um Mitteilung
über die Zusammenstellung der Gelatinemasse, die zu
Plandrucken (negrographisches Lichtpausverfahren) ver-
wendet wird, und wie ist die Arbeitsweise? Sollte über
Negrographie ein Werk bestehen, so bitte um Mitteilung
des Titels.
Antwort su Frage 21. Ueber Negrographie, von
Ittenheimer, finden Sie die nötigen Angaben in
Eders Handbuch der Photographie. Man benutzt für
Negrographie am besten Einfachfibertragpapier, dessen
Selbstherstellung wir im Fragekasten in Nr. 3 dieser
Zeitschrift beschrieben haben. Dasselbe wird chromiert,
und zwar in einer drei- bis vierprozentigen Kalium-
bichromatlösung, und dann unter dem Strichoriginal
kopiert. Das Bild wird dann dadurch entwickelt, dass
man zu einer dünnen Schellacklösung in Alkohol eine
gewisse Menge Russ rührt und diese Mischung nicht
66 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
zu reichlich auf das belichtete Papier aufstreicht und
mit kaltem Wasser und Watte entwickelt. Die Russ-
menge im Verhältnis zur Schellacklösung muss durch
Versuche ermittelt werden. Wird zu wenig Russ be- -
nutzt, so geht die Entwicklung sehr träge vor sich
und die Weissen werden nicht rein, bei zu viel Russ
entwickelt das Bild eich: sehr leicht, aber die Striche
geben bei der Entwicklung keine genügende Deckung.
Frage 23. Heır J. J. M. in N. Ich habe den
in „Das Atelier des Photographen‘, Heft 5, S. 55,
Jahrg. 1913, aufgeführten Entwickler gebraucht. Zur
Beleuchtung benutzte ich zwei Gasglüählichtbrenner
mit metallenen Reflektoren. Das verwendete Objektiv
war ein Hellar, 24 cm, //9. Die Situation war, wie auf
beiliegender Zeichnung angegeben. Das auf diese Weise
erzielte Negativ zeigte keine gleichmässige Dichtheit
(Deckung). Worin liegt der Fehler?
Antwort au Frage 22. Wenn eine gleichmässige
Beleuchtung mittels zweier Lampen nicht zu erzielen
ist, so kann dies entweder an den metallenen Reflek-
toren liegen, die sehr häufig Lichtknoten und Licht-
. adern entstehen lassen, oder auch an dem zu kurzen
Abstand der Lampe von der Zeichnung. In Ihrem
Fall wird wohl das erstere der Fall sein, und mit Räck-
sicht auf die geringe Wirkung der metallenen Refiek-
toren würde auch von ihrer Verwendung abzuraten
sein und ein Ersatz derselben durch weiss lackierte
gebogene Reflektoren oder durch entsprechend ge-
bogene Schirme aus weissem Karton mehr zu em-
pfehlen sein. Sollte die Ungleichmässigkeit der Be-
leuchtung durch die zu geringe Entfernung der Lampen
entstehen, so würde es sich empfehlen, entweder die
Lampen hinter die Kamera zurückzurücken oder ihre
Zahl entsprechend zu vergrössern. Mit vier Lampen,
die in etwa 3 m Abstand von der Zeichnung und je
ı m Abstand untereinander im Quadrat aufgestellt
sind, muss gleichmässige Beleuchtung zu erzielen sein.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage ı2. Herr F.J. in J. Bin in einem Gebirgs-
hotel beschäftigt und mache regelmässig an Sonntagen
Aufnahmen von Gästen gegen Entgelt. Bin ich ver-
pflichtet, der Zwangsinnung beizutreten, und muss ich
die von ihr vorgeschriebenen Preise von den Kunden
verlangen?
Antwort su Fyage 12. Als Mitglieder gehören der
Zwangsinnung alle diejenigen an, welche das Gewerbe,
wofür die Innung errichtet ist, als stehendes Gewerbe
selbständig betreiben ($ 1oof, Gewerbeordnung). Selb-
ständig ist ein Gewerbetreibender, wenn er ein Ge-
werbe für eigene Rechnung und unter eigener Ver-
autwortung betreibt; stehend ist ein Betrieb, wenn
er nicht im Umherziehen betrieben wird. Hierher sind
auch die sogen. „Hausgewerbetreibenden‘' zu zählen.
Ob das Gewerbe als Haupt- oder Nebenbeschäftigung
betrieben wird, ist nicht ausschlaggebend für die Zu-
gehörigkeit zur Innung. Falls Sie Ihre Zugehörigkeit
zur Innung bestreiten und eine amtliche Auskunft haben
wollen, müssen Sie die Entscheidung des zuständigen
Bezirksamtes herbeiführen. Die Innung darf (gemäss
$ 100g, G.O.) ihre Mitglieder in der Festsetzung der
Preise nicht beschränken, doch weiss sie Mittel und
Wege zu finden, sogen. „Schleuderpreise‘‘ mit Erfolg
zu bekämpfen. Bei aufmerksamer Lektüre dieser Zeit-
schrift können Sie sich über diese Fragen genügend
informieren. | Dr. Sch.
Frage 13. Herr E.H.inS. Habe ein Atelier zum
Preise von 375 Mk., vierteljährlich vorauszahlbar, ge-
. mietet. Am ı. Januar zahlte ich 200 Mk. und versprach,
am 10. oder 12. Januar den Rest von 175 Mk. zu
zahlen, wenn ich bis dahin einige Aussenstände bezahlt
erhielte. Am 14. Januar erhielt ich nun ohne jede vor-
herige Aufforderung einen Zahlungsbefehl. Kann ich
zur Zahlung verklagt werden, obgleich ich einen Teil
der Miete (200 Mk.) bereits vorausbezahlt habe? Musste
dem Zahlungsbefehl nicht eine nochmalige mndliche
oder schriftliche Zahlungsaufforderung vorausgehen ?
Antwort su Frage 13. Sie werden mit dem Ver-
mieter doch wohl einen schriftlichen Mietvertrag ab-
geschlossen haben, in dem auch Bestimmungen über
Zahlung des Mietzinses enthalten sein werden. Wenn
vereinbart ist, dass am ersten, oder in den drei eısten
Tagen eines Kalendervierteljahres die Miete voraus-
zuzahlen ist, dann ist in diesen Tagen der ganze
Vierteljahresbetrag fällig, und der Vermieter braucht
sich auf nichts weiteres einzulassen, insbesondere auch
‚nicht auf Teilzahlungen (vergl $ 266, B.G.B.), wie er
auch nicht nötig hat, Sie zur Zahlung einer bereits
fälligen Schuld nochmals aufzufordern. Ihr Einspruch
gegen den Zahlungsbefehl wird also keinen Erfolg
haben. Dr. Sch.
Fyage ıg. Herr K. Sch. in B. Auf Grund gegen-
seitiger Vereinbarung trete ich im April aus dem Ge-
‚schäft aus, in dem ich seit Jahren in Stellung bin.
Kann ich bis dahin während meiner freien Zeit Land-
schaftsaufnahmen auf eigene Rechnung herstellen und
verkaufen ?
Antwort su Frage 14. Soweit die Vereinbarung
eines Konkurrenzverbotes des Angestellten nach $ 133f,
G.O., möglich ist, kommt nur die Zeit nach Be-
endigung des Dienstverhältnisses in Betracht;
solange aber das Dienstverhältnis noch dauert, bedarf
es einer derartigen Vereinbarung nicht, da es ja selbst-
verständlich ist, dass ein Angestellter während seines
Dienstvertrages seinem Arbeitgeber keinerlei Kon-
kurrenz machen darf. Es könnten also sehr leicht
rechtliche Schwierigkeiten eintreten, wenn ein An-
gestellter auf eigene Rechnung Geschäfte macht, wie
sie auch zum Inhalte seines Dienstvertrages gehören,
z. B. würde er sich durch unbefugte Mitbenutzung der
dem Arbeitgeber gehörigen Apparate und Materialien
schadenersatzpflichtig machen. Unter solchen Um-
ständen ist es daher ratsam, ohne Zustimmung des
Arbeitgebers keine in das Dienstverhältnis einschlägige
Arbeiten auf eigene Rechnung zu unternehmen.
5 Dr. Sch,
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Ver!ıg von Wilbelm Knapp in Halle a. 8.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. ı1ı.
4. Februar.
1914.
„Bugra“, Leipzig 1914.
In letzter Stunde ergeht an alle Kollegen im Deutschen Reiche die ebenso herzliche wie
dringende Bitte, eine etwaige Anmeldung für die Ausstellung nunmehr umgehend bewirken
zu wollen.
Eine stattliche Zahl leistungsfähiger Kollegen hat bereits Platz belegt, und die Liste
muss nun bald geschlossen werden; daher säume keiner, seine Meldung umgehend zu bewirken.
Der Arbeitsausschuss des C.V.
Il. A.: Adolf Sander.
Geschäftsstelle: Leipzig-Gohlis, Aeussere Hallische Strasse 75, 1.
Im Anschluss an die obige Bekanntmachung bitte ich auch nochmals dringend um freundliche
Unterstützung zur Vervollständigung der historischen Abteilung unseres Faches. Es ist mir
gelungen, eine nette Zahl von wertvollen Gegenständen zusammenzutragen, die als Anfang zu
einer ständigen Sammlung dienen können. Heute ist es noch Zeit, so manches Stück aus alter
Zeit vor dem Untergange zu retten. Alte Objektive, Kameras, Verschlüsse, Bilder usw. stehen
unbeachtet im Winkel und wären für die Sammlung von grossem Wert. Wer selbst nichts
besitzt, frage bei dem nächsten Kollegen; die Herren Vorsitzenden der Vereine und Innungen
werden gebeten, in den Vereinssitzungen meine Bitte vorzutragen. Transportkosten übernehme
ich gern, auch kaufe ich aus eigenen Mitteln jedes für die Entwicklung unserer Kunst wertvolle
Stück gern an. Adolf Sander, Leipzig- Gohlis.
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die
Benzinmagnesia. Als ein vorzügliches
Putz-, Polier- und Reinigungsmittel ist die
Benzinmagnesiamischung anzusehen, und werden
mit dieser bekanntlich alle Arten von Fett-
flecken aus Stoffen oder Papieren ziemlich leicht
entfernt. In der gleichen Weise kann Elfen-
bein, Leder oder Holz gereinigt werden, während
Gold, Silber, Messing, Zinn sowie Kristall- und
Glasgegenstände geputzt oder poliert werden
können, und ist für diese Zwecke die Masse
etwas dicklicher aufzutragen, worauf mit einem
weichen Lappen oder Polierleder nacbgerieben,
d. bh. poliert wird.
Bei den polierten Spiegelgläsern oder Hoch-
glanzemailleplatten die zum Belegen mit Photo-
graphien benutzt werden, erhält man mit der
Masse eine rasche und gründliche Reinigung;
denn die Schmutzreste von der vorherigen Be-
legung werden restlos entfernt, doch müssen
auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht
druckfertig zu sein.)
Nachdruck verboten.]
die beschmutzten Platten zuerst mit Wasser und
feuchtem Lappen gründlich abgerieben werden.
M
Verhütung des Russens und Rauchens
von Atelieröfen. Der Staub, Rauch und Russ,
der in den Ateliers bei: Anbruch der kalten
Jabreszeit, also während des Heizens der Stuben-
öfen sich in vielen Beziehungen recht unan-
genebm bei mancherlei Arbeiten bemerkbar
macht, sollte Veranlassung geben, dass die Ab-
zugsrohre, Fugen usw. an den tönernen und
eisernen Oefen zeitweise einer näheren Be-
sichtigung unterzogen werden, um etwaige
Löcher und Oeffnungen zeitgerecht zu ver-
schmieren.
Für gewöhnlich werden diese Reparaturen
von einem Töpfer oder auch von solchen Per-
sonen vorgenommen, die die Sache recht ober-
flächlich besorgen, und der Ofen raucht, wäbrend
ıI
68 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
kleine Russflocken sich überall ablagern, wobei
Bäder, Bilder, Papiere usw. beschmutzt und
wohl gar verdorben werden.
Das sachgemässe Verschmieren soll deshalb
recht aufmerksam durchgeführt und hierzu Lehm
benutzt werden, der nicht so leicht und schnell
rissig wird und teilweise abfällt, wie der üb-
liche, dagegen bewährt sich ein solcher, der
zuerst vom Töpfer streichfertig zurecht gemacht,
aber auf 4 Gewichtsteile ı Teil Borax als Zu-
satz erhält, und ist der Borax vorerst in etwas
Wasser aufzulösen. Nach dem gründlichen
Durchkneten werden die Löcher und Fugen des
ausgekühlten Ofens recht eingehend verstrichen,
doch muss vorher der zerbröckelte, schadhafte,
alte Lehm entfernt werden. Der Kitt erhärtet
ziemlich schnell, und man kann am anderen
Tage den Ofen heizen; es ist ein Springen,
Abbröckeln und demnach das Rauchen und
Russausfliegen, z. B. bei widrigem Winde, aus-
geschlossen. Auf Vorrat soll nicht zuviel Lehm
mit Borax angemacht werden, denn der hart
gewordene Lehm ist unbrauchbar geworden.
M.
—
Zwangsinnungen und
Die Königl. Regierung von Oberbayern,
Kammer des Innern, hat am 3. Januar d. J. ent-
schieden, dass juristische Personen Zwangs-
innungen zuzugehören haben. Damit dürfte
diese Frage für Bayern endgültig zugunsten der
Innungen entschieden sein. Die Entscheidung
bringen wir, ihrer grossen Wichtigkeit wegen,
nachstehend im Wortlaut:
München, den 3. Januar 1914.
Nr. 59710,
Königl. Regierung von Oberbayern,
Kammer des Innern.
An
den Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt
München.
Betreff: Zugehörigkeit der Firma Samson & Co,
G. m.b. H., zur Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadtbezirken München und Pasing.
Zum Bericht vom 28. Juli 1913,
Nr. 7349.
Die Königl. Regierung von Oberbayern, Kammer
des Innern, beschliesst in zweiter und letzter Instanz:
ı. Die von dem Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Dis-
peker namens der Firma Samson & Co. G.m.b.H,,
Photographisches Atelier in München, Neubauserstr. 7/4,
unterm 24. Juli 1913 eingelegte Beschwerde gegen den
Beschluss des Stadtmagistrats München vom 4. Juli 1913
wird verworfen.
2. Die Kosten des Verfahrens dieser Instanz hat
die Firma Samson & Co. zu tragen.
3. Gebühren für gegenwärtigen Bescheid werden
nicht erhoben.
Gründe:
Zur Bescheidung der eingelegten Beschwerde ist
die Königl. Regierung von Oberbayern, Kammer des
Innern, als höhere Verwaltungsbehörde gemäss $ 100h,
G. O. und Ziff. ı der Vollzugsverordnung vom 29. Oktober
1897 (G. V. Bl. S. 355) zuständig.
Die Beschwerde ist formell nicht zu beanstanden.
In sachlicher Beziehung ist folgendes auszuführen:
Der Vertreter der Firma Samson & Co. bestreitet
die Zugehörigkeit dieser Firma zur Zwangsinnung für
das Photographengewerbe in den Stadtbezirken München
und Pasing nur deshalb, weil die Firma eine juristische
Person sei.
G.m.b.H. in Bayern.
Nach herrschender Ansicht sind allerdings die
G. m. b. H. juristische Personen (8 13 des Gesetzes
betreffend die G. m. b. H. in der Fassung vom 20. Mai
1898, R.G. Bl., S. 846). Darüber aber, ob juristische
Personen Mitglieder einer Zwangsinnung nach $ 100 ff.,
G. O., sind, sind die Meinungen geteilt.
$ 4, Abs. ı, des Statuts der genannten Zwangs-
innung lautet: „Mitglieder sind alle diejenigen, welche
innerhalb des Innungsbezirkes das Photographen-
gewerbe selbständig betreiben, ohne Rücksicht darauf,
ob sie Gehilfen oder Lehrlinge beschäftigen.“
Abs. 2: „Ausgenommen sind jene, welche das
Gewerbe fabrikmässig betreiben.“
Nach der Fassung des Statuts können unzweifel-
haft auch juristische Personen dieser Innung angehören.
Ebensowenig steht dem der Wortlaut des Gesetzes
entgegen.
Die Gewerbeordnung bezeichnet als Mitglieder
einer Zwangsinnung nicht die Handwerker, sondern
spricht von denjenigen, welche ein Gewerbe betreiben
(8 100f, Abs. ı, 3, 4) oder das betreffende Handwerk
ausüben ($ 100). Es kommt also nicht auf die Person,
sondern auf den handwerksmässigen Betrieb an.
Dies zeigt sich auch darin, dass von der Zugehörig-
keit zu Zwangsinnungen jene handwerksmässigen Be-
triebe nicht ausgeschlossen sind, an deren Spitze ein
nicht handwerksmässig ausgebildeter Unternehmer steht
(vergl. Schicker, Kommentar zur G. O., 4. Aufl,
Anm. 2 zu $ ı100f).
Damit erledigen sich die Ausführungen der Be-
schwerde, wonach es im höchsten Masse zweifelhaft
sei, ob Titel 6, G. O., überhaupt auf juristische Per-
sonen Anwendung finde, da er sich nur auf Hand-
werker beziehe und die juristische Person zwar einen
handwerksmässigen Betrieb haben könne, aber nicht
selbst Handwerker sei.
Der Hinweis auf 8 13, Abe. 3, des Gesetzes, betreffend
die G. m. b. H., ist verfehlt; denn, wenn auch die
G. m. b. H. als Handelsgesellschaft gilt und ihr Ge-
werbebetrieb infolge der Eintragung der Firma in das
Handelsregister nach $ 5 des Handelsgesetzbuches als
Handelsgewerbe anzusehen ist, so beweist dies für die
vorliegende Frage deshalb nichts, weil $ 5 a. a.O. nur
für die zivilrechtlichen Beziehungen, nicht aber für die
Sffentlich- rechtlichen Vorschriften gilt (Staub, Kom-
mentar zum H.G. B., 9. Aufl, Anm. 4 zu 8 5).
Zur Verneinung des Beitrittszzwanges wird vom
Beschwerdeführer auch geltend gemacht, der Gesetz-
geber habe an die Teilnahme juristischer Personen am
Iupungsleben gar nicht gedacht; deun nachdem er in
$ 87a, Abe. 3, G. O., die Stellvertretung bei Minder-
jährigen geregelt und in $ 93a die Wahlberechtigung
auf die volljährigen, im Besitze der bürgerlichen Ehren-
rechte befindlichen Innungsmitglieder beschränkt habe,
hätte er sicher über die Vertretung und das Wahlrecht
der juristischen Personen ebenfalls Bestimmungen ge-
troffen; auch mangele dem $ gac, G. O., eine Bestim-
mung hinsichtlich des Ordnungsstrafrechten über jnri-
stische Personen.
Dem ist zu entgegnen:
Eine Veranlassung, so!'che Bestimmungen zu treffen,
lag für den Gesetzgeber nicht vor. Die Stellvertretung
jaristischer Personen ist nämlich nicht durch die G. O,,
sondern durch die einschlägigen zivilrechtlichen Ge-
setze (vergl. z. B. 8 26 des B.G.G., 8 231 des B.G.B,
Landmann, Kommentar zur G. O., 6. Aufl., Anm. 2a
zu 8 49), in vorwürfigem Fall durch $ 35, Abs. ı des Ge-
setzes, betreffend die G. m. b. H. geregelt, wonach die
Gesellschaft duıch die Geschäftsführer gerichtlich und
aussergerichtlich vertreten wird. Die Geschäftsführer
üben dementsprechend auch das Wahlrecht und das
Stimmrecht aus. Ebenso überflüssig wäre eine be-
sondere Vorschiift in $ gac, G. O., gewesen, denn wie
die Geschäftsführer der G. m. b. H. als gesetzliche Ver-
treter nach allgemeinen Grundsätzen strafrechtlich für
die Erfüllung öffentlich - rechtlicher Verpflichtungen der
jwistischen Person verantwortlich sind (vergl. Land-
mann, G. O.,, Anm. 3 zu $ 146 und Anm. aa zu $ ısı),
so trifft sie auch die vom Vorstand bei Verstössen
gegen statutarische Vorschriften verhängte O:duungs-
strafe.
Aus der Nichterwähnung juristischer Personen in
den angeführten Bestimmungen der G. O. kann, ab-
gesehen von den im erstinstanziellen Beschluss an-
geiährten zutreffenden Gründen, nach den obigen Aus-
fährungen ein Rfckschluss darauf, dass der Gesetz-
geber an die Teilnahme juristischer Personen am
Innungsleben nicht gedacht hat, keineswegs gezogen
werden. Der Gesetzgeber hätte vielmehr die
Befreiung der juristischen Personen vom Bei-
trittszwang im Gesetze ausdrücklich vorsehen
müssen.
Dem Geist des Gesetzes widerspricht die Zugehörig-
keit juristischer Personen zu Zwangsinnungen eben-
sowenig wie dem Wortlaut des Gesetzes.
Die Beschwerde will allerdings aus verschiedenen
Gesichtspunkten den Nachweis liefern, dass — wie sie
sich ausdrückt — das Institut der Zwangsinnung für
juristische Personen nicht berechnet ist uud nicht
passt, und dass die Stellvertretung der juristischen
Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter hier im
weiten Umfang nicht die Vertretung der Rechte und
Interessen der handlungs- und willensunfähigen jurl-
stischen Person, sondern nur die Geltendmachung der
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 9
ni m —- m nn nn u ER - en -_— - 2 nom nn
persönlichen Interessen der Stellvertreter selbst be-
deuten könne, also auf eine unzulässige Mitgliedschaft
der Stellvertreter hinauslaufe. Zur Begründung dieser
Behauptung wird einmal darauf hingewiesen, dass die
Innungen als eine auf die alten Zünfte zurückgehende
Vereinigung von selbständigen Handwerkern auf den
persönlichen Beziehungen der Mitglieder beruhen, und
dass die erste Aufgabe nach $ Bıa, Ziff. ı, die Pllege
des Gemeingeistes, die Aufrechterhaltung und Stärkung
der Standesehre unter den Mitgliedern sei, die juri-
stische Person könne keinen Gemeingeist und keine
Standesehre haben, sondern nur die Geschäftsführer;
diese könnten also nur ihre Standesehre geltend
machen.
Diesen Ausführungen gegenüber ist zu bemerken:
Es liegt in der Natur der juristischen Person als
eines willens- und handlungsfähigen . Rechtssubjektes,
dass nur das Wollen und Handeln ihrer gesetzlichen
Vertreter der rechtlichen Beurteilung unterstellt wer-
den kann. Dieser Eigenart der juristischen Person muss
nicht nur in dem zur Entscheidung stehenden Falle,
sondern bei Anwendung gesetzlicher Bestimmungen
überhaupt Rechnnng getragen werden, will.man nicht
zu Ergebnissen gelangen, die den Bedü:fnissen des
praktischen Lebens zuwiderlaufen.
So ist nach herrschender Ansicht die Erlaubnis-
erteilung an juristische Personen nach $$ 33, 33a,
G.O., wie die Untersagung des Gewerbebetriebes nach
8 35 a. a. O. auch juristischen Personen gegenüber zu-
lässig (Landmann, Anm. 2h zu $ ı, Anm. 6 zu $ 33,
Anm. 4 zu $ 35), wobei das nach den erwähnten Be-
stimmungen verlangte Vorhandensein gewisser persön-
licher Eigenschaften selbstverständlich nicht von der
juristischen Person als solcher, sondern nur von deren
Vertretern gefordert werden kann und muss. Konse-
quenterweise müsste man nach den Ausführungen der
Beschwerdeschrift die Anwendung des $ 126, G. O.,
auf den Gewerbebetrieb juristischer Personen verneinen.
Doch muss auch in diesem Falle im Hinblick auf
$ 41, G.O., angenommen werden, dass juristische Per-
sonen zur Annahme von Lehrlingen befugt sind, und
dass die Anleitung und Ausbildung der Lehrlinge nur
von Vertretern derselben erfolgen kann, welche den
Anforderungen des $ 126 genügen.
Es ist ferner nicht abzusehen, warum die Geachälts-
führer einer G.m.b. H, als Leiter eines Unternehmens,
welches dem Handwerk angehört (siehe Landmann,
Anm. 38, zu $ 100: „Photographen‘“), nicht imstande
sein sollten, den Gemeingeist innerhalb der Innung
zu pflegen und die Standesehre unter den Innungs-
mitgliedern aufrecht zu erhalten und zu stärken, nach-
dem es sich bei der Zwangsinnung doch um eine ge-
werbliche Organisation handelt, welche berufen ist,
eben jenes Handwerk zu fördern, das die von ihnen
vertretene Gesellschaft betreibt.
Die Beschwerde verweist endlich darauf, dass die
juristischen Personen als solche von einer wichtigen,
nur auf physische Personen berechneten Institution
der Innung, nämlich von den in $ 3, Buchst. b) des
Statuts vorgesehenen Kranken-, Sterbe- und Unter-
II”
FR PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
stätzungskassen für Innungsmitglieder und deren An-
gehörige ausgeschlossen seien. Dieser Umstand kann
jedoch nicht zugunsten der Beschwerdeführerin ver-
wertet werden. Es liegt diese Verschiedenheit eben in
der Eigenart der juristischen Person, als einer Fiktion,
die sich auch auf anderen Rechtsgebieten, z. B. auf
dem Gebiete des Kirchengemeinderechts, geltend macht.
Uebrigens sind diese Wohlfahrtseinrichtungen nur fakul-
tativer Natur, und können Mitglieder der Zwangs-
innungen zum Beitritt nicht gezwungen werden ($8rb,
zift. 3, und 8 ıoon, Abs. ı, G.O).
In der Regierungsentschliessung vom 30. Januar
1906, Nr. 3376, ist bereits darauf hingewiesen, dass die
Verneinung der Innungszugehörigkeit juristischer Per-
sonen dem Handwerk wertvolle Kräfte entziehen und
daher dem Geiste des Gesetzes widersprechen würde;
denn die Begründung zur Novelle vom 26. Juli 1897
bringt zum Ausdruck, dass eine Sammlung der Kräfte
des Handwerkerstandes der leitende Gesichtspunkt bei
Erlassung dieses Gesetzes gewesen ist.
Für die bier vertretene Auffassung haben sich auch
Reger-Stössel (Kommentar zur G. O., 5. Aufl, Anm. 2
zu 887, und Anm. ı zu $ 1o0f), und in jüngster Zeit
eine Entscheidung der Kgl. sächsischen Kreishauptmann-
schaft Zwickau, ergangen auf einen Rekurs gegen die
Entscheidung des Stadtrates zu Zwickau vom 21. April
1913 (abgedruckt in den „Mitteilungen der Gewerbe
kammer Planen‘), ausgesprochen.
—
Die gutachtlich einvernommene Handwerkskammer
von Oberbayern hat sich in gleichem Sinne geäussert.
Eine von der Geschäftsstelle des Deutschen Hand-
werks und Gewerbekammertages unterm 7. Januar 1913
an den Staatssekretär des Reichsamts des Innern ge-
richtete Eingabe (abgedruckt im „Deutschen Handwerks-
blatt“, Jahrgang ıg13, III. Heft, S. 45) gelangt zu der
Auffassung, dass aus dem jetzigen Wortlaut der Ge-
werbeordnung die Unterstellung juristischer Personen
unter den Titel VI der G. O. sehr wohl gefolgert werden
kann, und vertritt die Mitgliedschaft, nicht nur die
Beitragspflicht der juristischen Person zur Zwangs-
innung.
Aus diesen Gründen fand die Kgl. Regierung keinen
Anlass, von ihrer bisherigen Rechtsauffassung abzugehen
und den Beschluss des Stadtmagistrats München vom
4. Juli 1913 abzuändern.
Als sachfällig waren der Beschwerdeführerin die
Kosten des Verfahrens zu überbärden.
Der Ausspruch im Gebührenpunkt beruht auf
Art. 234, Ziff. 9 des Gebührengesetzes.
Von den mitfolgenden Abdrücken ist einer dem
Vertreter der Firma Samson & Co., Rechtsanwalt
Justizrat Dr. Dispeker, und einer der Zwangsinnung
für das Photographengewerbe in den Stadtbezirken
München und Pasing gegen Nachweis zu den Magistrats-
akten zuzustellen. gez.: Halden.
art
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Gentral- Verband
Deutseher Photographen-Vereine und
Innungen (J.P.).
Darlehns- und Unterstützungskasse.
Von Herrn Professor Leonhardt Berlin, Inhaber
der Firma E. Bieber- Hamburg, wurde uns der Betrag
von 150 Mk. für die obige Kasse gezahlt.
Weiter erhielt die Kasse von dem Photographischen
Verein zu Berlin anlässlich der sojährigen Jubelfeier
400 Mk., und von dem Vorsitzenden des C V., Herrn
R. A. Schlegel- Dresden, 75 Mk. überwiesen.
Allen G:schenkgebern sei an dieser Stelle von
Herzen gedankt.
Paul Grundner,
Vorsitzender.
Adolf Sander,
Schatzmeister.
Pfälziseher Photographen-Bund.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Die verehrlichen Mitglieder werden höflichst ge-
beten, den im voraus halbjährlich zahlbaren Beitrag
(8 6a des Bundesstatuts) mit 4 Mk. gefälligst an unsern
Kassierer, Herrn A. Klaiber in Ludwigshafen a. Rh,
einsenden zu wollen. Beiträge, die am ı5. Februar
noch nicht entrichtet sind, werden durch Nachnahme-
karte, unter Zuschlag der Spesen, eingezogen.
Der Vorstand.
NB. Es empfiehlt sich, die Beiträge für den Bund
und für die Zwangsinnung gemeinsam einsenden zu
wollen.
pe»
Pfälziseher Photographen - Bund,
Zwangsinnung für die Pfalz.
Mitglied des Central- Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J. P.).
Die verehrlichen Mitglieder werden gebeten, den
am ı. Januar d. J. bereits fällig gewesenen Beitrag für
das erste Halbjahr ı914 mit 6 Mk., weiter für jeden
Gehilfen 1 Mk. und für jeden Lehrling 50 Pf. an den
Kassierer der Innung, Herrn A. Klalber in Ludwigs-
hafen a. Rh., einsenden zu wollen ($ ı5 des Statuts).
Beiträge, die am ı5. Februar noch nicht entrichtet
sind, werden unter Zuziehung der Spesen durch Nach-
nahmekarte eingezogen.
Der Vorstand.
I. A.: K. Schmidt, Obermeister.
-
Photographen-Zwangsinnung zu Strass-
burg (Bezirk Unter-Eisass).
Die Mitglieder werden höflichst ersucht, den
fälligen Beitrag für das erste Halbjahr 1914, mit 8Mk,
sowie Gehilfen- und Lehrlingszuschüsse, je ı Mk., resp.
50 Pf., an den unterzeichneten Kassierer portofrei, bis
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. zi
a
längstens ı5. Februar, einzusenden. (Siehe $ ı5 der
Statuten.) |
Die bis dahin nicht eingegangenen Gelder werden
per Nachnahme, zuzüglich Spesen, erhoben.
Ausserdem sind die Mitglieder, welche noch
mit Beiträgen im Rückstand sind, dringend gebeten,
diese ebenfalls bis ı5. Februar einzusenden, andernfalls
die Aufsichtsbehörde zwangsweise eintreibt.
Der Vorstand.
I.A.: Jul Sievers, Kassierer,
Strassburg 1. Eis, Margaretengasse 12.
art
Verband Mecklenburg- Pommerseher
Photographen.
Einladung zu der am 16. Februar in Güstrow,
Hotel „Erbgrossberzog‘“ (kleiner Saal), atatt-
findenden Versammlung. Beginn pünktlich ır Uhr.
Tagesordnung:
ı. Ansprache.
a. Verlesung des Protokolis des letzten Verbandstages
in Rostock.
3. Demonstrierender Vortrag über Oeldruck und
Bromöldruck, von Kollegen Lorenz- Güstrow
‚(etwa 3 Stunden).
4. Vortrag über das neue Krankenkassengesetz,
speziell über Selbstversicherung, von Herrn Luft-
Güstrow.
5. Verschiedenes.
Nachmittags 5!/, Uhr: Gemeinsames Essen (Gedeck
1,75 Mk., Bier).
Wir dürfen wohl erwarten, dass die Kollegen zu
dieser fachmännischen Winterversammlung vollzählig
erscheinen; es ist durchaus notwendig, dass jeder den
Oeldruck kennen lernt.
Auch der Vortrag über das neue Krankenkassen-
gesetz, speziell Selbstversicherung des Geschäftsinhabers,
wie solche seitens der Mecklenburgischen Handwerks-
kammer im Anschluss an die Hamburger Krankenkasse
vorgeschlagen ist, von grösster Bedeutung.
Der Vorstand.
east
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
Sitzung am 4. Februar, abends 8 Uhr,
im Grand Hotel Mussmann,
Hannover, Ernst August- Platz.
Tagesordnung:
ı. a) Festsetzung der Gebühren für Einschreibung
der Lehrverträge.
b) Festsetzung der Gebflhren für die Gehilfen-
prüfung.
c) Beschluss über die Höhe der Bezahlung der
Ueberstunden.
2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der
letzten Sitzung.
3. Nachbewilligung von Portikosten usw.
4 Central-Verbands- Angelegenheiten.
5. Wahl einer Kommission zur Ermittelung der orts-
üblichen Preise.
6. Vorführung der elektrischen Aufnahme- und
Kopierlampe „Jandus'' des Rheinischen Bogen-
lampen- und Blektrizitätswerkes Rheydt.
7. Verschiedenes.
Wir machen besonders auf & 22 der Satzungen
aufmerksam und ersuchen um pfinktliches Erscheinen.
Der Vorstand:
Rich. Freundt, H. Bourquin,
Obermeister. Schriftführer.
m 2 Z" 0 gu
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in Liegnitz.
Erste Innungsversammlung
am Mittwoch, den ıı. Februar, nachmittags 5 Uhr,
im Hotel „Prinz Heinrich‘ in Liegnitz.
Tagesordnung:
ı. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung.
2. Genehmigung des Haushaltungsplanes für 1914.
3. Kassenbericht. |
4. Vorstandswahl. (Neuwahl der durch das Los aus-
scheidenden zwei Mitglieder.)
5. Verschiedenes.
Haushaltungsplan und Kassenbericht liegen vom
a. Februar ab bei unserm Obermeister, Herrn Bogacki,
zur Einsicht aus.
Wir machen auf $ 22 des Statuts aufmerksam.
Emil Bogacki, Obermeister.
—B
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe im Reg.-Bex. Magdeburg.
Am Montag, den 23. Februar, nachmittags
2 Uhr, findet in Magdeburg, in der „Kaiserhalle‘“',
Kaiserstrasse 100, unsere IV. ordentliche Innungs-
versammlung statt.
Tagesordnung:
ı. Geschäftsbericht des Vorstandes.
2. Kassenbericht.
a) Wahl der Revisoren.
b) Aufstellung des Haushaltplanes für 1914.
. Vorstandswahl.
. Ersatzwahl für den Prüfungsausschuss.
Reisekostenentschädigung an weit entfernt woh-
nende Mitglieder.
. Fachunterricht der Lehrlinge.
. Vortrag des Herrn Sekretär W. Kersten über
Beitritt zum Innungsausschuss.
Anmeldung von Geschäftsveränderungen sowie
Mitteilung des Personalwechsels.
9. Verschiedenes.
Anträge sind vorher schriftlich an den Vor-
sitzenden Herrn Haertwig, Magdeburg, Goethe-
strasse 15, einzureichen.
ıo. Im Nebensaal: Ausstellung von Erzeugnissen
auf Risse-Papieren. Der Vorstand.
21a wu» w
92 PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
Geschäftsbericht über die bisherige Tätigkeit
des Vorstandes.
Nach vorheriger Umfrage, bei welcher sich der
weitaus grösste Teil der ansässigen Photographen für
die Gründung einer Zwangsinnung erklärt hatte, ordnete
der Heır Regierungspräsident die Egrichtung einer
solchen für den Umfang des ganzen Regierungsbezirks
an, und zwar vom 15. Juli ı912 ab.
Die konstituierende Versammlung fand am
9. September 1912 bei Anwesenheit von 60 Mitgliedern
in Magdeburg statt. Die Wahl des Innungsvorstandes
geschah unter der Leitung des Herrn Stadtrat Laue-
Magdeburg. Ausserdem wurden in allen grösseren
Orten des Bezirks Vertrauensmänner gewählt.
Am 28. Oktober ıgı12 fand eine ausserordent-
liche Innungsversammlung statt, welche sich
hauptsächlich mit der Erläuterung des Statuts befasste.
Die Beschlüsse sind gedruckt und an alle Mitglieder
durch die Post versandt worden, Der Beschluss des
Verbotes jeder Preisveröffentlichung wurde mehrfach
angefochten und seitens der Behörden für unzulässig
erklärt.
Der Beitritt zum Central-Verband Deut-
scher Photographen-Vereine und -Innungen
wurde einstimmig beschlossen, ebenso der
Bezug der „Photogr. Chronik“ für alle Mit-
glieder.
Die Ausschüsse für das Gehilfen- und Lehrlings-
wesen wurden gebildet.
Die nächste ordentliche Innungsversamm-
lung fand am ı7. Februar ıgı3 statt, anwesend
waren 62 Mitglieder. Der vorgelegte vorläufige Haus-
haltsplan vom 15. Juli 1912 bis 31. Dezember 1913
wurde in Höhe von 3200 Mk. genehmigt.
Da trotz wiederholter Erinnerungen und Mahnungen
auch dieser Versammlung eine ganze Anzahl Mitglieder
unentschuldigt ferngeblieben sind, wurde die Erhöhung
der Strafgelder beschlossen. Die Strafe für unent-
schuldigtes Fehlen wird für die Magdeburger
Mitglieder auf 4 Mk., für auswärtige auf 2Mk.
lestgesetzt.
Die dritte ordentliche Versammlung fand am
8. September ı913 unter Teilnahme von 64 Mit-
gliedern statt. Für den aus dem Bezirk verzogenen
Kollegen Stadelmann-Wernigerode fand eine Ersatz-
wahl zum Vorstande statt. Gewählt wurde durch
Stimmzettel E. Köhler- Halberstadt. Nach vorher-
gegangenen Versammlungen der Mitglieder in Magde-
burg, Halberstadt und Stendal wurden ortsübliche
Mindestpreise festgesetzt. Während in Magdeburg und
neuerdings auch in Schönebeck die Sonntagsruhe auf
3 Uhr nachmittags festgesetzt worden ist, schliessen
die photographischen Geschäfte in Halberstadt bereits
um ı Uhr mittags. Ein einheitlicher Geschäftsschluss
an Sonn- und Feiertagen erscheint wfnschenswert,
lässt sich aber für den ganzen Bezirk der Innung nicht
festlegen, weil die Verhältnisse in den einzelnen Orten
zu verschieden sind. Es muss den Mitgliedern über-
lassen bleiben, sich zn einigen und die Einschränkung
der Sonntagsarbeit bei den zuständigen Behörden zu
beantragen.
Ausser diesen Vollversammlungen fanden
sechs Sitzungen des Vorstandes in Magdeburg
und eine in Stendal statt. Die Haupttätigkeit des
Vorstandes war die Ausfährung der Beschlüsse und die
Bekämpfung der unlauteren Elemente in unserem Be-
rufe. Das machte einen regen persönlichen und achrift-
lichen Verkehr mit den Behörden nötig, Nachdem
das allgemeine Verbot der Preisveröffentlichung als
zu weitgehend für unzulässig erklärt wurde, fand die
Festsetzung ortsüblicher Mindestpreise die
Zustimmung der vorgesetzten Behörden. Durch
diesen Beschluss hat sich die Firma Samson & Comp.
veranlasst gesehen, eine G. m. b. H. zu gründen. Der
wohlbegründete Einspruch des Vorstandes, dass diese
Firma trotzdem innungspflichtig sei, wurde leider vom
Magistrat Magdeburg nicht anerkannt. Es ist das um
so bedauerlicher, als jetzt eine Anzahl anderer Behö den
die Zugehörigkeit der G. m. b. H. zur Zwangsinnung
verfügt hat. Mit allen Kräften wird darauf hinzu-
wirken sein, dass diese Frage einheitlich geregelt wird.
Der ganzen Innungssache ist durch den Standpunkt
des Magistrats ein schwerer Schlag versetzt worden.
Die Firma Samson beruft sich auf den bekaraten
Erlass des preussischen Ministeriums für Handel und
Gewerbe. Solange dieser nicht abgeändert wird, ist
jedes weitere Vorgehen aussichtslos. Nach den neuesten
Entscheidungen der Ministerien anderer Bundesstaaten
ist aber bestimmt zu hoffen, dass auch für Preussen
eine Aenderung der bisherigen Auffassung stattfindet.
Erst dann wird es den Innungen möglich sein, erfolg-
reich gegen die Schwindel- und Schleuderfirmen vor-
zugehen. Die Einsicht der Akten steht jedem Mit-
gliede frei, auch ist der Vorstand zu jeder Auskunft
bereite. Auch gegen andere Firmen musste vor-
gegangen werden. In einigen Fällen wurde der
Standpunkt des Vorstandes seitens der Aufsichtbehörden
anerkannt, in anderen Fällen steht die Entscheidung
noch aus. Um eine Schädigung derjenigen Mitglieder,
welche viel Militärkundschaft haben, durch den frühen
Schluss an Sonntagen zu verhindern, ist eine Eingabe
an das Königl. Generalkommando gemacht worden.
Der Vorstand wurde in der Antwort ersucht, sich direkt
an die Kommandos der einzelnen Truppenteile zu
wenden. Das ist sofort geschehen. Von einem Regi-
ment ist Berücksichtigung zugesagt, die Antworten der
anderen stehen noch aus.
Bei den stattgehabten Meister- und Ge-
hilfenprüfungen hat sich herausgestellt, dass eine
bessere theoretische Ausbildung unbedingt notwendig
ist. Der Vorstand ist deshalb an die Handwerks-
kammer und die Direktion der Fortbildungsschulen
herangetreten, um die Angliederung eines Fachkursus
für die Photographenlehrlinge zu ermöglichen. Vor-
achläge werden der Innungsversammlung unterbreitet
werden. Wir hoffen zuversichtlich, dass an
der Februar-Versammlung alle Mitglieder teil-
nehmen werden. Nur durch das Zusammenwirken
aller Kräfte wird es möglich sein, die Schäden in
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. e
unserem Berufe aufzudecken und eıfolgreich zu be-
kämpfen!
Beim Schreiben des vorstehenden Berichts geht
uns die erschütternde Nachricht zu, dass der II. Vor-
sitzende unserer Innung und Vereinigung,
Heır Willy Müller-Magdeburg, seiner erst vor
einigen Wochen heimgegangenen Gattin nach kurzem
Krenkenlager in die Ewigkeit gefolgt ist. Durch den
Tod dieses Mannes, der sein reiches Können stets
bereitwillig dem Dienste der Allgemeinheit gewidmet
hat, entsteht im Innungsvorstande eine Lücke, die wir
auf das schmerzlichste empfinden. Seine treue Freund-
schaft und seine treue Mitarbeit wird allzeit unver-
bleiben.
as Er ruhe in Frieden!
G. Haertwig,
Vorsitzender.
—EIIt—
C Kruse,
Schriftführer.
Photographen- Zwangsinnung im Bezirk
der Stadt- und Landkreise Duisburg,
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Ober-
hausen und Mülheim a. Ruhr.
Sitz: Duisburg.
Binladung zu der am Dienstag, den ıo. Februar,
nschmittags 6 Uhr, in Duisburg, in der „Börse“,
Düsseldorfer Strasse, stattfindenden Versammlung.
Tagesordnung:
ı. Verlesung des Protokolls der Grüändungsversamm-
lung.
2. Genehmigung des Haushaltplanes für 1914.
3. Vortrag über die Zwecke und Ziele des Central-
Verbandes.
4. Anschluss an den Central-Verband.
5. Eingegangene Anträge.
6 Verschiedenes.
Unter Bezugnahme auf $ 22 der Statuten wird so
freundlich als dringend um vollständiges Erscheinen
enucht Die verehrlichen Mitglieder werden ersucht,
den Mlligen Beitrag für das erste Halbjahr ı914 an
den Kassierer der Innung, Herrn R. Gerling, Duls-
burg, Münzstrasse, poıto- und bestellgeldfrei bis zum
15. Februar einzusenden ($ ı5 der Statuten). Beträge,
die am ı5. Februar noch nicht entrichtet sind, werden
uster Zuziehung der Spesen durch Nachnahmekarten
eingezogen. Der Vorstand.
L.A.: Fr. Koblmeyer, Schriftführer.
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Auszeiehnungen.
Der Grossherzog hat dem Photographen Franz
Hübner in Konstanz das Prädikat Hofphotograph ver-
Behen.
Dem Photographen Karl Klein in Nürnberg, der
bisher Hoflieferant des Prinzen und Prinzessin Ludwig
war, ist jetzt der Titel Holphotograph der Königin
Marie Therese von Bayern verliehen worden.
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Kleine Mitteilungen.
— Stiftung. ‚Städtische Fachschule für Photo-
grephen iu Berlin.“ Der E. Bieber- Stiftung Ist seitens
der Herren Professor Leonhard Berlin und Emil
Berlin, Hofphotograph in Hamburg, jetzt wieder ein
Betrag von 500 Mk. überwiesen worden. Aus den
Zinsen der gesamten Stiftungen werden bedärftigen,
besonders flelesigen Fachschülern Prämien in bar oder
in Gebrauchsgegenständen bestehend gewährt. Die Be-
zeichnung der Stiftung ist abgelindert in: E. Bieber-
Stiftung, Professor Leonhard Berlin und Hofphoto-
graph Emil Berlin- Hamburg. P. G.
— Plauen i.V. Die Photographen Wilhelm
Gerhauser-Adorf, Otto Lisker- Schönheide, Josef
Meuzl- Plauen und Otto Rietmann- Plauen bestanden
ihre Meisterprüfung.
— Herr Eduard Junk hat am ı5. Januar vor
der Handwerkskammer in Saarbrücken die Meister-
prüfung für das Photographengewerbe mit gutem Eıfolg
bestanden und darüber eine Urkunde der Handwerks-
kammer erhalten. Herr Junk ist in der Firma Jos.
Junk, Photogr. Atelier, Bernkastel- Cues a. Mose], tätig.
— Schwerin i. Mecklbg. Die Photographen Karl
Ehlers aus Grevesmüblen und Erich Fischer aus
Dömitz haben vor der Meisterprüfungskommission für
das Photographengewerbe die Meisterprüfung bestanden.
— Die 26. Internationale Jahresausstellung
für Photographie wird vom aı. März bis ı3. April
ı914 in der Säd- Londoner Kunstgalerie stattlinden.
Die Galerie, die in freundlicher Weise vom Camber-
well Borough Council dem Komitee zur Verfügung
gestellt worden ist, ist die für eine Photographieaus-
stellung geeignetste Galerie in London; sie ist vorzäg-
lich beleuchtet und leicht erreichbar. Im letzten Jahre
besuchten über 15000 Leute die Ausstellung. Der
Zweck der Ausstellung ist, zu zeigen, dass die Photo-
graphie eine Kunst ist, die imstande ist, persönliche
Getüble und Ideen auszudrücken, und ein Mittel,
Ideen unter den Photographen aller Schulen und aller
Nationen auszutauschen. Um eine möglichst reich
ausgestattete Ausstellung zu erzielen, wird das Komitee
die Kosten der Rücksendung tragen für alle Samm-
lungen von 25 oder mehr Bildern, die zum offenen
Wettbewerb eingesandt werden. Die Bilder sollen auf-
gezogen, aber nicht eingerahmt eingeschickt werden.
Sie werden günstig placiert und sofort nach Schluss
der Ausstellung zurückgesandt werden. Es gibt
drei Klassen: ı. Bilderphotographien, einschliesslich
Farbendrucke; 2. wissenschaftliche und Naturstudien;
3. Laternenbilder. Zwei silberne und sechs bronzene
Medaillen werden gewährt, aber der Schiedsrichter hat
das Recht noch weitsre Preise auszuwerfen. Alle Aus-
steller von anerkennungswerten Ausstellungsgegen-
ständen werden ein Zertifikat erhalten. Anmeldungs-
formulare, die bis zum 14. Februar ausgelüllt ein-
gesandt werden müssen, und weitere Auskünfte erhält
man von dem Sekretär J. Henry Perkins, 103, Bushey
Hill Road, Camberwell, London, S. E.
zz
74 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Patente.
Kl. 57. Gruppe 5. Nr. 261904 vom 23. Juni I9I1.
Ren& Gustave Arthur Dutert in Paris.
Vorrichtung zur zwangläufigen Einrichtung der
Objekt- und Bildweiten eines Objektivs, insbesondere
von photographischen Kameras für Vergıösserungs-
und Verkleinerungszwecke, gekennzeichnet durch ein
Gelenksystem mit drei Lenkern, von denen der eine
mit dem Punkt verbunden ist, dem die beiden anderen
anzuordnen sind, und an den die beiden anderen, mit
den einander zuzuordnenden Punkten verbundenen
Lenker so eingreifen, dass die letzteren Punkte bezüg-
lich des dritten Punktes inverse Kurven beschreiben.
6.4
Fragekasten.
a) Teshnisehe Fragen.
Frage 23. Herr W. H. in R. In Berlin steht
eine Militärtruppe, die sich hauptsächlich mit Geläude-
anfnahmen mittels Raketenapparaten befasst. Wie
nennt sich dieselbe’ Können Sie mir darüber aus-
führlichen Bericht erstatten?
Antwort su Frage 23. Versuche mit Raketen-
apparaten zwecks Geländeaufnahmen sind seinerzeit,
vor etwa 8 Jahren, bei dem Berliner Luftschiffer-
bataillon angestellt worden, soviel uns aber bekannt,
haben diese Versuche nicht zur Einführung dieses
Apparates bei der Militärbehörde geführt. Der Apparat
war von Herrn Maul in Dresden konstruiert worden.
Frage 24. Herr H. W. in E. Ich hatte einen
grösseren Posten Agfa-Blitzlichtpulver, fertig gemischt,
in paraffinierter Büchse aufgehoben, welche sich noch
in einem Holzkasten befand, der in ständig geheiztem
Zimmer auf einem Brett steht. Das Pulver ist jedoch
sehr schnell fest geworden, hat sich zusammengeballt,
so dass man es grösstenteils erst wieder zerkleinern
muss, und ist weder durch Zündung noch selbst durch
direkte Berührung mittels brennenden Streichholzes
(natärlich nur bei ganz geringem Quantum) zum Ver-
brennen zu bringen, trotzdem Pulver von anderer
Firma, welches in gleicher Weise in demselben Kasten
aufbewahrt wurde und bedeutend älter ist, tadellos
verbrannte. Meiner Ansicht nach liegt eine Zersetzung
des Pulvers vor, da es doch wohl kaum so stark
hygroskopisch sein kann, dass es sogar im Tag und
Nacht geheizten Zimmer Feuchtigkeit anzieht. Lässt
sich das Pulver überhaupt noch wieder zur Verwen-
dung herrichten?
Antwort su Frage 24. Das betreffende Blitzpulver
hat sich trotz seiner Verpackung infolge von Feuchtig-
keit zersetzt. Ihre Anschauung, dass eine solche Zer-
setzung in einem geheizten Zimmer unmöglich ist, ist
insofern irrig, als auch die Luft eines geheizten Zimmers
Feuchtigkeit enthält, die, wenn sie zu hygroskopischen
Körpern Zutritt gewinnt, von diesen aufgesogen wird,
selbst wenn sie ziemlich fest verpackt sind. Eine Ver-
packung auch in Oelpapier wird niemals das allmäh-
liche Feuchtwerden einer hygroskopischen Substanz
ausschliessen, da die Feuchtigkeit durch die Falten
zwischen den einzelnen Papierlagen hindurchdringt.
Ist aber erst einmal ein Blitzpulver feucht geworden,
so beginnt die freiwillige Oxydation des Magnesium-
pulvers und führt bald zu einer vollkommenen Zer-
setzung. Das Pulver ist damit dauernd unbrauchbar
geworden und kann nicht wieder hergestellt werden.
Frage 25. Herr W.B. in R. Ein neu zu er-
bauendes Atelier, nach NO. gehend, in gleicher Höhe
mit den umgrenzenden Baulichkeiten (im V. Stock)
dürfte durch letztere störende seitliche Reflexe er-
leiden. Der Grundriss des Gebäudes ist etwa der
der Skizze. Ich beabsichtige nun die Seitenwand mit
geripptem Glase zu verglasen, das Oberlicht soll
klares Glas erhalten. Ich bitte um Rat, ob ich hier-
mit recht tue, oder ob Mattglas an der Seitenwand
vorzuziehen wäre. Ich bin kein Anhänger der Matt-
glasverglasung; eine Reinigung des gerippten Glases
dürfte möglich sein, da ein Balkon längst der Seiten-
wand sein wird. Ferner beabsichtige ich anf der
Giebelwand — Südostseite — Sonnensegel anzubringen.
Wie und wie hoch müssen dieselben angetracht werden ?
Die Sonne wird im Hochsommer bis gegen ı2 Uhr
recht störend sein.
Antwort su Frage 25. Gegen die Verwendung
von geripptem Glase ist in diesem Fall nichts einzn-
wenden, dasselbe gibt Ahnlich wie Mattglas, wenn auch
vielleicht nicht ganz so vollkommen, Schutz gegen
Reflexlichter.. Es muss aber ein möglichst fein ge-
ripptes Glas angewendet werden und nicht das be-
kannte grobe Wellenglas, welches für diesen Zweck
ganz ungeeignet ist. Die Reinigung des gerippten
Glases macht unter den vorliegenden Umständen keine
Schwierigkeiten, doch wird es sich immer empfehlen,
im Innern einer grösseren Stadt die gerippte Seite des
Glases nach innen zu setzen, um die Reinigung zu
erleichtern.
Frage 36. Beır P.K. inW. Bitte um eine ver-
gleichende Darlegung zwischen der Wotan-Verico -, der
Nitrallampe und Osramlampe !/, Watt, bezüglich Farben-
effekt, Lichtstärke und Stromverbrauch.
Antwort zu Frage 26. Die Lichtfarbe der ver-
schiedenen Metallfadenlampen ist fast identisch. Wenn
sie mit der normalen Spannung gebrannt werden, gibt
jede der modernen Lampen ein den anderen fast gleich-
wertiges Licht. Die Expositionszeit hängt daher, gleich-
gültig, welches Fabrikat gewählt wird, nur von der
Kerzenstärke der Lampen unter sonst gleichen Um-
ständen ab. Der Stromverbrauch ist bei den neuen
Halbwattlampen erheblich viel geringer (etwa 45 Prozent)
als bei den älteren Metallfadenlampen, die etwa ı Watt
verbrauchen, wogegen die sogen. Halbwattlampen etwa
0,55 bis 0,6 Watt augenblicklich zu verbrauchen pflegen.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 12.
8. Februar.
1914.
Gründliehe Erforsehung
der Quellen von Misserloigen in der photographisehen Teehnik.
Von Max Frank.
Die photograpbische Technik ist wahrlich
nicht einfach, und es gehört ein gerütteltes
Mass von Kenntnissen, nicht nur praktischen,
sondern aüch theoretischen dazu, um schon
in den wichtigeren Teilen stets fehlerfrei zu
arbeiten. Wer aber weniger tüchtig ist, wer
in seinem Können grössere Lücken aufweist,
bei dem wird es nicht an mancherlei Miss-
erfolgen fehlen; bald hier, bald dert werden
sich unangenehme Fehler zeigen, die einen
gleich nach getaner Arbeit, die anderen erst
nach geraumer Zeit; besonders gilt das letztere
für das Positivverfahren.
Selbstredend wird man dann stets wünschen,
den Febler abstellen zu können, und nur die
ganz Bequemen lassen den Dingen ihren Lauf;
ihnen geschieht vollkommen recht, wenn sie zu
nichts kommen. Andere wenden sich an die
Schriftleitung ihrer Fachzeitschrift und bitten
um Rat, selbst in den allereinfachsten Fällen.
Die Strebsameren aber suchen zunächst selbst
die Ursachen des Uebels zu erfabren; sie finden
sie manchmal, bäufiger aber auch nicht oder
nur scheinbar, indem der Fehler auf einmal
doch . wieder auftritt, trotzdem sie nach ihrem
Versuchsergebnis die richtige Abhilfe geschaffen
zu haben glauben. Dass die Misserfolge oft
nicht oder nur ungenügend aufgeklärt werden,
liegt natürlich in erster Linie an mangeihaftem
Wissen, aber auch nicht selten nur daran, dass
man die Erforschung der Fehlerquellen in ver-
kehrter Weise vornimmt; man schlägt nicht
die richtigen Wege ein und ist nachher manches-
mal noch weniger klug als vorher.
Es sollen nun bier nicht die tausenderlei
Febler und deren Ursachen, die in der photo-
graphischen Technik zutage treten können, be-
schrieben, sondern es mögen einige allgemeine
Richtlinien gegeben werden, die man unbedingt
embalten muss, wenn man zum Ziele kommen
will. Falsch angestellte Untersuchungen sind
Zeitvergeudung und verwirren nur, während
richtig ausgeführte Nachforschungen häufig ein-
facher sind, auf alle Fälle aber sicherer zum
Ziele führen.
Tritt irgend ein Fehler in Erscheinung, so
[Nachdruck verboten.)
hat man sich zunächst die Frage vorzulegen:
„Welche Umstände und welche Dinge
kommen in Betracht?“ Hierbei muss man
bedenken, dass die photographische Technik in
der Hauptsache auf chemischen Grundlagen be-
raht, und dass in der Chemie die sonst ganz
belanglosen Kleinigkeiten ausserordentlich wichtig
sein können.
Nehmen wir den Fall an, ein fertiges Negativ
wiese irgend einen Febler auf, dessen Ursache
uns unbekannt ist und die wir daher erforschen
wollen. Da müssen wir nun vom Rohmaterial
(vom Standpunkte des Photographben aus) bis
zur völligen Fertigstellung alle Bebandlungen
und alle hierzu benutzten Materialien und Dinge
durchgehen. Es sind dies also:
ı. Plattenmaterial: A) Art; B) Güte (ur-
sprüngliche); C) Alter; D) Aufbewahrung.
a. Einlegen der Platten: A) Sicherheit der
Dunkelkammer; B) Dichtigkeit der Kassetten.
3. Aufnabme: A) Länge der Belichtung;
B) Sicherheit der Kamera; C) Sicherbeit des
Verschlusses; D) Objektiv; E) Art und Verbalten
der Aufnalimegegenstände.
4. Entwicklung: A) Sicherheit des Dunkel
kammerlichtes;, B) Entwicklerlösung: a) Geeignete
und richtige Zusammensetzung; b) gute Chemi-
kalien; c) geeignetes Wasser; d) Alter und Auf-
bewahrung der Vorratslösung; e) richtige Tem-
peratur; f) Zusätze zum Entwickler. C) Ge-
eignete und genügend saubere Schalen; D) Länge
der Entwicklung; E) Entwicklungspraxis.
5. Etwaiges Zwischenbad oder Abspülen nach
dem Entwickeln.
6. Fixieren: A) Zusammensetzung des Fixier-
bades; Güte der dazu benutzten Chemikalien;
B) Alter und Ausnutzung des Fixierbades; C) Tem-
peratur des Bades; D) Länge des Fixierens;
E) Ausübung des Fixierens.
7. Etwaiges Härtebad.
8. Wässerung: A) Wässerungskasten;, B) Tem-
peratur des Waschwassers; C) Länge des
Wässerns; D) Wasserwechsel.
9. Trocknen: A) Trockenraum: a) Tempe-
ratur; b) sonstige Beschaffenheit; B) Trocken-
I2
76 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
gestell; C) Länge des Trocknens; D) Nachsehen
beim Trocknen.
In all diesen Punkten, die man teilweise
noch weiter zu zergliedern vermöchte, können
Fehler gemacht werden und werden auch ge-
macht.
Die zweite Frage ist nun: „Wie äAussert
sich der Fehler?“ Ist diese genau und klar
beantwortet, so können wir in der Regel schon
eine ganze Reihe von Gefahrpunkten aus der
aufgeführten Liste als nicht in Betracht kommend
ausschalten, wenn wir einigermassen über die
photographischen Vorgänge unterrichtet sind.
Unschärfe kann z. B. weder vom Entwickeln,
noch vom Fixieren, Wässern und Trocknen
kommen. In der Regel wird es an der Auf-
nahme selbst, an den benutzten Gerätschaften
(Kamera, ‚Objektiv, Verschluss, Kassetten) oder
an dem Aufnahmegegenstande liegen. Aber
auch innerhalb dieses begrenzten Rahmens sind
noch so viel Möglichkeiten gegeben, dass deren
ausführliche Aufzählung mehrere Seiten füllte.
In zwei gewissen Fällen kann aber auch die
Unschärfe an dem Plattenmaterial liegen, und
zwar entweder dadurch, dass die Schärfe durch
den Lichthof gelitten hat, wenn wir keine lichthof-
freie Platten benutzt haben, und wenn sich die
Unschärfe nur an den hellsten Stellen zeigt;
oder aber die Unschärfe ist, wenn wir sie in
Vergleich mit einer Aufnahme, die mit Hilfe
des nassen Verfahrens gemacht worden ist,
stellen, auf die Verwendung der Bromsilber-
trockenplatte an sich zurückzuführen, denn bei
dieser liegt das Bild in der Schicht und es ent-
steht durch die Zerstreuung innerhalb derselben
— wenigstens bei den grobkörnigen, empfind-
licheren und undurchsichtigen Schichten — eine
gelinde Unschärfe, während die Jodsilberschicht
der nassen Platte ein Oberflächenbild, durch
physikalische Entwicklung zustande gekommen,
gibt. Also es genügt noch lange nicht die ein-
fache Feststellung der Unschärfe, sondern man
muss eine ganze Anzahl Unterfragen stellen.|
Die Erforschung anderer Feblerquellen muss
aber wieder fast auf das ganze Gebiet aus-
gedehnt werden. Ein flaues Bild kann am
Material, am Einlegen, an der Aufnahme, am
Entwickeln, am Fixieren (aber das nur sehr
selten, nämlich an sehr langem Fixieren) und
schliesslich am Trocknen liegen (bier an zu
langsamem Trocknen). Dabei sind auch die
meisten der Unterabteilungen zu berücksichtigen.
Mit der Beantwortung der dritten Frage:
„Wann zeigt sich der Misserfolg?“ können
weitere Punkte fallen gelassen werden. Das
„Wann“ hat sich nicht nur auf die Zeit an sich zu
erstrecken, sondern auch, und zwar hauptsäch-
lich auf die näheren Umstände. Diese Frage
muss sehr eingehend behandelt werden. Wenn
wir zwei Fälle vergleichen, wobei hier sich der
Fehler zeigt, dort nicht, so müssen wir uns
immer fragen: „Was war in den beiden Fällen
gleich, und was war nicht gleich?“ Haben wir
beidesmal die gleiche Plattensorte von gleichem
Alter und von gleicher Aufbewabrungsart be-
nutzt, so ist die Güte der Platte nicht schuld.
Allerdings bleibt noch dann der Punkt übrig,
ob in beiden Fällen überhaupt die gleiche Platten-
sorte angebracht war. Dazu müssten wir die
Art der Aufnahme kritisch betrachten. Eine
Plattensorte oder Plattenart kann bier als brauch-
bar genügen, dort, wo höhere Ansprüche in
bezug auf Farbenwiedergabe, Tonreichtum, All-
gemeinempfindlichkeit, Freibeit von Lichthof
usw. gestellt werden, dagegen schlechte Ergeb-
nisse zeitigen. In ähnlicher Weise muss man
in allen anderen Fällen eingehende pbhoto-
graphische „Gewissenserforschung“ abhalten,
und dies wird einem um so leichter fallen, je
mehr man stetig zur Bereicherung seiner Kennt-
nisse getan hat. Es muss noch betont werden,
dass man ja nicht, wie es leider so oft ge-
schieht,” die angeblichen Nebensächlichkeiten
vergessen darf.
Eine strenge „Gewissenserforschung“ wird
nun oft schon hinreichend sein, um mit Sicher-
heit die Fehlerquelle auf einen ganz bestimmten
Punkt zu beschränken und auch dieses Uebel in
Zukunft mit Erfolg abstellen zu können. Aber
dennoch bleibt häufig noch eine mehr oder
minder grosse Auswahl von Ursachen übrig,
die den betreffenden Fehler verschuldet haben
können. Eine Aufklärung ist dann nur durch
besondere Untersuchungen möglich, die man
also anstellen muss. Aber diese Versuche
können nur dann zum Ziele, also zu einem
einwandfreien Ergebnis führen, wenn sie plan-
mässig durchgesetzt werden. Wilde Versuche
führen meist mehr irre, als sie aufklären.
Bei allen Versuchen, die zur Ermittelung
eines Fehlers dienen sollen, müssen unbedingt
alle Begleitumstände gleichbleiben, so
dass also die Versuche nur in dem Punkte ver-
schieden sind, dem man die Schuld zuschieben
zu können glaubt. Will man z.B. erforschen,
inwieweit ein Misserfolg auf die Zusammen-
setzung des Entwicklers zurückzuführen ist, so
müssen alle Umstände vor der Entwicklung
(Sorte, Alter und Aufbewahrung der Platten,
Einlegen derselben, Aufnahme), alle Umstände
während der Entwicklung mit Ausnabme eben
der Zusammensetzung des Entwicklers (also Art
der Schale, Temperatur, Dauer der Entwicklung,
Bewegung der Schale usw.) und schliesslich
auch die Verhältnisse nach der Entwicklung
sämtlich gleich sein. Würde man z. B. die
eine Versuchsplatte in einer Glasschale, die
andere in einer beschädigten Emailschale ent-
wickeln, oder die eine bei kühlerer Temperatur
als die andere, oder die eine mit ständiger
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 27
Bewegung der Schale, die andere, indem man
die Schale längere Zeit rubig stehen lässt, oder
würde man die eine Versuchsplatte nach der
Entwicklung nur flüchtig, die andere dagegen
gründlich abspülen, oder würde man bei der
einen das Fixieren in einem gerade frisch an-
gesetzten, genügend warmen Fixierbad, bei der
anderen dagegen in einem alten und zu sehr
kalten Bade vornehmen, nun so kann das eigent-
liche „Ausprobieren“ der Entwicklerzusammen-
setzung gar kein richtiges Ergebnis zeitigen.
Der „Praktiker“ wird dann Dinge dem Ent-
wickler zuschreiben, an denen dieser gar nicht
oder nur teilweise beteiligt ist. Das Beispiel
könnte man auf viele andere Punkte der photo-
graphischen Technik ausdehnen. Es ist auch
in der Regel nicht möglich, nach zwei oder
noch mehr Richtungen gleichzeitig mit den
gleichen Versuchen Nachforschungen anzustellen.
Man kann also, um bei dem Beispiel zu bleiben,
nieht mit denselben Versuchen die Wirkungs-
weise der verschiedenen Zusammensetzungen und
der verschiedenen Temperaturen des Entwicklers,
oder gar noch dabei den Einfluss einer be-
schädigten oder mangelhaft gereinigten Schale
und des ungenügenden Abspülens nach der
Entwicklung feststellen, sondern stets heisst es:
Eines nach dem anderen. Es muss aber noch
darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich
zuweilen ein Fehler erst zeigt, wenn noch andere
hinzukommen.
Man wird vielfach innerhalb seiner Praxis,
also ohne besondere Versuche, überhaupt keine
Klarheit schaffen können, weil eben in der
Praxis häufig allerlei Umstände mitsprechen.
Man soll nicht aus falsch angebrachter Spar-
samkeit von planmässig durchgeführten Ver-
suchen Abstand nehmen, denn wenn diese auch
zuweilen zuerst einige Unkosten mehr machen
und einige Zeit in Anspruch nehmen, so macht
sich das doch vielfach bezahlt, indem man dann
ein für allemal gründlichen Bescheid weiss und
Misserfolgen vorbeugen kann. |
Also nochmals: Planmässige Unter-
suchungen von Fehlerquellen und kein
Vorgehen aufs Geratewohl.
u
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht
druckfertig zu sein.)
Undurchlässigmachung von Holz,
Pappen, Stoffen durch Paraffin. Zur Un-
durchlässigmachung von Holz, Pappe, Papieren
oder Stoffen benutzt man vorteilhafterweise das
Paraffin, welches in geschmolzenem Zustande
entweder aufgetragen oder in welches die porösen
Stoffe oder Gegenstände eingetaucht werden,
und muss natürlich in allen Fällen das Paraffın
geschmolzen, also möglichst heiss und flüssig
sein. Vielfach bewährt sich hierbei die Zugabe
von etwas Paraffinöl; denn dadurch bleiben die
getränkten Stoffe elastischer und das Einschlagen
und Durchziehen derselben geht rascher und
intensiver vor sich. Bei Papieren wird das
Paraffinöl wegbleiben müssen, wenn dasselbe
seine Farbe und Undurchsichtigkeit nicht ver-
lieren soll, ebenso werden die eigentlichen
Stoffe (Leinen und dergl.) je nach der Zweck-
bestimmung zu behandeln sein, denn die Prä-
parierung mit dem Paraffin allein genügt schon,
um eine Undurchlässigkeit gegen Wasser oder
wässerige Lösungen zu erzielen. Das Paraffin
muss auf über ıoo Grad C erhitzt, d.h. also
ganz flüssig sein, und müssen die Stoffe mög-
lichst eingetaucht und eine Weile der Einwirkung:
der Flüssigkeit ausgesetzt werden, damit die
Luft als feine Bläschen aus den Stoffen ent-
weichen kann, während zu bestreichende Gegen-
stände mehrere Male mager bestrichen und sehr
heissen Wärmequellen ausgesetzt sein müssen,
(Nachdruck verboten.)
wobei natürlich Vorsicht walten muss, dass
eine Entzündung vermieden wird, die sich leicht
einstellen kann. Den richtigen Hitzegrad des
geschmolzenen Paraffins erkennt man daran,
dass ein Tropfen Wasser unter Zischen sofort
verdampft, wenn man einen solchen auf das
geschmolzene Paraffin fallen lässt. Als Behälter
zum Schmelzen eignen sich entsprechend grosse
Emailletöpfe, Pfannen oder kupferne Kessel usw.
und kann das Paraffin mehrmals erhitzt werden.
Das Durchschlagen alter Klebemittel
bei aufkaschierten Bildern. Das Durch-
schlagen der Klebemittel durch das Papier macht
sich manchesmal bei ganz dünnen Mattpapier-
bildern geltend, und liegt die Schuld in solchen
Fällen nicht an den Papieren, sondern in den
zu alten, also wässerig, säuerlich gewordenen
und mit Schimmelpilzen durchsetzten Klebe-
mitteln, die in diesem Zustande selbst bei den
besten Papieren das Durchschlagen verursachen.
Selbstverständlich werden durch die Säure
auch die Töne der Bilder ungünstig verändert,
während die rein weissen oder mattfarbigen
Papierflächen stumpf, unansehnlich und miss-
farbig werden, und kann man z. B. bei den
bildfreien bezw. sonstigen Papieren oder dünnen
Kartons das Aufquellen, Stumpfwerden, ja sogar
das Welligwerden und eine leicht merkbare Auf-
raubung beobachten, so dass also die schöne
12"
78 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Färbung, Glätte und das ganze Ansehen ver-
loren geht.
Frisch zubereitete oder mit einem guten
Konservierungsmittel vermischte, absolut säure-
freie Klebemittel sind also unbedingt nötig,
wenn man auf eine einwandfreie Klebung
und dauerhafte Haltbarkeit der Mattpapierbilder
rechnen will, und ist die Hinzufügung etwas
»
feingeschabter mehlartiger reiner Tafelkreide
bei säuerlich reagierenden Klebemitteln mitunter
zu empfehlen, denn durch die Kreide wird die
Säure abgestumpft und unschädlicher gemacht,
dagegen verliert sich der wässerige Zustand
nicht, der bei zu starker Zersetzung der Klebe-
stoffe sich bemerkber macht, und sind diese
daon völlig untauglich. M.
um u Lam
Innungs- und Vereinsnashriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen -Zwangsinnung
Mülhausen i. Eis,,
tür den Bezirk Ober-Kisass.
Einladung.
Zu der am Montag, den 9 Februar, nach-
mittags SsUhr, in Mülhausen, Caf€ „Zur Traube‘‘,
Eintrachtsplatz, stattfindenden ausserordentlichen
Innungsversammilung beehre ich mich, ergebenst
einzuladen.
Tagesordnung:
ı. Genehmigung des Protokolis der letzten Versamm-
lung.
2. Bekanntgabe von Eingängen.
3. Aufstellung des Haushaltpianes.
4. Wahl ven zwei ausscheidenden Vorstandemitglie-
dern.
5. Kassenbericht und Ernennung von zwei Kassen-
revisoren.
6. Auträge, die zwei Tage vor der Versammlung in
Händen des Vorstandes sein müssen.
7. Aufstellung einer Mindestpreisliste.
8. Verschiedenes.
Wir machen hiermit nochmals auf $ 22 des Statuts
aufmerksam, und ersuchen die Herren Kollegen um
vollrühliges Erscheinen.
Mülhausen, den 31. Januar 1914.
J. Stegmann, Obermeister.
be 2 2
Photographen -Zwangsinnung zu Strass-
burg (Bezirk Unter-Eisass).
Die Mitglieder werden höflichst ersucht, den
fälligen Beitrag für das erste Halbjahr ı914, mit 8 Mk,
sowie Gehilien- und Lehrlingszuschässe, je ı Mk., zesp.
50 PL, an dem unterseichneten Kassiener portefnei, bis
längstens ı5. Rebruar, einzusenden. (Siehe 8 ı5 der
Statsten.)
Die bis dekin nicht eingegangenen Gelder werden
per Machnahme, zuzüglich Bpesen, erhoben.
Ausserdem sind die Mitglieder, welche uoch
mit Beiträgen im Rückstand sind, dringend gebeten,
diese ebenfalls bis 15. Februar einzusenden, anderslalls
die Aufsichtsbehörde zwangsweise eintreibt.
Der Vorstand.
L.A.: Jul Sievers, Keassiever,
Strassberg 1. Eis, Mergasstengasse ı2.
Zwangsinnung
tür den Regierungsbezirk Merseburg.
Sitz: Halle a.S.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Die verehrliches Mitglieder werden gebeten, den
fälligem Beitrag für das erste Quartal Igı4 mit 5 Mk,
sowie für jeden Gehilfen so Pl. und für jeden Lehrling
25 Pl. bestellgeldfrei an den Kassierer der Innung,
Hestn Gg. Maurer, Halle a.6., Gr. Brauhbausstr. 30,
einzusenden ($ ı5 des Statuts).
Beiträge, die bis zum ı5. Februar nicht bezahlt
sind, werden, zuzäglich Spesen, durch Nachnahme ein-
gesogen. Der Vorstand.
E. Motzkus, Obermeister.
—z
Badiseher Photographen-Bund (E.Y.).
Unsere verehrten Mitglieder werden höflichst er-
sucht, den fälligen Bundesbeitrag für das erste Halb-
jabr 1914 mit 8 Mk. 5 Pf. portofrei au unsern Kassierer
einzusenden.
Beträge, die bis 15. Februar d. J. nicht eingegaugen
sind, werden, zuzüglich der Mehrkosten, durch Nach-
nahme erhoben. Der Vorstand.
I. A.: Georg Mäller, Schatzmeister,
Karlsruhe, Brauerstrasse 9, IIL
—
Photographen- Zwangsinnung
für Lothringen.
Sitz: Metz.
Unsere Mitglieder werden darauf aufmerksam ge-
macht, dass Mitte des Monats Februar die Beiträge
für das zweite Quartal (Januar bis Mäız) zur Bin-
ziehung gelangen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt viertel-
jährlich 4 Mk&., für Abonnenten des ‚Atelier des Phote-
grapben ‘' 5,25 Mk., zuzüglich Porto.
Die nicht eingelösten Beiträge für des erste () uartel
(Oktober bis Dezember 1913) werden durch das Bärger-
meisteramt Metr eingezogen
Unsere Vertrauensmänner werden gebeten, die in
ihrem Bezirke ansässigen Personen, welche gegen Ent-
gelt photographieren, uns baldigst nemheft zu machen
zwecks Vervollständigung unserer Mitgliedsliste; beweis-
kaäßige Unterlagen sind unbefingt erforderlich.
y
——— 1. nn en. —-
Es sei schon heute derauf hingewiesen, dass am
9. März eine Hauptversammlung in Metz stattfindet.
Bisladungen hiersu ergehen noch besonders.
Metz, dem 3. Februar 1914.
Der Vorstand.
I. A.: Schneider, Kassierer.
—L art
Rinladung
zur Gründungsversammlung eines Photo-
graphen-Bundes für den Handwerks-
kammerbezirk Saarbrücken und Trier.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Zu der am Montag, den 16. Februar, vor-
mittags 10°, Uhr, in Saarbrficken, im „Neuen
Münchener Kindi‘ stattfindenden Gründungsver-
sammlung eines Photographen-Bundes für den Kammer-
besitk Saarbrücken-Trier (Sitz: Saarbrücken) werden
Sie hiermit höflichst eingeladen. Von der Wichtigkeit
dieser Versammlung werden Ste überzeugt sein, und
bitten wir Sie recht dringend, wenn es Ihnen nur
einigermassen möglich ist, zu kommen. Auch bitten
wir Sie, in Ihrem Kollegenkreise für diese Veramm-
lung eitrig Propaganda zu machen, da es möglich ist,
dess mangels Aäresse der eine oder andere Kollege keine
Eisiadung erbalten het.
Tagesordnung:
ı. Begrüssung durch den Kollegen Hofphotograph
Bichacker-Saarbrficken.
a. Die Organisation des Handwerks und ihre Wichtig-
keit. Referent: Herr Dr. Schulz, Syndikus der
Handwerkskammer Saarbrücken.
3. Die Organisation im Photographengewerbe. Re-
ferent: Kollege Jungmann-Strassburg, Ver-
treter des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innnngen (J.P.).
4. Gründung des Bundes.
5. Vorstandswahl.
6. Verschiedenes.
Um ı'/, Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen. —
Der Nachmittag ist der Geselligkeit gewidmet, und
werden die Saarbrücker Kollegen für das Nötige sorgen.
— Abends: Gemütliches Zusammensein im ‚Neuen
Münchener Kindl‘.
Während der Tagung: Ausstellung von Neuheiten.
Kollektivausstellung in phbotographischen Papieren der
Firmen van Bosch, Gevaert, Trapp & Münch,
Risse usw. Im Auftrage:
E. Eiehacker, Hofphotograph, Saarbrücken.
up
Ateliernashriehten.
Aschaffenburg. Das Photographieche Atelier
Lermann, Holphotograph Wacker Nachf. hierselibet,
giog durch Kauf an Herrn Photograph Klüpfel in
Wäreburg über. Die Uebernsahme erfolgt am ı. April.
Hirschberg i.Gchles. F. Pietschmann eröffnet
am ı. April Beihrihofstrasse r6 ein elektrisches Kunst-
PHÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 75
liehtateler ir bHdmässige Photographie,
Wiihelmstrasse 57.
Innsbruck. Anton Straka etablierte sich
Wiitenberg 5 als Photograph.
ie
Gesehäftliehes.
Ica (Internationaler Kameratrust), Akt-Ges.
in Dresden. In einstimmiger Erledigung der Tegm-
ordnung setzte die Generalversammlung die Dividende
wieder auf 5 Prozent fest und wählte Prof. Dr. Streubel-
Jena (Geschäftsleiter der Zeiss Werke) und Dr.-Ing.
W. Bauersfeld-Jena neu in den Aufsichtsrat. Die
Verwaltung bezeichnete den Geschäftsgang und den Ein-
gang von Aufträgen als recht befriedigend.
Bei der Firma: Vereinigte photographische
Industrie Langer &Co., F.Hrdliczka, G.m.b. H.
In Wien, wurde folgendes handelsgerichtlich eingetragen:
Der Geschäftsführer Rudolf Perlmaun ist infolge
Ablebens gelöscht. Vertretungsbefugt sind nicht nur
je zwei Geschäftsführer kollektiv, sondern auch ein
Geschäftsführer kollektiv mit einem Prokuristen.
Neu eingetragen wurde die Firma J. F.Langhans,
Phötographisches Ateller in Marienbad (Böhmen). In-
haber ist Herr Basilius Wagner, Photograph in
Marienbad.
vorläufig
Personalien.
Der Geschäftsführer und Prokurist Herr Emil
Batzen konnte mit dem ı. Februar auf eine 25 jährige,
ununterbrochene Tätigkeit bei der Firma Dr. Höhn
& Co. in Düweldorf zurfckblicken. In Anerkennung
seiner treuen Dienste wurden dem Jubllar seitens des
Chefs sowie vom Personal Ehrungen und Geschenke
zuteil,
— 6
Aus der Industrie.
Die Pirma Carl Ernst & Co., Akt.-Ges., Berlin 8O.,
Rungestrasse 19, hat soeben, wie alljthrlich, Muster-
kollektionen von neuen Platinkarten und Photo-
mappen herausgebracht. Die Platinkarten sind meist
aus dfnnem Material, Büttenkarton usw. hergestellt
und durch einfach gehaltene Verzierungen, aufgedruckte
Tonflächen, fein geprägte Ränder und Chagrins aus-
gestattet. Die Farben der Karten sind vornehmlich
in Braun und Grau gehalten und den modernen Bild-
tönen angep«sst, so dass eine harmonische Bildwirkung
erzielt wird. Bei den Photomappen sind ebenfalls
die Ton- und Fiächenwirkungen In erster Reihe berfick-
sichtigt worden, während starke Verzierungen zum
Gläck ganz vermieden sind. Ein Teil derselben ist
zum Festhalten unaufgezogener Bilder bestimmt, weiche
jederzeit aus der Mappe herausgenommen werden
können. Die Kollektion enthält auch Mappen aus
echtem Jspanpapier und anderen neuen Umschlag-
papteren und ist besonders umfangreich, da die Photo-
mappen in modernen Ateliers, sowohl im Inland wie
80 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
auch im Ausland immer mehr in Aufnahme kommen.
— Eine Beschreibung der einzelnen Muster würde
bei der grossen Reichhaltigkeit zu weit führen, die-
selben werden jedoch auf Wunsch per Post franko
zugesandt.
Nach unserer persönlichen Ansicht ist die Kollektion
in diesem Jahre nicht nur besonders reichhaltig und
vielgestaltig in den Dessins, es tritt auch deutlich das
Bestreben hervor, durch Verwendung vornehmasten
Materials, unter Ausschaltung überflüssigen Beiwerkes,
eine wirksame Unterlage für die Erzeugnisse neuzeit-
licher, künstlerischer Lichtbilder zu schaffen.
men 2 _ Da m
Kleine Mitteilungen.
— Der Arbeitsmarkt im Dezember. Das
„Reichsarbeitsblatt‘“ berichtet: Die optische Industrie
war gut und besser als im Vorjahre beschäftigt, was
auch in der erheblichen Steigerung der Beschäftigten-
ziter zum Ausdruck gelangt.
— Hof a$S. Vor der Präfungskommission der
Handwerkskammer zu Bayreuth hat Herr Photograph
Wilh. Müller, hier, die Meisterprüfung bestanden.
— Loitz Li Pomm. Das Atelier des Photographen
Wohlgemuth an der Schulpromenade wurde durch
Feuer zerstört.
— Die Neumähle bei Zeitz auf der Leip-
ziger Buchgewerbeausstellung. Die Besucher der
Buchgewerbeausstellung werden neben den Maschinen
der modernen Papierfabrikation auch eine alte Mähle
aus der mittelalterlich- zünftigen Periode der Hand-
papiermacherei antreffen und sich zurückversetzt fühlen
in eine Zeit, von der uns heute sonst eigentlich nur
noch die Ueberlieferung berichtet. Die historische
Büättenpapierfabrik Haynsburg, vom Verein deutscher
Papierfabrikanten aufgekäuft, wird in Leipzig ausgestellt
und voraussichtlich im Betriebe gezeigt werden.
Der letzte Besitzer der Anlage, Herr Seydel, ist
noch im Besitze der Grändungsurkunde der Mühle
vom 1. Oktober 1700. Danach hat die Herzogin Maria
Amalia, Gemahlin des Herzogs Moritz Wilhelm, eine
Tochter des grossen Kurfürsten, die Erlaubnis erhalten,
unterhalb Sautzschen am Eisterstrome eine Papier-,
Mahl-, Schneide- und Oelmähle zu bauen, auch Grund
und Boden dazu diesseits und jenseits der Elster. Das
Anwesen sollte ein für alle Zeiten freies Allodium sein,
und heute noch ist Herr Seydel ein freier Besitzer.
Neben der oberen und niederen Gerichtsbarkeit hatte
die Besitzerin das Recht, im Stifte Naumburg - Zeitz
Hadern zum Papiermachen zu sammeln und durfte 1730
sogar vier Hadernhäuschen errichten. Nach dem Tode
der Herzogin ging die Mühle als Erblehnsgut durch
ein vom König von Polen bestätigtes Reskript vom
8. August 1750 in den Besitz der Familie von Uffel
über, von der es Johann Gottfried Seydel käuflich
erwarb. Am 24. November 1789 trat dieser die Mühle
um 8000 Taler an seine Söhne ab; sie blieb dann bis
auf den heutigen Tag im Besitze der Familie Seydel,
die bis 1909 dort auch Papier hergestellt hat. Der
Verein deutscher Papierfabrikanten erwarb die Ein-
richtung der Papiermähle im vergangenen Jahre, und.
nun sollen ihre Räder in Leipzig auf der Buchgewerbe-
ausstellung nochmals einige Monate klappern. Nur
mit Wehmut werden ihre alten Freunde sehen, wie
sie, auf dem Umwege über Leipzig von Haynsburg,
wo sie über 200 Jahre gestanden hat, endlich unter
das Dach des Deutschen Museums in München wandert.
Die Neumühle hat natfrlich stets nur Lumpen-
papiere hergestellt, und wir wollen uns von Herrn
Seydel erzählen lassen, wie er selbst dort noch Papiere
gemacht hat und wie die Besucher der Ausstellung es
sehen werden:
Von dem unter dem Dache befindlichen hölzernen
Lumpenschneider fallen die Lumpen durch einen Schlot
in den Vorratskasten und werden nun nach Bedarf zur
- Füllung der Steintröge der vier Stampfen verwendet;
jede Stampfe hat vier Hämmer, die durch Nasen auf
einer kolossalen Holzwelle hochgehoben werden und
im Fallen mit ihren eisenbeschlagenen Köpfen die
feuchten Lumpen zertrümmern. Der so gewonnene
Papierstoff wird im Holländer zu Ganzzeug fertig ge-
mahlen und in die Vorratsbütte abgelassen. — Im
Nebenraum befindet sich die Schöpferei. Eine grosse,
heizbare Schöpfbütte enthält den aus der Vorratsbütte
entnommenen, vorher noch verdännten Stoff, von dem
der Schöpfer eine durch Wechselrahmen in ihrer Höhe
zu regelnde Schicht mit dem Haudsieb abschöpft, durch
Schütteln verfilet und zum Teil entwässert. Der
Gautscher überträgt das Blatt auf Filztücher, dann
wird es durch Pressen von einem weiteren Tell des
Wassers befreit und endlich zum Trocknen aufgehängt.
Das Glätten im zweiwalzigen Kalander, das Sortieren
und Packen folgt als Endarbeit.
Alle Wellen und Hebel, wie auch die Räder un
ihre Zähne, sind, wie in alter Zeit noch, aus Holz.
Staunend wird der Besucher der Ausstellung vor der
alten Mühle aus dem lauschigen Winkel am Elster-
strome stehen, und ein Hauch früherer Tage wird ihn
berühren.
—2234-
Eingesandt.
Weiter vorwärts.
Nun geht die Innungsbewegung im Photographen-
berufe schon einige Jahre. Die Organisation hat sich
dauernd ausgebreitet; fast wöchentlich können wir in
dieser Zeitschrift lesen, dass wieder eine neue Innung
gegründet wurde, und, was natürlich für den Gesamt-
organisationsgedanken am wertvollsten ist, dass sich
diese Neugründungen fast ausnahmslos dem Central-
Verband Deutscher Photographen - Vereine und Innungen
anschliessen. Mehr denn 3000 deutsche Photographen
sind so schon zusammengeschlossen, und jeder, der es
mit der deutschen Photographie und der wirtschaft-
lichen Erstaıkung ihrer Träger ehrlich meint, muss
dringend wünschen, dass dieser Zusammenschluss, der
schon in Dresden so schmerzlich herbeigesehnt wurde,
sich bald so lückenlos gestalte, dass mit Recht gesagt
werden kann: Deutschlands Photographen sind weit-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 8ı
schauend genug gewesen und haben sich eine 'um-
tsssende Organisation geschaffen nach dem Motto:
Alle für einen, einer für alle! Ist es nicht ein schöner
Gedanke, im Kreise von Kollegen für die gemeinsamen
Ziele zu arbeiten, Schritt für Schritt den durch die
Uneinigkeit und durch unlautere Elemente verlorenen
Boden wieder zu erkämpfen? Ist es wirklich so ärger-
Hches Geld, was man seiner Organisation zahlt? Nein!
Wärde die Arbeiterschaft z. B. so gromse Erfolge haben
erkämpfen können, wenn sie nicht auch opferfreudig
gewesen wäre? Hat trotzdem die Arbeiterschaft nicht
fest 30 Jahre warten müssen, bis sie Erfolge sah?! Jal
Von heute auf morgen kommen die Erfolge allerdings
sicht. Da muss zunächst mit Ruhe überlegt werden,
was zuerst verbesserungswürdig ist. Hat man dies in
der Einzelorganisation mit Einigkeit festgestellt, so
wird die Erreichung dieses Zieles nicht schwer. Unter-
stätzt dann die grosse Gesamtorganisation denselben
Gedanken, so wird auch bei Fragen, welche ein Be-
wegen der Gesetzesmaschine erfordern, der Erfolg
schliesslich nicht ausbleiben. Bedingung, um sich vor
Battäuschungen zu bewahren, ist jedoch, dase man
nicht alles Erstrebenswerte auf einmal erreichen will.
Nun, dies mag in den ersten Tagen der Innungs-
organisation der Fall gewesen sein. Heute ist diese
Kinderkrankheit überwunden, und es stehen fast Äberall
Männer an der Spitze, welche sich von Tag zu Tag
mehr und mehr in ihre Aufgabe hineinarbeiten und so
die Gesamtarbeit vorwärtsbringen. Wären die Erfolge
is Sachen der Zugehörigkeit gewisser Händler zur
Innung möglich gewesen, wären die Massnahmen gegen
die Schleuderangebote, wären die Erfolge gegen die
G.m.b. H. in Sachsen, Bayern usw. sowie auch in
den Reichsianden möglich gewesen, ohne eine grosse
Organisation? Also schon gewichtige Erfolge nach
kurzer Zeit! Und lässt nicht mit Recht die letzte
Entscheidung auf diesem Gebiete in den Reichslanden,
weiche doch sicher erst nach Räckfrage in Berlin mög-
ich war, die bestimmte Hoffnung aufkommen, dass
auch das letzte Bollwerk der Innungsgegner und Schleu-
derer, das Königreich Preussen, sich bald den Ent-
scheidungen der grossen Bundesstaaten in dieser Frage
anschliessen wird? Nun, wenn es allein nur der Er-
kedigung dieser einen Frage gelten müsste, wäre hier-
darch allein nicht schon die Berechtigung der Organi-
sstion bewiesen? Und wieviel Fragen gibt es ausser-
dem noch zu lösen!
Dazu gehört aber nicht nur, dass man in den
Ianungen die rechten Männer an die Spitze stellt, die
gewilit und in der Lage sind, Erspriessliches zu er-
arbeiten, nein, jedes Innungsmitglied muss mitarbeiten,
muss dem Vorstand helfen, ihm den Rücken stärken!
Habe ich nicht mit einem früheren Artikel recht
gehebt, als ich den Innungsgegnern auf ihre schein-
beren Beweisgrände gegen die Berechtigung und die
Aussichten der Innungen zurief: „Ihr könntet wohl
reeht haben, wenn die bestehenden Gesetze dauernd
bestehen blieben!‘ Doch dies ist nicht der Fall, das
kst doch die Arbeit der letzten Monate schlagend be-
viesen. Wie waren z. B. in Sachsen, speziell in Leipzig,
in Sachen der G.m.b. H. die Entscheidungen der Be-
hörden? Wie frohlockten die Innungsgegner, den
Innungen den Todesstoss versetzt zu haben! Und heute,
nach weniger Monate Aufklärungsarbeit ganz entgegen-
gesetzte behördliche, für die Innungen günstige Ent-
scheidungen. Und auf dieser Bahn wird es sicher
weiter vorwärtsgehen. Sollte auch hier oder da noch
einmal ein kleiner Rückschlag kommen, der Iunungs-
gedanke mit seinen berechtigten Forderungen wird
auch die immer noch genugsam bestehenden Schwierig-
keiten überwinden. Es werden wieder Zeiten für die
Photographie kommen, die ihren Jängern den berech-
tigten Erfolg ihrer Mühen bringen werden, zum Wohle
der Beteiligten, ihrer Familien, und nicht zuletzt zum
Wohle des gesamten lieben deutschen Vaterlandes.
Heinr. Stadelmann- Wiesbaden.
<a
Patente.
Kl. 57. Gruppe 2. Nr. 257250 vom 22. März ı91ı1.
(Zusatz zum Patent 256571.)
Anna Paproth in Berlin.
Vorrichtung zum Parallelführen der Vorder- und
Rückwand von Scherenkameras mittels eines endlosen,
über Rollen Jaufenden und mit den
Scherenenden unmittelbar verbundenen
Bandes nach Patent 256571, gekenn-
zeichnet durch eine solche Führung l
des Bandes, dass auf beiden Seiten
der Kamera nach derselben Richtung |}
laufende Bandteile vorhanden sind. oe u
.Kl.57. Gruppe s. Nr. 253958 vom 2. Mai 19ı2.
Falz & Werner in Leipzig.
Mit Heizvorrichtung ausgerüsteter Schleuderapparat
für mit lichtempfindlicher Schicht zu überziehende
Platten, dadurch gekenn- \
zeichnet, dass die Heiz-
vorrichtung über dem zu
präparierenden Material
angeordnet ist.
KL 57. Gruppe 3.
Nr. 253959 v. 16. Mai ıgı2. | 8
Paul Herden in Dresden.
Verfahren zum Zusam-
menstellen von Negativen
für den Mehrfarbendruck,
dadurch gekennzeichnet,
dass man beliebig viele
Negative mit Passerzeichen
auf einer Glasplatte zu-
sammenstellt, davon haupt-
sächlich die Passerzeichen auf eine lichtempfindlich ge-
machte Scheibe kopiert und davon auf anderen solchen
Scheiben Kopien der Passerzeichen herstellt, die zum
Zusammenstellen der Negative für die übrigen Farben
dienen,
De N rer
(Zu Nr. 253958.)
El. 97. Gruppe ı. Nr. 261193 vem 17. September 1912.
Arndt & Löwengard in Waudebek bei Haurburg.
Eissstellvorrichtung
mit Hebelantrieb für
den Objektivträger an
photographischen
Kameras, dadurch ge-
kennzeichnet, dass der
Bewegungskebel
unterhalb des zweock-
mäsdig hoblen Lauf-
bodens gelagert ist und mittels eines darch den Boden
ragenden Stiftes unmittelbar in den Objektivträger
eingreift.
—Er
Büehersehau.
Altfränkische Bitder 1914. Mit erläuterndem
Text von Prof. Dr. Th. Henner, Würzburg. Verlag
der Königl Universätitsdruckerei H. Stürtz, A.-G.,
Wärzburg. Preis ı Mk.
Zum 20. Male tritt der Prachtkalender seinen Weg
in die Welt an, und wie immer bringt er Freude und
Genuss, wohin er kommt. Der neue Jahrgang be-
handelt das so reizvoll an der Mündung der Tauber
und dem Maine gelegene, historiseh und kunptgeschicht-
lich interessante Wertheim, verbunden mit einer bio-
graphischen Erinnerung an den feiusinnigen Dichter
und Kulturbistoriker Alexander Kaufmann, der so
lange dort wirkte. Sodaun zwei fränkische Frauen-
bildnisse: Die frähverstorbene Malerin Margarethe
Geiger und die in der Zeit unserer Diehterheroen
so bekannt gewordene Charlotte von Kalb. Weiter-
hin zwei beachtenswerte Altäre im Wärzburger Dom;
ein schönes Grabdenkmal in der Kirche zu Grünsfeld,
sowie das eines Gelehrten des ı8 Jahrhunderts in der
Wärzburger Neubaukirche; endlich zwei Bilder ver-
gangener Färstenherrlichkeit: Veitshöchheim bei Wärz-
burg uud Schönbusch bei Aschaffenburg. Für den
Bilderschmuck des Umschlages wurden, wie schon
einmal früher, zwei der allbekannten Prachtstlcke der
Aschaffenburger Hofbibliothek herangezogen, das für
den Kardinal Albrecht von Brandenburg von Nikolaus
Glockendon gefertigte Gebetbuch und Missale.
Würdig reiht sich auch dieser Jahrgaug seinen Vor-
läufern an. Treu der seitherigen Tradition ist die Aus-
stattung in jeder Hinsicht vornebm und auf der Höhe
der Zeit stehend.
Et
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 37. BHeır P. L. Ich will Diapositive,
42xX42cm, mit Projektionsapparat auf ı m briugen.
Was für ein Objektiv muss ich benutzen, und was für
Breunweite, wenu die Lichtbilder etwa 2 m gross sein
sollen? Die Entfernung vom Auffangschirm zum Appa-
rat soll etwa 5m sein. Habe einige alte Objektive
(Darlott) und eins ohne Namen, etwa I3cm Brenn-
weite, könnte ich die Linsen davon sie Kondensor für
die Diapositive benutzen? Die Lissen kaben ungelähr
8 cm Durchmesser. Bs kommt bei der Projektion auf
möglichste Helligkeit an, muss also ein besseres Ob-
jektiv sein; als Licht will ich eine kleine Bogenlampe
von 4 oder 6 Ampere benutzen.
Antwort su Frage 27. Um Bilder von 42 cm
Seitenlänge auf 2 m Grösse zu projizieren, ist rund
eine sofache Vergrösserung notwendig, und beim Ab-
stand des Apparates vom Schirm von 5 m bedarf man
also eines Objektivs von etwa zocın Brennweite Bin
moderner Anastigmat von mindestens 2a cm Linsen-
Stfsung und ıocm Brennweite würde also für diese
Aufgabe passen. Die alten Objektivlinsen können wicht
ala Kondensoren beutzt werden. Zur Projektion der
genannten Bilder würde sich ein Kondensor von IO em
Oetftung und etwa 7cıs Lampenabstand empfehlen,
wobei das Diepositiv so zu stellen wäre, dass der
Lichtkreis, den der Kondensor entwirft, etwas reichlich
um die vier Ecken desselben gersde herummreicht.
Dann ist die Lampe so gegen den Kondensor zu ver-
schieben, dass die engste Bimsehnürung der Strahlen
in das kleine Projektionsobjektiv hineinMilit, wenn
letzteres auf dem Schirm ein scharfes Bild liefert.
Frage 28. Herr G. Sch. in B. Möchte mir die
Anfrage erlauben, ob es möglich ist, darch chettische
Analyse Kornsprit vou Kartoffelsprit ttachweisfich zu
unterscheiden?
Antworl su Frage 28. Der Nachweis der Herkunft
eines Alkohole nach vollkonmmetter Reinigung desselben
ist nicht zu erbringen. Bei rohem Kartoffelsprit natür-
fieherweise ist die Unterscheidung von Kornsprit sehr
leicht, weil der Kartoffelsprit verhältnismässig grosse
Mengen von Amylalkohol enthält, der äusserst leicht
nachzuweisen ist und sich schon durch seinen stinken-
den, fuseligen Geruch erkennen lässt, wenn man einige
Tropfen des Sprit der freiwilligen Verdunstung über-
Hisst. Bielbt hierbei zudem ein mit dem Finger tühl-
barer, etwas fettig erscheinender Rest zurück, so ist
dies ein direkter Beweis für das Vorhandensein von
Ammylalkohol und damit der Benntzung von Kartoffel-
sprit.
Frage 29. Herr A.H. in H. Für Vergrösserungs-
und Reproduktionszwecke wurde mir die nasse Koflo-
diumplatte angelegentlichst empfohlen. Möchte fun
atıfragen, ob diese wirklich für die genannten Zwecke
empfohlen werden kaun? Auch wäre Ich Ihnen dank-
bar, wenn Sie mir eine kleine Anweisung über den
Arbeitsvorgaug mit der nassen Platte geben würden.
Antwort su Frage 29. Die Verwendung von Koflo-
diumplatten für Reproduktion und Vergrösserungen
ist speziell bei Strichoriginalen ausserordentlich zu
empfehlev. Bei Halbtonoriginalen Ist dies in geringe-
rem Masse der Fall, weil die Wiedergabe der Halb-
töne mit Reproduktions- Gelatineplatten im allgemeinen
besser gelingt. Eine Anweisung zur Herstellung von
nasser Kollodiumplatten kanı Ihnen im Ralımen des
Pragekastens nicht gegeben werden. Wir müssen Sie
auf die einschlägige Literatur verweisen.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PAOFOG RAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg ı9.
Nr. 13.
ıı. Februar.
1914.
Rundsehau.
— Metallschalen und -gefässe. Nicht
genügend wird beachtet, dass bei Verwendung
von Metallschalen und sonstigen Gefässen auf
den Charakter der vorliegenden Lösungen streng
zu sehen ist. Für Entwicklerlösungen, die ja
fast ausnahmslos alkalisch, bildet vernickeltes
Stahlblech ein so gutes Material als irgendeins,
was aber nur fabrikmässig lohnend herzustellen
ist Aluminium, abgesehen von den Lötungs-
schwierigkeiten, wird von alkalischen Lösungen
angegriffen. Zink, obgleich ein spröderes Metall,
kann für Entwicklungs- und Wässerungsschalen
benutzt werden, aber seine Widerstandsfähig-
keit gegen Entwickler und Lösungen ist wohl
nicht mit denen des Kupfers zu vergleichen.
Für saure Lösungen, so z.B. für saure Fixier-
bäder, sind Bleiplatten das beste Material, und
zwar kommen solche in Form von Bleiblech
als Wandbekleidung von Holzschalen in An-
wendung ; dieses wird auch Lösungen wider-
stehen, die einen ziemlichen Gehalt von Schwefel-
oder Salzsäure besitzen, aber es darf für keine
Lösungen verwendet werden, die Salpetersäure
enthalten. In manchen Fällen wird ein Ueber-
zug von Zelluloidfirnis eine Metallfläche eine
viel längere Zeit konservieren. Metallgefässe
sollten auch nach dem Gebrauch nie feucht bei-
seite gestellt werden, sondern ordentlich mit
einem reinen Lappen trockengerieben werden.
(„Briish Journal“ Nr. 2784.)
— Nachträgliches Fixieren der Platten.
Bisweilen kommt es auf Reisen vor, dass Auf-
nahmen zu entwickeln sind, ohne alle not-
wendigen Utensilien zur Verfügung zu haben,
so z.B. dass nur die Entwicklung der Platte
selbst, ohne Fixieren und längeres Wässern,
möglich ist. Das kann zutreffen, wenn uns ein
zweifelhaftes Aufnahmeobjekt nur momentan zur
Verfügung steht, bezw. wenn wir den betreffen-
den Ort nicht wieder aufsuchen können; anderer-
tits ist unser Plattenvorrat zu gering, um durch
Versuche mit mehreren Expositionen sicher zu-
gehen, wir müssen uns am Platze überzeugen,
ob eventuell eine zweite Aufnahme nötig ist
und wie ihre Exposition nach dem Ausfall des
ersten Negativs zu bemessen ist. „British
Journal® Nr. 2798 gibt für solche Verhältnisse
änige praktische Winke. Die Schicht eines un-
(Nachdruck verboten ]
fixierten Negativs wird natürlich, wenn dem Lichte
ausgesetzt, allgemein dunkeln, aber doch nicht
in beträchtlichkem Masse, sofern die Exposition
keine zu ausgedehnte wird; der Nachteil wird
nicht von Bedeutung sein, sofern nicht später
eine Verstärkung der Platte vorgenommen wird,
letztere könnte uns hier Unheil stiften. Eine
kurze Einwirkung von Gas- oder Kerzenlicht ist
selbstverständlich weniger gefährlich als starke
Lichtquellen, aber auch jene wird bei Ver-
stärkung des Bildes merklich werden, das Re-
sultat wird jedoch nur einen leichten Schleier
zeigen.
Hat man die Entwicklung am Abend bei
Dunkelbeit im Schlafzimmer vorgenommen, so
kann unter Umständen eintreten, dass die Platte
am Morgen noch nicht vollständig trocken ist
und dann nicht beizeiten durch Verpackung vor
Tageslichteinwirkung zu schützen wäre. Um
sich dagegen zu sichern, kann man die ent-
wickelte Platte nach Wässerung in eine starke
Lösung von Jodkalium tauchen; diese führt das
nicht reduzierte Bromsilber schnell in die Jod-
verbindung über, die sich, natürlich scheinbar,
am Licht nicht wesentlich verändert und die
selbst bei stärkeren Licht kaum später eine
Schleierung ergeben wird. Diese Jodierung
könnte jedoch die Dichtigkeit des Bildes leicht
schmälern, und dieser Punkt darf nicht über-
sehen werden. Andere Schutzmittel haben wieder
andere Uebelstände im Gefolge. —
lm grossen und ganzen wird der oben ge-
schilderte Fall selten eintreten, denn wer auf
einer Reisetour mit den Materialien für Ent-
wicklung versehen ist, der wird auch auf das
Fixieren der Platten eingerichtet sein. Das Mit-
führen von abgewogenen Fixiernatronmengen
in geeigneter Verpackung (am besten in kleinen
Papiertaschen und diese wiederum in einer
weithalsigen, verkorkten Flasche) und das Lösen
erfordert nicht viel Aufwand und Zeit. Ge-
wisser Wassermengen bedarf man ohnedies für
die Abspülung der Platte nach der Entwicklung.
Auch Fixiernatronzerstörer - Präparate können
auf Reisen mit Nutzen verwendet werden. Ferner
sei an die leichten zusammenlegbaren Entwick-
lungsschalen aus stärkerem Paraffinpapier er-
innert, die auf Reisen für kleinere Piatten-
13
84 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
formate, bis 9Xı2 cm, recht angebracht sind.
Man hat auch besondere kleine Reiseausrüstungen,
ebenfalls für das Plattenformat bis 9X 12 cm,
wo in einer flachen Blechschachtel alles Erforder-
liche inkl. Mensuren und Dunkelkammerlampe
geborgen ist.
—L rt
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul @rundner,
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift-
führer: Wilh. Hoffsohild, Berlin S.ı4, Wallstr. gt. — Für Kassen-
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW, 5, Kruppstr. 12. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.3>, Viktoria - Luise - Platz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte-
strasse 13, Amt Moritzplatz 63991. — Sterbekasse des C.V
Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin - Steglitz, Albrechtstr. 130.
Mitgliederversammlung
am Donnerstag, den ı2. Februar,
abends pünktlich 8 Uhr,
im „Weihenstephan-Palast“, Friedrichstr. 176/177, I.
Tagesordnung:
ı. Geschäftliches, Aumeldung und Aufnahme neuer
Mitglieder.
2. Central-Verbands- Angelegenheiten. Referent: Herr
W. Titzenthaler.
3 „Meine Erfahrungen als Fachschullehrer für photo-
graphische Optik und Chemie.‘ Referent: Herr
Dipl.-Ing. Hans Schmidt.
4. Mitteilungen des Vorstandes über den Etat 1914
und Fachschulfonds.
5. Besprechung und eventuelle Beschlussfassung über
die Veranstaltung von wirtschaftlichen Unterrichts-
abenden für die Praxis des Photographen. Re-
ferent: Herr Fritz Hansen.
6. Besprechung resp. Beschlussfassung über eine zu
veranstaltende Ausstellung photographischer Ar-
beiten der Mitglieder des Vereins.
7. Fragekasten.
Der Vorstand.
I.A.: Carl Trieb, II. Schriftführer.
NB. Die in der Versammlung am 15 Januar be-
stellten Notizkalender sind am Sitzungsabend am Vor-
standstisch erhältlich.
eo vz
Säechsiseher Photographen - Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Als neue Mitglieder sind gemeldet:
Herr Richard Windsch, Photogr. Atelier, Leipzig,
Plagwitzer Strasse 9.
„ Arthur Schleicher, Photogr. Atelier, Leipzig-
Oetzsch, Dammistrasse 12.
„ Rudolf Gäbler, Photogr. Atelier,
Eutritzsch, Wilhelminenstrasse 4.
„ Bruno Mühlpfordt, Leipzig-Connewlitz, Bor-
naische Strasse 37.
—z
Leipzig-
Photographen-Zwangsinnung
der Kreise Angerburg, Darkehmen,
Goldap, Gumbinnen, Insterburg Stadt und
Land, Niederung, Pillkallen, Ragnit,
Stallupönen und Tilsit Stadt und Land.
Sitz: Insterburg.
Geschäftsleitung: Alphons Schmidt, I. Vorsitzender;
Friedrich @Grosschopff, Kassierer; Hermann Braun, Schriftführer.
Innungsversammlung in Insterburg
am ı2. Februar, abends 6'/, Uhr, im kleinen Saal
des „Gesellschaftshauses “.
Tagesordnung:
1. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls.
2. Autochrom - Lichtbildervortrag.
3. Genehmigung des Haushaltungsplans. Derselbe
liegt von jetzt ab bei dem Kassierer Herru
Grosschopff zur Einsicht aus.
4. Besichtigung von Bildern auf Cyko- Papier.
. Vorführung eines Schnell- Kopierapparats durch
Kollegen Lutkat.
. C. V.-Angelegenheiten.
. Allgemeines und Geschäftliches.
Der Vorstand:
A.Schmidt,
Vorsitzender.
in
Io
Braun,
Schriftführer.
—3.04—
Badiseher Photographen-Bund (E.Y.).
Unsere verehrten Mitglieder werden höflichst er-
sucht, den fälligen Bundesbeitrag für das erste Halb-
jahr ı914 mit 8 Mk. 5 Pf. portofrei an unsern Kassierer
einzusenden.
Beträge, die bis ı5. Februar d. J. nicht eingegangen
sind, werden, zuzüglich der Mehrkosten, durch Nach-
nahme erhoben. Der Vorstand.
I. A.: Georg Müller, Schatzmeister,
Karlsruhe, Brauerstrasse 9, III.
"»+LEIrt-
Grafsehaft Glatzer Photographen-Innung
(Zwangsinnung) Glatz.
Donnerstag, den 26. Februar: Innungs-
versammlung mit anschliessender Generalversamm-
lung. Beginn der Sitzung: ı Uhr mittags im Hotel
„Stadtbahnhof‘, Glatz.
Die Tagesordnung ist als Drucksache jedem Mit-
gliede am 8. Februar zugesandt worden.
Wir verweisen auf $ 22 der Statuten.
Der Vorstand.
Josef Meier, Vorsitzender.
u 2
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 85
Photographen-Zwangsinnung für das
Herzogtum Sachsen - Altenburg und die
Fürstentümer Reuss ältere Linie
und jüngere Linie.
Sitz: Gera, R.
Wir machen unsere Mitglieder hierdurch auf die
in Gera-R. stattzufindende Lehrlingsausstellung auf-
merksam und bitten zugleich, ihre Lehrlinge dazu an-
halten zu wolien, möglichst zahlreich die Ausstellung
mit Arbeiten zu beschicken.
Aus nachstehendem Programm können die Be-
dingungen dazu eingesehen werden.
Anmeldeformulare sind vom I. Vorsitzenden zu er-
halten. Der Vorstand. I.A.: Aug. Lutz.
Programm für die Lehrlingsarbeiten-Aus-
stellung des Innungsausschusses und Gewerbe-
vereins zu Gera-R., vom 29. bis 31. Mäız.
ı. Die Lehrlingsarbeiten - Ausstellung soll ein mög-
lichst vollständiges Bild geben von der heutigen Aus-
bildung der Lehrlinge im Handwerk.
2 Ausstellungsberechtigt sind alle Handwerkslehr-
linge im Fürstentum Reuss j L., welche im zweiten,
dritten oder vierten Lehrjahre stehen. Die gleiche Be-
rechtigung haben alle im Fürstentum befindlichen
Pach-, Ianungs- und Fortbildungsschulen.
3. Als Ausstellungsstücke sollen nur solche Gegen-
stände zugelassen werden, die der Dauer der Lehrzeit
entsprechen, von den ausstellenden Lehrlingen selbst
angefertigt und vom Vorsitzenden derjenigen Innung,
die für das betreffende Gewerbe errichtet ist, oder einem
bestellten Sachverständigen begutachtet wurden. Sogen.
Schaustiücke werden zurückgewiesen.
4 Den einzelnen Innungen bezw. Berufsvertretern
bleibt überlassen, selbst zu bestimmen, ob die Gegen-
stände in der Lehrwerkstatt oder in fremder Werkstatt
angefertigt werden sollen. Erfolgt die Anfertigung in
der Lehrwerkstatt, soll Kontrolle erfolgen.
5 Die Ausstellung kann erfolgen durch einzelne
Lehrlinge oder durch Gesamtausstellung von Innungen,
Vereinen, Werkstätten und Schulen.
6. Die Anmeldung zur Ausstellung hat spätestens
bis zum ı5. März im Bureau der Handwerkskammer
Gera-R. zu erfolgen, Anmeldeformulare und Programme
sind ebenda zu haben; die Einlieferung sämtlicher
Ausstellungsgegenstände (Bäckerei und Konditorei aus-
genommen) hat vom 25. bis 27. März zu erfolgen, später
eingehende Gegenstände werden zurückgewiesen. Bei
Einlieferung der Gegenstände muss der vorgeschriebene
Ablieferungsschein genau und vollständig ausgefüllt
beiliegen.
Bei Gesellenustücken ist ausserdem eine Beschei-
nigung des Iuhabers der Werkstelle beirufügen, in
weicher dasselbe angefertigt wurde. Die Bescheinigung
soll dartun, dass der Lehrling selbständig und ohne
fremde Hilfe die Arbeit angefertigt hat; ist Hilfe ge-
leistet worden, ist anzugeben, worin dieselbe bestand.
7. Besonders gute Leistungen werden durch ent-
sprechende Zensur beim Schluss der Ausstellung aus-
gezeichnet.
Den Innungen, Vereinen und Schulen bleibt un-
benommen, eine besondere Prflfung und Auszeichnung
der Ausstellungsgegenstände ihrer Lehrlinge vorzu-
nehmen, eine Kennzeichnung der so ausgezeichnetem
Ausstellungsstäcke ist unzulässig.
8. Die Ausstellungsräume stellt der Gewerbeverein
in Gera-R. im Gewerbehaus.
9. Alle Post- und Bahnsendungen sind post- und
bestellgeldfrei an die „Gemeinsame Handwerkskammer
Gera-R.'" zu richten; diese beantwortet auch alle An-
fragen.
10. Die Kosten der Ausstellung tragen der Innungs-
ausschuss und Gewerbeverein Gera- R,, die Beförderungs-
kosten der Ausstellungsgegenstände haben die Aussteller
zu tragen; die ausgestellten Gegenstände werden gegen
Feuersgefahr versichert.
Die Eröffnung findet Sonntag, den 29. März, vor-
mittage ıı Uhr, statt.
Photographiseher Verein zu Hannover.
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen -Vereine und Innungen (J.P.).
Sitzung am Montag, den ı6. Februar,
abends 8!1/, Uhr,
in Wachsnings Hotel, Schillerstrasse,
Tagesordnung:
ı. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung.
2. Besprechung der Feilnerschen Negativfoliem
durch Kollegen Weise, nebst Ausstellung vom
“ Bildern.
3. Wünsche für Vervollständigung der Bibliothek im
modernen Büchern.
4 Vorbesprechung zu einer für ıgı5 geplanten Aus-
f stellung.
5. Innungs- und C. V.- Angelegenheiten.
Für den Vorstand:
Bruno Weise, Hans Bourguin,
I Vorsitzender. Schriftführer.
er
Personalien.
Herr Jean Paar in Hermsdorf bei Berlin blickte
in diesen Tagen auf das 25jährige Bestehen seines
Ateliers für Vergrösserung, Retouche und Malerei
zurück. Der Jubilar, der sich als tüchtiger und ge-
wissenhafter, allzeit die künstlerische Richtung ver-
tretender Fachmann einen Namen weit über Deutsch-
lands Grenzen erworben hat, ist auch als Fachschrift-
steller vielfach mit Erfolg in die Erscheinung getreten.
Gestorben ist der Photograph Martin Meissner
in Greifswald im 43. Lebensjahre,
>
Gesehäftliehes.
Aktiengesellschaft Vereinigte Fabriken
photographischer Papiere in Dresden. Prokura
ist erteilt dem Kaufmann Clemens Theod. Hübert
in Dresden. Er darf die Gesellschaft nur mit einem
Vorstandsmitglied oder mit einem anderen Prokuristen
vertreten.
86 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Das unter der Firma Gottheil & Sohn bestehende
Haundelsgeschäft des Hofphotographen Emil Gottheil
ig Königsberg i. Pr. ist auf die Photographen Alfred
Stoff und Georg Florian daselbst übergegangen,
die es unter unveränderter Firma fortführen. Die de-
mit begründete offene Handelsgesellschaft hat am
1. Januar d. J. begonnen.
—Ere—
Kleine Mitteilungen.
— Vom Verbande Deutscher Amateur-
photographen-Vereine Die Delegierten-
versammlung ı914 findet in den Tagen vom 14. bis
16. Mai in Berlin statt. Die bis in die iängste Zeit
Sortgesetzte Sammlung der Photographieverbote hatte
unter anderem den erfreulichen Erfolg, dass mit bereit-
williger Unterstützung des Schweizerischen Amateur-
photographen-Verbandes in der Schweiz durch Bundes-
ratsbeschluss vom ız. Oktober 1913 die Verbotsgrenzen
genau bezeichnet und in eine Karte eingetragen sind,
die inzwischen wohl schon zur Ausgabe und zum Ver-
kauf gelangt ist. Eine Milderung der bestehenden
Gesetze konnte nicht in der erwünschten Weise erreicht
werden; denn die Behörden lehnten aus nicht zu ver-
kennenden Gründen ab, die Verbotsgrenzen enger zu
ziehen oder für minder wichtige Werke gänzlich auf-
zuheben, ebenso die bessere Kenntlichmachung. Der
Verband plant die Herausgabe eines Amateur- Taschen-
buches, das neben allgemeinem photographischen Inhalt
die gesammelten Zollbestimmungen und Photographie-
verbote, sowie einen photographischen Führer durch
mehrere hundert deutscher Städte und ihre Umgebung
enthalten soll.
—
Patente.
Kl. 57. Gruppe 5. Nr. 261718 vom 9. August ıgıa2.
Hoh & Hahne in Leipzig.
Schleuderapparat mit Heizvorrichtung zum Auf-
trocknen der auf Metallplatten oder Steine aufgetrage-
nen lichtempfindlichen Schicht,
gekennzeichnet durch eine solche
Anordnung der Zutrittsstelle der
Heizgase einerseits und der Ab-
zugsstelle andererseits in dem
das Armkreuz umschliessenden
und oben geschlossenen Mantel,
dass die Heizgase und die heisse
Luft quer durch den Raum zwischen Deckel und Arm-
kıeuz geleitet werden.
Kl. 57. Gruppe 2. Nr. 256924 vom 16. April 1912.
Philipp Müller in Berlin - Steglitz.
Verfahren zur Herstellung photomechanischer
Druckformen, bei denen die durch Entwicklung einer
belichteten Chromatschicht ausgewaschenen Stellen
drucken, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte nach
der Entwicklung und Entsäuerung mit einer Mischung
von etwa 87 Teilen Giyzerin, 5 Teilen Salpetersäure,
3 Teilen Phosphorsäure, 5 Teilen gesäitigter Chlor-
ammoniumlösung und mit fetter Farbe eingerieben wiıd.
294
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 30. Herr (C. H. in J. Als Anfänger in
der Photographie bitte ich um Beantwortung folgender
beiden Fragen:
ı. Kann man von einem Papierbild (Positiv) mittels
Kontaktdrucks (im Koplerrabmen) ein neues Negativ
herstellen? Wenn js, wie macht man dieses?
2. Möchte mir selbst einen Tageslicht - Vergrösse-
rungsapparat einrichten. Wie viel Centimeter muss
das zu vergıössernde Negativ von dem Objektiv ent-
fernt sein, wenn die Grösse des Negativs 10:15 cm
beträgt und Jas vergrösserte Bild 18:24 oder 24:30 cm
gross sein soll? Wie weit muss dann das Papier vom
Objektiv entfernt werden? Objektiv hat eine Brenn-
weite von 16,5 cm.
Antwort su Frage 530. ı. Von einem Papierbild
kann man im Kopierrahmen ein neues Negativ machen,
doch wird der Erfolg davon abhängen, ob dus Papier
eine sehr feinkörnige Textur hat. Ist das Papier grob-
körnig, so wird das entstehende Negativ entsprechend
schlecht ausfallen. Günstiger gestalten sich die Ver-
hältnisse, wenn das Papier vorher mit Paraffinöl durch-
sichtig gemacht wird. Man kopiert dann ra:h dem
Papierbild genau so wie nach einem Glasbild, nur mit
entsprechend längerer Exposition.
Antwort 2. Um mit einem Objektiv von 16,5 cm
Brennweite die verlangten Vergrösserungen herzustellen,
muss der Abstand zwischen Negativ und Objektiv
rund 25 cm und der Abstand von Objektiv zum Positiv
rund 4ı cm betragen. Für die Grösse 24:30 cm be-
trägt der Abstand des Objektive vom Negativ 22 cm,
des Objektive vom Positiv rund 43 cm. Natürlich
hängen diese Zahlen davon ab, ob die Aegaivalent-
brennweite des Obj:ktiva wirklich den angegebenen
Wert hat. Es wird daher in jedem Pall eine Ein-
stellvorrichtung notwendig sein.
Frage jr. Heır A.C. in K. Ist die Preisberech-
nung für Aufnahmen (18%X24cm) einer Fabrikanlage
mit 10 Mk. pro Aufnahme zu hoch berechnet? Sieben
Aufnahmen mussten nacheinander gemacht werden.
Die Entfernung vom Atelier bis zum Aufnabmeort
betrug etwa ı Stunde. Mein Geschäft gehört mit zu
den ersten am Platze.
Antwort su Frage 31. Wenn sieben Aufnahmen
in genanntem Format gleichzeitig bestellt werden, die
an einem Tage eıledigt werden können, so dürfte der
Preis von ıoMk. pro Aufnahme als Durchschnittspreis
etwas reichlich sein. Derselbe könnte sehr wohl bei
vorhergehender Vereinbarung ausbedungen sein, aber
ohne Vereinbarung wird man wohl einen Preis von
8 Mk. bis 8,50 Mk. pro Aufnahme ansetzen müssen.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee.
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19.
Nr. 14.
15. Februar.
1914.
Die Photographen-Zwangsinnung für die Stadtkreise Buer, Recklinghausen
und den Landkreis Recklinghausen hat sich dem Central- Verband Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen angeschlossen.
— — [885
„Bugra“, Leipzig 1914.
In letzter Stunde ergeht an alle Kollegen im Deutschen Reiche die ebenso herzliche wie
dringende Bitte, eine etwaige Anmeldung für die Ausstellung nunmehr umgehend bewirken zu
wollen. — Eine stattliche Zahl leistungsfähiger Kollegen hat bereits Platz belegt, und die Liste
muss bald geschlossen werden; daher säume keiner, seine Meldung umgehend zu bewirken
Der Arbeitsausschuss des C.V.
l. A.: Adolf Sander.
Geschäftsstelle: Leipzig- Gohlis, Aeussere Hallische Strasse 75, I.
Im Anschluss an die obige Bekanntmachung bitte ich auch nochmals dringend um freundliche
Unterstützung zur Vervollständigung der historischen Abteilung unseres Faches. Es ist mir
gelungen, eine nette Zahl von wertvollen Gegenständen zusammenzutragen, die als Anfang zu
einer ständigen Sammlung dienen können. Heute ist es noch Zeit, so manches Stück aus alter
Zeit vor dem Untergange zu retten. Alte Objektive, Kameras, Verschlüsse, Bilder usw. stehen
unbeachtet im Winkel und wären für die Sammlung von grossem Wert. Wer selbst nichts
besitzt, frage bei dem nächsten Kollegen; die Herren Vorsitzenden der Vereine und Innungen
werden gebeten, in den Vereinssitzungen meine Bitte vorzutragen. Transportkosten übernehme
ich gern, auch kaufe ich aus eigenen Mitteln jedes für die Entwicklung unserer Kunst wertvolle
Stück gern an. Adolf Sander, Leipzig- Gohlis.
a ——
Aus der Praxis als Freilieht- und Landsehaftsphotograph.
Von E. Baumgartner in Freiburg i. B. [Nachdruck verboten.)
Praktiker und Theoretiker haben dicke Bücher
geschrieben über Photographie, die aber mehr
in Bibliotheken stehen als gelesen werden, und
wenn man diese zur Hand nimmt, so dienen
solche mehr als Nachschlagewerke. Das Fach-
blatt bietet kurzgefasste Artikel, teils belehrend,
berichtend und auch unterhaltend. Annähernd
30 Jabre von der Existenzzeit der Photographie
babe ich in dieser gearbeitet, und will ich den
Werdegang eines Bildes durchgehen und be-
kennen, was ich bis heute als das Richtige er-
kannt und welche Erfahrungen ich im In- und
Ausland gesammelt.
Bei Aufnahme im Freien jeglicher Art hat
man immer mit stärkerem Lichte zu rechnen als
im Atelier oder in Wohnräumen, und halte ich
bei der Wahl der Platten die orthochromatische,
lichtboffreie als die einzig richtige, und zwar
bin ich der Ueberzeugung, dass man mit deut-
schen Fabrikaten vollständig auskommt und
diese allen Anforderungen an eine gute Platte
entsprechen. Vor einigen Jahren wurde von einem
Fachblatt bei bedeutenden Atelierphotographen
eine Umfrage gehalten, wie dieselben arbeiten.
Die Veröffentlichungen der eingelaufenen Ant-
worten waren interessant und will ich als gelb-
ständiger Photograph ohne Atelier meine Arbeits-
weise hier veröffentlichen. Das Einlegen der
Platten besorge ich stets ohne Licht, was jeder
mit seinen Kassetten vertraute Photograph
gleichfalls tun wird. Ich staube keine Platten
ab und klopfe auch nicht dagegen, ob solche
14
88
etwa gesprungen sind. Wo und was man auch
zu photograpbieren hat, so sollte man nie zu
sebr an den Platten sparen, das Sparen muss
bei einem geübten Photographen dadurch ge-
schehen, dass man von seinen Objekten jeweils
nur eine Platte macht, dadurch habe ich unter
Umständen einem Unsicheren gegenüber einen
grossen Vorsprung. Nur in Ausnahmefällen
sollte man zwei Platten aus derselben Stellung
für das gleiche Motiv machen. Wann dies
unbedingt erforderlich ist, muss jeder selbst
wissen. Bei Momentaufnahmen der verschie-
densten Art im Freien sind ja mehrere Platten
vom gleichen Motiv zu machen, oft überhaupt
ausgeschlossen, z. B. bei Festzügen, Korso,
sportlichen Ereignissen usw. Bei Interieurs mit
stundenlanger Beleuchtung ist das Zweiplatten-
system direkt verschwenderisch. Anders ver-
hält es sich bei Porträts. Hier haben bedeutende
Photographen das Vier-, Acht- und Zwölf-
plattensystem eingeführt und die besten Erfolge
dabei gehabt; aber jede Platte muss eine andere
Pose sein. Ein alter kaufmännischer Grund-
satz: „Wer vieles bringt, bringt jedem was!“
Eine Person kann als ganze Figur, Kniebild,
Brustbild, mit und ohne Hut, immer wieder ganz
anders wirken. Der Kunde wird zur Bestellung
verleitet, und Gelegenheit macht Diebe. Habe
ich erst mehrere Stellungen, so kommt für mich
die Eitelkeit der Menschen in Betracht. Auf
die Schwächen der Menschen spekuliert, ist
immer noch nicht die schlechteste Spekulation.
Bei Porträtaufnabmen im Freien sollte man
immer den Morgen oder den Abend wählen, wo
das Licht nicht so grell ist; als dunkler Hinter-
grund dient die geöffnete Tür eines dunkeln
Raumes. Bei Freilichtaufnahmen ist immer sehr
auf den Hintergrund und Umgebung zu achten.
Es sieht schlecht aus, wenn der Person ein
Blumenstock oder ein Baum zum Kopf heraus-
wächst. Wenn der Hintergrund im Freien nicht
besonders schön ist, so sollte man niemals ab-
blenden, sondern immer mit möglichst voller
Objektivöffnung arbeiten. Die scharf eingestellte
Person auf unscharfem Grunde wirkt immer
plastischer. Ist man auf Reisen, so ist es von
grosser Wichtigkeit, bei Gruppen immer einen
Platz zu wählen, der die Aufgenommenen so-
fort an denselben erinnert, wie ein Gebäude,
ein Denkmal, irgend eine Inschrift usw., eben
einen Platz, der nicht überall sein kann. Vor
2 Jahren machte ich eine Reise nach Wien mit
einem 300 Mann starken Verein von Freiburg i. B.
aus; es fehlte nicht an Apparaten unter den
Teilnehmern, jedoch machte ich die Beobachtung,
dass die Leute einem Stativapparat etwas mehr
Vertrauen entgegenbringen, und so batte ich
den Auftrag, bei irgend einer sich bietenden
Gelegenheit den ganzen Verein aufzunehmen. ‘
Nach einem Festessen, gegeben von der Stadt
v
2.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
——
Wien im Wiener Rathause, machte der Bürger-
meister von Wien darauf aufmerksam, dass vor
dem Rathause eine grosse Gruppenaufnahme
von einem Wiener Photograph gemacht werde.
Als Vereinsphotograph hatte ich aber ein gutes
Recht, diese Gelegenheit wahrzunehmen und auch
eine 13X 18- Aufnahme zu machen. Diese Platte
liess ich in Wien gleich entwickeln und einige
hundert Postkarten anfertigen. Die Folge war,
dass während dieser zehntägigen Reise gerade
diese Aufnahme mit einem Teil des Wiener
Rathauses als Hintergrund am meisten Anklang
gefunden; dasselbe beobachtete ich auch bei
einer Vereinsaufnahme vor dem Mailänder Dom,
am Rousseau-Denkmal in Genf und an vielen
anderen interessanten Stellen. Der Aufnabme-
platz ist also sehr wichtig, und wenn dieselbe
auch einmal in der blanken Sonne sein muss.
Auf Reisen sollte ein Photograph immer einen
Apparat bei sich führen, und wenn es auch
nur ein ganz kleiner ist; denn warum soll man
nicht das Angenehme mit dem Nützlichen zu
verbinden suchen? Für einen Apparat bis
13Xı8 halte ich für Aussenaufnahmen den
Rucksack am bequemsten, indem bei den sich
im Handel befindlichen Apparatekoffern die Trag-
riemen viel zu schmal sind. Ob einer nun
Landschafts- oder Porträtaufnahmen im Freien
macht, immer sollte man mit verschiedenen
Objektiven ausgerüstet sein. Körperliche Ge-
wandtheit und gute Augen sind grosse Vor-
züge eines Operateurss. Kommt man zu einem
grösseren aktuellen Ereignis, so muss man ge-
wärtig sein, mit lllustrationsphotographen zu-
sammenzukommen. Diese sind meist gerissene
Leute, die ausser guter photographischer Aus-
rüstung noch mit allen Hunden gehetzt sind.
Bei Landschaftsaufnabmen muss man mit Archi-
tekturen und Stimmungen der Natur vertraut
sein. Aufnahmen auf allen künstlerischen Ge-
bieten erfordern ein grosses Verständnis; denn
wer nicht achtet der Kunst, hat von ihr keinen
Dunst!
Nun zurück zur Dunkelkammer.
In der Dunkelkammer.
Als Entwickler habe ich den Metol-Hydro-
chinon als den geeignetsten herausgefunden,
und zwar in einer Lösung. Dieser ist für Platten
und Gaslichtpapier gleich gut zu verwenden und
lässt sich als gebrauchter Entwickler noch sehr
gut ausnutzen. Lichthoffreie Platten färben den
Entwickler, was ich für sehr gut halte, weil die
Platten während des Entwickelns mehr vor
Schleier geschützt sind. Als Fixiergefäss ver-
wende ich Standfixiertrog mit Nuten versehen,
hierin rutschen die Platten nicht übereinander.
Das Wässern besorge ich unter einer Brause
etwa 5 bis 10 Minuten. Habe ich abends Platten
zu entwickeln, so lasse ich solche stets über
PHOÖTÖGRAPHISCHE CHRÖNKK. 89
Nacht im Wässerungskasten steben und wässere
morgens jede einzelne unter der Brause. Als
Lichtquelle zur Entwicklung empfehle unbedingt
eine konstante; ja kein Tageslicht.
Die Retouche.
Ueber dieses Thema ist schon viel geschrieben,
es gibt sogar solche, die behaupten, solche
wäre unmodern, aber dann müsste erst einmal
die Eitelkeit unmodern werden. Solange Eitel-
keit besteht, wird es Retouche in der Porträt-
photographie geben. Weil wir eben Menschen
mit Fehlern sind, so hat der Retoucheur oft vor-
her begangene Fehler wieder gut zu machen.
Retouche bei Landschaften erstreckt sich meistens
auf Zurückhalten von Schattenpartien und Aus-
flecken, oft auch Abdecken des Himmels. Da
Porträtaufnabmen bei mir die Minderheit sind,
so mache ich meine Abzüge fast alle auf Gas-
licht, wozu ich den Abend verwende. Man
kann Gaslichtabzüge nachts im Wasser ohne
Schaden liegen lassen, und das Wässern des
Morgens geht um so rascher. Nur kleine Ton-
m nn
—— .— -_ on mn
schwankungen halten manchen Photographen
noch davon ab, nicht zum Gaslichtverfahren
zu greifen, trotzdem es in seiner Einfachheit
unübertroffen ist. |
Das Trocknen der Bilder oder Postkarten
besorge möglichst im Freien bei Sonnenschein
in der blanken Sonne, was den Gaslichtabzügen
selbst im Hochsommer nicht schadete. Man
legt die Bilder auf reine Leinwand und trocknet
mit solcher das Wasser oben ab. Wenn die
Abzüge nicht mehr kleben, presse ich solche in
einer Kopierpresse.
Bei diesem Werdegang sind meine Abzüge
sehr rasch fertig. Bemerken muss ich noch,
dass ich ohne jede Hilfskraft arbeite, und weil
ich kein Atelier besitze, so ist mein Feld die
Welt. Weil ich kein Betriebskapital habe, so
führt mich mein Denken auf möglichst einfache .
Arbeitsweise.
Es könnte der Fachwelt nur interessant sein,
öfters Bekenntnisse über Arbeitsweisen ähnlicher
Existenzen zu erfahren.
IERIENEHEDEFN > <) VORDERE
Rundschau.
— Zur Wahl der Hintergründe bei
Winter- Atelieraufnahmen. Bei dem trüben
Licht der Wintermonate wird es oft schwierig,
genügend volle Expositionen für die Schatten-
details zu geben. Es wird ferner nicht beob-
achtet, dass diese Schwierigkeit mit der Ver-
wendung heller Hintergründe zunimmt. Es kann
als eine Regel gelten, dass etwa das Doppelte
der Exposition für ein Porträt angebracht ist,
wenn ein weisser Hintergrund statt eines dunklen
benutzt wird. Eine Ausnahme wird nur in dem
Falle befunden, wenn eine sehr flache Beleuch-
tung bei äusserst zarten Schatten, resp. bei
geringem Schattenumfang vorhanden ist. Man
muss nämlich bedenken, dass Schattentiefe ein
sehr relativer Begriff ist, und dass ein Bild, so-
fern nicht bei Nebeneinanderstellung von dunklen
Schatten zu einem weissen Hintergrund sehr
reichlich exponiert wird, damit die Details zur
Wirkung gelangen, einen schweren und düsteren
Eindruck macht. Dagegen erscheinen uns die
Schatten bei einem dunkleren Hintergrund lichter.
Es ist aber auch kein zu dunkler Hintergrund,
der bei kurzer Exposition in dem Negativ eine
glasblanke Fläche geben würde, zu nehmen,
sondern es wird z.B. oft ein solcher Hinter-
grund am angebrachtesten sein, der im Ton
etwas tiefer steht als die Schattenteile des
Gesichts. Natürlich werden Platten, die unter
diesen Bedingungen exponiert worden sind, eine
Entwicklung für weichen Effekt erfordern. Hierzu
eignet sich besonders stark verdünnter Rodinal-
oder Metol-Hydrochinonentwickler gut. Dieser
(Nachdruck verboten.)
bringt fast gleich bei Beginn der Entwicklung
die Details heraus, und sobald genügend Kraft
vorhanden ist, d. h. sobald sich eine hinreichende
Reduktion in den hohen Lichtern zeigt, ist die
Platte herauszunehmen und zu fixieren. („British
Journal“ Nr. 2800.)
— Kopieren bei Bogenlicht. Für Kopier-
prozesse, die eine längere Belichtungszeit er-
fordern, wird an trüben Wintertagen bisweilen
das elektrische Bogenlicht zu Hilfe genommen.
Im „British Journal“ Nr. 2798 werden hierzu
einige praktische Belehrungen gegeben. Es ist
klar, dass die Farbe des Negativs durch einen
Wechsel der Lichtquelle beeinflusst wird und
dass diese Veränderung wohl zu berücksichtigen
ist. Beim Platindruck wurde beobachtet, dass
bei richtiger Wahl des Abstands von der Lampe
und durch Ueberlegen der Kopierrahmen mit
Seidenpapier die meisten Negative zufrieden-
stellend kopierten. — Der Pigmentdruck ging
am besten, wenn Negative vorlagen, die etwas
zu gedeckt für Kopieren bei gewöhnlichem Tages-
licht erschienen.
‘Bekanntlich kann man sich bisweilen durch
Gebrauch speziell abgestimmter Chrombäder
helfen, aber bei Verwendung sehr schwacher
Bäder gibt uns die Differenz der Lichtqualität
nicht immer die erhofften Resultate.
Die Auskopierpapiere zeigten nur geringe
oder gar keine Abweichungen im Charakter der
Bilder gegenüber den bei Tageslicht erzeugten
Produkten. Das Kopieren kann sogar unter
14*
30 PHOtOGKAPHISCHE CHRÖNIK.
m
Umständen schneller als bei durchschnittlicher
Tageslichthelle erfolgen, abgesehen von inten-
sivem Sommersonnenschein. Trotz der geringen
Umstände ist der Kostenpunkt einer kontinuier-
lichen Benutzung eines kräftigen Kunstlichis zu
= ——
PERERGSEE
oT | u m —— une Fe er ne a we). Er ee, ri, 2-2
hoch, um ausser acht gelassen zu werden. —
Eine kleinere Bogenlampe, zweckmässig für Ver-
grösserungsarbeiten, ist im übrigen auch für
Gaslichtpapiere gut brauchbar, sofern sehr dichte
Negative vorliegen.
—
Innungswesen.
Der Photograph E. Schramm in Memmingen
hatte sich bei der Königl. Regierung von Schwaben
und Neuburg, Kammer des Innern, darüber be-
schwert, dass er unter die Mitglieder der Photo-
graphen-Zwangsinnung Kempten gerechnet
werde, obwohl er das Photographengewerbe
nur im Umbherziehen und nicht als stehendes Ge-
werbe ausübe. Die Beschwerde wurde von der
Königl. Regierung dem Stadtmagistrat Kempten
als zuständige Aufsichtsbehörde zur Entscheidung
übergeben. Die Entscheidung des Magistrats
lautete dahin, dass Herr E.Schramm der Photo-
graphen- Zwangsinnung Kempten angehöre und
die Kosten des Verfahrens zu tragen habe.
34 - — —
Innungs- und \Vereinsnashriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen-Innung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Ausserordentliche Versammlung
am Donnerstag, den ıg. Februar,
abends pfinktlich 8 Uhr,
im Theatersaal der „Kammersäle“, Teltower Str. 1/4.
Tagesordnung:
ı. Geschäftliche Mitteilungen.
2. Bericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahres-
rechnung.
3. Entlastung des Vorstandes.
Nach Erledigung dieser Tagesordnung findet
eine zwanglose Versammlung statt, zu welcher
Gäste, Damen und Herren, willkommen sind.
4. Lichtbildervortrag des Herrn Professor O. Mente:
Wanderungendurchdasgesamtedänische
Inselreich (von Kopenhagen bis Skagen).
Der Vorstand:
Heinr. Lichte, H. Böbers,
I. Vorsitzender. II. Schrittfährer.
Vor und nach der Sitzung: Platin in Röhrchen,
1g 305 Mk.
Wir bitten, vor dem Lichtbildervortrag und wäh-
rend desselben nicht zu rauchen.
Im März, an einem noch zu bestimmenden Wochen-
tage, nachmittags 5 bis 7 Uhr, findet in fünf Doppel-
stunden folgender Kursus statt:
Komposition des Porträts.
Praktische Uebungen im Glashaus und im Heim-
Atelier unter Leitung des Herrn Karl Schenker.
Ausstellung photographischer Bedarfsartikel.
Beginn 7 Uhr abends.
ı. Ilura, Gottschalk & Co., Rahmenfabrik,
Berlin SW., Ritterstrasse 45. Grosse Bilderrahmen und
Leisten.
2. Robert Selle, Vertreter der Regina - Bogen-
lampenfabrik, Berlin SW., Grossbeerenstrasse 71. Elek-
trische Beleuchtungs- und Kopierlampen. Neuheit:
Leicht transportable Beleuchtungslampe für Heim-
aufnahmen.
3. Chemische Fabrik auf Aktien (vorm.
BE. Schering). Ausstellung von Bildern auf Fogas-
papier mit Senol getont. Vorführung der Senoltonung.
4. Friedrich Schroeder, Braudenburg a. H.,
Ritterstrasse 17/18. Blitzlicht - Apparate.
5. Unger & Hoffmann Akt.-Ges., Berlin SW. ıı,
Königgrätzer Strasse 82. Projektionsapparate.
6. L.G. Kleffel & Sohn, Berlin W., Potsdamer
Strasse 29. Reisekameras, Stative und Diverses.
Sämtliche Bekanntmachungen der Innung erfolgen
in der „Photographischen Chronik‘. Wir empfehlen
allen Innungsmitgliedern, das Abonnement (1,50 Mk.
halbjährlich) in der Geschäftsstelle der Innung be-
wirken zu wollen.
um 2 >, zu
Photographen- Zwangsinnung
Kempten i. Algäu.
Die Innung berief am 6. Februar eine Gehilfen-
versammlung in Memmingen zwecks Wahl des Gehilfen-
ausschusses und der Beisitzer zu den übrigen Aus-
schüssen, unter Leitung des Obermeisters, zusammen.
Es wurden folgende Herren gewählt: Gehilfenausschuss:
Altgehilfe Marth-Memmingen; Stellvertreter: Hipp-
Kempten; Schriftfährer: Coradi- Memmingen; Stell-
vertreter: Rauch jun, Kempten. Ersatzmäuner: Gust.
Müller- Memmingen; Coradi- Memmingen. Weitere
Ausschussmitglieder: Zappe- Memmingen; Dettmer-
Memmingen; Rauch-Kempten. Beisitzer für den Aus-
schuss für die Gehilfenpräfung: Zappe und Rux,
Memmingen. Beisitzer für den Ausschuss für das
Lehrlingswesen: G. Müller- Memmingen und Hipp-
Kempten. E. von Zabuesnig, Schriftführer.
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 91
Photographen- Zwangsinnung Halle a. S.
und Umgegend.
Zur Wahl des Gehilfenausschusses werden alle bei
Ionungsmitgliedern in Arbeit stehenden Gehilfen zu
einer Gehilfenversammlung am Dienstag, den
ı.PFebruar, abends 8 Uhr, im „St. Nikolaus‘, Nikolal-
strasse, in Halle a. S., eingeladen.
Wir bitten alle Chefs, ihre Herren Gehilfen diese
Einladung vorzulegen. Motzkus, Obermeister.
kart
Photographiseher Verein zu Hannover.
Korporatives ed des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J.P.).
Sitzung am Montag, den 16. Februar,
abends 8!/, Uhr,
in Wachsnings Hotel, Schillerstrasse.
Tagesordnung:
L Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung.
a Vortrag des Kollegen Weise über die Verwendung
der Feilnerschen Hintergrundfolien, verbunden
mit Ausstellung von Bildern.
3 Besprechung über die Anschaffung von Zeitschriften
und Fachliteratur.
4. Vorbesprechung über eine für ıgı5 geplante Aus-
stellung.
5 Innungs- und Central-Verbands- Angelegenheiten.
6. Verschiedenes.
In Anbetracht der reichhaltigen Tagesordnung er-
warten wir vollzähliges Erscheinen der Mitglieder.
Innungsmitglieder willkommen.
Bruno Weise,
L Vorsitzender.
Hans Bourquin,
Schriftführer.
Sächsiseher Photographen-Bund (E.YV.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Als neue Mitglieder waren gemeldet:
Herr Richard Windsch, Photogr. Atelier, Leipzig,
Plagwitzer Strasse 9.
„ Arthur Schleicher, Photogr. Atelier, Leipzig-
Oetzsch, Dammstrasse 12.
» Rudolf Gäbler, Photogr. Atelier,
Eutritzsch, Wilhelminenstrasse 4.
„ Bruno Mühlpfordt, Leipzig-Connewitz, Bor-
naische Strasse 37.
9
Leipzig-
Badiseher Photographen-Bund (E.\V.).
Unsere verehrten Mitglieder werden höflichst er-
sccht, den fälligen Bundesbeitrag für das erste Halb-
jahr 1914 mit 8 Mk. 5 Pf. portofrei au unsern Kassierer
änzusenden.
Beträge, die bis 15. Februar d. J. nicht eingegangen
üad, werden, zuzüglich der Mehrkosten, durch Nach-
„lme erhoben. Der Vorstand.
LA.: Georg Müller, Schatzmeister,
Karlsruhe, Brauerstrasse 9, III.
m 2 X gms
Photographen-Innung Wiesbaden.
Ich ersuche hierdurch die geehrten Mitglieder, den
am I. Januar bereits fällig gewordenen Beitrag für das
erste Vierteljahr ı914 baldmöglichst an den Kassen-
führer, Herrn H. Hies-Wiesbaden, Taunusstr. 41, ein-
zuzahlen.
Die nächste Innungsversammlung findet im März
in Wiesbaden statt, und bitte ich, etwaige Wünsche,
bezw. Anträge zu derselben, rechtzeitig einzureichen.
Gg. Pfusch, Obermeister.
ie
Nordwestdeutsseher Photographen - Bund
(E.V.).
Die werten Mitglieder werden hierdurch hötlichst
ersucht, den fälligen Mitgliedsbeitrag für das Vereins-
jahr 1. Oktober ı913 bis 30. September 1914 in Höhe
von 6 Mk. an unseren Kassenwart, Herrn A. Zinne,
Minden i. W., gefälligst bis ı. März einsenden zu wollen.
Bis dahin nicht eingegangene Beiträge werden,
zuzüglich der dadurch entstehenden Mehrkosten, durch
Postnachnahme erhoben.
Der Vorstand.
I. A.: Ad. Zinne, Kassenwart, Minden i.W.
Br
Photographen-Zwangsinnung Leipzig.
Hauptversammlung am 13. Januar.
Leipzig hatte wieder einmal seinen grossen Tag.
Nicht nur die Mitglieder, sondern auch die verehrten
Kollegen aus den näher gelegenen Städten waren sehr
zahlreich erschienen, um dem Vortrage des Herrn Hof-
photographen N. Perscheid- Berlin über Oel- und
Bromöldruck beizuwohnen.
Das grosse Inunungslokal reichte bei weitem nicht
aus, und in drangvoll fürchterlicher Enge eröffnete der
Herr Obermeister Sander um 8 Uhr die Versammlung.
Er begrüsste die Anwesenden mit herzlichen Neujahre-
wünschen für die Familie und das Geschäft und gab
anschliessend den Jahresbericht bekannt. Der dem
Gewerbeamt eingereichte Haushaltplan fand einstimmig
Genehmigung.
Auch der Kassenbericht des Herrn Kassierers Vor-
berg wird einstimmig gutgeheissen und dem Genannten
Entlastung erteilt.
Die beiden ausscheidenden Vorstandsmitglieder,
Herren Schleicher und Vorberg, werden, da sich
kein Widerspruch ergibt, durch Zuruf wiedergewählt.
Nun begrüsst der Obermeister den inzwischen er-
schienenen Herrn Perscheid und erteilt ihm das
Wort zu seinem Vortrage. Herr Perscheid ist auf
Antrag der Innung vom Königl. Ministerium zu Dresden
zu diesem Vortrage aufgefordert, ein Beweis, wie sich
die Behörden der weiteren Ausbildung des Gewerbes
durch lehrreiche Vorträge annebmen und die Innungen
unterstützen. Einem freien Vereine würde eine der-
artige Unterstützung niemals zuteil werden.
Herr Perscheid betont, dass das Bromöldruck-
verfahren eigentlich nicht neu sei, sondern schon
ö2 PHÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
>
mehrfach versucht und angewendet wäre und seinen
Ursprung im Umdruckverfahren habe. Der allen wohl-
bekannte Lichtdruck sei ja ziemlich dasselbe, nur dass
an Stelle der Platte hier die Vergrösserung trete. Er
fesselt in längerem die Zuhörer durch Wort und Vor-
führungen und fertigt unter Assistenz seines Mit-
arbeiters Herrn Höppner wundervoll wirkende Drucke,
die den vollen Anspruch auf die Bezeichnung Kunst-
werke baben, allerdings muss man auch solche Oti-
ginale, wie sie eben ein Perscheid schaffen kann, zur
Verfügung haben. Der Herr Vortragende geizt auch
nicht mit guten Ratschlägen und macht auch auf ge-
wisse Vorteile aufmerksam, dabei betonend, dass man
sich durch Misserfolge nicht gleich mutlos machen
lassen soll. Die zahlreichen Bestellungen auf Arbeits-
kästen für dieses schöne Verfahren zeigten deutlich,
dass sich eine ganze Zahl von Anhängern dieses
Zweiges gefunden hatten, um es womöglich noch für
die „Bugra“ zu verwenden. Hoffen und wünschen
wir das Beste!
Lebhafter Beifall lohnte den beiden Herren ihre
Mühe, und spricht unser Herr Sander den Dank im
Namen der Innung aus.
Hierauf gedenkt man noch der diesjährigen Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik, die unserer
Stadt hoffentlich eine grosse Zahl von Kollegen zu-
führen soll, um so mehr, als der Central-Verband zu
einem dritten Deutschen Photographentag nach hier
einladet Nach kurzer Ausführung des Obermeisters
beschliesst man, sich mit allen Kräften dieser Ver-
anstaltung zu widmen und die Vorarbeiten für den
Photographentag nach Möglichkeit zu unterstützen.
Einig sollen deutsche Kollegen zu dieser Veranstaltung
stehen, und mit frohen Hoffnungen sieht man dem
Kommenden entgegen.
Punkt ıı Uhr schliesst der Obermeister die vor-
zügliche Versammlung, und es ist nur zu wünschen,
dass alle Innungen, resp. deren Mitglieder, so einig
zusammenstehen, wie die Kollegen in Leipzig, denn
kein Misston trübte die Versammlung.
Adolf Sander, Paul Gäbler,
Obermeister. Schriftführer.
Verein Sehlesiseher Fachphotographen
(E.V).
Sitz: Breslau.
Protokoll der ausserordentlichen Haupt-
versammlung am 26. November ıgı3 in Breslau,
„Konzerthaus“.
Die am 26. November stattgefundene Monatssitzung
fand als ausserordentliche Hauptversammlung statt.
Der I. Vorsitzende eröffnete um 8'/, Uhr die Versamm-
lung und erteilte zu Punkt ı dem Schriftführer das
Wort. Die Protokolle der Wanderversammlung von
Oppeln sowie der Bericht der Oktober- Sitzung werden
verlesen und genehmigt.
Punkt 2. Die Namen der bei der Wanderversamm-
lung in Oppeln aufgenommenen Herren werden be-
kanntgegeben.
ERS —.
nm gan nn an ie
Punkt 3, Den Grund, warum die heutige Sitzung
als Hauptversammlung einberufen wurde, bildete der
Beschluss des Beitrittes zum C.V. Es wurden noch-
mals alle Punkte für oder gegen den Beitritt erörtert.
Die Anwesenden beschlossen nunmehr einstimmig, dem
C.V. beizutreten.
Punkt 4. Zur Aenderung der Statuten stellte der
Kollege Herr Hofphotograph Raschkow den Antrag:
die Statuten vorläufig nicht zu ändern; es solle viel-
mehr der I. Vorsitzende nochmals schriftlich mit Herrn
Schlegel über die Bedingungen verhandeln. Die Ver-
sammlung erklärt sich auch mit diesem Punkt ein-
verstanden. Sodann gelangte ein Rundschreiben sowie
ein Flugblatt des C.V. zur Verlesung. Die Anfrage,
ob der Verein gewillt wäre, eine grössere Anzahl dieser
Fiugblätter zur Verteilung an die Mitglieder zu be-
stellen, wurde aus verschiedenen Gründen verneint.
Es gelangt nunmehr erst Punkt 6 zur Erledigung.
In ehrenden Worten gedenkt Herr Götz unseres ver-
storbenen Mitgliedes Herrn EmilSchroeder- Breslau,
weicher ein eifriger Besucher unserer Versammlungen
war; die Mitglieder erhoben sich zu Ehren des Ver-
storbenen von ihren Plätzen. Zur Beerdigung war der
Verein durch den Vorstand vertreten, ebenso wurde ein
Kranz auf Kosten des Vereins gestiftet. Ein Dank-
schreiben der Witwe des Verstorbenen wurde verlesen.
Die Anschaffung des prächtigen Werkes: Farbenphoto-
graphie, von Professor Franz Schmidt, erschienen
im Verlage von E. A. Seemann in Leipzig, wurde be-
schlossen, um dasselbe für die Bibliothek anzukaufen.
Kollege Pichler wies auf die wiederholte Reklame
eines Preisrätsels hin und forderte die Kollegen auf,
gegen die Zeitungen, welche derartige Aunoncen auf-
nehmen, energisch Front zu machen.
Endlich kam Punkt 5 an die Reihe: Vorführung
Lumitrescher Autochroms. Wenn auch der Name
Hildenubrand-Stutigart für nur Gutes bürgte, so
übertrafen die prächtigen Sachen doch noch die Er-
wartungen der Anwesenden. Die vorgeführten Auto-
chroms waren geradezu vollendet schön, die Natur-
wahrheit der Farben und Plastik waren ganz hervor-
ragend. Anschliessend an die Hildenbrandschen
Sachen wurden noch einige vom Kollegen Bergel-
Oels angefertigten Autochroms gezeigt; auch diese
fanden den grössten Beifall.
Hierauf dankte Herr Götz allen, insbesondere
Herrn Bergel, im Namen des Vereins. Ein gutes
Weihnachtsgeschäft und ein gesundes neues Jahr
wünschend, schloss nach ıı Uhr der Vorsitzende die
Sitzung.
H. Götz, Richard Strauch,
I. Vorsitzender. Schriftführer.
Ateliernashriehten.
Barmen. Die Herren E. Flasche und Sohn haben
ihr seit 40 Jahren unter der Firma Emil Flasche be-
stehendes Photographisches Atelier von Heckinghauser
Strasse 25 in ihren Neubau nach Neuerweg 17, gegen-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 93
iber dem Stadttheater, verlegt und werden jetzt
EFlassche & Sohn zeichnen.
Lüneburg. Marie Zobel eröffnete Julius Wolf-
Strasse 4 eine Werkstatt für Photographie. — Das Hof-
stelier van Bosch, Inhaber: E. Adam, wurde nach
Schillerplatz 1a verlegt.
>
Gesehättliehes.
Kapitalserhöhung der Optischen Anstalt
CP.Goerz, Akt.-Ges. in Berlin-Friedenau. Auf
der Tagesordnung der ordentlichen Generalversamm-
lung steht unter anderem ein Antrag auf Erhöhung des
Aktienkspitals um 2 Millionen Mk. auf 7 Millionen Mk.
Die jungen Aktien nehmen vom ı. Oktober 1913 an
der Dividende teil. Das Bezugsrecht für die Aktionäre
bleibt ausgeschlossen. — Die letzte Kapitalserhöhung
von 35 auf s Millionen Mk. wurde im April 1906 be-
ıhlossen. Damals wurden die neuen Aktien von dem
Kommerzienrat Paul Goerz zu 110 Prozent über-
ıommen. Dieser Beschluss wurde angefochten, aber
durch das Reichsgericht im Februar ı908 als zu Recht
bestehend anerkaunt. Die Erhöhung ist deshalb erst
190708 durchgeführt worden.
—25I4—
Geriehtswresen.
Der ısoo Mk.-Gehaltsvertrag. Ein Handlungs-
gehilfe hatte mit seiner Firma einen Vertrag geschlossen,
nsch dem er für seine Dienste 125 Mk. pro Monat er-
halten sollte, während der Ehefrau 75 Mk. pro Monat
fest und ausserdem die von ihrem Ehemanne verdienten
Provisionen bewilligt wurden. Als es im Laufe der
Tätigkeit des Gehilfen zu Differenzen mit dem Arbeit-
geber kam, erhob die Ehefrau gegen die Firma beim
Berliner Kaufmannsgericht Klage auf Zahlung
vo 1200 Mk. für Gehalt und Provisionen. Die be-
klagte Firma bestritt die Forderungen mit dem Hin-
weis, dass jener Gehaltsvertrag nach beiderseitigem
Einverständnis nur in dieser Form geschlossen worden
si, um den Gläubigeın des Gehilfen den ıs5oo Mk.
ibersteigenden Betrag zu entziehen. Lohn könne aber
sur der verlangen, der auch eine Tätigkeit ausfbe;
de Ehefrau sei aber für die Firma nicht tätig ge-
wesen. Das Kaufmannsgericht versagte der Klage der
Ehefrau den Erlolg. Die Ehefrau müsse, so sagte es
in der Begrändung, Rechtsnachfolgerin eines dem
Menne zustehenden Anspruchs gegen den Prinzipal
ein, nur dann könne sie beim Kanfmannsgericht
klagen. Der Anspruch der Ehefrau wird nach dem
geschlossenen Vertrage erst fällig mit der Tätigkeit ihres
Mannes, ein Anspruch der Ehefrau bestehe nicht. Nach
dieser Entscheidung nützt also die Ansicht des Reichs-
gerichts, das ein Verschieben des 1500 Mk. übersteigen-
den Binkommens eines Angestellten auf dessen Ehe-
frau für rechtsgültig erklärt hat, im Ernstfalle gar nichts
Dr. Sch.
Lohnpfändung. Das Lohnbeschlagnahmegesetz
erklärt die Pfändung eines Lohnes, der 1500 Mk. im Jahre
nicht übersteigt, für unzuläwig. Das Amtsgericht
Hamburg hatte den ı25 Mk. übersteigenden Betrag
eines Monatslohnes gepfändet. Der Schuldner hatte
Abänderung dahin beantragt, dass nur der 1500 Mk.
jährlich übersteigende und nicht schon der monatlich
125 Mk. übersteigende Lohnbetrag gepfändet werde.
Das Landgericht Hamburg hatte den Pfändunge-
beschluss ganz aufgehoben und war damit über den
Partelantrag hinausgegangen. Das Oberlandes-
gericht Hamburg hat die Pfändung, so wie be-
antragt, beschränkt und dazu ausgeführt: Der Dritt-
schuldner — hier der Arbeitgeber — wird erst dann
Zahlungen an den Gläubiger zu leisten haben, nach-
dem innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahre
seit Zustellung des Pfändungsbeschlusses ins-
gesamt 1500 Mk. von dem Schuldner verdient
sind, und zwar gleichgfiltig, ob der für eine einzelne
Lohnperiode vom Schuldner verdiente Betrag unter
Zugrundelegung von 1500 Mk. Jahresverdienst auf sie
entfallende Betrag überschreitet oder nicht. Dadurch
wird auch der Drittschuldner in keiner Weise über-
mässig beschwert, denn er weiss ja auf Grund seiner
Bücher und Lohnlisten genau, wieviel der Schuldner
von ihm bezahlt erhalten hat. Bleibt der Schuldner
nicht während des Jahres bei dem Drittschuldner so
lange in Arbeit, dass 1500 Mk. von ihm verdient sind,
so ist der Beschluss für den Gläubiger allerdings ebenso
wertlos geworden, wie wenn diese 1500 Mk. auch
während des vollen Jahres nicht erreicht worden wären.
—B8
Kleine Mitteilungen.
— Grienwaldts Lichtbildner- Fachkurse,
Herr Grienwaldt hat die Einrichtung getroffen,
in seinem Betriebe in Bremen in den nächsten Monaten
sechstägige praktische Kurse (von Montag Mit-
tag bis Sonnabend Mittag) für selbständige Fach-
leute einzurichten. In praktischer Arbeit den heutigen
Anforderungen gerecht zu werden, ist der Zweck, eine
gediegene Technik das Mittel, die Qualitätsarbeit
nach Möglichkeit von der Schleuderphotographie zu
trennen. Anmeldungen werden schon jetzt entgegen-
genommen.
—
Patente.
Kl. 57. Gruppe 2. Nr. 257721 vom 3 November ıgıo.
Karl Eisenbock in Müuchen.
Verfahren zur photomechanischen Herstellung
von Druckformen, bei denen die durch Entwicklung
ausgewaschenen Stellen einer Chromatkolloidschicht
drucken, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgeätzte
Platte mit einem Gemisch von etwa 2 g Zucker, 20g
erabischem Gummi, 2g Fischleim, 2g Ammonium-
bichromat, 1000 g Wasser überzogen, nach dem üb-
lichen Kopieren mit Fettfarbe in bekannter Weise ein-
gewalzt, sodann durch Abbrausen mit Wasser ent-
wickelt, entsäuert, abgespfllt und hierauf abgetrocknet
wird, wonach die Platte mit Graphit eingerieben, dann
94 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
mit Auswaschtinktur ausgewaschen und sodann zum
zweiten Male mit Wasser unter Reiben oder Bürsten
von der belichteten Schicht befreit wird.
El. 57. Gruppe ı. Nr. 261762 vom 223. November IgıI.
‘ Arthur Schulze in St. Petersburg.
Verfahren zur Herstellung einer für die Zwecke
der Chromolithographie bestimmten Kontur nach einer
Halbtonphotographie, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontur auf ein photographisches Glasdiapositiv
unmittelbar aufgezeichnet wird.
—L rt
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 33. Heiır J. M. in I. Können Sie mir
nähere Aufklärung über die Dia- Hintergrundvignetten
(Hintergrund in der Kassette) hinsichtlich der Brauch-
barkeit geben? Sind genannte Vignetten imstande,
allen Anforderungen Genüge zu leisten, die man an
einen guten Hintergrund stellt? Wird die Brillanz des
Aufnahmeobjektes nicht beeinträchtigt, und dass etwa
gewisse Partien der Hintergrundvignette im hellen
Vordergrundbild sichtbar sind? |
Kann ich den Rodenstock. Doppelanastigmat
Eurynar III, //5,4, als Porträtobjektiv gut verwenden?
Antwort su Frage 32. Bei der Verwendung von
Hintergrundvignetten in der Kassette werden gewisse
Schemata bezüglich Stellunggeben usw. natärlich ein-
eingehalten werden müssen, da der für die Anordnung
der Person verfügbare Raum je nach der Art der
Hintergrundfolie eine mehr oder weniger ausgeprägte
Form aufweist. Von der Schädigung der Brillanz des
Bildes kann wohl nicht in nennenswertem Masse die
Rede sein, da diejenigen Stellen, an denen das Porträt
in die Erscheinung tritt, glasklar in der Folie sind.
Ob Sie diese Art der Arbeit auf die Dauer befriedigen
wird, häugt zunächst von der Zahl der angeschafften
Follensujets ab, und weiterhin von der Möglichkeit,
innerhalb des verfügbaren Raumes der Vignette ver-
schiedenartige Stellungen der aufzunehmenden Person
zu geben, die aber andererseits mit dem Hintergrund
eine gewisse Harmorie bilden müssen.
Das von Ihnen genannte Objektiv ist für den an-
gegebenen Zweck ohne Frage gut verwendbar.
Wenn Sie eine grössere Mannigfaltigkeit der Hinter-
gıfnde und eine unbeschränkte Freiheit in bezug auf
Posierung der Person haben wollen, so würden wir
Ihnen raten, sich einmal über das vom Hofphoto-
graphen Sontag in Erfurt erfundene Verfahren zu
informieren, welches im. wesentlichen darauf beruht,
dass hinter dem durchscheinenden inaktinisch ge-
färbten Hintergrunde ein Projektionsapparat aufgestellt
wird, den Sie mit beliebigen Hintergrundmotiven als
Diapositiven beschicken können, während Sie die auf-
zunehmende Person so vor dem Hintergrund anordnen,
dass eine bildmässige Wirkung erreicht wird. Herr
Sontag wird zweifellos auf Anfrage bereit sein, Ihnen
Näheres über sein Verfahren, wie auch über Lizenz-
kosten usw. mitzuteilen.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage ıs. Herr J.W. in L. Ist es gestattet, sich
„Hofphotograph‘“ zu nennen, wenn dieser Titel von
einem nichtregierenden Fürsten verliehen worden ist?
Antwort su Frage ıs. Für die Verleihung und
Führung des Hoftitels in Preussen ist eine besondere
Verordnung vom ı0. Januar 1888 massgebend. Nach
Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist der Hoftitel
als ein von der staatlichen Autorität verliehener Titel
anzusehen. Demnach wäre Ihre Frage zu verneinen.
Wenden Sie sich zur genaueren Auskunft an die zu-
ständige Polizeiverwaltung oder an das Kgl. Preussische
Oberkämmereramt. Dr. Sch.
Fyage ısa. Herr Sir. in B. Ich bin 1868 ge-
boren, seit 1882 in der Photographie beschäftigt und
seit 1896 selbständig. Nun möchte ich wieder einen
Lehrling einstellen; muss ich dazu besondere Erlaubnis
haben, und von wem?
Antwort su Frage ısa. Sie müssen die Weiter-
verleihung des Rechtes zur Anleitung von Lehrlingen
bei dem dortigen Magistrat beantragen. Das Recht
zur Anleitung von Lehrlingen muss Ihnen verliehen
werden. —g.
Frage ısb. Herr Str. in B. Hier ist Sonntags
geöffnet. Ein grosser Teil der Aufnahmen findet am
Sonntag statt. Wie verhält es sich heute mit der Be-
schäftigung des Lehrlings am Sonntag zu seiner Aus-
bildung? Wie lange darf er Sonntags im Geschäft sein?
Antwort su Frage ısb. In photographischen An-
stalten darf die Beschäftigung von Arbeitern gestattet
werden:
a) an den letzten vier Sonntagen vor Weihnachten
zum Zwecke der Aufnahme von Porträts, des
Kopierens und Retouchierens für ıo Stunden,
bis spätestens 7 Uhr abends;
b) an allen übrigen Sonn- und Festtagen zum Zwecke
der Aufnahme von Porträts im Sommerhalbjahre
für 6 Stunden, bis spätestens um 5 Uhr nach-
mittags, im Winterhalbjahre für 5 Stunden, bis
spätestens 3 Uhr nachmittags.
Die Ausnahme unter b findet keine Anwendung
auf den ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag.
— Es sind bei diesen Bestimmungen jedoch folgende
Bedingungen zu beachten: Wenn die Sonntags-
arbeiten läuger als 3 Stunden dauern, so sind die Ar-
beiter entweder an jedem dritten Sonntage für volle
36 Stunden, oder an jedem zweiten Sonntage mindestens
in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, oder
in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Ar-
beitstages, und zwar spätestens von I Uhr nachmittags
ab, von jeder Arbeit freizulassen. Wenn die Arbeiter
durch die Sonntagsarbeiten am Besuche des Gottes-
dienstes behindert werden, so ist ihren an jedem dritten
Sonntage die zum Besuche des Gottesdienstes erforder-
liche Zeit freizugeben. — Bei Lehrlingen dürfte hier
jedoch noch 8 127, R.G.O., zu beachten sein, nach
dem dem Lehrling Zeit zum Besuche des Gottesdienstes
gegeben werden muss. Jedoch ist es nicht erforder-
lich, dass dies jedesmal der Hauptgottesdienst ist. —g.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN>-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. ı5.
ı8. Februar.
IQI4.
Die Photographen- Zwangsinnung im Bezirk der Stadt- und Landkreise Duisburg,
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Oberhausen und Mülheim a. Ruhr, Sitz Duisburg,
und die Photographen -Zwangsinnung für das Fürstentum Lippe, Sitz Lage i. L., haben
sich dem Central-Verband Deutscher Photographen-Vereine und Innungen angeschlossen.
Photograph und Verleger.
Auf Grund meiner Bitte in Nr. g der „Photogr.
Chronik“ erhielt ich den nachfolgenden Schein
zugesandt:
„Hierdurch bestätigen die Unterzeichneten, dass
ihnen an dem der Firma August Scherl, G.m.b. H.,
in Berlin zur Verfügung gestellten photographischen
Bildnis:
Ver er ee re re rer nenne
das freie Verfügungs- und Reproduktionsrecht zusteht,
und dass sie dieses Recht hierdurch honorarfrei auf
die genannte Firma übertragen:
us ee EN STERN PERERETNE
Der Dargestellte: . ..
Der Photograph: ..... ................ u
Durch die Unterschrift begibt sich der Photo-
graph kostenlos sämtlicher ihm zustehender
Rechte, und ist es bedauerlich, wenn die Firma
Scherl, welche mit zu den grössten deutschen
Verlagsunternehmen gehört, und deren Erfolge
mit der „Woche“ usw. wohl in der Hauptsache
auf Zuhilfenahme der Photographie beruht, durch
diesen Schein versucht, kein Reproduktions-
honorar zu zahlen.
In früheren Jahren ist schon wiederholt darauf
hingewiesen worden, dass Verlagsanstalten sich
die Bilder bekannter Persönlichkeiten zur Re-
produktion ausbitten, und wenn es nachher zur
Klage kam, sagten, es wäre im guten Glauben
geschehen, denn die dargestellten Persönlich-
keiten hätten die Erlaubnis gegeben. In den
allermeisten Fällen haben sich die Anstalten
an die dargestellten Persönlichkeiten gewendet
und nicht umgekehrt. |
Der Inhalt des oben wiedergegebenen Scheines
steht in schärfstem Widerspruch zu den Aus-
führungen des Herrn Paul Knoll, Leiters der
Ilustrationszentrale der Firma August Scherl,
mit den von ihm gemachten Ausführungen in
seinem, Ende 1913 erschienenen Werke: „Die
Photographie im Dienste der Presse.“ In den
Ausführungen S. 60 u. ff. vertritt Herr Knoll
den Standpunkt, es wäre noch nicht einwand-
frei entschieden, ob der Photograph das Ur-
heberrecht an bestellten Aufnahmen hätte. Er
fübrt sechs Urteile ungenannter Persönlichkeiten
an, er bringt aber nicht die prinzipiellen Ent-
scheidungen der Gerichte in Dresden und Berlin,
die vor Erscheinen des Buches gefällt wurden.
Da das Werk des Herrn.Knoll auch für
Photographen bestimmt sein soll, wäre es wohl
richtiger gewesen, diese Urteile anzuführen. Da
früher nur das Publikum um Einsendung eines
Bildes und Bestätigung, dass dieses reproduziert
werden dürfte, seitens des Verlages Scherl er-
sucht wurde, so muss man annehmen, dass
dem Leiter der Illustrationszentrale die Urteile
bekannt sind, da jetzt beide Unterschriften ver-
langt werden. Die Fassung der meisten Rück-
Ausserungen lässt vermuten, dass dem Ver-
fasser die Urteile bekannt gewesen sind, denn
wie können sonst die dargestellten Persönlich-
keiten schreiben, dass sie die Unterschrift des
Photographen nicht für nötig hielten.
Ich rate allen Kollegen, welchen ein der-
artiger Schein vorgelegt wird, denselben nicht
zu unterschreiben, sondern die dargestellten Per-
sönlichkeiten auf die gesetzlichen Bestimmungen
und die erfolgten Gerichtsurteile (abgedruckt in
Nr. 50 u. 79 der „Photogr. Chronik" 1913) auf-
merksam zu machen. Es ist wiederholt bestätigt
worden, dass das Publikum, welchem die ge-
setzliichen Bestimmungen nicht bekannt sind,
wenn es darüber aufgeklärt wird, die Rechte
des Photographen gern anerkennt.
Im allgemeinen sind die Honoraransprüche
der Photographen derartig mässig, dass die
Verleger dieselben gut bezahlen können. Wenn
auch hin und wieder einmal, bei gänzlicher
Verkennung der Sachlage, unvernünftige Forde-
rungen gestellt werden, wovon Herr Knoll in
seinem Buche auch ein Beispiel anführt, so
kann man dieses doch aber nicht verallgemeinern.
Weiter erhielt ich folgende Scheine zu-
geschickt, deren bedingungslose Unterzeichnung
ich allen Kollegen abrate:
15
96 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
I.
„Hierdurch bestätige ich, dass mir an dem der
Pirma August Scherl, G. m. b. H., in Berlin ein-
gereichten photographischen Illustrationsmaterial: Por-
trät des Herm .............................. das freie Verfügungs-
und Reproduktionsrecht zusteht, und dass ich dies im
Falle der Annahme des Materials gegen ein Honorar
von ........... Mk. pro Bild auf die genannte Firma über-
trage
BOT PARBEERNEREREREENRANEG® den. ee
Unterschrilt: _.--............-.......-.-..--- “
IL.
„Deutsches Verlagshaus Bong & Co.,
Berlin W. 57, Leipzig,
Potsdamer Strasse 88. Teubnerstrasse II.
ee Mk. habe ich vom Deutschen Verlagshaus
Bong & Co., Berlin und Leipzig, - . ..........--
für meine Originalphotographie
erhalten und übertrage demselben hiermit das Recht
zur unbeschränkten Verwendung derselben für seinen
Bone een en een
Verlag, und zur Abgabe der von ihm hergestellten
Klischees.
Aus dem Schein der Firma Bong & Co.
ist direkt ersichtlich, dass dieselbe das Recht
zum Klischeeverkauf haben will, während die
Firma Scherl es, allerdings nicht so deutlich
ausgedrückt, auch verlangt. Der Preis wird
natürlich ein anderer sein, wenn es sich um
eine einmalige Reproduktion und einen ein-
maligen Abdruck in einer bestimmten Zeitung
handelt, als wenn das unbeschränkte Verfügungs-
recht vergeben werden soll.
Bei Erteilung der Erlaubnis ist es am besten,
genau anzugeben, wie oft und für welche
Zeitungen dieselbe erteilt wird.
Klagen über unberechtigten Nachdruck bitte
ich mir, mit Einsendung der Belege, zuzusenden.
R. Schlegel-Dresden-A., Moltkeplatz ı,
I. Vorsitzender des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen Vereine und Innungen (J. P.).
— a
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Herr Hans Netto, Maler, in Firma: Ziegler & Co.,
Photographie, Berlin, Unter den Linden 61;
gemeldet durch Herrn Borkowski
Als neues Mitglied ist aufgenommen:
Herr Hans Böris, Photograph, Fraukfurt a. M.,
Zeil 100.
Berlin, den ı3. Februar 1914.
Der Vorstand.
LA.: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
u <<, ze)
Photographen-Zwangsinnung
tür das Herzogtum Sachsen - Altenburg
und die Fürstentümer Reuss ältere Linie
und jüngere Linie.
Sitz: Gera, R.
Dritte Hauptversammlung
am Donnerstag, den 26. Februar,
vormittags ıo!/, Uhr,
im „Hotel Viktoria‘, am Hauptbahnhof in Gera-R.
Tagesordnung:
ı. Verlesen und Genehmigung des letzten Versamm-
lungsberichts.
2. Geschäftsbericht.
3. Kassenbericht und Richtigsprechung.
4. Genehmigung des Haushaltplans.
5. Vorstaudswahl, Neuwahl zweier durch Los aus-
scheidenden Vorstandsmitglieder.
6. Festsetzung der Einschreibegebähr und Gehilfen-
prüfungsgebühr.
7. Beschlussfassung über die ermittelten Durchschnitts-
preise und Vordrucke derselben.
8. Wahl eines Vertreters zum Innungsausschuss,
Gera-R.
9. Wahl des nächsten Versammlungsortes.
10. Verschiedenes.
ıı. Fragekasten.
Anträge sind bis zum 21. Februar schriftlich an
den Obermeister einzureichen. — Haushaltplan und
Kassenbericht liegen vom 20. Februar ab bei unserm
Kassierer, Herrn Hofphotograpı Hermann König,
Altenburg, zur Einsicht aus.
Wir machen besonders auf 8 a2 der Satzung auf-
merksam.
A. Lutz, Obermeister. 6. Fuchs, Schriftführer.
Unsere Tagesordnung enthält wichtige Punkte und
ist das Erscheinen eines jeden Mitgliedes erforderlich.
Mit kollegialem Gruss Der Vorstand.
—B839-—
Badiseher Photographen-Bund (E.V).
Versammlungsbericht
der Generalversammlung am 29. Oktober 1913
im Konkordiasaal des ‚„ Moninger‘“ in Karlsruhe.
Der Generalvesammlung ging um g!/, Uhr vor-
mittags beginnend, eine Sitzung des Gesamtvorstandes
voraus. |
Die Versammlung selbst wurde pünktlich um ıı Uhr
von dem Vorsitzenden, Kollege Kögel, eröffnet. Der-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 97
selbe erstattet Bericht über das verflossene Vereinsjahr.
Aus dem Bericht ist zu entnehmen, dass der Bund sich
bemüht hat, wo es galt, im Interesse der Badischen
Kollegen einzutreten; der Mitgliederstand ist derselbe
geblieben; zu bedauern ist, dass immer noch eine An-
zahl Kollegen im Lande den Bestrebungen des Bundes
tern steht. Kollege Gottmann verliest das Protokoll
der Offenburger Versammlung, an dieses schliesst sich
«ine lebhafte Debatte an. Die Meinungen gehen sehr
weit anseinander, ob man in dem Bundesorgan das
wörtliche Protokoll oder nur einen Auszug veröflent-
lichen soll. Die Mehrheit der Redner, die sich zahl-
reich und oft recht temperamentvoll an der Debatte
beteiligen, ist dafür, dass nicht das wörtliche Protokoll,
sondern ein Versammlungsbericht zu veröffentlichen
wäre, der vom Vorstand in seiner Form und seinem
Inhalt gutgeheissen ist.
Der Kassierer Kollege Müller bringt den Kassen-
bericht. Aus diesem ist zu ersehen, dass die finanzielle
Lage des Bundes gfinstig ist, obwohl auch mit Beitrags-
rückständen usw. unerfreuliche Erschwerungen für den
Kassierer eintreten.
Die Kassenrevisoren, Kollegen Hofmann und
Jansen, erstatten Bericht. Die Kasse ist in allerbester
Ordnung, und es wird dem Kassierer Entlastung er-
teilt; der Dank der Versammlung, durch Erheben von
den Sitzen, schliesst sich an die Dankesworte des Vor-
sitzenden.
Wegen der Begründung von Zwangsinnungen in
Baden ist die Regelung der Statuten unseres Bundes
zotwendig. Der Vorstand wird ermächtigt, diese Aende-
sung vorzubereiten und sie der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zur Begutachtung vorzulegen; die
Annahme soll aber erst in der ordentlichen Jahres-
versammlung im Herbst ı914 erfolgen. Die proviso-
ıische Regelung bleibt dem Vorstand bei eintretender
Notwendigkeit vorbehalten.
Der auf 2 Jahre gewählte Vorstand, I. und II. Vor-
ützender, sowie der Schriftführer und Kassierer scheiden
aus ihrem Amte aus. Kollege Gottmanun erklärt, dass
er unter den in der letzten Zeit an der Tagesordnung
gewesenen unruhigen und unerfreulichen Stimmungen
gesundheitlich nicht in der Lage wäre, noch weiterhin
im Interesse des Bundes so zu arbeiten wie bisher,
und erklärt, keinerlei Amt mehr annehmen zu wollen.
Nach längerem Vorhalt seitens des Vorsitzenden
und der Mitglieder erklärt er sich bereit, wenigstens
für das nächste Jahr noch einmal das Amt zu über-
nehmen. Die Wahl ergibt einstimmig die Wiederwahl
der Kollegen: Kögel, I. Vorsitzender; Schuhmann,
IL Vorsitzender; Gottmann, Schriftführer; Müller,
Kassierer; Schultheiss, II, Schriftführer (neu hinzu-
gewählt) Zu Kassenrevisoren werden die Kollegen
Hofmann und Jansen ebenfalls wiedergewählt.
Kollege Schultheiss fragt an, was Kollege Gott-
mann gegen die gegen ihn im Protokoll der Freien
Vereinigung München erhobenen Beleidigungen usw.
zu tun gedenke. Gottmann erklärt, dass er diese
Schreiberei völlig ignorieren würde, denn diejenigen
Kollegen, die den Sachverhalt genau kennen, urteilen
wesentlich verschieden als die Herren Schreiber. Inter-
essant sei, dass am Tage des Erscheinens des betreffen-
den Protokolls an fast alle in Heidelberg und Um-
gebung ansässigen Photographen auonyme Postkarten
gekommen wären, die auf den Inhalt des Protokolls
hingewiesen hätten, ihm selbst sei ebenfalls eine Post-
karte mit beleidigendem Inhalt von demselben anonymen
Absender zugeschickt worden. Die Karten trugen
sämtlich den Poststempel Karlsruhe; der Schreiber ist
von ihm festgestellt, da sich in seiner Ausstellungs-
korrespondenz ein Brief befand, der von derselben
Hand adressiert war. Auch über anonyme Briefschreiberei
glaubt Kollege Gottmann am besten zur Tagesord-
nung übergehen zu müssen.
Diese Ausführungen des Kollegen Gottmaun
finden allseitige Anerkennung und Beifall
Kollege Schuhmann referierte in umfangreicher
Weise über die Berliner Tagung des C.V. und erntet
den Dank der Anwesenden für seinen Bericht. Als
Delegierter für die Tagung 1914 wird Kollege Schuh-
mann erneut gewählt, und als Ersatzmann Kollege
Schultheiss.
Die Wandermappe erfreut sich zum ersten Male
eines zwar noch bescheidenen Daseins. Eine schöne
und lehrreiche Kollektion von Aufnahmen aus dem
Atelier unseres Vorsitzenden Kollegen Kögel gibt
reiche Anregung und Belehrung.
Auf der Höhe des Turmbergs traf man sich, bevor
die Sonne sank, zu fröhlichem Tun, und als in der
Dämmerung allmählich die Residenzstadt unsern Augen
entschwand, da war wieder einmal all das Unerquick-
liche und Unerfreuliche des Tages vergessen, und in
schöner Harmonie bei den liebenswürdigen Darbietungen
unserer Karlsruher Gastgeber verbrachten wir den Abend,
bis uns die eilende Zeit nach allen Himmelsrichtungen
auseinanderführte.
Heidelberg, im November 1913.
Der Vorstand:
Ernst Gottmann,
Schriftführer.
ur
Max Kögel,
I. Vorsitzender.
Sächsiseher Photographen-Bund (E.V.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Als neue Mitglieder sind aufgenommen:
Herr Richard Windsch, Photogr. Atelier, Leipzig,
Plagwitzer Strasse 9.
„ Arthur Schleicher, Photogr. Atelier, Leipzig-
Oetzsch, Dammstrasse 12.
„ Rudolf Gäbler, Photogr. Atelier, Leipzig-
Eutritzsch, Wilhelminenstrasse 4.
„ Bruno Mühlpfordt, Leipzig-Connewitz, Bor-
naische Strasse 37.
HI
Auszeiehnungen.
Der Photograph Wilh. Mauss in Marburg wurde
von dem regierenden Fürsten zur Lippe zum Hof-
photographen ernannt.
hr
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 33. Herr H.W. in B.E. ı. Bitte um Aus-
"kunft über die Ursache des Losplatzens der Schicht
auf den eingesandten Platten. Dieselben waren in
Kästen verpackt, übereinander aufgestapelt, auf dem
Boden aufbewahrt, der jedoch nicht feucht ist. Sonder-
barerweise sind andere Platten, die dort lagern (lackierte
sowohl als unlackierte) vollständig unversehrt, und
fällt mir das Losplatzen der Schicht hauptsächlich bei
X-Platten auf. Ich lackiere die Platten nicht, da ich
einen Vorteil darin nicht erblicken kann, sondern reibe
sie nur vollständig mit Mattolein ein (Kolophonium
in Terpentin gelöst). Rätselhaft ist mir die Erscheinung
bei einer Platte, wo nur die mit Mattolein eingerie-
benen Stellen eine gelbliche Färbung zeigen, wie auch
die beim Kopieren nicht vom Kopierpapier bedeckt
gewesenen Stellen, während der übrige Teil klar ge-
blieben ist. Der Fehler tritt nur bei einer Anzahl
Plattenkästen auf, also anscheinend einer bestimmten
Sendung angehödrig.
2. Es liegt mir daran, einen fertigen Metol-
Hydrochinon- Entwickler in einer Flasche luftdicht ab-
zuschliessen, mit der Möglichkeit, hin und wieder
Quanten der Lösung zu entnehmen. Ich dachte, die
Flasche mit einem Gummistöpsel zu ‚ersehen, durch
den zwei Glasröhren führen, die eine spitzwinkelig
gebogen, in die Lösung eintauchend, die andere mit
einem Druckball versehen. Würde hierdurch ein ge-
nügend Iuftdichter Abschluss geschaffen, wenn man
noch die Oeffnung der Glauöhbre mit Gummi ab-
schiösse? Oder wie wäre sonst zu verfahren? Liesse
sich vielleicht über der Entwicklungslösung eine Lage
Alkohol oder Methylalkohol aufgiessen?
Antwort su Frage 33. ı. Das Ablösen der Schicht
der mitgesandten Platten ist unzweifelhaft auf die Art
der Vorpıfparation des Glases zuiickzuführen, kann
aber natürlich durch eine grosse Reihe von Umständen
begünstigt werden, so beispielsweise durch überaus
scharfes Trocknen in sehr heissen Räumen. Der-
aıtiges Ablösen von sonst normal sich verhaltenden
Platten ist in den Tropen in trockenen Gegenden
wiederholt beobachtet worden und auch bei Films, die
sonst sehr schwer von der Unterlage sich lösen, fest-
gestellt. Wie die sonstigen Erscheinungen, als z. B.
die gelbliche Färbung der mit Mattolein eingeriebenen
Stellen, zu eıklären sind, vermögen wir nicht anzu-
geben. Jedenfalls würde das Ablösen überhaupt nicht
auftreten, wenn die Platten in der gewöhnlichen Weise
bei mittleren Temperaturen gelagert werden und nicht
zu sehr austrocken können.
Antwort 2. Um Entwickler Iuftdicht aufzubewahren,
ist die von Ihnen in Aussicht genommene Einrichtung
wohl wenig zu empfehlen, weil dadurch der Entwickler
doch mit grossen Luftquanten in Berührung kommt.
Es empfiehlt sich vielmehr, eine gewöhnliche offene
Flasche, die unten am Boden einen Tubulus mit Hahn
besitzt, zu verwenden, wie Sie solche Flaschen bis
ıo Liter Inhalt in jeder chemischen Handlung erhalten
können und den Entwickler dann mit Paraftindöl oder
auch mit gewöhnlichem Petroleum zu überschätten.
Ersteres ist vorzuziehen, und wir haben dieses Mittel
jahrelang früher benutzt, um Entwickler unter Luft-
abschluss aufzubewahren. Ein Ueberschätten mit:
anderen Substanzen, wie Sie sie vorschlagen, ist nicht.
ausführbar. Das Paraffinöi wird von Aetzkali nicht.
angegriffen.
Frage 34. Herr F.B. in H. Was kann die Ur-
sache sein, wenn ein Kondensator von 32 cm Durch-
messer das Plattenformat 1ı8X24 nicht vollkommen
beleuchtet? Es bleibt stets ein mindestens ı2 mm.
breiter Schatten am Rende der äusseren Linse sichtbar.
Die Brennweite des Objektive kommt hierbei noch gar
nicht in Betracht, da der Schatten — natürlich noch
breiter — das Negativ trifft, bevor das im Brennpunkt.
befindliche Objektiv vom Lichtkegel getroffen wird.
Ich habe zwei Kondensatoren von den Firmen Hugo
Meyer und G. Rodenstock zur Probe, welche beide
denselben Fehler zeigen. Meine Objektive haben 25 cm
und 30 cm Brennweite Lichtquelle: Bogenlampe
„Halbertama ''.
Antwort su Frage 34. Ein Kondensator von
33 cm Durchmesser muss bei richtiger Stellung der
Lampe, wenn das Negativ den Kondensator auf der
anderen Seite fast berührt, richtig auszeichnen. Es ist
hierzu aber notwendig, dass die Lampe der ersten
Kondeneorlinse so nahe steht, dass das Lichtbfindel
nach Passieren der ersten Kondensorlinse immer noch
etwas divergent bleibt und erst durch die zweite Kon-
densorlinse gegen das Projektionsobjektiv hin ge-
sammelt wird. Dies lässt sich bei Kondensorlinsen
aus zwei gleichen plankonvexen Linsen nur dann er-
reichen, wenn das Projektionsobjektiv eine verhältnis-
mässig lange Brennweite (etwa 35cm) hat. Sie werden
sich leicht überzeugen können, dass durch Verände-
rung der Entfernung der Lampe die Lage der Schatten-
linie auf dem Negativ sich ebenfalls ändert. Gewöhn-
lich aber kann man das Negativ dem Kondensator
nicht weit genug nähern, weil sonst kleine Unregel-
mässigkeiten im Glase und in der Politur sich mit
abbilden. Dieser Nachteil wird am besten dadurch
beseitigt, dass man eine Mattscheibe zwischen Licht-
quelle und erster Kondensorliuse einschaltet.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage 16. Herr A.Sch. In Oe Ein Fabrikant,
in dessen Auftrag ich vor einem halben Jahre eine
Aufnahme (Fabrikansicht, Grösse 24 X 30 cm) hergestellt
habe, liess von mir die Platte abholen, mit der Zu-
sicherung, dass sie kosten könne, was sie wolle. Ich
berechnete 5 Mk. dafür, deren Zahlung der Fabrikant
jetzt verweigert. Ist derselbe zur Zahlung verpflichtet?
Antwort su Frage 16. Selbstverständlich, um so
mehr, als er sich ja auch noch im voraus dazu bereit
erklärt hat. Die Frage wurde schon oft genug in
dieser Zeitschrift beantwortet. Versuchen Sie es zu-
nächst mit „Zahlungsbefehl“. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe In Berlin-Halensee.
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19.
Nr. 16.
a2. Februar.
1914.
Am 16. Februar wurde ein Photographen-Bund für den Regierungsbezirk Trier,
Sitz Saarbrücken, gegründet. Der neue Bund schloss sich dem Central- Verband
Deutscher Photographen-Vereine und Innungen an und wählte die „Photographische
Chronik‘ zum Organ.
„Bugra“, Leipzig 1914.
In letzter Stunde ergeht an alle Kollegen im Deutschen Reiche die ebenso herzliche wie
dringende Bitte, eine etwaige Anmeldung für die Ausstellung nunmehr umgehend bewirken zu
wollen. — Eine stattliche Zahl leistungsfähiger Kollegen hat bereits Platz belegt, und die Liste
muss bald geschlossen werden; daher säume keiner, seine Meldung umgehend zu bewirken.
Der Arbeitsausschuss des C.V.
1. A.: Adolf Sander.
Geschäftsstelle: Leipzig- Gohlis, Aeussere Hallische Strasse 75, 1.
Im Anschluss an die obige Bekanntmachung bitte ich auch nochmals dringend um freundliche
Unterstützung zur Vervollständigung der historischen Abteilung unseres Faches. Es ist mir
gelungen, eine nette Zahl von wertvollen Gegenständen zusammenzutragen, die als Anfang zu
einer ständigen Sammlung dienen können. Heute ist es noch Zeit, so manches Stück aus alter
Zeit vor dem Untergange zu retten. Alte Objektive, Kameras, Verschlüsse, Bilder usw. stehen
unbeschtet im Winkel und wären für die Sammlung von grossem Wert. Wer selbst nichts
besitzt, frage bei dem nächsten Kollegen; die Herren Vorsitzenden der Vereine und Innungen
werden gebeten, in den Vereinssitzungen meine Bitte vorzutragen. Transportkosten übernehme
ich gern, auch kaufe ich aus eigenen Mitteln jedes für die Entwicklung unserer Kunst wertvolle
Stäck gern an. Adolf Sander, Leipzig - Gohlis.
—
Ziel und Grenzen der Retouche.
Von Florence. [Nachdruck verboten.)
Wenn auch die Frage nach der Zulässigkeit
der Retouche beim photographischen Porträt
fast ebenso alt ist als die Photographie, so
wird sie neuerdings beim modernen Porträt
aktueller denn je.
Früher gipfelte die photographische Kunst
bekanntlich darin, ein möglichst „ansprechendes“
Bild herzustellen. Es ergab sich daraus, dass
auch ohne Rücksicht auf die Unvollkommen-
heiten der photographischen Verfahren, gewisse
Korrekturen durchaus erforderlich erschienen,
wollte man den berechtigten oder auch un-
berechtigten Wünschen der Besteller gerecht
werden.
Nun litten aber die damaligen Aufnahme-
verfahren an grossen Mängeln, die direkt nicht
zu beseitigen waren, und man war wohl oder
übel gezwungen, durch zweckmässige Ueber-
arbeitung des Negativs und eventuell auch noch
des Positivs diese Mängel zu beheben. In der
Regel handelte es sich hierbei um Ausgleichung
von Kontrasten. Die meist zu starken Kon-
traste ergaben sich einesteils aus dem Negativ-
verfahren selber, andererseits aus dem Um-
stande, dass man gezwungen war, die Negative
kontrastreich zu halten, indem ein weiches
Negativ, wie es heute unbedingt gefordert wird,
als „grau und kraftlos“ verworfen wurde.
16
Ioo
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Die Notwendigkeit der Retouche war dem-
nach, und zwar innerhalb weiter Grenzen, in
jenen Zeiten eine unbestreitbare Tatsache.
In der jetzigen Zeit haben sich allerdings
die Verhältnisse ganz bedeutend verändert, und
über die Notwendigkeit und die Grenzen der
Retouche kann man heute mit Recht ganz anderer
Ansicht sein.
Während man früher vom photographischen
Porträt „Plastik“, d.h. bier Reichtum an Kon-
trasten verlangte, heisst das Haupterfordernis
beim modernen Porträt „Weichheit“, die, neben-
bei bemerkt, zuweilen bis zur Verschwommen-
heit getrieben wird. Was man früher als „tonig“
und „grau“ bezeichnete, ist heute eben recht.
Durch diese grosse Weichheit wird nun vor
allem eine gewaltige Verminderung der Kon-
traste bewirkt, die Detaillierung wird ganz er-
heblich eingeschränkt, und Flächen, die im kon-
trastreichen Bilde leicht unruhig wirken, erfahren
im weichen tonigen Bilde eine solche Aus-
gleichung, dass sie ohne weiteres geschlossen
und ruhig wirken.
Dem gewünschten Ziel möglichst nahezu-
kommen, bietet die heutige Technik eine ganze
Anzahl ausgezeichneter Mittel, so dass die
Retouche durch zweckmässige Aufnabme und
Kopiertechnik in weitem Masse ersetzt werden
kann. So können wir bei der Aufnahme die
Schärfe des Bildes im allgemeinen mildern.
Durch weiche Beleuchtung und Verwendung
von weich arbeitenden Platten und Entwickler
lässt sich weiter die Kontrastwirkung in nahezu
beliebigem Masse einschränken.
Die modernen Kopierverfahren geben uns
aber weitere Mittel an die Hand, das Bild ent-
sprechend gestalten zu können, und zwar so-
wohl ohne, als auch durch besondere manuelle
Einwirkungen, wie letzteres beim Gummi-, dem
direkten Pigment- und dem Bromöldruck so aus-
gezeichnet möglich ist.
Wenn man diese Mittel anwendet, und sie
werden mehr oder weniger angewendet, erzielt
man genau die Wirkungen, die man sonst mit
einer vernünftigen Ueberarbeitung des Bildes,
also mittels Retouche erzielt. Man arbeitet also
heute anstatt mit der direkten, wenn auch viel-
leicht unbewusst, mit einer „indirekten“ Retouche,
hat also ganz und gar keine Ursache über un-
natürliche und vernunftwidrige Retouche zu
schimpfen.
Die Notwendigkeit und das Ziel der Re-
touche sind wohl hinlänglich begründet; es
handelt sich also nur noch darum, die Grenzen
derselben, soweit dies angängig ist, zu bestimmen.
Dies ist indessen sehr schwierig.
Wollen wir ein photographisches Porträt,
welches lediglich einen rein künstlerischen Wert
besitzen soll, herstellen, so ist das, wenn wir
über eine genügende Technik, ein gutes Auf-
nahmeobjekt und gesundes künstlerisches Em-
pfinden verfügen, nicht besonders schwierig
(? d. Red). Da indessen die Kunst eben Sache
des Empfindens und durchaus den exakten
Wissenschaften, wie Mathematik und dergl., nicht
verwandt ist, können auch bier die Ansichten
sehr differieren. Soll das Porträt aber von dem
Standpunkt des Abgebildeten aus betrachtet
werden, so kommt zu den für die rein künst-
lerische Beurteilung wichtigen und erforder-
lichen Gründen ein rein persönlicher, indivi-
dueller Grund, und dieser ist leider meist der
ausschlaggebende. Es ist daher vollständig un-
richtig, die Bestimmungen der Grenzen der
Retouche dem Photographen als massgebendem
Teil zu überlassen. Der Photograph ist nicht
nur, wie er es sein soll, ein Künstler, wenigstens
ein kunstgerechter Arbeiter, sondern vor allem
Geschäftsmann. Er muss sich also, wie jeder
andere Geschäftsmann den Wünschen seiner
Kunden nach Möglichkeit fügen, und kann nur,
soweit möglich, durch Belehrung eine Ueberein-
stimmung der Wünsche mit den künstlerischen
Forderungen erzielen.
Darum ist weises Masshalten nach allen
Richtungen hin das einzig Richtige. Soweit
es aber möglich ist, soll man sich bemühen, die
rein manuelle Retouche nur in dem Umfang
auszuüben, der durch die speziellen Verhält-
nisse, z. B. bei Sommersprossen und dergl. ge-
boten ist. Im übrigen erscheint es weit ein-
facher und besser, sich der sogen. indirekten
Retouche zu bedienen, wobei natürlich ein Zu-
viel gleichfalls unter allen Umständen zu ver-
meiden ist. Die Grenzen der Retouche sind
meines Erachtens dann erreicht, wenn das Bild
eine harmonische Geschlossenheit und natür-
lichen Ausdruck aufweist, ohne dass die in be-
liebiger Weise angewendete Ueberarbeitung dem
Nichtfachmann bemerkbar hervortritt. Ein Mehr
an Ueberarbeitung bedeutet ein Ueberschreiten
der Grenzen der Retouche.
2
Zwangsinnungen und G. m. b. H.
Auch das Fürstliche Ministerium in Gera hat
nunmehr dahin entschieden, dass jene G. m. b. H.
der Zwangsinnung anzugehören hat. Wir ver-
weisen auf die unter den „Vereins- und Innungs-
nachrichten“ dieser Nummer abgedruckte wichtige
Entscheidung. Der Stadtrat in Gera hatte im
Dezember 1913 die Zugehörigkeit der Miniatur-
Schnell-Foto-Gesellschaft m. b. H. zur Zwangs-
innung ausgesprochen und verfügt, dass diese
Gesellschaft die Innungsbeiträge vom Tage der
re
u ——
Te
Betriebseröffnung an zu entrichten und eine
von der Innung über sie verhängte Ordnungs-
strafe wegen marktschreierischer Reklame (wenn
auch in dem Betrage herabgesetzt) zu zahlen
habe.
Gegen diese Entscheidung hatte die Gesell-
schaft Beschwerde beim Fürstlichen Ministerium
in Gera erhoben. Das Ministerium hat aber die
Beschwerde zurückgewiesen unter ausführlicher
Begründung, die nachstehend unter den „Ver-
PHOÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. >
| nn
IOI
eins- und Innungsnachrichten* abgedruckt ist.
Das Ministerium verweist unter anderem auch
darauf, dass auch bereits die Reichsregierung
de lege ferenda die Notwendigkeit der Unter-
stellung juristischer Personen unter das Hand-
werkergesetz anerkannt habe, und dass sich in
der Praxis der Verwaltungsrechtspflege mehr
und mehr die Ueberzeugung Bahn breche, dass
eine solche Unterstellung bereits auf Grund der
bestehenden Gesetzesvorschriften zulässig sei.
—se
Rundsehau.
— Ozobromdruck mit einem Bad.
Besondere Schwierigkeit beim Ozobromdruck,
schreibt W.R. Jackson im „Amateur- Photo-
grapher“, bereitet die Herstellung einer Reihe
Bilder von gleicher Dichtigkeit und gleichem
Kontrast. Die Ursache liegt in dem kurzen
Verweilen der Schicht im Säurebad, besonders
wenn die Lösung von halber Stärke genommen
wird. Ein anderer Uebelstand besteht darin,
dass das Säurebad, nachdem es für wenige
Drucke gedient hat, merklich durch die Pig-
mentierungslösung verunreinigt wird, wodurch
spätere Bilder viel zu dicht und kontrastreich
werden.
Jackson empfieblt daher eine Arbeitsweise,
die schon früher einmal in der ersten Zeit des
Prozesses, angegeben wurde: Er mischt einfach
die Pigmentierungslösung mit der gerade ge-
nügenden Menge des Säurebades, um ein
Bild von gewünschter Qualität hervorzubringen.
Ganz gegen seine Erwartung hielt sich die ge-
mischte Lösung völlig ausreichende Zeit. Eine
März angesetzte Mischung wurde noch im Sep-
tember in guter Verfassung befunden, nach-
dem selbige in einer dunklen Flasche den Sommer
über aufbewahrt worden war.
Zweckmässige Verhältnisse für die beiden
Lösungen werden in nachfolgender Tabelle ge-
(Nachdruck verboten.]
Volumteile der
verdünnten Pig-
mentierungs-
Volumteile
es Resultat
Säurebades
lösung
Ben 1.. Kräftige Ozobrome von
flauen, grauen Bromsilber-
drucken.
II ©%% 4 . » Ozobrome von gleicher
Dichtigkeit und Kontrasten
wie das Bromsilberoriginal.
Sir 2 Normale Ozobrome von
dichten od. kontrastreichen
Bromsilberdrucken.
Jackson selbst gibt dem ersten Bade den
Vorzug, indem er einen weichen Bromsilber-
druck benutzt, mit möglichst guter Gradation,
voll entwickelt, aber die Exposition so ein-
gerichtet, dass kein tiefschwarzer Ton entsteht,
denn sonst würde das: Ozobrombild zu dicht
werden. Das Bromsilberbild, nachdem es gut
fixiert, gewässert und getrocknet worden ist,
wird gehörig zugerichtet, so dass solches sich
beim späteren Ozobrombild erübrigt.
Die Schicht wird etwa 3 Minuten in der
gemischten Lösung geweicht und dann direkt
mit dem Bromsilberbild zusammengebracht, und
zwar unter Wasser; danach werden dann beide
Blätter durch Uebergehen mit einem Quetscher
in innigen Kontakt gebracht.
eben. Weitere Kombinationen mag ein jeder ıo Minuten sind reichlich für die Bleichung
a seinen persönlichen Wünschen nn des Druckes. Das Bild wird danach in der be-
probieren. kannten Weise auf Uebertragspapier gebracht.
——
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
Als neue Mitglieder sind gemeldet:
Frau Kindler, Photographin, Berlin W., Lützowstr. 97;
gemeldet duıch Fr. Hanni Schwarz.
Herr Richard Haecker, Photograph, Rathenow; ge-
meldet durch Herrn Hoffschild.
Berlin, den 14. Februar 1914.
Der Vorstand.
LA.: R Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. s, Kruppstrasse 12.
Photographen- Zwangsinnung
Kempten i. Algäu.
Die Listen zur Feststellung ortsüblicher Durch-
schnittspreise sind sämtlichen Mitgliedern zugesandt.
Dieselben werden ersucht, solche bis längstens ı. März,
entsprechend ausgefüllt, zurückzusenden. Später ein-
treflende können keine Berücksichtigung mehr finden,
da die Kommission Anfang März zusammentritt. Den
Mitgliedern bleibt es freigestellt, gemeinschaftlich mit
dem von jedem Bezirksamt in die Kommission ge-
16*
i02
mn nn a nn
ET nn on nen
— =
wählten betreffenden Obmann die Liste auszufüllen.
Wird in diesem Falle nur eine Liste verwendet, so
sind die Unterschriften der Beteiligten mit einzusenden.
Die nächste, bezw. erste (Prübjahrs-) Vollversammlung
findet am 27. März statt. Einladung unter Bekannt-
gabe der betreffenden Tagesordnung erfolgt demnächst.
Der Obermeister.
—E2It—
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
In der am 4. Februar stattgefundenen Sitzung (unter
Hinzuziehung des Gehilfenausschusses) wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
ı. Die ersten 4 Ueberstunden sind mit 25 Prozent und
jede weitere Stunde mit so Prozent Aufschlag
zu bezahlen.
a. Extıa bezahlt — aber ohne Aufschlag — werden
die Arbeiten aller Gehilfen an den vier Sonn-
tagen vor Weihnachten bis 7 Uhr abends.
3. Ueberstunden werden am darauffolgenden Zahl-
tag ausgezahlt, die vor Weihnachten gemachten
Ueberstunden spätestens am 24. Dezember.
4. Ueberstunden, die vom Prinzipal angesetzt wer-
den, müssen geleistet werden.
5. Andere Abmachungen zwischen Prinsipalen und
Gehilften als die vorstehenden, sind ungältig.
6. Diese Vereinbarungen haben beiderseits Gültigkeit
bis 31. Januar 1919.
Weiterhin wurde beschlossen: den rechtzeitigen
Geschäftsschluss durch einen Beamten der Handwerks-
kammer kontrollieren zu lassen, sowie
Plakate anfertigen zu lassen, durch welche das
Publikum erneut darauf hingewiesen wird, dass sämt-
liche Ateliers im Innungebezirk Sonntags von 2 Uhr
an geschlossen sind, und dass jeder Atelierinhaber ein
derartiges Plakat in seiner Schauhalle bezw. Schau-
kasten am Hause anzubringen hat.
Diese Plakate sind vom s. März ab bei den Unter-
zeichneten zum Preise von ıo Pf. pro Stück zu erhalten.
Der Vorstand:
Rich. Freundt, H. Bourquin,
Obermeister. Schriftführer.
m 0 Kom um
Photographen- Zwangsinnung für den
Bezirk Lothringen.
Sitz; Metz.
Das Kaiserliche Ministerium hat mitgeteilt, dass
"die Direktion der Lehr- und Versuchsanstalt für Photo-
graphie in München in der Zeit vom 2. bis ı1. April d. J.
den XII. Meisterkursus für Photographen veraustaltet.
Aus Landesmitteln können an drei Teilnehmer Stipen-
dien von je 80 Mk. gewährt werden. Wegen Zulassung
der Angemeldeten wird das Kaiserliche Ministerium
mit der genannten Anstalt in Verbindung treten.
Da die Zahl der Teilnehmer eine beschränkte ist,
und die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Ein-
gangs bei der Anstalt Berficksichtigung finden, ist Be-
PHÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
schleunigung geboten. Ich ersuche daher, Anmeldungen
zur Teilnahme an diesem Kursus sofort hierher zu
sichten. I. A.: Klausal.
—
Verband Meeklenburg- Pommerseher
Photographen.
Als neue Mitglieder haben sich gemeldet:
Herr Hofphotograph Strube, Wismar, Dankwortstrasse.
„ Photograph Erich Fischer, Dömitz a. Eibe.
Karl! Meyer, Solbad Sülze.
Der Vorstand.
„ 13
er
Photographen -Zwangsinnung
für das Herzogtum Saehsen - Altenburg
und die Fürstentümer Reuss ältere Linie
| und jüngere Linie.
Sitz: Gera, R.
Betreffs Zugehörigkeit der Miniatur-Schnell- Foto-
Gesellschaft m.b. H. in Gera zur Zwangsinnung und
der daraus hervorgehenden Beitragspflicht sowie Ver-
hängung einer Ordnungsstrafe wegen marktschreierischer
Reklame hat das Färstliche Ministerium in Gera folgende
wichtige Entscheidung gefällt:
Fürstliches Ministerium,
Alt dung für das Innere.
r
. 407, II.
Der Stadtrat hat mittels Beschlusses vom 16. De-
zember 1913 die Zugehörigkeit der Miniatur-Schnell-
Foto: Gesellschaft m. b. H. in Gera zur hiesigen Photo-
graphen - Zwangsinnung ausgesprochen und durch Be-
schluss vom gleichen Tage verfügt, dass die genannte
Gesellschaft die Beiträge zur Zwangsinnung vom Tage
der Eröffnung ihres Betriebes ab zu zahlen habe, End-
lich hat er eine vom Innungsvorstand wegen markt-
schreierischer Reklame verhängte Ordnungsstrafe im
Betrage herabgesetzt, dem Grunde nach aber bestätigt.
Gegen diese Entscheidungen hat die genannte
Gesellschaft rechtzeitig Beschwerde eingelegt.
Diese Beschwerde ist aus folgenden Gründen zurlck-
zuweisen:
Es ist zweifellos richtig, dass die Frage der Unter-
stellung juristischer Personen unter das Handwerker-
gesetz bis vor kurzem von der Literatur und Praxis
überwiegend verneint wurde. In demselben Masse
Gera, den 22. Januar IQI4.
aber, in dem seitens des deutschen Handwerks, ins-
besondere seitens seiner gesetzlich berufenen Vertretung,
des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages,
die Notwendigkeit einer solchen Unterstellung betont
und auch bereits von der Reichsregierung de lege
ferenda anerkannt wird (vergl. die Eingabe an den
Staatssekretär des Innern vom 7. Januar 1913, die
Denkschrift vom 5. Oktober 1912 und die Protokolle
über die Besprechungen im Reichsamte des Innern
vom 30 Juni und ı. Juli 1913) bricht sich neuerdings
in der Praxis der Verwaltungsrechtspflege mehr und
mehr die Ueberzeugung Bahn, dass eine solche Unter-
stellung auch bereits auf Grund der bestehenden Gesetzes-
vorschriften zulässig ist. Erwähnt seien in dieser Be-
ziehung die Entscheidungen des Stadtrates in Zwickau
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
103
vom 21. April ı91ı3 und der Königlichen Kreishaupt-
mannschaft daselbst vom ı1. Juni ıgı3 (abgedruckt im
„Deutschen Handwerksblatt‘‘ 1913, 20. Heft, S. 382)1),
des Stadtmagistrats in München vom 4. Juli 1913, der
Aufsichtsbehörde in Leipzig vom 17. Oktober ı9ı3 und
des Stadt- und Landamts Lübeck vom ıı. Dezember
1913 (abgedruckt im „Deutschen Handwerksblatt‘' 1914,
2. Heft, S. 22)°). Der Ausgangspunkt dieser Ent-
scheidungen, soweit Sachsen in Frage kommt, dürfte
ein Erlass des Königl. Sächsischen Ministeriums des
Innern vom ı. April 1913 (vergl. ‚ Deutsches Handwerks-
blatt“ 1913, 10. Heft, S. 1832), sein, in dem ausgesprochen
wird, dass künftig bei Entscheidungen über jene Fragen
nicht ohne weiteres die bisher überwiegende Auffassung
zugrunde gelegt werden solle, sondern im einceinen
Falle die in der Eingabe des deutschen Handwerks-
und Gewerbekammertages vom 7. Januar 1913 dar-
gelegten Gesichtspunkte geprüft werden müssten.
Mit Rücksicht auf die leichte Möglichkeit, kleinere
und mittlere Betriebe in Gesellschaften m.b. H. um-
snwandeln, und die damit zweifellos gegebene Gefahr
einer Umgehung des Handwerkergesetzes, tragen wir
keine Bedenken, uns dieser neuen Rechtsprechung an-
zuschliessen, und zwar um so weniger, als eine, die
Anw:ndung des Handwerkergesetzes auf die juristischen
Personen mi: zwingender Notwendigkeit ausschliessende
Gesetzesbestimmung jedenfalls nicht vorhanden ist und
bei der ständigen Entwicklung unseres Erwerbs- und
Wirtschaftsiebens, ganz besonders bei einem Gesetz wie
der Gewerbeordnung, eine analoge Anwendung im Wege
der extensiven Interpretation berechtigt erscheint.
Im einzelnen kann den völlig zutreffenden Aus-
führungen des Stadtrates zugestimmt werden, und nur
der Vollständigkeit halber sei noch auf folgende von
der Beschwerdeführerin berährte Punkte eingegangen:
Die Gewerbeordnung versteht unter „Personen“
grundsätzlich physische und juristische Personen.
Mangels eirer ausdrücklichen Ausnahmebestimmung
in Titel VI sind daher auch mit den im 887, Abs. 2,
bezeichneten Personen sowohl physische wie juristische
Personen zu verstehen, und es ergibt sich daraus, dass
diese Personen, soweit sie den sonstigen Anforderungen
des 8 87 entsprechen, aufnahmefähig, bezw. zwangs-
ionungspflichtig sind.
Wenn ferner aus 8 13 des Gesetzes vom 20. April
1892, 20. Mai 1898 und 88 5 und 6 des Handelsgesetz-
buches gefolgert wird, dass die G.m.b. H. als Voll-
kaufmann anzusehen sei und mithin überhaupt kein
Handwerk betreiben könne, so ist dem entgegen-
zubalten, dass die hier angezogenen Gesetzesbestim-
mungen lediglich die privatrechtlichen Beziehungen
der G. m. b. H. regeln. Aus privatrechtlichen Gründen
(vergl Staub, H.G.B, Anm. zu $5) ist die G.m.b. H.
der Handelsgeselischaft gleichgestellt worden, und ihre
Eintragung hat daher nur privatrechtliche Bedeutung.
Betreibt die G. m. b. H. ein Handwerk, so ist sie kein
Vollkaufmann, sondern sie gilt nur kraft der Ein-
ı) Desgleichen abgedruckt in dieser Zeitschrift, Jahrg. 1913, Nr. 52.
2) Ebenda, Jahrg. 1913, Nr. 58, 102; 1914, Nr. 10.
3) Ebenda, Jahrg. 1913, Nr. 4a.
tragung als solche im Rahmen des 85, H.G.B. Da:
gegen haben beide Gesetze keine öffentlich-recht-
lichen Vorschriften geben wollen, insbesondere nicht
bestimmen wollen, dass, wenn eine juristische Person,
wie die G.m.b. H., ein Handwerk als Handelsgewerbe
ausübt, diese Art des Gewerbebetriebes nicht mehr die
Ausübung eines Handwerks sein solle. Für das Gebiet
des öffentlichen Rechts also ist, wie Staub a. a. O.
auch ausdrfcklich auerkennt, die handelsrechtliche
Regelung ohne Bedeutung, und die Frage der Innungs-
zugehörigkeit ist unabhängig von der Kaufmanns-
eigenschaft zu beurteilen.
Zutreifend ist ferner bereits in der Entscheidung
des Stadtrats ausgeführt, dass als Innungsmitglied die
Gesellschaft m. b. H. selbst in Frage kommt, nicht
deren jeweiliger gesetzlicher Vertreter. Wenn also nach
8 10of, G.O., bezw. nach $& 4 des Innungsstatuts der
selbständige Gewerbebetrieb die Voraussetzung für die
Innungsmitgliedschaft bildet, so kommt es dabei
nur auf den Gewerbebetrieb der G. m. b. H. selbst
an, und es ist bedeutungalos, ob deren jeweiliger ge-
setzlicher Vertreter selbständig oder unselbständig,
Handwerker oder Kaufmann ist. Jedenfalls ist diese
Frage scharf zu trennen von der Tatsache, dass die
aus der Mitgliedschaft sich ergebenden Rechte und
Pflichten, da die juristische Person als solche hand-
lungs- und willensunfähig ist, von ihren gesetzlichen
Vertretern ausgeübt werden, die mithin auch dem
Ordnungsstrafrecht der Iunungen gegenüber als die
verantwortlichen Personen anzusehen sind. Denn
„der gesetzliche Vertreter erfüllt alle diejenigen Ver-
pflichtungen, welche der juristischen Person nicht nur
in Privatrechtsverhältnissen, sondern auch im öflent-
lichen Interesse obliegen; er ist deshalb nicht nur ein
Stellvertreter des Gewerbetreibenden, sondern stellt
selbst diesen Gewerbetreibenden dar und haftet infolge-
dessen auch strafrechtlich für die Nichterfällung der-
jenigen Verpflichtungen, die polizeilich aufgestellt sind,
wie der Gewerbetreibende, und zwar in dem gleichen
Umfange und nach denselben Grundsätzen wie dieser“
(Nelken, das Gewerberecht in Preussen, Bd. I, S. 216/17).
Dass endlich nicht, wie die Beschwerdefüährerin
behauptet, einer gei es gerichtlichen, sei es verwaltungs-
rechtlichen Entscheidung konstltutive Wirkung in bezug
auf das streitige Rechtsverhältnis zukommen kann,
wenn es nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass mithin
der Zeitpunkt der Zwangsmitgliedschaft und damit der
Beitragspflicht und Unterstellung unter das Ordnungs-
strafrecht der Innung auch hier lediglich nach den
allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen ist, bedarf
weiter keiner Begründung. Eine Verschiedenheit in
der Auffassung massgebender Instanzen kann un-
bestrittene Rechtsgrundsätze nicht abändern.
Bei Anwendung dieser Grundsätze auf den vor-
liegenden Fall ergibt sich folgendes:
I. Die Miniatur-Schnell-Foto-Gesellschaft m. b.H.
in Gera gehört der Photographen - Zwangsinnung
in Gera als Mitglied an ($ ı00f, G. O., $ 4 des Statuts);
2. die Beitragspflicht dieser Gesellschaft be-
ginnt mit dem Anfange des auf die tatsächliche
t04
Betriebseröffnung folgenden Monats (88 ıo0f, 89,
Abs. 2, G.O., 8 14 des Statutr);
3. von dem mit der Betriebseröffnung zusammen-
fallenden Beginn der Zwangsmitgliedschaft an unter-
steht auch der gesetzliche Vertreter der Gesell-
schaft dem Ordnungsstrafrecht der Innung.
Da die Entscheidung des Stadtrats grundsätzlich
mit diesen Ergebnissen übereinstimmt, waren die Be-
schwerden als unbegründet zurückzuweisen, da wir im
übrigen sowohl in der tatsächlichen als auch in der
rechtlichen Beurteilung des Verstosses gegen $ ı0 des
Innungsstatuts mit der angefochtenen Entscheidung
übereinstimmen. gez. Ruckdeschel.
E24
Hessiseher Photographen-Bund (E.Y.).
Protokoll der Bundesversammlung
am 26. Januar zu Frankfurt aM.
Das seltene Naturereignis des zugefrorenen Mains
war wohl schuld daran, dass zu Beginn der Sitzung
der Besuch noch ein schwacher war, denn viele der
Herren Kollegen leisteten sich erst noch einen Spazier-
gang über das Eis des Mains und sahen sich das
Leben und Treiben auf demselben an. Nachdem der
I. Vorsitzende, Kollege Schramm, die Erschienenen
begrüsst hatte, ersuchte er, einstwellen die mitgebrachten
Arbeiten aufzulegen. Es wurde eine recht stattliche
Ausstellung, für die es schade war, dass die Bilder
nicht vorher eingeschickt waren, um durch ent-
sprechende Aufmachung die Wirkung zu erhöhen, resp.
die Ausstellung übersichtlicher zu gestalten. Eine
Kritik der Arbeiten ist nicht im Sinne der Veran-
staltung, es seien nur die Blitzlicht- Heimaufnahmen
des Kollegen Hermann-Bad Nauheim erwähnt, die
manchen Gegner des Blitzlichtes bekehrt haben dürften.
Da inzwischen die säumigen Kollegen eingetroffen
waren, eröffnete der Vorsitzende die Tagung. Gegen
das zur Verlesung gebrachte Protokoll wurden keine
Einwendungen erhoben. Bei der Bekanntgabe der
Eingänge interessierte besonders die Zuschrift der
Heidelberger Ausstellungsleitung, sowie das vom C. V.
herausgegebene Flugblatt gegen den Vergrösserungs-
schwindel. Es sollen 20000 Stück auf Kosten des
Bundes bestellt und in der nächsten Sitzung an die
Mitglieder verteilt werden. Recht rege war die Debatte
über Innungsangelegenheiten, und wurden die Ver-
hältnisse der Darmstädter und der Mainzer Innung
eingehend besprochen, und Ratschläge zu weiterem
Arbeiten erteilt. Erfreulich war die Mitteilung, dass
die Darmstädter Innung auf ihrer letzten Versamm-
lung die Ausdehnung auf die Provinz Starkenburg
beschlossen hat.
Es kam dann der interessanteste Punkt der Sitzung,
der Vortrag des Kollegen Uhl-Giessen über ‚Bild-
mässige Photographie‘. Der Vortragende verstand es
in meisterhafter Weise, die Zuhörer zu fesseln. Er
verbreitete sich über die alten Meister und die Malerei
im allgemeinen und erläuterte an Hand von vorzüg-
lichen eigenen Kohle- und Gummidrucken die bild-
mässige Wirkung der Photographie. Spontaner Bei-
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
.—=
—
———— - EESEITEREREEIEEN
fell, den der Vorsitzende dann auch in Worten
ausbrachte, wurde dem Vortragenden für seine vor-
trefflichen Ausführungen zuteil.
Der nun folgende Vortrag des Schriftführers über
„Gewerbliche Rechtsfragen“ führte die Kollegen dann
aus dem Reiche der Kunst in das praktische Erwerbs-
leben zurück. Dass auch dieser Vortrag am Platze
war, zeigte die nach demselben einsetzende Aussprache,
an der sich besonders die Herren Kämmer, Beck-
mann und Uhl beteiligten.
Kollege Kämmer ıegt an, ob es nicht möglich
sei, auf Kosten des Bundes Objektive usw. anzuschaffen,
die den Mitgliedern leihweise zur Verfügnng gestellt
werden könnten. Die Anregung soll vom Vorstand
verfolgt werden. Kollege Walloth ersucht in Er-
wägung zu ziehen, den Bundesbeitrag zu ermässigen.
Es war jedoch nicht viel Neigung hierzu vorhanden.
Die nächste Sitzung soll in Darmstadt und wieder mit
einer Ausstellung verbunden sein. Die Kollegen werden
zu rechter Zeit gebeten werden, die Sachen vorher ein-
zusenden, um eine übersichtliche Ausstellung zu er-
möglichen. Der I. Vorsitzende, Kollege Schramm,
schloss alsdann die Tagung mit den Worten, dass die
Kollegen nach Hause fahren mit dem Bewusstsein,
einen selten lehrreichen Abend im Kreise lieber Kol-
legen verlebt zu haben.
Alb. Fraatz, Schriftführer.
— er
Geriehtswesen.
Die Berliner Künstlierpostkartenaffäre vor
dem Reichsgericht. Urteil des Reichsgerichts vom
10. Februar. [Nachdruck verboten.] Mit Spannung und
Interesse von der grossen Oeffentlichkeit verfolgt, geht
seit den letzten Jahren die Berliner Staatsanwaltschaft
systematisch gegen den Handel mit Künstlerpostkarten,
insbesondere mit Reproduktionen berühmter Gemälde
und Skulpturen, auf Grund des $ 184, I., Str. G. B., vor,
der bekanntlich die Verbreitung unzüchtiger Ab-
bildungen unter Strafe stell. Die Berliner Land-
gerichte haben im sogen. objektiven Verfahren die
Einziehung zahlreicher Reproduktionen berülmtester
Kunstwerke verfügt, meist mit der Begründung, dass
auf diesen Karten durch unvollkommene Nachbildung
der künstlerische Gehalt verloren gegangen und nur
die Nudität, die verlährerische Nacktheit, geblieben
sei. Dass aber auch die vorzüglichsten Reproduktionen
unzüchtig seien, diesen Grundsatz stellte zuerst das
Landgericht Berlin I auf, als es auf Antrag der
Staatsanwaltschaft im objektiven Verfahren am 18. Sep-
tember ıgı3 die Einziehung von 43 bei dem Ansichts-
kartenbändler Fink Ende März 1913 beschlagnahmten
Ansichtskarten beschloss, von denen 36 von dem Ver-
leger Wolter, 6 von der Neuen Photographischen
Gesellschaft und von einer Pariser Firma herrührten.
Da es sich ausnahmslos um Nachbildungen von Meister-
werken ersten Ranges handelte, wie „Der Bogen-
schütze‘‘ von Professor Geiger, vom Kaiser im Park
von Sanssouci aufgestellt, „Die Wäscherin‘ von Pro-
fessor Bruno, vor dem Märkischen Museums stehend,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
108
ferner Werke aus der Nationalgalerie, Schöpfungen
von Seffner, Bärwald, Laufs und Räütt auf öftfent-
lichen Plätzen in Dresden, Koburg und Tübingen
errichtete Statuen, wandten sich zahlreiche Künstler-
vereinigungen, Träger der klangvollsten Namen, wie
Lovis Corinth und andere Grössen, mit lebhaftem
Protest an die Oeffentlichkeit und an den preussischen
Kultusminister, die Allgemeine Deutsche Kunstgenossen-
schaft an den Justizminister, der darauf im Abgeordneten-
haus auf die Wünsche der Künstler einging. Auch
der sächsische Kultusminister gab im Landtag sein
Bedauern kund über den unbegreiflichen Missgriff der
Berliner Polizei. Selbstverständlich legten die Ein-
ziehungsinteressenten, Wolter und die N. P. G,,
Revision beim Reichsgericht ein. Aus dem an-
gefochtenen landgerichtlichen Urteil ist folgendes her-
vorzuheben: Die Karten sind technisch vollkommene
Wiedergaben bekannter, in ihrer Sittlichkeit hier nicht
zu beurteilender Kunstwerke. Sie stellen nackte männ-
Hche und weibliche Körper dar. Ob hier ein relativ
unzüchtiger Erfolg auzunehmen ist, bestimmt sich nach
der künstlerischen Wirkung, für die hier die Art der
Schaustellung und Verbreitung massgebend ist. Nun
sind die Karten im Massenverkauf jedermann für
billiges Geld zugänglich, also auch dem künstlerisch
Ungebildeten und der Jugend. „Die Jugend aber er-
blickt in diesen Karten nur eine verführerische Dar-
stellang des Nackten und wird, da sie nichts von der
Verwirklichung künstlerischer Ideen in den Originalen
weiss, sinnlich gereizt und dadurch in ihrem Scham-
and Sittlichkeitsgefühl verletzt.‘ „Die Jugend muss
davor geschätzt werden, dass ihre Lästernheit erregt
wird. Daher, so resümiert das Urteil, sind die Karten
objektiv unzächtig und unterliegen der Einziehung.
Die Revision beim Reichsgericht, vertreten von
Justizrat Isaac-Berlin und Dr. Süpfle- Leipzig,
machte hiergegen geltend, dass die erste Instanz den
Begiiff der Unzüchtigkeit total verkannt habe. Das
sexuelle Moment, das unbedingt dazu gehöre, sei weder
gepräft noch festgestellt. Kunstwerke, die auf öffent-
lichen Plätzen ständen, tagtäglich von der Jugend aus
nächster Nähe gesehen würden, der Schmuck unserer
modernen Grossstädte, die Glanzpunkte der Galerien,
könnten unmöglich in ihrer billigen, aber getreuen
Reproduktion als „unzüchtig‘‘ gebrandmarkt werden.
Bine derartig mittelalterliche Auffassung, dass durch
den Anblick der künstlerisch durchgeistigten Nacktheit
die Sittenreinheit der Jugend gefährdet werde, ver-
stosse gegen den fundamentalen Grundsatz der Er-
Ziehung zum Kunstverständnis, zur unbefangenen
Betrachtung des nackten Körpers, zur Freude am
Gesunden und Schönen, wie mau sie zu fördern suche
durch öftentliche Aufstellung eben der verpönten Kunst-
werke, durch Museumsbesuch, Verbreitung guter Re-
produktionen in den Schulen, durch Wandern und
Sport. So geselle sich zum juristischen Widerspruch
zwischen einwandfreiem Original und angeblich un-
zächtiger Nachbildung der Gegensatz zwischen den
Anschauungen des Urteils und der gesamten gebildeten
Welt. In der Reichsgerichtsverbandlung am 10. Februar
1914 beantragte auch der Reichsanwalt als Vertreter
der Anklagebehörde die Aufhebung des Urteils. Das
Landgericht habe gänzlich unterlassen, Bild für Bild
in seiner Wirkung zu würdigen, sondern habe die
„Darstellungen nackter Körper“ in Bausch und Bogen
verurteilt, was rechtsirrtümlich sei. In keiner Hin-
sicht habe der Vorderrichter die Verletzung des Scham-
gefäühls, die Erkennbarkeit geschlechtlicher Beziehungen
einzeln gepräft, nirgends eine ‚verführerische‘ Dar-
stellung nachgewiesen. Die Nacktheit an sich sei
nach der Rechtsprechung nicht unzfichtig. Die Re-
produktion eines Öffentlich aufgestellten Kunstwerkes
könne keinesfalls der Jugend gegenüber durch Schau-
stellung und Zugänglichmachung unzlichtig werden.
Daher der Antrag des Reichsanwalts auf Aufhebung
des Urteils. Der II. Strafsenat des Reichsgerichts
hat dem Antrage auch Folge geleistet, das Urteil auf-
gehoben und die Sache an das Landgericht Berlin II
zurückverwiesen. (Aktenzeichen 2 D, 1037/13.) sk.
a N ne en
Kleine Mitteilungen.
— Zum Kampf gegen den Vergrösserungs-
schwindel liefert jetzt der Central-Verband Deutscher
Photographen-Vereine und Innungen (J. P.) in Dresden,
Molitkeplatz ı, ein wirkungsvolles Flugblatt. Dieses
Flugblatt eignet sich zum Beilegen in Tageszeitungen
und zum Beifügen bei Bildlieferungen. Gerade diese
zuletzt genannte Verbreitungsweise dürfte sich besonders
für die Photographen in Mittel und Kleinstädten eignen,
weil hier der Vergrösserungsschwindel immer wieder
versucht wird Die Flugblätter kosten für Mitglieder
des Verbandes nur so Pf. für 1000 Stück, da die Mehr-
kosten vom Verbande getragen werden. Nichtmitglieder
können die Fiugblätter für ı Mk. das Tausend be-
ziehen. Die Preise verstehen sich ohne Porto und Ver-
packung. Auf ein Postpaket gehen 2500 bis 3000 Stück.
Hoffentlich wird von diesem vorzüglichen Kampfmittel
recht reger Gebrauch gemacht.
— Bautzen. Verurteilung von Vergrösse-
rungsschwindlern. Vom Landgericht in Bautzen
wurden der 27jährige Kaufmann August Ruthmann,
Berlin. Schöneberg, seiu Oberreisender Leopold Gutt-
mann, Wiliczka, und sein Reisender Gustav Hugo
Ernst Altmann aus Berlin wegen versuchten und
vollendeten Betruges, versuchter und vollendeter Er-
pressung verurteilt. Die Angeklagten hatten in der
bekannten Art versucht, wertlose Vergrösserungen mit
teueren Rabmen unterzubringen. Das Geschäft ging
unter der Firma „Versandhaus Brückner‘ in Schöne-
berg. Der Zittauer Photographen-Verein forschte dem
Geschäftstreiben der Genannten nach und stellte Straf-
antrag. Einige der Angeklagten werden übrigens auch
von anderen Strafbehörden gesucht. Ruthmann und
Altmann wurden zu je 3 Monaten Gefängnis, Gutt-
mann aber zu 7 Monaten Gefängnis und 3 Jahren Ehr-
verlust verurteilt. Einen längeren Bericht über die Ver-
handlung bringt die 3. Beilage zu Nr. 35 der „ Zittauer
Morgen - Zeitung“ vom 12. Februar d. ]. —g.
106
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Patente.
Kl. 57. Gruppe 2. Nr. 262035 vom 4. Juni 1912.
Eastman Kodak Company in Rochester,
New Jersey, V.St. A.
Flachkamera mit einem in
seiner jeweiligen Stellung ver-
riegelbaren Scherenträger, da-
durch gekennzeichnet, dass die
die Verriegelung bewirkenden
Teile so angebracht sind, dass
sie sich beim Verriegeln und Ent-
riegeln senkrecht zu der Ebene
bewegen, in der sich die Scheren-
träger verschieben.
Kl. 57. Gruppe ıı. Nr. 261383 vom 6. September 1912.
Johann Rudolf in Weil im Dorf.
Kassette mit Anschlägen, gegen welche die licht-
empfindliche Platte gepresst wird, dadurch gekenn-
2 zeichnet, dass zwischen dem Boden der Kassette
und der lichtempfindlichen Platte ein Schieber f
angeordnet ist, der mit Vorrichtungen zum An-
drücken der Platte an die Anschläge versehen ist.
Kl. 57. Gruppe 36. Nr. 263038 vom 22. Sept. IgI1I.
Ferdinand Leiber in Freiburg, Breisgau.
Verfahren der indirekten Farbenkinemato-
graphie nach dem Zweifarbenverfahren, dadurch
gekennzeichnet, dass das Zweifarbenverfahren in
Zu Be der Weise verdoppelt wird, dass auf einem ganz
oder nahezu gleichzeitigen Zweifarbenefiekt ein
zweiter solcher Zweifarbeneffekt zeitlich folgt, der den
unvermeidlichen Farbfehler des ersten Effekts durch
einen entgegengesetzten Farbfehler aufhebt.
LI
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 35. Herr M.W. in M. Kann man mit
einer Nernstlampe, wie dieselben in Katalogen von
„Ica“ (Müller & Wetzig) usw. angeboten werden,
gute kinematographische Bilder erreichen (es käme ein
mittlerer Apparat für Familie, Schulen, Vereine in
Betracht), oder muss es unbedingt eine andere Licht-
quelle sein? Würde obige vorzuziehen sein, da meiner
Avusicht nach diese am leichtesten zu handhaben ist,
oder gibt es noch bessere?
Antwort su Frage 35. Mittels einer Nernstlampe,
selbst mit einer vielkerzigen Lampe ist für Kinemato-
graphie wenig zu erreichen, aus dem einfachen Grunde,
weil bei der Art der Lichtausnutzung in derartigen
kinematographischen Projektionsapparaten die verhält-
nismässig grosse Fläche der Nernstlampe störend ist
und eine gute Lichtausnutzung verhindert. Selbst für
die kleinsten kinematographischen Apparate ist daher
eine punktförmige Lichtquelle vorzuziehen, und es steht
auch der Verwendung der kleinen Bogenlampen für
diesen Zweck nicht das geringste im Wege. Unter
anderem liefert die „Ica‘“ kleine Bogenlampen mit
6 Ampere Stromverbrauch, die an jede Steckdose an-
geschlossen werden können und höchst bequem und
kompendiös sind. Ebenso empfehlenswert sind auch
die Evonlampen aus München, die unter gleichen Be-
dingungen höchst handlich sind und im Gebrauch viel
weniger Reparaturen bedingen, als die sehr zerbrech-
liche Nernstlampe, die sich für Projektionszwecke tat-
sächlich schlecht eignet.
Frage 36. Herr F.W. in F. Wie sind Silber-
nitratflecke, auch am Licht gebräunt, von Negativen
so zu entfernen, dass das Negativ keinerlei Schaden
dadurch erleidet? Professor Fritz Schmidt- Karlsruhe
empfiehlt, die Piatte in eine fünfprozentige rote Blut-
langensalzlösuug nur so lange zu legen, bis die Flecke
(Silbernitrat) in der Durchsicht verschwunden sind. —
Ist dies schon gründlich ausprobiert worden? Habe
ein mit Silbernitratflecken versehenes, sonst tadelloses
Negativ, aus welchem ich die Flecke beseitigen möchte.
Antwort su Frage 36. Die Entfernung von Silber-
flecken in Negativen, ohne dem Negativ Schaden zu-
zufügen, ist sehr schwierig. Die Verwendung einer
fünfprozentigen Lösung von rotem Blutlaugensalz gibt
in leichteren Fällen, d. h. wenn die Flecke noch nicht
sehr dunkel geworden sind, bei gut gewaschenen Ne-
gativen noch eine ganz gute Verbesserung der Flecke.
Empfehlenswerter aber ist eine fünfprozentige Zyan-
kaliumlösung, die die Flecke selbst bei starkem Nach-
dunkeln derselben erheblich aufhellt, bezw. ganz zum
Verschwinden bringt. Das Negativ leidet dabei keinen
Schaden, wird nur bei sehr langer Einwirkung der
Zyankaliumlösung ganz unbedeutend abgeschwächt.
Frage 37. Herr K.P. in N. Beabsichtige, ein
Gartenatelier zu bauen (Nordlicht). Hätte ich vorteil-
hafter das Seitenlicht mit blankem oder mattiertem Glas
zu versehen, um farbige Reflexe von Sträuchern und
Blumenbeeten fernzuhalten? Ist feinere Beleuchtung
mit durchweg mattem Glase zu erzielen? (Aufnahmen
sind nur bei gutem Lichte zu erwarten.) Baue das
Atelier I0X 4'/, m; ist 6 m Seitenlichtlänge genügend,
bei 2,40 m Höhe vom Sockel (60 cm)? Oberlicht 6X 3 m.
Ist Riffel- oder Schnürlglas ein und dasselbe?
Antwort su Frage 37. Bei einem in einem Gaıten
stehenden niedrigen Atelier ist die Verwendung von
Mattglas, oder noch besser Riffelglas, unter allen Um-
ständen zweckmässsig, und zwar wird man, um das
Seitenlicht wirksamer zu machen, das Riffelglas mit
horizontaler Riffelung in die Sprossen einkitten, damit
eine möglichst kräftige Wirkung durch seitlich hinein-
reflektiertes Licht erzielt wird. Auch durch mattes
Glas kann in diesem Falle zur Beleuchtungsgleich-
mässigkeit und zur Helligkeit des Ateliers erheblich
beigetragen werden. Die Länge von 6 m für das
Seitenlicht dürfte bei der angeführten Höhe genügen,
auch die Oberlichtfläche ist ausreichend. Schnürlglas
ist uns nicht bekannt.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOG RAPHEN-ZEITUNG.,
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 17.
25. Februar.
IgI4.
Rundsehau.
— Das Fixieren von Silberkopien. Die
Gebr. Lumitre und Seyewetz haben in einer
früheren Abhandlung dargelegt, dass die Be-
seitigung des Fixiernatrons beim einfachen Aus-
wässern der Kopien dadurch gefördert werden
kann, dass man die Blätter in gewissen Pausen
herausnimmt und abpresst. War das Fixierbad
schon des öfteren benutzt worden, so wird eine
ausreichende Entfernung des Fixiernatrons in
gedachter Weise nicht mehr möglich. Es kann
hier das entstehende Doppelsalz von Silber-
und Natriumhyposulfit eine Zersetzung in der
Bildschicht erfahren, die weniger lösliche Hyper-
sulfite ergibt, die durch einfache Wässerung und
Pressung nicht fortgeschafft werden können.
Die gleichen Beobachtungen wurden bei dem
Tonfixierprozess mit den verschiedensten Aus- .
kopierpapieren gemacht, es kam dabei die nach-
folgende Formel in Anwendung:
Fixiernatron. 250g,
Alaun ne 15 „
Bleiazetat . 2,
einprozent. Goldchloridlösung 60 ccm,
Wasser . . [000 „
20 Kopien 13 X ı8 cm wurden auf einmal
zusammen in 200 ccm Tonfixierlösung behandelt.
Nach 24stündigem ununterbrochenen Wässern
konnte noch in allen Bildern die Gegenwart
von Hyposulfitverbindungen nachgewiesen wer-
den. Auch wenn die Bilder einzeln für sich
ausgetont wurden, war das Resultat mangel-
haft, nur die beiden ersten Bilder waren nach
längerem Auswässern frei von jeder Spur einer
Hyposulfitverbindung.
Die Gebr. Lumitre und Seyewetz haben
nun nach einem Mittel gesucht, diesem Mangel
abzuhelfen, und haben dieses damit gelöst, dass
die Bilder nochmals mit einem zweiten, frischen
oder wenig gebrauchten Fixierbad behandelt
wurden, ferner erfolgte zwischen dem ersten
und zweiten Fixierbade eine Wässerung der
Bilder, die den grösseren Teil des Hyposulfits
von dem ersten Bade entfernte.
Der Gebrauch eines zweiten Fixierbades ist
schon in früheren Zeiten wiederholt empfohlen
worden, aber nur zu dem Zwecke einer sicheren
Fixierung der Bilder und speziell für mit Ton-
[Nachdruck verboten.]
fixierbad behandelte Bilder, um das Entstehen
einer in Wasser weniger löslichen Verbindung
von Natriumsilberthiosulfat zu verhindern.
Für die gründliche Beseitigung der Hypo-
sulfitverbindungen wird der folgende Arbeits-
weg als der rationellste empfoblen.
ı. Man fixiert zunächst, wie gewöhnlich, etwa
5 Minuten in einer Fixiernatronlösung, die schon
vorher benutzt sein kann, oder tont im kom-
binierten Bade.
2. Man wässert die Bilder etwa eine Stunde,
und zwar bei viertelstündiger Erneuerung des
Wassers und jedesmaliger Auspressung der
Bilder vor Einbringung in frisches Wasser.
3. Die Bilder kommen dann auf 5 Minuten
in ein zweites Fixierbad ı:5, das nur für diese
zweite Behandlung dient.
4. Wiederum Wässerung der Bilder, und
zwar ı bis ı!/, Stunde lang. Hiernach soll
eine Prüfung auf Fixiernatron (durch einen
Tropfen Silbernitratlösung auf eine Ausserste,
in Abfall kommende Ecke der Bildkopie) keine
merkenswerte Gelbfärbung in 2 bis 3 Minuten
mehr ergeben. .
Wird nach oben genannter Zeit überhaupt
keine ausreichende Waschung mehr konstatiert,
so ist das zweite Fixierbad durch frische Lösung
zu ersetzen, das abgenutzte Bad kann eventuell
als erste Fixierlösung noch weiter Verwendung
finden. Der ganze zweite Fixierprozess erübrigt
sich natürlich, sobald besondere Fixiersalzzer-
störungsmittel benutzt werden.
— Zur Sensibilisierung der Handels-
Gummidruckpapiere. R. Namias empfiehlt
in Eders Jahrbuch für die Sensibilisierung der
Höchheimerschen Gummidruckpapiere das von
ihm für Herstellung haltbarer Pigmentpapiere
angegebene Chrombad mit zitronensaurem Salz.
Für dieses Bad werden bekanntlich zwei Lösungen
angesetzt: Sechsprozentige Lösung von Kalium-
bichromat in Wasser; zweiprozentige Lösung
von zitronensaurem Natron in Wasser; von
denen man unmittelbar vor dem Gebrauch gleiche
Volumina mischt. Das Bad ist kalt zu ver-
wenden. Das hiermit sensibilisierte Papier hat
sich, an einem trockenen Orte aufbewahrt, bis
zu einer Woche gut gehalten. Es entwickelt
17
sich sehr leicht und gibt gut modellierte Bilder.
Ein vorheriges Eintauchen des Papiers nach
dem Kopieren in Kaliumkarbonatlösung ist nicht
erforderlich. Es ist zureichend, wenn die Kopie
auf einige Minuten in lauwarmes Wasser ge-
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
SL:
O0
———
taucht und dann mit Sägemehlbrei entwickelt
wird.
Namias fand die Qualität der Bilder bei
Anwendung eines Chrombades im allgemeinen
besser als mit der üblichen Sensibilisierung.
as
Zugehörigkeit der Händler zu den Zwangsinnungen.
Der Regierungspräsident zu Wiesbaden hat
dahin entschieden, dass ein photographischer
Händler in Wiesbaden, welcher auch photo-
graphische Arbeiten aller Art, z. B. Vergrösse-
rungen, Reproduktionen und Aufnahmen ausser
dem Hause übernimmt und zu dem Zweck
mehrere gelernte Photographen beschäftigt, der
Pbotographen- Zwangsinnung anzugehören hat.
Wir drucken nachstehend den Bescheid sowie
die Begründung, auf die wir noch besonders
hinweisen, ab.
Der Regierungspräsident.
J.- Nr. Pr. I. 4. A. 2459, IV.
Wiesbaden, den ı. September 1913.
Bescheid.
Auf die Beschwerde der Photographen- Zwangs-
innung zu Wiesbaden vom 6 Juni 1913 gegen den Be-
scheid des Magistrats zu Wiesbaden vom 20. Mai ıg13,
Nr. ıtıa, 157, wegen Zugehörigkeit des Kaufmanns
N. N. in Wiesbaden zur Photographen- Zwangsinnung
wird dahin entschieden:
Dass der Kaufmann N.N. in Wiesbaden verpflichtet
ist, der Photographen- Zwangsinnung anzugehören.
Die vorbenannte Entscheidung des Magistrats ist daher
aufzuheben.
Gründe:
Der Kaufmann N. N. betreibt unter der handels-
gerichtlich eingetragenen Firma N. N. einen Handel
mit photographischen Apparaten und Bedarfsartikeln.
Ausserdem übernimmt er photographische Arbeiten
aller Art, insbesondere auch Vergrösserungen, Repro-
duktiosen und Aufnahmen ausser dem Hause. Es
wird dies durch die vorliegenden Preisverzeichnisse
und Ankündigungen der Firma N. N. erwiesen und in
den wesentlichen Punkten seitens des Inhabers nicht
bestritten. N. N. beschäftigt zu diesem Zwecke mehrere
gelernte Photographen und unterhält eine aus mehreren
Räumen bestehende Betriebsstätte.
Wenn nun auch festzustellen ist, dass das Ent
wickeln und Kopieren von fremden Aufnahmen in ge-
wissem Umfange zu dem Handel mit photographischen
Apparaten und Bedarfsartikeln gehört und als selb
ständiges Gewerbe nicht anzusehen ist, so ist der in
Rede stehende Betrieb sowohl seinem Umfang nach
als um deswillen als selbständiges Gewerbe anzusehen,
weil darin Arbeiten — wie die Anfertigung von Ver-
grösserungen, Aufnahmen ausser dem Hause, Repro
duktioner, Retouche usw. — vorgenommen werden,
welche weit über den Rahmen der notwendigerweise
in einem Handelsbetrieb mit photographischen Artikeln
vorzunebmenden Arbeiten hinausgehen. Dass der In-
haber Kaufmann ist und in erster Linie und vielleicht
hauptsächlich ein Handelsgewerbe betreibt, ist dabei
belanglos; denn es kann der Grundsatz, dass ein Hand-
weıker, der zur Förderung des Handwerkbetriebes
gleichzeitig einen Handel betreibt, nur als Handwerker
anzusehen ist, nicht umgekehrt auf den Handeltreiben-
den angewandt werden. Ein Verkauf von Waren ge-
hört regelmässig zum Wesen des Handwerksbetriebes,
während die Anfertigung von Waren keineswegs zum
Begriffe des Handelsbetriebes gehört. Das Verhältnis
von Umfang und Bedeutung des Handwerksbetriebes
zu Umfang und Bedeutung des Handels kann daher
in letzterem Falle für die Zugehörigkeit zur Innung
nicht massgebend sein. Vielmehr genügt es zur Be-
gründung der Innungszugehörigkeit, dass in einem
Betriebe das betreffende Handwerk überhaupt gewerbe-
"mässig ausgeübt wird, und dass eine Sonderung des
Betriebes in Handel und Handwerk vorgenommen
werden kann und beide Erwerbszweige, wenn auch in
derselben Betriebsstätte, so doch selbständig neben-
einander betrieben werden (cf. Erlass des Herrn Ministers
für Handel und Gewerbe vom 30. März 1907, M. Bl.,
S. 72). Gleichgfltig ist es dabei, dass der Inhaber
nicht gelernter Photograph ist und sich nicht persön-
lich an der betreffenden Arbeit beteiligt. Ebenso ist
es gleichgültig, ob der Kaufmann N. N. für sein
Handelsgewerbe Beiträge zur Handelskammer zahlt.
Massgebend ist lediglich die Tatsache, dass es sich um
einen selbständigen Betrieb handelt.
Dass der Inhaber N. N. lediglich die kaufmännische
Seite des Betriebes leitet, wie es die Entscheidung dem
Magistrats in Wiesbaden annimmt, ist nicht zutreffend,
ihm liegt die Aufsicht über den gesamten Betrieb ob,
wenn er sich auch nicht an der technischen Ausführung
der Arbeiten beteiligt.
Angenommen aber auch, dass der Inhaber ledig-
lich die kaufmännische Seite des Betriebes bearbeitet,
so ist er für seine Person zwar nicht Handwerker
nach der Entscheidung des O. V. G. vom 19. September
1912, betreibt aber dennoch das Gewerbe, für welches
die Innung errichtet ist, selbständig, und ist demnach
gemäss 3 ı00f Mitglied der Innung.
Es war daher wie geschehen zu erkennen.
Diese Entscheidung ist gemäss 8 ıooh R.G.O.
endgflltig. IL. V.: von Gizycki.
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRÖNIE.
109
Photograph und Verleger.
Die Firma P. Brucker in Stuttgart hat eine
Bischofstafel in Grösse 18xX 24 cm herausgegeben, aul
weicher sich die Bilder von 27 deutschen Erzbischöfen
und Bischöfen befinden. In der Mitte ist das Bild
des päpstlichen Nunzius, umrahmt mit einer ganz ein-
fschen Zeichnung.
Auf Aufforderung weigerte die Firma die Zahlung
eines Reproduktionshonorares und behauptet, dass sie
das Recht habe, die Bilder zu vervielfältigen, da sie
die Erlaubnis der dargestellten Herren eingeholt habe,
und ausserdem betrachtet sie das Tableau als eine
neue, eigentämliche Schöpfung im Sinne des $ 16 des
Kunstschutzgesetzes.
Ich habe der Firma mitgeteilt, dass ihre Ansicht
unrichtig ist, und dass sie die Bilder nicht ohne Er-
lanbnis der Urheber nachdrucken darf, und sie auf die
Folgen aufmerksam gemacht. Jetzt habe ich erfahren,
aa
dass sie, wohl infolge meines Briefes, versucht, die
Bilder von den Photographen honorarfrei zur Repro-
duktion zu erhalten.
Ich bitte alle Kollegen, welche ähnliche Zuschriften
der Firma bekommen, mir hiervon Kenntnis geben zu
wollen und mir gleichzeitig ein Bild zuzusenden, damit
ich feststellen kann, ob dasselbe schon auf der in
meinen Händen befindlichen Tafel reproduziert ist. Auf
Wunsch werde ich dem Einsender Mitteilung machen,
wie die Rechte der Photographen gewahrt werden sollen.
Selbstverständlich kann dem Ersuchen um honorar-
freie Ueberlassung, nachdem uns durch das Kunst-
schutzgesetz das Urheberrecht zugesprochen wurde,
nicht stattgegeben werden.
R. Schlegel,
I. Vorsitzender des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
enden = kechaseigäatereeg Hofphotograph Paul Grundner,
LT yreuther Str. 7, Amt Patzom 4700. — L Schrift-
: Wilh . Hofaehlid,
Berlin S. 14, Woallstr. — Für Kassen-
Reinhold _—. Berlin ‚5 Ri Euppetz - —_
uise jatz 6, Am
ek: “Frhulein Plug, Be W. 30, Viktoria
Lizow 1224. — en ke: Fritz Hansen, Berlin S. s9, Fic Fichte
— Sterbekasse des
Strasse 13, Amt Moritzplatz
Anmeldungen an 0, Fries, Berlin-Stegittz, Albrechtstr. ig
Mitgliederversammlung
am Donnerstag, den 26. Februar,
abends pünktlich 8 Uhr,
im Jagdsaal des „Weibenstephan-Palast“,
Friedrichstrasse 176/177, I
Tagesordnung:
L Geschäftliches, Anmeldung und Aufnahme neuer
Mitglieder usw.
2 Vorlage von Bildern auf neuen Papieren der
Schleussner-Aktiengesellschaft in Frank-
fart a.M. durch Herrn E. Kiewning.
3 Besprechung und Beschlussfassung über eine zu
veranstaltende Ausstellung photographischer Ar-
beiten der Mitglieder des Vereins. Referent:
Herr Hans Heinrich.
4 Unzächtige Photographien im Sinne der Gesetz-
gebung und neuesten Rechtsprechung. Vortrag
von Herrn Fritz Hansen.
5 Die rationelle Verwertung der Rückstände aus
photographischen Arbeitsprozessen. Vortrag mit
Experimenten von Herrn Dr. Heinr. Franke.
6. Vorlage von Photographlen, kopiert unter Hinter-
grundfolien der Firma A. E. Feilner & Co.,
München.
1. Fragekasten.
Gäste, Damen und Herren, willkommen.
Der Vorstand.
1. A.: C. Trieb, II. Schriftführer.
Voranzeige.
Nächste Versammlung: Donnerstag, den 12. März,
im „Papierhaus‘“, Dessauer Strasse.
Projektions- und Vortragsabend.
Programm:
ı Röntgenphotographie. Experimental- Vortrag von
Herrn Dr. Heinr. Frauke.
2. Das Mikroskop in Verbindung mit der Photo-
graphie im Dienste der Rechtspflege. Projektions-
vortrag von Herrn Prof. Dr. Scheffer.
3. Aus dem Lande der Mitternachtssonne. Projektions-
vortrag von Herrn Professor O. Mente.
4. Aufnahmen von Schattenrissbildern. Praktische
Vortährung von Fräulein Marie Kundt.
Von 7 Uhr abends ab im kleinen Saal des ‚ Papier-
hauses“: Besichtigung der Ausstellung prämiierter
Bilder des letzten Preisausschreibens der Firma Wil-
heim Knapp, Halle a.8. („Das Atelier des Photo-
graphen‘'). Der Vorstand.
L.A.: C Trieb, II Schriftführer.
An Fortbildungsgelegenheiten ist für den Photo-
graphen im allgemeinen, ganz besonders aber für den
Photographen in der Grossstadt kein Mangel, denn
von der richtigen Erkenntnis ausgehend, dass der-
jenige, der in seinem Berufe auf der Höhe bleiben
will, nicht aufhören darf zu lernen, hat man es sich
angelegen sein lassen, den Lernbegierigen möglichst
viel Gelegenheit dazu durch die Einrichtung von
Schulen und Lehrkursen zu bieten. Ganz besonders
haben sich die Vorbereitungskurse für die Meister-
prüfung als geeignet erwiesen, auch dem im vor-
geschrittenen Alter Stehenden die Möglichkeit zu bieten,
seine Kenntnisse zu erweitern. Aber diese Unterrichts-
möglichkeiten, so nützlich sie zweifellos sind, genügen
nicht. Denn einmal erstreckt sich hier der Unterricht
17*
110
in der Hauptsache auf die Vermittelung rein fach-
technischen Wissens und andererseits sind diese Unter-
richtskurse so in sich abgeschlossen und so organisiert,
dass es nicht jedem Photogrsphen, der im praktischen
Berufsleben tätig sein muss, möglich ist, daran teilzu-
nehmen. Gerade im Photographengewerbe aber hat
es sich gezeigt, dass zur Förderung der eigenen wirt-
schaftlichen und sozialen Interessen ganz spezielle
Kenntnisse auch auf dem Gebiete des gewerblichen
Lebens erforderlich sind. Oft genug und nicht mit
Unrecht ist dem Photographen vorgehalten worden,
er müsse mehr Kaufmann sein, um besser vorwärtszu-
kommen.
Aber nicht nur die kaufmännischen Kenntnisse
allein genügen. Unsere sozialen und wirtschaftlichen
Verhältnisse sind so ausserordentlich fein verzweigt
und kompliziert, für den Gewerbebetrieb des Photo-
graphen kommen noch vielfach besondere gesetzliche
Bestimmungen in Betracht, dass es dringend not-
wendig erscheint, auch auf diesem Gebiet der staats-
bürgerlichen Fortbildung geeignete Schritte zu unter-
nehmen. Mit den Fragen der Gewerbeordnung und
der sozialen Versicherung, des Urheber- und Verlags-
rechtes, dem Dienst- und Werkvertrag, hat sich bei-
spielsweise der selbständige Photograph beinahe täg-
lich zu befassen und es wird nur wenige geben, die
auf einem dieser Gebiete ganz sicher Bescheid wissen.
Aber nur derjenige, der alle behördlichen Verord-
nungen, Verfügungen, Bestimmungen, Erlasse ord-
nungsgemäss befolgt, darf hoffen, sich nicht allzu
häufig strafbar zu machen. Sobald allerdings ein neues,
die geschäftlichen Verbältnisse irgendwie berührendes
Gesetz erlassen wird — und das pflegt ja sehr oft zu
geschehen —, erscheinen auch stets Kommentatoren
auf dem Plan, und Vorträge werden gehalten. Trote-
dem wird man sehr häufig, namentlich wenn die Ge-
setzesbestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Einführung
noch unklar sind, die Kenntnis aller in Betracht kommen-
den Gesetzesvorschriften usw. als eine Art Geheimlehre
betrachten.
Abhilfe ist nun bereits bei uns geschaffen, und
zwar durch unsere Auskunftsstelle, Aber deren Tätig-
keit ja erst kürzlich auf der Jahresversammlung aus-
führlich berichtet wurde. Dieser Bericht und mehr
noch die gerade in letzter Zeit sich mehrenden Fragen
haben es aber angebracht erscheinen lassen, durch
besondere Unterrichtsabende dem erwerbstätigen Photo-
graphen die Möglichkeit zu geben, sich auf dem
wichtigsten Gebiete der gewerblichen und sozialen Ge-
setzgebung die erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen.
Es handelt sich dabei keineswegs um eine Durch-
ackerung trockenen Paragraphenbodens, sondern um
eine sinngemässe und durchdachte Behandlung der
wichtigsten Fragen des täglichen Lebens. Damit wird
auch der Einwand hinfällig, dass ein Photograph hier-
für keine Zeit habe, denn es handelt sich um seine
eigenen Angelegenheiten. Als Gebiete, die zunächst
behandelt werden sollen, sind vorgesehen:
I. Firmenrecht (Voll- und Minderkaufmaun), Kauf,
Miete und Pacht.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
vu ne,
=
m nn
2. Die Versicherungsgesetze (Reichsversicherungs-
ordnung, Kranken- und Inuvaliditätsversicherung, An-
gestelltenversicherung).
3. Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer aus dem Arbeitsvertrag.
4. Handwerkerorganisation.
5. Die wichtigsten Fragen des Urheber- und Ver-
lagsrechtes.
Es soll allmonatlich ein Unterrichtsabend zu je
2 Stunden staitfinden, so dass der ganze Kursus 5 Monate
in Anspruch nimmt.
Für die Erteilung des Unterrichts und Leitung
der damit verbundenen Diskussionen ist Herr Fritz
Hansen gewonnen worden.
Näheres über den Kursus ersehen die Mitglieder
aus den Mitteilungen, die direkt versandt werden.
Der Vorstand.
I. A.: P. Grundner, I. Vorsitzender.
BB
Photographen -Zwangsinnung
zu Braunsehweig.
Einladung.
Am Dienstag, den ı0. März, nachmittags 4 Uhr,
findet im „Gildhause‘, Burgplatz 2a, zu Braunschweig,
die dritte ordentliche Innungsversammlung statt.
Wir laden die geehrten Mitglieder gemäss $ 22
unseres Statuts dazu ein und bitten um pünktliches
Erscheinen.
Als Entschuldigung gilt nur Krankheit. --
Tagesordnung:
ı. Erötfaung der Sitzung.
2. Verlesen des Protokolls der letzten Innungsver-
sammlung.
3. Bericht des Kassierers, Prüfung und Abnahme der
Jahresrechnung.
4. Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes.
5. Das Unterbieten der festgesetzten ortsüblichen
Preise.
6. Festsetzung der Mindestpreise für grössere Formate.
7. Errichtung und Verwaltung einer Unterstätzungs-
kasse für verarmte, arbeitsiose Photographen.
8. Neuwahl dreier ausscheidender Vorstandsmitglieder.
9. Wahl von zwei Vertrauensmännern für die Stadt
Braunschweig zur Kontrolle des 2 Uhr- Schlusses
an Sonntagen.
ı0. Einziehung der Beiträge und Auszahlung der
Reiseverglitung 3. Klasse.
11. Verschiedenes,
Ausstellung von Bildern auf Fogaspapier, Chemische
Fabrik auf Aktien (vormals E. Schering).
Photographie in natürlichen Farben mittels Paget-
platten. Vortrag auf Veranlassung des Herrn Hofliefe-
ranten Wilh, Müller. Redner: Herr Dr. Micheler.
— Ausstellung von Bildern neuerer Verfahren.
Ausstellung und Erklärung des Cromalverfahrens
durch Herrn Fritz Lange.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
—
0-2
Anträge, über weiche Beschluss gefasst werden soll,
mässen 48 Stunden vor Beginn der Sitzung schriftlich
dem Obermeister eingesandt werden.
BE. Hohmann,
Obermeister.
Jos. Raab,
Schriftführer.
— ee
Photographen- Zwangsinnung
der Kreise Bielefeld, Herford, Wiedenbrüeck
und Halle i. W.
Sitz: Bielefeld.
Einladung zur Versammlung am Montag,
den 2. März, nachmittags 3 Uhr, im „Hand-
werkerhaus“ zu Bielefeld.
Tagesordnung:
1, Jabresbericht.
a. Verlesung des Protokolls.
3. Bericht des Kassierers.
4 Wahl der Kassenprüfer.
5. Haushaltsplan für 1914.
6 Ergänzungswahl des Vorstandes.
7. Allgemeine Aussprache und Verschiedenes.
Unter Bezugnahme auf die statutarischen Bestim-
mungen wird allseitiges und pfinktliches Erscheinen
erwartet. Der Vorstand.
ar
Photographisehe Vereinigung im Regie-
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung).
Sitz: Stettin.
Die Mitglieder werden höflichst ersucht, die räck-
ständigen Beträge bis zum ı. Mätz an unsern Kassierer,
Herm Franz Kasper, Stettin, Paradeplatz 24, post-
und bestellgeldfrei einzusenden.
Bis zu diesem Tage nicht eingegaugene Beträge
werden der Behörde zur Einziehung übergeben.
Der Vorstand.
I. A.: Willy Woltt, L Vorsitzender.
an a ——< ı u
Eisass - Lothringischer Photographen-
Bund (E.YV.).
Der Bund erlaubt sich, seine Mitglieder zu der
am 9. März stattfindenden Wanderversammlung
im „Gewerbehaus" in Metz höflichst einzuladen. Er-
Siaung der Versammlung: vormittags ıı Uhr.
Tagesordnung:
ı Verlesung des Protokolls der Hauptversammlung
und der Eingänge.
3. Einkaufsgenossenschaft.
3 Central-Verbands- Angelegenheiten.
4 Allgemeine Besprechung bezüglich einer Aus-
stellung. |
5. Vorführung und Vortrag über Kunstlicht bei Herrn
Glogner durch einen Herrn Vertreter der Jupiter-
Gesellschaft.
6. Verschiedenes.
Mit kollegialem Gruss
Der Vorstand.
l.A.: Carl Gollas, Schriftführer.
111
Geriehtswsesen.
Die Verletzung des Rechts am eigenen
Bilde wer kürzlich Gegenstand einer Verhandlung
vor einem Münchener Schöffengericht. Eine Danıe
hatte einem Münchener Zahnarzt die Erlaubnis ge-
gegeben, wegen der Eigenart einer krankhaften Er-
scheinung an ibren Zähnen eine photographische Auf-
nahme auszuführen. Der Arzt veröffentlichte das Bild
dann in einer von ihm herausgegebenen wissenschaft-
lichen Zeitschrift für Zahnkunde. Die Photographie
zeigte das ganze Gesicht der Dame. Diese stellte
Strafantrag, weil die Veröffentlichung des Bildes ohne’
ihr Wissen und gegen ihren Willen erfolgt sel. Das
Schöffengericht sprach den Zahnarzt frei, weil es sich
nicht überzeugen konnte, dass er sich vorsätzlich gegen
das Urheberrecht vergangen habe.
Die strafbare Verletzung des Rechts am eigenen
Bilde setzt in 833. Ziffer2, K. G., allerdings Vorsätzlich-
keit des Handelns voraus, das dann unbedingt an-
genommen werden müsste, wenn sich die Erlaubnis
der Patientin entweder nur auf die Aufnahme zum
eigenen Gebrauch, nicht aber zur Veröffentlichung des
Bildes beschränken wollte, oder auch nur auf die Auf-
nahme der Zähne, nicht aber des ganzen Gesichtes.
Dr. Sch.
I rt
Kleine Mitteilungen.
— Der Photographen-Bund für den Regie-
rungsbezirk Trier (Sitz Saarbrücken), Mitglied
des Ceutral- Verbandes Deutscher Photographen - Vereine
und Innungen (J. P.), wurde am Montag, den 16 d.M.,
im „Neuen Münchner Kindl‘ gegründet. Zweck des
Bundes ist: Förderung der Photographie, Hebung und
Pflege der Kollegialität, sowie Wahrung der Berufs-
interessen. Nachdem Kollege Eichacker die in grosser
Anzahl aus dem Regierungsbezirk Trier erschienenen
Kollegen tegrüsst hatte, sprach Herr Dr. Schulz, Syn-
dikus der Handwerkskammer Saarbrücken, über „die
Organisation des Handwerks und ihre Wichtigkeit“,
wofür ihm reicher Beifall gezollt wurde. Hierauf sprach
Kollege Jungmann-Straseburg, Vertreter des Central-
Verbandes Deutscher Photlographen - Vereine und In-
nungen (J. P.), über die „Organisation im Photographen-
gewerbe‘. Daun schritt man zur Gründung des Bundes,
dem sämtliche Berufskollegen (uur selbständige Fach-
leute) beitraten. Der Vorstand set:t sich zusammen
aus den Herren Bichacker- Saarbrücken, I Vor-
sitzender; M. Bätz- Trier, II. Vorsitzender; Hardy-
Saarbräcken, I. Schrifttährer;; Jarosch- Trier, II. Schrift-
führer; Gross-Saarlouis, Kassierer, sowie aus zehn Bei-
sitzern, jeweils einem aus einem gıösseren Orte des
Regierungsbezirks.. Die Versammlung begann um
ıı Uhr und endigte um 2 Uhr. Hierauf folgte ein ge-
meinschaftliches Mittagessen. Der Nachmittag war der
Geselligkeit gewidmet; die auswärtigen Kollegen sahen
sich die Sehenswäürdigkeiten unserer Stadt an. Der
Verlauf der Versammlung lässt auf eine. gute Fort:
entwicklung des Bundes und der Sache, die er vertritt,
schliessen. („Saarbrücker Zeitung.‘)
112
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 38. Herr O.B. in W. Anbei sende Ihnen
zwei Kabinett- und eine 18x 24 cm- Photographie. Von
einer Amateurhandlung wurden etwa 100 Abzüge in
obiger Weise aufgezogen.
ganz kurzer Zeit fleckig und hell, wie beiliegende
Bilder. Zwei Bilder, welche nicht mit aufgezogen
wurden, haben ihre ursprüngliche Frische behalten.
Ich nehme an, dass die Bilder mit nicht einwandfreiem
Klebstoff aufgezogen und nach dem Aufziehen in
feuchtem Zustande gepresst wurden, damit ein Werfen
des Büttenkartons verhindert würde. Es ist aber auch
die Möglichkeit vorhanden, dass das Unterlagepapier
Antichlor enthielt, und dadurch die Bilder verderben.
Ich bitte, eine Untersuchung an Hand der drei Bilder
vornehmen zu lassen. Ist der Händler, der die Arbeiten
ausgeführt hat, zum Ersatz des Schadens verpflichtet,
der dem Besteller zugefügt wurde, und ist bei einer
eventuellen Klage Aussicht vorhanden, dass der Be-
steller Recht bekommt?
Antwort su Frage 38. Das Ausbleichen der auf-
gezogenen Bilder hat mit der Natur des unterliegen-
den Papieres nichts zu tun. Es handelt sich hier viel-
mehr um die bekannte immer wiederkehrende Feuchtig-
keitswirkung. Ihre Vermutung, dass die Bilder zwecks
Geradehaltung in feuchtem Zustand gepresst auf-
bewahrt wurden, dürfte zutreffen; jedenfalls ist das
lange Feuchtbleiben derselben die alleinige Ursache
der beobachteten Erscheinung. Inwieweit der Händler
für diesen Schaden haftbar gemacht werden kann, ist
schwer zu sagen. Der Nachweis, dass tatsächlich
Feuchtigkeitswirkung hier vorliegt, ist wohl schwer
mit absoluter Sicherheit zu bringen, so wahrscheinlich
auch dies als Ursache anzusehen ist. Der Betreifende
wird immer als Ausflucht anziehen können, dass er
nicht selbst die Kopien gemacht, sondern die Bilder
nur aufgezogen habe und dass die Kopien mangelhaft
gewässert gewesen seien. Prozesse, die unter derartigen
Voraussetzungen geführt worden sind, haben sich oft
jahrelang hingezogen und sind in seltenen Fällen zur
Zufriedenheit dessen ausgefallen, der sich offenbar iin
Recht befand.
Frage ;9. Herr R. L. in B. ı. In Nr. 6 dieser
Zeitschrift 1914, $S. 40, ist ein Pyro-Eutwickler von
Lumitre angegeben, den ich zurzeit verwende, aber
damit keine fehlerfreien Resultate erziele..e Ob ich
saures oder neutrales Fixierbad verwende und den
Entwickler genau nach Vorschrift anwende, so erhalte
ich immer einen weissblauen Schleier (Niederschlag
auf der Schicht, miichig), der, wenn er abgewaschen
wird, solche Streifen zurücklässt, wie sie auf der mit-
gesandten Platte zu ersehen sind. Wenn ich das Azeton
auch verringere, so wird der Fehler nicht behoben.
Was dürfte die Ursache sein?
2. Welches Format ist das richtige für Stereo-
skop, und wie gross muss der Augenabstand sein, um
eine gute stereoskopische Wirkung zu erzielen. In
den Kaiserpanoramen sieht man oft ganz unrichtige
Die Bilder wurden nach.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
— —
Verhältnisse: Innenräume, die ganz niedrig wirken
und Personen im a die wie Liliputaner
aussehen.
Antwort su Frage 39. 1. Die eigentliche Struktur,
die auf der eingesandten Platte beobachtet werden
kann, hat mit der Entwicklung nichts zu tun. Es ist
vielmehr eine Oberflächenerscheinung der betreffenden
Plattensorte, wie sie als Giessfehler gelegentlich vor-
kommen und angeblich durch einen ganz geringen
Fettgehalt der Emulsion bewirkt. werden, obwohl sehr
wahrscheinlich auch andete Ursachen dafür mass-
gebend sind.
Antwort 2. Das ıichtige Stereoakopformat ist
natürlicherweise der Abstand der menschlichen Augen,
d. h. die Stereoskopbilder dürfen eine Breite von 60 bis
67 mm nicht überschreiten, wobei die Höhe natürlich
gleichgültig ist. Die unwahre Wirkung der meisten
im Handel befindlichen Stereogramme ist darauf zurück-
zuführen, dass im Interesse der Erreichung grösserer
Plastik, besonders bei entfernten Gegenständen, der
Abstand der beiden Objektive viel grösser als der
Augenabstand gewählt ist. Die Folge hiervon ist
dann, dass wegen der übertriebenen Tiefenwirkung im
Vordergrund die Gegenstände modellhaft klein aus-
sehen, eine sehr unerwünschte und sehr unkünstlerische
Eigenschaft, die allein durch diesen Fehler bewirkt
wird. Ist es aus irgend einem Grunde notwendig,
die stereoskopische Wirkung auf die Ferne zu er-
strecken, so muss man natürlicherweise den Objektiv-
abstand vergrössern, muss sich dann aber sorgfältig
davor hüten, unmittelbaren Vordergrund im Bilde zu
bekommen, damit nicht die besprochene unrichtige
Wirkung eintritt.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage ı7. Herr H.W. in E. Habe im Oktober
ein Atelier mit Nebenräumen und Laden gemietet,
unter der Bedingung, dass bis zum ı. Januar die Räume
renoviert und mit elektrischem Licht versehen werden.
Durch nicht rechtzeitige Fertigstellung der Räume
konnte ich das Geschäft erst am ı. Februar eröffnen.
Wie verhält es sich wegen der etwaigen Schadenersatz-
torderung?
Antwort su Frage ı7. In Anwendung käme $ 537,
B.G.B., der besagt: Ist die gemietete Sache zur Zeit |
der Ueberlassung an den Mieter mit einem Fehler be-
haftet, der ihre Tauglichkeit zu dem vertragsmässigen
Gebrauch aufhebt oder mindert, ... so ist der
Mieter für diese Zeit von der Entrichtung des Miet-
zinses befreit, bezw. nur zur Entrichtung eines der
Minderung entsprechenden Teiles des Mietzinses ver-
pflichtet. Der Einwand des Vermieters, dass die Licht-
anlagen nicht früher genehmigt worden seien, wäre
hinfällig, wenn er sich nicht alsbald nach dem Vertrags-
abschlusse, sondern erst nach Verlauf einiger Zeit, also
zu spät darum kümmerte (vergl. auch Frage und Ant-
wort 81 in Nr. 78 dieser Zeitschrift, Jahrgang 1913,
und die Ausführungen über den Mietvertrag in Nr. 4/5,
Jahrgang 1913, der „C.-V.-Nachrichten‘). Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 18.
ı. März.
Ig14.
Der Bromöldruek in der Praxis des Faehphotographen.
Von Alfred Streissler.
Seit kurzem haben sich Oeldruck und be-
sonders Bromöldruck auf dem Gebiete der künst-
lerischen Photographie eine führende Rolle er-
worben. Das, was diesen Verfahren ihren
Triumph gesichert hat, ist deren weitgehende
Anpassungsfähigkeit. Sie ermöglichen
nicht nur den Ausdruck persönlichen Empfindens
im positiven Bilde, sondern machen ein indivi-
duelles Arbeiten geradezu zur Notwendigkeit,
wenigstens in der bisher zumeist geübten Form.
Mit dieser Tatsache waren allerdings zugleich
die Grenzen für die Ausbreitung des Verfahrens
‚Kegeben, indem dieses dadurch ausserhalb der
Praxis des auf geschäftlichen Gewinn hin arbeiten-
den Fachphotographen stand. Die Mühselig-
keit des Einfärbens der Bilder, und weiterhin
der Umstand, dass das Publikum vom Fach-
photographen die Schaffung „ähnlicher“ Porträts
verlangt und die höheren künstlerischen Quali-
taten derBromöldrucke nicht hinreichend würdigen
und noch weniger entsprechend bezahlen würde,
raubten dem Verfahren zwar nichts von seinem
Werte, wohl aber von seinem geschäftlichen Er-
folge.
So kann es nicht wundernehmen, wenn
man auf Mittel und Wege sann, den Bromöl-
druck zu vereinfachen und ihn leichter ausführ-
bar zu machen. Dabei darf allerdings nicht
vergessen werden, dass eine allzu weitgehende
Mechanisierung des Verfahrens dieses seiner
künstlerischen Eigenart zum grossen Teile be-
rauben und es schliesslich auf gleiche Stufe mit
den sogen. „zwangsläufigen“ Verfahren, wie sie
durch Zelloidin-, Bromsilberdruck usw. repräsen-
tiert werden, bringen könnte. Es können des-
halb nur solche Vereinfachungen des Bromöl-
druckes ernstlich in Frage kommen, die zwar
ein individuelles Arbeiten wohl gestatten, bei
denen aber andererseits diese Möglichkeit
nicht gleichzeitig ein Zwang ist. Nach dieser
Richtung bewegten sich Versuche, die Dr.H. See-
mann im vorigen Jahre in der „Photogr. Rund-
schau” veröffentlichte.
Während beim gewöhnlichen Bromöldruck
das Einfärben des Bichromatbildes durch fort-
schreitendes Betupfen mittels Pinsels erfolgte —
eine Manipulation, die einigermassen Geschick
[Nachdruck verboten.)
und Uebung erfordert — hat Seemann hier-
für eine Art Löscher benutzt. Ein gewöhnlicher
billiger Holzlöscher, dessen Löschfläche jedoch
tonnenförmig gewölbt ist, wird mit Mokett be-
zogen und mit dessen Hilfe dann das Bild ein-
gefärbt. Dies geschieht durch eine Art „Wat-
schein“ des farbetragenden Löschers über das
Papier. Der feste Löscher ist leichter zu hand-
haben als der elastische Pinsel, und hierauf be-
ruht die Vereinfachung des Verfahrens. Anderer-
seits muss jedoch dieser Arbeitsweise der gleiche
Nachteil anhaften wie der Benutzung der von
Fuhrmann empfohlenen Tampons. So praktisch
diese im allgemeinen sind, so versagen sie doch,
wenn es sich um die unabhängige Ausarbeitung
von Details handelt. Doch lässt sich das da-
mit erzielte Resultat vervollkommnen, indem
man die geschilderte Arbeitsweise noch mit der
Pinseltechnik kombiniert. Will man jedoch diese
letztere auch mit anwenden, so kann man an
das erste Einfärben noch geringere Anforde-
rungen stellen. Man kann dies dann ganz
mechanisch durch Ueberfahren mit einer geeig-
neten Walze bewerkstelligen.
On revient toujours...!
Bei den ersten Versuchen, die mit Oel- und
Bromöldruck überhaupt angestellt wurden, er-
folgte das Einfärben durch Walze, doch konnte
sich das Verfahren in dieser Form nicht Bürger-
recht erwerben. Man musste zu der bedeutend
umständlicheren Pinseltechnik seine Zuflucht
nehmen, um damit den Vorzügen des Ver-
fabrens erst gerecht werden zu können. Jetzt
kommt man wieder auf die Walzverfahren
zurück, allerdings wendet man diese jetzt in
verbesserter Form an und in Kombination mit
der Pinseltechnik. Jedenfalls scheint diese neue
Ausführungsform erst so recht dazu angetan,
dem Bromöldruck seine Zukunft und sein Ein-
dringen in weitere Kreise zu sichern.
Diese neueste Vervollkommnung des Ver-
fahrens hat als Urheber einen Fachphotographen,
nämlich Nicola Perscheid. Diesem ist es
gelungen, eine Walze zu konstruieren, mit deren
Hilfe das Einfärben in einfacher und durchaus
befriedigender Weise durchzuführen ist. Sie
hat die Form der bekannten Einfärbewalzen,
ı8
114
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
wie sie für Vervielfältigungsapparate nach Art
des Mimeograph, Cyclostyle usw. verwandt
werden. Die elastische Gelatineschicht dieser
Walze ist mit Mokett umspannt. Sie wird beim
Gebrauch auf einer geeigneten Unterlage — am
besten einer Glasplatte oder einem lithographi-
schen Stein — mit der jeweils durch Verdünnen
mit Terpentin auf geeignete Konsistenz ge-
brachten Farbe eingefärbt und dann das Bichro-
matbild damit in kräftigen Zügen überfahren,
bis es die erforderliche Tiefe erlangt hat. Dann
setzt die Pinseltechnik ein, mit deren Hilfe alle
Einzelheiten nach Belieben ausgearbeitet wer-
den können. Die Weiterbehandlung des Bildes
kann nach den gebräuchlichen Vorschriften er-
folgen, indem man es entweder lackiert — Per-
scheid hat hierfür einen besonderen Lack her-
gestellt, der den Bildern eine angenehme Ober-
“ fläche verleibt — oder man wendet das von
E. Mayer empfohlene Benzinbad an.
Eine weitere VervollkommnunghatPerscheid
dem Bromöldruck-Uebertragungsverfahren an-
gedeihen lassen. Dieses beruht darauf, dass
das eingefärbte Bild in noch nassem Zustande
durch Zusammenpressen mit einem beliebig zu
wählenden schichtfreien Papier auf dieses
übertragen wird. Versuche dieser Art wurden
schon oft angestellt. Von besonderem Erfolge
waren bisher diejenigen Demachys, des be-
kannten Vorkämpfers für den Oeldruck, gekrönt,
jedoch ist dessen Arbeitsweise ziemlich umständ-
lich. Demachy arbeitet z. B. mit einer Tief-
druckpresse, die naturgemäss nicht jedem zur
Verfügung steht. Perscheid hingegen kommt
mit einer gewöhnlichen Satiniermaschine aus,
die sich allerdings in gutem Zustande befinden
muss. Die Ausmittelung des erforderlichen
Druckes ist Uebungssache. Eine sehr wichtige
Neuerung gegenüber den Angaben früherer
Autoren besteht darin, dass das Papier trocken
verwandt wird. Wird es angefeuchtet, wie dies
die älteren Vorschriften verlangen, so bekommt
die Bildschicht meist Sprünge. Eine Pinsel-
bebandlung gestattet das übertragene Bild natür-
lich nicht mehr, diese muss vielmehr vor der
Uebertragung vorgenommen worden sein.
Man darf sagen, dass der Bromöldruck erst
durch die Perscheidsche Ausführungsform !)
zu einem praktisch verwertbaren Verfahren aus-
gestaltet wurde, wie überhaupt der Bromöldruck
erst in seiner jetzigen Gestalt für die Praxis des
Fachphotographen geeignet erscheint. Wenn
auch seine Ausfübrung immerhin noch nicht
gerade einfach ist, so ist doch zu hoffen, dass
sich dieses schöne Verfahren nunmehr auch in
diesen Kreisen einer grösseren Verbreitung er-
freuen wird, nachdem alle jene Nachteile, die
ihm bisher anhafteten, auf ein Minimum be-
schränkt sind. |
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass der Brom-
öldruck auch die Herstellung von Dreifarben-
Bromöldrucken gestattet, und auch hier dürfte
Perscheid der erste sein, der diese neueste
Errungenschaft in seinen Dienst gestellt hat.
Nach der an sich bekannten Technik ist es ihm
(bei Verwendung von Zeiss- Optik) gelungen,
durch Uebereinanderdrucken der drei Farben-
schichten prächtige Farbenbilder zu erzielen.
Perscheid hat seine Arbeitsweise kürzlich in
einem sehr instruktiven Vortrage unter anderem
vor der Leipziger Photographeninnung vor-
geführt. Der ausserordentlich zahlreiche Besuch
der betreffenden Versammlung und die Auf-
merksamkeit der Teilnehmer zeugten dafür, dass
auch die Fachphotographen dem Verfahren jetzt
erhöhtes Interesse entgegenbringen.
ı) Die Materialien nach Perscheid werden vom
Chemischen Laboratorium Energol in Berlin - Zehlen-
dorf in den Handel gebracht.
at
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Niederrheinisehe Photographen - Zwangs-
innung, Sitz Düsseldorf.
Innungsversammlung am Freitag, den2o. März,
pünktlich nachmittags 5!/, Uhr,
in Düsseldorf, im ‚Rheinhof‘', Benrather Strasse.
Tagesordnung:
. Protokollverlesung.
. Kassenbericht.
. Haushaltplan 1914 und Genehmigung desselben.
. Wahl von (nach $ 28) ausscheidenden drei Vor-
standsmitgliedern.
5. Bericht der Kommission zur Ermittelung orts-
üblicher Preise und Beschlussfassung.
6. Antrag der Handwerkskammer (Ausstellung Düssel-
dorf 1915).
2» @8D m
7. Wahl von zwei Mitgliedern zur Verwaltung der
Krefelder Stiftung. (Unterstützungskasse.)
8, Anträge.
9. Gemeinsamer Bezug und Abgabe von Gold und
Platin zu ermässigten Preisen.
Vortrag des Herrn Assessor Roder über „Urteber-
recht“.
Vortrag des Herın Professor Schmidt- Karlsruhe
über „Autochromaufnahmen‘‘ mit Vorführung einer
grossen Anzabl hervorragender Autochromaufnabmen
von Gebrüder Lumitre, Herrn Professor Schmidt
und Heırn Hildenbrand:- Stuttgart in Lichtbildern.
Mit der diesmaligen Innungseversammlung ist
wiederum eine grössere Ausstellung verbunden, welche
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
I15
unter anderen von den Firmen: Bähler-Schriesheim
(grosse Kollektion Bilder auf Bühlers Kohlepapier);
Bd. Blum-Berlin (Bromöldrucke); Trapp & Münch,
Prledberg (Kollektion hervorragender Aufnahmen);
R.G.Conzen, Hofrahmenfabrik, Düsseldorf (Ausstel-
lung stilgerechter Rahmen); Ausstelluug Lomberg-
Langenberg, Trockenplattenfabrik (Platten und Dia-
positive) usw. beschickt wird und bereits von 3 Uhr an
sur Besichtigung für die Mitglieder geöffnet ist, um
deren zahlreiches Erscheinen dringend gebeten
wird. Nichterscheinen muss nach $ 22 geahndet werden.
An die baldige Einsendung des Beitrages für das
erste Halbjahr ıgı4 an den Kassierer Herrn Lamers-
Düsseldorf, Kaiserstrasse 13, wird hiermit erinnert.
Der Kassenbericht und Haushaltungsplan liegt zur
Binsicht der Innungsmitglieder in der Zeit vom 5. bis
19. März beim Obermeister Herın Halfpape- Düssel-
dorf, Alleestrasse 40, aus.
Am ı7., 18. und ı9. März findet mit Unterstützung
der Handwerkskammer ein Kursus populär fach-
wissenschaftlicher Vorträge von Herrn Professor
Schmidt-Karisruhe, abends Punkt 6 Uhr, In Düssel-
dorf, „Zweibrücker Hof‘, Königsallee, statt. Die
Teilnahme am Kursus ist kostenlos, und werden
Anmeldungen an den Obermeister Herrn Halfpape
erbeten.
Wir ersuchen unsere Mitglieder, sich recht zahl-
reich zu betelligen.
C. Halfpape,
Obermeister.
F. Jung,
Schriftführer.
kart
Photographiseher Verein zu Berlin.
Als neue Mitglieder waren gemeldet:
Prau Kindler, Photographin, Berlin W., Lftzowstr. 97.
Herr Richard Haecker, Photograph, Rathenow.
Berlin, den 23. Februar 1914.
Der Vorstand. i
LA: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
m 4 <<, zes
Photographen -Zwangsinnung
zu Braunsehweig.
Einladung.
Am Dienstag, den ı0. März, nachmittags 4 Uhr,
findet im „Gildhause“, Burgplatz 2a, zu Braunschweig,
die dritte ordentliche Innungsversammlung statt.
Wir laden die geehrten Mitglieder gemäss $ 22
unseres Statuts dazu ein und bitten um pünktliches
Erscheinen.
Als Entschuldigung gilt nur Krankheit.
Tagesordnung:
L. Bırötfuung der Sitzung.
2. Verlesen des Protokolls der letzten Innungsver-
sammlung.
% Bericht des Kassierers, Präfung und Abnahme der
Jahresrechnung.
4. Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes.
5. Das Unterbieten der festgesetzten ortsüblichen
Preise.
6. Festsetzung der Mindestpreise für grössere Formate.
7. Errichtung und Verwaltung einer Unterstätzungse-
kasse für verarmte, arbeitslose Photographen.
8. Neuwahl dreier ausscheidender Vorstandsmitglieder.
9. Wahl von zwei Vertrauensmännern fär die Stadt
Braunschweig zur Kontrolle des 2 Uhr. Schlusses
an Sonntagen.
ıo. Einziehung der Beiträge und Auszahlung der
Reisevergütung 3. Klasse.
ı1. Verschiedenes.
Ausstellung von Bildern auf Fogaspapier, Chemische
Fabrik auf Aktien (vormals E. Schering).
Photographie in natürlichen Farben mittels Paget-
platten. Vortrag auf Veranlassung des Herrn Hofliefe-
ranten Wilh. Müller. Redner: Herr Dr. Micheler
— Ausstellung von Bildern neuerer Verfahren.
Ausstellung und Erklärung des Chromalverfahrens
durch Herrn Fritz Lange.
Anträge, über weiche Beschluss gefasst werden soll,
müssen 48 Stunden vor Beginn der Sitzung schriftlich
dem Obermeister eingesandt werden.
E. Hohmann,
Obermeister.
Jos. Raab,
Schriftführer.
Eisass - Lothringiseher Photographen-
Bund (E.Y.).
Das Kaiserl. Ministerium hat an unseren Vor-
sitzenden, Herrn Jungmann, die Mitteilung gehen
lassen, dass zum Meisterkursus der Lehr- und Ver-
suchsanstalt für Photographie in München aus Landes-
mitteln an drei Teilnehmer Stipendien von je 80 Mk.
gewährt werden können. Der Kursus findet vom 2. bis
ır. April d. J. statt.
Wegen Zulassung der Angemeldeten wird das
Kaiserl. Ministerium mit der Handwerkskammer von
Elsass- Lothringen in Verbindung treten. Da die Zahl
der Teilnehmer eine beschränkte ist und die An-
meldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs Be-
rücksichtigung finden, ist Beschleunigung geboten.
Die Anmeldungen sind an Herrn Jungmann zu
richten. Der Vorstand.
I. A.: Carl Gollas, Schriftführer.
229-
Photographiseher Verein zu Hannover.
Protokoli der Mitgliederversammlung
am Montag, den 1. September 1913, „Wachsnings
Hotel“, Schillerstrasse 25/26.
Der I. Vorsitzende, Herr Kollege Frommelt, er-
öffnet um 9 Uhr 20 Minuten die Sitzung und gibt
zunächst einige Anregungen für Anträge zu den Ver-
bandsverhandlungen des C. V. Ein bestimmter An-
trag wurde jedoch nicht formuliert, da die Schwierig-
keit der Ausführung dieser Anträge erkannt wurde.
18*
116
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Vom Kollegen Weise wurde darauf folgender An-
trag eingebracht: Die Versammlung möge beschliessen,
zu den Verbandsverhandlungen folgenden Antrag ein-
zubringen: Der Photographische Verein zu Hannover
beantragt, der C. V. soll eine dreigliederige Propa-
gandakommission einsetzen, welche die Obliegenheit
hat, geeignete Fiugblätter, welche au alle Photo-
graphen Deutschlands versandt werden sollen, auszu-
arbeiten, und zwar in dem Sinn einer Werbeschritt.
Der C. V. übernimmt die Kosten und den Versand.
Der Antragsteller verliest dann einen Entwurf eines
solchen Fiugblattes und bittet, die Versammlung möge
ferner zur Unterstätzung des Antrages beim C. V. die
Kosten der Drucklegung bewilligen. Antrag und
Nebenantrag wurden nach kurzer Debatte angenommen.
Zum Punkt 3 der Tagesordnung werden beantragte
Reisekosten zu den C. V.-Verbandsverhandlungen und
zum sojährigen Stiftungsfeste in Höhe von 100 Mk.
bewilligt. Da Kollege Frommelt geschäftlich ver-
hindert ist, werden die Kollegen Freundt und Weise
den Verein in Berlin vertreten.
Punkt 4 der Tagesordnung wurde zurückgestellt.
Zum Punkt 5 sollen Ermittelungen angestellt
werden, Kollege Weise wird Bericht erstatten.
Das Protokoll der Mai-Sitzung wurde vor Eintritt
in die Versammlung verlesen und genehmigt.
Schluss ıı!/, Uhr.
I. A.: B. Weise, II. Vorsitzender.
Protokoll der Mitgliederversammlung
am Montag, den 20. Oktober 1913, abends 8, Uhr,
„Wachsnings Hotel‘, Schillerstrasse 25/26.
Der II. Vorsitzende, Kollege Weise, eröffnete um
g!l, Uhr die Sitzung. Das Protokoll der September-
Sitzung wurde verlesen und genehmigt.
Zum Punkt a der Tagesordnung erhält Kollege
Freundt das Wort zu seinem Bericht über die Ver-
bandsverhandiungen. Kollege Freundt gibt bekannt,
dass der vom Photographischen Verein zu Hannover ge-
stellte Antrag beim C. V. von diesem angenommen ist;
ferner erstattete der Referent Bericht über die gesamte
Entwicklung des C. V. und über Neueinrichtungen
desselben, wies auf die Rechtsauskunftsstelle hin und
gab eine ziffernmässige Darstellung über die bekannten
wirtschaftlichen und Wohlfahrtseinrichtungen des C. V.
Zum Punkt 2 sprach Kollege Weise. Derselbe
gab ein Bild über den würdigen Verlauf des zo. Stiftungs-
festes des Berliner Vereins.
Darauf folgte die Vorführung einer Kopierlampe
und einer Aufnahmelampe der Firma Weinert- Berlin
durch Heırn Schmeck. Beide Lampen fanden bei-
fällige Beurteilung. Der II. Vorsitzende dankte den
Herren Schmeck und Weinert namens der Versamm-
lung. Die zu diesem Teil eingeladenen Gehilfen dankten
durch Herrn Cowlick.
Zu Punkt 4, Innungsangelegenheiten, sprachen die
Kollegen Frommelt und Freundt.
Bei Punkt 5, „Verschiedenes‘', wurde Antrag Weise,
„20 Mk.-Bewilligung‘“, für Beschaflung des vom C. V.
herausgegebenen und von der Bielefelder Innung ver-
fassten Flugblattes zur freien Benutzung der Vereins-
mitglieder angenommen. Es sprachen dazu die Kollegen
Bouquin, Frommelt, Meier, Weise, Freundt.
Schluss der Sitzung ı1!)J, Uhr.
I, A.: B. Weise, II. Vorsitzender.
Protokoll der Mitgliederversammlung
am Montag, den 17. November 1913, abends
81, Uhr, „Wachsnings Hotel“,
Schillerstrasse 25/26.
Der II. Vorsitzende, Kollege Weise, eröffnete um
9 Uhr die Sitzung und hiess namens des Vereins die
Gäste und Kollegen mit ihren Damen herzlich will-
kommen. Darauf wurde dem Kollegen Hofphotograph
Albert Meyer das Woıt zu seinem Vortrag mit
Lichtbildern erteilt. Das Vortragsthema lautete: ‚Meine
Reise durch Aegypten, von Cairo nach Assuan.“
Vor einem beinahe überfüllten Saale begaun nun
der Kollege seine Reiseeindrücke und Erlebnisse zu
schildern, er gab ein umfangreiches Bild der Sitten
und Gebräuche der Eingeborenen, und schilderte, wie
er bei eisigem stärmischen Wetter an Bord ging, um
bald darauf unter Palmen im Sommerauzug — im
Deutschen Club in Cairo — Weihnachten zu feiern.
Teils eigene, teils erworbene Photographien illustrierten
den oft sehr launigen Vortrag. Reicher Beifall wurde
dem Vortragenden am Schlusse seitens der Gäste und
Kollegen gezollt.
Herr Bornmäller hatte sich in liebenswürdiger
Weise mit seinem Projektionsapparat in den Dienst
des Vereins gestellt.
Punkt 2, 3 u.4 wurden danach intern unter den
Mitgliedern erledigt und das Protokoll der Oktober-
Sitzung genehmigt.
Unter Punkt 3 wurde bekanntgegeben, dass die
Schüler der Retoucheklasse ab 25. November vom
Schulbesuch befreit sind.
Es kam ferner zur Sprache, dass die Schönheits-
kommission der Stadt in bezug auf Photographen-
schaukästen mit grosser Härte vorgeht, und dass die
Kollegen in dieser noch ganz neuen Sache manchen
Strauss ausfechten werden müssen. Es sollen innungs-
seitig geeignete Schritte unternommen werden.
Per Akklarmation wurden von der Versammlung
zwei Kassenprüfer gewählt, die Herren Knoblich,
R. Berger. — Schluss der Sitzung ı1!/, Uhr.
I. A.: B. Weise, II. Vorsitzender.
—ık art
Photographisehe Vereinigung
Hamburg-Altona.
Protokoll der Versammlung
am 17. November ı9ı3, Hamburg- Börsenhof.
Die sehr schwach besuchte Sitzung wurde 10 Uhr
von dem I. Vorsitzenden, Herrn Paatzsch, eröffnet,
welcher bekanntgibt, dass von Herrn Knapp der
Kalender 1914 eingegangen ist. Herr Sparr-Wands-
bek meldete seinen Austritt an.
Von der Gewerbekammer Hamburg wurde mit-
geteilt, dass 31 Lehrlinge gemeldet worden sind.
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
117
Herr Schallenberg bringt eine Ausstellung von
ungefähr so sehr guten Bildnissen, die eine allgemeine
Beschtung finden, so dass Herr Paatzsch nach Be-
sichtigung derselben durch die Anwesenden zu einer
Aussprache hierüber auffordert.
Herrn Schallenbergs Meinung geht dahin, dass
die Bilder nicht durch Aufmachung allein wirken
sollen, auch sollen auf Ausstellungen harte und weiche
Bilder nicht durcheinanderhängen, wie im Augenblick
bier im Lokal, wegen Platzmangels; Ausstellbilder sind
nicht allgemein für das grosse Publikum verständlich;
soiche Arbeiten müsse man jedoch auch zeigen, denn
es gibt ein Publikum, das derartige Bilder sucht.
Ueber die Aufmachung der momentan hier aus-
gestellten Schallenbergschen Arbeiten setzte eine
sehr lebhafte Debatte ein, woran sich die Herren
Paatzsch, Rompel, Breuer, Gerlich, Kinder-
mann in der Hauptsache beteiligten.
Die ferner von Herrn Breuer angeschnittene Frage,
ob man Wasser scharf oder unscharf, oder richtiger
gesagt, „ Moment“ oder „Zeit“ aufnehmen soll, brachte
eine Menge verschiedene Ansichten und eine sehr leb-
hafte Diskussion; wohl selten war es in einer Versamm-
lung so interessant, wenn man bedenkt, dass kurz vor
Weihnachten nur 14 Mitglieder und 2 Gäste anwesend
waren. — Schluss der Versammlung ı2!/, Uhr.
G. Paatzsch,
L Vorsitzender.
Hans Breuer,
L Schriftführer.
Protokoll der ausserordentlichen Versamm-
lungam Dienstag, den 13. Januar, abends 8 Uhr,
in„Gossows Gesellschaftshaus‘, Schaumburger
Strasse 14.
Tagesoränung: Besprechung und Aufklärung
über die zu gründende Zwangsinnung mit anschliessen-
der Diskussion.
Diese ausserordentliche Versammlung wurde von
dem L Vorsitzenden, Herrn Paatzsch, gegen 9 Uhr
erölinet, welcher zunächst alle Anwesenden begrüsst
und für ihr Erscheinen dankt. Es ist anzunehmen,
dass wohl in der Mehrzahl Innungsgegner erschienen
sind, anwesend sind Co Personen.
Herr Paatzsch verliest ein Schreiben der Ge-
werbekammer Hamburg und macht Mitteilung über
den Wehrbeitrag.
Herr Dr: Müller von der Gewerbekammer Ham-
burg ladet alle Anwesenden zu einem Vortrag in zwei
Abenden, am 16. und 20. Januar, über das Thema
„Wehrbeitrag‘“ ein.
Hierauf ergreift Herr Franz Rompel das Wort
m einem längeren Vortrag. Redner schildert in der
bekannten scharf- und feinsinnigen Weise übersichtlich
ud wohlgeordnet Innung und Innungswesen, Stellung
rum Central-Verband, die Einrichtungen, welche ge-
schaften werden können, das „Für‘' und das „Gegen“.
Sorgen, Lasten und vor allem die Kosten sind nicht
chreckend gross, wie immer gesagt wird; ferner die
Vorteile in bezug auf Fortschritt und über die wirt-
schaftliche Lage und die Sonntagsruhe. Unter grossem
Beifall endete der Redner.
Zunächst herrschte hierauf eine eigentämliche Stille,
nur nach und nach meldeten sich Redner zum Wort,
zunächst Herr Lehmann über die Sonntagsruhe.
Rompel gab Aufklärung. Herr Thiele wünschte Auf-
klärung über die Zugehörigkeit der G. m. b. H. zur
Innung, welches von Herrm Dr. Müller erledigt
wurde.
Herr Dührkoop, weicher eigens von Berlin ein-
getroffen ist, um dieser Sitzung beiwohnen zu können,
wünscht hierauf zu. sprechen und fordert in kräftigen
Worten endlich zu einem energischen Zusammenschluss
aller auf. Seine] zu Herzengehenden Ausführungen
endigen mit einer sehr ernsten Mahnung zur Einig-
keit und zur Stärke und finden grossen Beifall.
Herr Simon vom Atelier „Ideal‘' bekennt sich
als Innungsgegner und Absender des Fiugblattes,
worauf Herr Kindermann in glänzender Rede und
auch wieder die Herren Düährkoop und Breuer zu
Worte kamen.
Ueber $ ıooq der Gewerbeordnung macht Herr
Dr. Müller nähere Angaben, wonach Herr Lieberich
spricht; es folgen ferner die Herren Kienert, Hirsch,
Schallenberg und Rompel mit näherer Auskunft
über Löhne, welche an Angestellte in Hamburger
ersten Geschäften gezahlt werden. Es würde zu weit
führen, wollte der Schriftführer alle Worte, die für
oder gegen die Gründung einer Innung in Hamburg
in dieser Versammlung gefallen sind, genau registrieren ;
oft platzten die Meinungen hart aufeinander, und es
ging einige Stunden sehr lebhaft zu. Immer neue
Herren meldeten sich zum Wort: Zimmermann,
Ziesemer, Wilke, Siemsen und vor allem Siolle,
Schluss ı2!), Uhr. Inzwischen ist nun von der Depu-
tation für Handel, Schitfahrt und Gewerbe folgende
Bekanntmachung veröffentlicht worden:
Bekanntmachung, betreffend
Errichtung einer Zwangsinnung für das
Photographengewerbe.
Von einer grösseren Anzahl hiesiger Photo-
graphen ist beantragt worden, für das hamburgische
Staatsgebiet eine Zwangsinnung dieses Gewerbes zu
errichten, Um festzustellen, ob die Mehrheit der
beteiligten Gewerbetreibenden der Einführung des
Beitrittsezwanges zustimmt, ergeht gemäss 8 100a,
G. O., die Aufforderung an alle diejenigen, welche
innerhalb des hamburgischen Staatsgebietes dieses
Gewerbe selbständig betreiben, eine Aeusserung für
oder gegen die Einführung des Beitrittszwanges in der
Zeit vom 10. Februar bis 24. März 1914 schriftlich oder
während der Dienststunden von 9 bis 5 Uhr mündlich
an das Bureau der unterzeichneten Behörde, im
Börsenanbau, III. Stock, Zimmer ı8, gelangen zu
lassen. Zur Legitimation müssen Gewerbeschein und
Meldeschein vorgelegt werden. Bei der Abstimmung
entscheidet die Mehrzahl derjenigen, welche sich au
derselben beteiligt haben.
Hamburg, den ı0. Februar 1914.
Die Deputation
für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.
118
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Wir stehen in Hamburg zum zweiten Male vor
dem gromen Ereignis der Innungsgründung.
G. Paatzsch,
I. Vorsitzender.
Hans Breuer,
I. Schriftführer.
Photographen- Zwangsinnung
der Kreise Bielefeld, Herford, Wiedenbrüeck
und Halie i. W.
Sitz: Bielefeld.
Protokoll der Versammlung
vom 10. November ıgı3, nachmittags 5 Uhr, in
den Räumen der Fachschule.
Um 5! Uhr eröffnete der Obermeister die gut
besuchte Versammlung und gab in einer kurzen An-
sprache seiner Freude Ausdruck, die Kollegen zum
ersten Male in den eigenen Schulsäumen begrüssen
zu können.
Nach einigen genaueren Angaben über Zweck und
Ziel der Schule erfolgte die Besichtigung der einzelnen
Räume. Das Atelier hat etwa 60 qm Flächeninhalt,
liegt nach Nordwesten und ist fast vollständig ein-
gerichtet. Direkt an das Atelier schliessen sich ein ge-
räumiger Vergrösserungs- und Projektionsraum, sowie
die geradezu mustergllltige Dunkelkammer an.
Einer ganzen Reihe unserer Kollegen und Ge-
schäftsfreunden verdanken wir wertvolle Stiftungen und
sind im glücklichen Besitze des hervorragenden Zeiss-
Porträt- Tessars 4,5, 36 cm Brennweite. Biektrisches
Licht und Dampfheizung machen die Räume sehr
wohnlich, und manches Lichtbildnerherz wird sich im
stillen solche Räume gewfinscht haben.
, Unserem Obermeister für seine unermüdliche Tätig-
keit und Opfer für das Zustandekommen der Fach-
schule an dieser Stelle unser aller Dank!
Darauf erhielt Kollege Baumann das Wort zu
seinem Vortrag: Das Wesen der Röntgenstrahlen.
Nach einigen erläuternden Worten über den elektri-
schen Strom, die Begriffe Volt, Ampere und Watt
folgte eine Erklärung der Transformation im Induktions-
apparat und über den Durchgang des hochgespannten
Stromes im luftieeren Raum. Der Redner zeigte die
Umwandlung der entstandenen Kathodenstrahlen in
Röntgenstrablen und Erscheinungen an Geissler- und
Spektralröhren. Eine Röntgenaufnahme beschloss den
interessanten Vortrag.
Herr Direktor Meller von der gewerblichen Fort-
bildungsschule nahm nunmehr Gelegenheit, die Innung
zur Errichtung der Fachschule zu begläckwünschen,
und betonte, dass der Fachunterricht in Verbindung
mit dem Fortbildungsschulunterricht das beste Mittel
sei, tüchtige Fachleute für unseren Beruf heranzubilden.
Ein Rundgang durch die Räume und Ateliers der
Handwerkerschule, unter Führung von Herrn Direktor
Weber, beschloss den ersten Teil der Versammlung.
Um 8 Uhr wurde die Versammiung im Handwerker-
haus fortgesetzt und der Rest der sehr umfangreichen
Tagesordnung erledigt.
Die Fachschulorduung wurde Puvkt für Punkt unter
Teilnahme des Gehilfenausschusses durchgenommen und
endgfiltig festgesetzt.
Der Obermeister nahm im Anschluss hieran noch-
mals Gelegenheit, alle Gönner und Kollegen, die durch
Material- und Bargeschenke unsere junge Schule so
tatkräftig unterstützt hatten, namentlich unter Dankes-
worten zu verlesen.
Nunmehr wurde von einem Gerichtsverfahren des
wiederholt vorbestraften Reisephotographen Wilhelm
Wecke gegen einen biederen Landmann aus dem
Kreise Halle i. W. Mitteilung gemacht und beschlossen,
such innungsseitig gegen Wecke vorzugehen. Ganz
haarsträubende Fälle aus seiner Praxis wurden erwähnt
und durch eine Menge Material und wundervoller
Kunstwerke bewiesen, wie er es verstand, leichtgläubige
Leute auszubeuten. (Anm.: Inzwischen ist Wecke in
einer anderen Sache gerichtsseitig zu 4 Wochen Ge-
fängnis und hoher Geldstrafe verurteilt.) Der Wert
eines Zusammenschlusses der Kollegeu wurde durch
diesen Fall wieder einmal so recht illustriert.
Auf Antrag wurden 30 Mk. zur Beschaffung der
vom C. V. herausgegebenen Flugblätter bewilligt. Die-
selben sollen an die Mitglieder verteilt werden.
Die ausgestellten Kohlebilder von Bühler- Schriess-
heim, sowie die Kollektion Mattalbumindrucke von
Trapp & Münch wurden viel bewundert und ein-
gehend besichtigt. Den beiden Firmen freundlichen
Dank.
Schluss der arbeitsreichen Versammlung gegen
ı2 Uhr.
Lohßötener, Baumann,
Obermeister. Schriftführer.
Geriehtswesen.
Hat ein kaufmännischer Angestellter An-
spruch auf die Weihnachtsgratifikation? [Nach-
druck verboten] Einem kaufmännischen Angestellten
war bei seinem Engagement in Aussicht gestellt worden,
dass er zu Weihnachten die übliche Gratifikation er-
halten würde, und tatsächlich war sie ihm auf mehrere
Jahre hindurch gewährt worden. Er liess sich dann
aber nach der Behauptung seines Prinzipals mehrere
Pflichtverletzungen zuschulden kommen und erhielt
daher Weihnachten ıgıı keine Weihnachtsgratifikation.
Im Laufe des Jahres ıg9ı2 beging er danu eine weitere,
seinen Pıinzipal schwer schädigende Verletzung seiner
Pilichten als Angestellter, und ihm wurde daher seine
Stellung zum 31. Dezember 1912 gekündigt. Nunmehr
klagte der Angestellte auf Zahlung einer Weihnachts-
gratifikation für ıgıı und ıg9ı2, doch wurde er mit
seinem Anspruch von dem höchsten Gerichtshof ab-
gewiesen.
Das Reichsgericht sprach sich nämlich dahin
aus, dass das Recht auf die Weihnachtsgratifikation
dem einzelnen Dienstvertrag und der Auslegung des-
selben durch den Richter, unter Berücksichtigung der
Verkehrssitte und der Grundsätze von Treu und Glauben
zu entnehmen ist. Nach der Verkehrsauffassung sind
die Weilhnachtsgratifikationen keine reinen Geschenke
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
119
der Prinzipale, deren Gewährung ihrem Belieben an-
beimgestellt ist, sie bilden vielmehr eine Vergütung
besonderer Art neben dem Gehalt, durch welche die
Angestellten für das Ausharren im Dienste belohnt und
sur Fortsetzung der Dienste angespornt werden sollen.
Deshalb ist auch regelmässig die Entstehung des An-
spruchs davon abhängig, dass der Angestellte bis Weih-
sachten im Dienste verbleibt: Der Prinzipal kann
aber zur Gewährung der Gratifikation dann
nicht verpflichtet werden, wenn vor Weih-
nachten durch ein Verschulden des Ange-
stellten eine Sachlage geschaffen wird, die
eine Kündigung des Dienstverhältnisses als
billig und gerecht erscheinen lässt, und zwar
such dann, wenn die Kündigung erst zu einer
Zeit nach Weihnachten in Wirksamkeit tritt.
Danach hat der beklagte Prinzipal im vorliegenden
Falle dem Kläger mit Recht die Zahlung der Weih-
nachtsgratifikation verweigert (Reichsger. III. 154/13).
rd.
St
Kleine Mitteilungen.
— Zwangsinnung für das Photographen-
handwerk. Nachdem bei der Abstimmung sich die
Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die
Einfährung des Beitrittszwanges erklärt hat, ordnete
der Reglerungspräsident an, dass zum 1. Maid. J. eine
Zwaugsinung für das Photographenhandwerk in dem
Bezirke der Kreise Stolp-Stadt, Stolp- Land, Lauen-
burg, Rummelsburg, Bätow, Neustettin, Dramburg
und Schlawe, mit dem Sitze in Stolp und dem Namen:
„Zwangsinnung für das Photographenhandwerk zu
Stolp‘ errichtet werde. Von dem genannten Zeitpunkt
gehören alle Gewerbetreibenden, welche das Photo-
grapheuhandwerk in dem genannten Bezirke betreiben,
dieser Innung an.
— Gottesberg. Ein einträgliches Geschäft be-
trieb der hier Schulstrasse wohnhaft gewesene Reisende
F. aus Oesterreich. Vor kurzem aus Wien erst zu-
gereist, wollte er ein photographisches Vergrösserungs-
institut errichten, wozu er noch einen Kompagnon
brauchte. Durch sein Auftreten gelang es ihm, einen
solchen zu finden, dem er erklärte, dass er in Nieder-
Selebrunn einen Auftrag über 3000 Mk. erhalten habe.
Bode Januar wurde ein Porträt- Agenturengeschäft ge-
gründet. Zwei Reisende wurden engagiert, die auch
bald zahlreiche, oft zweifelhafte Aufträge von hier und
der Umgebung brachten. Bei- etwaigen Aufträgen
wurden von den Reisenden 50 Pf. eingezogen, wofür
ine uuretouchierte Vergrösserung von dem Institut
um Wien geliefert werden sollte F. besuchte mit
üesen nicht fertiggestellten Bildern die Kundschaft,
vobei er erklärte, dass die Bilder nach Fertigstellung
12 bis ı5s Mk. kosten. Einige Kunden bestellten ein
krtiges Bild, worauf eine Anzahlung von 2 bis 6 Mk.
“trichtet werden musste, die F. sofort in Empfang
tahm. Bis jetzt hat keiner der Besteller ein solches
Bid erhalten. Einige Tage später besuchte F. die
bereite einmal geprellte Kundschaft wieder und gab
an, dass die Bilder unter Postnachnahme bereits ein-
getroffen seien und auf der Post zur Abholung bereit
liegen. Er redete den Leuten vor, dass durch die
Nachnahme 1,80 Mk. und durch die Glasversicherung
a Mk. Unkosten entstanden seien, jedoch brauchten
diese Beträge nicht entrichtet zu werden, wenn er die
Bilder als Vertreter der Firma einlöse. Selbstverständ-
lich mussten die Besteller erst noch den restierenden
Betrag, etwa ı0o bis ı2 Mk., für das Bild bezahlen,
was auch einige taten, um die Unkosten zu sparen.
Leider werden die meisten der Bildbesteller noch nicht
wissen, dass sie einem Betrüger in die Hände gefallen
sind. Seit wenigen Tagen ist F. von hier mit den
eingesammelten Beträgen verschwunden, was auch von
dem Quartierwirt höchst unangenehm empfunden wird,
da er noch eine ziemlich hohe Logisschuld zu be-
gleichen hat. Einen Betrag von 85 Mk. zu erschwindeln
wusste F., indem er seinen Teilhaber und einen hiesigen
Geschäftsmann einen Wechsel in genannter Höhe
unterschreiben liess. Da es nicht ausgeschlossen er-
scheint, dass derselbe versuchen wird, in anderen
Gegenden dasselbe Manöver auszuführen, erscheint
eine Warnung der Leichtgläubigen geboten.
(„Waldenburger Wochenblatt. ‘')
—Bt—
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Zu Frage ro schreibt die Firma K. Weinert-
Berlin SO.: Für photographische Aufnahmen kommen
vor allen Dingen Spezialaufnahmelampen in Frage,
wie dieselben von mir und anderen Firmen hergestellt
werden. Insbesondere führe ich eine Speziallampe
„Paotolumen‘, wovon ich Ihnen beifolgend einen
Prospekt und eine Broschüre nebst Beschreibung über-
mittele.e Die Lampen sind so konstruiert, dass jede
mit einer Klemmenspannung von 75 Volt, mit einer
offenen L’chtbogenflamme brennt. Ausserdem sind die
Lampen mit einem magnetischen Gebläse versehen,
weiches das Licht nach vorn und oben verteilt, so
dass infolge dieser Anordnung eine sehr aktinisch
wirksame, vollkommen indirekte, diffuse, dem Tages-
licht ähnliche Lichtausbeute erreicht wird. Nur mit
einer derartigen Lampe mit indirekter Beleuchtung
können unbedingt die gleich guten Aufnahmen wie bei
Tageslicht, resp. mit noch besseren Lichteflekten er-
zielt werden. Es können zwar auch die sogen. Lampen
mit eingeschlossenem Lichtbogen mit erhöhter Klemmen-
spannung verwandt werden, die ich unter dem Namen
„Sonja - Photolumen“ und ,„Sonja- Hochspannungs-
lampe“ fabriziere, und die z. B. von anderen Firmen,
'wie von der Firma Müller-Hamburg usw. auf den
Markt gebracht werden. Diese Lampen eignen sich
jedoch nicht so gut für photographische Aufnahmen,
da die Beleuchtung mit denselben mehr oder weniger
direkt erfolgen muss. Die Folge hiervon Ist eine
schärfere und härtere Beleuchtung, wodurch nicht so
weiche Aufnahmen wie bei indirekter Beleuchtung er-
zielt werden.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Frage 490. Herr E.S. Sind Rauchsäcke auch für
grössere Pulvermengen, z.B. 70g Blitzpulver „Elektron“
gefahrlos und praktisch anwendbar, und wie gross
müssen die Abmessungen des Sackes sein, bei einer
Brennfläche der Pfanne von 70 cm Breite?
Antwort su Frage go. Um 70 g Blitzpulver unter
einem Rauchsack verbrennen zu können, müsste dieser
ein sehr grosses Volumen haben, voraussichtlich min-
destens ı bis acbm, doch liegen hierüber wohl keine
definitiven Erfahrungen vor, weil die verschiedenen
Blitzpulversorten sehr verschieden schnell verbrennen
und das Volumen des Rauchsackes mit der Schnellig-
keit der Verbrennung rapid wachsen muss. Bei grossen
Blitzpulvermengen hat man sich häufig so geholfen,
dass man einen Rauchsack, der unten eine sehr grosse,
freie Oeffnung hatte, so oberhalb der Blitzpulverpfanne
anbrachte, dass zwischen der Fiäche der Pfanne und
dem unteren Rand des Rauchsackes ein Abstaud von
40 bis 60 cm bleibt. Bei der Verbrennung steigt dann
die Rauchwolke, wenn der Sack nicht zu klein ist,
fast restlos in diesen hinein und kann in ihm durch
Zuziehen der unteren Oeffnung eingeschlossen werden.
Frage 41. Herr W.Z. in Z. Ich habe ein Matt-
Albuminbild, welches ein Fleckchen hatte, mit Benzin
abgerieben und sehe, dass das Bild nach dem Abreiben
sehr klar geworden ist. Dieses Verfahren würde ich
weiter anwenden, wenn ich wüsste, dass das Benzin die
Haltbarkeit der Albuminbilder nicht beeinträchtigen
würde. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir
hierüber aufklärende Mitteilung zukommen lassen
würden.
Antwort eu Frage 4r. Das Abreiben von Matt-
bildern ist ohne jede Gefahr für die Haltbarkeit der
Bilder, vorausgesetzt, dass reine Präparate benutzt
werden. Es würde sich daher in jedem Falle empfehlen,
statt des von Ihnen benutzten Benzins chemisch reines
Benzol zu verwenden, dessen Wirkung von der des
Benzins unter keinen Umständen verschieden sein kann.
Frage 43. Heır H.L. inV. ı. Anbei sende ich
Ihnen einige Bilder, welche etwa 4 Jahre alt sind.
Diese Bilder zeigen einen silberigen Glanz, während
sie ausserdem teils ausgebleicht sind. Welches ist die
Ursache dieses Fehlers, der nur sporadisch vorkommt?
Einige Bilder, die ebenso alt oder noch älter sind, sind
noch vollkommen gnt, obwohl sie auf dieselbe Weise
angefertigt sind. Kann es vielleicht durch ungenügen-
des Auswässern nach dem Platinieren oder durch
mangelhaftes Fixieren entstehen, welches bei mir vom
Lehrling verrichtet wird? Ich tone und fixiere bis-
weilen ı00 bis 200 Abzüge zugleich.
2. Wieviel Fixierbad 5:100 ist nötig, um 100 Ab-
züge auf Mattzelloidinpapier (6X 9) in ıo Minuten ganz
sicher fixieren zu können? |
Antwort su Frage 42. ı. Der Grund des Fehlers
liegt offensichtlich in ungenügendem Fixieren, und
zwar weniger darin, dass die Bilder zu kurz Äixiert
worden eind, als darin, dass ein erschöpftes Bad be-
nutzt wurde. Nur in letzterem Fall treten Bronzetöne
in der Weise auf, wie sie an den vorliegenden Bildern
beobachtet werden können.
Antwort 2. Um ıoo Abzüge Mattzelloldinpapier
im Format 6Xg cm in ıo Minuten sicher zu fixieren,
bedarf es mindestens drei Liter einer fünfprozentigen
Fixiernatronlösung, die so gebraucht werden, dass die
Bilder zunächst einzeln in die eine Hälfte des Bades
gelegt und nach 2 Minuten wiederum einzeln in die
zweite Hälfte des Bades übertragen werden. Hierdurch
wird einerseits verhindert, dass einzelne Bilder un-
genügend ausfixieren und andererseits wird das Fixieren
überhaupt vollkommener, da die bereits so gut wie
vollkommen ausfixlerten Bilder noch einmal mit frischer
Lösung in Berührung kommen.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage ı8. Herr H.Sch. in G. Was gilt über die
Rechtskraft der Innungsbeschlüsse? Gibt es ein Be-
schwerderecht an die Aufsichtsbehörde?
Antwort su Frage 18. Die Fälle, in denen die
Innungsbeschlüsse ungültig sind (z. B. vergl. $ 1oog,
R. G. O.) oder der Genehmigung der Aufsichtsbehörde
unterliegen, z. B. vergl 88 100, 1000, oder ein aus-
drückliches Beschwerderecht begründen können, wie
z.B. in 88 ıcood und h und ıoom, R.G.O., sind in
der R. G. O. erschöpfend geregelt. Im übrigen kommt
für die Beschlussfassung der Innungsversammlung das
Innungsstatut in Betracht, vergl. $ 1ooc in Verbindung
mit 8 83, Ziff. 6 und 7, R.G.O. Sobald die Mehr-
heitsbeschlüsse der Innungsversammlung dem Statut
entsprechend gültig gefasst und beurkundet sind, sind
sie eben auch rechtskräftig. Die Frage der Geschäfts-
schliessung an den drei höchsten Feiertagen ist in
diesem Sinne eine Innungsfrage. Dr. Sch.
Frage 19. Herr J. M. in G. Ein Drogüt annon-
cierte: „Ich unterhalte in dieser Branche das grösste
Lager am Platze.' Die Strafverfolgung auf Grund des
8 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist
von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden mit der
Begründung, es erscheine nicht nachweisbar, dass dem
Beschuldigten der Umfang der Lager seiner Kon-
kurrenz so genau bekannt ist, dass er wider besseres
Wissen sein Lager als das; grösste bezeichnet hat.
Wie ist die Angelegenheit durch die Zwangsinnung
weiter zu verfolgen?
Antwort su Frage 19. Eine Beschwerde gegen
den Bescheid der Staatsanwaltschaft halte ich nicht
für aussichtsreich.. Dagegen eine Unterlassungs-
klage auf Grund des $ 3 des Gesetzes. Es genügt
zum Tatbestand der Klage, dass der Beklagte unrichtige,
den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechende
Angaben in der Annonce macht, die den Anschein
eines besonders günstigen Angebotes erwecken könnten.
Ein Verschulden ist nicht Eıfordernis (vergl. Reichs-
gerichtsentscheidungen in Zivilsachen, Bd. 46, 8. 51).
Aktiv legitimiert zu dieser Unterlassungsklage sind die
Innungen gemäss 8 86, G. O. Zuständig ist gemäss
8 24 des erstzitierten Gesetzes ausschliesslich das Ge-
richt, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerbliche
Niederlassung, bezw. seinen Wohnsitz hat (vergl. auch
diese Zeitschrift, ıgı2, S. 4ı2, Frage 71), Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a,S.,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN->-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 19.
4. März.
Ig14.
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht
druckfertig zu sein.)
Photograpbien auf Holz zu befestigen.
Um auf Holz Photographien so aufzuziehen,
dass jeder geringste Febler vermieden wird,
muss das Holz vorerst, und zwar von der Seite
mit feinem oder gröberem Sandpapier so lange
trocken geschliffen werden, bis man eine ganz
glatte Fläche erhalten hat. Das „Von-der-Seite,
herschleifen“ ist so zu verstehen, dass man nie-
mals nach der Faser, also der Länge nach,
sondern quer zur Faser schleifen soll, denn nur
so erhält man eine völlige Glättung des Holzes.
Das Holz soll gut ausgetrocknet und nicht
zu harzreich sein, denn bei stark harzigen
Hölzern kann sich das Fleckigwerden der Bilder
einstellen, ja es kann sich sogar das Durch-
schlagen des Harzes bemerkbar machen, wenn
die dekorierten Holzgegenstände in sehr warmen
und sonnigen Plätzen aufgestellt werden. Um
das Durchschlagen möglichst zu verhüten, ist
das Tränken des geschliffenen Holzes mit Leim
erforderlich, und soll das Auftragen der dünnen
Lösung mehrmals, d. h. drei- bis viermal ge-
schehen, wobei keinesfalls zu dicke, eber aber
dünne Aufstriche zu machen sind, denn nur so
schlägt oder zieht sich der Leim in das Holz
und ergibt eine gute Isolierschichbt gegen das Harz.
Das Leimwasser besteht aus ı Teil besten
Tierleims, der in 5 Teilen weichen Wassers
24 Stunden gequollen und nachher durch Er-
hitzung im Wasserbade gänzlich geschmolzen
und heiss, aber jeweilig erst dann aufgetragen
wird, wenn der vorherige Anstrich gänzlich
getrocknet ist. Nachdem der letzte Auftrag
trocken ist, muss die Fläche mit feinem Sand-
papier glatt und matt geschliffen werden, als-
dann kann man die Photographien in der üb-
lichen Weise aufziehen. Auch die abziehbaren
Zelloidinpapierbilder lassen sich auf so präparierte
Holzflächen sehr leicht übertragen, und können
die Bilder nach dem Abziehen überlackiert wer-
den, um sie zu schützen.
Lichtechte Farben zum UÜebermalen
der Photographien. Absolut lichtechte Farben
bat man auch für die Malereien nur sehr wenig
und sind dies durchschnittlich die unscheinbaren
und weniger brillanten Erdfarben, während alle
INachdruck verboten.]
intensiven, feuerigen Farben bald mehr oder
weniger zurückgehen.
Bei der Uebermalung von Photographien
wird man gleichfalls die Wahrnehmung machen,
dass nach einem längeren Zeitraum ein gewisses
Verblassen der hellsten Farbentöne sich ein-
gestellt hat, während die dunklen Partien der-
selben Farben so ziemlich ihre alte Kraft und
Tiefe beibehalten baben. In diesem Falle liegt
der Febler an der allzu starken Verdünnung der
Farben, denn je weniger Farbstoff die Ton-
malerei enthielt, um so weniger ist sie imstande,
dem scharfen und bleichenden Tageslicht, d. h.
der Sonne zu widerstehen.
Es ist also ganz verkehrt, stark verdünnte
Mal- oder Aquarellfarben zu benutzen, denn
je stoffreicher eine Farbe verarbeitet wird, um
so widerstandsfäbiger erweist sie sich und soll
statt des übermässigen Verdünnens lieber ein
Mischweiss benutzt werden, welches völlig trans-
parent ist und nur als Pigment oder Stoff dient,
doch führt man damit der Farbe mehr Gehalt
zu, und ist ein Verblassen dann viel eher zu
verhüten. Dass natürlich kompakt verarbeitete
Farben weit mehr allen Einflüssen standhalten,
ist leicht einzusehen, und wenn es sich um
Malereien handelt, die einer intensiven Bestrahlung
ständig ausgesetzt sein sollen, da ist es besser,
auf schwache sanfte Farbentönungen zu ver-
zichten und kräftige Farben zu gebrauchen, unter
denen man natürlich nur die sehr gut licht-
beständigen Sorten zu wählen hat. Das Nähere
über die Lichtbeständigkeit usw. findet man in
den Farbenverzeichnissen der Fabriken, von
denen die Farben stammen.
= Mancher Photograph, hauptsächlich in kleine-
ren Orten, kann vorübergehend durch eine zer-
störte Scheibe seiner Dunkelkammerlaterne in
arge Verlegenheit gebracht werden. Vielfach
findet man verschiedenfarbige Scheiben (gelb
und rot) bintereinander. Unter Fortlassen der
roten Scheibe wird meistens die gelbe zum Ent-
wickeln der Gaslichtpapiere und Gaslichtpost-
karten benutzt. Geht diese gelbe Scheibe einmal
entzwei, so habe ich die praktische Erfahrung
19
122
gemacht, dass man einen Ersatz sehr leicht sich
durch Benutzung einer noch nicht entwickelten
Bromsilbergelatineplatte entsprechender Grösse
schaffen kann. Ueberall kommt einmal eine ver-
lorene Platte durch Bewegen des Objektes
während der Aufnahme oder dergleichen vor.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Die Platte wird dann nicht entwickelt und bleibt
stehen. Legt man diese Platten nun nicht in
das Fixierbad, um wenigstens das Silber zu
erhalten, sondern hebt sie auf, so kann man
sich bei einer solchen Kalamität damit, wie
beschrieben, helfen. H. Stadelmann.
—— u
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr Hans Netto, Maler, in Firma: Ziegler & Co.
Photographie, Berlin, Unter den Linden 61.
Berlin, den 25. Februar 1914.
Der Vorstand.
L.A.: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
—i—
Eisass-Lothringiseher Photographen-
Bund (E.YV.). j
Sitz: Strassburg I. Eis.
Unsere Mitglieder werden gebeten, den halbjähr-
lichen Beitrag von Oktober 1913 bis April 1914 im Betrage
von 2,50 Mk porto- und abtragfrei an unsern Kassierer,
Herrn H.Roggenkamp-Strassburg i. E., einzusenden.
Beträge, die bis Mitte März nicht eingegangen sind,
werden, zuzüglich Spesen, per Nachnahme erhoben.
Der Vorstand.
er
Photographen- Zwangsinnung
Frankfurt a. Oder.
Einladung zur dritten Innungsversammlung
am Donnerstag, den ı9. März,
nachmittags 4 Uhr, in Landsberg a.W.,
Hotel Eiste, Am Bahnhof,
verbunden mit einer grösseren Ausstellung
Dührkoopscher Arbeiten.
Tagesordnung:
ı. ‘Verlesen des Protokolls der letzten Versammlung.
2. Bericht des Obermeisters.
3 Rechnungslegung des Kassierers und dessen Ent-
lastung.
4. Neuwahl eines durch das Los ausgeschiedenen
Vorstandsmitgliedes.
5. Genehmigung des Haushaltplans.
6. Vortrag des Herrn R. Dührkoop-Berlin
über Heimaufnahmen und die ein-
schlägige Optik.
7. Prämlierung der ausgestellten Lehrlingsarbeiten.
8. Central-Verbands- Angelegenheiten, Beschluss über
Bekämpfung unlauterer Reklame.
9. Verschiedenes.
Anträge zur Versammlung sind 3 Tage vorher an
den Obermeister einzusenden. — Die Aufstellung der
Jahresabrechnung und der Haushaltplan 1914/15 liegen
beim Obermeister zur Einsicht aus.
Da den Innungsmitgliedern der sehr interessante
Vortrag des Herrn Dührkoop geboten wird, erhofft
der Vorstand eine regere Beteiligung als bisher.
Otto Heinrich, Osk. Brauer,
Obermeister. Schriftfähier.
LE ar6-
Zwangsinnung
für das Photographengewerbe im Hand-
werkskammerbezirk Dortmund.
Die Iunuugebeiträge sind zur Vermeidung der
Nachnahmeunkosten portofrei an das Photographen-
amt, zu Händen des Syndikus Höfling in Bochum
(Mittelstandshaus), zu senden.
Fillig sind:
I. aus dem zweiten Halbjahr ıg1ı3:
a) für jeden Gehilfen und jede Hillskraft 2 Mk.,
b) für jeden Lehrling ı Mk.
2. aus dem ersten Halbjahr ıg14:
a) pro Mitglied ohne Hiltskraft 4 Mk.
b) pro Mitglied mit Hilfskraft 5 Mk.
Bochum, den 25. Februar 1914.
I.A.: Das Photographenamt:
A. Arnold, Vorsitzender. Hötfling, Syndikus.
—at—
Photographische Genossenschaft des
Rheinisch- Westfälischen Industriebezirks
(vorm. Genossenschaft Essen).
Protokoll der Versammlung
am 10. November 1913 in Essen, Hotel Vereinshaus.
Der Vorsitzende Herr Arnold eröffnet die Ver-
sammlung und berichtet zu Punkt ı über den Central-
Verband, dem bis dato 58 Innungen und Vereine an-
geschlossen seien. Von vereinzelter Seite wurden die
3 Mk. Beitrag, die dem C.V. pro Kopf und Jahr ein-
zusenden sind, als zu hoch moniert. Die Versammlung
nahm nach einer gründlichen Aussprache dazu Stellung
und hielt den Beitrag iür angemessen, denn so wie
ein Kaufmann, um sich rühren zu können, Geld braucht,
so bedarf der C.V. auch, um uns wirklich nützlich zu
sein, entsprechender Mittel. Auch die Feinde unserer
Bestrebungen, einen dauerhaft festen Zusammenschluss
aller Photographen Deutschlands zu verhindern suchend,
ernteten nur das Missfallen der Versammlung.
Nun wurde Punkt 6 vorgenommen; als neue Mit-
glieder wurden durch Ballotage aufgenommen die
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Herren Retz, Flechner und Breune. Angemeldet
haben sich die Herren Gerlig- Duisburg und Böcker-
Wanne. Sodann fanden die freundlichst von der N. P.G.
übersendten Alboidin- und Bromöldrucke bei allen An-
wesenden begeisterten Anklang, wofür der Vorsitzende
der Debersenderin dieser Bilder seinen Dank aussprach,
und führte uns daun derselbe theoretisch in das Wesen
des Bromöldruckes ein; er pries die Haltbarkeit des
Verfahrens und hob hervor, dass gerade dieses Ver-
fahren für künstlerisch veranlagte Kollegen ein dank-
bares und weites Feld bietet. Die praktischen Vor-
fübrangen fanden viel Begeisterung, und hatte der
Vortrag unseres Vorsitzenden eine dankbare Zuhöter-
schaft.
Zu Punkt 4: Innungsangelegenheiten, nabm die
Versammlung davon Kenntnis, dass eine Regierunge-
entscheidung die Händler und Drogisten, soweit sie
durch die Photographie Einnahmen erzielen, innungs-
pfüchtig sind. Einen breiten Raum nahm dann die
Gehilfenbewegung in der Tagesordnung unter Punkt 4
ein. Der wahre Zweck derselben war für viele noch
sehr schleierhaft. Zuerst hatte die Innung Ihre helle
Freunde an der Organisation der Mitarbeiter, war sie
doch bestrebt, auf dem Wege friedlicher Verständigung
der Gebilfenschaft goldene Brücken zu schlagen. Bald
sah die Innung aber, dass diese Gründungen andere
Ziele verfolgten. Sozialdemokratische Agitatoren suchen
die Gehilfenschaft des graphischen Gewerbes zu organi-
sieren und, soweit dies bisher noch nicht gelungen ist,
in den Senefelder- Bund einzugliedern. Bel dem ganzen
Charakter der Innungen ist es natürlich ausgeschlossen,
auf solchen Wegen friedliche Beziehungen zu pflegen.
Wer sich zum Kampfe gegen die Innung rüstet, kann
nicht ihre Sympathie verlangen. Es ist deshalb lächer-
ich, wenn man von Hass und Feindschaft spricht, die
unser Vorsitzender, resp. der der Innung, der Gehilfen-
bewegung entgegenbringt. Lediglich um diese sozial-
demokratische Wühlarbeit zu durchkreuzen, musste er
dagegen Stellung nehmen.
Zu Punkt 5 führte uns unser Kollege Herr Poll-
mann-Herten die äusserst einfache Herstellung von
Semibildern vor; man ersah daraus, dass es für den
Photograph im Interesse schneller Lieferung wirklich
praktisch ist, diese kleinen Handgriffe selbet zu er-
digen. Herr Pollmann hatte eine interessierte Zu-
hörerschaft, und dankte ihm der Vorsitzende für die
überaus praktischen Vorführungen.
Der Vorsitzende ermahnt dann alle Anwesenden,
nun ja recht fleissig den Innungs-Stellennachweis zu
unterstützen, damit wir eine wirksame Waffe gegen
den Umsturz nicht verlieren, die sonst der Gegner sehr
zu unserem Schaden gebrauchen würde. Damit schliesst
der Vorsitzende die Versammlung und dankt den Mit-
gliedern für die rege Teilnahme.
A. Arnold-Bochum, G. Schönebeck -Buer,
Vorsitzender. protok. Schriftführer.
2
123
Württembergiseher Photographen- Bund
(E.V.).
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Unser liebes Mitglied und langjähriger Biblio-
thekar des Bundes,
Herr Photograph Otto Zimmerle
in Stuttgart,
ist am Freitag, den 27. Februar, nach langem
Leiden sanft entschlafen. Ehre seinem Andenken.
Im Namen
des Wüärttembergischen Photographen - Bundes:
Paul Fischer.
m 4 <<. ze,
Personalien.
In Plauen verstarb am Dienstag, den 24. Februar,
Herr Hofphotograph Heinrich Axtmann, Mitglied
der Photographen -Zwangsinnung in Plauen. Mit ihm
ist wieder eine der bekanntesten und tächtigsten Per-
sönlichkeiten unter den Photographen aus dem Leben
geschieden. Er ist auch im Vereinsleben hervorgetreten
und hat sowohl im Sächsischen Photographen - Bund
als in anderen Vereinen eine führende Rolle gehabt.
Sein Ableben wird in den Kreisen seiner Kollegen sehr
bedauert.
I art
Auszeiehnungen.
Der Photograph Hugo Weisz in Arad (Ungarn)
erhielt auf der Internationalen Ausstellung der Edin-
burgh- Photographic Society auf die ausgestellten Bild-
nisse die Vereinsmedaille.
Der Photograph Michael Weyer, Inhaber der
Firma Geschwister Weyer in Friedrichshafen am
Bodensee, wurde vom König von Württemberg zum
Hofphotographen ernannt.
ri
Geriehtswesen,
Eine bemerkenswerte Entscheidung. Die
Strafkammer in Köln beschäftigte sich vor einigen
Tagen mit der Uebertretung der Sonntagsruhe durch
ein hiesiges Photographisches Atelier in der Hohe-
strasse. Die Inhaber der Firma hatten Gehilfen an
Sonntagen nach 2 Uhr beschäftigt und machten geltend,
dass ihre Angestellten eingetragene Geschäftsführer der
G. m. b. H. seien, oder Stellvertreter des Chefs. Durch
die Beweisaufnahme wurde festgestellt, dass die An-
gestellten Befugnisse hatten, den Chef zu vertreten,
Waren zu bestellen; in einem Falle war sogar Personal
von dem Vertreter engagiert worden. Trotzdem kam
das Gericht zu einer Verurteilung. Es wies darauf hin,
dass dann jeder mit seinem Personal Verträge ab-
schliessen könne, durch die das Gesetz umgangen
werden könne. Es wäre auf diese Weise möglich,
124
mehrere Angestellte zu Geschäftsführern zu bestellen
und dann alle arbeiten zu lassen. Selbst die fest-
gestellten weitgehenden Befugnisse der Gehilfen könnten
das Gericht nicht überzeugen, dass die Verträge nicht
zu dem Zweck gemacht wären; die gesetzlichen Vor-
schriften über die Sonntagsruhe zu umgehen.
Dortmund. Einen Einblick in ein eigenartiges
Geschiftsgebaren gestattete eine vor der Arnsberger
Strafkammer verhandelte Strafsache gegen den Kauf-
mann Wilhelm Elling, der als Reisender der dortigen
photographischen Kunstanstalt Wilhelm Engel-
bert Semi-Emaillebroschen und Vergrösserungen von
Photographilen in Arnsberg und Umgegend vertrieb.
Aus der Verhandlurg ging hervor, dass Elling an
jedem Auftrag für Vergıösseıung eines Bildes 2 Mk.
Provision verdiente, wiewohl die Vergrösserung des
Bildes nur mit 3,80 Mk. berechnet wurde. Nach Aus-
sage des Angeklagten kam es der Firma bei der
Bildervergrösserung nur auf den später zu liefernden
Rabmen an, der durch einen besonderen Reisenden
vertrieben wurde. Einer weiteren Aussage des An-
geklagten zufolge wurden Semi-Emaillebroschen, die
einen Wert von 45 bis 65 Pf. haben, für 1.40, 2, 4
oder 5 Mk. verkauft, je nach ‚Qualität der Käufer‘‘.
Dabei hatte sich Elling eines Tricks bedient, indem
er Bestellscheine mit den Namen von ortseingesessenen
Bürgern unterschrieb, um andere Bürger durch Vor-
zeigung dieser fingierten Bestellecheine zu Bestellungen
zu bewegen. Auch missbrauchte der Angeklagte, der
diese Vertriebsweise selbst als Schwindel bezeichnete,
‚den Namen einer anderen Firma. Der vorbestrafte
Angeklagte wurde wegen Uıkundenfälschung in zwei
Fillen (falsche Unterschreibung des Bestellscheines) zu
6 Moraten Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt be-
dauerte, dass die Gesetze nicht ausreichen, um einen
Warenvertrieb nech dem Muster des Angeklagten zu
verhindern. (,„ Rbein.-Westf. Ztg.“‘, Essen.)
er
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 435. Herr E. M. in S. In dieser Zeitschrift
wurde Frage 220 (Jahrg. 1913) beantwortet. Ich liess
mir von der Firma Schering den Farbstoff Eıythrosin
in Lösung 1:75000 ansetzen, badete nach Vorschrift
‚diverse Platten darin und trocknete mit Föhn. Dann
machte ich diverse Vergleichsaufnahmen mit diesen
und mit nicht gebadeten Platten desselben Fabrikates
aus derselben Platterschachtel. Ich hatte die zu photo-
grepbierende Person mit bunten Bändern und Tüchern
behängt. Die gebadeten Platten waren jedoch weder
lichtempfindlicher noch waren sie farbenempfindlich
geworden, es ergab sich absolut kein Unterschied.
Worsn liegt das?
Antwort su Frage 43. Zunächst ist zu bemerken,
dass die Eiıythrosinlösung nicht 1:75000, sondern
1:7500 anzusetzen ist, wobei man auf 1000 ccm Flüssig-
keit je nach der Plattenart 5 bis IOo ccm Ammoniak
zimmt. Es ist empfehlenswert, das Erythrosin durch
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Umkristallisieren zu reinigen; eine gesättigte Lösung
in 5o ccm Wasser 4 so cm Alkohol zu machen und
diese jedesmal bei Bedarf so weit zu verdünnen, dass
das angegebene Verhältnis 1:7500 herauskommt. Man
muss sich ausserdem klar darüber sein, dass bei Ver-
gleichsaufnahmen, die orthochromatisch sensibilisierte
Platte gegenüber der genöhnlichen kaum einen Unter-
schied aufweisen wird, wenn man nicht durch ein ein-
geschaltetes Gelbfilter die immerhin überwiegende Bleu-
empfindlichkeit der Platte kompensiert.
Frage 44. Herr L. J. in G. Ersuche höflichst,
mir ein gutes Abrchwächungsrezept für Negative mit-
zuteilen. Ich probierte mit Ammoniumperrulfat — aber
ohne Erfolg; d. b. das Negativ schwächte nicht ab.
Habe folgendes Rezept gebraucht: Wasser 1000 ccm,
Ammoniumpersulfat 4 g. Unterbrechen in zehnpro-
zentiger Natriumsulfitlösung. Ich glaube, die Lösung
schwächt deshalb nicht ab, weil ich nach dem Fixieren
und Auswaschen trocknete und die Platte wieder ein-
wässerte.e Mit Biutlaugensalz und Fix'ernatron ge-
schwächte Platten bekommen immer eine gelbe Farbe,
welche harte Kcpien liefert.
Antwort su Frage 44. Es kommt leider sehr
bäufig vor, dass Cer Ammoniumpersulfatabschwächer
die an ihn gestellten Forderungen richt erfüllt. Ent-
weder greift er dann die Silberschicht Aberhaupt nicht
an oder es bilden sich unerklärliche Abschwächungs-
zonen, die ganz scharf begrenzt sind mwnd mit den
Bildkoxturen keinerlei Zusammentang haben. Die
Gründe für diese Erscheinung sind noch nicht ge-
klärt, doch haben z. B. die Gebr. Lumit&re festgestellt,
dass die mit Paramidophenol entwickelten Negative
sich besonders hartnäckig der Ammoniumpersnlfatab-
schwächurg widersetzen. Kommt dann aurserdem
noch hinzu, dess die Negative vielleicht schon längere
Zeit gestanden baben, eo dass die Gelatine hornig ge-
worden ist, so greift die Abschwächungslösung auch
bei den mit anderen Hervorrufern behandelten Nega-
tiven nicht an. Zu Ihrem Rezept ist zu bemerken,
dass es doch wohl reichlich wenig Abschwächungs-
subs'anz enthält. Sie sollten auf 100 ccm Wasser etwa
4 g Ammoriumpersulfat wählen und auf jeden Fall
die Lösung entweder mit destillierttem Wasser unter
Zusatz ganz geringer Quantitfäten Kochsalz ansetzen
oder aber mit gewöhnlichem Wasser, das immer ge-
nügend Chlornatrium enthält, um die charakteristische
Abschwächung in richtiger Form erscheinen zu lassen.
Im Interesse der gleichmässigen Wükung der Lösung
können Sie auf Ioo ccm noch etwa 2 ccm Schwelfel-
säure zusetzen, doch hängt hiervon der Erfolg nicht
in so hohem Masse ab. Die von Ihnen weiterhin er-
wähnte Tatsache, dass die mit Biutlaugensalz- Ab-
schwächer behandelten Platten eine gelbe Farbe zeigen,
ist uns nicht ganz erklärlich. Möglich wäre nur, dass
Ihre Lösung nicht genfigend Fixiernatron enthält, wo-
durch die Abschwächung frühzeitig zum Stillstand
kommt und eine weissgelbliche Färbung des Negatives
hervorgerufen wird. Es ist deshalb zu berücksichtigen,
dass die Farmersche Abschwächungslösung stets
einen Ueberschvss von Fixiernatron enthält.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Drock und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN->-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 20.
8. März.
1914.
Die Photographen-Zwangsinnung für das nördliche Herzogtum Oldenburg, Sitz
Rüstringen, wählte die „Photographische Chronik‘ zum Organ.
Ueber Kinderaufnahmen.
Von Max Frank.
Neulich las ich in einer Fachzeitschrift die
Behauptung, dass Kinderaufnahmen „eine nimmer
versiegende Quelle des Verdrusses in allen Ab-
arten, für nervöse und abgearbeitete Lichtbild-
künstler ein ziemlich grosser Sargnagel“ seien.
Ist dies wirklich so schlimm? Kann man nicht
eber sagen, dass die Photographen sich bei
Kinderaufnahmen mehr gehen lassen, ihre aus
teils innerhalb des Atelierbetriebes, teils aber
auch ausserhalb liegenden Gründen gereizten
Nerven freien Lauf lassen, weil es nur Kinder
sind, die Schwierigkeiten machen? Trägt nicht
zu diesen Schwierigkeiten der Photograph durch
sein eigenes Verhalten bei? Sind nicht auch
viele Erwachsene beim Photographiertwerden
bewusst oder unbewusst recht eigensinnig?
Nimmt man sich da nicht mehr zusammen?
Diese Fragen kann man wohl in den meisten
Fällen bejahen. Ja, Kinderaufnahmen sind im
Gegenteil nach meiner Ansicht ein recht dank-
bares Feld, weil man gerade hier verbhältnis-
mässig leicht ansprechende und künstlerisch-
wirkende Bilder zuwege bringen kann, weil
man hier auf weit weniger Widerstand als bei
Erwachsenen stösst. Bei der Beurteilung der
Bilder von Kindern haben diese selbst meist
nicht mitzureden, während es bei Photographien
von Erwachsenen in der Regel der Photo-
graphierte selbst, nicht selten im Gegensatz zu
anderen, sein Abbild nicht für genügend gut
halt.
Eins ist allerdings bei Kinderaufnahmen
nötig: Zeit und die damit verbundene Ruhe.
Im Massenbetrieb sind jedoch Kinderaufnahmen
meist recht unangenehın. Wenn der Operateur
täglich so viel Aufnahmen machen muss, dass
bei 1,80 Mk.-Preisen noch 80 Pf. „reinverdient“
werden sollen, wie dies von gewisser Seite
„berechnet* worden ist, so macht ihm eine
Kinderaufnahme einen bösen Strich durch die
Rechnung. Aber eine krasse Zeitausnutzung
ist in der photographischen Technik am aller-
wenigsten bei der Aufnahme angebracht. Ein
gutes Bild ist doch die Hauptsache.
[Nachdruck verboten.)
Wenn nun auch vielfach trotz reichlichen
Aufwandes an Zeit dennoch keine rechte Auf-
nahme zustande kommt, so liegt dies gar manches-
mal nur am Photographen, dem auch oft das
falsche Verhalten der Eltern mittelbar zuzu-
schreiben ist. Durch Vernunft und Ueberlegung
wird da aber manche Besserung zu erzielen sein.
Zunächst empfiehlt es sich, da man zu
Kinderaufnahmen mehr Zeit und Ruhe braucht,
allgemein, etwa durch Zeitungsanzeigen, und in
den einzelnen Fällen darauf hinzuwirken, dass
sie möglichst an Wochentagen stattfinden.
Fangen wir bei den ganz kleinen Kindern
an. Wie werden diese in vielen Ateliers eines
wie das andere photographiert? Ein Schemel
oder ein Tisch wird mit einem Fell bedeckt,
das vielfach zu anderen Zeiten als Fusswärmer
benutzt wird und noch dazu einen wenig appetit-
lichen Geruch hat. Darauf wird nun splitter-
nackt oder nur mit einem kurzen, nicht seiten
erst im Atelier angezogenen Hemdchen bekleidet,
der kleine Erdenbürger gelegt oder gesetzt und
nach einigem Hin- und Herschieben ph ........
jawohl, just in dem Augenblick fängt das Ding
an zu schreien. Es ist empört über die Be-
handlungsweise, die ihm von seiten des Photo-
graphen und auch von seiner Mutter zuteil
wird, empört, und mit vollem Recht. Als
einzige Ausdrucksweise der Empörung ist ihm
einstweilen nur das Schreien gegeben, und da-
von wird voller Gebrauch gemacht. Wahrlich,
wir täten es auch, wenn wir in der Lage des
Kindes wären. Diese Art Photographieren ist
ein Unfug. „Das Publikum verlangt es.“ Nein,
die Phbotographen haben dies eingeführt, und
ihre Sache ist es, Wandlung zu schaffen. Das
wird gerade hier nicht schwer fallen, wenn man
mit vernünftigen Gründen kommt. Ein gutes
Bild und das Woblbefinden des Kindes sind
Gründe, die gewiss fast stets einleuchten werden.
Sonderlich anziehend sind eigentlich diese Bilder
mit ihren oft krummen, vielfach durch die Per-
spektive noch verzerrten und formlosen Beinchen
doch nicht.
20
126
Zu verwerfen ist es, dass man das arme
Kind, das schon durch die ganze ungewohnte
Umgebung, durch die verschiedenen unbekannten
Menschen, durch den unheimlichen „Photo-
graphierkasten“, der noch dazu vielfach gräss-
liche Töne beim Bewegen von sich gibt, durch
das helle Glashaus, durch die verschiedenen
eigenartigen Gerätschaften usw. gerade genug
beunruhigt ist, nun auch noch gar auszieht und
auf ein meist recht unbygienisches Fell oder
ein unbequemes Kissen setzt oder legt, so
selbst in kalten Tagen, in denen selten das
Glasatelier die richtige Zimmertemperatur hat.
Kleine Kinder sind gegen derartige Unannehm-
lichkeiten recht empfindlich. Warum lässt man
sie nicht in ihrem molligen Kinderwagen, in
ihrem Steckkissen oder wenigstens in ihren ge-
nügend warmen Kleidern? Warum bereitet
man dafür dem Kinde Ungemütlichkeit, setzt es
Zug und gar gefährlichen Erkältungen aus? Ist
nicht gar eine Ansteckungsgefahr durch die
nicht immer reinen Kissen, Polster und Felle
vorhanden? Also man räume mit diesem Un-
fug auf, und wenn das Publikum entgegen-
gesetzte Wünsche hat, so mache man es auf
die Gefahr aufmerksam.
Schon die ungewohnte Umgebung ist gerade
hinderlich genug. Man wird bei vielen kleinen
Kindern, welche gegen ihre sonstige Ruhe im
Atelier recht „aufsässig“ sind, Erfolg haben,
wenn man die Aufnahme im eigenen Heim, in
der gewohnten Umgebung des Kindes macht,
wenn die Lichtverhältnisse nicht gar zu un-
günstig sind. Kleine Kinder, die ihr Recht
bekommen, sind gar nicht so unruhig wie viele
glauben und halten zu Hause recht lange still.
So habe ich seinerzeit meinen Jungen, als er
ı4 Tage alt war, in meiner Wohnung Ende
November in einem gar nicht sonderlich hellen
Zimmer mit Lichtstärke //7 photographiert und
zwei recht gute und scharfe Bilder erzielt. Man
versuche es doch einmal; vielen Eltern wird
dies weit lieber sein als ins Atelier zu kommen
(natürlich verlange man einen kleinen Preisauf-
schlag). Die mangelnde Helligkeit im eigenen
Heim wird durch ein weit ruhigeres Verhalten
des Kindes oft reichlich ausgeglichen.
Sehr beunrubigend wirkt der photographische
Apparat, besonders das schwerfällige Möbel
einer Atelierkamera. Es dürfte angebracht sein,
statt dieser für kleine Kinder eine kleine Reise-
kamera zu benutzen. Die vielfach aus künst-
lerischen Gründen angegriffene Spiegeleinrich-
tung wird bei kleinen Kindern ausgezeichnete
Dienste leisten. Zunächst sieht das Kind den
Apparat nicht, und wenn der Spiegel genügend
gross ist, oder wenn der Apparat samt ÖOpera-
teur sich in einem besonderen dunklen, durch
eine Spiegelglasscheibe abgegrenzten Raume be-
findet, auch den Photographen nicht, und dann
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
lenkt ein Spiegelbild die Aufmerksamkeit fast
eines jeden kleinen Kindes auf sich; dem einen
zum grössten Spass, dem anderen zu einer
wichtigen, philosophischen Betrachtung.
Wenn man keine Spiegeleinrichtung besitzt,
kann man sich zur Not schon damit helfen,
dass man vorn am Apparat eine grössere
Pappe anbringt, die man vielleicht noch mit
ansprechenden Figuren „verziert“. Auch sonst
räume man nach Möglichkeit: alle, für das
Kind ungewohnte Gegenstände (Kopfbalter und
dergl.) weg.
Da es bei unruhigen oder unruhig gemachten
Kindern schwer ist, einen Augenblick der Ruhe
abzupassen, so muss man sich, so gut es
geht, die Sache zu erleichtern suchen. Ganz
kleine Kinder, die noch keine nennenswerten
Bewegungen machen können, werden sich ja
nicht weit aus der eingestellten Ebene und duch
nicht aus dem Bildfelde hberausbewegen. Man
kann bier ruhig einstellen und im richtigen
Augenblicke auf den Ball drücken. Bei kleinen
Kindern, die sich schon mehr bewegen oder
gar schon etwas krabbeln können, ist jedoch
Gefahr vorhanden, dass sie sich aus dem Bild-
felde heraus oder in eine andere Tiefe, als ein-
gestellt ist, bewegen. Deshalb muss man sich
auf der Mattscheibe genau die Ausdehnung des
Bildfeldes und der Schärfentiefe merken, damit
die Aufnabme nicht unglücklicherweise gerade
dann stattfindet, wenn das Kind sich zu weit
von seinem ursprünglichen Platze entfernt hat,
so dass im Bilde ein Arm, ein Bein oder ein
Stück des Kopfes fehlt; das nimmt die Mutter
bei aller Schärfe des Bildes doch nicht willig
in Kauf. Also aufpassen. Um dies zu erleichtern,
hat man besondere Apparate angefertigt, eine
Art Doppelkamera. Der eine Teil wird zur
Aufnahme, der andere, dessen Objektiv zwang-
laufig auf genau die gleiche Stelle gerichtet ist,
zum Einstellen benutzt. Auf diese Weise kann
man andauernd einstellen und dennoch im ge-
eigneten Augenblick ohne weiteres die Aufnahme
machen. In gleicher Weise können aber die
Spiegelreflexkameras, soweit sie auch kurze
Zeitaufnahmen gestatten, benutzt werden. Hat
man beides nicht, so soll man wenigstens eine
grössere Platte benutzen, so dass man einen
grösseren Spielraum hat.
Als Verschluss benutze man einen solchen,
der sich geräuschlos öffnet und sich einfach
beim Drucknachlass, also nicht erst durch einen
zweiten Druck, schliesst, damit man sofort und
leicht die Belichtung unterbrechen kann. Bei
Momentaufnahmen sind Schlitzverschlüsse den
Blendenverschlüssen vorzuziehen, weil sie eine
bessere Ausnutzung der Lichtstärke gestatten;
mit ihnen kann man bei gleicher Durchzeich-
nung des Bildes kürzer belichten, also demnach
auch leichter Schärfe erhalten.
nn nn
—lleen mm m um
Man benutze weiterhin aus dem gleichen
Grunde auch möglichst lichtstarke Objektive,
und zwar gute Anastigmate, weil Aplanate und
erst recht die eigentlichen Porträtobjektive vig-
nettieren, d. h. ein am Rande bedeutend weniger
helles Bild geben.
Grössere Aufnahmen von kleineren Kindern
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
127
soll man nur auf dem Wege einer nachträg-
lichen Vergrösserung nach einem kleineren
Original machen, denn sonst wird man mit der
geringen Schärfentiefe grosse Schwierigkeiten
haben; durch Abblenden würde aber ein grosser
Verlust an Lichtstärke eintreten.
(Schluss folgt.)
— en
Rundsehau.
— Fotoldruck. In unseren photographi-
schen Lehrbüchern werden im Kapitel der Licht-
pausverfahren zumeist nur die Blaudruckprozesse
und das Sepiapapier erwäbnt; den in jüngerer
Zeit etwas mehr in Aufnahme gekommenen
Umdruckmethoden wird weniger Beachtung ge-
schenkt, und doch sind diese in gewissen Fällen
von besonderem Wert, indem bei nur einmaliger
Exposition der Originalzeichnung eine gewisse
Anzahl von Abzügen durch Umdruck nach
Hektographenmanier gewonnen werden kann.
In dem ı905 von A. Tellkampf und
A. Traube in der „Graphischen Rundschau“
publizierten Fotoldruck dient eine Eisenblau-
kopie als Basis. Diese wird ohne weitere
'Waässerung direkt auf eine feuchte Gelatineschicht
nach Art des Hektographen aufgequetscht; die
nicht vom Licht getroffenen Bildteile, die noch
unzersetztes Ferrisalz enthalten, wirken auf die
Gelatine gerbend ein, und diese Partien em-
pfangen dadurch die Eigenschaft, fette Stein-
druckfarbe anzunehmen. Lag also ein negativer
Eisenblaudruck vor, so resultiert ein positiver
Schwarzdruck auf hellem Grunde. Durch neues
Einwalzen mit Farbe kann eine grössere An-
zahl Abzüge genommen werden. Ein ähnliches
Verfahren wurde von R. J. Hall & Co., London
herausgebracht (Eders Jahrbuch 1907, S. 508).
R. B. Fishenden von der Technologischen
Schule in Manchester!) gab die folgenden
näheren Daten. Für den Prozess dient das
gewöhnliche, im Handel käufliche Blaueisen-
papier, und zwar soll das Papier frisch und
von guter Qualität sein. Altes, flau arbeitendes
Papier verursacht in der Regel beim Ueber-
trag Schwierigkeiten. Man kann sich Blaueisen-
papier bekanntlich auch leicht selbst anfertigen.
Rezepte dazu finden sich in jedem photographi-
schen Lehrbuche. Man exponiert dann unter
der Originalzeichnung usw. reichlich, damit die
chemische Reaktion an den betreffenden Stellen
eine möglichst vollendete ist. War die Kopie
unterexponiert, so wird der Bildgrund in den
Abzügen schmudelig.
Die Gelatineschicht für den Umdruck wird
auf einer Zink- oder Glasplatte bereitet. Die
Zusammensetzung dieser Präparation ist von
1) Siehe Process Year Book 1910, oder „British
Jourmal‘“ 1910, Nr. 2594.
[Nachdruck verboten]
grosser Wichtigkeit für den Ausfall der Abzüge.
Fishenden empfiehlt nachstehende Vorschrift:
Leim oder Gelatine . 40 — 50 Teile,
Wasser . u. 100 Teile,
Glyzerin . . 2... 4
Karbolsäure . . . 2 5
Zu dieser Lösung fügt man etwas Eisen-
oxydulsalz, dasselbe muss rein und unzersetzt
sein (am besten Ferroammoniumsulfat), über-
giesst mit der warmen Lösung die Zink- bezw.
Glasfläche und lässt die Schicht erstarren. Man
kann sich so Platten im Vorrat präparieren,
die Karbolsäure schützt die Gelatine vor Zer-
setzung, und das Gilyzerin hält infolge seiner
hygroskopischen Eigenschaften die Gallerte in
gewisser Feuchtigkeit.
Die Blaukopie wird auf die Gelatineschicht
ohne einzufeuchten gelegt, sie wird mittels eines
Gummirollers oder dergleichen in innigen Kon-
takt gebracht und dann darauf zum mindesten
eine Minute belassen. Bleibt die Kopie zu lange
auf der Gelatine, so wird die Oberfläche des
Papiers an der Gelatine ankleben. — Wenn
man das Papier abhebt, wird man bemerken,
dass die Linien des Originals leicht unter dem
allgemeinen Niveau der Gelatinefläche liegen,
eben infolge der stattgehabten Gerbwirkung durch
Diffundieren des Eisensalzes in die Gelatine.
Für die nunmehr folgende Einfärbung der
Gelatineschicht kann eine Steindruckwalze oder
ein Gelatineroller benutzt werden. Eine weiche
Steindruckfarbe, reich an Farbsubstanz, ist be-
sonders geeignet. Eine ziemlich rasche Roll-
bewegung mit mässigem Druck wird die besten
Resultate geben. Nach dem Einwalzen mit
Farbe wird das zu bedruckende Papier auf die
Gelatinefläche gelegt und gleichmässig an-
gedrückt. Die aufgetragene Druckfarbe geht
dann auf das Papier über. Man kann Zeichen-
leinwand, Zeichenpapier oder andere hart ge-
leimte Papiere für den Uebertrag benutzen.
In geschickten Händen können zehn und
mehr Abzüge von so präparierter Gelatinefläche
genommen werden, welche Anzahl für viele
Zwecke ausreichen wird. Nach Gebrauch wird
die Gelatine von der Grundfläche abgeschabt
und für neuen Gebrauch eingeschmolzen. Der
Prozess sollte in einem kühlen Arbeitsraum
ausgeführt werden, bei wärmerem Wetter er-
20 *
128
IT m U Un
geben sich leicht Unzuträglichkeiten. Ein ge-
ringer Zusatz von Tannin oder Chromalaun
wird die Gelatine bis zu einem gewissen Grade
widerstandsfähig machen, ein zu starker Zusatz
macht jedoch die Gelatine leicht hart, die
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
—— nn nn. u nn
= mn... m 2202. 2... 0. -
Druckabzüge werden dann nicht klar. — Nach
einer Angabe von Eder übt die Lichtpause-
anstalt Hans Peukert in München ein eigenes
Gelatine- Rapiddruckverfahren (Fulgurdruck) nach
Art des Fotoldruckes aus.
—
Innungs- und Vereinsnashriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen ()J. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner,
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — I. Schrift-
führer: Wilh. Hoffschild, Berlin S. ı4, Wallstr.gı.. — Für Kassen-
een Reinhold Schumann, Berlin NW. s, Kruppstr. 12. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria Luise - Platz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte-
strasse ı3, Amt Moritzplatz I. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an C.Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130.
Am 24. Februar entschlief nach kurzem,
schwerem Krankenlager .
Herr Hofphotograph Heinrich Axtmann
in Plauen,
der unserem Verein seit 35 Jahren angehörte.
In dem Verstorbenen verliert der Verein ein Mit-
glied von vortrefflichen Charaktereigenschaften,
einen ganzen Mann, der für das Wohl seiner
Berufsgenossen seine Kraft stets eingesetzt hat.
Bis zuletzt unermüdlich tätig, hat er sein Ge-
schäft zu hoher Blüte gebracht und stets die
Bestrebungen zur Wahrung der Interessen unseres
Standes in uneigennütziger Weise unterstützt.
Ein liebenswärdiger und hilfsbereiter Kollege ist
von uns geschieden, dem wir dauernd ein ehren-
des Andenken bewahren werden.
Photographischer Verein zu Berlin (gegr. 1863).
Der Vorstand.
I. A.: Wilh. Hoffschild, I. Schrififäbrer.
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Herr Dr. Heinr. Franke, Halensee, Johann Georgen-
Strasse 22, durch Herrn Grundner.
Berlin, den 27. Februar 1914.
Der Vorstand.
I. A.: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. s, Kruppstrasse ı2
Bericht.
Am 8. Januar öffnete das Photochemische Labo-
ratorium der Königl. Technischen Hochschule in Char-
lottenburg dem Photographischen Verein zu Berlin
seine Pforten. Trotz der frühen Stunde hatten sich
die Mitglieder ungewöhnlich zahlreich eingefunden
und besichtigten zunächst unter der sachkundigen
Führung unseres Mitgliedes des Herın Professor
O. Meute die in zwei Stockwerken etablierten Arbeits-
und Unterrichtsräume. Die Führung nahm ihren An-
fang in dem älteren „Tageslichtatelier‘‘, das noch aus
den Zeiten H. W. Vogels stammt und durch Auf-
stellung moderner Reproduktionskameras auf Schwing-
gestellen wie auch durch elektrische Beleuchtungsan-
lagen den Bedüıfnissen der Neuzeit angepasst ist. Die so
überaus mannigfaltige Beschäftigungsart der Studieren-
den im Photochemischen Institut verlangt eine ebenso
vielseitige Apparatur, und so war es den Fachphoto-
graphen besonders interessant, einmal über die An-
wendungsgebiete der Photographie und die hierfür er-
forderlichen Spezialapparate informiert zu werden.
Dann ging die Besichtigung weiter durch die zabl-
reichen Arbeitsräume, unter denen die modern ein-
gerichteten, grossen, hellrot gestrichenen Dunkel-
kammern mit vielen einzelnen Arbeitsplätzen besondere
Aufmerksamkeit fanden. Auch die eigenartige und
auffallend wirksame Ventilation wurde von Professor
Mente erklärt. Der Vorratsraum mit seinen gewaltigen
Abmessungen, das Zimmer mit dem grossen Vergıösse-
rungsapparat, die Wässerungsräume, das moderne
Kunstlichtateller mit seinen Wärmeschutzvorrichtungen,
den verschiedenen Beleuchtungseinrichtungen und die
ganz modernen Apparate erregten viel Bewunderung
und manchmal wohl euch ein wenig Neid. Nach Er-
ledigung des Rundganges im obersten Stockwerk be-
gaben sich die Erschienenen eine Etage tiefer in die
Bibliothek, die Arbeitsräume für Chromatverfahren
und endlich in die grossen, mit Pressen aller mög-
lichen Systeme und für die Ausführung der verschie-
densten Drucktechniken ausgetatteten Maschinensaal.
Lichtdruckschnellpresse, Buchdrucktiegelpresse und
Handpressen für Stein-, Licht- und Kupferdrack wurden
ebenso gezeigt und erklärt, wie die zahlreichen Neben-
räume, die der Vorbereitung für den Druck dienen.
Ein Blick in die Arbeitsräume für Spektrographie gab
uns einen Begriff von den komplizierten Apparaten,
die für das erfolgreiche Arbeiten der am Photochemi-
schen Laboratorium besonders stark angewendeten
spektroskopischen und spektrographischen Forschung
notwendig eind. Die mikrophotographischen Ein-
richtungen, die Plattengiessräume mit ihren Hilfs-
maschinen usw. hätten noch mancherlei Anregung für
gemeinsame Besprechung gegeben, doch es drängte
die Zeit, da unser Ehrenvorsitzender, Herr Geheimrat
Professor Dr. A. Miethe, seinen angekündigten Vor-
trag: „Unser Mond“, beginnen musste.
Das Photochemische Laboratorium besitzt bekannt-
lich auch eine eigene, vorzüglich eingerichtete Stern-
warte, die natürlich vorwiegend der photographisch-
astronomischen Forschung dient. Dass in dieser Stern-
warte mit viel Erfolg gearbeitet wird, bewiesen die
zablreichen eigenen Lichtbilder, die uns Herr Geheim-
rat Miethe vorführtee Die Probleme der modernen
Mondforschung wusste der Vortragende in der bei
ihm gewohnten fesselnden und doch allgemein ver-
ständlichen Darstellung vorzutragen, wobei sich Herr
Geheimrat Miethe ebenso mit den bekannten, von
alters her diskutierten Fragen der Entstehung der
Ringgebirge, der Bedeutung der sogen. Meere usw.
beschäftigte und neue, auf exakter Naturbeobachtung
basierende Erklärungsmöglichkeiten gab, wie auch die
interessante Frage nach der auf dem Monde vertretenen
Gesteinarten angeschnitten wurde. Mit Hilfe einer
Ultraviolettaufnahme und einer orangen Rottfilterauf-
nahme ist es den Bemühungen Geheimrat Miethes
tateächlich gelungen, durch Uebereinanderprojizieren
der beiden Aufnahmen in verschiedenen Farben Unter-
schiede der Mineralien zur Darstellung zu bringen
und andererseits durch Vergleichsaufnahmen an irdischen
Mineralien mit Hilfe von nitravioletten Strahlen An-
haltspunkte für die Art der Gesteine usw. zu gewinnen.
Der Vortragende schloss seinen interessanten Vortrag
mit einem Ausblick auf künftig zu bearbeitende Probleme
der Mondforschung.
Langanhaltender Beifall lohnte die Ausführungen
unseres Ehrenvorsitzenden, die, obwohl sie einem An-
wendungsgebiet der Photographie entnommen waren,
das dem Fachphotographen fernliegt, doch durch die
Art des Vortrages allseitiges Interesse fanden.
Diesem Vortrage schloss sich an der Vortrag des
Lektors für Photographie an der Berliner Universität,
Herrn Prof, Dr. W. Scheffer: „Mimisch: psychologische
Studien mit Reisszeug und Kamera)“,
Auf der Projektionsleinwand zeigt Herr Professor
Dr. Scheffer zunächst neun gleich grosse, mit dem
Zirkel gezogene Kreise, je zu drei nebeneinandergestellt.
Alle enthalten Einzeichnungen, nämlich je zwei kleine
runde Kreise, welche Augen darstellen. Die Nase ist
durch einen senkrechten Strich markiert und darunter
bildet eine wagerechte bezw. den Teil eines grösseren
Kreises bildende Linie den Mund. Je drei solcher
geichtsbildende Kreise ı bis 3 sehen wir in einer
Reihe; darunter dann 4 bis 6 und darunter wieder
7 bis 9, schematisch angeordnet. Die Augen sehen
vir aber noch vervollständigt durch runde schwarze
Pankte, die uns die Richtungen des Blickes veran-
shaulichen. In den obersten drei Kreisen ist der
Blick geradeaus, in der mittleren Reihe nach unten,
wd in der unteren Reihe der Kreise ist der Blick
ısch oben gerichtet. Die Kreise tragen, von links
nach rechts laufend die Zahlen von I bis 9. Bei den
ntereinander angeordneten Kreisen I, 4 urd 7 sehen
wir die Mundwinkel nach unten gezogen, bei 2, 5, 8,
die Mundspalte als gerade Linie und bei 3, 6, 9 An-
ang und Ende der Mundlinie nach oben gezogen.
Die Anwesenden Hörer und Beschauer schienen sich
1) Siehe betreffenden Artikel mit Illustrationen in Nr. 10, Jahr-
ang 1914 vom ı. Februar: „Der Welt-Spiegel‘“‘, Beilage zum
„Berliner Tageblatt‘.
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
129
einig, noch einmal unseren guten alten Mond, aller-
dings stark abgeblasst, vor sich zu sehen und die ersten
Zeichenversuche eines ABC - Schülers, eine launige
Fortsetzung des vorangegangenen Vortrages.. Wenn.
Herr Prof. Dr. Scheffer bei seinem nunmehr folgen-
den Vortrage es auch an Humor nicht fehlen liess, so
behandelte er doch ein ernstes Thema mit dem schon,
wie unsere Rechtsauskunftsstelle behanptet, Darwin
sich beschäftigt haben soll. Was wir in den neun
Kreisen eingezeichnet sehen, wird übertragen gezeigt
an 15 verschiedenen photographischen Aufnahmen des
bekannten Künstlers Albert Bassermann. Die sich
aus dem Schema ı bis 9 ergebenden Kombinations-
möglichkeiten sind überraschend und psychologisch
insofern interessant, als sie auf die verschiedenen Ge-
mätsstimmungen bei den Menschen hindeuten. Gerade-
aus gerichteter Blick drückt etwas Unbestimmtes aus,
eine gewisse Erwartung; nach unten gerichteter Blick
deutet auf etwas Aktives etwa in dem Momente, in
dem eine Handlung bereits psychologisch vorbereitet
ist. Der nach oben gerichtete Blick stellt etwas Passives
dar, eine Stimmung die zur Handlung führt. Die
Mundspalte rechts und links nach unten gezogen,
deutet auf etwas unangenehm Empfundenes, auf eine
trausige Stimmung, indessen auf das Gegenteil, wenn
die Enden der Mundspalte nach oben gerichtet sicht-
bar sind. Die völlig gerade Mundspalte deutet auch
auf etwas Unbestimmtes, Abwartendes Die durch die
verschiedenen Stellungen der Mundwinkel für sich
allein und dann noch in Verbindung mit einer oder
der anderen der drei verschiedenen Blickrichtungen
geben den Gesichtern Ausdrücke, aus denen alle mög-
lichen Empfindungen herauszulesen sind. Wir sehen die
unangenehme Erwartung, das Grausen eines Menschen,
der etwas Fürchterliches erblickt. Die angenehme
Erwartung, den Ausdruck z. B. eines Innungsober-
meisters, dem von der Versammlung, mit der er ein
Herz und eine Seele ist, ein hohes Gehalt fest-
gesetzt wird. Wir sehen den Ausdruck des Zorns und
der Wut, wie etwa bei einem hauenwollenden Lehr-
herrn, dessen Lehrling die chemische Formel von
Triamidophenolchlorhydrat absolut nicht kapieren will.
Ein Typ ist auch der eines wenig kultivierten Menschen,
der sich z. B. über eine ungewöhnlich grosse Portion
Kohlrüben mit Schweinebauch, die ihm eben vor-
gesetzt wird, diebisch freut. Wir sehen weiter schema-
tisch angereiht Gram und Kummer eines wehrlosen
Menschen, den Ausdruck stiller beschaulicher Freude;
den Ausdruck eines tatendurstigen Menschen, den es
drängt, sich zu betätigen, gleichviel, ob im Bösen oder
im Guten. Wir sehen weiter den Ausdruck eines
Frömmilers der seinem Schicksal vertraut mit: „Wie
Gott will, ich halt still.“ Jede der neun Figuren kann
sozusagen ins Gute und ins Böse umschlagen, wenn
man die Mundlinie und die Blickrichtung der Augen
ändert. Man kann ohne weiteres die vier Tempera-
mente, das cholerische, das sanguinische, das melan-
cholische und phlegmatische zum Erkennen bringen.
Die humorvollen Figuren wie auch die mimischen
Figuren zeigen also, mit wie einfachen Mitteln der
130
Darstellung starke Wirkungen erzielt werden. Mit
reichem Beifall danken die Versammelten dem Vor-
tragenden, und der Veranstalter des Abends, Herr
‘Paul Grundner, spricht denn auch den Herren
Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Miethe, Professor
O. Mente und Prof. Dr. Scheffer seinen wärmsten
Dank aus für das in der Königl. Technischen Hoch-
schule den Mitgliedern des Photographischen Vereins
in so bereitwilliger Weise Gebotene.
Paul Grundner,
I. Vorsitzender.
um 12 m)
GC, Trieb,
II. Schriftfährer.
Sächsischer Photographen-Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Nach kurzer schwerer Krankheit wurde am
23. Februar unser Mitglied
Herr Heinrich Axtmann, Hofphotograpb,
Plauen i. Vogtl,
aus unserer Mitte genommen.
Wir betrauern in dem Verewigten eins unserer
ältesten Mitglieder, welcher dem Bunde seit
seiner Gründung angehörte. Lange Zeit war er
I. Vorsitzender der Sektion Plauen unseres Bun-
des, weiche er mit Geschick und Umsicht leitete.
Bis zu seinem Ende hat er stets das grösste
Interesse an allen Voıkommnissen in unserem
Berufe genommen, und die Arbeiten des Bundes
auf das lebhafteste mit Rat und Tat unterstützt.
Wir werden dem Verewigten stets ein ehren-
volles Andenken als eines unserer elfrigsten Mit-
arbeiter und Helfer bewahren.
Sächsischer Photographen - Bund (E.V.).
R. Schlegel, I Vorsitzender.
— HM
Photographen- Zwangsinnung
tür das nördliche Herzogtum Oldenburg.
(Sitz: Rüstringen |. O.)
Am 16. Februar 4!/, Uhr nachmittags fand die
erste Versammlung der photographischen Zwangs-
innung im „ Rathausrestaurant‘‘ statt. Die Versamm-
Iung leitete Herr Amtshauptmann Dr. Hillmer vom
Grossherzogl. Amte Rüstringen. Herr Aktuar Lange
führte das Protokoll. Als Vertreter der Handwerks-
kammer war Herr Professor Dr. Kaersten-Oldenburg
anwesend. Es wurden folgende Herren gewählt:
Alfred Gerboth-Rüstringen i. O. als I. Vorsitzender;
A. Freytag-Jever als II. Vorsitzender; A. Kiesel-
Rüstringen i. O. als Schriftführer; H. Koch-Jever als
Kassierer; Fräulein Lilly Tegtmeyer- Rästringen i. O.
als Beisitzer.
Das Innungsorgan ist die „Photogr. Chronik‘. Be-
merkt sei noch, dass durch Verfügung des Grossherzogl.
Ministeriums des Innern die G. m. b. H. der Zwangs-
Innung anzugehören hat.
en
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Photographen- Zwangsinnung
zu Braunsehwreig.
Einladung.
Am Dienstag, den ı0. März, nachmittags 4 Uhr,
findet im „Gildehause“, Burgplatz 2a, zu Braunschweig,
die dritte ordentliche Innungsversammlung statt.
Wir laden die geehrten Mitglieder gemäss $ 22
unseres Statuts dazu ein und bitten um pünktliches
Erscheinen.
Als Entschuldigung gilt nur Krankheit.
Tagesordnung:
ı. Eröffnung der Sitzung.
2. Verlesen des Protokolls der letzten Innungsver-
sammlung.
3. Bericht des Kassierers, Prüfung und Abnahme der
Jahresrechnung.
. Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes.
‚ Das Unterbieten der festgesetzten ortsüblichen
Preise.
. Festsetzung der Mindestpreise für grössere Formate.
. Errichtung und Verwaltung einer Unterstüätzungs-
kasse für verarmte, arbeitsiose Photographen.
Neuwahl dreier ausscheidender Vorstandsmitglieder.
Wahl von zwei Vertrauensmännern für die Stadt
Braunschweig zur Kontrolle des 2 Uhr. Schlusses
an Sonntagen.
ıo. Einziehung der Beiträge und Auszahlung der
Reisevergütung 3. Klasse.
11. Verschiedenes.
Ausstellung von Bildern auf Fogaspapier, Chemische
Fabrik auf Aktien (vormals E. Schering).
Photographie in natürlichen Farben mittels Paget-
platten. Vortrag auf Veranlassung des Herrn Hofliefe-
ranten Wilh. Müller. Redner: Herr Dr. Micheler.
— Ausstellung von Bildern neuerer Verfahren.
Ausstellung von Bildern auf Risse- Papieren durch
Herrn A. Herbst, Wolfenbüttel.
Ausstellung und Erklärung des Chromalverfahrens
durch Herrn Fritz Lange.
I oO nn»
Po
Anträge, über welche Beschluss gefasst werden soll,
müssen 48 Stunden vor Beginn der Sitzung schriftlich
dem Obermeister eingesandt werden.
E. Homann,
Obermeister.
Jos. Raab,
Schriftführer.
EB
Elsass - Lothringisecher Photographen-
Bund (E.Y.).
Sitz: Strassburg I. Eis.
Unsere Mitglieder werden gebeten, den halbjähr-
lichen Beitrag von Oktober 1913 bis April 1914 im Betrage
von 2,50 Mk porto- und abtragfrei an unsern Kassierer,
Herrn H.Roggenkamp-Strassburg i. E., einzusenden.
Beträge, die bis Mitte März nicht eingegangen sind,
werden, zuzüglich Spesen, per Nachnahme erhoben.
Der Vorstand.
ee
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Photographen-Zwangsinnung
Kempten i. Algäu.
II. Vorstandssitzung am Freitag, den ı3. März,
nachmittags a Uhr beginnend,
im Nebenzimmer des Restaurants „Harmonie“.
Tagesordnung:
ı. Richtigstellung des Haushaltplanes.
a Beiträge nach $ ı5sa und der diesbezfgliche Innungs-
beschluss.
3. Mitgliederliste.
4. Verschiedenes.
Nachmittags 3 Uhr:
Sitzung der Kommission zur Feststellung orts-
üblicher Dourchschnittspreise, welche der nächsten
Innungsversammlung zur Genehmigung vorgelegt wer-
den sollen. Der Vorstand.
—
Pfälziseher Photographen-Bund
Zwangsinnung für die Pfalz.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Am 23 März findet in Neustadt a. H., nachmittags
a Uhr, die dritte Ionungsversammlung statt. Nähere
Bekanntgabe folgt. Der Haushaltsplan für ıgı4 liegt
bis zum 21. März bei dem Obermeister zur Einsicht aus,
Der Vorstand.
—
Zwangsinnung
für die Stadt- und Landkreise Erfurt,
Mühlhausen, die Kreise Laangensalza,
Sehleusingen und Weissensee.
Bekanntmachung.
In der Sitzung vom 23 September ı913 ist ein
Pehler unterlaufen, und wurde in der Sitzung am
2 Februar 1914 folgendes richtiggestellt: In der ordent-
lichen Versammlung am 23. September ı913 wurde der
Beschluss über ermittelte ortsübliche Durch-
schnittspreise angenommen. (Sämtliche Mitglieder
erhalten einen neuen Preistarif, in dem obiges richtig-
gestellt ist.)
A. Rudolf,
Obermeister.
W. Hofmannn,
protokoll. Schriftführer.
Ey
Hessischer Photographen-Bund (E.Y.).
Den Herren Kollegen zur Nachricht, dass unsere
nächste Bundes-Versammlung am Montag, den
2) März, nachmittags 5 Uhr, im „Kaisersaal‘“ in
Darmstadt stattfindet. Mit derselben soll wieder
äne Ausstellung verbunden sein, und die Bilder, um
eine übersichtliche Ausstellung zu bekommen, vorher
an unser Mitglied, Herrn Photograph Giesinger
zu Darmstadt, Grafenstrasse, eingeschickt werden. —
Wir bitten die Kollegen, sich wieder ebenso zahlreich
ın beteiligen wie anlässlich unserer letzten Sitzung.
Die Tagesordnung wird noch bekanntgegeben werden.
Für den Vorstand:
I. A.: Alb. Fraatz, Schriftführer.
131
Verband Mecklenburger Photographen.
Protokoll des XIX. Photographeutages
am 16. Februar in Güstrow, „Hotel zum
Erbgrossherzog.“
Um ıı!/, Uhr erölfnete der Vorsitzende, Kollege
Lorenz, die gut besuchte Versammlung mit begrüssen-
den Worten.
Nach Verlesung des Protokolls, welches nach einer
kleinen Aenderung genehmigt wurde, hielt Kollege
Lorenz einen längeren demonstrierenden Vortrag über
Oeldruck und Bromöldruck, der mit grossem Interesse
aufgenommen und verfolgt wurde. Der Redner zeigt
uns die Schönheit, die Einfachheit, aber auch die
Schwierigkeiten der Verfahren.
Neben den erprobten Rezepten gab uns Herr
Lorenz auch die Bezugsquellen der Farben und
Pinsel bekannt. Wenn auch wenig Aussicht vorhanden,
dass sich das Verfahren bald in der Praxis sehr ein-
bürgert, so ist es doch allen Zuhörern sehr angenehm
gewesen, auf diese Weise die Grundzüge kennen gelernt
zu haben.
Einen längeren Vortrag über das neue Kranken-
kassengesetz, speziell in Bezug auf Selbstversicherung
der Geschäftsinhaber, wie solche seitens der Mecklen-
burgischen Handwerkskammer im Anschluss an die
Hamburger Krankenkasse vorgeschlagen, hielt der Vor-
sitzende der Güstrower Ortskraukenkasse Herr Tischler-
meister Luft. Der Vertreter der Hamburger Kranken-
kasse für Schwerin, Herr Ullrich Schultz, war an-
wesend, um eventuelle Aufnahmen vorzunehmen, doch
fühlten sich sämtliche Kollegen so gesund, dass wenig
Stimmung dafür war, obgleich die Kasse gut zu sein
scheint.
Beim nächsten Punkt der Tagesordnung: ‚‚Ver-
schiedenes‘‘ wurde von einem Mitglied gewarnt, bei
Unterschriften der von verschiedenen Zeitungen vor-
gelegten Reverse für Reproduktionserlaubnisse grosse
Vorsicht walten zu lassen und nicht zu unterschreiben.
Es ist richtiger, falls Persönlichkeiten, an die sich die
Zeitungen gewandt haben, kommen und die Unter-
schrift des Photographen haben wollen, diese über die
gesetzlichen Bestimmungen aufzuklären und ihnen mit-
zuteilen, dass die Zeitungen dadurch nur das dem
Photographen zukommende Honorar nicht bezahlen
wollen. Am richtigsten ist, sich von dem Dargestellten
das Recht der Veröffentlichung schriftlich erteilen zu
lassen und sich dann mit den Zeitungen in Verbindung
zu setzen. Nur auf diese Weise ist es möglich, unser
Recht zu wahren und nicht von den grossen Zeitungen
um unser geringes Honorar gebracht zu werden.
Auch die Fiugblätter, die vom Central-Verband
gegen den Vergrösserungsschwindel in den Handel
gebracht werden, um den Bildern beigelegt zu werden,
fanden grossen Anklang, so dass die probeweise vom
Verband angeschafften 2000 Stück in wenig Minuten
vergriffen waren. Es wird den Mitgliedern anheim-
gegeben bei Mehıbedarf sich direkt an den C. V. zu
wenden. Der von einem Mitglied gegebenen Anregung
auch einmal, wie im Thüringer Photographen - Bund,
132
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
eine anonyme Ausstellung zu veranstalten, wird der
Vorstand näher treten.
Ueber Verarbeitung der Rückstände wird ein Mit-
glied ersucht werden, uns im nächsten Jahre einen Vor-
trag zu halten.
Von den drei als nene Mitglieder Angemeldeten
werden die beiden anwesenden Herren Strube-Wismar
und Fischer- Dömitz sofort aufgenommen. — Schluss
der Versammlung 4 Uhr.
Nach eingenommenem Mittagessen verweilten die
Kollegen noch gemätlich zusammen und verliessen mit
den Abendzfigen Güstrow mit dem Wunsche: „Auf
Wiedersehen im Sommer in Plau.“
«pc»
Kleine Mitteilungen.
— Die Meisterprüfung bestand vor der Prü-
fungskommission der Lippeschen Handwerkskammer
Herr Photograph Fritz Ohle aus Lemgo.
a
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 45. Herr F.T. inR. Ich beabsichtige, ein
Wohnhaus mit Atelier zu bauen. Das Atelier ist als
nur einstöckiger Anbau projektiert, um möglichst
reines Nordlicht zu erhalten. Das Nachbargrundstück
nach der Lichtseite zu ist noch nicht bebaut. Die
Grenze ist 6 bis 7 m von der Glaswand entfernt, höher
ale ıo m darf auf dem betreffenden Nachbargrund-
stück nicht gebaut werden. Würde nun dadurch das
für das Ateller nötige Licht beeinflusst werden? Oder
weicher Abstand wäre erforderlich ?
Antwort su Frage 45. Ein Parterre-Atelier wird
durch die Bebauung eines Nachbargrundstückes bei
einem Abstand des Neubaues von 6 bis 7 m von der
Glaswand und ıo m Höhe desselben sehr erheblich
beeinträchtigt. Es wird kaum möglich sein, in einem
solchen Atelier dann noch einwandsfrei zu arbeiten.
Selbst wenn das Seitenlicht mit mattem Glase verglast
wird, ist doch der Lichtverlust ausserordentlich gross
und das Ueberwiegen des Oberlichtes wohl kaum zu
verhindern. Man wird daher, wenn man in einem
solchen Atelier zu arbeiten gerwungen ist, das Ober-
licht sehr einschränken und dadurch verlängerte Ex-
positionen in Kauf nehmen müssen.
Frage 46. Herr L.in E. Bitte mir gefälligst mit-
teilen zu wollen, durch wen ich in Deutschland grünes
Kopierglas beziehen könnte — ich meine das mehr
oder weniger grün getönte gewöhnliche Fensterglas,
zum kontrastreicheren Kopieren von zu flauen, eventuell
zu grauen (Überexponierten) Negativen. In der Schweiz
ist das Glas nicht erhältlich, trotz aller Nachfragen,
und doch wurde das Glas schon wiederholt erwähnt.
Könnten Sie mir auch gleichzeitig mitteilen, wie man
gegen die Nebel (nur bei Sonnenschein bemerkbar)
bei grossem Frost im Atelier ankämpfen kann? Das
Atelier ist geheizt, Rauch nicht vorhanden und doch
ist immer ein Schimmer da, der die Aufnahmen beein-
trächtigt.
Antwort su Frage 46. Leider können wir Ihnen
nicht angeben, wo augenblicklich gränlich gefärbte, als
Kopierauflagen geeignete Scheiben in Deutschland zu
haben sind. Am ehesten dürften dieselben noch durch
Vermittelung der Wreedener Spiegelglasmanufaktur in
Wreeden zu beziehen sein, die jedenfalls in der Lage
ist, eine Bezugsquelle anzugeben. Das früher benutzte
Glas wurde massenhaft für Stallverglasungen und Aehn-
liches verwendet, scheint aber jetzt tatsächlich nicht
mehr im Handel zu sein. — Nebelbildungen im Atelier
bei starker Winterkälte draussen treten dann ein, wenn
die Verglasung sehr undicht ist und kalte Luft durch
die Fugen eindringen kann. Die Erscheinung muss
sofort aufhören, sobald einerseits das Atelier dicht ge-
macht worden ist und andererseits die Feuchtigkeit im
Atelier durch dauerndes Heizen entsprechend reduziert
wurde.
Frage 97. Herr R. A. in D. Was ist die Ursache,
dass die Karten beim Tonen die weissen Flecke zeigen ?
Sollte das Wasser (23 Grad) zu warm sein?
Antwort su Frage 47. Die beobachteten Flecke
sind nicht auf zu warmes Wasser zurückzuführen; viel-
mehr höchstwahrscheinlich durch irgendwelche staub-
förmigen Verunreinigungen, die auf das feuchte Papier
gelangt sind. Man erkennt dies daran, dass die Flecke
in der Mitte einen dunklen, punktlörmigen Kern be-
sitzen, der sich in diesem Fail sehr häufig zeigt.
Frage 48. Herr F.W. E.in H. Wer liefert glas-
klare Zelluloidplatten in verschiedenen Stärken?
Antwort su Frage 48. Die angefragten Zellnloid-
platten können Sie von der Rheinischen Zelluloidfabrik,
Bensinger- Mannheim, beziehen.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage 20. Herr E. Sch. in M. Kann in einer
Innungsversammlung die Festsetzung von Mindest-
preisen beschlossen und durch Ordnungsstrafen durch-
geführt werden? Gibt es bereits Entscheidungen
darüber?
Antwort su Frage 20. Der $ 100g, G. O., sagt,
dass Innungsbeschlüsse, durch welche die Mitglieder
in der Festsetzung der Preise ihrer Waren beschränkt
werden, ungültig seien. Der Kampf um diese Be-
stimmung wird Ihnen wohl aus der Fachpresse be-
kannt sein. Verwaltungsrechtliche Entscheidungen
über diese Frage sind uns nicht bekannt, wir können
daher nur auf die gesetzlichen Bestimmungen ver-
weisen. Will ein Innungsmitglied die Ungfltigkeit
eines Innungsbeschlusses wegen Verstosses gegen $ Iooq
geltend machen, so muss es sich an die Aufsichts-
behörde wenden oder gegen eine ihm auferlegte Ord-
nungsstrafe gemäss $ 92c, G. O., Beschwerde einlegen,
über welche die Aufsichtsbehörde zu entscheiden hat.
Gegen deren Entscheidung findet binnen 4 Wochen
die Beschwerde bei der ihr vorgesetzten Behörde statt,
die nun endgültig entscheidet ($ 96, Abs. 7). Im
übrigen hat die Aufsichtsbehörde die Befolgung der
gesetzlichen und statutarischen Vorschriften, nötigen-
falls unter Auferleguug von Ordnungsstrafen, zu über-
wachen ($ 06). Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp In Halle a.$.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19.
Nr. 21.
Rundsehau.
— Zur Herstellung von Silberspiegeln.
A. Miethe berichtet in Eders Jahrbuch 1913
über recht erfolgreiche Versuche seinerseits in
der Herstellung von Silberspiegeln, und zwar
auf einer Basis, die sich an das Martinsche
Verfahren wesentlich anlehnt. Die Handhabung
ist bei weitem nicht so penibel, wie bei den
üblichen Methoden; speziell ist hier das Putzen
der Gläser von nicht so grossem Belang. Miethe
halt den nachstehenden Arbeitsgang ein.
Das mit verdünnter Salpetersäure gereinigte
Glas wird mit Wasser abgespült; die letzten
Spuren von Säure sind dann durch verdünntes
Ammoniak zu beseitigen. Das Glas wird nun
mit einem Leinentuch trockengerieben und ge-
putzt. Letzteres geschieht mit einer Mischung
von gleichen Teilen Alkohol und Handels-
ammoniak, der so viel fein pulverisierte Schlämm-
kreide zugesetzt worden ist, dass beim Auf-
schütteln der Flüssigkeit eine dickliche Masse
entsteht. Davon werden einige Tropfen auf
die zu polierende Glasfläche gegossen und mit
einem sauberen Wattebausch (Verbandwatte)
verrieben; ehe die Flüssigkeit völlig vertrocknet
ist, wird mit einem zweiten reinen Wattebausch
der Rest der Putzsubstanz unter kreisförmiger
Bewegung entfernt. Es folgt jetzt die Ver-
silberung, und zwar am besten unmittelbar nach
dem Putzen.
Die Versilberungsflüssigkeit hat folgende Zu-
sammensetzung:
Lösung I.
Silbernitrat 30 g,
destilliertesg Wasser . 900 ccm.
Lösung Il.
Aetzkali ie 20 g,
destilliertes Wasser . 900 ccm. :
Man nimmt 750 ccm Lösung I in einem ge-
räumigen Kolben, setzt so viel Ammoniak unter
ständigem Umschütteln zu, bis eben gerade
Entfärbung eintritt (genau abpassen). Der klaren
Lösung wird dann die gesamte Menge der Lö-
sung II langsam unter Umschütteln beigefügt.
Der tiefbraun gefärbten opalisierenden Flüssig-
keit wird unter weiterem Umschwenken so viel
Ammoniak zugegeben, bis Aufhellung eintritt ;
auch bier ist jeglicher Ammoniaküberschuss
ıı. März.
IgQ14.
[Nachdruck verboten.)
zu vermeiden. Zum Schluss kommen weitere
ı5o ccm Lösung I unter Umrühren hinzu, bier-
nach wird die Lösung filtriert. Diese Flüssig-
keit ist nicht lange haltbar, sie ist in erforder-
licher Menge stets frisch zu mischen.
Für die Silberreduktion ist unter anderem
folgende Lösung zu benutzen: 25 g Stücken-
zucker und 3 g Weinsäure werden in 250 ccm
Wasser gelöst, ıo bis ı5 Minuten lang in
kräftigem Sieden erhalten und nach Erkalten
mit 5o ccm Alkohol versetzt. Das Ganze wird
mit Wasser auf ein Volumen von 500 ccm ge-
bracht. Man kann auch mit gleichem Erfolge
eine fünfprozentige Traubenzuckerlösung an-
wenden.
Von Bedeutung ist das Mischungsverhältnis
der Reduktionslösung zur Silberlösung, man
nimmt am besten etwa 30 Prozent Zusatz von
der ersteren. Die Temperatur spielt keine
wesentliche Rolle, die Glasfläche darf aber nicht
kälter als die Flüssigkeit sein; ein wenig wärmer
ist vorteilhaft. :
Die Versilberung geschieht am besten der-
art, dass die zu versilbernde Fläche mit der
Versilberungslösung sofort nach deren Mischung
übergossen wird. Einhängen des Glases nach
abwärts liefert schlechtere Resultate. Man be-
nutzt am vorteilhaftesten eine Glasschale, in
die das zu versilbernde Glas eingelegt wird.
Die Versilberungslösung soll mindestens 8 bis
ıo mm hoch über der zu versilbernden Fläche
stehen. Während des Versilberns schaukelt
man die Schale hin und her; man fährt darin
so lange fort, bis sich dichte und nadelkopf-
grosse Silberbäumchen an der versilberten
Schicht ansetzen, die von Sekunde zu Sekunde
wachsen und schliesslich die Fläche wie mit
einem grauen, lederartigen Ueberzug bedecken.
Die Operation ist jedoch, ehe jenes Stadium
eintritt, sofort abzubrechen; den richtigen Zeit-
punkt wird man durch praktische Erfahrung
bald erfassen. Zu lange Versilberung gibt
schmutzige, schlecht reflektierende Flächen. Die
Versilberung wird damit unterbrochen, dass man
die Flüssigkeit schnell abgiesst und die ver-
silberte Fläche mit destilliertem Wasser kräftig
abspül. Die versilberte Fläche kommt nun
in destilliertes Wasser, wird dann, ohne die
Silberschicht zu berühren, herausgenommen und
21
134
mit einem feuchten, reinen Wattebausch über-
gangen, erst mit leichterem, dann mit stärker
werdendem Druck. Der Wattebausch darf dabei
nicht trocken werden, sondern ist nach Bedarf
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
bald das Wasser von der Silberfläche allgemein
abgestossen wird, wird der Wasserrest mit
Fliesspapier entfernt, und die Silberschicht er-
scheint jetzt vollkommen gleichmässig und schön
mit destilliertem Wasser nachzufeuchten. So- reflektierend.
Er
Innungswesen.
Es sind Vorarbeiten für die Errichtung einer
Photographeninnung des Bezirks Landshut (Bay.)
und der umliegenden Bezirksämter im Gange.
Am 28. Februar fand im Kunst- und Vereins-
haus zu Hirschberg eine Fachphotographen-
versammlung statt, in welcher nach einem Vor-
trag des Herrn Handwerkskammersyndikus Graf
aus Liegnitz über „Bedeutung, Zweck und Ziel
der Innungen“ die Bildung einer Zwangsinnung
für die Kreise Hirschberg, Landeshut, Löwen-
berg, Bolkenhain und Schönau mit dem Sitz in
Hirschberg beschlossen wurde.
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (]J. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul @rundner,
Berlin W. 50, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — I. Schrift-
führer: Wilh. Hoffsohlid, Berlin S. ı4, Wallstr. 3. — Für Kassen-
angelegenheiten: Reinhold Schumann, Berlin N pn Kruppstr. 12. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria uise - Platz 6 Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. 59, Fichte-
strasse 13, Amt Moritzplatz 6991. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an C, Trieb, Berlin - Steglitz, Albrechtstr. 130.
Mitgliederversammlung
am Donnerstag, den ı2. März,
abends pünktlich 7 Uhr,
im „Papierhaus‘“, Dessauer Strasse.
Tagesordnung I:
(im kleinen Saal)
. Ausstellung prämilerter Bilder des letzten Preis-
ausschreibens der Zeitschrift „Das Atelier des
Photographen‘“, Halle a. S.
Vortrag des Herrn F. Matthies-Masuren: Zu
den Wettbewerbsbildern des „ Atelier d. Photogr.“.
3. Nochmalige Vorlagen von Photographien, kopiert
unter Hintergrundfolien der Firma A. E. Feilner
& Co., München, mit näheren Erläuterungen
über praktische Anwendung derselben. Referent:
Herr Grzybowski.
Ausstellung der Firma Trapp & Münch, G. m.
b. H., Friedberg i. H. (Bildnisse von Schenker-
Berlin auf Matt-Albuminpapier), sowie zahlreiche
Temaldrucke von Bieber, Dührkoop usw.) Re-
ferat hat Herr Professor O. Mente freundlichst
übernommen.
II. Grosser Saal, abends 8 Uhr.
. Mikroskopie uni Mikrophotographie. Pro-
jektionsvortrag des Herrn Prof. Dr. Scheffer.
2. Bilder aus dem Reiche der Mitternachtssonne (von
der russischen Grenze über Nordkap, Lyngen-
ijord, Lofoten nach Bergen). Projektionsvortrag
des Herrn Professor O. Mente.
Gäste, Damen und Herren, willkommen.
Der Vorstand.
I. A.: C. Trieb, II. Schriftführer.
[en]
+
>=
Voranzeige.
Für die Tagesordnung der nächsten Sitzung, am
26 März, ist unter anderem vorgemerkt:
I. Röntgenphotographie. Experimental-Vortrag von
Herrn Dr. Heinr. Franke.
2. Aufnahmen von Schattenrissbildern. Praktische
Vorführung von Fräulein Marie Kundt.
3. Ausstellung von grösseren Musterbildern auf Al-
boidinpapier der Neuen Photographischen - Ge-
sellschaft, Berlin - Steglitz.
Gäste, Damen und Herren, willkommen.
Der Vorstand.
I. A.: C. Trieb, II. Schriftführer.
Ordentliche Hauptversammlung am I5. Januar.
Pünktlich unı 8 Uhr eröffnet der Vorsitzende, Herr
Paul Grundner, die diesjährige ordentliche Haupt-
versammlung, welche von 85 Mitgliedern besucht ist.
Er entbietet zunächst den Anwesenden seine besten
Glückwünsche zum neuen Jahre und gibt der Hoff-
nung Ausdruck, dass es auch in diesem Jahr dem
Photographischen Verein zu Berlin, der in sein 51. Ge-
schäftsjahr getreten ist, gelingen möge, ein Sammel-
punkt für alle diejenigen zu sein, die gewillt sind, in
gemeinsamer und friedlicher Arbeit das Wohl des Standes
fördern zu helfen.
Im Anschluss daran gibt er bekannt, dass Herr
Georg Braun, welcher dem Verein seit dem 17. No-
vember 1881, also seit länger als 32 Jahren angehört,
und viele Jahre im Vorstand tätig gewesen ist, am
II. Januar seinen 70. Geburtstag gefeiert hat. Der Vor-
stand hat ihm durch eine Deputation unter Ueber-
reichung eines Blumenarrangements die Glückwünsche
des Vereins übermittelt.
Ferner ist unserem Mitgliede Herrn Georg
Leykum, der selbst etwa 25 Jahre und dessen Firma
Joh. Sachs & Co. seit dem 8. November 1880 unserem
Verein angehört, die Silberne Vereinsmedaille nebst
Diplom übersandt worden.
Von Herrn Hauptmann Reichard liegt ein Dank-
schreiben vor für die aus Anlass des Todes seines
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
135
Vaters, des Herrn Hofphotographen | J. Reichard,
unseres früheren Vorsitzenden, von seiten des Vereins
erfolgte Beileidakundgebung. .
Von verschiedenen Seiten sind noch Dankschreiben
eingegangen für erbetene und übersandte Festschriften.
Vom Verein zur Förderung der Photographie und
verwandter Künste zu Frankfurt a. M. ist die unserem
Verein aus Anlass des sojährigen Bestehens gestiftete
goldene Plakette, nachdem daran eine Korrektur
vorgenommen, an uns zurückgelangt.
‚Ein erneutes Unterstützungsgesuch . eines Photo-
graphen aus Böhmen, der erst im Sammer 1913 eine
bare Unterstützung aus Vereinsmitteln erhalten hat,
wurde vom Vorstand abschlägig beantwortet.
Eine grössere Anzahl von Drucksachen, unter
anderem die Ausstellung „Das Deutsche Handwerk “,
Dresden 1915, betreffend, von der Treptower Stern-
warte, von der Urania, vom Steuerschutz- und Re-
visionusverband und ähnliches, wird Interessenten zur
Verfügung gestellt.
Von Herrn Heinrich Sträter, Urbanstrasse 186,
ist ein Verkaufsangehot für eine transportable Dunkel-
kammer und ein Busch- Objektiv eingegangen.
Von dem Schatzmeister, Herrn R. Schumann,
werden die bereits veröffentlichten Aufnahmen neuer
Mitglieder und Anmeldungen bekanntgegeben und
nach altem Brauch, da Einspruch aus der Versamm-
lung nicht erfolgt, die zuletzt gemeldeten: Herr
Robert Räthel, Berlin- Karlshorst, und die Neue
Photographische Gesellschaft, A.-G., Steglitz, vertreten
durch. Herrn Robert Beckers, sogleich aufge-
nommen.
Es wird genehmigt, dass als Vertreter unseres Mit-
gliedes C. Braun sein Geschäftsteilhaber, Herr Berken-
bring, als stimmberechtigtes Mitglied zugelassen ist.
Unser früherer Bibliothekar, Herr Francois Cor-
nand, stiftet der Bibliothek Eders Jahrbuch ıgıı,
Her Wilhelm Knapp- Halle a. S. den Stolze-
Notizkalender 1914, was dankend angenommen wird.
Die in der Sitzung vom 13. November v. J. aufge-
legten Listen, betreffend dieSterbekasse des Zentral-
verbandes und Subskription auf den Stolze-Notiz-
kalender, sind nicht an den Vorstandstisch zurückge-
langt und verloren gegangen.
Es werden deshalb heute neue Listen in Umlauf
gesetzt.
Eine Anfrage des Herrn Wisch mit Bezug auf die
Sterbekasse und auf Eders Jahrbuch wird von den
Herren Cornand und Grundner beantwortet.
Zu Punkt 2: Mitteilung über die neue Innungs-
krankenkasse, erhält Herr Heinrich Lichte das
Wort.
Er verbreitet sich über die Vorgeschichte der
Kassengründung und teilt unter anderem mit, dass die
Genehmigung der Kasse dem Innungsvorstand erst am
27. Dezember v. J. zugestellt worden ist, und dass trotz-
dem die Kasse schon seit dem 2. Januar d. J. arbeitet.
Von dem etwa 45000 Mk. betragenden Vermögen
der aufgelösten Ortskrankenkasse für Photographen,
von der die Innung etwa 75 Proz. der Mitglieder über-
m
nommen hat, hofft die Innungskrankenkasse, einen
entsprechenden Anteil zu erhalten. Die Entscheidung
darüber muss im Verwaltungsstreitverfahren gegenüber
der Allgemeinen Ortskraukenkasse, welcher der übrige
Teil der Mitglieder der aufgelösten Kasse zugewiesen
worden ist, herbeigeführt werden.
Die zur Inbetriebsetzung der Innungskrankenkasse
notwendigen Gelder sind derselben in Höhe von
4000 Mk. von der Aktiengesellschaft für Anilinfabri-
kation zu sehr kulanten Bedingungen geliehen worden.
Herr Lichte weist auf die niedrigen Beiträge und
die hohen Leistungen der Innungskrankenkasse hin
und ladet die Mitglieder ein, die hübsch eingerichteten
Bureauräume der Kasse, Friedrichstrasse 238, zu be-
sichtigen.
Im‘ Anschluss daran spricht Herr Lichte noch
über einige Innungsangelegenheiten, weist auf die
selbstlose, mit grossem Eifer und ohne Entgelt ge-
leistete Arbeit des Innungsvorstandes hin und teilt
mit, dass die Innungskasse im Jahre 1913 einen Ueber-
schuss von netto 935,67 Mk. erzielt habe. Unberechnet
sind dabei 600 Mk. für rückständige Beiträge geblieben
sowie 6000 Mk. für nicht bezahlte Ordnungsstrafen, be-
züglich derer — wenigstens zum Teil — die Gerichte
erst noch zu sprechen haben.
Die 6000 Mk. nicht . bezahlter Ordnungsstrafen
weckten bei den Anwesenden eine verständnisvolle
Heiterkeit; der Vorsitzende dankt dem Vortragenden
für die erfreulichen Mitteilungen.
Herr Staudt weist darauf hin, dass man gehört
habe, was die Innung geleistet hat, und fragt, was
den gegenwärtigen Vorstand veranlasst hat, das Zirkular,
welches heute in die Hände der Mitglieder gelangt
ist, zu versenden, und 'wer der Verfasser desselben ist.
Der Vorsitzende stellt die Erörterung dieser An-
gelegenheit zurück bis nach Erledigung der Punkte 3
und 4 der Tagesordnung.
Punkt 3 der Tagesordnung: Die Erstattung des
Jahresberichts (siehe nächste Nummer dieser Zeitschrift)
nimmt längere Zeit in Anspruch; im Anschluss daran
fragt Herr Wisch an, wann die mehrfach besprocheue
Beitragsherabsetzung in Kraft tritt. Aus dem Kreise
der Mitglieder wird angeregt, die im Besitz des Vereins
befindlichen Wertpapiere zum Kurswert vom I. Januar
und nicht zum Anschaffungswert in der Vermögens-
nachweisung erscheinen zu lassen.
Bei dem Bericht der Rechtsauskunftsstelle macht
Herr Lichte darauf aufmerksam, dass in vielen Streit-
fällen nicht mehr das Gewerbegericht, sondern das
Innungsschiedsgericht zuständig sei; er weist ferner
darauf hin, dass es dem Innungsvorstande gelungen
ist, gegen den Photographen J. F. eine einstweilige
Verfügung herbeizuführen, welche diesem das An-
kündigen von Gratiszugaben bei einer euer von
Ioo Mk. für jeden Fall verbietet.
Bei Gelegenheit des Berichtes über die C.-V.-An-
gelegenheiten weist der Referent, Herr F. Cornand,
erneut auf die Sterbekasse: des C.-V. hin und fordert
zum Beitritt auf. Er weist ferner auf die interessanten
Vorgänge in der Sitzung des Deutschen Photographen-
aı*®
136
m m U 0 en
Vereins am 8. bis 12. September v. J. (über welche jetzt
in der „Deutschen Photographen -Zeitung‘' berichtet
wird) hin. Es handelt sich um eine Eingabe an die
Reichsregierung, in welcher die Innungen als. voll-
kommen überflüssig bezw. schädlich hingestellt werden.
Referent hofft, dass der deutlich ausgesprochene Wunsch
der Mitglieder des D. Ph.-V., weder die alte noch eine
neue Eingabe an die Reichsregierung abzusenden, in
Erfüllung gehen möge.
Zu dem Bericht über unsere Bibliothek werden
von den Herren Hansen, Grundner und Lichte
Mitteilungen gemacht, die bereits früher Gehörtes be-
stätigen und eine Aenderung in der Verwaltung als
wünschenswert erscheinen lassen.
Die Herrn C. Seegert aus der kleinen Unter-
stützungskasse noch zukommenden 2,29 Mk. wird der
Schatzmeister angewiesen, zu zahlen.
Bei Punkt 3 wird auf Anfrage des Herrn Staudt
durch Herrn Titzenthaler mitgeteilt, dass die Tages-
ordnungen des Central- Ausschusses kaufmännischer,
gewerblicher und industrieller Vereine im abgelaufenen
Jahre nichts gebracht haben, welches für unseren
Verein oder unseren Beruf von Wichtigkeit gewesen wäre.
Herr Staudt beantragt, aus dem Central- Ausschuss
auszuscheiden.
Nach kurzer Debatte, an der sich die Herren
Lichte, Hansen und Titzenthaler beteiligen, wird
beschlossen, unsere Mitgliedschaft beim Central- Aus-
schuss am nächsten zulässigen Termin zu kündigen.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Bericht der Kassen-
prüfer, spricht Herr Gericke und stellt fest, dass die
Kasse usw. von ihm und von Herrn Grzybowski in
tadelloser Ordnung befunden worden sei.
Die Versammlung stattet Herrn Schumann auf
Vorschlag des Vorsitzenden ihren Dank und ihre An-
erkennung seiner mühevollen Arbeit durch Erheben
von den Plätzen ab.
Herr Oskar Brettschneider dankt dem zurück-
tretenden Vorstand für die gewissenhafte Verwaltung
und geschickte Handhabung der Vereinsgeschäfte im
abgelaufenen Jahr und schlägt vor, auch diesen die
Entlastung durch Erheben von den Plätzen zu er-
teilen, was seitens der Anwesenden ohne Ausnahme
geschieht.
Herr Paul Grundner dankt namens des alten
Vorstandes.
Punkt 5 der Tagesordnung gibt Anlass zu recht
erregten Auseinandersetzungen, an denen sich die
Herren Gruudner, Lüpke, Lichte, Titzenthaler,
Brettschneider, Staudt, Teichmann und Hansen
beteiligen.
Der Antrag, dass Vorstandsmitglieder oder Ange-
stellte der Innung kein Vorstandsamt im Verein be-
kleiden sollen, wird schliesslich auf Vorschlag des Herrn
Titzenuthaler abgelehnt.
Vor Eintritt in die Neuwahl des Vorstandes teilt
der Vorsitzende mit, dass vom alten Vorstand die
Herren Titzenthaler und Bandlow aus gesundheit-
lichen und geschäftlichen Rücksichten bitten, von ihrer
Wiederwahl Abstand zu nehmen.
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Auch Herr Teichmann, der sich auf der Vor-
schlagsliste des alten Vorstandes findet, bittet, ihn nicht
zu wählen, da er aus Gründen persönlicher Natur die
Wahl nicht annehmen könne.
Der Vorsitzende stellt durch Befragen der Ver-
sammlung fest, dass an den Remunerationen und Fahr-
gelderentschädigungen, die an die Vorstandsmitglieder
gezahlt werden, auch in Zukunft nichts geändert werden
soll. Auf die von Herrn Staudt angeregte „ Teue-
rungszulage‘‘ wird verzichtet, wohl aber soll den Herren,
die in weit gelegenen Vororten wohnen, eine erhöhte
Fahrgeldentschädigung für die Teilnahme an den Vor-
standssitzungen gewährt werden.
Zu Skrutatoren werden die Herren Dressler und
Strnad, Brettschneider und Lampe ernannt; die
Wahl beginnt.
Herr Lichte protestiert gegen die Wahl des Vor-
sitzenden und seiner beiden Stellvertreter auf einem
Stimmzettel; der Vorsitzende antwortet darauf, lehnt
aber eine Wiederwahl durch Zuruf ab.
Der alte Vorstand schlägt vor: Paul Grundner
zum Vorsitzenden, zu Stellvertretern Ernst Sandau
und Francois Cornand.
Herr Staudt beantragt: Grundner, Siele,
Heinrich; Herr Ziesemer beantragt: Grundner,
Cornand, Brettschneider zu wählen.
Gewählt werden: Paul Grundner zum Vor-
sitzenden, Ernst Sandau und Francois Cornand
zu Stellvertretern.
Für die Aemter der Schriftführer schlägt der alte
Vorstand vor als I., II., 1II.: Hoffschild, Trieb,
Grzybowski.
Herr Staudt schlägt vor: Hoffschild, Linnartz,
Künitzer, und Herr Ziesemer: Hoffschild,
Böbers, Künitzer; ausserdem werden noch die
Herren Kammer und Staudt vorgeschlagen.
Gewählt werden die Herren: Hoffschild zum ],,
Trieb zum II, Grzybowski zum III. Schriftführer.
Die Wahl des Schatzmeisters erfolgt durch Zuruf;
Herr R. Schumann, auf welchen dieselbe gefallen ist,
dankt und wiederholt, dieses Mal sei es aber nun wirk-
lich das letzte Mal, dass er das Amt annehme.
Zum Bücherwart werden Herr Kammer und
Fräulein Pflug vorgeschlagen; gewählt wird Fräulein
Pflug.
Zu Beisitzern hat der alte Vorstand vorgeschlagen
die Herren: Genthe, Günteritz, Heinrich und
Schmitter.
Zum Teil von Herrn Staudt, zum Teil aus der
Versammlung heraus werden vorgeschlagen die Herren:
Siele, Heinrich, Wisch, Brettschneider, Staudt
und Ziesemer.
Gewählt werden die Herren: Paul Genthe,
Carl Günteritz, Hans Heinrich und Marcel
Schmitter.
Als Vorsitzender der Prüfungskommission wird
Herr Professor O. Mente durch Zuruf wiedergewählt;
zunı Leiter der Projektionen wird, da Herr Sklada-
nowsky ablehnt, Herr E. A. Friede bestellt.
In den Ehrenrat werden gewählt die Herren:
0. Brettschneider, Ernst Sandau, Reinhold
Strnaad und Volkmar Teichmann.
Als Delegierte zum C.-V. werden gewählt die
Herren Francois Cornand und Waldemar Titzen-
thaler.
Nachdem Herr Wisch noch einmal auf die Herab-
setzung der Beiträge zurückgekommen ist und dem
Vorsitzenden einen schriftlichen Antrag überreicht hat,
erhält Herr Lichte das Wort und weist auf die am
nächsten Donnerstag in der Innung stattfindende Er-
gänzungswahl hin, die Mitglieder um Wiederwahl der
satzungsgemäss ausscheidenden Innungsvorstandsmit-
glieder ersuchend.
Der Fragekasten enthält keine Frage, so dass der
Vorsitzende um I2 Uhr mit Worten des Dankes an die
Erschienenen die Sitzung schliessen kann, indem er
zuvor noch der Hoffnung Ausdruck gibt, dass Verein
und Vorstand auch in diesem, dem 51. Jahre seit Be-
stehen des Photographischen Vereins zu Berlin, harmo-
nisch zusammen arbeiten, dem Stand und dem Beruf
zum Segen.
C. Bandlow,
I. Schriftführer.
Paul Grundner,
I. Vorsitzender.
kart
Thüringer Photographen -Bund.
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
Protokoll
der am 3. Februar stattgefundenen 17. General-
versammlung in Erfurt, „Hotel zum Ritter“.
Beginn: 12 Uhr.
Des Bundes 17. Generalversammlung, zugleich die
53 Mitgliederversammlung, fand in Erfart statt.
In früherer Frische, nach langer Krankheit wieder
der Alte, begrüsste unser Vorsitzender Strnad-Eırfurt
die zahlreich erschienenen Gäste und Mitglieder, ins-
besondere unseren hochverehrten Kollegen, den I. Vor-
sitzenden des Central- Verbandes, Herrn Schlegel-
Dresden, den als Kritiker für unsere Inkognito-Aus-
stellung zu gewinnen, dem Vorstand geglückt war.
Nach stiller Ehrung unseres verstorbenen Mitgliedes,
des lieben Kollegen Molsberger-Halle a. S., durch
Erheben von den Plätzen, empfing Kollege Franz
Tellgmann- Mühlbausen anlässlich der Verleihung
des Kronenordens IV. Klasse die herzlichsten Glück-
wänsche der Versammelten.
Hierauf gab Strnad die Eingänge bekannt. Es
lagen vor: von Romain Talbot-Berlin: Prospekte
Äber eine neue orthochromatische Platte für Augen-
blicksbilder; von Welling & Ward, Berlin: eine flott
und leicht fasslich geschriebene Abhandlung über den
Bromöldruck; von Weinert-Berlin: Resultate von
Aufnahmen der immer weiter verbesserten Photolumen-
Doppellampen; von der Optischen Anstalt Schneider-
Kreuznach: Hinweise auf ein neues Objektiv „Claron “',
&ines sechslinsigen symmetrischen Anastigmats; von
Trapp & Münch, Friedberg: eine Mappe mit aus-
gewählten Arbeiten ihrer verschiedensten Kunstdruck-
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
137
papiere, sowie das Jubiläumshandbuch mit allem Wissens-
werten für die Behandlung und Bearbeitung ihrer
verschiedenartigen Papiere; ausserdem waren zur De-
monstrierung ihrer Fabrikate persönlich anwesend die
Herren Haake, Inhaber der Firma Haake & Albers,
Frankfurt aM, und Herr Kiewening, Vertreter der
Firma Dr.Schleussner- Frankfurta.M. Herr Haake,
ein immer geschätztes Mitglied unseres Bundes, liess
durch seinen technischen Vertreter den sich hierfür
Interessierenden die Bearbeitung des Cykopapiers ad
oculos vorführen, während Herr Kiewning reichliche
Muster und Proben verteilte und die Kollegen bat, zu
Hause die Vorteile seiner Platten und Papiere zu er-
proben. Des Kollegen Grienwaldts Anschreiben über
seine bereits mit Erfolg eingeführten praktischen Fach-
und Nachilfekurse nehmen die Versammelten zur Kennt-
nis. Auf den von der Firma Wilhelm Knapp-
Halle a.S. ausliegenden photographischen Notizkalender
von Dr. Stolze gingen etwa 25 Bestellungen ein, und
auf Strnads immer wiederholte Aufforderungen zum
Beitritt zur Sterbekasse des C.V. erfolgten neun neue
Anmeldungen.
Hierauf erfolgte die Erstattung des üblichen
Jahresberichts ıg13.
Mit heute tritt der Thüringer Photographen- Bund
in sein 17. Geschäftsjahr; unsere heutige 17. General-
versammlung ist zugleich die 53. allgemeine Mitglieder-
versammlung. Von Millionen von Menschen wird dem
verflossenen Jahre 1913 keine Träne nachgewelnt; in
politischer Hinsicht ein Jahr des Hangen und Bangens,
war es in wirtschaftlicher Beziehung ein Jahr mit
schweren geschäftlichen Konjunkturen. Dass alles
dieses auch mit auf unseren Bund abfärbte, ist nicht
zu verwundern, kommt hierzu nun noch die lange,
schwere Krankheit unseres Vorsitzenden, die immer
noch herrschende Unkenntnis der Mitglieder in der
vermeintlichen Doppelbesteuerung von Innung und
Bund, so wirkte dies alles zusammen, um das Leben
In unserem Bund in diesem Jahre nicht so pulsierend
erscheinen zu lassen, wie wir es gewöhnt sind; die
Folgeerscheinungen kamen denn auch in dem ver-
hältnismässig schwächeren Besuch der beiden letzten
Versammiungen zum Ausdruck. — Aber auf Regen
folgt Sonnenschein, — sind erst den Kollegen Zweck
und Ziele von Innung und Bund klar, ist das Gespenst
der eingebildeten Doppelbesteuerung in sein Nichts
zurückgewiesen, treten erst die grossen Vorteile des
C. V.- Anschlusses immer springender in die Augen,
wird man auch wissen, was man am Thüringer Bund
hat und welche Vorteile er den Mitgliedern zu bieten
imstande ist. Die Innungen sind wahrlich gut und
sollen sein, aber auch die Vereine sind gut und müssen
sein, namentlich unser Thüringer Bund, der doch dazu
berufen ist, nach immer sich weiterbildenden Innungen
der Landesverband für Thüringen zu werden, während
der €. V. der Reichsverband ist und bleiben soll. Nie
kann eine Innung den Kollegen das sein, was ihnen
unser Bund ist, was dort immerhin als Zwang gilt, ist
hier in Wahrheit ein Ausschnitt echten kollegialen
Lebens, und immer wird es unseres Bundes vornehmste
138
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Aufgabe sein und bleiben, für die Interessen seiner
Mitglieder einzustehen.
Die vorgeschriebenen drei Vorstandssitzungen fanden
statt in Erfurt und Weimar, alle Bundesangelegenheiten
fanden ihre Erledigung in den drei Vollversammlungen
in Erfurt, Eisenach und Jena; ein Blick in die Pro-
tokolle gibt Aber alle geschehenen Vorkommnisse und
gethanen Arbeiten völligen Aufschluss. Unser Bund
zählt zurzeit 81 Mitglieder, darunter 4 Ehrenmitglieder;
durch den Tod verloren wir 4 liebe Kollegen, ab-
gemeldet haben sich ıo, gestrichen wurden keine und
neu aufgenommen sind 3 Mitglieder.
Unser Bundesorgan ist dasselbe geblieben.
Unsere Kasse bewegt sich unter der neuen Leitung
unseres Kollegen Meyer-Erfurt in denselben geord-
neten Verhältnissen wie früher unter Kollegen Lutz’
Führung.
Die Einnahme beträgt im verflossenen Geschäfts-
jahr .. 8... ceenee a 1550,09 Mk.,
Bestand der Kasse vom Januar I9gIZ 134523 ,„
zusammen 2895,32 Mk.
Die Ausgabe beträgt 1314,03 „
Es verbleibt somit 1581,29 Mk.
Der für 1914 aufgestellte Haushaltungsplan ba-
lanciert mit 1176 Mk. in Einnahme und Ausgabe.
Die Unterstätzungskasse wurde nicht in Anspruch
genommen.
Die detaillierten Daten wird Kollege Meyer in
seinem Kassenbericht geben, ebenso Kollege Rudolph
in seiner Eigenschaft als Bibliothekar über Stand,
Benutzung und Verwaltung der ihm unterstehenden
Bibliothek.
Nach aussen hin trat der Bund durch Entsendung
zweier Delegierter zum C. V.-Tag nach Berlin in die
Erscheinung; unsere Referate darüber geben Ihnen er-
schöpfende Auskunft über alle, die photographische
Welt bewegenden Interessen. — Vorträge hielten:
Dr. Scheel-Erfurt: Ueber das Gesetz der Angestellten-
versicherung; Kollege Held: Ueber den sprechenden
Film; Rudolph: Ueber den Obermeistertag in Hildes-
heim; Strnad: Ueber praktische Winke in wirtschaft-
lichen Fragen, und Kollege Klett- Eberswalde über
das von ihm erfundene neue Aka-Verfahren. Ausser-
dem hörten wir noch, anlässlich der Jenaer Versamm-
lung bei einem Besuch der Firma Zeiss einen famosen
Vortrag des Herrn Dr. Wandersleb über Ballonauf-
nahmen. — Unsere Inkognito- Ausstellungen entwickelten
sich bisher weiter in günstiger Weise. — Der Innungs-
trage werden auch im künftigen Jahre unsere Kräfte
gewidmet sein; in unserem engeren Thüringer Vaterland
bestehen bereits vier Innungen, die Gıändung weiterer
stehen in Aussicht.
Indem der Vorstand von dieser Stelle aus noch-
mals allen denen, die sich durch Rat und Tat um das
Wohl des Bundes verdient gemacht haben, auch den
Firmen, die durch Stiftung von Preisen für unsere
Ausstellungen oder durch Uebersendung von Neu-
heiten ihr Entgegenkommen betätigten, herzlichsten
Dank sagt, bittet der Vorstand als solcher um seine
Entlastung. |
Die Neuwahl steht bevor, hoffen wir, dass sie aus-
fällt zum Wohle unseres Bundes und seiner Mitglieder.
Auch im neuen Jahr immer: Gut Licht!
Anschliessend hieran gibt Kollege Meyer- Eıfurt
seinen detaillierten, von Hoffmann und Schödll-
hammer revidierten Kassenbericht, und erhält für die
musterhafte Führung der Kasse Entlastung und den
Dank der Versammlung.
Rudolph berichtet über Stand und Benutzung der
Bibliothek, annonciert einige Neuanschaffungen sowie
den Neudruck des Kataloge. Strnad empfiehlt ein
neues Werk: Farbenphotographie, von Professor Fritz
Schmidt- Karlsruhe, welches für die Bibliothek erworben
werden soll. Die hierauf stattfindende Vorstandsneu-
wahl ergab die tast einstimmige Wiederwahl des alten
Vorstandes. Da laut Statut die Wahl jedes einzelnen
Vorstandsmitglieds durch Zettel vorgenommen werden
muss, dies stets von allen Anwesenden als furchtbar zeit-
raubend empfunden wird, soll auf Antrag Rudolphs,
der hierzu einen Dringlichkeitsantrag einbringt, dieser
Paragraph im Statut geändert werden, auf der nächsten
Versammlung soll hierüber beschlossen werden. Es
folgte nunmehr der mit Spannung erwartete Vortrag
des Vorsitzenden: „Was bietet der Thüringer Photo-
graphen- Bund seinen Mitgliedern?‘
Strnad führte ungefähr folgendes aus:
Zu diesem Vortrage, welcher eigentlich nur eine
Antwort darstellen soll an diejenigen, denen ein weiterer
Blick fehlt, bin ich gezwungen worden.
Was bietet denn der Bund? In erster Linie die
Kollegialität! Echtes, wahres, kollegiales Vereinsleben,
wo ein jeder Freunde unter den Berufsgenossen findet,
wo ihm die Wege gezeigt werden, die heute jeder
wandern muss, der nicht zurückbleiben will, die Wege
des Fortschritts, wo jeder empfinden muss und soll,
mit Rücksicht auf die fortwährend sich steigernde Ent-
wicklung unseres Faches; wie es nötig ist sich zu-
sammenzuschliessen, um in entschiedener Stellung-
nahme der Konkurrenz unfähiger, das Fach aussaugen-
der Elemente wirksam begegnen zu können.
Dieses deutet unser $ ı der Statuten, der von der
Förderung der Photographie, Hebung und Pflege der
Kolleglalität spricht. u
In diesem Paragraphen finden Sie erstens, dass
der Bund es bisher bewiesen hat, seinen Mitgliedern
durch populäre, allgemein leichtverständliche Vorträge
Anleitungen zu geben, die Technik der Arbeit zu Hause
zu verbessern. Auch künstlerische Auffassungen, d. h.
seinen Bildern einen inneren Wert, Seele und Lebens-
wahrheit zu verleihen, hatte mancher von Ihnen Ge-
legenheit, auf unseren, von anderen Vereinen nach-
geahmten, beliebten Inkognito- Ausstellungen zu zeigen
oder zu sehen.
Stets ist der Vorstand bestrebt vom Neuen das
Neueste, vom Guten das Beste zu bringen, über alle
technischen Berufs- und Wohlfahrtsfragen wird Rat-
schlag und Auskunft erteilt. Die Unterstützungskasse hat
mehrfach gegensreich gewirkt, — wenn selbstverständ-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
139
lich auch nicht alles an die grosse Glocke geschlagen
wird. Meinungsverschiedenheiten, persönlicher wie
geschäftlicher Natur, sind beigelegt worden. Durch den
Anschluss an den C. V. — denn ein Einzelner, keinem
Verein Angehörender kann nicht Mitglied des C. V.
werden — werden immer grössere Vorteile erzielt: wie
Sterbekasse, Rechtsauskunftsstelle, billige Versicherungs-
abschlüässe, Kauf- und Tauschvermittelung usw. sind
die bekanntesten hier in die Augen springenden Vor-
teile. i
Nach Inkrafttreten der verschiedenen Zwangs-
innungen in Thüringer Bezirken ermässigt sich der
Beitrag um 6 Mk. Während nun die vier im Bezirke
des Bundes gegründeten Zwangsinnungen ihr Haupt-
augenmerk auf die Unterdrückung der sich leider sehr
breit machenden unreellen und marktschreierischen
Gegner richten, ist es den Innungen wohl nicht mög-
Häch den Idealismus so zu pflegen, wie er es bisher
gerade einer seiner viel gerühmten Erfolge des Thüringer
Pbotographen . Bundes war. Zur Verteidigung möchte
noch folgendes sagen:
Gar manchmal ist älteren, bewährten Vorstands-
mitgliedern die Frage direkt ins Gesichts geworfen
worden: „Was bietet denn für mich eigentlich der
Thüringer Bund?“ So a tempo darauf zu antworten
war nicht allemal möglich, eine solche plötzliche Frage
ist auch zu rigoros, aber ich frage laut und ehrlich
und erbitte nuu ebenso offene Antwort: Ist wohl ein
Einziger unter uns, der noch nie einen Vorteil aus
seiier Mitgliedschaft zum Thüringer Bund erhalten hat?
— der trete vor! —; und was der Bund nicht aus
eigener Initiative, aus eigener Macht leisten kann, das
bringt Verkehr und Aussprache mit gleichgesinnten
Kollegen hervor, und immerhin hat der Thüringer
Bund das Recht, auch dies auf sein Konto schreiben
zu dürfen.
Ist es nichts, wenn ein Mitglied von den Ver-
sammilungen nach Hause kommt und hat etwas Neues,
eine neue Platte, ein neues Papier, ein neues Ver-
fahren, neue Rezepte usw. gesehen, und kann es er-
folgreich in sein Geschäft einführen? Ist es nichts,
sieht man auf alle gehaltenen Vorträge technischer,
künstlerischer, kaufmännischer Natur zurück, was alles
geboten wurde. Ist es nichts, dass wir — laut der
Protokolle zu beweisen — viele neue Sachen über-
haupt zuerst gebracht haben —; gilt unser Ansehen,
das uns im ganzen Vereinsleben von anderen Ver-
einen #6 laut und ehrlich ausgesprochen worden ist,
nichts mehr den Fragestellern? — Sind sie nichts, die
vielen schönen Stunden, die wir nach der Versamm-
lang, Last und Arbeit am Abend verlebten?
Umpgekehrt aber, wenn der Vorstand fragen würde,
nnd zwar meistens die Fragesteller — was sie für den
Bund getan haben — wie verändert sich da das Bild!
Mit der Beitragsbezahlung allein ist es doch wahr-
Eich nicht gemacht, auf solche Grundsätze ist der
Thäringer Bund denn doch nicht aufgebaut; deshalb
sollten solche Fragen auch unterbleiben, und zurück-
kommend auf mein Thema, bitte ich herzlich: Halten
Sie fest weiter an dem Vertrauen, was Mitglieder und
Vorstand bisher so eng umschlang;. der Thüringer
Bund bietet viel, viel mehr als Sie ahnen, viel mehr
als aufzuzählen hier die Möglichkeit gibt!
Dies mal hier es öffentlich auszusprechen, bin ich
als Vorsitzender nicht nur berechtigt, sondern auch
verpflichtet.
Und so hoffe ich, dass derartige Fragesteller für
die Zukunft verstummen werden, und das aufrichtige
ehrliche Bestreben, im Kampfe ums Dasein uns gegen-
seitig zu helfen, uns die rechte Kraft verleihen möge,
noch fester als bisher im Thüringer Bunde zu verbleiben.
Herzlich zustimmender Beifall lohnte den Redner
für seinen überzeugungsvollen Vortrag, und Kollege
Hofbauer-Suhl war es, .der in seiner kernigen Art
die rechten Worte fand und darauf hinwies, dass die
soeben einstimmig erfolgte Wiederwahl wohl das beste
Vertrauensvotum sel, das Mitglieder ihrem Vorstand
zu geben vermöchten.
Nach der Mittagspause und Gruppenaufnahme
fand die Bewertung der ausgestellten Arbeiten und
darauf die öffentliche Kritik derselben durch Herrn
Schlegel statt. In feinsinniger Weise entledigte sich
Schlegel seiner undankbaren Aufgabe, Lob. und Tadel
erteilend, zwang er die Hörer, auf sein Urteil zu hören,
und forderte sie auf, stets bestrebt zu sein, immer
mehr künstlerisch aufgefasste Sachen in die Tages-
arbeiten hineinzuschieben, denn dazu böten die In-
kognito- Ausstellungen des Thüringer Bundes geradezu
ein ungemein wirksames Förderungsmittel. Gelänge es
auch nicht gleich einem jeden, sich aus der Alltags-
schablone zu befreien, unerkannt zeige hier der Kritiker
ihm den rechten Weg, und der Erfolg wird nicht aus-
bleiben. Reicher Beifall wurde dem Redner zuteil.
Mit grosser Genugtuung wurde allseitig konstatiert,
dass der künstlerische Wert der eingesandten Arbeiten
auf einem ungleich höheren Niveau stand als der der
früheren Ausstellungen. Wieder ein schöner Beweis
dafür, was der Thüringer Bund bezweckt und ge-
schaffen hat! Hierauf bat der. Vorsitzende die Ver-
sammelten, sich nach der Mitte des Saales zu konzen-
trieren, um die dort auf grosser Fläche ausgestellten
vortrefflichen Aufnahmen mit einkopierten Folien der
Firma J. B. Feilner-München zu besichtigen. Durch
einen diesbezüglichen Vortrag wurden die Schönheiten
und die künstlerischen Werte dieser Folien den Mit-
gliedern besonders vor Augen geführt und erweckten
dieselben bei allen ein ganz besonderes Interesse.
Nunmehr wurden die Namen der Preisstifter be-
kanntgemacht — die der Preisträger bleiben, dem
Charakter der Inkognito- Ausstellunge ntsprechend, ge-
heim —, es waren dies folgende zehn Firmen: Haake
& Albers, Frankfurt a M., Jahr-Dresden, Kletfel
& Sohn-Berlinn, Knapp-Halle, Kodak - Berlin,
Matter- Mannheim, Pönisch & Drechsel, Nerchav,
Schering-Berlin, Schleussner-Frankfurt a. M,,
Westendorp & Wehner, Köln.
Der Thüringer Photographen- Bund sagt auch von
dieser Stelle aus nochmals den Spendern den herz-
lichsten Dank; möchten allen Beteiligten, Stiftern wie
Prämiierten, gleich gute Erfolge daraus erblühen.
140
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Zu Punkt 9 (Central- Verbandsangelegenheiten),
referierte der Vorsitzende in ausgiebigster Weise In
der hierüber eintretenden Diskussion ergreift der Vor-
sitzende des C. V., Herr Schlegel, das Wort über viel-
fach neue und allgemein interessierende Sachen. Im
Hauptthema sprach er über Urheberrecht und un-
befugten Nachdruck, gab gute Ratschläge für vor-
kommende Fälle, warnte die Kollegen vor den neuesten
Machinationen gewisser Herren Verleger, womit die-
selben versuchten auf Kosten der Photographen ihre
Blätter zu füllen, ohne die Kollegen zu honorieren,
und beleuchtete zuletzt die nächste grosse Aufgabe des
C. V., die „Bugra“ und den kommenden Deutschen
Photographentag in Leipzig. Elustimmige Annahme
fand der Antrag des Vorsitzenden, unsere nächste
Tagung auch in Leipzig stattfinden zu lassen. Damit
war das Tagespensum aufgearbeitet und Strnad
schloss die Sitzung mit einem freudig aufgenommenen
Hoch auf den Thüringer Photographen Bund. Den
Abend beschloss ein ganz in früherem Fahrwasser
segeinder ungemein fröhlich verlaufener Kommers; —
„Strnad wieder gesund!‘ — das gab dem Abend die
Signatur: „In Leipzig auf Wiedersehen !“
Paul Strnad, Emil Tesch- Jena,
| L Vorsitzender. protokoll. Schriftführer.
Lat
Gesehäftliehes.
Heinrich Ernemann, A.-G. für Kamera-
fabrikation in Dresden. Die Gesellschaft verteilt
ans 781542 Mk. (651383) Reingewinn ı5 Prozent (i. V.
ı2 Prozent) Dividende bei wiederum 250003 Mk. Zu-
weisung zur besonderen Rücklage.
nr _ De gm
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 49. Herr G.D. in M. Ich plage mich seit
ı4 Tagen, einen Entwickler zu finden, der mir auf
Gaslichtpapieren einen wärmeren als den gewöhnlichen
grünschwarzen Ton gibt. Ich liess mir bereits acht
Papiersorten mit dazugehörigen Entwicklervorschriften
kommen, jedoch alle haben den mehr oder weniger
kalten Ton. Der Bıenzkatechinentwickler, der sich
von den übrigen etwas mehr unterscheidet, verbraucht
sich sehr rasch und ergibt infolgedessen ungleiche
Resultate. Als Ersatz für Zelloidin denke ich mir das
Velotyppapier, als Ersatz für Mattalbumin das Kodura-
oder Cykopapier, vorausgesetzt, dass sich ohne grosse
Schwierigkeiten annehmbare Töne, am liebsten durch
Entwicklung allein, erreichen liessen. Ein bekannter
hiesiger Photograph deutete mir an, dass er mit Zu-
satz von Chlorkalium oder kohlensaurem Ammon Töne
bis Rotbraun erzielt, ohne mir nähere Angaben zu
machen, in welchen Qaantitäten oder mit welchem
Entwickler ein Zusatz obiger Chemikalien den warmen
Ton erzeugt. Ein Zusatz der beiden Chemikalien zu
dem Metol- Hydrochinonentwickler ergab gar keinen
Tonunterschied, so dass ich vermute, dass der Betreffende
mit einem anderen Entwickler arbeitet. Mein bestes
Resultat, betreffs eines warmen Tones, ersehen Sie aus
beiliegendem Bilde, und ist es erreicht mit Velotyppapier
und dem dafür vorgeschriebenen Entwickler, zur Hälfte
mit Wasser verdünnt. Wie Sie sehen, ist der Ton
neben einem mit Platin getonten Zelloidinbild sehr
kalt. Durch einen hohen Neubau vor meinem Kopier-
haus ist mir fast das ganze Licht genommen, so dass
ich gezwungen bin, nach Ersatz der Auskopierpapiere
zu suchen.
Antwort su Frage 49. Durch Zusatz von Chlor-
ammonium zum Entwickler lassen sich zwar etwas
wärmere Töne erzielen, doch hängt das Resultat
wesentlich von der Natur des verarbeiteten Entwick-
Inngspapieres ab. Im allgemeinen kann man sagen,
dass es bis heute noch nicht gelungen ist, einen Ent-
wickler herzustellen, der ohne Verlängerung der Be-
lichtungszeit mit Sicherheit braune Töne von einiger-
massen reiner Färbung liefert. Das von Ihnen benutzte
Velotyppapier verhält sich ähnlich wie das von den
Leonarwerken in den Handel gebrachte Ranolpapier,
welches, ebenfalls mit einem sulfitfreien Brenzkate-
chinentwickler hervorgerufen, braunschwarze Bildtöne
liefert. Es wird Ihnen bekannt sein, dass man durch
Verlängerung der Belichtungszeit und starke Ver-
dännung irgend eines gebräuchlichen Hervorrufers
wärmere Töne erzielen kann, doch ist es andererseits
unmöglich, mit diesem Verfahren eine grössere Anzahl
untereinander gleichmässiger Drucke herzustellen. Das
neue Chromalpapier der Neuen Photographischen Ge-
sellschaft, Berlin- Steglitz, gestattet, braune Töne mit
Sicherheit zu erzielen, doch sollen diese Kopien, wie
die Gebrauchsanweisung sagt, einer intensiven Be-
strahlung auf die Dauer nicht widerstehen, so dass
dieses Papier, so verschiedenartige und reinfarbige
Töne es auch mit Sicherheit zu liefern vermag, doch
Ihren Wünschen wohl nicht ganz entsprechen därfte.
Das Kodurapapier gibt ebenfalls bei der Entwicklung
im günstigsten Falle braunschwarze Bilder, während
reinfarbige braune Töne nur durch nachfolgende
Schwefeltonung zu erzielen sind, die sich indessen bei
dem Silberreichtum dieser Papiersorte sehr leicht er-
geben. Das Cykopapier ist nach unseren Versuchen
nur schwer in wärmeren Tönen zu entwickeln, reagiert
dagegen ausgezeichnet auf die in dem Cykohandbuch
vorgeschriebene Alaunthiosulfattonung, die entweder
kalt oder warm verwendet werden kann. Endlich
machen wir Sie noch auf das bequeme Verfahren der
Senoltonung aufmerksam, die von E. Schering in
den Handel gebracht wird, und besonders bei den von
der gleichen Firma erzeugten Fogaspapieren aus-
gezeichnete Resultate liefert. Eine Einbadtonung hat
vor den indirekten Tonungsmethoden stets den Vor-
zug, dass der Färbungsprozess in jedem Stadium unter-
brochen werden kann, und dass dem Operierenden
deshalb eine grössere Anzahl der verschiedensten
Töne zur Verfügung steht, die alle den Vorzug der
Haltbarkeit haben.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S$.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von ZZ
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 22.
15. März.
1914.
Einigkeit oder neue Spaltung?
Dresden und Heidelberg hatten willkommene
Gelegenheit geboten, die deutschen Fachgenossen
zu einem Photographentage zusammenzurufen
und, wenn möglich, den Zusammenschluss von
Nord und Süd, Ost und West zu beschliessen.
Wenn auch noch nicht alle deutschen Fach-
vereine der Photographen sich dem Central-
Verbande als korporative Mitglieder angeschlossen
haben, so kann man doch sagen, wir sind vom
Ziele nicht mehr weit entfernt. Da ist es wohl
am Platze, wieder auf die erneuten Versuche
hinzuweisen, die von den Innungs- und C.V.-
Gegnern unternommen werden, einen Anti-
Innungs- und Anti-C.V.-Verband ins Leben zu
rufen. Jeder Kollege mag sich sein eigenes
Urteil bilden, vielleicht werden durch meine
heutige Ausführung und Zusammen- bezw. Gegen-
überstellung manchem die Augen geöffnet.
„Wirtschaftliche Vereinigung Deutscher Photo-
graphen“ heisst der neueste Verband, der den
Innungen und dem C.V. das Lebenslicht aus-
blasen soll. Der Satzungsentwurf ist gedruckt
bei G. Uschmann in Weimar, der Druckerei
für Herrn Karl Schwier und die „Deutsche
Photographen-Zeitung“ — bezw. lassen der Ge-
nannte und der Verein ihre Drucksachen dort
herstellen.
Der Entwurf dieser Konkurrenzvereinigung
lehnt sich zum grossen Teil an die Satzungen
des C.V. an und bietet auch sonst nichts, was
nicht alle anderen Vereinigungen schon lange
in ihrem Programm aufgenommen haben.
S& ı sagt, dass der Zweck der W.V.D.Ph.
die Hebung des Berufes in wirtschaftlicher,
sozialer und ideeller Beziehung ist, mit allen zu
Gebote stehenden Mitteln. Dieses streben alle
bestehenden Vereinigungen an.
S 2. Den endgültigen Sitz der W.V.D.Ph.
bestimmt der erste „Deutsche Photographentag‘“ ;
bis dahin ist der Sitz Bremen. Daß der C.V.
bereits einen Deutschen Photographentag einbe-
rufen hat und auch für dieses Jahr nach Leipzig
einberufen will, wie es jedem Kollegen aus den
Verhandlungen in Berlin bekannt sein dürfte,
scheint man in Bremen nicht zu wissen. Aber
den Namen der Veranstaltung des C.V. benutzt
man ohne Bedenken.
& 4. „Um den Bestrebungen des ‚Central-
Verbandes Deutscher Photographen-Vereine und
[Nachdruck verboten.)
-Innungen, J.P.‘, möglichst viele Zwangsinnungen
oder Pflichtinnungen zu gründen, entgegen-
zutreten, will die W.V.D.Ph., da sie eine
Förderung der Standesinteressen durch die
Zwangs- oder Pflichtinnungen für das Photo-
graphengewerbe nicht anerkennen kann, die Er-
richtung solcher Innungen mit allen zu Gebote
stehenden Mitteln bekämpfen und hintanbalten.“
Die W.V.D.Ph. ist meines Wissens der
einzige deutsche Photographenverein, .welcher
mit dem Vorgeben, die Kollegen einigen zu
wollen, direkt den Kampf gegen die weitaus
grösste Vereinigung deutscher Photographen auf
sein Banner schreibt. Die Bemühungen werden
auch erfolglos sein, denn die Innungen sind mit
derartiger Mehrheit gegründet worden, dass auch
die Versuche der Gegner gerade so erfolglos
bleiben werden, wie sie es bisher gewesen sind.
Zum Nachdenken reizt unbedingt der Schluss-
satz, dass die Vereinigung die Innungen mit
allen zu Gebote stehenden Mitteln bekämpfen
will. Da noch nicht viel Gelder eingegangen
sind, fragt man sich: „Woher stammen denn
die Mittel?“ Die Gegner der Innungen sind
bekannt und haben auf ihrer Tagung in Frank-
furt a. M. beschlossen, die Innungen mit allen
Mitteln zu bekämpfen. In der „Deutschen Photo-
graphen-Zeitung“ ist verschiedentlich auf diese
Tagung und die dort gefassten Beschlüsse hin-
gewiesen. Auf S. 109 vom Jahre ıgı2 berichtet
Herr Schwier über die Generalversammlung
des Verbandes photographischer Grossbetriebe.
Es wurde dort der Beschluss gefasst, alle Be-
strebungen, das Veröffentlichen von Preisen (soll
wohl heissen: Schleuderpreisen) zu verhindern,
aus Mitteln der Verbandskasse zu bekämpfen.
Die Beschlüsse der Zwangsinnungen, welche
oben erwähnte Zwecke verfolgen, sollten illu-
sorisch gemacht werden, womit gleichzeitig den
Zwangsinnungen der von diesen beabsichtigten
Wirkungen in bezug auf die Grossbetriebe zu-
nichte gemacht würden.
Auf S. 294 berichtet Herr Schwier weiter,
dass die Samsongruppe beabsichtigt, gegen die
Strafverfügungen wegen Veröffentlichung von
1,80 Mk.-Preisen vorzugehen; sie würde die An-
gelegenheit, wenn der Magistrat zu ihren Un-
gunsten entscheide, an den Regierungspräsi-
denten weitergeben, dann zum Bezirksausschuss
142
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
weiter an das Verwaltungsgericht und schliess-
lich an den obersten Verwaltungsgerichtshof in
Berlin. Dieser Instanzenweg würde von der
Samsongruppe auf deren Kosten durchgeführt.
Weiter heisst es, dass der Verband der Gross-
betriebe, der über viel Geld verfügt, es aushalten
kann und dass, wenn er das Spiel gewönne,
die Innungen die Kosten tragen müssen, die
nicht unerheblich sein dürften.
Herrn Schwier als gutunterrichteten Re-
dakteur einer Fachzeitung dürfte es nun nicht
unbekannt sein, dass der beschriebene Weg nicht
angängig ist, denn bekanntlich ist der Regie-
rungspräsident in Preussen und der Kreishaupt-
mann in Sachsen die letzte Instanz. Es sei aber
hier die ergebene Frage gestattet, woher Herr
Schwier derartig genaue Kenntnis von dem
Vorgehen der sogen. Samsongruppe erhalten
hat, und jedenfalls kann man es doch den Photo-
graphen nicht verdenken, wenn sie von den
1,80 Mk.-Preisen nichts wissen wollen. Dass die
Geschäfte mit den sattsam bekannten Preisen
zusammenbhalten, kann man aus den fast gleich-
lautenden Einsprüchen gegen die Innungs-
beschlüsse ersehen, denn fast überall begegnet
man denselben Einwendungen.
S 5. „Die W.V.D.Ph. will weiter alle die
Kollegen gegen Uebergriffe der Innungsvorstände
und Obermeister schützen und die Rechte der
Kollegen durch alle Instanzen vertreten.“
Die Sache klingt sehr hübsch, aber kein
Obermeister darf sich erlauben, wie es noch im
vergangenen Jahre auf der Wanderversammlung
eines Freien Vereins vorgekommen ist, dass der
Vorsitzende den Mitgliedern Sachen zur Kenntnis
gibt mit der Bemerkung, es dürfe wohl darüber
gesprochen, aber nicht abgestimmt werden, denn
der Vorstand habe die Beschlüsse schon in Wirk-
samkeit gesetzt!! Der Obermeister wie auch der
Vorstand einer Innung steht unter der Aufsicht
der Behörde, während der Vorstand eines Vereins
nur den Mitgliedern Rechenschaft schuldig ist.
Bei der Innung hat ein einzelnes Mitglied das
Recht, sich über das Vorgehen des Obermeisters
oder Vorstandes bei der Aufsichtsbehörde zu
beschweren, bei dem Vereine muss es sich der
Mehrheit fügen.
86. „Durch Zusammenwirken der Mitglieder
soll eine Basis für richtige Kalkulationen ge-
schaffen werden, um auf diese Weise zur Fest-
setzung von auskömmlichen Preisen zu ge-
langen.“
Auf diese Basis der richtigen Kalkulation bin
ich allerdings sehr gespannt. Es wäre sehr er-
freulich, wenn der Vorstand der W.V.D.Ph.
auskömmliche Preise nicht nur berechnen, sondern
auch einhalten wollte. In dieser Beziehung
würde er die lebhafteste Unterstützung des C.V.
und aller Innungen haben. Von seiten der
Unternehmer der W.V.D. Ph, ist früher als Vor-
bild auf die Kölner Wirtschaftliche Vereinigung
hingewiesen worden. Der Vorsitzende derselben
ist Herr H. Wolff, Inhaber eines 1,90 Mk.-Ge-
schäftes. Die Kalkulation dürfte jedenfalls in
der Art ausfallen, wie ich ihr schon begegnet
bin, dass man bei 1,80 Mk. noch 100 Prozent
verdiene und bei besseren Bildern sogar 600 bis
1000 Prozent. Das Merkwürdige ist nur, dass
die Inhaber derartiger Geschäfte, welche wohl
zum mindesten bebaupten, 100 Prozent zu ver-
dienen, nachher nur 25 Prozent ihres Umsatzes
versteuern. Hier wäre es sehr interessant, die
verschiedenen Kalkulationen kennen zu lernen.
8 7 behandelt die Einführung einer Einkaufs-
genossenschaft. Als diese Einrichtung von
anderer Seite angeregt wurde, fand sie von den
Freunden der Herren aus Bremen eine sehr un-
günstige Beurteilung und Bekämpfung.
88. „Mitglied der W.V.D.Ph. kann jede
bestehende photographische Vereinigung sowie
jeder Photograph und jede Photographin in
Stadt und Land werden; erstere als korpora-
tives, letztere als Einzelmitglied. Jedes Mitglied
hat nur eine Stimme. In die Selbstverwaltung
bestehender Vereinigungen will die W.V.D.Ph.
nicht eingreifen.“
Durch diesen Paragraphen tut die W.V.D.Ph.
das, was dem C.V. von seinen Gegnern immer
und immer wieder unrechtmässigerweise vorge-
worfen wird. Hätte der C.V. die Aufnahme
von Einzelmitgliedern beschlossen, so hätte er
auf einen grossen Zuwachs rechnen können,
aber er wollte die Vereine nicht schädigen,
denn es ist doch leicht begreiflich, dass man
für 3 Mk. Jahresbeitrag lieber Mitglied wird, als
für 15 Mk., den durchschnittlich die Vereine er-
heben müssen, um auskommen zu können.
8 9. Es gibt ordentliche und ausserordent-
liche Mitglieder. Zu den letzteren gehören
Händler und Fabrikanten.
Die Händler werden sich natürlich ausser-
ordentlich beeilen, einer Vereinigung beizutreten,
welche ihnen direkt Konkurrenz macht.
$ ıo behandelt die Ehrenmitgliedschaft.
% ıı. „An Beitrag haben die ordentlichen
Mitglieder (Einzelmitglieder) 3 Mk. pro Kopf und
Jabr zu zahlen. Vereine als korporative Mit-
glieder 2 Mk. pro Kopf und Jahr.
Hier sucht die Vereinigung dem C.V. direkt
Konkurrenz zu machen, indem sie gegen einen
billigeren Beitrag korporative Mitglieder auf-
nimmt. Da sie aber nicht auf den Beitritt vieler
korporativer Mitglieder wird rechnen können,
so ist der Satz der Einzelmitglieder dem gegen-
wärtigen Beitrag des C.V. gleichgestellt.
8 ı3. „Jedes Jahr einmal hält die W.V.D.Ph.
ihre Haupt- oder Generalversammlung ab und
bezeichnet diese: ‚Deutscher Photographen-
tag‘. 11!
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
143
8 14. Die Handwerks- oder Gewerbekammer-
bezirke gelten als Gaue. Dieses lehnt sich wohl
an die Gauverbände des Deutschen Photographen-
Vereins, die zwar niemals in Tätigkeit getreten
sind, sondern nur auf dem Papier stehen.
$ ı5. Jeder Bezirk mit mindestens ıo Mit-
gliedern wählt einen Vorstand von 3 Personen.
Bei bestehenden Vereinen kann deren Vorstand
für einen Bezirksvorstand der Vereinigung gelten.
Die Bezirksvorstände wählen aus sich heraus
den Gauvorstand, ebenfalls aus 3 Personen be-
stehend.
Den Hauptvorstand ernennt der „Deutsche
Photographentag“.
Die Gegner des C.V. sagen so gern, dass
die Innungen gegründet würden, weil so viele
Personen Vorstandsehren einheimsen möchten.
Nun, hier ist die Gelegenheit, Vorstand zu
werden noch viel leichter, also: Immer heran,
meine Herrschaften, und zugegriffen!
8 17. Der Hauptvorstand besteht aus dem
l. Vorsitzenden (Geschäftsführer der W.V.D.Ph.),
demIl. Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Kassierer,
dem I. Schriftführer, dem Il. Schriftführer (Stell-
vertreter), zwei Beisitzern.
Die Vereinigung von Vorsitzenden und Ge-
schäftsführer ist auch dem C.V. entlehnt.
$2ı. Wahlen. Wählbar und zu wählen
berechtigt ist jedes Mitglied. Jedes anwesende
Mitglied erhält auf dem Deutschen Photographen-
tage ı Stimme. Vertreter von korporativen Mit-
gliedern erhalten ihrer Grösse entsprechend
Stimmen.
$ 25. Gehalt für den Geschäftsführer der
W.V.D. Ph. und sonstige Entschädigungen des
Hauptvorstandes. Das Gehalt für den Geschäfts-
führer bestimmt der „Deutsche Photographen-
tag“, entsprechend der Mitgliederzahl der
W.V.D.Ph. Ebenso eine etwaige Entschädigung
der sonstigen, dem Hauptvorstande angehörenden
Mitglieder.
Paragraphen, die nun folgen, behandeln
Lehrlings- und Gehilfenverträge, Austritt und
Ausschluss aus dem Verein.
& 31. Ausschluss. Ausgeschlossen werden
Mitglieder, welche in gröblicher Weise gegen
die Standesinteressen und Berufsehre verstossen.
In gleicher Weise solche, welche gegen die
Bestimmungen des B.G.B. und des D.R.G.B.
verstossen. Br
Die G. m.b. H., welche auch zu den Gegnern
der Innungen und des C.V. gehören und in
welche sich ein grosser Teil derselben umge-
wandelt hat, behaupten immer, dass dieG.m.b.H.,
da sie nicht persönlich seien, wegen Verstössen
gegen die Standesehre nichtherangezogen werden
könnten. Ueber den Begriff der Standesehre
darf man wohl bei dieser Vereinigung recht ge-
spannt sein, wie sie ihn auslegen will. Ganz
besonders darf man wohl gespannt sein, wie
man es hezeichnen wird, wenn man Preise
öffentlich bekannt macht, zu denen man nur im
Notfall arbeitet, d.h. wenn man das Publikum
nicht bekehren konnte, während man weit höhere
Preise erzielen will und auch erzielt, wie offen
zugegeben wird, also den billigen Preis nur als
„Lockmittel“ benutzt hat.
Der letzte Absatz handelt von der Auflösung
der Vereinigung. $ 35 sagt hier: „Die Auflösung
der W.V.D.Ph. muss erfolgen, wenn ihr weniger
als 20 Personen als Mitglied angehören.“
Auf eine grosse Mitgliederzahl scheint die
Vereinigung nicht zu rechnen, denn nur 20 Mit-
glieder sollen genügen, um als Vertretung der
deutschen Photographen zu gelten. Da ist schon
bloss die Zahl der dem C.V. angehörenden
deutschen Vereinigungen mehr wie dreimal so
gross, als die Zahl einzelner Mitglieder, welche
die W.V.D.Ph. für genügend hält, um sich als
Vertreterin der deutschen Photographen aus-
zugeben. |
In der „Deutschen Photographen-Zeitung“
befindet sich S. 73 ein Bericht über eine Ver-
sammlung in Bremerhaven, in welcher Herr
Hollmann die Behauptung aufstellt, dass der
C.V. nichts erreichen könne bei der Bekämpfung
der Schleuderkonkurrenz, dass die Freie Ver-
einigung dazu imstande wäre. Den Beweis wird
Herr Hollmann natürlich schuldig bleiben.
Interessant ist aber in dieser Richtung ein
Schreiben des Herrn Schwier: |
Weimar, den 31. Januar 1914.
Deutscher Photographen-Verein usw.
Gauverband des Deutschen Photographen -Vereins.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Hierdurch lade ich Sie zu einer Zusammenkunft
auf Montag, den 2. Februar d. J., abends !/,g Uhr, im
Sächsischen Hof, am Herderplatz, Herderzimmer, höf-
lichst ein. 2
Es soll über die Anzeige der Firma Hermann
Tietz, „Weisse Woche“ betreffend, gesprochen werden,
speziell auch über die Bereitwilligkeit eines hiesigen
Herrn, die ohnehin darniederliegende Erwerbstätigkeit
der Photographen zu schädigen.
Weiter soll auch Bericht erstattet werden über die
letzte Versammlung usw. Endlich möchte ich aber
auch über die in Kürze einzurichtenden Kurse zur Vor-
bereitung der Lehrlinge und Gehilfen zur Gehilfen- und
Meisterprüfung einiges mitteilen.
Einige Kollegen, die ich telephonisch erreichen
konnte, haben bereits ihr Erscheinen zugesagt usw.
Mit ergebenem Gruss
(gez.) Karl Schwier.
Die Zuschriften sind wohl an alle Weimari-
schen Photographen gegangen. Man betrachtet
wohl alle als Mitglieder des Gauverbandes, auch
ohne dass sie Beiträge zahlen. Das Resultat
der Besprechung war, dass man leider mit den
vorhandenen Mitteln nichts gegen die drohende
144
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Schleuderkonkurrenz machen könne. DerKollege,
von dem hier gesprochen wird, ist einfach An-
gestellter des Warenhauses. Theorie und Praxis!
Ich habe diese Besprechung aufgenommen,
um dem Leser dieser Zeitschrift zu zeigen, wie es
gemacht wird, und wie man es nach meinem
Gefühle nicht machen sollte, denn dem C.V.
macht man ungerechterweise Vorwürfe, während
die Störenfriede der Einigkeit an ganz anderer
Stelle zu suchen sind. Aber auch, wie man
angeblich die Interessen der Kollegen vertritt,
ist sehr interessant, und die Kollegen können
sich an Hand der vorstehenden Tatsachen selbst
ein Urteil bilden.
Zum Schluss noch eine bemerkenswerte Fest-
stellung:
In einer Streitsache des Atelier „Rembrandt“,
G.m.b.H., gegen die Photographenzwangsinnung
Strassburg reichte der beauftragte Rechtsanwalt
G. Augsberger mit einem Schriftsatze zugleich
die „Deutsche Photographen-Zeitung“ Nr. 8 als
Beleg ein, da diese Nummer die der Innung un-
günstige Entscheidung des Magistrats zu Stettin
veröffentlicht. Die Beschwerde wie auch die
Zeitung tragen beide das Datum: 20. Februar 1914.
Die gleichzeitige Einreichung der Weimarer
„Deutschen Photographen- Zeitung“ ist doch nur
dann möglich, wenn sie sofort vom Verlag an
den Vertreter der G. m. b. H. gesandt wurde,
und diese Tatsache zeigt wieder deutlich, in
welcher hervorragenden Weise die Interessen
der Photographen vertreten werden.
Adolf Sander, Leipzig.
Wiehtige Entseheidung, ortsübliehe Preise betreffend.
In seinem Erlasse vom 6. Juni 1913 (ver-
öffentlicht in Nr. 55 und 96 dieser Zeitschrift),
hat der Herr Minister für Handel und Gewerbe
bestimmt, dass die lanungen die Ankündigung
„billiger“ Preise an sich nicht verbieten dürfen.
Dagegen haben die Innungen das Recht, ihren
Mitgliedern unlauteres Geschäftsgebaren, z.B.
marktschreierische Reklame oder die öffentliche
Ankündigung von nicht ortsüblichen Gratis-
angeboten oder von Schleuderpreisen, zu ver-
bieten. Auch die Veröffentlichung einer Unter-
bietung etwaiger von der Innung bekannt-
gegebener ortsüblicher Preise für gleiche Waren
und Leistungen kann sich im Einzelfall als un-
reell darstellen und demgemäss den einzelnen
Mitgliedern untersagt werden.
Infolge dieses Erlasses haben sich ausser-
ordentlich viel Streitigkeiten ergeben, denn die
Schleudergeschäfte behaupten, dass die 1,80 Mk.-
Preise sehr reelle und anständige Preise seien,
die einen bedeutenden Verdienst zulassen.
Diese Angaben wurden selbstverständlich von
den Innungen bestritten und die 1,80 Mk.-Preise
gemäss dem einstimmigen Beschluss des Central-
Verbandes Deutscher Photographen-Vereine und
Innungen, in Berlin, als Lock- und Schleuder-
preise bezeichnet. Eine Anzahl Innungen er-
mittelten, auf Grund ausführlicher Nachfrage
bei den Mitgliedern, ortsübliche Durchschnitts-
preise, und wurde. in Uebereinstimmung mit der
ministeriellen Entscheidung die Veröffentlichung
niedrigerer Preise untersagt.
Die Stettiner Innung hatte verboten, niedrigere
Preise als die seitens der Innung ermittelten
ortsüblichen Durchschnittspreise zu veröffent-
lichen und weiter jede Hindeutung auf „billige“
Preise. In dem letzten Satze könnte man nach
dem Sprachgebrauch auch statt „billige* Preise
„mässige“ Preise sagen. Der Herr Minister
bat eine derartig weitgehende Beschränkung,
Hinweis auf billige Preise, wo eine Angabe der
Preise in Zahlen nicht nötig ist, als unzulässig
erklärt. Der Magistrat zu Stettin hat den ganzen
Beschluss der Innung für ungültig erklärt, wo-
gegen die Innung Beschwerde bei dem Herrn
Regierungspräsidenten einlegte. Der Herr Re-
gierungspräsident hat mit Ausnahme des letzten
Satzes, „billige“ Preise, den Beschluss der Ionung
für gesetzmässig erklärt und das Verbot des
Magistrats aufgehoben.
Die Entscheidung ist für die Photographen
von der allergrössten Wichtigkeit, da ihnen
jetzt die Möglichkeit gegeben wird, durch Er-
mittelung ortsüblicher Preise das unreelle Ge-
baren der Ankündigung von Lock- und Schleuder-
preisen zu verbindern. Selbstverständlich müssen
die Durchschnittspreise durch Nachfrage bei
allen Innungsmitgliedern genau ermittelt werden,
da sonst die Regierung die Beschlüsse nicht
anerkennt.
Die Entscheidung des Regierungspräsidenten
veröffentlichen wir unter „Innungs- und Vereins-
nachrichten“.
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
Photographisehe Vereinigung im Regie-
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung).
Sitz: Stettin.
Nachstehende wichtige Entscheidung ist vom Re-
gierungspräsidenten zu Stettin gefällt worden:
Stettin,
den 27. Februar 1914.
Eine nochmalige eingehende Präfung hat ergeben,
dass meine Zuständigkeit gemäss $ 96 der Gewerbe-
ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
Der Regierungspräsident.
Pr. A, 1. Nr. 918.
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
145
26. Juli 1900 in Verbindung mit 8 125, Abs. 2, des Ge-
setzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und
Verwaltungsgerichtabehörden vom ı. August 1883 zur
Entscheidung der Beschwerde vom 15. Januar d. J.
begrändet ist.
In der Sache selbst treffe ich dahin Entscheidung,
dass der Beschluss des Magistrats zu Stettin vom
1. Dezember 1913 (— VIII — 105, ı, 13/9) aufgehoben
wird, insoweit er folgende Worte des Innungabeschlusses
vom 7. Juli 1913, Ziff. 2, zum Gegenstand hat: „Die
gleiche Strafe erhält, wer in öffentlichen Ankfindigungen
oder dem Öffentlichen Verkehr zugänglichen Lokalen
oder Schaukästen photographische Arbeiten zu nied-
rigeren Preisen als die von der Innung festgesetzten
Mindestpreise oder unentgeltlich bezw. als Zugabe an-
bietet. ''
Soweit jedoch der Innungsbeschluss den Innungs-
mitgliedern ‚jede Hinweisung auf billige Preise‘ ver-
bietet, ist der Beschluss der Innung ungültig. In
dieser Hinsicht bleibt daher die Entscheidung des
Magistrats vom ı. Dezember 1913 bestehen.
Der 8 ıoog der Gewerbeordnung, auf den der Be-
schluss des Magistrats gestützt ist, verbietet den
Zwangsinnungen lediglich, ihre Mitglieder in der Fest-
attzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen oder
in der Annahme von Kunden zu beschränken und er-
klärt entgegenstehende Beschlüsse für ungültig. Der
$ ıooq der G..O. kann jedoch auf den vorliegenden
Beschluss der Innung nicht zur Anwendung gelangen,
denn der Innungebeschluss beschränkt die Innungs-
mitglieder nicht in der Festsetzung der Pıeise, ihrer
Waren oder Leistungen oder in der Annahme von
Kunden, sondern der Beschluss legt den Innungsmit-
gliedern lediglich eine Beschränkung in der Öffent-
äichen Anküindigung von niedrigeren als den von der
Innung festgeseizten Mindestpreisen auf. Die Innungs-
mitglieder werden durch diese Beschränkung in der
tstsächlichen Festsetzung ihrer Preise und in der An-
nahme von Kunden aber keineswegs behindert.
Der Innungsbeschluss findet vielmehr eine gesetz-
liche Stütze in der Bestimmung des 8 Bıa, Zif. ı,
weicher als Aufgabe der Innung „die Pllege des Ge-
meingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung
der Standesehre unter den Mitgliedern“ bezeichnet.
Es muss als Verletzung des Gemeingeistes unter
den Innungsmitgliedern angesehen werden, wenn
tinzelne von Ihnen durch öffentliche Unterbletung
der als ortsüblich festgesetzten Preise sich auf
Kosten der übrigen einen vergrösserten Kunden-
kreis zu verschaffen suchen. Dieser Verletzung
des Gemeingeistes wirkt der Innungsbeschluss mit
Recht entgegen.
Die Innung überschreitet jedoch ihre durch $$ 100,
Iooc, 8a und 8rb der G. O. begrenzten Befugnisse,
wean sie ihren Mitgliedern, „jede Hinweisung auf
billige Preise‘ verbietet.
Ein solcher Hinweis verstösst, wie in dem Erlasse
des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom
6 Juni 1973 — Ministerial- Blatt der Handels- und Ge-
werbeverwaltung — XIII, S. 442 — ausgeführt wird,
nicht gegen die gemeinsamen gewerblichen Interessen
oder gegen die Standesehre oder gegen den Gemein-
geist der Innungsmitglieder.
Insoweit der Innungsbeschluss jeden Hinweis auf
billige Preise verbietet, ist daher die Entscheidung des
Magistrats vom ı. Dezember 1913 rechtsgültig.
As In Vertretung: Seebach.
den Vorstand der Photographischen
Vereinigung zu Händen des Herrn
Photographen Wolff, hier.
Indem wir unseren Mitgliedern von dieser Ent-
scheidung Kenntnis geben, bitten wir, den am 7. Juli
1913 einstimmig gefassten Beschluss zu beherzigen,
auf dass der Vorstand sich nicht in die Lage versetzt
sieht, gegen Mitglieder vorgehen zu müssen.
Der Vorstand.
I. A.: Willy Wolff, Vorsitzender.
=
Plälziseher Photographen-Bund
Zwangsinnung für die Pfalz.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Einladung j
zu der dritten ordentlichen Innungsversammlung
am 23. März ı9ı4 in Neustadt a. H., im
„Hotel zum Löwen“.
Beginn: 2 Uhr nachmittags.
Tagesordnung:
ı. Verlesen des Protokolls der Versammlung vom
29. September 1913.
2. Bericht.
3. Kassenbericht und Entlastung.
4. Haushaltungsplan für 1914.
5. Wahl zweier Beisitzer zum Ausschuss für das Lehr-
lingswesen.
6. Mindestpreise — ortsübliche Preise — Schleuder-
preise.
7. Bromölbilder, Vortrag des Herrn Kollegen Hart-
mann.
8. Verschiedenes.
Eventuelle Anträge sind bis zum 20. März einzu-
reichen. — Schriftliche Entschuldigungen werden nur in
dringendsten Fällen und nur dann für genügend be-
funden, wenn dieselben am 21. März im Besitze des
Obermeistess sind. — Auf $ 22 des Statuts wird hier-
mit besondere aufmerksam gemacht. Wiederholtes
Fehlen hat eine Strafe von 5 Mk. zur Folge.
Der Vorstand.
E.Schmidt,
Obermeister.
E. Renery,
Schriftführer.
2
146
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
Versammlung
betreffs Ausstellung „Das deutsche Handwerk Dresden
1915" in Hannover,
am Montag, den 16. März ıg1ı4, abends 8 Uhr, im
oberen Saale im „Haus der Väter‘, Lange Laube 2.
Einberufen von der Handwerkskammer zu Hannover.
Verhandlungsleiter: Der Vorsitzende der Hand-
werkskammer, Herr Plate.
ı. Einleitende Ansprache des Herrn Verhandlungs-
leitere.
2. Vortrag des Herrn Hans Werner von der Ge-
schäftsstelle der Ausstellung ‚Das deutsche
Handwerk Dresden 1915“.
a) Allgemeines über Organisation, Zweck und Ziel,
sowie Situationsplan der Ausstellung;
b) Art der Beteiligung des Handwerks durch:
I. Ausstelien fertiger Fabrikate seitens einzelner
Handwerker;
II. Ausstellen fertiger Fabrikate durch Innungen;
III. Bewilligung von Mitteln seitens der Hand-
werkskammer, der Ausschüsse, der Verbände
bezw. Innungen für Durchführung der Werk-
stätten;
IV. Besuch der Ausstellung durch Gründung von
Reisesparkassen; |
V. eingehende Erörterung des Reisesparkassen-
wesens.
c) Besprechung der Abteilung VIII des Programms
unter spezieller Berücksichtigung der Hand-
werksorganisationen und der Städte zur Bildung
und Förderung des Handwerks, sowie der
geschichtlichen Abteilung.
3. Diskussion.
4. Reisesparkassen - Gründung.
Die Mitglieder werden dringend ersucht, an dieser
Versammlung recht zahlreich teilnehmen zu wollen.
Der Vorstand.
L.d.N.: Freundt, Obermeister.
—Bt—
Vereinigung selbständiger Photographen
Bezirk Magdeburg.
Am Montag, den 16. März, abends 7!/, Uhr,
findet unsere monatliche Versammlung in Magdeburg
in der „Kaiserhalle‘, Kaiserstrasse 100, statt.
Tagesordnung.
ı. Vorlage der Petition des Central- Verbandes an
den Reichstag.
2. Lehrlings- Angelegenheit.
3. Verschiedenes.
4. Vortrag über die Nervosität der Photographen,
anschliessend Nerventätigkeit und Hypnose.
(Referent G. Haertwig.)
Kollegen als Gäste mit Damen sind will-
kommen. Der Vorstand.
—eDp-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Sächsiseher Photographen -Bund (E.Y.)
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Herr Alphons Barrand, Dresden, Waisenhausstr. 32.
ur
Niederrheinisehe Photographen - Zwangs-
innung, Sitz Düsseldorf.
Inrungsversammlungam Freitag, den 20. März,
pünktlich nachmittags 5!/, Uhr,
in Düsseldorf, im „Rheinhof‘“, Benrather Strasse.
Tagesordnung:
I. Protokollverlesung.
2. Kassenbericht.
3. Haushaltplan ı914 und Genehmigung desselben.
4. Wahl von (nach $ 28) ausscheidenden drei Vor-
standsmitgliedern.
5. Bericht der Kommission zur Ermittelung orts-
üblicher Preise und Beschlussfassung.
6. Antrag der Handwerkskammer (Ausstellung Düssel-
dorf 1915).
7. Wahl von zwei Mitgliedern zur Verwaltung der
Krefelder Stiftung. (Unterstützungskasse.)
8. Anträge.
9. Gemeinsamer Bezug und Abgabe von Gold und
Platin zu ermässigten Preisen.
Vortrag des Herrn Assessor Roder über „Urheber-
recht“.
Vortrag des Herrn Professor Schmidt-Karlsruhe
über „Autochromaufnahmen‘“ mit Vorfährung einer
grossen Anzahl hervorragender Autochromaufnahmen
von Gebrüder Lumitre, Herrn Professor Schmidt
und Herrn Hildenbrand-Stuttgart in Lichtbildern.
Mit der diesmaligen Innungsversammlung ist
wiederum eine grössere Ausstellung verbunden, welche
bereits von 3 Uhr an zur Besichtigung für die Mit-
glieder geöffnet ist, um deren zahlreiches Er-
scheinen dringend gebeten wird. Nichterscheinen
muss nach $ 22 geahndet werden.
Am ı7., ı8. und ı9. März findet mit Unterstützung
der Handwerkskammer ein Kursus populär fach-
wissenschaftlicher Vorträge von Herrn Professor
Schmidt-Karlsruhe, abends Punkt 6 Uhr, in Düssel-
dorf, „Zweibrücker Hof‘, Königsallee, statt. Die
Teilnahme am Kursus ist kostenlos, und werden
Anmeldungen an den Obermeister Herrn Halfpape
erbeten.
Wir ersuchen unsere Mitglieder, sich recht zahl-
reich zu betelligen.
C. HBalfpape, F. Jung,
Obermeister. Schriftführer.
un 2 I 2 gun
Ateliernaehriehten.
Naumburg a.$S. Herr Otto Dechant eröffnete
Schönburger Strasse ır ein Photographisches Atelier.
Rostock. Kröpeliner Strasse 5 wurde ein Deutsch-
Amerikanisches Photoatelier, 12 Bilder 5o Pf., eröffuet.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
147
Warnsdorf (Böhmen). Herr Max Walter hat
das Photographische Geschäft von E. W. Matthias in
Seifhennersdorf übernommen.
Wiesbaden. Herr W. Müller eröffnete Lang-
gasse 10 ein Atelier für bildmässige Photographie.
m 2 ><, zu,
Auszeiehnungen.
Dem Königl. Kommissionsrat A. Fuhrmann in
Berlin, dem Erfinder der Kaiser- Panoramen, ist für
seine vieljährigen Arbeiten für Schul- und Volksbildungs-
zwecke, die auch vaterländischen und Verkehrsinteressen
dienen, der Kronenorden IV. Klasse verliehen. Städtische
und Schulbehörden besitzen diese Panoramen, und das
schöne Gebiet der Stereos findet auch bei Forschungs-
reisenden und Landschaftern immer mehr Beachtung,
da hier eine Absatzquelle für solche Aufnahmen vor-
handen ist.
Ir
Kleine Mitteilungen.
— Die Meisterprüfung bestand vor der Prüfaungs-
kommission der Handwerkskammer zu Hannover Herr
Otto Zurkirchen, Teilhaber der Firma Hofphoto-
graph Alex. Möhlen, Hannover.
— Die Veranstaltung wirtschaftlicher
Unterrichtsabende seitens des Photographischen Vereins
zu Berlin hat bei den Mitgliedern, ja, man kann sagen
bei allen Photographen Berlins, lebhaftes Interess: er-
weckt, zumal es sich dabei um die Erörterung von
Themata handelt, die täglich in der Praxis des Photo-
graphen vorkommen, ohne dass er immer Gelegenheit
hat, sich über die in Betracht kommenden gesetzlichen
Besimmungen genau zu informieren. Bei den Unter-
richtsabenden des Photographischen Vereins zu Berlin
ist jedoch dafür Sorge getragen, dass die vorgesehenen
Themata nicht nur in. Vorträgen behandelt, sondern
auch in Diskussionen dem einzelnen Hörer möglichst
nahe gebracht werden. An dem ersten Unterrichts-
abend wurde von Herrn Fritz Hansen, dem Leiter
des Kurssus, das Thema „Rechte und Pflichten für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrage‘'
zum Gegenstande des Vortrages und der Diskussion
gemacht. Die lebhafte Debatte lieferte den besten Be-
weis dafür, dass schon der erste Unterrichtsabend all-
gemeinen Beifall fand. Für die nächsten Unterrichts-
abende ist der 20. März, 3. und 24. April und ı. Mai,
abends 8 bis Io Uhr, vorgesehen. An diesen Abenden
sollen die folgenden Themata behandelt werden:
I. Firmenrecht (Voll- und Minderkaufmann), 2. Die
Versicherungsgesetze (Reichsversicherungs- Ordnung,
Kranken- und Invaliditätsversicherung, Angestellten-
versicherung), 3. Handwerkerorganisation, 4. Die wich-
tigsten Fragen des Urheber- und Verlagsrechtes. Die-
jenigen, die noch an diesem Kussns teilnehmen wollen,
aber noch richt gemeldet sind, wollen ihre Anmel-
daongen umgehend an Herrn Wilh. Hoffschild,
LFa: Ed. Blum, Berlin S. ı4, Wallstrasse 31, ge-
langen lassen. Kosten entstehen durch die Teilnahme
an diesem Kursus nicht.
— Cuxhaven. Die Polizeiverordnung vom 20. Juli
1908, enthaltend das Verbot des Photographierens und
Zeichnens um Amerikahafen, wurde aufgehoben.
rt
Patente.
KL 57. Gruppe 8. Nr. 261947 vom 10. September ıgı1.
Alexander R. Hyke in Frankfurt a.M.
Vorrichtung zum Auf-
spulen von Rolifilms zu einer { pi
lockeren Spirale und zum IT Ks
Entwickeln und Fixieren bei
Tageslicht, gekennzeichnet | Il |
durch eine in der Breite ver- | ri
stellbare Aufrollvorrichtung /_
mit auf der Achse z befestig- inzanetn] amnnnn
ten Spiralen 2, 2a, in deren Lee
Gänge von Armen getragene KSSSSSIS Se
Ansatzstücke drehbarer Aus- area) “
leger 4 hineinragen, welche ß
beim Drehen der Aufrollvorrichtung gegen in den
Spiralgängen laufende Auslegehaken 73, 74 stossen und
dadurch die Ausleger 4 in die axiale Richtung der
Aufrollvorrichtung bringen.
%
4 hm
x
Pe
a
NN
—
+
4)
=
ne ae mn
Kl. 57. Gruppe 6. Nr. 257665 vom 24. November ıgı1.
Dr. Eduard Mertens in Freiburg i. Br.
ı. Verfahren zur photomechanischen Herstellung
rastrierter Druckmuster nach unrastrierten Abdrucken
auf transparenter Unterlage, dadurch gekennzeichnet,
dass man die Kopien der unrastrierten Abdrucke nach
der Entwicklung der belichteten Schicht mit dem Ab-
druck eines Rasters versieht.
2. Ausführungsweise des Verfahrens nach Anspruch ı,
dadurch gekennzeichnet, dass man den Ueberdruck auf
die zu rastrierenden Stellen mittels Umdrucks durch
Walze oder Stempel von einer gerasterten und ein-
gefärbten Druckform aufbringt.
a age en u
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Ergänsung sur Beantwortung der Frage 44. Die
Abschwächung eines Negativs mit Ammoniumpersulfat
kann ohne inzwischen erfolgte Trocknung direkt mit
dem gut ausgewässerten Negativ vorgenommen werden.
Nur für den Fall, in dem Negative bearbeitet werden
sollen, deren Schicht an sich wenig widerstandsfähig
ist, dürfte es sich empfehlen, zwischendurch zu trocknen
und vor der Behandlung das Negativ wieder Io Minuten
in reinem Wasser einzuweichen.
Frage 5o. Herr A.L. in Sch. Am hiesigen Ort
ist keine Wasserleitung. Ich habe mir deshalb für
meine photographischen Zwecke eine eigene Brunnen-
anlage mit elektrischem Motorbetrieb gebaut. Nun
beabsichtige ich, auf dem Boden meines Hauses ein
geeignetes Wasserreservoir anzulegen. Ich werde das-
selbe jedenfalls aus Holz bauen lassen, da Beton zu
148
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
schwer wird. Könnte etwa auch ein Metallbehälter
hierzu gewäblt werden, Zinkblech mit Mennige und
Asphalt gestrichen? Die Zuleitung von dem Wasser-
behälter bis zu meiner Arbeitsstätte will ich mittels gal-
vanisierter Eisenrohre legen lassen. Sind die Eisen-
rohre geeignet, und leiden die Bilder und photo-
graphischen Arbeiten darunter keinen Schaden, oder
müsste ein anderes Metall wegen eventuellen Rost-
ansatzes gewählt werden? Dieses dürfte aber bei gal-
vanisierten Rohren ausgeschlossen sein, da die Rohre
der städtischen Wasserleitungsanlagen auch aus Eisen
bestehen.
Antwort su Frage so. Die von Ihnen projektierte
Einrichtung ist in jeder Beziehung zweckmässig. Das
Brunnenwasser wird in einem gut gestrichenen Zink-
blechbehälter keinerlei schädliche Eigenschaften an-
nehmen, und ebenso wird die Leitung des Wassers
dusch verzinkte Eisenröhren als absolut unbedenklich
angesehen werden können, um so mehr, als ja unser
Leitungswasser derartige Röhren immer passieren muss,
und zwar auf ausserordentlich viel längere Erstreckung
und gelegentlich auch unter Umständen, die ein langes
Verweilen des Wassers im Rohre bedingen. Natfirlicher-
weise kann so behandeltes Wasser ebensowenig wie
andere Brunnenwässer für diejenigen Zwecke Ver-
wendung finden, wo unbedingt reines Wasser erforder-
lich ist. Zum Ausetzen der Edelmetallbäder, und viel-
leicht auch zum Auschloren sehr empfindlicher Kopier-
papiere wird Brunnenwasser überhaupt nicht zu ver-
wenden sein, wenn es nicht zufälligerweise von absoluter
Reinheit ist.
Fyagesı. Herr W. S.in B. Die Berliner Elektrizi-
tätswerke verlangen vom Konsumenten für elektrische
Kraft einen jährlichen Konsum von mindestens 64 Mk.,
wofern der Kratfttarif von 16 Pf. pro Kilowatt ein-
treten soll. Da ich nun zu photographischen Auf-
nahmen nur für 4o Mk. elektrische Kraft verbrauchte,
musste ich 24 Mk. für zu wenig im Jahr verbrauchte
elektrische Kraft nachzahlen. Wie mir nun vor einiger
Zeit von einem Beamten der Berliner Eliektrizitäts-
werke gesagt wurde, verrechne diese Gesellschaft die
Nachzahlung für nicht verbrauchte Kraft in Licht, d. h.
nach dem dafür festgesetzten Tarif von 4o Mk. pro
Kilowatt, so dass in diesem Fall betr. 24 Mk. für elek-
trisches Licht (statt Kraft) verbraucht werden könnten.
Die Berliner Elektrizitätswerke wollen aber von dieser
Koulanz nichts wissen. Kann mir einer der Herren
Kollegen hierüber Auskunft geben?
Antwort su Frage st. Es wird sich in diesem
Fall empfehlen, sich direkt an die Direktion der
Berliner Elektrizitätswerke zu wenden, welche allein in
der Lage ist, eine bindende Auskunft zu geben, und
das grösste Interesse daran hat, dass ihre Kunden alle
gleichmässig bedient werden und unter gleichen Um-
ständen auch die gleichen Vergüinstigungen geniessen.
Frage 52. Herr R.K. in B. Ich bitte höflichst,
mir mitzuteilen, auf welche Weise Diapositive in Sepia
zu entwickeln oder zu färben sind. Versuche mit
Chlor- und Bromammonium-Zusatz zum Entwickler
gaben zwar einen Sepiaton bei sechsfacher Ueber-
belichtung, doch war das Resultat ein in der Auf-
sicht ganz milchiges Bild (unansehnlich), Ausserdem
ist das Verfahren zu zeitraubend, da auch die Ent-
wicklung zu lange dauert. Nachträgliches Tonen mit
Satraptonung gab wieder einen zu rötlichen Ton.
Kennen Sie ein Rezept, das leichte braune Töne gibt?
Vielleicht Entwickler mit kohblensaurem Ammonium?
Dr. Mebes soll solches in seinem Buche angegeben
haben.
Antwort su Frage 52. Um schöne Sepiatöne auf
Diapositivplatten zu erhalten, ist der Versuch, dies
bereits bei der Entwicklung zu erreichen, bei den
meisten im Handel befindlichen, speziell den deutschen
Platten, nicht anzuraten. Diese, fast immer reines
Bromsilber enthaltenden Platten, geben zwar durch ver-
zögerte Entwicklung und entsprechend längere Be-
lichtung etwas abweichende Töne, aber dies geschieht
fast immer auf Kosten der sonstigen Qualität des
Diapositives. Ein Tonungsbad mit Uran ist hier viel
mehr am Platze, und zwar werden die Bilder zu diesem
Zweck mit sehr verdänntem Entwickler hervorgerufen,
damit sie zwar klar, aber etwas flau ausfallen und
dann mit Uran nach sehr gründlichem Waschen nach-
verstärkt. Zu diesem Zweck mischt man eine ein-
prozentige Lösung von Urannitrat mit der gleichen
Menge einer ebenfalls einprozentigen Lösung von
rotem Blutlaugensalz und setzt auf 100 ccm der ge-
mischten Lösung kurz vor dem Gebrauch 5o ccm einer
zweiprozentigen Lösung von Rhodanammonium hinzu.
Man lässt die Bilder in diesem Bade einen etwas röt-
licheren als den gewünschten Ton annehmen, welches
sehr schnell geht, und wässert sie dann in reinem
Wasser fliessend höchstens ıo bis ı2 Minuten aus.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage 31. Herr E. J. in W. Kann eine vor etwa
15 bis 20 Jahren hergestellte Aufnahme ohne weiteres
von jedem vervielfältigt und verkauft werden?
Antwort su Frage 21. Aut ein Werk der Photo-
graphie, das am ı. Juli 1907 noch nicht erschienen
war, finden die an diesem Tage in Kraft getretenen
neuen Bestimmungen auch dann Anwendung, wenn
die bisherige Schutzfrist abgelaufen ist. Unter den
Begriff des „Erscheinens‘“ fallen nur die Herausgabe
im Verlags- und Kunsthandel, der Vertrieb im Kunst-
gewerbe, sowie soustige Handiungen, durch welche
das Werk oder seine rechtmässige Nachbildung in den
allgemeinen Verkehr gelangt, nicht aber seine Aus-
stellung oder Vorführung. Die jetzige Schutzfrist
währt ıo Jahre, vom Erscheinen des Werkes an ge-
rechnet; jedoch endigt der Schutz mit dem Ablaufe
von 10 Jahren seit dem Tode des Urhebers, wenn bis
zu dessen Tode das Weık noch nicht erschienen war.
Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Drack und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a. 8.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19.
Nr. 23.
18. März.
1914.
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht
druckfertig zu sein.)
Blasenbildung auf Kopierpapier.
Schon zur Zeit des Albuminpapiers war die
Blasenbildung ein sehr gefürchtetes Uebel, dem
man mit allen möglichen, zuweilen recht sonder-
baren Mitteln zu Leibe ging. Das heutige Emul-
sionspapier liefert im grossen und ganzen kaum
noch Veranlassung zu Klagen in dieser Richtung.
Wo sie aber entstehen, trägt durchgehends eine
falsche Behandlung die Schuld.
Von den hier in Betracht kommenden Febler-
quellen verdient zunächst das Tonbad (bei Aus-
kopierpapieren) eingehende Beachtung. Weil
sich für Emulsionspapiere jeder Art das Rhodan-
goldbad als am geeignetsten erwiesen, wird es
heute fast ausschliesslich angewendet. Hier ist
es nun wichtig, sich daran zu erinnern, dass
Rhodanammonlösungen auf Gelatine erweichend
einwirken und stärker sogar die Gelatine ver-
flüssigen können. Es ist nun klar, dass, wenn
günstige Vorbedingungen, wie hohe Temperatur
des Tonbades, weiche Gelatine der Schicht,
lange Einwirkung usw., sich mit dem Nachteil
eines hohen Gehalts an Rhodanammon im Bade
vereinigen, eine Lockerung der Schicht von
ihrer Unterlage und dadurch Blasenbildung leicht
eintreten kann. Ist nun aus einem Grunde ein
grösserer Gehalt an Rhodan erforderlich, so
empfiehlt es sich, zur Verhütung der Blasen-
bildung statt Rhodansalz Rhodanaluminium zu
nehmen, welches eine gerbende Wirkung be-
sitzt, mithin dem Löslichwerden der Gelatine
ohne weiteres vorbeugt. Ein ganz schwaches
Gerbungsbad vor dem Tonen würde zwar das
gleiche Resultat erzielen lassen, erscheint aber
in bezug auf gleichmässiges Tonen nicht immer
unbedenklich.
Nach dem Tonbad kommt für jede Art von
Papier das Fixierbad in Betracht. Es ist als
erwiesen anzusehen, dass die Diffusionsvorgänge
bei der Blasenbildung eine Rolle spielen. Die
Gefahr der Blasenbildung wächst mit dem Ge-
halt des Bades an Fixiernatron. Normale Fixier-
bader, mit etwa ıo Prozent Gehalt an Fixier-
natron und ohne weitere Zusätze, geben an und
fir sich keine Ursache zur Blasenbildung,
während mit steigendem Gehalt diese Möglich-
[Nachdruck verboten.)
keit entsprechend wächst und bei günstigen
Bedingungen bald in die Erscheinung tritt.
Weil die Blasenbildung hier auf anderen Ur-
sachen als beim Tonbad beruht, ist das dort
angegebene Vorbeugungsmittel hier nicht von
der erwarteten Wirkung.
Eine nach meinen Erfahrungen und Experi-
menten absolut sicher wirkende Fehlerquelle
aber ist ein starker Unterschied in der Tempe-
ratur der Bäder, bezw. zwischen Fixierbad und
Waschwasser.
Im Interesse eines nicht zu langsamen und
gleichmässigen Tonens muss das Tonbad eine
bestimmte Temperatur besitzen. Wird nun,
was durchaus anzuraten ist, ein frisches Fixier-
bad benutzt, so ist dessen Temperatur meistens
viel niedriger als das zum Auswaschen zwischen
Tonen und Fixieren benutzte Wasser, weil
Fiziernatron beim Auflösen eine Temperatur-
erniedrigung bewirkt. Zeigen daher die Kopien
im Waschwasser schon Neigung zur Blasen-
bildung, so tritt sie im Fixierbad sofort auf.
Zur Vermeidung hat man daher darauf zu
achten, dass alle Bäder und Waschwasser in:
der Temperatur nur wenig differieren. Fl.
Negativlack. Um das fertige, getrocknete
Negativ vor manchen schädlichen Einflüssen zu
behüten, wird es zur Notwendigkeit, demselben |
einen schützenden Lacküberzug zu geben. Das
einfachste und billigste Verfahren ist hierbei‘
zweifellos das Lackieren mit gewöhnlichem
Firnis, sogen. Möbellack gewöbnlicher Qualität.
Da dieser indessen wenig dauerhaft ist und
auch schlecht vor Feuchtigkeit schützt, ist es
empfehlenswerter, sich eines speziellen Negativ-
lacks zu bedienen.
Ein guter Negativlack muss eine möglichst
harte, glatte und glänzende Schicht ergeben,
welche auch ohne Verwendung von Mattolein eine
genügende Bleistiftretouche gestattet. Wichtig
ist ferner, dass der Lack leicht fliesst, nicht
rissig wird und gegen Feuchtigkeit sich wider-
standsfähig erweist, weil dadurch das Entstehen
der gefürchteten Silberflecke am sichersten ver-
mieden wird.
23
150
Wie andere Lacke, wird auch der Negativ-
lack meist aus Harzen unter Benutzung geeigneter
Lösungsmittel hergestellt. Die angewendeten
Lösungsmittel trocknen nun verschieden rasch
“auf. Da aber ein rasches Auftrocknen zur Her-
stellung gleichmässiger Lackschichten Bedingung
ist, erfordern langsam trocknende Lacke ein
Erwärmen der Schicht bezw. der Platte (Warm-
lacke). Lacke, welche als Lösungsmittel nur
den relativ langsam verdunstenden Alkohol ent- .
halten, können durchgehends als „Warmlacke“
bezeichnet werden.
Um der Schicht bezw. dem Lack die oben
angegebenen anderen günstigen Eigenschaften
zu erteilen, macht man ihm gewisse Zusätze.
Um eine möglichst harte und glänzende Schicht
zu erhalten, ist der Zusatz von Sandarak zur
gewöhnlichen Schellacklösung sehr empfehlens-
wert, und man kann den Schellack ganz durch
Sandarak ersetzen. Eine besonders leichte Re-
touchierbarkeit erhält man durch Hinzufügen
von venetianischem Terpentin. Andere Zusätze,
wie Kampfer, Rizinusöl, Mastix usw., sollen das
leichte Fliessen des Lackes und die Bildung
homogener Schichten begünstigen. Zusatz von
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Chloroform dürfte wahrscheinlich zum Zweck
eines schnelleren Trocknens gemacht werden.
Man kann aber durchaus nicht behaupten,
dass zur Erzeugung eines guten, praktisch voll-
auf genügenden Negativlacks eine komplizierte
Vorschrift notwendig sei. Mit ganz einfachen
Mitteln lässt sich ein dauerhafter Lack billig
herstellen. Will man einen, eine harte glänzende
Schicht ergebenden Sandaraklack herstellen, so
nimmt man:
Alkohol ı Liter,
Sandarak . en . 120g,
venetianischer Terpentin . 40 5
Nach vollständiger Lösung muss man filtrieren
oder längere Zeit absetzen lassen. Durch den
Terpentingebalt lässt sich auf diesem (Warm-)
Lack gut retouchieren. Schellacklacke kann man
herstellen, indem man gebleichten Schellack in
Alkohol zur gewünschten Konsistenz auflöst.
Hierbei ist indessen stets ein gewisser Prozent-
satz, etwa ıo Prozent, Sandarak zur Erzielung
einer glatten festen Schicht durchaus empfehlens-
wert. Zur Retouche ist indessen Mattolein meist
erforderlich.
— He —
Photograph und Verleger.
Infolge meiner Veröffentlichung habe ich ver-
schiedene Zuschriften erhalten. Von Interesse für
die Kollegen dürfte nachfolgende Mitteilung sein:
Die Firma Scherl hatte sich, im schärfsten
Gegensatz zu den Ausführungen des Leiters
ihrer Illustrationszentrale, Herrn Knoll, in der
letzten Zeit wieder an verschiedene Persönlich-
keiten mit dem Ersuchen gewendet, dass der
Photograph nicht nur die Erlaubnis zur Ver-
öffentlichung in der „Woche“ gebe, sondern
auch das allgemeine Vervielfältigungsrecht kosten-
los überlasse.
In einem kürzlich festgestellten Falle hat der
betreffende Kollege erlaubt, das Bild in der
„Woche“ zu veröffentlichen. Kurze Zeit später
wurde wieder durch den Abgebildeten an ihn
herangetreten, dass der Firma Scherl auch das
allgemeine Reproduktionsrecht kostenlos über-
tragen würde. Es ist sehr bedauerlich, dass ein
Riesenunternehmen wie Scherl auf diese Art
versucht, durch die Kundschaft einen Druck auf
die Photographen auszuüben und kosten- und
mühelos den Nutzen der Arbeit der Photographen
für sich zu erlangen. Dass das Publikum, wenn
es aufgeklärt wird, den Sachverhalt gerecht zu
würdigen versteht, beweist nachfolgender Fall:
Die Firma Scherl hatte sich unter Beifügung
des bekannten Scheines an einen Freiherrn
von M. in P. gewendet mit dem Ersuchen um
Ueberlassung eines Bildes zur Veröffentlichung.
Der Kollege machte den Herrn auf die gesetz-
lichen Bestimmungen aufmerksam und erhielt
daraufhin folgendes Schreiben:
Herrn W. W. ın S.
Auf Ihr Schreiben vom ı. 3. erwidere ich
ergebenst, dass ich Ihr Vorgehen für durchaus
verständlich finde. Hochachtungsvoll
Freiberr von M.
Sollte wieder versucht werden, auf Kollegen
einen Druck durch Vorlegung des Scheines aus-
zuüben, so empfiehlt es sich, dieses Schreiben
dem Betreffenden vorzulegen, und bin ich über-
zeugt, dass das Publikum die Berechtigung
unserer bescheidenen Wünsche anerkennen wird;
denn ein Unternehmen wie Scherl kann bei
der Riesenauflage seiner Zeitschriften sehr wohl
ein angemessenes Reproduktionshonorar zahlen.
R. Schlegel, Dresden,
Vorsitzender des Central-Verbandes Deutscher
Photographen-Vereine und Innungen, J. P.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
151
————————— T T T =
Innungswesen.
Eine wichtige Entscheidung in Zwangsinnungs-
sachen fällte als letzte Instanz der Regierungs-
präsident in Hannover.
Die Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen Hannover
und Linden hatte den Inhaber eines Postkarten-
geschäfts in Hannover Heinrich Hirsch,
gen.Lehmann, aus Hamburg, zur Zwangs-
innung herangezogen und denselben auch auf
folgenden Innungsbeschluss hin, wegen Zuwider-
handlungen an 4 Tagen mit ı0, ı5, 20 und
20 Mk. in Strafe genommen:
„Alle photographischen Betriebe im Innungebezirke
sind von 8 Uhr abends bis 8 Uhr morgens für Per-
sonenaufnahmen geschlossen zu halten.
Unberährt von dieser Bestimmung sind alle Auf-
nahmen, die nach vorheriger Bestellung ausser-
halb des Betriebalokales bei besonderen Veranstaltungen
(Hochzeiten, Festlichkeiten usw.) gemacht werden.
Zuwiderhandlungen gegen diesen Beschluss werden,
laut & ro der Innungssatzungen, mit Geldstrafe bis zu
2 Mk. für jeden einzelnen Fall bestraft. Der Be-
schluss tritt am ı. November ıgı3 in Kraft.“
Lehmann legte bei der Aufsichtsbehörde
Beschwerde ein, weil er glaubte, einen Lustbar-
keitsbetrieb zu führen und daher nicht zwangs-
innungspflichtig zu sein. Der Magistrat zu
Hannover wies denselben durch Verfügung vom
20. Dezember 1913 mit der Beschwerde ab und
zog die obenbezeichneten Strafen wegen Zu-
widerhandlung gegen den am 28. Oktober 1913
gefassten Innungsbeschluss aus Billigkeitsgründen
auf 2o Mk. zusammen, stellte aber gleichzeitig
dem Beschwerdeführer anheim, nunmehr sein
Geschäft um 8 Uhr abends zu schliessen.
Da Lehmann dem Innungsbeschluss auch
jetzt noch 4 Tage lang nicht Folge leistete, so
nahm die Innung denselben wiederum 4 mal mit
a 20 Mk. in Strafe. Nun erhob Lehmann
bei der Regierung auch gegen die Verfügung
des Magistrats Einspruch, wurde aber durch
Entscheidung vom 25. Februar 1914 endgültig
abgewiesen und auch die Festsetzung der Strafen
as für zu Recht geschehen, erkannt. Der
Wichtigkeit halber bringen wir die Entscheidung,
sowie den durch sie veranlassten Magistrats-
beschluss hier zur allgemeinen Kenntnis.
Der Vorstand.
Freundt, Bourquin,
Obermeister. Schriftführer.
Der Regierungspräsident.
Nr. 1, G, 343.
Hannover, den 25. Februar 1914.
Zu den Eingaben vom 5. 15. und 3t. v.M.
Ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des
hiesigen Magistrats vom 20. Dezember v. J. weise ich
ds unbegründet zuräck.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die in dem
neueren Urtelle des Landgerichts in Hamburg vom
24. April 1913 vertretene Auffassung zutrelfend ist, dass
die Herstellung einer Scherzphotographie als Dar-
bietung einer Lustbarkeit im Sinne des & ıo05c der
Reichsgewerbeordnung auch dann anzusehen ist, wenn
sie nicht in dem auf Jahrmärkten üblichen Verfahren,
sondern in einem solchen erfolgt, das sich im wesent-
lichen von dem im Photographengewerbe üblichen
nicht unterscheidet. Denn zu den Kunden Ihrer
hiesigen Filiale gehören nicht nur Personen, die sich
lediglich zur Unterhaltung und Belustigung photo-
graphieren lassen, sondern auch andere, die glauben,
auf bequeme und billige Weise eine wirkliche Porträt-
aufnahme zu erhalten. Die in dem Schaufenster Ihrer
Filiale ausgestellten Bilder lassen hierüber keinen
Zweifel zu. Sie betreiben also im Bezirke der hiesigen
Photographen- Zwangsinnung das Photographengewerbe,
so dass Sie nur dann nicht innungspflichtig wären,
wenn es sich um eine fabrikmässige Ausübung des
Gewerbes handelte.
Die charakteristischen Merkmale einer aolchen sind
indessen bei Ihrem Betriebe, den Sie selbst auf Ihren
Briefbogen als „Vornehmes Atelier moderner Porträt-
kunst‘ bezeichnen, nicht gegeben. Die Zahl der An-
gestellten und der Umfang des Geschäftes sind nicht
grösser als in einem mittleren handwerksmässigen
Betriebe. Ferner wird nicht auf Vorrat oder zum
Wiederverkauf, sondern nur auf Einzelbestellung ge-
arbeitet, wie auch eine über das in handwerksmässigen
Betrieben übliche Mass hinausgehende Arbeitsteilung
nicht stattfindet. Des weiteren erscheint Ihre Auf.
fassung, dass die Herstellung Ihrer Photogramme eine
lediglich mechanische Arbeit darstelle, nicht zutreffend.
Auch bei Ihren Aufnahmen erfolgt eine Gruppierung
und Poslerung der im Bilde darzustellenden Personen,
und wird sowohl ein Negativ- wie ein Positivbild ge-
macht, Tätigkeiten, die zweifellos ein gewisses Mass
handwerklicher Geschicklichkeit erfordern. Nur bei
der Vervielfältigung des Photogrammes durch den
elektrischen Kopierapparat, also nur bei einem Teil
des Herstellungsverfahrens, könnte von rein mechani-
scher Arbeit gesprochen werden. Die Anwendung
dieses Apparates ist zudem auch in den meisten hand-
werksmässigen photographischen Betrieben gebräuch-
lich. In diesen werden ferner die Bilder keineswegs
regelmässig, sondern meistens nur auf Wunsch
retouchiert, so dass der Wegfall der Retouche bei
Ihren Aufnahmen nicht entscheidend für die Fabrik-
mässigkeit Ihres Verfahrens ins Gewicht fallen kann.
Ebensowenig zwingt zur Annahme einer solchen der
Umstand, dass Sie und Ihr Personal eine ordnungs-
mässige Ausbildung als Photograph nicht genossen,
sondern sich die erforderlichen Fachkenntnisse und
Handfertigkeiten auf andere Weise angeeignet haben.
Der hiesige Magistrat hat Sie hiernach mit Recht
tür verpflichtet erklärt, der Zwangsinnung für das
Photographengewerbe in den Stadt- und Landkreisen
2a3*
152
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Hannover und Linden anzugehören. Der Innungs-
vorstand war deshalb befugt, Sie wegen Nichtbeachtung
des ordnungsmässig gefassten, mit den geltenden Be-
stimmungen nicht in Widerspruch stehenden Innungs-
beschlusses vom 28, Oktober v. J. über die Schliessung
der photographischen Werkstätten an den Wochen-
tagen in Strafe zu nehmen. Die Entscheidung des
Magistrates unterliegt also auch in dieser Beziehung
keinen Bedenken.
An
Herrn Hirsch, gen. Heinrich Lehmann,
„Atelier Atlantik“, Hamburg, Reeperbahn 56.
Magistrat der Königl.
Haupt- und Residenzstadt
Hannover.
C. 61, 18, 40.
Nachdem nurmehr durch endgültigen Bescheid
des Herrn Regierungspräsidenten, hier, vom 25. v. M.
entschieden ist, dass Sie verpflichtet sind, der hiesigen
Photographen- Zwangsinnung als Mitglied anzugehören,
weisen wir Ihre Beschwerde gegen die Straffestsetzungen
des Vorstandes dieser Innung vom 30. und 31. Dezember
v. J. und 4. Januar d, J. über je 20 Mk. wegen Fort-
tährung Ihres Geschäftsbetriebes in der Georgstrasse 20,
bier, am 29. und 30. Dezember und 2. Januar über
8 Uhr abends hinaus als unbegründet zurfick. Wie
Ihnen in unserem Bescheide vom 20. Dezember v. J.
der von dem Herrn Regierungspräsidenten ausdrück-
lich bestätigt, bereits eröffnet ist, verstösst der der
Bestrafung zugrunde liegende Innungsbeschluss vom
28. Oktober v. J. nicht gegen statutarische oder gesetz-
liche Vorschriften und ist Ihnen dabei seine künftige
Befolgung besonders anheimgegeben. Wenn Sie trotz-
Hannover,
den 3 März 1914.
dem an den fraglichen 3 Tagen, wie Sie nicht bestreiten,
dem Beschlusse zuwidergehandelt haben, so liegt für
uns keine Veranlassung vor, die erkannten Höchst-
strafen aufzuheben oder herabzusetzen.
Gegen diese Entscheidung steht Ihnen binnen
4 Wochen die Beschwerde an den Herrn Regierungs-
präsidenten, hier, zu.
An
den Photographen Herrn Hirsch, gen. Heinrich
Lehmann, Hamburg, Reeperbahn 56.
%* %*
*
Die Zugehörigkeit der Händler zu den
Zwangsinnungen. Zu der in Nr. ı7 ab-
gedruckten Entscheidung des Regierungspräsi-
denten in Wiesbaden können wir heute nach-
tragen, dass diese Entscheidung von dem
Preussischen Ministerium ausdrücklich bestätigt
worden ist. Die Entscheidung lautet:
Der Minister für Handel
und Gewerbe.
J.- Nr. IV, ı01ıar.
Auf die an den Herrn Oberpräsidenten zu Kassel
gerichtete, mir zur zuständigen Entscheidung vorgelegte
Eingabe vom 16. September d. J. unter Wiederanschluss
der Anlage.
Die Entscheidung des Herrn Regierungspräsidenten
zu Wiesbaden vom ı. September d. J. (Pr. I, 4a, 2459,
IV, H) ist gemäss 8 ı00h der Reichsgewerbeordnung
endgültig. Die gleichwohl vorgenommene Prüfung hat
mir zu einem Einschreiten von Aufsichtswegen keine
Veranlassung gegeben.
Berlin,
den 25. Oktober 1913.
I. A.: (gez.) Dönhoft.
ae —————
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul @rundner,
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — I. Schrift-
führer: Wilh. Hoffschild, Berlin S. ı4, Wallstr. 31. — Für Kassen-
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW. s, Kruppstr. 12. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria Luise - Platz 6, Amt
Lützow ı224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. el Fichte-
strasse ı3, Amt Moritzplatz 6991. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an C.Trieb, Berlin -Steglitz, Albrechtstr. 130.
Als neue Mitglieder sind gemeldet:
Herr Fritz Axtmann, akad. Maler und Photograph,
Plauen ji. Vogtl., Bahnhofstrasse 27, durch
Herrn Grundner.
Herr Carl Rogge, Photograph, Charlottenburg,
Hebbelstrasse 20, durch Herrn Hoffschild.
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr Dr. Heinr. Franke, Halensee, Johann Georgen-
Strasse 23, durch Herrn Grundner.
Berlin, den 8. März 1914.
Der Vorstand.
LA: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
Jahresbericht für 1913,
erstattet in der Hauptversammlung
am I5. Januar IQT4.
Grosse Ereignisse werfen ihre Schatten voraus, die
Hauptversammlung vom 30. Januar I9IZ3 trug dieser
Tatsache Rechnung und stellte, da Herr Oskar Brett-
schneider eine Wiederwahl abgelehnt hatte, Herrn
Direktor D. Schultz-Hencke als Vorsitzenden an die
Spitze des Vereins.
Er sollte berufen sein, den Verein im so. Jahre
seines Bestehens zu leiten und unter anderem für eine
würdige Durchführung der aus Anlass der Jubelfeier
geplanten Veranstaltungen zu sorgen. Die Vorsehung
hatte es leider anders beschlossen, denn schon am
21. April setzte der Allbezwinger Tod seinem arbeits-
reichen Leben ein Ende.
Es erübrigt sich, hier nochmals auf die Verdienste
Schultz-Henckes um die Photographie im allge-
meinen und um den Photographischen Verein zu
Berlin im besonderen, dem er seit dem 2. Februar 1893,
also seit länger als 20 Jahren angehört hat, einzugehen ;
seiner aber an dieser Stelle in dankbarer Weise zu ge-
denken, ist uns eine ehrenvolle Pflicht.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
153
Zum ersten Male seit Bestehen unseres Vereins
übte in Berlin eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende
Organisation ihre Tätigkeit aus, die Zwangsinnung der
Photographen. Das Vorhandensein derselben, der der
grösste Teil unserer Berliner Mitglieder angehört, ist nicht
immer ohne Einfluss auf unser Vereinsleben gewesen. Die
Massnahmen des tatkräftigen Vorstandes der Innung
waren häufig Anlass zu ausgedehnten Debatten in
unseren Sitzungen, bei denen es zuweilen nicht ganz
friedlich zuging. Rede und Gegenrede sind zum Finden
der Wahrheit absolut notwendig, und wenn bedacht
wird, dass sowohl hüben wie drüben die angestrebten
Ziele die gleichen sind, und dass lediglich über die
einzuschlagenden Wege die Ansichten zum Teil aus-
einandergehen, dürften sich auch Mittel und Wege
finden lassen, gegensätzliche Anschauungen anders,
als dies bisher leider des öfteren geschehen ist, zum
Ausdruck zu bringen.
Mit Genugtuung kann konstatiert werden, dass
diejenigen nicht Recht behalten haben, die der Ansicht
waren, dass durch die Existenz der Innung die Zahl
unserer Berliner Mitglieder erheblich zurückgehen
würde. Es ist letzteres nicht geschehen, woraus ge-
schlossen werden darf, dass unsere Mitglieder den Ver-
ein als notwendiges Gebilde auch neben der Innung
und trotz der doppelten Beiträge für Verein und
Innung betrachten.
Die im Laufe des Jahres und auch schon früher
mehrfach angeregte Herabsetzung des Vereinsbeitrages
für die Berliner Mitglieder wird demnächst zu erörtern
sein. Die Initiative hierzu zu ergreifen, soll dem neuen
Vorstand vorbehalten bleiben.
Die Sitzungen des Vereins waren stets ausser-
ordentlich gut besucht, schon die Hauptversammlung
am 30. Januar 1913 erfreute sich einer Teilnehmerzahl
von 58 Mitgliedern.
In derselben kamen neben den rein geschäftlichen
Angelegenheiten, wie Vorstandswahl u. a., der Antrag
des Innungsvorstandes auf Ueberweisung von 700 Mk.
aus dem Vereinsvermögen durch Annahme zur Er-
ledigung, während der Antrag auf Ueberweisung des
Fachschulfonds von seiten des Antragstellers, dem
Innungsvorstande, zurückgenommen wurde.
Der Unterstützungskasse des C.-V. wurden als Bei-
trag des Vereins pro 19I2 300 Mk. bewilligt.
Die zweite Sitzung am ı3. Februar befasste sich in
der Hauptsache mit Erörterung der in Aussicht
stehenden Jubelfeier und Darlegung der von seiten der
zur Vorbereitung eingesetzten Kommission beabsich-
tigten Veranstaltungen.
Schultz-Hencke erläuterte in derselben seine
Gedanken bezüglich einer aus Anlass des Jubiläums ins
Auge gefassten retrospektiven Ausstellung. Leider
konnte diese gross gedachte Sache nicht verwirklicht
werden, weil die sehr erheblichen Kosten die hierfür
zur Verfügung stehenden Mittel des Vereins weit
überstiegen hätten. Nebenbei bemerkt sei, dass diese
Sitzung die einzige war, die der verstorbene Direktor
Schultz-Hencke als Vorsitzender leiten konnte.
In der Sitzung vom ı3. März, welche im Hörsaal
des Kunstgewerbemuseums stattfand, wurden der
Jubiläumskommission und dem Vorstand als Höchst-
betrag der Kosten für die Jubelfeier 5000 Mk. bewilligt.
Amı 17. April wurde aus der Versammlung heraus
die Frage gestellt, wie sich der Vorstand zu der er-
wünschten Herabsetzung der Beiträge stell. Durch
den Mund des Vorsitzenden gibt der Vorstand die Er-
klärung ab, dass er es für richtig hält, zunächst den
Verlauf dieses Geschäftsjahres abzuwarten und der An-
gelegenheit im nächsten Jahre näherzutreten.
Im Anschluss an einen Vortrag des Herrn
Weitzenberger über das Oeldruckverfahren beschliesst
die Versammlung, sofort einen Unterrichtskursus in
diesen Verfahren abzuhalten.
Der Kursus hat stattgefunden und war sehr gut
besucht.
Herr Dax kommt in dieser Sitzung auf seinen
bereits in der Hauptversammlung gestellten Antrag,
der Verein solle der Innung einen grösseren Betrag für
zunächst nicht näher motivierte Zwecke zur Verfügung
stellen, zurück.
Er fixiert den Betrag auf etwa 1500 Mk. und ist
auf Anregung des Vorsitzenden damit einverstanden,
dass die Angelegenheit in einer der folgenden Sitzungen
behandelt wird.
In der Sitzung vom 22. Mai, welche als ausser-
ordentliche Hauptversammlung einberufen war, wurde
die Leitung des Vereins unserem Ehrenvorsitzenden,
Herrn Paul Grundner, erneut übertragen.
Die von einer Kommission revidierten Satzungen
wurden beraten und in der inzwischen veröffentlichten
Fassung angenommen.
Von dem Vorstand der Zwangsinnung der Photo-
graphen ist die Anzeige eingegangen, dass die Innung
einen Stellennachweis eingerichtet hat.
Die nächste Sitzung am 12. Juni war wieder eine
ausserordentliche Hauptversammlung. Herr Julius
Staudt hatte den am 17. April von dem inzwischen
verstorbenen Herrn Dax gestellten Antrag auf Her-
gabe von 1500 Mk. als Jubiläumsspende zur Bekämpfung
unlauteren Wettbewerbs an die Innung aufgenommen.
Der Antrag wurde in geheimer Abstimmung mit 35
gegen 23 Stimmen abgelehnt.
Die erste Sitzung nach den Ferien und nach den
Jubiläumsfestlichkeiten, am 2. Oktober, wurde haupt-
sächlich durch zwei weiter unten aufgeführte Vorträge
ausgefüllt, ebenso die folgende amı 23. Oktober.
Am 13. November erstattete Herr Cornand einen
Bericht über C.-V.-Angelegenheiten; anmı 27. November
wurden uns mehrere sehr instruktive Vorträge, ebenso
in der letzten Sitzung des Berichtsjahres am 8. Januar
1914, welche in den Räumen der Königl. Technischen
Hochschule zu Charlottenburg stattfand, gehalten.
Die Vorträge und Vorlagen nahmen einen
breiten Raum in unseren Sitzungsabenden ein.
Schon am 30. Januar hatten wir eine Vorlage von
Diapositivplatten der Firma Wilde & Sohn, am
13. Februar eine Ausstellung von Bildern auf Fogas-
papier der Chemischen Fabrik auf Aktien vorm. E.
Schering, sowie an dem gleichen Abend eine prak-
24
154
tische Vorführung von Gaslichtpapiertonungen mit Senol
von derselben Firma. Auch sahen wir noch 72 wunder-
volle Autochromaufnahmen, hergestellt vom Kunstmaler
Roth.
Am 13. März hatten wir Gelegenheit, die Ansichten
des Herrn Kunstmaler Adolph Meyer über künst-
lerische Ausdrucksmittel, über Bildmässigkeit usw. zu
hören, sowie eine grössere Anzahl sehr interessanter
Aufnahmen des Herrn von der Heide, München, zu
sehen. Auch die Firma Raoul Pictet & Co. führte
an diesem Abend ihr neues „Phöbus-Licht“ vor.
Ernst Somberg & Co., Langenberg i. Rhld.
machten uns am 17. April mit ihren neuen Trocken-
plattenfabrikaten bekannt; ebenso hielt Herr Weitzen -
berger einen sehr beifällig aufgenommenen Vortrag
über das Oeldruckverfahren.
Am 12. Juni sprach unser Mitglied, Herr Professor
Mente: „Ueber die Anpassungsmöglichkeiten beim
Gebrauch photographischer Arbeitsmaterialien‘“, die
Herren Bödecker und Hansen über den Ausgang
eines für die Photographen wichtigen Urheberrechts-
Prozesses.
Eine sehr vergnügliche Sache war der am Donners-
tag, den 31. Juli, nach Oranienburg unternommene
Ausflug. Unser Mitglied, Herr Hans Heinrich-
Oranienburg, hatte es sich nicht nehmen lassen, diese
Partie vorzubereiten und zu leiten; der Dank der Teil-
nehmer zeigte im, wie sehr er das Richtige getroffen
hatte. Nach „standesgemässer‘ Eisenbahnfahrt, Em-
pfang am Bahnhof — mit Musik —, Rundfahrt durch
‘die Stadt (Pflaster und Gefährt weniger gut als prak-
tisch), Besichtigung der Sehenswürdigkeiten, Fahrt
nach dem Sebnitzsee, Kaffee in der Strandhalle, Rund-
fahrt auf dem See, Besichtigung der Versuchsbahn,
"Abendessen im „Seelöwen“, Tänzchen, Rückfahrt nach
‚Berlin, Schlussschoppen im Restaurant Baltis; ein recht
ansehnliches Programm für einen Nachmittagsausflug.
‘Aber die Bewältigung gelang, was bei dem Eifer der
Teilnehmer nicht zu verwundern war.
50 Jahre photographischer Verein war das
Zeichen, unter dem sich am Abend des 17. September
unsere Freunde und unsere Mitglieder mit ihren Damen
in den Räumen des Hotels „Atias‘“ vereinigten. 8 Uhr
war auf der Einladung zu lesen; es war wohl noch
nicht 8 Uhr, als die grossen Säle fast ganz gefüllt
waren, so dass die später Kommenden nur noch mit
Mühe ein Plätzchen fanden. Die grosse Zahl der aus-
wärtigen Kollegen, die es sich nicht hatten nehmen
lassen, unserer Jubelfeier persönlich beizuwohnen, wird
die Mitglieder unseres Vereins mit Freude und mit
Stolz erfüllt haben; es war ein sichtbares Zeichen der
Anerkennung, die die Arbeit unseres Vereins auch
ausserhalb der Mauern Berlins findet.
Als Vertreter des Festkomitees begrüsste Herr
Alfred Weidener die Erschienenen, bald darauf nahm
der Vorsitzende des C.-V., Herr R. Schlegel, das
Wort, um namens der Gäste dem Verein für die Ein-
ladung zu danken.
Die offiziellen Reden und Gegenreden waren da-
mit erledigt; die lebhafte Unterhaltung wurde nur noch
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
einmal unterbrochen, als die Mitglieder des Vorstandes
und weiter die Herren Fritz Hansen, Julius
Staudt, Eduard Blum, Heinrich Lichte und
auch der C.-V.-Direktor Herr R. Schlegel über die
Leinwand zogen, in meisterhafter Fornı karikiert von
Julius Müller und begleitet von launigen Versen
Wilhelm Hoffschilds. Schallende Heiterkeit be-
gleitete die Vorführung (die Projektion leitete Herr
Skladanowsky), lebhafter Applaus lohnte den beiden
Künstlern Hoffschild und Müller ihre Arbeit.
Die Gesellschaft war warm geworden; man sah an
allen Tischen auswärtige und Berliner Kollegen ver-
eint. Beim schäumenden Gerstensaft wurden alte
Freundschaften aufgefrischt, neue geschlossen. Es war
ein herzerfrischender Anblick, die Fachgenossen hier
so friedlich beisammen zu sehen, frei von des Tages
Lest und Mühen, sich ganz der Geselligkeit widmend.
Bald nach ı2 Uhr wurde der offizielle Schluss
dieser Veranstaltung verkündet, leider, sagten viele. Es
galt, sich vorzubereiten auf die Anforderungen des
nächsten Tgges, und deshalb trennte man sich und
ging friedlich und zeitig nach Hause. Nur kleine
Gruppen soll man nachher noch in den Cafes der
Friedrichstadt gesehen haben, allerdings viel, viel
später, so dass Gutgläubige der Ansicht waren, es
handle sich um Frühaufsteher.
Am Morgen des 18. September gelangte die aus der
gewandten Feder Fritz Hansens stammende, vom
Verein aus Anlass der Jubelfeier herausgegebene „ Fest-
schriftgeschichte des Photographischen Vereins zu
Berlin“ in die Hände der Mitglieder.
Am selben Vormittag, bald nach 10 Uhr, eröffnete
der Vorsitzende, Hofphotograph Paul Grundner, in
der „Urania“ die Festsitzung und begrüsste mit herz-
lichen Worten die zahlreich erschienenen Gäste und Mit-
glieder, die gekommen waren, den Ehrentag des Ver-
eins in festlicher Weise zu begehen. Als Vertreter der
Staatsregierung waren erschienen: Se. Exzellenz der
Minister für Handel und Gewerbe, Staatsminister Dr.
von Sydow, und Ministerialdirektor Dönhoff; ferner
die Vertretung der Gewerbedeputation des Magistrats,
Herr Dr. Heinzig als Vertreter der Handwerkskanımer
zu Berlin, sowie Vertreter des Vereins Berliner Kauf-
leute und Industrieller, des Central - Ausschusses Berliner
kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine,
des Vereins der Fabrikanten photographischer Artikel,
der Carl Zeiss-Werke, Jena, der Optischen Anstalt
CP. Goerz, Friedenau, die Direktion der Photogra-
phischen Lehranstalt des Lette-Vereins, eine grosse Zahl
von Delegierten dem Photographischen Verein be-
freundeter Vereine und Innungen, darunter der Leiter
des C.-V., Herr R. Schlegel, Dresden, sowie der Vor-
stand der Berliner Zwangsinnung hatten uns ausserdem
die Ehre gegeben, persönlich zu erscheinen.
In seiner Ansprache wies der Vorsitzende auf die
ungeheuren Fortschritte hin, die die Photographie in
den letzten so Jahren gemacht hat. Er führt aus, wie
sich dieselbe nicht nur als Porträtierkunst entwickelt,
sondern wie sie auch auf fast allen Gebieten mensch-
lichen Wissens eine Helferin geworden ist, deren Mit-
arbeit nirgends mehr zu entbehren sei. „Im Licht,
durch Licht, zum Licht“, waren die Worte, mit denen
der Vorsitzende seine Rede schloss, in der er noch dem
Wunsche Ausdruck gegeben hatte, dass der Verein
auch in Zukunft seinen Aufgaben gerecht zu werden
sich bemühen werde, zum Segen des photographischen
Berufes und der Photographie.
Der folgende Redner, unser geschätztes Mitglied
Herr Fritz Hansen, Verfasser der vorerwähnten
Festschrift, gab in einem längeren Vortrag einen Rück-
biick über die Geschichte des Vereins von seiner
Gründung bis zur Gegenwart, vieles in der Festschrift
zu Lesende durch Mitteilungen ergänzend, für die in
der Festschrift kein Raum vorhanden war. Reicher
Beifall der Festversammlung lohnte ihn.
Unser Ehrenmitglied, Ehrenvorsitzender des Ver-
eins, Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Miethe, entwickelte
in seiner Pestrede ein fesseilndes Bild von dem Fort-
schreiten der Photographie bis zur heutigen Zeit. Mit
grosser Aufmerksamkeit folgte die Versammlung der
Vorführung einer grossen Anzahl von ihm hergestellter
vorzäglicher Farbenphotographien.
Nachdem der Beifall verklungen war, richtete der
}I. Vorsitzende des Vereins, Herr Hofphotograph Ernst
Sandau, herzliche Worte an unser Ehrenmitglied und
unseren Ehrenvorsitzenden, Herrn Paul Grundner,
der, wie schon früher viele Jahre, auch jetzt wieder
die Bürde der Leitung des Vereins zu tragen hat, und
überreichte ihm unter Hinweis auf seine Verdienste um
denVerein und um den Beruf die goldeneVereinsmedaille.
Der Vorsitzende der Zwangsinnung der Photo-
graphen zu Berlin, Herr Heinrich Lichte, nahm
hierauf das Wort und führte aus, dass auch die Innung
den Ehrentag des Vereins nicht vorübergehen lassen
wolle, ohne der Verdienste seines Vorsitzenden zu ge-
denken. Er überbrachte Herrn Paul Grundner
namens der Innung die Verleihung der Ehrenmitglied-
schaft. |
Mit herzlichen Dank. nahm Herr P. Grundner
die ihm vom Verein und von der Innung zuteil ge-
wordenen Auszeichnungen an und gab dann seinerseits
die vom Verein verliehenen Auszeichnungen bekannt,
bei jeder auf die Verdienste des Einzelnen hinweisend.
Die Bhrenmitgliedschaft verlieh der Verein den
Herten Oskar Brettschneider, Francois Cor-
nand, Fritz Hansen, Karl Knapp, Halle a S.,
und Waldemar Titzenthaler zu Berlin. Künst-
lerisch ausgeführte Diplome in braunen Ledermappen
wurden dazu überreicht.
Die Goldene Vereinsmedaille erhielten die Herren
Pritz Müller, München, und R.A.Schlegel, Dresden;
die Silberne Vereinsmedaille wurde überreicht den
Herren Eduard Blum, Professor O. Mente, C. Siele,
DipL-Ing. Hans Schmidt, Reinhold Schumann,
Johannes Lüpke.
Pür asjährige treue Mitgliedschaft erhielten die
Herren Dr. R. Jakoby, Carl Nickol und Professor
Uhlenhuth die bei diesem Anlass üblichen Auszeich-
nungen.
Im Anschluss daran kamen die Vertreter der Be-
PHÖTOGRAPHISCHE -CHRONIE.
hörden und Korporationen zum Worte, um in langer
Folge und in herzlicher Weise ihre Glückwünsche dar-
zubringen und Urkunden, Diplome und Geschenke zu
überreichen.
Auch eine sehr grosse Anzahl brieflich und durch
Telegramme übermittelte Glückwünsche von nah und
fern kamen zur Verlesung, so dass die Zeit schon weit
vorgeschritten war, als der Vorsitzende diese Festver-
sammlung schloss.
Nach einem kurzen Frühstück in der ‚ Bavaria“
war der Nachmittag einer Besichtigung der Werke der
Neuen Photographischen Gesellschaft, A.-G., zu Steg-
litz gewidmet, die in dankenswerter Weise den etwa
130 Teilnehmern den grössten Teil ihrer umfangreichen
Anlagen freigegeben hatte und durch sachverständige
Herren grössere Gruppen durch die Arbeitssäle, Dunkel-
räume usw. führen liess. Länger als 2 Stunden dauerte
dieser Rundgang, an den sich im Kasino der Gesell-
schaft eine Bewirtung mit Kaffee, Kuchen, Bier usw.
anschloss. .
Im „Rheingold “ fand abends 8 Uhr das Festmahl
statt; es war ein Vergnügen, diese Festversammlung zu
betrachten. ı81 Teilnehmer (Damen und Herren)
nahmen an den mit Blumen geschmückten Tafeln Platz,
Nach Erledigung der offiziellen Reden: Herr P.
Grundner: Kaisertoast und Begrüssung der Gäste;
Herr Schlegel, Dresden, für die Gäste, Herr Hansen
zu Ehren der Damen; nach Verlesung der weiter ein-
gegangenen Glückwünsche durch Herrn Cornand
sang die Gesellschaft ein Lied im Dunkeln, wozu der
von W. Hoffschild verfasste Text mit Illustrationen
von J. Müller auf die Leinwand projiziert wurde. Im
Anschluss daran gaben die Herren Hoffschild und
Müller auf vielfachen Wunsch noch einmal die bereits
am Abend vorher gezeigten Bilder und Verse zum
besten, was lauten Beifall auslöste.
Gegen ı Uhr wurde der Kaffee eingenommen, und
dann trat der Tanz in seiue Rechte, der einen Teil
der besonders tauzwütigen Damen und Herren bis
gegen 4 Uhr zusammenbielt.
Am Freitag, den ıg. September, 10 Uhr vormittags,
"fand sich abermals eine grosse Zahl von Mitgliedern
und Gästen zur Besichtigung der Werkstätten der
Optischen Anstalt C. P. Goerz, A.-G., in Friedenau
zusammen. Berechtigtes Staunen über die Grosszügig-
keit dieser Anlagen, lebhafte Anerkennung für den in
liberalster Weise gewährten Einblick in diesen wirklich
grossen Betrieb brachte Herr Fritz Hansen in seinem
Dank, den er namens der Anwesenden der Direktion
aussprach, zum Ausdruck.
Der Nachmittag war dem Besuch der Treptower
Sternwarte gewidmet, an dem sich etwa 81 Personen
beteiligten, während sich am Sonnabend, den 20. Sep-
tember, noch eine kleine Anzahl von Damen und
Herren zusammenfand, die unter Leitung des Herrn
F. Cornand und unter sachverständiger Führung
einiger Potsdamer Mitglieder unseres Vereins, der
Herren Eichgrün und Schatzmann, volle Befrie-
digung bei allen Teilnehmern erweckte.
156
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Mit diesem Ausflug fanden die Jubiläumsfestlich-
keiten ihren Abschluss. Alles in allem waren dieselben
gut gelungen, und der Verein darf von dem Verlauf
derselben befriedigt sein.
Der 2. Oktober brachte uns grössere Vorträge des
Herrn Professor Mente über „Herstellung, Ver-
arbeitung und Anwendungsgebiet der Entwicklungs-
papiere‘“, sowie der Herren Knabenschuh und
Green über das Cyko-Papier, letzteren verbunden mit
praktischen Vorführungen. Eine grössere Anzahl von
Bildern, Tagesarbeiten amerikanischer Fachphoto-
graphen, gelangten durch Herrn Hoffschild zur
Vorlage Vom Kunustmaler Herrn Bode war eine
Anzahl Aquarelle ausgestellt.
Am 23. Oktober sprach Herr Dr. Franke über
die praktische Anwendung der Elektrizität in der
Photographie, Herr Boll führte uns etwa 70 Auto-
chromaufnahmen, zumeist im Format 18:24 cm her-
gestellt, vor, ebenso Herr Paul Grundner eine An-
zahl Autochromaufnahmen von Fräulein Marie Kundt
und Herr Skladanowsky einige Aufnahmen von dem
verunglückten Luftschiff L II. Die Photofolien der
Photofolien-G. m. b.H. in München und einige mit
Verwendung dieser Raster von Herrn C. Trieb herge-
stellte Bilder gelangten ebenfalls zur Ausstellung.
In der Sitzung vom 13. November sprach Herr
Rechtsanwalt Dr. jur. Ernst Brassat über das sehr
zeitgemässe Thema: „Das am ı. Januar in Kraft
tretende Wehrbeitragsgesetz.“ Herr Nicola Perscheid
stellte eine grössere Anzahl prachtvoller Bromöldrucke
aus und demonstrierte das Verfahren unter Assistenz
des Herrn Höppner auf das eingehendste. Die Che-
mische Fabrik auf Aktien, vorm. E. Schering hatte
eine grosse Kollektion auf Fogas- Papier herge-
stellter und mit Senol getonter Bilder ausgestellt. Herr
Dr. Franke gab dazu eingehende Erläuterungen und
führte den Tonungsprozess praktisch vor.
Der 27. November brachte uns den stärksten Be-
such, 112 Personen. Herr Fritz Hansen sprach über
Zeit- und Streitfragen im Photographengewerbe und
erörterte dabei die Frage der Probebilder, der Ver-
wendung von Photographien als Kinoreklame, Be-
schäftigung der Empfangsdamen an Sonntagen und
Aehnliches. Herr Professor Mente gab unter dem Titel
„Neue Prüfungsergebnisse aus demVersuchslaboratorium
des Vereins“ reiche Mitteilungen aus dem Schatz seiner
Erfahrungen und seines Wissens, die sich auf alle Ge-
biete der photographischen Materialienkunde bezogen.
HerrWaldemarTitzenthalerhieltden angekündigten
Projektionsvortrag, vollendet in Wort und Bild, wie
immer.
Am 8. Januar 1914, zum letzten Male im Berichts-
jahre, trafen sich die Mitglieder, und zwar in der
Königl. Technischen Hochschule zu Charlottenburg.
Unser Ehrenmitglied Herr Geh. Regierungsrat Prof. Dr.
Miethe hatte die Liebenswürdigkeit, uns dort einen
Projektionsvortrag über das Thema „Unser Mond“ zu
halten; Herr Prof. Dr. Scheffer sprach über mimisch-
psychologische Studien mit Reisszeug und Kamera, woran
sich eine Besichtigung der Räume des Photochemischen
Laboratoriums unter Führung des Herrn Professor
O.Mente schloss.
Im ganzen trat der Verein im Berichtsjahr in elf
Sitzungen zusammen, darunter befanden sich eine
ordentliche und zwei ausserordentliche Hauptversamm-
lungen.
Vorstandssitzungen, meist zusanımen mit der Jubi-
läumskommission, fanden 25 statt, ausserdem hatte der
Vorstand am ı5. Mai eine gemeinschaftliche Sitzung
mit dem Vorstand der Zwangsinnung der Photographen.
Die Bewegung der Mitgliederzahl war nicht be-
deutend, Näheres hierüber findet man in dem folgenden
Kassenbericht:
Die Einnahmen und Ausgaben balancieren mit
21'569,89 Mk. An Wertpapieren, Prämienlosen und bar
besass der Verein am I. Januar IQIZ3 I0793,70 Mk., an
Beiträgen vereinnahmte er 5558,15 Mk., aus anderen
Posten 5217,74 Mk. Die Ausgaben, einschliesslich
700 Mk. Ueberweisung an die Innung, 2712,81 Mk.
Kosten des Jubiläums, 300 Mk. an die Unterstützungs-
kasse des C.-V., für ı9I2, 40oo Mk. desgl. (Ertrag der
Inserate in der Festschrift), betragen insgesamt
15834,70 Mk., so dass das Vereinsvermögen am I. Januar
I9I4 5735,19 Mk. beträgt, welche in Prämienlosen, Wert-
papieren und bar vorhanden sind.
Der Fachschulfonds hat sich im Laufe des Jahres 1913
auf 1066,62 Mk. reduziert, welche Summe das am
I. Januar ı9r4 vorhandene Vermögen in bar und in
Wertpapieren darstellt.
Eingetreten sind im Berichtsjahre ı5 Mitglieder,
ausgeschieden 40 (davon durch Tod 9), so dass der
Verein am Schluss des Berichtsjahres 301 Mitglieder zählt
Die Rechtsauskunftstelle gehört zu denjenigen
Institutionen unseres Vereins, die, unabhängig von der
Mitgliederzahl, eine starke Fregenz zu verzeichnen
haben. Denn auch im Jahre ıgız gingen zahlreiche
Anfragen ein, die gewerbliche Streitigkeiten betrafen.
Alle die verschiedenen, sich aus dem Arbeitsvertrag er-
gebenden Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern wurden zur Entscheidung unterbreitet,
als da sind die Sonntagsarbeit, Bezahlung der Ange-
stellten während militärischer Uebungen, die Kündigungs-
fristen, sofortige Kündigung, ferner die Beschäftigung
von Lehrlingen, die Berechtigung zur Anleitung von
Lehrlingen. In allen solchen Fällen gelang es der
Auskunftstelle, verschiedentlich zweifelhafte Prozesse zu
vermeiden durch Einigung der beiden Parteien und
durch Aufklärung über die aus dem Arbeitsvertrag er-
wachsenden Rechte und Pflichten.
Auch das Mietsrecht bildete den Gegenstand vieler
Anfragen. Die Ausführung von Reparaturen, die An-
bringung von Schildern, und was dergl. kleine Diffe-
renzen zwischen Hauswirt und Photographen mehr
sind, wurden geprüft und beantwortet und meist zur
Zufriedenheit beider Parteien geschlichtet. Der Mangel
einer sorgfältigen Abfassung des Mietsvertrages und
genügender schriftlicher Vereinbarungen machte sich
oft geltend.
Der unlautere Wettbewerb bot auch vielen Mit-
gliedern Anlass, die Auskunftsstelle in Anspruch zu
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
nehmen, so wenn unberechtigterweise Medaillen, Aus-
zeichnungen und Hoftitel geführt wurden. Wo tat-
sächlich unlauterer Wettbewerb vorlag, gab die Aus-
kunftsstelle den Weg an, dagegen vorzugehen. Manch-
mal jedoch musste mit dem schönen Satz geantwortet
werden: „Kriminell ist ’s nicht zu fassen, doch mora-
lisch ist es nicht.“
Der grösste Teil der Anfragen an die Rechtsaus-
kunftsstelle betraf wiederum das Urheberrecht. Das
Recht am eigenen Bilde und die Veröffentlichung der
Bilder von Personen der Zeitgeschichte waren ebenfalls
Gegenstand vieler Anfragen. Ganz besondere Aufmerk-
samkeit musste aber den Fällen gewidmet werden, in
denen Zeitschriften ohne Genehmigung des Urhebers
Porträts veröffentlichten, die ihnen von den Abgebildeten
unentgeltlich zugestellt wurden. Durch Verhandlung
mit den betreffenden Zeitschriften seitens der Auskunfts-
stelle und durch schriftliche Klarlegung der in Betracht
kommenden Gesetzesbestimmungen wurde es oft erreicht,
dass die Zeitschriften eine Entschädigung zahlten.
Die Mehrzahl der Anfragen wurde auch in diesem
Jahre telephonisch gestellt. Bei schriftlichen Anfragen,
die von Berliner und auswärtigen Mitgliedern ein-
gingen, wurde leider zuweilen das Rückporto vermisst.
In einzelnen komplizierteren Fällen kamen allerdings
die Fragesteller praktischerweise nach vorheriger tele-
phonischer Anmeldung persönlich zur Besprechung und
brachten das erforderliche Aktenmaterial mit. Es sei
hier gleich bemerkt, dass die Auskunftsstelle nicht die
Aufgabe hat, auf Kosten des Vereins Prozesse zu führen
und umfangreiche Gutachten auszuarbeiten, wenn dies
auch vereinzelt in besonders wichtigen Fällen ge-
schehen ist.
Der Wert der Auskunftsstelle bestand darin, dass
jede Anfrage sofort erledigt wurde. Das war um so
wichtiger, da viele Fragesteller in letzter Stunde mit
ihrer Frage kommen, wenn ein Vertrag sein Ende er-
reicht, eine Kündigungsfrist abläuft oder ein Termin vor
der Tür steht. Das Vertrauen, dass der Auskunftsstelle
allseitig entgegengebracht wurde, gab ihr Anlass, stets
nach besten Kräften die Interessen der Fragesteller zu
vertreten und sie mit Rat und Tat zu unterstützen.
Die Bibliothek ist im Jahre ıg13 reger in An-
spruch genommen worden als inı Vorjahre; es sind
64 Bücher verliehen worden, die rechtzeitig wieder zu-
rückgeliefert wurden, so dass Strafgelder nicht einzu-
ziehen waren und andererseits Kosten für Porti auch
nicht entstanden sind. Die Bibliothek ist um 10 Bände
bereichert worden.
Die kleine Unterstützungskasse ist zwölfmal
in Anspruch genommen worden und hat in Beträgen
von 3 bis 1o Mk. im ganzen 70 Mk. verausgabt.
In C.-V.-Angelegenheiten ist dem ausfürlichen
Bericht, den unser Delegierter, Herr F. Cornand, in
der Sitzung am 13. November 1913 erstattet hat, wenig
hinzuzufügen. Besonders zu bemerken ist, dass die
Zahl der angeschlossenen Vereine und Innungen sich
wiederum um zwei vermehrt hat und nunmehr 60 be-
trägt. Es stellt dies einen erfreulichen Beweis für die
Regsamkeit des C.-V.-Vorstandes dar.
157
Ein Bericht über unsereZugehörigkeit zum Central-
Ausschuss ist nicht zu machen, da die Herren Dele-
gierten keine Sitzung dieser Körperschaft besucht haben.
Auszeichnungen bezw. Medaillen mit den
dazugehörigen Diplomen sind folgende im Berichtsjahr
verliehen worden:
An Frl. Marg. Fraass, bei Herrn Hofphotograph
Kunzenmüller, Baden-Baden, für 25jährige Mit-
arbeit die Silberne Medaille.
An Herrn C. Nickol, Berlin, Herrn Professor
Uhlenhuth, Koburg, und Dr. R. Jacoby, Berlin, für
25jährige treue Mitgliedschaft je eine Silberne Medaille.
Aus Anlass des 5ojährigen Bestehens des Ph. Vereins
drei Goldene Jubiläumsmedaillen an Herrn Paul
Grundner, Herrn Schlegel, Dresden, und Herrn
Fritz Müller, München; sechs Silberne Jubiläums-
medaillen an die Herren Professor Mente, Dipl.-Ing.
HansSchmidt, R.Schumann, J. Lüpke, E. Blum,
C. Siele.
Am ı. Oktober ıgı3 Herrn Eduard Benesch,
Mitarbeiter bei der Firma W. Neumann, Lichtdruck-
anstalt, Wassertorstrasse 42, die Bronzene Medaille.
Am 8. November ıgı3 Herrn Georg Leykum in
Firma Joh. Sachs & Co. die Silberne Medailie für
treue Mitgliedschaft.
Der Verein hat mit dem Berichtsjahr sein 50. Ge-
schäftjahr vollendet, er ist der älteste unter den Fach-
photographenvereinen des Reiches und hat immer und
zu jeder Zeit, soweit die Verhältnisse es gestattet haben,
nach einer Verbesserung der wirtschaftlichen, tech-
nischen und künstlerischen Verhältnisse des Photo-
graphenberufes gestrebt. Möge in den kommenden
Jahren sein Weg stets aufwärts, nie abwärts führen,
damit einst eine spätere Generation mit Achtung der
Männer gedenken kann, die im Laufe eines Jahr-
hunderts im Photographischen Verein zu Berlin und
mit ihm an der Hebung und an den Fortschritten des
Photographenstandes gearbeitet haben.
C. Bandlow, I. Schriftführer.
—Binbt—
Zwangsinnung für Photographen
in dem Bezirk der Handwerkskammer
zu Arnsberg.
Sitz: Iserlohn.
Montag, den 23. März 1914, nachmittags 4 Uhr,
Generalversammlung in Finnentrop,
„Hotel Biggemann“.
Tagesordnung.
ı. Bericht über die Nachbarinnung Dortmund (Ref.
Herr Stille- Lüdenscheid).
a. Antrag der Ortsgruppe Siegen; Schleuderkon-
kurrenz betreffend. |
. Central-Verbandsangelegenheit.
. Aufnahme neuer Mitglieder.
‚ Besprechung über gemeinsame Reklame usw.
. Erhöhung der Strafgelder.
. Verschiedenes.
Der Vorstand.
Otto Siepmann, Vorsitzender,
21 au 2 w
158
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
tr
Photographen -Innung Wiesbaden.
Die fünfte Innungsversammlung findet am 26. März
in der „Wartburg“, Schwalbacher Strasse 51, in Wies-
baden, vormittags ıo Uhr, statt.
Tagesordnung.
I. Verlesung des Protokolls.
a. Jahresbericht.
3. Bericht der Kommission zur Ermittelung von
Durchschnittspreisen.
4. Bericht des Kassenführers,
5. Bericht der Rechnungsprüler.
6. Central-Verbandsangelegenheiten.
7. Verschiedenes.
Georg Pfusch, Obermeister.
un 2 0< 2 ze)
Hessischer Photographen-Bund (E. Y.)
Tagesordnung
zu der am Montag, den 23. März, nachmittags
5 Uhr, im „Kaisersaal“ zu Darmstadt statt-
tfindenden Bundesversammlung.
I. Verlesen des Protokolls.
2. Bekanntgabe von Eingängen.
3. Vorführung des „Bromöldruckes‘‘ durch Kollege
Ed. Zinsel
4. Einrichtung von gewerblichen Schiedsgerichten
für das Grossherzogtum Hessen (Referent Kollege
Fraatz).
5. Verschiedenes.
Verteilung der Fiugblätter gegen den Vergrösse-
rungsschwindel.
Ausstellung und Besprechung derselben.
Indem wir unsere Mitglieder bitten, sich zahl-
reich zu beteiligen, machen wir nochmals darauf auf-
merksam, die Bilder zu der Ausstellung an Kollegen
Giesinger-Darustadt, Grafenstrasse, einzusenden.
Für den Vorstand.
I. A.: Alb. Fraatz, Schriftführer.
nn 7
Plälzisecher Photographen -Bund
Zwangsinnung für die Pfalz.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Einladung
zu der dritten ordentlichen Innungsversammlung
am 23. März ı9ı4 in Neustadt a. H., im
„Hotel zum Löwen‘. Beginn: 2 Uhr nachmittags.
Tagesordnung:
I. Verlesen des Protokolls der Versammlung vom
29. September 1913.
8. Bericht.
3. Kassenbericht und Entlastung.
4: Haushaltungsplan für 1914.
5. Wahl zweier Beisitzer zum Ausschuss für das Lehr-
lingswesen.
6. Mindestpreise — ortsübliche Preise — Schleuder-
preise.
7. Bromölbilder, Vortrag des Herrn Hartmann.
8. Verschiedenes.
Eventuelle Anträge sind bis zum 20. März einzu-
reichen. — Schriftliche Entschuldigungen werden nur in
dringendsten Fällen und nur dann für genligend be-
funden, wenn dieselben am a1. März im Besitze des
Obermeisters sind. — Auf $ 22 des Statuts wird hier-
mit besonders aufmerksam gemacht. Wiederholtes
Fehlen hat eine Strafe von 5 Mk. zur Folge.
Der Vorstand
E. Schmidt, E. Ren£ry,
Obermeister. Schriftführer.
Zwangsinnung
für das Photographengewerbe im Hand-
werkskammerbezirk Dortmund.
Die Rechnungslegung über das Jahr 1913, die zur
Abnahme in der Innungsversammlung am 30. Mäız
1914 vorgelegt wird, liegt auf dem Photographenamt
zu Bochum, Mittelstandshaus, zur Einsicht auf.
Bochum, den 13. März 1913.
Das Photographenamt.
Arnold, Vorsitzender. Höfling, Syndikus.
ar
Photographen- Zwangsinnung
Mülhausen i.E.tür den Bezirk Ober-Kisass.
Protokoll
der Mitgliederversammlung vom g. Februar
in Mülhausen, Caf& „Zur Traube“.
Der Obermeister eröffnet um 51, Uhr die Versamm-
lung und begrüsst die anwesenden Mitglieder. — Auf
Wunsch wird ven dem Modus des Zirkulierens einer
Anwesenheitsliste abgegangen, und werden die Innungs-
mitglieder zwecks Feststellung ihrer Anwesenheit nament-
lich aufgerufen. Es sind hiernach 30 Mitglieder an-
wesend.
Tagesordnung: ı. Genehmigung des Protokolls
der letzten Versammlung; 2. Bekanntgabe von Ein-
gängen; 3. Genehmigung des Haushaltspians; 4. Wahl
von zwei ausscheidenden Vorstandsmitgliedern; 5. An-
träge, die 2 Tage vor der Versammlung in Händen des
Vorstandes sein müssen; 6. Kassenbericht und Wahl
von zwei Kassenrevisoren ; 7. Aufstellung der ortsüblichen
Durchschnittspreise; 8 Verschiedenes.
Punkt ı. Das Protokoll der Versammlung vom
29. Oktober v. J. wird durch den II. Schriftführer ver-
lesen. Dasselbe findet einstimmige Annahme.
Punkta. Durch den Obermeister werden folgende Ein-
gänge bekanntgegeben: a) von der Handwerkskammer
für Eisass- Lothringen, betreffend das Entsenden von drei
Mitgliedern an den ı2. Lehrkursus für Photographie
in München, welche vom Kaiserlichen Ministerium eine
Stipendie von je 8o Mk. erhalten können. Es melden
sich zum Besuch desselben die Kollegen Schmitt und
Mehlbreuer; b) das Rundschreiben des Central-Ver-
bandes Deutscher Photographen -Vereine und - Innungen
(J. P.); c) eine Eingabe von Mitglied Kohler-Dietz,
zur weiteren Veranlassung, dass der Prozentsatz, be-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
159
treffend die Veranlagung zur Gewerbesteuer, für Photo-
graphiesteliers ermäsigt werde.
Punkt 3. Der vom Vorstand aufgestellte Haus-
haltsplan wird der Versammlung unterbreitet. Derselbe
findet einstimmige Annahme.
Punkt 4. Nach Bekanntgabe der statutarischen Be-
stimmungen wird unter Leitung des Vorstandes zur Wahl
der gemäss $ 29 des Statuts ausscheidenden zwei Vor-
standsimitglieder geschritten. Per Akklamation wird
zum I. Schriftführer Kollege Mehibreuer, durch
gebeime Wahl Kollege Welty-Gebweiler als Beisitzer
gewählt Dieselben nehmen die Wahl mit Dank für
das ihnen geschenkte Vertrauen an.
Zu Pankt 5 sind Anträge nicht eingegangen.
Punkt 6. Hierzu erstattet der Kassierer, Herr
R Adam, den Kassenbericht. Zu Kassenrevisoren
wurden per Akklamation die Herren Kohler-Dietz.
und Kappler gewählt.
Zu Punkt 7 wird beantragt, die Mindestpreise des
Elsass. Lothringischen Photographenbundes mit Aus-
nahme derjenigen für Postkarten zu genehmigen. Nach
nochmaliger Bekanntgabe der in Betracht kommenden
ortsüblichen Preise genehmigt die Versammlung mit
obiger Ausnahme die hierin enthaltenen Preise.
Unter Punkt 8 werden interne Innungsangelegen-
heiten erledigt. — Als Grundstock für die Bibliothek
übergibt Kollege Christoph- Colmar der Innung zwei
Bücher, nämlich „Der Gummidruck“ von Gaedicke
und Eders „Jahrbuch für 1902“, wofür ihm die Innung
sehr zu Dank verpflichtet ist.
Schluss der Versammlung um 8!/, Uhr abends.
J. Mehlbrenuer, I. Schriftführer.
E54
Photographen -Zwangsinnung zu Kiel.
Innungsversammlung am 24. Oktober 1913.
Nachdem der Obermeister um 8 Uhr so Min. die
Sitzung eröffnet, kommt zunächst das Protokoll der
letzten Versammlung zur Verlesung und, da Bean-
standungen nicht erhoben werden, so erklärt der Ober-
meister dasselbe für genehmigt.
Es kommt hierauf das Schreiben des stelivertreten-
den Direktors der Handwerkeischule zur Verlesung. Es
wird bekanntgegeben, dass in der Vorstandssitzung vom
29. September beschlossen wurde, dieses Schreiben im
Sinne der darin enthaltenen Ausführungen der Innungs-
versammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen. Die
Innungsversammlung gibt dem Folge und beschliesst
mit allen Stimmen und ohne Widerspruch folgendes:
„Sämtliche männlichen und weiblichen Lehrlinge bei
Kieler Photographen haben von Beginn der Lehrzeit
an wöchentlich während 6 Stunden die Städtische Fach-
schule zu besuchen unter der Bedingung, dass ausserdem
nur 4 Stunden pflichtmässige Fortbildungsschule hinzu-
kommen.
Es folgt nun der Vortrag des Herrn A.O.Weitzen-
berg, Lehrer an der Berliner Photographischen Lehr-
anstalt (Lette- Haus), Viktoria Luise-Platz, über Brom-
öläruck. Herr Weitzenberg ging zunächst davon
aus, dass eine lediglich praktische Vorführung nichts
nützen könne, vielmehr müsse sich der Photograph
zunächst einmal mit der Theorie des Verfahrens be-
freunden, sei es nun, um selbst Fehlern auf die Spur
zu kommen, um Verbesserungen anzubringen oder, um
mit der Kundschaft über solide Verfahren sprechen zu
können, um sie für solide Arbeiten zu interessieren und
über den Wert solcher Bilder aufklären zu können, und
ferner, um die Autorität wiederzugewinnen, die der
Fachmann dem Publikum gegenüber besitzen muss.
Der Vortrag teilte sich demnach in einen theoretischen
und in einen praktischen Teil.
Durch einige geschichtliche Daten wies der Vor-
tragende auf das ehrwfirdige Alter des Verfahrens hin,
gab dann eine kleine Abhandlung über die Chemie des
Oel- und Bromöldrucks, soweit dieselbe für die Praxis
unumgänglich notwendig ist, und verwies dann wegen
des weiteren auf die einschlägige Literatur.
Herr Weitzenberg fand in seinem Vortrage jene
klare, einfache Ausdrucksweise, die den Lehrer, wie er
sein soll, kennzeichnet, und er erreichte dadurch, dass
selbst diejenigen seiner Hörer, die weder den Oeldruck
noch die verwandten Techniken vorher kannten,
das Vorgetragene als etwas ganz Selbstverständliches
empfanden.
Im praktischen Teil zeigte Herr Weitzenberg
lückenlos an eigenem wie auch an von Mitgliedern
mitgebrachtem Material den Werdegang der Oel- und
Bromölbilde. Namentlich das Einfärben, sowie die
Führung des Pinsels interessierte allgemein, denn
gerade dieser Teil der Technik kann nur durch An-
schauung gelehrt werden.
Als Herr Weitzenberg seinen a!], stündigen Vor-
trag beendete, konnte der Obermeister nicht umhin,
ihm für seinen überaus lehrreichen und sehr inter-
essanten Vortrag den herzlichsten Dank im Namen der
Versamminng auszusprechen. Herr Weitzenberg
zeigte dann noch einige von ihm gefertigte Arbeiten.
Da er jetzt eine Lehrtätigkeit ausübt, so konnte er nur
ältere Bilder vorlegen; doch auch hieran konnten die
Versammelten bemerken, dass Herr Weitzenberg sich
in seinen Arbeiten bemüht, die Wirkung ganz im Geiste
dieser Technik durch eine leichte Verschiebung der
Tonwerte, zu erzielen, und dass er auf alle Aeusserlich-
keiten verzichtet. Da Herr Weitzenberg bei seinen
Vortragsreisen gern die Gelegenheit wahrnimmt, sich
über die gerade wichtigen Fragen der ansässigen
Kollegen zu unterrichten, so blieb er bis zum Schluss
der Versammlung.
Unter Punkt „Verschiedenes wird beschlossen,
dass zur Aufbringung der Kosten, welche durch die
Inserate und Plakate zur Aufklärung des Publikums
über die Einführung der Sonntagsruhe entstehen werden,
eine Liste zur Zeichnung von freiwilligen Beiträgen in
Umlauf gesetzt werden soll; zu der erhaltenen Summe
sollen noch so Mk. aus der Innungskasse zugegeben
werden. Ausserdem werden noch 4ı Mk. für bereits
gedruckte Plakate bewilligt. — Nachdem der Obermeister
noch Kenntnis gegeben von einem Schreiben vom V erlage
160
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Wilhelm Kuapp in Halle a. S,, schliesst er die Ver-
sammlung um ı Uhr.
Chr. Scheel, F. Wilh. Schmidt,
Obermeister. I. Schriftführer.
un X 5 zum
Gesehäftliehes.
Mimona, Aktiengesellschaft, Fabrik photo-
graphischer Papiere in Dresden. Das Waren-
konto erbrachte im Jahre 1913 laut Bericht des Vor-
standes 640413 Mk. (507006), einschliesslich 14895 Mk.
(14338) Vortrag beträgt der Reingewinn nach 54685 Mk.
(36108), Abschreibungen 168509 Mk. (115345). Hiervon
werden 75000 Mk. (60000) zur Ausschüttung von
15 Prozent (12) Dividende benutzt, 15027 Mk. (14895)
werden auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ans-
sichten im neuen Geschäftsjahr beurteilt die Ver-
waltung günstig.
Fragekasten.
a) Tsehnisehe Fragen.
Frage 5;j. Herr H.K. in H. Beabsichtige, einen
„Scheinwerfer“, Bogenlicht ıo bis ı5 Ampere, Hand-
regulierung, zu bauen, um Bühnen auf ı5 bis 25 m
Entfernung gelegentlich zu beleuchten. Von einer
Metalldrückerei kann ich Hohlspiegel von Neusilber
erhalten: 4o cm Durchmesser und 20 cm tief, 30 cm
Durchmesser und 9 cm tief, beide haben kreisförmige
Krümmung, wie ich bei den Apparaten auf Schiffen
mehrfach gesehen habe. Bei obigen Hohlspiegeln ist
im Verhältnis zum Durchmesser die Krümmung sehr
verschieden. Spiegel und Lampe im Gehäuse ver-
schiebbar. Welcher von beiden Hohlspiegeln ist für
meinen Zweck vorteilhafter?
Antwort su Frage 53. Metallgedrückte Hohl-
spiegel dürften sich wohl kaum für genannten Zweck
verwendbar erweisen, da die Formen derselben so
mangelhaft eind, dass von einer einigermassen wirkungs-
vollen Lichtkonzentration bezw. Zusammenhaltung auf
Entfernungen von 25 m keine Rede sein kann. Wir
würden Ihnen empfehlen, einen Automobilscheinwerfer-
spiegel von Goerz oder Zeiss zu erwerben, der mit
einem Durchmesser von 30 cm und einer Stromstärke
von Io bis 15 Ampere eine jedenfalls genfgende Hellig-
keitsleistung ergeben wird, die die der gedrückten
Metalispiegel um ein sehr Vielfaches übertreffen dürfte.
Frage 54. Herr W. M. in S. Ich hatte im
Sommer auf einer Gewerkschaft, wo infolge eines Un-
gläcks Tübbings gebrochen waren, die Eisenstücke zu
photographieren, und zwar in fast natürlicher Grösse,
wodurch das Einstellen sehr umständlich war. Ich
habe 5 Stück 24X30 cm-Aufnahmen gemacht und
ıı Stück 13Xı8 cm. Von jeder Aufnahme hatte ich
ausser den Probebildern je ıo Stück zu liefern, und
zwar so rasch, dass ich fast eine ganze Nacht durch-
arbeiten musste, um sie zu rechter Zeit zur Stelle zu
haben. Zur Aufnahme brauchte ich wegen schlechter
Bahnverbindung einen ganzen Tag. Meine Rechnung
beträgt: Für 5 Aufnahmen 24X30 cm A ı5 Mk., mit
je einem Abzug 75 Mk.; für ıı Aufnaabmen 13 X ı8 cm
a 6 Mk., mit je einem Abzug 66 Mk.; für so Abzüge
24X30o cm & 2 Mk. = 100 Mk., für ııı Abzüge
13Xı8cm & 1,20 Mk. — 132 Mk., zusammen 373 Mk.
und 2 Mk. Porto = 375 Mk. Die Rechnung wurde
fir zu hoch befunden und mir 300 Mk. angeboten.
Die Abzüge waren zum grössten Teil auf Gaslichtpapier
bergestellt und auf dünnem Karton aufgeheftet. Ich
möchte Sie nun bitten, mir mitzuteilen, ob ich zu
hoch gerechnet habe. Die Platten sind schon im Be-
sitz der Gewerkschaft.
Antwort su Frage 54. Die augegebenen Preise
sind ja gerade nicht niedrig, aber dürften sich wohl
rechtfertigen lassen, wenn Vereinbarungen vorher nicht
getroffen sind. Sie entsprechen ungefähr den Durch-
schnittspreisen, die von erstklassigen Photographen für
derartige Arbeiten gefordert werden und sind wohl
sicher nicht als zu hoch zu bezeichnen.
Frage 55. Herr C. G. in S. Welchen Lack em-
pfehlen Sie für kolorierte Bilder, und woher ist dieser
zu beziehen? Wie. wird der Auftrag bewerkstelligt?
Antwort su Frage ss. Kolorieıte Zelloidinbilder
können beispielsweise sehr gut mit sogen. Buchbinder-
lack durch Eintauchen oder Uebergiessen lackiert
werden. Noch besser aber ist ein mit der gleichen
Menge Azeton verdünnter Zaponlack, der die an..
genehme Eigentümlichkeit hat, sehr gleichmässig zu
fliessen und an den Rändern keine Wülste zu geben.
Letzteres tritt weder ein, wenn man den Lack über
die Bilder giesst, noch wenn man sie eintaucht.
Frage 56. Heır E.T. in M. Ich bitte, mir ein
Rezept mitteilen zu wollen, zur Herstellung einer halt-
baren Klebepaste nach Art des Pelikanols oder Photo-
leimes. Trotz mehrfacher Versuche ist es mir nicht
gelungen, befriedigende Resultate zu erzielen. Die
Pasta scheint hauptsächlich aus weissem Dextrin her-
gestellt zu werden, mit Zusatz von Formalin, und etwas
Parfüm. Fast immer steif, lässt sich die Klebepasta
durch Rühren ohne Zusatz von Wusser verdünnen,
wie beifolgende Probe zeigt, die ich dAnn gerührt habe.
Antwort su Frage 56. Ein guter haltbarer Kleister
für Photographien ist folgender: Gleiche Mengen reines
Dextrin, sogen. Kristalldextrin und Maisstärke (Mon-
damin) werden zunächst mit kaltem. Wasser verrührt,
bis das Dextrin sich zum grössten Teil gelöst hat und
dann durch Zusatz einer entsprechenden Partion kalten
Wassers unter dauerndem Rühren allmählich bis zum
Sieden erhitzt. Zu der entstandenen Paste, welche
nach dem Abkühlen die gewünschte Konsistenz haben .
muss, fügt man auf je 100 ccm einige Gramm Tbymol
und etwa 1, g feingeriebenen Kampfer. Diese Sub-
stanzen werden dem noch heissen Kleister eingerührt
und eventuell die Klebmasse mit einigen Tropfen
Neikendöl parfümiert und zu gleicher Zeit noch halt-
barer gemacht.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Miethe In Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.$.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE
PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg ı9.
Nr. 24.
a2. März.
IQ14.
Ueber Kinderaufnahmen.
Von Max Frank.
* (Schluss aus Nr. 20.)
Ueber die Entwicklung ist nichts Besonderes
zu sagen. Man muss eben so entwickeln, wie
es sich für die Länge der Belichtungszeit ge-
hört, also vielfach mit einer Zusammensetzung
für unterexponierte Platten. Wenn irgend mög-
lich, entwickle man sofort nach der Aufnahme,
damit man über den Ausfall Bescheid weiss,
und nötigenfalls noch eine Aufnahme machen
kann. Auch ist man noch über die Expositions-
zeit unterrichtet. Es ist sehr verkehrt, bei
Kindern zwei Aufnahmen auf einer Platte zu
machen, auch wenn es sich um dasselbe Ge-
schöpf handelt. Denn die Belichtungszeit ist
doch in der Regel verschieden, mit der
gleichen Entwicklerzusammensetzung kann man
aber nicht zwei verschieden lange belichtete Auf-
nahmen gleich gut entwickeln. Geht es nicht,
dass die Platten gleich entwickelt werden, so
halte man die Kinderaufnahmen für sich, als
solche, die von unbestimmter Exposition und
daher mit der nötigen Vorsicht zu entwickeln
sind.
Man spare bei Kindern nicht mit den Platten,
denn gerade hier ist ein erneutes Kommen des
Kunden recht unangenehm. Jedoch soll man
bei normalen Preisen auch nicht mehr als
böchstens zwei verschiedene Probebilder geben,
auch wenn noch mehr Aufnahmen gelungen sind.
Schwierigkeiten machen ferner die weissen,
gestärkten Kleidchen, die viele Mütter ihren
Lieblingen zum Photographieren anziehen. Bei
zu kurzen Expositionen wird das Gesicht, be-
sonders, wenn es an sich schon etwas bräun-
lich ist, im Verhältnis zu dem weissen Kleidchen
zu dunkel, so dass im Bilde Negerkinder, von
weissen Eltern abstammend, zu sehen sind. Bei
Ueberexposition geht in den Kleidern leicht
jede Zeichnung durch den Lichthof verloren,
sofern man nicht lichthoffreie Platten benutzt.
Man sollte daher möglichst davon abraten,
den Kindern weisse Kleider anzuziehen, wie
überhaupt auch sonst aufzuputzen. Im Bilde
merkt man den Unterschied doch meist nicht,
Ja oft macht sich ein altes Kleid im Bilde weit
als ein neues. Man bedenke stets die
Farbenwiedergabe der photographischen Platte.
Mag das rote Kleidchen noch so prächtig in
[Nachdruck verboten.)
Wirklichkeit wirken, im Bilde verwandelt es
sich in ein Trauerkleid. Blaue Kleider machen
es umgekehrt. Nicht minder falsch wirken oft
die Besätze der Kleider. (Man denke nur an
die Infanterieuniform!) Also der Photograph,
gestützt auf seine fachmännische Kenntnis, soll
ein gewichtiges Wort bei der Kleiderfrage mit-
reden.
Aber diese"Tunkelnagelneuen, oft gestärkten
und mit Spitzen, Schleifchen usw. versehenen
Kleidchen haben auch noch einen anderen sehr
grossen Nachteil — und damit kommen wir
wieder von den mehr technischen Fragen zum
allgemeinen Verhalten —, dass die so ge-
schmückten Kinder auf dem Wege zum Phote-
graphen bis zur Aufnahme meist durch aller-
hand mehr oder minder sanfte Ermahnungen,
die Kleidchen ja in acht zu nehmen, unruhig,
eingeschüchtert oder gar unartig gemacht wer-
den. Da_sollen denn gute, ansprechende Bilder
entstehen! Da vielfach noch die gute Gewohn-
beit, die man auch durch entsprechende Hin-
weise in Anzeigen fördern soll, herrscht, Kinder-
aufnahmen vorher anzumelden, so hat man
Gelegenheit, auf die Eltern einzuwirken. Diese
Belehrungen, die man vielleicht auch in Form
einer gedruckten Anweisung geben kann, sollen
sich nicht nur auf die Kleidung, sondern auch
auf andere Punkte erstrecken. Man mache die
Eltern darauf aufmerksam, dass es, mit Aus-
nahme der ganz kleinen Kinder, besser sei,
nicht vorher des langen und breiten über das
Photographieren zu sprechen, sie nicht unter-
wegs durch allerhand unnötige „Ermahnungen“
einzuschüchtern oder rebellisch zu machen (je
nach der Sinnesart. Ferner solle man be-
sonders bei kleineren Kindern einige ihrer
liebsten Spielzeuge mitbringen. Pünktliches Er-
scheinen sei sehr erwünscht, damit der Photo-
graph zur schnellen Abwickelung schon vorher
alles zur Aufnahme herrichten kann, was aber
auch wirklich zu geschehen hat. Weiterhin er-
kundige sich der Photograph schon vorher, bei
der Anmeldung, über die Eigenschaften des
Kindes, was es am liebsten mag, ob es in der
Regel ruhig ist, wie es sich bei fremder Um-
gebung, gegenüber fremden Personen zeigt, ob
25
162
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
es etwa ausgesprochen männer- oder weiber-
freundlich ist — gegebenenfalls kann eine Mit-
arbeiterin die Aufnahme machen —, ob weiter-
hin das Kind besonders misstrauisch ist und
wie sich dieses Misstrauen äussert, ferner in
welcher Weise ernste Ermahnungen wirken, ob
das Kind dadurch artiger oder noch störrischer
wird, kurz, wie das Kind behandelt werden
muss. Soweit die Mutter die Auskünfte gibt,
muss man immerhin bedenken, dass diese gern
das Urteil verschönt. Man muss dann manches
aus Andeutungen erraten.
Da Hunger und Durst eine grosse Rolle bei
kleineren Kindern spielen, so lasse man auch
dafür sorgen, dass diese nur hinreichend ge-
sättigt zur Aufnahme gebracht werden. Bei
den ganz kleinen ist es praktischer, wenn sie
erst unmittelbar vor der Aufnahme bei dem
Photographen mit einer Flasche Milch gestillt
werden, wonach sie zuerst ruhig und recht
willfährig zur Aufnahme werden, um bald in
Schlaf zu versinken.
Angemeldete Aufnahmen von kleinen Kindern
sind stets den unangemeldeten anderen vorzu-
ziehen; aber auch, wenn sie nicht angemeldet
sind, soll man sie gleich abfertigen, auch wenn
jemand Erwachsenes Vortritt hat. Wer an-
ständig ist, wird auch nichts dagegen haben,
die Mutter des kleinen Erdenbürgers wird aber
diese Bevorzugung dankbar anerkennen. Eine
kleine Notlüge, dass die Aufnahme angemeldet
sei, gegenüber dem dadurch länger wartenden
anderen Kunden halte ich für statthaft. An-
meldungen sind im übrigen im Terminkalender
zu vermerken, erstens der Ordnung halber,
zweitens weil es nach grosser Beschäftigung
aussieht.
Nun zu dem weiteren Verhalten bei der Auf-
nahme. Es ist durchaus verkehrt, dass der
Photograph gleich zu sehr sich mit dem Kinde
beschäftigt, ihm seine Liebenswürdigkeit auf-
drängt. Solche Aufdringlichkeiten nehmen viele
Kinder recht übel, selbst wenn sie von Damen
kommen, die ja im allgemeinen mehr Glück bei
den kleinen Menschen haben. Ich halte es
vielmehr für besser, wenn sich der Photograph —
und das gilt auch für die anderen Angestellten —
zuerst überhaupt gar nicht um das Kind be-
kümmert, sondern nur mit den es begleitenden
Erwachsenen sich freundlich unterhält. Wenn
dann das Kind sieht, dass seine Mutter oder
seine Begleiter dem Photographen gut gesinnt
sind, so wird auch sein Vertrauen zu ihm wachsen;
kleine Kinder haben darin ein recht feines Ge-
fühl. Auch im weiteren Verlaufe lasse man
nach Möglichkeit die Finger von dem Kinde,
wenn es einem noch nicht recht wohlgesinnt
ist, sondern gebe den Angehörigen die näheren
Winke und mache selbst das übrige alles mit
Ruhe. In der Zwischenzeit lasse man dem
Kinde irgend etwas ihm Interessantes zu spielen
geben, entweder von den eigenen mitgebrachten
Sachen, oder von den Atelierspielsachen, die
aber hygienisch einwandfrei sein müssen.
Sind alle die beschriebenen Voraussetzungen
erfüllt und die Ratschläge befolgt, so wird man
meist mit Leichtigkeit die Aufnahme bewerk-
stelligen können, indem man für den Zeitpunkt
der Belichtung, wenn man keine Momentauf-
nahme machen kann, beim Kinde eine spannende
Aufmerksamkeit erregt, sei es durch plötzliches
Flöten oder durch eine andere liebliche Musik
(nicht durch zu .geräuschvolle), oder sei es durch
Zeigen eines neuen Gegenstandes usw. Die
Hauptsache ist, dass das Kind etwas „noch nie
Dagewesenes“ hört oder sieht. Bei dem Kleinsten
macht etwas Blinkendes (etwa eine Glaskugel
vom Weihnachtsbaum, ein brennendes Streich-
holz) grossen Eindruck. Man führt dies ganz
langsam herum und wird dabei meist die Beob-
achtung machen, dass die Augen ebenso lang-
sam folgen. Im geeigneten Augenblicke hält
man den Gegenstand eine Weile still und das
Kindesauge wird auch dann ruhen, und ebenso
der ganze Körper.
Ist nun trotz alledem das Kind unruhig, so
ist es unrichtig, es durch Indianergeheul, Herum-
springen und anderen ähnlichen Unsinn um-
stimmen zu wollen. Die kleinen Kinder ver-
langen nur ihr Recht und sind weit weniger
launisch als Erwachsene. Man suche den Grund
ihres Unbehagens, das sie in ihrer Wahrheits-
liebe offen zum Ausdruck bringen, abzustellen.
Im übrigen heisst es Ruhe und Geduld, aber
ja keine Gereiztheit und Ueberhastung.
Die Ausführungen gelten ja in der Haupt-
sache für Säuglinge und die kleineren Kinder,
sind aber auch teilweise für Kinder mittleren
Alters massgebend. Bei diesen, die sich schon
richtige Urteile bilden, vergessen sich manche
Photographen häufig, indem sie glauben, den
Bajazzo spielen zu müssen. Welchen Begriff
müssen die Kinder dadurch vom Fachphoto-
graphen bekommen! Dieser gebe sich einfach
und freundlich, suche auch den Wissensdurst
in netter Weise zu stillen, statt ihn als un-
angenehme Belästigung zu empfinden. Sehr
viel wird man erreichen, wenn man nicht mehr
ganz junge Kinder an ihrem Ehrgefühl packt.
„Ein grosser Junge“ will jeder Knirps gern
sein. Im übrigen lasse man sie in ihrer vollen
Natürlichkeit, vermeide alles, was diese irgend-
wie beeinträchtigen könnte, und tue jedes, was
ihr förderlich ist.
Damit wird wohl genug über Kinderauf-
nahmen gesagt sein. Jeder Photograph soll
mehr als bisher in das Wesen kleiner Kinder
einzudringen suchen, das nützt ihm sehr, denn
ein guter und geschickter Kinderphotograph, in
technischer Beziehung wie in der Behandlung
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
163
I
des Kindes, wird grossen Zuspruch haben.
Kinderaufnahmen sind sehr viel benutzte Ge-
schenke, die sich besonders Gatten gegenseitig
machen und von besseren Leuten oftmals wieder-
holt werden, wenn sie zufriedengestellt werden.
Auch nachträgliche Vergrösserungen sind sehr
beliebt. Also genug Grund, das Gebiet der
Kinderaufnahmen zu pflegen.
— a ————
Innungs- und \Vereinsnaehrishten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes a Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Her Ludwig Ritsert, Photogreph, Berlin W. 8,
Priedrichstrasse 76; gemeldet durch Herrn Grzy-
bowski.
Als neue Mitglieder sind aufgenommen:
Herr Hans Netto, Maler und Photograph, in Firma:
Ziegler & Co., Photographie, Berlin, Unter den
Linden 61.
Prau Kindler, Photographin, Berlin W., Lätzowstr. 97.
Herr Richard Haecker, Photograph, Rathenow.
Berlin, den 14. März 1914.
Der Vorstand.
LA: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
m 4 I 0 20
Sächsiseher Photographen -Bund (E.YV.)
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen )
An Stelle unseres verstorbenen Mitgliedes des Herrn
Hofphotograph Heinrich Axtmann, Plauen, Vogtl,
hat sich sein Sohn, Herr Fritz Axtmann, Maler und
Photograph, als Mitglied angemeldet.
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr Alphons Barrand, Dresden, Waisenhausstr. 32.
4200
Fränkiseher Photographen -Bund (E. V.).
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes er Photo-
gr -Vereine und Innungen (J. P.).
Binladung zur diesjährigen neunten Wander-
versammlung in Ansbach
am Montag, den 23. März, im Hotel „Deutscher
Kaiser“.
Die gemeinsame Abfahrt erfolgt in Nürnberg um
12 Uhr 2 Minuten mittags, Heimfahrt von Ansbach
9 Uhr 58 Minuten abends,
Nach einem kurzen Rundgang durch die herrliche
barocke frühere Residenzstadt Ansbach versammeln
sich die Mitglieder in obigem Hotel, woselbst dann
lolgende Vorführungen stattfinden:
1. Die sehr interessante 3000 kerzige,
Siemens-Schnckert-Halbwattlampe.
2. Vorführung des neuen Chromalpapieres der
Firma N. P. G., Berlin - Steglitz.
2 Kopien auf Mattalbumin der Firma Trapp
& Münch.
4. Grössere Ausstellung der letzten Wettbewerbs-
bilder aus dem „Atelier des Photographen “ und
5. eine Trockenaufziehpresse „System Hilsdorf".
Dem Inhalt des Programms ist zu entnehmen, dass
die Vorführungen geeignet sind, einen Massenbesuch
nach Ansbach erwarten zu lassen. Schliessen sich
daher sämtliche Bundesmitglieder der gemeinsamen
Fahrt an, dann wird auch diese Versammlung sich
ihren Vorgängerinnen würdig anreihen können.
Mit kollegialem Gruss
Die Vorstandschaft.
Carl Freytag, Steph. Simon,
L. Vorsitzender. L Schriftführer.
Firmen und Fabrikanten, weiche Neuheiten für
unser Gewerbe besitzen, werden jederzeit ersucht,
dieselben dem Bunde mitzuteilen, um In den monat-
lichen Sitzungen das Interesse der Bundesmit-
glieder hierfür zu wecken.
Anfragen und Mitteilungen sind an den I. Vor-
sitzenden, Herrn Car! Freytag- Nürnberg, Rosenau-
strasse 6, zu richten. Der Vorstand.
—2294-
Photographen-Innung Wiesbaden.
Die fünfte Innungsversammilung findet am 26. März
in der „Wartburg“, Schwalbacher Strasse sı, in Wies-
baden, vormittags ıo Uhr, statt.
Tagesordnung.
1. Verlesung des Protokolls.
a. Jahresbericht.
3. Bericht der Kommission zur Ermittelung von
Durchschnittspreisen.
4. Bericht des Kassenführers.
5. Bericht der Rechnungspräfer.
6. Central- Verbandsangelegenheiten.
7. Verschiedenes.
Georg Pfusch, Obermeister.
er
Photographen- Zwangsinnung zu Kiel.
Innungsversammlungam 30.Januar
im „Central-Hotel“.
Pünktlich um 9!/, Uhr eröffnete der Obermeister
die Versammlung. Nach Verlesung und Genehmigung
des Protokolls der Sitzung vom 24. Oktober v. J. gibt
der Obermeister Kenntnis von eingegangenen Schreiben.
In Sachen der Zugehörigkeit der Händler zur Innung
teilt der Obermeister mit, dass laut Schreiben des
Herrn Rechtsanwalt Schütt die Händler beim Herrn
Minister vorstellig geworden sind. Vom Verlag Wilhelm
25*
164
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Knapp in Halle a. S. ist ein Exemplar des Photo-
graphischen Notirkalenders für ıgı4 eingelaufen, und
bittet der Obermeister, Bestellungen bel ihm bewirken
zu wollen. Ferner teilt der Obermeister mit, dass der
Schleswig - Holsteinische Photographen -Verein am 3. Fe-
bruar in Neumünster einen Vortrag von Herrn Rich.
Dührkoop halten lässt über bildmässige Photographie,
wozu wir eingeladen sind.
Hierauf halten die Herren Billström, Kohrt und
Hoffmann als Vertreter der Krankenkasse für selb-
ständige Handwerker (Sitz Hamburg) einen Vortrag
über Zweck und Ziele dieser Kasse.
Zu Punkt 3 erhält Herr Rohwer das Wort; er
bittet die Versammlung, ihn im Interesse der Innungs-
kasse von seinem Posten als Kassierer zu entbinden.
Ueber diesen Punkt entspinnt sich zunächst eine längere
Debatte, an welcher sich wiederholt die Herren
Schimanski, Jensen, Rehmke, Kähler, Thor-
mann, Ohlsen beteiligen. Das Ende dieser Debatte
war, dass die Mehrzahl der Anwesenden davon 'über-
zeugt war, dass Herrn Rehwer die gewünschte Ent-
bindung von seinem Amte erteilt werden solle. An die
Stelle des Herrn Rohwer wurde Herr Bernhard
Krause, unser II. Schriftfährer, zum I. Kassierer durch
Zuruf gewählt, da die Versammlung einstimmig der
Meinung war, dass Herr Krause der richtige Mann
für diesen Posten sei, und er auch seinen Posten voll
und ganz im Interesse der Innung ausfüllen würde.
Da durch die Wahl des Herrn Krause der Posten des
II. Schriftführers vakant wurde, so schreitet die Ver-
sammlung ohne Widerspruch sofort zur Wahl, und
wird nach längeren Auseinandersetzungen Herr Karl
Dreyer zum II. Schriftführer gewählt.
Zu Punkt 4: Wahl einer Kommission für die Fest-
stellung eines dreijährigen Lehrganges für unsere Fort-
bildungsschäler, werden in diese Kommission die Herren
Urbahns, Krause und Rohwer gewählt.
Zu Punkt 5: Lokalfrage, wird mit vier Stimmen
Mehrheit das „Münchener Bürgerbräu‘‘, Schuhmacher-
strasse, als Innungslokal gewählt.
Unter Punkt „Verschiedenes‘' wird zunächst wieder
das leidige Thema „Sonntagsruhe‘ angeschnitten, und
es entspiunt sich über dieses Thema eine stundenlange
Debatte, welche meist in persönliche Auseinander-
setzungen ausartet. Nachdem endlich um ı°®/, Uhr
auch über diesen Punkt Schluss der Debatte beantragt
ist und weitere Anträge nicht vorliegen, schliesst der
Obermeister die Sitzung.
Chr. Scheel,
F.Wilb. Schmidt,
Obermeister. |
I. Schriftfährer.
ar»
Verein Bremer Faehphotographen (E.Y.).
Mitglied des Central-Verbandes LP) Photographen -Vereine
und Innungen (J.P
Protokoll der a ee
am Dienstag, den 13. Januar, im „Börsen-
a Restaurant“.
‘ Selbst die Generalversammlung konnte es nicht ver-
asilassen, einmal alle Mitglieder, oder doch wenigstens
den grössten Teil derselben zu vereinigen. Um 9'/, Uhr
eröffnet unser I. Vorsitzender, Kollege O. Schlötel,
die oränungsgemäss einberufene Generalversammlung,
begrässte zunächst unser auswärtiges Mitglied, Kollege
Mönstedtsen. aus Verden und beglückwünschte Herrn
von Oppen zu seiner Verlobung.
Nachdem einige belanglose Drucksachen verlesen
waren, kam Punkt a der Tagesordnung: ‚,Vereins-
lokal“ zur Besprechung. Es waren alle Mitglieder da-
mit einverstanden, in Zukunft das „Börsenrestauraut‘“
als Vereinslokal zu behalten. Als Vereinsabend ist jeder
zweite Dienstag im Monat festgelegt.
Punkt 3: „Jahresbericht“ wurde auf den Schluss
der Sitzung verschoben.
- Zu Punkt 4: „Kassenbericht“, tellt unser Kassierer
Kollege Koch mit, dass sich die Einnahmen mit vor-
jährigem Bestand auf 428,60 Mk. belaufen, an Aus-
gaben 216,90 Mk., mithin Bestand 211,70 Mk. Das
Vermögen der Unterstätzungskasse beträgt 950 Mk.
Die Revisoren Kollegen Brinker und Schmidt haben
geprüft und für richtig befunden, worauf dem Kassierer
Entlastung erteilt wurde.
Wir kommen nun zu Punkt 5: „Wahlen.“ Durch
Zuruf winschte man den Vorstand wiederzuwählen. Der
Vorsitzende macht aber darauf aufmerksam, dass dieses
nicht angängig sei, da Herr Luers sein Amt als
II. Vorsitzender niederlege und auf eine Wiederwahl
verzichte. Der Vorsitzende verliest ein diesbezügliches
Schreiben des Herrn Luers. Der Schriftführer über-
nimmt nun den Vorsitz und bittet um Vorschläge für
den I. Vorsitzenden, da nur Heır O. Schlötel vor-
geschlagen wird, erfolgt dessen Wahl durch Zuruf, und
nimmt derselbe die Wiederwahl dankend an. Kollege
Schilötel übernimmt nun den Vorsitz wieder und
bedauert sehr, Herrn Luers aus dem Vorstand scheiden
zu sehen; in Anerkennung seiner Verdienste erheben
sich die Mitglieder von ihren Plätzen. Zum II. Vor-
sitzenden wurde Herr Brinker gewählt. In den Ehren-
rat wurde neu gewählt Herr von Oppen. In den
Vorstand der Unterstützungskasse für Herrn Brinker
Kollege Renken. Die übrigen Vorstandsmitglieder
wurden durch Zuruf wiedergewählt und nahmen die-
selben auch ihre Wiederwahl an.
Punkt 6: „Beitrag für 1914.‘ Der Vorsitzende ersucht,
trotz des günstigen Abschlusses den Jahresbeitrag von
10 Mk. zu belassen ; dieses wird einstimmig angenommen.
Unser diesjähriger Winterausflug (Kohl- und Pinkel-
fahrt) soll am 26. Januar nach Syke stattfinden. Herr
Langenberg war beauftragt, die Vorarbeiten hierzu
zu erledigen und erstattet Bericht; die Vereinbarungen
fanden allgemeine Zustimmung, ebenso wurde den
teilnehmenden Mitgliedern aus der Kasse ein Zuschuss
von 1,50 Mk. pro Person bewilligt. Anträge waren nicht
gestellt. Unter ‚Verschiedenes‘ wurde bekanntgegeben,
dass der Vorstand vom Bremer Fachphotographen-
Verein von ıgıı um eine gemeinsame Sitzung mit
unserem Vorstand ersucht hatte; der Vorstand wird
hierzu ermächtigt. Da die Tagesordnung soweit glatt
erledigt war, wird der Vorsitzende ersucht, nun den
Jahresbericht zu verlesen.
Jahresbericht für 1913.
Meine sehr geehrten Herren!
In ruhiger, dabei doch in anregender Weise ist
das Vereinsjahr 1953 an uns vorüülbergeeilt, so dass ich
mich bei der Abfassung des Jahresberichtes auf die
wichtigsten Punkte, die wir miteinander verlebt haben,
beschränken kann. Gern will ich hervorbeben, dass
die Mitglieder mehr als bisher an der Vereinsarbeit
teilgenommen und auch den Vorstand in mancher
Hinsicht unterstützt haben, dafür sei ihnen an dieser
Stelle herzlicher Dank gesagt, und ich hoffe, dass
dieses auch in Zukunft der Fall sein möge. Zeugt es
nicht von schöner Harmonie, wenn Kollegen einmütig
beieinander stehen, beseelt mit dem festen Willen,
jederzeit für ihn einzutreten; denn gerade in unserem
Berufe gibt es Auswüchse genug, die beseitigt werden
müssen, ein einzelner kann es nicht, nur ein ge-
schlossenes Ganze kann etwas erreichen; darum, meine
sehr geelhrrten Herren, lassen Sie uns auch in dem
kommenden Jahre fest aneinanderstehen. Die Vereins-
arbeit ist in drei Vorstandssitzungen und acht Monats-
versammlungen erledigt worden, und war der Besuch
derselben als günstig zu bezeichnen. Wenn ich noch-
mals die einzelnen Versammlungen in diesem Augen-
bHeke mit Ihnen durchgehe, so tue ich es nur, um
Ihnen zu zeigen, dass der Vorstand stets bemüht ge-
wesen ist, für die Mitglieder das zu tun, was in seinen
Kräften lag, und nun, meine Herren, bitte ich Sie, mir
zu folgen. Der Monat Januar brachte uns die General-
versammlung und eine sehr gut verlaufene Kohl- und
Pinkelfahrt, die in Ihrer aller Gedächtnis noch sein
wird. Der Februar bestätigte uns den sehr günstigen
Kassenbestand und lieferte noch ein sehr interessantes
Referat über Gaslichtpapiere und deren Verarbeitung.
In der Besprechung über die Lehrlingsprüfung im
Monat März wurde seitens der Mitglieder der Wunsch
laut, dass in der gewerblichen Fortbildungsschule eine
Fachklasse für unsere Lehrlinge errichtet werden möge,
aber leider konnte seitens des Vorstandes in dieser
Angelegenheit wenig getan werden, da es sich heraus-
stellte, dass nur wenige Lehrlinge die Schule besuchen.
Auch die angefertigten Proben auf Evabopapier der
Firma van Bosch gelangten an diesem Abend
zur Besichtigung, und es wurde den Mitgliedern emı-
pfohlen, sich mehr als bisher dem Gaslichtpapier zuzu-
wenden. In der April-Sitzung wurde lebhaft Klage
darüber geführt, dass sehr viele Beamte sich in ihrer
freien Zeit mit Photographieren beschäftigen und sich
auf diese Weise eine gute Nebeneinnahme verschaffen;
auch in dieser Angelegenheit konnte der Vorstand zu
seinem Bedauern wenig tun, da es sehr schwer ist, die
nötigen Beweise zu beschaffen. Ueber den Monat Mai
kann ich binweggehen, da in dieser Sitzung einige
zurückgestellte Punkte ihre Erledigung fanden. An
der Bundestagung in Bremerhaven seitens des Nord-
westdeutschen Photographen - Bundes im Juni nahm
eine grössere Anzahl unserer Mitglieder teil. Die
Monate Juli und August standen unter dem Zeichen
der Ferien. Der September vereinigte uns wieder zu
gemeinsamer Arbeit, und wurde an diesem Abend be-
kanntgegeben, dass unser Gesuch an den Senat, zwecks
Errichtung einer Zwangsinnung,. abschlägig beschieden
worden ist. Im Oktober wurde der Wunsch laut,
unser Vereinslokal zu verlegen. Unser Vorsitzender
setzte sich mit dem Wirt des Museums in Verbindung
und sagte uns auch ein Zimmer zu, doch bei näherer
Besprechung erfuhren wir, dass die Zimmer schon
doppelt besetzt seien, und daher ist es gekommen, dass
wir im Monat November eine eigentliche Sitzung nicht
abhalten konnten. Im Dezember musste leider die
Sitzung ausfallen, da nur vier Mitglieder erschienen
waren.
Meine Herren, aus diesem Berichte ersehen Sie,
dass der Vorstand alles getan hat, um Ihnen das Leben
im Verein so angenehm als möglich zu gestalten.
Das Jahr 1913 mit seinen guten und trüben Stunden
ist nun für uns abgetan, ein neues Jahr ist an seine
Stelle getreten, und somit lassen Sie uns getrost weiter-
arbeiten, ein jeder nach seiner Weise, aber alle für
dieselben Zwecke und Ziele, dass es doch noch besser
werden möge in unserem Beruf und jeder sagen kann:
„Das Handwerk hat goldenen Boden.“
Schluss der Sitzung ı1?/, Uhr.
Fritz Fuchs, L Schriftführer.
en u 0 zo
Verein Sehlesiseher Faehphotographen.
(RB. Y.).
Sitz: Breslau.
Protokoll der Monatsversammlung
vom 28. Januar ıgı4 in Breslau („Konzerthaus“).
Da der I. Vorsitzende im letzten Augenblick ge-
schäftlich verhindert wurde, die Versammlung zu leiten,
eröffnete der II. Vorsitzende mit einer Begrüssung um
81, Uhr die Sitzung.
Punkt 1. Das Protokoll der letzten Sitzung wird
verlesen und einstimmig genehmigt.
Punkt 2. Als neues Mitglied wird Herr G. Fischer-
Breslau aufgenommen.
Punkt 3: „Meine Erfahrungen mit dem Bromöl-
druck und dem Perscheidschen Bromdöikasten‘“, Re-
ferent Herr H. Götz, musste, da er abberufen wurde,
zurückgestellt werden. Von der Versammlung wurde
der Antrag gestellt, über den betreffenden Punkt in
einer der nächsten Sitzungen zu verhandeln. Des
weiteren sprach zu diesem Punkt Kollege Pichler
über die Schwierigkeiten bei Selbstzusammenstellung
eines Bromölkastens.
Punkt 4: „Mitteilungen aus der Praxis.“ Kollege
Strauch berichtet über seine Erfahrungen bei dem
Trocknen der Platten mit konzentrierter Pottasche-
lösung. Hierauf sprach Kollege Hartelt über die
Verwendung des Uranverstärkers. Die Anregung vom
Kollegen Volpert: „Wie beseitigt man den Reflex bei
Reproduktionen von Bildern auf Mattpapier?‘' rief eine
längere. Debatte hervor.
Punkt 5: „Verschiedenes.“ Wie alljährlich, war
auch für dieses Jahr von Herrn Schwier-Weimar,
dem Verein ein Kalender gratis zur Verfügung gestellt,
wofür Herrn Schwier an dieser Stelle, im Namen. des
166
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Vereins, der beste Dank übermittelt sei. Die Versamm-
lung nahm Kenntnis von der Ueberweisung des Stipen-
diums in Höhe von ıso Mk. an Herrn Holdt-Niesky.
Das gesandte Dankschreiben des Herrn Holdt wird
verlesen. Die Versammlung stellt an Herrn Volpert
das Ersuchen, im Namen des Vereins Schlesischer Fach-
photographen an die Handwerkskammer Breslau den
Antrag zu richten, den Kollegen, welche eine Lehr-
und Versuchsanstalt besuchen wollen, eine Unter-
stätzung zu bewilligen. Herr Volpert verspricht, den
Antrag zu erledigen. Interessant war die Verlesung
der Tagesordnungen anderer Vereine.
Herr Fröhlich bittet um die Meinung der Kol-
legen bei Verwendung der goookerzigen Nitralampe.
Es wurde darüber sehr lebhaft debattiert, dabei wurde
der AEG- Bogenlampe der Vorzug gegeben. Der Schrift-
führer wurde beauftragt, eine Annonce von Otto Salle-
Berlin, betreffend Vergrösserungen, an Herrn Schlegel,
dem Vorsitzenden des C. V., mit der Bitte zu über-
senden, weitere Schritte gegen die betreffende Firma
zu veranlassen. — Schluss der Sitzung ı0!l, Uhr.
Max Volpert, Richard Strauch,
II, Vorsitzender. Schriftführer.
ir ar
Ateliernaehriehten.
Altenburg (Sa.-A.). Herr Friedrich Wolf hat
das Photographische Atelier Teichplan 8 übernommen.
Bautzen. Herr Photograph Oskar Mester ver-
legte sein Ateller nach Kaiserstrasse ı5. Gleichzeitig
gliederte er ein Spezialgeschäft für Amateurphoto-
graphie an. |
Euskirchen. Herr Charles Bibo eröffnete
Kirchstrasse 12 ein Atelier für moderne Photographie.
Gera (Reuss). Herr Paul Voigt eröffnete Sorge 2
ein Schnell- Photo- Atelier.
Stuttgart. Herr Hugo Mezger eröffnete
Marienstrasse 7 ein Spezialgeschäft für Photographie,
Projektion und Kinematographie.
—2294-
Auszeiehnungen.
Dem Königl. Preuss. Hofphotographen W. Nieder-
astroth in Potsdam wurde vom deutschen Kropprinzen
der persönliche Höftitel verliehen.
re
Geriehtswesen.
Drei Monate Gefängnis wegen Herstellung
von Nacktphotographien. (Urteil des Reichs-
gerichts vom ı3. Februar d.J.) [Nachdruck verboten.]
Wegen Vergebens gegen 8 184, Z. ı, St. G. B. (Ver-
breitung unzüchtiger Abbildungen) hat das Land-
gericht Hannover am 28. Mai ı913 den Photo-
graphen Peter Stammer und den Buchbinder Franz
Lange zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Zu
Stammer, der in Hannover in einem amerikanischen
Schnellphotographie- Institut angestellt ist, kam im
April 1913 Lange aus Köln a. Rh. und übergab ihm
zwei photographische Piatten mit dem Auftrage, sie
zu entwickeln und von jeder 20 Abzüge herzustellen.
Für jeden Abzug sollte Stammer 20 Pf. erhalten. Es
handelte sich hier um die berüchtigten, künstlerisch
völlig wertlosen Nacktphotographien, die aber nichts-
destoweniger in den Kreisen der Halbweit höchst be-
liebt sind. Die eine der beiden Platten stellte eine
auf einem Sopha liegende üppige Frauensperson in
verfährerischer Haltung dar, die andere, dieselbe Person,
aber diesmal sitzend, und zwar in einer das Geschlecht-
liche widerlich stark betonenden Stellung. Stammer
kam der Weisung Langes nach und händigte ihm
eine grössere Anzahl von Abzügen aus, die Lange an
seine Bekannten verteilte, damit sie ihren Freunden
die „wohlgelungenen‘“ Aufnahmen zeigen könnten.
Die Polizei, die bei verschiedenen dieser Leute eine
ganz stattliche Anzahl von Abzügen beschlagnahmte,
fand bei Stammer noch 47 Stück vor. Die Straf-
kammer stellte fest, dass die Photographien wegen
ihres grob sinnlichen, auf die Erregung der Lüsternheit
abzielenden Vorwurfs geeignet seien, das menschliche
Scham- und Sittlichkeitsgefähl in geschlechtlicher Be-
ziehung zu verletzen. Des unzlichtigen Charakters der
Bilder seien sich Stammer und Lange durchaus be-
wusst gewesen. Zum Zwecke der Verbreitung habe
Stammer die Abzüge hergestellt, Lange sie vorrätig
gehalten. Dass sie einem grösseren Personenkreise
zugänglich gemacht werden sollten, ergebe sich aus
der grossen Zahl der bestellten Abzüge sowie aus den
siemlich hohen Ausgaben, die Lange sich um der
Bilder wegen gemacht habe. Dass die beabsichtigte
Verbreitung eine entgeltliche sel, erfordere das Gesetz
nicht. Strafschärfend komme die Gemeingefährlichkeit
des Treibens der Angeklagten in Betracht. Die lediglich
von Stammer hiergegen eingelegte Revision hat der
V. Strafsenat des Reichsgerichts am 13. Februar d. J.
auf Antrag des Reichsanwalts als unbegründet ver-
worfen. (Aktenzeichen 5sD. 861/13.) ek.
a
Kleine Mitteilungen.
— Herr Adolf Lux aus Breslau, jetzt in Offen-
bach a. M., bestand vor der Meisterpräfungskommission
der Darmstädter Handwerkskammer die Meisterprüfung
in der Photographie.
— Die 4. Jahresausstellung des Winnipeg-
Camera-Clubs wird in der City Art Gallery in Winnipeg
vom 2. bis 13. Juni abgehalten werden. Medaillen eind
von dem Civic Art Committee gestiftet worden. Gleich-
zeitig soll in derselben Galerie eine Leihausstellung
von Porträt- und Figurenphotographie der hervor-
ragenästen Lichtbildner von Europa und Amerika statt-
finden.
— In Wiesbaden wird im September eine
Allgemeine Photographische Ausstellung statt-
finden, an der sich sowohl Amateur- wie Berufsphoto-
graphen betelligen können. Die Ausstellung umfasst
folgende Abteilungen: ı. Landschaften und Städtebilder,
2. Sport- und Genrebilder, 3. Porträts, 4. Wissenschaft-
liche Photographie, 5. Photographische Industrie. In
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
167
den Abteilungen ı, 2 und 3 werden zwei Klassen
unterschieden: a) Liebhaberphotographie, b) Berufs-
photographie. Als Preise sind Medaillen, Plaketten
und Ehrendiplome vorgesehen. Als Ausstellungsgebühr
wird von Berufsphotographen ı5 Mk. pro Quadrat-
meter Wandfläche erhoben. Letzter Meldetermin ist der
30. Juni.
— Die Photographie einst und jetzt Mit
Schrecken muss man heute der Zeit gedenken, in der
eine besondere Industrie bemüht war, das Atelier des
Photographen mit allerhand Tand auszustatten. Möbel,
die in kein Zeitalter und in keinen Stil passten, Felsen
von Pappe, zu denen die Hintergründe mit ihren
falsch gemalten Perspektiven den würdigen Abschluss
bildeten. Der schlichte Mann vom Lande wurde in
der Pose eines Rezitators genau so unglücklich zur
Darstellung gebracht, wie die dralle Küchenfee, die in
der Auffassung des Photographen als eine kleine, dem
Theater entlaufene Bähnenkünstlerin erschien. Man
suchte die Kunst eben nicht in der vollendeten Dar-
stellung des Natärlichen, sondern in verzerrten, ge-
känstelten Stellungen. Glücklicherweise kann man
bald sagen: „Es war einmal‘, denn auch die an
Porzellanfiguren erinnernde Retouche ist im. Ver-
schwinden begriffen. Man kehrt zur Natur zurück,
zur alten Weise der ersten Jünger Daguerren, des
Entdeckers der Photographie, die aus Neigung zur
Kunst und mit kunstverständigem Blick wirkliche
Bilder ohne das farbige Kleid des Malers schufen und
dadurch die vielfachen Mängel der damaligen un-
zureichenden Hilfsmittel ausglichen. Ueberhaupt kann
man im Hinblick auf die modernen Errungenschaften
photographischer Technik und die mangelhafte Optik,
die unseren Altvorderen dazu dienten, die ersten
Photographien der staunenden Welt vor Augen zu
führen, sich nicht genug wundern, dass es ihnen trotz-
dem möglich war, mit derartig unvollkommenen
Apparaten künstlerisch schöne Resultate zu erzielen.
In der historischen Abteilung der Gruppe „Photo-
graphie“ auf der Weltausstellung für Buchgewerbe
und Graphik wird diese interessante Entwicklung der
photographischen Kunst bis zu unserer Zeit, in der
sie durch die Vollendung des Materials immer mehr
Gemeingut der ganzen Welt geworden ist, umfassend
zur Darstellung kommen. Was denkende Männer
der photographischen Kunst zu leisten vermögen, soll
die Ausstellung uns zeigen. Eine stattliche Schar
deutscher Lichtbildner fährt in neuzeitlichen Arbeiten
die gewaltigen Fortschritte der Photographie vor
Augen, und es ist zu hoffen, dass die reiche Arbeit
und die grosse Mühe, die sich in dieser grossen Gruppe
dokumentieren wird, auch auf fruchtbaren Boden fällt,
dass bei dem grossen Publikum der Leipziger Buch-
gewerbeausstellung ein besseres Verständnis für die
ehrlichen Bestrebungen erweckt wird. Auch ein Ver-
gleich mit den Erzeugnissen des Auslandes wird zeigen,
dass deutsche Arbeit in der Photographie mit an der
Spitze steht, dass „made in Germany“ eine ehrenvolle
Bezeichnung sein würde. Adolf Sander.
zn 4 <<, zei
Patente.
Kl. 57. Gruppe ı0. Nr. 258821 vom 22. August I9I1.
G. M. Dye Printing Machine Company in Minneapolis,
V. St. A.
Maschine zum Kopieren eines Negativs auf einzelne
Blätter lichtempfindlichen Papiers, die durch einen
maschinell betriebe-
nen Zubringer in die
Belichtungsstelle ge-
bracht und dort von
maschinell beweg-
lichen Druckplatten
gegen das Negativ
gedrückt werden,
dadurch gekenn-
zeichnet, dass der
Antrieb des Zubrin-
gers und der Druck-
platten mit Hilfe
eines auf verschie-
dene Zeiten des An-
pressens des Papiers
gegen das Negativ
einstellbaren Kupp-
lungsmechanismus
von einem Elektro-
motor erfolgt, der
zusammen mit der
Kopierlampe derart
von einer gemein-
samen Blektrizitäts-
quelle gespeist wird,
dass Motor-
geschwindigkeit
und Lichtstärke von-
einauder abhängig
sind.
PIEK
EN
Kl. 57. Gruppe B.
Nr. 257854
vom 23. März IQII.
Louis Enjobras
in Paris.
Verfahren zur Her-
stellung hoch licht-
empfindlicher Brom-
silberkollodium-
Trockenplatten, dadurch gekennzeichnet, dass die mit
der Bromsilberkollodiumschicht versehenen Platten
zwecks Ausreifens mehrere Stunden lang in einem
gelatinehaltigen Natriumbromidbade erhöhten Tempera-
turen, die sich bis zu 88 Grad steigern und dann all-
mählich wieder erniedrigen, ausgesetzt und hierauf
einer Behandlung mit Ammoniak unterworfen werden,
worauf sie in bekannter Weise ausgewaschen und fertig-
gestellt werden.
(Zu Nr. 2588ar.)
168
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Frageskasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Zur Frage 49 teilt uns Herr Hofphotograph Ebel
in Bernburg folgendes mit: Wenn es Ihnen absolut
unmöglich ist, einen anderen Platz für Ihr Kopierhaus
zu beschaffen, so würde ich Ihnen als einzigen Ersatz
eine elektrische Kopieranlage empfehlen. Sie sind
dann ganz unabhängig vom Licht und können nach
Belieben jederzeit kopieren, vorausgesetzt, dass Sie
elektrischen Strom zur Verfügung haben, die Kosten
sind jedenfalls nicht teurer als für ein neues Kopier-
haus. Alle Entwicklusgspapiere sind doch nur ein Not-
behelf für den modern arbeitenden Fachmann, da
Entwicklungspapiere bis jetzt unsere modernen Kunst-
druckpapiere nicht zu verdrängen in der Lage sind.
Frage 57. Herr Sch. in M. Wie werden Glas-
achilder mit Goldschrift und schwarzem Grund her-
gestellt? Gibt es da verschiedene Verfahren?
Antwort su Frage 57. Das Gold wird bei Glas-
schildern mit Hilfe eines käuflichen Anlegeöis befestigt,
während die schwarze Lackwand meistenteils durch
einen schwarzen Terpentinlack erzeugt wird. Wir
möchten Ihnen jedoch nicht saten, diese Arbeit selbst
auszuführen, da das Anlegen des Blattgoldes ausser-
ordentlich viel Uebung verlangt und andererseits das
Material sich ziemlich teuer stellt.
Frage 58. Herr L. K. in A. Beillegend sende
einen schlechten Abzug von einem meiner Kunden;
derselbe möchte gern wissen, auf welchem Papier und
nach welchem Rezept man diese Art Bilder am besten
herstellen kann, jedoch unter Vermeidung des gelben
Tons.
Antwort su Frage 58. Die übersandte Photo-
graphie, ein sogen. „Skizzenporträt‘, ist derart ge-
wonnen, dass man eine Kopie auf mattem Bromsilber-
papier partiell mit Hilfe eines Abschwächers entfernt,
während der Kopf stehen blieb. Man verfährt
praktisch in der Weise, dass man mit dem Pinsel eine
Mischung von rotem Blutlaugensalz und Fixlernatron
(Farmerscher Abschwächer) partiell dort aufträgt, wo
die Photographie verschwinden soll. Bei diesem Ver-
fahren bleibt allerdings immer ein leichter gelblicher
Ton zurück, der auch in Ihrem Bilde deutlich erkenn-
bar ist. Dieses gelbe Bild, das im wesentlichen aus
Oxydationsprodukten der Entwicklungssubstanz besteht,
kann jedoch leicht entfernt werden, indem man es mit
Zyankaliumlösung, die ungefähr fünfprozentig sein
mag, behandelt. Sie können auch vorteilhaft den
Farmerschen Abschwächer durch die im nassen Jod-
silberverfahren bekannte Jodzyanlösung ersetzen, für
die Sie Vorschriften in allen Rezeptbüchern finden.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage a3. Herr C.F. inS. Habe mein Atelier
auf 10 Jahre gemietet und benutze es bald 7 Jahre,
während welcher Zeit noch keinerlei Renovierungen
stattgefunden haben. Solche sind jetzt notwendig,
der Hauswirt weigert sich aber, sie vornehmen zu
lassen. Im Interesse des. Geschäftes müssen jetzt
Wände, Decken und Türen gestrichen werden. Ist
der Hauswist dazu verpflichtet?
Antwort su Frage 22. Ein so langjähriger Miet-
vertrag sollte eigentlich auch über die Frage der Aus-
besserungen oder Erneuerungen Vereinbarungen ent-
halten. Im übrigen wird auf die Bestimmung des
8 536, B.G. B., hingewiesen, wonach der Vermieter die
vermietete Sache in einem zu dem vertragsmässigen
Gebrauche geeigneten Zustande zu erhalten hat. Da-
nach muss der Vermieter die Kosten der Ausbesserung
tragen. Im Weigerungsfalle müssen Sie den Rechts-
weg beschreiten. Dr. Sch.
Frage 235. Herr A. K. in N. Darf ich ohne
weiteres Porträts von Mördern und Ermordeten an
Zeitungen zwecks Veröffentlichung verkaufen?
Antwort su Frage 23. Osterrieth, eine Autorität
auf dem Gebiete des Urheberrechts, sagt über den Be-
griff des „Bildnisses aus dem Bereiche der Zeit-
geschichte‘, die gemäss $ 23, K. G., ohne die sonst
erforderliche Einwilligung verbreitet und zur Schau
gestellt werden dürfen, folgendes: Es soll damit die
Voraussetzung zum Ausdruck gebracht werden, dass
der Abgebildete infolge seiner Stellung, seiner Tätig-
keit, seines Berufs, seiner Verdienste oder seiner Schick-
sale zu den beachtenswerten geschichtlichen Er-
scheinungen der Zeit gehört. Mit „Zeitgeschichte“
nicht identisch ist die „Aktualität“, d.h. die Gesamt-
heit der Vorgänge, die das augenblickliche Inter-
esse des zeitungslesenden sensationsbedärftigen Publi-
kums wecken. Nicht zur Zeitgeschichte gehören Vor-
gänge, denen kein geschichtlich bedeutsames Moment
innewohnt, die aus irgend einem Umstande in der
Oetfentlichkeit blitzartig auftauchen und sofort wieder
in das Dunkel zurfickfallen, vor allem Vorgänge aus
dem Privatleben, Unglücksfälle, Skandale, Verbrechen.
Auch Allfeld, ein Fachmann auf gleichem Gebiete,
sagt, dass das Sensationsbedärfnis nicht gleichbedeutend
ist mit dem Interesse des Publikums, das Bild einer
Persönlichkeit zu sehen, die von sich reden macht,
nicht aus Zufall, sondern weil sie selbst in die Oeffent-
lichkeit tritt, ob also die Persönlichkeit die Aufmerk-
samkeit der Oeffentlichkeit mit oder ohne Willen auf
sich gelenkt hat. Wenn daher die Bildnisse der Per-
sonen, die weiter keine die Oeffentlichkeit interessieren-
den Eigenschaften an sich tragen, als dass sie gemordet
haben oder ermordet worden sind, obne die im $ 22,
K. G., erforderliche Einwilligung verbreitet werden,
liegt nach Ansicht der beiden zitierten Autoren eine
Verletzung des Rechtes am eigenen Bilde vor, die im
8 33, K. G., mit Geldstrafe bedroht ist. Wenn gleich-
wohl viele Zeitungen ungeachtet dieser Bestimmungen
Mörderporträts und Bilder Ermordeter veröffentlichen,
so tun sie es auf eigenes Risiko, da sie sich sagen,
dass ihnen die Befriedigung des Sensationsbedürfnisses
ihrer Leser über alles, also auch über eine in der
Ferne etwa drohende Geldstrafe geht. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe In Berlin-Halensee.
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a. 8.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 25.
25. März.
IgQ14.
Rundsehau.
— Auslage von Bildern im Empfangs-
zimmer. Kleine Visit- und Kabinettbilder, die
auf Tischen ausliegen, machen uns nicht viel
Mühe; ein Ersatz ist bald geschaffen, und die
Ausgaben sind keine hohen. Anders mit grossen
Bildern, seien es direkte Kopien oder Vergrösse-
rungen, sie werden durch vieles Befassen und
Hin- und Herwerfen bald unansehnlich, ihre
Erneuerung ist kostspieliger. Eine solide Ein-
rahmung stellt sich aber zu teuer, ausserdem
möchte man die Bilder doch ab und zu durch
neue Arbeiten auswechseln. Da gibt es nun
zwei Auswege, die Bilder für längere Zeit zu
schützen, ohne dafür grosse Geldopfer auf-
wenden zu müssen. Die eine Methode ist die-
selbe, die zuweilen für kleinere Separatausstel-
lungen in Anwendung kommt. Man bringt die
Bilder unter Glas an die Wand an, und zwar
derartig, dass jedes Bild mit einer dickeren
Glasscheibe entsprechender Grösse überdeckt
worden ist; die Ränder sind mit geeigneten
Papier- oder Kalikostreifen umklebt. Für das
Anbringen der verglasten Bilder an die Wände
bedient man sich passender Nägel mit breiten
Köpfen, die an den Rändern des Bildes so in
die Wand eingeschlagen werden, dass der Kopf
zur Hälfte auf die Glasplatte hinüberreicht und
so gewissermassen einen Vorriegel darstellt. Die
zu benötigende Anzahl der Nägel ist von der
Bildgrösse abhängig, aber jedenfalls ist darauf
zu achten, dass die verglasten Bilder seitlich,
parallel der Wand, hinter den Nägelköpfen
schlittenartig eingeschoben werden können. Beim
endgültigen Einschlagen der Nägel in den er-
forderlichen Abstand sind natürlich die Bilder
wieder herauszunehmen. Unter Umständen mag
es auch vorteilhaft sein, statt der Nägel Schrauben
mit breiten Köpfen oder rechtwinklige Messing-
haken mit Schraubengewinde zu verwenden. —
Die andere Methode besteht darin, ein längeres
Brett schräg, pultartig, aufzustellen und auf
diesem unter Glas die Bilder einfach auszulegen;
in diesem Falle sind Gläser mit abgeschliffenen
Kanten anzuraten. — Unter solchem Glasschutz,
trotzdem atmosphärische Einwirkung bestehen
bleibt, erhalten sich die Bilder auch viel längere
Zeit in ihrem frischen Aussehen. („British
Journal.*)
— Zum Wässern der Negative. Es ist
[Nachdruck verboten]
stets erwünscht, die Negative so klar wie mög-
lich und frei von Schlammansatz und anderen
Ausscheidungen des Wassers zu haben, ganz be-
sonders gilt dies von Projektionsdiapositiven und
Farbenplatten. Es ist jedoch nicht immer leicht,
vollkommene Klarheit zu erhalten, nämlich wenn
hartes Wasser vorliegt; auch ist bei Wasser
aus der Leitung die Möglichkeit vorhanden, dass
feinst verteilte Sand- resp. Rostpartikelchen usw.
auf die Negativschicht verteilt werden. Ein vor-
sichtiges Abreiben mit einem weichen Watte-
bausch oder Waschleder oder auch mit den
Fingern bildet die übliche Abhilfe, aber häufig
werden damit andere Unreinheiten in die Schicht
gebracht, als da sind Fasern, Staub oder bis-
weilen gar Fetistoffe.e Andererseits hilft die
ganze Sache nichts, wenn es sich um einen
Niederschlag inmitten der Schicht handelt.
Hat man allein hartes Wasser zur Ver-
fügung, so entsteht immer bei der Negativ-
herstellung die Gefahr der Bildung eines Nieder-
schlags in der Gelatine; ein Klärbad macht uns
daher stets die Schicht klarer und auch an und
für sich sauberer. Als Klärbad wird z.B. eine
Lösung von Chromalaun und Salzsäure benutzt;
diese hat sich recht brauchbar, sowohl für Platten
wie Papiere, gezeigt. Das Klärbad wird nach
dem Fixieren und gründlichen Auswässern der
Bildschicht angewendet. Nach Klärung ist die
Platte wiederum zu wässern, resp. unter der
Wasserleitung abzuspülen. Mit letzterem haben
wir aber wieder den Uebelstand, eventuell neue
Abscheidungen einzubringen, so dass wir zu
der bereits oben erwähnten Abreibung greifen
müssen.
Um nun die bei letzterer Prozedur etwa
verbleibenden Faserchen usw. schlank zu be-
seitigen, wird die Platte einfach mit destilliertem
Wasser abgespült. Aber damit ist noch nicht
jede Verunreinigung des Negativs ausgeschaltet.
Beim Trocknen der Platte können auffallende
Staubpartikelchen usw. neue Störungen hervor-
rufen. Um auch diesen entgegenzutreten, wären
die Platten auf ein spezielles Gestell zu bringen,
bei dem sie, mit ihrer Schicht nach unten ge-
neigt, zu liegen kommen. Man kann die Platten
mit der Schicht auch schräg gegen eine saubere
Wand stellen, aber in dieser Lage geht die
Trocknung sehr langsam. („British Journal.*)
26
170
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
award La Lu zz zz gm aa na:
f
Zwangsinnung oder Freie Innung?
In Nr. ıı und ı2 der „Deutschen Photographen-
Zeitung‘‘ befinden sich Berichte über das Auftreten
des Herrn Hollmann in den Versammlungen in
Uelzen und Bremen. In denselben wird Bezug ge-
nommen auf angebliche Aeusserungen des Syndikus
unserer Kasseler Handwerkskammer, Herın Than-
heiser. Derselbe soll angeblich gesagt haben, dass
einer freien Vereinigung mehr Rechte und grössere
Erfolge zustehen können, als einer Zwangsinnung.
Diese Ausführungen sind unrichtig und geeignet,
die Photographen irrezuführen, denn wenn dieses
wahr wäre, brauchten wir keine Innungen und hätten
die früheren Vereine die Aufgaben der Innungen
längst erfüllen können.
Die Kollegen müssen irregeführt werden, wenn
tatsächlich Vertreter der Handwerkskammer derartige
Worte gebraucht hätten. Die Unrichtigkeit der Aus-
führungen des Herın Hollmann geht aus nachfolgen-
dem Schreiben unseres Syndikus hervor:
Handwerkskammer Kassel.
Kassel, den 17. März 1914.
Auf Ihre Anfrage vom ı3. d. M. erwidere ich
ergebenst, dass Herr Hollmann meinen Ausspruch
vollständig falsch wiedergegeben hat, und zwar,
wie ich annehmen muss, bewusst, in der Absicht,
damit gegen die Zwangsinnung zu arbeiten. Wie
aus dem Bericht in der Nr.g der „Photographischen
Zeitung‘ zu ersehen ist, bin ich ein entschiedener
Anhänger der Zwangsinnung und halte diese für die
beste Organisationsftorm des Handwerks Mit dem
erwähnten Ausspruch hat es, wie Sie sich vielleicht
noch errinnern werden, folgende Bewandtnis. Herr
Strauss fragte mich: „Was ist besser, eine Zwangs-
innung oder eine freie Vereinigung, der alle An-
gehörigen eines Gewerbes freiwillig angehören?‘
Darauf antwortete ich: „Wenn es möglich wäre, eine
freie Vereinigung zustande zu bringen, der alle An-
gehörigen eines Gewerbes freiwillig beiträten, so
würde diese allerdings den Vorzug vor der Zwaugs-
innung verdienen.‘ Ich setzte aber sofort hinzu,
dass eine solche Vereinigung in keinem Beruf zu
erreichen sei. Diese Vorgänge kennt Herr Holl-
mann ganz genau. Er handelt also bewusst irre
führend, wenn er meine Worte anders wiedergibt
oder ihnen eine andere Auslegung gibt. Im übrigen
kann ich nur noch einmal betonen, dass Herr Holl-
mann in der Versammlung am ı7. Februar d. J.
gegen die Zwangsinnungen stichhaltige Gründe nicht
vorgebracht hat. Er hat nur Bebauptungen auf-
gestellt, die er nicht beweisen konnte, oder Sachen
vorgebracht, die mit dem Wesen der Zwangsinnung
nicht das geringste zu tun hatten. Endlich hat er
such noch verschiedene rein persönliche Angelegen-
heiten zur Sprache gebracht. Auf keinen Fall ist
es ihm gelungen, die von den Anhängern der
Zwangsinnung vorgebrachten sachlichen Gründe
zu widerlegen. Herr Holimann ist hiernach in
keiner Weise berechtigt, mich als Kronzeugen gegen
die Zwangsinnung aufzuführen. Ich bin auf Grund
meiner ı3jährigen praktischen Tätigkeit beider Hand-
werkskammer und auf Grund eingehender Studien und
Beobachtungen zu der Ueberzeugung gekommen,
dass die Zwangsinnung zurzeit die beste Organi-
sationsform ist, und zwar auch für das Photographen-
gewerbe. Es ist durchaus nicht einzusehen, weshalb
‚dieses Gewerbe hier eine Ausnahme machen soll.
Hochachtungsvoll
Thanheiser, Syndikus der Handwerkskammer.
Auf eine Zeitungspolemik lassen wir uns nicht
ein, wir halten es aber für unsere Pflicht, die Kollegen
über den wabren Tatbestand aufzuklären.
K Eberth, Hofphotograph,
Vorsitzender des Kasseler Photographenvereins (E. V.)
— a ——
Innungs- und Vereinsnaehrichten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen ()J. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul @rundner,
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift-
führer: Wilh. Hoffsohlid, BerlinS. ı4, Wallstr. 3ı.. — Für Kassen-
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW. P Kruppstr. 12. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria tuine Platz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte-
strasse ı3, Amt Moritzplatz 1. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an C. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130,
Mitgliederversammlung
am Donnerstag, den 26. März, abends 7 Uhr,
im grossen Saal des „Papierhaus‘“, Dessauer Strasse.
Tagesordnung:
I. Grosse Ausstellung von Musterbildern auf Alboidin-
papier der Neuen Photographischen Gesellschaft,
Berlin-Steglitz. Referent: Herr Renard.
2. 8 Uhr: Geschäftliches, Anmeldung und Aufnahme
neuer Mitglieder usw.
3. „Röntgenographie“. Vortrag mit Experimenten
von Herrn Dr. Franke.
4. Aktuelle Zeit- und Streitfrageu des Photographen-
gewerbes. II. Neuregelung der Sonntagsruhe. —
8 1oogq. — G.m.b. H. und Innungen. Referent:
Herr Syndikus Fritz Hansen.
5. Stellungnahme des Vereins zur Amtsniederlegung
des I. Vorsitzenden der Photographen -Zwangs-
innung zu Berlin.
Berufsgenossen als Gäite willkommen!
Der Vorstand.
I. A.: C. Trieb, II. Schriftführer.
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
191
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Frau Gertrud Witte, Photogr. Atelier, Berlin W.,
Tauentzienstrasse 13a.
Als nene Mitglieder waren gemeldet:
Herr Fritz Axtmann, akad. Maler und Photograph,
Plauen i. Vogtl., Bahnhofstrasse 27, durch
Herrn Grupndner.
Berr Carl Rogge, Photograph, Charlottenburg,
Hebbelstrasse 20, durch Herrn Hoffschild.
Berlin, den 20. März 1914.
Der Vorstand.
L.A: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. s, Kruppstrasse 12.
Protokoll der Sitzung
am ı2. Februar im „Weihenstephanpalast“.
Der Vorsitzende, Herr Paul Grundner, eröffnet
die Sitzung um 8!/, Uhr und gibt zunächst Mitteilung
von dem Hinscheiden des Herrn Paul Jacksteit,
dessen Andenken durch Erheben von den Plätzen ge-
ehrt wird.
Ferner gelangt ein Schreiben des Vorsitzenden des
Central- Verbandes Deutscher Photographen - Vereine,
‚Herm R. A. Schlegel, zur Kenntnis, sowie ein Rund-
schreiben des Central- Ausschusses Berliner kaufmän-
nischer, gewerblicher und industrieller Vereine betreffs
der Ersatzwahlen zum Kaufmannsgericht und ein Brief
des Herrn G. Braun, der seinen Dank für die ihm
zu seinem 7ojährigen Geburtstag übermittelten Glück-
wünsche abstattete. Einige Zirkulare vom Steuerschutz-
und Revisionusverband, vom Verein „Kreditreform “, von
der Zeitschrift „Sozialpolitik“, von der kinemato-
graphischen Studiengesellschaft, von der Zeitschrift
„Das Bild‘ (Herausgeber: Neue Photographische Ge-
sellschaft in Steglitz), sowie von der Halbmonatsschrift
„Das Wissen‘ werden herumgegeben; ferner eine Preis-
liste der Firma Willibald Eckhardt in Stassfurt über
eiserne Schaukästen und eine solche von der Firma
Bernhard Wachtl in Wien.
Besonders wird auf die in der hiesigen Bibliothek
des Kunstgewerbemuseums von Anfang Februar bis
Mitte März stattfindende „Ausstellung einer Sammlung
sur Geschichte und Technik der künstlerischen Photo-
graphie‘ hingewiesen und deren Besuch empfohlen.
Herr Grundner macht davon Mitteilung, dass
unsere Bibliothekarin, Fräulein Pflug, darum er-
sucht habe, die Verwaltung der kleine Unterstätzungs-
kasse einem mit den Verhältnissen mehr vertrauten
Herrn zu übergeben. Der Vorstand hat dem Wunsche
Folge geleistet und Herrn Carl Günteritz, Perle-
berger Strasse 26, die Verwaltung der Kasse übertragen.
Herr Schumann gibt einige Neuanmeldungen
und Neuaufnahmen von Mitgliedern bekannt.
Neu aufgenommen: Herr Franz Böris, Frank-
fürt a. M.; nen angemeldet: Herr Hans Netto, i. Fa.:
Ziegler & Co., Berlin, durch Herrn Borkoweki;
ferner: Brau Helene Kindler, durch Fräulein Hanni
Schwarz.
Herr Titzenthaler berichtet über Central-Ver-
bands- Angelegenheiten und nimmt hierbei zunächst
Bezug auf den in dieser Zeitschrift abgedruckten Jahres-
bericht. Insbesondere hebt er hervor, dass das all-
mähliche Verschwinden der Preisrätsel- Angebote auf
das Einschreiten des Central-Verbandes zurückzuführen
sei. Sobald ein solches Preisrätsel- Angebot auftauche,
werde bei der Polizei Anzeige erstattet. Auf Anregung
des Herrn Schlegel weist Herr Titzenthaler noch-
mals auf die Vorteile der Sterbekasse hin, deren Tätig-
keit sich desto wirkungsvoller gestalten würde, je mehr
Mitglieder beitreten. Diesen Beitritt legt Herr Titzen-
thaler nochmals allen Mitgliedern warm ans Herz.
Ia eine Liste, die zwecks Beitrittserklärung herum-
gegeben wird, zeichnen sich mehrere Mitglieder ein.
Im übrigen erwähnt der Vortragende, dass die Finanzen
des Central- Verbandes gute geworden sind. 63 Ver-
einigungen gehören dem Central-Verband bis jetzt an.
Den Hauptwert des Central-Verbandes müsse man
darin erblicken, dass derselbe zu jeder Zeit schlagfertig
sei, um, sobald irgend welche Ereignisse eintreten, die
sein Eingreifen erfordern, als geschlossenes Ganzes an
die Behörden herantreten zu können. Ein Verband,
der eine so grosse Anzahl von Einzelvzreinen in sich
einschliesst, sei eine ganz andere Macht, um etwas zu
erreichen, als wenn die Vereine sich einzeln mit Ein-
gaben an die Behörden wenden. Speziell wird noch
auf die Warnungsblätter gegen den Vergrösserungs-
schwindel usw., die von dem C. V. herausgegeben werden,
hingewiesen und beschlossen, in nächster Sitzung einige
Exemplare davon zirkulieren zu lassen. An einer sich
an die Ausführungen des Herrn Titzenthaler an-
schliessenden Debatte beteiligen sich die Herren Wisch,
Hansen und Cornand.
Alsdann spricht Herr Dipl.-Ing. Hans Schmidt
über seine Erfahrungen als Dozent an der Städtischen
Fachschule für Photographen zu Berlin. Er fährt
etwa folgendes aus:
„Seit einer Reihe von Semestern gebe ich auf Ver-
anlassung des verstorbenen Herrn Direktor Schultz-
Hencke den theoretischen Unterricht an der Städtischen.
Fachschule für Photographen, und zwar in: allgemeiner
Chemie, in den photographischen Prozessen und in der
Photo-Optik. In der photographischen Optik halte
ich mich genau an mein gleichnamiges Buch, und be-
handle darin, im Gegensatz zu den früheren Vor-
lesungen Professor Stolzes, nur die für die Photo-
graphie wichtigen Dinge. Die allgemeine physikalische
Optik wird nur so weit berührt, als sie zum Verständnis
der Dinge notwendig ist. Auch in den photographischen
Prozessen lege ich das von mir bei der Firma Wilhelm
Knapp veröffentlichte Buch gleichen Titels zugrunde,
doch ist der mündliche Vortrag wesentlich erweitert.
Ich nenne hier nur die Farbenphotographie und die
Grundlagen des Arbeitens mit Elektrizität usw., welche
Kapitel wegen des beschränkten Raumes, in dem ge-
nannten Buche nicht aufgenommen werden konnten.
Die allgemeine Chemie muss stets weit mehr der je-
weiligen Vorbildung der Zuhörer angepasst werden als
dies bei den übrigen Vorträgen der Fall ist. Und nun
komme ich zu einem sehr wichtigen Punkt, nämlich
26 +
172.
zu dem geistigen Niveau, auf welchem die Schüler
stehen, wenn sie in die Fachschule eintreten. Meine
Damen und Herren, dieser Punkt ist ein sehr heikler.
Sind doch gleichzeitig in einem Semester sehr häufig
Schüler, welche eine sehr gute Vorbildung haben, mit
solchen vereint, die noch nicht einmal richtig schreiben
können. Auch das Alter der Schüler ist sehr ver-
schieden; es schwankt zwischen 15 und 32 Jahren.
Unter diesen ungleichen Verhältnissen ist es natfr-
lich nicht leicht, einen Vortrag zusammenzustellen, der
beiden Teilen vollkommen gerecht wird, dennoch glaube
Ich, einen guten Mittelweg gefunden zu haben.
Was das Schülermaterlal selbst anbelangt, so muss
ich konstatieren, dass ich mit den weiblichen Schülern
meist bessere Erfahrungen gesammelt habe, als mit
den mäanlichen. Nicht nur, dass die ersteren vielfach
eine bessere Vorbilduug mitbringen, nein, auch ihr
Ehrgeiz, die Sache zu bemeistern, ist ein grösserer. Die
jungen „Herren“ wissen ihrer Meinung nach schon alles.
Und nun komme ich zu einem auch schwerwiegen-
den Pankte, der besonders Sie, meine Herren, der Sie
die Lehrherren dieser jungen Leute sind, betrifft. Ich
meine den Pankt, dass so mancher unter Ihnen der
Ansicht ist, dass es ohne diesen „theoretischen Kram‘
auch geht. Hier ein sehr typisches Beispiel. In der
Optikstunde nehme ich natürlich auch die verschiedenen
Arten von Blendenusystemen durch und sage daun den
Schülern, sie möchten sich in ihrem Atelier die ver-
schiedenen Objektive genau ansehen und mir dann
das nächste Mal sagen, welche Bezeichnungen sie dort
gefunden haben. Es ist Tatsache, dass dann von zehn
Schülern drei berichten: ihr Chef hätte gesagt, das
brauchten sie niemals in der Praxis, es würde voll-
kommen genügen, wenn sie mit „grosser“, „mittlerer “
oler „kleiner“ Blende richtig belichten könnten.
Im grossen und ganzen ist der Fleiss der jungen
Leute ein anerkennenswerter, namentlich, wenu man
bedenkt, dass die meisten von ihnen tagsüber im Ge-
schält angestrengt arbeiten. Es ist meiner Ansicht
nach nicht richtig, dass so viele Lehrherren die Schüler
au den Unterrichtstagen bis spät abends im Atelier be-
schäftigen. Der G:ist braucht unbedingt etwas Er-
holung, um Neues in sich aufnehmen zu können, und
diesem Faktor sollten die Lehrherren besser als bisher
Rechnung tragen. Es ist für einen Schüler, der im
naturwissenschaftlichen Denkea noch nicht so geschult
ist, durchaus nicht so leicht, dem Unterricht zu folgen.
Um die Schäler zum Fleiss anzuhalten, habe ich
seit einigen Semestern Klassenarbeiten eingeführt. Es
ist gerade kein Vergaligen, all die Arbeiten durchzulesen
und zu korrigieren, aber der Nutzen solcher hat sich
doch sehr erwiesen. Ua die Sache für die Schäler
schmackhafter zu gestalten, ist es nicht eine reine
„Klassenarbeit‘“, sondern eine Preisarbeit: Der Ver-
fasser der besten Arbeit erhält nämlich einen von mir
persönlich gestifteten Preis. Es war dies das eine Mal
ein Objektiv, das andere Mal eine grössere Anzahl von
Fachwerken, wieder ein anderes Mal mehrere Dutzend
Platten usw. Die Preise werden vorher bekanntgegeben
und spornen die jungen Leute an.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
nn
Die Fragen sind stets der Praxis entnommen und
"müssen mit Hiüfe der throretisch erworbenen Kennt-
nisse gelöst werden. Es ist also durchaus nicht ‚graue
Theorie‘, was von den Schülern verlaugt wird. Die
schriftlichen Kiassenarbeiten haben ergeben, dass von
den Schülern etwa 2 Prozent mit Auszeichnung ar-
beiten. Etwa 20 Prozent mit Sehr gut, etwa 35 Prozent
mit Gut, etwa 25 Prozent mit Mittelmässig, etwa ıo Pro-
zent mit Genügend und etwa 8 Prozent mit Unge-
nügend.
Ich darf wohl sagen, dass ich es von meiner Seite .
aus nicht daran fehlen lasse, den jungen Leuten im
Unterricht möglichst praktisch Brauchbares zu bieten,
und durch meine persönliche Tätigkeit auf photo-
graphischem Gebiete sind mir die Forderungen der
Praxis vollaut bekannt. Nichtsdestoweniger kann man
natürlich im Unterricht nicht umhin, auch einen ge-
wissen Betrag von „theoretischen Dingen‘ durch-
zunehmen. Man darf nicht vergessen, dass Theorie
nichts auderes als verfeinerte Praxis ist. Wer mit einem
gewissen theoretischen Können an die praktische Aus-
führung einer Arbeit geht, wird dieselble leichter, rascher
und sicherer erledigen als ohue solches.
Ich komme nun zur Gehilfenpräfung und möchte
vorausschicken, dass meine diesbezügliche Kritik natür-
lich nicht gegen irgendeine Person gerichtet ist, sondern
lediglich der Sache selbst gilt. Die Gehilfenpräfung
ist, meiner Ansicht nach, sehr stark reformbedärftig,
und zwar aus folgenden Gründen: Vor allem wird
scheinbar kein genfügender Unterschied zwischen der
Gebhilfen- und Meisterprüfung gemacht, und werden in
ersterer häufig viel zu schwere Fragen gestellt. Nicht
selten werden auch Antworten, welche meiner Ansicht
nach oft vollkommen richtig sind, als unkorrekt be-
zeichnet, und es müsste hier unbedingt eine Verstän-
digaug unter Lshrenden und Prüfenden stattfinden.“
Der Vortrag wird mit reichem Beifall und lebhafter
Zustimmung seitens der Anwesenden aufgenommen.
Eine längere Debatte schliesst sich hieran an. Zu-
nächst rühmt Herr Wisch die leichtfassliche Vortrags-
weise des Herrn Schmidt, die es auch denjenigen,
die keine umfangreiche Vorbildung genossen haben,
ermögliche, den Vorträgen zu folgen.
Herr Hansen erwähnt, dass es eine längst be-
schlossene Sache sei, die Prüfungsordnung zu revi-
dieren; er persönlich stehe jedoch auf dem Standpunkt,
dass eine Verständigung zwischen den Lehrenden und
den Prüferiden nicht am Platze und auch in anderen
Berufen nicht üblich sei. Herr Schmidt betont,
dass der Prüfende wissen müsse, was der Lehrer den
Schülern beigebracht habe, daher sei eine Einigung
durchaus erforderlich. Es wäre nicht selten, dass die
Prüfenden unter sich selbst nicht einig gewesen seien,
welche Antwort eines Schülers die richtige war. Herr
Lüpke erklärt, dass ihm die von Herrn Schmidt
einzeln angeführten Fälle unbekannt seien, auch wisse
er nicht, wo Herr Schmidt mit seinen Ausführungen
hin wolle. Er stehe auf dem Standpunkt, dass, wenn
jemaud die Fachschule besucht habe, er auch in allem
geprüft werden müsse, was gelehrt worden ist. Eine
rein praktische Prüfung sei für die Lehrlinge zweifel-
los das wichtigste.
Herr Lüpke gibt im übrigen davon Kenntnis,
dass auf seine Anregung hin die Handwerkskammer
zu Berlin den Gehilfen- Prüfungsausschuss der Chemi-
graphen und den der Photographen erstens der Hand-
werkskammer und zweitens der Innung einladen werde,
um endgültig festzulegen, ob die Reproduktions-Photo-
graphen von dem einen oder dem anderen dieser Aus-
schüsse zu prüfen sind.
Des ferneren beschwert sich Herr Lüpke darüber,
dass zur Weihnachtszeit die Lehrlinge bis zum 20, De-
zember die Fachschule hätten besuchen müssen. Man
müsse darauf Rücksicht nehmen, dass die Lehrliuge
in der Weihnachtszeit in der Werkstatt des Photo-
graphen ganz dringend gebraucht würden, und man
solle sie deshalb von dem Besuch der Fachschule
während dieser Zeit entbinden.
Herr Strobel bemerkt, dass er sich selbst als
Prüfling bedauern würde, wenn keine Verständigung
zwischen den Prüfenden und den Lehrern stattfäude.
An die Ausführungen des Herrn Lüpke anknüpfend,
betont Herr Paul Grundner die Wichtigkeit theo-
retischer Kenntnisse bei den Präflingen; er weist aber
auch, wie Herr Lüpke es bereits getan, darauf hin, dass
im Gehilfenexamen der P-fitlivg aut seine theoretischen
Kenntnisse wohl geprüft werden kann, sein prakti-
sches Können aber doch ausschlaggebend für die
Zeusur des Prüflinge sein müsse. Dieser Standpunkt,
der wohl auch durchaus berechtigt erscheine, wurde
unter auderem auch von dem’ .fıüheren Mitgliede der
Präfuagskommissionen Herrn Kullrich stets mit Nach-
druck vertreten. Viel leichter sei es, die Lehrlinge zu
präfen, als ihnen in der Werkstattiehre und in der
Fachschule etwas Ordentliches beizubringen. Leider
aber gäbe es unter den Lehrherren auch solche, die
ihre Lehrlinge fast stäudig mit Kopieren, Ausflecken
oder Retouchieren beschäftigen und die weitere prak-
tsche Ausbildung ihrer Lehrlinge in Atelier- und
Lıboratoriumsarbeiten der Fachschule anheimgeben.
Diese aber sei doch nur dazu da, wie auch Herr Hans
Schmidt bereits ausgefährt, die Theorie zu dem in
der Praxis Erlernten zu lehren und nebenbei photo-
graphische Verfahren, die nicht in jedem Betriebe
unseres Berufes ausgeübt werden, praktisch zu zeigen.
Bei den Gehilfenprüfungen sei noch eine ganze Zeit-
laug Abstand zu nehmen von Fragen nach Formel-
kenntnissen. Es solle für die Gehilfenpräfung ge-
nügen, wenn die Prüäflinge die Unterscheiduug der
gebräuchlichen Entwickler, deren Substanzen, Kouser-
vierungsmittel und die verschiedenen Alkali kennen
und die gute oder schlechte Beschaffenheit der für die
Verfahren zur Verwendung kommenden Chemikalien
zu erkennen vermögen. Ferner, dass die Prüflinge die
in der Photographie gebränchlichen Chemikalien, ihre
Bmeunungen, Eigenschaften und Verwendungszwecke
kennen. Wenn der Lehrling bei der Prüfung alles
das schon wisse, was in der Fachschule zurzeit in
Photooptik und Photochemie gelehrt wird, dann wisse
er auf diesen Gebieten schon füberreichlich genug für
seine Meisterprüfung. Ee müsse eine verstäudige
Grenze bei der Gehilfenpräfung gezogen werden. In
bezug auf die Prüfungen von Reproduktions- Photo-
graphenlehrlingen spricht sich der Vorsitzende, Herr
Paul Grundner, dahin aus, dass die auf spezifisch
chemigraphischen Gebieten beschäftigten Lehrlinge
nicht von unseren Prüfangskommissionen zu prüfen
seien. Das hindere aber wenigstens zurzeit noch nicht,
dass strebsame Mitarbeiter chemigraphischer Betriebe
zum Unterricht in den photographischen Uebungen und
zur Reproduktionsretouche an unserer Fachschule zu-
gelassen werden. Im laufenden Semester seien dies
füuf Gehilfen aus den besagten Betrieben. In seiner
Eigenschaft als derzeitiger Dirigent der Fachschule
glaubt der Vorsitzende, in Porträtateliers manchmal
schwer Erwerb findenden Retoucheuren die Teilnahme
an dem Unterricht in der Reproduktionsretouche an
unserer Fachschule zwecks eventuellen Unterkommens
in chemigraphischen Betrieben nur empfehlen zu sollen.
Was die Beschwerde über die zu spät eingetretenen
Weihnachtsferien anbelangt, so trage er, der Dirigent,
hieran keine Schuld; die betreffenden Ferien seien von
der vorgesetzten Behörde so vorgeschrieben und der
Stundenplan so veröffentlicht und genehmigt worden,
er sei jedoch gern bereit, .darauf hinzuwirken, dass in
Zukunft die Ferien früher eintreten. Diese Zusage
hätte er dem Vorsitzenden der Innung auch sofort
gegeben, als Herr Lichte ihm seine diesbezügliche
Beschwerde mitgetellt.
Herr Grundner gibt dann noch Kenntnis von
dem Wortlaut der Beschwerde, die trotzdem von dem
Vorsitzenden der Innung, Herrn Lichte, wegen der
verspäteten Weihnachtsferien an die Deputation der
Städtischen Fachschule gerichtet worden wäre, und
stellt fest, dass niemals die Lehrlinge gezwungen
wären, die Schule bis kurz vor dem Fest zu besuchen.
Auch Fräulein Kundt betont, dass jeder, der Dis-
pens erbeten, ohne weiteres von dem Besuch der
Schule entbunden worden wäre, dass aber sehr wenig
Lehrlinge darum gebeten hätten.
Zu Pankt 4 der Tagesordnung: Mitteilung des
Vorstandes über den Etat 1914 und Fachschulfonds,
nimmt zunächst Herr Grundner das Wort. Von vorn-
herein müsse bemerkt werden, dass eine Ermässigung
des Vereinsbeitrages für das laufende Jahr nicht an-
gäugig sei, da die Aufstellung des Etats pro 1914 eine
solche nicht zulasse Herr Schnmann bringt den
Etat zur Verlesung.
Herr Wisch erklärt, dass er einen anderen Be-
schluss vom Vorstand nicht erwartet habe, und kriti-
siert diesen Beschluss in drastischer Form, und da er
es hierbei an Ausfällen gegen einige Mitglieder nicht
fehlen lässt, wird ihm das Wort entzogen. Er gibt
hierauf seinen Austritt aus dem Verein bekannt und
verlässt die Sitzung.
Die Erörterung über die freiwillige Beitragszahlung
zum Fachschulfonds nimmt längere Zeit in Anspruch.
Herr Grundner nimmt Bezug auf eine gemeinsame
Sitzung des Innungsvorstandes mit dem vorjährigen
Vorstand des Photographischen Vereins, in welcher
174
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
letzterer es übernommen habe, dem Plenum die Ein-
stellung der Sammlung für den Fachschulfonds mit dem
gt. März d. J. zu empfehlen und die Liste der Geber
an die Innung auszuhändigen.
Herr Titzenthaler sieht keinen Grund dafür ein,
dass sich der Verein seines Einflusses auf die Fach-
schule entkleide, da der Verein gegründet sei, um die
Interessen der Photographen zu wahren, die Innung
könne ja ihrerseits auch ruhig Gelder sammeln, um
dadurch Stimmen im Kuratorium der Fachschule zu
erhalten. Herr Heinrich betont, dass die Innung
nichts dagegen habe, wenn vom Verein weiter ge-
sammelt würde, jedenfalls würde die Innung ihrerseits
auch sammeln. Auch Herr Schumann behält sich
vor, fernerhin Beiträge zu sammeln und den Betrag
dem Photographischen Verein zur Verfügung zu stellen.
Herr Lüpke betont, dass die Innung die Pflicht
habe, alles, was im Interesse der Photographen ge-
schehen könne, zu tun, während dies für den Verein
lediglich ein freiwilliger Entschluss wäre. Infolge der
von Herrn Heinrich gemachten Mitteilungen wird
von einer Abstimmung Abstand genommen.
Herr Fritz Hansen spricht sodann über die
eventuelle Veranstaltung von wirtschaftlichen Unter-
richtsabenden für die Praxis der Photographen. Er
führt folgendes aus:
„An Fortbildungsgelegenheiten ist für den Photo-
graphen im allgemeinen, ganz besonders aber für den
Photographen in der Grossstadt, kein Mangel; denn
von der richtigen Erkenntnis ausgehend, dass der-
jenige, der in seinem Berufe auf der Höhe bleiben
will, nicht aufhören darf zu lernen, hat man es sich
angelegen sein lassen, den Lernbegierigen möglichst
viel Gelegenheit dazu durch die Einrichtung von
Schulen und Lehrkursen zu bieten. Ganz besonders
haben sich die Vorbereitungskurse für die Meister-
prüfung als geeignet erwiesen, auch dem im vor-
geschrittenen Alter Stehenden die Möglichkeit zu bieten,
seine Kenntnisse zu erweitern. Aber diese Unterrichts-
möglichkeiten, so nützlich sie zweifellos sind, genügen
nicht. Denn einmal erstreckt sich hier der Unterricht
in der Hauptsache auf die Vermittelung rein fach-
technischen Wissens und andererseits sind diese Unter-
richtskurse so in sich abgeschlossen und so organisiert,
dass es nicht jedem Photographen, der im praktischen
Berufsleben tätig sein muss, möglich ist, daran teilzu-
nehmen. Gerade im Photographengewerbe aber hat
es sich gezeigt, dass zur Förderung der eigenen wirt-
schaftlichen und sozialen Interessen ganz spezielle
Kenntnisse auch auf dem Gebiete des gewerblichen
Lebens erforderlich sind. Oft genug und nicht mit
Unrecht ist dem Photographen vorgehalten worden,
er müsse mehr Kaufmann sein, um besser vorwärts-
zukommen.
Aber nicht nur die kaufmännischen Kenntnisse
allein genügen. Unsere sozialen und wirtschaftlichen
Verhältnisse sind so ausserordentlich fein verzweigt
und kompliziert, für den Gewerbebetrieb des Photo-
graphen kommen noch vielfach besondere gesetzliche
Bestimmungen in Betracht, dass es dringend not-
wendig erscheint, auch auf diesem Gebiet der staats-
bürgerlichen Fortbildung geeignete Schritte zu unter-
nehmen. Mit den Fragen der Gewerbeordnung und
der sozialen Versicherung, des Urheber- und Verlags
rechtes, dem Dienst- und Werkvertrag, hat sich bei-
spielsweise der selbständige Photograph beinahe täg-
lich zu befassen, und es wird nur wenige geben, die
auf einem dieser Gebiete ganz sicher Bescheid wissen.
Aber nur derjenige, der alle behördlichen Verord-
nungen, Verfügungen, Bestimmungen, Erlasse ord-
nungsgemäss befolgt, darf hoffen, sich nicht allzu
häufig strafbar zu machen. Sobald allerdings ein neues,
die geschäftlichen Verhältnisse irgendwie berährendes
Gesetz erlassen wird — und das pflegt ja sehr oft zu
geschehen .—, erscheinen auch stets Kommentatoren
auf dem Plan, und Vorträge werden gehalten. Trotz-
dem wird man sehr häufig, namentlich wenn die Ge-
setzesbestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Einführung
noch unklar sind, die Kenntnis aller in Betracht kommen-
den Gesetzesvorschriften usw. als eine Art Geheimlehre
betrachten.
Abhilfe ist nun bereits bei uns geschaffen, und
zwar durch unsere Auskunftsstelle, über deren Tätig-
keit ja erst kürzlich auf der Jahresversammlung aus-
führlich berichtet wurde. Dieser Bericht und mehr
noch die gerade in letzter Zeit sich mehrenden Fragen
haben es aber angebracht erscheinen lassen, durch
besondere Unterrichtsabende dem erwerbstätigen Photo-
graphen die Möglichkeit zu geben, sich auf dem
wichtigsten Gebiete der gewerblichen und sozialen Ge-
setzgebung die erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen.
Es handelt sich dabei keineswegs um eine Durch-
ackerung trockenen Paragraphenbodens, sondern um
eine sinngemässe und durchdachte Behandlung der
wichtigsten Fragen des täglichen Lebens. Damit wird
auch der Einwand hinfällig, dass ein Photograph hier-
für keine Zeit habe, denn es handelt sich um seine
eigenen Angelegenheiten. Als Gebiete, die zunächst
behandelt werden sollen, sind vorgesehen:
ı. Firmenrecht (Voll- und Minderkautmann), Kauf,
Miete und Pacht.
2. Die Versicherungsgesetze (Reichsversicherungs-
ordnung, Kranken- und Invaliditätsversicherung, An-
gestelltenversicherung).
3. Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer aus dem Arbeitsvertrag.
4. Handwerkerorganisation.
5. Die wichtigsten Fragen des Urheber- und Ver-
lagsrechtes.
Es soll allmonatlich ein Unterrichtsabend zu je
2 Stunden stattfinden, so dass der ganze Kursus 5 Monate
in Anspruch nimmt.“
Die Versammlung nimmt von den Mitteilungen
des Herrn Hansen mit grossem Interesse Kenntnis,
zumal Herr Hansen in Uebereinstimmung mit dem
Vorstande besonders darauf hinweist, dass sämtliche
Kosten durch den Verein getragen würden, voraus-
gesetzt, dass die Beteiligung zahlreich genug erfolge.
Herr Brettschneider hält eine solche Einrichtung
für ausserordentlich wertvoll, um so mehr, als ein jeder
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
175
Gelegenheit habe, in der Diskussion, die sich an den
Unterricht regelmässig anschliessen soll, sich über alle
ihn persönlich Interessierenden Fragen Aufklärung zu
verschaffen. Bei der darauffolgenden Abstimmung er-
klärt sich eine grosse Mehrheit für die Einrichtung der
Unterrichtsabende, und 21 Personen melden sofort ihre
Teilnahme an.
Die unter Punkt 6 auf der Tagesordnung stehende
Besprechung resp. Beschlussfassung über eine zu ver-
anstaltende Ausstellung photographischer Arbeiten der
Mitglieder des Vereins wird auf Auregung des Herrn
Heinrich für eine spätere Sitzung zurückgestellt.
Schluss der Sitzung ıı Uhr.
Paul Grundner, Wilh. Hoffschild,
Vorsitzender. I. Schriftführer.
m u I m gu
Sächsiseher Photographen - Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr Fritz Axtmann, Maler und Photograph, Plauen
i. Vogtl., Bahnhofstrasse 27.
Als neues Mitglied ist aufgenommen:
Herr Alphons Barrand, Dresden, Waisenhausstr. 32.
= 77:60
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe im Hand-
werkskammerbezirk Dortmund.
Sitz: Bochum.
Einladung.
Zu der am Montag, den 30. März, Punkt 5 Uhr,
inBochum, „Hotel Monopol‘ (4 Minuten vom Bahn-
hof, Eingang Luisenstrasse, I. Etage) stattfindenden
Innungsversammlung
werden Sie hierdurch höflichst eingeladen.
Im Sitzungssaale findet eine Ausstellung der ein-
gegangenen Arbeiten vom letzten Wettbewerb des
„Atelier des Photographen‘“' statt.
Wir machen unter Hinweis auf $ 22 des Statuts
darauf aufmerksam, dass mit Rücksicht auf die recht-
zeitig erscheinenden Mitglieder und die umfangreiche
Tagesordnung die Sitzung pfinktlich um 5 Uhr beginnt.
Mit Innungsgruss und Handschlag
Der Vorstand.
L A.: Das Photographenamt:
Der Vorsitzende: Der Syndikus:
A. Arnold. Höfling.
Tagesordnung.
ı. Eingänge und kurzer Bericht.
2. Kassenbericht. Prüfung und Abnahme der Jahres-
rechnung 1913. Wahl der Kassenprüfer.
3. Wahlen für die ausscheidenden Vorstands- und Aus-
schussmitglieder: Köster, Böcker, Donner,
Streil, Sommer, Jakob.
4 Der eingereichte Tarifentwurf des Gehilfenver-
bandes (Zweigverband Dortmund).
5. „ Die Bedeutung der Berufsorganisation im heutigen
Wirtschaftsleben.‘‘ Vortrag des Amtsrichters Dr.
Bartsch von Sigsfeld, Mittelstandshaus
Bochum. (Während der Pause wird der Kopier-
apparat „Chronograph“ vorgeführt).
6. Ermittlung ortsüblicher Preise,
q. Vortrag des Chemikers Protz über ‚Rationelle
Verwertung der Rückstände.‘
8 Innungsangelegenheiten.
Besondere Sitzung: Beratung und Annahme der
Lehrlingsvorschriften.
—adt—
Photographen -Zwangsinnung
der Amtshauptmannsehaft Zittau.
Sitz: Zittau.
Innungsversammlung
am ı. April, nachmittag 5!, Uhr, im „Hotel
Weintraube‘“, Zittau.
Tagesordnung.
I. Bericht über die Eingänge.
a Vortrag über Bromöldruck und Vorführen von
Alboidinbildern durch einen Vertreter derN.P.G.
3. Richtigsprechung der letzten Jahresrechnungen.
4. Verschiedenes.
5. Anträge).
6. Fragekasten.
Zu diesem Vortrage, bezw. dieser Versammlung,
sind die Herren Kollegen aus der weiteren Umgegend,
auch aus dem benachbarten Böhmen, herzlich will-
kommen und sind hierdurch höflichst eingeladen.
Mit kollegialem Gruss
Hugo Walbrecker, Obermeister.
ı) Anträge müssen 48 Stunden vor der Versammlung dem Vor-
stande unterbreitet werden.
Ateliernaehriehten.
Schwerin i. M. Herr Drogist Taddiken er-
öffnete Rostocker Strasse ı0o ein Photograpbisches
Atelier mit billigen Preisen unter dem Namen ‚Atelier
Modern“,
u Co zum)
Auszeiehnungen.
Herrn Hofphotograph Arthur Witte in Baden-
Baden, welcher im letzten Sommer einen im Wildsee
badenden Herrn unter eigener Lebensgefahr vom Tode
des Ertrinkens rettete, wurde von Sr. Königl. Hoheit
dem Grossherzog die Rettungsmedaille verliehen.
a
Kleine Mitteilungen.
— Aktuelle Zeit- und Streitfragen des
Photographengewerbes bilden den Gegenstand
eines umfangreichen Referats, das in der am 25. März
stattfindenden Versammlung des Photographischen
Vereins zu Berlin Herr Fritz Hansen erstatten wird.
Der Photographische Verein zu Berlin, der infolge
seiner ausserordentlich rührigen Tätigkeit in letzter
Zeit neuen erfreulichen Zuwachs an Mitgliedern zu
verzeichnen hat, lässt es sich angelegen sein, nicht
nur fachwissenschaftliche Themata aller Art zu er-
176
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
örtern, sondern er bringt auch den sozialen und wlirt-
schaftlichen Zeit- und Streitfragen des Gewerbes leb-
haftes Interesse entgegen. So wird in dem Vortrage
des Herrn Hansen z.B. eingehend der Gesetzentwurf
über die Neuregelung der Sonntagsruhe behandelt,
der für das Photographengewerbe von grosser Be-
deutung ist. Weiter aber soll auch auf Grund der
neuerdings stattgefundenen Verhandlungen über den
8 100g, die Festsetzung der Preise, und die Stellung
der G. m. b. H. zu den Innungen erörtert werden. Ein
anderer Punkt der Tagesordnung, der lebhaftes Interesse
erwecken dörfte, ist die Stellungnahme des Vereius
zur Amtsniederlegung des Obermeisters der Photo-
graphen- Zwangsinnung zu Berlin. Da dem Verein
vielfach eine Gegnerschaft zur Innung nachgesagt
wird, kann man auf seine Stellungnahme in dieser
Frage gespannt sein. 8.
um a — N. um)
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 59. Heır J. HA. inW. ı. Ein Steinguttopf
soll zum Niederschlagen und Aufbewahren von Silber-
rückständen aus Fixierbädern benutzt werden. Mit
Wasser gefüllt, hält der Topf dicht, Fixierbad jedoch
sickert langsam, aber sicher durch. Ist dem abzuhelfen,
und wie?
2. Ich beabsichtige, einen Vergrösserungsapparat
ohne Kondensor zu bauen; würden hier zwei Metall-
tadenlampen A sa Kerzen genügend Licht geben?
Antwort su Frage 59. ı. Es ist nicht gut mög-
lich, dass ein Steinguttopf eine Salzlösung durch-
dringen lässt, reines Wasser dagegen nicht. Wohl aber
können Sie zu Ihrer Annahme durch die Erscheinung
verleitet sein, dass die durch die Wandung des Ge-
fässes diffundierte Fixiersalzlösung an der Oberfläche
auskristallisiert, während das Wasser einfach verdunstet
und sich vielleicht nicht einmal in Form eines feuchten
Niederschlages bemerkbar macht. Die Fixiernatron-
lösung kann tatsächlich die Wandungen eines Stein-
topfes zerstören, wenn die Innenglasur nicht ganz
tadellos ist, da sie in diesem auskristallisiert und da-
durch die Struktur des Gefässes in gewissem Sinne
schädlich beeinflusst. Ein Abhilfemittel erscheint kaum
denkbar, da Ueberzüge mit Lack dem Gefüsse doch
wohl nur eine beschränkte Haltbarkeit verleihen
würden; auch das Ausgiessen mit warmer Paraffin-
lösung würde sich in diesem Falle kaum lohnen, da
die Kosten für ein neues Gefäss ja ziemlich gering
sind. Sie müssen auf besonders gute Glasur achten
oder aber Glasgefässe nehmen, die z. B. in Form der
bekannten Akkumulatorwannen zu billigen Preisen er-
hältlich sind und den Anforderungen, die in diesem
Fall an sie gestellt werden, durchaus genügen.
Antwort a. Mit zwei Lampen 4 5o Kerzen würde
sich eine indirekte Beleuchtung, wie sie heute bei Ver-
grösserungen bevorzugt wird, schwer durchführen
lassen, da das vergrösserte Bild alsdann zu lichtschwach
auf dem Projektionsschirm erscheint. Es ist kaum
anders denkbar, als dass Sie das Negativ mit beiden
dicht nebeneinander gesetzten Lampen durchleuchten
und durch Einschaltung von zwei Mattscheiben, die
etwa 5 cm in der Achse voneinander getrennt sind,
für genügende Diffusion des Lichtes sorgen, so dass
das Negativ einigermassen gleichmässig beleuchtet ist.
Frage 60. Herr E.G.in H. Ich habe am 4. April
in einem grossen Ballsalon eine gromse Anzahl Auf-
nahmen zu machen. Ungefähr 60 Aufnahmen 10X ı5 cm,
60 Aufnahmen 13xX 18 cm und 6 Aufnahmen 24 X 30 cm.
Nun müsste ich die Aufnahmen mit Blitzlicht machen,
ein solcher Apparat mit geschlossenem Rauchsack steht
mir zur Verfügung. Der Wirt, welchem der Saal ge-
hört, will mich aber sofort aus dem Lokal verweisen,
sobald etwas Rauch aus dem Sacke entweiche Da
dieser aber kaum zu vermeiden sein wird, so sehe ich
Gefahr, dass aus dem Geschäft nichts für mich werden
wird. Vielleicht können Sie mir ein Mittel sagen,
wie ich das vermeiden kann, oder ich müsste die Auf-
nabmen mit elektrischem Licht machen. Wird zu den
kleineren Aufnahmen eine 60o0okerzige Birne genügen?
Antwort su Frage 60. Ein Rauchsack, der mit
absoluter Sicherheit allen vom Blitzpulver vor erzeugten
Rauch aufnimmt und auch beim Zusammennehmen
vor dem Transport an die frische Luft keine Spuren
entweichen liesse, müsste derartige Abmessungen be-
sitzen, dass er überhaupt kaum noch zu hantieren
wäre. Wir würden Ihnen deshalb raten, von Blitzlicht
überhaupt abzusehen und dafür die neue Halbwatt-
lampe zu benutzen, die von den Beginawerken in
Köln a. Rh. bereits in Verbindung mit leicht trans-
portablen Reisestativen verkauft wird. Die Halbwatt-
lampen, welche bekanntlich zum Glühlampentypus ge-
hören, sind in diesen Stativen federnd aufgehängt, so
dass eine Beschädigung nicht gut eintreten kann. Die
Zusammensetzung des Lichtes ist andererseits der des
Tageslichtes ziemlich nahe verwandt, so dass Personen-
aufnahmen sich gut bei dieser Lichtquelle anfertigen
lassen. Wenn Sie zwei Lampen mit je 2000 Kerzen
Lichtstärke benutzen, so dürften Sie kurze Expositionen
erzielen können, die bei nahem Heranrficken der Licht-
quelle an die aufzunehmende Person etwa !/, bis ı Se-
kunde betragen. Der Preis für diese Lampen ist ein
verhältnismässig geringer, so dass sich die Anschaffung
selbst bei nicht allzu häufiger Verwendung lohnen
würde.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage 24. Herr F. G.inB. Wie kann man einen
Zahlungsbefehi erlassen?
Antwort zu Frage 24. Diese und andere ähnliche
im Geschäftsbetrieb vorkommende Rechtsfragen finden
Sie ausführlich beantwortet und erläutert in dem Buche
des Dr. jur. Biberfeld: Formnlarbuch des Geschäfts-
mannes; Sammlung von Musterentwürfen für Verträge
usw. und für den schriftlichen Verkehr mit den Ge-
richten und Verwaltungsbehörden. Der Preis des Werkes,
das im Verlage von Wilhelm Knapp in Halle a. S.
erschienen ist, beträgt 3,60 Mk.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Dreck und Verlag von Wilhelm Kaapp in Halle a. $S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 26.
29. März.
IQI14.
II. Deutseher Photographentag und C. V.-Verbandstag.
Als vorläufige Mitteilung wird den Kollegen
bekanntgegeben, dass der Ill. Deutsche Photo-
graphentag, im Zusammenhang mit dem Ver-
bandstag des C. V., in Leipzig abgehalten
wird.
Beginn des Photographentages am 23 Juni,
nachmittags 3 Uhr; Begrüssung durch die Be-
hörden usw. Am 24. Juni Besuch des Völker-
schlachtdenkmals und der Ausstellung. An
beiden Tagen sind Vorträge, Führungen usw.
vorgesehen. Am 25. und 26. Juni Verbandstag
des C. V., dem die Teilnehmer des Photo-
graphentages beiwohnen können. Wenn nötig,
können am 27. Juni die Verhandlungen des
Verbandstages fortgesetzt werden oder ein Ober-
meistertag sich anschliessen.
Weitere ausführliche Mitteilungen sowie Ein-
ladungen werden in der nächsten Zeit erfolgen.
R. Schlegel-Dresden.
—- ———
Rundsehau.
— Chromverstärker. H. G. Moberly
tritt im „Amateur-Photographer“ für regere Ver-
wendung des Chromverstärkers ein, da er vor-
zügliche Resultate liefert; allerdings ist dieser
Verstärker nach den bestehenden Vorschriften
weniger verlockend. Ein Nachteil ist die sehr
ausgedehnte Wässerung, um das überschüssige
Bicbromat nach Bleichung der Platte fortzu-
schaffen. Für die Belichtung der Platte vor der
Rückentwicklung empfiehlt sich eine starke Licht-
quelle, am besten Tageslicht. Schwache künst-
liche Lichtquellen ergaben Moberly bei der
nachfolgenden Entwicklung nicht immer gleich-
mässige Schwärzung.
Moberly ist es bei einer Aenderung der
Arbeitsweise gelungen, die vorher erwähnten
Uebelstände zu beseitigen. Die Zeit der Wässe-
rung wird wesentlich reduziert und eine stärkere
Lichtquelle wird nicht erforderlich, das gewöhn-
liche weisse Lampenlicht ist ausreichend; auch
arbeitet der Prozess sicher.
Die Bichromatlösung wird in der üblichen
Zusammensetzung benutzt:
Kaliumbichromat 6,5 g,
Salzsäure . 50 Tropfen,
Wasser . 300 ccm.
Auf 30 ccm dieser Lösung 20 Tropfen zehn-
prozentige Bromkalilösung.
Sobald die Platte völlig gebleicht ist, giesst
man die Chromlösung in die Flasche zurück,
spült die Platte kurz unter der Wasserleitung
ab, bis das in einer unterstehenden Schale auf-
gefangene Wasser keine Färbung mehr zeigt.
Es ist nicht erforderlich, die Wässerung etwa
so weit zu treiben, bis die gelbe Färbung aus
[Nachdruck verboten.)
der Gelatineschicht entfernt ist. Letztere wird
durch ein Klärbad, das für jede Platte frisch zu
bereiten ist, beseitigt. Man benutzt dazu:
Gesättigte Kaliummetabisulfitlösung ı Teil,
gesättigte Sodalösung . ar sB;, 25
Wasser. . . . . . 4 Teile.
Man giesst etwas von diesem Klärbade über
die Platte, sofort beginnt die Gelbfärbung zu
schwinden, zugleich nimmt das gebleichte Bild
eine bräunliche Tönung an. Nach etwa einer
halben Minute spült man unter der Wasserleitung
ab und wiederholt die Operation noch ein zweites
und drittes Mal. Die Platte ist dann frei von
Färbung und zur Rückentwicklung fertig. Für
letztere verwandte Moberly das ÖOrtol nach
Hauffs bekannter Vorschrift, da er diesen Ent-
wickler allgemein benutzt, und zwar 3 Teile
Ortol-Kaliummetabisulfitlösung und 2 Teile ge-
sättigte Sodalösung (ohne Sulfit- und Bromkali).
Nach wenigen Sekunden setzt die Dunkelung
ein, die allmählich zunimmt, und zwar so inner-
halb 5 Minuten oder mehr. Die Reaktion ver-
läuft über die ganze Platte völlig gleichmässig,
und ist die Dichtigkeit stetig kontrollierbar. Man
braucht die Entwicklung nicht bis zur stärksten
Intensität zu treiben, sondern man nimmt die
Platte heraus, sobald sie genügend Kraft zeigt.
Unterbricht man den Prozess am Anfange der
Reaktion, so ist der Grad der Schwärzung unter
dem des ursprünglichen Zustandes; das Negativ
würde so eine Abschwächung aufweisen. Man
kann also mit diesem Modus sowohl abschwächen
wie weitgehend verstärken, denn die Reaktion
kann: beliebig abgebrochen werden. Nach der
Entwicklerbehandlung ist die Platte zu wässern.
27
178
Manche Photographen setzen die Chromat-
vorratslösung ohne Salzsäure an. Moberly
findet, dass die Lösung auch mit Säurezusatz
genügend lange Zeit hält, ebenso mit Bromkali-
zusatz, selbst nach Gebrauch. Sollte das ge-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
mischte Bad weniger gut bleichen, so gibt man
pro 30 ccm etwa ı Tropfen starke Salzsäure zu.
Was die Mischungsverhältnisse des Klärbades
betrifft, so haben sich obige Mengen bei den
speziellen Versuchen Moberlys bewährt.
— tr. re
Innungswesen.
Eine Entscheidung des Regierungspräsidenten
in Hannover, betreffend Zugehörigkeit der Händler
zu den Innungen, erwirkte in letzter Instanz die
Zwangsinnung für das Photographengewerbe in
den Stadt- und Landkreisen Hannover und
Linden. Wir lassen den Inhalt der Entscheidung
anschliessend folgen.
Der Reglerungspräsident.
Nr. I, G, 330.
Hannover, den 5. März 1914.
Ihrer gegen die Entscheidung des hiesigen Magi-
strats vom 15. Dezember v. J., Nr. 3276, erhobenen
Beschwerde vom 2. Januar d. J. vermag ich kelue
Folge zu geben. °
Es erscheint zweifelhaft, ob Sie mit Ihren jetzigen
Ausführungen über die Vergrösserung von Amateur-
negativen bestreiten wollen, dass Sie derartige Ver-
grösserungen selbst vornehmen lassen oder Aufträge
darauf gewerbsmässig auf eigene Rechnung übernehmen.
Dies kann indessen dahingestellt bleiben, weil Sie jeden-
falls andere photographische Arbeiten (Entwickeln,
Kopieren und Fertigstellen von Amateuraufnahmen)
in Ihrem Betriebe gewerbamässig ausführen und diese
Teilleistungen im Arbeitsprozesse des Photographenhand-
werks allein schon Ihre Innungspflicht bedingen. Die
hierfür massgebenden Gründe sind in der angegriffenen
Entscheidung zutreffend dargelegt. Insbesondere muss
trotz Ihrer wiederholten Einwendungen daran fest-
gebalten werden, dass die vorbezeichneten Arbeiten nicht
lediglich mechanische Tätigkeit darstellen, sondern zur
richtigen Behandlung der photographischen Platten usw.
eine gewisse, unbedenklich als handwerksmässig zu be-
zeichnende Geschicklichkeit und Erfahrung gehört Im
übrigen würde es auch nicht ausschlaggebend für Ihre
Befreiung von der Innungspflicht ins Gewicht fallen
können, wenn Ihre Auffassung hierüber richtig wire
(ct. den in der angegriffenen Entscheidung angeführten
Ministerialerlass).
Dass Photographen, die Bilder einrahmen oder
Kartons (Bütten) selbst herstellen, nicht auch etwa der
tür ihren Wohnort bestehenden Glaser- oder Buchbinder-
zwangsinnung angehören brauchen, ergibt sich im Hin-
blick darauf, dass das Photographenhandwerk in solchen
Fällen stets als das hauptsächlich betriebene Gewerbe
anzusehen ist, aus 8 100f. R.G.O. Der in diesem fest-
gelegte Gıundsatz findet aber bei gleichzeitigem Be-
triebe eines Handelsgeschättes und eines Handwerkes,
also in Ihrem Falle, keine Anwendung (vergl. die Aus-
führungen der angegriffenen Entscheidung und den
doıt angeführten Ministerialerlass).
Der Magistrat hat Sie hiernach mit Recht für ver-
pflichtet erklärt, der Zwangsinnung für das Photo-
graphenhandwerk in den Stadt- und Landkreisen Han-
nover und Linden als Mitglied anzugehören.
Dieser Bescheid ist gemäss $ 100h R.G.O. endgfültig.
An
den Kaufmann Herrn C. F.W. v.O,
hier, Theaterplatz.
—
Photograph und Verleger.
Der Verlag der „Schönheit“, K. Vanselow in
Werder a. Havel, veranstaltete für ı913 ein Preis-
ausschreiben zur Erlangung künstlerisch wertvoller Akt-
photographien. An Preisen sollten 1000 Mk. ausgezahlt
werden, und zwar I. Preis: 300 Mk., II. Preis: 200 Mk.,
IIL Preis: 300 Mk. Der Rest von 400 Mk. sollte für
beliebige weitere Preise oder Ankäufe von Bildern, nach
Ermessen der Redaktion, Verwendung finden. Erhöhung
der Preise war vorgesehen.
Die Bilder sollten bis 31. Oktober 1912 eingesandt
werden. Die preisgekrönten Bilder nebst Negativen
und dem Reproduktionsrecht gehen in das Eigentum
des Verlags der „Schönheit“ über. Rücksendung der
nicht preisgekrönten oder nicht angekauften Ein-
sendungen erfolgt auf Gefahr der Einsender.
Ein etwas merkwürdiger Satz besagt noch: ‚Das
Rückforderungsrecht erlischt am 3ı. März 1913.“
Dasselbe Preisausschreiben wurde auch im ver-
gangenen Jahre für ıgı4 wiederholt. Der letzte Ein-
sendungstermin war der 30 November 1913; das Rück-
forderungsrecht soll am 30 Juni 1914 erlöschen.
Von verschiedenen Seiten sind Klagen eingelaufen,
dass die ausgelobten Preise seitens des Verlages nicht
gezahlt wurden. Die Bilder wurden veröffentlicht,
ebenso auch ohne Einwilligung der Urheber andere
Bilder, welche keinen Preis bekommen hatten, ja, sogar
an andere Zeitungen weiterverkauft.
Briefe wurden von Herrn Vanselow nicht beant-
wortet.
Ich bringe die mir von verschiedenen Seiten gleich-
lautend zugegangenen Klagen zur Kenntnis der Kollegen
und bitte, falls weitere Klagen über den Verlag der
„Schönheit‘ vorliegen, mir dieselben mitzutellen.
R. Schlegel- Dresden,
L Vorsitzender des Central-Verbaudes Deutscher
Photographen-Vereine und Iunungen (J. P.).
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
179
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
Ar eg und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner,
Mu Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift-
Wilh. Hoffsohlid, Berlin S. ı4, Wallstr.3ı. — Für Kassen-
He genheiten: Reinhold nn: Berlin N „apa 12. —
anlegen Fräulein Pflug, Berlin W. Viktoria Luise - Platz 6, Amt
Lützow 1224. — aus ln ie: Fritz Hansen, Berlin S. ‚F ichte-
strasse 13, Amt eg er — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an 0. Trieb, erlin- Steglitz, Albrechtstr. ıgo.
Die Teilnehmer an den Wirtschaftlichen Unter-
richtsabenden für die Praxis des Photographen
bitten wir, davon Kenntnis zu nehmen, dass der
nächste Unterrichtsabend nicht, wie beabsichtigt,
am 3. April, sondern erst am
Montag, den 6. April,
stattfindet.
Wir bitten, sich an diesen Unterrichtsabenden, die
für die Teilnehmer kostenlos veranstaltet werden, recht
zahlreich zu beteiligen. Neuanmeldungen sind an den
Schriftfährer, Herrn Wilh. Hotfschild, in Firma
Eduard Blum, Berlin S. ı4, Wallsirasse 31, zu richten.
Paul Grundner, I. Vorsitzender,
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr Ludwig Ritsert, Photograph, Berlin W. 8,
Friedrichstrasse 76; gemeldet durch Herrn Grzy-
bowski.
Berlin, den 22. März 1914.
Der Vorstand.
LA: R Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
hat
Photographen-Innung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Ordentliche Versammlung
am Donnerstag, den 2. April 1914, abends
pänktliich 8 Uhr, im Theatersaal der ‚Kammer-
säle“, Teltower Strasse 1/4.
Tagesordnung.
I. Geschäftliche Mitteilungen.
2. Bericht des Ausschusses zur Prüfung des Rech-
nungsführung.
3. Neuwahl eines I. Vorsitzenden an Stelle des Herrn
Lichte.
4 Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden
Vorsitzenden für den Vorstand der Innungs-
krankenkasse.
5. Antrag der Herren Gebr. Rentzsch, betreffend
Mieten eines besonderen Innungsbureaus.
6. Antrag des Herrn Abel in Werder, betreffend
Ausscheidung Werders aus dem Innungsberirk.
7. Verschiedenes, Fragekasten.
Der Vorstand.
Hugo Kammer,
L Schriftführer.
Joh. Lüpke,
IL Vorsitzender.
Badiseher Photographen-Bund (E.Y.).
Wir gestatten uns, unsere Mitglieder sowie alle in
Baden ansässigen Kollegen zu unserer Frühjahrsver-
sammlung nach Heidelberg und Freiburg ganz
ergebenst einzuladen, und bitten unsere Mitglieder um
zahlreiches Erscheinen, da die Aussprache über die
Karlsruher Jubiläumsausstelluug 1915 von grossem
Wert ist. Die Frübjahrsversammlungen finden statt:
Montag, den 6. April, 5 Uhr nachmittags,
beginnend im Hotelrestaurant „Rheinischer Hof“
in Heidelberg (Bahnhofstrasse).
Montag, den 20. April, 6 Uhr, beginnend im
Hotelrestaurant „Kopf“ in Freiburg i. Br.
Tagesordnung für beide Versammlungen:
Der Höchheimer-Gummidruck (verbunden
mit Ausstellung hervorragender Drucke, Porträts und
Landschaften).
Aus der Praxis für die Praxis (verbunden mit
Vorführung einer Anzahl neuerer technischer Hilts-
mittel für den neuzeitlich arbeitenden Photographen).
Die Badische Jubiläums-, Kunst- und Ge-
werbeausstellung in Karlsruhe ıgı15 (Beteiligung
des Bundes).
Stand der Zwangsinnungsgrändungen in
Baden.
Freie Aussprache über berufliche Fragen.
In der bestimmten Erwartung, die Kollegen recht
zahlreich begrüssen zu können
Der Gesamtvorstand
des Badischen Photographen-Bundes (E. V.).
Kögel Schuhmann. Gottmann.
Müller. Schultheise.
8
Nordwestdeutseher Photographen - Bund
(E. Y.).
Sitz: Bremen. — Adresse: Bremen, Rembertistrasse 89.
Achtung)!
Für die grosse, zweitägige Frühjahrsversamm-
lung des Bundes das reizvolle Detmold im Wonne-
monat Mai (4. und 5.) zu wählen, war gewiss kein
schlechter Beschluss der Vorstandschaft, die kürzlich in
Hannover tagte, und die Vorarbeiten sind unter gütiger
Mitwirkung der dortigen Kollegen in vollem Gange.
Man darf schon heute verraten, dass eine Bildnis-
ausstellung den Hauptanziehungspunkt neben an-
regenden Vorträgen bilden wird, die übliche Gruppen-
aufnahme diesmal den imposanten Hintergrund des
Teutoburger Waldes mit dem Hermannsdenkmal
erhält, und die berühmte Brauerei Falkenkrug es sich
nicht nehmen liess, die Festtellnehmer zu einem
Germanentrunk und Imbiss freundlichst in ihren
Burgkeller einzuladen. Man sagt, die Detmolder
hätten noch weitere Ueberraschungen; die Mitglieder
27*
180
werden daher gebeten, Vorbestellungen auf Sitzungen
am 4. und 5. Mai wegen einer , wichtigeren Sitzung“
auf 8 Tage zu verschieben. Der Vorstand.
nn CI ze
Sächsiseher Photographen -Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen)
Als neues Mitglied ist aufgenommen:
Herr Fritz Axtmann, Maler und Photograpb, Plauen
i. Vogtl., Bahnhofstrasse 27.
—Bt—
Zwangsinnung für das Photographen-
handwerk zu Halie a. 8.
Die Herren Chefs werden gebeten, ihre Gehilfen
zu veranlassen, am Montag, den 30. März, abends
6 Uhr, im Restaurant „St. Nikolaus‘, Nikolaistrasse 9,
Zimmer Nr. 3, zwecks Grändung eines Gehilfen-
ausschusses zu sein. Das Erscheinen eines jeden
Gehilfen ist dringend erwünscht.
Motzkus, Obermeister.
u
Rinladung
zur Gründungsversammilung eines Photo-
graphen-Bundes für den Regierungs-
bezirk Koblenz.
Zu der am
Montag, den 30. März, nachmittags 4 Uhr,
in Koblenz, „Unionsrestaurant‘, Löhrstrasse,
stattfindenden Gründungsversammlung eines Photo-
graphenbundes für den Regierungsbezirk
Koblenz werden Sie herzlichst eingeladen.
Tagesordnung:
ı. Begrüssung durch den Kollegen Menzel-Koblenz.
Organisationsfragen. Herr Koeppen, Sekretär
der Handwerkskammer für den Regierungsbezirk
Koblenz.
3. Zweck und Ziele des Central- Verbandes. Kollege
Stein-Worms, Vertreter des Central- Verbandes
Deutscher Photographen -Vereine und Innungen
(. P.).
. Gründung des Bundes.
. Wahl des Vorstandes.
6. Verschiedenes. — Anschliessend: Gemütliches Bei-
sammensein.
NB. Mit der Versammlung ist eine Ausstellung
bekannter Firmen verbunden, welche für jeden Kol-
legen von grossen: Interesse sein wird. Besonders den
von auswärts kommenden Herren ist die Besichtigung
derselben vor der Versammlung zu empfehlen.
I. A.: Herm. Menzel, Photograph, Koblenz.
Ih rt
D
nn»
Photographen-Bund
für den Regierungsbezirk Trier.
Sitz: Saarbrücken.
Protokoll der Gründungsversammlung.
Auf Anregung des Vorsitzenden des Elsass- Lothringi-
schen Photographen-Bundes und Vertreters des Cen-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
tral-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine und
Innungen, Kollegen JacobJungmann- Strassburg i.E.,
fand am 16. Februar im „Neuen Münchener Kind’l“
zu Saarbrücken eine vom Kollegen Hofphotograph
E. Eichacker einberufene Gründungsversammilung
für einen Photographen - Bund des Regierungsbezirkes
Trier statt.
Zahlreich waren Vertreter unseres Faches aus allen
Städten und Städtchen des gesamten Regierungsbezirkes
herbeigeeilt, um zu sehen und zu hören, was Zweck
und Vorteil eines engeren Zusammenschlusses unseres
schönen Berufes sei.
Schon bei der Begrüssung vor der Versammlung
herrschte eine frohe und zuversichtliche Stimmung,
welche alles Gute für den Verlauf der Tagung erhoffen
liess, und der Verlauf des Zusammenseing gab dieser
guten Vorahnung durchaus recht.
Punkt ıı Uhr eröffnete Kollege Eichacker-Saar-
brücken mit einigen einleitenden Worten die Versamm-
lung, begrüsste die Erschienenen auf das herzlichste
und gab seiner Freude über den zahlreichen Besuch
dieser Versammlung beredten Ausdruck. Hierbei be-
tonte er, dass, wenn auch unser westlicher, um Saar und
Mosel liegender Winkel so ziemlich der letzte Gau
unseres deutschen Vaterlandes sei, in welchem sich
die Lichtbildner beruflich organisierten, wir doch
hofften, noch nicht zu spät zu kommen, um an der
Gesundung und Erstarkung unseres schönen Berufes
kräftig mitzuarbeiten, dass wir aber dadurch, gestützt
auf die uns bereitwillig zur Verfügung gestellten Er-
fahrungen der Alteren Berufsverbände, dem jungen
Verbande vielleicht manche Kinderkraukheit ersparen
könnten und um so schneller zu einem wirklich er-
spriesslichen Arbeiten gelangen würden.
Sofort nach dieser, mit lebhaft zustimmendem Bei-
fall aufgenommenen Begrüssung bestieg Herr Hand-
werkskammer- Syndikus Dr. Schulz das Rednerpult,
um den Anwesenden in klaren, lichtvollen und all-
gemeinverständlichen Worten über Pflichten und Rechte
der verschiedenartigen Berufsverbände, sowie über die
Wichtigkeit, Zwecke und Ziele der Organisation des
Handwerks Aufklärung zu geben.
Die Anwesenden folgten seinen nahezu einständigen
Ausführungen mit gespaunter Aufmerksamkeit und
dankten am Schlusse des Vortrages dem Redner für
seine liebenswürdigen Bemühungen um unsere Sache
durch lebhaften wiederholten Beifall.
Hiernach ergriff Kollege Jungmann- Strassburg
als Vertreter des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen - Vereine und Innungen das Wort zu einer
eingehenden Darlegung der verschiedenartigen Organi-
sationen im Photographengewerbe, ihrer Anfänge, Ent-
wicklung, Ausbreitung, Erfolge und teilweisen Miss-
erfolge, sowie Massregein zur Bekämpfung der letzteren,
wobei er in klaren, durch Beispiele belegten Aus-
führungen bewies, dass der einzelne, wenn es gelte
Vorteile für uns zu erringen, vollkommen machtlos sei,
und nur ein festgelügtes Ganzes den Sturmblock dar-
stelle, dem widerstrebende Einflüsse, wenn nicht beim
ersten Anlauf, so doch durch fortgesetzten andauern-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
181
den Druck weichen müssten. Die Aufforderung, dass
keiner zurückstehen und durch vielleicht kleine per-
sönliche Differenzen sich möge abhalten lassen, für das
grosse Ganze mitzuarbeiten, fand kräftigen Widerhall
bei allen Anwesenden, und von lautem, zustimmendem
Beifall umrauscht, verliess Kollege Jungmann das
Rednerpult.
Eine jetzt vom Leiter der Versammlung angeordnete
kleine Pause gab Gelegenheit, die von verschiedenen
Firmen ausgestellten diversen Neuheiten einer ein-
gehenden Besichtigung zu unterziehen und regen
Meinungsaustausch unter den Kollegen zu fördern.
Nach Wiedereröffnung der Tagung wurde zur
offiziellen Gründung der Vereinigung geschritten, und
erwies die inzwischen herumgereichte Liste, dass sämt-
liche 32 Anwesenden sich als Mitglieder eingezeichnet
hatten, was von dem Leiter der Versammlung mit
einem kıäftigen Bravo begrüsst und als gutes Omen
bezeichnet wurde.
Sodann wurde der oflizielleName der neugegrüändeten
Vereinigung wie folgt festgesetzt: Photographen-Bund
für den Regierungsbezirk Trier, Sitz: Saarbrücken.
Die hierauf getätigten Wahlen des engeren Vorstandes
ergaben als Resultat folgende Herren: Eichacker-
Saarbrücken I. Vorsitzender; Bätz-Trier II. Vorsitzen-
der; Hardy-Saarbrücken I. korrespondierender Schrift-
führer; Jarosch- Trier II. protokollierender Schrift-
führer; Grons- Saarlouis Kassierer; hierzu wurden
dann noch weitere zehn Herren aus verschiedenen
Orten des Reglerungsbezirkes meistens per Akklamation
als Beisitzer gewählt.
Einstimmig wurde hierauf beschlossen, dem Cen-
tral-Verband Deutscher Photographen- Vereine und
Isnungen als Mitglied beizutreten, sowie die „Photogr.
Chronik ““ als Vereinsorgan bestimmt.
Eine längere Aussprache entspann sich über die
Höhe des Mitgliederbeitrages, und nachdem die Frage
von verschiedenen Rednern von allen Seiten beleuchtet
war, wurde wiederum einstimmig festgelegt, dass der
Jahresbeitrag bei freiem Bezuge des ‚Atelier des Photo-
graphen“ und der „Photogr. Chronik“ ı6 Mk. pro
Jahr betragen solle, während für diejenigen Mitglieder,
welche nur die ‚ Photogr. Chronik “ zu erhalten wünschen,
der Beitrag auf ıı Mk. pro Jahr festgelegt wird.
Nachdem noch über verschiedene Berufs- und
Vereinsfragen ein reger Meinungsaustausch statt-
gefanden, schloss der Versammlungsleiter mit einem
kurzen Rückblick auf die geleistete Tagesarbeit und
einem begeistert aufgenommenen kräftigen „Gut Licht“
die Versammlung, indem er der Hoffnung Ausdruck
gab, dass In der in Kürze in Trier stattfindenden
zweiten Versammlung mit derselben Arbeitsfreudigkeit
und Einmätigkeit an dem Ausbau des jungen Bundes
weltergearbeitet werden ‚möge.
Ein durch heitere und ernste Reden gewfülıztes
gemeinsames Essen beschloss die erste unter den
günstigsten Anzeichen verlaufene Tagung des jungen
Bundes. Mögen dieser ersten noch viele, wenn auch
arbeitsreiche, so doch auch erfolgreiche nachfolgen.
R. Jarosch, protokoll. Schriftführer.
meister Heır Michael Alber.
Zwangsinnung Augsburg
für das Photographengewrerbe.
Protokoll zur Versammlung am 27. Februar,
abends 7 Uhr, im Gasthof „Zur Post“,
Fuggerstrasse.
Tagesordnung: ı. Ergänzungswahlen. 2. Haus-
haltsplan 1914. 3. Sonntagsruhe. 4. Wahl eines Ober-
meisters,
In Anwesenheit von 26 Mitgliedern eröffnet der
IL Vorsitzende, Herr Alber, die Sitzung um 7 Uhr
30 Minuten. Er begrüsst die Mitglieder und gibt be-
kannt, dass Herr Spalke sein Geschäft verkauft hat,
und infolgedessen sein Amt als Obermeister niederlegte.
Der Schriftführer verliest sodann nach Bekannt-
gabe der Entschuldigungsschreiben das letzte Protokoll,
welches von der Versammlung genehmigt wird.
Zu Punkt ı der Tagesordnung werden als Meister-
beisitzer in den Ausschuss für das Gehilfen- und Her-
bergswesen sowie für das Lehrlingswesen gewählt die
Herren Richard Kändler mit 24 und E Grunwald
mit 22 Stimmen. Beide Herren nahmen die Wahl an.
Der Kassierer, Herr Ressler, übergibt dann den
Haushaltsplan für das Jahr 1914, welcher mit 250 Mk.
Einnahmen und 250 Mk. Ausgaben angesetzt ist und
von der Versammlung genehmigt wird.
Zu Punkt 3: Sonntagsruhe, werden von der Vor-
standschaft Vorschläge dahin gemacht, dass im Winter-
halbjahr um 3 Uhr und im Sommer um ı Uhr Ge-
schäftsschluss sein soll. Dagegen sprechen eine Reihe
von Mitgliedern ablehnend, welche durch einen so '
frühen Schluss zu sehr geschädigt sein wollen. Herr
Alber meint, das treffe dann jeden gleich, und er ver-
liest dann die Münchener Verordnung, in welcher im
Winter um 3 Uhr und im Sommer um 2 Uhr ge-
schlossen wird. Dies findet jedoch bei der Mehrzahl
der Anwesenden keinen Anklang, und wird auch der
3 Uhr- Schluss abgelehnt.
Durch Stimmzettel wird dann festgestellt: 9 Stimmen
für 9 bis 3 Uhr; 16 Stimmen für 9 bis 4 Uhr; ı Stimme
für 8 bis 4 Uhr. Somit ist der Geschäftsschluss anı
Sonntag von 9 bis 4 Uhr für das ganze Jahr an-
genommen und soll am weissen Sonntag, Palmsonntag
sowie Ostermontag eine unbeschränkte Geschäftszeit sein.
Es wird beschlossen, in diesem Sinne eine orts-
polizeiliche Vorschrift zu erwirken. Der II. Vorsitzende
wünscht eine Veröffentlichung der Geschäftszeit in den
Tagesblättern und Herr Baumann Schilder für den
Schaukasten. Beides wird befürwortet auf Innungs-
kosten. Es werden zu diesem Zweck je etwa 60 Mk.
und für die „Volkszeitung“ 30 Mk. genehmigt.
Nun zirkuliert zu letzterem Zweck noch eine Liste
für freiwillige Beiträge, und werden 74 Mk. gezeichnet.
Punkt 4. Wahl eines Obermeisters. Vorgeschlagen
werden von der Vorstandschaft die Herren Alber und
Funk. Gewählt wurde mit 23 Stimmen als Ober-
Als II. Vorsitzender
wurde dann als Ersatz für Herın Alber (früher II. Vor-
sitzender) Herr G. Funk mit ı6 Stimmen gewählt.
Der neue Obermeister dankt hernach der Versammlung
182
für das schöne Zusammenarbeiten am heutigen Abend
und versichert, seine ganze Kraft nach Möglichkeit ein-
zusetzen, um die Geschäfte der Innung in ein flotteres
Fahrwasser zu bringen als bisher.
Zum Schlusse dankt er dem früheren Obermeister
Spalke für die Mühe und Arbeit, welche er als eigent-
licher Gründer der Innung batte, und fordert die An-
wesenden auf, sich ebenfalls zum Zeichen des Dankes
von den Sitzen zu erheben, was geschieht. — Schluss
10°/, Uhr.
Obermeister: Schriftführer:
Mich. Alber. Carl Müller.
—L. Ir
Photographisehe Vereinigung im Regie-
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung).
Vierte Innungsversammlung
am Montag, den ı2 Januar, nachmittags 2 Uhr,
im „Konzerthaus“ in Stettin.
Tagesordnung. ı. Verlesung und Genehmigung
des Protokolls vom 6. Oktober ıg13 (dritte Innungs-
versammlung). 2. Bericht des Vorsitzenden. 3. Neu-
wahl eines nach 8 28 ausscheidenden Vorstandsmit
gliedes. 4. Beschluss Über Beteiligung an der Aus-
stellung von Gebilfenarbeiten. 5. Bewilligung eines
Betrages für Errichtung eines Handwerker- Erholungs-
heims. 6. Central- Verbands- Angelegenheiten. 7. An-
träge. 8 Wahl des nächsten Versammlungsortes und
Festsetzung des Tages. 9. Aussprache.
Nach Eröffnung der Sitzung um 2°/, Uhr durch
den Vorsitzenden wird festgestellt, dass 4o Mitglieder
anwesend sind. 30 Kollegen lassen sich durch schrift-
liche Vollmacht vertreten. Danach wird das Protokoll
der letzten Versammlung durch den Schriftführer ver-
lesen, und, da Einwendungen nicht erhoben werden,
genehmigt. Der Vorsitzende erläutert, dass die Ein-
richtung eines Postscheckkontos nicht lohnend sel.“
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. j
aufgehoben worden. Dieselbe bestreitet, dass die Preis-
tabelle den Verhältnissen entspricht, und behauptet,
dass die Kollegen in der Provinz bedeutend billiger
arbeiten.
Es ist unendlich traurig, dass sich Kollegen finden,
welche die Bestrebungen zur Bekämpfung der Schmutz-
konkurrenz zu verhindern suchen, und dass die Behörde,
wohl in Unkenntnis der Tateachen, so wenig Ver-
ständnis für die Lage des schwer ringenden Hand-
werks besitzt und den Wünschen dieser Kollegen ent-
spricht. Es wird beschlossen, gegen die Aufhebung
der Bestimmung Beschwerde bei dem Herrn Regie-
rungspräsidenten einzulegen. Zur näheren Begründung
sollen sämtliche Mitglieder ihre Preise dem Vorsitzen-
den nittellen. Diese werden selbetverständlich geheim-
gehalten. Innungsseitig werden Freikouverts zu diesem
Zweck an die Kollegen versandt.
In Erledigung von Punkt 3 der Tagesordnung,
betreffend Wahl eines Vorstandsmitgliedes, wird das
ausscheidende Mitglied durch das Los bestimmt. Das-
selbe entfälltauf den II. Vorsitzenden, HerrnSchumann-
Stettin. Da derselbe nicht anwesend ist, und aus
diesem Grunde nicht wiedergewählt werden kann,
werden die Kollegen Kirsch und Neumann in Vor-
schlag gebracht. Die Zettelwahl ergibt bei Abgabe
von 70 Zetteln für Herrn Neumann 57, für Herrn
Kirsch ı3 Stimmen. Kollege Neumann nimmt die
Wahl an. Da es für notwendig erachtet wird, dass
zur Entlastung des Vorsitzenden derselbe wie der
Schriftführer möglichst an einem Orte oder in nächster
Nähe zusammenwohnen, wird dem Kollegen Neu-
mann das Amt des Schriftführers übertragen, während
der bisherige Schriftführer den Posten des stellver-
tretenden Vorsitzenden übernimmt. Herr Richter-
Stettin macht den Vorschlag, vor jeder Versammlung
eine Vorstandssitzung abzuhalten, damit die Geschäfts-
leitung flotter geführt werden kann. Hierzu beantragt
Es wird hiervon Abstand genommen. Die seinerzeit‘; Herr Bachmann, den Kollegen von aussserhalb
an etwa 38 Zeitungen behufs Veröffentlichung gesandte, 3 ausser freier Fahrt III. Klasse 6 Mk. Diäten zu der
Warnungsannonce über Vergrösserungsschwindel und ® Vorstandssitzung zu gewähren. Diese Anträge werden
Gratisangebote ist leider nur durch zehn Zeitungen ‚? angenommen. Von einer Beteiligung an der Ausstellung
veröffentlicht worden. Die Annonce wird durch Herrn
Kaegbein- Stargard verlesen, und macht der Vor-
sitzende den Vorschlag, dass die Kollegen in ihren
Kreisen für die Veröffentlichung wirken möchten.
Ein Vorzugsangebot der Firma Knapp in Halle a. S.
über den Photographischen Notizkalender von Dr.
F. Stolze wird bekanntgegeben. Auf eine Anfrage
wegen des im Januar beabsichtigten und nicht atatt-
gefundenen Meisterkurses erklärt der Vorsitzende, dass
derselbe ausfallen musste, da die Handwerkskammer
noch keine Mittel zur Unterstützung übrighatte. Der
Kursus wird wahrscheinlich in den Monaten März
oder April abgehalten werden. Die von unserer
Innung vor einiger Zeit unter Strafe gestellte Veröffent-
lichung von Schleuderpreissen und Gratisangeboten,
oder von Preisen unter den von uns in der Mindest-
preistabelle festgesetzten, ist auf Beschwerde des Photo-
graphen Kowalewski und der Firma Aronheim
& Cohn-Stettin von der vorgesetzten Behörde leider
von Gehilfenarbeiten wird abgesehen. Als Beitrag zur
Errichtung eines Handwerker- Erholungsheims werden
50 Mk. bewilligt. Auf Ersuchen des Vorsitzenden ver-
‚liest Herr Kirsch ein Warnungsflugblatt vom C. V.,
welches zum Preise von 0,50 bis 0,75 Mk. pro Tausend
zu beziehen ist. Ein Antrag, am Tage der nächsten
Versammlung eine kleine Inkognito. Ausstellung zu
veranstalten, wird allseitig beifällig aufgenommen.
Keiner soll mehr als sechs Bilder senden, ohne Firma,
nur auf der Rückseite mit einem Kennwort versehen,
nur Originalaufnahmen, Porträts nicht unter Kabinett
und nicht über 18x24 cm, Landschaften, Innenauf-
nahmen und dergl. in beliebiger Grösse, jedoch eben-
falls nur Originalaufnahmen, keine Vergrösserungen.
Diese Ausstellung ist nur als Anregung gedacht, um
. zu lernen. Ein Unpartelischer, z. B. aus Berlin, soll
als Kritiker geladen werden, und wird zu diesem
Zwecke ein Betrag bis so Mk. aus der Innungskasse
bewilligt. Die Bilder sollen möglichst bis zum r. April
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
183
in Händen des Vorsitzenden sein. Die näheren Be:
stimmungen bleiben dem Vorstand überlassen.
Nach einer ziemlich erregten Debatte über Schleu-
derpreise in Postkarten und über die Ansicht des
Magistrate hinsichtlich unserer Mindestpreistabelle,
wird noch beschlossen, dass letztere Angelegenheit so-
wie die Ausstellung den Mitgliedern durch Rund-
schreiben bekanntgegeben werden soll
Der Vorsitzende erhält die Ermächtigung, in Fällen
wichtiger Entscheidungen einen Rechtsanwalt zu Rate
zu ziehen. Die nächste Versammlung soll wiederum
in Stettin: am Montag, den 20. April, nachmittags
a Uhr, stattfinden.
Hierauf schliesst der Vorsitzende mit dem Wunsche
auf ein gesundes Wiedersehen die Versammlung.
Willy Wolff. Stettin, Kurt Müller- Pasewalk,
Vorsitzender. Schriftführer.
Dr
Ateliernaehriehten.
Geisslingen, Wrttbg. Herr Heinrich Hausser
übernahm das Photographische Atelier von Herrn Carl
Roth.
Kalbe (Saale. Herr Max Pietzner kaufte das
Sontagsche Geschäft Schlossstrasse 14 und erölfnete
darin sein Atelier für moderne Photographie und
Malerei.
Königsberg i. Pr. Herr Paul Radschun hat
das Geschäft von Herrn O. Oehmke käuflich erworben.
Zabrze, O.S. Herr Adolf Schaletzky eröffnete
Dorotheenstrasse 31 sein Atelier „ Hohensollern “.
—229—
Kleine Mitteilungen.
— Meisterprüfungen. Am 26. August v. J. haben
die Photographen Paul Radschun-Königsberg i. Pr.,
Otto Krauskopf-Ortelsburg, Fräulein Elisabeth
Rahms-Allenstein und am 27. August v. J. die Photo-
graphen Fritz Krauskopf- Königsberg i. Pr. und
Joseph Rössler-Pillau II die Meisterprüfung an der
Königsberger Handwerkskammer bestanden. — Vor
der Prüfungskommission des Handwerkskammerbezirks
Bielefeld bestanden folgende Photographen die Meister-
prüfung: Heinrich Baumann- Bielefeld, Louis
Blum und Hermann Köppelmann- Paderborn,
Heinrich Budde und Albert Schade- Lippspringe.
kart
Patente.
Kl. 57. Gruppe 3. Nr. 260820 vom 13. Januar 1912.
Johannes Trau in Dresden.
ı. Verfahren zur Herstellung von Mehrfarben-
lichtdruckformen nach einem Negativ durch subjektive
Farbenausiese unter Anbringung der Retouche auf
Folien, dadurch gekennzeichnet, dass die für ver-
schiedene Einzelfarben erforderlichen Retouchierfollen
beim Retouchieren auf die Schichtseite und beim Ko-
pieren auf die Rückseite eines beim Kopieren mit der
Schichtseite an der Druckplatte anliegenden einzigen
Negativs gebracht werden und sowohl die einzelnen,
die eigentliche Bildschicht tragenden Negativiilms als
auch die Platte oder Haut, auf der die Negativfilms
zusammengestellt sind, sowie die Retouchierhäutchen
aus Zelluloid oder dergl. bestehen.
3. Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens nach
Anspruch ı.
—
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 61. Herr H.W. B. in Z. Ich verwende
grösstenteils Agfa. Chromo-Isolarplatten. Von Zeit zu
Zeit zeigen dieselben Flecke, wie Sie solche auf den
mit gleicher Post an Sie abgehenden Platten sehen.
Die Flecke zeigen sich in feuchtem Zustande nicht,
sondern erst, wenn die Platten trocken sind. Auch er-
halte ich dieselben auf keiner anderen Platte als auf
den Chromo-Isolarplatten, auch auf den orthochro-
matischen Isolarplatten nicht. Es ist mir leider nicht
gelungen, ausfindig zu machen, woher diese Flecke
rühren. Darf ich Sie bitten, die Sache zu untersuchen.
Bei der einen Platte sind die Fiecke bräunlich; dies
rührt von Verstärkung der Platte her. Beim Verstärken
haben sich noch weitere Flecke gebildet. Es ist auf-
fallend, dass sich diese Flecke ausschliesalich bei Wieder-
gabe von grossen, gleichmässigen, weissen Flächen
zeigen, in Halbtönen oder Schattenpartien findet man
dieselben nie. Die Platten entwickle ich teilweise mit
Hydrochinon-, teilweise mit Metol- Hydrochinonent-
wickler und teilweise die gleichen Platten in beiden
Entwicklern. Fixiert werden dieselben flachliegend in
mit Sulfitlauge angesäuertem Natrium - Thiosulfitbade
und ausgewässert stehend in einem Zinktroge bei
mindestens zweimaligem Wasserwechsel; von Zeit zu
Zeit lässt man das Wasser fliessen.
Antwort su Frage 61. Die Flecke auf den beiden
eingesandten Negativen scheinen verschiedenen Ur-
sprungs zu sein. Während die mit Tinte eingekreisten
Gebilde offenbar auf Fehlern des begossenen Glases
beruhen, dürften die stärker ausgeprägten Fiecke auf
dem zweiten Negativ eine gänzlich andere Ursache
haben. Es ist Ausserlich schon auffallend, dass die
letzterwähnten Fieckergebilde sich auf der Oberfläche
durch starke Reliefbildung bemerkbar machen, während
die kleineren eingekreisten in der Aufsicht überhaupt
nicht zu erkennen sind. Was nun die Ursache der
dunkleren Filecke anlangt, so können wir Ihnen leider
keine bindende Auskunft geben. Es erscheint uns un-
wahrscheinlich, dass auch diese Gebilde erst während
des Trocknens sichtbar geworden sein sollen. Wäre
es der Fall, so müsste eine Zerreissung der Gelatine-
struktur an diesen Stellen stattgefunden haben, die
sich aber andererseits beim Wiederaufquellenlassen der
Gelatineschicht mit Wasser mühelos verziehen müsste.
Da wir selbst bei den genannten Platten, namentlich
beim Arbeiten in feuchten Klimaten, an der See usw.
auch schon häufiger über schwarze Flecke zu klagen
hatten, wandten wir uns an die Fabrik mit dem Er-
folg, dass auch diese keineu Bescheid in der Angelegen-
heit geben konnte. Man vermutete damals, dass die
Arbeiterinnen, welche die Lichthofzwischerschicht her-
stellen, das Uebel veıschuldet bätten. Von Wilde-
Görlitz wurde seinerzeit einmal auf eine Möglichkeit
der Fieckenentstehung bei Platten aufmerksam ge-
macht, die Sie vielleicht auch in Zukunft berück-
sichtigen wollen. Der Genannte hatte bemerkt, dass
Platten, die Schicht auf Glas nach der Aufnahme ver-
packt wurden, bei der Entwicklung Flecke zeigten,
die dem Betasten der Glasseite mit den Fingerspitien
entsprachen.
Frage 62. Heır O. St.in B. Vor mehreren Jahren
sah ich in dem Schaufenster eines Antwerpener Photo-
graphen verschiedene Bilder ı8X 24 cm, dieselben
waren in Relief angefertigt, und es hatte den An-
schein, ale wenn sie mit Seide oder Atlas überzogen
waren. Es liegt mir sehr viel daran, zu erfahren, wie
diese Bilder (oder Plastographien) hergestellt werden,
und ob dazu besondere Apparate nötig sind. Ich habe
mich bereits bei der Eastman Co. erkundigt, konnte
aber keine Auskunft über dieses Verfahren erlangen.
Ich vermute jedoch, dass Ihnen dieser Prozess bekannt
ist, und würden Sie mich zu grossem Dank verpflichten,
wenn Sie mir Näheres darüber mitteilen würden. Die
Bilder hatten den Anschein, als wenn es Gipsfiguren
in Halbrelief wären, die Nase, Backenknocher, Wölbung
der Stirn, sowie das Kinn traten deutlich hervor,
während der Hals, Mundepalte und Augen sowie der
Hintergrund zwiücktraten.
Antwort su Frage 63. Die sogen. Reliefphoto-
graphien sind bei uns ziemlich aus der Mode gekommen,
so daes wir Ibnen nicht angeben können, ob über-
haupt noch eine Firma die für die Herstellung dieser
plastischen Bilder notwendigen Requisiten bezw Lizenzen
zur Herstellung abgibt. Die Methoden zur Fabrikation
von plastischen Photogrammen sind verschieden. Carlo
Baese in Florenz verwendet z. B. die Kombination
eines Negativs mit einem Diapositiv und stellt nach
diesem Kombinationsbild ein Chromatgelatinerelief her.
Ein ähnliches Verfahren gebraucht Professor Namias
in Mailand, von dem Sie vielleicht noch am ehesten
Auskunft in dieser Angelegenheit erhalten könnten.
In der Porträtphotographie haben sich diese etwas
umständlicheren Methoden nicht einbürgern können;
es wurde dort vielmehr einfach ein Abzug auf stärkerem
Papier von der Rück- oder Vorderseite mit stumpfen
Werkzeugen behandelt, nachdem man das Papier selbst
durch Baden in geeigneten Flüssigkeiten dehnbar ge-
macht hatte. Etwas einfacher ist das Verfahren, z. B.
ein Mattalbuminbild auf eine stärkere Stanniolplatte
zu ziehen und dann von der Rückseite mit Kugeln
und Elfenbeinspaten das Formen der Reliefs von Hand
zu bewirken. Die Metallplatte mit dem aufliegenden
Positivpapier wird hierbei in einen kleinen Rahmen
gespannt und das Arbeiten selbst geht schnell und
sicher vor sich.
Frage 63. Heır W.M in A. Ich habe ein Bild
gesehen, worauf dieselbe Person viermal am Tische
sitzt. Das Resultat wurde mit einer Aufnahme erzielt;
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
wohl durch Spiegel? Können Sie mir die Bezugsquelle
oder Herstellung dieser Einrichtung bekanntgeben ?
Antwort su Frage 63. Spiegeleinrichtungen stellen
sich im allgemeinen ziemlich teuer, weshalb man auch
meistenteils- von der Verwendung dieses Hilfsmittels
absieht und die alte Methode der mehrfachen Aufnahme
bevorzugt, wobei die Person viermal ihren Platz
wechseln muss und die einzelnen Bildausschnitte genau
anelnanderpassen müssen. Ueber dieses Verfahren der
sogen. Doppelgängerphotographien haben wir schon
häufiger in dieser Zeitschrift berichtet.
Frage 64. Herr N. G. ı. Für Diapositive wird
sehr oft das Tanninverfahren angewendet, in dem Sinne,
dass eine Kollodiumplatte gesilbert und nachher mit
Tannin übergossen wird, damit eine Trockerplatte ent-
steht, die dann in den Kontakt mit dem Negativ ge-
bracht wird, und entwickelt. 2. Ferner würde Ihnen
für Angabe einer guten Photolithographiefarbe zum
Einwalzen des Papieres sehr dankbar sein.
Antwort su Frage 64. ı. Tanninplatten für Dia-
positivzwecke kann man derart herstellen, dass man als
UVeberzug der in gewöhnlicher Weise gesilberten und
gewaschenen Kollodiumplatte ı Teil Tannin, , Teil
Honig und 50 Teile Wasser nimmt. Der Pyrohervor-
rufer mit Zitronensäure ist besser als der mit Essigsäure
angesetzte. Man muss auch ziemlich viel Silbernitrat
zusetzen, weil sonst die Kopie zu rot ausfällt. Warme
Entwickler wirken schneller und geben angenehmere
Töne. Weniger gute Farbtöne kann man durch Gold-
tonbäder verbessern.
Antwort 2. Es lohnt sich kaum, photolithogra-
phische Umdruckfarben selbst herzustellen, da das Ver-
mahlen und Verreiben doch nicht in so exakter Weise
erfolgt, wie im regelmässigen Fabrikbetriebe. Wir können
Ihnen aus eigener E:fahrung die von Günther Wagner
‚in Hannover hergestellten photolithograpbischen Farben
in Tubenpackung empfehlen, die auch durch jede Hand-
lung für graphische Bedarfsartikel zu beziehen sind.
b) Reehtliehe Fragen. Ä
Frage 25. Heır K. F. in L. Ich lieferte auf Be-
stellung des Vorstandes eines Gegangvereins 30 Gruppen-
bilder. Der Vorsitzende sammelte von den einzelnen
Mitgliedern die Beträge für die Bilder ein, um das Geld
en mich abzugeben. Der Vorsitzende, der zablungs-
unfähig sein soll, hat nun die eingesammelten Gelder
für sich verbraucht. An wen muss ich mich wenden’?
Antwort su Frage a5. Ein Vorsitzender, der so
handelt, macht sich der Unterschlagung schuldig. Das
müsste ein sonderbarer Vorstand sein, der seinen Vor-
sitzenden nicht vor den Folgen einer Strafanzeige
bewabren wollte. Also wenden Sie sich mit Ihrer
Forderung an den Vorstand, dessen Mitglieder als
Gesamtschuldner haften, sobald der Vorstand als solcher
„bestellt“ hat. Der Gesangverein wird mangels Ein-
tragung in das Vereinsregister gemäss $ 54 B.G. B. nicht
rechtsfähig sein, kann aber gemäss $ so der Zivil.
prozessordnung verklagt werden. Dr. Sch,
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp In Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 27.
Rundsehau.
— Kopieren von Autochromplatten.
In der Societe Francaise de Photographie sprach
Ernest Cousin!) über das Kopieren von
Autochromen und gab eine zusammenhängende
Darstellung der bisherigen Arbeitsweisen unter
Rücksichtnahme ihrer allgemeinen Wertung.
Die Reproduktion kann im Kopierrahmen oder
mit der Kamera geschehen, aber in beiden
Fällen wird die Unmöglichkeit, die Rasterele-
mente gleicher Farbe von Autochromplatten
aufeinanderfallen zu lassen, die korrekte Wieder-
gabe der Farben beeinträchtigen, und zwar
zum mindesten in ihrer Brillanz, in ihrer
Lebhaftigkeit, wie ja schon oft genug beobachtet
worden ist. Immerhin sind die Resultate von
ausreichender Qualität.
Wenn man ein bei Tageslicht aufgenommenes
Autochrombild reproduziert, und zwar wieder
bei Tageslicht und mit dem gleichen Filter, so
erhält man, wie schon Gimpel 1908 publizierte,
fast immer eine Kopie mit einer gelben Do-
minante. Um eine Erklärung für das Auftreten
des Gelbstichs bei Aufnahme mit gleichem Licht
und gleichem Filter zu geben, könnte man an-
nehmen, dass das ganze Farbenbild mehr oder
weniger eine Farbendominante trägt, variabel
je nach Licht- und Filterqualität, dabei aber
nur schwach, so dass die Aufnahme nicht be-
sonders beeinflusst wird. Jedoch bei der Re-
produktion verstärkt sich die Dominante und
wird nunmehr dem Auge in aufdringlicher Weise
offenbar. Es ist leicht begreiflich, dass zu
dieser Erscheinung Beleuchtung und Filter zu-
sammen beitragen.
Ganz anders ist die Sache, wenn man statt
des positiven Originalbildes ein Originalbild-
negativ nimmt, wenn man also die Autochrom-
platte nach der Entwicklung nicht umkehrt,
sondern sogleich fixiert. Wenn dann Filter und
Licht nicht voll im Gleichgewicht stehen, so
offenbart sich die Dominante auf dem Negativ
in seiner komplementären Farbe, und bei der
Reproduktion gibt diese selbst eine Filter-
korrektur, die Dominanten des Negativs und
des Positivs gleichen sich aus. Es ist hier
selbstverständlich, dass bei dem Kopierprozess
eine Lichtquelle gleicher Natur wie bei der Auf-
nahme vorhanden sein muss.
I) „Bulletin de la Soci&t& Francaise‘, 1913, Nr. II.
ı. April,
Ig14.
[Nachdruck verboten.)
Um die Wirksamkeit dieser Dominanten-
korrektion durch das Negativ selbst zu kontrol-
lieren, stellte Cousin in dem Atelier der Societe
Francaise Versuche mit künstlichem Licht
an, und zwar mit hellem elektrischen Glühlicht
(also mit einem warmen, nicht kalten bläulichen
Licht. Cousin verfuhr derart, dass er zu-
nächst ein Negativ bei genügend beständiger
und exakter Beleuchtung anfertigte und dann
dieses Negativ in der Dunkelkammer bei durch-
fallendem Licht, bei derselben Leuchtquelle,
kopierte. Cousin nahm an, dass die Korrektion
der Dominante auch genügend erfolgen müsste,
wenn dessen Stärke durch Auslassung jeden
Filters noch übertrieben wird. Cousin nahm
zunächst ein Blumenbukett und eine Reihe
farbiger Bänder auf; die Exposition bei vor-
liegender Beleuchtung (Objektivabblendung //5,6,
keine Filtereinschaltung) betrug 60 Sekunden.
Des weiteren wurde unter gleichen Verhältnissen
eine Porträtaufnahme gemacht. Die Platten
wurden entwickelt, abgespült, fixiert und ge-
wässert (die Umkehrung wurde übergangen), es
resultiert ein Negativ in den Komplementär-
farben. Infolge Ausschlusses des Filters waren
die Farben durch eine allgemein vorherrschende
Tönung (die zu derjenigen, welche man bei
eventueller Positivumkehrung erhalten hätte,
komplementär steht) verfälscht. Das so erhaltene
Negativ wurde in der Kamera bei gleicher Licht-
quelle, ohne Filter, auf Autochromplatte ex-
poniert. Die Platte wurde wie vorher entwickelt
und fixiert und ergab ein Bild, dessen Farben-
wiedergabe von jeder Dominante frei war, da
eben die Dominante des Negativs bei dem
Kopierprozess die Rolle eines Kompensations-
filters versah.
Die gleichen Resultate können natürlich auch
mit jeder anderen Lichtquelle erzielt werden,
sofern diese von regulärer Zusammensetzung,
genügend reich an verschieden gefärbten Strahlen
ist, um die Farbe des photographischen Gegen-
standes so wiederzugeben, wie sie uns bei dem
weissen Tageslicht erscheinen. Allemaljedoch,
wenn das Licht reich an den besonders aktinisch
wirksamen blauen und violetten Strahlen ist,
bleibt es erforderlich, diese durch ein Gelb-
filter zu schwächen. Es ist dabei aber nicht
erforderlich, dass dieses Filter exakt ausgewählt
ist, um jedwede Dominante zu unterdrücken;
28
186
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
es reicht aus, wenn die blauen Strahlen ge-
nügend zurückgehalten werden, um den gelben
und grünen Strahlen hinreichend Zeit zur Ein-
wirkung zu lassen. Das gleiche Filter ist dann
zum Positivprozess zu benutzen.
Es liegt im übrigen kein Hindernis vor, es
gewährt sogar Vorteil, ein Spezialautochrom-
filter für das vorliegende Licht beizubehalten,
denn die Korrektion, die in der Negativher-
stellung belassen, wird hierdurch verringert und
damit im ganzen besser durchgeführt. Die
Expositionszeit, ob mit oder ohne Filter auf-
genommen wurde, blieb sich fast gleich, da man
den gelben Strahlen, die ja durch das Gelb-
filter nicht beeinflusst werden, genügend Zeit
zur Einwirkung lassen mus. Cousin hält
diese Ergebnisse der getrennten Kopienher-
stellung vornehmlich für die Atelieraufnahmen
von Interesse, da hier die Vervielfältigung der
Platte eine wichtigere Rolle spielt, und zwar
bei künstlicher Lichtquelle, die uns beim Arbeiten
eine grössere Regelmässigkeit gewährleistet.
at — —
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Volles Gewieht und Gehalt bei
Edeimetallsalzen.
Der Central-Verband Deutscher Photographen-
Vereine und Innungen, J. P., verhandelte vor einigen
Jahren mit den Fabrikanten, dass auf den Packungen
der Feingehalt von Platin und Gold angegeben werden
sollte.
Mit einer einzigen Ausnahme haben sich alle in
Betracht kommenden Fabrikanten hierzu bereit erklärt,
und war den Photographen dadurch Sicherheit ge-
boten, dass sie keine minderwertigen Edelsalze er-
hielten. Es sollen enthalten:
Platinkaliumchlorür etwa. .
braunes Chlorgold Ia, höchst-
prozentig, etwa . . 5ıl/, —52 Prozent.
Das gelbe Chlorgold, welches von den Photo-
graphen wenig benutzt wird, enthält ungefähr 49 Pro-
zent Gold. Die braune Färbung tritt, wenn sie nicht
durch Chemikalien oder Beimischungen hervorgerufen
wird, erst bei 50 Prozent ein.
. Ganz genau lässt sich der Feingehalt nicht an-
geben, er mag um etwa !/, Prozent schwanken. Von
einigen Fabriken wurde später der Vorschlag gemacht,
statt der Zahlenangabe die Garantie für Vollwertigkeit
durch den Aufdruck „Ia, höchstprozentig“ zu über-
nehmen.
Da auf allen Packungen das Gewicht angegeben
ist, so ist eine Garantie für Vollgewicht ganz selbst-
verständlich.
Der „Vereinigung der Händler für Fach-
photographenbedarf“ gingen Klagen über die
Firma B. Steinlauf-München, Brunnenstrasse, zu,
welche Platin, 47prozentig, für 3,10 Mk., Goldchlorid Ia,
höchstprozentig, das Gramm zu 1,60 Mk. im „Photo-
graph “ annonciert.
Die „Vereinigung der Händler für Fach-
photographenbedarf“ liess verschiedene Proben
kommen und diese durch staatliche Prüfungsanstalten
untersuchen.
Während das Resultat bei Platin ziemlich den An-
forderungen entsprach, ist das Resultat bei dem Chlor-
gold ein überraschendes, sowohl was den Feingehalt
als das Vollgewicht anbelangt.
47 Prozent,
Das Chemische Laboratorium des Kaiserlichen
Polizeipräsidiums in Strassburg stellte bei einem Ge-
wicht des Inhalts von 1,006 g einen Goldgehalt von
35,86 Prozent fest.
Die Grossherzogliche Chemisch- Technische Prü-
{ungs- und Versuchsanstalt in Karlsruhe fand bel
einem Reingewicht von 0,8743 g nur einen Goldgehalt
von 35,6 Prozent.
Platin hatte bei einem Nettogewicht von 0,995 g
einen Platingebalt von 46,18 Prozent.
Das Analytische Laboratorium der Berliner Che-
mischen Fabrik auf Aktien, vorm. E. Schering, fand
in einem Röhrchen mit der Aufschrift „Chlorgold-
Braun‘ einen Nettogehalt von 0,8945 g, welches nur
0,3773 g metallisches Gold enthielt und mithin nur
42 prozentig war.
Zwei weitere Untersuchungen ergaben einen Ge-
halt von 38,35 und 41,38 Prozent.
Wir müssen Einspruch dagegen erheben, wenn
das Gold als Ia. höchstprozentig bezeichnet wird, da
selbst bei den besten Proben ungefähr ıo Prozent zu
wenig Gold gefunden worden sind.
Wir briugen hierdurch dieses zur Kenninis unserer
Mitglieder, und ist das scheinbar billig angebotene
Chlorgold von 1,60 Mk. infolge seines Mindergehaltes
viel zu teuer.
Oentral- Verband Deutscher Photographen - Vereine
und Innungen, J. P.
R. Schlegel, Vorsitzender.
Vereinigung der Händler für Faohphotographenbedarf,
A.Glock, Vorsitzender.
Et
Verein Bremer Faehphotographen (E.Y.).
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Bericht über die März-Sitzung.
Zu einer Vereinssitzung immer eine ausfällende
und auch interessante Tagesordnung aufzustellen, ver-
ursacht dem Vorsitzenden oft ein Kopfzerbrechen,
namentlich, wenn der betreffende Verein nicht gross
ist, und noch dazu, wie wohl in den meisten freien
Vereinigungen, auf einen bestimmten Stamm von Be-
suchern angewiesen ist. So kam denn der Vorstand
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
187
unseres Vereins in seiner letzten Vorstandssitzung
überein, zu der Mäırz-Sitzung Herrn Hollmann zu
ersuchen, uns einen Vortrag über Zweck und Ziele der
„Wirtschaftlichen Vereinigung“ zu halten. Ob dieses
nun klug und richtig war, soll hier nicht weiter er-
örtert werden. Herr Schlötel setzte sich mit Herrn
Hollmann in Verbindung und erhielt unter der Be-
dingung, dass der Vortrag vor Beginn der Tagesord-
nung statifinden müsse und er sich einige Mitglieder
der „Wirtschaftlichen Vereinigung‘ — wenn wir richtig
unterrichtet sind, Vorstandsmitglieder des Vereins
von ıgız — als Zeugen mitbringen dürfe, die Zusage.
In Anbetracht des langen Programms hatte man die
Versammlung schon auf 8!/, Uhr anberaumt, die Mit-
glieder erschienen aber zum grössten Teil erst um
9 Uhr und später, so dass Herrn Hollmann erst um
9°], Uhr das Wort erteilt werden konnte.
Redner behauptete, da es sich erwiesen habe, dass
der C. V. nicht die richtige Vertretung der kleineren
und mittleren Photographen sei, sich die „Wirtschaft-
liche Vereinigung‘' gebildet habe, welche sich ganz
besonders das Wohl und Wehe der kleineren Kollegen
angedeihen sein lasse und auch die Schleudergeschäfte
bekämpfe. Der C. V. wolle dieses auch wohl, aber
könne es doch eigentlich nicht, da die Ges. m.b. H.
und ähnliche Geschäfte doch zum Teil durch die
swangsweise Zugehörigkeit zur Innung und korpors-
tiven Anschluss an den C. V. zu seinen Mitgliedern
zählten. Auch sei der C, V. für Einführung der Sonn-
tagsruhe, die „Wirtschaftliche Vereinigung“ sehe hierin
einen grossen Schaden, ganz besonders der kleinen
Photographen, überhaupt sei es bedauerlich, dass die
Photographen noch keine grössere Organisation hätten.
Auch müsse man danach hinstreben, einige Photo-
graphen in den Reichstag zu bekommen, im Sachsen
sei es ja geglückt, einen Photographen — allerdings
nur einen Zählkandidat — als Abgeordneten in den
Reichstag zu bekommen. (Anmerk.: Wollte Redner uns
hierdurch vielleicht seine politische Ueberzeugung kund-
tan?) Im hiesigen Gewerbekonvent seien auch nicht
die richtigen Vertreter unseres Berufes; es müsste dort
ein kleiner Photograph hinein, der wisse, wo uns der
Schuh drückt. (Anmerk.: In den Gewerbekonvent
wurden Grienwaldt und Schlötel gewählt.) Redner
erwähnte dann noch vorbildlich die Organisation im
Buchdruckergewerbe und behauptete, dass die Innungen
gegen die Gehilfenorganisation und deren Forderungen
brutal und rcksichtslos vorgingen, zitierte einen
Zeitungsbericht über eine diesbezügliche Innungs-
sitzung in Bochum und geisselte das Verhalten des
Obermeisters Arnold. — Auch von seinem Auftreten
in Kassel, Bremerhaven usw. erzählte Redner und be-
bauptete, den Innungsanhängern und Gegnern der
„Wirtschaftlichen Vereinigung‘' überall mit Erfolg ent-
gegengetreten zu sein. Dann bemerkte Hollmann
noch die angebliche Nutzlosigkeit der Festsetzung von
Mindestpreisen und stellte die kühne Behauptung auf,
die Innungen wollten nur darum die Ges. m. b. H.
innungspflichtig machen, um mit deren Geld die
Innungskassen zu bereichern. Zum Schluss nabm
Redner noch den Berliner Verein gegen die Ueber-
griffe der dortigen Innung in Schutz (er schien ganz
vergessen zu haben, dass der Berliner Verein eine
grosse Stütze des C. V. ist, weichen Hollmann doch
nach allen Regeln der Kunst bekämpft und beschimpft).
Zum Schluss lobte Redner nochmals die „Wirtschaft-
liche Vereinigung“ und wolle es der Zukunft über-
lassen, welche Bestrebungen wohl die besseren seien.
Redner konnte ohne Unterbrechung und Störung
sprechen, wohl ein Beweis, dass man seiner Sache herz-
lich wenig Interesse abgewinnen konnte, und als Vor-
sitzender darüber abstimmen liess, ob man eine Dis-
kussion wünsche, wurde diese fast einstimmig von den
anwesenden elf Mitgliedern abgelehnt und der Wunsch
geäussert, sofort zur Tagesordnung überzugehen. Darauf
dankte der Vorsitzende Herrn Hollmann und den
anderen Herren für ihre Bemühungen, worauf sich die
Herren verabschiedeten. Herr Pries bemerkte noch,
dass, wenn der Verein an einem anderen Abend eine
Diskussion beliebe, sie dazu bereit wären.
Wir können wohl annehmen, dass obige Rede,
welche ebenso reich an Versprechungen wie Ent-
stellungen ist und oft weit abschweift, überall da ge-
halten wird, wo man den Herrn Hollmann wünscht.
Dass diese Redereien aber auf einen grösseren Kreis
von Kollegen Eindruck machen können, ist wohl nicht
recht anzunehmen. Es könnten doch höchstens Kol-
legen sein, welche von der ganzen bisherigen Arbeit
der Vereine und Innungen keine Ahnung haben und
der ganzen Organisationsarbeit des C. V. ferngestanden
haben, oder um Elemente, welche nicht besser als
unsere 1,80 Mk.- Leute sind und, wie man wohl sagt,
gern im Trüben fischen. Erfreulich ist es noch, dass
Herr Professor Emmerich genannter Vereinigung die
verdiente Absage erteilt hat. Der Vorstand.
ae
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.) |
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (). P.).
Als neues Mitglied war gemeldet:
Frau Gertrud Witte, Photogr. Atelier,
Tauentzienstrasse 13a.
Berlin, den 25. März 1914.
Der Vorstand.
LA: R.Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
m 2 I 0 me
Berlin W.,
Auszeiehnungen.
Herr Oberst Ludwig David, der bekannte photo-
graphische Schriftsteller und Verfasser des in über
225000 Exemplaren verbreiteten Ratgebers im Photo-
graphieren, ist anlässlich seines erbetenen Abschiedes
mit dem Orden der eisernen Krone ausgezeichnet
worden. Seinen Wohnsitz hat er nach Berlin NW.,
Roonstrasse 6, verlegt.
Herrn Photograph Arnemann- Münster i. W. ist
das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden.
188
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Personalien.
Auf ein sojähriges Bestehen konnte die Firma
CG.F.Beddies & Sohn, Inhaber: E.Homann, Atelier
für moderne Photographie, in Braunschweig, zurück-
blicken.
Be
Aus der Industrie.
— Eine neue Auflage seiner mit Preisliste ver-
bundenen Gebrauchsanweisung für die Verarbeitung
des Bühlerschen direkt kopierenden Kohlepapieres
zeigt Emil Bühler in Schriesheim bei Heidelberg an.
Das Heftchen wird kostenlos an jeden Porträtphoto-
graphen abgegeben, und es kann deshalb nur em-
pfohlen werden, sich dadurch zu näherer Bekanntschaft
mit der Bühlerschen anerkannt ausgezeichneten Papier-
spezialität anregen zu lassen. Das direkt kopierende
Kohlepapier von Bühler wurde auf allen beschickten
Ausstellungen mit den höchsten Preisen bedacht, und
viele bessere und beste Ateliers verwenden es dauernd.
Debrigens ist das Papier neuerdings wieder vervoll-
kommnet worden und hat danach den Kreis seiner
regelmässigen Verbraucher erheblich erweitert. Koble-
druckzubehör, wie Brause mit Druckschlauch, Spitz-
brause, Photometer, Entwicklungsblech und Lack kann
gleichfalls von Emil Bühler in Schriesheim bezogen
werden.
— In der Osterzeit sei nochmals an die hervor-
ragenden und gediegenen Karten- und Papierwaren-
erzeugnisse der Akt.-Ges. Carl Ernst & Co., Berlin SO,,
Rungestrasse 19, erinnert. Die neuen Platinkarten aus
dünnem Material und Bättenkarton sind für die Bild-
wirkung von grosser Bedeutung. Auch die ungemein
geschmackvollen modernen Photomappen aus der Ernst-
schen Fabrik verdienen gleiches Lob und gleiche Em-
pfehlung, so dass namentlich Ateliers, die sich einer
vornehmen Kundschaft erfreuen, in keinem Jahre ver-
tehlen sollten, die Ernstschen Neuheiten sich be-
mustern zu lassen.
— it
Gesehäftliehes.
Optische Werke, Aktiengesellschaft, vor-
mals Carl Schütz & Co, Kassel Herr Ernst
Börner ist aus dem Vorstand ausgeschieden, Herr
Kaufmann August Schodder in Kassel ist zum Vor-
standsmitglied bestellt.
Vereinigte Fabriken photographischer
Papiere, Dresden. In der letzten Sitzung des Auf-
sichtsrates wurde der Reingewinn für das Geschäfts-
jahr ıgı3 mit 177689 Mk. (152904 Mk.) festgestellt.
Der für den 17. April einzuberufenden Generalversamm-
lung soll die Verteilung des Gewinnes, wie folgt, vor-
geschlagen werden: 8 Proz. (8 Proz.) Dividende auf die
Aktien, 12 Mk. (10 Mk.) auf den Genussschein, 19640 Mk.
Tantieme an die Verwaltung, 10849 Mk. (2173 Mk.) Vor-
trag auf neue Rechnung.
Kleine Mitteilungen.
— Die R. Swierzy Gesellschaft m. b. H. in
Berlin (Leiter: Porträt- und Genremaler R. Swierzy)
hat ihre Anstalt für photographische Vergrösserungen
und Malereien bedeutend erweitert unter Verlegung in
den Neubau Berlin-Schöneberg, Martin Luther-Strasse 53.
Fachleute werden zur Besichtigung der Bilderaus-
stellung in den neuen Räumen und aller Einrichtungen
des modernen Atelierhauses eingeladen. Das Arbeits-
gebiet der Swierzy - Gesellschaft dürfte den Lesern durch
deren bei uns regelmässig erscheinende Anzeigen be-
reite wohlbekannt sein.
— Die „Badische Landeszeitung“ in Karlsruhe
bringt in ihrer Nummer vom 19. März folgende
Warnung: In letzter Zeit wurden hier Bestellungen
auf Semi-Emaillephotographien durch einen
Reisenden aufgesucht, welcher erklärte, die Firma
liefere ein Emaillebild kostenlos, ein weiteres koste
ı Mk. Nach einiger Zeit erschien ein anderer Reisen-
der, zeigte die Emaillebilder vor und forderte die Be-
steller auf, zu den Bildern passende Fassungen für
Broschen, Anhänger usw. zu kaufen. Wurde dieses
Ansinnen abgelehnt, so machte er bei der Ablieferung
der Emaillebilder, sowie der von den Bestellern behufs
Herstellung der Emaillebilder übergebenen Photo-
graphien Schwierigkeiten. In einem Falle wurde die
Photographie erst auf polizeiliches Einschreiten her-
ausgegeben. Die Aushändigung des „Gratisbildes‘“
erfolgte nicht, wenn nicht eine Fassung gekauft wurde.
Vor derartigen Bestellungen muss daher gewarnt werden.
2
Patente.
Kl. 57. Gruppe 37. Nr. 261760 vom 27. Oktober 1912.
Firma Carl Zeiss in Jena.
ı. Verfahren zum Vorführen kinematogrsphischer
Bilder mit einer beliebigen Anzahl gleichzeitig wirk-
samer Objektive, deren jedes zeitweilig abgeblendet
wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine bewegliche
Blende mittels eines optischen Systems in die Objektive
oder deren Nachbarschaft abgebildet wird.
2. Apparat zum Ausüben des Verfahrens nach An-
spruch ı, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende an
einem Ort angebracht ist, an welchem sich ein Bild
der Lichtquelle befindet.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe In Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilbels Knapp In Halle a. $.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg ı9.
Nr. 28.
5. April.
IQ14.
Rundsehau.
— Aufnahmen von glänzenden Reliefs
usw. Bekanntlich beeinträchtigen bei der Auf-
nabme von glänzenden Metallgegenständen, von
Reliefs und dergl., die Reflexerscheinungen
unter Umständen die Bildwiedergabe sehr. Man
hat zu verschiedenerlei Mitteln gegriffen, um
die störenden weissen Glanzflächen auf dem
Bilde zu vermeiden. In der Züricher „Photo-
graphie* empfiehlt W. Nochotowitsch die
Benutzung von Magnesiastaub. Mittels eines
brennenden Magnesiumbandes wird der Gegen-
stand leicht und in allen Teilen angeraucht und
nunmehr mit dieser weiss mattierten Fläche auf-
genommen. Nochotowitsch hat so Medaillen
und Monogrammstücke mit vortrefflicher Detail-
wiedergabe und guter Licht- und Schattenver-
teilung photographiert. Das Magnesiapulver ist
nach der Aufnahme durch Abpinselung leicht
wieder zu beseitigen. Nochotowitsch hat mit
diesem Hilfsmittel auch die feinen Riefungen
einer Hand bestens zur Aufnabme gebracht.
— Einwirkung von Feuchtigkeit auf
Bromsilberpapier. Es ist eine alte Ge-
schichte, dass die photographischen Papiere bei
ihrer Aufbewahrung vor Einfluss von Feuchtig-
keit zu schützen sind; zumeist ist eine dies-
bezügliche Vermahnung auch auf den Etiketten
der Packungen enthalten, aber oft genug wird
dagegen noch gefehlt. Diese Fürsorge kommt
nicht nur den Auskopierpapieren zu, sondern
auch den Entwicklungspapieren, den Bromsilber-
und Gaslichtpapieren. „British Journal“ erwähnt
hierin einen besonders interessanten Fall. Bei
der Herstellung von Bromsilberkopien ergaben
sich allgemein flaue Bilder, was zuvor nie vor-
gekommen war. Der Misserfolg wurde zunächst
einer Erschöpfung der Entwicklerlösung zuge-
schrieben. Aber auch ein frischer Entwickler
brachte nur geringe Besserung ; die Schuld musste
anderswo liegen. Bei genauerer Betrachtung der
Papierqualität wurde diese etwas lappig befunden.
Die Arbeit wurde unterbrochen, das Bromsilber-
papier wurde in die Blechrolle mit Chlorkalzium-
büchse zurückgebracht und darin bis nächsten
Morgen belassen. Bei Herausnahme des Papiers
zeigte dieses sein gewohntes brillantes Aussehen,
die Feuchtigkeit war dem Papier benommen
worden. Hat man keine Chlorkalziumblechbüchse
[Nachdruck verboten.)
für die Aufbewahrung der Papiere, sondern eine
Papprolle oder -schachtel, so erwärme man diese
vor Papierentnahme über einer Flamme oder an
einem Ofen und wiederhole dies nach einigen
Stunden. Die Strohpappe bildet nämlich eine
stark hygroskopische Substanz und zieht alle
Feuchtigkeit aus der Umgebung an. Die Er-
hitzung der Papphüllung muss aber in mässigen
Grenzen betrieben werden, wie es auch sonst
bei Trocknung von Platten und Papieren ge-
schieht, sonst stellen sich wieder andere, neue
Uebelstände ein.
— Schnelltrocknung von Pigment-
papier. Achille Carrara benötigte die Sensi-
bilisierung von Pigmentpapieren in kürzester
Zeit, aber nicht nur dies allein, sondern die
Papiere sollten auch, entsprechend der Vor-
lage von Negativen verschiedener Dichtigkeit,
mit Bädern wechselnden Chromsalzgehaltes be-
handelt werden. Es ergab sich nun hier die
folgende praktische Arbeitsweise.
Es wurde eine 2oprozentige Vorratslösung
von reinem Ammoniumbichromat angesetzt und
hiermit Sensibilisierungsbäder in folgenden Ver-
hältnissen bereitet:
für ein etwa 21/,proz. Chrombad: 5 ccm Vor-
ratslösung und 35 ccm Aethylalkohol;
für ein etwa dreiproz. Chrombad: 5 ccm Vor-
ratslösung und 28 ccm Aethylalkohol;
für ein etwa vierproz. Chrombad: 5 ccm Vor-
ratslösung und 20 ccm Aethylalkohol;
für ein etwa fünfproz. Chrombad: 5 ccm Vor-
ratslösung und ı5 ccm Aethylalkohol.
Das Pigmentpapier wird in zugeschnittenen
Grössen mit Reissstiften auf Makulaturpapier
(mit einem Fliesspapierbogen überdeckt) be-
festigt. Man tut vorteilhaft, drei Stücke Pigment-
papier nebeneinander zu bringen und sie dann
auf einmal leicht der Reihe nach mittels eines
breiten, weichen Pinsels mit der benötigenden
alkoholischen Chromlösung zu überstreichen; die
Blattreihe wird so noch zweimal überstrichen
und dann zum Trocknen aufgehängt. In ı5 bis
20 Minuten sind die Blätter trocken und kopier-
fertig. Hat man einen Ventilator oder geeigneten
Trockenraum, so geht die Trocknung noch
rascher. („British Journal“ Nr. 2800.)
nn
29
190
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Photograph und Verleger.
Unter der Ueberschrift „Das Recht am eigenen
Bilde“ erschien in einer Anzahl Zeitungen eine
juristische Plauderei in vier Absätzen von Herrn
E. Goldfreund-Leipzig. Soweit ich feststellen
konnte, scheint dieselbe von einem Nachrichten-
bureau an eine grosse Anzahl Zeitungen ver-
schickt worden zu sein, und bitte ich alle Kol-
legen, mir die Zeitungen, worin die Plauderei
erschienen ist, einsenden zu wollen, da seitens
des C. V. eine Antwort auf diesen, nur im Inter-
esse der Verleger geschriebenen Artikel er-
folgen muss.
In dem ersten Absatz lässt Herr Regierungs-
präsident ein Dutzend Kabinettbilder von sich
anfertigen.
Im zweiten Absatz ist der Herr Regierungs-
präsident zum Oberpräsidenten ernannt worden
und erhält von dem Verlag der illustrierten
Zeitschrift „Der Halbmond“ ein Schreiben mit
der Bitte um Einsendung seines Bildes zum
Zweck der Veröffentlichung in der Zeitung.
Der Herr Oberpräsident kommt diesem Wunsche
nach, und es erscheint das Bild in dem „Halb-
mond‘“.
Dritter Absatz. Der Herr Oberpräsident
wird nach einiger Zeit recht unsanft durch einen
Brief des photographischen Ateliers, in dem
Bilder angefertigt wurden, an sie erinnert. Der
Photograph hatte sich bereits an den „Halb-
mond* gewendet und dort sein Urheberrecht
an der Photographie geltend gemacht, war aber
von dem Verlag an den Herrn Oberpräsidenten
verwiesen worden. Der Photograph setzt dem
Oberpräsidenten auseinander, dass er gar kein
Recht habe, das Bild vervielfältigen zu lassen;
er weise ihn gleichzeitig heute schon darauf
hin, dass er im Schadenersatzfalle verantwort-
lich gemacht werden würde.
Vierter Absatz. Der Oberpräsident erkundigt
sich bei dem Rechtsanwalt, seinem alten Studien-
genossen. Dieser teilt ihm mit, dass der Photo-
graph recht habe, und dass, laut wiederholt er-
gangener Entscheidungen, der Urheber die Be-
fugnis habe, das Werk zu vervielfältigen und
gewerbsmässig zu verbreiten.
Der Herr Oberpräsident bemerkt, dass er
das Bild der Zeitschrift obne Bezahlung über-
lassen habe, worauf ihm der Anwalt erwidert,
dass, wenn eine Zeitschrift das Bild eines Dritten
mit dessen Erlaubnis bringt, regelmässig die
Verbreitung als eine gewerbsmässige anzu-
sehen sei.
Auf die Frage des Oberpräsidenten, wie man
sich vor derartigen Unannehmlichkeiten schützen
könnte, wird ihm der Rat gegeben, er solle
sich, wenn er sich noch einmal photographieren
lasse, vorher von dem Photographen das Ur-
heberrecht übertragen lassen, und könnte in
diesem Falle der Herr Oberpräsident mit dem
Bilde machen, was er wolle.
Mit Dank für die Aufklärung, die der Herr
Oberpräsident später genau befolgen will, ver-
abschiedet er sich vom Anwalt.
Den Inhalt des Artikels habe ich kurz
wiedergegeben, damit alle Kollegen denselben
kennen lernen, auch wenn er nicht in ihren
Lokalzeitungen erschienen ist. Alle Photo-
graphen werden mir beistimmen, dass der Artikel
vollständig einseitig im Verlegerinteresse ge-
schrieben wurde.
Der Zweck kann doch nur der sein, dass
das Publikum stutzig gemacht wird. Es wird
keinem Photographen einfallen, einen derartigen
Brief an einen Öberpräsidenten zu senden,
sondern er wird, wie schon viele Klagen be-
wiesen haben, sich einfach an den Verlag der
illustrierten Zeitschrift halten.
Alle Schlussfolgerungen in dem Artikel sind
durch die unmögliche Annahme ganz von selbst
hinfallig. Wenn eine illustrierte Zeitschrift sich
an das Publikum mit der Bitte um Ueberlassung
eines Bildes wendet, so weiss der Verleger
genau, dass dem Photographen das Urheber-
recht zusteht, während das Publikum hierüber
nicht aufgeklärt ist und in gutem Glauben die
Erlaubnis zur Vervielfältigung gibt.
Zum Schluss wiederhole ich meine Bitte,
mir die Zeitungen, in welchen der Artikel er-
schienen ist, einzusenden.
R. Schlegel-Dresden, Moltkeplatz ı.
I. Vorsitzender des Central. Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innurgen (J. P.).
m 2 Zn mi
Innungs- und Vereinsnachriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe im Bezirk der Stadt- und Land-
kreise Duisburg, Hamborn, Dinslaken,
Rees, Essen, Oberhausen und
Mülheim a. Ruhr.
Die Gebilfen und Lehrlinge, welche die Gehilfen-
prüfung machen wollen, haben sich bis zum ı5. April
bei dem Vorsitzenden, Herrn M. Achenbach-Duis-
burg, Sonnenwall 26, für den Stadt- und Landkreis
Essen bei Herrn Martin Hönscheid, Photograph,
Essen a. Ruhr, zu melden.
M. Achenbach,
Vorsitzender.
Fr. Kohlmeyer,
Schriftführer.
u a >< 2 ze)
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
191
Badiseher Photographen-Bund (E.Y.).
Wir gestatten uns, unsere Mitglieder sowie alle in
Baden ansässigen Kollegen zu unserer Frähjahrsver-
sammlung nach Heidelberg und Freiburg ganz
ergebenst einzuladen, und bitten unsere Mitglieder um
zahlreiches Erscheinen, da die Aussprache fiber die
Karlsruher Jubiläumsausstellung 1915 von grossem
Wert ist. Die Frübjahrsversammiungen finden statt:
Montag, den 6. April, 5 Uhr nachmittags,
beginnend im Hotelrestaurant „Rheinischer Hof"
in Heidelberg (Bıhnhofstrasse).
Montag, den 20 April, 6 Uhr, beginnend im
Hotelrestaurant „Kopf in Freiburg I. Br.
Tagesordnung für beide Versammlungen:
Der Höchheimer-Gummidruck (verbunden
mit Ausstellung hervorragender Drucke, Porträts und
Landschaften).
Aus der Praxis für die Praxis (verbunden mit
Vorführung einer Anzahl neuerer technischer Hilis-
mittel für den neuzeitlich arbeitenden Photographen).
Die Badische Jubiläums-, Kunst- und Ge-
werbeausstellung in Karlsruhe ı9ı5 (Beteiligung
des Bundes).
Stand der Zwangsinnungsgrändungen in
Baden.
Freie Aussprache über berufliche Fragen.
In der bestimmten Erwartung, die Kollegen recht
zahlreich begrüssen zu können.
Der Gesamtvorstand
des Badischen Photographen-Bundes (E. V.)
Kögel Schuhmann. Gottmann.
Müller. Schultheiss.
m 4 —< u zei
Photographen - Zwangsinnung
Mülhausen i. Eis., für den Bezirk
Ober - Elsass.
Zu der am Donnerstag, den 16. April, nach-
mittags präzis 4 Uhr, in Gebweiler, „Caf& Eugen
Welty“, Hauptstrasse (Nähe des Bahnhofes), statt-
findenden
ordentlichen Innungsversammlung
beehre ich mich, hierdurch ergebenst einzuladen.
Tagesordnung:
z. Appell.
2. Verlesen des Protokolls der letzten Innungsver-
sammlung.
3. Festsetzung von Strafen für Zuspätkommen zu
den Innungsversammlungen.
4. Bekanntgabe von Eingängen.
s. Ermittlung und Festsetzung von ortsüblichen
Durchschnittspreisen.
6. Verschiedenes.
Unter Hinweis auf $ 22 des Statuts ersuchen wir
die Mitglieder um vollzähliges Erscheinen.
gex.: J. Mehlbreuer, I. Schriftführer.
NB. Gelegentlich der Iunungsversammlung ist den
Mitgliedern Gelegenheit geboten, die Beiträge für das
IL Quartal d. J. an den Kassierer abzuliefern.
Am ı6. April, vormittags, wird ein Rundgang
durch Gebweiler, gemütliches Beisammensein, gemein-
schaftliches Mittagsessen die Kollegen vereinigen.
Treffpunkt: „Caf€ Eugen Welty“, Gebweiler, vor-
mittags Io Uhr.
Es sind hierzu sämtliche Kollegen eingeladen.
225.0
Zwangsinnung
tür das Photographengewrerbe für den
Regierungsbezirk Magdeburg.
IV. ordentliche Innungsversammlung
am 23. Februar.
Anwesend: 78 Mitglieder.
Tagesordnung: ı. Geschäftsbericht des Vor-
standes. 2. Kassenbericht: a) Wahl der BRevisoren,
b) Aufstellung des Haushaltsplanes für 1914. 3 Vor-
standswahl. 4. Ersatzwahl zum Prüfungsausschuss.
5. Reisekostenentschädigung an weit entfernt wohnende
Mitglieder. 6. Fachunterricht der Lehrlinge. 7. Vor-
trag des Herrn Sekretär W. Kersten über Beitritt
zum Innungsausschuss. 8. Anmeldung von Geschäfts-
verändernngen, sowie Mitteilung des Personalwechsels.
9. Verschiedenes und Festsetzung der Miniaturmindest-
preise.
I. Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung nach-
mittags 2'!/, Uhr mit der Begrüssung der Erschienenen.
Er verweist auf den, allen Mitgliedern gedruckt zu-
gegangenen Bericht des Vorstandes. Eine Diskussion
hierüber findet nicht statt.
2. Dem Bericht des Kassierers sind folgende Zahlen
zu entnehmen:
Einnahmen . . . 2314 25 Mk,
Ausgaben . . . . . . . 182683 „
Bestand. 487 42 Mk.
An rückständigen Beiträgen sind zu verzeichnen:
Von Mitgliedern in Magdeburg 200.00 Mk.,
von auswärtigen Mitgliedern 134,50 »
zusammen 334,50 Mk.
Zu Revisoren werden gewählt die Herren Pohle
und Wöhlecke. Eine Vorprüfung der Kasse war auf
Beschluss des Vorstandes durch die Herren Paulsen
und Pohle erfolgt. Diese berichten, dass alles in bester
Ordnung gefunden sei. Eine definitive Entlastung des
Kassierers kann erst nach dem Bericht der von der
Versammlung gewählten Revisoren erfolgen. Dem
Kassierer spricht die Versammlung den Dank für seine
Arbeit aus. — Der aufgestellte Haushaltsplan für 1914
wird genehmigt.
3. Herr Haertwig legt infolge seines Alters das
Amt des Vorsitzenden nieder. Er dankt herzlich für
das Vertrauen, welches ihm stets entgegengebracht
worden ist. Zu seinem Nachfolger wird mit grosser
Stimmenmehrheit Herr Hugo Paulsen in Magdeburg
gewählt. — Das Andenken des verstorbenen Kollegen
9”
193
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Wiliy Müller ehrt die Versammlung durch Erheben
von den Plätzen, — Die Versammlung beschliesst ein-
stimmig, die grossen Verdienste, weiche sich Herr
Haertwig um die Innung erworben hat, durch seine
Ernenrung zum Ehrenvorsitzenden zu würdigen. Tief-
bewegt dankt der Gefelerte für diese Ehrung und ver-
spricht, seine Kräfte auch in Zukunft der Allgemeinheit
unseres Berufes zu widmen. — Nach dem Statut haben
zwei Mitglieder des Vorstandes auszuscheiden. Das Los
entscheidet für die Heıren Damm und Kruse. Beide
werden fast einstimmig wiedergewählt. An die Stelle
des verstorbenen Herrn Müller tritt Herr Pohle-
Magdeburg.
4. Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für
die Gehilfenpräfung wird Heır Fendius- Magdeburg
mit grosser Stimmenmehrheit gewählt.
Alle Gewählten nehmen die Wahl en.
5. Da die weit entfernt wohnenden Mitglieder bei
der grossen Ausdehnung des Innungsbezirks verhältnis-
mässig grosse pekuniäre Opfer zu bıingen haben, wird
vom Vorstand beantragt, vorläufig alle Fahrkosten
dritter Klasse zu ersetzen, die über 5 Mk. für Hin- und
Rückreise nach Magdeburg entstehen. Nach lebhafter
Debatte wird beschlossen, diese Grenze auf 4 Mk. herab-
zusetzen. Dieser Beschluss tritt zur nächsten ordent-
lichen Innungsversammlung in Kraft.
7. Auf Antrag wird beschlossen, nach kurzer Pause
zunächst den Vortrag des Herrn Sekretär Kersten
anzuhören. Der Vortragende spricht über Zweck und
Ziele des Innungsausschusses. Er beleuchtet die Vor-
teile, die durch Zusammenschluss aller Innungen, die
ihren Sitz in Magdeburg haben, erreicht werden können.
Die klaren und sachlichen Ausführungen werden durch
lebhaften Beifall belohnt. Der Beitritt der Innung zum
Innungsausschuss wird einstimmig beschlossen. Die
Kosten betragen etwa 45 Mk. pro Jahr. Zu eventuellen
Mitgliedern des Ausschusses werden bestimmt die Herren
Paulsen-Magdeburg, Köhler- Halberstadt und War-
minsky- Stendal.
6. Ueber den geplanten Fachunterricht der Lehr-
linge entspinnt sich eine sehr lebhafte Debatte. Wenn
auch die Behörden der Sache durchaus wohlwollend
gegenüberstehen, sind doch fast die ganzen Kosten von
der Innung zu tragen. Der obligatorische Besuch der
Fortbildungsschule bleibt bestehen, nur Befreiung vom
Zeichenunterricht soll eintreten und dafür Unterricht
im Fachzeichnen gegeben werden. Von den auswärtigen
Mitgliedern wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass
wohl die Lehrlinge aus Magdeburg ausser der Fort-
bildungsschule die Fachschule besuchen könnten, für
sie würde es aber geradezu unmöglich sein, Lehrlinge
zu halten. Auch würden die Kosten die Kräfte der
jungen Innung übersteigen. Man einigte sich schliesslich
dahin, dass Herr Haertwig wie bisher die Lehrlinge
unterrichten möge, wozu er sich auch bereit erklärte.
8. Der Vorstand bittet wiederholt, Geschäftsverände-
rungen und Wechsel des Personals doch pünktlicher
und gewissenhafter mitzuteilen, da durch Unterlassung
das Arbeiten sehr erschwert wird und unnötige Kor-
sespondenzen eintreten.
9. Zur Feststellung von Mindestpreisen für Miniatur-
bilder lagen zwei schriftliche Anträge des Herrm Max
Koch - Quedlinburg vor. Unter lärmendem Protest
wurde Uebergang zur Tagesordnung gegen die Stimme
des Antragstellers einstimmig beschlossen. Eine Fest-
legung von Mindestpreisen bei irgendwelchen Ver-
öffentlichungen und Anpreisungen für diese kleinen
Bilder erscheint notwendig und wird, wie folgt, be-
schlossen:
Grösse 2X 3 cm = 1.50 Mk. pro Dutzend,
” 3X5 „» = 300 „ ” 7)
„ 5x8 » = 400 ,„ D)
Preise unter ı1,so Mk. pro Dutzend äfrfen nicht
veröffentlicht werden.
Mit dem Danke für das Vertrauen, weiches ihm
geschenkt wurde, schliesst der neue Vorsitzende die
Versammlung um 61), Uhr.
Im Nebensaal war von der Firma Roland Risse-
Flörsheim eine Ausstellung von Bildern auf ihren
Papieren veranstaltet. Diese fand eingehende Beachtung.
Haushaltsplan für das Jahr 1914.
Einnahmen:
Beiträge (140 u 1950 Mk,
Strafgelder usw.. . . Te: 140
Einschreibgebühren usw. . . . .». 60 „
zusammen 2150 Mk.
Ausgaben:
Drucksachen und Portis. . . . .» » 150 Mk,
Pröfungen. . . . s ; 40 u
Reisekosten für Lehrlinge zur Vorpräfung 0.
Honorar für theoretischen Unterricht der
Lehrlinge . . . i 5»
Entschädigungen für = TREE . I0O0O „
. » „» Schriftführer . 100 „
» „ Kassierer 100 „
Reisen des Vorstandes . . 2. 2 2.0.
Vorstandssitzungen . . » 2 20. . 90
Beitrag zum Innungsausschuss -. . » ». 45 »
Innungsorgan (, Photograph. Chronik‘). 390 „
Central Verband . . . » 390 „
Reisekostenentschädigung an Mitglieder. SO „
Unvorhergesehene Ausgaben . . . . » 50 ,„
Uneinbringliche Beiträge . . . . - ICO ,„
Reservefonds. . . » 2... 330 »
zusammen 2150 Mk.
Der Schriftführer:
GC Kruse.
Der Obermeister:
Hugo Paulsen.
— it
Photographen-Zwangsinnung für das
Herzogtum Sachsen - Altenburg und die
Fürstentümer Reuss ältere Linie
und jüngere Linie.
Sitz: Gera, R.
Bericht der dritten Hauptversammlung
vom 26. Februar in Gera, Reuss, „Hotel
Viktoria“.
Zur heutigen Verhandlung sind 34 Kollegen und
ein Vertreter der hiesigen Handwerkskammer anwesend.
PHOÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
193
| Ausführung auf mattem Papier |
Bildgrösse a j
| I Stück |3 Stück |6 Stück [12 Stück |
Alle Grössen unter Visit,
Ausführung auf glänzendem Papier
I Stück | 3 Stück 6 Stück | 12 Stück
_unaufgezogen —_ I,50 2, — | I, — | — 1,50 2,—
Postkarte auf Visitplatte . 2.5 | 150 — 2,50 4— L50 | 0 — 2,50 A—
Postkarte auf Kabinettplatte | 2,50 — 3,50 5— 2,50 —_ 3,50 5,—
h°4 Br ee ee | 23, — — 4— 1— 1,50 — 3,50 5,50
Kabinett . 4, Fr 19, — 18, — 4, — 8,— 15,—
Promenade . 5,— 9,— | 15,— | 24,— _ — — _
Boudoir . . 6, — II, — 18,— | 39,— —_ —_ — —
} ; 1 Sen Vereins- und Hochzeitsgruppen
Einzelbilder, kleine Gruppen, Familienbilder Preise pro Bild bei Abnahme von
Bildgrösse
Aufnahme bis 12 bis 20 und
1 Stück | 3 Stück | 6Stück | 12 Stück || nit ı Bild| 12 Stück | 20 Stück | mehr Stück
13:18 9,— 15, — 24,— | 4— I,50 1,25 L,—
18:24 I, — 22, — 36,— | 1— 2,50 23,— 1,80
24:30 | 20, — 32, — 59 I0,— 3 2,75 2,50
30: 40 30, — 48, — 7» 15 — 5 4— 3,50
Schulgruppen 13: ı8 werden pro Bild in glänzender Ausführung mit 0,75 Mk. berechnet.
Vergrösserungen. Preise für je ein Bild bei normaler Arbeit auf Bromsilber: 18:24 =8 Mk., 24:30
= 12 Mk., 30:40 = ı6 Mk., 40: 50 = 20 Mk.
Militär erhält auf obige Preise 10 %/y Ermässigung.
Alle in dieser Preisaufstellung nicht näher bezeichneten Grössen, Formate, Mengen und Ausführungs-
arten sind im Verhältnis zu den oben angeführten Durchschnittspreisen zu berechnen.
Der Obermeister, Herr Hofphotograph A. Lutz-Gera,
eröffnet die Versammlung vormittags 10 Uhr 4o Minuten,
begrüsst die erschienenen Kollegen herzlichst und geht
sofort zur Tagesordnung über.
Punkt ı. Verlesen des Versammlungsberichts findet
seine Erledigung und wird, da kein Widerspruch er-
folgt, genehmigt.
Zu Punkt 2 nimmt der Obermeister das Wort und
gibt einen längeren, erläuternden Bericht über die
Arbeiten des Obermeisters und des Gesamtvorstandes
seit Gründung der Innung bekannt und dankt gleich-
zeitig den Vorstandsmitgliedern für ihre treue, bereit-
willige Hilfe und Mitarbeit in der verflossenen Zeit.
Mit Abschluss des Geschäftsjahres beträgt die Zahl der
Mitglieder 59.
Punkt 3. Die Kasse war durch die Revisoren ge-
präft und für richtig befunden, und es wurde daher
dem Kassierer Entlastung erteilt.
Punkt 4. Der vorgelegte Haushaltplan für das
Geschäftsjahr 1914, mit einem Abschluss von 1005 Mk.
wird gleichfalls genehmigt.
Punkt 5. Durchs Los scheiden der I. und der
IL Schriftführer aus dem Vorstande, werden aber beide
einstimmig wiedergewählt.
Punkt 6. Die Einschreibegebähr für Lehrlinge
wird auf 3 Mk. und die Gehilfenprüfungsgebühr auf
5 Mk. festgesetzt.
Punkt 7. Unter Zugrundelegung der eingeholten
Preise wurden die vom Vorstand ermittelten Durch-
schnittspreise durch den Obermeister bekanntgegeben
und von der Versammlung als gültig angenommen.
Diese Preise bilden die Mindestpreise der nach $ Io
der Innungssatzungen erlaubten Preise Die unter
diese festgesetzte Höhe herabgehenden Preise sind als
Schleuderpreise zu betrachten.
Dabei wird ausdrücklich hervorhoben, dass die
Veröffentlichung von Preisen, die unter die genannten
heruntergehen, verboten und strafbar ist. Es wurde
beschlossen, diese Durchschnittspreise gedruckt jedem
einzelnen Mitgliede zugehen zu lassen. (Vergleiche oben-
stehende Tabellen.)
Punkt 8. Als Vertreter für den Innungsausschuss
in Gera-R. wird Herr Hermann Uhlmann - Gera
gewählt; gleichzeitig wird beschlossen, dass Altenburg
und Greiz ebenfalls ihrem Innungsausschuss beitreten
sollen.
Punkt 9. Als Ort der nächsten Versammlung im
September wird Greiz, Reuss ältere Linie, bestimmt.
Herr Handwerkskammer-Sekretär F. Völker- Gera
hat zu wiederholten Malen das Wort genommen und
den Mitgliedern in liebenswürdiger, aufklärender Weise
die Wichtigkeit und den Wert einer Zwangsinnung
vor Augen geführt. Er weist darauf hin, dass nur
eine grosse geschlossene Korporation imstande sei,
etwas für unser Fach Wichtiges und Massgebendes
durchzufechten und sich gegen die unlauteren Angriffe
der Aussenseiter mit allen Kräften zu wehren. Er
bittet daher die Mitglieder nochmals eindringlich, alle
Vorurteile fallen zu lassen und fest und treu für die
gute Sache einzustehen; dem Vorstand die Arbeit nicht
zu erschweren, sondern denselben in jeder Weise nach
Kräften zu unterstützen. Der Redner erntete auf seine
zündenden, klaren Worte hin reichen Beifall der An-
wesenden.
Punkt ıo. Verschiedenes. Der Obermeister weist
auf die Lehrlingsausstellung hin und bittet die Kollegen,
ihre Lehrlinge, die im zweiten Jahre lernen, anzu-
halten, sich daran zu beteiligen.
Die Herren Otto Schramm-Gera und Ernst
Pein-Ronneburg haben ihre Meisterprüfung abgelegt
194
und somit die Befugnis zur Erlernung von Lehrlingen
erworben.
Ferner gingen vom C. V. sowie vom Stadtrat zu
Gera verschiedene Schreiben ein, die ihre entsprechen-
den Antworten erhielten.
Die Altenburger Kollegen stifteten ein Album zum
Aufbewahren der Aufnahmen unserer Herbstversamm-
lungen, welches mit Dank angenommen wurde.
Betreffs Schulaufnahmen sollen die gedruckten
Schreiben durch den Vorstand weiter an die Schul-
vorstände besorgt werden.
Während der Leipziger Ausstellung soll vom Vor-
stand noch ein Tag bestimmt werden, an welchem die
Mitglieder unserer Innung die Ausstellung in Korpora-
tion besuchen werden.
Die Anmeldung zur Sterbekasse wird nochmals
durch Zirkular dringend empfohlen.
Die Württembergische Feuerversicherung in Stutt-
gart und die Hallensia in Mannheim empfehlen unseren
Mitgliedern die verschiedenen Extravergfinstigungen
und bitten um Zuspruch.
Dann wird auf die Unterstützungs- und Darlehns-
kasse des C.V. aufmerksam gemacht; die Kauf- und
Tauschvermittlung ist in Händen des Herrn Strnad-
Erfurt. Die Stellenvermittlung hat die Berliner Zwangs-
innung übernommen und für Rechtsauskäntfte jeder Art
ist das Bureau des C.V. jederzeit bereit.
Die Firma E. A. Seemann- Leipzig hatte ein Werk
über Farbenphotographie und die Firma W. Knapp-
Halle a. S. einen Photographischen Notizkalender für
1914 zur gefälligen Ansicht gesandt und empfiehlt diesen
den Mitgliedern zu Vorzugspreisen.
Durch Vermittlung des Herrn R. Unger, Photo-
handlung, Gera, hat die Chemische Fabrik auf Aktien
(vorm. E.Schering), Charlottenburg - Berlin, durch
ihren Vertreter, Herrn Julius Pries-Charlottenburg,
einen Vortrag über Satrap- Fogas-Papiere und deren
Behandlung mit Senolentwickler halten lassen. Herrn
Pries, der das Kopieren, Entwickeln und Färben der
Bilder den Teilnehmern dann praktisch voıfährte, wurde
tür seinen interessanten Vortrag von den Anwesenden
die regste Anerkennung zuteil. Die Neue Photo-
graphische Gesellschaft, Berlin - Steglitz, hatte die Ver-
sammlung mit zehn gerahmten Musterbildern auf Al-
boidinpapier beschickt, ebenso sandte die Firma Haake
& Albers- Frankfurt a.M. eine Musterkollektion ge-
rahmter und ungerahmter Bilder auf ihren Cykopapieren.
Die Trockenplattenfabrik von Westendorp& Wehner-
Köln schickte uns eine Anzahl Plattenproben und
fügte diesen eine Kollektion Photographien von Hils-
dorf-Bingen bei. Die Firma Rich. Wittmann-Dres-
den stellte ihren Universal- Wässerungsapparat aus, und
die Firma F. Toron & Co.-Berlin sandte uns ein
Muster ihres Montur-Militärtuchbildes zur Ansicht.
Allen diesen Firmen, welche durch ihr bereitwilliges
Entgegenkommen unsere Versammlung so reich be-
schickten und dalurch ihr reges Interesse bekundeten,
sei hierdurch nochmals herzlichst gedankt.
Nach verschiedenen allgemeinen Aussprachen und
einer Besichtigung der ausgestellten Photographien und
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Waren schliesst der Obermeister, da nichts weiter vor-
Negt, die Versammlung um 4 Uhr ıo Minuten.
Hierauf widmet Herr Sekretär Völker den An-
wesenden nochmals ein herzliches Schlusswort und
schliesst mit einem „Gat Licht‘ auf eine gute Zukuntt.
Der Vorstand.
I. A.: Gustav Fuchs, I. Schriftführer.
—9339-—
Ateliernachriehten.
Duisburg. Hier wurde ein Photographisches
Atelier Hesse-Tepe, Kuhstrasse 2—4, eröftnet.
Euskirchen. Herr Photograph M. Schieffer
verlegte sein Atelier nach Neustrasse 32.
Ohligs, Rhid. Herr H. Classens eröffuete Düssel-
dorler Strasse 53 ein Photographisches Atelier.
Pritzwalk, Mark. Die von Herrn Donnerhack
betriebene photographische Kunstanstalt ging an Herrn
Walter Schultz aus Hannover über.
Wittenberg, Bez. Halle. Herr Walter Baeskow
eröffnete am Markt ı9 ein Porträt- Vergrösserungsinstitut
verbunden mit einer Semiemaille- Abteilung.
3.6
Aus der Industrie.
— Durch einen bunten, zum Aufhängen ein-
gerichteten Prospekt empfiehlt sich unseren Lesern die
Bauanstalt für photographische Ateliers vonC.H.Ulrich,
Berlin NW., Kaiserin Augusta-Allee 3, Die Firma
ist längst anerkannt als gute Lieferantin von Glas-
häusern, Dunkelkammer- und Laboratorieneinrich-
tungen, von Ateliervorhängen, Verdunkelungsvorrich-
tungen und Atelieröfen. Als neu wird uns von ihr
gemeldet, dass sie eine eigene Zementgiesserei für
Wannenguss eingerichtet hat. Man will damit einem
Bedürfnis bei Fixierung bezw. Wässerung genügen, das
sich namentlich bei den grossen Plattenformaten der
Architektur- und Röntgenphotographen und in den
Filmfabriken herausgestellt hat. Im beiliegenden Pro-
spekt sind Zementtröge abgebildet und ihre Preise
angegeben. Weitere Drucksachen, insbesondere eine
Sonderliste über Zementwannzen, gibt C.H. Ulrich an
Interessenten gern ab.
— Eine schmucke Preisliste über ihre photographi-
schen Apparate versandte die Voigtländer & Sohn-
Akt.-Ges. in Braunschweig. Wie man das von Voigt-
länder - Instrumenten nicht anders erwarten kann,
beweisen die eingefügten Bildproben — übrigens in
mustergfülltiger Reproduktion — die vortreffliche Brauch-
barkeit und Gediegenheit aller einschlägigen Erzeug-
nisse der Voigtländerschen Werkstätten. Einen be-
sonderen Hinweis verdient das „Stereoflektoskop ‘', eine
neue Stereokamera mit Spiegeleinrichtung. Auch unsere
Porträtphotographen werden gut tun, sich regelmässig
die neuen illustrierten Listen der Firma Voigtländer
& Sohn kommen zu lassen.
=
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
195
Gesehäftliehes.
Heinrich Ernemann, A.-G. für Kamersa-
fabrikation in Dresden. Nach dem Bericht des
Vorstandes haben sich im Geschäftsjahr ıgı3 die Er-
wartungen der Verwaltung wieder erfüllt, denn das
Unternehmen hat sowohl im Umsatz als auch im Ge-
winn eine weitere Steigerung zu verzeichnen. Den
Ausfall, den es auf dem Gebiet des Theate:kinogeschäfts
durch eine allgemeine Stagnation, hervorgerufen durch
steuerliche und sonstige strenge behördliche Massnahmen,
zu verzeichnen hatte, konnte es durch Aufnahme neuer
Artikel wieder ausgleichen. Der ıgı3 vollendete, aus
den laufenden Mitteln gedeckte Erweiterungsbau reichte
nicht aus, so dass ein grösseres Fabriklokal in der
Nähe ermietet werden musste; und es ist deshalb die
Errichtung eines weiteren Fabrikbaues jenseit der
Dornbläthstrasse in Aussicht genommen worden. Die
durch die Betriebserweiterung bedingten erheblichen
Ausgaben für Neuanschaffungen, wie Betriebsmaschinen,
elektrische Anlage, Utensilien usw. sind wieder auf
ı Mk. abgeschrieben worden. Aus Anlass der im Jahre
1913 eıfolgten Ernennung des Gründers und General-
direktors der Firma Heinrich Ernemann zum
Königl. Sächsischen Kommerzienrat errichtete dieser
eine Heinrich-Ernemann- Stiftung mit einem Grund-
stock von 10000 Mk. zur Unterstützung von Beamten
und Arbeitern. Das Gewinnbeteiligungskonto für
Beamte und Arbeiter wurde im Jahre ı913 durch
Veberweisung von 70000 Mk. bedacht. Im laufenden
Jahre werden es 25 Jahre, dass die Firma gegründet
wurde. Laut Gewinn- und Verlustkonto ergibt das
mit dem 31. Derember 1913 abgelaufene 15. Geschäfts-
jabr unter Hinzuziehung des Vortrages aus IgI2 von
102794 Mk. einen Bruttogewinn von 781542 Mk. (i. V.:
631384), der wie folgt verwendet werden soll: 125158 Mk.
(120641) zu Abschreibungen, 250000 Mk. (wie i. V.)
für den Spezialreservefonds, 150000 Mk. zur Zahlung
einer Dividende von 15 Prozent (12), 17615 Mk. (10734)
für Tantiemen an den Aufsichtsrat, 5s6710 Mk. (37213)
für Tantiemen an den Vorstand, 112058 Mk. (102 794)
Vortrag auf neue Rechnung. Der statutengemäss fest-
gesetzte Reservefonds von 100000 Mk. ist erfüllt und
der Spezialreservefonds erhöht sich durch obenstehende
Veberweisung auf 750000 Mk. Das neue Geschäfts-
jahr lässt sich ebenfalls gut an, und die Gesellschaft
hofft auch im neuen Jahr auf ein befriedigendes Er-
gebnis.
m a —<, zn
Kleine Mitteilungen.
— Meisterprüäfungen. Die Meisterprüfung für
das Photographengewerbe bestand dieser Tage vor der
Prätungskommission der Chemnitzer Gewerbekammer
Fräulein Meiche, die Tochter des Hofphotographen
Meiche in Annaberg. — Als erste Photographin in
Münster 1. Eis. hat Fräulein Zahneissen die Meister-
prüfung bestanden. — Vor der Prüfungskommission des
Handwerkskammerbezirks Bielefeld bestanden folgende
Photographen die Meisterprüfung: Baumann in Biele-
feld, Blum und Hermann Köppelmann in Pader-
born, Budde und Schade in Lippspringe.
= 2 2
Patente.
Kl. 57. Gruppe ı9. Nr. 261959 vom 17. Dezember 1909.
Willy Seike in Berlin.
ı. Verfahren zur plastischen Wiedergabe eines Ob-
jekts nach zwei photographischen Messbildern des-
selben durch Zuord-
nung eines allseitig
verschwenkbaren Vi-
sierstrahles zu den ein-
zelnen Bildpunkten,
dadurch gekennzeich-
net, dass die Zuord-
nung automatisch
dadurch erfolgt, dass
die beweglichen Glie-
der der Bildträger
oder der optischen Beobachtungsinstrumente, bezw.
deren Messmarken, zwangläufig mit dem Visierstrahl
verbunden sind.
2. Apparat zur Ausführung des Verfahrens nach
Anspruch 1.
= .
1 FE
’
x [4
alles
‘
KL 57. Gruppe ıı. Nr. 261905 vom 20. August 1912.
Wilhelm Decke in Berlin- Pankow.
Plattenhalter für photographische Kassetten, der
durch Verschiebung zweier Halteleisten jeder beliebigen
Plattengrösse angepasst werden kann, dadurch gekenn-
zeichnet, dass die Halteleisten für die Platten mit
Reibung in Nuten der Kassette geführt sind.
KL 57. Gruppe 5. Nr. 261763 vom 5. Januar 1913.
Dr. August Nefgen in Siegburg.
Verfahren zur Uebertragung von Pigmentbildern
auf Metall, dadurch gekennzeichnet, dass nicht das
Pigmentpapier eingeweicht wird, sondern dass das
Metall befeuchtet und mit dem trockenen Pigment-
papier zusammengequetscht wird.
har
Büechersehau.
Tropenphotographie von Dr. Robert Loh-
meyer. Mit ı5 Abbildungen im Text und 8 Tafeln.
Verlag von Fr. W. Thaden- Hamburg 1913. Preis
gebunden 2 Mk.
196
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Das kleine Werk verdankt einem Vortrage des
Verfassers über Tropenphotographie seine Entstehung
und schildert auf etwa 70 Seiten alles Wissenswerte
von der Ausrüstung bis zum fertigen Bilde, ohne jedoch
ein eigentliches photographisches Lehrbuch ersetzen
zu wollen. Alle Formeln sind unterdrückt. Der Wert
des Buches besteht darin, dass der Verfasser seine per-
sönlichen praktischen Erfahrungen mitteilt, welche er
auf grossen Reisen in allen afrikanischen Kolonien
Deutschlands erworben hat. Sicherlich wird jedermann,
welcher in den Tropen zu photographieren beabsichtigt,
reichen Nutren aus dieser kleinen Schrift ziehen. Str.
EI
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 6. Herr J. M. in M. Können Sie mir
Auskunft erteilen, bei welcher Geschwindigkeit einer
Schlitzverschlusskamera man nicht zu befürchten hat,
unscharfe Aufnahmen zu erhalten bei nervöser, zittern-
der Hand?
Antwort su Frage 65. Da verschiedene Arten
von Nervosität sich auch Ausserlich zu erkennen geben,
so ist ohne weiteres nicht mit Sicherheit zu sagen,
von welcher Geschwindigkeitsgrenze aufwärts eine Ver-
wackelung der Aufnahme nicht zu befürchten sein soll.
Man därfte im allgemeinen doch wohl annehmen
können, dass die untere Grenze bei etwa !/,,, Sekunde
liegt, und namentlich bei besseren Lichtverhältnissen
und lichtstarken Objektiven lassen sich ja bequem
Momentaufnahmen in !/,,0 bis !/so, Sekunde anfertigen,
so dass Ihr Leiden wohl kein erhebliches Hindernis
bei der Arbeit darstellen därlte.
Frage 66. Herr H.W. in Z. Mir ist aus Ver-
sehen bei Aufnahme eines Brauipaases passiert, dass
die Platte mit der Schichtseite nach innen, der Kassette
zu, zu liegen kam, so dass also die Braut auf der
falschen Seite steht. Wie kann ich diese gewöhnliche
Trockenplatte in eine abziehbare verwandeln, um den
Fehler wieder gutzumachen’?
Antwort su Frage 66. Falls das Negativ schon
lackiert gewesen ist, würden wir Ihnen nicht raten, zu
dem Abziehverfahren zu greifen, ehe Sie sich eine
brauchbare Kopie zum Reproduzieren hergestellt haben.
Wenn Sie einen Vergrösserungsapparat besitzen sollten,
so dürfte es sich überhaupt empfehlen, mit Hilfe des-
selben die umgekehrte Kopie herzustellen, dergestalt,
dass Sie einfach das Negativ mit der Glasseite der
Lichtquelle zugewandt einsetzen. Haben Sie keinen
Vergrösserungsapparat, so können Sie durch das Ver-
fahren mit bichromatisierter Bromsilbergelatineplatte
oder aber noch besser mit Hilfe der kürzlich im ‚, Atelier
des Photographen‘' beschriebenen Intensivplatte von
Lumitre die Umkehrung in einfachster Weise be-
wirken, indem Sie auf dem Solarisationswege ein neues
Negativ herstellen, das naturgemäss seitenverkehrt aus-
fällt. Die Lumitrefabrikate sind überall in Deutsch-
land erhältlich; die genaue Gebrauchsanweisung über
die Handhabung finden Sie im „Atelier des Photo-
graphen ‘“.
Frage 67. Herr L. P. in G. Würden Sie von bei-
liegender Schnellphotographie einen Versuch zum Her-
ausholen des Bildes vornehmen können, selbst auf die
Gefahr hin, dass es ganz unbrauchbar würde? Ueber
den Ausfall bitte ich Sie, mir Bescheid zu geben.
Antwort su Frage 67. Es lohut sich nicht, mit
der eingesandten Schnellphotographie noch irgend-
welche Versuche vorzunehmen, da das Silberbild ja
bis zu °/,, bereits entfernt und eigentlich nur noch
das schwarze Blech vorhanden ist.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage 26. Herr O. W. in O.-M. (Oesterreich).
Ich bestellte durch Einschriebebrief, dem ich einen
Zehnmarkschein beilegte, auf Grund einer Reklame-
drucksache bei einer Firma in Deutschland einen
Artikel. Ich erhielt weder den bestellten Artikel, noch
eine Antwort, dass meine Io Mk. eingegangen seien.
Der Brief ist, wie mir die Post bestätigt hat, dem
Adressaten ausgehändigt worden. Was kann ich tun,
um meine ıo Mk. zurückzuerhalten ?
Antwort su Frage 26. Sie haben auf eigene Ge-
fahr die 10 Mk. übersandt. Da Bie ohne jeden schrift-
lichen Nachweis über die vorausbezahlten ı0o Mk. sind,
die Post andererseits durch Postanweisung und Wert-
brief zwei Möglichkeiten bietet, sich einen für Rechts-
ausprüche erforderlichen Nachweis zu sichern, haben
Sie keine Aussicht, auf dem Klagewege die ıo Mk.
wieder zu erlangen. Da der Verdacht einer Unter-
schlagung begründet erscheint, andererseits jene Firma
keine Auskunft über den Inbalt Ihres Briefes gegeben
hat, versuchen Sie es wenigstens mit einer den Sach-
verhalt kurz anführenden Anzeige bei der Polizei-
behörde des Wohnortes jener Firma. Dr. Sch.
Frage 27. Heır H.H. in H. Ein Herr lässt bei
einem Photographen sein Gipsmodell photographieren.
Darf ich seine Bestellung auf Vergrösserungen dieser
photographischen Aufnahme ausführen?
Antwort su Frage 27. Bei Bildnissen einer Person
(mangels näherer Angabe wird angenommen, es handelt
sich um ein Porträt) ist dem Besteller gestattet, soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist, das Werk verviel-
fültigen zu lassen, wann und wo er will Ist das Bildnis
ein Werk der bildenden Künste, so darf bei Lebzeiten
des Künstlers die Vervielfältigung nur im Wege der
Photographie erfolgen. Dr. Sch.
Prospektbeilagen in dieser Nummer:
Georg Leisegang, Berlin W.50 (Photographische Kameras,
Perplex-Binocles, Feldstecher, Dunkelkammerlampen,
Projektions- Apparate usw.); 0, H, Ulrioh, Berlin NW. 87
(Atelierbauten, Dunkelkammer- und Laboratorienein-
richtungen usw.).
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. 3.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von |
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 29.
8. April.
1914.
Ausstellung von Arbeiten aller Sehulen des Leettehauses in Berlin.
(Vom 28. bis 30. März d. J.)
Zur allgemeinen Schulausstellung des Lette-
Vereins Berlin, die sich an die Abschlussprüfung
des letzten Semesters anschloss, und die nur
alle 6 Jahre einmal in solchem Umfange arran-
giert wird, lud uns die Photographische Lehr-
anstalt, welche sich in diesem Hause befindet,
zu einer Besichtigung der Schülerarbeiten ein.
Von der sehr interessanten Ausstellung der
Abteilungen (Röntgenographie, Metallographie,
Mikrophotographie), auf welche wir noch zurück-
kommen und welche es sich zur Aufgabe
machen, der Wissenschaft photographische Mit-
arbeiter und Mitarbeiterinnen zuzuführen, soll
an dieser Stelle nur kurz hingewiesen werden
auf die noch wenig bekannte Metallographie.
Diese hat den Zweck, die Bestandteile der Metalle
festzustellen mit Hilfe der Photographie. Man
erzeugt auf dem zu prüfenden Material mit
Hilfe einer Schleifmaschine Hochpolitur. Durch
Aetzung erhält man auf der polierten Fläche
mikroskopisch kleine Strukturen, welche die
Bestandteile des Metalles und dessen charakte-
ristische Eigenschaften anzeigen. Mittels des
mikrophotographischen Apparates werden diese
Strukturen bildlich festgehalten, so dass der
Fachmann am photographischen Bilde das Er-
forderliche ablesen kann.
Die Fachphotographie interessiert natürlich
in erster Linie diejenige Ausstellung, welche Ar-
beiten der Schüler bringt, die sich unserem
Berufe widmen wollen.
Für den Fachmann auf dem Gebiete des
gewerblichen Schulwesens und der Lehrlings-
ausbildung ist zunächst die Ausstellung jener
Arbeiten wichtig, welche den Lehrgang der
Fachklassen kennzeichnet. In systematischer
Reihenfolge ist hier der Uhnterrichtsgang der
verschiedenen Semester geordnet. Im ersten,
welches diejenigen Schüler und Schülerinnen
aufnimmt, welche ohne photographische Vor-
kenntnisse in die Anstalt eintreten, sehen wir,
wie durch Aufnahmen von Gipsbüsten, aus-
gestopften Tieren, Stilleben usw. eine gründ-
liche Einführung in die photographische Technik
erfolgt. Porträtaufnahmen in Visit- und Kabinett-
format, wie sie in mittleren Geschäften ver-
langt werden, bilden die Grundlage zu späterer
Weiterarbeit. Gleichlaufend hiermit sieht man
[Nachdruck verboten.]
den woblerwogenen Retouchelehrgang dieses
Semesters in einer Reihe von Beispielen vor-
geführt. Die Kopierverfahren beschränken sich
zunächst auf Zelloidin- und Bromsilberkontakt-
abzüge.
In der Ausstellung des zweiten Semesters
bemerken wir die Erfolge, welche Herr Per-
scheid mit seiner Fachklasse erzielt. Es wird
den Fachmann sympathisch berühren, dass ohne
alle modernen Extravaganzen die Aufnahmen
hier in schlichter Weise mit grosser Akkuratesse
und Sauberkeit fertiggestellt sind. Eine Reihe
ansprechender Landschaften auf farbigem Pig-
mentpapier sind dieser Ausstellung angegliedert.
Im dritten Semester steht die künstlerische Er-
ziehung unter der Leitung des Carl Schenker;
an den ausgestellten Bildern ist fraglos der
Lehrer erkenntlich. Gleichzeitig mit der Er-
ziehung des Geschmacks geht die Weiterbildung
in der Technik. Aus Mangel an Raum konnten
wohl nur wenige Beispiele des Uhnterrichts-
ganges ausgelegt werden, jedoch sieht man, wie
der Schüler an Aufnahmen ein und derselben
Gegenstände — ein und mehrfarbig — die
verschiedenen Plattensorten, Lichtfilter, Beleuch-
tungsquellen usw. gründlich studiert, um später-
hin in der Lage zu sein, diese selbständig und
entsprechend der beabsichtigten Wirkung aus-
wählen zu können. Die Reproduktionen, denen
in den meisten Fällen das Original zur Seite -
gelegt ist, sind einmal auf gewöhnlichem Kon-
taktpapier kopiert, ein anderes Mal in raffi-
niertester Weise auf selbstpräpariertem Papier
(Platin) originalgetreu wiedergegeben, so dass
selbst der Fachmann von der vorzüglichen Aus-
führung überrascht ist. Eine grosse Tafel ist
für die Arbeiten des vierten Semesters bestimmt.
Die teilweise zur Gehilfenprüfung vorgelegten
Arbeiten zeigen in grosser Mannigfaltigkeit unter
anderem Aufnahmen von kunstgewerblichen
Gegenständen, bei denen besonders Wert
darauf gelegt ist, dass das Material des Originals
in richtigster Weise zum Ausdruck gebracht
wird. Innen- und Aussenaufnahmen sind in den
verschiedensten Verfahren wiedergegeben. Für
das Publikum interessant ist auch eine Wand
mit originellen Silhouettenaufnahmen. Besondere
Aufmerksamkeit erregten die „Oeldrucke“, ein
30
198
noch immer nicht genügend angewandtes Kunst-
druckverfahren, welches in der Anstalt unter
der Leitung von A.O. Weitzenberg und Fräu-
lein Köppen gepflegt wird. Wir lernen es
hier an anschaulichen vergleichenden Beispielen
in verschiedenster Durcharbeitung kennen; als
Oeldruck, Bromöldruck und im Umdruck.
An allen Bildern zeigt sich eine systematische
Schulung des Geschmackes, welche in der Auf-
nahme und in der individuellen Bearbeitung der
Negative zum Ausdruck kommt. An einer Reihe
Kopien aus verschiedenen Stadien der Be-
arbeitung ist gezeigt, wie aus der photographi-
schen Abbildung das „Bild“ herausgeholt wer-
den kann. (Klasse Weitzenberg.)
Vorbereitend und stützend für den gesamten
Unterricht in der Fachphotographie, ist das
Zeichnen. Schon rein äusserlich kennzeichnet
der verhältnismässig grosse Raum, den die
Arbeiten aus den Zeichenklassen (Everbek
und Kux) einnehmen, die Wichtigkeit, welche
man diesem Unterricht beimisst. Neben Zeich-
nungen nach Gips und nach dem lebenden
Modell wird geometrisches Zeichnen, Feder-
zeichnen und Schriftzeichnen geübt. Das End-
resultat dieser letzteren Zeichenstunden sehen
wir z. B. in besonders ansprechender Weise in
den mit Ornamenten und in guter Schrift aus-
gestatteten Geschäftsempfehlungen, wie sie die
Prüfungskommission als Examensaufgabe in der
Gehilfenprüfung stell. Eine stille, mühevolle
Tatigkeit, deren Wert nur von dem Repro-
duktionsfachmann voll gewürdigt wird, zeigt die
Ateilung für Reproduktionsretouche (Frl. Pflug)
eine Technik, zu der wegen der grossen Forde-
rungen an zeichnerischem Können und grossem
Fleisse nicht viele bereit sind. Der ganze Auf-
bau zur Erlernung dieses Berufszweiges ist
hier praktisch vorgeführt. Von der einfachsten
Schraube bis zum komplizierten Maschinenraum
kann man die Herausarbeitung des Bildes
sehen. Irrtümlich nennt man sie amerikanische
Maschinenretouche. Wohl ist das Hauptwerk-
zeug zur Ausführung, der Aerograph, amerika-
nischen Ursprungs, jedoch ist seine erste Ver-
wendung für die Reproduktionsretouche von der
Photographischen Lehranstalt des Lettehauses
ausgegangen. Eine Schülerin derselben, welche
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
in der Retoucheabteilung der Firma Meisen-
bach Riffarth & Co. arbeitete, hat die Luft-
estompe 1895 dort eingeführt. Von der Zeichen-
fertigkeit, welche auf Bromsilberretouche und
Uebermalen angewendet wird, legen eigens zum
Zwecke nachträglicher Bearbeitung mangelhaft
hergestellte Bromsilberbilder Zeugnis ab. (Klasse
Spohr.)
Für den nichtfachmännischen Besucher am
interessantesten war natürlich die Ausstellung
einer Auswahl guter Arbeiten, welche ohne
Rücksicht auf die Semesterzabl des einzelnen
Schülers vorgenommen wurde. Man ist über-
rascht von der guten Auffassung und vielseitigen
Technik der Arbeiten zum Teil recht jugend-
licher Urheber, so dass wir nicht unterlassen
können, einige besonders zu benennen. Z.B.
bringt Frl. Welsch vorzügliche Reproduktionen
sowie Porträts in vornehmer Auffassung Frl.
Kindermanns „Tanzstudie“ zeigt einen über-
raschend naturwahr festgehaltenen Bewegungs-
moment; zwei bildmässig besonders schön heraus-
gearbeitete Höchheimer-Drucke geben an sich
nicht sonderlich interessante Häusergruppen sehr
stimmungsvoll wieder (Löffler). Reizende
Kinderaufnahmen von Frl. Lepsius verraten
ein besonderes Talent für dieses Genre. Bei
ernstem Studium wird von den Arbeiten des
Schülers Waldher noch vieles zu erwarten
sein. Was erreicht werden kann, zeigen be-
sonders die durch solide Auffassung und er-
freuliche Sicherheit und Vielseitigkeit in allen
Verfahren ausgezeichneten Arbeiten des Schülers
H. Behning. |
Beberrscht wird die ganze Ausstellung durch
das überraschend lebenswahre Porträt des ver-
storbenen derzeitigen Begründers der Abteilung,
des vor einem Jahr verstorbenen Direktors
Schultz-Hencke, aufgenommen von der lang-
jährigen ersten Assistentin, Fräulein Marie
Kundt, der jetzigen Direktorin der photographi-
schen Abteilung des Lettehauses. Als weitere
hervorragend gute Aufnahme der Direktorin
ziert die Ausstellung eine Porträtaufnahme der
Grossherzogin Witwe Marie von Mecklenburg-
Schwerin auf echt Japan-Platin kopiert G.
(Fortsetzung folgt.)
A —
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
Protokoll der Sitzung
am 26. Februar ı9gı4, im Weihenstephan-Restau-
rant, abends 8 Uhr.
Die Sitzung wird bei vollständig gefülltem Saal
durch den Vorsitzenden, Herın Paul Grundner, er-
öffnet. Derselbe gibt zunächst Kenntnis von zwei
Dankschreiben, die für Uebersendung der Silbernen
Medaille anlässlich ihrer 25jährigen Mitgliedschaft von
Herrn Kommissionsrat Fuhrmann und der Aktien-
gesellschaft vorm. E Schering eingetroffen sind.
Ersterer üübersandte gleichzeitig zur Verteilung an die
Mitglieder 200 Bons für das Kaiserpanorama,
Neu gemeldet sind: Herr Dr. Heinrich Franke,
Frau Helene Kindler. Zum zweiten Male gemeldet
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
199
sind die Herren: Richard Haecker und Hans
Netto.
Herr Siele spricht den Wunsch aus, dass in Zu-
kunft auch die Namen der ausgetretenen Mitglieder
in den Sitzungen bekanntgegeben wärden, er zieht
aber den Antrag zuıick, da sich der Vorstand bereit
erklärt, jedem Mitgliede auf Wunsch durch Herrn
Schumann die Namen der ausgeschiedenen Mit-
glieder bekanntzugeben.
Herr Grundner zeigt den Toll unseres lang-
jährigen Mitgliedes Hofphotograph Heinrich Axt-
mann-Plauen an und würdigt den Verstorbenen als
einen liebenswürdigen und hilfsbereiten Kollegen, der
stets für unseren Beruf und dessen Interessen kraft-
voll eingetreten ist. Die Versammlung erhebt sich zu
Ehren des Verstorbenen von ihren Plätzen.
Sodann werden die Mitglieder ersucht, die vor
längerer Zeit aus der Bibliotbek entnommenen Bücher
baldmöglichst an die Bibliothekarin Fräulein Pflug,
Viktoria Luise- Platz 6, zurückzugeben.
Herr Grundner gibt Kenntnis von einer Eingabe
des Central-Verbandes an den Reichstag und von einer
zweiständigen Unterhaltung, die Herr Schlegel und
er im Handelsministerium am a1. Februar mit Herrn
Obesregierungsrat Dr. Franke gebabt haben, bei
welcher die verschiedenen Wünsche und Beschwerden
der Photographen dem Vertreter des Ministers vor-
getragen wurden. Insbesondere habe es sich bei dieser
Unterredung um die Einbeziehung der Gesellschaften
mit beschränkter Haftung in die Innungen gehandelt,
da viele Ateliers nur deshalb die Umwandlung in eine
Ges. m. b. H. vorgenommen hätten, um von der Innungs-
pflicht befreit zu sein. Leider habe der Vertreter des
Ministers eine alsbaldige Aenderung in dieser Beziehung
nicht in Aussicht stellen können; es würde allerdings
von der Regierung zurzeit ein Gesetzentwurf aus
gearbeitet, der dem Bundesrat zugehen würde, welcher
sich dann darüber schlüssig zu machen hätte. H’erüber
könne noch ein halbes Jahr vergehen, und bis dann
die Entscheidung im Reichstage fallen würde, dürfte
man voraussichtlich noch ein Jahr warten müssen.
Bezüglich der Preisfestsetzungen stände der Minister
auf dem Standpunkt, dass die Preise für Photographien
so sehr verschieden seien und im Einzelfalle ermittelt
werden müssten. Ein Geschäft in der Leipziger Strasse
könne nicht so billig arbeiten, wie eines im Norden, da
die Mieten dort bedeutend billiger seien. Ebenso sei
auch in jedem einzeinen Fall zu ermitteln, was
Schleuderpreise wären. Der Herr Oberregierungsrat
habe betont, dass das Ministerium den Klagen und
Wünschen der Photographen wohlwollend gegenüber-
stände, andere Berufe hätten aber auch zu klagen, und
die Photographen müssten warten, bis im Bundesrat
und Reichstag die noch strittige Frage der Zugehörig-
keit der Ges. m. b. H. gelöst sei.
Hierauf nimmt Herr Kiewning von der Firma
Dr. C. Schleussner, Akt.-Ges., das Wort, unter Hin-
weis anf die an den Wänden aufgehängten Bilder, die
auf den verschiedenen Papieren der Firma Schleussner
hergestellt sind. Er empfiehlt insbesondere als Ent-
wicklungspapier die Marke „Typo“, die sowohl für
Kontakte als auch für Vergrösserungen sich gut eigne.
Von den ausgestellten Vergrösserungen ist eine grosse
Anzahl nach interessanten Originalaufnahmen, die Herr
Kiewning selbst in Afrika hergestellt hat, angefertigt.
Der Direktor der Schleussner- Gesellschaft, Herr
Dr. Statius, weist noch besonders darauf hin, dass
das Entwicklungspapier im Auslande längst das Zelloi-
dinpapier verdrängt habe, und dass man erst neuer-
dings auch in Deutschland sich für die Verwendung
von Entwicklungspapieren interessiere, da man die
Vorteile, die die Verarbeitung dieses Papiers böte,
immer mehr einsehe.
Hieran schliesst sich der Antrag des Herrn Hans
Heinrich über eine zu veranstaltende Ausstellung
photographischer Arbeiten der Mitglieder des Vereins
an, Eine solche Ausstellung sei wünschenswert, einer-
seits, um Propaganda für den Verein zu machen,
andererseits, um den Mitgliedern Gelegenheit zu geben,
zu zeigen, was sie in ihrem Berufe leisten können. Es
würde sich empfehlen, vielleicht verschiedene Gruppen
zu schaffen, und zwar: Künstlerische Photographien
unter Vermeidung von Künstlern usw. ala Modelle,
Tagesarbeiten der mittleren und kleineren Geschäfte,
sowie eine Abteilung für Landschafts- und Interieur-
aufnahmen. Die ganze Sache dürfe wenig kosten, und
die Hauptausgaben müssten der Vereinskasse zur Last
fallen, die Aussteller: hingegen sollten nur eine Bei-
steuer tragen. Die Betelligung mfsse allen Mitgliedern
freistehen, also auch den Händlern und Fabrikanten.
Nachdem ein Teil der Mitglieder sich für den Vor-
schlag erwärmt hatte, findet eine lebhafte Diskussion
statt, an der sich die Herren Brettschneider, Cor-
nand, Grundner, Renard, Strnad, Hansen und
Quidde beteiligen. Herr Hansen ist der Ansicht,
dass sich eine gewisse Zurückhaltung aus den Er-
fahrungen, die man mit dem Schaukasten-Wettbewerb
vor mehreren Jahren gemacht habe, erkläre. Die
ganze Sache sei auch in der Hauptsache eine Lokal-
frage, da es im allgemeinen schwierig sei, ohne grosse
Kosten einen geeigneten Raum für eine solche Aus-
stellung zu erhalten. Es wäre allerdings sehr wünschens-
wert, wenn auch einmal eine solche Veranstaltung zu-
stande käme, an welcher auch kleinere und mittlere
Geschäfte unter sich konkurrieren würden, im Gegen-
satz zu den grossen Ausstellungen, die fast ausnahms-
los nur von den „Koryphäen‘' beschickt würden. Er
stellt darauf folgenden Antrag: „Die Versammlung be-
schliesst, eine Kommission zu wählen, der die Aufgabe
zufällt, die erforderlichen Vorberatungen für eine
Inkognito-Ausstellung zu treffen.“ Bei der Abstimmung
ergibt es sich, dass niemand dagegen Ist. In die Kom-
mission werden gewählt die Herren: Brettschneider,
Cornand, Genthe, Hansen, Heinrich, Quidde,
Renard, Skowranek, Treue. Die genannten Herren
werden also die Möglichkeit einer Ausstellung näher
prüfen und in einer der nächsten Versammlungen be-
richten.
Hierauf spricht Herr Hansen über „Unzüchtige
30*
200
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIR.
Photographien im Sinne der Gesetzgebung und neuesten
Rechtsprechung.“ Er führt folgendes aus:
In der bedeutenden Rede, die der Abgeordnete
Dr. Müller-Meiningen am ı8 Februar im Reichstage
hielt, wies er unter anderem darauf hin, dass für die
photographische Reproduktionsindustrie der Kampf,
der jetzt angeblich gegen Schmutz in Wort und Bild
geführt wird, grosse wirtschaftliche Bedeutung hat-
Da nun diese Frage jetzt besonders aktuell ist, verlohnt
es sich auch unter Berücksichtigung des neuen Gesetz-
entwurfes gegen den Schmutz in Wort und Bild
darauf näher einzugehen.
Nach diesem Gesetzentwurf soll die Gewerbeord-
nung durch einen $ 43a dahingehend ergänzt werden,
dass Schriften, Abbildungen oder Darstellungen in
Schaufenstern, in Auslagen innerhalb der Verkaufs-
räume oder an Öffentlichen Orten nicht derartig zur
Schau gestellt werden, dass die Zurschaustellung ge-
eignet ist, Aergernis wegen sittlicher Gefährdung der
Jugend zu geben. Wie immer, wenn unter dem Deck-
mantel des Kampfes gegen Schmutz in Wort und Bild
für die bedrängte Tugend in den Streit gezogen wird,
so sollen auch durch diese neue Gesetzesänderung
neben den Postkarten die Ankündigungen der Kine-
matographentheater und alles das getroffen werden,
was auf photographischem Wege hergestellt, geeignet
ist, Aergernis wegen sittlicher Gefährdung der Jugend
zu erregen. Nun ist bereits im Reichstage darauf hin-
gewiesen worden, dass Öffentliches Aergernis wegen
seiner Kautschukartigkeit ein sehr böser Begriff ist.
Es kaun aber überhaupt fraglich sein, ob eine solche
neue Begriffsbestimmung notwendig ist, nachdem
unsere Richter glücklicherweise schon dahin gekommen
sind, auch auf diesem Gebiete den dolus eventualis
anzuwenden. Die Prozesse, die in letzter Zeit statt-
fanden, haben gelehrt, dass die Gerichte bei der Be-
urteilung der Frage, was unzächtig sei, wenn es sich
um Ansichtskarten handelt, einen wesentlich anderen
Standpunkt einnehmen, als bei der Beurteilung von
Gemälden usw.
Man geht dabei von der Ansicht aus, dass Post-
karten zur Verbreitung in einem grösseren Kreise be-
stimmt sind und demzufolge auch einer strengeren
Beurteilung unterliegen müssen. Aber auch, wenn
eine solche Anschauung berechtigt sein würde, bleibt
es doch immerhin ganz ausserordentlich schwer, fest-
zustellen, was unzüchtige Karten sind. Der Gesetz-
geber hat sich wohl gehütet, eine Begıiffsbestimmung
des Ausdrucks „unzüchtig‘ zu geben, und in einem
Prozesse, der erst kürzlich gegen den Herausgeber von
Karten statifand, wurde vom Gericht kurz und bündig
erklärt, dass man die Karten eben fär unsittlich halte,
ganz gleichgültig, wie andere darüber urteilen mögen.
Den einzigen Anhaltspunkt für den Richter dürften in
dieser Frage die Bestimmungen der 88 ı83, 184,
St. G. B. bieten. Der $ ı83 verlangt die Bestrafung
desjenigen, der duıch eine unzüchtige Handlung dftent-
lich Aergernis gibt. Nach 8 184 dagegen wird be-
straft, wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder
Darstellungen feilhält, verkauft, verteilt oder sonstwie
verbreitet. Hat also an einer öffentlich vorgenommenen
unzüchtigen Handlung niemand Aergernis genommen,
so kann nach 8 183 keine Verurteilung erfolgen, selbst
wenn die Tat ganz unzweifelhaft unzüchtig ist.
Andererseits kann jedoch, wenn es sich um elu
Bildwerk handelt, nach $ 184 eine Verurteilung erfolgen,
ohne dass eine Person daran Aergernis genommen
hat, denn es genügt, dass das Gericht das betreffende
Werk für unzüchtig ansieht. Da nun der Begriff des
Unsittlichen ausserordentlich verschieden abgegrenzt
wird, lässt sich eine Norm für das, was sittlich oder
unsittlich ist, nicht aufstellen. Jedenfalls aber sollte
doch dafür gesorgt werden, dass nicht die Meinung
Einzelner oder das Empfinden Einzelner dafür mass-
gebend ist, was als unsittlich verurteilt werden soll
und was nicht. Solange nicht breite Massen durch
eine bildliche Darstellung in ihrem sittlichen Empfinden
verletzt werden, sollte man derartige Bildwerke auch
nicht als unzüchtig verurteilen. Vor allem sollten sich
auch die Richter, besonders wenn es sich um Ansichts-
karten handelt, vergegenwärtigen, dass die Auffassung
des Sittlichen nicht nur innerhalb des deutschen Volkes
verschieden ist, und unsere Postkartenindustrie, die für
den Weltmarkt arbeitet, muss mit ihren lediglich für
das Ausland bestimmten Erzeugnissen unbedingt anders
beurteilt werden, als wenn es sich um Drucksachen
handelt, die in Deutschland zur Verbreitung gelangen
sollen. Solange sich in dieser Beziehung nicht eine
andere Auffassung Bahn bricht und solange nicht in
allen gegen Postkartenfabrikanten angestrengten Pro-
zessen die Meinungen vom Sachverständigen aus der
Branche gehört werden, dürfte es kaum anders werden,
sehr zum Schaden unserer Postkartenindustrie, der da-
durch zahlreiche Aufträge entgehen, die von der aus-
ländischen Konkurrenz gern ausgeführt werden. Der Um-
stand, dass der Begriff „unzüchtig‘' nicht nur in früheren
Zeiten, sondern auch in der Gegenwart sehr schwankend
ist, sollte nicht nur den Werken der hoben Kunst, son-
dern auch der Postkartenindustrie zugute kommen.
Im Anschluss an seinen Vortrag, der starken Bei-
fall auslöst, lässt Herr Hansen eine grössere Anzahl
Postkarten und Bilder zirkulieren, die zum grossen
Teil als „unzächtig‘ beschlagnahmt sind. Wenn man
nun erwartet hatte, dass der ganze Saal von dem
Wiederschein einer auf allen Gesichtern entbrennenden
Schamröte in rosige Glut getaucht würde, sowie, dass
man dem anwesenden Direktor einer Postkartenfabrik,
die die herumgereichten und kontiszierten Karten zum
Teil hergestellt bat, steinigen würde, so erweist sich
die Erwartung als arge Täuschung. Nichts dergleichen
gerchieht. Sei es, dass das Sittlichkeitsgefühl der An-
wesenden noch nicht den höchsten Gipfel der „Normal-
heit“ erklommen hat, oder sei en, dass die „Verderbnis"
schon zu weit vorgeschritten ist, als dass man an
den zirkulierenden Fabrikaten das vorschriftsmässige
Aergernis nehmen möchte — jedenfalls sieht man
ausser einem allgemeinen Schütteln der Köpfe keine
Bewegung, die auf eine tiefere innere Erregung
schliessen lässt. Der Postkarten-Direktor blickt wieder
zuversichtlich um sich, und nur Fritz Hansen ver-
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
201
senkt seine Bilder mit einem melancholischen Lächeln
kopfschüttelnd wieder in die fankelnagelneue schwarze
Ledermappe.
Hierauf hält Herr Dr. Heinrich Franke einen
durch Experimente unterstützten Vortrag über die
rationelle Verwertung der Rückstände aus photographi-
schen Arbeitsprozessen.
Der Redner spricht zunächst über das Thema der
Verwertung photographischer Rückstände vom histori-
schen Standpunkt, wie ein jeder Fachphotograph zu-
gleich sein eigener Chemiker sein musste und des-
wegen auch gerade von seiten dieser Experimentatoren
manche sehr gute Anregung ausgegangen ist. Als
Rückstand, der die Verarbeitung lohne, käme hent-
zutage nur noch das Edelmetall, Silber, Gold und
Platin in Betracht. Es wird nun im Reagenzglas der
Weg des Silbers vom Metall zum Bromsliiber und
zurück wieder zur Reindarstellung verfolgt. Vor allem
bei den Edelmetallen Gold und Platin sei es unbedingt
erforderlich, beim Einkauf auf bestimmter Angabe des
Prozentgehaltes zu bestehen, weil die Salze von der
verschiedensten prozentualen Zusammensetzung sein
können, auch wenn sie den Anforderungen „chemisch
rein“ durchaus genügen. Bei der Verarbeitung solle
man darauf achten, dass kein unnützer Verbrauch ent-
stehe, der z. B. durch Mitkopieren von Bildrändern,
durch nicht genfigendes Auswässern vor dem Tonen usw.
bedingt wird.
Der Redner empfiehlt, die Abwässer getrennt zu
sammeln und die Metalle mit geeigneten Mitteln,
welche besprochen werden, niederzuschlagen, falls die
Transportkosten der Abwässer womöglich den Metall-
wert übersteigen. Alle Fixierbäder und ersten Wasch-
wässer der Bilder lohnten das Sammeln. Goldbäder
behielten fast die Hälfte, Platin dagegen '/, des Edel:
metalls noch in Lösung, wenn sie praktisch nicht mehr
verwendbar sind.
Entwicklerlösungen solle man grundsätzlich fort-
giessen, jedenfalls enthielten sie niemals auch nur eine
Spur von Edelmetall, welches sich zu verwerten lohne.
Trotz der vorgerückten Nachtstunde folgt man
dem interessanten Vortrage mit grosser Teilnahme und
lohnt den Redner durch reichen Beifall.
Von der Firma A. E. Feilner & Co, war eine
seiche Auswahl von Photographien unter Hintergrund-
folien kopiert, ausgestellt, die während der Pause ein-
gehend besichtigt wurden. Eine Besprechung der
Folien wird jedoch auf die nächste Sitzung verschoben.
Nachdem noch zwei Anfragen, die im Fragekasten
enthalten waren, beantwortet sind, erfolgt der Schluss
der Sitzung um ı2!/, Uhr nachts.
Wilh. Hoftschild,
I. Schriftführer.
Paul Grunder,
I. Vorsitzender.
2
Plälziseher Photographen - Bund
Zwangsinnung für die Plalx.
Bekanntgabe,
dass der Beitrag für das erste und zwelte Quartal
1914 und der Betrag für Strafen, wenn bis 30. April
nicht portofrei eingezahlt ist, am ı. Mai an die be-
treffenden Bürgermeisterei- Rentämter zur Einziehung
weitergegeben wird.
Kaiserslautern, 4. April 1914.
Der Vorstand.
— pe
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe im Hand-
werkskammerbezirk Dortmund.
Sitz; Bochum.
Sitzungsbericht der siebenten ausserordent-
lichen Innungsversammlung,
am 19. Januar zu Dortmund, „Restaurant
Gildenbräu“.,
Die Versammlung wurde 5'/, Uhr durch den Vor-
sitzenden, Herrn Arnold, eröffnet und mit einer
kurzen Ansprache, die auch einen Rückblick auf das
vergangene Weihnachtsgeschäft enthielt, eingeleitet.
Herr Arnold stellte darauf den als Gast er-
schienenen Herrn Syndikus Moritz von der Hand-
werkskammer Dortmund der Versammlung vor.
Herr Syndikus Moritz dankte für die freundliche
Einladung und erklärte, dass ihm unsere Innung so
recht sympathisch sei, um so mehr, da er schon an
der Wiege der Innung gestanden habe und bereits
vor 3 Jahren in Essen In einer Versammlung über
den Zweck und den grossen Nutzen der Innungen
gesprochen habe und auch seinerzeit schon Auf.
klärungen zur wirksamen Bekämpfung des unlauteren
Wettbewerb machte.
Der Obermeister dankte für die warmen Worte
des Herrn Syndikus und bat auch um fernere Unter-
stätzung von seiten der Handwerkskammer.
Nachdem nun noch die Präsenzliste aufgestellt
wurde, konnte zu Punkt ı der Tagesordnung über-
gegangen werden, Bericht des Vorsitzenden. Der Vor-
sitzende tellt mit, dass die Fragebogen zur Ermittlung
ortsüblicher Preise verhältnismässig an Zahl gut ein-
gelaufen seien, und es würde nunmehr die Bearbeitung
der Angelegenheit in der nächsten Vorstandssitzung
mit der beauftragten Kommission stattfinden und das
Resultat der kommenden Vollversammlung zur Be-
schlussfassung vorgelegt werden.
Eine etwas läugere Debatte vollzog sich bei der
Besprechung zwecks Aushangs der Schilder mit dem
Hinweis des 2 Uhr-Ladenschlusses am Sonntage. Teil-
weise wurde die Ansicht geäussert, dass die Innung
nicht das Recht habe eine derartige Verordnung zu
erlassen. Herr Arnold stellte diesem Gedanken den
Passus 2 $ ı des Statuts gegenfiber, enthaltend ‚Pflege
des Gemeingeistes“ und führte aus, dass danach die
Innung sehr wohl imstande sei, eine derartige Ver-
ordnung zu erlassen, um rechtlich denkende Mitglieder,
also auch diejenigen, welche pfnktlich um 2 Uhr
L
202
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
schliessen, eine Gewähr zu geben, dass eben zu der
Zeit auch tatsächlich alles schliesst. Polizeiliche Re-
visionen, wie sie ja des Öfteren vorgenommen wurden
auf Veranlassung der Innung, könnten niemals eine
genaue Kontrolle über das rechtzeitige Schliessen der
Geschäfte ergeben, sondern nur das Publikum allein
wird durch derartige Schilder aufmerksam gemacht
und richtet sich auch danach. Erwähnt wurde, das
Format des Schildes nicht zu gross zu wählen. Auf
Antrag fand eine Abstimmung statt, es ergab sich ein
allgemeines Einverständnis, mithin wurde beschlossen,
dass diese Schilder von jedem Innungsmitgliede im
Schaukasten oder Schaufenster angebracht werden
müssen, um zweifelsfrei dem Publikum den 2 Uhr-
Ladenschluss am Sonntage erkennen zu lassen. Zu-
widerhandlungen werden bestraft.
Zur Herbergsfrage wird der nächsten Innungs-
versammlung eine Vorlage gebracht, wie weit einzelne
Gasthäuser mit den Preisen für Nachtquartiere ent-
gegenkommen wollen.
Die seinerzeit gedruckten Schulzirkulare konnten
zum grössten Teil noch nicht versandt werden, da
dem Schriftführer immer noch nicht die benötigten
Adressen mitgeteilt wurden.
Man batte Grund, einer Stadtverwaltung bei der
Vergebung photographischer Arbeiten Vorwürfe zu
machen; denn nachdem derselben bereits Ausnahme-
preise von einem Fachphotographen gemacht waren,
wurden die Arbeiten dann einem Drogisten übertragen,
der dieselben für einen Schundpreis ausführte.
Der Vorsitzende machte bekannt, dass in allen
grösseren Städten Lehrstellenvermittelungen eingerichtet
sind, und empfahl die Benutzung derselben.
Längere Besprechung erforderte die Handwerks-
kammerzuwahl. Besonders wurde hierzu hervorgehoben,
dass schon ı5 Jahre lang regelmässig die Beiträge der
Handwerkskammer bezahlt wurden, aber wir immer
noch keinen Sitz in derselben erlangen konnten. Herr
Arnold erklärte, dass bei der Berliner Tagung der
Punkt auch bereits lebhaft erörtert wurde mit dem Be-
merken, dass doch wohl der Photograph auch die-
selben Rechte habe als jedes andere Gewerbe.
Herr Syndikus Moritz Ausserte dazu, es könne
erscheinen, dass die Kammer absichtlich keine Photo-
graphen zur Wahl hinzuziehe, aber dem sei nicht so.
Unsere Organisierung sei eigentlich, gegen andere,
sehr spät erfolgt, und da sehr viele frühere Anträge
von Innungen anderer Gewerbe vorlägen und doch
nicht alle einen Sitz in der Kammer finden könnten,
würde eben vorläufig niemand berfcksichtigt. Wohl
wäre die Kammer in der Lage, Sachverständige zu
laden, soweit die Interessen der einzelnen Gewerbe
dabei in Betracht kämen. Momentan wäre es des-
halb sehr schwer, Vertreter in die Kammer zu bekommen.
In 2 Jahren fänden Neuwahlen statt, und würde dann
das beste sein, uns früh genug mit den Innungen
anderer Gewerbe ins Einvernehmen zu setzen, da
solche die Wahl in Sımma vornähmen. Herr Arnold
bezweifelte, auf diesem Wege zum Ziele zu gelangen
und empfahl, wiederholte Anträge an die Kammer zu
stellen, um Sitz und Stimme zu erlangen.
Sodann berichtete der Vorsitzende über die wirk-
same Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbe und
den Reklameunfug von seiten der Innung. Von Inter-
esse war auch, zu erfahren, dass die Zugehörigkeit der
G.m.b. H. zur Innung wohl bald in unserem Sinne
reichsgesetzlich geregelt wird.
Bei der Besprechung: Zugehörigkeit zur Innung
bei Betrieb von mehreren Gewerben, äusserte sich Herr
Arnold, dass es nirgendwo stehe, dass man nicht
mehreren Innungen angehören dürfe, und hält es auch
für das einzig Gesunde bei mehreren Gewerben die
Hinzuziehung zu den jeweiligen Innungen.
Ueber das Zusammenwirken mit benachbarten
Innungen sprach man sich sehr anerkennend aus.
Versammlungen in Düsseldorf und Iserlohn wohnte
Herr Arnold vor kurzem bei.
Der Vorsitzende fährte zum Schlusse seines Be-
richtes noch aus, dass der Arbeitsmarkt recht rege in
Anspruch genommen wurde, sah sich aber genötigt,
ernste Worte an die Versammlung zu richten, wegen
teilweiser Nichtbeantwortung von Offerten.
Herr Jakob machte nunmehr eine kurze Be-
trachtung zu obigem Berichte, und gab seiner Freude
Ausdruck über die rege Tätigkeit des Herrn Vorsitzen-
den und die dadurch erzielten Erfolge.
Punkt 2. Central-Verbands- Angelegenheiten. Herr
Arnold teilt mit, dass dem Central - Verband zurzeit
6o Verbände, Innungen und Vereine angeschlossen
seien und berichtete über die erspriesslichen Arbeiten
desselben. Der Beitritt zur Sterbekasse wurde dringend
befürwortet. Ferner wurde auf die diesjährige grosse
Buchgewerbe - Ausstellung zu Leipzig aufmerksam ge-
macht, wo gleichzeitig auch eine grosse Photographen-
tagung stattfindet. Ueber den Delegiertentag zu Berlin
wurde nicht gesprochen, da die Verhandlungen den
Mitgliedern aus den Fachblättern bereits bekannt
waren.
Punkt 3 der Tagesordnung behandelt den Antrag
auf Anschluss an die Innungsverwaltungsstelle des
Mitteistandhauses, wozu auch Herr Syndikus Höfling
zwecks Vortrags erschienen war. Herr Arnold führte
in längerer Rede das „Für“ und das „Wider“ hierzu
aus und er erklärte, dass die Anregung dazu bereits
früher aus dem Plenum erfolgt sei. Nunmehr erhielt
Herr Syndikus Höfling das Wort. Ale Einleitung
sprach Herr Höfling über das Handwerkswesen und
das sich daraus ergebende Innungswesen und schilderte
trefflich die wirtschaftliche Bedeutung der Standes-
organisation, um nun zur eigentlichen Besprechung
der Innungsorganisation überzugehen; deun nur durch
eine derartige machtvolle Vertretung könne der
deutsche Handwerker das erzielen, was er für seiner
Hände Fleiss verdiene Den Innungsorganisationen
seien vom Gesetz besondere Privilegien verliehen
worden, worunter das Recht der Selbstverwaltung unter
anderem zu nennen sel. Der Verwaltungsstelle läge
zur Erreichung des Zwecks insbesondere die Auf.
gabe ob, durch ständige Unterstützung die angehören-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
203
den Innungen zu tatkräftigen Berufsvereinen auszu-
gestalten, um so die Erfüllung der natfrlichen und
gesetzlichen Innungsaufgaben zu ermöglichen und
die Errichtung neuer Innungen zu fördern. Herr
Höfling führte sodann die Einzelaufgaben des
Innungsausschusses auf, unter anderem: „Die Durch-
führung der Beschlüsse der Innungsversammlung und
des Vorstandes. Die Wahrnehmung der Interessen der
Mitglieder aus dem Gesetz, betreffend die Bekämpfung
des unlauteren Wettbewerbs. Die Verhütung von Pro-
zessen in gewerblichen Streitigkeiten. Die eingehende
UVeberwachung der Lehrlingserziehung. Die Bekämpfung
des Borgunwesens, die Innungsgewerbe kapitalkräf-
tiger zu machen und das gewerbliche Kreditwesen
zu fördern.“ Auch wies Redner darauf hin, dass die
Bestrebungen des Innungsausschusses unerwartet hohe
Anerkennungen von seiten des bekannten Herrn Land-
gerichtsrat Dr. Mangler gefunden haben. An Hand
einer Karte erklärte Herr Höfling nunmehr den Ge-
schäftsgang zur besseren Verständigung.
Die Besprechung zu dieser Angelegenheit wurde
recht eifrig geführt. Herr Helmich und Herr Streil
fanden diese Einrichtung sehr angebracht zur Hebung
der Standesinteressen. Herr Syndikus Moritz deutete
unter anderem an, dass durch den Anschluss an den
Innungsausschuss eher die Möglichkeit bestehe, eine
Vertretung in die Handwerkskammer zu bekommen.
Der Autrag lautete, wegen der dadurch entstehenden
grösseren Kosten, ein Jahr probeweise dem Innungs-
ausschusse sich anzuschliessen und die Kosten dafür
aus dem Kassenbestande zu decken. Der Antrag wurde
in diesem Sinne mit 30 gegen 22 Stimmen angenommen,
soo Mk. sollen aus dem Kassenbestande und 200 Mk.
dem Etat entnommen werden. Herr Köster berichtete
nunmehr über den Haushaltungsplan, derselbe balan-
ciert mit 1800 Mk. und wurde nach dem Vorschlag
des Vorstandes angenommen.
Nach einer Pause von ı5 Minuten wurde der
Punkt 5, Gehilfenbewegung, verhandelt. Herr Arnold
wies in einem längeren Berichte auf diese Bewegung
hin. Als die Gehilfen seinerzeit bei der Gründung der
Innung auch zu einer Vereinigung zusammentraten,
wäre denselben von seiten der Prinzipale nichts in die
Wege gelegt, im Gegenteil, die Bewegung wäre von
der Innung zuerst gefördert worden. Durch äusseren
Einfluss nun wurden die Gehilfen bewogen, dem
Senefelder- Bunde beizutreten, ein derartiger Anschluss
sich aber nicht mit unserem Statut $ 2, Abs. 2, ver-
trage. Herr Arnold betonte ausdrücklich, dass den
Bestrebungen der Gehilfen in keiner Weise zu nahe
getreten werden sollte, er wende sich nur gegen den
Anschluss an den Senefelder- Bund.
Der Vorsitzende des Gehilfenausschusses berichtete
dazu, dass wohl einige hinzugezogene Gehilfen dem
Bunde angehörten, dieselben seien aber nicht auf seine
Veranlassung hin dazu übergetreten. Er sei auch da-
für, stets im guten Einvernehmen mit den Herren
Prinzipalen zu leben. Aut die Annahme des Herrn
Arnold, dass bei der seinerzeit stattgefundenen
Agitationsrede des Berliner Vertreters hin sich sänt-
liche anwesenden Gehilfen einstimmig entschlossen
hätten, beizutreten, könne er nur erwidern, dass die
Abstimmung nur eine provisorische gewesen wäre und
bis dato noch keine Anmeldung an den Bund erfolgt
sei. Der Vorsitzende des Gehilfenausschusses gab sein
Wort, dass von dieser Seite aus ein Anschluss an den
Senefelder- Bund niemals befürwortet würde.
Die hierbei gemachten längeren Ausführungen
liessen sich nicht im Rahmen des Protokolls wieder-
geben, sind aber übrigens in einem Stenogramm fest-
gelegt.
Eine Verständigung erfolgte eo ipso, und war so-
mit dieser Punkt erledigt.
Wegen der bereits sehr vorgeschrittenen Zeit
mussten die beiden letzten Punkte vertagt werden.
Schluss der Sitzung um ı2 Uhr.
Aug. Arnold, G.Boecker,
I. Vorsitzender. Schriftführer.
Handwerkskammerbexzirk Dortmund.
Ende April finden Gehilfen- sowie Meisterprüfungen
für den Kammerbezirk statt. Anmeldungen wolle man
möglichst umgehend an den Vorsitzenden des Prüfungs-
ausschusses, Herrn H. Kuhlmann-Bochum, Bahnhof-
strasse 18, gelangen lassen.
u
Ateliernaehriehten.
Altona (Elbe). Herr Photograph Henry Schmidt
verlegte sein Atelier nach Königstrasse 225. |
Iserlohn. Herr Photograph E. Ebbinghaus
verlegte sein Atelier nach Wermingseestrasse 23.
pr»
Auszeiehnungen.
Auf der „Internationalen Ausstellung für photo-
graphische Kunst‘ in London wurde Herın Alfons
Ohmayer- Rothenburg 0. T. die Silberne Medaille ver-
liehen, diese Auszeichnung ist die höchste, die Aus-
ländern zur Verfügung stand, und wurde im ganzen
nur zweimal verliehen.
rt
Personalien.
Laut „Berliner Tageblatt“ hat der Privatdozent für
Chemie an der Berliner Universität, Dr. Fritz Weigert,
einen Ruf als etatsmässiger Extraordinarlus für Photo-
chemie und wissenschaftliche Photographie an der Uni-
versität Leipzig angenommen; er wird hier Nachfolger
von Professor Kari Schaum, der nach Giessen über-
siedelt.
ne 2
Kleine Mitteilungen.
Sebnitz iL Sa. Auf ein 25jähriges Bestehen
konnte die Firma Friedrich Hermann Rossberg,
Atelier für moderne Photographie, zurückblicken,
art
204
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Patente.
Gruppe ı0o. Nr. 263317 vom 14. August 1910.
Kirik Bielynski in St. Petersburg.
Stativ für photographische Apparate nebst Be-
leuchtungsvorrichtungen, gekennzeichnet durch zwei
El. 57.
strument auszeichnet, ob dieses modernen Anforde-
rungen genfigt, und wie hoch der Neupreis desselben
ist. Es ist mit fünflochiger Revolverblende versehen.
Antwort su Frage 69. Vor dem Ankauf eines
solchen Instrumentes muss in jedem Fall gewarnt
werden. Derartige alte Weitwinkelaplanate haben heute
keinen Wert mehr. Es lässt sich von hier aus nicht
feststellen, welches der ursprüngliche Anschaffungspreis
"... gewesen ist, da die Serie nicht angegeben ist. Das
leuchtungsvorrichtung, welche auf einer gemeinsamen
Grundplatte /3') entsprechend der Lage des Objekts
und der gewünschten Beleuchtung unter beliebigem
Winkel zueinander einstellbar sind.
u 2 ><, zum)
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 68. Herr A. F. in N. Ich benutze seit
15 Jahren Nickel- oder Neusilberschalen zum Ent-
wickeln der Negative, welche — obwohl teuer — sich
tadellos bewähren. Nun habe ich mir eine grosse
Schale (60:70 cm) von Neusilber machen lassen, in
dieser wird der Entwickler (Metol-Hydrochinon) bald
dunkel gefärbt, und die Vergrösserung bekommt ein
graues Aussehen. Die grosse Schale ist innen ab-
gerundet und mit Zinn verlötet. Vielleicht oxydiert
dieses?
Antwort su Frage 68. Wenn man in eine Nickel-
schale, die mit Ziun gelötet ist, alkalischen Entwickler
tut, so wird ein Lösen des Zinns und damit die Bil-
dung von eventuell störenden Metallsalzen unzweifel-
haft eintreten müssen. Der von Ihnen beobachtete
Misserfolg ist daher tatsächlich auf diesen Umstand
zurückzuführen. Die Schalen müssen, wenn sie mit
Zinn gelötet werden sollen, an den Stellen, wo das
metallische Zinn zutage liegt, sorgfältig lackiert,
z. B. mit Asphaltlack überstrichen, werden, dann wird
der gerügte Fehler nicht mehr eintreten.
Frage 69. Herr G.U. inB. Mir wurde ein Weit-
winkel von Dallmeyer-London (Rektilinear Nr. ıa,
Patent) zum Kauf angeboten, und erlaube ich mir
hiermit anzufragen, welche Plattengrösse dieses In-
Instrument ist für moderne Zwecke mit Vorteil nicht
mehr verwendbar, da es ausserordentlich lichtschwach
ist, bezw. nur mit kleinen Bienden einigermassen
grössere Biläfelder liefert.
Frage 70. Herr E.H. in J. ı. Anbei übersende
ich Ihnen einen Lageplan mit der höflichen Anfrage,
ob sich das von mir geplante Sommeratelier an dieser
Stelle bewähren würde. Wie aus der Zeichnung er-
sichtlich, würde das gesamte Licht nur von der Nord-
seite resp. von oben in das Atelier fallen. Die Grösse
des Ateliers soll 9:3 m betragen.
a. Mit welchem Objektiv werde ich in dem Atelier
auskommen? Ich besitze einen Objektivsatz mit
sechzehn Brennweiten und möchte ein noch licht-
stärkeres Objektiv für Grösse 18:24 kaufen. Welcher
Fokus würde ausreichen?
Antwort su Frage 70. 1. Gegen den Bau des
Sommerateliers an der gezeichneten Stelle ist nichts
einzuwenden. Im Gegenteil dürfte der Platz als sehr
geeignet anzusprechen sein, weil das Eindringen von
Sonnenlicht in das Atelier durch die hohe Südwand
verhindert wird. :
Antwort 2 Um Gruppen und Einzelfiguren im
Format 18X 24 cm in dem projektierten Atelier mittels
eines modernen Objektives ausführen zu können, be-
darf es eines Anastigmaten von etwa 35 bis go cm
Brennweite, der bei reichlicher Bemessung des Spiel-
raumes eine Verkleinerung der Figuren in einer Gruppe
auf etwa !/,, der Originalgrösse, d. h. also auf ı2 bis
ı3 cm bequem gestattet. Die Lichtstärke dieses In-
strumentes würde zweckmässig mindestens auf //6,3
zu wählen sein, damit man auch mit voller Oefinung
gelegentlich Kinderaufnahmen oder kleinere Gruppen
herstellen kann.
Frage 71. Herr E. A. in W. Ich habe von einem
Daguerreotypbild, welches teilweise sehr verblasst ist,
eine Reproduktion zu machen. Würden Sie mir eine
Methode angeben, wie man das Daguerreotypbild dafür
brauchbar machen, eventuell verstärken kann?
Antwort su Frage 71. Wir würden Sie bitten,
das betreffende Daguerreotypbild uns einzusenden,
und zwar direkt an das Photochemische Laboratorium
der Königl. Technischen Hochschule zu Charlotten-
burg, wo wir dasselbe gern kostenlos wieder herstellen
und zur Reproduktion geeignet machen würden. Vor-
bedingung ist dafür, dass das Bild noch nicht aus dem
Rahmen genommen worden war. Von der Selbst-
wiederberstellung durch ungeübte Hand kann nur ab-
geraten werden.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Dreck und Verlag von Wilbelm Kuspp in Halle a. 8.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Reden Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 30.
12. April.
I914.
Die Photographen-Zwangsinnung Münster i. W. wählte die „Photographische
Chronik“ zum Innungsorgan.
Photographen -Innung Wiesbaden.
Um die vielfachen Anfragen aus Fachkreisen es sich um eine von Amateuren veranstaltete
wegen der Allgemeinen photographischen Aus-
stellung Wiesbaden 1914 zu beantworten, bringt
der unterzeichnete Vorstand zur Kenntnis, dass
und geleitete Ausstellung handelt.
Der Vorstand
der Photographen-Innung Wiesbaden.
———
Photographisehe Leistungen im Umherziehen.
Um bei der Darbietung photographischer
Leistungen im Umbherziehen eine zutreffende und
gleichmässige Behandlung herbeizuführen, hat
der preussische Finanzminister am 6. Januar d. ]J.
aus Anlass besonderer Fälle auf folgende Punkte
hingewiesen:
ı. Es unterliegt keinem Zweifel, dass die
sogen. fliegenden (amerikanischen) Photographen,
die in ihrer Bude die Bilder sofort anfertigen,
wandergewerbschein- und gewerbscheinpflichtig
sind.
2. Die Anfertigung der Negativplatten an
Photographien nach aufgesuchter und erhaltener
Bestellung ist als gewerbliche Leistung anzu-
sehen. Mit dem Beginn der angebotenen
Leistung ist der Begriff des Feilbietens erfüllt.
‘3. Eine Hausiersteuerpflicht ist nicht be-
gründet, wenn ein Reisender für seinen Auf-
traggeber im Umbherziehen, ohne zur sofortigen
Leistung bereit zu sein, Bestellungen auf Photo-
graphie-Vergrösserungen oder -Verkleinerungen
oder auf Kreidezeichnungen aufsucht.
4. Die unten mitgeteilte Entscheidung!) vom
-.ı1) Dem hier erwähnten Urteile (des Kammer-
gerichts) lag folgender Tatbestand zu Grunde. Im
‚Auftrage eines anderen Angeklagten machte ein Photo-
graph von fast sämtlichen Häusern einer Strasse Auf-
nahmen; diese liess der Angeklagte entwickeln. Als-
dann suchte ein Reisender des Argeklagten in dessen
Aufttrage die Bewohner der photographierten Häuser
auf, zeigte ihnen nach den Aufnahmen angefertigte
Probebilder und suchte von ihnen Bestellungen auf
Ansichtspostkarten, die nach diesen Bildern verfertigt
werden sollten, zu erlangen, obne einen Gewerbe-
schein eingelöst zu haben. Das Schöffengericht ver-
urteilte den Angeklagten, und eine Berufung wurde
von der Strafkammer verworfen. Auf Revision bin
hob das Kammergericht jedoch das Urteil auf und
sprach den Angeklagten frei. Zur Begründung wurde
unter anderem folgendes ausgeführt:
[Nachdruck verboten.]
23. Dezember 1912 behandelt einen Fall, in dem
ohne Auftrag Aufnahmen gewöhnlicher Hauser
gemacht, Probebilder angefertigt und auf Grund
derselben bei den Besitzern und Bewohnern
Bestellungen auf Ansichtspostkarten aufgesucht
werden, die nach dem Probebild angefertigt
werden sollen. Eine solche Tätigkeit ist als
ein Aufsuchen von Bestellungen auf ge-
werbliche Leistumgen anzusehen und unter-
liegt nicht der Steuer vom (sewerbebetriebe
im Umbherziehen.
Derselbe Grundsatz wird Anwendung finden
müssen, wenn gleichfalls ohne vorherige Be-
stellung bei Festlichkeiten geschlossener Gesell-
schaften oder engerer Personenkreise Aufnahmen
gemacht und Probebilder zur Bestellung vor-
gelegt werden.
Dagegen stellt das Anbieten fertiggestellter
Ansichtspostkarten dieser Art zum Kaufe ohne
vorherige Bestellung ein wandergewerbeschein-
und gewerbescheinpflichtiges Feilbieten ge-
werblicher Leistungen dar.
5. Völlig anderer Art ist der Vertrieb ge-
wöhnlicher Ansichtspostkarten, die Blumen, Em-
bleme, symbolische Darstellungen, landschaft-
liche Abbildungen, Städteansichten, Denkmäler,
Die hier in Betracht kommenden Ansichtspost-
karten, auf denen bestimmte Häuser abgebildet sind,
die erst auf Bestellung der Hausbewohner angefertigt
werden, nur für einen bestimmten, engbegrenzten Per-
sonenkreis Interesse haben und deshalb nicht mit
Rücksicht auf ihren Verkaufs- oder Tauschwert Gegen-
stände des Handelsverkehrs sein können, sind keine
Waren; das Aufsuchen von Bestellungen auf solche
ist daher kein Aufsuchen von Wearenbestellungen,
sondern ein Aufsuchen von Bestellungen auf gewerb-
liche Leistungen. Ein solches Aufsuchen von Be-
stellungen auf gewerbliche Leistungen unterliegt nicht
der Steuer vom Gewerbebetriebe im Umbherziehen.
31
206
hervorragende Personen usw. wiedergeben.
Solche Postkarten haben nicht nur für einen
bestimmten engen Personenkreis Interesse und
sind daher mit Rücksicht auf ihren Verkaufs-
oder Tauschwert Gegenstände des Handelsver-
kehres.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Sie sind daher als Bildwerke und Waren
im Sinne der Gewerbeordnung und des Hausier-
steuergesetzes anzusprechen; ihr Feilbieten und
das Aufsuchen von Bestellungen im Umber-
ziehen unterliegen der Wandergewerbeschein-
und Gewerbescheinpflicht. ;
—- — —
Rundsehau.
— Zum Bromölverfahren. Eine Ab-
kürzung des Bromölverfahrens durch Gebrauch
eines Bleichbades unmittelbar nach der Entwick-
lung ist bereits von J. M. Sellors angegeben
worden. Das Bild kommt (ohne Fixierung) direkt
in das Bleichbad, wird dann gewässert, in das
Säurebad übergeführt, hiernach kurz abgespült
und in saurem Fixierbad fixiert. Nach Wässe-
rung kann mit dem Einfärben begonnen werden.
Diese Arbeitsweise wurde seinerzeit etwas bean-
standet, da hierbei der Emulsionsschicht ein ziem-
licher Widerstand zugemutet wird!). Dr. Emil
Mayer spricht sich in seiner vortrefflichen
Anleitung zum Bromöldruckverfahren ebenfalls
gegen das vorher erwähnte abgekürzte Verfahren
aus, es arbeite zu unsicher.
Dr. H. Seemann stellte neuerdings wieder
Versuche mit abgekürzter Arbeitsweise an?).
Für die Schnelltrocknung der Oeldrucke
bezw. Bromöldrucke sind von den Spezialisten
verschiedenerlei Mittel angeraten worden. Zur
Entziehung des Fettgehalts und zugleich zur
Erzielung einer vollkommen matten Oberfläche
empfahl Dr.Mayer?) das Einlegen in ein Benzin-
bad, natürlich unter der Voraussetzung, dass
das Bindemittel der Farbe in Benzin löslich ist.
Dr. Mayer erwähnt in seinem Bromöldruck-
I) „Phot. Mitt.“ ıgcg, Heft 17, S. 257.
2) „Phot. Rundschau“ 1913, Heft ı und 6.
3) Ebenda ıgı2, Heft 10, S. 150.
[Nachdruck verboten.)
Leitfaden, dass gewisse blaue Farben nach dem
Benzinbad einen bei seitlicher Betrachtung auf-
fallenden violetten Stich erhielten. Für der-
artige Fälle empfiehlt Dr. Mayer ein Spiritus-
vorbad, danach Trocknung und dann Benzin-
bebandlung. Derselbe Autor hebt hervor, dass
die Entfernung des Bindemittels der Fettfarbe
überhaupt das Bild haltbarer, widerstandsfähiger
macht. — Prof. Dr. Fuhrmann, ebenfalls eine
Autorität auf dem Gebiete des Oeldrucks und
Bromöldrucks, empfiehlt auf Grund seiner Ver-
suche zur Entfettung den Tetrachlorkohlenstoff.
Wir sehen hier die verschiedensten Mittel
angewandt. Der Grund der Vielseitigkeit mag
zum Teil darin seine Erklärung finden, dass
unsere Druckfarben bekanntlich keine volle Gleich-
mässigkeit im Bindemittel zeigen, dass sogar mit-
unter dasselbe Fabrikat nicht einmal konstante
Zusammensetzung aufweist, dass ferner die Be-
schaffenheit des gewöhnlichen Handelsbenzins,
Steinöls und Benzols recht unterschiedlich sein
kann; andererseits ist der Preis reiner Produkte
natürlich erheblich höher. Reines Benzin kostet
in Deutschland das Kilo 80 Pf., Benzol (80 °)
70 Pf.!,, Alkohol (rein wie denaturiert) zeigt in
den einzelnen Ländern sehr wesentliche Preis-
unterschiede.
ı) Nach dem Preisverzeichnis der Chemikalienhand-
lung R. Schering, Berlin.
ar
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner,
lin W. so Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift-
führer: Wiih. Hoffsoblid, BerlinS. ı4, Wallstr. 3a. — Für
angelegenheiten: Reinhold Schumenn, Berlin NW. 5, Kruppstr. 1a. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria Luise - Platz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. Fee Fichte-
strasse ıg, Amt Moritzplatz 6991. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin -Steglitz, Albrechtstr. 130.
Protokoll der Sitzung
am 12. März, im Papierhaus, abends 7 Uhr.
Die Sitzung wird in vorläufiger Vertretung des
I. Vorsitzenden von dem II. Vorsitzenden, Herrn Ernst
Sandau, eröffnet. Anwesend sind etwa 125 Personen.
Im unteren Saal sind die bei den letzten Preisaus-
schreiben der Zeitschrift „Das Atelier des Photographen “
prämiierten Bilderserien, ııo Bilder, ausgestellt. Herr
F. Matthies-Masuren hatte es freundlichst über-
nommen, einen Vortrag über das Material zu photo-
graphischen Preisausschreiben zu halten. Der Vortrag
wird von den Anwesenden, unter denen sich auch
Herr Geheimrat Dr. Jessen vom Berliner Kunst-
gewerbemuseum befindet, sehr beifällig aufgenommen.
Hierauf berichtet Herr Professor Mente über die
Ausstellung der Firma Trapp & Münch, G.m.b. H.
in Friedberg, die eine grosse Anzahl Bildnisse von
Schenker-Berlin auf Mattalbuminpapiler, sowie zahl-
reiche Temaldrucke von Bieber, Dührkoop usw.
aufweist. Der Referent macht einige interessante Mit-
teillungen über die Arbeitsweise Schenkers Im
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
übrigen verweist er darauf, dass die Papiere der aus-
stellenden Firma, die den Wünschen der Verarbeiter
in jeder Weise entgegenkomme, so bekannt seien, dass
es sich erübrige, ein Loblied darauf zu singen.
Ioı Anschluss hieran referiert Herr Grzybowsky
über die praktische Anwendung der Hintergrundfolien
der Firma J. B. Feilner & Co.- München. An den
Wänden befinden sich zahlreiche Bilder, die mit Feilner-
schen Folien kopiert worden sind. Der Vortragende
weist auf die vielseitige Verwendungsmöglichkeit der
Folien hin. Ein Hauptvorzug Im Gegensatz zu den
früher gebräuchlichen Vignetten ist der Umstand, dass
das nachträgliche Einkopieren fortfällt, da Negativ
und Folie gleichzeitig kopiert werden. Die Zeichnung
der Folie schliesst einen ergänzenden Bestandteil der
Aufnahme in sich. Man kann die Folien sowohl rechts-
wie linksseitig verwenden. Bei Anwendung derselben
kann man die gemalten Hintergrfinde völlig entbehren.
Besonders wird auch auf die Gobelin- sowie Portieren-
folen hingewiesen. Die Verwendungsmöglichkeit der
Follen ist so gross, dass sich jeder, der damit arbeitet,
die Wirkung nach eigener Auffassung und persön-
lchem Geschmack gestalten kann. Man ist auch in
der Lage, verschiedene Folien gleichzeitig übereinander
zu kopieren.
Herr Sandau dankt den Herren Matthies-
Masuren, Professor Mente und Grzybowsky für
ihre Vorträge. Darauf findet ein allgemeiner Umzug
nach dem oberen grossen Saal des Papierhauses statt.
Hier ergreift zunächst Herr Prof. Dr. Schefter,
der Lektor für Photographie an der Berliner Universität,
das Wort zu einem äusserst interessanten Projektions-
vortrag über Mikroskopie und Mikrophotographie.
Nach einer kurzen Einleitung über das Wesen und die
Bedeutung der mikroskopischen Photographie und
über die äusserst wichtigen Dienste, die sie nicht nur
der Wissenschaft, sondern auch der Rechtspflege, sowie
Handel und Industrie zu leisten berufen ist, lässt der
Vortragende eine ganze Reihe vortrefflich gelungener
mikroskopischer Aufnahmen vor unseren Augen vor-
überziehen. Ein und derselbe Gegenstand zeigt sich
in ganz verschiedener Gestalt, je nach der Art der Ein-
stellung und der Wirkung des einfallenden Lichtes.
Ein Stück Leder, ein Fächer, Papierfasern, ein Stück
Filet, ein Muskel, eine Messerschneide und andere
Gegenstände mehr erscheinen in schneller Reihenfolge
auf der Leinwand, und manch launiges Wort, mit dem
Herr Professor Scheffer die einzelnen Bilder begleitet,
erhöht den Reiz des Vortrages, der von allen An-
wesenden mit lebhaften Beifall aufgenommen wird.
Der zum „allgemeinen Umzug“ erschienene I. Vor-
sitzende, Herr Paul Grundner, spricht Herrn Prof.
Dr. Scheffer den Dank des Vereins aus; dann gibt er
einige Neuaufnahmen und Neuanmeldungen bekannt.
Neu aufgenommen sind: Frau Kindler und die
Herren Hans Netto und Richard Haecker —
Angemeldet sind zum ersten Male die Herren Photo-
graphen Carl Rogge- Charlottenburg und Fritz Axt-
mann-Plauen; zum zweiten Male Herr Dr. Heinrich
Franke.
Alsdann folgt die Versammlung einer Einladung
des Herrn Professor Mente zu einer Reise in das
Reich der Mitternachtssonne. Mit Herrn Professor
Mente als Reisemarschali zu fahren, ist interessant
und vergnfglich zugleich, man lernt Land und Leute
kennen und geniesst ausser allem, was im Baedeker
mit dem berühmten Stern ausgezeichnet ist, allerhand
intime Reize des fremden Landes, über die Herr
Baedeker sich ausschweigt. Zunächst freilich blickt
man etwas enttäuscht auf die Leinwand, auf der die
Reise vor sich gehen soll Es erscheint eine Land-
karte und dann noch eine Karte, „Norwegen“ er-
klärt unser Führer und sucht vergeblich mit dem
Zeigefinger das Nordkap hoch oben zu kitzeln. Er
reicht nicht heran und unternimmt daher einen im
Programm nicht vorgesehenen Extra- Ausflug hinter
. die Leinwand, um einen Stock aufzutreiben, der ihm
helfen soll, seine guten Absichten zu verwirklichen.
Erfreulicherweise findet er einen und stellt uns nun
das Nordkap in aller Form vor.
Inzwischen sind wir von Berlin über Rostock und
Warnemüändenach Kopenhagen abgedampft und nehmen
hier einige Sehenswärdigkeiten in Augenschein. Dann
geht es direkt nach Christiania und ohne längeren
Aufenthalt nach Drontheim, wo wir einen der bequemen
Vesteraalendampfer besteigen und nun nordwärts fahren.
Rings um das Schiff flattern unzählige Möven. In
mehrtägiger ununterbrochener Fahrt umfängt uns die
tiefe, hehre Einsamkeit der nordischen Landschaft und
nimmt unsere Sinne gefangen. Helftig wogt das Meer,
das Schiff tanzt auf und nieder, und manch armer
Fahrgast opfert das letzte, das er in tiefstem Innern
seines Magens aufgespart hatte; er gibt Werke heraus,
für die, wie unser Führer sagt, ein Verleger nicht zu
finden ist. Nur er allein trotzt mit wenigen (ausser
der Schiffsmannschaft) den tosenden Wellen. Mit seiner
Goerz-Kamera, die zum ersten Male mit dem neuen
Goerz- Dogmar ausgestattet ist, hält er eifrig Aus-
schau, und alles, was einigermassen wert ist, der Nach-
weit überliefert zu werden, bannt er auf seine Platte.
Wir kommen zum Nordkyn, der nördlichsten Spitze
des Festlandes, und erblicken in Vardö zum ersten
Male die Mitternachtssonne in ihrer ganzen, eigen-
artigen Pracht. Von hier unternehmen wir einen Aus-
flug über den Sydvaranger nach Kirkenes und be-
suchen au der russischen Grenze eine Finnulappen-
ansiedelung. In leibhaftiger Gestalt tritt uns ein Rentier
(pardon, Präulein: mit zwei „n“, wenn ich bitten darf),
also ein Renntier, entgegen. — Die Herrschaften,
die hier oben wohnen, sind ausserordentlich genügsam.
Grosse Diners gibt man nicht. Austern und Trüffel
stehen selten auf der Speisekarte und den „five o’
clock‘ geniesst man ohne die geringste Beimischung
von Tango und Maxixe. Nachdem wir uns mit den
Ausiedlern in der angeregtesten Form teils in russischer,
teils in deutscher Sprache ausgeschwiegen haben,
fahren wir weiter südwärts nach Tromsd. In der Um-
gegend machen wir die höchst augenehme Bekannt-
schaft einer ganzen Familie „Lappe“. Alles sehr ge-
setzte und ernsthafte Leute, nicht ein kleines bisschen
zı?
208
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
nn Ro nn
„lWppisch‘‘, wie man eigentlich vermuten sollte. Gross-
mama Lappe war vor einigen Jahren in Stellingen bei
Hagenbeck tätig gewesen, einerseits um den deutschen
Zeitgenossen die hervorragende Kunstlertigkeit ihres
Stammes in Handarbeiten ad oculos zu demonstrieren,
andererseits aber um die weiblichen Reize des Ge-
schlechtes derer von Lappe in hellstem Lichte erglänzen
zu lassen. Wenn wir sie anschauen, zweifeln wir nicht
einen Augenblick daran, dass ihr dies in vollstem
Masse gelungen sein wird. Braune und blaue
„Lappen‘' sehen wir leider bei dieser hervorragenden
Familie nicht, dagegen stöbert unser Reisemarschall
einen alten dreckigen Schmier- Lappen auf, der die
eigenartige Angewohnheit hat, alles, was er auf der
Strasse findet, in seinen Busen zu stecken, der infolge-
dessen eine majestätische Rundung zeigt. Ob er damit
irgendwelche nicht vorhandenen Reize vortäuschen
will, entzieht sich unserer Beurtellung. Der Herr Pro-
fessor kann sich bei dieser Gelegenheit eine ganz kleine
Bosheit nicht verkneifen, indem er die Worte „tout
comme chez nous“ in ein etwas freieres Deutsch über-
setzt.
Unsere Fahrt geht nun durch den Lyngenfjord,
der einen herrlichen Ausblick auf hohe Gletscher ge-
währt, Später kommen wir nach den Lofoten und
sehen hier unzählige Heringsfischer bei der Arbeit.
Wir hören von generösen Unternehmern, die den
Fischern alles, was sie zu ihrer Tätigkeit gebrauchen,
meist ohne vorherige Bezahlung zur Verfügung stellen,
um später, wenn der Verdienst der Leute in einem
Jahre gering gewesen ist, auf die Begleichung der
Rechnung verzichten zu müssen. Wir nehmen uns
vor, künftig ein gleiches zu tun, und fahren dann über
Trondhjem nach Kristiansund, dessen besondere Sehens-
wärdigkeit, wie Baedeker erwähnt, in einem Walde
besteht. In diesem ‚besternten‘“ Walde verweilen wir
einige Zeit, denn wir müssen hier unbedingt einige
Freilichtaufnahmen machen: Zunächst zwei Kinder,
der Knabe stelit sich etwas dumm an, das Mädchen
aber ist helle „Mädchen sind meistens heller“, sagt
unser Mentor Mente, schränkt dann sein Lob aber
etwas ein, indem er hinzufägt, ‚ wenigstens beim Photo-
graphieren, sonst allerdings zuweilen auch!" Sodann
kommen einige Kühe an die Reihe. Er verewigt sie
bei jeder Reise, und immer lassen sie es sich geduldig
gefallen. Binmal zeigen sie ihm die Vorderfront und
dann zur Abwechselung einmal die Hinterfront und
starren den Künstler dabei so gutmätig an, als wollten
sie sagen: „Na, mit uns können Sie’s ja machen.‘
Da wir um ı2 Uhr wieder zu Hause sein müssen,
geht die Reise nun etwas schneller. Wir machen einen
Abstecher nach Sundalen und kommen dann nach
Molde, wo es angeblich von räsonierenden Berlinern
wimmeln soll. Persönlich sehen wir aber nicht einen
einzigen wimmeln, geschweige denn räsonieren!
Die Umgegend von Molde hat ganz alpinen Charakter
und ist von eigenartigem Reiz; ein Ausflug nach Ronıs-
dal zeigt alle Vorzüge der Gegend in hellstem Lichte.
Unser Führer unternimmt nun mit uns eine riesige (!?)
Fusstour — 14 volle Kilometer —, die ihn selbst so
anstrengt, dass er den Räckweg im Wagen zurlck-
legen muss. In Horgheim wartet unser ein splendides
Mahl, nur die reichliche Beigabe von Fliegen stört
etwas.
Dann halten wir unseren Einzug in Alesund, das
nach dem grossen Braude neu aufgebaut ist, ohne
dass man aber behaupten könnte, es habe an Schön-
heit dadurch gewonnen. Darch den Nordfjord geht
es nach Oie, von da durch das Norangsdul nach Helle-
sylt, durch den Geiranger Fjord nach Merok, und hier
beginnt dann die berühmte Wagenfahrt über Grotlid
nach Hjelle. Endlich kommen wir in Bergen an. In
Bergen regnet es fast immer. Der Himmel ist meist
grau und trübe und die Stimmung wird es allmählich
auch. Die schlechte Laune des Herrn Professors wird
auch dadurch nicht gehoben, dass er hier — zum
ersten und einzigen Male in ganz Norwegen — von
einem Dienstmann übers Ohr gehauen wird.
In Finse, dem höchsten Punkte der berühmten
Bergensbahn, nehmen wir dann Abschied. Hier steht
der Wintersport in höchster Blüte, und auch unserem
Reisemarschall ist das Kameragläck noch einmal hold.
Er hört von fern ein liebliches Grunzen, und als er
diesem augenehmen Geräusch nachgeht, sieht er sich
einer ganzen Schweinefamilie gegenüber. Er bittet,
eine Aufnahme machen zu dürfen, was ihm huldvollst
gestattet wird. Selbst der ganz kleine Ferkelsäugling
setzt sich in Positur. Noch eine liebenswürdige Auf-
forderung „Bitte recht freundlich“ und die Familien-
aufnahme ist gegläckt. — Und dann fahren wir heim
wärtse — — j
Träumend schliesst der Berichterstatter seine Augen,
doch der stürmische Beifall, der unserem verehrten
Führer von allen Seiten zuteil wird, weckt ihn auf
und erinnert ihn daran, dass es Zeit ist, in die Wirk-
lichkeit zurckzukehren. Vielen Dank, Herr Professor,
für die genussreiche Fahrt, und wenn Sie wieder ein-
mal eine Reise machen, dann vergessen Sie, bitte,
nicht, den Photographischen Verein wieder mitzunehmen,
wenn auch so viele „räsonierende Berliner‘ dabei sind!
Paul Grundner, Ernst Sandanu,
I. Vorsitzender. IL. Vorsitzender.
Wilh. Hoffschild, L Schriftführer.
8.
Handwerkskammerbexzirk Dortmund.
Ende April finden Gebhilfen - sowie Meisterprüfungen
für den Kammerbezirk statt. Anmeldungen wolle man
möglichst umgehend an den Vorsitzenden des Prüfungs-
ausschusses, Herrn H. Kuhlmann- Bochum, Bahnhof-
strasse ı8, gelangen lassen.
en
Nordwestdeutseher Photographen - Bund
(BE. V.).
Sitz: Bremen. — Adresse: Bremen, Rembertistrasse 89.
Als neues Mitglied hat sich gemeldet:
Herr Ludwig Römer, Photograph, Hamburg, Besen-
binderhof 23, IV.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
209
DW —____ LT nn N KT nn I mm ——
Photographen-Innung (Zwangsinnung)
Görlitz.
Am Donnerstag, den 23. April, pünktlich, nach-
mittags 5 Uhr, findet die Quartalsversammlung in
Görlitz, Hotel „Prinz Friedrich Karl“, Postplatz,
mit folgender Tagesordnung statt, wozu die Mitglieder
hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
ı. Protokoll. Eingänge und Berichte. Jahresbericht,
gegeben vom Vorsitzenden,
3. Abnahme der Jahresrechnung (dieselbe liegt vom
10. April ab beim Vorsitzenden aus).
3. Ersatzwabl für die ausscheidenden Mitglieder des
Vorstandes (Mfiller und Leibt), sowie des Aus-
schusses für das Lehrlingswesen (Alfred Scholz).
4. Lehrlingsfreisprechung.
5. Wahl einer Kommission zur Ermittlung von
* Durchschnittspreisen.
6. Beschlussfassung über das Innungsplakat.
7. Verschiedenes.
& Vortrag über Buchführung (Referent: Herr Handels-
‘ lehrer Ruch).
Der Vorstand: C. Mader, Vorsitzender.
NB. Auf 8 22 und Nachtrag 2, Abs. ı, der Statuten
wird hingewiesen.
42
Photographen - Zwangsinnung
Mülhausen i. Eis., für den Bezirk
Ober. Elsass.
Zu der am Donnerstag, den 16. April, nach-
mittags präzis 4 Uhr, in Gebweiler, „Caf& Eugen
Welty“, Hauptstrasse (Nähe des Bahnhofes), statt-
findenden
ordentlichen Innungsversammlung
beehre ich mich, hierdurch ergebenst einzuladen.
Tagesordnung:
1. Appell.
2. Verlesen des Protokolls der letzten Innungsver-
sammlung.
3. Festsetzung von Strafen für Zuspätkommen zu
den Innungsversammlungen.
4 Bekanntgabe von Eingängen.
5 Ermittlung und Festsetzung von ortsüblichen
Durchschnittspreisen.
6. Verschiedenes,
Unter Hinweis auf $ 22 des Statuts ersuchen wir
ie Mitglieder um vollzähliges Erscheinen.
gez.: J. Mehlbreuer, I. Schriftführer.
NB. Gelegentlich der Innungsversammlung ist den
Mitgliedern Gelegenheit geboten, die Beiträge für das
IL Quartal d. J. an den Kassierer abzuliefern.
Am 16. April, vormittags, wird ein Rundgang
durch Gebweiler, gemütliches Beisammensein, gemein-
schaftliches Mittagsessen die Kollegen vereinigen.
Treifpunkt: „Cal€ Eugen Welty“, Gebweiler, vor-
mittags 10 Uhr.
Es sind hierzu sämtliche Köllegen eingeladen.
2 1200
Photographen-Zwangsinnung Münster.
Am Dienstag, den 31. März d. je, fand im Hotel
„Monopol“ die Gründung einer Photographeninnung
für den ganzen Regierungsbezirk, mit Ausnahme von
Recklinghausen Stadt und Land, statt. Die Versamm-
lung wurde geleitet durch den Vertreter der Aufsichts-
behörde, Ober-Stadtsekretär Pagendarm. Vorsitzender
wurde Herr Photograph Gausselmann, Stellvertreter
Herr Roth, Kassierer Herr Weber und Schriftführer
Herr Radmacher. Ausserdem wurde eine Kommission
für Gehilfen- und Lehrlingswesen, deren Leitung dem
Photographen Herrn Karl Düllberg übertragen wurde,
und eine solche für Festsetzung ortsüblicher Mindest-
preise gewählt. Einen ausführlichen Vortrag über die
technische Leitung des Innungsbetriebes hielt Herr
Dr. Schellen. Es wurden wichtige Beschlüsse gefasst
über die Schleuderkonkurrenz, das Unterbieten der
Preise, die unlautere Reklame und die Sonntagsruhe.
Die sehr anregende Versammlung beschloss, im Mai
wiederum eine Zusammenkunft zu veranstalten.
Eng
Verein Bremer Fashphotographen (E. Y.).
Protokoll der Sitzung
am Dienstag, den ıo. Februar 1914, „Börsen-
Restaurant“.
Die Sitzung wurde um 9°’|, Uhr vom I. Vorsitzen-
den eröffnet; eingelaufen waren einige Drucksachen
und Mitteilungen vom C. V. Naehdem das Protokoll
der Generälversammlung verlesen und genehmigt war,
berichtet der Vorsitzende über die gemeinschaftliche
Sitzung der Vorstände beider hiesigen Fachvereine,
weiche durch Abwesenheit des Vorstandes des Bremer
Fachphotographen - Vereins von ıgıı nicht zustande
kam. Es wurde das Entschuldigungsschreiben des Vor-
standes des Vereins von ıgıı und unser Antwort-
schreiben verlesen, und es entspann sich nun eine leb-
hafte Aussprache. Schliesslich wurde der Schriftführer
beauftragt, noch einmal ein Schreiben an genannten
Verein zu senden, dass der Verein Bremer Fachphoto-
graphen (E. V.) einer gemeinsamen Vorstandssitzung
durchaus sympathisch gegenüberstehe.
Punkt 3 der Tagesordnung erregte wieder eine
lebhafte Debatte, und zeigte es sich, in welche unan-
genehme Lage ein Lehrling kommen kann, wenn er
seine Gehilfenpräfung ablegen will und keine vor-
schriftsmässige Lehrzeit hinter sich hat, auch als solcher
vom Lehrberrn nicht angemeldet ist. Es handelt sich
um einen weiblichen Prüfling, welcher bei einer hiesigen
Firma als Lehrling eintrat und nach „einjähriger‘
Lehrzeit als Retoucheuse noch einige Zeit im Geschäft
tätig war, worüber ein Zeugnis Ausweis gibt. Zur
weiteren Ausbildung ist dieses Fräulein noch bei zwei
anderen Photographen mit Unterbrechung tätig ge-
wesen und ersucht nun, zur Gehilfenprffung zugelassen
zu werden. Die Gewerbekammer überlässt es nun
uns, über diese Angelegenheit zu entscheiden. Wir
kamen überein, in diesem Fall noch einmal Nachsicht
zu üben, da die Gesamtzeit einer vorschriftsmässigen
Lehrzeit gleichkommt, sogar noch übertrifft, und die
21ö
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
strenge Anwendung des Gesetzes eine ungerechte Härte
wäre, um so mehr, als die Hauptschuld doch den ersten
Lehrherrn trifft. Weiter ersucht die Gewerbekammer
um Vorschläge für Meisterprüfer; es wurden von der
Versammlung die Kollegen Grienwaldt, Dose, Pund-
sack und Schiötel vorgeschlagen.
Alsdann hielt Herr Grienwaldt seinen an-
gekfindigten Vortrag, wobei er sich einleitend über
das notwendige Zusammengehdrigkeitsgefühl der ver-
schiedenen Berufsklassen aussprach und den veralteten
Standpunkt als überwunden betrachtete, nur den „Ge-
lehrten‘' als den Gebildeten zu betrachten. Wir lernten
von den Amerikanern den Menschen schätzen, der
seine Arbeit — einerlei weicher Art — aus innerstem
Pflichtgefühl und mit dem Herzen verrichtet, und da-
mit haben sich alle Berufe ein Anrecht auf voliste
Hochachtung ihrer würdigen Anhänger erworben. Es
wird nie ausbleiben (und davon bleibt kein Beruf ver-
schont), dass Unwissende und Ungebildete einen Stand
in irgend einer Weise schädigen. Der rein egoistische
Gedanke aber — nur für sich allein zu wirken
und damit das Gemeinsamkeitsgefühl durch Inter-
essenlosigkeit durchbrechen, verursacht einen weit
grösseren Schaden. In dieser Erkenntnis gingen die
Vorkämpfer für unsere gute Sache an die Arbeit, die
Fachleute durch Zwarg zu erziehen, sich ein Pflicht-
bewusstsein für ihren Stand neben den Interessen
für das eigene Ich zuzulegen, und das Resultat solcher
Arbeit sind die über ganz Deutschland sich verbreiten-
den Pflichtinnungen. Die lokalen Verhältnisse über-
ging Redner mit dem Hinweis, solange die zwei Fach-
vereinigungen sich in friedlicher Arbeit nicht einigten,
an ein erspriessliches Aufwärts in Bremen nicht zu
denken sei, und verbreitete sich des weiteren über das
Thema: Bildung, wobei er ein kleines Werk: „Eine
Sittenlehre für das deutsche Volk‘ von J. K. Schott
zugrunde legte. Die Berufs- oder Fachbildung, die all-
gemeine Bildung, die Halbbildung, die Schulbildung,
die religiöse und die sittliche Bildung wurden in kurzen
Kapiteln bespıochen, und den Schluss bildete ein
interessantes kleines Essay aus einer Tageszeitung.
Der Vortrag wurde mit grossem Beifall aufgenommen.
Schluss der Sitzung gegen ı2 Uhr.
Fritz Fuchs, I. Schriftführer.
Zwangsinnung
tür Photographen in dem Bezirk der
Handwerkskammer zu Arnsberg.
Sitz: Iserlohn.
Innunugsversammlung
am 23. März, im „Hotel Biggemann‘“', Finnentrop.
Vor Eintritt in die Tagesordnung macht der Vor-
sitzende, Herr Siepmann, bekannt, dass ihm ein
Schreiben von Herrn Stille-Lüdenscheid zugegangen
sei; er bittet, dieses zu verleser, und überträgt den
Vorsitz zu den Verbandlungen Herrn Mönch. An
dieses Schreiben knüpft sich eine lebhafte Diskussion,
und wurde darüber abgestimmt, ob Herr Siepmann
Vorsitzender bleiben sollte; von den 20 anwesenden
Herren stimmten ı2 dafür und 8 dagegen.
ı. Sodann ging man zur Tagesordnung über, und
erteilte Herr Mönch Herrn Stille das Wort zu einem
Bericht über das Arbeiten unserer Nachbarinnung
Dortmund. Der Vortragende beleuchtete eiugehend,
wie tatkräftig in der Dortmunder Innung geschafft
wird, und wünscht, dass auch in unserer Innung mehr
geleistet würde.
2. Ueber das von der Firma Schmeck-Siegen
errichtete Photohaus Germania fand eine allgemeine
Aussprache statt, zu der namentlich die Siegener Kol-
legen ihre Auschauungen über diese Gründung kund-
zutun suchten. Es wurde von der Versammlung
beschlossen, erst abzuwarten, wie die Regierung ent-
scheidet betreffs der Angelegenheit Billigmann-
Lüdenscheid.
3. Betreifs der Zugehörigkeit zum Central-Ver-
bande hat sich die Sache durch den Briefwechsel auf-
geklärt. Herr Dallmann stellte den Antrag, in An-
betracht der schlechten Kassenverhältnisse aus dem
C. V. auszuscheiden. Herr Stille stellt den Autrag,
dem Verbande auch weiterhin anzugehören, auch Heır
Müsse schliesst sich diesem Antrage an und glaubt,
dass bei einer energischen Eintreibung der Beiträge
und Strafgelder unsere Kasse in der Lage sei, das
Geld für den C. V. zu beschaffen. Es wurde beschlossen,
auch fernerhin beim C. V. zu bleiben.
4. Dieser Punkt wurde auf Autrag des Herrn Stille
gestrichen, da die Aufnahme neuer Mitglieder Sache
des Vorstandes sei.
5 Ueber eine gemeinsame Reklame fand eine ein-
gehende Besprechung statt. Unter anderem wurde be-
schlossen, von dem C. V. Fiugblätter über Vergrösse-
rungsschwindel usw. zu beziehen, und zwar vorläufig
1000 Stück.
6 Bezüglich der Erhöhung der Strafgelder stellte
Herr Stille den Antrag, diese beim Pehlen fremder
Mitglieder auf 2,50 Mk. und der Eingesessenen, wo
die Versammlung atattfindet, auf 5 Mk. sowie für ein
Zuspätkommen oder Zufıühverlassen der Sitzung auf
ı Mk. festzusetzen. Herr Mönch stellte den Antrag
zur Diskussion. Schliesslich wurde der Antrag Stille
einstimmig angenommen, und soll $ a2 dementsprechend
geändert werden.
7. Es fand die Verlesung des Protokolls der Sitzung
vom 3. November 1913 statt.
Herr Sparmann stellte den Antrag, alle a Monate
eine Innungsversammlung abzubalten. Herr Müsse
beantragte: alle 3 Monate, da sonst doch viele Kollegen
zu oft dem Geschäfte entzogen würden. Der Antrag
Müsse wurde angenommen. Die nächste Innungs-
versammlung soll im Juni in Arnsberg stattfinden.
Heır Mönch kommt auf Preisschleudereien der
Firma Mönch & Stoll-Neheim zu sprechen und be-
merkt hierzu, dass er die Führung seines Namens der
Firma verboten habe.
Herr Herchenbach kam auf das Volontärun-
wesen zu sprechen, und es Sand die von diesem Herrn
bekanntgegebene Art der Ausbildung gerechte Ent-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
2Iı
Le u
rästung. Daraufhin stellt Herr Stille den Antrag,
dass es den Mitgliedern verboten ist, Personen über
16 Jahre gegen Entgelt mit einer kürzeren als der ge-
setzlichen Lehrzeit auszubilden.
Ebenso wurde beschlossen, keine Gehilfen einzu-
stellen, die nicht eine ordnungsmässige Lehrzeit be-
standen haben. i |
Dem Antrag des Herrn Stille auf Abänderung
der 8 49 und sı stimmte die Versammlung zu.
Herr Alderauge gab der Versammlung noch ein
interessantes Bild über die Häuserphotographen. Da-
nach wurde die Versammlung von Herrn Mönch ge-
schlossen. Paul Müsse, Schriftführer.
un u I 0 mi
Ateliernaehriehten.
Altona (Elbe). Herr Photograph Henry Schmidt
verlegte sein Atelier nach Königstrasse 225.
Freiberg i. Sa. Die Herren Müller und Hoft-
mann haben ihr Photographisches Atelier an Herm
Photographen Wilh. Krause verkauft.
Kassel. Herr Photograph Heinrich Schaeffer
bestaud die Meisterprüfung.
Münster LW. Herr Albert Lange eröffnete ein
Photographisches Atelier nebst Vergrösserungsanstalt.
Neuruppin. Herr Otto Müller hat sein Photo-
graphisches Atelier an Herrn Paul Boger verkauft.
hg
Personalien.
Ostern d. Js. vollenden sich 50 Jahre, dass Herr
Wilhelm Werner sein Photographisches Atelier in
Riesa begründete. Aus kleinen Anfängen entwickelte
sich das Geschäft zu hoher Blüte. Der Schriftführer
des Sächs. Photographen- Bundes, Herr Otto Werner,
der Sohn des Begrfnders, ist heute Inhaber der Firma,
die in dem Sinne des Begründers den guten Ruf sich
erhalten hat. Unseren herzlichsten Glückwunsch dem
Jubilare und dessen Nachfolger.
Dem Photographen Gustav Haertwig- Magde-
burg ist das Verdienstkreuz in Gold verliehen worden.
Auf ein 25jähriges Bestehen konnte am ı. April
das Photogrsphische Atelier Friedrich Hermann
Rossberg in Sebnitz zurückblicken.
Gestorben ist Herr Pliotograph Adolf Andresen
im 40. Lebensjahre in Sonderburg.
—
‚Gesehäftliehes.
Dresdener Albuminpapierfabrik, A.-G,
Dresden. Der im Geschäftsjahr 1913 aus den Ver-
trägen mit den lilerten Fabriken der Gesellschaft zu-
kommende Gewinn beläuft sich auf 54310 Mk. (36540),
wozu Zinsen aus eigenem Kapital abzüglich der Un-
kosten und Abschreibungen mit 23770 Mk. (18960)
und Vortrag von 1912 mit 1589 Mk. (1320) hinzutreten,
so dass in Summa 79670 Mk. (55820) zur Verfügung
stehen. Auf Elfektenkonto A war wiederum ein Kurs-
verlust von 6195 Mk. (9590) auf mündelmässige Effekten
zur Abschreibung zu bringen. Die Gewinnverteilung
wird wie folgt vorgeschlagen: Tantieme an den Auf-
sichtsrat 3184 Mk. (2130), an den Vorstand 3184 Mk.
(a130), Zuweisung an den Erneuerungsfonds sooo Mk.
(0), ıı Mk. Gewinnantell auf 3155 Genussscheine (i. V.
9,50), 34705 Mk. (29970), 8 Prozent (5) Dividende auf
das Aktienkapital Lit. A 32000 Mk. (20000), Vortrag
auf neue Rechnung 1595 Mk. (1590).
Vereinigte Fabriken photographischer
Papiere, Dresden. Der nach Verrechnung mit den
liierten Firmen für das Jahr ıgı3 verbleibende Rein-
gewinn beträgt zuzüglich des Vortrages aus dem Jahre
ı912 von 2173 Mk., 177688 Mk. (152900), für den
folgende Gewinnverteilung vorgeschlagen wird: 8 Pro-
zent Dividende (wie i. V.) 92000 Mk., ı2 Mk. Dividende
auf 4600 Genussscheine (1. V. 10 Mk.) 55200 Mk. (46000),
Tantieme au den Vorstand und Beamte 13164 Mk,.,
Tantieme an den Aufsichtsrat 6475 Mk., Vortrag auf
neue Rechnung 10848 Mk.
m 17 _ 20 ms
Eingesandt.
Die Fachzeitschrift „Der Photograph“ bringt auf
S. ııı unter der Spitzmarke „Zum Vorsitzenden der
Berliner Photographen-Zwangsinnung usw.“ die Mit-
teilung, dass die Versammlung am 2. April sehr stürmisch
einsetzte, dass Herr Tiedemann zum Vorsitzenden
gewählt worden sei und damit die Auflösung der
Innung, die von einer Anzahl Mitglieder gewfinscht
wird, zum mindesten hinausgeschoben sei. An dieser
Notiz, die mit „X“ unterzeichnet ist, ist lediglich
wahr, dass Herr Tiedemann an Stelle des von seinem
Amt zurückgetretenen Herrn Lichte gewählt worden
ist. Alle übrigen Behauptungen sind unwahr. Die
Versammlung am a. April verlief ruhig, es sprach nicht
ein einziger Redner für die Auflösung der Innung,
sondern sämtliche Kollegen erkannten die Notwendig-
keit unserer Innung an. Ueber die Einzelheiten ver-
weisen wir auf das demnächst erscheinende amtliche
Protokoll der Versammlung.
Wir können nicht umhin, lebhaft zu bedauern,
dass ein Fachblatt, wie „Der Photograph “, sich nicht
scheut, derartige tendenziös entstellte Nachrichten in
seine Spalten aufzunehmen.
Berlin, den 7. April 1914.
Der Vorstand
der Photographen- Innung (Zwangsinnung) zu Berlin,
Heinrich Lichte. Johannes Lüpke.
L. Tiedemann. Hugo Kammer Hermann
Böbers. Volkmann Teichmann. Julius Staudt.
Georg Wilke.
hart
Kleine Mitteilungen.
— Photographischer Bund für den Re-
gierungsbezirk Koblenz. Die von den Koblenzer
Fachphotographen für Montag, den 30. März, im
Union- Restaurant einberufene Versammlung zur Grün-
2312
dung eines Photographenbundes für den Regierungs-
bezirk Koblenz war sehr zahlreich besucht. Der Ver-
sammlung, mit der eine Ausstellung photographischer
Erzeugnisse in kleineren Rahmen verbunden war, die
allgemeines Interesse hervorgerufen hat, wohnten auch
der Handwerkskammersekretär Köpper, sowie der
Kurator des Central-Verbandes Deutscher Photographen-
Vereine und -Innungen, mit dem Sitz in Dresden,
Stein, bei. Beide Herren sprachen sich für die Grün-
dung eines Photographenbundes aus, da das Photo-
graphengewerbe, infolge der immer weiter um sich
greifenden Massengeschäfte mit Schleuderpreisen, er-
heblich bedroht sei. Bei der Vorstandswahl wurden
gewählt: ı. Vorsitzender Hermatın Menzel, Schrift-
fährer Heinrich Maurer, Kassierer Anton Kilzer,
alle in Koblenz, sowie als Beisitzer Bernhard Stephan
in Boppard, Julius Zeppenfeld in Neuwied. Der
neugegrändete Photogrephenbund schloss sich dem
Central-Verband Deutscher Photographen -Vereine und
-Innungen an.
— Der ,„Glems- und Würm- Gaurzeitung‘' entnehmen
wir folgende Mitteilung: Vor der Strafkammer in Heil-
bronn begann ein Prozess gegen sogen. Bilderreisende,
junge, zungengewandte Leute, zumeist von Norddeutsch-
land, die für das Berliner Versandhaus Arkadia Be-
stellungen auf Photographie-Vergrösserungen suchten
und einen Vertrag unterschreiben liessen, der auch zur
Abnahme eines Rahmens verpflichtete. Während das
Bild selbst sehr billig war (es kostete nur 1,05 Mk.),
wurde der Rahmen mit 13,50 Mk. berechnet, was für
die Besteller, die den Bestellschein nur flüchtig oder
gar nicht gelesen hatten oder zu lesen bekamen, eine
Ueberraschung, für die Reisenden der Profit war.
Etwaige Einwendungen oder Weigerungen der Ueber-
tölpelten wurden mit dem Hinweis auf die Unterschrift
und mit Drohungen von Prozess- und Gerichtskosten
bekämpft. So konnten diese Leute monatelang im
Unterland und in Nachbargebieten ihr Gewerbe aus-
üben, mit welchem Erfolg, beweist die Tatsache, dass
annähernd 200 der Betroffenen als Zeugen teils per-
sönlich, tells kommissarisch vernommen werden. Die
Heilbronner Staatsanwaltschaft hatte es unternommen,
diese Geschäftsmanipulationen zu unterbinden, indem
sie fünf der Reisenden Ende des letzten Jahres in Haft
nahm. Sie haben sich jetzt vor der Strafkammer zu
verantworten, und zwar sind es die ledigen Kaufleute
Ludwig Kunze von Rochlitz 1. S., 22 Jahre alt,
Hans Martin von Leipzig, a5 Jahre alt, Karl Simon
von Eiberfeld, 28 Jahre alt, Alfons Woschetzky von
Berlin, 26 Jahre alt, Paul Kott von Stuttgart, ıg Jahre
alt, und Franz Eich von Mannheim, 23 Jahre alt,
m 2-2 m)
Patente.
KL 57. Gruppe 8. Nr. 262036 vom 16. Juni 1912.
(Zusatz zum Patent 250183.)
Neue Photographische Gesellschaft, A.-G., in Berlin-
Steglitz.
Verfahren zur Herstellung von lichtempfindlichen
Schichten nach Patent 250183, dadurch gekennzeichnet,
Für die Redaktion verantwortlich: Geh.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
dass in der Gradation verschieden arbeitende licht-
empfindliche Schichten, die auf gleiche Lichtarten in
verschiedener Weise reagieren, übereinandergegossen
werden.
ern
Fragekasten.
a) Tsehnisehe Fragen.
Antwort su Frage 60. Die Bogenlampen- und
Elektrotechnische Fabrik K. Weinert, Berlin SO.,
Muskauer Strasse 24, stellt ausser Ihren bekaunten Auf-
nahmelampen „, Photolumen “ und „Sonja- Photolumen "
auch ein Stativ für Halbwattlampen für 1000, 2000
und 3000 Kerzen für photographische Aufnahmen her.
Frage 72. Herr K. K. in F. ı. Wie kaun ich
mir blausaures Eisenpapier selbst präparieren, wie ist
der Rohstoff und die Zusammensetzung des Präparats?
a. Möchte mir gern einen Apparat anschaffen,
und zwar 30%X4o cm für massstäbliche Architektur-
zeichnungen usw. Wo bekomme ich diesen Apparat
am besten, und welches Objektiv muss ich dazu be-
nutzen, möchte auch eventuell einmal eine Naturauf-
nahme damit machen.
3. Wie kann ich mir einen guten Entwickler für
Naturaufnahmen selbst ansetzen, und zwar welche
Bestandtelle?
Antwort su Frage 73. ı. Blausaures Eisenpapier
wird dadusch hergestellt, dass man ein gutes, recht
stark geleimtes glattes Rolipapier (Aquarellzeichen-
papier eignet sich im kleinen Massstab natürlich am
besten dazu) mit folgender Lösung überstreicht.
Rotes Blutlaugensalz . . Bg
gıünes zitronensaures Eisenoxyd-
ammonilak . IO „
werden in sehr dünnem Stärkekleister 100 ccm gelöst.
Den Stärkekleister stellt man s'ch so her, dass man
ı g Weizen- oder Maisstärke in ıoo ccm kalten Wasser
verrährt und unter fortdauerndem Rühren zum Sieden
bringt. Das Papier wird nicht zu reichlich mit einem
breiten Pinsel mit der Lösung bestrichen und nach
dem Trocknen möglichst trocken aufbewahrt.
Antwort 2. Für massstäbliche Zeichnungen Ist jede
gute Atelierkamera moderner Fabrikstion, schlimmsten-
falls sogar ein stabiler Reiseapparat benutzbar, wenn
derselbe statt auf dem Stativ auf einem Tisch befestigt
wird, dem ein Kartenständer gegenüber aufgestellt
werden kann. Als Objektiv muss ein symmetiischer
Anastigmat Verwendung finden mit etwa 25 bis 30 cm
Brennweite, der dann auch für Naturaufnahmen bis
zum Format 18X24 cm sehr gut Verwendung finden
kann.
Antwort 3. Für Naturaufnahmen ist Metol-Hydro-
chinonentwickler sehr zu empfehlen. Man setzt sich
denselben so an, dass man in 1ı0oo ccm Wasser dog
Natriumsulfit, ferner 12 g Hydrochinon und 8 g Metol
löst und andererseits in der gleichen Wassermenge
150 g Pottasche zur Lösung bringt und von beiden
Flüssigkeiten zum Gebrauch gleiche Mengen mischt.
t Preiesser Dr. A.Miethe in Berlin - Halsnses.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. 8.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 31.
15. April.
IQI4.
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht
druckfertig zu sein.)
Unverlöschbare Tinten zur Her-
stellung von Schildern oder Reklame-
zetteln. Unverlöschbare Tinte von _Mtief-
schwarzer Farbe und einem schönen Glanz
benutzt man zur Erzeugung von Preis- oder Aus-
zeichnungsschildern sowie sonstigen Reklame-
zeilen oder grobzügigen Zeichnungen, und sollen
sich diese nicht durch Wasser verlöschen lassen,
d.h. also abwaschbar sein, wenn sie mit der
Zeit staubig oder sonstwie beschmutzt worden
sind.
Mischt man ı5 Teile rektifiziertes Terpen-
tinöl, 1o Teile Schellack, feinstens pulverisiert,
3 Teile venezianisches Terpentinhbarz und 3 bis
4 Teile besten Lampen-, amerikanischen Gas-
oder Azetylenruss durch anhaltendes Reiben
recht sorgfältig zusammen und erwärmt während-
dessen den Teller oder die Schale ganz mässig
auf einer Ofenplatte, dann erhält man eine sehr
gut vermalbare Lösung, die in einem verkorkten,
etwas weithalsigen Fläschchen zu verwahren ist.
Wird statt des Russes das entsprechende Quan-
tum feinst pulverisiertes Bleiweiss (Kremser-
weiss) genommen und eine Spur Preussischblau
in Pulver dazugegeben, so erhält man eine
weisse Deckfarbe zum Zwecke des Bezeichnens
von dunklen, d.h. farbigen Kartons. In dieser
Weise können auch andere Körperfarben mal-
fertig gemacht werden. Wesentlich ist dabei,
dass alle Farben recht fein zermahlen, d. h.
sandfrei und mehlartig sind, dann zeigen die
Striche oder Flächen ein glattes Aussehen.
Waschbare Kartons oder Papiere sollen vor-
zugsweise zur Verwendung kommen, wenn es
sich um dauerhafte und widerstandsfähige Schilder
usw. handelt. M.
Die verschiedenen Glasarten in ihren
Zusammensetzungen. Nach der chemischen
Zusammensetzung des Glases unterscheidet man
vier verschiedene Sorten, und ist das Verhalten
dieser gegen chemische oder sonstige Ein-
wirkungen sehr abweichend, so dass also auch
im Glas grosse Unterschiede gemacht werden
müssen, wenn es sich um zweckentsprechende
Verarbeitungen oder den sachgemässen Ge-
brauch handelt.
| . (Nachdruck verboten.)
ı. Das Kalikalkglas oder böhmisches
Kristallglas ist als das beste anzusehen, indem
es völlig farblos und sehr strengflüssig bei der
Erzeugung ist, dadurch zeichnet es sich als
äusserst widerstandsfäbig, d. h. als weniger
leicht zerbrechlich aus, und besitzt es gegen
chemische Einflüsse eine ziemliche Unempfind-
lichkeit. Es ist völlig farblos.
2. Das Natronglas ist härter als das Kali-
kalkglas, dagegen weniger strengflüssig und nicht
ganz farblos, bezw. hat es eine schwach bläu-
liche oder grünliche Färbung. Es dient haupt-
sächlich zur Erzeugung von Tafelglas, und wenn
es sich um bessere Gläser handelt, wird ein
Gemisch von Kalikalkglas mit Natronglas ge-
braucht.
3. Das Kalibleiglas, auch als Kristallglas
bezeichnet, ist sehr leicht schmelzbar, dabei
farblos und ziemlich weich, aber von hohem
spezifischen Gewicht. Es besitzt ein starkes
Lichtbrechungsvermögen und einen intensiven
Hochglanz, weshalb es zur Herstellung falscher
Edelsteine dient. Ein heller, glockenartiger
Klang ist dem Glase eigen, weshalb man das-
selbe auch Glockenglas benennt.
4. Aluminiumkalkkaliglas ist das ge-
wöhnlichste Glas von stark dunkelgrüner oder
rotgelber Farbe, und wird es zu billigen Flaschen,
Gläsern usw. benutzt. Das Glas enthält viel
Mangan und Eisen. ee . M.
Aufziehkartons mit abwaschbarer
Streichschicht. Die mit einer Kreide- bezw.
Streichschicht versehenen Aufziehkartons ver-
ursachen beim Aufkleben der Bilder so mancherlei
Schwierigkeiten, denn die Klebemittel schlagen
sehr rasch in die Streichschicht, d. h. sie wer-
den von dieser aufgesogen, sobald sie nicht
ganz dickflüssig sind, und dann haften die
Bilder nur ganz unvollkommen. Ein weiterer
Uebelstand ist dann noch der, dass die Kartons
sehr leicht wellig werden, denn die allzu feuchtig-
keitshaltige Klebeflüssigkeit verursacht beim
Trockenwerden das Krummziehen, und soll man
deshalb wasserfeste Kartons benutzen, deren
Schicht in irgend einer entsprechenden Weise
gegerbt sein soll.
32
214
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Am geeignetsten zur Gerbung solcher Kreide-
kartons ist das Formalin, von welchem eine
ziemlich starke Lösung in eine entsprechend
grosse, sehr reine Glasschale geschüttet wird,
und sind die Kartons langsam und so unter-
getaucht durch die Lösung hindurchzuziehen,
dass keine Blasen entstehen und auf der Fläche
kleben bleiben, und hängt man die Kartons
alsdann zum Trocknen an staubfreien, mässig
warmen, doch vor starken Sonnenstrablen ge-
schützten Orten zum Trocknen auf. Da die
Streichschichten nach dieser Behandlung eine
etwas rauhe, aufgequollene Oberfläche zeigen,
müssen die Kartons in ganz mässig feuchtem, bei-
nahe trockenem Zustande gut satiniert werden,
und erhält man dabei wieder eine ganz vor-
zügliche Glätte, die beim Feuchtwerden nur
ganz wenig beeinflusst wird, so dass der Karton
als abwaschbar zu bezeichnen ist. Statt der
Formalinlösung kann auch eine ziemlich starke
Alaun- oder essigsaure Tonerdelösung gebraucht
werden, und ist die Behandlung die gleiche.
Die Klebemittel beim Aufziehen der Bilder auf
waschbar gemachtem Streichkarton müssen ziem-
lich konzentriert gehalten werden, sonst ist die
Haltbarkeit eine geringe. M.
Ein billiges Mittel zur Reinigung der
Luft. Für Werkstätten aller Art oder für Orte,
wo sich viele Menschen aufbalten, wird folgen-
des Mittel zur Luftreinigung empfohlen, wobei
jeder üble Geruch vermieden wird: 2 g Blei-
nitrat (salpetersaures Blei) werden in ı Liter
kochendem Wasser aufgelöst; ausserdem werden
in einem besonderen Behälter 7 g gewöhnliches
Kochsalz in etwas warmem Wasser gelöst und
beide Flüssigkeiten in einen Eimer voll Wasser
geschüttet, wo sich nach einiger Zeit ein Boden-
satz bildet, von dem die klare, obenstehende
Flüssigkeit abgeschöpft und mit Cbhlorbleilösung
gesättigt wird. Man kann nun die Flüssigkeit
aufspritzen, oder es wird ein Tuch eingetaucht
und nach dem oberflächlichen Auswinden frei
aufgehängt, wonach sich alsbald die gründliche
Reinigung der Luft bemerkbar machen wird.
Ganz besonders für jene Räume, in denen
keine Ventilatoren sich befinden und wo das
Oeffnen der Fenster wegen des Zuges nicht
angängig ist, kann diese Art der Luftreinigung
empfohlen werden, um so mehr, als sie keine
kostspieligen Einrichtungen erforderlich macht.
M.
— dr
Innungs- und \Vereinsnashriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
Wiederum hat unser Verein durch das Hin-
scheiden eines wertgeschätzten Mitgliedes einen
schmerzlichen Verlust erlitten. Am 4 April ver-
starb nach langem, schwerem Leiden
Herr Wilhelm Stöcklein.
Mit dem grossen Kreise seiner Geschätts-
freunde, unter denen sich der Verstorbene Infolge
seiner rastlosen Tätigkeit und seiner persönlichen
Eigenschaften reiche Sympathien erworben hat,
trauert um ihn unser Verein, dem der Ver-
blichene als Leiter der Projektion mehrere Jahre
hindurch wertvolle Dienste leistete. Wir werden
ihm allezeit ein ehrendes Andenken bewahren.
Photographischer Verein zu Berlin.
Der Vorstand:
IL. A.: Wilh. Hoffschild, I. Schriftführer. _
Photographisehe Vereinigung im Regie-
rungsbexirk Stettin (Zwangs-Innung).
Sitz: Stettin.
Montag, den 20. April, nachmittags 2 Ubr,
findet in Stettin, im Königstor- Restaurant, sm
Königstor 13, Ecke Königsplatz, It. Beschluss vom
12. Januar unsere fänfte Innungsversammlung statt.
Tagesordnung:
ı. Begrüssung durch den Vorsitzenden und Bericht
über das verfiossene Vierteljahr.
2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der
Innungsversammlung vom 1a. Januar und Br-
stattung des Jahresberichts.
3 Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung. Ent-
lastung des Kassierers.
4. Anträge des Vorstandes bezügl : a) der Ausstellung
in Leipzig; b) des Meisterkursus und c) Be-
willigung einer Schreibhilfe.
5. Anträge. Dieselben müssen 48 Stunden vor Be-
gion der Sitzung z. Hd. des Vorsitzenden sein.
6. Wahl des nächsten Versammluugsortes und Fest-
setzung des Tages.
7 Bemerkungen des Heırn Kollegen Bachmann
über Lehrlingsprüfungen.
8 Aussprache.
9. Vortrag des Herrn Grienwaldt. Bremen über
„Alte und neue Wege in der Photographie“ mit
Besprechung der ausgestellten Bilder,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Unter Bezugnahme auf $ 22 unserer Statuten, und
im Hinblick auf die interessante Tagesordnung ersucht
so freundlich als dringend um vollzähliges Erscheinen
Der Vorstand.
LA.: Willy Woltt, I. Vorsitzender.
Die Rechnungsaufstellung liegt samt den Be-
legen vom 6. d. Mts. zur Einsicht der Innungsmitglieder
bei unserem Kassierer, Herrn Kasper, aus.
Anschliessend an unsere Tagung findet vom aı. bis
2. April ein Meisterkursus unter Leitung des Herrn
Grienwaldt-Bremen statt, und geht den Mitgliedern
das genaue Programm als Drucksache zu.
Indem wir glauben, dass mit dieser Einrichtung
recht vielen gedient ist, hoffen wir auf recht zahl.
reiche Beteiligung.
— art
Photographen -Zwangsinnung
der Kreise Angerburg, Darkehmen, Goldap,
Gumbinnen, Insterburg Stadt und Land,
Niederung, Pillkallen, Ragnit, Stallupönen
und Tilsit Stadt und Land,
Sitz: Insterburg.
Friedrioh sehen Karee Neraeon Braun Sarınlak ührer.
Innungsversammlung
am Montag, den 27. April, nachmittags 3 Uhr,
In Insterburg, Cafe Dünkel.
Tagesordnung:
L Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls.
2. Jahresbericht.
3. Rechnungslegung und Entlastung des Kassierers.
4+ Neuwahl zweier Vorstandsmitglieder; es scheiden
aus: Lutkat und Zimmer.
5 Aufstellung von Vorschriften zur Regelung des
Lehrlingewesens.
6. Bericht des Vorsitzenden Aber den Obermeistertag
in Danzig und den Meisterkursus im Berliner
Lettebaus.
7. Besichtigung der Bilder des Preisausschreibens
vom „Atelier des Photographen‘, Halle a.S,
8. Besichtigung von Vorlagen der Hintergrund-Folien
von der Firma Feilner- München.
9. Anträge und Geschäftliches.
Anträge müssen 2 Tage vor der Versammlung an
den Vorsitzenden gerichtet werden.
Der Vorstand:
ASchmidt, Vorsitzender. H. Braun, Schriftführer.
=al>
Photographen -Zwangsinnung
für die Stadt- und Landkreise: Erfurt und
Mühlhausen, die Kreise: Langensalxa,
Sehleusingen und Weissensee.
Sitz: Erfurt.
In der Versammiung vom a. Februar d. J. wurde
folgender Beschluss für den Stadtkreis Erfurt gefasst:
Die Mitglieder der Photographen -Zwangsinnung haben
an den Wochentagen von abends 8 Uhr an das Ge-
schäft zu schliessen. Auswärts bestellte Aufnahmen,
z. B. Hochzeiten, können auch nach dieser Zeit an-
gefertigt werden. Letztere Ausnahmebestimmung kommt
dem Erlass des Herrn Regierungspräsidenten über Sonn-
tagsausnahmebestimmung vom 22. Juli ıgıı gleich.
Obiger Beschluss tritt von Ostern 1914 in Kraft,
A. Rudolph, wilh. Hofmann,
Obermeister. prot. Schriftführer,
— rt
Ateliernaehriehten.
Braunschweig. Herr C. Möller hat das Photo-
graphische Atelier des Herrn Hofphotographen Oskar
Meyer übernommen.
Greiz. Herr K. Voigt eröffnete Ernst Arnold-
Platz 2 ein Miniatur- Schnellphotoatelier.
Spandau. Herr Georg Kühn hat das Photo-
graphische Atelier Selle & Kuntze Nachf. üüber-
nommen.
Wiesbaden. Der Kunstverlag R. Konrady ver-
legte seine Geschäftsräume nach Eitviller Strasse 12.
29
Aus der Industrie.
— Die Firma Romain Talbot-Berlin S. be-
mustert uns einen Prospekt über die von ihr ver-
tretenen Nelson-Gelatinen, die in England fast aus-
schliesslich zur Herstellung des durch seine Gleich-
mässigkeit anerkannten Negativ- und Positivmaterlals
gebraucht werden. Zu der Nelson-Gelatine S. E, Leaf
gibt die Firma eine ausführliche Gebrauchsanweisung
zur Herstellung einer guten Bromsilberemulsion, welche
auf die Gelatine abgestimmt ist, während die SorteI.
„Photo“ speziell für photographische Papiere und lang-
same Bromsilberplatten geeignet ist. Auch die übrigen
Sorten haben alle einen speziellen Verwendungszweck,
und die stets gleichmässige Qualität der Sude lässt
einen sicheren Erfolg beim Gebrauch des auf der
Packung angegebenen Sonderzweckes erwarten.
un u Zn 0m
Kleine Mitteilungen.
— In dem Prozess gegen sechs Bilderreisende, über
den wir in voriger Nummer berichteten, wurde folgendes
Urteil gefällt: L. Kunze erhielt ır Monate Gefängnis,
H. Martin 9 Monate, A. Woehetzky ı1!/, Monate, Fr. Eich
41/, Monate. Kott wurde freigesprochen, da er kaum
ı8 Jahre alt war.
en
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 73. Herr C. R. in Z. Von einer äusserst
wertvollen Sammlung von Daguerreotypien soll ich
möglichst exakte Nachbildungen herstellen und habe
mit gutem Erfolg mittels des Kollodiumprozesses diese
Reproduktionen bewältigt. Nun sollte aber noch der
Versuch gemacht werden, ob es nicht gelänge, In reiner
Daguerreotypie die Originale nachzubilden. Meine
Kollodiumglasbilder mit hinterlegter Schwärzung geben
die Originale gut wieder, aber meinem Auftraggeber
2316
schwebt vor, dass man die Daguerreotypie mit derselben
Technik wiedergeben solite.. Ob das nun möglich ist,
weiss ich nicht; ich glaube kaum, möchte aber doch
den Rat eines Erfahrenen darüber vernehmen.
Antwort su Frage 73. An sich besteht die Mög-
lichkeit, alte Daguerreotypien auf daguerreotypischem
Wege zu reproduzieren, aber das Verfahren macht doch
derartige Schwierigkeiten, dass nicht dazu geraten
werden kann, einen solchen Versuch anzustellen, um
so mehr, als die Beschaffung der silberplattierten Kupfer-
bleche zwar möglich ist, aber das Putzen derselben bis
zur Aufnahme bei der Qualität der jetzt käuflichen
Platten derartige Schwierigkeiten bedingt, dass sie wohl
von einem Fachmann kaum überwindlich sind. Es
kann daher nur empfohlen werden, von diesem Ver-
such abzusehen und die Reproduktion auf dem von
Ihnen bereits gewählten Wege vorzunehmen, zweck-
mässig aber nicht unter Benutzung von Kollodium auf
schwarzen Biechplatten, sondern mit Hilfe von Kol-
lodiumemulsionen, die, entsprechend farbenempfindlich
gemacht, wie es für die Schwarzaufuahme im Vier-
farbendruck üblich ist, eine viel bessere Wiedergabe
der Halbtöne ermöglichen als der Kollodiumprozess.
Frage 74. Herr K. K. in W. Kann man auf
Eifenbeinplättchen direkte Kopien herstellen, ohne
Uebertragung, etwa nach dem Eisenblaudruckverfahren ?
Bitte um ein. Rezept. Sind diese Drucke haltbar?
Antwort su Frage 74. Eisenblaudrucke lassen
sich auf Elfenbein herstellen, allerdings ist die Sache
nicht ganz einfach und erfordert eine gewisse Ge-
schicklichkeit. Nachdem die Elfenbeinplatte matt ge-
schlitfen ist, wozu man sich am besten mit Oel be-
netzten feinen Bimssteinpulvers bedient, üüberzieht man
sie gleichmässig mit einer sechsprozentigen flitrierten
Gelatinelösung und lässt die Lösung, die nur dünn
aufgetragen zu werden braucht, etwa durch Abfliessen
über eine Ecke sich gleichmässig verziehen und staub-
frei trocknen. Die so präparierte Elfenbeinplatte wird
dann in der üblichen Eisenblaulösung gebadet (Wasser
100 ccm, zitronensaures Eisenoxydammoniak 10 g, rotes
Blutlaugensalz 8 g) und dann möglichst schnell ge-
trocknet. Jede Stockung in der Trocknung bewirkt
Zonenbildung und Reduktion. Die Platten werden
unmittelbur darauf koßlert, und zwar so lange, als es
für Eisenblaudruck auch auf Papier notwendig ist,
und durch Baden in kaltem, mit einigen Tropfen Salz-
säure angesäuertem Wasser entwickelt. Viel besser
und hübscher werden die Bilder aber, wenn man mit
Chlorsilberkollodium arbeitet, indem man nach einem
der bekannten Chloısilberkollodium - Auskopierverfahren
sich eine zitronensäurehaltige Emulsion ansetzt, wie
sie beispielsweise in Eders Handbuch der Photo-
graphie beschrieben wird, die Emulsion in üblicher
Weise über die vorher matt geschliffene Elfenbeinplatte
gleichmässig vergiesst und darauf kopiert. Es wird
dann am besten im Rhodanammoniumbade oder auch
im gewöhnlichen Kreidebade vergoldet und im übrigen
die Platte genau so behandelt, wie ein Zelloidinpapier-
abzug.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
b) Rechtliehe Fragen.
Frage 38. Herr E. v. T. in L. Ich möchte die
— bereits ausgestellt gewesene — Porträtstudie eines
jungen Mädchens in Zeitschriften oder auf Künstler-
postkarten veröffentlichen. Die hierzu erforderliche
Einwilligung kann ich mangels Adresse der Porträtierten
nicht einholen. Ist diese Einwilligung überhaupt er-
forderlich, wenn die Aufnahme ohne Bestellung erfolgte
und das Mädchen auch mehrere Kopien unentgeltlich
erhalten hat? Kommt $ 23, Zi. 4, K. G., zur An-
wendung?
Antwort su Frage 28. Die letztgenannte Be
stimmung findet auf photographische Bildnisse
xegelmässig keine Anwendung, sondern nur 88 22,
33, 41. Die Einwilligung zur Verbreitung von Bildnissen
güt nach $ 22 im Zweifel als erteilt, wenn der Ab-
gebildete dafür, dass er sich abbilden liess, eine
Entlohnung erhielt. Die Art der Entlohnung ist gleich-
gültig, doch muss sie ausdrücklich für die erlaubte
Abbildung geschehen sein. Das ist nun in Ihrem
Falle nicht ganz zweifelsfrei, so dass Sie also auch
nicht unbedingt vor den Folgen eines Strafantrages
geschützt sind. Wenn auch zu vermuten ist, dass die
Abgebildete im Falle einer Ausstellung oder Verötfent-
lichung ihres Bildes in einer Fach- oder Kunstzeit-
schrift wohl kaum einen Strafantrag stellen, oder einen
gestellten Strafantrag auf gütliches Zureden wieder
zurückziehen wird, so verringert sich diese Vermutung
und Wahrscheinlichkeit doch ganz bedeutend im Falle
einer Verbreitung des Bildnisses in Postkartenform.
Ohne Einwilligung der Abgebildeten, die doch schliess-
lich auch Einflästerungen Verwandter und Bekannter
ausgesetzt ist, würde ich die Verbreitung des Bildnisses
in Postkartenform nicht riskieren. Dr. Sch.
Frage 29. Herr A.K. in N. ı. Unter Bezugnahme
auf Frage und Antwort 23 möchte ich wissen, ob ich
die Porträts eines Mörders und eines Ermordeten an
Zeitschriften verkaufen darf, wenn ich meinem Angebot
die Bedingung beifüge, dass ich für etwaige strafrecht-
liche Folgen die Verantwortung nicht übernehme.
. 2. Kann ich die im Auftrage des zuständigen Amts-
gerichts gemachte Aufnahme des Ermordeten unter
obiger Bedingung an Zeitschriften verkaufen, oder
müsste Ich die Genehmigung des Amtsgerichts einholen?
Antwort su Frage 29. ı. Wenn das Gesetz etwas
verbietet oder etwas erlaubt unter gewissen Voraus-
setzungen, so können Sie durch einseitige Erklärungen
oder gegenseitige Vereinbarungen Ihre Verantwortlich-
keit für ein bestimmtes Handeln nicht ausschliessen.
Eine durch Strafantrag ($$ 22, 33, 41 K.G) verfolgbare
Rechtsverletzung liegt im Falle der Verbreitung eines
Bildnisses ohne die hierzu erforderliche Einwilligung
vor, gleichgültig, ob Sie das Bild mit oder ohne jene
Bedingung verkaufen,
Antwort 2. Nein; das Amtsgericht wird Ihnen
kaum die Genehmigung zur Verbreitung eines von ihm
bestellten Bildes erteilen. Die Verbreitung der hier in
Betracht kommenden Bildnisse obne Einwilligung der
Berechtigten ist für Zwecke der Rechtspflege im 824
K.G. nur Behörden vorbehalten. Dr. Sch,
t Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halenses.
Druck und Verlag von Wilbeilm Kaapp in Halle a. 8.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOG RAPHEN-ZEITUNG,
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A, MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 32. 19. April. IQ14.
Rundsehau.
“amine und ähnlicher Komplexe für die Ab-
— Entfernung von Flecken in Nega- '
tiven. Manche Flecke in Negativen lassen sich
nicht beseitigen, und zwar nicht aus dem Grunde,
dass jene etwa unlöslich seien, sondern weil sie
von den angewandten Chemikalien nicht erreich-
bar sind. Flecke, die von unvollkommener Be-
handlung des Negativs im Anfange herrühren,
kommen meist sehr langsam zum Vorschein und
nur in den tieferen Partien der Schicht, nahe
dem Glase. Ist nun der obere Teil der Schicht
stark gehärtet worden, so können bei einer Nach-
behandlung die Lösungen nicht die Fleckenstelle
erreichen, infolge der Härtung wird ein Durch-
dringen schwierig. Die Gelbfärbung, die bis-
weilen auf mit Hydrochinon entwickelten Nega-
tiven erscheint, gehört zu unserem Falle, sie
tritt nur ganz allmählich hervor und wird dann
durch die überliegende gut gegerbte Bildschicht
wohl geschützt; das Hydrochinon selbst besitzt
nämlich Gerbungskraft. Die einzige Abhilfe bei
dieser Sachlage ist eine ziemlich gewaltsame:
Die Schicht muss vom Glase genommen und
dann mit dem Fleckenlösungsmittel behandelt
werden. Eine einfache Fixiernatronlösung wird
hierzu meist genügen; nachher wird die Piatte
gewässert und auf ihre Glasbasis zurückgebracht.
Die Operation ist im ganzen etwas misslich
und erfordert grosse Gewandtheit, aber kein
anderer Weg ist von gleicher Wirksamkeit.
Die einzeln auftretenden Flecke rühren im
allgemeinen von ungenügendem Fixieren her, die
durch die Verwendung von Hydrochinon als Ent-
wickler begünstigt wird, indem eben die gerbende
Wirkung des Hydrochinons das spätere Fixieren
erschwert, also ein wesentlich längeres Verweilen
der Platte im Fixierbad bedingt.
Ein mit Hydrochinon entwickeltes Bild kann
unter Umständen längere Zeit erwärmt werden,
ohne irgendwelchen Einfluss auf die Gelatine,
sofern diese kräftig gegerbt war. Das gilt jedoch
aur für reine Hydrochinonentwickler, die viel ge-
bräuchlichen Mischungen von Metol und Hydro-
chinon üben nur eine sehr geringe Gerbwirkung
aus; die für Hydrochinon charakteristisch gelben
Flecke erscheinen im übrigen bei dem gemischten
Entwickler nicht. („British Journal.“)
— Abschwächung mit Kobaltaminen.
Harry E. Smith hat die Gruppe. der Kobalt-
[Nachdruck verboten.)
schwächung des Silberbildes versucht und hat
ein Gemisch von Erdmans Kalisalz, Co,(N 5),
(NO); Ä,, und einem Natriumkebaltnitrit, Co,
(NO,); (6 NaNO,), als recht brauchbar befunden.
Das erste Salz ist in kaltem Wasser löslich,
aber nicht besonders; das zweite Salz dagegen
ist sehr leicht löslich. Smith benutzte ein Ge-
misch von ı Teil Erdman-Salz und 9 Teilen
Natriumkobaltnitrit. Die Abschwächungslösung
selbst erhält noch einen Zusatz von Salpeter-
säure:
Kobaltsalzgemisch . 0,58,
Wasser . . . . 120 ccm,
Salpetersäure . . . . A
Während des Abschwächens ist die Schale
zu schaukeln, damit der entstehende schwache
Niederschlag von Erdmans Silbersalz, der sich
an der Oberfläche des Negativs zu bilden scheint,
entfernt wird. Sobald die dichten Partien des
Negativs genügend abgeschwächt sind, wird des
Negativ unter der Wasserleitung ı bis 2 Minuten
abgespült und dann in verdünntes Ammoniak
(3 Teile Ammoniak 0,880 in 100 Teilen Wasser)
gebracht, worin es 3 Minuten verbleibt. Zum
Schluss folgt eine Wässerung von etwa 20 Mi-
nuten in fliessendem Wasser.
Eine Behandlung von 5 bis 8 Minuten mit
diesem Abschwächer ist in der Regel ausreichend,
aber in solchen Fällen, wo das Negativ so stark
überentwickelt worden war, dass die Wolken
verloren gingen, da bringe man die Platte nach
Abspülung eventuell nochmals in frische Ab-
schwächerlösung (5 Minuten). Unter Umständen
kann die Nachbehandlung nochmals wiederholt
werden, bevor eine Einwirkung auf die Schatten-
details sehr merklich wird, während die Re-
duktion des Himmels und der überdichten Teile
nach Wunsch vor sich geht.
Alte Negative sind vor dem Abschwächen
erst gut zu wässern, damit die Schicht für die
Reaktion genügend erweicht ist. Nach dem
Abschwächen und Wässern überfahre man die
Negativschichten leicht mit einem nassen Watte-
bausch und stelle dann die Platte zum Trocknen.
Die so abgeschwächten Negative haben nach
7 Jahren noch keine Veränderung gezeigt.
(„British Journal.*) -
33
218
— Vergilben von Silberkopien. Die
Qualität des Klebemittels spielt auch für die
Haltbarkeit der Bilder eine wesentliche Rolle.
Man kann unter alten kartonierten Photographien
zuweilen Stücke finden, bei denen sich jeder
Pinselstrich des verwendeten Kleisters deutlich
in ausgeblichenen Streifen auf der Bildschicht
markiert hat, womit wohl die Schuld des Klebe-
mittels hinreichend erwiesen scheint. Aber die
Ursache könnte doch noch an anderer Stelle
liegen. Der Kleister könnte nur indirekt, als
Vermittler, gedient haben, indem schädliche Stoffe
der Kartonunterlage in das Silberbild übertragen
worden sind. Das Endresultat ist natürlich das
gleiche, und es wäre nun die Frage zu richten,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
welche Behandlungsweise bezw. Vorsichtsmass-
regeln die beste Gewähr für lange Haltbarkeit
der Bilder bieten. Das Ratsamste scheint zu
sein, die Bilder überhaupt nicht aufzuziehen oder
die Trockenaufziehmethode anzuwenden. Bei
letzterer wird bekanntlich die Kopie vermittelst
einer Schellackmassepräparation unter Erwärmen
mit der Unterlage zusammengebracht. Diese
Schicht ist nicht nur von schädlich wirkenden
Substanzen frei, sondern besitzt noch den grossen
Vorzug, zwisehen Kopie und Karton eine Isolier-
schicht zu erzeugen, die das Silberbild vor
etwaigen schädlichen Stoffen des Kartons schützt.
(Nach „Photography“.)
IL Allgemeiner Deutscher Photographen-Tag.
Zu dem vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt-
findenden II. Allgemeinen Deutschen Photo-
graphen- Tage hat der Bruder des hohen Pro-
tektors Sächsischer Photographen, S. M. König
Friedrich August, Prinz Johann Georg,
das Ehrenpräsidium huldvollst übernommen und
Herr Kreishauptmann von Burgsdorff ist dem
Ehrenausschuss bereitwilligst beigetreten. —
Beides beweist, welcher Wertschätzung sich die
Bestrebungen der Deutschen Photographenschaft
erfreuen.
Der Arbeitsausschuss des Central- Verbandes.
I. A.: Adolf Sander.
Fr ——
Innungs- und \Vereinsnashriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner,
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift-
führer: Wilh. Hoffsohlld, BerlinS. ı4, Wallstr. 3. — Für Kassen-
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW. 5, Kruppstr. 12. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W. Viktoria uise- Platz 6 Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. so, Fichte-
strasse ı3, Amt Moritzplatz I. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an C. Trieb, Berlin -Steglitz, Albrechtstr. 190.
Die Teilnehmer an den Wirtschaftlichen Unter-
richtsabenden für die Praxis des Photographen
bitten wir davon Kenntnis zu nebmen, dass der nächste
Unterrichtsabend nicht, wie beabsichtigt, am
24. April, sondern erst am
Montag, den 27. April,
stattfindet.
Wir bitten, sich an diesen Unterrichtsabenden, die
für die Teilnehmer kostenlos veranstaltet werden, recht
zahlreich zu beteiligen. Neumeldungen sind an den
unterzeichneten Schriftführer, Wilh. Hoffschild, i.Fa.:
Eduard Blum, Berlin S.ı4, Wallstrasse 31, zu richten.
W. Hoffschild, I. Schriftführer.
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Herr H.E. Kiesel, Photograph, Berlin W.g, Link-
strasse 39; gemeldet durch Herrn Hohmann.
Berlin, den ı5. April 1914.
Der Vorstand.
L.A.: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
Nicola Perscheids Vortrag über „Bromöldruck‘,
gehalten in der Mitgliedersitzung am 13. November ıg13.
Bevor ich zur pıaktischen Vorführung des Brom-
öldruckes schreite, will ich eine kurze Eıläuterung vor-
ausschicken. Der von dem Engländer Rawlins er-
fundene und von dem Franzosen Puyo weiter aus-
gearbeitete Oelfarbendruck ist eins der schönsten
Kopierverfahren in der Bildnisphotographie geworden.
Trotz der zu erreichenden künstlerischen Resultate
fand dieses Verfahren nur langsam Freunde, weil das
Kopieren des Negativs auf dem mit Chromatsensibili-
sierten Gelatinepapier schwer kontrollierbar ist, und
weil es, von einem sehr kontrastreichen Negativ ein
in der Tonwertabstufung gleichwertiges Positiv herzu-
stellen, Schwierigkeiten bat. Kopiert man z.B. nach
einem solchen Negativ, bis die Lichter auf der Kopie
Zeichnung haben, so sind die Schatten bereits stark
überexponiert, oder richtet man sich nach den Schatten,
so resultiert ein hartes Bild.
Ueber diese Schwierigkeiten kommt man mit
Leichtigkeit hinweg, wenn man statt des chromierten
Gelatinepapieres, das nur ein Bild mit leichten Um-
rissen zeigt, ein gewöhnliches Bromsilberbild verwendet.
Doch da die Quellfähigkeit der Gelatine auch hier
wie beim einfachen Oelpigmentdruck eine grosse Rolle
spielt, so achte man bei der Wahl des zu verwenden-
den Bromsilberpapieres, dass es nicht allzusehr ge-
härtet ist, da sonst die Quellung nur eine geringe ist.
Für den Kontaktdruck resp. Vergrösserung eignet
sich jedes klare, gut gedeckte Negativ, das eher weich
sein kann, als kräftig. Auch von harten Negativen
lassen sich unter Umständen durch verlängerte Be-
ichtungszeit wie auch durch Abstimmen des Ent-
wicklers gut durchgezeichnete Kopien herstellen.
Als Entwickler benutze man als den geeigensten
salzsaures Paramidophenol, der im Handel als fertiger
Batwickler unter dem Namen: „Spezialentwickier für
Bromöldruck * zu haben ist.
Das belichtete und nicht zu tief entwickelte Brom-
slberbild wird kurz gewaschen, in einem neutralen
Fizlerbad 1:10 (10 Teile Fixiernatron auf 100 Teile
Wasser) sehr gut fixiert, tüchtig gewaschen und nun
in die Bieichlösung gebracht. Die Bleichung des
schwarzgrauen Bromsilberbildes geht nicht immer
gleichmässig schnell vor sich. Meist nimmt das Bild
in der Lösung eine etwas gelbliche Färbung an, trotz-
dem nehme mar selbiges nach einem ıo Minuten
langen Verweilen aus der Bieichlösung heraus, weil
anderenfalls die unbedingt erforderliche Quellfähigkeit
des Pspieres stark vermindert wird.
Denn mit der Bleichung vollzieht sich die Gerbung
der Gelatineschicht in völliger Uebereinstimmung mit
den Tonwerten des fıflheren Bromsilberbildes. Die
Lichter werden mehr oder weniger von der Gerbung
verschont und behalten ihre Quelltähigkeit, dagegen
verlieren die Schatten letztere bis zu einem gewissen
Grade.
Das gebleichte Bild wird nun wieder gründlich
gewaschen, bis die Weissen klar sind, und in eine
Schwefelsäurelösung (1: 1000 ccm Wasser) gebracht,
bis die Gelbfärbung des Bildes verschwunden ist. Nach
einem kursen, aber mehrmaligen Waschen kommt der
Druck abermals in ein zehnprozentiges neutrales Fixier-
bad, um die letzten Spuren des Bromsilbers zu ent-
fernen und ein Nachdunkeln des fertigen Bromöl-
druckes zu verhindern. Eine letzte Wässerung beendet
nun die Vorbereitung. Doch ist es sehr zweckmässig,
den Druck vor dem Farbauftrag erst trocknen zu
lassen. Die so vorbereiteten und getrockneten Blätter
sind unbeschränkt haltbar, können aufbewahrt und in
einem beliebigen Zeitpunkte zur weiteren Arbeit wieder
vorgenommen werden. Ist das Bild richtig behandelt
worden, so sieht man auf der Gelatineschicht des
trockenen Druckes kaum Spuren des ausgebleichten
Bildes; nur in sehr tiefen Schattenpartien ist manch-
mal eine leichte Verfärbung der Schicht zu bemerken.
Zum Auftragen der Farbe benutzt man eine Leim-
walze mit bestem, nicht zu hartem Moketteüberzug
und verschiedene, kurz schiefgeschnittene Murmeltier-
haarpinsel, deren Haare sehr elastisch sind und nicht
brechen. Alle anderen sind entweder zu weich und
ermangeln der elastischen, aber in ziemlich starkem
Grade notwendigen Widerstandskraft, oder sie sind zu
hart und brechen,
Die Benutzung einer Walze zum Binfärben er-
leichtert nicht nur, in kurzer Zeit das Bild zum Er-
scheinen zu bringen, sondern birgt schon allein eine
Reihe von Ausdruckmöglichkeiten in sich. Doch ge-
stattet die alleinige Behandlung eines Bildes mit der
Walze nicht eine so weitgehende Beeinflussung ein-
As nennen sin ac
219
zeiner Bildpartien wie die Pinseltechnik; dafür erzielt
man in jedem Falle sofort eine bildmässige Geschlossen-
heit, ein treffliches Zueinanderstimmen der Tonwerte.
Ausser den Spezial- Oeldruckfarben eignen sich
Kupfer- und Steindruckfarben, auch gewöhnliche
Maleröltarben; letzteren setze man ı bis 2 Tropfen
Sikkativ hinzu.
Bevor der vorbereitete und getrocknete Druck mit
der Farbe behandelt wird, muss derselbe nun wieder
eingeweicht werden. Die mit Wasser voll aufgesaugte
Kopie wird auf eine glatte Unterlage gebracht, die
mit einer Lage feuchten Fliesspapieres bedeckt ist.
Das überschüssige Wasser wird mit einem weichen
Schwamm oder mit einem Stückchen Musselin ent-
fernt. Bei seitlicher Betrachtung ist nunmehr deutlich
ein schwaches Relief sichtbar. Auch müssen die Lichter,
also die gequollenen Flächen, glänzen. Durch ein
nochmaliges Einweichen des Blattes in ein höher
temperlertes Wasser wird die Wirkung des Reliefs er-
höht. Auf diese Weise hat man es in der Hand, von
einem flauen Negativ einen brillanten Druck herzu-
stellen. Denn je höher das Relief, desto kontrastreicher
wird der Druck. Jetzt hat man die Wahl, ob man
mit der Walze allein oder mit dem Pinsel die Arbeit
ausführen will. Selbstverständlich kann auch beides
zusammen verwendet werden, natürlich müsste mit der
Walze angefangen werden.
Von Wichtigkeit ist es, dass man beim Einwalzen
der Bilder im Gegensatz zur Pinseltechnik eine völlig
trockene Unterlage haben muss, weil ja Walze und
Farbe niemals mit Feuchtigkeit in Berührung kommen
dürfen, Vor Beginn des Farbauftrages verteile man
auf einer Glasplatte oder flachem, glattem Lithographen-
stein mit einem Spachtel etwas Farbe von der harten
Konsistenz. Gleich daneben setze man ein wenig von
der weicheren Farbe. Aus beiden, oder aus der harten
Farbe allein mit etwas. Leinölfirnis, dem man, wenn
nötig, einen Tropfen Terpentindöl zufügt, bereite man mit
dem Spachtel eine Farbe von solcher Konsistenz, dass
man sie mit ersterem gleichmässig über den Stein
ziehen kanıı. Nun färbt man die Walze gleichmässig,
aber nicht zu stark ein, indem man, leicht drückend,
den Stein mit der Walze so lange überrollt, bis sie ge-
nügend Farbe aufgenommen hat. Die eingefärbte
Walze bringt man nun auf das Bild und fährt sie ganz
äbnlich, wie vorher auf dem Stein, langsam hin und
her. Schwärzen sich dabei die Schatten zu sehr, da-
gegen die Mitteltöne resp. Detalls nicht, so ist die Farbe
noch zu hart, und man macht sie noch mit einigen
Tropfen Leinölfirnis weicher. Im umgekehrten Falle
nimmt man die härtere Farbe.
Den Druck kann man mit der Walze allein fertig-
stellen ; doch ist es empfehlenswert, die endgültige Fertig-
stellung durch Tupfen mit dem Pinsel vorzunehmen.
Aber man vergesse nicht, vorher feuchtes Fliesspapier
unterzulegen. Den Pinsel halte man nicht krampfhaft
fest, sondern nur leicht zwischen den Fingerspitzen. Der
Pinsel wird nun mit seiner ganzen Fläche in die auf
der Glasplatte bereits gut ausgestrichene Farbe gesetzt
und auf eine reine Stelle des Glases gut ausgetupft.
33*
ado
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Um Fehler zu vermeiden, gehe man niemals aus der
Farbe mit dem Pinsel direkt auf das Bild. Es ist
überhaupt von grosser Wichtigkeit, immer mit einem
gut ausgetupften Pinsel zu arbeiten, in welchem die
Farbe gleichmässig verteilt ist. Jetzt setzt man den
Pinsel ganz sanft, aber mit voller Fläche auf einen
Teil des Bildes, belässt ihn dort einen Bruchteil einer
Sekunde und fährt in der Weise fort, das ganze Bild
zu überarbeiten. Beim ersten Versuch wird man schon
erkennen, dass ein kurzes Verweilenlassen des Pinsels
auf dem Bilde mehr oder weniger Farbe belässt,
während ein kurzes, stossweises Aufsetzen und rasches
Wegnehmen die entgegengesetzte Wirkung ausübt und
Farbe wieder fortnimmt. Auf diese Weise ist es
möglich, zu dunkel geratene Stellen mit einem reinen
Pinsel aufsuhellen und die Gradation der Bilder zu
verbessern. Sehr erleichtert wird die Arbeit, wenn
man den Pinsel in einen Hopper spannt. Mit diesem
erzielt man rein mechanisch ein regelmässiges Federn
und Zurückschlagen des Pinsels.. Von gänzlich miss-
lungenen Stellen resp. Bildern kann man mit einem in
Benzin getauchten Musselinläppchen die Farbe wieder
entfernen und sie von neuem bearbeiten.
Ist der Druck fertiggestellt, wird er, um das Zu-
sammenrollen zu vermeiden, zum Trocknen auf ein Reiss-
brett gespannt. Will man den leichten Glanz des
Druckes entfernen, den die Oelfarbe bediugt, so wird
das Bild einige Minuten mit der Bildseite nach oben
in ein Benzinbad gelegt. Das Benzin saugt das über-
schüissige Oel auf und macht das Bild matt, so dass
es jetzt die Wirkung einer Kupfergravüre hat. Der
ganz trockene Bromöldruck lässt eine weitgehende
Retouche zu,
Mittels gespitzter Gummis verschiedener Härten
und Radiermesser lassen sich mit Leichtigkeit einzeine
Partien aufhellen, sogar ganz wegnehmen. So z. B.
bei Landschaften die schönsten Wolkenstimmungen
hineinbringen. Zum Ausflecken oder nachträglichen
Ueberarbeiten einzeiner Stellen verwendet man mit
Vorteil die von A. W. Faber hergestellten Oelfarbstifte.
Von einem fertigen Bromöldrucke lassen sich mit
Leichtigkeit durch Umdrucken auf irgendein anderes
Papier Vervielfältigungen herstellen. Die dazu best
geeigneten und von mir erprobten Papiere sind Japan-
Bütten, das dünne durchsichtige Japan, und von Siegis-
mund in den Handel gebrachte Watteaupapiere. What-
manpapiere dagegen eignen sich sehr schlecht, da sie
reissen und sich zerren. Der Umdruck geschieht in
folgender Weise: Der fertige Bromöldruck, der jedoch
weder getrocknet noch auf Benzin gelegt worden ist,
wird mit einem der erwähnten Papiere in Kontakt ge-
bracht und mit starkem Druck sehr schnell durch eine
Walzen-Satiniermaschine gezogen, jedoch ohne Be-
nutzung der Stahlplatte als Unterlage und hiernach durch
Abziehen voneinander getrennt. Die Umdruckpapiere
dürfen aber nicht feucht gemacht werden. Es muss
ganz besonders darauf geachtet werden, dass als
Zwischenlagen beim Satinieren weiche, glatte Pappen
genommen werden, die ein Sichdehnen ermöglichen,
und sobald diese erheblich platt gepresst sind, durch
neue ersetzt werden. Wiestark der Druck der Maschine
sein muss, lehrt die Erfahrung. —
Vor jedem weiteren Umdruck muss das Original
wieder ins Wasser gebracht werden, mit Fliesspapier
leicht abgetupft und mit dem Pinsel nachgearbeitet
werden. Die so hergestellten Umdrucke ähneln in
ihrer Zartheit den schönsten Gravüren. Wie schon
bereits hervorgehoben, ist es, um gute Drucke zu er-
zielen, unbedingt notwendig, dass nur gutes Material
zur Ausübung verwendet wird. Nicht alle im Handel
erhältlichen Pinsel sind verwendbar. Herr Perscheid
hat sehr viele probiert und gefunden, dass speziell
Pinsel aus frauzösischen Murmeltierhaaren die besten
sind. Ebenso ist es mit dem Mokettefberzug der
Walze und der Farben.
Nach Perscheids Erfahrungen und Angaben hat
es die Chemische Fabrik Energol in Zehlendotrf- Berlin
übernommen, Arbeitskästen für den Bromöldruck her-
zustellen, die nur das beste Material und auch Rezepte
für die Bleichung usw. enthalten und preiswert in den
Handel zu bıingen. Der zur Schau ausgestellte Arbeits-
kasten ist mit seinem reichen Inhalt ein Ideal und
land bei den Zuhörern viel Bewunderung; sein In-
halt unterstützt selbst den erfahrensten Bromöldrucker
wesentlich bei seinen Arbeiten.
Carl Trieb, II. Schriftführer.
kart
Photographen - Zwangsinnung
Sitz Danzig.
Am Donnerstag, den 30. April, abends
7‘/, Uhr, findet im Restaurant „Artushof“, Hunde-
gasse 06, die
satzungsgemässe Innungsversammlung
statt ($ 17). Sämtliche Mitglieder sind zum Erscheinen
verpflichtet ($ 22).
Tagesordnung:
I. Verlesen des letzten Sitzungsberichtes.
2. Jahresbericht des Vorsitzenden.
3. Jahresbericht des Kassierers.
4 Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung.
5. Entlastung des Vorstandes.
6. Wahl für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder
(Herfart und Sommer) ($ ı8).
7 Wahl für das ausscheidende Mitglied zum Ge-
hilfenausschuss (Dähling) (8 18).
8. Wahl für das ausscheidende Mitglied zum Lehr-
lingsausschuss (Dähling) ($ 18).
9. Feststellung und Genehmigung des Haushaltplans
1914/15 (8 18).
ı0. Auslosen zum Meisterkursus in Berlin ıgı14.
ız. Auslosen zum Besuch der Ausstellung in Leipzig.
12. Verschiedenes. |
Die Rechnungslegung pro 1913/14 liegt 14 Tage
vorher beim Kassierer, Herrn Sommer, in Langfuhr,
Hauptstrasse 102, zur Einsicht aus, ebenfalls der Haus-
haltplan.
Gleichzeitig erhalten die Mitglieder die Liste für
die Ausfertigung der seit Oktober ı913 beschäftigten
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Gehilfen und Lehrlinge; dieselbe ist ausgefällt bis zum
5 Mai an den Vorsitzenden, Herrn Arke, Kohlen-
markt ı2, einzusenden.
Für jeden Gehilfen bezw. jede Gehilfin ist viertel-
jährlich —,50 Mk., für jeden Lehrling — 10 Mk. an den
Kassierer einzusenden.
Gleichzeitig ersuchen wir die Mitglieder, den Bei-
trag für die Zeit vom ı. April bis 30. September d. J.
bis zum 10. Mai einzusenden; nach diesem Termin
erfolgt zuzüglich der Postspesen Einziehung durch
Postauftrag.
Der Vorstand.
Arke, von Jakubowski,
I. Vorsitzender. I Schriftführer.
I
Photographen- Zwangsinnung z
zu Halie a. 8.
Versammlung am Dienstag, den 28. April,
nachmittags 4 Uhr, im Restaurant „St. Nikolaus“,
Nikolaistrasse.
Tagesordnung:
L Verlesen des Protokolls.
2. Ergänzung des Vorstandes.
3 Eingänge.
4. Anträge: Kollege Ette, betreffend Rechtsbeistand;
Kollege Schoch, Lehrlingswesen; Kollege
Wolleschak, Einbeziehung der Landkreise zur
Zwangsinnung.
5. Verschiedenes: Besprechung über Mindestpreise.
Hattpflichtversicherung.
Wir bitten unsere Mitglieder, sich zahlreich zu be-
telligen und machen auf 8 a2 des Statuts aufmerksam,
indem wir noch bemerken, dass die bis jetzt rück-
ständigen Strafen in Kürze eingezogen werden. Während
der Versammlung ist der Kassierer, Herr Maurer, be-
reit, Beiträge wie Strafen entgegenzunehmen.
Der Vorstand.
1. A.: C. Wachenteld, I. Schriftführer.
—ı. rt
Nordwestdeutseher Photographen - Bund.
Die Vorträge auf der Bundestagung zu Det-
mold haben zwei Herren übernommen, die auf ihren
Gebieten als hervorragend bekannt sind: Dipl.-Ing.
Hans Schmidt- Priedenau- Berlin, Hofphotograph
Franz Grainer- München.
Der erste Vortrag wird das neue lichtstarke Ob-
jektiv „Dogmar“ der Optischen Anstalt C. P. Goerz,
Akt.-Ges., Berlin- Friedenau, zum Gegenstand haben,
und über die Entwicklung der neuzeitlichen Photo-
graphie unseren Kollegen Grainer zu hören, war
schon lange nnser Herzenswunsch, womit sich gleich-
zeitig unsere guten Beziehungen zwischen Nord und
Süd festigen werden. Durch zahlreichen Besuch die
Opfer an Mühe und Zeit belohnt zu sehen, ist der
Dank, den wir für die Redner von unseren Mitgliedern
fordern. Der Vorstand.
| ar
221
Photographen- Zwangsinnung Plauen.
Einladung zur Mitgliederversammlung
am Dienstag, den 21. April, nachmittags 2°/, Uhr,
im „Caf6 Trömel“, Plauen.
Tagesordnung:
1. Verlesen des letzten Protokolls.
a. Eingänge. |
3. Festlegung der Beiträge für Lehrlingsaufnahme-
und Lehrlingspräfungsgebfhren.
4. Vortrag über Festsetzung von Mindestpreisen,
eventuell Beschlussfassung.
5. Antrag vom Kollegen Werner-Auerbach i. V.,
betreffend Beschaffung einer Bücherei.
6. Verschiedenes.
Der Vorstand: G. Kneisel, Obermeister.
>
Photographischer Verein zu Hannover.
Die Sitzung in diesem Monat fällt aus, da sich
Heır Nicola Perscheid-Berlin in liebenswürdiger
Weise bereit erklärt hat, im Verein am 6. Mai einen
Vortrag zu halten über Bromöldruck, verbunden
mit dessen praktischer Vorführung.
Gleichzeitig bringen wir zur Kenntnis, dass das
Vereinslokal nach „Hotel Russischer Hof", Bosen-
strasse 4, verlegt worden ist (Saal I. Etage).
Der Vorstand.
LA.: Haus Bourquin, Schriftführer.
kat
Photographen- Zwangsinnung
für die Stadt- und Landkreise: Erfurt und
Mühlhausen, die Kreise: Langensalza,
Sehleusingen und Weissensee.
Protokoll der Versammlung
vom 2. Februar, im „Hotel zum Ritter“,
Eröffnung 3!/, Uhr.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Versammlung
ordänungsgemäss einberufen wurde Anwesend sind
43 Mitglieder. Herr Wenzel ist als Vertreter des
Herrn Paetsch- Jena, Inhaber des American-Atelier, er-
schienen. Der Obermeister begrüsst zunächst im Namen
der Innung den Vorsitzenden der Handwerkskammer
Erfurt, Herrn Büchner, und den Vorsitzenden des
Central- Verbandes Deutscher Photographen- Vereine
und -Innungen, Herrm Schlegel- Dresden. Herr
Büchner begrüsst im Namen der Handwerkskammer
die Innung mit herzlichen Worten und betont besonders
auch die bisher geleistete Arbeit des Obermeisters. Er
bittet dringend, unseren Obermeister in jeder mög-
lichen Weise zu unterstützen, da sich die wenigsten
der Anwesenden einen Begriff von der vielen und
heiklen Arbeit machen könnten.
Herr Schlegel bedankt sich für die freundliche
Begrüssung und erwähnt besonders mit freudiger Ge-
nugtuung, in seiner neuen Amtsperiode der ersten
Versammlung in Erfurt, bei den Thäringern, bei-
wohnen zu können. Seine Worte klingen aus in dem
Wunsche, recht fleissig zusammen zu arbeiten, zum
222
PHOTOGRAPHISCHE CHROMIR.
Pe
Wohle aller Photographen.
lesen.
ı. Eine Umfrage, ob das Protokoll der letzten
Sitzung verlesen werden soll, ergibt durch Abstimmung,
dass dies nicht geschieht, da dasselbe bereits in der
„ Photogr. Chronik “' veröffentlicht war.
Der Obermeister gibt bekannt, dass der Haushalt-
plan für ıgı4, welcher laut Einladungskarte 8 Tage
vor der heutigen Versammlung beim Obermeister zur
Einsicht auslag, auch in heutiger Versammlung bereits
eine Stunde vor Beginn derselben zur Einsichtnahme
ausliegt. |
Der Haushaltplan für 1914, welcher mit 1211,03 Mk.
Einnahme und Ausgabe angesetzt ist, wird genehmigt.
a. Eingänge sind etwa 340 eingelaufen. Dieselben
alle zu verlesen, wird Abstand genommen. Der Ober-
meister empfiehlt wiederholt den Beitritt zur Sterbe-
kasse, da sofort nach dem Tode den Hinterbliebenen
200 Mk. ausbezahlt werden. Jedes Innungsmitglied
kann beitreten. Die Firma Knapp in Halle a. S.
übersendet der Innung einen Photographischen Notiz-
kalender. Derselbe wird den Mitgliedern empfohlen.
Ein Fragebogen der Handwerkskammer wird ver-
lesen. Die Fragen sind wirtschaftlicher Natur und be-
handeln besonders auch den Verlauf des Geschäfts-
ganges im letzten Jahre. Die wirtschaftliche Frage ist
vom Obermeister ausgearbeitet und wird bekannt-
gegeben.
Herr Romeda ersucht, die Lehrlinge in Fach-
abtellungen der Fortbildungsschule zu schicken, da
diese oft in Sachen Unterricht haben, welche mit
unserem Beruf gar nicht verwandt sind, folglich auch
wenig Wert haben. Derselbe ersucht ferner noch, mit
allen Mitteln dahin zu arbeiten, dass die G. m. b. H.
innungspflichtig werden. |
Darauf referiert Herr Schlegel über die G.m.b.H.
und stellt insbesondere fest, dass diese nur gegründet
werden, um der Innung nicht anzugehören. Es ist zu
hoffen, dass das Ministerium in dieser Sache bald
Stellung nimmt und seine Ansicht dem C., V. unter-
breitet. Momentane Schreiben an den Magistrat oder
die Regierung haben keinen Wert.
Herr Kühn macht betreffend Herbergswesen den
Vorschlag, bei durchreisenden, anständigen Gehilfen
wo es praktisch angebracht ist, den Betrag für Kost
und Logis in bar abzugeben. Es wird beschlossen,
dieser Abänderung stattzugeben.
Herr Paetsch - Jena hat trotz Beschluss Preise
veröffentlicht. Die Strafe wird erlassen, weil dem Be-
schluss nachträglich Folge geleistet wurde.
Herr Schulz-Mühlhausen wurde als zur Hand-
werkskammer gehörig, folglich auch innungspflichtig,
erkannt.
Herr Kurz ist laut Entscheidung des Magistrats
nicht innungspflichtig; ebenso Herr Hiese-Langen-
salza.
Der Vorsitzende der Handwerkskammer, Herr
Büchner, teilt noch vor Verlassen der Versammlung
mit, dass eine diesjährige Lehrlingsausstellung be-
schlossen wird. Prämien bekommen nur Lehrlinge,
Die Stammrolle wird ver-
weiche auslernen. Der Obermeister ersucht, doch die
Lehrlinge zu veranlassen, auszustellen. Nun erfolgt
eine überraschende Mitteilung des Obermeisters: ein
Schreiben vom Magistrat, worin der Beschluss letzter
Sitzung, Festlegung der Mindestpreise, als ungültig
erklärt wird, laut 8 1oogq. Ein früheres ministerielles
Schreiben wird verlesen, dass ortsübliche Durchschnitts- .
preise gestattet sind, so dass sich obiger Beschluss
vom Magistrat widerspricht. Also das, was erst der
Minister genehmigt, wird vom Magistrat als ungültig
erklärt. Der Vorsitzende vom C. V., Herr Schlegel,
gibt darauf bekannt, dass nur das Wort Mindest-
preise die Schuld trägt. Es solle ortsübliche Preise
lauten, laut ministeriellem Beschluss vom 6. Juni 1913.
In längerem Vortrag über Reisephotographen führt
uns Herr Schlegel vor Augen, wie fast bei allen Be-
hörden andere Ansichten herrschen.
Herr Romeda ersucht, nochmals zu veröflent-
lichen, dass Preise unter „ortsüblich“ nicht veröffentlicht
werden dürfen, gearbeitet werden kann aber zu jedem
Preise.
Heır Schulz- Mühlhausen fechtet den Mindest-
preisbeschluss in scharfen Worten an, welche jedoch
gar nicht stichhaltig sind. Er möchte, dass auch
Mindestpreise für Amateure festgelegt werden. In
sehr sachlicher Weise führt darauf Herr Romeda aus,
dass es ja unser grösster Wunsch ist, derartige Schund-
geschäfte, welche nur durch das Veröffentlichen von
Schleuderpreisen Geschäfte machen, auszumerzen. Dies
zu erreichen soll unser ganzes Bestreben sein.
Der Beschluss: E: soll heissen ortsübliche
Durchschnittspreise, wird angenommen. Jeder
Kreis stimmt einzeln dafür. Eine längere Debatte
zwischen den Herren Schulz, Romeda, Schäk und
Grewe beschliesst diesen Punkt.
ıo Minuten Pause.
3. Bericht des Kassierers: Kassenbericht wird ver-
lesen. Der Kassierer bittet um Entlastung.
4. Bericht der Kassenrevisoren: Die Kasse wird in
bester Ordnung befunden. Es erfolgt die Entlastung
des Kassierers.
$. Wahl von zwei Vorstandsmitgliedern, welche
durch das Los ausscheiden. In der Vorstandssitzung
am Vormittag scheiden durch das Los aus die Herren
Hofmann, protokoll. Schriftführer, und Gogler,
korrespond. Schriftführer. Vorgeschlagen zum protokoll.
Schriftführer werden die Herren Romeda und Bis-
singer. Herr Strnad ersucht, den $ 27, Abs. ı des
Innungsstatuts dahin abzuäudern, dass auch solche
Herren in den Vorstand gewählt werden können, die
keinen Gehilfen beschäftigen. Dem wird widersprochen.
Schliesslich wird beschlossen, es jetzt beim alten Be-
schluss zu belassen, da eine Aenderung immerhin
momentan nicht angebrachte Schwierigkeiten machen
würde.
Herr Hofmann wird zum protokoll. Schriftführer
wiedergewählt. Herr Romeda wird zum kortespond.
Schriftführer gewählt.
6. Ausstellungsangelegenheiten. Die geplante Aus
stellung musste wegen zu geringer Beteiligung ausfallen.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
223
ESS EREEEEEEEERSSEBREE ERBE BGE CZ SB EEE SET EEE SEE EEE
Herr Strnad führt aus, dass man eine Ausstellung
mehr berücksichtigen möchte, besonders da es doch
für jeden, auch den besten Photographen, nur von
Nutzen sein kann. Als drastischen Beweis führt Herr
Straad mit Berechtigung die Ausstellungen des
Thäringer Photographen- Bundes an, welche von Jahr
zu Jahr besser wurden. Herr Schlegel erwidert Herrn
Gogler, welcher betrefis Ausstellung ob Bund oder
Isaung anderer Ansicht war, in ausführlichen Werten.
In Sachsen sei sogar mit der Zeit die Möglichkeit ge-
geben, dass Bund und Innung verschmelzen und Aus-
stellungen dann eventuell gemeinsam gemacht werden.
7. Bingegangene Anträge Antrag Kühn: Nach-
trag zu $ 4, Mitgliedschaft. Auch die G.m.b. H. ge
hören dazu, sofern Sie nicht am Platze selbst Fabrik-
betrieb eingericht haben. Der Antrag wird angenommen.
Antrag Romeda: Im allgemeinen Interesse unserer
Kollegen beantrage ich hiermit einen einheitlichen
Geschäftsschluss um 8 Uhr abends. Ich bitte, den An-
trag so zu formulieren, dass nach 8 Uhr keine Auf-
sahmen mehr gemacht werden dürfen, keine Aufträge
im Geschäftslokal angenommen und keine Ablieferung
von Bildern usw. im Geschäftslokal mehr stattfindet.
Ausgenommen sind Gruppen und sonstige Auf-
sabmen, welche nach vorheriger Anmeldung ausser-
halb des Geschäfts gemacht werden. Der Antrag glit
aur für Erfurt und wird mit 15 Stimmen angenommen.
8. Als nächster Versammlungsort wird Mühlhausen
gewählt.
9. Verschiedenes. Der Obermeister wflnscht noch,
dass event. den Differenzen, welche besonders zwischen
sich durch Zwang herangezogen fühlenden Mitgliedern
bestehen sollten, durch Aussprache in gätlicher Weise
gesegelt werden möchten. Er wird stets zu möglichstem
Eutgegenkommen bereit sein. Herr Romeda bittet
um kräftige Unterstützung der Mitglieder, damit wir
recht vorwärtskommen, ohne unnütze Schwierigkeiten
zu machen. In teilweise heiteren, jedoch sachlichen
Worten bespricht derselbe nochmals die Heranziehung
der Zwaugsinnungsmitglieder. „Arbeiten Sie nicht gegen
uns, sondern mit uns“, ruft er denen zu, weiche gemeint
sind. Er betont besonders, dass die Photohändler
wohl keinen Schaden durch die Innung haben werden,
denn trotz Innung wird auch der Amateur weiter
photographieren. Wir wollen fröhlich und gutes Muts
weiterarbeiten. Seine herzlichen und gutgemeinten
Worte werden mit lautem Bravo aufgenommen.
Besonderer Dank gebührt noch dem Vorsitzenden
des C.V. Herrn Schlegel, welcher uns mit seinen
hochinteressanten Ausführungen erfreute, so dass es
für uns eine Genugtnung war, Herrn Schlegel in
unserer Mitte zu wissen. Unserem arbeitsfrendigen
Obermeister können wir dafür nur Dank zollen. —
Um 8 Uhr so Minuten abends war Schluss der arbeits-
reichen Sitzung.
Alex. Rudolph,
Obermeister.
wilh. Hofmann,
protokoll. Schriftführer.
z
Ateliernachriehten.
Krefeld. Foto Automatic Union, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist durch Be-
schluss der Gesellschafterversammlung vom 28. März
aufgelöst. Der Geschäftsführer Siegfried Spiegel ist
zum Liquidator bestellt.
Oelsnitz LV. Herr Alfred Richter hat das
Photographische Atelier Obere Kirchstrasse 2 füber-
nommen.
Rietberg. Franz Rosenstengel hat das im
Hause des Kaufmanns Ebers befindliche Atelier für
Photographie übernommen.
Bad Wildungen. Herr Photograph Otto
Möcker verlegte sein Atelier nach Brunnenallee 28.
Bis
Gesehäftliehes.
Fabrik photographischer Papiere, vormals
Dr. A. Kurz, A.-G., Wernigerode. Der am 27. April
stattfindenden Generalversammlung wird die Verteilung
einer Dividende von 8 Prozent (6 Prozent i. V.) auf die
Aktie vorgeschlagen werden.
rn
Aus der Industrie.
— Otto Perutz, Trockenplattenfabrik, München,
hat einen äusserst zweckmässigen Belichtungsmesser
anfertigen lassen und liefert diesen zum Preise vou
—,75 Mk., bezw. ı Kr., bezw. ı Fr. !Die ausserordentlich
einfache Verwendung — es ist keinerlei Berechnung not-
wendig, vielmehr wird die Expositionszeit unmittelbar
abgelesen — kennzeichnet den „Perutz- Universal-
belichtungsmesser D.R.G.M.“ als ein ganz vortreff-
liches Hilfsmittel des Fachmannes wie des Liebhaber-
photographen. Da die Ortshöhe berficksichtigt ist, so
werden namentlich Hochtonristen den Belichtungsmesser
viel und gern benutzen. Neben diesem ebenso eigen-
artigen wie brauchbaren Photoiustrument sei bei dieser
Gelegenheit noch auf die Perutz- Gelbfilter hingewiesen,
die spektroskopisch geprüft und speziell für Perutz-
Platten abgestimmt sind; sie erfordern eine nur zwei-
bis dreifach längere Expositionszeit, so dass bei gutem
Licht auch Momentaufnahmen gemacht werden können,
und lassen die hohe Gelb- und Grünempfindlichkeit
der Perutz- Perorto- Platten noch stärker hervortreten,
während sie die blauen Strahlen genfigend ausschalten;
sie sind also für Landschafts- und Hochgebirgsaut-
nahmen sowie für die Reproduktion farbiger Gegen-
stände besonders geeignet. Auch runde Filter werden
auf Bestellung angefertigt und in vorhandene Fassungen
eingepasst. Ueber ihre sämtlichen Spezialitäten stellt
die Fabrik gern und kostenfrei Drucksachen zur Ver-
fügung.
Kleine Mitteilungen.
— Von Bedeutung für alle Geschäftsleute
ist ein Urteil, das die Kieler Strafkammer fällte An-
geklagt wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung
224
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Fe TEE TE TEE
und die Bekanntmachung des Regierungspräsidenten
über die Arbeitsruhe an den Sonntagen war eine Photo-
graphengehilfin. Die Photographengeschäfte dürfen an
den Sonntagen bis 3 Uhr nachmittags geöffnet sein,
und die der angeklagten Gehilfin zur Last gelegte Ver-
fehlung bestand darin, dass sie eines Sonntagnachmittags
gegen 5 Uhr an einen Marinematrosen Bilder ausgeliefert
hatte, die vormittags nach der Kaserne hatten hin-
geschickt werden sollen, was aber versäumt worden
war. Konkurrenten, die das Geschäft beobachtet hatten,
erstatteten Anzeige. Das Schölfengericht erachtete eine
strafbare Verfehlung nicht für vorliegend, weshalb es
auf Freisprechung erkannte Auf die Berufung des
Amtsanwaltse kam die Strafkammer jetzt zur Verurteilung
zu 3 Mk. Geldbusse. Sie entschied, dass sie mit der
Auslieferung der Bilder das Gewerbe ihres Dienstheırn
ausgeübt habe. Da ihr von diesem gesagt sei, das Ge-
schäft um 3 Uhr zu schliessen, habe sie sich selbst
strafbar gemacht.
— Berlin. Einen bemerkenswerten Beschluss
haben die städtischen Körperschaften von Teltow ge-
fasst, indem sie sich für photographische Aufnahmen des
Stadtbildes ausgesprochen haben. Nicht allein vom
lokal. historischen und kulturellen Gesichtspunkte, son-
dern auch vom rechtlichen und polizeilichen Stand-
punkte aus ist es wichtig, wie einmal Stadt und Ge:
meindemark ausgesehen haben.
0 Zn u
Patente.
KL 57. Gruppe 5. Nr. 263529 vom 5. Januar 1913.
Dr. August Nefgen in Siegburg.
Verfahren zum Aetzen von Pigmentübertragungen
auf Kupferwalzen, dadurch gekennzeichnet, dass die
vollständig getrocknete Walze im Aetztroge selbst in
trockener Luft auf die zum Aetzen geeignet erscheinende
Temperatur gebracht, und dass der Aetzprozess selbst
in diesem abgeschlossenen Raume eingeleitet und ge-
gebenenfalls zu Ende geführt wird.
rn
Fragekasten.
a) Tesehniseche Fragen.
Fyagı 75. Herr G.G. in E. Ich bitte, mir mit-
teilen zu wollen, ob mit Gasbeleuchtung in einem
Zimmeratelier von sm Länge, 3m Breite und 3m Höhe
brauchbare Moment-Porträtaufnahmen gemacht werden
können. Ich arbeite mit Blitzlicht, bekomme jedoch
die Schlagschatten, welche durch die Ateliermöbel am
Fussboden entstehen, nicht weg, deshalb möchte ich
zu einer anderen Beleuchtung greifen. Welche Kerzen-
stärke würde gebraucht, um bei geschilderten Verhält-
nissen Momentaufnahmen zu machen? Ober- oder
Seitenlicht? Was für Lampen? In welcher Entfernung
vom Hintergrund sind die Lampen anzubringen? Am
besten eignet sich wohl Hängelicht. Gasbeleuchtung
würde ich mir vorziehen, da die Gasleitung bereits in
meinen Räumen ist. Elektrische Einrichtung ist mir
Für die Redaktion verantwortlich: Geh.
zu teuer, da eine grosse Leitung zu bauen wäre. Würde
für meine Verhältnisse eine 2000- Kerzenlampe (Gläh-
lampe von Reginawerken) für mein Atelier praktisch
sein?
Antwort su Frage 75. Von Gasbeleuchtung für
photographische Zwecke muss absolut abgeraten werden.
Selbst bei der Verwendung des günstigsten Gaslichtes,
nämlich des Gasglühlichtes, braucht man zur Erzielung
von genügenden photochemischen Lichtstärken eine
so grosse Menge yon Brennern, dass die Hitze un-
erträglich wird, und selbst dann werden wirkliche Mo-
mentaufnahmen kaum möglich sein, selbst wenn man
mit hochempfindlichen und hochfarbenempfindlichen
Platten arbeitet. Was die Einzelfragen anlangt, so
braucht man von Auerbrennern, die sich durchschnitt-
lich in 3 m Entfernung vom Objekt befinden, etwa
6o Stück, um mit !/,, Sekunde bei Abblendung des
Objektives auf /j8 unter Verwendung einer hoch-
farbenempfindlichen Platte ausexponierte Bilder zu er-
halten. Wenn solche Lampen verwendet werden,
müssen sie so gruppiert werden, dass */, derselben
Vorderlicht geben, weitere */, Seitenlicht und !/, Ober-
licht. Als Lampen sind ausschliesslich Gasglählampen,
und zwar stehendes Gasglählicht zu benutzen. Die
Lampen müssen in mindestens 3 m Entfernung vom
Hintergrund angebracht werden. Was die elektrische
Beleuchtung anlangt, so wfrden nicht Glühlampen,
sondern Hochspannungsbogenlampen zu benutzen sein,
und zwar ein Paar Lampen von je 6 Ampere Strom-
stärke und 220 Volt. Mit diesen beiden Lampen, die
fahrbar aufgestellt werden müssen, würden Sie mit
Leichtigkeit die gewünschten Momentbilder machen
können.
Fyage 76. Herr W._L. in S. Wie werden Post-
karten, wo der obere Teil der Karte z.B. einen Balkon
mit Personen, der untere eine Stadtansicht mit Gruss-
inschrift trägt, angefertigt? Gleichzeitig möchte ich
Näheres über Oster-, Weihnachts- und dergl. Post-
karten erfahren. Bei den Osterkarten z. B., wo Per-
sonen, welche aus Fenstern sehen, in Form eines Oster-
eies einkopiert werden, der übrige Teil der Karte schöne
Verzierungen oder Inschriften tıägt. Jedenfalls benötigt
sich ein Tele-Objektiv, um die Peısonen vergrössert
aufs Negativ zu bringen. Die Balgenlänge meiner
Kamera beträgt etwa 48 cm. Das Objektiv ist ein
Doppelanastigmat 7')6,8, Brennweite 180 mm.
Antwort su Frage 76. Derartige kombinierte Bilder
werden durch Kombination mehrerer Negative her-
gestellt, wobei man je nach der Grösse de: Auflage
ganz verschieden verfahren kann. In den meisten
Fällen wird so gearbeitet, dass die betreffenden zu ver-
einigenden Bilder zunächst gemeinsam als Positiv her-
gestellt, auf einem Blatt zusammengeklebt, reproduziert
und umphotographiert werden. In einzelnen Fällen
kann man sich auch auf etwas bequemerem Wege
helfen, indem man auf dasselbe Stück Papier mit zwei
verschiedenen Negativen, die entsprechend abgedeckt
sind, nacheinander kopiert. Dies lohnt sich aber nur,
wenn es sich um eine ganz kleine Auflage handelt.
t Professor Dr. A. Miethe in Berlin - Halensee.
Regierungsra
Druck und Verlag von Wilbels Knapp in Halle a. 8.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 33.
22. April.
1914.
Allgemeine Photographisehe Ausstellung Wiesbaden, September 1914.
Gegenüber der Erklärung der Photographen-
innung Wiesbaden in Nr. 30 dieser Zeitschrift
stellen wir fest, dass die im September d. ]J.
in Wiesbaden stattfindende allgemeine photo-
graphische Ausstellung „Alpha“ zwar ihre An-
regung den Kreisen der Amateure verdankt,
dass aber die Leitung der Ausstellung keines-
wegs ausschliesslich in Händen von Amateuren
rubt, sondern dass von Anbeginn der ersten
Vorbereitungen an die Fachphotographie in
unserem Arbeitsausschuss durch zwei Wies-
badener Fachphotographen vertreten war, so
dass also die Interessen der Fachphotographen
in jeder Weise gewahrt werden konnten. Zur
Zeit gehören dem Arbeitsausschuss der Aus-
stellung die Herren Hofphotograph Reinhard
und Hofphotograph Benade in Wiesbaden an.
Dem Ehrenausschuss der Ausstellung gehören
unter anderen an die Herren Hofphotograph
Raupp-Darmstadt, Hofrat Hilsdorf-Frank-
furt a.M., Theodor Haake-Frankfurt a. M.
Bisher haben etwa 30 Berufsphotographen ihre
Beteiligung an der Ausstellung in Aussicht ge-
stellt.
Der Arbeitsausschuss der „Alpha“.
Kesselring. Dr. Stein. Ruf.
—ıEIrt—
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht
druckfertig zu sein.)
Masse oder Kitt zum Ausbessern von
Bilderrahmen. Zum Ausbessern alter Gold-
rabmen benutzt man eine Masse, die sich leicht
formen lässt, auf dem Untergrunde sehr fest
haftet, nicht ausbröckelt und mit dem Messer
oder dem Stichel bearbeitet werden kann, und
dient hierzu die nachfolgende Kittmasse mit
Sägespänezusatz.
Zehn Gewichtsteile besten Kölner Leims wer-
den vorerst mit nicht zuviel weichem Wasser
etwa 24 Stunden erweicht, und muss der Leim
gänzlich aufweichen in der Art: Die Leimtafeln
sind in kleinere Stücke zu zerschlagen und in
einem flachen Teller mit weichem Wasser zu
übergiessen, dass der Leim gerade bedeckt ist.
Der gequollene Leim wird bei gelindem Feuer
zerschmolzen, alsdann rührt man 4 Teile ge-
mahlene Bleiglätte, 8 Teile Bleiweiss, ı0 Teile
feine Sägespäne und am Schlusse, d. h. nach
dem Wegheben vom Feuer, noch ı Teil Gips
dazu, und wenn alles durch gründliches Um-
rühren gut miteinander vermischt ist, kann die
Masse in warmem Zustande zum Ausbessern
benutzt werden. Das Formen geschieht in der
Hauptsache schon in warmem Zustande, doch
kann nach dem Auskühlen das Bearbeiten und
Zurechtformen mit dem Messer geschehen. Die
Sägespäne müssen durch ein feines Sieb ge-
schüttelt werden, und ist nur das feine, mehl-
artige Pulver zu gebrauchen.
(Nachdruck verboten.]
Es ist nur so viel Kitt zurechtzumachen, als
für eine Arbeit beiläufig gebraucht wird. M.
Reproduktion alter Schrifttexte. Zu
solchen eignet sich trotz allem doch immer noch
der Hydrochinonentwickler, mit Wasser ziemlich
verdünnt, jedoch mit einem starken Zusatz von
Bromkaliumlösung. Man erhält harte und sehr
kräftig gedeckte Strichnegative, und weil man
sich nicht um den schwarzen Druck so auf-
merksam zu sorgen bat, bedarf es auch keiner
allzu langen Belichtung. Die Entwicklung dauert
ziemlich lange, doch dies hat bei den licht-
schwachen photomechanischen Trockenplatten
keine so grosse Bedeutung, dagegen ergibt eine
längere Entwicklung dichtere und sehr gut ge-
deckte Negative. Bei ungenügender Deckung
hilft eine kurze Verstärkung, während bei be-
legten Stricben eine Klärung derselben vor-
genommen werden kann. Eine bessere Deckung
des Grundes erzielt man auch dann, wenn die
alten Drucke vorerst einer Bleichung oder
Reinigung unterzogen werden, wodurch der auf
den freien weissen Papierflächen lagernde Staub
und Schmutz sowie die Vergilbung entfernt
wird und demnach die Aufnahmen reiner aus-
fallen müssen. Eine Satinage oder Glättung
solcher Drucke vor der Aufnabme ist ferner zu
empfehlen, um die Wellen und die Rauhung
des gereinigten Papiers zu beseitigen. M.
34
-
226
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen-Zwangsinnung
tür die Stadt- und Landkreise: Erfurt und
Mühlhausen, die Kreise: Langensalza,
Schleusingen und Weissensee.
Sitz: Erfurt.
lied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (]J.P.).
Binladnung zu der am Montag, den 4. Mai,
Korporatives
nachmittsgs 3 Uhr, in Mühlhausen i Th, „Hotel
zum König von Preussen“, stattfindenden
ordentlichen Frübjahrsversammlung.
Tagesordnung:
. Geschättliches.
. C. V.- Angelegenheiten.
. „Bugra ıg914“, Leipzig.
. Lehrlingsangelegenheiten.
. Eingänge. — Anträge.
. Wahl des nächsten Versammlungsortes.
. Verschiedenes.
Wir machen auf $22 unserer Satzungen aufmerksam
und bitten um rechtzeitiges Erscheinen.
Anträge sind spätestens bis zum 2. Mai an den
Unterzeichneten zu richten.
Mit Innungsgruss „Gut Licht“!
Der Vorstand:
A. Rudolph, Obermeister.
um u Zn gms
3 An 2 @ BD
Photographiseher Verein zu Hannover.
Die Sitzung in diesem Monat fällt aus, da sich
Heır Nicola Perscheid-Berlin in liebenswäürdiger
Weise bereit erklärt hat, im Verein am 6. Mal einen
Vortrag zu halten über Bromöldruck, verbunden
mit dessen praktischer Vorführung.
Gleichzeitig bringen wir zur Kenntnis, dass das
Vereinslokal nach „Hotel Russischer Hof", Rosen-
strasse 4, verlegt worden ist (Saal I. Etage).
Der Vorstand.
I. A.: Hans Bourquin, Schriftführer.
.
Photographen - Zwangsinnung
zu Königsberg i. Pr.
Montag, den 27. April, nachmittags 4 Uhr,
„ Britisch- Hotel‘, Königsberg i. Pr,
ordentliche Generalversammlung.
Tagesordnung:
ı. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls.
2. Halbjahresbericht vom ı. Juli bis 31. Dezember
1913.
3. Kassenbericht für die Zeit vom ı. Juli bis 31. De-
zember ı913 und Entlastung des Kassierers,
4. Neuwahl von drei Rechnungsprüfern für die Zeit
bis 31. Dezember 1914.
5 Neuwahl von zwei laut 8 28 des Statuts aus-
scheidenden Vorstandsmitgliedern, der Herren
Nickel und Petri.
6. Stellenvermittlung.
7. Teilnehmerwahl zum Besuch des Meisterkursus in
Berlin 1914. |
8. Eventuelle Anträge.
9 Verschiedenes.
o. Vortrag des Herrn Gymunasiallehrers O. Kirbuss
über Linsenfehler und Linsenprüfungen.
ı1. Vortrag über die Lebensversicherung der Ost-
preussischen Landschaft.
12. Lichtbildervortrag.
Anträge sind spätestens 48 Stunden vorher beim
Obermeister schriftlich einzureichen.
Im eigenen Interesse um regen Besuch bittend,
mache gleichzeitig auf 8 22 des Innungestatuts, sowie
auf 8 22, Absatz 2, des Nachtrages aufmerksam.
Der Obermeister.
I. A.: Franz Kautz, I. Schriftführer.
——
Zwangs-Innung Augsburg
tür das Photographen - Gewerbe.
Protokollderausserordentlichen Versammlung
am 27. März, abends 8 Uhr, im Gasthof „Zur Post‘,
Fuggerstrasse.
Tagesordnung: ı. Bericht über die Tätigkeit
der Kommission für Ermittelung ortsüblicher Durch-
schnittspreise; 2. Beschlussfassung derselben; 3. Wünsche
und Anträge.
In Anwesenheit von 23 Mitgliedern eröffnet um
8!/, Uhr und begrüsst Herr Obermeister Alber die Ver-
sammlung. Das vom Schriftführer verlesene letzte
Protokoll wird von der Versammlung genebmigt.
Zu Punkt ı verliest der Vorsitzende die Preistabelle
über die Ermittelluug ortsüblicher Durchschnittspreise,
gleichzeitig bekanntgebend, dass dieselbe mit den
Innungsstatuten und einer formulierten Vorstands-
anordnung, desgleichen einem formulierten eventuellen
Innungsbeschluss der Aufsichtsbehörde, behufs recht-
licher Zulässigkeit, vorgelegen hat. Mit Schreiben vom
23 März wurde uns bekanntgegeben, dass aufsichts-
behördlich eine Erinnerung hiergegen nicht besteht.
Nach eingehendem Für und Wider über Annahme
oder Ablehnung der Preistabelle lässt der Obermeister
darüber abstimmen. Resultat: ı8 Stimmen für An-
nahme der Preistabelle.
Herr Alber verliest sodann die formulierten Vor-
stands- bezw. eventuellen Innungsbeschlüsse. Auch
hierüber entspinnt sich bezüglich deren Verbescheidung
eine ausgedehnte Debatte. Mitglied Herr Muschler
stellt bei deren eventuellen Annahme die Einspruch-
erhebung an die Aufsichtsbehörde in Aussicht unter
Berufung auf $ 24 des Innungsstatuts.
Behufs Klärung der Angelegenheit verliest der
1I. Vorsitzende, Herr Funk, eine jüngst getroffene
Regierungsentscheidung, desgleichen einen Artikel, be-
treffend die Zuwiderhandlung getroffener Innungr-
beschlüsse.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
227
Te Önan—
Die nunmehr erfolgte Abstimmung ergibt mit allen
gegen eine Stimme die Annahme der beiden Anträge
im vorliegenden formulierten Wortlaut.
Der Obermeister dankt der Versammlung für das
günstige Resultat der Abstimmung, anfügend, dass die
Preisliste sowohl als der jetzt gefasste Innungsbeschluss
4n kürzester Zeit den Mitgliedern im Druck gegen Unter-
schrift (eingeschriebenen Brief) zugestellt wird. Die
Rechtswirksamkeit tritt mit dem Tage der Zustellung
in Kıaft. |
Mit Dank für die rege Mitarbeit schliesst der Vor-
sitzende um 10°, Uhr die lebhaft verlaufene Vollver-
sammlung.
Mich. Alber,
Obermeister.
Carl Müller,
Schriftführer.
—223—
Personalien.
Riesa. Das Pbotographische Atelier von Otto
Werner, hier, blickte am 10. April auf ein sojähriges
Bestehen zurück.
Herr Photograph Friedrich Geus in Köln a. Rh.
ist im sa. Lebensjahre gestorben.
en
Gesshäftliches.
Die Fabrik photographischer Papiere, vor-
mals Dr. A. Kurz, in Wernigerode erzielte im Jahre
ı913 einen Ueberschuss von 1454c0 Mk. (118718), aus
dem 8 Prozent (6) Dividende ausgeschättet und 19 Mk.
vorgetragen werden sollen. In der Bilanz figuriert
immer noch unverändert das Konto „Wert des Ver-
iahrens“ mit 600000 Mk. Debitoren erscheinen mit
483416 Mk. (466476), davon Bankguthaben usw. mit
453177 Mk. (466473) und ausgeliehene Hypotheken mit
535500 Mk. (492500).
Kleine Mitteilungen.
— Die von der Königl. Staatsregierung der Photo-
graphischen Lehranstalt des Lette- Vereins angegliederte
Abteilung für Männer begann ihr Sommersemester am
22. April in den erweiterten neuen Räumen der Lehr-
anstalt. Zu den bisherigen Arbeitsräumen sind hinzu-
gekommen: Zwei grössere Laboratorien, feıner ein
Raum für Vergrösserungen bei künstlichem Licht mit
anschliessender Dunkelkammer und einer völlig neuen
Apparatur von Schmidt & Haensch; ein Raum für
farbige Photographie, für Mikrophotographie und ein
der wachsenden Schälerzahl entsprechend grösserer
Saal für Retouche und Zeichnen. Die Einrichtung des
Laboratoriums ist, wie auch in der Frauenabteilung,
von der Firma Ulrich-Charlottenburg geliefert, es
eind die neuesten Prinzipien der Technik dem ganzen
Bau, bezüglich Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung,
zugrunde gelegt.
—z
Patente.
Kl. 57. Gruppe 34. Nr. 261761 vom 24. April 1912.
„Polyphos‘, Blektrizitäts- Gesellschaft m. b. H.
in München.
Verfahren zur Herstellung von teilweise sich decken-
den Röntgen-Serienbildern, insbesondere für Aufnahmen
des menschlichen und tierischen Körpers, dadurch ge-
kennzeichnet, dass die lichtempfindliche Schicht zwischen
je zwei Aufnahmen verschoben wird.
—— 38.0
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 77. Herr K.Sch. in B. Ich beabsichtige,
ein Kunstlicht- Spezialateller einzurichten, und zwar
hatte ich urspiünglich als Lichtquelle die Bogenlampe
von X. Im Auge. Nun höre ich aber inzwischen von
einer neu erfundenen Metallfadeniampe (Halbwatt), die
bei 2000 und 3000 Kerzenstärke eine vollkommen ge-
nügende Lichtfälle für photographische Aufnahmen
bietet und nur etwa 30 bis 40o Mk. kostet (im Vergleich
zur X- Lampe im Preise von 250 Mk). Wenn sich nun
auch zurzeit mit dieser neuen Lampe noch keineswegs
einigermassen der X-Lampe ebenbärtige Resultate er-
sielen lassen (indem das gespendete Licht zu gelbe
Färbung hat und nur schleierige und harte Bilder zu-
lässt), so frage ich an: Ist nach den bis dato vorliegenden
Erfahrungen und Beobachtungen ohne weiteres zu er-
warten, dass die Halbwattlampe etwa in wenigen Monaten
auf das wünschenswerte Stadium der Ebenbfrtigkeit
gebracht werden kann, oder ist es eventuell auch von
vornherein ausgeschlossen, dass diese Lampe mit den
anderen Spezialbogenlampen jemals konkurrenztähig
wird? Könnte ich vielleicht durch persönliche Studien
(durch Umhüllung der gelben Lichtquelle mit ent-
sprechendem, geeignet gefärbtem Stoff) eventuell zu
einem gewünschten Erfolge gelangen, oder müsste sich
die erforderliche Abänderung auf eine ganz neue Er-
findung, betrefis entsprechender Umgestaltung des
eigentlichen Drahtes, seitens eines wissenschaftlichen
Fachmannes der elektrischen Branche erstrecken ?
Antwort su Frage 77. Die modernen Halbwatt-
lampen sind verhältnismässig gegenüber anderen Gi@h-
lampen reicher an chemisch wirksamen Strahlen, da
die Temperatur der Lichtquelle erheblich viel höher ist,
und sie eignen sich daher für photographische Auf-
nahmen innerhalb gewisser Grenzen recht gut. Aller-
dings ist die Ausbeute an chemischem Licht bei diesen
Lampen durchaus noch nicht gleich der der Bogen-
lampen, die, wenn es sich um speziell Vakuumlampen
handelt, bei einem gleichen Stromverbrauch viel mehr
chemisches Licht geben. Die Halbwattlampen sind
für photographische Zwecke noch wenig erprobt, doch
sollte man annehmen, dass drei bis vier Starklampen
dieser Art von je rund 2000 Kerzen Stärke eine für
jede Atelierbeleuchtung genügende Helligkeit besitzen.
Ob sie in bezug auf die Modulation der Negative den
Bogenlampen gleichwertig sind, vermag aus praktischen
Erfahrungen bis jetzt noch nicht angegeben zu werden,
228
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
sehr wahrscheinlich ist dies aber der Fall, und es liegt
kein Grund vor, nicht wenigstens nach dieser Richtung
hin einmal einen Versuch zu machen. Durch Um-
hüllung der Lampe mit blaugefärbtem Stoff usw. lässt
sich natürlich nichts erreichen, doch dürfte, wie gesagt,
der Erfolg mit den Lampen auch obne dieses Hilfs-
mittel ein sehr zufriedenstellender sein.
Frage 78. Herr A. M. in Sch. Ich bitte höflichst
um Mitteilung eines Rezeptes zur Herstellung von:
Kupferverstäiker und Eisenabschwächer in Pulverform,
wie solche von der „Agfa“ in den Handel gebracht
werden.
Antwort su Frage 78. Die Rezepte der Aktien-
gesellschaft für Anilinfabrikation für diese beiden Prä-
parate sind nicht bekannt, und wir können Ihnen daher
Ihre Frage nicht beantworten.
Frage 79. Hesr A. R. in E. Nach langem Ueber-
legen, nicht zuletzt des hohen Kostenpunktes wegen,
habe ich mir eine neue Spiegelreflexkamera 13 X 18 cm
mit Doppelanastigmat 1:4.5 zugelegt zum Preise von
410 Mk. Ich dachte jetzt eine Idealkamera zu besitzen,
aber ich habe dieselben Erfahrungen gemacht, wie
anscheinend Ihr Fragesteller Nr. 65. Bei umgehärgter
Kamera war es mir nicht möglich, eine scharfe Auf-
nahme bei !/,,, Sekurde zuwege zu bringen, ich habe
mindester s zwei Dutzend Platten verbraucht an mehreren
Tagen bei verschiedener Beleuchtung. Ferser habe
ich versucht bei feststehender Kamera mit dem
Schlitzverschluss Zeitaufnahmen zu mechen, aber dies
ist auch kaum möglich, weil der Schlitzverschluss
nicht eo rubig arbeitet, um scharfe Zeitaufnabmen zu
erhalten. Bei genauer Prüfung des Apparates habe
ich folgendes gefunden. Bei Momentaufnabmen hebt
sich beim Exponieren zuerst der Spiegel, jedoch bevor
letzterer in seiner Ruhelage angelangt ist, arbeitet der
Schlitzverschluss; bevor nun der Schlitzverschluss ganz
geschlossen ist, schlägt der Spiegel oben an, wodurch
die Kamera nicht wenig erschüttert wird, und dadurch
ist selbstredend die Aufnahme verwackelt. Beischnelleren
Aufnatmen als etwa !/,.. Sekunde mag wohl der Ver-
. schluss seine Tätigkeit beendet haben, bevor der Spiegel
anschlägt, und werden diese Aufnahmen scharf. Ich
habe also bei meiner „Idealkamera‘“' gefunden, dass
nur sehr schnelle Momentaufnabmen möglich sind, wo
man doch annimmt, dass diese Kamera für alle Zwecke
zu verwenden sei. Ich bemerke noch, dass ich ohne
„nervöse‘ Hände arbeite.
Antwort su Frage 79. Das Arbeiten mit Spiegel-
reflexkameras erfordert eine erhebliche Uebung mit
denselben. Wir haben selbst im Anfang bei Benutzung
einer Spiegelreflexkamera mit ganz ährlichen Schwlerig-
keiten zu kämpfen gehabt wie Sie, doch hat sich bald
ergeben, dass die Kamera vollkommen zufriedenstellend
arbeitete, nachdem die rötige Geschicklichkeit im
Halten und Abdıficken derselben erworben war. Wir
haben beispielsweise mit der Goltz- & Breutmanun-
Kamera grosse Serien abeolut schaıfer Negative so-
wohl mit breitem wie mit schmalem Schlitz erhalten
und die Vorteile der Spiegelreflexkamera für eine Reihe
von Aufnahmen immer wieder schätzen gelernt.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage 30. Herr R.S. inD. Ein Musikalienverlag,
der sich an einer deutschen Ausstellung beteiligt, lässt
sich zur Ausschmückung die Bildnisse der Autoren des
Verlages mit eigenhändiger Unterschrift einsenden.
Liegt eine Verletzung der ausschliesslichen Befugnisse
des Urhebess vor? Wie ist die Rechtslage, wenn das
Portıäte in der Schweiz hergestellt ist?
Antwort su Frage 30. Die Befugnisse des Urhebers
werden durch eine derartige Verwendung von Porträts
nicht verletzt, da es sich nicht um eine gewerbsmässige
Verbreitung handelt, ein Zurschaustellen ist keine Ver-
breitung; der Abgebildete kann sein Porträt zu diesem
Zwecke verleihen oder verschenken. Eive Verviel-
fältigung des Porträts, z. B. zu Reklamezwecken, darf
jedoch nicht stattfinden. Die in der Schweiz her-
gestellten Photogrsphien geniessen auf Grund der
Berner Uebereinkunft denselben Schutz, welchen die
betreffenden Gesetze den inländischen Urhebern ge-
währen. Dr. Sch.
Frage 3r. Herr Dr. E. in P. Ich stand mit einer
Heilanstalt im Anstellurgsverbältnis und habe während
dieser Zeit aus eigener Initiative eine Reihe mikro-
photographischer Aufnahmen im Anstaltslaboratorium
und mit Anstaltsmaterial gemacht. Kann Ich die Herarvs-
gabe der Negative verlangen, leihweise oder gegen Er-
satz der Kosten für verwendetes Material? Hat die
Anstalt ein Reproduktionsreckt an diesen Aufnahmen ?
Antwort su Frage 31. Dass Sie ein Urheberrecht
an den von Ihnen hergestellten Aufnahmen haben, ist -
rechtlich begründet. Ebeusowenig aber des Urheber-
recht von dem Eigentum an den Negativen abhängig
ist, ebensowenig kann das Urheberrecht Eigentums-
verhältnisse begründen. Mit anderen Worten, die Ar-
stalt ist nicht verpflichtet, die von Ihnen seinerzeit in
der Anstalt hergestellten Negative herauszugeben, nicht
einmal leihweise, auch nicht gegen Ersatz der Kosten
und Auslagen. Ihr Urheberrecht wirkt also lediglich
als negierendes Vetorecht, nicht als positives Anrpruchs-
recht. Für die Begrfindung des Eigentumsrechtes der
Anstalt an den Aufnahmen wirkt primär das Eigentum
des von Ihnen benutzten Materials, sowie der in der
Rechtssphäre der Anstalt in Erscheinung getretenen
Krankbeitsfälle, die Sie zur Grundlage Ihrer Aufnahmen
gemacht haben. Es ist also in das freie Belieben der
Anstalt gestellt, Ihnen das Materlal zu überlassen, gleich-
gültig, zu welchem Zweck. Aber auch die Anstalt oder
ein dort Angestellter wäre nicht befugt, obne Ihre Ein-
willigung das von Ihnen gesammelte und photographisch
dargestellte Materlal etwa publizistisch zu verwerten,
während gegen die Herstellung von Einzelkopien zum
Anstaltsgebrauch rechtlich nichts einzuwenden ist, da
ein solcher Gebrauch nicht unter den Begriff der un-
befugten Vervielfältigung oder gewerbsmässigen Ver-
breitung fällt. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp In Halle a. 8.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 34.
26. April.
1914.
Der Photographenbund im Regierungsbezirk Koblenz hat sich dem Central-
Verband Deutscher Photographen-Vereine und Innungen angeschlossen.
Ueber die \Verarbeitung
des Bühlersehen direkt kopierenden Pigmentpapiers.
Von Florence.
Von den verschiedenen modernen Kopier-
verfahren, welche auf die Verwendung licht-
empfindlicher Chromate an Stelle der sonst
üblichen Silbersalze basieren, hat in neuester
Zeit das sogen. direkt kopierende Pigmentpapier
von C. Bühler in der Fachwelt ein a in
lateresse erregt.
Die Anregung zur Herstellung dieses Päpieres
ergab sich aus dem Bedürfnis, ein Kopierpapier
zu besitzen, welches einerseits die bekannten
Vorzüge des alten Pigmentverfabrens, nämlich
absolut haltbare Bilder in beliebigem Ton zu
erzielen gestattete, andererseits in der Behand-
lung so einfach war, dass seine Handhabung
relativ leicht zu erlernen und Fehlresultate auf
ein Minimum sich reduzierten.
Der Gummidruck hatte, ebenso wie das
Artiguesche Verfabren gezeigt, dass es mög-
lich sei, mit geeigneten farbstoffhaltigen Bichro-
matschichten photographische Bilder ohne Ueber-
tragung der Schicht in einer dem gewöhnlichen
Pigmentdruck äbnlichen Entwicklungsweise zu er-
halten. Es handelte sich also darum, auf dieser
Basis weiterzuarbeiten. Wieviel Schwierigkeiten
aber hier zu überwinden waren, und welche
Summe von Kenntnissen und Erfahrungen not-
wendig. war, um das Fabrikat zu seiner heutigen
Vollendung zu bringen, das weiss der Erfinder
und Fabrikant allein.
Der gewöhnliche Pigmentdruck ist bekannt-
lich den meisten älteren Phbotographen ein
praktisch vollkommen unbekanntes Verfahren.
Es war daher vorauszusehen, dass man dem
Bübler-Papier, weil es eben Pigmentdruck
genannt wurde, keine besondere Z eigung ent-
gegenbringen würde. Für manche aber war
die weitere Bezeichnung „direkt kopierend“
irreführend, indem sie sich picht klarmachen
konnten, was mit diesen Worten gemeint sei.
Der Zweck der nachfolgenden Zeilen soll es
aun sein, nach dieser Richtung hin die gewünschte
Klarheit zu schaffen. |
[Nachdruck verboten.]
Beim alten Pigmentverfahren wirkt bekannt-
lich das Licht, nachdem es das Negativ passiert
hat, auf eine ziemlich dicke Schicht, aus Gelatine
und Farbstoff bestehend, ein. Es bildet sich
entsprechend der Lichtwirkung ein aus unlös-
licher Gelatine in lösliche Gelatine gebettetes
Bild, welches immer etwas dunkler ist als die
löslich gebliebene (unveränderte) Gelatine, bezw.
Schicht. Da indessen die Schicht insgesamt
ziemlich dick ist, kann man bier nur bei hellen
Farben in der Aufsicht, nie aber in der
Durchsicht die Lichtwirkung praktisch ge-
nügend verfolgen. Man ist also gezwungen, die
erforderliche Lichtwirkung unter Anwendung
eines Photometers zu bestimmen, und die Be-
stimmung der Lichtwirkungsdauer, d. h. der
Kopierzeit, ist eine indirekte.
Beim Bühler- Pıgmentpapier liegen dagegen
die Verhältnisse anders.
Die Schicht ist hier so dünn, dass das
beim Kopieren stets eintretende Dunkelwerden
der belichteten Stellen bei einiger Uebung in
der Durchsicht mit Leichtigkeit. zu ver
folgen ist. Man kann also tatsächlich den Fort-
schritt des Kopierens in der Schicht selbst
verfolgen, bedarf also keines Photometers, und
kann daher von einer direkten Bestimmung
der Kopierzeit, mithin von einem direkten
Kopierverfahren reden.
Da die Entwicklung nur mit Wasser und
obne irgend einen Uebertrag erfolgt, muss das
ganze Bild mit allen Details fest auf dem Papier-
filz aufsitzen, sonst würde es, da von der Schicht-
seite und nicht etwa durch den Papierfilz be-
lichtet wurde, entweder das Bild teilweise ab-
schwimmen, oder in den Schatten überkopiert
erscheinen. Beides ist aber nicht der Fall, und
man kann daraus schliessen, dass die Schicht eine
ganz besondere Zusammensetzung besitzen muss,
und dass die gewünschte grössere oder geringere
Löslichkeit der Schicht die Anwendung eines ge-
eigneten Hilfsmittels ausser Wasser erfordert.
35
230
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Dieses Hilfsmittel aber ist eine zweckmässig ge-
staltete feine Brause. Zur Entwicklung behandelt
man zunächst das Papier mit warmem Wasser be-
stimmter Temperatur. Hierin löst sich ein Teil der
unbelichteten und weniger belichteten Schicht,
während der Rest erweicht. Hierdurch wird
das Bild in seinen Umrissen genügend sichtbar.
Bringen wir es nun auf eine geeignete Unter-
lage (Entwicklungsblech) und überbrausen es
mit kaltem Wasser unter mässigem Druck, so
wird nach und nach immer mehr von der feuchten,
gelockerten Schicht weggeschwemmt, und das
Bild entwickelt sich dementsprechend mehr und
mehr. Man kann daher durch verstärkten Wasser-
druck die Schatten ganz nach Wunsch auf-
hellen, ohne dass die Details im Bilde leiden,
und hat es daher vollkommen in der Hand, das
Bild ganz so zu gestalten, wie man es wünscht,
soweit dies mittels Entwicklung überhaupt mög-
lich ist. Genügt die Brause für sich allein nicht,
um einen gewünschten Effekt zu erzielen, so
kann man durch erneüertes Einweichen in
warmem Wasser leicht Abhilfe schaffen.
Das Verfahren kann an Einfachheit wehl
kaum übertroffen werden, und die Schnelligkeit,
die ein eingearbeiteter Kopierer beim Entwickeln
des Bildes erzielt, ist durchaus verblüffend.
Pigmentpapier wird durchgehends im nicht
sensitierten Zustande geliefert, und das Bübler-
Papier macht hiervon keine Ausnahme. Sensi-
tiertes Papier ist niemals genügend haltbar,
sondern verdirbt sehr rasch, kann also nicht
auf Lager gehalten werden. Sodann aber ist
es beim Pigmentpapier jeder Art möglich, durch
veränderte Stärke des Sensitierungsbades den
Charakter der Kopie zu beeinflussen. Starke
Bäder ergeben meist weichere Kopien, schwächere
wirken umgekehrt. Nun ist es aber von
wesentlichem Interesse, zu beachten, dass das
Bühlersche Papier ganz gut mit einem Bade
bestimmter Zusammensetzung arbeitet, selbst
dann, wenn Negative verschiedenen Charakters
für das Kopieren von Papier mit gleicher Sensi-
bilisation benutzt werden. Hierbei stellt das
Papier an die Qualität der Negative im all-
gemeinen nicht einmal besondere Anforderungen.
Das Negativ, wie man es für Zelloidinpapier
durchgehends benutzt, eignet sich durchaus für
das direkt kopierende Pigmentpapier, und bei
weniger geeigneten vermag ein geübter Kopierer
ohne weitere Kniffe beim Kopieren nur durch
angepasste Entwicklung ein genügend gutes
Resultat zu erzielen.
Das Bild selbst ist bekanntlich von einer
bestechenden Weichheit und sehr guter Detail-
lierung und im Gegensatz zum gewöhnlichen
Pigmentdruck absolut matt. Diese Eigenschaften
machen das glatte Papier sehr beliebt für alle
Porträtzwecke. Für besondere Fälle kann man
sich indessen auch der Papiere mit anderer
Oberfläche bedienen und so den Bildcharakter
wesentlich ändern. Als Farben sollte man
durcbgehends nur Schwarz und Sepia verwenden,
da meines Erachtens hiermit die besten Resul-
tate in künstlerischer und vornebmer Bild-
wirkung erzielt werden.
Rundsehau.
— Tonung von Bromsilber- und Chlor-
bromsilberkopien mit Schwefelkobalt.
R. Namias empfiehlt die nachstehende Tonungs-
methode zur Erzielung von prächtig braunen
Tönungen, die sich wesentlich von den Resul-
taten unterscheiden, die man mit einfacher
Schwefeltonung in ein oder zwei Bädern erhält.
Das mit irgendeinem Entwickler bervorgerufene
Bild, das nicht zu kräftig sein soll, wird in eine
fünfprozentige Lösung von rotem Blutlaugensalz
eingelegt und so lange darin belassen, bis alle
Spuren von schwarzen Bilddetails verschwunden
sind. Man wässert das Bild sorgfältig und
taucht es dann in eine zweiprozentige Lösung
von Chlorkobalt, der einige Tropfen Salzsäure
zugefügt wurden. Das Bild nimmt eine grün-
liche Färbung an, und zwar infolge Entstehung
von Chlorsilber und Kobaltferrizyanid. Man
wäscht dann das Bild etwa eine halbe Stunde,
um jede Spur von Kobaltsalz, das in den
Weissen zurückbleiben könnte, zu entfernen.
Wenn man das Bild im Lichte mit einem
verdünnten Metol- oder Metol-Hydrochinon- Ent-
wickler hervorruft, so wird das Chlorsilber zu
metallischem Silber reduziert, wobei das Bild ein
sehr angenehmes Schwarz, das der Gegenwart
von Kobaltferrizyanid zuzuschreiben ist, erhält.
Aber die schönsten Resultate erreicht man, wenn
man die Bilder nach dem roten Blutlaugensalz-
und Kobaltbad in eine einprozentige Lösung
von Schwefelnatrium oder in eine bei Kälte ge-
sättigte Lösung von Schwefelbarium bringt. Das
Chlorsilber und Kobaltferrizyanid, die in der
Bildschicht enthalten sind, werden in Sulfide
verwandelt, und es entsteht eine prächtige Braun-
tönung; das Bild gewinnt zugleich an Kraft.
Wenn man das Bild nach der Bebandlung
mit Kobaltlösung in eine fünfprozentige Fixier-
natronlösung, der etwas Borsäure zugegeben
wurde, bringt, so wird das Chlorsilber entfernt,
und es resultiert nach sorgfältiger Wässerung
ein Bild, das allein aus Kobaltferrizyanid besteht.
Wird letzteres chlorsilberfreie Bild mit einem
Alkalisulid behandelt, so erhält man Schwefel-
kobalt, das ein tieferes Braun liefert, aber die
allgemeine Kraft des Bildes verliert oft dabei.
Die Bilder mit Schwefelsilber und -Kobalt sind
sehr beständig. („Il Progresso fotografico.“)
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
231
Zwangsinnungen und Schleudergesehäfte.
In Hannover besteht, wie fast überall, eines
jener Schnellphotographengeschäfte, die bis 3 Uhr
nachts ihren Betrieb offen halten. Durch die
Entscheidung der Behörden ist der Betrieb für
zwangsinnungspflichtig erkannt worden. (Ver-
gleiche hierzu die Entscheidungen in Nr. 23 der
„Pbotogr. Chronik“) Die Innung hatte aber
den Beschluss gefasst, dass alle photographischen
Betriebe um 8 Uhr zu schliessen seien. Die
gestatteten Ausnahmen sind in dem Beschluss
besonders aufgeführt. Da das betreffende Ge-
schäft diesem Beschlusse nicht nachkam, wurden
von seiten des Vorstandes Ordnungsstrafen ver-
hängt, die von der Behörde anerkannt wurden
und die jetzt zwangsweise eingetrieben werden
müssen. Um nun trotzdem den Betrieb des
Geschäfts nach 8 Uhr noch möglichst lange fort-
zusetzen, wurde das Geschäft jetzt auf den
Namen der Frau übertragen, so dass die Innung
genötigt ist, gegen diese in der gleichen Weise
vorzugehen. Da gegen die Strafen des Vor-
standes natürlich Einspruch erhoben ist, so ist
damit immerhin eine Galgenfrist gewonnen.
Nachher schimpft man dann über die bösen
Zwangsinnungen, die so rücksichtslos vorgehen!
Diese Vorfälle beweisen aber immer wieder,
wie nötig gerade das Photographengewerbe
Zwangsinnungen hat.
Die Entscheidung des Magistrats lautet:
t der Königl.
Haupt- und Residenzstadt
Hannover.
Hannover, den 30. März 1914.
Auf Ihren Antrag vom ı15.d. M. erwidern wir Ihnen,
dass wir Ihre Beschwerde gegen den Vorstand der
hiesigen Photographen- Zwangsinnung als unbegründet
zurückgewiesen haben.
Als Zwangsmitglied der Photographeninnung haben
Sie nach $ 10, Abs. ı, der Innungsstatuten den Innunge
beschissen Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen sind
mit Geldstrafen bis zu 20 Mk. deren Verhäugung dem
Innungsvorstand zusteht, bedroht. Der Innungsbeschluss
vom 28. Oktober v. J., durch den den Innungsmit-
gliedern der Betrieb ihres Geschäfts an Wochentagen
nach 8 Uhr abends verboten ist, ist ordnungsmässig
gefasst und entspricht den gesetzlichen Bestimmungen;
Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwiefern er gegen
8 1398, R.G.O, verstösst, da dieser nur den Betiieb
in den offenen Verkaufsstellen regelt.
Diese Entscheidang kann binnen 4 Wochen durch
Beschwerde bei dem Herrn Regierungspräsidenten, hier,
angefochten werden.
An
Frau Selma Lehmann, Hamburg,
Reeperbahn 56.
u 2 u 5 u
Bundestagung des Nordwestdeutsehen Photographen-Bundes
in Detmold am 4. und 5. Mai.
Die im Reiche weit zerstreuten Spezialisten
unseres Berufes auf einer Ausstellung versammelt zu
sehen, möchte zu dem Anregendsten gehören, was die
Bundestagung in Detmold zu bieten vermag, um 50
mehr, als diese Sonderfächer in der Jetztzeit immer
prägnanter hervortreten und zeigen, mit welchen
Finessen im Kampfe ums Dasein gegen markt-
schreierische Dutzendware vorzugehen ist. Die Aus-
stellung umfasst:
Porträts vonDährkoop, Perscheid und
Schenker-Berlin und solche von Grienwaldt-
Bremen, Schlosser & Wenisch-Prag, Lichtenberg-
Osnabrück. Perscheid und Düährkoop werden Oel-
drucke senden. Ä
Landschaften von Ph. & E. Linke- Zürich.
Interieurs von Götz- Breslau.
Kinderbilder von Hanny Schwarz-Berlin.
Tierbilder von Käte Hecht- Stralsund.
Museumsbilder mit Figuren von Leny
Kempin- Celle.
Seestäcke undAquarienbilder vonSchensky-
Helgoland.
Manöveraufnahmen von Kühlewind- Königs»-
berg.
Autochromaufnahmen von Baumann-
Bielefeld.
Reproduktionenvon Franz Rompel- Hamburg.
Radierungen von Beckmann-Detmold.
Englische Pigmentbilder von Romain Tal-
bot-Berlin und ausserdem noch über 50 Bildnisse aus
dem Wettbewerb von Wilh. Knapp-Halle a. S.
Die Tagung scheint also im Hinblick auf die viel-
seitige Ausstellung sehr interessant zu werden, so dass
kein Kollege (wenn auch Nichtmitglied) versäumen
sollte, die Tagung und Ausstellung zu besuchen.
—
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
Niederrheinisehe
Photographen - Zwangsinnung.
Sitz: Düsseldorf.
Die Beiträge für das erste Halbjahr ı914 wollen
unsere Mitglieder bis zum ı. Mai an den Kassierer,
Herrn A. Leimers, einsenden. Nach diesem Termin
lolgt Einziehung durch die Behörde.
Obermeister: Schriftführer:
C Hallpape. Jung.
nn >) 22
35”
232
Nordwestdeutseher Photographen - Bund
(E.V.).
Sitz; Bremen.
An die Mitglieder des Bundes und Freunde
unserer Bestrebungen.
Einladung zur Bundesversammlung in Detmold
am 4. und 5. Mai,
verbunden mit photograpbischer Ausstellung
mustergültiger Arbeiten von hervorragenden
Vertretern unseres Faches.
Montag, den 4 Mai:
Morgens ı0!/), Uhr („Arminius- Hotel“, Grabbe-
strasse): Eröffnung der Ausstellung durch den
Vorsitzenden des Bundes.
ı1?/, Uhr: Vortrag des Herrn Dipl.-Ing. Hans
Schmidt: Ueber das neue lichtstarke
Objektiv „Dogmar‘ der Optischen Anstalt
C. P. Goerz, Akt.-Ges., Berlin. Friedenau, mit
Lichtbildern.
ı2!/, Uhr: Zwangloses warmes Frühstück daselbst.
2a Uhr: Bundessitzung (Hotel „Stadt Frankfurt‘,
gegenüber dem Schlossplatz, Tagesordnung:
Pıotokoll, Kassenbericht, Neuwahlen, Geschäft-
liches.
3!/, Uhr: Vortrag des Herrn Franz Grainer-
Märchen: „Die Entwicklung der Photographie“.
5Uhbr: Besichtigung des Fürstlichen Residenzschlossen
und der Stadt mit ihren herrlichen Anlagen.
71, Uhr: Hermanustrunk und Imbiss in den Garten-
anlagen der Brauerei „Falkenkrug‘“ bei Detmold
(gegeben von den Detmolder Kollegen).
Dienstag, den 5. Mai:
8°/, Uhr: Abfahrt mit Eilzug nach Horn - Meinberg;
Spaziergang nach den Externsteinen, durch den
Tentoburger Wald zum Hermannsdenkmal.
a Uhr: Festtafel daselbst; Festakt am Denkmal und
Gruppenaufuahme.
5 Uhr: Verlosung von angekauften Bildnissen.
9 Ubr abends: Italienische Nacht auf der Langen
Strasse in Detmold mit Konzert und Tanz.
Jeder Teilnehmer eıhält als Pıdsent ein Paket mit
Proben von Erzeugnissen lippischer Industrie.
Unsere diesjährige Fundessitzung soll eine der
glanzvolisten der letzten Zeit werden, zumal der Arbeits-
ausschuss alles anfbieten wird, den Kollegen den Aufent-
halt in dem reizvollen Detmold so angenehm als mög-
lich zu machen.
Wir rechnen deshalb bestimmt auf Ihr Erscheinen
und rufen Ihnen bis dahin ein recht herzliches „Gut
Licht‘ zu.
Mit kollegialen Grüssen
Der Vorstand.
ir rt
Württembergiseher Photographen- Bund
(E.V.).
Die verehrlichen Mitgtieder werden in Rücksicht
auf die am ıo. Mai stattfindende Generalversammlung
dringend gebeten, den verfallenen Halbjahresbeitrag
mit 8 Mk. vom ı. Oktober 1913 bis ı. April 1914 mög-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
lichst umgehend an unseren Kassierer, Herrn Eugen
Stöckle- Stuttgart, Charlottenstrame 31, einsenden
zu wollen.
: Bis ı. Mai nicht igegäsgene Beiträge werden
sofort per Nachnahme unter Zuschlag der Spesen er-
hoben.
I
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes DORBERSE Photo-
graphen -Vereine und Innungen (J. P.).
Für Dr. Statius, G. m. b. H., Friedenau, ist in
das Vereinsregister eingetragen:
Dr. .Schleussner, A.-G., Fillaltabrik Berlin-
Friedenau, Benningsenstrasse 23/24.
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr H. E. Kiesel, Photogrsph, Berlin W.og, Link-
strasse 39; gemeldet durch Herrn Schumann.
Berlin, den ı9. April 1914.
Der Vorstand.
LA: R Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
I Lar6-
Photographen-Innung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Der Vorstand der Photographen-Innung zu Berlin
bringt nachfolgend den Wortlaut eines Briefes zur
Veröffentlichung, weichen der I. Vorsitzende, Herr
L. Tiedemann, an Herrn Emil Schönewald
gerichtet hat, und der zugleich die Antwort auf
dessen offenen Brief im „Photograph‘' Nr. 3ı ent-
hält.
Berlin, den 20. April 1914.
Herrn Emil Schönewald,
- Bunzlau in Schlesien.
Ihr Schreiben vom 8. April an die Photographen-
Innung zu Berlin kann erst heute zur Beantwoıtung
gelangen, da inzwischen keine Vorstandstitzung statt-
gefurden hat und demgemäss eine Besprechung über
die zu gebende Antwort nicht möglich wear.
Im Namen aller derjenigen Heıren, welche die
Ihnen übersandte Notiz unterzeichnet haben, mit Aus-
nahme des Herrn Lichte, der aus dem Vorstande der
Innung ausgeschieden und Ihnen persönlich geant-
wortet hat, habe ich Ihnen folgende Erklärung zu
geben:
Keirer von den unterzeichneten Herren hat im
geringsten die Absicht gehabt, durch den beanstandeten
Passus Ihnen persönlich oder der Redaktion des ‚Photo-
greph‘“ eine Beleidigung zuzufügen, es lag auch hierzu
absolut keine Veranlassung vor. Wir bedauern daher
lebhaft, wenn Sie sich persönlich gekränkt fühlten.
Diese Erklärung geben wir nicht auf Grund Ihrer
Ausfährungen in Ihrem Schreiben, sondern freiwillig,
um eine von Ihnen empfundene Kränkung gegen-
standslos zu machen. Auf die Beleidigungen, die Sie
in Ihrem Brief gegen uns schleudern, haben wir keine
Veranlassung, näher einzugehen. Woıte, die jemand
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
in Erregung schreibt, noch dazu, wenn er sich selbst
gekıänkt fühlt, soll man nicht auf die Goldwage legen.
Sie können uns durch n’chts veranlassen, den Ton,
den Sie anzuschlagen fir gut befanden, auch zu dem
unserigen zu machen. Damit ist die Angelegenheit
für uns erledigt und zugleich die Antwort auf Ihren
offenen Brief in der letzten Nummer des „Photograph“
vom I7. April gegeben. Die Redaktion der ‚ Photogr.
Chronik“, welche unser „Eingesandt‘' brachte, wird
durch uns vollkommen gedeckt.
Der Sinn unserer Kundgebung war lediglich der,
dass wir es im Interesse der Einigung der Beruts-
kollegen lebhaft bedauerten, dass ein in weiten Kreisen
geschätztes Fachblatt überhaupt derartige Notizen,
weiche geeignet sind, das Ansehen einer Anzahl von
Berufskollegen zu schädigen, ohne weiteres aufnimmt.
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass ein Fachblatt
alle Notizen vermeiden sollte, welche dazu beitragen
können, eine Anzahl Fachgenossen verächtlich zu
machen, einerlei, ob die empfangenen Notizen wahr
oder unwahr sind. Einem Fachblatt wie der ‚„Photo-
graph‘‘ fällt die Aufgabe zu, zur Einigung sowie zur
wirtschaftlichen und sittlichen Hebung der Berufs-
genossen beizutragen. Es ist daher vornehmste Pflicht
und nicht ein Vertuschungssystem, wenn die schmutzige
Wäsche, die hin und wieder gewaschen werden muss,
nicht an die breite Oeffentlichkeit gebracht wird. Im
übrigen halten die Herren vom Vorstande die in der
Notiz gemachten Angaben voll und ganz aufrecht.
Die Sitzung war auch im Anfang nicht einmal stäürmisch,
viel weniger sehr stürmisch, Die Unterbrechungen
und Störungen durch Zwischenrufe usw. waren harım-
los und warden auch meist von der heiteren Seite auf-
gefasst. Es mag ja immerhin «in Unterschied sein, ob
sich in einer kleinen Provinzstadt 20 bis 30 Herren
gegenseitig ihre Meinung sagen, oder ob mehrere
hundert Personen ihre gegenseitigen Interessen ins
reine zu bringen haben. jedenfalls war die Sitzung
woh! die ruhigste, welche die Photographen- Innung
zu Berlin je erlebte. Die Mitglieder der Berliner Photo-
grapheninnung müssen schon für sich das Recht in
Anspruch nehmen dürfen, Herren im eigenen Hause
zu bleiben. Der Allgemeinheit der Berufskollegen
ausserhalb Berlins kann nur mit solchen Nachrichten
gedient sein, die sich auf sachliche Verhandlungen usw.
beziehen, aber nicht damit, zu erfahren, ob eine
Innungsversammlung mehr oder weniger stürmisch
verlaufen ist. Das ist lediglich unsere eigene An-
gelegenheit.
Persönlich bemerke ich, dass ich den Vorsitz in
der Photographen-Innung zu Berlin, der mir so un-
erwartet zufiel, nur in dem Sinne führen werde, die
Gegensätze auszugleichen, Friede und Eintracht unter
den Berufsgerossen zu schaffen, vor allem aber die
Kollegen zur Selbstachtung als auch zur gegenseitigen
Achtung zuifickzuführen. Das Recht, seine Meinung
frei zu Aussern und seine eigenen Interessen zu ver-
treten, wird jedem Innungsmitgliede gewahrt werden.
Ich habe die Ueberzeugung, dass Sie es gleichfalls als
vornehmste Pflicht ansehen werden, derartige Be-
strebungen tatkıäftig zu unterstützen, und bin stets’
gern bereit, Ihnen bezw. der Redaktion des ‚Photo-
graph“ auf Wunsch sachdienliche Mittelluugen zu-
gehen zu lassen. Auf irgend welche pessönliche An-
grifle, sei es, von welcher Seite sie auch kommen
mögen, werde ich nie reagieren.
In diesem Sinne zeichne ich
hochachtungsvoll
L. Tiedemann,
I. Vorsitzender der Photographen- Innung
(Zwangsinnung) zu "Berlin.
=>
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
Binladung zur Innungsverssammlung
am Montag, den 27. April, abends 7 Uhr, im
oberen Saale des „Hotel Russischer Hof“,
Rosenstrasse 3/4.
Tagesördnung:
ı. Genehmigung des Protokolls voriger Sitzung.
2. Geschäftsbericht durch den Obermeister.
3. Kassenbericht (Kollege Julius).
4 Genebmigung der nach dem Haushaltplan 1913/14
überschrittenen Ausgaben.
5. Central- Verbands- Angelegenheiten:
a) Ausstellung „Bugra“. in Leipzig
b) Photographen- Tegunrg. | vom 23. bis
c) Central- Verbandsverhandlungen. ) 27. Juni.
Entsendung des Delegierten und Bewilligung der
Reiseentschädigung.
6. Handwerkskammersachen:
a) Internationaler Mittelstandskongress in Han-
nover vom 5. bis 7. Oktober, Wahl eines
Vertreters. |
b) Deutsche Werkbundausstellung in Köln 1914.
c) Ausstellung ‚, Das deutsche Handwerk Dresden
1915‘.
q. Haushaltplan April ıgı4 bis März ıgı5.
8. Vortrag über der zwischen der Wüırttembergischen
Feuerversicherungs- Gesellschaft und dem Cen-
tral- Verband Deutscher Photographen- Vereine
und Innungen (J. P.) abgeschlossenen Vertrag
(Herr Inspektor Bauersfeld).
g. Ausstellung von Bildern auf Escotin.- Graväre-
Papier der Firma E. Sommer & Co,G.m.b. H,,
Leipzig. Erläuteıungen durch Herrn E,.Sommer.
ı0. Allgemeines.
In voriger Sitzung wurde beschlossen, dass jeder
Kollege verpflichtet sei, in seinem Schaukasten oder
dem Eingang zu den Geschäftsräumen ein von der
Innung angefertigtes Plakat anzubringen, durch welches
die Kundschaft auf den Schluss der Photographischen
Geschäfte, Sonntags um 2 Uhr, aufmerksam gemacht
wird. (Am Sitzungsabend zu erhalten, Stück 10 Pf.)
Die beigeschlossenei Formulare zur Ermittlung der
hiesigen Durchschnittspreise sind ausge fallt in der Ver-
sammlung abzugeben.
234
BPHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR.
Die Aufstellung der Abrechnung 1913/14 liegt beim
Kassierer, Kollegen Hugo Julius, vom 20. d.M. an
für die Mitglieder zur Einsicht aus.
Unter Hinweis auf 3 22 der Satzungen wird um
pünktliches und vollzähliges Erscheinen ersucht.
Der Vorstand:
R. Freundt, Hans Bourguin,
Obermeister. Schriftführer.
un 2 XL 0 zu
Photographen -Zwangsinnung
Mülhausen im Eisass für den Bezirk
Ober - Elsass.
Gestorben ist unser Mitglied Herr Hüsser-Beck
in Altkirch am ı5. April im Alter von 46 Jahren.
L.A.: J. Mehlbreuer, I. Schriftführer.
m
Ateliernaehriehten.
Bad Blankenburg. Herr Hermann Otto er-
ötfnete ein Atelier für moderne Photographie.
Gera (Reuss), Die Herren Frank und Weiser
eröffneten Sachsenplatz ıı ein Institut für photo-
chemische Reproduktion.
un a <, zes
Personalien.
Das Photograph Speidelsche Ehepaar in Balingen
(Württemberg) feierte das Fest der goldenen Hochzeit.
kart
Aus der Industrie.
— Die Gold-, Silber- und Platinschmelzerei, Scheide-
und Gekrätzanstalt M. Broh in Berlin SO., Köpenicker
Strasse 29, bat eine Anleitung zum Sammeln und zur
sweckmässigen Ausbeutung photographischer Rück-
stände verfasst und gibt diese Drucksache kostenlos
an unsere Fachphotographen ab. Wenn Broh photo-
graphische Platten zur Rückgewinnung von Wertstoffen
aufkauft, so werden die alten Platten gegen schriftliche
Gewährleistung vernichtet, so dass irgend ein Miss-
brauch damit vollkommen ausgeschlossen ist. Sämtliche
Neueinrichtungen, also alle modernen Maschinen und
Oefen, sind in den Brohschen Laboratorien vorhanden;
dadurch ist eine gründliche und beschleunigte Aus-
arbeitung der Rückstände ermöglicht. Die Wert-
berechnung geschieht nach dem Tageskurs und dem
bei der Feuerprobe ermittelten Feingehalt, und zwar
so schnell als irgend möglich. Gold-, Platinchlorid,
salpetersaures Silber und alle photographischen Chemi-
kalien können preiswert von der Scheideanstalt M.Broh
jederzeit bezogen werden.
— Gustav Schulze & Jost, Berlin S., Prinzen-
strasse 23— 26, bringen als Neuheit in den Handel
durchsichtig belegte Hand- und Taschenspiegel mit
Bild in der Durchsicht. Wie damit schon ausgedrückt
ist, ist der Gegenstand bei gewöhnlicher Benutzung ein
Spiegel, hält man aber das Glas gegen das Licht, so
erscheint das eingefügte Bild, wozu jedes der Her-
stellerin eingesandte Negativ verwendet werden kann.
In Taschenausführung haben die Spiegel eine doppel-
seitig spiegelnde Fläche bei gelälligem Aussehen und
solider Arbeit. Auch in Handspiegeln sind bereits ge-
schmackvolle Muster vorhanden.
—8839-—
Geriehtswresen.
Ladenschluss und Gewerbeordnung. (Urteil
des Sächsischen Oberlandesgerichts vom 4. Februar d. J.;
Strafsenat.) [Nachdruck, auch im Auszug, verboten.]
Nach $ 139e, Abs. ı, der Gewerbeordnung müssen
öffentliche Läden und Verkaußsstellen in der Zeit von
9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens geschlossen bleiben.
Käufer, die einen Laden noch vor 9 Uhr abends be-
treten, dürfen nach dem offiziellen Schluss noch bedient
werden. Der Kaufmann Fiaum besitzt in Leipzig
ein Schuhwaren- Hauptgeschäft und einige Filialen mit
selbständigen kaufmännischen Leitern. Am Sonnabend
vor Pfingsten vorigen Jahres befand er sich in der
Filiale in der Hainstraıse. Um 9 Uhr liess der Filiale-
leiter den gesetzlichen Bestimmungen gemäss die Laden-
tür schliessen. Eine Viertelstunde später öffnete Flaum
der drückenden Schwüle wegen die Tär und erging
sich auf der Strasse. Diese Gelegenheit benutzte ein
Käufer, um schnell in den Laden zu schlüpfen. Ein
Schutzmann hatte diesen Vorgang bemerkt und er-
stattete Anzeige. Vor Gericht erklärte Flaum, dass er
nicht zum Zwecke des Kundeneinlasses, sondern ledig-
lich der Hitze wegen die Tür geöffnet habe; damit
falle das subjektive Moment des Vergehens weg. Ausser-
dem sei nicht seine Person, sondern der FPilialeleiter
der gesetzlich Verantwortliche für die Filiale Das
Landgericht als Berufungsinstanz erklärte in Ueber-
einstimmung mit dem Schöffengericht diese Ein-
wendungen für hinfällig und sprach die Verurteilung
Flaums aus. Er als oberster Leiter seiner Geschäfte
sei zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ver-
pflichtet. Beim Oeffnen der Tür habe er Gegeumass-
regeln gegen das Eindringen weiterer Käufer treffen
müssen. Da er im Rahmen der Tür gestanden habe,
sei es ihm möglich gewesen, Kauflustige zurück-
zuweisen. Das habe er nicht getan. In der Revision
vor dem Sächsischen Oberlandesgericht erklärte
Flaum, dass die Fahrlässigkeit nicht genfigend fest-
gestellt worden sei. Die Tür müsse in der Erwerbs-
absicht geöffnet werden. Das sei in diesem Falle nicht
geschehen. Der Strafsenat verwarf die Revision kosten-
pflichtig. Die Bestimmungen in $ 139e, betreffend den
Ladenschluss, seien so klar, dass sie keiner Erläuterung,
am wenigsten eines Zurückgreifens auf $ ı41a bedürften.
Der Angeklagte habe sich als oberster Leiter seiner
Geschäfte dadurch strafbar gemacht, dass er fremden
Personen nach 9 Uhr abends die Möglichkeit des Ein-
dringens in die Fillale gegeben habe. ak.
ne
Patente.
KL 57. Gruppe 22. Nr. 262811 vom 4. Juni 1912.
Bastman Kodak Company in Rochester, New Jersey,
| Vv.St.A.
Rolikamera, bestehend aus einem zur Aufnahme
der Filmspulen eingerichteten Gehäuse mit fester, nicht
abnehmbarer Hinterwand und einer
abnehmbaren, seitlich in der Achsen-
richtung der Filmspulen in das Ge-
häuse einschiebbaren Platte, an welcher
der Balg und der ausziehbare Träger
für das Objektiv angebracht sind, da-
durch gekennzeichnet, dass die beider-
seits entsprechend abgebogene Schie-
berplatte 7 selbst die inneren Wände
der zur Aufnahme der Filmspulen
dienenden oberen und unteren Räumeys
des seitlich durch einen einzigen ab-
nehmbaren und verriegelbaren Deckel verschlossenen
Kameragehäuses und gleichzeitig die vordere Wand
des Durchlassschlitzes für den vor der hinteren Wand
des Kameragehäuses vorbeigehenden Film bildet.
Eh
Büehersehau.
Quellenschriften zu den frühesten An-
fängen der Photographie bis zum Iß. Jahr-
hundert. Von Hofrat Prof. Dr. Josef Maria Eder
in Wien. Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. 8.
Preis geheftet 24 Mk. Mit fünf heliographischen Por-
träts, zwei Lichtdrucktitelblättern und diversem Buch-
schmuck.
Eder hat in diesem Werke seinen eingehenden,
historisch - photographischen Forschungen nichts prinzi-
plell Neues hinzugefügt. In seiner bekannten „Ge-
schichte der Photographie‘ hat er die Entdeckung der
Silbersalze und ihre Lichtempfindlichkeit vom Altertum
bis zur neuesten Zeit an Hand eingehender Onellen-
studien verfolgt. Die Originaltexte der von ihm be-
nutzten ältesten Quellen sind wegen ihrer grossen Selten-
heit äusserst schwer zugänglich. Die von ihm bei seiner
Forscherarbeit als besonders wichtig erkannten Quellen-
schriften sind in dem vorliegenden Werke publiziert.
Das Werk bildet also gewissermassen eine Ergänzung
zu seiner „Geschichte. Wir finden Georg Fabricius
Abhandiung: De metallicis rebus usw. (verschiedene
gelehrte Bemerkungen über metallische Dinge uud ihre
Namen), Zürich 1565; Oswald Crollius: Chemische
Basilika von 1628; Robert Boyles Versuche und Be-
trachtungen über die Farben, Köln 1680; es folgt aus
den vermischten medizinisch - physikalischen Merk-
würdigkeiten der hermetische Phosphor oder Licht-
magnet des Christian Adolf Balduin aus dem Jahre
1676. Dann die 233. Beobachtung von Herm Dr.
Heinrich Johann Schulze: ein merkwürdiger Ver-
such über die Wirkung von Sonnenstrahlen, Nürnberg
1727; in dieser Arbeit sieht bekanntlich Eder die Ur-
anlänge der Photographie. Schulze beschreibt seinen
Versuch mit Sülbernitrat und Kreide, welcher zum ersten
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
„35
photographischen Bilde führte. Neuerdings wird von
anderer Seite Homberg die Erkenntnis der Licht-
empfindlichkeit von Silbersalzen zugeschrieben (1693),
Eder erwähnt auch diesen, welcher mit Silbernitrat-
lösung Knochen beizte. Es bleibt noch zu entscheiden,
ob Homberg sich der Lichtwirkung auf seine Silber-
salziösung voll bewusst war. Eder wird wohl selbst
bald dazu das Wort ergreifen. Weitere Abhandlungen
stammen von Jean Heliot (Paris 1766), G. B. Beccaria
(Bologna 1757) und Carl Wilhelm Scheele (Leipzig
1777). Allen diesen Werken ist, wenn.sie im Original
tremdsprachlich wiedergegeben sind, die deutsche Ueber-
setzung (von Dr. F. von Schrott besorgt) beigefügt,
wodurch das Quellenstudium zum Spiel gemacht wird.
Der Druck des Werkes ist in mustergültiger Weise von
W. Drugulin in Leipzig ausgeführt, die ganze Aus-
stattung (unter anderem die Porträts von Fabricius,
Boyle, Schulze, Beccaria und Scheele) vorzüglich.
Die Durchsicht des ganzen Werkes ist für jeden, der
Interesse an historischen Studien hat, ein bleibender
Genus. St.
a
Fragekasten.
a) Tsehnisehe Fragen.
Antwort su Frage 735. Herr P. Seiwert in Trier
teilt uns mit, dass er noch eine Anzahl Daguerreotypie-
platten, fertig zur Pıäparation, in Grösse 8'/, X 10!/, cm
aus dem Jahre ı857 besitzt, die er eventuell abgeben
würde. Das Pıäparieren, sowie das BReproduzieren
dürfte wohl kaum Schwierigkeiten machen.
Frage 80. Herr F.M. in N. Auf welche einfache
Weise bringt man Schriften in Negative?
Antwort su Frage 80. Um Schrift auf Negative
zu übertragen, verfährt man folgendermassen: Es wird
auf ein sehr stark satiniertes, vorzüglich geleimtes,
glattes Papier die zu übertragende Schrift mit roter
Kopiertinte, der man vorher auf einem Esslöffel voll
ungefähr 0,3 g Tartrasin hinzugesetzt hatte, vom Litho-
graphen geschrieben. Hierauf wird das Negativ an
der betreffenden Stelle oder über die ganze Fläche hin
durch kurzes Eintauchen in Wasser gefeuchtet und
dann auf einen Ständer so lange gestellt, bis die Feuchtig-
keit gleichmässig eingedrungen ist Man bringt dann
das beschriebene Papier vorsichtig auf die richtige
Stelle mit der Schriftseite nach unten auf die Schicht-
seite des Negativs, presst etwas an, so dass sicherer
Kontakt erzielt ist und befeuchtet die Rückseite des
Papieres ebenfalls mit Wasser. Nach ıo Minuten wird
das Papier vorsichtig abgezogen, und die Schrift steht
dann scharf und photographisch vollkommen deckend
auf dem Negativ.
Frage 8ı. Herr F. S. in C. Wir benutzen
Schering-Zelloidin zum Uebergiessen von Autonega-
tiven, also zur Erzeugung von Hautnegativen. Leider
stellt sich bei der zuletzt bezogenen Sendung der
UVebelstand heraus, dass die mit Kollodium überzogenen
236
PHOTOGRAPHISCHE EHRONIK.
a en een nn ee ee un ee et re ee en = nn Ten U nt 0 nl
Negative milchigweiss' bleiben und als verloren zu
betrachten sind. Alkohol wie Aether, der zur Pier
des Zelloldins gebraucht wurde, sowie Rizinusöl sind
erprobt einwandfrei. Die Zusammensetzung des Kollo:
diums zum Uebergiessen der Negative ist: Eine Tafel
Zelloidin, 450 ccm Alkohol, 250 ccm Aether; nach voll-
ständiger Lösung ı5 ccm Rizinusöl. Kurz nach dem
Uebergiessen mit Kollodium tritt die erwähnte starke
milchigweisse Trübuug auf, die Schicht scheidet
Feuchtigkeit aus, wird rauh und schuppig, verbleibt
nach vollständigem Trocknen in dem milchigweissen
Zustande, löst sich nicht vom Glase, trotzdem Kaut-
schukunterguss vorhanden ist. Wie kann man ein
Kollodium vor dem Gebrauch auf seine Güte unter-
suchen, um derartigen Schaden zu vermeiden? Ich
nehme an, dass das Kollodium zu sauer oder alkalisch
ist. Kann man eine derartige Lösung durch irgend
einen Zusatz wieder brauchbar machen?
Antwort su Frage 81. Der Vorgang, den Sie
schildern, kann durch saure oder alkalische Beschaffen-
heit des Zelloidins nicht bewirkt werden, sondern wird
aller Wahrscheinlichkeit nach seine Ursache in einem
zu hohen Wassergehalt des Alkohols bezw. des Alko-
hols und Aethers haben; wenigstens verlaufen die Er-
scheinungen genau so, wie Sie sie beschreiben, wenn
man einem Kollodium 8 bis ı2 Prozent Wasser all-
mählich zusetzt. Dann entstehen während des Auf-
trocknens starke milchige Trüäbuugen und die Scbicht
wird überflächlich nass. Nach dem endlichen Trocknen
zeigt sich die Schicht als schlecht zusammenhängend,
schuppig oder schollig, und das Abziehen der Negative
gelingt nicht. Sie können das Kollodium eventuell
dadurch verbessern, dass Sie in die Flasche auf je
100 ccm einen Esslölfel voll wasserlreier Pottasche
schütten und mit der Pottasche das Kollodium einige
Minuten durchschätteln, dann absetzen lassen und die
klare Flüssigkeit benutzen; sie wird dann höchstwahr-
scheinlich fehlerfrei uuftrocknen.
b) Reehtliehe Fragen.
Frage 33. Herr A.v. Z.in W. Wie kann gegen
eine Firma vorgegangen werden, die meine photo-
graphischen Aufnahmen obne meine Genehmigung
vergrössert und ausstellt?
Antwort su Frage 33. Wenn es sich um bestellte
Porträts handelt, könren Sie nichts gegen die aus-
gestellten Vergrösserungen unternehmen; anderenfalls
Strafanzeige wegen Uıheberrechtsverletzung auf Grund
des $ 32, K.G., wenn vorsätzliches Handeln anzu-
nehmen ist, sonst Schadenersatzanspruch gemäss $ Zt,
E.G. Dr. Sch.
Frage 35. Heır H Z. in M. Ein Drogenbänudler,
der nur ganz geringe Mengen photographischer Bedarfs-
artikel hält, kündigt auf seinen Schildern an: „Spezial-
photohaus ‘' Ist dies zulässig und kann dagegen etwas
unternommen werden?
Antwort su Frage 33. Strafrechtlich lässt sich
dagegen wohl kaum anfechten, doch können Sie es mit
einer Klage auf &3 des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb versuchen. Diese Klage, die in 6 Monaten
verjährt, kann von jedem Gewerbetreibenden, der
Waren gleicher Art in den geschäfilichen Verkehr
bringt, erhoben werden. Dr. Sch.
Fyage 34. Herr L. R. in A. Darf der Inhaber
eines photographischen Ateliers, der ein nicht gelernter
Photograph ist, sich Photograph bezeichnen?
Antwort su Frage 34. Die Ausübung des Photo-
graphengewerbes ist frei, also an keinen Befähigungs-
nachweis oder an eine Konzessionspflicht gebunden;
die Gewerbeordnung schreibt nur für gewisse Befug-
nisse, z. B. Halten und Ausbilden von Lehrlingen,
Fährung des Meistertitels, Prüfungen und Lehrzeit für
den Photographen vor. Dr. Sch.
Fyage 35. Herr H.G. in B. Ein Brautpaar be-
stellte Bilder für nahezu 60 Mk. Die Braut erhielt die
Hälfte der Bilder vom Bräutigam. Nach Auflösung
der Verlobung klagte ich gegen die Braut — der
Bräutigam war zahlungsunfähig — auf Bezahlung der
Bilder. Mit der Klage wurde ich abgewiesen, da die
Beklagte nicht die Bsstellerin der Bilder war. Dart
ich die Bilder der Braut ausstellen, obne deren aus-
drückliche Einwilligung, wenn ich annehme, dass sie
im Sinne des $ 223, K.G, genügend „entlohnt‘ ist?
: Antwort su Frage ;5. Dieser $ 22 kommt hier
nicht in Betracht, da dort ausdıficklich gesagt ist,
dass die Einwilligung zur Ausstellung als erteilt gilt,
wenn die Abgebildete dafür, dass sie sich ab-
bilden liess, eine Entlohnung erhielt. Vergl.
dazu auch die Antwort zu Frage 28 (In Nr. 3ı dieser
Zeitschrift). Dr. Sch.
Frage 36. Herr K.K. in B. Ich habe mich im
Sommer ıgı2 gegen Zahlung einer Konventionalstrafe
von 500 Mk. bei Anstellung als erster Operateur in
einem Nordseebad schriftlich verpflichtet, innerhalb
3 Jahren weder bei einer Konkurrenzfirma, noch a's
selbständiger Photograph in jenem Bade tätig zu sein.
Ist diese eiugegangene Verpflichtung gültig, wenn sie
nicht gerichtlich oder notarisch beglaubigt ist?
Antwort su Fyage 36. Die Vereinbarung einer
Konventionalstrafe ist an keine Form gebunden. Nach
8 133 Gew.-O. ist eine derartige Vereinbarung, durch
die der Angestellte für die Zeit nach der Beendigung
des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätig-
keit beschräukt wird, für den Angestellten nur inso-
weit verbindlich, als die Beschränkung nach Zeit, Ort
und Gegenstand nicht die Grenzen überschreitet, durch
die eine unbillige Erschwerung seines Fortkommens
ausgeschlossen wird. (Wenn der Angestellte zurzeit
des Vertragsabschlusses minderjährig ist, dann ist die
Vereinbarung nichtig) Ob eine Anfechtung dieser
Konkurrenzklausel beim zuständigen Gewerbegericht,
Eıfolg hätte, ist zweifelhaft. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee,
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle 3,5,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 35.
29. April.
IQI4.
Die „Bugra“ und der IIL Allgemeine Deutsche Photographentag.
Nur noch wenige Tage trennen uns von
der Weltausstellung in Leipzigs Mauern, und
jeder Besucher wird überrascht sein, welche
gewaltige Ausdehnung diese Ausstellung ange-
nommen hat.
Die Gruppe „Photographie“ ist im Central-
Verband Deutscher Photographen-Vereine und
-Innungen (J. P.) mit genau 100 Ausstellern ver-
treten, die in den schönen Räumen der Beton-
halle, welche im vergangenen Jahr der Leipziger
Jahresausstellung, also den bekanntesten Künstlern
Deutschlands, als Ausstellungsraum diente, unter-
gebracht. Die Einteilung der Räume ist so ge-
staltet, dass sämtliche Wände als vorzüglich
bezeichnet werden können, indem die aus-
gestellten Bilder bestens zur Geltung kommen.
Die Wände sind mit Rupfen in graugrüner
Farbe fertig bespannt den Ausstellern zur Ver-
fügung gestellt.
Neben der Gruppe des C.V. haben wir die
Abteilung der Gruppe München-Weimar mit
etwa 60 Ausstellern zu nennen. Beide Gruppen
bilden die Abteilung Photographie, d. h. Deutsche
Berufsphotographie.
Daneben haben wir die Liebhaberphotographie
und die wissenschaftliche Abteilung mit der
historischen Abteilung, die unter Leitung der
Herren Matthies-Masuren und Professor
Goldberg stehen. Auch die Illustrationsphoto-
graphie findet sich als Sondergruppe. Weiter
ist die Photographie in der Gruppe „Die Frau
in Buchgewerbe und Graphik“ vertreten.
Diese wenigen Angaben werden bereits ge-
nügen, um zu zeigen, wie weitgehend die Photo-
graphen in der Ausstellung Interessantes finden
werden.
Um nun das Angenehme mit dem Nützlichen
zu verbinden und die vielen zeitgemässen Fragen
in erschöpfender Weise zu erledigen, veranstaltet
der C.V. im Monat Juni, und zwar in den
Tagen vom 23. bis 26. Juni 1914, den
II. Allgemeinen Deutschen
Photographentag,
zu dem Se. Königl. Hoheit der Prinz Johann
Georg den Ehrenvorsitz huldvollst über-
nommen hat. Der Ehrenausschuss und der Fach-
ausschuss ist in der Bildung begriffen und haben
ausser dem Herrn Kreishauptmann von Burgs-
dorff bereits namhafte Leipziger Persönlichkeiten
ihren Beitritt erklärt. Der Arbeitsausschuss ist
bereits mit den Vorarbeiten weit vorgeschritten,
so dass Anmeldungen schon heute gern entgegen-
genommen werden.
Die Eröffnung des Photographentages soll
am 23. Juni, nachmittags 3 Uhr, in dem grossen
Etablissement „Zoologischer Garten“ unter Be-
teiligung der hohen und höchsten Behörden
stattfinden. Am Abend soll ein gemeinsames
Festmahl erfolgen. Die weiteren beiden Tage
dagegen sind der Ausstellung gewidmet. Inner-
halb der Ausstellung sind vorzügliche Versamm-
lungs- und Vortragslokalitäten vorhanden, und
wenn man von den ernsten Fachfragen genügend
gehört hat, soll auch die Fröhlichkeit zu ihrem
Recht kommen, wozu die Vergnügungsstätten
ihre Pforten öffnen. „Altbayern* mit seinen
echtenBayern, „Altheidelberg“ mit seinem Schloss-
hof, so recht zum Zechen und Schmausen ge-
schaffen, werden uns die Tage aus Heidelberg
wieder hervorzaubern, während die’ Bayern-
kapelle und die bayerischen Madeln uns mit
dem guten Stoff aus München echt bayerische Ge-
mütlichkeit bereiten.
Möge kein Kollege es versäumen, den Photo-
graphentag zu besuchen, mögen die Vereine
und Innungen schon jetzt auf die Tagung hin-
weisen und beschliessen, gemeinschaftlich nach
Leipzig zu reisen, die Leipziger beiden Fach-
vereine, die Sektion Leipzig und die Photo-
grapheninnung Leipzig, werden bemüht sein, die
Tage zu angenehmen zu gestalten.
In diesem Sinne rufen wir schon heute allen
Kollegen aus nah und fern ein „Herzlich
Willkommen in Leipzig“ zu.
Der Arbeitsausschuss.
l.A.: Adolf Sander.
a = >).5
36
238
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
nn — — — — — — —— — , ZZ — — ——— ca)
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die
druckfertig zu sein.)
Hervorragender Entwickler und dessen
Arbeitsanwendung. Schon jahrelang be-
nutze ich einen Entwickler in nachstehender
Zusammensetzung, der sich als brauchbarster
erwiesen hat, trotzdem ich viele andere auch
versucht habe. Im voraus möchte ich aber be-
tonen, dass die Entwicklersubstanzen sowie die
Zusatzchemikalien ganz rein genommen werden
müssen, und dass nur destilliertes oder ganz
reines Regenwasser benutzt werden soll, damit
die Lösungen ganz klar sind und keinen Satz
bilden. Sulfit und Soda sollen wasserfrei,
nicht kristallisiert, genommen werden, da ich
gefunden habe, dass sie viel haltbarer im Ge-
brauch und auch sparsamer sind.
Metol-Hydrochinon-Pottasche- oder
Soda-Entwickler.
Lösung I.
Destilliertes oder Regenwasser,
waım .: 2 2 220. 2 Liter,
Metol . . 2. 2 2200. 20 g,
schwefligsaures Natron, wasser-
frei . Be an Be . 120 „
Lösung Il.
Destilliertes oder Regenwasser,
warm . 2 2 2 rn 2 Liter,
Hydrochinon 222.308,
schwefligsaures Natron, wasser-
frei . ae er ee
Lösung U.
Destilliertes oder Regenwasser, |
warm ı Liter,
Pottasche . u er 50 g.
Lösung IV.
Destilliertes oder Regenwasser,
wam . 2.2 2 200. ı Liter,
kohlensaures Natron, wasser-
frei . a 75 g-.
Lösung V.
In einem kleineren Fläschchen:
Bromkalium . 10 g,
Wasser . I0O „
Hiervon kann man je nach Bedarf dem ge-
mischten Entwickler einige Tropfen zusetzen.
Beiträge brauchen nicht
(Nachdruck verboten.]
Der Entwickler wird folgendermassen ge-
mischt: Für Aufnahmen im Atelier, Normal-
belichtung: Von Lösung I, I und Ill je ı Teil
und 5 Tropfen Bromkali. Für unterbelichtete
Platten und für solche Emulsionen, die sich
hart entwickeln: 2 Teile von Lösung I und
ı Teil von Lösung Il. Für überbelichtete
und weiche Emulsion mischt man den Ent-
wickler im umgekehrten Verhältnis. Von Lö-
sung Ill (Pottasche) kann dasselbe Quantum
wie für normal genommen werden. Bromkalium
soll bei überbelichteten Platten mehr genommen
werden als bei unterbelichteten, die einzelnen
Lösungen sind sehr lange haltbar; ich habe so-
gar halbgefüllte Flaschen schon mehrere Monate
stehen gehabt, ohne dass sie sich geändert
haben. Sobald aber die Lösungen gemischt und
schon einmal gebraucht sind, ist ihre Lebens-
dauer sehr beschränkt. Man schüttet den ge-
brauchten in eine besondere Flasche, und ver-
wendet ihn für überbelichtete Platten oder für
Reproduktionen, solange er eine gelbliche
Farbe hat. Ist er aber braun oder schwarz,
so schüttet man ihn am besten weg.
Anwendung des Entwicklers für Entwick-
lungspapier, wie Gaslicht- und Bromsilber-
papiere: Lösung I, II und IV, je ı Teil und
ı Teil Wasser, ein paar Tropfen Bromkali für
Gaslichtpapiere, für Bromsilberpapier etwas mehr.
Lösung IV (Soda) ist für die Entwicklungs-
papiere vorteilhafter als der Zusatz III (Pott-
asche), da ersterer mehr bräunlichere Töne
gibt, was ja jetzt allgemein gewünscht wird.
Für Velotyp oder Fogas arbeitet der Entwickler
ausgezeichnet. Auf eine Hauptsache muss noch
aufmerksam gemacht werden. Der Entwickler
muss auch seine richtige Temperatur haben
+ 16 bis 20 Grad C. Bei kalter Lösung
wirkt Hydrochinon fast gar nicht mehr. Lö-
sung 1I (Hydrochinon) allein eignet sich gut für
Diapositive. Durch Abstimmung des Entwicklers
kann man ganz rote, braune und Sepiatöne her-
stellen, was für Projektion oder Stereotypie
eine gute Wirkung gibt. Näheres darüber werde
ich in einem besonderen Aufsatz bringen.
C. Kraemer, Saarunion.
Innungswesen.
Das Statut der Zwangsinnung für das Photo-
graphenhandwerk zu Osterode, Ostpreussen, ist
vom Bezirksausschuss zu Allenstein genehmigt
worden. Der Bezirk umfasst den Regierungs-
bezirk Allenstein. Behufs Konstituierung der
Ianung und Vornahme der Wahl des Vorstandes,
sowie der Inhaber der übrigen Aemter, findet
am Montag, den 4. Mai, vormittags ııl/, Uhr,
im Rathaus, Zimmer Nr. ı, zu Osterode, Ost-
preussen, unter Leitung der Aufsichtsbehörde
eine Versammlung statt. —
Nachstehend drucken wir eine Entscheidung
des Magistrats in Hannover ab, durch welche
der Inhaber einer photographischen Vergrösse-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 239
rungsanstalt für innungspflichtig erklärt wird,
obwohl die Anstalt die Rohdrucke der Ver-
grösserungen nicht herstellt, sondern nur die
Bearbeitung derselben (Aufziehen, Retouchieren
und Ausmalen) besorgt.
Magistrat der Königl.
Haupt- und Residenzstadt
Hannover.
G.-Nr. C. 190.
Hannover, den 9 April 1914.
Auf Ibren Antrag vom 16. Januar d. J. wird auf
Grund des 8 ıooh, R. G. O., dahin entschieden, dass
Ihr Mandant, Herr Fleischer in Lindev, von Alten-
Allee 15, auf Grand seiner geschäftlichen Betriebsver-
hältnisse verpflichtet ist, der hiesigen Zwangsiunung
für das Photographengewerbe in den Stadt- und Land-
kreisen Hannover uud Linden anzugehören.
Nach $ 4, Abs. ı, der Statuten dieser Innung sind
Ionungsmitglieder alle diejenigen, die innerhalb der
Stadt- und Landkreise Hannover und Linden das
Photographengewerbe als stehendes Gewerbe selbständig
betreiben, unter andern auch die Inhaber von Austalten
photographischer Vergrösserungen und Reproduktionen.
Bei seiner Vernehmung durch den Magistrat der Stadt
Linden am 13. März d. J. hat Ihr Mandant zugegeben,
dass er Inhaber einer photographischen Vergrösserungs-
anstalt ist und durch besondere Agenten Bestellungen
auf solche Vergrösserungen einsammelin lässt. Diese
Vergrösserungen werden dann im Auftrage Ihres Man-
danten von einer auswärtigen Firma hergestellt, jedoch
nur in rohem Zustande, während die weitere Be-
arbeitung, also das Aufziehen, Retouchieren,
Kartonieren und das Ausmalen in seinem Hause
durch eigene Angestellte erfolgt, worauf die be-
treffenden Bilder au die Besteller zur Ablieferung ge-
langen.
Nach Ministerialerlass vom 30. März 1907, M.BL S. 72,
genügt es zur Begründung der Innungszugehörigkeit,
dass in einem Betriebe das Handwerk, für das die
Innung errichtet ist, überhaupt gewerbsmässig aus-
geübt wird, da ein Handwerk auch der betreibt, der
gewerbamässig nur bestimmte Teilleistungen aus
dem Arbeitsprozess eines Handwerks ausführt. Die
Gewerbsmässigkeit der von Ihrem Mandanten bezw.
durch seine Angestellten ausgeführten Arbeiten ergibt
sich daraus, dass Ihr Mandant aus seiner regelmässigen
handwerksmässigen Tätigkeit fortlaufend Gewinne er-
zielt. Die Voraussetzungen des $ 4 der Innungs-
satzungen liegen danach vor.
Nach $ ıooh a. a. O, steht Ihrem Mandanten gegen
diese Entscheidung binnen 2 Wochen die Beschwerde
an den Herrn Regierungspräsidenten hier zu.
An
Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Gumbert, hier.
nn 20 2
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
Als neue Mitglieder sind aufgenommen:
Herr Fritz Axtmann, akad. Maler und Photograph,
Plauen i. Vogtl, Bahnhofstrasse 27.
Herr Carl Rogge, Photograph, Charlottenburg,
Hebbelstrasse 20.
Her Ludwig Ritsert, Photograph, Berlin W. 8,
Friedrichstrasse 76.
Frau Gertrud Witte, Photogr. Atelier, Berlin W.,
Tauentzienstrasse 13a.
Berlin, den 24. April 1914.
Der Vorstand.
LA: RB. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
—kat—
Württembergiseher Photographen-Bund
(E.V.).
Die verehrlichen Mitglieder werden in Rücksicht
auf die am 10. Mai stattfindende Generalverrammlung
dringend gebeten, den verfallenen Halbjahreabeitrag
mit 8 Mk. vom ı. Oktober 1913 bis ı. April 1914 mög-
lichst umgehend an unseren Kassierer, Herrn Eugen
Stöckle- Stuttgart, Charlottenstrasse 31, einsenden
zu wollen.
Bis ı. Mai nicht eingegangene Beiträge werden
sofort per Nachnahme unter Zuschlag der Spesen er-
hoben.
BB 4-
Württembergiseher Photographen - Bund
(E. V.).
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Am ı2. Mai, vormittags 9!/, Uhr, pünktlich, findet
im „Hotel Textor“ in Stuttgart unsere diesjährige
Hauptversammlung statt, wozu unsere Mitglieder
und sämtliche Kollegen Wüärttembergs herzlich ein-
geladen werden.
Programm.
ı. Bericht des Vorsitzenden.
2. 7 „ Kassierers.
3, Vortrag und Vorführung des Perscheidschen
Bromöldrucks (Herrn Edwin Höppner-Berlin).
4. Vortrag und Vorführung der Feilnerschen Hinter-
grundfolien.
5. Wahl der Vorstandschaft.
6. Vortrag unseres Seniors Wetzig: „Die Photo-
graphie vor 50 Jahren.“
7. Verschiedenes.
ı!/, Uhr: Gemeinschaftliches Essen.
4 Uhr mittags: Ausflug in die herrliche Umgebung
Stuttgarts.
240
Aus der Industrie.
— Einen nett ausgestatteten Katalog über seine
photographischen elektrischen Lampen versendet Karl
Weinert, Berlin SO., Muskauer Strasse 24. Die bei-
gegebenen gut reproduzierten Aufnahmen aus dem
Atelier H. Schmeck in Siegen sind solche, die unter
Verwendung der Weinertschen Kunstlichtlampe
„Photolumen‘' gemacht wurden. Das Heftchen gibt
eine Darstellung der Arbeitsweise mit den Weinert-
schen Lampen und Preisanfstellung derselben; darunter
befindet sich auch der neue Kopierspparat „Erca“,
den die Weinertsche Bogenlampenfabrik ebenfalls,
und zwar in vier Ausführungsarten herstellt. Die er-
zeugende Firma rühmt diesem Apparate neben seinen
niedrigen Preisen und der soliden und dabei ge-
schmackvollen Ausführung nach, dass die dabei wirkende
„automatisch pendelnde Lampe“ jede Retouche weich
und ohne Konturen kopiert, und zwar Abzüge auf
Mattzelloidin von normaler Platte in ıo bis 15 Minuten.
Ein auf Kugellagern leicht drehbares Gestell zur Auf-
nahme der Kopierrahmen erleichtert die Arbeit -mit
dem Apparat ungemein. Zahlreiche Referenzen und
Anerkennungsschreiben, sowie ein kurzer Hinweis auf
die Weinertschen Projektionslampen für Vergrösse-
rungsapparate machen den Beschluss des Hefttextes.
Unsere Fachleute dürften auf die Firma Weinert
durch deren in der „Photogr. Chronik“ regelmässig
erscheinende Anzeigen bereits aufmerksam geworden
sein, so dass viele schon Weinertsche Lampen be-
nutzen; jedenfalls empfehlen wir allen unseren Lesern
den kostenlosen Bezug der eben besprochenen Broschüre,
Zn. ı 2
Kleine Mitteilungen.
— Sonntagsruhe im Photographengewerbe.
Die Photographen der Städte Rheydt, M.- Gladbach
und Odenkirchen haben eine Einigung zustande ge-
bracht, dass von jetzt ab die photographischen Ateliers
Sonntags nachmittags von 2 Uhr ab geschlossen sind.
— Deutsche Werkbund-Ausstellung Köln
1914. Von Mai bis Oktober d. J. findet in der
Metropole des Rheinlandes, des heiligen Köln, eine
Ausstellung statt, die eigentlich in ihrer zusammen-
fassenden Art etwas Neues auf dem Gebiete des Aus-
stellungswesens darstellt. Es soll keine ungeheure
Massenausstellung sein, keine Weltausstellung von er-
möädender Unendlichkeit und Uebersichtlichkeit, kein
Nebeneinander von möglichst vielem, sondern eine
Auslese, eine Uebersicht über das Beste unserer deut-
schen Arbeit auf allen Gebieten unter dem Gesichts-
punkt „Qualität und künstlerische Form‘. Was uns
in unserem deutschen Leben umgibt, das Haus, die
Wohnung, ihre Einrichtung, ihr Schmuck, die Kleider,
die Strasse mit ihren Läden, die Werkstätte des Ge-
werbetreibenden und ihre verschiedenartigen Erzeug-
nisse, die Arbeitsstätte des Arbeiters in der Fabrik, die
Stätten der Erholung nach des Tages Lest und Mühen,
all das wird die Ausstellung umfassen, und zwar immer
unter dem Leitworte ‚Qualität und künstlerische Form“,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Die Ausstellung wird auch keine internationale, sondern
eine echt deutsche sein. Deutsche Kunst, deutsche
Architektur, deutscher Gewerbefleiss, deutsches Hand-
werk auf allen Gebieten wird der Ausstellung ihr Ge-
präge geben, und überall, wo die deutsche Zunge
klingt, wo das deutsche Gewerbe, die deutsche In-
dustrie, der deutsche Handel, das deutsche Handwerk
sich aufsteigend und fortschreitend entwickelt, blickt
man mit stolzer Hoffnung auf die Ausstellung an den
Ufern des Rheines zu Köln, die eine grosse Schule
des Geschmackes werden soll für das deutsche Volk,
die das, was seit Jahrzehnten hervorragende Männer
auf den Gebieten der Kunst und des Gewerbes er-
strebten, die organische Verbindung dieser Gebiete,
nun in die weitesten Schichten hinaustragen soll.
E29
Fragekasten.
a) Teehnisehe Fragen.
Frage 83. Herr J.R.G. in W. Wo kann man
Bromsilberleinen (dünn) oder Schirting beziehen? Es
sollen darauf erst Vergrösserungen gemacht und dann
mit Oelfarbe von der Hinterseite gemalt werden.
Antwort su Frage 82. Bromsilberleinen bezw.
Schirting liefern alle grösseren Bromsilberpapierfabriken
bei entsprechenden Aufträgen. Meistens wird aller-
dings wohl Leinen geliefert, da Schirting für das Ueber-
malen weniger beliebt ist.
Frage 83. Herr F.K. in H. Hat das Objektiv
J. H. Dallmeyer, London, Nr. 22922, Patent 6, den
Wert von 350 Mk.? Betreffendes Objektiv besitzt nur
eine Linse. Gibt es derartige Objektive mit einer Linse?
Antwort su Frage 85. Um was für ein Dall-
meyer- Objektiv es sich in diesem Falle handelt,
vermögen wir nicht anzugeben. Besitzt das Instrument
nur eine einzige Linse, so könnte es nur eine Land-
schaftslinse sein, die heutzutage überhaupt keinen Wert
mehr hat, jedenfalls wegen ihrer ungeschickten Grösse
und geringen Leistungsfähigkeit kaum noch benutzbar
sein dürfte.
Frage 84. Herr A.N. in Z. Ist es möglich, sich
für die teuren Bogenlampen (Regina, Jupiter, Photo-
lumen usw.) in der Halbwattlampe einen vollwertigen
Ersatz zu schaffen? Welche Kerzenzahl ist nötig, um
auch bei Gruppen bis zu 30 Personen bei kurzer Ex-
position gut durchgearbeitete Platten zu bekommen?
Antwort su Frage 84. Für grosse Gruppen eignen
sich sehr wahrscheinlich Halbwattlampen kaum, da
eine verhältnismässig grosse Anzahl derselben zwecks
Erzielung einer einigermassen gleichmässigen Beleuch-
tung erforderlich ist, und es dürfte zweifelhaft sein, ob
für solche auch aus ökonomischen Gründen nicht
Bogenlampen vorzuziehen sind. Um Gruppen von
30 Personen in einem entsprechenden Raum mit ge-
nügender Exposition aufnehmen zu können, würde bei
einer durchschnittlichen Entfernung der Lampen von
der Gruppe eine Gesamtkerzenstärke von 3 bis
4000 Kerzen wohl mindestens zu fordern sein, wodurch
sich der Anschaffungspreis und die Installation immer-
hin erheblich teuer stellen dürfte.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG-
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 36.
3. Mai.
IQIA.
Verzerrungen dureh den Sehlitzversehluss unmittelbar vor der Platte.
Von Max Frank.
Der Schlitzverschluss unmittelbar vor der
Platte erfreut sich deshalb bei Augenblicksauf-
nahmen grosser Beliebtheit, weil mit ihm sehr
kurze Belichtungen möglich sind, wie sie andere
Verschlussarten nicht gestatten. Aber diesem
Vorteil steht ein sehr schwerwiegender Nach-
tel gegenüber; durch den Schlitzverschluss
können nämlich bei Aufnahmen von schnell be-
wegten Objekten Verzerrungen eintreten. Viel-
fach werden diese Verzerrungen gar nicht be-
merkt, aber nicht selten sind sie recht augen-
fällig. Solange die verzerrten Aufnahmen an
sich keine weitere Rolle spielen, als dass sie
als Andenken dienen oder zum Schmuck von
„bebilderten“ Zeitschriften bestimmt sind, kann
man die Verzerrungen als unabwendbares Uebel
in Kauf nehmen. Aber heute ist die Photo-
graphie auf vielen Gebieten in den Dienst der
Technik und Wissenschaft getreten, weil sie im
allgemeinen zuverlässiger als das menschliche
Auge ist. Das photographische Bild stellt oft
ein äusserst wichtiges Dokument dar, auf das
wichtige Behauptungen und Schlussfolgerungen
aufgebaut werden. Hierzu sind insbesondere
gerade die allerkürzesten Momentaufnahmen be-
rufen, weil hier in erster Linie die schwer-
fällige optische Beobachtung versagt. Moment-
aufnabmen können ausserordentlich wichtige
Aufschlüsse geben — vor allem auch als Reiben-
aufnahmen (Kinematographien) — aber sie können
denjenigen, der kritiklos auf die „wahrheits-
getreue“* Wiedergabe der Photographie baut,
bös irreführen, wenn nämlich eine Verzeichnung,
eine Verzerrung durch den Schlitzverschluss
stattfindet. Viele Photographierende, und noch
mehr Laien, sind über die dadurch möglichen
Verzerrungen und über die verschiedenen Arten,
wie sie sich zeigen können, gar nicht oder
doch nicht in der genügenden Weise aufgeklärt.
Die kurze Belichtungszeit bei den Schlitz-
verschlüssen unmittelbar vor der Platte (die auch
öfters Fokalverschlüsse genannt werden, weil sie
in der Brennebene arbeiten) wird durch zweierlei
bewirkt, zunächst, wie bei allen Momentver-
schlüssen, dadurch, dass durch einen Mechanis-
mus die Wirkung des Objektives auf die Platte
an sich nur für eine kurze Zeit stattfindet, dann
[Nachdruck verboten.)
aber auch dadurch, dass die Platte während der
Wirkungsdauer des Mechanismus nicht ganz be-
lichtet wird, sondern nur nach und nach in
einem schmalen Streifen, durch einen schmalen
Schlitz im Vorhang. Dadurch wird die eigent-
liche Wirkung der Belichtung auf einen be-
stimmten Teil der Platte erheblich verkürzt, um
so mehr, je schmäler der Schlitz gestellt ist.
Die Verschlussschnelligkeit wird also sowohl
durch die Raschheit des Vorbeischnellens des
Vorhanges als auch durch die Schmalheit des
Schlitzes bestimmt.
Aber gerade der Umstand, dass innerhalb
der gesamten Dauer der Verschlusswirkung,
während der also die einzelnen Teile der Platte
streifenweise nach und nach belichtet werden,
kann auch die Verzerrung des aufgenommenen
Gegenstandes bewirken. Denn während des
wenn nur kurzen Augenblickes der Gesamtdauer
der Verschlusswirkung kann sich doch schon
ein sich schnell bewegendes Aufnahmeobjekt
ein Stück weiterbewegt haben. Die einzelnen
Teile können deshalb doch scharf werden, da
ja für die einzelnen Teile die Belichtungsdauer
nur ein Bruchteil der Gesamtbelichtungsdauer
beträgt, aber der sich schnell bewegende Gegen-
stand befindet sich zu Beginn der Belichtung,
währenddessen der untere Teil des Bildfeldes
(wenn der Vorhang, wie in der Regel, von
oben nach unten geschnellt wird) belichtet wird,
an einer anderen Stelle als am Schlusse der
Momentaufnahme, währenddessen der obere Teil
des Bildfeldes belichtet wird. (In der Bildebene
ist natürlich oben und unten vertauscht.)
Sehen wir nun einmal zu, was dies in den
einzelnen Fällen für Folgen haben kann. Zu-
nächst seien nur die Aufnahmen ins Auge ge-
fasst, bei denen der Apparat bei der Aufnahme
völlig stillsteht, während sich das Aufnahme-
objekt schnell vorbeibewegt, und zwar in einer
Bewegungsrichtung, die zu der Verlängerung
der Objektivachse senkrecht oder wenigstens in
einem mehr oder minder grossen Winkel statt-
findet, so dass also das sich bewegende Objekt
in der Bildebene seinen Platz wesentlich wechselt,
und nicht nur von der Tiefe nach vorn kommt,
wobei das Objekt nur grösser wird.
37
242
Bewegt sich nun im Bildfeld senkrecht zur
Bildachse ein Objekt von rechteckiger Form so
schnell vorbei, dass es bei Benutzung eines
Schlitzverschlusses unmittelbar vor der Platte,
während der Belichtungszeit seine Stelle im
Bildfelde wechselt, so wird die rechteckige Form
(| __) in ein Parallelogramm (/ /) verwandelt,
dessen Winkel paarweise um so mehr unter-
schiedlich sind, das, um landläufiger zu reden,
um so schräger ist, je schneller die Bewegung
ist, einen je grösseren Raum das Objekt im
Bildfelde in der Bewegungsrichtung des Ver-
schlussvorhanges einnimmt, und je länger an
sich die wirksame Belichtungszeit ist.
Dann aber übt auch auf den Grad der Ver-
zeichnung einen Einfluss die Art und Weise aus,
wie eine bestimmte Belichtungsdauer erzielt
wird. Wir können eine bestimmte Belichtungs-
zeit für die einzelnen Bildpunkte sowohl durch
breiteren Schlitz und stärkere Spannung des Ab-
laufmechanismus wie auch durch eine geringere
Spannung desselben und einen schmäleren
Schlitz erzielen. In letzterem Falle entfällt auf
die Belichtung der gesamten Platte ein grösserer
Zeitraum, und daher wird auch die eine Seite
des Bildes um ein Mehr später als die ent-
gegengesetzte Seite belichtet, als im ersteren
Falle. Dadurch ist aber auch bei sonst gleichen
Verhältnissen eine stärkere Verzerrung gegeben.
Daraus ergibt sich für die Praxis die Folgerung,
dass wir in Fällen, in denen eine Verzerrung
durch den Verschluss eintreten kann, bei einer
möglichst starker Verschlussspannung arbeiten
sollen.
Die Verzerrung eines Rechtecks zu einem
Parallelogramm können wir z. B. bei Aufnahmen
von schnellfahrenden Eisenbahnwagen feststellen.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Aus Kreisen werden schräg liegende Ellipsen,
wie wir sie häufig bei Bildern von Automobil-
rennen, Radrennen usw. beobachten können.
Und in entsprechender Weise werden andere
Formen, regelmässige und unregelmässige ver-
zerrt, nur dass hier die Verzerrung im all-
gemeinen nicht so augenfällig ist. (Bei Auf-
nahmen von Pferderennen ist der Körper des
Pferdes unnatürlich verlängert) Wenn wir uns
klar vor Augen halten, wie die Verzerrungen
zustande kommen, so werden wir uns leicht
durch eine Zeichnung darüber aufklären können,
welche Aenderung der Form in den einzelnen
Fällen durch die Verzerrung entsteht.
Unregelmässiger wird die Verzerrung, wenn
das Objekt sich in schräger Richtung zur Bild-
ebene bewegt. Ferner auch, wenn neben der
allgemeinen Vorwärtsbewegung sich auch noch
die einzelnen Teile in verschiedener Weise und
unregelmässig bewegen; es können so besonders
bei sich schnell bewegenden Tieren (Rennpferden
usw.) Stellungen herauskommen, die unrichtige
Bewegungsphasen zeigen. Bewegt sich das Ob-
jekt in der gleichen oder in der entgegen-
gesetzten Richtung wie der Verschlussvorhang,
so entsteht nur eine Verlängerung oder Ver-
kürzung. Auch sich bewegende Objekte, die
nicht ihren Platz im Bildfelde wechseln, können
verzerrt werden.
Da in der Regel, wenn wir die Flugzeuge
ausnehmen, die Objekte sich im Bildfelde von
einer Seite zur anderen bewegen, so hat man
seinerzeit einen Schlitzverschluss auf den Markt
gebracht, der sowohl von oben nach unten,
wie auch von rechts nach links arbeiten kann,
so dass man die Verzerrung meist einzuschränken
vermag. (Schluss folgt.)
— —
Innungs- und Vereinsnaehriehten. |
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Württembergiseher Photographen - Bund
(BE. V.).
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Am ı2. Mai, vormittags 9!/, Uhr, pünktlich, findet
im „Hotel Textor‘ in Stuttgart unsere diesjährige
Hauptversammlung statt, wozu unsere Mitglieder
und sämtliche Kollegen Wärttembergs herzlich ein-
geladen werden.
Programm.
ı. Bericht des Vorsitzenden.
r „ Kassierers.
3. Vortrag und Vorführung des Perscheidschen
Bromöldrucks (Herrn Edwin Höppner- Berlin),
4. Vortrag und Vorführung der Feilnerschen Hinter-
grundfolien.
5. Wahl der Vorstandschaft.
6. Vortrag unseres Seniorss Wetzig: „Die Photo-
graphie vor so Jahren.‘
7. Verschiedenes.
1!/, Uhr: Gemeinschaftliches Essen.
4 Uhr mittags: Ausflug in die herrliche Umgebung
Stuttgarts.
Die verehrlichen Mitglieder werden in Rücksicht
auf die am ıo. Mai stattfindende Generalversammlung
dringend gebeten, den verfallenen Halbjahresbeitrag
mit 8 Mk. vom ı. Oktober 1913 bis ı. April 1914 mög-
lichst umgehend an unseren Kassierer, Herrn Eugen
Stöckle- Stuttgart, Charlottenstrasse 31, einsenden
zu wollen.
Bis ı. Mai nicht eingegangene Beiträge werden
sofort per Nachnahme unter Zuschlag der Spesen er-
hoben.
22 2
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
243
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (]. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul @rundner,
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift-
führer: Wilh. Hoffschlid, Berlin S. ı4, Wallstr. 3. — Für Kassen-
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW. d Arup str. 12. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria Luise - Platz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. Fe Fichte-
strasse ı3, Amt Moritzplatz er. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an C. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130.
Als neue Mitglieder sind gemeldet:
Herr H. Drömer, Architekt, Berlin, Grossgörschen-
strasse 38; gemeldet durch Herrn Hoffschild.
Herr Otto Dorn, Photograph, iL Fa: W. Höffert,
Berlin W.8, Leipziger Strasse 40; gemeldet durch
Herrn Borkowsklii.
Berlin, den 25. April 1914.
Der Vorstand.
LA: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
Bericht über die Sitzung vom 26. März 1914.
Der Vorsitzende, Herr Paul Grundner, eröffnete
die Sitzung um 8!j, Uhr im Grossen Saal des „ Papier-
bauses“. Er gab zunächst bekannt, dass inzwischen
als neues Mitglied aufgenommen wurde Herr Dr.
Heinrich Franke-Berlin- Halensee und die Herren
Fritz Axtmann- Plauen i. V., Karl Rogge-Char-
lottenburg, während Heır Ludwig Ritsert-Berlin
und Frau Gertrud Witte (Fa: Otto Witte Char-
lottenburg) zum zweiten Male gemeldet wurden.
Der Vorsitzende machte sodann Mitteilung von
einem Schreiben, das vom Vorsitzenden der Innung,
von Herrn Heinrich Lichte, dem Vorstande unseres
Vereins zugekommen war. Herr Lichte ersucht in
seinem Schreiben den Vorstand, zu einigen Veröffent-
lichungen in der „Deutschen Photographen- Zeitung“
Stellung zu nehmen und Berichtigungen von der Re-
daktion der besagten Zeitung zu verlangen. Unser
Vorstand hat dieses Ersuchen einstimmig abgelehnt
mit dem Bemerken, gleichviel, ob die Ausführungen
des Herrn Hollmann oder dessen Berichte in der
„D. Ph. Z.“ zutreffend oder unzutreffend wären, der
Vorstand eine Stellungnahme dazu für überflüssig er-
achte. Im Anschluss wies der Vorsitzende auf die
„Photogr. Chronik“ Nr. 25 vom 25. März d. J. hin,
worin unter der Ueberschrift „Zwangsinnung oder
Freie Innung‘“ der Syndikus der Kasseler Handwerks-
kammer, Herr Thanheiser, Herrn Hollmann gegen-
über zu Wort kommt.
Unter Hinweis auf die grosse Kollektion inter-
essanter Musterbilder auf Alboidinpapier der N. P. G.,
die an den Wänden des Saales zur Ausstellung ge-
langten, erteilte der Vorsitzende unserem alten Kollegen
Herrn Renard das Wort zur Besprechung der Aus-
stellung. Der Redner führte unter anderem aus:
Die N. P. G., Berlin Steglitz, hat sich erlaubt, eine
grosse Kollektion Bilder auf Alboldin- und Chromal-
papier auszustellen.
Ueber das Auskopierpapier, meine Damen und
Herren, hat Herr Professor Mente schon das vorige
Mal einen längeren Vortrag gehalten, so dass ich nicht
nötig habe, weiter darauf einzugehen. Ich möchte
nur auf drei ganz besonders gute Bigenschaften unseres
Alboidinpapieres aufmerksam machen.
ı. Die wunderschöne sammetarlige Oberfläche,
a. die damit erzielte grosse Tiefe der Bilder,
3. die Lichtbeständigkeit fertiger Bilder.
Die Lichtbeständigkeit der Bilder entsteht dadurch,
dass man das Alboidinbild durch Platinieren von einem
Silberbild in ein Platinsilberbild umwandelt. Das ist
so zu verstehen, dass durch das Platinieren das noch
enthaltene Silbersalz vollständig von einer Platinschicht
umsponnen wird. Es hat daher den Vorteil, dass es
sich nicht überplatinieren lässt, es kann sogar eine
ganze Stunde in dem Platinbad verbleiben, ohne sich
zu verändern. Man ist demnach imstande, tausende
Bilder gleichmässig zu tonen.
Das Chromalpapier der N. P.G. ist ein Gaslicht-
papier, welches sich direkt in Farben entwickeln lässt,
d. h. einheitlich blau, rot, lila, grün und braun. Sie
alle, meine Damen und Herren, werden schon die Beob-
achtung gemacht haben, dass sich beim Entwickeln
von photographischen Platten, je nach der Beschaffen-
heit des Entwicklers, dieselben verschieden färben; so
gibt z. B. Pyro der Platte eine intensiv gelbe Färbung,
Eikonogen hingegen wirkt blauschwarz, während Hydro-
chinon einen ganz leichten rosa Schimmer hinterlässt.
Ferner werden Sie beobachtet haben, dass sich
auf einer Fehlplatte, die man infolge ihrer Untauglich-
keit in den Waschtrog gestellt hat, nach einigen
Stunden bereits verschiedene Färbungen einstellen.
Diese Farben entstehen durch Oxydation beim Ent-
wickeln. Es sind also Farben, die sich unsichtbar in
der Emulsion befinden und durch Oxydation bei
der Entwicklung erzeugt werden.
Das eben Erwähnte haben wir alle beobachtet,
uns aber nichts weiter dabei gedacht; aber auch viele
wissenschaftlich gebildete Leute haben dieser Erschei-
nung keinen Wert beigelegt.
Heır Dr. Fischer, Chemiker unserer Fabrik, ein
sehr intelligenter, geschickter Herr, hat sich mit einem
Kollegen, Herrn Dr. Siegrist, diese beobachteten
Erscheinungen zum Studium genommen. Es gelang
den Herren, durch viele Experimente sowie durch
Ausdauer Entwickler zu finden, die zwangläufig
bei der Entwicklung unlösliche, bestimmt definierte
farbige Oxydationsprodukte und so unmittelbar farbige
Bilder ergeben. Diese Entwickler bestehen aus zwei
Körpern, von denen der eine in einem Spezialent-
wickler und der andere Körper in der lichtempfind-
lichen Schicht enthalten lat.
Beim Entwickeln entstehen zwei verschiedene
Bilder, ein schwarzes Silberbild und ein farbiges Bild.
Eısteres kann man durch Anwendung des Farmer-
schen Abschwächers vollständig vernichten, so dass
nur das farbige Bild übrigbleibt.
Man kann auch das Bild mit dem Farbenentwickler
nur die halbe Zeit entwickeln, so dass das farbige,
sowie das Silberbild nur zur halben Kraft entwickelt
37*
244
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR.
ist. Man unterbricht dann, entwickelt mit irgend-
einem gebräuchlichen Entwickler weiter, wodurch sich
nur das Silberbild weiterentwickelt. Auf diese Weise
erbält man dann gebrochenere Farben.
Dieses Verfahren lässt sich bis jetzt noch nicht für
die Fachphotographie verwenden, da die Farben nicht
genügend lichtecht sind.
Wahrscheinlich aber wird dieses Hindernis von
den beiden Herren in Kürze überwunden sein, womit
diesem Verfahren eine grosse Zukunft in der photo-
graphischen Branche offen steht, denn es wird auch
auf die Dreifarbenphotographie von ganz bedeutendem
Einfluss sein.
Nachdem der Vorsitzende dem Referenten für
seine Ausführungen und der Firma für die Ausstellung
der ausserordentlich interessanten, künstlerisch aus-
geführten Bilder den Dank ausgesprochen hatte, wurde
zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung über-
gegangen: „Röntgenographie‘, Vortrag von Herrn
Dr. Franke.
An der Hand zahlreicher Versuche erläuterte der
Redner das Wesen elektrischer Hochspannungsent-
ladungen, die, in luftleeren Röhren eingeschlossen, zu
den verschiedenen Strahlungserscheinungen führen.
Ausgehend von den grundlegenden Versuchen eines
Crookes, Hittorf und den Geisslerschen Röhren,
wurden dann die eigenartigen Kathodenstrahlen be-
sprochen, die, vom negativen Pol ausgehend, beim Aut-
treffen auf feste Körper diesen zur Aussendung der
Röntgenstrahlen veranlassen.
Durch besondere Formgebung der Kathode gelingt
es, die Kathodenstrahlen auf einem unter 45 Grad ge-
neigten Metallspiegel innerhalb der Röhre zu ver-
einigen, so dass von dessen Oberfläche die Röntgen-
strahlen gewissermassen wie von einem Punkte aus-
gehen. Die Röntgenstrahlen bringen Barlumplatin-
cyanfirsalze zum lebhaften Aufleuchten, und diesem
Umstand ist überhaupt ihre Entdeckung zu verdanken,
dadurch nämlich, dass Röntgen das Aufleuchten dieser
Salze bemerkte, trotzdem sich zwischen ihnen und der
Röhre ein dicker schwarzer Karton befand,
Eine besondere Eigenschaft der Röntgenstrahlen
ist es, dass sie weder gebrochen, reflektiert noch
irgendwie abgelenkt werden können und durch alle
Körper, je nach dem spezifischen Gewicht, mehr oder
weniger stark hindurchgehen. Dadurch entsteht, wenn
man zwischen Schirm und Röhre den zu untersuchen-
den Körper bringt, ein getreues, nach den Gesetzen
der geometrischen Projektion gezeichnetes Schattenbild.
Von eminenter Bedeutung zur Erlangung dauern-
der Photogramme, die sogar in kurzen Zeiträumen von
bis !/,, Sekunde hergestellt werden können, ist die An-
wendung der photographischen Platte, die für diese
Art der Strahlung ausserordentlich empfindlich ist
Aehnlich wie bei den verschiedenen Aufnahmen
mit Hilfe photographischer Objektive, die ja auch eine
Zentralprojektion liefern, so hat man auch Stereo-
photographie und Photogrammetrie, wie auch kine-
matische Aufnahmen mit Erfolg in die Röntgentechnik
übernommen, die beıeits ein spezielles Studium gel
worden ist und in ihrer ganzen Ausdehnung nur noch
vom spezialisierten Fachmann übersehen werden kann.
Auch das Wesen der Röntgenstrahlen ist in letzter
Zeit geklärt worden, sie bilden eine Fortsetzung weit
über den ultravioletten Teil des Spektrums hinaus,
sind wie das Licht eine Erregung des Lichtäthers und
pflanzen sich mit der gleichen Geschwindigkeit fort.
Nicht bloss für medizinische Zwecke hat sich die
Röntgenphotographie unentbehrlich gemacht, gestattet
sie doch die Sektion des menschlichen Körpers ohne
Messer, sondern auch für andere Zwecke, wo es sich
um Untersuchung von Gegenständen handelt, die ihrer
Oberfläche nach nicht beurteilt werden können, hat
sie wertvolle Dienste geleistet. Während echte Perlen
und Steine den Röntgenstrahlen nur wenig Wider-
stand entgegensetzen, ist Glas für sie nahezu undurch- °
dringlich.
Sogar Gemälde hat man in letzter Zeit auf ver-
schiedene Uebermalung mit Erfolg untersucht, wenn
auch hier die Photographie mit ultravioletten Strahlen
bequem und rascher zum Ziel fährt.
Der Vortragende erläuterte den Text der Rede
durch zahlreiche Illustrationen und schloss mit dem
Hinweis darauf, dass gerade auf diesem Gebiete, wo
Photographie und Elektrizität, diese grössten Errungen-
schaften des letzten Jahrhunderts, sich die Hand reichen,
die leidende und forschende Menschheit noch unschätr-
bare Fortschritte erwarten darf.
Der Vorsitzende sprach dem Redner für seine
ausserordentlich lehrreichen Ausführungen und die
interessanten Experimente den Dank der Versammlung
aus. Sodann erhielt das Wort Heır Syndikus Fritz
Hansen zu seinem Vortrag über „Aktuelle Zeit- und
Streitfragen des Photographengewerbes.“
Mit der Besprechung der Neuregelung der Soun-
tagsruhe beginnend, gab der Redner zunächst eine
genaue Darstellung der Schritte, die seinerzeit unter-
nommen wurden, um die Ausnahmebestimmungen für
das Photographengewerbe zugebilligt zu erhalten. Im
Laufe der Jahre sind jedoch sehr verschiedene An-
sichten über den Wert dieser Bestimmungen in den
Kreisen der Berufsphotographen zum Ausdruck ge-
kommen, und es fehlt auch nicht an Stimmen, die
sich für absolute Sonntagsruhe aussprechen. Diese
Ansicht sel jetzt um so beachtenswerter, da die Re-
gierung bereits Erhebungen angeordnet habe, um die
für die einzelnen Gewerbe erlassenen Sonntagsruhe-Aus-
nahmebestimmungen auf ihre Notwendigkeit hin zu
prüfen. Es wäre also an der Zeit, dass die deutschen
Photographen möglichst einmütig ihre Meinung zum
Ausdruck bringen, ob sie das Foıtbestehen der Aus-
nahmebestimmungen im Interesse ihres Gewerbes für
notwendig halten.
Der Redner wandte sich sodann dem zweiten
Pankt seines Referats zu, der Erörterung der Frage
nach der Bedeutung des $ ıooq der Gewerbeordnung,
und führte dazu insbesondere aus, dass man sich über
die Frage, ob die Aufhebung des $ ıooq möglich und
angängig ist, im allgemeinen recht falsche Vorstellungen
macht.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Es wird ganz übersehen, dass der & ıooq keines-
wegs der Festsetzung von Minimalpreisen im all-
gemeinen hinderlich ist, zumal nicht an Orten, wo
eine derartige Festsetzung besonders zweckmässig er-
scheint.
Was aber vor allem übersehen wird, das ist der
Umstand, dass die Interessen der in Zwangsinnungen
vereinigten Photographen in bezug auf den $& 100q
niemals von so tiefgehender Bedeutung für die Re-
gierung sein können, um einer Massregel zuzustimmen,
die nach anderer Richtung für die gesamte Volkswirt-
schaft von einschneidender Bedeutung sein müsste.
Denn wenn der $8 ıooq der G. O. aufgehoben
wird, so wären dadusch die Zwangsinnungen mit einem
Schlage aus dem Rahmen einer Organisation von Be-
rufsgenossen herausgehoben, sie wären zu einem Ver-
waltungskörper des Staates geworden. Man hätte
ihnen ja einen Teil der Staatsgewalt delegiert, man
bätte ihnen das Recht gegeben, einer Klasse von Mit-
bürgern bindende gesetzliche Vorschriften über Privat-
angelegenheiten zu geben. Die Privatangelegenheit
eines Handwerkers, wieviel er zu verdienen gedenkt,
wird vor das Forum nicht einer freien, sondern einer
Zwangskorporation getragen, einer Korporation, der
der einzelne durch seinen Beruf ebenso angehört wie
etwa dem Gesamtbürgerstand durch Abstammung, dem
Kommunalverband durch Wohnsitz usw.
Damit wfirden aber die Zwangsinnungen auch
direkte Untergebene ihrer bisherigen Aufsichtsbehörde,
genau wie die sonstigen Selbstverwaltungskörper für
den übertragenen Wirkungskreis Untergebene der-
selben Behörden sind, die für den überlassenen
Wirkungskreis nur als Aufsichtsbehörden mit aller-
dings weitgehendem Veto und Notverordnungsrecht
anzusehen sind.
Den Zwangsinnungen würde es aber nicht gefallen,
plötzlich noch einen Herrn, von dem Befehle anzu-
nehmen sind, über sich zu haben. Dazu kommt, dass
begrändete Zweifel vorhanden sind, ob es sich bei Ein-
führung von Gesetzesbestimmungen, wie sie empfohlen
wurden, nicht um eine Verfassungsänderung handelt.
Zum mindesten wfrden durch eine derartige Be-
stimmung die Vorschriften des B. G. B. über das
Korporationsrecht empfindlich tangiert, und es hiesse
geradezu rückläufige Gesetzesmacherei treiben, wenn
hier die mühsam errungene Einheitlichkeit der bärger-
lichen Rechte gestört würde, während andererseits
Spezialgesetze, wie z. B. das Urheberrecht, erst mit
vieler Mühe dem Rechte des B. G. B. angepasst wurden,
nur damit allmählich Einheit in das deutsche Recht
kommt.
Diese Sachlage ist, wie Herr Hansen weiter dar-
legte, den Herren im Reichstage sehr wohl bekannt,
aber gerade der gegenwärtige Reichstag hat nicht die
mindeste Lust, eine Aufhebung des 8 ıooq herbeizu-
führen. Im Hintergrunde ihres Herzens wissen die
Herren Volksvertreter auch ganz genau, dass die ver-
bündeten Regierungen niemals für die Aufhebung des
$ 100q zu haben sind, ebenso wie sie für den all-
gemeinen Befähigungsnachweis nichts fübrig haben.
245
Auch in den Kreises der Handwerkervertretung ist
man sich durchaus darüber klar, dass, so notwendig
in einzelnen Fällen Preisvereinbarungen sein mögen,
die Aufhebung des $ ıooq den Zwangsinnungen doch
eine Macht gäbe, die eine obrigkeitliche Kontroli-
instanz zur unbedingten Voraussetzung hätte, genau
so, wie sie im Mittelalter gegenüber den Taxen der
Zünfte bestand. Aber auch wenn eine solche Kon-
trolle zum Schutze der Konsumenten im Photographen-
gewerbe entbehrt werden könnte, darf man doch nicht
vergessen, dass derartige Gesetze nicht im Interesse
eines einzelnen, noch dazu sehr kleinen Berufes ge-
macht werden können, sondern der Allgemeinheit
dienen sollen.
Die Preisfestsetzungen im Handwerk stellen den
Versuch dar, die Gewerbefreiheit innerhalb eines Hand-
werks genau so zu überwinden, wie dies die Kartelle
innerhalb der Industrie tun. Nur sollte man auch
zur Durchführung der Minimalpreise usw. zu den-
selben Mitteln greifen, d. h. Vereinbarungen treffen,
die es jedem freistellen, sich ihnen anzuschliessen. Die
Einhaltung der Vereinbarungen lässt sich, das hat die
Erfahrung bewiesen, zumeist auch durch die Macht-
mittel der freien Organisation erreichen.
Wo das aber nicht zutrifft, weil das Gewerbe in
sich nicht geschlossen und gefestigt genug ist und
Ontsider nicht fernzuhalten vermag, da kann eine
Zwengsinnung zunächst nur die Aufgabe erfüllen, alle
in Betracht kommenden Handwerker zu organisieren;
weitergehende Hoffnungen an diese Organisation zu
knüpfen, dahingehend, dass die Innungen die Schleuder-
konkurrenz zu beseitigen imstande sind, hat sich bisher
als aussichtslos erwiesen,
Zum letzten Teile seines Vortrages übergehend,
behandelte der Redner sodann die Stellung der Gesell-
schaften mit beschräukter Haftung in Hinblick auf
die Stellung der preussischen Regierung zu dieser.
Frage, die auch kürzlich erst in einer Konferenz im
Handelsministerium zum Ausdruck kam. Danach be-
steht keine Aussicht, dass in absehbarer Zeit die
G. m. b. H. in Preussen für zwangsinnungspflichtig er-
klärt werden können, und es ist daher begreiflich,
dass man in Photographenkreisen enttäuscht ist und
Stimmen laut werden, welche dafür sind, die bestehen-
den Innungen aufzulösen. Hierzu Stellung zu nehmen
und die Frage objektiv zu erörtern, sei aber eine Auf-
gabe des Photographischen Vereins zu Berlin.
Auf den Vortrag folgte eine längere eingehende
Diskussion, deren Ruhe und Sachlichkeit allgemein
anerkannt wurde, weil sie in wohltuendem Gegensatz
stand zu Szenen, die sich fast regelmässig bei jeder
Innungsversammlung abgespielt haben, und welche
einer grossen Anzahl Berliner Photographen die
Teilnahme an den Innungsversammlungen bereits arg
verleidet haben. An der Debatte beteiligten sich
unter anderem die Herren Lichte, Titzenthaler,
Hansen, Kammer, Roth, Staudt, Lüpke, Dr.
Franke. Am Schlusse der Diskussion wurde folgende
Resolution eingebracht: „In Erwägung, dass die bis-
herigen Arbeiten der Innung trotz aller Anstrengungen
246
picht dazu geführt haben, die wirtschaftliche Lage der
Berliner Photographen zu verbessern, in fernerer Er-
wägung, dass in absehbarer Zeit keine Aussicht be-
steht, die Ziele zu erreichen, die sich die Innung ge-
steckt hat, erklärt die Versammlung, dass kein Interesse
für eine Fortführung der Innung besteht.“
Bei der Abstimmung, an der sich die anwesenden
Gäste nicht beteiligen, wird die Resolation mit Stimmen-
gleichheit bei zwei Stimmenthaltungen abgelehnt.
Gegen Mitte des Abends erwies die Präsenzliste die
Anwesenheit von 76 Personen, jedoch hatte sich der
Saal, da Mitternacht längst vorüber war, inzwischen
schon bedeutend geleert. Es folgte noch als letzter
Punkt der Tagesordnung: Stellungnahme des Vereins
zur Amtsniederiegung des I. Vorsitzenden der Zwangs-
innung. Ein Kandidat für dieses Amt fand sich je-
doch nicht, da auch Herr Lüpke, der derzeitige
stellvertretende Vorsitzende der Innung, der in Vor-
schlag gebracht war, die Annahme des Amtes eines
L Vorsitzenden ablehnte. — Schluss der Versammlung
ı Uhr ı5 Minuten.
Paul Grundner, I. Vorsitzender.
—L rt
Nordwestdeutseher Photographen - Bund
(E. YV.)
Sitz: Bremen.
An die Mitglieder des Bundes und Freunde
unserer Bestrebungen.
Einladung zur Bundesversammlung in Detmold
am 4. und 5. Mai,
verbunden mit photographischer Ausstellung
mustergültiger Arbeiten von hervorragenden
Vertretern unseres Faches.
Montag, den 4. Mai:
Morgens ı10!/, Uhr („Arminius- Hotel“, Grabbe-
strasse): Eröffnung der Ausstellung durch den
Vorsitzenden des Bundes.
ı1!/, Uhr: Vortrag des Herrn Dipl.-Ing. Hans
Schmidt: Ueber das neue lichtstarke
Objektiv „Dogmar‘ der Optischen Anstalt
C. P. Goerz, Akt.-Ges., Berlin- Friedenau, mit
Lichtbildern.
ı2!/, Uhr: Zwangloses warmes Fıühstäck daselbst.
a Uhr: Bundessitzung (Hotel „Stadt Frankfurt‘,
gegenüber dem Schlossplatz. Tagesordnung:
Protokoll, Kassenbericht, Neuwahlen, Geschälft-
liches,
31/, Uhr: Vortrag des Herrn Franz Grainer-
München: „Die Entwicklung der Photographie“,
sUhr: Besichtigung des Fürstlichen Residenzschlosses
und der Stadt mit ihren herrlichen Anlagen.
7‘/, Uhr: Hermanustrunk und Imbiss in den Garten-
anlagen der Brauerei „Falkenkrug‘ bei Detmold
(gegeben von den Detmolder Kollegen).
Dienstag, den 5. Mai:
8°, Uhr: Abfahrt mit Eilzug nach Horn- Meinberg;
Spaziergang nach den Externsteinen, durch den
Teutoburger Wald zum Hermannsdenkmal.
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
3 Uhr: Festtafel daselbst; Festakt am Denkmal und
Gruppenaufnahme.
5 Uhr: Verlosung von angekauften Bildnissen.
9 Uhr abends: Italienische Nacht auf der Langen
Strasse in Detmold mit Konzert und Tanz.
Jeder Teilnehmer erhält als Präsent ein Paket mit
Proben von Erzeugnissen lippischer Industrie.
Unsere diesjährige Bundessitzung soll eine der
glanzvolisten der letzten Zeit werden, zumal der Arbeits-
ausschuss alles anfbieten wird, den Kollegen den Aufent-
halt in dem reizvollen Detmold so angenehm als mög-
lich zu machen.
Wir rechnen deshalb bestimmt auf Ihr Erscheinen
und rufen Ihnen bis dahin ein recht herzliches ‚Gut
Licht“ zu.
Mit kollegialen Grüssen
Der Vorstand.
E29
Photographen- Zwangsinnung zu Leipzig.
Bericht über die ausserordentliche Versammlung
am Dienstag, den 7. April, im Innungslokale.
8 Uhr 30 Minuten abends eröffnet der Obermeister,
Herr Sander, die sehr gut besuchte Versammlung
und gibt verschiedene Eingänge bekannt.
Dann berichtet Herr Sander, dass sich eine Fest-
setzung ortsüblicher Mindestpreise nötig mache, und
eröffnet die Debatte. Daran beteiligen sich viele Kol-
legen äusserst rege, und endlich beschliesst die Ver-
sammlung, folgende Preise als ermittelte ortsübliche
Mindestpreise für Leipzig festzusetzen:
6 Visit oder schmal Visit glänzend . ,— Mk,
6 „ „ „ ” matt 4,50 ”
12 ,„ ” ” „ glänzend 5—
12 ,„ a „ met . 6—
6 Grosswisit glänzend 5—
6 :s matt . 6— „
12 ” glänzend ——.n
12 ® mitt . . 8ß— „
6 Kabinett oder Griseldis glänzend . 7— ,
6 > = ” matt 8— ,„
12 i “ Rn glänzend . 13,— %„
12 ;; s; ia matt . I5,— „
3 Oblong oder Makart matt 950 „Ir
6 „ ) „ » ® 15 ” 5
12 „ „ ” „ . 234,” „Im.
ı Bondoir matt mn 2%
3 u Bi .12— „|e2
6 ”„ „ . . 20, ,» E
2 „ re a— „|
ı8X 24 cm-Gruppen: ı Bild ı0 Mk., 3 Bilder ı5 Mk.,
6 Bilder 24 Mk., ı2 Bilder 36 Mk.
13X ı8 cm wie Boudoir.
24X30 cm ı Bild ı2 Mk., 3 Bilder 18 Mk., 6 Bilder
30 Mk., ı2 Bilder 48 Mk.
30xX4ocm ı Bild 18 Mk., 3 Bilder 30 Mk., 6 Bilder
so Mk., ı2 Bilder 75 Mk.
Medaillons, Briefmarken und Automatics: 3 Stück
ı Mk., 6 Stück 1,50 Mk. und ı2 Stück 2 Mk.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
247
Postkarten: ı Stck 3 Mk., 6 Stück 4.50 Mk,
12 Stück 6 Mk.
Vergrösserungen: 18x24 cm 6 Mk., 24x30 cm
8Mk, 30X4o cm ı2 Mk., 40X 50 cm 20 Mk., 50 X 60 cm
30 Mk.
Die Versammlung beschliesst ferner, den früheren
Beschluss bezüglich Preisveröffentlichungs - Verbotes
vom 30 Juli 1912 aufzuheben und Veröffentlichungen
unter den festgesetzten Mindestpreisen ab
heute mit 20 Mk. pro Fall und Tag zu bestrafen.
Marktschreierische Reklame und Gratisangebote
sollen mit der gleich hohen Strafe für jeden Fall und
Tag der öffentlichen Bekanntgabe belegt werden.
Der Obermeister berichtet noch über den in Leipzig
stattfindenden Photographentag und ladet die Kollegen
zu recht zahlreicher Beteiligung ein.
Herr Ranft bittet, den ablehnenden Standpunkt
der Ionung bezfglich der Beteiligung an der Wander-
versammlung des Deutschen Photographen-Vereins im
Herbst d. J. zu verlassen. Das Wort wird von keinem
Kollegen hierzu erbeten, so dass es bei dem Beschluss
der Nichtbetelligung bleibt.
Schluss der Versammlung ıı Uhr.
Vorgelesen und genehmigt:
Adolf Sander,
Obermeister.
Paul Gäbler,
Schriftfährer.
Photographen-Bund
tür den Regierungsbezirk Trier.
Sitz: Saarbrücken.
Als neue Mitglieder unseres Bundes haben sich
gemeldet:
Herr Otto Nitz, St. Wendel.
Herr Friedrich Gollas, Saarbrücken, Kanal-
strasse I a.
Herr Eduard Funk, Berntastel-Cues, Provinzial-
strasse.
Firma Heckmann & Eickert, Köln-Sülz.
L.A.: P. Hardy, I. Schriftführer.
en 2 2
Ateliernaehriehten.
Diedenhofen, Lothr. Herr Friedr. Wicke jun.
eröffnete Holsplatz 3— 5 ein Photographisches Atelier.
Herfordi.W. Hofphotograph Karl Fricke ver-
kaufte sein Geschäft durch Vermittlung der Firma
Heinr. Theod. Billig, Hamburg, an Herrn Alfred
Nürnberger.
— Gt
Personalien. |
Se. Majestät der Kaiser ernannte Herrn Otto
Skowranek, Berlin, zum Königl. Hofphotographen.
39
Aus der Industrie.
— Die Neue Photographische Gesellschaft,
Akt.-Ges., in Steglitz, fertigt nachdemD.R. P. 253335
ein neues photographisches Papier, das „Chromal-
papier‘, an, ein Entwicklungspapier nach Art des be-
kannten Lenta-Gaslichtpapieres, mit dem Unterschiede,
dass das entwickelte Bild nicht schwarz, sondern je
nach Wahl des Papieres verschieden gefärbt ausfällt.
Die Fabrikantin bezeichnet ihr neues Erzeugnis als
„das einzige Papier, das ohne Veränderung in der Be-
lichtungsdauer und Entwicklung lediglich durch An-
wendung der betreffenden Papiersorten Bilder in
leuchtenden Farben ergibt“. Es kann in den Farben-
tönen Blau, Grün, Rötel, Sepiabraun und Lila gearbeitet
werden, beides in dünnen und kartonstarken Blättern,
deren letztere auch als Postkarten beziehbar sind. Ein
nett ausgestattetes Album mit sehr schönen Chromal-
bilderproben (Seestück, Bachlandschaft, Pferde im Hof,
altertümlicher Hof, Birkenweg) bringt das neue Photo-
druckverfahren recht einladend zur Anschauung und
lässt uns erwarten, dass die Marke „Chromal‘ bald
viele Freunde haben wird.
— Einen sehr schönen Erfolg im Wettbewerb mit
der amerikanischen und englischen Photokamera-In-
dustrie haben sich die Werkstätten der Heinrich
Ernemann-Akt.-Ges. vorm. Ernst Herbst & Firl
in Görlitz mit zwei an den kaiserl. japanischen Hof
gelieferten Salonkameras errungen.
LI»
Patente.
Kl. 57. Gruppe 18. Nr. 262492 vom 12. Juli 1912.
Dr. Rudolf Stahel in Dresden.
Verfahren zur Haltbarmachung von mit Thiosinamin
sensibilisierten Ausbleichbildern, gekennzeichnet durch
Behandlung derselben mit salpetriger Säure und even-
tuell nachfolgendes Baden in Harnstofflösungen.
-—I4—
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 8. Herr W. in W. Nach den Angaben
in Nr. 21 dieser Zeitschrift habe ich Spiegelglas ver-
silbert, und ist es auch ganz gut gegangen. Im hellen
Licht reflektieren die Spiegel sehr gut, aber bei dem
Betrachten dunkler oder im Schatten liegender Ob-
jekte zeigen die Spiegel einen bläulichen Hauch,
während von der Rückseite, also durch das Glas bhin-
durch alles klar und rein reflektiert wird. Ich habe
es mit längerer und kürzerer Einwirkung der Ver-
silberungslösung versucht, doch stets lag der bläuliche
Schein auf den Spiegeln. Ist es überhaupt möglich,
die Spiegel ebenso klar wie rlickseitig versilberte her-
zustellen, und sind die Spiegel auch haltbar? Beim
Benutzen mehrerer Spiegel zeigen die reflektierten
Bilder auch einen gelblichen Stich. Wie kann ich
diese Fehler abstellen? ö
Antwort su Frage 85. Der obeıtlächliche Hauch,
der sich auf versilberten Spiegeln zeigt, lässt sich am
besten dadusch beseitigen, dass man den Spiegel,
nachdem er sorgfältig getrocknet ist, mit einem absolut
trockenen Bausch, der in folgender Weise hergestellt
wird, vorsichtig nachpoliert. Um ein doppelt faust-
248
grosses Stück reiner Watte, welches eng zusammen-
gepresst wird, so dass es etwa 8 cm Durchmesser er-
hält, bindet man ein Stück feinstes Moccaleder, wie
es in grösseren Handschuhgeschäften zu erhalten ist,
mit der glatten Seite nach aussen. Auf dieses stets
staubfrei aufzuhebende Hilfsmittel bringt man eine
ganz kleine Menge des von Goldarbeitern zu erhalten-
den sogen. Poliergräns, indem man ein Stück der Sub-
stanz leicht über das Leder wischt, bis dasselbe hell-
gılin gefärbt ist. Man arbeitet das Policoir zunächst auf
einem Stück fehlerhaften Spiegels ein, indem man es unter
leichtem Druck in kreisförmiger Bewegung über die
versilberte Fläche führt und benutzt dasselbe dann in
gleicher Weise auf dem frisch versilberten recht gut
getrockneten Spiegel, der in wenigen Minuten unter.
dieser Bearbeitung Hochglanı annimmt.
Frage 86. Herr A. B. in M. Welche farbigen
Gardinen sollen in einem modernen Atelier verwendet
werden, um gute Beleuchtung zu erzielen? Warum
sieht man in den meisten Ateliers noch blaue Gardinen?
Antwort su Frage 86. Die Verwendung blauer
Gardinen, in Verbindung mit dünnen weissen Ueber-
gardinen, wird noch heute in deri meisten Ateliers als
zweckmässig angesehen, well die Beurteilung der Be-
leuchtung bei der Verwendung gewöhnlicher, nicht
farbenempfindlicher Platten bei dem Vorhandensein von
blauen Gardinen sehr erleichtert wird. Die Schatten
sehen bei dieser Beleuchtung mit blossem Auge dunkler
aus als sie photographisch erscheinen, so dass man
verhältnismässig kräftig beleuchten kann und doch
weiche Negative erzielt. Jedenfalls lässt sich die Be-
leuchtung bei Verwendung blauer Gardinen tatsächlich
für den Anfänger mindestens leichter beurteilen, und
das ist der Grund, weswegen dieselben so vielfach ver-
breitet sind. An sich ist natürlich die Verwendung
blauer Gardinen nicht Bedingung, und es können an
ihre Stelle ebensogut graue treten. Wenn diese trotz-
dem sich nicht eingeführt haben, so ist dies auf die
obengenannten Umstände zuıfickzuführen.
Frage 87. Herr E.K. in St. I. Benötige einige
Bergmannsbilder, in die der Kopf eingeklebt werden
kann. Wollen Sie mir bitte eine Bezugsquelle solcher
Bilder mitteilen. In Frage kommen nur bayerische
Uniformen. Vielleicht kann einer unserer Leser Aus-
kunft geben.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 37. Herr H. K.in O. Während der Spfllung
ist im Januar das Abflussrohr in meinem Laboratorium
zugefroren, so dass das Wasser in einer Zeit von 45 bis
5o Minuten, während der niemand anwesend war,
überfloss und einen Gebäudeschaden von 300 Mk. und
einen Mobiliarschaden in meiner eigenen Wohnung von
115 Mk. verursachte. Der Vermieter ist durch Ver-
sicherung gedeckt, ich werde regresspflichtig gemacht,
115 Mk. habe ich als Schadenersatz von dem Miet-
zins abgezogen. Wie ist die Rechtslage?
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Antwort su Frage 37. Bei dem hier vorliegenden
Tatbestand handelt es sich zunächst um die Fest-
stellung der dem einen oder dem anderen Teil, oder
auch beiden Teilen (Mieter und Vermieter) aufzu-
erlegenden Haftung für Schadenersatz. Ferner ist zu
untersuchen, wie gross hier die Sorgfaltpflicht des
Mieters ist, ob er auch für Zufall haftet, ob ein Ver-
schulden vorliegen muss oder nicht. Der Fall liegt
also verwickelt genug, so dass der Ausgang eines von
Ihnen angestreugten Schadenersatzprozesses gar nicht
vorausgesagt werden kann. Es kaun die weitere Frage
entstehen, ob der Schaden durch Zufall oder höhere
Gewalt entstanden ist. Diese Frage ist aber zu ver-
neinen. Als höhere Gewalt gilt jedes schädigende
Ereignis, das auch durch die peinlichste Sorgfalt nicht
abgewendet werden konnte. (Z. B. das Wasserleitungs-
robr zerspringtin Ihrer Abwesenheit.) Bei denschädigen-
den Ereignissen durch Zufall kommt es darauf an, ob
der Mieter nach objektiver Beurteilung der Sachlage
den möglichen Eintritt eines solchen Ereignisses er-
kennen musste und auf Grund des Schuldverhältnisses
(Mietvertrages) verpflichtet war, das Geschehnis abzu-
wenden. Ein solcher Fall scheint mir hier vorzuliegen.
Wer eine Wasserleitung aufdreht und das Wasser un-
beaußsichtigt abfliessen lässt, muss sich bei der ver-
kehrsnotwendigen Sorgfalt von Zeit zu Zeit vergewissern,
ob nicht durch irgend welche Umstäude der Wasser-
abfluss gestört wird, was durch eine beliebige, jeder-
zeit mögliche Verstopfung der Ausflussöffnung des
Spülbassins verursacht werden kann. Aber auch an
das Zufrieren eines strenger Kälte ausgesetzten Abfluss-
rohres muss gedacht werden. Nach den Grundsätzen
des bürgerlichen Rechts trägt jeder den Schaden, den
er verursacht; überwiegt der Schuldanteil, den der ge-
schädigte Mieter an der Verursachung des Schadens
hat, derart, dass der des Gegners (Vermieters) dagegen
verschwindet, so entsteht ein Ersatzanspruch überhaupt
nicht. Ein Verschulden des Vermieters könnte juristisch
konstruiert werden, wenn er durch ähnliche Vorkomm-
nisse auf die Gefahren und Mängel der Wasserleitung
bereits hingewiesen und zur Abstellung dieser Mängel
aufgefordert worden wäre. In einem solchen Falle
könnte auch ein gleichzeitiges Verschulden des Ver-
mieters nach $ 254, B. G. B,, angenommen werden.
Nach Lage der Sache würden Sie also keinen sicheren
Vorteil davon haben, den Vermieter auf Schadenersatz
zu verklagen, lassen Sie es also ruhig auf eine Klage
des Vermieters ankommen, wenn Sie sich nicht ausser-
gerichtlich auf eine Verteilung der Schadenunkosten
einigen können. Ob Ihre die Haftpflicht bestreiten-
den Einreden Erfolg haben, ist doch zweifelhatt.
Schadenersatzausprüche dieser Art verjähren nach
8 558, B.G. B., in 6 Monaten. Dr. Sch.
Prospektbeilagen in dieser Nummer:
„Graphia“, Wilh, Marz & Oo, München (Herstellung
guter, farbiger Reproduktionen); Photohaus Georg
Leisegang, Berlin W,.50 (Anastigmate, Objektive, Weit-
winkel, Porträtobjektive usw.).
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 37. 6. Mai. IQI4.
Rundsehau. [Nachdruck EN
— Dunkelkammerbeleuchtung. In den
Dunkelkammern empfindet man oft einen Mangel
an Beleuchtung behufs bequemer Orientierung
und auch rationelleren Arbeitens. Es ist über-
raschend, dass für allgemeine Erhellung nicht
häufiger das hängende Licht Verwendung findet;
es erleuchtet uns das ganze Zimmer und be-
engt in seiner Installation nicht den Raum.
Bei dem Hantieren mit Bromsilber- und Chlor-
bromsilberpapieren ist Oberlicht jedenfalls viel
angenehmer, das Auge wird dabei, namentlich
in den späteren Atelierstunden, viel weniger
ermüdet. — Mehr Beachtung verdienen auch die
Kopiermaschinen, da hier das Auge von dem
ständigen plötzlichen Wechsel des weissen Lichtes
mit verhältnismässig starker Dunkelung (dem
schwachen Rot- oder Gelblicht) verschont bleibt.
Andererseits macht sich die Anschaffung solches
Apparates auch wieder bezahlt, indem die Ex-
position hier recht gleichmässig bewirkt wird
und so mehr gute Resultate gesichert sind. Bei
der Negativentwicklung, zur Prüfung der Qualität
des Bildstandes, ist eine Lichtquelle, etwa in
Front des Operateurs, erwünscht. Die Lampe
kann auch so installiert werden, dass eine Ver-
schiebung derselben ermöglicht, die Platte in
durchfallendem Licht zu betrachten. Eine der-
artige Einrichtung macht sich natürlich mit Gas-
und Petroleumlicht nicht so einfach wie mit
elektrischem Licht. In jedem Fall wird es von
grösstem Vorteil sein, die Lampen für die
Arbeitsdauer mit zweckmässigen Schirmen zum
Augenschutz zu versehen. (Nach „British Jour-
nal“.)
— Warme Töne bei Chlorbromsilber-
kopien. „Amateur-Photographer“ veröffent-
licht eine Zusammenstellung von Vorschriften
mit verschiedenen Entwicklern zur Erzielung
warmer Töne, und zwar auf der bekannten
Basis durch Verlängerung der Exposition, so-
wie Verdünnung der Entwicklerlösung. Die
Berücksichtigung der verschiedenen Entwickler
ia dieser Arbeit mag von besonderem Interesse
sein, weil unsere Chlorbromsilberpapiere in ihrer
Emulsionszusammensetzung wesentliche Varia-
tionen zeigen und daher der eine oder andere
Entwickler im Vorteil sein kann. Wir geben
aus der umfangreichen Tabelle hier einige
wesentlichere Formeln wieder.
a) Metol-Hydrochinon. Lösung A: Metol
1,3 g, Wasser 600 ccm, Hydrochinon 2,6 g,
Natriumsulfit 16g, Soda 308g, Bromkali ıg. —
Lösung B: Ammoniumkarbonat og, Ammonium-
bromid ıo g, Wasser 100g.
Exposition Ps 23 Lösung B ber Farbe
normal 15 — ı5 schwarz
2—31lachd.norm. ı5 20—30Tropf. ı5 warm-
schwarz
5—6 u nn I5 60 Tropf. 30 kaltsepila
6-8 „ u» 24 6ccm 90 braun
I0—12, » » 30 12 „ 180 warm-
braun
b) Hydrochinon: Natriumsulit 30 g,
Wasser 300 ccm, Hydrochinon 4 g, Bromkali
2,5 g, Soda 75 8-
Exposition Entwickler Wasser Farbe
normal 30 ccm 30 ccm schwarz
alach 30 » 120 ,„, wermschwarz
3» 30 » 300 ,„
4 u 30 „ 350 „ braun
6 „ 30 600 „ warmbraun
c) Rodinal. Lösung A: Rodinal. —
Lösung B: Ammoniumkarbonat 6 g, Wasser
60 ccm, Ammoniumbromid 6 g.
Exposition Lösung A Lösung B Wasser Farbe
4—6lach 35ccm G6ccm ı5s0—ı8occm sepia
8—12 „ 35 u 35» 300—350 ,, braun
d) Eikonogen. Lösung A: Natriumsulfit
45 8, Wasser 300 ccm, Pottasche ı5 g, Eiko-
nogen 8g. — Lösung B: Bromkali 6 g, Wasser
60 ccm.
Exposi-
don Lösung A Wasser Lösung B Farbe
normal 30ccm 6occm 10oTropfen schwarz
afach 30 „ oO „ 15 „ warmschwarz
4 » 30 » 9 ,„ 39 » ia
N) 30 » 120 ,„ 40 warmsepia
I2 »° 30 „ 120 ,„, ccm siena
Zum Fixieren der Bilder benutze man ein
saures Bad. — Die endgültige Farbe ergibt sich
erst nach völliger Fertigstellung des Bildes, nach
dem Fixieren, Wässern und Trocknen.
er
250
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
be Ag Verein zu Hannover.
ge d des Central-Verbandes Densarner Photo-
en-Vereine und Innungen (J.P.).
ER am 6. Mai, abends 8!/, Uhr,
im Hotel „Russischer Hof“, Rosenstrasse.
Tagesordnung:
ı. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der
letzten Sitzung.
2. Central- Verbands- Angelegenheiten.
3. Innungs- Angelegenheiten.
4. Vortrag des Herrm Nicola Perscheid- Berlin
über den Bromöldruck, verbunden mit prak-
tischer Vorführung.
5. Ausstellung von so Bildern des letzten Wett-
bewerbs des „Atelier des Photographen‘“ vom
Verlag Wilhelm Knapp in Halle a.S.
Wir ersuchen um zahlreiches und pünktliches Er-
scheinen. Gäste sind willkommen.
Der Vorstand.
I.A.: Hans Bourquin, Schriftführer.
I.
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe in den
Stadtbexzirken München und Pasing.
Binladung
zur dritten ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 13. Mai, abends 7 Uhr,
im Restaurant „Regensburger Hof“, kleiner
Saal, parterre.
Ecke Augusten- und Gabelsber
Eingang Gabelsbergerstrasse, Trambahnhaltestelle der
Linien 2, 7 und 17.
Tagesordnung.
. Jahresbericht und Abnahme der Jahresrechnung.
. Genehmigung des Haushaliplanes 1914.
. Neuwahlen.
. Die Tarifverhandlungen mit dem Gehilfenausschuss.
Referent: Herr O. Pöckl.
5. Genehmigung des Nebenstatutes für die Unter-
stüätzungukasse.
6. Wahl eines juristischen Beraters und diesbezüg-
licher Vertragsabschluss.
7. Protest gegen den bayerischen Fremdenverkehrs-
verein.
8. Geschäftsbericht.
9. Antrag von Hofphotograph Hirsch: Einführung
einer Liste zahlungsunfähiger Auftraggeber.
ı0. Wünsche und Anregungen.
Zur besonderen Beachtung! Die Versamm-
lung beginnt Punkt 7 Uhr. Genaueste Einzeichnung
in die aufllegende Präsenzliste ist wegen Vermeidung
von Ordnungsstrafen unbedingt notwendig. Entschul-
digungen wegen Krankheit oder beruflicher Verhinde-
rung müssen längstens bis 13. Mai im Besitze der Vör-
standschaft sein; ärztliche Zeugnisse vom Vorjahre
>» 8 D mi
haben keine Gültigkeit. Unentschuldigtes Fernbleiben
fällt unter $ 22.
Der Vorstand.
J. Einsiedel, H. Möller,
Obermeister. Schriftführer.
NB, Der Haushaltplan für ı914 liegt bis zum
12. Mai beim Obermeister zur Einsicht auf, ebenso der
Rechnungsabschluss ı913 beim Kassierer.
05094
Zweangsinnung für das Photographen- _
gewerbe des Gewerbekammerbezirks
Chemnitz.
Sitz: Chemnitz 1. S.
Die nächste ordentliche Innungsversammlung
findet statt am
Dienstag, den ı2. Mai, abends 6 Uhr,
in Chemnitz, Handwerker-Vereinshaus, Herrenstrasse.
Tagesordnung:
ı. Verlesen des letzten Ianungsversammlungs- Proto-
kolls.
2. Eingänge.
3. Bericht über die Fortblldungsschule (Rund-
.. schreiben Nr. 3).
4. Verschiedenes.
Im Anschluss an die Versammlung Vortrag: Ueber
die Eutwicklung der Photographie.
Anträge müssen bis 9. Mai im Besitze des Ober-
meisters, Herrn J. Niclou, Carolastrasse, sein.
Auf 8 22 der Statuten wird besonders bingewiesen.
Wegen der Reichhaltigkeit der Tagesordnung be-
ginnt die Versammlung Punkt 6 Uhr.
Der Vorstand.
I. A.: Paul Papesch, L Schriftführer.
— hm
Bergisch - Märkiseher Photographen-
Verein Eiberfeid.
Festbericht.
Am 5. Februar d. J. konnte der Verein auf ein
20jähriges Bestehen zurückblicken, aus welchem Anlass
er seine Mitglieder, Freunde und Gönner zu einer
festlichen Veranstaltung in seinem Vereinslokal, den
kleinen Festsaal des Thalia- Theaters, eingeladen hatte,
der, ausser einer Anzahl Mitglieder mit ihren Damen,
auch von Kollegen des Düsseldorfer Vereins grössten-
teils auch mit deren Damen gern Folge geleistet wurde.
Die Feier wurde gegen 8 Uhr mit einem dem Tage
entsprechenden Festessen eingeleitet, dessen Güte
unserem Vereinswirt alle Ehre machte und im Verein
mit dem dazu kredenzten edlen Rebensaft bald die
entsprechende Stimmung auslöste, die durch den Ge-
sang unseres allverehrten Vereinstenoristen Herrn
Sorani mit einem Rheinweinlied entsprechend erhöht
wurde. Die zu einem solchen Wiegenfeste üblichen
Reden fehlten natürlich auch nicht, und eröffnete die
erste unser Vorsitzender, Herr Hofphotograph Richter,
mit einem kleinen Rückblick auf die Gründung und
Tätigkeit des Vereins ia den verflossenen 20 Jahren,
dabei insbesondere des Mannes gedenkend, der sich
als Gräinder stets in uneigennützigster Weise in den
Dienst der guten Sache gestellt, wo es galt, unseren
Stand zu nützen und zu helfen, unseres allverehrten
alten Schlegel, den nun schon seit einigen Jahren
die Erde deckt. Von seinem Sohne, dem derzeitigen
Vorsitzenden des Central-Verbandes, lief während-
dessen ein Begrüssungstelegramm ein, welches mit
vielem Beifall aufgenommen wurde War das zehn-
jährige Stiftungstest, wie der Vorsitzende rückblickend
bemerkte, durch Ausstellung, Vorträge usw. mehr ernster
Natur gewesen, so sollte das diesmalige Fest, da für
die ernsteren Fachinteressen jetzt die Innung einzu-
treten hat, gleich wie das vorjährige Winterfest, dies-
mal ausschliesslich der Fidelitas gewidmet sein. Nach-
dem der Obermeister der Innung von Düsseldorf, Herr
Hofphotograph Halfpape, seinerseits des Vereins
gedacht und die Grüsse der Düsseldorfer Kollegen über-
bracht und zu weiterem einmätigen Zusammenarbeiten
auch in der Innung aufgefordert, gingen bald die
Wogen des Frohsinns hoch. Tenor-Solovorträge unseres
Heırn Sorani, der an diesem Abend wieder vorsüg-
lich bei Stimmung war und Beifalisstürme erntete,
wechselten mit gemeinsamen Liedern und Reden, von
denen noch der Damentoast von Herrn Jung- Düssel-
dorf aasgebracht, hervorzuheben ist.
Mit besonderer Spannung hatte man den dies-
maligen Attraktionen entgegengesehen, die nach be-
endeter Tafel zugesagt waren. Herr Richter hatte
in dieser Beziehung wieder sein hervorragendes Talent
bewiesen und eine vorzägliche Künstlergruppe engagiert.
Zunächst die übliche Soubrette, die diesmal nebenbei
auch als Stabstrompeter Beifall erntete, ein sächsischer
Komiker, dessen Vorträge wahre Lachsalven auslösten,
Humoristentrio usw., und als besondere Darbietung das
Auftreten eines veritablen Zauberkünstlers mit den
neuesten Triks. So ging es in bunter Reihenfolge.
Zwischendurch sang Herr Sorani Lieder zur Laute,
die auch diesmal, wie schon bei früherer Gelegenheit,
wieder stürmischen Beifall fanden.
Eine Gratisverlosung bedachte jeden Festteilnehmer
mit einem ansehnlichen Gewinne, deren diesmal eine
beträchtliche Menge von zum Teil recht hohem Wert
gestiftet waren, Herr K. Schwier-Weimar hatte unter
anderem eine grosse Anzahl Exemplare des „Deutschen
Photographenkalenders 1914‘ und Kataloge mit Kunst-
beilagen der Münchener Ausstellung gespendet, welche
auch von den „Innungsfreunden‘' gern entgegen-
genommen wurden. Es sei auch allen Stiftern an
dieser Stelle noch besonders gedankt.
Dass zwischendurch und nach Schluss der Vor-
tährungen flott getanzt wurde, ist ja selbstverständlich
und hielt die Festteilnehmer fast volizählig bis zum
trähen Morgen zusammen. Eine grössere Anzahl fand
sich noch im „Schweizer Caf&‘' zusammen, bis die Aus-
wärtigen mit den ersten Frühzügen abdampften und
der Rest im grauenden Morgen sein Heim aufsuchte,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
alle mit dem Bewusstsein, ein Fest gefeiert zu haben,
welches, durch keinen Misston gestört, zu den schönsten
gehört, welches der Bergisch -Märkische Verein je ge-
boten hat. H. Cleffmann, Schriftführer.
ur
Auszeiehnungen.
Herrn Ernst Hoenisch, Leipzig, Thomasring ı3,
wurde von Sr. Hoheit dem Herzog Georg von Sachsen-
Meiningen der Titel Hersoglich Meiningischer Hof-
photograph verliehen. |
—. are
Personalien.
Herr Photograpı Ewald Röttger in Reckling-
hausen ist im 61. Lebensjahre und Herr Alois Eber-
wein in Adorf i. Vogtl. im 67. Lebensjahre gestorben.
m
Kleine Mitteilungen.
— Sonntagsruheim Photographengewerbe.
Der Regierungspräsident zu Oppeln hat bestimmt, dass
der Betrieb in dem Gewerbe der selbständigen Photo-
graphen in Gleiwitz ı. am ersten Weihnachts-, Oster-
und Pfingstfeiertage gänzlich zu ruhen hat und 2. an
den übrigen Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme der
letzten vier Sonntage vor Weihnachten, des ersten
Sonntags vor, sowie des ersten Sonntags nach Ostern °
nur zu den folgenden Zeiten stattfinden darf: a) In
der Zeit vom ı. April bis 30. September von ıı Uhr
vormittags bis 5 Uhr nachmittags; b) in der Zeit vom
I. Oktober bis 31. März von ıı Uhr vormittags bis
4 Uhr nachmittags. Die hiermit für die Gewerbetreiben-
den und ihre Familienangehörigen ausgesprochene Be-
schränkung in der Ausfbung des Gewerbebetriebes
bezieht sich richt auf die Ausführung photographischer
Aufnahmen, die auf Bestellung ausser dem Hause statt-
finden. Die Vorschriften über den Gewerbebetrieb in
den offenen Verkaufsstellen und über die Beschäftigung
von Arbeitern an Sonu- und Feiertagen bleiben un-
verändert bestehen.
Patente.
KL 57. Gruppeg. Nr. 261342 vom Io. Mai 1910.
George William Leighton und Charles Samuel Babcock
in Chicago.
Photographisches Papier, dessen empfindliche
Schicht Eisenoxalat und ein Silbersalz enthält, dadurch
gekennzeichnet, dass eine kleine Menge einer Queck-
silberverbindung der Präparation zugesetzt ist.
hart
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Fyagı 88. Herr W.K.inS.S. ı. Beim Anfertigen
von Bromöldrucken verwende ich Orthobrompapiere
von Gevaert Nr. 48, 47, 43: Es sind dieses die von
Herrn Emil Mayer in seinem Buche empfohlenen
Papiere. Auf Nr. 43 erhalte ich schon bei go Grad C
252 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
ein gutes Quellrelief, während ich bei den Nummern 48 u.
47 bis zu 100 Grad C gehen muss, nichtsdestoweniger er-
halte ich ein nur sehr geringes Relief, und das End-
resultat ist immer ein schmutzig aussehender Oeldruck,
weil die Farbe auch in den Lichtern absetzt. Wo
kann ich gute kartonstarke Bromsilberpapiere erhalten?
Ein Fehler in der Behandlung liegt nicht vor, weil
ich auf Nr. 43 gute Resultate erziele.
2. An einem ganz neuen Objektiv - Anastigmat
„Celor" von der Fiıma C. P. Goerz habe ich an der
Aussenseite der hinteren Linse einen deutlich sicht-
baren solarisierenden Niederschlag. Ich vermute, dass
derselbe von Ausdünstungen des Spiegels an meiner
Reflexkamera herrährt. Wie kann ich diesen Nieder-
schlag entfernen? Hat derselbe einen schädlichen Ein-
fluss auf den Lichtdurchlass und die Schärfe? Kann
ein ferneres Beschlagen verhindert werden?
Antwort sur Frage 88. ı. Kartonstarke Ostho-
brompapiere erhalten Sie von Gevaert ebenfalls. Wir
haben bei den neueren Versuchen gefunden, dass die
vereinfachte, von Dr. Seemann in der „Photographi-
schen Rundschan‘“' beschriebene Behandlung der Brom-
silberkopien mit dem Bleichbad vor dem Entwickeln
gerade bei kartonstarkem Orthobrompapier ausgezeich-
nete Qaellreliefs gibt, so dass es gelegentlich möglich
war, ohne Anwendung heisser Quellbäder eine genfigend
differenzierte Einfärbung herbeizuführen. Vielleicht
lassen Sie sich vom Verlag Wilhelm Knapp in
Halle a.S. das betreffende Heft der „Photozraphischen
Rundschau“ kommen, in dem die näheren Arbeits-
details angegeben sind.
Antwort 2. Die schwachen farbigen Niederschläge,
die sich auf den Aussenlinsen mancher Anastigmate
bilden, rühren durchaus nicht von Ausdünstungen des
Kameraspiegels her, sondern von dauernder Einwirkung
von Feuchtigkeit auf das etwas fleckempfindliche Glas.
Die Fiecke schaden zunächst nicht, da sie die Licht-
stärke nur unmerklich herabsetzen. Entfernen lassen
sie sich aber andererseits auch nicht, sondern müssen
gegebenenfalls in der Optischen Anstalt durch vor-
sichtiges Ueberpolieren der Fläche wieder entfernt
werden.
Frage 89. Herr W.K. in S. Habe bei den mo-
dernen weich arbeitenden Platten stets mit starkem
Schleier zu kämpfen, einerlei, ob ich mit Pyrogal, Metol-
Hydıochinon oder anderem alkalischen Entwickler
hervorrufe. Nur mit Eisen erhalte ich klare Negative,
doch ist dieser Entwickler bei Momentaufnahmen nicht
zu gebrauchen. Bitte deshalb um Angabe einer Vor-
schrift für einen Pyrogalentwickier, der auch in den
Mittagsstunden und bei grosser Objektivölfnung klare,
schleierfreie Negative ergibt. Mit den gewöhnlichen
Vorschriften erziele nur in den späten Nachmittag-
stunden zwischen 5 und 6 Uhr, oder mit ganz kleiner
Objektivöffnung einigermassen brauchbare Resultate.
Auch Pyrogal- Azeton gibt Schleler.
Antwort su Frage 89. Nach der Beschreibung,
die Sie uns geben, möchte man eher annehmen, dass
das FPlauwerden der Aufnahmen, die während der
Mittagszeit angefertigt sind, auf einem Fehler des Ob-
jektivs beruht. Gerade, wenn ein Beschlag auf der
Linsenoberfläche vorhanden ist, tritt leicht die Er-
scheinung auf, dass die Strahlen inkorrekt vereinigt-
werden, und die grosse Anzahl ‚„verirrter" Strahlen.
die Eızielung brillanter Negative unmöglich macht.
Die von Ihnen erwähnte Tatsache, dass Sie mit kleiner
Blendenöffnung brillantere B:lder erhalten, berechtigt
ganz besonders zu den erwähnten Vermutungen. Dass
Sie andererseits in den Nachmittagsstunden zwischen
5 und 6 Uhr brillantere Negative erhalten, könnte auch
wohl auf den erwähnten Fehler des Obj:ktivs zurück-
geführt werden, denn die Belichtung wird naturgemäss-
um diese Tageszeit eine relativ kürzere sein, wodurch
die Wirkung der verirrten Strahlen auch geschwächt.
wird. Wir empfehlen Ihnen also, das Objsktir zunächst
einmal genau nachzusehen, ob vielleicht irisierende
Niederschläge auf den verschiedenen freien Fiächen.
der Linsen feststellbar sind. Ist das nicht der Fall,
und ist andererseits auch keine grössere Staubansamm-
lung im Innern des Objektivs bemerkbar, s> ist damit
noch nicht sicher gesagt, dass das Osjektiv an der
ganzen Erscheinung unschuldig ist; denn es kann ja
auch eine änusserlich unbemerkbare Dezentrierung der
Linsen infolge falschen Zusammenschraubens, Falles
dea Obj:ktivs usw. vorliegen, die sich in ganz ähnlicher
Weise äussern würde. Jedenfalls raten wir Ihnen zu-
nächst einmal, den Fehler beim Objektir zu suchen,
und erst dann, wenn Sie sich von dessen Güte ein-
wandfrei überzeugt haben, andere Entwickler, wie
z. B. Brenzkatechin, zu gebrauchen, das absalat schleier-
freie Matrizen liefert.
Frage 90. Herr R.S. in B. ı. Ist die Farben-
wirkung und Empfindlichkeit gleich — unter Anwen-
dung der drei Filter für den Dreifarbendruck —, ob
man Pinorthol I oder Pinachromlösung zum Sensibili--
sieren der Platten anwendet?
2. Ist es vorteilhafter, wenn man das Sensibili--
sierungsbad mit etwa zwei Teilen Wasser und einem Teil
Alkohol] ansetzt und gleich trocknet oder nur in wässe-
riger Lösung badet und unter der Brause etwa 2 Minuten
wässert und dann trocknet?
Antwort su Fyagego. ı. Für Dreifarbenaufnahmen
würde sich die Verwendung von Pinorihol wohl kaum
empfehlen, wohl aber ist Pinachrom und Pinazyanol
zur Herstellung der panchromatischen Badeplatten ge--
eignet.
Anlwort 2a In bezug auf das Ansetzen der Farb-
stofflösungen raten wir Ihnen, sich nach den Vor-
schriften zu richten, die die Höchster Farbwerke bei
Bezug der Farbitoffe gratis abgeben. Der Alkohol-
zusatz bei Farbstofflösungen wird von verschiedenen
Technikern, die auf dem Gebiete der Farbenphoto-
graphie grosse Uebung haben, verschmäht, weil die-
Sensibilisierung unter Umständen nicht so vollkommen
ausfallen soll wie bei wässerigen Bädern. Eı sei jedoch
ausdrücklich betont, dass das Verhalten der Farbstoffe
dem Alkohol gegenüber ein verschiedenes ist, weshalb
sich auch allgemeingültige Regeln nur schwer auf-
stellen lassen.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regiernngsrat Professor Dr. A. Miethe in Berlin -Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı0.
Nr. 38.
Io. Mai.
Ig14.
Verzerrungen dureh den Sehlitzversehluss unmittelbar vor der Platte.
Von Max Frank.
(Schluss aus Nr. 36.)
Vielfach werden nun gerade die schnellsten
Momentaufnahmen aus der Hand gemacht, wo-
bei man oft noch dazu die Kamera dem sich
von einer Seite nach der anderen bewegenden
Objekt folgen lässt, um im passenden Augen-
blick die Aufnahme zu bewirken. Hat man
hierbei das Glück, die Kamera genau so zu
bewegen, dass trotz der ständigen Fortbewegung
des Objektes dieses im Bildfeld während der
ganzen Dauer der Belichtung die gleiche Stelle
einnimmt, so findet keine Verzerrung statt.
Aber das zu erreichen, ist Zufallssache, allen-
falls wird man die Verzerrung dadurch ver-
ringern können, aber durch eine Kleinigkeit
kann es auch geschehen, dass der Apparat
gerade während der Aufnahme einen, wenn auch
nur gelinden Ruck nach der entgegengesetzten
Seite erhält; dadurch wird die Verzerrung noch
erhöht. Wir haben unsere Gliedmassen nicht
so sehr in der Gewalt, um dies mit Sicherheit
verhindern zu können.
Aber die Verzerrung kann auch noch ver-
zwickter sein, so dass Erscheinungen zutage
treten, die auf den ersten Augenblick verblüffend
und unerklärlich sind. Vor kurzem war in der
bekannten Zeitschrift „Motor“ eine Aufnahme
eines Deperdussineindeckers, im Fluge auf-
genommen, abgebildet. Das Bild zeigte von
oben gesehen die Tragfläche des Flugzeuges
und war unter Anwendung eines Schlitzver-
schlusses in 1/00 Sekunde zustande gekommen.
Und dieses Bild zeigt die Eigentümlichkeit, dass
aus der ziemlich rechteckigen Tragfläche (im
Bilde natürlich verjüngt) nicht etwa ein Parallelo-
gramm entstanden ist, sondern die vordere
Kante der Tragfläche, die in Wirklichkeit eine
gerade Linie darstellt, ist im Bilde konkav ge-
bogen. Das gleiche ist auch bei den Linien
der Oesen für die Spannkabel der Fall.
Nähme man nun das photographische Moment-
bild als unbedingt zuverlässiges Dokument an,
so müsste man daraus den Schluss ziehen, dass
sich bei dem Fluge die Tragfläche des Ein-
deckers nach hinten zurückbiegt, was ja in An-
betracht der grossen Fluggeschwindigkeit und
des starken Luftwiderstandes nicht gerade un-
[Nachdruck verboten.)
wahrscheinlich wäre. Für die Flugzeugtechnik
wäre dies aber von erheblichem Interesse.
Die erwähnte Zeitschrift wirft nun die Frage
auf, ob diese merkwürdige Erscheinung durch
eine photographische Verzerrung hervorgerufen
sein kann oder nicht. Diese Frage ist zu be-
jahen. Es kann nicht nur, sondern es wird
sich höchstwahrscheinlich nur um eine Ver-
zerrung handeln, und darauf muss man vor
allem durch die Angabe kommen, dass die Auf-
nahme von einem Wendepunkt aus gemacht
worden ist.
Wenn sich nämlich ein rechteckig oder irgend
ein anders geformtes Objekt, das in der Richtung
von oben nach unten (in bezug auf das Bild)
von einer geraden Linie begrenzt wird, von
einer Seite nach der anderen vorbeibewegt und
dabei während der Belichtungszeit seine Be-
wegungsrichtung ändert, also indessen eine
mehr oder minder regelmässige Kreislinie be-
schreibt, so wird eine gerade Linie als eine
gebogene abgebildet. Je nachdem, nach welcher
Richtung die Aenderung stattfindet, ob sich
dabei das Objekt von dem Apparat ab oder
nach diesem zu bewegt, wird die gerade Be-
grenzung einer Fläche zu einer konkaven oder
zu einer konvexen Linie verzerrt.
Ganz das gleiche tritt ein, wenn zwar das
sich bewegende Objekt seine Richtung nicht
ändert, aber dafür der freihändig gehaltene
Apparat im Augenblick der Belichtung eine
solche Wendung macht, dass sich die Lage des
Objektes im Bildfelde so verschiebt, als ob es
seine Richtung geändert hätte. Andererseits
kann auch hier eine entsprechende Aenderung
in der Haltung die durch die Objektbewegung
verursachte Verzerrung mildern, ganz aufheben,
aber auch verstärken oder in eine entgegen-
gesetzte verwandeln.
Es ist ferner auch denkbar, dass im ersten
Teile der Belichtung eine geradlinige und dann
erst eine krummlinige Verzerrung stattfindet,
sei es durch eine entsprechende Bewegung des
Objektes, das sich zuerst in gerader Richtung
bewegt und dann auf einmal, ehe die Platte
ganz belichtet ist, eine Biegung macht, sei es
39
254
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
durch eine Veränderung der Apparatstellung.
‘ Durch solche Verbindungen verschiedenartiger
Verzerrungen — sie können unter Umständen
noch verzwickter sein (z. B. gerade — krumm —
gerade) — werden manchesmal photographische
Bilder zustande kommen, deren Formen dem
Photographen wie dem Laien grosses Kopf-
zerbrechen verursachen.
Schliesslich muss noch darauf hingewiesen
werden, dass selbst bei Aufnahmen von un-
bewegten Objekten durch einen Fokalschlitz-
verschluss Verzerrungen der beschriebenen Arten
vorkommen können, wenn nämlich die Aufnahme
freihändig gemacht worden ist und der Apparat
hierbei nicht ganz ruhig gehalten wurde. Aber
bei Verzerrungen unbewegter Objekte wird man
von selbst ohne weiteres der Photographie die
Schuld geben, allerdings nicht selten dem Ob-
jektiv statt dem Verschlusse.
Man muss also bei Aufnahmen, die mit
einem ganz oder fast unmittelbar vor der Platte
befindlichen Schlitzverschlusse bewirkt worden
sind, äusserst misstrauisch sein, ehe man aus
den merkwürdig erscheinenden Veränderungen
der Formen irgend welche andere Schlüsse
zieht. Der Photograph, der wichtige technische
Momentaufnahmen für andere macht, muss auch
auf die Möglichkeit von Verzerrungen aufmerk-
sam machen, denn wenn die falschen Schlüsse
in der Technik zur Tat umgesetzt werden, so
können unter Umständen recht üble Folgen ein-
Arbeit dadurch in eine falsche Bahn geleitet.
Z. B. könnte die oben beschriebene Photo-
graphie des Deperdussineindeckers den Flug-
zeugtechniker, der blindlings auf die Zuverlässig-
keit photographischer Aufnahmen vertraute, eine
wirklich stattfindende Verbiegung der Trag-
flächen nach hinten während des Fluges an-
nehmen und sich vielleicht dadurch verleiten
lassen, eine Aenderung des Modells vorzu-
nehmen. |
Solange man Schlitzverschlüsse benutzen
muss, um sehr kurze Belichtungen zu erzielen,
so lange muss man derartige Verzerrungen eben
in Kauf nehmen. Man soll daraus aber die
Lehre ziehen, nieht den Schlitzverschluss zu
benutzen, wenn man mit einem anderen Ver-
schluss auskommen kann, und das ist öfter der
Fall als man glaubt. Gute Sektorenverschlüsse
in der Blendenebene gestatten Belichtungen in
einer Kürze von I/a,n bis !/ago Sekunde. Der
Momentphotograph soll stets eine Zweiverschluss-
kamera benutzen, die also einen guten Objektiv-
verschluss und einen Schlitzverschluss unmittelbar
vor der Piatte hat. Seit einigen Jahren befindet
sich auch ein Sektorenverschluss auf dem Markt,
der Mult- Speed-Shutter, der angeblich Auf-
nahmen bis !/sy00 Sekunde gestattet, also dem-
nach hinter einem Schlitzverschluss nicht mehr
zurücksteht. Ich habe bisher keine Gelegenheit
gehabt, diesen Sektorenverschluss selbst aus-
zuprobieren, kann daher also nichts über die
treten, zum mindesten wird die technische wirkliche Schnelligkeit sagen.
—nnn
Rundschau. [Nachdruck verboten.)
— Schnellfixierbäder. C. Welborne sichtigen, dass die Emulsionsschichten in Dicke
Piper hat über die Wirkungsweise der Schnell-
fixierbäder mit Ammoniurachlorid in verschiedenen
Mengenverhältnissen weitere Versuche angestellt.
Die in den nachfolgenden Tabellen angegebenen
Zeiten entsprechen der Dauer, die zum Klären
der Schicht erforderlich war, denn diese sind
die einzigen Zahlen, die einigermassen genau
festzulegen sind. Die eigentliche nötige Fixier-
dauer mag zum mindesten etwa das Doppelte
betragen. Zunächst wurde eine Versuchsreihe
mit 2o prozentiger Fixiernatronlösung durch-
geführt:
Fixierdauer
bei 13 Grad C
Ammoniumehlorid 20 Proz. 4!/, Min.
- 10 3
Q ” ” ”
3% qa
gg N ” ” ”
E & ” 2'jg ” 2 ”
‚u A ı!/ 3
‚“ o ” a 4» 8 ”
(, N „ "sn 3 / in
” 0 ” 4; ”
Diese Werte dürfen nicht als absolut korrekt
angenommen werden; denn es ist zu berück-
Abweichungen zeigen, auch die Temperatur ist
Schwankungen unterworfen. Die gegebenen
Zahlen mögen dagegen gute, praktisch ver-
wendbare Durchschnittswerte darstellen.
Mit einer 4o prozentigen Fixiernatronlösung
wurden folgende Resultate erhalten:
Fixierdauer
bei 13 Grad C
Ammoniumchlorid 20 Proz. ı5!/, Min.
rr ” Io n 7'!a ”
g 5 ” 5 ” un ”
Bi ) ” 21» N) 23, ”
E u ” I h ” 2 ”
x S ” lg ” 2ljn „
Ba ” de ” alj, ”
” o ” 23; ”
Hieraus geht hervor, dass bei einer 40 pro-
zentigen Lösung der Ammoniumchloridzusatz,
betreffend schnellen Arbeitens, keinen praktisch
wesentlichen Vorteil mehr bietet.
Eine zehnprozentige Fixiernatronlösung er-
gab die nachstehenden Zeiten:
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
255
Fixierdauer
bei 12 Grad C
Ammoniumchlorid 20 Proz. 5?/, Min
a 1
05 N) Io ) 4 la ”
Ss Fr 1
[| 5 ” ; ” 3 la
E & ” 2 l 3» T, ”
„Ho ” I la ” 7 ®
ka ” I) y 8» gljg ”
R o ı2l, „
Hier sehen wir ganz andere Ergebnisse.
In allen Fällen stellt sich hier der Ammonium-
chloridzusatz günstig und gewährt eine Ab-
kürzung der Fixierdauer. Bei oberflächlichen
Versuchen mit einer fünfprozentigen Fixier-
natronlösung wurden ähnliche charakteristische
Verbältnisse entnommen, woraus sich ergibt,
dass das Ammoniumchlorid in seiner beschleu-
nigenden Wirkung bei schwachen Fixiernatron-
lösungen relativ viel stärker ist; andererseits
tritt eine direkt verzögernde Wirkung bei kon-
zentrierten Fixiernatron- und Ammoniumchlorid-
lösungen in sehr hohem Masse ein. — Das
günstigste Mittel liegt nach allen Versuchsreihen
—art
bei einer 20 prozentigen Fixiernatronlösung mit
alj, bis 5 Prozent Ammoniumchlorid.
Welborne Piper hat weiter konstatiert,
dass auch Zusatz allein von Ammoniak, was ja
schon früher bekannt war, ebenso günstig auf
die Beschleunigung wirkt. Etwa ı1o Prozent
Ammoniak zu 20 prozentiger Fixiernatronlösung
ergab ein Fixierbad von gleich schneller Wirkung
wie mit Ammoniumchlorid. Bei einer Stärke
des Ammoniaks von 0,880 ist wahrscheinlich
ein noch geringeres (CJuantum ausreichend.
Allerdings wird sich der Kostenpunkt eines
solchen Fixierbades etwas höher stellen.
Nicht vergessen seien die Studien von
Lumitre und Seyewetz!); sie beobachteten,
dass bei dem Fixierprozess mit Ammoniumchlorid
weniger stabile Silbersalze in der Schicht ver-
bleiben als bei den einfachen Lösungen mit
Fixiernatron, und dass daher bei ersteren ein
sehr sorgfältiges Auswässern erforderlich wird.
(Nach „British Journal“.)
I) „Phot. Mitt.‘ 1908, $. 276.
Innungs- und \Vereinsnachriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen U. P.).
Einmalige Meldung:
In das Vereinsregister ist eingetragen: R. Conrad,
LFa:L,Zimmer-Friedmann, Berlin, Dresdner
Strasse 97.
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Herr Haus Jensen, Photograph, Berlin W., Kur-
fürstenstrasse 70; gemeldet durch Herrn Bor-
kowski
Als neue Mitglieder waren gemeldet:
Herr H. Drömer, Architekt, Berlin, Grossgörschen-
strasse 38; gemeldet durch Herrn Hoffschild.
Herr Otto Dorn, Photograph, i. Fa: W. Höffert,
Berlin W.8, Leipziger Strasse 40; gemeldet durch
Herrn Borkowski.
Berlin, den 5. Mai 1914.
Der Vorstand.
LA.: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
Dr
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe des Gewerbekammerbezirks
Chemnitz.
Sitz: Chemnitz 1. $S.
Die nächste ordentliche Innungsversammlung
findet statt am
Dienstag, den ı2. Mai, abends 6 Uhr,
in Chemnitz, Handwerker-Vereinshaus, Herrenstrasse.
Tagesordnung:
ı. Verlesen des letzten Innungeversammlungs - Proto-
kolls.
2. Eingänge.
3. Bericht über die Fortbildungsschule (Rund-
schreiben Nr. 3).
4. Verschiedenes.
Im Anschluss an die Versammlung Vortrag: Ueber
die Entwicklung der Photographie.
Anträge müssen bis 9. Mai im Besitze des Ober-
meisters, Herrn ]J. Niclou, Catolastrasse, sein.
Auf $a2 der Statuten wird besonders hingewiesen.
Wegen der Reichhaltigkeit der Tagesordnung be-
ginnt die Versammlung Punkt 6 Uhr.
Der Vorstand.
I. A.: Paul Papesch, I. Schriftführer.
—hi—
Vereinigung selbständiger Photographen
des Bezirks Magdeburg.
Montag, den ı8. Mai, abends 8!/, Uhr, Feier
des ıojährigen Stiftungsfestes, verbunden mit
Ball, im Prunksaal des Caf& „Hohenzollern “.
Nachmittags 4 Uhr zwanglose Kaffeetafel im
„Herrenkrug“, abends Festtafel, Gedeck 3 Mk.
(für Mitglieder Gedeck frei, Durch Mitglieder ein-
geführte Gäste willkommen. Der Vorstand.
NB. Die Zahl der Gedecke bitte bis zum 15. Mai
an Herrn Rob. Röhr-Magdeburg mitzuteilen.
un 1 < 2 m)
39*
256
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
—
Photographen-Innung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Protokoll der Innungsversammlung
vom 2 April
Die satzungs- und ordnungsgemäss einberufene
Versammlung fand am 2. April im Theatersaal der
„Kammersäle‘‘, Teltower Strasse ı/4, statt.
Die Versammlung eıfreute sich gleich ihren Vor-
gängerinnen eines regen Besuches, und es ergab die
am Eingang ausgefbte Kartenkontrolle die Anwesen-
heit von a5ı Mitgliedern.
Der IL Vorsitzende, Herr Johaunes Lüpke, er-
öffnete um 81), Uhr mit einer Begrüssung der Mit-
glieder die Sitzung. Da bei Punkt ı der Tagesord-
nung: Geschäftliche Mitteilungen, nichts vorzubringen
war, ging der Vorsitzende zu Punkt 2 der Tages-
ordnung über: Bericht des Ausschusses zur Prüfung
der Rechnungsführung, und erteilte Herrn Emil
Hasse hierzu das Wort. Herr Hasse führte aus: Er
habe trotz des besten Willens und der lebhaftesten Be-
mühung das ihm von der Versammlung aufgetragene
Amt nicht so durchführen können, wie es seinen
Wünschen entsprochen hätte Durch die unvorher-
gesehenen Zufälle, dass der Vorsitzende der Rechnungs-
prüfer, Herr Kullrich, während 3 Wochen verreiste,
dass der Schatzmeister der Innung, Herr Brasch,
wiederholt durch Krankheit behindert war, und dass
die Innungssekretärin durch die Wahrnehmung ihrer
Funktion bei den im März stattgefundenen Gehilfen-
und Meisterpräfungen nicht zur Stelle sein konnte,
um über Buchungen, Rechnungen und Belege die ver-
langten sachlichen Auskünfte zu erteilen, war es ihm
überhaupt nur zweimal möglich, die Bücher zu prüfen.
Bei den Prüfungen wurden die Konten, Ausgaben und
Mitgliedsbeiträge in Ordnung gefunden, und die
Bücher waren den Satzungen gemäss richtig geführt.
Anlässe zur Bemängelung wären darin zu finden, dass
im Haushaltplan Ueberschreitungen vorgekommen
seien, ohne der Versammlung hiervon Mitteilung zu
machen; ferner, dass die halbjährlich aufzustellende
Restantenliste nicht vorgelegt werden konnte. Bei
Strafen fehlte die Benachrichtigung des Kassierers.
Die Kasse wurde am 20. März geprüft und in Ueber-
einstimmung mit den Büchern in Ordnung befunden.
Auf Grund seiner Ausführungen überlässt es Herr
Hasse der Versammlung, dem Schatzmeister Entlastung
zu erteilen.
Herr Lichte erwidert: Herr Hasse habe am
9. und ı0. März vormittags die Bücher gepräft, wollte
am ı1. März wiederkommen, blieb aber weg. Der
einzige, der die Bücher zu Ende revidiert hat, ist Herr
Schüler, der zu Bemängelungen keinen Anlass fand.
Die Rechnungspräüfer wurden gebeten, die Prüfung
bis zum aı. März zu beenden, um die Ausführung der
Bilanz bis zum 31. März zu ermöglichen.
Der Haushaltplan ist nach besten Kräften inne-
gehalten worden. Laut Buch haben zwei unvermutete
Prüfungen durch den Vorsitzenden stattgefunden.
Sämtliche Ordnungsstrafen sind ordnungs- und
'
satzungsgemäss durch Vorstandsbeschluss verhängt
worden.
Herr Hasse zur Erwiderung: Laut Satzung ist
über jede verhängte Strafe dem Kassierer schriftlich
Mitteilung zu machen.
Herr Schatzmeister Brasch erklärt, bei der Ge-
werbedeputation angefragt zu haben, ob die ohne den
abwesenden Vorsitzenden der Rechnungspräfer, Herrn
Kullrich, vorgenommene Prüfung hätte ausgeführt
werden können. Herr Kullrich wäre erst am 20. Mäız
von seiner Reise zurückgekommen. Mit dem Bericht
des Herrn Hasse wäre er nicht zufrieden, er fordere
aber jetzt durch eine beschleunigte Prüfung schnellstens
Entlastung.
Herr Lichte verlangt ebenfalls weitere Pıflfung
der Bücher.
Herr Barges hält die Erklärung Hasses, die
Bücher und die Kasse seien In Ordnung, für völlig
ausreichend, und stellt den Antrag an die Versamm-
lung, dem Schatzmeister Entlastung zu erteilen.
Herr Tiedemann betont in längerer Rede den
Standpunkt, dass niemand unter uns ist, der dem Vor-
stand irgendwelche Unrichtigkeit zutraue, doch sei die
Selbstherrlichkeit des Vorstandes zu bekämpfen. Die
Rechnungspräüfer sind nicht dem Vorstande, sondern
nur der Innungsversammlung Rechenschaft schuldig.
Pflicht des Vorstandes ist es, die verlangten Bücher
jederzeit zur Verfügung zu halten. Wegen weiterer
Ausführungen, mehr allgemeiner Natur, bittet Herr
Lüpke Herm Tiedemann, doch bei der Sache zu
bleiben. Ä
Herr Hasse beantragt, zur Geschäftsordnung, $ 26
der Satzungen, zuzusetzen: Der Vorsitzende hat den
Redner nicht zu unterbrechen.
Herr Boedecker zur Erwiderung: jeder Ver-
sammlungsleiter hat das Recht und die Pflicht, Redner
wegen Abschweifens zu unterbrechen und „zur Sache“
zu rufen.
Herr Cohn protestiert gegen die Bevormundung
durch Hasse.
Der Antrag Hasse gelangt zur Abstimmung und
wird unter Heiterkeit abgelehnt.
Der Antrag Barges wird angenommen, und erteilt
die Versammlung dem Schatzmeister Entlastung.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Neuwahl eines
I. Vorsitzenden, nimmt Herr Lüpke das Wort. Mit
der Neuwahl eines I. Vorsitzenden steht die Innung
vor einer Entscheidung. Ueber die Zweckmässigkeit
einer Organisation sind ebensowenig Zweifel, wie
darüber, dass das Bestehen oder Nichtbestehen einer
Organisation von einer einzigen Person nicht abhängig
gemacht werden darf. Es verdient am heutigen Abend
ins Gedächtnis zuiückgerufen zu werden, was die
Innung in der kurzen Zeit ihres Bestehens erreicht hat:
Den Anschluss an den Innungsausschusse. Schaffung des
Innungsschiedsgerichts an Stelle des früheren Gewerbe-
gerichts. Sitz und Stimme in der Handwerkskammer.
Eigener Gehilfenprüfungsausschuss. Eigener Stellen-
nachweis. Eigene Kranken- und Sterbekasse, welche
als unmittelbare Rechtsnachfolgerin der geschlossenen
Ortskrankenkasse uns das grosse Vermögen derselben
sichert. Bekämpfung der unlauteren Reklame. Fach-
liche Unterrichtskurse und Belehrung durch Veran-
staltung von Ausstellungen.
Wenn uns von anderer Seite entgegengehalten
wird, dass wir auf der wirtschaftlichen Seite trotz der
grössten Anstrengung unsere Beschlüsse über das Ver-
bot der Gratiszugaben und der Veröffentlichung von
Schleuderpreisen nicht durchsetzen konnten, so liegt
die Schuld auf seiten der Regierung.
Gerade dieser Umstand aber, muss uns veranlassen,
uns fester und fester zusammenzuschliessen, um das
Handwerk und unseren Beruf nicht ganz unterdrücken
zu lassen. In einer einigen und festen Organisation
liegen Macht und Erfolg.
Verlassen Sie sich nicht auf einen Verein, der
glaubt, mit 24 Stimmen behaupten zu können, die
Innung habe keine Aussicht, die gesteckten Ziele zu
erreichen. Der Bescheid, den man den Vertretern des
Central-Verbandes und des Photographischen Vereins
zu Berlin über die Innungszugehörigkeit der G.m.b. H.
im preussischen Handelsministerium hat zuteil werden
lassen, ist bedauerlich.
Lassen Sie mich mit der Bitte schliessen, einig
und fest zu unserer Organisation zu stehen. (Anhalten-
der Beifall.)
Herr Lichte: Es ist im höchsten Masse betrübend,
dass keiner von unserer Innung an dem Besuch im
Handelsministerium teilnehmen konnte; wir, die wir
im praktischen Leben stehen, haben hieran doch das
grösste Interesse. Vor allen Dingen freut es mich,
dass die Versammlung die Notwendigkeit anerkennt,
dass unsere Innung erhalten werden muss, weil sie
noch grosse Aufgaben zu erledigen hat. Ich will an
das Reorganisieren der Fachschule erinnern, aumser-
dem droht Ihnen die totale Sonntagsruhe, die Sie nur
durch festes Zusammenhalten abwehren können. Wenn
ich mein Amt niederlege, so geschieht es schweren
Herzens. Ich fühle mich zu diesem Schritt veranlasst
durch die Treibereien hinter den Kulissen, denen ich
keine Nervenkraft opfern mag. Wenn die Zeitschrift
„Der Photograph‘‘ dadurch auf unsere Mitglieder ein-
zuwirken sucht, dass sie sich von ihrem Korrespondenten
allerhand aufbinden lässt, habe ich dafür nur Lachen
übrig. Weit ernster ist aber das Auftreten des Vor-
standes des Photographischen Vereins zu Berlin auf-
zufassen, der das Pech hatte, auf den Scherz eines
Kollegen hereinzufallen. Das Ergebnis sehen Sie hier
in Gestalt eines Fiugblattes, das kurz vor seiner Vor-
standswahl verschickt wurde. Interessant ist, dass die
Mitglieder, soweit sie Photographen sind, für die
Innung, der Vorstand, bezw. ein Teil desselben, gegen
die Innung arbeitet. Die persönlichen Vorwürfe, die
gegen mich erhoben sind, glaubt doch kein Mensch,
die kann ich mit Schweigen übergehen. Lassen Sie
mich mit den Worten schliessen, dass das Hauptziel
unserer Innung das Zusammenhalten aller Kollegen
sein muss, nur durch Einigkeit und zielbewusstes Ge-
schlossensein können wir Erfolge erzielen. (Beifall.)
Herr Hasse: Der frühere Vorsitzende hat viel
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
gearbeitet, mehr als es einem Geschäftsmann zukommt
und dienlich ist. Die Innung gleicht einem Baum,
der, mit 10000 Mk. Beiträgen gut gedfngt, auch ge-
deihen kann. Ein Wechsel im Vorstande ist erfreulich.
Herr Sandau weist die über die Herren Grundner
und Schlegel als Vertreter im Handelsministerium
gefallenen Bemerkungen zurück und bedauert deren
Abwesenheit; er erklärt, dass im Photographischen
Verein zu Berlin, auch im Vorstande desselben, keine
Treibereien gegen die Innung bestehen.
HerrTitzenthaler: HerrLichte hatsein Amt nicht
freiwillig niedergelegt. Er hat eingesehen, dass er sein
Amt nicht mehr halten kann. Nehmen Sie meinen
dringenden Vorschlag an, brechen Sie mit dem System
und wählen Sie einen Mann, der die Fähigkeit besitzt,
die Innung weiterzuführen, und die Absicht hat, in
Ruhe und Güte mit den Mitgliedern zu verkehren.
Die Innung ist dazu ins Leben gerufen, die Schleuder-
konkurrenz zu bekämpfen, die Regierung denkt nicht
daran. Der Innung füllt die grosse Aufgabe der
inneren Organisation zu, machen Sie den Versuch, die
Innung zu halten. (Zustimmende Rufe.)
Herr Cohn empfiehlt Programmrede der Ober-
meisterkandidaten. Der Vorsitzende muss vorher ge-
kannt sein. Wir verlangen ruhige Kost, es wird nicht
so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
Herr Barges: Die Innung muss sein, wir haben
sie gegründet, um uns zu kurleren, wir haben in
einem Jahre viel erreicht, wer das nicht einsieht, aus
dem spricht Neid und Wählerei. Wir kommen zu-
sammen, um Hand in Hand zu arbeiten, nicht um
Krach zu machen.
Herr Teichmann begrüsst es mit Freuden, dass
der Innungsgedanke so festgehalten wird; die Nieder-
legung des Vorsitzes durch Herrn Lichte kann in
maucher Beziehung von guter Wirkung sein.
Herr Boedecker empfiehlt die Idee, an der Organi-
sation festzuhalten. Organisation muss sein! Ein Verein
kann nicht das, was die Iunung kann. Lassen Sie die
Innung bestehen, selbst die schlechteste Organisation
ist besser als gar keine.
Herr Ritsert fordert die Versammlung zum Dank
für Herrn Lichte auf. Kollegen, wir werden alle
von einem Baum beschattet. Das Bestehen der Innung
ist ein Segen, wenn wir uns einig zugammenschlieasen,
um auch seine Schmierfinken zu bekämpfen, die die
Leistungen anderer, z. B. für Postkarten für wenige
Groschen, auszubeuten suchen. — Der Ausdruck
Schmierfink wird vom Vorsitzenden gerügt.
Herr Tiedemann: Ich bin nicht der Mann, der
persönlich angreift, auch nicht derjenige, der sich darin
gefällt, Skandal zu machen. Ich bin für die Innung,
so lange, wie meine Kollegen von dem Segen der-
selben überzeugt sind. Mit der Amtsführung des bis-
herigen Vorsitzenden bin ich nicht einverstanden, sie
hat der Innung Schaden zugefügt und das traurige
Ergebnis gezeitigt, was wir heute vor uns haben. Es
ist bedauerlich, dass die Kommission zur Rechnungs-
prüfung nicht in der Lage war, den auf die Tages-
258
ordnung gesetzten Bericht abzugeben. Kollegen, einigt
Euch zum Segen des Berufes.
Herr Lichte: Wenn ich die Kritik des Herrn
Tiedemann über meine Amtsfüährung höre, kann ich
nur empfehlen, Herrn Tiedemann Gelegenheit zu
geben, dass er zeigt, wie man es besser mache. Ich
schlage Herrn Tiedemann zum I. Vorsitzenden vor
und bitte Sie, ihn einstimmig zu wählen.
Herr Lichte teilt noch mit, dass er und Herr
Brasch die Kassenprüfung des letıten Vierteljahres
durch einen Bücherrevisor nachprüfen liessen und
dass sich das Innungsvermögen um 289 Mk. ver-
bessert hat.
Herr Titzenthaler empfiehlt, die Ausführungen
des Herrn Tiedemann als Programmrede aufzufassen
und er bringe denselben gleichfalls als Vorsitzenden in
Vorschlag.
Herr Lichte: Ich will nicht verfehlen festzustellen,
dass ich heute mit Titzenthsler einig bin und wir
Ihnen in Herrn Tiedemann den gleichen Kandidaten
zum Vorsitzenden pıäsentieren.
Herr Staudt schlägt im Interesse der glatten Ab-
wicklung der Innungsgeschäfte den damit vertrauten
II. Vorsitzenden, Herrn Lüpke, zum L Vorsitzenden vor.
Herr Tiedemann fragt die Versammlung, ob der
Vorschlag, ihn zum I. Vorsitzenden zu wählen, ernst
zu nehmen sei. Es wäre doch ein Armutszeugnis, dass
in der grossen Versammlung kein Berufener wäre, der
die grossen Sterne derselben besser kenne. Unter der
Bedingung, dass in der Versammlung ein anderer Ton
eingeführt werde, erklärt er sich zur Annahme bereit.
(Beifall.)
Herr Titzenthaler schlägt nochmals Herr
Tiedemann vor und warnt die Versammlung, einer
Wahi des Herrn Lüpke zuzustimmen; es wäre dann
kein System-, sondern nur ein Personenwechsel, und es
habe sich als dringend notwendig erwiesen, mit dem
System Lichte abzubrechen.
Herr Roth empfiehlt, die Anerkennung der Tätigkeit
des früheren Vorsitzenden Lichte durch Erheben von
den Plätzen zu ehren. Die Versammlung kommt der
Aufforderung nach und erhebt sich, mit Ausnahme von
zwei Kollegen, von den Plätzen.
Herr Lüpke erklärt, dass nunmehr sämtliche Vor-
standsmitglieder für die Wahl des Herrn Tiedemann
eintreten. Abgegeben wurden 206 Stimmen; Tiede-
mann 135, Lüpke 54, Hanni Schwarz, Lichte,
Titzenthaler, Hasse je eine, unbeschrieben eine,
zersplittert 12. Gewählt ist somit Herr Tiedemann.
Punkt 4 der Tagesordnung: Wahl des Vorsitzenden
und des stelivertretenden Vorsitzenden für den Vorstand
der Innungskrankenkasse. Herr Lichte schlägt Herrn
Hugo Kammer zum I. Vorsitzenden, Herrn Karl
Siele zum II. Vorsitzenden vor. Beide Herren werden
einstimmig gewählt.
Punkt s. Antrag der Herren Gebr. Rentzsch,
betreffend Mieten eines besonderen Innungsbureaus.
Lichte beantragt, der hohen Kosten wegen kein
Innungsbureau zu mieten, sondern dieses in die Räume
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
des Stellennachweises zu verlegen.
beschliesst dem Antrag gemäss.
Punkt6. Auf Antrag Abel, Werder a.H., scheidet
Werder aus dem Innungsbezirke aus. Der Antrag wird
angenommen.
Punkt 7. Verschiedenes. Auf die Tagesordnung
der nächsten Innungsversammilung ist die Entschädigung
für die Wahrnehmung des Stellennachweises zu setzen.
Herr Lichte beantragt: Wahl von zwei Meister-
beisitzern zur Wahrnehmung des Stellennachweises. Bis
zur Erledigung ermächtigt die Versammlung den Vor-
stand, über die Wahrnehmurg des Stellennachweises
zu bestimmen und die Geschäfte provisorisch wahrzu-
nehmen.
An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Müntzer
wird Herr Gustav Kintzel, Niederbarnimstrasse 24,
als Meisterbeisitzer des Stellennachweises provisorisch
mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Die
Versammlung wählt und beauftragt Herrn Lichte mit
der Vertretung der Innung auf dem Photographentage
zu Leipzig. — Schluss ıı!), Uhr.
Johannes Lüpke,
II. Vorsitzender.
Die Versammlung
Hugo Kammer,
I. Schriftführer.
Ateliernaehriehten.
Auerbach i, Vogt. Das Atelier „Rembrandt“,
bisheriger Inhaber W. Werner, ging am ı. Mai durch
Kauf in den Besitz des Herrn Felix Wilhelm über.
Kiel Herr Photograph Ernst Horn verlegte
sein Geschäft nebst Handlung für Amateure nach
seinem Neubau Holstenstrasse 89, woselbst er ein der
Neuzeit entsprechendes modernes Atelier eingerichtet hat.
Marienwerder Herr B. Quella eröffnete
Marienburger Strasse 17 eine Vergrösserungsanstalt
für Photographien.
Personalien.
Auf eine asjährige Tätigkeit im photographischen
Gewerbe konnte am 3. Mai Herr Willi Sternitzki-
Braunschweig zurückblicken.
Herr Hofphotograph Eugen Jacobi-Meiz wurde
von den beiden sächsischen Prinzen empfangen; er
überreichte dem Kronprinzen eine Mappe mit Auf-
nahmen, die während des Aufenthalts der Prinzen von
Herrn Jacobi gemacht worden waren.
at
Gesehäftliehes.
Unger & Hoffmann, Akt.-Ges.,, Dresden-
Berlin. Das Rechnungswerk weist für ı913 einen
Warengewinn in Höhe von 165573 Mk. (149866) aus,
bezw. nach Absetzung der Handiungsunkosten und Ab-
schreibungen einen geringen Reingewinn in Höhe von
3308 Mk. (186), um den sich die Unterbilanz weiter
auf 97239 Mk. (100547) ermässigt. Der Bericht stellt
einen im allgemeinen flotten Geschäftsgang fest und
im Zusammenhange damit auch eine Umsatzsteigerung
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
259
in den beiden Hauptabteilungen Trockenplatten und
Projektionsartikel. Um die Fabrikste weiter zu ver-
bessern, wurde zunächst versuchsweise ein Photo-
chemiker angestellt, wodurch die Unkosten allerdings
wesentlich belastet wurden. Im Interesse einer in Er-
wägung gezogenen Verlegung des Unternehmens in
eine den technischen Anforderungen der Neuzeit besser
entsprechende Fabrikationsstätte, erpachtete man eine
ausserhalb Dresdens gelegene Fabrik auf zunächst
ein Jahr mit Option auf deren Erwerb und nahm die
Einrichtung eines Probebetriebes zur Ermittelung der
Fabrikationsverhältnisse daselbst in Angriff. Die Bilanz
weist 257821 Mk. (202258) Bestände, 139269 Mk.
(150572) Aussenstände und 72775 Mk. (50397) Kredi-
toren auf.
Kodak-Gesellschaft m.b. H. Herr Kaufmann
Hedley Marshall Smith ist nicht mehr Geschäfts-
Hährer.
nn So ge u
Aus der Industrie.
— Unter dem Namen „Escotin-Gravürepapier“
wird von der Firma E Sommer & Co, Leipzig, Ge-
richtsweg ı6, ein nenes Mattalbuminpapier in den
Handel gebracht, das alle Vorzüge dieses von den
modernen Photographen besonders geschätzten Aus-
drucksmittels besitzt. Zahlreiche Versuche bestätigten,
dass das Papier besonders bei Verwendung eines da-
hintergelegten Feuchtigkeitsträgers, der in diesem
Falle „bygromatisches Papier‘ genannt wird, schnell
und kräftig kopiert. Die Behandlung des Papieres
kann in den gleichen Bädern erfolgen, wie wir sie bei
den länger bekannten Mattalbuminverfahren benutzen.
Man erzielt ebensowohl mit Tonfixierbädern kräftige
Töne, wie auch namentlich das Platinbad für warm-
schwarze Färbungen zu empfehlen ist. Ein Ueber-
kopieren ist nicht in nennenswertem Masse erforder-
lich, da die Kopien in den Bädern nicht stark zurfck-
gehen. Da das Escotinpapier sowohl in Weiss, wie
auch in Chamols, ausserdem aber In fünf verschiedenen
Oberftlächen- und Kartonstärke Varianten geliefert wird,
so ist es für den Porträtphotographen ein leichtes,
das betreffende Papier dem Sujet anzupassen. Nament-
lich das Feinkornpapier, wie auch das Büttenpapier
und der Gravärekarton werden viele Liebhaber finden,
wie sich das jetzt schon deutlich bemerkbar macht.
Durch das Escotin-Gravärepapier ist der photographische
Markt um eine wertvolle Neuheit bereichert, die den
Fachleuten zu einem Versuch empfohlen sei.
ur
Geriehtswresen.
Das Recht auf die Kundschaft. [Nachdruck
verboten.] Eine sehr interessante Frage, ob nämlich
der Mieter eines Ladens während der Mietzeit den
Laden verlassen und das Geschäft in andere Räume
verlegen darf, beschäftigte kürzlich die Aeltesten der
Kaufmannschaft von Berlin. In einer deutschen Mittel-
stadt hatte der Inhaber eines Schuhwarengeschäftes
im Jahre 1904 einen Laden auf 10 Jahre gemietet,
und zwar für 4500 Mk. in den ersten 3 Jahren, 5000 Mk.
während der drei folgenden Jahre und 5500 Mk. während
des Restes der Mietperiode. Der Vertrag lief bis zum
I. September ı9ı5. Im November 1912, also 3 Jahre
vor dem Ablauf der Mietzeit, siedelte der Geschäfts-
inhaber in sein Haus über, das er sich gekauft hatte
und das sich etwa 25 m entfernt in derselben Geschäfts-
strasse befand. Den alten Laden sperrte er durch ein
Gitter ab, brachte einige Waren ins Schaufenster und
wies im übrigen durch Plakate auf sein neues Ge-
schäft hin. Zur Zahlung des Mietzinses bis zum Ab-
lauf des Mietvertrages war er bereit. Der Vermieter
begnügte sich aber nicht damit. Er verlangte, dass
das Schuhgeschäft im vermieteten Laden fortgesetzt
werde. Es sel nicht statthaft, dass die Kundschaft vom
alten Geschäft abgewandt und an das neue Geschäft
gewöhnt würde. Die Kundschaft sei vorwiegend der
Lage des Hauses zu danken und gehöre deshalb min-
destengs teilweise dem Hausbesitzer. Wenn der Laden
nunmehr 3 Jahre leer stehe, so werde dadurch der
Mietwert des Geschäfte und der Wert des ganzen Hauses
heruntergedrfickt. Der Mieter hielt das Verlangen für
unberechtigt. Er habe es für zweckmässig gehalten,
sein Geschäft in Räumen unterzubringen, die den
modernen Anforderungen entsprächen, und er sei nicht
verpflichtet, dem Vermieter zuliebe die Unkosten auf
sich zu nehmen, die das Betreiben zweier Läden mit
sich bringe. Auf gerichtliche Anfrage haben sich nun
die Aeltesten der Kaufmannschaft nach eingehenden
Vorberatungen dahin schlüssig gemacht, dass der
Mieter eines in erster Geschäftslage einer Stadt befind-
lichen Ladens nach Auffassung der beteiligten Kreise
nicht verpflichtet sel, den Laden zu betreiben. Der
Mieter ist als berechtigt anzusehen, den gemieteten
Laden stillzulegen, obwohl hierdurch die Kundschaft
vom gemieteten Laden ab nach einem anderen, in der
Nähe von ihm betriebenen Laden gewöhnt werden
kann. Dabei wurde unter anderem erwogen, dass
solche Fälle, in denen ein Laden stillgelegt und die
Kundschaft auf die vom Mieter neu bezogenen Räume
hingewiesen werde, vielfach vorkämen. Es sei nicht
ohne weiteres anzunehmen, dass sich der Geschälfts-
inhaber zum Betriebe des Geschäfts in dem gemieteten
Laden verpflichte, zumal da er sich sonst auch gefallen
lassen müsste, dass der Vermieter bei Aenderungen
im Betrieb, die möglicherweise den Ertrag mindern,
sein Veto einlege. sk.
5 4
Kleine Mitteilungen.
— Ein praktischesKassenbuch fürIunungen
liegt jetzt endlich nach vielen Bemühungen vor. Es
ist nach dem Muster der Hildesheimer Photographen-
Innung angefertigt. Jedes Mitglied erhält eine be-
sondere Karte, die für ıo Jahre ausreicht. Aus der
Karte lassen sich mit einem Blick erkennen, ob und
welche Beiträge gezahlt oder noch rückständig sind,
wieviel Strafen gezahlt wurden usw. Durch die Zu-
sammenstellung für verschiedene Jahre bekommt der
260
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Kassenfüährer eine genaue Kenntnis über jedes Mit-
glied. Das Kassenbuch ist in Form einer Kartei ein-
gerichtet, ist deshalb immer in Ordnung, da neue Mit-
glieder an der richtigen Stelle eingereiht werden können.
Eine starke Mappe mit 100 Karten kostet ıo Mk., ein
sehr mässiger Preis, wenn man überlegt, dass diese
Karten ıo Jahre lang vorhalten und neue Karten auch
in kleineren Posten einzeln nachbezogen werden können.
Den Verlag der Kassenblicher hat Herr Arthur Hart-
manninLeipzig- Eutritzsch, Petzscherstrasse, über-
nommen. Dieser ist auch bereit, Probeblätter zu
übersenden. Den Zwangsinnungen kann das neue
Kassenbuch wirklich empfohlen werden, da es nach
langjährigen, praktischen Erfahrungen zusammengestellt
worden ist. W. König.
LI
Patente.
KL 57. Gruppe ı8. Nr. 262163 vom 13. Oktober ıg11.
Dr. John Henry Smith in La Garenne-Colombes b. Paris.
Verfahren zur Erzielung eines gleichmässigen Aus-
bleichens der Farbstoffe beim Ausbleichverfahren der
Farbenphotographie, dadurch gekennzeichnet, dass
Alkalisalze mehrbasischer Säuren den Ausbleichschichten
beigefügt werden.
Ir
Fragekasten.
Technische Fragen.
Zu Frage 99 des Herrn G. D. in M. tellt Herr
H. Gürtler, Salzburg, Lasserstrasse 43, mit, dass er
ein sehr gutes Rezept für Brauntonung besitzt und
gern bereit ist, mit dem Fragesteller in persönliche
Verbindung zu treten.
Frage gr. Herr F.L. inL. Ich habe des öfteren
Aussen- und Innenaufnahmen gesehen, welche aus
zwei bis drei Teilaufnahmen zusammengesetzt sind.
Hier wird, speziell bei Innenaunfnahmen, welche mit
Objektiven von kurzer Brennweite gemacht werden
müssen, dies bewerkstelligt, damit die zusammen-
stossenden Teile der Bilder zusammenpassen und keine
sich im Winkel treffenden geraden Linien bilden.
Muss man geradlinig mit dem Apparat weiterrüücken,
was nicht immer angeht, oder kann man durch Drehen
des Apparates oder Verschieben des Objektivbrettes
etwas Gutes erzielen?
Antwort su Frage 91. Das Zusammenfügen von
Einzelaufnahmen zu einem genau passenden Gesamt-
bilde gelingt nur, wenn die Einzelaufnahme einen nicht
zu grossen Bildwinkel besitzt, und wenn die Kamera
für die Einzelaufnahme, um den hinteren Hauptpunkt
des Objektives gedreht wird. Wenn man beispiels-
weise in einem Innenraum mit einem Gesamtbildwinkel
von go Grad drei bis vier Aufnahmen macht, so werden
die Einzelaufnahmen leidlich gut zusammenpassen, im
anderen Falle tritt dies natürlich nicht ein. Ee muss
dann eine Panoramenaufnahme gemacht werden, die
mit Hilfe eines um den hinteren Hauptpunkt dreh-
baren Objektives auf zylindrisch-konkav gebogener
Filmschicht erfolgt.
Frage 93. Herr Av. Z.inW. Welches ist der Preis
für das Reproduktionsrecht einer Landschaft oder eines
Porträts in Grösse 13X ı8 und 18X 24 cm?
Antwort su Frage 93. Der Preis für Repro-
duktionsrechte an photographischen Aufnahmen ist
natürlich absolut nicht ein für allemal feststehend.
Gelegentlich werden für derartige Rechte ganz enorme
Preise gezahlt, während im Durchschnitt die Forde-
rungen bescheiden sind. Als Mittelwert für ein solches
Nachdrucksrecht wird für das Format 13X ı8 cm bezw.
18 X24cm 5 bis ı0o Mk. anzusetzen sein, doch wird,
wie gesagt, diese Summe in Einzelfällen ganz ausser-
ordentlich überschritten.
Frage 93. Herr (. H. in K. Habe ein Jahr mit
der X-Kamera 13X 18 cm gearbeitet, meistens aber
nie eingestellt, sondern mit Skalabenutzung;; brachte
Momentaufnahmen auf 4, 5, 6, 7, 8 usw. nie recht
scharf feıtig; habe ein X Objektiv 4,5/210 mm daran,
und fand, dass das Abschätzen sehr heikel ist, und
dass 25 cm gleich !, m Differenz Unschärfe er-
zeugt. Belichte meistens nur 1, bis !/ Sekunde,
1/,o0oo Sekunde kommt hier nie vor. Ich meine nur,
dass Spiegelkamera 10 X ı5 cm weit besser sind für
meine Spezialaufnahmen von promenierenden Personen
und Aktuellitäten für Zeitschriften. Nach meiner Er-
fahrung ist Bentzins Primar besser als Mentor, da
letzterer in der Auslösung einen viel zu weiten Weg
zurücklegen muss. Glauben Sie auch, dass 0X ı5 cm
für Spiegelkamera besser ist, oder aber 12X 161),
oder 13X ı8 cm?
Antwort su Frage 93. Bei grossen Lichtstärken
eines Objektives richtige. Entfernungen zu schätzen,
ist natürlich eine ziemlich schwierige Sache. Selbst-
verständlich erzeugt bei grosser Nähe schon eine Ver-
schätzung von 25 cm in diesem Fall Unschärfe. Daher
lehrt die tägliche Erfahrung, dass es zweckmässig ist,
lieber mit etwas längerem Verschluss und stärkerer
Abblendung zu arbeiten, um die Tiefe des Objektives
zu erhöhen und durch etwaige Schätzungsfehler un-
schädlich zu machen. Personen in gewöhnlicher Be-
wegung aus Entfernungen von 5 bis ıo m abwärts
können mit Verschlussgeschwindigkeiten, die viel ge-
ringer sind, genügend scharf abgebildet werden, und
demgemäss kann eine entsprechende Abblendung Platz
greifen. Von der Verwendung noch grösserer Formate
und entsprechend länger brennweitiger Objektive muss
abgeraten werden, weil natürlich die Schwierigkeiten
der Aufnahme sich in dem Masse vergrössern, als die
Dimensionen wachsen. Mit solchen Kameras erfolg-
reich zu arbeiten, geht nur, wenn man bereits eine
grosse Uebung erworben hat. Daher ist das Herunter-
gehen vom Format 13xX ı8 cm auf entsprechend
kleineres Format unbedingt zu empfehlen.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 39.
13. Mai.
I914.
Rundsehau.
— Trocknung von Oel- und Bromöl-
bildern. In der „Phot. Rundschau“ schreibt
Robert Zeh, dass für die Trockendauer der
Bilder die Zusammensetzung der Druckfarbe die
grösste Rolle spielt.
die schon nach wenigen Stunden mit dem
Radiergummi bearbeitet werden konnten.
verwandte dazu deutsche Farben, die mit dem
reinsten und besten Leinölfirnis angerieben
waren. Diese Farben erzeugen ein mattes,
nicht fettglänzendes Bild von ausserordentlicher
Weichheit. Das Einfärben geht verbältnismässig
leicht vonstatten. Die Farbe kann auch mit Leinöl
je nach Wunsch verdünnt werden, reisst beim
Hoppen nicht so leicht aus wie die fetten eng-
lischen Farben. Zeh hält das Trocknen mit
Benzin oder mit Benzol stets für einen Not-
behelf, der keineswegs geeignet ist, das Bild zu
verbessern. Man suche vielmehr durch Ver-
wendung von Farben in geeigneter Zusammen-
setzung ein künstliches Trocknen unnötig zu
machen. Zeh benutzt Farben von der Firma
Gebrüder Schmidt, Frankfurt a. M.-Bocken-
heim; Berger & Wirth, Leipzig, bieten eben-
falls geeignete Farben an, andere deutsche
Firmen werden folgen, so dass wir heute schon
nicht mehr nötig haben, die teuren englischen
Farben zu kaufen. Man bestelle von den
Farben keine grossen Mengen, erneuere besser
die Bestellung öfters, damit die Farben stets
frisch sind.
— Entwickler für ankopierte Zelloidin-
und Aristobilder. Der Prozess des An-
kopierens und Entwickelns hat insofern ein
praktisches Interesse, als er bekanntlich in
kurzer Zeit die Herstellung von Kopien auf
Auskopierpapieren zulässt; das Papier wird
unter dem Negativ nur eine oder einige wenige
Minuten, je nach dem Negativcharakter und der
Tageslichthelligkeit, exponiert und darauf in
einem Entwickler bis zur vollen Intensität hervor-
gerufen. Das Bild kommt im allgemeinen in
einer bräunlichen Färbung heraus. Durch Nach-
behandlung mit Tonfixierbad können die be-
kannten Photographietöne erreicht werden. Nicht
immer wird das Bildresultat voll befriedigen,
es ist darüber in früheren Artikeln des näheren
bereits berichtet worden. Mitunter mag auch
Zeh hat Bilder hergestellt,
Zeh
bei der Wahl des einen oder anderen Ent-
wicklers das Bild mehr befriedigen. Es sei
daher im nachfolgenden eine Zusammenstellung
der wesentlichsten Entwicklungsvorschriften für
diesen Prozess gegeben.
ı. Vorschrift nach Valenta:
Destilliertes Wasser . . 1000 ccm,
kristallisiertes Natriumsulfit . Ioog,
Zitronensäure a, a 2 Io,
Pyrogaliol . . . Su: I0 „
2. Nach Üebledzinsky:
Destilliertes Wasser . 1000 ccm,
Gallussäure . 48,
Zitronensäure . . . ... 6„
Natriumazetat 20 „
Bleinitratlösung ı: ıo
3. Nach Valenta:
15—20 ccm.
Lösung A.
Brenzkatechin') . I0og
Alkohol 100 ccm } Seen
Lösung B.
Natriumsulfit . 100 g,
Wasser 500 ccm, } 50 ccm,
Zitronensäure Sg,
Wasser Ioo ccm.
4. Nach P. Hisnneke:
Natriumsulfit . Sog,
destilliertes Wasser 1000 ccm,
Zitronensäure A ; 8g,
salzsaures Paramidophenol . iy
5. Nach „British nn Almanach“:
Hydrochinon 18 g,
Zitronensäure 4:5 81
Natriumazetat 50 g,
Wasser 1000 ccm.
6. Nach Henry Smith:
Amidol 38
Wasser 1000 ccm,
Natriumsulft . 25 8,
Zitronensäure . . . ... 1.
— Retouchematerialien. Die Retouche-
materialien bereiten uns bisweilen Verdruss.
Wir finden bei Wiederingebrauchnahme des
ı) Oder statt dessen auch Hydrochinon.
40
262
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Firnisses eine dicke, schmierige Masse vor; die
Ursache liegt in der Verwendung eines stark
flüchtigen Lösungsmittels bei dem Fabrikat. Man
kann dem nun abhelfen, dass man den Lack
verdünnt, aber hierzu versichere man sich vor-
her bei dem Fabrikanten, welches Verdünnungs-
mittel am Platze ist. In vielen Fällen wird
Terpentin aushelfen. Ein zu dicker Firnis gibt
auf dem Negativ eine Schicht, die nicht nur
jede zarte Retouche vereitelt, sondern jene
bleibt auch klebrig, so dass umherfliegender
Staub und Flocken daran haften.
Eine andere Schwierigkeit begegnet man
mitunter in dem Loslösen der dünnen Lack-
schicht mitsamt der Retouche. Solches rührt
bisweilen von Ueberhitzung des Negatives vor
dem Lackieren her; die Erscheinung kann da-
durch noch begünstigt werden, dass ein Re-
touchiermittel benutzt wird, das in dem Negativ-
lack leicht löslich ist. Die Retouchiermittel werden
aus diesem Grunde praktischer mit Leinölfirnis
hergestellt. Manche Lacke können dünn, andere
müssen stärker aufgetragen werden. Die Haupt-
aufmerksamkeit ist jedenfalls darauf zu richten,
eine Basis für den Retouchierstift zu schaffen,
und dieses geschieht am rationellsten, wenn
keine Medien in Anwendung kommen, die auf-
einander reagieren. (Nach „British Journal“.)
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes zreae Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: N Paul Grunduer,
W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt en 4700. — L Schrift-
führer: wi. Hofsohlid, Berlin S. ı4, Wallstr. —_ nr
angelegenheiten: Reinhold Sohumaan, "Berlin N ruppstr. 12. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Bea W Fre Viktoria Ark latz 6, Amt
Lützow 1224. — Rech Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte-
strasse 13, Amt Moritz platz Sao. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an C. Trieb, Berlin - Steglitz, Albrechtstr. 130.
Mitgliederversammlung am Donnerstag,
den 14. Mai, pünktlich 8Uhr abends,
im Jagdsaal des „Weihenstephan-Palast‘“,
Friedrichstrasse 176/177.
Tagesordnung:
1. Geschäftliches, Anmeldung und Aufnahme neuer
Mitglieder.
2. Bericht der Ausstellungs-Vorbereitungskommission
über den derzeitigen Stand ihrer Arbeiten. Re-
ferent: Herr Fritz Hansen.
3. Das neueste lichtstarke Objektiv. Demonstrations-
vortrag von Herrn Walter Zschokke.
4. Herr Hofphotograph Oskar Brettschneider
über Anträge unseres Vereins zum Delegiertentag
des Central- Verbandes in Leipzig.
5. Fragekasten.
Gäste, Damen und Herren, willkommen!
Der Vorstand.
LA.: C Trieb, IL Schriftführer.
—2294—
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe im Bezirk
der Stadt- und Landkreise Duisburg,
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Ober-
hausen und Mülheim a. d. Ruhr.
Versammlung
am Dienstag, den ı9. Mai, abends 5!j, Uhr,
in Essen-Ruhr, „Stadtgarten“, Saall.
Tagesordnung.
ı. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls.
2. Bericht über die ermittelten ortsüblichen Preise
und Genehmigung derselben.
3. Anträge des Voıstandes:
a) Mit dem Namen der Innung darf keine
Reklame gemacht werden;
b) die Händler photographischer Artikel, welche
für Amateure gegen Entgelt Arbeiten her-
stellen, haben der Innung als Mitglied an-
zugehören;
c) alle photographischen Betriebe im Innungs-
bezirk sind von 8 Uhr abends bis 8 Uhr
morgens für Personenaufnahmen geschlossen
zu halten.
Unberüährt von dieser Bestimmung sind
alle Aufnahmen, die nach vorheriger Bestellung
ausserhalb des Betriebslokales bei besonderen
Veranstaltungen (Hochzeiten, Festlichkeiten,
usw.) gemacht werden.
4. Genehmigung der Vorschriften zur Regelung des
Lehrlingswesens.
5. Vortrag des Chemikers Herrn F. Protz über das
rationelle Sammeln der photographischen Räck-
stände.
6. Central-Verbandsangelegenheiten.
7. Eingegangene Anträge.
8. Vortrag des Herrn E. Schink über „Daguerreo-
typie “.
9. Neuwahl eines Vertreters des Lehrlingsausschusses.
10. Verschiedenes.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in liebens-
wäürdiger Weise zur Verfügung gestellten Erzeugnisse
usw. der Firmen: Max Lusche-München, Trapp
& Münch-Friedberg, Kraft & Steudel- Dresden,
Erust Lomberg- Langenberg, Fritz Randolft-
Düsseldorf von nachmittags 3 Uhr ab zur Besichtigung
im Vorraum des Sitzungssaales ausgestellt sind.
Unter Bezugnahme auf $ 22 der Statuten und im
Hinblick auf die interessante Tagesordnung ersucht so
freundlich als dringend um vollzähliges Erscheinen
Der Vorstand.
Il. A.:
Fritz Kohlmeyer,
Schriftführer.
M. Achenbach,
I. Vorsitzender.
Be
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
263
Zwangsinnung
tür den Bezirk Liothringen.
Sitz: Metz.
Protokell der Versammlung vom 9. Mäız
in Metz.
Nach Verlesung des Protokolls der Herbstversamm-
lung, welches genehmigt wurde, teilte der Vorsitzende
mit, dass Punkt 2 der Tagesordnung: Vortrag des
Herrn Rechtsanwalt Richard über ‚ Unlauteren Wett-
bewerb“, auf die nächste Versammlung verschoben
werden müsse, da Referent in letzter Stunde am Er-
scheinen verhindert wurde.
Zu Punkt 3: Die Ausstellungsangelegenheit Dresden,
erstattete Herr Bollmann ausführlichen Bericht, eine
geschlossene Beteiligung wurde abgelehnt und in
diesem Sinne an die Handwerkskammer berichtet.
Herr Kassierer Schneider berichtete sodann über
die derzeitigen Kassenverhältnisse und empfahl in Herz
und Beutel ergreifender Weise den säumigen Beitrags-
pflichtigen die Benutzung seiner Zahlstelle.
Die Mitgliederliste sowie die eingegangenen Ent-
schuldigungsschreiben wurden verlesen, und die ohne
tıiftigen Grund fehlenden Herren in die laut $ zı
des Innungsstatuts vorgesehene Strafe genommen. Auf
ene von der Innung durch Vermittlung der Hand-
werkskammer an das ı5. und 16. Armeekorps gerichteten
Beschwerde, betreffend ein Verbot des Photographierens
in den Kasernen, waren die Antworten eingegangen
und wurden den Mitgliedern bekanntgegeben. Im
Anschluss hieran setzte die unanusbleibliche Debatte
über das Für und Wider in dieser Angelegenheit leb-
haft ein. Zornige Worte und milde Töne wechselten
ab im Zwiegespräch, bis endlich die Welle der Sanft-
mut die Gegensätze ausglich und die Lösung der Frage
nochmals in die sorglichen Hände des Vorstandes ge-
legt wurde.
Eine vom C. V. an den hohen Reichstag gerichtete
Eingabe, betreffend das Wandergewerbe, wurde verlesen
und von den Mitgliedern mit Freude begrüsst, worauf
der Obermeister mit Dankesworten tür die rege Be-
telligung die Versammlung schloss. Nächste Versamm-
lung im September.
L. Hermestroft,
Obermeister.
H. Klausal,
Schriftführer.
Anhaltiseher Photographen - Bund,
Sitz Dessau.
Protokoll vom 16. März 1914.
Sehr zahlreich waren heute die Mitglieder, zum
Teil mit ihren Frauen, erschienen. Es war vom Vor-
stand Herr Weitzenberg, Lehrer am Berliner Lette-
haus, zu einem Vortrage über „Hintergrund-Retouche “
gebeten worden. Nachdem der Vorsitzende, Kollege
Hartmann, die Anwesenden, insbesondere Herrn
Weitzenberg begrüsst und für sein Kommen ge-
dankt hatte, nahm dieser sofort das Wort, um seinen,
über 2 Stunden dauernden Vortrag zu beginnen.
Herr Weitzenberg gab zunächst theoretisch An-
weisung über Lichtführung bei der Aufnahme und
über Beseitigung störender Gegenstände im Hinter-
grund, die geeignet wären, das einheitliche Bildämässige
beim Porträt zu beeinträchtigen, und mit welchen
Mitteln man diese nicht ins Bild hineingehörenden
Stellen, die bei der Aufnahme oft übersehen würden
oder soust zu beseitigen nicht möglich wären, entfernen
könnte Er selbst hatte ein reiches, anschauliches:
Material mitgebracht, welches unterdes herumgereicht
wurde; so konnten sich an Hand von retouchlerten
und nichtretouchierten Piatten und Bildern die Kollegen
selbst ein Bild von dem Gesagten bilden.
Nach einer kurzen Unterbrechung, die zu Fragen
über noch Wissenswertes benutzt wurde, ging Herr
Weitzenberg zum praktischen Teil über und zeigte
an den mitgebrachten Platten, wie man durch Schab:n
und Decken mit den verschiedenen Hilfsmitteln das
Negativ harmonisch gestaltet. Zum Schluss erläuterte
Herr Weitzenberg noch in kurzen Zügen die Hand-
habung des Bromöldrucks, von welchem der Betreffende
noch einen ganzen Teil selbstgefertigter prachtvoller
Drucke vorlegte. Der vorgeschrittenen Zeit wegen
musste Schluss gemacht werden, da sonst die Kollegen
von auswärts ihre Züge nicht mehr erreichten. Der
Vorsitzende sprach Herrn Weitzenberg im Namen
der Anwesenden seinen Dank aus für den lehrreichen
Vortrag und wünschte, dass die Kollegen nun auch
von dem Gehörten und Gesehenen manches im eigenen
Betriebe anwenden möchten. Herr Weitzenberg
soll, sobald die Zeit es gestattet, nochmals zu einem
Vortrag über Bromöldruck und dessen praktischer
Vorführung gewonnen werden.
Ad. Hartmann, P. Clasen,
Vorsitzender. Schriftführer.
IL art
Personalien.
In Montiguy bei Metz starb Herr Photozraph
Karl Hecking im Alter von 43 Jahren.
fe
Aus der Industrie.
— W. Kaders in Dresden, Löscherstrasse 18,
hat sich besonders der Pfiege seiner photographischen
Hintergründe in Oelwachsfarbe gewidmet und wartet
daher mit recht guten Erfolgen in diesen seinen Er-
zeugnissen auf. Jeler Besteller soll nach selner per-
sönlichen Eigenart, also ganz nach seinem Geschmack
bedient werden. Deshalb sagt Kaders Frischanfertigung
bei jeder Bestellung zu. Es werden geliefert Salon-,
Landschafts-, Wolken- und Teppichgrände. Ueberall
ist der Grundsatz betätigt, dass ein Hintergrund zu
photographischen Zwecken nicht als selbständiges Ge-
mätde wirken darf, sondern lediglich der aufzunehmen-
den Person als Folie zu dienen hat. Herr Kaders
bietet ferner Hintergrundtuche und Dekorationsstoffe
an, wonach ja der moderne fortschrittliche Photograph
oft sucht. Auch die im Frühjahr viel begehrten Karten
tür Konfirmation und Kommunion führt die Firma
Kaders in geschmackvollen und gediegenen Mustern.
264
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Ueber alle hier erwähnten Handelsgegerstände sind
erläuternde Drucksachen zu haben.
— 1er
Geriehtswresen.
Rechte des infolge zwangsweiser Ver-
steigerung des Hauses geküindigten Mieters
gegen den früheren Besitzer. [Nachdruck ver-
boten] Ein Hausbesitzer konnte aus seinem Miet-
hause nicht die zur ordnungsgemässen Verzinsung des
hineingesteckten Kapitals notwendigen Erträge her-
auswirtschaften, und er liess das Grundstück zur Zwangs-
versteigerung kommen. Der Erwerber des Hauses
kündigte alsbald einem Mieter des Hauses die von ihm
bewobnten Räume, schloss aber dann einen neuen
Mietvertrag mit ihm ab, nach welchem der Mieter
einen ganz erheblich höheren Mietzins als bisher zu
entrichten hatte. Nun strengte der Mieter gegen den
früheren Besitzer des Hauses eine Klage an, mit
welcher er Ersatz des Schadens verlangte, der ihm da-
durch entstanden sei, dass er für die nächsten 4 Jahre
— so lange lief noch der alte, nun ausser Kraft ge-
tretene Mietvertrag — einen wesentlich höheren Miet-
zins zu entrichten hatte, als er mit dem ursprünglichen
Vermieter vereinbart hatte.
Der Beklagte wandte ein, der Mieter sei selbst
schuld an dem Schaden, der ihm entstanden sei. jener
wäre verpflichtet gewesen, ihn von der Kärdigung des
Mietvertrages durch den neuen Besitzer des Hauses
in Kenntnis zu egetzen; er — der Beklagte — würde
dann Massregeln zur Verringerung des Schadens er-
griffen haben. Die Verpflichtung des Klägers, ihn
rechtzeitig von dem Sachverhalt zu unterrichten, folge
aus S 254, Abs. 2, B.G.B., wonach der Beschädigte
zur Tragung des Schadens gehalten ist, wenn er es
unterlassen hat, den Schulduner auf die Gefahr eines
ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.
Indessen bat das Reichsgericht den Einwand
des Beklagten nicht gelten lassen. Der Beklagte, so
heisst es in den Gründen, musste sich darüber klar
sein, dass der Erweiber des Hauses darauf bedacht
sein würde, die Mieterträge des Hauses zu steigern,
um einen Reingewinn herauszuwirtschaften. Unter
solchen Umständen habe der Kläger nach den Grund-
sätzen von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr er-
warten dürfen, dass der Beklagte sich selbst um den
Stand der Dinge kümmern würde, weil er die Kün-
digung des Mietvertrages und die Erhöhung des Miet-
zinses als die natürliche Entwickelung der Angelegen-
heit habe voraussehen müssen.
Es kann auch keine Rede davon sein, dass der
Kläger nach 8 254, Abs.2, B.G. B. verpflichtet war,
den Beklagten auf einen zunächst drohenden Schaden
hinzuweisen. Denn nach der genannten Gesetzesvor-
schrift hätte der Kläger lediglich die Verpflichtung
gehabt, den Beklagten auf die Gefahr einesungewöhn-
lich hohen Schadens sufmerksam zu machen. Von
einem solchen kann aber im vorliegenden Falle keine
Rede sein (Reichrger. III, 259/13.) rd.
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 94. Heır v. L. in B. Von einigen Auf.
nahmen auf abziehbare Platten sind die zunächst ent-
wickelten abgeschwommen, und zwar schon bei der
Entwicklung beginnend, ro dass sie ganz unbrauchbar
werden. Sind die anderen Aufnahmen etwa durch
eine Vorbehandlung oder sorstige Mittel zu retten?
Die Entwicklung erfolgte mit Rodinal in Wasser von
der Temperatur des Leitungswasserss. Auch das so-
gleich angewandte Alaunbad konnte die Platten nicht
mehr retten. Die entwickelten Platten lassen sonst
nicht erkennen, dass sie etwa schon zu alt oder irgerd-
wie minderwertig geworden sein könnten.
Antwort su Frage 94. Wenn abziehbare Platten
sich schon in der Entwicklung loslösen, so ist die
einzige Möglichkeit, um dies zu verbindern, Ver-
wendung eines Entwicklers mit möglichst niedriger
Temperatur. Dies lässt sich bei der verhältnisemässig
grossen Wärmeunempfindlichkeit des Rodinalentwicklers
auch sehr gut bewirken, da z. B. ein nicht zu ver-
dünnter Rodinralentwickler von ıo Grad C noch recht
gut und sicher entwickelt. Nach der Entwicklung
muss dann natürlich sofort alauniert werden, ehe msn
fixiert. Irgend ein Gerben oder Vorbehandeln vor
der Entwicklung kann unter keinen Umständen em-
pfohlen werden, da es sehr wabrscheinlich einerseits
das Abschwimmen kaum hindert oder nächt nenzere-
wert beeinflusst, dagegen die Entwicklungsfähigkeit der
Platten entsprechend herabsetzt.
Frage 95. Herr A.U. in G. ı. Ich benötige
spektroskopisch geprüfte rubinrote und gelbe Glas-
scheiben für Entwicklungszwecke und bitte, mir eine
Bezugrquelle namhaft zu machen.
23. Würden Sie mir auch mitteilen, auf welche
Weise Bromsilbervergrösserurgen hergestellt werden,
wo bei Verwendung von Negativen mit eimgezeichneten
und gedeckten Hintergründen die Deckung weich
mitkommt ohne nachherige Retouche.
Antwort su Frage 95. ı. Spektroskopisch ge-
prüfte Rubinscheiben werden von den meisten
Handlungen geführt, doch steht es mit deren Licht-
sicherheit im allgemeinen nicht besser als mit den
spektroskopisch richt geprüften. Die Qualitäten der
Rubingläser, die augenblicklich im Handel sind, lassen
im allgemeinen, bei nicht zu dünnen Stellen des Ueber-
fanges nichts zu wünschen übrig und sind ohne weiteres
verwendbar. Gelbe Glasscheiben sind für Entwick-
lungszwecke nicht zu empfehlen, da die gewöhnlichen
gelben Scheiben des Handels auch in Verbindung mit
Rubinglas keine Sicherheit und Vorteile gewähren.
Antwort 2. Wenn Negative mit eingemalten Hinter-
gründen vergrössert werden sollen, so muss dies schon
bei der Retouche berücksichtigt werden. Ein Zu- hart-
werden der Retouche lässt sich zudem dadurch mehr
oder minder vermeiden, dass man die Reproduktionen
nicht mit künstlichem Licht, sondern mit Tageslicht
vornimmt, wodurch eine wesentlich weichere Wieder-
gabe der Retoucheeirzelheiten erzielt wird.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regiermmgsrat Professor Dr. A. Mietbe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 40.
17. Mai.
IQ14.
Rus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird.
druckfertig zu sein.)
Alkobholbad zum raschen Trocknen
der Negative. Zum sachgemässen, raschen
und zuversichtlichen Trocknen der Negative
wird mit Vorteil der etwa go bis 95 prozentige
Alkohol angewendet, und soll die Badedauer der
Platten mindestens ıo bis ı5 Minuten betragen,
damit eine gründliche Durchweichung der Schicht
stattfinden kann.
Um aber den Alkohol recht lange Zeit in
bestem Zustand zu erhalten, ist es unbedingt
nötig, dass alle Negative vor dem Spiritusbad
gründlich zur Auswässerung kommen, damit der
Alkohol nicht etwa mit Fixiernatronresten nach
und nach derartig verunreinigt wird, dass gut
gewässerte Negative benachteiligt werden. Der
Alkohol kann mehrfach gebraucht werden, und
sol man ihn in einer grösseren weithalsigen
Flasche in dunklem Raum und ziemlich kühl
verwahren. Wenn sich nach längerer Zeit
auf dem Flaschenboden ein pulveriger Nieder-
schlag gebildet hat, ist die darüberstehende
klare Flüssigkeit mit etwas Vorsicht in eine
andere Flasche abzufüllen, und kann man den
reinen Alkohol wieder gebrauchen. Allerdings
soll der Alkohol nicht bis zum letzten Tropfen
benutzt werden, indem er mit Staub usw. ver-
unreinigt und, mit Wasser vermischt, nicht mehr
besonders günstig wirksam is. Er kann auch
schliesslich als Brennspiritus zum Kochen dienen.
Um der allzu raschen Verdunstung des Alkohols
in den Schalen entgegenzuwirken, sollen diese
stets mit einer entsprechend grossen Glastafel
zugedeckt sein, und ist dann auch der Ver-
unreinigung mit Staub vorgebeugt. Es ist noch
au bemerken, dass der hochprozentige Alkohol
bedeutend feuergefährlicher ist als der gewöhn-
liche, stark wasserhaltige Brennspiritus, und soll
man also die nötige Vorsicht nicht ausser acht
lassen. M.
Vermeidung von Streifenbildungen
beim Aufgiessen des Entwicklers auf die
Platten. Das Aufgiessen des Entwicklers auf
die trockenen Platten verursacht bekanntlich
sehr leicht Streifen und Flecke. Es wird von
anderer Seite empfohlen, dass man die Ent-
wicklerschale nach der Seite neige, so dass
Die Beiträge brauchen nicht
(Nachdruck verboten.)
dann die einzugiessende Entwicklerlösung nach
dem Rand fliesst. Alsdann soll die Platte nur
mit einem Ende in die Schale gebracht werden,
und zwar an der in die Höhe stehenden Rand-
seite, die frei vom Entwickler ist, und wenn
dieses geschehen, lässt man die Platte wieder
sinken, worauf die Schale rasch in die wage-
rechte Lage gebracht wird, und fliesst der Ent-
wickler dann gleichmässig über die Schicht. —
Das Verfahren ergibt wirklich tadellose Negative,
doch habe ich andererseits ebenfalls fehlerfreie
Resultate erhalten, wenn ich jedes Negativ vor
dem Einlegen in den Entwickler nur auf einen
Augenblick und so behutsam in eine grosse
volle Wanne mit weichem, reinem Wasser senk-
recht und ganz untertauche, dass keine Luft-
blasen auf dem Negativ entstehen, die allerdings
beim späteren Entwickeln Flecke ergeben können.
Hat man einen sehr weichen, ziemlich grossen,
flachen Pinsel zur Hand, so ist ein einmaliges
rasches Ueberfahren der Platte zur Entfernung
etwa anhaftender Luftblasen usw. empfehlens-
wert; doch, sobald dies geschehen, ist die Platte
rasch, d. h. ohne dass sie Zeit zum Trocknen
hat, in die Entwicklungsschale zu bringen, und
muss man sehen, dass der Entwickler möglichst
in einem Strom über die Schicht läuft, was
jetzt auf der noch nassen Platte viel leichter
vonstatten geht als sonst, und es sind somit
Streifen und Flecke, ja sonstige, vom Staub
herrührende Fehler auf diese höchst einfache
Weise zu vermeiden, weil im Wasser die Platten-
verunreinigungen abgespült werden, wenn ein
Pinsel benutzt wird.
Rechts und verkehrt stehende Kopien
von einem Negativ. Um von einem
Personennegativ zwei oder mehr entgegengesetzte
Bilder zu erhalten, ist es nicht nötig, zwei dem-
entsprechende Negative anzufertigen, denn mit
der einen üblichen Aufnahme lassen sich ohne
Umstände auch die entgegengesetzten Bilder
sehr leicht in der nachstehenden Weise her-
stellen:
Erst macht man die richtig stehenden Kopien,
alsdann werden die entgegengesetzten, d.h. ver-
kebrt stehenden, Kopien auf einem möglichst
4ı
266
. PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
dünnen Papier angefertigt, und ist zu beiden
Ausführungen natürlich einerlei Papier zu ge-
brauchen. Das in den Kopierrahmen einzu-
legende Papier ist auf der Rückseite entweder
mit etwas gereinigtem Petroleum, besser aber
mit einer Wenigkeit Lavendel- oder Zitronenöl
und ganz reiner Watte kräftig einzureiben, bis
sich eine ziemlich gute Durchsichtigkeit bemerk-
bar macht. Als Unterlage beim Einreiben ist
ein glattes, weiches, weisses und reines Papier
zu benutzen, und darf das photographische
Papier nicht viel herumgescheuert werden, um
Risse und Streifen in der Schicht zu verhüten.
Nach dem Durchsichtigmachen ist das Papier
sofort mit der gefeuchteten Rückseite auf das
unlackierte Negativ zu legen, und muss die
Schichtseite mit einem glatten, matten und tief-
schwarzen Karton bedeckt werden zum Schutz
der Schichtseite gegen jede Verletzung. Die
Belichtung dauert etwas länger, weil die Ein-
wirkung des Lichtes durch das Papier erfolgen
muss, dagegen kann das Fortschreiten des
Kopierens sehr gut durch das Aufklappen einer
Deckelhälfte kontrolliert werden, und wenn die
genügende Tiefe erreicht ist, halt man die
Kopie, vor Licht geschützt, so lange an eine
nicht zu heisse Wärmequelle, bis die Durch-
sichtigkeit wieder verschwunden ist, alsdann
kann die Kopie in der üblichen Weise in den
entsprechenden Bädern behandelt werden. Eine
etwas kräftigere Spannung im Kopierrahmen
ist erforderlich. M.
et ————
Innungswesen.
Dem Antrage beteiligter Handwerker auf
Errichtung einer Zwangsinnung für alle die-
jenigen, welche in den Kreisen Kassel - Stadt
und Land, Eschwege, Fritzlar, Hersfeld, Hof-
geismar, Homberg, Melsungen, Rotenburg,
Witzenhausen, Wolfhagen, Ziegenhain, den
Kreisen der Eder, der Twiste und des Eisen-
bergs (Waldeck) das Photographenhandwerk selb-
ständig als stehendes Gewerbe betreiben, ist
der Regierungspräsident nach neuerer Verfügung
bereit, zu entsprechen, sobald die Mehrheit der
beteiligten Gewerbetreibenden der Einführung
des Beitrittszwanges zugestimmt hat. Herr
Stadtrat Rosenstock in Kassel ist auf Grund
der Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung
zum Kommissar bestellt, diese Ermittelung her-
beizuführen.
—
Innungs- und Vereinsnashriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner,
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — I. Schrift-
führer: Wiih. Hoffsohlid, Berlin S. 14, Wallstr.3ı. — Für Kassen-
legenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW. s, Kruppstr. 12. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria Luise - Platz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte-
strasse 13, Amt Moritzplatz 6391. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin -Steglitz, Albrechtstr. 130.
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr Hans Jensen, Photograph, Berlin W., Kur-
fürstenstrasse 70; gemeldet durch Herrn Bor-
kowski.
Berlin, den ıo. Mai 1914.
Der Vorstand.
LA.: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. s, Kruppstrasse 12.
Bericht über die Sitzung
am 23. April im grossen Saale des „Papier-
hauses“.
Geschäftliches. — Eine dreifache Berichtigung. —
Brioni, ein Paradies. — Der neugebackene Baron. —
Pflanzen- und Tierwelt. — Junge und alte Jünglinge. —
Abschied. — Schattenrissbilder.
Die Sitzung wird um 8!) Uhr durch den Vor-
sitzenden, Heırn Paul Grundner, eröffnet. Als neues
Mitglied ist gemeldet: Herr Architekt H. Drömer
Grossgörschenstrasse 38, durch Herrn Paul Grundner.
Neu aufgenommen sind: Frau Gertrud Witte sowie
die Herren Carl Rogge, Ludwig Ritsert und
H E. Kiesel, während an Stelle des Herrn Dr. Statius
die Firma Dr. C. Schleussner, Akt.-Ges., als Mit-
glied eingetragen worden ist. Unserem verstorbenen
verdienstvollen Mitgliede, Herrn Wilh. Stöcklein,
widmet der Vorsitzende ehrende Worte des Gedächt-
nisses, und die Versammlung erhebt sich von ihren
Plätzen. Nach einigen geschäftlichen Mitteilungen, in
denen unter anderem auf den Photographentag am
23. Juni in Leipzig hingewiesen wird, erteilt der Vor-
sitzende Herrn Petzold das Wort zu einem Licht-
bildervortrag „ Brioni“.
Zunächst berichtigt der Vortragende nicht weniger
als drei „Druckfehler“, die in den versandten Ein-
ladungen enthalten sind. Vor allen Dingen legt er
Wert auf die öffentliche Feststellung, dass er nicht
Paul heisse, sondern den viel schöneren Vornamen
Max führe, ferner sei er „nur“ Gast und nicht Mit-
glied des Photographischen Vereins (ein Uebelstand,
dem Herr Petzold hoffentlich bald abhelfen wird, da
ja Anmeldungen jederzeit gern entgegengenommen
werden!), und schliesslich seien die Projektionsbilder
keine farbigen Naturaufnahmen nach eigenem Ver-
fahren, sondern handkolorierte Diapositive.
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
267
Nachdem man von dieser Beichtigung „auf Grund
des Pressgesetzes‘‘ gebührend Kenntnis genommen
hat (der verantwortliche Redakteur ist leider nicht zu-
gegen), rüstet man sich zur Reise und tritt die Fahrt
über München, Salzburg, Triest und Pola au. Die
herrliche blaue Adria zeigt sich unseren Augen in ihrer
ganzen Schönheit. Wir kommen nach Brioni, der
grössten der zwölf Kreideinseln in Istrien. Noch vor
wenigen Jahren ein ängstlich gemiedenes Fiebernest,
ist es heute ein hervorragender Kurort, das Ziel von
Tausenden vor Besuchern, und diesen Umschwung hat
es einem einzigen Manne, Paul Kupelwieser, zu
verdanken, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat,
die ganze Insel zu einem Paradiese zu gestalten. So
ist Brioni auch zu einem Buen retiro des Ödsterreichi-
schen Hofes geworden, und seine Mitglieder sind in
solcher Fälle vertreten, dass es dem schlicht bärger-
lichen Paul, pardon: Max Petzold angst und bange
wird, zumal auch sonst fast ausschliesslich die Grossen
der Krone sich daselbst ein Rendezvous gegeben haben.
Aber der geschäftstächtige „ Herıt Ober‘ des vornehmen
Hotels nimmt sich des einfachen Bürgersmannes huld-
vollst an, und als sich dieser zum ersten Mittagsmahl
in der feudalen Umgebung niederlässt, ist laut der
Tischkarte aus dem gänzlich adellosen Herrn Petzold
ein tadelloser neugebackener Baron von Petzold ge-
worden. So geschah es, dass Herr Petzold nicht
nur einen, sondern gleich fünf „Zacken‘ mit
einem Male bekam, wenn auch nur auf der freiherr-
lichen Krone, die er nun während seines ganzen
Aufenthalts in Brioni tragen wird.
Wahrlich, ein herrliches Fleckchen Erde ist diese
Insel. Tiefschwarze Cypressen und hohe Pinien wechseln
mit dichten Palmenhainen und leuchtenden Lorbeer-
bäumen ab. Wohin das Auge schaut, ist ein Grünen
und Blähen seltener Pflanzen und farbenprächtiger
Blumen. An einem bevorzugten Plätzchen hat der
dankbare Schöpfer dieses gottbegnadeten Eilandes dem
verdienstvollen Forscher Robert Koch, der einst die
Insel von der Malaria befreite, ein ehernes Denkmal
gesetzt.
Aber nicht nur für das Pflanzenreich wird unser Inter-
esse erweckt, auch die Tierwelt kommt zu ihrem Recht.
Wir sehen eine grosse Straussenzucht, bei deren An-
blick den anwesenden Damien das Herz im Leibe lacht,
und auch eine grosse Affengesellschaft treibt ihr munteres
Wesen. Herr Petzold verrät uns, dass er auch eine
Aufnahme besitze, die ihn selbst in trautem Affenkreise
darstelle, dass er aber mit Rücksicht auf etwa an-
wesende Spötter von der Vorführung dieses Bildes Ab-
stand nehmen wolle, denn er möchte sich nicht den
Vorwurf machen lassen, dass man ihn aus der Gesell-
schaft nicht herausfindee Man könne nie vorsichtig
genug sein!
Rauschende Feste würde man in Brioni vergebens
suchen, aber die einzig schönen Spaziergänge am ewig
blauen Meer entlang, an hochragenden, grünenden
Klippen vorbei, entschädigen auch den materieller ver-
anlagten Besucher. Und wenn dann zur Abwechselung
einmal ein wilder Sturm die Wogen der Adria hoch
aufpeitscht, dann verzichtet selbst der liebegirrende
Jüngeling auf den täglichen Flirt im lauschigen Palmen-
hain und zieht einsam — oder in ganz verzweifelten
Fällen auch „zweisam‘“ — hinaus an das brandende
Meer, um das grossartige Schauspiel zu geniessen.
Ein grauköpfiger Jünglirg a. D. aber benutzt die Zeit
seines Aufenthalts, um das einst so stärmisch hämmernde
und jetzt, ach, so müde klopfende Herz aufzufrischen
in diesem herrlichen Jungbrunnen der gütigen Mutter
Natur. Und wenn er dann heimfährt, will es ihm
selber fast scheinen, als ob er wieder ein „Neffe“
geworden sei, während er doch schon lange zum
„Onkel“ oder gar zum „Onkelchen‘“ avancierte.
Nun zieht das letzte Bild vorüber. Der Herr
Baron reicht die „Fünfzackige‘' beim Abschied den
Herrn Ober mit Dank zurfick, lässt einige gänzlich
zackenlose Kronen in seine weitgeöffneten Hände
gleiten und verlässt das gastliche Brioni, um daheim
seinen Redaktionsthron wieder zu besteigen.
Mit warmen Worten spricht der Vorsitzende für
den fesseinden Vortrag Herrn Petzold den Dank des
Vereins aus, der seinerseits seinen Beifall durch leb-
haftes Händeklatschen zum Ausdruck bringt. Hierauf
erhält Fräulein Kundt, die Direktorin der Photo-
graphischen Lehranstalt des Lettehauses, das Wort,
um in anschaulicher Weise über die Herstellung von
Schattenrissbildern zu berichten. : Als wesentlich für
das Gelingen solcher Aufnahmen fährt Fräulein Kundt
drei Punkte an: Die Beleuchtung, das Plattenmaterial
und das Kopieren. Nach einer kurzen theoretischen
Erläuterung, die durch zahlreiche hübsche Vorlagen
unterstützt wird, wird eine grössere Anzahl Schatten-
rissaufnahmen hergestellt. Jeder der im angenehmen
Besitze eines interessanten Profils ist oder zu sein
glaubt, findet Gelegenheit, dasselbe schwarz auf weiss
— wenn auch nicht sofort nach Hause zu tragen —
so doch der Nachwelt zu erhalten, und man macht
regen Gebrauch davon, um so mehr, als Fräulein
Kundt in liebenswürdiger Weise immer neue Platten
aus ihrem reichen Vorrat zur Verfügung stellt. Auch
ihr wird lebhafter Dank zuteil.
Da es inzwischen recht spät geworden ist, wird
auf Antrag der letzte Punkt der Tagesordnung, der Be-
sicht der Ausstellungs- Vorbereitungskommission über
den derzeitigen Stand ihrer Arbeiten, auf eine spätere
Versammlung verschoben. Während sich der Saal
allmählich leert, tritt der Vorstand noch zu einer
Nachtsitzung zusammen.
Paul Grundner,
I. Vorsitzender.
Wilh. Hoffschild,
I. Schriftführer.
u 2 —- 20
Photographen - Zwangsinnung
tür Lothringen.
Sitz: Metz.
Unsere Mitglieder werden gebeten, den fälligen
Beitrag für das III. Quartal (April, Mai, Juni) 4 Mk.
porto- und bestellgeldfrei (—, 05 Mk.) noch diesen Monat
an unseren Kassierer, Herrn Schneider, einzusenden.
Abonnenten auf „Das Atelier des Photographen “ haben
41°
268
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR.
6 Mk. zu zahlen. Ferner werden diejenigen Mitglieder,
die noch mit dem II. Quartal im Rückstand sind, er-
sucht, auch diesen Betrag zu begleichen, um Ein-
ziebung durch die hiesige Bürgermeisterei zu ver-
hindern. Es wird noch darauf aufmerksam gemacht,
dass neu hinzutretende Mitglieder die illustrierte Zeit-
schrift: „Das Atelier des Photographen‘“ zum Preise
von 2 Mk. pıo Qnartal durch Anmeldung bei dem
Kassierer beziehen können. Der Vorstand.
DR
Anhaltiseher Photographen -Bund,
Sitz Dessau.
Unser liebes Mitglied,
Herr Photograph Georg Beckel
in Bernburg
ist nach schwerem Leiden am 9. Mai im 42. Lebens-
jahre zur ewigen Ruhe heimgegangen.
Wir betrauern in dem Entschlafenen einen
liebenswärdigen Kollegen mit den besten Herzens-
und Charaktereigenschaften. Sein Andenken
werden wir stets in Ehren halten.
Dessau, den ır. Mai 1914.
Der Anhaltische Photographen- Bund.
Ad. Hartmann.
— uhs—
Sehleswig-Holsteiniseher
Photographen- Verein.
Versammlung am Montag, den 8. Juni,
abends 7 Uhr, in Neumfinster, Bahnhofs-Hotel.
Tagesordnung:
ı. Photographentag in Leipzig, event Wahl eines
Delegierten.
2. C. V.- Angelegenheiten.
3. Vorführung der Hintergrundretouche durch Herrn
Manges- Kiel.
4. Eingänge.
5. Verschiedenes.
Zu zahlreichem Besuche ladet ein
Der Vorstand.
L.A.: Otto Stiegler.
EL re
Photographen-Zwangsinnung Braun-
schweig.
Zur ersten diesjährigen Innungsversammlung hatten
im grossen Saale des „Gildehauses“ eine Anzahl Firmen
ihre Erzeugnisse ausgestellt. Die Chemische Fabrik auf
Aktien (Schering), Berlin, hatte Abdrücke auf Fogas-
Papier mit den verschiedenartigen Tonabstufungen
ihres Senols, die N. P.G. durch Herrn Fritz Lange-
Braunschweig Alboidin- Papier, sowie ihr neues Chro-
malveıfahren und durch Herrn Herbst-Wolfenbättel
die Firma Risse-Fiörsheim eine grössere Anzahl
Bilder auf ihren verschiedenen Kunstdruckpapieren zur
Verfügung gestellt. Ausserdem hatte die Firma A. E.
Feilner & Co. in München illustrierte Prospekte
ihrer bekannten Hintergrundfolien gesandt. Die Aus-
stellung fand vor und nach der Sitzung lebhafteste
Beachtung.
Um 4 Uhr 30 Minuten eröffnete der Obermeister
mit kurzer Begrüssung der erschienenen 54 Mitglieder
die Versammlung und gab Kenntnis von eingegangenen
Schreiben, die zumeist Entschuldigungen ansgebliebener
Mitglieder enthielten. Die Versammlung gab sodann
ihre Zustimmung zu einer Aenderung der Tagesord-
nung, Punkt 6, Festsetzung von ortsüblichen Mindest-
preisen.
Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls
der Sitzung vom 16. September 1913 gibt der Kassierer
ausführlichen Kassenbericht. Einnahme 861,85 Mk.,
Ausgabe 735,27 Mk. und Saldo 126,58 Mk. Zu Kassen-
prüfern wählte die Versammlung die Kollegen Lüd-
decke, Müller: und Vogelsang.
Zu Punkt 4. Bericht über die Tätigkeit des Vor-
standes verliest der Schriftführer Raab den Geschälts-
bericht der stattgefundenen sieben Vorstandssitzungen,
der allseitigen Beifall fand. Im Anschluss daran ver-
weist der Obermeister auf die $ 12 und 46 der Statuten,
nach welchen bei Streitigkeiten unter den Innungsmit-
gliedern zunächst der Innungsvorstand angerufen wer-
den muss.
Zu Punkt 5 fordert der Obermeister auf, nach den
von der Innung festgesetzten ortsüblichen Preisen zu
handeln. Er verliest das Gutachten des Stadtmagistrats
über die Beschwerde eines hiesigen Ateliers. Das Gut-
achten besagt, dass die betreffende Firma gegen die
88 a und ı0o der Statuten — Wahrung berechtigter
Interessen, Standesehre, marktschreierische Reklame —
verstossen habe und daher die erhobenen Strafen zu
Recht beständen. An Hand dieses Gutachtens erklärt
der Obermeister an verschiedenen Beispielen, wie der
Photograph rechnen soll, um Preise, bei denen ein
auskömmilicher Verdienst erzielt wird, festlegen zu
können. Die normalen Preise sollen nicht nur die
Herstellungskosten und die Generalunkosten decken,
sondern es soll auch ein Reingewinn verbleiben, bei
weichem der Photograph an eine Lebeusversicherung —
der Pension des Handwerkers — denken kann. Der
Obermeister erwähnt unter Namensnennung einzelne
Geschäfte, darunter das einer Dame, die zu ausser-
ordentlich billigen Preisen arbeiten. Ein Innungs
mitglied rechnet bei einem Preise von 2,40 Mk. für
zwölt Postkarten für sich einen Reinverdienst — aller-
dings ohne seine eigene Arbeitszeit in Betracht zu
ziehen — von 1,57 Mk. heraus; eine Berechnung, die
eine längere Heiterkeit auslöst. Der Obermeister er-
sucht die Anwesenden, mit dafür Sorge tragen zu
wollen, dass derartige Preisunterbietungen in Zukunft
unterbleiben.
Kollege Ziskoven- Braunschweig erwähnt die
neuerlichen Preisbekanntgaben und Gratisangebote in
Berlin und glaubt, dass das was in Berlin möglich,
auch in Braunschweig erlaubt sei, wird jedoch vom
Obermeister anderweitig belehrt.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
m
269
Kollege Hartmann spricht für das Atelier Spiegel
und erwähnt Postkartengeschäfte in München mit ihren
ausserordentlich billigen Preisen. Die Heiterkeit er-
regenden billigen Arbeitslöhne sollen nach einem Tarif-
vertrage zwischen Prinzipalen und Gehilfen festgelegt
sein. Auch die von diesem Redner vorgebrachten
Gründe für die billigen Preise werden vom Obermeister
widerlegt.
Hierauf gibt Herr W. Müller- Braunschweig Auf-
schluss über die Kassenpräfung. Die Kasse ist von
den eingangs erwähnten drei Herren für richtig be-
fanden; dem Kassierer, Kollegen Hoffmann, wird
Entlastung erteilt.
Punkt 6. Die Festsetzung ortsüblicher Preise für
grössere Formate ging ohne besondere Debatte vor
sich. Die festgesetzten Preise werden den Mitgliedern
noch in besonderer Drucksache zugestelit. Bei der
Preisaufstellung für das erste Bild ist stets Aufnahme
einschliesslich Bild gemeint. Bei Gruppenaufnahmen
betont der Obermeister, dass die Kollegen nach Mög-
lichkeit sich die Aufnahme bezahlen lassen sollten, um
bei der Nachbestelluug einen geringeren Preis iu An-
rechnung bringen zu können. Für die einzelnen
Grössen werden von der Versammlung folgende Preise
als ortsübliche Durchschnittspreise festgelegt:
Promenad (Makart) ı Bild 5,50 Mk., 3 Bilder
ıı Mk, 6 Bilder ı8 Mk. |
Boudoir ı Bild 8 Mk., jedes weitere Bild 3 Mk.,
6 Bilder 20 Mk.
Format 18xX24 cm: Erstes Bild 8 Mk., jedes weitere
Bild 4 Mk., 6 Bilder 24 Mk.
Format 24 X 30 cm: Erstes Bild ı2 Mk., jedes
weitere Bild 6 Mk., 6 Bilder 36 Mk.
Format 30xX4o cm: Erstes Bild ı8 Mk., jedes
weitere Bild 10 Mk.
Format 40x so cm: Erstes Bild 24 Mk, jedes
weitere Bild ı2 Mk.
Gruppenbilder: 18% 24 cm - Aufnahme 8 Mk., jedes
folgende Bild 2 Mk., 24X30 cm-Aufnahme ı2 Mk,
jedes folgende Bild 2,50 Mk., 30xX4o cm - Aufnahme
ı8 Mk., jedes folgende Bild 3,50 Mk. |
Kollege Hansen - Stadtoldendorf kommt auf die
im vorigen Jahre festgelegten Preise für Kabinettbilder
zuräck, und es wird hierzu nachträglich festgelegt: Das
erste Bild 4,50 Mk., jedes folgende Bild a Mk. Die
Preise werden von der Versammlung einstimmig gut-
geheissen und angenommen.
Punkt 7. Dem Kassierer soll die Befugnis ein-
geräumt werden, stellungslosen, reisenden Phote-
graphen eine Unterstützung auszuzahlen. Die Be-
treffenden sollen hierzu einen Ausweis vom Obermeister
erhalten.
Nach einem Antrage des Kollegen Flohr- König»
lutter soll sich eine Kommission mit dieser Angelegen-
heit befassen. Die Versammlung beschliesst, die Regelung
dieses Punktes dem Vorstande zu überlassen.
Punkt 8._ Wahl von Vorstandsmitgliedern. Die
Herren Hoffmann, Sternitzki und Raab werden
ausgelost.
Kollege Glaue wünscht Aue grössere Entschädigung
der betreffenden Vorstandsmitglieder und empfiehlt im
übrigen Wiederwahl.
Auf Antrag des Kollegen Schilgen erfolgt die
Wahl durch Zuruf. Die Ausscheidenden werden wieder-
gewählt, nehmen die Wahl sämtlich an und werden
vom Obermeister durch Handschlag zu ihrem Amte
aufs neue verpflichtet.
Punkt 9. Die Kontrolle der Sonntagsruhe soll
dem Vorstand überlassen werden.
Dann erledigt sich Punkt ıo. Einziehung der Bei.
träge und Auszahlung der Reisevergütungen.
Punkt ıı. Verschiedenes. Als nächster Versamm-
lungsort wurde wieder Braunschweig bestimmt.
Der Obermeister weist auf & ı5 der Statuten hin,
wonach die An- und Abmeldung der Lehrlinge recht-
zeitig zu erfolgen hat. — Die vereinbarten ortsüblichen
Preise sollen in einer Tabelle zusammengestellt und
mit den Warnungsflugbläftern des Central-Verbandes
den Mitgliedern zugestellt werden. Die Warnungsflug-
blätter sind von der Iunung das 1000 Stick zu 5o Pfg.
nebst Porto — zu beziehen.
Der Obermeister erwähnt verschiedene Broschfiren
und Bücher, die eingegangen sind und von den Mit-
gliedern eingesehen werden können.
Aus der Jüdel-Stiftung soll für die Fortbildungs-
schule eine Schälerbibliothek angeschafft werden. Die
für unser Fach zum Ankauf vorgeschlagenen Bücher
stehen auch den Ionungsmitgliedern zur Verfügung.
Kollege Vogelsang spricht namens der Ver-
sammlung dem Obermeister für seine, der Innung ge-
leistete Arbeit den Dauk aus, die Versammilungsteil-
nehmer erheben sich von ihren Plätzen.
Nunmehr hält Herr Fritz Lange-Braunschweig
seinen angekfndigten Vortrag über Chromalverfahren
an der Hand ausgestellter Bilder. |
Darauf spricht Herr Dr. Micheler im Auftrage
von Herrn W. Müller über Pagetplatten und zeigt in
einer Reihe von Lichtbildern, Landschaften und Por-
träte, die Vorzüge dieses an sich sehr einfachen Ver-
fahrens. Beide Vorträge finden lebhaftesten Beifall,
und mit dem Dank des Obermeisters an die beiden
Herren Redner, sowie an die ausstellenden Firmen
findet die Versammlung um 7°/, Uhr ihren endgültigen
Abschluss.
E. Homann, Jos. Raab,
Obermeister. Schriftführer.
ur
Niederrheinische
Photographen-Zwangsinnung Düsseldorf.
Die am 20. März stattgefundene Innungsversamm-
lung hatte sich, gleichwie die vorhergehende Herbst-
tagung, eines sehr guten Besuches zu erfreuen, was
wohl zum grössten Teil auf das Konto der mannig-
fachen Veranstaltungen zu setzen war, die seitens des
Vorstandes geboten wurden.
Schon vor Eintritt in die Tagesordnung hielt zu-
nächst Herr Assessor Roder, der für die späteren
Abendstunden bereits anderweitig verpflichtet war, seinen
angekündigten Vortrag über ‚Urheberrecht‘, ein Ge-
270
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
biet, welches von vielen Kollegen noch zu wenig be-
achtet wird und durch verschiedene wichtige Ent-
scheidungen der letzten Zeit, und daraus folgenden
Umgehungsversuchen gewisser Verleger ein besonders
zeitgemässes Thema darstellte, auf das der Redner im
Interesse der Photographie eingehend einging und
seinen aufmerksamen Zuhörern die Wahrung ihrer
Rechte eindringlichst empfahl. Seine sachgemässen
Ausführungen fanden den wohlverdienten Beifall der
Versammlung.
Hieran schloss sich, nachdem der Obermeister dem
Redner im Namen der Innung gedankt, die Erledigung
der umfangreichen Tagesordnung. Im Nebensaale war
wiederum eine schon von 3 Uhr ab geöffnete Aus-
stellung arrangiert, welche sich eines guten Besuches
erfreute.
Ausgestellt waren vorzügliche Bromöl- und Gummi-
drucke der Firma Ed. Blum, eine ebenso aus
gezeichnete Kollektion von Bildern von der Firma
Bühler auf direkt kopierendem Kohlepapier, sowie
eine Auswahl hervorragender Arbeiten auf Mattalbumin
der Firma Trapp & Münch. Besonderes Interesse
erregten ferner die aus dem Wettbewerb der Mitarbeiter
hervorgegangenen Arbeiten. Die Firma Conzen in
Düsseldorf war mit einer grösseren Anzahl stiigerechter
Rahmen vertreten, deren sauberer Ausführung gerechte
Würdigung zuteil wurde. Ausserdem waren von der
Trockenplattenfabrik E. Lomberg in Langenberg eine
Menge vorzüglicher Negative auf deren neuer „Adler-
platte‘ ausgestellt, welche sehr gute Modulation zeigten
und den jetzt so sehr beliebten englischen Fabrikaten
nicht nachstanden. Eine Anzahl Diapositive und Ab-
züge sowie farbenempfindliche Platten ergänzten die
sehr reichhaltige Ausstellung der von den anwesenden
Fachleuten ein besonderes Interesse entgegengebracht
wurde. Gratisproben der neuen Adlerplatten wurden
in genfigender Menge bereitgelegt. Zu erwähnen seien
endlich noch die von der Gravieranstalt P. Velten-
Düsseldorf ausgestellten Hand - Prägepressen, welche auf
einfache Weise das Einprägen von Firma usw. im
Bild oder Karton ermöglichen.
Das Hauptinteresse des Abends konzentrierte sich
jedoch auf den Vortrag des Herrn Professor Schmidt-
Karlsruhe über: „Autochromaufnahmen “ mit Vor-
führung einer grossen Anzahl der besten Bilder im
Lichtbilde, weiche zu diesem Zwecke von Herrn Pro-
fessor Schmidt, der Firma Lumitre, Herrn Hilden-
brandt-Stuttgart und Bätz-Trier hergeliehen waren.
Schon der Name des allerseits beliebten und geschätzten
Redners, welcher, wie alle Fächer der Photographie,
so auch dieses Fach der Farbenphotographie besonders
meisterhaft beherrscht, bot eine Gewähr für einen un-
bestritten vollen Erfolg, und so konnte, trotz der
durch die langandauernden Verhandlungen leider etwas
vorgerückten Zeit, der Herr Professor Schmidt vor
einem mit Spannung lauschenden Auditorium seine
ausserordentlich verständlich gehaltenen Ausführungen
über das schöne Verfahren verauschaulichen, die auch
dem völlig Uneingeweihten eine klare Vorstellung von
dem Werdegang des Autochrombildes gaben, die an
Hand der vorgefüährten Bilder durch Erläuterungen von
Vergleichsaufnahmen mit Fehlerangaben wesentlich
und allgemeinverständlich ergänzt wurden. Der Zeiger
der Uhr wies schon gegen Mitternacht als die Vor-
führung der Bilder beendet war, aber niemand der
Auswärtigen, der bis zum Schluss ausharrte, bereute
es, erst mit dem letzten Zuge die Rückreise angetreten
zu haben.
Der laute Beifall war für den Redner ein wohl-
verdienter, und nahm der Obermeister Veranlassung,
demselben noch den ganz besonderen Dank der Innung
auszusprechen, mit dem Wunsche,. den geschätzten
Redner bald wieder in unserer Mitte zu sehen, dabei
noch den ganz speziellen Dank ausbringend für die
ganz ausserordentliche Mühewaltung des Herrn Pro-
tessor Schmidt an den vorhergehenden drei Abenden,
die der Belehrung der Mitglieder der Innung durch
die Veranstaltung eines fachwissenschaftlichen Kursus
gedient hatten, und zu welchem die Handwerkskammer
durch finanzielle Unterstützung beigetragen hatte.
Die Vorträge waren an den drei Abenden von ins-
gesamt etwa 120 Teilnehmern besucht. Der erste
Abend galt der „Kenntnis und Anwendung der photo-
grapbischen Objektive“. In mehr als vierstündiger
Rede wusste Herr Professor Schmidt die Zuhörer zu
fesseln, ohne auch die geringste beiderseitige Ab-
spannung durch das umfangreiche Thema aufkommen
zu lassen.
Der zweite Abend galt dem Negativverfahren,
welches mit der Besprechung der verschiedenen Ver-
fahren und Plattenasten und ihrer speziellen An-
wendung eingeleitet wurde und weiter die Entwicklung
nebst den verschiedenen Arten von Entwicklern in ihren
besonderen Eigenarten behandelte, um mit der end-
gültigen Herrichtung der Negative zum Drucke zu
enden; welch letzter Teil in seinem letzten Stadium
von Herrn Prof. Schmidt praktisch vorgeführt wurde.
Der dritte Abend reihte sich den vorhergehenden
würdig an, indem Redner die verschiedenen Positiv-
verfahren eingehend behandelte, auf Vorzüge und
Nachteile der einzelnen besonders hinwies und nament-
lich auf die Haltbarkeit der durch die verschiedenen
Druckverfahren erzeugten Bilder näher einging, wobei
die Fehlerquellen genau erläutert wurden, so dass es
einem jeden klar wurde, weshalb namentlich in den
letzten Jahren über mangelhafte Haltbarkeit vielfach
geklagt werden musste. Die Vorträge wurden an allen
drei Abenden durch ein reiches instruktives Material
unterstützt und konnten sehr wohl den vorher beab-
sichtigten Meisterkursus ersetzen. Alle Teilnehmer,
weiche jeden Abend ausnahmslos bis zum Schlusse der
bis gegen ıı Uhr dauernden Vorträge mit der grössten
Spannung lauschten, dürften hochbeiriedigt von dem
Gebörten sein und manche nützliche Anregung und
Belehrung mit nach Hause genommen haben, die sie
in der Folge nutzbringend in ihrem Betriebe anwenden
können. Davon zeugten auch der jedesmalige stärmische
Beifall und der besondere Dank des Obermeisters an
den liebenswärdigen geschätzten Redner, der sich in
der uneigennützigsten Weise so bereitwillig in den
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
271
Dienst einer guten Sache gestellt hatte, wofür ihm
auch an dieser Stelle noch der besondere Dank der
Teilnehmer ausgesprochen sel.
Die Niederrheinische Innuug dürfte aber mit dieser
Veranstaltung bewiesen haben, dass sie auf dem rechten
Wege ist, wenn es gült, ihre Mitglieder durch geeignete
Belehrung weiter zu fördern.
Halfpape, Cleffmann,
Obermeister. protokol. Schriftführer.
ee
Atelisernaehriehten.
Altona. Herr Kar! Müller und Sohn eröffneten
Königstrasse 178 ein Atelier für künstlerische Photo-
graphie.
Rostock. Hier wurde Kröpeliner Strasse 5 ein
Deutsch- Amerikanisches Photo-Atelier (12 Bilder für
5o Pf.) eröffnet.
Tellingstedt (Holst) Herr Karl Bergmann
hat das Photographische Atelier des Herrn Domack
übernommen.
Warnsdorf i. Böhmen. Herr Max Walter hat
das Photographische Geschäft von E. W. Matthias
in Seifhennersdorf übernommen.
24
Auszeiehnungen.
Herrn Hofphotograph Richard Gerling in Duis-
burg ist das Fürstlich Lippische Ehrenteichen für
Kunst und Wissenschaft, die Lippische Rose am
Ringe, verliehen worden.
EI
Kleine Mitteilungen.
— Meisterprüfung. Herr Heinrich Hack-
radt bestand am 24. April vor der Prüfungskommission
der Handwerkskammer des Regierungsbezirks Aurich
die Meisterprüfung mit dem Prädikat „Gut“.
— Gehiltenprüfung. Der Photographenlehr-
ling Heinrich Hartnacke aus Soest hat seine Ge-
hilftenpräfung vor der Präfungskommission der Hand-
werkskammer zu Dortmund mit „Gut‘' bestanden.
— Herr Hofphotograph Adolph in Passau er-
hielt von einer Grosshandlungsfirma in Durarzo den
Auftrag, sooo Stück lebensgrosse Bilder des Fürsten
Wilhelm von Albanien herzustellen.
+
Patente.
Kl.57. Gruppe 18. Nr. 263819 vom 2. April 1912.
Michael Obergassner in München.
Verfahren zur Herstellung von Farbenrastern für
die Farbenphotographie, bei welchem die Rasterlinien
in die Grundschicht eingeschnitten, gefärbt und durch
Einschneiden und Färben von Querlinien gekreuzt
sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnitte bis
zum Grunde der Schicht geführt und mit Farbmasse
ausgefüllt werden, um die Rasterschicht völlig durch-
setzende Rasterlinien zu erhalten,
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 96. Herr B. & Sch. in C. Wie hat man
zu verfahren, wenn man zwei planparallele Scheiben,
etwa IO X ıo cm gross, mit Kanadabalsam verkitten
will? Müssen die Scheiben unter Druck gesetzt wer-
den? Wir bekommen meist Bläschen. Es handelt
sich um Gelbscheiben, selbst präpariert mit Filtergelb
und Gelatine. Muss man die Scheiben anwärmen?
Antwort su Frage 96. Um Gelbscheiben mit
Kanadabalsam zu kitten, wird folgendermassen ver-
fahren: Käuflicher Kanadabalsam wird in einem mit
Fliesspapier bedeckten, offenen, weithalsigen Gefäss
mehrere Tage lang an einem warmen Orte aufbewahrt,
bis er ziemlich stark eingedickt ist, so dass er nach
dem Erkalten eine sähe Masse darstellt. Dieser Balsam
wird dann in gut verkorkten Flaschen aufbewahrt und
zum Gebrauch mit der Flasche in warmes Wasser ge-
stellt, bis er dünnflüssig genug ist. Man nimmt dann
mit einem Glasstab eine kleine Portion des Balsamıs
heraus und bringt sie in die Mitte der vorher auf
einer Eisenplatte gut handwarm gemachten Glasplatte,
legt dann unmittelbar die Deckplatte herauf und über-
lässt das Ganze sich selbst, während man die Wärme
allmählich erhöht. Der Balsam fliesst dann gleich-
mässig auseinander, was durch leichtes Schieben und
Drehen der Deckscheibe befördert werden kann. Nach-
dem der meiste Balsam herausgequetscht ist, überlässt
man das Ganze der Ruhe und der Abkühlung. Die
Erhitzung darf nicht so weit gehen, dass sich im Balsam
Blasen bilden, und die ursprünglich vorhandenen kleinen
Bläschen müssen beim Herausdrücken des Balsamıs mit
an den Rand und allmählich herausgeschoben werden.
Frage 97. Herr K. C. K. in B. ı. Ich will ein
Fixierbad ansetzen: Fixiernatron, Natriumbisulfit und
Chromalaun. Wie sind die Verhältnisse? Das Rezept
ist mir abhanden gekommen. In dem Rezeptbuch von
Spörl befindet sich S. 37 folgende Vorschrift: ı Liter
Wasser, 250 g Fixiernatron, 5o ccm Sulfitlauge. Habe
hier nun in einer Literflasche bekommen: Bisulfite de
Soude liquide pour l’industrie (38 bis 4o Grad Be).
Ist das diese gelbe Flüssigkeit, die auf Deutsch Sulfit-
lauge bezeichnet ist? Kann man statt Sulfitlauge die
gleiche Quantität in Gramm von Bisulfit in Pulver
nehmen?
2. Gibt es nicht ein deutsch-französisches Wörter-
buch für Chemikalien? Woher bezieht man es und zu
weichem Preis?
Antwort su rage 97. ı. Die genannte Flüssig-
keit ist für den vorgesehenen Zweck geeignet. Sie ist
die sogen. saure Sulfitlauge des Handels, die zum An-
setzen von sauren Fixierbädern wegen ihrer Billigkeit
vor dem käuflichen viel teureren Salz den Vorzug
verdient.
Antwort 2. Für Photographen speziell geeignet
ist: Schnauss, Photographisches Taschenlexikon.
Verlag von Wilhelm Knapp in Helle a.S. Preis
Mk. 4,—.
272
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 38. Herr F. Sch. in B. Ein Villenbesitzer
bestellte die farbige Photographie seines Hauses;
der Besteller verweigert nun die gelieferte Autochrom-
aufnahme, da er keine Glasplatte, sondern eine farbige
Photographie bestellt, und er auch eine solche, die
man einrahmen und an die Wand hängen könne, er-
wartet habe. Wie ist die Rechtslage zu beurteilen?
Antwort su Frage 38. Da man in Laienkreisen
unter Photographie nur die Positivabzüge versteht,
hätten Sie bei Bestellung einer farbigen Photo-
graphie sich vergewissern sollen, in welcher Aus-
führung das Bild hergestellt werden soll, zumal doch
gemalte (kolorierte), durch Buntdruck hergestellte und
sogen. Farbenphotographien zu unterscheiden sind.
Das grössere Verschulden, wenn nicht überhaupt das
ganze Verschulden der nicht vertragsmässigen Lieferung
trifft demnach Sie selbst. Der Besteller kann — unter
Festsetzung einer Frist — die Beseitigung des Mangels
verlangen und nach Ablauf der Frist den Vertrag
rückgängig machen. Dr. Sch.
Frage 39. Herr M. B. in M. Habe im Auftrag
einer Gesellschaft eine Nachtaufnahme einer Dampf-
eisenbahn (Erinnerungsbild, Gruppenbild) aufgenommen.
Die Gesellschaft hat das Bild einer Zeitung für ihre
illustrierte Beilage zur Verfügung gestellt. Liegt darin
eine Urheberrechtsverletzung?
Antwort su Frage 39. Eine vorsätzliche und nach
8 32, K.G., strafbare Urheberrechtsverletzung ist hier
nicht nachzuweisen. Falls die Gesellschaft dem Drucker
der illustrierten Beilage das Bild unentgeltlich zu:
Veröffentlichung übergeben und dieser annehmen
konnte, dass die Gesellschaft dazu berechtigt sel, wäre
auch eine Schadenersatzklage aussichtslos. Ueber die
urheberrechtlichen Befugnisse des Bestellers eines photo-
graphischen Werkes (das kein Porträt ist), hat das Ge-
setz keine Bestimmungen getroffen, es heisst im $ Io,
K.G., aber, dass die Ueberlassung des Eigentums an
einem Werke, soweit nicht ein anderes vereinbart ist,
die Uebertragung des Rechtes des Urhebers nicht in
sich schliesst. Demnach kann im Zweifel die Gesell-
schaft als Bestellerin das Bild wohl verbreiten, aber
nicht gewerbsmässig, d.h. sie kann wohl den un-
entgeltlichen Abdruck des Bildes gestatten, nicht aber
z. B. Ansichtspostkarten in den Handel bringen. Auch
darüber, ob der Urheber bei bestellten Photographien
das uneingeschränkte Recht der gewerbsemässigen Ver-
breitung hat, enthält das Gesetz keine Bestimmung,
massgebend ist die Vereinbarung oder der aus der
Lage der Umstände zu folgende Parteiwille. Klarheit
herrscht nur über das Vetorecht des Urhebers im
Falle einer gewerbsmäseigen Verbreitung eines bestellten
Bildes durch Dritte. Dr. Sch.
Frage g0. Herr R. Sch. in D. Bei einem Sturm
fiel der schon etwas morsch gewordene Schaukasten,
der vor dem Hause angebracht war, herunter. Die
Schaukästen sind im Mietvertrag nicht als Atelier-
inventar aufgenommen. Haftet der Vermieter für den
Schaden? Dass der Kasten schadhaft war, wurde ihm
nicht angezeigt.
Antwort su Frage g0. Schon der Umstand allein,
dass der Schaukasten nicht als vermietet zu gelten hat,
entbindet den Vermieter von der Haftung für Be-
schädigungen des Kastens. Selbst im Fall der Ver-
mietung hätte gemäss $ 545 B.G.B. der Mieter für den
Schaden zu haften, wenn er es unterlässt, einen Schaden
herbeifübrenden Mangel dem Vermieter anzuzeigen.
Daraus ergibt sich auch, dass es Pflicht des Mieters
und nicht des Vermieters ist, die vermieteten Gegen-
stände auf ihre Schadhaftigkeit hin zu untersuchen.
Dr. Sch.
Fyage gr. Herr C. M.in A. ı. Eine von mir
gemachte Gruppenaufnahme aus einem Schwimmbad
hatte ich gegen Honorar einigen illustrierten Zeitungen
zur Verfügung gestellt. Eine Wiener Illustrations-
zentrale hat auf dreimalige Zahlungsaufforderung nichts
von sich hören lassen. Kann ich ohne Rechtsanwalt
gegen die Firma klagen?
2. Eine Münchener Zeitung hatte das Bild in ihrer
Beilage veröffentlicht, ohne von mir ein Bild erhalten
zu haben; es erhielt sogar den Vermerk: „Das Bild
war sehr schwierig herzustellen und nnsere Aufnahme
konnte in dem kurzen Moment gemacht werden.“
Wie kann ich gegen diesen Missbrauch vorgehen,
zumal eine Forderung von ıo Mk. Schadenersatz un-
beantwortet blieb. Kann die Innung in dieser Sache
etwas tun?
Antwort su Frage 41. ı. Sie müssen sich erst
vergewissern, ob und welchen Gebrauch die Wiener
Illustrationszentrale mit dem von Ihnen offerierten
Bild gemacht hat; danach können Sie erst die Höhe
Ihrer Ansprüche festsetzen und einen gerichtlichen
Zahlungsbefehl erwirken, zu dem Sie zwar keinen
Rechtsanwalt brauchen, der aber zu empfehlen ist, da
es sich um die Geltendmachung eines Anspruches im
Ausland handelt.
Antwort 2. Ob eine vorsätzliche, nach $ 33, K.G,,
strafbare Urheberrechtsverletzung vorliegt, kaun aus
dem gegebenen kurzen Tatbestand nicht ersehen wer-
den, ebenso nicht, ob das Bild durch eine Illustrations-
zentrale, der Sie das Bild verkauft haben, an die
Münchener Zeitung weiterverkauft worden ist. Die
Quellenangabe ist nur in dem Ausnahmefall der $ ı9,
K. G., verlangt. Die bis jetzt erfolglos verlangten
ıo Mk. für unbefugten Abdruck Ihres Bildes machen
Sie im Wege des gerichtlichen Zahlungsbefehles geltend.
Es Dr. Sch.
Frage 92. Herr A. Z. in G. Brauche ich einen
Wandergewerbeschein, wenn ich in einem Vorort von
hier einige Tage vorher ankündige, dass ich zur Auf-
nahme erscheinen werde? Wie ist es, wenn ich in
ein anderes Staatsgebiet des Inlandes zum gleichen
Zwecke gehe?
Antwort su Frage 43. Nach Neukamps Kom-
mentar zur Gewerbeordnung, $ 55, liegt in diesem
Falle ein Wandergewerbebetrieb vor, da Sie die Kunden
an Ihrem Wohnort ausserhalb Ihres Gemeindebezirkes
zwecks Entgegennahme von Bestellungen aufsuchen.
Wenden Sie sich auf alle Fälle an die zuständige Be-
hörde. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG-
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 4.
20. Mai.
IQ14.
Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig.
„Kleine Ursachen und grosse Wirkungen“,
so möchte man sagen, wenn man an die Ent-
stehung der gewaltigen Ausstellung für Buch-
gewerbe und Graphik in Leipzig denkt, die in
ihrer Entwicklung sich zu einer Weltausstellung
ausgebildet hat und deren Größe wohl niemand
je geglaubt hätte. Das riesige Areal der Inter-
nationalen Baufachausstellung im Jahre ı913
wird dicht von allen Bauten bedeckt, und
schlägt die diesjährige Ausstellung ihre Vor-
gängerin ganz bedeutend. Man merkt es auch
an dem Besuch in den ersten Tagen, dass sich
weit grössere Kreise für diese Darbietung inter-
essieren, so dass man zu den schönsten Hoff-
nungen berechtigt ist.
Die unmittelbare Veranlassung zu der Aus-
stellung gab das ı5o jährige Bestehen der Königl.
Akademie für Buchgewerbe und graphische
Künste in Leipzig. Der derzeitige Direktor der
Akademie, Herr Geheimer Hofrat Professor
Seliger, wollte das Jubiläum seiner Anstalt
nicht sang- und klanglos vorübergehen lassen
und in einer bescheidenen Weise die Entwick-
lung der Akademie in einer kleinen Ausstellung
dem Leipziger Publikum zeigen. Doch kaum
hatte der Gedanke Ausdruck gefunden, als sich
bereits die Kreise des Buchgewerbes und der
Graphik der Angelegenheit mit grosser Liebe an-
nahmen und ihre Dienste aus Verehrung für die
Anstalt zur Verfügung stellten. An der Spitze
der Deutsche Buchgewerbeverein zu Leipzig
unter Leitung des äusserst rührigen Vorsitzenden
Herrn Dr. Volkmann, nahmen tatkräftig die
Vorarbeiten in die Hand und schufen in ver-
hältnismässig kurzer Zeit das Riesenwerk einer
Weltausstellung für einen Beruf, in dem auch
die Photographie eine Rolle spielt, und die
würdig zu vertreten unsere Aufgabe sein musste.
Das eine kann man getrost behaupten, wir
brauchen uns unserer Abteilung nicht zu schämen,
sie reiht sich würdig dem Grossen und Ganzen
ein, und was sie bietet, macht dem Fachmanne
wahrlich Ehre.
Am 6. Mai war es nun, als unter Beteiligung
des hohen Protektors der Ausstellung Sr. M. König
Friedrich August von Sachsen, der ja auch der
Protektor unseres Sächsischen Photographen-
Bundes ist, sowie seiner erlauchten beiden Ge-
schwister Prinzessin Mathilde und Prinz Johann
Georg sowie der Staats- und städtischen Be-
[Nachdruck verboten.]
hörden, wie der Vertreter der fremden Staaten
die Ausstellung eröffnet werden konnte. Die
photographischen Vereine, die sich um die Aus-
gestaltung der Gruppe VII, „Photographie“, be-
müht hatten, waren auch durch Vertreter re-
präsentiert. Der Central-Verband hatte an
Stelle des im sonnigen Süden weilenden Vor-
sitzenden Herrn Schlegel seinen stellver-
tretenden Vorsitzenden Herrn Strnad sowie den
Schatzmeister Sander entsandt, der Süddeutsche
Photographen-Verein war durch Herrn Grainer
und der Deutsche Photographen- Verein durch
die Herren Schwier und Rosenthal vertreten.
Die beiden Gruppenleiter Schwier und Sander
hatten auch die Ehre, an dem Königsfrühstück
teilnehmen zu können. Leider unterblieb der
Besuch der Gruppe VII durch die hohen Herr-
schaften infolge der beschränkten Zeit und
musste auf später verschoben werden, ein deut-
licher Beweis, wie sich Se. M. der König für alle
Abteilungen interessiert.
Die Kollegen im Deutschen Reiche werden
nun gern wissen wollen, wer, wo und wie sich
die Photographen an der Ausstellung beteiligt
haben, und so mag eine kurze Besprechung der
Aussteller folgen. Das eingehende Studium
bleibt dem einzelnen Besucher überlassen. Der
Besuch möge bereits hiermit wärmstens em-
pfohlen sein; denn es gibt viel zu sehen und
zu lernen, und es würde viel zu weit führen,
wollte man eingehend auf jeden Aussteller zu
sprechen kommen. Auch gehen die Ansichten
über Kunst zu weit auseinander, als dass man
sich anmassen könnte, das Richtige getroffen
zu haben. Hier mag sich jeder sein Urteil
selber bilden; der Photographentag, den der
Central-Verband im Juni, und zwar vom 23. bis
26. Juni, veranstaltet, ruft ja die Kollegen alle
nach Leipzig. Möge keiner die Gelegenheit ver-
passen, die Ausstellung mit den Fachgenossen
zu besichtigen und im regen Meinungsaustausch
Wertvolles für sich zu gewinnen, um es dann
zu Hause zu verwerten. Gerade Ausstellungen,
wie die vorliegende, sind geeignet, die Kennt-
nisse zu erweitern, neue Anregungen zu geben,
weil die Besten unseres Faches ihre Bilder ge-
sandt haben, und zwar Bilder, die weder in
Fachblättern, noch Ausstellungen vertreten waren,
alles neu und eigenartig.
Durchschreitet man von der Reitzenhainer
42
274
Strasse aus einen der drei Torbogen, so betritt
man die Staatsstrasse oder Strasse der Nationen,
denn rechts und links haben die Staatsbauten
ihre Plätze gefunden. Zur Rechten Rußland
und ihm gegenüber Oesterreich, ihnen folgen
Sachsen, England, Frankreich, Italien, und am
Ende der Staatenstrasse gelangt man zur „Halle
der Kultur“, jenem Riesenbau, den die Beton-
industriellen mit Unterstützung der Stadtgemeinde
nach Plänen des Düsseldorfer Architekten Pro-
fessor Kreis im vergangenen Jahre erbaut haben
und der der Stadt Leipzig auf lange Jahre, ja
womöglich für ewig erhalten bleiben soll. Ein
hoher Kuppelbau mit zwei grossen Flügelbauten.
Am hinteren Teile der Kuppelhalle hatte im
vorigen Jahre die Vereinigung „Leipziger Jahres-
ausstellung“, der die namhaftesten Künstler
Deutschlands als Mitglieder angehören, eine
grosse Kunstausstellung geschaffen, und diesen
Raum der „LIA“ haben die Photographen als
Ausstellungslokal in neuem Gewande erhalten.
Hierdurch wurde eine Ausstellung geschaffen,
wie sie so leicht nicht wieder geboten werden
kann. Stimmungsvolle Räume mit weichem
Oberlicht, die Wände mit grünlichem und grauem
Rupfen bespannt, die Kojen mit grauem Kokos-
stoff, die Gänge mit goldfarbigem Kokos belegt.
Treten wir nach Durchquerung der Kuppelhalle
in den Vorraum, so schauen wir rechts und links
die Kojen fürstlicher Amateure, geradeaus haben
wir die Rahmenfabrik von Richter & Knoth,
Leipzig, mit ihren Erzeugnissen, in der Mitte
ein mächtiger Goldovalrahmen mit einem Oelbild
deshohen Protektors, gemalt in lebenswahrer Treue
von Walter Hartwig, Quasnitz - Lützschena.
Bevor wir in den Raum der Aussteller der Gruppe
des Central-Verbandes eintreten, bemerken wir
noch die Fabrikate der Firmen C.H. Reichert,
Rahmenfabrik, Leipzig, und Wendt & Richter,
Rahmenfabrik, ebenfalls Leipzig. Alle drei Aus-
steller bieten ansprechende Leistungen; der ver-
wöhnteste Geschmack kann befriedigt werden,
so dass man zu der Ueberzeugung kommen
kann, wie ein schmales Leistchen den Bildern
kleineren Formates doch einen wirkungsvollen
Abschluss bringen kann, besser als oft die be-
liebte Einfassung unserer Kunstphotographien
mit farbigen Papieren.
Linker Hand befindet sich die wissenschaftliche
und historische Abteilung, der wir aber erst
später einen Besuch abstatten wollen, denn wir
sind gespannt auf die Darbietungen unserer
Kollegenschaft, die in der gefährlichen Nähe der
zeitgenössischen Graphiker sind, wobei sich uns
die Frage aufdrängt, ob die Photographen auch
hierbei bestehen können. Und tatsächlich, wir
können mit unseren Leistungen wohl zufrieden
sein. Gleich in der ersten Koje hat sich Berlins
bekannte Firma Bieber niedergelassen. An drei
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Wänden sind Porträts grösseren Formates auf-
gehängt, wobei wir an den Porträts bekannter
Grössen die Kunst des Firmeninhabers bewundern
können, lebenswahr seine Kundschaft im Bilde
festzuhalten. Das Porträt Kaiser Franz Josephs
ist eine Glanzleistung ersten Ranges. Nr. 2,
Koje des Leipziger Hofphotographen Pieper-
hoff, geziert mit antiken Möbeln, die uns den
Aufenthalt in einer Ausstellung vergessen machen
sollen; wir fühlen uns in einem stimmungsvollen
Salon. Auch hier das Streben, von der Pose
abzukommen, den Menschen so aufzunehmen,
dass uns das Atelier vermissen lässt. Aufnahmen
im eigenen Heim gleichen denen des Ateliers.
An zwei kleineren Wänden sind die beiden
Leipziger Gäbler und Sander untergebracht:
Porträts auf Mattalbumin und Kohle, beide eben-
falls bemüht, von der Atelierpose des Alltages
abzukommen. Den beiden Kojen gegenüber
hat innerhalb des Ganges der Hofphotograph
Möhlen, Hannover, Platz gefunden und bietet
eine abgeschlossene Leistung. Daneben der
Hamburger Kurt Schallenberg, dessen Bilder
uns überraschen, da sie von der sonst bei ihm
üblichen Art der Darstellung abweichen. Ihm
zur Seite steht Willy Wilcke, Hamburg, mit
einer gut gewählten Kollektion.
Den beiden bereits genannten Kojen gegen-
über sind zwei Kojen mit verschiedenen Aus-
stellern vorhanden. Der Hallenser Strauch,
Schuppe Nachfolger, bietet auf seiner ı2 m
grossen Wand gute Leistungen, ihm reiht sich
Fritz Reinhardt, Perscheids Nachfolger in
Leipzig, an und man sieht mit Freuden, wie dieser
Aussteller bemüht ist, seinen Erzeugnissen den
persönlichen Stempel aufzudrücken. Nichts er-
innert an Schablone, an Mache, alle Bilder sind
in origineller Art der Personen festgehalten.
Hoffmann & Jursch, Leipzig, ist der nächste
Nachbar, dessen Kollektion schöner Kohledrucke
uns recht angenehm berühren. In der nächsten
Koje haben wir die Firma Plathen mit Porträts
und netten Kinderaufnahmen, auch verschiedene
in Kohle ausgeführt. Daneben den neuesten
Hofphotographen Ernst Hönisch in Leipzig
mit einer grossen Kollektion schöner Kohblebilder,
interessante Köpfe und Aufnahmen Leipziger
Künstler und Gelehrter, zum Teil in den Räumen
ihrer Wirkungsstätten aufgenommen, alle geeignet
für den Beweis, dass man in der gewohnten Um-
gebung den Menschen lebenswahrer aufnehmen
kann. Ihm zur Seite unseren Altmeister, Freund
Dührkoop, den ewig jugendlichen Künstler, der
mit immer frischer Schaffenskraft neue Werke
bringt und uns damit Bewunderung abringt.
Schade, dass er ausser Wettbewerb ausstellt,
bescheiden dadurch in den Hintergrund treten
will, immer der liebenswürdige Künstler und
Kollege! (Fortsetzung folgt.)
—— hr
x
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
275
ge
Aus der Praxis des Photographen.
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht
druckfertig zu sein.)
Altes Fixierbad. In manchen photogra-
phischen Anstalten ist man gerade beim Ver-
brauch der gewöhnlichen Fixierbäder so spar-
sam, als läge ein ganz besonders hoher Wert
in diesen, während sie wohl in Wirklichkeit zu
den denkbar billigsten Präparaten gehören, die
ein Photograph verbraucht. Die mit Silber im
Uebermass gesättigten, also viel zu stark ge-
brauchten Fixierbader führen aber zum Ver-
derben der Bilder und Negative, und mancher
unergründliche Misserfolg ist nur auf die zu
stark silberhaltigen und vielleicht auch sonstwie
mit Staub usw. verunreinigten Fixierbäder zurück-
zuleiten, und ist es gar nicht nötig, die Güte
des Fixierbades nach seiner lösenden oder
wirksamen Fähigkeit zu beurteilen, indem das
Bad noch lange Zeit diese Eigenschaft beibehalt
und doch schon übermässig mit Silber gesättigt
ist. Unhaltbare Bilder und Negative sind dann
die Folge, und die kleine Ersparnis auf der
einen Seite führt zu grossen Opfern auf der
anderen, und arbeitet man weit sparsamer, wenn
‚durchschnittlich für den Verbrauch an einem
Tage frische Fixierbäder benutzt werden, die
aus konzentrierter Lösung sehr leicht und ohne
Zeitversäumnis hergestellt werden können.
Das Abspringen der Retouchier- und
Malfarben von photographischen
Bildern. Das Abspringen der fertigen Re-
touche auf den Bildern zeigt sich mitunter bei
den besten Albumin- oder Zelloidinpapieren,
und hat man keine besonders kennbaren Ur-
sachen, indem z.B. einzelne Bilder einer Packung
die Retouche festhalten, springt diese bei den
anderen Bildern stückweise ab. Um diesen
Uebelstand zu vermeiden, ist das durchschnitt-
liche Abreiben aller Bilder mit zur Hälfte mit
destilliertem Wasser verdünntem frischen Hühner-
eiweiss, besser aber mit ganz dünner, d. h.
ebenfalls stark verdünnter Ochsengallen!ösung
niemals zu unterlassen, gleichviel, ob es Albumin-
oder Zelloidinpapiere sind, denn nur dann kann
auf ein absolut festes Haften der Retouchier-
farben, aber auch auf ein wesentlich leichteres
Malen gerechnet werden, indem alle Farben
oder Tuschen usw. sich ungemein leicht und
sicher auf jedem Papier absetzen, wenn es be-
sonders mit Ochsengalle vorpräpariert ist. Zeigen
die Farben an sich schon eine gewisse Neigung
zum Reissen und Springen, dann soll ein kleiner
Zusatz ganz reinen Glyzerins zur Farbe gemacht
Nachdruck verboten.]
werden, doch genügt es, wenn man einige
Tropfen Glyzerin in ein Glas weiches Wasser
gibt und damit die Farbe in üblicher Weise
flüssig macht, denn allzuviel Glyzerin macht,
dass die Malerei bei feuchtem Wetter verwisch-
bar wird, indem die Farben niemals trocknen.
Die zu retouchierenden oder zu übermalenden
Bilder sollen ferner vorher möglichst flach und
eben erhalten bleiben, weshalb sorgfältig darauf
zu achten ist, dass man Vorkehrungen gegen
das Krümmen und Zusammenrollen trifft, weil
retouchierte Bilder sehr leicht rissig in der Be-
malung werden, wenn man sie nachher mit Ge-
walt geradezubiegen versucht. Sicherer ist
es, wenn bei leicht rollenden Papieren das Aut-
spannen auf Karton vor dem Retouchieren
durchgeführt wird, um das Krümmen endgültig
zu verhüten. M.
Das Erweichen harter Gummigegen-
stände. Das Hartwerden von Gummigegen-
ständen verhütet man dadurch, dass sie nicht
in zu kalten Räumen verwahrt werden; denn
die Kälte macht selbst den besten Gummi in
kurzer Zeit spröde, hart und brüchig. Als
Konservierungs- und Erweichungsmittel dient
am besten der reine Salmiakgeist, mit welchem
die Gummigegenstände abgerieben oder, noch
besser, in diese so eingelegt werden, dass sie
von der Flüssigkeit vollkommen überdeckt sind,
und dauert es, je nach der Güte des Gummis,
verschieden lange Zeit bis zur gänzlichen Er-
weichung. Oefteres Abwaschen der Gummi-
sachen mit Salmiakgeist ergibt eine dauernde
Geschmeidigkeit.
Porzellan- und Steingutschalen ge-
brauchsfäbig zusammenzufügen. Man setze
die Trümmer zuerst mit Rufs Universalkitt oder
Plüss-Staufer-Kitt genau zusammen, nach
diesem beklebe man die Bruchstellen mit „Leuko-
plast“ und sodann überstreiche man diese
„Pflaster“ noch mit weisser Emaillelackfarbe,
wenn nötig, zwei- bis dreimal in Zwischen-
räumen, und lasse gründlich (2 bis 3 Wochen)
trocknen, worauf die Schalen anstandslos wieder
verwendet werden können. Schreiber dieses
hat so behandelte Schalen selbst in dieser
Weise mit gutem Erfolg ausprobiert, dass er
jahrelang fortwährend Fixiernatron!ösung darin
hielt. Die Klebstoffe sowie Schalenteile müssen
gut vorgewärmt sein.
42°
276
PHOTOGRAPHISCHE CHROMIR.
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographischer Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (]J. P.).
Als neues Mitglied ist aufgenommen:
Herr H. E. Kiesel, Photograph, Berlin W.9, Link-
strasse 39; gemeldet durch Herrn Schumann.
Berlin, den ı5. Mai 1914.
Der Vorstand,
L.A.: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.
BF
Zwangsinnung für das Photographen-
Gewerbe des Gewerbekammerbexzirks
Chemnitz.
Am ıı. Mal verschied nach langem, schwerem
Leiden unser Mitglied, 2
Herr Otto Hermann Hempel
in Thalheim i. Erzgeb.
Wir verlieren in dem Verstorbenen ein treues
Mitglied unserer Ionung. Sein Anderken wird
bei uns in Ehren gehalten werden.
Chemnitz, den 14. Mai 1914.
Photographen-Zwangsinnung
im Gewerbekammerbezirk Chemnitz.
1. A.: Der Vorstand.
Joh. Niclou,
Obermeister.
Paul Papesch,
I, Schriftführer.
—E240—
Zwangsinnung für das Photographen-
Gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
Die Mitglieder werden ersucht, die ordentlichen
Innungsbeiträge für die Zeit vom ı. April bis Ende
September mit 5 Mk., sowie den Beitrag für den Central-
Verband mit 1,50 Mk., ausserdem für jeden Gehilfen
so Pf. und jeden Lehrling 30 Pf. bie zum 30. Mai an
den Kassierer, Kollegen Hugo Julius, Georgstrasse 24,
porto- und bestellgeldfrei einzusenden. Nach dieser
Zeit werden die Beträge durch die Verkehrsanstalt mit
15 Pf. Aufschlag eingezogen. "
Ferner werden die Mitglieder, Atelierbesitzer, noch-
mals auf die sichtbare Anbringung der Innungsplakate,
den Schluss der Geschäfte am Sonntag um 2 Uhr be-
treffend, aufmeıksam gemacht. Zu beziehen, Stück
ı0 Pf., vom Schriftführer Bourquin, Königstrasse 40.
Neu angenommene Gehilfen und Lehrlinge sind
bis zum 24. Mai beim Obermeister anzumelden. Auch
wird um schleunige Einreichung der Fragebogen
höflichst ersucht. Der Vorstand.
R. Freundt, Obermeister.
Photographen -Zwangsinnung
des Regierungsbezirks Allenstein.
Sitz: Osterode I. Ostpr.
Nachdem die S'atuten behördlicherseits genehmigt
wareu, hatte der Magistrat eine Versammlung der
Photographen behufs Konstitulerung der Innung und
zwecks der Wahl des Vorstandes zum 4. Mai im Rat-
hause einberufen.
Gewählt wurden folgende Herren: I. Vorsitzender
Carstensen- Osterode 1.Ostpr., IL Vorsitzender Gems-
Allenstein, Schriftfährer Dorn- Osterode, stellvertreten-
der Schriftführer Hack-Lötzen, Kassierer Linden-
blatt- Bischcfstein, Beisitzer Schubert. Lyck und
Mollenhauer- Bischofsburg.
Nach der erfolgten Wahl fand’ ein gemeinschaft-
liches Essen im Hotel „Deutsches Haus‘ statt, wobei
auch der mühevollen Arbeit der Begründer der ersten
Photographen- Zwangsinnung gedacht wurde, und endete
mit einem „Hoch‘“' auf die betreffenden Herren. Nach
Schluss der Tafel folgte ein Ausflug nach dem Bismarck-
turm, wo der Kalfee eingenommen wurde, welchem sich
eine Dampferfahrt auf dem herrlichen Drewenz- See an-
schloss.
Um 6 Uhr abends traten die auswärtigen Herren
Kollegen ihre Heimreise an.
kart
Photographisehe Vereinigung
im Regierungsbezirk Stettin (Zwangs-
innung).
Sitz: Stettin.
Protokoll der V. Innungsversammlung
vom 20. April.
Der I Vorsitzende eröifnete die Versammlung um
2!/, Uhr nachmittags. Anwesend sind 53 Mitglieder.
Pankt ı. Nach kurzer Begrüssung der zahlreich
Erschienenen berichtet der Vorsitzende zunächst über
die zahlreichen Arbeiten des verflossenen Vierteljahres
und hebt vor allem die Entscheidung des Regierunge-
präsidenten hervor. Danach sind unsere, am 7. Juli 1913
gefassten Beschlüsse über Preisverölfentlichungen als
zu Recht anerkannt.
Sodann wird ein Schreiben der Handwerkskammer
verlesen, worin dieselbe der Innung für die Ueber-
weisung von 50 Mk. für das Handwerkererholungsheim
ihren Dank ausspricht.
Einer Aufforderung der Handwerkskammer, zu
dem am ıı. Mai, vormittage, stattfindenden Innungstag
einen Vertreter zu senden, beschliesst die Versammlung,
Folge zu leisten, und unseren verdienten Vorsitzenden,
Herrn Willy Wolft, als die geeignetste Persönlichkeit
mit der Vertretung unserer Innung zu betrauen. Herr
Wolff erklärt sich zur Annahme bereit und dankt der
Versammlung für das bewiesene Vertrauen.
Ein Begrüssungstelegramm aus Boulogne sur Mer
von Friedrich-Swinemünde gelangt zur Verlesung.
Eine Anzahl Reklameheftchen, in welchen die An-
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
277
wendung der bekannten Feilnerschen Hintergrund-
folien an guten Beispielen illustriert wird, kommen zur
Verteilung. Der Vorsitzende macht auf die vornehm
ausgestatteten Hoeftchen besonders aufmerksam und
empfiehlt die Folien angelegentlichst zum Gebrauch.
Punkt 2. Sodann verliest der II. Vorsitzende, Herr
Kurt Müller- Pasewaik, den Jahresbericht. Er fährt
darin aus, wie unsere Innung, trotzdem sich ihren
Bestrebungen mancherlei Hindernisse in den Weg
stellten, sei es durch Beanstandung unserer Beschlüsse
durch die Behörden oder auch durch die wenig hand-
werke: freundliche Gesetzgebung unserer Zeit, auf eine
verhältnismässig erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken
kann. Es bedärfe aber auch fürderhin der unaufhör-
lichen und liebevollen Mitarbeit jedes ehrlich denkenden
Kollegen, um unseren Stand wieder in die Höhe zu
bringen. Er fordert dann zu regerem Besuch der
Innungsversammlungen auf und schliesst mit den
Worten: „Ein neues Vereinsjahr hat begonnen und
neue Arbeit wird es bringen, darum heisst es, nicht
nachzulassen, sondern fleissig weiterzuwirken für
unsere Ziele.‘ Herr Müller erntete für seinen kurz
gefassten und stilvoll ausgearbeiteten Bericht ein all-
seitiges lebhaftes Bravo! Einwendungen gegen die
Abfassung des Berichtes werden nicht erhoben.
Von einer Verlesung des Protokolles der letzten
Innungsversammlung wird auf allseitigen Wunsch wegen
der Fülle der noch zu erledigenden Arbeit abgesehen,
zumal dasselbe bereits den Mitgliedern in der „Chronik “
vorgelegen hat.
Punkt 3. Sodann erhält der Kassierer, Herr
Kasper-Stettin, das Wort zu einem kurzen Kassen-
bericht. Die Bücher und Belege haben bereits dem
Magistrat zur Einsicht vorgelegen und sind von diesem
für richtig befunden worden. Der Vorsitzende spricht
Herrn Kasper im Namen der Versammlung für den
Bericht und die gewissenhafte Verwaltung dieses so
arbeitsreichen Postens seinen Dank aus; die Anwesenden
erheben sich von ihren Plätzen.
Zu Kassenrevisoren werden die Herren Bachmann
und Wegner gewählt.
Punkt 4. Folgende Anträge des Vorstandes:
a) Einen Betrag von 300 Mk. in den Etat zu stellen,
von dem den Mitgliedern, welche die ‚Bugra“ in
Leipzig besuchen wollen, eine Beihilfe bis zum
Betrag von 25 Mk. zu gewähren ist, wofür jeder
Empfänger einen kurzen Bericht über die Aus-
stellung zu erstatten hat (Anmeldnngen müssen
bis ı. Juni beim Vorsitzenden erfolgt sein |);
b) Von den hierorts ansässigen Teilnebmern des
Meisterkurses einen Beitrag von 5 Mk. zu er-
heben, welcher Betrag unter die Teilnehmer
von ausserhalb gleichmässig als Beihilfe zu ver-
teilen ist;
c) Dem Vorsitzenden wegen Ueberbürdung eine
Schreibhilfe zu gewähren,
werden einstimmig angenommen. Bezüglich der Schreib-
hilfe wird der Vorstand ermächtigt, nach eigenem Br-
messen zu handeln.
Punkt Ss. Ein Antrag, nach welchem an Oıten,
in denen eine G. m. b. H. besteht oder gegründet
werden soll, den Kollegen zu gestatten sei, Preise,
wie die G.m.b. H. zu veröffentlichen, wird von der
Versammlung debattelos abgelehnt.
Ein weiterer Antrag, betreffend Benutzung eines
Saales der Handwerkskammer zur Abhaltung der Ver-
sammlungen, gibt zu einer lebhaften Debatte Anlass.
Herr Visbeck- Stettin spricht sich hauptsächlich gegen
das Rauchen während der Versammlung aus und meint,
man solle der Sitzung, die eine amtliche sei, auch den
amtlichen Charakter wahren. Er schlage deshalb den
Saal der Handwerkskammer zur Benutzung vor. Dass
es da kein Bier gebe, sei ebenfalls nur von Vorteil,
denn ernstliche Arbeit soll nicht am Biertisch erledigt
werden. Auch störe das Ab- und Zugehen der Keilner.
Hiergegen wendete sich zunächst Kollege Bachmann,
indem er ausführte, man solle in unserer Vereinigung,
die ja schon den so unschönen Namen einer Zwangs-
innung führe, wenigstens in den Versammlungen nach
Möglichkeit alles vermeiden, was an Zwang erinnert.
Auch könne man den auswärtigen Kollegen, welche
zum Teil erst kurz vor Beginn mit der Bahu eintreffen,
nicht zumuten, dass sie nach der Ankunft gleich
stundenlang mitarbeiten sollen, ohne sich eine Er-
frischung gönnen zu dürfen. Kollege Müller- Pase-
walk schliesst sich diesen Ausführungen an; er ist
ebenfalls für ein gemütliches Zusammenwirken beim
Glase Bier. Beide Herren sind jedoch für eine Ein-
schränkung bezw. gänzliche Einstellung des Rauchens
während der Versammlung. Die nach einigem Für
und Wieder vorgenommene Abstimmung ergibt Ab-
lehnung des Antrages Es wird dem Vorsitzenden
überlassen, in den Versammlungen das Rauchen zu
untersagen.
Punkt 6. Als nächster Versammlungsort wird
Stargard gewählt. Vorgeschlagen waren auch Demmin
und Swinemände. Als Tag wird der 5. Oktober fest-
gesetzt. Begirn ist 2 Uhr nachmittags. [Einige Star-
garder Kollegen haben sich erboten, etwa mit früheren
Zügen Eintreffenden die Sehenswürdigkeiten der Stadt
zu zeigen ]
Punkt 7. Nunmehr erhält Kollege Bachmann
als Vorsitzender der Prüfungskommission das Wort zu
einigen Bemerkungen über Lehrlingsprüfungen. Er
führt aus, dass es trotz grosser Nachsicht bei den
Präfungen noch viele Lehrlinge gäbe, welche nicht
einmal den geringsten (!) Ansprüchen genügen. Es sei
eine grosse Unterlassungssfnde seitens des Lehrherrn,
wenn er den Lehrling in theoretischer Hinsicht (z.B.
Zweck und Verwendung der Objektive usw.) nicht auf-
klärt. Eine in jeder Hinsicht gewissenhafte Ausbildung
sollte Ehrensache eines jeden Chefs sein. Der Vor-
sitzende stattet Herrn Bachmann für seine allseitig
beifällig aufgenommenen Worte im Namen der Ver-
sammlung den Dank ab und hebt besonders heıvor,
dass Vorredner bei den Prüfungen stets die grösste
Milde und Nachsicht walten liess.
Punkt 8. Bei der nun folgenden Aussprache be-
antragt Herr Köppen-Demmin freie Bahnfahrt für
278
auswärtige Mitglieder. Herr Bachmann schlägt vor,
allen über sokm vom Versammlur gsort entfernten Mit-
gliedern den ganzen Fahrpreis zu ersetzen. Nach kurzer
Debatte wird beschlossen, die Angelegenheit auf die
nächste Tagesordnung zu setzen.
Zu dem am 23. bis 26. Juni d. J. in Leipzig tagenden
„IIL Allgemeinen deutschen Photographentage‘“ wird
einstimmig Herr Willy Wolff als Delegierter unserer
Innung gewählt.
Der Vorsitzende erklärt um 5’/, Uhr die Versamm-
lung für geschlossen. Herr Grienwaldt- Bremen,
welcher den Meisterkursus abhalten wird, ist inzwischen
eingetroffen und durch den Vorsitzenden vorgestellt
worden. Die Anwesenden begeben sich nunmehr ge-
meinschaftlich nach dem Handwerkskammergebäude,
wo der zur Verfügung gehaltene Raum, welcher unsere
Inkognito- Ausstellung beherbergte, für dieZuhörer kaum
ausreichte. Ueber das, was man früher in der Photo-
graphie wollte und das, was man heute anstrebt, ver-
suchte Herr Grienwaldt ein klares Bild zu entwickeln
und konnte vergleichenderweise einige Dührkoopsche
Porträts mit heranziehen. Der Vortrag bedeutete eine
lehrreiche Vorbesprechung des am folgenden Morgen
beginnenden Meisterkursus, und es wussten somit die
Teilnehmer, auf welches Ziel sie sich einzurichten hatten.
Vereinfachung der Arbeitsweise durch Meidung aller
unnatürlichen Mittel (auch fbertriebener Retouche),
Rückkehr zum naturwahren Schwarz- Weiss-Bildrie in
vollendeter Technik.
Punkt g. Die Beteiligung an der Ausstellung selbst
war eine recht mässige zu nennen: Aller Anfang ist
schwer. Es ist jedoch Grund zur Annahme vorhanden,
dass die Beteiligung das nächste Mal eine regere sein
wird. Hoffen wiı! Inzwischen: Auf fröhliches Wieder-
sehen in Stargard!
Stettin, den 20. April 1914.
Willy Woltt,
Vorsitzender.
Sixtus Neumann,
Schriftführer.
an
Photographen - Zwangsinnung
Mülhausen in Eisass für den Bexirk
| Ober- Elsass.
Protokoll der Innungsversammlung
vom 16. April in Gebweiler.
Die Versammlung wurde um 4, Uhr durch den
Obermeister, Herrn J. Stegmann, eröffnet. Er be.
grüsste die anwesenden Mitglieder und beauftragte
danach den I. Schriftführer, die Anwesenheit der er-
schienenen Kollegen festzustellen. Der namentliche
Aufruf ergab, dass 26 Mitglieder anwesend waren.
Entschuldigt hatten sich zwölf Mitglieder.
Zu Punkt 2 verlas der Schriftführer das Protokoll
der letzten Versammlung. Da Einwendungen gegen
die Fassung desselben nicht erhoben wurden, wurde
dasselbe als angenommen erklärt.
Punkt 3 der Tagesordnung behandelte die Fest-
setzung einer Strafe für das zu späte Erscheinen und
das zu frühe, unentschuldigte Weggehen bei den
Innungsversammlungen. Der Obermeister sprach sich
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
dahin aus, dass es im Interesse der Mitglieder liege,
die Versamminngen pünktlich zu beginnen, und be-
antragte die Festsetzung einer Strafe bis zu einer Mark.
Herr Volkmann glaubt, dass es den auswärtigen
Kollegen nicht immer möglich sein wird, genau zur
festgesetzten Zeit zu erscheinen.
Herr Kohler- Dietz schliesst sich den Aus-
fährungen des Vorreduers an und wünscht, in dem zu
fassenden Beschluss die Bemerkung zu treffen, dass
ortsansässige Mitglieder unter allen Umständen, die
Auswärtigen dagegen jedoch nur bei selbstverschuldetem
Zuspätkommen bestraft werden sollen.
Auf den Hinweis des Obermeisters, dass sich dies
in der Praxis nicht gut ausführen lassen würde, und
dass bis zur Verlesung der Anwesenheitsliste genfgend
Zeit verginge, um zu der Versammlung zeitig genug
zu erscheinen, stellt Kollege Drexler den Antrag:
„Wer nach Verlesen der Anwesenheitsliste nicht
anwesend ist, wird in der ersten Stunde des Zuspät-
kommens mit so Pf. bestraft. Die erste Stunde be-
ginnt jeweils mit der für den Beginn der Versammlung
festgesetzten Zeit. Wer mehr als eine Stunde zu spät
erscheint, wird mit der Höchststrafe von einer Mark
bedacht.“
Nach Verlauf der sich hieran schliessenden Debatte
wird der Antrag Drexler mit dem Zuratze einstimmig
angenommen, dass auch das frühzeitige Verlassen der
Versammlung die gleiche Strafe nach sich zieht.
Zu Punkt 4 gibt der Obermeister ein Schreiben
des Knappschen Verlags sowie das Rundschreiben
des Central. Verbandes bekannt.
Zu Punkt 5 haben ungefähr 20 Mitglieder den
ihnen übersandten Fragebogen, betreffend die Fest-
setzung von ortsüblichen Durchschnittspreisen, an den
Vorstand eingereicht.
Nach diesen Preisverzeichnissen wurde sogleich
der ortsübliche Durchschnittspreis berechnet, deren
Ergebnis der Versammlung bekanntgegeben wurde.
Es wurde daraufhin beschlossen, dass Preise unter
diesen nunmehr festgelegten ortsüüblichen Durchschnitts-
preisen nicht veröffentlicht werden dürfen.
Unter Punkt 6: „Verschiedenes“, teilen die Kassen-
revisoren, die Herren Kohler-Dietz und Kappler,
der Versammlung mit, dass sie bei der am 25. März
stattgefundenen Kassenrevision die Kasse für richtig
befunden haben.
Dem Kassierer Herrn Richard Adam wird hierauf
Decharge erteilt.
Mitglied Volkmann gibt sodann dem Wunsche
Ausdruck, dass die Versammlungen nach Möglichkeit
an Montagen abgehalten werden möchten.
Nachdem noch verschiedene interne Innungsan-
gelegenheiten erledigt werden, schloss der Obermeister
um 7 Uhr die Versammlung.
J. Mehlbreuer, Schriftführer.
>»
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
279
Photographen -Zwangsinnung
zu Strassburg i. E. für den Bezirk Unter-
Kisass.
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J.P.).
Sitz: Strassburg 1. Eis.
Binladung
zu einer ausserordentlichen Innungsversamm-
lung (gemäss 8 55 der Statuten).
Am 25. Mai, nachmittags 4 Uhr, findet im Hand-
werkskammergebäude zu Strassburg i.E., Ein-
gang Baldungstrasse 4, Saal Nr. 20, auf Anregung der
Aufsichtsbehörde eine Generalversammliung zur. Ab-
stimmung über eine Ergänzung des 8 ı5, Abe. ı, der
Innungssatzung statt. Da zur Satzungsänderung Drei-
viertel-Majorität der stimmberechtigten Mitglieder er-
torderlich ist, so bittet der Vorstand, damit nicht die
Einberufung einer zweiten Innungsversammlung über
denselben Punkt erforderlich wird, um vollzählige Be-
teillgung.
Die aut der Tagesordnung stehende Aenderung
des $ s5, Abe. ı, der Statuten soll lanten: Sämtliche
auf Grund der $$ 4 und 5 der Statuten der Innung
zugehörigen Mitglieder sind beitragspflichtig, und zwar
vertellen sich die Beiträge nach folgenden Klassen:
L Klasse: Beitragsquote ı8 Mk. jährlich:
für sämtliche Berufsphotographen, die einen Netto-
verdienst von 2000 Mk. und höher jährlich haben.
IL Klasse: Beitragsquote ı6 Mk. jährlich:
für die Berufsphotographen, welche unter 2000 Mk.
jährlich netto verdienen.
III. Klasse: Beitragsquote ı4 Mk. jährlich:
für alle diejenigen, welche das Photographieren nach
$ 4 der Satzungen betreiben, ohne Rücksicht auf die
Höhe des Verdienstes.
Anschliessend an diese ausserordentliche Innuugs-
versammlung findet eine Innungsversammlung mit
folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
ı. Protokoll und Eingänge.
2 C.V.-Angelegenheiten und Anträge für den Ver-
bandstag des C.V. in Leipzig.
3 Praktische Vorführung durch das Chemische La-
boratorium „Energol“, Berlin, über Nicola
Perscheids Bromöldruck.
4: Bericht über den ı2. Meisterkursus in München.
Referent: Kollege Bockmann-Zabern. (Hierzu
hat die Lehr- und Versuchsanstalt in München
‚eine grössere Auzahl Kunstdrucke zur Verfügung
gestellt, ebanso die Herren Grainer und Traut-
München.)
5 Festsetzung der diesjährigen Hauptversammlung.
6. Verschiedenes. |
Der Vorstand.
LA: J. Jungmaun, Obermeister.
art
Ateliernaehriehten.
Borbreck-Antonienhätte (Schlee.). Herr A.
Gambietz eröffnete eine pbotographische K ınstanstalt.
Eisenach. Herr Karl Ungerer hat das Photo-
graphische Atelier Karistrasse 6, früher W.Herrmann,
neu eröffnet.
Wolfenbüttel. Herr Carl Wohlgemuth er-
öffnete Bahnhofstrasse ı ein Photographisches Atelier.
2»
Kleine Mitteilungen.
— Bezüglich der Sonntagsruhe in Frank-
furt (Oder) im photographischen Gewerbe hat
der Regierungspräsident auf Grund des 8 ıo5e, Abs. ı,
und des &41b der Gewerbeordnung unter entsprechender
Abänderung der Bekanntmachungen vom 16 März 1895
und vom ı8. August 1913 für den Stadtbezirk Frauk-
furt a. O. angeordnet, dass a) die photographischen An-
stalten an den Sonntagen im Sommer und Winter gleich-
mässig um 4 Uhr nachmittags zu schliessen sind, b) die
Beschäftigung von Arbeitern (Gehilfen und Lehrlingen)
an diesen Tagen während der Sommermonate (tr. April
bis Ende September) nur bis 4 Uhr nachmittags atatt-
finden darf, dagegen c) die Vorschrift, dass diese Be-
schäftigung im Winter nur bis 3 Uhr nachmittags statt-
finden darf, bestehen bleibt. Die weiteren Anordnungen
in den vorstehenden Bekanntmachungen bleiben eben-
talls bestehen.
hit
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 98. Herr W.K. in B.-B. ı. Wie bringt
man bei der Reproduktion sehr verblasster Albumin-
und Zelloidinbilder möglichst viel heraus? Ortho-
chromatische Platten werden wohl nichts Besonderes
nützen? Lassen sich die Originale selbst verbessern,
vielleicht durch eine Nachentwickiung oder Ver-
stärkung?
2a. Für einen Kunden, der viel auf Reisen ist, zum
Teil auch in den Tropen, und der ein grösseres Platin-
bild im Rahmen stets mit sich führt, habe ich an
Stelle der zerbrechlichen Glasscheibe ein starkes Gela-
tineblatt in den Rahmen gelegt. Nan ist dasselbe aber
so spröde geworden, dass es gesprungen ist in viele
kleine Stücke. Die Koffer werden auf der Reise sehr
schlecht behandelt. Nun möchte ich wissen, ob es
einen anderen durchsichtigen Ersatz gibt fir solche
Gelatineblätter. Das Format ist ziemlich gross, etwa
40%X5o cm. Bitte eventuell auch die Bezugsquelle des
Gelatineblattersatzes zu nennen. |
Antwort su Frage 98. ı. Um stark verblichene
Bilder zu reproduzieren, ist allerdings eine farben-
empfindliche Platte ein höchst ungeeignetes Mittel, da
die Bilder meist gelblich gefärbt sind und daher durch
Verwendung einer farbenempfindlichen Platte gerade
das Gegenteil dessen erreicht wird, was man bezweckt.
Sind daher die Bilder, wie es meist der Fall ist auf
ungefärbtem Grunde nur in der Zeichnung vergilbt,
so erreicht man mit einer gewöhnlichen Platte das
Beste, noch mehr natürlich mit einer Kollodiumplatte.
Ist dagegen der Grund und die Zeichnung gleich-
mässig vergilbt, so gibt es im allgemeinen kein Mittel,
280
um auf diesem Wege eine vernünftige Reproduktion
zu erzielen. Immerhin kann der Versuch gemacht
werden, das Bild nachträglich mit Qaecksilber zu ver-
stärken, indem man es vom Karton abweicht, frisch
fixlert, eine Stunde sorgfältig wässert und dann in der
üblichen Weise verstärkt.
Antwort a Zum Bedecken derartiger Bilder eignen
sich Zelluloldscheiben viel besser als Gelatineblätter.
Sie bekommen derartige Zelluloldscheiben auch in der
nötigen Grösse in allen Stärken im Handel, z. B. in
grösseren photographischen Geschäften, sonst direkt
aus einer Zelluloidfabrik, wie z. B. Rheinische Zelluloid-
fabrik Bensinger- Mannheim.
Frage 99. Herr L. B. in W. Gibt es für den
Photographenberuf ein bestimmtes Abzeichen, welches
vielleicht für Schätzenkönig-Medaillen in Frage kommen
könnte, oder was könnte man für solchen Zweck passend
wählen
Antwort su Frage 99. Oftizielle Abzeichen für
den Photographenberuf gibt es nicht. Sie finden aber
entsprechende Vorlagen in zahlreichen photographischen
Medaillen, die auf Ausstellungen usw. verliehen werden.
Eine vielleicht Ihren Zwecken entsprechende Vorlage
finden Sie auf der Einbanddecke des Lehrbuches der
praktischen Photographie von A. Miethe, Verlag von
Wilhelm Knapp in Halle a. S.
Frage 100. Herr C. L. in R. Ich beabsichtige
die Selbstanfertigung eines astronomischen Fernrohrs.
Kann ich als Objektiv die Frontlinse eines Suter-
aplanaten verwenden, mit einem Durchmesser von
9 cm, und einer Brennpunktdistanz von Io4 cm? Muss
bei derartigen Fernuröhren die Abblendung ausnahms-
lo3 vor dem Objektiv, oder darf sie auch dahinter an-
gebracht werden? Im letzteren Fall würde ich das ganze
Objektiv nach Entfernung der Hinterlinse am Fernrohr-
tubus befestigen, was technisch am bequemsten ist.
Antwort zu Frage 100. Die Herstellung eines
Fernrohres aus der Frontlinse eines Aplanaten wird
keine befriedigenden Resultate geben. Die sphärische
Korrektur der photographischen Objektive ist für
diesen Zweck nicht ausreichend und auch die Achro-
matisierung für das optische Bild recht wenig gut.
Ausserdem ist die Form einer Aplanathälfte möglichst
ungeeignet, weil das Bild schon in unmittelbarer Nähe
der Achse optisch sehr schlecht wird. Im übrigen ist
es gleichgliltiig, ob die Blende vor oder hinter dem
Objektiv in diesem Falle benutzt wird. Sie werden in
jedem Fall, um einigermassen scharfe Bilder zu er-
halten, die Linse auf etwa ein Drittel ihres Durch-
measers abblenden müssen.
b) Rechtliche Fragen.
Fyage 43. Herr Z.- J. in M. Der Sonntags-
geschältsschlusse im Photographengewerbe ist hier auf
3 Uhr festgesetzte Ein Photograph hatte nach An-
meldung bei der Gewerbepolizei um 5 Uhr eine Ver-
einsgruppenaufnahme gemacht und soll nun wegen
Uebertretung der Bestimmungen über die Sonntags-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
ruhe bestraft werden. In einem anderen Falle wurde
das Gesuch um Aufnahme ausserhalb der Zeit der
Sonntagsarbeit ebenfalls abgelehnt; es soll eine richter-
liche Entscheidung herbeigetährt werden, zu welchem
Zwecke um Auskunfc gebeten wird.
Antwort su Frage 43. Die Regelung der erlaubten
Sonntagsarbeit wird den lokalen Verhältnissen ent-
sprechend durchgeführt. Die persönliche Tätigkeit des
Gewerbetreibenden an Sonntagen ist grundsätzlich ge-
stattet, kann aber gemäss $ 4ıb, G. O., eingeschränkt
werden, und zwar auf Antrag von mindestens */, der
beteiligten Gewerbetreibenden einzelner Gemeinden
durch die höhere Verwaltungsbehörde (vergl. diese
Zeitschrift 1913, S. 106), So wurde z. B. die Sonntags-
ruhe im Photographengewerbe zu Kiel durch Bekannt-
machung des Reglerungspräsidenten in Schleswig ge-
regelt (vergl. diese Zeitschrift ı913, S. 625). Diese
Anordnung hat die rechtliche Wirkung, dass In der
festgesetzten Zeit der Betrieb auch der selbständigen
Photographen sowohl innerhalb als auch ausserhalb
der Betriebsstätte sublen muss. Zuwiderhandlungen
werden dort mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. bestraft.
In solchen Fällen hat die Gewerbepolizei kein Recht,
auf Gesuche hin die Nichteinhaltung dieser Bestim-
mungen zu gestatten. Der Regierungspiäsident zu
Oppeln hat bei der Regelung der Sonntagsruhe im
Gewerbe der selbständigen Photographen in Gleiwitz
bestimmt, dass sich die für die Gewerbetreibenden und
ihre Familienangehörigen ausgesprochene Beschränkung
in der Ausübung des G:werbebetriebes nicht auf
photographische Aufnahmen bezieht, die auf Bestellung
ausser dem Hause stattfinden (vergl. diese Zeitschrift
1914, S. 251). Liegt eine Regelung der Sonntagsarbeit
auf Grund des $ 4ıb, G. O., dort vor und Ist die Aus-
nahme der gestatteten Aufnahme ausser dem Hause
auf Bestellung nicht vorgesehen, dann liegt strafbare
Sonntagsentheiligung vor. Anderenfalls ist eine solche
auch anzunehmen, wenn der Geschäftsinhaber einen
Angestellten mit der Aufnahme beauttragt hat. Weiteren
Material zu dieser Frage ist zu finden in dieser Zeit-
schrift 1913, S. 307, 628, 642. Dr. Sch.
Frage 4g4_ Herr J.G. in F. Mir ist der Vertrieb
vor Ansichtspostkarten, die zwei Ansichten eines alten
Burghofes darstellen und von mir hergestellt wurden,
vom Besitzer der Burg, einem Verein, untersagt worden.
Der Burghof kann nur gegen Eintritt betreten werden.
Besteht das Verbot zu Recht?
Antwort su Frage 494 Nach 8 20 K.G. düıfen
Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Strassen
oder Plätzen befinden, photographisch aufgenommen
werden. Da das von Ihnen aufgenommene Schloss
Eigentum des Burgvereins ist und nur gegen Eintritt
betreten werden kann, sind Sie nicht befugt, vom Burg-
hof aus Aufnahmen des Burginnern herzustellen und
sie gewerbsmässig zu verbreiten, ebensowenig Sie Innen-
aufnahmen von Ausstellungen, Museen, Kirchen usw.
ohne ausirfckliche Genehmigung machen dürfen. Durch
die Verbreitung dieser Ansichtspostkarten würden Sie
sich schadenersatzpflichtig machen. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19.
Nr. 42.
24. Mai.
IQ1A.
Eine wiehtige Entseheidung für Innungen.
Unterschied zwischen Entscheidungen und Anordnungen im Sinne des $ 96
der Gewerbeordnung.
(Entscheidung des Preussischen Oberverwaltungsgerichts vom 22 Mai 1913)
Der Ionungsvorstand ist nach $92c der
Gewerbeordnung berechtigt, über Innungsmit-
glieder bei Verstössen gegen statutarische Vor-
schriften Ordnungsstrafen zu verhängen. Hier-
bei gewinnt die Frage Interesse, welche Rechts-
mittel dem in Strafe Genommenen gegen seine
Bestrafung offenstehen. Belehrung über diese
Frage gibt folgender Fall, der jüngst von dem
preussischen Oberverwaltungsgerichte entschie-
den wurde: Der Photograph M. zu H. hatte in
vier Zeitungen fünf Anzeigen erlassen, in denen
er seine Preise sowie Gratisangebote bekannt
gab. Er wurde deshalb vom Innungsvorstand
für jede Anzeige in einc ÖOrdnungsstrafe von
je zo Mk. genommen. Hiergegen legte er Be-
schwerde beim Magistrat zu H. ein, wurde in-
dessen abgewiesen. Ebenso erging es ihm mit
der weiteren Beschwerde bei dem Regierungs-
präsidenten zu H., der die Gesamtstrafe von
100 auf 80 Mk herabsetzte, da ein Fall der
Bestrafung des Rechtsgrundes entbehrte. Nun-
mehr klagte M. auf Aufhebung der Bescheide
des Magistrats und des Regierungspräsidenten,
sowie auf Annullierung der Ordnungsstrafe beim
Bezirksausschuss zu H., der die Klage als un-
zulässig abwies. Gegen diesen Bescheid ver-
suchte es der Photograph noch mit dem Rechts-
mittel der Berufung bei dem Oberverwaltungs-
gericht. Auch bier blieb ihm der Erfolg ver-
sagt; die Berufungsinstanz begründete ihren
Standpunkt folgendermassen: Gegenstand des
Streites ist sachlich der erwähnte Ordnungs-
strafbescheid der Photographeninnung zu H.,
gegen den dem Betroffenen die Beschwerde an
die Innungsaufsichtsbehörde, den Magistrat zu
H., offenstand. Gegen dessen Entscheidung
war nach $ 96, Absatz 7, G.O, in Verbindung
mit $ ı25, Absatz 2, des Zuständigkeitsgesetzes
die Klage beim Bezirksausschuss eröffnet, dessen
Entscheidung endgültig ist. Wie der Vorder-
richter zutreffend und in Uebereinstimmung mit
dem Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juni ı 889
. (Entscheidung des O.V.G., Bd. ı8, S. 320) aus-
führt, ist gegen die im $ 96, Absatz 7, G.O.,
erwähnten Entscheidungen die Klage bei dem
[Nachdruck auch im Auszug verboten.)
Bezirksausschuss zugelassen, während gegen die
an derselben Stelle genannten Anordnungen die
Beschwerde an den Regierungspräsidenten offen-
steht, welcher ebenfalls endgültig entscheidet.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine
Entscheidung im Sinne des 8 96, Absatz 7 a.a.O.
Zu diesen Entscheidungen gehören nicht nur
die Entscheidungen von Streitigkeiten gemäss
Absatz 4 dieses Paragraphen, d. h. wegen Auf-
nabme und Ausschliessung der Mitglieder usw.,
sondern auch solche über die Beschwerden der
Innungsmitglieder wegen der Ordnungsstrafen,
welche die Inonung gemäss 8 92c, G.O., ver-
hängt. Ueber die Rechte der Innungsmitglieder
innerhalb und gegenüber der Innung, welche
ihrer Natur nach eines verwaltungsgerichtlichen
Schutzes bedürfen, werden Entscheidungen im
Sinne des $ 96, Absatz 7 a.a. O., getroffen.
Bei den Anordnungen, gegen die lediglich die
Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde
eröffnet ist, handelt es sich um Angelegenheiten
der Innung als solcher und ihrer Organisation,
sie beruhen — wie in dem oben angeführten
Urteil gesagt ist — nicht sowohl auf der Funktion
des Entscheidens, als vielmehr auf den der
Aufsichtsbehörde ausserdem beigelegten Rechten
und Funktionen, insbesondere auf der Bestim-
mung im Absatz 2 des $ 96, wonach sie die
Innung selbst und deren Organe einschliesslich
der Mitglieder, soweit diese an der Führung
der Geschäfte teilnehmen, zur Befolgung der
gesetzlichen und statutarischen Vorschriften an-
zuhalten hat. Der Kläger hat den vom Gesetz
für Fälle der vorliegenden Art nicht vorgesehenen
Weg der Beschwerde eingeschlagen und dadurch
eine Herabsetzung des Strafbetrages erreicht.
Gegen den Bescheid des im vorliegenden Fall
gar nicht zur Entscheidung zuständigen Regie-
rungspräsidenten ist eine Klage nicht gegeben.
Die erhobene Klage ist also, wie der Vorder-
richter entschieden hat, unzulässig und sie musste
daher abgewiesen werden. Aktenzeichen III.
B. 132/12; vergl. Ergänzungsband I, S. 266 ff.)
sk.
282
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig.
(Fortsetzung.)
An einer der Schmalwände hat Hugo Weiss
aus Arad in Ungarn neun Bilder in malerischer
Auffassung ausgestellt; schade, dass bei einigen
Bildern der Ton zu dunkel gehalten zu sein
scheint. Ziegenhorn-Friedrichroda ist mit
sechs netten Sachen vertreten. Ressler-Augs-
burg fällt mit seinen vier Porträts in Mattalbumin
vorteilhaft auf.
Schreiten wir im Mittelgange weiter, so ge-
langen wir zunächst zu Carl Trieb-Berlin-
Steglitz, dessen Ausstellung vorzüglicher Kohle-
drucke einen alsgerundeten Eindruck machen.
Namentlich gefällt uns das kleine Damenkniebild
sowie zwei Damenköpfe grösseren Formates
durch ihre malerische Wirkung.
Sein Gegenüber, Max Taggeselle-Leipzig;
bringt eine reiche Zahl von Bildnissen, von
denen uns das grosse Herrenbildnis sowie die
kleine Aufnahme der Dame im Hut am besten
gefällt. Leider wirkt das Herrenbildnis in dieser
Umgebung etwas zu schwer in der Stimmung.
Siemsen-Mühlhausen hat die Vorteile des
Bühlerschen Kohlepapieres gut auszunutzen
verstanden. In seiner unmittelbaren Nachbar-
schaft haben wir Briecke & Roth-Frankfurt
a. M. mit sechs schönen Landschaften, bei denen
wir die Schneelandschaften etwas duftiger
wünschen würden. -
Der Mühlhausener Kaiserl. Hofphotograph
Tellgmann bringt in einer grossen Wandfläche
seine berühmten, vielgenannten Manöverbilder
in bekannter Meisterschaft, und könnte man ihn
um seinen sicheren Blick und sein Geschick im
Erfassen des richtigen Momentes fast beneiden.
Eine reiche Ausstellung gleich vorzüglicher Bilder,
klar und deutlich und doch voll malerischer
Wirkung als Resultat vieler Mühen, die oft im
Schweisse des Angesichtes erzielt sein mögen.
Sein Visavis ist die Firma Kiesel-Berlin,
deren Ausstellung reicher Damenbildnisse von
der Damenwelt stets belagert ist; geben sie doch
Gelegenheit, die Mode des Tages mit der Grazie
zu bewundern. Wir sehen hier deutlich, dass
man Modeaufnahmen nicht nur in Paris anfertigen
lassen muss, sondern auch in unserer Reichs-
hauptstadt dazu die beste Gelegenheit haben kann.
Als Pendant haben wir den bereits als
Maler erwähnten Walter Hartwig-Quasnitz-
Lützschena mit landschaftlichen Studien, von
denen uns das Nachtbildchen aus der engen
Dorfstrasse am besten gefällt, sowie mit einigen
Aktaufnahmen zu verzeichnen. Der sitzende
Akt ist am besten gelungen, nur könnte das
Gefühl des Künstlers hier etwas vom Puder
Hilfe erheischen. Aktaufnahmen haben wir ja
mehrfach in der photographischen Abteilung
beider Gruppen, und ist es kein Wunder zu
[Nachdruck verboten.)
nennen, dass die Schönheit des menschlichen
Körpers, der Krone der Schöpfung, stets Ver-
anlassung zu photographischen Studien gibt, und
bietet dieses Gebiet besondere Schwierigkeiten,
die schon durch den Körper selbst bedingt sind,
daher auch schwer die Lösung der Frage in
vollkommener Weise möglich ist und bleibt.
Die rechts gelegene Koje hat als Aussteller
einen neuen Fabrikanten von Mattalbumin-
papieren: Sommer & Co.-Leipzig bringen Muster
ihrer Erzeugnisse auf einer grossen Wandfläche
zur Ausstellung, und wenn die Fabrikate in der
gleichen Weise ausfallen, wie hier in den Proben,
zu denen erstklassige Photographen Hilfe ge-
boten haben, so kann man dem Papiere eine
glänzende Zukunft in Aussicht stellen.
In derselben Koje haben zwei sächsische
Photographen ausgestellt. Links Brüder Hahn-
Chemnitz mit zehn Bildern guter Tagesarbeiten,
sowie Schindhelm-Ebersbach i. S. mit ver-
schiedenen Studienblättern, von denen uns der
Student auf der Waldbank im Abenddämmer-
schein als wohlgelungen erscheint.
Im Quergang linker Hand sehen wir Hinek-
Chemnitz mit Akt und Studienaufnahmen in
flotter Behandlung und Auffassung. Ihm gegen-
über ist Roth-Stuttgart mit guten Leistungen
als Reproduktionsphotograph aufzuführen.
-Wir nehmen unsere Wanderung wieder im
Mittelgange auf, und da haben wir zwei Meister
der Kunst, Photographen, die sich rühmen
können, fast alle fürstlichen und gekrönten
Häupter der Welt im Bilde festgehalten zu haben.
Was es heisst, hier Gutes zu leisten, kann der-
jenige beurteilen, der da weiss, wie schwer es
ist, hier in kurzbemessener Zeit zu arbeiten.
Hofphotograph Ernst Sandau-Berlin meidet
ängstlich jede Effekthascherei. Seine Bildnisse
sind sämtlich von vornehmer, ruhiger Auffassung.
Der Kanzler des Deutschen Reiches, von Beth-
mann-Hollweg, ist in einem feinen Kniebild
vertreten. Weiter hat Sandau seinen Souverän,
den König von Schweden, in einem grossen
Gummidruck vorzüglich dargestellt. Als zweiter
ist Selle & Kuntze-Potsdam (Inhaber Nieder-
astroth) mit den bekannten Aufnahmen der
kaiserlichen Familienangehörigen vertreten. Die
prächtigen Aufnahmen rechtfertigen das grosse
Interesse der Besucher der Ausstellung, für die
die genannte Kollektion einen besonderen An-
ziehungspunkt zu bilden scheint.
Solche Nachbarschaft ist oft sehr gefährlich,
aber wir müssen zu unserer Freude gestehen,
dass sich die beiden Nachbarn ganz vorzüglich
behaupten. Sowohl Schöllhammer, Benade
Nachf., Erfurt, mit seinen neun sehr guten Kobhle-
drucken, wie auch der Plauener Axtmann jun.
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
brauchen sich der Kritik nicht zu schämen. Im
Vergleich zu den Heidelberger Sachen des
letzteren Ausstellers müssen wir einen be-
deutenden Fortschritt verzeichnen. Besonders
sei hier das Bild der Dame mit Kindern erwähnt
wie auch das Bildnis der Dame, ganze Figur.
Gleich an der Ecke des nächsten Raumes
haben wir Schmoll-Berlin, dessen Bilder uns
gut gefallen. Namentlich will uns das Doppel-
bild der beiden Damen am Klavier als besonders
gelungen erscheinen, denn die Linienführung
wie die Beleuchtung machen wirklich Freude
beim Beschauen.
Der nächste Aussteller ist Transtofsky-
Bremerhaven, dessen elf Bilder das Streben nach
ungezwungener Auffassung deutlich erkennen
lassen.
Von Bruno Blaschy-Danzig gefällt uns das
Bild des alten Herrn und der Dame, Kniestück.
Dr. Kalmanschey-Dresden bringt fünf gute
Bilder und Schäfer-Kiel seine stimmungsvollen
Seebilder.. Auch hier muss man bei dem Urteil
die grossen Schwierigkeiten kennen, um den
Wert der Leistungen beurteilen zu können. Im
frühesten Morgengrauen hinaus auf die See, und
ehe die gepanzerten Kolosse das Wasser in
hohen Wellen aufpeitschen, muss der Photograph
den Augenblick im wahrsten Sinne des Wortes
erfasst haben, oder er ist um den Lohn seiner
Mühe gebracht. Sämtliche Sachen sind äusserst
stimmungsvoll und erzielen eine volle Wirkung.
Fischer & Ludwig-Leipzig sind nur durch
das Namensschild vertreten. Konnten diese Aus-
steller als Ansässige nicht für rechtzeitige Fertig-
stellung Sorge tragen? Leider sind verschiedene
Aussteller, ungefähr ein halbes Dutzend, nur mit
ihren Namen vertreten, die Bilder harren noch
283
der Ausstellung. Darunter auch Meister Grien-
waldt, der doch wohl nicht fehlen will?
Der Jenenser Tesch hat eine Anzahl guter
Bilder gesandt, von denen uns das alte Damen-
bild sowie das Bild einer jüngeren Dame in
Oval gut anspricht.
Willy Dose-Hamburg ist mit neuzeitlichen
Leistungen erschienen, sein Nachbar Coubillier-
Köln ist mit seinen Bildern frei jeder Pose.
Benade-Wiesbaden bringt fast das Beste
der Ausstellung; seine Bilder, auf rauhes Papier
übertragen, haben wohl die Hilfe des Malers in
Anspruch genommen, aber nur in wohldurch-
dachter Weise. So eigentümlich auch die Zu-
hilfenahme der Hände zur Erzielung einer male-
rischen Wirkung auffällt, man muss ein volles
Lob. dieser Leistung zollen. Hier sind alle
Bilder wohldurchdacht, die Ausstellung ist in
sich abgeschlossen.
Auch Rothe-Altenburg hat sich der Malerei
oder der Kunst, Photographie und Malerei an-
genehm zu verbinden, gut bedient; die im Negativ
eingezeichneten und geschabten Hintergründe
sind den Bildnissen gut angepasst.
Fuchs-Calw hat nur zwei Landschaften ge-
sandt, aber das Wenige ist vorzüglich und die
weise Beschränkung könnte man manchem Aus-
steller empfehlen, denn oft ist weniger mehr.
Wagner-Gleiwitz ist mit Landschaften und
Porträts erschienen; uns kommen die Sachen
etwas zu kräftig gestimmt vor.
Das gleiche gilt von Halberstadt-Hamburg,
dessen Bilder den Meister der Technik zeigen,
der aber auch, wie so manche der Ausstellung,
sehr schwere Töne gewählt hat.
(Fortsetzung folgt.)
ee — —
Innungs- und Vereinsnashriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen-Innung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Ausserordentliche Versammlung
am Dienstag, den 26. Mai, abends pünktlich 8 Uhr,
im Theatersaal der „Kammersäle“,
Berlin SW, Teltower Strasse 1 — 4.
Tagesordnung:
I. Geschäftliche Mitteilungen. Bericht des Vor-
sitzenden über die gegenwärtige Situation der
Innung. Genehmigung der Prolongation des
Darlehns vom 6. Januar d. J.
a, Anträge der Herren Staudt und Titzenthaler,
betreffend Aenderungen im Stellennachweis.
3. Wahl eines Vorstandsmitgliedes an Stelle des aus-
scheidenden Herrn Niederastroth- Potsdam.
4 Wahl von zwei Meisterbeisitzern zum Ausschuss
für das Gehilfenwesen.
5. Antrag Barges: Wiederinkraftsetsung des Be-
schlusses vom 3. Juli, betreffend das Verbot von
Gratisvergrösserungen und Zugaben.
6. Verschiedenes.
7. Bekanntgabe des Resultates der Abstimmung über
die Sonntagsruhe.
Unentschuldigtes Fernbleiben wird durch Ordnunge-
strafe geahndet.
Der Vorstand.
Hugo Kammer,
I. Schriftführer.
Lorenz Tiedemann,
I. Vorsitzender.
NB, Platin in Röhrchen & ı g 3,05 Mk.
2
284
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Zwangsinnung für das Photographen-
Gewerbe in Liegnitz.
In der am 29. April d. J. stattgefundenen Haupt-
versammlung sind die ortsüblichen Preise für unauf-
gezogene, unretouchierte, sogen. Serienbilder wie folgt
ermittelt worden:
6 Stück 1,75 Mk.; 12 Stück 2.25 Mk.
Jede Veröffentlichung unter diesen ermittelten
ortsüblichen Preisen wird für jeden Fall und Tag mit
20 Mk. bestraft. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
Die Mitglieder werden gebeten, den fälligen halb-
jährlichen Beitrag bis zum ı. Juni d. J. an unseren
Kassierer, Herrn Foglar-Liegnitz, Luisenstrasse 2, eln-
zusenden.
Beiträge, welche bis zu diesem Termin nicht ein-
gelaufen sind, werden zuzüglich der Portospesen per
Nachnahme erhoben.
Emil Bogacki,
Obermeister.
are
G. Hansen,
Schriftführer.
Hessiseher Photographen-Bund (E. Y.).
Unsere nächste Bundesversammlung findet am
Montag, den 8. Juni, nachm, 4 Uhr, in Frankfurt
a. M., Restaurant „Faust“, am Schauspielhaus, atatt.
Tagesordnung:
ı. Verlesen des Protokolls.
2. Bekanntgabe von Eingängen.
3. Innungsangelegenhelten.
4. Geplante Ausstellung (Wanderausstellung) seitens
des Bundes.
5 Beschlussfassung über die dritte Gründungestfeier.
6. Entgegennahme von Anträgen zur Tagung des
Central- Verbandes.
7. Wahl eines Delegierten.
8. Verschiedenes.
Wir bitten um recht rege Beteiligung und hoffen,
wiederum alle unsere Mitglieder begrüssen zu können.
Der Vorstand.
1. A.: Alb. Fraatz, Schriftführer.
kart
Zwangsinnung für das Photographen-
Gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
Die Mitglieder werden ersucht, die ordentlichen
Innungsbeiträge für die Zeit vom ı. April bis Ende
September mit 5 Mk., sowie den Beitrag für den Central
Verband mit 1,50 Mk., ausserdem für jeden Gehilfen
5o Pf. und jeden Lehrling 30 Pf. bis zum 30. Mai an
den Kassierer, Kollegen Hugo Julius, Georgatrasse 24,
porto- und bestellgeldfrei einzusenden. Nach dieser
Zeit werden die Beträge durch die Verkehrmanstalt mit
15 Pf. Aufschlag eingezogen.
Ferner werden die Mitglieder, Atelierbesitzer, noch-
mals auf die sichtbare Anbringung der Innungsplakate,
den Schluss der Geschäfte am Sonntag um 2 Uhr be-
treffend, aufmerksam gemacht. Zu beziehen, Stück
ı0 Pf., vom Schriftführer Bourquin, Königstrasse 40.
‚herangezogen werden sollen,
Neu angenommene Gehilfen und Lehrlinge sind
bis zum 24. Mai beim Obermeister anzumelden. Auch
wird um schleunige Einreichung der Fragebogen
höflichst ersucht. Der Vorstand,
R. Freundt, Obermeister.
—2244—
Plälziseher Photographen - Bund
Zwangsinnung für die Pfalz.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen ()J.P.).
Sitz: Kaiserslautern.
Protokoll der III. ordentlichen Innungs-
versammlung vom 23. März zu Neustadt a. H.
im „Hotel zum Löwen“.
Um a!/, Uhr eröffnete der Obermeister, Herr
Schmidt, die Versammlung mit kurzer Ansprache
und gibt bekannt, dass die Anwesenheitsliste zu Ende
der Versammlung erst zirkuliert, um die vor Schluss
sich heimlich verziehenden Kollegen als nicht anwesend
zu erklären und mit der dafür festgesetzten Strafe be-
lasten zu können. Herren, die früher fort müssen,
wegen Zugverbindungen usw, wollen sich vorher
melden. Anwesend waren 62 Mitglieder.
Das zur Verlesung gebrachte Protokoll der letzten
Versammlung wird ohne Beanstandung genehmigt.
Hierauf bemerkt der Obermeister, dass in letzter Zeit
viele Herren mit Namen genannt und gemeldet wurden,
die, weil sie photographieren, als Mitglieder zur Innung
aber nach genaueren
Nachforschungen seitens des Vorstandes sich heraus-
stellte, dass mancher derselben nicht der Innung ver-
pflichtet werden könne. Er bittet deshalb, in Zukunft
möchten die Kollegen sich besser orientieren und wo-
möglich Beweise erbringen. Dadurch würde dem Vor-
stande viele Arbeit und der Kasse Kosten gespart.
Hierauf wird der Versammlung eine sehr wichtige
und erfolgreiche Entscheidung des Königl. Bezirks-
amtes, unserer Aufsichtsbehörde, zur Kenntnis gebracht.
Es handelt sich um die von einem Mitgliede gemachten
Veröffentlichungen von Schleuderpreisen und Gratis-
vergrösserungen, die vom Vorstande bestraft wurden,
wogegen die Firma aber Beschwerde zur Aufsichts-
behörde führte, letztere aber dem Vorgehen des Vor-
standes vollständig beipflichtete.
Zum weiteren Punkt der Tagesordnung: Die Kasse
betreffend, gibt der Kassierer, Herr Klaiber, vorerst
die Namen derjenigen Mitglieder bekannt, die selbat
mittels Pländungen seitens der zuständigen Behörde,
vom Vorstand bewirkt, ihren Beitrag und Strafgelder
nicht entrichten wollten oder konnten. Er stellt fest, dass
die erwirkten Titel ja durch ihre lange Dauer stets eine
Handhabe bleiben gegen die säumigen Zahler und
er ein wachsames Auge behalten werde. Ferner bittet
er, nicht erst durch die Nachnahmesendungen den Bei-
trag usw. zu entrichten, denn es sei dies keine kleine
Arbeit.
Weiter erstattet der Kassierer den Rechnungs-
abschluss für 1913 mit 1045,98 Mk. Einnahmen und
935,55 Mk. Ausgaben. Hiergegen erfolgte keine Br-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
285
innerung. Herrn Klaiber wurde Dank und Ent-
lastung ausgesprochen für die viele Mühe und so gute
Erledigung. Von einer Nachprüfung des Berichtes
wurde Abstand genommen, und mit Recht, prüft doch
das Königl. Bezirksamt sämtliche Belege usw.
Nun gelangte der provisorisch aufgestellte Haus-
haltplan für das Jahr 1914 zur Besprechung, und zwar an:
Binnahmen.
Beiträge von 90 Mitgliedern & ı2 Mk. —= 1080 Mk.,
»„ Mr Gellfen . . . 2. 2... co „
2 „ Lehrlinge. . . . 6 „
Strafen durch Versäumnis oder. Zuspät-
kommen . 3 ; 130.
Sonstige Strafen . . . . . 170 „
Einschreib- und Präfun garebübr. 3 IO ,„
Summa 1456 Mk.
Ausgaben.
Verwaltung usw. . . . .. 200 Mk,,
Fahrtvergütung der Beauftragten .. 50
Vergltungen an Obermeister, Schrift-
führer und Kassierer . . . IOoO ,„,
Bezug der „ m Chronik “ hr Mit-
glieder . 270
Für Abgeordnete zu Verbandstagen ; 80 „
Bekämpfung des unlauteren Wettbe-
werbs . . . . » ee SO ,„
Beitrag zum Central-Verband . 0 ..270 „
= „ Gewerbemuseum . ac 10 ,
a „ Brholungsheim . . . . 20 „
Reiseentschädigungen an Mitglieder 200 „
. „ Vorstandsmit-
glieder . . 2.2... . Ioo ,„
Veranstaltung zur Förderun g de PR
werblichen und technischen ae I0oo ,,
Unvorhergesehenes . . . . El 6 „
Summa 1456 Mk.
Der Haushaltplan wird nach einzelnen Debatten
einstimmig angenommen. — Ferner wird genehmigt,
dass bei gutem Kassenbestand zwei Schreibmaschinen
angeschafft werden können.
Als Beisitzer zum Ausschuss für das Lehrlings-
wesen wurden die Herren Wolfgang und Weiss-
gärber gewählt, welche ihr Amt annahmen.
Da in nächster Zeit Gehilfenprüfung ist, und ein
Kaiserslauterer Gehilfe (Mitglied vom Gehilfenansschuss)
zugegen sein muss, beantragt der Obermeister, dem-
selben eine Vergütung bewilligen zu wollen. Es
werden 5 Mk. sowie Fahrtentschädigung vorgeschlagen.
Dasselbe findet einstimmige Annahme.
Zum Punkt: „Mindestpreise‘“ ergreift Herr Kol-
lege Gerspach das Wort. Da in dem Ausdruck
„Mindestpreise" eine nicht genaue Benennung liegt,
möge die heutige Versammlung (auch im Sinne der
Aufsichtsbehörde) der Sicherheit wegen zu folgender
Abstimmung sich entschliessen:
Die Versammlung beschliesst heute, am
23. März, den im Beschluss genannten Mindest-
preis in „ortsüäblichen Preis" umzuändern.
Einstimmige Annahme findet auch dieser Antrag. Die
weitere Ausdehnung dieses Beschlusses wird dahin ge-
fasst: „Dass Preise, welche unter den orts-
üblichen Preisen veröffentlicht werden, als
‚Schleuderpreise‘ zu bezeichnen sind.“
Durch ebenfalls einstimmige Annahme zeigen die
Mitglieder, dass sie bestrebt sind, unsere soziale Lage
einer Besserung zuzuführen.
Bei „Verschiedenes‘‘ wurden Grüsse von Herrn
Schlegel, Vorsitzender des Central-Verbandes, be-
kanntgegeben, Central-Verbandsnachrichten verlesen,
sowie Schreiben von der Handwerkskammer usw.
Unterstützungen an durchreisende Photographen
zu geben, wurde abgelehnt.
Als eine interessante Abwechslung für die Ver-
sammlung war der Vortrag des Herrn Kollegen Hart-
mann über: „Das Bromölverfahren “. Redner schilderte
die Beschaffenheit und Bearbeitung dieses modernen
Verfahrens. Es schien ihm ein Vergnügen zu sein,
diese erst jüngst wieder eıprobte und mit grossem Er-
folg erzielte Methode den Zuhörern zu unterbreiten.
Nach dem theoretischen Teile führte Herr Kollege
Hartmann praktisch die Entwicklung eines netten
Landschaftchens vor, und mit einer eleganten Pinsel-
hupserei entstand mit allen Feinheiten in Licht und
Schatten das Bild. Kein Wunder, dass allgemeines
Interesse zum Ausdruck kam und sich laut machte
in den Worten: „Das muss ich auch probieren“,
Sieht es sich doch leichter und verständlicher an, wenn
eine praktische Vorführung gegeben wird, als durch
das dem Verfahren, obwohl sehr zu gut verstehende,
beigegebene Schriftchen. Viel Zeit und Kopfzerbrechen
ist erspart. Im Zeichen des Dankes konnte Herr
Hartmann seinen Vortrag beenden. Einige noch
von ihm ausgeführte sehr gute Bilder zeigten, welche
wunderbare Stimmung mittels dieses Verfahrens ge-
schaffen werden kann.
Wichtige Worte des Dankes und der Anerken-
nung für geleistete grosse Tätigkeit brachte Herr
Gerspach dem Obermeister, Kassierer und Schrift-
führer zum Ausdruck, und wurde dieses von den an-
wesenden Herren auch hoch anerkannt, was eine
freundliche Erwiderung zur Folge auslöste.e Mit Worten
des Dankes für die um vieles einiger gewordene Ver-
sammlung schloss der Obermeister die Sitzung um
6!/, Uhr. Eine von fast allen anwesenden Herren be- .
suchte gemütliche Nachsitzung fand im „Cafe Ter-
minus‘ statt.
Aufgelegt waren noch Bilder vom Preisausschreiben
der Firma Wilhelm Knapp in Halle a.S., die sich
einer regen Betrachtung und Bewertung erfreuten; für
die freundliche Ueberlassung sei auch an dieser Stelle
der Firma herzlicher Dank ausgesprochen.
K. Schmidt, Ewald Rene£ry,
Obermeister. Schriftführer.
ae
286
Photographen - Zwangsinnung
Kempten i. A., für das bayrische Allgäu
und Südsehwaben.
Es erscheint zweckmässig, an dieser Stelle zu
antworten auf einige Anfragen, besonders zur Auf-
klärung für solche Mitglieder, die sich bis jetzt uoch
nicht bewogen fühlen konnten, weder irgend eine Ver-
sammlung im Interesse der Innungssache zu besuchen,
noch sich mit ihrem betreffenden Obmann in Ver-
bindung zu setten, hauptsächlich über die Feststellung
der ortsüblichen Durchschnittspreise, und den dies-
bezäglichen Beschluss näheren Aufschluss zu geben. —
Bekanntlich wurde in der ersten Innungsversammlung
beschlossen, eine Kommission zu wählen, die die Auf-
gabe hat, ortsübliche Durchschnittspreise fest-
zustellen (nicht, wie irrtümlich angenommen wurde:
„Mindestpreise festzusetzen“). Diese Kom-
mission bestand aus der Innungs- Vorstandschaft und
je einem Obmann für jedes Bezirksamt (acht Ob-
männer). Dass eine Innung berechtigt ist, Schleuder.
oder Schundpreise, d. h. die öffentliche An-
kündigung von nicht ortsäblichen oder
von der Innung bekanntgegebenen Preisen für
gleiche Waren und Leistungen zu untersagen, ist
in einem Erlasse des Herrn Ministers für Handel und
Gewerbe ausführlich begründet (siehe Nr. 55 und 96
dieser Zeitschrift). Nachdem die Kommission gewählt
war, wurde sämtlichen Mitgliedern eine ausfährliche
Liste zur Ausfüllung nach Gutdfinken zugesandt, welche
zu einem gewissen Termine an den Obermeister ein-
gesandt werden sollte. Es stand den Mitgliedern auch
trei, gemeinsam mit ihrem Bezirksobmann die Aus-
füällung der Listen zu betätigen. Die in der bekaunt-
gegebenen Frist eingelaufenen Listen wurden nun zu-
sammengestellt und von der aufgestellten Kommission
der jeweilige Durchschnitt des Preises für das betretfende
Format ausgerechnet (eine immerhin nicht zu ver-
achtende Arbeit von rund 5 Stunden). Das Resultat
wurde nun zusammengestellt und der ersten Frühjahrs-
Vollversammlung zur Genehmigung vorgelegt, darüber
abgestimmt und genehmigt, und zwar mit bedeutender
Stimmenmehrheit, ebenso der diesbezügliche zusammen-
gelasste Innungsbeschluss, den ebenfalls jedes Mitglied
zugesandt erhielt.
Dieser Innungsbeschluss kann nur von der Innungs-
versammlung abgeändert oder aufgehoben werden;
von der Aufsichtsbehörde oder auch von der Regierung,
wenn derselbe ungültig, d.h. nicht zu Recht besteht,
Bestimmungen oder Vorschriften enthält, zu deren
Aufstellung eine Innung nicht berechtigt ist, also den
Paragraphen der Gewerbeordnung widerspricht. Es
ist durchaus unzulässig, selbständig nach-
träglich für einen bestimmten Bezirk eine
abgeänderte Preisnotierung aufzustellen oder
die bestehende abzuändern, selbst auch dann, wenn
einige kleine Uebersehen bestehen; dies kann nur
beantragt und muss von der Innungsversammluug ge-
nehmigt werden. Es diene nun noch zur Kenntnis-
nahme, dass von seiten des Herrn Schramm-
Memmingen Beschwerde über die Berechtigung des
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Innungsbeschlusses, bezüglich der Feststellung orts-
üblicher Durchschnittepreise eingereicht ist. Die bal-
dige Entscheidung steht bevor, dieselbe wird endgültige
Klarheit bringen. Auch in anderen Iunungen stehen
wichtige Entscheidungen bezüglich dieser Fragen in
nicht zu weiter Ferne. Mögen sie nun ausfallen zu-
gunsten wessen sie mögen, immerhin waren sie nötig
zur Klärung des Bildes der Innung im grossen ganzen.
Kempten, 14. Mai 1914.
J. Zimmermann, Obermeister.
ht
Verein Sehlesiseher Fachphotographen
(RE. V.).
Sitz: Breslau.
Protokoll der Monatsversammlung
vom 25. Februar in Breslau, „Konzerthaus“.
Der L Vorsitzende eröffnete um 8!/, Uhr mit einer
Begrüssung die gut besuchte Versammlung. Hierauf
erfolgte durch den Schriftführer die Verlesung des
Protokolls der Januar- Sitzung, das von den Versammelten
genehmigt wird.
Punkt 2: Vortrag des Herrn H. Götz über ‚ Brom-
öldruck “‘ mit Demonstrationen.
Zu dem Vortrage hatte Herr Götz eine grösseie
Anzahl von Abzügen mitgebracht, welche bei den An-
wesenden zirkulierten. Die eısten Versuche nach der
kurzen Perscheidschen Anleitung waren nicht so zu-
friedenstellend wie diejenigen, welche nach den aus-
führlichen Erläuterungen aus dem Werk: „Der Brom-
öldruck" von Dr. Mayer-Wien hergestellt waren.
Besondere Schwierigkeiten hatte der Vortragende mit
den Pinseln. Dieselben verloren unzählige von Haaren,
welche dadurch das beste Resultat entwerteten. Heır
Götz hatte sich dieserhalb an die Energol- Gesellschaft
gewendet und um Umtausch der Pinsel gebeten. Der
Briefwechsel wurde verlesen und rief grosses Erstaunen
bei den Kollegen hervor. Ganz besonders anstössig
war der letzte Brief, der folgendermassen lautete:
Berlin-Zehlendorf, den 10. Januar 1914.
Heırn H. Götz, Breslau V.
„Wir haben von Ihrem gefälligen Schreiben
Kenntnis genommen und sehen der Entwicklung
dieser Angelegenheit entgegen. Wir sind ferner der
Meinung, dass sich jeder sein Teil bei der Sachlage
denken wird, und es hat fast den Anschein, als ob
Ihre ganze Reklamation unterblieben wäre, wenn
Ihnen der Kasten gratis überlassen worden wäte,
was Sie jedenfalls geglaubt haben. Es wäre aber
auch angezeigt, wenn Sie diesen Brief mit zur Ver-
lesung bringen würden.‘
Hochachtungsvoll
per „Energol‘, Chemisches Laboratorium
Berlin- Zehlendorf M.,
Eliki
Sodann teilt Herr Götz mit, dass das Sperial-
Bromölpapier von Wellington & Ward sich besonders
gut zum Verarbeiten eignet. Er führt des weiteren
aus: Die Art der Bromsilberkopie ist von grösster
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
287
Wichtigkeit. Zarte Bromsilberkopien mit nicht zu
tiefen Schatten liefern die besten Erfolge. Eine weitere
Hauptbedingung ist das Abstimmen des Quellbades.
Man hat es durch Veränderung der Temperatur sehr
leicht in der Hand, das Bild weicher oder härter zu
gestalten. Hierauf sprach der Vortragende über die
Zusammensetzung des Entwickiers. Er verwendet
hierzu Amidol mit wasserfreiem Natriumsulfit sowie
ein ungesäuertes Fixierbad. Nach gründlichem Wässern
wird die Kopie gebleicht, sodann fixiert, gewaschen
und sebr hart getrocknet. Mit den Farben von Urbany-
München hat Herr Götz sehr gute Resultate erzielt.
Die Kopie muss vor dem Einschwärzen vollständig
von Wasser befreit sein, auch darf die Farbe nicht zu
dünn aufgetragen werden. Herr Götz regt an, dass
sich noch mehrere der Kollegen mit dem Verfahren
beschäftigen mögen. Bei dem hierauf folgenden
Meinungsaustausch erwähnte Herr Pichler, dass er
mit den Pinseln dieselben Erfahrungen gemacht habe,
Bei Verwendung der Farben empfiehlt er sölche in
Tuben. Es wird beschlossen, das Buch „Der Bromöl-
druck ‘‘ von Dr. Mayer-Wien für die Vereinsbibliothek
anzukaufen.
Punkt 3: „Die Nitralampe als künstliche Atelier-
beleuchtung‘“' musste, da der Redner, Herr Ingenieur
Wolft, nicht anwesend war, auf die nächste Tages-
ordnung zurückgestellt werden. Einzelne Anfragen aus
der Versammlung wurden an Hand der Prospekte erklärt.
Punkt 4: „Der neue Vergrösserungsschwindel.‘
Am 25. Januar erschien im „Breslauer Generalanzeiger “
eine Annonce von O.S$.-Berlin. Es war dieselbe
Machination, die der Vorgänger des O. S., der be-
kaunte Mertner von Dresden aus inszenierte. $S. bot
einem jeden, weicher diese Annonce nebst einem Bild
einschickte, eine fast lebensgrosse Vergrösserung an,
ohne dass dem Einsender irgendwelche Kosten ent-
stehen. Der Besteller erhielt eine rohe Solarpriute
nebst einem vier Seiten langen Brief, worin dem Em-
pfänger angeboten wurde, gegen Einsendung von
4,50 Mk. diese Printe zu einer künstlerischen Vergrösse-
rung ausarbeiten zu lassen. Eine von Bekannten dem
Verein überlassene Printe sowie der dazugehörige Brief
zirkulierten. Letzterer wird verlesen, desgieichen zirku.-
liert auch ein Katalog über Rahmen. Die Versamm-
lung ermächtigt den Vorstand, gemeinschaftlich mit
dem C. V. gegen die betreifende Firma vorzugehen.
Ebenso beschlossen die Kollegen auf Grund dessen
im „B. G.-A.“ vorläufig kelne Annoncen aufzugeben.
Bemerkt sei hier noch, dass in Breslau die Annonce
nur von dem „B. G -A.'' veröffentlicht wurde.
Punkt 5: „Verschiedenes“. Eine Anzahl Bilder,
hergestelit mit dem Feilnerschen Hintergrundfolien,
zirkulieren und finden allgemeine Anerkennung. Kol-
lege Steckel ersucht, wenn irgend möglich, die dies-
jährige Wanderversammlung, verbunden mit einer
internen Ausstellung, in Kattowitz zu veranstalten.
Gegen ıı Uhr schliesst der Vorsitzende die inter-
essante Sitzung.
H. Götz,
L Vorsitzender.
Richard Strauch,
Schriftführer.
Personalien.
Herr Hofphotograph Franz Richard ist im
76. Lebensjahre in München gestorben.
nn 5 208 20000053
Patente.
KL 57. Gruppe ıı. Nr. 262353 vom 14 Januar 1913.
Dürener Fabrik präparierter Papiere, G. m. b. H.,
in Düren, Rheinland.
Lichtpauspapier, gekennzeichnet durch einen die
Lichtdurchlässigkeit des Papieres vermindernden oder
aufhebenden Ueberzug auf der nicht lichtempfindlichen
Seite,
iD
Büshersehau.
Das latente Bild. Von M.Andresen. Verlag
von Wilhelm Knapp in Halle a. S. Preis geheftet
2,40 Mk.
Als neuestes Heft der „Encyklopädie der Photo-
graphie‘“ ist das vorliegende kleine Werk erschienen,
das die hohen Erwartungen, die sich an den Namen
seines Verfassers, des bekannten Forschers und Prak-
tikers, knüpfen, in vollstem Masse erfüllt. Schon die
kurzen Kapitel über die Sonderstellung des Bromsilbers
— mit bemerkenswerten Hinweisen auf die Eigenarten
des Chlorsilbers — und über Herstellung und Reifang
von Bromsilbergelatine - Platten enthalten mehr des
Wissenswerten und Interessanten, als viele dickleibige
Lehrbücher. In den darauffolgenden Abschnitten werden
eingehend das Schwärzungsgesetz und das Verhalten
des Komplexes (Ag Br)n-Gelatine — als welchen der
Verfasser die lichtempfindliche Substanz auffast —
gegenüber Licht und verschiedenen Reagenzien be-
handelt. Daraus ergeben sich die anschliessenden
Kapitel über Solarisation und über Entwicklung und
als Schluss praktische Verhaltungsmassregeln für die
Photographie mit Bromsilbergelatine.
Diese kurze Uebersicht gibt einen Begriff von dem
Umfang des behandelten Materials; aber trotz der Enge
des Raumes und der Schwierigkeit der Materie hat es
der Verfasser in seltener Weise verstanden, durch präzise
Fragestellung und logische und übersichtliche Behand-
lung auch dem Nichtspezialisten ein anschauliches Bild
der behandelten Probleme und der Möglichkeiten zu
ihrer Lösung zu geben. Der Eingeweihte geniesst da-
neben das Vergnügen — ausser dem beruliigenden
Gefühl, sich ausschliesslich auf dem Boden von Tat-
sachen zu bewegen —, auf Schritt und Tritt den wert-
vollsten Anregungen zu eigenem Nachdenken und
Weiterarbeiten zu begegnen. EL.
En
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Fyage ı0r. Herr P.K. in N. Bitte mir die Be-
zugsquelle von Auren mitzuteilen?
Antwort su Frage 101. Es dürfte sich In Ihrer
Anfrage wohl um Aurin, nicht Auren, handeln. Aurin
288
ist in Chemischen Fabriken, z. B. Merck, Darmstadt,
zu haben, wo diese Substanzen in photographisch ver-
wendbarer reiner Form hergestellt werden.
Frage 103. Herr S. Sch. in T. ı. Wie weit kann
der Eisenentwickler konzentriert werden, um ihn auf
der Reise in möglichst kleinem Volumen mitzunehmen’?
2. Besitzt das Schnellfixiersalz irgendwelche Nach-
teile gegenüber dem gewöhnlichen Fixiernatron, ab-
gesehen von seinem höheren Preise?
Antwort su Frage 102. ı. Der Eisenentwickler lässt
sich in konzentrierterer Form, als in der, in welcher
er gebraucht wird, nicht herstellen. Oxalsaures Kali
löst sich bei mittlerer Temperatur in etwa 3 Teilen
Wasser, Eisensulfat in 4 Teile, und in dieser Konzen-
tration muss der Entwickler auch direkt verwandt werden,
so dass eine weitere Einengung ausgeschlossen ist.
Antwort 2. Irgendwelche Nachteile bei der Ver-
wendung des Schnellfixiersalzes sind bis jetzt nicht
beobachtet worden. Soviel bekannt, hat sich die Sub-
stanz überall gut bewährt und empfiehlt sich daher
ihres Volumens und ihrer ausserordentlichen Fixier-
fähigkeit wegen für die Reise besonders.
Frage 105. Herr J.K. in B. Was versteht man
unter Aequivalentbrennweite im Gegensatz zur Brenn-
weite schlechthin.
Antwort sw Frage 103. Aequlvalentbrennweite
ist die Brennweite einer einzelnen Linse, welche dem
betreffenden System äquivalent ist, d.h. vom gleichen
Standpunkt aus im gleichen Massstabe abbildet. Unter
Brennweite wurde früher wenigstens gelegentlich auch
der Abstand des Brennpunktes vom Pol der hinteren
Linse verstanden; eine vollkommen irreführende Be-
zeichnung. In unseren heutigen Katalogen sind Brenn-
weite und Aequivalentbrennweite als gleichwertige Be-
griffe zu betrachten.
b) Rechtliche Fragen.
Frage gs. Herr R. Sch. in D. Ein Photograph
hatte jahrelang für eine Maschinenfabrik Aufnahmen
zu Geschäftszwecken (d. h. zur Versendung der Bilder
mit Offerten an Kunden) zu liefern. Den Umständen
entsprechend waren Nachlieferungen an die Firmen
etwas Regelmässiges, so dass der Photograph über den
Gebrauch der Bilder nicht im unklaren war. Infolge
Differenzen wurden die Aufnahmen jetzt einem anderen
Photographen übertragen. Der erste Photograph teilte
darauf der Firma mit, dass er ihr von den bereits ge-
machten Aufnahmen keine Abzlige mehr liefern werde,
solange sie die Aufnahmen bei einem Dritten anfertigen
lasse. Die Androhung einer Schadenersatzklage war
die Antwort. Ausserdem verlangt die Firma die Heraus-
gabe einiger Negative (18%X24) zum Preise von so Pf.
pro Stück, mit der beliebten Angabe, dass sie als Be-
stellerin ein Eigentumarecht an den Platten habe. Kann
die Fabrik den Photographen zwingen, in Zukunft die
weiteren Abzflge zu liefern und eventuell auf Schaden.
ersatz klagen? Ferner, darf die Fabrik von den in
ihrem Besitze befindlichen Bildern Reproduktionen ohne
Genehmigung des Urhebers machen lassen ?
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Antwort su Frage 45. Die Drohung des Photo-
graphen, dass er in Zukunft keine Abzüge mehr liefern
werde, wenn ihm weiterhin die Aufnahmen nicht mehr
übertragen würden, ist ganz und gar nicht am Platze.
Der Photograph glaubt, in Ausübung seines Urheber-
rechtes zu dieser Massnahme berechtigt zu sein. Der
$ 226 B.G.B. sagt aber, dass die Ausübung eines Rechtes
unzulässig ist, wenn sie nur den Zweck haben kann,
einem anderen Schaden zuzufügen. Dass es bei Ver-
trägen, deren wesentlicher Inhalt Urheberrechtsverhält-
nisse darstellen, sehr leicht und oft zu Streitigkeiten
und Zivilprozessen kommt, ist lediglich dem von dem
| Photographen selbst verschuldeten Umstande zuzu-
schreiben, dass die Verträge nicht schriftlich fixiert zu
werden pflegen, so dass im Zweifel oder im Streiitalle
weder die eine noch die andere Partei eigentlich recht
weiss, wie weit ihre Befugnisse gehen. Falls auch im
vorliegenden Falle ein schriftlicher Vertrag nicht vor-
liegt, so ist aus den ganzen Umständen zu folgern, dass
der Photograph für die Maschinenfabrik Aufnahmen zu
geschäftlichen Zwecken (zu Offerten) zu machen und
je nach Bedarf Abzüge davon zu liefern hatte,
was er bisher auch stets getan hat. Ein Eigentums-
recht an den Platten wurde nicht besonders vereinbart,
so dass es dem Urheber zusteht. Dieses Eigentumsrecht
‚des Photographen hat aber nur einen Wert nach geiner
negativen Seite hin, nämlich zu verbieten, dass ein
Dritter unbefugt die Aufnahmen nachbildet. Wollte
er aber dieses Recht nur zum Zwecke ausüben, der
Fabrik Geschäftsungelegenheiten und Schaden zu be-
reiten, so ist eben diese Ausübung des Urheberrechts
unzulässig. Der Photograph hat also die nachbestellten
Bilder der Bestellerin zu liefern oder, falls er dies nicht
will, ihr die Negativplatten zu einem angemessenen
Preise auszuhändigen, da aus dem Vertragswillen un-
zweideutig hervorgeht, dass die bestellten Aufnahmen
für die Fabrik gar keinen Zweck und Nutzen hätten,
wenn es in das Belieben des Photographen gestellt wäre,
die Nachbestellungen auszuführen oder zu verweigern,
Unter diesen Umständen wfirde ich es auch nicht für
eine unbefugte Nachbildung halten, wenn, namentlich
bis eben die von dem Photographen verursachten
Streitigkeiten beendigt sind, die Fabrik nach den in
ihrem Besitze befindlichen Kopien Reproduktionen an-
fertigen liesse; denn sie übt gewissermassen dann ein
(auch zum Schutze des Vermögens zulässiges) Notwehr-
recht aus. (Vergl. auch Frage 39, Seite 272, dieser
Zeitschrift.) Dr. Sch.
Durch den Schlussatz eines „Eingesandt‘“ in Nr. 30
dieser Zeitschrift, welches ich persönlich nicht ge-
lesen habe, fühlt sich der verantwortliche Schrittleiter
des „Photograph“, Herr E.Schönewald-Bunzlau, be-
leidigt. Ich stelle gern fest, dass der Inhalt jenes
Schlussatzes dieses Gefühl rechtfertigt, und bedaure, dass
ich von demselben keine Kenntnis genommen habe,
sonst würde ich einen solchen Wortlaut in meine Zeit-
schrift nicht aufgenommen haben.
Der Herausgeber.
Für, die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 43.
27. Mai.
I9QI4.
IIL Deutseher Photographentag Leipzig, 23. bis 26. Juni 1914.
Veranstaltet vom Central- Verband Deutscher Photographen-Vereine und Innungen (J. P.).
Protektor: Se. Maj. König Friedrich August von Sachsen.
Ehrenvorsitzender: Se. Königl. Hoheit Prinz Johann Georg von Sachsen.
Welches grosse Interesse auch von seiten
der Stadtgemeinde Leipzig der Veranstaltung
des Photographentages entgegengebracht wird,
kann man daraus ersehen, dass nicht nur vom
Rate der Stadt Leipzig ein Beitrag von 1500 Mk.
gewährt wird, sondern weiter erhält noch jeder
Teilnehmer an der Tagung das Festbuch der
Stadt Leipzig als Präsent ausgehändigt. Dieses
Festbuch ist ein bedeutendes Werk, welches im
Auftrage der Stadt Leipzig hergestellt worden
ist, und zu dem Professor Tiemann eine voll-
ständig neue Schriftart entworfen hat.
Wir wollen nicht verfehlen, schon heute
den Besuch der Tagung allen Photographen
wärmstens zu empfehlen. |
Programm.
23. Juni.
Früh ı0o Uhr: Tagung des Sächsischen und Thüringer
Photographen - Bundes im „Zoologischen Garten“,
Pfaftendorfer Strasse.
Mittags ı Uhr: Zwangloses Mittagessen.
Nachmittags 3 Uhr: Feierliche Eröffnung des Photo-
graphentages im grossen Festsaale. Begrüssung
der Staats- und städtischen Behörden. Vorträge.
Nachmittags 6 Uhr: Schluss. Hierauf Besichtigung
des Zoologischen Gartens. -
Abends 7:/, Uhr: Grosse Festtafel im grossen Festsaal
des Zoologischen Gartens. Konzert und Ge-
sangsvorträge.
24. Juni
Fräh 9 Uhr: Besuch des Völkerschlacht- Denkmals, da-
selbst Gruppenaufnahme der Festteilnehmer.
Früh ı0 Uhr: Fortsetzung der Tagung im Kongress-
saale der Ausstellung für Buchgewerbe und
Graphik. Vortiäge.
Mittags ı Uhr: Gemeinsames Mittagessen ohne Wein-
zwang. Hierauf Besichtigung der Ausstellung
im besonderen der Gruppe VII, Photographie,
des C. V., sowie der Gruppe München. Weimar.
Abends 7 Uhr: Gemeinsames Zussmmensein im „Guten-
berg‘, altbayerisches Lokal. Konzert und Vor-
träge.
25 Juni.
Früh 9 Uhr: Besichtigung und Besuch von graphischen
Etablissements. Hierauf Besichtigung der Aus-
stellung.
Für die Delegierten des C.V. beginnt die
Verhandlung des C. V.-Tages um 9 Uhr im
Kongressasale der Ausstellung.
Mittags ı Uhr: Mittagspause.
Nachmittags 3 Uhr: Fortsetzung der Verhandlungen.
Abends 7 Uhr: Allgemeine Fidelitas im „Heidelberger
Schloss“. Hofe. Schlossbeleuchtung und Beleuch-
tung des Völkerschlacht- Denkmala.
26 Juni.
Rıüh 9 Uhr: Fortsetzung der C. V.- Tagung und im
Anschluss daran Obermeistertag. Besuch des
Vergnügungsviertels der Ausstellung.
Abends 8 Uhr: Schlusskneipe im Ratskeller des Neuen
Rathauses.
Die verehrten Teilnehmer des Photographen-
tages sind zu den Verhandlungen des Central-
Verbandes herzlichst eingeladen.
Es ist weiter die Besichtigung verschiedener
Etablissements, Museen usw. in Aussicht ge-
nommen.
Das genaue Festprogramm wird in den
nächsten Wochen den Vereinen und Kollegen
zugehen.
‚ Die Tagung ist von seiten der Behörden
in jeder Weise unterstützt, den Verhandlungen
wird das weitestgehende Interesse entgegenge-
bracht, so dass kein Kollege versäumen sollte,
die Tagung und die Ausstellung zu besuchen.
Leipzigs Kollegen rüsten sich, die Kollegen
und deren Damen herzlichst zu begrüssen.
Auf, nach Leipzig zum Photographentag und
der „Bugra“!
44
290
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Rundsehau.
— Chromalpapier. Die Erzeugung von
Chlorbromsilberkopien in verschiedenen Farben-
tönen durch Benutzung spezieller Entwickler
und deren Oxydationsprodukte zur Farbbildung
ist in jüngster Zeit praktisch weiter verfolgt
worden. Die Neue Photographische Gesellschaft,
Steglitz, bringt ein zweckentsprechendes Papier
unter der Marke „Chromalpapier“ in den
Handel. P. Hanneke berichtet darüber auf
Grund eigener praktischer Versuche in der
„Photographischen Rundschau“:
Wenn auch für die Verarbeitung des Chromal-
papieres keine Dunkelkammer bedingt ist, so
hüte man dasselbe doch beim Einlegen in die
Kopierrahmen usw. vor Einwirkung zu hellen
Lichtes; die Angaben, dass man im „Schatten“
und in „gedämpftem Licht“ hantieren kann,
geben einen gewissen Anhalt für den Stand
der Lichtempfindlichkeit der Emulsionsschichten,
lassen aber andererseits keinen festen Massstab
zu. Gerade bei den grossen Differenzen, die
bei den verschiedenen sogen. Tageslicht-Ent-
wicklungspapieren bestehen, ist eine nähere
Prüfung von Fall zu Fall angebracht. Das
Chromalpapier liegt in Präparationen für Bilder
in Blau, Grün, Rötel, Sepia und Lila vor. Nach
einigen wenigen Vorproben ist man über die
angemessene Belichtung vollkommen unterrichtet.
Es wurde bei einem Abstand von 30 cm von
einem Auerbrenner mit Mattglasglocke im Durch-
schnitt 45 bis 60 Sekunden exponiert; es wurden
Negative normaler Deckung, sowie solche zarteren
Charakters verwendet. Entwickelt wurde mit
einer Mischung von 2 ccm Chromalentwickler
der N.P.G., 40 ccm einer Pottaschelösung (80 g
Pottasche, 400 ccm Wasser, 5 Tropfen Brom-
kalilösung ı:ı0) und 60 ccm Wasser. — Die
Bilder kamen allmählich und klar in den an-
gegebenen Tönen heraus, in ı bis a Minuten
war die richtige Kraft erreicht, die Bilder
wurden dann ganz kurz abgespült und in zehn-
prozentige Fixiernatronlösung übergeführt, worin
sie 10o Minuten verblieben. Zum Schluss folgte
eine Wässerung in Schalen, eine Stunde lang
unter fünfmaligem Wasserwechsel.
Die resultierenden Tönungen sind recht an-
sprechende, die einzelnen Farben sind nicht
zu grell, sondern erscheinen milde gebrochen.
Werden stärker gebrochene Farben gewünscht,
so lässt sich dies einfach dadurch erreichen,
dass man die Hervorrufung der Bilder nicht in
dem Spezialentwickler zu Ende führt, sondern
vorher nach Gutdünken abbricht und in einem
gewöhnlichen Entwickler vollendet. Sollte da-
gegen für gewisse Zwecke grössere Leuchtkraft
gefordert werden, so entwickelt man die Bilder
etwas kräftiger und behandelt mit Farmerschem
Blutlaugensalzabschwächer nach. — Es ergibt
sich hieraus, dass uns bei den einzelnen Farben
noch eine weitgehende Nuancierung zu Gebote
steht. Ferner sei erwähnt, dass die Entwickler-
lösung selbst auch gewisse Abstimmung zulässt:
Erhöhung des Pottaschegehaltes bewirkt härtere,
Verminderung derselben weichere Bilder. —
Wir haben es bier mit einem Positivmaterial
zu tun, das uns in Farbengestaltung einen weiten
Spielraum lässt, und das auch in seiner Ver-
arbeitung sich einfach stellt. Nach einem Lagern
von 3 Monaten ergaben sich noch die gleichen
Resultate wie bei dem frischen Papier, so dass
also auch in Haltbarkeit das Chromalpapier be-
friedigen kann. Was die Lichtbeständigkeit der
Bilder selbst anbetrifft, so schreibt die N.P.G.
in der Gebrauchsanweisung, dass bei längerer
Einwirkung von Sonnenlicht die Kraft der Bilder
Einbusse erleidet, diffusem Licht dagegen könnten
die Bilder monatelang ohne Veränderung aus-
gesetzt werden.
Innungs- und Vereinsnaechriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen -Zwangsinnung
Kempten i. A. für das bayerische Allgäu
und Südsehwaben.
Nach gepflogenen Erhebungen seitens der Auf-
sichtsbehörde in Sachen des Kgl. Gerichtsezpeditors
Nep. Mayer, welcher auf Veranlassung des Kollegen
Schramm, beide in Memmingen, als Mitglied zur
Zwangsinnung herangezogen werden sollte, wurde nach
Einsichtnahme der unterzeichneten Vorstandschaft auf
die weitere Behandlung dieses Falles verzichtet, da die
Tätigkeit des genannten Herren zu weit zurckliegt.
Für die Zukunft werden wir, da dies Vorstandsbeschluss
ist, die gegebenen Adressen nur dann behandeln, wenn
die Ausübung des Photographengewerbes von den be-
treffenden Personen gegen Entgelt bewiesen ist oder
vom Ankläger bewiesen werden kann, da sonst viel zu
viel Zeit, Arbeit und Geld verloren geht.
Kempten i. A., im Mai 1914.
Die Vorstandschaft:
E. von Zabuesnig,
stellvertr. Schriftführer.
——
Zimmermann,
Obermeister.
Photographen- Zwangsinnung zu Kiel.
Bericht Aber die Innungsversammiung
am 22. Aprilim „M.B.B.“
Der Obermeister eröffnet um 9!), Uhr die Sitzung
und gibt Kenntnis von den eingegangenen Schrift-
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
30i
stäcken. Nachdem hierauf das Protokoll der vorigen
Versammlung genehmigt, verliest der Schriftführer den
Jahresbericht.
Dem Berichte des Kassierers folgt die Wahl von
drei Kassenrevisoren, und werden hierzu die Herren
Heinzel, Temler und Esenwein gewählt. Nachdem
hierauf der Archivar seinen Bericht gehalten, macht
Herr Thormann Mitteilung über die stattgehabte
Lehrlingsprüfung.
Es folgt hierauf die Annahme des Haushaltungs-
planes. Es wird zuerst jeder Punkt des Haushaltungs-
planes einzeln für sich genehmigt, darauf wird noch-
mals der ganze Haushaltungsplan en bloc angenommen.
Es folgen die Wahlen.
Zum II. Vorsitzenden wird unser Herr Thormann
wiedergewählt, ebenso erfolgt die Wiederwahl des
Herrn Kähler zum IL Kassierer. Auch der I. Schrift-
führer wird wiedergewählt.
Da Herr Kiär, unser alter Archivar, von seinem
Amte befreit werden möchte, so wird Herr Heinzel
für diesen Posten gewählt. Hierauf werden noch ge-
wählt: Herr Schimanski als Mitglied der „Herbergs-
kommission*' und Herr Kähler in den „Ausschuss für
das Lehrlingswesen “.
Unter Punkt „Verschiedenes“ bittet der Ober-
meister, die neuen Lehrlinge zum Einschreiben in die
Lehrlingsrolle zu schicken. Da die Stadt die Absicht
hat, eine Schaukastensteuer einzuführen, so soll der
Vorstand hiergegen wiederum eine Eingabe an den
Magistrat machen.
Christian Scheel,
Obermeister.
F. Wilh. Schmidt,
I. Schriftführer.
Zwangsinnung für das Photographen-
Gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
Die Mitglieder werden ersucht, die ordentlichen
Innungsbeiträge für die Zeit vom ı. April bis Ende
September mit 5 Mk., sowie den Beitrag für den Central-
Verband mit 1,50 Mk., ausserdem für jeden Gehilfen
5o Pf. und jeden Lehrling 30 Pf. bis zum 30. Mai an
den Kassierer, Kollegen Hugo Julius, Georgstrasse 24,
porto- und bestellgeldfrei einzusenden. Nach dieser
Zeit werden die Beträge durch die Verkehrsanstalt mit
ı5 Pf. Aufschlag eingezogen.
Ferner werden die Mitglieder, Atelierbesitzer, noch-
mals auf die sichtbare Anbringung der Innungsplakate,
den Schluss der Geschäfte am Sonntag um 2 Uhr be-
treffend, aufmerksam gemacht. Zu beziehen, Stück
ı0 Pf., vom Schriftführer Bourquin, Königstrasse 40.
Neu angenommene Gehilfen und Lehrlinge sind
bis zum 24. Mai beim Obermeister anzumelden. Auch
wird um schleunige Einreichung der Fragebogen
höflichst ersucht. Der Vorstand.
R. Freundt, Obermeister.
2
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
Am ı2. Mai verschied plötzlich
Herr Fabrikbesitzer Karl Wagner,
der unserm Verein ı8 Jahre als Mitglied an-
gehörte. Der Verstorbene hat dem Verein stets
ein reges Interesse bewiesen und sich durch
seine Tätigkeit in verschiedenen Kommissionen
verdient gemacht. Sein liebenswürdiges Wesen
hat ihm viele Freunde erworben. Wir bedauern
sein Hinscheiden aufrichtig und werden sein Ge-
dächtnis stets in Ehren halten.
Photographischer Verein zu Berlin.
Der Vorstand.
I. A: Wilh. Hoffschild, I. Schriftführer.
—k art
Zwangsinnung
für das Photographengewerbe im
Regierungsbezirk Magdeburg.
Einladung |
zur ausserordentlichen Innungsversammlung
am Montag, den 8. Juni, nachmittags 4 Uhr,
in Magdeburg, Restaurant ‚Kaiserhalle‘“,
Kaiserstrasse 100.
Tagesordnung:
ı. Begrüssung und Vortrag des Obermeisters.
2. Beschlussfassung in laufenden Prozessachen.
3 Lehrlingsangelegenheiten.
4. Bestätigung des gewählten Delegierten zu den
Central- Verbandssitzungen in Leipzig.
5. Verschiedenes.
Eventuelle Anträge sind schriftlich an den Ober-
meister einzureichen.
Hugo Paulsen,
Obermeister.
Traugott Pohle,
Schriftführer.
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadtbezirken Münehen
und Pasing.
Jahresbericht für 1913,
gehalten von Obermeister Julius Einsiedel anlässlich
der III. Hauptversammlung am 13. Mai 1914.
I. Allgemeine Tätigkeit.
Zurückblickend auf ein Jahr ernster und aufreiben-
der Tätigkeit, geben wir Ihnen hiermit Bericht über
das Wirken und Schaffen der Innung im verflossenen
ersten Jahre ihres Bestehens.
Unsere Buchhaltung und Kasse wurde in der ge-
wissenhaftesten Weise geführt; die Finanzen sind ge-
ordnete, wie Sie dem Berichte des Kassiers entnehmen
können. Trotz der notwendigen grossen Ausgaben
wurde ein Ueberschuss von etwa 550 Mk. erzielt.
44°
20 BHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
Die Gesamttätigkeit des Vorstandes kommit in sechs
Vollversammlungen, drei Sühneterminen, 19 Vorstands-
sitzungen, einer Sitzung zur Wahl des Gehilfenaus-
schusses, sieben Sitzungen der Tarifkommission, drei
Sitzungen zur Feststellung ortsüblicher Preise und fünf
kombinierten Sitzungen mit den hiesigen Fachvereins-
vorständen zum Ausdruck. In diesen 44 Sitzungen
wurde eine Unsumme von Arbeit erledigt, deren wesent-
liche Hauptmomente in nachstehenden Ausführungen
gipfeln:
I. Es ist längst erwiesen, dass ein grosser Teil der
Münchener Photohändler mit Hilfe von bisher 13 er-
ermittelten Photographengehilfen unser Gewerbe aus-
übt; es wurde von uns einwandfrei festgestellt, dass sich
die Tätigkeit dieser Händler nicht allein auf Vergrössern,
Entwickeln und Aufziehen beschränkte, sondern auch
direkte Aufnahmen von Interieur, Architekturen und
sportlichen Veranstaltungen für Illustrationszwecke an-
gefertigt werden. Die Innung konnte also mit vollem
Rechte und auf ihre Satzungen gestützt, derartige
Betriebe resp. deren Inhaber als Mitglieder reklanıieren.
Der Magistrat hat unserem Antrag entsprechend ent-
schieden und pflegt zurzeit Erhebungen, um die innungs-
pflichtigen Händler festzustellen, da auch solche vor-
handen sind, die sich mit der Ausübung unseres Ge-
werbes nicht befassen. Wenn sich die Händler durch
unseren Beruf Vorteile verschaffen, dann erfordert die
Gerechtigkeit, dass sie auch zu den Lasten des Gewerbes
herangezogen werden.
2. Unser energisches Vorgehen bei den Behörden
war von Erfolg begleitet; vor Bestehen der Innung
wurde von diesen die Photographie gewissermassen als
Freiwild betrachtet. Sekretäre, Ingenieure, ja sogar
Bureaudiener haben jahrelang uns offen und rücksichtslos
Konkurrenz gemacht; heute haben die Behörden mit
der geschlossenen, gesetzlich anerkannten Berufsorgani-
sation, der Photographeninnung, zu rechnen, und tun
es auch. Klagen über photographierende Beanıte im
Dienst sind nicht wiederholt worden. Es muss hier
erwähnt werden, dass der Herr Polizeipräsident auf
unsere Eingabe hin an sämtliche Bezirkskommissare
eine Verfügung hinausgab, wonach die Verteilung von
Zetteln und Druckschriften vor den Kirchen anlässlich
der Kommunionen bezw. Konfirmationen verboten wird.
Auch vom Stadtbauanıt wurde uns wiederholt versichert,
dass Ingenieure im Dienst nicht mehr photographieren,
sondern vielmehr sämtliche Aufnahmen den Innungs-
mitgliedern überwiesen werden.
3. Zur Einschränkung des Schmiergelderunwesens
wurden bis heute 1500 aufklärende Schreiben an Ver-
lobte gesandt; diese Versendung wird laut Innungs-
beschluss bis auf weiteres fortgesetzt. Das von der
Innungsversammlung genehmigte Schmiergelderverbot
wurde von einigen Firmen ignoriert; wir werden diesen
Ignoranten von nun an energischer zu Leibe gehen
und jede Beschlussverletzung mit der zulässigen Strafe
belegen, da eine allzu grosse Milde und Nachsichtigkeit
nicht zum Ziele führt.
4. Von besonderer Wichtigkeit ist die Eutscheidung
der Königl. Regierung von Oberbayern über die Zu-
gehörigkeit der G. m. b. H. zur Zwangsinnung; die
davou betroffenen Firıneu gehören nunmehr endgültig
zur Innung und mussten einen vollen Jahresbeitrag
nachbezahlen.
5. Unserer Eingabe zur Erlangung der Sonntags-
ruhe wurde von der Königl. Regierung ebenfalls, leider
mit einigen Einschränkungen, stattgegeben; ein ab-
schliessendes Urteil über die Wirkung derselben kann
in der kurzen Zeit noch nicht abgegeben werden. Sehr
bedauerlich ist, dass die neue Ordnung in eine Zeit
schwerer wirtschaftlicher Krise fiel und deshalb eine
objektive Beurteilung ungemein erschwert. Wir werden
zur gegebenen Zeit die gesammielten Erfahrungen einer
gründlichen Untersuchung unterziehen und bei even-
tuellen Schädigungen für Abhilfe sorgen. Unbedingt
aber muss berücksichtigt werden, dass in einer Zeit, wo
der Mittelstand um seine Existenz ringt, wo Tausende
ven Arbeitslosen herumlaufen, unser Luxusberuf keine
Ernte halten kann. Das Publikum wird sich an eine
geregelte Sonntagsruhe im Photographengewerbe genau
so gewöhnen, wie dies bei vielen Gewerben schon längst
der Fall ist, um so mehr wir in kürzester Zeit die reichs-
gesetzliche Sonntagsruhe zu erwarten haben.
6. Den schädlichen Annoncen und Rätsellösungen,
die immer zur Weihnachtszeit in der Tagespresse auf-
tauchten, gingen wir energisch zu Leibe In ein-
geschriebenen Briefen machten wir die Redaktionen
aufmerksam, dass im Wiederholungsfalle ein Einschreiten
des Staatsanwaltes wegen Vergehens gegen das Lotterie-
gesetz veranlasst würde.
7. Die bekannten Texte, betreffend das Photo-
graphieren an den Schulen durch Amateure oder aus-
wärtige Photographen, wurden in annähernd 500 Exem-
plaren zur Versendung gebracht; laut Innungsbeschluss
wird diese Versendung zweimal im Jahre auch in Zu-
kunft durchgeführt.
8. Gegen die Rechtsgültigkeit der wichtigsten
Innungsbeschlüsse, nämlich das Verbot der Gratis-
zugaben und die Veröffentlichung von Schundpreisen,
wurde, wie nicht anders zu erwarten war, von den Be-
troffenen Beschwerde zur Aufsichtsbehörde eingereicht;
diese Beschwerde richtet sich naturgemäss auch gegen
die ausgesprochenen Strafen in Höhe von 440 Mk. Wir
erhoffen auch hier eine günstige Entscheidung, sind
uns aber auch bei ungünstigem Ausgang über die
dadurch notwendige Ergreifung von Massregeln weit-
gehendster Art und grösster Bedeutung für unser zu-
künftiges Berufsleben vollkommen im klaren. Die
Innung kann und darf ihren Pflichten gemäss nicht
untätig zusehen, wie sich einzelne auf Kosten der
Gesamtheit Vorteile verschaffen. Wir sind uns der
ausserordentlich wichtigen Bedeutung dieser Angelegen-
heit bewusst und bedauern nur, trotz wiederholter
Mahnung um Beschleunigung, die langsame Erledigung
durch den Magistrat. |
9. Die Unterstützung für das Herbergswesen ver-
mochte nicht, den dafür genehmigten Betrag von
100 Mk. aufzuzehren; es dürfte sich mithin in Zukunft
empfehlen, doppelte Beträge an durchreisende, be-
dürftige Gehilfen zu verteilen, da deren Unterstützung
bezw. die Fürsorge für das Herbergsweseu mit zu den
Hauptaufgaben der Innung gehört. Die Errichtung
eines Arbeitsnuachweises wurde vor einen Jahre durch
Eingabe um Uebernahme seitens der Stadt mit An-
gliederung an das Städtische Arbeitsamt, in die Wege
geleitet und harrt noch heute der Erledigung durch
den Magistrat.
10. Der Unterstützungskasse konnten trotz Innungs-
beschlusses auf Anweisung von 700 Mk., vorläufig nur
120 Mk. übergeben werden. Da sich inzwischen die
Verwaltung gebildet hat, der heutigen Hauptversamm-
lung die Nebenstatuten dieser Kasse zur Genehmigung
unterbreitet werden und die restierenden 600 Mk. im
diesjährigen Haushaltsplan eingestellt sind, kann die
Unterstützungskasse nunmehr ihre humane Tätigkeit
beginnen. |
ıı. Mit der im Januar 1913 erfolgten Wahl des
Obermeisters in das Kuratorium der Münchener Lehr-
und Versuchsanstalt war der Innung die Möglichkeit
einer positiven Mitarbeit an dieser Schule gegeben.
Den vorgebrachten Gründen entsprechend, befürwortete
die Innung mit überwiegender Stimmenmehrheit die Ver-
staatlichung vorgenannter Schule, unı spätere Wünsche
des Gewerbes mit besserem Erfolge durchführen zu
können. Die durch Vorstandsbeschluss erfolgte Beteili-
gung des Vorsitzenden am Obermeistertag in Hildesheim
war von bestem Erfolg begleitet, was den Berichten
der Fachpresse entnommen werden konnte.
12. Die Entstehung der Zwangsinnung in München
hatte gleichfalls eine Neubelebung der hiesigen Gehilfen-
organisation zur Folge; es ist daher begreiflich, wenn
sich diese mit der Besserung ihrer Verhältnisse befasste
und sich zwecks Abschluss eines Tarifvertrages an die
Innung wandte. In entgegenkommendster Weise trat
die Innung mit dem Gehilfenausschuss als gesetzlichem
Vertreter der gesamten Münchener Gehilfenschaft in
Tarifverhandlungen ein, ohne jedoch bis heute ein
entsprechendes Resultat zu erreichen. Der von der
Meistertarifkommission ausgearbeitete Tarif wurde seitens
des Innungsgehilfenausschusses glatt abgelehnt; wir
hoffen jedoch, auch in dieser Sache zu einem befriedigen-
den Abschluss zu gelangen und damit restlose Ord-
nung und Ruhe in unserem Innungsbezirke zu schaffen.
13. Wenn es uns im vergangenen Jahr, infolge
intensiveter Tätigkeit in wirtschaftlicher Hinsicht, nicht
möglich war, in gleicher Weise für die berufliche Weiter-
bildung der Mitglieder besorgt zu sein, so darf keines-
wegs die in diesem Sinne wirkende, finanzielle wie
körperliche Beteiligung der Innung an der 42. Wander-
versammlung des Deutschen Photographen-Vereins un-
erwähnt bleiben. Trotz der bekannten Gegnerschaft
dieses Vereins den Innungsbetrebungen gegenüber,
wurde unsere Beteiligung beschlossen, um hierdurch
auch das Interesse der Innung an Ausstellungen zu
dokumentieren, denn wo es gilt, den Beruf zu heben
und zu fördern, sei es in künstlerischer oder wirtschaft- _
licher Art, da müssen auch die Innungen auf dem
Posten sein. Dieser Wanderversammlung ist es zuzu-
schreiben, dass die früheren Gegensätze unter den
hiesigen Photographenvereinen einer verständigen,
fruchtbringenden Zusammenarbeit mit und in der In-
nung Platz gemacht hat. Trotzdenı sind wir bei der
42. Wanderversammlung des Deutschen Photographen-
Vereins unseren Grundsätzen treu geblieben, ohne
die geselischaftlichen und kollegialen Pflichten zu ver-
letzen, und glauben, damit unserer Sache einen guten
Dienst erwiesen zu haben.
14. Die strenge Ueberwachung der Tätigkeit der
gegen Bezahlung arbeitenden Amateure, sowie die
genaue Kontrolle der neuangemeldeten Betriebe brachte
es mit sich, dass heute mancher, früher unkontrollier-
bare, schädliche Konkurrent das Pfuschertum aufgab
oder München verlassen hat, um der verwünschten
Innung zu entgehen.
II. Mitgliedschaft.
Im vergangenen Jahre verloren wir drei Mitglieder
durch Todesfall; es sind dies Fräulein von Levetzow,
Herr Burger und Fräulein Hecker. Wir bitten Sie,
den toten Berufskollegen durch Erheben von den Sitzen
die letzte Ehrung zu erweisen (geschieht). Im An-
schluss an diese Ehrung möchten wir Ihnen bekannt-
geben, dass die Vorstandschaft in ihrer Sitzung von
26. Februar beschlossen hat, bei rechtzeitiger Benach-
richtigung jedem verstorbenen Innungsmitglied einen
Kranz zu widmen.
Der Mitgliederstand unserer Innung betrug am
I. Januar 1913 183 Personen, der Zugang bis ı5. April
1914 114 Personen, es mussten also demnach 297 Ein-
tragungen gemacht werden. Von den II4 zugegangenen
Mitgliedern wurden 84 vom Magistrat gemeldet und
30 Unangemeldete durch uns ermittelt. Der Abgang
im gleichen Zeitraum betrug 80, so dass der Mitglieder-
stand am I. Mai 1914, wo die Abrechnung für 1913
endgültig erfolgen konnte, 217 Mitglieder beträgt, von
denen sich wiederum fünf im Protest gegen ihre Zu-
gehörigkeit befinden.
Wenn wir nun die Mitglieder bis ı. Mai ıg14 mit
212, davon 21 weibliche, die Gehilfen mit 165, davon
32 weibliche, und die Lehrlinge mit 37, davon 7 weib-
liche, zusammenzählen, so ergeben sich insgesamt 414,
davon 60 weibliche Innungsangehörige. Von der nament-
lichen Zusammenstellung der Mitglieder musste wegen
fortgesetzter An- und Abmeldungen derselben Abstand
genommen werden.
In den letzten 3 Jahren haben 17 Personen, davon
acht weibliche, die Meisterprüfung abgelegt und be-
standen; auffallend ist hier die große Beteiligung der
Damen, hbeschämend aber diese Tatsache für die männ-
lichen Kollegen.
Sühnetermine nach $ ı2 der Statuten brauchten
erfreulicherweise nur drei angesetzt werden, die sämtlich
mit vollständiger Aussöhnung der Streitenden endigten;
nur in einem Falle wurde dieser nützliche Paragraph
ignoriert.
Auf Grund der Statuten mussten leider insgesamt
155 Strafen ausgesprochen werden, und zwar 132 wegen
unentschuldigten Fernbleibens der Vollverrammlungen,
ferner 22 Strafen wegen Beschlussübertretungen und
eine Strafe wegen Umgehung des Sühneparagraphen.
Erlassen wurden unter Obwaltung der grössten Milde
254
49 Strafen; Protest wurde gegen 29 Strafen erhoben,
von denen sechs auf unentschuldigtes Fernbleiben, 22
auf Beschlussübertretungen und eine auf Verletzung des
8 12 treffen.
Bedauerlich, aber begreiflich durch die schlechten
wirtschaftlichen Verhältnisse im vergangenen Jahr, ist
die zunehmende Inanspruchnahme des Magistrats zwecks
Einkassierung der rückständigen Beiträge. Diese nach-
trägliche Einkassierung ist statutarisch festgelegt und
absolut notwendig, da sonst die Innung ihren finan-
ziellen Verpflichtungen nicht nachkommen könnte.
Das Stimmrecht verlieren nach $ 17 wegen wieder-
holten Beitragrückstandes in diesem Jahr 26 Mitglieder.
Die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung war
in reichstem Masse vorhanden, wurde aber leider von
den Mitgliedern nicht benutzt; so musste der auf An-
trag der Innung an der Münchener Lehr- und Ver-
suchsanstalt eingereichte Meister - Fortbildungskursus
mangels Beteiligung eingestellt werden. Für die Meister-
prüfungs-Vorbereitungskurse an der Handwerkskammer
von Oberbayern war etwas mehr Interesse vorhanden,
wie aus dem bereits angeführten Resultat der Meister-
prüfungen ersichtlich ist.
Wir bedauern die Gleichgültigkeit der Mitglieder
ausserordentlich, und fühlen uns verpflichtet, immer
wieder darauf hinzuweisen, dass zur Besserung unserer
Berufsverhältnisse nicht nur die Bekämpfung der Schund-
konkurrenz, sondern auch die berufliche Weiterbildung
jedes Einzeinen dringend notwendig ist.
III. Lehrlingswesen.
Dem Lehrlingswesen mit seiner wichtigen Bedeutung
für den Beruf, ebenso aber der Ausrottung des schäd-
lichen, ungesetzlichen Volontärunwesens, wurde seitens
des zuständigen Ausschusses die grösste Aufmerksamkeit
gewidmet.
Durch die Uebernahme der bewährten Lehrlings-
vorschriften der Handwerkskammer von Oberbayern
seitens der Innungsversammlung, ferner durch Fest-
legung der Einschreibe- und Prüfungsgebühren, war
in kurzer Zeit die Grundlage zur dringend notwendigen
Neuordnung in unserem Lehrlingswesen gegeben,.und
von da ab jeder Lehrherr verpflichtet, die Lehrverträge
mit der Innung abzuschliessen.
Bei diesen Abschlüssen musste unter allen Um-
ständen der schriftliche Nachweis des Besitzes der Be-
fugnis zur Anleitung von Lehrlingen erbracht und vor-
gelegt werden. Mit der kürzlich erfolgten Uebersendung
der Lehrlings-An- und Abmeldeformulare, deren Rück-
seite die wissenswertesten Bestimmungen des Lehrlings-
wesens enthalten, ist heute jedes einzelne Innungs-
mitglied über seine Pflichten als Lehrherr genau in-
formiert.
Die von uns übernommene Lehrlingsstammrolle der
Handwerkskammer von Oberbayern vom I. März IgIo
weist bei 25 Lehrherren, darunter 5 Damen, 38 Lehrlinge,
darunter zehn Mädchen, auf; die von der Innung seit
T. Januar 1913 geführte Lehrlingsrolle hingegen am
1. Mai 1914 bei 31 Lehrherren, darunter fünf Damen,
nur 37 Lehrlinge, darunter sieben Mädchen, Dabei
muss aber berücksichtigt werden, dass im Jahre IgIo
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
ausser den eingeschriebenen Lehrlingen mindestens
zehn Volontäre gehalten wurden, die heute durch unsere
unausgesetzt kontrollierende Tätigkeit nicht mehr im
Gewerbe bezw. bei hiesigen Meistern tätig sind. Es
haben sich also trotz Zunahmie der Lehrherren von
25 auf 31 und gänzlicher Abnahme der Volontäre auch
die Lehrlinge um einen vermindert; damit ist nunmehr
das Lehrlingswesen auf eine gesunde Basis gestellt,
hoffentlich zum Vorteil des Berufes.
Von den im Jahre 1gIo eingestellten Lehrlingen
sind entlaufen und entlassen sechs Knaben und drei
Mädchen; von den im Jahre 1913 Eingestellten zwei
Knaben und sechs Mädchen, insgesamt also 17 Lehr-
linge in 3 Jahren. Diese 17 Lehrlinge vermehren ohne
Zweifel das so schädliche Pfuschertum und bedeuten,
trotz ihrer scheinbaren Entfernung aus dem Gewerbe,
für uns eine fortwährende, aber unkontrollierbare
Konkurrenz.
Die Ursache dieser Entlassungen, insbesondere aber
des ungemein hohen Prozentsatzes der weiblichen Lehr-
linge, konnte vorläufig noch nicht festgestellt werden;
es wird jedoch in Zukunft eine dankbare Aufgabe des
Lehrlingswesen - Ausschusses sein, durch Vorladung der
Beteiligten dieser Ursache auf den Grund zu gehen und
Abhilfe zu schaffen.
Im Jahre 1913 kamen elf Lehrlinge, darunter drei
Mädchen, zum Auslernen; von diesen haben sieben
Knaben und zwei Mädchen die Gehilfenprüfung ab-
gelegt und mit der Durchschnittsnote ı bis 2 be-
standen; dieses Resultat muss bei den schweren prak-
tischen und theoretischen Aufgaben, die unsere bewährte
Prüfungskommission stellt, als ein sehr gutes bezeichnet
werden. Andererseits können wir getrost unserer städti-
schen Fachschule ein gut Teil Verdienst an diesem
Resultat zuschreiben und sie als eine der besten fach-
lichen Fortbildungsschulen in Deutschland bezeichnen.
Der Ausschuss für das Lehrlingswesen trat nur
einmal zusammen, und zwar wegen ungesetzlichen
Haltens vonVolontärinnen, deren Entfernung in kürzester
Zeit bewirkt wurde. Streitigkeiten aus Lehrverträgen
kamen nicht vor. Die Betriebe, in denen Lehrlinge
beschäftigt sind, wurden durch einen Beauftragten vor-
schriftsmässig kontrolliert; Beanstandungen hinsichtlich
Unterbringung und. Ausbildung ergaben sich hierbei
nicht.
Wenn somit ruhig gesagt werden kann, dass in
unserem Lehrlingswesen vollste Ordnung herrscht, so
wäre es trotzdem nicht richtig, unseren Nachwuchs
nicht auch in Zukunft mit derselben Aufmerksamkeit
wie bisher zu überwachen; vielmehr müssen wir, bei
den hohen Anforderungen, die heutzutage an unseren
Beruf gestellt werden, mit dem grössten Interesse für
die Heranbildung einer leistungsfähigen Gehilfenschaft
besorgt sein. Zur Erreichung dieses Zieles ist es unter
anderem auch notwendig, dass sämtliche Lehrherren
. eine Erhöhung der Lehrzeit von 3 auf 4 Jahre ins
Auge fassen, um so mehr, als einer derartigen Mass-
nahme gesetzliche Hindernisse nicht im Wege stehen.
Ausserdem möchten wir noch an dieser Stelle mit
grösstem Nachdruck aufmerksam machen, dass jeder
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
295
Lehrherr gesetzlich verpflichtet ist, seinen Lehrling, bei
Vermeidung der Entziehung des Rechtes zur Anleitung
von Lehrlingen, zur Ablegung der Gehilfenprüfung an-
zuhalten.
Erwähnen wollen wir noch, dass nach $2, Absatz 3,
der Statuten die technische, gewerbliche und sittliche
Ausbildung der Lehrlinge eine Hauptaufgabe der Innung
ist, und wir deshalb für diesen Zweck grössere finan-
zielle Aufwendungen machen müssen, wie dies ja auch
im Haushaltplan 1914 zum Ausdruck kommt.
Wir sind nun am Schlusse unseres Berichtes an-
gelangt. Unzufriedene und Innungsfeinde wird es
immer geben, und auf einen Hieb fällt kein Baum.
Was in diesem ersten Jahr erreicht wurde und ob
eine Innung in München notwendig war, dies festzu-
stellen überlassen wir dem gesunden Urteil unserer
Mitglieder. Der Vorstandschaft genügt das Bewusstsein
strengster Pflichterfüllung und bescheidener Zufrieden-
heit mit dem bisher Erreichten. (Starker, anhaltender
Beifall.)
Die Veröffentlichung des amtlichen Protokolls er-
folgt später.
—IEn4—
Thüringer Photographen -Bund.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine
und Innungen (J.P.).
Laut Generalversammilungsbeschluss vom 3. Februar
in Erfurt findet unsere nächste Versammlung, welche
die 54. unseres Bundes ist,
am 23. Juni, von ı0 Uhr vormittags, in Leipzig,
\ „Zoologischer Garten“
statt.
Alles Nähere, Programm und Tagesordnung, wir
demnächst bekanntgegeben.
Anträge hierzu bitten spätestens bis ı8. Juni
z. H. unseres Vorsitzenden Hofphotograph P. Strnad-
Erfurt einzureichen.
Der Vorstand.
L.A.: Louis Held, Schriftführer.
Am gleichen Tage, nachmittags 3 Uhr, findet die
Eröffnung des
Deutschen Photographentages
in demselben Lokal, „Zoologischer Garten‘', statt.
Nach Schluss des Photographentages sind dann
am 23. und 26. Juni die Verhandlungen des Central-
Verbandes. Ueber beides letztere gibt der C. V. die
Programme noch bekannt.
Mit kollegialem Gruss
Der Vorstand.
P. Strnad, Vorsitzender.
2294
Auı 18. Mai fand in Paderborn eine Photographen-
versammlung statt, zu welcher die Kollegen der Kreise
Paderborn, Warburg, Büren und Höxter eingeladen
waren. Als Reiner war der Obermeister der Biele-
felder Zwangsinnung, Herr Lohöfener, erschienen
und hielt der sehr stark besuchten Versammlung einen
interessanten Vortrag über das Wesen einer Zwangs-
innung. Die namentliche Abstimmung ergab, dass
sämtliche Kollegen einstimmig beschlossen, die Grün-
dung einer Zwangsinnung für die vier Kreise zu be-
antragen,
rt
Aus der Industrie.
— Pfingsten ist der erklärte Zeitpunkt der all-
gemeinen Ausflüge in die schöne Frählingsnatur. Dass
hierbei in der Gegenwart die Lichtbildkunst oft eine
bedeutende Rolle spielt, weiss jedermann. Mit klugem
Geschäftsblick weiss die Aktiengesellschaft für
Anilinfabrikation diese Tatsache für ihre Propa-
ganda auszunutzen; sie hat nämlich ein mit in den
Text verwebten Bildern geschmäcktes Büchlein: ‚Die
Pfingsttour‘“' betitelt (anstatt ‚Tour‘ hätten wir lieber
das deutsche Wort „Ausflug“ oder „Reise‘ gesehen),
herausgegeben und verschenkt es an jeden Photo-
graphierenden, damit dieser für seine Sommerreiseauf-
nahmen einen zuverlässigen Berater in der Frage be-
sitzt, welches Negativmaterial unter ganz bestimmten
Umständen das unbedingt zweckentsprechende ist.
Ein näheres Eingehen auf den Inhalt des Heftchens
unterlassen wir, weil ja jeder, der es gern kennen
lernen und gebrauchen möchte, es sich leicht umsonst
verschaffen kann.
[En Sr 225 2
Eingesandt.
Wie ist der Thüringer Photographen - Bund
entstanden?
Diege Frage wurde schon so häufig an mich ge-
richtet, dass es heute, nach Verlauf von 20 Jahren, wohl
angebracht erscheint, darauf zurückzukommen. E
Es war im Sommer 1894 bei Gelegenheit der
Thüringer Gewerbe- und Industrieausstellung in Erfurt,
als ich mit einigen auswärtigen Kollegen an einem
schönen Sommermorgen vergnüglich bei einem Glas
Bier zusammenkam, um über ihre Interessen, die Ich
auf der Ausstellung wahrzunehmen fbernommen hatte,
zu sprechen.
Die damalige Zerfahrenheit in unserem Berufe, die
Unselbständigkeit der Photographen, ihre Angelegen-
heiten selbst zu vertreten, boten Stoff mehr wie genug
zur Aussprache, und alles das, was hier besprochen und
was man die Jahre über erfahren, gab mir Veranlassung,
den Kollegen die Gründung eines Thüringer Photo-
graphen-Bundes vorzuschlagen, was freudigen Wider-
hall fand.
Der Gedanke wurde von Ort zu Ort getragen, schien
aber besonders in Süddeutschland Interesse erweckt zu
haben, von wo mir auch tatkräftige Unterstützung an-
geboten wurde, die ich aber rundweg abschlug.
Das Arbeiten ging aber langsam vonstatten. Erst
im Jahre 1896, als ich mich verpflichtet sah, in einer
die Photographen angehenden Angelegenheit Stellung
zu nehmen, wurde mir die oben erwähnte Unterstützung
zur Gründung des Thüringer Photographen- Bundes
wiederholt angeboten. Ich fand nun den Zeitpunkt
296
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
gekommen und zögerte nicht länger, diese Unter-
stätzung anzunehmen.
Die Arbeiten gingen nun dank dieser Unterstützung
flott vorwärts, Und der Bund konnte so im Februar
1897 mit dem Sitz Erfurt gegründet werden.
Jedem Fernstehenden musste diese Gründung in
nächster Nähe Weimars auffallen.
Ob und wie der Thüringer Photographen- Bund
nun seine Aufgabe gelöst hat, vermag ich nicht zu sagen,
jedenfalls hat aber seit jener Zeit ein regeres Leben für
die Photographen angefangen, denn es erfolgte bald die
Gıändung des Sächsischen Photographen- Bundes, der
eich erst dem Thüringer Photographen- Bund anschliessen
wollte, und eine grosse Anzahl anderer Vereine, die ohne
die Innungen über 24 betragen.
Auf die Gründung des Thüringer Photographen-
Bundes muss man grosse Hoffnungen gesetzt haben,
da man den Bund als ein Bindeglied zwischen Säd-
und Norddeutschland dachte, um alle Photographen
unter einen Hut, eine Oberhoheit zu bringen.
Dieser Gedanke ist ja in Dresden 1909 nochmals
versucht worden zu verwirklichen, doch die Photo-
graphen haben sich auf sich selbst besonnen.
Aus den Ausführungen mag ersichtlich sein, dass
das Interesse, das man allerorts der Gründung des
Thüringer Photographen- Bundes damals entgegen-
brachte, wohl berechtigt war, zumal die damaligen
Verhältnisse drängten, zu entscheiden, ob die Photo-
graphen sich fernerhin noch am Gängelbande führen
lassen wollten oder ob sie frei ohne Bevormundung
ihre eigenen Wege gehen sollten.
Hugo Sontag.
u
| Patente.
Kl. 57. Gruppe 3. Nr. 263975 vom 8. März 1913.
Jules Blondel und Alexis Chopin in Paris.
Verfahren zur Herstellung photographischer Ab-
ziehfilms oder - Papiere, dadurch gekennzeichnet, dass
auf einem geeigneten Träger eine an der die Folien
bildenden Masse nicht adhärierende Substanz unter
Belastung von freien Randteilen und Zwischenräumen
aufgetragen und auf die überzogene Seite des Trägers
die Folienmasse aufgetragen wird.
—-
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 109g Heır St. L. in T. ı. Wärden Sie
mir ein Rezept mitteilen zur Selbstanfertigung eines
Gelbfliters für Autochrom - Tageslichtaufnahmen ?
2. Wieviel Gelatinelösung wird für eine 12x 16!/, cm-
Platte benötigt?
3. Muss das zu verwendende Glas unbedingt Spiegel-
glas sein von ı bis 2 mm Dicke? Wie ist das Filter
praktisch anzubringen, direkt mit der Platte in der
Kassette oder am Objektiv an Stelle des Deckels?
Antwort sur Frage 104. ı. Lumitrefilter selbst
zu machen, ist nicht ganz einfach. Man verführt
folgendermassen: ı g Neutralrot werden in 100 ccm
Wasser gelöst und ebenso ı g Taıtrazin in so ccm
Wasser. Zu einer vorsichtig hergestellten, sorgfältig
filtrierten sechsprozentigen Gelatinelösung setzt man
dann auf je soccm 8 ccm Tartrazinlösung und o,5 bis
ı ccm Neutralrotlösung, mischt alles gut und giesst
die Lösung auf die vorher sauber gereinigte und etwas
angewärmte Spiegelglasplatte.
Antwort 2 Für eine Platte 12Xı16!/, cm sind
ı5 ccm Gelatinelösung zu nehmen.
Antwort 3. Als Glas muss gutes reines Spiegel-
glas, gleichgültig welcher Dicke gewählt werden.
Wenun das Filter in dieser Form benutzt werden soll,
so muss es direkt vor der Biende benutzt werden.
Soll es im Objektiv benutzt werden, so muss eine
zweite Spiegelglasplatte mittels Kanadabalsam auf-
geklebt werden. Diese Operation ist natürlich ziem-
lich schwierig und erfordert eine gewisse Uebung.
Frage 105. Herr O. N. in St.-W. Ich betreibe
ein Photograpbisches Atelier in einer Kreisstadt von
rnooo Einwohnern. Der Kreis besitzt einen eigenen
Apparat 13Xı8 cm. Der Chauffeur des Kreisautos
macht die Aufnahmen, und der Kreis lässt bei mir die
Platten entwickeln und Abzüge herstellen. Welches
wäre nun der angemesseue Preis für diese Arbeiten?
(Entwickeln und Abzfge extra, kein Gefälligkeitspreis.)
Die Abzüge werden auf Matt-Gevaert kopiert, mit
Gold und Platin getont, gewässert und getrocknet,
nicht aufgezogen, Grösse 13Xı8 cm. Meine Durch-.
schnittspreise im Atelier sind: 6 Stück Visit 5 Mk. und
6 Stück Kabinett ı2 Mk., stets In matter Ausführung.
Antwort su Frage 105. Es ist durchaus nicht
leicht, derartige Auskänfte zu geben, da die geforderten
Preise von so vielen Umständen abhängen, dass nur
der Durchschnittswert gegeben werden kann. Für das
Entwickeln einer 13Xı8 cm-Aufsahme pflegen ı bis
3 Mk. gerechnet zu werden, wenn nur einzelne wenige
Platten zu entwickeln sind, ein Preis, der sich bei
einer grösseren Zahl von Platten natürlich entsprechend
verringert. Für platingetonte Zelloidinpapierabzüge
auf mattem Papier ist ein Preis von 1,50 bis 2 Mk.
per Abzug angemessen.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 46. Herr H.K. in Sch. Wie hoch kann
ein Photograph mit einem jährlichen Geschäftsumsatz
von etwa sooo bis 6000 Mk. zur Einkommen- und
Gewerbesteuer veranlagt resp. herangezogen werden?
Selbiger steht dem Geschäft allein, ohne Gehilfen und
Lehrling, vor.
Antwort su Frage 46. Auf Ihre Frage lässt sich
keine bestimmte Antwort geben. Es ist in das freie
Ermessen der Steuerbehörde gestellt, Sie mit einem
bestimmten Einkommen zur Steuer heranzuziehen.
Wenn Sie glauben, dass diese Veranlagung zu hoch
ist, so müssen Sie den Beweis daffr führen. Das
können Sie natflrlich nur auf Grund einer Buchführung,
nach der Ihr Einkommen nachgewiesen werden kann.
Ohne Buchführung werden Sie in den weitaus meisten
Fällen zu viel Steuern zahlen müssen. g-
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mählweg 19.
Nr. 44.
3r. Mai.
I9Q14.
Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig.
(Fortsetzung aus Nr. 42).
Sind wir zuerst vor der grossen Seitenkoje
vorübergegangen, so kehren wir jetzt zu ihr
zurück, und es fällt uns zuerst der grosse Natur-
und Tierfreund Meister Steckel-Kattowitz mit
einer Kollektion von 20 Bildern auf. Wer kennt
nicht die herrlichen Tierbilder unseres Steckel?
Nicht im engen Gehege der zoologischen Gärten
sind diese Aufnahmen entstanden, nein, mitten
in der freien Natur, wo sich das Wild unbeob-
achtet glaubte, sind die Bilder mit dem Auge
des Künstlers wie des Waidmannes aufgenommen.
Hier gilt fast das gleiche wie bei Tellgmann,
Schäfer usw.: ein verpasster Augenblick, und
alles ist vergeblich. Birkhahnbalz, schlagende
Nachtigall und Hirsch auf der Brunst, das scheue
Alpenwild, alles sind wohlgelungene Schlager.
Das Bild der Gemsenmutter mit Kind ist wie ein
Gemälde! Und doch — eine Photographie. Als
neues Gebiet scheint sich unser Meister die Auf-
nahmen in Bergwerken und Hüttenwerken aus-
erkoren zu haben, fast als ob er die Schwierig-
keiten absichtlich suchen wollte. Bei dem Studium
dieses Ausstellers und seiner Werke kam der
Lichtbildervortrag in Heidelberg wieder lebendig
in die Erinnerung, und wir drücken dem wackeren
Kollegen im Geiste die Hand für den Genuss
von damals wie dem heutigen, den man beim
Beschauen seiner Bilder erhält. Wacker, sehr
wacker!
Max Blum-Meerane i.S. ist noch nicht ganz
frei und seine Sachen kommen noch etwas ge-
sucht vor, aber das Streben nach bildmässiger
Wirkung muss doch anerkannt werden. Von
Hamm-Erfurt (Inhaber Jul. Meyer) gefällt uns
das Bild der beiden Schmiede am besten.
Knackstädt & Näther-Cuxhaven sind mit
einer zahlreichen Kollektion guter Bilder ver-
treten, darunter auch Bromöldrucke. Die drei
Herrenkniestücke sind lobend hervorzuheben.
Georg Brinker-Bremen stört uns durch die
gleichen Ovalrahmen. Die Sachen könnten auch
etwas heller im Ton gehalten sein.
Otto Heinrich-Frankfurt.a. OÖ. hat im
Mittelbild einen grossen Kinderkopf als reizendes
Modell zur Verfügung gehabt, welches dem
strebsamen Kollegen gute Dienste leistete.
Hermann Walter-Leipzig ist wohl Spezialist
im Architekturfache, wenigstens kommt man zu
[Nachdruck verboten.)
dieser Vermutung. Seine Vergrösserungen zeigen
schöne Motive der alten Pleissestadt. Wo jetzt
das neue Rathaus seine mächtigen Giebel er-
hebt, stand früher die Pleissenburg, und ihr
Turm wurde als Leipziger Wahrzeichen bei der
Niederlegung erhalten und steht jetzt inmitten
des Rathausbaues. Wir sehen hier eine gute
Darstellung der alten Pleissenburg. Der nahe
Spielmannsbrunnen, wieauch der Schäferbrunnen
im Albertpark wurden in schönen Aufnahmen
der Ausstellung einverleibt.
Emil Mass-Schneeberg sucht jedem etwas
zu bringen und scheut nicht vor der Lösung
schwieriger Probleme zurück. Das zeigt deut-
lich die Aufnahme der Familie gegen das
sonnendurchleuchtete Fenster. Der alte Weber-
meister als Brustbild hat zwar schönes Haar,
aber die Linienführung wirkt weniger abge-
rundet.
Ina der kleinen Nebenkoje haben wir drei
Bildnisse von Georg Schoch-Zörbig, von denen
uns das Bildnis der Dame mit der Mandoline
am besten zusagt.
In dem reichen und abwechselnden Tableau
von Gustav Rasch-Mittweida ist der alte
Herrenkopf mit Hut und der in blauem Kohle-
druck gebrachte Damenkopf sehr gut.
Die Vergrösserungsanstalt von Paul Schön-
herr-Leipzig ist wohl jedem Photographen, der
sich der Hilfe einer Vergrösserungsanstalt be-
dient, zu empfehlen, denn ihre ausgestellten
Arbeitsproben zeigen alle Feinheiten, und er-
innern die Bromsilbersepias an Kohlebilder.
Diesem Aussteller zur Seite steht Klemm-
Dresden, jetzt unter der Firma Photographische
Werkstätten Dresden und Leipzig. Wem das
Streben dieses Ausstellers bekannt ist, der wird
von vornherein überzeugt sein, dass nur vor-
zügliche Leistungen zu erwarten waren, und
seine ausgestellten Aufnahmen von Architek-
turen, Innenaufnahmen von Fabrikbetrieben recht-
fertigen voll unsere Voraussetzungen. Mit grosser
Liebe und Fleiss sind hier die Aufgaben der
Besteller gelöst, dem Besteller zur Freude, dem
Verfertiger zur Ehre. Daneben haben wir Felix
Schramm aus Nossen mit Bildern verschiedener
Vorwürfe und Aufnahmen der engeren Heimat.
45
298
In der III. Koje kommen wir nunmehr zu
‚Karl Braun-Ludwigsburg, der ein halbes
Dutzend netter Bilder und eine grössere Kostüm-
gruppe mit Musikinstrumenten zur Schau stellt,
alles nette, anspruchsvolle Sachen. Josef
Semmelroth aus Schwenningen bringt sieben
buntübermalte Oelporträts, die eigentlich in eine
Ausstellung wie die Bugra nicht recht passen
wollen. In der Praxis werden sie manchen
Liebhaber finden und auch herzlich willkommen
sein, denn nicht jeder ist in der glücklichen
Lage, ein teueres Oelbild anfertigen zu lassen,
aber diese Ausstellung soll doch erzieherisch
wirken, darum hätten wir sie in diesem Kreise
lieber nicht gesehen.
Breslauer in Leipzig stellt in unmittelbarer
Nähe verschiedene kombinierte Vergrösserungen
aus und zeigt mit seinem Dreiteilungsbilde
nackter Frauenschönheiten die Kunst der Ver-
grösserungsanstalten, mit dem Fachmanne Hand
in Hand zu gehen. Auch der sitzende Akt
(Rückenakt) besticht durch die Schönheit der
Linien wie der Beleuchtung, der im Negativ ein-
geschabte Hintergrund passt sich dem Ganzen
vorteilhaft an.
Der Nachbar, Paul Kabisch-Leipzig, bringt
uns Architekturen, Industrieaufnahmen, wie auch
einige landschaftliche Studien in Gummidruck,
sämtlich in guter Ausführung.
Bevor wir die Koje verlassen, fällt uns
noch Malwine Linscheid-Lemberg mit ihrer
zahlreichen Zusammenstellung auf. Bei dieser
Ausstellerin merkt man auch das Streben zur
Vielseitigkeit, doch haften noch manchem Bilde
die Posen des Photographen zu sehr an.
Die gegenüberliegende Koje hat wieder einen
Vertreter derVergrösserungsbranche aufzuweisen,
Walter Munkwitz-Leipzig, dem man auch das
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Zeugnis, stets nur das Beste zu liefern, gern
ausstellen kann. Sehr reichhaltig sind seine
Darbietungen, sowohl was die Art der Aus-
führungen wie der Verfahren anbetrifft. Die
zwei bekannten Männer des C.-V., der Vor-
sitzende Schlegel wie auch der Verwalter des
C.-V.-Vermögens Sander, sind als Porträt-
skizzen von dem Aussteller gebracht und zeigen
die Meisterschaft in der Beherrschung dieses
Verfahrens, aus einfachen Aufnahmen Skizzen
anzufertigen.
Jüttner aus Ratibor ist mit ı3 Aufnahmen
in den Wettbewerb getreten und Anna Hert-
wig-Freiburg i. B. mit verschiedenen Bildern,
von denen uns das Bildnis der alten Dame viel
zu hart erscheint; einige Anfänge zur bild-
mässigen Wirkung sind erfreulicherweise zu ver-
zeichnen.
Albert Fraatz-Darmstadt scheint auch die
Liebe zum Freilicht in sich zu haben, denn
neben Landschaften und Porträts bringt er auch
Studien, im Freilicht aufgenommen, von denen
wir nur das Bildchen einer Dame mit Kind auf
einer Waldbank herausgreifen wollen.
Georg Marx-Glatz hat auch Aktsachen,
doch können sie vor dem Auge des Kritikers
wohl gut bestehen; die Fleischtöne sind weich
und zart, das Gefährliche des Genres ist glück-
lich vermieden.
Robert Bach-Freiburg mit seinen Stilleben
hat uns wirklich erfreut; sie sprechen gut an
und stellen sich würdig neben die Akt-, Land-
schafts- und Porträtaufnahmen.
Aus PaulKruses-Hamburg Bilderserie lässt
sich bei den zehn verschiedenen Sachen das
Bildnis des Kindes mit den Blumen sowie das
Damenbild mit Hut und Muff besonders er-
wähnen. (Fortsetzung folgt.)
—ı. at
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Nordwestdeutscher Photographen - Bund
(E. YV.).
Sitz; Bremen.
Anlässlich der Detmolder Tagung haben sich fol-
gende Herren Kollegen als Mitglieder angemeldet:
Römer-Hamburg, Nürnberger- Herford, Klages-
Vlotho a. W., Zahn-Nordhorn, Stöppeln-Bünde,
Schulz- Holzminden, Müsse-Iserlohn, Groenmeyer,
Emden, Huth- Lüdenscheid.
Falls innerhalb 8 Tagen nach Veröffentlichung
kein Einspruch gegen die Aufnahme erhoben wird,
gelten die genannten Herren als aufgenommen.
Der Vorstand.
I. A: O. Schlötel, Schriftführer.
mr
Photographen -Zwangsinnung
Kempten i. A. für das bayerische Allgäu
und Südsehwaben.
Bezöglich der Berechtigung der Festsetzung von
ortsüblichen Durchschnittspreisen und des Verbots von
Unterbietungen usw. erlaube ich mir mitzuteilen:
Laut erhaltenem Protokoll über die 34. öffentliche
Sitzung der Handwerkskammer von Schwaben und
Neuburg in Augsburg vom 27. April d. J. führte der
Syndikus Herr Dr. Purpus, in Erledigung der Tages-
ordnung, zum Punkte 3: Innungen, unter anderem
folgendes an: Die Zwangsinnung scheint, wenn man
aus der Steigerung ihrer Zahl alleia solche Schlüsse
ziehen daıf, im allgemeinen den Wünschen und Be-
strebungen der Handwerker als geeignete Organisations-
form am meisten zu entsprechen. Es scheint sich auch
bei den massgebenden Behörden eine günstigere Auf-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
299
tassung in der Auslegung der die Zwangsinnung be-
schränkenden Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung
geltend zu machen. So ist z. B. in einem Erlass des
preussischen Ministers für Handel und Gewerbe vom
6. Juni 1913 den Zwangsinnungen ausdrücklich
zugestanden, ihren Mitgliedern die Veröffentlichung
einer Unterbietung etwaiger von der Innung bekannt-
gegebener ortsüblicher Preise für gleiche Waren und
Leistungen, je nach den Umständen, als unreell zu
untersagen. Zimmermann, Obermeister.
En u 20)
Sächsiseher Photographen -Bund (R.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Unsere diesjährige Bundesversammlung findet
am 23. Juni d J. im Zoologischen Garten in Leipzig
statt. Beginn vormittags ıo Uhr. Das Programm wird
später bekanntgegeben.
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Herr Heinrich Grass, Photo-Spezialbändler für Fach-
photographiebedarf, Leipzig, Dafourstrasse 14 b.
Der Vorstand.
—624—
Hessiseher Photographen-Bund (E. V.).
Unsere nächste Bundesversammlung findet am
Montag, den 8. Juni, nachm. 4 Uhr, in Frankfurt
ae. M., Restaurant „Faust“, am Schauspielhaus, statt.
Tagesordnung:
I. Verlesen des Protokolls.
2. Bekanntgabe von Eingängen.
3 Innungsangelegenheiten.
4. Geplante Ausstellung (Wanderausstellung) seitens
des Bundes.
5 Beschlussfassung über die dritte Grändungsteier.
6. Entgegennahme von Anträgen zur Tagung des
Central- Verbandes.
7. Wahl eines Delegierten.
8. Verschiedenes.
Wir bitten um recht rege Beteiligung und hoffen,
wiederum alle unsere Mitglieder begrüssen zu können.
Der Vorstand.
1. A.: Alb. Fraatz, Schriftführer.
hart
Photographen-Bund
tür den Regierungsbezirk Trier.
Sitz: Saarbrücken.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Laut Beschluss in letzter Vorstandssitzung werden
unsere verehrten Mitglieder höflichst gebeten, zwecks
Zusammenstellung einer Wandermappe eine Anzahl
ihrer besten Arbeiten, im Format Kabinett bis 24:30 cm
mit entsprechender Aussengrösse auf Bütten, Porträts,
Landschaften usw., an mich baldmöglichst einzusenden.
Die Mappe wird alsdann nach Zusammenstellung jedem
Mitgliede auf gewisse Zeit übersandt.
Ferner werden die Herren Händler und Inter-
essenten, weiche auf unserer demnächst in Trier statt-
findenden Hauptversammlung auszustellen resp. Vor-
träge oder Vorführungen zu halten wünschen, höflichst
gebeten, ihre Anmeldung zu bewirken. Alles Nähere
wird noch bekanntgegeben.
LA.: P. Hardy, I. Schriftführer,
Saarbrücken.
rt
Thüringer Photographen -Bund.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine
und Innungen (J.P.).
Laut Generalversammlungsbeschluss vom 3. Februar
in Erfurt findet unsere nächste Versammlung, welche
die 54. unseres Bundes ist,
am 23. Juni, von ıo Uhr vormittags, in Leipzig,
„Zoologischer Garten “
statt.
Alles Nähere, Programm und Tagesordnung, wird
demnächst bekanntgegeben.
Anträge hierzu bitten spätestens bis ı8. Juni
z. H. unseres Vorsitzenden Hofphotograph P. Strnad-
Erfurt einzureichen.
Der Vorstand.
LA.: Louis Held, Schriftführer.
Am gleichen Tage, nachmittags 3 Uhr, findet die
Eröffnung des
Deutschen Photographentages
in demselben Lokal, „Zoologischer Garten ‘', statt.
Nach Schluss des Photographentages sind dann
am 25. und 26. Juni die Verhandlungen des Central-
Verbandes. Ueber beides letztere gibt der C. V. die
Programme noch bekannt.
Mit kollegialem Gruss
Der Vorstand.
P. Strnad, Vorsitzender.
EI
Photographen-Innung Wiesbaden.
Protokoll der VI. Hauptversammlung
Donnerstag, den 26. März, im „Wartburg-
Restaurant“ Wiesbaden.
Die heutige Versammlung ist die erste, welche
laut Beschluss der letzten Hauptversammlung vor-
mittags 10 Uhr beginnen soll.
Leider konnte wegen ungenfgender Beteiligung
die Eröffnung der Versammlung erst um ıı Uhr durch
den Obermeister erfolgen. Dieser begrüsst die An-
wesenden und gibt seiner Freude dahin Ausdruck, die
Herren H. Junior- Frankfurt und Schilling- Königs-
stein als Gäste in der heutigen Versammlung begrüssen
zu können.
Purikt ı der Tagesordnung wird zurückgestellt.
Sodann berichtet Kollege Mertien-Biebrich über die
Tätigkeit der Kommission zur Ermittelung ortsüblicher
Durchschnittspreise. Die Kommission zieht sich zwecks
Berechnung derselben zurück.
Punkt 2 Nach Bekanntgabe verschiedener Ein-
gänge gibt der Obermeister genauen Bericht über die
45"
306
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Tätigkeit der Iunung im vergangenen Jahr. Die
Arbeit des Vorstandes, insbesondere aber die des Ober-
meisters, war vielseitig und nicht zu knapp bemessen.
Den Vorstandsmitgliedern wird vom Obermeister für
ihre Mitarbeit Dank ausgesprochen. Es wird noch-
mals darauf hingewiesen, dass die Innung an das
Handwerksamt angeschlossen ist, und dass jedes Mit-
glied ohne Kosten dort Rat und Auskunft in allen
Rechtssachen, Steuererklärungen usw., holen kann
und dass Forderungen eingezogen, Termine wahr-
genommen werden und dergleichen mehr.
Hierauf kommt die vom C. V. abgefasste Zuschrift
an den hohen Reichstag zur Verlesung. Ferner ein
vom Vorstande der Innung ausgearbeitetes Schreiben
an die Schulvorstände, dass für die Folge photo-
graphische Arbeiten nur an ortsausässige Fachleute
vergeben werden sollen.
Es sprechen hierzu die Kollegen Schilling, Dürr,
Conradi, Bogler und Junior.
Besprochen wird ferner die Umgehung des Photo-
graphen durch die Verleger von Zeitschriften Insofern,
als diese sich direkt an die Darzustellenden wenden
behufs Erlangung eines Bildes. Hierzu sprechen die
Kollegen Schilling, Junior, Bender und Fräulein
Adam.
Die in diesem Jahre in Wiesbaden stattfindende
„Allgemeine photographische Ausstellung‘ (Alpha) wird
besprochen, da zahlreiche diesbezügliche Anfragen an
den Vorstand bezw. den Obermeister gerichtet wurden.
Schon die Bezeichnung Allgemeine photographische
Ausstellung sel irreführend, da man annehmen müsse,
dieselbe sei von Fachleuten geleitet.
Dass diese Auffassung allgemein, beweisen die
verschiedenen Anfragen. Hierzu sprechen die Kollegen
Schilling, J. Benade, Junior, Pfusch, Th. Reidt,
W. Strauch, Heiderich, Bender, Stritter,
Bogler und Bru&re. Die weitere Besprechung wird
zurückgestellt, und es tritt eine Mittagspause von
ı1!/, Stunden ein.
Die Eröffnung der Nachmittagssitzung erfolgt um
34, Uhr durch den Obermeister, und ersucht dieser
Herrn Kollegen Junior, seinen angekündigten Vor-
trag zu beginnen. Herr Kollege Junior spricht viel
Wissenswertes über den Bromöldruck und die Ver-
arbeitung der Matt- Albuminpapiere Er hat es nicht
versäumt, einige seiner Oeldrucke vorzulegen, welche
auch gebfhrende Bewunderung fanden. Herrn Junior
wird für seine Ausführungen vom Obermeister der
Dank der Versammlung ausgesprochen. Die Firma
Trapp & Münch hatte eine reichhaltige Kollektion
recht schöner Drucke ausgestellt, welche ebenfalls all-
seitige Anerkennung fanden. Eine Menge Gratismuster
der Trapp & Münch-Albuminpapiere und Hand-
bücher waren alsbald vergriffen. Der Firma Trapp
& Münch nochmals besten Dank.
Kollege Stritter fragte an, ob die Kollegen,
welche der Vormittagssitzung beigewohnt, jedoch in der
Nachmittagssitzung fehlen, in Strafe genommen würden.
Er hält dies für angebracht und wird von Kollegen
Bogler unterstützt. Der Obermeister erklärt hierauf,
eine diesbezfigliche Strafe sei im Innungsstatut nicht
verzeichnet. Auch solle man keine Aenderung vor-
nehmen.
Es sind jedoch mehrere Kollegen für Bestrafung,
und soll diese Angelegenheit in der nächsten Haupt-
versammlung auf der Tagesordnung stehen. Kollege
Fassbender stellt den Antrag: die nächste Haupt-
versammlung um 2 Uhr zu beginnen; dieser Antrag
wird von verschiedenen Kollegen befürwortet.
Die Kollegen Wintz, Fassbender, Bogler und
Stritter halten eine zweimalige Zusammenkunft jähr-
lich dann nicht für ausreichend, und soll auch dieser
Punkt in der nächsten Hauptversammlung eingehend
‘erörtert werden. Es tritt nunmehr eine kleine Pause
ein, um die Vorbereitungen zu dem angekfindigten
Lichtbildervortrag zu treffen.
In fesseinden Bildern zog der Böhmerwald mit
seinen Naturschönheiten und herrlichen Seen an
unseren Augen vorüber, und sei hiermit Herrn Kollegen
Alphons Adolph- Passau für die liebenswürdige
Ueberlassung der prächtigen Diapositive herzlichst ge-
dankt.
Die Elektro-Photographische Gesellschaft „ Jupiter‘
hatte ihren Vertreter, Herrn Müller, zu der Ver-
sammlung beordert, und wurde uns von genanntem
Herrm die neue Jupiter-Handlampe vorgeführt. Das
prächtige Licht sowie die Handlichkeit der Lampe
überraschten allgemein. Der Jupiter - Gesellschaft noch-
mals an dieser Stelle unseren Dank. Die Firma
Feilner hatte Prospekte ihrer Hintergrundfolien ge-
schickt, die verbreitet wurden.
Punkt 3. Die Kommission zur Ermittelung orts-
üblicher Durchschnittspreise gibt nunmehr die Resultate
bekannt, und werden die ermittelten Preise einstimmig
angenommen.
Es wird noch beantragt, den Durchschnittspreis
für die „American Photos“ festzulegen, was geschieht.
Der Obermeister spricht nunmehr über die Zu-
gehörigkeit der Photohändler zur Innung und ist der
Meinung, man solle Photohändler und solche Iunungs-
mitglieder, die nicht gelernte Photographen sind oder
die Photographie nur als Nebenberuf betreiben, von
dem Besuche der jeweiligen Versammlung befreien.
Kollege Bru&re ist auch für Befreiung der Photo-
händler und macht in längerer Rede diese Forderung
geltend. Die Regelung dieser Angelegenheit wird in
der nächsten Innungsversammlung geschehen. Es
kommt nun nochmals die Allgemeine photographische
Ausstellung in Wiesbaden zur Sprache, und gibt Herr
Kollege Th. Reich, welcher sich zurzeit im Arbeits-
ausschuss befindet, diesbezügliche Anfklärungen. Er-
sei der Meinung gewesen, dass die Innung zur Mit-
arbeit angegangen worden ist und wäre erstaunt, dass
dieses nicht der Fall sei, Hätte er von der völligen
Umgehung der Innung Kenntnis gehabt, so wäre von
seiner Seite aus die Wahl in den Arbeitsausschuss ab-
gelehnt werden.
Hiersu sprechen die Kollegen Stadelmann,
Stritter, W. Strauch, Klara Rähl, Bender,
Heiderich, Pfusch, J. Benade und P. Schäfer.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
s0t
Es wird beschlossen, in den Fachzeitungen zur Beant-
wortung der vielseitigen Anfragen eine Erklärung ab-
zugeben, dass die Ausstellung von Amateuren ver-
anstaltet und geleitet wird.
Die Herren Kollegen Schilling und Junior
müssen sich nunmehr verabschieden, und dankte der
Obermeister genannten Herren für ihr Erscheinen.
Er hoffe auch, dass dies nicht der letzte Besuch ge-
wesen sei. Die beiden Gäste danken dem Obermeister
für die Einladung zur heutigen Versammlung und
versprechen, dieser Einladung noch diter Folge zu
leisten.
Es wird beschlossen, die nächste Versammlung
wiederum in Wiesbaden abzuhalten, und kommt hierauf
zu Punkt ı das Protokoll der fünften Hauptversamm-
lung zur Verlesung und Genehmigung.
Punkt 4. Nachdem dieses genehmigt, berichtet
der Kassenführer H. Hies über den Stand der
Innungskasse. Die Einnahmen der Kasse belaufen sich
an Hand des Berichtes auf 1454,85 Mk., die Ausgaben
auf 1106,25 Mk.
Punkt 5. Die Rechnungsprüfer, Kollegen Bogler-
Geisenheim und Dazert- Oberlahnstein haben die
Kasse für richtig befunden und beantragen Entlastung
des Kassenführers, weiche geschieht. Die Reichhaltig-
keit der Tagesordnung liess wegen vorgerlickter Zeit
eine gesellige Unterhaltung nicht mehr zu, und wurde
die so anregende Versammlung 8°/, Uhr geschlossen.
P. Schäfer, Schriftführer.
Die von der Kommission ermittelten ortsüblichen
Durchschnittspreise, unter denen fortan nicht mehr
ötfentlich, in Schaukästen usw. und in Zeitungen, bei
Strafe von 20 Mk. für jeden einzelnen Fall und Tag,
angeboten werden darf, stellen sich wie folgt:
Format
Mignon .
Visit- Prinzess
Kabinett- Griseldis . 450) ,—|1,—|20,—| —
Promenad-Bondoir . . 1 650112,— 18, —|30,—ı —
Postkarten (ganze) .. | —_ 350 5— —
„ (halbe) . . . = | 77 1 3509| 4—| —
18:24 Einzelporträt . . .,8—16,— 35 — 35.— 4,—
18:24 Architekt. u. Industr. | 8—| — — 2,50
18:24 Vereinsgruppen . . 8,— _- | — 2,50
24:30 Einzelporträt . . 16, —|24 — 35 — Ba 6,—
24:30 Architekt. u. Industr. DE _ — 13—
24:30 Vereinsgruppen . . | -|1—- | — | 3—
30:40 Einzelporträt . . 2,— 40,— 60,—| 100,—| 10, —
30:40 Architekt. u. Industr, i9,—| — | — | — | 3,50
30:40 Vereinsgruppen . . a0,—| — | — | — | 3.50
Vergrösserungen pro gem 18:24 und 24:30 == 1!/, Pf.,
Vergrösserungen pro gem 30:40, 40:50 und 50:60 == I Pf.,
Glanzbilder ı5 Prozent weniger, Militär auf obige Preise
15 Prozent, Reproduktionshonorar nicht unter 6 Mk,,
American Photos 12 Stück = 1,50 Mk., grönseres For-
mat 12 Stick = 3 Mk.
Die verehrlichen Mitglieder werden gebeten, den
am ı. April fällig gewordenen Beitrag für das zweite
Vierteljahr sowie rückständige Beiträge usw. baldigst
an den Kassenführer, Kollegen Hies- Wiesbaden,
Taunusstrasse 41, einzusenden.
Im Juli d. Js. findet eine ausserordentliche Innungs-
versammlung in Wiesbaden statt, worauf schon jetzt
hingewiesen sei. Ebenso wird um recht zahlreiche
Beteiligung an dem in Leipzig vom 23. bis 28. Juni
d. Je. stattfindenden dritten Deutschen Photographen-
tag ersucht. Gg. Pfusch, Obermeister.
0
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe im Hand-
werkskammerbezirk Dortmund.
Sitz; Bochum.
(Photographenamt: Bochum, Mittelstandshaus,
Fernruf Nr. 540.)
Sitzungsbericht für dieam 30. Märzin Bochum,
im „Hotel Monopol‘ abgehaltene achte
Innungsversammlung.
Im Sitzungssaal und Nebenraum waren an den
Wänden und Fenstern die eingegangenen Arbeiten vom
letzten Wettbewerb des „Atelier des Photographen “
mit grossem Geschick zur Schau gestellt. Die Aus-
stellung, die gemäss Vorstandsbeschluss die Fachkunst
fördern sollte, wirkte sehr auregend und wurde von
vielen Mitgliedern dankend begrüsst. E. Lomberg-
Langenberg hatte von seinen rähmlichst bekannten
Trockenplatten ausgezeichnete Negative ausgestellt, die
allgemeine Anerkennung fanden. Von überraschender
Wirkung waren auch die Alboidinbilder der N. P. G.,
Berlin - Steglitz.
Um 5!, Uhr eröffuete der Vorsitzende, Herr
Arnold, die ordnungsmässig einberufene Versammlung
und begrüsste, für das Erscheinen und Interesse bestens
dankend, Kollegen Lammers - Düsseldorf und den
Obermeister der Dulsburg- Essener Innung Achen-
bach. Die Verlesung der Mitgliederliste bestätigte
den erfreulicherweise äusserst zahlreichen Besuch. In
dem klaren Geschäftsbericht gab der Vorsitzende zu-
nächst zur Kenntnis, dass das laut Iunungsbeschluss
vom 15. Februar d. J. im Mittelstandshaus zu Bochum
errichtete Photographenamt in Tätigkeit getreten
sei. Es erledige nach Anweisung des Vorsitzenden,
unter Aufsicht des Vorstandes und nach Massgabe der
Beschlüsse der Innungsversammlung die laufenden Ver-
waltungsgeschäfte der Innung. Es sei vor allem das
ständig wirksame und täglich in die Erscheinung
tretende Organ des Photographengewerbes im Dort-
munder Kammerbezirk. In diesem Bezirk solle es
unserem Stand die ihm gebührende Achtung nnd Be-
achtung sichern, die Standesinteressen Behörden und
anderen Berufen gegenüber vertreten und durch berufs-
ständische Gemeinschaftsarbeit die wirtschaftliche Lage
der Mitglieder sichern. Die wirtschaftlichen Einrich-
tungen (Auskunftei, Einziehungsamt, Rechtsschutzamt
usw.) ständen den Mitgliedern zur Verfügung. Zur
Bekämpfung unlauterer Geschäftssitten möge man dem
Innungsamt zuverlässiges Tatsachenmaterlal stets un-
verzüglich unterbreiten. Die Kassenangelegenheiten
202
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
würden in Zukunft von dem Photographenamt erledigt.
Ihm seien insbesondere auch die beschäftigten Per-
sonen ordnungsmässig und pünktlich schriftlich zu
melden. Der Arbeitsnachweis der Innung, der sich
einer ständig regen Inanspruchnahme erfreue und
fürderhin vom Photographenamt geführt werde, habe
bereits viele Mitglieder vor Scherereien und den
krassesten Schäden eines Angestelltenmangela bewahrt.
Kein Mitglied möge die segensreiche Einrichtung um-
gehen. Die Mitglieder wurden ferner daran erinnert,
das versandte Schild mit der Bestimmung über die
Sonntagsrubhe an sichtbarer Stelle (im Schaufenster
bezw. Schaukasten) baldigst auszuhängen, um Unan-
nehmlichkeiten zu vermeiden. Gegen verschiedene
Amateusphotographen, die sich auf illegitimem Wege
Nebenverdienste verschaffen, habe die Innung ent-
scheidende Schritte getan, wie die Verlesung eines
Schreibens bewies. Alles zuverlässige Material über
diesen und andere Missstände möge man einreichen.
Das Innungsamt beabsichtigte, durch kurze Notizen
in den Tageszeitungen aller Bezirksorte dem Publikum
über unreelle Machenschaften und über den Wert einer
guten Facharbeit aufzuklären. Von den Einzelerfolgen
wurde insbesondere erwähnt, dass den Wanner Innungs-
mitgliedern auf Grund einer grösseren Eingabe der
Innung gestattet worden sei, wegen der verlegten
Kommunionteier die Geschäfte in diesem Jahr selbst
am ersten Ostertag offenzuhalten.
Zu einer Anfrage des „, Photohändlers“' über die
Innungspflicht der Photohändler nahm die Versamm-
lung folgende Stellung:
„Die Innungspflicht der Photohändler ist begründet,
wenn ihre Handlungen unmittelbar in das Gebiet der
fachkünstlerischen Tätigkeit des Photographenberufes
übergreifen und die Erwerbsmöglichkeit des Photo-
graphenstandes wesentlich berühren. Das Entwickeln
und Kopieren von Platten sahen wir, falls die Lieferung
lediglich zum Privatgebrauch des Bestellers bestimmt
war, nicht als die Innungspflicht begründende Tat-
sachen an. Werden die Arbeiten jedoch zum Weiter-
vertrieb angefertigt, wie z. B. in einem Falle einem
Lehrer Hunderte von Abzügen zum Weiterverkauf
geliefert wurden, oder werden Vergrösserungen her-
gestellt usw., so müssen wir uns die Entscheidung in
dem Einzelfall vorbehalten.“
Aus der Vorstandssitzung der Handwerkskammer,
in der über die Strafbarkeit der öffentlichen Angebote
von Gratisvergrösserungen verhandelt worden sei, be-
richtete der Vorsitzende. Der Regierungsvertreter habe
nach Klarlegung der Verhältnisse es für zweckdienlich
gehalten, von verschiedenen Verbänden Gutachten in
dieser Sache einzuholen.
Den Kassenbericht erstattete der Kassenführer
Köster- Hagen. Die beantragte Entlastung wurde
erteilt und für die eifrige Kassenführung Dank gesagt.
Die ausscheidenden Vorstandamitglieder Köster,
Böcker, Donner und Streil wurden auf Vorschlag
wiedergewählt und nahmen die Wahl an. In den
Ausschuss für das Gehilfen- und Herbergswesen wurde
Sommer und in den Ausschuss für das Lehrlings-
wesen Jakob wiedergewählt.
Zu Punkt 4 wurde der vom Gehilfenverband (Zweig-
verband Dortmund) eingereichte Tarifentwurf verlesen.
Die Versammlung war grundsätzlich damit einverstanden,
einen Vertrag entsprechend dem vorgelegten Entwurf
auf dem Wege freier Vereinbarung abzuschliessen.
Ein Ausschuss, bestehend aus den Herren Arnold,
Streil, Karmann, Fassbender und Kregeloh
und den Ersatzmännern Schmidt-Hamm und Wolff-
Bochum wird mit einem Ausschuss des Gehilfenver-
bandes des näheren verhandeln.
Anregend wirkte während der Verhandlungen der
klare und interessante Vortrag des Herrn Amtsrichter Dr.
jur. Bartsch von Sigsfeld, Mitarbeiter im Bochumer
Mittelstandshaus. Er sprach über „die Bedeutung der
Berufsorganisation im heutigen Wirtschaftsleben‘“. Aus-
gehend von den Erfolgen anderer Berufsorganisationen
in den letzten Jahrzehnten, insbesondere der Land-
wirtschaft, kennzeichnete er die Vorteile der Berufs-
organisationen namentlich für die handwerklichen Be-
rufe. Die zur Herstellung von Qualitätsarbeit erforder-
liche Fach- und Werkkunst und innere Tüchtigkeit
des Berufs bedürfe der ständigen Förderung, sie be-
dürfe aber vor allem, namentlich in der heutigen Zeit
des freien Wettbewerbs, aber auch des Schutzes gegen
Pfuschertum und Unlauterkeit. Die Achtung und Be-
achtung des ganzen Standes, seine Vertretung und
Interessenförderung sei ausschlaggebend für Stellung,
Geltung und wirtschaftliche Lage des einzelnen. So
folge die Wertschätzung eines Gewerbetreibenden dem
Ansehen seines Berufes. Sie beeinflusse die Wert-
bemessung der vom einzelnen Meister geleisteten
Arbeit, deren Qualität wiederum auf Preis, Person und
Stand ihre natürliche Rückwirkung ausfbe. Solche
Aufgaben können nur durch Berufsorganisationen, durch
die mit Vorrechten ausgestatteten Innungen, gelöst
werden. In ihnen lebe die zur Gemeinschaftsarbeit
notwendige Interessengleichheit, die allein alle die Be-
rufsarbeit berührenden Fragen nach ihrer Eigenart
aufzugreifen vermag, um die Daseinsberechtigung jedes
Berufs kraftvoll zum Ausdruck zu bringen. Der zur
Interessenvertretung notwendige Organisationsstrom sei
in den einzelnen Berufsinnungen gut kanalisiertt —
machtvoll und einheitlich müsse er aber für das ge-
samte Handwerk unter dem Namen Innungsausschuss
hinaus ins freie Wirtschaftsfeld fliessen, wo er schwer
mit Gegenströmungen zu kämpfen habe. Die Brücken,
die zur Regierung und Gesetzgebung hinüberführen,
seien die mit behördlichem Charakter ausgestatteten
Kammern, die in ihrer bewährten Festigkeit nicht
durch die Wogen des oft ungeklärten und unruhigen
Wirtschaftskampfes bedroht werden dürfen. Die Hand-
werksorganisationen allein seien jedoch noch nicht
stark genug. Heute siege der Druck der Massen.
Drum müsse das Handwerk, der Kaufmannsstand, der
Hausbesitzerstand, das Wirtegewerbe unter Aufrecht-
erhaltung ihrer Selbständigkeit einheitlich auftreten,
wenn es gilt, Interessen und Fragen, die den gesamten
gewerblichen Mittelstand berühren und interessieren
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
oder von ihm anerkannt werden, zu vertreten. Dann
würde auch der Mittelstand, das bisherige Stiefkind
des Staates, auch das erringen, was alle anderen Stände
durchgesetzt hatten: eine ungefährdete, sichere Existenz.
Reichen Beifall zollte die Versammlung den inter-
essanten Ausführungen. |
Während der alsdann eingelegten Beratungspause
wurde in den Nebenräumen der Kopierapparat ‚ Chrono-
graph“ und die Jupiterlampe vorgeführt, deren Leistungs-
fähigkeit allgemein anerkannt wurden.
Nach Aufnahme der Verhandlungen teilte der
Vorsitzende mit, dass gemäss dem früheren Innungs»-
beschluss der Vorstand durch Fragebogen die von den
Mitgliedern in den Geschäften üblichen Preise erhalten,
das Material zusammengestellt und die sich ergeben-
den Durchschnittspreise in einer Kommissionssitzung
ermittelt. Die Preise wurden verlesen und mit allen
gegen drei Stimmen angenommen. |
Chemiker Protz-Schwerte gab alsdann in einem
‚ kurzen wissenschaftlichen Vortrag über ‚Rationelle
Verwertung der Rückstände‘ wertvolle Vorschläge für
die Verwertung der Silber-, Gold- und Platinabfälle.
Die Versammlung zolite den klaren und interessanten
Awfährungen grossen Beifall.
Mit einem Hinweis, dass Ende April die Gehilten-
präfung stattfinden und alle Präflinge Herrn Kuhl-
mann-Bochum zu melden seien, schloss der Vorsitzende
um 9 Uhr 40 Minuten die imposante Versammlung, die
einen weiteren, bedeutungsvollen Schritt auf dem
schwierigen Felde der Standesarbeiten bedeutet.
In der anschliessenden besonderen Sitzung wurden
unter Zustimmung des anwesenden Gehilfenausschusses
die Lehrlingsvorschriften verlesen und angenommen.
Bochum, am 30. März 1914.
Aug. Arnold, Streil,
Vorsitzender. Schriftfährer.
IL. A.: Hötling, Syndikus.
—
Verein Sehlesischer Faehphotographen
(E. V.).
Sitz: Breslau.
Protokoll der Monatsversammlung
vom 1. April im „Konzerthaus“ zu Breslau.
Die Sitzung wurde um 81), Uhr vor dem I. Vor-
sitzenden eröffnet.
Punkt ı. Das Protokoll der letzten Sitzung wird
verlesen und genehmigt. Die Mitglieder beschlossen,
den Brief der Energol- Gesellschaft an Herrn Götz vom
10. Januar im Protokoll wörtlich wiederzugeben.
Punkt 2. Als neues Mitglied wird Herr Dittrich-
Breslau, Opitzstrasse, aufgenommen.
Punkt 3. Der Vortrag des Herrn Ingenieur Wolff:
„Die Nitralampe als künstliche Atelierbeleuchtung “
fand grosse Aufmerksamkeit und Anerkennung. Näheres
über den Vortrag zu berichten erübrigt sich, da der-
selbe in unserem Fachorgan als besonderer Artikel er-
scheinen soll. Die hierauf stattfindende Diskussion
wird sehr lebhaft, und es beteiligen sich fast alle Kol-
legen daran. Herr Ingenieur Wolff erklärt sich gern
303
bereit, eine Lampe zu Versuchszwecken zur Verfügung
zu stellen. Die hiermit erzielten Resultate sollen in
einer der nächsten Sitzungen bekanntgegeben werden.
Der Vorsitzende dankt Herrn Wolff im Namen des
Vereins für seine interessanten Ausführungen.
Pankt 4: „Verschiedenes.“ Das von O. S.-Berlin
gesandte ausgearbeitete Bild zirkuliert. Ein Rund-
schreiben des C. V. wird verlesen. Herr Zerner hatte
Kohlebilder auf Holz mitgebracht, die bei den An-
wesenden Beifall fanden. Zum Schluss wird auf die
am ı. April in dieser Zeitschrift wiedergegebene Ge-
richtsentscheidung zu einer jetzt viel erörterten Frage
aufmerksam gemacht. — Ende der Sitzung nach
ı01/, Uhr.
H. Götz, Richard Strauch,
I. Vorsitzender. Schriftführer,
IE Irt-
Ateliernaehriehten.
Göttingen. Herr E. Brett errichtete Arndt--
strasse 3 eine Vergrösserungsanstalt für Porträts.
Königsee. Herr Hugo Möller hat das Photo-
graphische Atelier des Herrn E. Graf übernommen.
__ Woltenbüttel. Herr Karl Wohlgemuth er-
öffnete Bahnhofstrasse ı ein Photographisches Atelier.
En
Personalien.
Gestorben sind Herr Photograph L. Wernecke-
Bremerhaven im 47. Lebensjahr und Herr Photograph
Otto Wendt-Altenburg (S.-A.).
Herr Photograph Leo Molitor-Neustadt (Schw.)
wurde während des Kuraufenthalts Sr. Kgl. Hoheit des
Grossherzogs von Mecklenburg. Schwerin nach Titisee
berufen, um vor der Abreise des Grossherzogs noch
einige Aufnahmen zu machen.
=>
Aus der Industrie.
— Carl Ernst & Co., Akt.-Ges., Fabrik photo-
graphischer Karten und Papierwaren, Berlin SO,,
Rungestrasse ı9, hat auf der Internationalen Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig, ein
vollständiges Musterzimmer in Gruppe VII: „Photo-
graphie‘‘ mit ihren Erzeugnissen ausgestattet. Dass
dieser Firma ein Platz auf dieser ersten ganz grossen
reproduktionstechnischen Ausstellung gebührt, ist klar,
sind doch die einschlägigen Papiererzeugnisse für die
Fertigmachung des photographischen Bildes, d. h. also
für dessen ästhetische Wirkung, von grosser Wichtig-
keit, zudem sind ja Photographiekarten auch als Er-
zeugnisse der graphischen Industrie anzusprechen.
Die Ernst-Akt.-Ges. hatte übrigens für ihr Vertreten-
sein in Leipzig eine besondere Rührigkeit entfaltet,
so dass schon Ende April das in Rede stehende Muster-
zimmer, zu dessen eingehender Besichtigung wir jeden
Lichtbildner, insbesondere unsere Porträtphotographen,
angeregt haben möchten, besuchsfertig war.
un
4
304
Kleine Mitteilungen.
— Schwindel mit photographischen Ver-
grösserungen. Die Städtische Rechtsauskunftsstelle
in Elbing schreibt: Am ıo. Februar sind von der Straf-
kammer in Bautzen der Inhaber eines Berliner Ge-
schäfts, das sich mit dem Vertrieb von photographi-
schen Vergrösserungen befasst, sowie zwei seiner
Reisenden wegen Betrugs und Erpressung zu 3, 3 und
7 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zurzeit „ar-
beitet‘‘ im Eibinger Landkreis eine Berliner Firma,
die ebenfalls Bestellungen auf Vergrösserungen von
Photographien aufsucht, und die für ihre Prospekte
und Bestellungen dieselben Formulare verwendet, wie
sie In dem oben erwähnten Strafkammerurteil be-
schrieben sind. Allen diesen Firmen kommt es lediglich
darauf an, Bestellungen auf Bilderrahmen zu unan-
gemessen hohen Preisen zu erlangen. Die Besteller
der Bilder verpflichten sich in dem Bestellzettel, meist
ohne dass sie es wissen, zur Abnahme eines derartigen
Rahmens. Wir raten deshalb von einer Geschäfts-
verbindung mit derartigen Firmen ab.
224
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 106. Herr J.L. in B. ı. Beim Projizieren
von Pigmentdiapositiven mit einem gar nicht einmal
sehr hellen Projektionsapparat springt dieselbe ge-
wöhnlich schon nach wenigen Malen vom Glase. Wie
sind solche Bilder auf Glas zu übertragen, damit dieser
Nachteil nicht befürchtet zu werden braucht, und
welches Härtungsmittel ist anzuwenden, um die Gela-
tine möglichst widerstandsfähig zu machen?
2a. Womit werden Pigmentbilder auf Glas am besten
leicht koloriert |
Antwort su Frage 106. ı. Man überträgt die
Pigmentbilder auf gewöhnliches Solinglas, welches vor-
her mit einer Schicht gehärteter Gelatine überzogen
worden ist, indem man das Glas mit einer einprozentigen
filtrierten Gelatinelösung überzieht, trocknen lässt und
in schwachem Formalinbad härtet. Die Pigmentbilder
selber dürfen aber nicht gehärtet werden, weil sich
sonst die Neigung zum Abspringen noch vermehrt.
Mit absoluter Sicherheit lässt sich auf keinem Wege
das Abspringen der Bilder vermeiden.
Antwort 2. Leichtes Kolorieren von Pigment-
diapositiven geschieht am besten mit lasierenden Oel-
farben. Folgende Farbentöne sind zu verwenden:
Indischgelb oder gelber Lack, Preussischblau, Ultra
marin dunkel, Kobaltviolett, Krapplack, Krapplack
braun. Durch Mischen dieser Farben können alle
nötigen Töne erzielt werden. Die Farben werden mit
reinem Terpentinöl verdünnt und mit sehr sauberen,
staubfreien Pinseln dünn aufgetragen.
Frage 107. Herr K. P. inU. Aus einer geometri-
schen Zeichnung, die aus schwarzen und roten Linien
besteht, soll ich die roten und die schwarzen Linien
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
auf zwei verschiedenen Platten herausphotographieren.
Mit keinerlei Filter habe ich bis jetzt Erfolg gehabt.
Zwar gelingt es, mit dem Orangefliter die roten Linien
auszulöschen, aber die schwarzen sind nicht zu be-
seitigen. Gibt es hier irgendein Hilfsmittel?
Antwort su Frage 107. Die Lösung der Aufgabe
ist unmöglich; die schwarzen Linien können niemals
zum Verschwinden gebracht werden, und man muss
daher so verfahren, dass man sie im Negativ deckt.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 97. Herr J. M. in M. Muss ich im Be-
sitze eines Wandergewerbescheines sein, wenn ich Be-
stellungen auf Hochzeitsgruppenbilder aufsuche?
Antwort su Frage 47. Eines Wandergewerbe-
scheines nach 8 55, G.O., bedarf nur, wer ausser-
halb des Gemeindebezirks seines Wohnortes
und ohne vorgängige Bestellung in eigener Per-
son gewerbliche Leistungen anbietet. Zur Aufsuchung
von Bestellungen auf solche Leistungen, die erst am
Wohnsitze des Anbietenden ausgeführt werden sollen,
z. B. Photographbien, bedarf es eines Wandergewerbe-
scheines nicht. So haben die obersten Gerichte einiger
Staaten entschieden, so dass dies als die herrschende
Meinung gelten kann. Im Zweifel müssen Sie sich
bei der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde er-
kundigen. Dr. Sch.
Frage 48. Herr L. B. in E. Eine Münchener
Verlagsfirma suchte durch Inserdt Landschaftsaufnahmen
und Städtebilder für ein Werk. Nach Anfrage sammelte
ich solche Aufnahmen und sandte sie ein, Nichtpassen-
des wolite die Firma sofort zurücksenden. Da ich
keinerlei Nachricht erhielt, fragte ich nach 8 Monaten
en, was aus den Bildern geworden sei, worauf mir
alle Bilder zurückgeschickt wurden. Auf eine weitere
Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass eine Reproduktion
eines der Bilder noch nicht stattgefunden habe, und
dass man die sehr zahlreichen Einsendungen habe
lagern lassen, bis der Verfasser das Werk geschrieben
habe. Kann ich in der betreffenden photographischen
Zeitschrift, in der jene Firma annoncierte, eine Warnung
erlassen ?
Antwort su Frage 48. Die Einsendung der Bilder
ist rechtlich als „Vertragsofferte‘“ zu beurteilen; der
Vertrag kommt durch Annahme der Offerte zustande;
die Annahme muss aber eine wirkliche Zustimmung
(der Verlagsfirma) sein und wird z. B. durch eine blosse
Erklärung der Geneigtheit (die Bilder anzunehmen und
zu verwenden) nicht ersetzt. Da die Bilder weder ver-
wendet worden sind, noch Sie eine ausdrückliche An-
nahmeerklärung erhalten haben, ist kein Vertrag zu-
stande gekommen, so dass in dem mit Ihrem Willen
erfolgten langen Lagern der Bilder eine schaden-
ersatzpflichtige Handlung des Verlages nicht zu er-
blicken ist. Daher haben Sie auch noch keinen be-
rechtigten Grund, vor dieser Firma zu warnen.
Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK .
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN- ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
' Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19.
Nr. 45.
3. Juni.
Ig14.
Der III. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt.
Aut der Bugra 1914. |
Von Artur Ranft in Leipzig.
In einer Zeit, wo die Summe menschlichen
Könnens auf grossen Ausstellungen offenbar
wird, wo sich Eindrücke explosionsartig ver-
mitteln, das rastlose Schaffen unserer Zeit die
beste Illustration dadurch erfährt, indem die
moderne Nervosität mit der Schrift gleich das
Bild erzeugt, in einer solchen Zeit werden
Streifzüge in eine Ausstellungsstadt, wie in den
Städten von „Tausend und eine Nacht“, immer
reiche Beute bringen.
Zweifellos liegt in unserer Zeit etwas Be-
wunderungswürdiges, Geniales, die persönliche
Arbeit hat Dimensionen angenommen und neue
Forschungsgebiete erschlossen. Wo die Mythe
Riesengestalten schuf, die das Unglaubliche zu
leisten hatten, vollführen das jetzt gewöhnliche,
sterbliche Menschenkinder beider Geschlechter,
aller Rassen; Riesenkräfte sind schier an der
Arbeit und schmieden an dem grossen Bande:
Kultur.
Der Gedanke, die Tätigkeit des Geistes,
wird auf verschiedene Art aufbewahrt oder mit
Hilfe des reproduzierten Bildes lebendig erhalten,
und nur der eine Wunsch bleibt offen, dass
die gewaltigen Ansätze nicht in Oberflächliches
entarten möchten.
Unsere Ausstellungen sind gewissermassen
natürliche Entladungen schlummernder Kräfte,
weshalb von einer Ausstellungsmüdigkeit nur
geredet werden dürfte, wenn unsere Spann-
kraft eingebüsst hätte, unsere Nerven erschlafft
wären.
Fall ist, so mahnen solche Ausstellungen, wie
die „Bugra“, in erster Linie zur Sammlung, im
Rausche der Arbeit nicht unterzutauchen und
nicht den Blick zu verlieren.
Sich losreissen und schauen, sich vertiefen
im Sinnen und Denken, ein Austauschen und
Aufnehmen, Verlockendes fortstossen, ein Sich-
verjüngen im besten Sinne.
Die „Bugra“ bringt einen gewaltigen Aus-
tausch unter allen Kulturvölkern des Erdballes
zustande, mahnend an den Frühlingswind, Ver-
heissung im Gefolge; darüber zu schreiben ist
verführerisch für jeden Mann der Feder, und
Wo das letztere aber noch nicht der.
(Nachdruck verboten.]
viele Kritiken werden in der nächsten Zeit zu
lesen sein, so dass sich unsere Streifzüge in
einer anderen Richtung bewegen können. In
diesen Betrachtungen sollen neben den Aus-
stellungen der Fach- und Amateurphotographen
aller Länder die Reproduktionsverfahren, die
Graphik, die Vorführungen der Industrie, der
Königlichen Akademie, der Graphischen Lehr-
und Versuchsanstalt in Wien, das Haus der
Frau u. a. m. gewürdigt werden. Wenn unsere
Betrachtungen auch mehr subjektiv gefärbt sind,
so werden sie doch immer Reflexen gleichen,
d. h. aufrichtig gemeint sein. Retouchen sind
mir unausstehlich; wie meine Porträts stets
ein aufrichtiges Bekenntnis sind und ich in
einer sachlichen Würdigung des Modelles die
vornehmste Seite meines Berufes erblicke, so
wird mich mein Taktgefühl wohl auch nicht im
Stiche lassen, wo es der Beschreibung dieser
Ausstellung gilt.
Gar mancher Aussteller, wie das die photo-
graphische Ausstellung der „Bugra“ zeigt, träumt
sich in eine Stellung hinein und wird dann
von der Kritik mit rauher Hand abgetan oder
aufgerüttet. Woran liegt das? Auch die
Photographen scheinen Götzen zu brauchen, in
denen sie alles das verkörpert sehen wollen,
was sie ersehnen, aber selbst nicht oder nur
in unscheinbarem Masse besitzen. Die künst-
lerische Photographie ist noch zu jung, im fort-
gesetzten Gären begriffen, so dass leicht die
Gefahren eines Irrgartens herantreten können;
ein Heroenkultus kann auch leicht dahin führen,
anders geartetes Schaflen zu übersehen.
Wie sollen photographische Porträts aus-
sehen? Es ist von uns schon zum soundso
vielten Male ausgesprochen worden, dass dem
künstlerischen Schaffen in der Photographie
nur ein gar kleiner Raum zur Betätigung be-
schieden ist, und weiter, dass weniger Vorbilder
nachgeahmt werden sollen, um den Reiz einer
grösseren Mannigfaltigkeit zu erhalten. Zuviel
Schema ist der Anfang zur Langweiligkeit und
zum Niedergang. Vielleicht wird zuviel nach
dem bekannten Rezept verfahren, „der oder
46
306
-die macht das so ...“; viele der ausgestellten
Bilder zeigen deshalb, zum Nachteile ihrer Ver-
fertiger, eine eigentümliche Verwandtschaft unter-
einander.
Unsere modernen Maler sind meines Er-
achtens nicht die rechten Lehrmeister für uns,
dahingegen liegt geradezu eine unerschöpfliche
Fülle von Anregungen bei den alten Meistern.
Es scheint mir förmlich wie Gottesdienst, alt-
deutsche Meister, die Grossen Niederländer,
Spanier und Italiener zu studieren. Was bieten
Dürer, Holbein, Cranach, Rubens, Hals, van
Dyck, die Holländer des ı7. Jahrhunderts und
was offenbart vor allem der Grösste der Grossen,
der herrlichste Maler, der je gelebt hat, Rem-
brandt! (Zum Teil in prächtigen Reproduktionen
auf der Bugra vertreten) Stundenlang kann
man vor solchen Meisterwerken vergangener
Zeiten weilen, vor allem die Lichtführung be-
wundern, dem Studium der Geste nachspüren,
von der Behandlung von Fleisch, Stoff und
Händen nicht genug sich einprägen, eine ge-
wisse heilige Scheu muss man unwillkürlich
vor solchem Schaffen empfinden, um sich dann
vorzunehmen, mit Hilfe des Liehtes in der
Photographie ähnliche Wege zu gehen ver-
suchen. Nehmen wir Velasquez, Murillo, Goya
und Tizian, bei jedem werden wir immer Neues
entdecken, oder studieren wir auch einmal
deutsche oder italienische Skulpturen des Mittel-
alters und der Renaissance, überall bieten sich
unerschöpfliche Fundgruben, den modernen
Photographen die weitaus gründlichste Belehrung
vermittelnd, um Licht, Linie und Ton seiner
Bildwerke beherrschen zu lernen.
Jüngst las ich in einer Zeitschrift, dass der
Retouche wieder grösserer Einfluss in der Porträt-
photographie eingeräumt werden müsse; es
scheint das nicht gerade ein geistreicher Einfall
zu sein, den da ein Reporterhirn ausgebrütet
hat. Allerdings, die Lüge ist ein Merkmal
unserer Zeit! Richtig wäre, Verbesserungen
in unserem Trockenplattenmaterial zu fordern,
damit, obne zu lange Belichtung, Aufnahmen
mit farbenempfindlichen Platten möglich wären.
Nicht allein in dem verklärenden Sonnenlicht
will ich photographieren, auch im traulich- ver-
schwiegenen Zwielicht, im Halblicht, scharfe
Kontraste nicht ausschliessen, dazu reicht unser
heutiges, hochempfindliches Trockenplatten-
material nicht aus. Die moderne Porträt-
photographie bedarf, da sie sich der
Retouche entschlagen will, einer langen,
längeren Tonskala. Die Optiker haben ihr
möglichstes getan, jetzt kommen die Photo-
chemiker an die Reihe, den modernen Photo-
graphen Waffen zu schmieden.
Der Bildhauer Rodin erklärt einmal, ohne
die Wahrheit gebe es überhaupt keine Kunst;
es soll hier nicht untersucht werden, ob das un-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
bedingt berechtigt ist zu sagen, wohl aber
muss Wahrhaftigkeit eine der Richt-
linien auch für den Porträtphotographen
bilden, wenn seine Arbeiten künstlerischen Wert
haben sollen.
Was sollen jene eingedeckten Hintergründe,
jene Potpourris von Phantasie, Farbentopf und
Zerstörungswut? Mehr Achtung vor der
Eigenart unserer photographischen
Technik könnte nichts schaden. Wie die
Spinne Spinne bleibt und ihre Seidenfäden zum
Netz striekt, ein unnachahmliches Gespinst,
möchte auch der Photograph seine „ureigensten“
Wege ziehen; ich dächte, er war lange genug
„lächerliche Figur“.
Die Fachleute, die unsere Ausstellung in der
nächsten Zeit besuchen werden, dürften sich
mit Recht wundern, noch Vergrösserungen in
riesigen Abmessungen vorzufinden, sogar be-
malte Bilder sind vorhanden, komödiantenhafte
Darstellungen, nichtssagende Gruppenbilder und
sehr schlimme Akte. Es ist bedauerlich, wenn
sich die letztere Kategorie unangenehm bemerk-
bar macht, so dass dem Beschauer unwillkürlich
der Gedanke kommt, warum das der Oefient-
lichkeit vorgesetzt wird. Wo es sich wirklich
nicht um ansehenswerte Körper handelt, viel-
mehr um ..., müssten solche Aktaufnahmen
vielleicht für eine Sondervorführung aufbewahrt
werden, wo dann die mehr kitzlichen als wert-
vollen Studien ein besser vorbereitetes Publikum
finden dürften. Es wäre gewiss nur zum Vor-
teil für unsere Ausstellungen, wenn ein Beschluss
zustande käme, in Zukunft Arbeiten eben ge-
streifter Art nicht mehr aufzuhängen. Die Arbeit
der Hängekommission sollte zukünftig dahin-
gehend erleichtert werden, die zugesandten
Arbeiten in das richtige Verhältnis zum ver-
fügbaren Raum bringen zu dürfen; denn kein
Aussteller hat ein Interesse daran, dass die
Räume „vollgepflastert*“ wirken. In dieser Be-
ziehung und hinsichtlich einer vornehm abge-
stimmten Ausstellung bietet die photographische
Abteilung eine Enttäuschung und Lehre.
Ueber verschiedene, ganz hervorragende
Einzelleistungen unserer Photographen auf der
„Bugra* zu lesen, wird in dieser Zeitschrift
noch Gelegenheit geboten werden, wir nehmen
davon Abstand und richten unseren Streifzug
zunächst in die Halle der Königl. Akademie,
deren in sich geschlossene Ausstellung verdient,
in erster Linie genannt zu werden.
Das ı 50 jährige Bestehen der Königl. Akademie
für graphische Künste nnd Buchgewerbe war
der Anlass für den Deutschen Buchgewerbe-
verein, in Leipzig die „Internationale Ausstellung
für Buchgewerbe und Graphik“ zu veranstalten.
In einem eigenen Haus zeigt die Akademie ihre
Leistungsfähigkeit systematisch geordnet.
(Fortsetzung folgt.)
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR.
369
Sind die Zwangsinnungen bereehtigt,
über den Sehluss der Werkstätten Bestimmungen zu treffen?
In Nr. 23 und 34 dieser Zeitschrift beschäf-
tigten wir uns an Hand von Entscheidungen mit
dieser Frage. Es handelt sich um folgenden
Beschluss der Photographen -Zwangsinnung zu
Hannover:
„Alle photographischen Betriebe im Innungs-
bezirke sind von 8 Uhr abends bis 8 Uhr‘
morgens für Personenaufnahmen geschlossen
zu halten.“
Dieser Beschluss ist nunmehr auch von dem
preussischen Herrn Minister für Handel und
Gewerbe anerkannt worden. Wir bringen nach-
stehend den Wortlaut dieser wichtigen Ent-
scheidung.
Der erste Teil der Entscheidung bezieht sich
auf die Zugehörigkeit eines Postkartengeschäfts.
Von der Gegenseite wurde immer betont, dass
es sich um einen Lustbarkeitsbetrieb handelt.
Auch diese Begründung ist, wie vorauszusehen
war, von allen entscheidenden Behörden ab-
gelehnt worden.
Berlin W. 9, den 29. April 1914.
Leipziger Strasse 2.
Der Minister
für Handel und Gewerbe.
J.-Nr. IV, 3760.
Auf die Beschwerde vom 16. März 1914
gegen die Entscheidung des Herrn Regierungs-
präsidenten zu Hannover vom 23. Februar 1913.
J.G. 343.
Die Entscheidung des Regierungspräsidenten
ist, soweit sie sich auf Ihre Zugehörigkeit zur
Photographen - Zwangsinnung bezieht, gemäss
$& ıooh, soweit sie sich auf die von der Innung
gegen Sie festgesetzten Ordnungsstrafen bezieht,
gemäss 88 92c, 96, Absatz 7, der Gewerbe-
ordnung endgültig.
Eine gleichwohl vorgenommene Prüfung gibt
mir zu einem Eingreifen von Aufsichts wegen
keinen Anlass. Ihre Verpflichtung, der Photo-
graphen - Zwangsinnung in Hannover anzuge-
hören, ist aus den von dem Herrn Regierungs-
präsidenten angeführten Gründen nicht zweifel-
haft. Als Innungsmitglied sind Sie an die
gültigen Beschlüsse der Innung gebunden.
Der Beschluss der Innung vom 28. Oktober
1913 über den Schluss der Werkstätten verstösst
nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften. Er
dient der Wahrnehmung der gemeinsamen ge-
werblichen Interessen der Innungsmitglieder, die,
gemäss $ 100 der Gewerbeordnung, Aufgabe
der Zwangsinnungen ist. Der von Ihnen an-
geführte & ı39 f der Gewerbeordnung steht
einem Innungsbeschluss, der die Geschäftszeit
in- Handwerksbetrieben regelt, nicht entgegen.
I. A.: gez. Dönhoff.
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Sächsiseher Photographen - Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr Heinrich Grass, Photo Spezialhändler für Fach-
photographiebedarf, Leipzig, Dufourstrasse 14 b.
Der Vorstand.
u 2 <2 un
Thüringer Photographen -Bund.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine
und Innungen (J.P.).
Laut Generalversammlungsbeschluss vom 3. Februar
in Erfurt findet unsere nächste Versammlung, welche
die 54. unseres Bundes ist,
am 23. Juni, um ıo Uhr vormittags, in Leipzig,
„Zoologischer Garten “
statt.
Anträge hierzu bitten spätestens bis ı8. Juni
z. H. unseres Vorsitzenden Hofphotograph P. Strnad-
Erfurt einzureichen.
Tagesordnung:
1. Eingänge und Mitteilungen.
2. Verlesen des Protokolls der letzten Versammlung.
3 Wie besichtigt man mit Vorteil eine photo-
graphische Ausstellung? (Weg durch die „Bugra‘“.)
4. Wahl des nächsten Versammlungsortes.
5. Verschiedenes und Fragekasten.
In Anbetracht der Ausstellung und Tagung des
Deutschen Photographentages haben wir dieses Mal
unsere Tagesordnung auf das Notwendigste beschränkt.
Wir bitten und hoffen, dass die Mitglieder unseres
Bundes vollzählig erscheinen und dadurch der Thä-
ringer Photographen- Bund würdig vertreten ist.
Der Vorstand.
L A.: Louis Held, Schriftführer.
Am gleichen Tage, nachmittags 3 Uhr, findet die
Eröffnung des
Deutschen Photographentages
in demselben Lokal, „Zoologischer Garten‘, statt.
Nach Schluss des Photographentages sind dann
am 25. und 26. Juni die Verhandlungen des Central-
Verbandes. Ueber beides letztere gibt der C. V. die
Programme noch bekannt.
Mit kollegialem Gruss
Der Vorstand.
P. Strnad, Vorsitzender.
at
46”
308
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner,
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift-
führer: Wilh. Hoffsohlld, Berlin S. ı4, Wallstr. 3a.. — Für Kassen-
Bngeie enheiten: Reinhold Schumann, Berlin NW. A ei a 1. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.3o, Viktoria Luise - Platz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. 59, Fichte-
strasse ı3, Amt Moritzplatz 6391. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an 0. Trieb, erlin-Steglitz, Albrechtstr. 130.
Bericht über die Sitzung am 14. Mal
im „Weihenstephan-Palast“,
Die Sitzung wird durch den Vorsitzenden, Herrn
Paul Grundner, eröffnet, der zunächst von einigen
Dankschreiben Kenntnis gibt, und zwar von unserem
Ehrenmitgliede Herrn Geh. Baurat Prof. Dr. Meyden-
bauer für eine Gratulation zum 80, Geburtstag, von
den Herten Robert Talbot und Oskar Henke für
die ihnen gewidmete silberne Medaille anlässlich ihres
25 jährigen Mitgliedsjublläums, Künstlervereinigung
Veronika für die ihrem Mitarbeiter Herrn Oskar
Militz verliehene Medaille für zehnjährige Mitarbeit,
sowie ferner von Fräulein Erna Saulmann bei der
Firma Heinrich Lichte & Co. aus dem gleichen
Anlass,
Sodann wird eine Einladung des Deutsch- Oester-
reichischen Alpenvereins zum Besuch einer Ausstellung
„Bayern in Riesenphotographien “, ferner der Deutschen
Werkbund- Ausstellung zur gemeinsamen Fahrt nach
Köln zwecks Besichtigung und eine Einladung der
Ersten Variet&-Ausstellung bekanntgegeben. Letztere
schickt eine Anzahl Vorzugskarten mit.
Neu aufgenommen ist Herr H. E. Kiesel, während
Neuanmeldungen der Herren Hans Jensen und Otto
Dorn vorliegen. Zum zweiten Male gemeldet ist Herr
Architekt H. Drömer.
--In Abwesenheit des Herrn Fritz Hansen be-
richtet Herr Cornand über den derzeitigen Stand der
Arbeiten der Ausstellungs - Vorberatungskommission.
Er nimmt Bezug auf das allen Mitgliedern zugesandte
Zirkular. Herr Grundner gibt seinen Bedenken be-
züglich der jetzt geplanten grösseren Ausdehnung der
Sache Ausdruck und bedauert, dass der Vater des
Ausstellungsgedankens, Herr Heinrich, sowie auch
der Berichterstatter, Herr Hansen, abwesend sind.
Herr Titzenthaler ist der Ansicht, dass über die
Verleihung der Medaillen noch Unklarheit herrsche.
Man kommt dahin überein, den ı. Juni abzuwarten,
da sich bis dahin diejenigen Mitglieder, die an der
Ausstellung teilzunehmen wünschen, gemeldet haben
müssen.
Hierauf erhält Herr Walter Zschokke von der
Firma C. P. Goerz- Friedenau das Wort zu einem
Demonstrationsvortrag über das neueste lichtstarke
Objektiv „Goerz- Dogmar“. Herr Zschokke führt
folgendes aus:
„Als im Jahre 1893 die Optische Anstalt C. P. Goerz
den ersten symmetrischen Doppel- Anastigmat, später
Dagor genannt, auf den Markt brachte, hatte die
photographische Optik einen Höhepunkt erreicht. Ein
besseres Objektiv, hiess es damals, ist überhaupt nicht
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
ne
mehr möglich. Dieser Ausspruch hatte gewissermassen
seine Berechtigung, denn in der Tat ist seither keine
Objektivkonstruktion mehr erschienen, die in jeder
Beziehung einen Fortschritt gegenüber der Konstruktion
des Dagor gebracht hätte.
Es wäre aber falsch, daraus zu schliessen, dass die
photographische Optik seitdem keine Fortschritte mehr
gemacht hätte. Ihre Fortschritte beziehen sich aber
nicht auf ein Universalobjektiv, sondern vielmehr auf
Spezialobjektive.e Eine Eigenschaft wurde auf Kosten
einer anderen gesteigert; z. B. die Helligkeit auf Kosten
des Bildwinkels, oder umgekehrt der Bildwinkel auf
Kosten der Helligkeit. In dem neuen Objektiv können
Sie somit auch noch ein Spezialobjektiv erwarten.
Bei der Berechnung war unser Streben auf ein
Objektiv gerichtet von höchster Brillanz und Schärfe
über das ganze Bildfeld, das frei von störenden
Reflexen und Verzeichnung ist und bei welchem wo-
möglich auch die Einzellinsen verwendbar sind.
Zunächst steliten wir eingehende rechnerische
Untersuchungen an, um die günstigste Objektivform
zu ermitteln. Wir landeten schliesslich bei einem Vier-
linsensystem, bei welchem je eine negative und eine
positive Linse vor und hinter der Blende steht.
Sie werden sich vielleicht darüber wundern und
sagen, dass bei einem solchen System durch Reflexion
an acht Flächen grosse Lichtverluste eütstehen, und
dass andererseits diese Reflexe sich im Bilde störend
bemerkbar machen könnten. Diese Einwände sollen
von vornherein entkräftigt werden. Was die Licht-
verluste anbelangt, die von gewissen Seiten als sehr
hoch angegeben werden, so möchten wir bemerken,
dass dieselben praktisch ganz unbedeutend sind. Es
verhält sich die Helligkeit eines verkitteten Objektivs
mit vier an Luft grenzenden Flächen zu der eines
Objektivs aus vier getrennt stehenden Linsen, gleiche
Oeffnung vorausgesetzt, nur wie 1:0,83, was praktisch
absolut belanglos ist, und das um so mehr, als man
das Oeffnungsverhältnis der unverkitteten Objektive
höher steigern kann als bei den verkitteten.
Was die störenden Reflexe anbetrifft, so möchte
ich darauf hinweisen, dass es dabei nicht auf die Zahl
der reflektierenden Flächen ankommt, sondern nur auf
die Lage der Reflexbilder. Ich werde im Laufe meines
Vortrages Gegenlichtaufnahmen zeigen, die Ihnen be-
weisen, dass die Reflexe so liegen, dass eine störende
Wirkung nicht zustande kommt.“
An Hand von graphischen Darstellungen wird
dann der Korrektionszustand des Objektivs erläutert.
Sowohl die sphärischen wie die chromatischen Fehler-
reste sind für die Oeffnung 1:4,5 auf ein Minimum
reduziert, so dass das Objektiv schon bei voller Oeff-
nung eine hervorragende Schärfe und Klarheit geben
muss. Die gute ohromatische Korrektion macht es
geeignet für Autochromaufnahmen. Die astigmatische
Bildfeldebnung ist für einen Winkel von etwa 25 Grad
erreicht, und die Verzeichnung ist geringer als bei
symmetrischen Objektiven, so dass das Objektiv sogar
für photogrammetrische Zwecke zu verwenden ist.
Pad
An einer grossen Anzahl Bilder wird die Leistungs-
fähigkeit dieses neuen Objektiv» demonstriert. Infolge
seiner Helligkeit 1:4,5 ermöglicht es die raschesten
Sportaufnahmen, bei welchen sogar Vergrösserungen
(fliegende Möwen und Tauben) keine Unschärfe er-
kennen lassen. Herrliche Winterlandschaften, von
Herrn Professor Mente aus freier Hand aufgenommen,
zeigen die Schärfe und Klarheit des Bildes. Gegen-
lichtaufnahmen, bei welchen die Sonne direkt im Bilde
war, zeigen keine störenden Reflexe. Ebenso wirkt
eine Abendgesellschaft, von Herrn Peter Oettel bei
elektrischem Glählicht aufgenommen, ausserordentlich
überzeugend.
Diapositive, auf weichen die Originalaufnahme
schon 7!/, mal vergrössert war, weisen bei der Pro-
jektion auf die 3 m grosse Leinwand noch keine Un-
schärfe auf Schliesslich werden auch Aufnahmen
projiziert, die mit den einzelnen Hälften des Dogmar
aufgenommen waren, deren Brennweite sich zum
ganzen Objektiv verhält wie‘ 192:158:100. Auch an
diesen Bildern kann man sehen, dass eine sehr gute
Schärfe erreicht werden kann, und dass, wenn die
Objektivhälften für dasselbe Plattenformat verwendet
werden wie das Doppelobjektiv, eine Verzeichnung
nicht zu bemerken Ist.
Der Vorsitzende dankt dem Vortragenden für seine
interessanten Erläuterungen und bittet sodann Herrn
Professor Mente, über seine eigenen Erfahrungen mit
diesem Objektiv Näheres mittellen zu wollen. Herr
Professor Mente erklärt, dass die Versuche zu seiner
vollsten Zufriedenheit ausgefallen seien, und berichtet
im Anschluss hieran noch über eine neue Platte, die
von der Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation auf
den Markt gebracht wird und der er eine grosse
Zukunft verspricht. |
Ehe man zu Punkt 4 „Anträge des Vereins zum
Delegiertentag des Central- Verbandes in Leipzig“
übergeht, macht Heır Grundner eine Unterlassungs-
süände gut, indem er den anwesenden Vorsitzenden des
C. V., Herrn R. A. Schlegel, herzlich willkommen
heisst. Leider ist auch Herr O. Brettschneider, der
vorgesehene Referent über den Punkt 4, krankheits-
halber abwesend. Da nun aber Herr Schlegel bereits
über die Vorschläge, die der Vorstand, den Wünschen
einiger Mitglieder nachgebend, zur Diskussion stellen
wollte, bereits unterrichtet ist, nimmt er sogleich Ver-
anlassung, seinen Standpunkt in dieser Sache klarzu-
legen. Er empfiehlt dringend, von einem Antrag, den
Mitgliedsbeitrag zum C. V. für solche Vereine, die eine
besonders grosse Mitgliederzahl besitzen, herabzusetzen,
Abstand zu nehmen. Man müsse bedenken, dass man
mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages der Allgemein-
heit diene. Im übrigen sei der Betrag von 3 Mk.
doch nicht hoch. Wenn auch die Kassenverhältnisse
des C. V. zurzeit bessere seien, so wäre es doch nicht
ratsam, eine Ermässigung der Beiträge vorzunehmen,
da man nicht wissen könne, wozu man das Geld noch
brauchen werde. Herr Cornand erwähnt, dass erst
im vorigen Jahr ein Antrag auf Herabsetzung der C. V.-
Beiträge abgelehnt sel, und bittet, von einem neuen
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
2
Antrag abzusehen. Herr Grundner wiederholt, dass
dieser gauze Punkt vom Vorstand nur auf besonderen
Wunsch einiger Mitglieder, die eine Ermässigung des
Vereinsbeitrages wünschten, zur Sprache gekommen
sei, und stellt an die Versammlung die Frage, ob man
von einer Einbringung dieses Antrages auf dem Dele-
giertentag Abstand nehmen wolle Die Versammlung
beschliesst, den Antrag fallen zu lassen. Auch von
dem Inhalt eines Briefes der Firma Wilhelm Knapp
in Halle a. S., in welchem der genannte Verlag die
Gründe darlegt, weswegen eine Ermässigung des Preises
für seine Zeitung nicht eintreten könne, gibt der Vor-
sitzende Kenntnis,
Herr Schlegel kommt dann auf die Vorwürfe
zurück, die ihm in verschiedenen Zeitungen über die
Eingabe des C. V. an den Reichstag gemacht worden
sind. Persönlich liesse es ihn vollkommen kalt, wenn
er von anderer Seite wegen eines Druckfehlers am-
Anfang der Petition arg zerzaust worden sei. Die Ein-
gabe sei dem Vorstand des C. V. vor dem Versand
vorgelegt worden und auch die Handwerks- und Ge-
werbekammer habe ihr Einverständnis damit aus-
gedrückt. Das Bilderhausieren sei ein grosser Schaden
für das ganze photographische Gewerbe. In Oester-
reich habe man dies längst erkannt und das Hausieren
und Anbieten von Vergrösserungen verboten. Der
Minister stände den Wünschen des C, V. durchaus
freundlich gegenüber, auch sei die Regierung für ein
Einbeziehen der Gesellschaften mit beschränkter Haftung
in die Innungen. Die Entscheldung hierüber könne
jedoch nur der Reichstag vornehmen. Deshalb sei es
durchaus wünschenswert, dass die Kollegen in den
einzelnen Städten ihre Reichstagsabgeordneten be-
suchten und ihre Wünsche vortrügen. Der C. V. habe
durchaus seine Pflicht getan, und er, Schlegel selbst,
habe keine unerfüllbaren Versprechungen gemacht.
Man müsse vorläufig abwarten, wie die Sache weiter
läuft. Natürlich dürfe man auch von den Innungen
nichts Unmögliches verlangen.
Sodann erhebt Herr Schlegel den Vorwurf, dass
vermutlich von einem Mitgliede des Photographischen
Vereins der Inhalt eines Berichtes, den er Herrn
Grundner übergeben habe, der Redaktion einer Zeit-
schrift, die sich im Gegensatz zum C. V. befände, mit-
geteilt worden sei, denn in dieser Zeitschrift seien
einzelne Sätze aus dem Bericht über die Verhandlungen
im Ministerium zum Teil wörtlich abgedruckt. Der
Vorsitzende erklärt, dass der Vorstand versuchen werde,
festzustellen, wer den Bericht, der Äbrigens nicht als
vertraulich bezeichnet gewesen sei, resp. einzelne Teile
daraus weiter gegeben habe. Bei der ganzen Beur-
teilung der Sache müsse man aber bericksichtigen,
dass über den Inhalt der Unterredung im Ministerium
in einer öffentlichen Mitgliederverrammlung bereits
Mitteilungen erfolgt seien, wie ja der Vorsitzende
selbstverständlich die Pflicht habe, die Mitglieder über
die Schritte zu unterrichten, die im Interesse des Be-
rufes unternommen sind. Es sei also durch die Ver-
öffentlichung in der betreffenden Zeitschrift etwas Neues
eigentlich nicht bekanntgeworden. Trotzdem bedauere
310
man dies Vorkommnis und hoffe, dass ein ähnlicher
Fall sich nicht wieder ereignen werde.
Von verschiedenen Selten wird der Wunsch aus-
gesprochen, dass der Photographentag in Leipzig nicht
schen im Monat Juni, sondern erst im Juli abgehalten
werden möchte, da die meisten Mitglieder dann besser
abkommen könnten. Herr Schlegel bemerkt, dass
er bemüht sein werde, soweit es in seiner Macht stände,
diesen Wunsch zu erfüllen. — Schluss der Sitzung
ı1!/, Uhr.
Paul Grundner,
L. Vorsitzender.
Wilh. Hoffschild,
I. Schriftführer.
ng
Ateliernachriehten.
Heidelberg. Die Firma Gebr. Strauss, Photo-
graphisches Ateller in Mannheim U ı, 6, eröffnete auch
hier ein gleiches Geschäft.
Nienburg a.W. Herr Arthur Heyer eröffnete
Gr. Drakenburger Strasse 7 ein Photographisches Atelier.
a.
Personalien.
Die silberne Hochzeit feierten Stadtverordneter
Photograph Sauerzopf und Gattin in Hohensalza.
um 2 I m ou
Kleine Mitteilungen.
— Die Fabrik photographischer Papiere E Sommer
& Co, G.m.b. H. Leipzig, liefert nach Anschaffung
einer neuen Maschine ihre sämtlichen Papiere und
Postkarten auf Wunsch mit Büttenrand.
— Der Fremdenverkehrsverein in Rom erlässt
ein Ausschreiben für die schönsten photographischen
Aufnahmen von Kunstschätzen und Landschaften
Italiens mit Preisen von 5000 Lire und anderen Aus-
zeichnungen. Die preisgekrönten Arbeiten werden im
November in Rom ausgestellt. An der Konkurrenz,
die bis zum 30. September dauert, können sich auch
Ausländer, Berufsphotographen wie Amateure, beteiligen.
Nähere Auskunft erteilt der Movimento dei Forestieri
in Rom (Via Colonna 52).
—Bubt-—
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 108. Herr B. /. in M. ı. Kann ein zu
warmer Entwickler der Grund des Schleiers sein, d.h.
ist es möglich, dass Platten, welche sonst normal und
schleierfrei sich entwickelten, im Sommer, wenn die
Hervorrufungstlässigkeit nicht genfigend gekühlt wurde,
schleiern? Welche Methode empfiehlt sich am meisten
zum Kühlhalten der Entwicklungslösung, wenn Eis
nicht vorhanden ist?
2. Welches Mittel gibt es, um Bromsilberbilder
klar und kräftig zu verstärken, ohne dass der Ton
dabei in erheblicher Weise verändert wird?
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Antwort su Frage 108. ı. Selbstveiständlich
kann ein zu warmer Entwickler Platten, die sich sonst
normal hervorrufen lassen, verschleiern. Speziell die
weniger rapid arbeitenden Entwickler, wie z. B Hydro-
chinon und Amidol nehmen bei zunehmender Tempe-
ratur an Reduktionskraft sehr stark zu, so dass sie bei
normaler Zusammensetzung schon bei einer Entwickler-
temperatur von etwa 23 Grad C klar arbeitende Platten
häufig stark verschleiern. Bei Rapidentwicklern ist
dies in etwas geringerem Masse der Fall, doch neigen
auch sie zu schleierigem Arbeiten, wenn sie über-
mäsig warm sind. Das beste Mittel, um die Platten
auch bei grosser Hitze sicher zu entwickeln, ist Kühlen
des Entwickiers in kaltem laufenden Wasser und Be-
lassen der Entwicklungsschale in kaltem Wasser bis
zum Moment des Gebrauches. Das Leitungs- und
Brunnenwasser hat, wenigstens in unserem Klima
immer eine genügend niedrige Temperatur, um mit
dieser Abkühlung auszukommen.
Antwort 2. Bromsilberbilder verstärkt man aus-
giebig, und zwar mit dem gewöhnlichen Quecksilber-
verstärker, wobei allerdings mit grösster Sorgfalt darauf
zu sehen ist, dass die Bilder gründlich fixiert und
gründlich ausgewaschen werden, ehe man sie verstärkt.
Das Schwärzen der verstärkten Bilder wird am besten
mit Ammoniak, nicht mit Natriumsulfit vorgenommen.
Frage 109. Herr B. B. inW. Nach Anlage einer
Wasserleitung in meinem Atelier wird über den Kalk-
gehalt desselben geklagt, und mein Operateur behauptet,
dass der mehlige Schleier, den die Platten jetzt häufig
zeigen, durch Kalkausscheidungen aus dem Wasser
bedingt sei. Wie kann man sich eine ungelähre Vor-
stellung davon verschaffen, ob das Wasser kalkhaltig
ist, und wie kann man dem Uebel eventuell steuern.
Antwort su Frage 109. Ueber den Kalkgehalt
eines Gebrauchswassers informiert man sich am besten
durch die Fällung der Kalksalze mittels oxalsaurer
Salze. Man fügt dem Leitungswasser, nachdem es
einige Stunden gestanden hat, auf je ı Liter 5 bis 6ccm
einer zehnprozentigen Lösung von oxalsaurem Kali
hinzu. Der Grad der Trübung gibt, im Vergleich zu
anderen Wässern, einen Anhalt über den Kalkgehalt.
Durch Wägung des gefällten oxalsauren Kalkes kann
der Kalkgehalt natürlich auch quantitativ bestimmt
werden. Ein Mittel, um grössere Mengen kalkhaltigen
Wassers weich zu machen, welches für photographische
Zwecke leicht anwendbar wäre, gibt es nicht, es sei
denn, dass man durch Versuche ermittelt, wieviel
Tropfen einer zehnprorentigen Kalloxalatlösung ge-
nüger, um das Wasser zu entkalken und dann die be-
treffende, für den nächsten Tag zu verwendende Wasser-
menge am Abend vorher durch Zusatz der Kalioxalat-
lösung entkalkt. Die Kalksalze fallen dann während
der Nacht zu Boden, und das überstehende Wasser
kann benutzt werden. Es ist allerdings dann gewöhn-
lich alkalisch, was aber für die meisten photographischen
Zwecke nichts schadet.
Für{die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 46. 1914.
7. Juni.
Der III. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt.
Ausstellung photographiseher Erzeugnisse während des Photo-
graphentages.
Verschiedentlich ist aus Händler- und Fabrikantenkreisen der Wunsch geäussert worden,
gelegentlich des Ill. Deutschen Photographentages ihre Erzeugnisse ausstellen zu können. Es
lässt sich natürlich nicht machen, dieselben innerhalb der Bugra vorzuführen, jedoch ist es möglich,
eine Ausstellung im Zoologischen Garten, in dem am 23. Juni d. J., vormittags, der Sächsische
und der Thüringer Bund tagen und am Nachmittag der Photographentag eröffnet wird, zu
arrangieren. Interessenten wollen sich direkt an den Vorsitzenden des Ortsausschusses, Herrn
Adolf Sander, Leipzig-Gohlis, Gohliser Strasse 53, wenden.
Sonntagsarbeit in Saehsen.
In Nr. 4ı dieser Zeitschrift vom 20. Mai d. ]J.
wird auf S. 280 in der Antwort auf Frage 43
die Zulässigkeit der Sonntagsarbeit im Photo-
graphengewerbe behandelt. Dabei ist unter
anderem in Satz 2 gesagt, dass die persön-
liche Tätigkeit der Gewerbetreibenden
an Sonntagen grundsätzlich gestattet sei. Dies
trifft indes nicht für das gesamte Reichsgebiet
zu, z.B. nicht für das Königreich Sachsen,
weil hier neben den reichsgesetzlichen Bestim-
mungen der Gewerbeordnung noch besondere
Vorschriften über die Sonntagsruhe, insbesondere
auch in gewerblichen Betrieben, Geltung haben.
Es sei deshalb zur Ergänzung der erwähnten
Antwort folgendes bemerkt:
Im Königreiche Sachsen sind nach $ 4, Ab-
satz ı, des Gesetzes vom ıo. September 1870
ganz allgemein
„an Sonn- und Festtagen gewöhnliche Hantie-
rungen und die Wochenarbeiten im Bereiche
der Landwirtschaft und des Gewerbebetriebs,
wenn sie ausserhalb der Wohnungen und
Oekonomiegebäude der betreffenden Arbeits-
unternehmer und Landwitte stattfinden, die Ar-
beiten in Fabriketablissements überhaupt, eben-
so wie jede Arbeit, welche sich durch Geräusch
nach aussen hin bemerkbar macht, verboten.“
Plattenränderprägungen auf Photo-
graphien. Zum Einprägen der Plattenränder
auf photographischen Bildern, äbnlich den Stahl-
und Kupferstichen, sowie den Heliogravüren usw.,
Diesem Verbote unterfällt also auch die per-
sönliche Tätigkeit des selbständigen Gewerbe-
treibenden, ohne dass es hierzu einer Vorschrift
der höheren Verwaltungsbehörde auf Grund von
S 4ıb der Gewerbeordnung bedarf. Nur wäh-
rend der Stunden, während welcher gemäss
8 ıo5e der Gewerbeordnung von der höheren
Verwaltungsbehörde (Kreishauptmannschaft) für
die sogen. Bedürfnisgewerbe die Beschäftigung
von Arbeitnehmern an Sonn-, Fest- und
Busstagen gestattet ist, ist auch die persönliche
Tätigkeit des Gewerbetreibenden freigegeben
(Ministerial-Verordnung vom ı5. März 1895).
Daraus folgt, dass über diese Stunden hinaus
die Tätigkeit des Gewerbetreibenden selbst nur
dann zulässig ist, wenn sie innerhalb seiner
Wohnung stattfindet, vorausgesetzt, dass dabei
jedes Geräusch nach aussen hin vermieden wird.
Wie der Begriff „Wohnung“ im Zweifelsfalle
auszulegen ist, wird nur vom Strafrichter end-
gültig entschieden werden können. Die Ver-
waltungsbehörde fasst, soviel mir bekannt, diesen
Begriff möglichst in engstem Sinne auf und
zählt Gewerbsräume auch dann nicht zur Woh-
nung, wenn sie mit dieser in unmittelbarer Ver-
bindung stehen. Adolf Sander.
rt ——
Aus der Praxis des Photographen.
[Nachdruck verboten.]
bedient man sich der hochglänzend polierten
Messing-, Kupfer- oder Stahlplatten, wie solche
zur Herstellung der Radierungen oder Stiche
in jedem gewünschten Format in den Druckerei-
47
312
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
fachgeschäften zu haben sind. Diese Platten
sind hartgeschlagen, absolut plangeschliffen und
auch mit Fassetten versehen, bezw. müssen
diese angebracht und dabei die Ecken schön
abgerundet, geglättet und blank poliert werden.
Ausser Gebrauch müssen die Platten stets mit
gelber, d. h. ungebleichter Vaseline oder mit
einer terpentinhaltigen Bienenwachslösung sehr
sorgfältig eingerieben werden, um das allzu
rasche Oxydieren der Platten zu verhüten.
Ausserdem ist jede Platte einzeln in gutes
trockenes Seidenpapier mehrfach einzuschlagen
und nachher an einem ganz trockenen Ort zu
verwahren.
Die Einprägung der Ränder auf den Bildern
erfolgt in der Art, dass diese zuerst in ein
recht gleichmässig feuchtes, aber nicht nasses
Fliess- oder ungeleimtes Druckpapier eingelegt
werden, und beschwert man das Ganze mit
einem flachen Holzdeckel, auf den ein Gewicht
oder Stein gelegt wird. In dieser Art zieht
sich die Feuchtigkeit sehr gleichmässig in die
Bilder, und die Einprägung fällt dann recht
vollkommen aus. Das Einprägen geschieht am
besten mit der Satiniermaschine, doch müssen
die Platten zeitweise mit einem sehr weichen,
etwas feuchten Tuch von anhaftenden Fasern usw.
gesäubert, mit einem zweiten trockenen Tuche
nachgerieben und mit etwas Talkum und reiner
Watte abgewischt und nachpoliert werden. Als
besonders geeignet erweisen sich die stärkeren
Mattpapiere von bräunlich-gelber Färbung, äbn-
lich denen, die zum Kupferdruck oder der
Heliogravüre benutzt werden, doch es können
natürlich auch andersfarbige Mattpapiere vorteil-
haft zur Verwendung kommen. M.
Härten von Gelatinepapierbildern.
Wenn auch die meisten der modernen Gelatine-
papiere, wohl infolge von Verwendung sogen.
harter Gelatine, eine gute Festigkeit der Schicht
besitzen, so ist deren Verletzlichkeit im nassen
Zustande immer noch gross genug, um zu
mancherlei Beschädigungen beim flotten Arbeiten
und verschiedenen Umständen führen zu können.
Daher wird eine entsprechende Härtung der
Schicht sich stets als nützlich erweisen. Die
Ansichten und Vorschriften über die Härtungs-
weisen gehen aber nicht unbedeutend ausein-
ander. Der eine empfiehlt das Härten für sich
allein, und zwar entweder vor, meist aber nach
dem Fixieren vorzunehmen, während ein anderer
das Härtebad mit dem Fixierbad verbunden
wissen will.
Jede der drei Methoden ist, richtig angewendet,
praktisch gut benutzbar.
Als Härtungsmittel wird bekanntlich meist
Alaun angewendet. Nun hat aber eine, wenn
auch schwache Alaunlösung die Eigenschaft,
Fixiernatron unter Abscheidung von Schwefel
zu zersetzen. Wird nun eine fixiernatronhaltige
Gelatineschicht mit einer Alaunlösung in Kon-
takt gebracht, so muss unbedingt eine Zersetzung
des Fixiernatrons eintreten. Die Zersetzungs-
produkte bleiben aber wenigstens zu einem
Teil in der Schicht und können hier natürlich
auf das Silberbild, je nachdem es aus einem
Auskopier- oder Entwicklungspapier herstammt,
mehr oder minder stark einwirken. Es ergibt
sich daraus die einfache Schlussfolgerung, dass,
wenn man ein Alaunbad für sich allein anwenden
will, man mit fixiernatronhaltigen Schichten
nicht in Berührung kommen darf. Wendet man
daher das Alaunbad nach dem Fixieren an, so
muss zunächst alles Fixiernatron aus der Schicht
herausgewaschen sein. Wird es, was weniger
empfehlenswert erscheint, vor dem Fixieren an-
gewendet, so muss ebenso sorgfältig aller Alaun
herausgewaschen werden, weil sonst die gleiche
Reaktion eintritt.
Eine Kombination des Alaun- und Fixier-
bades würde aus den angegebenen Tatsachen
schwer möglich sein, wenn es nicht auf eine
einfache Weise zu ermöglichen wäre, die Ein-
wirkung des Alauns (ohne jeden Nachteil für
die Härtungswirkung) auf das Fixiernatron auf-
zuheben. Dies geschieht durch Zusatz eines
Bisulfits oder auch von Natriumsulit. Daher
können sogen. saure Fixierbäder auch alaun-
haltig hergestellt werden.
Die gleichzeitig gerbende Wirkung eines
Alaunfixierbades ist aber selbstverständlich für
den Fixageprozess insoweit von Einfluss, als
sie die Fixierdauer verlängert. Man muss da-
ber in solchen Fällen recht reichlich lange
fixieren, damit nicht unlösliche Salze in der
Schicht bleiben. Dieser Umstand ist um so
mehr zu beachten, als derartige Bäder, richtig
hergestellt, lange klar bleiben und dadurch leicht
Veranlassung zu einer stärkeren als gerade
passenden Ausnutzung geben.
Von einer stärkeren Gerbung der Schicht
von Gelatinebildern ist unter allen Umständen
abzuraten. Es wird dadurch zweifellos nicht
nur das Auswaschen sehr erschwert, sondern
die Schicht zeigt auch im trocknen Zustande
eine sonst nicht vorhandene Neigung zum
Brechen oder Rissebildung, was sich namentlich
beim Rollen grösserer und auch kleinerer Bilder
leicht unangenehm bemerkbar machen kann.
Das einfachste Härtungsverfahren aber dürfte
zweifellos in einer Behandlung derausgewaschenen
Bilder mit einer entsprechend schwachen For-
malinlösung bestehen, wobei man allerdings den
üblen Geruch des Formalins mit in den Kauf
nehmen muss. Fl.
—re-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
313
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen - Zwangsinnung
tür den Regierungsbezirk Allenstein.
Sitz: Osterode I. Ostpr.
Unsere erste Innungsversammlung findet am Mon-
tag, den ı5 Juni, ı0!/, Uhr vormittags, in Allenstein
„Zur Traube‘, Kreuzstrasse 4, statt.
Tagesordnung.
ı. Aufstellung des Haushaltungsplanes.
a. Bewilligung der bisher entstandenen Kosten.
3. Bildung der verschiedenen Ausschüsse:
I. Für das Pıülungswesen,
II. » » Lehrlingswesen,
III. , den Gehilfenausschuss.
4. Festsetzung der Vergütigung für Vorstandsmit-
glieder.
5. Festsetzung der ortsüblichen Preise.
6. Beschlussfassung zur Bekämpfung der Schleuder-
geschäfte.
7. Beschlussfassung über Regelung des Photo-
graphierens in den Kasernen.
8. Bericht über den Central-Verband durch Herrn
Gerdom- Thorn.
9. Besprechung über einen Vortrag des Kollegen
Herrn Grienwaldt- Bremen.
ı0. Festsetzung des nächsten Versammlungsortes —
Verschiedenes.
Iu Anbetracht der überaus wichtigen Tagesordnung
werden die Herren Kollegen höflichst ersucht, zur
Versammlung vollzäblig zu erscheinen.
Gleichzeitig sei in bezug auf das „Nichterscheinen “
auf den 8 22 unseres Siatuts hingewiesen.
A. Dorn,
Schriftführer.
H. Carstensen,
Vorsitzender.
— tm
Plälziseher Photographen - Bund,
Zwangsinnung für die Pfalz.
Die verehrlichen Mitglieder, die Lehrlinge neu an-
genommen haben, wollen die Anmeldung derselben
nebst Einsendung eines Exemplars des Lehrvertrages
und an Einschreibgebähr ı Mk. an den Obermeister
gefälligst sofort betätigen, da die Weitergabe der
Meldung an die Pfälzische Handwerkskammer geschehen
muss. — Ebenso sind die Gehilfen, die bis jetzt der
Innung nicht augemeldet sind, bis ı5. Juni d. J. be-
kanntzugeben (siehe $ ı5 Abs. 2b, des Statute).
Der Vorstand.
rt
Sächsiseher Photographen -Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Als neues Mitglied ist aufgenommen:
Herr Heinrich Grass, Photo Spezialhändler für Fach-
photographiebedarf, Leipzig, Dufourstrasse 14 b.
Der Vorstand.
Photographen -Zwangsinnung
Kempten i. A. für das bayerische Allgäu
und Südsehwaben.
Diejenigen geehrten Herren Kollegen, welche Ge-
hilten oder Lehrlinge beschättigen, die beabsichtigen,
im Herbst vor der hierzu bestimmten Kommission der
Innung ihre Gehilfenprüfung abzulegen, werden hötlichst
ersucht, dies dem Unterzeichneten baldigst mitzuteilen.
Kempten, im Mai 1914.
Der Obermeister.
MH
Nordwestdeutseher Photographen - Bund
(E. Y.).
Sitz; Bremen.
10. Bundestagung in Detmold
am Montag, den 4., und Dienstag, den 5. Mai 1914.
Teilnehmerliste:
Se. Hochfürstl. Durchlaucht Fürst Leopold zur Lippe;
Adjutant Hauptmann von Gillhausen; Oberbürgermeister
Wittje, Major a. D.; Grote, Vorsitzender der Handwerks-
kammer Detmold; Solle, Syndikus der Handwerks-
kammer Detmold; Arnold, Herford; Landschaftsmaler
Bauer, Detmold; Baumann und Frau, Bielefeld; Beck-
mann und Frau, Detmold; Brandt und Frau, Schötmar;
Brandt, Lage; Blum, Paderborn; Bilesius, Hameln;
Beste und Frau, Minden; Budde, Lippspringe; Ehr-
hardt,Osnabrück ; Esselbach, Osnabrück ; Egger, Hameln;
Fricke, Herford; Freitag und Frau, Bielefeld; Frewert,
Lemgo; Groenmeyer, Emden; Gausselmann, Münster;
Ganzemüller, Herford; Grainer, München; Gotthardt,
Höxter; Grienwaldt und Frau, Bremen; Henkel, Ham-
burg; Huth und Tochter, Lüdenscheidt, Huchtmann
und Frau, Bielefeld; Hemmelskamp, Rothenfelde;
Fräulein Helfer, Melle; Hey, Lage; Jacoby, Uelzen;
Jungcurt, Rinteln; Herm. Köppelmann und Frau, Pader-
born; Wilh. Köppelmann, Paderborn; Kracht und Frau,
Detmold; Klages, Vlotho; Kastel, Minden; Knigge,
Jöllenbek; Lessmeyer und Frau, Detmold; Lichtenberg
und Frau, Osnabrück; Lieberknecht, Hannover; Lo-
höfener, Bielefeld; Lehrter, Ibbenbühren; Fräulein
Leissner, Detmold; Mesch, Blomberg; Müsse, Iserlohn,
Mohn und Frau, Nienburg; Moses, Frankfurt a. M.;
Neubauer und Frau, Bielefeld; Nürnberger, Herford;
Ohle, Lemgo; Fr. W. Ophoven, Lippstadt; Ophoven und
Tochter, Paderborn; Pfeiffer, Minden; Paatsch, Hanı-
burg; Peckenius, Bielefeld; Quidde und Frau, Detmold;
Römer, Hamburg; Ramhorst jun., Bielefeld; Roth,
Münster; Rompel, Hamburg; Riege und Frau, Lüne-
burg; Schleypen, Coesfeld; Schröder, Lübbecke;
Schönlau und Frau, Horn; Schlötel, Bremen; Stöppler,
Bünde; Schultz, Holzminden; Schade und Frau, Lipp-
springe; Schwarze, Bielefeld; Vatthauer und Frau,
Osnabrück ; Wehmann, Melle; Weuning, Rheine; Wilcke,
Hamburg; Weiss, Melle, Frau Wessels, Osnabrück;
Weber und Frau, Münster; Zinne, Minden; Zahn,
Nordhorn.
47°
314
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Die ersten Gäste trafen schon am Sonntag Spät-
nachmittag in Detmold ein. Der tiefblaue Himmel und
der goldige Sonnenschein liessen die Residenz des
Lipperländchens mit den umliegenden, buntfarbig be-
waldeten Bergen dem Besucher besonders reizvoll er-
scheinen, und es war, als winke die meilenweit sicht-
bare Reckengestalt des Cheruskerfürsten dort oben von
der Grotenburg alle Lichtbildner mit grüssendem Arm
herbei. — Und viele, viele kamen.
Im Hotel „Stadt Frankfurt“ fand sich bald eine
stattliche Tafelrunde, Damen und Herren, zusammen,
woselbst auch der Vorstand in einstündiger Sitzung
die Tagesordnung und das Programm für die folgenden
Tage besprach und interne Bundesangelegenheiten er-
ledigte.
Am Montag früh gegen 9 Uhr liefen die mit Bundes-
brüdern reich besetzten Züge ein und wurden von den
schon eingetroffenen Kollegen jubelnd begrüsst. Die
von den Detmoldern in liebenswürdiger Weise gestifteten
und in den Landesfarben ausgeführten Abzeichen zur
Tagung liessen die Jünger des Lichts auch äusserlich
erkennen und gaben dem Strassenverkehr ein lebhaftes
Gepräge. Man merkte, Detmold stand im Zeichen des
„ Photographentages“.
Und wie man uns im schönen Detmold aufzunehmen
gewillt war, davon mögen folgende Verse zeugen, mit
welchen die Detmolder Tageszeitungen uns willkonımen
hiessen:
Willkommen!
Ihr eiltet heut’ aus fernen Gauen
Herbei zum schönen Werrestrand,
Der roten Rose Reich zu schauen,
Das vielgepries’ne Lipperland!
Hier zu des Hermannsdenkmals Füssen
Sei euch ein frisches Lied geweiht,
Euch freudig, herzlich zu begrüssen
Zu eures Bundes Tätigkeit!
Willkommen drum in unsern Mauern
Zu ernster Tat, zu frohem Fest!
Mag die Erinn’rung lange dauern,
Wenn eure Schar die Stadt verlässt!
Und mögt ihr gern einst wiederkommen,
Vergesst das schöne Detmold nicht,
Das gastlich euch hat aufgenommen!
„Gut Licht!“
Sie bildeten gewissermassen den Auftakt zu den
festlichen Veraustaltungen, und ein weiterer Artikel:
„Photographie“ betitelt, von Emil Schönewald ver-
fasst, leitete die Tage würdig ein.
Pünktlich um ı0!/, Uhr eröffnete unser Vorsitzender,
Herr Aug. Grienwaldt, die Ausstellung im Arminius-
Hotel mit folgenden Worten:
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich eröffne die ı0. Bundesversammlung des Nord-
westdeutschen Photographen-Bundes mit herzlichem
Willkommen an die Erschieneneu. Lange bevor die
Festteilnehmer es sich überlegen, ob sie sich aus dem
Werktagsgetriebe herausstehlen dürfen zum Besuch der
Versammlung, sorgt sich der Bundesvorstand um ein
würdiges Programm. Wir sind in diesem Jahre durch
das Entgegenkommen und Mitarbeiten der Detmolder
Kollegen (an deren Spitze Herr Paul Beckmann)
rege unterstützt worden, was ich hier eingangs dankend
hervorheben möchte, und diese Tätigkeit am Platze gab
uns den Mut, uns an eine Ausstellung heranzuwagen.
Allerdings nicht an eine Ausstellung, in der zur Ab-
wägung gegeneinander und zur Prämiierung einzelner
zusammengetragen wurde, was durchweg der Schau-
kasten oder die Auslage des Photographen bietet,
sondern eine gewählte Anzahl von Spezialisten unseres
Berufes, die sorgfältig von ihren Lieblingen aus der
Werkstatt zu wirklichkem Schauen und Vertiefen ihre
Gaben hergeliehen haben.
Meine Damen und Herren! Es vollzieht sich nänı-
lich in unserem Berufe das, worauf ich in Vorträgen
schon mehrfach hingewiesen, die Trennung in der
Photographie zwischen Ware und Qualität, schneller
als wir geahnt. Und der nach Qualität strebende Fach-
mann wiederum wird seinen Hauptwert und die volle
Kraft auf das Spezialstudium verwenden, das ihm be-
sonders liegt. Mit anderen Worten: Schaffen, wo er
mit dem Herzen schafft. Was konnte ich besseres tun,
als für eine Versammlung unseres Bundes; die, stets
für weitgehende Anregung im Fache zu sorgen ihre
höchste Pflicht sah, diese Solisten aus dem Konzert
hier zu vereinigen; und es ist wirklich dankenswert,
mit welcher Bereitwilligkeit unserer Aufforderung Folge
geleistet wurde. Ist es auch nicht ausgeschlossen, in
der Reihe dieser Vorkämpfer in unserem Beruf den
einen oder anderen der würdigsten Vertreter über-
gangen zu haben, so sehen wir doch an der Zusammen-
stellung die Vielseitigkeit der neuzeitlichen Bestrebungen
in eklatantem Masse. Was Sie sehen, sind zielbewusste
Arbeiten, denen jahrelanges emsiges Studium zugrunde
liegt, und wir wollen nicht vergessen, wie schwer es
oftmals dem einzelnen gewesen und noch ist, sich mit
dem durchzusetzen, was er als das von ihm als „echt“
erkannte im Bilde zeigte. Ich darf deshalb mit einem
berechtigten Stolz behaupten, dass diese Bildnisse hier
den Glanzpunkt unserer diesjährigen Tagung in Det-
mold bilden, und es wäre ein Frevel, wollten wir sie
an unserem Auge flüchtig vorüberziehen lassen. Sie
sind es wert, tief ins Gedächtnis eingeprägt zu werden
zu dauernder Anregung; man muss sich ihrer oft und
gern erinnern als etwas Wertvollem, Echtem, die in
unserem Berufe, im Gegensatz zu der zur Ware herab-
gewürdigten Photographie, „Lichtbilder‘“ in des Wortes
wahrstem Sinne bedeuten, denn wer in den letzten
Jahren den Kampf um neue Ausdrucksformen in der
Photographie ernst und tief mit durchlebt hat, wird
klar erkannt haben, es handelt sich darum, aus un-
endlicher Zersplitterung wieder zur Harmonie zu ge-
langen und aus der Mannigfaltigkeit die in ihr ver-
borgene Einfachheit herauszuschälen. Den ausschlag-
gebenden Einfluss äussert dieser Kampf nicht in der
Belehrung, wie wir unsere Werke schaffen sollen,
sondern in der Belehrung, wie wir uuser Leben ge-
stalten sollen, und die künstlerische Art unserer Aus-
drucksweise und Fähigkeit wird zum höchsten Moment
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
31$
unseres menschlichen Lebens. In unserem Berufe
künstlerische Fähigkeiten entwickeln heisst daher nicht,
ein küustliches System verfolgen, eine moderne Kunst-
lebre studieren, eine neue Richtung mitmachen, sondern
ein „Erkenne dich selbst!“
Solchen Gedanken Ausdruck zu geben in einer Zeit,
wo alles Streben auf eine Vereinigung der Kräfte hin-
zielt, erscheint gewagt, fast gefährlich, und man muss
innerlich von ihnen durchdrungen sein, sie vertreten
zu können. Das gemeinsame Ziel habe ich dabei nie
verkannt und bin nach Kräften dafür eingetreten, aber
ein Allheilmitfel zur Aufwärtsbewegung der
Photographie habe ich darin nicht gefunden. Nachdem
der Haupteinwand, den man gegen die Verwendung
des photographischen Verfahrens zu künstlerischen
Zwecken oft erhoben, nämlich das Verfahren sei zu
mechanisch und daher zu unpersönlich, es biete der
Persönlichkeit des Künstlers keinen Spielraum, nicht
genug Möglichkeiten, auf das Werk einzuwirken, von
Sachverständigen treffend widerlegt ist, ist es auch an
der Zeit, auf die Arbeit an sich oder die Einzelarbeit
mehr denn je hinzusteuern. Und wie in so manchen
Dingen, wo die Arbeit ihren eigentlichen Mittelpunkt
verloren hat, heisst es auch hier: Zurück zur Natur,
zur Schöpferin aller Kunst. In ihr, der Natur, müssen
wir uns neu umsehen lernen, um zuzugeben, dass alle
wirklich schöpferische Kunst aus Anschauung, aus deut-
lichem Sehen hervorgehen mıuss. Aus der zunehmenden
Hast des Lebens das immer sich schneller und schneller
schwingende Rad plötzlich anhaltend und wieder auf
den festen Boden der Natur gestellt, lehrt sie uns die
Harmonie in ihrem unendlich grossen Umfange ver-
stehen, zeigt uns die Einheit in der Vielheit, die Ruhe
in der Bewegung, das Ewige in dem Vergänglichen
und erlöst den verwirrten Geist durch die Offenbarung
des ewig Einfachen.
Nachbhaltiger Beifall folgte diesen bedeutungsvollen
Worten, und geklärt und geläutert durch sie durfte
man sich nun mit Musse der Besichtigung der aus-
gestellten Bilder widmen.
Die Ausstellung war in liebenswürdiger Weise von
nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen mit vorbild-
lichen und zum Teil hervorragenden Arbeiten beschickt:
Schlosser & Wenisch, Prag; Römer, Hamburg;
Dührkoop, Berlin; Grienwaldt, Bremen; Lichten-
berg, Osnabrück; Rompel, Hamburg; Baumann,
Bielefeld; Schenker, Berlin; Mohrmann, Lübeck;
Link, Zürich; Leny Kempin, Celle; Hanny
Schwarz, Berlin; Schensky, Helgoland; Kühle-
wind, Königsberg; Pigmentbilder durch Romain
Talbot, Berlin; Wettbewerbsbilder durch Wilhelm
Knapp, Halle.
Ihnen allen sei an dieser Stelle nochmals herzlich
gedankt.
Leider mıusste der nunmehr vorgesehene Vortrag
von Herrn Hans Schmidt ausfallen, da der Referent
in letzter Stunde zur Bugra nach Leipzig gerufen war.
Hilfsbereit sprang Herr Grainer in die Bresche
und übernahm eine Besprechung der ausgestellten
Arbeiten. — Inzwischen zu einer stattlichen Anzahl an-
gewachsen, wauderten wir mit ihm von Koje zu Koje
und durften entzückt seinen gedankentiefen, sachlichen
und doch in solch liebenswürdiger Form vorgebrachten
Ausführungen lauschen. Dass er uns allen einen vollen
Ersatz für den ausgefallenen Vortrag geboten hatte,
bewies der dankbare und freudige Applaus am Schlusse
seiner Ausführungen, aus denen wir manchen be-
lehrenden Wink mit nach Hause nehmen durften.
Inzwischen wurde von Sr. Hochfürstl. Durchlaucht
den Fürsten Leopold zur Lippe, eine Abordnung
unseres Bundes, bestehend aus den Herren Grien-
waldt, Rud. Lichtenberg und Rompel, im Schlosse
in Audienz empfangen. Der Fürst zeigte für unsere
Tagung viel Interesse und stellte einen Besuch der Aus-
stellung in Aussicht. Durch diesen huldvollen Empfang
wurden nicht allein die Herren der Abordnung, sondern
in besonderem Masse auch unser Bund geehrt, was
wir mit Genugtuung registrieren wollen.
Um ı2!), Uhr wurde im Ausstellungslokal ein
warmes Frühstück eingenommen, zu dem sich über
ro Teilnehmer, darunter eine stattliche Anzahl Damen,
eingezeichnet hatten.
Hofphotograph Quidde, Detmold, begrüsste im
Namen der Detmolder Kollegenschaft die Festteil-
nehmer, spricht seine Freude und Dank für den so
überaus zahlreichen Besuch aus und wünscht allen
lieben Gästen fröhliche und recht genussreiche Stunden.
Er hebt sein Glas und ruft: „Ein herzliches Will-
kommen in unserem schönen Detmold!“ Die Gläser
klirren und allen wird zur Gewissheit, dass Freund
Beckmann nicht zuviel verheissen hat, als er uns
neulich in seinem Artikel einen kleinen Vorschuss auf
die Detmolder Festtage gab.
Um 2!)j, Uhr eröffnete der I. Vorsitzende, Herr
Grienwaldt, die ıo. Bundessitzung im Hotel „Stadt
Frankfurt“. Er begrüsste die stark besuchte Ver-
sammlung, insonderheit aber die Vertreter der Hand-
werkskammer Lippe - Detmold, Herren Vorsitzender
Grote und Syndikus Solle. Herr Grote ergriff das
Wort, dankte für die freundliche Einladung, wünschte
fruchtbringende Arbeit unserer Sitzung und liess seine
Worte ausklingen in ein begeistert aufgenommenes
Hoch auf den Kaiser und den Landesfürsten.
Herr Grienwaldt erwähnt den huldvollen
Empfang der Abordnung durch den Fürsten und gibt
seiner Freude und Genugtuung hierüber Ausdruck.
Weiter gedenkt er in einem warmen Nachruf des kürz-
lich verstorbenen Bundesmitgliedes, Kollegen Wernecke
in Bremerhaven. Die Teilnehmer ehren das Andenken
des Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen.
Es wird nunmehr in die Tagesordnung eingetreten.
Auf das Verlesen des letzten Protokolles wird ver-
zichtet. Den Kassenbericht erstattet Herr Zinne. Aus
seinen weiteren Darlegungen geht leider hervor, dass
die Zahl der dem Bund angehörenden Mitglieder zurück-
gegangen ist. Herr Lohöfener ergreift hierzu das
Wort und führt folgendes aus: „Wenn auch das Zurück-
geben der Mitgliederzahl eine natürliche Folgeerschei-
nung der vielen Neugründungen von Innungen in den
Bezirken des Nordwestdeutschen Photographen - Bundes
316
PHOTÖOGRAPHISCHE CHRONIK.
ist, so darf uns dieses nicht gleichgültig sein. Der
Bund hat seine Existenzberechtigung bewiesen, und
möchte niemand von uns die lehrreichen und schönen
Tagungen missen. Ich appelliere deshalb an die Mit-
glieder, tüchtig zu werben und dem Bund neue Freunde
zuzuführen.. Der geringe Beitrag sollte von jedem
Kollegen gern gezahlt werden, es wird viel dafür ge-
boten.“ (Allseitige Zustimmung) Herr Rompel
findet im Anschluss hieran warme Worte für unseren
Bund und seinen verdienstvollen Leiter, unseren all-
verehrten August Grienwaldt. Er bringt ein Hoch
auf letzteren aus, in welches alle Anwesenden be-
geistert einstimmen. Da niemand zum Punkt Kassen-
bericht mehr das Wort ergreift, wird von den Kassen-
prüfern Entlastung des Kassierers beantragt und erteilt.
Leider scheiden drei bewährte Mitglieder aus dem
Vorstand aus und lehnen Wiederwahl ab. Es sind
dies die Herren Lichtenberg, Stiegler und Zinne.
Durch Zuruf werden neugewählt die Herren Rompel,
Hamburg, II. Vorsitzender, Beckmann, Detmold,
Kassierer und Lohöfener, Bielefeld, Protokollführer.
Die Gewählten nehmen an und nimmt der Vorsitzende
Gelegenheit, seine Freude und seinen Dank für die
glatte Erledigung dieses Punktes auszusprechen. Den
ausscheidenden Vorstandsmitgliedern spricht er be-
sondere Dankesworte für die vielen, dem Bund in un-
eigennütziger Weise geleisteten Dienste und bittet sie
zugleich, auch fernerhin dem Bund treue Freunde zu
bleiben.
Herr Lohöfener übernimmt nun den Vorsitz, da
einige‘ Herren des Vorstandes und die Detmolder
Kollegen beim Besuch des Fürsten in der Ausstellung
zugegen sein müssen.
Zum letzten Punkt, Geschäftliches, wird die Frage
der Lehrlingsausbildung angeschnitten, und bemerkt
hierzu einleitend Herr Lohöfener, dass leider die
Ausbildung und das Wissen derjenigen Lehrlinge,
welche keine Gelegenheit zunı Besuch einer Fachschule
hatten, bei der theoretischen Prüfung in den meisten
Fällen noch sehr zu wünschen übriglasse. Es liege
dies wohl zunächst in der mangelhaften Schulbildung
unserer Lehrlinge überhaupt, als aber auch in dem
ınangelhaften Wissen mancher Lehrchefs selbst be-
gründet. Die Elementarschulbildung reiche eben nicht
aus, dass die Lehrbücher mit Erfolg studiert werden
könnten, und da die Zeit für schulgemässe Ausbildung
in der Werkstatt nicht zur Verfügung steht, so tritt
der Referent lebhaft für die Errichtung von Fachschulen
ein und gibt zum Schluss noch einige Erfahrungen
aus der Praxis der Bielefelder Innungsfachschule be-
kannt, welche den Wert einer Fachschulbildung eklatant
vor Augen führen.
Während der Verhandlungen tritt Herr Oberbürger-
meister Wittje in den Saal, nimmt am Vorstandstisch
Platz und an den weiteren Verhandlungen regen Anteil.
Herr Paatsch, Hamburg, bestätigt die Worte des
Vorredners und ist nach seinen Erfahrungen über die
Hamburger Fachschule imstande, ebenfalls den Fach-
schulunterricht für unsere Lehrlinge als die erstrebens-
werteste Einrichtung für die Organisationen hinzu-
stellen. — Nunmehr ergriff Herr Oberbürgermeister
Wittje das Wort und betonte, dass die Einrichtung
des Fortbildungsschulunterrichtes für die Handwerks-
lehrlinge kaum das richtige Mittel sei, die Kenntnisse
zu erweitern und den Lehrlingen das Mangelnde oft
unter grossen Schwierigkeiten beizubringen. Es sei
dieser Unterricht mehr oder weniger ein Schlag ins
Wasser. Deshalb strebe man danach, die Fachschul-
bildung immer mehr auszubauen, und fänden die Be-
strebungen, die hierauf hinzielten, auch die tatkräftigste
Unterstützung der Behörden. Sodann bittet er, wenn
auch etwas verspätet, den Teilnehmern des Bundestages
den Gruss der Stadt Detmold übermitteln zu dürfen
und alle namens der Bürgerschaft herzlich willkommen
zu heissen. Er überreicht eine Anzahl reich illustrierter
Führer von Detmold und wünscht zum Schluss, dass
wir neben unseren ernsten Berufsfragen noch reichlich
Zeit zur Besichtigung Detmolds und des herrlichen
Teutoburger Waldes erübrigen, und recht fröhliche und
genussreiche Stunden hier verleben möchten. (Leb-
haftes Bravo und Händeklatschen.) |
Herr Lohöfener dankt dem Herrn Oberbürger-
meister für seine freundlichen Worte.
Zur Lehrlingsfrage ergreifen noch die Herren
Pfeiffer, Schultz und Grote das Wort, und wird
hiermit die Debatte über diesen Punkt geschlossen.
Als Ort der Herbsttagung schlägt Herr Mohn
Münster vor. Herr Lohöfener erhebt Bedenken, und
finden dieselben Bestätigung durch die Worte des Herrn
Roth, Münster, durch welche derselbe ausführt, dass man
in Münster etwas verschnupft darüber sei, dass man der
Einladung Münsters im vorigen Jahr nicht Folge ge-
leistet habe. Man möge in einigen Jahren einmal
wieder an Münster herantreten.
Es wird vom Vorstand Hamburg vorgeschlagen
und angenommen.
Herr Rompel gibt nun einige treffliche Winke
zur Verarbeitung von Mattalbuminpapier und fübrt die
Handgriffe praktisch vor. Die Ausführungen werden
mit grossem Interesse verfolgt und dankend applaudiert.
Herr Grienwaldt übernimmt wieder den Vorsitz
und erteilt nunmehr Herrn Franz Grainer aus
München das Wort zu seinem Vortrag: „Soziale Streif-
lichter in der Entwicklung der bildmässigen Photo-
graphie und deren Anwendung in der Praxis.“
Auf den Vortrag selbst werden wir noch zurück-
kommen, derselbe wird im Druck erscheinen und den
Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
Reicher und anhaltender Beifall folgte den Aus-
führungen des Herrn Grainer. Es war eine erhebende
Stunde, seiner liebenswürdigen Art und den tiefdurch-
dachten und sachlichen Worten zu lauschen. Sie
werden uns allen unvergesslich bleiben. An der darauf-
folgenden Diskussion beteiligten sich die Herren Lo-
höfener und Groenmeyer. Letzterer gab die inter-
essante Anregung, an kleineren Plätzen durch Aus-
stellung von neuzeitlichen Arbeiten hervorragender
Fachleute das Publikum für diese Bestrebungen zu
interessieren, und teilte mit, dass er selbst in Emden
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
317
schon einmal einen Versuch dieser Art gemacht habe.
Man wird im Bund dieser Anregung näher treten.
Mit einem Dank für die äusserst glatte und pünkt-
liche Erledigung der Bundessitzung konnte der Vor-
sitzende dieselbe bald nach 5 Uhr schliessen.
Es ging nun in zwei Gruppen zur Besichtigung
des Schlosses, wo besonders die wunderbaren, vorzüg-
lich erhaltenen Kolossalgobelins bewundert wurden.
Leider hatte plötzlich der Himmel sein freundliches
Gesicht verändert und es regnete in Strömen, als es
nach der Besichtigung des Schlosses nach den Kunst-
werkstätten von Lauermann ging. Dieses verhinderte
jedoch nicht, dass alle sich dieser interessanten Ex-
kursion anschlossen. Und wir kamen reichlich auf die
Kosten. Unter sachkundiger Führung wurden in
mehreren Gruppen alle Räume und Ateliers durch-
wandert und uns so die Entstehung einer Plastik von
den ersten Stadien bis zur Vollendung vor Augen ge-
führt. Besonders interessierte das reichhaltige Lager
in Rahmen, und wird hoffentlich mancher Kollege Ge-
legenheit nehmen, nach dem überreichten, illustrierten
Katalog dem Werk seine Aufträge zukommen zu lassen,
das um so mehr, als die Rahmen nicht unwesentlich
billiger als die bekannten Goldrahmen geliefert werden.
Die schon sprichwörtlich gewordene Aufmerksamkeit
der Detmolder zeigte sich auch hier wieder, indem
jedem Besucher beim Verlassen des Werkes eine reizende
Plastik zur Erinnerung überreicht und mit Dank ent-
gegengenommen wurde.
Alles eilte nun zu den Quartieren, um sich zu der
Hauptattraktion, dem geheimnisvoll in der Ferne
winkenden Hermannstrunk und -Imbiss in den Eta-
blissements der Brauerei ‚„Falkenkrug‘“ frischzumachen.
— Immer neue Gruppen pilgerten zur Höhe, und
gegen 9 Uhr war der geräumige Saal in zwei fest-
lichen Tafelreihen dicht besetzt. Männlein und Weib-
lein, über hundert an der Zahl, mit freudigen, strahlenden
Gesichtern. — Verstohlen wanderte manch’ sehnsüchtiger
Blick nach dem mit auserlesenen Leckerbissen bestellten
Büfett — und unwillkürlich kam mir der Gedanke:
„Gott, das sollen wir alle vertilgeu?‘
Meine Sorge war unnötig, schon setzte die Musik
ein, und bei lustigen Weisen und herrlichem Trunk
berrschte bald ungebundenste Fröhlichkeit. Nun wurde
zum „Futtern‘“ geblasen. Herr Beckmann gab das
Zeichen, und seine Einladung, den „Hunger“ und
„Durst“ nach Herzenslust zu stillen, war beinahe
überflüssig, denn schon wälzte sich ein Strom Hungriger
zum Büfett, wo vier Amazonen den Angriff tapfer
zurückschlugen.
Und, das dürfen wir schon jetzt sagen, die Detmolder
verstehen sich nicht allein darauf, Gäste zu empfangen,
sondern auch zu bewirten. Diese Erkenntnis kam
auch bei allen Teilnehmern elementar zum Ausbruch,
als Herr Kollege Lohöfener das Rednerpult vulgo
Stuhl bestieg, und in begeisterten Worten — selbst-
redend unter tätiger Mithilfe und kräftigem Soufflieren
der ganzen „unterschwefligsauren‘“ Gesellschaft —
ein Loblied auf die Spender des heutigen Abends sang
und den Dank in einem stürmisch aufgenommenen
Hoch auf die Detmolder Kollegen und die stillen Wohl-
täter ausbrachte. — Neben dem edlen Gerstensaft —
Herr Grainer wagte zu behaupten, dass derselbe noch
besser als in München schmecke — gab es auch geistige
Genüsse. Herr Kammersänger David Eichhöfer er-
freute uns mit einigen Tenorsolis und ersang sich hier-
bei manches Damenherz. — Die Fidelitas aber stieg
am höchsten, als nun das famos illustrierte Lied ver-
teilt wurde: „Lippe-Detmold, eine wunderschöne Stadt“,
die unermüdliche Kapelle die Melodie intonierte und
Herr Carl Fricke uns mit einem Solovers in die
Dialektik einführtee Das Lied erklang und hat uns
die ganzen Tage nicht wieder verlassen, es wurde der
Ausklang jeder fröhlichen Stunde, wo nur eine lustige
Gesellschaft der Unseren beisammen waren. Dass Herr
Fricke noch weitere Proben seines Talentes ablegen
musste, entsprach der augenblicklichen Stimmung, und
dass er sich seiner Aufgabe in „äusserst dezenter
Form“ entledigte, war selbstverständlich. Ihm noch
ein kräftiges Prosit!
Wenn es am besten schmeckt, soll der Mensch auf-
hören im Geniessen, sagt ein weises Sprichwort. Und
so musste auch leider hier, früher als es manchem lieb
war, von dieser gastlichen Stätte geschieden sein. Die
Erinnerung aber ist deshalb um so köstlicher. Nach-
dem in Rücksicht auf das zweifelhafte Wetter beschlossen
war, die morgige Tour in den Teutoburger Wald per
Wagen zu machen, wurde bald nach ıı Uhr aufge
brochen — Lichtbildbandwerkerkompagnie antreten!
ertönte die Kommandostimme Frickes —, und mit
klingendem Spiel und lustigem Gesaug — leider unter
Bindfadenregen — ging's den Toren Detmolds zu. -
Dass manche in Detmold den „Dreh“ noch nicht
finden konnten, soll bei Lichtbildnern nichts Seltenes
sein. Man hatte ja aber auch zum Fachsimpeln bisher
noch keine Zeit gehabt und nutzte sie nun weidlich
dazu in den verschiedenen Cafes und Restaurants aus:
— Lippe-Detmold, eine wunderschöne Stadt — hallte
es vereinzelt in dem stillen Städtchen in die regen-
feuchte Nacht hinein, und leise, ganz leise schlich jeder
seinem Kämmerlein zu, selbst im Traume noch von
der lieblichen Melodie umgaukelt. — — —
Bum, bum, bum! Aufstehen! 8 Uhr, weckte mich
pflichtschuldig der biedere Hauskxzecht am Dienstag früh
aus tiefstem Schlaf. Wie wird das Wetter sein, war nun
mein erster Gedanke, und schlaftrunken wende ich mich
dem Fenster zu. Aber — was ist denn das? — goldig um-
flutet mich das vermeintliche Sonnenlicht. Schleunigst
heraus und den Vorhang zurück, doch, o Graus,
draussen regenschwere Wolken am Himmel, und von
Sonne keine Spur. Aber über mir strahlte die Sonne
in Gestalt einer I6 kerzigen Glühbirne, welche ich ver-
gessen hatte, auszuschalten.
Am Kaffeetisch hoffnungsfreudige Gesichter, Herr
Lichtenberg im Stall zum Abfüttern seines Töff-
Töffs, und auf der Strasse eine stattliche Anzahl
Landauer und Kremser, welche bald mit einem lustigen
Völkchen besetzt, unter Gesang zum Tor hinausfuhren.
Wir können nicht umhin, das Festkomitee an dieser
Stelle lobend zu erwähnen, denn die Abwicklung des
318
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Programmes ging bisher in geradezu mustergültiger
Weise vor sich. Alles klappte und ging wie ein auto-
matischer Momentverschluss.
Immer weiter ging es in den taufrischen Morgen
hinein, und bald sahen wir Detmold in der Ferne hinter
uns liegen. Noch ein traumverlorener Blick rechts zur
Höhe — Falkenkrug, Hermannstrunk und Imbiss. —
Es war doch zu schön.
Sehnsüchtige Blicke waren gen Himmel gerichtet,
der Sonne entgegen, aber — sie liess sich nicht sehen.
Da — auf einmal bricht Helios durch die Wolken,
nimmt den Wolkenschieber zur Hand und schiebt und
schiebt, bis alle Wolken zur Seite geschoben sind und
die Kinder des Lichtes da unten die richtige „Be-
leuchtung“ haben. Eine Bergkuppe nach der
anderen taucht auf, und durch die wechselnde Beleuch-
tung ziehen eutzückende Bilder am Auge vorüber. Es
geht durch das reizende Städtchen Horn den gigan-
tischen Externsteinen zu, wo Rast gemacht, und Bouillon
und echter lippischer Schinken in Menge vertilgt
wurden. Nachdem die Steine bestiegen, die unten in
den Felsen gehauene Kapelle und die hier befindlichen
ältesten christlichen Skulpturen bewundert sind, wird
zu Fuss aufgebrochen, um den Fuhrwerken den be-
schwerlichen Weg zur Höhe zu erleichtern. Wir ziehen
am See vorbei, am Waldbach und Waldwiesen entlang
in den herrlichen Hochwald. Nach einer knappen
halben Stunde hatten wir ungere Wagen erreicht und
durften es uns in den Polstern wieder bequem machen,
besonders, da das Ersteigen der Höhe in der Mittags-
sonne manchen Schweisstropfen gekostet hätte. Es
war ein erhebendes Gefühl, all die wechselvollen Bilder
an sich vorüberziehen zu lassen. Immer neue Motive,
das eine noch schöner als das andere. Buchen-, Eichen-
und Tannenwald, tiefe Schluchten und Ausblicke auf
Abhäuge und ferne Höhenzüge wechselten miteinander
ab. Das Herz des Waidmanns schlug höher, als in
der Ferne ein Rudel Hirsche auftauchte und am Wald-
rand, auf grüner Au Rehe Aesung suchten.
An den Berlebecker Quellen wurde wieder aus-
gestiegen, um wiederum bei dem herrlichen Wetter
eine Strecke zu wandern. Wir stiegen zum reizend
gelegenen Berghotel und Sommerfrische „Johannaberg “
hinan und liessen uns zu einem Erfrischungstrunk auf
den Veranden nieder. Von hier aus hat man wohl
den schönsten Fernblick, und die Augen mochten sich
nicht losreissen von diesem herrlichen Landschaftsbild.
Aber weiter, hiess es, und munter ging das Berg-
kraxeln wieder los. Gegen ı!/, Uhr durften wir end-
lich, in ziemlicher Höhe, unsere lieben Wagen wieder
besteigen, und ein menschliches Rühren beschlich den
Magen, bei dem Gedanken au das schöne Menü auf
der Grotenburg. Plötzlich taucht bei einer Lichtung
aus hohen Tannenwipfeln die grünpatinierte Gestalt
des Hermannsdenkmals in unmittelbarer Nähe vor uns
auf, und ein allseitiges, kräftiges „Hurra“ begrüsst
die eherne Gestalt. Noch einmal in Serpentinwindungen
um den Bergkegel herum, und wir halten vor dem
Hotel „Zur Grotenburg‘“ pünktlich um 2 Uhr, wie im
Programm vorgesehen.
Die prächtige Wanderung und die wunderbar reine,
frische Höhenluft hatten den Appetit gereizt, und über
80 Damen und Herren liessen sich an der festlich ge-
schmückten Tafel nieder, der Dinge wartend, die da
kommen sollten.
Grienwaldt eröffnete den Reigen der Tischreden
mit folgender Ansprache:
Meine Damen und Herren, liebe Kollegen!
Im deutschen Wald, für eine kurze Spanne Zeit
losgelöst von allen Sorgen des Alltags, sind wir hier
versammelt an historischem Platz alter Heldengeschichte.
Mitten in den Frühling hinein, umwoben von pulsieren-
dem Leben in der herrlichen göttlichen Natur, trägt
uns die Feststimmung — aber auch wir wollen hier
Rast halten, für Augenblicke nur, wollen für uns jene
Heldengestalt da oben, jenes Symıbol des aufwärts-
strebenden Schwertes deuten, und zwar deuten, dass
alles Aufwärtsstrebende sich geradenwegs dem Lichte
zustreckt, wie Sie es am deutlichsten und schönsten
in der Natur an der Tanne mit den jährlichen Spröss-
lingen erleben; alles aber, was nach unten in die Erde
strebt, krümmt und windet sich endlos. Der Mensch
selbst stellt mit ausgebreiteten Armen ein Kreuz dar
und der Kopf ist der dem Licht zustrebende Teil; das
Symbol auf jedem Kirchturm — das Kreuz — ist daher
der aufwärtsstrebende Mensch. Das Herrmannsdenkmal
symbolisiert in diesem Sinne ebenfalls das Streben nach
dem Höchsten, hoch über allen Baumkronen ragt die
Heldengestalt empor und in der Rechten das Schwert
— das Kreuz — kerzengerade gen Hinımel, ins Licht,
ein Wahrzeichen für das „Durch Kampf zum Sieg“.
Auch wir Kollegen stehen in heissem Kampfe,
unsere Berufsarbeit ist uns mancherorts vergällt, unsere
Rechte oft geschmälert. Die Mittel, unsere Feinde zu
bekämpfen, sind nicht stets die rechten gewesen. Wohl
sucht man in der Einigkeit eine besondere Stosskraft
zum Vorwärts, aber der einzelne darf nicht vergessen,
dass er selber das Schwert ins Licht heben muss.
Nur die eigene Vervollkommnung rettet schliesslich
aus dem Chaos allgemeiner Verwirrung, ‚und was wir
in diesen Stunden im schönen Detmold erlebt und in
uns aufgenommen haben, alles soll uns hinweisen auf
uns selbst — unser Kreuz tragen zu lernen — gerades-
wegs ins Licht hinein. Helden erstehen nur unter
diesem Wahrzeichen und im Nordwestdeutschen Photo-
graphen- Bunde wollen auch wir die eine Richtung
strikte innehalten, nämlich die, die unseren schönen
Beruf wieder aufwärts führt. Indem ich in diesem
feierlichen Augenblick aus vollem Herzen allen danke,
die neue Anregung, neue Gedanken, Kraft und Stärke
für den Alltag hineingetragen haben und mitgewirkt,
unsere Ideale hochzuhalten, bitte ich vorerst unseren
Kollegen Grainer, unsere besten Wünsche für
deutsche Einigkeit in Nord und Süd mit heim-
zunehmen und sie unseren Brüdern als einen echten
deutschen Gruss zu überbringen, dann aber rufe ich:
Wir blicken vertrauensvoll in die Zukunft — die deutsche
Lichtbildkunst: hurra, hurra, hurra!
Dann erhob sich Herr Schlötel, um in treffenden
Worten den Detmolder Kollegen Quidde, Beckmann
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
319
-
und Kracht für die viele Arbeit und Mühe und für
die selten schönen Stunden, welche wir hier verleben
durften, im Namen aller und des Bundes herzlich zu
danken. Jubeind stimnıten alle in das Hoch auf die
Detmolder ein. Beckmann dankte namens der Det-
molder Kollegen für die dargebrachte Ovation. Man
habe gern die Arbeit auf sich genommen und finde die
grösste Genugtuung darin, dass es allen Teilnehmern
in Detmold so gut gefalle.
Den Toast auf unsere so zahlreich erschienenen
Damen brachte Herr Roth, Münster, in seiner ihm
eigenen humorvollen und reizenden Art. Er knüpfte
ebenfalls an die historische Stätte, an Hermann und
seine Thusnelda an und liess seine Worte ausklingen
in den Ruf: „Unsere Thusneldas, sie leben hoch,
hoch, hoch!“
Nunmehr feierte Herr Lohöfener unseren lieben
Gast aus München mit folgenden Worten:
Werte Damen und Herreu, liebe Kollegen und
Bundesbrüder!
Mir ist der ehrenvolle Auftrag geworden, unserem
verehrten Herrn Grainer namens des Bundes herzlich
zu danken, zu danken dafür, dass er hergekommen ist,
uns durch seinen lehrreichen Vortrag einige köstliche
Stunden zu bereiten und kostbare Gaben aus dem
reichen Schatze seiner Erfahrungen und Kenntnisse zu
spenden. Herr Grienwaldt hatte recht, wenn er sie
als Stunden weihevoller Andacht bezeichnete. Liebe
Kollegen! Wer in den letzten 15 Jahren die Geschichte
des Süddeutschen Photographen-Vereins und die Tätig-
‘keit seines langjährigen erfolgreichen Vorsitzenden mit
Interesse verfolgt hat, der wird zugeben müssen, dass
unser lieber Grainer, so darf ich ihn wohl nennen,
stets da in den vorderen Reihen stand, wo es galt, für
Fortschritte in der Photographie und vor allen Dingen
für die Bestrebungen nach künstlerischer, innerer Ver-
tiefang unserer schönen Lichtbildkunst zu kämpfen. —
Wenn ich nun auf das innerphotopolitische Gebiet über-
schweife, so mögen Sie dieses verzeihen, denn Ort und
Gelegenheit scheinen mir besonders günstig dazu. Dass
München, unser deutsches Rom möchte ich es in bezug
auf seine Kunst nennen, nach welchen: jährlich Tausende
und aber Tausende hinpilgern, um sich an seinen reichen
Kunstschätzen zu erbauen, auch auf unsere Lichtbild-
kunst nicht ohne nachhaltigen Einfluss blieb und
bleiben musste, ist nur zu natürlich. Dass aber anderer-
seits gerade der Süddeutsche Photographen - Verein
durch Errichtung seiner Schule und seine vorbildlichen
Ausstellungen bahnbrechend für das neuzeitliche Ka-
merabild gewirkt hat, wollen wir rückhaltlos und
dankbar anerkennen; dabei braucht die Tatsache nicht
verschwiegen zu werden, dass sich der Süddeutsche
Photographen-Verein infolgedessen wirtschaftlichen und
fachpolitischen Fragen, wie sie die Fachwelt in den
letzten Jahren bewegen, weniger hat widmen können.
Hier einen Ausgleich der Kräfte herbeizuführen und
dieselben zu gemeinsamer, fruchtbringender Arbeit zu
vereinigen, ist gewiss des Schweisses der Edlen wert.
An dieser historisch bedeutungsvollen Stätte, wo ein
Ernst von Bandel, selbst ein leuchtendes Vorbild
deutscher Treue, deutscher Begeisterung und Opfer-
freudigkeit, uns den Urtypus deutscher Heldenhaftigkeit:
die hehre Gestalt des Cheruskerfürsten Hermann in
dem gewaltigen Denkmal da droben verkörperte, da
möchte ich einem Herzenswunsche Ausdruck geben
und die herrliche Devise, welche sich als Inschrift auf
dem hochgehobenen Schwert des Hermann befindet
und welche heisst: „Deutschlands Einigkeit
meine Stärke‘ meinen Wünschen vorausschicken:
„Möge die Zeit nicht mehr fern sein, wo die
ganze deutsche Photographenschaft von Nord
nach Süd, von Ost nach West unter einem
Banner zu gemeinsamer Arbeit vereinigt ist.“
Vielleicht dürfen wir uns dann in einigen Jahren in
München anlässlich einer grossen deutschen Ausstellung
und eines allgemeinen deutschen Photographentages
wiedersehen. Möchte dann aber auch der in uns noch
lebendige furor teutonicus uns dazu verhelfen, die
unserer schönen Lichtbildkunst in den letzten ıo Jahren
erstandenen grimmen Feinde endlich zu besiegen und
sie zu Boden zu schmettern. Möge mit diesen Wünschen
Herr Grainer uuseren lieben süddeutschen Kollegen
die herzlichsten Grüsse übermitteln. Und daraufhin
lassen Sie uns anstossen. Unserem Danke aber wollen
wir Ausdruck geben, indem wir rufen: „Unser lieber
Grainer, er lebe hoch, hoch, hoch!“
Als das brausende Hoch verklungen war, dankte
Herr Grainer in bewegten Worten. Er führte aus,
dass auch er schon länger dieses Ziel verfolge und
hoffe, jetzt in Leipzig schon Gelegenheit zu haben, in
diesem Sinne Fühlung mit den massgebenden Kreisen
nehmen zu können. Für die rührende und herzlich-
kollegiale Aufnahme aber finde er keine Worte, es sei
für ihn überwältigend. Seine Worte gipfelten in den
besten Wünschen für unseren Nordwestdeutschen Photo-
graphen-Bund und unseren allverehrten Vorsitzenden
Grienwaldt, in welchem er einen selbstlosen und
idealen Kämpfer für unsere Kunst, besonders in den
letzten Tagen habe schätzen gelernt.
Zum Schluss wurde noch ein Huldigungstelegramnı
an den Fürsten abgesandt, auf welches nach geraumer
Zeit ein Danktelegramm vom Fürsten einlief. |
Neugestärkt ging's nun zum Denkmal, wo zu den
Füssen des „grossen Hermann“ ein patriotischer
Festaktus abgehalten wurde, bei welchem Herr Lehrer
Bödecker aus Detmold begeisterte, tiefempfundene
Worte sprach und hier an der Wiege des deutschen
Volkes deutsche Treue, deutsche Heldenhaftigkeit,
deutsches Empfinden und deutsche Einigkeit in glühen-
der Vaterlandsliebe trefflich zu schildern wusste. Es
war ein erhebender Abschluss, und selten habe ich so
unter dem Eindruck des nun erklingenden Liedes:
„Deutschland über alles“ gestanden, als hier in viel
fachem Echo die letzten Akkorde von den entferntesten
Höhen des Teutoburger Waldes herüberklangen.
Nach der üblichen Gruppenaufnahme hiess es nun
von dieser historischen Stätte scheiden. Die Wagen
standen schon bereit und bot sich uns in der Talfahrt
noch manches entzückende Landschaftsbild.
Um 6 Uhr langten wir im Ausstellungslokal an, wo
320
bald mit der Verlosung der von sämtlichen Ausstellern
für die Tombola gestifteten Bilder begonnen wurde.
Ihnen allen, sowie den Stiftern weiterer Gegenstände
an dieser Stelle herzlichen Dank. Besonderen Dank
aber noch den Detmolder und lippischen Fabrikanten,
welche uns ein nettes Paket mit lippischen Industrie-
erzeugnissen überreichen liessen.
Es darf dann noch erwähnt werden, dass eine
Anzahl der hervorragendsten Bilder dem Detmolder
Landesmuseum überwiesen wurden.
Das Finale des Festes, die Italienische Nacht,
schien nun mit einem crescendo nach „Nass“ hinüber-
leiten zu wollen, denn dicke Regentropfen fielen plötz-
lich vom Himmel hernieder und dunkle Wolken zogen
auf. Aber es schien, als sollten wir restlos die Tage
in Detmold geniessen, es klärte sich einigermassen
wieder auf. Und wenn es für die Italienische Nacht
auch reichlich frisch war, so schien dies dem sich nun
entwickelnden Treiben kein Hindernis zu bieten. Die
Lange Strasse erstrahlte bald in dem neu angelegten
elektrischen Licht, Fahnen waren herausgebracht, vor
den Hotels brannten Lampions, und lachende und
fröhliche Menschen drängten in immier grösserer Zahl
nach dem oberen Ende der Strasse zu, wo vor dem
„Deutschen Hause“ die Musikkapelle lustige Weisen
ertönen liess. Plötzlich bemerkt man, dass der hohe
Vorstand mitsamt unserm Gast aus München noch
nicht dabei eind. Kurz entschlossen tritt man zum
Festzug an, und hinunter geht's zum Hotel „Stadt
Frankfurt“, um die Säumigen einzuholen. Es war,
als wenn ein Schützenkönig eingeholt wird. Tausende
von Menschen auf den Beinen. Unter den Klängen
„Lippe-Detmold, eine wunderschöne Stadt‘ geht es
singend wieder zurück. Jedes nur verfügbare Plätzchen
wurde zum Tanzen ausgenutzt, aber kaum drehten sich
die Paare, als auch schon die nachdrängenden Menschen-
massen den Tanzsaal vom Erdboden verschwinden
liessen. So etwas hat man noch nicht mitgemacht,
hiess es allgemein. Ich glaube auch nicht, das scheint
nur in Detmold möglich zu sein.
Leider ging's nun bald dem Ende zu, und das
Abschiednehmen begann. Im „Deutschen Hause“
sammelten sich noch manche Getreue um unseren
Grienwaldt, dem scheidenden Grainer noclı einige
Abschiedsworte zuzurufen und das Fest offiziell zu be-
schliessen. Herr Grainer dankte nochmals für die
herzliche Zuneigung und Liebe, welche ihm in diesen
Tagen von allen Seiten entgegengebracht worden sei.
Man sage gewöhnlich den Süddeutschen nach, dass
sie gemütliche Feste zu feiern verständen. Er aber
müsse offen bekennen, dass er ein solch schönes Fest
noch nicht mitgemacht habe. Er schloss seinen Dank
in ein Hoch auf den Nordwestdeutschen Photographen-
Bund ein.
Mit dem Liede: ‚Lippe-Detmold‘ zog er und die
meisten der Unseren zum Tor hinaus, und dankbar
wollen wir nochmals all der Lieben gedenken, welche
uns diese schönen Tage bereitet haben. Wir dürfen es
ruhig sagen, dass es die schönste Tagung war, welche
der Bund bisher gehabt hat, und in stillem Gedenken
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
o
wird in letzter Zeit mancher Kochlöffel und manche
Entwicklungsschale nach der trauten Melodie ge-
schwungen sein: „Lippe-Detmold, eine wunderschöne
Stadt — — —“.
Aug. Grienwaldt,
Vorsitzender.
Ernst Lohöfener,
Protokoliführer.
nr
Photographen -Zwangsinnung
Frankfurt a. O.
Protokoll der dritten Innungsversammlung
am ı9. März in Landsberg a. W.
Laut Anwesenheitsliste waren 29 Mitglieder er-
schienen. Nachdem der Obermeister die Versammlung
eröffnet und die Anwesenden begrüsst hatte, wurde
das Protokoll der vorhergehenden Sitzung verlesen und
genehmigt.
Es folgte nun der Bericht des Obermeisters über
die Tätigkeit des Vorstandes. Hieraus wäre zu er-
wähnen: eine Entscheidung des Herrn Regierungs-
präsidenten zu Prankfurt a. O., durch welche ein
Schriftsetzer, der photographische Arbeiten in der Ab-
sicht der Gewinnerzielung gewerbsmässig herstellte,
als innungspflichtig bezeichnet wurde.
Weiter wurde zur Kenntnis gebracht, dass die
Königl. Regierung für den Stadtkreis Frankfurt a. O.
die Schlusszeit der Ateliers im ganzen Jahr an Sonn-
tagen auf 4 Uhr nachmittags festgesetzt hat. Jedoch
dürfen Gehilfen im Winter an Sonntagen nach 3 Uhr
nachmittags nicht mehr beschäftigt werden.
Nachdem nun der Kassierer den Kassenbericht
gegeben hatte, wurde derselbe genehmigt.
Die Neuwahl eines durch das Los ausgeschiedenen
Vorstandsmitgliedes ergab die Wiederwahl desselben.
Der Haushaltsplan wurde vorgelesen und von der Ver-
sammlung genehmigt.
Unser werter Gast, Herr R. Dührkoop-Berlin,
hielt nun seinen angekündigten Vortrag über Heim-
aufnahmen und die einschlägige Optik. Der Vortrag
war für alle Kollegen sehr lehrreich und anregend.
Der reiche Beifall zeigte, dass den Mitgliedern hier-
durch etwas ganz Hervorragendes geboten wurde.
Von einer Prämiierung der ausgestellten Lehr-
lingsarbelten wurde abgesehen, da dieselben auf einer
demnächst in Frankfurt a. O. stattfindenden grösseren
Ausstellung von Lehrlingsarbeiten bewertet werden
sollen.
Auf Antrag eines Mitgliedes wurde beschlossen,
an die Gastwirtsvereine im Innungsberirk Frankfurt a.O.
folgendes Schreiben zu richten:
„Die unterzeichnete Innung bittet höflichst, der
Verein der Gastwirte wolle seine Mitglieder darauf
aufmerksam machen, dass es den Mitgliedern nicht
gestattet ist, Ansichtskarten nach einer von einem
Fachphotographen gemachten Aufnahme herstellen
zu lassen, ohne die Genehmigung des Urhebers einzu-
holen. Der Gastwirt würde sich hierdurch nach dem
Urheberrechtsgesetz strafbar machen.“
Als Ort der nächsten Versammlung wurde Frank-
furt a. O. bestimmt.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Nach Schluss der Sitzung wurden die 5o aus-
gestellten Dührkoopschen Bildnisse einer eingehen-
den Besichtigung unterzogen, und es fanden dieselben
ungeteilten Beifall.
Otto Heinrich,
Obermeister.
Oskar Brauer,
Sehriftführer.
Personalien.
Am 9. Juni d. J. feiert Herr Dr. Carl Stüren-
burg seinen siebzigsten Geburtstag. Er wurde am
9. Juni 1844 zu Wittmund in Ostfriesland als Sohn eines
Rechtsanwalts und Notars geboren. Mit schulpflich-
tigem Alter kam er in das unweit gelegene Emdener
Gymnasium, später in das von Hildesheim. Nach Ab-
solvierung des letzteren sollte er sich, da ein Familien-
gut vorhanden war, der Landwirtschaft zuwenden. Beim
Aneignen der dazu nötigen praktischen Kenntnisse
zeigte es sich bald, dass der Körper den grossen
Strapazen des dortigen schweren Marschbodens nicht
gewachsen war, weshalb der Vater von diesem Berufe
absehen musste. Der feine, weibliche Instinkt, der der
Mutter meist eigen ist, fehlte eben, denn es war keine
mehr im Hause. So wurde es denn mit dem Poly-
technikum Hannover probiert, aber der Trieb zu den
streng wissenschaftlichen Arbeiten war grösser, so dass
der nunmehr Zweiundzwanzigjährige die Universität
Jena berog. Er hörte allgemeine Philosophie, dann
als Hauptfächer Chemie und Botanik, und war Schüler
des berühmten Professor Häckel, der erst kürzlich,
80 Jahre alt, von der Welt gefeiert wurde. Neben
diesen Studien lernte er gründlich in einem dortigen
Atelier die Perträt- und hauptsächlich Landschaftsphoto-
grapbie, damals noch mit kolossalen Weitläutigkeiten
verknüpft, denn es musste alles mit nassen Platten
aufgenommen werden. Um die wisseuschaftliche Photo-
graphie nun auch gründlich kennen zu lernen, unter-
brach er das Studium in Jena auf '/, Jahr und hörte
bei Professor Vogel auf der Gewerbeakademie Berlin
dessen Vorlesungen, verbunden mit mikrophotographi-
schen Kursen. Dr. C. Stürenburg gab dann selbst
ein kleines Lehrbuch über Mikrophotographie heraus.
Nach Jena zurfckgekehrt, machte er im Jahre 1869
sein Doktorezamen. Sein Lieblingswunsch, sich für
wissenschaftliche Photographie habilitieren zu dürfen,
wurde ihm versagt durch die Verweigerung der ziemlich
hoben Mittel, die ein Dozent benötigt. Dadurch wurde
er noch im gleichen Jahre in das geschäftliche Leben
gedrängt, zu seinem pekuniären Unheil. Denn wer
diesem Forschertrieb nachgibt und auch im eigenen
Geschäft nur das Vollkommenste bieten will, kann in
kleinem Betriebe kaum die nötigsten persönlichen Be-
dürfnisse befriedigen. Das erwies sich, als er mehrere
Jahre in München, wohin er durch eine Anstellung in
Fried. Bruckmanns Verlag gekommen war, den er
aber, infolge eines Unfalles im Geschäft, bald verliess,
eine eigene Reproduktionsanstalt hatte, die von Künst-
lern ersten Ranges frequentiert wurde, wegen der vor-
züglichen Aufnahmen aber fortwährend pekuniäre Opfer
des Besitzers notwendig machte und durch persönliche
321
Entbehrung die Gesundheit untergrub. Nachdem aus
letzteren Rücksichten das Geschäft aufgegeben wurde,
denn die Präparate für die wissenschaftlichen medizini-
schen Abbildungen, die dort hergestellt wurden, hatten
bei den Aufnahmen höchst schädliche Ausdänstungen,
ging Dr. Stürenburg uuter die Fachschriftsteller für
bedeutende Verleger, und zwar lieferte er Original-
beiträge als auch Uebersetzungen in und aus mehreren
Sprachen. Das kürzlich fertiggestellte Werk: Die Olio-
graphie, erschien bei Schmidt in Berlin.
—
Gesehäftliehes.
In das Handelsregister ist eingetragen worden
betr. die Firma Unger & Hoffmann, Aktiengesell-
schaft, Dresden: Zum Mitglied des Vorstands ist be-
stellt der Kaufmann Berthold Bonwitt in Dresden.
I
Aus der Industrie.
— Die Leonar-Werke Arndt & Löwengard in
Wandsbek liefern ihrer Händlerkundschaft ein be
sonders wirksames Reklameglasschild. Die Abbildung,
eine Negerschöne mit eleganter Leonar- Kamera, wurde
dann auch für Ansichtspostkarten und die unvermeid-
lichen Reklamemarken verwendet und wird auch in
diesen Formen an alle Interessenten kostenlos ab-
gegeben.
— In der Reisezeit verdienen unter den photo-
graphischen Gebrauchsgegenständen die Erzeugnisse
der Trockenplattenfabrik Otto Perutz in
München in allererster Linie und durchaus lobend
und empfehlend erwähnt, und demzufolge auch ver-
wendet zu werden. Für Aufnahmen in der freien
Landschaft, im Gebirge und am Meere eignet sich
besonders die Plattensorte ‚ Perorto-Grünsiegel‘‘, weil
sie bei ihrer besonderen Gelb- und Grünempfindlich-
keit (16 bis 17 Grad Scheiner) allen bezüglichen An-
sprächen genügt und ohne Gelbscheibe gut ortho-
chromatisch zeichnet und schnellste Momentaufnahmen
ermöglicht. Dabei sind diese Platten für kontrast-
reiche Aufnahmegegenstände, also Innenräume, Wolken,
Schneelandschaften usw., lichthoffrei und werden —
eine für den Tropenreisenden höchst bemerkenswerte
und höchst angenehme Tatsache — in einer für solchen
Zweck besonders hergerichteten Emulsion geliefert.
Der Hochtourist und Forschungsreisende soll „Vogel-
Obernetter-Silbereosinplatten‘‘ benutzen, die, auch
ohne Gelbscheibe verwendbar, bezüglich Farbenemptind-
lichkeit, Abstufungsfähigkeit und Haltbarkeit den aller-
höchsten Ansprüchen gerecht werden. Uebrigens er-
schienen diese Platten als die ersten orthochromatischen
überhaupt auf dem Markt. Wo es sich nicht mehr
um Anfängerarbeiten und im besonderen um künst-
lerische und wissenschaftliche Lichtbildnerei und dieses
unter besonderen Naturverhältnissen handelt, da bleibt
man auf bestes Material stets angewiesen, als solches
aber geniessen die Perutz-Platten läugst Weltruf.
—L It
322
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
nn tree GGG GG ee ee ee zz = zuue wenn nn unbe nnrmn n nnEEEEeERnnn
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage ıı0o. Herr G.E.B. in Se. 1. Ist die Be-
teiligung an der Ausstellung in X für einen Fach-
photographen von Wert?
2. Gibt es Firmen, die sich mit dem An- und
Verkauf von Ansichts- und Phantasiepostkarten en gros
und en detail befassen, und welche sind dies haupt-
sächlich ?
Antwort su Frage 110. ı. Es kann nicht ohne
weiteres beantwortet werden, ob die Beschickung der
genannten Ausstellung für Sie als Fachphotograph
von Interesse ist, dies liegt rein an persönlichen Ver-
hältnissen. Viele Photographen glauben einerseits
durch Beschickung der Fachausstellungen ihre Arbeiten
bekanntrumachen, besonders, wenn sie ihren Wohnsitz
in der Nähe des betreffenden Ausstellungsortes haben,
und andere legen Gewicht darauf, auf einer solchen
Ausstellung eine Auszeichnung zu erhalten, damit sie
auf ihren Briefbogen diese Auszeichnung namhaft
machen könren. Schliesslich gibt es noch eine dritte
Kategorie von Ausstellern, die der Sache selbst wegen
ausstellen und die ihr Scherflein dazu beitragen möchten,
dass die Berufsarbeit der Photographen als solcher all-
gemeiner, als es vielfach der Fall, gewürdigt wird. In-
sofern hat natürlich die Beschickung jeder grösseren
Ausstellung allgemeines Interesse, und die Aussteller
verdienen sich dadurch einen Dank ihrer Kollegen.
Antwort 2. Zahlreiche Firmen beschäftigen sich
mit dem An- und Verkauf von Anesichtspostkarten.
Es ist aus Ihrer Frage aber nicht recht zu ersehen,
weiche Spezialität Sie auf diesem Gebiet suchen.
Meist erwerben die grossen Druckanstalten, speziell
die Bromaliberpostkarten - Fabriken, Originale verschie-
denster Art von den Herstellern und benutzen sie zur
Erzeugung ihrer Produkte. Wir nennen unter anderen
zahlreichen Firmen die Rotophot in Berlin und die
Neue Photographische Gesellschaft in Steglitz bei Berlin,
welche derartige Ankäufe dauernd vornehmen.
Frage ıır. Herr Fr.G. in H. Ich beabsichtige,
mich als Aetzer für Zink-, Schwarz- und Buntdruck
sowie Kupferdruck auszubilden, möchte jedoch zuerst
wissen, wie die Verhältnisse in dieser Branche sind, ob
der Beruf überfüllt ist und wie die Arbeit bezahlt wird.
Ferner wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine
Fachzeitung angeben könnten, die für eine eventuelle
Annonce in Betracht käme.
Antwort su Frage ııı. Der Beruf als Aetzer ist
heutigestags ziemlich überfüllt, so dass auf diesem
Gebiet eine erbebliche Nachfrage nach Hilfskräften
nur dann besteht, wenn dieselben auf ihrem Arbeits-
felde ganz besonders Hervorragendes speziell in künst-
lerischer oder technischer Beziehung leisten. Annoncen
dieser Art finden in der ‚Zeitschrift für Reproduktions-
technik “' (Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S.)
eine sehr weite Verbreitung.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 99. Herr TA. L. in N. Von mehreren
Aufnahmen, die ich vor etwa 7 Monaten machte, war
nur eine brauchbar. Das Probebild gefiel jedoch nicht,
aber der Besteller erklärte, zur Wiederholung der Auf-
nahme noch einmal kommen zu wollen, was bis jetzt
nicht geschah. Ich sandte jetzt Rechnung zu, und
zwar für Probebild (Kabinett) 5 Mk. und für drei bis
vier Platten der nicht gelungenen Aufnahmen ebenfalls
5 Mk. Der Besteller erklärte sich nur zur Zahlung von
4 Mk. bereit. Bin ich berechtigt zur Berechnung der
weiteren Platten?
Antwort su Frage 499. Wenn die Aufnahmen
technisch einwandfrei sind und nur durch Verschulden
(Bewegen) der aufzunehmenden Personen unbrauch-
bar wurden, so hat der Besteller zu einer neuen Aut-
nahme Gelegenheit zu geben, wozu er sich wohl bereit
erklärte, ohne sein Vorhaben auszuführen. Daraufhin
konnten Sie gemäss $ 643, B.G. B., dem Besteller zur
Wiederholung der Handlung eine angemessene Frist
mit der Erklärung bestimmen, dass der Vertrag ge-
kündigt werde, wenn die Wiederholung der Aufnahme
nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist stattfinde.
Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Wieder-
holung bis zum Ablaufe dieser Fıist erfolgt. In diesem
Falle kann der Photograph nach 8 645, B.G. B,, einen
der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Ver-
gütung und Ersatz der in der Vergütung nicht in-
begriffenen Auslagen verlangen. Wann die Frist zur
Wiederholung der Aufnahme festgesetzt werden kann
oder soll, ist nicht gesagt, demnach wäre auch jetzt
noch Zeit dazu. Dr. Sch.
Frage 50. Herr C.G. in G. Habe einen Kunden
aufgefordeıt, innerhalb von 3 Tagen einen Restbetrag
tür gelieferte Bilder zu bezahlen. Umgehend erhielt
ich die Antwort, dass die Restzahlung verweigert
werde War ich berechtigt, sofort zu klagen, oder
musste ich die dreitägige Frist abwarten ?
Antwort su Frage 5o. Der Schuldner gerät in
Verzug, wenn er auf die Mahnung des Gläubigers die
bereits fällige Leistung nicht erfüllt. Die Fälligkeit
der Leistung ist wohl die erste, aber nicht die einzige
Voraussetzung des Verzuges. Es muss dazu kommen,
dass dem Schuldner zum Bewusstsein gebracht wird,
dass er jetzt leisten muss, und’ dass jede weitere Ver-
zögerung der Erfüllung eine Verletzung seiner Schuld-
verpflichtung bewirken wir. Demnach kommt der
Schuldner erst in Verzug nach Ablauf der dreitägigen
Frist. Ist für die Leistung eine Zeit nach dem
Kalender bestimmt, so kommt der Schuldner ohne
Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten
Zeit leistet. Da es sich wohl nicht um einen be-
stimmten Kalendertag hier handelte, an dem der
Schuldner ohne weitere Zahlungsaufforderung zu zahlen
hatte, kam er erst nach Ablauf der von Ihnen gesetzten
Frist in Verzug. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN->-ZEITUNG:.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 47.
Io. Juni
IQIA.
Der III. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt.
Vertrauensbrueh und ähnliehe Dinge.
Von R. Schlegel in Dresden.
Das Wachstum des C. V. und die Ausbreitung
der Innungen verursachen an Stellen, welche
früher massgebend waren, gewaltige Kopf-
schmerzen.
Um nun die Kollegen irrezuführen, wird in
den gegnerischen Zeitungen behauptet, dass der
C.V. in Verlegenheit sei, da Versprechungen
gemacht worden seien, die jetzt nicht einge-
halten werden könnten. Diese Behauptungen
sind, wie so viele andere, vollständig aus der
Luft gegriffen. Ich verweise auf meine Aus-
führungen in Heidelberg (siehe diese Zeitschrift
1912, S. 505):
Vergessen darf niemals werden, dass die Photo-
graphen nur einen kleinen Teil der Bevölkerung aus-
machen, und dass andere Stände und Berufe auch ihre
Wünsche haben. Die Regierungen müssen nun die
Interessen der beiden Parteien abwägen, und bekommt
dabei keine Seite das volle Mass.
Niemals ist von uns behauptet worden, dass der
C V. imstande ist, alle Schäden zu heilen. Etwas Der-
artiges kann Überhaupt niemand machen. Wir wollen
froh sein, wenn es uns gelingt, heute ein Samenkoru
in die Erde zu legen, welches in einem Jahrzehnt
Früchte trägt. Sollte uns dieses gelingen, wird unsere
Arbeit reichlich belohnt werden. Wir haben, trotz
aller Anfeindungen, einen erfreulichen Anfang gemacht.
In Kiel (siehe C.V.-Nachrichten ıgı2, S. 69)
babe ich mich ähnlich ausgesprochen.
In Nr. 18 seiner Zeitung bringt Herr Sch wier
einen Artikel des Herrn Joh. Gaedicke aus
Nr. 14 des „Wochenblattes“: „Printengeschäfte,
Häuser- und Reisephotographen“, in welchem
derselbe sich mit der Eingabe des C. V. an den
Reichstag beschäftigt. Es ist den Herren wenig
angenehm, dass der C.V. sich mit Recht als
Vertreter der weitaus grössten Zahl der organi-
sierten deutschen Photographen bezeichnet.
Unsere 66 (jetzt 67) Vereinigungen stellen, was
die Herren Gegner nicht bestreiten können,
wenigstens go Prozent der organisierten deut-
schen Photographen dar. Zur Erläuterung möchte
ich bemerken, dass ich mich niemals als Ver-
treter der Schleudergeschäfte, Bilderhausierer
usw. gefühlt babe, sondern derjenigen Photo-
graphen, welche das Annoncieren von Lock-
und Schleuderpreisen als unreell bezeichnen und
verurteilen. Der Artikelschreiber ereifert sich,
dass ein Druckfehler in der Eingabe vorhanden
ist. Es ist richtig, ich habe übersehen, dass
statt eines „m“ ein „n“ stehen muss. Dem
Schreiber, welcher sich so darüber aufregt, ist
nun selbst das gleiche Unglück passiert, denn
kurze Zeit nachher übersieht er, dass sein eigener
Name statt mit einem „G“ mit einem „J“ ge-
druckt ist. Die Eingabe an und für sich wird
dadurch nicht schlechter, und wir können es
unseren Herren Gegnern verraten, dass sie die
allerbeste Aufnahme gefunden hat. Der Hand-
werks- und Gewerbekammertag wird unsere Ein-
gabe unterstützen, die Kammer in Reutlingen
hat bei der Zentralstelle für Handel und Ge-
werbe in Stuttgart beantragt, unsere Eingabe zu
unterstützen. Auch von anderen Seiten, sogar
von Regierungen, sind uns Beweise zugegangen,
dass man für unsere Eingabe Verständnis hat.
Es tut mir leid, dass ich den Artikel aus
dem „Wochenblatt“ und der Schwierschen
Zeitung wegen Raummangels nicht ganz ab-
drucken kann, die Kollegen würden sich wundern,
welch merkwürdige Ansichten darin entwickelt
werden. Der Schreiber kennt nur schwindelhafte
Geschäftskniffe „einzelner“ Printengeschäfte;
ständen die Herren etwas mehr im praktischen
Leben, so würden sie wissen, wie das ganze
Reich heute von Vergrösserungsreisenden über-
schwemmt wird. Ein kürzlich in Sachsen ver-
hafteter Unternehmer aus Berlin sagte bei seiner
Vernehmung aus, dass in Berlin allein ı50 bis
200 Unternehmer seien, welche Reisende aus-
schicken und Bilder unter den bekannten Vor-
spiegelungen sammeln lassen.
Wenn in den beiden Zeitungen auf die von
mir angeführten wenigen Verurteilungen hinge-
wiesen und hieraus der Schluss gezogen wird,
dass unsere Gesetze vollständig genügen, so
zeigt dieses, wie wenig die Herren sich mit dieser
Sache bisher beschäftigt haben. Ich habe bis
jetzt von keiner einzigen Klage gehört, die Herr
Schwier wegen unlauteren Wettbewerbs usw.
48
324
erfolgreich durchgeführt hat. Was wollen die
paar Verurteilungen besagen, wenn in den meisten
Fällen die Vergrösserungsschwindler nicht zu
fassen sind. Wir haben gegenwärtig mehrere
Prozesse wegen unlauteren Wettbewerbs ange-
strengt; sie laufen schon !/, Jahr und noch
länger, und sind noch keine Verhandlungen ge-
wesen. Zweimal ist es uns schon passiert, dass
bei der Verhandlung der Hauptmacher nicht
mehr da war, sondern ins Ausland gereist war.
Weiter heisst es in den beiden Zeitungen,
dass die Zahl der Reisephotographen höchstens
l/, Prozent der sesshaften sei. Dieses stimmt
auch nicht, und wissen besonders die Photo-
graphen in den Landbezirken und kleinen Städten
ein Klagelied zu singen, wie das Land von den
Wanderphotographen überschwemmt wird.
Es müsste den beiden Redakteuren doch be-
kannt sein, dass nicht mit allen Artikeln hausiert
werden darf, und dass auch andere Berufe,
deren Erzeugnisse heute noch hausiert werden
dürfen, die nötigen Schritte eingeleitet haben,
damit die Sachen nicht mehr im Hausierhandel
vertrieben werden dürfen. Die Hausierer müssen
im allgemeinen einen Wandergewerbeschein
haben, nur die Photographie gehört durch $ 44,
Absatz 3 und 4, der Gewerbeordnung zu den
wenigen Berufen, wo ohne Wandergewerbeschein
auch Bestellungen bei Privatleuten aufgesucht
werden dürfen. Ist es ein so furchtbares Ver-
langen, wenn der Photograph den Wunsch hat,
nicht schlechter als andere Berufe gestellt zu
werden, und dass die Hausierer und die Häuser-
photographen wenigstens einen Wandergewerbe-
schein mit sich führen sollen!!? Hierdurch würde
ein grosser Teil des Schwindels sofort beseitigt
werden, denn nach Aussagen verschiedener
Polizeibehörden haben die Klagen über Schwinde-
leien in den letzten Jahren überhand genommen.
Im übrigen bestehen in Oesterreich schon Vor-
schriften, welche das Bilderhausieren und auch
die Photographie im Herumziehen verbieten, und
stehen sich die österreichischen Kollegen nicht
schlecht bei diesen Bestimmungen.
Dass unsere Petition unter den Tisch des
Hauses gefallen sein soll, ist wohl der Wunsch
der Herren Gegner, aber unrichtig; sie wird im
Gegenteil von massgebenden Körperschaften aut
das wärmste unterstützt. Richtig ist, dass der
Reichstag die Novelle zum Hausiergesetz über-
haupt noch nicht beraten hat. Es ist allerdings
möglich, dass infolge des Schlusses des Reichs-
tages unsere Petition noch einmal eingereicht
werden muss.
Wenn man sich über die in dem Artikel der
Herren Gegner bewiesene Unkenntnis der trau-
rigen Verhältnisse wundern muss, so hat ein
weiterer Artikel in der Zeitung des Herrn
Schwier: „Rundschreiben und ähnliche Dinge“,
mit Recht die grösste Empörung in unseren
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Kreisen hervorgerufen. Die Rundschreiben des
C.V. werden an unsere sämtlichen Vorsitzenden
und eine grosse Anzahl von unseren Ver-
einigungen bezeichnete Vertrauensmänner ver-
schickt. Ein vertrauliches Rundschreiben ist
bisher noch nie versandt worden; die Rund-
schreiben werden, wie aus den Tagesordnungen
unserer Vereinigungen zu ersehen ist, öffentlich
besprochen, aber alle Empfänger wissen, dass
es ein unerhörter Vertrauensbruch, bei der be-
kannten Stellung des Herrn Schwier, uns
gegenüber ist, dieselben nach Weimar zu senden.
Für eine derartige Handlungsweise fehlt jeder
parlamentarische Ausdruck. Alle Empfänger der
Rundschreiben mussten unter dem Verdacht
leiden, den Vertrauensbruch begangen zu haben.
Zum Glück können wir sagen, dass der Verrat
nicht von einem Empfänger der Rundschreiben
ausgegangen ist. Hierüber später. In geheimnis-
vollen, dunklen Andeutungen spricht Herr
Schwier davon, dass in den Rundschreiben
Anweisungen gegeben wären, die längst durch
gesetzliche Beschlüsse als gesetzlich unzulässig
erklärt worden seien. Warum hüllt sich Herr
Schwier in das geheimnisvolle Dunkel, und
warum gibt er die angeblich falschen Ratschläge
nicht bekannt? Er ist empört darüber, dass wir
die Unternehmungen unserer Freunde empfehlen.
Ich kann hierin nichts Unrichtiges finden. Herr
Schwier schickt allen Vereinigungen, die er
sonst auf das heftigste bekämpft, Subskriptions-
listen für seinen Verlag und erwartet, dass wir
ihn unterstützen sollen. Bei einer anderen Ge-
legenheit stand der Herr Redakteur Schwier
einem Unternehmen von uns auf das aller-
unfreundlichste gegenüber, das hinderte aber
nicht, dass der Herr Verleger Schwier sich
nachher um Annoncen bei uns bewarb. Weiter
erklärte Herr Schwier, dass unsere Satzungen
durchbrochen seien, denn ich wäre Redakteur
der in Knappschen Verlage erscheinenden C.V.-
Nachrichten. Ich ermächtige Herrn Schwier,
bei der Firma Knapp anzufragen, wieviel Ge-
halt ich bisher für meinen Redakteurposten be-
zogen habe, ebenso kann er beim Verlage des
„Photographen“ anfragen. Er wird an beiden
Stellen erfahren, dass ich überhaupt kein Honorar
bekomme. Es ist also doch noch ein kleiner
Unterschied zwischen dem Herrn Redakteur
Schwier und dem Redakteur Schlegel. Wenn
ich für meine besondere Tätigkeit einmal Geld
bekommen habe, so habe ich dieses unseren
wohltätigen Stiftungen überwiesen.
In seinem Hasse gegen den C.V. hat der
Verräter die nötige Vorsicht ausser acht gelassen,
und kann ich feststellen, dass der Verrat in
Berlin begangen wurde. Der Verräter hat über-
sehen, dass es sich nicht um ein Rundschreiben
handelt, sondern es war ein Brief an Herrn
Grundner. Willman uns einen Vorwurf daraus
machen, dass wir an der Hand der verschiedenen
höchsten Entscheidungen in anderen Staaten,
welche juristische Personen für innungspflichtig
erklärten, in Berlin durch Vorlegung der Ent-
scheidungen den Versuch machten, auch für
Preussen eine günstige Entscheidung herbei-
zuführen? Der Brief an Herrn Grundner ent-
hielt unfertige Aufzeichnungen über unsere Aus-
sprache; es fehlten verschiedene wichtige Punkte
darin. Herr Grundner hat über unsere Unter-
redung in der Vorstandssitzung und nachher in
der Sitzung des Photographischen Vereins zu
Berlin berichtet. Er bezog sich hierbei auf meine
Notizen, und wurde er gebeten, den Brief ein-
mal sehen zu lassen. Ich halte es fast für un-
möglich, dass in der kurzen Zeit der Brief ab-
geschrieben werden konnte, denn die Mitteilungen
sind teilweise wörtlich wiedergegeben. Einige
Zeit später wurde dann Herr Grundner noch
einmal gebeten, den Brief einem Herrn zu über-
lassen. Selbstverständlich ist unser verehrtes
Ehrenmitglied Herr Grundner über jeglichen
Verdacht erhaben. Es ist nicht die erste In-
diskretion, die ich auf Berlin zurückführen kann.
Wiederholt sind Mitteilungen, die zum Teil erst
im Vorstand besprochen waren, sofort in deu
Zeitschriften der Händler und Fabrikanten er-
schienen, lange bevor das offizielle Protokoll
veröffentlicht war. Die Artikel waren teilweise
ohne Namen oder mit den Pseudonymen Lynkeus
(der Scharfäugige) oder Jean qui rit (der lachende
Hans) unterzeichnet. Dass diese Artikel nur aus
Berlin stammen konnten, war sehr leicht daran
nachzuweisen, dass unser Vertrauensmann sich
einmal in der Vorstandssitzung geirrt hatte,
worüber sofort ein bämischer Artikel in einer
Händlerzeitung erschien. Auch bei anderen Ge-
legenheiten wurden Mitteilungen gemacht, ehe
Sitzungen gewesen waren. Es steht für uns
fest, dass alle diese Indiskretionen auf ein und
dieselbe Stelle zurückzuführen sind.
Betreffs der juristischen Person steht der
preussische Handelsminister auf dem Stand-
punkt, dass die heutigen Gesetze es noch nicht
gestatten, juristische Personen der Innungs-
gesetzgebung zu unterstellen. Es ist aber kein
Wort davon gesagt worden, dass der preussische
Handelsminister einer späteren gesetzlichen
Aenderung ablehnend gegenübersteht. Im Reichs-
amt des Innern wird jetzt ein entsprechendes
Gesetz ausgearbeitet, welches demnächst dem
Bundesrat und später dem Reichstag zur Be-
schlussfassung zugeht. Ich überlasse das Urteil
unseren deutschen Photographen, ob es richtiger
ist, sich, wie der C.V., dafür einzusetzen, dass
die photographischen G. m. b. H., welche fast
ohne Ausnahme zu Warenhauspreisen arbeiten,
der Innungsgesetzgebung unterstellt werden,
oder ob sie die Vorgehen der gegnerischen
Zeitungen gutheissen, welche den Leuten Rat
DE SEERE:
und Anweisungen geben, wie man sein Geschäft
in eine G.m.b.H. umwandelt, um der Innungs-
gesetzgebung sich dadurch zu entziehen. Welch
sonderbare Blüten hierbei zutage treten, ist
reichlich bekannt.
Die weiteren Mitteilungen, dass man in den
1,80 Mk.-Geschäften nach vorgelegter Rechnung
5,— Mk. bezahlt habe, stimmt nicht. Es wurde
vielmehr nur eine Rechnung vorgelegt, wo ein
Schleudergeschäft für ein Bild, in gleicher Grösse
und Ausführung wie die annoncierten Gratis-
vergrösserungen, 5,— Mk. rechnet. Wir haben
dieses nur dem Ministerium als Beweis unter-
breitet, welcher Unfug von Schleudergeschäften
seit einiger Zeit mit den Zugaben getrieben
wird. Herr Schwier schreibt nun zum Schlusse,
ob das Erfolge seien? Ich glaube, dass der C.V.
den Beweis erbrachte, dass er unermüdlich für
unseren Beruf eintritt. Wenn heute in ver-
schiedenen Staaten die juristischen Personen in
unserem Berufe schon für innungspflichtig er-
klärt sind, so ist dieses wohl auf die Bemühungen
des C.V. und seiner Innungen zurückzuführen.
Herr Schwier soll uns einen Prozess nennen,
den er wegen unlauteren Wettbewerbs, Nach-
drucks usw. für die Kollegen in den letzten
Jahren durchgeführt hat. Dann spricht er die Ver-
mutung aus, dass auch von seinem be— rühmten
Sachverständigen- Gutachten im Ministerium ge-
sprochen worden ist. Dieses ist nicht der Fall,
nur wundere ich mich aber über seine Fuss-
note. Er schreibt:
Bekanntlich war, wie wir den vielen Verdrehungen
gegenüber nothmals feststellen wollen, eine gerichtliche
Frage in ordnungsmässiger Weise dahin beantwortet
worden, dass ein Atelier, welches für das Dutzend Bilder
1,90 Mk. rechne, sehr wohl gute Geschäfte machen
könne, wenn es täglich 50 Dutzend Visitenkarten abzu-
liefern habe. Der Beweis dafür ist von jedem Kinde
zu bringen und uns schon von vielen Kollegen als
‚richtig bestätigt worden.
Ich bewundere den Mut des Herrn Schwier,
von Verdrehungen zu sprechen; da ich die Akten
in der Hand habe, will ich durch wörtliche Ab-
schrift seines Gutachtens die Tatsachen fest-
stellen:
Abschrift,
Ich heisse Karl Schwier, bin 65 Jahre alt, evan-
gelischer Religion, Mitglied der Sachverständigen-
kammer für Werke der Photographie für das Gross-
herzogtum Sachsen, Vorsitzender des Deutschen
Photographenvereins und Redakteur der Deutschen
Photographenzeitung, wohnhaft in Weimar, mit den
Parteien weder verwandt noch verschwägert.
Der Preis von 1,90 Mk. für ı Dutzend Visitphoto-
graphien ist m. E. nur in dem Falle mit einem ge-
wissen Verdienst für den Photographen aufrecht zu
erhalten, wenn eine grössere Anzahl von mehreren
Dutzend Tag für Tag bestellt und angefertigt wird.
48*
326
Ein Geschäft, welches mit diesen Faktoren rechnet,
kann auch damit rechnen, bei Fabrikanten und Händlern
photographischer Artikel Ausnahmspreise für. den Be-
zug seiner Verbrauchsgegenstände zu erhalten; wenn
jedoch die zu diesem billigen Preise angebotenen
Bilder nur in geringer Anzahl angefertigt werden, so
ist anzunehmen, dass sie mehr als Lockmittel für
solche Aufnahmen dienen sollen, bei denen die Mög-
lichkeit der intensiveren Beschäftigung auch gleich-
zeitig die Gewissheit einer besseren Ausführung in sich
schliesse. Es soll damit nicht gesagt sein, dass sich
nicht auch unter den billigen Preisen gelieferten Bildern
oftmals solche befinden, die auch höheren Ansprüchen
genügen, und ebenso soll auch mit dem Ausdruck
Lockmittel nicht eine beabsichtigte unlautere Hand-
lung bezeichnet werden, es dürfte eher als eine Reklame
bezeichnet werden, die das betreffende Geschäft in einer
ihm genehmeren Form veranstaltet.
Bemerken möchte ich hierzu, dass es sich
um ein kleineres Geschäft handelte, und hatten
vorher schon zwei photographische Sachver-
ständige erklärt, dass bei den Preisen nichts
verdient werden könnte. Herr Schwier wurde
von der Firma Strauss als Gegengutachter an-
geführt. Ich bitte Herrn Schwier zu sagen,
wo ein Wort in seinem beeideten Gutachten
von 50 Aufnahmen steht.
Vor Gericht hat übrigens Herr Schwier
sich nicht als Photograph ausgegeben, was er
jetzt immer gern nachholen möchte. Er hat
sogar, um .dies zu beweisen — man verzeihe
mir die Abschweifung — in Leipzig ausgestellt.
Warum hat er aber bei seinen Bildern einen
Zettel angebracht, auf welchem steht: „Ausser
Preiswettbewerb als Mitglied der Vorjury*? Als
Mitglied der Vorjury konnte er am Wettbewerb
teilnehmen, er brauchte nur, während über die
Zulassung seiner Bilder gesprochen wurde, die
anderen drei Herren urteilen lassen. Da ich
Vorsitzender des Gesamtausschusses bin, kenne
ich die Bestimmungen.
Herr Schwier bezeichnet die 1,90 Mk.-
Preise nicht als. Lockpreise, er findet sogar,
dass die Bilder oft künstlerischen Ansprüchen
genügen. Wenn ein Sachverständiger ein
Urteil abgibt, so muss er die vorliegenden
Verhältnisse genau in Betracht ziehen und
keine Phantasiesachen anführen, wie er jetzt
zu seiner Entschuldigung in einer Fussnote
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
ist ein Unding, da es in Deutschland über-
haupt kein Geschäft gibt, welches täglich
50 Aufnahmen für 1,90 Mk. herstellt. Herrn
Schwier wurde dann auf Grund der einem
Sachverständigen ungefähr bekannten Geschäfts-
lage des betreffenden Geschäftes vorgerechnet,
dass dem Geschäftsinhaber das Dutzend Visit-
bilder selbst ungefähr 3 Mk. kostet, und suchte
er sich dann zu entschuldigen, indem er die in
dieser Zeitschrift 1913, Nr. 63, S. 421 veröffent-
lichte Berechnung angab. Die geradezu un-
geheuerlichen Widersprüche hierin scheinen
Herrn Schwier noch gar nicht zum Bewusst-
sein gekommen zu sein. Herr Schwier hat
aber diese unrichtige, vollständig in der Luft
hängende Darstellung erst vor kurzer Zeit
wiederum als Gutachten bei einer Streitigkeit
eingereicht, wie ich durch die Akten erfahren
habe. Bei den Differenzen zwischen den Innungen
und Schleudergeschäften wurde wiederholt auf
die Veröffentlichungen in der Zeitung des Herrn
Schwier verwiesen. Es wurde kürzlich bei
einem Streitfalle nicht nur eine Zeitung des
Herrn Schwier von einem Anwalt des Ge-
schäftes mit Warenpreisen am Erscheinungs-
tage schon dem Gericht eingereicht, sondern,
was noch merkwürdiger ist, ein Anwalt reichte
zwei Artikel ein, welcher erst einige Tage
resp. eine Woche später in der Zeitung des
Herrn Schwier erschienen. Die Photographen
werden sich gewiss wundern, wie der Anwalt
des Geschäftes mit Warenhauspreisen Artikel,
die erst später bei Herrn Schwier erschienen
sind, als Material gegen die Innungsbestrebungen
benutzen konnte. Wenn die ungen und
der C. V. jetzt in einem schweren Kampfe
stehen, so tuen sie dieses, um den Beruf zu
heben und die Auswüchse zu bekämpfen. Den
Geschäften, welche Schleuder- und Lockpreise
veröffentlichen, kann man es von ihrem Stand-
punkt aus nicht verdenken, wenn sie das Reklame-
mittel weiter benutzen wollen. Dass sie fast
nie oder nur in den seltensten Fällen dafür
arbeiten, ist ja allgemein bekannt und behörd-
lich festgestellt worden. Wir deutschen Photo-
graphen wollen aber nicht diese Geschäfts-
manieren bei uns einführen und werden sie
mit allen gesetzlichen Mitteln bekämpfen. Wir
werden uns auch hierin nicht durch die An-
griffe und von gewisser Seite beeinflussen lassen,
versucht. Die Annahme des Herrn Schwier sondern unentwegt unserem Ziele nachstreben.
—
R undsehau. (Nachdruck verboten.)
— Schutz vor Sonnenlicht. Kolorierte Photographen solche Bilder nicht sorgfältiger
Bilder, wenn von guter Qualität, sind kostspielig,
sind aber unstreitig ein wirksames Anziehungs-
mittel in Schaukasten- und Fensterauslagen.
Andererseits muss man sich wundern, dass die
vor direkten Sonnenstrablen hüten, denn in den
meisten Fällen zerstören diese den Schmelz und
die Frische der Farben, und zuweilen wird auch
der Papiergrund gedunkelt. Ein Versehen, das
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
oft begangen wird, besteht darin, dass das
Fenster nicht vor den Frühmorgensonnenstrablen
geschützt wird. Man beobachtet wohl, dass die
Jalousie zur Mittagszeit herabgelassen wird und
nachmittags bei Schatteneintritt wieder empor-
gezogen wird, aber an die frühen Morgenstunden
mit ihrem kräftigen Sonnenschein wird nicht
gedacht; günstigenfalls werden die Bildauslagen
bei der Geschäftsöffnung verhängt. Es ist zu
empfehlen, eventuell kostbare Bilder mit Papier
zu überlegen oder man arrangiere vor diesen
gewöhnliche Photographien, sofern kein Jalousie-
schutz vorhanden ist. Derartige Vorsichtsmass-
regeln sind unbedingt erforderlich. Es ist sogar
schon manches höchst wertvolle Miniaturbild
aus Künstlerhand durch unbedachtsame Aus-
lage im Sonnenschein verdorben worden. (Nach
„British Journal“.)
— Ergründung von Fehlerquellen.
Man. kann häufig beobachten, dass die Photo-
graphen wenig geneigt sind, der Klärung irgend-
welcher Störungen bei ihren Arbeiten gründlich
nachzuspüren. Es ist allerdings zuzugeben, dass
in manchen Fällen gewisse chemische Kenntnisse
und technische Gewandtheit Erfordernis sind,
aber in der Mehrzahl werden systematische
praktische Versuche zum Ziel führen. Zunächst
wären einmal die benutzten Lösungen beiseite-
327
zustellen und statt deren frisch angesetzte zu
nehmen. Betrifft es einen Fehler bei Platten
und Kopierpapieren, so werden wir mit jener
Probe schon einen Schritt weiter zur Erkenntnis
gelangen. Auch ein Wechsel des Arbeitsraums
bringt haufig Klärung, indem durch irgend-
welche in der Luft umberfliegende feine Chemi-
kalienpartikel in der ursprünglichen Arbeits-
stätte Störungen veranlasst sein konnten, Ist
keine zweite Dunkelkammer vorhanden, so kann
solche vielleicht provisorisch hergerichtet werden.
Bisweilen ergeben sich auch rätselhafte Flecke,
die einfach durch Aufwirbelung von Staub beim
Herabnehmen von Flaschen oder anderen Üten-
siliien vom Wandbrett entstanden sind. Ein
weiteres gutes Mittel zur Aufbellung von Fehler-
erscheinungen besteht darin, dass man einem
Kollegen eine Probe von dem fraglichen Pro-
dukt zur Prüfung überweist. Da dieser bei
wesentlichen anderen Verhältnissen arbeitet,
so kann auch hierbei unter Umständen ein
Aufschluss über den vorliegenden Mangel er-
folgen.
Es soll nun hiermit nicht gesagt sein, dass
die Schuld immer auf Seiten des Photographen
liegt; auch beim Fabrikanten können Mängel
vorkommen, denn kein Mensch ist unfehlbar.
(Nach „British Journal“.)
= art—
Innungs- und Vereinsnaeshriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Sächsisecher Photographen -Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Bundesversammlung
am 23. Juni 1914 in Leipzig im „Zoologischen
Garten“. Beginn der Verhandlungen vormit-
tags ı0 Uhr.
Tagesordnung:
z. Eingänge.
2 Bericht des Vorsitzenden.
. Bericht des Kassierers.
‚ Bericht des Bücherwarts.
Wahl des nächsten Versammlungsortes.
. Photographentag.
Central. Verbands- Angelegenheiten.
. Ausstellung Dresden.
. Verschiedenes,
Unser Sächsischer Bund hat jetzt nach Dresden 1909
zum zweiten Male die Ehre, die deutschen Photographen
bei sich zu Gaste zu sehen. Bekanntlich wird der
III. Deutsche Photographentag am gleichen Tage, nach-
mittags um 3 Uhr, im „Zoologischen Garten“ in Leipzig
eröffnet. Die Bundesversammilung soll nur die nötigsten
geschäftlichen Sachen erledigen und vormittags fertig
werden.
Wenn es auch sonst schon die Pflicht aller Bundes-
mitglieder ist, an den Versammlungen teilzunehmen,
so erhofft der Vorstand dieses Mal die Beteiligung
om au 2 Ww
möglichst vieler oder besser aller unserer Bundesmit-
glieder, um unsere lieben Gäste in Leipzig würdig
empfangen zu können.
Auf Wiedersehen in Leipzig!
re
Thüringer Photographen -Bund.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine
und Innungen (J.P.).
Laut Generalversammlungsbeschluss vom 3. Februar
in Erfurt findet unsere nächste Versammlung, welche
die 54. unseres Bundes ist,
am 23. Juni, um ıo Uhr vormittags, in Leipzig,
„Zoologischer Garten“
statt.
Anträge hierzu bitten spätestens bis ı8. Juni
z. H. unseres Vorsitzenden Hofphotograph P. Strnad-
Erfurt einzureichen.
Tagesordnung:
ı. Eingänge und Mitteilungen.
2. Verlesen des Protokolls der letzten Versammlung.
3. Wie besichtigt man mit Vorteil eine photo-
graphische Ausstellung? (Weg durch die „Bugra".)
4. Wahl des nächsten Versammlungsortes,
5. Verschiedenes und Fragekasten.
In Anbetracht der Ausstellung und Tagung des
Deutschen Photogıaphentages haben wir dieses Mal
328
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR.
-
unsere Tagesordnung auf das Notwendigste beschränkt.
Wir bitten und hoffen, dass die Mitglieder unseres
Bundes vollzählig erscheinen und dadurch der Thä-
ringer Photographen- Bund würdig vertreten ist.
Der Vorstand.
I. A.: Louis Held, Schriftführer.
Am gleichen Tage, nachmittage 3 Uhr, findet die
Eröffnung des
Deutschen Photographentages
in demselben Lokal, „Zoologischer Garten‘, statt.
Nach Schluss des Photographentages sind dann
em 25. und 26. Juni die Verhandlungen des Central-
Verbandes. Ueber beides letztere gibt der C. V. die
Programme noch bekannt.
Mit kollegialem Gruss
Der Vorstand.
P. Strnad, Vorsitzender.
>
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
I, Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner,
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, aut Lützow 4700. — L Schrift-
führer: Wilh. Hoffsohlid, Berlin S. 14, Re — Für Kassen-
angelegenheiten: Reinhold Schumann, Berlin N ruppstr. ı2. —
Bibliothek: Fräulein „al, Berlin W. Viktoria Ze atz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. , Fichte-
strasse ı3, Amt rag Ser ep. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an C. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130.
Mitgliederversammlung am Donnerstag,
den ıı. Juni, pünktlich 8Uhr abends,
im Jagdsaal des „Weihenstephan-Palast‘“,
Friedrichstrasse 176/177.
Tagesordnung:
1. Geschäftliches, Anmeldung und Aufnahme neuer
Mitglieder.
2. Antrag auf Schaffung einer Siegelmarke des
„Photographischen Vereins zu Berlin‘.
3 Ausstellung von Bildnissen des amerikanischen
Photographen J. C. Strauss, St. Louis.
4. Bericht der Ausstellungs- Vorberatungskommission
über die bis zum ı. Juni eingegangenen Vor-
anmeldungen und endgültige Entscheidung dar-
über, ob die Ausstellung stattfinden soll.
5. Besprechung fiber den gemeinsamen Besuch der
„Bugra“ in Leipzig während der Photographen-
tage vom 23. bis 26. Juni.
6. Fragekasten.
Gäste, Damen und Herren, willkommen.
Der Vorstand.
l.A.: GC. Trieb, II Schriftführer.
Er
Photographen - Zwangsinnung
Kempten i. A. für das bayerisehe Allgäu
und Südsehwaben.
Diejenigen geehrten Herren Kollegen, welche Ge-
hilten oder Lehrlinge beschäftigen, die beabsichtigen,
im Herbst vor der hierzu bestimmten Kommission der
Innung ihre Gehilfenpräfung abzulegen, werden hötlichst
ersucht, dies dem Unterzeichneten baldigst mitzuteilen.
Von einem Kollegen werden wegen Geschäftsauf-
gabe folgende Gegenstände den Innungsmitgliedern
zum Kauf angeboten: Atelierkamera 18:24 cm mit zwei
Multipl.- Kassetten und Stativ 140 Mk. ; eine Reisekamera
28:34 cm mit drei Kassetten 55 Mk.; eine Satinier-
maschine 40 Mk.; Retouchierspiegel 4 Mk ; drei Hinter-
gründe (weiss, heil-dunkelgrau, dunkelgrau) 30 Mk.; eine
Kopierpresse 7 Mk.; Spiegelreflexkamera 13:18 cm mit
drei Kassetten (Goltz & Breutmann-Dresden), mit
einmontiertem „Heligonal‘' (Rodenstock I:5,7, 21cm),
so gut wie neu, 450 Mk.
Kempten i A., im Juni 1914.
Zimmermann, Obermeister.
—39+-
Zwangsinnung für Photographen
in dem Bezirk der Handwerkskammer
zu Arnsberg.
Sitz: Iserlohn.
Montag, den 6. Juli 1914, nachmittags 4'), Uhr,
in Arnsberg, „Hotel Heimert“,
Alte Marktstrasse.
Ausserordentliche General- und Innungs-
versammlung.
Tagesordnung: Auflösung der Photographen-
Zwangsinnung im Bezirk der Handwerkskammer Arns-
berg, Sitz Iserlohn.
Der Vorstand.
O. Siepmann, Vorsitzender.
Photographen-Innung Nürnberg,
Fürth und Erlangen.
Erklärung.
Die Vorstandschaft obiger Innung hat in ihrer
letzten Sitzung vom 27. Mai die Veröffentlichung nach-
stehender Erklärung beschlossen:
In Nr. a2 der „Deutschen Photographen- Zeitung“
richtet Herr L. Neuburger gegen die Innungsleitung
Angriffe und macht diese verantwortlich dafür, dass
die Innung nach seiner Ansicht ihren Zweck voll-
kommen verfehlt habe. Die Vorstandschaft muss diese
Anschuldigung als ungehörig zurückweisen. Der Ein-
sender weiss genau, dass die Innungsleitung alles
getan hat, um eine wirtschaftliche Besserung durch
Ausmerzung der vorhandenen Missstände herbeizu-
führen. Wenn die Innungsleitung einen greifbaren
Erfolg in diesem Bestreben bis jetzt nicht aufweisen
kann, so liegt das an der Tatsache, dass eben die
Mittelfränkische Kreisregierung als oberste Aufsichts-
behörde in der Auslegung der gesetzlichen Bestim-
mungen der Reichsgewerbeordnung eine andere Meinung
vertritt, als andere Regierungen, was sie durch
Nichtbestätigung der gefassten Innungsbeschlässe be-
kundet hat.
Wenn ferner Herr Neuburger von Mitgliedern
des Vorstandes als zur Samsongruppe gehörig bezeichnet
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
329
worden ist, so geschah dies mit vollem Recht, da in
der Hauptversammlung vom 22. Januar laut Protokoll
diese Behauptung mit aufliegendem Beweismaterial be
kräftigt werden konnte.
Wenn endlich Herr Neuburger seinen Kollegen
die Warnung zuruft: „Pıüfet die Wahl eines I. Ober-
meisters vor der Abstimmung‘, so mutet einem solcher
Rat doch höchst komisch an, nachdem feststeht, dass
Herr Neuburger es nicht für angemessen gehalten
hat, diesen Rat selbst zu befolgen. In der Haupt-
versammlung vom 22. Januar wurde über den Antrag
des I. Obermeisters, ihn von seinem Amte zu entheben,
verhandelt, dieser Antrag aber laut Protokoll von der
Versammlung, welcher auch Herr Neuburger bei-
wohnte, einstimmig abgelehnt.
Auf die gegen den I. Obermeister gerichteten per-
sönlichen Angriffe einzugehen, haben wir keine Ver-
anlassung, da Herr Freytag selber Manns genug ist,
die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen auf ihren
wahren Wert zurückzuführen.
Aber wir fühlen uns verpflichtet, alle Anschuldigungen
des Herrn Neuburger, als sei etwa der Misserfolg
der Innungsleitung auf das Konto des I Obermeisters
zu setzen, entschieden zurfickzuweisen. Wir konstatieren,
dass Herr Freytag sein Amt als I. Obermeister mit
ebenso grosser Energie und Umsicht, als auch mit
Objektivität und Selbstlosigkeit verwaltet hat, was
auch in der Iunungsversammlung vom 22. Januar viel-
fach zum Ausdruck gebracht worden ist.
Herr Freytag hat sein Amt als I. Obermeister
ohne jede Entschädigung verwaltet, und nur wer die
grossen Opfer an Zeit, Arbeit und Unannehmlichkeiten
richtig würdigt, die ein solches Amt mit sich bringt,
wird, wenn er gerecht denkt, anerkennen, dass ihm
hierfür nur aufdchtiger Dank gebührt.
Die Vorstandschaft
der Photographen-Innung Nürnberg, Fürth
und Erlangen.
I. A: gez. C. Palm, I. Schriftführer.
224
Aus der Industrie.
— Die Optische Anstalt C. P. Goerz, Aktien-
gesellschaft, Berlin-Friedenau, bringt dieses Jahr an
Nenheiten ein Objektiv und zwei Kameras auf den
Markt. Das neue Objektiv Goerz-Dogmar (D.R.P.
258495), das in drei Serien in den Lichtstärken 1:4,5,
1:55 und 1:63 hergestellt wird, muss als epoche-
machender Fortschritt auf dem Gebiete des photogra-
phischen Objektivbaues bezeichnet werden. Ha besteht
aus zwei unverkitteten Linsenpaaren verschiedener
Brennweite, von denen jedes, entsprechend abgeblendet,
für Aufnahmen benutzt werden kann, so dass das Ge-
samtobjektiv die Verwendung von drei Brennweiten
ermöglicht, die in folgendem Verhältnis stehen:
Goerz - Dogmar 1:45 1:55 1:63
Brennweite des ganzen Objektivs
(in Millimeter) . s . I00O IOoo 100
Brennweite der Hinterlinse . . 158 167 170
„ „ Vorderlinse . , „ ı92 186 186
Das Objektiv besitzt neben der grossen Helligkeit
zugleich vorzügliche Schärfe und ebenes Bildfeld. Durch
gute Korrektion der Koma wurde eine hervorragende
Brillanz erzielt. Störende Reflex= sind vermieden. Die
Verzeichnung ist für die angegebenen Plattenformate
völlig aufgehoben. Sein enger Bau und das geringe
Gewicht machen das Goerz- Dogmar besonders auch
für Handkameras geeignet. Das Goerz-Dogmar 1:45
leistet Unübertreffliches in schnellsten Momentauf-
nahmen, auch bei ungfinstiger Beleuchtung, aber auch
die damit erhaltenen Gruppen-, Porträt-, Landschafts-,
Farben- und Heimaufnahmen sind von höchster Voll-
kommenheit. In der Serie 1:5,5 wird der Fachphoto-
graph ein für Porträt-, Gruppen- und Landschaftsauf-
nahmen besonders geeignetes Objektiv finden; das
Dogmar 1:6,3 dagegen ist ein vorzügliches Amateur-
objektiv. Mit ihren beiden neuen Kameras dürfte die
Firma C. P. Goerz in photographischen Kreisen längst
gehegten Wünschen entsprechen. Namentlich die zier-
liche Goerz- Rollpocket-Tenax, 4X6’, cm (D.R P.
266636), die kleinste unter den Rollflimkameras, die
bequem in der Westentasche mitgeführt werden kann,
wird viele Freunde finden. Sehr praktisch ist an dieser
Kamera die patentierte Gelenkverbindung des Objektiv-
trägers mit dem Auszugschlitten, die ein fast augen-
blickliches Bereitstellen des Apparates ermöglicht. Beim
Schliessen der Kamera legt sich der Objektivträger
automatisch un. Eine besondere Druckfedereinrichtung
sichert ständiges Planuliegen der Films. Die Kamera
wird sowohl mit Goerz-Dagor als auch mit dem neuen
Objektiv Dogmar, zu wohlfeilem Preise auch mit Goerz-
Tenastigmat, geliefert. Der Compoundverschluss er-
möglicht Momentaufnahmen von I bis !/;. Sekunde.
Die neue Goerz-Taro-Tenax, 9X ı2 cm, Modell III,
bildet eine Ergänzung der bekannten Ausführungen
dieser handlichen Flachkamera. Sie ist ausgerüstet mit
einem Goerz-Dogmar 1:4 5t= 150 mm in Compound-
verschluss und stellt den kleinsten Apparat dieses
Formates mit lichtstarker Optik dar.
kart
Kleine Mitteilungen.
— Am Pfingstfest war es endlich möglich, die
historische Abteilung der Gruppe Photographie fertig-
zustellen. In derselben ist unter anderen hochinter-
essanten Gegenständen des Ica-Museums, Dresden, auch
die Daguerre-Kamera des Herrn Schwier, sowie
der grösste Teil der Sammlung Sander-Leipzig, die
bekanntlich als Grundstock zu einem künftigen Museum
für Photographie dienen soll, enthalten. Die Besucher
des Photographentages vom 23. bis 26. Juni werden
auf diese Abteilung besonders aufmerksam gemacht.
— EinpraktischesKassenbuch fürInnungen
liegt jetzt endlich nach vielen Bemühungen vor. Es
ist nach dem Muster der Hildesheimer Photographen-
Innung angefertigt. Jedes Mitglied erhält eine be-
sondere Karte, die für ıo Jahre ausreicht. Aus der
Karte lassen sich mit einem Blick erkennen, ob und
weiche Beiträge gezahlt oder noch rückständig sind,
wieviel Strafen gezahlt wurden usw. Durch die Zu-
330
sammenstellung für verschiedene Jahre bekommt der
Kassenführer eine genaue Kenntnis über jedes Mit-
glied. Das Kassenbuch ist in Form einer Kartei ein-
gerichtet, ist deshalb immer In Ordnung, da neue Mit-
glieder an der richtigen Stelle eingereiht werden können.
Eine starke Mappe mit 100 Karten kostet ı0o Mk., ein
sehr mässiger Preis, wenn man überlegt, dass diese
Karten ıo Jahre lang vorhalten und neue Karten auch
in kleineren Posten einzeln nachbezogen werden können.
Den Verlag der Kassenblicher hat Herr Arthur Hart-
manninLeipzig-Eutritzsch, Petzscherstrasse, über-
nommen. Dieser ist auch bereit, Probeblätter zu
übersenden. Den Zwangsinnungen kann das neue
Kassenbuch wirklich empfohlen werden, da es nach
langjährigen, praktischen Erfahrungen zusammengestellt
worden ist, W. König.
—aBt—
Patente.
Kl. 57. Gruppe 6. Nr. 262065 vom 14. Januar ıgıI.
Arthur Schulze in St. Petersburg.
Verfahren zur photomechanischen Umsetzung von
Halbtönen in Rastertöne durch Kopieren, bei welchem
unter Vorschaltung eines einfachen Linienrasters auf-
genommene Negative mit unscharf begrenzten Linien
von verschiedener Deckungsintensität in Anwendung
kommen, dadurch gekennzeichnet, dass man beim
Kopieren einen einfachen Linienraster in einem ge-
wissen Abstande von der lichtempfindlichen Schicht
und unter Kreuzung mit den Linien des Negativs
vorschaltet,
u > no
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 112. Herr C, J.v. D. in B. Bin sehr oft
gezwungen, meine Matt-Zelloidinbilder (eventuell auch
Mattalbumin) auf Papier aufzuziehen (das vorher mit
den Rändern wie Zeichenpapier aufgespannt wird).
Bisher benutzte ich zu diesem Zwecke Schreibpapier,
‘ doch habe ich Bedenken, dass dessen wahrscheinlicher
Chlorgehalt den Bildern schaden könnte. Welches
ähnliche strakturlose Papier lässt sich als chemisch
unbedenklich tür obigen Zweck empfehlen?
Antwort su Fyage 112. Gegen die Verwendung
von Briefpapier bezw. Schreibpapier als Bildunterlage
dürften sich kaum Bedenken erheben. Die besseren
Papierqualitäten sind bei der heutigen vervollkommneten
Fabrikation im allgemeinen, wie auch in chemischem
Sinne verhältnismässig rein zu betrachten, und der
Gehalt an Chlor bezw. unterschwefligsauren Salzen ist
in ihnen verschwindend gering. Sollten sich trotzdem
im Gebrauch Bedenken ergeben, so empfiehlt sich die
Verwendung von photographischem Rohpapier für
diesen Zweck, welches Ihnen entweder der Fabrikant
Ihres Kopierpapieres oder jede grössere photographische
Handlung zu liefern in der Lage ist.
Fyage 113. Herr A. Sch. in O. Bitte mir einen
guten Entwickler für elektrische Aufnahmen im Atelier
anzugeben. Ich verarbeite nur ortholichthoffreie Platten.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Antwort su Frage 113. Irgendwelche besonderen
Entwicklungsvorschriften für Aufnahmen bei elektri-
schem Licht können nicht gegeben werden. jeder
gute, zart arbeitende Entwickler ist für diesen Zweck
ebenso geeignet, wie für Tageslichtaufnahmen. Haben
die Negative Tendenz, hart zu werden, so ist eine
entsprechende Verdünnung des Hervorrufers als das
wirksamste Mittel zu empfehlen, nicht aber eine Her-
untersetzung des Alkaligehaltes, wie es häufig Mlisch-
licherweise versucht wird. Beispielsweise gibt ein
Rodinalentwickler in den Verdännungsgrenzen 1:20
und 1:60 jede für Porträtaufnahbmen zweckmässige Ab-
stufung in der Wirkungsweise.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 5ı. Herr H.L. inM. Eine Stadtgemeinde
hat mit dem Erbauer einer Festhalle vereinbart, dass
die Innenaufnahmen im Wege des Verlagsrechtes einer
auswärtigen Firma übertragen werden sollen. Ist diese
Vereinbarung anfechtbar, oder geht das Urheberrecht
an Öffentlichen Bauten nicht ohne weiteres auf die
Eigentümerin, die Stadtgemeinde, über?
Antwort su Frage 5sı. Falls jene Vereinbarung
nicht irgendwelche Bestimmung über Zeitdauer, Kün-
digung oder Ablösung durch eine gewisse Abfindungs-
summe oder Vertragsstrafe enthält, kann sie nicht an-
gelochten werden. Nach $ 20, K. G., erstreckt sich
die Befugnis zur Vervielfältigung nur auf die äussere
Ansicht des Bauwerkes. Die Stadtgemeinde als Eigen-
tümerin könnte über das Recht der Nachbildung der
Innendekorationen und Einrichtungen nur verfügen,
wenn sie dieses Recht nicht bereits dem Erbauer der
Festhalle zur Ausübung überlassen hätte (vergl. $ ıo,
Abe. 4, K.G.). Dieses Recht könnte also nur auf Grund
einer neuen Vereinbarung mit dem zurzeit Urheber-
berechtigten käuflich erworben werden. Dr. Sch.
Frage 52. Herr A. K. in B. Von einem Kur-
hausbesitzer wurde die Aufnahme seines Hauses zwecks
Lieferung von Postkarten bestellt. Unter schwierigen
Aufnahmeverhältnissen lieferte ich ein kombiniertes
Bild, das dem Besteller gefiel. Jetzt hat er seinen Auf-
trag geändert und will keine Ansichtskarten mehr
von mir, sondern will sich ein Klischee anfertigen
lassen und mir meine Aufnahmen bezahlen. Kann
Besteller sich ohne meine Einwilligung Postkarten
machen lassen?
Antwort su Frage 53. Da die Bestellung der
Hausaufnahme zum Zwecke der Lieferung von Post-
karten erfolgte, ist der Besteller nicht berechtigt, die
Weiterausführung des Auftrages einem Dritten zu
übertragen. In $ ı0, K.G., heisst es, dass die Ueber-
lassung des Eigentums an einem Werke die Ueber-
tragung des Urheberrechtes nicht in sich schliesst,
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Aus Ihrer
Vereinbarung scheint aber doch hervorzugehen, dass
Besteller zunächst bereit war, Ihnen die Lieferung der
Postkarten zu übertragen, und dass er sich keinerlei
Urheberrechtsvorbehalte ausbedungen hat. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN->-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 48.
14. Juni.
IQIA.
Der III. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt.
Bromöldruek und direkter Pigmentdruek.
Von Florence.
Nachdem die Entwicklung der modernen
Porträtphotographie so weit fortgeschritten ist,
dass die Kinderkrankheiten derselben glücklich
überwunden erscheinen, geht man eifrig daran,
den Erzeugnissen auch ein anderes sehr be-
rechtigtes Erfordernis, nämlich eine denkbar
weitgehende Haltbarkeit zu verleihen. Denn,
was nützt das beste Porträtbild, wenn es sich
in Jabren zu seinem Nachteil mehr oder weniger
verändern kann, während die einfachsten Er-
zeugnisse der photomechanischen Verfahren
über eine geradezu kolossale Lebensdauer ver-
fügen können.
Es ist nun aber für den Porträtphotographen
im allgemeinen nicht angängig, seine Bilder
mittels Pressendruckverfahrens herzustellen; ihm
bleibt daher nur übrig, um eine jenen Erzeug-
nissen gleiche Haltbarkeit seiner Bilder zu er-
zielen, zu Druckverfahren zu greifen, bei denen
das Bild, wenn auch auf ganz verschiedene
Weise aus gleichem Material hergestellt wird,
wie es bei den photomechanischen Verfahren
geschieht.
Die beiden hervorragendsten, für uns in Be-
tracht kommenden Verfahren sind aber zurzeit
unstreitig der sogen. Bromöldruck und der direkte
Pigmentdruck nach dem Bühler-Verfahren.
In beiden Verfahren wird das eigentliche
Bild aus einem absolut haltbaren Pigmentfarb-
stoff gebildet, dem als Bindemittel beim Brom-
öldruck ein leicht trocknendes Oel, beim direkten
Pigmentdruck ein aus Gelatine und anderen
indifferenten Stoflen bestehendes Kolloid zu-
gesetzt ist.
Trotz dieser grossen Uebereinstimmung der
Bildsubstanzen differieren die zur Herstellung
der Bilder angewendeten Verfahren so ausser-
ordentlich, dass sie überhaupt nichts Gemein-
sames haben. Da aber die Technik eines Ver-
fahrens nicht nur für seine praktische An-
wendung überhaupt, sondern auch für die freie
und künstlerische Gestaltung der zu erzeugen-
den Bilder, also für die individuelle Betätigung
des Erzeugenden von grösster Bedeutung ist,
wollen wir, um so uns ein Urteil bierüber bilden
[Nachdruck verboten.)
zu können, die beiden Verfahren in Wesen und
Wirkung miteinander vergleichen.
Der Bromöldruck wird vielfach als eine
Modifikation des sogen. Oeldrucks bezeichnet.
Diese Bezeichnung ist indessen nicht ganz richtig:
denn beide Verfahren haben nur die Entwick-
lung des Bildes mittels Oelfarbe, sonst aber ganz
und gar nichts gemeinsam.
Der Oeldruck basiert auf dem Prinzip des
Lichtdrucks, nämlich auf der Tatsache, dass
eine belichtete, feuchte Chromgelatineschicht
fette Farbe, entsprechend ihrer Belichtung, an-
zieht und festhält, während die nichtbelichteten
dieselbe abstossen. Zur Ausübung des Ver-
fahrens wird daher Gelatinepapier auf einem
Chrombade sensitiert und nach dem Trocknen
unter einem Negativ kopiert, worauf man aus-
wäscht, die Schicht bis zu einem gewissen Grade
antrocknen lässt und nunmehr das Bild mittels
fetter Farbe unter Benutzung steifer Pinsel
durch Tupfen und Streichen entwickelt.
Die Schwierigkeiten liegen bei diesem Ver-
fahren meist im genauen Treffen der erforder-
lichen Kopierdauer, deren Fehler sich nur schwer
befriedigend ausgleichen lassen, wenn man nicht
über ein reichliches Mass Erfahrung verfügt.
Da man indessen die Farbe wiederholt auf-
tragen kann, ist eine gewisse Freiheit in der
Bildgestaltung möglich, was manchem verlockend
erscheint. |
Der Bromöldruck aber beruht im Prinzip
auf der Erscheinung, dass die Gelatine eines
entwickelten Bromsilberbildes an allen den-
jenigen Stellen, welche metallisches Silber ent-
halten, gegerbt ist und daher fetten Farben
gegenüber ein genau gleiches Verhalten zeigt,
wie eine belichtete Chromgelatine. Entfernt
man daher das Silberbild, so kann man an
dessen Stelle mittels fetter Farben ein neues
Bild erzeugen. Das Verfahren ist daher etwas
komplizierter als beim Bromöldruck und kann
in nachstehender Weise ausgeführt werden.
Aufgewöhnliche Weise stellt man mittels Brom-
silber- oder auch Gaslichtpapier ein schwarzes
Silberbild her. Zum Entwickeln wird meist
49
332
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Amidol, indessen ohne ersichtlichen Grund em-
pfohlen. Offenbar will man hier indessen einer-
seits stark alkalische Entwickler vermeiden,
andererseits ein möglichst von Oxydationspro-
dukten freies Silberbild erhalten. Jede Gerbung
würde natürlich eine ähnliche Wirkung wie ein
Silberniederschlag erzielen, hier also schleier-
bildend wirken, und muss daher vermieden
werden, weshalb man auch kein alaunhaltiges
oder saures Fixierbad verwenden darf. Nach
dem Entwickeln wird wie gewöhnlich fixiert, ge-
waschen und zweckmässig getrocknet.
Zur Entfernung des Silberniederschlags wird
nunmehr das Bild mittels einer geeigneten
Bleichlösung behandelt, wodurch das metallische
Silber in eine in Fixiernatron lösliche Form
umgewandelt wird und alsdann mit einem neu-
tralen Fixierbade ı:ıo etwa 5 Minuten lang
behandelt. Das nunmehr nur noch eine Gelatine-
schicht enthaltende Papier wird gewässert und
getrocknet und kann alsdann, nach vorhergehen-
dem genügenden Anfeuchten, das Bild entwickelt
werden.
Die Entwicklungstechnik kann beim Brom-
öldruck die gleiche sein wie beim gewöhnlichen
Oeldruck. Es hat sich indessen herausgestellt,
dass die Pinseltechnik, so wertvoll sie für die
künstlerische individuelle Tätigkeit ist, für die
Atelierpraxis kaum geeignet erscheint. Man hat
daher zur Vereinfachung des Verfahrens zu
anderen Methoden, so des sogen. Tamponierens
und neuerdings zur Anwendung der Einfärbe-
walze gegriffen.
Von diesen sogen. additiven Verfahren, bei
denen die Entstehung des Bildes an ein Zu-
führen von Farbstoffen gebunden ist, unter-
scheidet sich der direkte Pigmentdruck ganz
ausserordentlich, da er analog dem gewöhn-
lichen Pigmentdruck auf einem Entfernen eines
überschüssig vorhandenen Farbpigments beim
Entwickeln basiert.
Bei diesem. Verfahren wird das käufliche
Pigmentpapier zunächst mittels einer Kalium-
bichromatlösung sensitiert und getrocknet. Das
trockene Papier wird Schicht auf Schicht unter
dem Negativ kopiert, wozu man sich, wie auch
sonst beim Pigmentdruck üblich, eines Photo-
meters bedienen kann. Es lässt sich indessen
bei einiger Uebung auch der Fortschritt des
Kopierens genügend in der Durchsicht der
Schicht kontrollieren, wodurch das Photometer
entbehrlich wird.
Das kopierte Papier wird zunächst mit warmem
Wasser bestimmter Temperatur behandelt, wo-
durch die Schicht löslich wird und das Bild
sich in seinen Umrissen entwickelt. Die weitere
Entwicklung erfolgt mit kaltem Wasser unter
Verwendung feiner Brausen und eines Wasser-
drucks, wie er bei Wasserleitungen im allge-
meinen leicht zu erhalten ist.
Diese sehr einfachen Hilfsmittel gestatten
eine weitgehende Beeinflussung des Bildes beim
Entwickeln, die Erzielung ausserordentlicher
Kraft neben fast beliebig grossem Reichtum an
Detail, ebenso leicht aber auch eine ganz gleich-
mässige Behandlung einer Anzabl gleicher Drucke
und namentlich die Erhaltung eines in allen
Teilen gleichmässigen Tones.
Obschon nun ein strenger Vergleich der
beiden Verfahren eigentlich nur an der Hand
von Vorlagen nach dem gleichen Original mög-
lich ist, lässt sich ein für die Praxis verwert-
bares Urteil schon aus der Natur der Verfahren
und auch der angewendeten Technik konstruieren.
Nehmen wir ohne weiteres an, dass das
Bild des Bromöldrucks in genau den gleichen
Details und Kraft zu erzielen ist, wie sie das
originale Bromsilbergelatinebild besitzt, bezw.
besass, so folgt schon ganz von selbst, dass
wir bei dessen Herstellung bemüht sein müssen,
das Beste zu leisten. Inwieweit das bei einem
Silberentwicklungs- Druckverfahren möglich ist,
hängt von einer ganzen Anzahl Umständen ab,
deren Aufzählung nicht hierher gehört. Jeden-
falls muss das Negativ nach den gewünschten
Richtungen hin den Anforderungen soweit als
nur angängig entsprechen. Ist das alles in
Ordnung, so kommt bei der Bildentwicklung die
brennende Frage: Welche Entwicklungsmethode
soll angewendet werden?
Soweit es sich darum handelt, lediglich ein
künstlerisches Bild, welches möglichst wenig
photographischen Charakter zeigen soll, zu ent-
wickeln, ist die Pinseltechnik wohl unbestritten
am Platz. Sie verlangt aber auch am meisten
Erfahrung und Geschicklichkeit, und nicht zu-
letzt auch Zeit, und es dürfte nicht ganz leicht
sein, eine Anzahl unter sich gleichmässiger Bilder
mittels derselben zu erhalten; eine Bedingung,
welche die Praxis natürlich nur zu oft stellen
wird. Soll aber rasch und sicher gearbeitet
werden, namentlich, wenn es sich um, wenn
auch kleinere Mengenlieferungen handelt, so
wird man wohl oder übel analog dem Licht-
druck zum Einwalzen greifen müssen, was
natürlich, selbst dann, wenn man die Walzen-
technik mit der Pinseltechnik kombiniert, leicht
zu einem schablonenhaften Arbeiten führen wird.
Es ist alsdann auch nicht recht klar, welchen
Vorzug unter diesen Umständen ein Bromöl-
druck vor einem guten Bromsilberdruck in be-
zug auf künstlerische Bildqualität besitzen soll,
und ob sich alsdann das umständliche Arbeiten
einer zweimaligen Bildentwicklung auf demselben
Papier lohnt.
Beim direkten Pigmentdruck liegen die Ver-
hältnisse augenscheinlich günstiger. Bei einer
als normal anzusehenden Kopierzeit gestattet
die Entwicklung eine weitgehende Modifikation.
Zunächst kann man in gewöhnlicher Weise mit
BHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
er = _
Leichtigkeit ein normales Bild entwickeln. Durch
Anwendung einer zweiten schmalen Brause und
eventuell unter verstärktem Wasserdruck lässt
sich alsdann mit Leichtigkeit eine beliebige
partielle Aufhellung bewirken, die, wenn er-
forderlich, unter Zuhilfenahme von warmem
Wasser ziemlich weit getrieben werden kann.
Umgekehrt kann man aber auch nur durch
passende Verwendung des Warmwasserbades und
Wasserdruckregulierung das entgegengesetzte
Resultat erzielen, und. dies alles mit einem er-
staunlich geringen Aufwand an Zeit und Arbeit.
333
Da der Entwicklungsmodus im Prinzip stets der
gleiche ist, da mit gleichen Mitteln gearbeitet
wird, entstehen keine besonderen Schwierig-
keiten, wodurch.natürlich das individuelle Arbeiten
auch bei der Herstellung sogen. Tagesarbeiten
ungemein erleichtert wird.
Der direkte Pigmentdruck dürfte daher, da
bekanntlich mit ihm sehr gute Resultate zu er-
zielen sind, sich für die Atelierpraxis in ganz
besonderer Weise eignen und mindestens das
gleiche Interesse wie der Bromöldruck bean-
spruchen und sich auch zweifelsohne erringen.
um 4 Zn und
Nützet die Zeit!
Eine Reihe von Jahren sind seit dem Photo-
graphentag, anlässlich der Internationalen Photo-
graphischen Ausstellung in Dresden 1909, mit
seinen darangeknüpften Einigungs- und Organi-
sationshoffnungen nun schon wieder ins Land
gegangen. Die Hoffnungen auf Dresden wurden
ja leider zuschanden. Wäre dies nicht der Fall
gewesen, hätten nicht einige Verbände in der
Eigenbrötelei „Bedingungen“ bei der geplanten
Verschmelzung machen zu müssen geglaubt,
so wäre damals schon in Dresden eine Organi-
sation der deutschen Photographen entstanden,
wie man sie sich achtungsgebietender nicht
wünschen kann. — Der damals schon grösste
fachliche Verband der deutschen Photographen,
der „Central-Verband“, liess sich ja von diesem
Feblschlage damals nicht entmutigen und setzte
mit Kraft und Ausdauer die Vervollkommnung
seiner Organisation fort, so dass heute schon
fast alle deutschen Photographen im Central-
Verbande Deutscher Photographen-Vereine und
Inonungen unter ibrem fleissigen und tüchtigen
Vorsitzenden Schlegel-Dresden vereinigt sind.
Doch restlos ist die Organisation auch heute
noch nicht geschlossen, trotz fünfjähriger rühriger
Arbeit. Noch sind es in erster Linie zwei
* grössere Vereine, der Deutsche und der Süd-
deutsche Photographen-Verein, welche den An-
schluss an den C. V. auch heute noch nicht
vollzogen haben. Ein äusserer Anlass zum
Zusammenschluss in allernächster Zeit fände
sich auf dem geschichtlichen Leipziger Boden,
dem Boden, welcher uns vor ı0o0 Jahren die
durch Einigkeit herbeigeführte Völkerbefreiung
brachte. Ladet doch der Central-Verband Deut-
scher Photographen-Vereine und Innungen wieder
zu einem Deutschen Photographentage ein. Die
„Bugra* mit dem sie überragenden Völker-
schlachtdenkmal soll der Vereinigungsort sein.
Richtet dieser Ort nicht allein schon die Ge-
danken darauf, dass durch Einigkeit Grosses
erreicht wird? Haben dies nicht die Grossväter
vor 100 Jahren schon gezeigt? Sollte dies
Vorbild kriegerischer Art nicht zur Nachahmung
auf dem Gebiete wirtschaftspolitischer Kämpfe
zwingen? Sind nicht jetzt schon die doch auf-
einander angewiesenen Verbände in Leipzig
versammelt? Ist nicht unser Fach innerhalb
der „Bugra“ glänzend vertreten durch die Aus-
stellungsarrangements des C. V., des Deutschen
und Süddeutschen Photographen-Vereins? Sollte
sich nicht der letzte Rest von Gegensatz be-
seitigen lassen und in Leipzig ein Ausgleich
zwischen diesen Verbänden zu erzielen sein?
Sicher ist, dass alle deutschen Photographen
diesen Ausgleich und Zusammenschluss sehn-
lichst herbeiwünschen und viele Hoffnungen
daran knüpfen.
Also, ihr leitenden Männer, nützet die Zeit!
Zeigt, dass der Vorwurf, welchen ihr früher
oft — mit Recht oder zu Unrecht lasse ich da-
hingestellt — hören musstet, dass ihr aus per-
sönlichen Gründen abseits stehen bliebet, für
immer verstummen muss, indem ihr in die seit
Jabren dargebotene Bruderhand einschlagt. —
Nur wenige Wochen trennen uns noch vom
Deutschen Photographentag in Leipzig! Darum,
ihr Männer, nützet die Zeit! Helft alle an
eurem Teile mit, dass der Deutsche Photo-
graphentag, Leipzig ı9ı4, wirklich das werde,
was sein Name sagt: „Ein alles umfassender
deutscher Photographentag.“ Lasst Leipzigs
Boden auch unsere endliche Völkervereinigung
sehen, lasst von Leipzigs Boden den Freuden-
ruf durch alle deutschen Gaue klingen, dass die
ganze deutsche Photographenschaft, dass alle
beteiligten Verbände sich in Leipzig zu gemein-
samer Arbeit vereinigt haben. |
Tragt der Draht Ende Juni d. J. diese
Freudenbotschaft in die deutschen Gaue hinaus,
so seid gewiss, dass euch aus allen Teilen
Deutschlands froher Dank als Echo zurücktönen
wird. Darum, ihr Männer: „Nützet die Zeit“!
Heinr. Stadelmann.
—
49*
334
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Der Meisterkursus zu Stettin vom 21. bis 24. April.
Zu diesem Kursus, für welchen der Vorstand der
Innung Herrn Grienwaldt- Bremen gewonnen hatte,
meldeten sich 20 Teilnehmer.
Am Dienstag, den ar. April, 8°/, Uhr morgens,
waren sämtliche Teilnehmer pünktlich im Atelier unseres
Vorsitzenden, Herrn W. Wolff, das derselbe liebens-
wärdigerweise zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt
hatte, erschienen, so dass sofort begonnen werden
konnte. Nach einigen einleitenden und aufklärenden
Worten über die Grundbegriffe der neuzeitlichen
Richtung wurden zunächst mehrere Aufnahmen durch
Teilnehmer nach alter Methode gemacht. Hierbei
kam in der Hauptsache Oberlicht nebst vorderem und
hinterem Seitenlicht zur Anwendung, wobei Herr
Grienwaldt besonders auf die unvorteilhaften Wir-
kungen dieser bisher als allein sellgmachend geltenden
Beleuchtungsmethode bei den verschiedenen Gesichts-
typen hinwies. Sodann folgte eine Erklärung der
nach neuer Methode angeordneten Beleuchtungsein-
richtung, daran anschliessend einige Aufnahmen mit
Seitenvorderlicht und kombiniertem Vorder- und
'Seitenlicht. Die Vorzüge dieser flächigen Beleuchtungs
weise, als der in der bildämässigen Porträtphotographie
am meisten geübten, jedenfalls bevorzugten, sind in
die Augen springend, wenngleich ein Teil der Hörer
den Ausführungen des Leiters anfänglich aus leicht
erklärlichen Gründen skeptisch gegenüberstand. Bald
aber waren alle mit Bifer und Hingebung bei der
Sache, und als am Nachmittag von 3 bis 6 Uhr ein
Vortreg in der Handwerkekammer nebst freier Aus-
sprache den ersten Tag beschloss, war die Befriedigung
eine allgemeine. Herr Bock- Anklam fühlte sich be-
wogen, Herrm Grienwaldt Worte des Dankes und
der Anerkennung namens der Teilnehmer auszusprechen.
Am folgenden Morgen fanden zunächst Gruppen-
aufnahmen statt. Die Platten vom vorhergehenden
Tage hatte Herr Wolff entgegenkommenderweise be-
reits entwickelt und Rohdrucke davon herstellen lassen.
Mehrere derselben erweckten, was die Wiedergabe der
Haut, Lebhaftigkeit des Ausdrucks, speziell der Augen
anbetraf, allgemeine Anerkennung, zum Teil Bewunde-
rung. Nunmehr begaun der Unterricht am lebenden
Modell. Es wurden zunächst grössere Köpfe auf-
genommen, mit Vorderlicht, resp. vorderem Seitenlicht
in bestimmtem Lichtwinkel, um zu zeigen, wie gerade
diese Anwendung des Lichtes geeignet sei, gewisse
Schönheitsdefekte ohne Zuhilfenahme des Stiftes
und Pinsels zu mildern resp. zu korrigieren. Darauf
folgten eine Anzahl Aktaufnahmen in Brustbild und
ganzer Figur, an denen die irrige Meinung, dass
Vorderlicht nur verflachend wirken könne, widerlegt
wurde. Die erzielten Negative zeigten zum Teil eine
überraschende Plastik, mit klaren „Spitzlichtern‘. Die
Lichter wirken jedoch nicht schneeig, hart, sondern
lassen stets den Charakter der Haut durchschimmern.
Diese letztere wird ausserordentlich gut wiedergegeben.
Am Nachmittag schloss sich ein Vortrag über Bild-
ausschnitt, Form, Farbe, Ton, Linienführung und Ab-
stimmung des Negative dem praktischen Unterricht
an, der manche anregende Aufklärung über die heutigen
Ziele brachte. An diesem Tage vereinigte eine Motor-
bootfahrt durch den Hafen, mit anschliessendem Aus-
flug nach Gotzlow, Besuch des Julo, des Bismarckdenk-
mals auf dem Weinberge, die Kollegen mit Herrm
Grienwaldt noch lange zu gemültlichem Beisammen-
sein und reger Aussprache.
Der Donnerstag war ein Tag scharfen und an-
regenden Schaffens, denn nun wurde gleich am Morgen
mit dem praktischen Unterricht in der Weise begonnen,
dass ein Teil im Atelier, der andere im anstossenden
Zimmer beschäftigt wurde. Es ist ja gerade ein Haupt-
vorzug der neuzeitlichen Arbeitsweise, dass sie absolut
nicht an das Atelier, resp. Glashaus gebunden ist, dass
vielmehr jedes einigermassen helle geräumige Zimmer,
in dem Menschen sich ungezwungen bewegen, zur
Herstellung naturwahrer Bilder beim Stande unserer
heutigen Technik geeignet ist. Durch die Bemühungen
unseres Herrn Vorsitzenden hatten sich auch mehrere
Damen eingefunden, die so liebeuswürdig waren, sich
in den Dienst der guten Sache zu stellen (bezw. vor
die Kamera). So bot sich eine weitere Gelegenheit
zum Studium der Körperhaltung, des Faltenwurfs, Be-
handlung des Hintergrundes resp. Beiwerks usw. Es
wurde dann zur Entwicklung der Negative geschritten.
Am Nachmittag schloss sich dem programmässigen
Vortrage: „Kunst im Handwerk“ ein Gang ins Museum
an. Hier waren es besonders zwei Gemälde von Frans
Hals, welche im Vordergrund des Interesses standen
und zum Gegenstand des Studiums und freien Meinungs-
austausches wurden.
Der vierte und letzte Tag versammelte alle im
Saale der Handwerkskammer. Herr Grienwaldt fasste
nochmals alles bisher Gesagte und Gezeigte zusammen.
Hierauf erfolgte eine freimütige Kritik der vorlieger-
den Rohabzfige aller in diesen Tagen gemachten Auf-
nahmen, wobei besonders die Bilder der Inkognito-
ausstellung und der übrigen liebenswfrdigen Stifter
von Bildnrissen zu interessanten Vergleichen heran-
gezogen wurden. Nach einer eingehenden Beschreibung
des Oeldruckverfahrens und einigen Angaben über das
Schneiden der Bilder folgte der Schlussvortrag: ‚Im
Wandel der Zeiten". Der Vortragende wies unter
anderem darauf hin, wie die ‚Photographie in ihren
Kinderjahren trotz, oder vielleicht wegen, der primitiven
Hilfsmittel Porträts schuf, deren Naturtreue wir heute
noch bewundern; wie dann mit dem Erscheinen des
Papierbildes die „Retouche‘“ einsetzte, die, sich erst
in vernünftigen Grenzen haltend, später, speziell nach
dem Erscheinen der Trockenplatte, ungeheure Aus-
wüchse zeitigte.e Das glatte Puppengesicht wurde
„Mode“, der Photograph, diesem Geschmack Rechnung
tragend, wurde nach und nach zum willenlosen Sklaven
des Publikums, und wer das glatteste Gesicht, die
schönsten Spitzlichter, die beste Pose erzielte, galt bald
als der beste Photograph. Wir lächeln heut, wenn
wir die Erzeugnisse jener wirtschaftlichen Glanzperiode
mit ihrer Gelecktheit, ihrem Wust an Beiwerk, das
die Person oft völlig in den Hintergrund drängte,
ihrer theatralischen, jeder Natürlichkeit baren Stellung
betrachten. Welch ungleich höheren Wert besassen
dagegen die alten Daguerreotypien und die ersten
Papierbilder in ihrer ungeschminkten Natürlichkeit,
ihrer einfachen Körperhaltung. „Darum“, so schloss
Herr Grienwaldt, „machen wir kehıt auf dem bis-
herigen ausgefahrenen Wege, kehren zur Natur zurück,
stellen den Menschen im Bilde nicht mehr dar wie
er sein möchte, sondern wie er ist; arbeiten wir
nicht länger nach der Schablone, sondern geben unseren
Bildnissen mehr von dem, was unsere Zeit in Persön-
lichkeitswerten charakterisiert. Die Zeit ist nicht mehr
fern, wo auch das grosse Publikum sich dieser Ein-
sicht nicht mehr verschliessen wird, und dann kann
auch der materielle Erfolg nicht ausbleiben.“'
Der etwa 2 Stunden dauernde Vortrag, dessen
Ausfährungen, von innerster Ueberzeugung und grosser
Liebe zum Fach diktiert, alle mit Andacht folgten,
wurde mit reichem Beifall belohnt. Herr Grienwaldt
hat, das zeigte sich besonders bei seinen Vorträgen in
der Handwerkskammer, eine eigene, sehr sympathische
Art, den Zuhörer, sel es durch Erzählung von Selbet-
erlebtem oder durch Anführung von Gleichnissen,
welche oft scheinbar nicht das geringste mit dem
Vortragsgegenstande zu tun haben, seinen Ideen und
Senne msn
Anschauungen unbewusst näherzubringen. Seine auch
teilweise mit Humor gewürzten Vorträge wirken nicht
ermüdend, regen zum Nachdenken an und halten
stets das Interesse der Zuhörer bis zum Schlusse wach.
Nachdem der Vorsitzende ihm im Namen aller Teil-
nehmer in warmen Worten seinen herzlichsten Dank
ausgesprochen hatte, verabschiedete sich dieser und
kehrte in seine Heimat zurück. Alle Teilnehmer
Ausserten sich hoch befriedigt, und mit neuen An-
regungen und angenehmen Erinnerungen eilte jeder
seinem Wirkungskreise zu.
Stettiv, den 24. April 1914.
L A.: Sixtus Neumann, Schriftführer.
NB. Die Firmen Hans Dıaeger, Dr. Schleuss-
ner- Frankfurt a.M., Trapp & Müinuch- Friedberg i. H.
und Romain Talbot- Berlin hatten uns reichlich
Material zur Verfügung gestellt, die Herren Dühr-
koop-Berlin, Günther-Goslar und Ziesemer- Ham-
burg unterstützten uns ebenfalls durch freundliche
UVeberlassung mustergältiger und anregender Vorlagen.
Wir wollen nicht unterlassen, an dieser Stelle dafür
nochmals unseren besten Dank auszusprechen.
Der Vorstand
der Innung im Regierungsbezirk Stettin
(Zwangsinnung).
2 u
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Sächsiseher Photographen - Bund (E.Y.).
(Uster dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Bundesversammlung
am 23. Juni 1914 in Leipzig im „Zoologischen
Garten“. Beginn der Verhandlungen vormit-
tags ı0o Uhr.
Tagesordnung:
ı. Eingänge.
2. Bericht des Vorsitzenden.
3. Bericht des Kassierers.
4. Bericht des Bücherwarts.
5. Wahl des nächsten Versammlungsortes.
6. Photographentag.
1. Central-Verbands- Angelegenheiten.
8. Ausstellung Dresden.
9. Verschiedenes.
Unser Sächsischer Bund hat jetzt nach Dresden 1909
zum zweiten Male die Ehre, die deutschen Photographen
bei sich zu Gaste zu sehen. Bekanntlich wird der
III. Deutsche Photographentag am gleichen Tage, nach-
mittags um 3 Uhr, im „Zoologischen Garten‘ in Leipzig
eröffnet. Die Bundesversammlung soll nur die nötigsten
geschäftlichen Sachen erledigen und vormittags fertig
werden.
Wenn es auch sonst schon die Ptlicht aller Bundes-
mitglieder ist, an den Versammlungen teilzunehmen,
so erhofft der Vorstand dieses Mal die Beteiligung
möglichst vieler oder besser aller unserer Bundesmit-
glieder, um unsere lieben Gäste in Leiprig würdig
empfangen zu können.
Auf Wiedersehen in Leipzig!
en
Photographen -Innung
der Kreise Bieleteld, Herford, Wieden-
brück und Halle i. W.
Sitz: Bielefeld.
Einladung zur Versammlung
am Montag, den ı5. Juni, nachmittags 5 Uhr,
im Restaurant „Berglust‘, unterhalb der Sparenburg
in Bielefeld.
Zwangloses Zusammentreffen um 4 Uhr auf der Terrasse.
Tagesordnung:
I. Verlesen des letzten Protokolls.
2. Bericht über Bekämpfung unlauterer Konkurrenz.
3. Neuwahl eines Vorsitzenden und der Mitglieder
für den Gehilfenprüfungsausschussa.
4. Wahl einer Kommission zur Ermittelung von
“ Durchschnittspreisen für gleiche gewerbliche
Leistungen und Aufstellung einer Preisliste über
Arbeiten für Amateure.
5. Central-Verband und deutscher Photographentag
in Leipzig.
6. Allgemeine Aussprache und Verschiedenes.
7. Ausstellung von Bildnissen aus Dährkoops Werk-
statt und Wettbewerbsbildern durch den Verlag
von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
336
Auf Grund des letzten Innungsbeschlusses erwarten
wir allseitiges und pünktliches Erscheinen.
Mit kollegialem Gruss
Der Vorstand.
Verband Meeklenburger Photographen.
Unsere Mitglieder fordern wir hierdurch freundlichst
auf, sich an dem Photographentag vom 23. bis 26. Juni
in Leipzig recht zahlreich zu beteiligen.
Auf Wunsch sind wir bei rechtzeitiger Meldung
bereit, auch Zimmer zu bestellen, und bitten um Angabe
des Preises und der Bettenzahl an den Unterzeichneten.
Der Vorstand.
LA.: Fr. Heuschkel- Schwerin i. M., Schsittführer.
—-
Schleswig-Holsteiniseher Photographen-
Verein.
Protokoll der Versammlung
am Dienstag, den 3. Februar, in Neumfinster,
„Horns Hotel“.
Gegen 3!/, Uhr eröffnet unser I. Vorsitzender, Herr
Mertens, die Versammlung. Er heisst die Erschienenen
herzlichst willkommen und gibt seiner Freude Ausdruck,
unser Ehrenmitglied. Herrn Düährkoop mit seinen
Damen nach so langer Zeit wieder einmal in unserem
Kreis begrüssen zu können. Gleichfalls begrüsst Kol-
lege Mertens auch Herrn Grienwaldt- Bremen.
Nach einem kurzen Bericht des Vorstandes durch
den Vorsitzenden erstattet der Schatzmeister den
Kassenbericht, aus welchem zu ersehen ist, dass die
Kassenverhältnisse unseres Vereins gute sind. Als
Kassenprüfer werden die Hesıren Hinz-Fiensburg und
Schäfter- Kiel gewählt, die noch in der heutigen
Versammlung berichten werden.
Alsdann beginnt Herr Dührkoop seinen Vortrag
über: ‚Die Bildnisphotographie in den letzten Jahren “,
verbunden mit einer Ausstellung. Bedauerlich war es,
dass das Versammlungslokal sich als zu klein erwies,
die Zuhörer sassen recht eng, die Bilder konnten nur
zum kleineren Teil untergebracht werden; und im
letıten Augenblick war Abänderung nicht zu treffen.
In sehr interessanten, teils drastischen Ausführungen,
auf den Anfang der neuzeitlichen Richtung am Ende
der goer Jahre hinweisend, schildert uns Dührkoop
die Notwendigkeit von dem damaligen Abgehen der
herrschenden Schablone, der allgemeinen Glattmacherel,
die es zur Folge hatte, dass Kunstverständige keinen
Gefallen an den Photographien hatten. Wenn auch
in den ersten Jahren nur wenige sich der neuen
Arbeitsweise annabmen, so kann doch heute konstatiert
werden, dass nicht allein in Grossstädten, sondern auch
in mittleren und selbst kleinen Städten neuzeitlich vor-
wärtsstrebende Kollegen und Kolleginnen zu finden
sind, die sich einen Kreis dankbarer Kunden erworben
haben, und damit auch das Verständnis für ein, von
dem Schablonenhaften abweichendes Bild in breitere
Schichten des Volkes gebracht haben. Es geht ein
frischer Zug durch die Photographie, der zur Folge
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
hat, dass Verfahren wie Kohle, Gummi, Platin, Matt-
albumin und Oeldruck in grösserem Masse verarbeitet
werden, Glanzbilder aber mehr verschwinden. Auch
die Aufmachung ist eine ganz audere geworden, die
Dutzendarbeit mit ihren niedrigen Preisen kennen
neuzeitlich arbeitende Geschäfte nicht. Es muss. das
Bestreben eines jeden Kollegen sein, mehr als Lisher
vorwärtszustreben, das Publikum auf Neues aufmerk-
sam zu machen; dann, und nur dann, kann auf ein
steigendes Interesse des Publikums für das Neue ge-
rechnet werden, welches dann für solche Bilder auch
einen höheren Preis anlegt, und dadurch wird dann
auch eine allgemeine Hebung des Standes folgen. An
Hand von Bildnissen zeigt uns Dührkoop, mit
welchen Hilfsmitteln ein moderner Photograph arbeiten
könne, und welcher er sich bedienen müsse, um die
Wirkung seiner Bilder zu heben. Beicher Beifall lohnt
den Sprecher, der Vorsitzende dankt, die Mitglieder
erheben sich von den Sitzen.
In der sich anschliessenden Besprechung sind aber
verschiedene Kollegen doch der Meinung, dass es in
kleineren Städten nicht überall angängig sein würde,
dem Beispiel der führenden Lichtbildner zu folgen.
Da der Kreis des wirklich kunstverständigen Publikums
nur klein sei, der auch gewillt sei, höhere Preise für
Photographien zu zahlen, der grössere Teil aber wolle
nicht so hohe Preise anlegen. Wenn nun auch auf
der einen Seite es möglich ist, grössere Einnahmen zu
erzielen, so ginge auf der anderen Seite viel verloren,
so dass es noch sehr fraglich wäre, ob das erstere
überwiegen würde. Auf ein solches Experiment könnten
sich nicht viele Kollegen einlassen.
Kollege Rompel- Hamburg sprach über die
Münchener Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie
usw, ihre Zwecke und ihre Bedeutung für die Photo-
graphie. Im Jahre 1900 wurde die Schule in beschei-
dener Weise gegrfindet, sie ist hauptsächlich das Werk
des Herrn Professor Emmerich, der es verstanden
hat, in Verbindung mit anderen strebsamen Photo-
graphen im Süddeutschen Photographen-Verein für
das Zustandekommen derselben zu wirken und auch
die Stadt München und den Staat Bayern für die
Schule zu interessieren. Der Verein, wie auch Stadt
und Staat haben durch grosse Geldmittel ihr Interesse
betätigt, betätigen es auch heute noch. Im Laufe der
Jahre ist die Anstalt ständig gewachsen, während im
ersten Jahre die Schülerzahl 27, betrug diese im Jahre
ıgı3 87. Das Lehrpersonal besass im ersten Jahre einen
Vorstand, 2 Lehrer im Haupt- und 4 im Nebenamt,
im letzten dagegen neben dem Vorstand 6 Herren im
Hauptamt und 4 im Nebenamt. Die Anstalt wurde
im Laufe der Jahre auch von einer grossen Anzahl
von Meisterkursustellnehmern besucht. Ein grosser
Teil der Schfller hat die auf der Anstalt gelernte neu-
zeitliche Photographie nicht nur in Deutschland, sondern
auch in verschiedenen anderen Ländern weiter an-
gewandt und damit zu weiterer Verbreitung gebracht.
Ebenso auch die Teilnehmer der Meisterkurse, so dass
wir sagen können, die Anstalt hat viel zur Hebung
der künstlerischen Photographie beigetragen. Die im
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
337
Nebensaal ausgestellten Schälerarbeiten geben uns ein
Bild der Arbeitsweise der Anstalt. Der Leiter der An-
stalt, Herr Direktor Professor Emmerich selbst, hat
auch durch die von ihm für den Süddeutschen Photo-
graphen-Verein arrangierten Ausstellungen das Inter-
esse vieler für die Photographie geweckt und die
Photographie selbst auf einen höheren Stand gebracht.
Vortragender wünscht der Anstalt weiteres Gedeihen.
Dem Redner lohnt ebenfalls reicher Beifall, die Ver-
sammlung dankt auch ihm durch Erheben von den
Sitzen. i
Von dem Verlag Seemann-Leiprig war das Werk
von Professor Schmidt- Karlsruhe ‚ Farbenphoto-
graphie‘' zur Ansicht gesandt, es erweckt grosses Inter-
esse; die eventuelle Anschaffung für später wird in
Aussicht genommen, dem Verleger sei auch an dieser
Stelle herzlichster Dank ausgesprochen.
Die Firma Wilhb. Knapp-Halle a. 8. stiftete einen
Photographischen Notizkalender, wofär derselben ver-
bindlichster Dank ausgesprochen wird. Den Mitgliedern
wird die Anschaffung des Kalenders zu angebotenen
Vorzugspreisen empfohlen.
Vor längerer Zeit kaufte unser ‚Verein ein von
Herrn Fachlehrer Spörl- München herausgegebenes
Werk, dasselbe wurde unter die Mitglieder amerikanisch
versteigert und der Erlös der. Kasse wieder zugeführt.
Von den, vom Central-Verband entworfenen Fiug-
blättern werden 30000 Stück bestellt.
Inzwischen hatten die Kassenprüfer ihres Amtes
gewaltet. Sie haben die Kasse mit den Belegen in
UVebereinstimmung gefunden, bitten um Entlastung
des Schatzmeisters und des Vorstandes, was geschieht.
Zum Schluss kommen noch verschiedene Eingänge
zur Verlesung, um 6 Uhr schliesst mit einem Dank
an alle Erschienenen, insbesondere aber an die Vor-
tragenden der Vorsitzende die Versammlung.
Mertens, Otto Stiegler,
L. Vorsitzender. Protokolltährer. E
—224—
Berichtigung. Wir werden gebeten, darauf hin-
zuweisen, dass das Begrüssungsgedicht zum Photo-
graphentag in Detmold (S. 314 dieser Zeitschrift) nicht
die Detmolder Tageszeitungen veröffentlicht haben,
sondern nur die „Lippische Landeszeitung,
Detmold‘. Diese Zeitung veröffentlichte auch allein
den Aufsatz „ Photographie". Die Red.
—
Personalien.
Herr Photograph Johannes Gewitz in Eisenach
ist zum Landgräfl. Hessischen Hofphotographen er-
nannt worden.
Am ı. Juni konnte Herr Photograph Franz
Surand in Elbing auf ein 25 jähriges Bestehen seines
Filial- Ateliers in Pr.-Holland zurückblicken, während
das Hauptgeschäft in Elbing zum Oktober 39 Jahre
bestehen wird.
Das von Herrn Ed. Kühne- Helmstedt gegründete
Photographische Atelier besteht am 13. Juni so Jahre.
Das Geschäft befindet sich zurzeit in den Händen der
Töchter des Begründers, Frau A. Seemann und Fräu-
lein H. Kühne.
Bu
Aus der Industrie.
— Um dem Porträtphotographen die Anschaffung
einer grösseren Anzahl Hintergründe zu ersparen und
doch andererseits dem Publikum mit möglichst vielseitig
ausgestatteten Bildnissen dienen zu können, hat die
Firma A. E. Feilner & Co., München, Hintergrund-
tollen in den Handel gebracht, die in allen Kulturstaaten
Patentschutz geniessen. Der Vorzug dieser Neuheit
gegenüber früheren Produkten beruht darin, dass alle
Aufoaahmen auf glattem, mitteldunklem Hintergrunde
gemacht werden und erst beim Kopieren des Negativs
die Folie gleichzeitig mit dem Porträt einkopiert
wird. Der Einwand, dass der von der Folie für die
Aufnahme des Porträts freigelassene Raum wohl nicht
immer so genau passe, wird dadurch hinfällig, dass
erstens eine ausserordentlich grosse Anzahl verschiedener
Dessins existiert, die man für billiges Geld anschaffen
kann, ausserdem aber auch dadurch, dass man sich
bereits bei der Aufnahme durch Auflegen der Folie auf
die Mattscheibe über die günstigste Stellung der auf-
zunehmenden Person’ orientieren kann, die ein möglichst
restioses Ausfüllen des freigelassenen Raumes ermöglicht.
Schliesslich ist noch zu erwähnen, dass die eine Seite
der Feilnerschen Hiutergrundfolien mattiert ist, so
dass es ein leichtes sein dürfte, fehlende Partien mit
Graphitstift einzuzeichnen und nach Bedarf mit Radier-
gummi wieder zu entfernen. Dass derartige dünne
Folien von beiden Seiten kopiert werden können, braucht
kaum erwähnt zu werden, andererseits ergibt sich durch
diese Möglichkeit ein grosser Spielraum in bezug auf
die Verwendbarkeit. Der Kopierprozess vollzieht sich
bei Anwendung dieser Folien genau in der gleichen
Weise und in derselben Zeit, wie sle für das Kopieren
des Negativs allein erforderlich sein wfirde Ein Ab-
decken des Negative und nachträgliches Einkopieren des
Foliengrundes wird also niemals notwendig werden, da
jeder Abzug gleich das fertige Bild ergibt, Wenn die
Folien durch längeren Gebrauch beschädigt seln sollten,
was sich in Form von Kratzern usw. Aussern kann, so
wird ein Kopieren von der Schichtseite nicht mehr
tunlich erscheinen, da sich sonst die Beschädigungen
zu scharf abzeichnen. Man kann aber behaupten, dass
jede Folie praktisch beliebig oft verwendet werden kann,
und zwar sowohl für Kontaktdruck wie auch für Ver-
grösserungen. In letzterem Falle vergrössert man die
Folie zugleich mit dem Originalnegativ und kann nicht
selten durch geschickte Anpassung des Hintergrund-
sujets an das Porträt eine Hebung der künstlerischen
Qaalitäten des Bildes herbeiführen.
—kart—
Kleine Mitteilungen.
— Wegen unbefugter Veranstaltung einer
Lotterie wurde kürzlich der Kaufmann Ewald Ger-
lach aus Charlottenburg von der dritten Strafkammer
338
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
des Landgerichts I zu einem Monat Gefängnis und
2500 Mk. Geldstrafe verurteilt. — Der Angeklagte war
Geschäftsführer des „Internationalen Porträt - Instituts“
und der „Kunst im Bild, G. m. b. H.“ Beide Gesell-
schaften machten vor etwa ı!/, Jahren dadurch viel
von sich reden, dass sie in zahlreichen Berliner und
auswärtigen Zeitungen grosse Preisrätsel erscheinen
liessen. Mit diesen Preigrätseln hatte es folgende
Bewandtnis. Die zu lösenden Aufgaben waren so ein-
fach, dass sie fast jedes Schulkind lösen konnte, und
hatten nur den Zweck, auf diesem Umwege einen
grösseren Umsatz der von den Firmen vertriebenen
Vergrösserungen herbeizuführen. Diejenigen, die das
Preisrätsel gelöst hatten, mussten nämlich, angeblich
als Ersatz für Porti, Unkosten usw. den Betrag von
ro Pf. einsenden. Mit diesem Betrage wurden, wie
festgestellt wurde, nicht nur die sämtlichen Kosten ge-
deckt, sondern es blieb noch ein ganz hübscher Ver-
dienst übrig. — Da bei der Leichtigkeit der Aufgabe
Hunderttausende von Lösungen einliefen, so musste,
da nur ein grösserer Preis ausgesetzt war, das Los
entscheiden, wer der glückliche Gewinner sein sollte.
Bierin erblickt die Staatsanwaltschaft eine unbefugte
Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie und ein Ver-
gehen gegen das Stempelsteuergesetz,. — Mit Rück-
sicht darauf, dass der Angeklagte sehon vielfach, unter
anderem auch wegen des gleichen Vergehens, vorbestraft
ist, erkannte die Strafkammer auf einen Monat Gefängnis
und 2500 Mk. Geldstrafe.
(Aus „Charlottenburger Zeitung Neue Zeit‘“.)
z
Eingesandt.
In Nr. 25 dieser Zeitschrift wurde in einem Artikel
„Zwangsinnung oder Freie Innung‘' ein Brief des Herrn
Syndikus Thanheiser abgedruckt. Herr Hollmann-
Bremen fühlt sich durch dieses Schreiben beleidigt,
weil ihm darin unbewusste Unwahrheit vorgeworfen
werde. Er hat sich deshalb an Herrn Thanheiser
gewandt. Zur Klarstellung veröffentlichen wir die Ant-
wort des Herın Thanheiser an Herrn Hollmann
nachstehend. Nach diesem Briefe hält Herr Than-
heiser den Inhalt seines ersten Briefes in allen
Punkten aufrecht, da er sich nur an die tatsäch-
lichen Vorgänge gehalten hat. Wir betrachten
hiermit die Angelegenheit für uns als erledigt. Red.
Kassel, den 28. April 1914.
Herrn Photograph H. Hollmann,
Bremen.
Sehr geehrter Herr!
Mein Schreiben an Herrn Eberth ist Ihnen
wohl bekannt, da es wörtlich in Nr. 25 der „ Photogr.
Chronik “ abgedruckt ist. Dass Herr Eberth diesen
Brief, der an ihn persönlich gerichtet war, veröffent-
lichen würde, wusste ich bei dessen Abfassung nicht.
Sonst hätte ich vielleicht die von Ihnen beanstandeten
Stellen etwas anders gefasst, An dem Inhalt selbst
hätte ich aber nichts ändern können, da ich mich
ganz genau an die tatsächlichen Vorgänge gehalten
habe. Es tut mir leid, dass Sie sich durch meine
Ausführungen beleidigt fühlen. Ich kann nur noch-
mals wiederholen, dass mir eine Beleidigung Ihrer
Person durchaus ferngelegen hat, und ermächtige Sie,
von dieser Erklärung in Ihnen geeignet erscheinen-
der Weise Gebrauch zu machen. Hiermit glaube
ich Ihnen volle Genugtuung gegeben zu haben.
Hochachtungsvoll |
gez.: Thanheiser, Syndikus der Handwerkskammer.
nn
Fragekasten.
Technische Fragen.
Zu Frage 107 teilt uns Herr W.Hillert in Düssel-
do:sf folgendes mit: Die Aufgabe ist auf folgende Weise
lösbar. Man nimmt unter Rotfilter bei Verwendung
“ einer panchromatischen Platte die Schwarz- Rot- Zeich-
nung auf. Die roten Linien kommen dann im Negativ
nicht. Dann nimmt man die Vorlage mit einer käuf-
lichen Platte auf, wobei Rot und Schwarz kommen.
Von der ersten Platte wird dann ein Diaposltiv ge-
fertigt, auf dem nur die schwarzen Linien sichtbar
sind. Das Diapositiv wird dann auf das Negativ Nr. 2
gelegt, wobei die schwarzen Linien verschwinden und
nach den roten Linien ein Duplikatnegativ hergestellt
werden kann. — In der Tat führt dieses etwas umständ-
liche Veffahren wohl bei richtiger Anwendungsweise
zu einem brauchbaren Resultat, allerdings wird die
Ausführung nicht ganz leicht sein.
Fyage 114. Herr O._L. in Sch. Ich soll einige
Photos in Aquarell (Visit- oder Prinzessformat) auf
Elfenbeinplättchen liefern. Auf welche Art wäre dieses
wohl am besten herzustellen, und wo könnte ich eventuell
Elfenbeinplättchen zu diesem Zweck beziehen? Könnte
das Elfenbein lichtempfindlich präpariert und dann
kopiert werden, und wie ist die genaue Anwendungs-
möglichkeit, oder lässt sich ein Albuminbild koloriert
auf Elfenbein gut befestigen und kann man betreffen-
des Bild dann mit einem Schutzmittel (Lack) über-
giessen, ohne Schaden am Elfenbein anzurichten?
Antwort su Frage 114. Photographien auf Elien-
beinplättchen werden mittels abziehbaren Zelloidin-
papieres bei weitem am bequemsten hergestellt. Eifen-
beinplättchen für photographische Zwecke erhalten
Sie in jeder photographischen Handlung und ebeuso
das abziehbare Zelloidinpapier. Letzteres wird in der
üblichen Weise kopiert, getont, fixiert und ausgewaschen
und dann das Häutchen durch Ablösen in lauwarmem
Wasser unter Wasser oder besser unter verdünnter
Gelatinelösung auf das Elfenbein übertragen. Das ge-
trocknete Bild wird dann mit verdfnnten Oellasur-
farben, z. B. Assurfarben oder mit einem ähnlichen
Präparat koloriert, wobei man sich sehr feiner Pinsel
bedient und die Farben ausserordentlich dünn auf-
trägt.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp In Halle «5.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19.
Nr. 49.
17. Juni.
IQ14.
Der Ill. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt.
Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig.
(Fortsetzung aus Nr. 44).
Neu und eigenartig mutet uns die Ausstellung
von Heinrich Reinhardt-Neustadt a. d. H.
an. Er bringt an einer grossen Wandfläche
Metallreliefs, die unter Zuhilfenahme der Photo-
graphie als Schmuck von Grab- und Gedenk-
steinen dienen sollen, zur Darstellung.
Adolf Barth-Gleiwitz hat wieder genrehafte
Porträtstudien und einige Landschaften ausge-
stellt.
Dass weniger mehr wäre, beweist uns der
von Heidelberg wohlbekannte Aussteller A.
Schmidt-Göttingen. In Heidelberg fiel seine
abgerundete Ausstellung guter Herrenbildnisse
jedem Besucher sofort auf, und heute haben wir
denselben Aussteller mit einer grossen Zahl
von Kobhledrucken, von denen wir gern das
eine oder andere lieber weggelassen hätten.
Zwar ist eine reiche Abwechslung festzustellen,
aber die Bilder wollen nicht zusammen harmo-
nieren. Ganz vorzüglich ist der alte Herren-
kopf. Auch die Kinderaufnahmen sind ganz
reizend.
Paul Winter-Hannover zeigt uns eine Aus-
stellung, die mit vieler Mühe und auch Liebe
zur Kunst der Photographie hergestellt ist.
Kleine und vergilbte Originale haben als Modell
gedient; nach ihnen wurden Vergrösserungen
in der neuen Bromölumdruckmanier hergestellt
und zeigen, wie vorteilhaft dieser Künstler das
neue Verfahren für diesen Zweck zu verwenden
weiss. Wer sich mit Bromölumdruck beschäftigt
hat, der wird ermessen können, welche Mühe
der Verfertiger sich mit seiner Ausstellung ge-
geben hat, und sei seine Ausstellung auch an
dieser Stelle allen Besuchern, besonders aber
den Kollegen, bestens empfohlen; denn man
wird sich des Kollegen gern erinnern und seine
Hilfe vorkommendenfalls auch in Anspruch
nehmen können.
Aus dem Lande, das uns durch die Politik
in letzter Zeit öfter beschäftigt hat, dem lieben
Braunschweiger Lande, und zwar aus Blanken-
burg a. Harz, ist Karl Greve gekommen. Sind
auch seine Bilder, wie so viele der Ausstellung,
etwas zu schwer, so kommen sie in diesem
Raume doch vorteilhaft zur Geltung. Dem Ein-
[Nachdruck verboten]
geweihten wird sofort das Bild des neuen
Herrschers Braunschweigs, des Herzogs Ernst
August, des Schwiegersohnes unseres Kaisers,
welches gelegentlich eines Jagdvergnügens auf-
genommen wurde, auffallen. Auch das Porträt
des früheren Regenten zeigt, dass Herr Greve
bei Hofe gut angesehen ist und man sich seiner
Dienste gern erinnert und bedient.
Hofphotograph Tellgmann-Eschwege stellt
in zwei grossen Tableaus seine Manöver-Auf-
nahmen zur kritischen Beurteilung. Nun, wir
wissen seine Kunst zu würdigen, und was er
bringt, ist der vollsten Anerkennung wert.
Wedepohl & Albrecht-Hamburg, Henne-
Düsseldorf, Bätz-Trier stellen Autochrom- Auf-
nahmen zur Schau. Alle drei ringen um die
Siegespalme!
Den Schluss der Aussteller der Gruppe de
C.-V. macht heute der Stollberger Förster. Von
seinen ausgestellten Bildern sind die Land-
schaften besser als die Porträts, doch auch hier
wäre manche Schwärze zu vermeiden gewesen.
Es sei hier nur an das Bild der Baumblüte mit
dem alten schieferbedeckten Bauernhause hin-
gewiesen. Die duftige Stimmung des Frühlings
mit ihrem Blühen und Weben hat nicht so
grosse Tiefen. Es scheint auch nur an der
Vergrösserung zu liegen, denn der Giebel lässt
die zarte Zeichnung vermissen. Bei den Schwänen
auf dem Wasser stört die linke Säule im Bilde,
das sonst als sehr gut zu bezeichnen wäre.
Hoffentlich ist uns noch Gelegenheit zur Be-
sprechung der jetzt fehlenden Aussteller der
Gruppe des C.-V. gegeben.
Im Begriff, der Gruppe München-Weimar
einen Besuch abzustatten, schauen wir uns noch-
mals kurz in den Räumen des C.V. um und
finden Karl Stadelmann-Leonberg, der zwei
Gummidrucke und einen Kohledruck ausgestellt
hat. Von diesem Aussteller gefällt uns das Bild
der Dame mit Kindern, in Freilicht aufgenommen,
sehr gut. Auch das Bild des Ehepaares spricht
durch seine schlichte Einfachheit an.
Verlassen wir nun die Hallen der C.V.-Ab-
teilung und wenden wir uns der Gruppe München-
Weimar zu, die wir neben der Abteilung des
50
340
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
C. V. in derselben Halle als einen viergeteilten
Saal vorfinden. Beim flüchtigen Umschauen
will es uns erscheinen, als ob nur ein einziger
Aussteller erschienen wäre, denn fast alle Bil-
der zeigen den gleichen Charakter, die gleiche
Aufmachung, dieselbe Einrahmung. Ist es Zu-
fall oder Absicht, wer kann es wissen. Sämt-
liche Aussteller haben sich den Bestrebungen
der Ausstellungsleitung, erzieherisch durch die
Ausstellung wirken zu wollen, angepasst, sämt-
liche Bilder, mit wenig Ausnahme, verfolgen die
moderne Richtung. Vorwiegend haben wir die
Münchener zu verzeichnen. Münchener im tat-
sächlichen Sinne des Wortes, denn zehn der
43 Aussteller sind aus München, ‘und man sieht
deutlich den Einfluss der künstlerischen Kreise
auf die Ausübenden der Lichtbildkunst.
Gleich linker Hand haben wir die erste Aus-
stellerin als Münchnerin zu begrüssen, Frau
Wanda von Debschitz, deren neuzeitliche
Bestrebungen ja bereits aus den Fachzeitungen
bestens bekannt sind. Aus ihrer Kollektion
wollen wir drei Aktaufnahmen erwähnen, die
nach unserer Meinung gern etwas zarter gehalten
sein könnten. Die beiden Landschaften sind
sehr gut.
Malda Schönberg-Dresden hat Sachen in
malerischer Auffassung, aber die Raumverteilung
will uns nicht in allen Teilen zusagen.
Paul Schäfer ist mit zwölf guten Bildern
vertreten, während Meta M. Wend aus Nürn-
etwas flach.
H. Becker-München zeigt den Meister der
|] A ungleich im Wert geblieben ist, zum Teil
“Kunst. Seine drei Porträts wie seine sechs Land-
schaften sind Meisterwerke, namentlich die Land-
schaften möchten wir mit dem Prädikat „Sehr
gut“ auszeichnen. Die Aufnahmen aus Venedig
wirken wie die Reproduktionen kleiner Gemälde.
Max Nehrdich-Kassel stellt auch Akte und
Köpfe von grosser Charakteristik aus, nur auch
hier, wie bei vielen Ausstellern, etwas schwer
im Tone gehalten.
E. Rosenthal-Weisswasser ist der einzige
in dieser Gruppe, der Aufnahmen für die In-
dustrie ausgestellt hat und etwas vereinsamt da-
steht inmitten von dieser Kunst, aber was er
bringt, ist sehr gut, seine Glasaufnahmen zeigen,
dass es sich dieser Aussteller angelegen sein
lasst, die feinsten Zeichnungen des Schliffes
wiederzugeben. Ob dieser Kollege in der Nach-
barschaft die erwünschte Beachtung finden wird,
möchte man leider bezweifeln.
Leo Bartsch-Diedenhofen ist etwas ungleich
in seiner Kollektion, zwei Herrenkniebilder wirken
herausstechend. (Fortsetzung folgt.)
In Nr. 44 wurde Gustav Rasch-Mittweida
genannt; es muss aber heissen Gustav Rasch-
Schleswig in Schleswig-Holstein. Wir bitten,
diesen Irrtum richtigzustellen. Red.
—
Rundsehau.
— Zur Verarbeitung der Handels-
Gummidruckpapiere. M. Pizzornoe em-
pfiehlt in Eders Jahrbuch 1913 für die Sensi-
bilisierung das folgende Bad:
Ammoniumbichromat ıı g, i
Wasser. . . . 1oo —: Eye unıbel,
Alkohol, rein, 95 Grad 3 Volumteile.
Zum Auftrag dieser Lösung bedient sich
Pizzorno einer Glasplatte, die an einer Kante
längs mit einem Flanellappen umkleidet ist,
also gewissermassen eines Flanellineals; dieses
wird in eine Schale, die erwähntes Chrombad
enthält, eingetaucht, und dann wird damit die
zu sensibilisierende Papierfläche überfahren; es
genügt ein einmaliges Ueberstreichen. Das Papier
ist in wenigen Minuten trocken. Störungen in-
folge Auftretens schwarzer Punkte oder Flecke
stellten sich bei dieser Sensibilisierungsmethode
nicht ein.
Für die Entwicklung taucht Pizzorno das
Papier einfach auf einige Augenblicke in Wasser
von etwa 30 Grad und entwickelt dann das
Bild unter einer Giesskanne, aus der das Wasser
mit gewissem Druck herausfliesst; auch stärkeres
Herausheben, bezw. Zurücksetzen einzelner Bild-
partien wird hiermit ermöglicht.
— Amidolentwickler mit Alaunzusatz.
Amidol zählt auch zu denjenigen Entwicklern,
welche die Haut leicht anfärben. T. Tre-
velyn empfiehlt im „British Journal“ zur Ab-
hilfe einen Zusatz von Alaun zur Entwickler-
lösung, er gibt hier die folgende Formel:
Lösung A.
Amidol 16. g,
Natriumsulfit 150 „
Bromkali. . . . 2... I,
Wasser Ks 2 Liter.
Lösung B.
Chromalaun . 5g,
Wasser 100 ccm.
Auf 20 Volumteile Entwickler kommt ein
Teil Alaunlösung. Man könnte denken, dass
die tiefen Töne, die der Amidolentwickler sonst
gibt, dabei leiden, aber das ist nicht der Fall,
sofern die beiden Lösungen erst unmittelbar
vor dem Gebrauch gemischt werden. Die einzige
resultierende Differenz gegenüber der üblichen
341
Formel besteht darin, dass die Entwicklung
etwas langsamer vonstatten geht. Dieses lässt
eine Zunahme der Kontraste erwarten, doch ist
dieselbe verschwindend gering.
Der Amidolentwickler mit Alaun lässt auch
höhere Temperaturen zu, da er eine gerbende
Substanz enthält. Das Fixieren der Platten bean-
sprucht eine etwas längere Zeit.
— Raydex-Farbenprozess. „Colour
Photography“ des „Britisch Journal“, Nr. 2805,
bringt zu dem „Raydex-Prozess“, d. i. eine
Kombination des Dreifarbenpigmentverfahrens
mit dem Ozobromprozess, nähere Details. Nach
den drei Teilnegativen werden drei Bromsilber-
kopien hergestellt und dann mit entsprechendem
gelben, roten und blauen Pigmentpapier, die
vorher mit Ozobromlösung behandelt wurden,
zusammengequetscht. Die Pigmentblätter werden
von den Bromsilberpapieren abgezogen, : auf
Zelluloidfolien aufgedrückt, nach einiger Zeit
werden dann die Pigmentbilder in der bekannten
Weise in warmem Wasser entwickelt. Zum
Schluss werden diese drei Teilbilder auf weisses
Papier übertragen, wobei die Zelluloidfolien ent-
fernt werden. Das resultierende Dreifarben-
pigmentbild ist seitenverkehrt. Will man seiten-
richtige Bilder, so ist, wie im Pigmentprozess,
zunächst doppeltes Uebertragpapier anzuwenden;
die Reihenfolge des Teilbilderauftrages wird
umgekehrt (zuerst das Blaubild); nachher wird
das Dreifarbenpigmentbild auf seine endgültige
Unterlage gebracht.
Dieses Verfahren ist gewiss umständlicher
als der bekannte einfache Dreifarbenpigment-
prozess. Trotzdem nun die Neue Photogra-
phische Gesellschaft- Steglitz seinerzeit ganz vor-
treffliche Resultate damit zur Vorlage brachte
und die Materialien leicht zugänglich waren,
hat der Prozess keine weitere Aufnahme in der
Praxis gefunden. Der Raydex-Prozess soll nach
Welborne Pipers Abhandlung keiner be-
sonderen Erfahrung im Pigmentdruck bedürfen,
er soll mehr automatisch verlaufen. — Jeden-
falls ist das neue modifizierte Verfahren nicht
leicht in Handhabung und durchaus nicht zwang-
läufig.
———
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographischer Verein zu Berlin.
(Gegr. 1863.)
lied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J.P.).
Als neue Mitglieder sind aufgenommen:
Herr H. Drömer, Architekt, Berlin, Grossgörschen-
strasse 38; gemeldet durch Herrn Hoffschild.
Herr Otto Dorn, Photograph, i Fa: W. Höftert,
Berlin W.8, Leipziger Strasse 40; gemeldet durch
Herm Borkowski.
Herr Hans Jensen, Photograph, Berlin W., Kur-
#ärstenstrasse 70; gemeldet durch Herrn Bor-
kowaki
Berlin, den 12. Juni 1914.
Der Vorstand.
LA: R. Schumann, Schatzmeister,
Berlin NW. s, Kruppstrasse 12.
dr
Korporatives
Photographische Vereinigung im Re-
gierungsbexirk Stettin (Zwangsinnung).
Sitz: Stettin.
Die Frist der Anmeldung zum Besuch der Aus-
stellung in Leipzig ist laut Beschluss bis zum ı. Juli
verläugert worden. Nur schriftliche Gesuche, die
bis zu dem Tage eingegangen, können noch berlick-
sichtigt werden.
Desgleichen wollen unsere Mitglieder den für das
zweite Halbjahr fälligen Beitrag laut $ ı5 bis zum
10, Juli post- und besteligeldfrei an unseren Kassierer,
Herrn Kasper, Stettin, Paradeplatz 24, einsenden.
Damit zugleich auch für jeden im verflossenen Halb-
jahr gebaltenen Gehilfen einen. Zusatzbeitrag von je
ı Mk. und. für jeden im verflossenen Halbjahr ge-
haltenen Lehrling einen Zusatzbeitrag von je 50 Pf.
Bis zu dem angegebenen Tage nicht eingegangene
Beträge werden dann durch den Magistrat eingezogen.
Der Vorstand.
LA: W.Wolft.
4
Photographen - Zwangsinnung
für Ostfriesland.
Sitz: Aurich.
Die für den 9. Juni nach Norden einberufene Ver-
sammlung musste leider wegen zu später Benachrichti-
gung der Mitglieder für ungültig erklärt werden.
Eine neue Versammlung ist auf den 22. September
d. J. wieder für Norden festgesetzt worden. B. F.
E24
Verein Bremer Faehphotographen (E.\.).
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Protokoll der Sitzung am 14. April
(Börsenrestaurant).
Der Vorsitzende eröffnet gegen 91, Uhr die Sitzung
und begrüsst Herrn W. Duensing als Gast, hoffend,
denselben in nicht zu langer Zeit wieder als Mitglied
unter uns zu wissen. Eingegangen sind Schreiben
vom Central-Verband und der Gewerbekammer; sie
werden vom Vorsitzenden verlesen. Der Vorsitzende
vom C. V. führt Klage, dass seine Rundschreiben zu
50*
342
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
wenig beachtet werden; es wird aus der Versammlung
der Wunsch laut, den C. V.-Angelegenheiten an den
Sitzungsabenden mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Gewerbekammer tellt mit, dass sie einer von uns
veranstalteten Ausstellung nur dann Interesse entgegen-
bringen könne, wenn dieselbe in grösserem Stil gedacht
se. Es kommt nun die Angelegenheit mit Herrn
Schneidermeister Fritz, Bremen, zur Sprache, der-
selbe ist Obermeister der hiesigen Schneiderinnung
und II Vorsitzender der Prüfungskommission der Ge-
werbekammer, ausserdem aber auch Inhaber eines
Seriengeschäftes (12 Bilder so Pf). Wir sind der
Meinung, dass ein Mann, der sich an solchen geschätt-
lichen Unternehmungen beteiligt, nicht zugleich Vor-
sitzender einer Prüfungskommission der Gewerbe-
kammer sein darf. Der Vorsitzende hatte sich an die
Gewerbekammer gewandt und verliest nun ein dies-
bezfigliches Schreiben, welches uns aber durchaus nicht
befriedigen konnte, Es werden die Herren Schlötel,
Grienwaldt und Gaus ernannt, um zu beraten, was
in dieser Angelegenheit weiter getan werden kann.
Herr Grienwaldt erinnert an die demnächstige Sitzung
des Nordwestdeutschen Photographen-Bundes in Det-
mold, macht darauf aufmerksam, dass die Detmolder
Kollegen alles aufbieten werden, um den Teilnehmern
recht angenehme Stunden zu bereiten. Herr Schlötel
berichtet noch über die stattgefundene Lehrlingsprüfung;;
es wurden zwei männliche und ein weiblicher Lehr-
ling geprüft, auch dieses Mal liess die theoretische
Prüfung viel ztı wünschen übrig. — Schluss der Sitzung
ı?!/, Uhr. Fritz Fuchs, Schriftführer.
Protokoll der Sitzung am Freitag, den 8. Mai
(Börsenrestaurant).
Um 9 Uhr wurde die stark besuchte Versammlung
vom I. Vorsitzenden eröffnet. Der Vorsitzende begrüsste
zunächst die als Gäste anwesenden Schwestern Wolftf-
ram, in Firma Wolffram & Comp., sowie die zahl-
reich erschienenen Mitarbeiter. Alsdann gedachte der
Vorsitzende in warmen Worten unseres leider zu früh
dahingeschiedenen Mitgliedes, Kollegen Wernecke-
Bremerhaven. Wir betrauern in dem Verstorbenen
einen lieben Kollegen, welcher stets für unseren Beruf
ein ausserordentliches Interesse hatte; die Anwesenden
erhoben sich zu Ehren desselben von ihren Plätzen.
Der Vorsitzende erteilt nun Herrn Ed. Höppner-
Berlin das Wort zu seinem Vortrag und Vorführung
des Bromöldruckes. Redner erklärte erst theoretisch
dieses Verfahren und ging dann zur praktischen Vor-
führung über. Die scheinbar leichte Herstellung des
Bromöldruckes erregte allseitiges Interesse und Er-
staunen, etliche Anfragen wurden vom Vortragenden
gern beantwortet, und konnte der Vertreter der ,Ener-
gol“ mehrere Bestellungen auf Arbeitskästen entgegen-
nehmen. Die ausgestellten Perscheidschen Bromöl-
drucke wurden natürlich allgemein bewundert. Herr
Schlötel erstattet nun in begeisterten Worten Bericht
über die ganz vortrefflich verlaufene Bundessitzung in
Detmold und zollt den dortigen Kollegen seine An-
erkennung. Da unter „Verschiedenes‘ nichts vorlag,
ging man zur Fidelitas über. Herr Wurthmann
dankte im Namen der Mitarbeiter für den interessanten
Abend und] hoffte, dass der Verein bei solchen Ver-
anstaltungen sich auch in Zukunft der Mitarbeiter-
schaft erinnern würde. Erst gegen Mitternacht brach
man auf, mit dem Bewusstsein, einen recht angenehmen
Abend verlebt zu haben.
Fritz Fuchs, Schriftführer.
ne
Photographen -Zwangsinnung
für die Stadt- und Landkreise: Erlurt
und Mühlhausen i. Thür., die Kreise:
Langensalza, Sehleusingen und
Weissensee.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Sitz: Erfurt.
Ordentliche Sitzung
vom 4. Mai ı914 in Mühlhausen i Thär.,
im „Hotel König von Preussen“,
Um 31/, Uhr eröffnet der Obermeister, Herr
Rudolph, die ordnungsmässig einberufene Versamm-
lung und begrüsst die erschienenen Mitglieder und
besonders auch das Mitglied der Handwerkskammer
Mühlhausen, Herrn Abel. Herr Tellgmann- Mähl-
hausen ersucht mit freundlichen Worten, doch in recht
ruhiger, sachlicher Weise in der Versammlung tätig zu
sein. Nach Feststellen der anwesenden Mitglieder gibt
der Obermeister bekannt, dass Herr Siewers- Erfurt
verstorben ist. Durch Erheben von den Plätzen wird
sein Hinscheiden geehrt.
Vom Verlesen des Protokolls wird Abstand ge-
nommen, da dasselbe erst vor kurzem veröffentlicht
werden konnte und somit noch in aller Gedächtnis ist.
Herr Schulz-Mählbausen hat am Protokoll etwas zu
bemängeln, besonders wo seine früher gebrauchten
Worte (beim Thema: Ortsübliche Durchschnittspreise)
ale „nicht stichhaltig‘“, zum Ausdruck kamen. Es
wird Herrn Schulz vom Obermeister in entsprechen-
der Weise erwidert. Ebenso wird Herrn Schulz auf
die Anfrage, warum die Beschlüsse letzter Sitzung so
spät veröffentlicht wurden, der trifftige Grund bekannt-
gegeben.
Die Firma J. B. Feilner stellt der Innung Folien
zur Verfügung, welche verteilt werden.
Eine Bekanntmachung über Sonntagsruhe in photo-
graphischen Anstalten wird den Mitgliedern abgegeben.
Es ist in letzter Stunde noch gelungen, einen Vor-
trag über den Perscheidschen Bromöldruck zu arran-
gieren. Leider kann der Vortragende erst 8 Uhr
41 Minuten von Berlin in Mühlhausen eintreffen. Die
Versammlung ist gern bereit, den Vortrag anzuhören.
Laut Verfügung des Regierungspräsidenten wird
der Beschluss über ortsübliche Durchschnittspreise mit
heutigem aufgehoben. Der Obermeister gibt jedoch
bekannt, dass in gewissem Sinne Durchschnittspreise
bestehen bleiben, nur dass diese von Fall zu Fall ver-
handelt werden,
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
343
Ein Verstoss über Gratiszugabe, welcher in Mähl-
hausen vorkam, konnte leider nicht mehr verfochten
werden, weil dem Obermeister zu spät Mittellung ge-
macht wurde.
Herr Schulz, welcher sich in der ihm eigenen
drastischen Weise ausspricht, behauptet unter anderem,
die Gründung der Zwangsinnung sei nicht ordnungs-
gemäss zustandegekommen. ‚Diesen eigenartigen Aus-
lassungen wird vom Obermeister entsprechend ent-
gegengetreten.
Der Autrag Kühn, betrelfend Umänderung des
& 4 (Mitgliedschaft): „G. m. b. H., sind ebenfalls Mit-
glieder der Innung‘', weiches in der Februar-Sitzung
angenommen ist, wurde heute wegen Unzulässigkeit
aufgehoben.
Herr Tellgmann erzählt Interessantes vom Ver-
grösserungsschwindel. In Mühlhausen sind erst un-
längst für Tausende von Mark Vergrösserungen in der
bekannten Form umgesetzt werden. Darunter, was
mit besonders bemerkenswert ist, sind meistens Leute
besseren Standes. Also trotz Bekanntmachungen und
Verwarnungen sind so viele hineingefallen. Zum Glück
ist die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben worden,
so dass wenigstens das Gute herauskommen dülıfte:
Die Mühlhäuser Einwohnerschaft ist durch diesen
Reinfall nunmehr gründlich aufgeklärt worden.
Zu Punkt 3 wird noch besonders darauf hingewiesen,
dass die Tagung deutscher Photographen und die
Tagung des Central- Verbandes vom 23. bis 26. Juni
in Leipzig stattfindet.
Punkt 4: Lehrlingsangelegenheiten. Trotz der
Versendung von Zirkularen an die Kollegen, welche
Lehrlinge beschäftigen, hat dies Jahr auf der Lehr-
lingsausstellung in Eıfurt, keiner ausgestellt.
Es wird vom Obermeister wieder besonders auf
die Vortelle einer Beteiligung hingewiesen. Beim Etat
sind ıo Mk. für Prämien festgesetzt, welche als zu
wenig empfunden werden. Herr Abel (Handwerks-
kammer Mühlhausen) bemerkt dazu, man möchte doch
vor allem den moralischen Wert dabei berücksichtigen,
da dies für sein späteres Fortkommen nur von grossem
Vorteil sein kann. Es wird auch meistens angenommen,
dass unsere ı0o Mk. das Ganze sind, was als Prämie an
Photographenlehrlinge verteilt wird. Dies ist nicht
der Fall. Die Prämilerung erfolgt in der Hauptsache
durch die Handwerkskammer, welche die zur Verfügung
stehenden Prämien den Leistungen entsprechend ver-
teilen wird. Der Obermeister ersucht noch, die Lehr-
linge im nächsten Jahre zum Ausstellen anzuhalten.
In die Lehrlingsausstellungskommission werden die
Herren Minge und Schneider- Mühlhausen, die
Herren Sontag, Meyer und Rudolph - Erfurt,
gewählt.
ıo Minuten Pause!
Punkt 5. Eingegangene Anträge. Eine Erhöhnng
zum Innungsausschuss von 4,50 Mk. auf 8 Mk., wird
bewilligt.
Durch den Innungsausschuss Ist die Innung korpo-
ratives Mitglied des Einziehungsamtes der Gewerbe-
bank zu Erfurt geworden, und können alle Aussen-
stände der Mitglieder durch dieses eingezogen werden.
Die Kosten dafür sind verhältnismässig sehr gering.
Herr Schmidt- Mühlhausen gibt in einem längeren
Schreiben seine verschiedenen Wünsche kund. Zur
Diskussion gestellt, verlangte niemand das Wort. Zwei
Mitglieder, davon eins mit vier Gehilfen, bezahlten
keine Beiträge. Pfändung war fruchtios. Es wird be-
schlossen, denselben die ‚Photogr. Chronik“ zu ent-
ziehen.
Punkt 6. Als nächster Versammiungsort wird Suhl
gewählt. Die Sitzung findet im Oktober statt. In
Anbetracht der schönen Umgebung Suhls wird be-
schlossen, schon Vormittag die Sitzung abzuhalten,
damit der Naehmittag frei ist für einen Spaziergang.
Punkt 7. Verschiedenes, Der Obermeister macht
auf den Meisterkurs im Lettehaus, Berlin, aufmerksam.
Voraussichtlich werden, wie früher, Stipendien gewährt.
Herr Schak- Erfurt erbietet sich, in nächster
Sitzung einen Vortrag über „Kalkulation“ zu halten,
was gern angenommen wird.
Herr Jerwitz teilt mit, dass ein Geschäft in
Erfurt Sonntags nach 4'/), Uhr Aufnahmen machte.
Der Obermeister ersucht, denselben festzustellen, damit
Bestrafung erfolgen kann.
Zum Schluss der Sitzung, welcher 5°/, Uhr erfolgte,
dankte der Obermeister für das Erscheinen, besonders.
auch der auswärtigen Mitglieder, und bittet um recht
zahlreichen Besuch der nächsten Versammlung in Suhl.
Unter liebenswürdiger Führung einiger Mühlhäuser
Kollegen betelligt sich eine grössere Anzahl der Mit-
glieder an einem Ausflug nach der Poperoder Quelle,
welche in reizender Umgebung Mühlhausens liegt.
Später fand vor einer noch stattlichen Zuhörer-
runde der angekündigte Vortrag über Bromöldruck,
statt. Mit grossem Interesse verfolgten die Anwesen-
den den interessanten, praktischen Vorführungen des
Vortragenden. Zum Schluss erfolgte noch eine grössere
Bestellung auf komplette Bromölkasten.
Alex. Rudolph, Wilh. Hofmann, .
Obermeister. protokoll, Schriftführer.
—
Personalien.
Sein 35 jähriges Geschäftsjubiläum in Gnesen beging
das Photographische Atelier P. Eitner-Gdeczyk.
Herr Photograph Wilhelm Riege in Lüneburg,
der gelegentlich der Anwesenheit des Königs Albert
von Belgien zum Besuche seines Regiments photogra-
phische Aufnahmen gemacht und diese nebst Auf-
nahmen von der Jahrhundertfeier des Regiments an den
König gesandt hatte, ist von diesem zum belgischen
Hofphotographen ernannt worden.
Der Grossherzog Friedrich von Baden zeichnete
Herrn Hofphotograph J. Hirsch in München durch
UVeberreichung einer wertvollen Busennadel aus.
2
344
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
Aus der Industrie.
— Um die Ausdehnung der Blitzlichtphotographie
hat sich zweifellos die Aktiengesellschaft für
Anilinfabrikation in Berlin seit Jahren grosse
Verdienste erworben. Die Agfa-Blitzlichtpulver und
Agfa-Blitzlichtapparate erfreuen sich mit Recht in aller
Welt grosser Beliebtheit. Dabei haben viele Vorzüge
dieser Erzeugnisse mitgewirkt. Das Agfa - Blitzlicht
zeichnet sich durch fast verschwindende Rauchent-
wicklung, grösste Verbrennungsgeschwindigkeit und
gefahrlose Anwendung aus, die sich noch verbilligt,
wenn man die patentierte Agfa- Blitzlichttabelle be-
nutzt, und an Sicherheit und Bequemlichkeit bedeutend
gewinnt, wenn als drittes Hilfsmittel desselben Ur-
sprungs die Agfa-Blitzlichtlampe hinzutritt. Besonders
empfohlen wird der Agfa-Kapselblitz in zwei Grössen;
seine Gebrauchsanweisung ist vervollkommnet durch
Angabe der grössten Entfernung in Metern, worin er
bei einer bestimmten Piattensorte und einer gewissen
Objektivöffnung angebracht werden darf. Die „Agfa“
hat im Laufe der Zeit eine ganze Reihe von Blitzlicht-
druckschriften verfasst, selbst verlegt und verbreitet;
auch jetzt werden diese Broschfren gern jedem Be-
steller kostenlos und nach überall hin vermittelt.
—8230—
Kleine Mitteilungen.
— Die Photographen Remscheids beschlossen
eine Eingabe an die Königl. Regierung, worin gebeten
wird, die Sonntagsruhe in ihrem Gewerbe allgemein
hierselbst um 3 Uhr festzusetzen, mit Freigabe des
Kirmessonntags und der fünf Sonntage vor Weih-
nachten. Sie schliessen freiwillig jetzt schon um diese
Zeit.
Ts
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 115. Herr C. K. in F. Könnte ich jene
Hefte, resp. Beilagen der „Zeitschrift für Reproduktions-
technik “ gegen Bezahlung erhalten, in. denen sich
Artikel über Kupfertiefdruck (Offset - Rakeldruck) be-
finden? Es interessiert mich, wie die Druckplatten
gemacht, die Mischung der Farbe, und ob es möglich
ist, diesen Druck auf einer Handpresse im Format von
höchstens ı0 X ı5 cm herzustellen. Ferner, ob es
möglich ist, solchen Druck auf einer kleinen Tiegel-
druckpresse oder Walzenkupferdruckpresse herzustellen.
Existiert übrigens schon ein Werk, welches eingehend
diesen Druck beschreibt?
Antwort su Frage Iıs. Veber Kuptertiefdruck
befinden sich in den letzten Jahren fast in jeder Nummer
der „Zeitschrift für Reproduktionstechnik “ Artikel oder
Referate. Offset-Rakeldruck wird unseres Wissens
nicht praktiziert, vielmehr werden nur Autotypien oder
Flachdrucke von der Olfsetpresse gedruckt. Die Her-
stellung von Rakeltiefdrucken auf Handpressen mit
ıo bis ıs cm Druckfläche ist wohl nicht ausfährbar.
Ebenso können Tiegeldruckpressen nicht für den Tief-
druck bezw. den Rakeldruck benutzt werden. Mit
einer Walzenkupferdruckpresse wäre dies natärlicher-
weise möglich. Ausführliche Werke über die modernen
Tiefdruckverfahren existieren bis jetzt noch nicht.
Fyagı 116. Heiır W. A. in H. Zu welch un-
gefährem Preise kann man ein Geschäft verkaufen,
das einen Umsatz von etwa 11000 Mk. hat (bei Preisen
Visit: Dutzend 7,50 Mk., Kabinett: Dutzend ı8 Mk,
kleiner Karton, Bütten entsprechend höher) nnd mit
solider Einrichtung versehen ist?
Antwort su Frage 116. Da diese Art Fragen tat-
sächlich von uns im allgemeinen nicht beantwortet
werden können, stellen wir die vorliegende zur Dis-
kussion unserer Herren Leser.
Frage ıı7. Herr G. H. in L. ı. Ist es möglich,
als Photograph sich die nötigen praktischen Kennt-
nisse zur Herstellung von Klischees aus der Literatur
anzueignen?
2. Ist es überhaupt lobnend, sich diesem Zweig
ganz oder neben der Photographie zuzuwenden’?
Antwort su Frage 117. ı. Es ist wohl kaum
möglich, sich die nötigen praktischen Kenntnisse zur
Herstellung von Klischees aus Büchern anzueignen.
Bei derartigen Arbeiten spielt die praktische Erfahrung
die bei weitem grösste Rolle, und gewisse Handgriffe
können überhaupt kaum beschrieben, müssen vielmehr
gesehen und aus praktischer Uebung erworben werden.
Antwort 2. Als Nebenbeschäftigung in einem
photographischen Betriebe Klischees, beispielsweise Auto-
typien, herzustellen, ist absolut unlohnend. Bei dem
niedrigen Satz durchschnittspreisehaltiger Arbeiten
wird nur im Grossbetrieb und bei streng durchgefährter
Arbeitsteilung ein pekuniärer Erfolg in erheblichem
Masse erzielt. Nur dadurch, dass die photographische
Abteilung einer solchen Reproduktionsanstalt voll-
kommen von der Aetzabteilung getrennt ist, und dass
alle nebensächlichen Arbeiten durch billige Kräfte aus-
geführt werden, kann dieser Erfolg erreicht werden.
Auch dann ist nur ein sicheres Geschäft zu erwarten,
wenn ein Stamm fester Kunden gewonnen ist.
Frage ı18. Herr G. J. in H. Oelter bekommen
wir zur Reproduktion oder zum Einrahmen Matt-
Zelloidinbilder mit einem schönen warmen, rotbraunen
Ton, und möchten wir gern diesen Ton auch machen.
Können Sie uns hierfür ein Rezept angeben, oder wird
hierfür ein besonders zusammengesetztes Platin- oder
Goldbad benutzt oder ein spezielles Papier?
Antwort su Frage 118. Die fraglichen Bilder
sind sehr wahrscheinlich Mattalbuminbilder, bei denen
der von Ihnen beliebte rotbraune Ton besonders schön
zu erreichen ist. Die Rezepte, die dafür zu benutzen
sind, sind die den Papieren von den Fabriken mit-
gegebenen. Wir empfehlen Ihnen, eventuell einen
Versuch mit Trapp & Münch-Papier zu machen.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 50.
21. Juni.
IQI4.
Der III. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt.
Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig.
(Fortsetzung.)
Anna Stiffel-München bringt 14 gute Bilder,
oder besser gesagt ı3, denn das Kinderdoppel-
bild hätten wir lieber vermisst. Der Ausstellerin
ist wahrscheinlich die ungünstige Linienführung
am Bauche des einen Kindes entgangen, als
Brustbild hätten diese herzigen Köpfchen weit
vorteilhafter gewirkt, und wird dieses Bild bei
der Zensur ungünstig beeinflussen.
Välti-Weimar zeigt uns sechs schöne Gummi-
drucke in vollendeter Darstellung.
Daneben haben wir Kühn -Baden-Baden,
mit Bildern aus dem Luftschiff aufgenommen,
sämtlich ausgezeichnet und fein.
Fritz Alter-Zwickau erfreut uns stets mit
seinen Sachen, und wir möchten hier auf das
Bildchen der Frau mit den beiden Kindern hin-
weisen, das sich so nett in der Zusammenstellung
ausnimmt.
Feichtner-Fraustadt ist bestrebt, Abwechs-
lung in die Kollektion zu bringen, seine Rosen,
seine Landschaft sind gut, weniger Mutter und
Kind.
Krebs-Neustadt a. d. H. bringt sehr gute
Naturstudien, und Elfriede Reichelt-Breslau
möchten wir mit der Gruppe der drei Personen
ganz besonders erwähnen, die durch Lebendig-
keit Anspruch auf Beachtung hat.
Paul Böhm-München scheint seine Modelle
bei den Passionsaufführungen gewonnen zu
haben, doch ist alles frei von der sonst so
störenden Theatermachenschaft.
Gerling-Duisburg hat ı3 Bilder ausgestellt;
neben diesem Aussteller haben wir Holdt-
München mit sonst guten Sachen, nur stört uns
bei den grossen Köpfen die glatte Retouche
sehr. Wie konnte man diesen schönen Köpfen
die Feinheiten absichtlich nehmen?
Eine nette Abwechselung bringt uns Wör-
sching-Starnberg mit seinen Bildern.
Strauss-Kassel hat wieder die schon auf
anderen Ausstellungen bewiesene Meisterschaft
mit seinen Blumenaufnahmen dargetan.
Grohmann & Stier- München bringen
moderne und gute Bilder. Eine reiche Abwechs-
lung hat auch Wolleschak-Naumburg, dessen
Bilder auf zwei zusammenstossenden Wänden
[Nachdruck verboten.)
gehängt wurden. Wir kennen diesen strebsamen
Künstler aus verschiedenen Ausstellungen; stets
trat er eigenartig auf. Besonders gut sind seine
frischen Naturaufnahmen, d. h. Aufnahmen von
Landschaften mit Personen. Sein Mädchen am
Brunnen ist lebendig, drei Kinderakte bezeichnen
wir ebenfalls als gut, während uns der vierte
Kinderakt als zu hart erscheint. Bei der Dame
stört das Hutband, welches dem Halse eine un-
günstige Linie gibt.
Als Mitglied der Zulassungsjury stellt ausser
Wettbewerb Herbert Rosenthal-Guben seine
sieben Porträts und zwei Landschaften aus.
Schenker-Berlin bringt fein abgestimmte
Bilder, seine Technik, seine Auffassung zeigen
den Künstler. Das Damenbild in der untersten
Reihe, und zwar das vierte, erscheint uns da-
gegen, sowohl in der Beleuchtung wie in den
Linien, weniger gut, es macht einen flachen
Eindruck.
Der stets liebenswürdige Kollege Traut-
München, dem wir die äusserst praktische Sim-
plissimalampe verdanken, beweist mit seinen
acht Bildern, wie herrlich sich’s mit diesem Hiilfs-
mittel arbeiten lässt, welche Effekte man er-
zielen kann.
Wasow-München und Schieweck - Nord-
hausen sind gut, aber ihre Sachen sind zu
schwer, und ich glaube kaum, dass man nur
das zeitweilig ungünstige Licht, welches in der
Halle der Gruppe München-Weimar vorherrscht,
dafür verantwortlich machen kann. Es scheint
Mode geworden zu sein, mit derartigen schweren
Tönen zu arbeiten. Für die Malerei mögen sie
am Platze sein, in der Photographie wollen sie
uns weniger zusagen. Die bei fast allen Aus-
stellern gewählten Japanpapiere, deren helle
Ränder natürlich noch die Schwärzen verstärken,
tragen zu diesem Eindruck mit bei, aber, wie
schon gesagt, etwas lichter wäre uns lieber.
Siemsen-Augsburg hat neun Bilder, die
sämtlich fein im Ausschnitt und vorzüglich in
der Raumverteilung sind.
Der Ordnung halber wollen wir auch Karl
Schwier-Weimar als Aussteller erwähnen,
eines Urteils uns aber enthalten.
sı
346
Vollmar -Stuttgart bringt nur vier Bilder,
aber dafür gute Sachen.
Neben der weiten Tür haben wir Lichten-
berg-Osnabrück mit prächtigen Landschaften,
die den Ruf dieses Kollegen als tüchtigen Fach-
mann nur bestätigen können.
Hugo Erfurth erfreut uns mit seinen Bildern
wieder einmal, sie haben sich gegen die von
ihm sonst beliebte Monotonie kraftvoll ent-
wickelt. Nach Ansicht des Referenten wäre bei
dem Thoma der Hintergrund zu vermeiden ge-
wesen. Die von verschiedenen Kollegen her-
rührenden Aufnahmen Thomas in der Aus-
stellung reizen unwillkürlich zu interessanten
Vergleichen, wie verschieden die Auffassung
der Photographen sein kann. Bieber, Erfurth
und Grubenbecher haben den berühmten
Maler im Bilde gebracht; den Kollegen sei ein
Vergleich zum Zwecke des eigenen Urteiles
bestens empfohlen.
Hofphotograph Schensky-Helgoland hat
wieder seine Kunst in der Schaffung stimmungs-
voller Seestücke bewiesen. Sämtliche sechs See-
bilder zeichnen sich durch feine Stimmung aus.
Ob wir die einfachen Wellenaufnahmen oder die
Mondscheinbilder sehen, jedes ist für sich ein
wahres Kunstwerk, das man gern erwerben
möchte. Neben diesen vielgerühmten Seebildern
haben wir auch die Aufnahmen echter Helgo-
länder Schiffertypen, jenen wettergebräunten
Gestalten des deutschen Insellandes, die man
so gern bei dem Besuche von Helgoland studiert
und für den Maler wie den Photographen präch-
tige Modelle abgeben, die hier in diesem Falle
unser Kollege Schensky gut verwendet hat.
Die kräftigen, schwarzen Rahmen bilden in dem
bereits erwähnten Einerlei der Rahmung eine
wohltuende Unterbrechung.
Auf der Querwand haben wir nun Arthur
Ranft-Leipzig mit Aufnahmen bekannter Persön-
lichkeiten. Referenten will das Porträt von Ge-
heimrat Ostwald am meisten zusagen. Möglich,
dass die anderen Sachen zu ungünstig im Lichte
hängen, sie erscheinen auch, wie bei manchem
anderen, zu schwer im Tone. Etwas hart in
seinen Gegensätzen erscheint das Porträt des
Professor Mentzner, des Bildhauers vom
Völkerschlachtdenkmal. Andernteils ist es auch
eine Frage des Geschmackes, über den sich
nicht streiten lässt, auf alle Fälle sind die
Bilder sämtlich eigenartig, und muss das Be-
streben, dem Werke die persönliche Note zu
geben, anerkannt werden.
Grubenbecher stört durch seine eigen-
artige Aufmachung der Bilder ganz entschieden,
“und es wird auch schwerlich vom Publikum an-
genommen werden, so gut sonst seine Auf-
nahmen sind.
Gottheil-Danzig hat eine reiche Anzahl von
guten Bildern zur Kritik gestellt, seine Sachen
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
sind, wie immer, gut. Der Vorwurf, Dame mit
Kaffeetasse, ist auch hier besonders glücklich
benutzt, auch das Bildnis einer sitzenden Dame
spricht gut an.
Weniger befriedigt hat uns die Ausstellung
von Fendius- Magdeburg. Von Fendius ist
man nur sehr Gutes gewöhnt, aber seine Sachen
auf der „Bugra“ erscheinen uns verunglückt.
Seine Umdrucke haben derartige technische
Fehler, dass sie entschieden lieber nicbt aus-
gestellt sein sollten. Das eine Herrenbildnis
mit der verunglückten Vignette ist uns unver-
ständlich, gleichfalls das Herrenbild mit dem fleck-
artigen Lichte im Hintergrunde. Bei Fendius
haben wir es doch mit einem ausgezeichneten
Techniker zu tun, so dass wir diese Kollektion
nicht verstehen können.
Von Müsse-Iserlohn gefällt uns das Doppel-
bild vorzüglich, auch das Damenkniebild ist
sehr gut.
Was Frank -Lilienthal mit seinen neun
Bildern bringt, verdient die meiste Beachtung,
sämtliche Bilder sind Kabinettstücke; die abge-
schlossene Ausstellung gereicht dem Verfertiger
zur grössten Ehre.
Bingel-Hersfeld hat mit sechs Studien seine
Fertigkeit bewiesen.
In der Kollektion von Professor Krauth-
Frankfurt a. M. sticht der weibliche Akt be-
sonders hervor, ruhig in der Linienführung und
fein in der Modulation. Fünf Porträts mögen
noch besonders lobend erwähnt sein.
Sein Landsmann Junior-Frankfurt a.M. hat
sechs wohlerwogene Bilder in bester Ausführung.
Namentlich gefallen die beiden Damenbilder im
Profil.
Gebr. Lützel-München bringen elf gute
Sachen und behaupten sich auch in der gefähr-
lichen Nachbarschaft eines Dührkoop sehr gut.
Was wir über Dührkoops Ausstellung in
der Gruppe des Central-Verbandes bereits er-
wähnt haben, trifft auch hier bei den Arbeiten
in der Münchener Gruppe zu. Stets merkt man
den guten Techniker und vielseitigen Künstler.
Da Rudolph Dührkoop in Gemeinschaft seiner
Tochter, der Frau Diez-Dührkoop, ausstellt,
so möchte man den Vater von der Tochter
unterscheiden, aber sämtliche Werke sind gleich
vorzüglich, dass man mit dem besten Willen
keinen Unterschied machen kann.
Glauer-Oppeln hat uns früher in seiner
Technik besser zugesagt, besonders zu erwähnen
wären das Doppelbild von zwei alten Frauen
wie auch das Brustbild der beiden Kinder.
Bernhard Günther-Goslar zeigt uns in
neun Bildern, dass das Streben dieses Kollegen
in keiner Weise nachgelassen hat. Sämtliche
Bilder sind reizende Leistungen.
Effektvoll schliesst Hoffmann jun. -München
die Reihe der Besprechung dieser München-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
+
347
Weimarer Gruppe. Seine Sachen zeigen effekt-
volle Bilder; der Effekt scheint absichtlich ge-
sucht zu sein, doch nicht zu seinen Ungunsten.
Ueberschauen wir noch einmal die Gesamt-
wirkung der ganzen Gruppe, VII. Photographie
auf der Bugra, so können wir zu unserer Genug-
tuung feststellen, dass sich die Photographie
würdig in den Rahmen der Ausstellung einreiht.
Man sieht die Anstrengungen, welche die Photo-
graphen um das Zustandekommen der Gruppe
gemacht haben, und kann sich des vollen Er-
folges wohl freuen. Wenn auch die Photo-
graphen räumlich in zwei Gruppen geteilt sind,
sie erscheinen als ein geschlossenes Ganzes, und
das ist das besonders Erfreuliche an der ganzen
Sache.
Haben wir nun im Vorstehenden das Neu-
zeitliche besprochen, so bliebe uns noch der
Besuch der historischen Abteilung übrig, auf
die wir nunmehr zukommen werden, da auch
hier viel des Interessanten zu verzeichnen ist.
(Fortsetzung folgt.)
a ——
Die Innungspflieht der Händler.
In Nr. 26 dieser Zeitschrift druckten wir
eine Entscheidung des Regierungspräsidenten
in Hannover über die Zugehörigkeit der Händler
zu den Zwangsinnungen ab. Diese Entschei-
dung, die erst nach gründlicher Untersuchung
der Angelegenheit gefällt wurde, ist jetzt auch
vom Minister für Handel und Gewerbe bestätigt
worden. Hiernach dürfte, wenigstens in Preussen,
die Innungspflicht der Händler feststehen. (Siehe
auch Nr. go, Jahrgang 1913, dieser Zeitschrift.)
Die Entscheidung hat folgenden Wortlaut:
Berlin, den ı9. Mal 1914.
Der Minister . en
für Handel und Gewerbe.
Aut die Beschwerde vom ı. April d. J. gegen die
Entscheidung des dortigen Herrn Regierungspräsidenten
Rundsehau.
Herstellung von Ferrotypien.
George Smee gibt in „Wilsons Phot. Maga-
zine“ die von ihm benutzten Formeln für die
Herstellung von Ferrotypien mittels des Kollo-
diumprozesses. Bekanntlich stellt sich diese Art
„Schnellphotograpbien“ sehr billig im Kosten-
preise; die Zusammensetzung der einzelnen
Lösungen unterscheidet sich teilweise von denen
für Negativ-Kollodiumplatten, da wir bei der
Ferrotypie ein möglichst helles Bild erstreben
müssen. Die Vorschriften sind wie folgt:
Positivkollodium.
I. Aether, 0,725 . . . 250 ccm,
Alkohol, rein, 0,805 . 125 „
Kollodiumwolle . 68,
IH. Alkohol 125 ccm,
Kadmiumjodid . 38
Ammoniumbromid . ıl/, 8.
Sobald alles gelöst ist, beide Lösungen klar
erscheinen, werden dieselben zusammengegossen.
Das Kollodium ist vor dem Gebrauch zu filtrieren.
Silberbad.
Silbernitrat. . . . ... 808g,
destilliertes Wasser . . 1200 ccm,
Salpetersäure . ıo Tropfen,
Ammoniumjodid I, g-
vom 5. März d. J. — J. G. 330 —, betreflend Zugehörig-
keit zur Pbotographen - Zwangsinnung.
Die Entscheidung des Herrn Regierungspräsidenten
ist gemäss $ 1ooh der Gewerbeordnung endgfiltig. Eine
gleichwohl vorgenommene Prüfung gibt mir zu einem
Eingreifen von Aufsichts wegen keinen Anlass; die Aus-
tährungen in der Entscheldung des dortigen Magistrats
vom 15. Dezember 1913 — Nr. C. 3276 — sind von dem
Herın Regierungspräsidenten ausreichend geprüft
worden.
Zur Festsetzung von Minimalpreisen, an die die
Mitglieder gebunden wären, sind die Zwangsinnungen
nicht befugt.
L A.: gez. Dönhoff.
An Herm C. FE. W. von Ohle in Hannover,
Photographische Handlung.
[Nachdruck verboten.)
Bei Zusatz des Jodids scheidet sich Jod-
‘silber aus, was jedoch beim Umschütteln der
Flüssigkeit wieder in Lösung geht. Dieses
Silberbad lässt man zunächst etwa ı2 Stunden
abstehen.
Eisenentwickler.
Destilliertes Wasser . 600 ccm,
Eisenvitriol . 208,
Eisessig . 30 ccm,
Alkohol . 320 „
Salpetersäure ıo Tropfen.
Fixierbad.
Zyankalium . 88,
Wasser 350 ccm.
Zum Lackieren der Ferrotypiebilder nehme
man eine Lösung von:
Dammarharz
Benzol
58:
120 ccm.
Die einzelnen Operationen sind denen des
nassen Kollodiumprozesses völlig gleich. — Bei
dieser Gelegenheit sei auf die Broschüre von '
Mercator: „Die Ferrotypie“ aufmerksam ge-
macht, die eine genaue Beschreibung des ganzen
Prozesses enthält.
51"
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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen-Zwangsinnung Halle a.8..
Zum Photographentag in Leipzig treffen sich die
verehrlichen Mitglieder am 23. Juni, 2'/, Uhr, in Leipzig
im „Zoo- Restaurant‘.
Dauerkarten kosten 16 Mk. Diese berechtigen zum
freien Eintritt an allen Festtagen — 23. bis 26. Juni —
in die Ausstellung mit beliebig Ööfterem Ein- und Aus-
gang, zum Festessen im Zoo, Mittagessen am 24. und
25. Juni, Abendessen am 24. Juni, sowie freien Eintritt
in den Zoo und Altheidelberg, ebenfalls gibt es das
Festzeichen, das Festbuch der Stadt Leipzig und Ver-
schiedenes noch.
Die Kollegen werden ersucht, sich recht zahlreich
zu beteiligen.
Der Vorstand,
I. A.: GC. Wachenfeld, Schriftführer.
— Bat
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes en Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P
I. yegenser und Vereinsadresse: N Paul Orundner,
re Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — I. Schrift-
a: Wi Hoffsohlid, Berlin S. ı4, Wallstr.3ı. — Für Kassen-
angelegenheiten: Reinhold Schumann, Berlin NW. s, Kruppstr. ı2. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W. Viktoria Luise - Platz 6 Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte-
strasse ı3, Amt Moritzplatz — Sterbekasse des C.V.:
neldungen an C. Trieb, erlin-Steglitz, Albrechtstr. 130.
Bericht über die Sitzung am ıı. Juni
im „Weihenstephan-Palast“.
Der Vorsitzende, Herr Paul Grundner, eröffnet
die Sitzung und begrüsst die Anwesenden; er macht
von eingegangenen Drucksachen Mitteilung, die zum
Teil für die kommenden Tagesordnungen in Betracht
zu ziehen sind. Als neue Mitglieder sind die Herren
Hans Jensen, Otto Dorn und Architekt H.Drömer
aufgenommen. Die von der Handwerkskammer zu
Berlin dem Verein zugegangenen Fragebogen für den
Jahresbericht über das Geschäftsjahr 1913 in unserem
Berufe sind vom Vorstande beantwortet worden.
Herr Grundner gibt nun Kenntnis von einem
Antrage, der beim Vorstande des Vereins von unserem
Mitgliede Herrn Johannes Lüpke eingebracht wor-
den ist. Der Antrag lautet:
„Anläslich des von Herrn R. A. Schlegel-
Dresden gezeichneten Artikels in Nr. 47 der »Photo-
graphischen Chronik« ist der Ehrenrat des »Photo-
graphischen Vereins zu Berlin« einzuberufen. Der
Ehrenrat des Vereins soll feststellen, ob es als »Ver-
rat« — wie es der Vorsitzende des Central-Verbandes
Deutscher Photographen-Vereine und Innungen kenn-
zeichnet — zu erachten ist, wenn ein Mitglied
unseres Vereins unter Benutzung der ihm zugängig
gewesenen Unterlagen der Redaktion der »Dentschen
Photographen - Zeitung« direkt oder indirekt über die
in Öffentlicher Versammlung unseres Vereins durch
den Vorsitzenden bekanntgegebene Petition des C. V.
an den Reichstag, über den von Herrn Schlegel
über den Verlauf der Konferenz im Handelsministerium
niedergeschriebenen Bericht, über den Inhalt eines
Rundschreibens des Vorstandes des C. V. an die
Delegierten der dem C. V. angeschlossenen Vereine,
über Teile aus dem Begleitschreiben zu den Voran-
gefährten, ausführliche Mitteilungen gemacht hat.
Falls der Ehrenrat solche Handlungsweise von
einem Mitgliede unseres Vereins als einen »Verrat«
erachtet, soll der Ehrenrat eine Untersuchung ein-
leiten, wer der »Verräter« gewesen ist.“
Im Anschluss an die Bekanntgabe dieses Antrages
erinnert der Vorsitzende zunächst an die Ausführungen
des Herrn Schlegel in der Sitzung unseres Vereins
am 14. Mai d. J. und weist auf den von Herm
Schlegel veröffentlichten Artikel in Nr. 47 der „ Photo-
graphischen Chronik“ hin, zu dem auch der Antrag
des Herrn Lüpke Bezug habe. Ferner teilt der Vor-
sitzende der Versammlung mit, dass sich der Vorstand
8 Tage nach besagter Versammlung mit dem Vorfall
eingehend beschäftigt und an Herrn R. A. Schlegel
einen Brief über das Ergebnis der Beratungen gesandt
babe. Der Brief vom 28. Mai d. J. wird der Versamm-
zur Kenntnis gebracht.
Es entsteht darüber eine sehr lebhafte Diskussion.
In Erwägung, dass Herr Schlegel diese Angelegenheit
schon in der vorigen Versammlung erörtert und dann
auch noch durch den Brief von dem Resultat der Vor-
standsberatung Kenntnis erhalten, bedauert die Ver-
sammlung das erneute Vorgehen des Herrn Schlegel
gegen den Verein durch den Artikel in Nr. 47 dieser
Zeitschrift.
Herr Titzenthaler erhebt gegen den Ausdruck
„Verrat“ energisch Protest, da auf keinen Fall ein
solcher begangen worden ist. Der Brief von Herın
Schlegel an Herrn Grundner war weder als geheim
noch vertraulich bezeichnet, er empfiehlt daher die
Ablehnung des Antrages Lüpke; dagegen stellte Herr
Titzenthaler eine Resolution zur Abstimmung.
Während der Diskussion wurde, um die Resolution
verständlicher zu machen, beschlossen, den Wortlaut
des Vorstandsbriefes vom 28. Mai d. J. an Herrm
Schlegel der Resolution einzufügen. Die Resolution
lautet: „Der Photographische Verein zu Berlin lehnt
die Einberufung eines Ehrengerichts ab. Der Photo-
graphische Verein zu Berlin erklärt sich mit dem In-
halt des vom Vorstand an Herrn R. A. Schlegel ge-
richteten Briefes einverstanden. Der Brief lautet:
Berlin, den 28. Mai 1914.
Sehr geehrter Herr Schlegel!
In seiner Sitzung vom 20.d. M. hat der Vor-
stand unseres Vereins unter dem Vorsitz des Herrn
Cornand die Angelegenheit wegen der Weiterver-
breitung eines Teils Ihres an Herrn Grundner ge-
sandten Berichtes eingehend beraten.
Der Vorstand ist zu der Ueberzeugung ge-
kommen, dass ein Vertrauensbruch des Herrm
Grundner nicht vorliegt, da Sie in Ihrem Begleit-
schreiben weder die betreffende Petition, noch Ihren
Bericht oder das Rundschreiben als vertraulich be-
zeichnet hatten, sondern dies erst später taten, nach-
dem in öffentlicher Vereinssitzung über den Inhalt
der Sachen bereits Mitteilungen gemacht worden
waren. Die Vorstandsmitglieder sind daher der An-
sicht, dass speziell unseren Vorsitzenden, Herrn
Grundner, in keiner Weise ein Verschulden trifft
und haben ihm ein eiustimmiges Vertrauensvotum
erteilt.
Es wurde festgestellt, dass eine Anzahl Mit-
glieder des Vereins durch Herrn Grundner vom
Inhalt des Berichts usw. eingehendere Kenntnis er-
hielten, hingegen liegt es ausserhalb unserer Macht,
zu ermitteln, von welcher Stelle aus die Wiedergabe
des Inhalts des fraglichen Dokuments an Herrn
Schwier stattgefunden hat. Wenn es aber zutreffen
sollte, dass ein Mitglied des Vereins einer dem Central-
Verband nicht wohlwollenden Redaktion Material zu-
gängig gemacht hat, so würde dies der Vorstand auf
das schärfste verurteilen.
Wir begıissen Sie
hochachtungsvoll
Photographischer Verein zu Berlin.
Der Vorstand.
I. A.: gez. W. Hoffschild, I. Schriftführer.
Der Verein weist aber den Ausdruck »Verrat«, der
in dem Artikel des Herrn Schlegel ausgesprochen
ist, aufs schärfste zurück. — Die Veröffentlichung von
Mitteilungen, die in einer Öffentlichen Sitzung des
Photographischen Vereins zu Berlin bekanntgegeben
werden, kann niemals als Verrat bezeichnet werden.
Du der Photographische Verein zu Berlin es als eine
seiner vornehmsten Pflichten hält, mit den Berutßs-
vereinen in Prieden zu leben, so betrachtet unser
Verein hiermit die Angelegenheit für erledigt.“
Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wird der
Antrag des Herrn Lüpke einstimmig abgelehnt und
vorstehende Resolution des Herrn Titzenthaler ein-
stimmig angenommen.
Zu einem Antıage des Herın Brettschneider,
ob der Beschluss des Plenums an gleicher Stelle wie
der Artikel des Herrn Sehlegel in der „Photo-
graphischen Chronik '' oder nur im Protokoll veröffent-
licht werden soll, wird einstimmig beschlossen, den
Beschluss nur im Protokoll zu veröffentlichen; jedoch
soll die Veröffentlichung desselben so beschleunigt
werden, dass er noch vor Beginn der Tagungen in
Leipzig in der „Photographischen Chronik“ erscheint.
Noch unter dem geschäftlichen Teil der Tages-
ordnung wurde aus der Mitte der Versammlung eine
Besprechung in der Nr. 183 des „Berliner Tageblattes‘“
über eine Ausstellung „handgearbeiteter Photographien “
eines hiesigen Ateliers mitgeteilt und bedauert, dass
eine Zeitung von solcher Bedeutung derartige, das
Publikum irreführende Kritik bringt. Eine kleine
Kommission wird beauftragt, bei der Redaktion des
„Berliner Tageblattes‘“ vorstellig zu werden.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Punkt 2 der Tagesordnung, Antrag auf Schaffung
einer Siegelmarke des Vereins, wird nach kurzer Debatte
über Zweck der Verwendung, des zweifelhaften Nutzens
und der Kosten wegen abgelehnt.
Punkt 3 brachte durch Vermittiung unseres Mit-
gliedes Herrn Rudolf Dührkoop eine Sammlung
von 36 gerahmten Bildnissen des amerikanischen Photo-
graphen J.C. Strauss-St. Lonis, die mit grossem Inter-
esse besichtigt wurde. Herr Dührkoop war leider
verhindert, Näheres über die Bilder zu sagen, und so
übernahm es Herr Trieb, Auszüge aus dem den
Bildern beigegebenen Prospekt über die Persönlichkeit
des Herrn Strauss und die Art und Weise, wie er
Aufnahmen macht, bekanntzugeben. |
Aus der Ausstellungsvorberatungskommission be-
richtete Herr Heinrich in kurzen Worten und gab
die bis zum festgestellten Termin (1. Juni d. J.) ein-
gelaufenen Anmeldungen bekannt. Es hätten sich
insgesamt 24 Teilnehmer gemeldet, die zusammen
91 qm Wandfläche und 14 qm Bodenfläche belegen
wollten. In der Diskussion wurde nochmals der Zweck
und eventuelle Nutzen einer solchen Ausstellung be-
sprochen. Herr Sandan ist gegen die von der Kom-
mission bekanntgegebene Art der Ausstellung und
Herr Grundner ist der Meinung, dass die Ausstellung,
wenn sie bei so schwacher Beteiligung durchgeführt
wird, zu klein und bedeutungslos sei, um die Presse
und das Publikum zu interessieren resp. neue Kund-
schaft für die Aussteller heranzuziehen, zumal der in
Aussicht genommene Ausstellungsraum auch nicht dazu
beiträgt. Nach seiner Auffassung kann der Verein eine
Entscheidung über Statt- und Nichtstattfinden nicht
mehr treffen, sondern es muss die Entscheidung den
Gemeldeten überlassen bleiben. Herr Sandan ist
durchaus nicht dieser Ansicht; denn es ist unmöglich,
dass den 24 Interessenten allein das Recht der Ent-
scheidung zugestanden werden kann. Herr Grundner
stellt nochmals die Frage, ob wir die Ausstellung in
engem Kreise für uns oder für das Publikum machen
wollen; danach kann sich die Entscheidung nur richten.
Herr Heinrich stellt den Antrag, die Entscheidung
bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. Dagegen ist
Herr Trieb; denn mit dem Schluss der heutigen
Sitzung beginnen die Ferien des Vereins. Da die
nächste Sitzung erst im September stattfindet, so
würde die Entscheidung zu spät sein oder es müsste
eine ausserordentliche Versammlung einberufen werden.
Ob in dieser dann eine Entscheidung möglich wird, sei
recht zweifelhaft. Auch die Herren Titzenthaler,
Sandau u.a. äussern ihr Bedenken gegen die Ver-
tagung. Nunmehr erweitert Herr Heinrich seinen An-
trag, die Ausstellung auf unbestimmte Zeit zu ver-
tagen. Der Antrag wird angenommen.
Zu gemeinsamem Besuch der „Bugra‘“ und der
Photographentage In Leipzig vom 23. bis 26. Juni d. J.
(Punkt 5 der Tagesordnung) nimmt Herr Grundner
das Wort. Er weist auch heute noch einmal auf die
Bedeutung der Ausstellung und auf die stattfindenden
Tagungen, besonders auf die des Central- Verbandes
Deutscher Photographen- Vereine und Innungen hin.
356
PHOTOÖGRAPHISCHE CHRONIK.
Er weist auf die Annehmlichkeiten einer gemeinsamen
Reise und die eines gemeinsamen Aufenthalts in Leipzig
hin und bittet, sich aus Anlass des unliebsamen, vor-
hin ausgiebig erörterten Vorfalles von dem Besuche
der Tagungen in Leipzig nicht abhalten zu lassen. Der
Vorsitzende macht die erfreuliche Mitteilung, dass in
einem kleinen Kreise bereits acht Mitglieder des Ver-
eins ihre Beteiligung an der geplanten gemeinsamen
Fahrt nach Leiprig fest zugesagt haben, und bittet um
zahlreiche weitere Beteiligung. Die Abfahrt erfolgt am
23. Juni, früh 8 Uhr 53 Minuten, vom Anhalter Bahn-
hof, Zusammentıeffen der Teilnehmer an der Fahrt
spätestens um 8 Uhr 30 Minuten in der Vorhalle des
Bahnhofs, nahe den Fahrkartenschaltern. Die Mit-
glieder des Vereins sollen durch besondere Karte noch
zur Beteiligung eingeladen, und zum Zwecke eventueller
Vorbestellung von Wagenabtellen dritter Klasse um
vorheıige rechtzeitige Zusage ersucht werden. Der Vor-
sitzende schliesst seine Ausführungen mit den Worten:
Auf nach Leipzig!
Gegen ı2 Uhr schliesst der Vorsitzende die Sitzung
mit dem Wunsche, dass es allen Mitgliedern des Ver-
eins vergönnt sein möge, während der Ferien in Gottes
schöner Natur Erholung, neue Kraft und erneute Lust
zur Arbeit zu finden, und guten Mut, um die Misere
unserer Zeit zu überwinden.
Paul Grundner, Carl Trieb,
1. Vorsitzender. 2. Schriftführer.
—E24—
Sächsiseher Photographen - Bund (E.YV.).
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.
Als neues Mitglied ist gemeldet:
Herr Dr. von Kalmanchey, Photograph, Dresden-A.,
Rücknitzstrasse L.
HH
Photographen - Bund
tür den Regierungsbexirk Trier.
Sitz: Saarbrücken.
Einladung zur Versammlung
am Montag, den 22. Juni, nachmittags 3'j, Uhr,
in Trier im Hotel „Trierischer Hof“,
Tagesordnung:
I. Begrüssungsansprache.
2. Vorlesung der Protokolle fıherer Sitzungen.
3. Aufnahme neuer Mitglieder.
4. Vortrag des Kollegen H. Jungmann- Strassburg.
5. Beratung der Satzungen des Bundes.
6. Verschiedenes. — Freie Anträge.
7. Die ‚Farbenphotographie". Vortrag mit zahl-
reichen Lichtbildern vom Kollegen M. Bätz Trier.
Gemeinschaftliches, zwangloses Abendessen im Ver-
einslokal und gemütliches Beisammensein. Mit Damen.
Gut Licht!
Der Vorstand.
I. A.: Hardy.
u
Württembergiseher Photographen - Bund
(E. V.).
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine
und Innungen (J.P.).
Unsere Mitglieder, die sich an dem Deutschen
Photographentag in Leipzig beteiligen, fahren am
Montag, den 22. Juni, mit dem Zug ab Stuttgart
abends 9 Uhr 37 Minuten über Heilbronn - Osterburken
nach Leipzig. Ankunft dort 7 Uhr 29 Minuten. Wir
bitten unsere Mitglieder, Zimmer rechtzeitig zu bestellen.
Standquartier: „Hotel du Nord.“
Die Königl. Württembergische Zentralstelle gewährt
würdigen, bedärftigen württembergischen Staatsbfirgern
zu einer mindestens dreitägigen Reise nach Leipzig
Beiträge bis zu 30 Mk. — Bewerber wollen sich zu-
nächst an unseren Kollegen Stadelmann-Leonberg
wenden. I. A.: W. Mayer, II. Schriftfährer.
—ı kart
Photographen -Zwangsinnung
tür das nördliehe Herzogtum Oldenburg.
Sitz: Rüstringen.
Die halbjährlichen Innungsbeiträge (vom ı. Januar
bis 30. Juni), 6 Mk., sowie die fälligen Abonnements-
beträge pro I. und II. Quartal, 2,50 Mk., für „Das
Atelier des Photographen‘“ sind porto- und bestell-
geldfiei an den Kassierer, Kollegen H. Koch in
Jever, einzusenden.
Nichtbeachtung dieser Bekanntmachung hat spätere
zwangsweise Beitreibung der Beträge durch das Gross-
herzogl. Amt zur Folge.
Alfred Gerboth, I. Vorsitzender.
ie
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadtbezirken München
und Pasing.
Amtliches Protokoll
der dritten Hauptversammlung am 13. Mai im
Restaurant „Regensburger Hof“.
Laut Präsenzliste sind einschliesslich des Gehilfen-
ausschusses 107 Personen anwesend; ferner als Gäste
die Herren Rechtsanwalt Dr. Hoppe, Obermeister
Alber und Schriftführer Müller von der Photo-
grapheninnung Augsburg. Der Obermeister eröffnet
die Sitzung um 7'/, Uhr und erklärt die Ursache der
so spät einberufenen dritten Hauptversammlung. Un-
pünktliche Beitragszahlungen erschwerten die Auf-
stellung des Haushaltplanes und gleichzeitig die Fest-
stellung der des Stimmrechts verlustigen Mitglieder.
Man müsse auch im nächsten Jahr aus diesen Gründen
mit der Einberufung der Frühjahrshauptversammlung
ebenfalls für den Monat Mai rechnen. Der Obermeister
ergreift sodann das Wort zu seinem bereits in der
Presse veröffentlichten Jahresbericht, der mit grossem
Beifall aufgenommen wurde.
Herr Traut spricht den Dank für die geschickte
Leitung der Innung aus und hofft, dass sich die Ver-
sammlung seinem Danke voll und ganz anschliesst, was
durch kräftiges Beifallklatschen und Bravorufe geschieht
PHOTÖGRAPHISCHE CHRÖNIK.
351
Sodann erstattet der Schriftführer, Herr Möller,
nachstehenden Bericht.
BerichtdesSchriftführers überdasabgelaufene
Innungsjahr 1913/14.
Unter teilweiser Zuhilfenahme eines Schreibbureaus
wurden bis heute erledigt: 365 Einschreibbriefe,
1224 Briefe und Karten, unter welcher Rubrik alle
handschriftlich oder mit Hilfe der Schreibmaschine
hergestellten Schriftstücke zu verstehen sind. Die Ge-
samtzahl der für Einladungen für Innungssitzungen,
Schreiben an die Brautpaare und an die Schulen, ferner
als Mitteilungen an die Mitglieder hinausgegangenen
Drucksachen beträgt 3272, womit sich die Gesamt-
summe von 4862 Schriftstücken ergibt, von denen
69 unbestellbar geblieben sind.
Das Protokoll musste in folgenden Sitzungen ge-
führt werden in der Gehilfenversammlung zur Wahl der
Gehilfenvertreter, in 19 Vorstandssitzungen, in 5 Innungs-
vollversammlungen, an 3 Sühneterminen, an 3 Sitzungen
zur Feststellung der ortsüblichen Mindestpreise und
der Preise für das Stadtbauamt, ferner an 7 Sitzungen
der Tarifkommission, zusammen 37 Protokolle, von
denen diejenigen der Tarifkommission ganz besonders
zeitraubend gewesen sind.
Die gewaltige Mitgliederbewegung ist bereits im
Berichte des Obermeisters enthalten und daher für mich
gegenstandslos geworden.
In Innungsangelegenheiten wurden von mir 763 Tele-
phongespräche geführt, wobei die Zahl der Gespräche,
bei denen ich aufgerufen wurde, nicht mit inbegriffen ist.
Durch den Obermeister wurden ferner zur Verein-
fachung der Geschäfte erledigt: ı2 Einschreibebriefe,
99 einfache Briefe, 3 Postkarten. Der Obermeister
führte in Innungsangelegenheiten 1431 Telephon-
gespräche ohne die Zahl der aufgerufenen, welche sich
auf etwa 500 bis 600 belaufen. Ferner übernahm der
Obermeister die Ausarbeitung von 30 bis 32 Vorstand-
schaftsbeschlüssen.
Dieser kurze Bericht dürfte Ihnen gezeigt haben
welche ungeheure Summe von Zeit und Arbeit seit
Bestehen der Innung geleistet werden musste.
Herr Traut stellt sodann einige Anfragen über
die im Jahresbericht erwähnte Erhöhung der Lehrzeit
auf 4 Jahre, ferner über die Vergebung der Arbeiten
durch das Stadtbauamt; diese Anfragen werden durch
den Obermeister in zufriedenstellender Weise beant-
wortet. Des weiteren gibt Herr Traut seiner Freude
Ausdruck darüber, dass im Jahresbericht der fachlichen
Fortbildungsschule, bezw. deren Leistungen in an-
erkennenswerter Weise gedacht wurde.
Der nunmehr vom Kassierer verlesene Kassen-
bericht weist an Einnahmen 2628,50 Mk., an Aus-
gaben 2079,34 Mk. auf, so dass eine Mehreinnahme
von 549,16 Mk. zu verzeichnen ist.. Die Gesamtaussen-
stände betragen 1463,30 Mk., von denen 614,20 Mk.,
eventuell noch einbringlich sind.
Die Anfrage des Obermeisters, ob die Versamm-
lung zur Revision der Bücher und Kasse eine Kom-
mission wählen will, wird auf Antrag des Herrn Franz
Grainer von der Versammlung verneint und dem
Kassierer einstimmig Entlastung erteilt.
Dem Vorsitzenden des Gehilfen- und Herbergs-
wesen-Ausschusses, Herrn Franz Grainer, wird nun-
mehr das Wort zu seinem Berichte erteilt. Herr
Grainer führt folgendes aus:
Bericht des Vorsitzenden des Gehilfen-
und Herbergswesen-Ausschusses:
Das Herbergswesen hat der Innung im Jahre 1913
nach Ausweis des Vereinskassierers 33,60 Mk. gekostet.
Das Jahr 1914 steht nach meinen Aufzeichnungen mit
rund 34,80 Mk. zu Buch. Es dürfte sich also em-
pfehlen, den jeweiligen Etatposten mit 1oo Mk. nicht
zu erhöhen, jedoch den Verpflegungsbedürftigen eine
höhere einmalige Verpflegungsgebühr zukommen zu
lassen oder jedesmal, wenn notwendig, die Aushändigung
von zwei Karten vorzusehen; das Jahr 1914 weist eine
solche Inanspruchnahme aus, ebenso die Auszahlung
von Verpflegungskarten durch den Kassierer oder mich
in bar. FORR:
Seit 4. Dezember ıgı3 hat die Innung durch ihren
Herbergswesen- Ausschuss die Anweisungen oder die
Barzahlungen an die Gehilfen selbst übernommen, nach-
dem mit Brief vom 4. Dezember ı91ı3 Heır Karl
Attenberger, damals Mitglied des Gehilfenausschusses
der Innung, die Buchführung des Herbergswesens in
allen ihren Teilen an mich zurückgegeben hat. Es
wäre zu erwägen, ob der Gehilfenausschuss sich dieser
Arbeit neuerdings unterziehen will.
Die Erfahrungen, die ich während der Führung
meines Amtes gemacht habe, sind die, dass der weit-
aus grösste Teil der Unterstützungssuchenden ver-
pflegungsbedürftig war, und dass nur in zwei Fällen
mir falsche Papiere vorgewiesen wurden, auf Grund
dieser Papiere ich allerdings fünfmal zu Unrecht aus-
bezahlt habe. Nachträgliche Polizeirecherche hat mich
darüber aufgeklärt.
Familienväter habe ich ganz besonders bedacht
und nach Möglichkeit in bar unterstützt, ebenso Stellen-
suchende, die bereits eine feste Anstellung in der
Tasche hatten, um diese pünktlich antreten zu können.
Es konnte also nach jeder Richtung hin humanitär
für den Gehilfenstand gewirkt werden und es wäre zu
begrüssen, wenn von seiten des Gehilfenausschusses
hierin mit den Meistern Hand in Hand gegangen
würde. Der Gehilfenausschuss der Innung möge an
die hiesige Gehilfenorganisation herantreten und sie
für eine Unterstützungskasse interessieren,
In der Hauptsache sind es die Wintermonate, die
die grösste Zahl von Verpflegungsbedürftigen aufweisen.
Nach den Zeugnissen und dem Auftreten zu urteilen,
sind es meist schlecht ausgebildete und beruflich in
der Hauptsache minderwertige Arbeiter gewesen, die
nicht Stellung bekommen konnten.
Ich glaubte endlich einer grösseren Zahl von
Stellungsuchenden und Verpflegungsbedürftigen mit
meiner Kasse gegenüberstehen zu müssen, als es der
Fall gewesen ist.
352
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
Hierauf unterbreitet der Obermeister der Versamm-
lung nachstehenden Haushaltplan zur Genehmigung.
Haushaltplan 1914.
Einnahmen.
I. Beiträge.
I. 200 Mitglieder jährlich 4 ı2 Mk. . . 2400 Mk.,
2. 160 Gehilfen . a. Bu, & 480
3. 40 Lehrlinge » _ n I20 Mk. 48 „
II. Strafen.
Für Beschlussübertretungen und Fern-
bleiben von den Venammlungen 100 Mk.,
III. Einschreib- und Prüfungs-
gebühren für Lehrlinge.
a) 25 Lehrlinge & 3Mk. . 75 Mk.
b)9 „5 » + 45 „» __I2oMk,
Gesamteinnahme 3148 Mk.
Ausgaben.
I. Verwaltung.
1. Drucksachen und Schreibmaterialien 250 Mk.,
2. Porti (rein) . . » 2 2 2 2 2 2.2.45
3. Telephon . . . . 2 2 2 22020. 280 „
4. Schreibbureau-Arbeiten einschl. Porti 350 ,„
5. Gehalt des Kassenboten 160 ,„
II. Lehrlingswesen.
I. Beihilfe zur Fachschule „2... 250 Mk.,
2. Lehrlingspräfungen einschl. Porti . . 54 »
III. Förderung wirtschaftlicher
Interessen.
ı. Für Innungsämter 8 40 100 Mk.,
2. „ das Herbergswesen IOoOo ,„
3 „ die Unterstützungskasse . 600 ,„
4. Vergütung an den juristischen Berater 300 ,,
5. RR » » Obermeister . 200 ,„
IV. Unvorhergeseheue Ausgaben. 5o „
V. Reserven 509 „
Gesamtausgaben 3148 Mk.
In der Diskussion beantragt Herr Grieshaber,
dem Obermeister infolge seiner immensen Tätigkeit
weitere 100 Mk. zu bewilligen, was Herr Einsiedel
sofort kurz und bündig ablehnt.
Herr Lusche beantragt, von jetzt ab für den
Kassierer 100 Mk. Vergütung einzustellen; Herr
Grainer beantragt, dasselbe für den Schriftführer,
worauf Herr Lusche beide Anträge zu einem formu-
lier. Herr Weihmaier beantragt Abstimmung per
Stimmzettel; dieser Antrag wird jedoch mit allen gegen
8 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Lusche wird
mit allen gegen 5 Stimmen und der diesbezüglich
geänderte Haushaltplan mit allen gegen 4 Stimmen
angenommen.
Neuwahlen:
Die durch Los ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder
sind: Der II. Obermeister Herr Obergassner und
der Schriftführer Herr Hans Möller; der Kassierer
Herr Alfred Schmidt muss infolge Krankheit unter
der Zeit ausscheiden. Ferner im Gehilfen- und Her-
bergswesen-Ausschuss Herr Höfele und ein Gehilfen-
beisitzer und im Ausschuss für das Lehrlingswesen
Herr Hofphotograph Hilsdorf und ebenfalls ein Ge-
hilfenbeisitzer. Der hochverdiente Schriftführer, Herr
Hans Möller, bittet, wegen geschäftlicher Ueber-
lastung von seiner Wiederwahl Abstand zu nehmen.
Vor Eintritt in die Wahlen warnt der Obermeister die
des Stimmrechtes verlustigen Mitglieder vor einer Be-
teiligung an der Abstimmung, da sie infolge ganz-
jähriger Beitragsrückstände dieses Recht verloren haben;
um aber den Beweis des grössten Entgegenkommens
zu liefern, verzichte er auf die namentliche Bekannt-
gabe der davon Betroffenen.
Die Wahlen ergaben nachstehendes Resultat:
II. Obermeister: Herr Obergassner 49 Stimmen,
„ Pöckl . ..29 “
„ Lusche. . .ı4 Ss
unbeschrieben 7_ „
99 Stimmen.
Schriftführer: Herr Pöck! . 46 Stimmen,
»„ Lusche . ..23 is
„ Möller. . ..20 ii
„ Rupp ....01 =
unbeschrieben . 5 “
95 Stimmen.
Kassierer: Herr Diepold . 7ı Stimmen,
» Walcher 4 „
„ Böhm 4 I
„ Pöckl 2 .
„ Marth 2 2)
„ Stier. RUE RE > .
„ Dittmar, Hofphoto-
graph . . ...02 ee
unbeschrieben 6 ;
92 Stimmen.
Die Vorstandschaft setzt sich nunmehr wie
folgt zusammen:
I. Obermeister: Herr Julius Einsiedel,
II. he „ Michael Obergassner,
Schriftführer: Herr Oskar Pöckl,
Kassierer: Herr Hans Diepold,
Beisitzer: Herr Franz Grainer.
In den Ausschuss für das Gehilfen- und Herbergs-
wesen wurde gewählt: Herr Hofphotograph J. Hirsch,
in den Ausschuss für das Lehrlingswesen Herr Hof-
photograph Hilsdorf und in den Ausschuss für die
Unterstützungskasse Fräulein Lise Lohe.
Es wird eine Pause von ıo Minuten eingeschaltet.
Dem nunmehr folgenden Referat des Herrn
Pöcklüber Tarifverhandlungen wird nachstehendes
entnommen:
In fast einstündigen Ausführungen betonte der
Referent, dass der bereits früher bekanntgegebene
Tarifentwurf des Gehilfenausschusses in seiner Fassung
unannehmbar sei. Er enthalte nur Verpflichtungen für
die Arbeitgeber und Wünsche, die auf Verkennung der
wirtschaftlichen Lage in unserem Beruf fussen. Er
gibt sodann die mit dem Gehilfenausschuss geführte
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
353
Korrespondenz und die Zahl der stattgefundenen Tarif-
sitzungen bekannt. Dann betont er, dass er als Referent
die im Meistertarif enthaltenen Bestimmungen über
Arbeitszeit, Ueberstunden, Heim- und Akkordarbeiten,
Schiedsgericht für Streitigkeiten usw. im Sinne der
Meistertarifkommission zu vertreten habe. Er selbst
würde es jederzeit gern begrüssen, wenn eine Einigung
auch heute noch zustande kommen würde. Leider sei
über die vorgenannten Punkte mit dem Gehilfenaus-
schusse eine Einigung nicht erzielt worden, trotzdem
im Lohntarif der Arbeitgeber zweimal eine Revision
vorgenommen wurde. Unser Tarif, der gewiss liberale,
entgegenkommiende Bestimmungen enthält, wurde Ende
Februar seitens des Gehilfenausschusses glatt abgelehnt.
Herr Pöckl verlas auf Antrag den vorgenannten Tarif
und bedauerte zum Schluss die Ablehnung desselben.
Der Obermeister eröffnet die Diskussion und be-
antragt, dass dem Vorsitzenden des Gehilfenausschusses
als Referenten unbeschränkte Redezeit, den beiden
anderen Mitgliedern des Gehilfenausschusses je eine
Viertelstunde und den Innungsmitgliedern selbst je
3 Minuten Redezeit eingeräumt wird, welchem Antrag
stattgegeben wird.
Der Vorsitzende des Gehilfenausschusses, Herr
Franz Hartl, erhält das Wort und verliest den be-
kannten gehilfenfreundlichen Artikel eines Hamburger
Verfassers sowie eine Anzahl Tarifverträge und ersucht
die Innung um weitere Tarifverhandlungen mit der
Gehilfenorganisation bezw. mit dem Gau Südbayern des
Senefelderbundeas.
Der Obermeister verliest hierauf das zu diesem
Zwecke vom Vorsitzenden des Verbandes der Litho-
graphen, Steindrucker und verwandter Berufe einge-
sandte Schreiben, welches das Ersuchen um Tarifver-
handlungen mit dieser Organisation und der Innuug
enthält. Innungsmitglied Herr Schwertl, ehemaliger
Vorsitzender des Gehilfenausschusses, greift Herrn
Pöckl in der schärfsten Weise an. Er wirft ihm unter
anderem zynische Behandlung des Tarifvertrages vor
und verlangt humane Behandlung der Gehilfenschaft
und humane Erstattung des Referates.
Herr Traut erklärt, dass er seit 9 Jahren die Ab-
schliessung von Tarifverträgen mit den Gehilfen an-
strebe und dies auch bei den letzten Tarifverhand-
lungen im Interesse der Gehilfen getan habe. Was
dieselben jedoch verlangen, sei unmöglich zu gewähren,
die Gehilfen hätten sich in diesem Kampf in der Person
des Geschäftsführers der Firma Tietz, Herrn Schmitz,
einen schlechten Bundesgenossen gewählt. Die Firma
Tietz könne kaum in Verdacht konımen, das Beste
für die Münchener Photographen zu wollen, denn ihr
Vorteil liege in der Verschlechterung unserer Lage.
Die Gehilfen haben unseren, für sie günstigen Tarif-
vertrag abgelehnt, und er würde deshalb die Zurück-
stellung neuer Verhandlungen auf ein Jahr beantragen.
Herr Bögl, Mitglied des Gehilfenausschusses, be-
dauert den nach seiner Meinung einseitigen Standpunkt
der Innung und macht den Versuch, das Referat des
Herrn Pöckl anzugreifen und lächerlich zu machen.
Des weiteren betont er, ohne jedoch auf das Vorhalten
des Obermeisters Beweise erbringen zu können, dass
vor 15 Jahren durch Herren, die heute im Innungsvor-
stande sitzen, schon ein Wochenlohn von 24 Mk. ge-
fordert wurde. Auch glaubt er in der Verweigerung
der Ergänzung des Gehilfenausschusses von 5 auf
II Personen eine Massregelung der Gehilfenschaft er-
blicken zu müssen.
Der Obermeister stellt sofort fest, dass eine Er-
gänzung des Gehilfenausschusses von 5 auf ıı Personen
nach den Innungsstatuten gesetzlich unzulässig ist und
aus diesen Gründen die Meistertarifkommission, um der
Gehilfenschaft entgegenzukommen, selbst eine Redu-
zierung von II auf 5 Personen vorgenommen hat. Es
kann daher von einer Massregelung der Gehilfenschaft
keine Rede sein, und ist es sehr bedauerlich, dass
dieses Entgegenkommen keine Würdigung fand.
Herr Raila, ebenfalls Mitglied des Gehilfenaus-
schusses, gibt zu, dass Herr Schmitz in seinen Forde-
rungen wohl etwas zu weit gegangen ist, es aber mit
der Gehilfenschaft sehr gut gemeint hat. Des weiteren
verliest er eine Anzahl Lohntarife anderer Berufe, weist
speziell darauf hin, dass Tagelöhner und städtische
Arbeiter zum Teil höhere Löhne erhalten als die Photo-
graphengehilfen, und bezeichnet es für beide Teile vor-
teilhaft, wenn die Tarif- und Lohnverhältnisse auf fried-
lichem Wege geregelt würden.
Der Obermeister konstatiert, dass der Vertreter der
Firma Tietz, Herr Schmitz, nicht mehr berechtigt
ist, in der Innung zu erscheinen, da sich durch Mit-
teilung des Magistrats herausgestellt hat, dass die
Firma Tietz als juristische Person nicht anzu-
sprechen sei.
Herr Volz nimmt Herrn Schmitz in Schutz und
gibt zu, dass sich die Lohnverhältnisse der Kaufhäuser
nicht mit denen der Meister vertragen und die Waren-
häuser Tietz und Oberpollinger mit erheblichen
Verlusten in ihren photographischen Abteilungen
arbeiten; diese Verluste würden zu zwei Dritteln aus
der Kasse der Reklameabteilungen gedeckt.
Darauf erwidert Herr Traut: So wie die Waren-
häuser können wir nicht arbeiten. Wir müssen ver-
dienen; ich glaube bestimmt, dass sich unsere Gehilfen
mit unserem Tarif zufriedengegeben hätten, wenn sie
nicht von der Firma Tietz und dem Senefelderbund
beeinflusst worden wären. Auf die verlesenen Lohn-
tarife verschiedener Arbeiterkategorien wäre folgendes
zu erwidern: Die Gehilfen vergessen anzuführen, dass
diese Arbeiter zum grössten Teil ohne Kündigung ent-
lassen werden können oder mit achttägiger Kündigung
angestellt sind und bei der geringsten Arbeitsver-
minderung ausgestellt werden, wohingegen unsere Ge-
hilfen in guten und schlechten Zeiten gehalten werden,
so dass das Endergebnis des Lohnes im Laufe eines
Jahres bei uns doch günstiger ist. Auch wurde ge-
sagt, dass in anderen Berufen die Gehilfen den Meistern
zur Erzielung höherer Preise verholfen hätten; dafür
ist aber bei uns keine Aussicht vorhanden, nachdem
gerade hier die Preisdrücker die Vorkämpfer für den
Tarifvertrag sind. Noch etwas: Soeben wurde uns von
den Gehilfen nahegelegt, dass es für die Meister doch
354
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
sehr vorteilhaft wäre, die Tarif- und Lohnverhältnisse
auf friedliichem Wege zu regeln; also man droht ge-
wissermassen schon mit einer Regelung auf nichtfried-
lichem Wege, d. h. mit anderen Worten: den Streik.
(Zuruf des Herrn Raila: Des ist nicht gesagt worden!)
Traut: Sehr richtig, aber wir verstehen es auch, ohne
dass dieses Wort ausgesprochen wurde. Meine Herren,
das kann ich Ihnen sagen; wenn morgen in München
150 Gehilfen die Arbeit niederlegen und wir lassen eine
Anzeige im „Photograph‘ erscheinen: ‚150 Gehilfen
nach München gesucht!“ dann kommen mindestens
300.
Herr Franz Grainer erhält das Wort und führt
folgendes aus:
Meine Damen und Herren! Wir haben von der
Gehilfenschaft einen Tarifentwurf zugeschickt erhalten,
demgegenüber wir einen Meistertarif ausgearbeitet
haben. Jeder dieser Tarife ist natürlich für die be-
treffenden Verhältnisse entsprechend ausgearbeitet. Von
unserem Tarif kann man sagen, dass er unter Berück-
sichtigung des vorgelegten Gehilfentarifs gearbeitet
worden ist. Wir sind beide in der Hauptsache- noch
Neulinge in Tariffragen. Es wäre somit angebracht,
nicht dem Antrage des Herrn Traut, der besagt: Man
möge die Tarifangelegenheit auf ein Jahr zurückstellen,
zuzustimmen, sondern meinem Antrage, den ich dahin
formuliere: Die Tarifverhandlungen mit der bestehenden
Kommission der Meister einerseits und des Gehilfen-
ausschusses der Innung andererseits wieder aufzu-
nehmen. |
Die Gehilfen möchte ich endlich bitten, bei neuer-
lichen Verhandlungen die jetzt gehörten Stimmungen
und Verhältnisse in Betracht zu ziehen, und ich gebe
mich der Ueberzeugung hin, dass bei beiderseitigen
Entgegenkommen endlich ein Ergebnis zustande kommt.
Nach weiteren Ausführungen der Herren Hartl
und Schwertl stellt Herr Franz Grainer Antrag
auf Schluss der Debatte, der einstimmig angenommen
wird.
Herr Pöckl erhält das Schlusswort. Er verwahrt
sich gegen die Angriffe der Herren Schwertli und
Bögl und betont ausdrücklich, dass er als Referent die
Ansichten der Meisterkommission zum Ausdruck bringen
müsse. Persönlich stehe er nach wie vor auf dem
Standpunkt einer friedlichen Lösung.
Während dieser Verhandlungen machte sich, trotz
vieler Ermahnungen zur Ruhe seitens des Obermeisters,
eine immer stärker werdende Erregung der Versamm-
lung bemerkbar; der Urheber derselben, Herr Rupp,
musste nach wiederholten gütlichen Verwarnungen
unter Hinweis auf die Folgen eines Hausfriedens-
bruches den Saal verlassen. Dieser Zwischenfall ver-
anlasste den Obermeister, die Anfrage an die Versamm-
lung zu richten, ob sie mit seiner Handhabung der
Geschäftsordnung einverstanden sei. Mit 100 Stimmen
und den Stimmen des Gehilfenausschusses wurde dem
Vorsitzenden, Herrn Einsiedel, ein Vertrauensvotum
erteilt.
Der Obermeister erwähnt noch, dass die Löhne der
durch die Gehilfenvertreter angezogenen Arbeiterkate-
gorien ganz anders beurteilt werden müssten, da die
Stadtgemeinde und andere grosse kapitalkräftige Unter-
nehmer mit unserem wirtschaftlich daniederliegenden Be-
rufe nicht verglichen werden könnten. Er glaubt, dass es
sehr wohl im Interesse beider Teile gelegen ist, auf fried-
lichem Wege zu einer Einigung zu gelangen, und stellt
das bereits verlesene Schreiben der Gehilfenorganisation
bezw. deren Gesuch zur Abstimmung. Die Versamnı-
lung lehnt dieses Gesuch mit 40 gegen 25 Stimmen ab;
die übrigen Mitglieder enthielten sich der Abstimmung.
Der Antrag Grainer, mit dem Innungsgehilfen-
ausschuss in neue Verhandlungen einzutreten, wird mit
allen gegen eine Stimme angenommen, und ist der
Antrag Traut somit gefallen.
Nach kurzen Erläuterungen des Obermeisters
werden die inı Entwurfe vorliegenden Nebenstatuten
für die Unterstützungskasse mit allen gegen 3 Stimmen
angenommen.
Mit dem gleichen Stimmenresultat erfolgt die Wahl
des Herrn Rechtsanwalt Dr. Hoppe zum juristischen
Berater der Innung, desgl. der diesbezügliche Vertrags-
abschluss.
Nunmehr schildert der Obermeister in längeren
Ausführungen das Vorgehen des Bayerischen Fremden-
verkehrsvereins und ersucht die Versammlung um ein-
stimmige Annahme nachstehender Resolution.
Protestresolution.
„Die am 13. Mai Igı4 im Restaurant ‚Regens-
burger Hof‘ tagende III. Hauptversammlung der
Zwangsinnung für das Photographengewerbe in den
Stadtbezirken München und Pasing stellt auf Grund
eingehendster Information fest, dass die vom Baye-
rischen Fremdenverkehrsverein Mitte November 1913
ausgestellten, nunmehr in der Halle des Münchener
Hauptbahnhofes und anderer bayerischer Bahnhöfe
angebrachten photographischen Riesenvergrösse-
rungen in der Schweiz angefertigt wurden, trotzdem
leistungsfähige Betriebe in Bayern vorhanden sind.
Es ist tief bedauerlich, dass ein vöm Staat und
der Stadt München hoch subventionierter Verein das
Geld der heimischen Steuerzahler ins Ausland ab-
führt und durch diese Handlungsweise das bekannt
leistungsfähige Photographengewerbe im eigenen
Lande förmlich brüskiert, zu einer Zeit, wo Staats-
und Stadtparlamente vor Hebung und Schutz des
Handwerks triefen.
Die vorgenannte Versammlung der Münchener
Photographeninnung erblickt in dem Vorgehen des
Bayerischen Fremdenverkehrsvereins eine Missachtung
des bayerischen Photographengewerbes und erhebt
gleichzeitig hiergegen den schärfsten Protest. Sie
spricht aber auch gleichzeitig die bestimmteste Hoff-
nung aus, dass der Bayerische Fremdenverkehrsverein
in Zukunft seine anfallenden photographischen
Arbeiten nicht mehr im Ausland, sondern im eigenen
Lande, und zwar zur Hebung des bayerischen Photo-
graphengewerbes anfertigen lässt.“
Zu dieser Angelegenheit ergreifen ausserdem noch
die Herren Grainer, Traut, Lusche und Hoff-
mann das Wort in zustimmendem Sinne.
ar
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
355
nme nee
Die Resolution fand sodann einstimmige Annahme
mit dem Beschluss, dieselbe an das Ministerium des
Innern, an die Führer der politischen Parteien im
Landtag, an den Stadtmagistrat und an die Tages-
presse zu übersenden.
Der Geschäftsbericht des Obermeisters wurde in-
folge der vorgeschrittenen Zeit auf das notwendigste
gekürzt und ohne Debatte erledigt. Der Antrag des
Herrn Hofphotographen Hirsch auf Einführung einer
Liste zahlungsunfähiger Auftraggeber wurde gutge-
heissen und deren Behandlung bis zur nächsten Sitzung
zurückgestellt.
Zum letzten Punkt der Tagesordnung wünscht
Herr Weihmayr ein Gesuch an den Stadtmagistrat
zwecks Aufhebung des Photographieverbotes an den
Volks- und Fortbildungsschulen.
Herr Negele befürwortet in sachlich begründeten
Ausführungen die Einschränkung der Photographie-
erlaubnis auf Strassen und Höfen im Interesse der
Standesehre.
Um ı?!/J, Uhr morgens wird die 3. Hauptversamm-
lung durch den Obermeister geschlossen.
Hans Möller,
Schriftführer.
Julius Einsiedel,
Obermeister.
—k art
Photographen- Zwangsinnung
Plauen und die Amtshauptmannschaften
Plauen, Oelsnitz und Auerbaeh.
Innungsversammlung
am aı April, nachmittags 2!/, Uhr, im „Cafe
Trömel“, Plauen.
Herr Obermeister Kneisel eröffnet die Versamm-
lung 2°/, Uhr, begrüsst die Herren Kollegen auf das
herzlichste, ganz besonders die Herren Kollegen,
welche heute das erste Mal in unserer Mitte weilen,
und bittet sie, recht eifrige Mitarbeiter zu werden.
Der Obermeister ersucht zu Punkt ı den Unter-
zeichneten, das letzte Protokoll zu verlesen, dies ge-
schieht und erhebt niemand Einspruch.
Punkt 2. Es liegen verschiedene Entschuldigungen
vor, dieselben werden dem Vorstand zur Prüfung über-
wiesen, ferner gibt der Obermeister 28 verschiedene
Eingänge bekannt, dieselben hier aufzuführen erübrigt
sich, da in den voraufgegangenen Vorstandssitzungen
über deren Inhalt schon beschlossen wurde,
Hervorzuheben ist eine Einladung zum bevor-
stehenden Photographentag in Leipzig, welcher vom
a3. bis 26. Juni stattfindet. Der Obermeister bittet um
recht zahlreichen Besuch desselben.
Punkt 3. Zur Festsetzung der Lehrlingsaufnahme-
und Prüfungsgebühren schlägt der Kassierer Herr
Paul Fischer vor: für die Aufnahme 3 Mk., für die
Prüfung ıo Mk. als Beitrag festzulegen, die Versamm-
lung beschliesst nach kurzer Debatte, den Antrag des
Kollegen Fischer zu unterstützen und zum Beschluss
zu erheben.
Punkt 4. Vortrag über Festsetzung von Mindest-
preisen, eventuell Beschlussfassung hierüber. Der
Obermeister bittet Unterzeichneten, die der Versamm-
lung zu empfehlenden Mindestpreise, weiche in der
Kommissionseitzung vom 3. März, laut Protokoll,
beraten worden sind, vorzulesen. Dies geschieht, und
ist die Versammlung mit diesen Mindestpreisen ein-
verstanden, deren Annahme hierauf durch Abstimmung,
gegen drei Stimmen, Genehmigung findet.
Punkt 5. Antrag Werner wegen Beschaffung
einer Bücherei, wird zurückgestellt, da Kollege Werner
nicht anwesend ist.
Punkt 6. Verschiedenes. Nachdem der Obermeister
noch verschiedenes bekanntgegeben, liest selbiger einen
Artikel in Nr. 10 der „D. Ph. Z." vor, welcher allgemeine
Entrüstung bei den Mitgliedern hervorruft. Die Ver-
sammlung beschliesst, nachstehende Resolution in
unserem Fachorgan zu veröffentlichen: „Nach Vortrag
des Artikels in Nr. 10 der „D. Ph. Z.", S. 129, wo es
heisst: ‚und namentlich gehörten dahin die traurigen
Innungsverhältnisse in Plauen, und dass die Art und
Weise, wie die Innung in Plauen geleitet war, als
durchaus unzulässig und das Fach nur schädigend
bezeichnet wird‘, stellt die Innungsversammiung fest,
dass diese Behauptungen unwahr sind, und weisen
sämtliche anwesende Mitglieder mit Entrüstung diese
Angrifle einstimmig zurück. Sie betonen ausdrfcklich,
dass der kollegiale Verkehr in unserer Innung stets der
beste war und noch ist.“ — Nach verschiedenen Aus-
sprachen schliesst der Obermeister die Versammlung
71), Uhr. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Gustav Kneisel, Joh. Ronneberger.
Obermeister. Schriftfährer.
Personalien.
Herr Photograph Paul Beckmann in Detmold
wurde anlässlich des Geburtstages des Fürsten zum
Hofphotographen ernannt.
— 4er
Aus der Industrie.
— Unter den optisch-mechanischen Industrie-
anstalten hat sich das Haus Hugo Meyer & Co, in
Görlitz einen sehr guten Ruf erworben, so dass es
sich getrost neben den grössten Fabriken mit seinen
Erzeugnissen sehen lassen kann. Neuerdings hat sich
die Meyersche Anstalt, wie die jüngste bezügliche
Preisliste es erkennen lässt, auf dem Gebiete der Pro-
jektions- und Kinematographieoptik sehr glücklich be-
tätig. Man möge sich dieses in ruhiger und kurzer
Sachlichkeit gehaltene Büchlein kommen lassen! —
Besonderer Erwähnung würdigen wir den Meyerschen
Spezialanastigmaten für Kinematographie und Pro-
jektion mit dem Handelsnamen ‚„Trioplan F:3“. Dieses
Objektiv ist wegen seiner hohen Lichtstärke und wegen
seiner vorzüglichen astigmatischen, sphärischen und
chromatischen Korrektion für kinematographische Auf-
nahmeapparate bestgeeignet, es ist in Brennweite von
35 bis go mm lieferbar, und zwar in Stufen von 5:5 mm,
Für Aufnahmeapparate sind die Trioplane mit Schnecken,
gangfassung, für Wiedergabe mit Zylinderfassung aus-
gestattet, es kann aber jede beliebige andere Fassungs-
356
art auch auf Wunsch angebracht werden. Die grosse
Anfangsöffnung ermöglicht Momentaufnahmen in Innen-
räumen, und man erhält trotz der ausserordentlich hohen
Lichtstärke bewundernswert scharfe Bilde. — Ein
anderes, älteres Objektiv „Kinon IF:2,5“ besitzt eben-
falls höchste Lichtstärke und feinste Zeichnung. Es
soll jetzt in einer erheblich erweiterten Auswahl von
Brennweiten hergestellt werden.
| Zn 20 m
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 119. Herr D. W. in B. Welche Methode
hat sich in der Praxis am besten bewährt, um für
grosse Köpfe eine gleichmässig künstlerisch wirkende,
geringe unscharfe Weichheit zu erzielen?
Antwort su Frage 119. Das beste Mittel ist die
Benutzung einer Drahtgazeblende, die an Stelle der
gewöhnlichen Einsteckblende in das Objektiv geschoben
wird. Man schneidet aus steifer, mattsch warz gestrichener
Drahtgaze (Fliegenfenstergaze) die Blende gemäss der
Vorlage der Einsteckblende genau aus und versieht sie
innen zentrisch mit einem kreisförmigen Ausschnitt.
Je nach der Grösse dieses kreisförmigen Ausschnittes
wird die Weichheit der Konturen verschieden ausfallen.
Ist die freie Oeffnung der Blende sehr klein im Ver-
hältnis zum ganzen Durchmesser derselben, so erhält
man ein sehr unscharfes Bild, während, wenn die freie
Oeffnung innen gross ist und der Drahtgazerand nur
schmal, eine geringe Unschärfe entsteht. Durch die
Verwendung dieser Einrichtung kann man auch bei
ganz grossen Köpfen, um die Schärfe räumlich zu ver-
legen, eine sehr angenehm wirkende Weichheit der
Konturen erzielen. Die Exposition ist natürlich etwas
länger als bei einer vollkommen freien Blende. Selbst-
verständlich kann eine solche Drahtgazeblende mit
einer beliebigen Oeffnung einer Einsteckblende kom-
biniert sein.
Frage 120. Herr B. L. in G. Zum Verglasen
meines Ateliers ist im Voranschlag halbweisses Glas
genannt. Wie die Probe des Glases erkennen lässt,
zeigt dasselbe in der Durchsicht kaum einen grünlichen
Stich, dagegen erscheint das Glas, von hochkant ge-
sehen, dunkelgelb-grüän. Kann eine solche Färbung
die Exposition im Atelier nennenswert verlängern ?
Antwort su FyYage 120. Halbweisses Glas ist für
Atelierfenster vollkommen ausreichend farblos, und der
Unterschied im Preise gegen das vollkommen weisse
Glas oder drei Viertel weisses Glas ist ziemlich be-
deutend. In den meisten Ateliers wird wohl gewöhn-
liches halbweisses Fensterglas Verwendung finden.
Jedentalls kann die technische Wirkung nur eine ganz
geringfügige sein.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 53. Heır A. in D. Muss ich als Nach-
folger meines verstorbenen Vaters die bisherige Be-
zeichnung des Geschäftes ins Handelsregister eintragen
lassen, wenn ich sie so weiterführen will?
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Antwort su Frage 53. Nur solche gewerbliche
Unternehmen, die nach Art und Umfang einen in kauf-
männischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb er-
fordern, sind zur Eintragung ins Handelsregister an-
zumelden. Im allgemeinen gehören photographische
Ateliers nicht zu solchen Betrieben, so dass die Führung
von ‚Firmen‘ unter das Verbot des $ 37 des Handels-
gesetzbuches fallen würde. Bei der Gleichheit Ihres
Namens mit dem bisherigen Inhaber des Ateliers ist
ein Bedürfnis zur Führung einer „Firma“ auch gar
nicht vorhanden. Dr. Sch.
Frage 54. Heır E. H. inS. Darf ein Photograph
Bilder, die er als Geschäftsleiter einer früheren Firma
in einer anderen Stadt hergestellt hat, als Geschick-
lichkeitsproben seines jetzigen Geschäfts in seinen
Schaukästen ausstellen? Die Zwangsinnung hat dies
bejaht, ich nehme aber an, mit Unrecht.
Antwort su Frage 54. Diese Frage ist bereits
durch eine Entscheidung des Reichsgerichts beantwortet,
wie sich aus der Mitteilung in dieser Zeitschrift, Jahr-
gang 1913, Seite 445, ergibt. In einem ganz ähnlich
gelegenen Falle wurde der ausstellende Photograph
wegen unlauteren Wettbewerbes mit 20 Mk. Geldstrafe
belegt, weil es sich um eine wissentlich irreführende
Reklame handle. Das Reichsgericht verwarf die Re-
vision des Verurteilten als unbegründet, weil das Aus-
stellen von Bildern oder Photographien unter den Be-
griff der „bildlichen Darstellungen “ im Sinne des 85,
Abs. 2, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
falle, die den „Angaben‘ oder ‚Mitteilungen‘ im
Sinne des 84 gleich zu achten seien; als Mitteilung
sei jede nach aussen hin zur Geltung kommende Kund-
gebung anzusehen. Aber auch in technischer Hinsicht
besteht wohl darin ein grosser Unterschied zwischen
den in zwei verschiedenen Ateliers und mit vielleicht
ganz anderen Hilfsmitteln hergestellten Geschicklich-
keitsproben desselben Photographen. Dr. Sch.
Frage 55. Herr B.R. in L. Ein Kaufmann be-
stellte bei mir 1000 Lichtdruckpostkarten mit drei von
ihm gewünschten Aufnahmen, darunter auch das Land-
postgebäude mit der Postagentin vor der Tür stehend.
Nach Vorlage der Probebilder wurden die Postkarten
bestellt und geliefert, die Annahme wurde aber ver-
weigert, da die Postagentin, die angeblich nichts von
der Verwendung der Aufnahme zu käuflichen Post-
karten gewusst hat, dem Besteller die Verbreitung der
Postkarten mit ihrem Bildnis verboten hat. Kann ich
den Besteller auf Abnahme verklagen?
Antwort su Frage 55. Da Ihnen der Besteller
keine von Ihnen zu erfüllende Bedingung wegen einer
der Aufnahmen gestellt hatte, so haftet er allein für
den durch den Einspruch der abgebildeten Postagentin
etwa entstehenden Schaden. Der Besteller muss die
Lieferung abnehmen; wenn ihm die Postagentin den
Vertrieb der Karten verbietet, muss er sich den Schaden
selbst zuschreiben. Ob fibrigens der nachträgliche Ein-
spruch der Postagentin begründet ist, kann im Hinblick
auf $ 23, Ziffer 2, K.G. zweifelhaft erscheinen.
Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halenzee.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halie a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
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und ALLGEMEINE PHIOTOGRABHEN-ZEITUNG,
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förmlich freier, steht-fast:imvsonhigeren Räumen,
dierdie ausgestellten: Arbeiten-voll zdr -Geitung
bringen; -unad'nicht zuletzt:ist es der gute Ge:
schmatck, der’ eine Rolle "gespielt’hat; hier'ist
so !etwas: wie eim Programm zu $püren ‚ ’eine
überlegene Leitung des "Ganzen: * Sei’ es in dent
Raume;; der »der künstlerischeir "Gestaltung des
Plakdts oder der 'Buchkunst gewidmet ist, oder
wöo) Malereien‘; "mehr: instruktiv-als fertig m der
Beliaridfiung, bänken; "der: Besucher empfindet
eine angenehme Führung. In der letztgenandten
Aditeilung "sind-'auch'- niännliche "und »weibliche
Akte- zu: sehen; "Adkeiten“ aus“ der ‘Vor= und
sidd'-sie mir -doch- gerad ein "Beweis für den
Unwert-der photographischen Darstellungen auf
diesem’ Gebjef. ‚>>
.S@hr - löhrreich - Fand - ich ' das’ Sthdiom- über
bithtwirkyngen; sobald> sich zwei‘ verschiedene
im Bılde bemerkbar machen sollen, z: B:"Ver!
schmelzung 'des»-Somienlichts mit-chemi Atır Zimmer
herrschenden--Eichte,- Beobachtuürgen' iur “Frei:
kehf 'u:a;, also’ Fragen, die auch" den Licht=
bildsier -immer ; beschäftigen: "Die "aüsgestellten
Zeichnungen 'verlassen-wir-ünd wenderr uns den
Repröduktionsverfahren zu (Pobtiikkiung des Hemir
Pröfessor &öldberg)
Es-rist--gar- nicht mehr möglich“ in-ungeref
manner r
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FW. see Fe ne a
Zeit, der Illustrationen zu entbehren, und nach; _.(P
dem die Photographie einmal erfünden wär,-
begann auch die Entwicklung der photomechani-
das eingehendste Interesse. Da sind Strich-
and” Zitrkatzungen " instrükeiv "ausgestellt Die
charakteristischen‘ Merkiiiale, "aitter Zügrunde
tegen der "bestmöglicheit Leistung,” kömmeif "in
Altotypie” wid ‚Lichtdrück" zür "Gektig:" "Auf
die verschiedenen Phasen bei Herstellung” eines
Strichnepätivs wird Bezu einen" and” dabei
die Unterschiede von unterbelichteten, verstärkten
öder' > uberbetiehteten Negative F% fesselitder
Weise erklart, Sünter Berücksichti "der Re-
sültateauf gewobnlicheh wid’Bhotömechänischen
Ptattei. "Diejetigem Fachleute, denen’ Yas nasse
(Koliödhiir-)Verfalren” keiti""Buch” mit sieben
Stegehi "ist, "werden ' manche "Erinnerung "au f-
frischen, wenn sie die zur Darstellung‘ ge
brachitefeklerhaften Erscheihungen, dein Silbern
der «Platte angefangen, auch die’ ;berlicktigten“
Staubpurikte sind’ Hiehe" vergessen” Wordeii, zu
Gesicht‘ "bekominen. Es’’wird Terier'' die‘ Wirz
kung" des’ Rasters an °Autotypieni "deiifönstriert,
über‘ Aetzungen, "Abdecken’ and” viele" andere
können wir uns orientieren." "> 7
"'Wonr Dreifarbendrück sind -Teilditicke, Aue
nahmen miit den: betreffenden 'Fitern ünd eit-
sprechenden Einulsiönen ausgestellt. “Das Lickt-
druckverfabren ist ebenfälls” "berücksichtigt. ° "Die
Vorgange bei dem "von”üuns schön Besonders
hervorgehobenen Tiefdruck sind” recht ahschau"
lich gegeben! die Vebertragung Us Aetzpäpiers
Se auf die Kupferplatte, eine Teilent-
ung, Aussehen der geätzten Platte nach
entfernter Schicht usw., Photolithographie, Gal-
schen Verfahren einzusetzen; schon in der Zeit” "Yänds-vervoliständigeri diese Gruppe.
der Daguerreotypplatten_-erzeugte _
druckplatten, und die Eigenschaften des een
papiers,itr Bidhromatlösung 'tichtempfindlich "ge-
matht, bildem-auctr-tieute nochdie' Grundlage
für- fast alle-photomechanischeir Verfahren. """""
Wo früher ..die- Hamd des" Künstlers *ein-
greifen-.musste;’, um-:das Bild- auf die- Kupfer-
platte-zu: bringen, -gesebieht --es- jetzt ‘auf chemi-
schem-W.ege,--und: die. neuesten’ ‚Erzeugnisse -auf'
dem.-Gebiete:-des :-Tiefdruckes--lassen- -eine neue:
Etappe -- auf --dem-- Gebiete RR ZUSTEOONERNEN
verfahren: erkennen; -*'--—-- 7 --
.„Die-Ausstellung- Fe Klasse Leldhenr vers
dient .denn:-auch: von -seiten--der Photographem:
EEE. RL un»
man... lief... »_An-Radierungen-siebt- man: sehr-bemerkens-
werte Leistungen; im Holz- und Linoleumschnitt
wird” Verschiedenes gezeigt; wir"werden in’ die
Werkstatt "des Buchbiriders geführt; tr die für
Buchdruck’”und - Schriftsatz; "Reliefgravierungen
für" Päpier --und- Medaill&nprägung, Küpferstich
und Wasserzeich®n- sind’ vorhanden; so’ drängte”
sieh - mir- der Eindruck" 'aüf,--vör "einer "Ausser
gewöhnlichien- Darbietung’ zu "stehen: . die Lehr-"
tatigkeit-&iner Aristält,- geschaffen zur Fördermg'
deutscher Arbeit, offenbart sich-uhs.=
: "Leider" fallt “die” rein” phofögraphische 'Ab”
teilung "etwas aus' "dem "Rahmen? . dass” die"
Autochromaufnaähmen > nicht» glücklich” geraten’
52
„nteln!
358
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
sind, ist zu entschuldigen, dass jedoch die
Einzeichnung eines Hintergrundes besonders
herausgehoben wird, und zwar in einer Weise,
die nicht gebilligt werden kann, muss registriert
werden. Es handelt sich um eine Zimmerauf-
nahme (Kostümbild), die sich die Verwandlung
in eine Freilichtaufnahme hat gefallen lassen
müssen. Durch Bearbeiten des Diapositivs sehen
wir uns einer an der Hafenmauer hinschreitenden
Holländerin gegenüber. Gewiss soll der Schüler
auch in dieser augenblicklichen Geschmacks-
richtung orientiert werden, so etwas aber be-
sonders auffällig auszustellen, hat mir nicht ge-
fallen.
Die Fachklasse Naturphotographie bietet dann
noch eine grosse Anzahl Bilder, unter an-
deren Gelegenheitsaufnahmen, mehr Masken-
scherze von einem Kostümfeste, die ganz nette
Bewegungen und Ausschnitte zeigen, aber für
die Beurteilung zu wenig Anhaltspunkte geben.
Dass ein Frank Smith Bildnisse von mit-
unter altfränkischer Technik als Resultate seiner
Lehrtätigkeit an der Akademie angesprochen
wissen will, erkläre ich für ausgeschlossen, da
steht dieser Meisterphotograph für mich viel zu
hoch. In einzelnem, namentlich glücklichen
Gruppenarrangements, lässt sich Vielversprechen-
des ahnen.
Ein Sprung in das benachbarte österreichische
Haus wird allen Ausstellungsbesuchern aufs
wärmste empfohlen. Es dürfte wohl nicht zu-
viel behauptet sein, diese Darbietung der öster-
reichischen Monarchie als einen Clou der „Bugra“
zu erklären. Ia ihrer Innenausstattung sind diese
Räume von einzigartiger Wirkung. Mit Hoch-
achtung sieht der Besucher die kühn genialen
Grifte ins Reich der Farbe, wie auf diese Weise
Leben in die Darbietung gebracht wird. Mo-
derner Wiener Farben- und Formensian in
seiner ganzen Noblesse schlägt uns in vollen
Akkorden entgegen!
Mit förmlicher Genugtuung wird es mancher
Fachmann begrüssen, dass ihm wenigstens hier,
an bevorzugter Stelle, gleich im Hauptsaale,
photographische Arbeiten, die des Trios Kühn,
Watzek, Henneberg, entgegenleuchten. Die
zum Teil berühmt gewordenen Gummidrucke
sind zwar fast alle bekannt: Kühns Fahnen-
träger, sein Porträt Spitzers, die verschiedenen
Kinderbilder, die stimmungzaubernden, ab und
zu elegischen Landschaften Hennebergs,
WatzZeks weisser Segler, dessen Elb- und
Donaulandschaften, aber gerade an diese Arbeiten
der drei hervorragenden Kunstphotographen
können wir nun heute, nach bald einem Dezenium
des Erscheinens ihrer Bilder, einen Massstab mit
Bezug auf die Entwicklung der künstlerischen
Photographie legen, denn ihr Auftreten seiner-
zeit hatte Wirkungen von grundlegender Be-
deutung hervorgebracht. Die Bilder können
heute noch als Vorbilder, im reinsten
Sinne des Wortes, angesprochen werden,
das ist meine ehrliche Ueberzeugung! Den Grad
des Fortschritts in der künstlerischen Photo-
grapbie daran zu ermessen, möge dem Ur-
teile jedes einzelnen Besuchers vorbehalten
bleiben.
Unsere Wanderung führt uns in den Raum der
k.k. Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in
Wien, wo wir zwar nicht ausgesprochen moderne
Photographien autreffen, dafür aber ehrliche
Arbeiten und eine grosse Auswahl Drucktech-
niken: Kombinationsgummidrucke, Pigmentbilder,
Bühler-, Höchheimer-, Mattalbumia-, Platin-
drucke, die dartun, dass die photographische
Technik vor allem gepflegt wird.
Die photographische Industrie, die wir auf
unseren Streifzügen nicht vergessen dürfen auf-
zusuchen, ist in der Hauptsache in der Halle
Deutsches Buchgewerbe geborgen; der in dieser
Beziehung unzuverlässige Ausstellungskatalog
nennt die Industriellen gleich mit den Photo-
graphen, ohne eine nähere Bezeichnung der
Plätze anzugeben. (Fortsetzung folgt.)
—
Innungs- und Vereinsnaechriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Hessischer Photographen-Bund (E. Y.).
Protokoll der Bundesversammlung
am 8 Juni in Frankfurt aM.
Nach Eröffnung der Tagung begrüsst der I. Vor-
sitzende, Kollege Schramm, die Erschienenen in ge-
wohnt liebenswürdiger Weise. Ungewohnt war aller-
dings dabei, dass er den nicht zahlreichen Besuch
bedauern musste. Nun, wir sind eben durch die
letzten so gut besuchten Versammlungen etwas ver-
wöhnt geworden. Entschuldigt hatten sich die Herren:
Beckmann, Blumberger, Uhlund Ranzenberger.
Das zur Verlesung gebrachte Protokoll der letzten
Tagung wurde genehmigt. Bei den bekanntgegebenen
Einläufen interessierte besonders, dass unser I. Vor-
sitzender zum Mitglied des Ehren - Arbeitsausschusses
der Leipziger Tagung ernannt wurde.
Kollege Schramm forderte die Kollegen an-
gelegentlichst zum Besuch des Leipziger Photographen-
tages auf und gab die Tagesordnung desselben bekannt.
Zu Punkt Innungsangelegenheiten wird bekauntgegeben,
dass die Verhandlungen mit dem Kreisamt zum Zweck
der Ausdehnung der Darmstädter Innung fortdauern.
Recht viel Interesse erregte die Mitteilung, dass seitens
der Darmstädter Innung ıı8o Mk. für verhängte Ord-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
359
naungsstrafen (fortwährende Verstösse gegen $ 2a und 10 |
der Innungsatzung) von einem Angehörigen der
Innung zwangsweise beigetrieben wurden. Der Schrift-
führer verlas eine allgemein interessierende Bekannt-
ımschung des Grossh. Polizeiamtes Darmstadt, betreffend
die Frisear- und Perückenmacherinnung. Letztere hat
Sonntags um ı2 Uhr Geschäftsschiuss. Nach einer
Entscheidung des Oberlandesgerichtes dürfen nach
dieser Zeit auch solche Kunden nicht mehr bedient
werden, die schon vor Schluss im Geschäft waren.
Bei einer Strafe bis zu 600 Mk. muss jeder Betrieb
nach ı2 Uhr ruhen.
Es entspann sich über die Sonntagsruhe eine an-
regende Debatte, an der sich die Herren Theller,
Hampel, Ensslinger, Klauer usw. beteiligten,
weich letzterer Herr bemerkte, dass ihm vom Kreis-
amt gestattet sei, seinen Vertreter auch fiber die ge-
setzinässige Arbeitsdauer der Gehilfen an den Sonn-
tagen zu beschäftigen.
Die Beschlussfassung über die geplante Ausstellung
soll bis zur Hauptversammlung zurückgestellt werden.
Zur einstweiligen Information diene die Mitteilung,
dass die Ausstellung als eine Wanderausstelluug geplant
ist, die in den grösseren Städten Hessens stattfinden
soll. Zur Begehung unserer dritten Stiftungsfeier wird
beschlossen, die Tagung schon morgens zu beginnen,
und mit derselben einen Besuch der beiden in Darm-
stadt stattfindenden Ausstellungen (diejenigen der
Darmstädter Künstler. Kolonie, und der Jahrhundert-
Ausstellung deutscher Kunst) zu verbinden.
Unseren Mitgliedern wird in nächster Zeit Ein-
ledung und Programm zugehen, und bitten wir schon
jetzt, uns lauter zusagende Rückantworten zugehen
zu lassen.
Anträge zur Central. Verbands - Tagung wurden
seitens der Mitglieder keine weiteren gestellt und
beschlossen, da die Versammlung von der Notwendig-
keit überzeugt ist, bei der Tagung des C. V. vertreten
zu sein, unseren I. Vorsitzenden zu derselben zu dele-
gieren. Die Firma Feilner- München hatte in liebens-
würdiger Weise eine grössere Anzahl Bilder, die mit
ihren Folien kopiert waren, zur Ausstellung gebracht.
Der Schriftführer gab nähere Auskunft über die An-
wendungsmöglichkeiten derselben, und bezeichnet sie
als eine wertvolle Bereicherung bei Atelieraufnahmen.
Der Firma Feilner drückte der I Vorsitzende den
Dank der Versammluug aus. Eine überaus sehens-
werte Ausstellung hatte noch unser verehrter Senior,
Kollege Magnus, veranstaltet, der eine grössere An-
zahl Interieuraufnahme 24 X 30 cm auflegte. Die Fehlen-
den haben viel versäumt, dass sie diese wirklich muster-
gültigen Arbeiten nicht gesehen haben, und sei es
auch hier gesagt, dass wir, wie es auch der I. Vor-
sitzende zum Ausdruck brachte, Kollegen Magnus
für sein vorbildliches, zielbewusstes Arbeiten im Inter-
esse unseres Berufes zu grossem Dank verpflichtet
sind, uud besonders den teilnahmlios abseitsstehenden
Kollegen zur Nacheiterung empfehlen.
Die Versammlung wurde geschlossen mit dem Be-
wusstzsein, dass, wenn dieselbe auch klein war, wir
doch wiederum wertvolle Anregungen mit nach Haus
nehmen konnten.
Alb. Fraatz, Schriftführer.
—6290—
Säehsischer Photographen - Bund (E.Y.)..
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.
Als neues Mitglied war gemeldet:
Herr Dr. von Kalmanchey, Photograph, Dresden-A.,
Räcknitzstrasse ı.
IR
Photographen -Zwangsinnung
tür das nördliehe Herzogtum Oldenburg.
Sitz: Rüstringen.
Die halbjährlichen Innungsbeiträge (vom ı. Januar
bis 30. Juni), 6 Mk., sowie die fälligen Abonnements-
beträge pro IL und II. Qaartal, 250 Mk., für „Das
Atelier des Photographen‘‘ sind porto- und bestell-
geldfrei an den Kassierer, Kollegen H. Koch in
Jever, einzusenden.
Nichtbeachtung dieser Bekauntmachung hat spätere
zwangsweise Beitreibung der Beträge durch das Gross-
herzogl. Amt zur Folge.
Altred Gerboth, I. Vorsitzender.
— Dt
Auszeiehnungen.
Se. Maj. der König von Bayern hat dem Photo-
graphen Herrn Leonhard Faerber in Kempten für
ein Sr. Maj. anlässlich des Jagdaufenthaltes in Pfronten
gewidmetes Album mit Ansichten von Pfronten und
Umgebung eine goldene Busennadel mit Namenszug
und Krone in Begleitung eines anerkennenden Dank-
schreibens übermitteln lassen.
Dem Malermeister und Photographen Herrn Georg
Breyer in Künzelsau wurde die Verdienstmedaille
des Ordens der Wärttembergischen Krone verliehen.
— hart
Aus der Industrie.
— Al: Neuheit in ihrem 48 Sorten umfassenden,
direkt kopierenden Kohlepapier bringt die Firma Emil
Bühler, Schriesheim bei Heidelberg, einen
rauhen Untergrundstoff in Kartonstärke auf den Markt.
Darch die eigenartige Oberflächenstruktur wird die
künstlerische Wirkung guter Bühler-Kopien noch
bedeutend erhöht.
— Die Optische Anstalt G. Rodenstock,
München, bringt einen neuen Typus sechslinsig ver-
kitteter Doppelanastigmate zur Ausgabe unter dem
Nauıen „Eikonar- Doppelanastigmate‘. Zunächst werden
zwei Serien ausgegeben, die sich im wesentlichen durch
die Lichtstärke 1:6,3 und 1:5.4 unterscheiden. Der Auf-
bau ist symmetrisch. Die Beseitigung der chromatischen
und sphärischen Fehler in und ausserhalb der Achse
ist so exakt durchgeführt, dass. der Korrektignszustand
mit Recht als ideal bezeichnet werden darf. Die Eikonare
ergeben demzufolge schon bei voller Oeffnung ein
brillantes, bis in die Ecken der jeweils angeführten
Plattenformate scharfes Bild. Da die Objektivhältten
360
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
für sich gut korrigiert sind und ‚als Anastigmate bereits
mit Blenden ı:125 die Formate der Doppelsystene
wiedergeber, können die Eikonare als Satzobjektive in
vollem Umfauge angesehen werden. Sie bilden auch
die. Grundlage zu den neuen Eikonar- Sätzen, deren
Veröffentlichung in Kürze erfolgt. Infolge. der voll-
endeten Korrektion ist ihr - EEE! sehr
weit; es-sind hochwertige Universälinstrumente, "welche
sich für die Handkamera des Amateurs und in den
grörseren ‚Nummern "besonders für den Porträfisten
eignen. -Der Bildwinkel beider Serien: beträgt "bei voller
Oeffnung etwa 70 Grad und steigt je nach Abblendung
auf -90-@Grad und darüber. Die Eikonare sind also
in letzterem Falle gewissermassen schon Weitwinkel-
objektive. Bei Festsetzung der Preise ist die Anstalt
Rodenstock: ihrem alten Grundsätze treu geblieben,
mur. iässige Preise auch” für das Beste atzusetzen.. Die
Firma :verseiidet IEEREENES vn ihren: ee
kostenfrei:
..- Kleine Mitteilungen. ---- --
— Meisterprüfung. Herr K. Roth es
hat- die PER mit der Note Er iR .
standen; --- e
.—Der-letzte Anmtidetermin" zur Beteiligung
an der „Alpha (Allgemeine _photographische Aus-
stellung Wiesbaden, September ı914) ist vom 30. Juni
auf den 15. Juli verschöbe worden. "Die Bedingungen
zur Beteiligung au: der ;,Alpha“ : können kostenlos
vom ’Arbeitsariischuss bezogen werden. Eine Reihe
von RB ea rerif ist in TARASE Zeit ER
worden. ua
; En BEE RRT WE
Fragekasten.
‚Fer ‘ Technische Fragen:
rum Etagih- 7ar. Herff X.-G. in Sch. Bitte höflichst
um Angabe eiries guten Brenzkatechineütwicklers, und
uni Nennung der Plattensorte, die sich für Ne "Ent-
wickler:ariı 'besten: eignet.
' Amtwort au Frage 121. Brenzkatechinentwicklier
wird -#ür Negativanfnabmen heütigestsgs kaum noch
verwendet, da er durch bessere und billigere Ent:
wickiungssubstanzen ersetzt worden ist und keinerlei
besonders -hervorragende Eigenschaften für den Negativ:
prozess besitzt. Die einzige Eigenschaft, derentwegen
das Brenzkatechin gelegentlich empfohlen wird, ist die
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A
bräunliche Färbung der-Negative, id aber EURE
Fällen-nicht einmal erwünscht ist:
Fragt 122, -Berr W: H. in D: Von "Gemälden
beabsichtige ich Dreifaibenreproduktionen zu machen.
Welches Verfahren "gibt bessere Resultate, Pinatypie oder
Dreifarben -Kollodruck ? : Meiner Ansicht nach ‘ist Pina-
typieblau zu wenig grüülich, auch würde ich ein noch
bläulicheres Rot: vörziehen.: Gibt es haltbare "Licht-
ärsickfarben- vom: Ton- des-Nachtrosa resp. Plaublan?
rien ergibt mir nicht genügende‘Schäife.
Antwort sw: Frage 22. Die Pinatypie ‘gibt im
lremaiten ganz vorıügliche Resultäte; wenn Mian die
grosse Mähe, die mit der Herstellung ‘der Bilder ver-
buriden ist, nicht “scheut und ist unseres "Erachteis
von- all:den gleichwertigen Verfahren äm besten aus-
gearbeitet-und am naturrichtigsten, "vorausgeretzt, dass
richtig gearbeitet‘ wurde." Die Farben in der Pihatypie
sind “an: sich "vollständig “richtig "dusgesuchf, doch” ist
zur Erzielung des besten Resultätes natürlicherweise
eine Ausserst sorgfältige Exposition der Teilbilder not-
wehdig. : Hahbare "Lichtdruckfarbeif "in der "reinen
Tönung 'des Näachtrosa und des Pfaublaüs gibt ’es nicht.
Die nächst: reinen’ nnd dabel als "täst" abaofirt echt iu
bezeichnenden Farben sind "immer" nöch ’Kröpplack
feurig und Pariserblau. Letiteres eventuell, uam die
Deckkraft der Farben herabziöetzen, ‘mit: einem ent-
sprechenden Fällmaterlal (Traßiepariie) vermischt: “m
‚Frage 123. Herr E.A. in W. Ich habe ‘den Auf.
trag, einen recht kostbaren alten Niederländer, Land-
schaft, zu ' feproduzieren. wie ‚mir der Restaurator
sägte, 'Hatte ‘der betreffende Maler die Manier alles rot
zu "ufterlegen. Die Bäume wirken daher i in den Tiefen
fiebr braun als grün. Die Personen dagegen etwa
wie Abendsonnenbeleuchtung im dunklen Walde. Die
grünen und gelben Partien, auch der Hlünniel kommen
auf‘ orthöchromatischen Plätten’ güt, "hingegen fehlen
die rötlichen Partien gänzlich. Die dunklen Baun-
partien kommen ’zu heil, verfmutlich ‚bringen die ‚gelb:
gränempfindlichenh Platten das Grün zu sehr : zur Gelfüng g-
Würden Sie die Güte’haben, mir einen Wink zu geben,
ob und wie man ein ehitgentinsäen! brauchbares Re
suitet erzielen kötite?
' Antwort sW Fräge ‘125. Die Repreduktion des
bätretiuinlen. Bildes katin Hür unter Verwendung von
panchromatischen Platten, z.B. Peru tz-Perchroiro vor
sich gehen, und zwär unter Benutzung eiies dafür
passeid gestitiiiiten Filters. Das von Lumiere seinen
Farbenplatten ‚witgegebene” Filter kann als’ erste An-
näherung Henutzt ‘werden, am bestei aber probiert
man sich einen Flüssigkeitätilter selbst aus, "Indem man
zu eitier -eii- bis zweißrozentigen ° Tartraziniösung
so viel Neüutralrötldsurg "tröpfenweise zufägt, bis die
Grünwirkung ‚Im ‚Verkältuis zur Rotwirkung nicht
duktfon‘ anittie Bilder "bleibt aber, dass Man’ ver-
Hältiiisımässig "lange belichtet ürd nicht etwa bei der
Hervorrufüng das“ Negativ keraurgnält, weil sonst.
selbst unter den günstigsten "Umständen eine vollz
kömnien unzureichende Farbenwirkung erztelt wird.
.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Shane 75
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. S, Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE FHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 52.
28. Juni.
Ig14.
IIL Deutseher Photographentag Leipzig, 23. bis 26. Juni 1914.
Verhandlungsbericht.
Pünktlich um 3 Uhr ı5 Minuten konnte der
Vorsitzende, Herr Schlegel, Dresden, den
Ill. Deutschen Photographentag eröffnen. Er
hiess die anwesenden Vertreter der Regierung,
der Stadt, der Wissenschaft und Industrie und
alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen herz-
lich willkommen. Er hoffe, dass jeder mit den-
selben freundlichen Erinnerungen von Leipzig
scheiden möge, wie von Dresden und Heidel-
berg. Die Photographie gehöre mit zu den am
höchsten stehenden Berufen. In ihrer ausser-
ordentlich vielseitigen Anwendung habe sie sich
eine Stellung in unserem Kulturleben errungen,
dass sie gar nicht entbehrt werden könne. Viele
Berufe seien ohne sie überhaupt undenkbar.
Die Presse, namentlich die bebilderte, würde
nicht den Aufschwung genommen haben, wenn
sie nicht durch die Photographie in der Lage
wäre, die neuesten Ereignisse in kürzester Zeit
im Bilde vorzuführen.
Die Photographie habe auch die Möglichkeit
gegeben, Entdeckungen zu machen, z.B. die
Himmelstafeln, auf dem Gebiet der unsichtbaren
Strahlen, Erkennung von Krankheiten usw.
Man könne mit Freuden feststellen, dass ein
frischer Zug durch unseren Beruf gehe. Wer
Gelegenheit habe, Deutschlands Städte kennen
zu lernen, könne feststellen, dass auch in den
kleinen Städten sich ein frischer Zug zur Ver-
vollkommnung bemerkbar mache und Vorbild-
liches geschaffen werde. Man sei von den
Geschmacklosigkeiten der früheren Zeit zurück-
gekommen und zur Natur zurückgekehrt.
Aber nicht nur auf künstlerischem, sondern
auch auf sozialem Gebiet seien Fortschritte ge-
macht worden. Der frühere Kampf darum, ob
die Photographie zur freien Kunst oder zum
Handwerk gehöre, sei heute entschieden. Man
habe eingesehen, dass das Handwerkergesetz
eine bittere Nuss sei, die aber einen guten
Kern habe. Auch die Photographen hätten
sich endlich organisiert, heute beständen über
50 Innungen. Aber nicht nur lokale, kraftvolle
Organisationen seien nötig, sondern auch eine
umfassende Zentralorganisation. Heute schaue
man auf ein zehnjähriges Bestehen des Central-
Verbandes zurück; aus kleinen Anfängen habe
er sich immer mehr entwickelt, so dass er schon
heute 67 Vereinigungen umfasse, denen go Prozent
aller Photographen angehören. Der heutige
Photographentag möge uns auf dem Wege zur
Einigung aller Photographen wieder einen Schritt
vorwärts bringen.
Diesen Tag verdanke man dem Arbeits-
ausschuss; ihm sei darum besonders gedankt.
Freudigen Dank aber auch dem hohen Protektor
dieses Tages, Sr. Maj. König Friedrich August
von Sachsen, und seinem Bruder, dem Ehren-
vorsitzenden, Sr. Königl. Hoheit Prinz Johann
Georg, Herzog zu Sachsen. Dank der Regierung,
der Stadt Leipzig, der Ausstellungsleitung und
den vielen Freunden, die nicht einzeln auf-
zuzählen seien. Nicht vergessen sei aber der
Vorsitzende des Arbeitsausschusses, Kollege
Sander.
Mit einem dreimaligen Hoch auf den Kaiser,
auf den König von Sachsen, Prinz Johann. und
alle Bundesfürsten schloss der Vorsitzende seine
eindrucksvolle, von starkem Beifall getragene
Rede.
Herr Regierungsrat Bartsch nahm dann
als Vertreter des Kreishauptmanns das Wort.
Er heisst die Anwesenden herzlich im Regierungs-
bezirk und in der Stadt Leipzig willkommen.
Der grosse Aufschwung der Technik habe sich
auch in der Photographie bemerkbar gemacht;
das habe sich schon in Dresden gezeigt. Er
geht auf die vielseitige Verwendungsmöglich-
keit der Photographie ein, besonders weist er
auf deren Wichtigkeit für den Staat hin, dem
sie für Polizeizwecke unentbehrliche Dienste
leisten müsse. Aber auch für die Schule sei
sie von unschätzbarem Wert, weil erst sie es
ermögliche, Naturvorgänge, Land und Leute den
Schülern anschaulich und wahrheitsgetreu vor-
zuführen. |
Die technischen Mittel seien es aber nicht
allein, die diesen Fortschritt hervorgebracht
hätten. Wie das heutige Programm zeige,
herrsche das Bestreben, die Fachkenntnisse zu
erweitern und neue Anregungen zu geben. Die
Staatsverwaltung könne das nur begrüssen. Er
heisst alle nochmals herzlich willkommen und
spricht den Wunsch aus, dass das Bestreben zur
Vollkommenheit und zur Qualität stets gepflegt
werde; hoffentlich ginge niemand von Leipzig
93
362
ohne wertvolle Anregungen fort. (Lebhafter
Beifall.)
Herr Bürgermeister Roth: Meine sehr ge-
ehrten Herren! Namens der Stadt Leipzig heisse
ich den Ill. Deutschen Photographentag hier
herzlich willkommen. Möge Ihre Tagung nach
Wunsch verlaufen, und möge insbesondere auch
die Stadt Leipzig die Hoffnungen und Erwartungen
erfüllen, die Sie auf sie gesetzt haben. Als Sie,
meine sehr geehrten Herren, auf Ihrer letzten
Tagung in dem viel besungenen, herrlichen
Heidelberg den Beschluss fassten, 1914 in Leipzig
zusammenzukommen, war wohl in erster Linie
unsere diesjährige grosse Ausstellung dafür aus-
schlaggebend, bietet doch diese für Ihren Beruf
unendlich viel Anregendes und Belehrendes.
Und doch glaube ich, dass nicht bloss die Aus-
stellung, sondern Leipzig selbst für Ihre beruf-
lichen Erfahrungen von Bedeutung sein wird.
Es dürfte wohl kaum eine andere Stadt sein,
wo Industrie und Wissenschaft räumlich und
sachlich so eng verbunden sind und so erfolg-
reich zusammenarbeiten, wie in der Buchgewerbe-
stadt Leipzig. Und noch ein anderes wird Ihnen
hier eindringlicher als in den meisten anderen
Städten durch die Tatsachen zum Bewusstsein
kommen. Leipzig ist nicht durch die Natur
begünstigt, es liegt nicht an den Ufern eines
mächtigen Stromes oder in der Nähe land-
schaftlich herrlicher Gegenden, es ist auch nicht
die Residenz eines grossen Staates, und doch
ist es trotz der schweren Kriegsstürme, die
gerade über Leipzig gebraust sind, eine der
mächtigsten Grossstädte Deutschlands geworden.
Das Geheimnis dieses Erfolges liegt in der zähen
Energie seiner Bürgerschaft und in dem ein-
mütigen Zusammenarbeiten zwischen Bürger-
schaft und Stadtverwaltung, die kein Opfer
gescheut haben, wenn es galt, die fernere Ent-
wicklung der Stadt zu sichern. Jede Organi-
sation kann sich daran ein Beispiel nehmen, und
ich kann dem Central-Verband Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen nur wünschen,
dass seine Bestrebungen, wie bisher, weiterhin
getragen sind vom Geiste der Einmütigkeit und
Opferwilligkeit; dann werden Ihnen auch die
Erfolge beschieden sein, die ich Ihnen von
Herzen wünsche.
Seien Sie nochmals in Leipzig herzlich will-
kommen.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Herr Dr. Volkmann: Auch das Direktorium
der Weltausstellung möchte es sich nicht nehmen
lassen, die Photographen willkommen zu heissen.
Er spreche auch hier den Dank für die statt-
liche Beteiligung an der Ausstellung aus, die ja
trotz vieler Schwierigkeiten zustande gekommen
sei. Er wolle hoffen, dass diese Schwierigkeiten
für immer beseitigt sein mögen. Aus der Be-
teiligung möge allen ein äusserer, aber auch
ein innerer Nutzen erwachsen. Ein äusserer
durch die stattliche Repräsentation des Berufes,
der damit mitten hinein in den Zusammenhang
gestellt worden sei mit der ganzen graphischen
Kunst, zu der er ja doch gehöre. Er sei ein
Bindeglied zwischen den beiden Polen der Aus-
stellung: Graphische Kunst und Buchgewerbe.
Hier müsse in gegenseitiger Wechselwirkung
gearbeitet werden.
Aber auch der innere Nutzen werde nicht
ausbleiben. Hier sei Gelegenheit zu einem
vergleichenden Studium der Ausstellung der
einzelnen Nationen. Besonders weist der Redner
auf die wissenschaftliche Abteilung hin, die von -
Herrn Prof.Dr. Goldberg zusammengebracht sei.
Bedauert habe die Ausstellungsleitung, dass
diese Begrüssung nicht auf dem Boden der Aus-
stellung habe stattfinden können. Es seien ja
genug Gründe für die Verlegung in den Zoo-
logischen Garten gegeben. Er schliesst seine
mit frischem Humor belebten Ausführungen mit
dem Zuruf: Auf Wiedersehen auf der Bugra!
(Lebhafter Beifall.)
Herr Sander: Im Namen der Leipziger
Kollegen heisse er die Anwesenden herzlich
willkommen. Wenn wir an Dresden und Heidel-
berg zurückdachten, so hegten wir doch Be-
fürchtungen, ob es uns in unserem Leipzig, das ja
keine besonderen Naturschönheiten aufzuweisen
habe, auch so gut gelingen würde. War es
doch hier in Leipzig möglich, den Grund zu
legen zu der späteren deutschen Einigkeit. Wenn
wir morgen hinausgehen zu dem Mal von 1813/14,
dann werden wir eingedenk dessen, was es
heisst, einig sein. So möge auch der Gedanke
der Einigkeit immer mehr Boden unter unseren
Kollegen gewinnen. Möge dies das Endergebnis
unserer Tagung in Leipzig sein, dann wird jeder
gern an Leipzig zurückdenken, und in diesem
Sinne rufe ich Ihnen ein herzliches Willkommen
zu. (Lebhafter Beifall.) (Fortsetzung folgt.)
Ueber Kondensorlinsen mit bedeutend gesteigerter Haltbarkeit.
Von Florence.
Seit der Verwendung kleiner Diapositive zu
sehr starken Vergrösserungen, wie es nament-
lich bei den Kinos ausnahmslos der Fall ist,
macht sich ein grosser Febler beim Projizieren,
nämlich das Zerspringen der Kondensorlinsen
ausserordentlich stark bemerkbar.
[Nachdruck verboten.)
Obschon nun die Ursachen dieses Fehlers
genau bekannt sind, hielt es dennoch sehr
schwer, bier Abhilfe zu schaffen, weil‘ eben
ausserordentlich günstige Umstände für die
Feblerquelle vorhanden sind. Diese sind auf
der einen Seite eine intensiv starke Hitze ent-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
363
wickelnde Lichtquelle, auf der andern ein fester
Körper aus sprödem Material von ungenügend
grosser Wärmeleitung, wodurch starke Spannungs-
erscheinungen, die zur vollständigen Zertrümme-
rung führen können, bei sehr starken Tempe-
raturschwankungen unvermeidlich sind.
Glas ist, wie gesagt, namentlich in dicken
Schichten ein schlechter Wärmeleiter. Je rascher
und ungleichmässiger eine Erwärmung des-
selben erfolgt, um so leichter und stärker werden
sich also Spannungserscheinungen zeigen müssen.
Ganz genau das gleiche ist aber auch der Fall
beim einseitigen raschen Abkühlen einer Glas-
masse. Daher wirken rasche und starke Er-
hitzung einer kalten Glasmasse in gleicher Weise
wie rasche Abkühlung einer stark erhitzten. Die
Kondensorlinsen als dicke Glasmassen springen
daher oft beim Ausschalten des elektrischen
Lichtes und sofortigen Oeffnen des Lampen-
kastens, weil in diesem Falle die kalte Luft eine
rasche und starke Abkühlung der Linsen be-
wirkt.
Der Weg zur Erzielung eines widerstands-
fähigen Glasmaterials konnte, da die erwähnten
Spannungserscheinungen physikalische Erschei-
nungen sind, nur auf physikalischem Gebiete
gefunden werden. Als Ausgangspunkt dienten
bierbei die Methoden, die schon vor mehr als
30 Jahren zur Herstellung eines widerstands-
fähigen Glases, des sogen. Hartglases, benutzt
wurden. Diese Methoden bestehen darin, dass
man erwärmte Glasmassen in erhitztem Zu-
stande einer Abkühlung, sei es durch Flüssig-
keiten, kalte Luft oder feste kalte Körper, unter-
wirft.
Durch einen solchen Abkühlungsprozess er-
halten die Glasmassen aber sehr hohe Spannungen
im Innern, welche sie für eine Weiterbearbeitung
mit mechanisch angreifenden Mitteln nicht mehr
verwendbar machen können, wie dies die Er-
fahrungen zur Herstellung von widerstands-
fähigen Kondensorlinsen ergeben haben. Es
wurden seinerzeit sowohl mittels des Eintauch-
als auch mittels Pressverfahrens Linsen aus Hart-
glas hergestellt, die an und für sich bedeutend
widerstandsfähiger gegen Temperaturwechsel
waren als gewöhnliche. Wurde aber beim
Schleifen diese gehärtete Schicht an einer Stelle
durchbrochen, so sprang die ganze Linse in
Stücke. Eine fabrikationsmässige Herstellung
erschien daher nicht angängig.
Da der angegebene Weg, wie gezeigt, sich
zurzeit noch wenig aussichtsvoll erwies, ver-
suchte es die Firma E. Busch, die die vorhin
angegebenen Versuche ausgeführt, mit einem
anderen Wege.
Die Spannungen in der Glasmasse hängen,
wie leicht begreiflich ist, von der grösseren
oder geringeren Ausdehnungsfähigkeit des Glases
beim Erhitzen ab. Je geringer. diese ist, um so
geringer ist selbstverständlich auch die Spannung
und um so weniger wird ein Platzen eintreten.
Ausgedehnte Untersuchungen der obengenannten
optischen Anstalt nach dieser Richtung haben
nun das sehr interessante Resultat ergeben,
dass die Ausdehnungsfähigkeit verschiedener
Glasarten ganz erheblich bis bedeutend von-
einander verschieden ist, was sich durch ein
entsprechendes Verhalten gegen Temperatur-
schwankungen genau nachweisen lässt.
Um bier zu einwandsfreien Resultaten zu
gelangen, mussten die Versuche und Ünter-
suchungen unter ganz bestimmten Bedingungen
vorgenommen werden. Hierzu eigneten sich
allerdings Linsen aus verschiedenen Gründen
wenig, und man griff daher zu Glaswürfel.
Die Versuche wurden in der Weise durch-
geführt, dass die Glaswürfel im elektrischen
Ofen stetig erhitzt und alsdann in kaltem Wasser
bis zur Zimmertemperatur abgekühlt wurden.
Die Temperaturen wurden bei den verschiedenen
Glassorten so lange erhöht, bis die Würfel beim
Eintauchen in kaltes Wasser zersprangen. Hier-
bei ergaben sich demnach maximale Temperatur-
differenzen, welche eine bestimmte Glassorte bei
Einbaltung der obigen Bedingungen ohne Zer-
springen aushielt. Diese betrugen:
Für gewöhnliches Spiegelglas ıı5 Grad,
» bestimmtes Kondensorkron 150
„ Pyroduritglas 1913!) . 198 „,
I914 . . 3100 ,„
Die hier unter dem Namen Pyroduritglas
aufgeführten Glassorten erweisen sich also so-
wohl dem gewöhnlichen Spiegelglas als auch
dem sogen. Kondensorkron als ausserordentlich
überlegen und eignen sich daher ausgezeichnet
zur Herstellung von Kondensorlinsen, die einer
starken Erhitzung ausgesetzt sind.
Die ausserordentlich günstigen Ergebnisse,
die man bei den Versuchen mittels Abkühlung
erhalten, wurden auch Veranlassung zu Ver-
suchen in entgegengesetztem Sinne, nämlich zur
plötzlichen sehr starken Erhitzung eines kalten
Glases. Diese Versuche, die selbstverständlich
von ausserordentlichem Interesse und grösster
Wichtigkeit sind, ergaben das Resultat, dass
unter diesen Umständen ein Zerspringen erst
viel später eintritt.
Bei den praktischen Versuchen mittels aus
Pyroduritglas hergestellter Kondensorlinsen er-
gab sich deren Widerstandsfähigkeit in ge-
wünschtem Masse. Selbst bei einer Gewalt-
probe, bei welcher die Linse bis zum Erweichen
erhitzt wurde, platzte dieselbe nach Ausschaltung
des Stromes nicht.
Dass mit solchen Linsen ohne weiteres eine
erhöhte Betriebssicherheit bei Projektionen von
- —
I) „ Photogr. Industrie‘, Heft ıı, 1914.
53*
364
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
längerer Dauer sich ergeben muss, liegt auf
der Hand. Wie wichtig dies aber für die
meisten Vorführungen ist, braucht auch wohl
nicht besonders ausgeführt zu werden. In tech-
nischer Hinsicht ist es aber von noch grösserer
Wichtigkeit, dass sich mittels sehr widerstands-
fähiger Linsen eine viel bessere Ausnutzung
der Lichtquelle und damit Hand in Hand eine
entsprechende Steigerung der Bildhelligkeit er-
möglichen lässt.
Es ist bekannt, dass der sogen. Tripelkon-
densor eine bedeutend grössere Helligkeit ergibt
als der gewöhnliche. Dies beruht darauf, dass
bei ihm die Lichtquelle näher an den Kondensor
herankommt, wodurch der ausgenutzte Strahlungs-
winkel der Lichtquelle entprechend grösser wird.
Die geringe Entfernung zwischen Lichtquelle
und Linse führt natürlich zu einer baldigen und
starken Erhitzung der letzteren, wodurch bei
längerem Gebrauch leicht ein Springen der
Linsen eintreten konnte. Die Verwendung des
Tripelkondensors war deshalb trotz seiner in die
Augen springenden Vorteile mit den heutigen
starken Lichtquellen sehr oft nicht angängig.
Durch die Einführung der Pyroduritlinsen dürften
sich die Verhältnisse bald ändern. Es ist hierbei,
wenn man .nicht sehr starke Bogenlampen an-
zuwenden braucht, nicht einmal notwendig, sämt-
liche Linsen des Kondensors aus Pyroduritglas
zu nehmen, es dürfte vielmehr genügen, die der
Lichtquelle am nächsten gelegene Linse aus
dieser Glasart zu nehmen, während für die
anderen das Spezial-Kondensorkronglas genügen
dürfte. Wo man indessen Lampen mit hoher
Amperezahl verwendet, und wo eine lange an-
haltende Erhitzung unvermeidlich ist, sollten
zweckmässig sämtliche Kondensorlinsen aus Pyro-
duritglas bestehen.
Der Preis für die Busch-Pyroduritlinsen
ist natürlich mit Rücksicht darauf, dass es sich
um eine spezielle Glasart handelt, höher als die
der gewöhnlichen. Diese Differenz kann in-
dessen nicht in Anschlag kommen, indem nicht
nur die grössere Sicherheit vor Verlusten durch
Zerspringen, sondern vor allem die grössere
Betriebssicherheit, die zuweilen von allergrösster
Bedeutung sein kann, diese völlig verschwinden
lässt.
Weil Glas aber immer Glas bleibt, soll man
auch bei den Pyroduritlinsen diesen Umstand
stets im Auge behalten und nicht leichtfertig
im Vertrauen auf die Widerstandsfähigkeit darauf
losarbeiten. Beim Inbetriebsetzen vergrössere
man daher, wenn dies angängig ist, zunächst
den Abstand zwischen der Lampe und den
Linsen und stelle erst, nachdem die Linsen er-
wärmt sind, die richtige Stellung her. Nach
dem Ausschalten des Stromes, namentlich bei
längerer Brenndauer, aber halte man den Lampen-
kasten geschlossen, bis die Linsen sich etwas
abgekühlt haben, was bekanntlich nicht allzu-
lange dauert. Eine plötzliche Abkühlung der
Linsen würde unnötige Spannungserscheinungen
im Glase verursachen, die im Verein mit den
beim Wiedererhitzen entstehenden nur nach-
teilig wirken können.
— a ———
Rundsehau.
— Hydrochinon zur Tonung. E.S.Maples
empfiehlt im „Amateur Photographer“ das Hydro-
chinon zur Tonung von Bromsilberkopien und
Diapositivplatten; auch härtet Hydrochinon zu-
gleich die Bildschicht. Man setzt folgende
Lösung an:
Hydrochinon . ı Teil,
Bromkali . 5 Teile,
Wasser . 200 „
Die Bilder sollen darin zunächst einen wärmeren
Ton erhalten; das Endresultat ist ein Rötel,
ähnlich der Kupfertönung, aber mehr nach Rot
zu. Das Bild wird dann gewässert. Die Färbung
ändert sich beim Auftrocknen des Bildes nur
wenig.
Bei Diapositiven verbleibt eine allgemeine
Trübung in der Schicht. Zur Beseitigung der-
selben kommt die Platte nach der Wässerung
in ein zehnprozentiges Ammoniakbad. Hierin
erfährt das Bild nicht nur eine Klärung, sondern
zugleich eine Zunahme der Kontraste, und die
Tönung geht nach einem warmen Schwarz zu.
[Nachdruck verboten.]
Beim Wässern und Trocknen der Platte kehrt
die Tönung wieder nach Rötel zu.
Alkalisulide klären das Bild ebenfalls, er-
geben aber andere braune Töne. Eine sehr
feine Braunfärbung erzielt man, wenn das Bild
nach dem Hydrochinonbad kurz abgespült und
auf ı bis 2 Minuten in Amidolentwickler über-
geführt wird. Die rötliche Tönung geht in ein
kaltes Braun über, bei Diapositiven mehr nach
Sepia zu.
Ist eine Tönung zu kräftig geraten, so kann
diese mit einer verdünnten Lösung von unter-
schwefligsaurem Natron geschwächt werden; die
Färbung wird bierbei etwas verändert.
— Zur Entdeckung der Lichtempfind-
lichkeit von Silbersalzen. Dipl.-Ing. Felix
Fritz berichtete in der „Chemiker - Zeitung“
Nr. 22, dass die Entdeckung der Lichtempfind-
lichkeit von gewissen Silberverbindungen nicht
Johann Heinrich Schulze zukommt, sondern
Wilhelm Homberg. Dieser hatte eine Büchse
aus Ochsenknochen in eine Lösung von Silber
in verdünnter Salpetersäure getaucht und darauf
PHOTÖGRAPHISCHE CHRÖNIRE.
365
dem Sonnenlicht ausgesetzt, er beobachtete dabei
die Dunkelung der Büchse am Lichte. Dieses
Experiment, das im Jahre 1694 ausgeführt wurde,
ist in dem Buche „Joanne-Baptista Du Hamel,
Regiae Scientiarum Academiae Historia“, S. 331
(erschienen 1700 bei Thomas Fritsch-Leipzig)
beschrieben. Ä
— AbschwächenvonAutochrombildern.
Bei zu dicht entwickelten, bezw. zu kräftig ent-
wickelten Autochrombildern pflegt man die
fertigen Platten mit dem Farmerschen Blut-
laugensalz - Abschwächer zu behandeln. Für
unterexponierte, stark gedeckte Autochrome em-
pfieblt ferner Lumitre stark verdünnte saure
Kaliumpermanganatlösung. Von Schrott hat
nach „Phot. Korrespondenz“ eine recht be-
friedigende Abschwächung mit einer Methode
erhalten, die im Negativkollodiumprozess ge-
bräuchlich ist. Die bei der ersten Entwicklung
zu dicht erscheinende Autochromplatte wird nach
der Umkehrung (jedoch vor der zweiten Ent-
wicklung) gründlich gewässert, um jede Spur
des sauren Permanganatbades zu entfernen, und
dann in eine verdünnte Lösung von Zyankalium
gelegt (1 ccm einer Zyankalium - Vorratslösung
1:40 verdünnt mit 30 bis 50 ccm Wasser). Die
Abschwächung wird behufs genauer Kontrolle
am besten bei Tageslicht vorgenommen. Bei
jeder Herausnahme der Platte tauche man diese
zunächst in eine Schale mit reinem Wasser.
Da die Abschwächung langsam geht und die
Schicht nur zart angreift, kann der gewünschte
Abschwächungsgrad leicht eingehalten werden.
Zum Schluss sind die Platten wieder zu wässern.
Das Ordnungsstrafreeht der Innungen.
Ueber die Berechtigung der Innungen, Ordnungs-
strafen gegen diejenigen Mitglieder der Innungen zu
verhängen, welche andere Arbeitsnachweise als die von
der Innung vorgeschriebenen benutzen und den der
Innang meiden, hat der Herr Regierungspräsident zu
Breslau am 27. März d. J. nachstehende Entscheidung
gefällt:
Die weitere Beschwerde des Bäckermeisters N.
in N. vom 7. Februar d. J. gegen den Bescheid des
Magistrats zu N. vom 13. Januar d. J., II aB9ılız,
wird als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe:
Den Ausführungen der Magistratsentscheldung kann
durchweg beigetreten werden. Wie diese mit Recht
hervorhebt, hat sich Beschwerdeführer dadurch einer
Pflichtverletzung gegenüber der Innung schuldig ge
macht, dass er den Tarifvertrag des Hamburger Ver-
bandes unterschrieb. Durch diese Unterschrift ver-
pflichtete er sich, grundsätzlich den Innungsarbeits-
nachweis zu meiden. Er übernahm also die Verpflich-
tung, einer Innungseinrichtung, deren Betrieb den
Innungen gesetzlich zusteht, entgegenzutreten. Dazu
war er nicht berechtigt. Unerörtert kann dabel die
Frage bleiben, ob der 846c der Innungssatzungen
rechtsgültig ist oder nicht. Denn wie der Magistrat
zutreffend ausführt, ist die Festsetzung der Ordnungs-
strafe durch die Bestimmungen in $ 2, Ziffer ı und 2,
in Verbindung mit 8 10 der Satzungen und in Aus-
führung des Innungsbeschlusses vom 17 März 1913
bedenkenfrei erfolgt. Ob Beschwerdeführer, wie er
angibt, sich in einem einzelnen Fall, trotz der von ihm
übernommenen Verpflichtung, des Innungsnachweises
bedient hat, kann für die Beurteilung nicht ausschlag-
gebend sein. Denn nicht etwa eine nur gelegentliche
Benutzung eines anderen Arbeitsnachweises als viel-
mehr die Verpflichtung zur völligen Meidung des
Innungsarbeitsnachweises rechtlertigt die Verfügung
der Ordnungsstrafe nach den Satzungen.
Völlig verfehlt erscheinen endlich die Ausführungen
des Beschwerdeführers über den in der Magistrats-
‚ entscheidung angeführten Ministerialerlass. Dieser
schafft weder neues Recht, noch ändert er die Be-
stimmungen der Gewerbeordnung ab. Er hat vielmehr
lediglich interpretierende Bedeutung. Dass aber das
der Innung gesetzlich zustehende Ordnungsstrafrecht
in vorliegendem Fall einwandfrei auf Grund der Statuten
angewendet worden ist, hat der Maglstratsbescheid zu-
treffend ausgeführt.
Gegen die Höhe der verhängten Ordnungsstrafe
endlich bestehen keine Bedenken, da sie sich im ge-
setzlichen Rahmen hält und bei dem die Innungs-
einrichtungen schwer gefährdenden Verhalten des Be-
schwerdefährers nicht zu hoch erschien.
Diese Entscheidung ist gemäss 8 06, Abs. 7 G.-O.,
endgültig.
——————DBi —————
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Säshsiseher Photographen - Bund (RE. Y.).
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.
Als neues Mitglied ist aufgenommen:
Herr Dr. von Kalmanchey, Photograph, Dresden - A.,
Räcknitzstrasse ı.
I359-
Photographen - Zwangsinnung
tür das nördliehe Herzogtum Oldenburg.
Sitz: Rüstringen.
Die halbjährlichen Innungsbeiträge (vom ı. Januar
bis 30. Juni), 6 Mk., sowie die fälligen Abonnements-
beträge pro I. und II. Quartal, 2,50 Mk., für „Das
466
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Atelier des Photographen‘“ sind porto- und bestell-
geldfrei an den Kassierer, Kollegen H. Koch in
Jever, einzusenden.
Nichtbeachtung dieser Bekanntmachung hat spätere
zwangsweise Beitreibung der Beträge durch das Gross-
herzogl. Amt zur Folge.
Alfred Gerboth, I. Vorsitzender.
3 4
Oitener Brief an Herrn Gaediekel
Verfasst von Bruno Weise.
„Photographisches Wochenblatt“ contra Innungen.
Unter „Innungswesen‘‘ beschäftigt sich Herr
Gaedicke in seinem Wochenblatt vom ı2. Mai durch
eine Notiz nebst Erläuterungen mit der Zwangsinnung
der Photographen zu Hannover und Linden, welche
zur Irsteführung vieler Kollegen und Innungen ge-
eignet ist. Ob Herr Gaedicke in Unkenntnis handelt,
zu untersuchen, soll nicht unsere Aufgabe sein, Tat-
sache ist, dass Herr Gaedicke mit seinem Wochen-
blatt als innungsfeindlich anzusehen ist und die Inter-
essen der „billigen Leute‘ wahrzunehmen scheint. In
dem inkriminierten Artikel wird behauptet, dass den
Innungen das Recht zur Regelung der Geschäftszeit
der Handwerksbetriebe nicht zustehe, dass dieses un-
gesetzlich sei, und dass der Magistrat von Hannover
nur „aus einem Geiste des Entgegenkommens den
Innungen gegenüber‘ eine Beschwerde zurückgewiesen
hat, welche in einem Uebertretungsfalle gegen eine
verhängte Strafe erhoben wurde. Herr Gaedicke
spricht dann weiter von einem preussischen Minister-
vertreter (Name?), welcher erklärte, dass seinem Gefühl
nach dieses (also das magistratsseitige Entgegenkommen)
schon zu weitgehend sei. Herr Gaedicke versucht
nun die „vielen Photographen‘“, wahrscheinlich die
Schädlinge unseres Berufes, welche sich durch die
Innungen beeinträchtigt fühlen, zum Zusammenschluss
mobil zu machen, um dann die Innungen in ihre
Schranken weisen zu können. Ferner nimmt Herr
Gaedicke sich liebevoll desjenigen Publikums an,
welches nachts photographiert zu werden wünscht.
Herr Gaedicke wird wohl inzwischen in der „ Photogr.
Chronik“ Nr. 45 die vom Minister für Handel und Ge-
werbe endgültige Entscheidung vom 29. April IQI4,
J. Nr. IV, 3762, welche gerade in der fraglichen An-
gelegenheit gefällt wurde, gelesen haben.
Die Regelung der Geschäftszeit der Gewerbe-
betriebe hat den Innungen von jeher zugestanden und
wird hier in Hannover von der Friseurinnung schon
jahrelang in Anspruch genommen. Die hiesige Photo-
grapheninnung hat am 28. Oktober 1913 beschlossen,
dass alle Betriebe von abends 8 Uhr bis morgens 8 Uhr
zu schliessen sind. Der Beschluss hat noch einige
Nebenbestimmungen, welche gewisse Ausnahmen für
Aufnahmen ausser dem Hause bei besonderen Gelegen-
heiten regeln. Dieser Beschluss, wie ihn die Zwangs-
innung Hannover gefasst hat, hat sich schon bis heute
ausserordentlich wertvoll erwiesen, obwohl er in seiner
ganzen Wirksamkeit noch nicht voll zur Geltung ge-
kommen ist. Es ist auch bisher kein Kollege dadurch
geschädigt worden, wohl aber fühlen sich die Schnell-
photographen der Grossstadt dabei recht ungemiitlich.
Drei Läden sind in kurzer Zeit zu vermieten. Diese
Kaufleute, welche das Ansehen der gesamten Photo-
graphie auf das gröblichste schädigen, welche mit
ihren minderwertigen Erzeugnissen den Geschmack
des Publikums verderben und somit jede Nachfrage
nach edieren Leistungen zurückdrängen, können ver-
schwinden. Lieber sehen, dass ein halbes Dutzend
dieser Art Geschäfte, in denen Tag und Nacht gearbeitet
wird, zugrunde geht, als dass die Existenzen von
40 bis 5o Atelierinhabern von diesen aufs schwerste
geschädigt, ja oft zum grossen Teil vernichtet wird.
Wir denken nicht daran, uns von einer kleinen Gruppe
rücksichtsloser Geschäftsleute an die Wand drfcken
zu lassen. Leute, welche an unserem Stand gar kein
Interesse haben, welche in unserem Beruf nur Mittel
zum Zweck sehen, denen die Ausbildung von Lehr-
lingen ganz egal ist, denen die Leistungsfähigkeit
eines Gehilfenstandes ganz gleichgfltig sein muss,
sowie ihnen ja auch die künstlerische Seite der Photo-
grapbie vollständig fern liegt.
Wir möchten alle jungen Innungen warnen, sich
durch Quertreibereien beirren zu lassen und etwa die
Innung mangels an Erfolgen wieder auf:ulösen. Die
Innuug hat Mittel, um die Schmutzkonkurrenz erfolg-
reich zu bekämpfen, ohne dabei nur eins ihrer an-
ständigen Mitglieder zu schädigen. Wenn einzelne
Innungen noch nicht den erwünschten Erfolg haben,
so liegt das daran, dass manches noch nicht richtig
angefangen ist, oder dass die Erwartungen seitens der
Mitglieder gleich zu hoch gespannt waren. Was die
Photographen in Jahrzehnten versäumt haben, können
nicht 2 bis 3 Jahre wieder gutmachen. Als wir hier
in Hannover vor etwa 7 Jahren unsere erste Innung
zu Grabe trugen, waren wir auch der Meinung, dass
mit der Innung nichts zu erreichen sel Wie ist es
heute? Alle unsere Beschlüsse bestehen zu Recht, ein
halbes Dutzend wichtiger Entscheidungen sind zu
unseren Gunsten durch alle Instanzen gefällt und
dieses nach achtmonatiger Tätigkeit!
Zwangsinnung
für das Photographengewerbe in den Stadt-
und Landkreisen Hannover und Linden.
R. Freundt, Bruno Weise,
Obermeister. stellvertr. Obermeister.
ag
Ateliernaehriehten.
Berlin. Herr Wilh. Dost, i. Fa.: Atelier Dost,
eröffnete Oranienburger Strasse 92 (Hackescher Markt)
ein weiteres Photographisches Atelier. Das Atelier
Schönhauser Allee 146 und die ebenfalls dort befind-
liche ‚ Photo- Vergrösserungs- Centrale‘' bleiben unver-
ändert weiter bestehen.
Eisenach. Herr H. Börner eröffnete Johannes-
strasse 10— ı2 ein Photographisches Atelier.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
367
Neubrandenburg. Herr Heinr Wehlow hat
sein Photographisches Atelier Herrn Adolf Frost
übergeben.
Wiesbaden. Herr Wilhelm Heep verlegte sein
Geschäft von Moritzstrasse 2 nach Rheinstrasse 47.
bt
Aus der Industrie.
— Einwandfreie Reisephotos zu sichern ist
das Trachten aller Jänger der sehwarzen Kunst. Für
diejenigen, welche mit umfangreichem Gepäck reisen,
die sich also für die verschiedenartigen Aufnahme-
objekte mit unterschiedliichem Negativmaterlal aus-
rüsten können, hat die „Agfa“ kürzlich eine Broschüre
„Die Plingsttour‘ herausgegeben, die praktische Winke
für die Auswahl der verschiedenen Plattensorten ver-
mittel. Wer aber an Volumen und Gewicht sparen
muss oder nur mit einem für alle vorkommenden Fälle
geeigneten Negativmaterial arbeiten will, dem seien
die bewährten „Chromo - Isolar“- Platten empfohlen,
die bei hoher Allgemeinempfindlichkeit, Lichthoftrei-
heit mit Farbenempfindlichkeit vereinen. Für viele,
die mit dem Gewicht sparen müssen, dürften das Ge-
gebene die „Agfa“-Filmpacks sein, die hinsichtlich
Filmmaterial wie Packung höchste Anerkennung ge-
niessen. Die Benutzung der „Agfa ‘“- Belichtungstabelle
empfiehlt sich, um Fehlreaultate durch falsche Exposition
zu vermeiden. Wertvolle Anregungen bieten auch die
Broschüren des bekannten Dr. M. Andresen: „Ueber
lichthoftfreie und farbenempfindliche Platten“ und
„Ueber photographische Entwickler“, welche gratis
durch jede bessere Photohandlung oder von der Aktien-
Gesellschaft für Anilin- Fabrikation, Berlin SO. 36, er-
hältlich sind.
— Die Hoflieferanten Hoh & Hahne, Fabrik
photographischer Apparate, in Leipzig, ver-
schicken eine Preisliste über Bürsten und Pinsel für
Buchdruckereien, Steindruckereien, Chemigraphische
Anstalten u. a., sowie ein weiteres Blatt über typo-
graphische Massstäbe, Zeilenmasse usw. Auch der be-
kannte „Fön“-Apparat für Trocken-, Anwärme- und
Abkühlungszwecke kaun von Hoh & Hahne zum
neuen Preise von 30 Mk. bezogen werden. Als vierte
Drucksache sei diejenige über den Zylinderblasebalg,
der zum Reinigen von Dynamos, Motoren und nament-
lich Schrifikästen bestimmt ist, hier noch genannt.
Hohb & Hahne haben als sehr leistungsfähige Fabrik
für Reproduktionsapparate und alle Maschinen und
Werkzeuge für Klischeeherstellung seit Jahren Ruf
und pflegen, die Fachwelt in unserer Zeitschrift durch
eine laufende Anzeige mit ihren Spezialitäten und Neu-
heiten bekanntzumachen.
— Für den Porträtphotographen, der oft ge-
zwungen ist, unter sehr schwierigen Lichtverhältnissen
zu arbeiten, wird es von Interesse sein, zu erfahren,
dass die Firma E. Sommer & Co., G.m.b. H., Leipzig,
Gerichtsweg 16, die Vertretung der bekannten eng-
lischen Trockenplattenfabrik Marion & Co., Ltd,,
London W., Soho Square, übernommen hat. Diese
Firma stellt neben anderen in der Praxis bereits gut
bewährten Trockenplattenfabrikaten von hoher Em-
pfindlichkeit auch die neue Recordplatte her, welche
eine Empfindlichkeit von soo H. und D.- Speed besitzt
und namentlich für den Heimphotographen wie auch
für Aufnahmen im Theater bei känstlichem Lichte
eine ausserordentlich wertvolle Hilfe darstellt. Zurzeit
ist die Recordplatte vielleicht die empfindlichste
Trockenplatte; jedenfalls darf man behaupten, dass
sie von keinem in- und ausländischen Fabrikate an
Empfindlichkeit übertroffen wird. Was sie aber vor
vielen anderen hochempfindlichen Platten vorteilhaft
auszeichnet, das ist ihre Widerstandsfähigkeit gegen
torcierte Entwicklung. Die BRecordplatte schleiert
ausserordentlich schwer und gibt dabei doch Negative
von einer sehr vollkommenen Tonskala.
Die englischen Fachzeitschriften bringen bereits
seit einiger Zeit in ihrem Annoncenteil Bilder, weiche
die Leistungsfähigkeit des neuen Fabrikates auf das
beste kennzeichnen. Man findet z. B. Darstellungen
von einzelnen Schauspielern, die mit der normalen
Bühnenbeleuchtung während des Aglerens aufgenommen
sind und doch keinesfalls die Merkmale der Unter-
exposition tragen. Auch Bilder von fliegenden Aero-
planen, die nach Sonnenuntergang aufgenommen sind,
beweisen die Eignung der Recordplatte für derartige
aktuelle Aufnahmen auf das beste.
Von dieser hochempfindlichen Platte werden zweifel-
los die Illustretionsphotographen ebensoviel Vorteil
haben wie die Porträtphotographen, deren Spezialität
die Heimaufnuahmen sind, und die deshalb oft unter
erschwerten schwierigen Lichtverhältnissen kurze Auf-
nahmen bewirken müssen.
E24
Kleine Mitteilungen.
— Zur Richtigstellung. In dem Bericht über
die Photographie auf der Weltausstellung in Leipzig
muss es auf S. 345, rechte Spalte unten, statt Siemsen-
Augsburg heissen: Karl Siemsen jun. - Hamburg.
Von diesem Herrn rühren die dort besprochenen neun
Bilder her.
« — Meisterprüfung. Herr Erwin Roth, i. Fa.:
Hermann Roth, Stuttgart, Marienstrasse 1I2— 14,
Photographisches Atelier für Industrie und Kunst-
gewerbse, hat seine Meisterprüfung mit „ Gut‘ bestanden.
— Die Empfangsdame als Gewerbegehilfin.
Die Empfangsdame eines photographischen Ateliers ist
nach einer Entscheidung des Kaufmannsgerichts Stutt-
gart gewerbliche Angestellte, wenn der Besitzer des
photographischen Ateliers nicht In das Handelsregister
als Kaufmann eingetragen ist. Trotzdem die Empfangs-
dame im vorliegenden Falle ausser dem Empfange der
Besucher auch rein kaufmännische Arbeiten verrichtete,
wie das Führen der Bücher usw., blieb sie für das Ge-
richt dennoch Gewerbegehilfin und genoss als solche
den Vorzug der 6wöchigen Kündigungsfrist vor dem
Quartal. Ein Photograph, so heisst es in der Be-
grändung. ist nur dann Kaufmann, und seine Empfangs-
368
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
dame nur dann Handlungsgehilfin, wenn der Photo-
graph im Handelsregister eingetragen ist oder seit
Betrieb über den Umfang des Handwerks hinausgeht.
Beklagter war aber nicht ins Handelsregister eingetragen,
wird dagegen als zur Handwerkskammer gehörig und
mit seinem gesamten Personal der Gewerbeinspektion
unterstehend behandelt.
(Aus „Badische Gewerbe- u. Handwerker- Ztg.“.)
224
Patente.
Kl. 57. Gruppe ı0. Nr. 262136 vom 10. Juli 1912.
Leipziger Tangier- Manier, Alexander Grube in Leipzig.
Verfahren zur Herstellung von rastrierten, zur
elektrophotographischen Fernübertragung von Bildern
geeigneten Metallformen, dadurch gekennzeichnet, dass
man eine durch Wärme in eine Emailleschicht zu ver-
wandelnde lichtempfindliche Lösung mittels einer
reliefartig ausgearbeiteten oder mit Durchlochung ver-
sehenen biegsamen Fläche (z. B. eines Felles) auf eine
Metallplatte überträgt, auf diese ein photographisches
Negativ kopiert und die die entwickelte Positivkopie
enthaltende Metallplatte so weit erwärmt, dass sich die
lichtempfindliche, durch zahlreiche kleine Zwischen-
räume unterbrochene Schicht zu einem Email um-
wandelt.
Kl. 57. Gruppe 13, Nr. 264332 vom 18. Juli 1912.
Eduard Lieberknecht in Hannover.
Verfahren zur Herstellung photographischer Hinter-
grundnegative für Kombinationskopien, dadurch ge-
kennzeichnet, dass in dem durch eine direkte photo-
graphische Aufnahme erhaltenen Hintergrundnegativ
eine durchsichtige Stelle zum Einkopieren des Haupt-
negativs durch Abschwächungsmittel geschaffen wird.
—at—
Büchersehau.
Vorträge über diephotographischen
Prozesse, gehalten an der Städtischen Fach- und
und Fortbildungsschule zu Berlin. Ein Hilfsbuch zur
Vorbereitung für die Gehilfen- und Meisterprüfung, von
Hans Schmidt. Mit fünf Figuren im Text und drei
Tafeln. Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.$,
Preis 2,60 Mk., in Ganzleinenband 3,10 Mk.
Dies Buch bringt zunächst einen kurzen Rückblick
‘auf die ersten Anfänge der Photographie und ihre Er.
sungenschaften, die Daguerreotypien und die Talbot-
typien. Dann beschreibt es das nasse Verfahren und
die photographischen Rohstoffe, um zu einer ausführ-
lichen Darstellung des heute vorherrschenden Materials,
der Trockenplatte und ihrer Eigenschaften sowie ihrer
Herstellung überzugehen. Der Entwickluugeprozess
wird bis zur Vollendung selbst der fehlerhaften Platte
beschrieben. Im Abschnitt ‚ Positivverfahren‘‘ werden
die Eigenheiten der verschiedenen Papiere einsch). der
Chromatpapiere erläutert, und mit der Schilderung der
Photographie bei künstlichem Licht schliesst das Buch.
Es steht in engem Zusammenhange mit den ‚ Vorträgen
über photogıspbische Optik" aus derselben Feder, und
wer das eine besitzt, dem darf das andere nicht fehlen.
— Verfasser ergeht sich nicht in schwer verständlichen
wissenschaftlichen Formeln, sondern er erörtert dem
Zwecke seiner Vorträge entsprechend, in klarem und ge-
meinverständlichem Ausdruck den Stoff, der die Seele
der Laboratoriumsarbeiten des Photographen ist; wer
ihn nach diesem Buche beherrscht, der wird mit Ver-
ständnis schaffen können und die Aufklärung für manche
Fehlererscheinung finden. P.G.
nn 2 2
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 124. Herr N.B. in P. ı. Womit werden
Kleider und Wäsche von Pyroflecken gereinigt’?
2. Wie ist die Zusammensetzung eines Entwicklers,
mit welchem nach normalen Platten saftige Vergrösse-
rungen erzielt werden, damit man bei diesen in den
Schattenpartien nicht zuviel durch Retouche nach-
helfen muss? |
Antwort su Frage 124 1. Das beste Mittel, um
Pyrogallolflecke aus Kleidern und Wäsche herauszu-
bekommen, ist eine Mischung von Chlorkalk mit
warmem Wasser oder auch wiederholtes Betupfen der
betreffenden Stellen mit Eau de Javelle Nach Be-
tupfen der Fiecke mit beiden Substanzen muss mit
Wasser und Seife nachgewaschen werden.
Antwort 2. Um nach normalen Platten Vergrönse-
rungen zu erhalten, die in den Schatten reichlich
detailliert sind, muss der Entwickler der betreffenden
Papiersorte angepasst werden. Allgemeine Vorschriften
können dabei nicht gegeben werden, da die einzelnen
Papiersorten sehr verschiedene Kraft und Härtegrade
aufweisen. Das Ausprobieren des Entwicklers geschieht
so, dass man einen normal zusammengesetzten Ent-
wickler allmählich mit Wasser verdünnt, bis die richtige
Weichbeit erzielt wird. Als normalen Eutwickler für
Vergrösserungen kann man folgenden ansehen:
Hydrochinon Io g,
Metol FE gu
schwefligsaures Natrium . . . 40»
Wasser. . 2 20020 1,5 Liter,
Pottasche . . . x... 60—75 g-
Frage 125. Herr A. R. in S. Unterzeichneter er-
laubt sich, ein Bild (Daguerreotypbild?) aus dem Jahre
1857 einzusenden, mit der Bitte, dieses Bild wieder her-
zustellen. Habe von diesem Bilde eine Reproduktion
zu machen. Das Bild darf nicht verdorben werden, da
es Eigentum der privilegierten Schützengilde ist.
Antwort su Frage 125. Das uns vorgelegte Bild
ist eine sogen. Pannotypie. Irgend etwas zur Wieder-
herstellung desselben ist nicht zu machen. Die Lack-
schicht auf dem Bilde ist derartig verhärtet und dick,
dass beim Versuch, das Bild abzulackieren, sehr wahr-
scheinlich die Wachstuchschicht, auf der das Bild auf-
genommen wurde, sich mit ablösen würde. Es muss
davon abgeraten werden, mit dem vorliegenden Bilde
irgend eine Operation vorzunehmen, weil dies dabei
sehr wahrscheinlich vollkommen zerstört werden würde.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. S., Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 52.
I. Juli.
1914.
Auf der Bugra 1914.
Von Artur Rantt in Leipzig.
(Fortsetzung aus Nr. sı.)
Die photographische Industrie ist zwar nicht
allzu zahlreich auf der Ausstellung vertreten,
es ist aber doch viel Interessantes zu sehen,
zumal die für die Reproduktionstechniken be-
nötigten Apparate in mustergültiger Form an-
zutreffen sind.
Die Firma Heinrich Ernemann, deren
Ausstellung nach einem künstlerischen und
eminent wirkungsvollen Entwurfe, unter Mit-
arbeit der Dresdener Professoren Unger und
Högh, zustande gekommen ist, beschickte die
Ausstellung mit annähernd 500 verschiedenen
Kameras und wissenschaftlichen Apparaten, so
dass die Schätzung, hier für etwa eine Viertel
Million Mark Apparate vereinigt zu sehen, nicht
zu hoch gegriffen sein kann. Die Leistungs-
fähigkeit dieser Firma ist weltbekannt, ibre Dar-
bietung in Leipzig auf der „Bugra“ die ein-
drucksvollste, die der Verfasser in letzter Zeit
auf Ausstellungen gesehen hat. An dem ge-
zeigten Projektionsapparat dürfte zum ersten
Male eine Vorrichtung zu vermerken sein, die
den Operateur ermöglicht, in das Schwinge-
stativ hereinzutreten, was für die verschiedenen
Hantierungen von Vorteil ist.
Die Leipziger Spezialfirma Falz & Werner
schliesst sich auf dem Gebiete der Reproduktions-
apparate inhaltlich gleichwertig an. Sie bietet
unter anderem ein ganz erstaunlich leicht beweg-
liches, eisernes Schwingestativ, das erste,
das mir in Deutschland zu Gesicht gekommen
ist. Das Anschieben des Diapositivansatzes
ist erleichtert worden, Drehung im Kugellager
bis go Grad und automatische Kuppelung ein-
gerichtet, für Rasterfestlegung ebenfalls auto-
matisch.,. Interessant ist noch die Wandein-
richtung zur Aufnahme von Plänen und Bildern,
die absolutes Glattspannen ermöglicht: es ge-
schieht in einer Art Kopierrahmen, unter Glas,
mittels Luftdrucks; auch für grosse Kopierrahmen
kann dieses Verfahren Anwendung finden, und
kommt dadurch jede Federspannung in Wegfall.
Diese so ungemein instruktive Ausstellung Falz
& Werners vermittelt uns noch manche be-
herzigenswerte Einrichtung, u.a. auch einen be-
trächtlichen Scheinwerfer für Reproduktions-
zwecke, und da unserer Ansicht nach die Zukunft
[Nachdruck verboten.]
der Reproduktionsphetographie gehört, sollte
auch der Porträtphotograph solche Firmen ein-
gehender studieren; kein interessanteres, geistig
anregenderes Gebiet kann es geben, das im fort-
währenden Vorwärtsschreiten begriffen ist. Auch
die Zeisswerke können nur unter den erwähnten
Gesichtspunkten gewürdigt werden. Hier findet
der Besucher Längsschnitte der Tessare, Pro-
tare und Planare in allen Grössen, Gelbfilter,
medizinisch - optische Instrumente, Mikroskope,
Aufnahmen aus dem Ballon, gleich hervorragend
von Dr. Wandersleb, Hauptmann Wilcke
oder anderen, denen sich die von Perscheid
ausgeführten Porträtaufnahmen mit Tessar an-
schliessen. Diese Aufzählung erhebt keinen An-
spruch auf Vollständigkeit, sie greift nur aus
der Fülle des Gebotenen einiges heraus. Dass
die Firma Goerz nicht minder hervorragend
vertreten ist und ihren bewährten Veteran, die
Goerz-Anschütz-Klappkamera, nicht vergisst,
ist wohl für jedermann selbstverständlich. Die
Firma Goerz hat auch einen Dreifarbenpro-
jektionsapparat ausgestellt und eine grosse An-
zahl Aufnahmen mit ihren Projektionsobjektiven
Dogmar, Artar, Hypar; Prismen, ein Aussichts-
fernrohr usw. (Auffällig bei den Ausstellungen
der Industrie ist, dass sie immer nur Arbeiten
von zwei oder drei bekannten Photographen
bringen; den Objektiven namentlich würde eine
vielseitigere Anwendung nur zugute kommen.)
Die Firma Glunz & Sohn in Hannover stellt
Klappkameras aus, die „Baldawerke“ in Dresden
sind mit Satiniermaschinen, Balda-Handkameras,
Silhouetten - Photographien mittels Balda - Pro-
jektionsschirm vertreten und Aktiengesellschaft
Carl Ernst & Co. in Berlin bringt alle mög-
lichen Sorten Photographiekartons und Alben,
dasselbe Oscar Rommel & Co. in Nerchau.
Die Geka-Werke in Offenbach haben ihre photo-
graphischen Präparate für den Negativ- und
Positivprozess, speziell ihre Blitzlichtmischungen
in verschiedenen Formen, womit sich die Geka-
Werke einen Namen in der photographischen
Weit geschaffen haben, ausgestellt. Gleichfalls
auf einem Spezialgebiet, dem der Aufnahme-
lampen für elektrisches Licht, zeigt die Jupiter,
elektrophotographische Gesellschaft in Frank-
54
370
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
furt a. M., ihre glänzend bewährten Systeme,
namentlich die neuen Handlampen erregen das
allseitige Interesse der Fachleute.
Die Firma Klimsch & Co. in Frankfurt ist
eine Anstalt für Reproduktionskameras und führt
Artikel für die graphischen Verfahren. Die
Haas-Raster kennt jeder Leser, diese Firma
stellt Drei- und Mehrfarbendrucke in fast voll-
endeter Form aus, ebenso gute Bekannte sind
die Projektionsapparate der Dresdener Firma
Müller & Wetzig, die auch hier an erster
Stelle mit genannt werden müssen. Die Chemische
Fabrik Dr. Heinrich Koenig & Co. in Leipzig
ist eine der bekanntesten in Deutschland, speziell
für Chemikalien, die in der Photographie und
den graphischen Gewerben Verwendung finden.
Einer englischen Firma, Smith & Son, die
Untergrundpapiere ausstellt, begegnen wir eben-
falls, und einer oder der andere findet vielleicht
noch mehr ihn Interessierendes in dieser Abteilung.
Die gut gelungene Ausstellung der Trocken-
plattenfabrik Richard Jahr in Dresden sei be-
sonders hervorgehoben. Die Güte ihrer „Sigurd-
Platten“ wird wieder durch Aufnahmen von
Perscheid und Lützel bewiesen; es scheint
hier ein brauchbares ortholichthoffreies Material
vorzuliegen, das, sofern es die Farbenwerte
richtig trifft und von höchster, womöglich die
englischen Fabrikate übertreffender Allgemein-
empfindlichkeit ist, wohl noch eine Zukunft
haben kann. Richard Jahr sollte den eben
skizzierten Weg konsequent weiterschreiten. Die
photomechanischen Platten von Jahr sind be-
kannt durch ihre Qualität, die Diapositivplatten
“ überraschen aber jedenfalls nicht weniger dank
ihren Feinheiten; ein sitzender, allerliebster
Kinderakt mit Blumenglas bringt das vollendet
zur Geltung. _
- Stöckel & Adler in Halle bieten in ihrer
bezüglichen Ausstellung preiswerte Heissauf-
ziehpressen und andere Bedarfsartikel an, des-
gleichen in einer grösseren Koje die Leonar-
Werke, Arndt & Löwengard in Wandsbeck,
Photopapiere, Entwickler, Apparate. Das selbst-
tonende „Autopapier* und „Platoidinpapier“
der letztgenannten Firma hat anscheinend be-
merkenswerte Vorzüge, die durchPerscheidsche
Negative wieder vollendet zur Geltung gebracht
werden.
Ina der Halle der Photographen überrascht
dann eine der jüngsten Fabriken photographi-
scher Papiere, Sommer & Co. in Leipzig, tat-
sächlich den Besucher, denn sie bietet Aehn-
liches, wie den Pionieren Trapp & Münch
nach mühevoller Arbeit gelang. Die aus-
gestellten Dührkoopschen Bilder rechtfertigen
die Ansicht, dass das „Escotinpapier* ein den
besten Handelsmarken ebenbürtiges Mattalbumin-
papier ist.
Der neben der Ausstellung unserer Berufs-
photographen gelegenen Gruppe wissenschaft-
licher Photographie wollen wir bei der Wichtig-
keit und ausserordentlichen Vielseitigkeit, nament-
lich aber wegen der Bedeutung für unsere heutige
Zeit, eine eingehendere Besprechung widmen;
allen Besuchern der Ausstellung sei die Be-
sichtigung wärmstens empfohlen.
| (Fortsetzung folgt.)
rn
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen -Innung Sitz Wiesbaden.
Am Donnerstag, den 9. Juli findet zu Wies-
baden in der ‚Wartburg‘, Schwalbacher Strasse 51,
nachmittags 3 Uhr, eine ausserordentliche
Innungsversammlung statt, wozu hierdurch höf-
lichst eingeladen wird.
Tagesordnung.
ı. Vorlesung und Genehmigung des Protokolls der
letzten Innungsversammlung,.
2. Sonntagsruhe.
3. Statutenänderung.
a) Endgülltige Festlegung der Zahl der jährlich
stattfindenden Versammlungen.
b) Verbot, die ermittelten Durchschnittspreise
öffentlich zu unterbleten.
c) Straffestsetzung wegen teilweisen Fehlens in
den Versammlungen.
d) Befreiung von Nichtfachleuten und Händlern
von den Versammlungen.
reichen,
4. Central-Verbands- Angelegenheiten.
5. Bericht über den Obermeistertag zu Leipzig.
6. Verschiedenes.
Bei der Wichtigkeit der Tagesordnung ist ein voll-
zähliges pünktliches Erscheinen sehr erwünscht. An-
träge beliebe man bis zum 7. Juli schriftlich einzu-
Der Vorstand.
54
Photographen -Zwangsinnung
zu Königsberg i. Pr.
Innungssitzung am 27. Aprilim „British Hotel“.
Der Obermeister, Herr A. Kühlewindt, eröffnet
die Sitzung um 4!/, Uhr. Die Anwesenheit von 31 Mit-
gliedern wird durch Aufruf festgestellt. Bei dieser
Gelegenheit bemängelt Herr Flach, dass Mitglieder
als dauernd entschuldigt angesehen werden, wobel:es.
sich besonders auf Herrn Schnoeberg, hier, bezieht.
Puukt ı. Der II. Schriftführer verliest das Proto-
koll, welches erst danu genehmigt wurde, nachdem
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
371
das von Herrn Janson beaustandete Wort „Nörgeleien
durch den Ausdruck „Opposition“ ersetzt war.
Punkt 2. Der Herr Obermeister berichtet über
das verfiossene Halbjahr vom ı. Juli bis 31. Dezember
1913 recht eingehend und übersichtlich.
Pankt 3. Herr Kassierer Kiby hält genauen Be-
richt über den Stand der Kasse für das vertlossene
Halbjahr vom ı. Juli bis 31. Dezember ı913 und er-
sucht um Entlastung. Herr Janson bemerkt hierzu,
dass er in seiner Eigenschaft als Rechnungsprüfer
immer auf eine Aufforderung zu dieser Prüfung ge-
wartet habe, was bisher nicht geschehen sei. Es wird
beschlossen, das Versäumte nachzuholen mit dem Be-
merken, dass der Rechnungsprüfer ohne Aufforderung
die Rechnungen und Quittungen im Geschäft des je-
weililgen Kassierers vor der Innungssitzung einzusehen
habe. Es wird Herrn Kiby Decharge durch Erheben
von den Plätzen erteilt.
Punkt 4, Als weitere Rechnungsprüäfer werden die
Herren Janson, Ludeneit und Flach durch Zuruf
gewählt.
Punkt 5. Für die nach 8 28 der Statuten aus-
scheidenden Vorstandsmitglieder Herren Nickel und
Petri wird zur Wahl geschritten, und dankt der Herr
Obermeister den beiden Herren für ihre opfertreudige
Mühewaltung. Herr Müller beantragt, für die aus-
scheidenden Herren diesmal andere zu wählen, worauf
ihm von Herrn Kassierer bedeutet wird, dass Antrag-
steller weder berechtigt ist, Anträge zu stellen, noch
mitzustimmen. Vorgeschlagen werden nun die Herren:
Janson, Radschun, Petri, Nickel, Flach,
Schubert, Stoff und Florian. Gewählt werden
durch überwiegende Stimmenmehrheit die Herren
Nickel und Petri,
Punkt 6. Der Herr Obermeister regt unter Bezug-
nahme auf die letzte Obermeistertagung in Danzig die
Errichtung einer Stellenvermittelung für Ost- und.
Westpreussen, Sitz Königsberg i. Pr., an, und da er
seitens der Versammlung auf keinen Widerspruch
stösst, wird in die Debatte über die Wahl eines Ge-
schäftsvertreters eingetreten. Vorgeschlagen werden
die Herren Meyer- Lüben und Radschun. Gewählt
wird Herr Meyer- Lüben, welcher sich zur Verwaltung
dieses Amtes bereit erklärt. Es wird zugleich be-
schlossen, für jeden Gesuchsfall von einem Chef ı Mk.
und von einem Gehilfen ebenfalls ı Mk., jedoch von
letzterem erst nach Abschinss eines Engagements, zu
beanspruchen.
Punkt7. Für die diesjährige Beteiligung am Meister-
kursus in Berlin, nebst Anwartschaft auf die beiden
damit verbundenen Unterstützungen, meldet sich Herr
Krauskopf und wird von der Versammlung ge-
nehmigt.
Punkt 8, Von Herrn Müller wird ein Brief ver-
lesen, in welchem Schreiber die Auflösung der Innung
beantragt.3)Herr Janson stellt zugleich einen weiteren
Antrag auf Umwandlung der Zwangsinnung in eine
freie Innung. Der Herr Obermeister lehnt von vorn-
herein beide Anträge als unvorschriftsmässig ein-
gereicht ab.
In Bezug auf die Sonntagsıuhe liegt ebenfalls ein
Antrag vor, der die Beseitigung derselben zum Gegen-
stande hat. Da jedoch die Sonntagsruhe lediglich eine
lokale Einrichtung und somit keine Innungsangelegen-
heit ist, so lehut der Herr Obermeister auch diesen
Antrag als solchen ab, verschliesst sich andererseits
aber nicht dem Wunsche des Herrn Janson, den
Gegenstand des Antrages seines vielseitigen Interesses
halber bei dieser Gelegenheit zu besprechen und die
eventuellen Meinungen der Anwesenden zu hören.
Hierzu nimmt Herr Flach das Wort und bittet,
doch endlich einmal etwas mehr Entgegenkommen zu
zeigen, eine Gelegenheit, die zugleich geeignet ist,
die leider noch innerhalb der Innung bestehenden
schroffen Gegensätze bedeutend auszugleichen. Herr
Flach wird von verschiedenen Seiten unterstützt. In
längerer Rede ergeht sich Herr Kiby über diese An-
gelegenheit, wobei er vor allem den in den Worten
des Vorredners, Herrn Flach, liegenden Vorwürfen be-
gegnet. Er streift hierbei auch die Schleuderpreise,
weiche er mit der Sonntagsarbeit recht geschickt in
Verbindung bringt. Zum Schluss sagt Redner: „Es
gibt keine billige Kundschaft, sondern nur billige
Photograpben; hören letztere auf, so erledigen sich
erstere von selbst.‘
Herr Flach bittet nochmals, eine Eingabe an den
Regierungspräsidenten behufs Erweiterung des Gesetzes,
d. h. Offenhalten der Geschäfte bis wenigstens 5 Uhr,
unterschreiben zu wollen.
Herr Hörnlein befürwortet. ebenfalls die Ver-
längerung der Sonntagsarbeit bis wenigstens 5 Uhr.
In dieser Angelegenheit nehmen noch in gleichem
Sinne das Wort die Herren Janson, Müller und
Flach. Herr Stoff beantragt wegen Unzustäudigkeit
Schluss der Debatte.
Punkt 9, Der Herr Obermeister macht auf die
neuen Bestimmungen in Bezug auf das Fortbildungs-
schulwesen aufmerksam, nach denen jeder Lehrling
bis zum vollendeten 17. Lebensjahre schulpflichtig ist.
Ebenso trat er mit Wärme für die Jugendspiele der
Lehrlinge ein. Sodann spricht derseibe kurz über die
bevorstehende Ausstellung in Dresden.
Weiter regt der Herr Obermeister an, Herrn Grien-
waldt-Bremen zu gewinnen für einen im Oktober in
der Innung zu haltenden Vortrag mit einem noch aus-
zuwählenden Programm. Die Anregung findet sym-
pathische Aufnahme seitens der Versammlung und
wurde einstimmig genehmigt.
Herr Müller erwähnt einen Fall, in weichem es
vorgekommen sei, dass Herr Kautz zum Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses ernannt worden sei, allerdings
nur vertretungsweise. Hierauf wird ihm durch die
Herren Kiby und Kühlewindt aufklärender Bescheid.
Herr Stoff ersucht um eine Aufklärung über die Ab-
tretung des Urheberrechts an irgend eine Zeitung, z. B.
die Firma August Scherl. Redner bemerkt, dass
er bisher für diesen Zweck seine Genehmigung ver-
weigert habe, und fragt, wie sich die Auwesenden zu
dieser Frage stellen. Herr Kiby äAussert seine Ansicht
hierüber und auch Herr Kühlewindt gibt den Rat,
372
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
a Tr nenn
derartige Genehmigungen ohne entsprechende Bezahlung
zu verweigern. Herr Janson ersucht den Herrn Ober-
meister, diese Angelegenheit auf dem Obermeistertage
zur Sprache zu bringen; ebenso soll diese dem C. V.
zur Begutachtung unterbreitet werden. Berüglich der
„Königsberger Woche“ beantragt Herr Janson, die
Innungsmitglieder mögen zusammenhalten und dieser
Zeitschrift keine Bilder zur Veröffentlichung liefern, so-
lange diese solche Bilder von Amateuren verwendet
und bezahlt. Die Zeitung leistet den Amateuren
bei der professionellen Ausübung des Photographen-
gewerbes Vorschub, und diesem Missstande nıissten wir
Fachphotographen steuern.
Punkt ı0. Vortrag des Herrn Kindel über Volks-
und Lebensversicherung der Ostpreussischen Land-
schaft. Redner beleuchtet eingehend die Vorteile der
Ostpreussischen Landschaftsversicherung durch Bei-
spiele und statistische Vergleiche. Sehr einleuchtend
hierfür spricht ja schon der Umstand, dass die Gesell-
schaft keine bezahlten Agenten, sondern nur Vertrauens-
männer hat, die gegen geringes Entgelt die Versiche-
rung vertreten. Dem Vortragenden, dessen Worten bis
zum Schluss die grösste Aufmerksamkeit gewidmet
wurde, dankte die Versammlung durch Erheben von
den Plätzen.
Herr Salomon führte einen kinematographischen
Aufnahmeapparat vor und erklärte dessen praktische
Eigenschaften bei Aufnahmen aktueller Begebenheiten.
Herr Flach nimmt zum Schluss noch einmal das
Wort in Bezug auf die „Königsberger Woche‘ und
bemerkt, dass aktuelle Sachen ebenso von Amateuren
gemacht werden könnten, da doch zuweilen ein Fach-
photograph nicht zur Hand ist. Derartige Fälle würden
selbstredend bei unserem Vorgehen gegen diese Zeitung
auszuschliessen sein. Alle anderen Arbeiten, die jeder
Fachphotograph ausführen kann, darf nach unserer
Auflassung und Stellung den Amateuren gegenüber
die Zeitung nicht von letzteren annehmen. Es wird
eine Kommission ernannt, die diese Angelegenheit in
die Hand nehmen soll, in den Herren Janson, Müller,
Flach, Krauskopf, Hack und Radschun.
Schluss 8!/, Uhr.
A. Kühlewindt,
Obermeister.
P. H. Hörnlein,
II. Schriftführer.
Aus der Industrie.
— Goerz-Tenax-Rollfilms. Die grossen Er-
folge, die die Optische Anstalt C. P. Goerz, Akt.- Ges,
Berlin- Friedenau, mit den Tenax - Packs, einem Produkte
der Goerz Photochemischen Werke, gehabt hat,
haben Veranlassung dazu gegeben, nunmehr auch die
Fabrikation von Rollfiims aufzunehmen. Wer die
Schwierigkeiten kennt, die gerade bei der Fabrikation
von Rolifilms zu überwinden waren, wird ea zu würdigen
wissen, wenn jetzt diese deutsche Firma auch mit Roll-
films auf dem Markte erscheint, die, in jeder Beziehung
einwandfrei, keine der unangenehmen Eigenschaften
mehr aufweisen, die früher vielfach bei Rollfilms be-
obachtet wurden. Dazu gehörte vor allem das stock-
artige Zusammenrollen nach dem Trocknen, das Kräuseln
der Films u. a m. Goerz-Tenax-Rolifiims werden
vorläufig in folgenden Formaten geliefert: 8X ı0!/, cm
und 9Xg cm für sechs und zwölf Aufnahmen, 8X ı4'cm
für sechs und zehn Aufnahmen.
Die Tenax Rolifilms zeigen keine Neigung zum
Zusammenrollen nach dem Trocknen, sind hoch em-
pfindlich und besitzen eine vorzügliche Gradatien bei
feinstem Korn, das selbst die stärksten Vergrösserungen
noch gestattet.
u u Zn mi
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 136. Herr K.T. in Sch. Welches Walz-
werk liefert Rippen zum Atelierbau, und welche Glas-
fabrik liefert lichtbeständiges Riffelglas zur Verglasung
desselben?
Antwort su Frage 136. Spezialtabriken für Atelier-
rippen sind uns nicht bekannt. Sie wenden aich des-
wegen zweckmässig an die Firma Ulrich, Atelierbau-
anstalt- Charlottenburg, oder G. Zimmermann: Stutt-
gar. Was unter lichtbeständigem Riffelglas in Ihrer
Frage gemeint ist, verstehen wir nicht. Die farblosen
Gläser, die für Atelierverglasung in Frage kommen,
sind sämtlich, praktisch gesprochen, abeolut licht-
beständig. Die früher im Handel befindlichen, mit
Mangan entfärbten Gläser, die im Laufe der Zeit sich
etwas violettlich färbten, gibt es heute nicht mehr.
Auch ist die schwache Verfärbung, die auf diesem
Wege eintreten kann, olıne jede praktische Bedeutung.
Frage 137. Herr R. S. in D. Kann ein Fixier-
bad für Negativplatten zu stark sein, d. h. ist es mög-
lich, dass in einem besonders stark konzentrierten
‘Bade die Platten langsamer fixieren als z. B. in einem
Bade 1:5 oder 1:4? Mein Operateur behauptet, dass
des schwere Fixieren der Platten davon herrührt, dass
ich die Bäder zu konzentriert ansetze.,
Antwort su Frage 137. Ihr Operateur dürfte in
diesem Fall wohl recht haben. Sehr konzentrierte
Bäder fixieren tatsächlich schwer bezw. gar nicht Man
kann sich sehr leicht von dieser Tatsache dadurch
überzeugen, dass eine in einem hochkonsentrierten
Bade längere Zeit erfolglos behandelte Platte sofort
ausfixiert, wenn man sie in eine Schale mit kaltem
Wasser legt oder wenigstens bei dieser Gelegenheit
ziemlich weitgehend ausfixiert. Es ist ganz unzweck-
mässig, ein Fixierbad stärker als 1:3 oder 1:4 anzu-
setzen, weil dadurch in keinem Fall eine Verkürzung
der Fixierzeit eintreten kann. Besonders bei kaltem
Wetter arbeiten konzentrierte Fixierbäder sehr schlecht,
und sehr häufig tritt bei ihrer Benutzung der Fall ein,
dass wenn die Platten zwar ausfixiert scheinen und
sauber ordnungsmässig gewaschen sind, die Schicht
sich gelb färbt und beim Kopieren feucht wird. Das
ist ein Beweis dafür, dass die im Fixierbad gebildeten
Doppelverbindungen (Natriumsilberthiosulfate), nicht
genfigend Wasser zu ihrer Lösung vorgefunden haben
und in dem späteren Bade von reinen Wasser uniös-
lich sind.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen Teil W.König in Halle a. S., Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
SI nur nme an, 4
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE FHOTOGRAPHEN->-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 54.
5. Juli.
IQ14.
Die Photographen-Zwangsinnung für den Regierungsbezirk Allenstein, Sitz
Osterode i. Ostpr., und die Zwangsinnung für das nördliche Herzogtum Oldenburg
sind dem Central-Verband Deutscher Photographen-Vereine und Innungen (J. P.)
beigetreten.
IIL Deutseher Photographentag Leipzig, 23. bis 26. Juni 1914.
(Fortsetzung aus Nr. 52.)
Hierauf hielt Herr Rudolf Dührkoop-
Berlin seinen Vortrag: „Vom Bestreben, das
photographische Porträt mit Frische und
Natürlichkeit zu umgeben.“ Er führte,
ganz kurz zusammengefasst, ungefähr folgendes
aus: In vielen Versammlungen sei genug darüber
gesprochen worden, wie die Preise für photo-
graphische Arbeiten erhöht werden können. In
der Hauptsache seien die gemachten Vorschläge
dahin gegangen, wie man die Schleuderkon-
kurrenz bekämpfe.. Man habe aber nicht den
eigentlich höchsten Stand eingenommen, auf
welchem Wege die Preise auf eine angemessene
Höhe gebracht werden könnten. Bei uns in
Deutschland habe sich Industrie und Handel in
einer Weise entwickelt, dass uns nur noch Eng-
land voraus sei. Das Leben sei teurer geworden,
der Luxus ins Ungemessene gestiegen, Pracht-
bauten werden aufgeführt usw., nur in der
Photographie seien die Verhältnisse nicht besser
geworden, sondern zurückgegangen. Das müsse
uns zu denken geben. Unser Bestreben müsse
dahin gehen, der Photographie einen grösseren
Anteil am Ertrage unserer Volkswirtschaft zu
sichern. Zu billige Preise bedeuten aber auch
eine ungehörige Ausnutzung unserer Mitarbeiter.
Wollen wir uns deshalb auf eine angemessene
Lebensstufe erheben, so sind wir gezwungen,
höhere Preise zu nehmen. Man spreche immer
davon, dass die Firmen wie Samson usw.
ihre Geschäfte kaufmännisch betreiben; das
könne man geradezu als eine Beleidigung des
Kaufmannsstandes ansehen. Der wirkliche Kauf-
mann werde nie seine Hand dazu bieten, um
des Gewinnes wegen den ganzen Stand zu
ruinieren. Gleichartige Industrien schliessen
sich in unserer Zeit zusammen, um die Preise zu
diktieren. Auch wir könnten das, wenn wir
nur mehr entschlossene Männer unter uns hätten.
Wenn auch in dem scharfen Wirtschaftskampfe
die Schwächeren unter uns unterliegen, so werden
sich diese doch als Mitarbeiter besser stehen,
als jetzt. Man müsse versuchen, die Preise um
mindestens 50 Prozent zu erhöhen, unbekümmert
um Warenhäuser und Schleuderkonkurrenz.
Damit muss aber das Steigen der Qualität
Hand in Hand gehen.
Wir müssten wieder zur Natur zurückkehren
und weniger von Kunst reden; es komme darauf
an, dem Kunden seine natürliche Art abzu-
gewinnen. Die technischen Mittel der Photo-
graphie hätten in den letzten Jahren derartige
Fortschritte gemacht, dass sich heute freiere
Grundsätze durchführen liessen, den Photo-
graphen bindet sein Werkzeug nicht mehr in
dem Umfange wie früher. — Der Redner geht
nun ausführlich auf die Vor- und Nachteile des
Ateliers gegenüber der Heimaufnabme ein.
Gerade durch Heimaufnahmen liessen sich höhere
Preise erzielen. Es komme auch viel darauf
an, die Kundschaft, die doch sonst für alle
möglichen Nichtigkeiten viel Geld ausgebe, an
höhere Preise zu gewöhnen.
Ein weiterer Weg zur Erzielung höherer
Preise seien viele Aufnahmen. Wenn die rohen
Abzüge vorgelegt würden, so entschlösse sich
der Kunde viel leichter, von mehreren Auf-
nahmen Abzüge zu bestellen oder ein Bild in
grösserem Format zu wählen. Wer sich aller-
dings fürchtet, höhere Preise zu fordern, weil
er die ganze Kundschaft dadurch verlieren
könnte, der komme nie weiter. Es gäbe heute
genug Leute, die bereit seien, einen entsprechen-
den Preis zu zahlen. (Das mag für Berlin zu-
treffen, ob aber auch für kleinere Plätze und
Industriestädte? Der Verf.)
Wehren müsse man sich gegen die kleinen
Bilder. Bei ihm herrsche das Format 18x24 cm
durchaus vor. Werde eine Aufnahme 13X 18cm
gewünscht, so würden doch auf eigene Gefahr
ein oder mehrere Aufnahmen 18x24 cm ge-
macht. In. den meisten Fällen würde dann
55
374
auch das grössere Bild gewählt. Er bekäme
für eine Aufnahme 5o Mk. und für ein Dutzend
18x24 cm 200 bis 250 Mk.
Weiter schildert der Redner seine Beob-
achtungen, die er auf seinen Reisen in Amerika
gemacht habe. Der Amerikaner schreibt in
seinen Anzeigen: Hier werden die besten
Bilder gemacht. Er werde aber nie sagen, dass
er die billigsten Bilder herstelle. Die Qualität
werde betont, aber nicht die Billigkeit.
Weiter seien dort die einzelnen Zweige der
Photographie viel mehr spezialisiert. Es gäbe
Photographen, die nur Kinder, oder solche, die
nur Männer und Frauen oder nur Landschaften
usw. photographierten. Vielleicht liesse sich
auch bei uns in Deutschland noch mehr eine
Spezialisierung durchführen.
Für die Verwendung der Lumi£ereplatten habe
er sich eine besondere Einrichtung geschaffen,
die sich jeder selbst herstellen könne. Da die
Schwierigkeit der Aufnahme in der Belichtung
läge, so verwende er einen weissen Schirm,
der rings um die aufzunehmende Person auf-
gestellt werde. Er pbhotographiere dann mit
Blitzlicht. Dadurch sei es ibm möglich; immer
unter denselben Bedingungen zu arbeiten und
so gute Ergebnisse zu zeitigen.
Weiter geht der Redner auf den Oeldruck
ein, der ein ausgezeichnetes Ausdrucksmittel sei.
Der einstündige Vortrag wurde mit reichem
Beifall aufgenommen.
Herr Professor Mente-Berlin gab dann einen
kritischen Rückblick auf die photographi-
schen Errungenschaften der letzten Jahre.
Zunächst behandelt der Redner das Gebiet der
Beleuchtung, und geht er besonders auf die Ver-
wendung der Halbwattlampe ein. Seine eigenen
Versuche, die Halbwattlampe für Projektionen
und Vergrösserungen anzuwenden, hätten ein
recht befriedigendes Ergebnis gehabt. Vielleicht
liessen sich die Glühfäden auch in der Form
einer Lyra anbringen; hinter diesen müsste eine
spiegelnde Fläche so angebracht werden, dass
das Spiegelbild der Fäden zwischen die
glühenden Fäden geworfen würde. — Bei den
sogen. Salonkameras gelte immer noch der
Ausspruch, dass sie sich ebensowenig verändert
hätten wie die Nähmaschine. Die Firma Erne-
mann-Dresden habe ein neues Stativ heraus-
gebracht, das mancherlei Vorzüge aufzuweisen
habe. Die Spiegelreflexkamera habe besondere
Bedeutung für Heimaufnahmen und für den
Pressephotographen. In den Ateliers habe sie
sich aber nicht einbürgern können; der Haupt-
grund sei wohl darin zu suchen, dass das Bild
von oben betrachtet werden müsse. Ueber
Objektive habe schon Prof. Dr. Goldberg den
Ausspruch getan, dass die Rechner den Glas-
fabrikanten voraus wären. Aber es könne auch
kaum noch mehr gewünscht werden. Die Licht-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
stärke weiter zu steigern, sei nicht tunlich, weil
die Tiefenschärfe mit der Lichtstärke immer mehr
abnähme Wenn man noch etwas wünschen
könne, so wäre es, aus wirtschaftlichen Gründen,
eine Ermässigung der Preise; aber auch damit
habe man keine guten Erfahrungen gemacht,
weil sich die notwendige scharfe und peinliche
Kontrolle mit einem billigen Preise nicht verein-
baren lasse. — Bei Besprechung der Platten
weist der Vortragende besonders auf das an-
schaulich geschriebene kleine Büchlein von
Dr. Andresen!) von der Agfa über das latente
Lichtbild hin. Es gäbe eine Menge neuer An-
regungen und bringe neue Gesichtspunkte. —
Für die Platten habe man keine einheitliche
Bezeichnung für die Lichtempfindlichkeit, aber
mit dem Begriff der Scheinergrade lasse sich
auch nicht viel anfangen. Zu empfehlen wäre
die Einführung der charakteristischen Kurve,
die bei den englischen Fabrikaten schon eine
grosse Rolle spiele. Der Redner erläutert den
Wert dieser Kurve eingehend und unterstützt
seine Ausführungen durch einfache Zeichnungen
an der Tafel. Leider können wir hier nicht
ausführlicher darauf eingehen. Zum Schluss
dieses Abschnittes geht der Redner noch auf
die Verwendung des Chlorsilbers in einem
anderen Mittel als Gelatine für die Platten-
fabrikation ein und macht auf die neue Platte
der Agfa und auf die Reformplatte von Marion
aufmerksam. — Von den Entwicklern finde
man noch immer die alten, nur seien unsere
Kenntnisse für die zweckentsprechende Ver-
wendung erweitert worden. — Bei dem Positiv-
verfahren geht der Redner auf die Verwendung
von Auskopier- und Entwicklungspapier ein und
bespricht die verschiedenen Versuche, geeignete
Tonungsverfahren für Entwicklungspapiere zu
finden. Das Azurverfahren wird besonders
empfohlen, weil sich damit gleichmässige und
befriedigende Ergebnisse erzielen liessen.
Der einstündige Vortrag fand lebhaften
Beifall.
Um 5 Uhr 45 Minuten konnte der Vorsitzende
mit herzlichem Dank für die interessanten und
belehrenden Ausführungen der Redner die
heutige Verhandlung schliessen.
Mittwoch, den 24. Juni.
Die Aufnahme am Völkerschlachtdenkmal
verzögerte sich, da ein Gewitterschauer nieder-
ging. — Unter der Führung von verschiedenen
Herren wurde sodann die Abteilung wissen-
schaftliche Photographie besucht und im An-
schluss daran die Ausstellung Photographie
überhaupt. Am Nachmittag hielt dann Herr
ı) Das latente Lichtbild, seine Entstehung und
seine Entwicklung. Von Dr. M. Andresen. Verlag
von Wilhelm Knapp in Halle a.S. Preis 240 Mk.
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
Max Steckel-Kattowitz seinen Vortrag: „Auf-
nahmen in und auf den Bergen.“ Herr Steckel
hat jahrelang unter schwierigsten Verhältnissen
in den Bergwerken seiner Heimat Aufnahmen
gemacht, wie sie sich wohl kaum noch ein zweites
Mal finden dürften. Er führte die Anwesenden
ein in das Gebiet der Kohlengewinnung und
konnte durch seine prächtigen Aufnahmen einen
gründlichen Einblick vermitteln. Wir sahen die
Maschinenanlagen über Tage, sahen, wie ein
Schacht entsteht, fuhren ein und lernten die
Arbeit dort unten in der Tiefe kennen. Von
dem Bergmann wurde uns ein lebendiges Bild
seines Berufslebens gegeben. — Später zeigte
dann der Vortragende seine schlesische Heimat
aber auch auf den Bergen in ihrer eigenen
Schönheit. Seine Wildaufnahmen waren teil-
weise von schöner, bildmässiger Wirkung. Elen,
Wisent, Hirsch, Vögel, alles zog in hervor-
ragenden Bildern an unseren Augen vorüber.
Wieviel Mühe und welche Geduld mussten wohl
aufgewendet werden, um diese’ vielen Naturbilder
375
herzustellen. Der grosse Beifall, der dem Redner
gezollt wurde, als er seinen über eine Stunde
dauernden Vortrag beendete, zeigt aber auch,
dass hier seine Kollegen nicht nur die Schön-
heit seiner Bilder, sondern auch die Ueber-
windung grosser technischer Schwierigkeiten
gern anerkannten.
Herr Diplom-Handelslehrer Ernst Ruch-
Görlitz sprach dann über „Die kaufmännische
Kalkulation ia der Photographie“. Herr Ruch
hatte dankenswerterweise eine durchgeführte
Berechnung eines photographischen Betriebes
drucken lassen und an die Zuhörer verteilt.
Auf Grund dieser Unterlagen sprach er dann,
bis ins einzelne gehend, die Berechnung durch.
Es rü brigt sich hier, näher darauf einzugehen,
da der Vortrag im Druck erscheinen wird. —
Gerade die Behandlung dieses Themas wurde
von allen Seiten dankbar anerkannt; jeder dürfte
reichen Gewinn davongetragen haben. Herrn
Ruch wurde auch lebhafter Dank gezollt.
(Fortsetzung folgt.)
ae ——
Rundsehau.
— Zur Entstehung des Oelverfahrens.
Bekanntlich hat der Oeldruck dieselbe Basis wie
das altbekannte Pressendruckverfahren, der
Lichtdruck. Diesen Prozess als ein Kopier-
verfahren der Amateurwelt zugängig zu machen,
war man schon in früheren Jahren bestrebt.
1902 brachte die Liehtdruckanstalt Pousin-
Druard!) zu Reims den Sinop-Prozess
heraus. Ia Deutschland wurden seinerzeit die
Materialien dazu von Romain Talbot, Berlin),
geliefert. Als Basis diente eine gelatinierte
Glasplatte. Die Schicht wurde mit Kaliumbichro-
mat sensibilisiert und nach dem Trocknen unter
einem Negativ belichtet. Nach der Exposition
wurde die Platte gewässert, mit einem Glyzerin-
bad behandelt, und hierauf konnte das Ein-
färben der Platte erfolgen. Man bediente sich
dazu einer Leimwalze und der schon im Licht-
druck angewandten fetten Schwärze. Nach ge-
nügender Einfärbung wurde ein Blatt Papier
aufgelegt, angedrückt und so durch Umdruck
eine Kopie erhalten. Für jede weitere Kopie
ist von frischem die Druckplatte mit Farbe ein-
zuwälzen. Wir ersehen hieraus, dass ein Um-
druck dem ursprünglichen Verfahren eigen war,
das brachte schon die Ableitung von dem Licht-
druck mit sich. Aber dieses einfache, ziemlich
zwangläufige Druckverfahren hat keinen weiteren
Eingang bei den Amateuren gefunden.
Rawlins?) schuf 1904 die Modifikation, dass
1) „Bulletin de la Soci&te Francıise de Photo-
graphie‘‘, 1902, S. 2
2) „ Photogr. Mitteilungen“, 1904, Heft 6, S. 89.
3) „ The Amateur Photographer"', Bd. 40, 1904, S. 312.
[Nachdruck verboten]
er als Basis keine Glasplatte, sondern ein gelati-
niertes Papier nahm. Das Bild wurde hieraut
erzeugt und mit Farbe nach obenerwähntem
Gange eingewalzt. Wir haben also bei diesem
Verfahren, dem „Oeldruck“, einen Bildgrund,
der zur Herstellung nur eines einzigen Bildes
dient. Rawlins benutzte anfangs für die Ein-
färbung kleine Walzen und griff dann zu dem
Gebrauch von Pinseln, da diese unter anderem
eine weitgehende lokale Behandlung des Bildes,
eine Ausgestaltung der Details nach persön-
lichem Ermessen ermöglichen. Während die
Engländer schon früh dem Oeldruck das grösste
Interesse entgegenbrachten und zahlreiche Ab-
handlungen über den weiteren Ausbau, nament-
lich in künstlerischer Hinsicht, veröffentlichten,
hat der Prozess in Deutschland langsamer Ein-
gang gefunden; es wurde ihm hier eigentlich
eine grössere Aufmerksamkeit erst zuteil, als
das Bromölverfahren aufkam. Es wurde dessen
Wesen eifrigst studiert und der Prozess in ver-
schiedenen Richtungen vervollkommnet. („Phot.
Rundschau.“) i
— Vergrösserte Negative. Es ist viel-
leicht unmöglich, bei aller Sorgfalt eine Negativ-
vergrösserung herzustellen, die vom Original
keinen merklichen Unterschied aufweist, sofern
die Vergrösserung zwei- oder mehrfach linear
ist. Davon abgesehen, besteht bei dem mässig
vergrösserten Negativ schon eine starke Differenz
in Qualität. Schwach vergrösserte Negative
zeigen häufig genug eine körnige Struktur und
ein Herabdrücken der Gradation in den Lichtern
55°
376
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
u RER
und Schatten. Diese Mängel bringen unzweck-
mässige Originalnegative und damit verbunden
ungeeignete Positive mit sich. Wenn das Original
ein weiches, zartes Negativ ist, so kann ein
vergrössertes Positiv im Reproduktionsapparat
oder auch eine Kontaktkopie gemacht werden;
in diesem Falle ist eine Platte mit sehr feinem
Korn zu benutzen. Zeigt aber das Negativ
irgendwelche Neigung zu Härten oder ein Ueber-
mass von Kraft, so stelle man das Diapositiv
mittels des Pigmentprozesses her, um eine Ver-
minderung der Kontraste zu erzielen, ohne dabei
gute Tonskala einzubüssen. Bei Gebrauch von
Kunstlicht ist auf gleichmässige Beleuchtung des
Negativs zu achten, erforderlichenfalls sind Matt-
glasscheiben oder eine dünne Milchglasüberfang-
scheibe vorzuschalten. Unterexposition ist streng
zu vermeiden. Hochempfindliche Platten sind
für diese vergrösserte Reproduktion von Nega-
tiven nicht gut angebracht, ebenso auch nicht
sehr langsam arbeitende Platten; am besten
bleibt wohl eine Emulsion mittlerer Empfind-
lichkeit. Das Negativ ist gut durchzuentwickeln,
aber nicht übermässig zu entwickeln; sehr be-
währt bat sich hierzu auch Standentwicklung
mit Rodinal. (Nach „British Journal“ .)
— a ——
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen-Innung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Protokoll der ausserordentlichen Innungs-
versammlung vom 26. Mai.
Die zum 26. Mai einberufene ausserordentliche Ver-
sammlung der Photographen-Innung (Zwangsinnung)
zu Berlin, fand im grossen Saale der „Kammersäle‘“,
Teltower Strasse 1/4, statt.
Die Kartenkontrolle ergab die Anwesenheit von
210 Mitgliedern. Der neugewählte I. Vorsitzende, Herr
Lorenz Tiedemann, eröffnete um 8'/, Uhr mit einer
Begrüssung der Mitglieder die Sitzung, er dankt den
Erschienenen für das Vertrauen, welches sie ihm durch
die Wahl auf den dornenvollen und verantwortungs-
reichen Posten des I. Vorsitzenden entgegengebracht
haben, und nimmt zum Punkt ı der Tagesordnung:
„Geschäftliche Mitteilungen“ das Wort. Herr Haynn
meldet sich zur Geschäftsordnung und beantragt, dass
Punkt 7, betreffend die Bekanntgabe des Resultates
der Abstimmung über die Sonntagsruhe, für Punkt 2
gesetzt wird. Der Vorsitzende erwidert, dass die Ver-
sammlung dem Antrage nicht zustimmen möchte, da
er ein Interesse daran habe, die Mitglieder bis zum
Schlusse der Versammlung zusammenzuhalten.
Durch Handautheben wird über den Antrag ab-
gestimmt mit dem Resultat der fast einstimmigen An-
nahme. Während der Erledigung von Punkt ı wird
vorgeschlagen, eine Kommission mit der Prüfung der
eingelaufenen Karten zu beauftragen, und erklären sich
die Herren Quidde und Cohn hierzu bereit.
Der Vorsitzende erstattet der Versammlung über
die gegenwärtige Situation der Innung Bericht. Die
Vermögensverhältnisse können nicht als günstig be-
zeichnet werden, und liegt der Eindruck vor, als ob
im vergangenen Jahre etwas teuer gewirtschaftet
worden ist. Es soll jedoch hierin kein Vorwurf liegen,
denn es ist zu bedenken, dass im Gründungsjahre viel
Ausgaben notwendig sind, die jetzt verschwinden
werden. Vor allem wäre es dringend wünschenswert
und für das Bestehen der Innung notwendig, dass die
Mitgliedsbeiträge pünktlich eingehen. Die gegenwärtig
rückständigen Beiträge erreichen die Höhe von 1950 Mk.,
die im Wege des Eintreibungsverfahrens herangezogen
werden müssen.
Aus diesem Grunde war es der Innung auch nicht
möglich, das aufgenommene Darlehn pünktlich zuräck-
zahlen zu können. Einen Teil davon hat die Innung
bezahlt, der Rest desselben ist uns bis zum ı. Mai ıgıs
gestundet, vorbehaltlich der Genehmigung der Innungs-
versammlung.
Der Vorsitzende gibt das Bankguthaben der Innung
bekannt, welches sich aus verschiedenen Fonds zu-
sammensetzt, und er ersucht um Ermächtigung, diese
Fonds zur Wirtschaftekasse heranzuziehen, falls sich
die Notwendigkeit ergeben sollte.
Auf den Antrag des Kollegen Staudt werden
die Mitglieder des Vorstandes bis auf weiteres auf ihre
bisherigen Anwesenheitsgelder Verzicht leisten, und ist
zu erhoffen, dass die Innung nach Tilgung ihrer
Schulden in einigen Jahren bescheidene Ueberschüsse
wird erzielen können.
Auch die Kosten des. Stellennachweises, die sich
auf etwa 1200 Mk. beliefen, hofft der Vorstand durch
geeignete Vorschläge vermindern zu können.
Herr Lichte nimmt zur Erwiderung das Wort:
„Wenn eine Innung gegründet wird, so kostet das sehr
viel, es ist ein den heutigen Ansprüchen entsprechen-
des Bureaumobiliar, Schreibmaschine, Kartothek usw. au-
geschafft worden, und meine ich, die Notwendigkeit
vertreten zu können.
Das aufgenommene Darlehn brauchten wir haupt-
sächlich dazu, um der am ı. Januar ins Leben gerufenen
Innungskrankenkasse den Betrieb zu ermöglichen.
Die Mobiliareinrichtung erforderte allein etwa 1000 Mk.
So sehr schlecht steht es mit der Innung nicht, denn
wir bekommen von der Innungskrankenkasse auch ein
Darlehn von €oo Mk. zurück.
Die vom Vorsitzenden aufgeführten Fonds dürfen
auf keinen Fall herangezogen werden.“
An der Debatte beteiligen sich.die Herren Roth,
Hasse, Goldberg.
Durch Handaufheben wird die Prolongation des
Darlehns vom 6. Januar genehmigt.
PHOTOÖGRAPHISCHE CHRÖNIK.
377
Es folgt sodann Punkt a der Tagesordnung: Ab-
stimmung über die Sonntagsruhe.
Herr Kammer verliest das Resultat der Ab-
stimmung. Für 6 Uhr- Schluss stimmt der grössere
Teil, nämlich 4o Stimmen für 6 Uhr, 37 Stimmen für
4 Uhr usw. An der einsetzenden, recht lebhaften Dis-
kussion beteiligen sich die Herren Tiedemann,
Michaelis, Haynn, Hasse, Kammer und Lichte.
Als Ergebnis derselben wird eine Resolution an-
genommen, mit deren Fassung der Vorstand beauf-
tragt wird.
Es kommt Punkt 3 zur Verhandlung: Anträge der
Herren Staudt und Titzenthaler, betreffend Aende-
rungen im Stellennachweise.
Herr Kammer liest zunächst den Antrag Staudt
vor: Die Gehilten haben ı Mk. zu zahlen, Innungs-
mitglieder 1,50 Mk., Mitglieder auswärtiger Innungen
2 Mk., Nichtinnungsmitglieder 2,50 Mk.
Herr Staudt nimmt zur Begründung seines An-
trages das Wort.
Herr Lichte ersucht, dem Antrage nicht zuzu-
stimmen, sondern den Gehilfen nach wie vor freizu-
lassen, da wir sonst den Vertrag mit der Gehilfen-
schaft lösen würden.
Der Vertreter des Gehilfenausschusses, HerrAschen-
brenner, fordert, die Gehilfen vollständig freizulassen.
Herr Titzenthaler beantragt Aunahme des An-
trages Staudt mit dem Ausschluss, den Gehilfen etwas
abzunehmen.
An der Debatte beteiligen sich die Herren Hasse,
Lichte und Kintzel.
Herr Tiedemann schlägt gleichfalls vor, den An-
trag Staudt ohne Gehilfenbeitrag anzuuehmen und
befragt den Gehilfenausschuss um sein Einverständnis.
Herr Aschenbrenner erwidert, dass der Gehilfe
ein sehr begreifliches Interesse daran habe, eine gute
Stellung zu bekommen; wenn die Aussenstehenden,
die sich als gut erwiesen haben, noch mehr zahlen
sollen, so würde der Gehilfenschaft durch Verminderung
der Angebote Schaden erwachsen. Die Abstimmung
ergibt Annahme des Antrages ohne Gehilfenbelastung.
Es kommt der Antrag Titzenthaler zur Verlesung.
Da die Stellenvermittelung der Zwangsiunung sehr
grosse Kosten verursacht, wird der nachstehende An-
treg gestellt: Das Amt des Meisterbeisitzers des Stellen-
nachweises wird ehrenamtlich ausgeübt, die Schreib-
arbeiten für die Stellenvermittelung werden von der
Innungssekretärin mit ausgefährt.
Die Gepflogenheit, jedem, der eine offene Stelle
in seinem Geschäft hat, nur einen Bewerber zuzu-
senden und erst dann, wenn dieser erste Bewerber als
nicht geeignet befunden worden ist, einen zweiten Be-
werber zu benachrichtigen usw., ist unzweckmässig.
Es muss allen Stellungsuchenden möglich gemacht
werden, Kenntnis von allen offenen Stellen zu nehmen,
und umgekehrt.
Herr Lichte beantragt, den Antrag abzulehnen,
und es beim alten zu belassen; er macht den Vor-
schlag, die Einkünfte des bisherigen Meisterbeisitzers
dadurch zu erhöhen, dass ihm das Amt als Beauf-
tragter übertragen wird.
Herr Staudt empfiehlt die Annahme des Antrages
Titzenthaler. Gegen den Antrag spricht Herr
Haynn und befürwortet den Vorschlag Lichte: dem
Meisterbeisitzer die Funktion des Beauftragten zu über-
lassen.
Herr Titzenthaler weist darauf hin, dass ledig-
lich die ungünstigen Bilanzverhältnisse uns zwingen,
die Kosten des Stellennachweises zu vermindern.
Herr Tiedemann erklärt sich bereit, versuchs-
weise ehrenamtlich die Funktion des Meisterbeisitzers
zu übernehmen.
Herr Baedecker warnt vor Belastung des Vor-
sitzenden. Die Herren Lüpke und Lichte nehmen
auf die Satzung, die Wahl zum Meisterbeisitzer Bezug,
und bringen die Bestimmung, den Gehilfenausschuss
dabei betreffend, in Erinnernng.
Der Antrag Titzenthaler: das Amt des Meister-
beisitzers wird ehrenamtlich ausgeübt, gelangt zur Ab-
stimmung; er wird durch Handaufheben angenommen.
Herr Lichte bleibt bei seiner BnInR, dass
der Antrag nicht zulässig zei.
Punkt 4 der Tagesordnung: Wahl eines Vorstands-
mitgliedes an Stelle des ausscheidenden Herrn Nieder-
astroth-Potsdam.
Es werden vorgeschlagen die Herren Schüler,
Lichte, Roth, Barges, Hanse.
Der Vorsitzende betont, dass das zu wählende Vor-
standsmitglied die Stelle des Schatzmeisters zu besetzen
hat, und schlägt Herrn Schüler vor, der sich dazu
bereit erklärt hat.
Die Herren Barges und Hasse lehnen ab.
Nach Befragen des Vorsitzenden findet die Wahl
durch Handaufheben statt, und wird Herr Schüler
zum Mitglied des Vorstandes und zum Schatzmeister
gewählt.
Punkt 5 der Tagesordnung: Wahl von zwei Meister-
beisitzern zum Ausschuss für das Gehilfenwesen.
Gewählt werden die Herren Kintzel und Roth.
Der Vorsitzende beantragt, einen Herrn zum Ausschuss
für das Lehrlingswesen zu wählen. Vorgeschlagen und
gewählt wird Herr Michaelie.
Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag Barges:
Wiederinkraftsetzung des Beschlusses vom 3 Juli ıgı3,
betreffend das Verbot von Gratisvergrösserungen und
Zugaben.
Der Antragsteller Barges führt aus, welche Gründe
ihn dazu veranlasst haben, die Zwangsinnung zur
Wiederinkraftsetzung des Verbotes der Zugaben und
Gratisvergrösserungen zu ‚ersuchen.
Die allgemeine trostlose Lage in der Porträtphoto-
graphie, die Preisschleuderei der Warenhäuser veran-
lassen die Kollegen, sich durch Zugaben gegenseitig
zu überbieten; wohin sollen diese Geschäftspraktiken
führen, die geeignet sind, das Ansehen eines ganzen
Standes zu untergraben und zu vernichten, wenn nicht
die Berufsorganisation, die Zwangsinnung, einen Halt
gebietet. Stimmen Sie für meinen Antrag und sorgen
Sie dafür, dass die Gratisvergrösserungen aus der Welt
378
verschwinden. Die Herren Tiedemann, Roth, Hasse
pflichten dem Antragsteller bei, halten aber das Ver-
bot für undurchfüährbar, solange die G. m. b. H. nicht
auch innungspflichtig sind.
Herr Lichte weist auf seine Erfahrungen zurück,
die durch das Verbot der Schleuderpreise und Zugaben
erzielt worden sind. Er könne ohne Schädigung
mancher kleiner Existenzen nicht dafür stimmen. Die
Schleuderpreise betreffend, wären jetzt verschiedentlich
Gutachten eingefordert worden. Fräulein Kundt, die
Direktorin der Lehranstalt des Lette-Vereins, hat auch
ein solches Gutachten geliefert und ausgeführt: „Wenn
jemand minderwertiges Personal hat, so kann er ein
Dutzend Bilder für 1,76 Mk. liefern.“ (Allgemeine
Entrüstungsrufe!)
Auch von mir ist ein derartiges Gutachten ein-
gefordert worden in Sachen der Photographeninnung
Braunschweig und dem Atelier Schwiegel, ob es
möglich sei, bei einem Preise von 190 Mk. für das
Dutzend noch zu verdienen.
Es wurde angegeben, dass das Atelier bei einem
Umsatz von 39000 Mk. einen Verdienst von 13000 Mk.
= 331/, Prozent hat, und bin ich zu dem Ergebnis
gekommen, dass Herr Schwiegel ein Dutzend nicht
für 1,39 Mk. herstellen kann. Bei meiner Ausrechnung
kostet dem Atelier Schwiegel ein Dutzend Bilder
2,59 Mk.
Die Riesenarbeit, die sich der Vorstand mit der
Durchführung des Verboteg gemacht bat, war vergebens,
und bedauere ich, zurzeit den Antrag nicht unterstützen
zu können.
Es wird durch Handaufheben abgestimmt und
verfällt der Antrag der Ablehnung.
Herr Haynn beantragt, dass der Innungsvorstand
alle Schritte zu unternehmen habe, dass die G.m.b. H.
innungepflichtig werden. — Schluss nach ı2 Uhr.
Lorenz Tiedemann,
L Vorsitzender.
Hugo Kammer,
I. Schriftführer.
Sächsiseher Photographen -Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Als neue Mitglieder sind gemeldet:
Herr Walter Zeibig, Photograph, Innsbruck, Maria
Theresien -Strasse 27, I.
Herr Max Hoffmann, Photograph, Pulsnitz i. Sa.
2 000
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe im Bezirk der Stadt- und
Landkreise Duisburg, Hamborn, Dins-
laken, Rees, Essen, Oberhausen und
Mülheim a. d. Ruhr.
Protokoll der Versammlung
am ı0, Februar zu Duisburg in der „Börse“,
Eröffnung 6!/, Uhr.
Vor Eröffnung der Versammlung wurde soweit wie
möglich der Beitrag durch den Kassierer, Herrn K. Ger-
ling, eingezogen. Hierauf eröffnet der Vorsitzende
Herr Achenbach, die Versammlung. Als Gast war
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Herr Halfpape, Obermeister der Düsseldorfer Innung,
anwesend.
Punkt 1. Das Protokoll wurde durch den Schrift-
führer verlesen, hauptsächlich zur Kenntnis der Mit-
glieder, welche der Grüändungsversammlung nicht bei-
wohnen konnten; einer Genehmigung bedurfte selbiges
nicht, da dieses schon in der Gründungsverssammlurg
geschehen war, nur wurde gewünscht, die abgegebenen
Stimmen für die Kandidaten des Vorsitzendenposten
mit anzuführen, was nachträglich geschehen ist,
Festgestelit wurde, dass von der Firma Gompert
& Co.- Essen nur Herr Gompert das Stimmrecht aus-
üben darf.
Punkt 2. Haushaltplau. Da dieser Punkt zu-
gleich mit dem Anschluss an den Cent'al-Verband zu-
sammenhängt, der Redner aber, welcher vom C. V.
entsandt war, nicht vor 8 Uhr eintreffen konnte, hatte
der Vorstand beschlossen, der Versammlung vorzu-
schlagen, Punkt 2, 3, 4 zwifickzustellen und Punkt 5
und 6 vorzunehmen. Der Vorschlag wurde abgelehnt,
angenommen wurde der Antrag, den Haushaltplan in
den einzelnen Positionen durchzunehmen und zu ge-
nehmigen, die Position: Beitrag für den C.V., wird
zurückgestellt, im übrigen aber der Haushaltplan in
den einzelnen Positionen in Einnahme und Ausgabe,
wie vom Vorstand aufgestellt, genehmigt.
In der Zwischenzeit war der Obermeister der
Bochumer Innung, Herr A. Arnold, als Vertreter des
C. V. eingetroffen, so dass die Tagesordnung der
Reihenfolge nach Erledigung finden konnte.
Punkt 3 und 4. Hierzu hielt nun Herr Arnold
einen längeren Vortrag und legte darin den Anwesen-
den die Zwecke und Ziele des Verbandes auseinander,
dann über die bisher erzielten Vorteile; es ist nun
nicht möglich, den Vortrag wiederzugeben, jedoch ist
nach dem Beifall, welcher Herrn Arnold gezolit
wurde, zu schliessen, dass die Anwesenden vollauf zu-
triedengestellt waren.
Herr Achenbach dankte Herrn Arnold für
seinen Vortrag und stellte denselben zur Diskussion.
Hierauf nahmen nun mehrere Redner das Wort für
und wider den C. V., durch Missverständnis verschiedener
Worte wurde die Debatte ziemlich erregt. Herr Teriet
stellte den Schlussantrag, welcher augenommen wurde,
jedoch wurde sämtlichen sich vorher zum Wort ge-
meldeten Herren das Wort erteilt mit einer Sprech-
dauer bis zu 5 Minuten.
Hierauf kam es zur Abstimmung, es erklärten sich
40 Herren für und ı3 Herren gegen den Anschluss an
den C. V., so dass die Majorität für den Anschluss an
den C. V. stimmte und damit auch die Position des
Haushaltplans, ‚Beitrag für den C. V.“, genehmigt war.
Punkt 5. Ein Antrag des Herrn Dickhaut,
ortsübliche Preise betreffend, wurde auf Antrag dem
Vorstand zur Ausarbeitung übertragen, welcher der
nächsten Versammlung darüber Bericht zu erstatten hat.
Punkt 6. Uuter Verschiedenes kam zur Sprache,
dass Herr Julius Frankfurter-Wesel am Tage der
Wahl am 5. Januar den Berechtigungsschein zur An-
leitung von Lehrlingen noch nicht batte, folglich auch
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
379
nicht gewählt werden konnte, da die Wahlen am
at. Oktober 1913 aus demselben Grunde nicht getätigt
werden konnten; dieses muss ebenfalls vom Vorstand
erledigt werden.
Da nun nichts weiter vorlag, wurde die Versamm-
lung gegen ı1!/), Ubr durch den Vorsitzenden ge-
ossen.
Duisburg, den 2ı. Mai 1914.
M. Achenbach,
Vorsitzender.
Fr. Kohlmeyer,
Schriftführer.
Photographen- Zwangsinnung
tür den Regierungsbezirk Allenstein.
Sitz: Osterode I. Ostpr.
Sitzung vom ıs Juni in Allenstein, Restaurant
„zur Traube“.
Um ıo0!/, Uhr eröffnete der Vorsitzende, Herr
Carstensen, die Versammlung, begrüsste die An-
wesenden und sprach die Bitte aus, dass die Herren
Kollegen keine harte behauptende Stellung nehmen
möchten, um die Förderung des Berufes zu erleichtern.
Herr Kollege Gerdom- Thorn, der freundlicher-
weise als Gast erschienen war, wurde ebenfalls begrüsst
und den Herren Kollegen vorgestellt.
Die wichtige Tagesordnung kam verhältnismässig
schnell zur Erledigung und erhielt eine durchaus be-
triedigende Lösung.
Ueber die Punkte 6 und 7 wurden Beschlüsse wie
tolgt gefasst und genehmigt.
Punkt 6 Jedes unlautere Gebaren im photographi-
schen Gewerbe, jede marktschreierische Reklame, sowie
jedes Ausstellen von fremden Bildern als seine eigenen,
wird als Verletzung der Standesehre angesehen. Ins-
besondere verstösst gegen die Standesehre und den
Gemeingeist, wer in ölfentlicher Ankündigung photo-
graphische Arbeiten zu Preisen, welche unter den von
der Innung festgesetzten ortsüblichen Preisen sind, be-
kanntgibt oder unentgeltlich Zugaben anbietet. Jeder
Verstoss gegen diesen Innungsbeschluss wird für jeden
Tag und jeden Fall mit 20 Mk. bestraft.
Pankt 7. Jedes Aufsuchen von Aufträgen in den
Kasernen verstösst gegen die Standesehre und wird
in jedem Falle mit 25 Mk. bestraft.
Alsdann folgte ein Vortrag über die Zwecke und
Ziele des Central-Verbandes, gehalten von Herrn
Gerdom-Thorn. Der Vortrag wurde mit Befriedigung
von den Anwesenden aufgenommen und beschlossen,
dem C. V. beizutreten. Desgleichen wurde beschlossen,
dass ein Vortrag des Kollegen Herın Grienwaldt-
Bremen in der rächsten Sitzung gehalten werden soll.
In freundlichst zuvorkommender Weise hatte die
Neue Photographische Gesellschaft, Berlin - Steglitz,
eine grössere Kollektion Ausstellbilder, auf Alboidin-
papier gefertigt, zugesandt; die Bilder fanden allgemeinen
Beifall. Ebenfalls hatte die Firma Roland Risse-
Fiörsheim die Gelegenheit benutzt und die Inunungs-
mitglieder mit Probepackungen ihres Koh -1-noor-
Papieres bedacht. Beiden Firmen sei für das gütige
Entgegenkommen auch auf diesem Wege seitens unserer
Innung der herzlichste Dauk ausgesprochen. Die
nächste Versammlung findet am a0. Oktober in Lötzen
statt.
Carstensen,
Vorsitzender.
A.Dorn,
Schriftführer.
Von einer Anzahl selbständiger Photographen im
Bezirke der KöniglLKreishauptmannschaft
Dresden ist beantragt worden, eine Zwangsinnung für
das Photographenhandwerk im Bezirk der König]. Kreis-
hauptmannschaft Dresden zu errichten.
Br
Kleine Mitteilungen.
— Kleine Preisliste Rodenstock. In einem
achtseitigen Prospekt mit wirkungsvollem Titeldruck
und schöner Landschaftsaufnahme auf der Schlusseite
hat die Optische Anstalt G.Rodenstock- München,
Isartalstrasse 4r, ihre neuen Objektive mit ausführlichen
Preisangaben und zugehörigen Abbildungen zusammen-
gestellt. Die Erzeugnisse der Rodenstockschen
Werkstätten zeichnen sich durch Genauigkeit der
optisch- mechanischen Arbeit und unbedingte Zuver-
lässigkeit in der Verwendung aus, bewegen sich dabei
aber stets in mässigen Preisen. Die in Rede stehende
geschmackvolle Drucksache liegt dieser Nummer unserer
Fachzeitschrift bei, weshalb ein noch näheres Eingehen
auf den Inhalt überflüssig erscheint. Ueberdies ver-
spricht die Firma Rodenstock die Zusendung ihres
Hauptkatalogs kostenfrei, was kein Lichtbildner, der
sich über die Fortschritte der modernen Photooptik
unterrichten will, übersehen solite, zumal wenn gerade
derartige Anschaflangen bei ihm notwendig oder in
Aussicht genommen sind.
— Der Schöpfer der Seed-Platte, die in der
ganzen Welt verbreitet ist und sich besonders in Fach-
photographenkreisen grosser Beliebtheit erfreut, ist
kürzlich in New York gestorben. St.
— Mit dem mehrfach erörterten Projekt
der Errichtung von Einkaufsgenossenschaften
für Fachphotographen beschäftigte sich auch der
Verein der Fabrikauten photographischer Artikel ge-
legentlich seiner kürzlich in Leipzig abgehaltenen Haupt-
versammlung. Es wurde beschlossen, Einkaufsgenossen-
schaften der Fachphotographen nicht wie Photohändler,
sondern wie einzelne Fachphotographen zu behandeln,
ihnen also keine über das im Verkehr mit Fachphoto-
graphen übliche Mass hinausgehenden Vergünstigungen
einzuräumen. St.
— it
Eingesandt.
Nr. 22 der „Deutschen Photographen - Zeitung “
bringt einen Artikel: „Warum bilden sich überall
Innungen“, in welchem ich in meiner Eigenschaft
als Innungsobermelister angegriffen werde und mein
Geschäft gewissermassen als Schleudergeschäft bezeichnet
wird. Ich habe umgehend an die Redaktion ent-
sprechend berichtet und um Veröffentlichung dieser
Berichtigung gebeten. Statt meinem berechtigten Er-
380
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
suchen zu entsprechen, bringt Herr Schwier in Nr. 24
seiner Zeitung weitere Unrichtigkeiten.
- Zur Sache selbst habe ich zu bemerken, dass ich
vor einiger Zeit eine moderne Bromsilberdruckanstalt
eingerichtet und eröffnet habe und meine Preise ganz
genau denen der Konkurrenz anpasste.
Ausdräcklich betone ich, dass ich in meinem im
Jahre 1857 gegründeten Porträtgeschätt nach wie vor
am hiesigen Platze mit die höchsten Preise erziele, ich
weise deshalb den Vorwurf der Schieuderei auf das ent-
schiedenste zuıück. Das diesbezügliche, zum Teil sehr
interessante Material werde ich der Vorstandschaft des
C.V. zur Kenntnisnahme unterbreiten.
Carl Freytag, Obermeister,
L Fa.: Freytag & Sohn, Nürnberg.
—h rt
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 128. Herr J. D. in Ch. Ich habe aus einer
Stiftung eine ganze Reihe von alten Salzpapierbildern,
Gruppen und Einzelporträts, zwecks Reproduktion er-
halten. Bei dem Versuch der Reproduktion fielen die
Platten ganz flau aus, so dass selbst durch Verstärken
nichts zu machen ist. Die Originale selbst haben eine
mehlige Oberfläche, wirken aber durchaus nicht flau.
Wie ist hier zu verfahren, um bessere Bilder zu erzielen?
Antwort su Frage 128. Die flaue Reproduktion
rührt davon her, dass die matte Oberfläche der Salz-
papierbilder auch in den Tiefen sehr viel diffuses Licht
reflektiert, so dass deswegen das Bild flau werden muss,
Man kann dem Uebel dadurch abhelfen, dass man
die Originale in eine Mischung von gleichen Teilen
Glyzerin und Wasser legt, und sie in dieser Lösung
in Kontakt mit einem Spiegelglas bringt, mit dem
zusammen man die Bilder heraushebt, derartig, dass
die Schichtseite auf das Spiegelglas zu liegen kommt.
Man quetscht dann leicht den Ueberschuss der Flüssig-
keit unter Fliesspapier heraus und reproduziert von
der Glasseite her. Hierdurch wird sehr leicht die er-
iorderliche Kraft zu erzielen sein. Die Bilder werden
‚dann mit Wasser ausgewaschen und sind unverändert
in ursprünglichem Zustande Befindet sich auf den
Bildern sehr viel Retouche, so muss man sich durch
einen Versuch überzeugen, ob dieselbe bei dieser Be-
handlung nicht abschwimmt, was allerdings meist nicht
der Fall ist.
Frage 129. Herr R.W. in St. Hat sich an
grösseren Objektiven, wie sie für Sportkameras im
Format 18:24 zu benutzen sind, die Verwendung von
Aluminiumfassungen bewährt oder besteht die Gefahr,
dass Objektive in solchen Fassungen allmählich locker
werden und in ihrer guten Wirkung abnehmen?
Antwort su Frage 129. An sich sind die modernen
Aluminiumfassungen vollkommen einwandfrei. Man
muss sieh nur beim Heraus- und Hineinschrauben
der einzelnen Linsen aus dem Hauptkörper davor
hüten, die leicht verletzlichen Aluminiumgewinde zu
überschrauben. Letzteres kann aber bei einiger Sorg-
felt sicher vermieden werden. Wenn die Linsen nicht
heraus- und wieder eingeschraubt werden, besteht gar
kein Bedenken gegen die Verwendung von Aluminium-
fassungen. Ueberhaupt ist bei sorgfältiger Behandlung
der Vorteil der Leichtigkeit der Aluminiumfassungen
etwaigen Nachteilen gegenüber wesentlich.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 56. Herr W.L. in H. Gelegentlich eines
Vereinsausfluges möchte ich eine Gruppenaufnahme
an einem bekannten Denkmal aufnehmen, hörte aber,
dass das Photographieren von Personen an jenem
Denkmal nur einer dort ansässigen Firma erlaubt sei.
Andererseits soll aber nach einer Reichsgerichtsent-
scheidung dieses Privileglum als nicht rechtsverbind-
lich für Dritte sein. Was ist nun richtig?
Antwort su Frage 56. Die betreffende Reichs-
gerichtsentscheidung ist uns zwar nicht bekannt, sehr
viele Reichsgerichtsentscheidungen werden überhaupt
nicht publiziert. Auch ist eine solche private Verein-
barung im Hinblick auf 8 20, K.G., nicht recht be-
greitlich, wonach Werke, die sich bleibend an dffent-
lichen Wegen, Strassen oder Plätzen befinden, photo-
graphisch aufgenommen werden dürfen. Dabei ist es
gleichgliltig, ob z. B. ein Denkmal auf einem Berge
oder in einer Stadt steht. Nicht ausgeschlossen ist es
dagegen, dass gewisse ortspolizeiliche Beschränkungen
des Photographierens an jenem Platze bestehen, wes-
halb es sich auf alle Fälle empfiehlt, bei der zu-
ständigen Ortspolizeibehörde anzufragen, ob die beab-
sichtigte Aufnahme erlaubt ist. Dr. Sch.
Fyage 57. Heır H. B. in H. In Frage 54 ist
gesagt, dass man Bilder, die nicht im gleichen Atelier
aufgenommen sind, auch nicht ausstellen dürfe. Bin
ich berechtigt, Bilder, die ich in meinem hiesigen
Atelier hergestellt habe, in meinem neu gekauften Ge-
schäft einer anderen Stadt auszustellen ?
Antwort su Frage 57. Der Tatbestand, der jenem
in Frage 54 mitgeteilten Reichsgerichtsurteil zugrunde
lag, ist etwas abweichend von dem Ihrigen. Der
Photograph M. hatte in K. mit S. zusammen ein Atelier,
errichtete in B. ein Zweiggeschätt, gab dieses wieder
auf und stellte in K. mehrere Photographien aus, die
er in B. aufgenommen und jetzt mit der Bezeichnung
„Ss. & Co." versehen hatte. Die Vereinigung der Be-
rufsphotographen in K. zeigte M. an, woraufhin er
bestraft wurde auf Grund des 8 4 des Gesetzes zur
Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, der wissent-
lich unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben
über den Ursprung der gewerblichen Leistungen
verbietet. Aufnahmen desselben Photographen mit
denselben Apparaten dürfen nach unserer Ansicht auch
nach einer Geschäftsverlegung weiter ausgestellt werden,
nicht aber, wenn die Geschicklichkeitsproben von
einem anderen Photographen und mit anderen als den
im Atelier vorrätigen Apparaten hergestellt sind, well
dadurch nicht unwesentliche Differenzen der Leistungs-
fähigkeit zutage treten könnten. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halcnsee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. 5., Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 55.
8. Juli.
I9Q14.
IL Deutseher Photographentag Leipzig, 23. bis 26. Juni 1914.
(Fortsetzung.)
Donnerstag, den 25. Juni.
Verbandstag des Central-Verbandes
Deutscher Photographen-Vereine und
Innungen ()J. P.).
Um 9 Uhr 30 Minuten konnte der Vorsitzende,
Herr Schlegel-Dresden, den Verbandstag mit
der Begrüssung der Delegierten und der Ver-
treter der Presse eröffnen. Herr Schlegel gibt
vor Eintritt in die Verhandlungen folgende Er-
klärungen ab. Durch die am Tage vorher mit
den Herren Professor Emmerich und Grainer-
München geführten Verhandlungen sei ein Ueber-
einkommen dahin gehend erzielt worden, dass
sich der Süddeutsche Photographenverein jeden-
falls ab ı. Januar 1915 dem Central- Verbande
anschliessen werde. Der Vorstand des Süd-
deutschen Photographenvereins habe in seiner
Sitzung vom ı8 Juni 1914 nachstehenden Be-
schluss gefasst:
„Der Süddeutsche Photographenverein er-
klärt durch seine Gesamtvorstandschaft nach
der Sitzung vom ı8. Juni ı914 im Prinzip
seine Bereitwilligkeit, dem Central-Verbande
beizutreten.
Er halt es für wünschenswert, dass die
Einzelheiten über die Form des Beitritts, Höhe
der Beiträge und der zu erwartenden Gegen-
leistungen auf Grund von Verhandlungen
zwischen bevollmächtigten Vertretern des
Central-Verbandes einerseits und dem Gesamt-
vorstand des Süddeutschen Photographen-
vereins andererseits in München mündlich
geführt werden.“
Im Prinzip sei man gestern auf Grund des
Kieler Beschlusses einig geworden, dass also
alle Vereine gleiche Pflichten und Rechte hätten.
Die Ausstellungen könnten Herrn Professor
Emmerich übertragen werden, weil dieser
auf dem Gebiete schon lange gearbeitet habe.
Der Münchener Fachschule könne der Central-
Verband seine moralische Förderung zuteil werden
lassen, wenn auch eine Unterstützung mit Geld-
mitteln nicht möglich sei. Der Beitritt würde
am ı. Januar ıgı5 erfolgen, nachdem die General-
versammlung des S. Ph.-V. über den Beschluss
der Gesamtvorstandschaft entschieden hätte.
(Beifall.)
Vom König von Sachsen ist ein Danktele-
gramm eingegangen. Weiter liegen eine Reihe
von Eingängen vor, die vom Vorsitzenden be-
kanntgegeben werden. Die Anwesenbheitsliste
wird festgestellt.
Herr Grundner-Berlin, Vorsitzender des
Vereins Berlin, überbringt die. Grüsse seines
Vereins. Er erklärt ferner, dass aus dem letzten
Protokoll des Vereins einige Mitglieder den Ein-
druck gewonnen hätten, als wenn zwischen dem
Vorsitzenden des Central-Verbandes und dem
Vorstande des Vereins ein anderes Verhältnis
eingetreten sei, als es bisher bestanden habe. Er
möchte deshalb dieser Annahme entgegentreten;
es seien keinerlei Veränderungen der bisherigen
freundschaftlichen Beziehungen eingetreten. Der
Verein Berlin werde nach wie vor zum Central-
Verbande und zu seinem Vorsitzenden stehen.
Mit dieser Erklärung dürfte die Angelegenheit
endgültig erledigt sein. Herr Schlegel schliesst
sich den Worten des Herrn Grundner an.
(Beifall.)
Nunmehr wird in die Erledigung der Tages-
ordnung eingetreten.
Bericht des Vorsitzenden. Der Bericht
des letzten Jahres sei in den Nachrichten ver-
öffentlicht, worauf verwiesen wird. Dem C.V.
gehören jetzt 68 Vereinigungen an. Seit dem
Kieler Verbandstag seien 22 neu beigetreten.
Drei Vereinigungen seien ausgetreten, weil
Ionungen an ihre Stelle getreten wären. Hildes-
heim scheidet mit Ende dieses Jahres aus; aller- _
dings sei der Austritt nur mit 15 gegen 14 Stimmen
beschlossen. Der Austritt der Innung Hildes-
heim sei besonders zu bedauern, da der C.V.
damit auch Herrn Kapps verliere. Die Rechts-
auskunftei sei sehr lebhaft in Anspruch ge-
nommen worden. Es sei aber unberechtigt, dass
der Auskunftsstelle Vorwürfe gemacht würden,
wenn keine für den Anfragenden günstige
Auskunft gegeben werden könne. Auch die
verschiedenen Eingaben an Behörden seien zum
Teil von der Auskunftei entworfen worden. —
Die Sammlung der Entscheidungen ist immer
noch nicht lückenlos, es sei aber sehr wichtig,
56
382
PHIOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
; 2 5 erh
wenn das gesamte Material bei dem C.V. zu-
sammenlaufe. — Besondere Klage muss der Vor-
sitzende darüber führen, dass Anfragen vom
C.V. so mangelhaft beantwortet würden; dabei
sei doch die Mühe eine ganz geringe. In vielen
Fällen handle es sich um Material, das für Pro-
zesse verwendet werden müsse.
Der Vorsitzende gedenkt der schönen Feiern
der Vereine Berlin (sojähriges Bestehen) und
Essen (20jähriges Bestehen).
Das Andenken der Verstorbenen wird durch
Erheben von den Plätzen geehrt.
Bei der Sterbekasse zeige sich auch, wie
wenig Gebrauch immer noch von den Vorteilen
des C.V. gemacht werde. Gerade unter den
im letzten Jahre Verstorbenen seien viele ge-
wesen, die hätten beitreten können und für
deren Hinterbliebene das Sterbegeld eine gute
Hilfe gewesen wäre. Er bittet deshalb, in den
Vereinen immer wieder für die Sterbekasse zu
werben.
Ein Antrag .liegt vor, die Protokolle nicht
mehr so ausführlich zu bringen wie bisher. Nach
kurzer Aussprache wird beschlossen, das Proto-
koll in Zukunft nur in ganz kurzer Fassung zu
veröffentlichen, den Vereinen jedoch eine aus-
führliche Niederschrift zur Verfügung zu stellen.
Den Referenten wird eine beschränkte Redezeit,
den Rednern 3 Minuten Redezeit eingeräumt.
Kassenbericht. Herr Sander-Leipzig gibt
einen ausführlichen Bericht über die Kasse. Der
Stand ist ein sehr günstiger. Einige grössere
Ausgaben seien durch die notwendig gewordene
Einrichtung eines eigenen Bureaus nötig ge-
worden. Die Herren Rudolph und Tesch
werden zu Kassenprüfern gewählt.
Herr Grundner-Berlin berichtet über die
Unterstützungskasse. Im Jahre 1913 sind
Darlehen nicht gegeben worden, im Jahre 1914
ein solches von 180 Mk.; für Unterstützungen sind
175 Mk. gezahlt worden.
Herr Sander wird für die Unterstützungs-
kasse entlastet. Der Vorsitzende dankt dem
Ausschuss für seine Arbeit und besonders Herrn
Sander.
Ueber die Sterbekasse berichtet Herr Herr-
Nürnberg. Sie zählt 582 Mitglieder. Es wurde
in drei Fällen Sterbegeld gezahlt, zweimal je
210 Mk., das dritte Mal 220 Mk. Die Haupt-
kasse hat einen Bestand von 1765,01 Mk., der
Betriebsfonds einen solchen von 248,95 Mk.
Herr Hartmann-Dessau dankt Herrn Herr
für die liebenswürdige Art, in der die Kasse
verwaltet werde. Herr Schlegel dankt im
Namen des Verbandes für die geleistete grosse
Arbeit.
Ueber die Verkaufs- und Tauschzentrale
kann der Leiter, Herr Strnad-Erfurt, leider
nicht günstig berichten. Er stellt deshalb dem
Verbandstage anheim, diese Einrichtung über-
haupt eingehen zu lassen. Nach einer längeren
Aussprache wird dann auch mit 65 gegen 34
Stimmen beschlossen, diese Einrichtung des C.V.
aufzuheben. Die laufenden Geschäfte werden
natürlich noch erledigt. Der Vorsitzende spricht
noch Herrn Strnad für seine Arbeit und Herrn
Knapp für sein Entgegenkommen den Dank
des Verbandes aus.
Wahl des nächsten Tagungsortes. Aus
Düsseldorf, Dresden und Strassburg liegen Ein-
ladungen vor. Auch Münchenwird vorgeschlagen,
Herr Einsiedel bittet jedoch, von München für
nächstes Jahr noch abzusehen, da dort in einigen
Jahren eine grosse photographische Ausstellung
geplant sei. Herr Halfpape tritt für Düssel-
dorf ein. Da aber von Strassburg eine besondere
Einladung des Bürgermeisters vorliegt und Herr
Jungmann für Strassburg in beredten Worten
eintritt, wird beschlossen, den nächsten Ver-
bandstag in der ersten Hälfte des September ıg15
in Strassburg abzuhalten.
Der Vorsitzende wirft im Anschluss hieran
die Frage auf, ob mit dem nächsten Verbands-
tag eine Ausstellung verbunden werden solle.
HerrLohöfener-Bielefeld bittet, davon abzusehen
und die geplante Ausstellung in München unter
dem Namen des C. V. zu veranstalten. Herr
Schallenberg-Hamburg spricht für eine Aus-
stellung, da diese ein gutes Werbemittel für den
Verband sei. Er macht den Vorschlag, durch
den C.V. alle zwei Jahre eine grosse deutsche
Ausstellung zu veranstalten. Herr Halfpape-
Düsseldorf bittet, die Bilder, die schon prämiiert
seien, auszuschliessen.
Die Ausstellung wird bei der Abstimmung
abgelebnt.
Festsetzung der Beiträge. Der Vorstand
schlägt vor, den Beitrag auf 3 Mk. zu belassen.
Wenn auch sehr wirtschaftlich gearbeitet worden
sei, so müsse man doch an die Zukunft denken,
wo immer grössere Ausgaben sich nötig machen
könnten. Herr Sander warnt vor einer Herab-
setzung der Beiträge. Er würde sich gezwungen
sehen, seine Tätigkeit für den C. V. einzustellen,
wenn die Beiträge herabgesetzt würden An
der Aussprache beteiligen sich noch eine ganze
Reihe der Delegierten, die teilweise sogar eine
Erhöhung der Beiträge für wünschenswert halten,
wenn der C. V. weiter so tatkräftig arbeiten solle. -
Die Beibehaltung des Beitrages von 3 Mk.
wird darauf einstimmig beschlossen.
Bei der Neuwahl des Vorstandes wird
der alte Vorstand durch Zuruf einstimmig wieder-
gewählt. Auch die Vertrauensmänner werden
einstimmig wiedergewählt. Für den ausgeschie-
denen Herrn Kapps-Hildesheim wird kein Er-
satz gewählt. Danach besteht der Vorstand jetzt
aus den Herren R.A.Schlegel-Dresden, ı. Vor-
sitzender, Paul Strnad, Hofphotograph, 2. Vor-
sitzender, Obermeister Adolf Sander-Leipzig,
PHÖTÖGRAPHISCHE CHRÖNIK.
Schatzmeister, Herr für die Sterbekasse und
Grundner für die Unterstützungskasse. Als
Vertrauensmänner wurden gewählt die Herren
Arnold-Bochum, Cornand-Berlin, Gerdom-
Thorn, Jungmann-Strassburg, Stein- Worms
und Stiegler-Itzehoe.
Innungsangelegenheiten. Herr Lichte-
Berlin bespricht die Haltung der Fachpresse und
wendet sich gegen den „Photograph“. Nach
einer kurzen Aussprache wird der Wunsch aus-
gesprochen, dass der Vorsitzende mit dem Ver-
leger in Verbindung treten solle, um Abhilfe
zu schaffen.
Inzwischen ist es 12 Uhr 45 Minuten geworden
und wird eine Mittagspause gemacht, die bis
2l/s Uhr dauern soll.
Um 3 Uhr eröffaet der Vorsitzende, Herr
Schlegel, die Sitzung wieder. Er gibt zunächst
einen umfassenden Ueberblick über die Frage
der Zugehörigkeit juristischer Personen
zu den Zwangsinnungen. la allen ausser-
preussischen Bundesstaaten ist die Zugehörigkeit
der juristischen Personen zu den Innungen aus-
gesprochen worden. Bei der Unterredung im
Preussischen Handelsministerium, an der er und
Herr Grundner teilgenommen habe, sei an-
erkannt worden, dass sich viele Missstände
herausgebildet hätten. Die heutige Gesetzgebung
böte jedoch keine Handhabe, die Innungspflicht
auszuprechen. Im Reichsamt des Innern werde
aber bereits ein neuer Gesetzentwurf ausgearbeitet,
durch den Abhilfe geschaffen werden solle. —
Herr Lohöfener-Bielefeld bittet, das gesamte
Material neu zu ordnen und drucken zu lassen,
um den Abgeordneten und Behörden Unterlagen
zu geben.
Schleuderpreise. Es werde jetzt immer
von der Gegenseite die Frage aufgeworfen: was
sind Schleuderpreise? Nun sei aber in einer
Entscheidung in Kaiserslautern von den Gegnern
offen zugegeben worden, dass die 1,80 Mk.-Preise
nur dazu dienten, Kunden hereinzulocken, dass
es sich also um Lockpreise handle. Der Vor-
sitzende geht noch näher auf die- Angelegenheit
ein und verweist auf die Veröffentlichungen in
den „Nachrichten“.
Herrn Palm-Nürnberg, der die Schwierig-
keiten schildert, die von der dortigen Regierung
bereitet werden, wird von Herrn Einsiedel-
München empfohlen, sich an das Ministerium
des Innern zu wenden. — An der Aussprache
beteiligen sich noch die Herren Lichte, Arke,
Kloppmann. Herr Halfpa pe-Düsseldorf führt
aus, dass er mit den Schleudergeschäften per-
sönlich verhandelt habe und bei ihnen durchaus
Verständnis gefunden habe. Die Zugaben seien
fortgeblieben, und auf dem gemeinsamen Flug-
blatte stände an erster Stelle die Firma
Samson & Co.
383
Es wird noch darüber verhandelt, in welcher
Weise es möglich sei, den Beschlüssen der
Innung Geltung: zu verschaffen, auch wenn der
Betreffende nicht in der Lage sei, die Ordnungs-
strafen zu zablen. Der Vorsitzende verliest eine
sehr wichtige Entscheidung aus Thorn. Es wird
darüber gesprochen, ob vom Central- Verbande
Formulare für die Ermittelung der ortsüblichen
Preise herausgegeben werden sollen. Das wird.
aber abgelehnt.
Weiter wird vom Vorsitzenden die Frage
aufgeworfen, ob es empfehlenswert sei, sich den
Rabattsparvereinen anzuschliessen. Herr
König-Halle berichtet auf Grund der Erfahrungen
in anderen Gewerben, dass man mit dem gemein-
nützigen Rabattsparverein nur die besten Er-
fahrungen gemacht habe. Die Ianungen könnten
ihren Mitgliedern den Beitritt zu diesem Verein
nicht verbieten. Es sprechen zu dieser Frage
die Herren Schumann, Scheithauer, Strnad,
Heuschkel, Voigt, Schleicher undEinsiedel.
Die Angelegenheit soll später nochmals behandelt
werden. Der Vorsitzende macht darauf auf-
merksam, dass verschiedentlich Bestrafungen
aufgehoben worden seien, weil Formfehler ge-
macht wurden. Er bittet deshalb, genau nach
den Satzungen zu verfahren. Im übrigen
empfiehlt er, eine möglichst milde Praxis walten
zu lassen. In diesem Sinne spricht auch Herr
Sander.
Die Zugehörigkeit der Händler zu den
Innungen sei jetzt überall zugunsten der
Innungen entschieden worden. Weiter wird
noch die Innungspflicht der Amateure, die gegen
Entgelt arbeiten, gestreift, ebenso die Vertretung
in den Innungsversammlungen durch Geschäfts-
führer.
Da inzwischen auch die Kasse geprüft worden
ist, wird Herrn Sander Entlastung -erteilt; die
Verhandlungen werden um 6 Uhr geschlossen.
Freitag, den 26. Juni.
Der Vorsitzende, Herr Schlegel, eröffnet
um 9 Uhr 45 Minuten die Sitzung.
ı. Zuwabl zur Handwerkskammer. Herr
Arnold berichtet, dass in Dortmund die Zuwahl
zur Handwerkskammer abgelehnt worden ist, da
die Kammer auch so die Interessen der Photo-
graphen wahrnehmen könne. Weiter berichtet
der Redner über die gemeinsame Verwaltung
der Innungen nach dem Muster in Bochum. Die
ganzen Arbeiten für die Innungen werden ge-
meinsam von einer Geschäftsstelle erledigt. Der
Inonungsverwaltungsstelle sind noch andere Ein-
richtungen, z. B. Einziehungsamt usw., ange-
schlossen. Der Haushaltplan in Bochum beträgt
20000 bis 25000 Mk.; die Innungen zahlen
40 Pf. für jedes Mitglied im Monat, für jeden
Lehrling ıo Pf. Diese Kosten werden sich
schwer von jeder Innung aufbringen lassen. Zu
56*
384
empfehlen wäre die Einrichtung sehr, und liesse
sich an den Kosten sparen, wenn sich alle
Innungen in den einzelnen Plätzen zusammen-
schliessen würden. Herr Pfusch-Wiesbaden be-
richtet, dass vom Innungsausschuss in Wiesbaden
eine ähnliche Einrichtung ins Leben gerufen
worden sei, allerdings in einfacherer Weise. An
Kosten entständen für jedes Mitglied für das
Jahr so Pf.
Herr Lichte-Berlin berichtet, dass die Ber-
liner Innung ein eigenes Einziehungsamt errichtet
habe, das sebr gut arbeite. Herr Rudolph-
Erfurt schildert ähnliche Einrichtungen in dem
Erfurter Kammerbezirk.
Herr König-Halle weist darauf hin, dass die
Innungen in Rheinland und Westfalen den
anderen Ianungen gegenüber im Vorteil seien,
weil dort auf verhältnismässig kleinem Raume
viele Bewohner zusammengedrängt seien, so dass
grosse Innungen beständen. Dadurch verteilen
sich die Kosten und werden für die einzelne
Innung niedriger. — Ein Einziehungsamt liesse
sich auf einfacher Grundlage errichten, es
werden noch Gelder einbekommen, die sonst
schon verloren wären. (Schluss folgt.)
der
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keins
Verantwortung.)
Sächsiseher Photographen - Bund (E.YV.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Als neue Mitglieder waren gemeldet:
Herr Walter Zeibig, Photograph, Innsbruck, Maria
Theresien - Strasse 27, I.
Herr Max Hoffmann, Photograph, Pualsnitz i. Sa.
oo ._
Gruppenaufnahme
des Photographentages.
Die vom Kollegen Ludwig-Leipzig am Völker-
schlachtdenkmal angefertigte Gruppenaufnahme in der
Grösse 40:50 cm wurde auf Mimosa-Bromsilberpapier
von der Kunstanstalt Max Bresiauer gedruckt. Das
Bild ist sehr gut gelungen und wird zum Preise von
1,50 Mk. abgegeben. Den gesamten Betrag hat Herr
Breslauer für die Unterstützungskasse des C. V. be-
stimmt, und sei an dieser Stelle für die Stiftung herz-
lichst gedankt, Bis zur Stunde siud bereits 228,50 Mk.
eingegangen. Weitere Bestellungen sind unter Ueber-
sendung in Postwertzeichen zu richten an
Adolf Sander-Leipzig-Gohlis, Gohliser Strasse 53.
Gesamtquittung erfolgt denn später in dieser
Zeitschrift.
nr
Personalien.
Gestorben ist Herr Carl Schmidt, früher Hof-
photograph, im 76. Lebensjahre in Wismar.
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
Ateliernaehriehten.
Altona. Herr Robert Heinrich eröffnete Ham-
burger Strasse 54 ein Parterreatelier für photographische
Bilänisse nebst Handlung sämtlicher Bedarfsartikei für
Amateure.
Hamburg. Herr Gustav Nehse verlegte sein
Atelier von Alsterdamm = nach Gosslerstrasse 83.
— art
Auszeiehnungen.
Se. Maj. der König von Sachsen hat den Hofphoto-
graphen Herrn Karl Müller- Memmingen für eine ge-
lieferte Vergrösserung durch Uebersendung einer Busen-
nadel mit dem königlichen Namenszuge ausgezeichnet.
— Dir
Gesehättliehes.
Dr. C. Schleussner Akt.-Ges. in Frankfurt
a. M. In der Generalvesammlung wurde mitgetellt,
dass die Gesellschaft die Berliner Fabrik photogra-
phischer Papiere erworben hat, wodurch die Steigerung
der Unkosten eintrat. Die Verlegung dieser Fabrik
nach Frankfurt a. M. ist geplant. Die vorgenommene
Abschreibung von 90000 Mk. auf Debitoren, wodurch
die Dividende von ıı auf 4 Proz. zurückgeht, werde
voraussichtlich für die zu erwartenden Verluste aus-
reichen.
F ih ar
Aus der Industrie.
— Die Leonar-Werke Arndt & Löwengard in
Wandsbek brachten ihre ‚Preisliste über Kameras in
Ausführungen des Jahres 1914'‘ zum allgemeinen Ver-
sand und stellen auch weiter von dem gut ausgestatteten,
sehr ausführlich und übersichtlich gehaltenen Ver-
zeichnis Exem-
plare zur Ver-
fügung jedes Lieb-
habers. Soweit es
unser nur knapp
vorhandener
Raum erlaubt,
fügen wir einige
kurze Mitteilungen
über besonders be-
merkenswerte
neue Leonar-
Kamera - Erzeug-
nisse diesem all-
gemeinen Hinweis
an. — Das Format
6xXgocm hat sich
in jüngster Zeit immer mehr eingebfrgert, es war
deshalb ein glücklicher Gedanke der Leonar- Werke,
unter der Bezeichnung „Propaganda Leonar" 6:9
(Modeli C III) eine billigere Kamera zu schaffen, die
namentlich für unsere Jugend bestimmt ist. Daneben
gibt es ein elegant ausgestattetes, preiswertes Modell
in gleichem Format unter der Bezeichnung A I. Die
Ausführung A II, 6:9, mit doppeltem Bodesaussug
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
385
eignet sich infolge ihrer kräftigen Bauart besonders für
die Verwendung von lichtstarker Optik. — Im Format
9xXı2cm wird In der bereits bekannten „Propaganda
Leonar‘“ (Modell C VI) insofern in diesem Jahre eine
Neubeit geboten, als zu dieser Kamera, wenn sie mit
Leonar- Periscop oder Leonar- Extra- Rapid. Aplanat be-
zogen wird, ein Drahtauslöser unberechnet mit geliefert
wird. Neu aufgenommen im Format 9:12 wurden zwei
- Flschkamerss Modell E I und E II mit einfachem
Bodenauszug. Flachkameras können auf Spaziergängen
und Reisen bequem in der Rocktasche mitgeführt
werden. Im Modell B I ist eine billige Postkarten-
kamera 10:15 cm mit einfachem Auszug vorhanden;
Luxusausführung dazu ist A VL Rolifilmanhänger
werden sich für die „Leonar-Filmos‘' D III im Post-
kartenformat, für Rolifilms und Filmpacks 8:14 inter-
essieren. — Die Leonarfabrik hat sich mit Ihren in-
dustriellen Arbeiten, je länger, desto mehr, die Hoch-
achtung aller Kenner erworben; es wirken hier überall
Sorgfalt und Gediegenheit In den Grundsätzen der Kon-
struktion und der Stoffwahl zusammen mit einer gut
getroffenen Eleganz und gefälligen Form.
m & Z 0 0m
Kleine Mitteilungen.
— Halbwattlampen. Da in letzter Zeit wieder-
holt die Halbwattilampen empfohlen wurden, so ist es
vielleicht angebracht, einiges über praktische Erfolge
bekanntzugeben. Einsender hat mit zwei Lampen
äA 1000 Kerzen 60 Aufnahmen hintereinander hergestellt,
und es waren die Platten (Hauff, Ultra-Rapid) bis in
die tiefsten Schatten durchgezeichnet, bei 3 Sekunden
Expositionszeit mit einem Objektiv, welches nur /jı:8
lichtstark ist. Darunter waren Gruppen bis zu acht
Personen. Die Birnen waren nebeneinander angeordnet
und mit einer grossen Mullgardine vollständig ab-
geschlossen, schräg zu den Lampen waren als reflektieren-
des Oberlicht weisse Gardinen gespannt, ebenso war
die Wand, an welcher die Glühbirnen hingen, weiss
bekleidet. Für die Schattenseite dienten zwei beweg-
liche Reflektoren (ebenfalls aufgespannte Gardinen). Die
Arbeitsweise ist eine wirklich angenehme gegenüber
den Atelierlampen. Erstens ist das Licht konstant,
das lästige Schlagen der Kohlen fällt fort, ebenso die
die Expositionszeit beeinfiussende Rauchentwicklung,
ferner das Wechseln von rotem, violettem und gelbem
Licht und dann das Auswechseln der Kohlen, denn
mit diesen Uebelständen sind alle Atelierlampen be-
haftet. Zuletzt stehen einem die Lampen und Wider-
stände sehr oft im Wege, was alles bei den Halbwatt-
lampen fortfäll. Der Preis beträgt ungefähr 35 Mk.
für zwei Lampen, und ist es damit möglich, wirklich
den teuern Atelierlampen ebenbfrtige Arbeiten zu er-
zielen. Für ein kleines Mittelgeschäft genügen zwei
Lampen vollständig. Selbstredend kaun mehr Licht
nur von Vorteil sein.
Es werden sich wohl genug Gegner finden, die
im eigenen Interesse diese Beleuchtungsart bekämpfen
werden, aber der Anfang ist gemacht, und die Zeiten
sind vorüber, wo es bei den Photographen einige Jahre
gedauert hat, bis sie sich mit etwas Neuem vertraut
gemacht haben, und dann haben sich die Kollegen
auch immer mehr gewöhnt, ein eigenes Urteil zu bilden,
was in ihrem Interesse nur zu begrüssen ist. Werden
doch viele Sachen an den Mann gebracht, wovon der
Verkäufer oder Reisende selbet nichts versteht, wenn
er auch noch so sehr tut und die Sache verteidigt.
Praktisch erproben kann nur der Fachmann. Den
einen Nachteil, dass die Lampen nach längerem Ge-
brauche an Lichtstärke nachlassen, werden die betreffen-
den Fabrikanten bald beseitigt haben, und sind schon
Versuche nach dieser Richtung im Gange. Hch.
— Ein grosser Betrugsprozess. In Frei-
berg 1. Sa. wurde vor der I. Strafkammer des Land-
gerichts ein umfangreicher Betrugsprozess verhandelt.
Die Angeklagten hatten die ihnen zur Last gelegten
Verbrechen beim Vertriebe von Vergrösserungen
von Photographien begangen. Der „Freiberger
Anzeiger und Tageblatt‘ berichtet über die Verhand-
lung ausführlich (Nr. 137/38 vom 17. und 18. Juni d.J.).
Der Kaufmann Josef Jottkowitz aus Miechowit:z,
zuletzt in Dresden, wurde wegen vollendeten und ver-
suchten Betruges, zum Teil in Tateinheit mit voll-
endeter oder versuchter Erpressung und schwerer Ur-
kundenfälschung zu ı Jahr 9 Monaten Gefängnis und
3 Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt, 5 Monate gelten
als verbüsst; der Kaufmann Eduard Jammer aus
Biala (Oesterr. - Schles.) zuletzt in Berlin, wegen ver-
suchter Erpressung in ı4 Fällen zu 6 Monaten Ge-
fängnis, 3 Monate und 2 Wochen gelten als verbüsst;
der Reisende Alexander Benz aus Skarlin wegen
Betrugs und Erpressung, versuchten Betrugs und ver-
suchter Erpressung zu I Jahr 3 Monaten Gefängnis
und 3 Jahren Ehrenrechtsverlust, 4 Monate. gelten als
verbüisst; der Kellner Franz Willi Friedrich Mehl-
garten aus Nordhausen wegen Betrugs in ı3 Fällen,
zum Teil in Tateinheit mit versuchter oder vollendeter
Erpressung und schwerer Urkundenfälschung zu ı Jahr
3 Monaten Gefängnis und 3 Jahren Ehrenrechtsverlust,
4 Monate gelten als verbüsst; der Handarbeiter Alfred
Jose? Gnielka aus Rosmin wegen Betrugs In 6 Fällen
in Tateinheit mit schwerer Urkundenfälschung zu
8 Monaten Gefängnis, 5 Monate gelten als verbfsst;
die Kellnerin Marie Lilli Adler aus Jena, zuletzt in
Chemnitz, wegen Betrugs in 5 Fällen zu 4 Monaten
Gefängnis, 3 Monate 2 Wochen gelten als verbfisst;
der Buch- und Papierhändler Erich Liese und dessen
Schwager der Handlungsgebilfte Johannes Bernhard
Cronberg in Berlin wegen Betrugs in 5 Fällen je zu
15So Mk. Geldstrafe eventuell je 30 Tagen Gefängnis.
In der Begründung wurde Jottkowitz als die eigent-
liche Seele der Betrügereien und Erpressungen be-
zeichnet, der gewusst habe, auf welche verwerfliche
Art und Weise die Leute betrogen worden waren, und
der im weitesten Umfange das ausgebeutet, was die
Unterreisenden vorher in die Wege geleitet hatten.
Es habe sich seine Behauptung als zutreffend erwiesen,
dass er nicht wie seine Unterreisenden in robuster
Weise aufgetreten ist, aber damit hatte er auf die
Leute einen besonderen Eindruck gemacht. Die dem
386
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Angeklagten Jammer zur Last gelegten Betrugsfälle
hat das Gericht sämtlich ausgeschieden. Es hat eine
Verfolgung dieser Fälle deswegen nicht eintreten
lassen, weil es die für die Mittäterschaft nötige aktive
Beteiligung bei der konkreten Straftat vermisst hat.
Als erwiesen wurde angesehen, dass Jammer ganz
genau gewusst hatte, dass der grösste Teil der Auf-
träge durch Betrug und Erpressung erlangt worden
war. Der versuchten Erpressung hat sich Jammer
dadurch schuldig gemacht, dass er eine ganze Reihe
Leute unter Drohung mit Klage und Gericht brielflich
zur Erfüllung der durch Unterschrift des Bestellscheins
übernommenen Verpflichtung aufgefordert, trotzdem
er wusste, dass es sich um eine rechtlich gänzlich un-
begründete Forderung handelte. „Damit die Sache
besser zieht“, wie Jammer in der Beweisaufnahme
erklärte, habe er Briefbogen mit dem Aufdruck: „Ab-
teilung für Rechtssachen‘“ verwendet und Briefum-
schläge seines Bruders Dr. jur. S. Jammer, Berlin,
benutst. Bei Liese, Cronberg und der Adler liess
das Gericht Milde walten im Hinblick darauf, dass
diese Angeklagten nur unter dem Druck der un-
günstigsten Verhältnisse in diese unsaubere Umgebung
hineingekommen sind und ihre Tätigkeit nur kurze
Zeit gewährt habe, Im Einverständnis mit der Königl.
Staatsanwaltschaft, die Herr Staatsanwalt Arnold ver-
trat, beschloss das Gericht, den von Herrn Rechts-
anwalt Dr. Adolf Richter verteidigten Angeklagten
Jammer, der sich wegen eines Ohrenleidens in ärzt-
liche Behundlung begeben muss, aus der Haft zu ent-
lassen. — Als Sachverständige wohnten die Herren
Glasermeister Kamprath und Hofphotograph Hertel
der Verhandlung bei.
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 130. Herr Z. I. in G. Welche Belichtungs-
zeit braucht man für Portiätaufnahmen bei Verwen-
dung einer hochempflindlichen Platte und mittlerer
Objektivöffuung, wenn man die Figur mit einer
ıoookerzigen Halbwattlampe aus einer Entfernung von
etwa a m unter Verwendung von Reflexschiimen be-
leuchtet?
Antwort su Frage 130. Natürlich ist dies nicht
ganz genau anzugeben, doch wird unter mittleren
Umständen bei Verwendung gewöhnlicher hochempfind-
licher Platten etwa eine Belichtungszeit von 3 bis 4 Se-
kunden ausreichen. Bel Verwendung hochfarben-
empfindlicher, hochempfindlicher Platten geht bei Be-
nutzung dieser Lampe die Belichtungszeit ungefähr
auf die Hälfte zurück.
Fyage 131. Heır K.S. in T. Hierdurch erlaube
ich mir die Anfrage, ob das von Ihnen angegebene
Rezept zur Sensibilisierung der Handelsgummidruck-
papiere von Namias, Eders Jahrbuch, nach Gebrauch
nicht aufbewahrt werden kann, oder einen öfteren Ge-
brauch zulässt? Ferner bitte ich um Angabe, ob das
Kaliumbichromat mit Ammoniak, wie sonst üblich an-
gesetzt wird oder ohne dieses, schliesslich ob auch Am-
moniumbichromat für dieses Rezept verwendbar ist?
Antwort su Frage 131. Das alkoholische Am-
moniumbichromatbad ist nicht haltbar, während natär-
lich die konzentrierte wässerige Lösung dieses Salzes
eine unbegrenzte Haltbarkeit aufweist. Eine Neutrali-
sation des Bades hat sich nach unseren Erfahrungen
nicht als erforderlich gezeigt. Kaliumbichromat kann
übrigens für diesen Zweck nicht verwandt werden, da
es sich auf Zusatz von Alkohol zunächst stark trübt
und dann ausfällt.
Frage 133. Herr R. G. Können Sie mir einen
Kleister angeben, mit dem man Bilder trocken im
Warmprozess aufziehen kann?
Fyage 133. Herr G. F. in T. Bitte um ein gutes
Rezept (Klebestoff) zum Bestreichen der Bilder für
Heissaufziehpresse.
Antwort su Frage 133 und 133. Bei den Heis-
auiklebefolien handelt es sich zunächst um dänne
seidenpapierähnliche Papierstoffe, die mit einer Harz-
lösung imprägniert werden. Man hat mit Erfolg
Dammarharzlösung benutzt, wie auch verseifte Schellack-
lösungen, die in der Weise hergestellt werden, dass
man in eine vierprozentige kochende Borax'ösung so
viel braunen Schellack einträgt, bis eine genügend
viskose Lösung entsteht. Das Präparieren der Papiere
mit diesen Harziösungen bereitet einige Schwierig-
keiten, doch werden Sie vielleicht mit Hilfe der als
Gummiermaschine bekannten Apparate am besten zum
Erfolg gelangen. Unter Umständen wird es auch nötig
sein, die Harzlösung direkt auf die Rückseite der aufzu-
zuklebenden Photogramme mit steifen Pinseln auf.
tragen, die Kopien zunächst zu trocknen und denn mit
der Heisspresse aufzuziehen. — Es muss aber immer
wieder betont werden, dass die Selbstherstellung von
Heissaufklebelolien sehr grosse Routine erfordert, da
die Harze in der Lieferung durchaus nicht gleich-
mässig ausfallen, die Mischungsverhältnisse demnach
stets variiert werden müssen, und auch, wie schon er-
wähnt, das Imprägnieren der Papiere keine leichte
Arbeit vorstellt. Man tut deshalb immer am besten,
die fertig im Handel erhältlichen Heissaufklebefolien
wie z. B. die Abcfolien von Brückan jun., Berlin, zu
benutzen, die ein hervorragend gleichmässiges Produkt
darstellen.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 58. Heır C. K. in K. Sie fragen, ob es
erlaubt sei, Aufnahmen von einem fremden Verlag von
Ansichtskarten zu verwenden; Beweis seien die Origi-
nale der Besteller und der Besitzer der aufgenommenen
Grundstücke.
Antwort su Frage 58. Aus Ihren wenigen Zeilen
ist der zu beurteilende Tatbestand flberhaupt nicht zu
ersehen, allenfalls zu vermuten. Es ist selbstverständ-
lich nicht erlaubt, Ihre auf Bestellung hergestellten
Photographien als Ansichtskarten nachrubilden. Wenn
dies der Fall ist, müssen Sie den Nachbildner aut
Schadenersatz verklagen. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse =”
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. S., Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG
HeraUuagegehen von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 56.
12, Juli.
IQI4.
IL Deutseher Photographentag in Leipzig.
Festbericht von Adolf Sander.
Auf allen Gebieten zeigt sich immer deut-
licher das Bestreben, im Zusammenschluss eine
Besserung zu erreichen, und tatsächlich ist die
jetzige Zeit mehr denn je dazu geeignet, den
Zusammenschluss gebieterisch zu verlangen,
denn nur grosse Verbände können den Aufgaben
der Zeit gerecht werden, während der einzelne
ohnmächtig bleiben muss. Dass auch die deut-
schen Photographen von dieser Erkenntnis durch-
drungen sind, zeigte sich so recht in den nun
vergangenen Festtagen in Leipzig, wo es der
Central-Verband Deutscher Photographen-Ver-
eine und Innungen (J. P.) unternommen hatte, die
Kollegen aus allen Gauen unseres lieben Vater-
landes zu einer Tagung zusammenzurufen. Die
Vorarbeiten waren wiederum dem Sächsischen
Photographen - Bunde übertragen, der bereits
einmal in Dresden sich um das Zustandekommen
einer Tagung Verdienste erworben hatte. Be-
kanntlich war die zweite Tagung in Heidelberg,
und wenn man Dresden und Heidelberg mit
Leipzig in einen Vergleich zieht, so muss man
zugestehen, dass die beiden Vorgängerinnen
einen mächtigen Vorsprung hatten gegen Leipzig.
Beide Städte sind von der Natur besonders gut
bedacht. Dresden, die schöne sächsische Resi-
denzstadt, am herrlichen Elbstrome gelegen, in
unmittelbarer Nähe die Sächsische Schweiz mit
ihren Klüften und stolzen Bergen, und Heidel-
berg sodann! Wem ginge nicht schon das
Herz auf bei der Nennung dieses Namens:
„Altheidelberg, Du Feine, Du Stadt an Ehren
reich“ singen die Studenten, und die breiten
Volksmassen singen es begeistert mit! Es gibt
eben nur ein Heidelberg in der Welt, und der
Zauber der alten ehrwürdigen Neckarstadt hatte
ja auch seine Wirkung auf das Photographen-
völkchen ausgeübt, sie waren in grosser An-
zahl hingeeilt, um zu sehen und zu geniessen.
Was bietet dagegen Leipzig? Zwar ist es histo-
rischer Boden; die weiten Auen sahen das Wüten
der Völkerschlacht, vor den Mauern der Stadt
wurde der Welteroberer Napoleon aufs Haupt
geschlagen, ein Goethe hatte die Stadt besungen,
Schiller hat dort gelebt und das schöne Lied
„An die Freude“ im lieblichen Gohlis gedichtet,
aber Mutter Natur hat sie stiefmütterlich bedacht,
denn der weite Wald an der Pleisse und das
Rosenthal ist das einzige, was Leipzig an Natur-
schönheit bieten kann, sonst aber nichts weiter.
Die Vergangenheit der Stadt redet eine ernste
Sprache, sie mahnt zum Nachdenken. Ohne
Leipzig kein 1870/71, ohne die Völkerschlacht
wäre das grosse einige Deutsche Reich undenk-
bar gewesen. Aber seine Bürger regen fleissig
die Hände, Handel und Gewerbe blühen, die
Stadtverwaltung ist eifrig bemüht, seine Bürger
zu unterstützen, und so erfreut sich die Welt-
handelsstadt Leipzig eines gewissen Wohlstandes.
Dass Leipzig seit langer Zeit schon als der
Mittelpunkt nicht nur der Messen, des Rauch-
warenhandels, sondern auch des Buchhandels,
des Buchgewerbes gilt, dürfte wohl allgemein
bekannt sein. Mit dem Buchgewerbe hängt die
gesamte graphische Kunst eng zusammen, und
die Weltausstellung für Buchgewerbe und Graphik
bringt einen Einblick in den mächtigen Umfang
dieser Berufszweige, wie er sich so leicht nicht
wieder bieten dürfte. Doch nicht das Loblied
der Stadt Leipzig und seiner Gewerbe, noch der
Ausstellung wollten wir an dieser Stelle an-
stimmen, sondern einen Ueberblick über den
nun beendeten Ill. Deutschen Photographentag
zeigen. Der C. V. hatte den Wurf gewagt, und
er ist gelungen, wie ibn sich wohl keiner ge-
träumt hatte. Leipzig brachte die Einigkeit der
deutschen Photographen. Dieses ist die Krone,
der Erfolg der reichen Mühen!
Nach den Wochen saurer Arbeit war end-
lich der Vorabend der Tagung gekommen, der _
22. Juni, im Restaurant Kitzing & Helbig.
Das Stammlokal der Leipziger Kollegen sollte
die bereits erschienenen Kollegen aufnehmen,
ich sage ausdrücklich, sollte, denn es fasste tat-
sächlich die Kollegen und deren Damen nicht,
der Saal erwies sich als viel zu klein. Schon
dieser erste Abend zerstreute die Bedenken,
die wohl am meisten die Leipziger gehabt haben,
wenn sie glaubten, die Photographen würden
Leipzig nicht die erwünschte Beachtung schenken.
Früh, am anderen Morgen, lachender Sonnen-
schein auf den Fluren! Nach den Wochen
voller Regen: Sonnenschein, wie bestellt! Der
Standartenträger auf dem weiten Hauptbahnhof
57
‚ abhielten.
388
hatte alle Hände voll zu tun, die ankommenden
Kollegen nach dem Bureau zu weisen, wo der
Empfangsausschuss, mit Kollegen Hoffmann
an der Spitze, die Festkarten und Zeichen aus-
lieferte. Schnell die Hotels aufgesucht und
dann nach dem Zoo, wo am Morgen die beiden
Bünde aus Sachsen und Thüringen ihre Tagungen
Eine treue Freundschaft verbindet
diese beiden Bünde schon seit langen Jahren.
Beide Bünde sind den anderen Vereinigungen
mit gutem Beispiel vorangegangen. Die Vor-
sitzenden haben es stets verstanden, die Freund-
schaft weiter zu pflegen. Kollege Strnad-
Erfurt, der Leiter des Thüringer Bundes, ist ja
auch als der Vater des C. V. anzusprechen,
denn seiner Anregung verdankt der -C. V. seine
Gründung. Der grosse Festsaal zeigte eine
umfangreiche Ausstellung von Proben der photo-
graphischen Industrie, die das Interesse der er-
schienenen Kollegen erweckte. Schon zur Mit-
tagszeit war eine staatliche Zahl von Gästen
aus nah und fern erschienen, und mit jeder
Minute wuchs die Zahl der Kongressteilnehmer.
Pünktlich 31/, Uhr eröffnete der Vorsitzende,
Herr Schlegel, mit einer gehaltvollen Be-
grüssungsrede die Tagung. Zur Eröffnung
waren als Vertreter der Regierung Herr Re-
gierungsrat Bartsch, von der Stadt der Bürger-
meister Roth, der Polizeidirektor Dr. Wagler,
. vom Ausstellungs-Direktorium der Präsident Dr.
Volkmann, von der Gewerbekammer der Vor-
sitzende Kammerrat Grüner, sowie der Syndikus
Herzog und eine grosse Zahl der Herren vom
Rats- und Stadtverordneten-Kollegium erschienen.
Regierung, Stadtverwaltung, Ausstellung und Orts-
ausschuss entboten herzliche Willkommensgrüsse.
Der Vertreter der Stadtgemeinde, Herr Bürger-
meister Roth, wie auch der Arbeitsausschuss-
Vorsitzende Kollege Sander mahnten zur Einig-
keit, unter Hinweis auf die Erfolge aut Leipzigs
Boden und bildeten so den Auftakt zu dem
Kommenden. i |
Mit jugendlicher Frische trat nun Altmeister
Dührkoop auf das Podium, um die Zuhörer
mit seinen Anschauungen über das neuzeitliche
Porträt bekanntzumachen, und als er geendet,
rauschte reicher Beifall durch den dichtbesetzten
Saal. Ihm folgte Herr Professor Mente-Berlin,
der mit seinem hochinteressanten Vortrag über
die Errungenschaften des letzten Jahres gleich-
falls den Zuhörern die allseitige Zustimmung
ablockte. Doch nun hinaus in die Anlagen des
Zoo, die Erholungspause war ganz am Platze.
Der Abend sah dann lauter fröhlich gestimmte
Menschen im weiten Festsaale versammelt, reicher
Blumenschmuck zierte die Tafeln, und nach
unserer Schätzung mussten es doch gegen 600 Per-
sonen sein, die sich zur Tafelrunde zusammen-
gefunden hatten. Ueberall herrschte fröhliches
Leben. Wiederum waren die Vertreter der
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
städtischen Körperschaften erschienen, um im
ungezwungenen Verkehr das Photographen-
völkchen näher kennen zu lernen. Das Hoch
auf den Schirmherrn des Deutschen Reiches,
ferner auf die deutschen Fürsten, den König
von Sachsen, der den Photographen Sachsens
seit Jahren seine persönliche Huld entgegen-
bringt, und den Ehrenvorsitzenden der Tagung,
den Prinzen Johann Georg, Herzog von Sachsen,
brachte Herr Schlegel aus. Ihm folgte Herr
Strnad mit einem Trinkspruch auf die Stadt
Leipzig, den Herr Bürgermeister Roth in herz-
lichster Weise erwiderte und seine Worte in
ein Hoch auf den C. V. und seine Bestrebungen
ausklingen liess. Man liess die Damen, das
Direktorium der „Bugra“ und den Arbeitsaus-
schuss mit seinem Vorsitzenden Kollegen Sander
leben. Dieser dankte in launiger Weise, indem
er meinte, die meiste Arbeit hätte der Drucker
und die Post gehabt, denn eine einzige Sendung
von Einladungen hätte nur 7 Zentner gewogen,
die Hauptsache sei aber, dass die Kollegen dem
Rufe gefolgt wären, und er hoffe auf die glück-
liche Zukunft in Einigkeit. Die Worte waren
auf guten Boden gefallen; der Vorsitzende
des Süddeutschen Photographen -Vereins, Herr
Grainer, erklärte unter brausendem Beifall,
dass der Süddeutsche Photographen-Verein im
Prinzip bereit sei, sich dem C. V. anzuschliessen.
Aus dem Beifall konnte man ermessen, wie der
Alp von der Seele der Anwesenden fiel. End-
lich sollte es zur Wahrheit werden, was man
seit Jahren ersehnt hatte und das immer noch
auf sich warten liess, deutsche Photographen
stehen einig zusammen, der Bann ist gebrochen,
Friede und Eintracht wird in Zukunft herrschen.
So ist es und so soll es bleiben immerdar!
Die Reden wurden in angenehmer Weise
abgewechselt von Gesangsvorträgen der kleinen
Leipziger Nachtigall, der Frau Margarete
Schreiber, die mit ihren Liedern sich in den
Dienst der guten Sache gestellt hatte und aus-
nahmsweise nicht nur dem gestrengen Herrn
Kartonfabrikanten und Ehegemahl sein Dasein
mit ihrem reinen Wohllaut das Leben erheiterte,
sondern sich auch in die Herzen der Photo-
graphen hineingesungen hat. Herr Heinrich
Grass, der rührige Vertreter photographischer
Industrieller, brachte ebenfalls verschiedene
Liedergaben zum Vortrag und erntete, wie seine
Partnerin, den wohlverdienten Beifall. Kollege
Ludwig aus Leipzig erfreute die Kollegen mit
einem launigen Festliede, und die Weisen der
Kapelle des 107. Regiments unter Leitung des
Herrn Königl. Musikdirektors Giltsch erhöhten
die Feststimmung, so dass man noch lange nach
aufgehobener Tafelrunde im traulichen Gedanken-
austausch beisammenblieb. Ueberall wurde das
freudige Ereignis des Tages, die endliche Einig-
keit, erörtert und freudig begrüsst.
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
389
“ Am anderen Morgen — grau in grau war
der Himmel, es regnete! Aber trotz des Regens
hinaus nach dem Völkerschlachtdenkmal, dem
riesigen Erinnerungszeichen aus Deutschlands
grösster Zeit, das uns mahnt, wie nur durch
Energie und Einigkeit etwas Grosses zu erreichen
ist. Deutsch soll unser Sinn und Handeln sein.
Die Stimmung konnte der Regen nicht beein-
trächtigen, und als man das Denkmalsinnere be-
sichtigt batte, war Petrus den Sonnensöhnen
sogar so gnädig, dass er für einen kurzen Zeit-
raum die Himmelsschleusen abschloss, und die
Gruppenaufaahme konnte programmgemäss er-
folgen; schade, dass leider nur die Hälfte un-
gefähr auf dem Bilde zu sehen ist. „Gott mit
uns“ steht in gewaltigen Dimensionen am Denk-
mal, und so auch über der Gruppe der deutschen
Photographen. Möge es jetzt und jederzeit so
sein!
Man zog nun zur Ausstellung, nahm dort die
Erläuterung des Herrn Prof. Dr. Goldberg über
die wissenschaftliche Abteilung der Bugra ent-
gegen und besuchte darauf diese Abteilung und
auch die Ausstellungen der Kollegen in beiden
Gruppen.
Nach der Mittagspause und dem gemein-
schaftlichen Essen im „Gutenberg“ wanderte man
zum Kongressaale, wo uns Freund Steckel aus
Kattowitz mit seinem hochinteressanten Vortrage
„In und auf den Bergen“ erfreute. Der Vortrag
war durch eine Reihe ausgezeichneter Lichtbilder
erläutert, und man konnte die grossen Schwierig-
keiten bewundern, die dieser unermüdliche
Forscher bei seinen Aufnahmen zu erledigen hatte.
Der nun folgende Vortrag des Herrn Handels-
lehrer Ruch aus Görlitz über kaufmännische
Kalkulationen übertraf wohl alle Erwartungen
der Anwesenden, denn man bedauerte sehr, dass
man gezwungen war, nach 2 Stunden den Saal
verlassen zu müssen. Wie sehr der Herr Vor-
tragende bei seinen Ausführungen das Richtige
getroffen hatte, geht daraus hervor, dass man
trotz des schönen Wetters, das nunmehr wieder
eingezogen war, doch noch in einem anderen
Lokale über ı Stunde durch Frage und Beispiele
die Verhandlungen fortsetzte.e. Herzlicher Dank
wurde beiden Rednern zuteil. Der Abend sah
die Versammlung im „Gutenberg“ wieder bei-
sammen, wo bei den Darbietungen einer ober-
bayerischen Kapelle und lustigem Schubhplattler
die Stunden im Fluge vergingen.
Von den Verhandlungen des C.V. und dem
Besuche der „Illustrierten Zeitung“ am anderen
Tage will ich nicht berichten, dieses kommt von
berufener Seite, hier soll der Verlauf der Tagung
in der obwaltenden Stimmung gegeben werden.
Man traf sich im Lokal „Der Student in
Altheidelberg“* wieder. Männlein und Weiblein
füllten bis auf den letzten Platz den grossen
Saal, und die Fidelitas trat in ihre Rechte. Der
Tafelmeister Strnad hatte denn auch bald auf
einer Entdeckungsreise ein reizendes „Sing-
vögelchen“ aufgespürt, das uns mit seinen lustigen
Weisen erfreute. Doch hier war es nur der
Anfang der Fidelitas. Einsiedel Julius aus
München brachte in seiner urwüchsigen Art der
Deklamationen auch den „Berliner im Münchner
Hofbräuhaus“ zum Vortrag und erntete wahre
Lachsalven. Kollege Herr aus Nürnberg und
andere suchten auch zu den Kosten der Unter-
haltung beizutragen. Heitere Weisen der Musik-
kapelle sorgten dazwischen, dass keine Pausen
entstanden, und als es nun für die Kollegen aus
dem Schlesierlande galt, Abschied zu nehmen,
die Kapelle aber zuvor „Fahrt wohl ihr Träume
der Liebe“ intoniert hatte, da betrat einer dieser
Kollegen das Podium und dankte gerührt für
die schönen Tage in Leipzig. Man merkte es
den Kollegen an, dass ihnen der Abschied schwer
fiel, und manche Freundschaft mag auch in diesen
Stunden geschlossen sein, in denen sich die
Kollegen nähergetreten sind. Nur ungern trennte
man sich in vorgerückter Stunde, doch der nächste
Tag legte den C. V,-Delegierten noch Pflichten
auf, galt es doch, die verschiedenen Innungs-
fragen zu erledigen.
Auf die Huldigungsdepeschen an Se. Maj. den
König und Se. Kgl. Hoheit den Prinzen Johann
Georg waren die telegraphischen Danksagungen
eingegangen; sie wurden unter freudiger Zu-
stimmung verlesen.
Endlich war auch die Tagesordnung des
letzten Tages erledigt, noch einmal schnell in
die Ausstellungshallen und dann nach der Stadt
zum Ratskeller, um einen Abschiedstrunk zu
nehmen, und dann zur Bahn, der Heimat zu.
Doch der Mensch denkt, und oft wird es anders
als man es sich ausgedacht. Zum Ratskeller
kam man wohl, aber dort blieb man sitzen, die
Leipziger mussten Pech an die Stühle geklebt
haben; es war nicht möglich, fortzukommen, und
so stieg mit jeder Minute die Fidelitas. Alle
beseelte der eine Gedanke, dass endlich der
Zwist ausgeschieden, dass man einig zusammen-
stehen will, sich niemals trennen und verlassen.
Wieder war es unser Einsiedel, der die Ge-
müter mit seinen Vorträgen erheiterte, ihm
schlossen sich Rudolph aus Erfurt und Baum-
gärtel aus Leipzig würdig an. Der liebe
Münchner Kollege dankte dann noch den Leip-
zigern für die schönen Stunden, drückte seine
Freude über die am Tage vor Abschluss der
Verhandlungen abgesandte Depesche an die
„Süddeutschen“ aus. Mit herzlichen Dankes-
worten erwiderte Kollege Sander aus Leipzig
und gab herzlichste Grüsse an die Kollegen in
der Münchner Stadt mit auf den Weg, was die
Anwesenden, und es war eine stattliche Zahl,
die ausgeharrt hatten, zu lebhaftem Beifall ver-
anlasste.
57°
396
So ist denn die Tagung mit dem vollen
Akkorde der Einmütigkeit zum Abschluss ge-
kommen. Auf Leipzigs Boden ist die Einigkeit
geschlossen, auf keiner Seite gibt es Besiegte
und keine verlorenen Schlachten, sondern Ver-
bündete gehen gemeinsam Hand in Hand wider
die Schädlinge unseres Berufes. Die Tagung
ist zur allgemeinen Zufriedenheit verlaufen, kein
Misston störte die ungetrübte Freude. Menschen,
die sich vorher vielleicht nie gesehen hatten,
schieden als Freunde. Man hatte nicht nur ge-
lernt, wie unser Beruf sich vervollkommnet hat
und wie wir alle Kraft einsetzen müssen, um
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
den Anforderungen der Neuzeit zu genügen, sei
es in kaufmännischer oder künstlerischer Be-
ziehung, sondern man hat auch erkannt, dass
„Eintracht ernährt und Zwietracht zerstört!“
Die 800 Teilnehmer an der Tagung werden als
Apostel hinausziehen und erzählen, wie schön
es in Leipzig war und wie für die Zukunft der
Ausblick zu den schönsten Erfolgen gesichert
erscheint. Möge der Tag nicht mehr fern sein,
an dem alle deutschen Photographen im Central-
Verband Deutscher Photographen-Vereine und
Ionungen (E. V.) vereinigt sind!
„Einer für alle und alle für einen.“
—
Aus der Praxis des Photographen.
Konservierung blanker Metallteile.
Um blanke Metallteile aller Art an Maschinen
oder Apparaten gegen das Ansetzen von Rost-
flecken zu schützen, bewährt sich das reinste
natürliche Bienenwachs ganz vorzüglich, wenn
es mit so viel echtem französischen, d.h. rekti-
fizierten Terpentinöl durch Erwärmung ge-
schmolzen wird, dass es eine ziemlich dickliche
und in warmem Zustand leicht verstreichbare
Masse ergibt, die nur ganz mager auf die zu
konservierenden, blank und rein geputzten Metall-
teile aufzutragen ist. In die Masse rührt man
während des Erwärmens noch etwas gelbes,
d. h. ungebleichtes Vaselin, welches allein schon
als ein vorzügliches Konservierungsmittel an-
zusehen ist. Der Ueberzug ist nach einigen
Tagen nicht mehr bemerkbar, aber doch noch
vorhanden, und soll man ibn bei häufigem Ge-
brauch der Gegenstände öfters erneuern, ebenso
dann, wenn die Gegenstände an nicht ganz
trockenen Stellen bezw. im Schaufenster aus-
[Nachdruck verboten.]
gestellt werden sollen, denn gerade hier unter-
liegen sie ungemein schnell dem Rosten. Die
Entfernung des Konservierungsüberzuges ge-
schbieht vermittelst eines weichen Lappens mit
etwas rektifiziertem Terpentinöl. Neue Sachen
sollen sofort bei der Ankunft mit dem Kon-
servierungsmittel eingefettet werden. M.
Seit Jahren verwende ich bei den Platin-
bädern mit bestem Erfolg anstatt der Phosphor-
säure Zitronensäure. 20g auf ı Liter Bad.
Das Bad arbeitet Ausserst sparsam, nur ist es
bei allen neuen Bädern angebracht, die Lösung
erst einen Tag stehen zu lassen. Das Bad
arbeitet in diesem Fall viel intensiver und aus-
giebiger. R.
In meinem elektrischen Atelier verwende
ich seit einem Jahr mit bestem Erfolg licht-
blauen Seidenbattist in ein- bis dreifacher
Lage, je nach Bedarf, das Licht arbeitet in
diesem Fall viel weicher. R.
— a —
Innungswresen.
Nachstehend drucken wir eine wichtige Ent-
scheidung über die Staffelung der Beiträge ab.
In der Entscheidung wird auch darauf verwiesen,
dass die Innung berechtigt ist, besondere Aus-
gaben, z. B. für den Verband oder das Innungs-
organ, zu machen, wenn diese nur nicht den
Mitgliedern neben den statutengemässen Bei-
trägen zwangsweise in Rechnung gestellt werden.
Es empfiehlt sich also, die Beiträge in den Statuten
von vornherein so anzusetzen, dass derartige
Ausgaben bestritten werden können.
Stadtrat
der Haupt- und Residenz-
stadt Gera.
Reg.-Nr. VI, A. sı4/ll.
Auf Ihre Beschwerde gegen unseren Bescheid in
Sachen N.N. zu II hat das Fürstl. Ministerium ent-
schieden, dass Teilbeiträge nach $ ıoo, 5, III nur dann
in Frage kommen, wenn das betreffende Innungsmit-
Gera, den 17. Juni 1914.
®
glied noch ein anderes Handwerk oder Handelsgeschäft
betreibt, nicht aber, wenn es sonst einen anderen Be-
ruf hat, der nicht Handwerk oder Handelsgeschäft ist.
N.N. hat demnach den vollen Innungsbeitrag zu be-
zahlen. Wir haben ihn ebenfalls von der Entscheidung
in Kenntnis gesetzt und überlassen der Innung, ihn
nunmehr nochmals zu mahnen, bezw. sehen neuem An-
trag auf Einziehung entgegen, wenn er nicht bezahlt.
Gleichzeitig sehen wir von der in unserer Zuschrift
vom 22. Februar d. J. gestellten Forderung, $ ı5 des
Statuts wegen der Teilbeiträge nach $ 100, 5, III, zu
ergänzen, ab.
Die Frage aber, wie es mit der eventuellen Kürzung
des vollen Beitrags um 3 Mk. für die Verbandszeitung
und 3 Mk. für den Verbandsbeitrag gehalten werden
soll, ist in der Ministerialentseheidung nicht berührt,
wohl weil die Innung in der Beschwerde darauf nicht
zugekommen ist. Wir stehen in dieser Beziehung noch
auf dem Standpunkt unseres Bescheides vom 22. Februar
PHOTÖGRAPHISCHE EHRÖNIE.
d. J., d.h. wenn die Innung die Beiträge für den Ver-
band und die Zeitung von sich aus bezahlt und den
Innungsmitgliedern neben dem statutenmässigen Bei-
trag von ı5 Mk. nicht in Rechnung stellt, so verfährt
sie richtig.
Siegel:
Der Stadtrat I. A.: gez. Dix, Polizeisekretär.
zu Gera - Reuss.
An
den Vorstand der Photographen-
Zwangsinnung, hier.
0
Das Reservebild.
Von Kunstmaler F. Krogmann, Berlin. Wilmersdorf.
Nachdem der Soldat seine Dienstzeit beendet,
wünscht er auch eine Erinnerung an diese Zeit mit in
die Heimat zu nehmen, um sie später im eigenen Heim
an geeignetem Platz anzubringen. Es hat sich nun
seit Jahren das Reservebild als dieses Erinnerungsblatt
in Form eines Kompositionsbildes, wo der Reservist
im Kreise seiner Kameraden und Vorgesetzten dar-
gestellt ist, eingebürgert. Man sollte nun meinen,
dass dieser guten Einnahmequelle, die sich hier dem
Photographen bietet, auch das grösste Interesse ent-
gegengebracht wird, und das Bestmöglichste geboten
wird, einmal, wenn man berficksichtigt, dass der
Soldat wirklich nicht zu den begüterten Menschen
gehört, sondern sich seine Groschen für das Reserve-
bild sauer ersparen muss. Man sollte meinen, dass
hier gerade etwas sehr Gutes geliefert werden müsste.
Das Reservebild ist doch keine Augenblickssache, die
in wenigen Tagen erledigt ist, meist nehmen diese
Bilder in der Wohnung des ehemaligen Soldaten einen
Ehrenplatz ein. Aber was wird den armen Soldaten
nicht alles für ihr erspartes Geld geboten! Es ist gerade
so, als ob hier das Erbärmlichste gut genug würde,
man kann nur den Kopf schütteln über das was man
zu sehen bekommt, und sich fragen: wie ist das mög-
lich, dass so etwas heute noch angeboten wird? Die
Photographie hat doch im allgemeinen grosse Fort-
schritte gemacht, aber hier ist Stillstand. Die Bilder,
wenn man überhaupt das Wort dafür nennen kann,
sind nicht einmal technisch vollkommen, geschweige
denn künstlerisch etwas wert. Es wird alles auf aller-
billigste Weise hergestellt mit gröbsten perspektivischen
Fehlern, die ‚Malerei‘ wird allein fabriziert, und dann
den armeu Reservisten gegeben, diese kommen ja doch
nicht wieder und können damit selig werden. So
denkt man jedenfalls.
Das ist aber grundfalsch, man sollte gerade das
Reservebild als ein Reklamebild betrachten für spätere
Jahrgänge, und das Original so herstellen, dass es, an
geeigneter Stelle angebracht, den neu Eintretenden
sichtbar ist, und die unter dem Bilde stehende Firma
sie veranlasst, auch ihre Kundschaft zuzuwenden. Man
soll auch nie seinen Namen unter eine Arbeit setzen,
wenn man nicht die Ueberzeugung hat, hier das Beste
gegeben zu haben.
391
Was lässt sich nicht aus dieser Aufgabe: Ein Er-
innerungsblatt an die Militärzeit, ala Kompositions-
gruppe Schönes schaffen, wenn mit Interesse gearbeitet
wird? Vor allem müssen die Aufnahmen harmonisch
ineinanderpassen, lebendig gruppiert, und etwas dar-
stellen. Nicht mehr als sechs bis acht Personen nelıme
man auf eine 18x24 cm-Platte (die Figuren können
die Platte ganz ausnutzen), da sonst zu gedrängt und
die Gruppierung erschwert wird. Der Hintergrund
des Kompositionsbildes soll ein Stück aus dem Leben
des Soldaten darstellen. Es soll ein Stück der Um-
gebung gegeben werden, in der der Soldat seine Dienst-
zeit verbracht hat. Es können nun landschaftliche
Motive aus der Garnison angebracht werden, die dann
aber durch soldatische Szenen belebt sind. Es bietet
sich eine mannigfache Fälle von Motiven aus dem
Leben des Soldaten, die, geschickt angebracht, sehr
gut wirken. Man gehe nur hinaus und beobachte,
es wird sich viel Stoff finden; man begnüge sich nicht
einfach mit Ansichtskarten.
Die fertigen Negative kopiere man auf gutem
dünnen Mattpapier und sende die unaufgezogenen
Kopien einem ersten Spezialatelier ein, welches einem
für künstlerische Ausführung der Malerei volle Garantie
bietet. Es gehört wirklich viel Können dazu, eine
harmonische, verbindende Malerei zu schaffen, die dem
Ganzen seinen kfustlerischeu Wert gibt. Es ist ganz
falsch, zu glauben, man könne das allein machen und
das Geld sparen; das ist wohl ein ganz falscher Oıt
der Sparsamkeit.
Hoffentlich genügen diese Zeilen, angeregt zu
haben, dass hier endlich einmal Wandel geschaffen
wird, und dass das Reservebild etwas mehr als bisher
gepflegt wird, damit es auch verdient, an der Wand
des einfachen Mannes einen Ehrenplatz einzunehmen.
DE
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Pür diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine
Verantwortung.)
Säshsiseher Photographen - Bund (E.Y.).
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.
Als neue Mitglieder sind gemeldet:
Herr Alfred Rosenkranz, Heidenau, Dresdner
Strasse 4.
Herr Dr.von Kalmanchey, Dresden, Räcknitzstrasse 1.
Als neue Mitglieder sind aufgenommen:
Herr Walter Zeibig, Photograph, Innsbruck, Maria
Theresien - Strasse 27, I.
Herr Max Hoffmann, Photograph, Pulsnitz i. Sa.
99-
Nordwestdeutseher Photographen - Bund
(BR. Y.).
Sitz: Bremen.
Durch den Klischeehandel und das Reproduzieren
von Bildnissen, welche nicht direkt vom Verfertiger
des Originals bezogen wurden, geht oftmals dem das Ur-
heberrecht besitzenden Kollegen bei Veröffentlichungen
in den illustrierten Zeitschriften und Tageszeitungen
das Honorar verloren, weshalb der Vorstand des Bundes
seine Mitglieder ersucht, da, wo Bildreproduktionen
ohne Firmenangabe erscheinen, es sich zur Ehren-
pflicht zu machen, solche Zeitungen, oder Ausschnitte
aus denselben, der Geschäftsstelle des Bundes, Bremen,
Rempbertistrasse 89, einzusenden, falls nicht auf
irgend eine Weise der Verfertiger des Originals zu er-
mitteln ist und diesem durch Karte eine direkte Mit-
tellung zugehen kann. Es liegt dies im Allgemein-
Interesse, und wurden in letzter Zeit durch gegenseitige
Unterstützung verschiedenen Fachleuten Beträge nach-
träglich ausgezahlt. Auch die uns angeschlossenen
Vereine und Sektionen ersuchen wir, in gleichem Sinne
zu verfahren.
Der Vorstand.
L A.: Grienwaldt- Bremen.
ar
Pfälziseher Photographen -Bund
Zwangsinnung für die Pfalz.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Sitz: Kaiserslautern.
Wir ersuchen unsere verehrlichen Mitglieder, den
am ı. Juli fällig gewesenen Beitrag porto- und zu-
stellungsfrei an unseren Kassierer, Herrn A. Klaiber-
Ludwigshafen a. Rh., bis spätestens zum 20. Juli ein-
senden zu wollen. Bis dahin nicht bezahlte Beiträge
werden unter Portozuschlag per Postnachnahme erhoben.
Bei eventueller Verweigerung dieser Nachnahme erfolgt
sofort die Einziehung, ebenso die früher rückständiger
Beitıäge, zwangsweise durch die Behörde.
Der Vorstand.
un u To om
Bereehnung
eines photographisehen Betriebes.
In Nr. 54 dieser Zeitschrift wurde auf Seite 375,
oben, rechte Spalte, darauf hingewiesen, dass Herr
Diplom-Handelslehrer Ruch seinem gelegentlich des
III. Deutschen Pbotographentages gehaltenen Vortrage
über „Die kaufmännische Kalkulation in der Photo-
graphie‘ eine gedruckte Berechnung zugrunde gelegt
habe. Diese Berechnung eines photographischen Be-
triebes hat nicht Herr Ruch drucken lassen, sondern
der Central-Verband Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen. Der Verband hat von derselben noch
eine Anzahl Exemplare drucken lassen, welche die dem
C. V. angeschlossenen Vereinigungen für ihre Mitglieder
beziehen können.
kart
Personalien.
Das sojährige Geschätftsjubilälum zu feiern, war
dem Photographen Herrn Bergemann in Neuruppin
vergönnt.
4
PHÖTOGRAPHISCHE CHRÖNMIR.
Ateliernaehriehten.
Döbeln. Herr Curt Schröder hat das Atelier
für Photographie der Firma früher Otto Johnsen,
Königstrasse 6, bisheriger Inhaber Carl Schröter,
käuflich übernommen.
Prenzlau. Herr Photograph G. Staude verlegt
sein Photographisches Atelier nach der verlängerten
Klosterstrasse.
um u I 0 ud
Auszeiehnungen.
Herr Photograph Hans Strauss- Altötting (Ober-
bayern) erhielt von Ihrer Königl. Hoheit Frau Prinzessin
Witwe Arnulf von Bayern eine wertvolle Busennadel
mit einem sehr schmeichelhaften Handschreiben für eine
gelieferte Photographie vom Jubiläum des Seraphischen
Liebeswerkes in Altötting.
m u I 2 om
Aus der Industrie.
— Seit Jahren ist die Heinrich Ernemann-
Akt.-Ges. in Dresden durch ihre ebenso geschmack-
vollen wie inhaltreichen Kameras - Preislisten überall
bekannt. Jetzt kauı wieder ein 48 Seiten umfassendes
als Nr. 305 bezeichnetes Preisbuch zur Verteilung an
die Händlerschaft und auch zum Einzelversand, der,
so viel auch bezügliche Wünsche einlaufen, beibehalten
wird; selbst derjenige, der sich über die Fortschritte
des Kamerabaues ohne unmittelbaren Bedarf zunächst
nur unterrichten will, möge sich also diese neueste
Ernemannliste schicken lassen. Besonders wird die
neue zusammenklappbare Spiegelreflexskamera „Erne-
mann-Klapp-Reflex‘ 9X ı2 cm mit doppeltem Aus-
zug die Aufmerksamkeit tüichtiger Amateure, aber auch
der Fachphotographen erregen. Unter den Erne-
mann-Fabrikaten findet der anspruchsvollste Licht-
bildner, wie auch der noch in den allerersten Anfängen
des Photographierens sich Mühende in demjenigen,
was für ihn passt, wirklich das, was sich bewährt, weil
es solide ist und für die betreffenden Sonderzwecke
geschaffen wurde. Einige reizvolle mit Ernemann-
Apparaten gewonnene Bilder zieren und beleben den
eben besprochenen neuesten Ernemann- Katalog.
— Die Kartonpapier- und Photographiekartenfabrik
von Oskar Rommel&Co., G.m.b. H. in Nerchau
stellt Militärgruppenkartons in reicher Auswahl her, da
fast jede Waffengattung, darunter auch die Marine, mit
besonderen und deren Eigenheiten berücksichtigenden
Bildausschmückungen vertreten ist. Ausser den ge-
wöhnlichen Militärgruppenkartons in farbigem und in
Tondruck liefert die Fabrik Rommel noch gepresste
Gruppenkartons. Muster, die jetzt, wo die Zeit der
soldatischen Gruppenaufnahmen beginnt, den Fach-
photographen besonders erwünscht sein dürften, werden
von der Herstellerin den photographischen Ateliers und
Handlungen bereitwillig übersandt.
rt
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
393
Geriehtswesen.
Sind Photographen Handwerker? (Nach-
dıuck auch im Auszug verboten!) Die Handwerks-
kammer Weimar hat kürzlich in einer Streitsache über
die Eintragung einer Photographenfirma in das Handels-
register ein interessantes Gutachten darüber abgegeben,
ob die Photographen den Handwerkern zuzurechnen
sind. Es lautet: „Die Photographen werden im ganzen
Deutschen Reiche als Handwerker angesehen, sie
haben Beiträge zu den Kosten der Handwerkskammer
zu leisten und nehmen Gesellen- und Meisterprüfungen
ab. Von einer Fabrik kann unseres Erachtens bei
dem fraglichen Betrieb nicht die Rede sein, da hierzu
alle Merkmale fehlen. Zunächst arbeitet X auf Einzel-
bestellung, seine Erzeugnisse müssen durchaus individuell
bebandelt und ausgeführt werden, von einer fabrik-
mässigen Herstellung kann keine Rede sein. Der aus-
gesprochene Fabrikbetrieb hat aber die typische Eigen-
schaft, dass er Massenfabrikate erzeugt. Eine etwa im
Betriebe herrschende Arbeitsteilung kann hieran nichts
ändern, denn eine solche ist auch in vielen Hand-
werksbetrieben aus Zweckmässigkeitsgründen füblich.
Zudem dürften die Hilfskräfte meist handwerksmässig
ausgebildet sein, wäbrend der Fabrikbetrieb füber-
wiegend nur ungelernter Arbeiter bedarf. Nach den
Entscheidungen Grossherzogl. Staatsministerinms über
die Handwerksmässigkeit zahlloser Betriebe ist hierfür
in erster Linie massgebend, ob In der Mehrheit hand-
werksmässig ausgebildete Kräfte tätig sind oder nicht.
Bejahendenfalis wird der betreffende Betrieb als hand-
werksmässig erklärt. Darauf, ob zu einem Betriebe
etwa eine kaufmännische Geschäftsführung erforderlich
ist, kommt es nicht an, denn dies ist auch für jeden
grossen Handwerksbetrieb der Fall Man ist längst
davon abgekommen, dass das Handwerk mit dem
Kleingewerbe identisch sei. Dies hat selbst die Handels-
kammer indirekt zugegeben. Während zahliose Be-
triebe, insbesondere im Baugewerbe, trotz der Be-
schäftigung von Hunderten von Arbeitern nicht die
Handwerkseigenschaft verloren haben und als Hand-
werks- Grossbetriebe anzusehen sind, kann andererseits
ein ganz kleiner Betrieb, der nur wenige Arbeiter be-
schäftigt, als Fabrik anzusprechen sein, wenn ihm die
sonstigen Merkmale der Fabrik eigen sind (Beschäftigung
ungelernter Arbeiter, Mamenfabrikation, Absatz an
Wiederverkäufer usw.‘‘). ak.
854
Kleine Mitteilungen,
— Zur Geschichte der Entdeckung der
Lichtempfindlichkeit der Silbersalze, von
Felix Fritz Eders Forschungen haben ja, wie all-
gemein verbreitet, zu dem Ergebnis geführt, dass der
am ı2. Mai 1667 in Colbitz geborene Arzt J. H. Schulze
zuerst 1727 die photographische Schwärzung von Silber-
salzen beobachtet haben soll. Als er Silbernitratlösung
auf Kreide goss, sah er, da er den Versuch au einem
sonnenbeschienenen Fenster vornahm, zu seiner Ver-
wunderung, wie sich seine Mischung an der dem Licht
zugekehrten Seite violett-schwarz färbte (J. M. Eder,
@eschichte der Photographie 1905, S.90),. Felix Fritz
teilt mit, dass Schulze einen Vorgänger gehabt hat,
der 33 Jahre vorher, also 1694, bereits die Schwärzung
von Silbersalzen im Licht augab. Es ist dies W. Hom-
berg, der durch seine neue Methode, künstliche Leucht-
steine herzustellen, indem er Kalksalze mit Salmiak in
einem Tiegel glühte (M&moires de }’Acad. royale de
Science 1692 bis 1694), bereits weiteren Kreisen bekannt-
geworden ist. Nach Eder hat Homberg indirekt den
Anstoss zur Entdeckung des ersten photographischen
Prozesses mit Silbersalzen gegeben, während er aber
nach Fritz derjenige sein soll, dem wir die Erkenntnis
der Veränderung der Silbersalze oder richtiger gesagt,
des Silbernitrats, im Lichte zu danken haben. Am
4. September 1694 nahm Homberg eine kleine Blüchse
aus Ochsenknochen, tauchte sie in verdünnte Salpeter-
säure, in der Silber aufgelöst war, und stellte sie in die
Sonne, wobei er ein Schwarzwerden der Büchse be-
obachtete. Felix Fritz entnahm diese Mitteilung dem
Buche des Joanne-Baptista du Hamel, „Regiae
Scientiarum Academiae Historia‘, welches bereits im
Jahre 1700 bei Thomas Fritsch in Leipzig erschien.
Auf Seite 331 dieses Buches heisst es wörtlich: Idem
4. die Septembris pyxidem ex ossibus bovinis factam
exhibuit variis distinctam coloribus. Ossa aquae forti
debilitatae, in qua argentum exsolutum fuerat, ante
immersa, tum Soli exposita, atro colore infecto et tornata,
instar marmoris erant variegata.‘‘ Fritz folgert daraus,
dass Homberg als der Entdecker der Lichtempfindlich.
keit der Silbersalze anzusehen sei, und dass Schulze
mit seinen interessanten Versuchen erst an zweiter Stelle
zu nennen wäre („Chem.-Ztg.‘ ı914, Nr. 22, Seite 246
und 247).
Hierzu ist zu bemerken, dass Glauber im Jahre
1658 die Fähigkeit der Silbernitratiösung, Holz, Pelz-
werk und Gefieder schwarz zu färben, zuerst angab, und
dass Homberg in der nunmehr aufgefundenen Stelle
Gegenstände aus Bein durch Tränken mit Silbernitrat-
lösung und Aussetzen an die Sonne schwarz beizte;
er nahm jedoch nicht im geringsten Notiz von der Ent-
stehung von Licht- und Schattenbildern oder irgend
einer auderen photographischen Bilderzeugung mit Hilfe
des Sonnenlichtes auf den mit Silbernitrat gebeizten
Knochen. Dagegen konstatierte Schulze 1727 nicht
nur die wahre Lichtempfindlichkeit der Silbersalze,
unterschied die Lichtwirkung von der Wärmewirkung
der Sonnenstrahlen und benutzte als Erster die
Lichtempfindlichkeit der Silbersalze zur Herstellung von
photographischen Kopien auf silberhaltigem Kreide-
schlamm, wie ich in meiner „Geschichte der Photo-
graphie‘, dritte Auflage, 1905, S 5ı, und unter genauer
Angabe der lateinischen Originalabhandlung Schulzes
und ihrer wörtlichen deutschen Uebersetzung in meinen
„Quellenschriften zu den fıhesten Anfängen der Photo-
graphie“ ı913 (Halle a. S.) angab. Homberg hat
durch seine Angabe über das Schwarzbeizen von Knochen
nicht den geringsten Anstoss für die Erfindergeschichte
der Photographie gegeben, und das Verdienst Schulzes
bleibt durch die obige Angabe ungeschmälert. Eder.
394
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
| L———— rs”
— Die Photographie im Dienste der Steuer-
behörde dürfte das neueste Anwendungsgebiet der
Photographie darstellen. Die Veranlagungen zur
Kirchensteuer der Berliner Stadtsynode für ıgı4 sind
zum Teil auf photographischem Wege hergestellt. Die
der Stadtsynode vom Magistrat überwiesenen Steuer-
listen werden in den in Frage kommenden Teilen nicht
mehr abgeschrieben, sondern photographiert. Die
Kopien werden dann auf 60 m langen Filmbändern
vereinigt, die unter geringem Raumaufwand aufbewahrt
werden können. Der besondere Tell der diesjährigen
Kirchensteuerveranlagungen enthält drei aufgeklebte
Bromsilberblätter und trägt die Aufschrift: „ Photogra-
phischer Auszug aus der Kirchersteuer-Heberolie‘“,
Vor- und Zunahme des Steuerpflichtigen, Wohnung,
Steuerzeichen, Staatssteuersatz, Jabres- und Halbjahres-
betrag der Kirchensteuer sind photographiert. Es ist
jedenfalls zu begrüssen, dass eine Behörde modernen
Errungenschaften gegenüber nicht gleichgültig bleibt.
St.
— „Alpha“, Allgemeine Photographische
Ausstellung, Wiesbaden, imSeptemberıgı4. Das
Preisgericht wird bestehen für die Abteilung Fachphoto-
graphie aus den Herren: Hofrat Hilsdorff- Frankfurt
a. M., Schulte vom Brüähl-Wiesbaden, Arthur
Marx-Frankfurt a. M. Als Preise sind Medaillen,
Plaketten, Ehrendiplome und Ehrevpreise vorgesehen.
Die Ausstellnngsleitung verleiht (durch die Jury) die
goldene, silberne und bronzene Medaille der Ausstellung.
Der „Verband deutscher Amateurphotographen - Ver-
eine“ hat seine Medaille zur Verfügung gestellt, der
Photographische Klub Nürnberg eine goldene und die
Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Photographie
eine silberne Medaille. Ausserdem sind viele Ehren-
preise gestiitet worden. _
— Dringende Warnung. Mit welcher unglaub-
lichen Naivität die Vermittler von Ausstellungsmedaillen
zuweilen ihre Geschäfte betreiben, zeigt ein der
„Ständigen Ausstellungskommission für die Deutsche
Industrie" vorliegendes Rundschreiben. In diesem
werden deutsche Firmen von einer „Internationalen
Ausstellungs- Gesellschaft, Abteilung Deutschland“ in
Liverpool zur Beteiligung an einer vom 28. bis 3ı. Juli
d. J. stattlindenden, also ganze 4 Tage dauernden (!)
„Internationalen“ Ausstellung in Liverpool ein-
geladen. Als einer der Hauptzwecke dieser Veran-
staltung wird ganz unverbläint angegeben, jedem Aus-
steller durch Gewährung einer goldenen Medaille und
eines auf den Namen ausgestellten Ehrendiploms zu
einer „grossartigen und dauernden Reklame zu ver-
helfen‘. Um diese Anpreisung noch schmackhafter zu
machen, heisst es in diesem Muster eines schwindel-
haften Werbeschreibens, dass man sich bisher an Aus-
stellungen nur mit Aufwendung einer grösseren Summe
beteiligen konnte, und dass es dennoch sehr zweifel-
haft war, ob man überhaupt eine Auszeichnung erhielt.
Bei der Liverpooler Ausstellung aber erhalte jeder Aus-
steller eine grosse Medaille und ein auf seinen Namen
ausgestelltes Ehrendiplom, und trotzdem seien die Ge-
bähren für die Beteiligung gering. Es ist kaum nötig,
darauf aufmerksam zu machen, dass die Fährung der
auf dieser Winkelausstellung vertriebenen „Auszeich-
nungen‘ gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wett-
bewerb verstossen würde.
—8230-
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Zu Frage 125, Nr. sa, 8.368, teilt Herr Paul
Winter, Hannover, Hartmannstrasse 7, mit, dass er
als Spezialität Daguerreotypien und Wachstuchbilder
reproduziert (und vergrössert); die letzteren bei Ver-
meldung der Wachstuchfalten und des üblichen grauen
Schleiers bei der Reproduktion. Herr Winter dürfte
bereit sein, seinen Herren Kollegen Ratschläge zu erteilen.
Frage 134. Herr O.B. in F. Ich habe öfter eine
grössere Anzahl Pausen von Plänen zu machen, und
erlaube mir, anzufragen, ob es kein bedeutend empfind-
licheres Papier als blausaures Eisenpapier zu diesem
Zwecke gibt, das billig hergestellt oder bezogen werden
kann. Ist eine einschlägige Literatur vorhanden?
Antwort su Frage 134. Die blausauren Eisen-
papiere differieren in ibrer Empfindlichkeit ziemlich
stark, je nachdem, ob grünes oder braunes zitronen-
saures Eisenoxydanmon zur Herstellung verwendet
wurde; ausserdem glauben wir, dass die schwarz bezw.
braun kopierenden Sepiapapiere die meisten Zyanotyp-
pspiere ziemlich stark an Empfindlichkeit übertreffen,
und wir würden Ihnen raten, sich Proben von der
Berliner Lichtpaus- und Pauspapierlabrik, G.m.b. H.,
Berlin C. 2, Kaiser Wilhelm- Strasse ı2, kommen zu
lassen und das Ihnen am geeignetsten erscheinende
Papier für zukünftigen Gebrauch auszuwählen.
Frage 135. Herr O.M. in A. Das mir von Ihnen
übersandte Buch über Lichtpausverfahren ist ein gauz
veraltetes aus dem Jahre 1899. Mir ist vor allen Dingen
daran gelegen, eine Bezugsquelle für eine neueste.
Kopiervorrichtung bei elektrischem Licht für grosse
und grösste Formate ausfindig zu machen, und möchte
Sie bitten, mir eine diesbezügliche Antwort zu erteilen.
Antwort su Frage 135. Eine aktuelle Literatur
über Lichtpausverfahren gibt es leider zurzeit nicht, da
die von den verschiedenen Fabriken benutzten Verfahren
zur Herstellung von lichtempfindlichen Pauspapieren
geheimgehalten werden und deshalb in der Literatur
auch keine Aufnahme finden können. Als Kopler-
vorrichtung für nicht allzu grosse Formate könnten Sie
vielleicht den von der Neuen Photographischen Gesell-
schaft in Berlin-Steglitz in den Handel gebrachten
Lichtpausapparat benutzen, über den Sie sich zunächst
durch Prospektsendung Kenntnis bezüglich des Preises
und der Anwendbarkeit verschaffen können. Fär grosse
Formate kommt der von der Westinghouse Cooper
Hewitt-Ges. m. b. H., Berlin SW. 48, in den Handel
gebrachte Apparat mit rotierendem Glaszylinder in
Frage. Auch diese Gesellschaft wird Ihnen gern Pro-
spekte auf Anfrage zusenden.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen Teil W.König in Halle a. S., Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
1905.
1f6 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG .
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
&
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A. S. K
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 57.
15. Juli.
IQ14.
IL Deutseher Photographentag Leipzig, 23. bis 26. Juni 1914.
(Schluss aus Nr. s5.)
Innungspflicht der Filialen. Diese ist
durch Entscheidungen in Königsberg, Chemnitz
und Dortmund bejaht worden.
8 Uhr-Schluss der Betriebsstätte. Nach
der wichtigen Entscheidung in Hannover (siehe
diese Zeitschrift 1914, Nr. 23, 34 und 45) ist
den Innungen die Möglichkeit gegeben, eine be-
stimmte Arbeitszeit einzuführen. Herr Freundt-
Hannover berichtet ausführlich über das Vorgehen
der Innung Hannover.
Inzwischen erscheint Herr Syndikus Herzog
von der Gewerbekammer, der vom Vorsitzenden
begrüsst wird.
Herr Schallenberg-Hamburg weist auf ein
Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts hin,
nach dem die Schnellphotographie als Lustbar-
keit anzusehen sei. Die Folge dieses Urteils sei
das Emporspriessen derartiger Geschäfte Er
bittet den Central-Verband, bei den Hamburger
Gerichten und der Deputation für Handel, Schiff-
fahrt und Gewerbe ausführlich vorstellig zu
werden, um die Verhältnisse in dem Photo-
graphengewerbe klarzustellen. Herr Syndikus
Herzog glaubt, dass man insofern einen Fehler
gemacht habe, dass man die Klage nicht bis
zum Reichsgericht getrieben habe. _
Herr Lichte-Berlin berichtet, dass in Berlin
die Schnellphotographie nicht als Lustbarkeit
angesehen werde. Er warnt aber davor, in so
scharfer Weise wie in Hannover vorzugehen,
man müsse da von Fall zu Fall vorgehen, um
nicht berechtigte Interessen zu schädigen. Es
sprechen dazu noch die Herren Scheithauer
und Halfpape.
Sonntagsruhe. Darüber berichtet der Vor-
sitzende auf Grund eines reichen Materials. Er
halte eine reichsgesetzliche, gleichmässige Rege-
lung nicht für ratsam, da die Verhältnisse in
den Gross- und Kleinstädten zu verschieden
seien. Er könne deshalb nicht empfehlen, an
die Reichsregierung heranzutreten.
Herr Arnold-Dortmund hält es nicht für
vorteilhaft, wenn die Ateliers in den Grossstädten
geschlossen und in den Kleinstädten offen sein
würden. Eine reichsgesetzliche Regelung würde
in jedem Falle erstrebenswert sein.
Herr Syndikus Herzog glaubt, dass es
kaum zweckmässig sei, sich mit dieser Frage
länger zu beschäftigen, da ein Reichsgesetz in
Vorbereitung sei.
Herr Lohöfener-Bielefeld berichtet, dass
man in seinem Innungsbezirk mit der Geschäfts-
zeit von 9 bis 2 Uhr des Sonntags sehr gute
Erfahrungen gemacht habe.
Der Vorsitzende weist auf die Verhältnisse
in Dresden hin, wo man mit der Sonntagsruhbe
die besten Erfahrungen gemacht habe.
Herr Kruse-Hamburg wendet sich gegen die
Sonntagsruhe. Ä
Es wird Schluss beantragt und angenommen.
Der Vorsitzende berichtet über ein Urteil
des Kölner Gerichts gegen Samson, der ver-
urteilt wurde. Er hatte die Geschäftsführer als
Teilhaber eingetragen, damit sie nicht als Ge-
hilfen galten. Das wurde als eine Umgehung
des Gesetzes angesehen.
Gehilfen- und Meisterprüfung. Der Vor-
sitzende berichtet über die Arbeit des Aus-
schusses. Die in den C. V.-Nachrichten ver-
öffentlichiten Vorschläge werden von Herrn
Sander verlesen und die einzelnen Bestim-
mungen durchgesprochen, in einzelnen Teilen
abgeändert und dann genehmigt.
Es tritt um ı Uhr eine Pause ein.
3 Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet.
Verschiedenes. Der Vorsitzende berichtet
über die Eingabe des C. V. an den Reichstag.
Die Eingabe sei gut aufgenommen worden, aber
wegen Schlusses des Reichstages muss die Ein-
gabe wieder neu eingereicht werden. Es sind
verschiedene Besuche bei Reichstagsabgeordneten
gemacht worden, diese haben sich in jeder Weise
entgegenkommend gezeigt, auch die sozialdemo-
kratischen Abgeordneten hätten ihre Uhter-
stützung zugesagt. Ebenso haben Unterstützung
zugesagt: Der Handwerks- und Gewerbekammer-
tag, die Zentralstelle für Handel und Gewerbe,
Stuttgart, und der Hansabund.
Nach einer Aussprache über die Photographen,
die ihr Gewerbe im Umbherziehen ausüben, teilt
der Vorsitzende mit, dass man auch eine Eingabe
an das Badische Ministerium gemacht habe, um
dagegen vorzugehen, dass den Lehrern Ver-
58
Um
396
günstigungen gegeben werden, was einer Be-
stechung gleichkomme.
Gegen den Vergrösserungsschwindel ist ver-
schiedentlich vorgegangen worden, leider dauert
die Erledigung der Strafanträge oft jahrelang.
Gerade bei dieser Arbeit habe sich gezeigt,
dass unsere jetzigen Gesetze nicht ausreichten,
um den Schwindel zu bekämpfen. Ein bemerkens-
wertes Urteil wurde vom C. V. gedruckt und
an die Tageszeitungen usw. verschickt; der Vor-
sitzende bittet um Bewilligung der dadurch ent-
standenen Kosten von 5o Mk.
Für den Verband. zur Bekämpfung der
Schwindelfirmen wird wieder ein Beitrag von
30 Mk. bewilligt.
Im vorigen Jahre wurden 800000 Flugblätter
gegen den Vergrösserungsschwindel gedruckt, von
denen nur noch ein kleiner Vorrat vorhanden
ist. Herr Einsiedel-München bittet, mit der Ver-
teilung der Flugblätter fortzufahren, da diese
nur bei jahrelanger Verteilung wirken können.
Herr Kneisel-Plauen weist auf die Schutz-
taschen des Kollegen Stadelmann-Leonberg
hin, die einen entsprechenden Hinweis enthalten
und sehr zu empfehlen seien. Es werden wieder
bis 50oo Mk. für Flugblätter bewilligt.
Nachdruck. Der Vorsitzende berichtet über
diese Frage in ausführlicher Weise. Herr Sander
gibt noch verschiedene Ergänzungen. Auf die
vom Verlegerverein eingereichte Eingabe ist an
das Reichsamt des Innern eine Gegeneingabe
ausgearbeitet worden, die verlesen wird. Die
Eingabe wird genehmigt.
Weiter weist der Vorsitzende auf die Ver-
tragsformulare für das Urheberrecht hin, die so-
fort zahlreich bestellt werden. Der Vorsitzende
berichtet noch über verschiedene Fälle, in denen
es dem C. V. gelang, den Kollegen ihr Urheber-
honorar zu verschaffen.
Gegen zwei Kollegen in Essen ist Anklage
erhoben worden, weil sie Empfangsdamen am
Sonntag beschäftigt hätten. Den Kollegen ist
eine Beihilfe von etwa 50 Mk. versprochen
worden; der Vorsitzende bittet, diesen Betrag
zu bewilligen. Die Prozesse sind noch nicht
entschieden, die erste Instanz hat auf Frei-
sprechung erkannt.
Für eine Medaille des C. V. liegen eine An-
zahl Modelle vor, die herumgereicht werden.
Die Entwürfe gefallen jedoch nicht. Nach längerer
Aussprache wird beschlossen, die Herren Schuh-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
mann -Karlsrube und Einsiedel- München zu
beauftragen, bei den dortigen Kunstgewerbe-
schulen einen Wettbewerb unter den Schülern
zu veranstalten um passende Entwürfe zu er-
halten. Es werden dazu bis zu 200 Mk. bewilligt.
Der Internationale Mittelstandskongress ladet
zu seiner Sitzung nach Hannover ein. Mit der
Vertretung des C. V. werden die Herren Freundt
und Weise-Hannover beauftragt.
Der Verein Hannover gibt die Anregung,
ein Erholungsheim für Photographen zu errichten.
Herr Freundt - Hannover begründet diese An-
regung und schlägt die Wahl eines Ausschusses
vor, der diese Anregung weiter verfolgen soll.
Herr Stein-Worms schlägt vor, sich durch
den C. V. dem kaufmännischen Erholungsheim
anzuschliessen. Die Heime liegen in Bayern,
Taunus, Erzgebirge und an der See.
Herr Sander hat grosse Bedenken gegen
die Errichtung eines eigenen Heims und führt
als Beispiel die Errichtung eines Handwerker-
erholungsheims seitens des Innungsausschusses
Leipzig an.
Der Antrag Hannover wird abgelehnt. Der
C. V. wird sich mit anderen Heimen in Ver-
bindung setzen, um Vergünstigungen zu erwirken.
Herr Einsiedel-München weist darauf hin,
dass durch das Verlangen von Probearbeiten
der Gehilfen entweder eine Verletzung des Ur-
heberrechts oder des Rechts am eigenen Bilde
entsteht. Er bittet deshalb den Vorstand, sich
mit einem Juristen in Verbindung zu setzen, der
auf dem Gebiete des Urheberrechts an Werken
der Photographie besonders bewandert ist.
Der Vorsitzende verspricht, der Anregung
zu folgen. Es werden noch verschiedene An-
fragen gestellt und beantwortet.
Der Vorsitzende dankt den Leipziger Kollegen,
besonders dem Arbeitsausschuss und Herrn
Sander, für die gastliche Aufnahme und für
die grosse Mühe, die sie sich gegeben hätten.
Herr Einsiedel spricht für die Versammelten
dem Vorsitzenden, Herrn Schlegel, den Dank
für die viele Arbeit und für die sachliche
Leitung der Verhandlungen aus. Die Anwesen-
den erheben sich von den Plätzen, um ihrem
Dank an den Vorsitzenden Ausdruck zu geben.
Der Vorsitzende schliesst den Verbandstag
um 5 Uhr 45 Minuten mit den Worten:
„Auf Wiedersehen in Strassburg!“
W. König.
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
Säehsiseher Photographen.- Bund (E.YV.).
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.
Als neue Mitglieder waren gemeldet:
Herr Alfred Rosenkranz, Heidenau, Dresdner
Strasse 4.
Herr Dr. von Kalmanchey, Dresden, Räcknitzstrasse ı.
Pfälziseher Photographen-Bund
Zwangsinnung für die Pfalz.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Sitz: Kaiserslautern.
Wir ersuchen unsere verehrlichen Mitglieder, den
am I. Juli fällig gewesenen Beitrag porto- und zu-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
stellungsfrei an unseren Kassierer, Herrn A. Klaiber-
Ludwigshafen a. Rh., bis spätestens zum 20. Juli ein-
senden zu wollen. Bis dahin nicht bezahlte Beiträge
werden unter Portozuschlag per Postnachnahme erhoben.
Bei eventueller Verweigerung dieser Nachnahme erfolgt
sofort die Einziehung, ebenso die früher rückständiger
Beiträge, zwangsweise durch die Behörde.
Der Vorstand.
um 2 "T° m zo)
Photographen - Zwangsinnung Görlitz-
Lauban.
Am Freitag, den ı7. Juli, pünktlich 7 Uhr
abends, findet die Quartalsversammlung in
Görlitz, Hotel „Prinz Friedrich Carl‘‘, Postplatz statt,
wozu die Mitglieder freundlichst eingeladen werden.
Tagesordnung:
ı. Protokoll und Eingänge.
2. Bericht über den III. Deutschen Photographentag
in Leipzig. Referent: Herr Penzel.
Bericht über die Verhandlungen des C. V.
rent: Herr Mader.
3. Antrag des Herın E. Pietschmann: Aenderung
des Beschlusses vom 6. Oktober 1913, betreffend
8 a2 der Statuten.
4. Vortrag „Ueber Genossenschaftswesen‘‘ (Diskus-
sion). Referent: Herr Penzel,
5. Bericht der Kommission zur Ermittelung von
Mindestpreisen.
6. Verschiedenes.
Der Vorstand.
C. Mader, Vorsitzender.
NB. Auf $ 22 und Nachtrag 2, Abs. ı, der Statuten
wird hingewiesen.
Refe-
EI
Zwangsinnung für Photographen
in dem Bezirk der Handwerkskammer
zu Arnsberg.
Sitz: Iserlohn.
Ausserordentliche Generalversammlung
am Montag, den 10. August 1914, nachmittags
4, Uhr, in Iserlohn, im Restaurant Schwinn,
Unnaer Strasse 20.
Tagesordnung:
Auflösung der Photographenzwangsinnung.
Es wird hierzu mit dem Bemerken eingeladen, dass,
da die Versammlung am 6. Juli 1914 nicht beschluss-
fähig war, in dieser Versammlung ohne Rücksicht auf
die Zahl der erschienenen Mitglieder Beschluss gefasst
werden wird (8 56, Abs. 2).
Falls der Antrag auf Auflösung der Zwangsinnung
fällt, findet im Anschluss hieran eine ordentliche Innungs-
versammlung statt, in welcher der Vorstand neu gewählt
werden soll.
Iserlohn, den 6 Juli 1914.
Der Vorstand.
—39-
397
Photographen - Zwangsinnung Chemnitz.
Unsere ı. Generalversammilung findet statt am
Mittwoch, den a2. Juli, abends 6 Uhr, im „Hand-
werker-Vereinshaus‘, Chemnitz, Herrenstrasse.
Tagesordnung:
ı. Verlesen des letzten Protokolles.
2. Eingänge.
3 Jahresbericht des Obermeisters.
4. Bericht des Kassierers.
5. Bericht der Kassenrevisoren und Entlastung des
Kasslerers.
6. Anträge.
. Neuwahlen laut 5 28 der Statuten.
8. Genehmigen des Haushaltplanes.
9. Verschiedenes.
Der Vorstand:
Joh. Niclou, Paul Papesch,
Obermeister. L. Schriftführer.
Auf $ 22 der Statuten wird besonders hingewiesen.
kart
Photographen -Zwangsinnung
Kempten i. A. für das bayrische Allgäu
und Südsehwaben.
Ersuche die verehrl. Mitglieder in ihrem eigenen
Interesse, den für das III. Ouartal fälligen Beitrag bis
längstens ı5.d. M. an Unterzeichneten senden zu wollen.
Richard Eder sen., Kassierer.
mit
Gruppenaufnahme
des Photographentages.
Die vom Kollegen Ludwig-Leipzig am Völker-
schlachtdenkmal angefertigte Gruppenaufnahme in der
Grösse 40:50 cm wurde auf Mimosa-Bromsilberpapier
von der Kunstaustalt Max Breslauer gedruckt. Das
Bild ist sehr gut gelungen und wird zum Preise von
1,50 Mk. abgegeben. Den gesamten Betrag hat Herr
Breslauer für die Unterstützungskasse des C.V. be-
stimmt, und sei an dieser Stelle für die Stiftung herz-
lichst gedankt. Bis zur Stunde sind bereits 228,50 Mk.
eingegangen. Weitere Bestellungen sind unter Ueber-
sendung in Postwertzeichen zu richten an
Adolf Sander-Leipzig-Gohlis, Gohliser Strasse 53.
Gesamtquittung erfolgt dann später in dieser
Zeitschrift.
a
Ateliernaehriehten.
Baden-Baden. Herr Fr. A. Wiedemann er-
öffnete Stephanienstrasse 4 ein Atelier für moderne
Bildnisphotographie.
Breslau. Herr Max Fröhlich verlegte sein
Atelier von Neue Taschenstrasse a1 nach Feldstrasse 25.
München. Herr Herm. Plappert verlegte sein
Atelier für künstlerische Photographie von Pettenkofer-
strasse 6 nach Sendlingertorplatz ıı in bedeutend
grössere, moderne Räume ohne Oberlicht im neu-
erbauten „Sendlingertorhaus‘“.
398
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Kleine Mitteilungen.
— Die Ausstellung „Das Deutsche Hand-
werk, Dresden 1915“.
Berlin errichtet auf dieser Ausstellung ein besonderes
Gebäude, welches nach Schluss der Ausstellung ab-
gebrochen wird und als Erholungsheim an anderer
Stelle Verwendung findet. Damit die Photographie in
dieser Ausstellung wfrdig sich repräsentiert, ist in
Berlin ein Arbeitsausschuss zusammengetreten, der aus
folgenden Herren besteht: Ludwig Boedecker-
Friedenau; Fräulein Marie Boehm, i. Fa: Becker
& Maass-Berlin; Paul Grundner, Hofphotograph,
Berlin; Heinr. Lichte - Berlin; Johannes Lüpke-
Gr. Lichterfelde; W. Niederastroth, Königl. Preuss.
Hofphotographb, Potsdam; Ernst Sandau, Hofphoto-
graph, Berlin; Carl Schenker - Berlin; Arthur
Schulz 1. Fa: Alb. Meyer Nachf., Berlin; Alfred
Weidener, Hofphotograph, Berlin. Zum Vorsitzen-
den dieses Ausschusses wurde Herr Heinrich Lichte,
Berlin SW. 48, Wilhelmstrasse 6, gewählt, an welchen
Zuschriften und Anfragen zu richten sind.
— Eine Abänderung des Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb wird zurzeit in Er-
wägung gezogen. Sie steht im Zusammenhang mit
der Frage einer gesetzlichen Neuregelung des Zugabe-
wesens, über die der preussische Handelsminister den
beteiligten Reichsressorts und preussischen Ministerien
neue Vorschläge unterbreitet hat.
a
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 136. Herr G. B. inG. ı. Habe mein Labo-
ratorlum, weiches sich im Kellerraum befindet, mit
schwarzer Leimfarbe gestrichen, und ist nun nach
einiger Zeit dasselbe vollstäudig schimmlig angelaufen.
Gibt es hier ein Mittel, den Schimmelbeschlag zu ent-
fernen, oder muss bei einem eventuellen Neuaustrich
der Farbe etwas zugesetzt werden, woduıch ein etwaiges
Schimmeln verhindert wird?
2. Können Sie mir eine Adresse bezw. Firma an-
geben, welche Apparate und Utensilien liefert, zur
Massenanfertigung von Medaillon- und Briefmarken-
photographie perforiert und gummiert?
Antwort su Frage 156. ı. Den Schimmelbeschlag
von den Wänden zu entfernen, wird Ihnen schwer ge-
lingen, es sei denn, dass Sie mit einem desinfizieren-
den Pulver die Wände abreiben, wobei allerdings auch
die Farbe durch Verletzung Schaden erleiden würde.
Wir raten Ihnen, einen neuen Anstrich vorzunehmen
und der Russ- Leimfarbe Borsäure, Salizylsäure oder
Karbolsäure zuzusetzen, was bei Russfarben unbedenk-
lich geschehen kann und eine Schimmelbildung in
jedem Falle wirksam verhüten würde.
Antwort 2. Die Firma W. D. Kühn, Steglitz,
baut neuerdings sehr praktisch eingerichtete Apparate
Die Handwerkskammer zu |
für Briefmarkenphotographie, die sich auch sehr billig
stellen. Wir raten Ihnen, sich von dieser Firma zu-
nächst einen Prospekt kommen zu lassen.
Frage 137. Herr F.W. in G.-S. Bitte um An-
gabe des Bıenzkatechin- Entwicklers mit Trinatrium-
phosphat, Orliginalrezept von Ellen & Co., Nacht,
Berlin.
Antwort su Frage 137. Das Originalrezept der
Firma G. Ellen & Co., Berlin, lautet folgendermassen:
Lösung L
Brenzkatechin . . . . . 58
Natriumsulfit (kristallisiert) . 25
Wasser . . 2. 2 200 250 ccm.
Lösung IL
Natriumphosphat 47 8:
Aetznatron -. - 2 2 2 2 2 0. 5.
Wasser 250 ccm.
Man mischt beide Lösungen im Verhältnis ı:ı
und mischt so viel Wasser zu, als das Produkt der
beiden ersten Lösungen ausmacht.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 59. Herr F. K. in H. Habe ein Objektiv
für 350 Mk. gekauft und bereits 71 Mk. angezahlt.
Nachdem ich erfahren hatte, dass das Objektiv wertlos
sei, habe ich meine weiteren Zahlungen eingestellt;
dann wurde ich verklagt, obwohl Verkäufer sich bereit
erklärte, das Objektiv gegen Rückerstattung der An-
zahlung zurückzunehmen. Ich möchte eine Gegen-
klage erheben. Wo kann ich den Wert des Objektivs
feststellen lassen ?
Antwort su Frage 59. Sie werden Gelegenheit
haben, in dem jetzt schwebenden Prozessverfahren alles
das unter Beweis zu stellen, was zu Ihren Gunsten
spricht; das Gericht wird auch einen zuständigen Sach-
verständigen zur Wertschätzung von photographischen
Objektiven kennen, wenn Sie nicht einen bestimmten
Sachverstäudigen selbst benennen, die in den Adress-
büchern meistens unter den gerichtlichen Sachver-
ständigen verzeichnet stehen. Eine besondere Gegen-
klage brauchen Sie unter diesen Umständen nicht zu
erheben. Ob die Voraussetzungen für eine Betrugs-
anzeige vorliegen, kann hier nicht beurteilt werden.
Dr. Sch.
Fyage 60. Herr E. F. in F. Eine Konkurrenz-
firma hat aus dem Katalog einer Möbelfabrik Auto-
typien, deren Aufnahmen ich besorgt habe, nachgebildet.
Wie kann die Möbelfabrik gegen den Nachbildäner vor-
gehen?
Antwort su Frage 60. Hier ist in erster Linie
eine Strafanzeige gegen die Konkurrenzfirma geboten,
die weiteren Massnahmen werden sich bei diesem
Strafverfahren schon von selbst ergeben. Schaden-
ersatz kann vom Geschädigten entweder als Busse im
Strafprozess oder besonders in einem Zivilprozess be-
ansprucht werden. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen Teil W.König in Halle a.S., Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 58. 19. Juli. IOI1A.
IX. Preisausschreiben des „Ateller des Photosraphen” 1914.
(Nur für Berufsphotographen.)
Zu dem auch in diesem Jahre veranstalteten Preisausschreiben zur Förderung der neu-
zeitlichen Bestrebungen in der Bildnisphotographie geben wir nachstehend die Wettbewerb-
Bedingungen an und bitten um genaue Einhaltung derselben.
ı. Verlangt werden Bildnisse, welche der Bewerber für seine Auftraggeber herstellt.
2. Jeder Bewerber hat ı2 Bilder, nicht kleiner als Kabinett, einzuschicken. Grosse
Originalaufnahmen sind zulässig, Vergrösserungen dagegen ausgeschlossen. Die Kollektion soll
vielseitig gehalten sein. In erster Linie werden Kniestücke, ganze Figuren, Doppel-
bilder und Gruppen verlangt, doch soll das Brustbild nicht ganz fehlen. Das Kopiermaterial
ist ebenso freigestellt, wie der Ort für die Aufnahme, d.h. es können Freilicht-, Zimmer- und
Atelieraufnahmen eingeschickt werden.
3. Die Bilder müssen einzeln auf nicht zu grossen Karton aufgezogen und
dürfen noch nicht reproduziert sein. Die Vorderseite jedes Kartons muss ein Kennwort tragen.
Die Angabe anderer Merkmale, Firmenzeichen oder Monogramme ist nicht gestattet.
4. Adresse oder Firma hat der Einsender in verschlossenem Kuvert, das mit demselben
Kennwort bezeichnet ist, anzugeben.
5. Redaktion und Verlag haben das Recht der Reproduktion aller eingeschickten Bilder,
die nach getroffener Auswahl zurückgeschickt werden, soweit sie nicht prämiiert wurden. Es
wird ferner aus dem Gesamtergebnis eine kleine, gewählte Sammlung zusammengestellt, die auf
Wunsch den Vereinen zu Ausstellungszwecken überlassen wird.
6. Die Frist zur Beschickung des Wettbewerbes läuft am 15. Oktober d. J. ab.
Sämtliche Einsendungen haben an die Verlagsanstalt Wilhelm Knapp, Halle a.S., mit
der Aufschrift „Preisausschreiben 1914“ des „Atelier des Photographen“ zu erfolgen.
7. Das Preisgericht tritt Anfang November zusammen. Es wird sich wie früher aus
Sachverständigen zusammensetzen, deren Namen noch angegeben WEIS. Die Veröffentlichung
seiner Entscheidungen geschieht sofort.
8. Die ausgeschriebenen Preise sind Geldpreise im Betrage von
250 Mk., 150 Mk., 100 Mk., 75 Mk. und drei zu je 50 Mk.
Für die Beurteilung der Bilder wird in erster Linie der künstlerische und technische
Wert jeder Kollektion als Ganzes ausschlaggebend sein, doch bleibt es dem Preisgericht vor-
behalten, mit den kleineren Preisen auch solche Bewerber zu prämiieren, welche in ihren Kollektionen
nur einzelne besonders glückliche und anregende Arbeiten einschickten.
Redaktion und Verlag des „Atelier des Photographen“.
as <EITN_ 9-
SID
59
400
Rundsehau.
— Verarbeitung alten Bromsilber-
papiers. Frederick W. Burnett empfiehlt
in „Photography and Focus“ für die Verarbeitung
alten Bromsilberpapiers den folgenden Weg.
Die einzelnen Blätter werden aus ihrer Um-
hüllung genommen und beim üblichen Dunkel-
kammerlicht in ein Bad von:
EinprozentigerKaliumperman-
ganatlösung 25 ccm,
Schwefelsäure a0 Tropfen,
Wasser ı Liter,
gebracht, worin sie eine Minute verbleiben.
Hierauf werden die Bilder unmittelbar in ein
Bad von:
Natriumsulfit .
Wasser
übergeführt, ebenfalls eine Minute Einwirkungs-
dauer. Das Papier wird nun unter der Wasser-
leitung abgespült und kann dann sogleich feucht
oder auch erst nach Trocknung in der Vergrösse-
rungskamera exponiert werden. Das trockene
Papier kann auch noch längere Zeit gelagert
werden. Hinsichtlich der Belichtungszeit ist zu
raten, diese etwa doppelt so lang zu nehmen
als sonst üblich.
Burnett erwähnt, dass er bei dieser Be-
handlung mit alten Papieren noch klare und
brillante Drucke erzielt habe. —
Zu dieser Auffrischung alten Papiers ist zu
bemerken, dass die Haltbarkeit guter Brom-
silberpapiermarken oft sehr weit geht, und dass
. Kopien mit derartigen Papieren hoben Alters
oft nur kurzer Behandlung mit einem Klär- oder
Abschwächungsbade bedürfen, um genügende
40 8,
. 900 ccm,
Bildresultate zu erzielen. Das oben von Burnett .
angeführte Bad entspricht dem von Namias
angegebenen Kaliumpermanganat - Abschwächer.
— Entwicklung mit Hydrochinon-
Derivaten. Halogensubstituiertes Hydrochinon
als Entwickler ist allbekannt und unter dem
Namen Adurol im Handel. A. und L. Lumitre
und Seyewetz veröffentlichten jüngst einen
Bericht über ihre praktischen Erfahrungen in
der Entwicklung mit verschiedenen Substitutionen
beim Hydrochinon. Es wurde die relative Ent-
wicklungskraft von Substitutionen mit Chlor,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
[Nachdruck verboten.)
Brom, schwefliger Säure, Chlor und schwefliger
Säure, Brom und schwefliger Säure, ferner
Nitro- und Methylverbindungen untersucht. In
all diesen Fällen wurde die analoge Entwickler-
zusammensetzung benutzt, nämlich:
Wasser n % . 1000 ccm,
Soda (wasserfrei) . 558g,
Natriumsulfit (wasserfrei) 40 ,
Es wurden davon jedesmal 100 ccm ge-
nommen, hierzu kam stets die relativ gleiche
Menge Entwicklersubstanz, nämlich entsprechend
dem Molekulargewicht von ı g Hydrochinon.
Sämtliche Lösungen wurden auf die gleiche
Temperatur, ı8 Grad C, gehalten. Für sämt-
liche Versuche diente die gleiche Plattenemulsion,
auch die Expositionen geschahen immer unter
denselben Verhältnissen.
Bei einer zweiten analogen Reihe von Ver-
suchen wurde Aetzkali statt Soda verwendet:
Wasser . . ... . I000 ccm,
Natriumsulfit (wasserfrei) 40 8,
Aetzkali . . . 2. 2 2. 8„
Die Entwicklungskraft bei letzterer Zusammen-
setzung zeigte bei allen Verbindungen eine
beträchtliche Zunahme (ausgenommen beim
Dinitrohydrochinon), aber relativ war das Re-
sultat der verschiedenenVerbindungen zueinander
praktisch dasselbe. Das Gesamtergebnis ist
folgendes:
Die Verbindungen, bei denen ein Halogen
in das Hydrochinon eintritt, zeigen eine grössere
Entwicklungskraft als das Hydrochinon selbst.
Brom erwies sich diesbezüglich noch stärker als
Chlor.
Die Sulfosäure sowohl wie die Nitrogruppe
reduzierte die Entwicklungskraft des Hydro-
chinons wesentlich. Bei einem Gehalt von zwei
Nitrogruppen blieb das Entwicklungsvermögen
gänzlich aus.
Ein Halogen, zusammen mit schwefliger
Säure eingeführt, schwächt die verzögernde
Wirkung der letzteren; man kann so durch ver-
schiedene Variationen der Einführung die Ent-
wicklungskraft heben und schwächen.
Der Eintritt einer Methylgruppe hebt die
Entwicklungskraft des Hydrochinons sehr be-
trächtlich.
— er ——
Innungswesen.
Eine Zwangsinnung selbständiger Photo-
graphen soll für Hirschberg i. Schles. und
Umgegend eingeführt werden. Mit eingeschlossen
sind die Bezirke Landeshut i. Schles., Schönau,
Löwenberg und Bolkenhain. Die Anregung ging
von einer Anzahl Photographen in Hirschberg aus.
In den Vereinsnachrichten dieser Nummer ist in
dem Bericht der Photographen - Zwangsinnung
Kempten i. A. eine Entscheidung der Königl.
Regierung von Schwaben und Neuburg ab-
gedruckt, auf die wir noch besonders hinweisen.
Durch die Entscheidung ist ein Optiker in Lindau,
welcher photographische Arbeiten für Amateure
ausführte, innungspflichtig erklärt worden.
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
461
Sind Betriebe für Sehnellphotographie als „Lustbarkeiten“ anzusehen?
In letzter Zeit wird von den Schnellphotographen
versucht, ihre Betriebe als ‚, Lustbarkeiten '‘ hinzustellen,
um damit die Bestimmungen über die Sonntagsruhe zu
umgehen oder sich der Iunungspflicht zu entziehen.
In München fällte nun am 27. Juni d. J. das oberste
Landesgericht (Strafsenat, Revisionsregister Nr. 366/14)
eine bemerkenswerte Entscheidung. Der Sachverhalt
war kurz folgender: Ein Photograph hatte einige Neben-
räume eines Cafes und Automatenrestaurants gemietet
und photographierte die Gäste. Die Bilder wurden
nach etwa 5 bis ıo Minuten auf einem Streifen Papier
gegen Zahlung von 50 Pf. abgegeben. Der Photograph
wurde wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung
vom Schöffengericht bestraft, von der Strafkammer
aber freigesprochen. Die Strafkammer war der An-
sicht, dass nach $ 105i der G. O der gewerblichen
Tätigkeit keine Schranken gesetzt seien. Die Vor-
schriften für die Sonn- und Festtagsruhe fänden auf
Gast- und Schankwirtschaften, Musikaufführungen usw.
und aufsonstige Lustbarkeiten keine Anwendung.
Diese Auffassung wurde von dem obersten Landes-
gericht als rechtsirrig bezeichnet. Die Verglinstigungen
des $ ıo5i der G.O. wurden nur den Inhabern der
Gast- und Schankwirtschaften zuteil, aber nicht dritten
Personen, die in diesen Wirtschaften ein eigenes Ge-
werbe selbständig betreiben. Die Tätigkeit des An-
geklagten könnte aber auch nicht als Lustbarkeit
aufgefasst werden, da hierunter nur solche Ver-
anstaltungen, Darbietungenund Vorführungen
verstanden werden, die nach der Absicht der
Veranstaltenden dazu bestimmt und auch ge-
eignet sind, zu ergötzen und zu unterhalten.
Photographische Werkstätten können aber nicht als
Vergnügungslokale angesehen werden. Beim Photo-
grapbieren werden auch keine Lustgefühle hervor-
gerufen, es handle sich um eine höchst nlichterne, ge-
werbliche Tätigkeit. Die Tätigkeit des Schneliphoto-
graphen dürfe man nicht mit der in den Wirtslokalen
herrschenden gehobenen Stimmung verwechseln, aus
der heraus der Photograph in Anspruch genommen
werde. Dieser nutze nur die Stimmung des Publikums
zu seinem Vorteil aus. Der Vergleich mit den Jahr-
markt- und Oktoberfestphotographen sei auch verfehlt,
weil für diese besondere Bestimmungen über den Markt-
verkehr Geltung hätten. —g.
— ——
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Hessiseher Photographen-Bund (E. Y.).
Unsere diesjährige Bundesversammlung
findet am Montag, den 27. Juli, im „Kaisersaal‘“
zu Darmstadt statt. Mit derselben ist ein gemein-
schaftlicher Besuch der „Jahrhundert - Ausstellung
deutscher Kunst‘‘ verbunden. Die Teilnehmer daran
versammeln sich um 2 Uhr im „Kaisersaal“. Um 5 Uhr
beginnt ebendaselbst die Sitzung mit folgender Tages-
ordnung:
ı. Verlesen des Protokolls der letzten Sitzung.
2. Erstattung des Jahresberichtes.
3. Bericht des Kassierers und der Rechnungspräfer.
4. Neuwahl des Gesamtvorstandes.
5 Wahl zweier Rechnungsprüfer.
6. Besprechung über die geplante Wanderausstellung.
7. Besprechung eventueller Anträge.
8. Verschiedenes.
Ausstellung vou Bildern auf Dührkoop-Matt-
und auf Fogaspapler.
Nach der Sitzung gemütliches Zusammensein.
Wir bitten, die noch ausstehenden Antwortkarten
umgehend einzusenden (durch einen Druckfehler steht
auf denselben der 27. Juni, es muss natürlich 27. Juli
heissen).
Mit kolleglalem Gruss!
Für den Vorstand:
H. Schramm, Alb. Fraatz,
I, Vorsitzender. Schriftfährer.
—8839-—
Säehsiseher Photographen - Bund (E. Y.).
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.
Als neue Mitglieder sind aufgenommen:
Herr Alfred Rosenkranz, Heidenau, Dresdner
Strasse 4. |
Herr Dr.von Kalmanchey, Dresden, Räcknitzstrasse I.
dr
Photographen - Zwangsinnung Chemnitz.
Unsere ı. Generalversammlung findet statt am
Mittwoch, den 22. Juli, abends 6 Uhr, im „Hand-
werker-Vereinshaus“, Chemnitz, Herrenstrasse.
Tagesordnung:
ı. Verlesen des letzten Protokolles.
= Eingänge.
3 Jahresbericht des Obermeisters.
4. Bericht des Kassierers.
5. Bericht der Kassenrevisoren und Entlastung des
Kasslerers.
6. Anträge
7. Neuwahlen laut 8 28 der Statuten.
8. Genehmigen des Haushaltplanes.
9. Verschiedenes.
Der Vorstand:
Joh. Niclou, PaulPapesch,
Obermeister. L. Schriftführer.
Auf $ 22 der Statuten wird besonders hingewiesen.
a
402
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Photographen -Innung (Zwangsinnung) .
xu Berlin.
Ordentliche Versammlung am Donnerstag,
den 23. Juli, abends pünktlich 8 Uhr, im Theater-
saal der „Kammer-Säle‘“, Teltower Strasse I—4.
Tagesordnung:
I. Geschäftliche Mitteilungen: Stellennachweis und
Gehiltenschaft.
2. Referat des Herrn Lichte über den Photographen-
tag zu Leipzig.
3. Antrag: Allgemeiner 8 Uhr-Schluss für sämtliche
photographischen Betriebe des Berliner Innungs-
bezirkes.
4. Genehmigung der Verwaltungsklage
Stoedtner und Leyser.
5. Genehmigung zur Durchführung von Klagen, den
unlauteren Wettbewerb betreffend.
6. Antrag auf Anschaffung einer feuersicheren Kassette
oder Geldschrank zur Aufbewahrung der Bücher.
7. Wahl eines Meisterbeisitzers !ür das Lehrlings-
wesen an Stelle des Herrn Michelis.
8, Verschiedenes.
Der Vorstand.
Hugo Kammer,
L Schriftführer.
gegen
Lorenz Tiedemann,
I. Vorsitzender.
Platin in Röhrchen & ı g 3,05 Mk.
Rauchen während der Sitzung nicht ge-
stattet.
Die gesandte Karte lautet auf die Person und ist
nicht übertragbar; sie gilt als Anwesenheitsbeweis ($ 22
der Satzungen) und muss am Eingang des Versamm-
lungsraumes abgegeben werden.
Unentschuldigtes Fernbleiben wird durch Ordnungs-
strafe geahndet.
— DB
Photographen -Zwangsinnung Plauen.
Am Dienstag, den 28. Juli, nachmittags
Punkt 21, Uhr, findet die dritte diesjährige
Quartalsversammlung im „Cal& Trömel“ in
Plauen statt, wozu die Mitglieder freundlichst ein-
geladen werden.
Tagesordnung:
I. Verlesen des letzten Protokolls.
2. Eingänge.
3. Aufdingen von zwei Lehrlingen.
4. Berichterstattung über die Sitzungen in Leipzig.
5. Antrag des Obermeisters Kneisel: Beschlussfassung
über die Wahl zweier Beisitter als Erweiterung
des Vorstandes.
6. Verschiedenes.
Der Vorstand.
J. Ronneberger,
Schriftführer.
G. Kneisel,
Vorsitzender.
nn << zu
Badischer Photographen -Bund (E.Y.).
Der Bundesbeitrag für das zweite Halbjahr 1914
ist bis Ende Juli an den Schatzmeister Herrn Georg
Müller, Karlsruhe, Brauerstrasse 9, einzusenden. Die
bis zum ı. August nicht eingesandten Beiträge werden
durch Nachnahme erhoben.
Versammlungsbericht
über die Früähjahrsversammlungen in Heidel-
berg und Freiburg i. Br, am 6. und 27. April.
Um den Kollegen möglich zu machen, die Ver-
sammlungen bestimmt besuchen zu können, ist die
getrennte Abhaltung der Fırühjahrsversammlung vom
Vorstand beschlossen worden. Die erste der Versamm-
lungen fand am 6. April in Heidelberg statt, und war
der Besuch ein nicht sehr grosser; es sind immer
wieder dieselben Kollegen, welche Interesse zeigen, und
die Verlegung der Versammlung, resp. die Trennung
derselben in zwei, in verschiedenen, entgegengesetzt
gelegenen Landesteilen abzuhaltende Versammlungen,
zeigte, dass das hiermit von der Bundesleitung be-
wiesene Entgegenkommen von seiten der Mitglieder
nicht übermässig geschätzt wird. Es dürfte sich em-
pfehlen, die Versammlungen doch für die Zukunft
wieder in Karlsruhe abzuhalten.
Kollege Kögel eröffnete mit Worten der Be-
grüssung die Versammlung.
Kollege Gottmann hielt einen kurzen Demon-
strationsvortrag: „Aus der Praxis für die Praxis“, hier-
bei kamen eine Reihe technischer Hilfsmittel zur Vor-
führung und Besprechung, die heute In photographi-
schen Betrieben kaum entbehrlich sind.
Ueber die verschiedenen gezeigten Vorfübrungen
entspann sich nach Schluss derselben eine recht leb-
hafte Diskussion, und viele der Anwesenden brachten
ihre Erfahrungen usw. vor, die sie selbst mit dem einen
oder anderen der vorgeführten Gegenstände gemacht
hstten. Die lebhafte Aussprache gestaltete sich recht
lehrreich und interessant.
Eine grössere Kollektion hervorragend schöner
Gummidrucke schmückte die Wände des Versamm-
lungsraumes, und es erregte schon vor Sitzungsbeginn
das lebhafteste Interesse der Teilnehmer. Die Firma
Höchheimer & Comp, Feldkirchen bei München,
hatte auf Wunsch der Bundesleitung für die beiden
Versammlungen diese Kollektion zur Verfügung ge-
stell. Die Ausstellung dieser Bilderkollektion bewies,
welch hervorragend reiches Material zur Betätigung
künstlerischen Strebens das Höchheimersche Gummi-
druckpapier ist. Besonders bewies die Kollektion, wie
hervorragend sich das Papier speziell für das künst-
lerisch vornehme Porträt eignet, und sei der Firma
Höchheimer auch an dieser Stelle für die freund-
liche Ueberlassung der Kollektion allerbestens gedankt.
Kollege Gottmann sprach über das Papier kurz er-
läuternd, worauf unter anderem auch Kollege Professor
Krauth-Frankfart a M. die Vorzüge des Papieres
betonte und seine Erfahrungen bei der Verarbeitung
bekanntgab.
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
403
Ueber den Stand der vom Bunde aus propagierten
Gründungen von Zwangsinnungen in Baden wurde be-
kanntgegeben, dass die Zwangsinnung Karlsruhe in
den allernächsten Wochen sich konstituieren würde,
nachdem die verzögernden Einsprachen der Innungs-
gegner als grundios verworfen wurden.
Für Heidelberg- Mannheim ist eine erneute Ab-
stimmung durch das Ministerium genehmigt worden,
auch hier sind die eifrig an der Arbeit gewesenen
Innungsgegner von den massgebenden Behörden mit
ihren Anträgen usw. glatt abgewiesen worden, aller-
dings hatte diese Einsprache eine Verzögerung der
Sache von nahezu °/, Jahr zur Folge. Die absolute
Notwendigkeit der Zwangsinnungsgrüändung wird nicht
nur in unseren Kreisen erkannt und verstanden, und
die Innungsgegner beweisen in ihren Bestrebungen nur
ihre Sonderinteressen, sondern alle Regierungsfaktoren
in Baden sprechen sich für die Errichtung von Zwangs-
innungen aus. In der nächsten Zeit soll der derzeitige
Stand der Abstimmungsmöglichkeit nachgeprfft werden
und alsdann für Mannheim und Heidelberg die Nen-
abstimmung tunlichet beschleunigt werden. Im Hand-
werkskammerbezirk Konstanz sollen die Interessenten
nochmals gehört und eventuell dann auch dort die
Innung propagiert werden. Dasselbe gilt auch für
Freiburg 1. Br.
Ein breiter Raum in der Versammlung wurde für
die Besprechung der im kommenden Jahre in Karls
ruhe stattfindenden Jubiläumsausstellung der Stadt
Karlsruhe offen gelassen. Kollege Schuhmann refe-
rierte eingehend über die Ausstellung, ebenso gab
Kollege Gottmann Kenntnis von den bis daher unter-
nommenen Schritten. Nach Verhandlungen mit den
beteiligten Faktoren der Ausstellungsleitung, dem
Grossherzogl. Landesgewerbeamt und dem Grossherzogl.
Ministerium des Innern ist dem Badischen Photo-
graphen - Bund die Bearbeitung der Gruppe Photo-
graphie selbständig übergeben worden, alle Aussteller
in dieser Gruppe haben sich, einerlei ob sie Mitglieder
des Bundes sind oder nicht, bei diesem anzumelden
und die für die Gruppe ausgearbeiteten Bestimmungen
zu respektieren. Es werden alle in Baden ansässigen
Photographen zur Beteillgung aufgefordert. Interessant
ist die Mitteilung gewesen, dass die Photograpbie
nicht in der Abteilung für Handwerk und Gewerbe,
sondern in der Gruppe für „angewandte Kunst“ ein-
gereiht ist. Ä
Eine Vorjury wird über die Zulassung der einzelnen
Sachen entscheiden. Es soll, wie es Prinzip der Aus-
stellung überhaupt ist, nicht durch die Masse, sondern
einzig und allein durch Qualitätsarbeit gewirkt werden.
In Sachen der Platzmiete ist den Ausstellern durch
das Belegen grosser Flächen seitens des Ministeriums
des Innern die Gelegenheit geboten, Platz zu verhältnis-
mässig niederem Satz durch den Bund zu erhalten.
Die Ausstellungsleitung hatte auch mit Einverständnis
des Grossherzogl. Landesgewerbeamtes die Kollegen
Schuhmann, Gottmann und Kögel mit der Leitung
der Gruppe Photographie betraut. Die Einladung an
die badischen Kollegen soll demnächst ergehen. Der
nötige Platz ist von seiten des Bundes bereits bestellt.
Auch die Erörterungen über die Karlsruher Ausstellung
begegneten bei der Versammlung lebhaftem Interesse.
Eine heftige Debatte entspaun sich über die ge-
rüchtweise bekanntgewordene Vergebung der Berech-
tigung zum Photographieren innerhalb der Ausstellung.
Zu unserer Freude können wir heute mitteilen, dass
die Sache zurzeit immer noch nicht definitiv vergeben
ist, also die Erregung bei der Versammlung etwas zu
früh kam, der Bund hatte in einer Eingabe an den
Gruppenleiter die Vergebung sehr stark kritisiert und
dürfte ein Beschluss der Ausstellungsleitung nach dem
Anhören des Gruppenleiters für angewandte Kunst
wesentlich zugunsten der Karlsruher Kollegen aus-
fallen.
Zu bereits sehr vorgerückter Stunde schloss der
Vorsitzende die sehr angeregt und Ausserst harmonisch
verlaufene Sitzung, nachdem noch einige Fragen unter-
geordneter Bedeutung beantwortet wurden, mitspeziellem
Dank an die Kollegen Gottmaun und Schuhmann
für die Vorträge und Referate Bei gemiütlichem
Meinungsaustausch blieb man im Versammlungslokal
bis zum Abgang der Züge zusammen, und alle gaben
der Freude Ausdruck, dass die Versammlungen des
Bundes nunmehr in ungestörter Harmonie, bei Wahrung
strengster Sachlichkeit verlaufen.
Die am 27. April stattgefundene Frühjahrsver-
sammlung in Freiburg 1: Br. hatte dieselbe Tagesord-
nung wie die Heidelberger Versammlung, auch hier
konnte festgestellt werden, dass es immer dieselben
Kollegen sind, die an den Bundesversammlungen teil-
nehmen, besonders wurde das Fehlen einer ganıen
Reihe von Kollegen aus der Stadt selbst mit Bedauern
festgestellt. Sämtliche in Freiburg und Umgebung an-
sässigen Photographen waren wiederholt eingeladen
worden. Die Hauptpunkte waren auch hier die Be-
sprechung der Karlsruher Jubiläumsausstellung und
die Errichtung einer Zwangsinnung für den Kammer-
bezirk Freiburg. Nach der Begrüssung der recht statt-
lichen Versammlung durch den Kollegen Kögel refe-
rierte Kollege Schuhmann fiber die Karlsruher Aus-
stellung und Gottmann über die Zwangsinnung; in
der Versammlung herrschte vollkommene Einmitig-
keit in betreff der Art und Weise, wie Kollege
Schuhmann die Betelligung des Bundes bei der Aus-
stellung vorschlägt. Weitere Einmütigkeit wurde auch
in bezug auf die Gründung der Freiburger Innung
erzielt, besonders wurde der Standpunkt eines absoluten
Preisaukündigungsverbotes als geschäftsschädigend von
selten des Referenten Kollegen Gottmann kräftig
betont; aus den verschiedenen Erfahrungen, die die
bis daher gegründeten Innungen gemacht haben,
hätten wir reichlich Gelegenheit gehabt, zu lernen, und
die Fehler und Unzuträglichkeiten, die manche Innungen
durch zu grosse Schärfe oder einseitige Stellungnahme
gemacht haben, sind für uns ein nicht zu unter-
schätzendes Lehrmaterial.
Die in Freiburg anwesenden Kollegen erklärten
sich einstimmig für die Zwangsinnung, so dass an die
404
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Vorarbeiten in der nächsten Zeit geschritten werden
soll. Die Bundesleitung soll diese Vorarbeiten besorgen
und persönlich mit allen Interessenten Fühlung nehmen.
Die angekfindigten Vorträge mussten wegen Zeit-
mangels ausfallen, besonders wurde bedanert, dass die
durch Verlegung der Versammlung notwendige Rück-
sendung der Höchheimerschen Gummidrucke, diese
der Versammlung nicht vorgeführt werden konnten,
aber die Sachen waren für denselben Termin schon
für den „Kunstverein Passau“ vergeben. Es ist zu
hoffen, dass die Firma Höchheimer zur kommenden
Generalversammlung des Bundes eine grössere Kol-
lektion besonders auch von Porträts zur Verfügung
stellen wird.
Die Wandermappe lag zur Besichtigung auf, ferner
erfreute uns Kollege Hübner durch Uebersendung
einer reichen Zahl seiner melsterhaften, hervorragend
künstlerisch wirkenden Arbeiten.
Die Sitzung schloss bereits zu ziemlich vorgeräckter
Stunde, und der anregende Verlauf wird bei den Teil-
nehmern in bester Erinnerung bleiben.
Heidelberg im Mai 1914.
Kögel,
Vorsitzender.
Gottmann,
Schriftführer.
Kollegen im badischen Land!
Im Jahre 1915 begeht die Residenzstadt Karls-
ruhe ihr 200jähriges Gründungsjubiläum durch Ver-
anstaltung einer „Grossen Gewerbe-, Industrie- und
Kunst-Ausstellung“. Es ist Ehrenpflicht für die ge-
samten Photographen des Landes, die Photographie
dort würdig repräsentiert zu wissen! Beginnen Sie
schon jetzt mit Ihren Vorarbeiten, nur Meisterarbeit
und Qualitätsleistungen sollen gezeigt werden! Kein
Kollege soll und darf sich durch Massenwirkung
hervortun! Das Beste vom Besten zeige, welch hohe
Stufe die Berufsphotographie im badischen Land
erreicht hat! Wir werden demnächst mit ausführ-
lichen Bestimmungen an Sie herantreten. Arbeiten
Sie, bitte, schon jetzt für Ihre und des ganzen Be-
rufes würdige und ehrenvolle Vertretung!
Der Ausschuss der Gruppe Photographie bei
der Jubiläums-Ausstellung Karlsruhe 1915.
Gottmann. Kögel.
ne
Schuhmann.
Photographen - Zwangsinnung
Kempten i. A. für das bayerische Allgäu
und Südsechwaben.
In der fünften Vorstandssitzung am 4. d. M. wurde
unter anderem folgendes erledigt bezw. festgestellt:
Von der Vorstandschaft wurde bekanntlich der
Hofoptiker Herr Martin Koch, Handlung photo-
graphischer Bedarfsartikei für Amateure in Lindau, als
Mitglied zur Zwangsinnung herangezogen. Eine Be-
schwerde hierüber von seiten Kochs bei der Autf-
sichtsbehörde wurde von dieser zugunsten der Innung
beschieden. Auf eine weitere Beschwerde bei der
Königl. Regierung erlolgte folgende Entschliessung:
Augsburg, den ı9. Juni 1914.
Nr. 22 468.
Königl. Regierung von Schwaben
und Neuburg,
Kammer des Innern.
an
den Stadtmagistrat Kempten.
Auf die Beschwerde des Hofoptikers Martin Koch
in Lindau i. B. vom 8. April 1914 gegen den Beschluss
des Stadtmagistrats Kempten vom 27. März 1914 be-
schliesst die Königl Regierung von Schwaben und
Neuburg, Kammer des Innern, im zweiten und letzten
Rechtazuge:
I. Die Beschwerde wird verworfen.
2a. Die Gebühr von 2 Mk. für den angefochtenen
Beschluss wird abgesetzt.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der
Beschwerdeführer zu tragen.
4. Für diesen Bescheid wird keine Gebühr erhoben.
Nach den unbestrittenen Feststellungen in dem an-
gefochtenen Beschlusse hat der Hofoptiker Koch in
Lindau zur Steigerung des Absatzes von photographi-
schen Artikeln, ausser einer Beparaturwerkstätte für
photographische Apparate, eine Dunkelkammer ein-
gerichtet, in der Platten in die Kassetten eingelegt
und photographische Negative entwickelt werden; auch
beschäftigt er über die Zeit des Fremdenverkehrs einen
Photographen, der lediglich die von Liebhabern be-
lichteten Platten und Films entwickelt und Kopien
fertigt. Im Beschwerdeverfahren wurde ferner fest-
gestellt, dass auch ausser der Reisezeit im Bedarfsfalle
von kaufmännischen Angestellten Kochs das Ent-
wickeln und Kopieren von Amateuraufnahmen besorgt
wird, und dass die von Koch angestellten Photo-
graphen in den letzten Jahren Monatsgehälter zwischen
80 bis 130 Mk. bezogen.
Als Entgelt verlangt Koch durchschnittlich 12 Pf.
für das Entwickeln einer Platte und 20 Pf. für einen
Abzug.
Das Entwickeln und das Kopieren von photo-
graphischen Aufnahmen sind Teilleistungen des Photo-
graphenhandwerks. Wer auch nur diese Teilleistungen
ausführt, betreibt das Photographenhandwerk, wenn er
es gewerbsmässig tut. Die Gewerbsmäsigkeit liegt
dann vor, wenn die Tätigkeit auf Erwerb gerichtet ist.
Koch bestreitet dies, weil das Entgelt, das er ver-
lange, nur seine Selbstkosten decke. Allein er gibt
selbst zu, dass er die Dunkelkammer eingerichtet habe
und die photographischen Tellarbeiten besorgen lasse,
um in seinem Handelsgewerbe den Absatz photo-
graphischer Waren zu heben. Diese Arbeiten dienen
hiernach jedenfalls mittelbar der Gewinnerzielung und
stellen somit eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit dar.
Dass dieser Handwerksbetrieb neben dem Handels-
gewerbe nicht ganz nebensächlich ist, lässt schon
Kochs Aufwendung hierfür ersehen. Demnach er-
scheint seine Verpflichtung zur Innungsmitgliedschaft
gegeben.
Die Beschwerde war daher zu verwerfen. Die Ab-
setzung der Beschlussgebühr und die Gebährenfreiheit
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
405
dieses Bescheides rechtfertigt sich aus Artikel 234,
Zitter 9, des Gebührengesetzes.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Beschwerde-
führer zur Last, weil die Beschwerde erfolglos war
($ gı der R.Z.P.O.). LV.: Müller.
Die Gesuche an die Bezirksämter um strenge Kon-
trolle der sogen. Häuser- und Wanderphotographen
und Vergrösserungsreisenden sind seit längerem ein-
gegeben. Von einigen Bezirksämtern liegen die schrift-
lichen Zusicherungen von Gewünschtem vor. Ebenso
sind betreffs Schulaufnahmen diesbezügliche Schreiben
in 300 Exemplaren an Schulen, Lehranstalten usw.
versandt worden.
Die fälligen Beiträge für das III. Quartal werden,
wenn solche nicht vor dem ı5. Juli eingesandt werden,
zuzglieh der Spesen per Nachnahme erhoben. Nach
dem Stande vom ı. Juli beträgt die jetzige Mitglieder-
zahl 79, gegen 86 im Anfang. G. Hartje- Markt
Oberdort, G. Reith- Altstetten, Bezirk Sonthofen,
Mich. Woltarter- Immenstadt, Fritz Häusser-
Markt Oberdorf und Frau Luise Mayer- Unterthingau
haben schriftlich, tells bei der Aufsichtsbehörde, teils bei
der Innung selbst erklärt, dass sie das Photographieren
gegen Entgelt nicht mehr ausüben. Herr Jedlitzka-
Immenstadt ist unabgemeldet verzogen; Herr Ruf-
Wörishofen hat seinen Beruf als Photograph wegen
Verkaufs des Geschäftes aufgegeben. Dies diene be-
sonders denjenigen Mitgliedern zur gefälligen Kenntnis-
nahme, die in den betreffenden Bezirksämtern an-
säseig sind.
Die Vorstandschaft.
Zimmermann, E. von Zabuesnig,
Obermeister. Schriftführer.
Zwangsinnung Augsburg
tür das Photographengewerbe.
Protokoll zur Vollversammlung
am 22. Juni,abends8 Uhr, im Gasthof „Zur Post“,
Fuggerstrasse.
Tagesordnung: ı. Verlesung des letzten Protokolls.
a. Bekanntgabe der Binläufe. 3. Eingelaufene Anträge,
eventuell Beschlussfassung hierüber. 4. Eventuelle Wahl
eines Delegierten zum Obermeistertag in Leipzig.
5 Wünsche und Anträge.
Zur heutigen Versammlung sind ıg Mitglieder er-
schienen, und nachdem Herr Obermeister Alber nach
Begrüssung der Anwesenden um 8'/, Uhr die Versamm-
lung eröffnet hatte, widmet derselbe dem verstorbenen
Mitgliede, Herrn Lantzius, einen kurzen Nachruf.
Der Vorsitzende ersucht die Anwesenden, sich zum
Zeichen der Teilnahme von den Sitzen zu erheben.
Die Vorstandschaft hat Veranlassung genommen, den
Hinterbliebenen des verstorbenen Lantzius im Namen
der Innung einen Kranz zu senden und soll in Zu-
kunft jedem Mitgliede diese letzte Ehrung zuteil werden.
Dies wird auch von der Versammlung genehmigt.
Hiernach wird die Präsenzliste festgestellt und das
letzte Protokoll verlesen, welches von der Versammlung
genehmigt wird.
Hieran anschliessend werden einige Schreiben von
Herrn Knapp in Halle a. S,, betreffend Abonnement
auf „Das Atelier des Photographen‘“, verlesen. Es
zirkullert eine Liste, in welcher neun Herren die Zeit-
schrift bestellen. Leider fehlen verschiedene Mitglieder,
welche erst befragt werden müssen.
Alsdann wird ein Schreiben der „Energol‘'. Fabrik
verlesen, betreffend Vortrag über „Bromöldruck “.
Schriftführer Müller befürwortet diesen Vortrag, des-
gleichen einige andere Mitglieder.
Ein Antwortschreiben des Stadtmagistrats, betreffend
„Herabsetzung der Gebühren für das Photographieren
auf den Kommunalfriedböfen‘“, hat die Eingabe der
Innung abschlägig beschieden, da die Gebühr nicht
zu hoch sei. Bis zur Neuregelung der Friedhofordnung
wird dieser Fall zurfickgestell. Herr Mayser hat
nunmehr vom I. Januar d. J. ab seine Zugehörigkeit
zur Zwangsinnung erklärt.
Die verhängte Ordnungsstrafe des Herrn Ludwig
Walter wird ausnahmsweise gestrichen.
Herr Alber verliest ein umfangreiches Beschwerde-
schreiben des Herrn Siegmund Muschler (,, Atelier
Germania“) betreffend „Rechtsgältigkeit von Innungs-
beschlässen‘‘. Die Beschwerde wurde vom Stadtmagli-
strat abgewiesen. Muschler hat nun neuerdings bei
der Königl. Regierung Beschwerde eingereicht.
Die Beschwerde des amerikanischen Atelier „Mars“,
Inhaber A. Maschowitzer und Karl Ortner, be-
treffend „Sonntags-Geschäftsschluss'‘ wurde ebenfalls
als nicht berechtigt vom Magistrat verworfen. Die
Sonntagsruhe soll eventuell schon in den ersten Monaten
des Jahres ıgı5 reichsgesetzlich geregelt werden.
Punkt 3 betrifft einen Antrag des II. Vorsitzenden,
Herrn Funk, betreffend ‚„Ueberwachung der Schau-
kästen und Hallen usw.“ der Mitglieder, Herr Funk
präzisiert seinen Antrag in längerer Rede und wünscht,
dass zu diesem Zweck eine Kommission gebildet werde.
Der Obermeister Aussert sich gegen diesen Antrag,
sowie der grösste Teil der Mitglieder, und wird die
Sache als vorerst noch verfrüht bezeichnet. Herr
Funk zieht hierauf seinen Antrag zurück.
Zu Punkt 4. „Wahl eines Delegierten zum Ober-
meistertag in Leipzig“; es beteiligt sich eine grössere
Anzahl Mitglieder ziemlich interesselos, weshalb Herr
Obermeister Alber die auf ihn gefallene Wahl nicht
annimmt.
Schriftführer Müller wünscht von Zeit zu Zeit
aufklärende Artikel im lokalen Teil der Tageszeitungen,
betreffend den „Vergrösserungsschwindel.“ Herr Alber
gibt bekannt, dass sämtliche Gehilfen und Lehrlinge
bei Herrn Siemssen neu anzumelden sind.
Der Vorsitzende befürwortet, an die verschiedenen
Behörden eine Eingabe zu machen, die Innung bel
Vergebung von photographischen Arbeiten zu berlick-
sichtigen.
Der Obermeister dankt der Versammlung noch für
die rege Teilnahme an der heutigen Tagesordnung und
schliesst die Sitzung um ır?/, Uhr.
Obermeister:
Mich. Alber.
Schriftführer:
Carl Müller.
406
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Ateliernaehriehten.
Detmold. Herr Adolf Schindeler eröffnete
Marktplatz ı ein Photographisches Atelier.
Nürnberg. Herr Albert Schuh eröffnete Ecke
Färberstrasse und Brunnengasse 71—73 ein Photo-
graphisches Atelier.
Reutlingen, Württbg. Herr G. Wurster ver-
legte sein Geschäft von Metzgerstrasse 3 in sein neu-
erkauftes Haus Gartenstrasse 6 und eröffnete daselbst
ein modern eingerichtetes Heimatelier und Handlung
für Photoartikel.
art
Aus der Industrie.
— Zu den empfindlichsten Platten deutscher Fabri-
kation gehören zweifellos die Ultra- Rapidplatten von
J. Hauff & Co, G. m. b. H., Feuerbach, die eine
Empfindlichkeit von 20 bis 21 Grad Scheiner auf-
weisen und deren Korn trotzdem so fein ist, dass die
mit dieser Platte angefertigten Negative eine erheb-
liche Vergrösserung erlauben. Abweichend von anderen
hochempfindlichen Platten besitzt die Hauff-,‚Uitra-
Rapid‘ auch eine gewisse Gelbempfindlichkeit und ist
als praktisch lichthoffrei zu bezeichnen, obgleich sie
natürlich bei sehr starken Kontrasten zwischen Licht
und Schatten nicht als absolut lichthoffrei anzusprechen
ist. Die Gelbempfindlichkeit soll namentlich bei Por-
trätaufnahmen eine gewisse Erleichterung in der Re-
touche schaffen. Die Porträtphotographen verwenden
diese Platte schon seit längerer Zeit mit Vorliebe für
Aufnahmen unter schwierigen Lichtverhältnissen, und
der Sportphotograph bedient sich ihrer besonders gern,
wenn es sich um allerschneliste Momentaufnahmen
handelt, bei denen andere Plattenmarken in bezug auf
Empfindlichkeit versagen.
det
Kleine Mitteilungen.
— Erholungsheim für Handwerker Wie
uns soeben mitgeteilt wird, hat die Handwerkskammer
Stettin in hervorragender Lage von Misdroy ein Er-
holungsheim eingerichtet, welches von einem alten,
schönen, sechs Morgen grossen Park umgeben ist.
Neben der Ruhe in der Stille des Parks ist den Heim-
besuchern auch Gelegenheit gegeben, in einem in an-
gemessenen Grenzen sich bewegenden Badeleben An-
regung und Abwechslung zu finden. Für Wohnung
und angemessene Verpflegung ist ein Satz von 3 Mk.
pro Tag und Person festgesetzrt worden. Aufgenommen
werden Handwerksmeister und deren Angehörige. In
Frage kommen Erholungsbedürftige aller Art, ins-
besondere auch Handwerksmeister, die nach einer
schweren Krankheit drivgend der Schonung und Er-
holung bedfrfen, um neue Kräfte für die Ausübung
ihres Berufes zu sammeln.
Meldungen sind an die Handwerkskammer zu
Stettin, Augustastrasse 54, zu richten.
— Die Riesenphotographien im Haupt-
bahnhof München. Die Photographen-Zwangs-
innung hat sich darüber beschwert, dass die Riesen-
photographien im Hauptbahnhof nicht in München
oder Bayern, sondern im Ausland hergestellt wurden,
und den Magistrat gebeten, sich der Sache anzunehmen,
da der Fremdenverkehrsverein, der die Bilder bestellt
hat, aus gemeindlichen Mitteln unterstützt werde. Im
Verwaltungssenat des Magistrats erklärte R.-R. Dr.
Kühles, dass die Bilder nicht vom Münchener Fremden-
verkehrsverein, sondern vom Landesfremdenverkehrs-
rat, der von der Stadt keine Unterstützung beziehe, in
Auftrag gegeben wurden. Dieser habe sich vorher
schon mit hiesigen Firmen ins Benehmen gesetzt, man
habe sich aber über die Lieferungstrist und Grösse der
Bilder nicht einig werden können. Auch mit der Neuen
Photographischen Gesellschaft in Berlin sei man nicht
einig geworden, worauf dann die Bestellung der Bilder
bei einer Züricher Firma erfolgte. Inzwischen scheinen
sich auch Münchener Firmen in der Herstellung so
grosser Bilder eingearbeitet zu haben, da von zwei
Münchener Firmen Probebilder geliefert wurden, die ver-
muten lassen, dass man in Zukunft nicht mehr nach
auswärts zu gehen brauche. In diesem Sinne solle an die
Innung berichtet werden. Bürgermeister Dr. Merkt
bemerkte, dass diese Angelegenheit in der Innang sehr
viel böses Blut gemacht habe Eine Reihe hiesiger
Firmen habe mitgeteilt, dass sie imstande gewesen
wären, jederzeit solche Bilder zu liefern. Der Bürger-
meister fragte an, ob denn bei hiesigen Firmen ge-
nügend Umfrage gehalten worden sei. Er sei erfreut
über die Versicherung, dass so etwas künftig nicht
mehr vorkommen werde. R.-R. Dr. Kühles erwiderte
hierauf, es werde nicht anerkannt, dass die jetzt von
Münchener Firmen gelieferten Probebilder besser seien
als die anderen. Es besteht die Vermutung, dass die
hiesigen Firmen zwar die Bilder hätten liefern können,
ob aber die Bilder auch bier hergestellt worden wären,
sei eine andere Frage. Dem Landesfremdenverkehrsrat
könne man keinen Vorwurf machen. Bürgermeister
Dr. Merkt bemerkte hierzu, er sei bereit, Dr. Kühles
privatim einige hiesige Firmen zu nennen, die gesagt
haben, sie getrauten sich die Bilder mindestens genau
so gut zu machen. („ Münchener Post.‘)
+99
Patente.
KL 57. Gruppe 5. Nr. 270105 vom 3. April 1912.
Josef Rieder in Berlin -Steglitz.
Verfahren zur Herstellung von Tiefdruckformen
unter Anwendung lichtempfindlicher Schichten aus
Kautschuk und ähnlichen Stoffen einesteils und Asphalt
und ähnlichen Stoffen andernteils, dadurch gekenn-
zeichnet, dass auf die Unterlage eıst ein Rasternetz
mit bekannten Mitteln, wie durch Aufkopieren mit dem
Emailverfahren, darüber die lichtempfindliche Schicht
angebracht, kopiert und durch die kopierte Schicht
durchgeätzt wird.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen Teil W.König in Halle a. S., Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 59.
22. Juli.
IQ14.
Sehlitzversehluss oder Zentralversehluss.
Von Theodor Busam.
Dieses Thema hat Dr. Hauberisser in
Eders Jahrbuch 1913 eingehend behandelt und
findet in Nr. 36 und 38 dieser Zeitschrift durch
Max Frank eine weitere Ergänzung.
Dr. Hauberisser stellt fest, dass der Haupt-
fehler des Schlitzverschlusses daran liegt, dass
die Anfangsgeschwindigkeit seines Weges kaum
halb so gross ist wie im letzten Viertel und
somit eine ungleiche Belichtung der Platte er-
folgen muss. Weiter wurde festgestellt, dass
bei ein und derselben Schlitzbreite und Feder-
spannung Geschwindigkeitsdifferenzen bis zu
ıo Prozent vorkommen. Max Frank weist auf
die Verzerrungen, welche der unmittelbar vor
der Platte laufende Schlitzverschluss verursacht,
und empfiehlt, um den Fehler zu vermeiden, für
weniger schnell bewegte Objekte einen Zentral-
verschluss zu verwenden.
Die Richtigkeit der in beiden Abhandlungen
gemachten interessanten Feststellungen kann
nicht angezweifelt werden. Im nachstehenden
soll nur darauf hingewiesen werden, dass die
angeführten Nachteile des Schlitzerschlusses für
die allgemeine Praxis nicht so sehr ins Gewicht
fallen, als mancher Fachmann annehmen könnte.
Gerade der als ein sehr grosser Nachteil be-
zeichnete Vorgang, dass die Geschwindigkeit
des Schlitzverschlusses während des Ablaufs
zunimmt, ist für die allgemeine Praxis in den
weitaus meisten Fällen von günstiger Einwir-
kung auf das Resultat der Aufnahme. Dies ist
ohne weiteres daraus zu erklären, dass der
Vordergrund eine wesentlich längere Exposition
braucht, als entfernter liegende Objekte, so dass
also, da der Verschluss von oben nach unten
lauft, der Vordergrund auch länger belichtet
wird. In der Praxis kommt es nur selten vor,
dass sich bei Momentaufnahmen sehr schnell
bewegte Objekte im Vordergrund befinden, und
diese können somit auch eine längere Belichtung
sehr wohl vertragen. Ein weiterer Vorteil des
Schlitzverschlusses liegt auch darin, dass während
der Exposition das reflektierende Licht der Platte
selbst nicht in dem Masse auf das Innere der
Kamera reflektiert und wieder auf die Platte
zurückgeworfen wird, als wenn letztere völlig
freiliegt und somit einen verhältnismässig grossen
Reflektor bildet.
[Nachdruck auch auszugsweise verboten.)
Abgesehen davon, dass es aus angeführten
Gründen nicht zweckmässig erscheint und auch
kaum möglich sein wird, einen Schlitzverschluss
so zu konstruieren, dass die Anfangsgeschwindig-
keit genau mit der Endgeschwindigkeit überein-
stimmt, würde ein plötzlich mit voller Geschwindig-
keit einsetzender Schlitzverschluss einen der-
artigen Ruck auf den Apparat ausüben, der selbst
bei einer sehr schwer gebauten Kamera nicht
ohne ungünstigen Einfluss wäre. Weiter dürfte
es nicht zweckmässig sein, lediglich um Ver-
zerrungen zu vermeiden, statt des Schlitzver-
schlusses einen Zentralverschluss zu verwenden.
Wenn die Bewegungsgeschwindigkeit eines Ob-
jektes nicht grösser ist, als dass mit der Höchst-
leistung eines Zentralverschlusses, welche mit
einer 1/390 Sek. bezeichnet wird, auszukommen
ist, so wird auch der Schlitzverschluss keine
merkliche Verzerrung ergeben. — Für wissen-
schaftliche Aufnahmen jedoch, bei denen jede
Verzerrung ausgeschlossen sein muss, kann
nur ein spezieller Verschluss in Frage kommen.
(Ein eingehender Bericht hierüber folgt später
nach.)
Es ist anzunehmen, dass der Schlitzverschluss
durch den Zentralverschluss in der allgemeinen
Verwendung kaum jemals verdrängt werden wird:
Auch dann nicht, wenn letzterer auf eine Ge-
schwindigkeit gebracht wird, die dem Schlitz-
verschluss gleichkommt. Es muss aber zugegeben
werden, dass es für spezielle Zwecke, ins-
besondere für automatisch arbeitende Flug-
zeugkameraserstrebenswertist, einenZentral-
verschluss zu besitzen, welcher Belichtungen
bis zu 1/,000 Sek. zulässt. Es sind auch bereits
Versuche unternommen worden, welche zur Kon-
struktion von zwei verschiedenen Typen führten.
Bei dem einen System ist der Verschluss in die
Blendenebene eingebaut, während er bei dem
zweiten System hinter dem Objektiv angebracht
ist. Praktische Versuche werden zeigen, welches
von beiden Systemen das vorteilhaftere ist.
Wenn man möglichst davon absieht, auto-
matisch arbeitende Kameras mit dem Schlitz-
verschluss zu versehen, so ist dies dahin zu
erklären, dass das automatische Spannen dieses
Verschlusses einen ziemlich komplizierten Mecha-
nismus erfordert und dass die Kamera durch
60
408
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
das Ablaufen des Schlitzverschlusses zu sehr
der Erschütterung ausgesetzt ist. Was aber
hauptsächlich gegen die Verwendung des Schlitz-
verschlusses für automatisch arbeitende Flieger-
kameras spricht, ist das gleiche, was in der all-
gemeinen Praxis als ein Vorteil bezeichnet wird,
nämlich das ungleichmässige Ablaufen!
Automatisch arbeitende Flugzeugkameras sind
mit der optischen Achse stets senkrecht zur
Erde gerichtet; nun kann in diesem Falle von
einem eigentlichen Vorder- oder Hintergrund
nicht gesprochen werden. Das aufzunehmende
Terrain beeinflusst die Platte in der Lichtwirkung
annähernd gleichmässig und erfordert des-
halb auch eine Belichtung, welche auf der ganzen
Platte von gleicher Zeitdauer ist, weshalb, ab-
gesehen von den bereits erwähnten Nachteilen,
ein Schlitzverschluss für diesen speziellen Zweck
kaum in Frage kommen kann.
Für freihändige Ballon- und Flugzeugauf-
nahmen gegen den Horizont dagegen ist unter
Berücksichtigung der mit Entfernung zunehmen-
den Lichtintensität und der Luftperspektive (von
Miethe in Eders Jahrbuch ıgız behandelt) der
Schlitzverschluss mit seiner steigenden Ablauf-
geschwindigkeit erfabrungsgemäss mit grösserem
Vorteil zu verwenden, wie dies bei Verwendung
eines genügend schnellen Zentralverschlusses nur
durch die Einschaltung einer entsprechend ab-
getönten Gelbscheibe möglich ist.
a ——
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Badischer Photographen-Bund (E.\V.).
Der Bundesbeitrag für das zweite Halbjahr ı914
ist bis Ende Juli an den Schatzmeister Herrn Georg
Müller, Karlsruhe, Brauerstrasse 9, einzusenden. Die
bis zum ı. August nicht eingesandten Beiträge werden
durch Nachnahme erhoben.
«>
Hessischer Photographen-Bund (E.Y.).
Unsere diesjährige Bundesversammlung
findet am Montag, den 27. Juli, im „Kaisersaal“
zu Darmstadt statt. Mit derselben ist ein gemein-
schaftlicher Besuch der „Jahrhundert - Ausstellung
deutscher Kunst‘' verbunden. Die Teilnehmer daran
versammeln sich um 2 Uhr im „Kaisersaal‘. Um 5 Uhr
beginnt ebendaselbst die Sitzung mit folgender Tages-
ordnung:
. I. Verlegen des Protokolis der letzten Sitzung.
2. Erstattung des Jahresberichtes.
3. Bericht des Kassierers und der Rechnungsprülfer.
4. Neuwahl des Gesamtvorstandes.
5. Wahl zweier Rechnungsprüfer.
.6. Besprechung über die geplante Wanderausstellung.
7. Besprechung eventueller Anträge.
8. Verschiedenes.
Ausstellung von Bildern auf Düährkoop-Matt-
und auf Fogaspapier.
Nach der Sitzung gemütliches Zusammensein.
Wir bitten, die noch ausstehenden Antwortkarten
umgehend einzusenden (durch einen Druckfehler steht
auf denselben der 27. Juni, es muss natürlich 27. Juli
heissen).
Mit kollegilalem Gruss!
Für den Vorstand:
Alb. Fraatz,
Schriftführer.
H. Schramm,
I. Vorsitzender.
—B889- —
Photographen-Innung Wiesbaden.
Die am 9 Juli anberaumte Innungsversammlung
hatte nicht die zur Statutenänderung nötige Zweidtittel-
mehrheit aller Mitglieder. Es findet deshalb laut Statut
am 6. August eine ausserordentliche Innungsversamm-
lung mit derselben Tagesordnung statt. Diese Ver-
sammlung beschliesst ohne Rücksicht auf die Anzahl
der Erschienenen. In Anbetracht der Wichtigkeit
dieser Angelegenheit sei schon jetzt darauf hingewiesen,
und ist ein vollzähliges Erscheinen erwünscht.
Die Beiträge für das III. Vierteljahr sind fällig
geworden und an den Kassenführer Nies, Taunus-
strasse 41, baldigst einzuzahlen,
Der Vorstand.
Gg. Ptusch, Obermeister.
Eng
Photographen-Zwangsinnung Halle a. 3.
Versammlung
am 28, Juli, nachmittags 4 Uhr, im Restaurant
„St. Nicolaus“, Nikolaistrasse.
Tagesordnung:
. Verlesen des Protokolls,
‚ Aufnahme neuer Mitglieder.
. Wahl von drei Kassenrevisoren.
Eingänge.
Bericht über den Obermeistertag.
ee „ die Ermittelung ortsüblicher Preise.
. e „ Zugehörigkeit des Warenhauses
Römert- Helbra.
, Anträge.
. Verschiedenes: Vorfährung von Anutisolpräparaten
der Firma Bauer-Magdeburg. Besichtigung
von Mattalbuminbildern der Firma Trapp
& Münch.
ı0o Fragekasten.
Wir machen unsere Mitglieder auf $ 22 aufmerk-
sam, und sind Entschuldigungen nur dann gültig,
wenn dieselben zur Sitzung in unseren Besitz gelangen.
zon2op»m
© ©
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
409
Während der Sitzung nimmt der Kassierer Herr
G. Maurer die fälligen Beiträge wie auch Strafen
entgegen; um das Einziehen durch die Behörden zu
vermeiden, wollen die Mitglieder möglichst rechtzeitig
ihren Pflichten nachkommen.
Nach der Sitzung findet bei günstiger Witterung
eine Wasserfahrt mit Damen nach dem „Krug zum
grünen Kranze“ statt. Abfahrt 8%), Uhr von der
Peissnitzbrücke. Wir hoffen, dass alle Kollegen daran
teilnehmen und sich den Genuss dieser herrlichen
Fahrt durch das schöne Saaletal nicht entgehen lassen,
vielmehr kräftig in die schönen Lieder: „An der Saale
kühlem Strande‘“ und „Im Krug zum grünen Kranze“
einstimmen werden und uns allen ein recht genuss-
reicher Abend bevorsteht, zu dessen Gelingen jeder
einzelne beitragen möge.
„Also auf Wiedersehen am 28. Juli.“
E. Motzkus, C Wachenfeld,
Obermeister. Schriftführer.
Photographen - Zwangsinnung
zu Strassburg in Eisass für den Bezirk
Unter-Kisass.
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Iestacher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J.P.),
Sitz: Strassburg I. Eis.
Einladung.
Am Montag, den 27. Juli, nachmittags 4 Uhr,
findet die
Hauptversammlung
im grossen Saale der Handwerkskammer, Ein-
gang Vogesenstrasse 34/36, zu Strassburg i. Ela. statt.
Wir laden gemäss $& 22 der Statuten hierzu ein
und verweisen auf den Innungsbeschluss vom 26. Juli
ı912 Schriftliche Entschuldigungen werden nur in
dringenden Fällen und nur dann für genügend be-
funden, wenn dieselben spätestens am Versammlungs-
tage, vormittags ı2 Uhr, im Besitze des Ober-
meisters sind.
Anträge mfssen zur Berücksichtigung 2 Tage vor
der Versammlung schriftlich bei dem Obermeister ein-
gereicht sein.
Tagesordnung:
L Geschäftliches:
1. Verlesung des Protokolls der letzten Versamm-
lung und der Eingänge.
2. Jahresbericht und Bericht des Kassierers.
Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung
ıgız/jı4. Entlastung des Kassierers.
3. Genehmigung des Haushaltungsplanes für das
Geschäftsjahr ıgı3/14. Derselbe liegt vom
20. bis 27. Juli beim Obermeister (Stein-
ring, 4o, Il.), zu jedermanns Einsicht auf.
4. Neuwahl der ausscheidenden Vorstandsmit-
glieder.
Es sind zu wählen:
a) Der Obermeister, der jährlich gewählt wird;
b) die ausscheidenden, aber wieder wählbaren
Vorstandsmitglieder, Herren Ruh und
Sievers;
c) der Ausschuss für das Gehilfen- und Lehr-
lingewesen und der Beauftragten. m
Wiederwahl ist zulässig.)
IL. Verschiedenes:
I. Bericht des Obermeisters fiber den Central-
Verbandstag in Leipzig.
2. Central- Verbands- Angelegenheiten und Cen-
tral-Verbandstag ıgı5 in Strassburg.
3. Sonntagsruhe.
4. Bibliothek.
5. Ausstellung: Das Deutsche Handwerk Dresden
IgIS5.
6. Festsetzung der nächsten Versammlung.
III. Anträge.
IV. Diskussion (oder aussergeschäftlicher Teil).
Der Vorstand.
I. A.: Jac. Jungmann, Obermeister.
art
Zwangsinnung für Photographen
in dem Bexirk der Handwerkskammer
zu Arnsberg.
Sitz: Iserlohn.
Ausserordentliche Generalversammlung
in Arnsberg am 6. Juli, „Hetel Heimert“.
Als einziger Punkt steht auf der Tagesordnung:
Auflösung der Innung. Dieser Antrag war von 27 Mit-
gliedern gestellt. Anwesend sind zur heutigen Sitzung
von den 57 Mitgliedern nur ı9g Herren, ausserdem
von der Aufsichtsbehörde Herr BEngIatEAtBBekeStär
Fritzke- Iserlohn.
Nachdem der Vorsitzende, Herr Siepmann, die
Versammlung eröffnet hat, gelangt ein Brief des Herrn
Stille zur Verlesung, betreffs einer von Herrn Schmeck
angestrengten Klage, die nunmehr durch einen Ver-
gleich aus der Welt geschafft ist.
Herr Magistratssekretär Fritzke stellt fest, dass
die Einladungen zur heutigen Sitzung richtig ergangen
sind und teilt im Anschluss hieran mit, dass die Ver-
sammlung nicht beschlussfähig ist und dementsprechend
eine neue Generalversammlung einzuberufen sel, die
dann endgfltig über den Punkt abstimmen kann.
Als nächster Ort für die Generalversammlung wird
Iserlohn gewählt und als Datum der ı0. August d. ]J.
bestimmt.
Hierauf schliesst der Vorsitzende die Generalver-
sammlung, und man tritt in eine Mitgliederversamm-
lung ein.
Es wird ein Schreiben der Handwerkskammer
Arnsberg bekanntgegeben, wonach den Innungsmit-
gliedern Stipendien zur Verfügung stehen für die Teil-
nahme an dem Meisterkursus in Berlin. Herren, die
von dieser Einrichtung Gebrauch machen wollen,
mögen sich bei der Handwerkskammer melden.
Herr Gallas macht dem Vorstand Vorwürfe wegen
Nichtbeachtung verschiedener Paragraphen, und schloss
sich darauf eine lebhafte Diskussion an.
Nachdem man sich noch über Zweck und Nicht.
zweck der Zwangsinnung ausgesprochen, wobei Herr
410
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Müsse wiederholt noch besonders seiner Meinung für
Weiterbestand der Innung Ausdruck verlieh, wurde
die Versammlung geschlossen.
Paul Müsse, Schriftführer.
un u I md
Schleswig-Hoilsteiniseher Photographen-
Verein.
Protokoll der Versammlung
am Montag, den 8 Juni, in Neumfinster,
„Bahnhofs-Hotel“.
Unftreundliches Wetter, verbunden mit starkem
Regen, empfing die Teilnehmer der Versammlung, da-
gegen machte das gewählte Versammlungslokal einen
freundlicheren Eindruck; schade, dass wenige der Ein-
ladung Folge geleistet hatten.
Um 7!/, Uhr eröffnet mit kurzen Begrüssungs-
worten der Vorsitzende die Versammlung, macht be-
kannt, dass Punkt 3 der Tagesordnung zuerst Erledigung
finden milsse.
Herr Manges, Retoucheur bei unserem Kollegen
Urbahns, machte uns in leichtverständlicher Weise
mit der Hintergrundretouche bekannt. Wenn man
denselben arbeiten sah, so musste man den Eindruck
haben, als wenn wir Zuschauer es ebenso leicht nach-
machen könnten, wenn man nur die nötigen Hiifs-
mittel sich verschaffte. Zeichnerisches Können Ist ein
Haupterfordernis, um die gewollte Wirkung zu erzielen.
Mancher Kollege, dem dieses eigen, dürfte wohl in Zu-
kunft sich der Hintergrundretouche bedienen. Auf
verschiedene Anfragen aus der Versammlung gab der
Vortährende bereitwilligst Auskunft. Demselben wird
durch den Vorsitzenden der Dank der Versammlung
ausgesprochen.
Das aus verschiedenen Gründen noch nicht ver-
öffentlichte Protokoll der vorigen Versammlung wird
verlesen und genehmigt.
Sodann macht der Vorsitzende auf den Photo-
graphentag in Leipzig aufmerksam und empfiehlt zahl-
reichen Besuch. Auf Vorschlag von Kollegen Urbahns
wird der unterzeichnete Schriftführer als Delegierter
von der Versammlung gewählt und demselben ein Zu-
schuss von so Mk. bewilligt. Anträge für die Central-
Verbandstagung werden nicht gestellt.
Vom C.V. eingegangene Schriftstücke werden be-
kanntgegeben, ebenso auch noch sonstige Eingänge.
Dem Entgegenkommen der N. P. G. verdanken
wir die Ausstellung einer Kollektion von Alboidin-
drucken, welche den Beifall der Versammlung fanden,
und fär welche der Gesellschaft auch an dieser Stelle
noch gedankt wird.
Zur Verteilung gelangen Empfehlungen von Alboidin-
papier, sowie zwei Broschüren mit Bildern der Feilner-
schen Hintergrundfolieu. Eine Kollektion von Folien
zirkuliert.
Für die Hauptversammlung werden einige Vor-
schläge wegen Haltung von Vorträgen resp. Vor-
führungen gemacht, mit Erledigung derselben wird
der Schriftführer betraut.
Zum letzten Punkt „Verschiedenes“ gelangte noch
einiges zur Besprechung, hiernach wird vom Vorsitzen-
den um 8!1/, Uhr die Versammlung geschlossen.
Mertens, Otto Stiegler,
I. Vorsitzender. Schriftfährer.
u
Personalien.
Am 14. d. M. starb zu Görlitz der älteste deutsche
Photograph, Herr Friedrich Wilde, im go. Lebens-
jahre. Der Verstorbene hat bis wenige Tage vor seinem
Tode noch rastlos gearbeitet und ein neues Papier für
die Photographie geschaffen. Der photographische
Nachlass wird dem Museum für Photographie in Leipzig
überwiesen, ein deutlicher Beweis, mit welchem leb-
haften Interesse der Verstorbene die Vorgänge in der
Photographie verfolgte.
a
Auszeiehnungen.
Herrn Hofphotograph Max Hirsch in Karlaruhei.B,
hat Se. Königl. Hoheit der Hersog von Sachsen Ko-
burg-Gotha die Medaille für Kunst und Wissenschaft
am Bande zu tragen verliehen.
rue
Kleine Mitteilungen.
— Berichtigung. In Nr. 56 dieser Zeitschrift
druckten wir unter Innungswesen eine Entscheidung
des Stadtrates Gera ab. In dieser Entscheidung muss
es statt $ 100, 5III: „S 100, 8 III‘ heissen.
— Am 13. und 14. Juli unterzogen sich wiederum
ı6 Schüler der Photographischen Lehiraustalt des
Lette- Vereins in Berlin der Gehilfenprüfung vor der
Pıßfungskommission der Handwerkskammer. Von den
ı6 Schülern hatten sich acht der Porträtphotographie
und acht der technischen Photographie zugewandt.
Die erzielten Prädikate verteilen sich folgendermassen:
Dreimal wurde das Prädikat „Mit Auszeichnung “', vier-
mal „Sehr gut“, sechsmal „Gut“, zweimal „Ziemlich
gut‘ und einmal „Genügend‘ verteilt. Der grösste
Teil der Schüler hat sofort gut bezahlte Stellungen
antreten können resp. wird nach kurzem Ferienaufent-
halt in die Praxis gehen.
— Dringende Warnung. Für eine „Esposizione
internationale deli’ Industria- Alilmentazione ed Igiene
in Genua“, vor der die „Ständige Ausstellungskom-
mission für die Deutsche Industrie“ bereits im Jahre
ı9ı2 hat warnen müssen, sind in jüngster Zeit die
Werbungen wieder aufgenommen worden. Anscheinend
wird eine Verwechselung mit der gegenwärtig mit
staatlicher Unterstützung in Genua stattfindenden
„Internationalen Marine-, Marinehygiene- und italieni-
schen Kolonial- Ausstellung‘' bezweckt. Die „Ständige
Ausstellungskommission für die Deutsche Industrie"
rät gegenüber dem Unternehmen, vor dem soeben auch
die Schweizerische Zentralstelle für das Ausstellungs-
wesen gewarnt hat, erneut Ausserste Vorsicht an.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen Teil W.König in Halle a. S., Mühlweg ı9,
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 60.
24. Juli.
1914.
Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig.
(Fortsetzung aus NT. so.)
Endlich sind auch die Letzten der Aussteller
eingetroffen, alle sind für die verzögerte Fertig-
stellung nicht verantwortlich, weil verschiedene
Sendungen ins: Kistenlager gewandert waren
und erst später zum Vorschein kamen. Ueber-
sehen war zu besprechen Jacob Engel-Merzig,
der ausserhalb der Gruppe München - Weimar
‚im Vorraum untergebracht worden ist. Seine
beiden Landschaften in Bromöldruck wie auch
das Doppelbild der beiden Damen im Quer-
format sind ansprechende Leistungen. Klaus
Kühl-Wiesbaden ist mit vier Pastellbildern ver-
treten, und wenn auch ein grosser Teil unserer
modernen Photographen sich gegen derartige
Ausführungen wendet, so muss man doch an-
erkennen, dass sie dem geschäftsgewandten
Photographen hochwillkommen bleiben und seine
Einnahmen erhöhen. Erhält man Arbeiten, wie
sie von diesem Aussteller geliefert werden, so
kann man sehr zufrieden sein. Darum möge
der Besucher auch den Bildern dieses Aus-
stellers seine Aufmerksamkeit schenken. Adolf
Richter-Leipzig hat sehr nette Sachen ge-
bracht. Der grosse Herrenkopf in Kabinett-
format und das Doppelbild eines glücklichen
Vaters mit seinem Söhnchen wirken besonders
gut. Bei dem Doppelbild wirkt der Freilicht-
bintergrund mit der Kirche sehr angenehm.
Hugo Schambach-Krefeld zeigt mit seinen
zehn ausgestellten Bildern den Meister. Die
zitronengelbe Landschaft ist in feiner Stimmung,
obgleich gegen die Farbe ein Widerspruch an-
gebracht ist. Uhlenbruch-Essen war schon
bei anderen Gelegenheiten durch seine Be-
strebungen, freie Zeichnungen zu schaffen, auf-
gefallen. Hier sehen wir Porträts, welche mit
Hilfe des Hickelschen Airbrush als freie Hand-
zeichnungen geschaffen wurden und als ganz
vorzüglich zu bezeichnen sind. Kühn-Baden-
Baden hat noch sieben prächtige Aufnahmen
grossen Formates, welche aus dem Ballon auf-
genommen sind, in der Gruppe des C.V. aus-
gestellt und verdienen vollste Anerkennung. .
Ewald Steiger-Bad Kleve zeigt mit seinen
vier Porträts, dass er für malerische Auffassung
den rechten Blick hat, und seine Bilder sind sämt-
lich sehr gut zu nennen. Fischer & Ludwig-
Leipzig ist der Spezialist im Aufnehmen von
[Nachdruck verboten.]
Landschaften und Interieurs. Seine Pensions-
aufnahme ist sehr gut, das Kircheninnere bringt
alle Feinheiten. Leipzigs Gellertdenkmal ist
durch ein fein aufgenommenes Bild vertreten
und die Angler am See erfreuen durch die
intime Stimmung. Georg Schoch-Zörbig hat
seine Ausstellung um ein altes Mühlenbild ver-
vollständigt und damit seine Ausstellung ab-
gerundet. Das Bild des Jagdhundes wird jeden
Waidmann und aber auch jeden Photographen
erfreuen, es wirkt lebenswahr.
Wir kämen nun zu der historischen Ab-
teilung, die leider sehr ungünstig untergebracht
worden ist, versteckt in einem Winkel, wo man
sie nicht sucht, und wo sie auch nicht hin-
gehört, denn was man dort findet, ist hoch-
interessant. Karl Schwier ist glücklicher Be-
sitzer einer Daguerrekamera, ein wahres Kleinod
in unserer Zeit, das hoffentlich seinen Platz in
dem künftigen Museum der Photographie finden
wird. Daneben wäre das Stativ mit Kamera
aus fast der gleichen Zeit zu nennen. Das
Stativ wenigstens dürfte bestimmt aus den ersten
Jahren der Photographie stammen. Die Kamera
hat Holzbalg, ganz wie die ersten Kameras,
und eine Vertiefung im Hauptstück zeigt die
Reste eines Siegels, womit die ersten Apparate
als Zeichen der Echtheit ausgestattet waren.
Weiter finden wir einen Quecksilberdampfkasten
aus dem Jahre 1844. Die Optik ist mit ver-
schiedenen Instrumenten vertreten, die in den
ersten Jahren den Jüngern Daguerres dienen
mussten. Ein Objektiv von Lerebours & Se-
cretan-Paris, L.Maugey-Paris, Fessler
& Steindorff-Berlin, Auzoux & Banz-Millet,
alles Namen, die einer längst entschwundenen
Zeit angehören, und von denen sich der heutige
Photograph nichts mehr träumen lässt. Aber
auch Busch-Ratbenow ist mit einem alten Ob-
jektiv vertreten und bringt uns den Beweis,
dass die Deutschen sehr bald in den erfolg-
reichen Konkurrenzkampf eintraten. Ein altes
Lehrbuch aus dem Jahre 1849 über die Daguerreo-
typie zeigt auf der ausgeschlagenen Seite, dass
in Leipzig die noch heute bestehende Kunst-
handlung von Pietro del Vechio den Handel
mit Silberplatten betrieb. Der „Mechanikus“
Voigtländer & Sohn- Wien und Braunschweig
61
412
hat in dem gleichen Buehe seine Preisliste.
Ferner sind an Lehrbüchern ältesten Datums
zwei Vademekums aus den Jahren 1857 und 1864
sowie ein Photogr. Handbuch von Kleffel und
van Monkhoven zu sehen. Eine Kamera mit
zwölf Objektiven scheint ein Vorgänger der
„American Automatics“ zu sein, wenigstens war
es das Bestreben, zwölf Bilder gleich auf einmal
zu erzielen. Ein kleiner Handapparat stammt
aus den Kriegsjabren 1870/71 und wurde von
einem deutschen Soldaten aus Frankreich als
„Kriegstrophäe“ mit heimgebracht, trotz seiner
Kleinheit ein Monstrum, das schwerlich öfter
anzutreffen ist. Ferner sehen wir die älteste
Spiegelreflexkamera mit ausziehbarem Spiegel,
sowie weitere Handapparate aus den ersten
Jahren der Trockenplatte. „The Kombi“, ein
Taschenapparat, ganz aus Metall, ist auch hoch-
interessant. Eine reiche Zahl von guten Daguerreo-
typien, teils Reproduktionen von Gemälden, feine
Porträts, Gruppen usw. ist zu sehen, wobei
neben der feinen Linienführung noch besonders
die verschiedenen Arten der Aufmachung zu
erwähnen sind. Die Handapparate stammen
aus dem Besitze der Firma Harbers und wurden
der Sammlung Sander-Leipzig überwiesen.
Sämtliche hier aufgeführten Gegenstände bilden
nur einen Bruchteil der reichen Sammlung aus
dem Besitze des Vorgenannten, der sie nach
Schluss der „Bugra* als Grundstock zu einem
künftigen Museum für Photographie verwenden
will. Jedenfalls ist dieser Gedanke mit Freuden
zu begrüssen. Wird doch dadurch der Anfang
gemacht, die historisch wertvollen Sachen vor
dem Untergange zu bewahren. Hier ehrt man
die Vorgänger unserer schönen Kunst und zeigt
der heutigen Generation, welche Schwierigkeiten
früher zu überwinden waren. Möge der Gedanke
allseitige Unterstützung finden. Altmeister und
Nestor unserer Kunst, der liebe Alte in Dresden,
unser Freund Hofrat Hermann Krone, hat
ein Sonnenspektrum vom 28. April 1892 aus-
gestellt. Karl Schwier ist noch mit einem
Stereoskop aus der Zeit Daguerres, eine
Festlichkeit darstellend, ferner mit einem Papier-
negativ und dessen positivem Bild auf Salzpapier
vertreten. Leider hat der Zahn der Zeit an dem
Negativ sehr genagt, immerhin ist es aber sehr
interessant. Pieperhoff-Leipzig hat aus Bay-
reuther Privatbesitz einen Universalapparat alter,
Dieser Apparat hat nicht nur '
Zeit ausgestellt.
die Platte aufzunehmen, sondern auch das ganze
Laboratorium ist in der Kamera eingebaut.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Wahrscheinlich amerikanischen Ursprungs? Die
Ica-Werke haben aus dem Ica-Museum die Ent-
wicklung der Handapparate zur Schau gestellt
und sich damit ein Verdienst erworben, denn
man ahnt es kaum, wie die Handapparate sich
im Laufe der Jahre vervollkommnet haben.
Verschlüsse haben auch ihr Schicksal gehabt.
Wir benutzten die Gelegenheit und haben uns
noch in Gohlis die übrige Sammlung bei dem ge-
nannten Sammler angesehen und müssen unsere
Bewunderung über die dortigen Schätze hier
offen aussprechen. Jedenfalls haben wir bier
einen vielversprechenden Anfang zu der künf-
tigen Sammlung. Kollodiumnegative aus den
ersten Jahren der „nassen Zeit“, viele Daguerreo-
typien, Stilleben, Porträts, Objektive, Verschlüsse,
Kameras, Küvetten, Voigtländer-Objektive nach
Petzvals System usw. sind vorhanden. Ein neues
Leben steigt vor unseren Blicken wieder auf, die
alte Lichtbildkunst erscheint in verklärtem Lichte.
Ein wohlgelungenes Bild der ersten Photo-
graphin Leipzigs, der Frau Bertha Wehnert-
Beckmann, ist als Daguerreotypie wie auch als
Papierbild vorhanden. Auch schöne Aktauf-
nahmen auf Silberplatte zeigten schon die
frühen Bestrebungen der Photographen, die
Schönheit des menschlichen Körpers mittels
der neuen Kunst im Bilde festzuhalten. Fein
und dezent!
Frau Bertha Wehnert-Beckmann war in
Leipzig die erste Photographin, und aus ihrem
Nachlass wurde die Sandersche Sammlung
sehr bereichert, da der Nachlass unter den
Hammer kam und so durch diesen Sammler vor
dem Untergange bewahrt wurde. Sie war die
erste Frau in unserem Berufe. Schauen wir uns
nun im „Hause der Frau auf der Weltausstel-
lung in Leipzig“ einmal die Leistungen der
Frau unserer Zeit an. Raum 2ı und 22 zeigen
die Frau in der Photographie. Ob es richtig
war, sich von den männlichen Kollegen zu
trennen, wollen wir hier nicht weiter unter-
suchen, es genügt, dass die Damen bestrebt
waren, sich zu separieren. Einesteils ist es
auch kein übler Gedanke, in geschlossener Form
das Wirken der Frau im Kampfe ums Dasein
zu zeigen, und wenn es die Aufgabe des Be-
richterstatterss wäre, sämtliche Gebiete, auf
welchen sich die Frau erfolgreich in den Kampf
gewagt hat, einer Besprechung zu unterziehen,
so würde das Urteil keineswegs ungünstig aus-
fallen. Ueberall hoch anzuerkennende Leistungen.
(Schluss folgt.)
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
Badischer Photographen-Bund (E.Y.).
Der Bundesbeitrag für das zweite Halbjahr 1914
ist bis Ende Juli,an den Schatzmeister Herrn Georg
Müller, Karlsruhe, Brauerstrasse 9, einzusenden. Die
bis zum ı. August nicht eingesandten Beiträge werden
durch Nachnahme erhoben.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Photographen - Zwangsinnung
zu Strassburg in Eisass für den Bezirk
Unter-Kisass.
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
grapben -Vereine und Innungen (J.P.).
Sitz: Strassburg I. Eis.
Einladung.
Am Montag, den 27. Juli, nachmittags 4 Uhr,
findet die
Hauptversammlung
im grossen Saale der Handwerkskammer, Ein-
gang Vogesenstrasse 34/36, zu Strassburgi. Eis. statt.
Wir laden gemäss & 22 der Statuten hierzu ein
und verweisen auf den Innungsbeschluss vom 26. Juli
ıg912. Schriftliche Eutschuldigungen werden nur in
dringenden Fällen und nur dann für genügend be-
funden, wenn dieselben spätestens am Versammlungse-
tage, vormittags ı2 Uhr, im Besitze des Ober-
meisters sind.
Anträge müssen zur Berücksichtigung 2 Tage vor
der Versammlung schriftlich bei dem Obermeister ein-
gereicht sein.
Tagesordnung:
I. Geschäftliches:
ı. Verlesung des Protokolls der letzten Versamm-
lung und der Eingänge.
2. Jahresbericht und Bericht des Kassierers.
Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung
ıgı3/14. Entlastung des Kassierers.
3 Genehmigung des Haushaltungsplanes für das
Geschäftsjahr ıg13/14. Derselbe liegt vom
20. bis 27. Jull beim Obermeister (Stein-
ring, 40, I), zu jedermanns Einsicht auf.
4. Neuwahl der ausscheidenden Vorstandsmit-
glieder.
Es sind zu wählen:
a) Der Obeımeister, der jährlich gewählt wird;
b) die ausscheidenden, aber wieder wählbaren
Vorstandsmitglieder, Herren Ruh und
Sievers;
c) der Ausschuss für das Gehilfen- und Lehr-
lingewesen und der Beauftragten. (Eine
Wiederwahl ist zulässig.)
II. Verschiedenes:
I. Bericht des Obermeisters über den Central-
Verbandstag in Leipzig.
2. Central- Verbands- Angelegenheiten und Cen-
tral-Verbandstag ıgı5 In Strassburg.
3. Sonntagsruhe.
4. Bibliothek.
5. Ausstellung: Das Deutsche Handwerk Dresden
1915
6. Festsetzung der nächsten Versammlung:
III. Anträge.
IV. Diskussion (oder aussergeschäftlicher Teil).
Der Vorstand.
I. A.: Jac. Jungmann, Obermeister.
kart
413
Photographen - Zwangsinnung
der Amtshauptmannsehaft Zittau.
Sitz: Zittau.
Innungsversammlung
am Mittwoch, den 29. Juli ıgr4, nachmittags
punkt 6 Uhr, „Hotel Weintraube‘“,
Bahnhofstrasse.
Tagesordnung.
1. Bekanntgabe der Eingänge.
2. Wahl eines I. Schriftführers und eines Ersatz-
mannes.
3. Einziehen der rückständigen und fälligen halb-
jährlichen Beiträge.
4 Anträge.
5. Verschiedenes.
6. Fragekasten.
Anträge müssen 48 Stunden vor der Versamm-
lung dem Vorstande unterbreitet werden. Auch wird
noch ausdıücklich auf $ a2 der Statuten hingewiesen.
LA.: H. Walbrecker, Obermeister.
— aM
Säshsiseher Photographen -Bund (E.Y.).
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Bundesversammlung
am 23. Juni im „Zoologischen Garten“
in Leipzig.
Bei der letzten Bundesversammlung in Zittau,
Ende August 1913, war beschlossen, die erste Ver-
sammlung im Jahre ıgı4 etwas später zu verlegen,
damit sie, wie schon im Jahre ı909 in Dresden, im
Anschluss an den Photographentag in Leipzig ab-
gehalten werden konnte.
Der Vorsitzende Schlegel eröffnete die Versamm-
lung um ı0!), Uhr und gedachte, wie es bei uns üblich
ist, zuerst unseres königl. Protektors, und stimmten alle
Anwesenden kräftig in das ausgebrachte Hoch ein.
Zueıst wurden die Eingänge bekanntgegeben,
hierunter war die Festschrift des Photographlschen
Vereins zu Berlin, Einladungen, sich an der Ausstellung
Dresden, Wiesbaden und Düsseldorf zu beteiligen,
Auftforderungen, der deutschen Volksversicherung bei-
zutreten, mehrere Einladungen zum Abonnement auf
Zeitschriften und Prospekte verschiedener Händler und
Fabrikanten.
Der Vorsitzende gab sodann einen Bericht über
den Stand des Bundes seit der letsten Versammlung.
Unsere Mitgliederzahl ist erfreulicherweise die gleiche
geblieben. Wenn auch durch die Gründung der Innungen
einige wenige Mitglieder ausgetreten sind, so ist dieser
Verlust durch Neuanmeldungen wieder ergänzt. Der
Vorsitzende bittet, den kleinen Beitrag für den alt-
bewährten Bund nicht zu scheuen und demselben auch
fernerhin treu zu bleiben, besonders da Innungen und
Bund in ireundschaftlichster Weise Hand in Hand
arbeiten. Durch den Tod hat der Bund den alt-
bewäbrten Kollegen Axtmann, früheren Vorsitzenden
der Sektion Plauen, der uns seit Gründung des Bundes
angehörte, verleren. Die Anwesenden ehren das Ge-
61*
414
PHÖTOGRAPHISCHE CHROMIR.
n
dächtnis des Verstorbenen durch Erheben von den
Sitzen.
Vom Kollegen Stadelmann-Leonberg war eine
Begrüssungsdepesche eingelaufen, welche beifällig auf-
genommen wurde.
Der provisorische Kassenbericht des Herrn Hoft-
mann konnte leider nicht erstattet werden, da der-
selbe im Empfangsbureau für den Photographentag im
Hauptbahnhof beschäftigt war. Der Vorsitzende be-
richtet, dass Herr Hoffmann von unserem früheren
Kassierer, Herrn Leinert, die Kasse übernommen
habe, und bittet er die Kollegen, durch pünktliche
Einsendung des Beitrages dem neuen Kassierer das
Amt zu erleichtern. Verschiedene Restanten mussten
verklagt werden und haben wir in den meisten Fällen
das Geld bekommen. Der Vorsitzende bedauert, dass
auf wiederholte Mahnungen nicht geantwortet wird
und unnötige Kosten entstehen mussten.
Hierauf berichtete Herr Ranft über unsere Biblio-
thek. Die Benutzung derselben ist im vergangenen
Jahre erfreulicherweise recht lebhaft gewesen, nur
musste wieder Klage geführt werden, dass einzelne
Kollegen trotz wiederholter Aufforderung die Bücher
zu lange behalten. Hierdurch kann leicht Missstimmung
entstehen, da auch andere Kollegen die Bücher haben
wollen. |
Der Vorsitzende denkt Herrn Ranft für seine
Bemühungen, und es wird zur Wahl des nächsten Ver-
sammilungsortes geschritten. Nach verschiedenen Vor-
schlägen wird Pirna, wo wir bisher noch nicht getagt
haben, gewählt.
Für den Photographentag hatte der C. V. in Berlin
1000 Mk. zum Garantiefonds gezeichnet unter der Vor-
aussetzung, dass der Sächsische Photographen - Bund
500 Mk. zeichnen würde. Da unsere Bundesversamm-
lung vor dem C. V.-Tag war, konnte die Beschluss-
fassung hierüber dem Bunde nicht eher unterbreitet
werden. Einstimmig wurden 50oo Mk. zum Garantie-
tonds genehmigt. Der Vorsitzende bittet die anwesen-
den Kollegen, sich möglichst zahlreich an dem Photo-
graphentag und auch an den Verhandlungen des C. V.
zu beteiligen.
Der letzten Einladung waren unseren Mitgliedern
die von dem C. V. herausgegebenen Verträge für den
Verkehr mit Verlagsanstalten beigelegt, und wird den
Kollegen empfohlen, dieselben zu benutzen. Hieran
anschliessend erfolgte eine längere Aussprache über
die Erfahrungen, die mit illustrierten Zeitschriften ge-
macht worden waren. Berichtet wurde dann über den
Vergrösserungsschwindel usw. und wurden mehrere Ver-
urteillungen mitgeteilt. Die Eingabe des C. V. an den
Reichstag, um diesen Uebelständen abzuhelfen, wurde
einstimmig für gut befunden. Herr Hausschild
machte dann interessante Mitteilungen über die Er-
fahrungen der Zittauer Kollegen in Bekämpfung von
Bilderschwindlern, wovon einige zuerst die Kühnheit
hatten, es mit einer Anzeige wegen Geschäftsschädigung
usw. bei der Staatsanwaltschaft zu versuchen, die aller-
dings keinen Erfolg hatte. Auch Herr Scheithauer
berichtet über verschiedene Fälle unlauteren Wett-
bewerbs, Preisschleudereien und sonderbare Preis-
berechnungen. Der Vorsitzende teilt mit, dass am
folgenden Tage ein Vortrag über Kalkulation gehalten
würde, worauf er die Kollegen besonders aufmerksam
macht.
Herr Sander ladet auch zum Besuch des Photo-
graphentages ein, der den Kollegen sehr viel bieten
wird.
Der Vorsitzende macht dann Mitteilung über die
Ausstellung „Das deutsche Handwerk Dresden 1915“,
auf welcher den Photographen bedeutende Preis-
ermässigung eingeräumt wird. Da im vorigen Jahre
eine Zeichnung für den Garantiefonds für die ,Bugra“
in Leipıig 1914 abgelehnt wurde, beschloss die Ver-
sammlung ebenfalls von einer Zeichnung zum Garantie-
tonds tür die Ausstellung „Das deutsche Handwerk
Dresden 1915‘ abzusehen, empfiehlt aber den anwesen-
den Kollegen, sich möglichst zahlreich zu betelligen.
Nachdem noch einige kleine Sachen verhandelt
worden waren, schliesst der Vorsitzende die Sitzung
um 121), Uhr mit Dank für die zahlreiche Beteiligung.
Die weiteren Veranstaltungen bewegten sich im Rahmen
des Photographentages, und erübrigt sich, hierüber noch
einmal zu berichten.
R. Schlegel, Otto Werner,
Vorsitzender. Schriftführer.
Photographen-Innung
(Zwangsinnung) für die Städte Nürnberg,
Fürth und Erlangen.
Sitz: Nürnberg.
Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen -Vereine und Innungen (J. P.).
Entgegnung!
Die in Nr. 27 der „Deutschen Photographen-
Zeitung‘‘ veröffentlichte Erklärung des Photographen
Neuburger, in welcher derselbe folgende Behauptungen
aufstellt:
„Herr Palm wird sich eventuell noch zuräck-
erinnern, dass ich um Feststellung der sich enthalten-
den Stimmen gebeten habe, was eben unterlassen
wurde, da, wie ich schon betonte, eine Innungsver-
sammlung bei uns in bezug auf Abstimmung nicht
ganz parlamentarisch abgehalten wird“, ist von An-
fang bis zu Ende unwahr.
Wahr dagegen ist, dass bei Verlesung des Proto-
kolles, welches feststellt, dass der Antrag des Ober-
meisters, ihn von seiuem Amte zu entbinden, ein-
stimmig abgelehnt wurde, von niemanden, auch nicht
von Herrn Neuburger, irgendwelcher Widerspruch
erhoben wurde. Wahr ist ferner, dass seit Bestehen
der Innung noch keine Abstimmung wegen nicht
parlamentarischen Zustandekommens für ungültig er-
klärt worden ist.
Wenn sich endlich Herr Neuburger noch darüber
aufhält, dass er bisher noch keinen Innungsbericht in
der „Photogr. Chronik“ gelesen habe, obwohl 8 60
des Innungsstatuts die Veröffentlichung vorschreibt,
so wollen wir auch hier seinem Gedächtnis etwas nach-
helfen und ihn daran erinnern, dass der Innungs-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
beschluss, der die „Photogr. Chronik“ als offizielles
Innungsorgan bestimmte, gerade auf Betreiben des
Herrn Neuburger und Genossen von der Aufsichts-
behörde wieder aufgehoben worden ist.
Die Innungsleitung.
L.A.: C. Palm, I. Schriftführer.
—ıL It
Photographeninnung -
(Zwangsinnung) der Grafschaft Glatz.
Erster Jahresbericht.
Der vom I. Vorsitzenden, Herrn Obermeister Josef
Meier, verfasste und vorgetragene Jahresbericht zeigte
so recht, was seit Bestehen der Innung für Arbeit zu
bewältigen gewesen ist, und wie nötig es war, eine
Zwangsinnung ins Leben zu rufen.-
Reisende für photographische Vergrösserungen und
Semi- Emaillebilder bereisten die Grafschaft Glatz, und
von allen Seiten hörte man Klagen über Betrügereien,
durch die das Photographengewerbe schwer geschädigt
wurde. Die Landleute, welche in der Hauptsache zu
den Hereingefallenen gehörten, wagten keine Anzeige
beim Gericht; tatsächlich hätten nach eingezogenen
Erkundigungen Strafanträge einzelner keine Ausicht
auf Erfolg haben können, da die Bestellungen durch
die Unterschrift auf einen aufs raffinierteste aus-
gearbeiteten Bestellzettel erfolgt sind, so dass der Be-
steller sich im voraus fast jeden Rechtes vergeben
hatte. Ganz besonders aber erschwerte die Bedingung
des Bestelischeines die gerichtliche Verfolgung, weil
Erfüllung und Klage der Wohnort der Firma war, so
dass also jede Klage in Berlin resp. Hamburg ein-
gereicht werden musste. Da kamen mehrere Berufs-
photographen zu ernster Beratung zusammen, um den
Kampf mit den Schwindelanstalten aufsunehmen, Am
10. September ıgıı wurde ein freier Verein gegründet,
dem zehn Fachmänner angehörten. Der Vorstand des
Vereins warnte sofort durch Inserate die Bevölkerung
und machte auf die Betrügereien aufmerksam, zugleich
ersuchte er jeden, welcher sich betrogen fühlte, sich
mit Beweismaterial an den Verein zu wenden. Diese
Inserate hatten einen ungeahnten Erfolg; erstens ver-
schwanden mit dem Erscheinen der Inserate die
Reisenden aus der Grafschaft, was uns durch Zuschriften
von Reisenden, die mit gerichtlicher Verfolgung wegen
Geschättsschädigung drohten, selbst gemeldet wurde,
zum Teil kamen auch Berichte aus dem Publikum,
die infolge unserer Veröffentlichung die Reisenden
etwas handgreiflich aus den Häusern gewiesen haben.
Ganz besonders erfreut waren wir jedoch, dass sich
über 80 Geschädigte meldeten, die uns so viel brauch-
bares Material einsandten, dass der Vorstand nunmehr
die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft unterbreitete.
Wir hatten also ein recht unerfreulich grosses Bild ge-
wonnen von dem Treiben, und man kann sich wohl
einen Begriff machen, in welcher Weise unser Gewerbe
zu Weihnachten ıgızr durch diese gewissenlosen Ge-
schäftsmandöver geschädigt wurde. Die Staatsanwalt-
schaft Glatz nahm sich unseres Antrages in recht an-
erkennenswerter Weise an, und es wurden die Reisen-
415
den sämtlicher drei Firmen, welche die Grafschaft
Glatz so geschädigt hatten, wie folgt verurteilt: Der
Reisende Wilh. Grubitz in Firma Franz Klettke,
Porträtmaler, Berlin, vorgeführt als Untersuchungs-
gefangener, wurde zu einem Jahre Gefängnis verurteilt,
der Reisende Emil Farin, welcher für seinen Bruder
reiste, wurde zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Auch
dieser war Untersuchungsgefangener. Der Kaufmann
Hugo Ruge, in Firma Thoma, Porträtmaler, Berlin,
Untersuchungsgefangener, wurde zu 3 Monaten Ge-
fängnis verurteilt. Rerner wurde durch ein Mitglied
Strafautrag gestellt gegen den Reisephotographen
Franz Losche wegen Hinterziehung des Gewerbe-
scheines, derselbe wurde mit 72 Mk. Geld bestraft.
Wegen Betruges wurde ferner noch der Photograph
Reinhold Bruchmann, der durch sein Geschäfts-
gebaren ebenfalls Mitglieder unserer Vereinigung
schwer schädigte, zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt.
Dieser Kampf kostete der jungen Vereinigung eine
ganze Menge Geld, und einen Vorteil hatten alle Be-
rufsphotographen der Grafschaft Glatz, ob dieselben
Mitglied der Vereinigung waren oder nicht. Deshalb
wurde in einer der nächsten Sitzungen der Antrag ge-
stellt, eine Zwangsinnung zu gründen, damit alle Kol-
legen in gleicher Weise wenigstens zu den Unkosten,
weiche erforderlich sind, unsere Standes- und wirt-
schaftlichen Interessen zu wahren, beizutragen. Diese
Verhandlungen nahmen fast 2 Jahre in Anspruch und
mit dem 16. Januar ıgı3 trat die Zwangsinnung nach
ihrer konstituierenden Versammlung in Wirksamkeit.
Wieviel die Innung Mitglieder zählt, kann leider auch
heute nach einem Jahre noch nicht genau festgestellt
werden, denn die Zwangsinnung ist nicht nur berechtigt,
sondern auch verpflichtet, jeden Amateurphotograph,
welcher gegen Entgelt photographische Arbeiten aus-
führt, zur Mitgliedschaft heranzuziehen. Dem Vor-
stande wurden nun bisher 32 Personen gemeldet,
weiche das Photographengewerbe gegen Entgelt be-
treiben. Im Verhältnis zu den Berufsphotographen
sind also doppelt soviel Gewerbetreibende, welche die
Photographie im Nebenerwerbe betreiben, bisher der
Innung gemeldet, auch ein erschreckendes Ergebnis,
das jeden Berufsphotographen anspornen müsse, mit
doppeltem Eifer die Interessen der Innung wahrzu-
nehmen.
Gegen die Heranziehung erhoben bis jetzt 16 Ein-
spruch, davon zehn beim hiesigen Magistrat und zwei
in letzter Instanz beim Herrn Regierungspräsidenten zu
Breslau. Alle Einsprüche wurden jedoch bis jetzt zu-
gunsten und im Sinne der Innung entschieden, ein
Beweis, dass auch die Behörde unsere Bestrebungen
unterstätst und uns wohlgesinnt ist.
Sechs Herren haben den Innungsvorstand in Kennt-
nis gesetzt, dass sie das photographische Gewerbe nicht
mehr betreiben, da sie den Verpflichtungen, welche
die Innung jedem Mitgliede auferlegt, Versammlungs-
besuch und Beitrag, nicht aufkommen können, bei
sechs Herren ist es noch nicht endgültig entschieden,
denn die Untersuchungen und Beweismittel sind oft
sehr erschwert, so dass Wochen vergehen, ehe das
416
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
nötige Material herbeigebracht werden kann. In Zu-
kunft werden daher vom Vorstande der Innung nur
noch solche Anzeigen weiter verfolgt, die schriftlich
eingehen und wo der Schreiber sich auch verpflichtet,
das erforderliche Beweismaterial zu erbringen.
Als Mitglieder werden bis jetzt geführt 29 ordent-
liche und ı ausserordentliches.
Zur Gründung der Zwangsinnung waren sechs
Versammlungen erforderlich, in denen laut der Tages-
ordnungen 24 Punkte zur Verhandlung kamen.
Die Zwangsinnung hat im Innungsjahr ı913 fünf
Versammlungen gehabt mit 4a Punkten auf den Tages-
ordnungen; von diesen sind zu Innungebeschlüssen
erhoben sieben Anträge. Dieselben werden demnächst
gedruckt den Mitgliedern zugehen. Vorstandseitzungen
waren nur drei, und muss hier erwähnt werden, dass
gerade in Zukunft der Vorstand Öfters zusammen-
kommen muss, wenn die Versammlung die Zusammen-
setzung des Vorstandes nach dem Vorschlage des Vor-
sitzenden berücksichtigt. Bisher waren nur zwei Herren
aus Glatz dem Vorstande angehörlig, alle weiteren Vor-
standsmitglieder wohnten auswärts, die Innungskasse
wäre aber bedeutend belastet worden, wenn öfters Vor-
standssitzungen abgehalten worden wären, da zu solchen
Sitzungen den Mitgliedern die Barauslagen laut Statuten
ersetzt werden müssen. Hinzu kommt noch der be-
trächtliche Zeitverlust, da der Auswärtigen wegen die
Sitzungen am Nachmittag anberaumt werden müssen.
Der Vorstand ersucht daher, seinem Antrage auf Ver-
stärkung durch Glatzer Herren zuzustimmen, dann
dürfte auch der weitere Antrag des Vorsitzenden mög-
lich sein, dass in Zukunft nur zwei Innungs-Vollver-
sammlungen abgehalten zu werden brauchen.
Innungsbeschlüsse wurden in folgenden Versamm-
lungen mit nachstehend angedeutetem Wortlaut an-
genommen. (Genauer Wortlaut wird im Druck er-
scheinen.)
Am 16. Januar ıgı3: Es sollen Zuschläge erhoben
werden zu den festen Beiträgen für mehr als zwei
Schaukästen ausser dem Geschäftshause. Dieser Be-
schluss wird heute als Statutenzusatz zur Abstimmung
gelangen,
Zwei Anträge auf Einziehung von Forderungen
durch Mitglieder bedürfen des Beschlusses der Innungs-
versammlung.
Versammlung vom 6. März: Anschaffung einer
Vereinsbibliothek;; ferner diejenigen, welche die Photo-
graphie im Nebenerwerb betreiben, können beim
Innungsvorstande Antrag einreichen anf Befreiung von
den Sitzungen. Der Vorstand entscheidet von Fall
zu Fall.
Die Prüfungsgebüähren wurden auf 8 Mk. fest-
gesetzt.
Sitzung vom 24. April: Es wurden Mindestpreise
festgesetzt. (Unsere Innung war die erste, welche
nach dem neuesten Ministerlalerlass Mindestpreise fest-
setzte, die Öffentlich nicht unterboten werden därfen.)
Sitzung vom 4. September: Reisende Photographen
sollen vom Vorstande eine KReiseunterstützung von
so Pf. erhalten.
%
An besonderen Veranstaltungen hatte die Innung
im ersten Jahre mit Rücksicht auf die Kassenverhält-
nisse nur einen Projektionsvortreg mit 30 kolorierten
und 30 Autochromaufnahmen, ferner eine reichhaltige
Ausstellung von Gaslichtbildern der Firma Fischer
& Co.-Breslau, Mimosawerke- Dresden und Alboidin-
arbeiten der N. P. O.- Steglitz.
Die Einnahmen betrugen im ersten
Jahre 239,70 Mk.,
die Ausgaben . ; . 23426 „
Mithin Bestand: 5,44 Mk.
Die Ausgaben für Porto und Schreibmaterial waren
zur Innungsgrändung sowie im ersten Innungsjahr
verhältnismässig sehr hohe. Mussten doch zur Gründung
66 Briefe geschrieben werden und während des eısten
Jahres 85 Briefe, ohne diejenigen, welche an die Be-
hörden gesandt wurden, sowie ohne die Einladungen
zu den Versammlungen, die ebenfalls für die bisher
stattgefundenen 13 Sitzungen mit mindestens 300 an-
gegeben werden müssen.
Die Strafparagraphen unserer Statuten mussten
In mehreren Fällen angewandt werden. Wegen Fehlens
bei den Versammlungen wurden die im ersten Jahre
festgesetzten Strafen wieder erlassen, da der Vorstand
versuchen will, mit $ a2, wenigstens im ersten Innungs-
jahr, möglichst milde zu verfahren.
Fürs kommende Vereinsjahr ist jedoch bereits im
Vorstande beschlossen, wegen Fehlens in den Voll-
versammlungen unbedingt Bestrafung eintreten zu
lassen, da wenigstens zweimal im Jahr jeder abkömm-
lich sein muss.
Aus der heutigen Tagesordnung kann jeder er-
sehen, dass sich der Vorstand fürs neue Jahr bedeutende
Ziele gesteckt hat. Um diese zu erreichen, ist es je-
doch unbedingt esforderlich, dass jedes Mitglied tat-
kräftig mitarbeitet, um die Schädigungen in unserem
Berufe, wenn auch nur nach und nach, aber jedoch
sicher zu bekämpfen. Möge die Zwangsinnung, die ja
nach Ueberbrückung so mancher fast unüberwindbaren
Kluft schon jetzt die besten Beweise erbracht hat,
dass ein freundschaftlicher Verkehr unter den Mit-
gliedern für unser Gewerbe viel segensreicher ist als
ein gegenseitiger Konkurrenzkampf; möge dieselbe
auch fernerhin beweisen, dass sie berufen ist, die
Interessen eines jeden Innungsmitgliedes zu schützen
und das Ansehen und die Standesehre wieder hoch-
zubringen.
Bei den Behörden hat der Vorstand bisher die
beste Unterstützung für seine Arbeiten gefunden, ein
Beweis, dass auch die Behörden die Lage unseres
Handwerks kennen und bestrebt sind, diejenigen zu,
unterstützen, die sich in den Dienst stellen, die un-
günstige Lage verbessern zu helfen.
Mit der Hoffnung, dass dieses erfreuliche Ver-
hältnis stets so bleiben möge, schliesse ich mit dem
aufrichtigen Wunsche, dass jeder die Arbeiten des
Vorstandes als das ansehen möge, was sie sein sollen,
nämlich: Bessere Verhältnisse anzustreben zum Wohle
aller, ohne jede Rücksicht auf die Interessen eines
einzelnen.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
417
Der anhaltende starke Beifall zeigte so recht, dass
die viele Mühe und Arbeit, die hier dem Gemeinwohl
gebracht wurde, von der Versammlung die gebührende
Anerkennung fand.
G. Marx, Schriftfährer.
nen
Kleine Mitteilungen,
— Die Leipziger Kunstanstalt Walther Munk-
witz versendet an die in der Liste verzeichneten Teil-
nehmer des III. Deutschen Photographen - Tages ein
Erinnerungsblatt mit den Porträts der Herren Schlegel
und Sander. Diejenigen Photographen, welche in
der Liste nicht angeführt sind und das Blatt noch
nicht bekommen haben, können dies kostenlos von
der Firma Munkwitz (Leipzig, Dufourstrasse 16) er-
halten, wenn sie dorthin schreiben.
— In Nr. 58 dieser Zeitschrift brachten wir
unter „Kleine Mittellungen‘' einen Bericht betreffs der
Riesenphotographien im Hauptbahnhof
München. Nachstehend drucken wir noch eine Er-
widerung ab, welche die Vorstandschaft der Zwangs-
innung für das Photographengewerbe Mänchen- Pasing
im „Münchener General- Anzeiger‘ veröffentlicht hat:
„Die Behauptung des Rechtsrates Dr. Kühles im
Verwaltungssenate des Mägistrates, dass die Bilder
nicht vom Fremdenverkehrsvereilu, sondern vom Landes-
fremdenverkehrsrat, der von der Stadt keine Unter-
stützung beziehe, in Auftrag gegeben wurden, ist in-
sofern unrichtig, als der Landesfremdenverkehrsrat
allerdings den Auftrag zu ertellen hatte, aber die
Fremdenverkehrsvereine für die Kosten aufzukommen
haben, und diese Vereine von Staat und Gemeinden
weitgehendste finanzielle Unterstützung geniessen.
Weiterhin unrichtig ist die Behauptung, es seien vor
Erteilung des Auftrages an das Ausland schon mit
hiesigen Firmen Verhandlungen gepflogen worden.
Vielmehr wurden nach unseren eingehenden Infor-
mationen die einschlägigen Anstalten nicht nur nicht
gefragt, sondern vollkommen fbergangen. Man muss
sich wirklich über die Kühnhelt wundern, den
Münchener Firmen zuzutrauen, sie hätten sich erst
jetzt schnell eingearbeitet, nur zu dem Zwecke, dem
Ausland Konkurrenz zu machen. Wenn nun Rechts-
rat Dr. Kühles nur vermutet, dass man in Zukunft
nicht mehr ins Ausland zu gehen brauche, so scheint
er über die Leistungen der Münchener photographi-
schen Anstalten sehr schlecht unterrichtet zu sein und
zu übersehen, dass die Münchener Photographie in
der ganzen Welt tonangebend wirkt. Wenn er nun
weiter ausführt, es sei eine andere Frage, ob die Bilder
für den Fall der Auftragserteilung an Münchener
Firmen auch tatsächlich in München hergestellt worden
wären, so ist diese Bemerkung ein unüberlegter, ledig-
lich aus Unkenntnis gemachter Angriff auf unsere
Leistungsfähigkeit, dem jede sachliche Unterlage fehlt
und der nur veranlasst ist durch das Bestreben, der
von Rechtserat Dr. Kühles einmal vorgeschlagenen
ausländischen Firma den Auftrag unter allen Um-
ständen zu erteilen. Wir können daher auch hier
unsere Beschwerde wiederholen dagegen, dass die
Gelder einheimischer Steuerzahler ins Ausland wandern
zum Schaden des heimischen Gewerbes. Den Aus-
!ährungen des Rechtsrates Dr. Kühles gegenüber
können die korrekten und sachlichen Ausführungen
des Bürgermeisters Dr. Merkt nicht genug gewürdigt
werden."
Die Vorstandschaft
der Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe München-Pasing.
Julius Rinsiedel, Oskar Pöckl,
Obermeister. Schriftführer.
— Badephotographien. In den böhmischen
Bädern sollen nach einer kürzlichen Mitteilung der
„B. Z. a. M.“ Photographen flirtende Pärchen eifrig
und mit Erfolg aus dem Hinterhalte photographieren
und sie auf Ansichtspostkarten als „Gruppen aus dem
Badeleben‘' ausstellen. Durch diesen Trick sollen gute
Geschäfte zu erzielen sein, da die Abkonterfeiten
Dutzende Ansichtskarten bestellen und vielfach auch,
um Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, die
Platten abkaufen würden. Bei dieser Gelegenheit sel
auch auf eine Notiz in der „Deutschen Strafrechts-
zeitung‘ vom Juni 1914, $. 356, aufmerksam gemacht,
nach der eine Polizeiverordnung eines holsteinischen
Ostseebades Aufnahmen der Badenden im „Familien-
bad“ verbietet. Landrichter Dr. Bovensiepen be-
streitet in seinem Referat die Gültigkeit jener Polizei-
verordnung, da einerseits die Wahrung der Sittlichkeit
nicht mehr das Amt der Polizei sei, und andererseits
es sich auch nicht um eine Störung der äusseren
Ruhe und Ordnung beim Baden im ‚„Familienbade“
handeln könne. Das mag richtig sein; doch die un-
befugte heimliche Aufnahme von Pärchen im Bade-
anzug, wie sie jene böhmischen Badephotographen
betreiben, ist nach den in unserem Gesetze festgelegten
Grundsätzen des Rechts am eigenen Bilde strafbar;
nicht dagegen, wenn es sich um Gesamtbildaufnahmen
an einem Badestrand handelt. Dr. Sch.
— Der Schwindel mit Photographien wird
in immer neuen Formen betrieben. So entfaltete vor
einiger Zeit ein Mann in Halie a. S., Weissenfels und
anderen Städten eine eifrige Tätigkeit im Photo-
graphieren der Häuser. Die fertigen Bilder sollten
unter Nachnahme zugesandt werden. Die Nachnahme-
sendungen trafen auch pfinktlich ein, enthielten aber
keine Bilder, sondern Papierschnitzel, Pappstücke usw.
Es wurde Anzeige erstattet und wurde der Uebeltäter
in Leipzig auf einem Postamte verhaftet, als er gerade
wieder Nachnahmegelder abholen wollte. -g.
En
Büechersehau.
„Das Bromöldruckverfahren.“ Von Dr. Emil
Mayer. Dritte erweiterte Auflage. Verlag von Wilh.
Knapp in Halle a.S. Preis 280 Mk., geb. 330 Mk.
Vor nicht langer Zeit konnten wir das Erscheinen
der zweiten Auflage anzeigen. Die Notwendigkeit einer
neuen Auflage nach so kurzer Zeit empfiehlt das Buch
wohl am besten. Der Vorzug dieses Werkes ist, dass
418
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
a — — — —_—__—_—— zz ze zZ h hm
es praktischer Arbeit und unausgesetzter Beschäftigung
mit diesem Verfahren entsprungen ist; hierdurch hat
es seine Erweiterung erfahren, die zur ausgiebigeren
Behandlung der Bromsilbertechnik und zur Einfügung
von drei neuen Kapiteln („Verschiedene Arbeits-
methoden“, „Umdruck“ und „Oeldruck und Bromöl-
druck ‘‘) geführt hat. Das Buch gei bestens empfohlen.
et
Patente.
Gruppe 5. Nr. 269090 vom 2. August I9I2.
Max Stewien in Charlottenburg.
en Gestell zum Halten
SU von auf einzelnen BlAt-
Kl. 57.
PN apparaten,gekennzeich-
= net durch einen Saug-
er 8
kasten mit einer ebenen,
durchbrochenen Ansaugfläche.
Kl. 57. Gruppe 5. Nr.269683 vom
ıı. Februar 1913.
William Cary Renfrow und Frank Glenn
Wilcox in Kansas City.
Auf beiden Seiten mit lichtempfindlicher Emulsion
überzogenes, durchscheinendes Kopierpapier, dadurch
gekennzeichnet, dass entweder das Papier selbst oder
die Emulsion mit einer den Durchtritt aktinischer
Strahlen verhindernden Substanz gefärbt ist, die sich
nachträglich wieder entfernen lässt.
eat
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 138. Herr W.B.inN. Ich habe eine Reihe
photographischer ‚, Detektiv “aufnahmen zu machen, für
die ich mir eine Kamera kleinsten Formates (4'/,xX6 cm)
zugelegt habe. Die Aufnahmen sind im allgemeinen
sehr scharf und vertragen deshalb auch eine genügende
Vergrösserung, doch habe ich bei Benutzung besonders
hochempfindlicher Platten jedesmal einen sehr starken
Oberflächenschleier zu verzeichnen, der zunächst bei
der Entwicklung der Platte die Beurteilung stark stört
und ausserdem später beim Kopieren nicht angenehm
ist. Woran liegt diese Erscheinung und wie kann ich
sie beseitigen ?
Antwort su Frage 138. Die Erscheinung Ist
darauf begrfindet, dass bei kleinformatigen Kameras
sehr viel Licht auf den Balgen projiziert, von dort
diffus zurückgestrahlt wird und auch auf die Platte
gelangt. So kommt es, dass hochempfindliche Platten
das falsche Licht stark als Oberfächenschleier regi-
strieren, während weniger empfindliche Platten unter
Umständen glasklar bleiben, da das falsche Licht nicht
genügend kräftig ist, um eine entwickelbare Verände-
rung des Bromsilbers herbeizuführen. Wenn Sie durch-
aus schnelle Aufnahmen machen müssen, so würden
wir Ihnen empfehlen, sich in die Kamera Blenden ein-
bauen zu lassen nach Art der Fernrohrblenden, wobei
Sie dann allerdings auf den Klappmechanismus ver-
zichten müssten und besser einen festen Kasten ge-
brauchen, in dem die geschwärzten Blenden auch
leicht zu befestigen sind. Unseres Wissens existieren
im Handel solche Apparate nicht, doch würde es ja
ein leichtes sein, eine feste Kamera zu bauen, die
den geschilderten Ansprüchen genügt.
Frage 139. Heır A.B. inR. Ich habe mir kürz-
lich durch Abschwächen mit Ammoniumpersulfat einige
Negative verdorben, was ich darauf zurückführe, dass
diese Platten schon sehr alt waren und deshalb die
Gelatine verhornt ist. Ich wage es nicht, mit diesem
Abschwächer weiter zu arbeiten und bitte um eine
Vorschrift für eine andere Lösung, die sicher arbeitet
und denselben Erfolg bringt.
Antwort su Frage 139. Einen anderen Ab-
schwächer als Ammoniumpersulfat, der dasselbe leistet,
gibt es leider nicht. Doch können Sie vielleicht einen
Versuch mit der alten Bromierungsmethode machen,
die Sie beispielsweise folgendermassen ausführen können:
Sie legen das gut gewässerte Negativ in eine
Lösung aus:
Rotes Blutlaugensalz 38
Bromkalun.. 3 sus we eu wor. Bi
Wasser. . . . .° . IOOo ccm
so lange ein, bis die ganze Schicht durchgebleicht ist.
Dann wird kurz gewässert und mit irgendeinem Her-
vorrufer das Negativ oberflächlich anentwickelt, bis es
etwas kräftiger ist, als es nach dem Fixieren erscheinen
soll. Jetzt wird die Platte in ein neutrales oder saures
Fixierbad zwecks Entfernung des nicht entwickelten
Bromsilbers gelegt, einige Zeit gewässert und nun
kopiert. Es ist einige Uebung erforderlich, das richtige
Mass der Wiederentwicklung genau abzupassen, im
übrigen bietet das Verfahren aber keine Schwlerig-
keiten.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 6r. Herr J. F. in D. Bin beauftragt, An-
sichtskarten eines Sommerlokals zu liefern; da Auf-
nahmen wegen zu viel Schatten unzweckmässig wären,
gab mir der Besitzer eine fertige Ansichtskarte, die ich
jetzt nachbilden soll. Ist dies erlaubt und kann ich
meine Firma als Verlag darauf drucken lassen’?
Antwort su Frage 61. Wenn mangels Verein-
barung das Urheberrecht der ersten Aufnahme nicht
auf den Besteller übergegangen ist, kann er Sie nicht
beauftragen, diese Aufnahme nachzubilden, ohne dem
ersten Urheber für entstehenden Schaden zu haften.
Keinesfalls dürfen Sie auf eine nicht von Ihnen her-
gestellte Aufnahme Ihre Firma als Verlag drucken
lassen, wenn Sie eine fremde Ansichtskarte benutzen.
Entweder lässt der Besteller die Karten von dem Ur-
heber besorgen, oder wenn das Schwierigkeiten machen
sollte, wird Ihnen geraten, den Auftrag nur auszu-
führen, wenn sich der Besteller schriftlich verpflichtet,
dass er für etwaige Schadenersatzansprüche des Ur-
hebers allein haften will. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. S., Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 61.
29. Juli.
1914.
Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig.
(Schluss.)
Doch kommen wir zur Photographie. Der
flüchtige Ueberblick zeigt höchst vollendete
Leistungen; überall finden wir eine Vertiefung,
eine Geschicklichkeit, die den Frauen alle Ehre
machen — aber — dem Berichterstatter wird
das Leben sauer gemacht, denn eine gründliche
Besprechung ist unmöglich, und zwar, das muss
offen ausgesprochen werden, durch die voll-
ständig verunglückte Zusammenstellung der
ganzen Abteilung. Ich bedauere sehr die künf-
tigen Preisrichter, denen ein starkes Stück Arbeit
zugemutet wird. Man vergegenwärtige sich,
dass 64 Aussteller bunt durcheinandergehängt
wurden. Nicht das geringste System konnte
festgestellt werden, weder nach Art noch Ver-
fahren waren die Bilder gebängt. Hätte man
die Landschaften von den Porträts, die Herren-
bildnisse von den Damen- und wieder dann die
Kinderbildnisse getrennt, so könnte man sich
die Sache noch gefallen lassen. Oder wäre
eine Teilung nach dem Kopierverfahren vor-
genommen. Nichts von alledem, ein buntes
Durcheinander, nur das Bestreben, die Grössen
in verschiedenen Tableaus zu ordnen, scheint
das Leitmotiv gewesen zu sein, und sehr
zum Schaden der Ausstellerinnen.e Versuchen
wir uns durch dieses Labyrinth durchzuwinden;
man möge verzeihen, wenn die eine oder
andere Dame doch nicht die richtige Würdigung
fand. Gleich beim Betreten des Raumes 21
finden wir linker Hand Lisa König -Leipzig
mit guten Porträts Leipziger Persönlichkeiten.
Reizend wirkt das Schulzimmer, getreu ist die
Natur im Bilde festgehalten. Auch die Auf-
nahmen aus Lauchstädt wirken fein und ent-
sprechen dem Zwecke in jeder Weise. Anna
Sander zeigt malerische Landschaften. Else
Bäumer- Magdeburg hat niedliche Kinderporträts
und Landschaften mit malerischem Blick erfasst.
Marga Jungnickel hat neben Landschaften,
die von den meisten Damen ausgestellt sind,
auch ein Doppelbild „Mutter und Kind“ aus-
gestellt, das einfach reizend ist. Man sieht den
kleinen Blondkopf, wie er sich bemüht, auf den
Zehenspitzen stehend, der geliebten Mutter den
Morgenkuss abzubetteln.. Ein süsses Bild für
jeden Kinderfreund! Suse Byk überrascht
mit ihrem Herrenporträt höchst angenehm, man
getrost
[Nachdruck verboten.)
traut einer Dame gar nicht eine derartige
markige Auffassung zu. Diese Dame kann
in die Konkurrenz mit den männ-
lichen Kollegen eintreten. Thea Kahl-Berlin
bebandelt meisterlich die Hände. Die Damen-
bildnisse wirken fein in Linie und Licht. Schick
ist das Damenbild der Dame mit Hut. Frau
von Debschitz-Kunowski-München ist in
der Gruppe München-Weimar bereits gewürdigt,
und hier stellen sich die Bilder ebenbürtig zur
Seite. Käte Korns Stilleben sei hier lobend
erwähnt. Die Bildnisse von Gregorovius-
Seelenbinder-München erheben auch An-
spruch auf Beachtung. Elisabeth Gropp ist
gleichfalls reichhaltig mit guten Bildern ver-
treten, die Raucherstudie ist ein guter Einfall.
Karoline Kurscheidt-Krebs-Bonn hat ein
wabres Kabinettstück in der alten Tür mit
Laterne gebracht, eine Abendstudie, die in
jeder Weise als fein zu bezeichnen ist. Bei den
Bildern von Else Kette-Kassel zeigt sich deut-
lich das eigentliche Gebiet der Frau. Die zart-
besaitete Frauenseele ist für Kinderaufnahmen
wie geschaffen. Eine reiche Zahl reizender
Kinderköpfchen, in einigen Blättern zusammen-
gestellt, erfreut uns durch die Natürlichkeit. So
sollen unsere Lieblinge ausschauen, wenn wir
sie im Bilde haben. Die weichen Linien der
Kindernatur haben hier meisterbafte Wieder-
gabe gefunden. Die Aufnahmen sind fein im
Lichte und heben sich gegenüber der jetzt von
vielen Kollegen beliebten Schwere der Töne
vorteilhaft ab. Dass diese Dame auch versteht,
ernste Töne anzuschlagen, sieht man deutlich
aus dem Damenbilde mit Pelzschmuck.
Elfriede Reichelt-Breslau bietet in ver-
schiedenen Bildnissen die von ihr bewiesene
Meisterschaft. Stephani Held-Ludwig-
München bringt sehr gute Sachen, und sei an
dieser Stelle das Bild des Herrn mit den dunklen
Brillengläsern besonders lobend hervorgehoben.
Mancher Kollege würde hier auf einen falschen
Ausweg gekommen sein und statt der dunklen
Gläser einen Ersatz empfohlen haben. Dass
man diese Aufgabe aber in der richtigen Form
erledigen kann, sieht man hier in anerkennens-
werter Weise. Grete Dorrenbach-Berlin stellt
ein Herrenbild mit Hut aus, und ferner wäre das
62
420
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
nackte Kind mit Buch lobend zu erwähnen.
Von Grete Back will uns der lachende Knaben-
kopf am meisten zusagen. So nett das Damen-
bildnis der Dame mit den Blumen ist, welches
uns Lendvai Dirksen aus Hellerau-Dresden
bringt, so wenig können wir uns zustimmend
zu der Aufmachung erklären. Nur die Sucht,
etwas anderes zu bringen, erklärt diese Ent-
gleisung mit dem Stoffvorstoss. Lidye Bieler-
Nordhausen versucht sich mit einem weib-
lichen Akt, „Spielende Nixe“* betitelt. Die
Aufnahme ist ganz nett, aber die Parallele der
Arme wäre leicht zu vermeiden gewesen und
darf nicht unerwähnt bleiben.
die beiden Damenköpfe im Profil sehr gut. Feli-
zitas von Baczko-Bremen hat verschiedene
Herrenbildnisse ausgestellt, die das Prädikat
„gut* verdienen. Anni Heimann-Berlin ge-
fallt uns mit dem Damenbildnis am meisten.
Baronin von Nolcken-Berlin hat in der Ver-
gangenheit gesucht und unter anderen Bildern
auch ein Porträt der Kaiserin Friedrich aus-
gestellt. Warum so in die Ferne schweifen?
Sämtliche Bilder sind markig in den Linien und
im Licht. Berta Zillessen - Bautzen bringt
Bilder, welche an die gute, alte Zeit erinnern.
Meta Wend-Nürnberg ist den Lesern dieser
Zeitschrift ja genügend bekannt, und was sie
in Leipzig ausstellt, kann sich in jeder Weise
auch sehen lassen. Margarete Roeper-
Rostock hat es mit einem männlichen Halbakt
gewagt, und tatsächlich kann man nur sein
Lob aussprechen. Der Letteverein hat eine
reiche Zahl von Arbeiten weiblicher Schüle-
rinnen ausgestellt, die der Schule alle Ehre
machen. Der Katalog hat noch eine ganze An-
zahl von Namen, in der Ausstellung waren sie
kaum zu finden, manche Ausstellerinnen sind
auch weniger hervorgetreten, teils haben sie es
vorgezogen, namenslos auszustellen. Der ein-
gangs erwähnte Uebelstand, dass die ganze Ab-
teilung bunt zusammengewürfelt ist, die Aus-
stellerinnen nicht in einheitlichen Zusammen-
Dagegen sind _
stellungen sich dem Besucher zeigen, hat das
Amt der Kritik sehr erschwert und wird es
auch mit sich gebracht haben, dass wider Willen
vielleicht auch etwas vergessen worden ist.
Nicht vergessen möchte ich aber die zarte Auf-
merksamkeit, die die Frauenwelt in der Photo-
graphie der ersten Photographin, der bereits
erwähnten Frau Bertha Wehnert-Beckmann-
Leipzig, erwiesen baben, indem sie das grosse
Oelbild dieser mutigen Dame an bevorzugter
Stelle ausstellen. Auch verschiedene Arbeiten
aus dem Atelier der genannten Kollegin, die
Schreiber dieses Berichtes noch persönlich ge-
kannt hat, lassen die Würdigung der Ent-
schlafenen erkennen. In dem Museum für Photo-
graphie verdiente das Bild der Frau Wehnert-
Beckmann einst den dauernden Platz, denn
sie bat unermüdlich und mit feinem Verständois
die Photographie zur Geltung zu bringen ge-
wusst. Für die damalige Zeit ein grosses Wagnis.
Wir sind am Ende! Schauen wir noch ein-
mal auf die Darstellung der Photographie auf
der Weltausstellung für Buchgewerbe und Graphik
in Leipzig in ihrer Gesamtheit zurück, so können
wir offen eingestehen, dass wir uns der verschie-
denen Abteilungen nicht zu schämen brauchen.
In drei verschiedenen Lagern wurde für die
Beschickung gearbeitet, und alle Gruppen haben
sich wacker behauptet. Neidlos soll auch der
Arbeit der Frau an unserer Seite die gerechte
Würdigung zuteil werden, denn sie hat sich
wacker behauptet. Alle wurden offensichtlich
von dem Gedanken beseelt, der Photographie
den Ehrenplatz unter den graphischen Künsten
zu erhalten, und so möge es auch ferner sein
und bleiben. Wahr und echt sei unser Werk,
ehrlich unser Streben; dann wird man auch
unserer Arbeit die verdiente Beachtung zuteil
werden lassen.
Für uns gelte stets das Wort des getreuen
Ekkehard der Photographen in Dresden,
unseres lieben Hofrat Krone: „Im Licht, zum
Licht, durchs Licht!"
Er —
Rundsehau.
— Bleichbad für Schwefeltonung.
David Ireland zieht für die Schwefeltonung
ein Bleichbad mit Permanganat der alten Vor-
schrift mit Bromid und rotem Blutlaugensalz
vor, da jenes ihm volikommenste Tönungen
neben brillanten Weissen ergab. Ireland be-
nutzt eine Lösung von ı5 g Kaliumpermanganat
in 600 ccm Wasser; für die Bleichung werden
a ccm derselben mit 2 ccm Salzsäure und 300 ccm
Wasser versetzt. Diese Mischung wird in einer
Schale über das Bild ausgegossen. Mit der
Bleichung des Bildes verliert die Lösung ihre
Farbe. Sollte die Bleichung nicht recht von-
[Nachdruck verboten.)
statten gehen, so misst man weitere 2 ccm
Permanganatlösung ab, verdünnt mit Wasser
wie oben und fügt davon in kleinen Portionen
zu, bis die Bleichung des Bildes vollkommen
ist. Es können mehrere Bilder auf einmal ge-
bleicht werden, aber das Geheimnis des Erfolgs
liegt gerade in der allmählichen Zugabe der
Manganlösung. Ein Bräunlichwerden des Papiers
an der Rückseite ist ein Zeichen, dass mit dem
Zusatz weiterhin vorsichtiger zu verfahren ist.
Abweichend von dem Blutlaugensalzbleicher,
der ein gelbbraunes Bild hinterlässt, bewirkt
dieser Prozess eine gänzliche Bleichung. Nach
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
421
kurzer Wässerung des Bildes, bis das Wasser
nicht mehr gelblich erscheint, ist das Bild zur
Schwefelung fertig. Wird dazu Schwefelnatrium
verwendet, so empfiehlt sich der Zusatz einiger
Tropfen Salzsäure, dieser steigert die Ton-
schönbeit.
Für den Prozess der Bleichung und Rück-
entwicklung behufs Erlangung grösserer Tiefe
und Gradation von Bromsilberbildern gibt Ire-
land folgendem Entwickler den Vorzug:
Amidol . ee
Natriumsulft . . . . ....40,
uns 35 ccm,
Wasser. . . .... 600
”
Diese Entwicklung hat Auch die Annehm-
lichkeit, etwaige durch zu starke Permanganat-
lösung "verursachte Flecke zu beseitigen. Der
Entwickler hält sich ferner gut; eine Vorrats-
lösung arbeitete auch nach über 4 Monaten noch
tadellos.
Die Rückentwicklung ist bei Tageslicht vor-
zunehmen; ist das Wetter trübe, so gehe man
an das offene Fenster. Zusatz von Bromkali
ist nicht nur unnötig, sondern wirkt sogar un-
vorteilhaft. („Ihe Amateur Photographer.“)
un 2 I ns
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Pür diese Nachrichten übernimmt die Redaktion heine
Verantwortung.)
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
Sitzung am 3. August IgLI4,
abends 7 Uhr (Beginn pünktlich 7!/, Uhr) im
„Hotel Russischer Hof“, BRosenstrasse.
Tagesordnung.
ı. Verlesung und Genehmigung des Protokolls letzter
Sitzung.
2. Ersatzwahl für den infolge Fortzuges ausscheiden-
den Schriftführer.
3. Antrag: Händler und weibliche Mitglieder sind
vom Besuch der Versammlungen zu befreien,
4. Handwerkskammersachen.
5. Bericht über den Besuch der „Bugra“.
6. Bericht über die Central-Verbands-Verhandlungen.
49. Ausstellung von Gummidrucken der Firma Höch-
heimer & Co., Feldkirchen - München.
8. Verschiedenes.
Wir ersuchen, die noch ausstehenden Fragebogen
zur Ermittlung der ortsüblichen Preise mitzubringen.
Plakate für den Sonntags-a Uhr-Schluss sind in
der Versammlung zu haben.
Unter Hinweis auf $ a2 der Satzungen ersuchen
wir um zahlreiches Erscheinen.
Der Vorstand:
Rich. Freundt, Hans Bourguin,
Obermeister. Schriftführer.
Vom 17. bis 25. September d. J. findet in der
Photographischen Lehranstalt des Lettevereins zu Berlin
ein Meisterkursus für Photographen statt. Wir können
die Teilnahme an dem Kursus nur empfehlen. Es
werden such in diesem Jahre Stipendien an Photo-
graphen aus preussischen Handwerkskammerbezirken
gewährt. Sollten einige Innungsmitglieder beab-
sichtigen, an diesem Kursus teilzunehmen, so empfiehlt
es sich, die Meldung mit einem Gesuche um Ge-
währung einer Beihilfe sofort unter J. N. I 1038 au die
hiesige Handwerkskammer einzureichen. Lehrpläne
sind vom Obermeister zu beziehen.
Diejenigen Innungsmitglieder, welche mit ihren
Beiträgen für das laufende Halbjahr April bis Oktober
1914 noch im Räückstande sind, werden dringend er-
sucht, dieselben bis zur nächsten Innungsversammlung
am 3. August an den Kassenführer Hugo Julius,
Georgstrasse 24, einzusenden.
Im Namen des Vorstandes:
Rich. Freundt, Obermeister.
ad t4—
Sehleswig-Holsteinischer Photographen-
Verein.
Hauptversammlung
am Montag, den 24, August IgI4, morgens II Uhr
in Altona, Gartenbau - Ausstellung
im „Schloss-Caf&“.
Tagesordnung.
Bericht des Vorstandes.
s- „ Schatzmeisters.
Vorstandswahlen: a) I. Vorsitzender, b) Geschäfts-
führer, c) zwei Kassenprüfer.
Bericht über den III. Photographentag in Leipzig.
Praktische Vorführung des „Bromöidrucks‘ durch
Herm Carl von Salzen- Hamburg.
Verschiedenes.
Ausstellung von Bromöldrucken.
‚„ Bildern auf Dührkoop- Matt der
Firma Chemische Fabrik auf Aktien (vorm.
Schering- Charlottenburg).
Ausstellung von Bildern auf Risse-Papieren der
Wirma Photochemische Fabrik G. m. b. H. (Rol.
Risse- Flörsheim a. M.).
Der Vorstand glaubt mit der Abhaltung der Ver-
sammiung in der Gartenbau - Ausstellung in Altona im
Sinne der Mitglieder zu handeln, die interessante Tages-
ordnung, verbunden mit der Ausstellung, bietet des
Guten so viel, dass der Vorstand mit Sicherheit auf
einen grossen Besuch rechnet, jedenfalls bitten wir
unsere Mitglieder, zahlreich zu erscheinen.
Der Vorstand.
I. A.: Otto Stiegler.
It
au > BD
De)
Erholungsheim.
Bei der Central-Verbandstagung in Leipzig wurde
der Antrag gestellt, ein eigenes Erholungsheim zu
gründen. Wegen der zu hohen Kosten konnte diesem
Wunsche nicht stattgegehen werden. Der Vorstand
422
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
wurde aber beauftragt, sich mit schon bestehenden
Erholungsheimen in Verbindung zu setzen, um für
unsere Mitglieder besondere Vergünstigungen zu er-
langen. Die betreffenden Verhandlungen sind im
Gange, und kann ich jetzt schon mitteilen, dass unsere
Kollegen in dem neuen Erholungsheim der Hand-
werkskammer Stettin, in dem bekannten Ostseebad
Misdroy, für den ausserordentlich billigen Verpflegungs-
satz von 3 Mk. pro Tag unterkommen können. Für
den Monat August sind noch einige Plätze frei, und
empfiehlt es sich, wenn Kollegen von der ausserordent-
lichen Vergünstigung Gebrauch machen wollen, sich
sofort bei der Handwerkskammer in Stettin, Augusta-
strasse 54, anzumelden.
R. Schlegel- Dresden,
LI. Vorsitzender des Central-Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Iunungen, J. P.
OH
Auszeiehnungen.
Herr Hans Tellgmann in Langensalza wurde
am 19. Juli von Sr. Königl. Hoheit dem Herzog Karl
Eduard von Sachsen- Koburg-Gotha der Titel Hof-
photograph verliehen.
Kleine Mitteilungen.
— Die Neuregelung des Zugabewesens.
Neue Vorschläge des preussischen Handelsministers
zwecks gesetzlicher Neuregelung des Zugabewesens
sind den beteiligten Reichsressorts und preussischen
Ministerien zugegangen, so dass demnächst Beratungen
über diese Materie zwischen diesen Dienststellen statt-
finden können. Die neuen Vorschläge verfolgen den
Zweck, die Missstände zu beseitigen, die infolge der
Zugaben an die Käufer eine Preisverschleierung her-
beiführen, wodurch die Konkurrenz der Verkäufer
gegenüber ihren Berufsgenossen verschärft wird. Der
Ausschuss der Berliner Handelskammer hat auf den
Fragebogen des Ministers eine sehr treffende Definition
über das Zugabewesen gegeben. Er erblickt in dem
Verfahren der Zugabenreklame einen Verstoss gegen
das erste Erfordernis des Kaufes, die Durchsichtigkeit
der Preisverhältnisse. Da anzunehmen ist, dass in der
Regel die Zugabe nicht ein reines Geschenk darstellt,
sondern ganz oder zum Teil in dem Preise der Haupt-
ware mit bezahlt wird, kann die sogen. „Wertreklame
die Probe daraufhin, ob sie gleich anderen Arten der
Reklame ein legitimes Mittel des geschäftlichen Ver-
kehrs sei, in der Mehrzahl der Fälle nicht bestehen.
Was die Vorschläge anbetrifft, die die Ankündigung
der Zugabe und das Zugeben selbst gesetzlich unter
Strafe stellen wollen, soweit es sich nicht um Zugaben
von geringem Wert handelt, so dürften sie sich schwer
verwirklichen lassen. Eine Abgrenzung dieser Begriffe
verursacht besondere Schwierigkeiten, wenn man die
Zuwiderbandlungen unter Strafe stellen will, denn
strafgesetzliche Bestimmungen müssen klare Voraue-
setzungen haben. Eine Umfrage bei den Handels-
kammern hat ergeben, dass sich die Mehrheit der-
selben im Prinzip dafür ausgesprochen hat, die
Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb abzuändern, um den hervorgetretenen
Missständen erfolgreich auf diesem Gebiete entgegen-
zutreten. Vorher sind fast alle Kleinhandelsausschürse
hierüber befragt worden. Ganz besonders hat sich das
Zugabewesen im Margarinehandel ausgewachsen. Im
übrigen kommt es in der Hauptsache bei Spirituosen,
Weinen, Zigarren, Tee, Kakao und Schokolade in
Betracht.
7 2
Fragekasten.
Rechtliche Fragen.
Frage 62. Herr M.S. in K. Am 29. Juni d. J.
sandte ich an eine auswärtige Firma, die Postkarten
inneshalb ı2 Stunden offerierte, ein Negativ und be-
stellte eine Probekarte. Als ich nach 5 Tagen noch
keine Antwort erhielt, wiederholte ich meine Bestellung
der Probekarte. Nach weiteren 6 Tagen verlangte ich
mein Negativ zurück, bisher ebenfalls ohne Erfolg.
Wie kann ich mein Negativ schnellstens wieder zurück-
erhalten ?
Antwort su Frage 63. Teilen Sie der Firma
durch Einschreibebrief mit, dass Sie an der verspäteten
Lieferung Ihrer Bestellung kein Interesse mehr haben
und das Negativ innerhalb 3 Tagen zurfickerwarten,
andernfalls Sie die Klage auf Herausgabe Ihres Nega-
tives beim zuständigen Gericht erheben werden. Er-
halten Sie dann noch nicht das Negativ, dann müssen
Sie allerdings gerichtliche Schritte unternehmen und
zunächst einmal eine einstweilige Verfügung erwirken,
da ja ein Missbrauch Ihres Negatives unter diesen Um-
ständen nicht ausgeschlossen ist. Dr. Sch.
Frage 65. Herr R. G. in G. Ich bestellte bei
einer Firma 1000 Postkaıten zu einem bestimmten
Vereinsfesttag. Eine verspätete Lieferung musste mir
Schaden verursachen, was ich der Firma auch mitteilte.
Die Karten wurden 2 Tage zu spät gesandt, ich ver-
weigerte, ebenso wie der Verein, die Annahme. Mir
ist dadurch ein sehr grosser Schaden entstanden. Die
Karten verkaufte ich an den Verein für 30 Mk., für
Aufnahme 8 Mk., zusammen für 38 Mk. Die Karten
habe ich bezahlt und forderte von der Firma diesen
Betrag zurück, sie sandte mir aber nur 12 Mk. Damit
will ich mich nicht zufrieden geben. Was habe ich
zu tun?
Antwort su Frage 63. Da ein sogen. PFixgeschäft
nach $ 361, B.G. B., vorliegt, wären Sie zum Rück-
tritt vom Vertrag berechtigt gewesen. Sie hätten
dann die Firma gemäss $ 286, B.G. B., auf den vollen
Schaden verklagt, der durch den Verzug der Lieferung
entstanden ist. Der Rücktritt vom Vertrage ist jetzt
nach der Annahme der Lieferung nicht mehr möglich,
Sie haben dadurch jedenfalls Ihre Situation keines-
wegs gebessert. Es bleibt Ihnen nichts übrig, als die
Firma für den tatsächlichen Schaden, der auch den
entgangenen Gewinn umtasst, haftbar zu machen.
Versuchen Sie erst mit einem gerichtlichen Zahlungs-
befeh), Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. S., Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 62.
2. August.
IQI4.
Bilanz.
Von Hugo Schambach iu Krefeld.
Gibt es ein Wort, welches gleich diesem
dem kleinen, wie dem grossen Geschäftsmann
mehr Schrecken eirflösst? Ich glaube kaum,
und trotzdem ist es die einfachste Sache der
Welt, eine sogen. Bilanz aufzustellen, wenn
man sich nur ein klein wenig Mühe macht, und
rechnen, lesen und schreiben kann. Wie viel
wird dem kleinen Geschäftsmann, gerade dem
kleinen empfohlen, seine Bücher in Ordnung
zu führen, und wie wenig wird diese Mahnung
beachtet und mit leichtfertigen Worten in den
Wind geschlagen. Man sagt sich eben, man
weiss, was man besitzt; so viel, dass man es
nicht mehr übersehen kann, ist nicht vorhanden,
ausserdem ist man von morgens bis abends
beschäftigt, bezieht jährlich für soundso viel
Mark Waren, und da man diese verarbeitet,
und in einem guten Verhältnis zu den anderen
Unkosten auf die gelieferten Arbeiten schlägt,
muss man auch verdienen. Im Grunde ge-
nommen, hat der Mann, der so spricht, recht,
denn, wenn er so denkt, hat er eben nichts
anderes getan, als eine — allerdings etwas
primitive — Bilanz aufgestell. Aber, nun
kommt das grosse Aber! Weiss der Mann
auch, ob er seinen Besitzstand erhalten, ver-
grössert oder verringert hat? Ich glaube kaum,
denn, wenn er noch ein so grosser Gedächtnis-
künstler ist, wird er sich doch nicht der früheren
Zustände erinnern, wie sie etwa vor 2, 3,4
oder 5 Jahren waren, und hier, gerade hier
liegt der Hase im Pfeffer. Eine Bilanz stellt
eben nur den momentanen Stand der Dinge
dar und erst die zweite bringt den Aufschluss
über den tatsächlichen Gewinn oder Verlust.
Dass es von allergrösster Bedeutung ist, stets
ganz unzweifelhaft über den Stand seines eigenen
Vermögens unterrichtet zu sein, ist meines Er-
achtens nicht zu bestreiten.
Und wie einfach ist das alles! Kaum der
Mühe wert. Und trotzdem scheut man sich vor
dieser Arbeit — vielleicht auch nur infolge der
allgemeinen schlechten Geschäftslage, da man
von einer Bilanz eben neue Enttäuschungen
erwartet!
Zu der Sache selbst will ich voraussenden,
dass ich nicht etwa verlange, dass man meine
[Nachdruck verboten.)
Ausführungen als etwas Nagelneues auffassen
soll; es ist im Gegenteil etwas sehr Altes, was
ich erzähle, die Phönizier wussten es schon,
und wenn ich trotzdem darüber schreibe, so
tue ich es nur, um den Hartgesottenen zu über-
führen, der da glaubt, dass man zum Bilanzen-
machen eine Menge Schreiberei brauche, eine
Anzahl Bücher benötige, um dann am Ende
des Jahres feststellen zu können, dass es mit
der goldenen Zeit tatsächlich seine Bewandtnis
habe. Nun, diesem Hartgesottenen will ich
sagen, dass er das alles gar nicht nötig hat.
Alles das, was an Barmitteln im Laufe des
Jahres im Geschäft eingeht, wird wohl der
lotterigste Geschäftsmann notieren; für die-
jenigen, die aber nicht einmal dafür Interesse
haben, sind auch diese Zeilen wertlos, denn da
kann überhaupt nichts mehr helfen.
Also, ich nehme an, dass heute ein alter
Schlendrian in sich geht, und nun ordnungs-
mässig seine Bücher führen will. Was tut er
alsdann? Er kauft sich ein Schulheft für ıo Pf.
und schreibt auf die aufgeschlagene Seite Er-
öffnungsbilanz vom ı. Januar 1914. Auf das
linke Blatt des Heftes schreibt er Aktiva, das
ist die Bezeichnung für alles, was vorhanden
ist. Nun beginnt er, in Rubriken untereinander
anzuführen: |
ı. Warenlager (er muss sich die Mühe
nehmen, alle vorhandenen Waren, wie Kopier-
papiere, Kartons, Platten usw., zu dem der-
zeitigen Wert in einem Separatnotizbuch auf-
zuführen und zu addieren. Wieviel die Ge-
samtsumme ausmacht, muss er dann in die ge-
nannte Rubrik eintragen.
Dies ist die grösste Arbeit, da das genaue
Feststellen der Werte der Materialien ziemlich
umständlich ist. Hat man z.B. Rahmen zu
100 Mk. eingekauft und, sagen wir der Klarheit
halber, noch kein Stück verkauft, so muss man
sich auch die Ware besehen, ob sie noch
in demselben Zustand ist wie bei dem Bezug.
Hat sie durch Feuchtigkeit gelitten oder wurden
die Rahmen zerkratzt, so sind sie eben keine
100 Mk. mehr wert, sondern vielleicht 70 Mk.
Diese Bemerkung ist so selbstverständlich, wie
sie nur sein kann, und man glaubt nicht, wie
63
424
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
oft man gerade hier Böcke schiesst, die alsdann
eine ganz falsche Bilanz ergeben. Man muss
also, wenn man etwa für 500 Mk Kartons aus
dem vergangenen Jahrhundert auf Lager hat,
und diese nur als Packmaterial verwenden kann,
sie auch als solches mit eben etwa ıo Mk. in
dem Warenkonto aufnehmen.
Hat man also das Warenlager sorgfältig
aufgenommen und in das Buch eingetragen, so
kommt die zweite Arbeit.
Man stellt das Utensilienkonto auf, d. h.
man führt alles, was an beweglichem und un-
beweglichem Inventar vorhanden ist, wieder in
dem kleinen Notizbuch, aber zu dem Wert,
den es momentan hat, auf, und schreibt dann
in dem Schülerheft ein:
2a. Utensilien . Mk.
Nun kommt der dritte Streich, das Debitoren-
konto. Man nimmt sein Buch — Hauptbuch in
grösseren Betrieben, Notizbuch in kleineren und
ganz kleinen — und schreibt sich alle diejenigen
Schuldner auf, von denen man hofft, zu seinem
Gelde zu kommen. Notorisch faule Kunden
braucht man erst nicht aufzuführen. Man addiert
und zieht von der erhaltenen Summe noch
3 oder 5°), oder, wenn man viel Schaden
durch faule Zahbler hat, auch 7 °/, von der
Gesamtsumme ab. Der Rest sind die Debi-
toren. Man trägt also natürlich immer noch
auf der linken Seite des Schulheftes ein:
3. Debitoren . Mk.
Nun kommt noch der Kassenbeständ: nebst
den Zinsen des im Geschäftsbetrieb befindlichen
Kapitales.. Hat man also z. B. 3000 Mk. auf
einer Bank untergebracht und hat damit ıoo Mk.
Zinsen erzielt, hat ausserdem noch 100 Mk. in
der Kasse liegen, vielleicht noch einen Wechsel
über so Mk., so trägt man unter die anderen
Rubriken ein:
4. Kassenbestand:
Ia bar . . 100 Mk.,
per Bankguthaben . 3000 „
Zinsen davon I0oo „
per Wechsel . . . 50 ,„
3250 Mk.
Diese vier Positionen addiert man nun, und
das Resultat ist das Vermögen, ohne Berück-
sichtigung der Schulden.
Da es Betriebe ohne Schulden nicht gibt,
müssen wir nun auch diese feststellen.
Es kommt nun in erster Reihe irgend ein
Darlehensgläubiger in Betracht. Er heisst Müller
und hat 1000 Mk. zu 4 °/, geliehen. Da diese
1000 Mk. im Geschäft liegen, der Gläubiger
also für diesen Betrag das ermittelte Vermögen
belastet, muss es auch davon in Abzug gebracht
werden, und das geschieht auf folgende Weise:
Man schreibt auf die andere Seite (die
rechte) des Schulheftes im Gegensatz zu Aktiva,
Passiva, das ist das, was man an dem Ver-
mögen, wie gesagt, abziehen muss, und schreibt
darunter:
ı. Müller, Darlehenschuld . . Mk.
Da Müller auch Zinsen erhalten soll, die
auch das Geschäft belasten, so muss man auch
diese aufnehmen, also
a. Müller, an Zinsen von dann und
dann bis zum (Datum an welchem
die Bilanz gemacht wird) . Mk.
Dann stellt man sich wieder in dem Notiz-
buch alle anderen Schulden auf, wie:
X.Y.Z., an Waren
U.V. Ww., dito. . ;
USW., addiert, und trägt dies als Nr. 30 ein.
Bei Aufstellung der Kreditoren wird unter
ı00 Fällen 95 mal vergessen, die Gas-, Elektri-
zitätsrechnung sowie die Taxe für Fernsprecher
einzutragen, daskommt daher, da diese Quittungen
meist erst dann präsentiert werden, wenn man
mit der Januarbilanz bereits fertig ist. Dann
kommt Nr. 4, die eigene Einlage, also derjenige
Betrag, den man selbst in das Geschäft ge-
steckt hat. Weiss man dies nicht mehr, so
zählt man die bis jetzt ermittelten Schulden
zusammen von dem Gesamtbetrag der Aktiva-
seite ab und trägt diese Summe als letzte
Rubrik unter „eigene Einlage“ ein. Dies ist zu
gleicher Zeit auch das Vermögen, wenn man
natürlich keine anderen, nicht im Geschäft ein-
bezogene Werte besitzt.
Wenn man alsdann alle Summen auf der
Passivaseite zusammenzählt, muss selbstverständ-
lich derselbe Betrag herauskommen, wie auf der
Aktivaseite.
Das wäre also die Eröffnungsbilanz, die
umsfändlichste aller Bilanzen, wenn sie in einem
laufenden Betrieb vorgenommen wird. Alle
anderen folgenden Bilanzen sind viel einfacher.
Man versäume nicht, die Bilanz mit dem
Datum zu versehen und zu unterschreiben,
da sie anderenfalls vor den Behörden nicht
gültig ist.
Wie ich schon vorausschickte, kann man
mit dieser ersten Bilanz herzlich wenig .anfangen,
denn, ob man mehr Schulden hat, als Ver-
mögen, weiss man im allgemeinen in unserem
kleinkaufmännischen Betrieb gar bald. Der
Wert dieser Bilanz tritt erst nach Ablauf eines
Jabres etwa zutage, wenn man feststellen will,
ob man besser oder schlechter steht als im
Jahre zuvor.
Um nun zu dem eigentlichen Thema zurück-
zukommen, muss ich erst einiges über die
Buchführung vorausschicken.
Vor allem will ich mit meinen Darlegungen
den einfachen Weg zeigen, der am wenigsten
„Mk.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
425
Mühe macht, und den jeder ohne erheblichen
Aufwand an Mühe einschlagen kann. Auch
unnötige Kosten will ich vermeiden. Man lasse
sich also ein Aufnaahmebuch senden, welches
für wenige Mark zu beziehen ist. In dieses
trägt man alle Aufnahmen der Nummer nach
ein, ausserdem die Bestellungen, den dafür ver-
einbarten Preis und die Zahlungen. Ausserdem
schaffe man sich ein Kassenbuch an, in welchem
man einfach täglich die eingehenden Geldbeträge
auf der linken Seite einträgt, und auf der
rechten Seite alle Ausgaben, welche für das
Geschäft gemacht werden. Ausserdem zähle
man — und das ist sehr wichtig — die eigenen
Entnahmen für den Privatgebrauch den Aus-
gaben bei. Am Ende eines jeden Monats
addiere man die beiden Seiten, ziehe die Aus-
gaben von den Einnahmen ab, und man hat
den Kassenbestand, den man als Transport für
den nächsten Monat unter Einnahmen auf der
linken Seite einträgt. Dies alles ist so selbst-
verständlich und viel einfacher, als man es be-
schreiben kann. Führt man diese zwei Bücher
in ordentlicher Weise, so tut man seine volle
Schuldigkeit, und kann an Hand dieser wenigen
Notizen jederzeit die notwendigen Bilanzen
machen. Es ist für ein mittleres Geschäft da-
für ein täglicher Aufwand von nur einigen
Minuten nötig.
Machen wir nun einen Sprung in die Zu-
kunft! Wir stehen am Abend des 31. Dezember
1914. Wir machen nun den Abschluss wie
immer und tragen den Kassenbestand auf
Januar ıgıs vor, vergessen aber auch nicht
die Zinsen, die wir von der Bank für unser
aufbewahrtes Geld erhalten, dazuzuschlagen.
Nun beginnt unsere zweite Bilanz.
Zuerst nehmen wir wieder unser Waren-
lager auf und tragen es in das Schulheft, wie
bereits erwähnt, ein. Ferner haben wir noch
von der Eröffnungsbilanz das Utensilienverzeich-
nis. Wir ziehen nun aus dem Kassenbuch alle
diese Ausgaben, die man für Neuanschaffungen
(diese darf man ja nicht im ganzen von der
Steuer abziehen) hatte, aus und setze sie unter
das Utensilienverzeichnis, addiere und ziehe
wieder die entsprechende Prozentzahl von der
Gesamtsumme für Abnutzung des Inventars ab.
Das Resultat trage man unter Utensilien, wie
an der Eröffnungsbilanz, ein. Dann suche man
seine Schuldner zusammen, die unter Debitoren
rangieren, dann die Privatentnahme, den Kassen-
bestand, und addiere das Ganze, weil dies die
gesamte Habe darstellt.
Nun kommen wieder die Passiva. Alles ist
wie früher. Haben wir Müller etwas abgezahlt,
so tragen wir ihn mit der Restsumme ein,
anderenfalls schlagen wir die event. nicht be-
zahlten Zinsen zum Kapital und tragen diesen
Betrag wie früher ein. Mit den Zinsen und
den Kreditoren ist es dasselbe wie vorher, nur
müssen wir nun das Interessanteste, den Ge-
winn des vergangenen Jahres, feststellen. Man
zählt auf einem Zettelchen die bereits ermittelten
Posten der rechten Seite zusammen und zieht
diese Summe von der Gesamtsumme der linken
Seite ab. Das Resultat ist der Gewinn
(welchen man auch zu versteuern hat).
Diesen Gewinn trägt man wieder uüter die
letzte Rubrik und, wenn man nun die ganzen
Zahlen der rechten Seite addiert, muss dieselbe
Summe der linken Seite herauskommen.
Nun hat man alles, was man braucht, um
sich ein Bild über den Stand seines Vermögens,
über den Fortschritt oder Stillstand des Ge-
schäftes, durch Vergleichen der einzelnen Summen
untereinander machen zu können.
Die dritte und folgende Bilanz bringt aber
noch etwas Neues, was ich nicht unbeachtet
lassen will. Hat man nämlich in dem letzten
Jahre, sagen wir 5000 Mk. verdient und hat
3000 Mk. Privat entnommen, so müssen diese
restlichen 2000 Mk. in der folgenden Bilanz der
eigenen Einlage zugezählt werden. Hat man
aber mehr ausgegeben als eingenommen, so
bat man selbstverständlich umgekehrt zu ver-
fahren.
Wem diese Darstellungen nun immer noch
nicht fasslich sind, und wer nun immer noch
nicht in sich geht und seine Bücher in einem
ordnungsmässigen Zustand erhält, dem kann
nicht mehr geholfen werden.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch
darauf hinweisen, dass die Bilanz nicht, um
die Neugierde zu befriedigen, wie mich kürz-
lich ein kleiner Handwerksmeister belehren
wollte, gemacht wird — wovon man doch nichts
als Aerger und Mühe hätte —, sondern man
kann sie als Reklamationsmittel bei zu hoher
Steuereinschätzung sehr wirksam verwenden,
denn bekanntlich muss man seit dem Neuesten
ziffernmässig angeben, wenn man reklamieren
will, wie hoch man überschätzt wurde, und
muss auch den Beweis führen, welcher für die
Behörden nur durch Bilanzen zu erbringen ist.
Wer über 3000 Mk. Einkommen von der
Steuerbehörde eingeschätzt wird, kann zum
Ziehen der Bilanzen unter Androhung von
Strafe gezwungen werden.
63”
426
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Die Photographie auf der Strasse.
(Eingesandt.)
Liest man jetzt die Anzeigen, „Verkäufe“ in unseren
Fachzeitschriften, so fällt dabei die steigende Zahl auf.
Wegen Krankheit — Abnahme des Augenlichts —
Ueberbürdung, sind so die Schlagworte, die bei Ge-
schäftsverkäufen angewandt werden. Auch sonst ist
der Markt mit gebrauchten Apparaten, Objektiven usw.
überschwemmt, und auch an photographischen Artikeln
ist kein Mangel.
Was nun die Geschäftsverkäufe anbelangt, so ge-
hört wohl der Fall, dass jemand sein Geschäft verkauft,
weil er genug verdient hat, zu den grössten Selten-
heiten. Die meisten Verkäufe finden wohl heute statt,
weil die Passiven die Aktiven übersteigen. Man hat
gearbeitet, gelebt und ist gerade so durchgekommen.
Welches sind nun wohl die Hauptursachen, die zum
Niedergange der Berufsphotographie so stark beigetragen
haben? Will man eine Krankheit heilen, so ist doch
erst die richtige Diagnostik die Hauptsache, und wenu
diese zutrifft, so kann man an die Heilung der Krank-
heit gehen.
Die Hauptursache, die zum Niedergange der Berufs-
photographie geführt, ist in dem Aufschwung der
Amateurphotographie zu suchen. Wenn uns auch
durch die Amateurphotographie ein kleiner Prozent-
satz an Vergrösserungen zugute komnit, so wird
andererseits der Bedaıf an Photographien durch Ama-
teurbilder in vielen Familien gedeckt.
In zweiter Linie ist der billige Preis der Schleuder-
konkurrenz von verderblichstem Einfluss gewesen. Man
hat das Publikum glauben gemacht, dass billige Bilder
ebenso gut wie teure sind, und dass der frühere hohe
Preis unse:er Photos nicht mehr angebracht wäre.
Dann kamen die Postkarten — billig, billig —
hinzu, und wenn auch die meisten Photographen ein-
gesehen haben, dass mit Postkartenpreisen Atelier-
mieten, wie sie heute Brauch, nicht mehr zu erschwingen
sind, so ist die Unsitte im Publikum, anstatt der teuren
Bilder billige Postkarten zu verlangen, dermassen ein-
gerissen, dass sich eine bedeutende Mindereinnahme
beim Jahresabschluss ergeben muss.
Um unser Glück vollzumachen, eröffneten findige
Köpfe noch die Miniaturateliers, die, von einer Stadt
zur anderen ziehend, das Feld abgrasen, eine Un-
menge von Bildern in kurzer Zeit herstellen, die auch
den Zweck erfüllen, einen lieben Bekannten im Bilde
zu zeigen, und das Bildnis eines photographischen
Ateliers überflüssig machen. Durch all diese hier an-
gefährten Umstände ist zurzeit das Publikum der-
massen mit Photographien übersättigt, dass der Rück-
schlag nicht ausbleiben konnte,
Was aber den „Atelierinhabern‘“ noch ganz be-
sonders das Leben erschwert, ist der „Photograph auf
der Strasse‘. Alles, was kreucht und fleucht, wird
photographiert. Steht in der Zeitung irgendwo eine
Hochzeit, sofort bieten sich !/, Dutzend dieser Herren
an; kaum treten die Abiturienten aus dem Klassen-
zimmer, so werden sie schon zu einer Gruppe gestelit
und aufgenommen; auf den Promenadenkonzerten, den
Eisbahnen, Rodelbahnen, Rummelplätzen usw. laufen
Photographen mit dem Apparat herum und machen
aufgefordert und unaufgefordert Aufnahmen.
Deshalb ist es auch kein Wunder, wenn diejen'gen
Geschäfte, die hohe Mieten aufzubringen haben, zur-
zeit den schwersten Stand haben, denn all die Auf.
nahmen, die fräher ins Atelier kamen, werden schon
vorher aufgenommen. Diese Ritter der Strasse unter-
graben vollkommen die Existenz der Atelierinhaber
und schädigen unser Ansehen.
Ein grosser Teil dieser Leute zahlt weder Gewerbe-
noch andere Steuern; sie arbeiten zu jedem Preise, haben
eine bescheidene Wohnung, machen alles kontakt und
sind somit in der Lage, zu billigen Preisen zu liefern.
Es liegt deshalb an den Atelierinhabern, diesen Kol-
legen ganz besonders auf die Finger zu sehen, ja nicht
die Konkurrenz dieser Leute zu unterschätzen und
unnachsichtlich gegen sie vorzugehen.
Leben will ein jeder, existenzberechtigt ist auch
ein jeder, aber die Photographen der Strasse sind, wie
die deutschen Tageszeitungen oft richtig und treffend
bemerkten, zur Landplage geworden, und wo photo-
grapbiert wird, wird auch Bedarf gedeckt und dem
Atelier entzogen. Aus diesem Grunde werden auch
Atelierinhaber mit hohen Mieten nicht mehr auf ihre
Kosten kommen, wenigstens nicht in Städten, wo grosse
Konkurrenz vorhanden ist, und wo die Photographen
der Strasse herrschen.
Es ist sonderbar, dass in manchen Städten mit
guten Existenzbedingungen die Anzahl der Photographen
eine minimale ist. In Mülheim a. R., ıı5ooo Ein-
wohner, 6 Photographen, dagegen in Chemnitz mit
300000 Einwohnern, wo die Bevölkerung eine sehr spar-
same, auch gar keine Umgebung, die Geld zur Stadt
bringt, sind 45 Photographen. Dass es ein gewaltiger
Unterschied ist, ob auf 100000 Einwohner 6 oder
ı6 Photographen kommen, ist ganz klar, 6 Photo-
graphen können gut leben, ı6 vegetieren und suchen
teilweise das tägliche Brot auf der Strasse.
Dass diese Postkarten- usw. Geschäfte viel erübrigen,
ist wohl in den wenigsten Fällen möglich, aber sie
verderben die Preise und das Publikum, und schädigen
auf lange Zeit dort, wo sie auftreten, die besseren Photo-
graphen. Ausser allem Zweifel gehen wir durch diese
UVeberproduktion keinen besseren Zeiten entgegen.
Wenn es uns nicht gelingt, diesen Geschäften und
Photographen, die in der Massenproduktion und in
dem Arbeiten „zu jedem Pıeise“ ihr Heil suchen, ein
Ende zu machen — wird uns auch eine Hebung des
Betriebes zur Unmöglichkeit gemacht und ebenso
unseres Ansehens,
Es ist ja nicht überall so schlecht wie in den
Grossstädten, es soll sogar in einigen kleinen Städten
von einem schlechten Geschäftsgang nichts zu merken
sein, aber dies sind wohl nur Ausnahmen, und umsonst
ruft man nicht nach Innungen usw. Nur, wenn die
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
427
Photographen eine geschlossene Macht bilden, damit
sie der Regierung imponieren, ist es möglich, mit
Brfolg der Regierung Vorschläge zur H:bung und
Besserung unseres Berufes zu machen. Mehr Standes-
ehre und Standesbewusstsein und das Bismarcksche
Wort: Werden Sie eine Macht und dann kommen Sie
wieder! Das fehit uns, wenigstens einem grossen Teile
von uns, die sich Photographen nennen! — Nur
durch Anschluss an eine Zentralstelle, durch Einigkeit
zwischen Nord und Süd können wir unsere Lage
wieder heben zum Wohle des einzelnen.
Möge dieser Einsicht sich niemand verschliessen,
und ein jeder an seinem Platze die „Auswüchse‘ der
Photographie rücksichtslos bekämpfen. Roma,
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen
Hannover und Linden.
Vom 17. bis 25. September d. J. findet in der
Photographischen Lehranstalt des Lettevereins zu Berlin
ein Meisterkursus für Photographen statt. Wir können
die Teilnahme an dem Kursus nur empfehlen. Ha
werden auch in diesem Jahre Stipendien an Photo-
graphen aus preussischen Handwerkskammerbezirken
gewährt. Sollten einige Innungsmitglieder beab-
sichtigen, an diesem Kursus teilzunehmen, so empfiehlt
es sich, die Meldung mit einem Gesuche um Ge-
währung einer Beihilfe sofort unter J. N. I 1038 an die
hiesige Handwerkskammer einzureichen. Lehrpläne
sind vom Obermeister zu beziehen.
Diejenigen Innungsmitglieder, welche mit ihren
Beiträgen für das laufende Halbjahr April bis Oktober
1914 noch im Rückstande sind, werden dringend er-
sucht, dieselben bis zur nächsten Innungsversammlung
am 3. August an den Kassenführer Hugo Julius,
Georgstrasse 24, einzusenden.
Im Namen des Vorstandes:
Rich. Freundt, Obermeister.
TI
Sehleswig-Holsteiniseher Photographen-
Verein.
Hauptversammlung
am Montag, den 24, August 1914, morgens ıı Uhr
in Altona, Gartenbau - Ausstellung
im „Schloss-Caf&“.
Tagesordnung.
ı. Bericht des Vorstandes.
2 . „ Schatzmeisters.
3. Vorstandswahlen: a) I. Vorsitzender, b) Geschäfts-
führer, c) zwei Kassenprüfer.
4. Bericht über den IIL Photographentag in Leipzig.
5. Praktische Vorführung des „Bromöldrucks‘“ durch
Herrn Carl von Salzen- Hamburg.
6. Verschiedenes.
7. Ausstellung von Bromöldrucken.
8. » ,» Bildern auf Düährkoop-Matt der
Firma Chemische Fabrik auf Aktien (vorm.
Schering- Charlottenburg).
9. Ausstellung von Bildern auf Risse-Papieren der
Firma Photochemische Fabrik G. m. b. H. (Rol.
Risse-Fiörsheim a. M.).
Der Vorstand glaubt mit der Abhaltung der Ver-
sammlung in der Gartenbau - Ausstellung in Altona im
Sinne der Mitglieder zu handeln, die interessante Tages-
ordnung, verbunden mit der Ausstellung, bietet des
Guten so viel, dass der Vorstand mit Sicherheit auf
einen grossen Besuch rechnet, jedenfalls bitten wir
unsere Mitglieder, zahlreich zu erscheinen.
Der Vorstand.
L A.: Otto Stiegler.
—aat—
Photographen -Zwangsinnung
tür das nördliehe Herzogtum Oldenburg.
Sitz: Rüstringen.
Am Sonnabend, den ı5. August, nachmittags
5 Uhr, findet die 2. Innungsversammlung im Rat-
hausrestaurant (Bant), Wilhelmshavener Strasse, statt,
wozu die Mitglieder freundlichst eingeladen werden.
Tagesordnung:
Verlesen des Protokolls.
2. Central- Verbands- Angelegenheiten.
.‚ Ausstellung „Das Deutsche Handwerk ıgı5“ in
Dresden.
4. Vergrösserungsschwindel usw.
5. Verschiedenes,
Es wird bei unbegrfndetem Fernbleiben der Ver-
sammlung ganz besonders auf den $ 22 der Innungs-
statuten aufmerksam gemacht. Letzter Termin zur '
Zahlung rückständiger Innungsbeiträge!
Zur gefl. Beachtung! Bekanntmachungen resp.
Einladungen zu Versammlungen erfolgen nur durch
das Innungsorgan „Photographische Chronik“, und
nur in ganz besonderen, aussergewöhnlichen Fällen
geschieht das auf schriftlichem Wege.
Der Vorstand:
Alf. Gerboth, I. Vorsitzender.
=
Eingesandt.
Als Antwort auf den offenen Brief des Herrn
Bruno Weise in Hannover an mich, der in Nr. 52
der „Photogr. Chronik“ abgedruckt ist, ersuche ich,
folgende Berichtigung auf Grund des 8 ıı des Press-
gesetzes an derselben Stelle, wie den offenen Brief,
gefälligst abzudrucken.
Berichtigung.
I. Es ist nicht richtig, dass ich die Redaktion
der „Photogr. Wochenblattes“ in innungsfeindlichem
Sinne fähre.
w
428
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Richtig istvielmehr, dass auch ich im „Wochen-
blatt‘ die Bestrebungen der Innungen vertrete, sofern
sie nach meinen Erfahrungen dem Photographenstand
nützen können. Wenn ich an einzelnen Massnahmen
der Innungen Kritik übe, sofern ich sie für das photo-
graphische Geschäft als Schädigung erachte, so kann
man das nur als innungsfreundlich bezeichnen.
a. Es ist nicht richtig, dass ich die Interessen
der „billigen Leute‘ zu vertreten scheinen kann.
Richtig ist vielmehr, dass ich für Preisbe-
messungen eintrete, die dem Leistungsvermögen einer-
seits des Publikums und andererseits auch des ein-
fachen Gewerbetreibenden angemessen sind und das
photographische Geschäft nicht beeinträchtigen, wie
es Phantasiepreise tun würden.
3 Esist nicht richtig, dass ich die Schädlinge
der Photographie gegen die Innungen zu mobilisieren
suche.
Richtig ist vielmehr, dass ich dafür eintrete,
dass übereifrige Innungsvorstände in die gesetzlichen
Schranken gewiesen werden, und dass arbeitswilligen
Photographen nicht die Ausübung ihres Geschäftes er-
schwert oder unmöglich gemacht werde.
Berlin, den 20. Juli 1914.
Johannes Gaedicke,
Redakteur des „Photogr. Wochenblattes‘“.
art
Ateliernaehriehten.
Detmold. Herr Adolf Schindeler eröffnete
Marktplatz ı ein Photographisches Atelier.
Lüneburg. Herr Wilhelm Rieger hat sein
Photographisches Atelier wieder eröffnet.
Oberlahnstein. Herr Malermeister Th. Römer
eröffnete ein Photographisches Atelier.
E24
Auszeiehnungen.
Herr Photograph Hans Strauss in Altötting,
Oberbayern, erhielt von Sr. Heiligkeit Papst Pius X
ein ehrenvolles Anerkennungsschreiben und von
Sr. Königl. Hoheit Prinz Alfons von Bayern eine
goldene Busennadel mit Namenszug und Krone.
nr
Gesehätftliehes,.
Emil Busch, Aktiengesellschaft, optische
Industrie in Rathenow. Das letzte Geschäftsjahr
war nach dem Jahresbericht der Entwicklung des Um-
satzes ginstig. Die Kapitalerhöhung um 366000 Mk.
auf 1833000 Mk. wurde durchgeführt, wobei 257000 Mk.
Aufgeld der Rücklage zuflossen, die sich auf 460000 Mk.
erhöht. Von den Barmitteln wurde ein Teil für den
Zukanf mündelsicherer Papiere verwandt, so dass der
Wertpapierbesitz von 84710 Mk. auf 238500 Mk. stieg.
Der Grundbesitz wurde durch Zukauf erweitert; ferner
erfolgten Bauten, so dass die Liegenschaften sich von
512009 Mk. auf 667005 Mk. erhöhten. Maschinen,
Einrichtung und Werkzeuge stiegen um 122916 Mk.
Der Warengewinn hob sich von 1234026 Mk. auf
1244113 Mk. Nach Abzug der Unkosten und von
105000 Mk. (101000 Mk.) Abschreibungen beträgt ein-
schliesslich Vortrag von 182545 Mk. (179763 Mk) der
Reingewinn €95675 Mk. (713318 Mk.), woraus bekannt-
lich wieder 17 Prozent Dividende gleich 311610 Mk.
(249390 Mk) verteilt werden. Zum Vortrag gelangten
177611 Mk. Die Vermögensrechnung weist ein Bank-
guthaben von 489966 Mk. (82235 Mk.) aus.
a
Geriehtswesen.
Was jeder aus dem Mietsrecht wissen muas.
(Nachdruck, auch im Auszug, verboten) Nächst den
gesetzlichen Bestimmungen Aber Kauf und Verkauf
sind wohl keine des Zivilrechts von so allgemeiner
Bedeutung wie die über das Mietsrecht. Trotzdem
kann man täglich die Erfahrung machen — man braucht
nur die Briefkastenanfragen in den Zeitungen durch-
zulesen —, dass in weiten Kreisen über wichtige Fragen
aus diesem Gebiete noch grosse Unwissenheit herrscht.
Daher dürfte es angebracht sein, in folgendem einige
Bestimmungen über die Miete näher zu erörtern, wo-
bei jedoch nur solche berücksichtigt werden sollen,
über die eine Belehrung nach den Erfahrungen des
täglichen Lebens nötig erscheint. Da die Kardinal-
fragen aus dem Mietsrecht, z. B. über Kündigungs-
fristen, Mietszahlung, Rechte und Pflichten des Mieters
und Vermieters an den vermieteten Räumen, wohl all-
gemeiner bekannt sind, so scheiden wir diese aus
unserer Besprechung aus.
Eigentämlich ist die Rechtslage, wenn ich von
einem Hauseigentfimer eine Wohnung gemietet habe,
der durch den Ausgang eines Prozesses oder auf andere
Weise das Eigentumsrecht an dem Hause verliert. Das
Gesetz sieht für diesen Fall vor, dass ich dann für
allen Schaden, der mir infolge dieser Eigentums-
verschiebung entsteht, den ersten Eigentümer, von dem
ich die Wohnung gemietet habe, hafıbar machen kann.
Ueber die Abtretung von Mieten hat das Ober-
landesgericht Celle ein interessantes Urteil gefällt. Es
waren von einem Hauseigentümer für ein ihm ge-
gebenes Darlehen die Mieten des Hauses für längere
Zeit im voraus abgetreten (also nicht gepfändet!), In-
zwischen wird das Haus an einen neuen Eigentfmer
verkauft und dieser kündigt einigen Mietern, mit den
anderen schliesst er neue Mietsverträge ab, um auf
diese Weise das Recht des Darlehnsgebers, die Mieten
einzuziehen, illusorisch zu machen. Das Oberlandes-
gericht sprach jedoch, trotz Verkaufs des Hauses, trotz
der Kündigungen und neuen Mietsverträgen die Mieten
dem Darlehnsgeber zu. „Dass neue Mieter in das
Haus eingezogen seien, sel bedeutungslos; ebenso, dass
der neue Eigentümer neue Mietsverträge abgeschlossen
habe. Diese neuen Mietsverträge stellten sich als eine
nur formelle Aufhebung der alten Mietsverhältnisse
dar, die wirtschaftlich und tatsächlich durch den neuen
Eigentümer fortgesetzt würden.“ — Bekannt dürfte
sein, in welchen Fällen der Mieter berechtigt ist, sofort
auszuziehen, und der Vermieter sofort zu kündigen;
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
weniger bekannt aber, dass der Mieter auch dann auf
jeden Fall sofort ausziehen kann, wenn die Wohnung
gesundheitsgefährlich ist, und zwar auch dann, wenn
er dies wusste und vorher ausdrücklich darauf ver-
zichtet hat, diesen Mangel geltend zu machen.
Ueber das Pfandrecht des Vermieters an Sachen
des Mieters sei folgendes bemerkt: Der Vermieter hat
an den Sachen des Mieters nur insoweit ein Plandrecht,
als sie des Mieters Eigentum und für ihn nicht un-
entbehrlich sind. Dem Vermieter steht ein Pfandrecht
429
legen ihre Wappendevise: „Einigkeit macht stark“ zu
Herzen genommen und zu einem Bund zusammengetan.
Leider musste von einer Internationalen Ausstellung Ab-
stand genommen werden, da der Verband noch zu jung
und die Zeit zu kurz war. Dagegen werden Fabri-
kanten und Händler gebeten, die damit verbundeife
Sonderausstellung photographischer Erzeugnisse reich-
lich zu beschicken. Auskunft, resp. Bedingungen für
die Sonderabteilung zu erhalten durch F. Beguin,
Secretarlat gen&ral in Namur, re Godefroid 38 (fran-
sowohl wegen der schon fälligen Miete als auch wegen zösische Korrespondenz), H. Boehm, Courtral, rue
der erst im laufenden und darauffolgenden Jahre fällig Notre-Dame 25 (deutsche Korrespondenz).
werdenden Miete zu. Wegen rückständiger Miete hat — Die Fernphotographie auf der „Bugra“.
er aber dann nur ein Pfandrecht für das letzte Jahr zn der Abteilung „Wissenschaftliche Photographie‘
vor der Pfändung, wenn die fraglichen Sachen nachher ger Leipziger Buchgewerbe - Ausstellung wird jetzt
noch für einen anderen Gläubiger verpfändet werden. dreimal wöchentlich (am Montag, Mittwoch und Sonn-
Auch braucht der Vermieter In diesem Falle nicht zu abend) die Fernphotographie praktisch vorgeführt.
dulden, dass Sachen aus den Mietsräumen fortgeschafft Man unterscheidet bei der telegraphischen Bildäber-
werden. Geschieht dies gegen seinen Willen, 50 € tragung zwei Methoden: die Phototelegraphie,
lischt sein Pfandrecht trotzdem nicht; seine Forderung hei der getönte Bilder, d. h. Photographien übertragen
an den Mieter, die Sachen in die Wohnräume wieder werden, und die Telauto graphie, die sich auf
zurückzubringen, hat jedoch nur Rechtskraft, wenn er Wiedergabe von Schwarz-Welssbildern, d. h. Zeich-
sie innerhalb eines Monate, seit dem Tage, an welchem „ungen, beschränkt. Da die Phototelegraphie infolge
er von der Fortschaffung erfuhr, geltend macht. der unzähligen Lichtabstufungen der Bilder bei der
Grosse Verwirrung herischt über die rechtlichen UVebertragung grössere Schwierigkeiten zu überwinden
Verhältnise, die für den Mieter dann eintreten, wenn nat als die andere nur mit Schwarz- und Weissab-
das Haus, in dem er wohnt, verkauft wird. Frühere usung arbeitende Methode, wird in der Praxis fast
Gesetze hatten bekanntlich die Bestimmung: Kauf
bricht Miete. Zu welchen Unzuträglichkeiten für den
Mieter diese rigorose Bestimmung führen konnte, zeigt
folgender Fall. Ein früherer Regimentsschneider in
Celle hatte als solcher recht viel Geld verdient. Er
geriet mit dem Oberst in Differenzen, die ihn ver-
anlassten, den Abschied zu nehmen. Um nun an seinem
ausschliesslich die Telautographie angewandt, und
auch auf der „Bugra“ ist eln telautographischer Apparat
in Tätigkeit. Man überträgt die photographische Auf-
nahme auf eine Metallplatte, bringt diese auf die
rotierende Gebewalze und lässt wie bein Grammophon
über das Bild allmählich einen feinen Metailstift fort-
laufen, der durch eine Fernleitung mit der Empfangs-
Oberst Rache zu nehmen, führte er folgenden örigi- station in Verbindung steht. Je nachdem nun der
nellen Plan aus: Er kauft das Haus, in dem der Oberst seit über ‚helle oder dunkle Stellen fährt, gelangt
zur Miete wohnt, und lässt ihn a tempo exmittieren. gtgrkerer oder schwächerer Strom in den Empfänger.
Eine derartige „Selbsthilfe‘ ist heute nicht mehr mög- Hier wird der Strom wieder In Licht verwandelt, das
lich. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass der einen im Empfänger angebrachten photographischen
mit dem früheren Eigentümer geschlossene Mietvertrag lm Punkt für Punkt, analog dem Vorräcken des
auch dem neuen Erwerber gegenfiber bestehen bleibt. Gebestiftes, belichtet. Der ganze Vorgang dauert ein-
Ausserdem haftet dem Mieter auch noch der frühere „chliesslich Vorbereitung wie das Aufeinandereinstellen
Eigentümer als Bürge dafür, dass der neue Eigentümer der beiden Apparate usw. eine halbe Stunde, die Bild-
seine Verbindlichkeiten gegen ihn erfüllt. Dieser Bürg- übertragung selbst ı2 bis ı5 Minuten. Die Telauto-
schaft wird er aber, wenn der Mietvertrag auf un- graphie wird schon vielfach für die Zeitungs- Bericht-
bestimmte Zeit abgeschlossen, dadurch ledig, dass er erstattung wie auch im Kriminaldienst verwandt. Die
dem Mieter den Eigentumsübergang mitteilt. Man gesamte Anlage der Fernphotographie ist auf der
sieht, das Bfrgerliche Gesetzbuch kommt dem Mieter , Leipziger Buchgewerbe- Ausstellung jederzeit
weit entgegen, und dieser kann jetzt mit Gleichmut); ga, das Publikum zugänglich, so dass sich jeder leicht
dem Verkauf des Hauses, das ihm Obdach gewährt,
k.
entgegensehen. 8
— kart
Kleine Mitteilungen.
— Meisterprüfung. Herr Walter Meffert-
Salzungen bestand die Meisterprüfung als Photograph.
— Der Verband Belgischer Fachphoto-
graphen-Vereine hält vom ı. bis 3. September d. J.
in Brüssel seinen ersten Kongress, verbunden mit Aus-
stellung, ab. Endlich haben sich die belgischen Kol-
mit allen Einzelheiten vertraut machen kann.
— Titel- und Ordensschacher. Auf Ersuchen
der Staatsanwaltschaft Berlin wurde in Toulouse ein
gewisser Dr. Peres vernommen, um festzustellen, ob
er in die Angelegenheit des Titel- und Ordensschachers
verwickelt ist, mit der sich die deutschen Behörden
zurzeit befassen. Peres gab zu, eine internationale
Akademie der Künste und Wissenschaften zu Toulouse,
die jetzt aufgelöst ist, gegründet und einem Deutschen
namens Bobschiner Diplome und Auszeichnungen
dieser Akademie geliefert zu haben. Er stellte aber
430
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK!
in Abrede, Bobschiner aufgefordert zu haben, ihm
deutsche Diplome, insbesondere solche der Universität
Rostock, zu verschaffen. Die Archive seiner Akademie
seien im Jahre 1912 beschlagnahmt und nach Brüssel
wegen des dort schwebenden Verfahrens gegen den
Titelschacher gebracht worden.
(„ Dresäner Anzeiger. ‘‘)
— rt
Büehersehau.
Hans Schmidt: „Vorträge über photo-
graphische Optik“, gehalten an der Städtischen
Fach- und Fortbildungsschule für Photographen zu
Berlin. Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a S.
Preis 2,60 Mk., in Ganzleinen 3,10 Mk.
. Verfasser ist, wie schon der Titel des Buches be-
sagt, Lehrer für Photographie und Optik an der Städti-
schen Fachschule; er ist dadurch, wie kein anderer,
„im Bilde“ und, um seinen ohne wesentliche Vor-
bildung zu ihm kommenden Schülern verständlich zu
werden, auch genötigt, auf die elementarsten Begriffe
der photographisch-optischen Disziplinen einzugehen.
Mit diesen beginnt das Buch, und in steigender Form
geht es zu den schwierigeren Stoffen über; hierdurch
gewinnt es allgemeinen Wert, denn wer wollte leugnen,
dass die Gesetze der photographischen Optik nicht auch
dem „Ausgelernten“ von Zeit zu Zeit ins Gedächtnis
zurückgerufen werden müssen, um nicht in Vergessen-
heit zu geraten? In den Hauptabschnitten werden
behandelt: Die Reflektion, die Refraktion, der Strahlen-
gang durch die Linsen, die charakteristischen Be-
stimmungsstücke des Objektive, die Fehler an dem-
selben, die perspektivischen Verzeichnungen, die ver-
schiedenen Typen, die Pflege des Objektivs und endlich
im Schlussabschnitt: die Kamera und das Stativ.
Der Chef sollte seinen Angestellten eindringlich die
Anschaffung dieses Buches empfehlen, besonders dem
Lehrling, für den es in seiner Gemeinverständlichkeit
sowohl für den Selbstuntersicht wie auch als Nach-
hilfewerk beim Fachunterricht, hervorragend geeignet
ist; aber er’selbst sollte es auf alle Fälle auch seiner
eigenen Bücherei einverleiben. G.
um 2 <. ze)
Fragekasten.
Technische Fragen.
Anlwort su Frage 121. In Nr. 5ı dieser Zeit-
schrift wird erwidert, dass der Brenzkatechin- Entwickler
nicht mehr zeitgemäss sei. Demgegenüber kann ich
nur antworten, dass ich, nachdem ich viele Entwickler
ausprobiert habe, gern mit Brenzkatechin arbeite. Der
Braunentwickler gibt Negative, welche den nassen
Platten wohl am nächsten stehen, und mit dem Rapid-
entwickler ist wohl alles Denkbare herauszubekommen.
Beim Beznge von Brenzkatechin „Heyden“ liegen
mindestens fünf verschiedene Rezepte bei. Ich bin
gern bereit, Interessenten einige Negative einzusenden
und Näheres daılüber mitzuteilen. Meize Adresse ist
dann bei der Geschäftsstelle dieser Zeitschrift zu er-
fahren. H.O. in L.
Frage 1490. Herr M. H. in L. Ich habe zurzeit
ein dunkel gehaltenes Mattbild zu reproduzieren. Trotz
Gegenbeleuchtung erhalte ich die Struktur des Papieres
sehr stark auf der neuen Platte. Würden Sie mir
wohl ein Hilfsmittel angeben?
Antwort su Fyage 140. Das starke Hervortreten
des Papierkorns bei Reproduktion nach Positiven kann
zweierlei Gründe haben. Bei zu stark seitlicher Be-
leuchtung wirft das einzelne Korn einen Schatten und
wird dadurch sichttar; es hilft dagegen nicht zu inten-
sive Beleuchtung möglichst senkrecht zum Bilde, in
der Richtung der Aufnahme, resp. bei künstlichem
Licht gleichmässige Beleuchtung von beiden Seiten.
Ein anderer Grund ist bei gelblich gefärbten oder ge-
tonten Bildern der Unterschied in der Farbe auf der
Oberfläche des Korns und in den Tiefen; hiergegen
ist die Verwendung einer orthochromatischen Platte
mit Gelbscheibe zu empfehlen. Vorgeschlagen wurde
auch, das Positiv nur angefeuchtet oder mit einer
Gelatinelösung auf Glas aufzuquetschen und durch
dieses hindurch zu reproduzieren, aber alle derartigen
Methoden sind nie ganz ungefährlich für das Original.
Frage ı4r. Herr A.T.P. in L. Zu einer Kalku-
lation benötige ich zu wissen:
1. Die Anzahl der Platten, die sich in einem Liter
verdäunten 1:3 Metol- Hydrochinonentwickler (von den
nachstehend angeführten Piattenformaten) entwickeln
lassen;
a. die Auzahl der Platten (von den diversen Platten-
tormatenr), welche in einem Liter des im Handel käuf-
lichen sauren Fixierbades fixiert werden können;
3. die Anzahl der Bilder (von den verschiedenen
Plattensorten), welche in einem Liter des im Handel
käuflichen Tonfixierbades getont werden können.
Plattenformate: 4,5:6, 6:9, 9:12, 10:15, 13:18, 18:24,
24:30 cm.
Antwort su Frage ı4r. Ein Liter des gebräuch-
lichen sauren Fixierbades genügt für etwa 200 Nega-
tive 9:ı2, ein Liter des neutralen Tonfixierbades für
etwa ı20 Bilder 9:12 oder fünf Bogen Zelloidinpapier
(nach den Angaben der „Agfa‘‘); der Bedarf für die
anderen Negativ- resp. Bildformate lässt sich daraus
leicht berechnen. Für Entwickler lassen sich gleiche
Angaben nicht mit derselben Bestimmtheit machen,
da es ganz darauf ankommt, ob einzelne Platten oder
grössere Serien entwickelt werden; ausserdem wird in-
folge der Abnahme der Entwicklungsgeschwindigkelt,
meistens um Zeit zu sparen, mit der Entwicklungs-
substanz ziemliche Verschwendung getrieben. Für eine
einzelne 9:ı2-Platte rechnet man etwa 4o ccm Ent-
wicklungsflüssigkeit, für 13:18 60 ccm, für 18:24 go ccm;
andererseits lassen sich beim Hintereinanderarbeiten
im Liter gebrauchsfertiger Lösung etwa 100 bis 120 Nega-
tive 9:12 entwickeln, wenn der frische Entwickler all-
mählich dem gebrauchten zugefügt wird.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen Teil W König in Halle a. S., Mühlweg ıq.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a!S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 63.
5. August.
1914.
Deutsehland in den Krieg.
Wie dort im Nebelkranze,
Voll finstrer Majestät,
Die schwarze Wolkenschanze
Am Firmamente steht!
Die Feuerkugeln sprühen
Aus ihrem dunklen Schoss
Und Zackenflammen glühen
Und Donner brechen los.
Was soll das ew'ge Zaudern?
Hier hilft nur rasche Tat,
Die kraftvoll ohne Schaudern
Das Schlangenhaupt zertrat.
Soll euch die Rüstung schützen?
Sonst wehrt sie wohl dem Streich;
Jetzt ruft sie nach den Blitzen,
Ruft Rache über euch.
M
Nein, frisch! Ein freudig Siegen
Kommt nur nach heisser Schlacht.
Seht ihr den Pfeil dort fliegen?
Der bricht der Wolken Nacht.
Durch muss er, durch! — Der Bogen
Schonte die Sehne nicht;
Der Pfeil ist durchgeflogen,
Schwimmt nun im Sonnenlicht.
Durch, Brüder, durch! — Dies werde
Das Wort in Kampf und Schmerz!
Gemeines will zur Erde,
Edies will himmelwärts.
Soll uns der Sumpf vermodern?
Was gilt der Wolkenbrand?
Drum lass’ den Blitz nur lodern!
Durch! — Dort ist's Vaterland!
(Aus einem Liede von Theodor Körner.)
—-
Rundsehau.
— Chloranolzur Entwicklung von Auto-
chromplatten. V. Cremier hat den von
Lumitre im vorigen Jahre herausgebrachten
Chloranolentwickler (eine Verbindung von Chlor-
hydrechinon und Metol) für Autochromplatten
versucht. Das Chloranol hat gegenüber dem
Metochinon den Vorteil, dass es nur die Hälfte
Wasser zur Lösung benötigt, lässt also konzen-
triertere Lösungen zu; ferner ist die Farbe des
reduzierten Silbers günstiger als beim Meto-
chinon und Amidol. Diese und andere Eigen-
schaften zusammen sollen leichter kräftigere
Bilder gewähren, die einer späteren Verstär-
kung nicht bedürfen. Cremier setzte folgende
Vorratslösung an:
Heisses Wasser . 1000 ccm,
Chloranol a 15 g,
Natriumsulfit, wasserfrei . 100 „
Bromkali . . . . 2.2. 6„
Nach dem Erkalten werden 32 ccm Ammoniak
(0,92) zugegeben. Im Fall man den Entwickler
filtriert, ist darauf zu achten, dass nicht un-
nötig Ammoniak verdunstet. ° Dasselbe gilt auch
für das Aufbewahren der Lösungen, eventuell
fülle man den Entwickler auf kleinere Flaschen
von 125 bis 250 ccm Inhalt.
[Nachdruck verboten.)
Der Entwickler wurde in ähnlicher Weise
wie Metochinon verwendet: 5 ccm der konzen-
trierten Lösung wurden mit ıoo ccm Wasser
verdünnt. Das Bild erschien ein wenig lang-
samer als mit Metochinon. Das Chloranol ist
um ein geringes weniger energisch als das
Metochinon. Man halte sich bei der Beurteilung
der Reduktion des Bildes nicht an den Himmel,
sondern an den Vordergrund. Nach der Ent-
wicklung von ein oder zwei Platten wird man
über den Entwicklungsgang orientiert sein.
Cremier hat bei seinen verschiedenen Ent-
wicklungen mit Chloranol nicht den metallischen
Schleier beobachtet, den er mitunter an den
Rändern der Platte bei Gebrauch von Meto-
chinon erhielt.
Was die Umkehrung des Bildes betrifft, so
ist hierzu nichts Besonderes zu vermerken, nur
dass man infolge der geringeren Energie des
Chloranols den Entwickler etwas länger wirken
lassen muss; man nehme einige Minuten mehr
und operiere bei vollem Tageslicht.
Beim Chloranol ist noch eine Erscheinung
zu erwähnen: Wir haben bei der Rückentwick-
lung nicht den Eindruck einer Abschwächung
in der Bildkraft, nach welcher das Bild trans-
parenter, weniger dicht als zuvor erscheint, wie
64
432
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
beim Metochinon der Fall ist. Man wird ferner
beobachten, dass die Chloranollösung immer ihre
ursprüngliche Klarheit und Sauberkeit bewahrt,
selbst noch nach Entwicklung von Negativ und
Positiv.
Bei Durchsicht erscheint das Kolorit des
Autochrombildes ein wenig brillanter als bei
Platten, die mit Metochinon entwickelt wurden;
bei Gebrauch von Choranol wird eine Ver-
stärkung, wie schon eingangs erwähnt, selten
erforderlich sein. (Nach „Photo-Revue“ Nr. 25.)
— Ungleichmässigkeiten der photo-
grapischen Entwicklung. In der „Zeitschrift
für wissenschaftliche Photographie“, Heft ıo0,
beschreibt Dr. H. Seemann unter Beigabe von
Illustrationen seine interessanten Versuche, be-
treffend Angriffsweise der Entwicklerlösungen
auf die Emulsionsschicht. Seemann kommt
hierbei zu folgenden Schlüssen:
Der Entwicklungsvorgang einer photographi-
schen Platte in stagnierendem Entwickler wird
stark beeinflusst von lokalen Konzentrations-
strömungen der aus der lichtempfindlichen Schicht
austretenden Reduktionsprodukte, die zu Streifen-
bildung Veranlassung geben. Bei senkrecht oder
schräg mit der Schicht nach oben entwickelten
Platten kriechen diese Ströme sehr dicht an der
Schicht entlang zu Boden, ohne sich stark zu
deformieren oder aufzulösen. Bei horizontal
oder schräg mit der Schicht nach oben ent-
wickelten Platten lösen sie sich schlierenförmig
von der Schicht ab und verteilen sich dann
sehr schnell im Entwickler. Auf horizontal mit
der Schicht nach oben entwickelten Platten
(Waltersche Planliegeentwicklung) bleiben die
herausdiffundierten Reduktionsprodukte in hoch-
konzentrierten Schichten auf der Platte liegen
und verlangsamen die Entwicklung an den
Stellen am meisten, an denen am meisten Brom-
silber zu reduzieren ist. Die erforderliche Tiefe
der Entwicklerschicht vor einer Platte braucht
demnach nur wenige Millimeter zu betragen,
falls über den Rand der Platte hinaus noch
genügend Raum zum Abströmen vorhanden ist.
Die Entwicklung ohne künstliche Bewegung
des Entwicklers ist infolge der genannten Strö-
mungen nicht nur zur genaueren quantitativen
Schwärzung völlig unbrauchbar, selbst bei Be-
achtung aller Vorsichtsmassregeln, sondern auch
für diagnostische Zwecke. Selbst für die Zwecke
der Bildnisphotographie, insbesondere Land-
schaften mit Schneefeldern und wolkenlosem
Himmel, wirkt sie nur unter erschwerenden
Vorsichtsmassregeln (zeitweises Wechseln der
Stellung) ausreichend gleichmässig.
Grosse Platten oder vertikal hängende Film-
streifen begünstigen die Streifenbildung und die
allgemeine Schwächung der unteren Felder be-
trächtlich mehr als kleine. Vorsprünge an den
Plattenrahmen, die über die Ebene der Schicht
hinausragen, verursachen durch Hemmung der
lokalen Strömungen und Wirbelbildung Streifen
und Flecke.
Auch die gewöhnliche Schalenentwicklung
mit normalem Entwickler dürfte zu Zwecken
der Photometrierung feiner Belichtungsdifferenzen
(Helligkeitsverteilung in Spektrallinien, Beugungs-
und Interferenzstreifen) nicht in allen Fällen ge-
nügend zuverlässig sein, wie stark man auch
schaukeln möge. Sehr schmale Entwicklungs-
säume an scharfbegrenzten Feldern von grosser
Schwärzungsdifferenz gegen die graue Umgebung
scheinen unvermeidlich. Dabei verdeckt der
durch die optische Trübung verursachte Schwär-
zungsverlauf diese Säume zum Teil. —
Bezüglich der einzelnen experimentellen De-
tails verweisen wir auf die Originalabhandlung
in genannter Zeitschrift.
— Alaunfixierbad. In „The Camera“
wird eine Vorschrift für ein Fixierbad mit Chrom-
alaun gegeben, dessen Bereitung sehr einfach
ist. Diese Lösung, die infolge des Chromalaun-
gehalts (ohne besonderen Säurezusatz) nur
schwach sauer wirkt, ist sowohl für Platten wie
für Papiere geeignet. Es findet keine Schwefel-
abscheidung statt, und der Fixierprozess soll
auch bei wärmerem Wetter glatt, ohne ein
Kräuseln der Platten, verlaufen.
Man bereitet zwei Lösungen:
A) Fixiernatron . 700 g,
Wasser . 3 Liter.
B) Natriumazetat.. . 120. g,
Chromalaun 30 „
Wasser . . 500 „
Nach vollkommener Lösung der Salze werden
beide Teile gemischt. Man rührt dann gut um
und lässt eine halbe Stunde abstehen. Man
hat dann ein klares Fixierbad, frei von irgend-
welchem Niederschlag, ausgenommen etwaigen
Ausscheidungen infolge Salzverunreinigungen.
In letzterem Falle filtriere man noch das Bad.
art
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
Photographen - Zwangsinnung
für das nördliehe Herzogtum Oldenburg.
Sitz: Rüstringen. .
Am Sonnabend, den 15. August, nachmittags
5 Uhr, findet die 2. Iunungsversammlung im Rat-
hausrestaurant (Bant), Wilhelmshavener Strasse, statt,
wozu die Mitglieder freundlichst eingeladen werden.
Tagesordnung:
I. Verlesen des Protokolls.
2. Central-Verbandg- Angelegenheiten.
3. Ausstellung „Das Deutsche Handwerk ıg15“ in
Dresden.
4. Vergrösserungsschwindel usw.
5. Verschiedenes.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
433
Es wird bei unbegrändetem Fernbleiben der Ver-
sammlung ganz besonders auf den $ 22 der Innungs-
statuten aufmerksam gemacht. Letzter Termin zur
Zahlung rückständiger Iunungsbeiträge!
Zur geil Beachtung!
Einladungen zu Versammlungen erfolgen nur durch
das Innungsorgan ‚„Photographische Chronik", und
aur in ganz besonderen, aussergewöhnlichen Fällen
geschieht das auf schriftlichem Wege.
Der Vorstand:
Alf. Gerboth, I. Vorsitzender.
—t—
Photographen - Zwangsinnung
Mülhausen im Eisass für den Bezirk
Ober -Eisass.
Wir beehren uns, unseren Mitgliedern hierdurch
zur gefälligen Kenntnis zu bringen, dass die nächste
ordentliche Mitgliederversammiung am ıo. August
1914, nachmittags 5'/), Uhr, in Mülhausen im Elsass,
„Cale zur Weintraube‘, Eintrachtsplatz, stattfinden wird.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
ı. Appell
2. Verlesen des Protokolls und der Eingänge.
3. Anträge, die 2 Tage vor der Versammlung in
Händen des Vorstandes sein müssen. _
4. Antrag des Vorstandes, betreffend Drucklegung
der bis jetzt gefassten Beschlüsse und der bel
Zuwiderhandlungen dagegen festgesetzten Strafen.
5 Massnahme gegen den Vergrösserungsschwindel.
6. Aussprache über die Abfassung von Lehrverträgen.
7. Antrag des Vorstandes zwecks Abhaltung einer
anonymen Ausstellung.
8. Festsetzung des nächsten Versammiungsortes,
9. Verschiedenes.
Die Firma N.P.G. hat sich erboten, eine Reihe
Bilder auf ihrem Alboidin- Papier bei der nächsten Ver-
sammlung auszustellen.
Im Auftrage des Vorstandes:
J. Mehlbreuer, Schriftfährer.
u u 0 m
Ateliernaehriehten.
Braubach a. Rh. Herr Römer eröffnete ein
‚Atelier für moderne Bildniskunst.
Lauban i Schles. Herr Albert Hein eröffnete
Börnerstrasse 4 ein Photographisches Atelier.
a
Büehersehau.
G. Merkator: Die photographische Re-
touche, mit besonderer Berficksichtigung der modernen
chemischen, mechanischen und optischen Hilfsmittel.
Nebst einer Anleitung zum Kolorieren von Photo-
graphien. Dritte Auflage. Verlag von Wilhelm Knapp
in Halle a.S, Preis 2,50 Mk, geb. 3 Mk.
Die Retouche ist verpönt, aber unvermeidlich, für
den Fachmann wie für den Liebhaber. Die Ausführung
Bekanntmachungen resp. .
und die Anwendungsgebiete sind aber so vielseitig,
dass ein gutes Buch eine wesentliche Unterstftzung
bei der Arbeit darstellt. Verfasser erläutert in über-
sichtlicher Anordnung Begriff, Zweck und Notwendig-
keit der Retouche, bespricht die verschiedenen Arten
der Negativretouche und kommt zur Beschreibung der
Retouche der verschiedensten Positivverfahren. Dem
Kolorieren und Uebermalen von Photographlen ist ein
längerer Abschnitt gewidmet. Auf diesem diffizilen
Gebiet, das aus ästhetischen Gründen nicht gern be-
treten wird, das aber der Fachmann, dem Wunsche
des Publikums zufolge, in seiner Werkstatt nicht ganz
vernachlässigen darf, gibt er wertvolle Hilfen für
die Wahl des Materials und auch für die Durchführung
der Technik. G.
Hugo Müller: Die Misserfolgein der Photo-
graphie und die Mittel zu ihrer Beseitigung. (Photo-
graphisches Fehlerbuch ) Erster Teil: Negativverfahren.
Mit vier Figuren im Text, acht Tafeln und einem Sach-
register. Vierte Auflage. Verlag von Wilhelm Knapp
in Halle a.S. Preis 2 Mk., geb. 2,60 Mk.
Die bei der Ausübung der Photographie autftreten-
den Fehler sind nicht zu zählen, und die Erklärung
für die Ursache ist mitunter selbst für den Kundigen
ausserordentlich schwierig. Es war deshalb eine
dankenswerte Aufgabe, die sich Müller mit der Nieder-
schrift dieses Buches gestellt hat. Er hat die schwierige
Materie systematisch gordnet, indem er zunächst die
Fehler selbst, ihre Ursache und dann die Mittel zu
ihrer Beseitigung darstellt. Das Buch ist wohl geeignet,
Unsicherheit bei der Beurteilang fehlerhafter Platten
zu beseitigen und für die Ueberführung in einen
kopierfähigen Zustand erwünschte Hinweise zu geben.
G.
ne n
Patente.
Kl. 57. Gruppe ı0. Nr. 263823 vom ıs November IgI2a.
Adolf Friedrich Gerdes in Berlin.
Lichtpausapparat mit eine feststehende Lichtquelle
umschliessendem, an dieser entlang heb- und senk-
barem lichtdurchlässigen Mantel, dadurch gekenn-
zeichnet, dass der lichtdurchlässige Mantel als Zug-
gewicht mit einem Antriebswerk für ein oberhalb der
Lampe und des Mantels augeordnetes Flügelrad in
Verbindung steht.
hart
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 143. Herr C.K. in F. Wie setzt man ein
Iridiumtonbad für Zelloidinpapier an? Erwünscht wäre
dieselbe Angabe für Osmium und Palladium.
Antwort su Frage 143. Nach einer älteren Vor-
schrift werden ı,5 g Iridiumkaliumchlorid mit 0,15 g
Natriumtartrat und ıoo ccm Wasser 2 Minuten gekocht,
dann 400 ccm Wasser und ıo ccm Essigsäure dazu-
gegeben. Für ein Palladiumtonbad nimmt man o,ı bis
0,2 g Kaliumpalladiumchlorfr, ı bis 2 g Zitronensäure
434
und 2 g Chlornatiium auf 300 ccıa Wasser für das
entsprechende Osmiumbad 1,5 g Osmiumchlorär, 0,1 g
Kaliumosmiat und ı5 ccm Essigsäure auf Io0o ccm
Wasser. Neuerdings nahmen die Geka-Werke ein Patent
auf ein Tonungsmittel mit Pallado-, resp. Iridoxalsäure
in Gegenwart von Alkalichlorid oder mit einem Nach-
bad davon.
Fyape 143. Herr D. inB. Ich bitte um ein gutes
Rezept zur Herstellung von Solarprinten und Angabe
von Adressen zum Bezug von vorpıäpariertem oder
fertig präparlertem Solarprintenpapier, sowie von
photographischem Rohpapier. Wer liefert ein Brom-
silberpapier, welches keine Gelatine oder nur eine ganz
mässige Gelatineschicht enthält?
Antwort su Frage 143. Einen ausführlichen Auf-
satz über Herstellung von Printen mit Rezepten finden
Sie im „Atelier des Photographen “ ıg912, S. 54. Ge-
eignetes Papier dafür, wie photographisches Robpapier,
liefern unter anderen Steinbach & Co. in Maimedy
(Rheinpreussen) und Felix Schoeller jun., Burg
Gretesch bei Osnabrück. Brauchbar für Printen ist
übrigens jedes gute Zeichenpapier oder Postkarten-
karton, eventuell, wenn zu stark saugt, mit Nach-
leimung von Gelatine oder Agar-Agar. Eine Adresse
für fertiges Printenpapier können wir nicht angeben;
die meisten Firmen, die sich mit Herstellung solcher
Drucke befassen, präparieren ihr Papier selbst. Viel-
leicht erfolgt eine Antwort aus unserem Leserkreis,
‘ ebenso wie auf die letzte Frage, für die uns keine
Firma bekannt Ist.
Frage 144. Herr G.C.K. in U. Wie lässt sich
die Gelbfärbung beseitigen, die bisweilen beim partiellen
Abschwächen von Gaslichtpapieren mit rotem Blut-
laugensalz auftritt?
Antwort su Frage 144. Die Färbung verschwindet
fast stets bei genügendem Wässern; ihrem Entstehen
kann vorgebeugt werden, indem man keine zu konzen-
trierte Abschwächerlösung verwendet.
Fyage 145. Herr U.W. inN. ı. Ich gedenke,
mir als Universalobjektiv einen Anastigmaten der Firmen
A, B oder C anzuschaffen. Welche Firma resp. welcher
Objektivtyp ist vorzuziehen ? |
2. Zeichnet ein Objektiv der Oeffnung //5,4 bei
Abblendung auf //6,8 genau so tief und scharf als ein
anderes, das ursprünglich diese Oeffnung besitzt?
3. Was für Vorteile resp. Nachteile haben ver-
kittete Objektive gegenüber unverkitteten ?
4. Wie ist dasselbe Verhältnis bei symmetrischen
gegenüber unsymmetrischen Objektiven?
5. Womit reinigt man ein Objektiv am besten?
6. Wie erleichtert man das Einstellen auf einer zu
dichten Mattscheibe?
Antwort su Frage 145. ı. Alle drei von Ihnen
genannten Firmen liefern gut brauchbare Objektive,
so dass die prinzipielle Bevorzugung einer von ihnen
nicht am Platze wäre. Wichtiger ist es in jedem ein-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
zeinen Falle, das gelieferte Exemplar daraufhin zu prüfen,
ob es den gemachten Angaben entspricht.
Antwort 2. Für die Tiefenschärfe ist es gleich-
gültig, ob die Oeffnung, mit der gearbeitet wird, die
grösste des Objektivs ist oder durch Abblenden er-
halten wurde, da sie ausschliesslich von dem Oeffnunge-
verhältnis abhängig ist. Die Ausdehnung des scharfen
Bildfeldes wird aber stets bei Objektiven mit kleinerer
Oeffnung grösser sein, so dass diese, was die Rand-
schärfe anbetrifft, den lichtstärkeren auch bei ent-
sprechender Abblendung überlegen sind. Ob dieser
Unterschied aber in der Praxis merkbar wird, hängt
von den Umständen ab, besonders von dem Verhältnis
zwischen Brennweite und Plattenformat.
Antwort 3. Unverkittete Objektive besitzen bei
gleicher Linsenzahl gegenüber den verkitteten theoretisch
eine geringere Helligkeit infolge der grösseren Zahl
von reflektierenden Flächen, aber praktisch spielt dieser
Unterschied keine Rolle. Dagegen liegt aus demselben
Grunde die Gefahr des Auftretens störender Spiegel-
flecke bei ihnen eher vor. Da die Lage und Grösse
der Lichtflecke bei den einzelnen Typen sehr ver-
schieden sind, kann hierüber ein Urteil nur an der
Hand des einzelnen Exemplars gefällt werden; jeden-
falls muss, wo Arbeiten gegen das Licht vorkommen,
auf diesen Umstand geachtet werden.
Antwort 4. Die leistungsfähigsten der modernen
Ansstigmate sind meist unsymmetrisch gebaut und
bestehen aus nur teilweise verkitteten Linsen. Sie
besitzen bei grosser Oeffnung ausserordentlich feine
Mittelschärfe und genügend ausgedehntes Bildfeld.
Demgegenüber geben die entsprechenden symmetri-
schen Objektive, aus verkitteten Hälften, bei meist
etwas kleinerer Oeffnung die Möglichkeit, bei ent-
sprechender Abblendung mit der Hinterlinse allein,
die die doppelte Brennweite besitzt, zu arbeiten; ausser-
dem entspricht der kleineren Oeffnung eine etwas
bessere Randschärfe bei gleicher Abblendung.
Antwort 5. Das Putzen der Objektive soll sich
möglichst auf ein öfteres Abstauben mit einem weichen
Fischhaarpinsel beschränken, das vollkommen genfigt,
wenn man die Linsen vor Berührung mit den Fingern
schützt und immer fest zugedeckt hält; ein gut passen-
der Deckel, auch auf der Hinterlinse, ist sehr zu em-
pfehlen. Im Notfall putzt man das Otjektiv vorsichtig
ohne Anwendung von zuviel Druck mit einem weichen,
oft gewaschenen Leinenlappen, der staubfrei — in einer
Büchse — aufbewahrt wird, eventuell mit Hilfe einiger
Tropfen reinen Alkohole. Bleiben nach dieser Behand-
lung Flecke zurück, so übergebe man das Objektiv
der optischen Anstalt; alle alkalischen Putzmittel, wie
Ammoniak usw., greifen das Glas an und sind zu ver-
meiden,
Antwort 6. Eine zu dichte Mattscheibe wird
durchsichtiger, wenn man sie mit einer Spur Fett oder
Vaseline einreibt.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7;
für den gewerblichen
Teil W.König in Halle a. S., Mühlweg ı9.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PAHOTOGRAPHEN- -ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN- HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 64.
9. August.
1914.
An unsere Leser!
Wieder einmal haben sich Deutschlands
Feinde vereinigt, um die Kraft unseres Vater-
landes zu vernichten und es zur politischen
Ohnmacht herabzudrücken. Was sie in ver-
gangenen Zeiten durch die Uneinigkeit Deutsch-
lands erreicht haben, soll unseren Feinden nicht
wieder gelingen. Ein einiges Deutschland tritt
ihnen entgegen, alle Stämme, alle Parteien,
alle Stände und Berufe haben sich zum gemein-
samen Kampf vereinigt. Nur von dem einen
Gedanken sind alle beseelt, unser grosses,
schönes Vaterland zu retten. Eine schwere Zeit
wird uns bevorstehen, in der es notwendig ist,
dass einer für den andern einsteht und dem
andern hilft. Hoffen wir, dass unsere tapferen
Krieger mit Gottes Hilfe den Sieg erringen.
Mit Rücksicht auf die augenblicklich durch
den Krieg geschaffene Geschäftslage, die Stö-
rung des Postverkehrs und die Einziehung eines
Redaktionsmitgliedes zum Militär werden wir
wabrscheinlich die „Photographische Chronik“ in
der nächsten Zeit nur einmal wöchentlich zur
Ausgabe gelangen lassen können. Sobald die
Lage sich hinreichend gebessert hat, werden
wir natürlich die Zeitschrift wieder in der bis-
herigen Weise erscheinen lassen. Wir hoffen,
dann auch unsern Lesern durch eine Ver-
mehrung des Textes einen Ersatz geben zu
können.
Wir richten an unsere Leser die Bitte, unserer
Zeitschrift auch in der schweren Zeit, die über
unser Vaterland hereingebrochen ist, ihr Inter-
esse und Wohlwollen zu bewahren. Die Weiter-
herausgabe unserer Zeitschrift in jetziger Zeit
wird für uns nur Verlust bringen; dennoch
wollen wir sie im Interesse unserer Leser fort-
setzen. Es wird gerade jetzt den Fachgenossen
wertvoll sein, ihre Meinungen in der Zeitschrift
austauschen, Vorschläge zur Unterstützung von
Kollegen und ihren Familien machen oder Auf-
rufe veröffentlichen zu können.
Verlag und Redaktion.
— — ——
Ein vorbildlieher Beschluss.
Der Verein Erfurter Fachphotographen trat
am 3 August zu einer Sonderversammlung zu-
sammen und beschloss, dass alle nicht zum
Krieg einberufenen Kollegen alle diejenigen
Kollegen, die einberufen werden, durch Ver-
tretung geschäftlich unterstützen, wodurch be-
sonders kleinere Geschäfte, die ohne Gehilfen
arbeiten, nicht genötigt sind, ihre Ateliers zu
schliessen, und die Angehörigen womöglich ihr
Auskommen finden. Auch Ueberlassung von
Material soll gewährt werden. Die Vertretung
ist ohne Vergütung ehrenamtlich und soll sich
auch auf Rat und Tat, sofern von den aus-
gerückten Kollegen gewünscht wird, erstrecken.
Dieser Beschluss sollte allgemein Nach-
ahmung finden. In einer Zeit, in der sich
wieder einmal Europa zum Kampf gegen Deutsch-
land vereinigt hat, soll unser ganzes Volk zu-
sammenhalten und einer für den anderen ein-
stehen.
—
Rundsehau. [Nachdruck verboten.)
— Zum Fixierprozess. C. Welborne schwierig. Piper fand z.B., dass der Zusatz
Piper veröffentlicht im „British Journal“ jetzt
weitere Ergänzungen zu seinen Versuchen über
Fixierbäder mit Ammoniakzusatz. Wird ein ge-
ringer Zusatz von Ammoniak zu einem Fixier-
bad gegeben, so wird bei einer schwachen Fixier-
lösung wohl ein beschleunigter Effekt beobachtet,
dagegen bei einer starken Lösung (über 50 Pro-
zent) eine sehr beträchtliche Verzögerung. Ge-
naue Messungen dieser Grössen sind sehr
von 1/, Prozent Ammoniak 0,880 ein 6opro-
zentiges Fixierbad um genau den gleichen Be-
trag an Zeit verzögerte, als jener bei einem
ıoprozentigen Fixierbad beschleunigte. 5 Pro-
zent Ammoniak drückt die Zeitdauer bei einem
ıoprozentigen Fixierbad auf ein Viertel herab;
bei 6oprozentigem Fixierbad wurde die Dauer
um ein Drittel erhöht. Die schnellste Wirkung
ergab sich etwa mit einem 30 prozentigen Fixier-
65
436
bad bei 5 Prozent Gebalt an Ammoniak 0,880;
weitere Ammoniakzusätze bei dieser Konzen-
tration verringerten die Zeit nur unwesentlich,
um Sekunden.
Die bei den Versuchen notierte Zeitdauer
betriffc den Punkt des sichtlichen Verschwindens
des Bromsilbers bei einem Lumi£refilm. Bei
dem obenerwähnten schnellen Ammoniakbad
beträgt diese 55 Sekunden bei einer Temperatur
von ı4 Grad C. Ein 4oprozentiges Fixierbad
erforderte bei gleicher Temperatur kaum unter
2 Minuten.
Ein auffallender Zug des Ammoniaks bei
schwachen Fixierbädern von ıo bis 30 Prozent
ist die ausserordentliche Beschleunigung, von
der die Geschwindigkeit durch die anfänglichen
Ammoniakzusätze betroffen wird. Bei ıopro-
zentigem Fixierbad fällt die Zeit von 8 Minuten
bis unter 2 Minuten, wenn das Ammoniak 5 Pro-
zent erreicht. Nachher erhielt die aufgezeichnete
Kurve einen scharfen Abfall, weiterer Am-
moniakzusatz war von geringer Wirkung. Bei
zoprozentigem Fixierbad waren die Resultate
ähnlich, der Abbruch trat bei 2!/, Prozent ein.
Bei 30prozentigem Fixierbad war der Bruch bei
etwa ı Prozent, der Abfall ist dann sehr all-
mählich bis zum Minimum von 5 Prozent.
Der Gebrauch von Ammoniak dürfte infolge
seiner leichten Verflüchtigung sowie des unan-
genehmen Geruchs in der beschränkten Dunkel-
kammer keinen rechten Eingang finden. Piper
nahm eine Reihe Lösungen, die alle 5 Prozent
Ammoniak 0,880 bei verschiedenem Fixiernatron-
gehalt hatten, und verglich den Unterschied der
Wirkung von frischen Lösungen und von etwa
einer Woche alten. Es ergab sich, dass ein
altes Bad mit 30 Prozent Fixiernatron so Pro-
zent mehr Zeit beanspruchte, ein 60 prozentiges
Bad sogar 100 Prozent. Ferner wurde beob-
achtet, dass die stärkeren Bäder sich aus-
——
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
gesprochen gelb färbten, und wenn sie einmal
gebraucht waren, wurde das Silber schnell in
Form von Schwefelsilber ausgeschieden. Alle
diese Tatsachen sprechen dafür, dass das Am-
moniak die Zersetzung des Fixiernatrons und
die Bildung von Sulfiden, bezw. Abscheidung
von Schwefel begünstigt. —
Es ist nicht ratsam, Fixierbäder über 4opro-
zentig zu gebrauchen, Bäder darüber binaus
fixieren nicht nur langsam, sondern auch mangel-
haft. Ein 6oprozentiges Bad bei normaler Tem-
peratur hinterlässt auf der Schicht einen leichten
Niederschlag, der durch Verlängerung der Fixier-
dauer nicht fortzuschaffen ist. Piper beob-
achtete die Stärke des Niederschlags unter ver-
schiedenen Verhältnissen. Während Bäder von
30 bis 4o Prozent keine Spur von Niederschlag
ergaben, zeigten alle unter 30 und über 40 grössere
oder geringere Abscheidungen. Die Wirkung
des Lichts erscheint hier als Hauptfaktor. Bei
einer Reihe von Versuchen, die im Dunklen
angestellt wurden, verschwand der Niederschlag
bei schwachen Lösungen allmählich, bei starken
Lösungen von 50 Prozent und mehr verblieb
der Niederschlag in einer etwas weniger dichten
Form. Weiter wurde festgestellt, dass die Licht-
wirkung bei schwachen Bädern nur einen
sichtbaren Niederschlag bewirkte, wenn die
Fixierdauer über 2 Minuten hinausging. Das
Gelbglaslichtt, wie es bei Verarbeitung von
Bromsilberpapier benutzt wird, ebenso gewöhn-
liches Gaslicht, wenn nicht zu nahe, verhüteten
den „Fixierschleier“. — Bei allen diesen Ver-
suchen kamen die Platten mit Entwickler nicht
in Berührung, so dass Schleier aus dieser Rich-
tung ganz ausser Frage treten.
Aus dem Vorbergehenden ergibt sich: Man
vermeide zu starke Fixierbäder, ferner schliesse
man zu starke Lichtquellen während des Fixier-
prozesses aus. („Photogr. Rundschau.“)
Das Photographenamt zu Boehum.
Von Syndikus Höfling, Mittelstandsehaus Bochum.
(Vergleiche nebenstehende Figur.)
Die Achtung und Beachtung des ganzen Standes,
seine Vertretung und Interessenförderung ist ausschlag-
gebend für die Stellung, Geltung und wirtschaftliche
Lage des Einzelnen. So folgt die Wertschätzung
eines Gewerbetreibenden dem Ansehen seines ganzen
Berufes. Sie beeinflusst die Wertbemessung der vom
einzeinen Meister geleisteten Arbeit, deren Qualität
wiederum auf Preis, Person und Stand ihre natürliche
Rückwirkung ausübt. Die zur Herstellung von Qnali-
tätsarbeit erforderliche Fach- und Werkkunst und
innere Tüchtigkeit des Berufes bedarf der ständigen
Förderung, sie bedarf vor allem, namentlich in der
heutigen Zeit des freien Wettbewerbs, aber auch des
Schutzes gegen Pfaschertum und Unlauterkeit.
Solche Aufgaben können nar durch Berufs-
[Nachdruck verboten.)
organisationen gelöst werden. In ihr lebt die zur
Gemeinschaftsarbeit notwendige Interessengleichheit,
die allein alle die Berufsarbeit berührenden Fragen
nach ihrer Eigenart aufzugreifen vermag, um die Du-
seinsberechtigten jedes Berufs kraftvoll zum Ausdruck
zu bringen.
Der Handwerksstand trägt bei individueller Quall-
tätsarbeit und entsprechend schwieriger Ausbildung
ein eigenes Gepräge. Seine Einheit ist der einzelne
Handwerksbetrieb. Er besteht aus dem Meister, Gesellen
und Lehrlingen, die, einer Familie vergleichbar, eine
Werkgemeinschaft zur Anfertigung von wirtschaftlich un-
entbehrlichen handwerklichen Qualitätsarbeiten bilden.
Nach der Gewerberählung von 1907 haben wir in
Deutschland 2057000 Allein-, Klein- und wMittel-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
437
betriebe. Sie beschäftigen mit den Betriebsinhabern
35900000 Menschen und haben über ı5 Millionen, also
den vierten Teil des ganzen Volkes zu ernähren. Dem-
gegenüber beschäftigt die Grossindustrie in 29000 Be-
trieben 4900000 und die Landwirtschsft in 1260000 Be-
trieben 9800000 Personen. Die Jahresproduktion des
deutschen Handwerks wird mit 13'/, Milliarden ver-
anschlagt, während nach dem Ergebnis von 1909 die
Jahresproduktion der Grossindustrie rund 10 Milliarden,
und die der Landwirtschaft rund ı1,9 Milliarden aus-
macht.
Der Gesetzgeber hat mit weitschauendem Blick
dem Handwerk im Innungsgesetz die sichtige,
privilegierte Organisationsform gegeben. Die einzelnen
übt. Die Innungsbeiträge und Gebühren können mit
den Kommunalabgaben erhoben und im Verwaltungs-
wege eingezogen werden. Die Innunrg kann Strafen
über die Mitglieder verbäugen. Bei Durchführung der
Innungsaufgaben hat die Inznung Anspruch auf poli-
zeiliche Unterstützung. Die Innung daıf die Bezeich-
nung Aemter, Gilden und dergl. führen usw.
Die gesetzgebende Gewalt der Berufsgemeinde liegt
bei der Innungsversammlung und die ausübende Ge-
walt beim Vorstand. Zur Führung der laufenden Ge-
schäfte wurden bisher in den Innungsstatuten der
Obermeister, Schriftführer und Kassenführer vorgesehen.
Die Entwicklung hat aber gezeigt, dass man die um-
fangreiche Innungsverwaltung einem Mann im Neber-
Voflversammlung.
( JSoriament 0
r eBärgerschaft
des co chumer Handwerks )
Jarurgs
Versammlung
Vorstand.
t Senat des Bochumer Kandzerks |
Dermwallsı
(der Kayıstral 409 Fochamer Kzaswerks)
War Tüten dehnen
. Der Innungsaussousscbodum ,
ergr. 188%. Kechtsläsg durch Kunisteriateriass vom 3 Derbr DI
Örnrichlungen.
und seine
Handwerksbetriebe sind innerhalb der einzelnen Berufe
und Bezirke zu Berufsvereinen, Innungen, zusammen-
gefasst.
Die 20 Bochumer Innungen bilden den Halbkreis
unserer Abbildung. Ordentliche Mitglieder jeder Innung
eind die Meister des betreffenden Berufes. Das Ge-
sellentum ist durch den Gesellenausschuss vertreten.
Die Ueberwachung des Lehrlingswesen ist dem aus
Meistern und Gesellen bestehenden Lehrlingsausschuss
übertragen.
Zur Lösung ihrer schwierigen Arbeit gab das
Gesetz den Innungen weitgehende Verwaltungsrechte.
Wie man der öffentlichen Gemeinde ohne weiteres als
Bürger angehört, ist beim Vorhandensein der voll-
kommenen Form der Innung, der sogen. Zwangs-
innung, jeder von selbst Innungsmitglied, der im
Innungsbezirk den betreffenden Handwerksberuf aue-
amt auf die Dauer nicht zumuten konnte. Selbst dem
opferwilligsten Meister wurde es unmöglich, die zu-
nehmenden täglichen Bureauarbeiten zu erledigen.
Dazu erforderte das stark entwickelte Wirtschaftsleben
ununterbrochene Arbeit und dauernde Vertretung der
berufsständischen Interessen. Aus diesen Gründen
gingen bisher 17 Bochumer Innungen, dem Beispiel
der grösseren politischen Gemeinden folgend, zur
hauptamtlichen Verwaltung über. (Vergleiche die im
Halbkreis eingesetzten kleineren Kästchen.)
Dem Amt gehören der jeweilige Vorsitzende und
ein hauptamtlich angestellter Innungsverwalter an.
Das Inrungsamt ist der geschäftsführende Ausschuss
des Vorstandes und das Vertretungsorgan der Berufßs-
gemeinde. Es erledigt nach Anweisung des Vorsitzen-
den, unter Aufsicht des Vorstandes und nach Mass-
gabe der Berchlüsse der Innungsverrammlung die
438
laufenden Verwaltungsgeschäfte der Innung. Es ist
vor allem das ständig wirksame und täglich in die
Erscheinung tretende Organ des betreffenden Gewerbes.
Es soll dem Stand die ihm gebfhrende Achtung und
Beachtung sichern, die Standesinteressen Behörden
und anderen Beraten gegenüber vertreten und durch
berufsständische Gemeinschaftsarbeit die wirtschaftliche
Lage der Mitglieder sichern.
Zu Innungsverwaltern wurden bereits ı8 Herren
mit akademischer Bildung vorbereitet.
Der gesetzlich berufene Vertreter der Interessen
des gesamten örtlich abgegrenzten Handwerks-
standes ist der Innungsausschuss als Standesgemeinde.
Aus jeder Berufsgemeinde sollen, wie die fünfgabligen
Pfeile andeuten, fünf Abgeordnete in die Vollversamm-
lang des Innungsausschusses, dem Parlament des Hand-
werks, gesandt werden. Von ihnen hat j:der für j:de
angefangene Ico Mk. des von seiner Innung gezahlten
Jahresbeitrags eine Stimme. Die Abgeordneten werden
auf 2 Jahre gewählt. In dem Vorstand des Innungs-
ausschusses ist jede Innung durch mindestens einen
Abgeordneten vertreten. Die Erledigung der laufen-
den Geschäfte und die dauernde Interessenvertretung
des Handwerkerstandes erfolgt durch die „Verwaltung
des Innungsausschusses“ Die allgemeinen Un-
kosten der Innungsausschuseverwaltung, wie auch der
einzelnen Innungsämter werden durch den Innungs-
ausschuss getragen.
Seiner „Verwaltung“ sind zur Lösung einzelner
berufsständischer Gemeinschaftsanfgaben und zur Unter-
stätzung der Mitglieder der angeschlossenen Innungen
veıschiedene Abteilungen angegliedert:
1. Die „Auskunftei‘' zur unentgeltlichen Beratung.
2. Die „Fachkunst‘“ zur Hebung und Förderung
der Werktüchtigkeit.
3. Das ‚„Preisschutzamt“ zur Regelung einer
reellen und gesunden handwerklichen Preiswirtschaft.
4. Das „Rechtsschutzamt‘‘ zum Schutz des ehr-
baren Gewerbes.
5. Die „Gewerbegeschäftsstelle‘ zur gemeinsamen
Rechnungsvorlegung.
6 Das „E.nigungsamt“ zur friedlichen Schlichtung
von Streitigkeiten.
7. Das „Einziehungsamt‘“ zur billigen Schulden-
einziehung.
8. Der ‚Pressedienst‘ zur Herausgabe der BM.K.
(‚Bochumer Mittelstandskorrespondenz‘').
9. Das ‚Buchiührungsamt‘“ zur Unterstützung bei
der geschäftlichen Buchführung.
Alle Standeseinrichtungen dienen ausser der wirt-
schaf.lichen Unterstützung der Einzelmitglieder der
kraftvollen Entwicklung des Handwerks und der Her-
beiführung gesunder Wirtschaftsverhältnisse im Inter-
esse des Gewerbes wie des Pablikums. Echter, starker
Bürgersinn in der eigenen Berufsgemeinde schafft den
Nährboden dem wahren Gemeinsinne zum Wohle des
Ganzen.
Bis j:tzt werden auf dem Innungsburean täglich
30 Auskünfte erteilt, daneben viele Schriftsätze, Ver-
träge usw. ausgearbeitet, mehrere Gerichtstermine
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
wahrgenommen und täglich soo Ein- und Ausgänge,
im Jahre also etwa soooo Sachen bearbeitet. Das
Einziehungsamt erledigte im letzten Jahre 239000 Mk.
Handwerkerforderungen. Die 17 angeschlossenen
Innungen haben durchschnittlich fünf Vollversamm-
lungen auf die etwa je drei Vosstandssitzungen und
zwei Ausschusssitzungen kommen, so dass mit über
300 Beratungen im Jahr zu rechnen ist.
Zur Erledigung der umfangreichen Arbeiten ist
die tatkräfdige Mitarbeit der beauftragten Innungsmit-
glieder dringend nötig und zweckdienlich. Der Erfolg:
der Bestrebungen aber wird abhängen vom Verhalten
der Einzelmitglieder, von dem getreuen Einhalten der
Absprachen und Beschlüsse, von dem Masse, in dem
jeder vom Gemeingeist erfüllt ist und j:der es als eine
Pflichtvorstellung in sich aufgenommen hat, dass er
ein Teil des ganzen Standes ist, und dass der Berufsstand
nur dann in der Lage ist, das tägliche, ehrliche Brot
des einzelnen zu sichern, wenn jeder seine Handlungen
so einrichtet, dass das Ansehen seines Berufes dadurch
gehoben wird. Kein Stand ist etwas wert, der nicht
ssin Alles setzt an seine Ehre.
2
Innungs- und Vereinsnaehrishten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine
Verantwortung.)
Photographen -Zwangsinnung
tür das nördlisehe flerzogtum Oldenburg.
Sitz: Rüstringen.
Am Sonnabend, den 15. August, nachmittags
5 Uhr, findet die 2. Innungsversammlung im Rat-
hausrestaurant (Bant), Wilhelmshavener Strasse, statt,
wozu die Mitglieder freundlichst eingeladen werden.
Tagesordnung:
. Verlesen des Protokolla.
2. Central-Verbands- Angelegenheiten.
3. Ausstellung „Das Deutsche Handwerk 19:5“ in
Dresden.
4. Vergrösserungsschwindel usw.
5. Verschiedenes.
Es wird bei unbegründetem Fernbleiben der Ver-
sammlung ganz besonders auf den 8 22 der Innungs-
statuten aufmerksam gemacht. Letzter Termin zur
Zahlung rückständiger Ianungsbeiträgel
Zur geil Beachtung! Bekanntmachungen resp..
Einladungen zu Versammlungen erfolgen nur durch
das Innungsorgan „Photographische Chronik“, und
nur in ganz besonderen, aussergewöhnlichen Fällen
geschieht das auf schriftlichem Wege.
Der Vorstand:
Alf, Gerboth, I. Vorsitzender.
ar
Zweite Konferenz Deutscher Photo-
graphinnen. Die für den 26., 27. und 28. Sep-
tember in Leipzig geplante zweite Konferenz Deutscher
Photographinnen fällt unter den jetzigen Verhält-
nissen aus.
Im Namen des Arbeitsausschusses: M. Kundt.
a)
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
- PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 65/66.
16. August.
1914.
Kopf hoeh in ernsten Zeiten!
Wer die Ereignisse der ersten Tage nach
der Erklärung des Kriegszustandes aufmerksam
beobachtet hat, musste bemerken, dass die
Schwierigkeiten im Geldverkehr, die fast voll-
kommene Ruhe in unseren Geschäften, die
Preissteigerung der Lebensmittel durch un-
vernünftigen Einkauf der Frauen nicht in dem
zu erwartenden Kriege selbst, als vielmehr in
dem Schrecken davor ihren Grund hatten. Es
ist eine alte Erfahrung, dass die Kopflosigkeit,
die den Einzelnen und die Masse bei einem
solchen Ereignis befällt, mehr als dieses selbst
die augenblickliche Lage verschlimmert, weil der
Blick nicht ruhig und klar genug ist, um den
Umfang der Fatalität zu ermessen und die Mittel
zu erkennen, mit denen man ihr wirksam be-
gegnen kann. Nichts ist schlimmer, als die
Ruhe zu verlieren, und der wird sich in jeder
Lage, so gut es geht, herausretten können, bei
dem Kopf und Blick klar bleibt und der seine
entschlossene Ruhe behält. |
Das wollten wir allen unseren Lesern sagen,
die in diesen Tagen den Kopf hängen lassen
wollen und damit in ihrer Meinung ein Bild
von der Sachlage sich festsetzen lassen, welches
der Wahrheit nicht entspricht. Wir können im
Augenblicke die Lage unserer Kollegen in den
unmittelbar vom Kriege betroffenen Grenz-
gebieten nicht beurteilen, weil alle Nachrichten
fehlen; aber wir sind sicher, dass sie nicht zu
leiden haben, soweit die deutschen Armeen
reichen, denn wir sind ein Volk mit wahrer
Zivilisation, welches den Krieg human und nicht
gegen den Bürger, sondern nur gegen den
Soldaten führt. Das Privateigentum ist bei uns
unbedingt geschützt.
Kopf hoch! Kollege im Kriegsgebiete,
die Aussichten, dass dieser Schutz ein
dauernder bleibt, sind gut!
Wir anderen, weit vom Schuss Gebliebenen
leiden unter totaler Ruhe im Geschäft. Mancher
von uns wird kaum das einnehmen, was er zum
Unterhalt für sich und seine Familie braucht.
An Miete, Rechnungen, Warenschulden und
andere Zahlungsverpflichtungen darf gar nicht
gedacht werden. Ein Wunder ist es nicht,
wenn da einer den Kopf hängen lässt. Aber
die allgemeine Brüderlichkeit und der Wunsch,
die Leiden des Krieges jedem davon Betroffenen
zu erleichtern, wird auch einem guten Worte
[Nachdruck verboten.)
schneller eine gute Statt bereiten. Freilich soll
jeder seinen Verpflichtungen nachkommen, so-
lange er kann, selbst wenn er irgendwelche
Werte vorübergehend flüssig machen mäüsste,
denn wo käme sonst unser Geschäftsverkehr hin,
aber der absoluten Unmöglichkeit gegenüber
wird heute niemand Gewalt gebrauchen wollen.
Glücklich derjenige, dessen Verhältnisse so ge-
artet sind, dass er eine Zeitlang sich den
schlechten Geschäftsgang ansehen kann. Aber
nachdem schon seit langen Jahren auf unserem
Gewerbe ein schwerer Druck lastet, wird ihre
Zabl, an der Gesamtzahl gemessen, nicht be-
deutend sein. Allen anderen aber rufen wir zu:
Kopfhoch, es kommen bessere Zeiten!
Seht nur auf die Gefahr des Augenblickes
und beseitigt sie. Stellt nicht die ver-
zweifelte Frage, was das werden soll,
sondern wartet ernst und männlich ab
und sucht eure Existenz mit Energie
über die Kriegszeit hinaus zu erhalten.
Man wird diesen ernsten Willen unter-
stützen und bereit sein, ihn zum Siege
zu bringen.
Wer von unseren Kollegen aber selbst zu
den Fahnen eilen und sein Geschäft den Händen
seiner Frau oder Schwester usw., oder gar viel-
leicht fremdem Personal überlassen muss, wird
minder oder mehr einen Sorgenpack deshalb
mitnehmen. Ist schon in ruhigen Zeiten der
ernste Geschäftsmann, wenn er einmal verreist
ist, immer darüber bekümmert, was jetzt „zu
Hause los sein“ könnte, wie um so mehr in
den Zeiten des Krieges. Aber wir meinen, in
den allermeisten Fällen wird sein Hab und Gut
in den besten Händen sein, denn jeder einzelne,
der zu dessen Verwaltung berufen ist, wird sich
dem Verteidiger des Vaterlandes gegenüber
einer besonderen Treue befleissigen. Die Be-
fürchtung, dass durch das Fortsein des Chefs
irgendwelche Geschäfte von Belang entgehen
könnten, darf wohl bis zum Friedensschlusse
als ausgeschlossen gelten, und alles andere wird
auch ohne ihn so gut als möglich gemacht
werden. Aber alle diese Sorgen sind ja bloss
kleine Kümmernisse, und sie erscheinen nur
dem gross, der keine ernsten Sorgen hat.
Kopf hoch, Kollege in Waffen! Du
brauchst deinen klaren Blick, um dich
deines Lebens zu erwehren! Vergiss
66
440
nicht, dass die wenigsten Opfer des
Krieges im offenen Kampfe fallen,
sondern durch Krankheit und — wie bei
Lüttich — durch Meuchelmord. Versinke
nicht in Träumereien über das, was du
zu Hause gelassen hast — der Meuchel-
mord könnte dir nahen. Es ist alles zu
Hause in Ordnung. Kopfhoch, Blick klar
und Ohren gespitzt! So sicherst du dich
und deine Zukunft am besten!
Und nun ihr Frauen, die ihr eure Männer
hergabt, um den heimatlichen Herd zu schützen.
Wie falsch ist es in solchen Tagen, zu weinen
und immer nur an das Schlimmste zu denken,
anstatt daran, dass der weitaus grösste Teil der
Krieger lebend und auch ohne ernste Verwundung
wieder heimkehren wird. Die Möglichkeit, euren
Gatten unversehrt und als siegreicher Krieger
wieder heimkehren zu sehen, ist doch eine viel
grössere als die umgekehrte. Und wenn es ein
trauriges Ende nimmt? Warum wollt ihr heute
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
und selbst bei bester Laune ist! Macht ihm das
Leben angenehm und den Kopf nicht schwer.
Seht auch ihr den Tatsachen mit offenem Blick
zu, und ihr werdet finden, dass sie halb so
schlimm sind. Klaget und weint, wenn ihr wirk-
lichen Grund dazu haben werdet; nur heute noch
nicht, denn euer Gatte braucht einen klaren
Kopf, und ihr setzt ihn einer Gefahr aus, wenn
ihr ihn mit trüben Gedanken beschwert.
Kopf hoch! Ich sehe ihn schon im
Geiste inmitten seiner Kameraden mit
Laub bekränzt als Sieger einziehen. Er
bringt euch einen gesicherten Herd, euren
Kindern und euch eine glückliche, fried-
liche Zukunft, sich und seinem Vaterlande
die politische Ruhe, die für das Gedeihen
des ganzen und seines persönlichen Wirt-
schaftslebens notwendig ist.
Er hat eine harte und blutige Arbeit
getan; es ist Männerarbeit und sie musste
sein, damit wir alle wieder frei und im
schon klagen und jammern, wenn sich euer Er- [| ;chte at k
nährer noch beim vollsten Wohlsein befindet a a F.
u u Zn u
Nordwestdeutseher Photographen-Bund.
Liebe Kollegen und Mitglieder!
Gerade im Begriff, das Programm für unsere
Herbsttagung in Hamburg zusammenzustellen,
schlägt der Feind an unsere Tore, störend
friedliche Kulturarbeit. Die Begeisterung der
zu den Fahnen Gerufenen übertönt den Schmerz
der zurückbleibenden Angehörigen. Feuchten
Auges blicken wir den langen Zügen nach, in
denen Millionen verschmelzen in dem Gedanken
an Gott, König und Vaterland. Den Zurück-
bleibenden erwächst die hohe Pflicht, in diesem
Augenblick die Berufskreise zuengsterFühlung
zusammenzuziehen. Ist es Tatsache, dass die
grossen Verbände den Lokalvereinen das Arbeits-
feld verkleinerten, so bleibt aber eine Arbeit
in dieser schweren Zeit, und die heisst: gegen-
seitige Unterstützung am Platze!
Es muss und wird sich zeigen, dass aller
Konkurrenzneid, aller Zank und Hader doch
nur äusserliche Dinge sind und auch Berufs-
kreise in Stunden der Gefahr die „höheren“
Pflichten kennen und schätzen. Ich fordere
daher alle lieben Mitglieder des Bundes, ein-
gedenk der schönen Stunden des 5. Mai am
Hermannsdenkmal im Teutoburger Wald, herz-
lichst auf, den Gedanken werktätiger Liebe
in unserem Kreise hochzuhalten. Unterstützen
Sie die Familien der ins Feld gezogenen Kol-
legen durch Ihren Rat, Ihren Beistand, Ihrer
Hände Kraft und all die Mittel, die Not
zu lindern vermögen. Wo in Lokalvereinen Geld-
mittel (Unterstützungskassen) gesammelt sind,
sollte man sie sofort zur Verfügung halten.
Besonders aber bitte ich alle Vorstände der uns
angeschlossenen Vereine und Sektionen, soweit
sie zur Stelle, mit allen Mitteln dabin zu wirken,
sich über die augenblicklichen Verhältnisse in
unserem Kreise ein möglichst klares Bild zu
schaffen und Not lindern zu helfen. Es wird
von dem Takt der einzelnen Helfer natürlich
abhängen, dass jede Hilfe wohltuend empfunden
wird und manches Misstrauen sich durch edle
Taten verwischt.
Daber — vorwärts in der Sorge für
unseren ganzen Beruf! In dieser Klein-
arbeit gegenseitiger Hilfe liegt ein unermess-
licher Segen, und was ist natürlicher, nächst
der Familie, da fest zusammenzuhalten, wo man
an einem Strange zieht!
Bremen, 7. August 1914.
Grienwaldt.
Die Kalkulation in einem Photographengesechäfte.
Vortrag auf dem III. Deutschen Photographentage, von E. Ruch, Diplom- Handelslehrer.
Zu den Mitteln zur Hebung und Besserung
des Gewerbes gehören, neben gründlicher Fach-
bildung, wohl mit in erster Linie sachgemässe
[Nachdruck verboten.]
Kalkulation und geordnete Buchführung. Letztere
soll unter anderem die Unterlagen für die Kalku-
lation ergeben. Die Innungen, Handwerks-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
kammern, Fachblätter und Zeitschriften lassen
dauernd den dringenden Mahnruf ertönen:
Kalkuliert und führt Bücher! Mit Recht hat
man erkannt, dass im heutigen Wirtschaftsleben
eine Durchdringung des Gewerbestandes mit
kaufmännischem Geiste notwendig ist, um den
erhöhten Anforderungen gerecht zu werden.
Wenn der praktische Erfolg bisher sehr zu
wünschen übrig lasst, so liegt dies an ver-
schiedenen Umständen, deren Erörterung zu weit
führen würde. Meiner Meinung liegt es zum
Teil auch mit daran, dass einer Methode der
sachgemässen Kalkulation gerade im Photo-
graphengewerbe sich besondere Schwierigkeiten
entgegenstellen. Auch der von mir vorgezeich-
nete Weg beansprucht nicht die Anerkennung
einer restlosen Lösung des Problems.
Ein Versuch für die Ermittelung der orts-
üblichen Preise für die Erzeugnisse des Photo-
graphengewerbes in der Provinz Westpreussen
findet sich in Nr. 24 und 25 des „Westpreuss.
Gewerksblattes“ vom Juni ıgı3, der amtlichen
Zeitschrift der Handwerkskammer zu Danzig.
Ich kann hier nicht auf das mit grossem Fleisse
zusammengestellte Material und die Methode
kritisch eingehen.
Das vorzügliche Kaufmännische Handbuch
des Photographen von Max Frank widmet
unserer Frage der Kalkulation leider nur ein
kleines Kapitel mehr rein theoretischer Natur
(S. 102 bis 107).
Die Berechnungen der Geschäfte mit Waren-
hauspreisen (Beispiel in „Nachr. des C.V.“ 1913,
Nr. 4 u. 5) entbehren der kalkulatorischen Be-
441
Pr
gründung und sind desbalb abzulehnen. Das
werden auch die Behörden, denen der Nach-
weis durch solche Zusammenstellungen erbracht
werden soll, dass die billigen Preise keine Lock-
bezw. Schleuderpreise seien, immer mehr er-
kennen, wie es in dankenswerter Weise z.B.
bei der Behörde der Darmstädter Innung der
Fall war. Wenn z. B. in einer angeblichen
Kalkulation für ı Dutzend Visit 30 Pf., für
ı Dutzend Kabinett zu 4 Mk. go Pf. für Ge-
schäftsspesen -Ateliermiete usw. angesetzt werden,
so müssen doch diese Zahlen erst errechnet
werden, was schwerlich gelingen dürfte. Es
liegt hier der Fehler rein schätzungsweiser An-
gaben vor. Eine solche Preisbestimmung aus
dem „Handgelenk“ oder die mangelnde Fähig-
keit einer sachgemässen Kalkulation ist ja auch
die Gefahrenquelle in den Submissionsblüten.
Eine Kalkulation muss sich auf Zahlen logisch
aufbauen.
Um den Verkaufspreis einer Ware oder
Arbeitsleistung zu bestimmen, muss man zu-
nächst den richtigen Selbstkostenpreis be-
rechnen.
Dieser setzt sich zusammen:
ı. Aus dem Materialpreis (verwendete
Rohmaterialien und Zutaten);
2. den Arbeitslöhnen;
3. den allgemeinen Geschäftsunkosten.
Zu dem ermittelten Selbstkostenpreis hat
man den Unternehmergewinn zuzuschlagen, um
den Verkaufspreis zu bestimmen.
Wir beginnen zunächst mit der Berechnung
der allgemeinen Unkosten.
Ä A) Berechnung der allgemeinen Unkosten.
I. Raumkosten:
1. Miete für Geschäftsräume (in eigenen Gebäuden Mietswert)
2. Beleuchtung (für Geschäftsräume, Treppen, Flur)
3. Heizung (Koblen, Holz) . .
4. Instandhaltung der Räume (dreijähriger Durchschnitt) .
5. Reinigung (Bedienungsfrau pro Monat 15 Mk. —
Besen, Kehrblech, ‚Scheuertücher, Seife)
II. Einrichtungskosten:
ı. Verzinsung des Anlage- und Betriebskapitals:
Wert der Einrichtung für Atelier, Laboratorium,
Empfangs- und Arbeitsräume, der Werkzeuge, Geräte,
Schaukästen laut Inventarverzeichnis 6000Mk.ä5Proz. 300, —
Vorräte an Piatten . 100 Mk.
„ KartonsundPapier 300 „
180,—
20,—
200,— 2100,—
Rahmenlager . 200 „ 600 „ä5 „ 30,—
Buchforderungen (im Durchschnitt) . 1000 „ä5 „ 509,—
Kassenbestand (im Durchschnitt) . . 300 „ ä5 „ 15,— 395, —
2. Abschreibungen vom Geschäftsmobiliar, Geräten, Werk-
zeugen, Vorräten: ıo Proz. auf 6600 Mk. 660, —
3. Ersatz- und Instandhaltungskosten für Werkzeuge und
gewisse Zutaten: Pinsel, Schalen, en Retouchier-
bleistifte, Watte, Filtrierpapier . TE 60,— II1l5,—
Uebertrag: 3215, —
66”
Mk.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Uebertrag: 3215,— Mk.
III. Betriebskosten:
I. Wasserverbrauch (Zins) . 40,—
2. Unproduktive Löhne:
a) Zeitverbrauch des Geschäftsinhabers für Buchführung,
Schriftverkehr (Bureauarbeiten), Geschäftsleitung,
Kundenbedienung: täglich 2 Stunden zu ı Mk. —
2-300 Arbeitstage . 600,—
b) Zeitverbrauch für Aenderungen (die dem Kunden
nicht angerechnet werden können) . 100,— 740,—
3. Steuern, open und Beiträge:
a) Gewerbesteuer eh 24,—
b) Versicherungsprämien:
Feuerversicherung . . 15 Mk.
Haftpflicht- und Ünfallversicherung 50 „
Diebstahlversicherung . ww —
Glasversicherung . . IoMk. 75,—
c) Beiträge zur:
Krankenversicherung der Ortskrankenkasse: 1/, Bei-
trag für einen Gehilfen = etwa 30 Mk. Wochen-
lohn, Klasse Vb = 1,35 Mk. Beitrag, 45 Pf.
x52 Wochen. 23,40 Mk.
/s Beitrag für Empfangsdame — — etwa
20 Mk. Wochenlohn, Klasse IVb —
1,02Mk. Beitrag, 34 Pr. x52Wochen 17,68 „
1; Beitrag für Lehrling, Klasse Ia —
ı8 Pf., 6X 52 Wochen . 3,12 „ 44,20 143,20
Invalidenversicherung: 1/, Beitrag für
Gebilfen, Klasse V=48 Pf., 24 X 52
Wochen . 12,48 Mk.
I/. Beitrag für Empfangsdame, KlasseIV
= 4oPf., 20x52 Wochen 10,40 „ 22,88
Besufsgencssenschaft —
Berufliche Organisationen:
Innungsbeitrag 17 Mk.
Handwerkskammer . 3,»
Fachschule . — 20,— 42,88
4. Sonstige Betriebsunkosten:
Geschäftsbücher, Schreib- und Zeichenmaterialien, Fach-
zeitungen (z. B. „Das Atelier d. Photogr. u Bücher 40,—
Fortbildung des Inhabers, Versuche . 60,— 100,— 1026,08
IV. Umsatzkosten:
Reisekosten im Interesse des Geschäfts . 309, —
Inserate, Geschäftsdrucksachen, Reklame, Schaukästen . 200, —
Fernsprecher, Frachten, Portiausfälle
Trinkgelder im Interesse des Geschäftes (Postboten, Diener) 19,—
Verluste, Preisnachlässe, Klagekosten
Unvorhergesehenes und Abrundung .
Summe der jährlichen allgemeinen Unkosten
Zu A: Jeder Betrieb hat seine besonderen
individuellen Unkosten. Der Unkostenetat in
Betrieben gleichen Umfanges wird Abweichungen
aufweisen. Die einzelnen Beträge der Unkosten
müssten im Unkostenkonto der Buchführung
ausgewiesen sein oder, wo eine systematische
Buchführung fehlt und dieses Konto deshalb
. 170,—
. 100,—
48,92 558,92
4800,— Mk.
nicht vorhanden ist, auf Grund von Notizen
zusammengestellt werden. Beide Möglichkeiten
zur Erlangung der Unkostenbeträge fehlten. So
verdanke ich die Unterlagen der Schätzung
von Fachleuten aus Görlitz. Es ist unwesent-
lich, wenn die Meinungen über die Höhe dieses
oder jenen Unkostenbetrages abweichen.
PHOTOGRAPHISEHE CHRONIK.
Zu I: Bei den Raumkosten ist z.B. eine
recht gute Geschäftslage angenommen, die den
Betrag für Zahlung von Miete bedingt.
Zu U, ı: Zu den Einrichtungskosten
gehört zuerst die Verzinsung des Anlage- und
Betriebskapitales.
Laut Inventarverzeichnis soll der Wert der
gesamten Einrichtung 6000 Mk. sein. (Vergl.
die drei Aufstellungen in Nr. 24 u. 25 des
„Westpr. Gewerksblattes“.) Je nach Lage des
einzelnen Falles ist eine Verzinsung zu 4 bis
5 Proz. annehmbar. Bei Uebernahme von be-
stehenden Geschäften ist zu berücksichtigen,
was für die sogen. Kundschaft bezahlt wird.
Es ist rechnerisch gleich, ob hierfür ein be-
sonderer Betrag in Ansatz gebracht wird oder
ob durch eine entsprechende Mehrbewertung
der Inventurbestände eine indirekte Bezahlung
erfolgt.
Zu II, 2: Vergisst der Photograph die Ab-
schreibungen vom Geschäftsmobiliar, Geräten
und Werkzeugen als allgemeine Unkosten in
Ansatz zu bringen, so schenkt er dem Kunden
diese Werte. Die Höhe der Prozentsätze bei
der Abschreibung sind sehr verschieden und
bedingt durch die Lebensdauer der Mobilien,
Geräte und Werkzeuge.
Es ist der kaufmännisch übliche Abschrei-
bungssatz von 10 Proz. genommen worden.
(Der Durchschnittsprozentsatz nach Kundt-
Grundner, „Photogr. Buchführung“, 14 Proz.)
Durch ein Versehen ist von den Vorräten
600 Mk. eine Abschreibung erfolgt (60 Mk.), die
in Wegfall kommen muss, da der Selbstkosten-
preis bei der Bewertung in Ansatz gebracht
wird, und bei der Einzelkalkulation ein Material-
ausschuss besonders in Ansatz gebracht wird.
Zu II, 3: Zu den Einrichtungskosten kommen
Ersatz- und Instandhaltungskosten für
kurzlebige Werkzeuge und gewisse Zutaten.
Man unterscheidet produktive und unproduktive
Löhne.
Zu II, 2: Bei den Betriebskosten kommen
nur die sogen. unproduktiven Löhne zur
443
Verrechnung. Produktive Arbeit wird vom
Meister, Gesellen, der Empfangsdame und even-
tuell Lehrling geleistet bei der erforderlichen
Arbeit bei der Herstellung von Bildern. Diese
Arbeitslöhne laut Lohnliste werden bei den
Einzelkalkulationen in Ansatz gebracht.
Der Inhaber ist nicht den ganzen Tag pro-
duktiv tätig. Doch ist er tätig im Interesse des
Geschäftes, wenn es sich um die Leitung des
Betriebes handelt. Der Inhaber wird eine Ent-
schädigung oder einen unproduktiven Lohn da-
für in Ansatz bringen. Dieser Lobn kann nicht
mit der produktiven Arbeit bei der Einzel-
kalkulation verrechnet werden. Er ist hier bei
den allgemeinen Unkosten auszuwerfen.
"Auf Grund der gedruckten Aufstellung möchte
jeder die allgemeinen Unkosten seines Betriebes
zusammenstellen. Die Unkosten dürfen nicht
höher oder niedriger eingesetzt werden, als sie
in Wirklichkeit sind. Setzte man sie höher
ein, so erhöht sich ja der Selbstkostenpreis und
damit der Verkaufspreis. Man würde seine
Konkurrenzfähigkeit herabmindern. Im anderen
Falle würde man einen zu niedrigen Selbst-
kostenpreis ermitteln und dadurch eine Einbusse
haben. Die tatsächlichen Verhältnisse müssen
massgebend sein. Was den Zeitpunkt einer
solchen Aufstellung anbetrifft, so gibt es zwei
Wege:
a) Berechnung für das Jahr im voraus.
Es sind dann die Ergebnisse des verflossenen
Jabres aus den Büchern zu benutzen. Voraus-
sichtliche Neuanschaffungen müssen dann be-
rücksichtigt werden und auch Lohnveränderungen
bei Verteilung der allgemeinen Unkosten auf
die produktiven Löhne.
‘/b) Berechnung am Schluss des Jahres.
Diese Methode hat den Vorteil der vorliegenden
tatsächlichen Ausgaben, die durch die Buch-
führung nachgewiesen werden. Wenn Arbeits-
bücher geführt werden, so ist die Möglichkeit
genauer Berechnung der Arbeitsstunden gegeben.
Man lässt dann die Unkosten des vergangenen
Geschäftsjahres durch das neue aufbringen.
(Fortsetzung folgt.)
— a —
Innungswesen.
Der Vorstand der Handwerkskammer in
Danzig gibt folgendes bekannt:
Die Innungsvorstände werden darauf auf-
merksam gemacht, dass gemäss $& 26, Ziffer e
der von Seiner Exzellenz dem Herrn Minister
für Handel und Gewerbe unterm 2. Oktober 1909
genehmigten Vorschriften zur Regelung des
Lehrlingswesens in den Handwerksbetrieben der
Provinz Westpreussen alljährlich zum ı. Februar
und zum ı. August dem Vorstande der Hand-
werkskammer zur Eintragung in die Lehrlingsrolle
a) ein Verzeichnis der in die Lehrlingsrolle
der Innung im verflossenen Halbjahr ein-
getragenen Lehrlinge,
b) ein Verzeichnis der im verflossenen Halb-
jahre aus der Lehre ausgeschiedenen
Lehrlinge
einzusenden ist.
Falls weder Lehrlinge eingetragen noch Lehr-
linge ausgeschieden sind, ist jedesmal eine ent-
sprechende Mitteilung zu machen. Die erforder-
444
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
lichen Formblätter zu diesen Anzeigen können
zum Preise von 5 Pf. für das Stück von der
Handwerkskammer bezogen werden.
Verstösse gegen die vorstehenden Bestim-
mungen werden mit einer Geldstrafe bis zu
20 Mk. geahndet. Wir ersuchen daher die
Innungsvorstände, die am ı. August fälligen
Angaben pünktlich der Handwerkskammer ein-
zusenden, widrigenfalls die Festsetzung einer
Ordnungsstrafe veranlasst werden müsste.
I ——
Rundsehau.
— Hydrochinon-Rodinal. Kombinationen
von Hydrochinon und Rodinal sind zwar nichts
Neues, aber ihnen gebührt mehr Interesse, wie
L. F. N. Grant im „Amateur -Photographer “
ausführt, als es bisher der Fall war. Grant
empfiehlt die nachfolgende Vorschrift sowohl
für den Negativprozess als für die Entwicklung
von Diapositivplatten und Bromsilberkopien.
Der Entwickler gibt keine Flecke, stellt sich
ausserordentlich wohlfeil und ist besonders für
Unterexpositionen gut geeignet.
Vorratslösung:
Natriumsulfit . . 120g,
Kaliummetabisulfit I5,„
Wasser . 600 ccm.
Der Entwickler En setzt sich wie folgt
zusammen:
Obige Vorratslösung 20 ccm,
Rodinal . ı0 Tropfen,
Gesättigte Pottaschelösung ..25 ®
Hydrochinon : a iR
Wasser . 75 ccm.
Bei Unterezpösitichen nehmen man die doppelte
Menge Pottasche, bei Ueberexpositionen lasse
man die Pottasche fort, nehme aber entsprechen-
den Zusatz von zehnprozentiger Bromkalilösung.
— DifferenzbeiGelbfiltereinschaltung.
Wenn wir ein Bild ohne Filter scharf einge-
stellt haben und letzteres nunmehr zur Auf-
nahme einschalten, so wird bekanntlich bei An-
bringung des Filters hinter dem Objektiv eine
Verrückung der Piattenebene erforderlich, oder
die Bildschärfe erleidet Einbusse. Mit dieser
Korrektion wird in gewissen Fällen unnötig ge-
wissenhaft verfahren, ohne dass dabei für die
Praxis ein Nutzen herausspringt. Von Hübl
macht in „Lechners Mitteilungen* darauf auf-
merksam, dass man bei Landschafts- und Por-
trätaufnahmen, ebenso bei Autochromplatten,
mit Objektiven, deren Oeffnung kleiner als 1:6
ist, das Filter auch nach dem Einstellen vor
oder hinter dem Objektiv anbringen kann, ohne
eine merkliche Unschärfe befürchten zu müssen,
und dass man beim Gebrauch einer Handkamera
gewöhnlich keine Rücksicht auf ein vor- oder
rückwärts eingeschaltetes Filter zu nehmen
braucht. Bei Objektiven mit sehr grosser Oeff-
nung ist das Filter im Autochromverfahren (wo
ja die Platte verkehrt einliegt) hinter dem Ob-
[Nachdruck verboten.)
jektiv, bei Schwarzweiss- Aufnahmen aber vor
dem Objektiv anzubringen; bei Reproduktionen,
wo höchste Schärfe verlangt wird, muss mit
eingeschaltetem Filter eingestellt werden.
— Die Dunkelkammerlaterne. Ist das
Rotglas unserer Dunkelkammerlampe nicht von
guter Beschaffenheit, lässt es für die Emulsions-
schicht schädliche Lichtstrahlen hindurch, so
werden unsere Platten einen Schleier erhalten,
der unter Umständen einen solchen Grad an-
nehmen kann, dass das Negativ völlig zu ver-
werfen ist. Die praktische Prüfung einer Rot-
scheibe ist ja sehr einfach, wir exponieren eine
Platte in demjenigen Abstande von der Lampe,
bei welchem wir gewöhnlich zu entwickeln
pflegen, eine gewisse Zeit, sagen wir eine Minute,
und behandeln die Platte dann mit dem üb-
lichen Entwickler. Bei eventueller Lichtein-
wirkung der Laterne wird sich diese auch in
Kürze auf der Schicht offenbaren. Bei einer
derartigen Prüfung sind jedoch noch weitere
Punkte zu berücksichtigen: ı. Die Platte könnte
an und für sich leicht zum Schleiern neigen.
2. Bei der Bildkontrolle wird die Platte näher
der Laterne als beim Entwickeln gebracht.
3. Wenn die Platte in der Schale, von Ent-
wicklerflüssigkeit bedeckt liegt, wird sie von
eventuellen schädlichen Lichtstrahlen weniger
oder kaum betroffen. — Die oben angegebene
Prüfungsmethode ist also für den praktischen
Gang nicht völlig zusprechend, ihre Resultate
geltenin erster Linie der unexponierten, trockenen
Emulsionsschicht, wenn diese direkt der roten
Lampe ausgesetzt wird, wie es etwa beim Ein-
legen der Piatten in die Kassetten zutreffen
würde. — Ein nicht ganz einwandfreies Rot-
glas kann unter Umständen dennoch genügen,
wenn wir unseren Ärbeitsstand in etwas grösserer
Entfernung von der Lampe nehmen.
Die erwähnte Prüfung wird daher über
die Qualitätsverhältnisse der Rotscheibe einen
besseren Anhalt gewähren, wenn wir unsere
Beobachtungen etwas weiter ausdehnen. Es
empfiehlt sich, die Platte in unsere Schieber-
kassette zu bringen und nunmehr Expositionen
von verschiedener Länge und auch in verschie-
denem Abstand von der Lampe vorzunehmen.
Durch stufenweises Aufziehen des Schiebers
können mehrere Expositionen auf einer Platte
vereinigt werden, so dass man mit zwei Platten
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 44
schon für eine grössere Versuchsreihe sein Aus-
langen hat. Die Versuche können auch mittels
eines Kopierrahmens vorgenommen werden,
indem man streifenweise mit einem Karton ab-
deckt. Ein Streifen bleibt als Kontrollbasis un-
belichtet.
Eine solche Prüfung verdient jetzt um so
mehr Aufmerksamkeit, als sich mancher Amateur
für die Reise eine besondere Laterne zulegt,
über deren Qualität vorherige genaue Unter-
richtung streng geboten ist.
Sehr beliebt und wirklich praktisch für die
Reise sind die kleinen elektrischen Taschen-
lampen mit Rotglas oder mit besonderer Rot-
lichtkappe. („Photogr. Rundschau.“)
un 2 0 um
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine
Verantwortung.)
Sehleswig-Holsteiniseher Photographen-
Verein.
Die auf Montag, den 24 August, angesetzte Ver-
sammlung muss ausfallen.
Allen Mitgliedern unseres Vereins, die mit in
den Kampf ziehen müssen, wünscht der Vorstand ein
gesundes Wiederkommen.
L A.: Otto Stiegler.
I
Photographen - Zwangsinnung
tür das nördliehe Herzogtum Oldenburg.
Sitz: Rüstringen.
Die zum 15. August angesetzte Innungsversamm-
lung findet erst später statt, und wird der Termin in
dieser Zeitschrift bekannt gemacht.
Der Vorstand:
I.A.: Alf. Gerboth, I. Vorsitzender.
ie
Personalien.
Herr Hofphotograpb Ernst Hennings in Kassel
ist gestorben.
ik art
Kleine Mitteilungen.
— Die Verwaltung der Neuen Photographischen
Gesellschaft, Aktiengesellschaft, in Berlin- Steglitz teilt
mit, dass sie sich entschlossen habe, trotz der ent-
standenen Kriegswirren den Betrieb aufrechtzuerhalten.
— In einer Sitzung vom 3 August hat der Ar-
beitsausschuss der Allgemeinen Photographischen Aus-
stellung „Alpha'' folgendes beschlossen: Infolge des
Ausbruches des Krieges wird die für den Monat Sep-
tember 1914 geplante Allgemeine Photographische
Ausstellung „Alpha‘' Wiesbaden bis auf weiteres ver-
schoben. Die bereits hier befindlichen und eventuell
noch ankommenden Ausstellungsgüter werden von der
Speditionstirma J. &G. Adrian zur Verfügung der
Aussteller aufbewahrt werden. Solite wider Erwarten
die Ausstellung überbaupt nicht stattfinden können,
so werden die bisher für Platzmiete eingegangenen
Beträge den Ausstellern abzüglich der bestimmunge-
gemäss zu zahlenden Nebenspesen zurückerstattet
werden.
5
Gerichtswesen.
Die Sonntagsarbeit in Photographen-
atellers. Die Rechtsstellung des Filialeleiters.
Urteil des Preussischen Kammergerichts vom 6. No-
vember ıgı3. [Nachdruck auch im Auszug verboten.]
Nach der ständigen Rechtsprechung wird das Photo-
graphiegewerbe nicht als Handelsgewerbe angesehen,
und ist somit auch die Sonntagsarbeit nicht in dem
erweiterten Umfange des für das Handelsgewerbe
geltenden Abs. a des 8 10o5b der Gewerbeordnung ge-
stattet. Werden demnach in solchen Betrieben an
Sonntagen Personen, die als gewerbliche Arbeiter und
nicht als Stellvertreter zu betrachten sind, über
die in Abe. ı des $ ı05b, G. O., gestattete Zeit, die ja
durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde er-
weitert werden kann, hinaus beschäftigt, so macht
sich der Inhaber des Betriebes strafbar. Ein Photo-
graph besass in Berlin ausser seinem Hauptgeschäft
eine Filiale in der P.-Strasse. In der Filiale hatte er
den Photographen St. angestellt, dem er ausser einem
festen Monatsgehalt 5 Prozent des Umsatzes der an
Sonntagen zwischen 4 und 6 Uhr nachmittags ge-
machten Aufnahmen als Tanti&me gewährte. St. hatte
die Aufnahmen zu entwickeln und zu retouchieren,
während die Abzüge im Hauptgeschäft hergestellt
wurden. Zumeist war in der Filiale noch die Frau
des Geschäftsinhabers tätig, die die Aufsicht über die
Kasse führte. Da die Fillale gn zwei Sonntagen ent-
gegen der Bestimmung des $ ıo5b, G.O., bis 6 Uhr
nachmittags offen gehalten worden war, wurde der
Inhaber des Geschäftes unter Anklage gestellt. Beide
Vorinstanzen sprachen ihn frei. Auf die gegen das
Urteil des Landgerichts Berlin von der Staats-
anwaltschaft eingelegte Revision wurde jedoch der An-
geklagte vom Kammergericht zu der nach 8 146,
G. O., zulässigen niedrigsten Strafe verurteilt. Die
Entscheidung führt in den Gründen aus: Es kann
nur in Frage kommen, ob die Filiale des Angeklagten
eine Werkstätte im Sinne des Abs. ı, $ ıo5b, darstelle.
Das muss aber aus den Feststellungen entnommen
werden; denn danach handelt es sich bei dieser Filiale
um ein sogen. photographisches Atelier, und solche
Anstalten gehören regelmässig zu den Betrieben des
Abs. ı, 8 ıosb. In diesen Betrieben dürfen Arbeiter
an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden, es
sei denn, dass durch Verfügung der höheren Ver-
waltungsbehörde hiervon gemäss $ ıo5e, G.O., Aus-
nahmen zugelassen werden. Das ist hier durch die
Verordnung des Polizeipräsidenten zu Berlin vom
a1. Mäız 1895 geschehen. Nach $ 10, Ziff. 2, daselbst
dürfen in photographischen Anstalten Arbeiter an den
Sonntagen im Februar zum Zwecke der Aufnahme
von Porträts nur während der Zeit von Io Uhr morgens
bis 3 Uhr nachmittags beschäftigt werden. Mithin
wäre St., da er an zwei Sonntagen im Februar 1913
auch noch später als 3 Uhr nachmittags tätig war,
entgegen den gesetzlichen Vorschriften beschäftigt
worden, vorausgesetzt, dass er ein gewerblicher Arbeiter
im Sinne der Gewerbeordnung war. Stellvertreter ist,
wer das Gewerbe oder einzeine Zweige desselben für
Rechnuxrg und im Namen eines anderen, im übrigen
aber selbständig verwaltet und den Gewerbeinhaber
nach aussen vertritt, insbesondere die auf das Gewerbe
bezüglichen Rechtsgeschäfte für ihn abschliesst. Eine
solche Vertretung des Angeklagten durch St. lässt sich
aus den Feststellungen der Strafkammer nicht ent-
nehmen. Was die selbständige Aufnahme, deren Ent-
wicklung und Retouchierung anlangt, so kann dies
alles auch Tätigkeit eines Gehiifen im photographi-
schen Betriebe sein. Das gleiche gilt von der Be-
stellung der notwendigen Materlalien und den An-
schaffungen bei den Lieferanten. Aber auch der letzte
Grund, dass der Angeklagte dem St. freie Hand in der
Preisbemessung gelassen hat, ist für. den Begriff der
Stellvertretung bedeutungslos. Hiernach war St. nicht
Stellvertreter, sondern gewerblicher Arbeiter des An-
geklagten. Mithin durfte er an den beiden Sonntagen
nach 3 Uhr nachmittags in der Filiale des Angeklagten
nicht mehr beschäftigt werden. (Aktenzeichen: 1,
8. 891/13. Vergl. Gew.-Archiv Bd. ı3, Heftza, S. 252 ff.)
ak.
=
Büshersehau.
Jahrbuch für Photographie und Repro-
duktionstechnik für das Jahr ıgı3. Uuter Mit-
wirkung hervorragender Fachmänner, herausgegeben
von Hofrat Dr. Joseph Maria Eder. Mit 193 Ab-
bildungen und ı3 Kunstbeilagen. Verlag von Wilhelm
Knapp in Halle a. S. Preis 8 Mk., in Glanzleinen
9,50 Mk.
Diesem nun schon im 27. Jahrgange in gleicher
Vorzüglichkeit erscheinenden Werke brauchen nur
wenige Geleitworte mit auf den Weg gegeben zu
werden. Alle ernst Photographierenden kennen seinen
hervorragenden Wert. Neben einer grossen Anzahl
von Originalbeiträgen bıingt es ausführliche Jahres-
berichte über die Fortschritte auf dem Gebiete der
Photographie und den ihr verwandten Fächern, so
dass es für den, der sich fachlich, sportlich oder
wissenschaftlich mit diesen Materien beschäftigen will,
ein unentbehrliches Nachschlagewerk ist. In besonderem
Abschnitt führt es Verzeichnisse über die neuesten in
Deutschland und Oesterreich erteilten Patente und der
literarischen Neuerscheinungen, sowie ausführliche
Sach- und Autorenregister. Von den Originalbei-
trägen des vorliegenden Jahrgangs seien nur einige
genannt: L. Loos: Ueber die Tiefenschärfe photographi-
scher Objektive F. Paul Liesegang: Der gegen-
wärtige Stand der Kinematographie. Joh. Gaedicke:
Ammoniakräucherung bei Trockenplatten. Professor
Plotnikow: Das Prinzip der „Stationarität‘ in der
Photochemie. Dr. G. Hauberisser: Schlitzverschluss
oder Zentralverschluss. K. Martin: Verbesserte Filter
für Autochromaufnahmen. W. Zschokke: Ein neues
Quarzobjektivv. Professor R. Namias: Auf welche
Weise beseitigt man Fiecke auf Negativen? Eduard
Kuchinka: Kopiermaschinen. G.
a4
Patente.
Kl. 57. Gruppe 5. Nr. 269091 vom 20. März 1912.
The Cameragraph Company in Cansas City,
Missourl, V. St. A.
Photograpbische Kamera, bei welcher zwei im
Winkel zueinander angebrachte Spiegel auf zwei von-
einander abgewendeten, lichtem-
pfindlichen Flächen seitenrichtige
Bilder erzeugen, dadurch ge-
kennzeichnet, dass die lichtem-
pfindlichen Flächen in einer
durch die Achse eines einzigen
Objektive gehenden Ebene an-
geordnet sind.
El. 57. Gruppe 21. Nr. 269227 14 I \
vom 5. April 1913. Se
Silvio Cocanarl
in Vieux- Dieu lez Anvers, Belgien.
Packung für lichtempfind-
liche Bänder, dadurch gekenu-
zeichnet, dass das lichtempfind-
liche Band derart fortlaufend gefaltet zusammengelegt
wird, dass stets die lichtempfindlichen Seiten miteinander
in Berührung stehen.
Fig. zu Nr. 269091.
Fragekasten.
Rechtliche Fragen.
Frage 64. Herr A.K. in M. Wie kann man
gegen ein Geschäft vorgehen, das ohne Erlaubnis ein
von mir hergestelltes Porträt ausstellt?
Antwort su Frage6g. Erstens kann der Abgebildete
einen Strafantrag auf Grund der 88 22, 33 und 4ı
des Kunst- und Photographie - Schutzgesetzes stellen.
Zweitens können Sie eine Strafanzeige auf Grund des
8 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
erstatten. Drittens können Sie statt dessen auch zivil-
rechtlich auf Grund des $ 3 des gleichen Gesetzes
auf Unterlassung der Ausstellung klagen; eine Er-
ledigung dieser Zivilklage während der Gerichtsferien
findet aber nicht statt (vergl 8 202 Gerichtsverfassungs-
gesetz). Ob die Erwirkung einer „einstweiligen Ver-
fügung‘‘ bei Gericht zu erzielen ist, wird zweifelhaft
sein, da 8940 Z.P.O. von Abwendung wesent-
licher Nachteile als einer Voraussetzung hierfür
spricht. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHAOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 67/68. 23. August. IQ14.
Prüfungen im Photographengewerbe in Berlin.
Gehiltenprülungen betreffend.
Bekanntmachung.
Für die Ende September d. J. im Innungsbezirk und im Bezirk der Handwerks-
kammer zu Berlin stattfindende Gehilfenprüfung sind die Gesuche um Zulassung an den
Unterzeichneten bis spätestens 25. August d. J. zu richten. Dem Gesuche sind beizufügen:
ı. Ein kurzer, selbstverfasster und eigenhändig geschriebener Lebenslauf des Prüflings
und der von der Handwerkskammer genehmigte Lehrvertrag;
a. ein vom Lehrhberrn auszustellendes Lehrzeugnis!), welches von der zuständigen
Gemeindebehörde gemäss & ı27c, Absatz ı, der Gewerbeordnung kosten- und
stempelfrei zu beglaubigen ist; sowie
3. wenn der Lehrling zum Besuche einer Fach- oder Fortbildungsschule verpflichtet war,
das Zeugnis über den Schulbesuch; war ihm zu einem solchen keine Gelegen-
heit geboten, eine diesbezügliche Versicherung unter Angabe der Gründe.
Zu 3 ist zu bemerken, dass ein Lehrling, der die Fortbildungs- oder Fachschule nicht
besucht hat, obwohl er dazu Gelegenheit hatte, nicht zur Gehilfenprüfung zugelassen werden darf.
Gemäss $ ı3ıc, Abs. ı, der Gewerbeordnung ist der Lehrherr verpflichtet, den Lehrling zur
Ablegung der Gehilfenprüfung anzuhalten, widrigenfalls er nach $ 148, Ziffer 9, der Gewerbeordnung
mit Geldstrafe bis zu ı5o Mk., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen, bestraft wird.
In den letzten 4 Wochen vor der Prüfung hat der Lehrherr dem Lehrling die erforder-
liche Zeit zur Anfertigung des Gehilfenstückes zu gewähren.
Die Prüfungsgebühr im Betrage von 6 Mk. ist post- und bestellgeldfrei zugleich mit dem
Zulassungsgesuch an den Unterzeichneten einzusenden.
Berlin W. 50, im August 1914:
Ansbacher Strasse 31.
Paul Grundner,
stellvertr. Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Photographen -Innung (Zwangsinnung) zu Berlin
und der Prüfungsausschüsse für das Photographengewerbe im Bezirk der Handwerkskammer zu Berlin und Regierungsbezirk Potsdam.
ı) Dasselbe soll zum Zwecke der Prüfungsaufgaben, präzis ausgedrückt, enthalten, was der Lehrling
wirklich gelernt hat. (Formulare zu beziehen von der Geschäftsstelle oder Wilhelm Knapp, Halle a.S.)
Die Zeugnisse über den Besuch einer Fach- bezw. Fortbildungsschule brauchen unter Umständen erst am
Prüfungstage vorgelegt zu werden.
Meisterprülungen betreffend.
Bekanntmachung.
Im Monat Oktober d. J. findet im Bezirk der Handwerkskammer Berlin und
Regierungsbezirk Potsdam eine Meisterprüfung für das Photograpbengewerbe statt.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist schriftlich, bis spätestens 1. September d. J.,
an den Unterzeichneten zu richten.
Dem Gesuche sind beizufügen:
ı. Ein kurzer, eigenhändig geschriebener Lebenslauf des Prüflings;
2a. eine Geburtsurkunde;
3. das Prüfungszeugnis über das Bestehen einer Gebilfenprüfung, oder der Nachweis,
dass der Prüfling zur Anleitung von Lehrlingen befugt ist!);
1) Die Vebergangsbestimmungen zum Gesetz vom 30. Mai 1908 besagen, dass auch nach dem ı. Oktober
1913 alle diejenigen Handwerker zur Meisterprüfung zugelassen werden können, welche am ı. Oktober 1908
mindestens 24 Jahre alt waren und ihr Handwerk mindestens 5 Jahre selbständig oder in leitender Stellung aus-
geübt hatten, und Teer sri welche am ı. April ıgoı das 17. Lebensjahr vollendet und mindestens 2 Jahre ihr
Handwerk erlernt hatten
67
448
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
—
4. der Nachweis, dass der Prüfling mindestens 3 Jahre als Gehilfe usw. in der Photo-
graphie praktisch tätig gewesen ist;
5. die Zeugnisse der gewerblichen Unterrichtsanstalten, die der Prüfling etwa besucht hat;
6. ein polizeiliches Führungszeugnis.
Die Prüfungsgebühr im Betrage von 30 Mk. ist post- und bestellgeldfrei einzusenden.
Auf Grund dieser Anmeldung entscheide ich, ob der Prüfling zuzulassen ist oder nicht.
Berlin W. 5o, im August 1914.
Ansbacher Strasse 31.
Paul Grundner,
stellvertr. Vorsitzender der Prüfungskommission für das Photographengewerbe im Bezirk der Handwerkskammer Berlin
und Regierungsbezirk Potsdam.
— u —
Ein WeltbrandlI
Ja, es ist ein Weltbrand entstanden, und in
der Geschichte wird es als einzig dastehen, der
Krieg des Jahres 1914. Treu und kampfesmutig
ziehen deutsche Soldaten in den Krieg, zum
Kampf um den heimischen Herd, noch mehr
um unsere Existenz. Denn was ist die Ursache
zu diesem Krieg? Der Mord von Serajewo ist
doch nur die Ursache zum Ausbruch, die Ver-
anlassung liegt auf ganz anderem Gebiete, man
sieht hämisch auf die Erfolge des Deutschen
Reiches! „Made in Germany“ sollte einst den
deutschen Erzeugnissen ein Schandfleck werden,
und es wurde die beste Empfehlung. Deutscher
Geist ist zu mächtig geworden, sei es auf kauf-
männischem Gebiete, sei es in der Industrie,
sei es in der Kunst. Deutsch ist augenblicklich
Trumpf!
Was lehrt uns aber die jetzige schwere Zeit?
Aus der Zeit Wilhelm Tells hat es sich erhalten:
„Seid einig“, und es ist, als ob sich in die
Verhandlungen der Leipziger Tage eine Ahnung
der kommenden Dinge hinübergezogen hätte
und auf fruchtbaren Boden gefallen wäre, die
Mahnung zur Einigkeit. „Wir wollen sein ein
einig Volk von Brüdern, in keiner Not uns
trennen und Gefahr!“ Wie bewahrheitet sich
jetzt dieses Dichterwort. Seht nach Erfurt, wo
die Kollegen sofort für die Familien der ins
Feld ziehenden Kollegen eintreten, und wie es
in Erfurt ist, so ist es in Leipzig, so wird es
in allen Orten sein: „Einer für Alle und Alle
für Einen“. Und, Kollegen, die Innungen sind
es, die es sich angelegen sein lassen, diese
Hilfe zu bringen, die so viel geschmähten Innungen
in unserem Berufe! Wie sie in Friedenszeiten
für die Mitglieder sorgen müssen, dass die wirt-
schaftliche Lage gebessert werde, so auch in
den jetzigen Zeiten der Not und Sorge sollen
die Mitglieder der Innungen wissen, an wen sie
sich zu wenden haben, wo die zurückbleibenden
Frauen sich Rat zu holen haben, falls sie Hilfe
brauchen sollten. Auch ohne dass es erst
bekanntgemacht wird, darf man wohl annehmen,
dass alle Innungen in der Weise verfahren wie
in Erfurt, denn es ist eine der Aufgaben der
Innungen, die sie zu lösen haben.
[Nachdruck verboten.)
Wenn erst die Zeiten wieder ruhiger ge-
worden sind, wird es sich zeigen, wie viele
Kollegen oder treue Mitarbeiter im Kampfe ge-
wesen sind und wieviel unverschuldete Not zu
lindern ist. Dann wird der C.-V. helfend ein-
greifen müssen, und man sieht, wie richtig es
war, als man die Herabsetzung der Beiträge ab-
lehnte, denn die Kapitalien des C.-V., wie der
Unterstützungs- und Darlehnskasse werden bei
weitem nicht ausreichen, in allen Fällen zu
helfen. Immerhin ist ein kleines Kapital vor-
handen, das etwas zur Linderung der Not bei-
tragen kann. Fragen wir uns einmal ehrlich,
ob es in der Tat nicht möglich gewesen wäre,
den doppelten oder dreifachen Beitrag pro Kopf
aufzubringen. Welches schöne Kapital wäre
dann vorhanden, denn die Verwaltung hätte
keinen Pfennig mehr gekostet als jetzt, aber die
Ueberschüsse wären bedeutend grössere gewesen.
Wie oft haben die deutschen Steuerzahler
gemurrt, wenn das Reich für sein Heer wieder
neue Mittel forderte, und wie froh sind wir in
diesen Zeiten, dass wir zur rechten Zeit die
Gelder bewilligt haben, die unsere Reichsregie-
rung in die Lage setzte, die Soldaten so in den
Kampf zu senden, wie es zur Erhaltung des
Reiches Herrlichkeit und Weiterbestand von-
nöten ist. Feinde ringsum, Neider auf unsere
Erfolge, unser Können! Mancher wird sich
schämen, der ausländischen Industrie den Vor-
zug gegeben zu haben, denn leider sind Millionen
und aber Millionen ins Ausland gewandert, die
besser im Lande geblieben wären. All unser
Liebeswerben ist umsonst, wir sind die bestge-
hassten Menschen in der ganzen Welt.
Aber deutsche Treue und deutsche Liebe
soll kein leerer Wahn sein; wie sich das ge-
samte deutsche Volk zusammengefunden hat,
wie selbst unser Kaiser erklärte, es gäbe keine
Parteien, es gäbe nur ein Deutsches Volk, so
wollen auch wir einig zusammenstehen, um uns
zu stützen und zu helfen. Wo Zwietracht noch
vorhanden ist, da sei sie begraben; vergessen
aller Hass und Neid, aller Hader vorbei.
Deutsche Kollegen mögen aus der jetzigen
Zeit lernen, alle Kleinigkeiten beiseite zu lassen
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
449
und nur dem einen gemeinsamen Ziele zuzu-
streben, die Kollegen in einem mächtigen Ver-
bande zusammenzufassen, der den Aufgaben
aller Zeiten gerecht werden kann. Dazu gehört
in erster Linie, die Mittel zu bewilligen, um
allen Anforderungen entsprechen zu können,
die an die Kollegenschaft herantreten, wie in
der jetzigen, so schweren Zeit. Mögen die vor-
liegenden Zeilen den Anstoss geben, auf Mittel
und Wege zu sinnen, wie man am besten die
Wunden heilen kann, die der grosse Kampf
schlagen wird.
Unsere braven Truppen, die todesmutig in
den Kampf gezogen sind, und unter denen wir
so manchen lieben Kollegen wissen, möge Gott
aber schützen und behüten, damit sie gesund
und heil als Sieger in die heissgeliebte Heimat
zurückkehren, ihre Familien zu beschützen, muss
unsere Aufgabe mit des Allmächtigen Hilfe sein
und bleiben. Adolf Sander.
—
Hilfsaktion der Berliner Photographen.
Sitzung des Photographischen Vereins zu Berlin und der Zwangsinnung der Photographen zu Berlin.
In gemeinsamer Sitzung tagten am ı3. d.M.
die Vorstände des Photographischen Vereins
und der Zwangsinnung der Photographen zu
Berlin, um über Massnahmen und Beihilfen für
die Aufrechterhaltung in Frage kommender Be-
triebe zu beraten, welche durch den unserem
Vaterlande aufgezwungenen Krieg und die da-
durch entstandene Veränderung der allgemeinen
Geschäftslage dringend erforderlich sind. —
Den Vorsitz führten der Vorsitzende des Photo-
graphischen Vereins und Ehrenmitglied der
Zwangsinnung, Paul Grundner, und der
Obermeister der Berliner Zwangsinnung, Lorenz
Tiedemann. Von dem Grundsatze ausgehend,
dass schnelle Hilfe doppelte Hilfe bedeutet,
wurde auf Antrag der Kollegen Grundner
und Brettschneider eine gemeinsame Ge-
schäftsstelle errichtet, sowie eine Kommission
gewählt, welche die Ausarbeitung von Frage-
bogen unverzüglich vorzunehmen hat.
Die Fragebogen werden die Hauptfragen
enthalten:
ı. Ist der Inhaber des Geschäfts zu den
Fahnen einberufen und dadurch die Fortsetzung
des Betriebes in Frage gestellt?
2. Wäre infolgedessen eine geschäftliche
Hilfe seitens hiesiger Kollegen erwünscht?
3. Welche Art geschäftlicher Hilfe ist er-
wünscht; Aufnahme oder Fertigstellung der
Bilder?
4. Sind Sie bereit, Vertretung oder Arbeiten
einberufener Kollegen zu übernehmen?
Von jeder Einberufung wird sofortige Mel-
dung an die gemeinsame Geschäftsstelle — Ge-
schäftsstelle der Innung, Berlin SW. 48, Friedrich-
strasse 238 — mit genauer Angabe, welche ge-
schäftliche Hilfe gewünscht wird, erbeten.
Die Kommissionen, welcher die Kollegen
Tiedemann, Grundner, Brettschneider,
Cornand, Böbers, Kammer angehören, bitten
die Kollegen um möglichst schnelle und genaue
Ausfüllung der allen Innungsmitgliedern in Berlin
und den Vororten zugehenden Fragebogen. —
Die durch die Rundfrage entstehenden Kosten
übernimmt der Photographische Verein zu Berlin.
Und nun, Kollegen, stellt Euch in den Dienst
der guten Sache, tretet mit Rat und Tat für
Eure Berufsgenossen ein, die auf dem Kampf-
platz der Ehre Gut und Blut für Euch ein-
setzen zu Eurer Aller Wohl und zum Wohl
unseres geliebten deutschen Vaterlandes.
. Der Vorstand
des Photographischen Vereins zu Berlin und
der Zwangsinnung der Photographen
zu Berlin.
Lorenz Tiedemann.
Hugo Kammer.
Paul Grundner.
Carl Trieb.
— Ri
Besehlüsse zur Kriegslage.
In Nr. 64 dieser Zeitschrift teilten wir mit,
dass der Verein Erfurter Fachphotographen be-
schlossen habe, dass alle nicht zum Krieg ein-
berufenen Kollegen diejenigen, die einberufen
seien, durch Vertretung geschäftlich unterstützen.
Aus der Praxis des Photographen.
Negativpapier. Für eine ganze Anzahl
von Aufnahmen wird zweifelsohne die Gelatine-
Emulsionsplatte das geeignetste Aufnahme-
material sein und auch bleiben. Sie ist von
Ein ebensolcher Beschluss ist von dem Nieder-
rheinischen Photographen-Verein, Sitz Crefeld,
gefasst worden, und zwar bereits am 28. Juli.
Möge dies ein Ansporn für die bestehenden
Innungen und Vereine sein.
[Nachdruck verboten.)
höchster Lichtempfindlichkeit und praktisch ge-
nügend eben, um allerfeinste Einstellung und
grosses Oeffnungsverhältnis ausnutzen zu können.
— Wenn indessen diese Faktoren eine geringere
67°
456
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Rolle spielen und durch grosses Format der
Preis eine erhebliche Rolle spielt, dann kommt
als Ersatz das Negativpapier namentlich in der
modernen Porträt- und Landschaftsphotographie
durchaus in Betracht.
Gutes Negativpapier ist aber nicht so ohne
weiteres herstellbar, denn es werden mancherlei
Anforderungen an dasselbe gestellt. Zunächst
verlangt man, dass der Papierfilz desselben den
speziellen Anforderungen genügend entspreche.
Derselbe soll dicht, zähe und in der Textur so
gleichartig sein, dass nicht nur störende Korn-
bildung, sondern auch sogen. Wolken sich nicht
bemerkbar machen. Diese Eigenschaften müssen
sich aber mit einer mässigen Dicke des Filzes
vereinigen lassen, weil durch dickes Papier die
Kopierzeit unter allen Umständen verlängert wird.
Die Empfindlichkeit der Emulsion soll eine
genügend hohe sein, damit die Expositionen
nicht zu lang werden, und ist absolute Schleier-
freiheit ein unbedingtes Erfordernis.
Die Behandlung des Negativpapiers ist im
ganzen ziemlich einfach. Zur Belichtung wird
es am besten auf eine genügend grosse Glas-
platte gespannt, was sich am bequemsten be-
wirken lässt, wenn man das Papier etwas
grösser als die Platte nimmt, die Papierränder
um die Kanten der Platte herumbiegt und nun
mit gummierten Papierstreifen oder sonst auf
eine Art auf der Plattenrückseite festklebt.
Wenn man die Empfindlichkeit der Emulsion
kennt oder durch Probebelichtungen an Papier-
stückchen ermittelt hat, ist es nicht schwer, die
Expositionszeit zu bestimmen, wobei man aber
der alten Regel folgen soll, indem man etwas
reichlicher als gerade erforderlich ist, belichtet.
Beim Entwickeln beachte man, dass der
Entwickler von beiden Seiten die Schicht durch-
dringt, dass dementsprechend die Entwicklung
rascher und energischer als bei einer Platte
verlaufen wird. Der Papierfilz wirkt natürlich
wie eine Mattscheibe, lässt daher das Negativ
von vornherein ziemlich dicht erscheinen. Soll
nun das Negativ ohne weiteres, d. h. ohne
folgendes Transparentmachen der Schicht be-
nutzt werden, so macht das nicht viel aus,
wird aber ein Transparentmittel benutzt, so
muss man entsprechend dichter entwickeln. Eine
geringe Uebung lässt indessen leicht das richtige
Mass treffen. Die Entwicklung lässt sich nicht
nur in der Durchsicht, sondern auch sehr gut
in der Aufsicht namentlich im Anfang der Ent-
wicklung kontrollieren. Zur Durchsichtskontrolle
ist ein ziemlich helles Licht am besten.
Negativpapier eignet sich für sehr viele
Kontaktdruckverfahren, namentlich direkten Pig-
mentdruck, Gummidruck und rauhe Chlorsilber-
papiere aller Art. Die Negative lassen sich
hervorragend gut auf beiden Seiten retouchieren
und abdecken und gestatten es auch, auf Flächen
kopieren zu können, die nicht plan sind. Bei
direkten Reproduktionen in grösserem Format
von Bildern und Gemälden kommen die guten
Eigenschaften des Negativpapiers in vollem
Masse zur Geltung, ebenso dort, wo ausgedehnte
Bearbeitung des Negativs erforderlich wird.
Fi.
Einfache Imprägnierung gebrauchter
Plattenkartons, Pappen oder Papiere.
Alte Plattenkartons, Pappen, Papiere oder andere
aus Pappen oder Papieren hergestellte Gegen-
stände macht man wasserdicht, wenn man diese
in eine Lösung taucht, die aus 6 bis 8 Teilen
weichen Wassers und einem Teil Zinnsalz be-
steht; die Gegenstände sind eine kurze Zeit
in die Lösung völlig unterzutauchen, worauf sie
in noch feuchtem Zustande mit der nachfolgen-
den Lösung behandelt werden.
Es ist aus einer guten, reinen, unparfümierten
Naturseife eine konzentrierte Seifenlösung ver-
mittelst weichen Wassers herzustellen und sind
die Gegenstände damit so zu überpinseln, dass
sie gut bedeckt, aber nicht überladen sind.
Nachher ist das Trocknen am besten in freier
Luft vorzunehmen, denn künstliche Wärme
eignet sich weniger dazu. In derart präparierten
Kartons kann man Negative verwahren oder
auch empfindliche Papiere lagern, ferner lassen
sich in den entsprechenden Behältern schliess-
lich auch Ctemikalien leichter vor Feuchtigkeit
behüten, als wenn die Behälter nicht präpariert
sind. Auch die Einwickelpapiere der verschie-
densten Art können dann besser ihren Zweck
erfüllen. M.
Dextrinlösung als billiger Klebestoff
für Massenverbrauch. Wenn zu besonderen
Zwecken ein grösseres (Juantum Klebestoff ge-
braucht wird, der sich wesentlich billiger als
Gummiarabikum oder auch als Leim oder Kleister
stellen soll, dann ist das Dextrin unbedingt
vorzuziehen, denn es verstreicht sich weit
leichter als alle anderen Klebestoffe und besitzt
dagegen doch fast in demselben Massstabe die
vorzüglichen Eigenschaften derselben, trotzdem
es so billig sich stellt.
Die Zubereitung des Dextrins erfordert dagegen
eine gewisse Vertrautheit, denn durch das einfache
Auflösen in warmem oder kaltem Wasser wird
die ganz vorzügliche Klebefähigkeit des Dextrins
noch nicht genügend entwickelt, während dies
bei sachgemässer Behandlung sehr einfach zu
erreichen ist. Das Dextrin soll vorerst in kaltem
weichen Wasser eingeweicht und etwa 10 Minuten
lang durcheinandergerührt werden, damit keine
Klumpen oder trockenen Bestandteile zurück-
bleiben, und rechnet man auf ein Kilo gutes
und möglichst weissliches Dextrin etwa !/, Liter
Regen-, Fluss- oder destilliertes Wasser. Nach-
PHOTOCRAPHISCHR CHRONIK.
——.—..,
451
dem durch das anhaltende, aber nicht zu rasche
Umrühren eine innige Vermischung erhalten
worden ist, bringt man die Masse in einem be-
, liebigen sehr reinen Emaillegeschirr über ganz
mässiges Feuer, besser aber auf eine Ofenplatte,
und lässt die Masse etwa 5 bis 1o Minuten unter
langsamem Umrühren heiss bis zum Kochen
werden, doch darf es nicht bis zum Kochen
kommen, denn sobald sich die Masse weisslich
färbt, dabei aber kleine Blasen an die Ober-
fläche steigen und dem Anschein nach das
eigentliche Kochen beginnt, muss das Geschirr
abgehoben und das Ganze, in einen grösseren
Napf gegossen, dem Abkühlen ausgesetzt werden.
Nach dem Erkalten setzt man auf ein Liter
Lösung 30 bis 4o g reines, bestes Glyzerin,
sowie 5 g für sich in weichem Wasser gelösten
Zucker zu, und wenn man die Blasen- oder
Schaumbildung verhindern will, dann kommt
kurz vor dem Verarbeiten des Klebestoffes noch
eine Wenigkeit roher, d. h. ungekochter Milch
dazu, und haben alle diese Beigaben keinen
nachteiligen Einfluss, sondern sie erhöhen die
Klebekraft, Schmiegsamkeit und zum Teil auch
die Dauerhaftigkeit, doch soll die Lösung nicht
gar zu lange Zeit verwahrt werden, da sie sich
besonders bei warmer Temperatur leicht zer-
setzt. Ist der Klebestoff zu dick geraten, dann
soll aber nur abgekochtes und wieder abgekühltes
weiches Wasser benutzt werden, denn bei un-
abgekochtem Wasser nimmt die Lösung sehr
rasch einen unangenehmen Geruch an, als
Zeichen der langsam beginnenden Zersetzung,
die bei abgekochtem und abgekühltem Wasser
nicht so rasch eintreten kann.
Der Klebestoff ist schwach gelblich beim
Anstreichen, er verarbeitet sich sehr gut und
zeigt nach der Trocknung einen hohen Glanz,
ohne dass das Papier oder dergleichen sich
krumm zieht, der Anstrich brüchig oder spröde
wird und die Klebekraft ist eine ganz aus-
gezeichnete. Will man die Lösung für längere
Zeit verwahren, dann ist sie nur in ganz luft-
dicht verschlossenen Behältern kühl und dunkel
zu lagern, wobei sie nichts an ihren guten Eigen-
schaften einbüsst. M.
SS —e
Innungswesen,
Friedrichstadt (Holstein). Ein Antrag auf
Errichtung einer Zwangsinnung für das Photo-
graphengewerbe für die Kreise Eiderstedt, Husum,
Tondern und der Stadt Friedrichstadt fand die
Genehmigung des Regierungspräsidenten, und
ist Landrat Nasse mit dem Weiteren beauftragt.
Itzehoe. Eine Photographeninnung für den
Kreis Steinburg wird nach Anordnung des Re-
gierungspräsidenten am ı. Oktober d. J. errichtet,
nachdem die Abstimmung über den gestellten
Antrag auf Errichtung der Innung in günstigem
Sinne ausgefallen ist.
—
Feldpostsendungen an die Angehörigen des Heeres
und der Kaiserliehen Marine.
Der Staatssekretär des Reichspostamts hat unter
dem z. August nachstehende Bekanntmachungen er-
lassen.
Für Feldpostsendungen in Privatangelegen-
heiten an die Angehörigen des Heeres und der
Kaiserlichen Marine gelten während des mobilen
Verhältnisses nachbezeichnete Portovergüinstigungen.
ı. Portofrei werden befördert:
a) Gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von sog,
b) Postkarten und
c) Geldbriefe bis zum Gewichte von so g und mit
Wertangabe bis zu ıso Mk.
2. Portoermässigungen:
Das Porto beträgt für
a) gewöhnliche Briefe über so bis 250 g
schwer . .
b) Geldbriefe über 5o bis 250 g Schwer
und mit Wertanugabe bis zu ıso Mk . . . . 20,
c) Geläbriefe bis 250 g schwer mit einer
Wertangabe von
. 20 Pf.
über 150 bis 300 Mk.
„ 300 „ 1500 „
d) Postanweisungen über Beträge bis zu
100 Mk. an die Angehörigen des Feldheeres
und die Besatzungen der zu den Seestreitkräften
gehörenden Kriegsschiffe usw. 8 10.4
Zu den Angehörigen des Heeres zählt auch das
auf dem Kriegsschauplatz in der freiwilligen Kranken-
pflege zur Verwendung kommende Personal
a) der deutschen Landesvereine vom Roten Kreuz
und der mit ihnen verbündeten Vereine sowie
der Ritterorden — Johanniter-, Malteser-,
St. Georgs-Ritter —,
ß) derjenigen Vereine, Gesellschaften usw., die aut
Grund des Gesetzes zum Schutze des Genfer
Neutralitätszeichens vom 22. März 1902 (Reichs-
gesetzblatt 1902, Nr. 18) von dem zuständigen
Kriegsministerium zur Unterstützung des Kriegs-
sanitätsdienstes durch besondere Bescheinigung
zugelassen sind.
452
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
Sendungen, die rein gewerbliche Interessen der
Absender oder der Empfänger betreffen, haben auf
Portoverglinstigung keinen Anspruch und unterliegen
daher dem gewöhnlichen tarifmässigen Porto.
Das Porto muss stets vorausbezahlt werden. Un-
trankierte oder unzureichend frankierte portopflichtige
Sendungen werden nicht abgesandt.
Die Aufschrift der Feldpostsendungen muss den
Vermerk „Feldpostbrief“ enthalten und genau er-
geben, zu welchem Armeekorps, welcher
Division, welchem Regimente, welchem
Bataillon, welcher Kompagnie oder welchem
sonstigen Truppenteil oder Kriegsschiff der
Empfänger gehört sowie weichen Dienstgrad und welche
Dienststellung er bekleidet.
Formulare zu Feldpostkarten werden bei den
Postanstalten sowie den amtlichen Verkaufsstellen für
Postwertzeichen an das Publikum verkauft werden.
Einstweilen können die gewöhnlichen ungestempelten
Postkartenformulare Verwendung finden. Bei den-
selben Stellen werden auch Formulare zu Feld-
postanweilsungen an die Angehörigen des
Feläheeres, mit Freimarken zu 10 Pf. beklebt, zum
Verkauf für den Betrag der Freimarke bereitgehalten
werden.
Zu Postanweisungen an die Besatzungen der
Kriegsschiffe sind diegewöhnlichen Formulare
zu benutzen.
Einschreibsendungen in anderen als Militär-
dienstangelegenheiten, Postaufträge, Briefe mit
Zustellungsurkunde und Postnachnahme-
sendungen sind von der Beförderung durch
die Feldpost ausgeschlossen.
Privatpäckereien nach dem Heere werden bis
auf weiteres gegen die sonst üblichen Portosätze noch
angenommen. Zur Förderung des Abgabegeschäfts ist
es jedoch notwendig, dass die Sendungen frankiert
zur Post gegeben werden.
Aufschrift der Feldpostsendungen.
Die nach dem Feldheere gerichteten Postsendungen
können, da die Marschquartiere der einzelnen Truppen-
teile fortwährend wechseln, nicht, wie im gewöhnlichen
Verkehr, auf einen vom Absender anzugebenden be-
stimmten Ort geleitet, sondern müssen zunächst der
Feldpostanstalt zugeführt werden, die für den Truppen-
teil den Postdienst wahrzunehmen hat.
Für jedes Armeeoberkommando, jedes Armeekorps,
jede Division — Infanterle-, Kavallerie- oder Reserve-
division — ist je eine mobile Feldpostanstalt in Tätig-
keit. Bis zu dieser Feldpostanstalt, die bei dem Stabe
mitmarschiert, werden die an die Truppen gerichteten
Sendungen befördert; von dort werden sie durch
Kommandierte der einzelnen Truppenabteilungen oder
Detachements abgeholt. |
Hiernach können die Sendungen nur in dem Falle
pünktlich an den Empfänger gelangen, wenn die Auf-
schriften der Briefe usw. richtig und deutlich ergeben:
Welchem Armeekorps, welcher Division,
welchem Regiment, welchem Bataillon,
welcher Kompagnie oder welchem sonstigen
Truppenteile der Empfänger angehört, sowie
weichen Dienstgrad und welche Dienststellung
er bekleidet.
Dasselbe glit sinngemäss für die Sendungen an die
Angehörigen der mobilen Marine.
Sind diese Angaben auf den Briefen usw. an die
mobilen Truppen richtig und vollständig enthalten,
dann können die Senduugen mit. Sicherheit der zu-
treffenden Feldpostanstalt zugeführt werden. Eine
Angabe des Bestimmungsorts in der Aufschrift ist
nicht erforderlich, kann vielmehr leicht zu Verzöge-
rungen bei Uebermittelung der Sendungen führen.
Es ist daher zweckmässiger, auf den Briefen usw. einen
Bestimmungsort gar nicht zu vermerken, sofern der
Empfänger zu den Truppen gehört, die infolge
vonMarschbewegungenden Standort wechseln.
Wenn dagegen der Empfänger zu den Truppen einer
Festungsbesatzung gehört, bei einem Ersatztruppen-
teile steht, oder überhaupt ein festes Standquartier
hat, so ist dies auf den Briefen usw. deutlich zu ver-
merken, ausserdem ist in diesen Fällen der Bestim-
mungsort anzugeben,
Die Aufschriften der Briefe usw. müssen recht
klar und übersichtlich sein. Besonders empfiehlt
es sich, die Angaben über Armeekorps, Division, Regi-
ment usw. oder Kriegsschiff immer an einer be-
stimmten Stelle, am besten unten rechts, nieder-
zuschreiben.
Die Ziffern in den Nummern der Divisionen,
Regimenter usw. und der Name des Empfängers müssen
recht deutlich, scharf und genügend gross geschrieben
werden. Blasse Tinte und feine Schrift sind mög-
lichst zu vermeiden. Nachlässige Ziffern und Schrift-
züge, oder auch solche, die zwar dem an seine Schrift
gewöhnten Absender sehr deutlich vorkommen mögen,
es aber in der Tat nicht sind, zumal wo es sich unter
Hunderttausenden von Anfschriften um sofortige Ent-
zitferung im Augenblick handelt, werden leicht die
Ursache der Verzögerung oder Unanbringlichkeit der
Feldpostsendungen.
Im übrigen empfiehit es sich, auf allen Brief-
sendungen nach dem Feldheer oder der mobilen Marine
den Absender anzugeben. Eine Verpflichtung: hierzu
besteht jedoch nicht,
Das Publikum wird ersucht, im eigenen Interesse
auf die obigen Punkte Rücksicht zu nehmen.
Geriehtliehe Bewilligung von Zahlungsfristen.
Der „Reichsanzeiger'‘ veröffentlicht folgende Be-
kanntmachung:
Der Bundesrat hat auf Grund des $ 3 des Gesetzes
über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaft-
lichen Massnahmen und über die Verlängerung der
Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
453
kriegerischer Ereignisse vom 4. August 1914 (Reichs
Gesetzblatt S. 327) folgende Verordnung erlassen:
8 ı. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die bei
den ordentlichen Gerichten anhängig sind oder an-
häugig werden, kann das Prozessgericht auf Antrag
des Beklagten eine mit der Verkündung des Urteils
beginnende Zahlungsfrist von längstens 3 Monaten in
dem Urteil bestimmen. Die Bestimmung ist zulässig,
wenn die Lage des Beklagten sie rechtfertigt, und die
Zeblungstrist dem Kläger nicht einen unverhältuis-
mässigen Nachteil bringt. Sie kann für den Gesamt-
betrag oder einen Teil der Forderung erfolgen und
von der Leistung einer nach freiem Ermessen des Ge-
richts zu bestimmenden Sicherheit abhängig gemacht
werden.
Der Antrag ist nur zulässig, wenn Gegenstand des
Rechtsstreits eine vor dem 31. Juli 1914 entstandene
Geldforderung ist. Die tatsächlichen Behauptungen,
die den Antrag begıfinden, sind glaubhaft zu machen.
Der Zinsenlauf wird durch die Bestimmung der
Zahlungsfrist nicht berührt.
& 2. Der Schuldner ist befugt, unter Anerkennung
der Forderung des Gläubigers diesen vor das Amts-
gericht, vor dem der Gläubiger seinen allgemeinen
Gerichtsstand hat, zur Verhandlung über die Bestim-
mung einer Zahlungsfrist zu laden. In dem auf An-
trag des Gläubigers zu erlassenden Anerkenntnisurtell
ist zugleich über die Bestimmung einer Zahlungsfrist
zu erkennen. Die Vorschriften des $ ı sind ent-
sprechend anzuwenden.
8 3. Das Vollstreckungsgericht kann die Voll-
streckung in das Vermögen des Schuldners auf dessen
Antrag für die Dauer von längstens 3 Monaten ein-
stellen. Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung
des Beschlusses an den Schuldner. Die Vorschriften
des 8 ı, Abe. ı, Satz 2, 3, Abs. 2, sind entsprechend an-
zuwenden.
Ist eine Zahlungsfrist bereits nach den $$ ı, 2
bestimmt worden, so findet 8 3, Abs. ı keine An-
wendung.
8 4. Wird ein Rechtsstreit durch einen vor Gericht
abgeschlossenen oder dem Gerichte mitgeteilten Ver-
gleich erledigt, so werden die Gerichtsgebühren nur
zur Hälfte erhoben; übersteigt der Streitgegenstand
nicht einhundert Mark, so werden Gerichtsgebühren
nicht erhoben.
Das gleiche gilt, wenn ein Anerkennungsurteil nach
8 2 ergeht.
8 5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der
Verkündigung in Kraft.
Berlin, den 7. August 1914.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
| Delbrück.
»
Innungs- und \Vereinsnaehrlehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion heine
: Verantwortung.)
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe im Be-
zirk der Stadt- und Landkreise Duis-
burg, Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen,
Oberhausen und Mülheim a. d. Ruhr.
Wir ersuchen unsere verehrlichen Mitglieder, den
für das zweite Halbjahr ı914 fälligen Beitrag porto-
und zustellungsfrei an unseren Schriftführer, Herrn
Fritz Kohlmeyer, Duisburg- Beeck, Kaiserstr. 189,
bis spätestens ı. September einsenden zu wollen.
Der Vorstand.
LA.: M. Achenbach, I. Vorsitzender.
kart
Gesehäftliehes.
In das Handelsregister wurde unter Nr. 4533 die
Firma Otto Himstedt mit Niederlassungsort Hannover
und als deren Inhaber Kaufmann Otto Himstedt in
Hannover eingetragen. Geschäftszweig: Atelier für
moderne Porträts.
ee 2 2
Kleine Mitteilungen.
— Die Handwerkskammer in Bresiau hat
folgende Bekanntmachung erlassen: In den schweren
Kriegszeiten haben ungezählte Handwerksmeister dem
Rufe zu den Waffen folgen und ihren Betrieb, der sie
und ihre Familie bisher ernährte, im Stiche lassen
müssen. Damit der Betrieb nicht ganz eingeht und
sich die Kundschaft zu anderen Geschäften hinzieht
wodurch die Familien der Eingerogenen in die bitterste
Not versetzt werden können, hat die Handwerkskammer
zu Breslau eine Vermittelungsstelle errichtet, um den
eingezogenen Handwerksmeistern die Möglichkeit zu
geben, sich einen Vertreter zu verschaffen. Es wollen
sich daher alle diejenigen, welche derartige Stellen
übernehmen wollen — es kann auch ein Meister
mehrere Betriebe übernehmen —, und ebenso die Ein-
gezogenen und deren Familien, welche Betriebsleiter
brauchen, schleunigst bei der Handwerkskammer zu
Breslau, Blumenstrasse 8, II, melden. Die Innungs-
ausschüsse, Innungen, Handwerker- und Gewerbe-
vereine werden aufgefordert, dieselben Wohlfahrts-
einrichtungen baldigst einzuführen.
Ferner erlässt genannte Handwerkskammer eine
Bekanntmachung, durch welche den Handwerkern
empfohlen wird, nur gegen Barzahlung zu liefern, denn
es hätten viele Handwerker darüber geklagt, dass die
Kunden unter Hinweis auf die Kriegslage sich ge-
weigert hätten, die angefertigten Waren zu bezahlen.
— Die Kodak-Gesellschaft in Wien hat
durch ihren Direktor, Herrn W.L. Henderson, der
Gesellschaft vom Roten Kreuz einen Betrag von
1000 Kronen zur Verfügung gestellt. Ausserdem hat
sich die Firma erbötig gemacht, ihr gesamtes Lager
454
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
an photographischen Röntgenplatten für ärztliche
Zwecke gratis zur Verfügung zu stellen.
— Die Trockenplattenfabrik Otto Perutz in
München übermittelte ihren Arbeitern, welche ein-
berufen werden oder sich freiwillig zum Dienst stellen,
ein Geschenk von ıo Mk. Den einberufenen kauf-
männischen Angestellten wird das volle Monatsgehalt
ausbezahlt.
— Die Vergrösserungsanstalt Eduard Blum,
Berlin, Wallstrasse 3ı, will auch während des Krieges
ihren Betrieb in allen Teilen aufrecht erhalten und
sämtliche Aufträge gewissenhaft ausführen.
— Berlin- Neuroder Kunustanstalten. Die
Gesellschaft hat während der Dauer des Krieges ihren
Betrieb völlig eingestellt, ebenso die mit ihr in engen
Beziehungen stehende Aktiengesellschaft Albrecht
& Meister, Akt.-Ges. zu Berlin. Mit der Arbeiter-
schaft bezw. mit den Beamten der Gesellschaft ist eine
Verständigung erzielt worden dahingehend, dass eine
Reduktion der Gehälter während der Kriegsdauer eintritt.
m u In me
Büshersehau.
Das Bromöldruckverfahren, von Dr. Emil
Mayer (Encyklopädie der Photographie, Heft 8r).
Dritte, erweiterte Auflage. Verlag von Wilhelm Knapp
in Halle a. S. 1914. Preis gebeftet 280 Mk, gebunden
3,30 Mk.
Das Interesse, welches dem Bromöldruckverfahren
von allen photographierenden Kreisen entgegengebracht
wird, nicht minder die vorzügliche Bearbeitung und
Darlegung dieser technisch schwierigen Materie machten
nach weniger als Jahresfrist seit Erscheinen der zweiten
Auflage eine Neuausgabe des Werkes nötig, bei welcher
Dr. E. Mayer insbesondere die Herstellung des dem
Bromöldruck zugrunde liegenden Bromsilberbildes ein-
gehender behandelte, da die praktische Erfahrung ge-
zeigt hatte, dass Misserfolge des Verfahrens in den
meisten Fällen auf Fehler in der Bromsilbertechnik
zurückzuführen sind. Der Verfasser, welcher durch
seine zahlreichen Publikationen über Bromöldruck
gerade auf diesem Gebiete bestens bekannt ist, gibt
nur eigene Erfahrungen, erprobte Rezepte 'und Rat-
schläge wieder und fügt dem Arbeitsgange stets neue,
aus eigener Praxis erhaltene Verbesserungen hinzu.
So wird dem Photographierenden die Herstellung von
Bromöldrucken leicht gemacht, wenn auch die manuelle
Technik natürlich nur durch Uebung erzielt werden
kann. Es ist noch zu erwähnen, dass der Neuausgabe
ein Kapitel über die Vervielfältigung von Bromöldrucken
durch Umdruck eingefügt wurde. Dr. ES.
O. Prelinger. Die Photographie. Aus Natur
und Geisteswelt. Bd. 414. Verlag von B. G. Teubner.
Leipzig und Berlin 1914. Geb. 1,25 Mk.
‘Das neue Heft der bekannten Sammlung zeichnet
sich ebenso wie die fıüheren zu gleicher Zeit durch
Reichhaltigkeit wie Uebersichtlichkeit des Inhalts aus.
Der Verfasser hat es verstanden, auf ııo Oktavseiten
die wichtigsten Vorgänge und Verfahren der Photo-
graphie zusammenzufassen und dabei neben ihrer
Schilderung überall auch die tieferen Zusammenhänge
erkennen zu lassen. Das kleine Buch wird auch dem
geübten Photographen manches Neue bieten; für den
Anfänger hat es gegenüber vielen umfangreichen Lehr-
bäüchern den Vorzug, dass das prinzipiell Wichtige in
geeigneter Weise hervorgehoben wird. EL.
—
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 196. Heır Fr. W.U. in B. Ich habe bis
jetzt ausländische Platten verarbeitet, werde aber, weil
erstens die Zufuhr vorläufig aufgehoben ist, zweitens
aber auch aus rein patrlotischen Gründen mich von
jetzt ab auf deutsche Erzeugnisse werfen. Könnten
Sie mir wohl eine deutsche Marke nennen, die den
Platten von X Y entspricht?
Antwort su Frage 146. Eine bestimmte Sorte
können und dürfen wir Ihnen aus leicht begreiflichen
Gründen nicht nennen. Wenn Sie aber die Annoncen
der grossen Fachzeitschriften durchsehen und ver-
gleichende Versuche mit Erzeugnissen unserer be-
kanntesten Fabriken anstellen, so werden Sie schnell
zu einem präzisen Urteil gelangen. Die Vergleichs-
aufnahmen müssen natürlich schneli hintereinander
nach dem gleichen Modell (in der gleichen Stellung)
an einem Tage mit konstantem Licht vorgenommen
werden. Für die Entwicklung empfiehlt sich vielleicht
im Interesse der gleichmässigen Behandlung das Stand-
entwicklungsverfahren.
Fyage ı47. Herr A.D. in St. Ich beabsichtige,
mein photographisches Porträtgeschäft aufzugeben, und
möchte mich in die Reproduktionsverfahren (Klischee-
herstellung) einarbeiten. Kann ich dieses wohl durch
Studium in Büchern erlernen, und welche Werke kämen
in Frage?
Antwort zu Frage 1497. Das Gebiet der Her-
stellung von Druckformen auf photographischer Grund-
lage (sogen. photomechanische Verfahren) ist sehr
gross, und Sie müssten sich zunächst einmal klar
werden, welches Reproduktionsverfahren Ihnen am
besten liegt. Zur allgemeinen Orientierung empfehlen
wir Ihnen deshalb, das im Verlage von Wilhelm Knapp
in Halle a. S. erschienene Buch: „Die Grundlage der
Reproduktionstechnik“ von Prof. Dr. E. Goldberg
gründlich durchzulesen und dann Ihre Entschlässe zu
treffen. Das Einarbeiten in die photomechanischen
Verfahren kann wohl durch Bücherstudium erfolgen,
doch wird es zweifellos schneller gehen, wenn Sie sich
eine spezielle Hilfskraft engagleren, z. B. einen Photo-
graphen, der auch Metallkopien- und Aetzungen an-
fertigen kann, und dann mit diesem zusammen arbeiten.
Auf diese Weise erhalten Sie schneller einen Ueber-
blick über die Eigenarten der betreffenden Technik
und können auch die durch theoretische Studien er-
worbenen Kenntnisse nutzbringender in die Praxis um-
setzen. Später werden wir Ihnen gern durch Namhaft-
machung zweckentsprechender Spezialwerke weiter au
die Hand gehen.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ıg.
Nr. 69/70.
30. August.
| 1914.
An unsere Leser!
Der erbitterte Kampf, den Deutschlands
Gegner gegen unser Vaterland führen, lässt es
als nationale Pflicht erscheinen, keine Waren
von Firmen der uns bekämpfenden Mächte mehr
zu kaufen. Auch die Photographen sollten es
deshalb ablehnen, jetzt noch photographische Be-
darfsartikel, Platten und Papiere solcher Firmen!)
zu kaufen. Wenn man von den wüsten Aus-
schreitungen und der Gehässigkeit gegen die
Deutschen in den im Krieg mit uns befindlichen
Staaten liest, dann sollte man alles zurück-
weisen, was von diesen kommt. Ausserdem
muss unsere heimische photographische Industrie,
welche der ausländischen durchaus ebenbürtig
ist, in der gegenwärtigen schweren Zeit in
jeder Weise unterstützt werden.
I) Um Missverständnissen vorzubeugen, bemerken
wir, dass Amerika nicht deutschfeindlich ist, das oben
Gesagte sich also nicht auf amerikanische Firmen,
wie z.B. die Kodak, beziehen soll.
Es ist anzunehmen, dass die deutschen
Fabrikanten die stille Zeit, die auch über sie
durch den Krieg hereingebrochen ist, benutzen
werden, um ihre Fabrikate weiter zu vervoll-
kommnen. Es wird sich jetzt Gelegenheit zu
mancher Arbeit bieten, die früher wegen Mangels
an Zeit nicht vorgenommen werden konnte.
Dann wird es als ein schöner Erfolg zu werten
sein, wenn neben dem Siege unserer Waffen,
den wir erhoffen, auch unsere Industrie ihre
Ueberlegenheit gegenüber aller Welt erweisen
kann.
Auch unsere Zeitschrift hält es für vater-
ländische Pflicht, Anzeigen photographischer
Firmen der Staaten, die gegen uns Krieg führen,
jetzt nicht mehr zu veröffentlichen. Wir glauben,
damit im Sinne unserer Leser zu handeln, und
wünschen, dass die anderen Fachzeitungen
unserem Beispiele folgen möchten.
—
An unsere Kollegen im Reich!
Vor kurzer Zeit hielt der Central-Verband im
Schatten des mächtigen Völkerschlachtdenkmals
in Leipzig seinen Verbandstag. Mit Freude und
Genugtuung konnten wir auf das Ergebnis des-
selben zurückblicken, da er uns wieder einen
Schritt weiter auf dem Wege der Einigung der
deutschen Photographen vorwärts gebracht hatte.
Das im vorigen Jahre enthüllte Völkerschlacht-
denkmal soll für uns und unsere Nachkommen
ein dauerndes Zeichen sein, wie Deutschland
nach Jahren der Schmach und der Uhnter-
drückung mit kraftvoller Hand das Joch ab-
schüttelte und sich befreit hat.
Niemand konnte ahnen, dass in so kurzer
Zeit unsere Neider versuchen würden, Deutsch-
land wieder in die frühere Ohnmacht zurück-
zuwerfen. Wir haben den Krieg nicht gewollt,
aber nachdem er uns aufgezwungen wurde,
findet er ein starkes Geschlecht, welches bereit
ist, Gut und Blut für sein Alles, die Heimat und
die Ehre zu opfern.
Unsere braven Krieger sind nicht übermütig
ins Feld gezogen, aber mit dem festen Vorsatz,
ihre Pflicht in jeder Beziehung zu erfüllen.
Kollegen! Eine ganze Anzahl unserer Be-
rufsangehörigen mussten mit ins Feld, um unser
Heim und Herd gegen räuberische Neider zu
verteidigen. Die Zurückgebliebenen haben auch
Pflichten zu erfüllen. Selbstverständlich muss
ein jeder deutscher Staatsbürger nach seinen
Kräften zu dem allgemeinen Liebeswerk bei-
steuern, aber es ist auch die Pflicht, für seinen
Beruf ein weites Herz und eine offene Hand zu
haben. ;
Der Vorstand des Central-Verbandes hat so-
fort, soweit es ihm satzungsgemäss erlaubt ist,
eine Spende nach Berlin an das „Rote Kreuz“
geschickt. Unser Grundsatz, die Kollegen zu
unterstützen, erbält in dem über uns herauf-
beschworenen freventlichen Kriege eine uner-
wartete, ausgedehnte Erweiterung. Wir haben
wohl unsere Unterstützungs- und Darlehnskasse,
die schon manche Träne getrocknet hat, aber
sie wird bei den Opfern, welche selbst ein sieg-
reicher Krieg dem Lande auferlegt, nicht aus-
reichen.
Bei der letzten Verbandstagung wurde vom
Vorstand unter Hinweis auf die sparsame Ge-
schäftsführung ausgeführt, dass die angesam-
melten Gelder im Notfalle verwendet werden
sollten. Wenn der Central-Verband nun auch
über ein Vermögen von etwa 4000 Mk. verfügt,
68
456
so ist dieses bei weitem nicht ausreichend, um
allen Ansprüchen, die bestimmt an uns heran-
treten werden, zu genügen.
Unser deutsches Volk hat in den kurzen
Kriegswochen solch herrliche Beispiele von
Opferwilligkeit bewiesen, dass wir bestimmt an-
nehmen dürfen, dass die Photographen nicht
zurückstehen werden. Der Vorstand bittet daher
die Kollegen um Einsendung von freiwilligen
Gaben an den Verbandskassierer Herrn Adolf
Sander in Leipzig-Gohlis, Gohliser Strasse 53.
Bei früheren Tagungen wurde wiederholt
gewünscht, den Beitrag auf 5 Mk. zu erhöhen.
Wie wäre es, Kollegen, wenn alle Mitglieder
des Central-Verbandes sich entschlössen, einen
einmaligen freiwilligen Sonderbeitrag von 5 Mk.
einzusenden? Bei den Bessergestellten wird der
Wobltätigkeit keine Schranken gesetzt. Jede
Gabe, auch die kleinste, ist willkommen. Sollte
jemand nicht in der Lage sein, den Beitrag mit
einem Male einzusenden, so möge er sich eine
Sparbüchse anlegen und in kleinen Summen
sein Scherflein beisteuern.
Allen einzelnen Vereinigungen bleibt noch
viel Arbeit übrig, denn, wie wir gehört haben,
sind auch Kollegen gezwungen worden, da sie
keine Vertretung hatten, ihre Geschäfte zu
schliessen. Der Verein Erfurter Fachphoto-
graphen hat bekanntgemacht, dass die Photo-
graphen sich verpflichten, für die einberufenen
Kollegen die Arbeiten ehrenamtlich auszuführen.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Auch von anderen Seiten erhielten wir die Mit-
teilung, dass die Berufsgenossen in Betätigung
wahrer Kollegialität für die Einberufenen Auf-
nahmen usw. gemacht haben.
Wenn es eben zu ermöglichen ist, sollen
Gehilfen, die jetzt auch zum Teil durch den
Krieg stellungslos geworden sind, zur Vertretung
der abwesenden Geschäftsinhaber engagiert
werden. Hierfür müssen die ortsansässigen
Vereinigungen die nötigen Schritte unternehmen.
Für die weitere Hilfe muss der Central-
Verband eintreten, und hofft der Vorstand mit
Sicherheit, dass bei den aussergewöhnlichen
Umständen seiner aussergewöhnlichen Bitte von
vielen Seiten entsprochen werden wird.
Unsere Heere sind bisher siegreich gegen
unsere Feinde gewesen, und hoflen wir mit
Gottes Hilfe, alle Neider davon überzeugen zu
können, dass die Geduld der Deutschen, die
jahrelang gemissbraucht wurde, ein Ende hat,
und wir unserer Vorfahren von 1870 und 1813
bis 1815 würdig sind.
Ueber die eingegangenen Gelder wird Quit-
tung erteilt.
Kollegen, bedenkt: „Wer schnell gibt, gibt
doppelt!“ und „Einen freudigen Geber hat Gott
lieb! “
Mit kollegialem Gruss
R. Schlegel,
I. Vorsitzender des Central-Verbandes der Deutschen
Photographen- Vereine und Innungen, J.P.
eat
Die Kriegsgesetze für das Wirtsehaftsieben.
Von Syndikus G. Stier in Weimar.
Reehtssehutz der Kriegsteilnehmer.
In den bei ordentlichen Gerichten, Gewerbe-
und Kaufmannsgerichten oder zugelassenen
besonderen Gerichten anhbängigen, oder an-
hängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreiten
wird das Verfahren unterbrochen, wenn eine
Partei der mobilen bezw. gegen den Feind ver-
wendeten Land- oder Seemacht, oder der Be-
satzung einer armierten Festung angehört, oder
sich aus Anlass des Krieges dienstlich im Aus-
lande aufhält, oder als Gefangener oder Geisel
in Feindeshand ist.
Die Verfahrensunterbrechung unterbleibtindes,
wenn die derart verhinderte Partei einen zur
Wahrnehmung ihrer Rechte bevollmächtigten Ver-
treter oder einen Prozessbevollmächtigten hat,
und dieser nicht die Aussetzung beantragt.
Gerichtsentscheidungen darüber, ‘ob ein bereits
von der verhinderten Partei erwirkter persön-
licher Sicherheitsarrest aufrecht erhalten oder
aufgehoben wird, brauchen nicht ausgesetzt zu
werden.
Die Verfahrensunterbrechung hört auf, wenn
der Kriegszustand bezw. der dadurch entstandene
[Nachdruck verboten.]
Hinderungsgrund beseitigt ist, oder auch vorber
schon, wenn die verhinderte Partei das Verfahren
wieder aufnimmt.
Auch die Zwangsvollstreckungen wegen
Geldforderungen sind für die Kriegsdauer be-
schränkt. Zwangsversteigerungen der Immo-
bilien von durch Kriegsdienst verhinderten
Personen, sowie von deren Frauen und Kindern,
soweit dadurch Vermögensrechte von Ehemann
oder Eltern berührt werden, sind unzulässig.
Zwangsversteigerungen oder sonstige Ver-
wertungen von Mobilien sind unzulässig mit
der Einschränkung, dass Verbrauchsgegenstände
und Sachen, die der Gefahr starker Wertminde-
rung unterliegen, oder unverhältnismässige Auf-
bewahrungskosten verursachen, auf Antrag oder
von Amts wegen versteigert werden. Ob der
Erlös hinterlegt oder dem Gläubiger ausgehändigt
werden soll, wird angeordnet.
Konkurs über das Vermögen von kriegs-
verhinderten Personen kann nur auf deren
eigenen Antrag eröffnet werden. Ist er be-
reits eröffnet, so kann er auf deren Antrag bis
zur Kriegsbeendigung ausgesetzt werden. Zu
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
einem früheren Zeitpunkte kann das Konkurs-
verfahren nur auf Antrag, oder nach Anhörung
des kriegsverhinderten Gemeinschuldners er-
folgen.
Ist in einem Konkurs-, Aufgebots- oder Ver-
teilungsverfahren ein Gläubiger oder Be-
rechtigter kriegsverhindertt, so müssen auch
dessen Rechte entsprechend gewahrt werden.
Hierfür sind im Gesetz ($ 7) ausführliche Einzel-
vorschriften enthalten. Diese Vergünstigungen
gelten indes nicht für solche kriegsverhinderten
Personen, welche einen Vertreter zur Wahr-
nehmung ihrer Rechte bestellt haben.
Für die kriegsverhinderten Personen und
ihre Gegner ist weiter die Verjährung gehemmt
bis zur Beendigung des Kriegszustandes oder
des Kriegsdienstverhältnisses.
In gleicher Weise wird das Verfahren bei
den eingangs erwähnten Rechtsstreitigkeiten
unterbrochen, wenn Beteiligte, nicht prozess-
fähige, natürliche Personen von einer kriegs-
verhinderten Person gesetzlich vertreten werden.
Falls indes Gefahr mit dem Verzug verbunden
ist, kann eine verklagte derartige Person auf
Antrag ein besonderer Vertreter gerichtlich be-
stellt werden.
Anordnung von Gesehäftsaufsieht
zur Abwendung durch den Krieg veran-
lasster Konkurse.
Wer ohne eigene Schuld, lediglich infolge
des Krieges, zahlungsunfähig geworden ist,
kann beim Konkursgericht zur Abwendung des
Konkurses die Anordnung einer Geschäftsauf-
sicht beantragen. Zugleich ist ein Gläubiger-
verzeichnis, eine Vermögensübersicht mit den
einzelnen Aktiven und Passiven und — bei
Kaufleuten — auch die letzte Bilanz vorzulegen.
Die Geschäftsaufsicht wird bestellt, wenn die
Behebung der Zahlungsunfähigkeit nach Be-
endigung des Kriegs in Aussicht genommen
werden kann, und erfolgt durch eine oder mehrere,
gerichtlich bestellte und den Gläubigern bekannt-
zugebende Personen. Oeffentliche Bekannt-
machungen erfolgen dagegen nicht, so dass
Kreditschädigung nicht zu befürchten ist. Die
Aufsichtspersonen unterstützen und überwachen
die Geschäftsführung des Schuldners zwecks Er-
haltung des Vermöges für die Gläubiger. Der
Schuldner kann nur mit ihrer Zustimmung un-
entgeltliche Verfügungen, oder Verfügungen
über Immobilien treffen, Ansprüche befriedigen
oder sicherstellen, sowie über die Geschäftsfort-
führung und zur bescheidenen Lebenshaltung
seiner Familie hinausgehende Verbindlichkeiten
eingehen. Zuwiderhandlung hat Aufhebung des
aufschiebenden Verfahrens (also Konkurs) zur
Folge. Die vorhandenen, nicht zur Geschäfts-
fortführung oder bescheidenen Lebenshaltung
457
nötigen Mittel werden zur Befriedigung der
Gläubiger verwendet. Die Reihenfolge der-
selben bestimmen die Aufsichtspersonen, in
Streitfällen das Gericht. Während der Geschäfts-
aufsicht können Arreste, Zwangsvollstreckungen
oder Konkurseröffnung nicht vorgenommen wer-
den. Ausgenommen davon sind allerdings
Hypothekenschulden, die auch nach Errichtung
der Geschäftsaufsicht zwangsweise beigetrieben
werden können. Indes kann vom Schuldner
auf Grund der Bundesratsverordnung über den
Zahlungsaufschub (siehe unten) ein dreimonatiger
Aufschub der Immobiliarzwangsvollstreckung be-
antragt werden. Ebenso sind auch während der
Geschäftsaufsicht zwangsweise beitreibbar staat-
liche und kommunale Abgaben, sowie Lohn-
forderungen.
Die Entscheidungen des Gerichts sind unan-
fechtbar. Das Verfahren ist gebührenfrei. Die
Aufsichtspersonen erhalten Vergütung für ihre
Geschäftsführung und Auslagenersatz laut ge-
richtlicher Festsetzung.
Die Verpflichtung von Geschäftsführern,
Vorständen von Aktiengesellschaften und Gesell-
schaften mit beschränkter Haftung, bei Eintritt
der Zahlungsunfähigkeit sogleich die Eröftnung
des Konkurses zu beantragen, ist bis auf weiteres
aufgehoben.
Das Verfahren schützt sowohl den durch
den Krieg mit dem Zusammenbruch ohne eigene
Schuld bedrohten Geschäftsmann, wie seine
Gläubiger, denen durch die Geschäftsaufsicht
alle nicht zur Lebensnotdurft oder Geschäfts-
fortführung erforderlichen Mittel zur Befriedigung
ihrer Ansprüche zugeführt, bezw. erhalten worden.
Durch den Wegfall der öffentlichen Bekannt-
machung dieser Geschäftsaufsicht werden die
betroffenen Geschäftsleute nach Möglichkeit ge-
schont.
Geriehtliche Zahlungsfristen
aus Kriegsanlass,
Ist in einem bürgerlichen Rechtsstreit vor
einem ordentlichen Gericht das Urteil verkündet,
so kann das Prozessgericht auf Antrag des Be-
klagten in dem Urteil eine längstens dreimonatige
Zahlungsfrist festsetzen, wenn die Lage des Be-
klagten es rechtfertigt und die Zahlungsfrist
dem Kläger nicht einen unverhältnismässigen
Nachteil bringt. Sie kann für die Gesamtforde-
rung oder einen Teil davon erfolgen und von
Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Gegenstand des Rechtsstreits muss aber eine
vor dem 31. Juli 1914 entstandene Geldforde-
rung sein. Der Zinsenlauf wird durch die
Zahlungsfristt nicht berührt. Der Schuldner
kann, nachdem er die Forderung anerkannt
bat, den Gläubiger zur Zahlungsfristbestimmung
vor das Amtsgericht laden.
68”
458
Ebenso kann das Gericht die Zwangsvoll-
streckung in das Vermögen des Schuldners auf
dessen Antrag für längstens 3 Monate einstellen.
Für den Gläubiger liegt der Hauptwert dieser
Bestimmungen darin, dass die Forderung zuerst
durch Gerichtsurteil, bezw. Anerkenntnis des
Schuldners zweifelsfrei feststehen muss, bevor
der Schuldner Zahlungsfrist erhalten kann. Im
Notfalle kann der Gläubiger dann noch ver-
suchen, bei Geldbedarf die Forderung zu ver-
kaufen oder zu verpfänden.
Forderungen aus dem Auslande.
Im Auslande befindliche natürliche oder
juristische Personen können vor dem 31. Juli 1914
entstandene Forderungen bis zum 31. Oktober
1914 vor inländischen Gerichten nicht geltend
machen. War dieForderung bereits rechtshängig,
so wird das Verfahren bis zum 31. Oktober 1914
unterbrochen. Der Reichskanzler kann indes
weitere Ausnahmen zulassen, besonders auch
aus Gründen der Vergeltung weiter die Vor-
schriften auf im Inlande ansässige Ausländer
ausdehnen.
Kriegsfristen für Wechsel und Scheeks.
Wenn Handlungen zur Ausübung oder Er-
haltung des Wechselrechts oder des Regress-
rechts aus dem Scheck infolge des Kriegs durch
höhere Gewalten!) verhindert werden, so ver-
längern sich die vorgeschriebenen Fristen (Vor-
legung und Protest von Wechseln, Vorlegung
von Schecks) um so viel, als nötig ist, um nach
Wegfall des Hindernisses die Handlung vorzu-
nehmen, mindestens aber bis zum Ablauf von
sechs Werktagen nach Wegfall des Hindernisses.
Diese Fristen können für das ganze Reich
oder einzelne Teile davon durch kaiserliche
oder Bundesratsverordnung noch um einen be-
stimmten Zeitraum verlängert werden. Der
Bundesrat hat daraufhin bereits alle Fristen
dieser Art, soweit sie nicht bereits am 31. Juli
abgelaufen waren, um 30 Tage verlängert.
Der Bundesrat kann zur Abwendung wirt-
schaftlicher Schäden noch weiter nötige gesetz-
liche Massnahmen für die Kriegsdauer anordnen.
Aus Anlass dieser Vorschriften ist auch ein
Zusatz betreffs des Postwechselprotestes erfolgt.
Bei Wechseln, die ohne Rücksicht auf die ver-
längerte Protestfrist durch die Post sogleich
ı) Als Verhinderung durch höhere Gewalt gilt ins-
besondere die Besetzung des Ortes der vorzunehmen-
den Handlung durch den Feind, es sei denn, dass sie
mit der verkehrsüblichen Sorgfalt trotzdem ausführbar
ist, weiter die Unterbrechung der geregelten Post-
verbindung mit dem betreffenden Orte. Es können
aber auch noch andere Umstände in Frage kommen.
Der Bundesrat hat bereits verfügt, dass auch der Er-
lass hindernder, gesetzlicher Massnahmen im Auslande
als Hinderungsgrund zur Verlängerung der Fristen gilt.
PHOTOGRAPHISCHE:CHRONIK.
protestiert werden sollen, ist auf der Rückseite
des Postauftrags der Angabe: „sofort zum
Protest“ der Nachsatz anzufügen: „ohne Rück-
sicht auf die verlängerte Protestfrist“. Post-
aufträge, die nur die einfache Angabe „sofort
zum Protest“ enthalten, werden, wenn der erste
Einzugsversuch scheitert, nicht am 2., sondern
am 32. Tage nochmals zur Zahlung vorgezeigt.
Die Fälligkeit aller vor dem 31. Juli 1914
im Auslande ausgestellten, jedoch im In-
lande zahlbaren Wechsel wird, falls sie nicht
schon am 31. Juli verfallen waren, um 3 Monate
hinausgeschoben. Weiterer Wechselstempel ist
aus Anlass dieser Fristerstreckung nicht zu ent-
richten.
Die Kriegsdarlehenskassen.
Zur Abhilfe des Kreditbedürfnisses, vorzüg-
lich zur Förderung von Handel und Verkehr,
werden in Berlin, und nach Bedarf an anderen
Orten im Reiche, an denen sich Reichsbank-
filialen befinden, Darlehenskassen errichtet. Zur
Beschaffung der nötigen Mittel werden von
der Reichsschuldenverwaltung Darlehenskassen-
scheine zu 5, ıo, 20 und 50 Mk., und zwar
an die Darlehenskassen verabfolgt, welche
sie nach Massgabe der für Darlehen erforder-
lichen Mittel hinausgeben. Ihr Gesamtbetrag
soll ı!/, Milliarden Mk. nicht überschreiten, je-
doch kann der Bundesrat im Bedarfsfalle den
Betrag erhöhen. Die neuen Darlehbenskassen-
scheine werden bei allen Reichs- und sonstigen
öffentlichen Kassen in Zahlung genommen, im
Privatverkehr besteht dagegen — im Gegensatz
zu den Reichskassenscheinen und den Reichs-
banknoten — ein Annabmezwang nicht.
Den Betrag der umlaufenden Darlehenskassen-
scheine macht der Reichskanzler allmonatlich
bekannt. Nach Wiederherstellung des Friedens
werden dieselben wieder eingezogen.
Die Darlehenskasse gewährt nur gegen Sicher-
heit Darlehen von mindestens ıoo Mk., und
zwar in der Regel auf höchstens 3, ganz aus-
nahmsweise auf 6 Monate. Zur Sicherung der
Darlehen können verpfändet werden: Im Reichs-
gebiet lagernde, nicht verderbliche Waren,
Boden-, Bergwerks- und gewerbliche Erzeug-
nisse, und zwar in der Regel bis zur Hälfte,
ausnahmsweise bis zu ?/, des Schätzungswertes,
sodann Wertpapiere vom Reich oder von Bundes-
staaten, gesetzmässig ausgegebene Wertpapiere
deutscher Korporationen, Aktien- oder Kom-
manditgesellschaften auf Aktien — mit einem
Abschlage vom Kurse oder Marktpreise. Auf
den Namen lautende Papiere müssen der Dar-
lehenskasse übertragen werden. Die Darlehens-
kassenhauptverwaltung kann auch die Ver-
pfändung von noch anderen Wertpapieren für
zulässig erklären. Bei Verpfändung von einem
bedeutenden Preiswechsel unterliegenden Sachen
PHOTOGRAPHISEHE CHRONIK.
rı..
muss ausserdem noch ein sicherer Bürge ge-
stellt werden.
Auch in deutsche Reichs- oder Bundesstaats-
schuldbücher eingetragene Forderungen können
in gleicher Weise verpfändet werden. Für den
Fall, dass bereits Dritte Rechte an derartige
Forderungen haben, sind besondere, ausführ-
liche Bestimmungen getroffen.
Wird zur Verfallzeit nicht Zahlung geleistet,
so kann die Darlehenskasse das Unterpfand
verkaufen und sich aus dem Erlös bezahlt
machen. Auch bei Konkurs des Schuldners ist
sie hierzu berechtigt.
Der Darlehenszinsfuss soll höher sein als
der Reichsbankwechseldiskont. Vorläufig ist
ersterer daher auf 6!/, Prozent festgesetzt
worden. Der Zinsertrag soll die Verwaltungs-
kosten und etwaige Ausfälle decken, darüber
hinaus zur Wiedereinlösung der Darlehens-
kassenscheine verwendet werden. Ein etwaiger
Ueberschuss fällt der Reichskasse zu.
Die Reichsbank übernimmt, jedoch mit Ab-
sonderung von ihren übrigen Geschäften, die
Verwaltung der Darlehenskassen für Rechnung
des Reichs, unter Oberleitung des Reichskanzlers.
Hierzu ist eine besondere Bankabteilung als
„Hauptverwaltung der Darlehenskassen* er-
richtet. Ihre Eröffnung nebst den Namen der
Reichsbevollmächtigten und Vorstandsmitglieder
wird in den Amtsblättern bekanntgemacht. Die
Geschäftsanweisung erlässt der Reichskanzler.
Sobald das Bedürfnis zur Fortdauer der Kriegs-
darlehenskassen nicht mehr besteht, verfügt der
Reichskanzler ihre Auflösung.
459
Kriegsvorsehriften für die Krankenkassen.
Die Leistungen sämtlicher Orts-, Land-,
Betriebs- und Ionungskrankenkassen haben sich
auf die Regelleistungen zu beschränken. Die
Beiträge werden allgemein auf 4!/, Prozent des
Grundlohnes festgesetzt. Laufende Leistungen
bleiben unberührt. Ist die Leistungsfähigkeit
einer Kasse sicher, so darf allerdings auf An-
trag des Kassenvorstandes das Versicherungs-
amt die Erhebung niedrigerer Beiträge, oder
Gewährung höherer Leistungen verfügen. Auf
Beschwerde entscheidet das Oberversicherungs-
amt endgültig.
Reichen umgekehrt 4!/, Prozent des Grund-
lohns für die Regelleistungen und Verwaltungs-
kosten nicht aus, so haben bei Orts- und
Landkrankenkassen der Gemeindeverband, bei
Betriebskrankenkassen der Arbeitgeber, bei
Innungskrankenkassen die Innungen die erforder-
lichen Zuschüsse zu leisten.
Hat ein Krankenkassenstatut eine Wartezeit
für Leistungen bestimmt, so ruht der Fristenlauf
für alle Versicherten, die Kriegsdienste leisten.
Sehr wichtig ist weiter, dass die Kranken-
versicherung der Hausgewerbetreibenden
für die Kriegsdauer ausser Kraft gesetzt ist.
Laufende Leistungen und fällige Beiträge bleiben
unberührt. Jedoch kann auf übereinstimmenden
Antrag der Gemeinde, oder des Gemeinde-
verbandes und des Krankenkassenvorstandes
das Oberversicherungsamt mit endgültiger Ent-
scheidung genehmigen, dass die hausgewerb-
liche Krankenversicherung durch statutarische
Bestimmung geregelt wird.
—— —
Rundsehau.
— Stockflecke auf Photographien. Zur
Erzielung haltbarer Bilder wird gewöhnlich nur
die Beschaffenheit der photographischen Kopie
selbst in Betracht gezogen, aber eine Zerstörung
des Bildes kann noch aus ganz anderen Gründen
entspringen. Da gibt es gewisse Pilze, die
nicht nur das Silberbild angreifen, sondern auch,
und vielleicht noch in grösserer Ausdehnung,
Kupferstiche, Farbendrucke und andere Repro-
duktionen. Man sieht ferner oft alte ein-
gerahmte Photographien, bei denen das Silber-
bild selbst in gutem Zustande verblieben ist,
während der Karton durchweg mit Stockflecken
übersät ist. Man muss dabei annehmen, dass
der Photograph seinerzeit besondere Sorge ent-
faltet hat und reine Kartons, Kleister mit fäulnis-
widrigen Zusätzen benutzt hat, dass ferner bei
der Rahmung nicht nur Staub und Feuchtig-
keit ausgeschlossen wurden, sondern auch Sporen
und andere Erreger von Schwammgewächsen.
Es wurde in früheren Jahren, zur Kollodium-
[Nachdruck verboten]
zeit, jedenfalls recht sauber und bedacht ver-
fahren.
Heutigentags werden die Kartons zum Teil
aus sehr minderwertigem Stoff hergestellt, wir
finden ausgedehnte Holzfaserpartien oder Spart-
gras darin; wir sehen, wie die Kartons, dem
Lichte ausgesetzt, schnell vergilben. Der Kar-
tonstoft ist wohl oberflächlich von einer glatten
Papierschicht, aber wir haben keine Erkennungs-
mittel, welche Pilzerreger etwa in den Binde-
mitteln sitzen. Es ist schon oft bemerkt worden,
dass sich irgend ein Karton für Kohle- oder
Platindrucke bewährt, da diese beständig sind,
aber die Möglichkeit des Entstehens von Stock-
flecken ist damit noch nicht ausgeschlossen.
Die Trockenaufziehmethode mit wasserdichter
Schellackschicht isoliert jedenfalls das Bild ganz
wirksam und sollte auch für Aquarelle wertvoll
sein. An eine andere wichtige Sache, nämlich
genügende Säuberung des Glases in dem Rahmen,
wird aber nicht immer gedacht. Es ist für
460
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
"mine m nannten
Pilzgewächse wohl möglich, dass solche auch
nach Reinigung der Glasscheibe noch ver-
bleiben, wenn nicht bei dem Putzen auch auf
Sterilisierung Bedacht genommen wurde. Ge-
wöhnlicher Holzgeist, vermischt mit Ammoniak,
ist ein gutes Putzmittel, aber ein nachfolgendes
Ueberreiben mit Formalin vervollständigt erst
die Reinigung und wird uns in späterer Zeit
viel Aerger ersparen. Derartige Vorsichtsmass-
regeln trifft man leider nur bei sehr gewissenhaft
arbeitenden Photographen an. (Nach „British
Journal*).
— a —
Zur Linderung der Kreditnot.
Der Reichsanzeiger veröffentlicht in seiner
Nr. 194 vom 19. August folgenden an die sämt-
lichen Herren Oberpräsidenten gerichteten Erlass
des Ministeriums für Handel und Gewerbe:
Infolge des Kriegsausbruchs ist auch der gewerb-
liche Mittelstand in eine schwierige Lage gekommen.
Zahlungen für Forderungen der Handwerker werden
noch mehr als sonst verzögert. Gleichzeitig verlangen
Lieferanten der Handwerker an Stelle der bisher
üblichen Kreditgewährung sofortige Barzahlung. Ver-
einzelt ist sogar die Weiterlieferung von Waren von
der vorherigen Abdeckung der eingeräumten Kredite
abhängig gemacht worden.
Dem Kreditbedürfnis der kleingewerblichen Be-
völkerung wird unter den gegenwärtigen Verhältnissen
jede nur mögliche Erleichterung zu verschaffen sein.
Ich weise darauf hin, dass die Preussische Zentral-
genossenschaftskasse in der Lage ist, jedes berechtigte
Kreditbedürfnis in vollem Umfange zu erfüllen. Dazu
ist aber erforderlich, dass den im Gesetz vom 31. Juli
1895 der Preussischen Zentralgenossenschaftskasse vor-
geschriebenen Bedingungen genügt wird, d. h. dass
bezirkaweise Verbandskassen gebildet werden, soweit
solche nicht schon bestehen. Dabei ist möglichst darauf
zu achten, dass nicht Kassen Ins Leben gerufen werden,
die mit bestehenden, auf dem gleichen Gebiete arbeiten-
den Verbandskassen nur in Wettbewerb treten würden.
Die Preussische Zentralgenossenschaftskasse ist
bereit, die Gründung der Verbandskassen auf jede
Weise zu erleichtern. Sie ist dazu um so mehr in der
Lage, als sie bereits vor einigen Jahren vorsorglich ihre
allgemeinen Geschäftsbedingungen dahin abgeändert
hat, dass zur Erlangung grösserer Kredite nicht mehr
die Uebernahme umfangreicher Haftsummen erforder-
lich ist, sondern dass sich die Kredite der Verbands-
kassen im weitesten Masse auf der eigenen Kredit-
fähigkeit der sich anschliessenden Genossenschaften
aufbauen können. Zur weiteren Erleichterung in der
Kreditgewährung wird die Preussische Zentralgenossen-
schaftekasse während der Kriegszeit bei der Diskon-
tierung von Wechseln von der Beibringung der sonst
erforderlichen Unterlagen absehen, sofern die Güte der
ihr eingereichten Wechsel durch örtliche Vertrauens-
kommissionen der Genossenschaften bescheinigt wird.
Eure Darenlauat ersuche ich, mit möglichster
Exıellenz
Beschleunigung die Vorstände der in der Provinz vor-
handenen kleingewerblichen Genosserschaftswesen in
Betracht kommenden Genossenschaftsverbände (g. F.
auch der Schulze-Delitzschschen Verbände) sowie
die Vorstände der Handwerkskammern zu einer ge-
meinsamen Erörterung der Angelegenheit einzuladen
und darauf hinzuwirken, dass die Aufnahme neuer
Mitglieder in die Genossenschaften möglichst erleichtert
wird, und dass die Genossenschaften sich in tunlichst
weitgehendem Masse den bereits bestehenden Verbands-
kassen angliedern oder sich neu zu solchen zusammen-
schliessen.
Die von den Genossenschaften zu wählenden Ver-
trauenekommissionen werden zweckmässig aus drei Mit-
gliedern bestehen. In Betracht kommen nur zuverlässige,
mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraute
Persönlichkeiten. Indem ich bemerke, dass nicht be-
absichtigt ist, in die Selbständigkeit und Selbstver-
antwortlichkeit der Genossenschaften irgendwie einzu-
greifen, empfehle ich, eine von ihnen aus den mit
amtlicher Autorität bekleideten Personen wählen zu
lassen.
Bei dem gesamten Vorgehen sind die Handwerks-
kammern und Innungen sowie die Gewerbevereine zur
tatkräftigen Mitarbeit besonders berufen. Ich vertraue
darauf, dass sie sich dieser Aufgabe mit dem gebotenen
Eifer unterziehen werden, und habe nichts dagegen
einzuwenden, dass sie hierfür bereite Mittel aufwenden.
Abschrift vorstehenden Erlasses habe ich den Re-
gierungspräsidenten zugehen lassen.
Zusatz für Potsdam:
Vorstehender Erlass bezieht sich nicht auf die Ver-
hältnisse in Gross-Berlin. Hier werden zurzeit un-
mittelbare Verhandlungen zwischen der Preussischen
Zentralgenossenschaftekasse und den Beteiligten ge-
pflogen. ' Eine Mittellung über das Ergebnis behalte
ich mir vor.
Berlin, den ı8. August 1914.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Sydow.
Die Invaliden- und Angestelltenversieherung während des Krieges.
I. Invalidenversicherung.
Der bis zu seiner Einberufung Versicherungs-
pflichtige, d.h. derjenige, der bis dahin berufsmässig
versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, braucht
für die Wahrung seiner Ansprüche nichts zu tun;
ihm werden die Zeiten der Mobilmachung und des
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
461
Krieges ohne weiteres so angerechnet, als ob Bei-
träge der II. Lohnklasse für ihn entrichtet würden.
Dies gilt auch für diejenigen, die freiwillig ins Feld
ziehen. Anders liegt die Sache bei derjenigen, die bei
ihrer Einberufang nicht mehr Pflichtmitglieder,
sondern freiwillige Mitglieder der Invaliden-
versicherung waren. Sie müssen, um ihre Ansprüche
aufrecht zu erhalten, sich, wie bisher, freiwillig ver-
sichern; es müssen also diejenigen, die früher ver-
sicherungspflichtig waren und von der freiwilligen
Weiterversicherung Gebrauch gemacht hatten, jeden
Monat mindestens eine Marke kleben, es genügt eine
solche in der Lohnklasse I zu 16 Pf.; diejenigen aber,
welche niemals versicherungspflichtig waren,
sondern — etwa als selbständige Unternehmer — die
Selbstversicherung eingegangen hatten, müssen
monatlich mindestens zwei Marken kleben.
Diejenigen, die dauernd erwerbsunfähig aus dem
Felde zurückkommen, erhalten sofort die Invaliden-
rente; wer nicht dauernd, aber länger als 26 Wochen
erwerbsunfähig ist, erhält die Krankenrente, und den
Hinterbliebenen gefallener oder sonst gestorbener
Kriegsteilinehmer werden die gesetzlichen Hinter-
bliebenenbezfge gewährt. Auch die Weiterzahlung der
übrigen Renten hört selbstverständlich während des
Krieges nicht auf.
a Angestelltenversicherung.
Für denjenigen, der im Kriege auf Grund der
Wehrpflicht oder freiwillig Militärdienste leistet, gilt
die Kriegszeit als Beitragszeit sowohl für die Erhaltung
der Anwartschaft, als für die Sicherung des Rechts
zur freiwilligen Weiterversicherung. Der Angestellte
selbst kann bei einer durch den Krieg verursachten
Berufsunfähigkeit zwar unter Umständen ein Heil-
verfahren beantragen, dagegen Ruhegeldansprüche aus
seiner Versicherung noch nicht geltend machen, da
das Angestelltenversicherungsgesetz zu kurse Zeit in
Kraft ist, um die Wartezeit für ein Ruhegeld zu er-
fällen. Doch steht beim Tode des Versicherten der
hinterlassenen Witwe oder, falls solche nicht vorhanden
sind, den hinterlassenen Kindern unter ı8 Jahren ein
Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den Ver-
storbenen eingezahlten Beiträge zu. Bei der frei-
willigen Versicherung werden drei Viertel der von dem
freiwillig Versicherten eingezahlten Beiträge zurück-
erstattet. Der Anspruch verfällt, wenn er nicht inner-
halb eines Jahres nach dem Tode des Versicherten
geltend gemacht wird.
IE rt
Kleine Mitteilungen.
— Gründung von Kreditgenossenschaften.
Wie in der am Dienstag, den 18. August, in den
„Kammersälen‘‘ abgehaltenen Versammlung der Vor-
stände und Vertreter der Innungen, Arbeitgeberverbände
und sonstigen Handwerkerkorporationen Gross- Berlins
betont wurde, müssen zur Durchführung der vom Herrn
Minister für Handel und Gewerbe angeregten Hilfs-
aktion zur Behebung der Kreditnot in Handwerker-
kreisen vor allem die Innungen zu ausserordent-
lichen Innungsversammiungen berufen werden,
um sich über die korporative Beteiligung der Innungen
an der zu gründenden Kreditgenossenschaft durch Be-
willigung von Innungsvermögensteillen und Erwerbung
von Geschäftsanteilen der Genossenschaft schlüssig zu
machen.
— Boykott englischer photographischer
Artikel. Wie die „Bohemia“, Prag, berichtet, haben
die österreichischen Amateurvereine beschlossen, photo-
graphische Apparate, Platten, Papiere und Chemikalien,
welche in England erzeugt sind, in der Folge nicht
mehr zu kaufen. Möge dies Beispiel auch bei uns
überall Nachahmung finden.
— Photographieren auf der Strasse In
einer Bekanntmachung vom 21. August teilt der Polizei-
präsident von Berlin mit, dass Personen, welche für
Zeitungen auf den Strassen und Plätzen des Landes-
polizeibezirks Berlin photographische Aufnahmen zu
machen beabsichtigen, dazu eines Erlaubnisscheines
der Abteilung X des Polizeipräsidiums bedürfen. Sie
sind dann berechtigt, Armbinden mit der Aufschrift
„Pressephotograph‘ anzulegen. Die gemachten Auf-
nahmen sind dem Polizeipräsidium, Abtellung VII, zur
Begutachtung einzureichen. Bei Aufnahmen mittels
Stative bedarf es aus verkehrspelizeilichen Gründen
auch noch der Genehmigung des für den jeweiligen
Aufnahmeort zuständigen Reviers.
— Emil Busch, A.-G., Rathenew. In der am
ı8. August 1914 stattgehabten Generalversammlung
waren 483600 Mk. Aktien mit 806 Stimmen vertreten.
Der Abschluss wird vorgelegt. Der Aufsichtsrat hatte,
nach reichlichen Abschreibungen und Rückstellungen,
die Vertellung einer Dividende von 17 Prozent in Vor-
schlag gebracht. In Berücksichtigung des inzwischen
ausgebrochenen Krieges ändert er aber jetzt den Vor-
schlag dahin ab, nur 10 Prozent Dividende auszu-
schütten und dafür anstatt 177610,63 Mk. vielmehr
332231,60 Mk. als Gewinn für das neue Geschäftsjahr
vorzutragen. Der Krieg hat der Gesellschaft zwar
grössere Aufträge zugeführt, sie ist aber gleichzeitig
dadurch gezwungen, für Materialbeschaflungen usw.
nennenswert höhere Barmittel flüssig zu halten; es
kommt dazu, dass bei den veränderten Verhältnissen
auf den prompten Eingang eines Teiles der Forderungen
im Ausland nicht zu rechnen sein wird. Die General-
versammlung hat die neu vorgeschlagene Gewiun-
verteilung einstimmig angenommen und dem Gesell-
schaftsvorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.
Die Direktion teilt auf Anfrage mit, dass sich bis zum
Ausbruch des Krieges der Umsatz etwa auf derselben
Höhe wie im Vorjahr bewegt hat.
OB
Eingesandt.
Herr Bernh. Günther in Goslar bittet uns um
Aufnahme folgender Zeilen:
Englische Unverschämtheiten im grossen haben
wir ja zu allen Zeiten kennen gelernt, aber ganz be-
462
sonders in diesen letzten Wochen. — Es interessiert
vielleicht viele meiner Kollegen, dass auch im kleinen
der einzelne Engländer und der englische Händler
genau so sein kann, wie das ganze England.
Ich bestellte vor Wochen bei der Firma Wellington
& Ward in Berlin „B. B.-Papier“. Ich bekam das
Paket durch Nachnahme. Es wurde in der Dunkel-
kammer geöffnet, und nach den ersten Drucken sah
ich, dass es nicht das bestellte Papier war. Ich schickte
es zurlick und verlangte das geforderte Papier. — Ohne
Entschuldigung und unfrankiert bekam ich die richtige
Sendung, so dass ich für das Versehen der Firma
Wellington & Ward noch 60 Pi. Porto hätte zahlen
müssen. — Ich verweigerte die Annahme und schrieb
der Firma, dass ich keine Lust habe, die entstandenen
Auslagen für ihr Versehen zu bezahlen.
Daraufhin bekomme ich die bekannte Neujahr-
karte mit dem grinsenden Kindchen. Ueber
das Bild der Bromsilberkarte ist mit Schreibmaschine
geschrieben:
Sehr geehrter Herr Günther!
Nachdem Sie uns ein Dutzend des irrtümlich ge-
sandten Papiers verdorben, haben wir effektiv keine
Veranlassung, Ihnen franco zu liefern. Wenn Sie
das Paket nicht einlösen, ist es Ihr Verschulden,
aber nicht unsererseits,
Hochachtungsvoll
Wellington & Ward.
Ich verbat mir energisch Form und Art solcher
Mitteilung und liess die Firma wissen, dass ich nie
wieder etwas von ihr beziehen würde. Ueberdies waren
nur drei bis vier Blatt verwendet und das andere fein
säuberlich eingepackt zurückgesandt. Man hätte ja auch
die verbrauchten Blätter abrechnen können.
Nachdem das Paket in Berlin zurlickgekommen,
schreibt mir die Firma, dass ich gegen Erstattung der
Portospesen von 1,30 Mk. das Papier abholen lassen
könnte.
Wenn ein deutscher Fabrikant oder Händler in der
Art und Weise im Auslande in dieser Zeit so auftreten
würde, was würde ihm wohl geschehen? — — Wenn
man bedenkt, wie unsere Landsleute in diesen Wochen
auch in England behandelt wurden, wenn man liest,
wie England versucht, uns jede Auslandsgeschäfts-
verbindung abzuschneiden, da bekommt man die Wut,
dass man englisches Material nicht nur verarbeitet,
sondern sogar weiten Kreisen empfohlen hat!
Wenn wir deutschen und österreich - ungarischen
Photographen für den englischen Export auch keine
grosse Bedeutung haben, ist es immerhin eine kleine
nationale Tat, wenn wir alles, was uns von England
kommt, ablehnen. Ja, ich gehe noch weiter, man sollte
mit jedem Händler abrechnen, der englische Waren
fährt.
Wir sollten uns alle mit deutschem Material ein-
arbeiten und umgehend lernen, das englische zu ent-
behren.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 1498. Heır Fr. A. in Z. Ich beabsichtige,
meine Silberrückstände zu sammeln, und zwar das
Waschwasser der Kopien wie auch Piattennatron. Ich
habe mit dem Niederschlagen schon Versuche angestellt,
und zwar schlug ich das Waschwasser mit Salzsäure
nieder und das Natron mit Schwefelleber. Das erst-
malige Niederschlagen des Chlorsilbers, mit etwa 30 ccm
Salzsäure, war von Erfolg, indem ich als Rückstand
eine graubräunliche, schlammige Masse hatte und das
Wasser oben zum Abschütten klar blieb. Bei den
nachfolgenden Niederschlägen hatte ich jedoch niemals
Erfolg, indem hier das Chlorwasser unverändert blieb.
Der Topf selbst wurde immer zugedeckt, so dass keine
fremden Chemikalien hineinkommen können. Bei den
Niederschlägen von Natron hatte ich niemals Erfolg.
Ieh versuchte es auf verschiedene Art, indem ich
Schwefelleber etwa so g in Stücken zusetzte, das
andere Mal flüssig. Da ich ziemlich viel Rückstände
hätte, wäre mir an einer genauen Auskunft sehr ge-
legen. Das Natron steht schon mehrere Wochen, ohne
sich niederzuschlagen.
Antwort su Frage 148. Das Silber in Wasch-
wässern von Auskopierpapieren lässt sich mit Salzsäure
vorzüglich und restlos niederschlagen. Das gefällte
Chlorsilber wäscht man auf einem Papierfilter, dessen
Spitze durch Mull oder Watte verstärkt ist, mit etwas
Wasser aus und verkauft es zweckmässig in diesem
Zustande an eine Scheldeanstalt. Der Misserfolg ist
von hier aus nicht aufzuklären, doch dürfen wir wohl
annehmen, dass die betreffende Flasche, welche sie
das zweite Mal nahmen, keine Salzsäure enthielt.
Wenn man das Silber aus den Waschwässern selbst
auf Silbernitrat verarbeiten will, so befolgt man zweck-
mässig die im Photogr. Notizkalender von Stolze 1914
(Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S.) Nr. 72
angeführte Methode. Das von Ihnen ausgeübte Ver-
fahren der Behandlung des silberhaltigen Fixiernatrons
mit Schwefelleber benutzt man heute nicht oft mehr,
da der sich entwickelnde Geruch sehr lästig ist. Am
besten hängt man Kupfer- oder Aluminiumblech in
das niederzuschlagende Bad, sorgt für gelegentliche
Entfernung des an diesen Streifen niedergeschlagenen
Silbers und tut die abgekratzten oder mit einer Draht-
bürste abgeschrubbten Metallstreilfen so oft wieder in
das Bad, bis alles Silber niedergeschlagen, d. h. die
Mutterlauge klar ist. Fixlerbäder kann man auch
dusch Zinukstaub niederschlagen, den man z. B. durch
die Chemische Fabrik auf Aktien vorm. E. Schering,
Berlin- Charlottenburg, bezieht. Man rechnet dann pro
Liter Flüssigkeit 10 g. Das überschüssige Zink im
Niederschlag muss man später durch mit dem vier-
fachen Volumen Wasser verdünnte Schwefelsäure her-
auslösen.
ir art
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 71 | 72. 6. September. IQ14.
Heil und Sieg unseren tapferen Truppen!
Viele Kollegen stehen im Kampfe um Gut und Recht. Not und Sorge blieb
daheim; sie zu lindern sei unsere heiligste Pflicht.
Freiwillige Beiträge für die Kriegsnotspende der deutschen Photographen wolle man
senden an Herrn Adolf Sander, Leipzig-Gohlis, Gohliser Strasse 53.
R. A. Schlegel, Vorsitzender des Central-Verbandes.
Eingegangen sind von: R. A. Schlegel-Dresden 50 Mk.; Adolf Sander-Leipzig 50 Mk.;
Max Breslauer-Leipzig 5 Mk.; Adolf Hartmann- Dessau ıoMk.; Herm. Bähr-Dresden 5 Mk.;
Otto Hertel-Freiberg ı0o Mk.; Paul Petzold-Brandenburg a. Havel ıo Mk.; Grätz-Zeit-
hain i. Sa. a0 Mk.; Fritz Seng-Wismar 5 Mk.; Alfred Vorberg-Leipzig 5 Mk.; Fritz Ludwig-
Leipzig 10 Mk.; Paul Gäbler-Leipzig ıo Mk.; Ernst Hönisch-Leipzig ıo Mk.; Emil Hoffmann-
Leipzig ı0o Mk.; Eugen Beitz- Arnstadt 1oMk.; Axel Bilberg-Leipzig 5 Mk ;, zusammen 225 Mk.
Herr Axel Bilberg-Leipzig übergab weiter: einen Kodakapparat ı0:ı5 für Film im
Ankaufspreise von 140 Mk, der zum Besten der Kriegsnotspende verkauft werden soll. Angebote
sind an den Unterzeichneten erbeten. Allen Gebern innigen Dank! Adolf Sander.
Die Kalkulation in einem Photographengesehäfte.
Vortrag aut dem III. Deutschen Photographentage, von E. Ruch, Diplom- Hardelslehrer.
(Fortsetzung aus Nr. 63/66.) (Nachdruck verboten.)
Die Geschäftsunkosten müssen nun gerecht weise auf die produktiven Löhne erfolgen soll,
verteilt werden. Da die Verteilung praktischer- so erfolgt zuvor die Lohnberechnung.
B) Lohnberechnung.
ı. Berechnung des Durchschnittsstundenlohnes.
Produktive Löhne:
Ein Meister, tägl. 8Std. a 1,— Mk. = 8,— Mk. ki enlenn
(etwa ı2ı pro Mon.) ein Gehilfe, „ IO „ 2045 „ =4,50 „
a 81 „ ,„ eine Empfangsdame, „ IO „ &0,30 „ =3,— ,„
(zugleich Retoucheuse) 5
Tageslohn: 28 Std. 15,50 Mk.
Produktiver Durchschnittsstundenlohn: 15,5 : 28 — 0,5535,
s abgerundet —= 0,56 Mk.
2. Berechnung der Gesamtsumme der produktiven Löhne im Jahre.
Bezahlte bezw. angerechnete Arbeitsstunden laut Lohnliste:
1. Meister, 8 Std.x 325 (angenommene Arbeitstage)
— 2600 Std. ä ı,— Mk. — 2600,— Mk.
2. ein Gehilfe, Io „ X325=3250 „ &045 „ = 1462,50 „
3. Empfangsdame und Retoucheuse, I0 „ X325=3250 „ 2030 „ = 975—
g1oo Std. 5037,50 Mk.
Gratifikationen und Abrundung: 62,50 „
Gesamtsumme der jährlichen produktiven Löhne: 5100,— Mk.
Probe. Tageslohn: 15,50 Mk.
Jahreslohn: 325Xı15,5 . . 5037,50 Mk.
Gratifikation und Abrundung 62,50 „
5100,— Mk.
464
Zu B: Der Stundenlohn des Meisters ist mit
ı Mk. bier in Ansatz gebracht. Vorausgesetzt
ist hier, dass der Inhaber eine gediegene Fach-
bildung besitzt, die ihn befähigt, in technischer
und künstlerischer Hinsicht möglichst Voll-
kommenes zu leisten und Lehrlinge gut aus-
zubilden. Die Arbeit des Photographen ist ja
mehr oder weniger Qualitätsarbeit.e Von der
Massenfabrikation bis zur vollkommenen künst-
lerischen Durcharbeitung der Bilder reicht die
Tatigkeit des Photographen. Die Voraussetzung
für letztere ist wohl ein grösseres Mass von
Allgemeinbildung. Lücken derselben würden
sich auch zuweilen im Verkehr mit gebildeter
Kundschaft unangenehm bemerkbar machen.
Wenn die Voraussetzungen in fachlicher Hin-
sicht und betreffend einer genügenden Allgemein-
bildung gegeben sind, dann wird ein angesetzter
Stundenlohn von ı Mk. sicherlich als gerecht-
fertigt erscheinen. (Man vergleiche die Lohn-
sätze für unqualifizierte Arbeiter in Grossstädten!)
Wenn nach einem guten Kenner der Verhält-
nisse „leider der heutige Durchschnitt des
Photographenstandes nicht besonders hoch steht,
was allgemeine, wie auch Fachbildung anbelangt“
(Frank, S. ı55), und „fortwährend Klagen über
minderwertige Gehilfenschaft laut werden“, so
sind diese Zustände überhaupt die Ursache der
verbältnismässig geringen Entlohnung im
Photographenberuf. Als Folgeerscheinung finden
sich billige Preise bei minderwertigen Arbeits-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
produkten. Bei Berechnung des produktiven
Durchschnittsstundenlohnes ist der eventuelle
Lehrling absichtlich ausgeschaltet, da sonst der
Durchschnittsstundenlohn eine schwer zu recht-
fertigende Herabsetzung erfahren würde Die
Gründe sind: Die Arbeit des Lehrlings im
Phbotographenberuf findet ibre Entschädigung
zum Teil in dem eventuell zu zahlenden Lehr-
geld oder freien Verpflegung. Bei einer ge-
wissenhaften Ausbildung des Lehrlinges müssen
Meister und Gehilfe dazu einen Teil ihrer in
Ansatz gebrachten produktiven Tätigkeit opfern.
Die Tätigkeit des Lehrlinges ist zuerst mehr
eine den Inhaber bezw. Gehilfen unterstützende.
Durch mangelnde Fähigkeit wird natürlicher-
weise durch ihn mancher Schaden entstehen.
Zu 2: Sonst ist es im Gewerbe üblich, 300
Arbeitstage anzunehmen. Hier sind 325 Arbeits-
tage in Ansatz gebracht, da ja auch Sonntags
eine intensive, zwar zeitlich kürzere Arbeitszeit
vorliegt.
Materialverbrauch a): Auf Grund der
Buchführung des Herrn Schlegel ergab sich,
dass der Materialverbrauch zwischen !/, bis !/,
des Umsatzes liegen dürfte. Wenn hier 1,05
in Ansatz gebracht sind, so würde dies auch
etwa 1!/, des Verkaufspreises (6,81 Mk.) von
einem Dutzend Visit ohne Probe ergeben. Es
war nötig, um diese Verhältniszahl zu ermitteln,
einen verhältnismässig hohen Materialausschuss
C) Verteilung der allgemeinen Unkosten auf die produktiven Löhne.
I. Weg. Tageslohn: 15,50 Mk. Jahreslohn: 325X 15,5 und 62,50 — 5100 Mk. (laut Lobnliste).
Ansatz: Auf jährlich 5roo Mk. produktive Löhne —= 4800 Mk. allgemeine Unkosten
I ” ”
oder
4800 : 5100
48:51
— ?
” Fra nn ae euer. 12, Minen rlnere
— 0,941 Mk.,
d.h. auf ı Mk. Lohn kommen 94,1 Pf. allgemeine Unkosten, abgerundet 95 Pf.
Berechnung des Stundenlohnes unter Zuschlag der Unkosten:
Auf ı00 Pf. Lohn kommen 95 Pf. Unkosten,
” n
I, i
»„ 56 „ produktiven Durchschnittsstundenlohn 95x 56
Ioo ,„
— 53,2 Pf. rund —= 54 Pf. Unkosten.
Eine Arbeitsstunde kostet 56 Pf. Lohn und 54 Pf. Unkosten —= 1,10 Mk.
II. Weg. Jahresunkosten . . .
Tagesunkosten: 4800: 325 — 28 Arbeitsstunden.
I
III. Weg.
Jahresunkosten
nen. 4800 Mk.
— 14,80 Mk. (rund)
— 0,54
= (14,8: 28) 5
abgerundete Unkosten.
Jabreslohn laut Lohnliste = 5100 Mk.
— 4800 „
zusammen ggoo Mk.
auf 325 Arbeitstage entfallen
ı Arbeitstag (28 Stunden) R
s ı Stunde
Lohn und Unkosten:
9900,— Lohn und Unkosten,
30,46 ” ” ”
(30,46:28)= 1,09 „ " n
1,10 Mk. abgerundet.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 465
D) Einzelkalkulationen.
a) Ein Dutzend Visit mit Ausführung, ohne Probe.
I. Material: Eine Platte . . 7 #3 9 re 20: ME
Zwölf Blatt Papier Ay Bogen a 75 Pf. x an a OR
Zwölf Kartons (I0000 = 130 Mk) . . . .2..2.....0,J15 „
Gold- und Platinverbrauch . . . . . 2 2.2.2...0,20 „
Chemikalien (Natron, Entwickler) . . re ar 98 OO
Schutztasche und Kuverts’ (I000 = I Mk). 0.
Matriawert= — 0,85 SM
20 Proz. Materialausschuss (Prozent im Hundert). . . 0,20 „ 1,05 Mk.
2. Arbeitszeit: Aufnahme, zwei Personen ä !/, Std. und länger = 1/, Arbeitsstd.
Entwickeln, Fixieren, Wässern, eventuell Ver-
stärken der Platte, eine Person . ...= |!
Lackieren, Vorrichten, Retouchieren, einePerson — 1}, N
Kopieren (zwölf Abzüge), Tonen, Fixieren und
Wässern der Bilder . : : 2... ll a
Aufzieben und Positivretouche . —u n
Arbeit der Empfangsdame bei Empfang des
Kunden und Ablieferung der Blder . .= !h
etwa 4 Stunden
zu 1,10 Mk. (4X 1,10) Lohn und Unkosten . . 0
Selbsikösten 5,45 Mk.
25 Proz. Gewinnzuschlag 1,36 „
Verkaufspreis 6,81 Mk.
b) Ein Dutzend Visit mit zwei Proben.
x. Material! Wie. unter 8)... u # wa oa Werten 35 085. ME
Eine Fistte. Wiebe + 2, u ers var ara ra SHE KOEO
| Materialwert—= 1,05 Mk.
20 Proz. Materialausschuss (Prozent im Hundert). . . 0,25 „ 1,30 „
4 Arbeitsstunden
1g. :
1 ”
4°/, Stunden
zu 1,10 Mk. (43/,X 1,10) Lohn und Unkosten . . 525 „
2. Arbeitszeit: Wie unter a).
Aufnahme länger
Lackieren, Vorrichten, Retouchieren länger
Säibstkoeben 6: 6,55 Mk.
25 Proz. Gewinnzuschlag 1,64 „
8,19 Mk.
Verkaufspreis rund 8,20 „
—- eventuell Kosten des zurückgenommenen Probebildes !/,, von
Selbstkosten 6,55 Mk. . . . 2. 2 2 2 m nenne 055
8,75 Mk.
c) Kabinett mit zwei Proben.
L.. Material: Drei Platten 3: 304.5... 8 # u ae we W 1060 ME
ZWOlE Bias FaDier 2 12. Sn San rettet
Zwölf Kartons . . ae oe wa A en a Fa ach er MORAL
Gold- und Platinverbrauch -. - : 2 22.220. 0,30 „
Chemikalien (Natron, Entwickler) . . . . 2. 2.2...0,I0 „
Schutztasche und Kuvertts . . . 2 2 202020020. 0,10 „
2,— Mk.
20 Proz. Materialausschuss (Prozent im Hundert). . . 0,50 „ 2,50 Mk.
2. Arbeitszeit: 6 Stunden zu 1,10 Mk. Lohnunkosten . . . . 2 2.2..2..6,60 „
Selbstkosten g,ıo Mk.
25 Proz. Gewinnzuschlag 2,28 „
Verkaufspreis 11,38 Mk.
-+- eventuell Kosten des zurückgenommenen Probebildes !/,, von
Selbstkosten 9. 10ME, 5. 0: 3 So ee OO
12,14 Mk.
69*
466
anzunehmen. Eine exakte Ansetzung der ein-
zelnen Materialwerte ist schwierig, und ich bitte
die Fachleute um Nachprüfung. Ein weniger
hoher Materialverbrauch würde aber an der
Richtigkeit der Kalkulation nichts ändern, nur
eine kleine unwesentliche Herabsetzung des
Preises bewirken.
Arbeitszeit: Ihre möglichst genaue Er-
fassung und die gerechte Ansetzung ist das
schwierigste Problem in der Kalkulation. Es
liegt in-der Natur des Photographengewerbes,
dass die Zahl der bezahlten Arbeitsstunden bezw.
angerechneten, laut Lohnliste (siehe B2), höher
sein wird, als die für die produktive Tätigkeit
notwendige Stundenzahl. Die Arbeitskraft kann
eben nicht voll ausgenutzt werden der un-
günstigen Witterungsverhältnisse und zeitweise
mangelnden Aufnahmen wegen. Ein Fachmann
urteilt: „Bei schlechtem Wetter hat zuerst der
Operateur nichts zu tun. Der Retoucheur
arbeitet die ganzen Negative auf, und der
Kopierer bekommt keine Platten in Arbeit und
kann ausserdem keine Bilder von den aus-
liegenden Platten herunterbringen.“ Die Fest-
stellung der Arbeitszeit: Bei der Einzel-
kalkulation lässt sich die Arbeitszeit des Re-
toucheurs noch am leichtesten feststellen. Die
Arbeitszeit des Operateurs ist bei den ein-
zelnen Aufnahmen verschieden. Er muss mehr
oder weniger Fragen der Kundschaft beantworten
und auch warten, bis die Kunden ihre Toiletten
noch einmal durchgesehen haben, was besonders
bei Damen häufig viel Zeit in Auspruch nimmt.
Am schwersten ist die Arbeitszeit für den
Kopierer festzustellen, da dieser eine Anzahl
Platten zu gleicher Zeit kopiert. Er braucht,
um eine einzelne Platte zu beaufsichtigen, die-
selbe Zeit, wie es bei ıo, 20 bis 50 Platten
der Fall ist. Da eine gleichzeitige Arbeits-
leistung an mehreren Stücken vorliegt, ist es
schwer, einen genauen Lohnsatz in Anrechnung
zu bringen.
Indirekte Methode der Arbeitszeit-
ermittelung und Ansetzung: Zahl der tat-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
sächlich erfolgten Aufnahmen des Jahres ist in
die gezahlten bezw. angerechneten Lohbnstunden
laut Lohnliste zu dividieren. Bei Beurteilung
der in Ansatz gebrachten 4 Stunden bei Da,
48), Stunden bei Db und 6 Stunden bei Dc
sind die errechneten Aufnahmezahlen (Eaı,
bı,cı) entscheidend bei angenommener voller
Ausnutzung der Jahresarbeitsstunden. Wenn
z. B. Fachleute der Meinung sind, dass für das
vorliegende Geschäft 2275 Visitaufnahmen ohne
Proben bei Ansetzung von vier Arbeitsstunden
normalerweise kaum erreicht werden, so wäre
dies ein Beweis, dass in der Einzelkalkulation
mindestens 4 Stunden in Ansatz gebracht werden
müssten. Für die Kalkulation kommt nicht in
Betracht, dass das Dutzend Visit eigentlich in
kürzerer Arbeitszeit fertigzustellen möglich ist.
Würde gar die Aufnahmezahl nicht erreicht
werden, ohne dass eine Reduzierung der zu
zahlenden Löhne möglich ist, so würde sogar
eine höhere Arbeitszeit in Ansatz zu bringen
sein. Um die Konkurrenzfähigkeit durch Ver-
meidung eines zu hohen Verkaufspreises zu er-
halten, müsste der Inhaber seine Arbeitskraft
geringer bewerten und den Unternehmergewinn
niedriger stellen.
Es ist zu raten, Arbeitsbücher zu führen,
die Eintragungen über Art der Arbeit und Zeit-
aufwand enthalten. Sie ermöglichen zugleich
eine Kontrolle bei Abwesenheit des Inhabers
über geleistete Arbeit.
Unternehmergewinn: In dem Gewerbe
schwankt der Gewinnzuschlag zwischen 5 und
331/3 Proz. Er ist hier mit 25 Proz. in Ansatz
gebracht. Es gilt, einmal das, was bei An-
setzung des Stundenlohnes für den Meister ge-
sagt ist. Sodann war die Höhe gewählt, um
bei nicht erreichbarer Aufnahmezahl einen Aus-
fall zu mildern. Es ist bekannt, dass infolge
Unterbietens der grossen Konkurrenz und dem
Fehlen einer ordnungsmässigen Kalkulation der
Stundenlohn des Meisters und Gewinnzuschlag
meistens nicht in der hier angesetzten Höhe
verrechnet werden. (Schluss folgt.)
—
Erlass gegen das Schmiergelderunwesen.
Auch die bayerische Heeresverwaltung hat
wie die preussische Militärverwaltung strenge
Anweisungen gegen das Schmiergelderunwesen
erlassen. Sie hat, wie die „Nordd. Allg. Ztg.“
vom 16. Juli 1914 mitteilt, im Einverständnis mit
den Handwerkskammern folgende Verfügung
erlassen:
„Im Interesse der Fernhaltung des Schmiergelder-
unwesens ist es in der bayerischen Armee ebenso wie
in der preussischen Armee den Unteroffizieren und
Manuschaften streng verboten, innerhalb ihrer
eigenen oder einer fremden Truppe oder Behörde ge-
werbliche Beihilfe irgend welcher Art zu
leisten. Militärpersonen, die für eine Handlung, die
eine Verletzung einer Dienstpflicht enthält, Geschenke
oder andere Vorteile annehmen, machen sich überdies
der Bestechung nach 8 140 des Militärstrafgesetzbuches
schuldig. Gleichwohl fordern bayerische und ausser-
bayerische, darunter auch durchaus angesehene Firmen,
immer wieder einzelne Unteroffiziere und Mannschaften,
insbesondere Feldwebel, Wachtmeister, Kantinenbuch-
halter, Schreiber usw. unmittelbar brieflich auf, ihnen
gewerbliche Hilfe verschiedenster Art zu leisten, z. B.
durch Vermittelung des Verkaufs von Waren an Unter-
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
467
gebene, Vermittelung von Versicherungsverträgen,
Adressen und dergl. Häufig werden dabei den Unter-
offizieren für ihre „Mühewaltung‘‘ Freistäcke, Geld-
entschädigung und sonstige Vorteile in Aussicht ge-
stelit. Die betreffenden Firmen bedenken hierbei wohl
nicht die Folgen, die für sie selbst und für die
beteiligten Militärpersonen eintreten können. Im Ein-
verständnis mit dem Königl. Kriegsministerium wird
ersucht, die Handels- und Gewerbekreise in geeigneter
Weise auf diese Sachlage aufmerksam zu machen und
ihnen nahezulegen, sich mit geschäftlichen Augeboten
und Ersuchen ausschliesslich an die zuständigen Dienst-
stellen zu wenden, Ansinnen der fraglichen Art an
Unteroffiziere und Maunschaften aber unbedingt zu
unterlassen.‘
—H- ——
An die zu Hausel
Einer für allel So lautet die Parole, mit der
unsere tspferen Krieger in Ost und West ihr Leben
einsetzen für die Erhaltung des Ganzen, des Vater-
landes. Diese Parole muss ein mächtiges Echo finden
auch in unserem wirtschaftlichen Verkehr, der nur
dann in der heutigen schweren Zeit aufrecht erhalten
werden kann. Niemand vergesse, dass in dem kunst-
vollen Uhrwerk des wirtschaftlichen Getriebes ein Rad
das andere treibt, keines fehlen und keines versagen
darf. Zahlt die Privatkundschaft ihre Schulden an die
Kleinkaufleute und Handwerker nicht pünktlich und
bar, dann können diese die Zwischenhändler und
letztere die Fabrikanten nicht bezahlen. Gehen Fabri-
kanten, Grosskaufleute, Banken und Syndikate rigoros
gegen ihre Kundschaft, insbesondere den Zwischen-
handel, vor, oder entziehen sie ihr generell die ihr
zugesagten Kredite, so kann der Zwischenhandel den
Kleinkaufleuten und Handwerkern keine Aufträge über-
weisen, und diese können der Privatkundschaft nicht
liefern. — Werden Angestellte über das absolut notwendige
Mass hinaus entlassen und Betriebe aus Kleinmut und
Mangel an Vertrauen auf die Zukunft eingestellt, so
bedeutet dies eine Lähmung des Gesamtorganismus,
der doch unter allen Umständen gesund und leistungs-
fähig erhalten werden muss.
In dieser ernsten Zeit gibt es nur ein richtiges
Verhalten: Jeder denke auch an des anderen
Not, nicht lediglich an sich selbst. Jeder handle
so, als ob der Bestand der Gesamtwirtschaft allein von
seinem richtigen Verhalten abhänge, und jeder, ob
Gläubiger oder Schuldner, sage sich, dass nur bei
gegenseitiger Rücksichtnahme aller Beteiligten der
Kreislauf des Wirtschaftsorganismus erhalten werden
kann. Geschieht dies, so darf jeder Einzelne sich sagen,
dass er treu und selbstlos mitgearbeitet hat am Siege
des Vaterlands!| Riesser.
Te 1
Bekanntmaehung, betreffend die Anordnung einer Geschäftsaufßsieht
zur Abwendung des Konkursverfahrens.
Der Bundesrat hat auf Grund des $ 3 des Gesetzes
über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschalt-
lichen Massnahmen usw. vom 4. August 1914 (Beichs-
Gesetzblatt 8. 327) folgende Verordnung erlassen:
8 1. Wer infolge des Krieges zahlungsunfähig
geworden ist, kann bei dem für die Eröffnung des
Konkursverfahrens zuständigen Gerichte die Anordnung
einer Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkur-
verfahrens beantragen.
8 2. Der Schuldner hat mit dem Antrag ein Ver-
zeichnis der Gläubiger unter Angabe ihrer Adressen,
eine Uebersicht des Vermögensstandes in Form einer
Gegenüberstellung der einzeln aufzuführenden Aktiven
und Passiven und, sofern er Kaufmann ist, auch die
letzte Bilanz einzureichen.
$ 3. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Be-
hebung der Zahlungsunfähigkeit nach Beendigung des
Krieges in Aussicht genommen werden kann.
Das Gericht entscheidet über den Antrag nach
freiem Ermessen.
8 4. Wird dem Antrag stattgegeben, so bestellt
das Gericht eine oder mehrere Personen zur Beauf-
sichtigung der Geschäftsführung des Schuldners und
teilt den Gläubigeru die Anordnung der Oeschäftsauf-
sicht und die Aufsichtspersonen mit.
872, 8 73, Abs. ı, 2 und $ 75 der Konkursordnung
gelten entsprechend. Oeffentliche Bekanntmachungen
finden nicht statt.
$ 5 Während der Dauer der Geschäftsaufsicht
darf das Konkursverfahren über das Vermögen des
Schuldners nicht eröffnet werden. Arreste und Zwangs-
verfahren in das Vermögen des Schuldners finden nur
zugunsten der Gläubiger statt, die vom Verfahren nicht
betroffen werden ($ 9).
8 6. Die Aufsichtspersonen haben die Geschäfts-
führung des Schuldners zu unterstützen und zu über-
wachen. Zu diesem Zwecke können sie die erforder-
lichen Massnahmen treffen, insbesondere die Geschäfts-
führung ganz oder teilweise einer anderen Person
übertragen. Widerspricht der Schuldner, so hat das
Gericht das Erforderliche anzuordnen.
Für die Aufsichtspersonen gelten die 88 81, Abe. 2,
82, 83, 84, Abs. ı, Satz ı und Abs. 2 der Konkursord.
nung entsprechend.
Die Außsichtspersonen haben gegen den Schuldner
Anspruch auf Erstattung angemessener barer Auslagen
und auf Vergütung für ihre Geschäftsführung. Die
Festsetzung der Auslagen und der Vergfitung erfolgt
durch das Gericht.
87. Der Schuldner ist verpflichtet, jeder Aufsichts-
person Einsicht in seine Geschäftsbücher und sonstigen
468
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Aufzeichnungen zu gewähren und Auskunft über den
Stand seines Vermögens und über seine Geschäfte zu
geben.
Der Schuldner soll ohne Zustimmung der Aufsichts-
personen weder unentgeltliche Verfügungen oder Ver-
tägungen über Grundstücke und Rechte an Grund-
stücken vornehmen, noch Ansprüche befriedigen oder
sicherstellen, noch auch andere als solche Verbindlich-
keiten eingehen, die zur Fortführung des Geschäfts
und zu einer bescheidenen Lebensführung des Schuldners
und seiner Familie erforderlich sind.
$ 8. Die vorhandenen Mittel sind, soweit sie nicht
zur Fortführung des Geschäfts und zu einer beschei-
denen Lebensführung der Schuldner und seiner Familie
erforderlich sind, zur Befriedigung der Gläubiger zu
verwenden; Umfang und Reihenfolge der Befriedigung
bestimmen die Außfsichtspersonen nach billigem Er-
messen. In Streitfällen entscheidet das Gericht.
89. Von dem Verfahren werden nicht betroffen:
ı. Die Gläubiger, deren Ansprfiche auf Rechts-
handlungen des Schuldners beruhen, die dieser
nach der Anordnung der Geschäftsaufsicht
mit Zustimmung der Aufsichtspersonen vor-
genommen hat oder ohne solche Zustimmung
vornehmen durfte;
2. die Gläubiger, denen nach $ 43 der Konkurs-
ordnung im Falle des Konkurses ein Anspruch
auf Aussonderung zusteht;
3. die Gläubiger, soweit sie im Falle des Konkur-
ses abgesonderte Befriedigung beanspruchen
können;
4. die im 8 61, Ziffer ı und 2 der Konkursord-
nung bezeichneten Gläubiger wegen der dort
angegebenen Forderungen, auch soweit sie
nach der Anordnung der Geschäftsaufsicht
fällig werden.
8 10. Handelt der Schuldner seinen Verpflichtungen
zuwider oder liegen sonstige wichtige Gründe vor, so
kann das Gericht das Verfahren aufheben.
8 ıı. Die Entscheidungen des Gerichts sind un-
anfechtbar.
& ı2. Das Verfahren ist gebührenfrei; auf die Aus-
lagen finden die Vorschriften des fünften und sechsten
Abschnitts des Gerichtskostengesetzes entsprechende
Anwendung. Pauschsätze werden nicht erhoben.
8 13. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der
Verkündung in Kraft.
Berlin, den 8. August 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
— ———
Innungs- und \Vereinsnachriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Sterbekasse des Gentral-\Verbandes
Deutseher Photographen-Vereine und
Innungen, J.P.
Bekanntmachung.
Gleich vielen anderen unserer Kollegen ist auch
der Geschäftsfährer unserer Sterbekasse, Herr Friedrich
Herr, zu den Fahnen einberufen. Der Unterzeichnete
hat deshalb während der Dauer des Krieges die Ge-
schäftsführung der Sterbekasse übernommen. Alle die
Sterbekasse des C. V. betreffenden Anfragen und Sen-
dungen sind deshalb an die Adresse des Unterfertigten
zu richten.
Da an die Leistungsfähigkeit unserer Sterbekasse
während der Dauer des Krieges voraussichtlich erheb-
lich erhöhte Anforderungen gestellt werden, so ergeht
an unsere Mitglieder hiermit die Aufforderung, zu den
bereits fälligen drei Sterbeumlagen weitere drei Um-
lagen im voraus einzuzahlen, damit die Kasse allen
Anforderungen sofort gerecht werden kann. Die
schwere Zeit, die über unser geliebtes Vaterland herein-
gebrochen ist, stellt auch an unseren patriotischen
Opfersinn erhöhte Anforderungen und rechtfertigt
unsere Bitte.
An die Herren Vereins- und Innungsvorstände
ergeht hiermit die dringende Bitte, die fälligen drei
Sterbeumlagen, sowie für weitere drei Um-
lagen im voraus IinSumma 3 Mk. bis längstens
1. Oktober d. J. an den Unterfertigten einzu-
senden.
Bis zum ı. Oktober nicht eingegangene Umlagen
werden alsdann per Nachnahme erhoben.
Carl Palm, Nürnberg, Johannisstrasse 45.
en 2
Unterstützungs- und Darlehnskasse
des Gentral-Verbandes.
Durch Zuwendungen bei der Tagung des Dritten
Deutschen Photographentages in Leipzig sowie durch
Verkauf der Gruppenbilder, die von Herrn Max Bres-
lauer- Leipzig gütigst gestiftet wurden, erhielt die
obige Kasse den Betrag von 279.40 Mk., worüber hier-
mit öffentlich und mit herzlichstem Danke quittiert wird.
Adolf Sander,
Schatzmeister.
Paul Grundner,
Vorsitzender.
Zwangsinnung
Kreis Erlurt, Sehleusingen, Mühlhausen
und Weissensee.
In der ordnungsgemässen Vorstandssitzung am
22. August ıg14 wurde folgendes beschlossen: Die für
Anfang Oktober 1914 beschlossene Versammlung, welche
in Suhl stattfinden sollte, wird infolge des Krieges bis
auf weiteres verschoben.
Die am ı. Juli für das zweite Halbjahr (bis
31. Dezember) fälligen Beiträge sind portofrei bis
1. Oktober ıgı4 an den Kassierer Herrn J. Meyer-
Erfurt einzusenden. Noch rückständige Beiträge für
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
469
— —
das erste Halbjahr sind umgehend zu begleichen,
anderenfalls dieselben durch die Verwaltungsbehörde
eingeholt werden. Zur Fahne einberufene Kollegen
sind vorläufig von der Zahlung des Innungsbeitrages
entbunden. Der in Berlin für September 1914 an-
beraumte Meisterkursus ist für ıgı5 verschoben. Eas
wäre sehr zu wünschen, dass die nicht eingezogenen
Kollegen die zur Fahne einberufenen in dem Sinne
des Beschlusses des Erfurter Photographen - Vereins
möglichst unterstützen würden.
A. Rudolph, Wilh. Hofmann,
Obermeister. protok. Schriftführer.
—29-—
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe in den
Stadt- und Landkreisen Hannover und
Linden.
Die Vergrösserungsanstalt des Herm Friedrich
Fleischer, Linden bei Hannover, war von der Zwangs-
innung für das Photographengewerbe als Mitglied
herangezogen. Dieselbe legte dagegen bei dem
Magistrat zu Hannover durch ihren Rechtsanwalt Herın
Dr. jur. Gumbert Beschwerde ein, und zwar mit der
Begründung, dass die Vergrösserungen selbst durch
auswärtige Reisende gesammelt und auch bei aus-
wärtigen Anstalten im Rohzustande hergestellt würden.
Der Magistrat, sowie als letzte Instanz auch die
Regierung erklärten einstimmig die Firma für zwangs-
innungspflichtig!
Den Bescheid der Regierung geben wir nach-
stehend zur Kenntnis.
Im Namen des Vorstandes:
Richard Freundt, Obermeister.
Der Beriernugs. Eräudent
Nr. I. G. 168
Hannover, den 16. August 1914.
Am Archive 3.
Die Beschwerde vom 5. Mai d. J. gegen die Ihnen
am 22. April 1914 behändigte Entscheidung des Magi-
strats zu Hannover, nach welcher Ihr Mandant, Herr
Friedrich Fleischer - Linden, von Alten-Allee ı5,
für verpflichtet erklärt worden ist, der Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe in den Stadt- und Land-
kreisen Hannover und Linden anzugehören, wird aus
den für zutreffend erachteten Gründen der Entscheidung
zurückgewiesen.
Gegenüber den Behauptungen in der Beschwerde-
schrift wird noch darauf hingewiesen, dass es neben-
sächlich ist, ob die Vergrösserungen von Fleischer
in seinem Betriebe oder von einem Dritten auswärts
angefertigt werden. Tatsache ist, dass die Verarbeitung
und Fertigstellung der Vergrösserungen durch Fleischer
bezw. seine Angestellten erfolgt.
Nach den erfolgten Feststellungen wird in dem
Betriebe des Beschwerdeführers nicht bloss das Auf-
ziehen der Bilder und das Kartonnieren ausgefbt,
sondern vor allem das Retouchieren, eine Teilleistung
des Photographengewerbes, die durch einen „ Retou-
cheur‘“ (nicht Maler) ausgeführt wird, und die eine
genaue Kenntnis der Eigenschaften des photographi-
—
schen Bildträgers voraussetzt. Es handelt sich also
um typische Teilleistungen eines photographischen
Erzeugnisses, die untrennbar mit der Gesamtleistung
verbunden sind.
An
den Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Gumbert,
Hannover, Bahnhofstrasse 14.
An
den Magistrat der Königl. Haupt- und
Residenzstadt Hannover.
at
Photographischer Verein zu Hannover.
Die Mitglieder werden gebeten, am Freitag, den
11. September, abends 8'/, Uhr, im Restaurant „Wachs-
nings Hotel‘ zu erscheinen, um darüber zu beraten,
wie der Verein den Kollegen während der Kriegslage
am erfolgreichsten Hilfe leisten könnte. Besondere
Einladungen werden hierzu nicht versandt.
Der Vorstand:
L.d.N.: Bruno Weise, I. Vorsitzender.
Em ar 2 ei
Kleine Mitteilungen.
— Beschlüsse zur Kriegslage. In der am
19. August abgehaltenen Vorstandssitzung des Vereins
zur Pflege der Photographie und verwandter Künste
in Frankfurt a. M. wurde beschlossen, 1000 Mk. aus
der Vereinskasse zur Linderung der Not dem Roten
Kreuz zu übergeben. Weitere 1000 Mk. sollen aus der
Vereinskasse zur Unterstützung der Angehörigen unserer
im Kriege sich befindenden Vereinsmitglieder zur Ver-
tügung gestellt werden, welche Summe durch freiwillige
Beiträge noch erhöht werden soll.
— Von der „Bugra‘“. Die Internationale Buch-
gewerbe-Ausstellung in Leipzig bleibt nach einstimmigem
Beschluss des Direktoriums, des Finanzausschusses, des
Staats- und Stadtkommissars und des Oberbürger-
meisters wie bisher geöffnet. Man ist zu diesem
Beschluss gekommen, einmal, um dem Leipziger
Publikum, das allmählich wieder gern die Ausstellung
besuchte, entgegenzukommen, dann aber auch mit
Rücksicht auf die vielen Anfragen von auswärts, aus
denen ein ausserordentlich starkes Interesse für die
Ausstellung hervorgeht. Mit Ausnahme des französi-
schen, englischen und russischen Staatspalastes und
der belgischen und japanisschen Abteilung sind also
die Hallen nach wie vor weiter geöffnet, so dass jetzt,
wo die Zugverbindungen von auswärts allmählich
wieder besser geworden sind, auch Fremde das wert-
volle Material besichtigen können, ehe die Ausstellung
tür immer ihre Pforten schliesst.
— Photographieren auf der Strasse Der
Polizeipräsident von Jagow hat nachstehende Bekannt-
machung betreffend das Photographieren auf der Strasse
erlassen: In Ergänzung meiner Bekanntmachnng vom
21.d.M. — X. E 1081/14 — bringe ich hierdurch zur
öffentlichen Kenntnis, dass das Photographieren auf
den Strassen und Plätzen des Landespolizeibezirks
Berlin Privatpersonen, welche mit Apparaten aus der
Hand ohne Stativ für den eigenen Gebrauch Aufnahmen
470
machen wollen, in der bisher üblichen Weise ohne
besonderen Erlaubnisschein bis auf weiteres gestattet ist.
(„Der Reichsbote. ‘‘)
— Ausstellung „Das deutsche Handwerk
Dresden“. Nachdem der Arbeitsausschuss der Aus-
stellung „Das deutsche Handwerk Dresden 1915“
wegen des Kriegsausbruches beschlossen hatte, die
Ausstellung vorläufig zu verschieben und über den
endgültigen Zeitpunkt nach Klärung der politischen
Verhältnisse Beschluss zu fassen, waren durch den mit
der Weiterberatung der Ausstellung betrauten Geschäfts-
führenden Ausschuss die Vorsitzenden der einzelnen
Gruppenausschässe der Abteilungen I bis VII zu einer
Versammlung im Neuen Rathause einberufen worden.
Eine rege Aussprache ergab die Frage, wie die einzelnen
Gruppen in Zukunft ihre Arbeiten für die Ausstellung
durchführen sollen. Es wurde mit einer seltenen Ein-
mütigkeit betont, dass eine Einstellung der Ausstellungs-
arbeiten eine gewaltige Erschwerung einer künftigen
Ausstellung bedeuten würde und dass keine Einstellung,
sondern nur eine Einschränkung der Ausstellungs-
arbeiten gefordert werden müsse. Die Kosten einer
weiteren Fortsetzung einer Zentralstelle ständen in gar
keinem Vergleich zu den grossen Aufwendungen, die
bisher für die Ausstellung gemacht worden seien. Es
sei deshalb notwendig, dass an einer geordneten Ge-
schäftsführung festgehalten werde. Der Beschluss, dem
Arbeitsausschuss auf das dringendste zu empfehlen,
eine amtliche Zentralstelle der Ausstellung bestehen zu
lassen, wurde mit Beifall und Einstimmigkelt gefasst.
Es war eine mächtige Kundgebung der deutschen
Handwerksmeister, die hier in ernster Zeit zusammen-
gekommen waren, um über ein Friedeuswerk zu beraten,
eine feste Zuversicht auf eine glückliche Zukunft
unseres Vaterlandes; ein zäher Wille, das Erreichte zu
erhalten und zu verteidigen, gab sich kund.
— Der Landesverband der badischen Ge-
werbe- und Handwerkervereinigungen hat an
die Vorstände der Vereinigungen folgende Zuschrift
gerichtet: „Schon mit Beginn des Kriegszustandes hat
der Landesverband durch verschiedene Massnahmen
das Hereinbrechen allzu schwerer Zeiten für unseren
badischen Gewerbe- und Handwerkerstand zu ver-
hindern gesucht. Die Siegesnachrichten der letzten
Wochen haben die Gemüter wesentlich beruhigt, Ruhe
und Besonnenheit kehrt wieder und das Geschäftsleben
beginnt, den nervösen Charakter abzustreifen. Da wir
auch weiterhin die Interessen unserer Verbandsmit-
glieder wahren werden, bitten wir die Herren Vor-
stände, in Versammlungen die Wünsche und Be-
schwerden ihrer Mitglieder entgegenzunehmen und uus
in gewissen Zeitabschnitten hierüber zu berichten,
damit wir wissen, wo der Hebel am besten anzusetzen
ist. Diese Berichte sollen die Lage der einzelnen
Handwerker- und Gewerbetreibenden sowie ganzer
Berufsklassen schildern, vor allem auch Angaben über
Stockung an Aufträgen mit Begründung enthalten,
über Geld- und Kreditbeschaffung, Arbeitsverteilung,
Beschaffung der Roh- und Hilfsstoffe und dergleichen
mehr. Geht uns ein sorgfältig sortiertes und aufklärendes
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Material zu, so werden wir auch bei unseren künftigen
Massnahmen sicher das Richtige treffen und unserem
Stande nicht zu unterschätzende Hilfe leisten können."
— Der Stadtrat in Chemnitz ersuchte die Gewerbe-
kammer zu Chemnitz um Aeusserung zu dem Antrag
des Herrn X. in Chemnitz auf Befreiung von der Mit-
gliedschaft bei der Photographen -Zwangsinnung da-
selbat (d. d. 25. 5. 1914, J. Nr. 2937). Wie wir einer Ver-
öffentlichung der Kammer entnehmen, veranlasste diese
zunächst die Photographeninnung zu einer Aussprache
über den Antrag. Die Innung äusserte sich dahin,
dass das X.sche Geschäft Aufträge in kleinen und
grossen Photographien sammile, dieselben anfertigen
lasse und sie dann an die Kundschaft liefere. Solche
Geschäfte seien unbedingt innungspflichtig, und es sei
hierbei gleichgültig, ob nur photographische Ver-
grösserungen oder direkte photographische Aufnahmen
stattfinden. Beides sei eng verknüpft mit der Photo-
graphie, so dass eine Vergrösserungsanstalt immer ein
photographisches Geschäft bleibe.
Die Angelegenheit hat sodann den Handwerks-
ausschuss der Kammer beschäftigt. Der Ausschuss
wies auf eine Bemerkung des X. hin, dass er seine
photographischen Aufnahmen in hiesigen Ateliers an-
fertigen lasse, und war der Meinung, dass, wenn
die Anfertigung der photographischen Aufnahmen in
hiesigen Ateliers auf eigene Rechnung, in eigenem
Namen und unter eigener Verantwortlichkeit des X.
erfolgt, er der Innung anzugehören habe, da es uner-
heblich sei, ob er die übernommenen Aufträge selbst
ausführt oder durch einen anderen ausführen lässt. Im
übrigen erscheint aber die Innungspflicht für X. auch
noch durch weitere Umstände begründet. Nach 8 4,
Zitfer 2 der Innungssatzungen sind Mitglieder der
Photographen -Zwangsinnung zu Chemnitz alle die-
jenigen, welche innerhalb des Innungsbezirks gegen
Entgelt geschäftsmäsaig Bilder anfertigen und an Dritte
liefern. X, erklärt nun selbst in seinem Schreiben,
dass er seit etwa 15 Jahren grosse Porträts in Oel, bunt
und schwarz nach Photographien anfertige. Er übt
also eine gewerbliche Tätigkeit aus, die ihn nach 8 4,
Zitfer 2 der Innungssatzungen innungspflichtig macht.
Der Handwerksausschuss der Kammer beschloss daher,
den Stadtrat zu ersuchen, den Antrag des X. abzulehnen.
Dem Stadtrat zu Chemnitz wurde dieser Beschluss
zur Kenntnis gebracht.
— Mit Eichenlaub! Die Eiche, ein Symbol
der Kraft und Stärke, trotzt allem Sturm und Wetter!
Wir Deutsche haben von unseren Vätern das Mark
und den Mut, im Sturm nicht zu zagen! Einen
sinnigen und lieben Abschiedsgruss hat ein Veteran
von 1866 und 1870/71, der Erfinder der weltbekannten
Kaiser- Panoramen, der Königl. Kommissionsrat Fuhr-
mann, den meisten Garderegimentern in Berlin bereitet,
er hat es verstanden, mit grossen Mühen in wenigen
Tagen viele tausende Reiser der historischen Eichen
des Königl. Tiergartens schneiden und bündeln zu
lassen und solche noch rechtzeitig in Automobilen den
Truppen zu überbringen. Vielseitiger Dank ist ihm für
diese ideale Sache ausgedrückt worden.
Für die Redaktion verautwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halengee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 73|74.
13. September.
1914.
Kriegsnotspende Deutscher Photographen.
Es gingen weiter ein: Kleffel & Sohn-
Berlin 5o Mk.; Wilhelm Meyer- Kulmbach
5 Mk.; H. Hemmelskamp, Bad Rothenfelde,
5 Mk.; Julius-Hannover 20 Mk. ; A. Neumann-
Zwickau 5 Mk.; P. Gutschmidt-Berlin 5 Mk.;
A. Mewes-Rathenow ıo Mk.; H. Zernsdorf-
Belzig 5 Mk.; K. Bruksch-Dresden 5 Mk.;
H. Jursch-Nürnberg ı5 Mk ; E. Krömer-
Leipzig 5 Mk.; A. Dickhaut-Hamborn ı5 Mk.;
F. Heuschkel-Schwerin ıo Mk.; E. Weber-
Winnenden ıo Mk.; Vahlendick-Kellinghusen
10 Mk. ; F. Urbahns-Kiel ı0o Mk.; A. Klaiber-
Ludwigshafen 5 Mk.; H. Beier- Grimma i. S.
10 Mk.; W. Muckelberg-Bremerhaven 5 Mk.;
A Hoffmann- Cuxhaven 20,05Mk.;R.Freundt-
Hannover 20 Mk.; E. Lill-Hannover 5 Mk;
Astholz-Hannover 3 Mk ; Gebr. Berger-
Hannover 5 Mk.; Ad. Bergmann -Hannover
2 Mk.; H. Deike-Hannover 5 Mk.; W. Höffert-
Wichmann, Hannover 5 Mk.; W. König-
Hannover 5 Mk.; A. Möhlen-Hannover ı0 Mk.;
H. Meier-Hannover 5 Mk.; M. Merk-Hannover
5 Mk.; A. Nolte-Hannover 5 Mk.; F. Ren-
ziehausen- Hannover ıo Mk.; H. Schäfer-
Hannover 5 Mk ; C. Thies- Hannover 5 Mk.;
E. Tremper-Hannover ıo Mk.; B. Weise-
Hannover 5 Mk ; P. Frommelt-Hannover 5 Mk.
Zusammen bis zum 7. September 365 Mk.
Herzlichen Dank an alle freundlichen
Geber. An die Kollegen, Mitglieder, Gönner
und Freunde des Central- Verbandes richte
ich die herzliche dringende Bitte um
weitere Zuwendungen.
Adolf Sander, Leipzig-Gohblis,
Gohliser Strasse 53.
Es ist wirklich herzerfrischend, den Opfer-
sinn der Kollegen in diesen Zeiten kennen zu
lernen. Hier nur einige der Begleitworte, die
den Geldsendungen beigefügt sind. Ein Kollege
schreibt:
„Mein guter, verehrter Freund Sander!
Gott helfe uns diesen schweren Kampf
bestehen! Beifolgend ıo Mk. für die Kasse in-
folge Eures Aufrufes. Seid herzlich gegrüsst!
Euer ........ “
Ein anderer schreibt bei Uebersendung von
5 Mk.:
„Mein sehr geehrter Herr Sander!
Der Aufruf unseres lieben Schlegel hat,
wie Sie sehen, bei mir einen freudigen Wider-
hall gefunden. Leider ist es nicht viel, was ich
geben kann, aber das wenige, was ich gebe,
ist aus echtem kollegialen Herzen gegeben, und
ich bin fest überzeugt, es wird sich niemand
ausschliessen.
Mit kollegialem Grusse .
Ihr 4.42640%2 .
Dieses sind nur wenige Worte, aber sie
zeugen von der ehrlichen und opferfreudigen
Gesinnung der Kollegen.
Der in der früheren Quittung bestätigte Betrag
von 5 Mk. des Herrn Axel Bilberg und der
von Genanntem übergebene Kodakapparat, der
zum Besten der Kriegsnotspende Deutscher Photo-
graphen verkauft werden soll, ist um so höber
anzuschlagen, als es sich bei diesem Leipziger
Kollegen um einen Angehörigen des schwedi-
schen Nachbarreiches handelt.
Es wird die Kollegen interessieren, zu er-
fahren, dass bereits ein Kollege die Wohltat
der Unterstützungskasse des C. V. erfahren
konnte. Derselbe musste mit Frau und fünf
Kindern unter Zurücklassung seiner sämtlichen
Habe von der russischen Grenze flüchten. Rasche
Hilfe, die die genannte Kasse gewähren konnte,
war hier doppelt Hilfe. Aber die Kasse ist viel
zu schwach, alle Bitten, die eingehen werden,
zu berücksichtigen, daher muss an die Opfer-
willigkeit der deutschen Kollegen die Bitte um
Hilfe gehen.
Alle Kollegen, Mitglieder, Gönner und
Freunde des C. V. mögen im edien Wettstreit
eifern, den notleidenden Kollegen zu helfen. Noch
kann die photographische Fachwelt und
alles, was mit ihr zusammenhängt, nicht
klagen; dem mutigen Vorgehen unserer tapferen
Truppen verdanken wir den Schutz des deutschen
Landes. Viele Kollegen stehen unter den
Fahnen und nehmen am Kampfe tätigen Anteil,
andere haben Hab und Gut im Stiche lassen
müssen und finden bei späterer Rückkehr viel-
leicht nur einen Trümmerhaufen vor.
Das sind die Schrecknisse eines Krieges,
eines Krieges, der uns aufgezwungen wurde, und
wenn wir nicht durch unser Heer und seine
70
472
Führer den Sieg an unsere Fahnen knüpfen
könnten, dann wäre wohl unser teueres deut-
sches Vaterland für immer dahin, und wir könnten
als fremde, missachtete Söldlinge all unser Hab
und Gut opfern. Dass wir unser Eigentum
behalten, verdanken wir dem Heere; zeigen wir
uns der tapferen Taten würdig, indem wir diese
geringen Opfer bringen.
Adolf Sander-Leipzig.
Weiter wurden gezahlt: Fräulein Kendel-
bacher-Dessau 5 Mk.; R. Knoth-Leipzig
10 Mk.; Ferd. Hyna-Goldberg i. Schl. 5 Mk.;
Paul Kunze-Schweidnitz 5 Mk.; Barthel-
Leipzig 5 Mk.; Gustav Werner-Leipzig 20 Mk.;
M. Breslauer-Leipzig 2. Rate ıo Mk.; Rud.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
—
Gäbler-Leipzig 5 Mk; Munkwitz-Leipzig
ıo Mk.; Mispagel-Leipzig ıo Mk.; Rud.Krull
resp. dessen Gattin in Aken a. Elbe in Ver-
tretung ihres zu den Fahnen eingezogenen Gatten
3 Mk.; Schölermann - Heide i. Holst. 5 Mk.;
Paul Grundner-Berlin 5o Mk.; Franz Tellg-
mann-Mühlhausen i. Th. 6 Mk.; Sektion Leipzig
des Sächsischen Photographenbundes 200 Mk.;
Photographen - Zwangsinnung Leipzig 300 Mk.
Im ganzen bis zum 9. September: 1214 Mk.
Alle Freunde, Gönner und Mitglieder
des Central- Verbandes bitten wir um
weitere gütige Beiträge.
Adolf Sander-Leipzig-Gohlis,
Gohliser Strasse 53.
— a ——
Deutsehe Photographenl
Eine ernste und schwere Zeit hat begonnen.
Draussen mit den feindlichen Heerscharen auf
allen Seiten harte Kämpfe, drinnen aber, trotz
aller Siegeszuversicht, bange Sorge um die
Existenz!
Was deutscher Fleiss und deutsche Regsam-
keit in mühseliger Arbeit länger als ein Menschen-
alter hindurch aufgebaut haben, unsere Feinde
wollen es vernichten. Wo sie nur irgend
können, schädigen sie unsere gewerblichen Inter-
essen, allen voran unsere biederen Vettern in
England, denen unsere stets wachsenden Er-
folge auf dem Weltmarkt schon lange ein Dorn
im Auge waren. Darum heisst es jetzt für
jeden Deutschen:
„Auge um Auge,
Zahn um Zahn!“
Deutsche Photographen, lasst auch uns unseren
Teil dazu beitragen, den wirtschaftlichen Kampf
Ausländisehe
Vom Verein der Fabrikanten photographischer
Artikel, E. V., dem Verband von Händlern photo-
graphischer Artikel, E. V., und der Vereinigung
der Händler für Fachphotographenbedarf erhalten
wir folgende Zuschrift, die wir mit dem Wunsche
zur Kenntnis bringen, unsere Leser mögen alle
danach handeln:
England hat den Staatsboykott gegen deutsche
Wirtschaftsinteressen proklamiert, die englische
Regierung verbietet jedem Engländer beischwerer
Strafe, seine Schulden an deutsche Gläubiger
zu zahlen und mit ausländischen Firmen zu
handeln, bei denen auch nur ein Deutscher be-
teiligt ist. Auch der geschäftliche Briefwechsel
mit deutschen Firmen ist untersagt. Diese
Haltung Englands und der anderen Deutschland
feindlich gesinnten Staaten gibt deshalb mehr
gegen das feindliche Ausland aufzunehmen.
Verwendet zu Euren Aufnahmen und Bildern
keine Robmaterialien mehr, die in feindlichen
Ländern hergestellt werden oder aus solchen
Fabriken stammen, die unsere Feinde mit ihrem
Gelde unterbalten. Unsere heimische In-
dustrie steht auf einer solchen Höhe,
dassjeder, auch der Verwöhnteste unserer
Kollegen, durch ihre Erzeugnisse voll
zufriedengestellt werden kann.
Deutsche Platten,
Deutsche Papiere,
Deutsche Apparate
sei fortan die Losung!
Die Vorstände
des Photographischen Vereins zu Berlin
und der Photographen-Innung (Zwangs-
Innung) zu Berlin.
Photoartikel.
und mehr Veranlassung, dass auch die Kon-
sumenten photographischer Bedarfsartikel in
Deutschland und Oesterreich- Ungarn Gleiches
mit Gleichem vergelten und zu einem Ausschluss
besonders der englischen photographischen Artikel
übergehen!
So haben bereits die österreichischen Ama-
teurphotographen-Vereine beschlossen, photo-
graphische Artikel aus England nicht mehr zu
kaufen, und auch in Deutschland macht sich bei
den Fachphotographen eine Bewegung in dieser
Richtung geltend.
Tatsächlich hatte bei uns in Deutschland
die lächerliche Ausländerei auf keinem anderen
Gebiete eine solche Ausdehnung erlangt, wie
auf dem der photographischen Bedarfsartikel.
Und gerade hier war am wenigsten Ursache
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNK.
473
dazu. Denn unsere deutsche photographische
Industrie ist in bezug auf Leistungsfähigkeit der
ausländischen Konkurrenz nicht nur ebenbürtig,
sondern weit überlegen! Das beweist am besten
die enorme Zunahme des Exports an deutschen
Photoartikeln, der die Hälfte, ja auf einigen
Gebieten zwei Drittel der gesamten Produktion
umfasst Unsere Fabrikanten waren gezwungen,
in zunehmendem Masse Absatzgebiete im Aus-
lande zu suchen, da man in Deutschland Erzeug-
nisse, besonders Trockenplatten, photographische
Papiere und Filme bevorzugte, die aus dem
Ausland kamen, und das obgleich nachweisbar
die ausländische Konkurrenz nicht leistungs-
fähiger ist als unsere deutschen Fabriken. Aber
es mussten englische und belgische Papiere,
englische und französische Trockenplatten, eng-
lische und französische Filme sein, wenigstens
genügte es, wenn die Plattenschachteln und
Papierpackungen englische Bezeichnungen trugen.
Dieser beschamenden Ausländerei mussten
unsere Fabrikanten, um in Deutschland Absatz
zu finden, vielfach dadurch entgegenkommen,
dass sie ihre Packungen mit englischen Auf-
schriften versaben, und ungezählte Tausende
von Trockenplatten, gutes deutsches Fabrikat,
waren nur dadurch in Deutschland abzusetzen,
dass sie unter englischer Flagge herauskamen.
Dieselbe Ware fand unter deutscher Bezeich-
nung im Auslande, sogar in England, nicht aber
bei uns im Vaterlande, Abnehmer! Nicht an-
ders ist es mit photographischen Chemikalien
und Papieren. Obgleich Deutschland fast 95 Pro-
zent. des Bedarfs der ganzen Welt an photo-
graphischen Chemikalien deckt, mussten diese
vielfach erst ins Ausland gehen, um von dort
aus, mit englischen und französischen Bezeich-
nungen versehen, bei uns Abnehmer zu finden.
Die deutschen Verbraucher photographischer
Bedarfsartikel sollten aber auch berücksichtigen,
dass sehr viele der bekannten als „amerikanisch“
bezeichneten Photoartikel in England hergestellt
und daher englische Erzeugnisse sind.
Die englischen und französischen Trocken-
platten, Papiere und Filme sind in keinem Falle
besser, als die Erzeugnisse unserer deutschen
Betriebe, und es wäre an der Zeit, dass sich
jetzt auch deutsche Berufsphotographen und
Liebhaberphotographen von ihrer lächerlichen
Vorliebe für englische und französische Photo-
artikel befreien, sich auf ihren Nationalstolz be-
sinnen und nur deutsche Photoartikel kaufen!
1 ——
Rundsehau.
— Ersatz des Sauerstoffs durch
Schwefel in der Entwicklungsfunktion.
Die Gebr. Lumiere und Seyewetz haben die
Analogien, welche der Schwefel mit dem Sauer-
stoff in seinen verschiedenen Verbindungen
darbietet, zu der Untersuchung geführt, ob
der Ersatz des Schwefels in der Entwicklungs-
funktion eines Amidophenols die Entwicklungs-
eigenschaften verändert. Es wurden zu diesem
Zwecke das o-Amidothiophenol und das Dime-
thylparamidothiophenol genommen, die den oben
erwähnten Beschaffenheiten entsprechen, und
damit Entwickler nach den üblichen Formeln
angesetzt; das Amidophenol wurde durch das
Schwefelderivat ersetzt, als Alkali wurde sowohl
Soda wie auch Aetznäatron probiert. Keine der
beiden Amidothiophenole vermochte das latente
Bild zu entwickeln, selbst nicht nach sehr langer
Einwirkungsdauer, woraus ersichtlich, dass der
Ersatz des Sauerstoffs durch Schwefel das Ent-
wicklungsvermögen aufgehoben hat.
— Fixierbäder mit Hyposulfit und
Rhodanammon. C. Wellborne Piper hat
seine Studien über Schnellfixierbäder fortgesetzt.
Auch die Rhbodansalze können bekanntlich zum
Fixieren benutzt werden, aber sie haben den
Uebelstand, die Gelatine anzugreifen; ferner
stellen sich solche Bäder auch zu teuer. Anderer-
seits geben Mischungen von Hyposulfit mit
Rhodanammon schnell arbeitende Lösungen, die
[Nachdruck verboten.)
erwähnten Nachteil nicht besitzen, wenn letztere
Verbindung nur in kleinen (uantitäten vor-
handen ist.
Versuche zeigten, dass die rapideste Mischung
30 Prozent Fixiernatron enthalten muss, d. i.
die gleiche Konzentration, die beim Ammoniak-
gemisch zur Erzielung der besten Resultate not-
wendig war. Wenn bei diesem Gehalt an
Hyposulfit 2!/, Prozent Rhodanammon zugesetzt
wird, so wird die Fixierdauer auf 43 Prozent
reduziert; 5 Prozent Rhodanammon reduziert
bis 35 Prozent, und bei Steigerung des Rhodan-
ammons auf 30 Prozent können wir die Fixier-
dauer auf 1/, herabdrücken. Jedoch in An-
betracht der Reaktion des Rhodanammons auf
die Gelatine ist 5 Prozent als das Maximum,
das ohne schädlichen Einfluss arbeitet, anzu-
nehmen; 21/, Prozent liefert bereits eine für die
Praxis sehr beachtenswerte Zeitkürzung. Bei
einem Lumierefilm wurden ı Minute 20 Sekunden
für das erste Fixierstadium konstatiert (bei
ı8 Grad C), ein völliges Ausfixieren dürfte da-
nach 3 Minuten beanspruchen.
Der Effekt des Rhodanammons ist bei starken
Fixiernatronlösungen sehr gering, bei schwachen
dagegen sehr gross. Eine ıoprozentige Hypo-
sulfitlösung gibt ein Schnellbad bei 5 Prozent
Rhodanammon, das erste Fixierstadium liegt
unter 2 Minuten, d. i. etwa 1/, der Zeit wie bei
einer einfachen ro prozentigen Hyposulfitlösung. .
70”
474
Bei 2oprozentiger Hyposulfitlösung betrug die
Reduktion etwa 1/,. Bei 30 Prozent Hyposulfit
wird die relative Reduktion geringer, aber die
wirkliche Fixierdauer wird auf ein Minimum ge-
bracht. Nimmt man 2!/, Prozent Rhodanammon
als das praktischste Verhältnis, so ergibt sich
für das schnellst wirkende Bad folgende Formel:
Fixiernatron . 180 g,
Rhodanammon 15,
Wasser bis zu . 600 ccm.
Diese Lösung wird etwa ?/, der Zeit einer
reinen 4oprozentigen Fixiernatronlösung be-
nötigen (letztere ist die schnellst wirkende Zu-
sammensetzung bei einem Bade, das nur Fixier-
natron enthält).
Mit dem ersten Stadium des Fixierprozesses
bezeichnet Welborne Piper bekanntlich den
Zeitpunkt, bei welchem alles weisse Bromsilber
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
gelöst erscheint. Der vollständige Fixierprozess
erfordert nach Pipers Beobachtungen die
doppelte Zeit. Bei den Fixierbädern mit Rhodan-
ammonium lässt sich der Zeitpunkt des voll-
ständigen Ausfixierens experimentell feststellen.
Bringt man die Platte in eine Rhodanammon-
lösung, etwa 30oprozentig, so wird jene bald
klar; halt man dann die Platte unter die Wasser-
leitung, so überzieht sich jene hier beim Wässern
mit einem feinen Niederschlag (einer Silber-
verbindung), sofern ein ungenügendes Fixieren
erfolgt war. Man führt dann die Platte in das
Fixierbad zurück; sie wird darin wieder klar.
Nach einiger Zeit wiederholt man die Probe
unter dem Wasserleitungshahn. Solange die
Platte bei der Wasserspülung nicht klar ver-
bleibt, ist die Fixage noch nicht zureichend.
(„British Journal“ Nr. 2823.)
——
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Württembergiseher Photographen - Bund
Unsere‘ verehrlichen Mitglieder werden ersucht,
den verfallenen Halbjahrsbeitrag für die Zeit vom
ı. April bis ı. Oktober ı9ı4 mit 8 Mk. baldigst an
unseren Kassierer, Herrn Eugen Stöckle-Stuttgart,
Charlottenstrasse 31, einsenden zu wollen.
Bis 20. September nicht eingegangene Beiträge
werden von diesem Zeitpunkt ab unter Zuschlag der
entstehenden Kosten durch Nachnahme erhoben.
—aBt—
Photographen -Zwangsinnung
Kempten i.A. für den Allgäu und Süd-
sehwaben.
Zur Fahne einberufen, rufe ich allen liebwerten
Freunden und Kollegen sowie den übrigen Innungs-
mitgliedern ein herzliches „Lebewohl‘ zu.
Auf Wiedersehen!
Zimmermann, Obermeister.
NB. Stellvertretender Vorsitzender ist der Schrift-
führer Herr E. von Zabuesnig.
—
Photographen-Innung Wiesbaden.
Protokoll der ausserordentlichen
Hauptversammlung am 9. Juli im Restaurant
„Wartburg“, Wiesbaden.
Eröffnung 3°/, Uhr. Anwesend 35 Mitglieder.
Der Obermeister begrüsste die anwesenden Mit-
glieder, insbesondere Hesrn Stadtrat Meier als Ver-
treter des Magistrats. Hierauf Verlesung des Proto-
kolls der sechsten Hauptversammlung am 26 März.
Dasselbe wird einstimmig genehmigt.
Punkt 2 der Tagesordnung: Sonntagsruhe, stellt
der Obermeister zur Diskussion, und sprechen hiersu
die Kollegen Kleber und Bogler. Letzterer ersucht
die auswärtigen Mitglieder, sich an der Debatte nicht
zu beteiligen, sondern die Regelung dieser Angelegen-
heit den Wiesbadener Kollegen zu überlassen. Auch
werde dadurch die Debatte wesentlich gekürzt. Es
wird vom Obermeister vorgeschlagen, um allen Zweifel
seitens des Publikums über die Sonntagsruhe im Photo-
graphengewerbe zu beseitigen und dadurch aufklärend
zu wirken, jedem Mitgliede von der Innung aus ein
Plakat in geschmackvoller Ausführung zu liefern, wann
die Geschäfte Sonntags offen sind, und jedes Innungs-
mitglied soll verpflichtet sein, dieses Plakat in seinem
Schaukasten oder Erker untersubringen. Die Ver-
sammlung beschliesst dem Vorschlag bezw. Antrag des
Obermeisters gemäss.
Verschiedene Kollegen sind für die Aufhebung
der Sonntagsruhe, jedoch ist die Mehrzahl für den
2 Uhr-Geschäftsschluse.
Herr Stadtrat Meier spricht ebenfalls zu der Sache
und betont nochmals, die einmal eingeführte Sonntags-
ruhe bestehen zu lassen, um so mehr, als ein Antrag
zwecks Aenderung derselben aller Wahrscheinlichkeit
nach abgelehnt werden würde.
Es wird nunmehr über die Beschaffung der Plakate
abgestimmt und der Antrag mit Stimmenmehrheit
angenommen. Als Text für dieses wird folgendes
festgelegt: „Sonntage geöffnet von 9 bis 2 Uhr. Laut
hiesiger polizeilicher Verordnung müssen sämtliche
Photograpbhischen Ateliers ab 2 Uhr geschlossen sein.“
Punkt 3 der Tagesordnung: Statuten- Aenderung,
kommt nicht zur Verhandlung, da zwei Drittel der
Mitglieder, wie die Vorschrift ist, nicht anwensend
sind. Demzufolge soll iu etwa 4 Wochen nochmals
PHOTOGRAPHISCHEZCHRÖNIR.
475
eine ausserordentliche Versammlung einberufen werden,
und ist diese dann unbedingt beschlussfähig.
Nach Bekanntgabe der Eingänge von Brückmann,
Kahn, Müller, Kellner und Römer spricht der
Obermeister über die neu zu errichtende Krankenkasse
für selbständige Handwerker und erteilt hierzu Herrn
Stadtrat Meier das Wort. Derselbe gibt hierüber
genaue Auskunft und ersucht die Versammlung, im
Prinzip dafür zu stimmen, welches dann auch ein-
stimmig geschieht.
Die Kollegen Fassbender und Bogler sprachen
noch über die Konkurrenz, welche von Beamten einzelter
Behörden den Fachleuten zugefügt wird, und soll
diesem. Uebelstande abgeholfen werden, indem die
Innung den in Frage kommenden Behörden Mitteilung
macht.
Zu Punkt 5: Central - Verbands - Angelegenheiten,
weist der Obermeister nochmals auf die Sterbekasse
hin und ersucht dringend um zahlreiche Anmeldung.
Da die Reiben sich schon sehr gelichtet, verzichtet
der Obermeister, über den Obermeistertag in Leiptig
zu berichten, und soll dies in der nächsten Versamm-
lung geschehen.
Es wird noch beschlossen, die ermittelten Durch-
schnittspreise drucken zu lassen und jedem Mitgliede
zuzustellen.
Schluss der Versammlung 8?/, Uhr.
P. Schäfer, Schriftführer.
Die auf den 6. August anberaumte ausserordentliche
Innungsversammlung, betreffend Statutenänderung,
musste des Kriegszustandes halber bis auf weiteres
verschoben werden. Dass die Ateliers, deren Iuhaber
ins Feld gezogen, im Betrieb erhalten werden können,
soll seitens der Innung Vorkehrung getroffen werden,
durch Uebernahme der Arbeiten, von abkömmlichen
Kollegen oder durch Ueberlassung älterer Gehilfen,
die in grösseren Betrieben doch nicht voll beschättigt
werden könnten bei der gegenwärtigen Geschäftslage.
Vermittelung durch den Innungsvorstand.
Weiter ist beabsichtigt, die zur Fahne eingerufenen
Kollegen bei der Nassauischen Kriegsversicherung zu
versichern, und es ist nötig, dass die Anmeldung der-
jenigen Kollegen, die im Felde stehen, sofort durch
deren Angehörige bewirkt wird. Die Zahl der zu
Versichernden wird natürlich bestimmend sein, in
weicher Höhe die Versicherung des einzelnen ab-
geschlossen werden kann. Um möglichst Mittel zu
diesem Zweck zu beschaffen (das Innungsvermögen ist
sehr gering), haben wir hier in Wiesbaden bereits eine
Sammlung unter den Mitgliedern veranstaltet, und
auch die auswärtigen Mitglieder, die nicht ins Feld
ziehen, werden gebeten, durch Zuwendung von Beträgen,
je nach Kräften, den edlen Zweck zu fördern. Sammel-
stelle: Kassenführer Hies-Wiesbaden, Taunusstrasse 41.
Gleichzeitig wird noch um Einsendung des fälligen
Beitrags für das dritte Vierteljahr ıgı4 sowie um die
rückständigen Beiträge ersucht.
Der Vorstand.
Gg. Pfusch, Obermeister.
Zur Klarstellung!
In Nr. 57 des „Photograph‘“ vom 17. Juli 1914
wird unter „Bücherschau‘ der kleine Katechismus
für Prüflinge in der Photographie einer Kritik unter-
worfen, die geeignet ist, den jungen Leuten das Studium
des in seiner übersichtlichen, knappen Form bis jetzt
einzig veröffentlichten Hilfsmittels zu verleiden. Dem
Verfasser der erwähnten Kritik (die mir übrigens am
31. August erst zu Gesicht gekommen ist) möchte Ich
zunächst empfehlen, den Absatz III des Vor-
wortes zu beherzigen!
Auf die bemängelten Fragen und deren Antworten
hierorts näher einzugehen, erübrigt sich insofern, als
der Absatz IV des Vorwortes ausdräcklich die wissen-
schaftliche Seite nicht an sich für den Präfling, wohl
aber für die Prüfung vermieden wissen wlil.
Selbstverständlich gestaltet sich der einer Prüfung
vorangehende fänf- bis sechswöchige Unterricht, den
die jungen Leute, die zur Prüfung stehen, durch mich
geniessen, derart, dass die photographische Chemie,
analog den Wünschen des Kritikers, in keiner
Weise und Form zu kurz kommt, ja sogar in die
praktische Chemie überfliessend veranschaulicht wird.
Ich glaubte einem mehrseitigen Wunsch und viel-
seitigen Bedürfnis mit der Veröffentlichung dieser
kleinen, seit lange in meinem Hirn für die Prüflinge
sich bewährten Skizze entgegenzukommen, zumal es
mir vergönnt war, nicht nur eine sojährige praktische
Tätigkeit auf fast allen Gebieten der Photographie zu
entfalten, sondern als mir auch eine 30jährige Er-
lahrung der Lehrtätigkeit in unserm Beruf zu Gebote
stand. Ich halte dafür, „von einem Prüfling, dem leider
fast durchschnittlich nur die elementarsten Schulkennt-
nisse zur Seite stehen, die wissenschaftlich chemischen
Vorgänge, als: Zerlegungen und Spaltungen der in
der Photographie benötigten Elemente und Stoffe,
bezw. deren Gleichungen, bei einer Gehilfen-
prüfung zu fordern, ist ein Ballast, der allein
dem in der photographischen Chemie Weiterstrebenden
zu überlassen ist.“
Das dem Büchlein sonst gespendete Lob nehme
ich für mich nicht in Anspruch, das möge den Jüngeren
und Jüngsten unseres Berufs, die daraus Nutzen ziehen,
zugute kommen. Gustav Haertwig.
nn
Ateliernashriehten.
Berlin. Die Firma Becker & Maass, Atelier
für künstlerische Photographie, Inhaberin Marie
Boehm, hat wegen Brandes ihr Atelier nach der Bellevue-
strasse 5 verlegt. Die Firma gibt dies ihren Kunden
durch eine sehr originelle, von dem Karikaturisten
Aug. Hayduk gezeichnete Karte bekannt.
Görlitz. Herr Rudolf Müller hat die Leitung
seines Geschäftes Photo-Atelier Ganzel-Francken
Nachf., Am Dresdener Platz, wieder selbst übernommen.
®
476
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Gesehäftliehes.
Turn (Böhmen). Neu eingetragen wurde die Firma
„The American Photo“, G. m. b. H. Gegenstand des
Unternehmens ist die Fortführung des von dem Gesell-
schafter Albert Anton gegründeten und betriebenen
Unternehmens für Photographie, Semiemaille und Ver-
grösserung in Turn und den Filialen In Teplitz und
Aussig. Die Höhe des Stammkapitals ist 20000 Kr.
Geschäftsführer sind die beiden Gesellschafter Albert
Anton, Photograph, und Agnes Stellmacher,
Privatiere, beide in Turn.
1 ar
Auszeiehnungen.
Der Inhaber des Photogr. Ateliers M. Merck in
Hannover, Georgstrasse 8, Herr Magnus Merck,
wurde vom Fürsten zu Schaumburg -Lippe zum „ Fürst-
lichen Hofphotographen‘ ernannt.
m a’ I 0 ei
Kleine Mitteilungen.
— Durch den Kriegsausbruch ist es der Firma
Heinrich Ernemann, A.G., unmöglich gemacht, ihr
Jubiläums-Preisausschreiben 1914, wie vorgesehen, jetzt
zu Ende zu führen. Das international zusammen-
gesetzte Preisrichterkollegium kann auf absehbare Zeit
nicht zusammeutreten, eine Entscheidung ist also jetzt
nicht zu erzielen. Weiter sind eine ganze Reihe uns
vom Auslande avisierter Sendungen nicht eingetroffen;
es ist anzunehmen, dass diese Bilder auf den Grenz-
zollämtern des Auslandes bei Kriegsausbruch liegen
geblieben sind, und es ist noch gar nicht abzusehen,
ob und in welchem Zustand sie nach Friedensschluss
eintreffen. Das Preisausschreiben muss also auf un-
bestimmte Zeit verschoben werden.
— Französische Lügenmeldungen und die
„Bugra‘“. Ein deutlicher Beweis (wenn es überhaupt
noch eines solchen bedurft hätte), wie die französischen
Zeitungen ihr Leserpublikum belligen, zeigt eine Notiz,
die die Pariser „Patrie‘ gebracht hat. Die Meldung
besagt: „Laut Berichten von Reisenden sind die Hallen
der russischen, englischen und französischen Aus-
stellung mit ihren Schätzen auf der ‚Bugra‘ in Leipzig
böswillig in Brand gesteckt und seitens der Stadt ist
nichts getan worden, um das Feuer zu beschränken“.
Selbstverständlich ist, wie jeder weiss, nicht eine einzige
Halle jemals durch Feuer angegriffen worden, auch
ist es ganz selbstverständlich, dass die Ausstellungs-
leitung oder die Stadt nicht ruhig dabei zugesehen
hätte, denn in Deutschland kennt man auch in Kriegs-
zeiten die Verpflichtung zum Schutze des fremden
Privateigentums. Die ausländischen Pavillons 'auf der
„Bugra‘“ sind überdies nicht Eigentum der betreffen-
den Nationen, sondern sind zum grössten Teil von
deutschen Architektenfirmen errichtet, denen gegen-
über die Ausstellung verantwortlich ist. Die genannten
Hallen sind vollkommen unversehrt, aber natürlich
geschlossen. Alle übrigen Hallen sind nach wie vor
geöffnet und mit ihrem reichen Inhalt dem Publikum,
das sich zahlreich wieder einfindet, unverändert zu-
gänglich.
— Stuttgart. Die Handwerkskammer Stuttgart
wird sich bemühen, auch während des Krieges
ihre Tätigkeit aufrecht zu erhalten. Sie ist
daher auch bereit, jederzeit Auskünfte aller Art zu
erteilen, sowie Wünsche und Anträge entgegenzu-
nehmen. In Gemeinschaft mit der Stadt Stuttgart und
der Handelskammer Stuttgart hat sie in ihren Räumen
Neckarstrasse 537 eine Städtische Beratungsstelle
in geschäftlichen Angelegenheiten errichtet, an
welcher eine ganze Reihe erfahrener Handwerker neben
Kaufleuten und Juristen mitwirken. Diese Beratungs-
stelle ist zum mündlichen Verkehr täglich vormittags
von ıo bis ı2 Uhr geöffnet; sie übernimmt:
I. Die Beratung von Gewerbetreibenden, ins-
besondere auch der Frauen von Kriegsteilnehmern in
allen geschäftlichen Fragen (einschliesslich Steuer- und
Lebensversicherungssachen), die infolge des Krieges auf-
tauchen;
a. die aussergerichtliche Vermittelung von Ver-
gleichen und Stundungsverträgen zwischen Gläubigern
und solchen Schuldnern, die infolge des Kriegs vor-
übergehend ihre Verpflichtungen nicht zu erfüllen ver-
mögen;
3 die Ausstellung von Zeugnissen zwecks Er-
langung gerichtlicher Bewilligung von Zahlungstristen
gemäss Erlasses der Königl. Zentrallstelle von Gewerbe
und Handel;
‚4. die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Kon-
kursverlahrens,
Diese Beratungsstelle dient aber nur den in Stutt-
gart ansässigen Handwerkern und Gewerbetreibenden,
und zwar nur in den oben angegebenen Angelegen-
heiten, während von der Zentralstelle eine weitere
dem ganzen Lande dienende Beratungsstelle für
Gewerbetreibende errichtet worden ist. Diese sieht
ihre Aufgabe darin, Industriellen, Kaufleuten und Hand-
weıkern in kaufmännisch-technischen Fragen Rat und
Auskunft zu erteilen. Insbesondere will sie diesen
auch nach Kräften an die Hand gehen bei Aufrecht-
erhaltung der Ordnung im Buchhaltungsbetrieb; bei
Aufstellung von Vermögensübersichten, sowie bei der
sachverständigen Begutachtung solcher; bei Einzel-
fragen auf dem Gebiete des Kredit- und Zahlungs-
verkehrs; bei wichtigen geschäftlichen Verfügungen
und Entschliessungen, namentlich bei solchen, die den
Weiterbetrieb des Unternehmens betreffen. Auch bei
der Zuweisung geeigneter kaufmännischer Hilfskräfte
wird sich die Beratungsstelle gern betätigen.
Dureh Stellungnahme zu Fragen grundsätzlicher
Natur, wie sie die heute vollständig veränderten Ver-
hältnisse mit sich bringen werden, und durch deren
Bekanntgabe in der Presse wird die Beratungsstelle
in ihrem Teil zu einer gleichartigen Behandlung bei-
tragen. Die Beratungsstelle (Landesgewerbemuseum
Stuttgart, II. Stock, Zimmer Nr. 19), beantwortet schrift-
liche Fragen aus dem ganzen Land und ist bis auf
weiteres für persönliche Auskünfte, mit Ausnahme des
Sanıstags, täglich vormittags von 9 bis ı2 Uhr geöffnet,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
477
— Die hessische Handwerkskammer hat an
sämtliche Reichs-, Staats-, Militär-, Eisenbahn-, Post-,
Kirchen- und Kommunalbehörden das folgende Rund-
schreiben gerichtet:
„Durch die in den Tagen vor der Mobilmachung
und den Tagen der kriegerischen Ereignisse ein-
getretene Stockung im Handel und Verkehr sind
besonders dem Handwerker- und Gewerbestande
schwere, kaum wieder einzuholende Verluste entstanden.
Allmähblich tritt aber die so notwendige Beruhigung im
Erwerbsieben wieder ein. Unter dem Eindruck der
Ereignisse der letzten Tage, der grossartigen Erfolge
unserer tapferen Truppen tritt eine Entspannung ein,
und man bemüht sich In allen Schichten des erwerbs-
tätigen Volkes mit aller Kraft, die in der Heimat so
zahlreich feblenden Hilfskräfte durch unermädliche
Tätigkeit zu ersetzen. Der Handwerkerstand, dem
man gerade in den letzten Monaten mehr denn je
Vertrauen entgegengebracht hat, war wohl teilweise
durch den plötzlich auftretenden Bedarf an Aus-
rüstungsgegenständen für das Heer beschäftigt. Weite
Schichten dieses Standes sahen sich aber gezwungen,
ihren Betrieb wesentlich einzuschränken, in zahlreichen
Fällen sogar fast vollkommen stilizulegen.
Mit den fortgesetzt gemeldeten glänzen-
den Erfolgen der deutschen Waffen kehrt
Ruhe und Vertrauen zurück, auch der Hand-
weıker will sich seiner Berufsarbeit wieder eifrig widmen
und damit in der Heimat zur Erhaltung des nationalen
Gutes sein Möglichstes beitragen. Er willund muss
dafür sorgen, dass die Familienangehörigen
daheim ihr Auskommen finden, dass aber
auch den siegreich Zurückkehrenden der
Boden zur auskömmlichen, wirtschaftlichen
Tätigkeit erhalten bleibt.
Man hat in diesen schweren Tagen in allen Berufs-
kreisen mit den verschiedensten Mitteln versucht, die
Lage der Zurückbleibenden und Wiederkehrenden zu
ordnen. Manch gute Einrichtung wurde getroffen, es
darf aber gerade bei unserer Interessenvertretung
nicht vergessen werden, dass es sich um Tausende von
kleineren Betrieben handelt. So segensreich z.B. die
Bestrebungen auf Förderung des Kredits sind, so
stossen diese doch bei der praktischen Durchführung
im Handwerk auf recht empfindliche Schwierigkeiten.
Demgegenüber sind wir der Ansicht, dass dem
Handwerk wirksam nur oder doch in erster
Linie durch Zuweisung von Arbeit gedient
werden kann. Die Arbeitszuweisung bringt Be-
schäfttigung in weite Kreise, sie vermittelt in dieser
schweren Zeit für Meister und Gesellen und viele
andere Personen Verdienst und sichert die Erhaltung
selbständiger Betriebe. Bekanntlich wurden unter dem
Druck der Kriegserklärungen auf fast allen Gebieten
die weniger eiligen Arbeiten ganz eingestellt, viele
bereits geplante grössere Arbeiten, insbesondere im
Bauhandwerk, wurden zurückgestellt, auch die Arbeiten
tür Private hörten mit einem Schlage auf. Erfreulicher-
weise ist nun an Stelle des grossen Pessimismus wieder
Vertrauen und Zuversicht eingekehrt, und wenden wir
uns deshalb im Interesse des Hardwerks an alle Be-
hörden ohne Ausnahme mit der dringenden Bitte,
wieder ausgiebige Arbeitsgelegenheit zu
schaffen, damit auch dem Handwerksmeister
die schwersten Sorgen abgenommen werden.
Das Vorgehen der Behörden wird zweifellos auch bei
Privaten günstige Wirkung hervorrufen, wofür das
Handwerk doppelt dankbar sein wird.
In anerkennenswerter Weise haben die Behörden
die Bestrebungen der Interessenvertretungen des Hand-
werks in der letzten Zeit wesentlich unterstützt und
hierbei zweifellos gute Erfahrungen gemacht. Der
Kriegszustand stellt auf allen Gebieten unseres hand-
werklichen Lebens die höchsten Anforderungen; riesige
Lieferungen sind insbesondere erforderlich, um die
notwendigsten Ausstattungsgegenstände zu beschaffen.
Da bieten die Handwerkskorporationen, die Innungen
und Vereinigungen die beste Gewähr für richtige
Lieferung. Die Berücksichtigung dieser Korpo-
rationen bürgt aber auch dafür, dass die in
schwerer Zeit so notwendige Erhaltung selb-
ständiger Betriebe unterstützt und die Ver-
teilung des wirtschaftlichen Gewinns für
eine grosse Zahl der verschiedenen Berufs-
angehörigen gesichert ist.
—224—
Fragekasten.,
a) Technische Fragen.
Frage 199. Herr C. J. in E Welches ist die
deutsche Bezeichnung für „ Photograph '‘ und „ Photogr.
Atelier‘? Auch wir Photographen wollen uns als
Deutsche bekennen, darum fort mit den Fremdwörtern.
Antwort su Frage 149. Die deutsche Bezeichnung
tür „Photograph“ und „Photogr. Atelier‘ besteht ja
längst, und wenn der Krieg dazu beitragen sollte,
dass überall da, wo die fremden Worte entbehrt wer-
den können, deutsche gesetzt werden, so würde dies
sehr zu begrüssen sein. Wir kommen in einer Tages-
frage darauf zurück. Für „Photograph‘“ ist natürlich
„Lichtbildner‘“, für „Photogr. Atelier‘ „Lichtbildwerk-
statt‘‘ oder „Lichtbildnerei‘ zu setzen.
Fyage ıso. Heır F.K. in F. Ist Zyankalllösung,
wie sie zum Fixleren von Kollodiumnegativen gebraucht
wird, gefährlich, wenn sie in offene Wunden, Hautrisse
eindringt? Wir haben 3oprozentiges Zyankali als Vor-
ratslösung 1:3 Wasser zum Gebrauch weiter zu ver-
dünnen mit der dreifachen Menge destillierten Wassers.
Ist die Vorratslösung unbegrenzt haltbar?
Antwort su Frage ıso. Zyankallumlösungen sind
sowohl vom Mund und Magen aus wie von Ver-
letzungen der Haut aus gefährliche Gifte Im all-
gemeinen ist die Gefahr, dass durch kleine Wunden
erhebliche Mengen Zyankalium in den Körper dringen,
nicht übermässig gross, doch sind auch hier bei
einzelnen Personen Vergiftungsfälle ernsterer Art kon-
statiert worden. Zum mindesten bewirkt die Zyan-
kaliumlösung Verletzungen der schlimmsten Art und
schwerheilende Eiterungen. Zyankaliumlösungen sind in
verschlossenen Flaschen verhältnismässig lange haltbar.
478
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Frage ısı. Herr R. Sch. in S. C. Sind Bilder
auf Zelloidin- und Albumin -Matt, weiche zuerst fixiert
und dann im Rhodanbad getont werden, ebenso halt-
bar wie solche, welche zuerst getont und dann fixiert
werden?
Antwort su Frage ısı. Zelloidin- und Albumin-
mattbilder, die erst fixiert und dann getont worden
sind, sind mindestens ebenso haltbar, wie solche, die
in kombinierten Bädern behandelt worden sind. Jeden-
falls liegen entgegengesetzte Erfahrungen nicht vor,
und es hat sich gezeigt, dass die alten Albuminbilder,
welche alle in dieser Weise behandelt worden sind,
vorsägliche Haltbarkeit aufweisen. Selbst nach 30 bis
40 Jahren sind richtig behandelte Albuminbilder noch
vollkommen frisch.
Frage 152. Herr R. Sch. in 8.C. ı. Ersuche um
nähere Angabe, ob es schon gelang, die Kaseinlösung
zu Gustav Koppmanns Pigmentgravüreverfahren
so haltbar herzustellen, dass dieselbe eine einmonatige
Seereise und eventuell zwölfmonatige Lagerung ver-
trägt. Hat sich Pigmentgravfire mit Erfolg in die
Praxis eingeführt und wo bezieht man die Kasein-
tarbstofflösung?
2. Kann man. von Gaslichtpapierbildern, d. h. von
solchen Papieren, welche so präpiert sind, dass sie mit
irgend einem Entwickler braune Bilder ergeben, die-
selbe Haltbarkeit des fertigen Bildes erhoffen, wie von
solchen auf Bromsilberpapier gefertigten und schwarz
entwickelten ?
Antwort su Frage 152.
Erfahrung vor.
Antwort 2. Braun entwickelte Bromsilber- bezw.
Bromchlorsilberkopien sind haltbar, d. h. ebenso halt-
bar wie schwarz entwickelte.
ı. Hierzu Hegt uns keine
b) Rechtliche Fragen.
Frage 65. Herr P. G. in D. ı. Ein Baumeister
bestellte die Aufnahme eines von ihm ausgeführten
Baues und liess rooo Postkarten davon herstellen mit
der Firma des Baumeisters. Bin ich berechtigt, Schaden-
ersatz zu fordern? Hat sich der Baumeister durch die
anderweitige Herstellung der Postkarten und durch die
Bezeichnung mit seiner Firma strafbar gemacht?
2. Dart man ein Öffentliches Gebäude aufnehmen
und Postkartenansichten herstellen und vertreiben?
3. Dart der Atelierinhaber auch während der Kirch-
zeit Sonntags Aufnahmen in seinem Atelier machen?
Antwort eu Frage 65. 1. Sie sind im vorliegenden
Falle zur Forderung eines Schadenersatzanspruches be-
rechtigt, da die Bestellung des Baumeisters nicht auf
blosse Lieferung der Negativplatte ging. Eine Straf-
anzeige wäre nur im Falle einer vorsätzlichen Urheber-
rechtsverletzung angäungig, die aber im vorliegenden
Falle nicht vorliegt. Auch die Bezeichnung der Post-
karten mit der Firma des Baumeisters, die sich doch
nur auf die Ausführung des Baues, nicht auch des
Bildes bezieht, ist nicht strafbar, wie überhaupt eine
Pflicht zur Quellenangabe in solchen Reproduktions-
fällen nicht vorliegt.
Antwort2a. Nach 820 K.G. ist die Vervielfältigung
der äusseren Ansicht von Bauwerken, die sich bleibend
an Öffentlichen Wegen, Strassen oder Plätzen befinden,
zulässig.
Antwort 3. Die Beschränkungen der Gewerbeord-
nung hinsichtlich der Sonntagsarbeiten erstrecken sich
nur auf die Beschäftigung von gewerblichen Arbeitern.
Der Unternehmer selbst kann sein Gewerbe Sonntags
persönlich unbeschränkt ausüben; eine Beschränkung
ist aber auch nach dieser Richtung hin möglich und
zum Teil auch an verschiedenen Orten eingeführt, und
zwar auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der be-
telligten Gewerbetreibenden selbst gemäss $ 4ıb G.O.
(Vergl. dazu auch diese Zeitschrift, Jahrg. 1913, Nr. 47,
8.307). Sie müssen sich also bei der Ortspolizeibehörde
oder der zuständigen Zwangsinnung vergewissern.
i Dr. Sch.
Fragı 66. Herr E.U. in K. Ist eine Empfangs-
dame gewerbliche oder kaufmännische Gehilfin?
Antwort su Frage 66. Sie ist (nach mehrfacher
Rechtsprechung) Gewerbegehilfin, für weiche die Be-
stimmungen der Gewerbeordnung, Titel VII, in An-
wendung zu kommen haben. (Vergl. dazu diese Zeit-
schrift, Jahrg. 1911, S. 203 u. 437, Jahrg. 1913, Nr. 92,
Jahrg. 1914, S 367). Dr. Sch.
Frage 67. Herr J. R.G. in W. Sind prämlierte
Ausstellungsphotographien, welche ich verschenkt habe,
pfändbar? Sind Negative pfändbar?
Antwort su Frage 67. Wie sich aus den Motiven
zum 814 K.G. ergibt, sind die photographischen Negative
uspfändbar; im übrigen ist die Zwangsvollstreckung
in die Rechte des Urhebers gegen den Urheber selbst
nur mit dessen Einwilligung zulässig. Dagegen kann
ein fertiges Werk, das Sie verschenkt haben und daher
in das Eigentum des Dritten übergegangen ist, bei
diesem gepfändet werden. Dr. Sch.
Frage 68. Photograph in L. Habe vor dem Jahre
1907 ein Besitztum photographisch aufgenommen, das
in der letzten Zeit eine aktuelle Bedeutung bekam. Ist
meine Aufnahme, die kürzlich ohne meine Genehmigung
in illustrierten Zeitungen erschienen ist, nach dem neuen
Photographieschutzgesetz noch geschätzt?
Antwort su Frage 68. Für noch nicht erschienene
Werke der Photographie enthält $ 53, Abs. ı, Satz 2,
des Kunstschutzgesetzes eine besondere Bestimmung.
Diese Uebergangsbestimmung sagt nämlich, dass auf
ein Werk der Photographie, das beim Inkrafttreten
des Gesetzes (d. i. am ı. Jull 1907) noch nicht er-
schienen war, die Vorschriften des neuen Gesetzes
auch dann Anwendung finden, wenn die bisherige (fünt-
jährige) Schutzfrist abgelaufen ist. Die Motive des
Kunstschutzgesetzes legen das „Erscheinen eines
Werkes‘ in folgender klarer Weise aus: „Unter den Be-
griff des Erscheinens fallen, entsprechend dem
Literarrechte, nur die Herausgabe im Verlags- und
Kunsthandel, der Vertrieb im Kunstgewerbe, sowie
sonstige Handlungen, durch welche die mechanisch
oder doch fabrikmässig gefertigte Nachbildung in den
allgemeinen Verkehr gelangt, nicht aber das Ausstellen
des Werkes oder seine Vorführung.“ Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHAOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
1914.
20. September.
Nr. 75[76.
Wettbewerb des „Atelier des Photographen“.
Wegen des Krieges muss der Wettbewerb wir einen neuen Termin für den Wettbewerb
unserer Zeitschrift auf unbestimmte Zeit ver- ansetzen. j
schoben werden. Sobald es möglich ist, werden NEGEKLON UND VErAR
— u ———
Die Kalkulation in einem Photographengeschäfte.
Vortrag auf dem III Deutschen Photographentage, von E. Ruch, Diplom- Handelslehrer.
(Schluss aus Nr. 71/72.) (Nachdruck verboten.)
E) Berechnungen über Aufnahmezahl, Materialverbrauch, Jahresumsatz, Jahresgewinn.
a) Visit obne Probe (Annahme voller Ausnutzung der Jahresarbeitsstunden bei Anfertigung
von nur a).
ı. Aufnahmezahl: 4 Arbeitsstunden . . . . .= ı Aufnahme,
9100 Re (laut Lohnliste) = gı00 : 4 =
a. Materialverbrauch mit Ausschuss: ı Aufnahme = 1,05 Mk.,
2275 Aufnahmen.
2275 Aufnahmen = 2275 X I 105° Mk.—= 2388,75 Mk.
3. Umsatz: 2275 Aufnahmen x 6,81 Verkaufspreis = 15492,75 „
4. Gewinn: 25 Proz. von Selbstkosten oder !/,.
20 „ vom Verkaufspreis oder Umsatz !/, von
15492,75 Mk. ee ee ae ee ic ee 008,5;
b) Visit mit zwei Proben (siehe Bemerkung unter a).
ı. Aufnahmezahl: 4°/, Arbeitsstunden — ı Aufnahme,
100 —= 9100:49], . = 1916 Aufnahmen.
2. Materialverbrauch mit Ausschuss: ı Aufnahme = 1,30 Mk.,
1916 Aufnahmen = ag 113 . „== 2490,80 Mk.
3. Umsatz: 1916xX 8,75 Verkaufspreis . .=16765,— „
4. Gewion: !/, von 1916xX 8,20 (15 711,20 Mk) . een... 314240 „
c) Kabinett mit zwei Proben (siehe Bemerkung unter a).
ı. Aufnahmezahl: 6 Arbeitsstunden = ı Aufnahme,
= 9100:6 — etwa 1517 Aufnahmen.
g1oo %
2. Materialverbrauch mit Ausschuss: ı Aufnahme — 2 2,50 Mk.
1517 Aufnahmen = 1517X 25 —= 3792,50 Mk.
3. Umsatz: 1517X 12,14 Verkaufspreis . . . . . . „= 18416,38 „
4. Gewinn: !/, von 1517X 11,38 (17263,46) . 2... 3452,69 „
Das Einkommen des Inhabers wird aber
Jahresgewinn (siehe E 4): Höchste Ren-
diese rechnerische Höhe nicht erreichen, da
tabilität: 3098 bis 3452 bei 25 Proz., unter
Voraussetzung der vollen Ausnutzung der
Jahbresarbeitsstunden: ı24ı bis 1380 bei ıo Proz.
Wird die Aufnahmezahl nicht erreicht, so
vermindert sich noch die Rentabilität.
Der produktive angerechnete Lohn
des Inhabers (B2) . 2600 Mk.
Unproduktiver Lohn (A 1u 2) 600 „
3200 Mk.
Unternehmergewinn bei 25 Proz. etwa 3200 „
6400 Mk.
Produktiver und unproduktiver Lohn 3200 „
Unternehmergewinn bei ıo Proz.
—- etwa 1300 „
4500 Mk.
eine volle Ausnutzung der Jahresarbeitsstunden
wohl ausgeschlossen ist.
Kalkulationspreisverhältnis zwischen
Visit und Kabinett.
Visit : Kabinett
6,81 : 12,14
1:1,8
Der übliche hohe Preisunterschied zwischen
Visit und Kabinett ist kalkulatorisch nicht zu
rechtfertigen. In Amerika ist kein oder ein sehr
minimaler Unterschied. Im Wiener Preistarif
ist das Verhältnis wie ı:2.
Eine Erklärung der historischen Preise für
Kabinett ist zu finden in unbewusster, zu
7ı
480
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
niedriger Preisfestsetzung für Visit. Um einen
angemessenen Verdienst zu erzielen, musste
man einen Mehraufschlag zu Kabinett nehmen.
Dieser Gebrauch bringt die Gefahr der Ab-
wendung des Publikums vom grösseren zum
kleineren Format mit sich und die Verwendung
der Postkarte als Ersatz für Kabinett.
Anmerkung: Der Vortragende wird dem
Wunsche zahlreicher Fachleute nachkommen und
eine Broschüre im Druck erscheinen lassen, die
die Kalkulation im Photographengewerbe in aus-
führlicher Weise behandelt.
Den dem C.V. angeschlossenen Innungen
und Vereinen stehen Druckabzüge der Kalku-
lationen zur gefälligen Verfügung.
re
Rundsehau.
— Luftestompe für Negative. Die Luft-
estompe mit zweckmässigen transparenten Farben
kann bekanntlich auch oft als eine schnelle und
wirksame Methode zur Glättung unerwünschter
Partien im Hintergrund sowie zur praktischen
Vignettierung benutzt werden. W. L. Amos
beschreibt im „British Journal“, welche Beweg-
gründe ibn dazu führten, die Luftestompe an
Stelle des üblichen Mattlacks und der Feder-
messerbearbeitung zu gebrauchen. Amos hatte
ein Negativ, eine Porträtaufnahme vor einem
Hause. Obgleich im allgemeinen gefällig, wurde
doch das Auge auf einen sehr hervortretenden,
dunklen, schweren Torweg abgelenkt. Es wurde
daber erforderlich, diesen zu mildern, und da
die Arbeit eilte, wurde zur Luftestompe gegriffen.
Zunächst wurde ein Rohabzug des Negativs auf
Mattzelloidin genommen und mit Hilfe einer
Schere die nicht zu behandelnde Bildpartie rund
um die Person sorgsam herausgeschnitten. Dieser
Ausschnitt diente als Maske und wurde mit
dem Negativ in Kontakt gebracht. Die Luft-
estompe wurde mit einer hellen Anilinfarbe
beschickt und diese ausgesprüht. Die Bearbeitung
erforderte keine besondere Vorsicht, da das
[Nachdruck verboten.)
Porträt selbst geschützt war. In kaum einer
halben Minute war das Abdecken besorgt. Es
ist auf diesem Wege eine sehr mannigfaltige
Behandlungsweise geboten. Will man z.B. den
Hintergrund erhalten und nur einen Teil des Bildes
stark aufbellen, dann füllt man die Estompe mit
einem tieferen Rot; wünscht man keinen solch
hohen Grad, so wird ein Gelb vorzuziehen sein.
Man kann auch Kombinationen zweier Farben
nehmen. Zu dem Abdecken ist der Gebrauch
von Mattzelloidin sehr vorteilhaft. Bei längerer
Bebandlung könnte der Rückseite des Papiers
unter Umständen zu viel Feuchtigkeit zugeführt
werden; würden wir ein Gelatinepapier ver-
wendet haben, so wäre diesfalls ein teilweises
Ankleben am Negativ nicht ausgeschlossen und
damit Erzeugung von Silberflecken auf der Platte.
Bei Vignettierung begann Amos an den
Ecken mit einer roten Farbe und nabm gegen
die Bildmitte im Verlauf ein Gelb. Diese Arbeits-
weise hat sich bei Negativen mit einem mittleren
dunklen Grund bewährt, dagegen ist die Methode
bei schwerem Hintergrund nicht praktisch, es
entsteht leicht Ungleichmässigkeit.
— —
Reehte und Pfliehten der Mieter und Vermieter
während des Kriegszustandes.
I. Der Krieg ändert an den Verpflichtungen des
Vermieters und des Mieters grundsätzlich nichts. Auch
unter den neuerdings erlassenen Kriegsgesetzen befindet
sich keins, das eine Nichterfüllung der Mietsvespfiich-
tungen während des Krieges unmittelbar gestattet.
Daher ist der Mieter ebenso wie vor dem Kriege ver-
pflichtet, die Miete zu bezahlen. Tut er dies nicht, so
treten die gleichen Folgen ein, wie sie eingetreten
wären, wenn der Krieg nicht ausgebrochen wäre.
II. Von der Regel, dass der Krieg an den Verptlich-
tungen des Mieters nichts Ändert, gibt es zwei Ausnahmen.
I. Die eine Ausnahme gilt dann, wenn der Mieter
mit in den Kıieg gezogen ist. — In diesem Falle kann
der Vermieter nicht ein Urteil auf Zahlung der Miete
oder auf Räumung der Wohnung erlangen. Denn der
Rechtsstreit wird dadurch unterbrochen, dass der Mieter
im Felde ist. Hat der Vermieter schon, ehe der Mieter
in den Krieg zog, ein Urteil erwirkt, so kaun er dieses
Urteil, wenn es auf Räumung der Wohnung geht, voll-
strecken lassen, geht es auf Zahlung der Miete, so darf
der Vermieter zwar Sachen des Mieters pfänden lassen.
Die gepfändeten Sachen dürfen aber regelmässig nicht
versteigert werden; der Mieter behält sie, daıf jedoch
die Pfandmarken nicht entfernen. Hat die Ehefrau
eines im Felde Stehenden mitgemietet und hat der Ver-
mieter ein Urteil auf Zahlung der Miete gegen die Frau
erlangt, so daıf er die Sachen der Frau zwar pfänden,
aber regelmässig nicht versteigern lassen. Hat der Ver
mieter gegen die Frau ein Urteil auf Räumung der
Wohnung, so kann er es vollstrecken lassen, auch wenn
der Mann in den Krieg gezogen ist. Die Vollstreckung
eines Räumungsurtells gegen den Mann oder die Frau
ist jedoch unzulässig, wenn der Richter die Verpflichtung
zur Räumung avfgehoben hat (s. u. 2b).
2. Die zweite Ausnahme kann durch den Richter
bestimimt werden.
a) Der Richter kann dem Mieter auf seinen An-
trag eine Zahlungsfrist für die Miete bewilligen. Die
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. ai
kann der Richter dann tun, wenn der Vermieter den
Mieter auf Zahlung der Miete verklagt. Nötig ist, dass
die Mietsforderung vor dem z3r. Juli 1914 entstanden
ist, dazu genügt, dass der Mietsvertrag vor diesem Tage
abgeschlossen ist, wenn auch die einzelne Mietszahlung
später zu leisten ist, es kann also eine Zahlungafrist
für die am ı. September oder am ı. Oktober 1914 fällige
Miete bewilligt werden, wenn der Mietsvertrag vor dem
31. Juli 1914 geschlossen ist. Weiter ist nötig, dass die
Lage des Mieters die Bestimmung einer Zahlungsfrist
rechtfertigt, dass also namentlich der Mieter sich in
einer schwierigen Vermögenslage befindet. Die Zahlungs-
frist darf aber dem Vermieter nicht einen unverhältnis-
mässigen Nachteil bringen. Der Richter muss also die
Vermögensverhältnisse und die sonstige wirtschaftliche
Lage des Mieters und des Vermieters gegeneinander
abwägen. Die Zahlungstfrist beträgt längstens 3 Monate.
Der Richter kann auch anordnen, dass die Miete in
Teilbeträgen zu bezahlen ist.
Ist in dem Urteile keine Zahlungsfrist bestimmt,
so kann der Mieter sich an das Vollstreckungsgericht,
d.h. dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk die Voll-
streckung stattfinden soll, wenden und bei diesem schrift-
lich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers beantragen,
dass für die Pfändung oder die Versteigerung der bereits
gepfändeten Sachen eine Frist von längstens 3 Monaten
bewilligt wird. Der Richter kann diese Frist bewilligen,
wenn der Mietsvertrag vor dem 31 Juli 1914 geschlossen
ist, wenn die Lage des Mieters die Frist rechtfertigt
und wenn die Frist dem Vermieter nicht einen un-
verhältnismässigen Nachteil bringt. Der Mieter muss
in der oben angegebenen Weise glaubhaft machen, dass
diese drei Voraussetzungen vorliegen.
Hat der Vermieter den Mieter noch nicht auf
Zehlung der Miete verklagt, so kann der Mieter den
Vermieter vor das Amtsgericht laden, wenn er sich
Gewissheit darüber verschaffen will, ob er von dem
Richter eine Zahlungsfrist bewilligt erhält. Kommt der
Vermieter zu dem Termine nicht, so geht das Verfahren
nicht weiter. Der Mieter erhält keine Zahlungstrist, er
wird aber auch nicht zur Zahlung der Miete verurteilt.
b) Der Richter kann ausserdem auf Antrag des
Mieters anordnen, dass der Mieter trotz der Nichtzahlung
oder der nicht rechtzeitigen Zahlung der Miete die
Wohnung nicht zu räumen braucht. Der Richter kann
entweder unbedingt die Verpflichtung des Mieters zur
Räumung der Wohuung aufheben oder er kann an-
ordnen, dass der Mieter nur dann zu räumen braucht,
wenn er eine bestimmte Bedingung nicht erfüllt, ins-
besondere, wenn er binnen einer bestimmten Frist nicht
die rückständige Miete ganz oder teilweise bezahlt.
Diese Anordnungen werden im Urteile getroffen. Nötig
ist zunächst, dass der Mietsvertrag vor dem 31. Juli 1914
geschlossen ist. Nötig ist ferner, dass die Verpflichtung
zur Räumung nach dem 30 Juli eingetreten ist. Nötig
ist ausserdem, dass die Lage des Mieters die Aufhebung
der Räumungsverpflichtung rechtfertigt und diese Auf-
hebung dem Vermieter nicht einen unverhältnismässigen
Nachteil bringt. Der Mieter muss alles dies glaubhaft
machen.
Ist in dem Urteile die Aufhebung der Räumungs-
verpflichtung nicht angeordnet, so kann der Mieter sich
an das Gericht, dessen Gerichtsschreiber die Voll-
streckungsklausel erteilt hat, wenden und bei diesem
schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers be-
autragen, dass die Verpflichtung zur Räumung unbedingt
oder bedingt aufgehoben wird. Der Richter kann eine
solche Anordnuvug treffen, wenn der Mietsvertrag vor
dem 31. Juli 1914 geschlossen ist, wenn die Verpflichtung
der Räumung nach dem 30. Juli 1914 eingetreten ist
und wenn die Lage des Mieters die Anordnung recht-
fertigt und die Anordnung dem Vermieter nicht einen
unverhältnismässigen Nachteil bringt. Der Mieter muss
glaubhaft machen, dass diese Voraussetzungen vorliegen.
Hat der Vermieter den Mieter noch nicht auf
Zahlung der Miete oder auf Räumung der Wohnung
verklagt, so kann der Mieter den Vermieter vor das
Amtsgericht laden, wenn er sich Gewissheit darüber ver-
schaffen will, ob der Richter die Räumungsverpflichtung
aufheben wird. Kommt der Vermieter zu dem Termin
nicht, so erreicht damit das Verfahren sein Ende. Der
Richter kann in diesem Falle die Räumungsverpflichtung
nicht aufheben. Der Mieter muss nunmehr abwarten,
bis der Vermieter ihn verklagt.
— ——
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Gentral-Verband
Deutscher Photographen - Vereine und
Innungen, J.P.
Durch den Krieg sind aus allen Berufszweigen
viele Mitarbeiter zur Fahne einberufen worden, manche
Betriebe wurden ganz stillgelegt, während andere nur
mit grösster Anstrengung, wenn auch in beschränktem
Masse, aufrecht erhalten werden können. Zu den
letzteren gehören unsere Fachzeitungen, denen jetzt
durch das Nachlassen der Annoncen die Hauptein-
nahmen fehlen, und deren Weitererscheinen heute den
Verlegern grosse Opfer auferlegt.
In Berücksichtigung dieser Umstände hat der C. V.-
Vorstand zugestimmt, dass die Nachrichten des C. V.
während des Krieges nicht erscheinen sollen. Das
Protokoll des letzten Verbandstages wird deshalb in
der „Photogr. Chronik‘ erscheinen, welche unsere
meisten Verbandsmitglieder ohnehin erhalten. Den
wenigen Verbandsmitgliedern, welche die ‚ Photogr.
Chronik‘ nicht halten, werden die Nummern mit dem
Protokoll, anstatt der C. V.-Nachrichten, zugestellt.
Mitteilungen von allgemeinem Interesse werden
wie bisher durch alle Zeitungen, welche dieselben auf-
nehmen, zur sofortigen Kenntnis der Kollegen gebracht.
Der Vorstand.
Schlegel, I. Vorsitzender.
zı*
482
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
5
Protokoll des Verbandstages
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik.
Vertreten sind die nachstehenden Vereinigungen:
a) Bünde.
Anhaltischer Photographen - Bund; Badischer Photo-
graphen- Bund; Elsass- Lothringischer Photographen-
Bund; Fränkischer Photographen - Bund; Hessischer
Photographen - Bund; Verband Mecklenburger Photo-
graphen; Nordwestdeutscher Photographen - Bund;
Pfälzischer Photographen - Bund, E. V.; Photographische
Genossenschaft des Rheinisch - Westfälischen Industrie-
gebietes; Sächsischer Photographen - Bund, E.V.; Schles-
wig-Holsteinischer Photographen -Verein; Verein Schle-
sischer Fachphotographen, E. V.; Südbayrischer Photo-
graphen-Bund; Thüringer Photographen-Bund; Württem-
bergischer Photographen - Bund.
b) Vereine.
Berlin, Cassel, Coblenz, Erfurt, Hamburg - Altona,
Hannover, Magdeburg, Nordhausen a. H., Trier.
c) Innungen.
Allenstein, Augsburg, Bielefeld, Buer, Chemnitz,
Danzig, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Eisenach,
Frankfurt a. O., Gera, Görlitz, Mühlhausen, Nürnberg,
Plauen, Stettin, Strassburg, Wiesbaden, Wilhelms-
haven, Zittau, Zwickau.
Ausserdem waren noch anwesend die Obermeister
der Innungen: Berlin, Düsseldorf, Glatz, München.
Der Vorsitzende, Schlegel-Dresden, eröffnet
um 9 Uhr 20 Minuten die Versammlung, heisst die
Erschienenen herzlich willkommen und begrüsst die
Vertreter der Presse.
Von Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen
ist nachfolgende Depesche eingelaufen:
„Se. Majestät lassen allen Teilnehmern am Photo-
graphentag für den dargebrachten Huldigungsgruss
allergnädigst danken. Freiherr von Fritsch, Major
und Flügeladjutant.‘
(Allgemeiner Beifall.)
Der Vorsitzende gibt ein kurzes Bild über die
Arbeiten des C. V., der in diesem Jahre auf eine zehn-
jährige Tätigkeit zurückblicken kann. Als ein ganz
besonders erfreuliches Zeichen betrachtet er die beim
Photographentage abgegebenen, mit freudigem Beifall
aufgenommenen Erklärungen des Herrn Franz
Grainer, I. Vorsitzenden des Süddeutschen Photo-
graphen -Vereins:
„Der Süddeutsche Photographen -Verein erklärt
durch seine Gesamtvorstandschaft nach der Sitzung
vom 18. Juni1gı4 im Prinzip seine Bereitwilligkeit,
dem C. V. beizutreten.
Er hält es für wünschenswert, dass die Einzel-
heiten über die Form des Beitritts, Höhe der Bei-
träge und der zu erwartenden Gegenleistungen auf
Grund von Verhandlungen zwischen bevollmächtigten
Vertretern des C. V. einerseits und dem Gesamtvor-
stand desSüddeutschen Photographen-Vereins anderer-
seits in München mündlich geführt werden.“
Auf Grund der Erklärung wurden mit Herrn
Grainer am gestrigen Tage Verhandlungen geführt,
die sich um die in den vorletzten C. V.-Nachrichten
veröffentlichten Fragen des Süddeutschen Photo-
graphen -Vereins drehten. Auseinandergehende Mei-
nungen bestehen nicht mehr, und wird eventuell der
Anschluss auf Grund unserer Satzungen erfolgen. Mit
Herrn Professor Emmerich hatte der Vorsitzende kurze
Zeit auf dem Bahnhof gesprochen. Ueber alle Punkte
haben wir hoffentlich eine befriedigende Lösung ge-
funden, und dürfen wir wohl mit Sicherheit hoffen,
dass der so lang herbeigewünschte Anschluss des Süd-
deutschen Photographen -Vereins entsprechend dem Vor-
standsbeschlusse in der Generalversammlung genehmigt
werden wird. Mögen diese Mitteilungen ein günstiges
Omen für die weiteren Verhandlungen sein. (Leb-
hafter Beifall.)
Eingänge.
Hierauf werden die Eingänge bekanntgegeben. Es
sind Einladungen zur Beteiligung an den Ausstellungen
in Dresden, Düsseldorf und Wiesbaden. Verschiedene
Zeitschriften laden zum Abonnement ein, ebenso sendet
eine Anzahl Händler und Fabrikanten Prospekte und
Kataloge, welche verteilt wurden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung überbringt Herr
Grundner-Berlin die herzlichsten Grüsse des Photo-
graphischen Vereins zu Berlin und erwähnt, dass ihm
Aeusserungen wegen der Stellungnahme des Vereins
zu einem Artikel des Vorsitzenden zu Ohren gekommen
sind. Er betont mit Nachdruck, dass die bisherigen
guten Beziehungen des von ihm geleiteten Vereins zum
C.V. und zu dessen Vorsitzenden keinen Abbruch er-
leiden und dass der Verein nach wie vor treu zum
C. V. halten wird. (Bravo!)
Der Vorsitzende dankt für die freundlichen Worte
und bemerkt, dass nicht die geringste Veränderung in
dem freundschaftlich-kollegialen Verhältnis eingetreten
sei; die Sache ist erledigt.
Bericht des Vorsitzenden.
Es wird auf den in Nr. ı der C. V.-Nachrichten
veröffentlichten Jahresbericht I9IZ verwiesen. Das Jahr
begannen wir mit 59 angeschlossenen Vereinigungen
und zählen gegenwärtig 68. Weitere Anschlüsse sind
in Aussicht. Leider haben es die Gegner fertigge-
bracht, dass die Innung Hildesheim in einer Sitzung
mit 15 gegen 14 Stimmen den Austritt aus dem C. V.
beschlossen hat. Wir verlieren hierdurch zu unserem
Bedauern Herrn Kapps als Mitarbeiter. Vielleicht ist
es möglich, dass der Beschluss noch einmal in Er-
wägung gezogen wird.
Der Vorsitzende dankt allen, welche sich um die
Werbung neuer Mitglieder verdient gemacht haben.
Weiter dankt er allen Vertrauensmännern und sonstigen
Kollegen, die ihn unterstützten, den Behörden, die uns,
soweit es gesetzlich zulässig war, unseren Bestrebungen
wohlwollend gegenüberstanden, und auch der Presse,
besonders der „Photogr. Chronik“ und dem ‚,Photo-
graphen‘“ für die erwiesene Unterstützung unserer Be-
strebungen.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Von den angeschlossenen Vereinigungen feierte
der Photographische Verein zu Berlin nach dem letzten
Verbandstage sein 5ojähriges Jubiläum und der Bergisch-
Märkische Photographen-Verein Elberfeld das Fest
seines 20jährigen Bestehens.
Entschuldigt hat sich unser Vertrauensmann Herr
Cornand, der gegenwärtig zur Kur in Thüringen
weilt. Der Vorsitzende unseres Frankfurter Vereins,
Herr Profesor Schmidt, kann leider auch nicht
kommen. Beide senden, ebenso wie Herr Schensky,
herzliche Grüsse, auch Herr Lorenz, der Vorsitzende
des Mecklenburger Verbandes, der leider vor einigen
Tagen seine Gattin verloren hat.
Von unseren Mitgliedern haben wir im Laufe des
Jahres durch den Tod eine grosse Anzahl verloren.
Leider wurden wiederholt Fälle festgestellt, wo trotz
mehrfacher Aufforderung kein Gebrauch von unserer
Wohlfahrtseinrichtung, der Sterbekasse, gemacht worden
war, und wo den Hinterbliebenen das Sterbegeld sehr
willkommen gewesen wäre.
‚ Die Versammlung ehrt das Andenken der Ver-
störbenen durch Erheben von den Plätzen.
Rechtsauskunftei.
Die Auskunftsstelle wurde sehr lebhaft in Anspruch
genomnien.
Von grösster Wichtigkeit ist die Sammlung der
Entscheidungen, da hierdurch bei Anfragen sofort
Material zur Verfügung gestellt werden kann. Leider
werden vielfach die Entscheidungeu nicht eingeschickt.
Die Vorsitzenden werden gebeten, die Zeitungen auf-
zuheben, da die Geschäftsstelle ihr Exemplar nicht ver-
leihen kann, da wir Schwierigkeiten mit der Zurück-
erstattung gehabt haben und das Abschreiben der oft
langen Entscheidungen viel unnötige Arbeit verursacht.
Leider werden selbst in den wichtigsten Sachen
die in Rundschreiben gestellten Fragen nicht beant-
wortet, trotzdem die Kollegen wissen, dass häufig der
Ausgang eines Prozesses oder einer Entscheidung davon
abhängt. Der Vorstand allein kann nicht alles bearbeiten;
er muss von den Mitgliedern unterstützt werden.
Vergünstigungsverträge.
Von unseren Vergünstigungsverträgen wird noch
viel zu wenig Gebrauch gemacht. Den Kollegen wird
das Geld auf dem Präsentierteller hingelegt, aber sie
nehmen es nicht. Sehr vorteilhafte Vergünstigungs-
verträge für Unfall und Diebstahl wurden mit der Ver-
sicherungsgesellschaft „Rheinland“ in Neuss ab-
geschlossen. Die Gesellschaft „Halensia‘“, mit der
Glasversicherungsverträge abgeschlossen sind, wurde
von der grössten Gesellschaft „Albingia“ in Hamburg
übernommen.
Antrag: Protokoll betreffend.
Leipzig hat den Antrag gestellt, die Protokolle
nicht mehr, wie bisher, derartig ausführlich mit An-
gabe eines jeden einzelnen Redners zu veröffentlichen,
sondern einen gekürzten Auszug zu bringen. An der
Aussprache beteiligten sich die Herren Schallenberg-
Hamburg, Jungmann-Strassburg, Arnold-Bochum
Weise-Hannover und Schuhmann- Karlsruhe.
483
Beschlossen wird, ein ausführliches Protokoll zu
führen und nur einen Auszug zu veröffentlichen. Auf
Wunsch kann den Vereinigungen das Originalprotokoll
zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden.
Redezeit.
Beschlossen wird, den Referenten unbeschränkte
Redezeit zu gewähren, und sollen die Redner, was sich
nach den früheren Erfahrungen als genügend erwiesen
hat, 3 Minuten sprechen und ein Redner in einer Sache
nur zweimal sprechen dürfen. Mit der Kontrolle der
Redezeit wird Herr Strnad beauftragt.
Kassenbericht.
Herr Sander-Leipzig berichtet, dass die Kasse
am letzten Verbandstage am 16. September geprüft und
für richtig befunden worden war. Der Jahresabschluss
für ı913 ist in den C. V.-Nachrichten veröffentlicht.
Das Jahr 1913 begann mit einem Vortrag von
1247,46 Mk., an Einnahmen waren 7387,35 Mk.; die
Ausgaben betrugen 4024,52 Mk., so dass wir das Jahr
1914 mit einem Kassenbestande von 4610,29 Mk. be-
gannen. Die Einnahmen waren 1914:
Januar 289,50 Mk.,
Februar . 183,25 ,„
März . 3, 5
April 517, — „
Mai i 886,1I „
Die Ausgaben betrugen:
Januar 257,55 Mk.,
Februar . 748,30»
März . . 2. 22020002... 80965
Aptil ;..: 8:37 .%.% Jr IEIO 4
Mai 76317
so dass für den I. Juni IgI4 ein Kasseubestand von
3869,08 Mk. ist. Da noch eine Anzahl Vereinigungen
ihre Beiträge nicht eingeschickt haben, können unsere
Kassenverhältnisse als sehr günstig bezeichnet werden.
Durch die notwendig gewordene Einrichtung eines
eigenen Bureaus haben wir in diesem Jahre einmalige
höhere Ausgaben gehabt, die später nicht wieder
kommen werden.
Der Vorsitzende hat die vorschriftsmässige Prüfung
der Kasse vorgenommen und sich von dem Vorhanden-
sein der Gelder überzeugt.
Als Kassenprüfer werden die Herren Rudolph
und Tesch gewählt. (Fortsetzung folgt.)
—Enst-
Württembergiseher Photographen- Bund
(E.V.).
Unsere verehrlichen Mitglieder werden ersucht,
den verfallenen Halbjahrsbeitrag für die Zeit vom
ı. April bis ı. Oktober ı914 mit 8 Mk. baldigst an
unseren Kassierer, Herrn Eugen Stöckle-Stuttgart,
Charlottenstrasse 31, einsenden zu wollen.
Bis 20. September nicht eingegangene Beiträge
werden von diesem Zeitpunkt ab unter Zuschlag der
entstehenden Kosten durch Nachnahme erhoben.
—
484
Säehsiseher Photographen - Bund (E.Y.).
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.
Unser Bund hat einen schweren Verlust zu
beklagen. Am 14 September verschied nach
kurzer Krankheit unser verehrtes Ehren- und
Vorstandsmitglied
Herr Heinrich Ranft in Dresden,
der älteste, praktisch tätige Photograph, im Alter
von fast 77 Jahren.
Seit der Gründung unseres Bundes hat er
mit Fleiss und Gewissenhaftigkeit das Amt des
Bücherwarts verwaltet. Die Sektion Dresden,
deren langjähriges Vorstandamitglied er war, er-
nannte ihn wegen seiner Verdienste zum Ehren-
mitgliede.
In bewundernswürdiger geistiger und körper-
li:her Frische hat er, trotz seires hohen Alters,
bis in die allerletzte Zeit uns unterstützt und
mitgearbeitet. Er gehörte zu den Getreuesten
der Getreuen, seine treue Pflichterfällung und
seine Gewissenhaftigkeit müssen als vorbildliche
Beispiele bezeichnet werden.
Der Verlust eines solchen Mannes, der
wegen seiner Ehrenhaftigkeit und seines freund-
lichen zuvorkommenden Wesens überall bellebt
und angesehen war, wird ganz besonders schwer
empfunden.
Unserm lieben Vater Ranft, wie er allseitig
genannt wurde, werden wir immer ein treues,
ehrendes Angedenken bewahren.
Säohsischer Photographen-Bund (E, V,)
und Sektion Dresden und Umgebung des Sächsischen
Photographen - Bundes.
Schlegel-Dresden, Vorsitzender.
Durch den unserem deutschen Vaterland von den
Feinden aufgerwungenen Krieg sah sich der Bundes-
vorstand vor nachfolgende Fragen gestellt:
ı. Soll die Bundesverzammlung, wie geplant, in
der üblichen Weise in Pirna stattfinden?
2. Soll die Versammlung in der einfachsten Weise
an einem anderen Platze, vielleicht in Dresden, abgehalten
werden? |
3. Soll die Versammlung wegen der durch den
Krieg verursachten Verkehrshemmungen usw. ganz
ausfallen ?
Der Vorstand ist der Ansicht, da eine Verrammlung
jetzt kaum besucht werden würde und unser Rechtsbei-
stand dieses für gesetzlich zulässig erklärte, die Ver-
sammlung ausfallen zu lassen.
Hoffentlich können wir im Frühjahr nach einem
ruhmvollen Frieden eine desto schönere Bundesver-
sammlung abhalten.
Die ausscheidenden Vorstandsmitglieder werden
ihre Aemter beibehalten. Anfragen wegen Bücher
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
u
bitten wir, wegen des Hinscheiderns unseres verdienten,
langjährigen Bücherwarts, vorläufig an den Vorsitzenden
richten zu wollen.
Der Vorstand.
Schlegel, Vorsitzender.
rt
Nordwestdeutssher Photographen - Bund
(E.V).
Sitz: Bremen.
Der Vorstand ist bemüht, der photographischen
Industrie dadurch einen Dienst zu erweisen, dass er
im Versand befindliche Preislisten und Angebote,
welche englische, französische und belgische
Waren auffähren, ihren Absendern mit einem Begleit-
schreiben zurückschickt. Der Bund tut solches in
dieser schweren Zeit in dankbarer Anerkennung der
vielen Anregungen und Vortelle, die er bei seinen
Bundestagungen in Form experimenteller Vorführungen
und Vorträge seitens deutscher Fabriken geniessen
durfte; er erwartet ein gleiches Vorgehen von allen
seinen Mitgliedern.
Das Verlangen nach ausländischen Bedarfsartikeln
ist mit einem Schlage erledigt.
Wer wird einen deutschen Vaterlandsver-
teldiger auf eine „englische Platte“ auf-
nehmen? Wer auf „belgischen Papieren“
drucken? Kollegen! Werdet deutsch bis ins
Mark!!! Ein jeder muss sich in diesen Tagen be-
sinnen, deutsch zu denken, zu handeln, zu streben.
Ein grosses Hamburger Handelshaus schreibt mit
leisem Vorwurf, der nicht unberechtigt ist:
„An den
Nordwestdeutschen Photographen - Bund
Bremen.
Im Besitz Ihres Geehrten vom 4. d. M. gestatten
wir Ihnen zu erwidern, dass es stets unser Bestreben
gewesen ist, deutsche Fabrikate zu verkaufen, dass
wir aber leider in der Fachphotographenwelt hierbei
auf Widerstand gestossen sind, indem grösstenteils
direkt englische Platten und belgische Papiere ver-
langt wurden, obgleich ebenso gute Fabrikate
deutscher Herkunft am Markte waren. Es dürfte
sich empfehlen, von Ihrem Verbande aus auf Ihre
Herren Kollegen hinzuwirken, lediglich deutsche
Fabıikate zu verarbeiten, alsdann erübrigt sich ein
Angebot ausländischer Fabrikate, wenigstens für
unsere Firma, ganz von selbst, denn wir haben nicht
das geringste Interesse daran, andere Fabrikate als
deutsche anzubieten.“
rt
Personalien.
Gestorben ist Herr Hofphotograph Alois Loibl
in Sulzbach i. O.
Der Sanitätsrat Dr. med. Berthold Riesenteld,
seit 1895 Lektor für wissenschaftliche Photographie an
der Breslauer Universität, beging am ı8.d.M. seinen
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
70. Geburtstag. Er ist ein geborener Oberschlesier und
war lange Jahre als Militärarzt tätig.
rt
Kleine Mitteilungen.
— Die Meisterprüfung als Photographin be-
stand Helene Michelau in Königsberg.
— In Metz ist der Verkauf photographischer
Apparate bis auf weiteres verboten. Auch das Photo-
graphieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen ist
verboter.
— Die Prämiierung der Aussteller der Welt-
ausstellung für Buchgewerbe und Graphik
Leipzig 1914 war durch den Krieg zunächst noch in
Frage gestellt, findet aber nun laut Beschluss des Aus-
stellungsdirektoriums doch statt. Das Preisgericht
wird Anfang Oktober zusammentreten. Von der Pıä-
milerung sind diejenigen fremden Staaten, mit denen
wir im Krieg stehen, ausgeschlossen. Genauere Mit-
teilung wird den Ausstellern in den nächsten Tagen
zugehen. |
— Photoschwindler. Die „Göttinger Zeitung‘
vom 4. September bringt folgende Mitteilurg: Dank
der Tätigkeit der Zentrale zur Bekämpfung der Schwindel-
firmen in Lübeck, Parade ı, hat eine scharfe Ver-
tolgung jener Photovergrösserungsschwindler eingesetzt,
die planmässig vor allem die minderbemittelten ge-
schäftsungewandten Kreise auszuplündern suchen. Ihre
Praxis vollzieht sich in folgender Weise: Zunächst er-
scheint in einem bestimmten Bezirk ein junger Reisen-
der. Er erzählt, seine Firma, ein grosses Kunstatelier
in Berlin oder einer sonstigen Grossstadt, wolle am
Platze eine Piliale errichten. Um sich einzuführen,
sollten einige Vergıdsserungen völlig umsonst an-
geferligt werden. Nur für Porto und Verpackung sei
ein geringer Betrag — meist 0,95 Mk. — im voraus
an ihn zu entrichten. Erklärt sich nun das erwählte
Opfer mit seinem Angebote einverstanden, so muss es
einen gedruckten, unübersichtlich gehaltenen Prospekt,
auf dem einige Worte wie „Gratisvergrösserungen ‘,
„Völlig umsonst‘ besonders fett gedruckt sind, unter-
schreiben. Die Unterschrift ist „nur der Form halber“
abzugeben, so versichert wenigstens der redelustige
Jüngling. Er bringt es auch fertig, dass sein Opfer
den Prospekt ungelesen unterschreibt: In dem Pro-
spekt ist nun die Bestimmung enthalten, dass für die
095 Mk. nur eine Rohvergrösserung, eine sogen.
Printe, geliefert wird, die aber wegen ihrer Unvoll-
kommenheit für den Besteller gar keinen Wert hat.
Allerdings kann er sich das Bild „ausmalen‘ lassen.
Doch kostet dies mehrere Mark. Ferner findet sich
in dem Prospekt die Verpflichtung — und hierauf hat
es das „Kunstiustitut“ abgesehen —, wonach der Be-
steller von ihm einen Rahmen zum Mindestpreis von
7,50 Mk. zu beziehen hat. Eine Kopie des Prospektes
erhält der Besteller nur in den seltensten Fällen. Nach
wenigen Tagen erscheint der Herr „Oberreisende‘“ mit
der Rohvergıösserung und einer Auswahl von Rahmen-
mustern. Er hat die Aufgabe, die Opfer über ihre
485
eingegangenen Verpflichtungen aufzuklären und Be-
stellurgen auf Ausmaluug und Rahmenlieferung zu
erpressen. Wollen die Opfer sich seinen Wünschen
nicht fügen, so wird mit Einbehaltung und Klage ge-
droht. Mit rücksichtsloser Strenge gehen im Falle der
Weigerung diese Schwindelinstitute gegen ihre Opfer
vor. Jedes Mittel ist ihnen recht. So versendet ein
Kölner Schwindelinstitut seine „Dringende Aufforde-
rung“. Es sucht damit den Anschein zu erwecken,
als ob es sich um eine gerichtliche Massnahme handle,
Auf der linken Seite des gedruckten Schriftstückes
befinden sich die besonders auffallend gedruckten
Worte: ‚Königl. Amtsgericht zu Köln a. Rh.“ Ferner
sucht es durch Einfügung des Aktenzeichens, durch
Verwendung einer Siegelmarke und durch die Art der
Zusammenfaltung des Schreibens den Anschein eines
amtlichen Schreibens hervorzurufen. Allen Firmen, die
in der vorbeschiiebenen Weise arbeiten, ist mit grösster
Vorsicht zu begegnen. Sie suchen in den jetzigen
'Kriegswirren, wo die zu Hause Zurückgebliebenen
gern von ihren ins Feld ziehenden Angehörigen noch
ein Bild vergrössert haben wollen, ihre Leute Man
weise diese lästigen Gesellen ohne weiteres zur Tür
hinaus. Gehen sie nicht freiwillig, dann erstatte man
sofort Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Geschädigte
Personen aber wollen sich an die eingangs genannte
Zahlstelle wenden, die ihnen gern mit Rat und Tat an
die Hand geht. Minderbemittelte finden zudem auch
Unterstätzung bei der Rechtsauskunftstelle im Rat-
hause, Zimmer ı2 und 14.
— 20 Jahre treuer Mitarbeit. Das Jubiläum
einer 20jährigen Arbeit als Empfangsdame feiert am
I. Oktober d. J. Fıäulein Marie Würgler im Photo-
graphischen Atelier der Firma J. Meiner in Zürich-
Metropol. Alle die jungen Leute, die vorübergehend
in diesem Atelier der Schweiz gearbeitet haben, werden
sich mit Vergnügen dieser bescheidenen und gewissen-
haften Mitarbeiterin erinnern und gern vernehmen,
dass die Jubilarin diesen ihren Ehrentag in bester Ge-
sundheit und Schaffensfreudigkeit begeht.
—
Eingesandt.
Wie wir im Kriegsjahr 1870/71 ein flottes
Geschäft machten!
Werte Redaktion!
Der Krieg lastet schwer auf den Luxusgewerben,
zu welchen ja auch teilweise die Fachphotographie ge-
hört. Da heisst es nun, sich mit allen Mitteln wehren,
um im Kampfe um das Dasein nicht zu unterliegen.
Ich war in den Kriegsjabren 1870/71 ein Knabe von
etwa ı6 Jahren, und ich kann mich noch sehr wohl
erinnern, auf welche Art und Weise mein Vater, der
in einer deutschen Mittelstadt ein photographisches
Atelier besass, während der Kriegszeit ein recht gutes
Geschäft machte. Ich bin gern bereit, durch diese
Zeitung den Fachkollegen meine Erfahrungen aus
dieser Zeit, sowie aus der des ruseisch- japanischen
486
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Krieges, während welcher ich selbst in Moskau ein
Atelier hatte, bekanntzugeben.
Der Gedanke, sich allein oder mit den Seinen
photographieren zu lassen, ist schon an und für sich
für den ausziehenden Landesverteidiger sehr naheliegend.
Man muss ihn aber auch noch entsprechend erinnern.
Freilich dürfen solche Bilder nicht zuviel kosten; auch
die Anfertigung darf nicht zuviel Zeit in Anspruch
nehmen, denn die Leute wollen nicht gern lange warten,
können es auch meistens nicht.
Sofort nach Bekanntgabe der Mobilmachung haben
wir die Schaukästen fast ausschliesslich mit Soldaten-
büdern und Bildern von Brautpaaren dekoriert. In
jedem Schaukasten wurde eine Vergrösserung aus-
gestellt. Durch kleine Schildächen wurde das Publikum
darauf aufmerksam gemacht, dass Soldaten in Uniform
ermässigte Preise für die Bilder bezahlen. Auch wurde
sofortige Lieferung zugesichert, was in jener Zeit, da
man ein Entwickiungspapier noch nicht kannte, nicht
ganz einfach war.
Ein Teil der Geschäfte, die gemacht werden könnten,
kommt ja nicht mehr in Betracht, da die Linientruppen
das Land schon verlassen haben, doch darf man nicht
die grosse Anzahl der Kriegsfreiwilligen, Landwehr-
männer und Landsturmpflichtigen vergessen, die teil-
weise noch nicht einberufen sind, zum Teil erst jetzt
in den Kasernen ihre militärische Ausbildung erhalten.
Viele werden durch eine derartige Schaustellung an-
gelockt und angeregt und werden mit Freuden die
Gelegenheit wahrnehmen, ihren Lieben ein Bildnis in
Uniform zurückzulassen. Sollte sich der Krieg in die
Länge ziehen, was hoffentlich nicht eintritt, empfiehlt
es sich, einen Schaukasten nur mit Kinderbildern zu
schmücken, die als Geschenk seitens der zurück-
gelassenen Familien von den im Felde stehenden Vätern
sicher viel begehrt werden.
Das bedeutendste Geschäft aber wurde zu jener Zeit
von der ich spreche, ausserhalb des Hauses gemacht.
Mein Vater verschaffte sich die Erlaubnis, in den
Kasernen und auf den Uebungsplätzen photographieren
zu düsıfen. In den Ruhepausen wurden Offiziere und
Mannschaften in Gruppen von mehreren Personen, oft
ıo bis 20 auf einmal, photographiert, auch zahlreiche
Einzelaufnahmen wurden verlangt. Wenn sich ein
grösseıer Truppenteil in unserer Stadt oder in der Nähe
derselben aufhleit, wurden oft Hunderte von Aufnahmen
in wenigen Tagen gemacht.
Sehr wichtig ist es, sich die Privatadressen der
Photographierten geben zu lassen, um an die An-
gehörigen ein Rundschreiben zu richten, mit den Preisen
für Nachbestellung von Bildern, sowie Anfertigung von
Einzelvergrösserungen nach den Gruppenaufnahmen.
Nicht wenig Bestellungen werden auf ein derartiges
Angebot einlaufen.
Vielen meiner Kollegen werden meine Ratschläge
nichts Neues sein, sie arbeiten bereits in diesem Sinne,
doch scheint es mir, als wenn doch eine erkleckliche
Anzahl die Hände in den Schoss legt und den Dingen
einfach ihren Lauf lässt. Hoffentlich bieten diese
Zeilen recht vielen Anregung, wie sie jetzt für sich
und die Ihren Brot verdienen können.
Mit kollegialem Gruss
Otto Renard, Hofphotograph.
Hs
Fragekasten.
Technische Fragen.
Fyage 153. Herr R. N. in W. Welches ist die
höchstempfindliche Platte?
Antwort su Frage 155. Die Frage nach der
höchstempfindlichen Platte lässt sich, wie wiederholt
auch in dieser Zeitschrift ausgeführt, nicht allgemein-
glltig beantworten. Die Photometerangaben, z. B.
Scheinergrade, sind für die Praxis absolut nicht mass-
gebend, denn eine Platte kann einen sehr hohen
Scheinergrad besitzen und doch praktisch viel un-
empfindlicher sein, als eine Platte mit niedrigerem
Scheinergrad. In der Praxis kommt es ja bekanntlich
gar nicht darauf an, ob gewisse geringste Lichtspuren
noch minimale Wirkung ausüben, sondern wesentlich
darauf, welche geringste Lichtmenge einen kopierbaren
Eindruck gibt. Das Scheinerphotometer aber gibt
hierauf überhaupt keine Antwort, und wir kennen bis
jetzt noch kein Instrument, mit dessen Hilfe die Frage
nach der praktischen Hochempfindlichkeit einer Platte
wirklich geprüft werden kann. Es ist daher nach wie
vor nötig, dass der Praktiker für seine Zwecke die
Platten prüft und die ihm geeignetst erscheinenden
suswählt. Im Photochemischen Laboratorium der
Königl. Technischen Hochschule Berlin werden für
Zwecke möglichst kurzer Exposition vielfach Hauff-
platten benutzt.
Frage 154. Herr J.L. in P. Sind die Methoden
der Negativumkehrung, wie sie für die Lumiereplatte
benutzt werden, auch in irgend einer Form für gewöhn-
liche Negative verwendbar, d.h. kann man mit ihrer
Hilfe sicher Duplikatnegative beispielsweise auf Agfa-
Chromoisolarplatten herstellen?
Antwort su Frage 154. Die Umkehrungsmöglich-
keit nach Lumiereverfahren ist an zwei Bedingungen
gebunden, die bei der gewöhnlichen Trockenplatte im
allgemeinen nicht erfüllt sind, einmal muss die Schicht
Ausserst dünn und bindemittelarm sein und zweitens
muss ein absolut gleichmässiger Guss und konstante
Schichtdicke vorliegen. Letzteres ist bei gewöhnlichen
Trockenplatten nun meist nicht in genfigendem Masse
der Fall, und man erhält daher zwar in stark ge-
zeichneten Flächen mit viel Differenzierung und Einzel-
heiten eine leldlich gute Umkehrung, glatte Flächen
dagegen kehren sich schlecht um und werden wolkig,
unegal oder streifig., In jedem Fall muss, falls um-
gekehrt werden soll, schon bei der Entwicklung dafür
Sorge getragen werden, dass die Platte vollkommen
durchentwickelt wird, d. h. so lange, bis auf der Räck-
seite die höchsten Lichter absolut schwarz und die
Mittellichter tief grau sind, sonst erhält man schleierige
und auch vielfach kontrastlose Umkehrungen, die
durch Verstärken nicht zu retten sind.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 77[78.
27. September.
IQ14.
Deutsehl
Ina Nr. 69/70 unserer Zeitschrift hatten wir
unseren Lesern mitgeteilt, dass wir es für vater-
ländische Pflicht halten, Anzeigen photographi-
scher Firmen der Staaten, die gegen uns Krieg
führen, nicht mehr in unserer Zeitschrift zu
veröffentlichen. Der von uns gleichzeitig aus-
gesprochene Wunsch, dass die anderen Fach-
zeitungen alle unserem Beispiel folgen möchten,
hat sich leider nicht erfüllt. Nicht nur enthalten
neuere Nummern photographischer Zeitschriften
noch immer Anzeigen von Firmen des uns be-
kämpfenden Auslands, sondern die „Deutsche
Photographen-Zeitung“ fühlt sich sogar veran-
lasst, in ihrer Nr. 35 gegen unseren Standpunkt
Stellung zu nehmen. Die „Deutsche Photo-
graphen -Zeitung“ halt es für ungerechtfertigt,
Anzeigen ausländischer Firmen die Aufnahme
zu verweigern, und meint, dass man auch dann
Rücksichten nehmen müsse, wenn von anderer
Seite „die schlimmsten Ausschreitungen“ be-
gangen worden sind.
Demgegenüber halten wir unseren Stand-
punkt durchaus aufrecht. Man bedenke doch
das Verhalten der Feinde Deutschlands, den
Lügenfeldzug, den sie in der ausländischen
Presse gegen uns führen, den Versuch, den sie
machen, den deutschen Aussenhandel zu ver-
nichten, die Verordnung, welche jedem Eng-
länder bei strenger Strafe den Handel mit deut-
schen Firmen verbietet, und nicht zuletzt die
belgischen Greuel! Scheint es da noch gerecht-
fertigt, in den alten Fehler der Deutschen zu
verfallen, den Ausländern auch da noch be-
sondere Rücksichten zu erweisen, wo diese
nicht erwidert werden? Wie wenig die Deut-
schen durch solches Verhalten im Ausland Dank
geerntet haben, dafür ist die grosse Zahl unserer
Gegner der beste Beweis. Mit dem neutralen
Ausland müssen wir natürlich in gutem Einver-
nehmen zu bleiben suchen, aber gegenüber den
Staaten, die gegen uns Krieg führen, müssen wir
uns augenblicklich durchaus ablehnend verhalten.
—
Kriegsnotspende Deutseher Photographen.
Weitere Beträge sandten: Otto Grieger-
Saarbrücken 5 Mk.; Hugo Erfurth- Dresden
ıo Mk.; P. Gebhard - Ludwigsburg 5 Mk.;
Joseph Fassbender, Limburg (Lahn) 5 Mk.;
F. Schröter, Sellin (Rügen) 5 Mk.; V. Teich-
mann, Bernau (Mark) 5 Mk.; Herm. Menzel-
Coblenz a. Rh. 5 Mk.; A. W. Albrecht-Nort-
heim a.H. 5 Mk. sowie einen Ehrenpreis (Ansco-
Kamera Nr. 6) zum Besten der Kriegsnotspende;
Emil Tesch- Jena 5 Mk.; August Arnold-
Bochum ıo Mk.; Hofrat Professor Hermann
Krone, Laubegast-Dresden 50o Mk.; Wilhelm
Knapp-Halle a. S. 300 Mk.; Max. Taggesell-
Dresden ı0o Mk.; Samson & Co., Essen a.R.
ao Mk.; Adolf Richter, Leipzig-Lindenau
ı0o Mk.; Aug. Füller-Worms ı0 Mk.; Ballin
& Rabe, Pbotohbaus, Halle a. S. 5 Mk.; Karl
Schmidt -Kaiserslautern 5 Mk.; Fritz Alter-
Zwickau 5 Mk.; Fritz Reinhard-Leipzig ıo Mk.;
Julius Meyer-Erfurt ıo Mk.; Ferd. Hahn-
Wismar 5 Mk.; Photograph Lorenz-Krotoschin
10 Mk.; Willi Frohsinn - Düsseldorf ıo Mk.;
Knöfel-Neustrelitz 5 Mk.; Ernst Lohöfener-
Bielefeld ıo Mk.; Verlag „Der Photograph“,
Bunzlau 100 Mk. ; Karl Greve-Blankenburg a. H.
5 Mk.; H. Susemihl-Glatz 5 Mk.; Brincour-
Neunkirchen a. Saar 5 Mk.; F. Cornand-Berlin
ıo Mk.; Eggert Hansen -Kiel ı0o Mk.;
A. Krumm-Mindelbeim 3 Mk.; Gust. Hampel-
Darmstadt 5 Mk.;L.Wachenfeld-Sülzhayna.H.
3 Mk.; P. Blumberger-Worms ıo Mk. Zu-
sammen bis zum 17. September: 1905 Mk. sowie
2 Apparate.
Allen freundlichen Gebern innigsten Dank!
Fast alle Sendungen sind mit mehr oder
weniger Worten der Anerkennung und der
Freude über das begonnene Werk der Nächsten-
liebe begleitet und zeigen deutlich den Opfer-
sinn der freundlichen Spender. Hier nur einige
kurze Auszüge:
„L. H. Sander! Beifolgend ıo Mk. als erste
Rate für die Kriegsnotspende. Es ist ein schönes
Werk, welches Sie begonnen haben, und der
herzlichsten Unterstützung wert. Es sollte
jeder geben, soviel er eben nur kann. Ganz
abgesehen von der Hilfsverpflichtung am Wobn-
ort. Was bedeutet denn eine kleine Gabe der
Zurückgebliebenen denjenigen gegenüber, welche
Haus und Herd verlassen und Gut und Blut
723
488
für uns einsetzen müssen und den armen Ver-
jagten ander Grenze? Herzlichen Grusslhr...... “
„Wenig, aber mit Liebe! GrussIhr....... “
ıo Mk. sind begleitet mit den Worten: „Ich
hätte gern das Zehnfache gegeben, aber ich
kann mit dem besten Willen nicht mehr, da zu
viele Anforderungen kommen. Gebe Gott ein
baldiges Ende dieses schrecklichen Krieges.
Gruss Ihr...... er |
Der Anfang unserer Sammlung ist hoch-
erfreulich, aber trotzdem muss dringend gebeten
werden, weitere Gaben zu senden, denn die
Not wird gross werden. Wie viele haben die
Stätte ihres Wirkens verlassen müssen, und
wenn sie zurückkehren, finden sie nur Trümmer
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
und ‘Asche vor. Wie mancher Kollege mag
schwer verwundet zurückkehren, auf lange Zeit
untauglich zu .neuer Arbeit. Helfen wir die
Wunden heilen. Wir, die sich der Ruhe erfreuen
können, deren Verdienst weiter geht, müssen
zu Opfern bereit sein und dadurch unser Teil
am Kriege leisten.
Darum ergeht an alle lieben Kollegen,
Mitglieder und Gönner des C. V. die herz-
liche Bitte, sich der Kriegsnotspende zu erinnern
und uns mit Gaben zu unterstützen.
Alle Sendungen werden erbeten an
Adolf Sander, Leipzig-Gohlis,
Gohliser Strasse 53.
—
Urheberreeht an bestellten Gesehäftsphotographien.
Von Dr. jur. Hans Schneickert.
Es ist noch vielfach die irrige Meinung ver-
breitet, dass das Gesetz, betreffend das Urheber
recht an Werken der bildenden Künste und der
Photographie vom g. Januar 1907 einen all-
gemeinen Rechtsschutz der im photographischen
Gewerbe vorkommenden Verträge enthalte, oder
dass solche ohne weiteres durch das gesetzliche
Urheberrecht durchbrochen würden. Jenes Gesetz.
regelt grundsätzlich nur die Urheberrechtsverhaält
nisse, die gerade durch die täglichen Verträge
in weitgehender Weise abgeändert oder be-
schränkt werden können, und zwar zuungunsten
des Urhebers. Der allgemeine Rechtsschutz des
Photographen ist nur auf Grund der Bestim-
mungen des Bürgerlichen Rechts, in erster Linie
jener über den „Werkvertrag“, begründet, sobald
es sich um die Ausführung von Bestellungen han-
delt. Von den Rechtsverhältnissen bei bestellten
Porträts, die ja eingehend in dem Gesetz vom
9. Januar 1907 zur Darstellung gelangten, sei
hier nicht die Rede, sondern nur von den für
Geschäftszwecke bestellten Aufnahmen,
z. B. von Fabrikprodukten, Maschinen und
sonstigen gewerblichen Erzeugnissen. Der Photo-
graph hat als Vertragschliessender, namentlich
bei Verträgen von voraussichtlich längerer Dauer,
die zu fortlaufenden Bestellungen und Nach-
bestellungen zu führen pflegen, sein eigenes
Interesse selbst zu wahren. Spätere einseitige
Erklärungen und Auslegungen eines, zumal nicht
schriftlich abgeschlossenen Vertrages, haben ge-
wöhnlich einen Abbruch der geschäftlichen Be-
ziehungen zur Folge, und der Photograph wundert
sich, dass er trotz jahrelanger, unbeanstandet
besorgter Lieferungen keine weiteren Aufträge
mehr erhält. Er will sich nun schadlos halten,
indem er z. B. die Ausführung von Nachbestel-
lungen verweigert, oder indem er die dazu be-
nötigten Negativplatten gegen Entschädigung
[Nachdruck verboten.)
nicht ausbändigen will. Damit schafft er aber
-nur neuen Konfliktstoff, der leicht zu einer
Schadenersatzklage führen kann," die er aber
kaum als Sieger überstehen wird. Das Urheber-
gesetz hat keine Bestimmung darüber ge-
troffen, wem das Eigentumsrecht an der
Negativplatte bei bestellten Aufnahmen
zusteht, es sagt vielmehr ausweichend nur,
«dass die Ueberlassung des Eigentums an einem
Werke ohne besondere Vereinbarung die
Uebertragung des Rechtes des Urhebers, wie es
im 8 ı5 des Gesetzes näher umschrieben ist,
nicht in sich schliesst. Da also das Urheber-
gesetz den Photographen bei einem so wichtigen
Rechtsgeschäft, wie bei Bestellung von Aufnahmen
zu geschäftlichen Zwecken, im Stiche lässt, be-
geht er immer einen Fehler, wenn er jene näheren
Vereinbarungen, von denen allein die Klarheit
der im $ ı0, Abs. 4, gestreiften Eigentumsver-
hältnisse abhängt, ganz unterlässt. Die Rechts-
verhältnisse sind verschieden zu beurteilen, wenn
es sich um bestellte oder nicht bestellte Objekt-
aufnahmen, um bestellte oder nicht bestellte
Porträts handelt. Es ist selbstverständlich, dass
auch ohne ausdrückliche Vereinbarung das Ur-
heberrecht, wie auch das Eigentum an der Negativ-
platte auf den Besteller übergeben kann, wenn
es nämlich nach der Lage der Umstände als
von den Parteien gewollt zu unterstellen ist.
Eine Fabrik, die z.B. zu Offertenzwecken grosse
Mengen von Aufnahmen ihrer Fabrikate braucht,
die sie als Kopien oder Katalogabbildungen ver-
sendet, also verbreitet, will sich doch ohne Zweifel,
auch ohne ausdrückliche Vereinbarungen, ein so
weitgehendes Verfügungrecht über die Aufnahmen
vorbehalten, dass für den Photographen, der ja
ohne Einwilligung des Bestellers mit den Auf-
nahmen überhaupt nichts anfangen kann und
darf, nichts mehr übrigbleibt, als ein negatives
PHOTOÖGRAPHISCHE CHRONIK.
489
Interesse, nämlich das Vetorecht beim un-
befugten Nachbilden und Verbreiten des Bildes
durch einen Dritten. Sein Vetorecht als Ur-
heber gegen den Besteller auszuüben, wäre
vertragswidrig und schadenersatzbegründend.
Weigert er sich aber, die bisher ausgeführten
Nachbestellungen zu liefern, so ändert er
eigenmächtig etwas an dem bisher bestehen-
den Vertragsverbältnis und macht sich un-
bedingt schadenersatzpflichtiig, wenn durch
seine Weigerung dem Besteller Nachteile er-
wachsen. Der Photograph ist mangels besonderer
Verabredung bei bestellten Aufnahmen nicht
verpflichtet, die Negative aufzubewahren,
er tut dies aber aus eigenem Interesse; will er
sie aber nicht weiter aufbewahren und anderer-
seits auch keine Nachbestellungen mehr annehmen,
so bleibt ihm nichts anderes übrig, als sie dem
Besteller gegen eine den Ausfall künftiger
Nachbestellungen berücksichtigende Entschädi-
gung zur Verfügung zu stellen. Ueber die
Höhe der Entschädigungssumme mag gestritten
werden, doch nicht über die Verpflichtung der
Aushändigung der Negative in einem so ge-
lagerten Falle, wie oben beschrieben. Es kann
auch keinem Zweifel unterliegen, dass die
Schadenersatzpflichtt des Photographen viel
strengere Folgen nach sich ziehen würde, wenn
er die Negative einfach vernichten würde, um
sie dem sie fordernden Besteller nicht aushändigen
zu müssen. Einigt er sich aber mit dem Be-
steller über die Entschädigungssumme bei Aus-
händigung der Negative, so löst er damit seinen
letzten Anspruch des alleinigen Vervielfältigungs-
rechtes ab. Der Besteller kann dann die Nega-
tive zur Ausführung von Nachbestellungen über-
geben, wem er will, er kann auch nach Belieben
wechseln, sie einmal von diesem und einmal von
jenem Photographen kopieren lassen. Wird aber
der Besteller durch die Weigerung, ‚Nachbestel-
lungen auszuführen, in die Lage versetzt, zur
Wahrung seiner Geschäftsinteressen Nach-
bildungen nach Kopien von einem Dritten her-
stellen zu lassen, so ist diese Nachbildung keine
unbefugte und keine schadenersatzpflichtige.
Ein Vertragsverhältnis, das weder Kon-
ventionalstrafen noch Kündigungsfristen vorsieht,
kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und
ohne irgendwelche Entschädigung von beiden
Teilen gelöst werden; durch diese Lösung darf
aber dem anderen Teile kein Schaden zugefügt
werden. Der Photograph, der die Platten von
bestellten Aufnahmen aufbewahrt, hat ein Besitz-
recht, das nicht gleich ist mit Eigentums-
recht. Wollte er dieses Besitzrecht nur so aus-
üben, dass dem anderen Teile Schaden zugefügt
wird, so würde er sich schon auf Grund des
$ 226 B.G.B. schadenersatzpflichtig machen.
—
Rundschau.
— Aufnahme von Blumen im Zimmer.
Bei der Aufnahme von Blumen im Zimmer spielt
die Wahl des Hintergrundes eine wesentliche
Rolle, und man wird hierbei oft in arge
Zweifel geraten, zumal wenn Blüten von ver-
schiedenen Farben vorliegen. Im „Amateur-
Photographer“ werden zur guten Lösung solcher
Aufgaben einige instruktive Versuche anem-
pfohlen. Um den geeignetsten Hintergrund für
eine vorliegende Blumenanordnung zu treffen,
stellt man folgende Vorprobe an. Man schneidet
von Papieren verschiedener Tönung breite Streifen
und klebt diese auf einem grösseren Blatt neben-
einander auf; man beginnt z B. in oberster
Reihe mit einem Cremeweiss, schliesst daran
verschiedene graue Stufen und endigt mit einem
Dunkelgrau oder Schwarz. Selbstverständlich
können nach Gutdünken noch weitere beliebige
farbige Töne dazu genommen werden. Diesen,
sagen wir aus sieben Streifen zusammengesetzten
Plan stellen wir hinter unseren Blumenstrauss
in geeignetem Abstande auf, das Ganze natür-
[Nachdruck verboten.)
lich ‚in richtiger Beleuchtung gehalten, und
machen nun eine Probeaufnahme. Das mit diesem
Streifenkarton gewonnene Bild wird uns zeigen,
wie sich die einzelnen vorliegenden Töne des
Hintergrundes zu den vorhandenen Blumen-
arten ausnehmen und welche Hintergrundtönung
im gegebenen Falle am harmonischsten wirkt.
Auch die Erzielung genügender Schärfe der
einzelnen Partien macht häufig Schwierigkeiten.
Wiederholtes Umordnen, Biegen vertragen
manche Pflanzen nicht. Hier empfiehlt „Ama-
teur-Photographer“ das provisorische Einstecken
von dünnen Zweigen mit am Oberende befestigten,
aus Druckschriften von gutem Papier mit scharfen
Lettern ausgeschnittenen Scheiben und mit
diesen zu operieren, wie sich die Schärfe in
verschiedenen Lagen stellt. — Nicht zu über-
sehen ist, dass die Verwendung kleinerer Blenden
wohl leicht zu äusserster Schärfe führt (die im
übrigen durchaus nicht immer angebracht ist),
. zugleich aber detaillose, harte, klecksige Schatten-
partien liefert.
dl. LITT <
SITZ NI-
72°
490
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR.
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Hessiseher Photographen-Bund (E. V.).
Es ist jetzt nicht die Zeit, lange Berichte von Ver-
sammlungen zu veröffentlichen, sondern unsere Haupt-
aufgabe muss darin bestehen, uns durch gegenseitige
Hilfe über die schwere Zeit hinwegzubringen.
Unseren Mitgliedern sei daher von unserer letzten,
sehr gut besuchten Hauptversammlung nur mitgeteilt,
dass die vorgenommene Wahl des Vorstandes folgendes
Resultat hatte: I. Vorsitzender H.Schramm- Darmstadt,
IL Vorsitzender J. Magnus- Darmstadt, Schriftführer
Alb. Fraatz- Darmstadt, Kassierer P. Blumberger-
Worms, Beisitzer: F. Gerlach-Maiuz, Fr. Walloth,
Th. Klauer-Offenbach a. M., J. Busch- Offenbach
a.M., L. Uhl- Giessen, Erdmann -Gonsenheim, J.Beck-
mann-Alzey, Rhid.
Der Vorstand des Bundes hält es für seine Pflicht,
nicht nur an unsere Mitglieder, sondern an alle Kol-
legen Hessens die Bitte zu richten, sich, wenn sie
sich in Not oder Verlegenheit irgendwelcher Art be-
finden, an einen der oben angeführten Kollegen zu
wenden. Wir werden bestrebt sein, mit allen Kräften
zu helfen, durch Rat und Tat, denn nur dadurch können
wir beweisen, dass unsere Friedensarbeit, die Pflege der
Kollegialität, keine vergebliche gewesen ist.
Also, meine Herren Kollegen, gegenseitiges Ver-
trauen und gegenseitige Hilfe!
Für den Vorstand:
gez.: H.Schramm, gez.: J. Magnus,
I. Vorsitzender. IL Vorsitzender.
ger: Alb. Fraatz, Schriftführer.
—Ant—
Gentral-\Verband
Deutseher Photographen-\Vereine und
Innungen, J.P.
Protokoll des Verbandstages
am 25. und 26. Juni ıgı4 in Leipzig, in der Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik.
(Fortsetzung.)
Unterstützungs- und Darlehnskasse.
Herr Grundner-Berlin berichtet: Nach dem in
Berlin am ı5. September 1913 erstatteten Bericht ist
1913 kein weiteres Darlehn gegeben worden. Im
Jahre 1914 wurde ein Darlehn von ı80 Mk. gewährt.
Als nicht zurückzahlbare Unterstützung wurden im
ganzen .175 Mk. gezahlt. Verschiedentlich wurden
Ansuchen an uns gestellt, die wir auf Grund unserer
Satzungen und Geschäftsordnung nicht bewilligen
konnten. Bei einem Gesuch wegen Darlehın über
500 Mk. wurden nach Einsendung des Fragebogens
keine weiteren Antworten gegeben. Ein weiteres Ge-
such um ein Darlehn von 1400 bis I500 Mk. musste
die Kommission ablehnen, da das als Sicherheit an-
gebotene Inventar nur einen Wert von 300 Mk. hatte.
Ein vor einigen Tagen gestellter Antrag auf Gewährung
von 300 Mk. schwebt noch. Der Bestand der kleinen
Kasse am 16. September 1913 betrug 4,37 Mk. Durch
den Verkauf von Auskunftskoupons wurden 5 Mk. er-
löst, zusammen 9,37 Mk., an Ausgaben 3,30 Mk., bleibt
ein Bestand in der kleinen Kasse von 6,07 Mk. am
22. Juni. Da bei der Darlehns- und Unterstützungs-
kasse strengste Diskretion gewahrt wird, ist es üblich,
die Kasse nicht von den Revisoren prüfen zu lassen.
Herr Grundner hat sie als Vorsitzender geprüft, in
Ordnung gefunden und beantragt, den Kassierer Herrn
Sander zu entlasten. Leider haben wir feststellen
müssen, was der Vorsitzende Herr Schlegel schon
erwähnte,. dass verschiedene Kollegen für ihre An-
gehörigen nicht gut gesorgt haben, indem sie der
Sterbekasse nicht beigetreten sind. Der Bestand der
Darlehns- und Unterstützungskasse ist:
Unterstützungskassen - Bestand den
3. September 1913 er ar 3981,47 Mk.,
Einnahmen vom 3. September 1913 bis j
31. Dezember 1913 . © » : : . 400 ,„
4381,47 Mk.
Unterstützungen 7,— Mk.
Unkosten . —55 75,55 Mk.
4305,92 Mk.
Zinsen Ss— »
4310,92 Mk.
Bestand vom I. Januar 1914:
Vortrag 1914 bar 3424,55 Mk.,
Einnahmen 225,—
Rückzahlungen . 5Is— ,„
Zinsen . 138,20 ,„
4302,75 Mk.
Unterstützungen 100,— Mk.,
Unkosten 210 ,,
Darlehn 1914 . 1ı80,— ,„ 282,10 Mk..
4020,65 Mk.
Darlehn ausstehend . 540,— „
4560,65 Mk.
hierzu Handkasse 6,07 = 4566,72 Mk. ist der Stand
am Verbandstage.
Herr Sander fordert die Kollegen auf, einen Ab-
zug der gestrigen Gruppenaufnahme zum Preise von
1,50 Mk. zu bestellen. Das Geld ist für die Unter-
stützungskasse bestimmt.
Herr Palm- Nürnberg bittet bei Verteilung der
Gelder nicht nur der Unterstützungskasse, sondern auch
der Sterbekasse zu gedenken.
HerrArnold-Bochum wünscht, dass die Vertrauens-
männer von dem Erfolg jedes Darlehns- und Unter-
stützungsgesuches unterrichtet werden.
Der Vorsitzende dankt den Herren der Unter-
stützungskasse Grundner, Cornand, Titzenthaler,
Brettschneider und Sander für ihre Bemühungen.
Herrn Sander wird auf Antrag des Herrn
Grundner, als Schatzmeister der Unterstützungskasse,
Entlastung erteilt.
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
451
Sterbekasse.
Herr Herr-Nürnberg berichtet: Der diesjährige
Bericht über die Sterbekasse kann sich, wie auch der
der anderen Kassen, nur über die Dauer von Io Monaten
erstrecken, da der Verbandstag um 2 Monate früher fällt.
Die Mitgliederzahl betrug am 31. August Ig13: 531.
Neu aufgenommen wurden bis heute s8 Mitglieder.
Durch Tod ausgeschieden sind 3 Mitglieder, freiwillig
ausgetreten sind 3, während leider ı wegen Nicht-
bezahlung der Umlagen (trotz mehrmaliger Zuschrift)
laut unseren Satzungen gestrichen werden musste.
Durch den Tod haben wir verloren die Herren:
W. Seisser-Magdeburg (Verein selbständiger Photo-
graphen Magdeburg), O. Zimmerle-Stuttgart (Würt-
tembergischer Photographen-Bund), G. Beckel- Bern-
burg (Anhaltischer Photographen- Bund).
Immer noch steht eine grosse Anzahl von Kollegen
ausserhalb der Sterbekasse, und werden die Herren
Vorsitzenden und Obermeister recht dringend gebeten,
immer wieder auf die wohltätige Wirkung unserer
Sterbekasse hinzuweisen, und zwar ist es das Beste,
wenn in den Versammlungen Listen aufgelegt werden,
damit die Mitglieder sich gleich einzeichnen können.
Die Erfahrung hat gelehrt, dass bei dem blossen Ver-
teilen der Anmeldekarten die allerwenigsten abgesandt
werden.
Der Kassenbestand beträgt zur Zeit 2013,96 Mk,
wobei allerdings die fälligen Umlagen in Höhe von
640 Mk. mit eingerechnet sind, da es der Kürze der
Zeit wegen nicht mehr möglich war, dieselben bis
heute hereinzubringen. Sie sind aber auch nur mit
dem tatsächlichen Ausgabebetrag eingesetzt, obwohl
in Wirklichkeit noch bedeutend mehr hereinkommt,
also der Stand noch viel besser ist.
Auch hierbei werden die Herren Vorsitzenden ge-
beten, dass sie bei dem demnächst erfolgenden Aus-
schreiben zum Einzahlen der fälligen Umlagen nach
Möglichkeit dazu beitragen, dass diese eingesandt
Aufstellung.
Einnahmen.
Ausgaben.
September 1913 Kassenbestand . 1544,26 Mk. ||| September 1913 Rückzahlung an Heırm
; » Depositenzinsen . . . . 8,50 „ Lorenz . z . 3,— Mk.
ar „ x Aufnahme 305 , September zum Betriebsfonds L— ,„
Oktober m —_ — m —n Oktober 1913 _ — en
November ‚„ 1 Aufnahme E 305 » November „ zum Betriebsfonds® ET u
Dezember $,, _ — I en i „ ausbezahltes BEreBeO . +. 210, — ,„
Januar 1914 2 Aufnahmen 6,10 „ Dezember ‚, _ ; en
Februar „ 32 r ; 97,10 ,„ Januar 1914 zum Betriebsfonds 2.—
en „» Depositenzinsen . 20,65 , Februar ,„, " a. ; 33,— u
März u 14 Aufnahmen 42,65 „ März " = s; ER I4,— »
April .. 6,05 „ a „ ausgezahltes Sterbegeld 210, — %„
v M Soenar des Herr Schle gel S—n IR „ zurückbezahlte Umlagen . 1,50 ,„
Mai „» 2 Aufnahmen . . 6— April „ zum Betriebsfonds 2—
r » Depositenzinsen 2,90 ,„ Mai i e ö Bin 2—
Juni „4 Aufnahmen . I2,20 „ B; „ .ausbezahltes Sterbegeld . 20, —
. „ einzuzahlende fälligeUmlagen 640,— ,„ Juni „ zum Betriebsfonds weis
Summa 2467,51 Mk. Summa 702,50 Mk.
Ausgaben j . 702,50 ,„
Summa 1765,01 Mk.
An Kasse . . . 1765,01 Mk.
Bestand der Betriebakasse . 24895 „
Summa 2013,96 Mk.
Betriebsfonde.
Einnahmen.
| Ausgaben.
September 1913 Kassenbestand . . 281,20 Mk. ||| September 1913. . . x... 0,75 Mk
y „ ı Aufnahme L— . Oktober is; Ba ne ln a 040 ,„
Oktober s; _— [my November $, ee rt 0,55 „»
November „ 1 Aufnahme I,— » Dezember |, a a de ee a re
Dezember $„, _— mn Januar 1914 . . 2,30 »
Januar 1914 2 Aufnahmen . . . ». 2... 23— u Februar „ : 0,75 »
Februar „ 32 .s Be ce 3,— nn März i . I4,I5 »
März „» I4 » I4,— .» April » . 0,30 ,»
April „2 . ee Mai RR . 085 „
Mai 2 x re Bere ee Juni M . . 69,90 „
Juni er | .; A er 9 Summa goa5 Mk.
Summa 339,20 Mk.
Ausgaben . ABER .. 90,25
Summa 248,95 Mk.
492
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
werden und nicht so viele Nachnahmen, die die Sache
ja unnötig verteuern, ausgeschickt werden müssen.
Die Mitglieder verteilen sich auf die verschiedenen
Vereinigungen wie folgt:
I. Photographischer Verein zu Berlin. . . . . 5I
2. Verein Bremer Fachphotographen . . . . . 2
2 » Braunschweiger Photographeu . . . 8
4. Sächsischer Photographen-Bund . . .»..75
5. Thüringer ur er 39
6. Verein Erfurter Fachphötogranhien. gr en YO
7. Photograph. Genossenschaft für das Rheinisch-
Westfälische Industriegebiet . . . 24
8. Verein zur Pflege der Photographie und ver-
wandter Künste zu Frankfurt aM. .. 2
9. Photographische Vereinigung Hamburg-Altona 7
10. Photographischer Verein zu Hannover . . . 25
ııI. Photographen-Innung zu Hildesheim . . . TI
ı2. Badischer Photographen-Bund . . . . . 31
13. Schleswig-Holsteinischer Photographen - „Verein II
14. Innung Königsberg . . . 9
15. Vereinigung selbständiger Phofogräphen Bezirk
Magdeburg. . . Be a ee. SE
16. Fränkischer Phötsgraphen- Bund En % cn, 32
17. Verband Mecklenburg - Pommerscher Photo-
graphen „. . . . „u. 94
18. Württembergischer Photographen. Bund . 0: 6.227
19. Innung Köln a.Rh. . . . Be a. nr
20. Pfälzischer Photographen - Bund . Be a el
2I. Hessischer Photographen-Bund . . . en
22. Elsass- Lothringischer Photographen- Bund . ...40
23. Vereinigung Geraer Fachphotographen . . . 3
24. Innung Gumbinnen . . . 2. 2 2 22.08
25. Bergisch - Märkischer Photographen - Verein
Elberfeld-Barmen . . . ». 2 2 0 e0. 0 1
26. Innung Danzig . S Be et
27. Anhaltischer Photographen- Bund am es. TE
28. Nordwestdeutscher Photographen-Bund. . . 4
29. Zwangsinnung der Handwerkskammer Bezirk
Dortmund . . u TO
30. Photographen- Zins Plauen i. .v. u -
31. . e der Städte Nürn-
berg, Fürth und Erlangen ; 4
32. Photographen - Zwangsinnung insterbarg: 5
33. " e Wiesbaden I
34. = ie Kiel . 4
35. u; ” Stettin . 2
36. r n Zwickau 3
37. a en Chemnitz . I
38. Photographen- Bund für den a ae
Trier . .. I4
39. Photographen- Dwänseihnung für den Stadt.
“ und Landkreis Hannover-Linden . . . 5
40. Photographen-Zwangsinnung für das Fürsten.
tum Lippe . . . 7
41. Photographen- ran kelinang: für das Herzog
tum Sachsen-Altenburg und das Fürstentum
Reuss ä. u. j. Linie en -g
42. Photographen-Zwangsinnung Erfurt Bu. ae
Mitgliederbestand 582
Der Vorsitzende dankt Herrn Herr für den Be-
richt und fordert die Kollegen auf, in ihren Versamm-
lungen immer wieder Propaganda für die Sterbekasse
zu machen. Auch die jüngeren Mitglieder mögen
nicht zurückbleiben. Nach unseren Erfahrungen sind
die meisten Sterbefälle in den mittleren Jahren vor-
gekommen. Einige Vereinigungen sind sehr stark ver-
treten, während von anderen nur wenig oder gar keine
Mitglieder in der Sterbekasse sind.
Herr Herr-Nürnberg unterstützt die Ausführungen
des Vorsitzenden und verweist auf die neue Vereinigung
Trier, wo Herr Jungmann eine Liste auflegte und
von 34 sofort 15 beitraten.
Herr Hartmann-Dessau hat sich beim Todes-
falle eines Mitgliedes überzeugt, wie tadellos die Sterbe-
kasse funktioniert, und dankt den Herren für prompte
Regulierung.
Herr Lohöfener-Bielefeld führt an, dass manche
Mitglieder, wie z. B. bei seiner Innung, an anderen
Stellen schon früher Mitglied der Kasse geworden sind.
Für die ausserordentlich geringen Beiträge hätte man
eine Lebensversicherung nicht haben können.
Mit der Prüfung der Sterbekasse werden ebenfalls
die Herren Rudolph und Tesch beauftragt.
Kauf-, Tausch- und Verkaufsvermittelung.
Herr Strnad-Erfurt berichtet hierüber. Leider
sind die Ergebnisse trotz vielen Hinweises nicht günstig
und überlässt er es der Versammlung, ob die Ein-
richtung bestehen bleiben oder aufgehoben werden soll.
Der Vorsitzende bedauert, dass die Kollegen uns
nicht unterstützen, billiger und bequemer können sie
es nicht haben. Agenten ziehen aus den Verkäufen
grossen Verdienst, und sollten die Kollegen mit der
Vermittelung doch die Fachleute betrauen. Die Herren
Sander-Leipzig und Arnold-Bochum sind für Auf-
hebung, während Herr Einsiedel-München für Bei-
behaltung ist. Bei der Abstimmung wurde die Auf-
hebung mit 62 gegen 37 Stimmen beschlossen. Die
laufenden Geschäfte sollen noch abgewickelt werden.
Der Vorsitzende dankt Herrn Strnad, und die
Herren Rudolph und Tesch werden ebenfalls mit der
Prüfung der Kasse beauftragt. (Fortsetzung folgt.)
>. r6-
Photographen - Zwangsinnung Zwiekau.
Unseren Mitgliedern geben wir hierdurch bekannt,
dass in Anbetracht des durch den Krieg eingetretenen
Verbältnisse die diesmalige Herbstversammlung nicht
stattfindet.
Die durch ihre Einberufung zum Heeresdienst
oder durch den Krieg in Not geratenen Kollegen,
wünscht die Innung nach Möglichkeit zu unterstützen,
und bitten wir, nähere diesbezügliche Mittellungen an
den Obermeister richten zu wollen.
Mit kollegialem Gruss
Der Vorstand.
zz
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 49
Württembergiseher Photographen- Bund
(E.V.).
Unsere verehrlichen Mitglieder werden ersucht,
den verfallenen Halbjahrsbeitrag für die Zeit vom
ı. April bis ı. Oktober ıgı4 mit 8 Mk. baldiget an
unseren Kassierer, Herrn Eugen Stöckle-Stuttgart,
Charlottenstrasse 31, einsenden zu wollen.
Bis 20. September nicht eingegangene Beiträge
werden von diesem Zeitpunkt ab unter Zuschlag der
entstehenden Kosten durch Nachnahme erhober.
—E240—
Personalien.
Auf dem Felde der Ehre fiel der Photograph
Heinrich Schäffer aus Kassel.
en
Gesehäftliehes.
Weimar. In das Handelsregister A, Band III, ist
unter Nr. 63 eingetragen worden: Die Firma: Karl
Schwier & Co. in Weimar; als persönlich haftende
Gesellschafter: a) Kaufmann Karl Paul Hetzer in
Weimar, b) Hofbuchbinder Max Lättich in Weimar,
c) Buchdruckereibesitzer Wilhelm Picht in Weimar,
d) Buchdruckereibesitzer Hugo Landmann in Weimar,
e) Photograph Karl Schwier in Weimar. Rechts.
verhältnisse der Gesellschaft: Offene Handelsgesellschaft.
Die Gesellschaft hat am ı. September 1914 begonnen.
Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur die Gesell-
schafter Hetzer, Lüttich, Picht und Landmann
ermächtigt. Rechtsverbindliche Erklärungen müssen
mindestens von zwei Gesellschaftern, die zur Vertretung
der Geselischaft berechtigt sind, abgegeben werden.
Weimar, den ı0. September ıgr4. Grossherzogl. Sächs.
Amtsgericht. —— an
Aus der Industrie.
— Die gegenwärtigen kriegerischen Ver-
wicklungen dürften viele deutsche Atelierinbaber,
weiche seither glaubten, der englischen Platten nicht
entraten zu können, in die Notwendigkeit versetzen,
sich mit einem anderen Negativmaterlal vertraut zu
machen. Teilweise wird man die Notwendigkeit aus
patriotischem Empfinden heraus erkennen, teilweise
wird sie sich einstellen, wenn die bei Vertretern und
Händlern in Deutschland vorhandenen Vorräte an eng-
lischen Platten verarbeitet sein werden und neue Zu-
fuhr nicht berankommen kann. Es mag dahingestellt
bleiben, ob schon seither in Deutschland genug Platten
hergestellt wurden, die das englische Fabrikat in den
Ateliers entbehrlich gemacht hätten. Tatsache ist aber,
duss jetzt in der „Agfa- Speclal‘‘-Platte ein Material
existiert, das sich selbst dem besten Repräsentanten
des englisch- amerikanischen Typs, nämlich der Seed-
platte, nicht nur ebenbüirtig, sondern nach dem über-
einstimmenden Urteil erster Fachgelehrter und Fach-
photographen als überlegen erwiesen hat. Fügt man
hinzu, dass diese Marke von der bekannten „Agfa“,
Aktiengesellschaft für Anllinfabrikation, in Deutschland
ausschliessich mit deutschen Materialien und auch
während der kriegerischen Vorgänge in jedem erforder-
lichen Quantum und in allen nötigen Massen bis
max mal 50x60 cm erzeagt wird, so kann es wohl
keinem Zweifel unterliegen, dass schon in allernächster
Zeit in den deutschen Ateliers ausschliesslich mit deut-
schen Erzeugnissen gearbeitet wird, denn auch an Ent-
wicklern und photographischen Hilfsmitteln inkl. Blitz-
lichtmaterlalien stellt die „Agfa‘' j:des erforderliche
Qaantum zur Verfügung. Für diejenigen Herren, welche
mit den „Agfa'. Erzeugnissen noch nicht genfgend
vertraut sind, bietet sich Gelegenheit zur Information
durch die wertvollen Broschüren von Dr. M. Andresen:
„Ueber farbenempfindliche und lichthoffrele Platten“,
„Ueber photographische Entwickler“ und ‚Ueber
Magnesiumblitzlicht‘, die ebenso wie die „Agfa“-
Prospekte mit Preisen aller „Agfa"- Artikel durch
Photohändler sowohl wie direkt von der „Agfa“,
Aktiengeselischaft für Anilinfabrikation, Berlin SO. 36,
auf Wunsch gratis und franko übermittelt werden.
Die „Agfa“ stellt den Herren Atellerinhabern auch
Gratismuster ihrer „Agfa-Speclal'-Platten durch die
Photohändler gern zur Verfügung.
gt
Kleine Mitteilungen.
— Lehrverhältnisse während des Krieges.
Der ‚Handwerker - Zeitung“ für das Fürstentum
Reuss L L. entnehmen wir folgende Mitteilung: In
manchen Handwäkerkreisen ist die irrige Ansicht ver-
breitet, dass infolge des Kriegsausbruchs die Lehr-
verträge ohne welteres gelöiıt werden können. Wir
weisen demgegenüber darauf hin, dass alle Verträge,
also auch die Lehrverträge, während der Kriegszeit
ihre Gültigkeit behalten. Nur für diejenigen Lehr-
herren und Lehrlinge, die zu den Fahnen einberufen
worden sind, gelten die Lehrverträge als durch „höhere
Gewalt‘ aufgehoben. Nicht einberufenen Lehrherren,
denen es infolge der Kriegswirren an Beschäftigung
fehlt und die daher wegen mangelnder Einnahmen
nicht in der Lage sein sollten, ihren Lehrlingen das
Kostgeld überhaupt oder nicht mehr in seiner vollen
Höhe zu zahlen, können wir nur empfehlen, den Ver-
such zu machen, eine gftliche Vereinbarung mit den
Lehrlingen bezw. deren gesetzlichen Vertretern dahin
herbeizuführen, dass das Lehrverhältnis bis zur Wieder-
erlangung genfigender Beschäftigung entweder aus-
gesetzt wird oder wenigstens eine die Zahluug ermög-
lichende Herabsetzung des Kostgeldes erfolgt. — Zu
der Frage, ob der Krieg nicht als höhere Gewalt im
Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zu gelten hat,
liegt, wie die ‚, Leipziger Volkszeitung “' mitteilt, folgende
Entscheidung des Gewerbegerichts Leipzig - Stadt vom
19. August vor: Die Maschinenfabrik von G und Sch.
hat mit sechs Lehrlingen Lehrverträge auf 3 Jahre ab-
geschlossen. Die Lehrlinge erhalten im ersten Jahre
3 Mk., im zweiten Jahre 4 Mk. und im letzten Jahre
6 Mk. Vergütung. Jetzt sind der Meister und eine
Anzahl Gehilfen zur Fahne einberufen. Der Unter-
nehmer schickte nun alle sechs Lehrlinge nach Hause
mit der Bemerkung, dass er nichts zu tun habe. Auch
494
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
die wöchentliche Vergütung gab er ihnen nicht. Der
im dritten Lehrjahre stehende Eisendreherlehrling F.,
eine Waise, wurde ebenfalls nach Hause geschickt.
Sein Vormund klagte auf Fortsetzung der Lehre und
Zahlung der Entschädigung von 6 Mk. pro Woche.
Der Inhaber der Firma weigerte sich zu zahlen, noch
die Lehre fortzusetzen, denn er sei nicht für den Krieg
verantwortlich. Schliesslich stimmte er einem Ver-
gleiche zu, wonach er dem Lehrling wöchentlich 3 Mk.
in bar auszahlt, während die anderen 3 Mk. der Vor-
mund so lange auslegen will, bis der Betrieb wieder
aufgenommen wird oder der Lehrling in einem anderen
Betriebe untergebracht werden kann.
— Eine schöne Tat. Herr Hofphotograph
Oskar Tellgmann in Eschwege hatte vom russischen
Zaren in Anerkennung seiner vorzäglichen Leistungen
auf dem Gebiet der künstlerischen Photographie eine
schwer goldene Taschenuhr erhalten, deren Spring-
deckel mit dem russischen Doppeladier in Gold und
Emaille verziert ist. Diese wertvolle Uhr hat er dem
Roten Kreuz dort geschenkt, das sie verkaufen und
den Erlös für unsere verwundeten tapferen Krieger
verwenden soll.
— Röntgenplatten während der Kriegs-
zeit. Gerade jetzt zeigt die Röntgenphotograpbie
ihre ganz besondere Bedeutung. Die „Agfa“ hat des-
halb Vorsorge getroffen, dass ihre überall geschätzten,
als zuverlässig und leistungsfähig anerkannten „Agfa “-
Röntgenplatten in allen Formaten his 50x60 cm so-
fort geliefert werden können. Die von Professor Dr.
Gehren neubearbeltete und erweiterte kleine Schrift:
„Praktische Winke für die Röntgenphotographie‘“ wird
auf Wunsch jedem kostenfrei zugestellt. Die Schrift
behandelt in klarer, knapper Weise das ganze Gebiet
der Röntgenphotographie. Die Ausführungen sind mit
einer grossen Anzahl von vorzüglichen pathologischen
Röntgenaufnahmen bebildert. Bestellungen auf das
kleine Buch sind an die Aktiengesellschaft für
Anilinfabrikation, Berlin SO. 36, zu richten. Die
Platten sind durch alle Handlungen wie bisher zu be-
ziehen.
— Photographischer Wettbewerb. Der Ver-
ein zur Förderung des Fremdenverkehrs in München
und dem bayerischen Hochland teilt mit, dass er den
von ihm ausgeschriebenen Wettbewerb bis auf einen
günstigen Zeitpunkt vertagt hat.
7.0
Eingesandt.
Deutsche Lichtbildner!
Kaufet deutsche Platten,
Kaufet deutsche Papiere,
Kaufet deutsche Apparate, so ist es nur recht! Wir
unterstützen dadurch die Fabriken in Deutschland, und
werden wir aus Dankbarkeit auch dafür belohnt werden!
Die Fabrikanten werden ihre Ware nicht höher schrauben,
sondern, weil der Absatz ja ein grosser wird, die Ware
eher zu billigerem Preise abgeben, und das haben wir
doch alle so gern! Eggert Hansen: Kiel.
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage ıs5. Herr C.L. in B. Ich wünsche eine
grössere Mattscheibe im Zentrum möglichst ein zu
schleifen, um mit einer starken Lupe auf Strichsachen
einzustellen. Kann man dies selbst machen oder er-
reicht man auf andere Weise noch eine bessere Ein-
stellung?
Antwort su Frage ıs5s. Man kann sehr gut eine
Mattscheibe wenigstens auf kleineren Flächenteilen
Ausserst fein mattschleifen, und zwar verfährt man
folgendermassen: Man kauft sich feinst geschlämmten
Schmirgel (sogen. 30 Minutenschmirgel ist der richtige)
und richtet sich ein Stück Spiegelglas von etwa 6 cm
Seitenlänge zu, bringt eine kleine Menge des Schmirgels
mit wenig Wasser benetzt auf die fein zu schleifende
Stelle und schleift mit Hilfe des Spiegelglasstüückes in
kreisförmigen Bewegungen, wobei man das verdunstende
Wasser sparsam ersetzt, bis der Schmirgel überhaupt
nicht mehr kratzt. Während des letzten Schleifens
muss mit nur ganz wenig Wasser gearbeitet werden,
sonst erhält man von neuem grobe Kratzen. Am
besten lässt sich aber einstellen, wenn man auf eine
so vorbereitete Mattscheibe mittels Kanadabalsam oder
nur eines Tropfens Schmieröl ein dünnes durcksichtiges
Glas auf der mattierten Seite aufklebt und dann mit
der starken Lupe arbeitet. Man sieht dann die Schäıfe
der Einstellung bei weitem am besten.
Fyagı 156. Heır J. P. in G. Ich bitte um eine
gute Vorschrift, um alte Negative, die schon lackiert
wurden, zu einer sicheren Verstärkung vorzubereiten.
Antwort su Frage 156. Lacklerte Negative ver-
stärken sich sehr schwer, und wenn nicht sehr sorg-
Jältig gearbeitet wird, stets fehlerhaft. Man muss so
verfahren, dass man zunächst die Hauptmenge des
Lackes durch stärksten Alkohol zu entfernen sucht,
indem man das Negativ 2 Stunden in Alkohol legt,
denselben wiederholt wechselt und schliesslich mit
einem Wattebausch und Alkohol den letzten Rest weg-
nimmt. Nachdem der Alkohol verdunstet, wird die
gleiche Operation mit einem in Benzol getauchten
Wattebausch wiederholt und schliesslich noch einmal
mit Alkohol überrieben. Das Negativ muss dann zu-
nächst mindestens 2 Stunden in Wasser weichen, wird
hierauf noch einmal sanft mit einem reinen und feuchten
Wattebausch abgerieben und verstärkt.
b) Rechtliche Fragen.
Fyage 69. Herr C.F. in St. Daıt ich im Auf-
trag den Hinterbliebenen Vergrösserungen eines Por-
träts eines Verstorbenen herstellen?
Anlwort su Frage 69. Nach 8 ı8, K. G., ist bei
Porträts dem Besteller und seinem Rechtsnachfolger
(d. bh. den Famillenangehörigen im Todesfalle) gestattet,
soweit nicht ein anderes vereinbart ist, das Bild zu
vervielfältigen und durch einen Dritten vervielfältigen
zu lassen, wenn dies zu Privatzwecken geschehen soll.
, Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 79/80.
4. Oktober.
IQ14.
Vierundeinehalbe Milliarde Reiehsmark
hat das deutsche Volk aufgebracht, um die
Kosten des Krieges zu decken, und mehrere
Millionen sind für die Linderung der Folgen
dieses entsetzlichen Krieges zusammengetragen,
getreu nach dem alten Spruch: „Wohlzutun und
mitzuteilen ist Christenpflicht.“
Wie stehen nun Deutschlands Photographen
zu der Frage des Wohltuns? Aller Anfang ist
schwer, aber er ist gemacht, und die Anfänge
waren ganz erfreulich, aber es muss noch weit
mehr getan werden, um von einer wirklichen
Hilfe der Photographen für die Photographen
sprechen zu können. Kollegen, am 29. August
begannen wir mit dem Betrage von ıoo Mk.
und bis heute haben wir erst den 2ofachen
Betrag zusammen, das ist viel zu wenig. Jeder
echte Kollege muss hier sein Scherflein bei-
tragen, die Not wird gross werden, und wie
traurig, wenn wir Gesuche um Hilfe nicht be-
rücksichtigen können, weil uns die Kollegen-
schaft die Mittel versagt hat. Sage keiner, er
habe es nicht, sehen wir doch aus der Quittung,
dass gerade diejenigen Kollegen, die an den
Grenzen sitzen und daher am meisten geschädigt
sind, die ersten Beitragenden waren und noch
sind. Wismar, Kellinghusen, Nürnberg, Kiel,
Ludwigshafen, Bremerhaven, Cuxhaven, Sellin
auf Rügen, Saarbrücken, Koblenz, Gratz, Neun-
kirchen, Helgoland, Kolberg, aus all diesen
Orten haben die Kollegen gern und freudig
ihre Beiträge geleistet, sie, die der Krieg gerade
sehr schädigt, senden ihr Scherflein. Leipzig,
Hannover, Anhalt und Magdeburg haben durch
ihre Vereine und Innungen Beiträge geleistet,
und wahrlich, kein Verein sollte zurückstehen,
kein Kollege sollte fehlen. Hier ist die Gelegen-
heit, zu zeigen, was die Kollegialität wert ist.
Wie viele Kollegen haben Weib und Kind, Ge-
schäft und alles im Stiche lassen müssen,
blutenden Herzens werden sie alle gegangen
sein, um bei der Rückkehr wieder neu zu be-
ginnen, das zerrüttete Geschäft von neuem auf-
zubauen. Sollte es da nicht unsere Aufgabe
sein, helfend einzugreifen? Wie, wenn der
Feind ins Land gekommen wäre und wir wären
die Unterlegenen? Welche Opfer hätten wir
dann bringen müssen?
Darum Kollegen, Mitglieder und Gönner
des C. V., gebt gern, jeder nach seinen Ver-
hältnissen, aber fehle keiner in der Liste der
Geber, denkt, es gilt unseren Kollegen, die un-
schuldig in Not kommen!
Freundliche Gaben werden erbeten an
Adolf Sander, Leipzig-Gohlis,
Gohliser Strasse 53.
Weitere Beiträge gingen ein von Emil
Schröter- Jüterbog ıo Mk.; C. J. von Dühren-
Berlin ıo Mk.; M. Hoffmann - Pulsnitz i. S.
5 Mk.; Ungenannt 3 Mk.; F. Schensky-Helgo-
land ıo Mk.; Marie Kundt-Berlin 5o Mk.;
H. Ganzemüller-Herford 5 Mk.; J. Weimar-
Limburg (Lahn) 5 Mk.; Aug. Mohaupt-Olden-
burg ıo Mk.; M. Kempe-Greifswald ıo Mk.;
Anhalter Photographen-Bund 21,70 Mk.; Photo-
graphen-Verein Hannover 50 Mk.; H. Runge,
Bad Kolberg 5 Mk.; R. Bender-Limburg 5 Mk.;
Alb. Giesler-Eutin so Mk.; T. H. Voigt, Bad
Homburg 30 Mk.; C. Schatzmann - Potsdam
5 Mk.; G. Hansen-Liegnitz 6 Mk.; Otto
Martin-Dresden ıo Mk.; Verein selbständiger
Photographen Magdeburg, I. Rate, 50 Mk. Zu-
sammen bis zum 23. September 2215,70 Mk.
sowie zwei Apparate.
Innigen Dank allen freundlichen Gebern.
Adolf Sander.
—
Rundsehau.
— Verlust in Bildqualität bei der Re-
produktion. Es ist eine alte Beobachtung,
dass allemal bei einer Negativreproduktion ein
Qualitätsverlust unvermeidlich ist, und doch
sollte ein solcher, wenigstens in gewissen Fällen,
unwesentlich sein. Es steht fest, dass viele
vergrösserte Negative — auf diesen Prozess
kommt es hier in erster Reibe an — eine Härte,
[Nachdruck verboten.)
einen Charakter zeigen, die unangenehm wirken.
In den meisten Fällen mag dies einer ursprüng-
lichen Ueberentwicklung zuzuschreiben sein, der
womöglich noch eine Unterexposition zugrunde
lag; der Fehler hat also seinen Ursprung zu-
nächst nicht in dem Reproduktionsprozess selbst.
Bei vergrösserten Negativen liegt jedenfalls leicht
die Tendenz zum Ueberentwickeln vor, da ein
13
496
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
grosses Negativ etwas dünn aussieht, wenn man
es normal entwickelt, während kleine Platten in
gleichem Grade ganz kräftig wirken. Wird ein
Kontaktdiapositiv genommen, so ist klarer Glas-
grund zu vermeiden. Man kann das Positiv
kaum weich genug erhalten, besonders wenn
Petroleum- oder Glühlicht bei der Vergrösserung
als Leuchtquelle benutzt wird. Besitzt das
Originalnegativ etwas starke Kontraste, so ist
die Verwendung eines Pigmentdiapositivs von
grossem Vorteil, denn irgendwelche Flachheit
in den Schatten (infolge Ueberexposition, um
die Gradation in den hohen Lichtern zu sichern)
wird vermieden. („British Journal“.)
— Klärbäder für Negative. Manche
Entwicklerlösungen wie Pyrogallol, Hydrochinon,
Metol, wenn sie schon abgenutzt sind oder
durch Alter gewisse Zersetzungen erfahren haben,
belegen das Negativbild mit einem gelblichen,
bräunlichen oder grünlichen Schleier, der die
unangenehme Folge hat, dass solche Negative
wesentlich langsamer kopieren. „The Camera“
bringt zur Beseitigung dieser Schleier die alten
Mittel, die sämtlich aus einer Mischung von
Alaun mit einer Säure bestehen, in Erinnerung,
und zwar mit einigen, vielleicht weniger bekannten
Ergänzungen.
Das Klärbad.
Il. Wasser. . :. .. . 450 ccm,
gewöhbnliches Alaun 90 g,
Zitronensäure 45 „
kann immer wieder bis zur Erschöpfung benutzt
werden, es wirkt jedoch nicht schnell (mitunter
bis zu einer Stunde und mehr). Das Negativ
ist nach der Behandlung mit dem Klärbad gut
zu wässern.
JI. Gesättigte Alaunlösung . 600 ccm,
Salzsäure . . . .. 30 „
Dieses Bad wirkt schneller als das vorige
und wird im allgemeinen jedwede Schleierung
entfernen. Die gesättigte Alaunlösung bereitet
man am vorteilbaftesten, indem man in heisses
Wasser so viel Alaun tut, als sich noch löst;
dann lässt man erkalten. Man giesst nachher
die klare kalte Lösung von den wieder aus-
geschiedenen Kristallen ab.
III. Wasser . . 600 ccm,
Chromalaun 15 g,
Zitronensäure is
Diese Lösung arbeitet auch schnell. Mit der
Klärung ist meist auch eine geringe Abschwächung
des Negativs verbunden.
— Der Pigmentprozess bei heissem
Wetter. Im „British Journal“ finden wir zeit-
gemässe praktische Winke für den Pigment-
prozess. Bei warmem Wetter sind hier gewisse
Vorsichtsmassregeln zu halten, die namentlich
von dem Anfänger häufig nicht genügend beob-
achtet werden. Das Sensibilisierungsbad nehme
man verdünnter. Wenn unter normalen Ver-
hältnissen eine fünfprozentige Lösung benutzt
wird, so gehe man an heissen Tagen bis auf
3 oder gar 2!/, Prozent herunter. Eine Lösung
mit zitronensaurem Ammonium wie folgt ist
besonders vorteilhaft, da dann die Schicht
besser bält und atmosphärischen Einflüssen
weniger zugänglich ist.
Kaliumbichromat 308g,
Wasser . I500 ccm,
Zitronensäure
a 2 4 g8-
Ammoniakzusatz bis die orange Färbung
der Lösung in eine zitronengelbe über-
geht; hierbei wiederholt umschütteln.
Das Bad hat auch die angenehme Eigen-
schaft, der Erzeugung flauer Bilder bei heissem
Wetter entgegenzuarbeiten'}).
Das Sensibilisierungsbad soll so kühl als
möglich gehalten werden. Mitunter wird die Zu-
gabe von Eis empfohlen, aber dieses bat auch
seine Nachteile. Indem das Eis schmilzt, wird
das Bad verdünnter. Ferner wird die Praä-
paration bei Sensibilisierung eines grösseren
Postens Pigmentpapiers nicht gleichmässig, da
die Lösung beim Hineinbringen des Eises sich
stark abkühlt und nach Schmelzung des Eises
sich wieder allmählich erwärmt. Eine bessere
Methode der Kühlung ist, die Schale mit der
Chromlösung in ein geeignetes Gefäss mit kaltem
Wasser einzustellen, oder darin ständig fliessen-
des Wasser zu halten. Ferner ist es ratsam,
nach dem Sensibilisieren die überschüssige
Chromlösung mit dem Gummiquetschlineal vor-
sichtig zu entfernen. Der Gummiquetscher ist
ebenfalls kühl zu halten.
Man bedenke ferner, dass beim Manipulieren
mit den Händen das Chrombad ebenfalls eine
Temperaturerhöhung erfährt. Ein je grösseres
Quantum Bad in der Schale sich befindet, desto
weniger wird die Handwärme Einfluss haben.
Es sei des weiteren in Erinnerung gebracht,
dass die sensibilisierte Pigmentschicht die Tendenz
hat, unlöslich zu werden, wenn jene bei hober
Temperatur in ein dunstiges Zimmer unter-
gebracht wird. Man sorge bei der Trocknung
für gute Luftzirkulation.
Ein Punkt, der vielfach übersehen wird, ist
die Temperatur des Wassers beim Zusammen-
bringen der Kopien mit Uebertragspapier. Jene
sollte bei heissem Wetter so niedrig als mög-
lich heruntergedrückt werden, eventuell sind Eis
oder andere Kühlmittel anzuwenden. Nämlich
ı) Namias gab folgendes Bad, um dem sensibili-
sierten Papiere eine grössere Haltbarkeit zu verleihen:
Kallumbichromat 30 g, neutrales Natriumzitrat 20 bis
30 g, Wasser ı Liter.
497
die Pigmentschicht selbst ist bisweilen sehr
warm, und wenn sie so in das Wasser kommt,
kann die Schicht bei nicht genügender Kühlung
löslich werden; es entstehen Netzstrukturen oder
Blasenbildungen. Das Wasser kann in diesem
Falle bis auf ıo Grad C abgekühlt werden,
meist genügen schon 30 Sekunden, um das
Papier einzuweichen, es liegt dann völlig schlaff.
art
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Gentral-Verband
Deutseher Photographen-\Vereine und
Innungen, J.P.,
Protokoll des Verbandstages
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik.
(Fortsetzung.) |
Wahl des nächsten Versammlungsortes.
Einladungen liegen vor vom DBürgermeisteramt
Strassburg und von den Ausstellungsleitungen in
Dresden und Düsseldorf. Gleichzeitig ist die Frage
zu entscheiden, da beschlossen wurde, dass der C. V.
sich im allgemeinen nicht mehr an grossen Aus-
stellungen beteiligen will, ob in Strassburg eine Aus-
stellung in der Art wie in Heidelberg veranstaltet
werden soll. In Berlin konnte es leider wegen der
teueren Platzmieten nicht gemacht werden, während
in Strassburg entsprechende Räume billig oder um-
sonst zu haben sind. Dresden würde sich sehr freuen,
im kommenden Jalıre die Kollegen begrüssen zu können.
Herr Jungmann-Strassburg bittet, als nächsten
Versammlungsort Strassburg zu wählen, wodurch den
dortigen Kollegen eine grosse Freude bereitet würde,
und könnte der C. V. eines herzlichen Empfanges
sicher sein. Herr Schallenberg- Hamburg schlägt
vor, im Hinblick auf den Anschluss des Süddeutschen
Photographen - Vereins die nächste Versammlung in
München abzuhalten. Er sieht in den Ausstellungen
ein gutes Werbemittel und bittet, aller 2 Jahre eine
grosse Ausstellung zu veranstalten. Herr Einsiedel-
München freut sich sehr über den Antrag, München zu
wählen. Er bittet, aber jetzt noch davon abzusehen,
da die Ausführung der geplanten grossen Ausstellung
in München noch einige Jahre dauern wird. Herr
Lohöfener-Bielefeld schlägt Strassburg vor, aber die
Ausstellung im Hinblick auf die spätere Münchener
zu unterlassen.
Herr Halfpape-Düsseldorf bittet, als nächsten
Versammlungsort Düsseldorf zu wählen, wo eine grosse
Ausstellung, die einen Rückblick über Kunst, Gewerbe
und Industrie in den letzten ıoo Jahren geben soll,
veranstaltet wird. Die Photographie wird auch ver-
treten sein, wenn auch nur in beschränktem Massstabe,
da wegen der grossen Reichhaltigkeit nur gegen 100 qm
zur Verfügung stehen.
Die Herren Strnad- Erfurt und Stein -Worms
treten für Strassburg ein.
Die Bestimmung der Tage wird dem Vorstand
überlassen, möglichst in der ersten Hälfte des Sep-
teinber, aber nicht nach dem 20. September Igı5.
Von der Veranstaltung -einer grossen Ausstellung
wird im Hinblick auf die schon geplanten Ausstellungen
in Dresden und Düsseldorf, und da Herr Schuhmann
mitteilt, dass die badischen Kollegen wegen der Aus-
stellung in Karlsruhe sich nicht beteiligen können, ab-
gesehen, jedoch werden wahrscheinlich die Kollegen
aus Elsass - Lothringen eine kleine Ausstellung ver-
anstalten.
Herr Halfpape-Düsseldorf wünscht, dass in Zu-
kunft keine Bilder zur Prämiierung zugelassen werden,
die vorher auf anderen Ausstellungen schon aus-
gezeichnet worden sind, und wird dementsprechend
beschlossen.
Der Vorsitzende berichtet, dass der Arbeitsaus-
schuss für die Buchgewerbe-Ausstellung schon ent-
sprechende Bestimmungen getroffen hat.
Festsetzung der Beiträge.
Vor allen Dingen ist es das Bestreben, den Betrag
von 4000 Mk., den der C. V. seinerzeit vom Rechts-
schutzverband geerbt hat, wieder zusammenzube-
kommen, um ihn als eisernen Bestand für den Notfall
zu haben. Pr
So billig wie bisher kann nicht mehr gewirtschaftet
werden, da das Arbeitsgebiet sich derart vergrössert
hat, dass man mit der vor 5 Jahren angenommenen
Pauschalsumme nicht mehr auskommen kann. Das in
Berlin ı913 genehmigte Bureau wurde errichtet, be-
sondere Räume gemietet, und ist jetzt eine Schreibkraft
für den ganzen Tag engagiert.
Nach der Berliner Versammlung zeigte es sich,
dass die Stellen, welche dort meinten, der C, V. könne
billiger wirtschaften, selbst sehr teuer arbeiten. Es
muss an die Zukunft gedacht werden, und hat der C. V.
noch grosse Ausgaben vor sich. Neben den Aus-
stellungen wäre es freudig zu begrüssen, wenn ein
Wanderlehrer engagiert werden könnte, der Vorträge
über photographische und kaufmännische Themata hält.
Weiter wäre es sehr gut, wenn später eine juristische
Persönlichkeit engagiert würde, die alle Eingaben der
Innungen vorher prüft oder bearbeitet. Der Vorstand
schlägt deshalb vor, den bisherigen Beitrag von 3 Mk.
beizubehalten.
Herr Sander-Leipzig beweist, dass es ein Irrtum
ist, anzunehmen, dass ein Obermeistertag, wie in Hildes-
heim, billiger arbeitet. Es würde vergessen, dass nicht
nur die Vorarbeiten zu machen sind, sondern auch die
Beschlüsse durchgeführt werden müssen, wozu eine
Geschäftsstelle nötig sei. Er verweist bei den Klagen
über die Beiträge auf die Gehilfen und die Arbeiter-
schaft, welche wöchentlich für ihre Organisation
73”
$}
498
1,30 bis 1,50 Mk. zahlen, ganz abgesehen von dem
Beitrag für die Parteikasse. Er bezweifelt, dass der
C. V. wieder jemand finden würde, der derartig von
morgens bis abends arbeitet, wie der jetzige Vorsitzende.
Falls es durch bezahlte Kräfte geschieht, müssten ganz
andere Summen aufgewendet werden. Der gegen-
wärtige, nicht zu hohe Beitrag möge beibehalten
werden. Falls die Kollegen nicht das geringe Opfer
bringen wollten, würde er gezwungen sein, seine Mit-
arbeit einzustellen.
Herr Strnad-Erfurt fordert die Vorsitzenden auf,
ihre Mitglieder aufzuklären, dass der Beitrag tatsäch-
lich nur ein sehr geringer sei und der Vorstand auf
das sparsamste arbeitet.
Herr Lohöfener-Bielefeld stimmt diesem zu und
hält es für angebracht, wenn der C. V. einen Betrag
von vielleicht 2000 Mk. für den Weanderlehrer leiste
und ebenso einen Ausstellungsfonds ansammle.
Die Herren Scheithauer-Zwickau, Schallen-
berg-Hamburg und Kneisel-Plauen halten den Bei-
trag ebenfalls für angemessen. Herr Schallenberg-
Hamburg schlägt vor, freiwillige Beiträge zu zeichnen.
Herr Einsiedel- München führt aus, dass die
Vereine freiwillige Mitglieder haben, während den
Innungen auch Mitglieder zwangsweise angehören.
Er teilt die Mitglieder in drei Klassen ein: Die erste
ist für Beibehaltung oder Erhöhung der Beiträge.
Hierzu gehören in erster Linie die freien Vereine. Die
zweite Klasse sind diejenigen, die den bestehenden
Beitrag weiter zahlen wollen. Es sind dieses die kleinen
Innungen, die nicht die Opposition wie in den grossen
Städten haben. In der dritten Klasse, den grossen
Innungen, opponieren immer eine Anzahl Leute aus
Prinzip. Diese wollen überhaupt keinen Beitrag zahlen.
Er hofft, dass es ihm später gelingen werde, die Innung
München zum Beitritt in den C. V. zu bewegen.
Herr Sander-Leipzig bemerkt, dass die von
Herrn Einsiedel geschilderten Verhältnisse wohl in
allen Grossstädten die gleichen sind. Selbstverständ-
lich zahlen die Vereinigungen den Beitrag an den C.V.
nur für diejenigen Mitglieder, welche ihre Beiträge
gezahlt haben. Mitglieder, von denen Beiträge nicht
zu bekommen sind, gibt es überall, aber dieselben
haben weder Stimmrecht, noch können sie gewählt
werden.
Es wird beschlossen, den bisherigen Beitrag von
3 Mk. beizubehalten.
Neuwahl der ausscheidenden Vorstands-
mitglieder.
Ausser dem Vorsitzenden sind sämtliche Vorstands-
mitglieder neu zu wählen. Auf Antrag des Herrn
Freundt-Hannover werden die bisherigen Vorstands-
mitglieder, die Herren Strnad und Sander, durch
Zuruf einstimmig wiedergewählt, und nehmen beide
die Wiederwahl dankend an.
Von den acht Kuratoren kann Herr Kapps-
Hildesheim, da die Innung ihren Austritt für Ende
dieses Jahres erklärt hat, leider nicht wieder gewählt
werden. Die Herren Arnold-Bochum, Cornand-
Berlin, Gerdom-Thorn, Jungmann - Strassburg,
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
Herr-Nürnberg, Stein-Worns und Stiegler-Itzehoe
werden einstimmig wiedergewählt und beschlossen, im
Hinblick auf die Verhandlungen mit München den
achten Kuratorenposten vorläufig nicht wieder zu
besetzen.
Innungen. — Obermeistertag.
Bei Eintritt in die Beratung weist der Vorsitzende
darauf hin, dass dieser Punkt der Tagesordnung der
längste sein wird, da mit Ausnahme der Zeitungsfrage,
welche der C. V. nicht beraten kann und die besonders
verhandelt werden muss, alles vorgebracht wird, was
die Innungen bewegt, und dieser Punkt deshalb in
Wirklichkeit ein Obermeistertag ist. Die meisten
Innungen gehören den C. V. an und soweit es aus
dem einen oder anderen Grund noch nicht erfolgt ist,
steht der C. V. in freundschaftlichem Verhältnis mit
denselben. Die nicht angeschlossenen Vereinigungen
sind zum grossen Teil durch ihre Obermeister hier
vertreten.
Herr Lichte-Berlin bringt die Haltung der Fach-
presse den Innungen gegenüber zur Sprache Der
„Photograph “ in Bunzlau wird von einer grossen An-
zahl Innungsanhängern gelesen. Die Zeitung gibt an,
neutral zu sein, sie ist im grossen Ganzen aber mehr
innungsfeindlich als innungsfreundlich. Im „,Photo-
graph“ erscheinen wiederholt Artikel eines x-Korre-
spondenten, der unter allen möglichen Namen schreibt.
(Zurufe: „Keinen Namen nennen, wir wissen ja, wer
es ist.‘) Nach seiner Ansicht gehen auch die Angriffe,
welche in den letzten Zeiten gegen den C. V. ergangen
sind, mehr oder weniger auf diese Quelle zurück. Die
Notizen seien geeignet, Unfrieden zu stiften.
Herr Schlegel-Dresden stimmt den Ausführungen
des Herrn Lichte betreffs der anonymen und pseudo-
nymen unrichtigen Behauptungen über den C. V. bei.
Er bemerkt aber, dass der „Photograph‘“ in Bunzlau
ihm noch niemals die Aufnahme eines Artikels über
Innungen oder Entscheidungen in Innungsangelegen-
heiten abgelehnt habe. Die Kollegen möchten ihre
Ausführungen auch dem ,„Photograph‘“ schicken,
damit nicht nur die Innungsgegner Gelegenheiten
haben, ungünstige erste Entscheidungen (während sie
die höheren gegenteiligen unterdrücken) zu veröffent-
lichen.
Nachdem noch die Herren Sander- Leipzig,
Lichte- Berlin, Hartmann-Dessau, Lohöfener-
Bielefeld und Arnold-Bochum gesprochen haben,
wird beschlossen, den Vorsitzenden zu beauftragen,
den Herren Fernbach und Schönewald Mitteilung
über die Aussprache zu machen.
Von Herrn Stadelmann- Leonberg ist eine
Begrüssungsdepesche eingelaufen, die beifällig auf-
genommen wird.
Mittagspause von I bis 2!/, Uhr.
Zugehörigkeit juristischer Personen
zur Zwangsinnung.
Der Vorsitzende bespricht die Ungleichheit in den
verschiedenen Bundesstaaten über die Hinzuziehung
juristischer Personen zu den Zwangsinnungen. Die
BHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
499
von ihm aufgestellte Liste enthält jetzt über ı25
G. m. b. H., die fast alle zu Warenhauspreisen arbeiten
und gegründet wurden, um sich der Innungspflicht zu
entziehen. Mit Ausnahme von Preussen wurden in
allen Staaten (Sachsen, Bayern, Elsass - Lothringen,
Lübeck und Reuss), wo die Frage zur Verhandlung
kam, Verfügungen in für uns günstigem Sinne erlassen.
Am 21. Februar d. J. hat der Vorsitzende gemein-
sam mit Herrn Grundner einen Besuch im preussi-
schen Handelsministerium gemacht, unsere Beschwerde
vorgetragen und das gesammelte Material vorgelegt.
Von der gegnerischen Seite wurden die unrichtigsten
Behauptungen über diesen Besuch verbreitet. Die
Herren im Ministerium sind durchaus nicht, wie es die
Gegenseite behauptet, gegen die Unterstellung juristi-
scher Personen, welche einen Handwerksbetrieb aus-
üben, unter die Innungsgesetzgebung. Der preussische
Handelsminister hält nur, im Gegensatz zu den anderen
Ministerien, die heutigen gesetzlichen Bestimmungen
noch nicht für ausreichend, um die Unterstellung zu
ermöglichen. Es sind dieses juristische Ansichten, die
bei allen Prozessen bekanntlich auseinandergehen. Die
Herren im Ministerium teilten mit, dass das Reichs-
amt des Innern einen Gesetzentwurf ausarbeite, durch
welchen juristische Personen der Handwerkergesetz-
gebung unterstellt werden können. Eine prinzipielle
Entscheidung hat der preussische Minister noch nicht
getroffen, und aus diesem Grunde hat der Vorsitzende
den Innungen den Rat gegeben, keine weiteren Schritte
zu unternehmen, damit keine ablehnende Entscheidung
Preussens die Entschliessung der Reichsbehörden un-
günstig beeinflussen.
Der „Dresdner Anzeiger“ brachte vor 2 Tagen
unter politischen Berichten eine Mitteilung, wie die
Innungspflicht durch Umwandlung in eine G.m.b.H.
umgangen wird. In diesem Artikel wird auf die
Arbeiten des C. V. verwiesen und auf das von ihm
aufgestellte Verzeichnis. Das eingesandte Material
würde für die Gesetzesnovelle benutzt und nicht un-
beachtet bleiben. Jedenfalls muss diese Notiz, die
wahrscheinlich auch in anderen Zeitungen veröffent-
licht wurde, da sie vom C. V. aus nicht verschickt
wurde, von den betreffenden Kreisen versendet worden
sein. Wenn die Zeit kommt, müssen die Mitglieder
des C. V. die verschiedenen Abgeordneten besuchen.
Nach den uns gemachten Mitteilungen wird die rechte
Seite und das Zentrum für die Unterstellung sein,
während die Haltung der linken Seite noch un-
bestimmt ist.
Herr Lichte- Berlin meint, dass die fortschritt-
liche Volkspartei und die sozialdemokratische Partei
nicht für die Unterstellung sein werden, während Herr
Einsiedel-München sagt, dass der Münchener liberale
Abgeordnete, Herr Stadtschulrat Kerschensteiner,
für unsere Wünsche eintreten wird.
Herr Lohöfener-Bielefeld meint, dass die Volks-
partei wohl für den Antrag eintreten wird.
Die Herren Kleiber-Stuttgart und Rudolph-
Erfurt glauben, dass nach ihren Erfahrungen die sozial-
demokratische Partei dagegen stimmen wird.
Der Vorsitzeude Schlegel-Dresden bemerkt auf
den Wunsch des Herrn Lohöfener, das Material zu
sanımeln, dass dieses geschehen ist und es später dem
Reichstag und dem Bundesrat unterbreitet werden
wird. Aus einer Notiz im „Photograph“ habe er
ersehen, dass eine Innung sich an den [preussischen
Handelsminister wegen Unterstellung der juristischen
Personen unter die Innungsgesetzgebung gewendet hat,
aber dass dieser Antrag unter Berufung auf die Ent-
scheidungen der früheren Minister abgelehnt wurde.
Die antragstellende Innung war keine Photographen-
innung, sondern die Bildhauerinnung zu Potsdam. Sie
hat sich nun an den C. V. gewendet und um weiteres
Material gebeten, da sie beabsichtigt, eine Petition an
den Landtag zu machen. Der Handwerker- und Ge-
werbekammertag in Hannover hält diesen Weg für
falsch, da der Landtag in der Auslegung von Reichs-
gesetzen nicht zuständig ist.
Die Innung in Köln, die in dieser Frage ausser-
ordentlich fleissig gearbeitet hat, hat eine Eingabe an
den Kaiser gerichtet, wovon der Versammlung Kenntnis
gegeben wird. Die Kölner Herren bitten, dass die
anderen Innungen auch ähnliche Eingaben absenden
sollten.
Herr Arnold-Bochum freut sich, dass die Kölner
Kollegen so fleissig arbeiten, und seien die Verhält-
nisse in Köln ausserordentlich ungünstig. Er hätte es
nur für richtiger befunden, wenn den Verhandlungen
im preussischen Handelsministerium ausser Herrn
Grundner noch ein Obermeister, entweder der Berliner
oder Herr Sander, beigewohnt hätte.
Herr Lichte- Berlin meint, dass auch ein im
praktischen Leben stehender Obermeister hätte mit-
gehen sollen.
Der Vorsitzende Schlegel-Dresden führt aus,
dass er unbedingt den Obermeister der Berliner Innung
gebeten hätte, mitzugehen, wenn er nicht, trotz seines
persönlich guten Verhältnisses zu Herrn Lichte, an-
nehmen musste, dass Herr Lichte mit dem C. V. nicht
zusammen arbeiten wolle. In verschiedenen wichtigen
Fragen, z. B. wegen unlauteren Wettbewerbs, ist vom
C. V.an Herrn Lichte geschrieben worden und hätten
wir gemeinsam mit der Innung vorgehen wollen. Da
aber auf die verschiedenen Briefe keine Antworten ge-
kommen sind, hätte er nur annehmen können, dass Herr
Lichte die verschiedenen wichtigen Sachen mit dem
C. V. nicht zusamnıen bearbeiten wolle (Zuruf Lichte:
„Ich hatte keine Zeit zu antworten.) Wie ihm mit-
geteilt wurde, sei gesagt worden, dass Herr Grundner
und er heimlich in das Ministerium gegangen seien.
Dieses sei unrichtig. Ehe er mit Herrn Grundner
zusammentraf, ist er vielleicht ı bis ı!/, Stunden bei
Herrn Lichte gewesen und habe ihm von der beab-
sichtigten Unterredung Mitteilung gemacht. Weiter
möchte er noch erwähnen, um seine Unparteilichkeit
darzutun, dass er kürzlich die Handwerkskammer
Berlin gebeten habe, falls ein Gutachten gewünscht
wird, hierzu Männer aus der Praxis zu wählen, und
als solche die Herren Vorsitzenden des Vereins und
der Innung bezeichnet habe.
500
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Herr Schuhmann-Karlsruhe wünscht, dass für
die Reichstagsabgeordneten ausführliche Darstellungen
ausgearbeitet werden.
Herr Arnold-Bochum meint, es wäre doch richtiger
gewesen, einen im praktischen Leben stehenden Ober-
meister zur Verhandlung hinzuzuziehen, da dieser
besser in der Lage sei, Auskunft über die Zugehörig-
keit der juristischen Personen usw. geben zu können.
Herr Schlegel- Dresden bemerkt hierauf, dass,
wenn er auch nicht amtierender Obermeister sei, wohl
niemand besser Bescheid wisse als er. Das Material
habe er, trotz seiner vielen Bitten, nur zum geringsten
Teil von den Kollegen bekommen, und habe er das
meiste selbst gesammelt und zusammengestellt.
(Fortsetzung folgt.)
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe des Ge-
werbekammerbezirks Chemnitz.
Unsere verehrlichen Mitglieder werden ersucht,
den fälligen Halbjahrsbeitrag für die Zeit vom ı. Juli bis
31. Dezember ı914 mit ıo Mk. baldigst an unseren
Kassierer, Herrn Paul Kühn - Chemnitz, Theater-
strasse 22, einsenden zu wollen.
‚Bis 15. Oktober nicht eingegangene Beiträge werden
von diesem Zeitpunkt ab unter Zuschlag der entstehen-
den Kosten durch ‘Nachnahme erhoben.
Gleichzeitig macht der Vorstand bekannt, dass die
Innungsversammlung auf Beschluss des Innungsvor-
standes betreffs der Kriegszeit nicht stattfindet.
Rt
Auszeiehnungen.
Auf der Kunst-, Gewerbe- und Industrieausstellung
zu Minden i. W. wurden ausgezeichnet die Photo-
graphen Herren Carl Beste mit dem Ehrenpreis der
Stadt Minden (Silberne Denkmünze), E. Zenker und
Karl Zinne (sämtlich in Minden) mit den Urkunden
zur Silbernen Denkmünze.
nn .><2 =
Kleine Mitteilungen.
— Eine Kriegsausstellung der „Bugra“
‚Der Leipziger Buchgewerbeausstellung wird vom
1. Oktober ab eine neue kleine Sonderausstellung an-
gegliedert, zu deren Vorbereitung sich ein besonderer
Ausschuss gebildet hat: Eine Kriegsausstellung.
Diese Ausstellung soll nur den jetzigen Weltkrieg be-
handeln und soll zeigen, welch grossen Einfluss bereits
jetzt der Krieg auf Buchgewerbe und Graphik aus-
‚gefibt hat. Alle buchgewerblichen und graphischen
Erzeugnisse, die der Krieg hervorgebracht hat: Bücher,
Broschfiren, Plakate, Extrablätter, Bilderbogen, Mauer-
anschläge, Karten von den Kriegsschauplätzen, Post-
karten, Zeichnungen und Soldatenbriefe sollen aus-
gestellt werden. Auch die Tagespresse und die illu-
strierten Zeitschriften werden in besonders interessanter
und reicher Weise dabei vertreten sein, namentlich
auch die Zeitungen der neutralen Staaten und die
feindliche Presse. Als Ergänzung hierzu werden ausser-
dem noch Uniformen deutscher und feindlicher Truppen,
ferner Waffen, Munition, Material der Sanitätskolonnen
usw. ausgestellt werden. Man hofft, dass ebenso wie
die Fachleute auch das Publikum der Ausstellung, die
einen vaterländischen Charakter tragen wird, lebhaftes
Interesse entgegenbringt, und dass vor allem die
Kriegserinnerungen, die unsere Soldaten jetzt schon
mitgebracht haben, der Ausstellung leihweise zur Ver-
fügung gestellt werden. Die Ausstellungsleitung sichert
jedem zuverlässige Rücksendung in gutverpacktem Zu-
stand zu.
— Sammelt Gold für die Reichsbank! Herr
Alexander Miehe in Hamburg versendet folgendes
Rundschreiben: Bei Beginn des Krieges hat die Reichs-
bank wiederholt öffentlich darum ersucht, das vor-
handene Gold an sie zwecks Stärkung ihres Gold-
bestandes abzuführen. Trotzdem haben zweifellos viele
Angstliche und kurzsichtige Leute Gold für sich ge-
sammelt, inzwischen aber wohl eingesehen, dass Bank-
noten und Kassenscheine genau den gleichen Wert
haben. Dennoch befinden sich heute noch 2000 bis
3000 Millionen Mark in Goldstücken äA ıo Mk. und
20 Mk. im Verkehr. Die weitaus meisten Menschen
werden sich nicht darüber klar sein, dass es ihre
vaterländische Pflicht ist, dieses Gold, je früher, desto
besser, bei der Reichsbank, einer Grossbank oder
Postanstalt gegen gleichwertige Scheine einzutauschen
und abzuliefern, und dass sie ein Unrecht begehen,
wenn sie aus Gleichgflltigkeit oder aus anderen Gründen
das Gold in ihrem Besitz behalten. Es kann nicht oft
' genug darauf hingewiesen werden, dass jedes ı0- oder
20-Mark-Stück, das die Reichsbank mehr bekommt,
den Goläbestand, d. h. auch ihren Kriegsschatz, ver-
stärkt, weil sie dadurch auch in die Lage versetzt
wird, den dreifachen Betrag in Scheinen verausgaben
zu können.
Tausende von Männern und Frauen, jungen
Mädchen und jungen Leuten haben zur Zeit den starken
Wunsch, sich vaterländisch zu betätigen, ohne zu
wissen, in welcher Weise dieses ihnen möglich wäre.
Würde jeder einzelne, ob jung oder alt, zunächst das
in seinem Besitz noch befindliche Gold zur Reichs
bank tragen, dann aber vor allen Dingen in seinem
Bekanntenkreise, in allen Ladengeschäften und Wirt-
schaften systematisch Rückfrage halten, ob man ihm
nicht Gold für Papiergeld geben könne, so würden
ohne Schwierigkeit grosse Summen Goldes ermittelt
und der Reichsbank zugeführt werden können. In
erster Linie müssten allerdings auch die Besitzer von
Gasthöfen, Speise- und Kaffeehäusern, von Laden-
geschäften und Warenhäusern in diesem Sinne wirken
und esihren Angestellten zur Pflicht machen, gleiches
zu tun.
Wie gute Resultate nach der Richtung hin zu er-
zielen sind, beweist der Unistand, dass der Schreiber
dieser Zeilen innerhalb nur eines Tages für 2500 Mk.
Goldstücke eingesammelt und an die Reichsbank ab-
geführt hat. Würden in allen Städten und Orten
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
501
Deutschlands Tausende, ja Millionen von Menschen
eine derartige Tätigkeit nur während einiger Zeit aus-
üben, dann müsste es mit Bestimmtheit möglich sein,
den Goldschatz der Reichsbank um wenigstens ı bis
2 Milliarden Mark noch zu erhöhen. Dies wfrde aber
nicht nur für die gesamte Wirtschaftslage, sondern
namentlich für den Krieg und insbesondere auch dem
Auslande gegenüber von ganz ausserordeutlichem
Werte sein.
— Die Firma Heinrich Ernemann, Aktien-
gesellschaft, Photo- Kino- Werke, Optische Anstalt, in
Dresden, blickte dieser Tage auf das 25jährige Be-
stehen zurück.
— Verbot des Photographierens auf
Strassen und Plätzen. Die photographische Aut-
nahme auf Strassen und Plätzen innerhalb des Fest-
bereiches Breslau ist bis auf weiteres strengsten unter-
sagt.
— Der jängste Kriegsfreiwillige Strassburgs
ist unzweifelhaft der Sohn des Photographen Honaner,
der sich mit 15'/, Jahren freiwillig gemeldet hat und
für militärtauglich befunden wurde. Bisher war der
jetzt zum Heeresdienst eingetretene junge Mann Unter-
sekundaner und wird jetzt bei einer Fliegerabteilung
eingestellt werden.
— Dresden. Der 1884 in Blumenthal geborene
Photograph Willy August Emil Döge trieb als ein
zweiter Till Eulenspiegel sein schalkhaftes und betrfüge-
risches Wesen unter den Landleuten in der Gegend
von Pirna, Sebnitz, Neustadt und Schandau. Unter
geschickten Anpreisungen wusste er mehr als 300 Per-
sonen dazu zu überreden, sich seiner Kunstfertigkeit
anzuvertrauen. Ehe er seine Kunden mit dem Ver-
sprechen schneller Lieferung und tadelloser Ausführung
verliess, nahm er vorher gegen Quittung Anzahlungen
in Höhe von 5o Pf. bis 2 Mk. entgegen. Die Besteller
warteten jedoch vergeblich auf ihre geschätzten Konter-
fele; denn Döge hatte mit Ihnen ein schlimmes Spiel
getrieben. Während sie, seines Winkes gewärtig, ein
möglichst freundliches Gesicht machten, schob Döge
Kassetten ohne Platten in den Apparat. Doch nicht
nur durch Vortäuschung der Aufnahme betrog er die
Besteller, sondern es stellte sich heraus, dass auch die
Anzahlungsqulttungen von ihm mit falschem Namen
unterzeichnet waren. Insgesamt beläuft sich die von
ihm erschwindelte Geldsumme auf über soo Mk. Wie
ein schlechter Witz klingt es, als der Angeklagte in
der Verhandlung die Entschuldigung vorbringt, dass
er nicht die Absicht gehabt hätte, jemanden zu schädigen,
sondern vorgehabt hätte, den Bestellern anstatt der
Photographien Oeldruckbilder zu senden. Das Gericht
bringt seiner Entschuldigung nicht das von ihm er-
wartete Verständnis entgegen und verurteilt ihn zu
7 Monaten Gefängnis, von denen ı Monat als ver-
büsst glit. („Pirnaer Anzeiger.‘‘)
— Im Handelsregister wurde bei der Firma Hein-
rich Lichte & Co. in Berlin folgender Eintragungs-
vermerk gemacht: Friedrich Brinkmann ist
aus der Gesellschaft ausgeschieden. Gleichzeitig ist der
Pbotograph Arthur Lichte zu Berlin in die Gesell-
schaft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten.
Zur Vertretung der Gesellschaft ist fortan jeder der
Gesellschafter selbständig ermächtigt.
kart
Kingesandt.
Ueber deutsche und ausländische Platten
und Papiere.
Von Herrn Hofphotograph Hoenisch erhalten
wir folgende Zuschrift:
Es bedurfte wohl erst einer so gründlichen
Reinigung, wie sie der Krieg mit sich bringt, um uns
von unserem Ausländerkultus zu befreien und um uns
zu zeigen, wie sehr wir gehasst werden, also wie sehr
wir in die Höhe kamen. Nachdem wir erfahren haben,
wie sich England im besonderen schuftig gegen uns
beträgt, wird es wohl keinen gut deutsch fühlenden
und denkenden Kollegen geben, der noch nach eng-
lischen Platten lechzt. Gewiss, man hatte früher keine
Zeit, besser gesagt kein Interesse, sich überhaupt noch
der Mühe zu unterziehen, deutsche Platten auszu-
probieren, namentlich da früher ja auch von unseren
Fabrikanten vielfach gesündigt wurde,- und heute wirk-
lich gute, morgen aber minderwertige Platten zum Ver-
sand kamen.
Jetzt ist es anders geworden, wir haben in Deutsch-
land wirklich gute Fabrikate, weiche den ausländischen
mindestens gleichwertig sind. Vorläufig probierte ich
vier Sorten, und zwar: „Apollo- Eliteplatte‘“' von Unger
& Hoffmann-Dreaden, Schleussners ‚„Ultrarapid rot
Etikett“, „Persenso‘“' von Perutz- München und Hauffs
„Uitrarapid blau Etikett‘. Die höchstempfindliche ist
die Hauff-Platte; für Kinderaufnahmen, besonders im
Heim, unerlässlich, ist sie empfindlicher als alle mir vor-
gekommenen englischen Platten, und für Sportauf-
nahmen hervorragend geeignet. Sie arbeitet weich bei
Porträtaufnahmen; bei elektrischem Licht konnte ich
sie leider nicht ausprobieren. Die ‚Apollo- Eliteplatte “
arbeitet zart und weich und bei hoher Empfindlichkeit
durchaus klar, auch bei elektrischem Licht. Bei der
„Persenso" von Perutz ist bel reichlicher Belich-
tung die Gefahr vorhanden, flache Resultate zu be-
kommen, bei Hinterguss mit Rubinol arbeitet sie gut.
Der berühmten Seedplatte in Kraft, Weichheit und
namentlich in den Spitzlichtern am Ahnlichsten, bezw.
gleichwertig, ist die Schleussner „Ultrarapid rot
Etikett‘. Die Empfindlichkeit ist genau so hoch wie
bei Seed, ebenso arbeitet sie bei Tages- wie bei künst-
lichem Licht genau so gut wie letztere. _
Es gibt sicher noch eine Reihe guter deutscher
Platten, zu deren Ausprobe ich vorläufig noch keine
Gelegenheit hatte. Also ausländische, namentlich eng-
lische Platten sind wirklich überflüssig, und jeder
Kollege, der trotsdem ausländische Fabrikate ver-
arbeitet, gibt sein Geld in Feindeshand. Wirklich, nun
ist die Stunde gekommen, um endlich einmal reinen
Tisch zu machen.
Was ich aber von Platten sagte, gilt auch im
grossen und ganzen von Apparaten, Objektiven, Papieren
502
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
und anderen Bedarfsartikein, die leider noch in grossen
Mengen bei uns eingeführt werden. Es gibt noch
genug Kollegen, die auf Dallmeyer-, Hermagis-
usw. Objektive schwören, obne dabei zu bedenken,
dass unsere deutsche optische Industrie an der Spitze
marschiert und bereits Besseres herausgebracht hat.
Gutes Mattpapier findet man in unserem Vaterlande
auch; Gaevertfabrikate sind überflüssig, Autotype-
Kohlepapier ist auch zu ersetzen; Hanfistängl-
München und Braun & Cie. in Dornach i. Eis. liefern
vorzügliche Pigmentpapiere. Mit einem Wort, unser
Vaterland liefert uns alles gut und preiswert, da ist
es Pflicht und Schuldigkeit eines jeden, seinen Bedarf
in deutscher Ware zu decken.
Hofphotograph E. Hoenisch, Leipzig.
7 4
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 157. Herr P. A. in Z. In eine Menge
von ı Liter ziemlich ausgenutzten Platinbades habe
ich, um dasselbe aufzufrischen, ı g Platin und ı2 ccm
Phosphor hineingetan, dasselbe aber erst nach etwa
3 Wochen benutzt. Die betreffenden Zelloidin - Matt-
bilder tonten aussergewöhnlich langsam, wie in einem
stark verbrauchten Bade, der Flüssigkeit fehlte auch
die Färbung, wie sie frische Platinbäder zeigen. Ein
vollständig neu angesetztes Platinbad, ı g Platin, 1000 ccm
abgekochtes Wasser und ı2 ccmı Phosphorsäure, zeigte
dieselben Merkmale. Was trägt hieran die Schuld?
Antwort su Frage ı57. Sehr wahrscheinlich trägt
die Schuld an dem Vorkommnis eine Verunreinigung
des Bades durch organische Substanzen. Solche Ver-
unreinigungen sind tatsächlich Ausserst gefährlich für
Platinpäder. Sie brauchen sich durchaus nicht in den
Chemikalien zu finden, sondern können aus dem
Wasser oder gelegentlich auch aus dem Zelloldinpapier
selber stammen. Letzteres wird besonders dann merk-
bar, wenn das Bad lange aufgehoben worden ist. Es
empfiehit sich und ist auch schon wiederholt em-
ptohlen worden, Platinbäder nur in der Menge an-
zusetzen, wie sie in etwa 8 bis ıo Tagen verbraucht
wird. Bei längerer Aufbewahrung treten sehr häufig
Schädigungen ein, wie sie von Ihnen beobachtet
worden sind.
Frage 158. Herr H. B. in B. ı. Ich habe ein
grosses Gemälde, Seestück in einer aussergewöhnlich
blauen Farbausführung, auf Autochromplatte 18X 24 cm
reproduziert. Das Ergebnis war eine vorzfigliche saftige
Farbwirkung, aber leider das Blau zu stark wirkend)
so dass der Besteller eine Neuaufnahme wfuscht, auf
der das Blau gedämpfter wirkt. Das Gemälde ist für
Dekorationszwecke bestimmt, ıo m laug und muss
dieserbalb im Freien aufgenommen werden. Kann
ein dunkleres Gelbfilter als das von Lumitre Abhilfe
schaffen, und ist ein solches, oder ein anderes, das
dazu notwendig wäre, im Handel zu haben, und wo?
Auch habe ich die Wahrnehmung gemacht, dass,
herrscht eine Farbe bedeutend vor, dieselbe mittels
Autochromverfahrens nie richtig stimmt, während ein
vielfarbiges Bild sich richtig wiedergeben lässt, sei es
Natur oder in Reproduktion.
2. Iım Besitze eines Zeiss-,, Unar‘' wollte ich mich
in einer Zeissliste über dieses Instrument näher orien-
tieren, finde darin dasselbe gar nicht verzeichnet.
Fabriziert Zeiss dasselbe nicht mehr und zu welchem
Objektivtyp gehört es?
Antwort su Fyage ı58. ı. Bei der Herstellung
von Reproduktionen mittels Autochromplatten wird
man gelegentlich immer wieder das Vorherrschen einer
Farbe konstatieren können. Dies wird sowohl durch
den Charakter des Originals, als auch häufig in hohem
Grade durch die gerade obwaltende Beieuchtungsfrage
des Tageslichts bewirkt. Man kann sich nur dadurch
helfen, dass man ein strengeres Lumi2refilter benutzt.
Lumitre liefert ja für seine Platten tatsächlich Filter
von verschiedener Strenge, und man muss häufig sehr
lange probieren, ehe man die richtige Farbenwirkung
erbält. Dass beim Vorherrschen einer Farbe die Fehl-
erscheinungen deutlich hervortreten, liegt in der Natur
der Sache und wird durch physiologische Umstände,
besonders Kontrastwirkung, hervorgerufen.
Antwort 2. Lassen Sie sich eine ältere Zeissliste
kommen, in welcher das ‚Unar‘' noch enthalten ist.
Ob Zeiss augenblicklich noch „Unare‘ fabriziert, ist
uns nicht bekannt, doch sind diese Instrumente Jahre
lang von dieser Firma geliefert worden.
Fyage ı59. Herr M. M. in B. Woraus besteht
der „Agfa. Abschwächer?
Antwort su Frage 159. Da der „Agfa'-Ab-
schwächer in Pulverform durch Patent geschätzt ist,
ist seine Nachahmung nicht erlaubt, auch für den
Eigengebrauch nicht, soweit die damit gewonnenen
Platten für Verkaufszwecke oder für Herstellung ver-
käuflicher Kopien benutzt werden.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 70. Herr Sch. in D. Ein Photograph, der
im Auftrag eines Militärkommandos mehrere Aufnahmen
von erobertem Kriegsmaterial machte, musste sich
einmal eine Preisreduzierung gefallen lassen, sodann
die Negative gegen Empfangabestätigung ohne besondere
Vergütung aushändigen. Wie hat sich der Photograph
zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu verhalten?
Antwort su Frage 70. Urheberrechtlich lässt sich
hier nichts erreichen. Falls sein Anspruch durch Ver-
mittelung der dem Kommando vorgesetzten Militär-
behörde (nicht das Kriegsministerium) nicht anerkannt
werden sollte, bleibt ihm nichts übrig, als die ordent-
liche Zivilklage, die er auf Grund seiner Empfangs-
bestätigung auch nach dem Kriege anstrengen kann.
Dr. Sch.
ER
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a. S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PNAOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 81 [82. ı1. Oktober. IQ14.
Kriegsnotspende Deutscher Photographen.
Es wurden weiter gezahlt: F. Fuchs-Calw P.Krabbenhöft-Swinemünde 5 Mk.; R. Stelz-
5Mk.; Elisabeth Menne-Simmern 5 Mk.;
Hugo Carstensen- Osterode (Östpreussen)
10 Mk.; F. Newiger-Rügenwalde 5 Mk.; Herm.
Walter-Leipzig 5Mk.; Sommer & Co.-Leipzig
10 Mk.; A. Pieperhoff-Leipzig 10 Mk.; Georg
Marx-Glatz ıo Mk.; Grete Back, Dresden-
Blasewitz 20 Mk.; E. Lorenz-Eibenstock 6 Mk.;
A. Lamers-Düsseldorf 10 Mk.; Block & Co.,
Berlin-Schöneberg 25 Mk ; O. Henkel- Ham-
burg 25 Mk.; J. Kaltenhäuser- Züllichau
10 Mk ; Wellington & Ward-Berlin 7,80 Mk. ;
bacher-Salzwedel ı1o Mk ; M. Schüler, Zella
St. Bl. 5 Mk.; Paul Schönherr-Leipzig ı0 Mk.;
Julius Laack Söhne-Rathenow ıo Mk.; Photo-
grapheninnung Steinberg als Sammlung 8,30 Mk.
Zusammen bis zum 3, Oktober 1914: 2427,80 Mk.
und zwei Appatate.
Allen freundlichen Gebern innigen Dank!
Weitere Beiträge werden dıingend erbeten an
Adolf Sander, Leipzig-Gohlis,
Gohliser Strasse 53.
— u —
Aufruf für unsere Ostpreussen.
Aus Östpreussen kommt der Notruf
unserer Kollegen!
Was der Central-Verband bei seinem ersten
Aufrufe nur ahnte, es ist zur furchtbaren Ge-
wissheit geworden: im Osten unseres Vater-
landes haben die Verwüstungen der Russen
viele Kollegen an den Bettelstab gebracht.
Nichts, als das nackte Leben wurde gerettet!
Viele Ortschaften sind dem Erdboden _ gleich-
gemacht worden!
Die Obermeister von Ost- und Westpreussen
der Photographeninnungen haben sich zusammen-
getan und den C. V. gebeten, die eingeleitete
Hilfsarbeit noch weiter auszubauen.
Wer hilft die Not lindern?
Durch die vorgenannten Innungen sollen die
unterstützungsbedürftigen Kollegen festgestellt
werden und eine gerechte Verteilung der ein-
laufenden Gaben stattfinden.
Herr Kollege Willibald Zehr, Obermeister
in Elbing, bittet für die Kollegen um entbehr-
liche, gebrauchsfähige Gegenstände, Kameras,
Objektive, Möbel usw. Alles wird mit herz-
lichstem Danke entgegengenommen. Platten,
Papiere, Kartons, Schalen, kurz alles, was sich
eignet, einen Betrieb, wenn auch nur not-
dürftig, vor der Hand wieder aufzubauen.
An alle deutschen Fabrikanten, Händler,
Freunde und Gönner, Kollegen und Mit-
glieder des C. V. ergeht daher die dringende
Bitte um rasche Hilfe in der Not.
Alle Gebrauchsgegenstände und Mate-
rialien werden erbeten an Herrn Willibald
Zehr, Obermeister, Elbing.
Bares Geld für die Kriegsnotspende
Deutscher Photographen an
Adolf Sander, Leipzig- Gohlis,
Gohliser Strasse 53.
—Lkart-
Porträts als Probearbeiten stellungsuehender Gehilfen.
Von Dr. jur. Hans Schneickert.
Es ist in Photographenkreisen wiederholt die
Frage aufgetaucht, zuletzt bei der Photographen-
tagung in Leipzig, ob der Gebilfe, der von ihm
hergestellte Personenbildnisse als Probearbeiten
bei Stellengesuchen vorlegt, aushändigt oder
versendet, nicht gegen die das Recht am eigenen
Bilde schützenden Bestimmungen des Kunst-
schutzgesetzes verstosse. Schauspielerbildnisse,
sowie die gegen Entlohnung angefertigten Por-
[Nachdruck verboten.]
träts von Modellen und Privatpersonen, die
ohne Einwilligung des Abgebildeten verbreitet
werden dürfen, kommen bierbei nicht in Betracht.
Der I. Vorsitzende des Central-Verbandes Deut-
scher Photographen-Vereine und Innungen, Herr
Schlegel, der mir diese Frage zur juristischen
Untersuchung vorlegte, meint, dass ein Ausweg
zu finden wäre, wenn der Prinzipal quer über
die Musterbilder des Gehilfen schreibe: „Auf-
14
504
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
nahme oder Retouche von X.* und seinen
Namen daruntersetze. Dadurch werde einmal
bestätigt, dass es sich um selbstgefertigte Ar-
beiten des Gehilfen handle, sodann wäre eine
missbräuchliche Benutzung des Bildes voll-
ständig ausgeschlossen.
Das Kunstschutzgesetz von 1907 bestimmt
in dem hier zutreffenden $ 22, dass Bildnisse
nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet
oder zur Schau gestellt werden dürfen, ab-
gesehen von den Fällen, die infolge Entlohnung
dieser Einwilligung nicht bedürfen. Es ist nun-
mehr zu prüfen, ob die Versendung oder per-
sönliche Aushändigung von Porträts als Probe-
arbeiten an Berufsphotographen bei Stellen-
gesuchen unter das Verbot der Verbreitung und
Schaustellung fallen oder nicht. Eine Schau-
stellung liegt hier jedenfalls nicht vor. Die „Ver-
breitung“ fallt ganz allgemein unter das Verbot
des $ 22, auch wenn sie sich nicht in der
Oeffentlichkeit, insbesondere nicht im Wege des
Verlages vollzieht, heisst es in den Motiven des
Gesetzes. Es kann also jede ohne den Willen
des Abgebildeten erfolgte Verbreitung, wenn
auch nur in einem einzigen Bildexemplar, unter
dieses Verbot fallen, sogar die Weitergabe
eines Bildes, das jemand von dem Abgebildeten
zu seinem Privatgebrauch erhalten hat. Gleich-
gültig ist es auch, ob irgendwie ein Interesse
des Abgebildeten durch die Verbreitung ver-
letzt wird oder nicht. Der Gesetzgeber macht
also keine Ausnahme zu Gunsten des Berufs-
photographen, der das Bedürfnis hat, Porträts
als Probearbeiten bei Stellengesuchen auszu-
händigen, und verlangt infolgedessen von ihm,
dass er entweder Modellbilder dazu verwendet
oder die erforderliche Einwilligung des Ab-
gebildeten einholt. Das gesetzlich eingeräumte
Verbotsrecht des Abgebildeten kann also durch
nichts aus der Welt geschafft werden, auch
nicht durch einen auf das Bild gesetzten Ver-
merk der vorgeschlagenen Art. So die theore-
tische Auslegung des Verbotsrechtes nach
8 22, K.G.
Die Praxis wird ja nicht gerade so ängst-
lich sein, und ungeachtet dieses Verbotsrechts
wird der Photograph nach wie vor Porträts
ausstellen, oder im Atelier der Kundschaft als
Muster vorlegen oder als Probearbeiten bei
Stellengesuchen vorlegen und aushändigen; denn
wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.
Schlimmstenfalls wird der etwa erfolgende Ein-
spruch des Abgebildeten gegen eine derartige
Verwendung seines Bildnisses, die ja doch im
Publikum vielfach als Schmeichelei oder Wert-
schätzung, selten als Verbrechen aufgefasst wird,
sofort beachtet und das Bild als Muster ent-
fernt werden, ehe gerichtliche Angriffe erfolgen.
Gleichwobl darf aber nicht übersehen werden,
dass der Photograph als Urheber die volle
Verantwortung für den nicht ausdrücklich ge-
nehmigten Gebrauch eines Porträts zu tragen
hat, und dass eine Verwendung des Bildes im
eigenen Geschäftskreise immer noch etwas
anderes ist, als eine Aushändigung des Bildes
an Dritte. Nebmen wir den Fall an, dass Por-
träts als Probearbeiten bei Stellengesuchen aus-
gehändigt worden sind. Wenn alles längst ver-
gessen ist, tauchen diese Bilder auf einmal als
Dekorations-, Reklame- oder Handelsartikel auf
(z. B. als Einlagen jener auf ländlichen Jahr-
märkten noch auftretenden Händler der „Blicke
in die Zukunft“, von Glückbriefen für Heirats-
lustige usw.), da sie vielleicht versehentlich in
eine Konkurs- oder Nachlassmasse geraten sind,
die als Ramschware veräussert wurde Die
Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Ver-
breitung oder Schaustellung eines Bildnisses
verjährt erst in 3 Jahren ($ 48, K. G), so dass
dem Gehilfen also noch nach Jahren die im
Wege eines Stellengesuches erfolgte widerrecht-
liche Verbreitung des Porträts die grössten Un-
annehmlichkeiten bereiten kann. Es bleibt dem-
nach dem gewissenhaften und vorsichtigen Ge-
hilfen nichts anderes übrig, als dass er die als
Probearbeiten vorgelegten oder ausgehändigten
Porträts unter allen Umständen wieder recht-
zeitig in seinen Besitz bringt. Nur so kann
er sich gegen Strafe und Schadenersatz schützen.
Einen gangbaren Ausweg bietet vielleicht
die Reichsgerichtsentscheidung vom 20. Oktober
ıgıı (Band 45 der R. G. E. in Strafsachen,
S. 240 f.f). Dort wird etwa folgendes aus-
geführt: Der Begriff der „Verbreitung“ im Sinne
des 8 22, K.G., erfordert ein „aus der Hand
geben“ des Bildexemplars an andere, eine Ueber-
tragung der Verfügungsgewalt darüber. Ein
blosses Vorzeigen des in der Hand des Vor-
zeigenden bleibenden Bildes erfüllt dagegen nicht
den Begriff der „Verbreitung“. Aber auch in
der Einreichung des Bildes an eine dritte Per-
son (im konkreten Falle der R. G. E. handelte
es sich um die Anzeige an eine Behörde unter
Uebersendung eines von einem Amateur auf-
genommenen Bildes, das vergrössert worden
war) würde eine Verbreitung nicht obne weiteres
und jedenfalls dann nicht gefunden werden
können, wenn es sich um eine Mitteilung handelte,
die nach der Absicht des Einsenders nicht
dazu bestimmt war, in weitere Kreise zu
dringen. Und diesen Fall darf man wohl auch
bei Stellengesuchen eines Gehilfen annehmen.
Wohl gemerkt, im vorliegenden Falle handelte
es sich nicht um ein von einem Berufsphoto-
graphen im Atelier auf Bestellung aufgenommenes
Porträt, so dass auch diese Reichsgerichtsent-
scheidung nicht unter allen Umständen auf die
hier behandelte Art der Verbreitung von Por-
träts im Wege der Stellengesuche anzuwenden
sein wird; von einem Berufsphotographen ver-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
505
langt und erwartet man ein stärkeres Verant-
wortlichkeitsgefühl hinsichtlich der Verwendung
der auf Bestellung gemachten Aufnahmen von
Kunden, als von einem Amateur.
Ich komme daher zum Schlusse meiner Er-
. wägungen zu der Ansicht, dass die von einem
Berufsphotographen zu verlangende Sorgfalt und
Beachtung des Rechtes am eigenen Bilde ihn
nur dann vor Nachteilen einer rechtswidrigen
— Gleichzeitiges Entwickeln und
Fixieren. Die „Phot. Korrespondenz“ Nr. 644
entbält einen Bericht Otsukis und Sudzukis
über Versuche des gleichzeitigen Entwickelns
und Fixierens. Es wurde folgende Lösung als
die bestgeeignete befunden:
Wasser . 100,0 ccm,
Metochinon . ...06g,
Natriumsulfit, wasserfrei 53,0
Aetznatron . 0,5 „
Fixiernatron 6,0 „
Bei einer Entwicklertemperatur von ı8 bis
22 Grad C zeigten die Negative nach ı bis
1!) Minuten volle Kraft. Allerdings arbeitet
dieser Fixierentwickler etwas hart.
Die ersten Versuche des gleichzeitigen Ent-
wickelns und Fixierens liegen schon längere
Zeit zurück, sie wurden von Milton Punnet))
(mit Diapositivplatten) und P. Hanneke?) (mit
gewöhnlichen Bromsilberplatten verschiedener
Provenienz) angestellt. Es wurden schon damals
recht gute Resultate erzielt, auch verlief der
Prozess nach gegebenen Formeln schnell, aber
für die Praxis hat das kombinierte Verfahren
keine Bedeutung erlangt.
Man hatte bald erkannt, dass wir hier nicht
analog wie bei der Standentwicklung eine be-
stimmte universelle Formel empfehlen können,
da wir hier den Entwicklungs- und Fixierprozess
| ı) „British Journal“ 1898, S. 126
2) ‚„Photogr. Mitteillungen‘' 1899, 8. 141.
0
Rundsehau.
Verbreitung von Porträts bewabren, wenn er
Vorsorge trifft, dass die Probearbeiten und
Musterbilder nicht in unrechte Hände gelangen
können, was er einmal durch den oben ge:
machten Vorschlag eines auf das Bild selbst
gesetzten Vermerkes, sodann durch die Ver-
wahrung der nach gemachtem Gebrauch
zurückzuverlangenden Musterbilder er-
reichen kann.
[Nachdruck verboten]
vereinigt haben und der letztere z. B. bei knappen
Expositionen in seiner Wirkungskraft die Ober-
herrschaft gewinnt; das Bild ist noch gar nicht
genügend heraus, man möchte es durch weitere
Entwicklerbehandlung stärken, aber das Fixier-
salz hat mit seiner Lösungswirkung bereits einen
Halt gesetzt. Es resultiert ein schwaches Bild
mit Detailverlust. — Wollen wir nun etwa den
Fixierentwickler mit seiner grossen Zahl von
Komponenten für jede Exposition besonders ab-
stimmen, so entfällt sein Vorteil. Wir kommen
mit getrennter Entwicklung und Fixage schneller
und sicherer zum Ziel.
Dann hat sich auch der F ixierentwickler all-
gemein nicht allen Plattenfabrikaten gut an-
. passbar erwiesen, und das nimmt kein Wunder,
wenn man an die Verschiedenheit der Emulsions-
zusammensetzung unserer Plattenfabrikate, ihre
Sondereigenschaften denkt. Ferner ist leicht
einzusehen, dass solche Fixierentwicklerlösungen
weniger ausgiebig sind und sich somit der
Negativprozess teurer stellt. Die erste Fixier-
entwicklerformel für Negative un folgende Zu-
sammensetzung:
Wasser . 75cm,
Brenzkatechin . . 78,
Natriumsulfit, kristallisiert 30, ER
Aetzkali . Bun 75
F ixiernatronlösung 1:5. 4: 0 we 5 00
Wasser . . ..30 „
ist also in ihrem Auf bau der obigen Metochinon-
vorschrift sehr ähnlich.
A ———
Zahlungsverbot gegen England.
: Eine Bekanntmachung des Stellvertreters des
Reichskanzlers vom 30. September 1914 lautet: Der
Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen
Massnahmen usw. vom 4. August I914 (Reichs. Gesetz-
blatt S. 327) folgende Verordnung erlassen:
8 ı. Es ist bis auf weiteres verboten, Zahlungen
nach Grossbritannien und Irland oder den britischen
Kolonien und auswärtigen Besitzungen mittelbar oder
unmittelbar in bar, in Wechseln oder Schecks, durch
Ueberweisung oder in sonstiger Weise zu leisten, sowie
Geld oder Wertpapiere mittelbar oder unmittelbar nach
den bezeichneten Gebieten abzuführen oder zu über-
weisen. Leistungen zur Unterstützung von Deutschen
bleiben gestattet.
$ 2. Schon entstandene oder noch entstehende
vermögensrechtliche Ansprüche solcher natürlicher oder
juristischer Personen, die in den im 8 ı bezeichneten
Gebieten ihren Wohnsitz oder Sitz haben, gelten vom
31. Juli 1914 an, oder wenn sie erst an einem späteren
Tage zu erfüllen sind, von diesem Tage an bis auf
weiteres als gestundet. Für die Dauer der Stundung
können Zinsen nicht gefordert werden. Rechtsfolgen,
die sich nach den bestehenden. Vorschriften in der
74°
Zeit vom 31. Juli 1914 bis zum Inkrafttreten dieser
Verordnung aus der Nichterfüllung ergeben haben,
gelten als nicht eingetreten.
Die Stundung wirkt auch gegen jeden Erwerber
des Anspruchs, es sei denn, dass der Erwerb vor dem
31. Juli 1914, oder wenn der Erwerber im Inland seinen
Wohnsitz oder Sitz hat, vor dem Inkrafttreten dieser
Verordnung stattgefunden hat. Dem Erwerber des
Anspruchs steht gleich, wer durch dessen Erfüllung
einen Erstattungsanspruch erlangt hat.
8 3. Der Schuldner kann sich dadurch befreien,
dass er die geschuldeten Beträge oder Wertpapiere bei
der Reichsbank für Rechnung des Berechtigten hinterlegt.
8 4. Bei Wechseln, bei denen zur Zeit des In-
krafttretens dieser Verordnung die Frist fär die Vor-
lage zur Zahlung und für die Protesterhebung wegen
Nichtzahlung noch nicht abgelaufen und Protest noch
nicht erhoben ist, wird durch das Zahlungsverbot und
die Stundung die Zeit, zu der die Vorlage zur Zahlung
und die Protesterhebung wegen Nichtzahlung zulässig
und erforderlich ist, bis nach dem Ausserkrafttreten
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Te Fr
dieser Verordnung hinausgeschoben. Die Frist, inner-
halb deren die Vorlage und die Protesterhebung nach
dem Ausserkrafttreten zu erfolgen hat, bestimmt der
Reichskanzler. — Die Vorschriften des Abe. ı finden
entsprechende Anwendung auf Schecks, bei denen die
Zeit, innerhalb deren sie zur Zahlung vorzulegen sind,
bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht
abgelaufen ist. — Eine Verpflichtung zur Entrichtung
des weiteren Wechselstempels nach $ 3, Abs. 2, des
Wechselstempelgesetzes wird durch das Zahlungsverbot
und die Stundung nicht begründet.
8 5. Die Vorschriften der 8$ ı bis 4 finden keine
Anwendung, wenn es sich um eine im Inland erfolgende
Erfüllung von Ansprüchen handelt, die für die im $ 2
bezeichneten natürlichen oder juristischen Personen im
Betrieb ihrer im Inland unterhaltenen Niederlassungen
entstanden sind. Die Vorschriften der 88 2, 3 finden
jedoch Anwendung, wenn e3 sich um KRückgrifis-
anspıliche der bezeichneten Personen wegen der Nicht-
annahme oder Nichtzahlung eines im Ausland zahl-
baren Wechsels handelt.
— I —
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Central-Verband
Deutscher Photographen-Vereine und
Innungen, J.P.
Protokoll des Verbandstages
am 25. und 26. Juni ıgı4 in Leipzig, in der Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik.
(Fortsetzung.)
Schleuderpreise.
Durch die Verfügung des preussischen Handels-
ministerss vom 6. Juni ıgız werden die bis dahin
bestehenden Rechte der Innungen, niedrigere Preis-
veröffentlichungen als die ermittelten ortsüblichen
Durchschnittspreise zu verbieten, leider beträchtlich
eingeschränkt. Die Innungen dürfen Schleuderpreise,
marktschreierische Reklame usw. auch heute noch ver-
bieten. Die Schleudergeschäfte behaupten nun, dass
die 1,80 Mk.-Preise hochanständige Preise seien, bei
denen bis angeblich 100 Prozeut verdient werde. Merk-
würdigerweise stehen die Steuererklärungen dieser Ge-
schäfte in stärkstem Widersatz zu diesen Behauptungen.
Verwiesen wird auf die letzten Veröffentlichungen in
den C. V.-Nachrichten.
Im Einzelfalle können die Iunungen auch heute
noch das Veröffentlichen von niedrigeren Preisen, als
wie die ermittelten ortsüblichen Durchschnittspreise
sind, verbieten. Günstige Entscheidungen sind vom
Regierungspräsidenten in Stettin und vom Magistrat
in Magdeburg erlassen worden. Bei allen Einsprüchen
des Schleuderers findet man immer wieder den Erlass
des Magistrats zu Nürnberg; hierbei wird aber ver-
schwiegen, dass derselbe nur aus Versehen Rechtskraft
erlangte und eine andere höhere bayrische Behörde gegen-
teilig entschieden hat. Auch wenn in Annoncen, olıne
Neunuug der Preise in Zahlen, iu marktschreierischer
Weise auf billige Preise verwiesen wird, kann es unter-
sagt werden, und bat die Innung Danzig eine ent-
sprechende Entscheidung erstritten.
Herr Palm-Nürnberg berichtet näher über das
Versehen der Handwerkskammer, wodurch die Ent-
scheidung des Magistrats Rechtskraft erlangte.
Herr Einsiedel-München empfiehlt der Innung
Nürnberg, sich beschwerdeführend an das bayerische
Ministerium des Innern zu wenden. Die Kollegen in
Hamburg haben nach den Ausführungen des Herrn
Schallenberg- Hamburg wenig Entgegenkommen
seitens der Behörden bei Gründung ihrer Innung ge-
funden. Es wurde ihnen gesagt, sie sollten erst die
Innung gründen, und würden sie dann die erbetene
Mitteilung erhalten.
Herr Lichte-Berlin: Früher sei durch den Innungs-
beschluss das Veröffentlichen von Schleuderpreisen und
Gratisyergrösserungen verboten worden. Infolge dieses
Beschlusses haben sich verschiedene G. ın. b. H. ge-
gründet, um sich der Innungspflicht zu entziehen.
Hierdurch seien unhaltbare Zustände geschaffen worden,
da dem einen Kollegen verboten war, was dem Nach-
bar, der sich in eine G. m. b. H. umwandelte, ge-
stattet ist.
Aus diesem Grunde habe der Vorstand den An-
trag eingebracht, den ursprünglichen Beschluss wieder
aufzuheben. Kürzlich sei gewünscht worden, dass
trotz der G. m. b. H. der erste Beschluss wieder her-
gestellt werden sollte. Der Vorsitzende hat hiergegen
Einspruch erhoben, bis die Frage der Zugehörigkeit
juristischer Personen geregelt sein würde.
Herr Arke-Danzig berichtet über die markt.
schreierischen Annoncen eines Geschäftes mit Waren-
hauspreisen. In denselben stand dick gedruckt: „Billig,
billig, billigste Preise usw. Erkundigen Sie sich in
meinem Atelier nach den Preisen, da die Innung mir
die Veröffentlichung der Preise verboten hat.“ Der
Stadtrat teilte die Ansicht der Innung, dass die Annonce
marktschreierisch ist, und bestätigte die verhängte
Strafe. Auch der Regierungspräsident trat der Auf-
fassung bei.
Herr Kloppmann-Wilhelmshaven bestätigt die
schlechten Erfahrungen über die Ausnahmestellung der
juristischen Personen in Preussen und dass hierüber
starke Unzufriedenheit herrscht.
Herr Halfpape-Düsseldorf hat die Geschäfte be-
sucht und gebeten, das Angebot von Zugaben zu
unterlassen.
Herr Lichte-Berlin berichtet über die in der
Innung erlangte einstweilige Verfügung gegen die
Firma Fuchs, wodurch das Veröffentlichen von
1,80 Mk.- Preisen in verschleierter Form untersagt wird.
Herr Schlegel-Dresden führt aus, dass ver-
schiedentlich Klagen geführt werden, dass bei der
Innung nicht nur Mitglieder sind, von denen selbst
die Behörde weder Beitrag noch Strafen einziehen
kann, sondern dass diese sich, vertrauend auf ihre Un-
pfändbarkeit, auch nicht um die Beschlüsse der Innungen
kümmern, sondern ruhig weiter die Vorschriften über-
treten. Hiergegen gibt es aber, wie die Erfahrungen
in Thorn und Elbing gelehrt haben, auch noch eine
Hilfe. Die Innungen sind staatlich eingesetzte Körper-
schaften, und hat die vorgesetzte Behörde darauf zu
sehen, dass die von ihr genehmigten und gutgeheissenen
Beschlüsse auch durchgeführt werden. In Preussen
hat der Regierungspräsident auf Grund des $& 132 über
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1833 das
Recht, die Beitreibung der angedrohten und bestätigten
Fragen zu erzwingen, und zwar durch Haft bis zu
4 Wochen. Der Vorsitzende verliest die betreffenden
gesetzlichen Bestimmungen. In Elbing und Thorn
haben die Schleudergeschäfte, nachdem ihnen Haft an-
gedroht war, sofort mit Ihren Uebertretungen auf-
gehört. Ein vorher Unpfändbarer hat auch sofort seine
Beiträge und Strafen bezahlt.
Herr Arnold- Bochum: Auf Grund des $ 96 der
Gewerbeordnung sind nicht nur in Preussen, sondern
überall die Behörden verpflichtet, den Innungsbeschlüssen
Geltung zu verschaffen. Weiter weist er auf die ver-
änderten Handhabungen des Beschwerdeweges hin,
früher war die erste Instanz der Magistrat und die
letzte der Regierungspräsident. Dieses ist heute nur
noch der Fall, soweit Anordnungen seitens der Auf-
sichtsbehörde in Frage kommen. Als Anordnungen
gelten das Anhalten der Innung selbst und des Vor-
standes in der Befolgung der gesetzlichen und statutari-
schen Vorschriften. Dies trifft auch zu auf die einzelnen
Mitglieder und auf den Gehilfenausschuss, wenn in
irgend einer Weise die Vorschriften nicht eingehalten
oder nicht befolgt werden.
Bei Streitfällen über die Zugehörigkeit zur Innung
oder über Rechte und Pflichten der Mitglieder inner-
halb und gegenüber der Innung hat heute die Auf-
sichtsbehörde zu entscheiden. Gegen diese Entschei-
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
507
dung ist nach $ 96, Abs. 7, in Verbindung mit & 125,
Abs. 2, des Zuständigkeitsgesetzes die Klage beim Be-
zirksausschuss zu eröffnen und nicht das Rechtsmittel,
die Beschwerde, an den Regierungspräsidenten einzu-
reichen. In einer Entscheidung vom 22. Mai 1913 hat
das Oberverwaltungsgericht diesen Standpunkt ver-
treten. Bei einer Streitsache, betreffend Ordnungs-
strafen, wurde von der Innung die Einrede der Zu-
ständigkeit beim Regierungspräsidenten erhoben, und
kam der Bescheid, die Angelegenheit solange zurück-
zustellen, bis das Oberverwaltungsgericht in einer
gleichen Angelegenheit entschieden habe. Die Sache
ist den Verwaltungsbehörden selbst neu und bereitet
ihnen grosse Schwierigkeiten.
Es sprachen noch die Herren Paulsen- Magde-
burg, Mader-Görlitz und Lohöfener- Bielefeld.
Herr’ Freundt-Hannover berichtet über Schwie-
rigkeiten, welche den Innungen durch Schiebungen,
Uebertragung auf andere Personen, Ehefrauen usw.
entstehen.
Herr Arnold-Bochum hat in einem Falle bei der
Behörde den Antrag gestellt, dass Sonntags die Kasse
gepfändet werden kann, was mit dem besten Brfolg
geschehen ist.
Zugaben.
Nach der preussischen Ministerialverordnung können
nicht übliche Zugaben seitens der Innung untersagt
werden. Die Schleudergeschäfte behaupten nun, dass
die Zugaben allgemein üblich bei uns sind, was natür-
lich nicht richtig ist. (Allgemeine Zustimmung.) Im
Preussischen Handelsministerium wurde vom C. V. eine
ausführliche Darstellung über die Zugaben und Preise
überreicht und als Beweis hierzu zwei Vergrösserungen
übergeben, von denen die eine bei einem Dutzend für
1,80 Mk. gratis zugegeben war und die andere im
gleichen Geschäft und in der gleichen Ausführung 5 Mk.
kostet. Von einer geringwertigen Zugabe kann doch
nicht geredet werden, wenn die Zugabe einen bedeutend
höheren Wert als der Haupteinkauf hat. Bei Nach-
prüfungen der Bücher von Geschäften mit Waren-
hauspreisen muss darauf gedrungen werden, dass ein
sachverständiger Photograph hinzugezogen wird, da
die unglaubwürdigsten Angaben zur Irreführung der
Behörden gemacht werden.
Herr Lichte-Berlin warnt vor Hinzuziehung von
nicht praktischen oder akademischen Sachverständigen,
da diese in ihrer Unerfahrenheit wiederholt schon Gut-
achten abgegeben haben, die mit den Tatsachen in
keiner Weise übereinstimmen. Er berichtet über ein
von ihm erstattetes Gutachten gegen eine Schleuder-
firma. |
Herr Arke-Danzig: Ein Serienbildergeschäft wurde
von der Innung wegen Veröffentlichung von Schleuder-
preisen in Strafe genommen. Die Leute behaupteten,
dass die Herstellungskosten der kleinen Bilder bei Ver-
kauf von 5o Pf. ı9 Pf. und der grossen bei einem Ver-
kauf von 1,75 Mk. 22 Pf. wären. Nachher haben die
Leute angegeben, dass der Herstellungspreis nicht 12
und 22 Pf., sondern 26 Pf. und ı Mk. sei. Bei der
Kalkulation wurde eine grosse Anzahl wichtiger Posten
508
PHOTOGRAPHISCHE CHRONK.
überhaupt nicht verbucht, z. B. Miete, Verziusung,
Amortisation, Beleuchtung, Heizung, Reinigung usw.
Herr Schlegel- Dresden weist darauf hin, dass
die Fabrikanten der Serienbilder- Apparate unmögliche
Berechnung aufstellen. Es wird von 2000 Aufnahmen
täglich gesprochen, und um die Käufer ganz sicher zu
machen, werden „nur goo Aufnahmen täglich“ der
Berechnung zugrunde gelegt. In einer Grossstadt kann
dieses einige Zeit gehen, aber wie die Erfahrung ge-
lehrt hat, merken die Käufer bald, dass sie nicht
bestehen können, wie das zahlreiche Eingehen der
Geschäfte beweist.
Herr Scheithauer-Zwickau hat ähnliche Er-
fahrungen wie die Kollegen in Danzig gemacht. Auch
dort wurde eine grosse Anzahl wichtiger Posten nicht
in der Kalkulation berlicksichtigt, von denen er einzelne
aufführt. |
Die Herren Motzkus- Halle und Lichte- Berlin
erklären, dass es schwierig ist, eine Abschätzung vor-
zunehmen, wenn die Bücher nicht eingesehen werden
können.
Herr Stein-Worms: Die hessischen Behörden
unterstützen die Innung mit Eintreiben der aus-
gesetzten Strafen wegen Veröffentlichungen von
Schleuderpreisen.
Zu der Sache sprechen noch die Herren Mader-
Görlitz, Arnold- Bochum und Einsiedel- München.
(Fortsetzung folgt.)
Photographiseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul ÜUrundner,
Berlin W.so, Ansbacher Str. 31, III, Amt Steinplatz 14048. — I. Schrift-
führer: Wiih. Hoffsohlld, Berlin S. 14, Be — Für Kassen-
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin .5 pe 1. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.go, Viktoria Luise - Platz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte-
strasse 13, Amt Moritzplatz 691. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130.
An die verehrten Mitglieder!
Im Hinblick auf die jetzige Kriegslage möchte
der Vorstand davon absehen, die Mitglieder zu einer
Monatsversammlung mit einer bestimmten Tagesord-
nung einzuladen.
Wir bitten aber unsere Mitglieder, zu einer zwangs-
losen Zusammenkunft und Aussprache über die gegen-
wärtige Lage im Berufe am ı5. Oktober, abends
8 Uhr, im Jagdsaal des „Weihenstephan-Palast“,
Friedrichstrasse 176/77, sich einzufinden. — Gäste,
Damen und Herren, sind willkommen.
Auf eine rege Beteiligung rechnend, zeichnet
| hochachtungsvoll
Der Vorstand.
IL. A.: Carl Trieb, IL Schriftfährer.
u 4 <<, zei
Photographisehe Vereinigung
Hamburg- Altona (E.\Y.).
Offene Anfrage an den C.V.!
Die Photographische Vereinigung Hamburg- Al-
tona (BE. V.) beschäftigte sich in ihrer Versammlung
vom s. Oktober mit den photographischen Fabriken
der feindlichen Läuder und ermahnte ihre Mit-
glieder dringend, keine ausländischen Fabrikate, be-
sonders Platten und Papiere, zu verarbeiten.
Bei dieser Gelegenheit tauchte die Frage auf, ob die
Stamm-Kodak- Gesellschaft eine englische Gesell-
schaft sei, d. h., ob die Geselischafier hauptsächlich
englischer Nationalität sind. |
Es wäre Sache des C. V., sofort genaue Erkundi-
gungen einzuziehen und unverzüglich die deutschen
Kollegen in bezug auf Sperrung von Firmen in
Feindesland aufzuklären.
Im Auftrage der
Photographischen Vereinigung Hamburg-Altona (E. V.)
gez.: G. Paatzsch.
— u
Photographen -Zwangsinnung
Plauen und die Amtshauptmannschaften
Plauen, Oelsnitz und Auerbaeh.
Die nächste Innungsversammlung findet Dienstag,
den 20. Oktober 1914, nachmittags 2'/, Uhr, im
„Cafe Trömel‘“, Plauen, statt.
Tagesordnung.
. Verlesen der letsten Niederschrift.
Eingänge.
. Feststellung der Anwesenheitsliste.
. Bekanntgabe der vorhandenen Stenuerreste.
. Aufstellung des Haushaltplan für ıgıs.
Verschielenes.
Etwaige Anträge müssen spätestens 3 Tage vor
der Versammlung beim Obermelster eingereicht werden.
Die Kollegen werden gebeten, in Anbetracht der
wichtigen Tagesordnung, pfnktlich und vollzäblig zu
erscheinen,
anaw—D m
Der Gesamtvorstand.
I. A.: Gust. Kneisel, Obermeister.
hart
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe des Ge-
werbekammerbezirks Chemnitz.
Unsere verehrlichen Mitglieder werden ersucht,
den fälligen Halbjahrsbeitrag für die Zeit vom ı. Juli bis
31. Dezember 1914 mit ıo Mk. baldigst an unseren
Kassierer, Herın Paul Kühn- Chemnitz, Theaster-
strasse 23, einsenden zu wollen.
Bis 15. Oktober nicht eingegangene Beiträge werden
von diesem Zeitpunkt ab unter Zuschlag der entstehen-
den Kosten durch Nachnahme erhoben.
Gleichzeitig macht der Vorstand bekannt, dass die
Innungsversammlung auf Beschluss des Innungsvor-
standes betreifs der Kriegszeit nicht stattfindet.
m 2 <. zm)
Personalien.
Der König von Schweden hat Herrn Photograph
Schiewek in Nordhausen die Königl. Schwedische
Medaille der Baltischen Ausstellung für seine in Malmö
ausgestellten Photographien verliehen.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
509
Der Photograph Herr J. Leschen in Rendsburg
beging sein 25jähriges Geschäftsjubiläum.
—99+-
Kleine Mitteilungen.
— Die Buchgewerbeausstellung in Leipzig
hat jetzt, wo es ihrem Schlusse zugeht, sich eines ge-
steigerten Besuches zu erfreuen. Als endgfltiger
Schlusstermin ist der Abend des 18 Oktober
festgesetzt worden. Der grosse nationale Gedenktag,
der Tag der Einweihung des Völkerschlachtdenkmals,
wird also der letzte Tag der „Bugra‘ sein; am Abend
dieses Tages wird sie für immer ihre Hallen schliessen.
— Verkehrsbeschränkungen in den be-
setzten Gebieten. In den besetzten Gebieten ist
jedes private Photographieren sowohl seitens der Militär-
wie der Zivilpersonen untersagt.
— Aenderung der Postordnung. Eine Be-
kanntmachung des Reichskanziers vom 27. September
ı914 lautet: Auf Grund des $ 5o des Gesetzes über
das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Reichsgesetzblatt
S. 347) und des $ 3, Abs. 2, des Gesetzes, betreffend
die Erleichterung des Wechselprotestes vom 30 Mai 1908
(Reichsgesetzblatt 8. 321) wird die Postordnung vom
20 März ıgo0 für die Dauer der Geltung des $ ı der
Bekauntmachungen des Bundesrats vom 6 August,
8. und 24. September ıg914 sowie der $ 2 der Bekannt-
machung des Bundesrats vom 29. August 1914, betreffend
Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheck-
rechts, wie folgt geändert.
ı. Im 8 ı8a „Postproteste“ ist statt des zweiten
Absatzes unter V zu setzen:
Wechselsumme nicht zu erlangen, oder bleibt der Ver-
such, den Postauftrag vorzuzeigen, erfolglos, so wird
der Postauftrag bei der Postanstalt zur Einlösung
bereit gehalten. Erfolgt die Einlösung nicht, so wird
der Wechsel mit dem Postauftrag am 30. Tage nach
Ablauf der Protestfrist des Art. 41, Abs, 2, der Wechsel-
ordnung, wenn dieser Tag auf einen Sonn- oder Feier-
tag fällt, am nächsten Werktag nochmals zur Zahlung
vorgezeigt. Bleibt die zweite Vorzeigung oder der
Versuch zu dieser erfolglos, so wird gegen die im Post-
auftrag bezeichnete Person Protest nach den Vorschriften
der Wechselordnung erhoben.
Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsass-
Lothiingen, in der Provinz Ostpreussen oder in West-
preussen in den Kreisen Marienburg, Elbing Stadt
und Land, Stuhm, Marienwerder, Rosenberg, Graudenz
Stadt und Land, Löbau, Culm, Briesen, Strasburg,
Thorn Stadt und Land zahlbar sind, werden erst am
90. Tage nach Ablauf der Protestirist des Art. 41, Abe. 2,
der Wechselordnung, wenn dieser Tag au? einen Sonn-
oder Feiertag fällt, am nächsten Werktag nochmals
zur Zahlung vorgezeigt. Das gleiche gilt für die noch-
malige Vorzeigung von Postprotestaufträgen mit solchen
im Stadtkreis Danzig zahlbaren gezogenen Wechseln,
die als Wohnort des Bezogenen einen Ort angeben,
der in Ostpreussen oder in einem der bezeichneten
westpreussischen Kreise liegt.
Ist die Zahlung der‘
a. Zitfer 2 der Bekanntmachung vom 6. August 1914
sowie die Bekanntmachungen vom 30. August und vom
8. September 1914 werden aufgehoben.
— Die Steuerpflicht während des Kriegs-
zustandes beleuchtet das Nachrichtenamt des Magi-
strats Berlin durch folgende, allgemeingfüiltige Aus-
tührungen:
Es ist vielfach die Frage aufgetaucht, wie sich für
die Dauer des Kriegszustandes die Steuerpflicht der in
das Heer und die Marine eingetretenen Pflichtigen
gestaltet. Hierzu sei bemerkt, dass 8 70 des Ein-
kommensteuergesetzes für alle Pflichtigen, die mit
einem Einkommen von nicht mehr als 3000 Mk. ver-
anlagt sind, für die Dauer der Kriegszeit Staatsstener-
freiheit vorsieht. Anträge um Befreiung sind an die
Steuerdeputation des Magistrats, Abteilung II — Stadt-
haus — zu richten.
Pflichtige mit einem Einkommen von über 3000 Mk.
unterliegen der Bestimmung im $ 5, Abs. 3, a.a.O,,
wonach während des Kriegszustandes nur das Militär-
einkommen der zur Fahne einberufenen von der Be-
steuerung freibleibt. Anträge um Befreiung sind in
diesen Fällen an den Vorsitzenden der Einkommen-
steuerveranlagungskommission, Jüdenstrasse 58/60, zu
richten. Für die in den aktiven Dienst des Heeres
und der Marine Neueingetretenen fällt, soweit nicht
etwa Grundbesitz und Gewerbebetrieb hier steuer-
ptlichtig bleiben — 8 4 der Städteordnung —, die
Gemeindeeinkommensteuer ganz fort. Für die übrigen
aus dem Beurlaubtenstande in das Heer und die Marine
eingestellten Pflichtigen wird die Gemeindeeinkommen-
steuer indessen weiter erhoben, falls das bisherige Ein-
kommen nicht in Fortfall gekommen ist, da sie durch
die Einberufung zum aktiven Dienst nicht wieder
Militärpersonen des aktiven Dienststandes werden,
sondern Militärpersonen des Beurlaubtenstandes bleiben.
Selbatverständlich wird bei Einziehung der fälligen Be-
träge auf die wirtschaftlichen Verhältnisse Rücksicht
genommen und eine Gefährdung der Existenz ver-
mieden werden.
— Stettin. Die Strafkammer verhandelte gegen
den Photographen Albert Budahn, der in unserer
Provinz allerhand schwindelhafte Manöver ausgeführt
hat. Budahn hatte Pommern bereist, um Bestellungen
auf Bilder und Postkarten zu sammeln, und Anzahlungen
in Empfang genommen, ohne aber später die bestellten
Bilder zu liefern. Ein Gastwirt in Bernsee (Kreis
Arnswalde) erhielt die bestellten Karten zwar endlich
von einer Berliner Firma, musste aber den Preis noch-
mals bezahlen, weil Budahn die empfangene Zahlung
nicht abgeliefert hatte. Endlich nahm Budahn eine
Stellung als Provisionsreisender bei einem Photo-
graphen in Züllchow an, liess sich Geld zum Ankauf
von Platten und Chemikalien zur Verfügung stellen
und brachte bei dieser günstigen Gelegenheit 5,75 Mk.
an die Seite. Dann fuhr er nach Stargard und fing
nun an, seinen Chef in Züllchow wiederholt um Vor-
schüsse anzugehen, indem er vorgab, er habe bereits
zahlreiche Bestellungen erhalten. Schliesslich kam
seinem Auftraggeber die Sache doch sehr verdächtig
510
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
vor, und er fuhr selbst nach Stargard, um sich von
dem Stand der Dinge zu Überzeugen. Er fand seinen
Angestellten ohne Beschäftigung im Gasthof und der-
art verschuldet, dass man ihm sogar den Apparat ge-
sperrt hatte. Das Gericht erkannte wegen Betruges
im Rückfall, Untreue und Unterschlagung gegen den
Angeklagten, der bereits eine längere Freiheitsstrafe
angetreten hat, auf eine Zuchthausstrafe von ı Jahr
3 Monaten und 3 Jahre Ehrverlust.
(„Stettiner Abendpost.‘“')
—k art
Eingesandt.
Vom Kriege ı870;,7ı
konnten nur sehr wenige Photogıaphien gemacht
werden, weil die umständliche Herstellung nasser
Platten die Mitführung einer Dunkelkammer eıforderte.
Vom jetzigen Kriege sollte man in Anbetracht der
vorzüglichen Trockerplatten und bequemen leichten
Films von allen denkwärdigen Momenten Aufnahmen
herstellen und besonders das Stereoskop möglichst
im Format 9X ı8 berücksichtigen. Wie wir vernehmen,
ist Herr A. Fuhrmann, Berlin W., Passage, Käufer
von Stereos und anderen Aufnahmen.
Rich. Gast, Direktor.
N ne
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 160. Heır B.L. inB. Ist es nötig, Nega-
tive vor dem Abschwächen mit Farmerschem Ab-
schwächer zwischen Fixleren und Abschwächen aus-
zuwaschen oder kann diese Operation auch bei Ver-
wendung eines sauren Fixierbades unterbleiben ?
Antwort su Frage 160. Ein Auswaschen ist in
keinem Fall nötig. Die Erfahrung lehrt sogar, dass
die Abschwächung viel regelmässiger und schneller vor
sich geht, wenn man die Platten direkt aus dem Fixier-
bad, sei es sauer oder neutral, in das Abschwächungs-
bad überträgt. Man kann in diesem Fall den Gehalt
an rotem Biutlaugensalz erheblich herabsetien und er-
hält daduıch eine schnelle und sehr gleichmässige Ab-
schwächung. Wird die Platte vorher gewaschen, so
geht das Abschwächen viel langsamer und die Halb-
töne leiden unserer Beobachtung nach mehr. Am
meisten findet dies statt, wenn die Platte trocken in
den Abschwächer hineingebracht wird, was unter allen
Umständen zu vermeiden ist. Bei uns wird meist so
verfahren, dass eine abzuschwächende Platte, wenn sie
vorher schon gewässert und getrocknet war, zunächst
ins Fixierbad gelegt wird, wobei sie sich mit Natıon
vollsaugt, was die Abschwächung erleichtert und sicherer
macht.
Frage 161. Herr T./. inG. ı. Kann man Brom-
silberbilder (blanke, auf ziemlich starkem Papier) so
durchsichtig machen, dass sie auf der Rückseite kolo-
riert werden können, und welche Farben sind hierfür
. Die Schnitte müssen in beiden Bilechscheiben
zu empfehlen, um eine recht grosse Leuchtkraft des
Bildes zu erzielen?
2. Kann man ohne besondere Kostspieligkeit
Linsenzerrbilder (Juxbilder) von Negativen herstellen,
die zwecks nachträglicher Ueberzeichnung gemacht
werden und daher nicht absolut scharf zu sein brauchen ?
Antwort su Frage 161. ı. Das Durchsichtig-
machen von Bromsilberpapierbildern geht sehr leicht
mit Vaselinöl. Zu diesem Zweck werden die Bilder
scharf getrocknet, auf der Papierseite mit Vaselindl
sehr reichlich bestrichen und übereirandergeschichtet.
Nach 2 Stunden werden die Bilder auseinandergezogen,
neues Vaselinöl zwischen sie gebracht und dann 12 bis
24 Stunden ohne Dıuck wieder überelnandergeschichtet
an einem waımen Ort aufbewahrt. Das Kolorieren
geschieht dann mittels Oelfarben, unter Zusatz von viel
Weiss, wodurch man eine sehr kräftige Farbwirkuug
und leuchtende Weissen erzielen kann.
Antwort 2. Zerrbilder lassen sich mit einem sehr
einfachen Instrument für den vorliegenden Zweck ge-
nügend gut herstellen. Man nimmt irgend ein Objektiv
mit langem Körper, z. B. ein altes Porträtobjektiv,
schraubt die Linsen heraus, entfernt naiütlich die
Blende und bringt folgende Vorrichtung an. Aus
ganz dünnem gewöhnlichen schwarzen Eisen- oder
Weissblech schneidet man kreistörmige Scheiben, die
die Oeffnungen vorn und hinten gerade abschliessen,
und schneidet dann in diese Scheiben mit einem
scharfen Messer ganz durchlaufende, etwa 0,2 mm breite
Schnitte oder setzt die Scheiben aus zwei Halbkreisen
zusammen, die man sich bis auf o2 mm nähern lässt.
auf-
einander senkrecht stehen, d. h. also beispielsweise in
der vorderen horizontal, in der hinteren vertikal. Man
benutzt das Objektiv jetzt wie eine gewöhnliche photo-
graphische Linse und wählt einen beliebigen Auszug,
der nicht zu lang sein darf, wenn eine starke Ver-
zerrung gewünscht wird. Man exponiert dann genau
wie mit einem photographischen Objektiv, nur ent-
sprechend länger, und erhält ein leidlich scharfes Bild,
welches um so stärker verzerrt ist, je grösser der Ab-
stand der beiden Schlitze im Verhältnis zum Platten-
abstand gewählt wird. Dieser einfache Apparat gibt
Bilder nach Art der Lochkamera, die für die meisten
Zwecke vollkommen augreichend sind.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 71. Liegt unlauterer Wettbewerb vor, wern
ein Photograph in seinen Schaukasten ein von ihm
nicht hergestelltes Bild (in Vergıösserung) als Geschick-
lichkeitsprobe ausstellt?
Antwort su Frage 71. Ja, die Begründung er-
gibt sich aus der in Nr. 50 dieser Zeitschrift, zu Frage 54,
mitgeteilten Reichsgerichtsentscheidung. Vergl. auch
Antwort zu Frage 64 (in Nr. 65/66 dieser Zeitschrift).
Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A, MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 83/84.
18. Oktober.
IgQ14.
Kriegsnotspende Deutscher Photographen.
Für die notleidenden Kollegen in Ostpreussen
stiftete die Chemische Fabrik auf Aktien in
Berlin vorm. Schering für 5oo Mk. Papiere
und Postkarten. Herr Obermeister W. Zehı
erbielt in dieser Höhe Gutscheine zur Ent-
nahme des Materials. Weitere Zuwendungen
werden herzlichst erbeten.
An baren Beiträgen zahlten: Thüringer
Photographen - Bund 50 Mk.; O. Tippmann-
Maroldt-Diekirch in Luxemburg ıo Mk.; Carl
Hübner- Auerbach i. V. 5 Mk; W. Vollmer-
Elbing ıo Mk.; Georg Haack-Veiten 5 Mk.;
C. Anders-Memel 5 Mk ; P. Heinelt- Zittau
6 Mk.; Rob. Wetzig-Ludwigsburg 5 Mk ; Karl
Ouriller-Landau 20 Mk.; O. Hertel-Frei-
berg, zweite Rate, ıo Mk.; Deutsche Gesell-
schaft zur Förderung der Photographie in Berlin
200 Mk.; G. Stumpf, Baden-Baden 5 Mk.;
Wilh. Arnold-Herford i. W. 5 Mk.; Sektion
Chemnitz des Sächsischen Photographen-Bundes
50 Mk.; Friedrich Meltz-Quedlinburg 5 Mk.;
H. Roggenkamp-Strassburg i. E. ı5 Mk.;
Klemm-Dresden 5 Mk.; Reden-Dresden 5 Mk.;
Georg Assmann-Graudenz ıo Mk.; Albert
Uhlig-Aue i. Erzgeb. 5 Mk.; Schölermann-
Heide, zweite Rate, ıo Mk.; Aug. Iversen-
Wilhelmshaven ıo Mk.; Alb. Schittenhelm-
Stuttgart ı2 Mk.; Wunderlich-Hagenau i. E.
20o Mk.; Elma Sprengel-Kottbus 3 Mk.;
Haake & Albers-Frankfurt a. M. 50 Mk.;
Kodakgesellschaft - Berlin ıoo Mk.; Hermann
Dümler- Wien 5 Mk.; K. Bechmann, Bad
Elster 5 Mk.; Gustav Groth-Neustrelitz 5 Mk.;
Emil Ling -Ellwangen 3 Mk.; Hugo Werle-
Goslar a. H. 5Mk.; Fischer &Co.-Breslau 50 Mk.
Zusammen bis zum ı3. Oktober 3136,80 Mk.
und zwei Apparate.
Allen freundlichen Gebern innigen Dank!
Fast alle Sendungen sind mit herzlichen
Worten der Anerkennung und der Opferfreudig-
keit begleitet, aber es bedarf noch weit grösserer
Zuwendungen, wenn allen Ansprüchen nur in
geringem Masse entsprochen werden soll.
Ganz besonders sei auf den Aufruf für
unsere schwer geschädigten Ostpreussen hin-
gewiesen, und wir wiederholen unsere dringende
Bitte um Zuwendungen in Gestalt von über-
zähligen Gebrauchsartikeln. Wohl in jedem
Betriebe sind Gegenstände, die der Besitzer
nicht mehr in Gebrauch nimmt, und die dazu
dienen können, einen neuen Betrieb in beschei-
dener Weise wieder aufzurichten.
Stehe keiner zurück, das Liebeswerk zu
unterstützen, das Geringste wird mit grossem
Danke entgegengenommen.
. Sachsendungen an Herrn Obermeister Willi-
bald Zehr -Elbing und Geldsendungen an
Adolf Sander, Leipzig - Gohlis, Gohliser
Strasse 53, erbeten.
hart
Selbstanfertigung eines Sehnellkopierapparates.
Für die Anfertigung grösserer Mengen von
Kopien auf Enutwicklungspapier, insbesondere
für das Kopieren beschränkter Auflagen von
Bromsilberpostkarten existieren bekanntlich eine
ganze Menge „Schnellkopierapparate* verschie-
dener Konstruktion. Die kostspieligen Modelle
erfüllen natürlich ihren Zweck in vollendeter
Weise und sie haben nur den einen Nachteil,
dass sich ihre Anschaffung für den Lichtbildner
nicht lohnt, der nur gelegentlich für solche
schnellarbeitende Maschinen Bedarf hat. Hinzu
kommt noch, dass diese Maschinen meist für
grössere Formate bestimmt sind, bei denen z. B.
zahlreiche Postkartennegative auf einer grösseren
Spiegelglasplatte vereinigt werden. Da eine
und dieselbe Belichtungszeit von allen Negativen
[Nachdruck verboten.] °
ein gleich gutes Resultat liefern muss, so ist
bier vor Anfertigung der Auflage ein „Aus-
gleichen“ der Negative auf einen bestimmten
Charakter notwendig, eine Arbeit, die in grösseren
Betrieben von eigens hierzu bestellten Personen
mit sehr viel Geschick ausgeführt wird, aber
immerhin ziemlich lange aufhält.
Die einfachen und billigen Modelle in Kopier-
apparaten erfüllen zwar auch ihren Zweck,
arbeiten aber teilweise reichlich langsam und
sind nicht immer so leicht zu handhaben, wie
das im Interesse des schnellen und sicheren
Fortganges der Arbeit notwendig ist.
Clarie, ein Amerikaner, empfiehlt nun in
„Wilsons Photograph. Magazine“ die Selbst-
anfertigung eines Schnellkopierappartes mittels
75
512
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
eines alten Nähmaschinengestells. Sein Vor-
schlag ist nicht allein originell, die empfohlene
Konstruktion, welche im Nachstehenden näher
beschrieben werden soll, stellt sich auch billig
und ist schliesslich sehr leistungsfähig, zumal
Hände und Füsse bei der Arbeit gleichzeitig
betätigt werden.
Man sieht in Fig. ı die Gesamtansicht der
Maschine. Unter der Tischöffnung, über der
sonst der Mechanismus angeordnet ist, befindet
sich ein aus Holz oder Blech gefertigter Kasten,
der die Beleuchtungseinrichtung trägt und in
der Ebene des Tisches durch eine mattierte
Spiegelglasplatte S
abgeschlossen ist.
Im Kasten selbst
sind fünf elek-
trische Glühlampen
angeordnet, von
denen vier im
Rechteck stehen
und eine ausser-
balb in einer Ecke
des Kastens unter-
gebracht ist. Diese
letztere hat eine
rote Birne und sie
dient nur zur Kon-
trolle beim Auf-
legen von Maske
und Kopierpapier
auf das Negativ.
Die rote Lampe
brennt nur so
lange, wie der
Deckel D des Ap-
parates noch offen
ist. Sobald auf der
Spiegelglasscheibe
Negativ, Maske und Papier zueinander in die
richtige Stellung gebracht sind, wird durch Treten
auf die Fläche 7 die hinter dem dreiteiligen
Deckel D sichtbare Walze herunter und über den
Deckel hinweggeführt, so dass dieser während der
Zeit, wo der Fuss auf der Fläche 7 belassen wird,
das Papier fest an das Negativ presst. Der
eine der beiden Hebel, welche die Verbindung
der Fläche 7 mit der Walze herstellt, hat zu
gleicher Zeit die Aufgabe, die vier weissen
Belichtungslampen in dem Moment einzuschalten,
wo der Deckel vollständig dem Papier anliegt;
die rote Lampe verlöscht dann gleichzeitig auto-
matisch.. Wenn die Belichtung genügend ist,
hebt man den Fuss wieder ab, der Deckel D
ee x
KARIN
EN NAD a8 h \
Fig.!r.
wird durch eine rückwärtig sichtbare Feder F
zurückgeschnellt, die vier weissen Lampen ver-
löschen und der Hebel stellt an dem anderen
Ende des Schlitzes einen Kontakt für die rote
Lampe her.
Man sieht in Fig. ı auf der rechten Seite
des Tisches noch vier Schalter, mittels deren
man die Beleuchtung des Negativs modifizieren
kann. Ist z.B. eine Ecke des Negativs schwächer
gedeckt, so wird man unter dieser die Lampe
ausschalten usw.
Obgleich für die Installation auch andere
Systeme angewendet werden können, empfiehlt
der Verfasser besonders die durch nebenstehende
Fig. 2 dargestellte Schaltung, die sich nur auf
die vier weissen Lampen bezieht, während die
rote Lampe — wie schon erwähnt — durch
Betätigung eines Kontaktes am anderen Ende
des Schlitzes eingeschaltet wird.
Der obere mit S bezeichnete Kreis ist der
Hauptschalter, in dem beide Drähte des Strom-
netzes münden. Von hier geht ein Draht aus,
der die Abzweigungen für die vier Lampen S
trägt, während der zweiten durch die vier
Schalter S zu den gleichen Lampen führt. Die
vier Stromzuführungen von den Schaltern nach
den Lampen sind am Ende des einen Schlitzes,
in dem sich der den Deckel bezw. die Walze
betätigende Uebel bewegt, unterbrochen, und der
Stromkreis wird erst geschlossen, wenn der
mit vier Kupferteilen versehene Hebel den
Stromkreis schliesst.
Es liessen sich — wie gesagt — vielleicht
auch andere Schaltungssysteme finden; vor
allem wird die ganze Anlage um vieles ein-
facher, wenn man auf die Möglichkeit der Einzel-
schaltung der Lampen verzichtet oder gar
nur eine kräftige Lichtquelle, vielleicht eine
100 Kerzen - Halbwattlampe im Innern des
Kastens (allerdings in genügender Entfernung
von der mattierten Spiegelglasscheibe) anbringt.
Die Idee ist nach vielen Seiten hin variier-
bar, und es kommt uns hier weniger darauf an,
alle die Konstruktionsmöglichkeiten im einzelnen
zu beschreiben, als dem zweifellos guten Grund-
gedanken, eine alte, ausrangierte Nähmaschine
für diesen Zweck umzubauen, Geltung zu ver-
schaffen. Die augenblickliche stille Zeit wird
vielleicht mancher Lichtbildner gern benutzen,
um sich nach unseren Ausführungen einen Be-
lichtungsapparat zu konstruieren, der ihm in
späteren, besseren Zeiten reichen Nutzen bringen
wird. Me.
PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
513
Photographieren auf dem Kriegssehauplatz.
Folgender Erlass ist uns zur Veröffentlichung
zugegangen:
Chef des stellvertretenden Generalstabes
der Armee.
Abteilung III, Nr. 569 Pr.
Berlin, den 6. Oktober 1914.
Das Photographieren auf dem Kriegs-
schauplatz und in den von deutschen Truppen
besetzten Gebieten ist nur mit Genehmigung
des Chefs des Generalstabes des Feldheeres
und auf Grund der besonderen, von ihm er-
lassenen Bestimmungen gestattet. Gesuche um
Zulassung sind an die Presseabteilung des stell-
vertretenden Generalstabes der Armee zu richten.
Zur Aufnahme kinematographischer Bilder ist
eine besondere Erlaubnis erforderlich.
Photographische und kinematographische Auf-
nahmen dürfen erst dann vervielfältigt, ver-
breitet oder veröffentlicht werden, wenn sie der
militärischen Zensur zur Prüfung vorgelegen
haben und von ihr freigegeben sind.
Die Tätigkeit von Photographen und Be-
richterstattern ohne Ausweis des General-
stabes ist verboten. gez. Brose.
— m —
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Gentral-Verband
Deutseher Photographen- Vereine und
Innungen, J.P.
Protokoll des Verbandstages
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik.
(Fortsetzung.)
Ermittelung ortsüblicher Durchschnitts-
preise.
Verschiedene Innungen haben zur Ermittelung
ortsüblicher Durchschnittspreise Tabellen drucken lassen
(es werden einige herumgereicht), um die Preise fest-
zustellen. Es war beabsichtigt, dass der C. V. diese
Tabellen auch drucken lassen wollte, da aber jetzt von
Fall zu Fall entschieden werden muss, soll die Ver-
sammlung beschliessen, ob sie den Druck der Tabellen
wünscht.
Herr Jungmann-Strassburg hält es nach den
jetzigen Bestimmungen für zwecklos, sich nach dieser
Richtung weiter zu bemühen, und Herr Schuhmann-
Karlsruhe glaubt nach dem gestrigen Vortrag des
Herrn Ruch über Preiskalkulation, dass die Berechnung
später auf anderer Grundlage erreicht werden muss.
Der Druck der Tabellen zur Ermittelung der orts-
üblichen Durchschnittspreise wird abgelehnt.
Zugehörigkeit zu Rabattsparvereinen.
Unklarheit herrscht darüber, ob Innungsmitglieder
öffentlichen Rabattsparvereinen angehören dürfen, be-
sonders, wenn durch das Geben der Rabattmarken die
ermittelten Durchschnittspreise unterbrochen werden.
Es bandelt sich nicht um heimliches Rabattgeben an
Offiziers-, Beamten- und andere Vereine, sondern um
den allgemeinen Öffentlichen Rabatt. Die Rabattspar-
vereine sind ein Kampfmittel gegen die Warenhäuser
und Konsumvereine, und gehören denselben sehr gute
Firmen an.
Nach den Mitteilungen des Herrn Arnold-Bochum
dürfen die der Innung angehörenden Uhrmacher in
Bochum keinen Rabatt geben.
Herr Schuhmann-Karlsruhe verweist auf die in
Baden übliche Sitte, Studenten, welche sonst sehr lang-
sam zahlen, bei Barzahlung 10 Prozent Rabatt zu geben.
Herr König-Halle berichtet, dass man im Uhr-
machergewerbe durch Anschluss an den Rabattspar-
verein die allerbesten Erfahrungen gemacht hat. Die
Innungen möchten ihre Mitglieder auffordern, sich an
Rabattsparvereine anzuschliessen.
Herr Scheithauer- Zwickau meint, dass nichts
dagegen zu machen ist, wenn die Prozente allgemein
gleichmässig verteilt werden. Er tadelt nur, bestimmten
Vereinen höhere Prozente, als sonst üblich ist, einzu-
räumen.
Die Debatte ergibt, dass es vielfach üblich ist, als
Kampfmittel gegen Warenhäuser und Konsumvereine
Rabatt zu geben. Eine Klärung, wie der Beitritt zu
einem Rabattsparverein mit den von der Innung er-
mittelten ortsüblichen Durchschnittspreisen in Einklang
zu bringen ist, konnte nicht erzielt werden, und wird
der Antrag des Herrn Einsiedel-München, die Sache
zurückzustellen und durch Aussprache bei den Innungen
eine Klärung zu schaffen, angenommen.
Formfehler bei Durchführung der
Innungsbeschlüsse.
Herr Schlegel- Dresden: Beschlossene Bestrafungen
konnten nach verschiedenen Mitteilungen nicht durch-
geführt werden, da Formfehler begangen waren. Mit
wenigen Ausnahmen bestimmen die Satzungen, dass
zur Gültigkeit neben dem Vorsitzenden auch noch ein
zweites Mitglied unterschreiben muss. Dieses ist zu-
weilen übersehen worden, und müssten die Behörden
bei Einspruch die Strafen, die sonst bestätigt worden
wären, aufheben. Die Schleudergeschäfte benutzen mit
Vorliebe, wenn sie den Verfügungen nicht nach-
kommen, den Einwand der einmaligen Handlung und
verlangen, dass jedesmal eine neue Strafverfügung fest-
gesetzt werden muss. Im allgemeinen kanıu nur an-
geraten werden, eine milde Praxis anzuwenden, zuerst
Verwarnung, hierauf Androhung, und wenn diese noch
nicht hilft, erst dann Verhänguug der Strafe.
75°
514
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
Herr Kloppmann- Wilhelmshaven teilt die Er-
fahrungen mit. In München wird nach denmı Bericht
des Herrn Einsiedel- München der Obermeister beauf-
tragt, wenn der Verfügung nicht nachgekommen wird,
sofort eine neue Strafe zu verhängen.
Görlitz hat nach Mitteilung des Herrn Mader-
Görlitz vorgedruckte Formülare, die von zwei Vor-
standsmitgliedern unterzeichnet werden.
In Wiesbaden werden die Vorstandsbeschlüsse nur
vom Obermeister allein unterschrieben.
Versäumnis der Sitzungen.
Herr Schlegel befürwortet, auch hier eine mög-
lichst milde Praxis walten zu lassen bei Mitgliedern,
die weit vom Versammlungsorte wohnen.
Herr Lichte-Berlin: Böswillige Mitglieder ge-
brauchen den Einwand, dass sie die Einladung nicht
erhalten hätten.
- Die Innung Leipzig straft nur selten und hat trotz-
dem immer sehr guten Besuch. Herr Sander em-
pfiehlt ebenfalls, eine milde Praxis anzuwenden.
Herr Arke-Danzig führt aus, dass bei dem Ein-
wand des Nichterhaltens die Vorlegung des Postbuches,
dass die Einladungen abgesandt sind, genüge.
Die Herren Motzkus-Halle und Pfusch- Wies-
baden wünschen Durchführung des Statuts, während
Herr Lohöfener- Bielefeld sich den Ausführungen
des Herrn Sander anschliesst.
Staffelung der Beiträge.
Von einigen Seiten wird versucht, unter Berufung
auf $ Ioos eine Staffelung der Beiträge herbeizuführen.
Soweit durch Rundfrage festgestellt werden konnte,
sind Staffelungen nur in Strassburg, Kempten und
Glatz. Verlangt wurde sie in Erfurt. Die Innungen
müssen natürlich ihre bestimmten Beiträge haben, um
arbeitsfähig zu bleiben.
Berlin und Leipzig haben keine Staffelung. Beide
Innuugen ziehen nach den Mitteilungen des Herrn
Lichte-Berlin und Voigt-Leipzig keine Amateure
zur Innung heran. Weitere Erfahrungen liegen nicht
vor. Auf die Frage des Herrn Heinrich - Frank-
furt a. O., ob Händler zur Innung herangezogen wer-
den können, verweist der Vorsitzende auf die wieder-
holten Entscheidungen des preussischen Handels-
ministeriums bei den Reklamationen von Händlern in
Hannover, Kiel und Wiesbaden.
Eine weitere Frage kann durch den Einwand ent-
stehen, dass der Innungspflichtige laut $ ıoof, Abs. 3,
schon einer anderen Innung angehört. Bei manchen
Gewerben, wie Wagenbauerei, werden z. B. gleichzeitig
Schlosser, Stellmacher, Tischler, Lackierer beschäftigt,
während die Photographie nicht als ähnlich mit einem
anderen Berufe angesehen werden kann.
Der Handwerker- und Gewerbekammertag hat
eine Eingabe an die gesetzgebeuden Körperschaften
gerichtet, worin gebeten wird, dass, wenn mehrere Be-
rufe ausgeübt werden, die miteinander in keiner Be-
ziehung stehen, der Betreffende zu mehreren Innungen
heraugezogen werden kann.
Abstimmung bei Innungsgründungen.
Bei Gründung von Innungen hat sich wiederholt
herausgestellt, dass Personen dagegen gestimmt haben,
welche gar nicht stimmberechtigt sind.
Die Herren Einsiedel- München, Paatzsch-
Hamburg und Kneisel-Plauen sind der Ansicht, dass
nur diejenigen stimmen dürfen, welche im Besitze eines
Gewerbescheines sind.
Die Herren Lichte-Berliu, Scheithauer-Zwickau
und Paatzsch - Hamburg berichten über ihre Er-
fahrungen. In Berlin haben 87 Drogisten gegen die
Innung gestimmt, von denen nur etwa 30 entwickeln.
In Zwickau wurden 72 Stimmen gegen die Innung
abgegeben, von denen nachher auf Einspruch der
Innung 65 für ungültig erklärt wurden. Auch an
anderen Stellen sind ähnliche Erfahrungen gemacht
worden. Die Gegner verteilen in letzten Augenblick,
wenn eine Berichtigung nicht mehr möglich ist, meist
anonym Flugblätter, um die Kollegen irrezuführen.
Es würde interessant sein, wenn man die Quellen
wüsste, woher die Gelder fliessen.
In Grossstädten ist es nach den Ausführungen des
Herrn Sander nicht immer möglich, eine Liste der-
jenigen zu bekonımen, welche das Photographengewerbe
angemeldet haben, denn vielfach ist das Kartensystem
eingeführt. Auch iu Leipzig wurden eine Anzahl un-
berechtigter Stimmen nachher gestrichen.
Vertretung durch den Geschäftsführer.
Es herrschen Meinungsverschiedenheiten, ob ein
nicht im Innungshezirk wohnender Geschäftsinhaber
sich durch den Geschäftsführer vertreten lassen kann.
Die Gewerbeordnung sieht nur Vertretung bei Witwen
vor. Bei einer veranstalteten Rundfrage des C. V. haben
die meisten Innungen geantwortet, dass eine Vertretung
durch den Geschäftsführer nicht zulässig ist, während
andere ihn ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil-
nehmen lassen. Eine Behörde wünscht direkt den
Geschäftsführer ohne Stimmrecht einzuladen. Die Au-
sichten gehen auseinander. Einige Innungen erlauben
Vertretung durch ein anderes Mitglied, andere wollen
den Geschäftsführer ohne Stimme zulassen, während
dritte möglichst die Anwesenheit des Geschäftsinhabers
verlangen. Eine bestimmte allgemein übliche Sitte
konnte nicht festgestellt werden.
An der Aussprache beteiligen sich die Herren
Lichte-Berlin, Pfusch-Wiesbaden, Arnold-Bochum,
Herr-Nürnberg, Rudolph-Erfurt und Klaiber-
Ludwigshafen.
Herr Kloppmann- Wilhelmshaven schlägt vor,
dass alle wichtigen Entscheidungen an die Handwerks-
kammern geschickt werden sollen, damit diese im Bilde
sind, wenn Fragen an sie gerichtet werden.
Die Kassenprüfer, die Herren Rudolph und Tesch,
haben die verschiedenen Kassen geprüft und mit den
Belegen übereinstimmend und in bester Ordnung ge-
funden. Sie beantragen, Herrn Sander für die Kasse
des C. V., Herrn Herr für die Sterbekasse und Herrn
Strnad für die Kasse der Kauf-, Verkaufs- und
Tauschvermittelung Entlastung zu erteilen.
PHOTOGRABHISCHE CHRÖNIR.
Der Vorsitzende dankt den Herren Sander, Herr
und Strnad im Namen des C. V. und bittet die An-
wesenden, sich als Anerkennung für die geleistete
Arbeit von den Plätzen zu erheben (geschieht). Den
Herren Sander, Herr und Strnad wird Entlastung
erteilt.
Schluss der Sitzung 6 Uhr nachmittags.
Freitag, den 26 Juni 1914,
Beginn der Verhandlungen vormittags 9 Uhr 30 Minuten.
Zuwahl zur Handwerkskammer.
Soweit wie festgestellt werden konnte, haben jetzt
die Pbotographen Sitz und Stimme in den Handwerks-
kammern Danzig, Erfurt und Marienwerder. Herr
Arnold-Bochum berichtet in ausführlicher Weise über
das Innungsamt, welches von der Kanımer errichtet
wurde, um die Innungen in ihren Arbeiten zu unter-
stützen. Auch die Photographen sind beigetreten. Die
Innungen zahlen für jedes Mitglied 4o Pf. und für
jeden Gehilfen ıo Pf. monatlich, Es ist allerdings eine
Frage, ob die Innungen den hohen Beitrag auf die
Dauer werden aushalten können. Das Amt unterstützt
die Innung in der weitgehendsten Weise. Der juristische
Vertreter wohnt den Innungsversammlungen bei. Vor-
gesehen ist kostenlose Hilfe bei Streitigkeiten mit
Lieferanten, Kreditauskunft, unentgeltliche Rechtsaus-
kunft, Kunstschutzabteilung, Einziehungsamt usw. Die
Gebühren des Einziehungsamtes sind bedeutend ge-
ringer als die der Rechtsanwälte, bei Beträgen bis
zu 25 Mk. 50 Pf. gegenüber Rechtsanwaltsgebühren
bis zu 13 Mk., bei Summen von 26 bis 50 Mk. ı Mk.
gegenüber 16 Mk. Rechtsanwaltsgebühren. Das Amt
hat in mehreren Fällen sogar schon Beiträge ein-
bekommen, wo die gesetzliche Verjährung eingetreten
war. Der Redner lässt eine Erklärung zirkulieren, auf
welcher die Einrichtung schematisch dargestellt ist.
Die Herren Pfusch-Wiesbaden, Lichte - Berlin,
Rudolph- Erfurt und Kleiber- Stuttgart berichten
über die Erfahrungen in ihren Bezirken. In Wies-
baden ist eine derartige Einrichtung der Innung, die
bedeutend billiger ist, und lässt man ebenfalls eine
Uebersicht zirkulieren.
In Berlin hat die Innung auch ein Einziehungs-
amt; die Kosten sind bei Beträgen unter I0o0o Mk. so Pf.
Erfurt hat mit ähnlichen Einrichtungen auch gute
Erfolge gehabt. Es wurde eine Gewerbebank gegründet,
der der Innungsausschuss angegliedert ist. Die gleichen
Erfahrungen wurden in Stuttgart gemacht.
Herr König-Halle führt aus, dass die Innungs-
Verwaltungsstellen sich sehr gut bewährt haben. Die
Innungen im Rheinlande und Westfalen sind den
anderen Innungen dadurch im Vorteil, da die Gegend
sehr stark bevölkert ist und hierdurch grosse Innungen
bestehen. Material über die gemachten Erfahrungen
wird auf Wunsch gern Herr Kückelhaus in
Essen liefern. Auch der Uhrmacherverband hat eine
Einziehungsstelle, die sehr billig arbeitet und die
noch an verschiedenen Stellen Gelder einbekommen
hat, denen Eintreibung bisher vergeblich versucht wurde.
(Fortsetzung folgt.)
515
Aus der „Offenen Anfrage an den C. V.‘' der Photo-
graphischen Vereinigung in Hamburg-Altona (E. V.) in
Nr. 81'82 der „Photogr. Chronik '‘ vom ıı. Oktober I9I4
sehe ich mit Freude, dass unsere Vereinigungen ihre
Mitglieder auffordern, deutsche Fabrikate zu ver-
arbeiten.
Lange vor dem Kriege und dem später erschienenen
Aufruf der Fabrikanten- und Händlervereine habe ich
die deutschen Photographen auf das dringendste auf-
gefordert, die deutsche Industrie durch Verarbeitung
deutscher Erzeugnisse zu unterstützen. Ich bin über-
zeugt, dass nicht nur unsere Vereinigung Hamburg-
Altona, sondern alle anderen Vereinigungen mit dem
C. V.-Vorstande derselben Ansicht sind. Die bei Aus-
bruch des Krieges vorhandenen Vorräte sind wohl
schon meist aufgearbeitet; es wäre Verrat an unserem
Vaterlande, wenn man im feindlichen Auslande Waren
bestellen wollte.
Bezüglich der Frage der „Stamm-Kodakgesell-
schaft‘ in der „Offenen Anfrage an den C. V." ist
folgendes zu bemerken. Die Kodakgesellschaft ist in
Rochester, N. Y., in den Vereinigten Staaten von Nord-
amerika gegrfindet, wo sich die Stammiabrik befindet,
und ist also eine amerikanische Gesellschaft. Amerika
gehört zu dem neutralen Ausland, dessen Freundschaft
wir uns erhalten müssen.
Es wird nun von einer Seite angegeben, dass die
Leiter der Abteilung in Berlin Engländer seien, und
dass die Abteilung Berlin der Tochtergeselischaft London
untergeordnet sei, während die andere Seite dieses
bestreitet. Verschiedene Gesellschaften, deren Haupt-
sitz im feindlichen Auslande ist, sind schon unter die
gesetzlich vorgesehene Staatsaufsicht gestellt worden,
und würde dies bei der Kodakgesellschaft auch ge-
schehen, wenn sie eine englische und keine amerika-
nische Grändung wäre. Von einer Staatsaufsicht hat
man bis jetzt aber noch nichts gehört.
R. Schlegel-Dresden, I. Vorsitzender.
art
Thüringer Photographen - Bund.
Den verehrlichen Mitgliedern mache bekannt, dass
infolge der Kriegslage unsere Herbstversammlung aus-
alle.
Gelegentlich eines Zusammentreifens einiger Vor-
standsmitglieder wurden auch Bundesangelegenheiten
besprochen und folgendes vorgeschlagen: so Mk. aus
der Bundeskasse zur Unterstützung der ins Feld
gerogenen Kollegen und deren Familien der Kasse
des Central- Verbandes zu übermitteln und 350 Mk.
aus dem Unterstätzungsfonds für die in den Krieg
gezogenen Mitglieder unseres Bundes, sowie für
deren Frauen und Kinder bereit zu stellen, um bei
kommenden Anträgen sofort Hilfe leisten zu können,
Anträge in Bundessachen und solche für Hilfe
wollen direkt an den Vorsitzenden gerichtet werden,
damit erstere vom Vorstand bearbeitet, letztere mög-
lichst schnell erledigt werden können.
I. A.: P. Strnad-Erfurt, Vorsitzender,
Arnstädter Strasse 5, II
816
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Photographen -Innung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Ordentliche Versammlung
am Donnerstag, den 29. Oktober 1914, abends
pünktlich 8 Uhr, im Theatersaal der ,„Kammer-
säle“‘, Teltower Strasse 1/4.
Tagesordnung.
1. Geschäftliche Mitteilungen.
2. Statutenänderung betreffs Ausscheidens von
Werdera.H.($ı). Die Worte: „und Werdera. H.“
sind zu streichen.
3. Genehmigung des Haushaltspianes für das Jahr ıgı5.
Der Vorstand.
Lorenz Tiedemann, Hugo Kammer,
I. Vorsitzender. L. Schriftführer.
Zur Statutenänderung ist die Hälfte der stimm-
berechtigten Mitglieder notwendig. Sollte in der
Sitzung die erforderliche Stimmenanzahl nicht vor-
handen sein, so wird der Antrag 2 in der um ı0 Uhr
angesetzten ausserordentlichen Innungsversammlung
ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen durch
Zweidrittel- Majorität entschieden.
Ausserordentliche Versammlung
am Donnerstag, den 29. Oktober 1914, abends
io Uhr, im Theatersaal der „Kammersäle“ Teltower
Strasse 1/4.
Tagesordnung.
1. Statutenänderung betrefis Ausscheidens von
Werdera. H. ($ 1). Die Worte: „und Werdera. H."
sind zu streichen. |
2. Geschäftliche Mitteilungen.
3. Referat des Herrn Lichte über den Photographen-
tag zu Leipiig.
4. Verschiedenes.
Der Vorstand.
Lorenz Tiedemann, Hugo Kammer,
L Vorsitzender. LI, Schriftführer.
Platin in Röhrchen A ı g 3,10 Mk.
Aenderung der Preise vorbehalten.
Der Haushaltsplan für das jahr ı9ı5, dessen
Genehmigung In der Innungsversammilung eingeholt
werden soll, liegt seit dem ıo. Oktober In unserer
Geschäftsstelle, Friedrichstrasse 238, zur Einsicht-
nahme für die Innungsmitglieder aus.
Der Vorstand.
Lorenz Tiedemann, Fritz Schäler,
I, Vorsitzender. Schatzmeister.
..
Photographen -Zwangsinnung
Kempten i.A. für das bayrisehe Allgäu
und Südsehwaben.
Laut Beschluss der am 9. Oktober abgehaltenen
Ausschussitzung geben wir unseren verehrlichen Mit-
gliedern bekannt, dass in Anbetracht der durch den
Krieg eingetretenen Verhältnisse die Herbstversamm-
lung nicht stattfinden kann. Ferner sollen die viertel-
jährigen Beiträge, welche bis zum 20. Oktober nicht
eingegangen sind, von diesem Zeitpunkt ab unter Zu-
schlag der entstehenden Kosten, vom Kassierer durch
Nachnahme erhoben werden,
Mit kollegialem Gruss
der stellvertretende Obermeister
Ernst v. Zabuesnig.
har
Photographisehe Vereinigung im Regie-
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung).
Sitz: Stettin.
Die für diesen Monat festgesetzte Innungsver-
sammlung fällt mit Rücksicht auf die Kriegslage aus.
Sofern ruhigere Zeiten eintreten, soll dieselbe im
Januar stattfinden.
Der Vorstand.
I. A.» Willy Woltt.
—6240—
Photographen - Zwangsinnung
zu Königsberg 1. Pr.
Die Generalversammlung #ällt in Anbetracht des
Krieges aus. A. Kühlewindt.
Verein Bremer Faehphotographen (E.\.)
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Protokoll der Sitzung
am Freitag, dens. Juni, im „Börsenrestaurant“.
Wegen der Aussprache mit dem Inhaber des
American- Photoatelier hierselbst batten wir die Sitzung
ausnahmsweise auf Freitag, den 5. Juni, verlegt. Um
81, Uhr wurde die Versammlung vom L Vorsitzenden
eröffnet. Die Protokolle der beiden letzten Sitzungen
wurden verlesen und angenommen. Eingelaufen waren
Schreiben von der Gewerbekammer, betreffend Sonder-
zug zur Werkbund-Ausstellung in Köln, sowie vom
Fremdenverkehrsverein, vom Central: Verbard und eine
Einladung zur Tagung der Schornsteinfegerinnung.
Der Vorsitzende verliest sodann ein schriftliches An-
gebot, welches ein Hamburger Photograph einer
hiesigen Fabrik zusandte; eine Abschrift soll dem
Hamburger Photographen-Verein übermittelt werden.
Herr Grienwaldt meint, da im Publikum oft die
Irrige Ansicht bestehe, Probebilder nicht bezahlen zu
brauchen, sei es doch verkehrt, wenn Kollegen Inse-
rate in die Zeitungen brächten, worin bis zu sechs
Probebilder angeboten werden. Auch machte Herr
Grienwaldt auf billige Angebote von Musterphoto-
graphien im „Photograph‘' aufmerksam und empfahl,
auf Kosten des Vereins sich diese Kunstphotographien
kommen zu lassen, um Näheres feststellen zu können.
"Da für die Fahrt nach Verden eine zu geringe Be-
teiligung in Aussicht ist, soll dieselbe im nächsten
Monat stattfinden. Im Juli und August finden keine
Sitzungen statt. Inzwischen war Herr Schneidermeister
Fritz, Inhaber des American-Photosteliers, eingetroffen.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
517
Herr Schlötel gibt bekannt, dass auf der Gewerbe-
kammer schon eine Besprechung mit Herrn Fritz
stattgefunden habe und derselbe sich erboten habe,
hier im Verein zu erscheinen, um eine Verständigung
herbeizuführen. Herr Fritz nimmt nun das Wort und
bedauert, dass wir in solch schroffer Weise gegen ihn
vorgingen, auf den Ton unserer schriftlichen Eingabe
wolle er nicht weiter eingehen.
Redner gibt nun in längerer Ausführung über seine
langjährige Tätigkeit im öffentlichen Leben als Bürger-
schaftsmitglied, sowie als Obermeister der freien
Schneiderinnung, Mitglied der Gewerbekammer und
stellvertretender Vorsitzender der Lehrlingsprffungs-
kommission, Aufklärung. Seine Arbeiten, insbesondere
tür das Lehrlingswesen, hätte man auch ausserhalb
Bremens anerkannt. Mit der Erwerbung des American-
Photoateliers hätte er nicht beabsichtigt, uns Kon-
kurrenz zu machen, er sehe überhaupt diese Sache als
eine Lustbarkeit und augenblicklichen Modeartikel an,
welches mit der Photographie, die er doch mehr als
Kunst betrachte, nichts gemein habe. Unser Ausdruck
Schundgeschäft sei doch wohl nicht am Platze, ob-
gleich er sich ein fachmännisches Urteil nicht erlauben
könne, und er sehe nicht ein, warum er als Inhaber
eines solchen Geschäftes seine Ehrenämter nicht be-
kleiden könne; auch an höherer Stelle sei man dieser
Ansicht. Wenn er vor einem Jahre das Geschäft nicht
übernommen hätte, so hätte es eben ein anderer getan,
geblieben wäre es doch, und darum verstehe er nicht,
dass man gerade gegen ihn in dieser Weise vorgehe.
Es erwiderten Herrn Fritz hierauf die Herren:
Schlegel, Fuchs, Brems, Schlötel und Grien-
waldt. Zunächst wurde Herın Fritz erklärt, dass
man gegen ihn persönlich nichts habe. Wenn wir
Fachphotographen die American - Photoateliers, was
Qaalität der Arbeiten anbelangt, wohl nicht als Kon-
kurrenz betrachten, so denkt die Masse im Publikum
doch wesentlich anders in dieser Sache. Mögen die
Erzeugnisse auch noch so minderwertig sein, Photo-
graphien sind und bleiben es doch. Es wurde Herrm
Fritz erklärt, dass das Photographiegewerbe unter
der Schmutzkonrkurrenz, wozu wir Fachleute auch die
Americanphotos rechnen, und unter dem Gratiszugabe-
wesen zu leiden habe, wie wohl in keinem anderen
Berufe. Anlässlich dieser unhaltbaren Zustände würden
allerorts Zwangsinnungen gegründet, um auf Grund
der Standesehre das Verölfentlichen der auffallend
billigen Preise, welche in Wirklichkeit nur Lockpreise
seien, zu verbieten. Da Herr Fritz doch selber im
Innungsleben stehe, müsse er unsere Entrüstung be-
greiflich finden. Wie kann ein Photographenlehrling
überhaupt noch Achtung vor der Gehilfenprüfung
haben, wenn er weiss, dass er von einem Manne ge-
prüft oder beaufsichtigt wird, der Inhaber eines solchen
Geschäftes ist. Die Debatte wurde naturgemäss sehr
erregt, und entfernte sich Herr Fritz mit der Be-
merkung, dass er sich unserer Ansicht durchaus nicht
anschliessen könne. Wenn wir nun hiergegen mit
allen uns zu Gebote stehenden Mitteln vorgehen und
Protest einlegen, so sind wir überzeugt, die Zustimmung
der weitaus grösseren Zahl unserer Kollegen auch
ausserhalb Bremens zu haben.
Herr Grienwaldt stellte folgende zwei Anträge,
welche einstimmig angenommen wurden:
Antrag I. Unter Vorlage des heutigen Protokolls
der Vereinssitzung ersucht der Verein Bremer Fach-
photographen (E. V.) die 1öbl. Gewerbekammer zu
Bremen wiederholt, Herrn Schneidermeister Fritz zu
bewegen, von seinem Posten als Kammermitglied frei-
willig zurückzutreten. Bei fernerem Verbleiben des
Herrn Fritz als Gewerbekammermitglied würden sich
sowohl die Meister- als auch die Lehrlingsprüfer ver-
anlasst sehen, von ihren Aemtern sofort zurückzutreten,
und die nächste Versammlung mlüsste über weitere
Schritte in der Angelegenheit beschliessen. Sollte die
Einwirkung der Kammer, von der wir uns bis zu
unserer Juli-Sitzung zu benachrichtigen bitten, wider
Erwarten erfolglos sein, ist der obige Verein ent-
schlossen, die Interessen seines Standes, die er durch
Herrn Schneidermeister Fritz auf das schwerste ge-
schädigt glaubt, mit aller Energie zu verfechten.
Antrag IL Es wird beschlossen, den Tatbestand
der Angelegenheit dem Vorstande des Nordwestdeutschen
Photographen-Bundes zu unterbreiten und durch Ver-
öffentlichung des Protokolls in unserer Fachzeitschrift
den deutschen Fachkollegen Gelegenheit zu öftent-
licher Diskussion zu geben.
Fritz Fuchs, I. Schriftfährer,
—:24-
Ateliernaehriehten.
Dessau. Carl Karsch hat sein Photographisches
Atelier von Albrechtstrasse 4 nach Zerbster Strasse 63
verlegt.
Leipzig. Das Photohaus EmilWänsche, Inhaber
Otto Falcke, hat sein Geschäft von Salzgässchen I
nach Nikolaistrasse 5—9, Specks Hof, verlegt.
rare
Personalien.
Leipzig. Herr Photograph Adolf Sander, der
schon lange Jahre Stadtverordneter ist, wurde ohne
Widerspruch zum Stadtrat in Leipzig gewählt. Herr
Sander ist Schatzmeister des C. V., II. Vorsitzender
des Sächsischen Photographen- Bundes, Vorsitzender
der Sektion Leipzig des Bundes und Obermeister der
Innung Leipzig. Wir beglückwünschen Herrn Sander
zu der Ehrung, die ihm durch die Wahl zum Stadtrat
zu teil wurde.
Herr Hofphotograph Alfred Kühlewindt in
Königsberg ist von dem grossen Generalstab in Berlin
als Kriegsphotograph bestimmt worden und bereits
nach dem Kriegsschauplatz abgereist.
2
Kleine Mitteilungen.
— Aus unserem Leserkreise wird uns folgende
der „Täglichen Rundschau‘'' (vom 8. September) ent-
nommene Notiz mit der Bitte zum Abdruck zugeschickt:
Ein Leser sendet uns eine vervieliältigte, also für den
518
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Massenversand bestimmte Zuschrift des bekannten Ge-
schäftes für photographischen Bedarf von Dr. Adolf
Hesekiel, Berlin SW., durch welche diese Firma auf
ihre Weise die Zeitiäufte auszunutzen sucht. Die Zu-
schrift lautet: ‚Mit tiefem Bedauern sehen wir aus der
Verlustliste, dass auch Ihre geschätzte Familie einen An-
gehörigen auf dem Schlachtfelde verloren hat. Gestatten
Sie uns die Anfrage, ob wir Ihnen nach einer von
Ihnen an uns einzusendenden, möglichst neuen Photo-
graphie ein wirklich gutes, garantiert ähnliches ver-
grössertes Bild machen dürfen.“ Dann folgt das „Ge-
schäftliche“. Mancher findet es schon zuviel, dass sich
die Modegeschäfte durch Ausstellen von Trauerkleidern
und -hüten der Kriegszeit anpassen. Was soll man
aber zu solcher Zudringlichkeit sagen, die sich unter
„tiefem Bedauern“ in die von tiefem Schmerz be-
troffenen Familien drängt, um ein Geschäft zu machen?
— Kriegsdarstellungen für den General-
stab. Um die von der Presseabteilung des stell-
vertretenden Generalstabes IIIB angelegte Sammlung
von Kriegsbildern möglichst vollständig zu gestalten,
wird gebeten, auf den Krieg bezägliche bildliche Dar-
stellungen (Photographien, Zeichnungen, Illustrationen
aus ausländischen Zeitungen, Karikaturen usw.), die
in Deutschland nicht veröffentlicht sind, in ein bis
zwei Abdrücken an den stellvertretenden Generalstab IIIB,
Presseabteilung, einzusenden. Auf der Rückseite eines
jeden Bildes oder auf einem angeklebten Zettel wäre
anzugeben: ı. Gegenstand der Aufnahme mit Angabe
von Ort und Zeit. 2. Name und Adresse des Photo-
graphen, der die Aufnahme gemacht hat, oder des
Besitzers des Negative.
zz
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 163. Heır E. L. in Z. Wo kann ich
‚rotes Aetzpigmentpapier bekommen? In Zürich ist es
nirgends zu haben.
Antwort su Frage 162. Aetzpigmentpapier können
Sie in jeder photographischen Handlung, z. B. bei
Romain Talbot, Berlin, erhalten.
Frage 163. Herr F.A. in Z. Mir wurde schon
von verschiedenen Kollegenkreisen geäussert, dass
Mattalbuminpapierbilder rot getönt mit Salmlak nicht
sehr baltbar seien. Halten Sie es unbedingt für ratsam,
die Bilder nach dem Salmiakbad, ehe sie ins Platin
kommen, besonders stark zu wässern, oder genfigt ein
viermaliges Wässern? Ich unterbreche das Tonen der
Bilder nach dem Platin nochmals mit Salmiak, ohne
jedoch vorher die Bilder noch einmal zu wässern, also
vom Platin direkt ins Salmiakbad. Hier werden sie
viermal gewässert und kommen ı5 Minuten ins Fixier-
bad ı:ı0. Ich ziehe meine Mattalbuminbilder sowie
Mattbilder mit der Trockenpresse auf. Proben, die
wir abends liefern müssen, werden auf der Maschine
getrocknet, und zwar folgendermassen: Die Bilder
werden zwischen Fliesspapier in die heisse Maschine
———
gepresst, nur einige Sekunden, und durch öfteres Her-
ausnehmen schnell zum Trocknen gebracht. Glanben
Sie, dass dieses schnelle Trocknen für die Bilder zum
Schaden sein sollte?
Antwort su Frage 163. Es ist nicht anzunehmen,
dass zwischen dem Salmiak- und dem Tonbade bei
mattem Albuminpapier ein übermässig sorgfältiges
Wässern stattfinden muss. Chlorammonium ist ein
Salz, welches sich so leicht aus photographischen
Schichten auswässert, dass kein Bedenken besteht, die
Veberführung schon nach kürzerer Wässerung vorzu-
nehmen. Ausserdem würde ein Hineingeraten von
kleinen Mengen Chlorammonlumbad gar keine schäd-
liche Wirkung ausüben können. Die angewandte
Methode des Trocknens erregt ebenfalls wohl kaum
Bedenken.
Frage 164. Herr E.O.in H. Der Verein X bringt
in seinen Mitteilungen von 1913 eine Aufnahme (deren
Originalplatte ich im Besitz habe) von mir zum Ab-
druck, auch waren auf der Baufachausstellung in
Leipzig zwei Vergrösserungen von demselben Bilde im
Heimatschutzgebäude ausgestellt. Wie soll ich gegen
die betreffende Firma verfahren, da diese es nicht für
nötig hielt, bei mir um Erlaubnis nachzusuchen.
Antwort su Frage 164. Wenn der Fall so liegt,
wie Sie ihn schildern, kann natürlich eine erfolgreiche
Klage wegen Nachdrucks erhoben werden. Die Klage
ist unter Beifügung des Beweismaterials bei dem für
Sie zuständigen Amtsgericht zunächst einzureichen?
Fyage 165. Herr A. Sch. in G. Kürzlich las ich
im Fragekasten Ihrer geschätzten Zeitschrift die Frage,
weiches das deutsche Wort für Photographie sei. Die
Antwort lautete: Selbstredend „‚„Lichtbiläner‘‘.
Möchte nur dazu bemerken, dass dies falsch ist und
ein treffenderer Ausdruck gefunden werden müsste.
Denn wir bilden kein „Licht“, sondern Lichtbilder,
deshalb wäre richtiger: „Lichtbildbildner‘. Klingt
nur nicht schön, wegen Wiederholung der Silbe
„Licht“. Diese Worte sollen nur in wenigen Worten
dartun, dass Lichtbildner falsch ist. Gleichzeitig
möchten sie Anregung geben, den besten deutschen
Ausdruck für Photograph zu suchen. Bitte deshalb um
Veröffentlichung und Anregung dazu in Ihrer ge-
schätzten Zeitschrift.
Antwort su Frage 165. Ihrer Beweisfährung können
wir nicht ganz beitreten. Ein Lichtbildner braucht ja
nicht ein Mann zu sein, der Licht bildet, sondern
einer, der mit Hilfe des Lichtes bildet, wie ein Stein-
drucker auch nicht ein Mensch ist, der Steine druckt,
sondern mit Hilfe von Steinen druckt, und der Licht-
drucker nicht ein solcher ist, der Licht druckt, sondern
mit Hilfe des Lichtes druckt. Für das Wort Licht-
bildbildner können wir uns nicht begeistern, und wir
halten den von uns vorgeschlagenen Ausdruck trotz
Ibrer Ausführungen immer noch für zwar nicht schön,
aber in Ermangelung eines besseren für anwendbar.
Ausserdem ist er bereits in die deutsche Sprache von
seiten des deutschen Sprachvereins aufgenommen
worden, und dessen Bestrebungen auf diesem Gebiet
haben im allgemeinen Anerkennung gefunden.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 8586.
25. Oktober.
IQI4.
Wettbewerb des „Atelier des Photographen“.
Wegen des Krieges muss der Wettbewerb unserer Zeitschrift auf unbestimmte Zeit
verschoben werden.
Sobald es möglich ist, werden wir einen neuen Zeitpunkt dafür ansetzen,
und bitten wir deshalb, beabsichtigte Bildersendungen bis dahin zu unterlassen.
Vorsieht bei zweifelhaften photographischen Aufträgen.
Von Max Frank.
Während die meisten anderen Gewerbe-
treibenden nur insofern zweifelhafte Aufträge
erhalten, als sie durch diese einen wirtschaft-
lichen Schaden erleiden, indem der Auftrag-
geber sich als nicht zahlungsfähig erweist, kennt
der Photograph auch noch zweifelhafte Aufträge
anderer Art, durch deren Ausführung er mit den
Gesetzen in Widerspruch geraten kann. Hierbei
kommt zunächst das photographische Ur-
heberrecht in Betracht, daneben aber auch das
allgemeine Strafgesetz, dessen Uebertretung
oft noch weit unangenehmer als eine solche des
Urbeberrechtes werden kann. Während Ver-
stösse gegen dieses neben den etwaigen Ent-
schädigungs- und Bussansprüchen mit Geld-
strafen geahndet werden, an deren Stelle nur
im Nichtbeitreibungsfalle Gefängnis treten kann,
können Verstösse gegen andere Gesetzesbestim-
mungen auch ohne weiteres Gefängnisstrafen
nach sich ziehen. Sind Geldstrafen und Geld-
entschädigungen schon recht unangenehm, ja
oft geradezu ruinierend. so haftet der Gefängnis-
strafe ein Ausserer Makel an, wenn auch dieser
oft gar nicht berechtigt ist. Doch man hat nun
einmal mit den ungerechten Anschauungen weiter
Kreise zu rechnen, bei denen Gefängnis eben
Gefängnis ist, ganz einerlei, ob eine solche
Bestrafung wegen einer wirklichen Ehrlosigkeit
oder wegen einer menschlich entschuldbaren
Fahrlässigkeit erfolgte.
Wer sich vor moralischem und finanziellem
Schaden bewahren will, muss sich vorsehen; er
muss sich das Wichtigste aus den Gesetzes-
bestimmungen zu eigen machen, und darüber
hinaus genügend nachdenken, ob er nicht
irgendwie Unannehmlichkeiten haben kann. Sein
rechtliches Empfinden muss verfeinert werden,
soweit es noch zu oberflächlich ist. Man muss
Redaktion und Verlag
(Nachdruck verboten.)
nicht nur den Willen haben, bewusstes Unrecht
zu vermeiden, sondern auch stets und immer
sich bestreben, niemand unbewusst ein Un-
recht zuzufügen. Auch treten die gesetzlichen
Bestimmungen nicht nur bei vorsätzlichem Un-
recht ein, sondern sie bestrafen auch den fahr-
lässigen Uebertreter; der zivilrechtliche Schaden-
ersatz tritt in der Regel ohne jede Rücksicht
auf etwaige Unkenntnis ein. Auch im Straf-
verfahren genügt es nicht, dass man seine Tat
durch Unkenntnis des Gesetzes entschuldigt,
sondern man muss dem Gerichtshof diese Un-
kenntnis genügend glaubhaft machen können,
ganz abgesehen davon, dass Unkenntnis wich-
tiger Gesetzesbestimmungen an sich schon grobe
Fahrlässigkeit bedeutet. Der selbständige Photo-
graph muss eben z.B. die hauptsächlichsten Be-
stimmungen des photographischen Urheberrechts
kennen.
Zunächst seien einige der wichtigsten Ver-
stösse gegen das photographische Urheberrecht
besprochen, deren Wortlaut jedem Photograph
zur Hand sein muss.
Nach dem Urheberrecht an Werken der
bildenden Künste und der Photographie
muss der Photograph sehr vorsichtig sein, wenn
ihm Bilder zum Vergrössern oder zum Reprodu-
zieren gebracht werden. Er muss sich genau
vergewissern, ob der Besteller nach dem Ur-
hebergesetz der Berechtigte ist. Das ist, von
den Porträtaufnahmen abgesehen, nur der Ur-
heber des Originals, oder der, dem das Urheber-
recht davon ausdrücklich oder stillschweigend
abgetreten ist. Bei Bildnissen von Personen
hat auch der Besteller (und dessen Rechtsnach-
folger) ein Recht, sein Bild, wo er will, verviel-
fältigen zu lassen (nicht gewerbsmässig zu ver-
breiten); er muss aber auch Besteller des
76
520
Bildes sein, darf also nicht etwa ein (mit barem
Gelde oder mit gelieferten Bildern) bezahltes
Modell sein.
Man muss also stets nachfragen, ob der
"Auftraggeber Urheber des zu vervielfältigenden
Bildes oder bei Personenaufnahmen Besteller
ist. Es empfiehlt sich sehr, sich diese Ver-
sicherung schriftlich geben zu lassen, be-
sonders bei unbekannten Leuten. So bringt
man dem Photographen manchmal Bilder, die
man irgendwo geschenkt bekommen oder ge-
kauft hat, zum Vervielfältigen oder zum Ver-
grössern, oder man will nach fremden Auf-
nahmen Ansichtskarten haben. Ist die
Originalaufnahme ausdrücklich unter der Angabe
bestellt worden, dass man anderweitig danach
Ansichtskarten oder Bilder herstellen lassen
wolle, so hat der Besteller in der Regel auch
damit das Urheberrecht erworben, aber häufig
wird der Photograph des Originalbildes durch
Schliche um den Ansichtskartenauftrag gebracht.
Nötigenfalls fragt man bei dem wahrscheinlichen
Urheber der Sicherheit halber an. Man soll
nicht, unter dem Schutze einer Versicherung
des Bestellers, seine Berufsgenossen schädigen.
Auch bei Reproduktion einzelner Personen aus
Gruppenbildern hat man sich über die Berechti-
gung des Bestellers zu vergewissern.
Man glaube nun nicht, dass man jeder Ver-
antwortung und jedem Vorwurf der groben
Fahrlässigkeit enthoben sei, wenn man eine
schriftliche Bescheinigung des Bestellers, dass
er der Berechtigte sei, in Händen habe, sondern
man kann trotzdem auch dabei noch fahrlässig,
und demnach strafbar handeln, wenn die An-
gaben des Bestellers unwahrscheinlich klingen
oder durch seine Person wenig Glauben ver-
dienen, denn die Rechtsbegriffe sind im Publikum
noch oft recht einseitig. Man sei deshalb in
solchen Fällen vorsichtig und verweigere besser
die Ausführung des Auftrages, wenn man den
Angaben des Bestellers nicht traut.
Das Urheberrecht kann auch durch Auf-
nahmen von künstlerischen Bauwerken, die
nicht bleibend an öffentlichen Wegen stehen
(z. B. von Ausstellungsbauten), von Innenarchi-
tekturen und Einrichtungen (natürlich soweit sie
Werke der „bildenden Künste“ sind), von Ge-
mälden, Zeichnungen und Erzeugnissen des
Kunstgewerbes, verletzt werden. Auch bier hat
sich der beauftragte Photograph stets zu ver-
gewissern, ob die Aufnahmen keinen Verstoss
gegen das Urheberrecht darstellen, und soll
auch nötigenfalls sich eine Bescheinigung von
dem Besteller geben lassen.
Eine Vervielfältigung von Werken der bilden-
den Künste ist dann ohne weiteres zulässig,
wenn sie für den eigenen Gebrauch und dabei
unentgeltlich erfolg. Das kommt aber für den
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Geschäftsbetrieb eines Photographen eigentlich
nicht in Betracht, da er für seine Aufträge Be-
zahlung erbält. Selbst wenn er in dem einzel-
nen Falle vielleicht den Auftrag unentgeltlich
ausführt, so kann im allgemeinen leicht immer
noch eine mittelbare Bezahlung durch andere
Aufträge oder durch Empfeblung angenommen
werden. Unter Umständen kann dem Besteller
als Laien die Unkenntnis des Urheberrechts
zugute gehalten werden, während der Photo-
graph als Fachmann jedoch nicht damit durch-
kommt.
Es sollen im Rahmen dieser Ausführungen
nicht die verschiedenen Voraussetzungen des
Urheberrechts und des Urheberschutzes dar-
gelegt werden, vielmehr sei hinsichtlich der
näheren Einzelheiten auf die einschlägigen
Werke verwiesen, deren Studium sehr em-
pfehlenswert ist.
Aber nicht nur muss der Photograph das
materielle Recht des anderen achten, sondern
auch das ideelle.e Abgesehen davon, dass mit
dem geistigen Eigentum auch ideelle Rechte
verbunden sind, können durch die unzulässige
Photographie auch in anderer Weise Personen
ideell verletzt werden, und zwar, indem die
Photographie als Beleidigung anzusehen ist.
An Beispielen sei dies gezeigt.
Ein junger Mann von unsauberem Charakter
hat ein Interesse daran, eine bestimmte Dame
blosszustellen. Er verschafft sich auf Umwegen,
vielleicht durch groben Vertrauensbruch oder
gar durch Diebstahl, ein Bild der Betreffenden,
geht damit zum Photographen und gibt ibm
auf, von diesem Bilde und seinem eigenen —
er stellt sich als Bräutigam der Dame vor —
Doppelbilder anzufertigen. Diese verschenkt er
an Bekannte. Um die Sache noch schlimmer
zu treiben, lässt er auch vielleicht eine Ver-
grösserung anfertigen, die auszustellen er den
Photographen bittet. Es leuchtet ein, wie
schwer die Dame dadurch beleidigt werden
kann. Der angebliche Bräutigam ist vielleicht
ein ganz grosser Hallunke oder jemand, der
durch Stand und Bildung tief unter ihr steht.
Strengt die Dame oder der Staatsanwalt Klage
wegen grober Beleidigung bezw. Verstosses
gegen das Urheberrecht an, so kann der Photo-
graph, wenn sein Vorgehen als fahrlässig be-
trachtet wird, schwer hereinfallen, nicht nur
strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich, da er
unter Umständen auch für alle als Folgen der
Beleidigungen entstehenden Schädigungen (Er-
krankung, Aufbebung einer Verlobung usw.)
haftbar gemacht werden kann Dazu wird der
Ruf des Photographen sehr geschädigt und er
wird manche Kundschaft einbüssen. Aber schon
die menschliche Rücksicht gegen andere muss
den Photographen warnen. Er darf einen Auf-
trag in der bezeichneten Art nur dann aus-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONKK.
führen, wenn er die Einwilligung der Dame hat,
oder wenn er wenigstens bestimmt weiss, dass
der Besteller wirklich der Bräutigam ist.
Ein anderer Fall. Eine Dame bat sich aus
irgend einem Grunde vollständig unbekleidet
photographieren lassen, etwa von ihrem Ehe-
gatten oder von einem Künstler, der den Akt
für ein Gemälde verwertete, oder von einem
Arzte,
wissenschaftliche Sammlung festlegen wollte.
Vielleicht ist auch die Nacktaufnahme für einen
der eine Körperabnormität für seine
521
kleinen Kreis von Vertrauten bestimmt, die sie
vom künstlerischen oder idealen Standpunkte
aus betrachten mögen. Kommt nun ein Un-
berufener in den Besitz eines solchen Bildes
und lässt sich eine Reproduktion oder eine
Vergrösserung davon machen, so wird der
Photograph, der dazu die Hand bietet, wohl
stets der Beleidigung für schuldig befunden,
selbst wenn er eine Bescheinigung des Auftrag-
gebers, dass er zur Bestellung berechtigt sei,
vorzeigen kann. (Schluss folgt )
——gt ——
Rundsehau.
— Das direkte Einkopieren von Hand-
schriften, Notizen jeder Art usw. auf bezw.
unter das aufgenommene Filmbild gestattet eine
amerikanische Neuerung an Kameras und Films,
die durch Patente geschützt ist. Eine kleine
Beschreibung der interessanten Konstruktion,
welche wir dem amerikanischen Fachblatte
„Wilsons Photogr. Magazine“ 1914, S. 388,
entnehmen, wird Interesse finden, zumal wahr-
scheinlich auch auf dem deutschen Markte bald
diese Neuheit erscheinen dürfte.
Der Erfindungsgedanke ist kurz folgender.
An einer Kodakrollfilmkamera für Aufnahmen
in Postkartengrösse ist eine kleine, durch Feder-
druck zu öffnende Tür an passender Stelle an-
gebracht. Unter diesem geöffneten schmalen
Ausschnitt rubt nach jeder Aufnahme und nach
Weiterdrehen des Films um eine Bildbreite das
sonst unbenutzte Zwischenstück zwischen zwei
Bildern. Die Films sind nun zwar in der Prä-
paration die gleichen, wie alle anderen Roll-
films, aber das sonst als Hinter- und Zwischen-
lage verwendete dicke, rot und schwarze (Duplex-)
Papier ist durch ein dünnes, rot erscheinendes
Papier ersetzt, das an sich nicht vollkommen
lichtsicher ist, aber in Verbindung mit einem
Gewebe, das zwischen dem roten Papier und
dem Film angeordnet ist, genügenden Schutz
bietet.
Wenn man nun nach einer Aufnahme die
erwähnte schmale Tür öffnet, mit hartem Blei-
stift auf dem roten Papier irgendwelchen Text,
wie den Titel der Aufnahme, Aufnahmedaten
hinsichtlich Exposition, Blende usw. notiert oder
bei einer Porträtaufnahme sich das Autograph
der dargestellten Person einschreiben lässt, so
werden die „beschriebenen Teile des roten
Papieres derart beeinflusst, dass sie Licht durch-
lassen“. Man hat sich das wohl so vorzustellen,
dass die rote Schicht durch den Graphitstift
mehr oder weniger vollständig an den beschrie-
benen Stellen fortgekratzt wird. Zur Sicher-
heit wird man nun nach vollendeter Unterschrift
noch 2 bis 5 Sekunden „exponieren“, d. h. das
Geschriebene der Wirkung guten Lichtes aus-
{Nachdruck verboten.)
setzen, dann die Tür schliessen und weiter-
photographieren, bis die Filmrolle erledigt ist.
Bei der späteren Entwicklung werden dann
die Inschriften zwischen den Bildern genau so
mit hervorgerufen werden, wie die Bilder selbst,
die Schrift wird auf jeder Kopie mitkopieren
und es ist dem Ermessen des einzelnen über-
lassen, ob er später die Schrift auf der Kopie
stehen lassen oder abschneiden will. Durch
geeignetes Vordrehen des Films, um die Breite
des Schreibfensters kann man es auch ermög-
lichen, dass die Schrift noch im Bilde, statt
darunter steht. Me.
— Jodstärke zur Prüfung auf Fixier-
natron. Zur Feststellung des Fixiernatron-
gehalts wird neuerdings wieder die Probe mit
Jodstärkekleister angeregt. „Photography and
Focus“ gibt die folgende Anweisung: Eine kleine
Menge Stärke wird mit etwas kaltem Wasser
verrührt und dann wird kochendes Wasser zu-
gefügt, unter weiterem Umrühren. Es ist zwei-
bis dreimal soviel Wasser zu nehmen, als sonst
für Stärkekleister üblich ist, da für vorliegenden
Zweck eine dünnere Beschaffenheit erwünscht
ist. Zu etwa go bis ızo ccm dieses Stärke-
kleisters kommen ı bis 2 Tropfen Jodtinktur,
dies genügt zur Erzielung der tiefblauen Färbung.
Ein wenig der blauen Flüssigkeit wird dann
stark mit Wasser verdünnt, bis die Färbung
ganz hell ist. Je heller (natürlich nur so weit,
als eben eine Unterscheidung noch deutlich
sichtbar ist), desto empfindlicher wird die Probe.
Von der blauen Flüssigkeit giesst man ein
Geringes in eine Glasschale, unter der man
einen Bogen weisses Papier zur besseren Beob-
achtung gelegt hat. Dann giesst man ein kleines
Quantum von dem auf Fixiernatrongehalt zu
prüfenden Waschwasser in die Schale. Schon
eine sehr geringe Spur von Fixiernatron reicht
hin, die blaue Färbung gänzlich zu vernichten.
Man kann auch zur Prüfung einfach die Kopie
oder das Negativ aus dem Waschwasser heraus-
nehmen und über der Schale abtropfen lassen.
Bei sehr schwachen Fixiernatronmengen achte
man beim Hineinfallen der Tropfen auf die
76°
522
Reaktion, denn nach Verteilung der Tropfen
in der Flüssigkeit werden sehr geringe Spuren
Fixiernatron schwieriger beobachtbarsein. Ferner
ist anzuraten, dass man das zum Auswaschen
der Kopien benutzte Wasser vorher selbst einer
Prüfung unterzieht, ob dasselbe nicht etwa an
und für sich reagierende Verunreinigungen ent-
halt.
Von anderen Prüfungsmethoden sei noch
die folgende, viel benutzte erwähnt: Man bereitet
eine Lösung von:
Kaliumpermanganat 1g,
destilliertem Wasser . ı Liter,
Kaliumkarbonat 1g.
Von dieser violetten Lösung giesst man ein
kleines Quantum in ein Reagenzglas oder der-
gleichen und bringt dazu einige Iropfen des
zu untersuchenden Wassers. Ist noch Fixier-
natron vorhanden, so wird die Permanganat-
lösung entfärbt.
Zu all diesen Proben ist aber zu bemerken,
dass sie uns nur einen Aufschluss über den
Befund des Waschwassers geben. Manche
Papiere balten in sich das Fixiernatron, wie
Gebr. Lumietre und Seyewetz nachgewiesen
haben, sehr zurück, so z. B. Gelatineschichten.
Es wurde beobachtet, dass das Waschwasser
die Reaktion auf Fixiernatron nicht mehr gab,
als man aber die feuchten Bildkopien selbst
ausdrückte und dieses Tropfwasser untersuchte,
zeigte sich noch Anwesenheit von Fixiernatron.
Ueber rationelle und gründliche Entfernung des
Fixiernatrons aus Platten und Papieren haben
seinerzeit die Gebr. Lumie&re vortreffliche
praktische Anweisungen veröffentlicht.
— Papiernegative mit gewöhnlichem
Bromsilberpapier. Im „British Journal“ wurde
wiederum einmal die Frage der Eignung von
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
gewöhnlichen Bromsilberpapieren zur Herstellung
von Papiernegativen erörtert. Man kann hier
nicht ohne weiteres bejahend oder verneinend
antworten, denn die Papiere sind in ihrer
Qualität von grosser Verschiedenheit. Im all-
gemeinen ist das gewöhnliche Bromsilberpapier
für Negativzwecke nicht geeignet, und zwar aus
mehrfachen Gründen. Bei dem Bromsilber-
papier wird vor allem darauf gesehen, dass ein
guter, gediegener, weisser Untergrund für das
Bild vorliegt, möglichst undurchsichtig. Eine
Barytschicht, welche die Emulsion trägt, ist
ebenfalls sehr dicht. Von einem Negativ fordern
wir aber, dass es einen gewissen Grad von Durch-
sichtigkeit besitzt. Ferner soll das Papier für
Negativbilder sehr glatt, möglichst kornlos sein,
wohingegen es bei Kopierpapieren nicht schlimm
ist, wenn in dem Papierfilz Klümpchen und
dergleichen enthalten sind. Wenn wir diese
Punkte beachten, so könnten für gewisse Arbeiten
die dünneren und feineren Qualitäten von glatten
oder glänzenden Bromsilberpapieren wohl benutzt
werden, wenn nichts anderes zur Verfügung
steht; man wird leidliche Resultate erhalten.
Um uns über den Stand des Korns bezw. der
Struktur eines Papiers, über Klümpchen in der
Papiermasse zu unterrichten, schneidet man ein
nicht zu kleines Stück ab, fixiert dasselbe,
wäscht es aus und bringt es dann in Methyl-
alkohol. Das Papier wird so schnell trans-
parent; alle Ungleichmässigkeiten des Papier-
stoffs treten so klarer zutage.
Was das eigentliche Negativpapier betrifft,
so ist dieses mit einer speziellen Emulsion her-
gestellt; man wird finden, dass diese eine aus-
gedehntere Tonabstufung als das gewöhnliche
Bromsilberpapier besitzt. Es ist noch anzufügen,
dass auch die Empfindlichkeit des Negativ-
papiers höheren Forderungen genügen muss.
7
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Gentral-Verband
Deutscher Photographen- Vereine und
Innungen, J.P.
Protokoll des Verbandstages
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik.
(Fortsetzung.)
Inunungspflicht der Filialen.
Durch drei Entscheidungen, aus Chemnitz, Dort-
mund und Königsberg, wurde bestätigt, dass Filialen,
welche in einem anderen Innungsbezirke liegen, dort
ebenfalls innungspflichtig sind. Natürlich empfiehlt es
sich, keine unnötigen doppelten Lasten, z. B. durch
zweimalige Lieferung des Inuungsorganes, aufzuerlegen.
Ladenschluss.
Vor 5 bis 6 Jahren hatte der Verein Hamburg an
den C. V. das Ansuchen gestellt, um die bestehenden
Unzuträglichkeiten zu beseitigen, eine Eingabe an die
gesetzgebenden Körperschaften zwecks Aenderung des
$ 139f der Gewerbeordnung zu richten. Da die photo-
graphischen Geschäfte nicht als Verkaufsstellen an-
gesehen werden, konnte bisher keine Bestimmung über
deu Schluss eingeführt werden. Die Innungen in Dort-
mund, Duisburg, Erfurt und Hannover haben durch
einfachen Innungsbeschluss, was bisher nicht möglich
war, den 8 Uhr- Geschäftsschluss der photographischen
Ateliers festgesetzt; ausgenommen sind natürlich vor-
her bestellte Aufnahmen, wie Hochzeiten, Bälle usw.
BHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK.
523
Herr Freundt- Hannover berichtet über die Er-
fahrungen in Hannover, wo ein Geschäft war, welches
die ganze Nacht offen hatte. Der Inhaber ignorierte
den Innungsbeschluss und hielt sein Geschäft nach
wie vor offen. Er behauptete, dass die Anfertigung
der kleinen Bilder eine Lustbarkeit sei und den Be-
stimmungen der Innungen nicht unterläge. In Ham-
burg wäre dieses durch Gerichtsbeschluss ausdrücklich
anerkannt. Aus der Sammlung der Gerichtsentschei-
dungen desC. V. erhalten wir die Abschrift des Urteils,
dass die Angaben Lehmanns nicht richtig waren.
Lehmann erstattete nun gegen den Vorstand Straf-
antrag wegen Geschäftsschädigung usw., der aber von
der Behörde zurückgewiesen wurde. Er hat nun alles
mögliche versucht, um die Entscheidung in die Länge
su ziehen. Er ist bis an den preussischen Handels-
minister gegangen, aber wurde auch dort zurück-
gewiesen, da in einem früheren Falle der Herr Handels-
minister entschieden hatte, dass die Barbiere, deren
Geschäftsräume gleichfalls nicht als Verkaufsläden
unter $ 139f fallend anzusehen sind, das Recht haben,
durch Innungsbeschluss einen bestimmten Geschäfts-
schluss vorzusehen. Lehmann hat sich mit dem ab-
lehnenden Bescheid des Ministers noch nicht begnügt,
sondern beim Bezirksamt Beschwerde eingelegt.
Während der Ausführungen des Herrn Freundt
kommt der Syndikus der Leipziger Gewerbekammer,
Herr Herzog, der gestern leider dienstlich verhindert
war. Der Vorsitzende Schlegel begrüsst denselbeu
und bittet ihn, bei den Verhandlungen mit seinem
Rat dem C. V. zur Seite zu stehen.
Herr Schallenberg-Hamburg berichtigt die Aus-
führungen des Herrn Freundt, dass Lehmann, der
allerdings zuerst verurteilt war, nachher freigesprochen
wurde und das Gericht jetzt unerklärlicherweise seinen
Ausführungen beigetreten ist, dass die Herstellung von
Postkarten als Lustbarkeit anzusehen sei. Die erste
Verurteilung Lehmanns war erfolgt, weil er damals
ausser Postkarten auch noch andere Aufträge an-
genommen hatte. In Hamburg seien hierdurch ganz
zerfahrene Zustände entstanden. Die Miniaturbilder-
geschäfte kümmern sich überhaupt nicht mehr um die
polizeilichen Vorschriften, während die anderen Photo-
graphen schliessen müssen. Er bittet, dass der C. V.
bei den Hamburger Behörden und bei der Deputation
für Schiffahrt, Handel und Gewerbe vorstellig wird
und die Verhältnisse klarlegt. Der Vorsitzende verspricht,
dieses zu tun, und bittet um die nötigen Unterlagen.
Nach der Ansicht des Herrn Syndikus Herzog
sind in Hamburg, besonders in St. Pauli, eigenartige
Verhältnisse, die nirgendwo sonst anzutreffen seien.
Es wäre allerdings ein Fehler gemacht worden, dass
der Prozess nicht bis zum Reichsgericht durchgeführt
worden ist, und wäre dieses wahrscheinlich zu einer
anderen Auffassung gekommen, denn es sei unhaltbar,
dass in einem Bundesstaat die Anfertigung von Post-
karten als Lustbarkeit angesehen wird und in anderen
nicht.
Es sprachen noch die Herren Lichte - Berlin,
Halfpape-Düsseldorf und Scheithauer-Zwickau.
In Berlin wie auch in Königsberg ist durch Ge-
richtsurteil festgestellt worden, dass die Herstellung
von Schnellphotographien nicht als Lustbarkeit an-
gesehen werden kann.
In Düsseldorf muss die beschränkte Arbeitszeit
an Sonn- und Festtagen eingehalten werden. Wenn
schon die Geschäftsinhaber unter Umständen Sonntags
arbeiten dürfen, so ist doch für die Gehilfen eine be-
stimmte Zeit vorgesehen und wird angeraten, es auf
diesem Wege zu versuchen, da.es sich um eine rein
photographische Tätigkeit handelt.
Sonntagsruhe.
Gegenwärtig liegt ein Gesetzesentwurf über die
Sonntagsruhe im Handelsgewerbe den gesetzgebenden
Körperschaften vor. Die Photographie fällt, wie mit-
geteilt wurde, nicht unter diese Bestimmungen. Der
C. V. vertritt den Standpunkt, dass die Sonntags-
bestimmungen, die sich überall, wo sie eingeführt
wurden, bestens bewährt haben, den örtlichen Verhält-
nissen entsprechend angeordnet werden müssen. Die
vor 2 Jahren angestellte Rundfrage hat ergeben, dass
auch in kleinen Städten und Landbezirken, entgegen
den Annahmen, die Photographen in der überwiegen-
den Mehrzahl auch für Einschränkung der Arbeitszeit
an Sonntagen sind. Von Bremen aus wurde eine Ein-
gabe an den Bundesrat gerichtet, reichsgesetzlich die
Arbeitszeit der photographischen Geschäfte von Io bis
5 Uhr festzusetzen, dass dagegen die Verwendung von
Personal mit Ausnahme der vier Adventssonntage nicht
gestattet sein sollte.
Herr Arnold-Bochum wüuscht allgemein reichs-
gesetzliche Regelung, damit keine Abwanderung der
Aufnahmen von den grossen Städten nach den benach-
barten kleinen stattfindet.
Herr Syndikus Herzog-Leipzig hält es nicht für
angebracht, in dieser Frage einen Beschluss zu fassen.
Herr Lohöfener-Bielefeld hat in seinem Bezirke
die besten Erfahrungen mit der Sonntagsruhe gemacht,
er ist gegen eine reichsgesetzliche Regelung.
An der Aussprache beteiligen sich noch die Herren
Kruse-Hamburg, Paulsen-Magdeburg undSchlegel-
Dresden.
Hamburg hat berechtigte Klagen; die Furcht, dass
die Kollegen in grossen Städten durch Abwanderung
nach kleinen Orten geschädigt werden, dürfte un-
begründet sein.
In Köln ist jetzt in zwei Instanzen ein Prozess
durchgeführt, der es den G. m. b. H. unmöglich macht,
durch Eintragung der Operateure als Mitglieder der
Gesellschaft m. b. H. diese den ganzen Tag arbeiten
zu lassen. Die Angelegenheit liegt jetzt beim Kammer-
gericht.
Es wird abgelehnt, allgemein eine reichsgesetzliche
Regelung zu beantragen, und sollen wie bisher die
Sonntagsarbeiten den örtlichen Verhältnissen angepasst
werden.
Gehilfen- und Meisterprüfungen.
Die von der Kommission, bestehend aus den Herren
Arnold-Bochum, Grienwaldt-Bremen, Lohöfener,
Bielefeld und Schlegel-Dresden, ausgearbeiteten Vor-
524
schläge zur Gehilfen- und Meisterprüfung wurden ein-
gehend beraten. Dieselben sind in den letzten C. V.-
Nachrichten veröffentlicht: Zu dem von dem Vorsitzen-
den Schlegel gesammelten und ausgearbeiteten
Material hatten die Herren Arnold und Lohöfener
Ergänzungsvorschläge gemacht. Da die Kammern
Vorschriften über Anmeldung, Prüfungsgebühren usw.
selbst erlassen, wurde Abstand genommen, hierüber
Bestimmungen zu treffen. Es folgt eine ausserordent-
lich gründliche Beratung und Aussprache über die
einzelnen Vorschläge.
Herr Lüpke- Berlin findet, dass der Antrag des
Herrn Arnold bei der Gehilfenprüfung zu weit geht.
Es muss von Fall zu Fall das Geschäft des Lehrherrn
in Berücksichtigung gezogen werden.
Herr Syndikus Herzog-Leipzig verweist darauf,
dass die Betriebe zu verschieden sind, und kann ein
Lehrling, ohne dass ihn eine Schuld trifft, in einem
rückständigen Geschäft nur eine mangelhafte Ausbildung
erlangen. Die allgemeinen Vorschriften der Prüfungs-
ordnung lauten, dass der Prüfungsausschuss- von den
Prüflingen den Nachweis der gewöhnlichen Handgriffe
und Fertigkeiten zu verlangen hat. Verlangen muss
man, dass ein ordentlicher Lebenslauf geschrieben
wird, auch sollen die Prüflinge mit der einfachen Buch-
führung vertraut sein. Leider macht man hier die
schlimmsten Erfahrungen. Gewarnt wird, den Fort-
bildungsschulen einen photographischen Kursus der-
ertig anzugliedern, dass man zu dem Glauben kommt,
dass die Meisterlehre nicht mehr nötig sei.
Herr Grundner-Berlin verweist auf die guten
Resultate in Berlin. Die Ansprüche sollen nicht zu
hoch gestelit werden.
Herr Arnold-Bochum sagt, dass die von ihm vor-
geschlagenen Aufnahmen dort bei den Gehilfenprüfungen
verlangt wurden und dass keinerlei Schwierigkeiten
entstanden sind.
Herr Hoffmann-Leipzig ist ebenfalls für nicht
zu hohe Ansprüche unter Berücksichtigung, dass der
grösste Teil der Lehrlinge nur Volksschulbildung hat.
Der Vorschlag des Herrn Arnold-Bochum wird
mit der Einschränkung angenommen, möglichst die
verschiedenen Arten zu verlangen, aber vorher von
Fall zu Fall zu prüfen, wie weit die Ansprüche gestellt
werden können.
Bei dem nächsten Absatz, der über allgemeine
Grundlagen handelt, entspinnt sich eine Aussprache
über die Beschreibung des Gehilfenstückes.
Die Herren Lüpke-Berlin und Schuhmann-
Karlsruhe sind der Ansicht, dass bei der mündlichen
Prüfung die Kenntnisse der Prüflinge festgestellt wer-
den können.
Herr Syndikus Herzog-Leipzig weist darauf hin,
dass bindende Vorschriften für ganz Deutschland nicht
gemacht werden können. In Sachsen wird eine münd-
liche und eine schriftliche Prüfung verlangt.
Der Vorsitzende Schlegel- Dresden bemerkt,
dlass die Arbeiten der Kommission keine Vorschriften,
sondern nur Vorschläge sind.
Der Absatz wird angenommen, nur soll anstatt
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
theoretische Prüfung „mündliche Prüfung“
werden.
Absatz 3, Kopierverfahren: Herr Lüpke-Berlin
empfiehlt, dass die Prüflinge ihr Rezeptbuch vorlegen
sollen. In Absatz 3 soll anstatt Tonbad ,„Goldbad “
gesagt werden. Im letzten Absatz wird vor Beschreibung
des Platinpapieres eingefügt „wenn möglich“.
Negativprozess und Entwicklungspapier: Der Ab-
satz wird ohne Aenderung angenommen.
Beurteilung und Verwendung von Apparaten und
Vorrichtungen: Gegen die aufgestellten Vorschläge er-
heben sich Bedenken, da die Forderungen besonders
in solchen Städten, wo keine Schulen sind, als zu
weitgehend bezeichnet werden.
Die Herren Sander-Leipzig nnd Lohöfener-
Bielefeld halten die Vorschläge zwar für wünschens-
wert, glauben aber, dass sie in der Praxis nicht so
weit ausgedehnt werden können. .
Die Herren Lüpke-Berlin und Lichte-Berlin
führen aus, dass in Berlin, wo allerdings eine Fach-
schule ist, in der Art geprüft wird; jeder muss sein
Handwerkszeug kennen.
Der Vorsitzende Schlegel-Dresden gibt zu, dass
heute noch eine Anzahl Lehrherren selbst nicht ge-
nügend unterrichtet sind, aber unser Stand muss ge-
hoben werden, und müssen diese Lehrherren ihre Kennt-
nisse vervollständigen.
Die Herren Scheithauer-Zwickau, Hoffmann-
Leipzig und Kneisel-Plauen stimmen dem zu.
Beschiossen wird, dass nur der erste Satz stehen
bleibt: Einfache Kenntnisse über den Bau und die
Leistungen der verschiedenen Objektivarten. Gestrichen
wird von „einfache Linsen “ an bis „Tiefenzeichnungen
der Objektive“. Die weiteren Vorschläge über die
Lehrlingsprüfung werden angenommen.
(Fortsetzung folgt.)
I
gesagt
Photographen-Innung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Durch die Behinderung unseres I Schriftführers
ist die Veröffentlichung des Protokolls der letzten
Innungsversammlung bisher nicht erfolgt. Mit der
Bitte um Entschuldigung gibt der Vorstand unseren
Mitgliedern hiervon Kenntnis. Das Protokoll wird bei
der nächsten Innungsversammlung am 29. Oktober
zur Verlesung gebracht und alsdann veröffentlicht
werden.
Der Vorstand
der Photographen-Innung (Zwangsinnung)
Berlin.
Lorenz Tiedemann,
Vorsitzender.
Hugo Kammer,
I. Schriftführer.
—kIre—
Ateliernaehriehten.
Dessau. Herr Carl Karsch hat sein Photo-
graphisches Atelier nach Zerbster Strasse 63 verlegt.
Schweinfurt. Herr H. Högg hat sein Photo-
graphisches Kunstlicht - Atelier, früher Metzgergasse,
in die Obere Strasse 4 verlegt.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
525
Schweinfurt. Die Firma Soıko & Friedrich
verlegte ihr Atelier von Linsengasse 6 nach Rückert-
strasse 27.
Weissensee. Herr Erwin Paehlike eröffnete
Berliner Allee 244 unter der Firma Photographisches
Kunstatelier „Ideal“ ein Atelier.
N
Personalien.
Den Heldentod fär das Vaterland starb der Sohn des
Herrn Königl. Hofphotographen Christian Lützel
in München, Herr Christian Lützel, Akademiker,
Kriegstreiwllliger im 7. Chevaulegers- Regiment.
—En4t—
Auszeiehnungen.
Baden-Baden. Se. Maj. der König von Schweden
hat Herrn Photographen Hugo Kühn, hier, die
Königl. Schwedische Medaille der Baltischen Ausstellung
für seine hervorragenden, in Malmö ausgestellten Bilder
verliehen.
Der Photograph Schlechtweg aus Weimar, der
als Artillerieunteroffizier im Verband der Kluckschen
Armee kämpft, erhielt nach einem schweren Gefecht
gegen französische und englische Artillerie das Eiserne
Kreuz, weil er dreimal im Artilleriefeuer eine Tele-
phonleitung wieder in Ordnung brachte, die dazu be-
stimmt war, die Feuerbereitschaft unserer Artillerie zu
sichern.
rar
Gesehäftliehes.
Aus dem Aufsichtsrat der Neuen Photographischen
Gesellschaft in Berlin: Steglitz ist Dr. Hans Hofmann
ausgeschieden.
DT
Geriehtswesen.
Die Rechtsnaturdes Gewerbebetriebeseines
Schnellphotographen. (Entscheidung des Ober-
landesgerichts Stuttgart.) [Nachdruck auch im Auszug
verboten.] Wer ausserhalb des Gemeindebezirks seines
Wohnortes oder der durch besondere Anordnung der
höheren Verwaltungsbehörde dem Gemeindebezirke des
Wohnortes gleichgestellten nächsten Umgebung des-
selben ohne Begründung einer gewerblichen Nieder-
lassung und ohne vorgängige Bestellung in eigener
Person Waren feilbieten oder gewerbliche Leistungen
anbieten will, bedarf eines Wandergewerbescheines
(8 55 der Reichsgewerbeordnung). Für Schnellphoto-
graphen, die auf Messen, Jahrmärkten usw. ihre Buden
aufschlagen, ist es nun von grossem Interesse, zu wissen,
ob. in ihrem Gewerbebetrieb ein Anbieten gewerblicher
Leistungen oder ein Feilbieten von Waren liegt, da
sie sich in diesem Falle eventuell eine Bestrafung wegen
Wandergewerbesteuergefährdung zuziehen können. Wie
vorliegende Entscheidung zeigt, ist in ihrer Tätigkeit
ein Anbieten gewerblicher Leistungen zu erblicken und
somit die Wandergewerbesteuerpflicht nicht gegeben.
Der in München wohnhafte Schnellphotograph X. hatte
während der Sommermesse in Ulm auf dem Messplatze
eine Schnellphotographiebude aufgestellt. Er bot von
ihr aus dem Publikum seine Dienste an, machte die
aufgenommenen Photographien auf der Stelle fertig
und übergab sie dem Besteller gegen Bezahlung. Wegen
Wandergewerbesteuergefährdung unter Anklage gestellt,
wurde er auf die gegen seine Verurteilung eingelegte
Revision vom Oberlandesgericht Stuttgart frei-
gesprochen. Ueber die Natur seines Gewerbebetriebes
führt die Revisionsinstanz in den Entscheidungsgränden
aus: Mit Recht hat das Berufungsgericht in der
Tätigkeit des Angeklagten ein Anbieten gewerblicher
Leistungen und nicht ein Feilhalten von Waren oder
ein Aufsuchen von Warenbestellungen gefunden. Denn
das Wesentliche dessen, wozu sich X. erboten hat, ist
die Herstellung des photographischen Bildes, also eine
gewerbliche Leistung gewesen; die Uebergabe des fertig-
gestellten Bildes in das Eigentum des Bestellers ist nur
als abschliessender Akt zu der Herstellungstätigkeit
hinzugetreten. (Vergl. Gew.- Archiv, Ergänzungsband I,
S. 2441.) sk.
u
Kleine Mitteilungen.
— Die Inhaber des Eisernen Kreuzes
ı914 bittet Exzellenz Generalleutnant z. D. Freiherr
von Dincklage- Campe, Berlin - Haleusee, West-
fälische Strasse 61, Namen und Adresse mitzuteilen.
Er beabsichtigt, den Helden aus dem jetzt tobenden
Weltkriege ein Ehrendenkmal zu errichten, wie er es
in seinem Werke: „Wie wir unser Eisern Kreuz er-
warben“ für die Inhaber des Eisernen Kreuzes aus
dem deutsch- französischen Kriege 1870/71 getan. Auch
in diesem neuen Werke sollen die mit dem Eisernen
Kreuze Ausgezeichneten in Selbstschilderungen ihre
Tat in kurzem Texte darstellen, die ihnen dieses
Ehrenkreuz brachte. Er bittet auch die Vorgesetzten
und Kameraden, für die mit der Feder weniger ge-
wandten oder auf dem Felde der Ehre gebliebenen
Soldaten einzuspringen.
— Preisausschreiben zur Erlangung
deutscher Rassenbilder. Dem Vorstande der
Deutschen Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie
und Urgeschichte ist von J. F. Lehmanns Verlag in
München die Summe von 2000 Mk. zur Verfügung
gestellt, die für Preise zur Erlangung guter photo-
graphischer Bilder von den das deutsche Volk zu-
sammensetzenden Rassen und Stämmen verwendet
werden soll. Die Aufnahme sollen betreffen: ı. Die
in der Bevölkerung Deutschlands vorkommenden Rassen,
nordische (Germanen), alpine, dinarlsche, mongoloide,
mediterrane, orientalische und armenoide (Semiten);
2. einzelne charakteristische deutsche Stämme (Friesen,
Sachsen, Bayern, Alemannen, Franken usw.) und andere
Stämme (z. B. Wenden, Polen, Tschechen, Madjaren,
Finnen, Juden usw.). Preisrichter sind: Professor
E. Fischer, Freiburg I. Br., Dr. Fritz Lenz, München
und Geheimrat Virchow, Berlin,
526
— Die Firma Dr. Georg Hauberrisser, Photo-
artikel, teilt uns mit, dass sie wegen Ausbruchs des
Krieges den Termin ihres Preisausschreibens (180 Geld-
preise im Gesamtbetrag von 10000 Mk.) auf vielfachen
Wunsch auf eine günstigere Zeit verlegt.
»
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 166. Herr W.L. in L. Vor einigen Tagen
machte ich etwa 60 Bromsilber- Postkarten bei elektri-
schem Licht und folgender Arbeitsweise: Wie üblich
zuerst eine Probekarte zur Ermittelung der richtigen
Belichtung. Nach Entwicklung dieser Karten wurden
die übrigen (6 bis ı2 Stück) belichtet. Die belichteten
Karten in eine gewöhnliche Trockenplattenschachtel
getan und dann weitere Karten in derselben Weise
verarbeitet. Bemerkt sei noch, dass Karten von zwei
verschiedenen Firmen verarbeitet wurden, weisse und
gelbe. Bei der Entwicklung sämtlicher belichteten
Karten (in der Plattenschachtel angehäuften) stellte
sich nun heraus, dass die weissen Karten etwa bis zur
halben Kraft entwickelten und dann nichts mehr her-
auszuholen war und schleierig wurden. Die gelben
Bromkarten dagegen normal entwickelten. Ich nahm
nun an, dass der Entwickler etwa verunreinigt sein
könnte, und nahm frischen aus der Vorratsflasche,
Das Resultat war aber dasselbe. Dann setzte ich unter
Berücksichtigung peinlichster Sauberkeit ganz frischen
Entwickler an (so g Natriumsulfit, 2g Metol, 4 g
Hydrochinon und so g Soda auf 1000 ccm Wasser.
Bromkali nach Bedarf). Machte dann wieder Pıobe-
karten, welche normal entwickelten. Die folgenden
Ersatzkarten legte ich dann wieder zu den anderen In
den Pappkarton, um von neuen die etwa 60 Stück
nacheinander zu entwickeln, aber auch diese Karten
entwickelten trotz des frischen Entwickiers wieder nur
halb und dann schleierig. Wo kann hier die Fehler-
quelle sein, die unter Tausenden von Karten so plötz-
lich auftritt. Das Sonderbare ist, dass die gelben
Karten gut entwickeln und die weissen nicht. Warum
entwickeln die belichteten und sofort entwickelten
Karten normal und die anderen nicht? Falls Sie die
Karten prüfen möchten, lege Ich zu diesem Zweck
einige belichtete und unbelichtete bei. Für eine Auf-
klärung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Antwort su Frage 166. Falls die weissen und
gelben Karten dieselbe Empfindlichkeit besessen haben
sollten, so würde das Vorkommnis schwer zu erklären
sein. Die Möglichkeit besteht doch aber, dass die
gelben Karten viel empfindlicher waren als die weissen.
In solchem Fall wird bei normaler Entwicklung die
nötige Kraft der Tiefen nicht zu erreichen sein,
während bei verlängerter Entwicklung dann ein all-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
gemeiner Schleier speziell bei dem benutzten Ent-
wickler, der ziemlich kräftig ist, eintreten muss. Wir
werden die Karten noch untersuchen und Ihnen dann
über den Befund der Empfindlichkeit in einem späteren
Fragekasten Nachricht zukommen lassen. Dass die
Lichtwirkung in so kurzer Zeit bei einem bestimmten
Kartenfabrikat zurückgehen sollte, ist nicht sehr wahr-
scheinlich. Es ist zwar allgemein bekannt, dass speziell
bei Bromsilberpapier der Lichteindruck in der Zeit
zwischen Belichtung und Fixieren zurückgehen kann,
doch ist bis jetzt ein solcher Fall immer nur dann
konstatiert worden, wenn grosse Zeiträume von
mehreren Wochen oder gar Monaten bis zur Entwick-
lung verstrichen. Ob irgend ein Pappkasten diese
Wirkung beschleunigen kann, mag dahingestellt bleiben,
unmöglich ist es nicht, wie man aus analogen Vor-
kommnissen wohl schliessen kann, doch ist eine direkte
dabingehende Beobachtung bis jetzt unseres Wissens
nicht gemacht worden.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 73. Herr E.S. inE. Wenn Besteller durch
Selbstmord endete, an wen kann ich mich wegen der
Kosten für die gelieferten Bilder halten? Ist der Vater
verpflichtet, ein von seinem minderjährigen Sohn be-
stelltes Bild zu bezahlen?
Antwort su Frage 72. Soweit es aich um Gruppen-
aufnahmen handelt, versuchen Sie zunächst in Gäte
von den füberlebenden Abgebildeten das zu erreichen,
was Sie auf rechtlichem Wege nicht erreichen würden.
Für die Schulden eines Verstorbenen haften die Erben,
wenn sie die Erbschaft mit rechtlicher Verbindlich-
keit angetreten haben, was Sie durch das zuständige
Nachlassgericht erfahren können. Haben die Erben
die Erbschaft ausgeschlagen, dann können Sie recht-
lich niemand für die Schulden des Verstorbenen haft-
bar machen. Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr
ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn
die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist von
6 Wochen verstrichen ist; mit dem Ablauf der Frist
gilt die Erbschaft als angenommen ($ 1943, 1944, R.G.B.).
Eine minderjährige Person ist in der Geschältsfähig-
keit beschränkt. Schliesst daher ein Minderjähriger
ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen
Vertreters einen Vertrag ab, so hängt die Wirksam-
keit des Vertrages von der Genehmigung des Ver-
treters ab. Ein von dem Minderjährigen ohne Zu-
stimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossener
Vertrag, z. B. auf Lieferung einer photographischen
Vergrösserung, gilt als von Anfang an rechtswirksam,
wenn der Minderjährige die vertragsmässige Leistung
mit Geldmitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck,
oder z. B. in Form von Taschengeld oder Dienstlohn,
zu freier Verfügung stehen. Die Lehre davon ist,
dass man Minderjährigen nicht ohne weiteres kıedi-
tieren soll. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
-— PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 87|88.
ı. November.
IQ14.
Aufrufl
Der Lauf der kriegerischen Ereignisse hat
es mit sich gebracht, dass unsere Kollegen aus
den Teilen Galiziens und der Bukowina unter
Zurücklassung von Hab und Gut von ihrer
heimatlichen Scholle flüchten mussten. Diese Un-
glücklichen, die jäh ihr Heim verlassen mussten,
weil Feindesgewalt ihr Haus verheert hatte,
andere dem Drange folgend, sich der Herrschaft
des Feindes zu entziehen, sind aller Mittel ent-
blösst und in grösste Notlage geraten.
Wenn wir unser Fühlen und Denken auch
jenen Kollegen zuwenden müssen, die daheim,
durch den Krieg arg mitgenommen, in finanzieller
Not sich befinden, so ist das Los jener Aermsten
ein derart beklagenswertes, dass ein jeder seine
eigenen Wunden vergessen muss und zur Linde-.
rung des Schmerzes der Heimatlosen mitzu-
helfen verpflichtet ist. Denn viele dieser, für
die diese Aktion eingeleitet wird, waren gestern
in ihrer Heimat angesehen und gut situierte
Staatsbürger, und heute müssen sie das tägliche
Brot für sich und ibre Angehörigen entbehren.
Es ergeht daher die Bitte an alle Kollegen,
Händler und Fabrikanten photographischer
Artikel, Liebbaber der photographischen Kunst
und Freunde, uns schnell Spenden für diesen
Zweck zukommen zu lassen, um diese Not
wenigstens teilweise zu lindern. Spenden, die
in den Fachzeitungen ausgewiesen werden, er-
bitten wir an die Hilfsaktion des Wirtschaft-
lichen Photographen-Vereins in Wien, Post-
sparkassenkonto Nr. 149939 gütigst richten zu
wollen.
Für die Hilfsaktion
des Wirtschaftlichen Photographen- Vereins
Oesterreichs in Wien.
J. Wolken m.p.,
Obmann.
H.Stockmannm.p,
Genossenschaftsvorsteher.
—
Vorsieht bei zweifelhaften photographisehen Aufträgen.
Von Max Frank.
(Schluss.)
[Nachdruck verboten.)
Aber auch sogar dann, wenn nur von einem findet. Auch wenn das Originalnegativ vor-
Teil eines vielleicht an sich harmlosen Bildes '
eine Vergrösserung angefertigt wird, kann sich
unter Umständen jemand beleidigt fühlen. Ein
Momentbild aus einer Damenschwimmanstalt ist
nicht so schlimm. Wird jedoch eine einzelne
Dame herausgegriffen und vergrössert, und
werden diese Bilder dann ohne Wissen der
Abgebildeten verbreitet, so wird man dies als
grobe Beleidigung ansehen müssen; es kommt
allerdings darauf an, wer es ist.
. Man verweigere desgleichen von anderen
Bildern, die ohne Wissen der Abgebildeten
gemacht worden sind und deren Verbreitung
diese blossstellen, etwa von einem Liebespaar
beim Küssen, die Reproduktion. Auch kann
die Beleidigung auf anderen Gebieten liegen,
indem der Abgebildete durch das Bild lächer-
lich und verächtlich gemacht wird.
Derlei Fälle können in mancherlei Formen
an den Photographen herantreten; stets frage
man sich, ob nicht eine Beleidigung durch die
Ausführung von dergleichen Aufträgen statt-
’
gelegt wird und danach Kopien verlangt werden,
muss man vorsichtig sein, denn wer weiss, ob
“nicht etwa das Negativ entwendet ist. Natürlich
darf man auch von den eigenen Personen-
aufnabmen nur an Berechtigte Abzüge geben,
und man prüfe besonders bei Nachbestellung
von Damenbildnissen die Berechtigung.
Die Verbreitung oder öffentliche Zur-
schaustellung von Bildnissen ist im allge-
meinen von der Erlaubnis der Abgebildeten ab-
hängig. Verstösse dagegen können nicht nur
nach dem Urheberrecht bestraft werden, sondern
man kann sich unter Umständen dadurch auch
einer mehr oder minder schweren Beleidigung
schuldig machen. Die Erlaubnis der Abgebildeten
ist nun unter anderem nicht erforderlich, wenn
diese der „Zeitgeschichte“ angehören. So-
- weit die Angehörigkeit zur Zeitgeschichte eine
ehrenhafte ist, wird man so leicht keinen Miss-
griff begehen können, sofern die Auffassung
des Bildes an sich nicht beleidigend ist. Würde
man z. B. von einem neuernannten General ein
71
528
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Bild veröftentlichen, das ihn in recht angeheiter-
tem Zustande zeigt — die Aufnahme ist viel-
leicht nach einem Liebesmahl aus Ulk ge-
schehken —, so wäre eine Beleidigungsklage
wohl sicher, vielleicht sogar im öffentlichen
Interesse vom Staatsanwalt erhoben, trotzdem
der General zur Zeitgeschichte gehört.
Aber nicht nur ehrenhafte und berühmte
Leute gehören der Zeitgeschichte an, sondern
auch berüchtigte. Hier muss man schon vor-
sichtiger sein, auch wenn das Bildnis an sich
einwandfrei ist. Es ist wohl nicht zu bestreiten,
dass die Menschheit ein berechtigtes Interesse
hat, ihre Schädlinge schwerster Art im Bilde
kennen zu lernen. Ein Bild vervollständigt das
Verständnis des Strafprozesses. Ein Mörder
oder ein anderer schwerer Verbrecher kann
nicht den Schutz des Gesetzes gegen eine
solche „Beleidigung“ beanspruchen. Zweifelhaft
ist es jedoch, ob mian auch Angeklagte, die
wegen‘ weniger unehrenhafter Dinge verurteilt
sind, veröffentlichen darf. Hierin kann unter
Umständen doch eine Beleidigung erblickt
werden. Die Art der Tat und das Strafmass
bieten schon einigen Anhalt. Im Sinne des
Gesetzes sind Verbrecher solche, die mit dem
Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von
mehr als 5 Jahren bedacht werden. Handlungen,
die mit Festungshaft bis zu 5 Jahren, mit Ge-
fängnis oder mit mehr als ı5o Mk. Geldstrafe
bestraft werden, sind Vergehen. Mit Haft oder
mit ı50 Mk. Geldstrafe und weniger bestrafte
Handlungen heissen Uebertretungen. Bei Ver-
öffentlichungen in einer Zeitschrift hat im all-
gemeinen diese die volle Verantwortung, aber
der Photograph kann unter Umständen doch
mit hereingezogen werden. Sehr wahrscheinlich
ist die Beleidigung, wenn Bildnisse von noch
nicht verurteilten Personen veröffentlicht werden,
die, wie es sich später herausstellt, zu Unrecht
angeklagt worden sind. Bildnisse von Zeugen,
die eine wenig rühmliche Rolle spielen, soll
man auch nicht zur Veröffentlichung geben.
Man soll nicht unnötig Leute wider ihren Willen
an die Oeffentlichkeit zerren.
Wie man keine Reproduktionen, Vergrösse-
rungen und Abzüge von fremden Bildern oder
Negativen zweifelhafter Art machen soll, so
auch keine Aufnahmen, durch die sich andere
beleidigt fühlen können.
Aber nicht nur kann der Photograph in
Beleidigungsprozesse verwickelt werden, sondern
er kann auch mit den Gesetzesbestimmungen,
die die öffentliche Sittlichkeit hüten und
schützen sollen, durch Aufnahmen und Verviel-
faltigungen in Streit geraten. Die Warnung,
nicht zu grobsinnlichen Aufnahmen oder zur An-
fertigung von Kopien seine Hand zu bieten, ist
wohl überflüssig. Aber die Massenprozesse in
jüngster Zeit, in denen oft recht absonderliche
Anschauungen zutage traten, in denen die
harmlosesten Sachen als „unzüchtig“* erklärt
wurden, weil eifrige Sittlichkeitsschnüffler den
vorschriftsmässigen Anstoss nahmen, mahnen
den Photographen zur Vorsicht. Manchem
„Reinen* ist alles — unrein. Strafprozesse
wegen Verbreitung „unzüchtiger“ Bilder wurden
zu hunderten in letzter Zeit mit Verurteilung
erledigt. Die höhere Instanz hatte glücklicher-
weise vielfach eine gesundere Auffassung. Aber
auch obsiegende Strafprozesse sind wahrhaftig
kein Vergnügen. Darum besser Vorsicht, wenn
man mit Zeit, Geld und Nerven haushalten
muss.
Dann muss der Photograph bei Aktauf-
nahmen vorsichtig sein; vor allem darf er
solche nicht von jugendlichen Personen (unter
16 Jahren) anfertigen, da dies trotz der Ein-
willigung der Abgebildeten seitens der Eltern
oder deren Stellvertreter übelgenommen und
als Beleidigung verfolgt werden kann.
Am schlimmsten aber kann es dem Photo-
graphen ergehen, wenn er durch Aufnahmen
oder durch Reproduktionen von Photographien,
Zeichnungen und Schriftstücken in den Ver-
dacht des Landesverrates oder der Beihilfe
und Begünstigung eines solchen gerät. Die Er-
eignisse auf dem Gebiete der Spionage be-
rechtigen den Staat, ausserordentlich miss-
trauisch zu sein und mit eisernem Besen zu
fegen. Dass der Uebereifer auch manchesmal
einen Unrechten packt, lässt sich dahei nicht
vermeiden.
Der Photograph soll daher bei bestellten
Aussenaufnahmen in der Nähe von Festungs-
werken, Kasernen, Luftschiffhallen usw. ausser-
ordentlich vorsichtig sein. Aufnahmen von Ge-
schossen, Gewehren und anderen militärischen
Verteidigungsmitteln darf er nur auf ausdrück-
liche schriftliche Bestellung der Militärverwaltung
vornehmen; wird ihm der Auftrag durch eine
Militärperson überbracht, so vergewissere er
sich bei der Militärbehörde, auch wenn ihm
eine schriftliche Bestätigung überbracht worden
ist, durch Rückfrage. An sich wäre es schon
recht auffällig, wenn die Militärverwaltung sich
eines Photographen für derlei Aufnahmen be-
diente. Auch Zeichnungen, Pläne usw., die
zum Reproduzieren gebracht werden, sehe man,
sich genau daraufhin an, ob sie nicht etwa mit
der Landesverteidigung zusammenhängen. In
allen Fällen, in denen der Photograph den
Verdacht des Verbrechens des Landesverrates
hat, muss er sich unverzüglich mit der Staats-
anwaltschaft in Verbindung setzen; dazu ist er
‚nicht nur gesetzlich, sondern auch moralisch
verpflichtet, sofern er einen Funken von Vater-
landsliebe in sich hat. Er wird dann jedoch
gut tun, den Auftrag scheinbar anzunehmen,
damit der Verdächtige auch gepackt wird.
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
on. x
Das wäre nun eine kleine Auslese von
Fällen, in denen der Photograph durch Fahr-
lässigkeit oder nur durch Unüberlegtheit in Ge-
fahr geraten kann, unter Anklage gestellt zu
werden. Schon die geschäftliche Klugheit muss
vor solchen Dummheiten warnen. Man ver-
zichte auf alle Aufträge, die uns aus den dar-
529
gelegten Gründen zweifelhaft erscheinen; die
augenblicklichen Vorteile sind es nicht wert,
dass man sich der Bestrafung aussetzt. Ueber
den Vorteil des Geschäftes hinaus soll aber
auch die menschliche Rücksicht, die wir ja auch
von anderen verlangen, unsere Handlungen
lenken.
—— Ds
Innungs- und Vereinsnaehrichten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Photographen - Zwangsinnung Halle a. S.
Laut Beschluss der Vorstandssitzung vom 8. Oktober
fällt die Innungssitzung mit Rücksicht auf die Kriegs-
lage für dieses Vierteljahr aus; wir bitten aber alle
Mitglieder, die Beiträge an unsern Kassierer, Herrn
Georg Maurer, Halle a.S., Gr. Brauhausstrasse 30,
gelälligst einzusenden.
Der Vorstand.
Carl Wachenfeld,
I. Schriftführer.
E. Motzkus,
Obermeister.
Photographen-Zwangsinnung
Sitz Danzig.
Den Beitrag für Oktober bis April ıgı5 in Höhe
von 6 Mk. ersuchen wir an unseren Kassierer Herrn
Sommer, Langfuhr, Hauptstrasse 102, bis ı5. No-
vember porto- und spesenfrei einzusenden. Nach diesem
Termine erfolgt Einziehung durch Postauftrag zuzüg-
lich der Postspesen. Gleichzeitig bitten wir, den Bei-
trag für die seit April d. J. beschäftigt gewesenen Ge-
hilfen und Lehrlinge einzusenden (für jeden Gehilfen
5o Pf., für jeden Lehrling ı0 Pl. pro Vierteljahr).
Der Vorstand.
RE
Arke. Gottheil.
Verein Erfurter Fachphotographen.
Generalversammlung
am 14. Juli im „Caf€ Hohenzollern“,
Der Vorsitzende, Kollege Sontag, eröffnet g!/, Uhr
die Versammlung.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
ı. Verlesen des letzten Protokolls. 2. Bericht über das
abgelaufene Jahr. 3. Kassenbericht. 4. Wahl der Revi-
soren. 5. Entlastung des Kassierers. 6. Neuwahl des
Vorstandes. 7. Bericht über Innungsangelegenheiten.
8. Tagung in Leipzig, Bericht. g. Verschiedenes.
Kollege Schäk verliest das letzte Protokoll, das
genehmigt wird, und gibt einen Bericht über das ab-
gelaufene Jahr.
Sitzungen haben weniger als im vorhergehenden
Vereinsjahre stattgefunden, was seinen Grund in einer
längeren Krankheit unseres Vorsitzenden hatte. Die
Versammlungen waren gut besucht, und ist auch die
dem Verein vorgelegene Arbeit erledigt worden.
Den Kassenbericht gibt Kollege Meyer; wir er-
sehen daraus, dass trotz der geringen Beiträge, die
die Mitglieder zahlen, gut gewirtschaftet worden ist.
Kollege Hofmann, der als Revisor gewählt ist, hat
die Kasse in bester Ordnung gefunden; dem Kassierer
wird Entlastung erteilt. Als Revisor für das laufende
Jahr wird ebenfalls wieder Kollege Hofmann gewählt.
Kollege Rudolph bittet die Versammlung, dem
Vorsitzenden durch Erheben von den Plätzen den
Dank des Vereins fär seine Tätigkeit auszusprechen,
was geschieht. Der Vorsitzende dankt dem Schiift-
führer und Kassierer für die treue Mitarbeit und hofft,
dass der Verein auch im kommenden Jahre seine Auf-
gaben erfüllen werde.
Die Neuwahl des Vorstandes ergibt folgendes Re-
sultat: Sontag, Vorsitzender; Otto Schäk, Schrift-
führer; Jul. Meyer, Kassierer.
Kollege Rudolph, unser Innungs-Obermeister,
bringt einen längeren Bericht über Innungsangelegen-
heiten. Er bespricht die Lehrlingepräfung sowie die
neuen Ausfährungsbestimmungen in der „ Photogr.
Chronik“ und bemerkt, dass für unseren Innungs-
bezirk eine passende Umänderung geschaffen werde
müsse; auch Kollege Sontag Aussert sich in diesem
Sinne.
Unsere Sonntagsruhebestimmungen werden von
den sogen. Reisephotographen immer wieder öffentlich
übertreten. Es entspinnt sich eine längere Debatte
über Preise für industrielle Aufnahmen.
Zum Schluss wird eine grössere Anzahl Bilder auf
Altmeister Dührkoop-Matt zur Ansicht vorgelegt.
Die gute Wirkung des Papieres wird anerkannt, zu-
gleich werden auch Proben der Papiere, die in genfigen-
der Menge vorhanden, zur Probe herumgereicht und ver-
teilt. In nächster Versammlung soll über das Resultat
berichtet werden. -
Einer Einladung des Kollegen Sontag zur Be
sichtigung seines Projektionsschirmes soll in den
nächsten Tagen Folge geleistet werden. — Schluss der
Versammlung ı1!/, Uhr.
Hugo Sontag,
Vorsitzender.
Otto Schäk,
Schriftfährer.
Am 30. Juli, nachmittags 6, Uhr, folgten wir
der Einladung des Herrn Sontag nach seinem Atelier,
woselbst er uns den von ihm erfundenen, patentierten
Projektionsschirm, „Balda-Schirm‘‘ genannt, zur Auf-
nahme von Kombinationsbildern, vorführte.
Herr Sontag erklärte in einem Rückblick die
Hintergrundfrage in der Photographie, sowie die Ver-
77°
530
suche mit anderen Verfahren, die bisher auf diesem
Gebiete gemacht wurden durch Projektion bei hellem
Tageslicht.
Die früheren Verfahren, Kombinationsbilder zu
machen, beruhen alle auf zwei Expositionen: erst die
Person und dann der Hintergrund in recht umständ-
lichem Verfahren und sehr beschränkt im Resultat,
dabei lästig für Photograph und Publikum.
Nach dem Sontagschen Verfahren wird Person
und Hintergrund in einer Expositionszeit, ohne in
Beleuchtung des Modells oder Anwendung der Licht-
quelle behindert zu sein, vorgenommen.
Herr Sontag stellt den Schirm an eine beliebige
Stelle, beleuchtet die aufzunehmende Person mit jeder
vorhandenen Lichtquelle, die zum Photographieren ge-
eignet ist und kann nun seinen Hintergrund nach
Belieben zur Anwendung bringen. Man kann die Per-
son mit dunklem bis zu weissem Hintergrund, je
nach Anwendung der Projektionslampe, mit der ge-
ringsten Mühe versehen. Jedes beliebige Dlapositiv
lässt sich leicht gross oder klein, scharf oder unscharf
oder auch nur Teile davon zum Hintergrund proji-
zieren. Das Wechseln der Hintergrunddiapositive be-
ansprucht nur einige Sekunden.
Wenn man mittels des Sontagschen Verfahrens
auch jede Person auf jedem beliebigen Hintergrund
photographieren kann, so wird man doch darauf be-
dacht sein müssen, beides in rechten Einklang zu
bringen, denn es ist doch selbstverständlich, dass man
bei diesem Verfahren Schlechtes wie Gutes leisten
kann, so gut wie bei der althergebrachten Arbeitsweise.
Man wird immer suchen, die Person je nach Kleidung
mit dem entsprechenden Hintergrund zu versehen:
die Dame im Salon, den Jäger in Wald und Feld, den
Krieger vor der Festung, den Schiffer im Hafen usw.
Der Photograph kann sich seine Hintergründe selbst
schaffen, wenn er sich seine Diapositive selbst anfertigt.
Vorlagen findet er überall in Natur und Kunst.
Herr Sontag setzt nach diesen Erklärungen den
Projektionsschirm mitten ins Atelier, worin sämtliche
Gardinen zur Seite geschoben waren, so dass Schirm
und Lampe von allen Seiten vom Tageslicht umflossen
waren, um den Kollegen zu zeigen, dass auch unter
diesen sonst ganz ungewohnten Verhältnissen die Wirk-
samkeit den Schirmes und des Verfahrens nichts ein-
büsste.e Ueberzaschend wirkten die optischen und
chemischen Wirkungen, die genau abgestimmt bei dem
Verfahren sich so schön ergänzten und so treffend
zur Geltung kamen. Wir glauben nach dem Gesehenen
recht gern, dass eine grosse Arbeit hinter dieser Sache
steckt.
Es ist selbstverständlich, dass jeder auf dem Pro-
jektionsgebiete Bewanderte dieser Tatsache seine volle
Bewunderung nicht versagen konnte, und so schieden
die Kollegen mit vielem Dank für die interessante Vor-
führung. Otto Schäk, Schriftführer.
2
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe in den
Stadtbezirken München und Pasing.
Protokoll der vierten ausserordentlichen
Innungsversammlung am 14. September 1914,
im „Alten Hackerbräusaale“.
Anwesend laut Präsenzliste 68 Mitglieder. Der stell-
vertretende Obermeister, Herr Mich. Obergassner, er-
öffnet 8!1/, Uhr die Innungsversammlung und begrüsst
Herrn Direktor Mayerhofer der Perutz- Trocken-
plattenfabrik als Gast. Hierauf wird Herrn Hofphoto-
graph Hirsch das Wort erteilt, welcher uns Grüsse
von unserem allverehrten, zielbewussten Obermeister
Herrn J. Einsiedel überbringt für bestes Wohlergehen
unserer Innung während seiner Abwesenheit auf dem
Felde für Deutschlands Ehre und Ansehen. Auch
sonst wies unsere Innungsversammlung viele Lücken
treuer Mitglieder auf, die in dieser hochernsten Zeit
ihre Pflicht auf den Kampffeldern erfüllen. Der stell-
vertretende Obermeister, Herr M. Obergassner, er-
teilt nunmehr Herrn Direktor Mayerhofer das Wort
zu seinem Vortrage über die Kriegsunterstützungs-
kasse und führt aus, dass in München sich aus den
Spitzen der Finanz- und Gesellschaftswelt eine Kriegs-
unterstützungskasse gegründet hat, die mit der Unter-
stützung der hiesigen Reichsbankfiliale mit einem
Kapital von 24000000 Mk. vorläufig arbeitet. Es
wird allen Geschäftsleuten, selbstverständliich auch
Photographen, die über ein gesundes lebenskräftiges
Geschäft verfügt haben und charaktervolle solvente
Persönlichkeiten sind, je nach der Sachlage ein an-
gemessenes Darlehen gegen Wechselakzept eingeräumt.
Herr Direktor Mayerhofer erbot sich, auch kinder-
reichen Familien, deren Väter im Feld stehen oder
eingerückt sind, die Kinder anderweitig bei guten
Familien unterzubringen und bittet, von seinen Vor-
schlägen im Bedarfsfalle geeigneten Gebrauch zu
machen. Der stellvertretende Obermeister spricht Herın
Direktor Mayerhofer für seine humanen und
menuschenfreundlichen Ausführungen den Dank der
Versammlung aus. Eine weitere Diskussion über den
Gegenstand fand nicht statt. Herr Obergassner
referiert nunmehr über die von der Vorstandschaft
vorgeschlagene Kriegsurterstützungskasse Herr Ober-
gassner betont, dass, um Innungsmitglieder, die un-
verschuldet durch die jetzige Kriegslage in ihrem Ge-
schäft erheblich geschädigt worden sind, zu unterstätzen,
bei sämtlichen Innungsmitgliedern eine Art Selbst-
versicherung eingeführt werden solle, die den Wochen-
beitrag von 5o Pf. für jedes Mitglied umfasst. Es steht
aber Mitgliedern, die sich in guten wirtschaftlichen Ver-
hältnissen befinden, frei, einen einmaligen oder auch
einen höheren Wochenbeitrag zu spenden. HerrOber-
gassner betont, die Versammlung solle sich die
Sozialdemokraten zum Muster nehmen, die sogar ihre
Streikgelder dem Staate zur Verfügung gestellt haben.
Der Vorschlag der Vorstandschaft wurde zur Dis-
kussion gestellt. Herr Grainer ergreift als erster das
Wort und unterstützt lebhaft vom sorzlalpolitischen
Standpunkt aus den Antrag des Wochenbeitrags.
BHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
eo
531
Herr Hirsch hält die wöchentliche Einkassierung von
- 50 Pf. für zwecklos, da in den jetzigen Zeiten bei vielen
und manchen Mitgliedern auch dieser Betrag auf
Schwierigkeiten stossen dürfte, und schlägt vor, die
Innungsbeiträge für das zweite Halbjahr zur Ein-
kassierung zu bringen und den überschüssigen Betrag
der Iunungskasse zuzuweisen.
Herr Ad. Köstler spricht sich gegen diesen An-
trag aus, den Innungsbeitrag von 6 Mk. ganz zu
kassieren, da er zweifellos viele Mitglieder mit einer
noch grösseren Härte trifft als der Wochenbeitrag
von 50 Pf. Er bittet, bei dieser Gelegenheit zugleich
im Interesse der Innungskasse den Innungsbeitrag
picht halbjährlich, sondern monatlich zu erheben, und
werden dann die Kasseneingänge bedeutend prompter
erfolgen als bisher. Der stellvertretende Obermeister
Herr Obergassner macht darauf aufmerksam, dass
der Unterstützungsfonds der Innungskasse momentan
250 Mk. beträgt, und. dass die sofortige Einkassierung
von Halbjahrsbeiträgen auf Schwierigkeiten stossen
dürfte, da noch zahlreiche Restanten bei der Aufsichts-
behörde vom ersten Halbjahr hängen. Herr Traut
schlägt ein Kompromiss vor, derart, dass der Antrag
Hirsch, Ueberweisung der überschässigen Gelder der
Innungskasse an die Unterstützungskasse, sowie ein
Wochenbeitrag von 25 Pf, pro Monat ı Mk. eingehoben
werden und der Gesamtbetrag der Unterstätzungskasse
überwiesen werde. Ueber diesen Gegenstand entspinnt
sich eine längere lebhafte Debatte, an der sich die
Herren Rusp, Hirsch, Traut, Obergassner,
Böhm beteiligen. Es wird folgender Beschluss ge-
fasst.” Herr Traut stellt den Antrag: Die Gründung
einer Unterstützungskasse wird beschlossen. Abstim-
mung: 53 Stimmen dafür, ıo Stimmen dagegen.
so Pf. Unterstützung pro Woche wurde zum Beschluss
erhoben. Herr Traut gibt noch bekannt, dass von
der Rheinischen Mimosa- Papierfabrik ihm 200 Mk.
zur Unterstützungskasse und so Mk. von der Firma
Kleffel- Berlin überwiesen wurden. Den Spendern
sei hiermit heızlicher Dank ausgedrückt. Herr Stier
bemerkt, dass man bei dieser Debatte, ob wir unter-
stützen oder nicht unterstützen sollen, keinen gfinstigen
Eindruck gewinnen, da seiner Ansicht nach eine
Standesvertretung genau wissen soll, was sie zu tun
hat, und darüber nicht viel leere Worte verlieren. Es
wurde die Frage von seiten des stellvertretenden Ober-
meisters aufgeworfen, wer unterstützt werden solle, ob’
nur diejenigen, die den Unterstützungsbeitrag und ihre
Innungsbeiträge bezahlen, oder auch diejenigen, die in
Not sind und ihre Beiträge nicht geleistet haben. Herr
Karl Lätzel und Herr Traut erklären, dass, wenn
alle unterstützt werden sollen, auch diejenigen, die
Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, sie ihre Aemter
im Unterstützungsausschuss nlederlegen. In der hier-
auf folgenden Debatte wurde folgender Antrag Grainer
angenommen: „Die Eingänge durch die Kriegssteuer
mögen allen, auch den sogen. Innungsbeitragsrestanten,
zugute kommen, es sei aber der Unterstätzungskom-
mission anheimgestellt, von Fall zu Fall die Wärdigung
und Höhe der Unterstätzuug zu bestimmen. Unter-
stützungsberechtigt aus der Kriegssteuer ist nur der,
der den fälligen Wochenbeitrag von 50 Pf. bezahlt hat.
Die Zuschüisse aus den Innungsbeiträgen an die Unter-
stüätzungskasse unterstehen den Statuten dieser Kasse.“
Der Antrag ist einstimmig angenommen. Es erfolgt
eine lebhafte Debatte über die Einhebung der Beiträge,
wobei sich die Herren Lenk und Schaffer der Vor-
standschaft über die Einhebung der Beträge unter
Stellung von Kaution zur Verfügung stellen. Es wird
beschlossen, dass der Ausschuss die Einkassierung der
Innungsbeiträge als auch der Kriegssteuer vornimmt.
Eine Anfrage zur Ausstellung von Lehrlingsarbeiten
seitens der Handwerkskammer wurde zurückgestellt.
Von seiten des zum Felde eingezogenen Innungsmit-
gliedes Herrn Möller wurde ein Schreiben verlesen
mit folgendem Inhalt:
München, den 8. September.
An die
Vorstandschaft der Zwangsinnung für das
Photographengewerbe München - Pasing,
z. H. des stellvertretenden Obermeisters
Herrn Mich. Obergassner, hier.
Mit Beginn der Mobilmachung verkündeten
Mitglieder unserer Innung durch Plakate in den
Schaufenstern und durch Bekanntgabe in den Tages-
blättern, dass unbemittelte „Einberufene‘“' kostenlos
unter Beigabe von zwei Abzügen photographiert
werden.
Die Annahme, dass dieser sonderbare Entschluss
mit Beendigung der Moblimachung wieder von selbst
verschwinden werde, hat sich als trügerisch erwiesen,
und sehe ich mich daher veranlasst, die Leitung der
Innung zu ersuchen, diesem satzungswidrigen Ver-
halten ein schnelles Ende zu bereiten.
Das Beibehsiten dieser Neueinführung steht
nicht nur in Widerspruch mit dem $ 2 unserer
Statuten, sondern verstösst auch gegen den Innungs-
beschluss vom a1. Januar ıg13, ferner kommen diese
Innungsmitglieder in den berechtigten Verdacht,
dass unter dem Mantel der christlichen Nächstenliebe
der Kundenfang im grossen betrieben werden soll.
Der Militärphotographie als solcher und den
vielen kleinen und mittleren Ateliers, die sich bis
jetzt der Kundschaft des Militärs zu erfreuen hatten,
wird dadurch grosser Schaden zugefügt, um so mehr,
als das Verhalten des Publikums mit dem Verlangen
der Gratisphotographie, unter Hinweis auf das Vor-
gehen dieser Geschäfte, bereits bis zum groben Un-
fug ausgeartet ist.
Ich darf annehmen, dass die Macht der Vor-
standschaft ausreicht, diesen Uebelstand zu entfernen,
da ich im anderen Falle geswungen wäre, die Vor-
telle des $ 20 in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Ersuchen, mein Schreiben im Einlauf
der nächsten Innungsversammlung zur Sprache
bringen zu wollen, zeichne ich
mit vorzäglichster Hochachtung ganz ergebenst
(gez) Hans Möller,
.Photographisches Atelier,
532
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Die Diskussion über diesen Gegenstand wurde er-
öffnet. Herr Traut ergreift das Wort und führte aus,
dass es ihm sehr leid tue, feststellen zu müssen, dass
von seiten des Vorstandsmitgliedes Herrn Obergassner
bei Beginn der Mobilmachung Einberufene, wenn mittel-
los, umsonst photographiert wurden. Bedauerlich ist,
dass die Sache auch nach der Mobilmachung weiter-
gemacht wurde Er habe den eigenen Vorstands-
beschluss vom 3. Januar 1913 übertreten und muss eben
bestraft werden.
Herr Obergassner betont demgegenüber, dass
er die ganze Sache aus patriotischen Gründen gemacht
habe, und erklärt, dass er sie wiederum machen werde,
wenn der Fall der Mobilmachung wieder eintrete. Die
ihm unterschobene Absicht, dabei Kunden zu gewinnen,
Geschäftsaufträge für später zu erhalten, weise er gauz
entschieden zurück. Herr Böhm erledigt sich des
Auftrages des Herrn Möller, der Versammlung zu
sagen, dass die Leute, die bei Herrn Obergassner
umsonst photographiert wurden, ein Täfelchen bei der
Aufnahme (Bestellung) mit einer Nummer umgehängt
bekommen habe: „Umsonst photographiert‘“‘, das viele
mit Enträstung zuräckwiesen und ihre Sache bezahlten.
So etwas finde er ungeheuer nett, und von Patriotismus
könne er da nichts finden. Herr Obergassner er-
klärte hierauf sofort, die Worte des Herrn Böhm seien
doch zu lächerlich, als dass man ernstlich näher in
Verhandlungen darauf eingehen könnte. Herr Adolf
Köstler betonte, dass durch dieses Verfahren des
Herrn Obergassner sowie Ostermayr als auch
Frieda Hostrup die kleinen Photographen sehr
geschädigt sind. Anstatt in dieser schweren Zeit noch
ein paar Pfennige zu verdienen, sei ihnen der Ver-
dienst dadurch genommen worden. Herr Negele
steht auf dem gieichen Standpunkt und betont, dass
er von verschiedenen Seiten gehört habe, in welcher
Weise die Gratisaufnahmen vor sich gehen, und dass dabei
auch ein Geschäftsinteresse obwaltet, und wenn das
ein Vorstandsmitglied machte, sei die Innung zwecklos.
Herr Lusche betont, der ganze Vorfall sei höchst
eigenartig, Herr Obergassner hat erklärt, dass er
lediglich aus Patriotismus gehandeit habe, ich glaube
ihm, aber er hat damit die Interessen der kleinen Ge-
schäfte geschädigt. Die kleinen Geschäfte hätten sich
vorerst wohl über Wasser halten können, nun sei ihnen
diese Existenzmöglichkeit auch genommen. Herr Ober-
gasaner betonte in seinen Ausführungen stets, dass
er es als eine vaterländische Pflicht betrachtet habe
und reiner Patriotismus ihn zu diesem Vorgehen be-
wogen habe. Der ganzen Angelegenheit werden
Motive unterschoben, die ihn nicht dabei geleitet
hätten.
Herr Selberg, Inhaber der Firma Samson & Co.,
betont, dass auch er sehr viele Aufnahmen kostenlos
gemacht habe, aber so etwas mache man im stillen
und plakatiere es nicht.
Herr Ostermayr verwahrt sich mit Entschieden-
heit dagegen, dass seine Firma in einem Atemzuge mit
Samson & Co. genannt werde; seine Firma werde
seit 1882 in hochanständiger Weise gelührt.
Herr Marth betont, dass Herr Obergassner
finanziell so gut fundiert sei, dass er solche Sachen
nicht nötig habe, und übrigens soll man im Wohltätig-
keitsprinzip einhalten, dass die Linke nicht weiss, was
die Rechte gibt. Herr Hirsch spricht in versöhn-
lichem Tone, die Sache zu keinem casus belli zu
machen, um so mehr, als Herr Obergassner in gutem
Glauben und Gedenken gehandelt habe.
Herr Dr. Hoppe als Syndikus der Zwangsinnung
bittet in versöhnlicher Rede, nachdem alle Plakate ent-
iernt seien und der Gratisbetrieb eingestellt, die Sache
von der Person und der Firma zu scheiden und ala
geschehen zu betrachten, da ein Ausnahmezustand in
dieser Kriegszeit vorliege. Verschiedene Zurufe aus
der Versammlung sind dagegen.
Herr Obergassner führte nochmals auf das be-
stimmteste aus, dass er aus rein humanem, vaterländi-
schem Empfinden gehandelt habe, nochmals und immer
so handeln würde und weist alles andere auf das
entschiedenste zurück.
Herr Lusche erklärt: „Ich habe anfangs geglaubt,
dass Herr Obergassner alles aus Patriotismus getan
hat, aber aus seiner Erregung schliesse ich mit Be-
stimmtheit, dass er Kundenfang betrieben hat. So ein
Mann gehört überhaupt nicht an die Spitze der
Innung.“
Herr Obergassner: „Ich sehe mich wegen dieser
Vorwürfe, gerade aus Patriotismus veranlasst, mein
Amt als stellvertretender Obermeister niederzulegen.‘'
Der Schriftführer, Herr O. Pöckl, übernimmt die
Verhandlungsleitung, verliest noch ein Schreiben
des Kriegsministeriums und kündigt für Neuwahlen
eine Innungsversammlung innerhalb der nächsten
4 Wochen an.
Schluss der Innungsversammlung um ıı Uhr
45 Minuten.
M. Obergassner,
stellvertr. Obermeister.
5Ojähriges Jubiläum.
Der Photograph Herr Johann Hartelt in Breslau
feierte am 21. Oktober in grosser geistiger und körper-
licher Frische seinen 70. Geburtstag und zugleich sein
Sojähriges Berufsjubiläum. Der Verein Schlesischer
Fachphotographen, dessen Vorstand Herr Hartelt
seit vielen Jahren angehört, gratulierte durch eine
Deputation und überreichte dem allbeliebten Jubilar
zum dauernden Andenken an diesen seltenen Tag
einen kostbaren Spazierstock mit Widmung. Herr
Zerner, der Inhaber der Firma Fischer & Co. in
Breslau, fehlte nicht unter den Gratulanten mit einem
sehr wilikommenen und sehr praktischen Geschenk, das
er mit folgenden sinnigen Versen begleitete:
Hier diese kleine Sendung, die war zwar nicht bestellt,
Ich bin jedoch der Meinung, dass sie Dir gut gefällt,
Oscar Pöckl,
Schriftführer.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
533
a au Eh
Wo Gattin und auch Kinder heut schmücken gern Dein
Heim,
Da soll auch dies nicht minder ’ne kleine Zierde sein.
Auch gilt’s dem Freund zur Ehre, der über 50 Jahr
Vom Meister bis zur Lehre dem Fach ergeben war.
Wer zählt die vielen Bilder, die einst schuf Deine Hand,
Wer kann die Freude schildern, die sich damit verband.
Unzählig sind die Platten, die Du schon exponiert,
Die vielen tausend Karten, von Dir zart retouchiert.
Wenn sich im Zeitenwandel die fleissigen Hände dreh’n,
Dann kann der Photohandel auch nicht beiseite steh’n;
Drum nimm die kleine Spende jetzt freundlich in die
Hand,
Du hast ja wohl Verwendung als alter Laborant.
Mit frischem, frohem Mute sollst Du Dir all’s beseh’n
Uad wirst, wie ich vermute, den kleinen Scherz versteh'n;
Es soll ja eine Quittung fär treue Freundschaft sein
Und will durch manche Sendung Dich lange noch
erfreu’n.
Du hast ja stets verbunden Dein Wirken mit Humor,
D’rum wünsch’ viel frohe Stunden Dir noch als Senior.
Wenn auch die Jahre schwinden, deshalb verzage nicht,
Es winkt Dir noch im Leben manch fröhliches ‚Gut
Licht“,
— 5ojähriges Berufsjubiläum. Herr Photo-
graph Eduard Wohlleben in Berlin-Steglitz voll-
endete, wie wir erst jetzt erfahren, am ı. Oktober d. ]J.
seine sojährige Berufstätigkeit. Der 1849 in Berlin
geborene Jubilar begann am ı. Oktober 1864 bei der
Firma Hirsch & Nickel (Berlin) seine Lehre, war
dann später 15 Jahre selbständig und ist seit 4'/, Jahren
bei der Neuen Photographischen Gesellschaft, Aktien-
gesellschaft, Berlin- Steglitz, beschäftigt. Bemerkens-
wert aus dem Leben des Herın Wohlleben ist ferner,
dass er bei dem 48. Infanterie- Regiment (Küstrin) den
Feldzug 1870/71 mitmachte und an der Erıstürmung
der Spicherener Höhen und an den Schlachten bei Vion-
ville und Orleans teilnahm. Dem sehr rüstigen Jubilar
möge noch eine Reihe schöner, freudiger Jahre be-
schieden sein. O.K.
Hs
Aus der Industrie.
— Die Körting & Mathiesen- Aktiengesell-
schaft in Leipzig- Leutzsch teilt über ihr „ Ellipsokop “
mit, dass diese neue Kopiereinrichtung die vielen
Nachteile der feststehenden Lichtquellen beseitige.
Ein eigenartig geformter Reflektor verteilt das Licht
der leicht zu behandelnden, sich selbst regulierenden
Bogenlampe mit eingeschlossenem Lichtbogen gleich-
mässig über eine Fläche, deren Grösse beliebig ver-
Andert werden kann. Die wesentlichen Vorteile liegen
nicht nur in den (besonders für alle Pausen) sehr
kurzen Belichtungszeiten, sondern auch darin, dass es
für den Kopierenden, selbst bei hoch gezogener
Lampe, unmöglich ist, in das direkte Licht zu sehen,
was vom gesundheitlichen Standpunkt nicht hoch
genug eingeschätzt werden kann. Besonders der Fach-
photograph, der bisher zu allen möglichen Eigenkon-
struktionen greifen musste, wird von dem „Ellipsokop “
Vorteile haben. Die Negative können alle Retouchen,
auch die gröbsten, auf der Glasseite tragen. Die An-
zahl der Kopierrahmen, die auf dem üblichen Kopier-
tisch liegen kann, ist fast unbeschränkt. Dadurch, dass
beim „Ellipsokop“ die Wärmeausstrahlung fast völlig
vermieden ist, kopieren die Papiere kräftiger als sonst
bei elektrischem Licht. Denn gerade unter der grossen
Wärmeausstrahlung leiden die meisten Papiere, die
von den Fachphotographen verarbeitet werden. Für
die Fachphotographen, die das elektrische Kopieren
nur als Hilfsmittel einzuführen beabsichtigen, empfehlen
sich die 80 Volt-Lampen, die zwar etwas längere Zeit
zum Kopieren brauchen als die 150 Volt- Lampen, dafür
aber auch von Negativen, die zum Kopieren bei Tages-
licht bestimmt waren (also Normalnegativen), noch
klare, kräftige Abzüge ergeben in etwa dem vierten
Teile der sonst für Tageslicht nötigen Belichtungs-
dauer. Die Drucke unterscheiden sich in keiner Weise
von Tageslichtkopien.
—et—
Eingesandt.
Das heute zusammengetretene Schiedsgericht der
Zwangsinnung für das Photographengewerbe für
München und Pasing, bestehend aus den Herren
Grainer, Pöckl und Lützel, unter Anwesenheit des
Herrn Dr. Hoppe, Syndikus der Innung, kommt in
Sacheu Obergassner zu folgendem Schiedsspruch:
Das Verfahren unbemittelten Soldaten gegenüber,
das Herr Obergassner angewendet hat, wurde von
dem Schiedsgericht nach genauester Einnahme des
Augenscheins, nach praktischer Vorführung des ganzen
Vorganges, angefangen von der Bestellung bis zur
Fertigstellung der Aufnahme, sowie nach Vernehmung
534
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
von Zeugen aus dem Geschäft Obergassner als
technisch und kaufmännisch vollkommen einwandfrei
und korrekt befunden. Es wurden in keinem Falle
unbemittelte Kunden blossgestellt oder diese zur Be-
stellung von entgeltlichen Bildern ermuntert.
Bezglich der Bemerkung in dem Artikel der
„Münchener Post“ Nr. 217, überschrieben ‚Geschätts-
patriotismus“, dass Herr Obergassner schliesslich
gezwungen wurde, sein Amt niederzulegen, stellt das
Schiedsgericht heute folgendes fest: Herr Obergassner
hat der Stimmung, resultierend aus den Debatten,
Rechnung getragen und hat sein Ehrenamt, haupt-
sächlich veranlasst durch die herausfordernde Be-
merkung eines Mitglieds, freiwillig niedergelegt.
München, den 24. September 1914.
gez.: Grainer. K. Lützel.
Dr. Hoppe.
hir
Pöckl.
Patente.
El. 57. Gruppe 17. Nr. 269869 vom 8. Februar ıg13.
Johanna Schmidt in Hannover.
Die Vorder- und Rückseite einer Person darstellende
Doppelphotographie, dadurch gekennzeichnet, dass die
beiden Einzeibilder mit ihren Rückseiten gegeneinander
gekehrt sind.
— ln
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 167. Herr M. H. in P. Von meinem
Tischler habe ich mir aus einer umgekehrten 18 X 24 cm
und einer soX60 cm- Reisekamera einen Tageslicht-
Vergrösserungsapparat bauen lassen, dergestalt, dass
an Stelle der Mattscheibe das Negativ kommt, während
das Objektiv mit der grossen Kamera in Verbindung
tritt und das Negativ vergıösser.e Nun will ich aber
Negative von 9Xı12 bis 18X24 cm vergrössern und
trage hierdurch höflichst an, welches Objektiv das ge-
eignetste ist, ob Anastigmat oder Doppelanastigmat,
und welche Brennweite ich haben muss, um auch
18x 24 cm-Negative vergrössern zu können. Da der
Auszug, trotz beträchtlicher Länge, doch beschränkt
ist, bitte ich auch darauf Rücksicht zu nehmen. Zur
Verfügung würde reichlich ı m Auszug stehen.
Antwort su Frage 167. Da die Vergrösserung
von Negativen selten die vier- bis fünffache lineare
überschreitet, so genügt bei einer Aussugslänge von
ı m in der Vergrösserungskamera ein Objektiv von
20 bis 25 cm Brennweite, um auch-die stärksten Ver-
grösserungen, die je vorkommen können, herzustellen.
Eine kürzere Brennweite würde sowieso für 18 X 24 cm-
Negative schlecht ausreichen. Dasjenige Objektiv,
das sich wohl am ehesten für die Vergrösserung em-
pflehlt, ist das bei der Aufnahme benutzte, da bei der
Vergrösserung eines Negativs genau dieselben Verhält-
nisse obwalten, wie bei der Aufnahme, und daher ein
Objektiv, weiches Platten scharf auszeichnet, auch bei
der Vergrösserung des entstandenen Negativs das
gleiche leisten muss. Welchem Typus das Instrument
im übrigen angehört, ist gleichgültig, immer unter der
Voraussetzung, dass es beispielsweise bei mittlerer
Blende, wie sie für Vergrösserungen verwendet werden
muss, mindestens das Plattenformat der zu vergrössern-
den Platte randscharf auszeichnet. Sehr kurzbrenn-
weitige Objektive sind aber in jedem Fall unvorteilhaft,
da sie speziell in Tageslicht. Vergrösserungsapparaten
den Rand des Bildfeldes unterexponieren, wenn die
Mitte schon richtig exponiert ist.
Frage 168. Herr Fr. C.B.in C. Es wurde von
uns ein Gruppenbild der Xer Offiziere photographiert.
Von Herrn Y., der die ganze Sache angeordnet und
in die Hand genommen, erbaten wir die Erlaubnis,
das Bild an eine Zeitschrift schicken zu dürfen. Wir
erhielten noch keine Antwort, sahen aber heute, dass
das Bild schon veröffentlicht ist. Darf das ohne unsere
Einwilligung geschehen? Von Herrn Y. geht es nicht
aus, der ist leider, wie wir erfahren, gefallen. Ich
kann aus dem Ausschnitt des Bildes nicht ersehen,
welche Zeitschrift es veröffentlicht hat, kann es aber
wohl erfahren. Wie müssen wir uns dem gegenüber
verhalten? Dürfen die Offiziere es ohne unsere Ein-
willigung veröffentlichen lassen? Welchen Preis würde
ich für das Bild einmalig oder für das Klischeerecht
verlangen können?
Antwort su Frage 168. Der Fall liegt hier min-
destens zweifelhaft. Es würde anf einen in seinem
Urteil nicht übersehbaren Prozess hinauslaufen, da die
Frage des Bestellers erörtert werden müsste und der
Besteller offenbar auch bei einem Gruppenbild das
Recht des Nachdrucksberechtigten für sich in Anspruch
nehmen kann. — Für das Reproduktionsrecht eines
solchen Bildes dürften im Durchschnitt kaum mehr
als 8 bis ıo Mk. im Einzelfall zu erlösen sein.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 73. Herr H. Z.in G. Muss ich meinem
Lehrling, den ich Sonntags 4 Stunden im Atelier be-
schäftige, auch einen halben freien Tag in der Woche
gewähren?
Antwort su Frage 75. Die Zulassung von Sonn-
tagsarbeiten ist in Preussen an folgende Bedingung
geknfpft: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als
3 Stunden dauern, so sind die Arbeiter entweder an
jedem dritten Sonntage für volle 36 Stunden, oder an
jedem zweiten Sonntage mindestens in der Zeit von
6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, oder in jeder Woche
während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und
zwar spätestens von ı Uhr nachmittags ab, von jeder
Arbeit freizulassen. Sie müssen sich bei ihrer Polizei-
behörde erkundigen, ob diese oder ähnliche Ausführungs-
bestimmungen auch in Ihrem Lande eingefährt sind.
Dr. Sch.
Prospektbeilage in dieser Nummer:
Rörting & Mathiesen, A.-G., Leutzsoh bei Leipzig
(elektrischer Schnellkopierapparat ‚Ellipsokop ‘“').
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S$.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 89/90.
8. November.
1914.
Kriegsnotspende Deutscher Photographen.
Es gingen weiter ein: E. Naumann - Mee-
rane i. S. 5 Mk.; Georg Emslander- Ingol-
stadt ıo Mk.; Betrag einer Sühne durch die
Photographeninnung Görlitz so Mk.; Schön-
lau-Horn (Lippe) 5 Mk ; Geheimrat Prof. Dr.
Miethe-Berlin 25 Mk.; Professor Mente-Berlin
20 Mk.; Braun-Ludwigsburg 5 Mk.; Bernh.
Günther - Goslar a. H. 28 Mk.; Rob. Frei-
mann- Bietigheim a. Enz 5 Mk.; B. Gunkel-
Leipzig 5 Mk.; H. Böbers-Neukölln 5 Mk.;
M M. Wend-Nürnberg 5 Mk.; N. N.-Berlin als
Betrag eines Gewinnes beim Einkauf 2 Mk.;
G. Abel-Werder a. H. ı0o Mk.; P. Weise-
Enschede i. Holland ı0o Mk.; E. Ziemer-Köslin
10 Mk ; Photographeninnung - Zittau so Mk.;
L. Demnke ı Mk., Atelier Spiegel 5 Mk.,
C. Koch 3Mk., W. Kleinschmidt 5 Mk.,
Helene Möller ı Mk., M.H. 3 Mk., Jos. Raab
5 Mk., E. Homann 5 Mk., H. Lüddecke 3 Mk.,
Hugo Weidling 5 Mk., Karl Figiol 5 Mk.,
K. Vogelsang ı Mk., Atelier Rembrandt
3 Mk., B. Kruse 2 Mk.) P. Glaue 5 Mk., sämt-
liche in Braunschweig. Hans Müller-Nürnberg
5 Mk; G.F. Kuhlmann-Hamburg 50 Mk.;
N. N.-Kiel 5 Mk ; Walter Hartwig - Quasnitz-
Lützschena b. Leipzig ıo Mk.; N. C. Freuden-
berg 5 Mk.; W. Klemm - Schwäbisch - Hall
5Mk.; Leopold Haberland-Eggenfelden 5 Mk.;
Innung Marienwerder 5o Mk.; Betrag einer
Sammlung unter den Mitgliedern der Innung
Erfurt 131 Mk.; Alfons Fiala-Neurode ı2 Mk.;
Wolleschak-Naumburg ıo Mk.; Schleswig-
Holsteinischer Photographen - Verein 5o Mk.;
K. Werres-Schierstein a. Rh. 5 Mk.; Photo-
graphen-Innung Frankfurt a. O. so Mk ; Otto
Heinrich-Frankfurt a. OÖ. ıo Mk ; Photo-
graphen-Innung Altenburg und Reuss (Sitz Gera)
30 Mk.; S. Wilkofer-Delitzsch 5 Mk.; R. Hahn-
Viersen 2 Mk ; E. Tesch- Jena, Il. Rate, 5 Mk.;
E. Steiger- Cleve ı1o Mk. Zusammen bis zum
30. Oktober 3893,80 Mk., sowie zwei Apparate,
für die Käufer gesucht werden.
Für Ostpreussen gingen ein: Basilius-
Elbing eine Atelierkamera mit einer Kassette
18 gem sowie eine Reisekamera 13Xı8 cm mit
Objektiv und einer Kassette. Aug. Schmidt-
Schwerin ein Aplanat Nr. 5. Photograph Haar-
stick- Badenweiler ein Suter- Aplanat Nr. 5 mit
Momentverschluss. Vier Dutzend Trockenplatten
10X 15cm. KameratischlerNicolaus-Copitza.E.
ein Kopierrahmen 26xX32 cm, eine Steingut-
schale 30X4o cm, eine Emailleschale 32x42 cm,
ein Grundnerverschluss 8 cm, eine Reisekamera
13Xı8 cm mit zwei Doppelkassetten, zwei
Kassettenrahmen und Adapter, ein Moment-
verschluss, ein Helios- Aplanat, ein Koffer für
13X 18 cm-Kamera, zwölf Kassetten 9X ı2 cm,
zwölf Kassetten 13Xı8 cm, ein Stativ. Herr
Grubler, in Firma Heino Berner-Erfurt eine
grosse Zahl von Kartons, Gaslichtpapier, Entwick-
ler, neun Dutzend verschiedene Platten, Schalen,
Kopierbretter, Dunkellampe, ein 9X ı2 cm-
Apparat mit Gummiball und sechs Kassetten,
ein Rektigraph Nr. 2, ein Koffer.
Aus Leipzig gingen fünf Kisten im Werte
von ungefähr ı500 Mk. ab, und zwar von Emil
Hoffmann ein vollständiger Reiseapparat mit
Stativ und Tasche 18x24 cm. Vom Vertreter
der Firma Schleussner-Frankfurt a. M. zehn
Dutzend Trockenplatten 12X 16,5 cm. Sommer
& Co. Schalen, Platten, Büttenkartons sowie
200 Gaslichtpostkarten und Klebestoff. Christian
Harbers- Leipzig und Hamburg drei vollständige
Reiseapparate, neu, 18x24 cm nebst fünf Ob-
jektiven verschiedener Brennweiten, sowie ein
grosser Posten Visitumschläge, Karten und Kar-
tons. Hönisch ein Tetranar, Simon- Dresden
2j0o Brennweite, drei Einstellupen, ein voll-
ständiger Reiseapparat 13x 18 sowie zwei Ob-
jektive für 13x ı8 cm-Kamera, zwei Reise-
stative, acht Schalen, zwei Dunkelkammerlampen,
Thermometer, Entwickler, Tonbäder, Blitzlicht-
pulver, Kartons, Alben, Auskopierpapiere und
Gaslichtpapiere. Weiter eine grosse Zahl von
Kleidungsstücken, Wäsche usw.
Um die Sammlung in Leipzig haben sich die
Herren Hönisch und Hoffmann besonders
verdient gemacht, und werden weitere Sach-
sendungen folgen.
Allen Gebern sei an dieser Stelle herzlichst
gedankt. Die Sachsendungen wurden an Herrn
Willibald Zehr-Elbing gerichtet, wohin auch
fernere Sendungen erbeten sind.
Herr Paul Schönherr-Leipzig stiftete
zehn Gutscheine für von ihm gratis anzufertigende
Bromsilbervergrösserungen bis zur Grösse von
40X5o cm. Ullrich-Stollberg i. Erzgebirge
übersandte ıoo Postkarten und ı1oo Blatt
78
536
— Tan
12X 16,5 cm Gaslichtpapiere. Nochmals innigen
Dank allen Gebern!
Adolf Sander, Leipzig- Gohlis.
Im Anschluss an die vorstehende Quittung,
die uns zeigt, wie an allen Enden unseres
Reiches die Liebestätigkeit für unsere Kollegen
eingesetzt hat und ein recht erfreuliches Resultat
gezeitigt, richte ich namens des Zentral-Ver-
bandes Deutscher Photographen- Vereine und
Innungen nochmals an alle Kollegen, Freunde
und Mitglieder des Verbandes die herzliche und
dringende Bitte, sich dem gemeinsamen Werke
anzuschliessen.
Besonders aber bitte ich im Auftrage der ost-
preussischen Photographeninnungen die Herren
Fabrikanten und Händler photographischer Be-
darfsartikel, es sich nicht nehmen zu lassen,
die Not der Östpreussen durch Hergabe von
Gebrauchsartikeln, wie Platten, Papiere, Kartons,
Schalen, und Apparaten, Objektiven lindern zu
helfen.
Gleichzeitig rufe ich alle notleidenden Kol-
legen der ostpreussischen Bezirke hiermit öffent-
lich auf, sich ungesäumt an Herrn Willibald
Zehr-Elbing wenden zu wollen. Von dort aus
werden alle Gesuche um Hergabe von photo-
graphischen Artikeln erledigt. Wie die Chemische
Fabrik auf Aktien (vorm. E. Schering) sich
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
durch Ueberweisung von Gutscheinen im Wert
von 500 Mk. an die Spitze der Zuwendungen
photographischer Verbrauchsartikel gestellt hat,
sollen diese Gutscheine durch Herrn Zehr zur.
Verteilung kommen.
Auch möge man nach dem Vorgehen in
Leipzig in den grösseren Städten bei den Kol-
legen Gebrauchsgegenstände sammeln und nach
Elbing senden. Die Eisenbahnverwaltungen be-
fördern frachtfrei, wenn die Bezeichnung „Liebes-
gaben für Ostpreussen“ erfolgt. Auch Kleidungs-
stücke und Wäsche werden gern entgegen-
genommen und können als Packmateıial ver-
wendet werden, an Ort und Stelle aber gute
Dienste leisten wenn nicht für die Kollegen,
dann für andere Einwohner, die durch die
russischen Verwüstungen um Hab und Gut ge-
kommen sind.
Also nochmals bitte zu beachten: Sach-
sendungen sind an Herrn Willibald Zehr-
Elbing und Geldsendungen an den Unterzeich-
neten zu richten. |
Quittung erfolgt weiter an dieser Stelle.
Den verehrlichen Redaktionen unserer Fach-
presse spreche ich auch für die bisher gewährte
Unterstützung den herzlichsten Dank aus!
Adolf Sander, Leipzig-Gohlis,
Gohliser Strasse 53.
—————
Diapositive für Projektion. i
Es ist ja allbekannt, dass gerade für die
Herstellung von Diapositiven bisher ein gut Teil
englisches Fabrikat verwendet wurde, trotzdem
wir in Deutschland und Oesterreich auch auf
diesem Gebiete sicher hervorragende Produkte
liefern. Der gegenwärtige Krieg, die unserer
Industrie und unserem Handel von seiten Eng-
lands besonders entgegengebrachte ausserordent-
liche Gehässigkeit werden dazu führen, unseren
heimatlichen Erzeugnissen jetzt eine um so
grössere Aufmerksamkeit zuzuwenden, und
mancher Photograph wird entdecken, dass sein
bisheriger Bezug von gewisser Auslandsware
keinerlei tiefere Begründung hatte; sowohl in
Qualität wie in Preislage wird er in Deutsch-
land vollkommen Gleichwertiges finden. Es ist
natürlich nicht abzustreiten, dass es auch einzelne
Artikel gibt, welche das Monopol bestimmter
Firmen bilden und vielleicht auch bleiben
könnten; jedenfalls wird die deutsche Industrie
jetzt ihr Augenmerk noch mehr darauf zu
richten haben, das Fehlende so weit wie
irgend möglich zu ergänzen. In der Fabrikation
aller wesentlicheren Bedarfsartikel, im Objektiv-
und Kamerabau, in der Herstellung von Trocken-
platten und Papieren mannigfaltigster Art, in
der Chemikalienbereitung marschiert Deutsch-
[Nachdruck verboten.)
land an der Spitze und weist darin auch einen
ganz beträchtlichen Export auf. Die Namen-
gebung unserer guten deutschen Erzeugnisse
erfordert aber unbedingt einmal eine gründliche
Revisione Die Bezeichnung manchen Instru-
mentes erweckt direkt den Glauben, dass hier
ein Auslandsprodukt vorliegt. Es sei z.B. nur
an den „Compound: Verschluss“ erinnert; viele
Photographen denken hier an englischen oder
amerikanischen Ursprung, während doch dessen
Werkstätte in München zu Hause ist. Es ist
ferner nicht recht einzusehen, warum manche
deutsche Fabrikanten ihre Produkte, so nament-
lich bei photographischen Papieren, mit direkten
französischen oder englischen Beinamen belegen.
Doch nun zurück zu den Diapositivplatten.
Gerade bei diesem Material ist es interessant
und lobnend, einmal verschiedene Fabrikate aus-
zuprobieren. Bekanntlich sind hier die Emul-
sionen teilweise von recht unterschiedlichem
Charakter, und zwar infolge der gewählten Ver-
hältnisse des Gehalts an Bromsilber und Chlor-
silber. Man kann dies unter anderem daran
erkennen, wenn die Schicht direkt dem Tages-
licht ausgesetzt wird; die Platten kopieren hier
mitunter in recht verschiedener Tönung an
(über weitere Versuche betreffend des bestehen-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
537
den Gehaltes an Brom- und Chlorsilber siehe
die Artikel „Photogr. Rundschau“ 1912, S. 108;
„Photogr. Mitteilungen“ ıgı1, S:ı57). Valenta
stellte fest, dass bei unter gleichen Verhält-
nissen hergestellten Chlorbromsilber-Emulsionen
die Empfindlichkeit proportional mit dem Brom-
silbergehalte gegenüber dem Chlorsilbergehalte
wächst; die Gradation der Platten zeigt bei
analoger Entwicklungsweise mit wachsendem
Chlorsilbergehalt grössere Kontraste. — Des
weiteren übt auch die Handhabung des Reifungs-
prozesses einen wesentlichen Einfluss auf das
Bildresultat aus. Aus diesen Gründen ist leicht
erkennbar, dass in dem Charakter der Diapositiv-
platten eine grosse Dehnbarkeit in verschiedener
Richtung möglich ist und in der Tatauch besteht.
Nehmen wir ein für unsere Versuchszwecke
gut geeignetes Negativ von normaler Dichtig-
keit und genügenden Abstufungen, so werden
wir bei Vorlage einer grösseren Zahl verschie-
dener Diapositivplattenfabrike recht lehrreiche
Studien machen können. Wir werden beob-
achten, dass eine Reihe in- und ausländischer
Platten in ibren Resultaten so gut wie gleich
steht, dass andererseits auch die deutsche
Industrie eine reiche Auswahl in gewissen
Charakterisierungen der Platte bietet.
Solche Versuche werden uns fernerhin dazu
führen, dass wir für anormale Negative mit-
unter vorteilhaft zu Diapositivplattenmarken
greifen, die vorliegendem Bildcharakter günstiger
zusprechen; wir werden- für dünne, flaue Nega-
tive vielleicht lieber eine härter arbeitende
Emulsion wählen und so zu Resultaten gelangen,
die wir mit unserer in der Regel benutzten
Diapositivplattensorte selbst bei geschicktester
Abstimmung von Belichtung und Entwickler
zusammensetzung kaum erreichen dürften. Da
die Diapositivplatten im allgemeinen von langer
Haltbarkeit sind, so macht es nichts aus, wenn
wir uns für solche Fälle noch eine zweite Sorte
hinlegen; schliesslich lässt sich letztere auch
für gewisse normale Negative verwenden. Wir
können aber den Charakter eines Diapositivs
auch nachträglich umwerten, indem wir das
Bild mit angemessenen Abschwächern, Ver-
stärkern bezw. Tonungsbädern behandeln, und
hiermit gelangen wir zu einem Gegenstande, dem
oft nicht die gebührende Schätzung zuteil wird.
Unsere Tönungen mit Uran-, Eisen- und
Kupfersalzen tragen nicht allein dem Bilde eine
andere Färbung, sondern auch eine mehr oder
minder starke Verschiebung der Gradation ein.
Rundsehau.
— Zur Momentphotographie. Wir haben
mit schwierigen Faktoren zu rechnen, wenn
wir das Licht auf die Platte bezw. auf den
Film präzise in demjenigen Moment wirken lassen
Die in der Praxis für die Färbung von Diaposi-
tiven benutzten Tonlösungen sind zum Teil auch
in gleicher oder sehr ähnlicher Zusammensetzung
für die Verstärkung von Negativen in Anwendung.
Bei der Verstärkung von Negativen kommt es
darauf an, das vorhandene dünne Silberbild
durch Anlagerung weiterer Metallniederschläge
bezw. durch Umwandlung in gewisse Verbin-
dungen, die für die auf unsere Kopierpapiere
wirksamen Lichtstrahblen weniger durchlässig
sind, umzuwandeln. Bei einem Projektions-
oder Fensterdiapositiv interessieren uns aber
nicht die Niederschläge hinsichtlich dieser
Wirkungsweise, sondern lediglich in ihrer
Wirkung auf unser Auge. Wir müssen damit
rechnen, dass sogen. warme Farben das Bild
an und für sich etwas weicher, die kalten
Farben dagegen härter stimmen. Wir müssen
ferner berücksichtigen, dass ein kräftig schwarz
entwickeltes Bild, das einen harten, kreidigen
Eindruck macht, mit einem geeigneten Uranbade
ausgesprochen rotbraun getont, uns lichter, in
seinen dunkelsten Partien detaillierter erscheint.
Aber damit noch nicht genug, die Farben-
wirkung der Diapositive auf unser Auge wird
auch durch die jeweilig vorhandene Lichtquelle
beeinflusst, und das ist bei den für Projektion
bestimmten Diapositiven nicht zu vergessen.
Es ist daher empfehlenswert, wenn wir
Diapositive tönen, den Stand der Färbung bei
derjenigen Lichtquelle zu kontrollieren, die für
die spätere Betrachtung des Bildes vornehmlich
dienen wird. Ein Diapositiv, das uns bei Tages-
licht ein unangenehmes krasses Blau oder ein
grelles Malachitgrün bietet, kann unter Um-
ständen bei elektrischem Bogenlicht bedeutend
gedämpfter, gemildert wirken; die Tönung
könnte bei dieser Beleuchtung sogar direkt an-
sprechend werden. Im anderen Falle werden
manche schwache Antönungen bei Kunstlicht
gar nicht oder ungenügend zum Ausdruck ge-
langen. Eine Bereicherung in gewissen Tönungen
könnte das „Photogr. Chronik“ Nr. 43 (1914) be-
sprochene farbige Entwicklungsverfahren bringen,
aber bis jetzt sind derartige Diapositivplatten
noch nicht in den Handel gekommen. Um für
Projektionsdiapositive von wirklichem Nutzen zu
sein, müssten die Bilder allerdings eine grössere
Lichtbeständigkeit besitzen, als es bei den
Papierkopien gleicher Art der Fall ist, denn
die Intensität unserer Bogenlampen stellt in
dieser Hinsicht ziemliche Ansprüche.
P. Hanneke.
(Nachdruck verboten.)
wollen, wo wir es wünschen. Es vergeht immer
eine gewisse Zeit zwischen dem Moment, wo
wir operieren wollen, und dem Moment, wo wir
wirklich operieren. Die erste Ursache dieser
78°
538
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Verzögerung liegt in unserer Person selbst: wir
gebrauchen eine, wenn auch sehr kurze Frist,
um nach einer Willensfassung unsere Organe
auf die Ausführung des gehegten Gedankens
zu bringen. Laboratoriumsversuche haben dar-
gelegt, dass diese Zeitspanne mit den einzelnen
Individuen verschieden ist, je nach ihrem Vor-
bereitungszustand hinsichtlich der Handlung, die
sie erfüllen sollen, nach ihrem Aufmerksamkeits-
grade, nach der Fassungskraft usw. Wenn z.B.
eine Person, auf die man die Augen richtet,
weiss, dass sie auf einen Knopf drücken muss,
auf dem ihre Hand bereits ruht, und zwar im
Moment, wo man sie mit einem Stock berührt,
an verabredeter Stelle; wenn die Momente der
Berührungsanzeige, bewirkt durch den Stock,
und der Berührungsreaktion, bewerkstelligt auf
den Knopf, genau mit einem Apparat, einem
Chronographen, registriert werden, so ist das
Intervall zwischen beiden festzustellen. Man
wird beobachten, dass dieses Intervall für eine
gegebene Person immer dasselbe ist, aber es
variiert mit den Personen. Ruft man eine Be-
wegung bei einer Person durch Ueberraschung
hervor, so ist das Intervall länger. Aufmerk-
samkeit und Anspannung dagegen beschleunigen
die Handlung. Der Photograph, der Moment-
aufnahmen machen will, muss also zunächst
seine Aufmerksamkeit voll auf sein Sujet kon-
zentrieren.
Obwohl der persönliche Ausgleich im all-
gemeinen für dasselbe Individuum unveränder-
lich ist, wenn es unter den gleichen Bedingungen
handelt, so können doch seine Nerven oder
seine Muskeln einer Abrichtung unterworfen
werden, die schneller reagieren lässt als sonst
erwartet. Es ist dabei nicht gesagt, dass eine
beträchtliche Anzahl Platten verdorben werden.
Man muss sich mit dem ledigen Apparat ein-
exerzieren, indem man mit dem Sucher in Be-
wegung befindliche Objekte verfolgt und dann
auf den Auslöser oder auf die Gummibirne so
schnell als möglich drückt.
Die zweite Ursache der Verzögerung liegt
in dem Apparatmechanismus selbst. Der Ver-
schluss mag so gut wie möglich konstruiert sein,
es wird immer eine gewisse Zeit nötig sein,
damit der mechanische Druck, der dem Hebel
oder der Gummibirne erteilt wird, sich auf den
Verschluss überträgt, eine gewisse Zeit auch,
um den Widerstand der Elemente, aus denen
der Verschluss zusammengesetzt ist, zu über-
winden. Der Betrag ist ohne Zweifel gering,
sagen wir 1/,, Sekunde, aber das macht schon
bei gewissen Sujets etwas aus. Bei manchen
Apparaten wird dieser Betrag sogar grösser,
bis 1/,n Sekunde, werden. Bei Gummibirnen
mit Kautschukschlauch spielt auch die Länge
des letzteren eine Rolle. (Nach „Bulletin de
l’Association Belge.*)
— ——
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Gentral-Verband
Deutscher Photographen - Vereine und
Innungen, V.P.,
Protokoll des Verbandstages
am 25. und 26. Juni ıgı4 in Leipzig, in der Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik.
(Fortsetzung.)
Meisterprüfungen.
Es eutspiunt sich eine längere Aussprache über
den Vorschlag des Herrn Lohöfener-Bielefeld, da
die Kammern das Recht haben, bei den Prüfungen
Anzahl und Art der Arbeiten selbst festzustellen.
Einige Kammern erlauben das Vorlegen älterer Bilder,
während andere neue Arbeiten verlangen.
Die Herren Sander-Leipzig und Schuhmann-
Karlsruhe halten die Vorschläge des Herrn Lohöfener
für zu weitgehend, und würde den Prüflingen durch
Neuanfertigung von 24 Bildern zu grosse Kosten er-
wachsen.
Herr Lohöfener- Bielefeld bemerkt, dass sie das
Vorlegen älterer Bilder nicht mehr verlangen.
Es sprechen die Herren Syundikus Herzog-
Leipzig, Motzkus-Halle, Schlegel- Dresden,
Rudolph-Erfurt und Weise- Hannover. Letzterer
schlägt vor, dass zwölf Bilder verlangt werden möchten,
welche aus wenigstens fünf der zuerst angeführten acht
Gruppen bestehen.
Angenommen wird, im Hinblick auf das Bestim-
mungsrecht der Kammern, dass möglichst zwölf Bilder,
welche sich in mindestens fünf Gruppen einreihen
lassen, eingereicht werden möchten.
Bei den Bestimmungen über die Kenntnisse der
Objektive werden die in der Gehilfenprüfung gestrichenen
Stellen eingefügt. Die anderen Vorschläge werden
ohne Abänderung angenommen.
Mittagspause von I—2?|, Uhr.
Vom Kollegen Fabian Brünn, dem Obmann der
dortigen Photographen-Genosseuschaft, der uns schon
in Dresden besucht hatte und auch die Absicht gehabt
hat, nach Leipzig zu kommen, ist ein Brief eingelaufen,
dass er zu seinem grössten Bedauern verhindert ist zu
kommen. Er sendet allen Kollegen herzliche Grüsse
und wünscht der Versammlung einen guten Verlauf.
Der Vorsitzende Schlegel-Dresden fragt, ob noch
weitere Fragen zu dem Punkte der Tagesordnung
„Innungen‘“ resp. „Obermeistertag‘“ zu besprechen
seien; was verneint wird. Weiter führt er aus, dass
vom Hildesheimer Obermeistertag noch die Frage der
Schaffung eines eigenen Innungsorganes zu behandeln
sei. Da diese Frage aber laut Satzungen des C. V.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
539
nicht verhandelt werden könnte, so schliesst er die
Verhandlungen des C. V. und bittet, in dem jetzt be-
ginnenden besonderen Obermeistertag hierüber Beschluss
zu fassen.
Herr Schlegel- Dresden berichtet, dass er, als
Mitglied der in Hildesheim gewählten Kommission,
deren Vorsitzender der Leiter des Obermeistertages,
Herr Kapps, war, in der angegebenen Richtung Er-
kundigungen bei der Firma Wilhelm Knapp in
Halle a. S. eingezogen habe. Es wurde gewünscht,
dass die „Photogr. Chronik“ wie „Der Photograph ‘“
in Bunzlau den Innungsmitgliedern gratis zugesandt
würde. Die Firma Knapp habe mitgeteilt, dass die
„Photogr. Chronik“ nicht billiger als 3 Mk. jährlich
geliefert werden könnte, da der grösste Teil für Porto
bezahlt werden müsste. Dies wurde dem Vorsitzenden
Herrn Kapps mitgeteilt, und ist weiter in dieser Sache
nichts geschehen. Wenn gesagt wird, dass die Innungen
genügend Mitglieder haben, um ein eigenes Organ zu
gründen, so soll dieses nicht bestritten werden. Es
könnte sogar noch manches gemacht werden, wenn
nicht die ungeheure Teilnahmlosigkeit und Gleich-
gültigkeit der Photographen wäre, mit der man leider
rechnen muss. Die Gründung eines eigenen Organs
koste ungeheure Summen, bis es eingeführt sei.
Gleichzeitig bemerkt Herr Schlegel noch, dass
er bei der jetzigen Arbeitsüberlastung der Geschäfts-
stelle nicht in der Lage sei, auch noch eine Zeitung
herauszugeben.
Herr Schuhmann-Karlsruhe ist gegen eine noch-
malige Abhaltung eines Obermeistertages wie in Hildes-
heim (ausserhalb des Central- Verbandstages).
Herr Sander - Leipzig führt aus, dass die Ver-
bindung mit der Central-Verbandstagung sich sehr
gut bewährt hat. Er warnt ebenfalls vor der Gründung
einer eigenen Zeitung, da die nötigen Gelder hierzu
nicht vorhanden sind.
Der in Hildesheim gestellte Antrag, Schritte zur
Gründung einer eigenen Zeitung zu unternehmen, wird
einstimmig abgelehnt. Der besondere Teil des Ober-
meistertages wird geschlossen.
Herr Schlegel- Dresden eröffnet wieder die Sitzung
des Verbandstages des C. V.
Bilderhausierer und Wanderphotographen.
Die Eingabe des C. V. in dieser Angelegenheit an
den Reichstag ist von den Gegnern auf das heftigste
bekämpft worden. Der Reichstag soll sie angeblich
verworfen haben, und sollte sie unter den Tisch ge-
fallen sein. Die Behauptungen sind unwahr, die Eingabe
wurde vor kurzer Zeit zurückgegeben, da sie, wie viele
andere Eingaben, wegen Schluss des Reichstags nicht
mehr zur Verhandlung und Beschlussfassung kommen
konnte. Die Eingabe ist mit einem Anschreiben an
sämtliche Regierungen, an die Mitglieder der Hausier-
kommission und an alle Handwerks- und Gewerbe-
kammer verschickt werden, ebenso an den Hansabund
und an die Mittelstandsvereinigung. Zur Verteilung an
die Abgeordneten wurde sie an das Bureau des Reichs-
tags geschickt. Von den verschiedensten Seiten wurde
uns Unterstützung zugesagt, z. B. von Handwerks- und
Gewerbekammertag, Zentrale für Handel und Gewerbe
in Stuttgart, Hansabund und Mittelstandsvereinigung.
Der preussische Handelsminister hat sich für die Ueber-
sendung bedankt, ebenso haben andere Regierungen
Exemplare nachkommen lassen. Leider muss darüber
geklagt werden, dass in dieser wichtigen Sache der
Vorsitzende fast vollständig von den Kollegen im Stich
gelassen wurde, denn die allerwenigsten haben sich
der kleinen Mühe unterzogen, mit ihren Reichstags-
abgeordneten Rücksprache zu nehmen. Soweit fest-
gestellt werden konnte, sind ausser in Dresden
Abgeordneten besucht worden in Köln, Duisburg,
Erfurt, Hannover, Königsberg und der Pfalz. Von
Printen, welche als Material erbeten wurden, ist nicht
ein einziges Stück eingesandt worden. Es müssen
Abgeordnete aller Parteien besucht werden, denn alle
Parteien sind gleichmässig interessiert, dass die un-
reellen Machenschaften, worunter besonders Arbeiter
und kleine Leute leiden, aufhören.
Herr Stein-Worms wollte die Abgeordneten be-
suchen, hat sie aber nicht angetroffen.
Herr Schuhmann-Karlsruhe hat mit den Karls-
ruher und Freiburger Abgeordneten gesprochen und
volles Verständnis gefunden.
Dasselbe berichtet Herr Sander-Leipzig, wo Kol-
lege Pinkau, der leider verhindert ist, zu kommen,
bei dem Neuzusammentreten des Reichstags in der
Kommission durch Erläuterungen unsere Sache ver-
treten wird.
Herr Rudolph-Erfurt hat ebenfalls bei den Ab-
geordneten volles Verständnis gefunden.
Die schlimmsten Auswüchse würden sofort beseitigt
werden, wenn wenigstens die Wandergewerbeschein-
pflicht für Bilderhausierer und Reisephotographen ein-
geführt würde. Jetzt benutzen die Leute von der
Privatindustrie hergestellte sogen. Legitimationskarten,
die den behördlichen täuschend ähnlich sehen. (Es
werden einige Karten herumgereicht.) Ein kürzlich
verhafteter Berliner Unternehmer hat bei seiner Ver-
nehmung angegeben, dass in Berlin allein ı5o bis 200
sogen. Kunstanstalten, Versandhäuser sind, die Kolonnen
zum Bildereinsammeln hinaussenden.
In Erfurt hat nach Erklärung des Herrn Rudolph
ein Häuserphotograph eine Reiselegitimationskarte für
2 Mk. gelöst.
Es herrscht grosse Unsicherheit, wann ein Wander-
gewerbeschein nötig ist und wann nicht. Einige
müssen ihn haben und andere wieder nicht, dabei
machen die Häuserphotographen auch Personen- und
andere Aufnahmen. .
Herr Kneisel- Plauen bemerkt, dass die Bilder-
hausierer und Häuserphotographen die Lösung eines
Wandergewerbescheines durch Anmeldung des Gewerbes
in der betreffenden Stadt umgehen. Ist der Platz ab-
gegrast, ziehen sie weiter.
Aehnliche Erfahrungen hat Herr Schuhmanın
gemacht. Die badischen Behörden verlangen, dass
die Häuserphotographen einen Wandergewerbeschein
haben müssen.
540
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Herr Herr-Nürnberg berichtet, dass ein Vergrösse-
rungsschwindler kürzlich zu 2 Jahren Gefängnis ver-
urteilt wurde.
In Mühlhausen in Thüringen sind nach den Aus-
führungen des Herrn Teilgmann- Mühlhausen über
70 Leute durch Vergrösserungsschwindler geschädigt
worden, und schwebt der Prozess noch.
Die Eingabe des C. V. an den Reichstag wird ein-
stimmig gebilligt.
Schulphotographen.
Ein Schulphotograph in der Pfalz hatte an die
bayrischen Schullehrer Postkarten geschickt und den
Lehrern für ihre Bemühungen, wenn er die Aufnahme
bekommt, Kabinettbilder und eine Vergrösserung ver-
sprochen. Ein derartiges Angebot ist entschieden un-
zulässig, und wurde Beschwerde beim bayrischen
Ministerium erhoben.
Vergrösserungsschwindler.
Leider wird beim Vorgehen gegen Vergrösserungs-
schwindler die alte Erfahrung wieder bestätigt, dass unsere
gesetzlichen Bestimmungen durchaus ungenügend sind,
um den reellen Geschäftsmann zu schützen. In Bautzen
haben wir eine Verurteilung erzielt. Leider sind in
Berlin, wo die meisten unreellen Elemente sitzen,
wenig Erfolge zu verzeichnen. Gegen die neue Künstler-
vereinigung, welche in den letzten Monaten des vorigen
Jahres wieder Preisrätsel veröffentlichte, wurde am
6. November 1913 Anzeige erstattet und das nötige
Material eingesandt. Bis heute, nach über 8 Monaten
ist, ebenso wie in anderen Klagen, die zugleich in
Berlin eingereicht wurden, noch keine Verhandlung
gewesen. Eine Klage gegen Gerlach, den früheren
Inhaber des Internationalen Porträtinstitutes, die vor
2!/, Jahren eingereicht wurde, führte jetzt endlich zu
einer Verurteilung. Hiergegen hat der Betreffende Be-
rufung eingelegt.
Gegen die Zeitungen, welche die Preisrätsel ge-
bracht haben, wurde Anzeige erstattet, um sie zu
warnen. Wie in früheren Fällen wurde gesagt dass
man das Strafbare nicht erkannt habe.
Bei der Bekämpfung der Vergrösserungsschwindler
wurde der C. V. von der Zentralstelle zur Bekämpfung
von Schwindelfirmen, welche der Verband der deut-
schen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsaus-
kunftsstellen in Lübeck errichtet hat, auf das wirk-
samste unterstützt.
Der C. V. hat dem Verbande im vorigen Jahre
einen Beitrag von 30 Mk. gewährt und wird vor-
geschlagen, ihn dieses Jahr wieder zu bewilligen. Von
dem besonders lehrreichen Urteile in Bautzen wurden
Sonderabdrücke hergestellt, welche an eine grosse
Anzahl Zeitungen, Gerichte, Gerichtspräsidenten, Staats-
anwälte usw. verschickt worden sind. Beantragt wird,
zur Kostendeckung dem Verbande in Lübeck hierfür
so Mk. zu bewilligen. |
Herr Wolff-Stettin teilt mit, dass sein Verein
vor 4 Jahren gegen Gerlach prozessiert und gewonnen
habe. Trotzdem musste der Verein gegen 3000 Mk.
nn
Kosten zahlen, da Gerlach nach dem Auslande ab-
gereist war.
Genehmigt wird, für ı9ı5 dem Lübecker Verbande
30 Mk. Beitrag zu genehmigen und ebenso so Mk.
zum Druck und Versand des Bautzner Urteils.
(Fortsetzung folgt.)
Photographisceher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen ()J. P.).
IL, Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grunduer,
Berlin W.so, Ansbacher Str. 31, 1Il., Amt Steinplatz 14048. — 1. Schrift-
führer: Wiih. Hoffsohlid, BerlinS. ı4, Wallstr. 3.. — Für Kassen-
nn. Reinhold Schumann, Berlin NW. pi R ppstr. ı2. —
uise -
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria latz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte
strasse 13, — Sterbekasse des C.V.:
Amt Moritzplatz gr.
Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130.
Mitgliederversammlung am Donnerstag,
den ı2. November, pünktlich 8!/, Uhr abends,
im Jagdsaal des „Weihenstephan- Palast“,
Friedrichstrasse 176/177.
Tagesordnung:
ı. Mitteilungen des Vorstandes.
2. „Altes und Neues über das Fixierbad“, Referent
Herr Diplom.-Ing. Hans Schmidt.
3. „Lüttich und das belgische Land‘ (nach meist
eigenen Aufnahmen). Projektionsvortrag von
Herrn Karl Breuer bel der N.P. GC.
4. „Ein Streifzug auf den russischen Kriegsschau-
platz“, Vortrag mit Projektion von Herrn Hein-
rich Lichte.
Gäste, Damen und Herren, willkommen.
Der Vorstand.
IL. A.: C, Trieb, II. Schriftführer.
Protokoll der Sitzung vom ı5. Oktober 1914
im Weihenstephan-Palast.
Die Sitzung wird um 81), Uhr durch den Vor-
sitzenden, Herm Paul Grundner, eröffnet, der auf
die kriegerischen Ereignisse, die während der Ferien
eingetreten sind, hinweist und die Mitglieder mit herz-
lichen Worten ersucht, auch in diesen schweren Zeiten
treu zusammenzuhalten. Die grüne Jägeruniform eines
Reservisten und die dunkle Litewka eines schwarz-
bärtigen Landsturmmannes weisen in der Versammlung
auch Ausserlich auf die veränderten Zeiten hin. Zwei
Karten aus dem Felde, geschrieben von den Mit-
gliedern Siele und Lichte, werden zur Verlesung
gebracht, sowie einige Dankschreiben für vom Verein
verliehene Medaillen. Durch Herumreichen werden die
zahlreich eingegangenen Drucksachen bekanntgegeben,
unter denen diejenigen der Jupiter-A.-G. wegen der
vielen schönen Illustrationen und eleganten Ausstattung
besondere Beachtung finden.
Von Zuschriften werden unter anderem auch be-
kanntgegeben Schreiben der Handwerkskammer zu
Berlin und der Deputation für die städtischen Fach-
und Fortbildungsschulen in Berlin. Die letztere zeigt
an, dass unser Ehrenmitglied Herr Oskar Brett-
schneider und als Vertreter der Photographen-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
a a 2 mt Ta Se mr ar unter Tran m
(Zwaugs-) Innung deren Vorsitzender, Herr Lorenz
Tiedemann, zu Mitgliedern des Kuratoriums für die
Fachschule der Photographen in Berlin berufen worden
sind.
Vom Vorstande der Handwerkskammer sind durch
Bestallungsurkunde vom 4. September d. J. unser Ehren-
voreitzender Paul Grundner zum Vorsitzenden der
Meisterprüfungskommission und des Gehilfenprüfungs-
ausschusses für das Photographenhandwerk im Re-
gierungsbezirk Potsdam und Stadtkreis Berlin, sowie
für den Bezirk der Photographen- (Zwangs-) Innung
Berlin ernannt worden. Für die Meisterprüfung im
Bezirk der Handwerkskammer ist Herr Hofphotograph
Oskar Brettschneider auf Vorschlag der Hand-
werkskammer zu Berlin von dem Herrn Oberpräsidenten
der Provinz Brandenburg durch Bestallungsurkunde
vom ıo. Oktober d. Js. zum Beisitzer berufen.
Die Neue Photographische Gesellschaft in Steglitz
hat ein Schreiben an den Vorstand gerichtet, in dem
sie, wie dies auch schon von anderen Seiten wieder-
holt angeregt ist, auffordert, nur deutsche Fabrikate
zu verarbeiten.
Im Anschluss daran nimmt Herr Titzenthaler
Bezug auf zwei Artikel, die in der „Deutschen Tages-
Zeitung‘ unter Nr. 493 und in der „Wahrheit“ er-
schienen sind und sich mit den Verhältnissen der be-
kannten Kodak Gesellschaft beschäftigen. Es sei darin
angegeben worden, dass unter anderen die Herren
Joseph Thacher, Clark bei London,
William Stewart Gifford, London,
Francis Charles Mattison, London,
Geschäftsführer der europäischen Kodak -Gesell-
schaft seien. Nachdem nun die Engländer so weit ge-
gaugen seien, jede Zahlung an deutsche Personen zu
verbieten und deutsche Waren völlig in Verruf zu er-
klären, müsse man sich fragen, ob man nicht durch
Warenbezüge von der Kodak-Gesellschaft englische
Interessen unterstütze Herr Hansen bemerkt,
dass tatsächlich das ganze deutsche Kodakgeschäft
und damit gewissermassen auch die deutschen Händler
unter englischer Kontrolle ständen. Wie Herr
Titzenthaler erwähnt, würden sogar von seiten
deutscher Offiziere vielfach Films, die sie im Feldzuge
aufgenommen haben, der Kodak -Gesellschaft in Berlin
zur Entwicklung übermittelt, und es bestände dadurch
eine gewisse Gefahr, dass die englischen Leiter der
Gesellschaft von solchen Aufnahmen Kenntnis er-
hielten, die für die Augen einer feindlichen Macht
unter keinen Umständen berechnet seien. Nachdem
noch Herr Hansen darüber berichtet hat, dass schon
im Jahre ıg01 ein Einspruch gegen die Trustbestrebungen
und die Konkurrenz der Kodak den Fachphotographen
gegenüber erhoben worden, später aber wieder ins
Wasser gefallen sei, wird der Antrag gestellt und an-
genommen, eine Kommission, bestehend aus den Herren .
Titzenthaler, Hansen, Renard, Grundner und
Tiedemann, zu ernennen, die über diese Angelegen-
heit weiter beraten soll.
Hierauf gibt Herr Grundner Kenntnis von dem
Inhalt eines Rundschreibens, das von dem Schatz-
541
meister an verschiedene Mitglieder wegen Nichtzahlung
des Beitrages gerichtet worden ist. Diese Briefe seien
nur deshalb abgesandt worden, um eventuell die Kosten
für den Bezug der Zeitung und der Beiträge an den
C. V. zu ersparen, falls der Mitgliedsbeitrag nicht ein-
gehen sollte Nachdem die Herren Schumann,
Titzenthaler und Doost hierzu das Wort ergriffen
haben, ergibt sich durch eine Umfrage, dass die Mit-
glieder sich mit der ergangenen Aufforderung einver-
standen erklären, dagegen wird ein bei Absendung der
Briefe entstandenes Versehen lebhaft bedauert.
Herr Trieb stellt eine Anfrage, welche Platten
aur Verarbeitung besonders empfehlenswert seien. Es
werden verschiedene Fabrikate seitens der Herren
Brettschneider, Renard und Cornand empfohlen.
Auch Herr Hansen ergreift hierzu das Wort; er be-
mäüht sich dabei, in seinen Ausfäbrungen sich aller, sonst
bei ihm so bellebten Fremdwörter zu enthalten. Der Um-
stand, dass er hierbei ab und zu in ungewohnter Weise
stolpert, veranlasst Herrn Grundner zu der Bemerkung,
dass es ihm, seitdem man die Fremdwörter zu vermeiden
trachte, so vorkäme, als ob sehr viele Deutsche jetzt
stotterten.
Herr Kommissiousrat Fuhrmann weist darauf
hin, wie wichtig es sei, die Presse zu bearbeiten und
zum Ausdruck zu bringen, dass deutsche Fabrikate
besser seien als alle übrigen. Im Anschluss daran gibt
Herr Fuhrmann, der ein Mitkämpfer von 1866 sowie
von 1870/71 gewesen ist, davon Kenntnis, wie er fast
sämtliche ins Feld rickende Garderegimenter vor dem
Abmaısch mit Eichenlaub geschmückt habe und wie
angenehm dies Offiziere und Soldaten berührt habe.
Herr Tiedemann berichtet über die gemeinsame
Hilfsbewegung, die zum Zwecke der Unterstützung irs
Feld gezogener Mitglieder vom Verein und von der
Innung eingeleitet worden ist.
Bei dieser Gelegenheit erwähnt Heır Tiedemann
auch das Anerbieten der Firma Schering, die sich
bereit erklärt hat, alle photographischen Arbeiten für
durch Einberufung der Inhaber in Not geratene Ge-
schäfte ehrenamtlich nur gegen Erstattung der Kosten
zu übernehmen.
Nachdem Herr Lindow noch angeregt hat, in
Erwägungen darüber einzutreten, die landläufigen Be-
zeichnungen für die einzelnen Bildgrössen, wie: Visit,
Kabinett, Boudoir, in deutsche Bezeichnungen umzu-
taufen, schildert Herr Conrad in ergreifenden Worten
die Not der Kollegen in Ostpreussen und fordert alle
Mitglieder auf, alles, was sie an photographischen
Gegenständen entbehren könnten, den schwerbetroffenen
Photographen in Ostpreussen zur Verfügung zu stellen.
Die schlimme Lage der betreffenden Kollegen werde
noch dadurch verschlechtert, dass sie kein Personal
bekommen könnten. Trotzdem es in Berlin eine grosse
Anzahl stellungsioser Photographengehlifen gäbe, sei
es nicht möglich, dieselben zu bewegen, einen Posten
in Ostpreussen anzunehmen. Dies wird von sämtlichen
Anwesenden lebhaft bedauert.
Der Vorsitzende bittet, Feldadressen der zu
den Fahnen einberufenen Mitglieder des Vereins bei
5+2
deren Angehörigen zu erkunden und die möglichst
vollständigen Adressen dem 1. Schriftführer des
Vereins, Herrn Wilh. Hoftschild, schleunigst zu-
kommen zu lassen, damit diese bekanntgegeben
und unseren im Felde Stehenden von den Zurück-
gebliebenen ausser kollegialen Grüssen auch Zeichen
dankbaren Gedenkens gesandt werden können.
Schluss der Sitzung ı1!/, Uhr.
Paul Grundner,
I. Vorsitzender.
Carl Trieb,
IL Schriftführer.
Photographen -Zwangsinnung
Sitz Danxig.
Am Sonnabend, den 24. Oktober, verschied
unser geschätztes und reges Mitglied Herr Photo-
graph
Rudolf Fischer
in Danzig im 78. Lebensjahre.
Unerwartet wurde er seiner Tätigkeit ent-
rissen. Für uns Mitglieder war Heır Fischer ein
beachtenswertes Beispiel von Arbeitsfreudigkeit;
bis zum letzten Tage war er, der älteste Danziger
Photograph (etabliert 1864), In seinem Berufe
tätig!
Wir werden sein Andenken in Ehren halten!
Der Vorstand.
Arke.
— BR
Niederrheinisehe
Photographen -Zwangsinnung.
Sitz; Düsseldort.
Die Oktober-Innungsversammlung fällt wegen des
Krieges aus. Die Mitglieder werden ersucht, die
fälligen Beiträge unverzüglich an den Kassierer, Herrn
A. Lamers, Düsseldorf, Kaiserstrasse 13, einzusenden.
2
Verband Mecklenburger Photographen.
Als neue Mitglieder haben sich gemeldet:
Fräulein Margarete Röper, Photogr. Weıkstatt,
Rostock, Hopfenmarkt 4.
Heır Reinb. Pfeiffer, Photograph, Gevesmühlen.
Der Vorstand.
—824—
Personalien.
Bad Blankenburg. Den Heldentod für das
Vaterland starb der Photograph Herr Hermann Otto.
Rastatt. Das Eiserne Kreuz erhielt der Photo-
graph Paul Treib von Mosbach.
—
Gesehäftliehes.
Unger & Hoffmann, Aktiengesellschaft, mit dem
Sitze zu Dresden und Zweigniederlassung zu Berlin:
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Der Kaufmann Johann Paul August Guido Bier-
ling in Dresden ist nicht mehr Vorstandsmitglied der
Gesellschaft.
rt
Aus der Industrie.
— Blitzlichtphotographie und der Krieg.
Selbst in der jetzigen ernsten Zeit sollten die Jünger
der Photokunst ihren Apparat nicht zu völliger Untätig-
keit bestimmen, denn auch hierbei hat das Wort seine
Berechtigung: Wer rastet, der rostet. Leider sind Auf-
nahmen im Freien angesichts der kriegerischen Lage
vielfach behindert. Es liegt infolgedessen mehr denn
je Veranlassung vor, der Blitzlicht- Photographie näher
zu treten, denn jetzt ist die Handhabung der eıforder-
lichen Materialien ein gefahrloses Vergnfigen. Natür-
lich trifft dies nicht unter allen Umständen zu, viel-
mehr muss man in der Auswahl der zu benutzenden
Fabrikate vorsichtig sein und nur zu solchen greifen,
deren Hersteller für zuverlässige und leistungsfähige
Erzeugnisse Gewähr bieten. Dies trifft in vollem Masse
auf die von der Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation,
Berlin SO., 1abrizierten „Agfa“-Blitzlicht- Artikel zu,
als da sind: „Agfa“-Biitzlicht, „Agfa‘- Blitzlampe,
grosses und kleines Modell, und „Agfa“. Belichtungs-
tabelle, durchweg patentgeschützte Artikel, sowie die
„Agfa“-Koapselblitze, die in äusserst sinnreicher An-
ordnung „Agfa“-Blitzlicht, - Lampe und - Belichtungs-
tabelle gewissermassen in kondensierter Form ver-
einigen. Da ein Hauptvorzug des „Agfa“- Blitzlichtes
die Entwicklung eines nur geringen, durchsichtig
weissen Rauches ist, kann seine Benutzung auch in
Räumen mit sehr empfindlicher Ausstattung unbedenk-
lich empfohlen werden. Ueber Eigenschaften und
Preise der „Agfa“ - Blitzlichtartikel kann sich jeder
durch Drucksachen unterrichten, die die Aktiengesell-
schaft für Anilinfabrikation, Beılin SO. 36, umsonst
und portofrei versendet.
un 21 <<,
Kleine Mitteilungen.
— Für die Bibliothek des Kunstgewerbe-
museumsin Leipzig sind in einer Sammlung 1200 Photo-
graphien geschenkt worden. Diese Schenkung wurde
mit wärmstem Danke angenommen.
— Ein Ausfuhrverbot für photographische
Kameras ist gleich zu Anfang des Krieges ergangen.
Da dies jedoch eine schwere Schädigung unserer,
grossentells auf den Export angewiesenen Industrie
bedeutete, wurden die beteiligten Kreise bei der Re-
gierung vorstellig, um eine Aufhebung oder Milderung
der Bestimmungen zu erreichen. Diese Bemühungen
waren von Erfolg gekrönt, indem man zunächst
Kameras, deren Brennweite nicht mehr als 180 mm
betıägt, von dem Ausfuhrverbot ausnahm. Inzwischen
wurde nun noch eine weitere Milderung herbeigefährt,
Indem die Ausfuhr von Kameras, deren Brennweite bis
zu 210 mm beträgt, deren relative Oeffnung anderer-
seits jedoch nicht gıösser als /|5 sein darf, gestattet
543
warde. Das gleiche güt für nicht an Kameras mon-
tierte Objektive. st.
— Herr Maurice Talbot, Mitinhaber der Firma
Romain Talbot in Berlin, dient ais Freiwilliger im
Kaiser. Automobilklub. Als solcher wurde er, wie
die „Phboto-Woche‘“ berichtet, als Parlamentär nach
Namur geschickt und dort unter Bruch des Völker-
zechts 2 Tage als Kriegsgefangener iu Ketten gehalten.
Die Eroberung von Namur gab ihm denn die Freiheit
wieder. Von dort nach dem Osten entsandt, ging sein
Automobil bei Sprengung einer Brücke in Trümmer.
Er selbst blieb wie durch ein Wunder unversehrt und
begab sich solann nach Berlin zwecks Beschaffung
eines neuen Wagens. — Es wurde ihm das Eiserne
Kreuz verliehen. st.
— Mittel gegen Ausschlag. Heır H. Götz-
Breslau schreibt uns folgendes: Viele Photographen
leiden durch den steten Umgang mit starkem Alkali
an einem hässlichen, mit grossen Schmerzen verbun-
denen Ausschlag an den Händen. Alle dagegen an-
‚gewandten Mittel sind gewöhnlich erfolglos oder nur
von vorübergehender Wirkung. So litt ich selbst seit
Jahren an diesem unangenehmen Uebel, ohne dass
mir irgend welche ärztlichen Verordnungen etwas
helfen konnten. Nun hatte ich mir vor einiger Zeit
.die Hände stark mit Oelfarbe verunreinigt und musste
-mir infolgedessen diese gänzlich mit Terpentin abreiben.
Zwei Tage darauf war mein Ausschlag verschwanden.
Nach längerem Nachdenken kam ich auf die Idee,
dass diese plötzliche Heilung nur dem Terpentin zu-
zuschreiben sel, und als nach einiger Zeit der Aus-
‚schlag in leichter Weise wieder erschien, probierte ich
das neue Mittel und siehe da — am nächsten Tage
war ich wieder geheilt. Seit dieser Zeit habe ich keinen
Rückfall mehr gehabt, und ich sehe mich deshalb ver-
.anlasst, dieses einfache und billige Mittel zu verölfent-
lichen. Es sollte mich freuen, wenn ich gelegentlich
‚erfahren könnte, ob es auch anderen geholfen hat.
=
Patente.
‚KL 57. Gruppe 2. Nr. 272913 vom 25. Dezember 1912.
(Zusatz zum Patent 216476.) .
.Dr. Eugen Albert in München. — Verfahren zur photo-
mechanischen Herstellung von geätsten Druckformen
:unter Anwendung eines Deckgrundes zwischen der
Druckplatte und der lichtempäindlichen Schicht.
Ausfährungsart des durch Patent 216476 geschützten
"Verlahrens, dadurch gekennzeichnet, dass man die Lö-
sungskraft einer den Deckgrund lösenden Flüssigkeit
durch Einwirkung chemischer Mittel aufhebt.
.Kl, 57. Gruppe 13. Nr. 273097 vom 7. Februar 1912.
'C. H. Rosenthal in Rabenau b. Dresden.
ı. Klebefolie zum Aufziehen von Photographien,
‚dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Gemisch
‚von Welzenstärke und Gelatine unter Zusatz von
Giyztrin gebildet und einseitig oder doppelseitig mit
einem Anstrich von Glukose versehen ist.
2. Klebefolie nach Anspruch ı, bei welcher der
Masse aus Weizenstärke, Gelatine und Giyzerin noch
Gummilarabikum, Dextrin oder Tragant zugesetzt ist.
— 98 —
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 19. Her H.Z.in G. Kann man älteres
Uebertragungspapier (einfach) ı bis ı?/, Jahre alt, auf
welchem jedenfalls infolge von Feuchtigkeitseinwirkung
das Kohlebild nicht mehr haftet, wieder gebrauchs-
fertig machen? Bei Anwendung von frischem Ueber-
tragpapier gelingt das Uebertragen ohne Anstand. Nux
bei diesen Papieren, welche älter sind, habe ich immer
Fehlresultate trotz langem Einweichen des Ueber-
tragungspapiers auch in warmem Wasser. Mir will es
scheinen, als wenn die Eiweissschicht hornig wäre.
Antwort su Frage 169. Wenn älteres Ueber-
tragungspapier nicht mehr gut haftende Eigenschaften
zeigt, so ist das einzige Mittel, dasselbe noch brauch-
bar zu machen, die Verwendung eines Ammoniak-
oder Sodabades Man legt zu diesem Zweck das
Papier, nachdem es vorher in Wasser gründlich ein-
geweicht ist, in ein schwaches Ammoniak - oder Soda-
bad (5 ccm Ammonlakflüssigkelt auf ıso ccm Wasser
oder 6 g Soda auf die gleiche Menge) Darin bleibt
das Papier mindestens ı0o Minuten liegen und wird
schliesslich in ein lauwarmes Bad von reinem Wasser,
welches aber nicht wärmer als handwarm sein darf,
gebracht. Wenn nach dieser Behandlung ein sicheres
Anhaften des Kohlebildes nicht stattlindet, ist das
Papier unbrauchbar geworden und sollte verworfen
werden. Sehr häufig wird dieses Unbrauchbarwerden
des Uebertragungspapieres durch Formalindämpfe her-
vorgerufen, die jedes Uebertragpapier schädigen, wenn
auch .nur kurze Zeit in dem betreffenden Raum
Flaschen mit Formalin, die schlecht verschlossen sind,
aufbewahrt werden.
Frage 170. Herr J L. inV. Wie kann man auf
einer Mattscheibe zum Zweck möglichst scharfen Ein-
stellens fär feine Reproduktionen in der Mitte einen
durchsichtigen Fleck anbringen, so dass man auch
Lupen für die Einstellung benutzen kann? Durch
blosses Bestreichen mit Oel an dieser Stelle wird die
gewünschte Wirkung nicht erzielt. \
Antwort su Frage 170. Um Mattscheiben in der
Mitte für scharfe Einstellung zu präparieren, verfährt
man am besten folgendermassen. Man schneidet sich
aus ganz dünnem Spiegelglas ein quadratisches Stäck
von entsprechender Grösse (3 bie 4 cm lang und breit),
bringt auf die Mitte der Mattscheibe einen Tropfen
Kavadabalsam und legt das erwärmte Glasscheibchen
richtig auf, drückt den Kanadabalsam am Rande her-
aus und lässt einige Tage an einem warmen Ort
trocknen. Der Ueberschuss des Balsams wird mit
denaturiertem Spiritus entfernt. Wünscht man nur
544
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
gelegentlich die Mitte durchsichtig zu machen, so ver-
Hährt man genau wie beschrieben, nur mit dem Unter-
schied, dass man an Stelle von Kanadabalsam etwas
reines Giyzerin benutst.
b) Rechtliche Fragen.
Frage 74. Heır M.M. inC. Ist es gesetzlich statt-
haft, nach Photographien oder sonstigen vorhandenen
Vorlagen von bedeutenden Persönlichkeiten, wie Kalser,
Bismarck und anderen Heerführern, z.B. Hindenburg
usw., neue Zeichnungen mit Veränderungen anzufertigen,
um dieselben einzeln oder als Gedenkblätter zusammen-
gestellt für Klischees zum Druck von Vervielfältigungen
zu verwenden?
2. Inwieweit macht ein Klischeefabrikant, der der-
artige Kiischees auf Bestellung eines Kunden anfertigt,
sich straibar?
3 Wie verhält es sich in dem Falle, dass der
Kunde bei Bestellung erklärt, er nehme alle daraus ent-
stehenden Konsequenzen auf sich?
Antwort su Frage 74. ı. Nach $ ı5, Abe. 2, K.G,,
geniesst zwar der Nachbildner eines bereits vorhandenen
Werkes ebenfalls Urheberrechte; er darf jedoch diese
(namentlich die gewerbsmässige Verbreitung, die hier
in Frage kommt) nur mit Einwilligung des Urhebers
des Originalwerkes ausüben, sofern dieses noch Schutz
geniesst. Der Schutz der Photographie ist wie bei
den Werken der bildenden Künste auf jede Art der
Nachbildung ausgedehnt. Ob und inwieweit ,hier eine
freie Benutzung eines Werkes im Sinne des 8 16,
K.G., in Betracht kommt, ist eine Sachverständigen-
trage, die hier nicht entschieden werden kann. Die
freie Benutzung eines Werkes ist gestattet, wenn eine
eigentüämliche Schöpfung heıvorgebracht wird, d. h.
eine neue Arbeit, die, verglichen mit der Originalarbeit,
sich als ein Erzeugnis von selbständiger, künstlerischer
Eigenart dantellt. Der Schutz des Rechtes am eigenen
Bilde kommt hier nicht in Betracht, da es sich um
Persönlichkeiten der Zeitgeschichte handelt. Soweit
jedoch die Nachbildung und Verbreitung von Porträts
gegenwärtig im Felde stellender Heerführer beabsichtigt
wird, ist aus naheliegenden Gründen zu empfehlen,
die Genehmigung des für Ihren Bezirk zuständigen
Generalkommandos einzuholen.
Antwort 2. Die Strafbestimmung für vorsätzliche
Urheberrechtaverletzung entbält der $ 32, K. G. Als
Täter kommt sowohl der Besteller wie auch die aus-
führende technische Anstalt in Betracht. Strafver-
tolgung nur auf Antrag ($ 4r).
Antwort 3. Die zivilrechtliche Haftung für Schaden-
ersatz ergibt sich aus $ 31, K.G. Der Veranlasser der
Nachbildung haftet gleich dem Veranstalter derselben
solidarisch, so dass die Verpflichtung zur Tragung aller
Konsequensen, die der Besteller übernehmen will,
rechtlich obne Bedeutung ist. Dr. Sch.
Frage 75. Herr M.D. inD. Dart ieh. die Kopien
einer vom Besteller mir überbrachten Porträtnegativ-
platte auf Kartons mit meiner Firma aufziehen?
Antwort su Frage 75. Bei einfachen Nachbildunge
eines bestellten Porträts wäre dies nicht zweifelbat
wohl aber beim Kopieren von Platterı eines andere
Urhebers., Sobald dieses Bild z.B. ausgestellt würde,
wäre die Angabe Ihrer Firma auf einem voa einem
anderen Urheber stammenden Werke der Photograph:
eine unrichtige Angabe über den Uspraung im Sinie
des 8 3 des Gesetzes gegen den unlautererı Wettbewerb.
Im übrigen soll nach dem Sinne des Gesetzes (ins-
besondere $ ı8, Aba.3, K.G.) immer das wahre Ver. .
hältnis des Urhebers zum Originalweıke, wie auch zur
Vervielfältigung zur Erscheinung kommen, um Ver-
wechselungen zu vermelden. Dr. Sch.
Frage 76. Herr L.H. inE Unter Bezugnahme
auf die S. 445 dieser Zeltschrift vom Jahre 1913 mit .
geteilte Reichsgerichtsentscheidung frage ich an, ob
unlauterer Wettbewerb vorliegt, wenn eisı Photograpb .
ein von ihm nicht aufgenommenes künstlerisches Bild
reproduziert und ausstellt, ohne es ala Reprodaktion
zu bezeichnen. Wo ist jene Entscheidung abgedruckt?
Antwort su Frage 76. Solange das künstlerische
Bild noch geschützt ist, darf es überhaupt nicht ohne
Einwilligung des Urhebers rep:oduziert werden; im
Falle der befugten Reproduktion ist das wahre Ver-
hältnis des Urhebers (oder Nachbildners) zum Original
weıke zum Ausdruck zu bringen durch einen Zusatz:
„Nach N.N.‘“ oder „Original von N.N“ Die Aus
stellung einer Reproduktion eines fremden Werkes als
Geschicklichkeitsprobe wird andernfalls als unlautere
Reklame nach jener Reichsgerichtsentscheidung anf-
gefasst. Diese R. G. E. war seinerzeit der ‚, Elibinger
Zeitung‘ 'entnommen; in der Sammlung der R.G.E
ist sie nicht aufzufinden, es werden hier auch nicht.
alle Entscheidungen veröffentlicht.
Frage 77. Herr J.T. inK Ein Kunde bestellte
bei mir die Panorama- Aufnahme einer Stadt; verein-
bart wurde, dass ich auch die Photographien verkaufen.
dürfe, jedoch nicht vor Herausgabe seiner Drucke und
ohne Festsetzung der Preise Ich stellte ein Exem-
plar in meinem Schaufenster aus, was jetzt der Kunde:
als Grund für die Verweigerung der Zahlung erklärte,
da ich ihn durch diese Herausgabe geschädigt habe.
Auch will er, da die Herausgabe der Panoramabilder
als Geheimnis zu betrachten gewesen sei, gegen mich:
eine Schadenersatzklage anstrengen, falls er die von
ihm bestellten 2000 Drucke abnehmen müsse. Wie ist:
die Rechtslage? Muss der Besteller bei seiner Klage
einen Schaden nachweisen? |
Antwort su Frage 77. Wenn die „Herausgabe“
des Werkes als Geheimnis zu behandeln war, darften
Sie die Aufnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung.
des Bestellers nicht ausstellen. Ueb:zr Vorhandensein,
Höhe des Schadens und dessen ursächlichen Zusammen-
hang mit dem schädigenden Ereignis (dem Ausstellen)
entscheidet das Gericht gemäss $ 287, Zivilprosem-
ordnung nach freier Ueberzeugung. Das Gericht kann
auch anordnen, dass der Beweisfüährer den Schaden,
der auch entgangenen Gewinn ($ 252, B.G. B.) um--
fasst, eidlich schätze. Dr. Sch.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
\"IRUELERRAKHS
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 91/92.
15. November.
1914.
Eigensehaften und Behandlung selbsttonender Papiere.
Von Florence.
Das Tonen der mittels Auskopierpapieren
erzielten Bilder hat bekanntlich einen doppelten
Zweck. Einesteils dient es dazu, dem Bilde
einen bestimmten Ton- zu geben, andernteils
soll, wenigstens ein Teil des das Bild bildenden
Silbers durch ein widerstandsfähigeres Metall
(Gold, Platin usw.) ersetzt werden.
Damit nun diese Zwecke vollkommen er-
reicht werden, ist es unbedingt notwendig, dass
der Tonungsprozess glatt von statten geht und
der gewünschte Ton einfach und sicher zu er-
zielen ist. Es darf aber indessen auch der
Tonungsprozess keine Veranlassung zum Ent-
stehen von unlöslichen Verbindungen geben,
welche später durch Zersetzung ein Verderben
des Bildes zur Folge haben können.
Soweit es sich um reine Goldtonung handelt,
ist es möglich, einen bestimmten Ton zu er-
halten, aber die genaue Bestimmung des End-
tons ist während des Tonungsprozesses selbst
durchaus nicht immer einfach und für den
weniger Geübten auch nicht ganz sicher. Diese
Schwierigkeiten werden zu einem guten Teil
noch vermehrt je nach der Natur des Kopier-
papiers, wobei wir ausschliesslich Auskopier-
papier in Betracht ziehen wollen. Es wirkt
nämlich irgend ein beliebiges Tonbad auf jedem
Kopierpapier anders, und für bestimmte Töne
müssen daher meist auch bestimmte Tonbäder
gesucht werden.
Diese Schwierigkeiten haben bekanntlich zur
Verwendung der Tonfixierbäder geführt, die,
wie lange Erfahrungen gelehrt haben, nur be-
dingungsweise Verwendung finden können und
daher für den Fachmann heute wenig in Be-
tracht kommen, und zwar um so mehr, da die
Zahl der damit zu erzielenden Töne eine sehr
beschränkte ist.
Die Vereinfachung des Tonprozesses mittels
Tonfixierbades und die Sicherheit, mit der man
einen bestimmten Endton erzielen kann, haben
indessen Veranlassung dazu gegeben eine neue
Tonungsmethode in Aufnahme zu bringen,
bei der das Tonen nicht nur ausserordentlich
einfach und sicher durchgeführt werden kann,
sondern auch die Bedingung: Vermeidung der
Bildung schädlich wirkender Nebenprodukte, er-
füllt werden kann.
[Nachdruck verboten.)
Dieses Tonungsverfahren beruht auf der
Verwendung von sogen. „selbsttonenden Aus-
kopierpapier".
Selbsttonendes Papier wird zurzeit sowohl
als Zelloidin- als auch als Gelatine- (Aristo-)
Papier hergestellt, und ist ersteres das in Deutsch-
land am meisten verwendete.
Diese Papiere enthalten allgemein in der
Schicht neben den Silbersalzen auch ein be-
stimmtes Quantum eines Goldsalzes, dessen
Natur nicht ohne weiteres bestimmt werden
kann. Diese Metallsalze wirken aber weder in
der Emulsion noch während des Entstehens des
Silberbildes beim Kopieren aufeinander ein.
Daher wird das Goldsalz nicht während des
Kopierens zu Metall reduziert, wie etwa das
Platinsalz beim direkt kopierenden Platinpapier
durch das im Licht umgewandelte Eisensalz, ob-
schon die Möglichkeit hierzu nicht ausgeschlossen
ist, da Goldchloridlösungen mit fein verteiltem
metallischen Silber oder Silbersubsalzen in
Berührung eine Umsetzung, wie sie im Tonungs-
prozess sich zeigt, erleidet.
Dieser Umwandlungsprozess findet aber so-
fort statt, wenn das Bild mit einer Kochsalz-
lösung oder auch mit einer Fixiernatronlösung
behandelt wird. Im ersteren Falle verändert
sich der Bildton nicht sehr stark, aber doch
deutlich merkbar, indem er blauer wird; im
zweiten Falle wird er zunächst braunrot, wie
bei ungetontem Papier, und geht allmählich in
einen violettbraunen Ton über.
Man kann nun annehmen, dass bei der Ver-
wendung des Kochsalzbades die Tonung in der
Weise erfolgt, dass die Reduktion des Gold-
salzes unmittelbar durch das Silbersubsalz des
Bildes erfolgt, in der Weise, wie eine einfache
wässerige Chlorgoldlösung auf einen Silberdruck
tonend wirkt. Das Chlornatrium (Kochsalz)
hätte alsdann nur die Aufgabe, das überschüssige,
nicht veränderte Silbersalz in Chlorsilber über-
zuführen.
Nun ist aber bekannt, dass bei einfachen
Tonbädern mit Chlorgoldgehalt das Goldsalz
je nach der Alkalität des Bades eine Ver-
änderung erleidet sowie ein dementsprechen-
des Tonungsverhalten zeigt und entsprechende
Töne gibt. Einfache wässerige Chlorgold-
19
546
lösungen reagieren meist sauer, tonen sehr
langsam und ergeben vorherrschend rote Töne.
Neutrale Bäder tonen schneller und zeigen
Neigung zur Bildung bläulicher Töne, was auf
eine stärkere Ablagerung von Gold auf das
Silberbild schliessen lässt. Alkalische Bäder
tonen rasch mit ausgesprochen blauen bis blau-
schwarzen Tönen und zersetzen sich leicht von
selbst.
Der mittels des Kochsalzbades erhaltene
Ton ist am nächsten dem eines mittels eines neu-
tralen Goldbades auf Albuminpapier erhaltenen
verwandt, differiert aber nach meinen Erfahrungen
bei den verschiedenen Papieren des Handels
merklich, soweit es sich um dieselbe Gattung
von Papier (Zelloidinpapier) handelt. So er-
hielt ich auf einer bestimmten Papiersorte stets
nur rotviolette Töne, während mit anderen
Marken auch blauviolette zu erzielen waren.
Ausgesprochen blaue Töne kommen selten vor
und zeigen eine geringe Brillanz, während die
wärmeren Iöne sehr ansprechend und nament-
lich sehr gleichmässig sind.
Ob das Kochsalzbad eigentlich eine Tonung,
d.h. eine Reduktion des Goldsalzes im Sinne
eines neutralen Bades bewirkt, ist ziemlich
——
Rundsehau.
— Zur Herstellung von photographi-
schen Reliefs. R. Namias, der sich mit der
Praxis der Reliefphotographie erfolgreich be-
schäftigt hat, veröffentlicht in „Progresso Foto-
grafico* vortreffliche Anweisungen zu diesem
Prozesse. Für die Anfertigung des Quellreliefs
benötigen wir eine gute, reine Gelatine (wie
solche für Emulsionen, bezw. Lichtdruck ver-
wendet wird); je stärker die Wasserabsorption
der Gelatine ist, desto besser die Quellung. Die
Gelatinelösung selbst muss sehr konzentriert
sein, das Maximum der Lösung beträgt nach
Namias 35 Prozent. Man bringt 300 bis 350 g
kleingeschnittene Gelatine in ı Liter Wasser
und fügt noch ıo ccm reines Glyzerin dazu.
Sobald die Gelatine gequollen ist, erhitzt man
auf dem Wasserbade bis zur vollständigen Lösung
der Gelatine. Die dicke Lösung wird dann
durch Musselin filtriert. Hierbei werden sich
immer trotz aller Vorsicht Luftblasen bilden;
um diese zu beseitigen, lässt man die Lösung
in heissem (nicht kochendem) Wasser einige
Stunden stehen. Indem wir gleich nach der
Filtration noch 15 ccm Eisessig nachgeben, ver-
leihen wir der Gelatine eine längere Haltbarkeit.
Die warme Gelatine wird auf genau hori-
zontal nivellierte Glasplatten gegossen, eine
besondere Einfassung des Randes ist dazu
nicht bedingt. Auf 9Xı2 cm Fläche kommen
etwa 30 bis 4o ccm Gelatinelösung. Man lässt
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
zweifelhaft. Man erhält nämlich ebenso gute
Töne, wenn man es weglässt und die Kopien
einfach fixiert. Hieraus kann man schliessen,
dass die Tonung wohl in beiden Fällen meist
durch eine Tonung mittels unterschwefligen
Goldoxyds erfolgt. Dieses Salz bildet sich, wenn
man Goldchlorid mit einer Lösung von unter-
schwefligsaurem (Fixier-)Natron zusammenbringt
und bewirkt immer das Entstehen von purpur-
braunen bis violetten Tönen. Das Kochsalzbad
hätte demnach nur die Aufgabe, die löslichen
Silbersalze in Chlorsilber umzuwandeln, wo-
durch ein glattes Fixieren erzielt wird und der
zersetzende Einfluss, den das Silbernitrat und
andere saure Silbersalze auf das Fixiernatron
ausüben, vermieden wird.
Dies ist indessen ziemlich wichtig, indem
zersetztes Fixiernatron zur Schwefeltonung Ver-
anlassung geben kann, was man unter allen
Umständen vermeiden muss.
Schaltet man also ein Kochsalzbad ein, so
kann man, wenn man mit frischer Fixiernatron-
lösung arbeitet, auf das Entstehen haltbarer
Bilder in genau gleichem und sehr gleichmässigem
Ton rechnen, wodurch das Verfahren praktisch
wertvoll wird.
[Nachdruck verboten]
die gelatinierten Platten auf dem Nivelliergestell
in einem staubfreien, gut ventilierten Orte
trocknen.
Die Präparation kann auch mit einem Ge-
misch von Gelatine und Gummiarabikum erfolgen,
Namias empfiehlt hier folgende Verhältnisse:
Gelatine 20 8,
Gummiarabikum . Io „
Wasser . IOO ccm,
Glyzerin ie 2—-3%
Eisessig . . . 2 22.0.1010,
Dieses Gemisch hat die Eigenschaft, im
Wasser stärker zu quellen als reine Gelatine-
präparation, aber andererseits beeinträchtigt die
Löslichkeit des Gummis in kaltem Wasser die
Erzielung guter Resultate. Letzteres kann um-
gangen werden, wenn man dem Quellungswasser
2 Prozent Alaun und 2 Prozent Eisessig zu-
fügt. Im übrigen ist der ganze Vorteil des
Gummizusatzes nicht so bedeutend.
Als das vorteilhafteste Sensibilisierungsbad
hat Namias eine Lösung von Ammoniumbichro-
mat mit Zusatz von Ammoniak und Natrium-
zitrat angegeben. Man erhält so das Maximum
der Gelatinehärtung und damit auch das Maximum
in Tiefe bei den belichteten Partien. Der Zu-
satz von Natriumzitrat konserviert die Bichro-
matgelatine.e Namias benutzt unter anderem
folgende Zusammenstellung:
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
547
Ammoniumbichromat . . 50g,
Natriumzitrat . 10 „
Wasser. . . . ı Liter,
Ammoniak bis zur lichten Gelbfärbung.
Dieses Bad hat den Vorzug, die Gelatine
viel weniger anzufärben, was für dickere Schichten
von Wert ist, da das Licht dann in grössere
Tiefen wirken kann. Andererseits gibt diese
Lösung eine etwas geringere Härtung als ein
Bad ohne Ammoniak; es wird jedenfalls von
Namias für erwähnte Gelatine- Gummipräpara-
tion vorgezogen.
Die Exposition der chromierten Platte ge-
schieht am besten in direktem Sonnenlicht, die
Sonne darf aber nicht zu kräftig sein, sonst
kleben die Schichten zusammen, und beide
Platten sind verloren. Die Kontrolle des Kopier-
fortschritts geschieht, da wir bier zwei Glas-
platten übereinander haben, wie beim Pigment-
prozess mittels Photometers. Da die Chromat-
gelatineschicht in den späteren Bädern Neigung
zeigt, sich an den Rändern zu lösen, so wird
empfohlen, die Ränder der Platte vorher mit
Zaponlack zu bestreichen, etwa ı cm breit.
Das Quellenlassen der Kopie geschieht in
reinem Wasser, ein Einlegen von 2 bis 3 Stunden
genügt für ein gutes Relief. Namias versuchte
auch alkalische und saure Quellbäder und fand
letztere als die vorteilhaftesten; es wurden 2 ccm
Schwefelsäure auf ı Liter Wasser genommen.
Bei Verwendung von angesäuertem Wasser sind
die Platten nach der Quellung oberflächlich zu
wässern. Für die Quellung von Gelatinegummi-
platten ist dagegen Wasser mit Alaun und
Eisessig zu nehmen (siehe oben).
m
Fort mit den französisehen Formaten!
In der jetzigen Zeit wäre es am Pilatze, dass alle
deutschen Photographen auf die alten französischen
Formatbezeichnungen endgflltig verzichten. In allen
‘Kreisen wird für die Einführung rein deutscher Aus-
drücke gearbeitet, und wollen wir Photographen daher
nicht warten, bis uns diese noch immer beibehaltene
Schwäche vom Publikum krumm genommen wird.
Sehr leicht liesse sich durch einmütige Annahme von
Buchstabenbezeichnungen ein Ausweg finden.
A. Grösse für Visit;
B- ,„ „ Viktoria 9X ı2 cm;
C- ,„ „ Kabinett;
D- S „ Boudoir 13X 19 cm;
E- ;“ „ 18X24 cm- Format.
Für Prinzess, Griseldis, Promenade liesse eine Be-
zeichnung: schmal A, schmal C usw. genau erkennen,
was gemeint ist. Andere Bezeichnungen nach Städte-
namen oder sogar Namen der jetzigen Feläherren
werden wahrscheinlich von diesem oder jenem in Vor-
schlag gebracht werden. Derartige Bezeichnungen
geben zu Irrtümern Veranlassung und lassen sich nicht
so leicht einbürgern. Ich habe die feste Ueberzeugung,
dass mein Vorschlag von Photographen und Publikum
gut aufgenommen wird und bitte den Central-Verband
Deutscher Photographen- Vereine und Innungen, J. P.,
für Verbreitung durch die Vereine Sorge zu tragen.
Kurt Schallenberg.
—
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Zwangsinnung
für Photographen in dem Bezirk derHand-
werkskammer zu Arnsberg.
Sitz: Iserlohn.
Generalversammlung
am 30. November, nachmittags 4!, Uhr, im
„Restaurant Schwinn“, Unnaer Strasse.
Tagesordnung: Abstimmung über den Auf-
lösungsantrag.
Wir machen auf $ 55, Abs. 2, der Statuten auf-
merksam.
Sollte die Innung fortbestehen, so findet eine Neu-
wahl des Vorstandes statt und eventuell darauf eine
Mitgliederversammlung, bei der über Bekämpfung des
Vergrösserungsschwindels und der Finanzierung der
Innungskasse beraten werden soll.
Der Vorstand.
O. Siepmann, Vorsitzender.
59
Gentral-Verband'
Deutseher Photographen-\Vereine und
Innungen, Y.P.
Protokoll des Verbandstages
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik.
(Fortsetzung.)
:Aufklärungsflugblätter.
Zur Bekämpfung des Vergrösserungsschwindels
wurden im vorigen Jahre auf Antrag der Innung
Bielefeld 50oo Mk. zum Druck von Aufklärungsblättern
bewilligt. Im ganzen sind ‚800000 Stück gedruckt
worden. Der ursprüngliche Vorschlag, die Flugblätter
als Zeitungsbeilagen zu benutzen, hat sich, besonders
in grossen Städten, wegen der hohen Kosten nicht
durchführen lassen. Sehr gut bewährt hat sich da-
gegen das Beilegen der Flugblätter bei Ablieferung
der Bilder. Wie die Nachbestellungen beweisen, haben
die Flugblätter besonders in kleinen Städten sich be-
79°
548
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR.
währt. Ein Kollege hat, als eine Hausierkolonne
seine Stadt heimsuchte, die Flugblätter von Haus zu
Haus verteilen lassen und erreichte hierdurch, dass die
Kolonne unverrichteter Sache abziehen musste.
Von einer Seite wurde getadelt, dass das Papier
nicht gut genug sei. Soll besseres Papier genommen
werder, so erhöhen sich die Unkosten. Bei der grossen
Auflage kostet das Tausend 85 Pf. Unseren Mitgliedern
geben wir das Tausend mit 5o Pf. ab.
Herr Kneisel-Plauen verweist auf den Aufdruck
ds Herrn Stadelmann auf den Schutztaschen:
„Warnung! Bestellen Sie keine Vergrösserungen bei
Reisenden nach diesem oder anderen älteren Bildern,
bevor Sie sich nicht bei einem ortsansässigen Berufs-
photographen über Qualität und Preise erkundigt
haben. Sie sparen!“
Herr Einsiedel- München beantragt, mit der
Propaganda durch die Flugblätter fortzufahren.
Herr Stein-Worms bat ebenfalls gute Erfahrungen
damit gemacht.
Auf Antrag des Herrm Schuhmann - Karlsruhe
werden soo Mk. für Druck der Flugblätter wieder
ausgesetzt, und sollen sie in der bisherigen Art und
auf demselb n Papier gedruckt werden.
Nachdruck.
Auch in diesem Jahre waren wieder Klagen über
unberechtigten Nachdruck. Verwiesen wird auf die
Veröffentlichungen in der „Photogr. Chronik“ und im
„Photographen“, wo gezeigt wurde, wie die Verleger
jetzt versuchen, die gesetzlichen Bestimmungen zu
umgehen und einen Druck auf den Photographen aus-
zuüben. Der C. V. hat für den Verkehr mit Verlegern
Formulare drucken lassen, welche den einzelnen Ver-
einigungen zugeschickt worden sind und wovon denen
mehrere Vereinigungen schon bestellt haben.
In vielen deutschen Zeitungen ist unter der Spitz-
marke „Juristische Plauderei “ ein Artikel „Das Recht
am eigenen Bilde‘ von einem Dr. Goldfreund-
Leipzig erschienen, worüber ebenfalls in der „ Photogr.
Chronik“ und im „Photographen‘‘ berichtet wurde.
Vom Vorsitzenden wurde ein Gegenartikel an die
Zeitungen zur Aufklärung eingesandt und ist von den
meisten auch aufgenommen worden. Verschiedentlich
konnte der C. V. bei Nachdruck erfolgreich eingreifen
und für seine Mitglieder die Zahlung der von ihnen
geforderten Beträge, die zuerst bestritten wurden,
durchsetzen. Allerdings zeigte es sich auch hier wie-
der, wie gleichgültig die Kollegen vielfach sind.
Auf die Bekanntmachung, dass ein Süddeutscher
Verlag ohne Erlaubnis 28 Bilder deutscher Bischöfe
nachgedruckt hatte, wurden ungefähr nur ein halbes
Dutzend Bilder eingeschickt. Bei den Einsendern, wo
der Nachdruck festgestellt werden konnte, erzielten
wir nachträglich eine Entschädigung, die in den
meisten Fällen Io Mk. betrug. Verschiedentlich ist es
auch sonst gelungen, zwischen Verleger und Photo-
graphen auf gütlichem Wege eine Einigung zu erzielen;
sogar aus Oesterreich haben wir erreicht, So Mk. zu
bekommen.
Wie aus einer Zeitung ersichtlich ist, haben die
Verleger an das Reichsamt des Innern eine Eingabe
gerichtet, welche nicht mehr und nicht weniger be-
zweckt, als die "Wiederherstellung der Verhältnisse vor
Inkrafttreten des neuen Kunstschutzgesetzes. Der Vor-
sitzende hat eine Eingabe an das Reichsamt des Innern
ausgearbeitet.
Herr Sander- Leipzig verliest einen Brief des
Kollegen Schmidt aus Göttingen, wo über das Vor-
gehen der Firma Scherl geklagt wird. Wahrschein-
lich würde in der „Woche“ wieder die Leipziger Auf-
nahme erscheinen mit einer Notiz, dass hierunter viele
Mitarbeiter der „Woche“ seien.
Er verliest weiter den von Herrn Schlegel aus-
gearbeiteten Entwurf an das Reichsamt des Innern
und dankt dem Vorsitzenden für die Mühe, die er ge-
habt hat. .
Herr Grundner-Berlin wünscht, dass bei der
Eingabe noch besonders darauf hingewiesen wird, dass
bei Beratung des jetzt geltenden Kunstschutzgesetzes
festgestellt wurde, dass die Vorschriften bezüglich
Firma und Jahreszahl nicht durchgeführt werden
könnten. Bei unaufgeklebten Bildern wurde die Jahres-
zahl weggeschnitten, auch könnte man die Bilder ab-
weichen, und wären sie dann schutzlos. Das gleiche
war der Fall, wenn aus Versehen ein Bi d ohne Jahres-
zahl herauskam. Weil die Regierung die Berechtigung
der Forderungen einsah, wurde die alte Bestimmung
betreffend Firma und Jahreszahl fallen gelassen.
Herr Schallenberg- Hamburg berichtet über
ähnliche Erfahrungen in Hamburg.
Die Versammlung genehmigt einstimmig die Ein-
gabe an das Reichsamt des Innern und beauftragt den
Vorsitzenden, sie abzusenden. Geklagt wird weiter
über die Herausgabe der sogen. Armee - Albums, wo
die Unternehmer sich einen patriotischen Mantel um-
hängen, indem sie einen kleinen Teil des Erlöses den
Regimentern stiften. Da besonders aus den Albums
auch einzelne Bilder sehr billig verkauft werden (meist
Lichtdrucke), versuchen die Verleger durch direkte
Bitte an die Offiziere um Ueberlassung der Bilder sich
kostenlos in den Besitz derselben zu setzen. Durch
das Eingreifen des C. V. ist es auch hier gelungen,
Zahlung zu erreichen. Bei der Aussprache wird vor-
gebracht, dass es für die Photographen vielfach sehr
schwer ist, die Bilder direkt zu verkaufen, und wird
vorgeschlagen, sie lieber den Händlern zu einem ent-
sprechenden Preise zu überlassen.
Geklagt wird weiter über die ausserordentlich
niedrigen Angebote, welche die Verleger häufig machen,
statt ıo Mk. für ein Bild bekannter Persönlichkeiten
werden 3 Mk. geboten mit der Bemerkung, dass man
sonst die Bilder anderswo anfertigen lassen würde.
Ueber das Geschäftsgebaren des Verlages der „Schön-
heit‘, Werder a. H., wird berichtet: Durch Preisaus-
schreiben und Versprechung, andere Bilder zu kaufen,
bekommt der Verleger eine Menge Zusendungen. Die
ausgelobten Preise wurden.nicht gezahlt, aber die Bilder
veröffentlicht, ebenso auch einige nicht prämiierte
Bilder. Klischees der Bilder wurden sogar an andere
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
549
Zeitungen verkauft. Anzeige ist erstattet, und schwebt
die Sache noch.
Sonntagsarbeit.
Der Amtsanwalt in Essen hatte behauptet, dass
die Ausnahmebestimmung des $ ıose der Gewerbe-
ordnung die Beschäftigung der Empfangsdamen an
Sonntagen nicht gestattet, da nur „Arbeiter“ unter
gewissen Bestimmungen beschäftigt werden dürfen.
Da die Empfangsdamen keine Arbeiter sind, dürften
sie nicht beschäftigt werden. Diese Auffassung des
Essener Amtsanwaltes haben wir bekämpft und darauf
hingewiesen, dass auch in anderen Berufen Sonntags
weibliche Hilfskräfte beschäftigt werden, und dass die
Tätigkeit der Empfangsdamen als vorbereitende Arbeit
für die Porträtaufnahme anzusehen sind. In der ersten
Instanz wurden die beiden Kollegen freigesprochen.
Der Amtsanwalt hat sich nicht dabei beruhigt, sondern
Berufung beim Landgericht eingelegt. Die Ansicht,
dass die Empfangsdamen als „Arbeiter“ nicht be-
schäftigt werden dürfen, hat er fallen gelassen, aber
als neuen Grund angeführt, dass die Empfangsdamen
Sonntags keine Bilder abliefern dürfen. Bei der
Wichtigkeit der Fragen hat der Vorstand von seiner
satzungsgemässen Befugnis Gebrauch gemacht und bis
so Mk. zu den Prozesskosten beigesteuert, unter der
Bedingung, dass nur erlaubte Arbeiten ausgeführt
worden sind. Die Rheinisch-Westfälische Genossen-
schaft hat nach den Ausführungen des Herrn Arnold-
Bochum ebenfalls 5o Mk. bewilligt. Wird genehmigt.
Schlüsselgewalt der Frau.
Interessante Mitteilungen wurden über die Schlüssel-
gewalt der Frau gemacht. Wenn eine Frau ohne Er-
laubnis ihres Mannes Bilder bestellt, so ist derselbe,
falls die Bestellung im Rahmen ihres Haushaltes sich
bewegt, verpflichtet, die Bilder zu bezahlen, und
zwar wird nicht das wirkliche Einkommen in Betracht
gezogen, sondern wie die Familie nach aussen hin auf-
tritt. Ein Kollege hatte eine Hauptmannsfrau, welche
trotz der Vorwürfe ihres Mannes, wovon der Kollege
aber nichts wusste, Bilder bestellt hatte und die eigenes
Vermögen besass, auf Zahlung verklagt, da der Ehe-
gatte in Konkurs geraten war. Die Klage wurde ab-
gewiesen, ebenso eine andere Klage, wo sich die Braut
weigerte, die Bilder des bankrotten Bräutigams zu be-
zahlen. Leider wurde die Rechtsauskunftsstelle erst
in beiden Fällen nach der Entscheidung um Rat ge-
fragt. Wäre es vorher geschehen, würde bestimmt von
der Führung des Prozesses abgeraten worden sein.
Garantie bei Gold- und Platinsalzen.
Vor 4 Jahren hat der C. V. die in Betracht kommen-
den Firmen veranlasst, den Gold- und Platingehalt auf
den Röhrchen anzugeben. Eine Münchener Firma
annoncierte prima Gold- und Platinsalze. Bei verschie-
denen von dem Verbande der Händler für fachphoto-
graphischen Bedarf entnommenen Proben stellt es sich
heraus, dass das Goldsalz nicht nur zum Teil minder-
wertig, sondern auch das erwartete Gewicht von einem
Gramm nicht in allen Röhrchen enthalten war. Ge-
meinsam mit dem Händlerverein hat der C. V. einen
aufklärenden Artikel hierüber erscheinen lassen.
Tarife usw.
Herr Jungmann-Strassburg teilt den von Herrn
Graf gestellten und von der dortigen Innung unter-
stützten Antrag mit, dass der C. V. die Organisation
der Gehilfen tatkräftig unterstützen möchte, damit der
‚Senefelder- Bund, der ja schon allerorts tätig ist, keine
Erfolge hat. Der C. V. soll dahin wirken, dass die
Gehilfen organisiert werden und gemeinsam mit den
Prinzipalen arbeiten.
Herr Arnold-Bochum führt aus, dass durch die
mit den Innungen verbundenen Gehilfenausschüsse
ganz von selbst eine gewisse Organisation geschaffen
wird, und müssen wir mit dieser zusammen arbeiten.
Es ist nicht richtig, dass die Organisation der Gehilfen
erst durch die freien Gewerkschaften geschieht. Die
Tendenz des Senefelder- Bundes kommt in der Graphi-
schen Presse klar zum Ausdruck und gipfelt in der
ständigen Erhöhung der Gehälter und Abkürzung der
Arbeitszeit. Die Gehilfen im Innungsbezirk Dortmund
haben einen Tarifentwurf unterbreitet, der nicht mehr
verlangt, als die Innung ihnen auch bieten kann.
Der Vertrag soll in Form einer Geschäftsordnung in
dem Arbeitsraum ausgehängt werden. Die Innung
arbeitet dahin, die Gehilfen zusammenzuschliessen, um
mit ihnen gemeinsam zu arbeiten, und brauchen wir
den Senefelder-Bund nicht.
Herr Sander-Leipzig wünscht, dass den Gehilfen
das gegeben wird, was ihnen von rechtswegen zu-
kommt. In Leipzig ist der Tarifentwurf seinerzeit ab-
gelehnt worden.
Herr Schallenberg-Hamburg ist der Meinung,
dass die photographischen Gehilfen nicht mit gewöhn-
lichen und ungelernten Arbeitern verglichen werden
können.
Herr Schlegel-Dresden hält den C. V. nicht für
die richtige Stelle, um die Organisation der Gehilfen
in der angegebenen Art durchzuführen, sondern die
Innungen müssten selbst Fühlung nehmen. Es würde
sich empfehlen, die Organisation auf christlicher oder
nationaler Grundlage zu unterstützen. Er verweist
darauf, dass er jede Gelegenheit benutzt hat, darauf
hinzuweisen, den Gehilfen auskömmliche Gehälter zu
zahlen, damit der Friede bewahrt bleibt. In Sachsen
sei trotz Ablehnung des Tarifes ein gutes Verhältnis
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Er warnt
davor, dass die einzelnen Geschäftsinhaber Verträge ab-
schliessen, da dieses zu Unzuträglichkeiten führt.
Herr Arnold-Bochum stimmt bei, dass der C. V.
nicht die Organisation der Gehilfen in die Hand nehmen
könne. Er soll die angeschlossenen Körperschaften,
in erster Linie die Innungen, darauf aufmerksam
machen, die Gehilfenorganisation in solche Wege zu
leiten, dass man auch später mit ihnen Hand in Hand
erbeiten kann.
Herr Tiedemann-Berlin: Von der Zentral-
kommission der photographischen Gehilfen wurde an
die Innung herangetreten, einen Tarifvertrag abzu-
schliessen. Die Innung ist kein Unternehmerverband.
Wir wissen nicht, ob wir mit der Zentralkommission
$59
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
verhandeln können, da nicht bekannt ist, wie viele
Gehilfen dahinter stehen!).
Beschlossen wird, dass der Vorsitzende die nicht
anwesenden Körperschaften von der Aussprache unter-
richtet, und dass sie eine Organisation der Gehilfen
auf christlicher oder nationaler Grundlage unterstützen
möchten. (Schluss folgt.)
nn un
Zwangsinnung für das Photographen-
gewerbe, Bezirk Magdeburg.
Ausserordentliche Innungsversammlung
den 8. Juni 1914.
Tagesordnung: ı. Begrüssung und Vortrag des
Obermeisters. 2. Beschlussfassung in laufenden Prozess-
sachen. 3. Lehrlingsangelegenheiten. 4. Bestätigung
des gewählten Delegierten zu den Central-Verbands-
satzungen in Leipzig. 5. Verschiedenes.
Pankt ı. Der Obermeister, Herr Paulsen, er-
öffnet 4'/, Uhr die Versammlung und begrüsst die er-
schienenen Mitglieder.
Punkt 2. Durch unsere laufenden Prozesse sah
sich der Vorstand gezwungen, eine ausserordentliche
Innungsversammlung einzuberufen, um vor allen Dingen
dem Vorstand Vollmacht zur Führung der Prozesse
gegen Samson & Co.,, G.m.b. H., und Zielinsky-
Stendal laut $ 46 unseres Statuts zu bestätigen. Herr
Psulsen bringt einige Aktenstücke kontra Samson
& Co, zur Verlesung und erläutert in seinem Vortrag
den jetzigen Stand unserer Klagen im Zivliprozess
beim Königl. Landgericht, sowie Strafantrag bei der
Königl. Staatsanwaltschaft. Im letzten Termin ist der
Obermeister in einen Vergleich mit dem Beklagten
eingegangen (welcher verlesen wird), allerdings nur
unter Vorbehalt der Genehmigung der Innungsver-
sammlung. Nach verschiedenen Aussprachen wird ein-
stimmig beschlossen, von einem Vergleich abzusehen
und den Prozess zu Ende zu führen, um ein Urteil zu
erwirken. Die Innungsversammlung beschloss sodann
einstimmig, dem Vorstande die Genehmigung zu er-
teilen zur Führung folgender Prozesse:
a) des Zivilprozesses bei dem Königl Landgericht
in Magdeburg gegen die Firma Samson &Co,,
G. m. b. H., wegen unlauteren Wettbewerbs;
b) gegen den Photographen Zielinsky in Stendal
beim dortigen Königl. Amtsgericht wegen un-
lauteren Wettbewerbs und Unterlassung der
_ Veröffentlichung von Zugaben,
sowie ferner zur Stellung des Strafantrages gegen
Zielinsky wegen unlauteren Wettbewerbs
und gegen die Geschäftsfährerin der Firma
Samson & Co., Frau Schmul wegen un-
lauteren Wettbewerbe.
Punkt 3. In Lehrlingssachen ermahnt der Ober-
meister alle diejenigen Kollegen, welche Lehrlinge
ı) Nach den neuesten Veröffentlichungen des Senefelder - Bundes
gehören ihm etwa 235 PhotograpHien an. Wieviel hiervon in Porträt-
geschäften und wieviel in Reproduktions- und Rotationsanstalten
beschäftigt sind, ist nicht angegeben,
halten, in Zukunft noch mehr Wert auf deren Aus-
bildung zu legen; es soli kein Geschäft daraus gemacht
en.
Hierauf ergreift unser Ehrenvorsitzender, Herr
Haertwig, das Wort und nimmt Stellung zu dem
Beschluss der Stadtverordneten - Versammlung vom
28. Mai d. J. In letzterer wurden zur Einrichtung
einer Photographischen Anstalt für Reproduktion in
der hiesigen Kunst- und Gewerbeschule 2900 Mk. be-
willigt; dieselbe Summe wurde von der Regierung
bereitgestellt. Aus der Versammlung werden fünf
Herren gewählt, um einen Protest an die Handwerks-
kammer auszuarbeiten, worin dieselbe ersucht wird,
dahin zu wirken, dass bei Einrichtung dieser Klasse
die Photographen berficksichtigt werden und deren
Nachwuchs zugängig gemacht wird.
Punkt 4. Zum Delegierten zu den Central-Ver-
bandssitzungen in Leipzig zurzeit der Ausstellung wird
der Obermeister Herr Paulsen gewählt.
Von verschiedenen Seiten wird der Wunsch laut,
dass wir möglichst vollzählig nach Leipzig fahren, und
sollen alle Mitglieder kurz vorher durch Karte noch
einmal darauf hingewiesen werden.
Bei der Handwerkskammer soll um eine Unter-
stätzung nachgesucht werden für bedürftige Mitglieder
zum Besuch der Ausstellung in Leipzig.
Punkt 5. Der schriftlich eingegangene Antrag
von Herrn Keinert, betreffs Abschaffung des zwangs-
weisen Bezuges der „Photogr. Chronik“, entwickelt
wieder eine recht lebhafte und erregte Debatte, und
wird beschlossen, den Antrag zur nächsten Innung»
versammlung auf die Tagesordnung zu stellen.
Unter Verschiedenes referiert der Schriftfährer
über seine letzten Erlebnisse in der Sonntagsruhe-
Angelegenheit. Seitens unseres Herrn Begierungs-
präsidenten ist voriges Jahr bestimmt worden, dass
alle photographischen Betriebe vor Sonntag früh
ıo Uhr und von 3 Uhr nachmittags ab vollständig
ruhen müssen. Trotzdem ist das Gesetz von Atelier-
Inhabern sowohl wie von Freilichtphotographen in
der rigorosesten Weise übertreten worden, so dass sich
der Vorstand gezwungen sah, energisch polizeiliche
Abhilfe zu fordern, und ist dieselbe auch zugesagt.
Häuserphotographen mit Wandergewerbeschein, die
gerade die grössten Uebertreter des Gesetzes waren,
dürfen Sonntags überhaupt keine Aufnahmen aufsuchen.
Beantragt wird noch, an sämtliche Inhaber grösserer
Vergnüägungslokale zu schreiben, dass selbige jegliches
Photographieren von Berufsphotographen während der
Sonntagsruhe in ihrem Btablissement verbieten, falls
sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollen, sich straf-
bar zu machen.
Bei der Regierung soll angefragt werden, wer von
Photographen im Besitz eines Wandergewerbescheines
sein muss.
Die uns von der N. P. GO. in gütiger Weise über-
sandte Kollektion Musterbilder auf Alboidinpapier fand
allgemeine Beachtung, ebenso die Hintergrundfolien
und Musterbücher von Herrn J. B. Feilner erzeugten
sehr grosses Interesse, und stattet die Versammlung an
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
. 551
dieser Stelle noch einmal beiden Firmen ihren Dank’ab.
Schluss der Versammlung 7!/, Uhr.
Hugo Paulsen,
Obermeister.
Fr. Pohle,
Schriftführer.
he
Photographen -Innung (Zwangsinnung)
zu Berlin.
Ausserordenutliche Versammlung
am Donnerstag, den 26. November 1914, abends
pünktlich 8 Uhr, im Saale der „Schlaraffia“,
„Hotel Imperial“,
Euckeplatz 4, Verlängerte Charlottenstrasse.
Tagesordnung:
Punkt ı. Auskunft unseres Syndikus Herrn Justiz-
rat Dr. Görres auf juristische Anfragen seitens
der Innungsmitglieder.
Punkt 2. Statutenänderung, betreffs Ausscheidens
von Werder a.d. Havel ($ 1), Die Worte: „und
Werder a. d. Havel“ sind zu streichen.
Punkt 3. Geschättliche Mitteilungen.
Punkt 4. Genehmigung des Haushaltsplanes für das
Jahr ı915.
Pankt 5. Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes an
Stelle des erkrankten Herrn Hermann Brasch.
Punkt 6. Antrag des Herrn Hasse, betreffend Ab-
stossung der Orte ausserhalb Gross- Berlins.
Punkt 7. Antrag des Herrn Hasse, betreffend die
Berichte über die Innungsversammlungen.,
Punkt 8. Verschiedenes.
Der Vorstand:
Lorenz Tiedemann, Hugo Kammer,
L Vorsitzender. L Schriftführer.
Platin in Röhrchen & ı g 3,10 Mk.
In dieser Sitzung findet die Abstimmung über
Punkt 2 der Tagesordnung ohne Rücksicht auf die
Anzahl der erschienenen Mitglieder statt. Der Be-
schluss kann nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel
der erschienenen Stimmberechtigten gefasst werden.
—834-—
Ateliernaehriehten.
Wilhelmshaven. Herr Albert Ring eıöffnete
Marktstrasse 27 eine Werkstätte für moderne Photo-
graphie.
Zerbst. Eugen Just hat sein Photogr. Atelier
nach Bahnhofstrasse 6 verlegt.
E24
Auszeiehnungen.
Linz. Heır Adolf Kaldori, Leutnant im 84. In-
fanterieregiment, ein Sohn des Photographen Adolf
Kaldori in Linz, erhielt vom Armee- Oberkommando
die belobende Anerkennung für tapferes und besonders
hervorragendes Verhalten vor dem Feinde.
m u I 0 sm
Kleine Mitteilungen.
— Her Ernst Damm in Magdeburg-Suden-
burg, Lutherstrasse 2, will 10 Prozent aller Rechnungs-
beträge, die gegenwärtig für die in seiner photographi-
schen Vergrösserungswerkstätte hergestellten Arbeiten
bei ihm eingehen, bis auf weiteres der Unterstätzungs-
kasse des Central-Verbandes zugute kommen
lassen. Es sollen alle Rechnungen mit foıtlaufender
Zahl versehen werden, so dass jeder Besteller in der
Lage ist, sich von der Ablieferung des auf seine Be-
stellung entfallenden Unterstätzungsteils zu überzeugen.
Das Dammsche Geschäft ist in ein besonders für den
Betrieb (Vergrösserungen und Malereien) hergerichtetes
grösseres Haus verlegt, in jeder Beziehung neuzeitlich
eingerichtet und mit hinreichenden Arbeitskräften ver-
sehen worden, so dass auch während des Krieges gut
und pünktlich geliefert werden kann.
— Photographieverbot. Das stellvertretende
Generalkommando des IX. Armeekorps gibt bekannt:
„Folgendes, im erweiterten Befehisbereich der Festung
Kiel und im Bereich von Brunsbüttel für die Dauer
des Kriegszustandes fiber Photographieren, Zeichnen
usw. erlassene Verbot wird auch auf den ausserhalb
jenes Befehlsbereichs belegenen Kanalteil ausgedehnt:
1. Es ist verboten, Kriegsschiffe und Schiffe, die
im Dienste der Marine oder des Heeres stehen, Lutt-
schitte, Flugzeuge, Kriegsschiffsneubauten (auch noch
auf Stapel stehende), Teile, die für Neubauten bestimmt
sind, Feldbefestigungen, Feldstellungen und die An-
lagen des Kaiser Wilhelm- Kanals zu photographieren,
abzuzeichnen oder sonstwie aufzunehmen.
2. Sofern nicht nach anderen Gesetzen, namentlich
nach dem Verratsgesetz, eine härtere Strafe verwirkt
ist, tritt bei allen Zuwiderhandiungen und bei3dem
Unternehmen solcher Zuwiderhandiungen Geldstrafe
bis zu 300 Mk. oder Haft bis zu 4 Wochen ein.
Ausserdem kann auf Einziehung der Aufnahmen und
Zeichnungen und der benutzten Apparate, gleichgültig,
wen sie gehören, erkannt werden.
Anträge auf Ausnahmen von diesem Verbot sind
an das stellvertretende Generalkommando des IX. Armee-
korps einzureichen.“
— Fachausstellung der Photographie. An-
fangs Dezember d. J. beabsichtigt das Kunstgewerb-
liche Museum in Prag eine photographische Porträt-
ausstellung zu veranstalten. Infolge geringen Platzes
soll die Ausstellung nur Arbeiten von Berufsphoto-
graphen enthalten. Die Berufsphotographen werden
aufgefordert, sich an dieser Ausstellung zu betelligen.
Platzmiete wird nicht erhoben. Auskünfte in der
Museumskanslel.
— Durch ein Schadenfeuer wurde das Atelier
des Photographen W. Mann in Einbeck mitsamt der
Einrichtung eingeäschert. Der Schaden beträgt mehrere
1000 Mk.
a
552 s
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Eingesandt.
Berichtigung zum Protokoll der vierten ausser-
ordentlichen Innungsversammlung der Zwangsinnung
tür das Photographengewerbe in den Stadtbezirken
Müinchen-Pasing. Herr Böhm gab folgende Er-
klärung ab:
Im Auftrage des heute zu den Fahnen einberufenen
Herrn Möller möchte ich der Innungsversammlung
folgende Darstellung zur Angelegenheit Obergassner
geben: Herr Möller machte Herrn Obergassner In
der letzten Sitzung der Münchener Photographischen
Geselischaft den Vorhalt, dass sein Geschäftsgebaren
nicht einwandfrei war und dem kleinen Photographen
dadurch das Brot aus dem Munde genommen werde.
Herr Obergassner gab hierauf folgende Er-
läuterung über das Verfahren bei seinen Gratisaufnahmen
ab: Meine Herren, es war gar kein schlechtes Geschäft,
ich machte dies einfach so: jeder, der umsonst photo-
graphiert sein wollte, bekam einen Zettel mit einer
Nummer angeheftet; auf die Frage, was der Zettel zu
bedeuten habe, wurde dem Betreffenden mitgeteilt,
dass dies das Zeichen sei, dass die Aufnahme kosten-
los gemacht wurde. Mehrere Soldaten hätten dann
vorgezogen, die Aufnahme lieber zu bezahlen.
Dass Mittellosen ein Geschenk gemacht würde,
finde ich ganz nett, aber ein derartiges Blossstellen lässt
keinen Patriotismus erkennen.
Herr Obergassner erwiderte: Es war ein ganz
kleiner Zettel und kein Schild, wie man es einem Preis-
ochsen umhängt (hier musste ich und einige Herren
lachen); dies ist nicht lächerlich, sondern sehr ernst.
Herr Obergassner brach dann die Antwort ab.
(Hierauf Böhm:) Herr Obergassner, es sind
dies ihre eigenen Worte gewesen, dies können sie
nicht bestreiten.
Herr Franz Grainer, das Mitglied des Schieds-
gerichts, konnte in der nächstfolgenden Innungs-
versammlung (Oktober) obige Aussage nicht entkräften,
musste vielmehr zugeben, dass sich Herr Ober-
gassner vor etwa zehn Herren der M. Ph. G. schlecht
verteidigt habe.
Müuchen, den 4. November 1914.
Jos Paul Böhm.
Patente.
KL 57. Gruppe ı. Nr. 272764 vom ı5. April 1913.
Ludwig Hess in Berlin und Frederick Joseph Gottlieb
in New York.
ı. Verfahren zur Herstellung von Notensatzvor-
lagen für photomechanische Reproduktion mittels Hand-
stempel, dadurch gekennzeichnet, dass lichtdurchlässiges
Papier zuerst mit einem ebenfalls lichtdurchlässigen
Kreuzraster und alsdann mit dem Notenliniensystem
in lichtundurchlässigen Farben versehen wird, worauf
man die Noten mit einem Stempel einträgt, der über
der Notenletter Fährungsteile, z. B. in Kreuzform,
trägt, von welchen jeder parallel zu einer der beiden
Richtungen der Rasterlinien beim Auftragen eingestellt
wird.
2. Stempel für das Verfahren nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch über der Notenletter, z. B. in
Kreuzform, angebrachte Führungsteile.
El. 57. Gruppe 18. Nr. 264207 vom 10. September 1912.
Jan Szczepanik in Tarnow, Galizien, und Franz Habrich
in Hagen i. W.
1. Verfahren zur Herstellung von Ausbleichschichten
für Mehrfarbenphotographie, die schon sensibilisiert sind
oder erst vor dem Gebrauch sensibilisiert werden, da-
durch gekennzeichnet, dass Pulvermassen mit ausbleich-
fähigen Farbstoffen, Rot, Gelb und Blau, echt (nicht
„blutend‘“) gefärbt und dann mit oder ohne Hilfe eines
Bindemittels, weiches auch echt gefärbt und eventuell
sensibilisiert sein kann, auf Unterlagen, wie Papier, Film,
Glas, mit oder ohne Unterguss aufgetragen werden.
2. Ausführungsweise des Verfahrens nach Anspruch ı,
dadurch gekennzeichnet, dass an Stelle eines, zweier
oder aller drei Farbenpulver entsprechend gefärbte, in
dem Bindemittel emulgierte Substanzen verwendet
werden.
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage ı71. Herr. Ch. Sch. In V. Gibt es eine
Vorschrift, um ein Bad anzusetzen, welches das Schnell-
fixierbad, das sich im Handel befindet, vollständig er-
setzt?
Antwort su Fyage 171. Die Schnellfixierbäder
des Handels enthalten als wirksamen Bestandteil Am-
moniumthiosulfat, und man kann Bäder, die den Schnell-
fixierbädern des Handels in ihrer Wirkung im all-
gemeinen entsprechen, aus diesem Salz herstellen, doch
kann die Selbstherstellung dieser Bäder nicht em-
pfohlen werden, da sich bei der Mischung von Au-
moniumthiosulfat mit Natriumbisulfit oder einer anderen
zwecks Ansäuerung des Bades verwandten Substanz
Schwierigkeiten ergeben. Die Schnelifixierbäder des
Handels sind durch die ausserordentlich gute Löslich-
keit sehr vorteilhaft ausgezeichnet, während selbst her-
gestellte Gemische im allgemeinen in dieser Beziehung
Schwierigkeiten bieten. Ausserdem ist der Preis der
Schnellfixierbäder des Handels ein sehr mässiger und
nicht viel höher als der, welcher bei der Selbsther-
stellung aufgewendet werden muss.
Fyage 172. Herr A. Sch. in B. Gibt es Muster-
oder Vorlageblätter zum Malen von Gruppen, Tableaus
(Vereine usw.), wo sind dieselben zu haben? Gemeint
sind mit obiger Frage die dekorativen Malereien, wie
sie die sogen. Pietzner- Tableaus und andere aufweisen.
Antwort su Frage ı72. Eine Sammlung solcher
Muster ist uns nicht bekannt, und es dürften solche
wohl auch nicht existieren. Wir empfehlen Ihnen, die
ersten Jahrgänge des Ateliers des Photographen durch-
zublättern, in denen sie massenhaft derartige Vorlagen
in den Kunstblättern finden, welche elle möglichen
Anregungen zu derartigen Gruppenaufnahmen geben.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag vog Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 93/94.
a2. November.
I9Q14.
Kriegsnotspende Deutseher Photographen.
Quittung und neuer Aufruf um Hilfe.
Es gingen weiter ein: H. Weinberg-Bacau
(Rumänien) 5 Mk ; Helene Mengel- Breslau
5 Mk. ; Neue Photographische Gesellschaft Berlin
50 Mk.; August Mohaupt- Oldenburg, II. Rate,
10 Mk.; Otto Jöckel-Leipzig ıo Mk.; Wilhelm
Hoffschild - Berlin ı0o Mk.; Fritz Fuchs-
Bremen 3 Mk.; K. Sarninghausen - Bönning-
stedtt 5 Mk.;, Habermann-Gotha 5 Mk.;
B. Schüssel-Sprottau 5 Mk.; Photographen-
innung der Grafschaft Glatz 25 Mk.; Molitor-
Neustadt (Baden) 5 Mk.; Samson & Co.-Duis-
burg 10 Mk.; Julius Erichson-Dresden 30 Mk.;
Photographeninnung Danzig 20 Mk. Zusammen
bis zum ı2. November 4091,80 Mk.
An Sachen gingen ein: Neue Photographische
Gesellschaft Berlin, photographische Waren im
Betrage von 50o Mk. Eduard Blum -Berlin
Gutscheine für Vergrösserungen im Werte von
150 Mk. Freundt-Hannover zwei Hinter-
gründe. Herzog & Co.-Hemelingen Trocken-
platten. Adolf Sander-Leipzig eine Reise-
kamera 18X24 cm mit drei Doppelkassetten,
fünf verschiedenen Porzellanschalen 24X30 bis
30x40 cm Grösse. O. Rutz in St. Moritz eine
Reisekamera 13x 18 mit vier Doppelkassetten,
sowie sechs Stück 18x24 Doppelkassetten.
In letzter Quittung ist ein Versehen vor-
gekommen. Es wurden von G. F. Kuhlmann-
Hamburg 50 Mk. bestätigt. Es muss heissen
C. Friedrich Kuhlmann-Hamburg.
Wie nun in den ost- und westpreussischen
Bezirken festgestellt wurde, handelt es sich um
60 bis 75 Kollegen, die um all ihr Hab und
Gut gekommen sind. Für diese Kollegen sind
von verschiedenen Seiten zwar Kartons in älteren
Mustern sehr reichlich vorhanden, aber es fehlen
Stative, Entwicklungsschalen, namentlich Grösse
13X 18 cm, Kopierrabmen, Klammern, ganz ab-
gesehen von den anderen Materialien.
Es ergeht daher nochmals und dringend an
alle diejenigen, die nur irgend in der Lage
dazu sind, an alle Freunde, Gönner, Händler
und Fabrikanten sowie die Mitglieder des C. V.
die dringende und herzliche Bitte, nach Kräften
zu geben. Wie aus der vorstehenden Angabe
hervorgeht, handelt es sich um eine grosse Zahl
von Kollegen, die ihre Habe verloren haben
und es müsste eine Ehrenpflicht für jeden Kol-
legen oder Fabrikanten wie Händler sein, die
unverschuldete Not zu lindern.
Auch das Geld müsste viel reicher eingehen!
Wenn man bedenkt, dass erst 4000 Mk. zu-
sammengebracht worden sind, dass aber im
Deutschen Reiche 7500 Photographen sind, und
dass der grösste Teil der eingegangenen Gelder
von einer kleinen Gruppe von Vereinen, Innungen
und Einzelpersonen aufgebracht worden ist, so
ist der Erfolg der Aufrufe wirklich beschämend.
Bei Herrn Karl Schwier in Weimar sind ja
von einigen Fabriken über 2000 Mk. eingezablt,
die auch zur Linderung der Not dienen sollen,
alles macht aber erst rund 6000 Mk. Gäbe nur
die Hälfte der deutschen Photographen auf die
Person 5 Mk, so käme eine Summe zusammen,
die eher dem Ansehen der Photographen ent-
spräche, und der Not könnte eher gesteuert
werden.
Zum dritten Male müssen die ostpreussischen
Kollegen flüchten, während wir ruhig unserer
Arbeit nachgehen können und nichts verloren
haben, ja zum Teil sogar noch gute Geschäfte
machen können.
Wer das Herz auf dem rechten Flecke hat,
der helfe uns, nicht um Ehren einzuheimsen,
nein die Nächstenliebe wollen wir zeigen, dem
bedrängten Kollegen beispringen. Nicht nur
die ost- und westpreussischen Provinzen, auch
das Elsass wird sich an uns wenden, und was
soll mit den Angehörigen derjenigen Kollegen
werden, die im Felde für uns und unsere Güter
kämpfen und verbluten?
Der Worte sind genug gewechselt, lasst
mich auch endlich Taten sehn!
Wer unsere Liebestätigkeit unterstützte, wer
uns Gaben zukommen liess, dem sei an dieser
Stelle von ganzem Herzen gedankt. Die vielen
guten Beispiele mögen für die Rückständigen
ein Ansporn sein, sich zu bessern!
Sachsendungen an Herrn Obermeister
Willibald Zehr-Elbing und Barsendungen
an Adolf Sander, Leipzig - Goblis, Gohliser
Strasse 53, erbeten.
554
Warnung!
Wer Gesuche des Photographen Emil
Radtke aus Darkehmen, zurzeit Guteher-
berge bei Danzig, erhält, wolle gefälligst erst
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
bei dem Unterzeichneten Auskunft einholen und
dem Gesuche nicht entsprechen.
Adolf Sander.
— N —— ——
Rundsehau.
— Wiederberstellung angegilbter
Bromsilberbilder, Beseitigung farbiger
Schleier in Negativen. Infolge unzureichen-
den Fixierens oder Wässerns stellt sich bei den
Bromsilberbildern bekanntlich nach einiger Zeit
Zersetzung, Vergilbung der Bildschicht ein; es
handelt sich um eine partielle Schwefelung.
Blake Smith gibt im „British Journal“ seine
Erfahrungen preis, derartige Bilder zu restau-
rieren.
Das Bild wird zunächst 2 Minuten oder länger
in Wasser geweicht und dann auf ıo Minuten
in eine gesättigte Lösung von Alaun gelegt.
Nach kurzer Abspülung unter der Wasserleitung
wird eine Bleichung vorgenommen. Man halt
für letztere am besten zwei Vorratslösungen:
Lösung A.
Kaliumpermanganat 1, g,
Wasser er . Ioo ccm,
Lösung B.
Chlornatrium 8g,
Alaun . z
Wasser . . I60 ccm,
konzentrierte Schwefelsäure 25 Tropfen.
Für die Bleichung fügt man ı Teil Lösung A
zu 4 Teilen Lösung B. Der Prozess geht sehr
schnell vonstatten, es entstehen dabei keine
schädlichen Gase. Nach dem Bleichen wird
fast immer eine leichte Gelbfärbung in dem
Papier verbleiben. Diese Antönung beseitigt
man am besten vor der Rückentwicklung des
Bildes, und zwar indem man dieses nach ober-
flächlicher Abspülung in eine Lösung von:
Alaun . . ... 8g,
Natriumsulfit, kristallisiert Ian
Wasser . 150 ccm,
konzentrierter Schwefelsäure 5 Tropfen
legt. Sobald die Gelbfärbung verschwunden ist,
werden die Bilder etwa ıo Minuten in fliessen-
dem Wasser gewaschen und hierauf mit:
Amidol . 1g,
Natriumsulfit, kristallisiert: 6„
Wasser . . I5o ccm,
Soda, kristallisiert 1g
zurückentwickelt. Zum Schluss wiederum Wässe-
rung.
Mit gleicher Behandlung können auch braune,
gelbe oder grüne Färbungen in Negativen,
entstanden durch Oxydationsprodukte der Ent-
[Nachdruck verboten.]
wicklersubstanzen, beseitigt werden. In diesem
Falle tut man gut, die Quantität der Lösung A
im Bleichbade doppelt zu nehmen.
Zur Entfernung dichroitischer Schleier
benutzt Smith den Bichromat - Chloridbleicher:
Kaliumbichromat . zig
Chlornatrium 158
Wasser . . 150 ccm,
konzentrierte Schwefelsäure Bu.
wird mit 5 bis 10 Volumteilen Wasser verdünnt.
Die Platte wird zuvor in Wasser geweicht. Die
feine Silberschicht, die den dichroitischen Schleier
enthalt, wird durch angeführte Lösung völlig
und schnell in Chlorsilber verwandelt, ehe eine
merkliche Einwirkung auf das eigentliche Silber-
bild stattgefunden bat. Die Platte wird nach
Verschwinden des Schleiers sogleich aus dem
Bade genommen, gewässert, fixiert und wieder
gewässert.
Die dichroitischen Schleier haben vornehm-
lich ihre Ursache in Verwendung von geschwächten
Entwicklern mit zu hohem Natriumsulfitgehalt,
ferner in dem Hineinbringen von Negativen oder
Papierkopien unmittelbar vom Entwickler in das
Fixierbad, ohne Wasserabspülung. Das gewöhn-
lichste Beispiel des ersten Falles bilden die
leicht entstehenden Gelbfärbungen bei Gaslicht-
papieren, also infolge Gebrauchs ungeeigneter
Entwickler.
— Wiederherstellung vergilbter Photo-
graphien. R.Namias empfiehlt in der „Photogr.
Korrespondenz“ den nachstehenden Weg für
Wiederherstellung ausgeblasster Photograpbien;
es ist bei dieser Behandlungsweise besondere
Rücksicht darauf genommen, dass im Bilde durch
Zersetzung entstandene Silberverbindungen nicht
durch die angewandten Lösungen zerstört werden,
sondern nach Möglichkeit erhalten bleiben und
für die Bildergänzung in praktischer Weise be-
arbeitet werden.
Das Bild wird zunächst chloriert, indem es
auf 5 Minuten in eine Lösung von:
Kupfersulfat 1g,
Chlornatrium . 5,
Wasser . 100 ccm
gelegt wird; danach ir gründlich gewässert.
Für die Schwärzung des Bildes zieht Namias
die Behandlung mit Natriumstannit der mit
Entwicklerlösung vor, ersteres bewirke eine
sehr beträchtliche Verstärkung des Bildes. Das
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
555
De
En m
Natriumstannit wird erhalten, indem man einer
einprozentigen Zinnchlorürlösung nach und nach
so viel zehnprozentiger Aetznatronlösung zu-
fügt, bis der anfänglich entstandene Nieder-
schlag gerade wieder verschwindet; ein Ueber-
schuss ist zu vermeiden. Nachdem das Bild
einige Minuten in diesem Natriumstannitbade
gelegen, hat es genügende Kraft erreicht und
wird nun zum Schluss gut ausgewässert.
Bei Bedarf kann nochmals eine Verstärkung
des Bildes vorgenommen werden, indem das
ausgewässerte Bild mit Sublimat und dann
wiederum mit Natriumstannit behandelt wird.
— Einfluss des Krieges auf die Photo-
graphie in Amerika. Die nachfolgende Notiz
aus „American Photography“ dürfte allgemein
interessieren, da sie uns einen Beweis von der
Bedeutung unseres Exportes und zugleich der
hohen Schätzung unserer Waren in Amerika
liefert.
„Es ist unvermeidlich, dass der gegenwärtige
europäische Kampf auch Folgen von weittragen-
der Bedeutung für die amerikanischen Photo-
graphen mit sich bringen wird. Die amerikani-
schen Fabrikanten haben einen sehr grossen
Anteil an der Deckung des Bedarfs von photo-
graphischen Artikeln in den Vereinigten Staaten,
aber dennoch bleibt der Einfuhrumfang von
Rohmaterialien und fertigen Produkten aus
Europa ungeheuer. Unglücklicherweise stellt
Deutschland die stärkste Bezugsquelle dar, und
augenblicklich sind Exporte aus diesem Lande
gänzlich abgeschnitten, und das auf ganz un-
bestimmte Zeit hin. Aus Deutschland beziehen
wir den grösseren Teil an photographbischem
Rohpapier, alle praktisch wichtigen photographi-
schen Chemikalien, dann die meisten optischen
Gläser, fast alle Typen von beliebten Miniatur-
kameras und andere mannigfache Artikel. Es
"trifft sich wenigstens glücklich, dass die im-
portierenden Firmen der Vereinigten Staaten
im allgemeinen einen ziemlich reichen Vorrat
baben, und es ist anzunehmen, dass sich für
manche Waren, bevor die jetzigen Lager er-
schöpft sind, neue Bezugsquellen eröffnen werden,
sei es im eigenen Lande oder aus Gebieten, für
deren Handel der Ozean freisteht. Daher liegt
für die Photographen kein Grund zu grosser
Beunrubigung vor, dass ihnen irgend etwas zur
Ausübung ihres Berufes mangeln könnte. Ge-
wisse Marken in mancherlei Ware mögen zeit-
weise aus dem Handel verschwinden, dennoch
wird zweifellos eine Fülle von Kameras, Platten,
Entwicklern und Kopierpapieren vorhanden sein,
wennschon es sich jeder Schätzung entzieht,
wie lange der Krieg noch dauern wird. Es ist
aber sicher, dass die Preise für manche Fabri-
kate wesentlich teurer werden, und solches hat
in der Tat schon eingesetzt. Wo die Bezugs-
quellen eng begrenzt sind, wird man jedoch
klug handeln, wenn beide, Grossist und Wieder-
verkäufer, sich gegen die unausbleiblichen höheren
Preise auf ihren nächsten Bedarf hin ver-
sehen, aber andererseits der Neigung gewisser
Seiten, übergrosse Vorräte aufLager zu nehmen,
entgegentreten. Dementsprechend finden wir
bei den meisten Händlern auch das Bestreben,
an die einzelnen Konsumenten nur kleine Mengen
abzugeben, um so jedem Photographen die
Aussicht für eine möglichst lange Bedarfsdeckung
zu bieten.“
Es liegt ja jetzt vor jedermann klar, dass
England, das uns um den ungeheuren Auf-
schwung in Industrie und Handel aus eigener
Kraft seit Jahren scheel anblickt, schon lange
mit uns feindlich gesinnten Staaten hinterrücks
Pläne für einen gemeinsamen Einfall in das
deutsche Staatsgebiet geschmiedet hat. England
wird aber in dem angezettelten Weltkriege sicher
arge Enttäuschungen erfahren.
— Amidolentwickler. Harold Baker
hat nach „British Journal“ Nr. 2830 für den
Amidolentwickler eine Formel mit Kaliummeta-
bisulfit- und Sodazusatz als besonders vorteil-
haft befunden. Das Amidol soll in dieser
Formel fast so elastisch sein wie der alte Pyro-
Ammoniakentwickler, der allerdings auch den
Uebelstand besass, unterexponierte Platten sehr
hart herauszubringen. Die nachstehende Amidol-
vorschrift soll von diesem Fehler frei sein.
Lösung A.
Natriumsulfit ee 20 8,
Kaliummetabisulft . . . 40,
Amidol . u. ee. OL
Wasser . ı Liter,
Bromkali A 3,5 g-
Lösung B.
Soda (kristallisiert) . 60. g,
Natriumsulft . 20 „
Wasser . ı Liter.
Für normale Expositionen nimmt man 4 Vo-
lumenteile Lösung A, 2 Teile Lösung B und
6 Teile Wasser. Liegt starke Unterexposition
vor, so kann der Gehalt an Soda verdoppelt
werden, bei Ueberexposition dagegen ist die
Soda auszulassen.
„Es empfiehlt sich überhaupt, so wenig Soda
als möglich zu nehmen, da dann der Entwickler
viel länger farblos und klar bleibt. Ein zu
grosser Zusatz von Soda veranlasst Schleierung
der Platte.
Für Bromsilberpapiere können die gleichen
Formeln benutzt werden, doch nehme man die
Lösungen verdünnter. — Bei der Entwicklung
von Bromsilberkopien beobachtete Baker folgen-
des: Bei Verwendung eines gewissen Brom-
silberpapierfabrikats, das sonst brillante Resul-
tate gab, stellten sich patzige Schatten ein, so-
80"
536
bald der Entwickler Soda enthielt; wurde aber
eine beträchtlich längere Exposition gegeben
und der Entwickler in saurem Zustande, ohne
Soda, verwendet, so wurden viel weichere
Drucke, völlig frei von pechigen Schatten, er-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
reicht, aber die Tönung der Bilder ist so nicht
gefällig.
Harold Baker empfiehlt den sauren
Amidolentwickler auch ganz besonders für den
jetzt so beliebten Bromöldruck.
—
Die Nitralampe.
Vortrag, gehalten im Verein Schlesischer Fachphotographen.
Meine Herren! Seit dem Erscheinen der Metall-
tadenlampen im Jahre 1906 war die Konstruktion dieses
Beleuchtungsmittels einer reichhaltigen Veränderung
unterworfen. Mit dem Bestreben, die Stromkosten pro
Lichteinheit zu reduzieren und damit die elektrische
Beleuchtung immer weiteren Kreisen zugänglich zu
machen, wechselten die Lampenarten fast von Jahr zu
Jahr. Die Fabrikation der Allgemeinen Blektrizitäts-
Gesellschaft schuf beispielsweise bis zum Jahr 1914
über den Entwicklungsstufen: Metallfadenlampe und
Metalldrahtlampe, neuerdings die Spiraldrahtlampe und
die Nitralampe. Letztere soll Gegenstand meiner
heutigen Ausführungen sein und sehen Sie einige der-
jenigen Lampentypen hier aufgehängt, welche berufen
erscheinen, Ihr Interesse zu verdienen. Eine kurze
kritische Betrachtung der bisherigen Bogenlichtbeleuch-
tung wird die Zweckmässigkeit der Nitralampe als künst-
liche Lichtquelle für Ateliers erkennen lassen. Mit
dem Eisscheinen geeigneter Bogenlampen war die Un-
abhängigkeit des Ateliers vom Tageslicht gegeben.
Die erzielten günstigen Resultate führten daher zur
allgemeinen Anwendung der elektrischen Bogenlampe,
so dass heute wohl jedes moderne Atelier mit elektri-
scher Bogenbeleuchtung ausgerfistet ist. Die Licht-
stärken der einzelnen Lampen schwanken, je nach dem
Beleuchtungszweck und der Belichtungsart, zwischen
600 und 2000 Kerzen pro Lampeneinheit, bei einer
Stromstärke von 6 bis 20 Ampere pro Stromkreis und
einer Netzspannung von 110 bis 220 Volt. Da die
Bogenlampen nur mit einer Lichtbogenspannung von
40 bis ıio Volt fabıiziert werden können, muss in allen
Fällen mit entsprechend bemessenen und Energiever-
Iuste mit sich bringenden Vorschaltwiderständen ge-
arbeitet werden. Die Verluste nehmen bei einzel-
geschalteten Lampen Werte an, welche unter Um-
ständen grösser sein können als die zur Lichtausbeute
angewendete Energie. Es haftet demnach dem Be-
triebe mit Bogenlampen immerhin ein Ausserst geringes
Anpassungsvermögen an die Bedürfnisse eines Kunst-
lichtateliers an. Die Lichtquelle der Bogenlampe selbst
sind neben dem Flammenbogen die Spitzen der Kohlen-
stifte. In der Eigenart der Flamme liegt es nun, dass
dieselbe mit sbsoluter Ruhe brennt und daher die
Helligkeit der Lampe dementsprechend eine mehr oder
weniger schwankende ist. Bei Verwendung von Stativ-
lampen mit offen brennendem Lichtbogen treten die
erwähnten Lichtschwankungen durch nicht zu ver-
meidende Zugluft im Raum störend hervor. Hierzu
kommen noch in Wechselstromanlagen die periodisch
in kurzen Intervallen wiederkehrenden, mit der Natur
des Wechselstromes begründeten Flimmererscheinungen.
Neben diesen Begleitumständen während des Betriebes
treten die notwendigen Vorbereitungen, wie Kohlen-
einsetzen und Reinigen der Lampen, und nicht selten
wird entweder durch Dauerarbeit oder versäumte Pflege
die notwendige Betriebsbereitschaft der Beleuchtung
vermisst. Allgemein dürften wohl die geschilderten
Tatsachen in langjähriger Praxis ihre Bestätigung ge-
funden haben und daher unwidersprochen bleiben.
In zusammenfassender knapper Form gekennzeichnet
mösste also diejenige elektrische Lichtquelle der idealen
Beleuchtung näher kommen, welche neben gleicher
Fülle von chemisch wirkenden Strahlen ı. weitgehen-
des Anpassungsvermögen, 2. ruhiges Licht und 3. stete
Betriebsbereitschaft gewährleistet.
Den genannten drei Lichtbedingungen will die
Nitralampe gerecht werden. Die Lampen werden von
der A.E.G. in Kerzenstärken von 200 bis 3000 bei
einer Spannung von 55 bis 220 Volt hergestellt, wobei
für ein und dieselbe Lampe die Art des zugeführten
Stromes (ob Gleich- oder Wechselstrom) gleichgültig
bleibt. Da, wie bereits erwähnt, die Lampe durch ihre
eigenartige Konstruktion einen Stromverbrauch von
0,5 Watt pro Kerze hat, ist mit der Angabe der Kerzen-
zahl auch der Wattverbrauch gegeben. Eine reiche
Auswahl unter den fabrikationsmässig von der A. E.G.
hergestellten Typen, worüber die Tabelle ı Aufschluss
gibt, gestattet für jeden Spezialfall die Verwendung
derjenigen Lichtstärken, welche im Atelier als zweck-
mässig bestimmt wurde, und stets ist mit der Lampen-
wahl ein bestimmter Stromverbrauch verkettet.
Bezüglich der vorher festgestellten Bedingungen 2
und 3 wurde erwähnt, dass die A. E. G.- Nitralampe
zu den Metalldrahtlampen zu rechnen Ist. Ein allseitig
umschlossener Wolframdraht wird in einer Stickstoff-
atmosphäre durch den elektrischen Strom nahezu auf
seine Schmelztemperatur und so zur intensiven Glut
gebracht. Die Nitralampe leuchtet daher mit absolut
ruhiger, gleichbleibender Intensivität, ohne jede Wartung
und Vorbereitung, wie die bekannten Metalldraht:
lamper, jedoch nicht in gelber, sondern in rein weisser,
dem Tageslicht angenäherter Farbe.
Es dürfte wünschenswert erscheinen, ‘einige Mit-
teilungen über die bisher mit Nitralampen im prakti-
schen Betriebe gesammelten Erfahrungen über Lebens-
dauer usw. zu hören: Seit Erscheinen dieser neuen
Lampe auf dem Markte erfreut sich diese eines leb-
haften Zuspruchs. Es kann trotz erweiterter Fabri-
kation die gesteigerte Nachfrage kaum befriedigt
werden. Die Lampen haben eine Lebeusdaner von
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
557
etwa 800 Brennstunden, es sind aber bereits Fälle be-
kannt, in denen Ioco und mehr Stunden erreicht
worden sind. Die Empfindlichkeit gegen Stösse ist
nicht geringer wie bei den bekannten Metalldraht-
lampen. Besondere Vorkehrungen, wie federnde Auf-
hängungen usw., können nach den bisherigen Er-
fabrungen vermieden werden. Besonders wurde bei
Ausbildung des Sockels mit dem Gewinde auf eine
solide Befestigung desselben an den Glashals der Lampe
gelegt. Von einem Aufkitten ist vollständig abgesehen.
Der federnd geschlitzte Rand wird mittels der Metall-
bandagen um einen eingeschmolzenen Glasrand am
Hals angeklemmt. Ein Herabfallen der Lampe ist
daher vollkommen unmöglich. Ferner wird von jedem
Glählampenverbraucher der Fortfall der üblichen Glas-
spitze begrüsst werden.
Der Fortschritt, welcher mit dem Erscheinen der
Nitralampe auf dem Gebiete der Metalldrahtlampen-
fabrikation OT wurde, wird nicht unbemerkt
und ohne umwälzende Folgen an dem Spezialgebiet,
der Photographie, vorübergehen können. In Verbindung
mit Spezialarmaturen, welch letztere die Anwendung der
Nitralampe als Atelierlichtquelle begünstigen werden,
wird sich die Nitralampe den Platz sichern, welcher
ihr mit Rücksicht auf die vorher festgestellten Leit-
sätze: Anpassung an das Lichtbedärfnis, ruhiges Licht
und stete Betriebsbereitschaft, angewiesen werden wird.
Bei dieser Gelegenheit sei noch erwähnt, dass der
Verfasser in Gemeinschaft mit. ihrem Vorsitzenden,
Herrn Götz, im Atelier des genannten Herrn ein-
gehende praktische Versuche mit der Nitralampe in
Vorbereitung hat!), über deren Ergebnis wir in einer
der nächsten Versammlungen berichten werden.
ı) Eine Probe einer solchen von Herrn H. Götz in Breslau
gemachten Aufnahme werden wir demnächst in „Das Atelier des
Photographen‘“ veröffentlichen.
a ———
Innungs- und Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Gentrali-Verband
Deutscher Photographen-Vereine und
Innungen, J.P.
Protokoll des Verbandstages
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus-
stellung für Buchgewerbe und Graphik.
(Schluss.)
C V.-Medaillen.
Für die Schaffung- von Medaillen waren eine An-
zahl Entwürfe eingegangen, welche der Versamm-
lung vorgelegt wurden. Wir hatten schon in Stutt-
gart verschiedene Entwürfe von Herrn Professor
Börmel, die aber keinen Anklang gefunden haben;
sie wurden trotzdem noch einmal vorgelegt. Es ist
nicht leicht, einen passenden Entwurf für die Medaillen
zu finden, worin erstens das Gewerbe symbolisiert wird
und auch weiter der Gedanke des Verbandes aus-
gedrückt wird. Es sind zuerst drei Entwürfe von Pro-
fessor Sturm, einmal das „Licht‘ darstellend, dann
eine weibliche Figur entwickelnd und noch eine
weibliche Figur Aufnahmen machend, wo der Apparat
von Putten umtanzt wird. Ein anderer Entwurf, der
zuerst -befremdend wirkt, der aber nicht als schlecht
bezeichnet werden kann, wurde von der Firma Glaser
& Sohn, Dresden, eingeschickt. Dieselbe hat als
Symbol unseres Berufes einen Skarabäus, den Licht-
käfer der alten Aegypter, gewählt, auf der Rückseite
ein Deutscher Reichs-Adler, um den Verband zu symboli-
sieren. Wir haben leider kein ausgesprochenes Symbol
für unseren Beruf, und sind alle möglichen Dinge
schon in Anwendung gebracht worden: Kameras,
Objektive, Brenngläser usw. Wäre uns der Skarabäus
nicht zu ungewohnt, so ist der Entwurf für sehr
gelungen anzusehen. Die Berliner Medaillenmtnze hat
verschiedene Entwürfe eingesandt. Es sind einige
weibliche Figuren, die recht hübsch sind, nur hätten
wir gern für unseren Verband einen eigenen Entwurf
und nicht einen solchen, der schon vorhanden ist.
Auf der Vorderseite der Medaille wollte die Berliner
Medaillenmünze einen Daguerrekopf, dessen Modell
auch vorliegt, anbringen. Dieser Daguerrekopf ist vom
Berliner Verein im vorigen Jahre für seine Verdienst-
medaillen benutzt worden und wirkt sehr gut. Herr
Lottermoser- Pforzheim hat auf Veranlassung von
Herrn Stadelmann eine Zeichnung geschickt, die
aber wenig in Frage kommen kann, da sie ausgesprochen
für Amateure, aber nicht für Fachphotographen ist.
Von Herrn Strnad liegt eine Skizze vor, ein Reichs-
adler im Sonnenstrahlenglanz mit der Umschrift des
Verbandsnamens.
Herr Schuhmann-Karlsruhe kommt auf seinen
früheren Antrag zurück, die Kunstschulen in Karlsruhe
und Pforzheim zu beauftragen, Entwürfe einzusenden
und hierfür einen entsprechenden Preis auszusetzen.
Herr Schallenberg- Hamburg findet den Ent.
wurf mit dem Lichtkäfer nicht unübel.
Herr Sander-Leipzig führt aus, dass die vor-
gelegten Entwürfe, die zum Teil von bekannten Per-
sönlichkeiten stammen, beweisen, wie schwierig es ist,
eine befriedigende Lösung zu finden. Man möge es
mit dem Vorschlage des Herrn Schuhmann versuchen,
und könnte man das Resultat abwarten,
Herr Motzkus-Halle schlägt vor, an alle Kunst.
schulen heranzutreten.
Herr Scheithauer-Zwickau wünscht eine Kom=
mission und einen Preis für den besten Entwurf von
150 Mk. auszusetzen.
Herr Sander-Leipzig führt hiergegen an, dass,
wenn für den besten Entwurf ein Preis ausgesetzt
wird, man ihn nehmen muss, ganz gleich, ob er gefällt
oder nicht.
Herr Einsiedel- München unterstützt den Vor-
schlag des Herrn Motzkus, alle Kunstschulen auf-
558
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
zufordern, einen Preis zu bestimmen und den an
meisten zusagenden Entwurf herauszusuchen.
Beschlossen wird, bis zu 200 Mk. für den besten
Entwurf auszusetzen; der Vorsitzende soll mit den
Kunstschulen in Verbindung treten und sollen ihm die
Adressen mitgeteilt werden, Der Schöpfer des aus-
gesuchten Entwurfes hat auch das Modell anzufertigen,
uud ist dies in den Preise einbegriffen. Bei der nächsten
Versammlung sollen die Entwürfe vorgelegt werden.
IV. Internationaler Mittelstandskongress.
Der Handwerker- und Gewerbekammertag in
Hannover hat eine Einladung für den IV. Internationalen
Mittelstandskongress, der in Hannover vom 5. bis
7. Oktober stattfinden soll, geschickt und bittet um Er-
nennung von Abgeordneten. Die Vorsitzenden unserer
beiden Vereinigungen in Hannover, die Herren Freundt
und Weise, werden mit der Vertretung beauftragt.
Erholungsheime.
Der Photographische Verein Hannover beantragt,
der C. V. solle aus eigenen, privaten und staatlichen
Mitteln mit der Sammlung eines Fonds beginnen,
welcher zur Erbauung eines eigenen Erholungsheimes
für Photographen Verwendung finden soll. Es soll
von der Versammlung eine Kommission gewählt werden
und dieser 300 Mk. zur Ausarbeitung des Projektes
vom C. V. zur Verfügung gestellt werden.
Herr Freundt-Hannover begründet ausführlich
den Antrag Hannover. Das Grundkapital solle durch
freiwillige Sammlungen, Stiftungen wohlhabender Kol-
legen, durch eine Lotterie usw. aufgebracht werden.
Das zu gründende Erholungsheim müsste im Mittel-
punkt Deutschlands, Thüringen oder Sachsen, gelegen
sein. Man möge alle Bedenken zurücksetzen, denn
viele Sachen sind aus kleinen Anfängen erstanden.
Er bittet, vorläufig die geforderte Summe für die
Kommission genehmigen zu wollen, damit die Vor-
arbeiten in die Wege geleitet werden können.
Herr Paulsen-Magdeburg bemerkt, dass von der
dortigen Handwerkskammer schon sehr gut eingerichtete
Erholungsheime gegründet worden sind, und dass sie
auch an anderen Stellen bestehen.
Herr Stein-Worms glaubt, dass es kaum möglich
sein wird, die grossen Summen, welche ein Erholungs-
heim kostet, aufzubringen. Er verweist auf die ver-
schiedenen kaufmännischen Erholungsheime und regt
an, ob es nicht möglich sei, dass unsere Mitglieder in
diesen auch Aufnahme finden könnten.
Herr Sander-Leipzig gibt die Erfahrungen mit
dem Erholungsheim der Leipziger Handwerkskammer
bekannt, die in der Nähe von Naumburg ein sehr schön
gelegenes und gut eingerichtetes Heim gegründet hat.
Der Besuch lässt zu wünschen übrig, und dann waren
noch Schwierigkeiten mit der Bewirtschaftung. Er rät
ab, ein Erholungsheim zu gründen.
Herr Scheithauer-Zwickau hat ähnliche Er-
fahrungen gemacht und stimmt Herrn Sander bei.
Der Antrag Hannover wird abgelehnt, der Vor-
sitzende aber beauftragt, sich mit den bestehenden
Erholungsheimen in Verbindung zu setzen, und sollen
ihm die Adressen mitgeteilt werden.
Musterbilder.
Herr Einsiedel- München führt folgendes aus-
Bei Engagement ist es üblich, von den Gehilfen Muster-
bilder zu verlangen. Hierdurch werden die Gehilfen
veranlasst, gegen das Kunstschutzgesetz zu verstossen
oder gegen das Recht am eigenen Bilde. Die Frage
ist in Bayern akut, da die Gehilfen in ihrem Tarif-
vorschlag das Recht verlangten, einige Musterbilder
sich anfertigen zu dürfen, um diese beim Suchen nach
Engagement verwenden zu können, Die Photographen
kommen hierdurch in arge Verlegenheit, entweder
werden die Bilder auf nicht einwandsfreie Weise fort-
genommen oder man verstösst gegen die gesetzlichen
Vorschriften, da die Photographen die Bilder der von
ihnen aufgenommenen Personen ohne deren Einwilligung
nicht weiter geben dürfen. Die Photographen kommen
nur darum herum, wenn sie bei Engagement nicht
mehr die Einsendung von Probearbeiten verlangen.
Er bittet, dass die Vorstandschaft mit einem Juristen
diese Angelegenheit prüft und nächstes Mal darüber
Bericht erstattet.
Herr Schlegel-Dresden erkennt die Berechtigung
der Ausführungen des Herrn Einsiedel an. Wenn
es auch bisher unbeanstandet bei den Photographen
Brauch gewesen ist, so besteht vom streng juristischen
Standpunkt aus nicht das Recht, Bilder anderer Per-
sonen, vielleicht mit Ausnahme von Künstlern usw.,
dem Personal zum Zwecke Engagementsuchens aus-
zuhändigen. Er will die Frage dem Rechtsbeistand des
C. V. vorlegen. ®
Verschiedenes.
Die Tagesordnung ist hiermit erschöpft und werden
weitere Anträge und Anfragen nicht gestellt. Der Vor-
sitzende dankt allen Erschienenen für die Mitarbeit
und bittet, den Vorstand auch im kommenden Jahre
unterstützen zu wollen, da alles, was unternommen
wird, zum Besten und im Interesse unseres Berufes
geschieht. Er spricht zum Schluss in aller Namen dem
Leipziger Arbeitsausschuss und besonders dem Vor-
sitzenden desselben, Herrn Sander, den herzlichsten
Dank für die viele Mühe aus, die sich die Herren
gegeben haben, um die Tage in Leipzig so angenehm
wie möglich zu gestalten. Der C. V. könne auf die
Leipziger Tagung gerade so wie auf alle anderen mit
vollster Befriedigung zurückblicken.
Herr Einsiedel-München sagt, dass die Anwesen-
den nicht auseinandergehen dürfen, ohne den herzlichen
Dank dem Vorsitzenden auszusprechen. Das Amt des
C. V.-Vorsitzenden erfordere einen ganzen Mann, und
als solcher habe sich Herr Schlegel in den ver-
schiedenen Jahren auf das beste, bewährt. Er bittet,
den Dank dem Vorsitzenden für die viele Arbeit und
die Leitung der Verhandlungen durch Erheben von
den Plätzen auszudrücken (geschieht).
Der Vorsitzende Schlegel-Dresden dankt herz-
lich für die Ehrung und will auch fernerhin bestrebt
sein, nach besten Kräften, Wissen und Gewissen für
den C. V. zu arbeiten. Er schliesst die Tagung mit
dem Wunsche auf ein gesundes Wiedersehen in Strass-
burg ıgı5! — Schluss der Sitzung 6 Uhr abends.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
559
ern TEN T m ng
Zwangsinnung
für das Photographengewerbe Liegnitz.
Den Heldentod für das Vaterland fand bei
Rawaruska in Galizien als erster aus unserer
Mitte unser treues Mitglied
Herr Edmund Franke,
Kotzenau in Schlesien.
Wir verlieren einen lieben, aufrechten Kol-
legen, dessen Andenken wir hoch in Ehren
halten werden.
Der Vorstand.
Emil Bogacki.
kart
Mit dem Sitz in Rosenheim wurde eine Zwangs-
innung für das Photographengewerbe in den Stadt-
bezw. Amtsbezirken Rosenheim, Traunstein, Aibling,
Miesbach, Tölz und Berchtesgaden errichtet.
824
Personalien.
Herr Photograph Philipp Braun starb im
45. Lebensjahre zu Vaihingen.
pn
Auszeiehnungen.
Stuttgart. Das Eiserne Kreuz II. Klasse erhielt
Fritz Kienzle, Sohn des Photographen Kienzle in
Stuttgart.
rt
Kleine Mitteilungen.
— Wie uns die Firma Heinrich Ernemann,
Aktiengesellschaft Dresden, Photo-Kinowerk, Optische
Anstalt mitteilt, wurde ihr von der Internationalen
Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914
für hervorragende Leistungen auf dem Gebiete des
Kamera- und Kinobaues sowie der Photo- Optik wieder
der Grosse Preis zugesprochen.
— I
Geriehtswresen.
Die Strafbarkeit des gewerbsmässigen
Photographierens an Sonntagen in den
Wohnungen der Kunden. (Entscheidung des
Oberlandesgerichts Braunschweig vom 16. Januar 1913.
[Nachdruck auch im Auszug verboten.]) Die Gewerbe-
ordnung verbietet in ihrem $ 55a an Sonn- und Fest-
tagen den Gewerbebetrieb im Umherziehen, soweit er
unter $55, Absatz ı, Ziffer ı bis 3, fällt. Der 855,
Absatz ı, spricht nun In Ziffer 3 vom „Anbieten ge-
werblicher Leistungen‘. Das schliesst jedoch, wie vor-
liegende Entscheidung zeigt, nicht aus, dass die Landes-
gesetzgebungen auf Grund des 8 366, Ziffer ı, des
Strafgesetzbuches anderweite Vorschriften über die
äussere Heilighaltung der Sonn- und Festtage zu
treffen berechtigt sind. Von diesem Recht hat z. B.
das Braunschweigische Polizeistrafgesetzbuch Gebrauch
gemacht, das im $ ı an Sonntagen den Betrieb aller
Handwerke und Gewerbe „in fremden Lokalen ‘' ver-
bietet.
Der Photograph X. hatte an zwei Sonntagen auf
Grundstücken in Gittelde photographische Aufnahmen
gemacht. Er war deshalb vom Landgericht nach
$ ı des Braunschweigischen Polizeistrafgesetzbuches be-
straft worden. Seine Revision wurde vom Oberlandes-
gericht Braunschweig verworfen. In den Entscheidungs-
gründen dieses Gerichtshofes heisst es: Die Revision
rügt, dass der Begriff des „fremden Lokales‘ verkannt
sei. Denn dieser Begriff setze voraus, dass das Lokal
beiden Parteien fremd sei, d. h. dass es sich um ein
Lokal handle, welches dem öffentlichen Verkehr diene,
wie Gasthäuser usw. Diese Ansicht ist rechtsirrig. Es
sind darunter, wie sich aus dem Wortlaute der Be-
stimmung und ihrem Zwecke, die äussere Heilighaltung
der Sonntage zu wahren, ergibt, alle anderen als das
eigene Lokal des Gewerbetreibenden gemeint. Es ist
daher jeder Betrieb ausser dem Hause verboten. Die
Revision führt ferner aus, diese Auslegung widerspreche
der Gewerbeordnung. Diese verbiete in 8$ 55, 558
lediglich das Anbieten — 855, Ziffer 3 — von gewerb-
lichen Leistungen am Sonntag. Das Anbieten sei be-
reits in der Woche erfolgt, hier handele es sich nur
um die Ausführung des Auftrages, die im Einverständnis
der Parteien in der Wohnung des Bestellers stattfinde.
Auch diese Ausführungen sind verfehlt. Die 88 55 und
55a G.O. treffen nur besondere Vorschriften für den
Gewerbetrieb im Umherziehen allgemein, nicht be-
sonders für den Gewerbebetrieb an Sonntagen. Jene Be-
stimmungen berühren daher nicht die Gültigkeit der
von der Landesgesetzgebung auf Grund von $ 366,
Zitfer ı, des R.Str.G.B. getroffenen anderweiten Vor-
schriften über die äussere Heilighaltung der Sonn- und
Festtage. (Vergl. Gewerbearchiv, Ergänzungsband I,
Seite 245 ff.) sk.
u 2 >< 2 ze)
Büshersehau.
Die bunten Druckfarben. Band 3 aus: Die
Rohstoffe der graphischen Druckgewerbe.
Von Eduard Valenta. Verlag von Wilhelm Knapp
in Halle a. S, 1914. Preis geheftet ıı Mk.
Der erste Band dieser Bücherserie behandelte das
Papier, seine Herstellung, Eigenschaften, Verwendung
in den graphischen Drucktechniken, Prüfung usw., der
zweite Band Fette, Harze, Firnisse, Russ und schwarze
Druckfarben. Ihnen ist nun der dritte Band gefolgt,
in weichem in ausführlicher Form alles zusammen-
getragen ist, was über die bunten Druckfarben zu
sagen ist. Wir können uns der Ansicht des Verfassers
völlig anschliessen, dass dieses Buch, welches sich
speziell mit den für die Druckgewerbe so wichtigen
bunten Druckfarben beschäftigt, den Fachkreisen er-
wünscht ist und einem wirklichen Bedürfnis gerecht
wird.
Es soll dem Graphiker ermöglicht werden, die
von ihm verwendeten Materialien zur Bildherstellung
60
nicht nur dem Namen und dem Aussehen nach,
sondern in ihren Eigenschaften zu kennen, und aus
diesem Grundsatze ergibt sich die Eintellung und
der Inhalt des vorliegenden Buches, Die zur Ver-
wendung kommenden bunten Druckfarben sind ein-
geteilt in Mineral- und organische Farben, jede dieser
Gruppen wieder in natürlich vorkommende und künst-
liche; bei allen finden wir die Herstellung und die
hauptsächlichsten Eigenschaften. Von ganz besonderem
Wert erscheint die Behandlung der Untersuchungs-
methoden von Druckfarben, welche den denkenden
Praktiker, der dem Experimentieren nicht allzu fern
steht, befähigen, Druckfarben des Handels in ihrer
chemischen Herkunft zu erkennen. Dr. ES.
IL I>t—
Patente.
Kl. 57a. Gruppe 5. Nr. 273632 vom 29. September 1911.
Lodewyk Jan Rutger Holst in Lansdowne, Penns.,
V. St. A.
1. Stellvorrichtung, inbesondere für photographische
Reproduktionsapparate, mit lose auf einer Welle dreh-
barer Stellplatte, in deren’Löcher ein beweglicher Stift
nn
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125
<
00°
TITII a
&
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\
S$
Re
N Qa OR,
a
X
°
o°
% ee “4 5
Op 9000 . 0n°
m
eingreift, nebst in Eingriff mit einem gemeinsamen
Trieb (30) befindlichen Zahnrädern (284,29), die eine
um einen Zahn voneinander
abweichende Verzahnung
haben, dadurch gekenn-
zeichnet, dass an dem einen
Zahnrad (29) ein parallel zu
dessen Ebene drehbarer und
daran anklemmbarer Ring
(294) angeordnet ist, der
eine der Zähnezahl seines
Zahnrades(39) entsprechende
Teilung hat und dem Null-
punkt seiner Teilung ent-
sprechend mit einer Kerbe
(29c) versehen ist, in welche
eine an einem ortsfesten
Teil befestige Klinke (37a)
einfallen kann, die gleich-
zeitig in eine dem Nullpunkt der Teilung einer Stell-
platte (28) entsprechende Kerbe (285) eingreifen kann,
“
FÜHL
IE
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
um Sperrplatte und Ring nach einer vorher eingestellten
Anzahl Umdrehungen aufzuhalten.
at
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Frage 173. Heır H.K. in B. Welche Bedeutung
hat der Kochsalzzusatz beim Vorwässern von Silber-
kopien, ehe dieselben in das Tonbad kommen, und
durch welche Substanzen kann das Kochsalz eventuell
ersetzt werden, um den gleichen Erfolg mit anderen
Chemikalien zu erzielen?
Antwort su Frage 173. Die Kochsalzwässerung
der aussuchlorenden Kopien beruht darauf, das Chlor-
silber in kleinem Umfang zu entfernen, da es in Koch-
salziösung löslich ist. Da es hauptsächlich darauf an-
kommt, eine Verschwendung an Goldbad zu vermeiden
und um Oberflächenschleier beim Tonen zu verhäten,
das am Bild noch ansitzende, wahrscheinlich auf der
Bildschicht hängende Chlorsilber zu entfernen, so wird
diese Aufgabe von der schwachen Kochsalzlösung tat-
sächlich in vorzüglicher Weise gelöst. Die Erfahrung
zeigt, dass das Auschloren ohne Kochsalz unvollständiger
vor sich geht, und dass das Tonen daher erschwert
und der Goldverbrauch vergrössert wird, wenn man
dieses Bad nicht anwendet. Von dieser Erklärung
aus erscheint ein Ersatz der Kochsalzlösung durch
andere schwache Lösungsmittel für Chlorsilber mög-
lich, ohne dass praktische Erfahrungen auf diesem
Gebiete vorliegen. In gleichem Sinne würde also ganz
schwache Ammoniaklösung, Bromkalium- und Brom-
ammoniumlösungen, vielleicht auch Ausserst verdüännte
Fixiernatronlösung oder Thiosinaminlösung wirken.
Ein Grund aber, die Kochsalzlösung durch etwas
anderes zu ersetzen, erscheint uns kaum gegeben.
Frage 174. Herr M. Sch. in B. Haben sich die
sogen. automatischen Vergrösserungsapparate, wie sie
beispielsweise Stolze im Jahre 1885 empfohlen hat,
bewährt, und kann man nach dem Prinzip derselben
tatsächlich brauchbare Vergrösserungsapparate her-
stellen, die dem Amateur das lästige Scharfeinstellen
für jeden neu gewählten Massstab ersparen ?
Antwort su Frage 174. So viel uns bekannt,
sind diese Einrichtungen in der Praxis nirgends ein-
geführt worden, und zwar wahrscheinlich in erster
Linie deswegen, weil kein genügendes Bedürfnis dafür
vorlag, und zweitens auch offenbar deswegen, weil eine
exakte Ausführung der mechanischen, an sich genial
erdachten Bewegungseinrichtung offenbar sehr schwierig
ist, um so mehr als eine fabrikatorische Herstellung
solcher Einrichtungen sich schon deswegen verbietet,
weil sie das Vorhandensein zahlreicher Objektive von
absolut genau gleicher Brennweite fordert oder, wenn
dies nicht der Fall ist, ein sehr mühsames und nur
von sehr geschulten Kräften ausführbares Nachjustieren
des Apparates bedingt. An sich aber ist die Einrichtung
unbedingt geistvoll erdacht und würde, richtig aus-
geführt, auch einem praktischen Bedürfnis wohl ent-
sprechen.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin -Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
_ PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 95/96.
29. November.
IQ14.
An unsere Leser!
Wir beabsichtigen, in unserer Zeitschrift die
Namen der im Feld stehenden Photographen zu
veröffentlichen, da die Kollegen gewiss gern
erfahren, wer zum Kampf für das Vaterland
unter die Fahne gerufen ist. Wir richten des-
halb an unsere Leser, besonders an die An-
gehörigen der bei der Truppe befindlichen Photo-
graphen und an die Vorstände der Innungen und
Vereine die Bitte, uns die Namen der im Felde
stehenden Photograpben bald mitzuteilen und auch
Charge und Truppenteil (genaue Feldpostadresse)
anzugeben, damit von den zurückgebliebenen
Kollegen Grüsse usw. gesandt werden können.
Ferner bitten wir, uns mitzuteilen, welche
Kollegen mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet
worden sind, und welche den Heldentod fürs
Vaterland erlitten haben.
Den im Felde stehenden Abonnenten unserer
Zeitschrift werden wir, wenn uns die genaue
Feldadresse angegeben wird, ein zweites Exem-
plar der „Photogr. Chronik“ kostenlos ins Feld
nachschicken. Wir wollen ihnen dadurch Ge-
legenheit geben, die Zeitschrift auch während
des Krieges zu lesen, ohne dass das abonnierte
Exemplar beschädigt wird.
ne
Kriegsnotspende Deutseher Photographen.
Es gingen weiter ein: Bischoff & Broel-
Nürnberg ı0o Mk.; Verband photographischer
Grossbetriebe 250 Mk.; Franz Rattay-Co-
pitz a.E. ıo Mk.; Kurt Schallenberg-Ham-
burg ıo Mk.; Photographische Vereinigung
Hamburg - Altona ı0o Mk.; Ernst Lohöfner-
Bielefeld, II. Rate, 10 Mk.; Ph. und W. Freund-
Schlüchtern 5Mk.; A.Reinhardt- Chur (Schweiz)
10 Mk.; Alb. Gottheil-Danzig 5 Mk.; Alex.
Möhlen und O. Zurkirchen-Hannover 50 Mk. ;
Sammlung der Photographeninnung Nürnberg
50 Mk.; M.Abbass-Landstuhl, Pfalz 5 Mk.;
Herm. Dietrich-Leipzig 3 Mk.; Fritz Hagel.
Holzkirchen ıo Mk.; Erich Scheithauer-
Zwickau ı0 Mk.; zwölf Kollegen der Innung
Magdeburg 32 Mk. Zusammen bis zum 20. No-
vember 1914, 4661,80 Mk. und zwei Apparate,
für die Käufer gesucht werden.
An Sachen gingen für Ost- und West-
preussen ein: Christian Harbers für 300 Mk.
photographische Materialien zur Wahl nach der
Preisliste. Kollege Eugen Weber- Winnen-
den, Württemberg, ein Dallmeyer- Porträtobjektiv
3 A, sowie ein Objektivsatz (siebenlinsig) mit
zwei Gelbscheiben. Conrad & Schuhmacher,
Berlin-Schöneberg, Kaiser Wilhelm-Platz, nach
Wahl entweder zehnmal je 1000 Visit- oder
Prinzesskarten mit Firmadruck oder soo Kabinett-
oder Griseldisformat. Hofphotograph Wilhelm
Klemm-Schwäb. Hall ein halbes Buch Zelloidin-
papier. Karl Fuchs-Calw (Württemberg) fünf
Möbelstücke, Birkengarnitur, Kopfhalter und
Lutherstubl. Willibald Zehr-Elbing ein Voigt-
länder-Dreizoll und zwei Dutzend Trockenplatten
18x24 cm. Alfred Henneberg, Mitarbeiter
bei Adolf Sander-Leipzig, ein Dreizoll, namen-
los. Laack & Söhne-Rathenow ein Objektiv
im Wert von 40 Mk.
Allen freundlichen Gebern sei an dieser
Stelle herzlichst gedankt, und war es uns mög-
lich, bereits dringende Unterstützungen zu ge-
währen und manche Träne zu trocknen. Jeder
Geber kann versichert sein, dass alle eingehen-
den Gesuche auch GEOHUNgSBemäSS geprüft
werden.
Unter Bezugnahme auf frühere Aufrufe und
Quittungen bitte ich nochmals herzlichst und
dringend, weitere Gaben an Geld oder Sachen,
Kleidungsstücke, Wäsche, Gebrauchsgegenstände
möglichst bald überweisen zu wollen.
Sachsendungen wolle man richten an Herrn
Obermeister Willibald Zehr in Elbing mit der
Bemerkung „Liebesgaben für Ostpreussen“ und
Barsendungen an AdolfSander, no Gohlis,
Gohliser Strasse 53.
Warnung!
Bevor man Gesuche des Photographen Emil
Radtke aus Darkehmen, zurzeit Guteherberge
bei Danzig, berücksichtigt, wolle man sich an
Herrn Willibald Zehr oder den Ühnter-
zeichneten wenden. Adolf Sander.
BIEFERBUL \, <) VERREEREREER
81
562
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Aus der Praxis des Photographen.
Konservierung von Hydrochinon-
und hydrochinonhaltigen Entwicklern.
Obschon das Hydrochinon in sulfithaltigen
Lösungen meist eine gute Haltbarkeit zeigt, ist
es oft, namentlich für die Entwicklung von
Bromsilber- und Gaslichtpapier zur Vermeidung
von Gelbfärbung sehr erwünscht, die Haltbar-
keit möglichst zu steigern. Für diesen Zweck
kommen namentlich die Mittel in Betracht,
welche sich bei dem so stark zur Zersetzung
neigenden Pyrogall als geeignet erwiesen haben.
Es ist das namentlich die schweflige Säure in
jeder Form, also in Form von Bisulfit (Kalium-
metabisulfit) oder als freie schweflige Säure.
Auch der Zusatz von anderen Säuren, wie
Zitronen-, Wein- und Essigsäure, ist sehr zweck-
mässig. Sie erhöhen die Haltbarkeit des (nicht
gemischten, bezw. freies Alkali enthaltenden)
Entwicklers bedeutend. Von den Säuren ge-
nügt ı ccm bezw. ı g Hydrochinonlösung pro
Liter. Weil die anderen als die schweflige
Säure nur durch Freimachung von schwefliger
Säure wirken, ist die schweflige Säure stets
vorzuziehen.
Wo schweflige Säure schlecht zu beschaffen
ist, kann man an deren Stelle auch einen Zusatz
von Kaliummetabisulit machen. Die in allen
Fällen saure Reaktion der Lösung wirkt durch
den Zusatz des freien Alkalis beim Mischen des
Entwicklers als aufgehoben, und ist der Alkali-
zusatz entsprechend etwas reichlicher zu be-
messen. Fl.
‘ HaltbarerKleister von guter Klebkraft.
Im allgemeinen ist die Verwendung von absolut
frischem Kleister als das Empfehlenswerteste zu
bezeichnen. Will man aber einen einige Tage
durchaus haltbaren Kleister herstellen, muss
man demselben ein Konservierungsmittel zu-
setzen, zu welchem Zweck sich Formalin aus-
gezeichnet eignet. Zur Erhöhung der Klebe-
kraft empfiehlt es sich, dem gewöhnlich ver-
wendeten Stärkekleister einen Zusatz von
Gelatine zu machen. Nachstehende Vorschrift
gibt einen Anhaltepunkt über die Zusammen-
setzung eines solchen Kleisters.
Reine Stärke 30 g, Gelatine 6 g, Alkohol
30o ccm, Formalin (4oprozentig) zo Tropfen,
Wasser 50oo ccm. Man lässt die Gelatine zu-
nächst in Wasser gut anschwellen und bringt
sie hierauf in soo ccm kochendem Wasser zum
Schmelzen. Die Stärke wird mit wenig kaltem
Wasser zu einem dicken Brei verrührt und nun
in der heissen Gelatinelösung langsam verrührt
und bis zur Gallertbildung erhitzt. Alsdann
lässt man gut abkühlen und fügt den Alkohol
und Formalin unter gutem Umrühren hinzu.
Fl.
[Nachdruck verboten.)
Diapositive mit Kathedralglas-
imitation. Ein gutes Diapositiv gewinnt
bekanntlich sehr, wenn es passend umrahmt ist.
Die käuflichen sogen. Kathedralglasrahmen sind
indessen meist zu teuer und finden daher nicht
genügend Anklang. Man kann sich aber leicht
gut wirkende Diapositivrahmen einfach und billig
selbst herstellen.
Hierzu braucht man nur passendes Diapban-
(Buntglas-) Papier, wie es in besseren Tapeten-
handlungen erbältlich ist, zu verwenden. Man
sucht sich zu diesem Zweck ein passendes
Muster, welches sich in 2 bis 3 cm breite
Streifen schneiden lässt, aus und schneidet es
exakt in die Streifen. Mit diesen wird alsdann
eine saubere Glasplatte passend so beklebt, dass
dieselbe einen farbigen Rand und ein glasklares
Mittelfeld erhält. Das Diapositiv wird so her-
gestellt, dass das Bild in seiner Grösse genau
dem freien Mittelfeld entspricht, während sein
Rand glasklar sein muss. Beide Glasplatten
Schicht auf Schicht aufeinandergelegt und in
einfache Nickelrähmchen gesteckt, ergeben ein
gut wirkendes Diapositiv. Das photographische
Bild kann eventuell koloriert werden. Fl.
Der Hintergrund bei Aufnahmen
im Freien. Hierbei stösst man häufig beim
Suchen nach einem geeigneten Platz auf Schwierig-
keiten. Zwar hätte man einen solchen im Winkel
zweier Gebäude, neben belaubten Bäumen oder
einem offenen Scheunentor gefunden, allwo
die Beleuchtung vortrefflich wäre, aber der
Hintergrund ist einfach unmöglich. Dieser Febler
wird in höchst einfacher Weise behoben, wenn
man je nach der Personenzahl eine Wagen-,
Pferde-, Bügel- oder Tischdecke, ein grosses
Halstuch usw. — im Notfall können mit Sicher-
heitsnadeln zwei aneinandergereiht werden —,
wie man es auf den Dörfern in jedem Haus-
halt findet, mit entsprechend grossen Reissstiften
an eine Latte oder eine dünne Stange befestigt,
und diese durch eine erhöht stehende Person
während der Belichtung der Platte hin- und her-
bewegen lässt. Der Hintergrund wird dann
selbst bei einem verschiedenfarbigen Stoff ge-
nügend glatt, doch sind- karrierte Stoffe zu
vermeiden. Das blosse Ausbreiten mit den
Armen erzeugt leicht unschöne Falten und ist
daher nicht zu empfehlen. Durch das Bewegen
des Grundes bildet dieser eine wesentlich grössere
Fläche, als er selbst ist.
Auf diese Weise lassen sich im Freien,
wenigstens bei Kinder-, Brust- und Kniebildern,
mit geringen Mitteln Resultate erzielen, die von
Atelieraufnahmen .nur schwer zu unterscheiden
sind. Wilh. Klemm, Hofphotograph,
Sehwäb. Hall.
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
563
Das Aufziehen von Photographien oder
anderen Bildern usw. auf Zelluloid. Zum
Aufkleben oder Befestigen von Photographien
auf Zelluloid bewährt sich am besten ein Ver-
fahren, bei dem das Zelluloid zuerst mit irgend
einem Stoft oder auch mit weichem, möglichst
wenig geleimtem Papier überzogen wird, und
kann nachher das Aufkleben der Bilder usw.
mit einem jeden guten Klebemittel für Photo-
graphien erfolgen.
Das Zelluloid wird vorerst in die benötigte
Grösse zugeschnitten, dann ist es mit einem
weichen Lappen und etwas Benzin von allem
anhaftenden Schmutz und den Fingergriffen zu
reinigen, worauf die genau zugeschnittene Photo-
graphie aufgelegt und, bei grösserem Zelluloid
vermittelst eines stumpfen Stahlstiftes, die Grösse
und die Stelle markiert wird, auf welche zuerst
der Stoff oder das weiche Papier und nachher
das Bild aufgeklebt werden soll.
Dieses Feld wird nun in seinem Innenraume
mittels eines grösseren, weichen, runden Pinsels
sehr rasch und möglichst gleichmässig mit Azeton
oder Essigäther oder mit einem Gemisch, be-
stehend aus 3 bis 4 Teilen Kampfer in ı0 Teilen
Amylazetat gelöst, bestrichen, und wenn dies
geschehen, muss sofort der zurechtgelegte Stoff
oder das Papier flach, sicher und faltenfrei
aufgelegt und mit dem Rollenquetscher von
der Mitte aus das Festanrollen geschehen. Das
Auflegen und Festrollen des Stoffes muss des-
halb so schnell als tunlich durchgeführt werden,
weil die aufgestrichene Flüssigkeit ziemlich rasch
verdunstet, worauf ein Festkleben des Stoffes auf
der wieder trockenen Fläche ausgeschlossen ist.
Nach dem Anrollen setzt man die Zelluloid-
folien einem ziemlich starken Druck in irgend
einer Presse aus, und kann hierzu sehr gut
eine Briefkopierpresse dienen. Sind mehrere
Zelluloidfolien zu beziehen, so muss zwischen
den einzelnen Blättern während des Einpressens
eine Zwischenlage von je einem Blatt glatten,
knotenfreien und rein weissen Papiers ein-
geschaltet werden, um eine Beschädigung des
Zelluloids zu verhindern.
Nach etwa ı bis 2 Stunden nimmt man die
Folien aus der Presse, und nun können die
Rückseiten der Bilder in der üblichen Weise
mit Leim, Kleister usw. bestrichen werden, um
sie auf der vorgeklebten Fläche untrennbar auf-
kleben zu können. Es ist noch nachzutragen,
dass sich ein dünner Schirtingstoff sehr gut
zum Vorkleben bewährt, und ist dieser am besten
gleichzeitig mit den Photographien zuzuschneiden,
um ein ganz genaues Uebereinstimmen zu er-
halten. Statt des Schirtingstoffes kann man
auch ein gutes, möglichst dünnes, aber haltbares,
säurefreies, weisses Lösch- oder auch Filtrier-
papier benutzen, doch ist der Schirtingstoff wegen
seiner leichteren Verarbeitung vorzuziehen. M.
Wachs- oder Gummitucheinlagen für
Kopierrabhmen als Feuchtigkeitsschutz.
Um das Eindringen feuchter Luft in den Kopier-
rahmen während des Kopierens zu verhindern,
wodurch sich bei feuchtem Wetter alsbald eine
Erweichung der Negativschichten und demzu-
folge das Klebenbleiben der ebenfalls feuchtig-
keitsempfindlichen photographischen Papiere be-
merkbar macht, bat sich das Einlegen von
Wächstuch besser, aber von Gummituch sehr
gut als Isolierstoff bewährt. Diese Oberlage ist
natürlich genau in das Innere des Kopierrahmens
passend zuzuschneiden und darf keinerlei Un-
ebenheiten, Knoten oder‘ sonstige Fehler auf-
weisen, dagegen kann sie matt oder glatt sein,
doch sie muss eine narbenfreie, gebundene Fläche
aufweisen. Die Färbung spielt wohl keine be-
sondere Rolle, jedoch sind schwarze oder sonst-
wie dunkle Farben vorzuziehen.
Hat man sehr viel bei feuchtem Wetter zu
kopieren, dann empfiehlt es sich ausserdem, die
Kopierrahmen mit einer nicht zu dicken Asphalt-
lösung, bereitet aus echt syrischem Asphalt,
mehrere Male und so lange auf allen Seiten
einschliesslich des Deckels anzustreichen, bis
nichts mehr vom Holz aufgesogen wird. Ein
so behandelter Kopierrahmen kann sich nicht
mehr bei abwechselndem Feucht- und Trocken-
werden werfen, denn er ist ziemlich unempfind-
lich geworden, und das Ein- oder Hindurch-
dringen der Feuchtigkeit zu den Negativen
während: des Kopierens ist auch ganz wesent-
lich eingedämmt, und wenn dann noch die Wachs-
oder Gummituchüberlage über den photographi-
schen Papieren benutzt wird, dann ist dieses
und das Negativ genügend geschützt.
Als sehr praktisch für diesen Zweck hat
sich auch noch die folgende höchst einfache Ein-
richtung erwiesen, indem die unteren Seiten
der Auflegefalze in den Kopierrahmen mit
entsprechend schmal zugeschnittenen Streifen
Gummituch beklebt werden, wobei natürlich das
Uebereinanderkleben von zwei auslaufenden
Enden in den Ecken absolut vermieden werden
muss. Es handelt sich darum, eine völlig ebene,
glatte Bahn zu erhalten, auf denen die Negative
ganz gerade liegen und selbst bei stärkerer
Spannung des Deckels nicht zerspringen können.
Als Klebestoff für Gummituch bewährt sich
dasselbe Mittel sehr gut, welches zur Reparatur
der Gummireifen an Autos oder Fahrrädern
benutzt wird, und erhält man den Klebestoff
mit der Gebrauchsanweisung in den bezüg-
lichen Geschäften oder Handlungen. Die beiden
Deckelhälften der Kopierrahmen können in der
gleichen Weise mit je einem entsprechenden
Blatt Gummituch überklebt werden, wodurch
jede Verschiebung des Tuches beim Einlegen
der Papiere und dergleichen vermieden wird.
— Es ist noch zu erwähnen, dass sich die photo-
564
graphischen Papiere beim Nachsehen während
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
festhalt. Demnach werden auch schärfere Kopien
des Kopierens nicht so leicht verschieben erzielt.
können, weil das Gummituch wegen seiner
Ein gutes Gummituch hält bei entprechen-
elastischen Eigenschaften das Papier genügend der Behandlung unbegrenzt lange Zeit. M.
— Das Trocknen von Negativen.
Handelt es sich um eine möglichst schnelle
Fertigstellung von Negativen, so pflegt man
zum Schluss wohl eine künstliche Trocknung
anzuwenden. Wir haben bekanntlich verschie-
dene Mittel, die uns eine Trocknung der Schicht
in kürzester Zeit gestatten. Aber nicht immer
ist gerade äAusserste Schnelligkeit vonnöten,
auch will man keine besonderen Extra- Ausgaben
aufwenden, sondern es liegt uns daran, eine
gewisse Abkürzung zu erzielen. Die „Camera“-
Philadelphia erinnert in einem Artikel an ver-
schiedenerlei Massregeln. Der leichteste und
beste Weg des Trocknens bleibt jedenfalls, die
Negative an einen Ort zu bringen, wo ein ge-
wisser Luftdurchzug herrscht, so z. B. in der
Nähe eines geöffneten Fensters oder in anderer
Form vermittelst eines elektrischen Ventilators.
Unter allgemeinen Verhältnissen, wo die Ne-
gative sich in einem Raume mit wechselnder Luft
befinden, wird die Trocknung ı bis 3 Stunden
dauern. Dabei ist eine Vorsicht bedingt, nämlich
dass in dem benutzten Zimmer nicht etwa Staub
in der Luft umherwirbelt, der sich dann auf die
Platten niederschlägt. Wenn solche Staub-
partikel auf die nasse Negativschicht gelangen,
so werden jene von der Gelatine festgehalten.
Man kann solche anhaftende Fasern oder der-
gleichen nur beseitigen, indem man die Schicht
abermals durch Eintauchen in Wasser erweicht
und dann die Faser mit einem weichen Waeatte-
bausch fortbringt.
Werden feuchte Negative in einen warmen
aber geschlossenen Raum gebracht, so trocknen
sie sehr langsam, und die Bildschicht selbst kann
darunter leiden. Zieht sich die Trocknung ausser-
gewöhnlich lange hin, sagen wir 18 Stunden und
mehr, so können chemische Umsetzungen statt-
haben. Dieselben machen sich uns dadurch
erkenntlich, dass von der Gelatine ein sehr
deutlich wahrnehmbarer Geruch ausgeht. Wenn
dieser Zustand eintritt, so wird das Negativ
narbig. Wennschon eine solche Struktur sich
bei einem Kontaktdruck selten bemerkbar macht,
so tritt diese doch bei einer Vergrösserung des
Bildes um so deutlicher hervor.
An heissen Sommertagen ist die Luft still
und schwül, ausserordentlich feucht; da die
Atmosphäre fast mit Wasserdampf gesättigt ist,
a
Rundsehau.
[Nachdruck verboten.]
so kann eine Absorption des Wassers vom
feuchten Negativ nur sebr langsam erfolgen.
An solchen Tagen nimmt mancher Photograpb,
dem die Fertigstellung der Platten eilt und der
hierbei keinen elektrischen Ventilator zur Ver-
fügung hat, ein Alkoholbad zur Hilfe. Diese
Methode ist aber unzuverlässig und kann Unan-
nehmlichkeiten schaffen. Wenn das Wasser
aus dem Negativ durch Eintauchen in Alkohol
berausgezogen wird, so kann dabei die Gelatine
so schnelle Zusammenziehung erfahren, dass sie
Risse erhält. Wenn ferner in dem Negativ
noch eine Spur von Fixiernatron zurückgeblieben
ist, so wird die Schicht streifig oder fleckig,
sobald sie mit Alkohel in Berührung kommt.
Andere Flecke können auch durch Gebrauch
unreinen Alkohols entstehen. Ein weiterer und
bedeutender Nachteil der Alkoholeinwirkung be-
steht darin, dass die Gelatineschicht hart (hornig)
wird. Holzgeist darf überhaupt keine Verwen-
dung finden.
In geheizten Räumen pflegt die Luft sehr
trocken zu sein. Bringt man die Negative an
einen Ort, wo die Luft bewegt ist, das ist in
die Nähe der Heizquelle, so wird gleichfalls
schnelle Trocknung statifinden. Die nassen
Negative sollen jedoch niemals dicht am Ofen
untergebracht werden, denn die Hitze kann hier
leicht zu stark werden. Man bleibe einige Fuss
im Abstande von der Hitzquelle.
Niemalg sollen Negative im Winter in einen
kalten Raum zum Trocknen kommen, sofern
nicht ein Luftzug hindurchweht und die Tem-
peratur noch beträchtlich vom Gefrierpunkt ent-
fernt ist. Sobald das in der Gelatineschicht
noch enthaltene Wasser zum Gefrieren käme,
wäre das Negativ verloren.
— Zum Kopieren von Autochrom-
bildern. Von E. Cousin!) wurde ein Ver-
fahren der Ausführung von Autochromaufnahmen
veröffentlicht, das eine Filtereinschaltung um-
ging. Die Aufnahme wurde nach ihrer Ent-
wicklung in negativer Verfassung belassen und
hiernach direkt, wieder ohne Filter, positive
Autochrome in beliebiger Anzahl hergestellt.
Ueber diese Methode verbreitet sich jetzt
von Hübl in den „Wiener Mitteilungen“ näher.
I) Vergl. „Photogr. Chronik“ 1914, Nr. 27.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
565
Das Verfahren ist vom theoretischen Standpunkt
wohl berechtigt, bewährt sich praktisch aber
nicht. Wird einffarbiges Objekt obne Bildum-
kehrung und ohne Filter, bei beliebiger Be-
leuchtung, aufgenommen, so resultiert ein kor-
rektes negatives Farbenbild, das mit der dem
Lichte zugehörigen Filterfarbe überdeckt ist.
Geht man aber an die praktische Ausführung
und macht z.B. bei Tageslicht eine Aufnahme,
so ergibt sich wohl ein Negativ mit überdecken-
dem ÖOrangeton, aber dieser Ton ist nicht
gleichmässig über die ganze Platte verbreitet;
die nur wenig gedeckten Stellen erscheinen fast
farblos. Eine Kopie von diesem Negativ wird
daber besonders in den Schatten orangegelbe
bezw. braune Töne zeigen, die das zarte Kolorit
vernichten. Die Ursache dieses Uebelstandes
ist in erster Linie in den der Photographie
eigentümlichen Gradationsfehlern zu suchen.
Ferner würde Cousins Methode für Aufnahme
und Kopie völlige Gleichheit des Lichtes be-
dingen, was für Tageslichtbeleuchtung schwierig
zu erfüllen ist, da dessen Farbenstellung sehr
schwankend ist. Bei elektrischer Beleuchtung
können andererseits Stromschwankungen ziem-
liche Differenzen verursachen. — Die Methode
würde auch keine Verkürzung der Expositions-
zeit bringen, da ja die Platte immer so lange
zu belichten ist, bis die weniger wirksamen
roten Strahlen genügend die Bromsilberschicht
affiziert haben. Ä
— Vergrösserung von Negativen durch
Ausdehnung der Schicht. Eine direkte Ver-
grösserung des Negativs durch Ablösung der
Schicht, Ausdehnung derselben durch Behand-
lung mit gewissen Lösungen und Uebertragung
auf eine neue entsprechende Glasplatte ist schon
verschiedentlich versucht und auch mit Erfolg
durchgeführt worden, aber für den allgemeinen
Gebrauch erwiesen sich die Methoden wohl
nicht sicher genug; die Ausdehnung war nicht
immer nach allen Seiten genügend gleichmässig,
die Bildschicht riss auch bisweilen ein usw.
R. Namias stellte neuerdings wieder Ver-
suche dieser Richtung an und prüfte zuvor die
verschiedenartige Quellung der Gelatine in alkali-
schen und sauren Bädern; dabei zeigte sich,
dass die Essigsäure die Gelatine viel weniger
angreift als mineralische Säuren. Namias em-
pfiehlt nun die folgende Behandlungsweise.
Das zu vergrössernde Negativ wird in eine
Schale gelegt und mit einer fünfprozentigen
Fluornatriumlösung, der einige Tropfen Essig-
säure zugesetzt werden, übergossen, so dass
die Platte vollkommen von der Flüssigkeit be-
deckt ist. Die Platte verbleibt so lange darin,
bis sich die Schichtränder abbeben und zu-
sammenrollen. Die Platte wird dann in eine
Schale mit reinem Wasser gelegt, wo sich die
Gelatinehaut von selbst weiter loslöst und aus-
dehnt. Man schaukelt dabei die Schale ab und
zu. Eine 9Xız cm-Schicht kann unter Um-
ständen, sofern sie gewisse Stärke hat, bis auf
nahezu 13X 18 cm gedehnt werden.
Nach Ablösung nimmt man die Glasplatte
aus der Schale, giesst die Lösung vorsichtig
ab, so dass die Gelatinehaut am Boden ver-
bleibt. Bringt man jetzt vorsichtig eine fast
konzentrierte Lösung von Soda darüber, so hat
nach ıo bis ı5 Minuten hierin die Haut wieder
ihre ursprüngliche Dimension angenommen.
Giesst man nun die Sodalösung vorsichtig ab,
bringt die Gelatinehaut wieder in reines Wasser,
so dehnt sich die Schicht wieder aus.
Ist das erwünschte Mass erreicht, so über-
trägt man die Schicht auf eine gelatinierte Glas-
platte geeigneter Grösse.
Die Ausdehnung kann auch mit Essigsäure
erfolgen. Man bringt nach der Behandlung mit
Fluornatriumlösung die Platte in Wasser und
dann deren Schicht nach völliger Loslösung in
folgendes Bad:
Chromalaun 2,5 8,
Essigsäure 6 ccm,
Wasser . I00 „5
Nach der gewünschten Ausdehnung bringt
man eine gelatinierte Platte in das Bad und
fängt hierauf die Negativschicht glatt auf. —
Der Chromalaunzusatz arbeitet einer über-
mässigen, etwaigen ungleichmässigen Ausdeh-
nung entgegen.
Durch die Ausdehnung der Schicht erleidet
natürlich das Negativbild zugleich eine allgemeine
Schwächung, so dass eine Verstärkung erforder-
lich wird. Diese ist nach Fertigstellung des
vergrösserten Negativs vorzunehmen, da eine
vorherige Verstärkung die Ausdehnung der
Schicht mehr beschränken würde. Ebenso dürfen
die zu vergrössernden Negative vorher nicht
gehärtet worden sein („Phot. Korrespondenz‘).
— Platinfunde in Deutschland. Wie die
„Chemiker-Zeitung“ berichtet, ist der Ertrag der
Deutschen Platinwerke, Gewerkschaft Schlägels-
berg i. Westf., lohnend. Man hat mit dem Be-
triebe vor etwa 9 Monaten angefangen, und es
wurde ein Bestand von mehreren Millionen
Tonnen platinführendes Gestein berechnet. Aus
25 Tonnen des Gesteins wurden 500 g reines
Platin, das nur noch dem Schmelzprozess zu
unterziehen ist, gewonnen.
— Photographische Dokumente feind-
licher Grausamkeiten. Prof. Dr. Küttner-
Breslau hat in der „Deutschen medizinischen
Wochenschrift“ (Verlag Berlin) folgenden Auf-
ruf erlassen: Es kommen jetzt die unglück-
lichen Krieger und Zivilpersonen, welche von
Belgiern, Russen und Franzosen verstümmelt
566
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖMIR.
worden sind, in die Heimatslazarette und Kranken-
häuser. Bei den ungeheuren Lügen, die unsere
Feinde über angebliche Bestialitäten unserer
Truppen verbreiten, erscheint es mir wichtig,
von medizinischer Seite Tatsachenmaterial zu
sammeln, welches geeignet ist, eine furchtbare
Sprache der Anklage gegen unsere bestialischen
Gegner zu sprechen. Die medizinischen Wochen-
schriften sind die geeigneten Instanzen, der-
artiges Material zu sammeln. Es würde aller-
dings nicht genügen, von jedem einzelnen, ärzt-
lich beobachteten Falle die Krankengeschichte
zu bekommen, sondern es müssten die Ver-
stümmelten photographiert werden, soweit dies
aus menschlichen Gründen möglich ist. Die
Photographiensammlung, beglaubigt durch Akten-
material und Namen der beobachtenden Aerzte,
das wäre eine flammende Anklageschrift, die
auch beim Friedensschluss eine Rolle zu spielen
geeignet wäre. Kopien von Aufnahmen ge-
dachter Art sind an die Redaktion obengenannten
medizinischen Fachblattes zu senden.
ka 2>-<. 2m
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion heine
Verantwortung.)
Photographisseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes ea Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P
1. A Heragr und Vereinsadresse: en Paul DruBaner:
a 50, Ansbacher Str. 31, IU., Amt Steinplatz 14048. —
: Wilh. Hoffsohild Berlin S. 14, Wallstr. 3ı.
angel genheiten: Reinhold en: Berlin N ae
othek: Fräulein Pfiug, Berlin Viktoria ins
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S.
strasse 13, Amt Moritzplatz ep — Sterbekasse des
Anmeldungen an OÖ. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. ı3o.
Mitgliederversammlung am Donnerstag,
den 3. Dezember, pünktlich 8 Uhr abends,
im „Weihenstephan-Palast“,
Friedrichstrasse 176/177.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen des Vorstandes.
2. „Einige Episoden von der Sonnenfinsternis- Ex-
pedition 1914". Vortrag mit Projektion: Herr
Gehbeimrat Prof. Dr. A. Miethe.
3. „Lüttich und das belgische Land“ (nach meist
eigenen Aufnahmen). Projektionsvortrag von
Herrn Karl Breuer bei der N. P.G.
4. Unvorhergesehenes.
Gäste, Damen und Herren, willkommen.
Rauchen im Vortragssaal höflichst verbeten!
Der Vorstand.
I. A.: C Trieb, II. Schriftführer.
m 0-2 ze
Württembergiseher Photographen-Bund
MÄR. W.). |
An unsere Mitglieder!
Wir bitten, uns die genauen Adressen aller Vereins-
angehörigen, welche ausmarschiert sind, in Bälde zu-
..
gehen zu lassen, damit denselben der Bund hier und
da Grüsse und Liebesgaben aus der Heimat senden
kann.
Die Adressen sind zu senden an den Kassierer
Herrn Eugen Stöckle- Stuttgart, Charloiten-
strasse 31.
bt
Kriegsteilnehmer
aus dem photographisehen Berufe.
Das Eiserne Kreuz erhielten:
Photograph Richard Naggatz- Wilbeimshaven
und Photograph Max Otto- Wästewaltersdori.
Den Tod fürs Vaterland starben:
Photograph Kurt Benndorf- Ammendorf bei
Halle aS., Photograph Adolf Kipp-Essingen und
ein Sohn des Photographen R. Krause- Bad Kösen.
EB
Auszeiehnungen,
Die Kartonpapier- und Photographiekarten-Fabrik
von Oskar Rommel & Co. in Nerchau bei Leipzig
wurde auf der Internationalen Ausstellung für Buch-
gewerbe und Graphik, Leipzig 1914, mit der Silbernen
Medaille ausgezeichnet.
Auf der diesjährigen Baltischen Ausstellung in
Malmö (Schweden) hat Herr Max Steckel in Katto-
witz, Ring 5, früher in Königshütte, für seine hervor-
ragenden wissenschaftlichen Industrie- und Tierauf-
nahmen die vom König von Schweden gestiftele
Königl. Medaille erhalten, ebenso wurden die Arbeiten
von Paul Schaefer in Wiesbaden mit der Königl.
Schwedischen Medaille ausgezeichnet.
nn 2
Gesehäftliehes.
Herr Dr. Prelinger, bisheriger Direktor der
Oesterreichischen Photographischen Gesellschaft, ist als
technischer Direktor in den Vorstand der N.P.G. ein-
getreten. |
year
Geriehtswresen.
Die Rätselbilder der ‚Kunst im Bild“ vor
dem Reichsgericht. (Urteil des Reichsgerichts vom
ı3. November ıgı4. [Nachdruck verboten.] Erst kürz-
lich hat das Reichsgericht entschieden, dass die Preis-
sätselreklame gewisser photographischer Institute für
Vergrösserungen und Miniaturporträts eine unerlaubte
Lotterieveranstaltung ist. jetzt beschäftigte nun die
gleiche Rechtsfrage, jedoch bei etwas anderer Sach-
lage, nochmals den II. Strafsenat des höchsten Gerichts-
hofes. Es handelte sich hier um folgendes:
Das Landgericht Berlin I hat am 5. Juni ıgı4 den
Kaufmann Ewald Gerlach wegen unerlaubter
Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie ($ 286, St.G. B.)
sowie wegen Hinterziehung des Reichslotteriestempels
(Vergehen gegen 85 28, 32, 33 des Reichsstempel-
gesetzes vom 15. Juli 1909) zu einem Monat Gefängnis
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
567
uud 2500 Mk. Geldstrafe verurteilt. Gerlach war die
leitende Persönlichkeit des im Jahre ıgıı begründeten
photographischen Instituts „Kunst im Bild“, G. m. b. H.,
nachdem er früher Geschäftsführer des „Internationalen
Porträtsinstitutes‘‘ gewesen war, und veröffentlichte im
Herbst ıgıı in der bekannten Weise in zahlreichen
Zeitungen Preisrätselinserate, in deren Mitte eine
Staffelei abgebildet war, die von einer fortlaufenden,
zusammenhbängenden Buchstabenreihe umrahmt wurde.
Die „Lösung des Rätsels“ bestand ganz einfach darin,
dass man die Buchstabenreihe bloss durch Einschnitte
richtig zerlegte und die Sache in vernünftigem Zu-
sammenhang las, dann ergab sich bei einigen ‚,Preis-
rätseln‘‘ folgendes: „3000 Mk. und Originalgravfren
wollen wir verschenken, um uns einzuführen!‘; bei
anderen lautete die Lösung: „Es strahlt das Auge
treuderfällt, wenn es erblickt die Kunst im Bild!“
Im Beitext hiess es, dass jeder Einsender der richtigen
Lösung mittels beigedruckten Bestellscheins an der
Auslosung von Geldgewinnen im Gesamtbetrag von
3000 Mk. beteiligt sein sollte. Wer ausserdem noch
7o Pl. Kostenbeitrag einschickte, sollte eine von den
zu verteilenden 10000 billigen Originalgravären er-
halten; er kounte aber statt dessen auch die unent-
geltliche Anfertigung einer Vergrösserung oder eines
Minlaturbiides nach eingesandter Photographie be;
auspruchen. Die Verteilung der Geldgewinne sollte
durchs Los erfolgen.
Die Strafkammer erblickte hierin eine unerlaubte
Geldlotterie, die öffentlich gewesen sei, weil jedermann
sich daran habe beteiligen können, denn die Lösung
des scheinbaren „Rätsels‘‘ biete keine Schwierigkeiten.
Die Preisvertellung sei dem Zufall, nämlich der Aus-
losung, überlassen gewesen. Eine behördliche Er-
laubnis zu der Veranstaltung habe nicht bestanden.
Wenn auch Gerlach einen Geschäftsführer angestellt
und „vorgeschoben‘‘ habe, treffe doch ihn als Leiter,
Kapitalist und Seele des Unternehmens die strafrecht-
liche Verantwortung. Nach Tarif Nr. 5 des Reichs-
stempelgesetzes wäre für die Lotterie mindestens
500 Mk. Stempelabgabe zu zahlen gewesen. Es be-
stehe die Vermutung, dass Gerlach, um diesen Be-
trag zu hinterziehen, die vorgeschriebene Mitteilung
an die Behörde unterlassen habe.
Gegen seine Verurteilung legte Gerlach Revision
beim Reichsgericht ein, die der Reichsanwalt für
unbegründet eıklärte. Das Reichsgericht hob jedoch
das Urtell auf und verwies die Sache an die Vorinstanz
zurück, da die Realkonkurrenz zwischen Lotterie-
vergehen und Stempelstenerhinterziehung nicht ge-
nügend begründet ist (Aktenzeichen “ D. 693/14). sk.
Verletzung des photographischen Urheber-
rechts. (Urteil des Reichsgerichts vom 3. November
1914. [Nachdruck verboten.] Wegen vorsätzlicher Ver-
letzung des photographischen Urheberrechts (Vergehen
gegen 8 32, Abs. ı des Urheberrechtsgesetzes an Werken
der bildenden Künste und der Photographie (Kunst-
schutzgesetz vom g. Januar 1907) hat das Landgericht
Berlin I am 4. Juni 1914 den Architekten August
Venitz zu so Mk. Geldstrafe verurtelit, auf Grund
folgenden Sachverhalts: Der Architekt Kempel in
München erbaute 1909 nach eigenem Entwurf ein
Landhaus für den Rentner Sch. in Berlin - Zehlendorf.
Da das Landhaus kein reiner Nutzbau, sondern eine
künstlerisch wertvolle Schöpfung persönlicher Prägung,
also ein künstlerische Zwecke verfolgendes Bauwerk
war, standen sowohl die Zeichnungen des Entwurfs
wie auch die Photographien des vollendeten Hauses
unter dem Schutz von 8 a des Kunstschutzgesetzes,
nach dessen $ ı5 Kempel als Urheber das ausschliess-
liche Vervielfältigungs- und gewerbsmässige Ver-
breitungsrecht hatte. Mit Kempels Einwilligung
liess der Herausgeber der Zeitschrift „ Innendekoration “',
Hofrat Koch in Darmstadt, ıgıa das Landhaus von
dem Photographen Leonhardt aufnehmen und ver-
öffentlichte die Bilder in seinem Blatte.e Leonhardt,
der sein Urheberrecht an den Photographien selber
auf Koch übertragen hatte, durfte einige Abzüge
zurückbehalten, um sie seinen Kunden als Muster vor-
zulegen. Als Venitz eines Tages Photographien eines
anderen Hauses bei Leonhardt, welcher Spezialist
für Häuseraufnahmen war, bestellte, sah er auch die
tür Koch angelfertigten Bilder, bat sich einen Abzug
aus, angeblich, um Leonhardt damit anderen Be-
stellern von Hausphotographien und Innenaufnahmen
zu empfehlen, schickte das Bild trotz der Mahnungen
Leonhardts nicht zurück, sondern liess danach ein
Klischee anfertigen, welches er am 7. Juni ıgı2 in der
Zeitschrift „Sport im Bild" in einer Anzeige erscheinen
liess, in welcher er sich zur Bearbeitung von Bauent-
wärfen und Ausführung anderer baukfinstlerischer Auf-
gaben empfahl. Zur Herstellung "des Klischees hatte
Venitz weder des Architekten Kempel, noch des
Hofrats Koch, noch des Photographen Leonhardt
urheberrechtliche Genehmigung eingeholt. Koch stellte
daher Strafantrag gegen Venitz.
Wie die Strafkammer feststellt, war sich Venitz
dessen bewusst, dass er durch den unerlaubten Ge-
brauch der von Leonhardt unter einer Ausrede ent-
lHehenen Photographie unbefugt in fremde Urheber-
rechte eingriff. Durch Veröffentlichung als Bestand-
teil seines Inserats hat er das Bild vervielfältigt und
verbreitet, und zwar gewerbemässig, nämlich zur För-
derung seines Gewerbes als Architekt und zu seinem
geschäftlichen Nutzen. Hierdurch ist vor allem die
urheberrechtliche Befugnis Kochs beeinträchtigt
worden. Abgesehen davon, dass Koch nach $ ıı des
Kunstschutzgesetzes vom Urheber des Bauwerkes die
einmalige, nicht die ausschliessliche Veröffentlichungs-
befugnis der Gebäudeabbildung für seine Zeitschrift
erhalten hatte, war er nach $ ı cit. auch als Urheber-
berechtigter der Photographie obne Rücksicht auf den
Inhalt des Dargestellten anzusehen, da er mit seinen
Mitteln für seine Zwecke die Aufnahme veranlasst hatte
(Motive) und das eigene Urheberrecht Leonhardts
ausdrücklich ausgeschlossen war. Somit war er allein
zur Verfügung über die Photographie berechtigt und
als Verletzter nach 8 41 cit. zur Stellung des Straf-
antrags befugt. Die von Venitz gegen seine Ver-
urtellung eingelegte Revision hat das Reichsgericht
568
auf Antrag des Reichsanwalts als unbegründet ver-
worfen, da das Kunstschutzgesetz richtige Anwendung
gelundeu hat (Aktenzeichen 2 D &5jı4). ak.
kart
Kleine Mitteilungen.
— Dieser Tage entstand in der Werkstatt des
Photogrephen Mann in Einbeck ein Feuer, das schnell
um sich grifl. Das ganze im Garten gelegene, nur
die Werkstatt enthaltende Gebäude brannte nieder,
nur wenige Möbel des Warteraumes konnten gerettet
werden. a
Büechersehau.
Das Bromöldruckverfahren. Von Dr. Emil
Mayer. Dritte erweiterte Auflage. Verlag von Wilhelm
Knapp in Halle a.S. Preis 2,80 Mk., geb. 3.30 Mk.
Innerhalb der kurzen Zeitspanne von wenig mehr
als einem Jahr erscheint dies Buch zum dritten Male.
Man daıf aber nicht glauben, dass die neue Auflage
immer nur ein Abdruck der vorhergehenden Ist, jede
bringt vielmehr eine Fälle von Neuem. Ist es doch
hinlänglich bekannt, dass der Verfasser rastlos bemüht
ist, das heute die gesamte Fach- und Amateurwelt
beherischende Verfahren, dessen gegenwärtiger Stand
nicht zum letzten seinem Forschen zu verdanken ist,
immer weiter zu vervollkommen. Auch in der vor-
liegenden Ausgabe legt Dr. Mayer wieder seine neuesten
Errungenschaften nieder, sie ist deshalb als Fortsetzung
der vorhergegangenen zu betrachten.
Diesmal ist der Herstellung des Bromsilberbildes,
als der wichtigsten Grundlage des ganzen Verfahrens,
ein breiter Raum gewidmet worden. Neu list der Ab-
schnitt „Verschiedene Arbeitsmethoden “, in dem die
Oeldruckskizzen-, Porträtkopf- und einige andere
Techniken ausführlich behandelt werden; nen sind
terner die Abschnitte: „Umdruck“ und „Oeldruck und
Bromdöldruck“. Wer in diesen Verfahren arbeitet, darf
nicht versäumen, auch diese Ausgabe anzuschaffen,
denn sie bietet die reichen und neuesten Erfahrungen
einer anerkannten Autorität. .t.
E. Lux. Das moderne Beleuchtungswesen.
Aus Natur und Geisteswelt. Bd. 435. Verlag von
B.G. Teubner. Leipzig u. Berlin 1914. Geb. 1,25 Mk.
Der Kampf der verschiedenen Beleuchtungsarten
untereinander ist für jeden Photographen von grösstem
Interesse, da das künstliche Licht für ihn zu einem
der wichtigsten Hilfsmittel geworden ist Um sich
über die Oekonomie und Verwendungsmöglichkeit der
verschiedenen Lichtquellen ein Urteil zu bilden, bietet
die vorliegende kurze Zusammenstellung ein vorzüg-
liches Mittel, da sie sich nicht auf die Beschreibung
einzelner Lampentypen beschränkt, sondern auch die
wissenschaftlichen Grundlagen des Beleuchtungswesens
ausführlicher behandelt und ein treffendes Bild von
seinem gegenwärtigen Stande gibt. EL.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Patente.
KL 57b- Gruppe 14. Nr. 272162 vom 1. Januar 1913.
(Zusatz zum Patent 271041.)
Chemische Fabrik auf Aktien (vormals E. Schering)
in Berlin.
Tellur-Tonbud für photographische Silberbilder
nach Patent 271041, gekennzeichnet durch einen Ge-
halt einer Lösung von Tellur in Alkalisulfit.
+ -
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 175. Herr H.B. in B. Eine Anzahl von
Negativen wurde durch ein Versehen vor vollständigem
Durchtrocknen lackiert. Am nächsten Tage zeigte
sich die Schicht überall durch muschelartige Ver-
tiefungen im Lack verunziert, die stark mitkopierten.
Können diese Negative durch Ablackieren gerettet
werden?
Antwort su Frage ı75. Dies hängt sehr von der
Natur des angewandten Lackes ab. Im allgemeinen
verfährt man am besten so, dass man den Lack durch
ein passendes Lösungsmittel zunächst vollkommen ent-
ternt. Bei Spirituslack also durch ein wiederholt ge-
wechseltes Bad von Alkohol, bei Benzollack durch ent-
sprechende Anwendung von Benzol. Hierbei muss in
jedem Fall das Negativ stundenlang in drei- bis vier-
mal gewechseltem Lösungsmittel liegen bleiben, damit
die letzten Spuren des Lacks entfernt werden. Ueber-
reiben mit Watte mehrere Male während dieser Operation
beschleunigt die vollkommene Entfernung. Das Negativ
wird hierauf getrocknet und in eine vierprozentige
Lösung von Soda in Wasser gelegt, bis es möglichst
stark aufgeschwolien ist. Durch darauf folgendes Wässern
wird die Soda entfernt und die Negative zum langsamen
Trocknen hingestelit.
Frage 176. Herr B.P. in V. Wie können mit
Hilte des Blaueisenprozesses Bilder auf Miichglas her-
gestellt werden, die für Fensterbilder Verwendung
finden sollen ?
Antwort su Frage 176. Mean kann die gewöhn-
liche Eisenblaulösung in gelatinöser Flüssigkeit für
diesen Zweck benutzen. Zu einer vierprozentigen Ge-
latinelösung fügt man auf je 100 ccm nach dem
Piltrieren 10 g rotes Biutlaugensalz und ı5 g Eisen-
zitratammoniak. Mit dieser etwas warm gehaltenen
Lösung, die ganz frisch angesetzt sein muss, überzieht
man die geputzten Milchglastafeln ganz dünn und
lässt sie in künstlicher Wärme an einem staubfreien
Ort trocknen. Läuft die Gelatinelösung zusammen,
was bei manchen Miichglassorten passiert, so wird
eine Unterpräparation aus Wasserglas und Bier, die
vorher getrocknet werden muss, benutzt. Man kopiert
dann in üblicher Weise am besten in direkter Sonne
überkräftig und entwickelt in mit einigen Tropfen
Salzsäure angesäuertem staubfreien Wasser. Schliess-
lich wird kurz gewässert und bei künstlicher Wärme
getrocknet.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miothe in Berlin -Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag_von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPNAEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19.
Nr. 97/98.
6. Dezember.
IQI4.
Kriegsnotspende Deutseher Photographen.
An Beiträgen gingen weiter ein: Hans
Grätz-Zeithain, Il. Rate, zo Mk.; Verein von
Freunden der Photographie, Darmstadt ıo Mk.;
Axel-Bilberg-Leipzig, II. Rate, 5 Mk.; Max
Halberstadt-Hamburg ıo Mk.; C. Eigenbrod-
Homberg-Kassel 10 Mk.; Otto Zeumer-Crimmit-
schau 5 Mk.; Ferd. Brodersen & Co.-Ham-
burg ıo Mk ; Amateur - Photograpbhen - Verein
„Kamera“, Plauen i. V. 25 Mk.; H. Wagner-
Ehrenfriedersdorf i. E. 5 Mk.; J. Carl-Langen-
dreer ıo Mk.; C. Wachenfeld-Halle a. S.
5 Mk.; Hugo Martini-Aue i.E. 5 Mk.; Neue
Photographische Gesellschaft, Berlin - Steglitz
100 Mk. als II. Rate; Rudolf Dührkoop-Berlin
5oMk.;FrauEllyDiesel-Müller, Pössnecki.Th.
5 Mk.; Paul Rossberg-Sebnitz 5 Mk.; B. Rie-
baud- Lauenburg 5 Mk ; Art. Grosskopf-Aalen
(Württemberg) 6 Mk.; Jakob Fritz-Kusel
(Pfalz) 5 Mk.; Georg Ferner-Kaiserslautern
10 Mk.; F. Wagler-Soest i.W. 1o Mk.;Richard
Reisewitz, Diedenhofen - Lothringen 5 Mk.;
Becker & Maas-Berlin ı1o Mk ; Ferd. Strie-
beck, Völklingen-Saarbrücken ı1oMk. Zusammen
bis zum 28. November ıg14: 5002,80 Mk.
An Sachgegenständen: Die Neue Photo-
graphische Gesellschaft hat nicht nur für 50 Mk.
Material zur Verfügung gestellt, sondern 4oViertel-
buch Auskopierpapier oder 4omal 100 Aus-
kopierpostkarten. |
Anna Herth-Freiburg i. Br. ein Doppel-
wässerungskasten, verschiedene Büttenpapiere,
200 Bromsilberkarten, 2 Dutzend ı2X 16!/, cm,
3 Dutzend 9X ı2cm Eastman-Trockenplatten,
6 kleine Kopierrahmen, 100 g Quecksilberjodid,
diverse Bilderrähmchen sowie diverse photo-
graphische Schriften. Gust. Haertwig-Magde-
burg ein Universal Extra-Rapid-Aplanat //6,8,
Nr. 5. Optische Anstalt Julius Laack & Söhne-
Rathenow ı Normal-Polynar Nr. 5, 270 Brenn-
weite, für 18X24 cm-Platte. Fritz Seng-Wis-
mar ein Braunscher Rollverschluss für Atelier-
kamera, eine Weisssche Blitzlichtlampe. Kurt
Ullrich-Stollberg (Erzgebirge) 200 Postkarten,
Bromsilber, diverse Glyzinentwickler und Ton-
badtabletten, diverses Mattpapier, weiter ist der-
selbe bereit, 1oo Postkarten gratis anzufertigen
und auf Retouche eingesandter Negative ıo Pro-
zent zu gewähren. Kodakgesellschaft-Berlin eine
Sendung photographisches Material im Gewicht
von 120 kg, als: Kartons, Platten, Papiere,
Wässerungskästen, Schneidemaschinen, Stative,
Messer, Kopierrahmen, Trockenböcke, ein Ver-
grösserungsapparat, Lampe, Schalen usw. Kol-
lege Oye-Grünberg (Schl.) stiftete eine Garnitur
Bambusmöbel mit Federpolster sowie Kopier-
rahmen auf Abruf. Drogist Kurt Penner- Elbing
3 grosse Trockenböcke, 30 Paket verschiedenes
Entwicklungspapier „Nero“. Bernh. Sander-
Remschütz b. Saalfeld übergab 4 Objektive, die
auf Abruf bei dem Unterzeichneten zur Ver-
fügung stehen.
Allen freundlichen Gebern sei an dieser Stelle
von ganzem Herzen gedankt, konnte doch ver-
schiedenen Kollegen damit hilfreich beigestanden
werden, manche Not gelindert werden.
Sachsendungen wolle man zur Vermeidung
unnützer Frachtkosten auf den Frachtbriefen
mit der Bezeichnung „Liebesgaben“ versehen.
Diese Sendungen werden an Herrn Obermeister
Willibald Zehr-Elbing erbeten.
Weitere Geldspenden aber wolle man gütigst
an den Ünterzeichneten richten.
Adolf Sander, Leipzig- Gohlis,
Gohliser Strasse 53.
hit
Die photographisehe Ausrüstung
für Aufnahmen auf Kriegssehauplätzen, von Strassenszenen usw.
Von Max Frank.
In unmittelbarer oder mittelbarer Verbin-
dung mit dem Kriege werden jetzt zahlreiche
photographische Aufnahmen gemacht, aus Ver-
gnügen oder zum Erwerb oder auch aus beiden
Gründen zugleich. Gelegenheit dazu ist ja
reichlich gegeben. Gute Erfolge bedingen gutes
Arbeiten, und das ist wiederum nur dann mög-
[Nachdruck verboten.]
lich, wenn man eine geeignete Ausrüstung be-
sitzt, wobei aber ein Erfahrener im Notfalle mit
geringerer Eignung auskommt als einer, dem
diese Art Photographie noch Neuland ist.
Also gute Ausrüstung ist ein wichtiges Er-
fordernis, und deshalb soll hier das Wissens-
werte darüber zusammengestellt werden. Es
576
handelt sich dabei in der Hauptsache um
Apparat, Verschluss, Objektiv und lichtempfind-
liches Material.
Bei der Wahl des Apparates müssen wir
uns die Verbältnisse vor Augen halten, unter
denen die meisten solcher Aufnahmen zustande
kommen. Zunächst werden wohl die meisten
Aufnahmen aus der Hand gemacht, denn für
Aufstellen des Apparates auf ein Stativ oder
auf eine andere Stütze ist weder Zeit noch
Gelegenheit gegeben, um so weniger, als das
zu photographierende Objekt meist innerhalb
des Gesichtsfeldes schnell seinen Platz wechselt,
wir also, um es bei der Aufnahme auf die
Platte zu bekommen, seinen Bewegungen mit
der Kamera folgen müssen.
Ferner muss man oft ganz unvorgesehene
Aufnahmen machen, und um dies zu erreichen,
muss der Apparat schnell aufnahmebereit
sein. Auch ist es nötig, dass man mit Leichtig-
keit, ohne viele Handgriffe, mehrere Auf-
nahmen unmittelbar hintereinander
machen kann.
Da ferner der Photograph besonders auf
den Kriegsschauplätzen selbst körperlich oft
grosse Anstrengungen auszuhalten hat, so dass
auf möglichst leichtes und wenig Gepäck Ge-
wicht gelegt werden muss, so ist geringe
Ausdehnung und geringes Gewicht des
Apparates sehr erwünscht. Handlichkeit, schnelle
Bereitschaft und geringes Gewicht wie mässige
Ausdehnung sind die drei besonderen Erforder-
nisse, die eine Kamera für den genannten Zweck
erfüllen soll, aber leider nicht einfach in gleich
vollkommenem Masse befriedigen kann, weil
eines dem anderen etwas im Wege steht.
Die eigentlichen Stativ- oder Reisekame-
ras, die nur mit Stativ verwendbar sind,
schalten in der Regel ganz aus. Es kommen
zunächst die Klappkameras in Betracht, die
zusammengeklappt nicht so viel Raum wie die
Stativapparate einnehmen und leicht aufnahme-
bereit gemacht werden. Beim Aufklappen schiebt
sich meist, was sehr angenehm ist, das Objektiv
in die Lage für Aufnahmen von weiter ent-
fernten Gegenständen (Einstellung auf Unend-
lich). Ist das Objektiv durch ein anderes aus-
gewechselt worden, so muss man sich ver-
gewissern, ob auch die Einstellung noch stimmt.
Die Flach- oder Rocktaschenkameras
legen ihr besonderes Gewicht auf ein möglichst
flaches Zusammenlegen. Da dies aber doch
obne Einbusse anderer, nützlicher Eigenschaften
nicht möglich ist, so kann nicht zu dieser Art
sonderlich geraten werden.
Man nehme nur Klappkameras, die doppelten
Auszug besitzen, damit man auch die Hinter-
linse wie Objektive grösserer Brennweiten be-
nutzen kann.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Empfeblenswert sind Klappkameras, die
gleichzeitig auch für Films (Roll- oder Flach-
films) benutzt werden. Diese Films haben das
Angenehme, dass sie leicht von Gewicht und
leicht auswechselbar sind (ohne viele Kassetten);
wenn man gute und frische Waren benutzt,
wird man auch die verschiedenen Misslichkeiten,
die sich zuweilen bei Films bemerkbar machen,
vermeiden können.
Eine Abart der Klappkameras bilden die
Spreizenkameras. Durch die Verbindung
des Vorderteiles mit dem Hinterteile mittels
Scherenspreizen ist eine bessere Festigkeit und
Dauerhaftigkeit gewährleistet, besonders bei den
grösseren Apparaten. Sie eignen sich deshalb
auch, im Gegensatz zu den anderen Kameras,
bei denen nur das Klappbrett (Laufbrett) die
Verbindung hält, gleich gut für Hoch- und Quer-
aufnahmen. Die anderen Klappapparate sind
in ihrem Bau entweder nur für Hoch- oder nur
für Queraufnahmen eingerichtet, und Aufnahmen
in anderer Richtung sind, wenn auch zur Not,
so doch schlecht zu machen.
Die Spreizenkameras beschränken jedoch
teilweise, nicht alle, die Verwendbarkeit auf ein
Objektiv einer bestimmten Brennweite. Grössere
Brennweiten können dann allerdings mit Hilfe
eines Kamera- Ansatzes Verwendung finden.
Ferner können zu Spreizenkameras auch viel-
fach Wechselkassetten benutzt werden, durch
die Raumersparnisse zu erzielen sind. In der
Regel sind diese Apparate mit Schlitzverschluss
unmittelbar vor der Platte versehen, der hier
leichter als bei den übrigen Kameras anzu-
bringen ist.
Einen grösseren Raum nehmen die Magazin-,
Kasten- und Detektivkameras ein, die aber
nur in den besseren Ausführungen auch für
Aufnahmen der bezeichneten Art einigermassen
geeignet sind. Sie lassen verschiedene wichtige
Vorteile vermissen, brauchen aber nicht auf-
geklappt zu werden, sind daher schneller auf-
nahmebereit und können gleichzeitig mit 6 oder
ı2 Platten „geladen“ werden, was auch ein
nicht zu unterschätzender Vorteil ist. Dagegen
ermöglichen sie kein Einstellen nach der Matt-
scheibe, sind also weniger für andere Zwecke
brauchbar. Die Klapp- und Spreizenkameras
sind auch für Mattscheibeneinstellung zu ge-
brauchen.
Der „Kriegsphotograph“ hat meist nicht die
Musse oder Möglichkeit dazu, sich einen günstigen
Standort nach allen Regeln der Kunst auszu-
suchen, er ist an die einmal gegebenen Verhält-
nisse gebunden. Daher ist es sehr empfehlens-
wert, wenn das Objektiv sich in weitem
Masse nach oben und unten verschieben
lässt. Wir können dann leichter für gute Bild-
verteilung sorgen und auch besonders stürzende
Linien besser vermeiden, die bekanntlich durch
schräges Halten der Kamera entstehen. Wind-
schiefe Gebäude verunzieren auch als unwichtiges
Beiwerk sonst gut gelungene Sportaufnahmen.
Seitliche Verschiebbarkeit des Objektives ist
weniger nötig, ebenso können wir auch bei
Kriegsaufnahmen die sonst sehr vorteilhafte
Neigbarkeit des Mattscheibenteiles vermissen.
Die Einstellskala muss zuverlässig und die Libelle
an richtiger Stelle, am Mattscheibenteil, an-
gebracht sein.
Da wir nun bei Kriegsaufnabmen und ähn-
lichen Gelegenheiten häufig auf das Einstellen
nach dem Bildsucher angewiesen sind, so
ist demselben grosse Aufmerksamkeit zu widmen.
Der Sucher muss für Hoch- wie für Quer-
aufnahmen den richtigen, genauen Bildausschnitt
geben; mindestens ebenso wichtig ist es, dass
“ der Sucher für Durchsicht wie für Aufsicht be-
nutzt werden kann, damit wir, je nach Bedarf,
in Kopfhöhe wie in Brusthöhe einstellen können.
Sehr praktisch als Aufsichtssucher dünkt mir,
gerade für Sportaufnahmen, bei denen man so
mancherlei zu beachten hat, der Sellarsucher
(von Busch-Rathenow); bei diesem sieht man
das Bild seitenrichtig und nicht seitenverkehrt,
wie der Brillantsucher es zeigt. Mit einem
seitenverkehrten Bilde ist auch eine seitenver-
kehrte Bewegungsrichtung verbunden, was sehr
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
571
lästig ist, wenn wir den Apparat dem sich be-
wegenden Objekt nachführen müssen. Wenn
wir uns auch mit der Zeit an das umgekehrte
Nachführen des Apparates einigermassen ge-
wöhnen können, so werden wir es dennoch
allzu leicht im Eifer des Gefechtes (meist in über-
tragener, manchmal aber auch in wörtlicher
Bedeutung) falsch machen.
Den Wunsch, das Bild wie bei Mattscheiben-
einstellung in natürlicher Grösse sehen und
scharf einstellen zu können und _ gleichzeitig
doch, wie bei den kleinen Bildsuchern ohne
weiteres, jeden Augenblick die Aufnahme machen
zu können, hat zur Einführung der Spiegel-
reflexkameras geführt. Bei diesen kann auf
der Oberseite der Kamera, die mit Lichtschirm
versehen ist, das Bild in richtiger Grösse be-
trachtet und eingestellt werden. Bei Auslösung
des Verschlusses legt der schräge Spiegel im
Innern, der das Bild nach der oberen Matt-
scheibe wirft, die lichtempfindliche Platte frei.
Neuerdings hat man auch versucht, statt eines
besonderen Spiegels die vordere Seite des
Schlitzverschlussvorhanges als spiegelnde Fläche
zu benutzen.
Die Spiegelreflexkameras, die zwar nicht viel
zusammengeklappt werden können, sind jeden-
falls für Kriegsphotographie sehr geeignet; sie
können auch teilweise mit Wechselkassetten
benutzt werden. (Schluss folgt.)
— hd —
Aus der Praxis des Photographen.
Hydrochinonentwickler für Strichauf-
nahmen. Zur Entwicklung von Strichaufnahmen
auf schwachempfindlichen oder photomechani-
schen Trockenplatten benötigt man einen sehr
hart arbeitenden Entwickler, und ist der mit
Hydrochinon zubereitete immer noch am besten,
weil er neben der Klarbeit der Striche eine
ziemlich schwarze, d.h. undurchsichtige Deckung
der Flächen ergibt. Zum Ansetzen des Ent-
wicklers benutzt man entweder destilliertes oder
weiches Wasser, und eignet sich hierzu ganz
ausgezeichnet das Regenwasser, welches vor
der Verwendung gut abgekocht und abgekühlt
werden soll, denn dann ist es reiner noch als
manches destillierte Wasser. Auch für die
anderen Bäder (Tonfixier-, Fixierbader usw.)
soll man nur absolut reines Wasser gebrauchen,
denn nur dann können sie ihre volle Wirkung
ausüben. Das abgekochte und abgekühlte Regen-
wasser hält sich sehr lange Zeit frisch, wenn es
in grossen Flaschen, gut verkort, in kaltem
Raum und geschützt vor dem Licht aufbewahrt
wird.
Zum Entwickleransetzen für Strichaufnahmen
benutze ich die folgende Vorschrift, welche fast
[Nachdruck verboten.)
bei allen photomechanischen Trockenplatten die
besten Resultate ergeben hat: ı. 1/, Liter des
obigen oder destillierten Wassers, 25 g bestes
Natriumsulfit und 5 g reines, unverdorbenes
Hydrocbinon. 2. !/, Liter desselben Wassers
und 25 g kohlensaures Kali, und wenn alles in
den zwei Flaschen gelöst ist, kann man den
Entwickler, und zwar je gleiche Teile ı und 2,
kurz vor dem Gebrauch vermischen. Es können
mehrere Aufnahmen am gleichen Tage hervor-
gerufen werden, doch aufbewahrt soll der ver-
mischte, besonders aber der gebrauchte Ent-
wickler niemals werden. Die beiden Lösungen ı
und 2 müssen in küblem, hauptsächlich aber in
dunklem Raume verwahrt werden, denn das
Tageslicht verursacht eine baldige Zersetzung
bezw. das Trübwerden. M.
Das Geschmeidigermachen der Zapon-
lacke. Der selbsterzeugte sowie der käufliche
Zaponlack hat fast durchschnittlich den Fehler
an sich, dass er nach dem Trocknen etwas zu
hart und spröde ist, wodurch er sehr leicht
zum Reissen und Springen neigt, sobald die
damit bestrichenen Bilder, Papiere usw. gefalzt
oder auch nur irgendwie gebogen oder geknickt
82*
572
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
werden, wodurch dann nicht selten die Bild-
schichten Verletzungen erhalten.
Um den allzu spröden harten Lacken mehr
Biegsamkeit und Geschmeidigkeit zu verleihen,
gibt man zu etwa 250 ccm Lack (d.i. !/, Liter)
etwa eine halbe oder ganze Erbse gross bestes,
goldgelbes venezianisches Terpentinharz, oder es
sind höchstens 2 bis 3 Tropfen bestes Rizinusöl
—
zu gebrauchen, doch scheint es mir, als wäre
das venezianische Terpentin bei den angestellten
Versuchen geeigneter; es kommt natürlich auf
die Qualität des Zaponlackes, bezw. der Lösungs-
mittel an, wie sich diese zu den benannten
Beimischungen verhalten. Die vorherige Auf-
stellung eines kleinen Versuchsquantums ist
deshalb anzuraten.
Innungswvesen.
Der Pfälzische Photographen - Bund, Zwangs-
innung für die Pfalz, zog bei Gründung den
Buchhändler und Buchbinder J. R. in G. (Pfalz)
zur Mitgliedschaft heran, liess aber später nach
erfolgten Aufklärungen und auf Entscheid der
Aufsichtsbehörde, des Königl. Bezirksamtes
Kaiserslautern, R. als Mitglied wieder fallen.
R. stellte sich zu dem Prozess einen Anwalt,
und das Königl. Bezirksamt verurteilte die
Innung zur Tragung der Anwaltskosten. Auf
Beschwerde seitens der Ianung bei der Königl.
Regierung der Pfalz fällte diese jedoch nach-
folgende Entscheidung:
Nr. e 1993.
Königl. Regierung der Pfalz,
Kammer des Innern.
Speyer, den 30. Oktober 1914.
An
das Königl. Bezirksamt Kaiserslautern.
Aus Anlass der Beschwerde des Vorstandes des
Pfälzischen Photographen-Bundes, Zwangsinnung mit
dem Sitze in Kaiserslautern, gegen den Beschluss des
Königl Bezirksamts Kaiserslautern vom 23. Februar
ı914 wird dieser Beschluss mit dem Abmasse bestätigt,
dass die dem Buchhändler und Buchbinder J. R. in G.
für die anwaltschaftliiche Vertretung erwachsenen
Kosten diesem zur Selbsttragung überwiesen werden.
Hierfür waren folgende Erwägungen massgebend:
Das Königl. Bezirksamt hat mit Recht der Zwangs-
innung Pfälzischer Photographen - Bund, die auf Grund
ihres Anerkenntnisses als unterliegender Teil zu er-
achten ist, die Kosten des gemäss Art. 234, Ziff. 9,
des bayerischen Gebührengesetzes gebührenfreien Ver-
fahrens aufgebürdet. Dieser Ausspruch entspricht den
für die Kostenpflicht in Verwaltungssachen und Ver-
waltungsrechtssachen in Bayern geltenden Grundsätzen.
Eine hiervon abweichende reichsgesetzliche Norm be-
steht für das Verfahren zu & ıooh der Reichsgewerbe-
ordnung nicht. Es ist deshalb auch nicht angängig,
wie es die Beschwerdefährerin getan hat, sich auf die
Vollzugsvorschriften eines anderen Bundesstaates zur
Gewerbenovelle vom 26 Juli 1897 zu berufen. Wenn
nach dem Gesagten hiernach an der Pflicht der Zwangs-
innung zur Kostentragung festzuhalten ist, waren doch
gegebenenfalis die Kosten der auwaltschaftlichen Ver
tretung hiervon auszunehmen. Die Reichsgewerbeord-
nung, insbesondere die Gewerbenovelle vom 26. Jull
1897 stellen an die einzelnen Handwerker und Ge-
werbetreibenden ein so hohes Mass von Anforderungen
in Bezug auf Gesetzeskenntnis und Beachtung von
Gesetzesvorschriften, dass ihnen die Geltendmachung
von Einwendungen gegen die Beiziehung zu einer
Innung auch ohne anwaltschaftliche Hilfe ohne weiteres
zugemutet werden kann. Dazu kommt, dass derartige
Fragen über Zugehörigkeit zu einer Innung den Gegen-
stand ständiger E:ıörterungen in den beteiligten Fach-
vereinigungen, Berufsgruppen usw., dann in den von
vielen Gewerbetreibenden gelesenen Fachzeitschriften
bilden, dass ferner den Beteiligten jederzeit die Mög-
lichkeit unentgeltlicher Auskunftserholung bei der
Handwerkskammer oder bei den Verwaltungsbehörden
geboten ist und schliesslich die Ermittelung des Sach-
verhaltes in dem Verfahren vor der Aufsichtsbehörde
von Amts wegen erfolgt, so dass von einer die Bei-
ziehung einer anwaltschaftlichen Vertretung notwendig
machenden Schwierigkeit der Interessenwahrung hier
nicht gesprochen werden kann. Tatsächlich hat sich
die anwaltschaftliche Tätigkeit vorwfrfigenfalils auf die
Antragstellung beschränkt, die ebensogut zu behörd-
lichem Protokoll hätte erfolgen können.
Es waren demgemäss die Kosten der anwaltschaft-
lichen Vertretung hier von der allgemeinen Pflicht der
Zwangsinnung Pfälzischer Photographen - Bund zur
Kostentragung auszunehmen und dem Buchbinder und
Buchhändler J. R. in G. zur Selbsttragung zu über-
weisen.
Diese Entscheidung ist gebührenfrei gem. Art. 234,
Zitt. 9 des Bayerischen Gebührengesetzes in der Fassung
vom 13 Juli ıgı0. L V.: Conrad.
Ein unglaubliehes Angebot.
Die Kunstanstalten, Versandbäuser und ähnliche
unter hochtrabendem Titel auftretende Menschenfreunde,
welche dem verehrten Publikum aus reiuster Menschen-
liebe Bilder umsonst anfertigen und natürlich die
Photographen dabei auf das schwerste schädigen,
macher ihre Angebote bekanntlich meist durch Bilder-
reisende, da die Zeitungsannoncen nicht mehr genügend
Zugkraft haben. Die einzelnen Sammler, die unter
einem Oberreisenden stehen, erhalten für jedes zur
Gratisanfertigung gesammelte Bild die auf dem Pro-
spekt für Spesen bezeichnete Anzahlung. In den
meisten Fällen 85 Pf. bis ı Mk., für den früheren
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
573
Durchschnittspreis von so Pf. bekommen die Kunst-
anstalten keine Sammler mehr, da das Publikum durch
die vielen schlechten Erfahrungen und Aufklärungen
in den Zeitungen usw. vorsichtiger geworden ist.
Für die Unternehmer kommen dann noch weiter
hinzu der Preis für die Printe und die Prozente für
den Oberreisender, meist 33 bis 40 Prozent.
Es sind also zuerst ziemlich erhebliche Unkosten,
die im Vertrauen auf die Unerfahrenheit und Leicht-
gläubigkeit des Publikums verauslagt werden müssen,
bis der Gewinn durch die Bestellung für sogen. künst-
lerische Ausarbeitung und Kauf eines Rahmens heraus-
kommt.
In Erfindung neuer Wege, Bestellungen zu erlangen,
sind die Unternehmer, so wenig ihre Erzeugnisse sonst
mit Kunst etwas zu tun haben, wirklich wahre Künstler.
Ein ganz findiger Kopf hat nun einen neuen Plan
ausgetäftelt, wodurch er nicht nur die hohen Kosten
für die Bildersammier (85 Pf. bis ı Mk) spart, sondern
auch gleich das Negativ erbäit. Der Mann spekuliert
nicht mehr auf die Leichtgläubigkeit des Publikums,
sondern rechnet darauf, dass unter den Photographen
es eine grosse Zahl derjenigen gibt „die nicht alle
werden“.
Der Kriegsplan ist folgender: In Berlin, in schönster
Lage, wird ein Geschäftsraum gemietet, und was ja
sehr leicht ist, unter einem klangvollen Titel eine
G. m. b. H. gegründet. Der Zweck der Gesellschaft ist,
von den Kriegsteiinehmern kostenlos photographische
Aufnahmen zu machen, um denselben ein bleibendes
Andenken zu schaffen. Man sieht, die Gesellschaft bat
nur menschenfreundliche Ziele. Sie könnte nun eine
Anzahl Leute engagieren, welche die benötigten Auf
nahmen anfertigen; sie tut es aber nicht, sondern
gibt, nach ihren eigenen Worten, den Photographen
Gelegenheit, ein „sehr bedeutendes Geschäft" zu
machen. Auch wieder recht menschenfreundlich! Da
wir nach unseren vielen Erfahrungen ein starkes Miss-
trauen gegen diese Art Menschenfreunde haben, unter-
suchten wir die Sache, und sieht das glänzende Geschäft
für die Photographen doch bedenklich anders aus, als
die G.m.b. H. es darstellt.
In Wirklichkeit tut die G. m. b. H. gar nichts,
sondern überlässt alle Arbeit dem Photographen. Dieser
darf sich an die betreffenden Truppenkommandanturen
wenden und um Erlaubnis nachsuchen, die Truppen
aufzunehmen. Die Militärbehörden werden in der
jetzigen Zeit, wo mit Anspannung aller Kräfte gearbeitet
wird, um die Truppen auszubilden, sicher alles andere
tun, als die einzelnen Leute nacheinander photo-
graphieren zu lassen.
Ist der Photograph nun glücklich so weit, so ver-
langt die G. m. b. H. eine Brustbildaufnahme in Visit-
grösse, nebst einem unaufgeklebten Abdruck, die
genaue Adresse des Dargestellten oder seiner nächsten
Angehörigen und, nicht zu vergessen, das Negativ und
die vollständige Uebertragung des Urheberrechtes. Die
Gesellschaft, die bis jetzt noch nichts getan hat, zeigt
sich aber auch erkenntlich und bietet dem Photo-
graphen als Entschädigung für seine Mühe, Arbeit,
Material und gesetzlichen Rechte das BRiesenhonorar
von sage und schreibe
fünfzig Pfennigen.
Die Platten will sie mehrere Jahre aufbewahren.
Das Andenken besteht, wie sich jeder Leser wohl so-
fort sagte, in den bekannten Vergıösserungsangeboten.
Besonders wird man sich wohl an die Familien der
Gefallenen wenden und Vergrösserungen usw. anbieten.
Wie missbilligend die Öffentliche Meinung über
eine derartige Ausbeutung der Kriegsverluste denkt,
ist schon wiederholt in der Tagespresse zum Ausdruck
gebracht worden (siehe diese Zeitschrift, S. 517).
Wäre es nicht gar zu traurig, man müsste darüber
Jachen, wie gering die Leute die Photographen und
ihre Fähigkeit, zu rechnen, einschätzen.
Die Bildersammler, unter denen sich alle möglichen
verunglückten Existenzen befinden, arbeiten nicht für
den Schundpreis von so Pf., sondern bekommen bis
zum doppelten Preis, wie man ihn den Photographen
anzubieten wagt, der nebenbei viel mehr Arbeit leisten,
Material liefern muss und auf seine Rechte verzichten soll.
Wenn ein Photograph Aufnahmen gemacht hat,
so weiss er selbst, wie er sie praktisch verwerten kann,
und braucht er die überklugen Herren der G.m.b. H.
nicht dazu. Die einzigste Antwort ist, wenn ein Kol-
lege einen Brief von der G. m. b. H. empfangen sollte:
In den Papierkorb!
Central-Verband Deutscher Photographen - Vereine
und Innungen, J. P.
Schlegel- Dresden, Vorsitzender.
— ne —
Weihnaehtsgaben des Handwerks für die Truppen im Felde.
Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag
richtet einen Aufruf an alle Kreise des deutschen Hand-
werks, sich an der Bereitstellung von Weihnachtsgaben
für die Truppen im Felde zu beteiligen. Die deutschen
Handwerks- und Gewerbekammern werden je für ihren
Besirk eine Sammelstelle für Weihnachtsliebesgaben
einrichten. Die in den Bezirken der 73 Handwerks-
und Gewerbekammern nach einheitlichem Plane ge-
sammelten Gaben werden vom Deutschen Handwerks-
und Gewerbekammertag in Verbindung mit der Heeres-
verwaltung den Truppen im Felde zugefährt werden.
Die Durchführung der Sammlung soll in folgender
Form erfolgen:
Jede Handwerks- oder Gewerbekammer errichtet
eine Sammelstelle für Weihnachtsliebesgaben. Diese
Gaben sollen aus Paketen bestehen, die für einen Mann
unter beliebiger Auswahl aus der nachstehend zur
Kenntnis gebrachten Gabenliste herzustellen sind. Un-
benommen bleibt natürlich jedem Spender die Stiftung
mehrerer Pakete. Zweckmässig wird jede Gabe mit
der Adresse des Spenders im Innern des Paketes ver-
sehen. Aecusserlich werden die einzeineg Pakete mit
574
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
dem Stempel der Handwerks- oder Gewerbekammer,
in deren Bezirk sie gesammelt sind, als besondere
Weihnachtsgabe „Spende des Handwerks“ gekenn-
zeichnet werden. Die Verpackung der Pakete muss den
Vorschriften, die die Feldpost für ihre Weihnachtspakete
aufgestellt hat, entsprechen und ist sehr fest und dauer-
haft zu wählen.
Die bei jeder Handwerks- oder Gewerbekammer
gesammelten Gaben werden mit Hilfe der Eisenbahn-
verwaltung zu zwei besonderen Transportzägen zu-
sammengestellt werden, von denen der eine für den
Osten und der andere für den Westen bestimmt ist.
Diese Transporte werden von Beauftragten des Deutschen
Handwerks- und Gewerbekammertages selbst der
Heeresverwaltung übergeben werden, die ausdrücklich
eine derartige Begleitung genehmigt hat.
Zur Auswahl der einzelnen Gaben durch die Spender
schlägt das Kriegsministerlum folgendes vor: Hand-
schuhe (warme) — Hosenträger — warme Weste —
wollene Strümpfe — Taschentuch — Bleistift mit Hülse
— kleines Notizbuch — Briefpapier — Feldpostkarten
— Zigarren, Zigaretten — Zigarrentasche — Tabak —
Tabakbeutel — Tabakpfeife — Taschenmesser — Näh-
zeug — Seife — Kamm und kleine Kopfbürste —
Kleiderbürste (kleinere) — Zahnbürste — Kerzen —
Konserven — Butter — Dauerwurst — trockenen Kuchen
— Honigkuchen — Schokolade — Kakao — Marzipan
— Keks.
Beigabe alkoholischer Getränke ist nicht erwünscht,
da die Heeresverwaltung im Bedarfstalle solche veraus-
gabt. Es ist nötig, den Inhalt eines jeden Paketes
durch einen Vermerk auf seinem Umschlage zu kenn-
zeichnen, um der Heeresleitung die Berficksichtigung
tatsächlich vorhandener Bedürfnisse und Wünsche des
einzelnen Soldaten zu ermöglichen.
Der letzte Termin für die rechtzeitige Einlieferung
der Liebesgaben an die Sammelstelle der Hundwerks-
(Gewerbe-) Kammer ist der ı5. Dezember.
—
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
Photographisseher Verein zu Berlin.
(Gegründet 1863.)
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo-
graphen-Vereine und Innungen (J. P.).
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner,
Berlin W.s5o, Ansbacher Str. 31, III, Amt Steinplatz 14048. — I. Schrift-
führer: Wilh. Hofsohlld, Berlin S. ı4, Walistr. 3a. — Für Kassen-
angelegenheiten: Reinhold Sohumaan, Berlin NW. s, Kruppstr. ı2. —
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.90, Viktoria Luise - Platz 6, Amt
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte
strasse ı3, Amt Moritzplatz Bi. — Sterbekasse des C.V.:
Anmeldungen an C. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130.
Bericht
über die Sitzung vom ı2. November 1914
im Weihenstephan-Palast.
Die Sitzung wird um 8'/, Uhr durch den Vorsitzen-
den, Herrn Paul Grundner, eıöffnet, der die zahl-
reich besuchte Versammlung begrüsst.
Im Anschluss daran bringt der erste Schriftführer
einige Schreiben der Handwerkskammer zur Verlesung.
In einem derselben erklärt sich der Vorstand der Hand-
werkskammer bereit, bei gegebener Gelegenheit für die
Wünsche des Photographischen Vereins betreffs der
Lieferung von Gratisbildern, sowie betreffs des Ver-
grösserungsschwindels einzutreten. In einem zweiten
Schreiben bıingt der Vorstand der Handwerkskammer
zum Ausdruck, dass er den Wunsch der meisten Photo-
graphen, „Ankündigung und Gewährung von Zugaben
oder die Ankündigung allein müsse gesetzlich verboten
werden‘, für voll berechtigt halte und dass er jederzeit
für dessen Berücksichtigung, soweit es sich um das
Photographengewerbe handelt, eintreten werde Er
macht bei der Gelegenheit darauf aufmerksam, dass
auch sämtliche Handwerks- und Gewerbekammern
durch den Deutschen Kammertag Stellung gegen das
Zugabewesen genommen hätten.
Von der Firma Carl Ernst & Co. sind dem Verein
eine grössere Anzah) Kartons in verschiedenen Formaten
übergeben worden, die den notleidenden Photographen
Ost- und Westpreussens zur Verfügung gestelit werden
sollen und an die Zentralstelle, an Herrn Obermieister
Willibald Zehr, Elbing, abgesandt worden sind.
Darauf macht Herr Grundner die erfreuliche Mit-
teilung, dass unser Mitglied, Herr Siele, das Eiserne
Kreuz erhalten hat. Eine Giückwunschadresse, die
vom Vorstande bereits vorbereitet und von der Firma
Eduard Blum ausgeführt war, zirkuliert bei sämt-
lichen Anwesenden zur Unterschrift.
Durch Herrn Kaiserl. Rat Pietzner ist dem Verein
zur Verfügung des Vorstandes der Betrag von 50 Kronen
übersandt worden, anlässlich der 25 jährigen Zugehörig-
keit des Herrn Pietzner zum Photograpbhischen Verein.
Sämtlichen im Felde stehenden Mitgliedern des Vereins,
soweit ihre Adressen zu ermitteln waren, wurde von
den Vorstandsmitgliedern, die zu diesem Zweck auf
ihre Bezüge für die Vorstandssitzungen verzichtet haben,
eine Liebesgabe übersandt. Es wird beschlossen, auch
den Ertrag der heutigen Büchsensammlung für den
gleichen Zweck bereitzustellen. Der Vorsitzende teilt
mit, dass für einen bestimmten wohltätigen Zweck eine
Dame unseres Vorstandes 50 Mk. gestiftet hat, die ent-
sprechend verwendet worden sind.
Hierauf erhält Herr Fritz Hansen das Wort zu
einem Vortrag über Urheberrechts-Irrtümer in der
Fachpresse (übertriebene Vorsicht bei Vergrösserungs-
aufträgen. Herr Hansen führt folgendes aus:
Wiederholt ist in der Fachpresse darauf hingewiesen
worden, dass jetzt in der Kriegszeit die Herstellung
von Vergrösserungen und sonstigen Reproduktionen
nach alten Bildern ein in vielen Fällen sehr will-
kommener Ersatz für die durch den Krieg entstandenen
Ausfälle sein kann. Leider aber wird den Photographen
dieses Geschäft erschwert, wenn in Fachblättern unter
missverständlicher Berufung auf das Urheberrecht vor
der Uebernahme derartiger Arbeiten gewissermassen
gewarnt wird.
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK.
575
So veröffentlichte kürzlich eine bekannte Fach-
zeitschrift unter dem Titel: „Vorsicht bei zweifelhaften
photographischen Aufträgen‘, einen Artikel, in dem
ausgefährt wurde, dass der Photograph stets nachfragen
müsse, ob der Auftraggeber auch Urheber des zu ver-
vielfältigenden Bildes oder bei Personenaufnahmen Be-
steller ist. Weiter wurde empfohlen, sich diese Ver-
sicherung schriftlich geben zu lassen.
Schon bei den ersten Beratungen über die Aenderung
des alten Schutzgesetzes im Jahre 1898 wurde ausfähr-
lich die Frage erörtert, wie weit es angebracht wäre,
das Urheberrecht des Photographen zu beschränken,
und hierbei wurde auch insbesondere darauf Rücksicht
genommen, dass dem Photographen die Möglichkeit
bleiben müsse, bei Porträts auf Wunsch des Bestellers
auch Arbeiten selnes Kollegen zu reproduzieren. Man
gab dabei unter anderem auch der Erwägung Raum,
dass der Photograph häufig Gelegenheit habe, nach
Bildern, die von einem anderen gefertigt wurden, für
seine Kundschaft Reproduktionen, hauptsächlich Ver-
grösserungen anzufertigen.
Nach 8 ı8, Abs. 2, darf der Besteller eines Porträts
oder dessen Rechtsnachfolger das Porträt nach Belieben
verviellältigen oder vervielfältigen lassen, während dem
Urheber die ausschliessliiche Befugnis der gewerbs-
mäsigen Verbreitung und Vorführung durch mecha-
nische oder optische Einrichtungen verbleibt. Die
nicht gewerbsmässige Vorführung oder Verbreitung
steht dem Dargestellten wie jedem anderen hier wieder
frei, da eine Beschränkung des Vervielfältigungsrechtes
auf den eigenen Gebrauch nicht vorgeschrieben ist.
Während die Vervielfältigung einer Photographie
eines beliebigen Gegenstandes nach 818, Abs. ı, nur
zum eigenen Gebrauch gestattet ist und unentgeltlich
erfolgen muss, ist die Vervielfältigung eines photogra-
graphischen Bildnisses durch den Besteller nicht an die
Voraussetzung der Unentgeltlichkeit gebunden.
Der Verfasser des Artikels befindet sich nun in
einem grossen Irrtum, wenn er annimmt, dass der
Photograph bei Vervielfältigungen von Bildnisaufnahmen
erst nachfragen muss, ob der, weicher den Auftrag auf
Reproduktion erteilt, auch Besteller des Originalbildes
ist. Eine solche allgemeine Erkundigungspflicht gibt
es nach dem bestehenden Recht nicht, und von dem
Regierungsvertreter wurde bei Beratung des Gesetzes
in der 124. Sitzung der ıı. Legislaturperiode, II. Session
des Deutschen Reichstages, am Freitag, den 23. Novem-
ber 1906, ausdrücklich erklärt: „Nur wenn die be-
sonderen Umstände des eiuzelnen Falles einen offen-
baren Verdacht erregen müssen, nur dann ist es au
dem, der den Auftrag zur Vervielfältigung bekommt,
sich darüber zu vergewissern, ob sein Auftraggeber in
der Tat ein Recht dazu hat.‘
Jedwedes Risiko in dieser Hinsicht bei der Erteilung
eines Auftrages soll und muss der Auftraggeber tragen.
Wenn in jedem einzeluen Falle, wo es sich um Ver-
grösserungen oder sonstige Reproduktionen handelt,
der den Auftrag Empfangende immer erst Nach-
foıschungen darüber anstellen solit, ob der Auftraggeber
auch wirklich berechtigt sei, die Vervielfältigung vor-
nehmen zu lassen, so wäre nicht hur in den Ver-
gröiserungsanstalten, sondern auch in jedem anderen
photographischen Geschäft ein geordneter Betrieb fast
unmöglich, und deshalb ist auch von verschiedenen
Seiten der dringende Wunsch geäussert worden, den
zu übertriebener Vorsicht führenden Ratschlägen des
Verfasser entgegenzutreten. Wenn dies hier nur in
einem Punkte geschehen ist, so erklärt sich das daraus,
dass es sich um eine für den Geschäftsbetrieb jetzt
ausserordentlich wichtige Frage handelt, während die
anderen, auch sehr angreifbaren Ausführungen, die der
Verfasser über Aktaufnahmen usw. macht, weniger
wichtig erscheinen und gelegentlich erörtert werden
können —
An diesen Vortrag, der mit lebhaftem Interesse auf-
genommen wurde, schliesst sich eine kurze Diskussion.
Herr Dipl.-Ing. Hans Schmidt behandelt das
Thema: „Altes und Neues über das Fixierbad‘“. Der
Vortrag erscheint demnächst als Aufsatz in der „Phot.
Chronik “,
Dem Vortragenden, dem sämtliche Zuhörer mit
gespanntem Interesse folgten, wird lebhafter Beifall zu
teil und der Vorsitzende bringt seinen besonderen
Dank Herrn Schmidt gegenüber zum Ausdruck.
Da Herr Max Breuer seinen Projektionsvortrag
über Lüttich und das belgische Land auf eine spätere
Sitzung verschoben hat, erhält Herr Heinrich Lichte
das Wort, um über seinen Streifzug auf den russischen
Kriegsschauplatz einen von zahlreichen Bildern be-
gleiteten Vortrag zu halten. Zunächst bringt Herr
Lichte einen Brief seines einzigen Sohnes, der die
Kämpfe bei Dixmuliden mitgemacht hat, zur Verlesung,
und wenn auch alle Anwesenden manches aus diesen
Kämpfen aus den Zeitungsberichten bereits erfahren
hatten, so bringen sie den lebendigen Schiüderungen
eines Teilnehmers an diesen Kämpfen doch ein ganz
besonders lebhaftes Interesse entgegen.
Hierauf berichtet Herr Lichte von seinen eigenen
Erfahrungen auf seinem Streifzuge Er erzählt in
höchst anschaulicher Weise von den Unbegaemlich-
keiten und Strapazen, die die Teilnehmer an dieser
Fahrt, die zum Zwecke der Ueberbringung von Liebes-
gaben unternommen wurde, auf sich nehmen mussten.
Die Wiedergabe kleiner humoristischer Szenen wärst
seinen Vortrag, und jeder Hausfrau lacht das Herz im
Leibe bei dem Gedanken, dass man in Russland eine
gebratene Gans für 4 Mk. und ein fettes Schwein
(dieses allerdings in ungebratenem Zustande) für 40 Mk.
erstehen könne. Wir atmen im Geiste die schlechte
Luft in den russischen Bauernhäusern und freuen uns
über die polnischen Juden, die zunächst auf Befehl des
russischen Militärs Gräben aufschütten und diese nach-
her auf deutschen Befehi wieder zuschütten mussten
Wir sehen, wie ein iindiger Offizier als Schreibunter-
lage für seine Feldpostkaıten den Rücken eines Pferdes
benutzt, und lauschten mit gespauntem Atem der
Ausserst packenden Schilderung einer Schlacht, ins-
besondere eines Bajonettangriffese.. Da Herr Lichte
am Schluss seines Vortrages die Mitteilung macht,
dass er 8 Tage lang in ungewaschenem Zustande herum-
576
_- I TI TTTTTTe
fahren musste, freuen wir uns, bei nöherer Betrachtung
seiner Person feststellen zu können, dass er inzwischen
Gelegenheit hatte, das Versäumte in reichlichem Masse
nachzuholen.
Der starke Beifall, den Herr Grundner noch
besonders durch Dankesworte unterstreicht, beweist:
mit wie lebhafter Anteilnahme alle Anwesenden dem
Vortrage gefolgt sind.
Schluss der Sitzung um ı1?/, Uhr.
Paul Grundner, Wwilh. Hoffschild,
I. Vorsitzender. I. Schriftführer.
—ds—
Photographen -Bund
tür den Regierungsbezirk Trier.
Sitz: Saarbrücken.
Unser verehrtes Bundesmitglied
Herr Photograph Albert Kuban
in Saarbrücken
starb am 21. November im Alter von 45 Jahren
und 4 Monaten. Wir werden ibm stets ein
ehrerdes Andenken bewahren. Friede seiner
Asche!
Il. A.: P. Hardy, I. Schriftführer.
mer
Plälziseher Photographen - Bund
Zwangsinnung für die Pfalz.
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine
und Innungen (J.P.).
Die laut Statut im Herbst d. J. abzuhaltende
Innungsversammlung findet des Krieges wegen nicht
statt. Die Vorstandsmitglieder, die zum Teil in dieser
Veısammilung hätten neugewählt werden mürsen, bleiben
bie aut weiteres im Amt (laut Vorstandsbeschluss vom
16. November 1914). Der Vorstand.
Kriegsteilnehmer
aus dem photographisehen Berufe.
Martin Ehrlich-Dresden, Unteroffizier, König).
Sächsisches Feldartillerie- Regiment 23 — Julius Ein-
siedel-München. — Hofphotograph Ernst Gott-
mann-Heidelberg, Vizefeldwebel, 2. Landsturm- Infan-
terie- Bataillon Heidelberg, 8. Kompagnie. — Friedr.
Herr- Nürnberg, Unteroffizier, Königl. Bayerisches
Landsturm - Infanterie- Bataillon Ansbach, 4. Kompagnie,
1. Armeekorps. — J. Jungmann-Strassburg, Vizefeld-
webel, 61. Landsturm-Infanterie- Ersatzbatallion, ı. Kom-
pagnie, ı5. Armeekorpe. — R. Krull-Aaken =. E,
Unteroffizier, 27. Landwehr - Infanterie- Ersatzregiment,
ı. Kompagnie, zugeteilt dem 16. Armeekorps. — Paul
Papeesch- Chemnitz, Landwehr Infanterie-Regiment 104,
47. gemischte Brigade, ıo. Kompagnie, 19. Armeekorps.
— Chr. Scheel: Kiel, Unteroffizier, 1. Ersatzkompagnie,
Infanterie - Regiment 163. — G. Schönebeck - Buer
(Westf... — Th. Schuhmann-Karlsruhe (Bad.), Frei-
williger, Leibgrenadier- Regiment 109. — Karl Stadel-
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR.
mann - Leonberg, Getreiter, Landwehr- Radfahrer- Re-
serve. Sanitätskompagnie 54, 54. Division, 27. Armee-
korpse- — Jul. Stein-Worms, Kraftwagenkolonne. —
Hans Winzer-Potschappel b. Dresden, 2. Landsturm-
Infanterie- Bataillon Dresden, 45. Brigade, 2. Kompagnie.
— Jos. Ant. Zimmermann-Kempten, Landsturm-
Bataillon Kempten. — Rich. Nestler-Neidenburg. —
C. M. Forneck- Merseburg.
Das Eiserne Kreuz erhielten:
Martin Ehrlich-Dresder. — Ludwig Roth-
hauer-Nitterau (Oberpfalz).
— ir
Personalien.
Gestorben sind Herr Photograph Otto Exner-
Naumburg a. Qu. im 30 Lebensjahre und Herr Kgl.
Beyr. Hofphotograph Ernst Rudolph-Hofi.B.
Der einzige Sohn des Herrn Hofphotographen
Albert Meyer-Hannover, Albert Meyer, Leutnaut
der Reserve des 9. Jägerbataillons (während des Reld-
zuges kommandiert zum 57. Infanterieregiment), wird
seit dem ı2 September nach dem Gefecht bei Fismes
bei Reims vermisst. Gefl. Mitteilungen werden herz-
lichst dankend gegen Erstattung aller Unkosten ent-
gegengerommen von Herrn Hofphotograph Albert
Meyer-Hannover, Georgstrasse 24, oder Dresden-A.,
Zirkusstrasse 2, part.
EI
Fragekasten.
a) Technische Fragen.
Fyage 177. Herr Dr. L. in B. Es soll ein Ver-
fahren geben, um Autotypien von sogen. Gummitüchern
mit grosser Vollkommenheit zu drucken, wodurch er-
hebliche Papierersparnisse erreicht werden sollen. Worin
besteht dieses Verfahren?
Antwort su Frage 177. Hier liegt wohl ein Miess-
verständnis vor. Es handelt sich jedenfalls um den
sogen. Offsetdruck. Hierbei wird so verfahreu, dass
von einem üblichen autotypischen Klischee nicht direkt
auf Papier, sondern auf ein elastisches glattes Gummi-
tuch gedruckt wird, von weichem dann seinerseits der
Abdruck auf Papier irgendwelcher Art bewirkt wird.
Die Papierersparnis besteht darin, dass man wegen der
Natur des Umdruckes suf viel weniger glatten und
daher im allgemeinen billigeren Papieren drucken kann
als direkt vom Klischee.
Fyage 178. Herr L. K. inC. Wie werden die
sogen. Briefmarkenporträts hergestellt und worauf be-
ruht die Möglichkeit, gleichzeitig acht bis zwölt Auf-
nahmen auf einer Platte herzustellen, die dann gemein-
sam zu kopieren sind?
Antwort su Frage 178. Dies Verfahren beruht
auf der Verwendung einer entsprechenden Anzahl
gleicher, gleichbrennweitiger Objektive, die in die
Vorderwand der Kamera eingelassen sind und in
gleichem Abstande sich befinden. Das Kamerainnere
ist entsprechend unterteilt, so dass die Objektive gleich-
zeitig arbeiten können, ohne dass die Bildfelder sich
überschneiden.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilbeim Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S. Mühlweg ı9.
Nr. 99| 100.
13. Dezember.
IQ14.
Die photographisehe Ausrüstung
für Aufnahmen auf Kriegssehauplätzen, von Strassenszenen usw.
Von Max Frank.
(Schluss.)
Für Aufnahmen von kriegerischen Ereignissen
wird sehr viel ein Schlitzverschluss un-
mittelbar vor der Platte benutzt. Das aus
zwei Gründen. Er ermöglicht sehr kurze Be-
lichtungen und er nützt die Lichtstärke des Ob-
jektives ganz aus, aber er hat auch einen
sehr grossen Nachteil, er führt nämlich bei
schnell bewegten Objekten — für solche ist’ er
ja doch vor allem bestimmt — leicht Verzer-
rungen herbei, die durch die Art der Wir-
kung, die allmähliche, streifenweise Belichtung
der Platte, verursacht werden.
Dies kann bei Sektorenverschlüssen,
die doch immerhin Belichtungen bis 1/,,0 Sekunde
gestatten, nicht vorkommen, allerdings lässt ein
solcher nicht die Lichtstärke voll zur Geltung
kommen, aber das wird man doch in vielen
Fällen in Kauf nehmen können. Wenn es mit
einer Schnelligkeit von !/ggo Sekunde getan ist,
und das genügt in der Praxis in den meisten
Fallen auch vollständig, so sollen wir dem
Sektorenverschluss den Vorzug geben. Um für
alles gerüstet zu sein, empfiehlt sich eine Zwei-
verschlusskamera. |
Der Verschluss soll sich auch selbsttätig
spannen.
Andere Verschlüsse als die genannten, die
wir auch stets nur in guten Ausführungen nehmen °
und deren Geschwindigkeitsangaben wir auch
von Zeit zu Zeit nachprüfen sollen, sind für
die Kriegsphotographie im allgemeinen nicht
geeignet, weil sie nicht schnell genug arbeiten
und auch teilweise keine gleichmässige Beleuch-
tung des Bildfeldes gestatten.
Die Wahl des Formates entscheiden
natürlich zunächst unsere Geldmittel. Aber auch
wenn diese unbeschränkt sind, so wird doch
121/,:16cm oder 13:18cm wohl nie überschritten
werden können, schon allein deshalb, weil es
in den grösseren Formaten gar keine Sport-
kameras gibt. Sie würden aber auch viel zu
unhandlich sein. Wer Lust dazu hat, seine
Aufnahmen später zu vergrössern, der kann
ruhig ein kleines Format 6:9 cm (oder gar
41:6 cm) nehmen. Mit scharf zeichnenden
Objektiven aufgenommene Bilder lassen sich,
[Nachdruck verboten.)
obne an Ansehen zu verlieren, auf g:ı2 bis
13:18 cm vergrössern. Allerdings hat man
dabei den Nachteil, dass man seine Positive
nur auf Entwicklungspapieren anfertigen kann.
Für Auskopierpapiere wären vergrösserte Nega-
tive nötig, deren Anfertigung aber meist nicht
obne Schädigung der Feinheit der Bildzeichnung
abgehen wird.
Sollen die Bilder nicht vergrössert werden,
so ist doch mindestens eine Grösse von
9:ı2 cm oder noch besser 10:15 cm nötig; das
letztere Format für Postkarten.
Viel zu wenig noch wird für Aufnahmen dieser
Art die Stereophotograpbie benutzt, die doch
für den Berufsphotographen oft eine weit vor-
‚teilhaftere Ausnützung seiner Aufnahmen ermög-
lichte, da dabei doch auch Einzelbilder angefertigt
werden können. Stereobilder von kriegerischen
Einzelbeiten würden nicht selten auch für die
Kriegstechnik und Kriegswissenschaft von sehr
grossem Wert sein und unter Umständen die
Beweiskraft der photographischen Aufnahmen
sehr erhöhen. Der geschickteste „Komponist“
versagt bei Stereoaufnahmen.
Die grösste Rolle spielt bei Kriegsaufnahmen
wohl das Objektiv, das doch das Bild liefert.
Da es sich hierbei fast stets um stark bewegte
Objekte handelt, so können wir die Belichtungs-
dauer nicht der jeweiligen Helligkeit nach be-
stimmen, sondern wir müssen uns nach der
Bewegungsschnelligkeit des Objektes richten,
damit wir auch genügende Schärfe erhalten.
Um dabei aber doch stets genügend durch-
gearbeitete, also keine unterbelichteten Bilder zu
erhalten, muss das Objektiv eine genügende
Lichtstärke besitzen. Diese muss in den
meisten Fällen wenigstens //6,8 betragen; in
günstigeren Fällen kommen wir auch mit //8
aus, vielfach aber wird dagegen nur eine Licht-
stärke von //4,5 befriedigen können. Es kommt
dabei ja auch sehr auf die Lichtempfindlichkeit
der Platte an, die die Lichtstärke des Objektives
zu ergänzen und zu unterstützen hat.
Die allzu lichtstarken Instrumente, wie z.B.
die Porträtobjektive, sind dagegen wieder für
Kriegsaufnahmen weniger brauchbar. Sie besitzen
83
578
naturgemäss eine zu geringe Tiefe, so dass die
bewegten Objekte schwer in die scharfe Ein-
stellzone zu bringen sind. Dann aber haben
sie auch einen viel zu kleinen Bildwinkel, ver-
langen daher für ein bestimmtes Format eine
längere Brennweite; sie sind daher auch zu
schwer und stören das Gleichgewicht der Kamera,
wenn sie sich überhaupt anbringen lassen.
Weiterhin ist Anastigmaten entschieden
der Vorzug vor den Aplanaten zu geben. Zwar
leisten gute Aplanate auch ganz gute Dienste,
aber Anastigmate geben ein weit gleichmässiger
beleuchtetes Bildfeld und gleichmässigere Schärfe,
während sich bei Aplanaten leicht bei kurzen
Momentaufnabmen ein Vignettieren, eine ge-
ringere Helligkeit der Randteile des Bildes,
zeigt. Das ist aber gerade bei Aufnahmen von
bewegten Gegenständen, die lange nicht immer
in die Mitte kommen, sehr zu beachten.
Die Brennweite des Objektives soll, um
keine zu schlechte Perspektive zu geben, nicht
zu klein und wenigstens gleich der Längsseite
des benutzten Formates sein.
Bei den Kriegsaufnahmen können wir Auf-
nahmen gegen das Licht oft gar nicht vermeiden.
Deshalb müssen wir an das benutzte Objektiv
auch die Forderung stellen, dass es genügend
frei von Lichtflecken ist, die sich gern in
Gestalt heller, kreisförmiger Stellen zeigen, wenn
die Sonne in das Objektiv scheint. Lichtflecke
werden bei Abblendung kleiner, aber heller. An
sich treten sie um so eher auf, je mehr spiegeinde
Flächen, also je mehr Einzelteile das Objektiv
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
besitzt. Daher ist bei unverkitteten Instrumenten
ihr Auftreten — theoretisch — eher gegeben.
Durch geeignete Konstruktion köunen sie für
die Praxis genügend ausgeschaltet werden.
Bei günstigen Lichtverhältnissen können
auch Teleobjektive mit dem Erfolg, dass man
viel grössere Wiedergabe erzielt, benutzt wer-
den; kürzere Momentaufnahmen sind jedoch mit
ihnen kaum möglich.
Das benutzte lichtempfindliche Material
muss hochempfindlich, bei genügend dicker
Schicht und genügendem Silberreichtum, und
lichthoffrei sein. Auch Gelbempfindlichkeit ist
praktisch, um gegebenenfalls mit Gelbscheibe
tonrichtigere Wiedergabe zu erzielen; gute Gelb-
scheiben verlängern die Belichtungszeit nur auf
das Zwei- bis Vierfache.
Films sind allerdings wegen ihres leichteren
Gewichtes für Kriegsaufnahmen angenehm, aber
auch teurer. In Filmpacks kann man ohne
grosse Belastung viel Aufnahmematerial mit-
nehmen.
Muss man — und das ist oft praktisch —
unterwegs entwickeln, so empfiehlt sich die
Mitnahme von Chemikalien in Patronen-
oder Tablettenform.
Die Erfordernisse für Kriegsphotographie sind
auch für einen Teil anderer Illustrationsauf-
nahmen, insbesondere für Sportaufnahmen, mass-
gebend. Dann ist, was sehr betont werden
muss, den behördlichen Vorschriften unbedingt
Folge zu geben; denn sonst kann es dem Kriegs-
photographen schlimm ergehen.
—
Rundsehau.
— Fixierbad für zarte Negative.
George Smee empfiehlt in „Wilsons Photo-
graphic Magazine“ ein einfaches Fixierbad
mit Magnesiumsulfatzusatz (Bittersalz), das die
zartesten Details im Negativ erhalten soll. Das
Bad zeigt eine ganz schwach saure Reaktion; es
bärtet zugleich die Schicht etwas. Diese Fixier-
lösung hat folgende Zusammensetzung:
Wasser (warm) . 2 Liter,
Magnesiumsulfat . 120g,
Fixiernatron . . 600 „
Es ist nicht gerade nötig, dass das Wasser
dazu heiss ist; die Lösung wird entweder in einer
grossen Glasflasche oder in einem Steinkrug
vorgenommen. Nach Lösung der Salze ist die
Flüssigkeit zu filtrieren oder zu dekantieren.
Dieses Fixierbad ist von Smee bei 24 bis
Aus der Praxis des Photographen.
Mit Aquarellfarbe übermalte Photo-
graphien gegen Feuchtigkeit zu schützen.
Mit Aquarellfarben (glyzerinhaltige Wasserfarben)
(Nachdruck verboten.)
27 Grad C andauernd verwendet worden, ohne
irgend welche Nachteile zu offenbaren. Das
Magnesiumsulfat wirkt als ein mildes Härtungs-
mittel, ohne die fixierenden Eigenschaften des
Hyposulfits zu beeinträchtigen. Kein Kräuseln
der Schicht wurde wahrgenommen, obgleich
plötzliche Temperaturwechsel, vom Fixierbad
zur Wässerung, statthatten.e Die in dem Bade
fixierten Negative zeigten weder in den hohen
Lichtern, noch in den Schatten irgend welchen
Detailsverlust.
Es darf nicht übersehen werden, dass die
Zusammensetzung des Fixierbades einen gewissen
Anteil an dem resultierenden Charakter des
Negativs hat, und dieser wieder auf das Resultat
der Kopie. Sobald das Fixierbad nicht mehr
genügend flott arbeitet, ist dasselbe ausser Be-
nutzung zu stellen.
[Nachdruck verboten.]
übermalte Photographien oder sonstige Drucke,
Zeichnungen usw. haben den unangenehmen
Nachteil, dass sie bei feuchter Witterung sich
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
nn
sogar sehr leicht verwischen lassen, auch wenn
die Malereien schon lange Zeit fertiggestellt
worden sind. Das in den Farben enthaltene
Glyzerin, auch wenn es nur in bescheidenem
Masse bei der Herstellung 'gebraucht wurde, ver-
ursacht das fortwährende Anziehen von Feuchtig-
keit aus der Luft, und kann dem nur dadurch
abgeholfen werden, dass man die Malereien
mit einem guten Firnis überzieht, der die Luft-
feuchtigkeit völlig abhält.
Als vorzüglich bewährt sich der beste Poli-
turlack, der nur aus hochprozentigem (go bis
g5prozentigem) Alkohol und dem reinsten Schel-
lack hergestellt sein darf, denn wenn ein stark
wasserhaltiger, also schwachprozentigen Spiritus
gebraucht wird, dann kann sich während des
Ueberstreichens sogar das Auflösen und Ver-
schmieren der Farben einstellen, was sich eben
nur durch Verwendung des besten Politurlackes
vermeiden lässt. Das Aufstreichen des Lackes
hat mit einem weichen, sehr feınen Haarpinsel
in der Art zu geschehen, dass man den Lack
mindestens fünf- bis sechsmal in dünnen, spar-
samen Lagen aufstreicht, denn nur so ist es
möglich, einen sehr gleichmässigen, schön glänzen-
den Ueberzug zu erhalten, der sich als schmieg-
sam, d. h. nicht als spröde und brüchig erweist.
Der Politurlack ist gebrauchsfertig in Instru-
mentenhandlungen oder den grösseren Lack-
fabriken käuflich, und ist derselbe fast farblos
und glasig durchsichtig beim Aufstreichen.
Als Behälter ist eine ziemlich weithalsige
Flasche zu benutzen, damit das Lackieren aus
der Flasche heraus erfolgen kann, und muss
demnach auch der Pinsel entsprechend gewählt
—
579
werden. Die Flasche ist ausser Gebrauch gut
zu verkorken, um das Eindicken und das Ver-
stauben des Lackes zu verhüten.
Statt des Politurlackes kann der folgende
Lackfirnis benutzt werden, der aus etwa 85 g
bestem, reinstem Sandarak, 35 g desgleichen
Mastix und 4 g Kampfer besteht. Die beiden
Harze sind zuerst fein zu pulverisieren, und
gibt man dann alles in eine entsprechend grosse,
sehr reine Flasche, in der ı!/, Liter hoch-
prozentiger Weingeist enthalten ist. Nach
längerem Stehen an einer mässig warmen Stelle
und sehr häufigem Umschütteln lösen sich die
Harze gänzlich, und nur die etwaigen Ver-
schmutzungen des Harzes setzen sich zu Boden.
Je älter der Lack ist, um so reiner wird er,
und man schüttet davon nur immer so viel auf
einen Teller, als zum sofortigen Lackieren
gerade gebraucht wird. Man soll beim Aus-
giessen vorsichtig sein, um nicht den Boden-
satz aufzurühren, der auf den Bildern ein
körniges, trübes Aussehen verursachen kann.
Die Anstriche sind gut elastisch, ohne zum
Reissen oder Abspringen zu: neigen, und treten
bei diesem, sowie beim Politurlack alle Farben
sehr lebhaft und frisch hervor. Der Lack
trocknet mit nicht zu starkem Glanze. Es genügt,
wenn nur ganz dünne, d. h. etwas magere Auf-
striche gemacht werden, welche mittels eines
weichen, breiten Pinsels sehr leicht erzielbar
sind. Das Trocknen geht sehr rasch vonstatten,
und soll das Lackieren und Trocknen in gut
erwärmten Räumen geschehen, denn im Kühlen
erstarrt der Lack, und die Anstriche werden
fleckig und trübe.
Innungswesen.
Der Pfälzische Photographen -Bund, Zwangs-
innung für die Pfalz, hatte den Händler L. Sch.
in L. (Pfalz) bei Gründung der Innung als
Mitglied herangezogen. Sch. wehrte sich aber,
und das Königl. Bezirksamt gab Sch. auch
recht, indem er von der Zugehörigkeit zur
Innung freigesprochen wurde. Hiergegen legte
der Innungsausschuss Beschwerde bei der Königl.
Regierung der Pfalz ein, welche der Innung
recht gegeben hat. Die Entscheidung lautet:
Nr.e 2190.
Königl. Regierung der Pfalz,
Kammer des Innern.
Speyer, den 2. November 1914.
An
das Königl. Bezirksamt Kaiserslautern.
Aus Aulass der Beschwerde des Vorstandes des
Pfälzischen Photographen- Bundes, Zwangsinnung für
die Pfalz, vom 26 März 1914 gegen den Beschluss des
Königl. Bezirksamts Kaiserslautern vom 28. Februar 1914
beschliesst die Königl. Regierung, Kammer des Innern,
der Pfalz unter Abänderung dieses Beschlusses in
zweiter und letzter Instanz:
1. Der Händler mit Drogen- und photographischen
Artikeln, A. Sch. in L., gehört dem Pfiälzischen Photo-
graphen -Bund, Zwangsinnung für die Plalz, als Mit-
glied an.
2. A. Sch. trägt die Kosten des Verfahrens erster
und zweiter Instanz.
3. Gebühren bleiben ausser Ansatz.
Gründe.
Das Königl. Bezirksamt Kaiserslautern hat in seinem
Beschluss vom 28. Februar d. J., auf dessen Sachdar-
stellung hiermit Bezug genommen wird, die von dem
Pfälzischen Photographen - Bund, Zwangsinnung für die
Pfalz, in Anspruch genommene Mitgliedschaft des
Drogisten und Händlers mit photographischen Artikeln
A. Sch. in L. aus zwei Gründen verneint:
a) In Ansehung der von Sch. dem Photographen
W. in L. auf telephonische Anfrage zugesagten Ueber-
nahme der Entwicklung von fünf Dutzend Filmpacks
(d. 1. 720 Aufnahmen), dann in Ansehung der Lieferung
83*
580
einer grösseren Menge photographischer Ansichtskarten,
darstellend das Kinderferienheim der Stadt Ludwigs-
hafen, sei ein Nachweis dafür, dass Sch. diese Arbeiten
selbst ausgelührt, bezw. zur Selbstausführung üüber-
nommen habe, nicht erbracht und komme daher Sch.
nicht als Photograph, sondern lediglich als Vermittler
photographischer Arbeiten durch einen anderen Photo-
graphen in Betracht, welch letzterer, wenn er sein
Handwerk in der Pfalz ausübe, seinerseits der Innung
anzugehören hätte.
b) Soweit Sch. jedoch entwickle, kopiere und ver-
grössere (was unzweifelhaft Tätigkeiten des Photo-
graphenhandwerks seien, wobei die mehr oder minder
fachgemässe Vollendung der Erzeugnisse belanglos sei,
erfolge dies lediglich im Zusammenhang mit seinem
Handel mit photographischen Artikeln als Hilfstätig-
keit für diesen unter Beschänkung auf dessen Kunden-
kreis, und ohne dass damit eine Absicht gewerblichen
Gewinns verbunden sei und ohne dass Sch. das Photo-
graphenhendwerk als Gewerbe betreibe. Damit fehle aber
auch die Voraussetzung seiner Innurgszugehörigkeit.
Dem ersten dieser Gründe war in tatsächlicher und
rechtlicher Beziehung beizutreten. Handwerker ist,
wer ein Handwerk dergestalt betreibt, dass er sich an
dem technischen Hergang der Warenerzeugung selbst
beteiligt, sei es durch unmittelbare Mitarbeit, sei es
wenigstens durch Leitung und Aufsichtfährung (vergl.
Entscheidung des Preussischen Oberverwaltungsgerichts
vom 19. September 1912, Deutsches Handwerker- Blatt
1913, S. 145), Die vertragliche Uebernahme einer
Arbeit zur bedingungsmässigen Ausführung allein be-
gıändet daher lediglich ein bfrgerrechtliches Ver- '
pflichtungsverhältnis zwischen Besteller und Gewerbe-
treibenden, macht aber letzteren, wenigstens solange
nicht aus den besonderen Umständen des Falles auf
ein gemeinschattliches Betriebsverhältnis zwischen Ver-
mittler und Verfertiger der Arbeit geschlossen werden
muss, noch nicht zum Handwerker. Die von der Be-
schwerdefährerin in Anlehnung an einige der Fach-
zeitschrift „Photogr. Chronik‘ 1913, S. 216, zu ent-
nehmenden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden
vertretene abweichende Anschauung findet im Gesetze
keine Stütze. Soweit A. Sch. die Ausiührungen von
photographischen Arbeiten (Entwickeln, Kopieren, Ver-
grössern) nur vermittelt, kann er daher als Hand-
werker nicht angesprochen und daher auch zur Innung
nicht beigezogen werden.
Dagegen konnte dem zweiten Grunde des bezirks-
amtlichen Beschlusses im Endergebnis nicht bei-
gepflichtet werden. Die tatsächliche Unterlage für die
Entscheidung bildet die von Sch. zu Protokoll des
Bürgermeisteramts in L. vom 29. November 1913 ge-
machte Angabe, dass er, um seinen Handel mit photo-
graphischen Artikeln für Amateurbedarf zu fördern,
für einige der Kunden das Entwickeln von Platten
und Films übernehme, dann auch das Herstellen von
Abzügen in geringer Anzahl, ferner die Anfertigung
einzelner Vergrösserungen. Dies sind, wie das Königl.
Bezirksamt zutreffend annimmt unzweifelhaft Tätig-
keiten des Photographenhandwerks ohne Rücksicht
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
auf die mehr oder minder fachgemässe Herstellung
der Erzeugnisse und ohne Rücksicht darauf, dass
diese Arbeiten nur einen Teil des Tätigkeitsfeldes eines
Photographen ausmachen. Denn die Handwerkseigen-
schaft geht einem Gewerbebetrieb nicht dadurch ver-
loren, dass nur ein Teil der Handwerksaverrichtungen
zum Gegenstand eines Spezialbetriebs gemacht wird,
wie ja gerade auf dem Gebiete des Photographen-
wesens diese Spezialisierung stark ausgebildet ist.
Andererseits erfordern die von Sch. übernommenen
Arbeiten, wenn sie zur Zufriedenheit der Kunden aus-
geführt werden sollen, immerhin eine gewisse Geschick-
lichkeit und Erfahrung und können nicht rein mechanisch,
sondern nur bei bestimmten Vorkenntnissen sachgemäss
ausgeführt werden. Uebrigens wäre nicht ausser acht
zu lassen, dass allerdings Berufstätigkeiten, bei denen
zwar eine Materialverarbeitung usw. von Gegenständen
vorgenommen wird, bei denen aber eine handweıks-
mässige Lehrlingsausbildung nicht stattfindet, aller-
dings nicht zum Handwerk gerechnet werden (siehe
Landmann, Komm. z. R.G.O,, 6. Aufl, Bd. II, S. oo),
dass aber diese Einschränkung nur für solche Betriebs-
arten gilt, für die dieses Merkmal zutrifft, nicht aber
{ür solche, ihrer Art nach dem Handwerk zuzurechnen-
den Tätigkeiten, welche im einzelnen Fall in einer
handwerksmässig unzulänglichen oder doch wenigstens
nicht für die Lehrlingsausbildung ausreichenden Weise
ausgeübt werden.
Die von A. Sch. nach vorstehenden Darlegungen
ausgeübte handwerkliche Tätigkeit wurde auch ge-
werbsmässig und selbständig (d. h. nicht als Hilis-
gewerbe oder in unbedeutendem Umfange) betrieben.
Zum Begriff des G:werbebetriebs gehört, dass die be-
treffende Tätigkeit auf Erwerb gerichtet sei und berufs-
mässig ausgeübt werde. Es kann nun nicht dem
geringsten Zweifel unterliegen, dass die photographi-
schen Arbeiten des Drogisten Sch. zum Zwecke des
Erwerbs erfolgten. Dass die Erwerbshandlung in
Förderung der Liebhaberphotographie vorgenommen
wurde und wird, ist vollkommen belanglos. Denn
nicht Sch. betreibt die Liebhaberphotographie, sondern
seine Kundschaft. Seine photographischen Arbeiten
sind daher nicht Sport, sondern Geschäft. Dabei kann
es auf die Höhe oder Niedrigkeit der von Sch. für
seine Arbeiten verlangten Preise keineswegs ankommen.
Denn selbst Gratisabgaben nehmen einer Tätigkeit
nicht den Gewerbecharakter, wenn sie zur Förderung
der Gewerbetätigkeit und damit zur Gewinnerzielung
erfolgen. Ist es doch ein alltäglich zu beobachtender
Vorgang, dass in Geschäften einzelne Artikel ohne
Nutzen oder selbst mit Verlust abgegeben werden, um
dafür die Kundschaft desto kauflustiger für andere
Einkäufe zu stimmen (vergl. Landmann, Komm. z.
R. G. O., 6. Auflage, Bd. I, S. 48 und die dort mit-
geteilten Erkenntnisse). So hat auch hier A. Sch. die
photographische Tätigkeit des Entwickelns, Kopierens,
Vergrösserns usw., wenn auch anscheinend zu niederem
Preis, zum Zwecke der Erhaltung und Mehrung seiner
Kundschaft, sobin also zur Förderung seines Handels-
gewerbes, also gewerblich ausgeübt.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. _
581
Diese Tätigkeit erfolgte aber auch berufsmässig
und selbständig, also nicht bloss gelegentlich oder als
Hilfsgewerbe eines anderen Gewerbes. Sch. gibt zwar
bei seiner Vernehmung vom 29 November 1913 an,
dass die von ihm entwickelten usw. Aufnahmen selbst
nie. von ihm gemacht seien, sondern von anderen her-
rühren. Er biete diese Hilfeleistungen nicht öffentlich
an, sondern führe sie nur für Amateure, die zu ihm
kämen, also für seine Kundschaft, aus. Die ganze
Betätigung gelte mehr als Gefälligkeite. Es kämen
dafür Preise in Berechnung, die weit davon entfernt
seien, den Begriff „gewerbsmässig‘ zuzulassen. Dem-
gegenüber ist zu bemerken, dass „die Kundschaft “
kein rechtlich bestimmbarer, eng begrenzter Personen-
kreis ist, innerhalb dessen gewerbliche und andere
gegenseitige Leistungen als gesellschaftliche Gefällig-
keiten betrachtet werden können. Es wird eben jeder-
mann Kunde des Geschäfts, der sich zum Zwecke des
Vertragsabschlusses über Waren und Leistungen der
dort angebotenen Art in die Geschäftsräume begibt.
Wie es der Betrieb eines solchen Geschäftes mit sich
bringt, werden jedenfalls Aufträge zu photographischen
Arbeiten nicht bloss von denen entgegengenommen,
die bereits bisher Waren im Geschäfte gekauft baben,
sondern auch von denen, die der Geschäftsinhaber
durch Uebernahme der photographischen Arbeiten als
künftige Käufer von Waren, an denen er daun besser
verdienen kann, zu gewinnen hofft. Und da diese
Arbeiten bisher, wenn vielleicht auch nicht in besonders
grossem, doch aber auch nicht unerheblichem, jeden-
falls mit der Entwicklung des Geschäftes jederzeit er-
weiterungsfähligem Umfange und in der Absicht der
jederzeitigen Wiederholung ausgeübt wurden, steht
nicht eine gelegentliche Gefälligkeitstätigkeit, sondern
eine berufliche zum Zwecke des Erwerbs erfolgte und
darum eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Reichs-
gewerbeordnung in Frage.
Diese Tätigkeit kann aber auch nicht lediglich als
Hilfsgewerbe zu dem Handelsgeschäft des Sch. betrachtet
werden. Ein Hilfsbetrieb, welcher den Gesetzen des
Hauptbetriebs folgt, wird im Sinne der R.G.O. dann
anzunehmen sein, wenn es sich um eine lediglich zur
Erfüllung des Betriebsbedfrfnisses des Hauptbetriebes
entfaltete Tätigkeit handelt (vergl. Landmann, Komm.
z.R.G.O.,, 6. Auflage, Bd. II, S. 109 und Entscheidung
des Reichsgericht vom 5. Dezember 1905, Regers
Sammlung Bd.26, S. 370). Unter diesen Begriff #Allt
aber die zur Würdigung stehende Tätigkelt des Drogisten
Sch. nicht. Denn irgend eine Steigerung der Leistungen
des Hauptbetriebes wird durch diese Tätigkeit nicht
bewirkt. Sie ist nicht einmal beschränkt auf die Be-
arbeitung von Erzeugnissen, z. B. Platten, die aus dem
eigenen Handelsgeschäft stammen, wodurch wenigstens
ein Interesse des Geschäfts an der Feststellung der
Bewährung der Geschältsartikel in der Praxis begründet
werden könnte. Die photographische Tätigkeit. Sch.'s
vollzieht sich vielmehr nur in einem rein Ausserlichen
Zusammenhang mit dem Verkaufsgeschäft, stellt sich
aber sachlich als ein vollkommen selbständiger, wenn
allerdings auch in der Absicht der Förderung des
Verkaufsgeschäftes unternommener Betrieb dar. —
Die photographische Tätigkeit des A. Sch. begreift
sohin alle Merkmale des selbständigen stehenden Ge-
werbebetriebs in sich. A. Sch. hat sohin der in Kaisers-
lautern bastehenden, für den ganzen Regierungs:
bezirk der Pfalz errichteten (R. E. vom 18. April ıgı3,
Nr. 12976 U) Zwangsinnung „ Piälzischer Photographen-
Bund“ als Mitglied anzugehören.
Der Ausspruch im Kostenpunkt beruht auf der
Sachfälligkeit des Betelligten, der Ausspruch im Ge-
bührenpunkt auf Art. 234, Ziff. 9, des bayerischen Ge-
bührengesetzes in der Fassung vom 13. Jnli 1910.
L V.: Conrad.
a
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmi die Redaktion heine
Verantwortung.)
Säshsiseher Photographen - Bund (E.Y.).
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.
Die Mitgliedschaft unseres verstorbenen Vorstands-
mitgliedes des Herm Heinrich Ranft-Dresden hat
Frau Witwe H. Ranft übernommen.
Der Vorstand.
I
| Kriegsunterstützung
des Vereins Sehlesiseher Faehphoto-
graphen.
Der Verein Schlesischer Fachphotographen hat aus
seinem Vereinsvermögen den Mitgliedern, welche am
Feldzuge teilnehmen, ebenfalls 1200 Mk. zur Verfügung
gestellt. Die Unterstützungen sollen gewährt werden
in Form von Darlehnen oder direkten Zuwendungen
an Angehörige der Kriegsteillnehmer. Gesuche sind an
den Vorsitzenden des Vereins, Heırn H. Götz- Breslau V
zu richten. Ausserdem hat der Verein so Mk. für den
Nationalen Frauendienst, sowie ı0o Mk. für die be-
sonders geschädigten Kollegen in Ostpreussen bewilligt.
EI
Kriegsteilnehmer
aus dem photographisehen Berufe.
Willy Böhling, II. Marine- Luftschiff. Abteilung,
4. Detachement Norden, Ostfriesland. — Hermann
Braun- Insterburg. — Paul Finsterbusch- Dresden,
ı. Kompagnie, Landwehr- Ersatz- Bataillon 101, z. Z.
Graudenz — Erich Fischer-Dörnits a. E., Sanitäts-
Sergeant, 2. Kompagnie, Reserve- Jäger- Bataillon 14,
28. Reserve- Division, 14. Reservekorps. — C. M. For-
neck- Merseburg, Unteroffizier, im Artillerieregiment 21,
Munitions- Kolonnen - Abteilung ıı.. — Friedrich
Grossschopff-Insterburg. — J. Jungmann- Strass-
burg i. Els., Vizefeläwebel, ı. Kompagnie, ı. Land-
sturm- Infanterie. Ersatzbataillon Strassburg, XV. Ar-
meekorps, z. Zt. O. U. Cammerage, Bez. Brüssel. —
FR. Loo1f-Weinböhla — Walter Lutkat-Insterburg.
— Richard Nesteler, Vizefeläwebel und Fahnenträger,
Neidenburg, Reserve- Infanterieregiment ı8, 9. Kom-
pagnie, ı. Reserve- Infanterie-Armeekorps, ı. Division,
582
PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR.
n2. Brigade. — Paul Oberst, Sohn des Photo-
graphen Rudolf Oberst in Salzwedel, Kriegsfrei-
williger im Infanterie-Regiment Nr. 217, verwundet bei
den Kämpfen an der beigisch - französischen Grenze
und gegenwärtig im Lazarett in Salzwedel. — C. Siele-
Berlin, Oftiziers- Stellvertreter, 4. Ersatz-Division, 9. Er-
satz-Brigade, 4. Kompagnie, Brigade- Ersatz- Bataillon
Nr. 112. — Kıiegsfreiwilliger Volkmann- Insterburg. —
Willy Zimmer- Tilsit.
Wir bitten, uns weitere Mitteilungen über Ab-
berufungen zu den Truppenteilen gefälligst bald zu-
kommen zu lassen, wenn möglich unter Angabe der
Charge und des Truppenteils (also genaue Feldpost-
adresse), damit den bei der Fahne Stehenden von den
Zurückgebliebenen Grüsse usw. zugesandt werden
können. Ebenso bitten wir, uns Mitteilungen über
Auszeichnungen, Beförderungen, Aenderungen der Feld-
adresse, Verwundungen usw. zusenden zu wollen. Den
Abonnenten der „Photogr. Cbronik “ senden wir ein
zweites Exemplar der Zeitschrift kostenlos ins Feld nach.
Verlag der „Photogr. Chronik “,
Das Eiserne wie Kreuz erhielten:
Karl Stadelmann-Leonberg, bei der Reserve-
Sanitäts-Kompagnie 34, 27. Armeekorps, 54. Division. —
Ferner die Söhne des Hofphotographen Ebel- Bern-
burg und des Photographen B, Tielemann- Treptow a.R.
— Volkmann-Insterburg.
Den Heldentod fürs Vaterland starben:
Edmund Franke-Kotzenau, Pr. Schl., Ersatz-
Reservist, Infanterieregiment 94 (Oesterreich), gefallen
bei Rawaruska (Galizien).
ir
Personalien.
Gestorben ist Herr Photograph Valentin Wolf
in Nürnberg.
ER
Auszeiehnungen
au? der Internationalen Ausstellung für
Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914.
Die k. u. k. Hofphotochemigraphen C, Angerer
& Göschl in Wien erhielten für ihre Beteiligung an
der Ausstellung den Sächsischen Staatspreis zuerkannt.
Die Liste der Gruppe VII (Photographie) enthält
unter anderen folgende Namen: Erster Silberner Preis
Max Steckel-Kattowitz, 35. Silberner Preis Max
Glauer-Oppeln. Von den 26 bronzenen Preisen be-
kamen den 8. Herr G. Marx-Glatz, den 17. Fräulein
Elfriede Reichelt - Breslau, den 2ı. Heır Karl
Wagner -Gieiwitz, Ferner erhielten Anerkennungs-
diplome die Herren Ad. Barth- Gleiwitz und A. Jüttner-
Ratibor.
a nn m———
Die Firma Meisenbach Riffarth & Co.-
Berlin-München- Leipzig, welche auf der „Bugra“ in
Leipzig in der mit dem Staatspreise ausgezeichneten
Ausstellung des „Bundes der chemigraphischen An-
stalten Deutschlands" reichhaltig vertreten war, stand
als Mitglied des Preisgerichts ausser Wettbewerb.
Dieses ehrenvolle Amt ist mit der höchsten Auszeich-
nung gleichbedeutend.
Auch der Verlag Wilhelm Knapp in Halle a.S.,,
weicher auf der „Bugra‘' in der Abteilung „Fach-
presse‘ ausgestellt hatte, hatte das ehrenvolle Amt,
Mitglied des Preisgerichts zu sein und stand als solches
ausser Wettbewerb.
Herr Hofphotograph F. Schensky-Helgoland
hat die ihm zuerkannte Bronzene Medaille der „Bugra“
abgelehnt, um so mehr, als er auf allen grösseren Aus-
stellungen der letzten Jahre in Deutschland nur erste
Preise erhielt.
— ld
Aus der Industrie.
Eine von der Firma Max Blochwitz, vormals
Georg Rotter-Dresden herausgegebene, äusserst in-
struktiv illustrierte Broschüre behandelt in ausführlicher
Weise die verschiedenen Arten der Benutzung eines
neuen, „Das tragbare Atelier‘ genannten Blitzlicht-
Apparates, welcher sich als ein sehr beachtenswertes
Mittel zur Erzielung naturwahren Ausdruckes im Bilde
erweist. Es gehört zu diesem Apparate ein „tragbarer
Reflektor‘ sinnreicher Konstruktion, dessen Anwendung
ebenfalls sehr eingehend in dem Hefte besprochen
wird. Wir machen hiermit gern auf diese von der ge-
nannten Firma auf Wunsch kostenlos zur Verfügung
gestellte Broschfire aufmerksam und heben hervor, dass
. „Das tragbare Atelier“ und „Der tragbare Reflektor‘
einen bemerkenswerten Fortschritt in der Vervoll-
kommnung der Aufnahmemittel für Heim- und Atelier-
photographie bedeuten. Die in jeder Hinsicht gut
durchdachte Erfindung wird manchem Fachphoto-
graphen Gelegenheit geben, neue Wege in seiner Tätig-
keit einzuschlagen und dadurch auch seine Erwerbs-
verhältnisse zu verbessern. O.
m 22
Kleine Mitteilungen.
— Itzehoe Für den Kreis Steinburg Ist eine-
Photographeninnung gegründet worden.
— Die Carl-Zeissstiftung bewilligte 10000 Mk.
für einen neuen Laszarettzug der Stadt Jena. Die Ge-
samtkosten betragen 40000 Mk. Den Rest bringen
die Stadtgemeinde und die Einwohnerschaft auf.
— Infolge des grossen Bedarfs der Heeres-
leitung an Röntgenplatten haben einige Trocken-
plattenfabriken in der Herstellung dieser Platten einen
Ersatz gefunden für den Ausfall, der ihnen infolge des
sonst stockenden Absatzes erwächst. st.
— Zur Frage der Kreditgewährung während
des Krieges. [Nachdruck verboten] In einem an
die Handelsvertretungen gerichteten Erlass weist der
preussische Handelsminister darauf hin, dass auf dem
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
583
Gebiete des Kreditwesens nach Ueberwindung mancher
unter den ersten Kriegseindräcken erklärlichen Aus-
schreitungen nunmehr Verhältnisse eingetreten sind, die
den ungehemmten Fortgang unseres Wirtschaftslebens
gestatten. Bei der durch die Kriegslage gerechtfertigten
subigeren Auffassung der Dinge — so heisst es in dem
Erlasse weiter — muss auf der anderen Seite von den
Schuldnern erwartet werden, dass sie ihren Ver-
pflichtungen, soweit es irgend in ihren Kräften steht,
pänktlich nachkommen. Für die ungefährdete Weiter-
führung unseres Wirtschaftslebens ist dies nicht weniger
eıforderlich als eine sich an das Mass des bisher
UVeblichen anschliessende, unter Umständen auch darüber
hinausgehende Kreditgewährung. Verschiedene an mich
gelangte Eingaben, so schreibt der Minister, und
mancherlei sonstige zu meiner Kenntnis gelangte Tat-
sachen lassen erkennen, dass sich nicht alle Schuldner
genügend klar darüber sind, dass sie durch Säumnis
in der Erfüllung ihrer Pflichten nicht nur einzelne
Gläubiger, sondern durch die Hemmungen, die auf
diese Weise dem Wirtschaftsleben entstehen, auch das
Gemeinwohl schädigen. In dem Bestreben, dem ent-
gegenzutreten, rechne ich auf dieselbe fördernde Unter-
stüätzung der Handelsvertretungen, wie ich sie bei der
Bekämpfung unberechtigter Krediteinschränkung ge-
funden habe. rd.
— Von dem gegenwärtigen Weltkrieg
werden sich spätere Generationen ein lebensvolleres
Bild machen können, als von früheren Kriegen, in die
unser Land verwickelt war. Denn noch niemals konnte
die Photographie zum Festhalten der flüchtigen Er-
eignisse in so bedeutendem Umfange herangezogen
werden wie bei dem grossen Völkerringen unserer
Tage. Bei der auf photographischem Gebiete bisher
vielfach hervorgetretenen Vorliebe für ausländische Er-
zeugnisse wäte es nun aber gar nicht ausgeschlossen.
dass der eine oder andere der auf den Kriegsschan-
plätzen zugelassenen Photographen Fabrikate aus
Feindesland verarbeitet. Um dem vorzubeugen, hat
der stellvertretende Generalstab an die Zulassung von
Kriegsphotographen und Kriegskinooperateuren die Be-
dingung geknüpft, dass zu den Aufnahmen ausschliess-
lich Erzengnisse deutschen Ursprungs verwendet werden
dürfen. Das bedeutet eine erfreuliche Förderung unserer
heimischen Industrie. st.
un 2 Zn ms
Geriehtswesen.
GrenzenderRechtedesSchuldners während
der Kriegszeit. [Nachdruck verboten.] Nach der
Bundesratsverordnung vom 7 August ıgı4 sind bekannt-
lich die Gerichte berechtigt, Zahlungsfristen zu be-
willigen. Ein Schuldner hatte auf Grund dieser Be-
stimmung um Einstellung des Vollstreckungsverfahrens
gebeten, und seinem Antrage war auch Folge gegeben
worden.
Der Gläubiger legte Beschwerde ein, in der er
geltend machte, die Bundesratsverordnung schreibe
doch vor, dass Zahludgsfrist nur dann zu bewilligen
ist, wenn die Lage des Schuldners sie rechtfertigt,
und wenn die Zahlungsfrist dem Gläubiger
nicht einen unverhältnismässigen Nachteil
bringt. Letzteres sei im vorliegenden Falle noch
gar nicht festgestellt, denn er selber sei in dem Ver-
fahren noch nicht gehört worden.
Das Landgericht I Berlin hat die Beschwerde des
Gläubigers für berechtigt anerkannt. Das Gesetz sei
nicht so gedacht, dass unter allen Umständen die
Schuldner einen Vorteil davon haben sollen. Schon
um festzustellen, ob die Zahlungstrist dem Gläubiger
nicht einen unverbältnismässigen Nachteil bringt, müsse
das Vollstreckungsgericht auch den Gläubiger regel-
mässig hören. Das ergibt sich schon daraus, dass der
Bewilligung der Zahlungsfrist das ordentliche Prozess-
verfahren voranzugehen habe. Gewährt das Voll-
streckungsgericht — falls nicht etwa der Antrag des
Schuldners von vornherein abgelehnt werden muss —
eine Einstellung ohne Anhörung des Gläubigers, so
liegt ein mit solchem Mangel behaftetes Verfahren vor,
dass es auf die Beschwerde des nicht gehörten Gläubigers
jedenfalls augezeigt erscheint, die Sache an das Amts-
gericht zur weiteren Erledigung zurückzuverweisen
(Landgericht I, Berlin 25 T. 1298/14.) rd.
ln
Eingesandt.
Deutscher Heldensaal ı914.
Die „Münchener Illustrierte Zeitung‘ ersucht in
einer Notiz in den „Münchener Neuesten Nachrichten “
Angehörige von Gefallenen, Bilder einzusenden,
macht aber die Aufnahme der Bilder in ihrem Blatte
davon abhängig, dass sie sich, soweit es sich um Bilder
von Berufsphotographen handelt, das Vervielfältigungs-
recht von den Photographen kostenlos abtreten lassen
oder dessen Kosten selbst tragen.
Die unterzeichneten beruflichen Vereinigungen,
denen sämtliche Photographen von München und
Pasing angehören, machen das Publikum darauf auf-
merksam, dass nach dem Gesetz der Urheber allein
das Recht hat, Bilder gewerbsmässig zu verbreiten,
also geschäftlich auszubenuten, bei Porträts natärlich
nur mit Einwilligung des Abgebildeten. Wenn die
„ Münchener Illustrierte Zeitung‘‘ mit ihrem ‚„ Helden-
saal“ ihre Auflage nahezu verdreifacht, so entspricht
es nur dem Rechtlichkeitsgefühl, dass sie auch die
Kosten dieser Reklame trägt und nicht diese von den
Photographen oder den Angehörigen der Gefallenen
tragen lässt. Wir hatten der ‚Münchener Illustrierten
Zeitung‘‘ angeboten, uns für den ,„Heldensaal‘“ mit
dem vierten Teil des normalen Preises für das Verviel-
fältigungsrecht zu begnfgen und ein weiteres Viertel
einem wohltätigen (Kriegs-) Zweck zuzuführen. Diesen
unseren Vorschlag hat die „Münchener Illustrierte
Zeitung‘ abgelehnt.
Die Photographen, welche sich zum Schutz gegen
die Ausbeutung durch Verletzung des Urheberrechts
in der Illustrationskonvention zusammengeschlossen
haben, stehen fest auf dem Standpunkt, dass keine
Vervielfältigung, welche einem Dritten zum Gelderwerb
dient, umsonst gestattet werden darf, Erwähnt sei
584
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
übrigens, dass der Amateur ebensowohl das Urheber-
recht an seinen Arbeiten besitzt wie der Fachmann.
Die Illustrations - Konvention München.
Der Süddeutsche Photographen-Verein. Die Münchener
Photographische Gesellschaft von 1879. Die Freie Ver-
einigung der Münchener Fachphotographen.
Die Zwangsinnung für das Photographengewerbe für
München und Pasing.
nn Den 2)
Büshersehau.
Führer und Helden. Federzeichnungen von
Karl Bauer (28%X36cm). ıgı4. Einzelblatt so Pf.
zwölf Blätter in geschmackvoller Geschenkmappe
2,50 Mk. Postkarten mit verkleinerter Wiedergabe
der Bildnisse ıo Pf., vollständige Reihe in künstleri-
schem Umschlag ı Mk. Rahmen, zu den Kunst-
blättern passend (28%X 36 cm), von t,5o bis 3,50 Mk.
Verlag B. G. Teubner, Leipzig.
Die Sammlung von Bildnissen unserer „Führer
und Helden“ von Karl Bauer zeichnet sich dadurch
aus, dass sie als das Werk eines bekannten Künstlers
den Kern der Persönlichkeit zu packen und sie uns
lebensvoll in ihrer Eigenart vor Augen zu stellen ver-
mögen. Was den früheren Bildnisreihen des Künstlers
nachgerühmt worden ist, dass sie die Fähigkeit, das
Charakteristische herauszuheben, bekundeu, dass durch
die Tiefe der Auffassung, die Steigerung des psychischen
Ausdrucks und die wirksame malerisch-zeichnerische
Ausführung als berufener Darsteller hervorragender
Männer erscheine, das gilt auch von diesen neuen
Bildnissen der Führer und Helden unseres Volkes,
deren Wirken und Taten wir vor unseren Augen ge-
schehen sehen. So darf das Werk, das diese Vor-
kämpfer deutschen Geistes zur Erscheinung bringt, als
eindrucksvolle Verkörperung unseres Volkes gelten,
wie es in diesen einzigen Tagen bis zum letzten Manne
selbst mit an seiner Zukunft schmiedend erscheint!
Seine geschmackvolle Ausstattung und seine Preis-
würdigkeit wird ihm die weiteste Verbreitung sichern.
»
Fragekasten.
Technische Fragen.
Antwort Herm W.G. in K. Wir müssen Sie in
diesem Fall auf den Annoncenteil verweisen. Ein An-
gebot im redaktionellen Teil ist natürlich ausgeschlossen.
Eine historisch interessante Kamera kauft das Photo-
chemische Laboratorium der Technischen Hochschule
Berlin, falls sie vollständig ist. Geben Sie uns Ihre
Adresse.
Frage 179. Beır N. M.in St. A. Möchten Sie mir
Näheres mitteilen von wo man die Nitralampe beziehen
kann?
Antwort su Frage 179. Unter Nitrelampen ver-
steht man die modernen, besonders ökonomischen Gläh-
lampen, bei denen dem Zerstäuben der elektrischen
Glühkörper durch eine unter einem gewissen Druck
stehende Stickstoftfüllung der Birne entgegengearbeitet
wird. Diese Lampen, welche sowohl für Projektions-, wie
auch Aufnahmezwecke sich immer mehr einführen,
verdienen die Aufmerksamkeit der Photographen. Zu
beziehen sind sie durch alle grösseren Installations-
geschätte, sowie direkt von der Auergesellschaft und
der A.E.G.
Frage ı80. Herr E. H. in Spandau. Worin liegt
die Ursache des zu langsamen Tonens von Matt- und
Chamoispapier, welches stundenlang im Platinbade
tont, selbst bei frischem Bade? Der Tonungsprozess
ist folgender: Halbstündiges Auschloren in temperlertem
und mehrmals gewechseltem Wasser, alsdann 2 Minuten
langes Baden in Salzwasser (eine Messerspitze voll auf
ı Liter Wasser). Hierauf 5 Minuten Wässerung und
Einweichen der Bilder im Spiritusbad (1 Teil Spiritus
und 2 Teile Wasser. Nochmalige Wässerung mit min-
destens 5 Minuten und noch längerer Dauer. Das
Tonbad (temperiert) ist genau nach Vorschrift (Beko-
Matt und Chamois) angesetzt und wird zum Teil mit
gebrauchter und filtrierter Lösung vermischt. Die
einzeln hineingelegten Bilder werden beständig be-
wegt und trotz Gebrauches von verschiedenem Platin-
chlorür (Schering, Dr. Jakobi usw.) dauert die
Tonung oftmals mehrere Stunden. Es erübrigt sich
die Bemerkung, dass peinliche Sauberkeit während des
Prozesses beachtet wird, da ich die Tonung selbst vor-
nehme. .
Antwort su Frage 180. Das zu träge Tonen im
Platinbad kann sehr verschiedene Ursachen haben.
Sorgfalt des Photographen vorausgesetzt, kann das
destillierte Wasser, mit dem das Bad angesetzt wurde,
die Schuld tragen, da schon sehr kleine Verunreinigungen
mit organischer Substanz ein Ausfällen des Platins be-
wirken können. So kann ein Platinbad unwirksam
werden, wenn es in der Flasche längere Zeit mit dem
Korken in Berührung bleibt. Ausserdem aber kann
das Alter des Papiers die Schuld tragen. Alle modernen
Papiere tonen früh am schnellsten und ausgiebigsten.
Mit längerer Lagerung tonen viele derselben sehr
schwer und verbrauchen unverbältnismässig viel Edel-
metall, weil schon das Auschloren nicht normal ver-
läuft. Man erkennt dies daran, dass sich auf den
fertig getonten Bildern ein mit Watte abwaschbarer
schwarzer Niederschlag ansetzt, der wesentlich aus Platin-
schwarz besteht. — Schliesslich wurde uns jüngst ein
Fall bekannt, wo Tonungsversager, dadurch eintraten,
dass an das Papier oder in das Bad eine Spur fettiger
Substanz (Terpentindöl) gelangt war. Beim Eintauchen
in das Bad nahm das Papier Spuren der oberflächlichen
Fettschicht mit hinein, die jede Tonung aufhoben, da
die dünnsten Fettschichten ein Eindringen des Bades
in die Bildschicht verhindern.
a T——————————————————————————————————————————————————nn a nn nennt
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Rundsehau.
Nr. 101/102.
— Aetzimitationen von Werkstatt-
scheiben. Matt geätztem Glase sehr ähnliche
Imitation erzielt man, wenn absolut reiner Kaut-
schuk in ganz kleine Stückchen zerschnitten
und diese in reinem Petroleumäther aufgelöst
werden. Nach längerem Stehen und öfterem
Umschütteln hat sich der letzte Rest des Kaut-
schuks gejJöst; man lässt das Ganze einige
Tage abstehen, worauf die obere ganz klare
Flüssigkeit sehr vorsichtig, ohne dass der
Bodensatz aufgerührt wird, in einen anderen
weithalsigen Glasbehälter abzufüllen ist. Dann
versetzt man die Lösung noch mit durch Wein-
geist vermischter frischer, d. h. ungekochter
Milch, worauf nach gründlichem Umrühren das
Mattieren der Gläser stattfinden kann. Die in
dieser Weise mattierten Scheiben haben ein
mattes, milchglasähnliches Aussehen; der An-
strich hat sich selbst gegen Feuchtigkeit und
Kälte gut bewährt. Die bestrichenen Scheiben
lässt man einige Zeit trocknen, und müssen
die nassen Anstriche vor Staub und Schmutz
sehr behütet werden. M.
— Diapositive auf Glimmer und ähn-
lichen Materialien. A. J. Jarman kommt
in der „Camera“ - Philadelphia Nr. 7 auf die
Verwendung des Eisensilberprozesses (Kallitypie)
auf Glimmerbasis usw. zurück. — Trotzdem
Glimmer als Unterlage für photographische
Schichten bis heute keine nennenswerte praktische
Einführung erreicht hat — die Eigenschaften
des Materials schliessen eben eine ausgedehntere
Verarbeitung aus —, so können doch anderer-
seits die gegebenen Schichtenpräparationen auch
auf Glas Verwendung finden.
Der Glimmer bezw. das Glas erhält zu-
nächst eine Vorpräparation mit einer vierpro-
zentigen Gelatinelösung; nach Erstarren der
Schicht wird dieselbe durch Einlegen in eine fünf-
prozentige Formaldehydlösung (einige Minuten
lang) gehärtet. Nunmehr lässt man die gela-
tinierte Platte vollkommen trocknen und giesst
dann von nachfolgender Lösung auf:
Destilliertes Wasser . I20 ccm,
Gelatine 28,
Silbernitrat 2,5 8,
Weinsteinsäure 2,5,
grünes Ammoniumeisenzitrat 12,5 „
Die Lösung wird in der üblichen Weise her-
gestellt, indem zunächst die Gelatine unter Er-
20. Dezember.
1914.
[Nachdruck verboten.)
wärmen zur Lösung gebracht wird. Das Ganze
wird schliesslich filtriert.
Man giesst ein ausreichendes Quantum dieser
Eisensilberlösung auf die gelatinierte Platte auf,
so dass alle Teile bedeckt sind (die Platte ist
dabei in vollkommen horizontaler Lage zu halten),
lässt den Ueberschuss ablaufen und stellt nach
Erstarren der Schicht die Platte auf einen Bock
zum Trocknen (natürlich im Dunkeln).
Die trockenen Platten werden unter dem
Negativ bei Tageslicht kopiert (zweckmässige
Belichtungsdauer ist auszuprobieren) und in nach-
stehender Lösung entwickelt:
Oxalsaures Kali . 45 8,
phosphorsaures Natron 2,
Wasser . . 300 ccm.
Die gut gewässerten Bilder werden nun in
einer Lösung von
Wasser. . . . 4750 ccm,
Natriumsulfit (wasserfrei) 15 g,
Fixiernatron I5„
fixiert (5 Minuten) und dann zum Schluss wieder
gewaschen (5 Minuten).
Jarman gibt auch ein Rezept: für eine
Chlorsilbergelatine - Emulsion zum Auskopieren:
Destilliertes Wasser . 180 ccm,
harte Gelatine 218g,
Seignettesaz . . . . . . I,
Ammoniumchlorid . . . . 0,58,
Zitronensäure a SS
Alaun 3%
Silbernitrat 6„
— Steigerung der Empfindlichkeit im
Pigmentdruck. Eder hat nach „Photogr.
Korrespondenz“ über die Steigerung der Em-
pfindlichkeit von chromiertem Pigmentpapier
durch Zusatz von verschiedenen Metallsalzen
zum Chrombade eine Reihe von Versuchen aus-
geführt. Zum Vergleich wurden dreiprozentige
Kalium- und Ammoniumbichromat - Lösungen
genommen, denen auf je 100 ccm 0,2 g Kupfer-
vitriol oder Manganochlorid bezw. -sulfat bei-
gegeben waren.
Mit reiner Ammoniumbichromat - Lösung
resultierte nur eine kaum merklich höhere Em-
pfindlichkeit, wohl aber stärkere Kontraste als
mit Kaliumbichromat. Zusatz erwähnter Mangan-
salze erhöhte die Lichtempfindlichkeit nicht.
Kupfervitriol und -chlorid erzeugten eine beträcht-
84
586
liche Steigerung der Empfindlichkeit, und zwar
um das Drei- bis Vierfache; Klarheit und Gra-
dation des Pigmentbildes blieb gut erhalten.
Auch Eisenchlorid erhöhte die Empfindlichkeit,
macht aber die Pigmentgelatine schwer löslich;
die Bilder hatten starken Schleier und waren
unbrauchbar. |
Zur Prüfung ihrer Haltbarkeit wurden die
verschiedentlich sensibilisierten Pigmentpapiere
3 Tage im Dunkeln bei einer Zimmertemperatur
von 25 bis 27 Grad C zurückgelegt. Die Ergeb-
nisse waren: Zusatz von Manganochlorid hatte
die Schwerlöslichkeit nicht befördert, hat also
konservierend gewirkt; auch die Lichtempfind-
lichkeit wurde nicht verändert. Die Chrom-
bäder mit Kupfersalzen hatten ihre gesteigerte
Lichtempfindlichkeit beibehalten, die Schicht war
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
aber merklich schwerer in warmem Wasser
geworden als bei Verwendung von reinen Bichro-
matlösungen; Zusatz von nur o,ı Prozent Kupfer-
salz ergab etwas haltbarere Schichten. Die
Papiere mit Eisensalz waren wesentlich schwerer
löslich geworden und erwiesen sich praktisch
als unbrauchbar.
Aus den obigen Ausführungen resultiert also,
dass ein Zusatz von o,ı bis o,2 Prozent Kupfer-
vitriol oder -chlorid zu den Chrombädern von
Vorteil ist. Eder war zu diesen Versuchen
durch eine Arbeit Valentas über den Einfluss
verschiedener Salze auf die Empfindlichkeit von
Chromat-Fischleimschichten angeregt worden.
Valenta hatte konstatiert, dass Kupferchlorid
das wirksamste und billigste Mittel zur Erhöhung
der Lichtempfindlichkeit erwähnter Schichten ist.
u PRECHFT FT
Kriegsbetraehtungen.
Ein gewaltiges Drama entrollt sich vor
unseren Augen. Millionen deutscher Männer
stehen im Felde gegen mächtige Feinde. Ver-
trauend auf ihre Kraft und Stärke, nehmen sie
begeistert den Kampf auf gegen diejenigen,
denen Deutschlands Erfolge ein Dorn im Auge
sind, die sich, getrieben von Neid und Habsucht,
mit einem Volke tiefsten sittlichen Niveaus auf
eine Stufe stellten. Selten hatte das Wort
„Deutsch“ einen so stolzen Klang wie in diesen
schweren Zeiten. Gerade in diesen Augen-
blicken, da sich der wahre Charakter der Völker
offenbarte, hat sich aufrechtes, echt deutsches
Wesen wohltuend abgehoben von der Wort-
brüchigkeit und der Tücke unserer Feinde.
Jeder Deutsche kann sich jetzt mit Stolz als
der Angehörige eines Volkes bezeichnen, das
vor Gott und der Welt aufrecht und mit reinem
Gewissen dasteht. |
So ist denn auch das vaterländische Em-
pfinden mit elementarer Wucht zum Durchbruch
gekommen. Ein kostbares Gut, das mancher
schon teilweise verloren glaubte, ist damit wieder
an die Oberfläche gelangt. Wir fühlen uns
wieder als wirkliche Deutsche und sind uns als
solche unseres Wertes bewusst geworden. Wie
Schuppen fiel es uns von den Augen. Wir
sahen plötzlich klarer, wir erkannten, wie un-
sinnig die bisher so vielgestaltig hervorgetretene
Vorliebe für alles Ausländische war. Deutsche
Männer und Frauen zogen durch die Strassen
der Städte und machten Jagd auf Firmenschilder
und Anpreisungen, auf denen sich deutsche
Arbeit in fremdem Gewandte kundtat. Ueber
Nacht waren die Zeiten gewichen, da der Stempel
des Auslands den Erfolg begründete.
Das ist eine Wandlung, die gerade für die
photographische Industrie von weittragender Be-
deutung ist. Hatten doch bisher ausländische
[Nachdruck verboten.)
Erzeugnisse auf unserem Photomarkte so festen
Fuss gefasst, dass ihre Ausschaltung geradezu
unmöglich schien. Und doch wird das grosse
Völkerringen, dessen Zeugen wir sind, hier
von nachhaltiger Wirkung sein. Allerdings darf
dabei nicht vergessen werden, dass den unseren
entsprechende Vorgänge auch in den uns feind-
lichen Ländern — dort sogar oft in geradezu
unwürdiger Form — anzutreffen sind, dass also
auch die Ausfuhr nach diesen Ländern eine
ganz wesentliche Einschränkung erfahren dürfte.
Immerbin ist anzunehmen, dass die jetzt vor
sich gehende Neuordnung der Dinge für diesen
Ausfall auf der einen Seite auch ein Gegen-
gewicht bieten wird. Da ist einmal die weitere
Erschliessung des Inlandmarktes, und im Falle
unseres endgültigen Sieges, den wir ja alle zu-
versichtlich erwarten, ist weiterhin anzunehmen,
dass unsere Ausfuhr nach neutralen Ländern
in gleichem Masse wie Deutschlands Macht und
Ansehen zunehmen wird.
Natürlich ist nicht zu verkennen, dass der
internationale Güteraustausch eine volkswirt-
schaftliche Notwendigkeit ist, und dass er nach
Beendigung des Krieges zweifelsohne allmählich
wieder einsetzen wird. Für unsere Industrie
gilt es deshalb, den im Zeichen der jetzigen
nationalen Begeisterung gewonnenen Boden nicht
wieder zu verlieren. Es ist zu hoffen, dass ihr
das im wesentlichen gelingen wird. Die jetzige
Zeit wird so manchem, der bisher auf Auslands-
fabrikate schwörte, Gelegenheit gegeben haben,
sich mit deutschen Erzeugnissen anzufreunden.
Ebenso, wie es heutzutage noch Photo-
graphen gibt, die den alten Eisenentwickler als
den „besten“ Hervorrufer bezeichnen und für
modernere Erzeugnisse nichts übrig haben, so
wird von mancher Seite befürchtet, dass auch
künftig noch mitunter der Hang am Alther-
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
587
gebrachten zu gross ist, um das Auslands-
fabrikat in allen Fällen zu bannen. Aber diese
Befürchtung scheint uns doch zu weitgehend zu
sein. Die jetzt eingetretene Entwicklung der
Dinge dürfte doch dem guten deutschen Erzeugnis
nachhaltig zu seinem Rechte verhelfen.
Jedenfalls bietet die jetzige stille Zeit den-
jenigen, diebisher Auslandsfabrikate verarbeiteten,
hinreichend die Möglichkeit, deutsche Erzeug-
nisse zu erproben. Der Geschäftsgang in den
photographischen Ateliers stockte teilweise fast
völlig, und bei Beginn des Krieges waren zu-
meist ausziehende Krieger, die ihren Angehörigen
ein Bild zurücklassen wollen, die einzigen
lebung. Das photographische Bild ist ja nun
eben kein Gebrauchsgegenstand; es kann ent-
behrt werden, wenn gespart werden muss. So
gehört denn die Fachphotographie zu denjenigen
Zweigen unseres Erwerbslebens, die die wirt-
schaftlichen Folgen des Krieges in besonderem
Masse zu fühlen bekommen. Die Wunden, die
der Krieg unserem Fache schlägt, werden auch
nach Beendigung des Krieges noch längerer
Zeit zu ihrer Heilung bedürfen. Wie Kunst
und Wissenschaft, so bedarf auch die Photo-
graphie, die zwischen beiden steht, zu ihrer
Entwicklung des Friedens. Wo diese Grund-
lage fehlt, da kann nur die Hoffnung auf eine
Kunden. Nur das Weibnachtsgeschäft brachte bessere Zukunft das ersetzen, was der Äugen-
wieder stellenweise eine vorübergehende Be- blick versagt. st.
u —
Verjährung in der Kriegszeit.
Von Dr. Hans Lieske in Leipzig.
Verjährt! Jeder Gläubiger kennt die Macht dieses
Wortes. Es entspiicht dem Bedürfnisse eines geordneten
Verkehrs, der Macht der Zeit ihren Tribut zu zollen
und das tatsächlich Abgestorbene auch von Rechts
wegen als abgetan zu betrachten. Der Urenkel soll
nicht mehr vergilbte Ansprüche seiner Vorfahren zu-
tage fördern müssen. Zum anderen empfahl sich die
Verjährung aber auch deshalb, um durch das Gesetz
einen Druck zur rechtzeitigen Geltendmachung seiner
Rechte auszufben und damit dem jeglichen wirtschaft-
lichen Fortkommen hinderlichen Kreditunwesen vor-
zubeugen, das wir so oft, namentlich in kleingewerb-
lichen Betrieben, beklagenswerterweise finden. Alle
diese Gedanken des Gesetzgebers müssen uns für alle
Zeiten mit dem Bestehen dieser Rechtseinrichtung, der
Verjährung, aussöhnen.
Wie soll es nun aber dem Gläubiger, der durch
den Krieg an der rechtzeitigen Ausübung seiner Rechte
gegenüber seinem Schuldner verhindert wird, ergehen?
Sollen seine Ansprche auch rückhaltlos ein Opfer
der Zeit werden? Wir wissen ja, dass gerade die Forde-
rungen des täglichen Lebens recht kurzen Verjährungs-
fristen unterliegen. Mag auch das Gesetz den Satz
aufstellen: „Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt
30 Jahre", so sind es doch in der Hauptsache weit
kürzere, meist zwei- und vierjährige Zeiträume, die
uns für die Einziehung unserer Aussenstände gegeben
werden. In 2 Jahren verjähren, so sagt das Gesetz,
die Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker
und Kunstgewerbetreibenden für Lieferungen von
Waren und Ausführungen von Arbeiten, der Land-
und Forstwirtschaft für den Verkauf ihrer Erzeugnisse,
der Spediteure wegen ihres Frachtiohns, der gewerb-
lichen Arbeiter, Tagelöhner und Handarbeiter, wegen
ihrer Vergütungen, der Aerzte, Zahnärzte und Tier-
ärzte wegen ihrer Honorare; eine ganze Reihe weiterer
Ansprüche folgt. Die vierjährige Verjährungsfrist ist
vorgeschrieben für Zinsenrickstände, für Miet- und
Pachtzinsen, für Unterhaltsbeiträge, für die Forde-
[Nachdruck verboten.]
rungen der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und
Kunstgewerbetreibenden, sowie der Land- und Forst-
wirte dann, wenn die Leistungen für den Gewerbe-
betrieb des Schuldners erfolgen. Drei Jahre ist den
Forderungen aus vorsätzlich oder fahrlässig begangenen
unerlaubten Handlungen gegeben, und wenn nun der
Gläubiger den säumigen Schuldner vor Jahresende
nicht mehr fassen kann, weil er in Feindesland dem
Vaterland seine Dienste widmen muss? Es wäre hart
und unbillig gewesen, wenn ihm hier das Recht seinen
Schutz versagt hätte. Die Kriegsnotgesetze bestimmen
deshalb, dass die Verjährung zu gunsten aller Militär-
personen und ihrer Gegner bis zur Beendigung des
Kriegszustandes, oder, sofern sich das Militärverhältnis
vorher erledigt hat, bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes
„gehemmt“ ist. Die Wirkung der Hemmung der Ver-
jährung ist die, dass die Zeit, während deren dieselbe
dauert, in die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht mit
eingerechnet wird. Die Verjähruug ruht somit während
des Kriegszustandes bezw. während des Bestehens des
Verhältnisses, und kann deshalb während dieser Zeit
sich auch nie und nimmer vollenden.
Wem diese Hemmung der Verjährung zugute
kommt, führt das Gesetz noch genauer aus. Sie be-
trifft alle diejenigen Personen, welche
1. vermöge ihres Dienstverhältnisses, Amtes oder
Berufs zu den mobilen oder gegen den Feind ver-
wendeten Teilen der Land- oder Seemacht oder zu
der Besatzung einer armierten oder in der Armierung
begriffenen Festung gehören;
a. sich dienstlich aus Anlass der Kriegsführung
des Reichs im Auslande aufhalten;
3. sich als Kriegsgefangene oder Geiseln in der
Gewalt des Feindes befinden.
Die Frage, ob eine Person vermöge ihres Dienst-
verhältnisses, Amtes oder Berufs zu den mobilen Teilen
der Land- oder Seemacht gehört, wird naturgemäss
der Prüfung des einzelnen Falles überlassen werden
müssen. Eine solche Zugehörigkeit wird namentlich
84*
588
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
tür die Personen nicht anzurechnen sein, die sich ledig-
lich ihres privaten Erwerbes halber einem mobilen
Truppenteile anschliessen. Andererseits kann selbst-
verständlich auch eine rein private Tätigkeit, wie z. B.
die der freiwilligen Kranken- und Verwundetenpflege,
wenn sie mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zu-
stimmung der zuständigen Stelle bei einem mobilen
Truppenteile erfolgt, die vom Gesetz geforderte Zu-
gehörigkeit begründen.
Die Hemmungszeit beginnt regelmässig, wie wir
schon oben andentungsweise gesehen haben, mit dem
Eintritt des vom Gesetz erforderten Militärverhältnisses.
Befand sich jemand an dem Tage des Erlasses der
wiedergegebenen gesetzlichen Bestimmungen bereits in
diesem Verhältnis, so hat die Hemmung als mit diesem
Tage, das ist der 4. August Igı4, als eingetreten zu
gelten. Dementsprechend hört die Verıjährungshemmung
auf mit der Beendigung des massgebenden Zustandes,
spätestens aber mit der Beendigung des Kriegszustandes
überhaupt. Wann ist nun aber der Kriegezustand als
beendet anzusehen? Das Kriegsgeseiz gibt auch auf
diese Frage eine unzweideutige Antwort und bestimmt,
dass dieser Zeitpunkt durch ausdrückliche kaiserliche
Verordnung festgesetzt werden soll. Es ist also nicht
etwa der Friedensschluss der in Betracht kommende
Zeitpunkt, dass nunmehr die vor dem Krieg begonnene
Verjährung fortläuft. Mit dem Friedensschluss wird ja
das Bedürfnis nach einem besonderen Schutze der An-
gehörigen des Heeres in ungezählten Fällen noch lange
nicht beseitigt sein.
Einer Verjährung unterliegen aber nun nicht etwa
nur die Forderungen gegenüber unserem Schuldner,
die wir gewöhnlich als Aussenstände bezeichnen,
mögen sie sich nun im einzelnen Falle als Kaufpreis,
Darlehn, Lohn oder sonst wie darstellen. Eine ganze
Reihe weiterer Ansprüche hat unser Bürgerliches Ge-
setzbuch den einschneidenden Wirkungen der Ver-
jährung unterstellt. Hier kommen in Betracht einmal
die Gewährsleistungsansprüche des Käufers auf Räück-
gängigmachung des Kaufvertrags oder auf Minderung
des Kaufpreises, sowie auf Schadenersatz mangels
einer zugesicherten Eigenschaft der Kaufsache, die bei
beweglichen Sachen in 6 Monaten, von der Ablieferung
ab, bei Grundstücken in einem Jahre von der Ueber-
gabe an, bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers
allerdings erst in 30 Jahren verjährt. Die gleichen
Fristen gelten für die Ansprüche des Bestellers beim
Werkvertrage mit der Massgabe, dass bei Bauwerken
eine fänfjährige Frist festgesetzt ist. Schliesslich ist
auch den Ersatzansprlichen des Vermieters wegen Ver-
änderungen oder Verschlechterungen der Mietsache
und denen des Mieters auf Ersatz von Verwendungen
oder auf Wegnahme einer Einrichtung eine Frist von
6 Monaten gestellt. Auch für alle die Forderungen
kommt dem Kriegsteilnehmer der Rechtssatz von der
Hemmung der Verjährung zugute.
ERBEEEBEIN . <) VIREEEEEEN
Innungs- und Vereinsnashriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Zwangsinnung
für das Photographengewerbe in den
Stadtbezirken Münehen -Pasing.
Protokoll
der fünften ausserordentlichen Innungsver-
sammlung der Zwangsinnung München-Pasing
vom a. Oktober 1914.
Tagesordnung: Neuwahl von zwei Vorstandsmit-
gliedern. — Wüusche und Anträge.
Herr Hofphotograph Grainer eröffnet 7 Uhr
30 Minuten als dienstältestes Vorstandsmitglied laut
Statuten die Versammiung. In kurzen Einleitungs-
worten betont Herr Grainer, dass die einzelnen
Reäner sachlich bleiben sollen, persönliche Angrifle
würden nicht zugelassen.
Herr Grainer referiert zunächst die Angelegen-
heit der Firma Obergassner wegen Gratisphoto-
graphien während und nach der Mobilmachung und
betont, dass auf Antrag des Herrn Obergassner die
Innungsvorstandschaft der Zwangsinnung München-
Pasing unter Zuziehung des Syndikus Herrn Dr. Hoppe
zu einer näheren Untersuchung und Klärung der An-
gelegenheit Obergassner zusammengetreten sei und
folgenden Urteilsspruch fällte. Schriftführer Herr
O. Pöckl verliest das Urteil mit nachfolgendem Text:
Das heute zusammengetretene Schiedsgericht
der Zwangsinnung für das Photographengewerbe für
München- Pasing, bestehend aus den Herren Grainer,
Pöckl und Lützel unter Anwesenheit des Herrn
Dr. Hoppe, Syndikus der Innung, kommt in Sachen
Obergassner zu folgendem Entschluss:
Das Verfahren unbemittelten Soldaten gegenüber,
das Herr Obergassner angewendet hat, wurde von
dem Schiedsgericht nach genauester Einnahme des
Augenscheins, nach praktischer Vorführung des ganzen
Vorganges, angefangen von der Bestellung bis zur
Fertigstellung der Aufnahme, sowie nach Vernehmung
von Zeugen aus dem Geschäft Obergassner als
technisch und kaufmännisch vollkommen einwandfrei
und korrekt befunden. Es wurden in keinem Falle
unbemittelte Kunden blossgestellt oder diese zur Be-
stellung von unentgeltlichen Bildern ermuntert.
Bezüglich der Bemerkung in dem Artikel der
„Münchener Post‘ Nr. 217, überschrieben „Geschäfts-
patriotismus“, dass Herr Obergassner schliesslich
gezwungen wurde, sein Amt niederzulegen, stellt das
Schiedsgericht heute folgendes fest:
Herr Obergassner hat der Stimmung, resultierend
aus den Debatten, Rechnung getragen und hat sein
Ehrenamt, hauptsächlich veranlasst durch die heraus-
589
tordernde Bemerkung eines Mitgliedes, freiwillig nieder-
gelegt.
München, den 24. September 1914.
Grainer.
K. Lützel. Oskar Pöckl. Dr. Hoppe.
Herr Grainer betont, dass Herr Obergassner
zweifellos den eigenen Vorstandsbeschluss übertreten
hat. Die in dem Passus vorliegende Begriffsverletzung
der Standesehre dürfte in den Angen der Juristen
nicht standhalten in dieser tragischen Zeit, wenn ein
gutes Herz für die Soldaten mitgesprochen hat. Zweifel-
los seien die geschäftlichen Manipulationen einwand-
frei gewesen. Herr Obergassner habe insofern einen
Fehler gemacht, indem er sich ungenügend verteidigte.
Herr Lusche bittet zu der Sache Obergassner vor
Eintritt in die Tagesordnung um Vorlesung des letzten
Teiles des Protokolls der vierten ausserordentlicheu
Innungsverammiung. Er habe den Eindruck, wie
wenn Herr Grainer die Sache beschönigen wolle.
Die Vorlesung des Protokolls wird vorgenommen und
genehmigt. Herr Lusche ist für unbedingte Aut-
nahme zweier Sätze, die Herr Obergassner gesprochen
hat. Auf Antrag des Schriftführers Herrn O. Pöckl
werden die Sätze in der stattgehabten Reihenfolge auf-
genommen. Herr Traut erklärt, dass er selbst in der
letzten Innungsversammlung zur Bestrafung der Firmen
wegen Gratisphotographierens der Soldaten während
der Mobilmachung die Anregung gegeben habe. An
der Sache sei nichts anderes zu machen. Herr Oster-
maier findet es ganz selbstverständlich, dass man die
Firmen strafe, auch die Firma Ostermaier, wegen
Vebertretung des Innungsbeschlusses; allein die Firma
Strauss gibt auch Gratisvergrösserungen, und er bittet
um Auskunft, wie sich die Sache dann verhält. Heır
Traut erklärt, wenn die Sache so sei, müsse man von
der Bestrafung absehen. Die Herren Grainer und
Pöckl geben bekannt, dass die Sache wegen Fest-
setzung ortsüblicher Preise, Gratiszugaben usw. zur
Rechtsentscheidung seit ı!), Jahren beim Münchener
Stadtmagistrat anhängig ist, und trotz überwiesener
fremder Entscheidungen als auch Monierungen seitens
der Innung noch nicht zur Spruchreife gelangt ist.
Die Innungsversammlung beschliesst mit Majorität, bis
zu dieser Rechtsentscheidung die Bestrafung der Firmen
auszusetzen.
Es wird sodann zu den Neuwahlen (zwei Vor-
standsmitglieder) geschritten. Es werden in Vorschlag
gebracht die Herren: Schneider, Pettendorfer,
Negele, Stuffler, Dittmar, Berne, Böhm, Sanna,
Müller. Bekanntgegeben wird, dass, wer mit seinem
Innungsbeitrag im Rückstande ist, kein Wahlrecht
besitzt.
Es wurden gewählt die Herren: Hofphotograph
Bernh,. Dittmar mit 39, Pettendorfer mit 18,
unbeschrieben 9, ungültig 3 Stimmen. Herr Hofphoto-
graph Dittmar übernimmt im Vorstand den stell-
vertretenden Obermeister, Herr Pettendortfer das
Amt des Kassierers.
Herr Traut regt an, dass sich Leute hier viel mit
Photographieren befassen, die noch nicht in der Innung
sind. Er bittet die Vorstandschaft, sich dieser Herren
noch anzunehmen.
Herr Schirmer ersucht, aus der Innung gestrichen
zu werden, sonst unterwfhlt er dieselbe, wo er nur kann.
Auf Anfrage gibt er zu, dass er die Photographie als
Buchhändler mit als Gewerbe angemeldet habe.
Herr Traut bittet, dass den jetzt zahlreich auf-
tauchenden Vergrösserungshyänen, die treppauf und
treppab laufen, um Aufträge speziell von Gefallenen zu
erhalten, von seiten der Zwangsinnung mit aufklärenden
Annoncen entgegengetreten wird. Herr Traut leitet
noch eine Sammlung für einen aus Frankreich aus-
gewiesenen Kollegen ein, die einen Betrag von 25 Mk.
ergibt. Herr Traut gibt noch bekannt, dass die der
Münchner Konvention angehörenden Photographen
von seiten der Redaktion der „Münchener Illustrierten
Zeitung‘‘ nach einem neuen Uebereinkommen 5 Mk.
für das Reproduktionsrecht ihrer Bilder erhalten.
Schluss der Sitzung 9 Uhr.
Stellvertr. Obermeister:
B. Dittmar.
Schriftführer:
Oscar Pöckl.
—5240— .
Nachdem die Mehrheit der an der Abstimmung
beteiligten Gewerbetreibenden sich für die Einführung
des Beitrittszwanges erklärt hat, wird zum ı. April ıgıs
eine Zwangsinnung für das Photographengewerbe im
Bezirke der Kreise Eiderstedt, Husum, Tondern und
der Stadt Friedrichstadt mit dem Sitz in Husum er-
richtet.
ds
Kriegsteilnehmer
aus dem photographisehen Berufe.
Leopold Fine-Dieburg, Wehrmann im Land-
wehr-Infanterie-Regiment 87, 16. Kompagnie, 18. Armee-
korps, 2ı. Division. — Karl Schatzmann, Photo-
graph in Potsdam, Gefreiter im III. Landsturm -Ba-
talllon Potsdam, 12. Kompagnie, Etappen - Inspektion 7.
Wir bitten, uns weitere Mittellungen über Ab-
berufungen zu den Truppenteilen gefälligst bald zu-
kommen zu lassen, wenn möglich unter Angabe der
Charge und des Truppenteils (also genaue Feldpost-
adresse), damit den bei der Fahne Stehenden von den
Zurückgebliebenen Grüsse usw. zugesandt werden
können. Ebenso bitten wir, uns Mitteilungen über
Auszeichnungen, Beförderungen, Aenderungen der Feld-
adresse, Verwundungen usw. zusenden zu wollen. Den
Abonnenten der „Photogr. Chronik “ senden wir ein
zweites Exemplar der Zeitschrift kostenlos ins Feld nach.
Verlag der „Photogr. Chronik “.
Den Heldentod fürs Vaterland starb:
Hans Schmidt, Sohn des Photographen Herrn
Rudolf Schmidt in Bergen.
a
590
Ateliernaehriehten.
Ahrensburg. Herr Albert Heinrich eröffnete
Grossestrasse 14 eine Werkstatt für moderne Photo-
graphie.
Kattowitz. Herr Franz Matzel eröffnete
Grundmannstrasse 27 ein Photographisches Atelier.
8
Personalien.
Gestorben sind Herr Hofphotograph Ernst
Franke in Leipzig und Herr Photograph Rudolf
Siebke in Berlin.
—anh-—
Auszeiehnungen.
Der K. K. photochemischen Hof - Kunstanstalt
Husnik & Häusler in Prag wurde auf der „Bugra“ in
Leipzig für die ausgestellten Arbeiten die besondere
Auszeichnung durch den Staatspreis zuerkannt.
ar
‚. Kleine Mitteilungen.
— Die Leistungsfähigkeit der deutschen
photographischen Industrie. Unter diesem Titel
verbreitet der Verein der Fabrikanten photographischer
Artikel, E. V., eine Abhandlung in deutscher, englischer
und französischer Sprache, die für die Aufklärung im
neutralen Auslande von grossem Nutsen sein dürfte.
Der Verein stellt diese Drucke in Deutsch, Englisch
und Französisch denjenigen, die dazu beitragen wollen,
die Wahrheit über die Leistungsfähigkeit der deutschen
Photoindustrie im Auslande zu verbreiten und zu diesem
Zwecke die Separatdrucke ihren Warensendungen und
Briefen gelegentlich beifügen wollen, in gewünschter
Anzahl kostenlos zur Verfügung. Diesbezügliche
Wünsche sind an die Geschäftsstelle des genannten
Vereins, Fritz Hansen-Berlin S. sg, zu richten.
Aus dem Inhalt der Abhandlung, welche davon
ausgeht, dass die eigentliche Ursache des gegenwärtigen
Krieges das Bestreben Englands ist, den deutschen
Nebenbuhler auf dem Weltmarkt zu vernichten, seien
folgende Feststellungen hervorgehoben:
Die britische Einfuhr aus Deutschland war 1912 um
24,6 Millionen Pfund Sterling höher ais diejenige aus
Frankreich. Die Einfuhr deutscher Waren nach Eng-
land ist von 1872 bis 1884 um 134 Prozent gestiegen.
Trotzdem ist England nicht mehr der Hauptkunde
unserer Industrie; 1908 wurde es von den Vereinigten
Staaten überholt und seit 1909 steht es hinter den Ver-
einigten Staaten und Russland an dritter Stelle.
Auf dem Weltmarkte wurde der englische Handel
mehr und mehr vom deutschen Wettbewerb verdrängt.
Der Absatz Deutschlands in Schweden, Dänemark, den
Niederlanden, Belgien, der Schwelz, Italien, Portugal,
Bulgarien, Rumänien wuchs in grösserem Verhältnis
als jener Englands. Während z. B. die englische Aus-
fahr nach Italien von ı880 bis 1885 um nur 16 Pro-
zent gestiegen ist, beträgt die Steigerung der Einfuhr
aus Deutschland 102 Prozent, in Belgien ıso, in der
Schweiz 120 Prozent. Das sind Zahlen, die zu denken
PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK.
geben, denn die Ursachen für diese Zunahme der denut-
schen Ausfuhr werden nach dem Urteil der englischen
Kommission zur Untersuchung des Niederganges von
Handel und Industrie in der technischen und kommer-
ziellen Ueberlegenheit Deutschlands erblickt.
In bezug auf photographische Apparate und Be-
darfsartikel war früher das Ausland massgebend. Das
ist inzwischen gewaltig anders geworden. Aus kleinen
Anfängen heraus entwickelte sich die deutsche photo-
graphische Industrie, deren Ausfuhr im Jahre 1913
Insgesamt 93066 dz im Werte von 47517000 Mk. be-
trug, während vom Ausland nur 13166 dz im Werte
von 5085200 Mk. eingeführt wurden. England, das
früher insbesondere auf dem Gebiete der Kamera-
industrie Hauptlieferant Deutschlands war, bezog im
Jahre 1913 aus Deutschland an photographischen
Artikeln 21495 dz, während es selbst nur so24 dz nach
Deutschland exportierte. Aehnlich ist das Verhältnis
zu Frankreich, wohin im Jahre 1913 8204 dz an photo-
graphischen Artikeln aus Deutschland exportiert wurden,
während die Einfuhr nach Deutschland nur 5900 dz
betrug.
Auch auf anderen Gebieten hat der deutsche Ex-
port eine ständig wachsende Zunahme zu verzeichnen,
so in Trockenplatten, photographischen Papieren und
vor allem in Chemikalien. Auf diesem Gebiete deckt
die deutsche chemische Industrie 95 Prozent des Be-
darsfes der ganzen Welt.
Nach Ländern, die, wie z. B. Russland, zu den
besten Abnehmern unserer Industrie gehörten, war der
Export ebenso unmöglich gemacht wie nach England
und Frankreich. Einige der wichtigsten Absatzgebiete
waren also vorläufig, d. h. während des Krieges, ver-
loren. Wenn aber die Gegner Deutschlands sich der
Hoffnung hingaben, durch den Krieg den gefährlichen
Konkurrenten zu beseitigen, so kaun schon jetzt ge-
sagt werden, dass sie sich arg verrechnet haben. Denn
einerseits sind im Inlande neue Absatzgebiete er-
standen: Durch den Krieg werden die ausländischen
Fabrikate dem deutschen Markte ferngehalten, und es
ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Stimmung, die
gegenwärtig in Deutschland herrscht, auch in Zukunft
die Erzeugnisse der englischen und französischen In-
dustrie wenig Beachtung finden werden. Das wird
um so mehr der Fall sein, je mehr sich die Erkenntnis
von dem Wert unserer photographischen Artikel gegen-
über den ausländischen Erzeugnissen durchdringt, und
dazu ist jetzt die beste Gelegenheit. Aber darüber
hinaus ist, was noch wichtiger erscheint, auch weiter-
hin die Entwicklung unserer Industrie mit den Welt-
marktinteressen auf das engste verknüpft. Der Export
nach dem neutralen Auslande ist wieder nach einer
kurzen Zeit der Stockung voll im Gange.
Gerade der Umstand, dass wir mit England und
Frankreich im Kriege liegen, gibt Gelegenheit, die
Leistungsfähigkeit der deutschen photographischen
Industrie in den neutralen Ländern deutlich hervor-
treten zu lassen. Wohl wurde der Export durch die
Ausfuhrverbote anfangs etwas eingeschränkt. Aber
diese sind fortgesetzt den Bedürfnissen der Industrie
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
591
aaa au —_
und des Handels entsprechend gemildert und soweit
photographische Artikel in Frage kommen, beinahe
ganz aufgehoben. In den uns feindlichen Ländern,
namentlich in England, werden dagegen die Ausfuhr-
verbote ausserordentlich streng gehandhabt und, sind
wesentlich weitergehender als bei uns in Deutschland.
Schon aus diesem Grunde allein ist die englische In-
dustrie nicht entfernt imstande so zu liefern, wie die
deutsche. Während in England dadurch, dass die Zu-
fuhren aus Deutschland ausbleiben, die Preise für
photographische Chemikalien z. B. bis zu 5o Prozent
gestiegen sind, ist unsere deutsche photochemische
Industrie in der Lage, nach den neutralen Ländern in
unbeschränkten Mengen zu liefern! Kein Wunder
daher, dass auch das feindliche Ausland versucht, jetzt
schon auf dem Umwege über neutrale Länder wieder
von deutschen Fabrikanten zu beziehen.
Weit entfernt, die Fabrikation wegen Mangels an
Absatzmöglichkeiten einzustellen, wie dies bei englischen
und französischen Fabriken der Fall ist, erhalten unsere
deutschen Kamera- und optischen Fabriken ebenso
wie die Trockenplatten- und Paplerfabrikanten aus
dem neutralen Auslaude fortgesetzt grosse Aufträge.
Die deutsche photographische Industrie hat die Fabri-
kation wieder in vollem Umfange aufgenommen und
ist auf einzelnen Gebieten sogar stärker beschäftigt ais
in Friedenszeiten.
— Als „eine echt englische Firma“ wird in
der „Photo-Woche‘ die Firma Wellington & Ward
in Berlin bezeichnet. Inhaber der Pirma sind: ı. James
B. B. Wellington, 2. H. W. Hall, 3. H. H. Ward,
sämtlich in Elstree bei London. Zu ihnen gesellt sich
noch Hardy Robertson als Geschäftsführer. An
dem stockenglischen Charakter der Firma, den diese
ja auch durch das anmassende Verhalten gegenüber
ihren Kunden zum Ausdruck bringt, ist sonach nicht
zu zweifeln. st.
— Ein Pionier der Stereoskopie. Der Königl.
Kommissionsrat A. Fuhrmann in Berlin beging am
13. Dezember seinen 70. Geburtstag. Es ist das un-
bestrittene Verdienst Fuhrmanns, zuerst die Be-
deutung der Glasstereos für die Schulen und die Volks-
bildung richtig erkannt zu haben. Als Wheatstone
1838 die Stereoskopie erfand, musste noch ein weiter
Weg zurückgelegt werden, ehe es gelang, Glasstereos
zu schaffen, die allen Anforderungen entsprechen.
Durch eine ingeniös erdachte durchscheinende Poly-
chromierung unter Mitwirkung abgestimmter Farb-
blenden hat Fuhrmann den Glasstereos die richtige
Farbtönung gegeben. Er hat aber auch praktische
Betrschtungsapparate, die Kaiser- Panoramen, kon-
struiert, die die Sehenswürdigkeiten der Erde körper-
lich naturwahr zeigen, während der Beschauer die Bilder-
reihen an sich vorfberziehen lässt. Im Verlauf von
35 Jahren hat der Begründer des Kaiser- Panoramas
ein Weltarchiv von flber 100000 plastischen Urkunden
auf Glas geschaffen, die die Schönheiten und Sehens-
wärdigkeiten der Welt zeigen. Viele Millioneu von
Schülern und sonstigen Interessenten schöpften aus
den Darbietungen des Kaiser- Panoramas, das sich all-
gemein grosser Beliebtheit erfreut, Belehrung und An-
regung. Diesem weit verbreiteten volkstämlichen In-
stitut verdankt die Stereoskopie hauptsächlich ihre
heutige Popularität. Hohe Auszeichnungen von Färst-
lichkeiten und Päpsten wurden Fuhrmann für sein
verdienstvolles Wirken zuteil.
— Das 25jährige Geschäftsjubiläum feierte die
Trockenplattenfabrik ‚Berolina“ (Inhaber der Firma:
Herr J. Gebhardt, Berlin- Niederschönhausen).
— Heil- und Linderungsmittel im Kriege.
Seit Beginn des Krieges hat die Königl. Brunnenver-
waltung in Bad Ems bereits über eine Viertelmillion
Flaschen Emser Wasser und gegen 200000 Schachteln
Emser Pastillen den im Kampfe stebenden deutschen
Land- und Marinetruppen und den zahlreichen Militär-
lazaretten unentgeltlich zugetellt. Diese bei Katarrhen,
Husten- und Influenza- Anfällen erwiesenermassen be-
währten Heil- und Linderungsmittel stehen unseren
braven Soldaten in unbeschränkter Menge zur Ver-
tfügung und werden besonders während der jetzigen
rauhen und nassen Jahreszeit sehr erwfinscht sein.
Alltäglich laufen zahlreiche Bestellungen der ver-
schledensten Truppenteile und Lazarette aus Ost und
West und von der Wasserkante ein, und ebenso zahl-
reich sind die in herzlichen Worten gehaltenen, die
heilbringende Wirkung des Emser Wassers und der
Emser Pastillen hervorhebenden Dankesschreiben der
Krieger. Auch unseren Österreichisch - ungarischen
Waftenbrüädern werden in den nächsten Tagen
soooo Flaschen Emser Wasser gespendet, das gewiss
auch den tapferen Verbündeten eine willkommene
Liebesgabe ist, sind doch wie ini Deutschland auch in
Oesterreich- Ungarn Emser Wasser und Emser Pastillen
zum Gebrauche bei Hauskuren längst ärztlich em-
pfohlene und vom Pablikum bevorzugte Heilmittel.
u I
Geriehtswresen.
Das Schnellphotographieren eines nicht
gelernten Photographen ist Ausübung des
Photographengewerbes. (Entscheidung des
Preussischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. November
1913.) [Nachdruck verboten] Dem Schnellphoto-
graphen A. in K. war sein am Steindamm gelegenes
Geschäftslokal geschlossen worden, weil er sich wieder-
holt gegen die Bestimmungen des $ 41a der Gewerbe-
ordnung betreffend die Sonntagsruhe vergangen hatte.
Er legte Berufung beim Preussischen Oberverwaltungs-
gericht ein, aber ohne Erfolg, denn der III. Senat des
Berufungsgerichts erklärte:
Es fragt sich, ob die in Anwendung gebrachten
Vorschriften, was der Kläger bestreitet, auf seinen Ge-
werbebetrieb anwendbar sind. Dies ist zu bejahen.
Wenn der Kläger ausführt, er betreibe nicht ein Photo-
graphengewerbe, weil es ihm an künstlicher Ausbildung
und künstlerischem Können fehle und weil die Ein-
richtungen und Instrumente, deren er sich bediene,
höchst einfacher Art seien und hinter denen der eigent-
lichen Ateliers der modernen Photographen weit zurück-
blieben, so geht er fehl. Der Umstand, dass der
3923
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Kläger kein gelernter Photograph ist, kommt
für die Beurteilung seines Gewerbebetriebes nicht in
Betracht. Nach 8 ı, G.O., ist der Betrieb jedes Ge-
werbes jedermann gestattet, soweit nicht durch gesetz-
liche Bestimmung für einzelne Gewerbe eine besondere
Erlaubnis oder eine Approbation erforderlich ist. Diese
Ausnahme trifft auf das Gewerbe des Photographenu
nicht zu. Ebeusowenig hört die Tätigkeit des Klägers,
wie der Vorderrichter mit Recht ausführt, um des-
willen auf, Ausübung des photographischen Gewerbes
zu sein, weil er die Bilder vermittels eines sehr ein-
tachen (Liebhaber-)Apparats und ohne die Feinheit
und Vollkommenbheit herstellt, welche in der Regel
von gewerbsmässigen Photographen erreicht oder an-
gestrebt wird. Der Geschäftsraum des Klägers, den er
selbst als „sogenanntes Atelier“ bezeichnet, ist mit dem
Entwicklungsverschlag in seinem Wohnzimmer als eine
Werkstätte im Sinne des $ ıosb, G. O., anzusehen.
Der Einwand des Klägers, sein Gewerbebetrieb
falle unter den Begriff der Veranstaltung einer Lust-
barkeit, greift nicht durch. Dass das Photographieren
und auch das sogen. Schneliphotographieren, die Her-
stellung von Bildern von Personen oder Oertlichkeiten
oder Gegenständen auf photographischem Wege und
das Photographiertwerden an sich keine Lustbarkeit
bedeutet, bedarf keiner Darlegung. Dass das Besuchen
eines photographischen Ateliers zum Zwecke des Photo-
grapbiertwerdens und das letztere selbst unter be-
sonderen Umständen zu einer Lustbarkeit werden
könne, z. B. wenn die Art und Weise des Betriebes in
erster Linie geeignet ist, belustigend zu wirken, und
wenn er in den Rahmen von Lustbarkeitsveranstaltungen
grösseren Umfanges (Rummeiplätze, Schützenfeste und
dergl) eingegliedert ist, soll nicht geleugnet werden.
Derartige Umstände sind im vorliegenden Falle nicht
ersichtlich. Die scherzhafte äussere Gestaltung, die
der Kläger seinen Bildern zu geben pflegt, macht die
photographischen Aufnahmen noch nicht zu Lustbar-
keiten. jedenfalls liegt nichts dafür vor, dass auf dem
Steindamm in K. ein jahrmarktähnliches Treiben statt-
findet. In dieser Beziehung ist es ausser Belang, ob
sich derartiges Treiben vor und in eigentlichen Spiel-
bunden oder in festen Vergnügungs-, Schau- und Kauf-
lokalen abspielt.
Wenn nach dem allen der Gewerbebetrieb des
Klägers nicht als Darbletung einer Lustbarkeit, sondern
als ein den 8$ ıosb und 4ıb, G. O., unterstehender
Betrieb angesehen werden muss, so war der beklagte
Polizeipräsident berechtigt und verpflichtet, die von
dem Regierungspräsidenten als der höheren Verwaltunge-
behörde getroffenen Anordnungen über die Sonntag»-
ruhe und die Einstellung des Gewerbebetriebe nach
Ablauf der freigegebenen Stunden durchzusetzen. Wenn
es sich nach den vom Regierungspräsidenten erlassenen
Vorschriften auch nur darum handelte, den Betrieb
des Photographengewerbes, nicht das blosse Offen-
halten des Geschäftsraums zu verhindern, so war im
vorliegenden Falle, zumal der Kläger sich ausdrücklich
geweigert hatte, den Betrieb einzustellen, zu dessen
Fortsetzung er sich ungeachtet aller polizeilichen
Mahnungen für berechtigt erklärte, die Schliessung des:
Geschäftslokals das geeignete und das nötige Mittel.
(Aktenzeichen III. B. 75/13). KL
air
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage ı8r. Herr A. H. in L. Wie werden die
beiliegenden Reklamebildchen hergestellt? Es liegen
zwei belichtete und ein unbelichtetes bei.
Antwort su Frage 181. Die Herstellung von |
Reklamebildchen, wie die mitgesandten, lässt sich in |
folgender einfacher Weise bewirken. Es wird zunächst
auf irgend einem beliebigen Zelloidinpapier — in diesem
Fall ist mattes Zelloidinpapier gewählt worden —
nach einem vielfachen Negativ, wie es z.B. in einer
Briefmarkenkamera leicht herzustellen ist, eine ge-
nügende Anzahl von Kopien gemacht. Diese Kopien
werden fixiert und gründlich ausgewaschen. Das so
entstandene Bild muss jetzt zunächst ausgebleicht wer-
den, was in einer Chlorlerungsflässigkeit sehr leicht
geschieht, die man aus einer dreiprozentigen Lösung
von Kaliumbichromat, die entsprechend mit Salzsäure
angesäuert wird, herstellt. Die ausgeblichenen Bilder
werden hierauf sehr sorgfältig ausgewaschen und im
Dunkeln getrocknet. Sie färben sich im Licht ziem-
lich schnell in der Weise, wie es die Vorlagen zeigen.
Die notwendigen Rezepte sind folgende: Nachdem die
kopierten Bilder, die nicht zu tief sein dürfen, in üb-
licher Weise ausgechlort wurden, fixlert man sie in
einem neutralen Fixierbade aus Io g unterschwetlig-
saurem Natrium und ıso ccm Wasser vollständig aus.
Die ausfixlerten Bilder werden in der oben geschilderten
Weise sehr sorgfältig gewaschen und dann im Dunkeln
in folgendes Bad gebracht: Wasser 200 ccm, Kallum-
bichromat 5 bis 6 g, starke Salzsäure 6 bis 8 ccm.
Das Bild verschwindet hierin vollständig und wird in
der Dunkelkammer bei Gaslicht nach vollständigem
Verschwinden mindestens 2 Stunden lang gewässert
und zwischen Fliesspapier getrocknet. In diesem Zu-
stand können die Bilder, lichtdicht verpackt, recht lauge
aufbewahrt werden, doch werden sie nach einigen
Monaten allmählich, wenn auch nur schwach, heraus-
kommen. Sie können auch durch Entwicklung mit
Ammoniak, Zigarrenrauch oder durch Hervorrufen mit
irgend einem verdüännten Entwickler wieder zum Er-
scheinen gebracht werden.
Fyage ı82. Herr P. X. in W. Welches ist das
lichtempfindlichste Chlorsilber (Auskopier-) Papier?
Antwort su Frage 183. Die lichtempfindlichsten
Chlorsilberauskoplerbilder sind die Chlorsilbergelatine-
bilder, sogen. Aristobllder, die im allgemeinen wesent-
lich lichtempfindlicher sind, als die modernen Zelloidin-
bilder. Sehr grosse Empfindlichkeit gibt die in Eders
Handbuch der Photographie beschriebene Methode zur
Herstellung von Aristopapier. Dieses Papier ist 2 bis
2!/, mal so empfindlich als die mittleren Handels-
marken des Zelloidinpapiers.
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee, Halberstädter Strasse 7.
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
Nr. 101/102
m —————
Auszeichnungen
von der Weltausstellung für Buchgewerbe und Graphik,
Leipzig 1914.
Gruppe VIl: Photographie, Photographische Industrie und Kinematographie.
Ausser Wettbewerb als Preisrichter: Erfurth, Hugo, Dresden; Linck, Ph. & E., Zürich; Perscheid, Nicola,
Berlin; Siemssen, Hofphotograph, Augsburg; Strnad, Hofphotograph, Erfurt.
Staatspreis:
Falz & Werner, Leipzig
Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning, Höchst a.M.
Sammelausstellung Schweizerischer Photographen
Klimsch & Co., Frankfurt a.M.
Optische Anstalt C. P. Goerz, Berlin - Friedenau
Grosser Preis:
Dresduer Photographische Werkstätten für Architektur,
Kunst und Industrie, G. m. b. H., Dresden
Ernemann, Heinr., A.-G,, Dresden
Gottheil, A., Danzig
Kühn, Heinr., Inusbruck
Wasow, E., München
Wiener Photo- Klub, Wien
Wiener Camera-Klub, Wien
Preis der Stadt Leipzig:
Haas-Raster-Fabrik, J. C. Haas, Frankfurt a. M.
König, Dr. Heinr., & Co., G.m.b.H., Leipzig- Plagwitz
Nitzsche, Johannes, Leipzig
Ehrenpreis:
Herbst & Illig, Frankfurt a. M.
Jahr, Rich., Dresden
Schenker, Karl, Charlottenburg
Goldener Preis:
Becker, Heinrich, München
Dose, Willi, Bremen
Geka-Werke, Offenbach
Glunz & Sohn, Hannover
Grubenbecher, Hans, Photograph, Hamburg
Heidelberger Gelatinefabrik Stoess & Co., Siegelhausen
bei Heidelberg
Holdt, Hans, München
Holmström, Axel, Stockholm
Jupiter, elektro-photographische Gesellschaft m. b. H.,
Frankfurt a. M.
Kilophot, G.m.b. H., Kunstanstalt und -Verlag, Wien
Krebs, Heinr., Neustadt a. Hardt
Lainer, Professor Alex., Wien
Leonar-Werke, Arndt & Löwengard, Wandsbeck
Lichtenberg, R., Osnabrück
Lützel, Gebr., Hofphotograph, München
Müller & Wetzig, Dresden
Neue Photographische Gesellschaft, Berlin - Steglitz
Pieperhoff, A., Leipzig
Reinhard, F., Leipzig, Photograph
Reiffenstein, Bruno, Wien
Schäfer, Paul, Wiesbaden
Stiffel, Anne, München
Trieb, Carl, Berlin - Steglitz
Wolleschak, Eduard, Photograph, Naumburg
Silberner Preis:
Adler-Film Co., F. Trommer jun., Leipzig
Alter, Fritz, Zwickau
Axtmann, Fritz, Plauen i. V.
Baldawerk, Dresden - Tolkwitz
a Alfred, gemeinschaftlich mit Otto Giese, Nürn-
erg
—————————— er Ta T
Benade, J., Wiesbaden
Bieber, Berlin
Brieke & Roth, Frankfurt a.M.
Coubillier, Eugene, Köln a. Rh.
Debschitz- Kunowsky, Wanda von, München
Ernst & Co., Carl, Berlin
Farbenphotographische Gesellschaft m. b. H., Stuttgart
Frank, Julius, Lilienthal- Bremen
Gaudlitz, Dr. med., Aue
Glauer, Max, Photohaus, Oppeln
Grohmann & Stier, „Rembrandt“, München
Günther, Bernhard, Photograph, Goslar a. H.
Hahn, Brüder, Photographisches Atelier, Chemnitz
Halberstadt, Max, Hamburg
Hartwig, W., Quasnitz
Hönisch, Ernst, Leipzig
Hoffmann, Heinrich, München
Junior, H., Frankfurt a. M.
Kühn, Hugo, Baden-Baden
Möhlen, Alexander, Hannover
Müsse, Paul, Iserlohn
Richter & Knoth, Leipzig
Rommel, Oscar, & Co., Nerchau
Rosenthal, E., Weisswasser
Sandau, Ernst, Berlin
Sommer & Co., Leipzig
Schallenberg, Kurt, Hamburg
Schiewek, Karl, Nordhausen
Schöllhammer, Albert, Erfurt
Steckel, Max, Kattowitz
Steiger, Ewald, Cleve
Tellgmann, Franz, Mühlhausen i. Thür.
Tellgmann, Oskar, Eschwege
Walter, H., Leipzig
Weisz, Hugo, Arad (Ungarn)
Wilcke, Willy, Hamburg
Wörsching, Richard, Starnberg
Bronzener Preis:
Atelier Hamm, Julius Meyer, Erfurt
Blaschy, B., Danzig
Böhm, Josef Paul, München
Braun, K., Ludwigsburg
Fischer & Ludwig, Leipzig
Giese, Otto, Magdeburg
Kabisch, Paul, Leipzig
Knackstedt & Näther, Cuxhaven
Krauth, Prof. Alfred, Frankfurt a. M.
Marx, Georg, Glatz
Naumann, Richard, Leipzig
Ohmeyer, Alfons, Rothenburg a. Tauber
Ranft, A., Leipzig
Reichelt, Elfriede, Breslau
Rothe, Walter, München
Siemsen, Karl, Hamburg
Spezialdruckerei für Kinematographie, Vogel & Vogel,
G. m. b. H., Leipzig
Schmoll, Alexander, Berlin
Schoch, Georg, Zörbig
Schönberg, Malda, Dresden
Strauch, Max, Halle a. S.
Tesch, Emil, Jena
Trantofsky, Otto, Bremerhaven
Wagner, Carl, Gleiwitz
Nr. 101/104 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
Wedepohl & Albrecht, Hamburg Linscheid, Malwina, Lemberg (Galizien)
Wendt & Richter, Leipzig Maass, Emil, Schneeberg
Plathen, J. Karl, Leipzig
Anerkennung: Ressler, K., i. Fa. Gebr. Martin, Augsburg
Bach, Robert, Freiburg i. Br. Richter, Adolf, Leipzig- Lindenau
Barth, Adolf, Gleiwitz i. Schl. Roth, H., Stuttgart
Breslauer, Max, Leipzig Schäfer, W., Kiel
Eggers, Hugo, Hameln Schambach, Hugo, Krefeld
Engel, J., Merzig Schindhelm, Louis, Ebersbach i. Sa.
Feichtner, Carl, Lissa (Posen) Schmidt, A., Göttingen
Fendius, i. Fa. Pieperhoff & Fendius, Robert, Hof- Schmidt, Alfred, Leipzig
photograph, Magdeburg Stadelmann, Carl, Leonberg
Heinrich, Otto, Frankfurt a. M. | Stöckel, Adler & Co., Halle a. S.
Hinek, E., Chemnitz 3 | Taggeselle, M., Leipzig
Hoffmann & Jursch, Leipzig Välte, Franz. Weimar
Jüttner, A., Ratibor Vollmar, Rudolf, Hofphotograph, Stuttgart
Kalmanchey, Dr. med. und Frau, Dresden Wend, M. M., Photographische Bildniskunst, Nürm-
Kiesel, H. E., Berlin berg
Kröner, Ed., Leipzig | Winter, Paul, Hannover
Kruse, Paul, Hamburg Ziegenhorn, Willy, Friedrichsroda
Ausserdem wurde in dieser Gruppe noch de me Firma, die auch in einer andern Gruppe ausstellte,
ewertet:
Leipziger Buchbinderei A.-G. vorm. Gust. Fritzsche, Leipzig (Gruppe XI).
Gruppe VIll: Reproduktionstechnik.
Ausser Wettbewerb als Preisrichter: Bähr, Hermann, vorm. Anton Knobloch, Leipzig; Blechinger & Leykautf,
Wien; Meisenbach Riffarth & Co., Leipzig und Berlin, Kirstein & Co., Leipzig; Dr. Trenkler & Co., Leipzig.
Staatspreis: Silberner Preis:
Angerer & Göschl, Wien Beissner & Gottlieb, Wien
Bund der chemigraphischen Anstalten Deutschlands, Doelker, Ernst, Zürich
Berlin a Gesellschaft für Metallkunst, G. m. b. H., Aachen
Frisch, Albert, Berlin Graphische Union, Reinhold Schreiber, Anton Hub,
Husnik & Häusler, Prag Wilhelm Schäfer, Wien
Krampolek, A., Wien N Haufler & Wiest, vorm. Haufler & Co., Stuttgart
Unie, Böhm. Graph. Aktien-Gesellschaft, vereinigte Köhler & Lippmann, Braunschweig
Druck- und Verlagsanstalten in Prag Labisch & Eisler, Rich., Hamburg
, Laue & Co., A., Berlin- Reinickendorf
, Grosser Preis: Leipziger Tangier- Manier, Alexander Grube, Leipzig
Brend’amour, Simhart & Co., München Siebe & Co., Carl, Leipzig
Büxenstein, W., Berlin Schreiber, Eberhard, Leipzig
Stenc, Jan, Anstalt für angewandte und künstlerische
Graphik, Prag Bronzener Preis:
Preis der Stadt Leipzig: Feuerlein, Max, Hamburg
Bund der xylographischen Anstalten Deutschlands, Gässler & Co. A., München
Leipzig Körner & Sohn, Leipzig
Felsing, O., Charlottenburg Selle & Co., Dr., G. m. b. H., Berlin SW. 29
Hamböck, Johann, München Topic, F., Prag
Römmier & Jonas, G. m. b. H., Dresden Ueltzen, Robert, Berlin
Ehrenpreis:
Jaffe, Max, Wien pP Anerkennung:
Schuler, August, Stuttgart Flebbe, Otto, G. m. b. H., Hannover
Fröbus, Julius, Köln a. Rh.
Goldener Preis: Gäbisch & Co., Leipzig
Bonet, Viuda de, Barcelona Graphische Gesellschaft, A.-G., Berlin SO.
Furnells, J., Barcelona Hagenmayer & Kirchner, Berlin
Klauss & Co., Adolf, Leipzig Krüger, C. L., G.m.b. H., Dortmund
Labisch & Co., Rich., G. m. b. H., Berlin Oehme & Bayer, Leipzig-Gohlis
Neubert, V., Prag-Smichow Sachse, Paul, Leipzig
Sabo, Carl, Berlin Singer, Emil, Leipzig
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE.
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9.
Nr. 103/104.
27. Dezember.
I9Q14.
Zur Herstellung von Duplikatnegativen.
Die Vervielfältigung von Negativen bildet
ein Kapitel, das gewisse Schwierigkeiten in
sich birg. Manchem Photographen will es
nicht gleich gelingen, befriedigende Resultate
zu erlangen, und man schiebt den Prozess mög-
lichst beiseite. Es ist sicher nicht zu bestreiten,
dass der wohl meist gepflogene Weg: Her-
stellung eines Diapositivs und danach eine
Negativkopie, mancherlei Missliches an sich hat;
die zweimalige Bildübertragung kann zu ganz
beträchtlichen Einbussen führen, wenn man
nicht in der Reproduktion ausreichende praktische
Erfahrungen besitzt. Man kann hier nicht mit
jedwedem Plattenmaterial bantieren; auf zweck-
mässigen Charakter des Zwischenpositivs ist
besondere Obacht zu geben, sonst ist das Re-
sultat von vornherein verfehlt. Im allgemeinen
wird nur der gewandte Reproduktionstechniker
hier mit wirklichem Erfolg arbeiten.
Für die Gewinnung von Duplikatnegativen
gibt es nun bekanntlich noch einfachere Methoden,
die auf direkter Negativerzeugung nach dem
Original beruhen. Da haben wir den im Auto-
chromprozess verwendeten Gang (jedoch in um-
gekehrter Folge): das in gewohnter Weise nach
dem Original- Negativ erzeugte Diapositiv wird
unmittelbar in ein Negativ verwandelt. Aber
dieses Verfahren arbeitet nicht mit der ge-
wünschten Sicherbeit, die Ergebnisse genügen
den praktischen Ansprüchen nicht immer. Der
Grund ist darin zu suchen, dass unsere üblichen
Platten eine Emulsion besitzen, die für den Um-
kehrungsprozess in der Regel weniger geeignet
ist. Die Gebrüder. Lumitre und Seyewetz
haben andererseits einen Weg angewiesen, bei
dem unsere gewöhnlichen Rapidplatten zu be-
friedigenden Resultaten führen können, und
zwar unter Benutzung eines physikalischen Ent-
wicklers bei der Umkehrung. Die erste Ent-
wicklung wird mit dem gewohnten Hervorrufer
vorgenommen, doch lässt man die Platte be-
deutend länger darin, etwa die dreifache Zeit.
Die Platte wird dann bei Tageslicht in folgen-
des Permanganatbad gelegt:
Kaliumpermanganat 1g,
Wasser ı Liter,
konzentrierte Schwefelsäure . Io ccm.
Hiernach wird abgespült und in einer zwei-
prozentigen Lösung von Natriumbisulfit geklärt.
[Nachdruck verboten.]
Sollte noch nicht sämtliches reduzierte Silber
gelöst worden sein, also die Platte noch nicht
rein weiss erscheinen, so ist die Behandlung
mit Permanganat und Bisulfit zu wiederholen.
Man fixiert nunmehr die Platte bei vollem
Tageslicht in zehnprozentiger Fixiernatronlösung
und wässert gründlich; jede Spur von Fixier-
natron muss beseitigt sein. Durch die Ein-
wirkung des Tageslichts bleibt eine hinreichende
Menge belichteten Bromsilbers für die zweite
physikalische Entwicklung zurück. Letztere wird
mit der von Lumitre gegebenen Formel durch-
geführt:
Lösung A.
Natriumsulfit, wasserfrei . 180 g,
Wasser. . ; ı Liter,
Quecksilberbromid ; 98.
Lösung B.
Natriumsulfit, wasserfrei 208,
Wasser . ı Liter,
Metol 20 8.
Für eine Kabinettplatte mischt man etwa
ı00o ccm Lösung A und 20 ccm Lösung B.
In der hier beschriebenen Methode mit Ent-
wicklung nach dem Fixieren haben Lumitre
und Seyewetz noch eine Abart veröffentlicht!),
deren Resultate sehr gelobt werden; die Dauer
der zweiten Entwicklung ist hier eine ziemlich
lange (bis zu ı!/, Stunden).
Viel leichter und sicherer in der Hand-
habung als die vorerwähnten Umkehrverfahren
scheint mir das alte Bolassche Chromatver-
fahren, bei dem eine Bromsilberplatte chromiert,
belichtet, gewässert und einfach mit einem ge-
wöhnlichen Entwickler behandelt wird. Es wird
hier die Eigenschaft der gegerbten Gelatine
(also der belichteten Stellen der Chromatgelatine,
das ist das positive Bild) benutzt, für das Ein-
dringen von Lösungen schwerer zugänglich zu
werden, also die Entwicklerlösung abzustossen;
es werden nur die ungegerbten Teile der Brom-
silbergelatine reduziert. Wir erbalten so eine
recht vollkommene Umwandlung der zunächst
vorliegenden positiven Chromatkopie in ein
negatives Bild; je stärker die einzelnen Bild-
partien gegerbt werden, also je lichter die Partien
ı) Eders Jahrbuch 1912, S. 45.
85
594
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
im Originalnegativ waren, desto geringer bezw.
gleich Null wird die spätere Reduktionswirkung.
Benutzt man für die Reproduktion statt einer
Platte einen Film, so erhält man ein Duplikat-
negativ, das uns durch verkehrtes Einlegen in
den Kopierrahmen auch seitenrichtige Bilder
liefert. Die geringe Stärke einer Folie beein-
trächtigt hierbei den Schärfengrad des Bildes,
wenigstens was die Forderungen der allgemeinen
Praxis anbetrifft, nicht im geringsten. Der
richtige Kopiergrad lässt sich auch bei einer
Folie, da man diese im Kopierrahmen genau
wie ein Papierblatt handhaben kann, mit grosser
Sicherheit bemessen.
Für die Reproduktion benutzte ich Planfilms
mittlerer Empfindlichkeit. Die Zelluloidschicht
derselben ist bei den meisten Planfilmfabrikaten
nicht zu dünn, so dass störendes Krümmen
oder Verziehungen beim Auftrocknen des Films
nicht eintreten. Die Natur des ganzen Prozesses
ergibt, dass wir fast alle Manipulationen bei
gedämpftem Tageslicht bezw. gewöhnlichem
Lampenlicht ausführen können. Für das Ver-
fahren sind auch Platten und Films benutzbar,
die versehentlich bereits vom Licht betroffen
worden sind. Dagegen sind solche, die etwa
zu starken Lichtquellen (Sonnenschein) aus-
gesetzt waren, oder solche höheren Alters nicht
zu gebrauchen, da sie schleierige Resultate ver-
anlassen. Etwaige nachträgliche Bearbeitung
mit Klärbädern würden den Arbeitsgang um-
ständlicher gestalten und die Erzielung eines
brillanten Negativs immerhin noch sehr in Frage
stellen. Material, welches für ein gutes Ge-
lingen Zweifel lässt, sollte in der Photographie
überhaupt beiseite gelassen werden. Derartige
unangebrachte Sparsamkeit rächt sich oft bitter,
die Verluste verdoppeln sich, ganz ungerechnet
der Zeitvergeudung. —
Der Film ist zunächst zu chromieren, was
durch Einlegen desselben in eine dreiprozentige
Kaliumbichromatlösung, die vorher zu filtrieren
ist, geschieht (Badedauer 2 Minuten). Das
Chromieren wird am besten bei gewöhnlichem
Lampenlicht (oder sehr gedämpftem diffusen
Tageslicht) vorgenommen. Man achte darauf,
dass die Folie gänzlich in der Lösung unter-
taucht und dass an der Emulsionsschicht keine
Luftblasen anhaften. Nach ausreichender Ein-
wirkung wird der Film in einem staubfreien
Raume zum Trocknen aufgehängt. Wir haben
für die Behütung der chromierten Schicht vor
Lichteinfall jetzt dieselben Massregeln zu halten
wie in dem Pigmentprozess, und damit erübrigen
sich alle weiteren Anweisungen. Eine luftige
Dunkelkammer ist hier wohl der passendste Ort.
Bevor der Film zur Aufhängung gelangt, tupfe
man die Gelatineschicht vorsichtig mit faser-
freiem Fliesspapier ab, um noch anhängende
Tropfen, bezw. ein späteres Herablaufen von
Chromflüssigkeit, was zu ungleicher Sensibili-
sierung führen würde, zu beseitigen.
Die getrockneten, chromierten Films sind
möglichst bald, am besten den gleichen oder
folgenden Tag zu verarbeiten. Aeltere, chromierte
Films neigen leicht zum Kräuseln und Loslösen
der Schicht an den Rändern oder gar zu Pocken-
bildungen. Vor dem Einlegen in den Kopier-
rabmen reinige man eventuell die rückseitige
Zelluloidschicht von anhaftenden Chromataus-
scheidungen. Das Einlegen, ebenso die Kon-
trolle des Kopierfortschritts ist wie beim
Pigmentdruck bei schwächerer Lichtquelle (Petro-
leumlampe usw.) vorzunehmen, andernfalls er-
geben sich Schleierungen, flaue Bilder. Die
Exposition erfolgt in diffusem Tageslicht, und
zwar belichtet man so lange, bis das Bild deut-
lich in allen Details, schwach bräunlich auf
gelbem Grunde, erschienen ist!). Je tiefer man
kopiert (ein nicht zu dünnes Originalnegativ
vorausgesetzt), desto kräftiger wird das Bild;
zu lange Belichtungen führen zu flauen Bildern.
Bei dem Kopierprozess ist Obacht zu geben,
dass nicht von oben durch die Seitenkante des
Negativglases Licht eindringt und so Randver-
schleierungen im Bilde verursacht. Man belege
die Seitenkanten oben mit schwarzem Papier.
Nachdem das Bild in genügender Kraft er-
schienen, ist der Film in einer Schale bei wieder-
holtem Wasserwechsel unter Schutz vor hellem
Tageslicht zu wässern, am praktischsten in der
Dunkelkammer. Das Wöässern ist so lange
fortzusetzen, bis das Wasser keine Gelbfärbung
von Chromsalz mehr aufweist. Der Wässerungs-
prozess wird um so schneller beendet sein, je
frischer die chromierten Films verarbeitet wer-
den. Auch aus diesem Grunde bleibt es em-
pfehlenswert, dass sich die einzelnen Phasen
möglichst unmittelbar hintereinander folgen.
Das Wasser sei von gewöhnlicher kühler Tem-
peratur.
Nunmehr kommen wir zur Entwicklung des
Negativbildes; es kann dazu jeder kräftige, klar
arbeitende Entwickler dienen. Die Entwicklung
findet in der üblichen Weise statt, sie kann im
Dunkelzimmer bei vorhandenem Rotlicht erfolgen;
bedingt ist dies aber nicht, wir können auch
bei gewöhnlichem Lampenlicht oder gedämpftem
Tageslicht entwickeln. Bei Einwirkung zu starker
Lichtquellen auf die freie Emulsionsschicht
kopiert letztere durchweg an und hinterlässt so
leicht allgemeine Schleierung. Namentlich ist
die Rückseite zu schützen. Es ist daher, wie
schon L. Ebert vorgeschlagen hat, vorzuziehen,
zunächst in der Dunkelkammer anzuentwickeln
ı) Werden Platten statt der Films benutzt, so ist,
wie beim Pigmentprozess, ein Photometer zu benutren
oder eine Vergleichskopie auf Zelloidin von einem
Negativ gleichen Charakters zu nehmen (bis gerade
alle Bilddetails deutlieh erkerubar heraus sind).
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Tr
und dann erst bei nicht zu heller Lichtquelle
weiterzubehandeln. Zeigt die Platte genügende
Kraft, so spülen wir unter der Wasserleitung
ab, dann folgt ausreichende Behandlung im Fixier-
bade und zum Schluss gründliche Wässerung.
Dieses alte Verfahren mit seinen jüngeren
Ergänzungen dürfte auch heute noch den ein-
fachsten Weg der Herstellung von Duplikat-
negativen darstellen. Der verwendete Chrom-
kopierprozess macht die Bildkontrolle leicht,
595
und die Benutzung von Zelluloidfilms erspart
uns die Bildumkehrung durch das mitunter miss-
liche Abziehen der Negativschicht von der
Glasplatte. Der wesentlich höhere Preis der
Films gegenüber der Reproduktion mittels
Zwischendiapositiv macht sich dadurch wieder
wett, dass sich bei dem Bolas-Prozess eine
zweite Platte erübrigt, ganz abgesehen von den
schon anfangs erörterten Qualitätsverlusten bei
zweifacher Bildübertragung. P. Hanneke.
— a — — —
Rundsehau.
— Stereobilder nach dem Anaglyphen-
system. Den Anaglyphen liegen bekanntlich
die üblichen Stereoaufnahmen zugrunde; die
Positive werden in der Weise hergestellt, dass das
eine Bild z. B. in roter, das andere in grüner
(also komplementärer) Farbe darüber, etwas
seitlich zueinander verschoben, kopiert wird.
Man fertigt so z. B. für Projektionszwecke auf
einer Platte zwei Kopien übereinander mittelst
des Pigmentprozesses. Zur Betrachtung der
Bilder ist eine Brille erforderlich, deren eines
Glas mit grün-, deren anderes mit rotgefärbter
Gelatine überzogen ist. Man erhält so eine
stereoskopische Wirkung, da mit jedem Auge
nur die eine, ihm zukommende Ansicht des
betreffenden Gegenstandes geboten wird; durch
das rote Glas siebt man nur das grüne Bild,
durch das grüne Glas nur das rote Bild. In
dem Bilderdruck und in der Brille müssen natür-
lich die Einzelbilder und die farbigen Gläser
entsprechend seitenrichtig angeordnet sein.
Dr. Paul Ritter von Schrott veröffentlicht
in der „Photogr. Korrespondenz“ zweckent-
sprechende Vorschriften zur Anfertigung von
Druckfarben, und zwar roten und grünen
Farblacken für Anaglyphen im Grossbetriebe.
Alle erwähnten Farben sind von den Höchster
Farbwerken zu beziehen.
Verlackungsvorschrift zu Rot:
10 kg schwefelsaure Tonerde ı8 Prozent,
gelöst in 100 Liter Wasser;
5 kg kalzinierte Soda,
gelöst in 5o Liter Wasser;
kalt fällen, viermal auswaschen, dann:
15 kg Lackrot C, extra Teig,
angeteigt in ı5o Liter Wasser,
kalt fällen.
Verlackungsvorschrift zu Grün:
10 kg schwefelsaure Tonerde ı8 Prozent,
gelöst in roo Liter Wasser;
6 kg kalzinierte Soda,
gelöst in 60 Liter Wasser;
kalt fällen, gut auswaschen;
(Nachdruck verboten.)
3 kg Hansagrün G mit wenig kaltem Wasser
gut angerührt und mit 300 Liter Wasser
aufgekocht, bis gelöst;
2,5 kg rohe Salzsäure (20 Grad Be.),
verdünnt mit 25 Liter Wasser, bei
etwa 40 Grad C fällen, auswaschen.
Diese Farblacke sind mit Lichtdruck- oder
Buchdruckfarben zweckmässig anzureiben:
Für die Ueberzüge der Brillengläser sind
folgende Farbgelatinen zu bereiten:
Rot:
Gelatine 6g,
destilliertes Wasser. . IOoO ccm,
Lösung von ac I,
fünfprozentig . . 20 „
Grün:
Gelatine 6g,
destilliertes Wasser . Ioo ccm,
Lösung von Filterblaugrün,
all„prozentig . . . . . 20 „
Die Stärke des Ueberzugs ist so einzurichten,
dass auf ıoo gqcm Glasfläche 7 ccm genannter
Farbgelatinen entfallen. Letztere sind vorher
zu filtrieren und dann warm aufzutragen.
von Schrott machte ferner die Beobachtung,
dass die Grünbrille vorteilhafter durch eine
Blaubrille ersetzt wird. Die Färbung letzterer
geschieht mitPatentblau; in der oben gegebenen
Grünvorschrift ist das diesbezügliche Filterblau-
grün durch 9 ccm einer zweiprozentigen Lösung
von Patentblau zu ersetzen. — von Schrott
bemerkt noch, dass wohl der Rotdruck auf
weissem Papier durch das Rotfilter gänzlich
ausgelöscht wird, aber nicht analog das Grün,
bezw. das Blau. Das mit diesem Brillenglas
versehene Auge sieht zwei Bilder, das grüne
und rote; man drucke daher das Grün nicht zu
kräftig, damit die Doppelkonturen möglichst
unterdrückt werden. Das Patentblau stellt sich
etwas günstiger.
en
85 *
596
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Innungs- und Vereinsnaehriehten. |
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Verein Sehlesiseher Faehphotographen
(RE. YV.).
Sitz: Breslau.
Protokoli der Monatsversammlung
vom 6. Mai in Breslau „Konzerthaus“.
Da am 29. April der I. Vorsitzende verhindert war,
der Sitzung beizuwohnen, wurde diese um 8 Tage ver-
schoben und fand deshalb am 6. Mai statt. Herr Götz
eröffnete um 81), Uhr die Versammlung.
Punkt ı. Das Protokoll der letzten Sitzung wird
verlesen und genehmigt.
Zu Punkt 2 liegt nichts vor.
Punkt 3: „Vorlage von Photographien, die mit der
Nitralampe aufgenommen sind und Austausch von Er-
fahrungen über die Anwendung des Lampe.“ Zu
diesem Punkt hatten die Herren Götz und Fröhlich
Bilder mitgebracht, welche bei den Kollegen zirkulieren.
Die Bilder waren mit einem Hellar aufgenommen,
bei ı bis 2 Sekunden Belichtungszeit. Es sprechen
die Herren Götz und Fröhlich über die Verwend-
barkeit der Lampe ihre volle Zufriedenheit aus. Die
Lampe kann für reichlich 800 Brennstunden benutzt
werden. Es stellt sich somit der Preis bei Verwendung
dieser Lampe billiger als der einer Bogenlampe, welche
in dieser Zeit für 45 Mk. Kohle (inkl. der Reichssteuer)
verbraucht. Die angestellten Versuche haben ergeben,
dass die Lichtquelle nach oben eher stärker war, ala
nach unten. Herr Ingenieur Wolff, welcher der
Sitzung beiwohnte, stellte an die Kollegen die Frage:
Welche Bedingungen werden in unserem Beruf an eine
gute Armatur gestellt? Die Frage beantwortet Herr
Raschkow, indem er glaubt, dass es für die Lampe
besser ist, wenn dieselbe auf einem Stativ ruht; die
Lampe würde mit einem stabilen Stativ und starken
Fuss überall Verwendung finden können, da die Lampe
auch jeden normalen Transport aushält. Zum Schluss
dankt Herr Götz Herrn Ingenieur Wolff für seine
in der Sitzung gegebenen Erklärungen.
Punkt 4. Vortrag von Herrn Götz: „Die Radlier-
kunst und die modernen photomechanischen Tiefdruck-
verfahren.“ Selten hat ein Vortrag solchen Beifall
gelunden wie dieser, davon zeugte das zum Schluss
nicht endenwollende Bravo der Kollegen. Herr Volpert
dankte im Namen der Mitglieder unserem bewährten
Vorsitzenden für seine unelgennätzige Mühe und
Arbeit und forderte die Anwesenden auf, zum Dank
sich von ihren Plätzen zu erheben.
Punkt 5 Drucksachen von Feilners Hinter-
grundfolien werden an die Mitglieder verteilt, ferner
herichtet Herr Götz über die Versammlung am 9. April
in Graudenz, welcher er beigewohnt hatte.
Um etwa ıı Uhr schloss der I. Vorsitzende die
gut besuchte und lehrreiche Sitzung.
H. Götz, Richard Strauch,
I. Vorsitzender. Schriftführer.
Protokoll der Monatsversammlung
vom 27. Mai in Breslau „Konzerthaus“.
Der I. Vorsitzende eröffnete um 8!/, Uhr die Ver-
sammlung.
Punkt ı. Das Protokoll der letzten Sitzung wird
verlesen und genehmigt.
Punkt 2 Die Herren Richard Fischer und
Otto Scholz-Bresiau werden von der Versammlung
zu Kassenrevisoren gewählt; genannte Herren nehmen
die Wahl an.
Punkt 3. Vortrag von Herrn H. Götz: „Die Ent-
wicklung der Photographie von ihren Anfängen bis zu
ihrem heutigen Stand.“ Die Anfänge der Photographie
datieren zurück bis 1727, wonach Dr. Paul Schulze-
Halle die lichtempfindliche Chlorsilberschicht entdeckte.
Von der damaligen Zeit blieb uns jedoch nichts er-
halten, da die Sachen nicht 2ixiert wurden und so
dem Verderben anheim fielen. Später stellte Hyppes
eine fein versilberte Kupferplatte her, welche Chlor-
dämpfen ausgesetzt wurde. Eine weitere Entdeckung,
weiche 1829 Hyppes und Daguerre machten, er-
regte das grösste Aufsehen, es waren die sogen.
Daguerreotypien. ı839 brachte Talbot die Papier-
negative; ı850 wurde das Kollodium entdeckt, und es
beginnt hiermit der Zeitabschnitt der nassen Platte.
In den 8oer Jahren kam die Trockenplatte in den
Handel, und als eine der ersten die bekannte Monck-
hoven-Platte. Sodann erinnerte Herr Götz an die
Momentaufnahmen von Anschätz und an die seiner-
zeit herausgegebenen Serienbilder, weiche als Vorbild
der heutigen Kinematographie gelten können. Die
Erfindung des Pigmentdruckes datiert schon von 1854.
Sodann sprach Herr Götz über die Entwicklung der
Chlorsilberpapiere. Herr Götz erklärte ferner die
Petzval- Objektive, das System unserer heutigen Schnell-
arbeiter. Sodann erwähnte Referent die Fokusdifferenz
und kam auf die in den Coer Jahren herausgegebenen
Steinheil-Aplanate. Als ein weiteres neues symme-
trisches Objektiv kam der Antiplanat in den Handel.
Eine wesentliche Umwälzung brachte die in den
goer Jahren von Zeiss- Jena herausgebrachten Anastig-
mate. Herr Götz sprach sodann über die Farben-
photographie und die Verdienste Vogels, Dr. Königs
und Miethbes. Des weiteren sprach er über die
Lumi2tre-Platte und das Lippmannsche Farben-
verfahren. Die Entwicklung der künstlerischen Photo-
graphie bildete den Schluss des sehr interessanten Vor-
trages.
Zur Erläuterung hatte Herr Schwier-Weimar die
Abbildung einer Daguerre- Kamera sowie verschiedene
Papiernegative, ferner Bilder von Reproduktionen von
Gemälden (aufgenommen mit farbenempfindlichen
Platten und gewöhnlicher Platte) in liebenswürdigster
Weise dem Verein zur Verfügung gestellt. Für die
unermüdliche Tätigkeit seitens unseres I. Vorsitzenden
sowie für die freundliche Uebersendung der Sachen
von Herrn Schwier sei hier der beste Dank aus-
gesprochen.
Punkt 4. Der Photographentag in Leipzig im Juni.
Das Programm wird verlesen und zum Besuch des-
selben aufgefordert; von Kollegen Raschkow wird
der Antrag gestellt, dem Vorstand den Eutschluss zu
überlassen, ob ein Delegierter nach Leipzig zu ent-
senden ist oder nicht. Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Punkt 5. „Verschiedenes.“ Von Hofphotograph
Schensky- Helgoland ist die Mitteilung eingegangen,
dass betreffender Herr mit dem Bromölkasten denselben
Aerger hatte wie Herr Götz. Kollege Postler-Gottes-
berg fragt an. Welche Polizeivorschriften bestehen in
den kleineren Städten bei Anbringung eines Schau-
kastens? Nach einer lebhaften Debatte über diesen
Punkt wird die Versammlung um ıı Uhr geschlossen.
H. Götz, Richard Strauch,
I. Vorsitzender. Schriftführer.
Protokoll der Jahreshauptversammlung
vom 8. Juli in Breslau, „Konzerthaus“,
Die ordnungsgemäss einberufene Jahreshauptver-
sammlung wurde um 8!/, Uhr von den I. Vorsitzenden
eröffnet.
Punkt ı. Das Protokoll der Mai. Sitzung wird
verlesen und genehmigt.
Punkt 2. Durch Kassenwart Fröhlich erfolgt
der Kassenbericht. Die Einnahmen des Jahres betrugen
913,60 Mk,, welche sich mit den Ausgaben decken.
Der Kassenbestand beträgt ı800 Mk., der Unterstützungs-
fonds 416,94 Mk. Von den Herren Richard Fischer
und Otto Scholz ist die Kasse geprüft und in der
uns bekannt musterhaften Ordnung vorgefunden worden.
Zum Dank erheben sich die Versammelten von ihren
Plätzen, dem Kassierer Decharge erteilend. Hierauf
erfolgt durch den Schriftführer die Verlesung des
Jahresberichtes.
Punkt 3: „Verlegung des Vereinsabends." Da
mehreren eifrigen Besuchern der Vereinsabende der
Mittwoch Abend für die Sitzungen nicht günstig ge-
legen ist, einigten sich die Kollegen nach längerer
Debatte, die Versammlungen jeden letzten Freitag im
Monat, 7!/, Uhr, zu veranstalten.
Punkt 4: „Vorstandswahl.“" Bei der durch Stimm-
zettei erfolgten Wahl werden wiederum die Herren
Heinrich Gdtz- Breslau als I. Vorsitzender; Max
Volpert-Ohlau als II. Vorsitzender; Max Fröhlich-
Breslau als Kassenwart; Richard Strauch-Strehlen
als Schriftführer; Richard Zerner- Breslau als
Bibliothekar gewählt. — Zu Beisitzern wurden gewählt
die Herren Hofphotograph Raschkow und Hartelt-
Breslau, ausserdem die Obermeister der zum Verein
gehörigen Zwangsinnungen Liegnitz und Glatz; es sind
dies die Kollegen Bogacki und Meier; die an-
wesenden Herren nehmen die Wahl an.
Punkt 5: „Des neue Altmeister Düährkoop-
Papier.‘‘ Zu diesem Punkte hatte die Firma Schering
eine grössere Anzahl prächtiger Kopien dem Verein zu-
gesandt; die Bilder wurden von den Kollegen eifrig
_ PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
studiert, und es fanden die Sachen allgemeine An-
erkennung. Gleichzeitig wurde eine grosse Anzahl
von Proben des Papieres an die Anwesenden verteilt,
mit der Anregung, die Resultate bei der nächsten
Sitzung bekanntzugeben. Der Firma Schering sei
an dieser Stelle der beste Dank ausgesprochen.
Pankt 6 Als Ort der nächsten Wanderversamm-
lung wurde Glatz gewählt. Von der Firma Eisen-
schmidt & Schulze ist dem Verein das neue Adress-
buch für Photographen zugesandt worden. Für die
Zusendung dankte der IL Vorsitzende und überwies das
Buch der Vereinsbücherei. — Die Sitzung wurde um
10°, Uhr geschlossen.
H. Götz,
L Vorsitzender.
Richard Strauch,
Schiittführer.
Jahresbericht 1913/14.
Bei Uebersicht des vergangenen Vereinsjahres kann
freudig festgestellt werden, dass der Besuch in den
Versammlungen ein bedeutend besserer war als in den
vorhergehenden Jahren. Die Sitzungen boten den
Mitgliedern reichlich Gelegenheit, durch gute Vorträge
ihre Fachkenntnisse zu erweitern. Mit den Vorträgen
waren gleichzeitig Ausstellungen sowie Demonstrationen
verbunden.
An Vorträgen wurden gehalten: Von Kollegen
Götz: Bericht über die „Lehr- und Versuchsazstalt
München‘. Von Kollegen Glauer: Oppeln: „Die
künstlerische Porträtphotographie'" (verbunden mit
Ausstellung).
Herr Edwin Höppner-Berlin: „Der Bromöl-
druck“ (derselbe wurde praktisch vorgeführt). Licht-
bilder . Vortrag: „Lumitresche Autochroms“, her-
gestellt von Herrn Hildenbrand: Stuttgart.
Kollege Götz: „Meine Erfahrungen mit dem
Bromöldruck und dem Perscheidschen Bıomölkasten.“
Kollegen Hartelt und Strauch: „Verschiedene Mit-
teilungen aus der Praxis“ Herr Ingenieur Wolf:
„Die Nitralampe als künstlerische Atelierbeleuchtung.“
„Austausch von Erfahrungen über die Anwendung
der Nitralampe und Vorlage von Photographien, die
mit der Lampe aufgenommen sind.‘ Kollege Götz:
„Die Radierkunst und die modernen photomechanischen
Tiefdruckverfahren.“ Kollege Götz: „Die Entwicklung
der Photographie von ihren Anfängen bis zu ihrem
heutigen Stande.“
Jeder praktischen Neuerung wurde Erwährung
getan, und es wurden dieselben auch nach Möglichkeit
vorgeführt. Die Wanderversammlung fand in Oppeln
statt; es wurde dort unseres verdienten Kollegen
Fröhlich gedacht, welcher das schwierige Amt eines
Kassierer ı5 Jahre mit seltener Treue und Auf-
opferung verwaltete Die Kollegen ehrten ihn durch
UVeberreichung einer Mappe und einer Ehrengabe,
Auf derselben Versammlung wurde auch der Beitritt
des Vereins zum C. V. beschlossen. Des weiteren
wurde ein Stipendium in Höhe von ıso Mk. bewilligt
für schlesische Photographen, welche die Münchener
Lehr- und Versuchsanstalt besuchen wollen. Dasselbe
598
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
erhielt Holdt-Niesky. Die Vereinsbeiträge für Photo-
graphen, welche einer Innung angehören, wurden er-
mässigt. Am ı5. Oktober 1913 fand eine gemeinschatft-
liche Besichtigung der Jahrhundertausstellung statt.
Des weiteren wurden Schritte gegen den Vergrösse-
sungsschwindel von O. S.- Berlin unternommen. Auch
die Vereinsbficherei wurde durch den Ankauf diverser
Fachwerke bereichert. Immer war es das Bestreben
des Vorstandes, seinen Mitgliedern viel Anregendes
und Nutzbringendes zu bieten. Es sei darum besonderer
Dank ausgesprochen allen, welche im Interesse der
guten Sache die Versammlung durch Vorträge erfreuten,
aber auch Dank jenen, welche die Sitzungen eifrig
besuchten, Dank sei auch ferner ausgesprochen der
Firma Wilhelm Knapp in Halle a. S. und den
anderen Verlegern für die Zusendung diverser Zeit-
schriften. In erster Reihe jedoch gebührt Dank unserm
I. Vorsitzenden Herrn Götz, welcher stets unermüdlich
tür den Verein tätig war.
Ich schliesse den Jahresbericht mit dem Wunsche,
dass alle Mitglieder zu der Ueberzenugung kommen
möchten, dass es stets das Bestreben des Vereins ist,
der Allgemeinheit sowohl wie auch jedem eirzelnen zu
nützen. Richard Strauch, Schriftführer.
—
Eingesandt.
Amateur- oder Fachphotograph ?
Man hat sich in den Kreisen der Photographen
mehr und mehr daran gewöhnt, den Amateurphoto-
graphen, mit deren Vorbandensein nun einmal gerechnet
werden muss, die Existenzberechtigung nicht abzu-
sprechen. Man hat eingesehen, dass die Schäden, die
die wirklichen Amateurphotographen dem Stande
zufügen, bei weitem nicht so gross sind, wie früher
vielfach angenommen wurde.
Nicht verstummt ist hingegen der Kampf gegen
die „Paeudo- Amateure‘, d. h. gegen diejenigen, die
sich als Liebhaberphotographen ausgeben, in Wirklich-
keit jedoch den Fachphotographen ärgste Konkurrenz
bereiten. Die ‚Selbstkostenpreise‘“, zu denen sie ihre
Bilder liefern, sind Schleuderpreise, und ihr Vorgehen
ist besonders deshalb verurteilenswert, weil es sich bei
ihnen vielfach um Leute handelt, die ihren Lebens-
unterhalt dusch anderweitige Betätigung erwerben und
es somit keineswegs „nötig“ haben, einem wahrlich
nicht auf Rosen gebetteten Stand Schaden zuzufügen.
Wie auf anderen wirtschaftlichen Gebieten, so hat
der Krieg auch für den Kampf der Fachphotographen
gegen die ,„Pseudo- Amateure“ einen Waffenstillstand
herbeigeführt. Wenn ich dennoch jetzt darauf zurück-
komme, so geschieht es, weil eine gerade infolge des
Krieges hervorgetretene Erscheinung einen triftigen
Anlass hierzu bietet. Wie nämlich die Tageszeitungen
aus Emden berichteten, hatte man dort in einer
Reihe von benachbarten Landorten den ins Feld ge-
zogenen Familienvätern dadurch eine Freude bereiten
wollen, dass ihnen ein Bild ihrer Kinder ins Weihnachts-
paket gelegt wurde. In jenem Bericht heisst es weiter:
„Da jedoch in den Häusern der Dorfbewohner der-
artige Photographien kaum zu finden waren, so stiess
die Ausführung des hübschen Planes auf grosse
Schwierigkeiten, bis jemand auf den rettenden Ge-
danken kam, durch einen Aufruf die Liebhaber-
photographen für diesen Liebesdienst mobil zu
machen. In den Kreisen photographierender junger
Leute, namentlich der Schüler, hat diese Aufforderung
opferfreudige Zustimmung gefunden, und, mit Apparat
und Stativ bewaffnet, sah man die Jünglinge über
Land ziehen. Ungezählte Konterfeis pausbäckiger ost-
friesischer Bauernkinder werden so jetzt aus den
Dunkelkammern unserer Liebhaberphotographen her-
vorgehen.‘
Es wurde schon genugsam darauf hingewiesen,
dass der selbständige Mittelstand, namentlich das ge-
samte Handwerk, durch den Krieg in besonders be-
drängte Lage geraten ist. Um so mehr ist es erforder-
lich, auf dessen Interessen Rücksicht zu nehmen, und
nicht, wie es bei jenem Aufruf an Amateurphotographen
geschehen ist, ihm noch unnötigen Schaden zuzufügen,
denn es ist ohne weiteres anzunehmen, dass eine be-
trächtliche Zahl der photographierten Landleute die
Dienste eines Fachphotographen in Anspruch ge-
nommen haben würde Es ist zu wünschen, dass in
solchen Fällen künftig auch auf die berechtigten Inter-
essen der Photographen etwas mehr Rücksicht genommen
würde. st.
Vebertriebene Vorsicht bei Vergrösserungsaufträgen.
Wie aus dem in Nr. 97/98 dieser Zeitschrift wieder-
gegebenen Bericht ersichtlich, hat In der Sitzung des
Photographischen Vereins zu Berlin vom 22. November
Fritz Hansen meinen vor kurzem in dieser
Zeitschrift (Nr. 85/86) erschienenen Artikel: „Vor-
sicht bei zweifelhaften photographischen Aufträgen “
besprochen und meine Ausführungen beanstandet.
Hansen sagt nun nach dem Bericht: ‚„Jedwedes Risiko
in dieser Hinsicht bei der Erteilung eines Auftrages
soll und muss der Auftraggeber tragen.“ Unmittelbar
davor ist aber die folgende Aeusserung eines Regierungs-
vertreters angegeben, die lautet: „Nur wenn die be-
sonderen Umstände des einzelnen Falles einen offen-
baren Verdacht erregen müssen, nur dann ist es an dem,
der den Auftrag zur Vervielfältigung bekommt, sich
zu vergewissern, ob sein Auftraggeber in der Tat ein
Recht dazu hat.“
Nach meiner Ansicht stehen doch diese beiden
Angaben in einigem Widerspruch, und nach der letzteren
Rechtsbelehrung ist doch für den Photographen eben
nicht „jedwedes Risiko" ausgeschlossen. Zwischen
„offenbar verdächtigen“ und zweifelsfreien Aufträgen
bestehen zahlreiche Abstufungen, und ob „besondere
Umstände‘ und „offenbarer Verdacht“ vorliegen, ent-
scheidet nicht der Photograph, sondern das Gericht,
und dieses nicht einmal immer gleichmässig. Zudem
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
599
schreibt Hansen selbst in seiner „Gesetzeskunde für
Photographen‘', S. 72 wörtlich: „Erhält der Photo-
graph Aufträge auf Vergrösserung oder sonstige Re-
produktion, so ist es ratsam, den Kunden ein Formular
unterzeichnen zu lassen, für das auf S. 32 ein Muster
gegeben ist.“ (In diesem empfohlenen Formular gibt
der Besteller die ausdrückliche Versicherung, in recht-
mässigem Besitze des Urheberrechtes zu sein, und er-
klärt sich für jeden Schaden haftbar, der auf Grund
des Urheberrechtes für den Photographen entstehen
sollte) Auch ich halte dies für ratsam, für sehr rat-
sam sogar, auch heute noch, aus den verschiedensten
Gränden, die in meinem übrigens in Friedenszeiten
verfassten Artikel ausführlich behandelt sind.
Meine Angabe, dass man zu seiner Sicherung stets
wegen der Berechtigung nachfragen müsse, ist natür-
lich „mit einem Körnchen Salz‘ zu verstehen. Was
der Photograph zweifelsfrei weiss, braucht er selbst-
verständlich nicht erst zu erfragen. Die Ueberschrift
meines Artikels spricht ja auch von „zweifelhaften
Aufträgen“, Im übrigen lässt sich an Hand von Be-
stellscheinen, wie sie in manchen gutgeführten Ateliers
benutzt werden, die Nachfrage im allgemeinen leicht
und ohne Umstände erledigen. Manche Vergrösse-
rungsanstalten, ob alle, weiss ich nicht, lassen sich
ja auch eine entsprechende Bescheinigung von dem
Photographen geben.
Es ist natürlich dem einzelnen Photographen füber-
lassen, wie weit er die Vorsicht treiben oder wie weit
er es darauf ankommen lassen will Es kommen,
worauf nochmals hingewiesen werden soll, dabei nicht
nur straf- und zivilrechtliche Bestimmungen in Betracht,
sondern auch moralische und geschäftliche Gesichts-
punkte Danach richtet sich nicht minder die Er-
kundigungspflicht (Pflicht, nicht Zwang)!
Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkte,
dass es besser und nützlicher ist, Streitfragen durch
vorsichtiges Handeln von vornherein auszuschalten, als
sie in gerichtlichem Verfahren zum Austrag zu bringen
oder sonst durch sie Schaden zu erleiden. Anklagen
und Klagen machen den Gerichten Arbeit, schaffen
Rechtsenwälten und Rechtskonsulenten Verdienst,
bringen aber für den Photographen grosse Unkosten,
Aerger und Zeitverlust mit sich, auch wenn es gut ab-
läuft. Wer aber auch nur hin und wieder Urteile liest,
weiss, wie viele Grenzfälle es gibt, weisse, dass der gute
Glaube nicht immer nützt.
Die übrigen tatsächlichen Angaben von Hansen
über das Urheberrecht selbst sind ja auch bereits kurz
— und nicht anders — in meinem Artikel enthalten.
Berüglich meiner „sehr angreifbaren Ausführungen‘
über Aktaufnahmen usw. verweise ich auf ein vor
nicht allzulanger Zeit in der Fachpresse wiedergegebenes
Urteil, das einen Photographen reichlich hart für seine
mangelnde Vorsicht bestraft hat. Auch manche andere
Urteile lassen zur Vorsicht raten und zeigen, wie es
mit dem angeblich nicht vorhandenen Risiko bestellt ist.
Der Photograph soll die Fallen des Gesetzes kennen
lernen, soll auch sonst jede bewusste und unbewusste
Schädigung Dritter zu vermeiden bestrebt sein. Das
liegt in seinem Interesse. Den‘Blick dafür zu schärfen,
ist der Zweck des beanstandeten Artikels gewesen.
Max Frank.
un 2. 2 m
Kriegsteilnehmer
aus dem photographisehen Berufe.
Franz Vogel- Berlin- Lichterfelde, Zugführer,
L Tr.-Zug, Etappeninspektion der 4. Armee.
Wir bitten, uns weitere Mitteilungen über Ab-
berufungen zu den Truppenteilen gefälligst bald zu-
kommen zu lassen, wenn möglich unter Angabe der
Charge und des Truppenteils (also genaue Feldpost-
adresse), damit den bei der Fahne Stehenden von den
Zurückgebliebenen Grüsse usw. zugesandt werden
können. Ebenso bitten wir, uns Mitteilungen über
Auszeichnungen, Beförderungen, Aenderungen der Feld-
adresse, Verwundungen usw. zusenden zu wollen. Den
Abonnenten der „Photogr. Chronik ‘‘ senden wir ein
zweites Exemplar der Zeitschrift kostenlos ins Feld nach.
Verlag der „Photogr. Chronik “.
Das Eiserne Kreuz erhleit:
Alfred Büsing, Besitzer einer photographischen
Kunstanstalt in Prag.
Den Heldentod fürs Vaterland starben:
Max Rudolf _Leonhardt- Freiberg (Sa) —
Anton Manglberger- München.
—Hi—
Ateliernashriehten.
Halberstadt. Heır S. Alagjem eröffnete Har-
monienstrasse 42 ein Photographisches Atelier.
Mainz. Herr Emil Ferchland eröffuete Neu-
brunnenstrasse 7/10 ein Photo- Atelier.
Marburg. Herr Edmund Risse hat sein Photo-
graphisches Atelier nach Roter Graben 2 verlegt.
224
Gesehäftliehes.
Die Firma Zeiss in Jena zahlt in diesem Jahre
an ihre Angestellten keine Dividende. Sie begründet
es damit, dass grosse Werte im Auslande stehen, die
durch den Krieg gefährdet sind. Auch hat sie durch
Mangel an Arbeitskräften grosse Verluste erlitten.
Die Filmfabrik Luca Comerio in Mailand,
eine der bedeutendsten Fabriken der Brauche in Italien,
stellte die Zahlungen mit über einer Million Passiven
ein. Die Aktiven stellen sich nominell höher, doch
sind sie festgelegt. Auch deutsche Lieferanten sind
laut „Frankfurter Zeitung‘, Frankfurt a. M., beteiligt.
uw
600
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Patente.
KL 57. Gruppe 18. Nr. 261341 vom 19 Juli ıgıı.
Aktien. Gesellschaft für Anilin- Fabrikation in Berlin-
Treptow. — Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung
eines Filmbandes zur Aufnahme und Wiedergabe von
Bildern in natürlichen Farben.
Eine Vorrichtung zur Herstellung eines Filmbandes
zur Aufnahme und Wiedergabe von Bildern in den
natfrlichen Farben, dadurch gekennzeichnet, dass
ein in entsprechender Weise präpariertes und durch
Rollen (c, d,e) bewegtes Filmband /b) in schjäger Lage
durch eine in einem Troge (a) befindliche und aus einer
Emulsion farbiger,
als Rasterelemente
dienenderTröpfchen
bestehende Filissig-
keit hindurchge-
führt wird, weiche
‚ unter der Druck-
wirkung der von
einem Kanal (ji) um-
gebenden Schraube
(h) In einem Kreis-
lauf erhalten wird,
derart, dass das
langsam dusch das Bad hinduschgehende Filmband (b)
durch Niedersinken der Rasterelemente sich mit einem
Raster kontinuierlich überzieht, während dieses Band (b)
gegen eine direkte Schleuderwirkung der Schraube (A)
durch eine entsprechend angebrachte, gleichzeitig einen
Teil des Kanales (ji) bildende und mit einem Fortsatz (/)
versehene Wand (%) geschützt wird, worauf das Film-
band eine geeignete Vorrichtung zum Lackieren, Be-
giessen mit Emulsion usw. durchläuft.
is
Geriehtswesen.
Darf ein Lehrling wegen des Krieges ent-
lassen werden? [Nachdruck verboten.| Ein junger
Mensch war bei einem Handwerksmeister in die Lehre
getreten, die für 3 Jahre festgesetzt war. Bei Kriegs-
ausbruch wurde der Lehrling von dem Meister, der
noch drei andere Lehrlinge beschäftigte, mit der Be-
grändung entlassen, er könne ihn und noch einen
zweiten Lehrling nicht mehr gebrauchen, da sein Be-
trieb eine erhebliche Einschränkung erfahren habe.
Wiewohl das Gericht anerkennen musste, dass die
Behauptung des Handwerksmeisters bezüglich der Be-
triebseinschräukung der Wahrheit entspreche, hat es
doch dahin erkannt, dass der auf Aufrechterhaltung
des Lehrverhältnisses verklagte Meister zur Entlassung
des klagenden Lehrlings nicht berechtigt sei. Eine
Entlassung von L:hrlingen sei gemäss $ 127b, Abs. 2
der Gewerbeordnung nur statthaft aus einem der in
8 ı23 der G. O. vorgesehenen Gründe, ferner — gemäss
8 127a — wenn der Lehrling wiederholt gegen die
Pilichten der Folgsamkeit und Treue, des Fleisses und
des anständigen Betragens verstossen bat, und schliess-
lich wegen Vernachlässigung des Besuches der Rort-
bildungsechule.
Andere Gründe als die hier vorgesehenen können
als Gründe für die Eutlassung eines Lehrlings nicht
als zuläesig anerkannt werden — also auch nicht die
Betriebseinschränkung infolge Ausbruchs eines Krieges.
(Gewerbegericht Berlin, Kammer I, 2282/14.) rd.
—ıB+-
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 185. Herm K.U. in E. Bei einem un-
lackierten Negativ sind durch Feuchtigkeit vom Kopieren
Silberflecke entstanden, welche sich beim Kopieren
als helle Pünktchen zeigen. Wie sind diese Flecke zu
entfernen?
Antwort su Frage 1853. Wenn beim Kopieren auf
unlackierten Negativen braune Silberflecke entstehen,
so ist eine Abhilfe, wenn dieselben schon Alter sind,
sehr schwer. In einzelnen Fällen bewährt sich eine
Behandlung des Negativs mit einer einprozentigen
Zyankaliumlösung, die allerdings vorsichtig angewendet
werden muss, damit nicht eine zu deutliche Ab-
schwächung eintritt. Um dies möglichst zu verhindern,
empfiehlt es sich, das Negativ vor dieser Behandlung
zunächst in Sodalösung und dann in reinem Wasser
einzuwässern, damit die Zyankaliumlö;ung möglichst
oberflächlich wirkt. Sollte durch die Zyankalium-
lösung der erwfnschte Erfolg nicht eintreten, so kann
durch Verwendung eines kräftigen Tonfixierbades nach
vorhergehendem gründlichen Auswaschen des Negatives
eine erhebliche Besserung in jedem Fall erzielt werden,
weil die Flecke sich in diesem Bade lichtblau färben
und dann nicht so stark photographisch decken.
Fyage 184. Herm G. W. in L. Unterm as. No-
vember bat ich Sie um eine Auskunft über eine Firma,
welche .alte Daguerreotypien wieder herrichtet (ich habe
irgendwo einmal etwas darfiber gelesen), bis heute
habe ich keine Antwort erhalten. Ich bitte, mir um-
gehende Nachricht hierüber zukommen zu lassen. Ich
bemerke noch, dass das Bild sehr gut erhalten ist,
absolut ohne jede Schramme, nur ein weisser Schleier
lässt das Bild recht trübe erscheinen.
Antwort su Frage 184. Ihre Frage ist beant-
wortet worden. Sie wollen das Daguerreotyp an das
Photochemische Laboratorium der Königl. Technischen
Hochschule zu Charlottenburg möglichst gut verpackt
senden, damit es bei uns wieder hergestellt werden
kann. Solche Wiederherstellungen führen wir sebr
gern im Interesse der Sache kostenlos aus, wenn das
Daguerreotyp noch nicht aus dem Rahmen genommen
worden ist. Bilder, bei welchen letzteres der Fall war,
pfiegen im allgemeinen unrettbar verloren zu sein.
Frage und Antwort des Herrn D.W. in 2.
Ihre Frage ist nicht In unsere Hände gelangt, dülfte
wahrscheinlich auf der Post verloren gegangen sein.
Sie wollen uns dieselbe daher noch einmal zugehen
lassen, worauf sofortige Beantwortung erfolgen wird.
Für die Redaktion versntwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7.
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gehalten an der Städtischen Fach- und Fortbildungsschule
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| Inhaltsübersicht: Allgemeines. — Reflexion und Spiegelung. — Helligkeit. — Brechung oder
Retraktion (Ablenkung und Farbenzerstreuung oder Dispersion). — Einiges über Linsen. — Strahlengang durch
Linsen. — Die charakteristischen Bestimmungsstücke eines Objektivs: Die Brennweite. Die relative Oeffnung
oder die Lichtstärke. Der Bildwinkel. Schärfentiefe. — Die: verschiedenen Fehlererscheinungen an Objektiven:
Die chromatische Aberration oder die Farbenabweichung. Die sphärische Aberration oder der Kugelgestalts-
fehler und die Koma. Die Bildwölbung. Der Astigmatismus oder die Punktlosigkeit. Das Vignettieren. Der
Licht- oder Spiegelfleck. Die Distorsion oder optische Verzeichnung. — Die perspektivischen Verzeichnungen:
Durch Neigen des Apparates. Durch zu geringen Abstand. Durch zu grosse Winkelausnutzung. — Allgemeines
über das Objektiv. — Die verschiedenen Objektivtypen. — Die verschiedenen Objektivserien. — Die Objektiv
sätze. — Das Fern- oder Teleobjektiv. — Die Fabrikation der Objektive. — Die Pflege des Objektiv. — Die
Kamera und das Stativ.
Vorträge über die phofographischen Prozesse,
gehalten an der Städtischen Fach- und Fortbildungsschule
für Photographen zu Berlin. |
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Platte und Kollodiumemulsionsplatte. — Einige photochemische Grundgesetze. — Chlor-, Brom- und Jodsilber.
— Die Bromsilbergelatine-Trockenplatte. — Das latente Bild. — Die Empfindlichkeit der Platte — Die Gre-
dation oder Tonabstufung. — Die Belichtungszeit. — Der Lichthof. — Die Solarisation. — Die farbenempfind-
liche oder orthochromatische Platte. — Die Theorie der Entwicklung. — Die verschiedenen Entwicklerarten:
Die anorganischen Entwickler. Die organischen Entwickler. — Die Sulfite. — Die Alkalien und ihre Ersatz-
mittel. — Die verschiedenen Entwicklersubstanzen. — Die Verzögerungs- und Beschleunigungsmittel beim Ent-
wickeln. — Die Technik des Entwickelns. — Das Fixieren. — Die Natronzerstörer. — Die Schleierre. — Di
Verstärker und Abschwächer: Der Quecksilberverstärker. Der Uranverstärker. Der Kupferverstärker. — Die
Abschwächer: Der Farmersche Abschwächer. Der Ammoniumpersulfatabschwächer. Der Permanganatabschwächer.
— Die Positivprozesse: Das Albuminpapier. Das Zelloidinpapier. Das Aristopapier. — Das Tonen: Getrennte
Tonung. Tonfixage. — Charakteristische Eigenschaften des Albumin-, Zelloidin- und Aristopapiers. — Aufziehen
and Fertigmachen der Bilder. Karton und Klebemittel. — Die Entwicklungspapiere. Bromsilbergelatine- und
Gaslichtpapierg — Die Eisenverfahren. Negative und positive Blaupausen. — Der Platinprozess. — Die Chromat-
verfahren: Der Pigmentdruck. Der Gummidruck. Der Oeldruck. — Das Photographieren mit künstlichess
Licht. — Register. "
Zwei Hilfsbücher zur Vorbereitung für die Gehilfen- und Meisterprüfung
von |
Hans Schmidt, Dozent für Photographie und Optik.
” Die nunmehr eingeführte Gehilfen- und Meisterprüfung im photographischen Handwerk verlangt vom
dem modernen Lichtbildner eine Reihe theoretischer Kenntnisse, die entweder durch den Besuch einer Fach-
schule oder durch Selbstunterricht erworben werden müssen. Bei einem derartigen Studium ist ein den speziellen
Bedürfnissen angepasstes Buch meist sehr erwünscht Da der Verfasser im Auftrage des verstorbenen Dirigenten
der Städtischen Fach- und Fortbildungsschule für Photographen zu Berlin (Herrn Direktor Schultz-Hencke)
bereits seit einer Reihe von Jahren den Unterricht in der „Photographischen Optik “ und den „Photographisches
Prozessen“ an der genannten Schule erteilt, so hat er es gerne übernommen, seine diesbezüglichen Vorträge im
gekürzter Form zur Veröffentlichung zu bringen.
Nr. 103/104 _PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
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eraphieren
Eine zeitgemässe Abhandlung
für die langen Abende des Herbstes und Winters.
Von Hans Schmidt.
Mit 55 Abbildungen und 9 Tafeln. — Preis Mk. 3,60.
Inhaltsüb ersicht:
Vorwort. — 1. Magnesiumband: Magnesiumbandlampen, — 2. Magnesiumpulver: rn Meteoriase
Reform-Lampe, Regina-Lampe, Sedinia-Lampe. Wartung der Pustlichtlampen. — 3. Blitzlichtpulver: Loses
Blitzlichtpulver, Blitzlichtlampen: Agfa-Lampe, Giese-Lampe, Lumen-Lampe, Elektra-Lampe, Alesia- Lampe,
Loki-Lampe, Baldur-Lampe, Schröder-Lampe, Seib- Lampe. Wartung der Blitzlichtlampen. — 4. Die pneu-
matische und elektrische Auslösung. — 5. Blitzlichtpulver in Spezialpackungen: Agfa-Beutel, Kugelblitze, Torpedo-
blitze, Momentkapseln, Giese- Patronen, Auto- -Blitzlichtpatronen, Fächerblitz, Sonnenblitz, Anbringung der Kugel-
blitze. — 6. Die Verbrennungsgeschwindigkeit. — 7. Die Intensität der Flamme. — 8. Die Grösse der Flamme. —
9. Pustlicht oder Blitzlicht? — 10. Zeitlichtgemische: Lose Pulver, Zeitlichtpatronen. — ı1. Panchromatische-
Pulver: Panchromatische Blitzlichtpulver, Panchromatische Zeitlichtpulver. — 12. Aluminiumlicht. — 13. Vor-
richtungen zur Rauchbeseitigung: Kiesslings rauchfreie Lampe, Gieses Rauchfänger, Der Foco- Rauchfänger,
Der Baldur-Rauchfänger, Der Schrödersche Rauchfänger, Spitzers Rauchfänger, Böttigers Rauchfänger, Der
Rembrandt-Rauchfänger, Selbstgefertigter Rauchfänger. — 14. Der Reflektor: Reflektor in unmittelbarer Nähe
der Lichtquelle, Reflektor in unmittelbarer Nähe des Aufnahmegegenstandes. — 15. Der Zerstreuungsschirm oder
Diffusor. — 16. Bestimmen der nötigen Pulvermenge bei Blitzlicht- und Pustlichtaufnahmen: Entfernung der
Lichtquelle vom Gegenstande, Lichtstärke des Objektivs, Pulvermenge bei Blitzlichtaufnahmen mit Moment-
verschluss, Goerz-Schillings- Nachtblitzapparat, Empfindlichkeit der Platte, Art des Blitzlichtpulvers. Tonwert des:
Gegenstandes, Tonwert der Umgebung, Grösse des Raumes, Entfernung der Kamera vom Gegenstand, Tiefen-
erstreckung des Gegenstandes, Konstruktion der Lampe. — 17. Das Objektiv: Die Lichtstärke, Die Brennweite,
Objektivtypus — 18. Die Plattensorte. — 19 Verschiedene Arten von Aufnahmen: Personenaufnahmen: Einzel-
porträts, Gruppenaufnahmen, Interieuraufnabmen, Aufnahmen bei kombiniertem Tages- und IREIERSERN _
20. Das Entwickeln von Blitzlichtaufnahmen.
Die Diapositivverfahren.
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mittels älterer, neuerer und neuester Druckverfahren.
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Bei der grossen Bedeutung, welche das elektrische Licht auch für den Kopierprozess gewonnen hat,
wird das vorliegende Buch ganz besonders willkommen sein. Es gibt, auf Grund zahlreicher Versuche, Anhalts-
punkte für die Wahl einer zweckentsprechenden Lampe und der essen Gebrauchsanweisung, zwei Momente
von grösster Wichtigkeit.
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Verlagsverzeichnis kostenfrei. ar durch jede unse.
Im Laufe des Dezember erscheint:
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Photographischer Notizkalender
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Ganz neu bearbeitet von
Chemiker Paul Hanneke und Redakteur W. König.
Mit Notizkalendarium, 71 Tabellen, 302 Anweisungen und Rezepten,
sowie den wichtigsten Bestimmungen des Urheberrechts, der
gewerblichen und der Innungs- Gesetzgebung.
Zwanzigster Jahrgang.
Preis in Ganzleinenband nur 1,50 Mk.
Bestellungen werden schon jetzt entgegengenommen.
Beer Kalender ist so angelegt, dass er als täglicher Begleiter und Berater jedem Photo-
graphierenden hervorragende Dienste leistet. Durch Verwendung kleiner, doch gut leser-
licher Schrift und dünnen, festen Papieres ist es ermöglicht worden, in einem bequem in der
Tasche zu tragenden Bändchen eine Fülle von Material zusammenzutragen, so dass dieses reich-
haltige Taschenbuch auf fast alle in der Praxis sich ergebenden Fragen Aufschluss zu schaffen
vermag. Der Kalender ist diesmal ganz neu bearbeitet, verbessert und erweitert worden, und
zwar im technischen Teil von Herrn Chemiker Paul Hanneke, dem langjährigen Redakteur
der Zeitschrift „Photographische Rundschau und Mitteilungen“, und im gewerblichen Teil von
Herrn W. König, Mitredakteur der „Photogr. Chronik“. Der letztere ganz bedeutend vermehrte
Teil behandelt ausser den Bestimmungen über Meistertitel, Lehrlingswesen, Wandergewerbe,
Sonntagsruhe u. dergl. noch die wichtigsten Fragen der Innungsgesetzgebung.
Wir verweisen auf die nachstehende Inhaltsübersicht:
e Kalendarium mit Notizblättern; Allgemeine Tabellen; Tabellen für optisch-
Kurze Inhaltsübersicht: photographische Zwecke; Rein photographische Tabellen; Senke gi!
physikalische Tabellen; über 800 Anweisungen und Rezepte betr. Objektive, Kameras, Stative, Verpackung zur
Reise, Glashaus, Aufnahme bei künstlichem Licht, Dunkelkammer und Laboratorium, Negativverfahren, Positiv-
verfahren, Uebertragung auf Holz und Elfenbein, Lichtpausen; Urheberrecht; Meistertitel, Lehrlingshaltung;
Wandergewerbe; Invaliden- und Krankenversicherung; Verjährungsfristen; Sonntagsruhe; Kündigung; Innungs-
wesen: Zugehörigkeit der G. m. b. H. und der Händler zu Zwangsinnungen, Schleuderpreise, Atelierschluss; Post--
und Telegraphengebühren.
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Trapp & Münch, 6. m. b. H.,
Friedberg (Hessen),
Fabrik photographischer Papiere.
N ——
Auch während des Krieges
und trotz Einberufung des Landsturmes
bin ich in der glücklichen Lage, meinen Betrieb voll aufrecht erhalten zu können. Zudem
habe ich mein Geschäft in ein eigens für mich hergerichtetes grosses Hausgrundstück ver-
legt, teils grosszügig neu eingerichtet und bedeutend vergrössert, SO dass ich jetzt allen
Anforderungen gerecht werden kann. Wenn das vergangene Vierteljahr für mich, und
wohl auch für alle anderen Vergrösserungsanstalten, ein recht ungünstiges war und grosse
Opfer erforderte, will ich dennoch zur Linderung der Not der durch den Krieg noch viel
schwerer getroffenen armen Kollegen dadurch beisteuern, dass ich bis auf Weiteres von
allen eingegangenen Rechnungsbeträgen
I0 Prozent zur Unterstützungskasse des C.V.
an den Schatzmeister Herrn Stadtrat Sander in Leipzig-Gohlis überweisen werde. Alle
Rechnungen sind fortlaufend numeriert, so dass jeder Besteller über die Ablieferung
dieser Unterstützungsbeiträge Auskunft einholen kann.
Hoffentlich kann ich durch diese Einrichtung dem C. V. recht ansehnliche Beträge
zukommen lassen.
Ernst Damm, Magdeburg-S. Fernruf 5970.
Vergrösserungen, schwarz und sepia, Malereien, Skizzen.
Kriegsvignetten. Ausstellserien.
Druck von Wilhelm Knapp in Halle a.S.
” “. ». „tr.
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z en.