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Full text of "Nachrichtenblatt für das Photographenhandwerk, v.21 1914"

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 


UND 


ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG 


BEIBLATT ZUM ATELIER DES PHOTOGRAPHEN 
UND ZUR 


ZEITSCHRIFT FÜR REPRODUKTIONSTECHNIK 


Herausgegeben 


Geh. Regierungsrat Dr. A. Miethe, 


Professor an der Königl. Techn. Hochschule zu Berlin 


XX| Jahrgang 
1214 


Halle a. S. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp 
T914 


Autorenregister 


—— 


Baumgartner, E., in Freiburg i.B. Aus der Praxis | Königsberger, Rechtsanwalt Dr., in F EaDEIDTE a.M. 


als Freilichf- und Ländschaftsphotograph 87. 
Busam, Theodor. 
schluss 407. 
Brassat, Rechtsanwalt Dr. Ernst, in Berlin. Erläute- 
rungen und Beiträge zum Wehrbeitragsgesetz 11. 

18. 22. 34. 


Florence. Ziel und Grenzen der Retouche 9. 

— Ueber die Bearbeitung der Bühlerschen direkt 
kopierenden Pigmentpapiere 229. 

— Bromöldruck und direkter Piöimenidiuek 331. 

— Ueber Kondensorlinsen mit bedeutend gesteigerter 
Haltbarkeit 362. 

— Eigenschaften und Behandlung selbsttonender 
Papiere 545. 

Frank, Max. Gründliche Erforschung der Quellen 
von Misserfolgen in der photographischen Tech- 
nik 75. 

— — Ueber Kinderaufnahmen 125. 161. 

— — Verzerrungen durch den Schlitzverschluss un- 
mittelbar vor-der Platte 241. 253. 

— — Vorsicht bei zweifelhaften photographischen 
Aufträgen 520. 527. 

— — Die photographische Ausrüstung für Aufnahmen 
auf Kriegsschauplätzen, von Strassenszenen usw. 


569. 577- 


Hanneke, P. Diapositive für Projektion 536. 
Höfling, Syndikus. Das Photographenamt zu Bochum 


430. 


Schlitzverschluss oder Zentralver- | 


| Müller, 


Vermietung an die Konkurrenz 1. .n 
Krogmann, Kunstmaler F., in Berlin Aero. 
Das Reservebild 391. 


Lieske, Dr. Hans, in Leipzig. Verjährung . .der 


Kriegszeit 587. 
Heinrich, in Berlin. Trügerische Reklame 
durch Ausstellen fremder Photographien 47. 


Ranft, Artur, in Leipzig. Auf der Bugra 1914 35. 


357. 369. 
Ruch, Diplom-Handelslehrer E. Die Kalkulation in 


einem Photographengeschäfte 440. 463. 479. 


Sander, Adolf, 

„Spaltung 141. 
— — Sonntagsarbeit in Sachsen zıı. 
— — Ein Weltbrand 448. 


in Leipzig. Einigkeit oder neue 


| Schambach, Hugo, in Krefeld. Bilanz 423. 


Schlegel, R., in Dresden. Neue er 
der Nachdrucker 56. 

— — — Vertrauensbruch und ähnliche Dinge 323. 

Schneickert, Dr. jur. Hans. Urheberrecht an bestellten 
Geschäftsphotographien 488. 

— — — Porträts als Probearbeiten stellungsuchender 
Gehilfen 504. 


Stadelmann, Heinr. Nützet die Zeit 333. 


| Streissler, Alfred, in Leipzig. Ozobromöldruck 9. 


— — — Der Bromöldruck in der Praxis des Fach- 
| photographen 113. 


293415 


Sachregister 


Abschwächen von Autochrombildern 365. 

Abschwächung mit Kobaltaminen 217. 

Aetzimitation von Werkstattscheiben s85. 

Alaunfixierbad 432. 

Amidolentwickler 555. 

— mit Alaunzusatz 340. 

Angebot, Ein unglaubliches 572. 

An unsere Leser 455. 561. 

— — Kollegen 455. 

— die zu Hause 467. 

Aufnahme glänzender Reliefs 189. 

Aufruf 527. 

— an unsere Ostpreussen 502. 

Ausländische Photoartikel 472- 

Aufziehen von Bildern 6. 

Auslage von Bildern 169. 

Ausrüstung, Photographische, für Aufnahmen auf 
Kriegsschauplätzen 569. 577- 

Autochrombilder, Kopieren von 564. 

Autochromplatten, Kopieren von IB85s. 


Bilanz 423. 

Bildherstellung, Schnelle 55. 

Blautonung 3. 17. 

Bleichbad für Schwefeltonung 420. 

Blumen im Zimmer, Aufnahme von 489. 

Bromöldrucke 21. 113. 

Bromöldruck und direkter Pigmentdruck 331. 

Bremölverfahren 206. 

Bromsilberbilder, Wiederherstellung angegilbter 354. 

Bromsilberpapier, Einwirkung von Feuchtigkeit auf 
189. 

—, Verarbeitung alten 400. 

Bücherschau 6. 16. 53. 82. 195. 235. 287. 368. 417. 430. 
433. 446. 454. 559. 568. 584. 

Bugra 237. 273. 282. 297. 305. 339. 345. 357. 369. 411. 
419. 


Chloranol zur Entwicklung von Autochromplatten 
431. 

Chromalpapier 290. 

Chromverstärker 177. 


Deutsch 487. 

Deutsche Photographen 472. 

Deutschland in dem Krieg 431. 

Diapositive für Projektion 536. 

— auf Glimmer und ähnlichen Materialien 585. 
Dunkelkammer 17. 249. 

Dunkelkammerlaterne 444. 


Einigkeit oder neue Spaltung? 141. 

Einkopieren von Handschriften, Notizen usw. 5a1. 

Empfindlichkeit im Pigmentdruck, Steigerung der 585. 

Entschädigung für Probebild und Platten 322. 

Entwickeln und Fixieren, Gleichzeitiges 505. 

Entwickler für ankopierte Zelloidin- und Aristobilder 
261. 

Entwicklung ankopierter Bilder 60. 

— mit Hydrochinonderivaten 400. 

—, Ungleichmässigkeiten der photographischen 432. 

— von Autochromplatten mittels .Chloranol 431. 

Entwicklungsfunktion, Ersatz des Sauerstoffes durch 
Schwefel in der 473. 


Fehlerquellen, Ergründung von 327. 
Feldpostsendungen 451. 

Ferrotypien, Herstellung von 347. 

Fixierbad für zarte Negative 578. 

— mittels Alaun 432. 

Fixierbäder mit Hyposulfit und Rhodanammon 473. 
Fixieren der Platten 83. 

— und Entwickeln, Gleichzeitiges 505. 

— von Silberkopien 107. 

Fixiernatron, Jodstärke zur Prüfung auf 521. 
Fixierprozess 435. 

Fleckenentfernung in Negativen 217. 
Fotoldruck 127. 

Französische Formate, Fort mit ihnen 547. 
Freilicht--und Landschaftsphotograph 87. 


Gelbfolien für Autochromplatten 17. 

Gehilfenprüfung 59. 447. 

Gerichtswesen 5. 64. 93. 104. III. 118. 123. 166. 234. 
259. 264. 393. 428. 445. 559. 566. 583. 591. 

Gewerbeschein 304. 

Glimmer, Diapositive auf 585. 


‚Haftung des Bestellers von Ansichtspostkarten 357. 


Handelsgummidruckpapiere, Verarbeitung der 340. 
Hilfsaktion der Berliner Photographen 449. 
Hintergründe bei Kinder- Atelieraufnahmen 89. 
Hydrochinon -Rodinal 444. 

— zur Tonung 364. 


Innungswesen 2. 34. 90. 120. 132. 134. 151. 178. 238. 
266. 281. 347. 365. 390. 400. 443. 45I. 572. 579- 


Jodstärke zur Prüfung auf Fixiernatron 521. 


Kalkulation in einem Photographengeschäft 440. 463. 
479. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


mm U 





Kinderaufnahmen 125. 161. 

Klärbäder für Negative 496. 

Kondensorlinsen mit bedeutend gesteigerter Haltbar- 
keit 362. 

Konkurrenzklausel 236. 

Konkursverfahren, Bekanntmachung betreffend Ab- 
wendung des 467. 

Kopf hoch in ernsten Zeiten 439. 

Kopieren bei Bogenlicht 89. 

— von Autochromplatten 185. 

— — Autochrombildern 564. 

Kopierverfahren mit Pinatypiefarbstoffen 2. 

Kreditnot, Linderung der 460. 

Kriegsbetrachtungen 586. 

Kriegseinwirkung auf die Photographie in Amerika 
555 

Kriegsgesetze für das Wirtschaftsleben 456. 

Kriegsgreuel 565. 

Kriegslage, Beschlüsse zur 449. 

Kriegsnotspende 463. 471. 487- 495. 504. 511. 535. 554. 
561. 569. 

Kriegsschauplatz, Photographieren auf dem 513. 

Kriegszustand, Rechte und Pflichten der Mieter und 
Vermieter während desselben 480. 

Kunstschutzgesetz 20. 478. 


Lehrlingswesen 94. 534. 

Lettehaus_ 197. 

Lichtempfindlichkeit von Silbersalzen 364. 
Luftestompe für Negative 480. 


Meisterkursus zu Stettin 334. 

Meisterprüfung 447. 

Metallschalen und -gefässe 83. 

Misserfolge in der photographischen Technik 75. 
Momentphotographie 537. 


Nachbildung von Autotypien 398. 
— — Porträts 446. 544. 

Nachdruck von Ansichtskarten 418. 
Nitralampe 556. 

Nützet die Zeit 333. 


Oelverfahren, Entstehung des 373. 
Ozobromöldruck 101. 
Ozobromdruck g.. 


Pfändung von Negativen 478. 

Photographenamt zu Bochum 436. 

Photographentag Leipzig 361. 373. 381. 387. 395. 

Photographie auf der Strasse 426. 

— bei nassem Wetter 41. 

Photographien, Wiederherstellung vergilbter 554. 

Photographische Aufträge, Vorsicht bei zweifelhaften 
5Ig. 527. 

— Leistungen im Umbherziehen 205. 

Photograph und Verleger 95. 109. 150. 178. 1go. 

Pigmentdruck, Direkter, und Bromöldruck 331. 

— , Steigerung der Empfindlichkeit im 585. 

Pigmentpapier, Schnelltrocknung von 18. 

—-, Bearbeitung von 229. 


nm mm nn Lo 


Pigmentprozess bei heissem Wetter 496. 

Platinfunde in Deutschland 565. 

Platinprozess im Winter 55. 

Porträts als Probearbeiten stellungsuchender Gehilfen 


504. 
Praxis des Photographen 3. 33. 48. 67. 77. 121. 149. 
213. 225. 238. 265. 275. 3II. 390. 449. 562. 571. 578. 
Preisausschreiben IX des „Atelier des Photographien“ 
399. 479. 519. 
Preise, Wichtige Entscheidung über ortsübliche 144. 
Projektion, Diapositive für 536. 


Raydex-Farbenprozess 341. 

Reklame, Trügerische, durch Ausstellen fremder 
Photographien 47. 

Relief, Herstellung photographischer 546. 

Reproduktion, Verlust in Bildqualität bei der 495. 

Reservebild 391. 

Retouchematerialien 261. 

Retouche, Ziel und Grenzen 99. 

Rundschau 2. 17. 21. 41. 55. 60, 83. 89. IoI. 107. 127. 
133. 169. 177. 185. 189. 206. 217. 230. 249. 254. 261. 
290. 326. 340. 347. 364. 375. 400. 420. 43I. 435. 444 
459. 473. 480. 489. 495. 505. 521. 537. 546. 554. 564- 
578. 585. 


Schädigungsversuche der Nachdrucker 56. 

Schleier in Negativen, Beseitigung farbiger 554. 
Schlitzverschluss oder Zentralverschluss 407. 
Schmiergelderunwesen 466. 

Schnellfixierbäder 254. 

Schnellkopierapparat, Selbstanfertigung eines sır. 
Schwefeltonung, Bleichhad für 420. 

Selbsttonende Papiere, Eigenschaften und Behandlung 


545- 
Sensibilisierung der Handelsgummidruckpapiere 107. 
Silberspiegel, Herstellung von 133. 
Sonnenlicht, Schutz vor 326. 
Sonntagsarbeit 280. 478. 
— in Sachsen 311. 
Stockflecke auf Photographien 459. 


Tonung mittels Hydrochinons 364. 

— von Bromsilber- und Chlorbromsilberkopien mit 
Schwefelkobalt 230. 

Trocknen von Negativen 21. 564. 

Trocknung von Oel- und Bromsilberbildern 261. 


Unlauterer Wettbewerb 8. 120. 236. 356. 380. 510. 

Urheberrecht an bestellten Geschäftsphotographien 
488. 

— — öffentlichen Bauten 330. 380. 478. 

Urheberrechtsfragen 8. 40. 54. 148. 168. 228. 236. 288, 


544 


Vergilbte Photographien, Wiederherstellung 554. 

Vergrösserte Negative 375. 

Vergrösserungen, Mängel derselben 55. 

— von Porträts 494. | 

Vergrösserung von Negativen durch Ausdehnung der 
Schicht 565. 

Verjährung in der Kriegszeit 587. 


vi .eBOTISKBEBERCHE CHRONIK. 


en mm 1 000-0, — - -- — 


Vermietung an die Konkurrenz 1. 

Versicherung während des AUSEe (Invaliden- und 
Angestellten -) 460. 

Vertrauensbruch und ähnliche Dinge 323. 

Vertrieb von Ansichtspostkarten 280. 

Vervielfältigung von Photographien 196. 216. 

Verzerrungen durch den Schlitzverschluss 241. 253. 

Verzug der Lieferung, Schadenersatz bei 422. 


Warme Töne bei Chlorbromsilberkopien 249. 
Wässern von Negativen 169. 





Wehrbeitragsgesetz ır. 18. 22. 34. 
Weihnachtsgaben 573. 

Weltbrand 448. 

Werkstattscheiben, Aetzimitation von 385. 


Zahlungsfristen 452. 

Zahlungsverbot gegen England 305.  ' 

Zentralverschluss’oder Schlitzverschlüss? 407. 

Zwangsinnung 29. 4T. 59. 60. 61. 68. 100. 108. 170. 
231. 307- " 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. ı. 


I. Januar. 


1914. 





Vermietung an die Konkurrenz. 


Von Rechtsanwalt Dr. Königsberger in Frankfurt a. M. 


Die für jeden Gewerbetreibenden, ganz be- 
sonders auch für den Photographen äusserst 
wichtige Frage, ob der Vermieter berechtigt ist, 
seinem Mieter durch Vermietung eines anderen 
Raumes im selben Hause Konkurrenz ins Haus 
zu setzen, ist Gegenstand eines in dieser Nummer 
mitgeteilten Urteiles des Oberlandesgerichts Dres- 
den gewesen. In diesem Urteil ist ausgesprochen, 
es sei als regelmässiger Wille des Vertrag- 
schliessenden vorauszusetzen, dass sich der 
Mieter zur Fernhaltung der Konkurrenz vom 
Miethause nicht verpflichte. 

Dem Rechtsgefühl erscheint diese Auffassung 
nicht ohne weiteres einleuchtend. Jeder Mieter, 
der ein Geschäft betreibt, glaubt doch wohl 
gerade seinem Vermieter gegenüber gegen 
Störungen seines Geschäftsbetriebes geschützt 
zu sein. Er zahlt die in grösseren Städten oft 
ganz enorme Miete mit der sicheren Berech- 
nung, in entsprechendem Umsatz seinen Nutzen 
zu finden und dadurch in erster Linie die Miete, 
oft den teuersten Teil der Geschäftsunkosten, 
wieder herauszubekommen. Deshalb wählt der 
Geschäftsmann, wenn er im übrigen mit dem 
gehörigen geschäftlichen Rüstzeug und Unter- 
nehmungsgeist gewappnet ist, eine lebhafte Ge- 
schäftslage, in der sich der Verkehr zusammen- 
zieht oder auf die sich mindestens der Verkehr 
mehr lenkt als in ruhigeren Stadtteilen oder 
Strassen, und er muss eine um so höhere Miete 
anlegen, je besser die Lage und damit die Ver- 

kaufsmöglichkeiten sind. Da darf er doch auch 
davon ausgehen, dass sein Vermieter, dem die 
gute Verkehrslage in Form der teuereren Miete 
zu statten kommt, ibm diese Vorteile und die 
erhöhte Umsatzmöglichkeit nicht rücksichtslos 
beschränkt durch Aufnahme eines Konkurrenz- 
unternehmens im selben Hause. Der regel- 
mässige Wille zum allermindesten des Mieters, 
der ein Erwerbsgeschäft betreibt, ist daher 
sicherlich nicht, wie das Oberlandesgericht 
Dresden meint, die Offenhaltung der Möglich- 
keit der Konkurrenzvermietung, sondern im 
Gegenteil der Ausschluss dieser Möglichkeit. 
Fragt man das Gesetz über diesen Punkt, so 
erbält man keine Antwort. Das Bürgerliche 


[Nachdruck verboten.] 


Gesetzbuch gibt keine Bestimmungen über diese 
doch so wichtige Frage, deren Entscheidung 
gegebenenfalls geradezu mit der Existenz eines 
Geschäftsmannes steht und fällt. Es ist daher 
grundsätzlich zu empfehlen, dass der Mieter auf 
die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung 
in den schriftlichen Mietvertrag dringt und sich 
auf diese Weise ein Recht sichert, das sonst 
angezweifelt werden kann. Die Rechtsprechung 
schwankt seit Jahren in diesem Punkte. Die 
Gerichte, die nicht immer ermessen können, 
welch grosse Mühe der Geschäftsmann oft bat, 
um bei den jetzigen schlechten Verhältnissen 
die hohe Ladenmiete zu erschwingen, haben 
schon öfters gegen den Mieter entschieden. 
Andererseits hat das Oberlandesgericht Braun- 
schweig vor mehreren Jahren ausgesprochen, 
dass der Vermieter eines Wirtschaftslokals nicht 
im gleichen Hause selbst eine Wirtschaft an- 
fangen darf. Hierin liegt wohl auch, dass er 
auch durch einen andern Mieter keine Wirt- 
schaft darin betreiben lassen darf. Auf diese 
Entscheidung spielt das erwähnte Urteil des 
Oberlandesgerichts Dresden offenbar an, wenn 
es bemerkt, dass es Geschäfte, wie z. B. Schank- 
wirtschaften, gebe, die so eigenartig sind, dass 
der erste Mieter auch ohne besondere Verein-. 
barung damit rechnen dürfe, dass die Kon- 
kurrenz im Hause unterbleibt. So eigenartig 
sind aber in der Tat alle Geschäfte mit Detail- 
kundschaft. In diesem Sinne hat denn auch 
das Oberlandesgericht Augsburg im Jahre 1907 
entschieden, dass die Mieträume nicht, wie es 
das Gesetz vorschreibt, in einem zum vertrags- 
mässigen Gebrauch geeigneten Zustand über- 
lassen werden, wenn einem Konkurrenten in dem- 
selben Hause ein Geschäftsraum vermietet und 
durch anderweitige Abmachungen mit anderen 
Mietern der beabsichtigte Geschäftsbetrieb er- 
schwert werde. Der Umstand, dass in gross- 
städtischen Geschäftsstrassen, wie das erst- 
erwähnte Dresdener Urteil ausführt, naturgemäss 
Laden an Laden liegt, spricht gerade gegen 
die Richtigkeit des Dresdener Standpunktes. 
Denn wenn man schon damit rechnen muss, 
dass sich in der Nachbarschaft Konkurrenten 


I 


2 | PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








auftun, so hat man um so begründeteren An- 
spruch darauf, dass sich nicht im eigenen Hause 
die Konkurrenz einnistet! 

Ich selbst führe zurzeit bei den Frankfurter 
Gerichten einen Prozess mit folgendem Sach- 
verbal. Ein Hofphotograph, Inhaber eines 
grossen photographischen Ateliers, der auch 
Amateure bedient und insbesondere Amateur- 
arbeiten (Entwickeln von Platten und Films usw.) 
macht und Amateurartikel verkauft, betreibt sein 
Geschäft seit Jabren in sieben Zimmern des 
ersten Stockes eines Geschäftshauses und in 
einem Parterreladen daselbst in einer der leb- 
haftesten Geschäftsstrassen und zahlt dafür 
7000 Mk. Miete. In einem Laden neben dem 
Parterreladen des Photographen wurde bisher 
ein Friseurgeschäft betrieben. Diesen Laden 
vermietete der Hausbesitzer nun plötzlich an 
eine Firma, die zwar nicht Photograph im engeren 
Sinne ist, aber Amateurarbeiten und Amateur- 
artikel umsetzt, also insoweit ein ausgesprochenes 


Konkurrenzgeschäft des ersten Mieters bedeutet. 
Das Landgericht Frankfurt a. M. stellte sich auf 
den dem Mieter günstigen Standpunkt, dass 
der Vermieter eines Geschäftslokales auch ohne 
ausdrückliche Bestimmung im Mietvertrag nicht 
berechtigt sei, ohne Einwilligung des Mieters 
ein anderes Geschäftslokal in demselben Hause 
zum Betriebe eines Konkurrenzgeschäftes zu 
vermieten, weil hierdurch die Tauglichkeit der 
Mieträume zu dem vertragsmässigen Gebrauche 
aufgehoben oder verringert werde. Gegen 
diese Entscheidung legte der Vermieter Berufung 
ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte 
die Rechtslage für recht zweifelhaft und em- 
pfabl einen Vergleich, zu dem es bis heute 
allerdings noch nicht gekommen ist. 

Aus alledem ist zu ersehen, wie wichtig es 
für den Mieter ist, für eine ausdrückliche 
Regelung der Konkurrenzvermietungsfrage im 
Mietvertrag beizeiten Sorge zu tragen. 


rn  ——— 


Innungswesen. 


In Sachen der Photographeninnung (Zwangs- 
innung) zu Berlin, vertreten durch ihren Vor- 
stand Heinr. Lichte zu Berlin, Prozessbevoll- 
'mächtigter Rechtsanwalt Dr. Litterscheidt, 
gegen die Photograpbielsidor Fuchs G.m.b.H., 
Geschäftsführer ı. Isidor Fuchs, Charlotten- 
burg, 2. Frau Gertrud Fuchs, geb. Albu, 
ebenda, wegen Erlasses einer einstweiligen Ver- 
fügung hat das Königl. Amtsgericht Berlin-Mitte, 
Abt. 4ı, auf die mündliche Verhandlung vom 
5. Dezember 1913 für Recht erkannt: 


Auf den Antrag vom 28. November 1913 
wird im Wege der einstweiligen Verfügung an- 
geordnet, dass die Antragsgegnerin bei einer 
fiskalischen Geldstrafe von ı00 Mk. für jeden 


Uebertretungsfall unterlässt, in den Schaukästen 
ihrer Filialen Neue Königstrasse 20/21 und 
Friedrichstrasse 108 Plakate aufzustellen, die 
folgende Aufschrift tragen: „Diese Woche eine 
Vergrösserung umsonst bei jeder Aufnahme“, 
wobei zwischen die Worte „jeder“ und „Auf- 
nahme* das Wörtchen „matt“ mit kleineren 
Buchstaben eingefügt ist. 

Die Kosten des Rechtsstreits werden der 
Antragsgegnerin auferlegt. Das Urteil ist vor- 
laufig vollstreckbar. 

gez.: Meyer. 
Ausgefertigt: 


Berlin, den 16. Dezember 1913. 
Geschäftsnummer gt, G. 49, 13. 


art 


Rundsehau. 


— Vereinfachung des Kopierverfahrens 
mit Pinatypiefarbstoffen. Dr. E. König be- 
richtet in der „Photogr. Rundschau“ Nr. 21, 
dass A. Gleichmar-München die Beobachtung 
gemacht hat, dass die Pinatypiefarbstoffe auch 
in dem Sanger-Shepherdschen Prozesse 
praktische Verwendung finden können, und zwar 
mit dem wesentlichen Vorteil, dass die erhaltenen 
Bilder infolge der Wasserechtheit der Pinatypie- 
farbstoffe völlig scharf sind und auch scharf 
bleiben. 

Die Ausübung mit den Pinatypiefarbstoffen 
gestaltet sich nach Dr. Königs Angaben wie 
folgt: Unter den drei Teilnegativen der Drei- 
farbenaufnahme werden drei mit geeigneter 
Bichromatgelatine präparierte Films belichtet, 


[Nachdruck verboten.) 


und zwar von der Rückseite, damit beim späteren 
Entwickeln das Bild nicht abschwimmt. Nach 
dem Belichten wird mit warmem Wasser ent- 
wickelt und die drei Films mit den entsprechen- 
den Farben: Pinatypie-Blau F, -Rot F und 
-Gelb F der Höchster Farbwerke angefärbt. 
Das Uebertragen des Bildes auf Papier geschieht 
genau in der gleichen Weise wie bei der alten 
Pinatypie. Selbstverständlich lassen sich bei 
Verwendung der übrigen Pinatypiefarbstoffe 
auch gewöhnliche Bilder in verschiedenen Tönen 
auf diese Weise erhalten, die sich von guten 
Pigmentdrucken nicht unterscheiden. Mancher, 
dem die alte Pinatypie zu umständlich war, 
wird sich vielleicht entschliessen, es einmal mit 
dem neuen Verfahren zu versuchen. Zu den 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. a 





Vorteilen der vereinfachten Arbeitsweise kommt 
noch hinzu, dass die nach der neuen Methode 
hergestellten Bilder eine bessere Wiedergabe 
der Details, eine feinere Abstufung der Farben 
und viel weniger schwere Schatten zeigen als 
die alten Pinatypieerzeugnisse. 

— Verminderung der Kontraste von 
Negativen durch Blautonung. David Ire- 
land hatte eine schwierige Aufnahme, bei Gelb- 
scheibeneinschaltung und kurzer Exposition, aus- 
zuführen, das Resultat war natürlich eine sehr 
harte Platte, die Schattenpartien bestanden 
praktisch aus reinem Glas. Jede Aufbesserung 
des Bildes erschien hoffnungslos. Als Ireland 


andern Tags einige Bromsilberbilder blau tönte, 
kam er auf die Idee, diesen Prozess auch für 
das harte Negativ einmal zu versuchen, da dieser - 
die hohen Lichter des Negativs für aktinische 
Strahlen durchlässiger machen würde. Das 
Negativ wurde also brillant blau getont, wie es 
sonst nur eine Kopie von besonders herrlicher 
Qualität zulässt. Die Kopierfähigkeit der Platte 
wurde in einem merkenswerten Grade verändert, 
die Kopien zeigten bessere Tonwerte, auch hob 
sich die Himmelsstimmung. — Für die Blau- 
tonung kann irgend eine der bekannten Formeln 
Verwendung finden. („Amateur Photographer“ 
Nr. 1516.) 


 ——— 


Aus der Praxis des Photographen. 


(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht 


druckfertig zu sein.) 


Wellige Aufziehkartons. Das Beziehen 
von welligen, dünnen Kartons oder Papieren mit 
Bildern verursacht beim Aufkaschieren mancherlei 
Schwierigkeiten, denn durch die Klebestoffe 
oder durch das Einpressen, Satinieren usw. 
werden die Unebenheiten, die zumeist durch 
eine unsachgemässe Lagerung entstanden sind, 
nicht ganz ausgeglichen oder beseitigt, weshalb 
es am besten ist, wenn die Kartons einer sogen. 
Luftfeuchtung vorerst ausgesetzt werden. Die 
Luftfeuchtung geschieht in der Art, dass die 
Kartons in ganz kleinen Lagen oder einzeln in 
einem feuchten Raum, z. B. einem Keller, mehrere 
Stunden ausgelegt werden, und müssen die 
Kartons öfters umgelegt werden, wenn sie in 
Lagen ausgelegt sind, damit die inneren Kartons 
ebenfalls eine gute Durchfeuchtung erhalten. 

Wenn sich die Kartons nachher feucht an- 
fühlen, kann man sie zum Bekleben benutzen, 
doch müssen sie füreinige Zeit eingepresst werden, 
wobei die einzelnen Kartons mit einem unge- 
leimten glatten Papier bedeckt sein müssen, da- 
mit die Bilder nicht mit den Kartons in Be- 
rübrung kommen und schliesslich rote oder 
stumpfe Flecke entstehen, die von Alkalien- oder 
Säureresten herrühren, die in Karton entbalten 
sein können. Durch das Warmsatinieren stellt 
sich auch manches Mal das nachträgliche Wieder- 
welligwerden ein, weshalb man hierbei recht 
vorsichtig sein muss. Zum Bekleben soll auch 
im allgemeinen die rauhere Kartonfläche benutzt 
werden, weil die glatte und etwas nach innen 
gewölbte Fläche sich fast stets nachher sehr 
stark nach innen wölbt, wenn die Bilder bezw. 
der Klebestoff trocken geworden ist. M. 

Aufziehen von Photographien, Kunst- 
drucken aller Art auf Kartons oder 
Pappen. Das Aufziehen von Kunstdrucken, 
z. B. besserer Mehrfarbendrucke usw., auf Karton 


[Nachdruck verboten.| 
oder glatte züte Pappen geschieht in der Art, 
dass man die Abdrücke vorerst mit einem frisch 
zubereiteten und durch Leinwand gepressten 
Stärkekleister (Buchbinderkleister) auf den Rück- 
seiten mittelkräftig bestreicht und die Anstriche 
bei nicht zu starker Wärme trocknen lässt. Nach 
dem Trocknen werden die Abdrücke genau be- 
schnitten, alsdann kann zum Aufziehen ge- 
schritten werden, was in der folgenden Weise 
geschieht: Die Kartons oder Pappen werden 
zwischen eine Feuchtmakulatur (ähnlich wie sie 
die Steindrucker benutzen) so eingelegt, dass 
zwischen je einem Karton immer zwei bis 
vier Blatt Feuchtmakulatur liegen, und presst 
man den ganzen Stapel für einige Stunden 
ziemlich fest ein, damit der Karton gut mit 
Feuchtigkeit sich sättigt. Wenn dieses geschehen 
ist, legt man einen Abdruck mit der Bildseite 
nach unten gekehrt auf einen trockenen glänzend 
polierten Lithographiestein, bedeckt ihn mit einem 
der gefeuchteten Kartons, legt eine trockene 
Papieroberlage und einen gut gefetteten dünnen 
Zinkdeckel darauf und zieht das Ganze, wie beim 
Steindruck üblich, durch die Handhebelstein- 
druckpresse. Bei etwas starker Spannung erhält 
man ganz tadellose Resultate. Die kaschierten 
Abdrücke haften sehr fest und völlig glatt auf 
den Karton- oder Pappenunterlagen, und geht 
das Beziehen ungemein schnell von der Hand, 
nur müssen natürlich die Kartons usw. sowie 
die Abdrücke genau und nach einem Anlage- 
zeichen vorgelegt werden, welches auf dem 
Stein angebracht sein muss. 

Statt der Steindruckhandpresse kann auch 
eine Satiniermaschine benutzt werden und muss 
eine polierte Stahlplatte vorhanden sein, auf 
die der Abdruck aufgelegt und im übrigen das 
Beziehen wie vorher geschildert erfolgen soll. 
Nach dem Beziehen sind die Kartons im wenig 


ı* 


4 u BHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


- De 








geheizten Raum langsam zu trocknen, worauf 
sie weiter verarbeitet werden können. 

Im allgemeinen ist darauf zu achten, dass 
die Bilder stets auf die etwas erhaben gewölbte 
Seite der Kartons oder Pappen aufgezogen 
werden, denn dann ist ein Nachinnenkrümmen 
völlig ausgeschlossen. Wählt man dagegen die 
etwas glatter aussehenden Innenseiten mit ver- 


tiefter Wölbung, dann stellt sich das verstärkte 
Nachinnenkrümmen sicher ein, denn der Kleister 
zieht nach dem Trocknen das Bild etwas zu- 
sammen, wodurch naturgemäss die Krümmungs- 
neigung des Kartons oder der Pappen gesteigert 
wird, was sich durch das vorher erwähnte Auf- 


ziehen auf der entgegengesetzten Seite vermeiden 
lässt. M. 


— 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographeninnung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 

Wir teilen unseren Mitgliedern höflichst mit, dass 
mit dem ı. Januar ı914 die Krankenkasse der Photo- 
grapheninnung (Zwangsinnung) zu Berlin in Kraft 
tritt. Unsere im Stadtkreise Berlin wohnenden Mit- 
glieder, die bisher der Ortskrankenkasse der Photo- 
graphen angehö.ten oder zu dieser ihre Arbeitnehmer 
anmeldeten, gehen ohne weiteres auf unsere neue 
Krankenkasse über. Die ausserhalb des Stadtkreises 
Berlin wohnenden Innungsmitglieder werden gebeten, 
die Anmeldung aller Angestellten, Gehilfen, Lehrlinge 
und Arbeiter sofort auf den Anmeldeformularen be- 
wirken zu wollen, die von der Geschäftsstelle der 
Innung versandt werden. Auch Dienstboter, die zum 
Reinigen der Geschäftsräume verwendet werden, sind 
zu unserer Kasse anmeldepflichtig. 

Das Kassenlokal befindet sich SW. 48, Friediich- 
strasse 238, Fernsprecher 1428. 


Der Vorstand. 
Heinr. Lichte, Hugo Kammer, 
I. Vorsitzender. I. Schriftführer. 
nn >, ze 


Photographen -Zwangsinnung für den 
Bezirk Ober-Eisass. 
Sitz: Mülhausen. 

Für die am 29. Oktober d. J. anberaumte ordent- 
liche Mitgliederversammlung im Innungslokal „Re. 
stauration zur Traube‘' war folgende Tagesordnung 
festgesetzt: ı. Verlesen des Protokolls der letzten 
Versammlung; 2. Bericht Aber die in Strassburg am 
8. Oktober d. J. stattgefundene Bundesversammlung; 
3. Ergäouzung der Melsterprüfangsordnung im fach- 
tLeoretischen Teil (Urheberrecht); 4. Festsetzung einer 
Mindestpreisliste; 5. Anschaifang von Büchern für die 
zu gründende Bibliothek; 6. Anträge, die 2 Tage vor 
Versammlung in Händen des Vorstandes sein müssen; 
7. Veranstaltung eines Ausfluges im Fıfbjahr 1914; 
8. Mitteilungen und Verschiedenes. 

Um 5'/, Uhr nachmittags eröffnet der Obermeister 
die Versammlung und begrüsst die zahlreich erschienenen 
Mitglieder. 

Das Protokoll der Versammlung vom 31. Julid J. 
wird verlesen und unverändert angenommen. 


Sodann erteilt der Oberımeister das Wort Herrm 
Richard Adam zwecks Berichterstattung über die 
am 8. Oktober d. J. in Strassburg stattgefundene Ver- 
sammlung des Elsass- Lothringischen Photographen- 
Bundes. Die Ausführungen werden mit Interesse ent- 
gegengenommen. 

Zu Pankt 3 wurde ein Antrag eingebracht, welcher 
die Ergäuzung der Meisterprüfungsordnung im fach- 
theoretischen Teil in bezug auf das Urheberrecht be- 
trifft. Die Abstimmung ergibt, dass sämtliche Mit- 
glieder mit dieser Ergänzung einverstanden sind. 


Ferner macht der Obermeister darauf aufmerksam, 
dass um gegen die Mitglieder, welche ihre Ware mit 
Schleuderpreisen anbieten, vorgehen zu können, die 
Aufstellung einer Mindestpreisliste notwendig geworden 
ist. Bei Aufstellung einer solchen könne diejenige des 
Photographenbundes zugrunde gelegt werden. 


Nachdem sich mehrere Mitglieder hierüber aus- 
gesprochen hatten, wird die Angelegenheit vertagt. 


Um den Innungamitgliedern etwas bieten zu können, 
stellt der Vorstand den Antrag, nunmebr mit der An- 
schaffang von Büchern zu beginnen, welche den Mit- 
gliedern leihweise übergeben werden sollen. 


Die zu erwerbenden Bücher könnten aus dem Ver- 
lag des Herrn Wilhelm Knapp in Halle a. S. be- 
zogen werlen, welcher sich der Innung gegenüber 
bis jetzt in sehr entgegenrkommender Weise gezeigt hat. 
Nach kurzer Debatte genehmigt die Versammlung die 
Anschaffung von solchen. 


Zu Punkt 6 beantragt Kollege Schwalb die Be- 
kämpfang des Vergrösserungsschwindels seitens der 
Iunung. Dies könne am besten durch Verteilen von 
Fiugbilättern des Central-Verbandes an die Kundschaft, 
Aufhängen derselben in den Schaukästen oder Auslegen 
im Geschäftslokal geschehen. 


Die Versammlung beschliesst antragsgemäss: 

Der Antıag auf Veranstaltung eines Ausfluges im 
nächsten Fıübjahr wird, nach kurzer Aussprache hier- 
über, vertagt. 

Unter Punkt 8 werden interne Innungsangelegen- 
heiten bespiochen. 

Um 9 Uhr abends schliesst sodann der Obermeister 
die Sitzung. 

Der Obermeister: gez.: J. Stegmann. 


— 


Gesehäftliehes. 

Dresden. Die „Ica“. (Internationale Kamera- 
tnst) Akt.-Ges. verteilt wieder 5 Prozent Dividende 
st das erhöhte Kapital. Alle Betriebsabtellungen sind 
frtdauernd voll beschäftigt. 


—adt— 


Geriehtswesen. 

Darf derBesitzer eines Geschäftshauseszwei 
Läden in seinem Hause an Konkurrenten ver- 
mieten? [Nachdruck verboten!] Der Inhaber eines in 
einer Geschäftsstrasse belegenen grossen Hauses vermie- 
tete einen darin befindlichen Laden nebst Wohnurg 
an einen Kaufmann zur Fabrikation und zum Verkauf 
von Schürzen und Wäsche. Ein halbes Jahr später ver- 
mietete er einen anderen Laden desselben Hauses zum 
Betriebe eines Partiewarengeschäftes, ausgenommen 
„Schürzenverkauf‘. Der erste Mieter glaubte sich 
durch den Betrieb des Partiewarengeschäftes geschädigt 
and strengte gegen den Vermieter die Schedenersatz- 
klage an. Das Landgericht machte die Entscheidung 
von der Leistung eines Eides des Klägers darüber ab- 
bängig, dass er dem Beklagten bei der Vermietung des 
Leders mitgeteilt habe, er wolle neben Schärzen auch 
Wäsche und Wollwaren führen. Der beklagte Haus- 
besitzer legte Berufung gegen dieses Urteil ein und 
erzielte vor dem Oberlandesgericht Dresden die Ab. 
weisung der Klage des Mieters. Die Vorinstanz, so 
führte der Gerichtshof aus, hat sich dahin ausgesprochen, 
dass nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein 
Vermieter in demselben Hause nicht Läden dem Kon- 
kurrenten eines anderen Mieters überlassen dürfe. Dem 
kann jedoch nicht zugestimmt werden. Freilich gibt 
es Geschäfte — wie beispielsweise Schankwirtschaften —, 
die so eigenartig sind, dass der erste Mieter — auch 
ohne dass eine besondere Vereinbarung zwischen ihm 
und dem Vermieter stattgefunden hat — damit rechnen 
darf, dass der Vermieter einen anderen Mieter, der 
dasselbe Geschäft betreibt, nicht aufnehmen wird. In 
der Regel aber liegt in dem Vermieten eines Geschäfts- 
ladens nicht ohne weiteres das Versprechen des Ver- 
mieters, im Hause kein Konkurrenzgeschäft während 
der Vertragsdauer zuzulassen. Für den vorliegenden 
Fall kommt noch hinzu, dass in grossstädtischen Ge- 
schäftsstrassen, wie der hier in Frage kommenden, 
naturgemäss Laden an Laden liegt, so da:s der Kläger 
die Pernhaltung einer Konkurrenz übe:haupt nicht 
erreichen kann. Er muss beständig mit der Möglich- 
keit rechnen, dass sich ein Konkurrenzgeschäft in 
seiner unmittelbarsten Nähe auftut, und er muss dann 
gegebenenfalls einen Rückgang des Umsatzes im eigenen 
Geschäfte hinnehmen, ohne dass er dafür jemand 
schadenersatzpflichtig machen könnte. Bei dieser Sach- 
lage ist als regelmässiger Wille der Vertragschliessen- 
den vorauszusetzen, dass sich der Vermieter zur Fern- 
haltung der Konkurrenz vom Miethause nicht ver- 
pflichtet. Dies entspricht auch der billigen Abwägung 
der beiderseitigen Interessen. Eine Verpflichtung des 
Beklagten, kein Konkurrenzgeschäft in sein Haus auf- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. | u 5 





zunehmen, wäre sonach nur anzuerkennen, wenn sie 
besonders in den Mietvertrag aufgenommen wäre. Das 
trifft jedoch hier nicht zu. Von einer Schadenersatz- 
pflicht des Vermieters kann danach keine Rede sein. 


rd. 
— Bi 


Kleine Mitteilungen. 

— Der Photograph Ernst Bratz in Schweidnitz 
bestand die Meisterprüfung. 

— Ausstellung von Photographien aus dem 
Wettbewerb des Bundes Deutscher Verkehrs- 
vereine. Der grosse Saal des Handelshofes zu Leipzig 
zeigte kürzlich ein eigenartiges Bild. Durch eingescho- 
bene Wände war es ermöglicht worden, dort über 4000 
Photographien unterzubringen, die am 3. und 4. De- 
zember der Prüfung des Preisgerichts für den vom Bund 
Deutscher Verkehrsvereine ausgeschriebenen Wettbewerb 
„Deutsches Land und deutsche Art in der Photographie“ 
vorlagen. Den Vorsitz führte Herr R. A. Schlegel- 
Dresden, der I, Vorsitzende des Central- Verbandes 
Deutscher Photographen-Vereine und Innungen (J. P.). 
Das Preisgericht hatte insofern keine leichte Aufgabe, 
als einerseits die genannte ausserordentlich grosse Zahl 
von 4000 Einsendungen vorlag, andererseits der in den 
Wettbewerbsbedingungen vom Bund vorgesehene Werbe- 
zweck des Materials für die Bestrebungen des Bundes 
mit der künstlerischen Gesamtwirkung in Einklang zu 
bringen war. Im allgemeinen ist das Gesamtergebnis 
dieses ersten photographischen Wetibewerbes des Bundes 
Deutscher Verkehrsvereine ein erfreuliches. Der weitaus 
grösste Teil der Einsendungen bezieht sich auf Land- 
schafts- und Städtebilder, die eine Menge interessanter 
Motive aufweisen. Schwach vertreten sind leider die 


Bilder aus dem Kultur- und Volksleben, und auch der 


Sport hat die ihm jetzt in Deutschland zukommende 
Berücksichtigung nicht hinreichend gefunden. 

Da die zu den ersten allgemeinen Preisen vor- 
geschlagenen Einsender eine grössere Anzahl gleich 
guter Leistungen eingesandt hatten, unter denen die 
Bewertung einzeiner Bilder aus dieser Sammlung nicht 
möglich war, so ist das Preisgericht übereingekommen, 
die allgemeinen Geldpreise im Hinblick auf die Gesanıt- 
leistung der jeweiligen Sammlung zu verteilen. Es 
erhielten: 

1. Von den vom Bund und seiner Bundes- 
zeitschrift „Deutschland gemeinsam ausgesetzten 
allgemeinen Preisen: Einen Preis von 100 Mk.: 
Dr. Erwin Quederfeldt- Düsseldorf; so Mk.: Adolf Eyer- 
mann-München; so Mk.: Karl Schiewek. Nordhausen; 
30 Mk.: Albert Giesler- Eutin; 30 Mk.: Hermann Jansen- 
Köln; 20oMk.: Clara Gädeke- Lübeck; 20Mk.: E. Igel, 
Baumeister, Dresden. 

An Geldpreisen einzelner Städte und Verbände er- 
hielten: 

ı. Von den vom Verkehrs-Verband für Hessen 
und Waldeck ausgesetzten Preisen: Einen Preis von 
50 Mk.: E. Bingel, Hofphotograph, Hersfeld; so Mk.: 
Frau Professor Ege-Arolsen; so Mk.: C. Ebertlı, Hof- 
photographı, Kassel. 


6 _ PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


- FR = 


2. Von den vom Rheinischen Verkehrsverein 
ausgesetzten Preisen: Einen Preis von 50 Mk.: Dr. 
Erwin Quedenfeldt: Düsseldorf; so Mk.: Adolf Plesser- 
Bonn; so Mk.: Hermann Jansen- Köln; 25 Mk.: Max 
Kögel, Hofphotograph, Heidelberg; 25 Mk.: H. Gross, 
Photograph, Bonn. 

3. Preise der Stadt Düsseldorf: Einen Preis von 
100 Mk.: Julius $Söhn, Hofphotograph, Düsseldorf; 
75 Mk.: Dr. Erwin Qnedenfeldt- Düsseldorf; 25 Mk.: 
Firma Brunotte & Keese, Düsseldorf; 25 Mk.: Julius 
Söhn, Hofphotograph, Düsseldorf. 

4. Den Preis der Stadt Bonn von 20 Mk.: Adolf 
Plesser- Bonn. 

5. Preise des Verkehrsvereins Leipzig: Da von 
der geringen Zahl der eingesandten Bilder nur wenige 
den gestellten Anforderungen entsprechen, wurde nur 
ein Preis von 30 Mk. an Th. Schneider-Leipzig verliehen. 

6. Den Preis der Stadt Heidelberg von 30 Mk.: 
Max Kögel, Hofphotograph, Heidelberg. 

‘7. Von den drei Preisen der Stadt Halberstadt 
kam nur einer zu 15 Mk. zur Verteilung, und zwar an 
Wolfgang Nenbarth - Halberstadt. 

8. Von den zwei Preisen des Verschönerungs- 
und Verkehrsvereins Osnabrück wurde nur ein 
Preis von 15 Mk. für das Bild von L. Hartmann - Osna- 
brück verliehen. 

9. Der Preis des Verkehrsvereins Lübeck in 
Höhe von 30 Mk. wurde an Julius Appel- Lübeck ver- 
liehen. — Insgesamt wurden an Geldpreisen verliehen: 
1015 Mk. 

Ausser diesen durch Geldpreise ausgezeichneten 
Bildern wurden folgende Photographien bezw. Samm- 
lungen durch Ehrendiplome ausgezeichnet: | 

Landgraf-Zwickau, Frank- Lilienthal, von Meding- 
Allenstein, Coubillier- Köln, Zenker-Leipzig, Töpke- 
Erfurt, Arnold Füssen- Neuschwanstein, Baumgärtner- 
Freiburg, Matthäus- Köln, Dr. Kuhlahl- Dresden, Hilbert 
Rathenow, Gebr. Noelle- Göttingen, Bergs- Krefeld, 
Dr. Trapp- Friedberg, Wörsching-Starnberg, H. Steinitz- 
Kiel, H. Zobler- Greifswald, B. Lassen, C. Niemann- 
Zinnowitz, Ernst Sonntag- Dresden, A. Capell- Köln, 
Danker-Hamburg, A. Källenberg-Bonn, Fräulein Bertha 
Zillessen - Bautzen, M. Martin - Gottleuba, Quandt- Karls- 
horst, W. Berger- Krefeld, Schütz Berlin, Reimers-Friede- 
nau, Grundmann-Leipzig, Kreli-Essen, Chr. Herbst, 
Hofphotograph, Worms; Rössle- Stuttgart, Sammlung 
des Verkehrsausschusses für die Bergstrasse in Auer- 
bach, Sammlung Atelier Elvira, Augsburg; Härtinger- 
München, Sammlung C. Schmitz-Krefeld, Sammlung 
Grobbel-Fredeburg, Dr. Schrammen- Hildesheim, W. Plag- 
mann-Bad Elster, Meyer- Wernigerode, Alma Meyer- 
Düsseldorf, A. Meyer- Allstädt, Heidelberg. 

Ferner hat das Preisgericht eine grössere Anzahl 
Bilder mit lobender Erwähnung zum Ankauf empfohlen. 
Aus diesen vorgeschlagenen Bildern wurden für 80 An- 
käufe 1200 Mk. bewilligt. 


te 


Patente. 
Kl. 57. Gruppe ıı. Nr. 256828 vom 17. September ıgıı. 
Optische Anstalt C. P. Goerz, A.-G., in Berlin- Friedenan. 
Photographische Kassette mit einlegbarem Platten- 
rahmen, dadurch gekennzeichnet, dass der Platten- 


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rahmen 5 in einem kastenförmigen Bodenstäck mit 
nach aussen umgebogenen Seitenrändern sitzt, welche 
in Nuten eines den Piattenrahmen 5 in dem kasten- 
förmigen Bodenstück festhaltenden Deckelrahmens s 


eingreifen. 
— Di 


Büehersehau. 

Photographie bei künstlichem Licht von 
E. Holm. Neu bearbeitet von Hermann Schwartz. 
2. Aufl. Berlin 1913. Union Deutsche Verlagsgesell- 
schaft. Preis geh. 2,50 Mk., geb. 3 Mk. 

Da das Werk hanptsächlich für den Amateur be- 
stimmt ist, wird unter künstlichem Licht fast aus- 
schliesslich Magnesiumlicht verstanden und dieses in 
seinen verschiedenen Anwendungsformen und Ver- 
wendungsmöglichkeiten eingehend geschildert. Die bei- 


‚gegebenen Rezepte und Anleitungen zur Selbsther- 


stellung von Blitzpulver und Pustlampen bieten dem 
Leser die Möglichkeit zu eigener Betätigung und da- 
mit erhöhtem Genusse an seiner Kunst. Einige An- 
gaben jedoch können nicht unwidersprochen bleiben, 
da sie geeignet sind, dem Leser ein falsches Bild zu 
geben. Die Blitzpulver entstehen nicht durch Ver- 
mengen von Magnesium mit explosiven, sondern mit 
sauerstoffabgebenden Körpern; ebensowenig kaun man 
ihr gewöhnliches Abbrennen als Explosion bezeichnen 
(S. 14), da eine solche nur bei Fehlern in der Zu- 
sammensetzung oder Behandlung eintreten kann. 
Andererseits ist aber die Bemerkung recht gefährlich 
(S. 75), dass man die Pulvermenge so gross nehmen 
kann wie man will, da das Abbrennen von Mengen 
über 50 g besonders bei kaliumchlorathaltigen Pulvern 
zu wirklichen, und zwar recht gefährlichen Explosionen 
führen kann. Ebenfalls unzutreffend ist die Angabe 
(S. 15), dass das Magnesium infolge seines niedrigen 
Schmelzpunktes an der Luft verbrennt, da einerseits 
sein Schmelzpunkt relativ hoch, bei 700 Grad, liegt, 
andererseits die Verbrennung auf seiner grossen Oxy- 
dationsfähigkeit und die Aktinität des Lichtes auf dem 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 1 





Leuchten des glühenden Magnesiumoxyds beruht. 


Auch die Art der Entwicklung, wie sie auf S. 64 be- 
schieben wird, ist wohl nicht gerade die günstigste, 
da beim Bienden die Schärfe bekanntlich nach hinten 
rel schneller zunimmt als nach vorn. Ebenso er- 
scheint das, was über Helligkeit im Newton-Sucher 
gesagt ist (S. 93), nicht ganz einwandfrei, und Negativ- 
papier für direkte Aufnabmen, um Lichthöfe zu ver- 
meiden, dürfte wohl kaum das geeigneteste Mittel sein. 
Die angeführten Punkte, die die hauptsächlichsten 
Missverständnisse berühren, dürften vielleicht in einer 
neuen Auflage zu berücksichtigen sein; im übrigen 
bewegen sie sich mehr auf theoretischem Gebiet, so 
dass sie die praktische Brauchbarkeit des Buches kaum 
beeinträchtigen. EL. 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage ı. Herr D.L. in B. Wie mfssen für einen 
Zweifarbendruck (kinemacolorartig) die Filter beschaffen 
sein, und welche Farbe derselben erzielt das beste 
Resultat? 

Antwort su Fragı ı. Für Zweifarbenphotographie 
hat man bis jetzt im allgemeinen als zweckmässigste 
Pilterfarbe diejenigen angenommen, durch weiche das 
Spektrum etwa in zwei gleiche Teile geteilt wird. Das 
eine Filter erhält infolgedessen eine orangegelbe, das 
andere eine blaugrüne Farbe. Das erstere soll Licht 
von der Wellenlänge bis etwa 570 oder 560 hindurch- 
lassen und das andere von 560 bis in das Violett hinein. 
Soll die Farbenwirkung eine äusserst gute sein, so ist 
es natfrlich erforderlich, dass die verwendete Platte 
nicht nur gelbgrünempfindlich, sondern auch orange- 
und rotempfindlich ist, weil sonst die rein roten Farben 
im Original dunkel, bezw. schmutzig kommen. Es ist 
daher auch erforderlich, die Absorption der Filter der 
Platte einigermassen anzupassen, und falls die Platte 
eine verhältnismässig geringe Rotempfindlichkeit hat, 
das Orangelilter mehr zum Rot zu stimmen, damit die 
Rotwirkung entsprechend gestärkt wird. Wir haben 
fir diese Zwecke. beispielsweise als Orangefilter ein 
Tartrazinfilter mit Neutralrotzumischung, für das blau- 
grüne Filter eine Mischung aus etwa gleichen Teilen 
Brillantsäuregrän und Neuviktoriablau gewählt. 

Frage 2. Herr H.K. inV. Muss ein Tessar bei 
Herstellung von Vergrösserungen 1:12 umgedreht ver- 
wendet werden, d. h. so, dass es bei der Vergrösserung 
die Hinterlinse der kleinen Originalauftnahme zuwendet 
und die Vorderlinse der Vergrösserung? 

Antwort su Frage 2. Dies muss unbedingt ge- 
schehen. Unsere modernen photographischen un- 
symmetrischen Objektive, spzziell die lichtstarken, sind 
so korrigiert, dass sie die beste Schärfe dann geben, 
wenn das zu photographierende Objekt etwa in der 
zwanzigfachen Brennweite sich befindet.e. Man muss 
also, wenn sich Objekt und Bild vertauschen, auch 
das Objektiv herumdrehen, um die feinste Schärfe zu 
erhalten; bedeutend werden diese Unterschiede in je- 
dem Fall nicht sein, 


Frage 3. Herr J.O. in D. Meine Bromsilber- 
bilder auf ganz matten Papieren verlieren beim Auf- 
trocknen stets erheblich an Kraft. Sie sind in der 
Beziehung schlechter als andere Bilder, welche ich ge- 
sehen habe, und welche angeblich später lackiert wor- 
den sind. Trotzdem die lackierten Bilder fast ebenso 
matt wie die meinigen aussehen, muss doch die Lackie- 
rung einen günstigen Einfluss haben. Welcher Lack 
ist hier zu verwenden, damit keine Lackstreifen ent- 
stehen und der Glanz nicht merkbar wird? 

Antwort su Frage 3. Man kann solche matten 
Bromsilberbilder entweder mittels eines breiten Pinsels 
mit einer schwachen Hühnereiweisslösung überziehen 
(1 Teil gereinigtes Eiweiss, 5 Teile Wasser) oder besser 
mit einem Boraxlack. Letzterer wird für diesen Zweck 
so hergestellt, dass man in eine kochende konzen- 
trierte Boraxlösung gepulverten Schellack einträgt, so- 
lange sich davon noch etwas löst, eine halbe Stunde 
kochen lässt und die fertige Lösung mit gleich viel 
denaturiertem Spiritus verdünnt. Nach einigen Tagen 
trennt man sie vom Bodensatz und verdünnt sie weiter 
etwa auf das Fünffache mit halb Spiritus und halb 
Wasser. Die Bilder werden am besten fix und fertig 
aufgezogen, mit dieser Lösung entweder dünn über- 
strichen oder in sie eingetaucht. 

Frage 4. Bert T.L. in V. Ich habe eine Reihe 
von Einstaubbildern zu machen versucht, konnte aber 
niemals saubere Resultate erzielen. Die Schicht war 
immer nur unmittelbar nach dem künstlichen Trocknen 
fest und wurde im Kopierrahmen so klebrig, dass sie 
am Negativ anhakte. Ich führe dies auf die Art des 
benutzten Traubenzuckers zurück, den ich mir in der 
Drogenhandlung gekauft habe. Derselbe bildet eine 
schmierige gelbliche Masse, die, in einem offenen Becher- 
glas aufbewahrt, schliesslich vollkommen zerfliesst. Wo 
kann man geeigneten Traubenzucker erhalten, und ist 
der schlechte Traubenzucker wohl der Grund des Miss- 
erfolges? 

Antwort au Frage 4. Traubenzucker liefert Ihnen in 
schönen, kristallinischen, harten Stücken jede chemische 
Handlung, z.B. C.A. F. Kahlbaum-Berlin. Schmie- 
riger Traubenzucker ist für diesen Zweck allerdings 
unanwendbar, da er gewöhnlich stark verunreinigt 
und infolgedessen hygroskopisch ist. Mit reinem 
Traubenzucker werden die präparierten Platten niemals 
von selbst klebrig, sondern müssen immer erst durch 
längeres Liegenlassen in einem mit Feuchtigkeit ge- 
sättigten Raume oder durch Anhauchen zum Ent- 
wickeln brauchbar gemacht werden. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage ı. Herr S. in D. Ist ein photographisches 
Geschäft, das zehn Leute beschäftigt, jedoch keine 
Kraftmaschinen verwendet, als Fabrikbetrieb anzusehen, 
so dass weibliche Angestellte am Sonnabend nicht 
länger als bis 5 Uhr nachmittags beschäftigt werden 
dürfen? Der Gewerbeinspektor hält einen derartigen 
Betrieb für einen Fabrikbetrieb. 

Antwort su Frage ı. Da das Gesetz den Begriff 
„Fabrik“ nicht bestimmt hat, ist man auf die Aug 


8 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





legung des Gesetzes durch gerichtliche und verwaltungs- 
rechtliche Entscheidungen angewiesen, die ich nach 
Neukamps Kommentar zur Gewerbeordnung zitiere. 
Die Photographen zählen grundsätzlich zu den Hand- 
werkern, jedoch mit der Einschränkung, dass dies nur 
dann und insoweit der Fall ist, als der Betrieb im 
Einzelfalle nicht über den Umfang des Handwerks 
hinausgeht. Es kann also auch in diesem Gewerbe 
einen „fabrikmässigen‘' Grossbetrieb geben. Das Reichs- 
gericht hat in einer Entscheidung vom 2. Juli 1883 
als wichtige Momente für die Beurteilung dieser Frage 
folgendes betont: „Die Methode der Herstellung der 
Arbeitsprodukte und für diese die Art der benutzten 
gewerblichen Hilfsmittel (Maschinen oder Werkzeuge), 
die Qualität, nach Befinden auch die Zahl des beschäf- 
tigten Hilfspersonals, den Grad der Ausnutzung der 
Arbeitsteilung, die Beschaffenheit der eigenen Arbeits- 
leistung des Gewerbeunternehmers (Selbstbeteiligung 
an der Arbeit oder blosse Leitung), die Beschaffenheit 
der der Ausübung des Gewerbes dienenden Räumlich- 
keiten und ähnliche, dem Gewerbebetriebe als solchem 
die Signatur des Handwerks oder fabrikmässigen Be- 
triebes aufprägende Momente.‘ — Vor allem ist aber 
zu einer Fabrik das Vorhandensein einer bestimmten 
besonderen Anlage erforderlich, in der ein fabrik- 
mässiger Betrieb stattfindet. Die Verwendung von 
Naturkräften (z. B. Dampf- und Wasserkraft) begründet 
für sich allein noch nicht die Existenz eines Fabrik- 
‘ betriebes. In der Entscheidung des Reichsgerichts 
vom 23. Juni 1898 sind als Merkmale des Fabrik- 
betriebes bezeichnet: „Die Grösse und Ausdehnung 
der Räumlichkeiten, die Zahl der dauernd darin be- 
schäftigten Arbeiter, die vorwiegend mechanische Art 
ihrer Tätigkeit und der Grundsatz der Arbeitsteilung.“ 
Der fabrikmässige Charakter ist auch nicht dadurch 
ausgeschlossen, dass nur auf Bestellungen gearbeitet 
wird. Darch die Novelle zur Gewerbeordnung vom 
28. Dezember ı908 sind Bestimmungen eingeführt 
worden, die nur für solche gewerbliche Betriebe gelten, 
in denen in der Regel mindestens 20 Arbeiter be- 
schäftigt werden (8$ 133h bis 134 h), dann Bestimmungen 
(88 135 bis 139aa), die auch für diejenigen Betriebe 
gelten, die in der Regel mindestens zehn Arbeiter 
beschäftigen, und schliesslich Bestimmungen ($$ 135 
bis 139b) für die im $ 154, Abs. 3, bezeichneten Be- 
triebe, selbst dann, wenn diese weniger als zehn Ar- 
beiter beschäftigen. Nach dem letztzitierten Paragraphen 
finden die Bestimmungen der 88 135 bis 139b auf 
Arbeitgeber und Arbeiter in Werkstätten Anwendung, 
in welchen durch elementare Kraft (Dampf, Wind, 
Wasser, Gas, Luft, Elektrizität usw.) bewegte Trieb- 
werke nicht bloss vorübergehend zur Verwendung 
kommen. In einem derartigen Betriebe dürfen, also 
auch bei Beschäftigung von weniger als zehn Arbeitern, 
gemäss $ 137. G.O., Arbeiterinnen nicht in der Nacht- 
zeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, und am 
Sonnabend sowie an Vorabenden der Festtage nicht 
nach 5 Uhr nachmittags beschäftigt werden. Dr. Sch. 
Fyage 2. Herr A.K. in M. Daıf ich Aufträge 
von Nachbildungen von Porträts in Postkartenform 


je zehn bis zwölf Stück) ausfähren, ohne mich einer 
Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen? Macht 


es einen Unterschied, ob der Abgebildete diese Be- 


stellung selbst aufgibt oder durch einen dritten auf. 
geben lässt? 


Antwort su Frage 2. Da bei bestellten Bildnissen 
der Besteller und sein Rechtsnachfolger gemäss 8 18, 
K.G., das Porträt vervielfältigen darf, kaun er damit 
auch, ohne ein bestehendes Urheberrecht zu verletzen, 
jeden beliebigen Photographen beauftragen. Ob er 
dies selbst tut oder durch eine dritte Person, ist gleich- 
gültig. Bestehen aber irgend welche Bedenken, dass 
der UVeberbringer nicht: beauftragt ist, eine Vervielfäl- 
tigung zu bestellen, so liegt die Gefahr einer Verletzung 
des „Rechtes am eigenen Bilde‘' gemäss 822 33. K.G, 
nahe, da die bestellten Bilder ohne Einwilligung des 
Abgebildeten nicht verbreitet werden dürfen. Eine 
stratbare Verbreitung kann schon darin erblickt werden, 
dass ein Exemplar ohne Wissen und Willen des Ab 
gebildeten beliebigen Personen zur Ansicht herum- 
gezeigt wird. Porträts, die nicht auf Bestellung her- 
gestellt wurden, z. B. die zur gewerbsmässigen Ver- 
breitung bestimmten Küustler- und Artistenporträts, 
dürfen nicht nachgebildet werden, wenn die Nachdrucks- 
ex:mplare ebenfalls zur gewerbsmässigen Verbreitung 
bestimmt sind. In solchen Fällen muss ein bestehendes 
Urheberrecht unbedingt beachtet werden, da die ge- 
werbsmässige Verbreitung eines Werkes ein aus- 
schliessliches Recht des Urhebers ist. Dr. Sch. 


Fyage 3. Herr D.PA.W. in D. Sind wir be- 
rechtigt, eine am Briefkopf angebrachte Zeichnung von 
Fabrikanlagen auf Bestellung nachzubilden? Die Zeich- 
nung trägt den Namen der sie herstellenden Kunst- 
anstalt. 


Antwort su Frage 5. Nein, denn Zeichnungen 
sind durch das literarische Urheberrecht als ‚Abbil- 
dungen technischer Art‘ im 8 ı geschützt, so dass die 
Einwilligung jener Kuustanstalt einzuholen ist. (Vergl. 
auch Antwort zu Frage 102 in Nr. 100 dieser Zeitschrift.) 

Dr. Sch. 


Frage 4. Herr J.M. in G. Darf ein Photograph 
annoncieren: „Allerhöchste Anerkennung Sr. M.d.K.“, 
wenn eine solche mündlich ausgesprochene Anerken- 
nung durch ein amtliches Schreiben der Regierung 
und durch Unterzeichnenlassen einer selbstgefertigten 
„Ehrenurkunde‘' vonseiten der Regierung bestätigt 
worden ist? 


Antwort su Frage 4. Gegen die Ankündigung 
einer solchen Anerkennung lässt sich auf Grund der 
Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wett- 
bewerb kaum etwas unternehmen, da ja die in der 
Ankündigung enthaltene Angabe nicht unrichtig ist. 
Ob die Regierung berechtigt ist, eine mündliche An- 
erkennung des Monarchen in dieser Weise schriftlich 
zu bestätigen, insbesondere durch Unterzeichnung einer 
„Ehrenurkunde ‘, könnte vielleicht zweifelhaft sein, so 
dass sich eine Anfrage bei dem für Auszeichnungen 
dieser Art zuständigen preussischen Oberkämmereramt 
empfehlen dürfte. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A. Miethe in Berlin - Halensoe. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a,S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 2. 





4. Januar. 


1914. 





Ozobromöldruck. 


Von Alfred Streissler in Leipzig. 


Im Jahre 1904 hat der Engländer G. E. 
H. Rawlins jenes Kopierverfahren zum ersten 
Male beschrieben, das wir heute als Oeldruck 
bezeichnen. Einige Jahre vergingen, bevor 
weitere Kreise überhaupt von der Existenz 
dieses Verfahrens etwas wussten, und erst als 
es gelungen war, den Oeldruck mit dem Brom- 
silberverfahren zu kombinieren, waren die Vor- 
bedingungen für eine weitere Ausbreitung des 
Prozesses geschaffen. Der Bromöldruck hat 
bald einen weit grösseren Liebhaberkreis ge- 
füunden als der Oeldruck selbst — ob mit Recht 
oder nicht, sei hier nicht näher erörtert. Der 
Hauptgrund für die grössere Popularität des 
Bromöldrucks liegt darin, dass bei diesem Ver- 
fahren eine weit grössere Tonskala zur Ver- 
fügung steht. Beim Oeldruck ist die Zahl der 
möglichen Halbtöne keineswegs so gross wie 
beim Bromöldruck. Man spricht deshalb auch 
oft von den „schweren“ Wirkungen der Oel- 
drucke und meint damit deren im allgemeinen 
etwas trübes, massiges Aussehen. Der Brom- 
öldruck mit seiner längeren Tonskala ist von 
dieser Eigenart frei. Die Bilder zeigen ein 
wesentlich freundlicheres Gesicht und sind aus 
diesem Grunde eines allgemeineren Beifalls 
gewiss. 

Da ist es vielleicht nicht zwecklos, auf eine 
andere Art der Verbindung von Oeldruck und 
Bronsilberverfahren hinzuweisen, die bisher 
recht stiefmütterlich behandelt wurde. Ich meine 
den Ozobromöldruck. Der gewöhnliche 
Bromöldruck besteht bekanntlich darin, dass 
ein Bromsilberbild mit geeigneten Agenzien aus- 
gebleicht wird, wodurch dann die Schicht jene 
Veränderungen erleidet, die sie für den Oel- 
druck geeignet machen. Der Bromöldruck ent- 
steht also auf der gleichen Schicht, die ur- 
sprünglich das Bromsilberbild trug. Im Gegen- 
satz hierzu dient beim Ozobromöldruck die 
Bromsilberschicht nur als Zwischenstation; das 
endgültige Bild befindet sich auf einer anderen 
Schicht. 

Der Ozobromöldruck macht sich dabei die 
Prinzipien des bekannten Ozobromverfahrens 
zanutze. Dieses von Thomas Manly erfundene 
Kopierverfahren besteht darin, dass ein Brom- 


[Nachdruck verboten.) 


silberbild mit einem geeignet präparierten Pig- 
mentpapier in Kontakt gebracht wird. Die 
Bildsubstanz des Bromsilberbildes wirkt nun in 
gleicher Weise auf das präparierte Pigment- 
papier ein, als werde letzteres von Licht ge- 
troffen. Wo das Bromsilberbild am schwärzesten 
ist, wird auch die Schicht des Pigmentpapiers 
am meisten beeinflusst, und mit der Menge vor- 
handener Bildsubstanz im Bromsilberbild nimmt 
auch dessen Wirkung auf die korrespondieren- 
den Stellen der Pigmentschicht ab. Man kann 
also nun die letztere zu einem gewöhnlichen 
Pigmentbild entwickeln, und dieser Weg wäre 
einzuschlagen, wenn man einen gewöhnlichen 
Ozobromdruck herstellen will. Will man jedoch 
einen Ozobromöldruck erhalten, so macht man 
von der Tatsache Gebrauch, dass die Pigment- 
schicht beim Kontakt mit dem Bromsilberbild 
auch alle jene Beeinflussungen erfuhr, die sie 
für den Oeldruck geeignet machen. Die Gelatine- 
schicht des präparierten Pigmentpapiers wird 
nun an den Stellen, die mit der Bildsubstanz 
des Bromsilberbildes in Kontakt kamen, nicht 
nur mehr oder weniger unlöslich, sondern sie 
verliert in entsprechendem Masse auch ihre 
Quellbarkeit, d. h. ihre Fähigkeit, Wasser auf- 
zusaugen. Behandelt man also die Schicht, 
nachdem man sie in Wasser eingeweicht hat, 
mit fetter Farbe, so wird diese in erster Linie 
an den Schichtstellen haften bleiben, die wenig 
Wasser aufgesaugt haben, und mit steigendem 
Wassergehalt nimmt die Farbannahme ab. Wir 
erhalten also einen regelrechten Oeldruck auf 
der Grundlage des Ozobromverfahrens — einen 
Ozobromöldruck. 

Das sind die Prinzipien des Verfahrens, mit 
dem schon Puyo, der bekannte Vorkämpfer 
für den Oeldruck, im Jahre 1906 — also noch 
vor Bekanntwerden des Bromöldrucks — Ver- 
suche anstellte, ohne jedoch aller Schwierig- 
keiten völlig Herr zu werden. Dem Franzosen 
F. Dillaye gelang es jedoch später, das Ver- 
fahren zu einem praktisch brauchbaren auszu- 
gestalten. Er geht von einem Bromsilberbild 
aus, das mit Amidol entwickelt wurde. Zu 
beachten ist, dass das Bild gut durchentwickelt 
sein soll, ohne dabei Schleier zu zeigen. Es 


2 


10 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


ZZ = em ZZ m ng 


soll nach dem Fixieren und Wässern erst ge- 
trocknet werden und kommt sodann wieder in 
Wasser, dem auf einen Liter ı ccm chemisch 
reine Salpetersäure zugefügt wurde. Hierin 
verbleibt das Bild nur einige Augenblicke; da- 
bei wird es mit einem Wattebausch leicht ab- 
gerieben. Sodann wird etwa ıo Minuten lang 
gewässert, währenddessen man das zum Prä- 
parieren des Pigmentpapiers benötigte Bad an- 
setzt. Dieses besteht aus vier verschiedenen 
Lösungen, nämlich: 


Lösung A: 
Wasser . . 2.0.2...Joo ccm, 
Kaliumbichromat . 68. 
Lösung B: 
Wasser . 20.20. ..I00 ccm, 
rotes Blutlaugensalz . 98. 
Lösung C: 
Wasser . “2 0....I0oo ccm, 
Bromkalium Bu 6g. 
Lösung D: 
Wasser. . . 2.2... 100 ccm, 
gewöhnlicher Alaun . 5g. 


Man mischt zum Gebrauch je ıo Teile von 
Lösung A, B und C und (im Mittel) ı Teil von 
Lösung D. Man kann auch weniger (bis zu 
0,5 Teil herab) oder auch mehr (bis zu 2 Teilen) 
von Lösung D verwenden, je nach dem ge- 
wünschten Effekt. Je mehr Alaun nämlich das 
Bad enthält, um so feiner werden die Details. 
Man kann das fertiggemischte Bad ohne weiteres 
benutzen, kann es jedoch auch mit Wasser (bis 
etwa I/, seines Volumens) verdünnen. In dieses 
Bad wird ein Oeldruckpapier oder eines der 
für den Oeldruck geeigneten Doppelt - Ueber- 
tragungspapiere auf 3 bis 5 Minuten gebracht. 

Das präparierte Oeldruckpapier lässt man 


gut abtropfen und das in Wasser eingeweichte 
Bromsilberbild wird, mit der Schichtseite auf 
eine blanke Glasplatte gelegt, durch Ueberfahren 
mit einem Rollenquetscher von allem über- 
schüssigen Wasser befreit. Nun wird das Brom- 
silberbild mit der Schichtseite auf das — eben- 
falls auf eine blanke Glasplatte gelegte — Oel- 
druckpapier gebracht und die beiden Blätter 
einige Male leicht und schnell mit dem Rollen- 
quetscher überfahren. Schliesslich legt man ein 
Blatt Fliesspapier darauf, das man ebenfalls 
durch Ueberfahren mit dem Rollenquetscher 
andrückt. Sobald das Fliesspapier beginnt, sich 
gelb zu färben, kann man den Kontakt beenden. 
Je ausgeprägter man die Gelbfärbung werden 
lässt, um so kräftiger wird das Bild. Man hebt 
dann zunächst das Fliesspapier ab und zieht 
bierauf auch das Bromsilberbild ab, das jetzt 
erheblich ausgebleicht ist. Haftet dieses zu fest, 
so hilft einige Minuten langes Eintauchen in 
kaltem Wasser. Das Bromsilberbild kann regel- 
recht wieder entwickelt (bei Tageslicht) und so 
beliebig oft benutzt werden. 


Das Oeldruckpapier zeigt nun das Bild in 
bräunlicher Farbe auf gelbem Grunde. Es wird 
genau so wie ein gewöhnlicher Oeldruck weiter 
bebandelt. Man färbt es also ein, entweder 
gleich nach dem Einweichen, oder nachdem 
man es mit Formaldehyd schwach gehärtet und 
dann in etwas wärmerem Wasser geweicht hat. 
Beim Einfärben und der Nachbehandlung kann 
man sich natürlich alle neueren technischen Er- 
rungenschaften, wie wir sie besonders Fuhr- 
mannundE Mayer verdanken, zunutze machen, 
worauf im Rahmen dieses Aufsatzes nicht näher 
eingegangen werden kann. Die ganze An- 
passungsfähigkeit des Oeldruckverfahrens lässt 
sich ausnutzen; individueller Betätigung ist 
weitester Spielraum gegeben. 


— rd  —— 


Aus der Praxis des Photographen. 


(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht 


druckfertig zu sein.) 


Das Auflösen von feinpulverisierten 
Harzen beim Ansetzen von Mattlack und dergl. 
hat schon manchem Photographen Aerger und 
Verdruss bereitet, die Harze ballten sich, an- 
statt in Lösung zu gehen, zu einem zähen 
Klumpen zusammen; alles Schütteln war ver- 
geblich. Dieser Uebelstand tritt nicht ein, wenn 
man die Harze vor dem Ansetzen zur Hälfte mit 
grobem Glaspulver vermengt und dann in das 
Lösungsmittel gibt. Nach dem Auflösen gut 
absetzen lassen und filtrieren. W.B. 

Das nervöse Hasten und Drängen des All- 
tagslebens hat auch in der Photographie seinen 
Einfluss fühlbar gemacht. Wenn früher die 


(Nachdruck verboten.) 
Kundschaft geduldig 8 bis 14 Tage auf die 
Bilder wartete, so irifft dies heute selten mehr 
zu. Die notwendige Folge war das Kopieren 
auf Gaslichtpapiere. Anfangs zögernd, nur 
der dringenden Notwendigkeit gehorchend, ver- 
suchten die Photographen diese vollkommen 
neue Papierart mit mehr oder weniger Erfolg. 
Als jedoch die Güte der Emulsionen sich immer 
mehr den Wünschen der Abnehmer anpasste, 
gab es kein Zögern mehr, in verhältnismässig 
kurzer Zeit hatte es überall Eingang gefunden. 
Das Verarbeiten erfolgt am besten in der 
Dunkelkammer, da die nötigen Utensilien dort 
schon vorhanden sind. Als Lichtquellen kommen 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRÖNIK. ti 





Gas- und elektrisches Licht in Betracht; beide in 
kängender Form. Bei Gas sorge man, durch 
Abzugsrohr die schlechte Luft in den Schorn- 
sein abzuleiten. 

Die Negative sollen klar und gut durch- 
gearbeitet sein. Harte Lichter schwäche man 
ab, flaue Negative verstärke man; denn wenn 
sch durch längere oder kürzere Exposition 
ea Anpassen möglich ist, so bleibt dies doch 
iamer nur ein Notbehelf. 

Um unnötigen Ausschuss zu vermeiden, 
fertige man von jedem Negativ stets einen Roh- 
abzug an, damit es durch entsprechendes Decken 
und Mattlackieren korrigiert werden kann, denn 
ein Abdecken oder Nachkopieren, wie bei Tages- 
kchbt, ist infolge der kurzen Belichtungszeit oft 
unmöglich. Um Striche und Streifen zu ver- 
meiden, legen viele auf den Kopierrahmen 
Seidenpapier; besser ist es jedoch, an Stelle 
der blanken Scheibe eine etwa ı cm starke ein- 
seitig mattierte Spiegelscheibe zu bringen (matte 
Seite natürlich nach aussen); dadurch werden 
woregelmässige Stellen vermieden. 

Als Entwickler verwende man stets den in 
der jeweiligen Gebrauchsanweisung angegebenen; 
sollte derselbe jedoch, wie es bei forcierter Ent- 
wicklung (speziell bei Metol-Hydrochinon) vor- 
kommt, zu blau nuancierte Töne ergeben, so 
versuche man den ÖOrtolentwickler (Gebrauchs- 
anweisung liegt jeder Ortolpackung bei). Man 


beachte stets, dass nicht eine zu grosse Anzahl: 


Kopien in wenig Flüssigkeit entwickelt werden, 
es ist ein Unding 20 und mehr Kabinettbilder 
in nur 300 ccm Lösung zu behandeln; ungleiche 
Abzüge sind die notwendige Folge davon. Vor 


dem Fixieren sind die Drucke gut abzuspülen, 
während desselben öfters zu bewegen. 

Das Auswaschen der Bilder hat mit beson- 
derer Sorgfalt zu geschehen, denn während 
z.B. bei Matt-Zelloidinpapier das Fixierbad nur 
fünfprozentig, ist dasselbe bei den meisten Gas- 
lichtpapieren 20 bis 25prozentig. Sehr häufig 
wird diese Arbeit aus bekannten Gründen dem 
Lehrling übertragen, ob mit Vorteil, halte ich 
für mindestens sehr zweifelhaft, im Winter 
vollends, wenn das Wasser oft eiskalt, ist es 
nicht zu versagen, wenn so ein Bursche nicht 
immer die nötige Sorgfalt verwendet. Praktischer 
dürfte folgende Waschart sein. Man lasse sich 
vom Klempner aus starkem verzinkten Eisen- 
blech einen Trog, etwa so cm breit, 75 cm lang 
und 5o cm hoch, anfertigen; der Boden soll 
nach einer Schmalseite schräg geneigt sein und 
an der tiefsten Stelle einen grösseren Auslauf- 
hahn haben. Der Trog wird innen mit weisser, 
aussen mit grauer Oelfarbe gut angestrichen. 
Nach vorherigem Abspülen werden die Bilder 
mit Korkklammern, welche vorher in siedendem 
Paraffin wasserdicht gemacht wurden (damit 
keine Flüssigkeit von den Bildern eindringt), 
einzeln in den gefüllten Trog gehängt. Der- 
selbe genügt für etwa ıoo Kabinettbilder. Das 
Wasser fliesst oben durch eine feine Brause 
zu, unten entsprechend durch den Hahn ab. 
Da sich die Salze von den Bildern rasch lösen 
und zu Boden sinken, ist besseres Auswaschen 
bei kleinstem Wasserverbrauch und grösster 
Zuverlässigkeit garantiert. Nebenbei kann das 
Bassin mit entsprechendem Einsatzgestell auch 
zum Plattenwässern verwendet werden. W.B. 


BERN.  <) VEEEEN 


Erläuterungen und Beiträge zum Wehrbeitragsgesetz. 
(Hervorgegangen aus Vorträgen von Rechtsanwalt Dr. Ernst Brassat in Berlin. 


Da jetzt das Wehrbeitragsgesetz in die öÖffent- 
liche Erscheinung treten wird, dürfte es angebracht 
sein, sich in kurzen Grundzügen die Hauptbestim- 
mungen des Gesetzes zu vergegenwärtigen. Die nach- 
folgenden Ausführungen bezwecken nicht etwa, das 
ganze Gesetz einheitlich in allen seinen Bestimmungen 
wiederzugeben, sie bezwecken hauptsächlich, die wich- 
tigsten Kapitel des Gesetzes in kurzen Grundrissen zu 
skizzieren. 

Das Gesetz über den einmaligen ausserordentlichen 
Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913 unterscheidet scharf die 
Abgabe vom Einkommen von der Abgabe vom Ver- 
mögen. 

Abgabe vom Einkommen. 

Nach dem Wehrbeitragsgesetz wird das Einkommen 
nach der letzten Veranlagung berechnet, wie diese dem 
Beitragspflichtigen auf Grund der Landeseinkommen- 
steuergesetze zugegangen ist. Als festgestellt wird an- 
genommen das niedrigste Binkommen der Steuerstufe, 


ne verboten.] 

zu welcher der Pflichtige zuletzt veranlagt ist. Da 
jedoch das Einkommen teilweise aus dem Vermögen 
stammt, mitunter sogar grösstenteils, so wird nach dem 
Gesetze in jedem Falle, gleichgültig, ob diese Voraus- 
setzung zutrifft, von dem Einkommen ein Betrag ab- 
gezogen, welcher einer Verzinsung von 5 Prozent des 
abgabepflichtigen Vermögens entspricht. 


Nach dem Gesetze bleiben nun völlig beitragsfrei 
die Einkommen bis zum Betrage von 5000 Mk. Darüber 
hinaus, mag es sich auch nur um etliche Pfennige 
handeln, ist der Wehrbeitrag stets zu zahlen. Abgabe- 
frei bleiben ausserdem diejenigen Einkommen, welche 
sich nach Abzug der 5 Prozent auf noch nicht I0o0o0 Mk. 
stellen. 

Einige Beispiele mögen die eben angeführten 
Grundsätze erläutern: 

Es hat jemand ein Vermögen vou 50000 Mk. und 
daneben aus gewinnbriugender Tätigkeit nach der 
letzten Steuereiuschätzung ein Einkommen von 3000 Mk. 


4° 


i2 PHÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 








Die 5o0o0o Mk. Vermögen sollen mündelsicher zu 
4 Prozent angelegt sein und 2000 Mk. Zinsen jährlich 
abwerfen. Das Gesamteinkommen des Betreffenden 
würde sich also belaufen auf 3000 Mk. (gewinnbringende 
Beschäftigung) und 2000 Mk. (Zinsen aus Vermögen) 
gleich 5000 Mk. Gemäss $ 31 des Gesetzes hat der 
Pflichtige nichts zu zahlen. 

Anders stünde es dagegen mit der Abgabe vom 
Vermögen von 50000 Mk., auf welche noch später 
zurückzukommen sein wird. 


Ein anderes Beispiel: Es hat jemand Iooooo Mk. 
Vermögen und aus gewinnbringender Beschäftigung 
4000 Mk. Das Vermögen soll gleichfalls 40ooo Mk. 
Zinsen für das Jahr ergeben. In diesem Beispiel stellt 
sich das Gesamteinkommen des Abgabepflichtigen auf 
8000 Mk. Von dem Einkommen werden nun 5 Prozent 
des abgabepflichtigen Vermögens abgezogen, d.h. es 
werden vom abgabepflichtigen Vermögen von I00000 Mk. 
5 Prozent berechnet, nämlich sooo Mk., und diese 
5000 Mk. werden sodann vom Einkommen von 8000 Mk. 
abgezogen, so dass für die Versteuerung nur noch ein 
Einkommen von 8000 — 5000 gleich 3000 Mk. in Frage 
kommen würde. 


Ein letztes Beispiel: Nehmen wir dasselbe Vermögen 
mit 100000 Mk. und daneben eine gewinnbringende 
Beschäftigung mit nur ı5oo Mk. an. In diesem Falle 
würde das Gesamteinkommen 4000 Mk. (Zinsen aus 
dem Vermögen) und 1500 Mk. (gewinnbringende Be- 
schäftigung) gleich 5500 Mk. betragen. Von diesem 
Gesamteinkommen von 5500 Mk. wären wiederum 5 Proz. 
des abgabepflichtigen Vermögens von I00000 Mk., dem- 
nach 5000 Mk., abzuziehen, so dass für den Wehrbeitrag 
nur noch eine Restsumme von 5500 — 5000 Mk. gleich 
soo Mk. in Frage kommen würde. Diese bleibt ab- 
gabefrei, weil sich die Summe unter 1000 Mk. beläuft. 
Die Höhe des Wehrbeitrages aus dem Einkommen 
beträgt in den ersten Stufen, nämlich von sooo Mk. ab 
bis zu etwa 10000 Mk., durchgängig ı Prozent. Die 
nachfolgende Uebersicht mag dieses veranschaulichen. 


Der Wehrbeitrag beträgt bei einem Einkonımen von: 


5100 Mk. 51,00 Mk,., 
5200 „ 52,00 ” 
530 5300 
usw. 

6000 ,, 60,00  „, 
7000 70,00 
8000 ,, 80,00 „, 
9000 ,, 90,00 ,„, 
IOO00 ,, 100,00 


In den höheren Stufen steigt er zunächst relativ 
wenig, nämlich bei Einkommen bis zu 31000 Mk. auf 
2 Prozent, darüber hinaus wird das Einkommen schon 
schärfer angefasst, nämlich bis zu 41000 Mk. mit 
3 Prozent, bis zu 61000 Mk. mit 4 Prozent, bis 81000 Mk. 
mit 5 Prozent, bis IO3000 Mk. mit 6 Prozent, um bei 
Einkommen über 200000 Mk. auf 7 Prozent und erst 
bei Einkommen über sooooo Mk. auf 8 Prozent zu 
steigen. Hiernach ist der Satz, welcher vom Ein- 
kommen erhoben wird, als ein durchgängig mässiger 


zu bezeichnen, zumal auch das Gesetz hauptsächlich 
das Vermögen treffen will. So beträgt die Abgabe bei 
einem jährlichen Einkommen von 100000 Mk. nur 
5000 Mk., bei einem jährlichen Einkommen von 
200000 Mk. nur 12000 Mk. und bei einem jährlichen 
Einkommen von 500000 Mk. lediglich 35000 Mk. 

Zu betonen bleibt regelmässig, dass die grösseren 
Einkommen wohl hauptsächlich mit aus dem Vermögen 
herstammen, und dass dann stets ohne jede Ausnahme 
5 Prozent vom Vermögen vorweg abzuziehen sind. 


Abgabe vom Vermögen. 


Ganz erheblich höher nun ist die Wehrbeitrags- 
abgabe hinsichtlich des Vermögens vorgesehen. An 
die Spitze sei folgende Uebersicht gestellt: 

ı. In jedem Falle sind beitragsfrei Vermögen bis 
zu 10000 Mk. 

2. Bei einenı Gesamteinkommen von 2000 Mk. bis 
zu 4000 Mk. bleiben beitragsfrei Vermögen bis zu 
30000 Mk. 

3. Bei einem Gesanteinkommen bis zu höchstens 
2000 Mk. bleiben beitragsfrei Vermögen bis zu 50000 Mk. 

Das ermittelte Vermögen wird ferner auf volle 
Tausende nach unten hin abgerundet. Bemerkenswert 
ist, dass es stets auf das Gesamteinkommen ankommt, 
mag die Einnahmequelle herstammen, woher sie will. 

Wie hoch sich die Wehrbeitragsabgabe bei den 
kleineren Vermögen (10000 bis IO0000 Mk.) im einzelnen 
gestaltet, mag die nachstehende Uebersicht zahlen- 
mässig zeigen. Die Wehrbeitragsabgabe beträgt bei 
Vermögen von: 


10000 Mk... 15,00 Mk., 
15000 „, 22,50 „ 
20000 „, 30,00 ,, 
25000 ,„ 3750  » 
30000 ” 45,00 „” 
35000 , 523,50 ,» 
40000 „, 60,00 
45000 „ 67,50 » 
5000 1»: 2 2 2020202 7500 9» 
55000 ” 92,50 „ 
60000 _„, IIO,00 ,‚, 
65000 ,„, 127,00 „ 
70000 „, 145,00 „ 
75000 ,„ 162,50 ,„ 
80000 ,» . 2 2. 20.0. .180,00 $„, 
85000 „ 197,50 „ 
90000 „, 215,00 ,„ 
9500 232,50 » 
100000 „ 250,00 ,„ 


Bei Vermögen über 100000 Mk. steigt dann der 


Wehrbeitrag schon sehr erheblich. 


Einige Zahlen mögen im folgenden dieses zeigen: 
Bei 150000 Mk. Vermögen beträgt der Wehrbeitrag 
500 Mk., bei 200000 Mk. Vermögen 750 Mk., bei 
300000 Mk. Vermögen 1450 Mk., bei 400000 Mk. Ver- 
mögen 2150 Mk. und bei 500000 Mk. Vermögen 2850 Mk. 
Bei noch höheren Vermögen steigt die Abgabe bis 
100000 Mk. für je 1000 Mk. Vermögen bereits um den 
Betrag von 8,50 Mk., so dass der Wehrbeitrag bei einem 


wo. Een. 
— 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. u 14 





Vermögen von 600000 Mk. bereits 3700 Mk., bei 
800000 Mk. 5400 Mk. und bei 1000000 Mk. 7100 Mk. 
ausmacht. Bei Vermögen über 1000000 Mk. steigt er 
bis zu 2000000 Mk. für je 1000 Mk. Vermögen um 
ıı Mk. mehr. Wie aus der Uebersicht hervorgeht, hat 
das Gesetz die Millionenvermögen stark, die mittleren 
Vermögen schwächer und die kleinen Vermögen bis zu 
50000 Mk. nur gering getroffen. 

Das Vermögen der Wehrbeitragspflichtigen wird 
nach dem Stande des 31. Dezember 1913 berechnet, 
welcher Tag für das Gesetz den Ausschlag gibt; er gilt 
als der sogen. „Stichtag “. 

Die Wehrbeitragsabgabe, werde sie vom Einkommen, 
werde sie vom Vermögen erhoben, wird nicht mit einem 
Male gefordert, sondern ist vom Gesetz auf 3 Jahre 
verteilt worden, nämlich auf die Jahre 1914, I9I5 und 
1916. Den Wünschen von Handel und Industrie Rech- 
nung tragend, ist nicht der Januar gewählt worden, 
sondern das Gesetz bestimmt in seinem $ 5ı, dass die 
Abgabe zu einem Drittel mit der Zustellung des Veran- 
lagungsbescheides an sich fällig und binnen 3 Monaten 
zu entrichten ist. Das zweite Drittel ist dann bis zum 
ı5. Februar ıgı5 und das letzte Drittel bis zum 
15. Februar 1916 zu entrichten. 

Was als Vermögen im Sinne des Gesetzes anzu- 
sehen ist, bestimmt das Gesetz in seinem $ 2 und 
folgenden im einzelnen sehr genau. Hier sollen nur 
die Grundzüge Erwähnung finden: Als Vermögen gilt 
nach dem Gesetz das gesamte bewegliche und unbe- 
wegliche Vermögen nach Abzug der Schulden. 

Das Gesetz teilt dieses Vermögen ein in Grund- 
vermögen, Betriebsvermögen und Kapitalvermögen. 
Unter Grundvermögen versteht das Gesetz vornehmlich 
die Grundstücke einschliesslich Zubehör, unter Betriebs- 
vermögen das dem Betriebe der Landwirtschaft, des 
Bergbaues oder eines Gewerbes dienende Vermögen. 
Alles sonstige Vermögen des Beitragspflichtigen fasst 
das Gesetz unter dem Sammelnamen Kapitalvermögen 
zusammen. 

Die Hauptfälle des Kapitalvermögens bilden nach 
%35 des Gesetzes die verzinslichen und unverzinslichen 
Kapitalforderungen jeder Art, Aktien- und Geschäfts- 
anteile, bares Geld, Banknoten und Kassenscheine, der 
Kapitalwert der Rechte auf Reuten und andere wieder- 
kehrende Leistungen sowie noch nicht fällige Ansprüche 
auf Lebens- und Rentenversicherungen. 

Zu bemerken ist, dass Möbel und Hausgeräte nach 
$ 7 des Gesetzes nicht als Vermögen gelten sollen, mit- 
hin einer Wehrbeitragsabgabe nicht unterliegen. 


Bei Grundstücken wird im allgemeinen der gemeine 
Wert der Veranlagung zugrunde gelegt. Jedoch kann 
nach 8 17 des Gesetzes auf Antrag bei Grundstücken, 
welche dauernd landwirtschaftlichen Zwecken zu dienen 
bestimmt sind, sowie bei bebauten Grundstücken, welche 
Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken dienen sollen, 


der Ertragswert der Veranlagung zugrunde gelegt 
werden. Hinzukommen muss freilich, dass bei den 
genannten Grundstücken die Bebauung und die Be- 
nutzung der ortsüblichen Bebauung und der ortsüblichen 
Benutzung entspricht. 


Bei landwirtschaftlichen Grundstücken gilt als Er- 
tragswert das 25fache des Reinertrages, welchen die 
Grundstücke nach ihrer wirtschaftlichen Bestimmung 
bei ordnungsmässiger Bewirtschaftung mit entlohnten 
Arbeitskräften nachhaltig gewähren können. 


Bei den städtischen Grundstücken zu Wohnzwecken 
oder zu gewerblichen Zwecken gilt als Ertragswert das 
a5 fache des Miets- oder Pachtvertrages, welcher in den 
letzten 3 Jahren durchschnittlich erzielt worden ist oder 
im Falle der Vermietung oder Verpachtung hätte er- 
zielt werden können. 


Von dem so ermittelten Betrage wird bei bebauten 
Grundstücken an Unkosten der Betrag abgezogen, 
welcher für Instandhaltungskosten oder sonstige Neben- 
leistungen nachgewiesen werden kann. Ergibt dieser 
Betrag lediglich ein Fünftel, so ist ein weiterer Nach- 
weis nicht erforderlich. Uebersteigen die Instand- 
haltungskosten oder die sonstigen Nebenleistungen den 
Satz von einem Fünftel, so verlangt das Gesetz aus- 
drücklich den Nachweis hierfür und die Belege. 


Auch hier mag ein Beispiel zur Erläuterung dienen: 
Der Mietsertrag eines Hauses sei auf 5000 Mk. ange- 
nommen. Für Zentralheizung und Warmwasser sollen 
jährlich soo Mk. verbraucht und gezahlt werden, 
während sich die Instandhaltungskosten des Hauses 
gleichfalls auf jährlich soo Mk. belaufen sollen. Ist 
nun die Zentralheizung als Nebenleistung anzusehen, 
so gilt auch ihre Vergütung als Miete. Es würde mit- 
hin zum Mietsrobertrag des Hauses von 5000 Mk. noch 
der Betrag von 500 Mk. hinzukommen. Nebenleistungen 
und Reparaturkosten betragen in diesem Beispiel zu- 
sammen 1000 Mk. 


Nach der gesetzlichen Bestimmung ist auf jeden 
Fall ein Fünftel abzuziehen. Vorliegend würden also 
nicht nur die tatsächlich verwandten 1000 Mk. abzieh- 
bar sein, sondern I1ıoo Mk. (5500 Mk.: 5). Als Rein- 
ertrag des Hauses würde mithin die Summe von 
5500 Mk. — ııoo Mk. gleich 4400 Mk. gelten. Dieser 
Betrag, mit 25 multipliziert, ergibt dann den Ertrags- 
wert des Hauses. 


Ist dagegen die Heizung keine Nebenleistung, 
sondern steckt sie in dem zu zahlenden Mietsbetrage 
von vornherein, so ist der Reinertrag 5000 — Iooo Mk. 
(nämlich für Nebenleistungen und Instandhaltungs- 
kosten zusammen) gleich 4000 Mk. Um den Ertrags- 
wert zu erhalten, müsste diese Zahl mit 25 multipliziert 
werden. Im letztgenannten Beispiele würde sich der 
Ertragswert des Hauses mithin auf I0O0000 Mk. stellen. 

(Fortsetzung folgt.) 





t4 PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. 


.. “Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 
I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Orundner, 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift- 
führer: Carl Bandiow, Berlin S., Gitschiner Str 64, Amt er gt 
— Für Kasse elegenheiten: Reinhold Schumann, Berlin .5, 
Krappstr. 12. — Bibliothek: 0. Sesgert, Berlin NO. 18, Gr. Frank- 
furter Str. 71, Amt Königstadt 2646. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, 
Berlin S. 59, Fichtestr. 13, Amt Moritzplatz 6391. — Sterbekasse 
des C.V.: Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130. 
Besondere Veranstaltung — nur für die Mitglieder 
des Vereins, 

am Donnerstag, den 8. Januar, 

pünktlich nachmittags 6 Uhr, 
im Chemiegebäude der Königl. Technischen 
Hochschale in Charlottenburg, Berliner Str. 172, 


im Hörsaal des Photochemischen Laboratoriums. 


I. „Unser Mond‘, Projektionsvortrag, Aufnahmen 
des Photochemischen Laboratoriums. Vortragen- 
der: Herr Professor Dr. Adolf Miethe. 

2. „Mimisch-psychologische Studien mit 
Reisszeug und Kamera“. Vortrag mit Pro- 
jektion von Herrn Professor Dr. W. Scheffer. 


Um 5!/, Uhr: Füährung durch die Räume des 
Photochemischen Laboratoriums der Königl. 
Technischen Hochschule durch Herrn Pro- 
fessor O. Mente. 


Da der obenbezeichnete Hörsaal für nur 58 Per- 
sonen-Sitzplätze bietet, sind Einlasskarten nur in be- 
schränkter Anzahl beim Vorsitzenden des Vereins, 
Herrn Hofphotograph PaulGrundner, Berlin W.5o, 
Neue Bayreuther Strasse 7 (Telephon: Amt Lützow, 


4700), erhältlich. 
Der Vorstand. 


l.A.: Carl Trieb, II. Schriftführer. 


Voranzeige! 
Hauptversammlung: Donnerstag, den ı5. Januar. 
Tagesordnung wird noch bekanntgegeben. 


> 


Photographen-Zwangsinnung im Bezirk 
der Stadt- und Landkreise Duisburg, 
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Ober- 
hausen und Mülheim a. Ruhr. 

Die Gründungsversammliung der Photographen- 
Zwangsinnung findet am Montag, den s. Januar, 
nachmittags s'/, Uhr, im Restaurant „Reichskrone“ 
in Duisburg (Ecke Königstrasse und Kuhlenwall) 
statt. Hierzu werden sämtliche Kollegen, besonders 
auch diejenigen, welche keine Gehilfen beschäftigen, 
ergebenst eingeladen. 


Nordwestdeutseher Photographen - Bund 
(E. Y.). 
Sitzs Bremen. 
Wir wünschen unsern Mitgliedern und regen Mit- 
arbeitern an unsern Bestrebungen ein gesegnetes 1914. 


Möchten bei dieser Gelegenheit die Neueinrichtung 
(laut Bestimmung unserer letzten Bundesversammilung), 
Vorträge und praktische Fachkurse unter der 
Obhut des Bundes in Erinnerung bringen, zu welcher 
sich die nachfolgenden Fachleute bereit gefunden: 


Aug. Wilhelm Albrecht, Rudolph Dähr- 
koop, Bernhard Günther, August Grienwaldt, 
Gustav Haertwig, Hermann Kapps, Professor 
Alfred Krauth, Ernst Lohöftener, Rudolf 
Lichtenberg, Professor O. Mente, Franz Rompel, 
FR. Schensky, Dipl.-Ing. Hans Schmidt, Friedr. 
Schroeder, Hans Utecht. 

Anfragen und Prospekte durch den Vorsitzenden. 

Der Vorstand. 


Die Bitte um Unterstützung für einen durch Krank- 
heit in Not geratenen Kollegen ist trotz der Weibnachts- 
arbeit nicht gänzlich ohne Erfolg geblieben. Den 
Spendern in der Not im Namen des Empfängers herz- 
lichsten Dank, Gruss und Handschlag. 

L.A.: Grienwaldt, Vorsitzender. 


Ey 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe des Gewerbekammerbexirks 
Chemnitz. 

Sitz: Chemnitz 1. $. 

Die nächste ordentliche Innungsversammlung findet 
in Chemnitz statt, und zwar am Mittwoch, den 
14. Januar, abends 6 Uhr, im Handwerker-Vereinshaus, 
Herrenstrasse. Tagesordnung folgt. 

Anträge müssen bis 10. Januar im Besitze des 
Obermeisters, Herrn Joh. Niclon, Chemnitz, Carola- 
strasse, sein. 

Der Vorstand. 


Paul Papesch, I Schriftführer. 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadtbezirken München 
' und Pasing. 

Die Königl. Regierung von Oberbayern erlässt 
unterm 10. Dezember 1913 nachstehende Verfügung, 
betretfend Neuordnung der Sonntagsruhe im Photo- 
graphengewerbe. 


L In teilweiser Abänderung des Abschnittes I, 
Buchstabe k, der auf Grund des $ ı05e, Abs. I, der Ge- 
werbeordnung erlassenen Regierungsbekanntmachung 
vom 27. März 1895 (Kr.-A.-BlL S. 23) wird für den Stadt- 
bezirk München die Beschäftigung von Arbeitern im 
Photographengewerbe gestattet: 

ı. An den letzten vier Sonntagen vor Weihnachten 
zum Zwecke der Aufnahme von Portıäts, des 
Kopierens und Retouchierens in der Zeit von 
9 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 18 





2a. An allen übrigen Sonn- und Festtagen zum Zwecke 
der Aufnahme von Porträts in der Zeit vom 
ı. April bis 30. September von ı0 Uhr vormittags 
bis 2 Uhr nachmittags und in der übrigen Zeit 
des Jahres von ı0 Uhr vormittags bis 3 Uhr 
nachmittags. 


Diese Ausnabme findet keine Anwendung auf die 
beiden Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage und 
den Neujahrstag. 

Bedingung: Wenn die Sonntagsarbeiten länger 
als 3 Stunden dauern, so sind die Arbeiter entweder an 
jedem dritten Senntag für volle 36 Stunden, oder an 
jedem zweiten Sonntag mindestens in der Zeit von 
6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, oder in jeder Woche 
während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und 
zwar spätestens von ı Uhr nachmittags ab, von jeder 
Arbeit frei zu lassen. 

Den Arbeitern ist die zum Besuche des Gottes- 
dienstes erforderliche Zeit, mindestens aber an jedem 
dritten Sonntag freizugeben. 

II. Gleichzeitig wird auf den Antrag von zwei 
Dritteln der beteiligten Gewerbebetreibenden gemäss 
$41b der Gewerbeordnung für den Stadtbezirk München 
bestimmt, dass an Sonn- und Festtagen im Photo- 
graphengewerbe ein Betrieb nur insoweit stattfinden 
dart, ale Ausnahmen von den in $ ıo5b, Abs. I, der 
Gewerbeordnung getroffenen Bestimmungen unter I 
dieser Entschliessung zugelassen sind. 

Die in I und II erlassenen Anordnungen treten 
mit dem 25. Dezember 1913 in Wirksanıkeit. 

Den weitergehenden Anträgen der Beteiligten, 
weiche den Beginn der Sonntagsarbeit ab 9 Uhr vor- 
mittags und die Beschäftigung von Arbeitern ausser 
den in I, Ziffer ı und 2 festgesetzten Stunden bei vorher 
bestellten Aufnahmen ausserhalb der Geschäftsräume 
betreffen, konnte keine Folge gegeben werden. 

von Halder. 


Auf Grund dieses Erlasses müssen demnach an 
den beiden Weihnachts-, Oster- und Pfingst- 
leiertagen und am Nenjahrstag alle Betriebe, 
die sich mit der Herstellung von Photographien von 
irgend welcher Form befassen, vollständig ge- 
schlossen sein. Ausserdem tritt die weitere Neuordnung 
der Sonntagsruhe für alle photographischen Be- 
triebe ebenfalls schon ab 25. Dezember 1913 in 
Kraft. Im Winterhalbjahr, das ist ab ı. Oktober bis 
31. März, dürfen sämtliche Betriebe geöffnet sein von 
ıo Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags; im Sommer- 
hbalbjahr (vom ı. April bis 30. September) von ıo Uhr 
vormittags bis 2 Uhr nachmittags. UVebertretungen 
können mit Geldstrafen bis zu 600 Mk. oder ent- 
sprechenden Haftstrafen geahndet werden. Plakate für 
die Schaukästen sind beim Obermeister J. Einsiedel, 
Wiener Platz 2, III, und beim Schriftfährer H. Möller, 
Augustenstrasse 75, IV., in Empfang zu nehmen. 


Julius Einsiedel, Obermeister. 
u 


Personalien. 

Herr Karl Zelesny in P&cs, Hofphotograph Sr. 
k. u. k. Hoheit Erzherzog Josef, ist nach langem 
schweren Leiden am 22. Dezember gestorben. — Ferner 
starben: Herr Rudolf Perimann, Pirektor der Ver- 
einigten photographischen Industrien Langer &Comp., 
F. Hrdliczka, Gesellschaft m. b. H., in Wien, sowie 
Herr Photograph Ernst Jentsch im 65. Lebensjahre 


in Neisse. 
nr 120 


Kleine Mitteilungen. 

— Bei der Landesprüfungskommission Dessau I 
für Photographen wurden zu Mitgliedern gewählt: Hof- 
photogrsph Adolf Hartmann- Dessau, Hofphoto- 
graph Peter Clasen- Dessau, Hofphotograph Alex. 
Körner-Zerbst; zu stellvertretenden Mitgliedern: Hof- 
photograph Robert Urbach-Köthen, Hofphotograph 
Paul Frost-Köthen, Photograph Rudolf Mandler- 
Bernburg. 


— Einen Abreisskalender für ihre Kundschaft hat 
die bekannte Firma Trapp & Münch, G.m.b. H,, 
Friedberg (Hessen) herstellen lassen und versandt. Der 
Kalender ist nett ausgeführt und erinnert in seinem 
Aufdruck an die wichtigsten Erzeugnisse der Trapp 
& Münchschen Fabrik, die sich einen ausgezeichneten 
Ruf erworben haben und namentlich von den nach 
künstlerischer Vervollkommnung strebenden Fachleuten 
viel verwendet werden. Es sei bei dieser Gelegenheit 
daran erinnert, dass auch Trapp & Münch ausfähr- 
liche Preislisten umgehend und kostenfrei jedem Inter- 


essenten übersenden. 
un 2 2 zum 


Patente. 


KL 57. Gruppe 18. Nr. 261161 vom 16. November 1912. 
Compagnie Gentrale des Etablissements Path€ Fräres 
Phbonographe et Cin&matographe in Paris. 


ı. Verfahren zur Erzeugung von staubförmigen 
Körnchen aus gefärbten Harz- oder anderen kolloidalen 
Lösungen für die Buntphotographie, da- 
durch gekennzeichnet, dass die Zerstäu- 
bung der Lösungen in der Achsenrichtung 
eines senkrecht mit abnelımender Ge- 
schwindigkeit aufsteigenden Stromes eines '' 
gasförmigen Stoffes erfolgt. 

3. Vorrichtung zur Ausübung des Ver- 
fahrens nach den Ansprüchen ı und 2, 
gekennzeichnet durch übereinander an- 
geordnete, bauchig erweiterte Zylinder- 
körper 9 von jeweilig grösserem lichten 
Durchmesser als die tiefer liegenden Körper, 
deren jeder mit einem engen und sich 
wieder erweiternden Teil zo in den darüber befindlichen 
Zylinder oberhalb von dessen Boden einmündet und 
in deren untersten Zylinder 6 eine Zerstäubervorrichtung 
z, 2, 3 für die gefärbte Lösung eingebaut ist. 


u 





16 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Büehersehau. 

Die Technik der Retouche, von Emil 
Schönewald. Verlag des „Photograph‘“ (L. Fern- 
bach), Bunzlau Preis 4 Mk. 

In bezug auf die Wertschätzung der Retouche hat 
die neuere Zeit manche Wandlungen mit sich gebracht, 
und es muss vorweg betont werden, dass der Autor 
dieses Buches insofern die goldene Mittelstrasse hält, 
als er weder zu den Ultramodernen, welche überhaupt 
jedes Retouchieren verdammen, noch zu denjenigen 
gehört, die der Retouche einen übertriebenen Wert bei- 
messen, oder denen sie gewissermassen Selbstzweck ist. 

Mit feinem Gefühl weist er dieser manuellen Technik 
den ihr gebührenden Platz bei der Herstellung photo- 
graphischer Bilder (Negativ und Positiv) und beschreibt 
in leichtverständlicher Weise die technischen Hilfsmittel, 
weiche die Ausführung der Retouchearbeiten ermög- 
lichen und erleichtern. Da insbesondere alle Positiv- 
verfahren in das Reich der Betrachtung gezogen werden, 
so wurde für die erschöpfende Behandlung des Themas 
ein ziemlich starker Band notwendig. 

Den Originalen, welche als Beilagen fungieren, 
hätte man wohl eine etwas bessere autotypische Wieder- 
gabe wünschen mögen; nichtsdestoweniger ist der Wert 
dieser Publikation nur anzuerkennen. Me. 


— 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 5. Herr H.W. Die Anfrage betrifft Auf- 
nahmen von Strichzeichnungen auf Entwicklungspapier. 
Die Zeichnungen sind seitenverkehrt auf Schabpapier 
ausgeführt und die Striche stehen rein weiss auf 
schwarzem Grund. Die Aufnahmen sollen auf ein 
feines, mattes oder glänzendes, weniger empfindliches, 
d. h. kontrastreich und hart arbeitendes Bromsilber- 
papier gemacht werden. Die Beleuchtung der Zeich- 
nungen erfolgt mit Quecksilberdampflampen, und die 
Expositionszeit kann, wenn erforderlich, mehrere Mi- 
nuten betragen. Die Hauptsache ist, dass die Stiche 
in gestochenuer Schärfe und tiefschwarz auf rein 
weissem Papier erscheinen. Welche Firmen stellen 
ein solches Entwicklungspapier her, und welche Ent- 
wicklerzusammensetzung ist für diesen Zweck die 
geeignetste? — Ist es von Nachteil, wenn das Papier, 
damit es plan aufliegt, hinter schwaches Glas, jedoch 
im Fokus zu liegen kommt und die Aufnahme somit 
durch Glas erfolgt? 

Antwort su Frage 5. Für diesen Zweck dürfte 
jedes Gaslichtpapier etwa gleich geeignet sein, wenn 
richtig verfahren wird, und zwar dürfte in diesem Falle 
etwa folgendes Verfahren zweckmässig einzuschlagen 
sein. Bei der hohen Lichtstärke der Quecksilberdampft- 
lampe würden im durchfallenden Licht Belichtungs- 
zeiten von wenigen Sekunden auslangen. Man würde 
wohl sogar zweckmässig die Beleuchtung indirekt vor- 
nehmen können, d.h, durch die Quecksilberlampe einen 
weissen Bogen beleuchten und mit diesem erst das 


Schabpapier anstrahlen, weil dann eine gleichmässigere 
Beleuchtung zu erzielen ist. Die Expositionszeit muss 
so bemessen werden, dass nur die hellen Striche auf 
das Papier wirken und die Entwicklung muss mit einem 
möglichst hart arbeitenden Entwickler im Interesse der 
Erzielung grösstmöglichster Kontraste vorgenommen 
werden. Für Gaslichtpapier eignet sich ein ganz ge- 
wöhnlicher Hydrochinonpottasche-Entwickler zu diesem 
Zweck trefflich. Die Zusammensetzung des Entwicklers 
ist folgende: 


Wasser & Ana ur Ar ı Liter, 
schwefligsaures Natrium . 40 8, 
Pottasche 75» 
Hydrochinon . IO— 128g. 


Selbstverständlich muss das Objektiv vorzüglich 
scharf zeichnen, und ein Reproduktionsobjektiv ist für 
diesen Zweck wohl am meisten zu empfehlen. 

Gegen ein Anlegen des Papiers an eine Spiegel- 
glasplatte in der Kamera dürfte kaum etwas einzuwenden 
sein, vorausgesetzt natürlich, dass sorgfältig fokusiert 
wird. Selbstverständlich muss eine solche Anlegeplatte 
dann vollkommen kratzenfrei sein, da die schwächsten 
Kratzen sich im Negativ ebenso scharf markieren, wie 
die Striche. Bei der Reproduktion ist zwecks Er- 
reichung der grössten Schärfe noch erforderlich, dass 
dae Objektiv nicht zu weitgehend abgeblendet wird; 
eine Abblendung auf /|a5 etwa wird wohl die besten 
Resultate geben. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage 5. Herr K. K. in F. ı. Eine Firma, bei 
der ich früher in Arbeit stand und die mich verklagt 
hatte, hatte bei mir durch einen Kriminalbeamten 
Haussuchung vornehmen lassen, bei der mir gebörige 
Sachen beschlagnahmt worden sind. Die Klage ist 
bereits geit einem Vierteljahr entschieden, ich habe aber 
mein Eigentum immer noch nicht zurückbekommen. 
Welche Schritte muss ich zur Wiedererlangung meines 
Eigentums unternehmen ? 

2. Ein von mir ausgearbeitetes Druckverfahren, 
das aber nicht patentiert und schon bei einigen Firmen 
im Gebrauch ist, möchte ich öffentlich zum Verkauf 
in Zeitungen anbieten. Kann ich dies und kann ich 
für mein Verfahren Bezahlung verlangen, wenn ich es 
in einem Geschäft auf Wunsch einrichte? 

Antwort su Frage 5. ı. Beschlagnahmte Gegen- 
stände sind, falls nicht Ansprüche Dritter entgegen- 
stehen, nach Beendigung der Untersuchung, und ge- 
eignetenfalls schon vorher, von Amts wegen zurückzu- 
geben, ohne dass es eines Urteils hierüber bedarf 
(vergl. 8 ııı der Strafprozessordnung),. Wenden Sie 
sich also wegen Rückgabe der beschlagnahmten Sachen 
an das Gericht, welches sich mit der Sache befasst 
hatte. Im übrigen ist Ihnen die Geltendmachung 
Ihrer Rechte auch im Zivilverfahren vorbehalten. 

Antwort 2. Mit Ihrem Verfahren, das weder Patent- 
noch Musterschutz hat, können Sie nach Belieben 
schalten und walten. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A. Miethe in Berlin -Halenseoe. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 


Nr. 3. 


Rundsehau. 


— Kalte Dunkelzimmer. Bei dem milden 
November- und Dezemberwetter hatte man unter 
niedrigeren Temperaturen nicht zu leiden, je- 
doch die strengeren Wintertage werden bald 
folgen, und dann ist für eine angemessene Er- 
wärmung der Dunkelkammer, resp. der Vorrats- 
lösungen im Laboratorium usw., Sorge zu tragen. 
Man ist leicht geneigt, das langsame Erscheinen 
des Bildes auf Konto einer Unterexposition zu 
setzen, während in Wirklichkeit die zu kalte 
Entwicklerlösung die Schuld trägt. Man treffe 
beizeiten Fürsorge zur Beheizung der Dunkel- 
zimmer, und sobald sich eine niedrigere Tempe- 
ratur bemerkbar macht, schaffe man einen ge- 
nügend grossen Kübel mit etwas angewärmtem 
Wasser zur Stelle, damit die Bereitung von 
Lösungen, Verdünnen derselben usw. flott und 
zweckmässig erfolgen kann. Man denke daran, 
dass auch das Fixierbad bei Kälte langsamer 
wirkt, im Zusammenhang damit steht das Bild- 
resultat; eine eventuell spätere Quecksilberver- 
stärkung stellt ein gründliches Fixieren sowie 
Auswässern des Negativs zur Bedingung. Die 
üblichen ıo Minuten, selbst bei Gebrauch eines 
frisch angesetzten Fixierbades, werden bei Kälte 
unzureichend sein. Das Nachwerfen einer Hand- 
:voll Fixiernatron in die Lösung — im Falle 
das Fixieren zu langsam geht — und womög- 
lich noch Woasserzusatz unmittelbar aus der 
Leitung ist auch nicht das richtige; man ver- 
gisst, dass beim Lösen des Fixiernatrons eine 
wesentliche Temperaturerniedrigung statthat. Das 
Rationellste bleibt, für steten Vorrat von tem- 
periertem Wasser zu sorgen und auch den Ent- 
wickler selbst entsprechend zu behandeln. (Nach 

„British Journal“.) 

— Gelbfolien für Autochromplatten. 
Nachdem über die früheren Gelbfilter der Firma 
Lumiere bisweilen wegen nicht ausreichender 
Parallelität der Scheiben geklagt worden ist, 
stellt die Firma in Verbindung mit der optischen 
Anstalt Busch jetzt Autochromfilter her, bei 
denen eine von Lumi£re exakt gefertigte Gelb- 
folie zwischen zwei planparallelen Glasplättchen 
eingelegt wird. 

Bei dieser Gelegenheit sei darauf aufmerk- 
sam gemacht, dass eine bildverschlechternde 
Wirkung bei nicht ganz tadellosen Filtern sich 


7. Januar. 


IgIA. 


[Nachdruck verboten.) 
besonders bemerkbar macht, wenn sie unmittel- 
bar vorn am Objektiv aufgesteckt werden. Bei 


"Anbringung dicht vor der Platte stören kleinere 


Fehler so gut wie gar nicht, aber es erwächst 
der Nachteil, abgesehen von Aenderung der 
Scharfeinstellung, dass man grössere Scheiben: 
formate benötigt. (Nach Eders Jahrbuch 1913.) 

— Blautonung. Otto Pfenninger em- 
pfieblt in Eders Jahrbuch die nachfolgend 
beschriebene Blautonung mit voraufgehender 
Bleichung für Bromsilberpapierkopien und Dia- 
positive. Die Vorschrift soll sicherer und gleich- 
mässiger arbeiten, als die früheren entsprechen- 
den Formeln. 

Das Bild wird zunächst in folgendem Bade 
gebleicht: 


Lösung von rotem Blutlaugensalz 


(dreiprozentige) . . . 100 ccm, 
Lösung von Natriumkarbonat (zehn- 
prozentige) . . 10: 
Lösung von Ammoniumnitrat (zehn- 
prozentige) . . IQ ,„ 
Lösung von Natriumchlorid (zehn- 
prozentige) . . . „ Io 


Das Gemisch zersetzt sich ins. bleibt 
aber für eine halbe Stunde gebrauchsfähjg. 
Das Bild ist vor der Bleichung betreffs gleich- 
mässiger Einwirkung kurz zu wässern. Das 
Bild wird hellgraubraun gebleicht. Das obige 
Badquantum reicht zur Bleichung von 24 Kabinett- 
bildern hin. 

Nach der Bleichung folgt Wässerung und 
dann die Blautonung mit einem Bade von: 


Bromkalium - Lösung _(drei- 
prozentige) . Ioccm, 
Essigsäure (zehnprozentige) . I0 „ 
Ammoniumeisenalaun- Lösung 
(dreiprozentige) . . . . 40 „ 
Letzteres Bad zersetzt sich ziemlich schnell, 
es ist nur für zwölf Kabinettbilder ausreichend. 
Nach der Tonung ist gründlich zu wässern. Zum 
Schluss werden die Bilder in einer fünfprozentigen 
Fixiernatronlösung nachfixiert (5 Minuten), ge- 
wässert, geklärt (2 Minuten in einprozentiger 
Schwefelsäurelösung) und wieder kurz gewässert. 
Die Bilder müssen für diesen Tonungs- 
prozess kräftig entwickelt worden sein. 


3 


18 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Erläuterungen und Beiträge zum Wehrbeitragsgesetz., 
(Hervorgegangen aus dem Vortrage von Rechtsanwalt Dr. Ernst Brassat 
in der Versammlung des Photographischen Vereins zu Berlin am 13. November 1913.) 


(Fortsetzung.) 


In der Regel wird jedoch die Angabe des Ertrags- 
wertes für städtische Mietshäuser kaum praktisch er- 
scheinen, weil der Beitragspflichtige wohl stets dabei 
besser fahren wird, statt des Ertragswertes den ge- 
meinen Wert zu wählen. Denn zu betonen bleibt, es 
kommt für das Gesetz nicht darauf an, welche Mieten 
in den letzten 3 Jahren wirklich erzielt worden sind, 
sondern nur darauf, welche Mieten hätten erzielt werden 
können, auch wenn die Wohnungen infolge Nichtver- 
mietung leer stehen bleiben. 


Auch noch aus einem anderen Gesichtspunkte 


heraus dürfte sich die Angabe des gemeinen Wertes 
empfehlen. Bei jedem Grundstücke tritt naturgemäss 
trotz ständiger Instandhaltung eine allmähliche Ent- 
wertung ein. Diese Eutwertung wirkt immer auf den 


gemeinen Wert ein, da ein neues Gebäude stets einen 


höheren Wert aufzuweisen hat als ein schon längere 
Zeit stehendes Haus. Nach dem Wehrbeitragsgesetze 
dürfen nun bei der Berechnung des Ertragswertes diese 
Umstände nicht berücksichtigt werden, vielmehr ist 
einzig und allein der durchschnittliche Mietsertrag mass- 
gebend. 

Erklärt sich der Beitragspflichtige in der Erklärung 
nicht, ob der gemeine Wert oder der Ertragswert zu- 
grunde gelegt werden soll, so wird er nach der gesetz- 
lichen Bestimmung mit dem Ertragswerte zur Abgabe 
herangezogen. Jedenfalls hat er nach dem Ablaufe der 
Frist keinen Anspruch mehr darauf, dass die Veran- 
lagungsbehörde seinen Wünschen auf Zugrundelegung 
des gemeinen Wertes Rechnung trägt. 

-Für die Mehrzahl der Beitragspflichtigen wird die 
Frage von Bedeutung sein, iu welcher Höhe die Wert- 
papiere zunı Wehrbeitrage herangezogen werden. 

Für den regelmässigen Fall, dass die Wertpapiere 
einen Börsenkurs haben, bestimmt das Gesetz, dass die 
Wertpapiere mit dem Kurswerte vom 31. Dezember 1913 
angesetzt werden sollen, und wechselt an diesen Tage 
der Kurs, so soll der letzte Tageskurs massgebend sein. 
Andere Kapitalforderungen sind regelmässig mit dem 
Nennwerte anzusetzen, desgleichen auch die Schulden. 

Ausser Ansatz bleiben nur solche Forderungen, 
welche nicht beigetrieben werden können. Diese kann 
der Schuldner wohl in sein Schuldkonto aufnehmen; 
dagegen steht es dem Gläubiger frei, dieselben ausser 
Ansatz zu lassen. 

Endlich sieht das Gesetz in $ 33 noch einige Er- 
mässigungen vor, welche jedoch von ziemlich unter- 
geordneter Bedeutung sind. So bestimmt es, dass sich 
der Wehrbeitrag bei Pflichtigen, deren Vermögen den 
Betrag von Iooooo Mk. oder deren Einkommen den 
Betrag von 10000 Mk. nicht übersteigt, für das dritte 
und jedes folgende Kind um 5 vom Hundert des Wehr- 
beitrages ermässigen solle. Demnach treten für den 
Unterhalt der beiden ersten Kinder überhaupt keine 
Ermässigungen ein, und für jedes fernere Kind können 
nur 5 Prozent abgezogen werden. 


[Nachdruck verboten.) 
Nehmen wir an, das Vermögen des Pflichtigen be- 
trage 100000 Mk., so stellt sich der zu zahlende Wehr- 
beitrag auf 250 Mk. Für den Unterhalt des dritten 
Kindes sind mithin 12,50 Mk. (nämlich 5 X 2,5) abziehbar. 
Auf 3 Jahre verteilt, ist der Abzug within nicht weiter 
erheblich zu nennen. 

Eine fernere Ermässigung tritt nach dem Gesetze 
ein, wenn Söhne der Dienstpflicht beim Heer oder in 
der Flotte genügt haben. Auch wenn die Abieistung 
der Dienstpflicht in den Jahren 1914, IgI5 und 1916 
erfolgt, soll die Vergünstigung noch gewährt werden. 
Die Vergünstigung besteht darin, dass sich der Wehr- 
beitrag für den dritten und jeden ferneren Sohn um je 
ıo Prozent ermässigt. Auch hier besteht indes eine 
Vermögens- bezw. Einkommengreuze. Die Vergünsti- 
gung kommt nur denjenigen zugute, welche ein Ver- 
mögen von nicht mehr als 200000 Mk. oder ein Ein- 
kommen von nicht mehr als 20000 Mk. haben. 

Es bleibt noch die Frage zu erörtern, wie es mit 
der Wehrbeitragsabgabe steht, wenn sich das Vermögen 
in den 3 Jahren erheblich verkleinert oder das Ein- 
kommen verringert. Bleibt dann die Abgabe noch in 
der früheren Höhe bestehen? Der $ 31, Abs. 4, des Ge- 
setzes geht allerdings davon aus, dass in der Regel 
alles beim alten bleiben soll. Eine Ermässigung greift 
mithin nicht Platz. Nur in dem Ausnahmefalle, dass 
nachgewiesen werden kann, das Vermögen habe sich 
seit der Zeit der Erhebung des ersten Drittels des 
Wehrbeitrages um mindestens 40 Prozent verringert, ist 
eine dem verbliebenen Einkommen entsprechende Er- 
mässigung zu gewähren. Voraussetzung ist mithin, 
dass in der Zwischenzeit der Beitragspflichtige fast sein 
halbes Vermögen verloren haben muss, und dieses der 
Bekörde einwandsfrei nachweisen kann. Aber auch für 
diesen Fall tritt eine Ermässigung nicht ohne weiteres 
in Kraft, sondern wird dem Beitragspflichtigen nur auf 
seinen speziellen ausdrücklichen Antrag gewährt. 

Der Wehrbeitrag ruht auf dem Vermögen und 
lastet auf dem Einkommen. Er trifft daher stets den 
Eigentümer des Vermögens bezw. den Nutzniesser des 
Einkommens. Auch wenn das abgabepflichtige Ver- 
mögen der Nutzniessung eines anderen unterliegt, so 
zieht das Reich den Wehrbeitrag vom Vermögen doch‘ 
stets vom Eigentümer desselben ein. Freilich steht 
nichts im Wege, dass durch Parteivereinbarung unter 
den Interessenten ein anderes bestimmt werden kann. 

Unterstellen wir, der Vater habe die Nutzniessung 
am Frauengut und am Kindesvermögen, so ist es durch- 
aus angängig, dass der Vater bei der Behörde den 
Antrag stellt, der gesamte Wehrbeitrag solle von ihm 
allein erhoben werden. Diese private Abmachung ändert 
aber daran nichts, dass die Behörde Frau und Kind 
als Eigentümer der Vermögen und den Vater nur als 
Nutzniesser anzusehen hat. 

Die Folge davon ist die, dass die beiden Vermögen 
für die Wehrbeitragsabgabe zu haften hätten, falls der 


“ PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 19 
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Vater keine Zahlung leisten würde, und eine weitere 
Folge ist die, dass die beiden Vermögen getrennt ver- 
anlagt werden, weil es sich um zwei verschiedene Eigen- 
tämer von Vermögenmassen handelt. 


Von diesem Grundsatze macht das Gesetz nur eine 
Ausnahme für die Vermögensmassen der beiden Ehe- 
gatten. Nach $ ı3 werden hier, abweichend von der 
Regel, die beiden Vermögen zusammengerechnet, sofern 
die Ehegatten nicht dauernd voneinander getrennt 
ben, und das Gesetz hebt noch insbesondere hervor, 
dass die beiden Ehegatten der Reichskasse gegenüber 
als Gesamtschuldner zur Zahlung der Abgabe verpflichtet 
sind. Diese Bestimmung des Gesetzes führt jedoch bei 
kleinen Vermögensmassen insofern zu einer Unbillig- 
keit, als eine Abgabe infolge der Ausnahmebestimmung 
erhoben werden muss, während anderenfalls die einzelnen 
Vermögen beitragsfrei sein würden. Hätten z. B. Ehe- 
mann und Ehefrau je 10000 Mk. Vermögen, so würde 
nach $ 13 des Gesetzes von diesen beiden Vermögens- 
massen ein Wehrbeitrag nicht zur Erhebung gelangen. 
Denn nach dem Gesetze gilt an sich für das Vermögen 
des Ehemannes der Ehemann als Eigentümer und für 
das Vermögen der Ehefrau diese als Eigentümerin, mag 
auch der Mann kraft seines ehemänunlichen Rechtes die 
Verwaltung und Nutzniessung an beiden Vermögens- 
nassen haben. Wäre daher die Vorschrift im $ 13 
zcht vorhanden, so würde eine Vermögensabgabe weder 
rom Vermögen des Mannes noch yon dem der Ehefrau 
zu erheben sein. 

Nach 8 13 des Gesetzes werden jedoch die beiden 
Vermögen zusammengerechnet, und von dieser Gesamt- 
summe wird dann der Wehrbeitrag erhoben. Unter- 
stellen wir, das Einkommen des Ehemannes betrüge 
über 4000 Mk., so würde die Abgabe vom Vermögen 
vorliegend sich auf 30 Mk. belaufen, und für die Zahlung 
der 30 Mk. würde sowohl das Vermögen des Ehemannes 
wie auch dasjenige der Ehefrau haften, mit anderen 
Worten: die Reichskasse könnte sich für die Wehr- 
beitragsabgabe nach Belieben an das Vermögen des 
Mannes, an das Vermögen der Ehefrau oder auch an 
das Vermögen beider Eheleute halten. 

Falls der festgestellte Wehrbeitrag von den Pflichtigen 
nicht zu den angegebenen Zeiten entrichtet wird, so 
findet ein zwangsweises Vorgehen seitens der Behörde 
gieichwie bei anderen rückständigen Steuern statt. Die 
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen wegen 
des fälligen Beitrages ist hierbei ausnahmslos ohne jede 
Beschränkung zugelassen. Natürlich darf die Zwangs- 
vollstreckung in die sogen. unpfändbaren Gegenstände 
ticht betrieben werden. Dagegen ist die Zwangsver- 
steigerung eines Grundstückes zum Zwecke der Ein- 
ziehurg des Wehrbeitrages ohne die Zustimmung des 
Beitragspflichtigen nicht angängig. Es steht ganz im 
Belieben des Grundstückseigentümers, ob er diese Zu- 
summung der Behörde gegenüber erteilen will oder 
nicht. 

Erteilt er nicht die Zustimmung, so zieht er durch- 
aus keine nachteiligen Folgen auf sich. Erteilt er die 
Zustimmung, so kann die Zwangsversteigerung des 
Grundstückes vor sich gehen. Beim Versagen der Zu- 


stimmung bleibt der Behörde nur die Möglichkeit einer 
Anordnung der Zwangsverwaltung des Gruudstückes 
zwecks Einziehung des Wehrbeitrages oder der Ein- 
tragung einer Zwangshypothek auf Grund des 8 866 
der Zivil- Prozessordnung übrig. 


tr 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 


(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion heine 
Verantwortung.) 


Photographisehe Vereinigung im Regie- 
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung). 
Sitz: Stettin. 

Montag, den 12. Januar, nachmittags 2 Uhr, 
findet in Stettin, im „Konzerthaus“ (Eingang Augusta- 
strasse 48), laut Beschluss vom 6. Oktober v. J. unsere 
vierte Innungsversammlung statt. 

Tagesordnung: 
I. Verlesung und Genehmigung des Protokolis der 
dritten Innungsversammlung vom 6. Oktober v. J. 
2. Bericht des Vorsitzenden, 
3. Neuwahl eines nach $ 28 ausscheidenden Vorstands- 


mitgliedes. 

4. Beschluss über Beteiligung an der Ausstellung von 
Gehilfenarbeiten. 

5. Bewilligung eines Betrages für Errichtung eines 
Handwerkererholungsheims. 


6. Central-Verbands- Angelegenheiten. 
. Anträge. Dieselben müssen 48 Stunden vor Beginn 
der Sitzung zu Händen des Vorsitzenden sein. 
8. Wahl des nächsten Versammlungsortes und Fest- 
setzung des Tages. 
9. Aussprache. 
Unter Bezugnahme auf 822 des Statuts ersuche 
so freundlich wie dringend um vollständiges Erscheinen. 
Der Vorstand. 
I A.: Willy Wolff, I. Vorsitzender. 


m 4 I 0 um 


Auszeiehnungen. 
Der Kaiser hat Herrn Hofphotograph Franz 
Tellgmann in Mühlhausen i. Thür. den Kgl. Kronen- 
orden IV. Klasse verliehen. 


— rd 


Kleine Mitteilungen. 

— Heır Franz Hampel aus Liegnitz, bis Ende 
vorigen Jahres Assistent bei der Firma L. O. Grien- 
waldt-Bremen, bestand am 31. Dezember seine Meister- 
prüfung. | 

— Lichtbildner-Fachkurse. In der Erwägung, 
dass die Allgemeinausbildung der jungen Gehilfen oft 
unserer Zeit nicht entspricht, und dass das Photo- 
graphenhandwerk nicht nur eine rein mechanische 
Technik, sondern auch ein ausgeprägt künstlerisches 
Feingefähl verlangt, hat sich Herr Grienwaldt in 
Bremen entschlossen, den auch in den jährlichen Ver- 
bandsversammlungen mehrfach erörterten Gedanken 
praktischer Fach- und Nachilfekurse in die Tat um- 
zusetzen. Herr Grienwaldt will denen, weiche höhere 


20 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK, 








Ziele in unserm Beruf erreichen wollen, Gelegenheit 
geben, in seinem Betriebe und unter seiner persön- 
lichen Anleitung sich in der künstlerischen Photo- 
graphie zu vervollkommnen. Es kann damit vielleicht 
manchem jungen Fachmann die Richtung gegeben 
werden, die ihn bei Fleiss und Ausdauer bald befähigt, 
Ansprüchen an das neuzeitliche Kamerabildnis gerecht 
zu werden nud damit seine wirtschaftliche Lage zu 
bessern. Nach beendigtem Kursus wird auf Wunsch eine 
Besuchsbescheinigung erteilt. Eintritt jederzeit. — Der 
Arbeitsplan umfasst: Handhabung der Apparate, 
Anwendung der Objektive (Beleuchtung, Auffassung, 
Linienführung, Aehnlichkeit, Exposition, malerische 
Wirkung, Raumgestaltung, Flächenmodellierung usw.), 
Entwicklung, Abstimmen der Negative durch Retouche 
(Manuelle Eingriffe, Unschärfe, Stimmungswerte von 
Licht und Schatten), Druckverfahren, Reproduktionen 
nach Bildern Verstorbener, Behandlung des Negativs 
und Positivs unter besonderer Berücksichtigung der 
Aehnlichkeit als Ausdruck der Persönlichkeit, Studium 
der Natur, Diskussionsabende (Probleme der künstle- 
rischen Photographie). 
En 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 6. Herr P.H. in D. Können Sie mir den 
Namen des Fabrikanten der elektrischen Aufnahme- 
lampe „Simplizissima‘' angeben? Die Fabrik H. fertigt 
heute eine neue Metallfadenlampe (Halbwatt, 1500 Watt 
= 3000 NK... Kann es möglich sein, dass eine der- 
artige Lampe für Atelleraufnahmen geeignet ist? 

Antwort su Frage 6. Trauts Simplizissimalampe 
wird von der Firma Kieser & Pfeufer in München 
fabriziert. — Die neuen hochkerzigen Halbwatt- Metall- 
fadenlampen eignen sich mehr für Beleuchtung als für 
photographische Zwecke, weil ihr Licht weniger ak- 
tinisch ist, als das von Bogenlampen. Es werden neuer- 
dings Lampen gebaut, die für die Projektion das Bogen- 
licht ersetzen sollen, und für diesen Zweck werden 
voraussichtlich auch die Halbwatt- Metallfadenlampen 
in absehbarer Zeit gewisse Bedeutung erlangen, doch 
für Beleuchtung bei photographischen Aufnahmen em- 
pfiehlt sich die Verwendung von Bogenlampen. 

Frage 7. Herr G.B. in B. Könnten Sie mir gute 
Rezepte angeben zur Farbstoffzubereitung zum An- 
färben von Kollodiumemuisionen für den Drei- und 
Vierfarbendruck? Sind die käuflichen Sillib- und 
Albert- Emulsionen reine Brom- oder Chlorbrom- 
emulsionen ? 

Antwort su Frage 7. Die angefragten Kollodium- 
emulsionen enthalten, soweit uns bekannt ist, reines 
Bromsilber. Panchromatische Kollodiumemulsionen 
lassen sich in zweckentsprechender Weise durch Färben 
mit Aethylrotnitrat herstellen. Nähere Angaben über 
die Verarbeitung der Emulsionen finden Sie in dem 
Buche von A. von Häbl, Die Kollodiumemulsion, 
Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


b) Rechtliehe Fragen. 

Frage6. Herr J.L. in Z.-W. Ich habe seinerzeit: 
in einer Fachzeitschrift für Porträtphotographie einige 
Arbeiten von mir veröffentlicht. Kann nun eine Person, 
die bei den Bildern mitaufgenommen ist, dafür Schaden- 
ersatz verlangen, dass ich sie veroffentlicht habe? Die- 
selbe hat sich seinerzeit für Ausstellungszwecke photo- 
graphieren lassen, hat aber für die Aufnahmen nichts: 
gezahlt. 

Antwort »u4 Frage 6. Die Einwilligung zur Ver- 
breitung von Bildnissen erstreckt sich immer nur auf: 
die Art der Verbreitung, die sich aus dem Zwecke der 
Vervielfältigung ergibt. Ihre neuerliche Verbreitung 
des Bildnisses geht darüber hinans und ist deshalb un- 
zulässig. Der Umstand, dass der Abgebildete für die 
damalige Aufnahme nichts gezahlt hat, ist ohne Be- 
deutung, da nach $ 22 des Kunstschutzgeseizes die 
erforderliche Einwilligung zur Verbreitung des Bild- 
nisses im Zweifel nur dann als erteilt glit, wenn der 
Abgebildete dafür, dass er sich abbilden liess, eine 
Entlohnung erhielt. Abgesehen davon, dass die vor- 
sätzliche Verletzung des $ 22 des Kunstschutzgesetzes 
mit Geldstrafe bis zu Iooo Mk. bestraft wird (vergl. 
88 33, 41 des Gesetzes), gewährt sowohl die vorsätzliche 
als auch die fahrlässige Verletzung des $ 22 einen Unter- 
lassungs- und auch einen Schadenersatzanspruch 
gemäss 8 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. 

Fyrage7. Herr C.R. in F. Ein Arbeiter von mir 
hat in meinem Lokale Aluminiumplatten sich wider- 
rechtlich angeeignet, dieselben mit nach Hause ge- 
nommen und auf diesen Platten ein Verfahren aus- 
probiert, welches bei mir als Geheimverfahren in meinem 
Betriebe behandelt wird. Ich habe diesem Arbeiter 
wegen ungebührlichen Benehmens kündigen müssen 
und ihn später wegen Diebstahls der Platten sowie einer 
grossen Menge Zeichnungen und Abzüge der Staats- 
anwaltschaft angezeigt. Ich habe die Absicht, diesen 
Mann auch wegen Weitergabe meines Verfahrens, welches 
er jetzt als ein von ihm selbst ausgearbeitetes angibt, 
weiter zu verklagen, besonders da er mit diesem Ver- 
fahren Handel zu treiben beabsichtigt. 

Antwort su Frage 7. Die die unbefugte Olfenbarung 
von Privatgeheimnissen betreffende Strafandrohung des 
8 300 des Strafgesetzbuches ist auf andere als die dort 
aufgezählten Personen nicht auszudehnen, also auch 
nicht auf Arbeiter (vergl. Oppenhoff, Strafgesetzbuch, 
Anmerkung zu 8 300). — Es kann also, sofern Ihr 
Verfahren weder Patent- noch Musterschutz geniesst, 
gegen den Arbeiter nicht vorgegangen werden. Ledig- 
lich das Patent hat die Wirkung, dass der Patentinhaber 
ausschliesslich befugt ist, gewerbsmässig den Gegen- 
stand einer Erfindung herzustellen, in Verkehr zu 
bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen. Ist das 
Patent für ein Verfahren erteilt, so erstreckt sich die 
Wirkung auch auf die durch das Verfahren unmittelbar 
hergestellten Erzeugnisse (vergl. 594 des Patentgesetzes 
vom 7. April 1891) — Eine weitere Klage gegen den 
Arbeiter wegen gewerbsmässiger Weitergabe Ihres Ver- 
fahrens verspricht keinen Erfolg. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A. Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 4. 


ıI. Januar. 





IgI4. 





Die Photographen-Zwangsinnung für ‘das Fürstentum Lippe, Sitz Lage i.L., 
und die Photographen - Zwangsinnung Sitz Osterode in Ostpr. wählten die „Photo- 


graphische Chronik“ zum Innungsorgan. 


Rundsehau. 


— Das Trocknen der Negative. Die 
Gelatineplatte besitzt gegenüber der nassen 
Kollodiumplatte den Nachteil, dass sie nicht so 
schnell zu trocknen ist. Die nasse Kollodium- 
platte kann über einem Bunsenbrenner, natür- 
lich mit Vorsicht, schon in etwa einer Minute 
vollkommen getrocknet werden, während die 
Schicht der feuchten Gelatineplatte bei der Er- 
wärmung schmelzen würde. Es gibt jedoch 
bekanntlich andere Wege, die Gelatineplatte 
in kurzer Zeit zu trocknen, nämlich durch künst- 
liche Fortschaffung des Wassers aus der Schicht 
oder durch völlige Gerbung. Das Wasser ist 
durch Behandlung der Piatte mit absolutem 
Alkohol schnell zu beseitigen. Es kann dazu 
gewöhnlicher, denaturierter, starker Spiritus ge- 
nommen werden; Methylsprit ist nicht verwend- 
bar, er macht die Schicht leicht schillernd, 
besonders wenn die Platte nicht gründlich fixiert 
und gewässert worden war. Die Methode mit 
Spiritus ist jedoch etwas kostspielig, so dass 
der Gerbprozess vielfach vorgezogen wird. 
Man legt das ausgewässerte Negativ auf 2 bis 
3 Minuten in eine dreiprozentige Lösung von 
Formalin, reibt es dann oberflächlich mit einem 
weichen Wattebausch ab und trocknet das ge- 
bärtete Negativ dann vollkommen in gewisser 
Höhe über einer Bunsenflamme. Es ist nicht 
ratsam, eine stärkere Formalinlösung zu be- 
nutzen, da diesfalls die Schicht zum Kräuseln 
neigt; die oben angegebene dünne Lösung ge- 
nügt vollständig. (Nach „British Journal“.) 

— Umdruck von Bromöldrucken. 
Dr. Emil Mayer beschreibt in der „Photogr. 
Korrespondenz“ Nr. 637 den Umdruck von Brom- 
ölbildern. Durch einen Umdruck wird nämlich 
die Möglichkeit gegeben, das Bild auch auf 
dünne Materialien, wie Seidenpapier und sonstige 
Stoffe, zu bringen, die zur Basis einer direkten 
Bilderzeugung nicht dienen konnten. Das Bild 
wird obne weitere Vorpräparation auf die neue 
Unterlage übertragen, es lässt sich so von 
einem Bromöldruck nach neuem Farbauftrag eine 
grosse Zabl-von Abzügen herstellen. Mayer 


[Nachdruck verboten.] 
gibt für die praktische Ausführung des Bild- 
übertrags unter anderem folgende Winke: 

Der für Umdruck bestimmte Bromöldruck 
soll auf glattem starken Bromsilberpapier her- 
gestellt sein. Die Gelatineschicht soll mässig 
gehärtet sein. Besonders geeignet hat sich 
N. P. G. Nr. 3 erwiesen. Das Bild selbst sei 
klar und gut durchentwickelt. Zur Erzielung 
scharfer Bildränder ist die Kopie nach der 
Trocknung passend zu beschneiden. Die Ein- 
färbung erfolgt in der bekannten Weise, doch 
achte man auf klarste Lichter; übermässiger 
Farbenauftrag ist zu vermeiden. Für den Um- 
druck selbst kann eine gewöhnliche Satinier- 
maschine dienen. 

Die Papiere, auf welchen der Uimndruck her- 
gestellt werden soll, müssen geschmeidig ge- 
macht werden, da sonst Faltenbildung eintreten 
kann. Man lasse sie daher entweder über Nacht 
in einem feuchten Raum hängen oder halte sie 
unmittelbar vor der Verwendung so lange über 
einen Topf mit heissem Wasser, bis der aus- 
tretende Wasserdampf das Papier lind gemacht 
bat. Wird der Bromöldruck unmittelbar nach 
seiner Herstellung benutzt, so ist er ohnedies 
feucht und schmiegsam; war er schon .ein- 
getrocknet, so muss er gleichfalls entweder 
durch Einwässern oder durch Behandlung mit 
Wasserdampf schmiegsam gemacht werden. Um 
das Umdrucken in der Satiniermaschine leicht 
und sicher zu gestalten, verwendet man zwei 
kräftige Kartons, welche man an der einen 
Schmalseite irgendwie vereinigt, so dass sie 
buchartig aufgeklappt werden können. Man legt 
nun den Bromöldruck mit der Farbschicht nach 
aufwärts auf den unteren Karton, legt darauf 
das zum Umdrucken bestimmte Papier, klappt 
den oberen Karton zu und zieht nun beide 
Kartons langsam durch die Walzen der Satinier- 
maschine. Damit ist der Umdruck vollendet. 
Der Bromöldruck löst sich sehr leicht vom 
Papier los, auf welchem nun das umgedruckte 
Bild steht. Da die so erzielten Bilder spiegel- 
verkehrt sind, so muss man die Ausgangsdrucke 


4 


22 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





selbst seitenverkehrt machen, um seitenrichtige 
Umdrucke zu erzielen. Der erste Abdruck fallt 
in der Regel etwas weicher aus als die folgenden. 

Beim einmaligen Durchziehen bleibt so viel 
Farbe auf dem Bromöldruck, dass das neuer- 
liche Einfärben sich ungemein rasch und spielend 
leicht vollziebt. Der aus der Presse kommende 
Bromöldruck wird zunächst unter kaltes Wasser 
gebracht, damit die verloren gegangene Quellung 
der Gelatine wiederhergestellt werde, und so- 


dann neuerlich eingefärbt. Es empfiehlt sich 
unter allen Umständen, falls ein sehr hohes 
Relief vorhanden ist, dieses vor dem Drucken 
durch Trocknenlassen, eventuell durch trockenes 
Erwärmen zum Sinken zu bringen; denn ein 
hobes Relief ist zur Erzielung der Umdrucke 
nicht nötig. Der auf diesem Wege erzielte 
Umdruck ist sofort trocken und absolut matt. 
Die Farben wirken auf schichtfreien Papieren 
sehr schön. 


— 


Erläuterungen und Beiträge zum Wehrbeitragsgesetz. 
(Hervorgegangen aus dem Vortrage von Rechtsanwalt Dr. Ernst Brassat 
in der Versammlung des Photographischen Vereins zu Berlin am ı3. November 1913.) 


(Fortsetzung.) 


Zur Abgabe einer Vermögenserklärung ist auf Er- 
fordern der Behörde ein jeder verpflichtet, und kommt 
der Beitragspflichtige dieser Aufforderung nicht nach, 
so treten Ordnungsstrafen gegen ihn ein, und es fallen 
ihm auch unter Umständen die Kosten des Ermittelungs- 
verfahrens zur Last. 

Ohne besondere Aufforderung ist zur Abgabe der 
Vermögenserklärung nur derjenige verpflichtet, wer ein 
Vermögen von mehr als 20000 Mk. oder wer bei über 
4000 Mk. Einkommen mehr als 10000 Mk. Vermögen 
hat. Alle diese Personen müssen ohne besondere Auf- 
forderung eine Vermögenserklärung der Behörde ein- 
reichen. In dieser Vermögenserklärung ist nun das 
gesamte Vermögen und das gesamte Einkommen des 
Pflichtigen aufzuführen. 

Die Vermögenserklärung ist mit der Versicherung 
zu versehen, daß die Angaben nach bestem Wissen uud 
Gewissen gemacht worden sind. 

Der Beitragspflichtige ist in jedem Falle verpflichtet, 
der Behörde gegenüber die Höhe seines Einkommens 
nachzuweisen. Er hat der Behörde seine Wirtschafts- 
und seine Geschäftsbücher, die Abrechnungen von 
Banken und andere Schriftstücke derart jederzeit zur 
Einsicht und Prüfung vorzulegen. Die Einsichtnahme 
und Prüfung der Bücher soll jedoch, soweit es irgend- 
wie möglich ist, im Wohnraume bezw. im Geschäfte 
des Beitragspflichtigen erfolgen. 

Fraglich ist es nun, wie sich der Beitragspflichtige 
zu verhalten hat, wenn ihm gar keine anderen Beweis- 
mittel zur Verfügung stehen, als seine Behauptungen 
auf seine bloßen Angaben zu stützen. Ist er in einem 
solchen Falle verpflichtet, und kann ihn die Behörde 
dazu zwingen, seine Angaben an Eidesstatt versichern 
zu lassen? Letztere Frage ist zu verneinen, da das 
Gesetz in $ 36 vorschreibt, daß als Versicherung nur 
die Versicherung in der Form zugelassen ist, die An- 
gaben seien nach bestem Wissen und Gewissen ge- 
macht worden. Ein Recht des Beitragspflichtigen da- 
gegen, seine Angaben an Eidesstatt zu versichern, 
dürfte dem Beitragspflichtigen unı deswillen nicht ab- 
zusprechean sein, weil das Gesetz einen solchen Aus- 
schluß nicht vorsieht. 

Ein gesetzlicher Zwang, die Geschäftsbücher oder 


[Nachdruck verboten.) 


sonstigen Belege vorzulegen, besteht nach dem Gesetz 
an sich nicht. Die Folge der Nichtvorlage ist dann 
einfach die, daß das Beweismittel für den Beitrags- 
pflichtigen verloren geht, und daß die Veranlagungs- 
behörde auf Grund der sonstigen Belege ihre Ent- 
scheidung trifft. 

Wer sich nun weigert, die Vermögenserklärung ab- 
zugeben, kann zu dieser Augabe von der Behörde mit 
Geldstrafen angehalten werden, wobei die einzelne 
Geldstrafe den Betrag von 500 Mk. erreichen kann. 
Eine Umwandlung einer nicht beizutreibenden Geld- 
strafe in eine Freiheitsstrafe findet nicht statt. Außer- 
dem kann dem Beitragspflichtigen, welcher die Ver- 
mögenserklärung nicht rechtzeitig angibt, ein Zuschlag 
von 5 bis 10 vom Hundert des geschuldeten Wehr- 
beitrages auferlegt werden. 

Auf Grund der eingegangenen Vermögenserklä- 
rungen prüft dann die Veranlagungsbehörde die An- 
gaben, stellt erforderlicheufalls Ermittlungen an und 
bestimmt die Höhe des zu zahlenden Wehrbeitrages. 
Es ist der Veranlagungsbehörde nach dem Gesetz ge- 
stattet, bei den Ermittelungsverfahren Zeugen und 
Sachverständige uneidlich zu hören, und diese Personen 
müssen unter den gleichen Voraussetzungen wie nach 
dem bürgerlichen Rechte ihr Zeugnis ablegen bezw. das 
Gutachten erstatten. Welche Zeugen und welche Sach- 
verständigen die Behörde vernehmen will, steht in 
deren freiem, pflichtmässigem Belieben. Der Beitrags- 
pflichtige hat keinen rechtlichen Anspruch auf Ver- 
nehmung bestimmter Zeugen und bestimmter Sach- 
verständiger. Natürlich wird die Behörde den Wünschen 
der Beitragspflichtigen, soweit als möglich, Rechnung 
tragen. 

Für die meisten Beitragspflichtigen wird es nun 
von Interesse sein, zu erfahren, ob das Gesetz für die 
Banken und für die Bankiers eine Auskunftspflicht be- 
stimmt hat. Das Gesetz hat diese Frage mit klaren 
Worten weder verneint noch bejaht, sondern es sagt 
lediglich in seinem $ 45: „Die Reichs-, Staats- und 
Gemeindebehörden sind verpflichtet, den Veranlagungs- 
behörden auf Ersuchen aus Büchern, Akten, Urkunden 
usw. Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Bei- 
tragspflichtigen zu erteilen, oder ihnen Einsicht in 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. an 23 





solche, die Vermögensverhältnisse betreffenden Bücher, 
Akten, Urkunden usw. zu gestatten. Den Notaren liegt 
diese Pflicht nur ob hinsichtlich der einen Nachlass be- 
treffenden Verhandlungen oder, soweit sie durch sonstige 
reichs- oder landesrechtliche Vorschriften begründet ist. 
Eine Auskunftspflicht besteht nicht für die Postbehörden, 
für die Verwaltung der Schuldbücher öffentlicher Körper- 
schaften, sowie für die Verwaltung Öffentlicher Spar- 
kassen und anderer mit der Verwaltung und Verwahrung 
fremden Vermögens befasster Öffentlicher Anstalten. “ 


Was nun die Banken und Bankiers betrifft, so ist 
davon auszugehen, dass nach $ 383 der Zivilprozess- 
ordnung zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt 
sind: Personen, welchen kraft ihres Amtes, Standes oder 
Gewerbes Tatsachen anvertraut sind, deren Geheim- 
haltung durch die Natur derselben oder durch gesetz- 
liche Vorschrift geboten ist, bezüglich derjenigen Tat- 
sachen, auf welche sich die Verpflichtung zur Amts- 
verschwiegenheit bezieht. Es ist bereits oben dargetan 
worden, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz- 
buches über die Zeugen und Sachverständigen vor- 
liegend analog Anwendung finden sollen. Die Banken 
und Bankiers dürften darum unter die Vorschriften des 
$ 383, Ziffer 5, der Zivilprozessordnung fallen. Denn 
es handelt sich unı Personen, deren Beruf und Gewerbe 
die Pflicht einer Geheimhaltung notwendig mit sich 
bringt. Das Vertrauen dieser Kreise beim Publikum 
würde auf das äusserste getroffen und erschüttert 
werden, falls die Banken verpflichtet sein sollten, über 
alle Vermögensangelegenheiten der Beitragspflichtigen 
und über alle Depositen Auskunft zu erteilen. Hiernach 
ist anzunehmen, dass den Banken und Bankiers sowie 
deren Angestellten das Recht der Zeugnisverweigerung 
zusteht, und dass die Behörde diese Kreise zu einer 
Zeuguisablegung und Auskunftserteilung nicht zwingen 
kann. Für diese Annahme spricht auch der bereits oben 
ätierte Absatz 3 des $ 45 des Wehrbeitragsgesetzes, 
wonach auch für öffentliche Sparkassen und sogar für 
die Postbehörden eine Auskunftspflicht nicht besteht. 
Wenn dagegen die Banken und die Bankiers Zeugnis 
ablegen wollen, so hindert sie das Gesetz nicht daran. 
Derartige Banken und Bankiers dürften jedoch das 
Vertrauen des Publikums ein für allemal verscherzt 
und eingebüsst haben. 

Nachden: die Behörde die Ermittelungen zu Ende 
geführt hat, erteilt die Veranlagungsbehörde dem Bei- 
tragspflichtigen einen Bescheid über den Gesamtbetrag 
der Wehrbeitragsabgabe. Das Gesetz nennt diesen Be- 
scheid den Veranlagungsbescheid. Stellt die Behörde 
nur beitragsfreies Vermögen fest, so wird dem Beitrags- 
pflichtigen gleichfalls ein Bescheid zuteil, nämlich der 
sogen. Feststellungsbescheid, welcher sich lediglich 
über den Vermögensstand ausspricht. Dieser Bescheid 
der Veranlagungsbehörde, sei er nun der Veranlagungs-, 
sei er der Feststellungsbescheid, muss zugleich eine 
Belehrung über die zulässigen Rechtsmittel, und der 
Veranlagungsbescheid ausserdem, wie ja natürlich ist, 
eine Anweisung zur Entrichtung des Wehrbeitrages in 
den gesetzlichen Teilbeträgen enthalten. Schliesslich 
st dem Beitragspflichtigen zu eröffnen, in welchen 


Punkten von der Vermögenserklärung abgewichen 
worden ist. 

Die Rechtsmittel gegen den Veranlagungsbescheid 
sind die gleichen wie in den sonstigen Steuergesetzen. 
Jedoch besteht eine Ausnahme: Wird keine oder wird 
eine falsche Rechtsmittelbelehrung im Bescheid erteilt, 
so wird die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt. 


Hat trotzdem: ein Beitragspflichtiger ein Rechts- 
mittel eingelegt, so soll dieses andererseits dem Beitrags- 
pflichtigen nicht zum Schaden gereichen, das Rechts- 
mittel vielmehr zulässig sein. Es würde nun unrichtig 
sein, wollte der Beitragspflichtige annehmen, durch die 
Einlegung eines Rechtsmittels brauchte er vorläufig 
nichts zu zahlen. Vielmehr wird die Zahlung und Er- 
hebung des Wehrbeitrages zu den angegebenen Zeiten 
trotz der Einlegung eines Rechtsmittels nicht auf- 
gehalten. Es wird daher jeder Beitragspflichtige gut 
tun, auch wenn er den Veranlagungsbescheid nicht für 
richtig erachtet, trotzdem den festgestellten Wehrbeitrag 
zunächst zu entrichten; denn einen Nachteil erleidet 
der Beitragspflichtige nicht. Stellt sich nachher heraus, 
dass der veranlagte Wehrbeitrag zu hoch von der Be- 
hörde normiert war, so sind die auf Grund rechts- 
kräftiger Entscheiduug zu erstattenden Beiträge mit 
4 vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Dieser Satz 
stellt ein ganz neues Prinzip für die Reichsgesetzgebung 
auf, welches bisher in einem anderen Steuergesetze 
nicht enthalten war. 

Kann ein Beitragspflichtiger den normierten Wehr- 
beitrag zu den gesetzlichen Zahlungsfristen nicht ent- 
richten, so dürfte es, statt ein Rechtsmittel gegen den 
Bescheid einzulegen, vorteilhafter sein, sich an die Ver- 
anlagungsbehörde zu wenden und um Stundung nach- 
zusuchen. Das Gesetz schreibt in $ 52 vor, dass der 
Wehrbeitrag bis auf 3 Jahre gestundet werden, auch 
die Zahlung in Teilbeträgen gestattet werden kann, 
falls die Einziehung des Wehrbeitrages mit einer er- 
heblichen Härte für den Beitragspflichtigen verbunden 
sein würde. Namentlich kommt der Fall in Frage, 
wenn der Pflichtige zur Bestreitung seines Unterhaltes 
auf Renten und Nutzungen angewiesen ist und sonstiges 
Vermögen nicht besitzt. 

Allerdings kann andererseits die Veranlagungs- 
behörde die Stundung von einer angemessenen Sicher- 
heitsleistung abhängig machen, so insbesondere von 
der Verpfändung von Wertpapieren oder Hypotheken. 
Zu betonen bleibt noch, dass die Stundung nur im 
Falle einer erheblichen Härte gewährt werden kann. 
Was darunter zu verstehen ist, bleibt dem pflichtmässigen 
Ermessen der Behörde anheimgestellt. Die Vermögens 
erklärung braucht nun schliesslich nicht selbst persön- 
lich abgegeben zu werden. Das Gesetz lässt auch 
Vollmachtserteilung in weiten Umfange zu, und dies 
ist um so wichtiger, falls sich nachher herausstellen 
sollte, dass die Vermögenserklärung wissentlich oder 
fahrlässig falsch abgegeben worden ist. Hierüber soll 
noch unten bei dem Strafensystem des Gesetzes ge- 
sprochen werden. 

Es bleibt endlich der Fall zu erörtern, bei welchem 
jemand überhaupt nicht veranlagt worden ist, obwohl 


4° 


24 PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 





er nach dem Gesetze hätte veranlagt werden müssen. 
Für diesen Fall bestimmt das Gesetz, dass diese Unter- 
lassung der Behörde nicht schaden soll, vielmehr ist 
eine nachträgliche Veranlagung hinsichtlich dieses Bei- 
tragspflichtigen zulässig. Nach Zustellung der Nach- 
veranlagung hat dann der Beitragspflichtige, wie jeder 
andere, seinen Beitrag zu leisten. 


Eine neue Veranlagung ist auch möglich und hat 
ferner zu erfolgen, wenn nachträglich der Veranlagungs- 
behörde neue Tatsachen und neue Beweismittel bekannt 
werden, welche eine höhere Veranlagung des Beitrags- 
pflichtigen rechtfertigen. Ergeben diese dagegen ledig- 
lich eine niedrigere Veranlagung des Beitragspflichtigen, 
so ist es dessen Aufgabe und Angelegenheit, diesbezüg- 
lich bei der Behörde vorstellig zu werden. 


Hauptsächlich hat natürlich dann eine neue Ver- 


anlagung (und selbstverständlich auch Bestrafung) des 
Beitragspflichtigen zu erfolgen, wenn sich herausstellt, 
dass die angegebene Vermögenserklärung unrichtige 
oder unvollständige Angaben enthält, welche geeignet 
erscheinen, eine Verkürzung des Wehrbeitrages herbei- 
zuführen. 

Wir gehen damit zu dem Strafensystem des Wehr- 
beitragsgesetzes über. Der Grundgedanke dieses Systems 
ist der, dass dem Gesetzgeber ein ausserordentlich hoher 
Strafrahmen zweckmässig und vorteilhaft erschien, und 
zwar einmal deswegen, weil es sich um einen einmaligen 
Beitrag handelt und daher die Gefahr besonders gross 
ist, die Hinterziehung werde dauernd unentdeckt bleiben, 
andererseits deswegen, weil das Gesetz denjenigen 
Deutschen besonders hart strafen will, der sich dem 
geforderten vaterländischen Opfer zu entziehen sucht. 
Auf der anderen Seite ist es dem Gesetz nicht ent- 
gangen, dass viele Beitragspflichtige in der Vermögens- 
erklärung wohl nunmehr ihr gesamtes Vermögen richtig 
angeben möchten, sich aber deswegen davor scheuen, 
weil sie es in den früheren Erklärungen zu niedrig 
angegeben haben und nachträglich von den einzelnen 
Staaten in Strafe und Nachzahlung genommen werden 
könnten. 

Um diese Bedenken des Beitragspflichtigen zu eut- 
kräften, gibt das Gesetz in seinem $68 den sogen. 
Generalpardon. Es bestimmt daselbst wörtlich folgendes: 
„Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Veranlagung zum 
Wehrbeitrag oder in der Zwischenzeit seit dem Inkraft- 
treten dieses Gesetzes bei der Veranlagung zu einer 
direkten Staats- oder Gemeindesteuer Vermögen oder 
Einkommen an, das bisher der Besteuerung durch einen 
Bundesstaat oder einer Gemeinde entzogen worden ist, 
so bleibt er von der landesgesetzlichen Strafe und der 
Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere 
Jahre frei.“ 

Die Tragweite dieser Bestimmung ist weiter, als 
man auf den ersten Blick annehmen könnte. Nach den 
Landesgesetzen findet stets ausnahmslos eine Nach- 
versteuerung und eine Bestrafung des Steuerpflichtigen 
statt, sowie sich herausstellt, dass die angegebene 
Steuereinschätzung den Tatsachen nicht entsprach. Alle 
diese landesgesetzlichen Bestimmungen werden nun 
durch den erwähnten $ 68 aufgehoben, soweit es sich 


um die Veranlagung bei der Wehrsteuer und damit 
zugleich um die Veranlagung zu der Landessteuer für 
das Jahr 1914 handelt; denn das Gesetz über den ein- 
maligen ausserordentlichen Wehrbeitrag ist ein Reichs- 
gesetz und hat als solches die Kraft und die Wirkung, 
dass alle entgegenstehenden landesgesetzlichen Be- 
stimmungen durch dieses Gesetz aufgehoben werden. 
Es muss vielmehr der Behörde genügen, wenn der 
Wehrbeitragspflichtige sein Vermögen nunmehr richtig 
und vollständig angibt und die Belege über sein Ver- 
mögen der Behörde zur Verfügung stellt. 


Auch wenn sich bei dieser Vermögenserklärung er- 
gibt, dass es sich um bisher entzogenes Vermögen 
handelt, so kann trotzdem keine Bestrafung nach 
Landesrecht eintreten, weil das Gesetz ausdrücklich 
vorschreibt, jeder Pflichtige solle ausnahmslos von der 
landesgesetzlichen Strafe und von der Verpflichtung 
zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre verschont 
bleiben. Jeder Steuerpflichtige hat es daher jetzt in 
der Hand, durch eine richtige Angabe seiner Vermögens- 
verhältnisse sich vor einer späteren Bestrafung zu 
schützen. Man könnte vielleicht daran denken, dass 
ein späteres landesrechtliches Steuergesetz diesen $ 68 
abändern möchte. Eine solche gesetzliche Vorschrift 
wäre jedoch um deswillen ungültig, weil ein Reichs- 
gesetz niemals durch ein Landesgesetz aufgehoben oder 
abgeändert werden kann. 

Wir hatten bereits früher erwähnt, dass das Gesetz 
den Beitragspflichtigen mit Geldstrafen im Einzelbetrage 
bis zu 5oo Mk. belegt, falls es der Beitragspflichtige 
unterlässt, die Vermögenserklärung der Behörde ein- 
zureichen. Das Wehrbeitragsgesetz unterscheidet nun 
an Strafen die sogen. Ordnungsstrafen, welche die Be- 
hörde selber verhängt, und die Strafen wegen Hinter- 
ziehung des Wehrbeitrages, welche nur vom Gericht 
ausgesprochen werden können. Das Gesetz geht davon 
aus, dass straffrei bleiben soll, wer seine unrichtigen 
und unvollständigen Angaben bei der Behörde ergänzt. 
bevor eine Anzeige über ihn erstattet oder eine Unter- 
suchung gegen ihn eingeleitet worden ist. Ist erst 
eines von beiden geschehen, so nützt eine Berichtigung 
der Angaben hinsichtlich Verhängung der Strafen nichts 
mehr, höchstens kann diese Berichtigung noch auf die 
Höhe der Strafen einwirken. 

Nach dem Gesetz macht sich nun strafbar gemäss 
8 56, wer als Beitragspflichtiger oder als Vertreter eines 
Beitragspflichtigen der Behörde wissentlich unrichtige 
oder unvollständige Angaben macht, welche geeignet 
sind, eine Verkürzung des Wehrbeitrages herbeizuführen. 
Das Gesetz geht also davon aus, dass dies wissentlich 
geschehen muss. 

Liegt lediglich ein Irrtunı vor, wenn auch dieser 
auf Fahrlässigkeit beruht, so sind die Voraussetzungen 
für den $ 56 nicht gegeben, vielmehr muss ein solcher 
Beitragspflichtiger straflos bleiben. In solchem Falle 
würde lediglich eine Neuveranlagung gemäss $ 54 des 
Gesetzes zu erfolgen haben, und der Beitragspflichtige 
hätte lediglich den nachträglich festgestellten Mehr- 
betrag hinsichtlich der Wehrbeitragsabgabe nachzu- 
zahlen. . 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 25 


m: « 





Unrichtig oder unvollständig sind auch Angaben, 
durch welche Vermögen einfach verschwiegen wird. 
Die Angaben müssen sich weiter auf die Veranlagung 
beziehen und die Angaben müssen endlich auf den 
Wehrbeitrag von Einfluss sein. Sind derartige un- 


richtige oder unvollständige Angaben gemacht worden, 
so kann die Behörde den Beitragspflichtigen mit einer 
Geldstrafe bis zum 20fachen Betrage des gefährdeten 
Beitrages belegen. Die Höhe dieser Strafe ist in das 
Ermessen der Behörde gestellt worden. 


m —— a 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 
Als neue Mitglieder sind aufgenommen: 
Herr Georg Müller, Photograph, Gr. Lichterfelde, 
Knesebeckstrasse 10. 


Künstlervereinigung „Veronika“ Inhaber: Hugo 
Jessnitz und Hans Schröder, Berlin, Fran- 
zösische Strasse 16. 


Berlin, den 6. Januar 1914. 
Der Vorstand. 


LA: R.Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


Eng 


Thüringer Photographen -Bund. 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen ()J. P.). 


Laut Beschluss der Herbstversammlung werden die 
geehrten Mitglieder hierdurch nochmals aufgefordert, 
zur kommenden Anfang Februar stattfindenden General- 
versammlung die seit Jahren eingeführte beliebte In- 
kognito- Ausstellung reichhaltig und vollzählig zu be- 
schicken. Die Bilder, welche weder Firma noch Er- 
kennungszeichen tragen dürfen, wolle man diesmal, 
wie früher, bis 31. Januar an den Unterzeichneten ein- 
senden. Der Vorstand. 


P. Strnad, Hofphotograph, 
Erfurt, Arnstädter Strasse 5, II. 


rt 


Sächsiseher Photographen -Bund (E.\V.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Als neues Mitglied ist angemeldet: 
Herr Gerhard Knees, Photograph, Dresden, 
Moritzstrasse 8b. 


Unsere verehrten Mitglieder werden gebeten, den 
fälligen Mitgliedsbeitrag von ı5 Mk. an unseren neuen 
Kassierer, Herrn Emil Hoffmann, Leipzig, Doro- 
theenstrasse ı0, einsenden zu wollen. 

Unser laugjähriger Kassierer, Herr Leinert, hat 
sein Amt jetzt niedergelegt, und bitten wir, unserem 
neuen Kassierer die Arbeit durch möglichst baldige 
Rinsendung erleichtern zu wollen. 

Mit kollegialem Gruss 
Der Vorstand. 


u 


Photographen -Zwangsinnung Plauen i.V. 
Einladung zur Mitgliederversammlung 
am Montag, den ı9. Januar, nachmittags 3 Uhr, 
im „Innungshaus‘ in Plauen 1.V., Gottschaldstr. 22. 


Tagesordnung: 
I. Verlesen des letzten Protokolls. 
a. Eingänge. 
3. Jahresbericht. 
4. Kassenbericht. 2 
5. Wahl der Prüfungsmeister fär Lehrlingepräfungen. 
6. Antrag: Aufhebung der Gehilfen- und Lehrlings- 
beiträge. ® 
7. Aussprache, eventuell Beschlussfassung über Ein- 
führung von Mindestpreisen. 
8. Verschiedenes. 


Der Vorstand. IA: G. Kneisel. 
an 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 

Die Mitglieder werden ersucht, die rückstän- 
digen Beiträge bis zum ı5. Januar an den Kassierer, 
Herrn Hofphotograph Hugo Jullus, Georgstr. 24, 
einzusenden. 

Bis zu diesem Zeitpunkte nicht eingegangene 
Beträge werden dem Magistrat zur zwangsweisen 
Einziehung übergeben. 


Rich. Freundt, 
Obermeister. 


Hans Bourquin, 
Schriftführer. 


— BD 


Photographen-Zwangsinnung im Bezirk 
der Stadt- und Landkreise Duisburg, 
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Ober- 
hausen und Mülheim a. Ruhr. 

Bei der Grändungsversammlung wurden gewählt 
zum Vorsitzenden: M. Achenbach- Duisburg; zum 
stellvertretenden Vorsitzenden: K. M. Michels- Duis- 
burg; zum Schriftführer: Fritz Koblmeyer- Duisburg; 
zum Kassenführer: Rich. Gerling- Duisburg. Ausser- 
dem wurden in den Vorstand gewählt die Herren: 
Heinrich Uhlenbruck-Essen-Ruhr; M. Höhn- 
scheidt-Essen-Ruhr; E. Teriet-Sterkrade; Aug. 
Breuer: Oberhausen (Rhld.); L. Mentzen- Mülheim- 


Ruhr. 
—z 


a6 BHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Zwangsinnung der Photographen 
zu Leipzig. 
Einladung zur Hauptversammlung 
am Dienstag, den ı3 Januar, 
abends pünktlich 71/, Uhr, 
im Innungsiokale Kitzing & Helbig, Petersstrasse. 


Tagesordnung: 

ı. Eingänge und Geschäftliches. 

2. Jahresbericht. 

3. Kassenbericht. 

4. Neuwahl für die zwei ausscheidenden, aber wieder 
wählbaren Vorstandsmitglieder, Herren Vorberg 
und Schleicher. 

5. Vortrag des Herrn Hofphotograph N. Perscheid- 
Berlin: „Der Bromöldruck ‘“. 


Nichterscheinen oder Zuspätkommen wird nach 
8 22 des Statuts geahndet. 


Der Gesamtvorstand. 
LA.: Paul Gäbler, Schriftführer. 


An dem Vortrage des Herrn Hofphotograph 
Perscheid über „Bromöldruck “ können Interessenten 
ern teilnehmen und werden herzlichst eingeladen. 
Anmeldungen an Herrn Obermeister Sander erbeten. 


«pc» 


Photographisehe Vereinigung im Regie- 
rungsbexzirk Stettin (Zwangsinnung). 
Sitz: Stettin. 
Innungsversammlung am 6 Oktober ı913 
im „Konzerthaus“ in Stettin. 

Tagesordnung: ı. Bericht des Vorsitzenden; 
2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der 
zweiten Innungsversammlung; 3. Genehmigung des 
Haushaltungsplans: 4. Bericht über den Stellennachweis; 
5. Bericht über die Umfrage betreffs Sonntagsruhe; 
6. Veranstaltung eines Meisterkursus; 7. Beschluss- 
fassung der Versammlung über Vorschriften zur Rege- 
lung des Lehrlingswesens; 8. Central-Verbands- Ange- 
legenheiten; 9. Anträge; ıo. Wahl des nächsten Ver- 
sammlungsortes und Festsetzung des Tages. 

Punkt ı. Der Vorsitzende eröffnet die Versamm- 
lung 3%/, Uhr und macht die betrüäbende Mitteilung, 
dass unser Kollege Bergschmidt durch einen plötz- 
lichen Tod abberufen wurde. Er hebt die wohl auch 
allseitig bekannten Bemühungen dieses Kollegen um 
das Zustandekommen unserer Vereinigung eingehend 
hervor und bedauert lebhaft das Fehlen dieser schätzens- 
werten Kraft für unsere Binigungsbestrebungen. Alle 
Anwesenden erheben sich zu Ehren des Verstorbenen 
von den Plätzen. Der Vorsitzende teilt mit, dass die 
Firma Wilheim Knapp-Halle a.S. den Iunungs- 
mitgliedern in der Fachzeitschrift unter der Rubrik 
„Stellenvermittelung‘‘ Rabatt gewährt und verschiedene 
im Verlage dieser Firma erscheinende Fachbücher, 
unter anderen: Die photographische Optik, für Innungs- 
mitglieder zu ermässigten Preisen zu beziehen sind. 
Im weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass 
vom 1. Oktober d. J. nur diejenigen Lehrlinge ausbilden 


dürfen, die sich bis dahin die Genehmigung der Be- 


hörde dazu eingeholt oder die Meisterprüfung vor der 
Handwerkskammer bestanden haben. Hieran knüpft 
sich, da hierüber noch bei verschiedenen Kollegen Ur- 
klarheit herrscht, eine kleine Debatte Herr Bach- 
mann übernimmt die Beantwortung und Klärung 
dieser Angelegenheit. Der Vorsitzende erläutert nun 
in kurzen Worten das Gesetz über die Angestellten- 
versicherung und weist auf die Härten desselben für 
den Geschäftsinhaber hin. Auf Anfrage über die Zahl 
der Innungsmitglieder wird bestätigt, dass 105 Per- 
sonen der Vereinigung angehören. 

Punkt 2. Durch den Schriftführer wird das Pro- 
tokoll der letzten Sitzung verlesen und, da keine Ein- 
wendungen erfolgen, genehmigt. Um die Mitglieder 
untereinander näher bekanntzumachen, verliest der Vor- 
sitzende die Mitgliederliste, und stehen bei Nennung 
des Namens die betreffenden Kollegen auf. 

Punkt 3 der Tagesordnung wird durch Verlesen 
des Haushaltungsplans durch Herrn Kägbein-Star- 
gard und Genehmigung der Vorlage glatt erledigt. 

Punkt 4. Kollege Bachmann übernimmt das 
Referat über den eventuell einzurichtenden Stellen- 
nachweis und weist auf unsere Statuten hin, nach 
welchen wir zu der Einrichtung verpflichtet sind, wenn 
auch in bescheidener Form. Herr Schumann schlägt 
vor, dass wir uns bei der verhältnismässig geringen 
Anzahl von Gehilfen in unserem Bezirk einem schon 
bestehenden Nachweis anschliessen, zudem auch da- 
durch Kosten erspart blieben. Nach längerer Debatte 
wird durch Akklamation beschlossen, Herrn Richter, 
in Firma: Hans Dräger-Stettin, zu ersuchen, den 
Nachweis zu übernehmen, wozu sich Herr Richter in 
entgegenkommender Weise bereit erklärt. (Mit dem 
Tage der Veröffentlichung tritt derselbe in Kraft, und 
wollen die verehrten Mitglieder recht häufig davon 
Gebrauch machen.) 

Punkt 5. Die Umfrage über die Sonntagsruhe für 
den Innungsbezirk hatte einen durchaus negativen 
Erfolg gezeitigt, und ist dieser Punkt somit erledigt. 
Wenn aber in einzelnen Orten Mehrheit hierfür vor- 
handen ist, will der Vorsitzende gern mit Rat zur Seite 
stehen. 

Punkt 6. In der Angelegenheit eines zu veranstal- 
tenden Meisterkursus hatte sich Herr Grienwaldt- 
Bremen bereit erklärt, denselben in Stettin abzuhalten. 
Die Handwerkskammer Stettin hatte finanzielle Unter- 
terstützung zugesagt. Es melden sich sofort a1 Kollegen 
zur Teilnahme an dem Kursus, gewiss ein Zeichen, 
mit weicher Dankbarkeit und mit welchem Interesse 
solche bindenden Veranstaltungen aufgefasst werden. 

Punkt 7 der Tagesordnung wird zurückgestellt, da 
der Gehilfenausschuss noch nicht anwesend ist. 

Punkt 8. Der Vorsitzende bringt eine durch den 
Central-Verband eingeleitete richterliche Entscheidung 
betreffs Probezeit der Gehilfen und Kändigungstfrist 
zur Kenntnis. 


Punkt 9. Ein Antrag, unterzeichnet von Bruno 
Wunsch, Carl Bock und Elisabeth Dittmann- 
Anklam, wünscht, dass Abstimmungen nur durch Zettel- 
wahl vorzunehmen sind. Nach längerer Debatte, an 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 27 


weicher sich die Herren Bachmann, Bock, Bartelt 
und Schumann beteiligen, wird beschlossen, den 
bisherigen Modus beizubehalten, da nach unseren 
Statuten schon bei Widerspruch eines Herrn gegen 
Akklamation Zettelwahl eintreten muss. Weitere An- 
träge über Sonntagsruhe sind durch Punkt 5 der Tages- 
ordnung erledigt. Ausserdem liegt folgender Antrag 
des Herrn Dreblow-Stettin vor: Mindestpreise für 
Postkarten von aktuellen Ereignissen und Architektur- 
aufnahmen festzusetzen, unter welchen diese Arbeiten 
nicht öffentlich angepriesen werden dürfen. Es wird 
beschlossen, diese Sache einer Kommission, bestehend 
aus den Herren Visbeck, Dreblow, Emil Müller 
und Adolf Kirsch zur schieunigen Beratung zu fber- 
weisen und bis zum Schlusse der Tagesordnung zurlck- 
zustellen. Herr Köppen- Demmin wünscht, dass 
seitens der Innung gegen herumziehende Photographen 
obne Gewerbeschein, welche angeblich nur Aufträge 
sammeln, bei der höheren Behörde vorgegangen wird. 
Meistens fänden die Kollegen bei der unteren Behörde 
vicht genügend Unterstützung. Der Vorsitzende wird 
die Angelegenheit verfolgen. Es wird weiter angeregt 
und beschlossen, dass der Vorstand eine Warnungs- 
annonce gegen den Vergrösserungsschwindel und die 
Häuserphotographen aufsetzen soll, um dieselbe an die 
Redaktionen der Zeitungen in unserem Bezirk behufs 
unentgeitlicher Aufnahme zu übersenden. 

Punkt ı0. Die nächste Innungsversammlung soll 
im Januar 1914 in Stettin abgehalten werden. Kommt 
der in Punkt 6 der Tagesordnung vorgesehene Meister- 
kursus zustande, soll die Versammlung einen Tag vor 
dem Beginn des Kursus stattfinden. Wird der Kursus 
nicht abgehalten, findet die Versammlung am Montag, 
den ı2. Januar, nachmittags 2 Uhr, im Konzerthaus, 
Statt. 

Nun kommt Punkt 7 der Tagesordnung zur Er- 
ledigung. Herr Kägbein-Stargard bringt die Vor- 
schriften zur Regelung des Lehrlingswesens zur Ver- 
lesung. Dieselben werden nach einigen Aenderungen 
einstimmig angenommen, vorbehaltlich der Zustimmung 
des Gehilfenausschusses, welcher dieselbe in einer 
demnächst abzuhaltenden Gehilfenversamumlung ein- 
holen will. Inzwischen hatte die Kommission zur Be- 
ratung von Mindestpreisen für Postkarten von aktuellen 
Ereignissen usw. getagt und den Antrag wie folgt 
formuliert: 

„Auf photographischem Wege hergestellte Post- 
karten aktueller Ereignisse, allgemeine Stadtansichten 
usw. dürfen unter 20 Pig. Mindestpreis pro Stück 
öffentlich nicht angeboten oder ausgestellt werden. 
Grossisten sind verpflichtet: 

ı. Ihren Abnehmern die gleichen Bedingungen 
aufznerlegen und Ihnen den Mindestverkaufspreis 
von 20 Pfg. pro Stück vorzuschreiben. 

2. Alle Karten mit einem dem Innungsvorstand 
bekanntzugebenden Erkennungszeichen oder mit 
Firma zu versehen. 

gez. Visbeck. Dreblow Emil Müller. 
Adolf Kirsch.“ 
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 


Herr Fischer-Stettin stellt die Anfrage, ob 
Americanphotographen ihre Erzeugnisse, also Miniatur- 
bilder kleiner als Visit, unter der von uns festgesetzten 
Mindestpreistabelle annoncieren dürfen. Kollege Bach- 
mann stellt hierzu den Antrag: Minlaturaufnahmen 
in den Dimensionen bis zu 3X 4!/, cm dürfen unauf- 
gezogen und nicht unter 1,50 Mk. pro Dutzend Öffent- 
lich angeboten werden. Alle Formate über diese 
Grösse bis Visit rechnen zu den Visitpreisen der Tabelle. 
Auch dieser Antrag findet allseitige Zustimmung und 
einstimmige Annahme, 

Zum Schlusse erwähnt Kollege Schumann noch, 
dass nach unseren Statuten die Chefs persönlich zu 
den Versammlungen zu erscheinen haben und sich 
nicht durch einen Gehilfen oder Geschäftsführer ver- 
treten lassen können. 

Die Versammlung beschliesst, dass den betreffen- 
den Chefs, welche ihren Wohnsitz permanent ausser- 
halb oder weit entfernt vom Innungabezirık haben, eine 
Vertretung durch den Geschäftsführer gestattet ist, so- 
fern letzterer ausserordentliches Mitglied der Innung 
geworden ist. 

Mit dem Wunsche auf ein fröhliches Wiedersehen 
schliesst hierauf der Vorsitzende die sehr anregend 
verlaufene Versammlung. 


Willy Woltt-Stettin, 
Vorsitzender. 


Curt Müller- Pasewalk, 
Schriftführer. 


—84-— 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe im Hand- 
werkskammerbezirk Dortmund. 
Sitz: Bochum. 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


Einladung zur ausserordentlichen Innungs- 
versammlung am Montag, den 19. Januar, 
in Dortmund, Restaurant „Gildenbräu‘“, 

rechts, vis-ä-vis vom Hauptbahnhof. 
Beginn: 5 Uhr nachmittage. 


Tagesordnung: 
1. Bericht des Vorsitzenden. 
2. C.-V.- Angelegenheiten. 
3. Antrag auf Anschluss an die Innungsverwaltungse- 
stelle des Mittelstandshauses. 
4. Beschlussfassung über den aufgestellten Haushalt- 
plan für 1914. 
5. Gehilfenbewegung. 
6. Vortrag des Herrn Chemiker Proteg über rationelle 
Verwertung der Rückstände. 
7. Verschiedenes. 
Hierauf besondere Sitzung: 
Beratung und Annahme der Lehrlingsvorschriften. 
Der vom Vorstande aufgestellte Haushaliplan für 
1914 liegt vom ıı. d.M. ab bei dem Unterzeichneten 
zur Einsicht für die Mitglieder auf. Aug. Arnold. 


2 





28 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 
| | ZZ — — — — ——  JJJ ———————annna 


Auszeiehnungen. 

Der Herzog von Anhalt hat Herrn Hofphoto- 
graphen Adolf Hartmann in Dessau die Krone zu 
den Ritterinsignien II. Klasse verliehen. Die Herrn 
Hartmann erteilte Auszeichnung ist die Anerkennung 
für ein Heimatswerk: „Der Wörlitzer Park und seine 
Kunstschätze‘“, an dem er viele Jahre gearbeitet hat. 
Dieses Werk enthält nicht weniger als 184 Abbildungen 
nach photographischen Aufnahmen des Verfassers und 
gibt den ganzen Reiz des Wörlitzer Parkes und der 
schönen Räume des alten Schlosses wieder. Es lässt 
die stille Schönheit eines von der Heerstrasse ab- 
gelegenen Stückes deutscher Heimat, in dem Kunst 
und Natur sich in reizvoller Weise verweben, vor den 
Augen des Lesers erstehen. Es ist freudig zu be- 
grüssen, dass die Liebe zur Heimat in den Kreisen 
der Photographen in dieser Weise lebendig ist und 
auch die verdiente Anerkennung gefunden hat. 


Im Auftrag der russischen Regierung stellte Herr 
E. Hoenisch- Leipzig wohlgelungene Aufnahmen von 
der russischen Kirche sowie den Einweihungsfelerlich- 
keiten am ı7 und ı8. Oktober her. Der Zar verlieh 
Herın Hoenisch ein prachtvolles goldenes Zigaretten- 
etui, mit dem russischen Adler verziert, begleitet von 
einem huldvoll gehaltenen Schreiben als Anerkennung 


der guten Bilder. 
Eu 


Kleine Mitteilungen. 


— Beschäftigungszeit im Photographen- 
gewerbe. Auf Antrag der Zwangsinnung für das 
Photographengewerbe in Liegnitz hat der Regierungs- 
präsident in Liegritz genehmigt, dass die im Mai v.J. 
genehmigte Verkürzung der Beschäftigungszeit der 
Gebilten und Arbeiter im Photographengewerbe des 
Innungsbezisks während des Sommerhalbjahres um 
2a Stunden (von 3 bis 5 Uhr nachmittags) an Sonn- 
und Festtagen wieder aufgehoben wird. Es verbleibt 
somit bei den Beschäftigungszeiten gemäss Ziffer Ii 
der Anweisung des Regierungspräsidenten vom 25 März 
1895, betreffend die Sonntagssuhe im Gewerbebetrieb 
mit Ausnahme des Handelsgewerbes. 


— Hanau. In dem Hause Altstrasse 5 brach ein 
grösseres Schadenfeuer aus, durch weiches das Atelier 
des Photographen Waldmann und ein von ihm be- 
nutztes Nebengebäude vollständig ausbrannte. 


—L It 


Fragekasten. 


a) Tsehnisehe Fragen. 

Frage 8. Herr L.v A. in D. Für ein grosses 
industrielles Werk hatte ich 35 18X24 Aufnahmen 
(Landschaften) zu machen. Zu dieser Fertigstellung 
habe ich, weil die einzelnen Partien recht weit von- 
einander getiennt lagen, 5 Tage gebraucht. Automobil 
wurde mir zur Verlügung gestellt, und nur an einem 
Tage musste ich eine kurze Strecke mit der Eisen- 
bahn und elektrischen Bahn fahren. Ich muss von 
jeder Platte zwölf Bilder (aufgezogen auf Karton mit 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. 


überstehendem Rand) liefern. Ich frage nun an, ob 
Sie mir den Preis, welchen ich dafür fordern kann, 
ungefähr angeben können. 

Antwort su Frage 8. Im vorliegenden Falle würde 
wohl zu der üblichen Preisberechnung der Arbeit der 
ungewöhnliche Zeitaufwand entsprechend mit in Rech- 
nung zu setzen sein, d. h. also für je sieben Aufnahmen 
der Gegenwert eines vollen Arbeitstages, der ja natür- 
lich auch im einzelnen nicht normiert werden kann, 
sondern von den Örtlichen Verhältnissen und zahl- 
reichen anderen Umständen abhängt. Jedenfalls kann 
gegen eine höhere Preisberechnung in einem solchen 
Fall, in dem so erhebliche Zeitaufwendungen gemacht 
sind, nichts eingewendet werden. 

Frage 9. Herr O.D. in Ch. Ich bekomme von 
fremden Firmen sehr viel Lichtipausen, und zwar 
Braunpausen (weisse Linien auf braunem Grund), wo- 
von ich wieder Ablichtungen machen soll. Leider 
sind die Originale, jedenfalls infolge mangelhafter Be- 
handlung, ausgebleicht, so dass der braune Grund 
ganz hellgrau aussieht und infolgedessen zuviel Licht 
hindurchlässt. Bei den davon angefertigten Ablichtungen 
resultiert also kein weisser Grund. Kann ich diese 
Originale in irgend einer Weise behandeln (verstärken), 
damit der ausgebleichte Grund wieder dunkelbraun wird? 

Antwort su Frage 9. Eine wirklich gute Methode 
zur Verstärkung der gewöhnlichen Sepiapausen gibt 
es nicht. Man kann zwar bei einigen: dieser Paur- 
papierfabrikate Qnecksilbersublimatverstärkung an- 
wenden, doch sind die im Handel befindlichen 
Fabrikate so verschieden, dass nicht ohne weiteres 
angegeben werden kann, ob im Einzelfall diese 
Verstärkung benutzbar ist. Die mit Quecksilber ver- 
stärkbaren silberhaltigen Sepiapapiere werden einfach 
so behandelt, dass man die fertige Pause in eine zwei- 
prozentige Sublimatlösung legt und, nachdem das 
Maximum der Wirkung erreicht ist, gründlich aus- 
wäscht und mit Ammoniak schwärzt. Es empfiehlt 
sich, eine Probe mit dieser Veıstärkung vorzunehmen, 
die in keinem Fall das Bild schädigen kann. 

Frage ı0. Herr W. B. in E. Welche Firma 
liefert elektrische Lampen, speziell nur zur Aufvahme 
im Atelier, auch nach auswärts? 

Antwort su Frage 10. Elektrische Bogenlampen 
verschiedenster Konstruktion, die speziell für photo- 
graphische Zwecke geeignet sind, liefern fast alle 
grösseren elektrotechnischen Werke. Im allgemeinen 
werden von dexselben zwei Typen hergestellt, die 
sogen. Verschlusslampen, die ein äusserst aktinisches 
Licht und sehr gute Stromausbeuten liefern, und andere 
Lampen, die mehr oder minder dem Typus der ge- 
wöhnlichen Bogenlampen entsprechen, weniger aktini- 
sches Licht liefern, aber im Gebrauch doch vielfach 
vorgezogen werden. Spezielle Lampen für photo- 
graphische Zwecke liefern unter anderen Haake 
& Albers in Frankfurt a. M. und die Siemens- 
Schuckert-Werke, aber auch noch viele andere 
Firmen. Die Auswahl wird immer mehr oder weniger 
von der Geschmackssichtung des betreffenden Benutzers 
abhängen, 


Prof. Dr. A. Miethe in Berlin - Halensee. 


Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a,S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 5. 


14. Januar. 





1914. 





Die Zwangsinnung für das Photographengewerbe in den Stadt- und Land- 
kreisen Duisburg, Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Oberhausen und Mülheim a. Ruhr 
wählte die „Photographische Chronik“ zum Innungsorgan. 


Zwangsinnung und G.m.b. H. 


Der Stadtrat der Haupt- und Residenzstadt 
Gera-R. hat folgende wichtige Entscheidung 
betrefis Zugehörigkeit einer G. m. b. H. zur 
Zwangsinnung gefällt: 


Reg.-Nr.ı1gı/V. Gera, den 16. Dezember 1913. 


Beschluss. 


ı. Der Einspruch der Miniatur-Schnell-Foto- 
Gesellschaft m. b. H. in Gera gegen ihre Ein- 
beziehung in die Photographen- Zwangsinnungen 
zu Gera wird zurückgewiesen. Die Miniatur- 
Schnell-Foto-Gesellschaft m. b. H. in Gera ge- 
hört der Photographen-Zwangsinnung zu Gera 
als Mitglied an. 

Gründe. 


Nach 8 4 des Statuts der genannten Zwangs- 
innung, der sich auf & 100f der Gewerbeordnung 
stützt, gehören der Innung an: 

„alle diejenigen, welche innerhalb des Innungs- 
bezirks das Photographengewerbe als stehen- 
des Gewerbe selbständig betreiben“. 

Dass die Beschwerdeführerin das Photo- 
graphenhandwerk im Innungsbezirk als stehendes 
Gewerbe betreibt, bestreitet sie selbst nicht; sie 
behauptet nur, dass sie deshalb nicht zur Innung 
herangezogen werden könne, weil sie juristische 
Person sei und für diese der Innungszwang 
nicht gelte. Ihr Geschäftsführer Topf aber 
könne deshalb nicht Mitglied sein, weil er nicht 
selbständig und überdies nur als Kaufmann aus- 
gebildet sei. | 

Diese Einwände sind nicht stichhaltig. 

a) Die Gewerbeordnung enthält keine aus- 
drückliche Bestimmungen, dass juristische Per- 
sonen nicht Mitglieder einer Innung sein könnten. 
Nun steht zwar ein Teil des Schrifttums (z. B. 
Landmann, G.O. zu $ ıoof, Anm. 2) und der 
Praxis auf diesem Standpunkte, gerade in neuerer 
Zeit aber hat sich ein Umschwung in dieser 
Frage geltend gemacht (vergl. die Entscheidung 
des Stadtrats und der Kreishauptmannschaft 
Zwickau, abgedruckt im „Deutschen Handwerks- 
blatt“ 1913, S. 382, Jahrgang VII, Nr. 20). 


Dieser letzteren Meinung ist beizutreten. 

Es mag richtig sein, dass die Bestimmungen 
der Gewerbeordnung für Innungen und Zwangs- 
innungen nur auf pbysische Personen zuge- 
schnitten sind, und dass eine direkte Anwendung 
auf juristische Personen nicht möglich ist. Das 
erklärt sich aber einfach dadurch, dass bei 
Schaffung der Bestimmungen an die juristischen 
Personen nicht gedacht wurde. Eine sinn- 
gemässe Anwendung auf juristische Personen 
ist darum nicht ausgeschlossen und durch den 
Zweck des Gesetzes sowohl wie durch die Inter- 
essen der beteiligten Kreise geboten; denn der 
Zweck der Zwangsinnung ist vor allem, durch 
Zusammenschluss aller Gewerbetreibenden des- 
selben Gewerbes eine feste und geschlossene 
Vertretung des Gewerbes herbeizuführen und 
durch Ausübung des Zwanges die Schäden, die 
Aussenseiter herbeiführen können, hintanzu- 
halten. Dieser Zweck würde dann völlig ver- 
eitelt werden, wenn man juristische Personen 
vom Innungszwang ausnehmen wollte, und zwar 
um so mehr, als gerade diese oft über grössere 
Kapitalkraft verfügen, als der Einzelhandwerker, 
so dass ihre unbeschränkte Konkurrenz um so 
fühlbarer werden würde. 


Natürlich kann die Ausübung der Mitglied- 
schaftsrechte nicht durch die juristische Person . 
selbst geschehen. Aber auch sonst tritt sie im 
Rechtsleben nach aussen hin nicht selbst auf, 
sondern handelt durch ihre Vertreter. Es besteht 
daher nicht das geringste Bedenken, die Be- 
stimmungen über Ausübung des Stimmrechtes, 
Wählbarkeit, Unterstützungen usw., sinngemäss 
auf den Vertreter der juristischen Person, also. 
bier auf den Geschäftsführer der G. m. b. H_ 
anzuwenden. Damit entfallen die Einwände, 
die die Vertreter der Gegenansicht aus den 
88 93a, 87a, Abs. 3, der Gewerbeordnung her- 
leiten; es entfällt aber auch der Einwand der 
Beschwerdeführerin, die G. m. b. H. habe als 
Mitglied einer Zwangsinnung nur Pflichten und 
keine Rechte. 


5 


30 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





b) Sonach unterfällt der Zwangsinnung als 
Mitglied die G. m. b. H. selbst, die Vertretung 
ihrer Rechte und Pflichten liegt dagegen dem 
Geschäftsführer ob. Dieser selbst ist nicht 
eigentlich Mitglied der Innung, denn er betreibt 
das Gewerbe nicht selbständig. Insoweit sind 
die Ausführungen der Beschwerdeführerin richtig. 
Ob der Geschäftsführer Topf aber nur als 
Kaufmann vorgebildet ist, darauf kommt gar 


nichts an, entscheidend ist allein, dass er das 
Photographbengewerbe zurzeit betreibt.. 

c) Die Mitgliedschaft der Beschwerdeführerin 
hat von Gesetzeswegen (ipso inse) begonnen 
mit dem Zeitpunkte der Eröffnung des Betriebes 
($ 100f, G.O). Von da ab beginnen ihre Rechte 
und Pflichten als Mitglied der Zwangsinnung im 
Umfange des Gesetzes und des Statuts. 


Der Stadtrat. gez.: Dr. Ochs. 


a 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Thüringer Photographen -Bund. 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


Laut Beschluss der Herbstversammlung werden die 
geehrten Mitglieder hierdurch nochmals aufgefordert, 
zur kommenden Anfang Februar stattfindenden General- 
versammlung die seit Jahren eingeführte beliebte In- 
kognito- Ausstellung reichhaltig und vollzählig zu be- 
schicken. Die Bilder, welche weder Firma noch Br- 
kennungszeichen tragen dürfen, wolle man diesmal, 
wie früher, bis 3ı. Januar an den Unterzeichneten ein- 
senden. Der Vorstand. 

P. Strnad, Hofphotograph, 
Erfurt, Arustädter Strasse 5, II. 


Er 
Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegründet 1863.) 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul rn: 
Berlin W. 5o, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrif 

führer: Carl Bandiow, BerlinS., Gitschiner Str 64, Amt Moritzpl. Par 
— Für Kass legenheiten: Reinhold rer nn NW. 5, 
Kruppstr. 12. ibliothek: C. Seegert, Berlin NO. Gr. Frank- 
furter Str. 71, Amt Königstadt 2646. —  eensskanee Fritz Hansen, 
Berlin T 9 Fichtestr. 13, Amt Moritzplatz 6391. — Sterbekasse 
des C.V.: Äumel eldungen an C. Trieb, Berlin - Steglitz, Albrechtstr. 130. 


Hauptversammlung 
am Donnerstag, den ı5. Januar, 
abends pünktlich 7!/, Uhr, 
im KW eineusteplien Palast“, Friedrichstr. 176/177. 


Tagesordnung: 
I. Geschäftliches, Anmeldung und Aufnahme neuer 
Mitglieder. 
2. Mitteilung über die neue Innungskrankenkasse. 
Referent: Herr Heinrich Lichte. 
3. Jahresbericht des Vorstandes. 

a) Allgemeiner Bericht. 

b) Bericht des Schatzmeisters. 

c) Bericht des Bücherwarts (auch über die Aus- 
gaben der kleinen Unterstützungskasse). 

d) Bericht der Delegierten zum Central. Verband 
Deutscher „uotoprmphen Vereine und In- 
nungen. 

e) Bericht der Delegierten zum Centralausschuss 
Berliner kaufmännischer, gewerblicher und 
industrieller Vereine. 

4. Bericht der Kassenprüfer. 
5. Beschlussfassung, ob Vorstandsmitglieder oder An- 
gestellte der Photographeninnung Berlin in den 





Vorstand des Photographischen Vereins zu Berlin 
wählbar seiu nollen. 
6. Neuwahl des Vorstandes. 
7. Fragekasten. 
NB. Zu dieser Sitzung haben nur Mitglieder Zutritt. 


Der Vorstand. 
I. A.: Carl Trieb, II. Schriftführer. 





Als neues Mitglied ist gemeldet: 

Neue Photographische Gesellachaft, Akt.-Ges., 
Berlin - Steglitz; gemeldet durch den Schatz- 
meister R. Schumann. | 

Benin, den 8. Januar 1914. RT 
Der Vorstand. 
l.A.: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 

i 
Photographen-Zweangsinnung für den 
Regierungsbezirk Merseburg. 

Sitz: Halle a.S. 


Am 7. Januar verschied unser hochverehrter 
Obermeister, Herr Photograph 


Thomas Molsberger. 


Wir verlieren in ihm einen treuen, stets 
der immer mit allen 


opferwilligen Kollegen, 
seinen Kıräften für das Wohl unseres Berufes 


eintrat. Wir werden 
Ehren halten. | 
Photographen-Zwangsinnung Halle a. 8, 


'sein Andenken stets in 


nr 

Photographen - Zwangsinnung Kempten, 

für das bayrische Allgäu und Süd- 
schwaben. | 
Durch Regierungsentschliessung vom 20. Dezembet 
vorigen Jahres wurde das aufgestellte Statut, das zwar 
nochmals eine Abänderung erfahren musste, genehmigt. 
Die konstituierende Versammlung, unter Leitung 
eines Vertreters der Aufsichtsbehörde, findet am 16. d.M. 
im Nebenzimmer des ‚Restaurants zur Kreuzstrasse 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


ar 





sachmittegs 3-Uhr beginnend, mit darauffolgender 


beschlussfähiger Innungsversammlung statt. 
Zempieu. i. Allgäu, .7. Janyar 1914. 


Zimmermann, FReyellnlenigter. 
Ra NE VE 


Photographen-Zwangsinnung zu Strass- 


burg i.E. für den Bezirk Unter-Eisass. 
“. “Binladung. 

Am Montag, den 19. Januar, nachmittags 
4 Uhr, findet Hauptversammlung im Saale der 
Handwerkskammer en B. (Bingang: 
ee 34 — 36) statt. 

‘Wir laden gemäss 8 22 unserer Statuten hierzu ein 
und verweisen auf den Innungsbeschluss vom’ 26.-Juli 
1912. Schriftliche Entschuldigungen werden nur in 
dringenden Fällen berücksichtigt und nur dann für 
genügend befunden, ‚wenn dieselben am Versanmmiungs- 
tage vormittags 12 Uhr im Besitze des Obermeisters 
sind. Im nachstehenden finden Sie die Tagesordnung. 
Anträge könien nur berfcksichtigt werden, wenn die: 
wiberr 2 Tage vor der Versammlung schriftlich Dein 

enter eingereicht sind. ” 


- Tagesordnung: 

ı. Verlesung des Protokolls der letzten Versammlung 
und der Eingänge u 

2. Lehrlingswesen und Fachschule. 

3. Kalkulation und Buchführung. Referent: Herr 
M. Michel, Direktor der Städtischen Even 
lichen “Fortbildungsschule. . 

4. Referıt: Die rechtliche Stellung der Innungs- 
ausechüsse in der Handwerkerorganisation und 

| Beschlussfassung über den Anschluss an den 
' Strassburger Innungsausschuss. & 

5. Stellennachweis. j 

6. Neuregelung des Zeitungswesens. 5 

7. Äuträge. | 

8. Verschiedenen RR 
Zu 0° Der Vorstand. 

 LA.: Jac. Jungmann, Obermeister. 


Photograp hen m -Innung (Zwan gsinnung) 
Görlitz. 

Am Mittwoch, den 21. Januar, nachmittags 

5 Uhr (pünktlich), findet die Quartalsversammlung in 
Görlitz, Hotel „Prinz Friedrich Carl‘, Postplatz, mit 
folgender Tagesordnung statt, wozu die Mitglieder 
hiermit eingeladen werden. | 


Tagesordnung: 
L Verlesung ‚des Protokolls (Oktober- Quartal). 
2a. Eingänge und Berichte. _ 
3 Auslosung der gemäss $ 28 des. Statuts "ausschel- 
denden zwei Vorstandsmitglieder. 
4. Aufstellung und Genehmigung des Etats 1914/15. 
Laut 847 der Statuten liegt der Hausbalt- 
plan zur Einsicht ab 14. Januar beim Vorsitzenden 
C. Mader aus. 
5. Verschiedenes, 


6. Vortrag mit praktischen Vorführungen über „Brom- 
Öldruck“. Referent: Herr Hoeppner,  tech- 
nischer Leiter der Firma N. Perscheid. Zu 
diesem Vortrag sind’ die Mitarbeiter freundlichst 
eingeladen. en Abends 8 Uhr.) - | 

: Der Vorstand. 
C. Mader, Vorsitzender. - 
NB. Auf 822 und Nachtıng II, Aba, Ih a Antalen 


kotad ABBEWIEHEN. 
Ben. .. .. er 


Personalien. 


Thomas Molsberger, Halle }. Am 7. Tahuak 
verschied im Alter von 52 Jahren der Obermeister der 
Photographen - Zwangsiunung Halle. (Saale) und Um: 
gegend. Molsberger- war bei seinen Kollegen: all- 
gemein beliebt; er genoss ihr volles Vertrauen - und 
wurde fast einstimmig zum Obermeister der nen -ge; 
gründeten Iunung gewählt. . Seit dem Jahre 1903 ge+ 
hörte er dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer 
an. - Auch im Vorstande des -Photographei-Vereius ini 
Halle war er ein geschätztes Mitglied. Der Thüringer 
Bund verliert in Molsberger gleichfalls: ein reges 
Mitglied. Trotz seiner schweren Krankheit hat Mols: 
berger. die Arbeiten für seirie Berufskollegen freudig 
übernommen, atets blieb er rmmhig und sachlich und 
wusste durch sein ausgleichendes ‚Wesen Schärfen zu 
vermeiden und auszugleichen. Sein frühes Hinscheiden 
wird deshalb von allen, die ihn kannten, sehr betrauert. 


-- Phietograph- J. G. Lubeseder und Prau in Sege- 
berg- er m feierten das Fest der Samantuen 
Hochzeit. - ae 


er . Er ’. 


Patente. 
EI. 57- Gruppe 9. Nr. 256242 vom 10. Mai IgII. 
Gustav Geiger in München. ’ 

Nach Art eines Segnerschen Wasserrades sich 
drehende Brause enm Wässern photographischer Bilder, 
dadurch ‚gekennzeichnet, dass die aus der Röhre aus- 
tretenden Wasserstrablen aus einer oder mehreren schräg 
nach abwärts — etwa unter 80 Grad — gerichteten 
Oefinungen auf das unterhalb der Brause angebrachte 
Waschgefäss auftreffen. 

Fragekasten. 
a) Teehnisehe Fragen. 

Frage ıı. Ber C.inM. ı. wo erbält marı Farben 
für Bromöldruck ? . 

2 Welche Bromsilber- und. Gaslichtpapiere sind 
geeignet? (Firma oder Bezeichnung. Die notwendigen 
Eigenschaften sind mir bekannt. Ich habe. auf ver- 
schiedenen Papieren Versuche gemacht, konnte aber 
selbst bei 5o Grad kein Relief erhalten.) Gibt es in 
Deutschland eine Vertretung der in der Broschüre von 
Dr. Mayer angegebenen englischen Fabrik für Druck- 
farben? 

Antwort zu Frage ıı. ı. Bei Romain Talbot, 
Berlin, Jerusalemer Strasse, erhalten Sie alle für den 


32 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Bromöldruck notwendigen Requisiten, unter anderem 
auch die speziell für diesen Zweck geeigneten Farben. 
Wir dürfen Sie ferner darauf aufmerksam machen, dass 
das Energol-Laboratorium, Berlin- Steglitz, einen Oel- 
druckkasten nach den Angaben Perscheids in den 
Handel bringt. Dieser Kasten hat sich in der Praxis 
bereits gut bewährt. 

Antwort 2. Unter den Bromsilberpapieren sind 
namentlich die Orthobrompapiere von Gevaert, wie 
auch N. P. G. III der Neuen Photograpbischen Gesell- 
schaft geeignet für den Bromöldruck. Die englischen 
Materialien werden Sie vollkommen entbehren können, 
da die deutschen mindestens ebenso gut sind. 

Frage ı2. Herr W.R. inG. Welcher Farbe oder 
- Bronze bedient man sich zum Tiefpressen von Buch- 
staben (Firmenstempel) in Kartons? 

Antwort su Frage ı2. Für diesen Spezialzweck 
gibt es dünne, papierartige Folien, die. mit einer blatt- 
goldähnlichen Masse bedeckt sind. Man legt diese 
Folien, die in jedem Fachgeschäft für graphische Ar- 
tikel, z. B. Klimsch & Co., Frankfurt a. M., erhältlich 
sind, auf den zu bedruckenden Karton, gibt den Buch- 
druck, natürlich ohne Auwendung von Farbe darauf, 
und zieht die Folie selbst wieder ab. 


Frage 13. Herr G.M. in D. Das Photo-Versand- 
haus M. Liemann-Berlin C. 25, Prenzlauer Strasse 46, 
brivgt ein schichtenloses Auskopierpapier „Fakir- 
Duplexpapier‘' in den Handel, welches detailreiche 
Kopien ohne grosse Kontraste liefert und sich auch 
deshalb als Grundlage ‚zu aquarellierten Bildern vor- 
süglich eignet. Es nimmt die Farben ausgezeichnet 
auf; ob es haltbare Kopien liefert, konnte ich noch 
nicht ermitteln. Die Firma ist nicht zu bewegen, nach 
Ungarn gegen Nachnahme zu liefern, auch kann ich 
den Bogenpreis des ziemlich teuren Papiers nicht er- 
fahren. Da ich derartiges Papier aber in grösserer 
Menge zu verarbeiten beabsichtige, so bitte, mir bekannt 
zu geben, von welcher Fabrik ich dieses Papier in 
grösserer Menge beziehen könnte. Gibt es andere ähn- 
liche Fabrikate von Auskopierpapieren, welche auch 
auf beiden Seiten kopiert werden können, schichtlos 
sind und gut aquarelliert werden können? Welche 
Bromsilber- und Chlorsilberpapiere nehmen am besten 
Aquarellfarben an, lassen sich also am leichtesten zu 
farbigen Bildern verarbeiten? Kann ich mir auf beiden 
Seiten kopierbare, schichtlose Papiere selbst gut her- 
tellen, und auf welche Art? 

Antwort su Frage 13. Das genannte Fakir-Duplex- 
papier ist uns als solches unbekannt, doch können wir 
Ihnen als ähnliche Marke Mimosa-Duplexpapier der 
Mimosa-A.-G., Dresden, empfehlen. Auch diese sind 
sehr matt und dürften sich für Aquarellzwecke hervor- 
ragend eignen. Unter den Brom- und Chlorsilber- 
papieren sind alle Papiere, die neben absoluter Mattheit 
wenig Schicht zeigen, für Aqnarellzwecke geeignet. 
Es dürften hier vorwiegend die matten Orthobrom- 
papiere der Firma Gevaert in Frage kommen. Auf 
beiden Seiten kopierende schichtlose Papiere kann man 


sich leicht dadurch herstellen, dass man sogen. Salz- 
papier, das im Handel käuflich ist, in einer zehnprozen- 
tigen Silbernitratlösung untertaucht. Die auf solchen. 
Papieren kopierten Bilder erscheinen zwar meist in der 
Aufsicht nicht so kıäftig wie in der Durchsicht, doch 
dürften sie gerade für Aquarellierungszwecke geeignet. 
sein. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage 8. Herr J.H. inK. ı. Mein Bruder reichte- 
gegen meinen Vater eine Forderungsklage von 100 Mk. 
nebst Zinsen vom Jahre 1905 ein, mit der Begründung, 
dass er die Kautionssumme, welche ihm während seiner 
Lehrzeit ratenweise von seinem Lohne abgezogen worden 
sei, jetzt beanspruche, Es ist bei uns Sitte, dass Lehr- 
veıträge im Fabrikbetriebe ausgestellt werden und bei 
jeder Löhnung raten weise Abzüge erfolgen, als Kaution. 
Dieser Betrag wird nach vollendeter Lehrzeit an den 
gesetzlichen Vertreter, bezw. an den Vater ausbezahlt. 
Wird die Lehrzeit nicht beendet, fällt der ganze Betrag 
der Fabrik als Schadenersatz zu. Meinem Vater wurden 
nach beendigter Lehrzeit 170 Mk. von der Fabrik aus- 
bezahlt. Ein Betrag von 70 Mk. wurde sofort für 
meinen Bruder für Kleidung und dergleichen verwendet. 
Der Rest von ıoo Mk. wurde von meiner Mutter auf 
der Sparkasse angelegt. Durften meine Eitern über 
diese 100 Mk. frei verfügen? Mein Bruder war iu- 
zwischen in die Fremde gegangen. 

2. Dieser Fall liegt 8 Jahre zurfick. Ist der An- 
spruch meines Bruders auf die Ioo Mk. inzwischen 
verjährt? 

Aniwort su Frage8. ı. Ein minderjähriges, un- 
verheiratetes Kind kann nach $ 1602 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches von seinen Eltern die Gewährung des. 
Unterhaltes insoweit verlangen, als der Ertrag seiner 
Arbeit zum Unterhalte nicht ausreicht. Dementsprechend 
haben wohl auch ihre Eltern für Ihren Bruder während 
seiner Lehrzeit gesorgt und dabei auch den verdienten 
Lohn für den Unterhalt mitverwendet. Von den vom 
Lohne Ihres Bruders angesammelten 170 Mk. sind im 
gleicher und zulässiger Weise 70 Mk. verwendet worden. 
Mit dem Restbetrage von 100 Mk. hat es aber eine 
andere Bewandtnis. Da Ihr Bruder in die Fremde ge- 
gangen war, so verblieben diese 100 Mk. sein freies 
Vermögen im Sinne des $ 1651 des Bürgerlichen Gesetz- 
buches, über die Ihre Eltern zu ihren Gunsten oder 
zugunsten ihrer anderen Kinder nicht verfügen durften. 
— Der Klageanspruch Ihres Bruders ist demnach be- 
gründet. 

Antwort 2. Nicht die vierjährige Verjährungsfrist 
des Bürgerlichen Gesetzbuches kommt hier in Frage, 
da es sich nicht um Ansprüche anf Rückstände von 
Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegeldern, 
Ruhegehalten, Unterhaltsbeiträgen oder anderen regel- 
mässig wiederkehrenden Leistungen handelt, sondern 
es kommt die im $ 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches 
bestimmte dreissigjährige Verjährungsfrist in Frage. — 
Verjährung ist also noch nicht eingetreten. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A. Miethe in Berlin - Halenses. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 6. 


18. Januar. 





1914. 





Aus der Praxis des Photographen. 


(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht 


druckfertig zu sein.) 


Wann und wie soll man verstärken? 
Die Negativverstärkung spielt manchmal eine 
ganz besondere Rolle, sei es, dass das Negativ 
überhaupt ungenügende Dichte besitzt, sei es, 
dass dieselbe für ein spezielles Verfahren, für 
welches das Negativ von vornherein nicht be- 
stimmt war, sich als ungenügend erweist. 

Es unterliegt wohl keinem Zweifel, dass man 
mit gutem, geeignetem Plattenmaterial nur durch 
Entwicklung allein ein Negativ erhalten kann, 
welches ohne Verstärkung oder Abschwächung 
den bezüglichen Anforderungen entspricht. Dazu 
hat man nur notwendig, die Belichtungszeit 
dem Charakter der Platte und beide zusammen 
dem Aufnahmeobjekt und den Beleuchtungsver- 
haltnissen anzupassen. Das klingt allerdings 
kompliziert, ist es aber tatsächlich nicht. Wollen 
wir z.B. bei einigermassen kontrastreicher Be- 
leuchtung ein hbarmonisches, weiches Negativ 
herstellen, so müssen wir vor allem eine mög- 
ichst weich arbeitende Platte benutzen. Es ist 
dann nur noch notwendig, dass die Belichtungs- 
zeit (wenn angängig) so gewählt wird, dass mit 
einem normalen Entwickler die gewünschte 
Weichbheit resultiert. Nun ist aber hier von 
vornherein stets Rücksicht auf die Natur des 
Positivverfabrens zu nehmen. Für solche Papiere, 
welche eine relativ geringe Deckung erfordern, 
wie Zelloidin- und Aristopapier, ist die Ent- 
wicklung allein in der Regel genügend. Ist 
aber eine intensivere Deckung erforderlich, so 
kann man vielfach mit einer passenden Ver- 
stärkung das gewünschte Resultat sicherer und 
leichter erzielen. 

Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass beim 
Entwickeln das ganze Bild fortwährend an 
Dichtigkeit zunimmt. Dadurch kann nicht nur 
allmählich eine Verschiebung der Tonskala ein- 
treten, so dass z. B: die Lichter mit den Halb- 
tönen zu sehr verschmelzen, sondern es kann 
auch die manchmal sehr erwünschte Klarheit 
der Schatten beeinträchtigt werden, und die 
Kontrolle über das Negativ während des Ent- 
wickelns wird erschwert. 


(Nachdruck verboten.| 

In solchen Fällen empfieblt es sich, das 
Negativ bis zur gewünschten Gradation, aber 
nur mässig dicht zu entwickeln und die ihm 
fehlende Dichte durch eine passende Verstärkung, 
die eine proportionelle Vermehrung der Dichte 
bewirkt, zu geben. 

Lässt sich dagegen im Anfangsstadium der 
Entwicklung schon feststellen, dass das Negativ 
allzu weich ist, dann hat ein Unterbrechen der 
Entwicklung und ausgiebige Verstärkung keinen 
Zweck, weil der Charakter hierdurch nicht 
wesentlich beeinflusst wird. Viel besser ist es 
hier, die Entwicklung so zu modifizieren, dass 
das Erforderliche an Kontrastwirkung erhalten 
wird. Es ist dann leicht durch fortgesetzte 
Entwicklung die notwendige Dichte zu erhalten. 


Wo es sich um gute Deckung neben Kon- 
traststeigerung handelt, wie das bei Repro- 
duktion nach Positiven erforderlich ist, kann 
eine Verstärkung, richtig angewendet, in der 
Regel bessere Resultate erzielen lassen als nur 
Entwicklung allein. Sie gestattet es, ohne 
Aenderung der Gradation und obne die Klar- 
heit der Schatten im geringsten zu beein- 
trächtigen, die Dichte sehr wesentlich zu er- 
höhen und so eine Deckkraft zu erlangen, die 
sonst nur mit speziellen Mitteln und nicht so 
einfach und sicher zu erhalten ist. Fi. 


Kosten-. und mühelose Selbsther- 
stellung verschiedener Einheitsgewichte. 
Für Fixierbäder, Entwickler usw. finden in ge- 
wissen Zeitabständen fast stets dieselben Ge- 
wichtsteile Verwendung. Man kann sich hier- 
bei die einzelnen Gewichte dadurch selbst an- 
fertigen, dass man für kleinere Mengen eine 
Platte auf das erforderliche Gewicht zuschneidet, 
für grössere so viele, in Wasser getauchte, un- 
brauchbare Negative zusammenklebt, als nötig 
sind. 

Wird auf diesen Gewichten ein Vermerk 
über das einschlägige Präparat nebst Wasser- 
quantum angebracht, dürfte jeglicher Irrtum aus- 
geschlossen sein. 


24 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Innungswesen. 


Zwei sehr wichtige Entscheidungen 
veröffentlicht in dieser Nummer die Photo- 
graphen-Zwangsinnung Hannover und Linden 
unter „Ionungs- und Vereinsnachrichten“. Die 
erste Entscheidung betrifft die Zugehörigkeit 
der Händler zur Zwangsinnung, durch die andere 


wird eine Schnellphotographie, die sich als Lust- 
barkeıtsbetrieb ausgegeben hatte, für innungs- 
pflichtig erklärt, und ihr der Betrieb des Ge- 
schäfts nach 8 Uhr abends gemäss dem Innungs- 
beschluss verboten. 





Erläuterungen und Beiträge zum Wehrbeitragsgesetz. 


(Hervorgegangen aus denı Vortrage von Rechtsanwalt Dr. Ernst Brassat 
in der Versammlung des Photographischen Vereins zu Berlin am 13. November 1913.) 


(Schluss.) 


Lässt nun der Beitragspflichtige seine Erklärungen 
durch einen Prozessbevollmächtigten auf Grund einer 
gehörig ausgestellten Vollmacht abgeben, so haftet für 
die Strafe nur der Vertreter, dagegen trifft die Strafe 
nicht das Vermögen des Beitragspflichtigen. Gerade 
dieser Punkt dürfte eine Lücke im Gesetze darstellen. 
Das zeigt schon die Erwägung, dass ein jeder, welcher 
befürchtet oder Anlass zu haben vermeint, wegen seiner 
späteren Vermögenserklärung in Strafe genonmmen 
werden zu können, es in der Hand hat, eine etwaige 
Bestrafung dadurch von sich abzuwenden, dass er seine 
Vermögenserklärung durch einen gehörig legitimierten 
Bevollmächtigten abgeben lässt. Von dem Beitrags- 
pflichtigen würde dann lediglich infolge der Nachtrags- 
veranlagung der Mehrbetrag am Wehrbeitrag, jedoch 
keinerlei Strafe erhoben werden. 

Ist nun nach den obwaltenden Umständen auzu- 
nehmen, dass die unrichtigen oder unvollständigen An- 
gaben nicht in der Absicht gemacht worden sind, den 
Wehrbeitrag zu hinterziehen, so tritt an die Stelle der 


eben vorgesehenen Strafe eine Ordnungsstrafe bis zu. 


500 Mk. ein ($58 des Gesetzes). Ob die Behörde in 
einem solchen Falle eine Bestrafung. eintreten lassen 
will, bleibt deren Ermessen anheimgestellt. 

Diese Bestrafungen spielen sich stets im Rahmen 
der Behörde ab; ein Anrufen der Strafgerichte findet 
weiter nicht statt. Die schwersten Strafen sieht der 
$ 57 des Wehrbeitragsgesetzes vor. Diese Fälle liegen 
insofern anders als die früher erwähnten, weil hier nicht 
die Behörde die Strafen verhäugen und festsetzen kann, 
sondern die Sache zur weiteren Veranlassung der Staats- 
anwaltschaft abgeben muss. Findet die Staatsanwalt- 
schaft bei der Untersuchung, dass ein Verdacht im 
Sinne des $57 des Gesetzes nicht hinreichend begründet 
ist, so kann sie die Sache zur weiteren Erledigung im 
Verwaltungsstrafverfahren an die Behörde zurückgeben. 
Ist jedoch der Verdacht hinreichend begründet, dass 
eine strafbare Handlung gemäss $57 des Wehrbeitrags- 
gesetzes vorliegt, so hat die Staatsanwaltschaft entweder 
den Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung bei Gericht 
zu stellen oder die Anklage zu erheben. Die Verwal- 
tungsbehörde kann sich ihrerseits der Strafverfolgung 
gemäss $467 der Reichsstrafprozessordnung anschliessen. 

Die Tatbestandmerkmale des 357 des Wehrbeitrags- 
gesetzes sind die folgenden: Die unrichtigen oder un- 
vollständigen Angaben müssen in der ausgesprochenen 
Absicht getan sein, den Wehrbeitrag zu hinterziehen, 


[Nachdruck verboten.) 


und es muss ferner der gefährdete Wehrbeitrag nicht 
weniger als 10 Proz. des geschuldeten Wehrbeitrages 
ausmachen, mindestens jedoch 300 Mk., oder aber, und 
dieser Fall ist der wichtigste und schwerste, der Bei- 
tragspflichtige muss Verinögen vom Inlande ins Aus- 
land mit der Absicht verbracht haben, dieses Vermögen 
der Veranlagungsbehörde zu verheimlichen. Werden 
diese Voraussetzungen festgestellt, so kann von den 
Gerichten neben der Geldstrafe auch eine Gefängnis- 
strafe bis zu 6 Monaten erkannt und ausserdem in dem 
Urteil angeordnet werden, dass die Bestrafung auf 
Kosten des Pflichtigen öffentlich bekanutzumachen ist. 
Ausserden: treffen in einem solchen Falle die Kosten 
des Ermittlungsverfahrens auch noch den Beitrags- 
pflichtigen gemäss $ 44 des Wehrbeitragsgesetzes. 

Die schweren Folgen und harten Nachteile, welche 
sich ein Beltragspflichtiger durch eine unrichtige Ver- 
mögenserklärung zuziehen kann, möge an folgenden 
Beispielen dargetan werden: Ein Rentier soll bewusst 
unrichtig statt 200000 Mk. Vermögen, welches er tat- 
sächlich sein eigen nennt, nur I0o0000 Mk. angegeben 
haben. Durch die angestellten Ermittlungen kommt 
dieses zum Vorschein. Es können dann folgende 
Strafen erhoben werden: Die Wehrbeitragsabgabe unter 
Zugrundelegung des richtigen Vermögens von 200000 
Mark würde 750 Mk. betragen. Die vom Beitrags- 
pflichtigen auf Grund seiner unrichtigen Vermögeus- 
erklärung festgestellte und erhobene Wehırbeitrags- 
abgabe würde sich dagegen auf nur 250 Mk. belaufen. 
Die Vermögenserklärung soll der Beitragspflichtige 
selbst abgegeben und mit der Versicherung erstattet 
haben, dass die Angaben nach bestem Wissen und Ge- 
wissen gemacht worden sind. 

Hier wird zunächst infolge der notwendigen Neu- 
veranlagung auf Grund des $54 ein Wehrbeitrag von 
500 Mk. nacherhoben. Ausserdem werden die Kosten 
des Ermittlungsverfahrens dem Beitragspflichtigen ge- 
mäss $ 44 des Gesetzes voll zur Last gelegt, weil der 
endgültig festgestellte Vermögenswert den vom Bei- 
tragspflichtigen angegebeneu Wert um mehr als ein 
Drittel übersteigt. Endlich kommt die Strafe auf 
Grund des $ 56 des Wehrbeitragsgesetzes dazu, welche 
im vorliegenden Beispiele bis zu I0oooo Mk. betragen 
kann, falls es der Behörde beliebt, den 20 fachen Betrag 
zu erheben. Die Voraussetzungen des 857 des Wehr- 
beitragsgesetzes, welche Gefängnisstrafen vorsehen, 
kommen im allgemeinen nur bei Millionenvermögen in 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 38 


Frage. Eine einzige Ausnahme gilt, und zwar dann, 
wenn der Beitragspflichtige Vermögen ins Ausland ge- 
bracht hat. Gerade um diese Verschleppung zu ver- 
hüten, hat das Gesetz betont, das Gericht solle auch 
Gefängnisstrafen verhängen können, und das Gericht 
solle weiter in der Lage sein, die erfolgte Bestrafung 
öffentlich bekanntzumachen. 

Ausserdem greift aber inı vorliegenden Falle auch 
noch die Steuerbehörde der Einzelstaaten eiu, wegen der 
in den früheren Jahren hinterzogenen Landessteuern, 
soweit diese in der Zwischenzeit nicht verjährt sind. Die 
Behörde gibt nach erfolgter Erledigung der Sache die 
Akten an die zuständige landesgesetzliche Steuerbehörde 
weiter. Der 868 des Wehrbeitragsgesetzes, welcher 
den Generalpardon ausspricht, hilft dann dem Beitrag- 


pflichtigen nicht mehr. — Dass der Wehrbeitrag un- 
abhängig und neben der Bestrafung eingezogen wird, 
ist bereits früher erwähnt worden. Deswegen ist es 
möglich, dass die Strafverfolgung wegen eingetretener 
Verjährung oder wegen eingetretenen Todes der Bei- 
tragspflichtigen nicht mehr vorgeuommen werden kann, 
wohingegen der Wehrbeitrag als solcher nach wie vor 
zur Erhebung gelangt. 

Das ganze Wehrbeitragsverfahren ist schliesslich 
kosten-, gebühren- und stempelfrei. Nur in demjenigen 
Falle, in welchen: der Beitragspflichtige unrichtige oder 
unwahre Angaben gemacht hat und der endgültig fest- 
gestellte Vermögenswert den angegebenen um mehr als 
ein Drittel übersteigt, fallen die Kosten des Ermittlungs- 
verfahrens dem Beitragspflichtigen zur Last. 


m 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Gentral-\Verband 
Deutscher Photographen- Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Leider müssen wir den Kollegen die traurige 
Mitteilung machen, dass der Vorsitzende unserer 
Innung Halle a.S., 


Herr Thomas Molsberger, 


im 52. Lebensjahre nach langem, 
Leiden verschieden ist. 

Die Innung Halle a. $S. gehört zu unseren 
jängsten Innungen und auch zu den jüngsten 
Mitgliedern des C V. Tırotz der kurzen Zeit, 
welche wir mit dem Verewigten erst zusammen. 
arbeiten konnten, zeigte derselbe ein ausser- 


schwerem 


ordentliches Interesse für unsere Bestrebungen, 
so dass wir hoffen durften, noch viel Unter- 
stätzung von seiner Seite zu erhalten. 

Seine lange Krankheit hinderte ihn nicht, 


das schwere Amt des Vorsitzenden zu über- 
nehmen, um für seine Kollegen und seinen Be- 
ruf einzutreten. 
Wir werden ihm stets ein ehrenvolles An- 
gedenken bewahren. 
Der Vorstand: 
R. Schlegel-Dresden. 





art 


Thüringer Photographen -Bund. 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen -Vereine und Innungen (J. P.). 


Unsere diesjährige Generalversammlung, 
welche die 53. Mitgliederversammlung unseres Bundes 
ist, findet, verbunden mit einer Inkognito-Aus- 
stellung 

Dienstag, den 3. Februar, in Erfurt, 
im Hotel „Zum Ritter“ statt. 


Programm: 

Vormittags 9!/, Uhr: Vorstandssitzung 

„Zum Ritter‘. 

Pankt ıı Uhr: Beginn der Mitgliederversammlung. 

Mittags ı'/, Uhr: Mittagspause. — Gruppenaufnahme. 

Hierauf Fortsetzung der Tagesordnung bis zur 

Erledigung. 

Das Programm für den Abend bleibt dem Lokal- 

komitee überlassen und wird während der Versamm- 
lung bekanntgemacht. 


im Hotel 


Tagesordnung: 
. Eingänge und Mitteilungen. 
. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls. 
. Jahresbericht. 
Bericht des Kasslerers, des Bibliothekars und der 
Kassenrevisoren. Entlastung der Verwaltung. 
. Vorstandswahl. 
Was bietet der Thüringer Photographenbund 
seinen Mitgliedern? (Referent: Vorsitzender 
Strnad- Erfurt.) 
7. Inkognito- Ausstellung. Kritik und Prämiierung. 
8. Bekanntgabe der Preisstifter und Preisverteilung. 
9. C. V.- Angelegenheiten. (Referent: Schlegel- 
Dresden.) 
10. Festsetzung des nächsten Versammlungsortes. 
It. Verschiedenes. 
ı2. Fragekasten. 


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Laut Beschluss der Herbstverrammlung werden die 
geehrten Mitglieder hierdurch nochmals aufgefordert, 
die seit Jahren eingeführte beliebte Inkognito- Aus- 
stellung reichhaltig und vollzählig zu beschicken. Die 
Bilder, welche weder Firma noch Erkennungszeichen 
tragen dürfen, wolle man diesmal, wie früher, bis. 
31. Januar an den Unterzeichneten einsenden. 

Der Vorstand. 
P. Strnad, Hofphotograph, 
Erfurt, Arnstädter Strasse 5, II. 


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36 PHOTÖGRAPHISCHE CHRÖNIR. 


Photographeninnung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 
Ordentliche Versammlung 
am Donnerstag, den 22. Januar, abends 8 Uhr, 
im Theatersaal der „‚Kammersäle“, 
Teltower Strasse 1]4. 


| Tagesordnung. 
1. Geschäftliche Mitteilungen. 


2. Genehmigung zur Führung zweier Prozesse 
(3 488). 

3 Genehmigung des Mietvertrages für die Innungs- 
krankenkasse. 

4. Genehmigung der Einrichtungskosten für das 
Krankenkassenburean. 


. Genehmigung zur Aufaahme einer Anleihe ($ 48e). 
. Geschäftsbericht des Vorstandes. 

7. Abnahme der Jahresrechnung 1913 eventuell Wahl 
eines Ausschusses zur Prüfung derselben oder 
Bestellung eines vereideten Bücherrevisors. (Die 
Abrechnung liegt satzungsgemäss seit dem 
10. Januar in der Geschäftsstelle zur Einsicht 
auß.) 

8. Neuwahlen zum Vorstand. Laut 828 der Satzungen 
scheiden aus die Herren Brasch, Teichmann, 
Schulz, Staudt, Kammer. Eine Wieder- 
wahl ist zulässig. 

9. Neuwahl zum Ausschuss für das Gebilfenwesen. 
Laut 8 35 scheidet aus Herr Münzer. 

ıo. Neuwahl zum Ausschuss für das Lehrlingswesen. 
Laut 8 36 scheidet aus Herr Ritsert. 
11. Verschiedenes, Fragekasten. 


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Der Vorstand. 
Heinrich Lichte, I. Vorsitzender. 


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Photographen-Zwangsinnung 
zu Zwickau i. Sa. 

Am Dienstag, den 20. Januar, findet unsere 
diesjährige Innungsversammlung atatt, und zwar 
nachmittags Punkt 3 Uhr, im Hotel ‚Deutscher 
Kaiser‘, Kleiner Saal. 


Tagesordnung: 

1. Veriesung des letzten Protokolls. 

2. Eingänge. | 

3. Kassenregulierung. 

4. Verteilung der Drucklegung der im letzten Jahre 
gefassten Beschlüsse. 

5. Ausfüllung der Lehrlings- und Gehilfenlisten. 

6. Verschiedenes. 

7. Vortrag des Herrn Gewerbeschullehrers Schön- 
herr über Preiskalkulation. 

8. Lichtbildervorträge. 


Laut Innungsbeschluss wird Nichterscheihen mit 
4 Mk. Strafe belegt, nur Krankheit entschuldigt. 
Um rege Beteiligung wird gebeten. 


Der Vorstand. 


Summen u u N. 


Säehsiseher Photographen-Bund (E.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Als neues Mitglied war gemeldet: 
Herr Gerhard Knees, Photograph, Dresden, 
Moritzstrasse 8b. 


Unsere verehrten Mitglieder werden gebeten, den 
fälligen Mitgliedsbeitrag von ı5 Mk. an unseren nenen 
Kassierer, Herrn Emil Hoffmann, Leipzig, Doro- 
theenstrasse ı0, einsenden zu wollen. 

Unser langjähriger Kassierer, Herr Leinert, hat 
sein Amt jetıt niedergelegt, und bitten wir, unserem 
neuen Kassierer die Arbeit durch möglichst baldige 
Einsendung erleichtern zu wollen. 


Mit kollegialem Gruss 
Der Vorstand. 


—ait— 


Photographen -Zwangsinnung 
der Amtshauptmannsehaft Zittau. 
Sitz: Zittau. 
Innungsversammlung 
am 21. Januar, abends 6Uhr, in Zittau, 
Hotel „Weintraube“. 


Tagesordnung: 
. Verlesung der Niederschrift der letzten Versamm- 
lung. 
. Bericht des Obermeisters. 
. Vorlegung des Haushaltplanes. 
Wahlen. 
Verschiedenes. 
. Einziehen der fälligen Beiträge. 
Anträge (Dieselben sollen 48 Stunden vorher 
dem Vorstande unterbreitet werden.) 


H. Walbrecker, Obermeister. 
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Photographiseher Verein zu Hannover. 
Einladung zur Mitgliederversammlung 
am Montag, den ıg. Januar, abends 8'/, Uhr, 
im Restauraut „Wachsnings Hotel“, 
Schillerstrasse 25/26. 


Tagesordnung: 

ı. Verlesung des Protokolls der November- Sitzung. 

2. Jahresbericht. 

3. Kassenbericht. 

4. Bericht der Rechnungspräüfer. 

5. Wahl des Vorstandes. 

6. Authebung des Beschlusses der Mitgliederversamm- 
lung vam 8. November 1909 und Herabsetzung 
des jährlichen Beitrages fär gleichzeitige Zwangs- 
innungsmitglieder. 

q. Innungssachen. 

8. Verschiedenes, 


Der Vorstand: 
I. A.: 
Weise, II. Vorsitzender. Frenndt, Schriftführer. 


EIN 


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Sehleswig- Holsteiniseher Photographen- 
Verein. 

Versammlung am Dienstag, den 3. Februar, 

sschmittags 3 Uhr, in Neumfinster, Horns Hotel. 


Tagesordnung: 

ı. Bericht des Vorstandes. 

2 Bericht des Schatzmeisteres. 

3. Wahl von zwei Kassenpräfern. 

4. Vortrag von Herrn R. Dührkoop-Berlin über 
„Die Bildnisphotographie in den letzten Jahren “, 
verbunden mit einer Ausstellung. 

5 Vorlage des Werkes von Herrn Prof. Sch midt- 
Karlsruhe „ Farbenphotographie “. 

6. Eingänge. 

7. Verschiedenes. 

Zu zahlreichem Besuch ladet ein 
Der Vorstand. I.A.: Otto Stiegler. 


Die verehrlichen Mitglieder werden gebeten, den 
für ı914 fälligen Beitrag von 16 Mk. bis zum 25. Januar 
an den Kassierer, Hofphotograph Alb. Giesler in 
Eutin, einzusenden, widrigenfalls derselbe den Beitrag, 
inkl. Unkosten, per Post einziehen wird. 


Der Vorstand. 
kart 


Photographen -Zwangsinnung zu Strass- 
burg i.E. für den Bezirk Unter-Eisass. 
Einladung. 

Am Montag, den 19. Januar, nachmittags 
4Ubr, findet Hauptversammlung im Saale der 
Handwerkskammer zu Strassburgi.E. (Bingang: 
Vogesenstrasse 34 — 36) statt. 

Wir laden gemäss $ 22 unserer Statuten hierzu ein 
und verweisen auf den Innungsbeschluss vom 26 Juli 
1912. Schriftliche Entschuldigungen werden nur in 
dringenden Fällen berücksichtigt und nur dann für 
gengend befunden, wenn dieselben am Versammlunge- 
tsge vormittags 12 Uhr im Besitze des Obermeisters 
snd Im nachstehenden finden Sie die Tagesordnung. 
Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn die- 
siben 2 Tage vor der Versammlung schriftlich beim 
Obermeister eingereicht sind. 


Tagesordnung: 

ı. Verlesung des Protokolls der letzten Versammlung 
und der Eingänge. 

2. Lehrlingswesen und Fachschule. 

3. Kalkulation und Buchführung. Referent: Herr 
M. Michel, Direktor der Städtischen gewerb- 
lichen Fortbildungsschule. 

4 Referat: Die rechtliche Stellung der Innungs- 
ausschüsse in der Handwerkerorganisation und 
Beschlussfassung über den Anschluss an den 
Strassburger Innungsausschuss. 

5 Stellennachweis. 

6. Neuregelung des Zeitungswesens. 

7. Anträge. 

8, Verschiedenes. 

Der Vorstand. 
LA.: Jac. Jungmann, Obermeister. 





PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. | 39 





en - „7 


Photographen-Zwangsinnung für das 
Fürstentum Lippe. 
Sitz: Lage i.L. 
Einladung zu der am Donnerstag, den 
29. Januar, in Lage, „Hotel Freitag“, stattfindenden 
Sitzung. Beginn: nachmittags 3!/, Uhr. 


Tagesordnung: 
I. Aufstellung der Mitgliederliste. 
2. Aufstellung des Haushaltungsplanes. 
3. Mindestpreise. 
4 Anschluss an den Central-Verbaud und Anmeldung 
zur Sterbekasse. 
5. Verschiedenes. 
Gleichzeitig werden die noch fehlenden Beiträge 
eingezogen. Der Vorstand. 
I. A.: Beckmann, Schriftfährer. 


BB 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 

Auf die Beschwerde der Photo- Handlung C. F. 
W. von Ohle, hier, wegen Heranziehung zur Zwangs- 
innung für das Photographengewerbe ist vom Magistrat 
zu Hannover folgende Entscheidung getroffen worden. 

Magistrat 
der Königl. Haupt- und Residenzstadt 
Hannover. 
Geschäftsnummer C, 3276. 
Hannover, den ı5. Dezember 1913. 

Auf Ihren Antrag vom ı5. v. M. eröffnen wir Ihnen, 
dass Sie auf Grund Ihrer geschäftlichen Betriebsver- 
hältnisse verpfiichtet sind, der hiesigen Zwangsinnung 
für das Photographengewerbe in den Stadt- und Land- 
kreisen Hannover und Linden ala Mitglied anzugehören. 

Nach Ihren eigenen Angaben befassen Sie sich 
neben Ihrem Handelsgeschäft (Handlung mit photo- 
grapbischen Apparaten und Bedarfsartikeln) mit der 
Entwicklung von Films und übernehmen auch nach 
einer Annonce im „Hannoverschen Tageblatt‘ vom 
24. November 1913 Aufträge zur Vergrösserung nach 
Amateurnegativen Diese Arbeiten gehören zweifellos 
zu denen eines Photographen und begründen nach 84 
der Statuten der Photographen - Zwangsinnung Ihre 
Zugehörigkeit zu dieser Ionung. Wie der Herr Minister 
für Handel und Gewerbe in einem Erlass vom ı9g März 
ı913 — S. IV, Nr. 24901 (abgedruckt in der Fachzeit- 
schrift „Der Photograph‘, Jahrg. 1913, Nr. 87) — be- 
reits entschieden hat, spricht die Tatsache, dass die 
betreffenden Gewerbebetreibenden photographische Auf- 
nahmen nicht machen, sondern sich, wie Sie auf Ent- 
wickeln, Kopieren und Fertigstellen der Abzüge be- 
schränken, nicht ohne weiteres gegen Ihre Innungs- 
zugehörigkeit. Ein Handwerk betreibt auch der, der 
gewerbsmässig bestimmte Teilleistungen aus dem 
Arbeitsprozess eines Handwerkers ausführt. Ihr Ein- 
wand, dass es sich bei diesen Arbeiten lediglich um 
eine mechanische Tätigkeit handelt, kann als stich- 
haltig nicht angesehen werden. Zur richtigen Behand- 
lung der photographischen Platten usw. gehört viel- 


Fe PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


mehr eine gewisse, unbedenklich als handwerksmässig 
zu bezeichnende Geschicklichkeit und Erfahrung. In- 
wieweit bestimmte Betriebe zur Anleitung von Lehr- 


lingen geeignet sind, kommt bei der Frage, ob sie 


Handwerkerbetriebe sind, nicht in Betracht. 

Auch die Bezugnahme auf $ 100f, Abs. 3, R.G.O,, 
ist verfehlt. Wenn darin bestimmt ist, dass Gewerbe- 
treibende, die mehrere Gewerbe betreiben, derjenigen 
Innung angehören, die für das von ihnen hauptsäch- 
lich betriebene Gewerbe errichtet ist, so bezieht sich 
diese Vorschrift nach Ziff. 96 der Ausführungsanweisung 
zur G. OÖ. vom ı. Mai ıgc4 nur auf diejenigen, die 
mehrere Handwerke ausüben; Gewerbetreibende, die 
ausser einem Handwerk z. B. ein Handelsgeschäft be- 
treiben, sind verpfiichtet, der für ihr Handwerk er- 
richteten Zwangsinnung beizutreten. Dabei ist belang- 
los, ob das Handwerk im Verhältnis zu dem Handels- 
betriebe nur in geringem Umfange ausgeübt wird. 

Dass Sie die haudwerksmässige Tätigkeit aber 
selbständig ausüben, bedarf keiner Erörterung. 

Nach $ ıoob, R.G.O., steht Ihnen gegen diese 
Entscheidung binnen 2 Wochen die Beschwerde an 
den Herrn Regierungspräsidenten, hier, zu. 

(Unterschrift.) 

An den Kaufmann 
Herrn C.F.W. von Oble 

hier, Theaterplaiz. 


Der Magistrat zu Hannover hat laut untenstehen- 
der Verfügung den Inhaber des Postkartengeschäfis 
H. Lehmann aus Hamburg, Reeperbahn, für sein in 
Hannover in der Georgstrasse betriebenes Geschäft als 
zwangsinnungspflichtig erklärt, derselbe hatte sich in 
seiner Beschwerde als Lustbarkeitsbetrieb ausgegeben. 

Desgleichen hat der Magistrat demselben auch 
anheimgegeben, den Innungsbeschluss, wonach den 
Innungsmitgliedern der Betrieb ihres Geschäfts nach 
8 Uhr abends verboten ist, nunmehr streng zu befolgen. 
Nachstehend wird die Entscheidung im Wortlant wieder- 


gegeben. 
Der Vorstand: 


Freundt, Obermeister. Bousquin, Schriftführer. 


Magistrat 
der König]. Haupı- und Residenzstadt 
Hannover. 
Geschäftsbuch -Nr. C. 3463. 
Hannover, den 20. Dezember ıg13. 
Auf Ihre Anträge vom 6,, 8., 10, ıı. und ı2.v.M. 
eröffnen wir Ihnen, dass wir Sie auf Grund Ihrer ge- 
schäftlichen Betriebsverbältnisse für verpfiichtet er- 
achten, der hiesigen Zwangsiunung für das Photo- 
graphengewerbe in deu Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden als Mitglied anzugehören. 
Nach $ 4, Abs. ı, der Satzungen dieser Innung 
gehören ihr alle diejenigen Gewerbetreibenden als Mit- 
gliei an, die innerhalb des Innungsbezirkes das Photo- 
graphengewerbe als stehendes Gewerbe selbständig be- 
treiben (die Inhaber von Geschäften von Porträt-, 
Architektur- und Landschaftsphotographien, von An- 
stalten photographischer Vergrösserungen und Repro- 


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duktionen, sowie Postkartengeschäften, die Hersteller 
sogen. Semiemaille- und Miniaturphotographien usw.) 
mit Ausnahme derjenigen, die das Gewerbe fabrik- 
mässig betreiben. 

Nach Ihrer eigenen Angabe und den diesseitigen 
Feststellungen betreiben Sie hier in der Georgstrasse 20 
eine Schnellphotograpbie in derselben Art und in dem- 
selben Umfange, wie Ibre beiden Geschäfte in Ham- 
burg. Hinsichtlich der Betriebsweise in diesen Ge- 
schäften ist in dem Urteile der Strafkammer III des 
Landgerichtes Hamburg vom 3 Juni ıgı2 in der Straf- 
sache gegen Sie wegen Gewerbevergehens folgendes 
festgestellt: 

Was das zur Anwendung gelaugende Verfahren 
betrifft, so ist dies nicht das etwa auf Jahrmärkten 
vielfach gebräuchliche, bei dem nur auf einer Metall- 
platte oder mit eiuer dunklen Unterlage versehenen 
Glasplatte ein helleres Negativbild hergestellt wird und 
die Anfertigung eines eigentlichen Positivbildes gäuz- 
lich unterbleibt, ein Verfabren, das den Vorzug grosser 
Schnelligkeit bei ausreichender Beständigkeit hat, das 
aber, weil eben ein eigentliches Positivbild nicht her- 
gestellt wird, keine vollwertige Photographien abgibt 
und bei dem jede Aufnahme nur ein Bild liefert, 
sondern es gelangt im wesentlichen das gleiche Ver- 
fahren zur Anwendung, wie es von jedem Photographen 
bei Porträtaufnahmen augewandt wird; es wird dem- 
nach ein Negativ- und ein Positivbild angefertigt. Das. 
Verfahren ist eigentlich nur insoweit abweichend, als 
die Herstellung sowohl bei der Aufnahme, wie bei der 
Entwicklung eine wesentlich nachlässigere ist und die 
Bilder auf dünnem Karton in Postkartenformat her- 
gestellt werden. Bei der Aufnahme findet in der 
Regel keine sehr sorgfältige Gruppierung und Posierung 
der aufzunehmenden Personen statt. Bei der Ent- 
wicklung wird vor allem das fertige Bild nicht aus- 
reichend gewässert, was eine längere Zeit in Anspruch 
nehmen würde. Die Folge davon ist dann freilich, 
dass die Bilder weniger haltbar sind. Um diesem Uebel- 
stande abzuhelfen, werden die Bilder freilich in Kuvertsa 
verkauft, in denen der Angeklagte den Bestellern em- 
pfieblt, das Bild noch selbst einige Zeit in Wasser zu 
legen. Die Herstellung auf Postkartenkarton bedingt 
dagegen keine Minderwertigkeit der Bilder. Es ver- 
billigt sie, insofern ein Aufkleben auf stärkerem Karton 
nicht erforderlich ist, doch nimmt ein solches Bild, 
wenn es gerahmt oder nachträglich aufgeklebt wird, 
sich nicht schlechter aus, als irgend ein regelrechtes 
Kabinettbild. 

Der Preis ist für ein Dutzend Bilder bei einer 
Person 1,20 Mk., bei’ zwei Personen 1,50 Mk. Bei mehr 
Personen für die Person und das Bild 5 Pf., d.h, . 
da nicht unter einem Dutzend Bilder angefertigt wird, 
für die Person 60 Pf.; also für das Dutzend Bilder 
mindestens ı 80 Mk. 

Die Räumlichkeiten des Angeklagten liegen zu 
ebener Erde und sind von geringer Ausdehnung. Es 
werden einige Kostüme und Uniformen bereitgehalten, 
falla die Kunden sich etwa umzukleiden wünschen. 
Der Laden hat an der Strasse ein Schaufenster, in dem 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 39 





Musterbilder, grösstenteils gerahmt, ausgestellt sind. 
Abends steht vielfach ein Portier vor der Tür, der die 
Vorübergehenden zum Eintreten und zur Bestellung 
von Bildern ermuntert. Im Schaufenster hängt ein 
Plakat, auf dem versprochen wird, dass die Bilder so- 
fort mitgenommen werden könnten, und dass die Preise, 
wie oben angegeben, bezeichnet, allerdings in einer 
Form, die geeignet ist, den Preis bedeutend billiger 
erscheinen zu lassen, als es tatsächlich der Fall ist 
(bei Gruppenanfnahmen ä Person 5 Pl), da nicht zum 
Ausdruck gebracht ist, dass bei Gruppenaufnahmen für 
jede Person und jedes einzelne Bild 5 Pf. zu zahlen 
sind, daher, da unter ein Dutzend Bilder nicht en- 
gefertigt wird, die Ausgabe tatsächlich in jedem Falle 
erheblich höher ist. 

Mit der Strafkammer können auch wir danach als 
erwiesen ansehev, dass Sie auch hier den Betrieb eines 
photographischen Gewerbes unterbalten, der Ihre Zu- 
gehörigkeit zu der hiesigen Zwangsinnung begıfndet. 

Ihr Einwand, dass es sich bei Ihrem Betriebe 
nicht um ein Gewerbe, sondern um eine Lustbarkeit 
handele, ist in diesem Urteile, das vom Hanseatischen 
Oberlandesgerichte zu Hamburg in seiner Entscheidung 
vom 7. Oktober 1912 (R. ıı [102] 1912) bestätigt ist, 
bereits widerlegt, und können wir uns den bezäglichen 
Ausführungen nur anschliessen. 

Ihre weitere Behauptung, dass Sie das Gewerbe 
fabrikmässig ausüben und deshalb nicht innungs- 
pflichtig sind, kann ebenfalls als stichhaltig nicht an- 
erkannt werden. Der Umstand, dass die Postkarten, 
aut denen die Bilder abgegeben, fabrikmässig her- 
gestellt werden, kann dafür allein nicht ausschlag- 
gebend seiv. Nach $ ıooh, R. G. O., steht Ihnen 
gegen diese Entscheidung über Ihre Innungszugehörig- 
keit binnen 2 Wochen die Beschwerde an den Herrn 
Regierungspräsidenten, hier, zu. 

Was Ihre Beschwerden über die gegen Sie er- 
gangenen Straffestsetzungen anbetriflt, so haben Sie 
als Zwangsmitglied der Photographeninnung nach $ 10, 
Abs. ı, der Innungsstatuten den Innungsbeschlüssen 
Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen sind mit Geld- 
strafen bis zu 20 Mk., deren Verhängung dem Innungs- 
vorstande zusteht, bedroht. Dem ordnungsmässig ge- 
fessten Innungsbeschlusse vom 28 Oktober d. J, durch 
den den Innungsmitgliedern der Betrieb ihres Geschäftes 
des Wochentags nach 8 Uhr abends verboten ist und 
der, wie vom Herrn Minvister für Handel und Gewerbe 
in einem Erlasse vom 26. Juni 1913 — Nr. IV 6771 — 
bereits entschieden ist, gegen gesetzliche Bestimmungen, 
insbesondere gegen $ ıoog, R.G.O., nicht verstösst, 
sind Sie, wie Sie selbst zugegeben haben, am 5, 6, 
7. und ıo. November d. J. nicht nachgekommen. Die 
gegen Sie deshalb erkannten Geldstrafen von 10, I5 
20 und 20 Mk. sind deshalb vom Iunungsvorstande an 
sich zu Recht festgesetzt. Mit Rücksicht auf die Sach- 
lage wollen wir jedoch aus Billigkeitsgründen diese 
Strafen auf eine Gesamtstrafe von 20 Mk. herabsetzen, 
geben Ihnen aber anbeim, künftig den Iunungsbeschluss 
streng einzuhalten. 

Dieser Teil unserer Entscheidung kann binnen 


4 Wochen durch Beschwerde bei dem Herrn Regierungs- 

präsidenten, hier, angefochten werden ($ 96a, 10oc, 

R. G. O.). 

(Unterschrift) 

Herrn Heinrich Lehmann 
Hamburg, Reeperbahn 56. 


Ir 


Personalien. 

Herr Rentier Schuhmann in Karlsruhe ist ge- 
storben. Herr Schuhmann war früher Mitarbeiter 
und Teilhaber und seit ı87ı alleiniger Inhaber der 
von seinem Vater ı851 gegründeten Firma Th. Schuh- 
mann & Sohn, Grossh. Badischer Hofphotograph. 
Ueber 50 Jahre war er in einem Berufe tätig, bis er 
1903 ins Privatleben zurücktrat. Er gehörte zu den- 
jenigen, die die Paotographie von Anbeginın bis zu 
ihrer heutigen Entwicklung ausfbten. 


—En4t-— 


Auszeiehnungen, 
Der Photograph Leo Bartsch in Diedenhofen 
(Lothr.) erhielt auf der Weltausstellung in Gent 1913 die 
Kunstplakette der Association Belge de Photographie. 


Die Photographen Friedr. Froehlich in Dinkels- 
bühl und Xaver Simson in Rosenheim wurden zu 
Königl. Hofphotographen ernannt. 


rn 


Gesehäftliches. 


Stereo-Photographie, A.-G.in Zürich. Unter 
dieser Firma gründet sich mit dem Sitz in Zürich 
eine Aktiengesellschaft, welche die Fabrikation. und 
den Handel mit wissenschafilichen und stereoskopischen 
Photographien nach der Erfindung des Dr. W.R. Hess 
in Zürich zum Zwecke hat. Das Gesellschaftskapital 
beträgt 100000 Frank. 


| ca 
Kleine Mitteilungen. 


— Eisenberg i. Thür. Zum Gedächtnis seines 
Vaters Otto Kirschten, des Begründers der gleich- 
namigen Trockenplattenfabrik, hat der Fabrikbesitzer 
Karl Kirschten der Stadt die Summe von 20000 Mk. 
als Grundstock für die Errichtung eines Altersheims 
für Arbeiter und Arbeiterinnen überwiesen. In dem 
Heim sollen später einma! Arbsiter und Arbeiterinnen 
seines und auch anderer Betilebe Aufnahme finden. 
Die Stiftung soll vom Stadtrate zu Eisenberg verwaltet 
werden. Die Stalt hat die Stiftung mit bestem Danke 
angenommen. 

— Die Clever Strafkammer verurteilte den 
Paotograph B. aus Duisburg zu 3 Monaten Gefängnis, 
B. hatte mit der bei ihm beschäftigten Fabrikarbelterin V. 
Aufnabmen gemacht, dafür das Geld vorher in Empfang 
genommen, dann aber die Bilder nicht geliefert. Gegen 
die V,, die sich im Rückfall befand, war ı Jahr Ge- 
fängnis beantragt werden; sie wurde aber freigesprochen, 


—r— 


s 


40 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Fyage 14. Herr K. K. in F. Ich bin im un 
klaren bei der Antwort ı zu Frage Nr. 247 (Nr. 100, 
Jahrg. 1913, dieser Zeitschrift), welchen passenden Ver- 
grösserungsapparat ich dazu benutzen muss, und wie 
ich den folgenden Satz verstehen muss: „Das Objektiv 
ist dabei so zu bemessen, dass es die kleinste der in 
Frage kommenden Platten, also bei Vergrösserungen 
das Original, bei Verkleinerungen das verkleinerte 
Negativ ohne Blende gut auszeichnet.“ 

In Antwort 2 dieser Frage möchte ich eigentlich 
nur wissen, ob ich von einem Negativ durch Tages- 
lichtbelichtung eine Vergrösserung auf Bromsilber- 
papier vornehmen kann. Muss ich da die Fenster 
verkleben und eine Oeffnung frei bleiben lassen, wo 
das Negativ hineingeschoben wird? Wie habe ich 
überhaupt die ganze Sache zu behandeln? Dann 
bitte ich Sie noch, mir angeben zu wollen, welche 
Belichtungszeit und welcher Entwicklungsprozess zu 
nehmen ist, indem ich in dieser ganzen Sache noch 
junger Anfänger bin. 

Antwort su Frage 14. Die damals gegebene Ant- 
wort bedarf eigentlich kaum einer Erläuterung. Es 
sollte gesagt werden, dass dasjenige Objektiv, welches 
für die Aufnahme benutzt worden ist, auch gleich- 
zeitig tür die Vergrösserung gebraucht werden kann, 
dass dagegen in dem Falle, wo Verkleinerungen vor- 
liegen, ein Objektiv genommen werden kann, welches 
das herzustellende verkleinerte Negativ ohne Blende 
randsctarf auszeichnet. 

Zu der zweiten Antwort ist zu bemerken, dass 
natürlich das Fenster bei Herstellung von Tageslicht- 
vergrösserungen bis auf den Platz abgedunkelt werden 
muss, den das zu vergrössernde Negativ einnimmt. 
Da man nun im allgemeinen Negative verschiedener 
Formate vergrössern muss, so empfiehlt es sich, eine 
der im Handel befindlichen sogen. Fenstervorrichtungen 
anzuschalfen, die bei billiger Preisstellung ausserordent- 
lich leistungsfähig sind und vor allen Dingen die Ver- 
wendung ganz verschiedenformatiger Negative erlauben. 
Eine solche Fenstervorrichtung können Sie z. B. durch 
die Firma Heinrich Ernemann, A.-G., Dresden, 
beziehen. Ueber die notwendige Belichtungszeit wer- 
den einige Probebelichtungen entscheiden; als Her- 
vorrufer sei Rodinal 1:30 empfohlen. 

Frage ıs. Herr J. H. in H. Habe bei Verwen- 
dung des in Nr. 89 (Jahrg. ıgı3 dieser Zeitschrift) 
empfohlenen Pyroentwicklers mit Azeton eine wie mit 
Uran verstärkte, rote Platte bekommen, weil der Ent- 
wickler sich schon während des Entwickelns stark zer- 
setzte. Habe genau nach Vorschrift angesetzt und 
von a und b je einen Teil genommen, ohne weiteren 
Zusatz von Wasser. Wo liegt der Fehler? Das Rezept 
soll von Schnauss sein. 

Antwort zu Frage ıs. Das Rotwerden von Nega- 
tiven, die mit Pyrogallol- Azeton entwickelt sind, be- 
raht in der Regel auf Verwendung von zu viel Azeton. 


In der genannten Vorschrift von Schnauss ist tat- 
sächlich der Azetongehalt ein ausserordentlich grosser, 
und wir würden Ihnen empfehlen, entweder denselben 
herunterzusetzen oder aber die nachfolgende Original- 
vorschrift von Lumitre zu benutzen, die in der Praxis 
sich ausserordentlich gut bewährt hat: 


a) Wasser. . . 2 2 20. . 100 ccm, 
Natriumsulfit, kristallisiert 408, 
Pyrogallol . . . 2 2 2 2 0 2 4m 


b) Azeton. 


Kurz vor dem Gebrauch mischt man 25 Teile a, 
75 Teile Wasser und ıo Teile b. Die Schicht wird 
durch diesen Entwickler nicht angegriffen, wie auch 
die Finger kaum gefärbt werden. Auch bei dieser 
Vorschrift gilt das oben angeführte Gesetz, dass mehr 
Azeton rötliche Töne ergibt. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage 9. Heır K. H. in L. Kann die Badever- 
waltung die Anfertigung und den Betrieb von An- 
sichtskarten verbieten, die in ihren, dem Publikum frei 
zugänglichen Parkanlagen aufgenommene Ansichten 
von den Kurhausanlagen tragen? 


Antwort su Frage 9. Soweit der Privatbesitz 
reicht, kann das Photographieren von dem Eigentümer 
verboten werden, z. B. durch Anbringen von Verbots- 
tafeln. Ein Nichibeachten des Verbotes hat selbst- 
verständlich keine strafrechtlichen, sondern nur eventuell 
zivilrechtliche Folgen. Es kann in einem Zivilstreit- 
verfahren sogar die Unverbindlichkeit eines solchen 
Verbotes ausgesprochen werden, da das Urhebergesetz 
vom 9. Januar 1907 in $ 20 die Vervielfältigung und 
Verbreitung der äusseren Ansicht von Ban- 
werken grundsätzlich erlaubt, und zwar dann, wenn 
sie von Öffentlichen Wegen, Strassen oder Plätzen aus 
aufgenommen werden. Die Oeffentlichkeit eines Weges, 
einer Strasse oder eines Platzes ist hier nicht aus den 
Begriffen des Verwaltungerechts, insbesondere Wege- 
rechtes abzuleiten, sondern ist aus dem Geiste dieses 
Gesetzes zu eıklären, so dass unter Umständen auch 
‚Privatstrassen‘‘' als ‚öffentliche Strassen‘ im Sinne 
des Kunstschutzgesetzes gelten können. (Siebe Komm. 
zu dies. Gesetze von Dr. Müller, S. ı15.) Oeffentliche 
Wege usw. sind solche, die einem nach Zahl und In 
dividualität unbeschränkten Personenkreise zugänglich 
sind, demnach also auch nicht eingefriedigte Paık- 
anlagen eines Kurhauses. Aber es kommt, wie gesagt, 
darauf an, wie der Zivilrichter jenes Verbot der Bade- 
verwaltung auslegt. Das kann an verschiedenen Orten 
ganz verschieden sein, so dass es der Interessent auf 
einen Zivilprozess wird ankommen lassen müssen, um 
volle Klarheit zu erlangen. Dr. Sch. 


Frage ıo. Herr W. 100. Besteht ein Verbot, das 
Hotel (äussere Ansicht) eines beliebten Bergausfiug- 
ortes photographisch aufzunehmen, zu Recht? 

Antwort su Frage 10. Vergl. Antwort zu der 
vorigen Frage. Dr. Sch 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin -Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 


Nr. 7. 


21. Januar. 





1914. 





Die Photographen-Innung Lübeck hat beschlossen, dem Central- Verband 
Deutscher Photographen-Vereine und -Innungen beizutreten. 


Rundsehau. 
— Die Photographie beinassem Wetter. 


Die Praxis der Photographie ist im allgemeinen 
mit Sonnenschein, mit hellem Himmel verbunden, 
aber wir können bekanntlich mit Vorteil auch 
unsere Kamera bei ungünstigem Wetter heraus- 
holen und anziehende Objekte einheimsen. Daran 
wird wenig gedacht. Ein nasser Tag, aber kein 
solcher, an dem es ununterbrochen regnet, 
sondern belles, klares Wetter, nur: mit gelegent- 
lichen Regenschauern, die das Pflaster der 
Strassen nass halten, bietet uns Strassenszenen 
von eigenem Reiz. Jeder Fussgänger, jedes 
Fahrzeug, jeder Pfeiler, jeder Laternenpfahl wird 
von den nassen Flächen reflektiert, und diese 
Reflexbilder unterbrechen nicht nur wirksam 
den Vordergrund des Motivs, sondern sorgen 
auch für Kontraste von Licht und Schatten, die 
stofflich das Bild heben. 

Eine Dorfstrasse ist gewöhnlich ein schwieriges 
Problem, weil der Höhenmangel in den Ge- 
bäuden eine Eintönigkeit des Weges mehr em- 
pfinden lässt als in einer Stadt, aber an einem 


[Nachdruck verboten.) 
Regentage kann dieser unerwünschte Vorder- 
grund völlig umgewandelt werden; des weiteren 
kann auch durch wohlüberlegte Einordnung eines 
Karrens, durch Personengruppen, die Reflektier- 
kraft der grossen Regenpfützen noch mehr aus- 
genutzt werden. 

Ornamentale Gebäude, Statuen oder Bogen- 
gänge bieten bei einem nassen Pflaster aus- 
gezeichnete Studien. Ausstellungsbauten mit 
ihrem Architekturschmuck und Hofräume mit 
kahlen Steinfliessen sind oft nach einem Regen 
am wirkungsvollsten zu photographieren. 

An solchen Tagen braucht die Exposition 
nicht verlängert zu werden, da ein nasses 
Pflaster viel Licht reflektiert. Gebäude, die von 
Sonnenstrahlen nicht getroffen werden, sind nie 
besser beleuchtet als an einem Regentage; sie 
erhalten auch mehr Details. 


Auch für die Nachtphotograpbie spielt nasses 
Wetter eine wesentliche Rolle. (Nach John 
H. Parker in „Photographic Scraps“.) 


m —— 


Die Zugehörigkeit der Händler zu den Photographen-Zwangsinnungen. 


Eine viel beachtete Entscheidung über die 
Zugehörigkeit der Händler zu den Zwangs- 
innungen fällte am 24. Oktober ıgız der Re- 
gierungspräsident von Schleswig. In dieser 
Entscheidung wurde die Zugehörigkeit verneint. 
Gegen diese Entscheidung legte die Photo- 
graphen-Innung Kiel Beschwerde beim Mini- 
sterium ein. Die Angelegenheit wurde deshalb 
nochmals geprüft, und hob der Regierungs- 
präsident am 29. Dezember v. J. seine erste 
Entscheidung auf; die Mitgliedspflicht der Händler 
wurde bejaht. 

Die Entscheidung lautet: 

Der Regierungspräsident. 

J.- Nr. 1.G. 7124. 

Schleswig, den 29. Dezember 1913. 


Entscheidung. 


In der Streitsache der Kaufleute: 1. A.Michel- 
sen, 2.Ernst Möller, 3.V.Scholz und 


Th. Junggeburth, 4. Hermann Kuhlmann, 
5.Karl Prien, 6.Bernhard Lietz, sämtlich 
in Kiel, gegen die Photographen- Zwangs- 
innuhg in Kiel wird unter Aufhebung meiner 
Entscheidung vom 24. Oktober 1912 (Il. G. 52255 
II. Ang.) gemäss $ ıooh der Reichsgewerbe- 
ordnung endgültig dahin entschieden, dass 
die unter Nr. ı bis 6 vorgenannten Kauf- 
leute der Photographen-Zwangsinnung 
in Kiel als Mitglieder angehören. 


Gründe. 


Nachdem durch meine Entscheidung vom 24. Ok- 
tober 1912 (J.-Nr. L.G. 52255, II. Ang.) die Zugehörig- 
keit der sechs oben genannten Kieler Kaufleute zu 
der Kieler Photographen - Zwangsinnung aus den in 
der Entscheidung angeführten Gründen verneint war, 
ist die Innung bei dem Herrn Minister für Handel 
und Gewerbe vorstellig geworden und hat um Ab- 
änderung dieser Entscheidung gebeten. 


7 


iä PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Daraufhin hat mich der Herr Minister durch Erlass 
vom 19. März 1913 (J.-Nr. IV. 2401) angewiesen, in 
eine nochmalige Prüfung der Streitfrage einzutreten. 

Diese unter Beachtung der von dem Herrn Minister 
gegebenen Richtlinien vorgenommene Prüfung hat zu 
dem Ergebnis geführt, dass die Zugehörigkeit der ein- 
gangs genannten Kaufleute zu der Photographen- 
Innung in Kiel ausgesprochen werden muss. 

Nach dem Ministerialerlass vom 30. März 1907 — 
M. Bl. S.72 — genügt es zur Begründung der Innungs- 
zugehörigkeit, dass in einem Betriebe das Handwerk, 
tür das die Innung errichtet ist, überhaupt gewerbs- 
mässig ausgeübt wird, und dass in einem Betriebe, in 
dem gewerbsmässig Handelsgeschäfte vorgenommen 
werden, eine Sonderung des Betriebes in Handel und 
Handwerk vorgenommen werden kann, sowie dass 
beide Erwerbszweige, wenn auch in derselben Betriebe- 
stätte, so doch selbständig nebeneinander betrieben 
werden. Auf den Umfang und die Bedeutung des 
Handwerksbetriebes im Verhältnis zu Umfang und 
Bedeutung des Handelsbetriebes kommt es nicht an. 

Bs ist nun durch die angestellten Ermittelungen 
einwandfrei festgestellt, dass von den beteiligten Kauf- 
leuten die Entwicklung von Rollfilms, Planfilms und 
photographischen Platten sowie das Kopieren der ent- 
wickelten Negative und das Fertigstellen der positiven 
Abzüge gewerbsmässig betrieben wird, ob in einzelnen 
Fällen auch Aufnahmen in oder ausser der Betriebs- 
stätte gemacht oder Vergrösserungen gefertigt sind, 
kann dahingestellt bleiben, da es darauf nicht an- 
kommt; denn ein Handwerk betreibt auch der, der 
gewerbsmässig nur bestimmte Teilleistungen aus 
dem Arbeitsprozess eines Handwerks ausführt. Ob es 
sich bei den genannten Arbeiten mehr oder minder 
um mechanische Tätigkeit handelt, ist unerheblich. 
UVebrigens gehört zur richtigen Behandlung der photo- 
graphischen Platten eine gewisse, unbedenklich als 
handwerksmässig zu bezeichnende Geschicklichkeit, 
Fertigkeit und Erfahrung. Die Gewerbsmässigkeit 


— 


jener Arbeiten ergibt sich daraus, dass die Kaufleute 
aus ihrer fortgesetzten handwerksmässigen Tätigkeit 
Gewinn erzielen, wenn dieser auch im Verhältnis zu 
dem Gewinn aus dem Handelsgewerbe nicht besonders 
hoch ist. 


Dass eine Sonderung der Betriebe der Beschwerde- 
führer in Handel und Handwerk vorgenommen werden 
kann, ist nicht zu bezweifeln; denn sie können in 
ihren Betriebsstätten das Photographenhandwerk aus- 
üben, ohne mit photographischen Bedaıfsartikeln zu 
handeln, und andererseits können sie auch mit diesen 
Gegenständen Handel treiben, ohne eine photogra- 
phische Tätigkeit auszuüben. 


Es bleibt noch die Frage, ob die beiden Erwerbs- 
zweige selbständig nebeneinander betrieben werden, zu 
prüfen. Bei der Beurteilung dieser Frage ist es gleich- 
gültig, ob die Betriebsstätten für die Ausübung der 
Arbeiten ganz oder zum Teil gemeinsam sind, ob also 
beispielsweise die Dunkelkammer zugleich als Lager- 
raum für das Handelsgewerbe benutzt wird. Auch 
dass die Einnahmen in eine gemeinsame Kasse fliessen, 
ist belanglos, ebenso, dass dieselben Personen in beiden 
Erwerbszweigen tätig sind. Dass der photographische 
Handwerksbetrieb selbständig neben dem kaufmän- 
nischen Geschäft betrieben wird, ergibt sich ferner 
auch daraus, dass beide Erwerbszweige und die Tätig- 
keit in ihnen ganz wesentlich verschieden sind. Die 
eingangs genannten Kaufleute geben ar, dass sie und 
ihre Angestellten sich mit dem Entwickeln der Films 
und Platten und der Herstellung der Positive nur dann 
beschäftigen, wenn sie im kaufmännischen Geschäft 
abkömmlich sind, und dass sie andernfalls diese Ar- 
beiten zurückweisen. Aus diesem Umstande ergibt 
sich besonders klar die Selbständigkeit des photo- 
graphischen Handwerksbetriebes und seine Unabhängig. 
keit von dem Handelsgewerbe. 


Demnach war zu entscheiden, wie geschehen. 
In Vertretung. gez.: (Unterschrift.) 


— a — 


Innungs- und Vereinsnashriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen - Zwangsinnung 
tür die Stadt- und Landkreise Erfurt 
und Mühlhausen, die Kreise Langensalza, 
Sehleusingen und Weissensee. 
Sitz: Erfurt. 
Am Montag, den 2. Februar, nachmittag 3 Uhr, 
findet unsere diesjährige erste Versammlung im Hotel 
„Zum Ritter‘, Erfurt, Johannesstrasse, statt. 


Tagesordnung: 
ı. Bericht des protokolliereuden Schriftführers. 
2. Eingänge und Bericht des Obermeisters. 
3. Bericht des Kassierers. 
4. Bericht der Kassenrevisoren. 
5. Wahl von zwei Vorstandsmitgliedern, weiche durch 
das Los ausscheiden. 


6. Ausstellungsangelegenheiten. 

7. Eingegangene Anträge. 

8 Wahl des nächsten Versammlungsortes. 
9. Verschiedenes. 


Anträge sind bis zum 30. Januar beim Obermeister 
einzusenden. Der Haushaltplan für 1914 liegt bei 
den Unterzeichneten zur Einsicht aus. 

Die Anmeldungen für die Ausstellung zur Ver- 
sammlung müssen bis zum 27. Januar erfolgen; bei zu 
geringer Teilnahme fällt dieselbe aus. 

Allseitiger Besuch wird erwartet. Fernbleiben von 
der Versammlung siehe $ 22. 


A. Rudolph, 
Obermeister. 


Wilh. Hofmann, 
protok. Schriftführer. 


—— 3er 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 43 


 T  — 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegründet 1863.) 


LVorsitzender und Vereinsadresse: Hofphoto h Paul G@rundner 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützaw-4700. = I. Schrift‘ 


führer: Carl Bandlow, BerlinS., Gitschiner Str. 64, Amt Moritzpl. ; 
— Für Kass > egenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin a 
Kroppstr. ı2. — Bibliothek: C. Seegert, Berlin NO. ı8, Gr. Frauk- 


kerter Str. 71, Amt Königstadt 2646. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, 
Berlin S. 59, Fi .1ı3, Amt Moritzplatz 6391. — Sterbekasse 
des C.V.: eldungen an 0. Trieb, Berlin - Steglitz, Albrechtstr. zo. 


Der unterzeichnete Schatzmeister ersucht die ver- 
ehrlichen Mitglieder ganz ergebenst, die Vereinsbeiträge 
bis zum 5. Februar einsenden zu wollen. Nach diesem 
Zeitpunkt erfolgt die Einziehung per Post durch Nach- 
nahme zuzüglich der Portospesen. 


Als neue Mitglieder sind aufgenommen: 


Neue Photographische Gesellschaft, Akt.-Ges, 
Berlin - Steglitz. 
Robert Raethel, Fabrik photographischer Speziali- 
täten, Berlin- Karlahorst. 
Aufnahme erfolgte ohne weitere vorherige Publi- 
kation durch die Generalversammlung. 


Berlin, den 16. Januar 1914. 


Der Vorstand. 
LA.: gez R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 
Postscheckkonto: Berlin, Nr. 13239. 


Bericht über die Mitgliedersitzung 
am 27. November ıgı3, abends 8 Uhr, im Papier- 
haus, Dessauer Strasse. 


Kurz nach 8 Uhr eröffnete der I. Vorsitzende, 
Herr Hofphotograph Paul Grundner, mit einer 
Begrüssung die von ı12 Personen besuchte Sitzung. 

Da die Tagesordnung reich mit interessanten Vor- 
trägen versehen ist, beschränkte er sich auf wenige 
geschäftliche Mitteilungen und auf die Bekanntgabe 
der eingegangenen Drucksachen. 

Der Vorsitzende erteilt zum zweiten Punkt der 
Tagesordnung das Wort unserem Ehrenmitgliede, Herrn 
Syndikus Fritz Hansen, zu seinem Vortrage „ Zeit- 
and Streitfragen im Photographengewerbe‘. 

Einleitend bemerkt der Redner,- dass es ja in der 
gegenwärtigen Zeit zahlreiche Streitiragen im Photo- 
graphengewerbe gäbe. Er habe aber nur die Absicht, 
unter dem zusammenfassenden Titel von Zeit zu Zeit 
einzelne Fragen aus seiner Praxis zu erörtern, die aus 
Anlass bestimmter Fälle hervorgetreten aind, aber über 
den Rahmen des einzelnen Falles hinausgehend, sehr 
hänfig auch für die Allgemeinheit der deutschen Photo- 
graphen Interesse haben. 

Eine solche Frage sei z. B. die, ob es gestattet 
si, Empfangsdamen an Sonn- und Feiertagen zu be- 
schäftigen. Die Frage ist wieder aktuell geworden 
durch ein Strafmandat, das einem Photographen zu- 
gestellt wurde, der eine Empfangsdame an Sonn- und 
Feiertagen während der zum Zwecke der Aufnahme 
von Porträts freigegebenen Zeit beschäftigte. Unter 
Hinweis auf die Verhandlungen, die seinerzeit bei 
Schaffung der Ausnahmebestimmungen für die Sonn- 


tagsruhe im Photographengewerbe stattfanden, besprach 
Herr Hansen eingehend die Frage, was unter „zum 
Zwecke der Aufnahme von Porträts“ zu verstehen sei. 
Hierbei kam er unter Beibringung reichen Materials 
zu dem Schlusse, dass die Bestimmung sinnlos wäre, 
wenn sie nicht auch die Beschäftigung von Empfangs- 
damen zuliesse, denn deren Beschäftigung erfolge 
zweifellos zum Zwecke der Aufnahme von Porträts. 

Weiter erörterte Herr Hansen noch eingehend 
an der Hand mehrerer Urteile des Reichsgerichts und 
verschiedener Landesgerichte die Frage, ob Empfangs- 
damen zum kaufmännischen oder gewerblichen Per- 
sonal gehören. | 

Eine andere Streitfrage, die gleichfalls in letzter 
Zeit aktuell wurde, sei die, ob Probebilder bezahlt, 
bezw. zurückgegeben werden müssten. Auch hier 
nahm der Redner Gelegenheit, zunächst Wesen und 
Zweck der Probebilder auf Grund eines eingehenden 
Gutachtens zu behandeln und zugleich die Verpflichtung 
darzulegen, die dem Besteller von Porträts obliegt, 
wenn er die Probebilder, weil seinem objektiven Ge- 
schmack nicht entsprechend, verwirft. Bel Probebildern 
handele es sich nicht nur darum, ob diese lege artis 
hergestelit wurden, es soll auch die Entscheidung 
darüber getroffen werden, welche Darstellungsform ge- 
wählt wird. Erst dann könne der Besteller Fehler- 
beseitigung fordern. 

Als dritte Streitfrage behandelte Herr Hansen 
den jetzt vielfach üblichen Brauch, Photographien be- 
kannter Bühnenkänstler für die Kinoreklame zu ver- 
wenden. Unter Hinweis auf die nach dem alten Photo- 
graphieschutzgesetz und die Bestimmungen des photo- 
graphischen Urheberrechts nach dem Gesetze vom 
9. Januar 1907 verwies der Redner auf die Verletzung 
der Rechte des Photographen als Urheber, dessen 
Bilder ohne seine Genehmigung in dieser Weise zur 
Kinoreklame benutzt werden. Am Schlusse seines 
interessanten Vortrages nahm Herr Hansen dann 
noch Gelegenheit, kurz die jetzt neu aufgetauchte 
Frage des Verkaufs und des Verleihens von Negativen 
an der Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu er- 
örtern. 
Aus dem reichen Beifall war zu entnehmen, dass 
Herr Hansen mit seinem Vortrage allgemein Inter- 
essierendes gebracht hat, und der Vorsitzende sprach 
Herrn F. Hansen den Dank des Vereins aus. Ob- 
gleich eine Diskussion erwünscht war, wurde auf solche 
mit Rücksicht auf die noch folgenden Vorträge ver- 
zichtet. 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Neue Prüfungs- 
ergebnisse aus dem Versuchslaboratorium des Vereins, 
referierte Herr Professor Mente. Redner bemerkte 
allerdings gleich, dass er mit Rücksicht auf die sehr 
ausgedehnte Tagesordnung und namentlich mit Rück- 
sicht auf die zahlreich auwesenden Damen, die doch 
wohl nur wegen des Projektionsvortrages von Herrn 
Titzenthaler gekommen wären, auf einen Teil seines 
Referates verzichten wolle. 

Was der Vortragende bot, war eine streng objektive 
Kritik an der „Intensive - Platte“ von Jougla und 


7° 


44 PMÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 





Lumitre, an der neuen „Paget- Prize. Colourplatte‘“ 
und an dem „Energolentwickler‘. Alle diese Mate- 
rialien waren vom Redner einer ausgedehnten Prüfung 
unterzogen, deren Bekanntgabe um so mehr die An- 
wesenden interessierte, als sie dadurch in die Art ein- 
geweiht wurden, wie man überhaupt zweckmässig 
Prüfungen anzustellen hat. 

Die „Intensive-Platte‘“ ist namentlich zur Her- 
stellung von Duplikatnegativen auf dem Wege der 
Solarisation ausgezeichnet verwendbar, wie die proji- 
zierten Bilder zeigten. Als überflüssig muss die Vor- 
belichtung (von beiden Seiten) in der Dunkelkammer 
bezeichnet werden, wie sie die Gebrauchsanweisung 
vorschreibt. Diese Vorbelichtung schadet zwar nichts, 
aber sie nützt auch nichts, wie zahlreiche vergleichende 
Versuche ergaben. Die Dauer des Kopierens am 
Tageslicht (unter dem zu vervielfältigenden Negativ) 
bestimmt den Charakter des Duplikatnegativs, und 
streifenweise Belichtungen werden bald Sicherheit über 
die zweckmässige Ausübnng des Prozesses schaffen. 
Der Erfolg ist absolut sicher. 

Vom „Energol“, einer neuen Entwicklerkom- 
bination nach den Angaben Perscheids, sagte der 
Vortragende, dass dieses Produkt zwar keine abnormen 
Eigenschaften gegenüber den bekannten Rapident- 
wicklern, wie Rodinal, Brenzkatechin, Metolhydrochinon 
usw. besässe, dass aber andererseits die Klarheit der 
damit hervorgerufenen Negative auffalle und auch 
das „Zuwachsen‘' der Lichter glücklich vermieden 
werde, was auf Abstimmbarkeit durch Bromkali hin- 
deute. 

Ueber die neue Paget-Prize-Colourplatte ist im 
„Atelier des Photographen‘“, Heft ı, Jahrgang 1914, 
ein Artikel vom Vortragenden erschienen, so dass an 
dieser Stelle der Gegenstand nur gestreift zu werden 
braucht. Herr Professor Mente erwähnte, dass ein- 
wandfreie Vergleichsaufnahmen auf Autochrom- und 
Pagetplatte, nach dem gleichen Objekt schnell nach- 
einander aufgenommen, deutlich dargetan hätten, dass 
die Farbenwiedergabe der englischen Konkurrenz- 
platte zwar nicht absolut richtig sei, dass aber anderer- 
seits das System dieser Aufnahmeplatte, welches als 
„Soly redivivus“ zu bezeichnen sei, manche Vorteile in 
sich schliesse, die eine gelegentliche Verwendung im 
Betriebe des Porträtphotographen wünschenswert er- 
scheinen lasse. Die Möglichkeit, von einer Aufnahme 
eine beliebige Anzahl gleichwertiger farbiger Diaposi- 
tive herstellen zu können, sei wohl der Hauptvorzug. 

Herr Professor Mente zeigte später im Projektions- 
apparat mehrere Vergleichsaufnahmen auf Autochrom- 
und Pagetplatte, welche deutlich die Vorteile und auch 
die Nachteile des neuen Verfahrens dartaten und eben- 
soviel Interesse fanden, wie die Demonstration des Ein- 
flusses des Diapositivcharakters auf die Gestaltung des 
definitiven Bildes und andere instruktive Aufnahmen. 
Auch ein gut wirkendes Porträt auf Paget-Prize-Colour- 
platte wurde gezeigt. 

Das Auditorium dankte mit rauschendem Beifall 
für die oft mit Humor pointierten Ausführungen des 
Vortragenden. 


— rn 


Nach einer kleinen Pause betrat nun Herr Walde- 
mar Titzenthaler das Rednerpult, um seine Reise 
durch die Oetzthaler Alpen zu schildern, belebt durch 
Projektion seiner technisch guten und malerisch wirken- 
den Aufnahmen. Einleitend gibt Vortragender den 
nach den Oetzthaler Alpen wanderlustigen Besuchern 
seinen schönsten und interessantesten Reiseweg dorthin 
zu wissen. 

Von Innsbruck nach Landeck durch das schöne 
Inntal mit der Bahn ist schon ein Genuss, in Landeck 
selbst am Ufer des wildtobenden Inn entlangzuschlendern 
eine Augenweide. 

Von Landeck aus benutzt man vorzugsweise die 
alte Pferdepost bis nach Graun. Von hier aus beginnt 
die Wanderung nach Malag, über die Weisskugelhütte 
zum Hanptziel der Wanderung, dem Brandenburger 
Haus. 

Durch Gestein und Geröll, über weite Schneefelder 
geht der Weg; bald in Regen und in Nebel gehüllt, 
dann stehen wieder die gewaltigen Bergriesen in voller 
Sonnenpracht auf der weissen, glitzernden Schneedecke. 
Imposante, malerische Abwechslung ist: der Lohn für 
so manch beschwerlichen Weg. In humorvoller Weise 
schildert Redner die Bewirtung und das Schlafen in den 
Schutzbäusern. Wie ist doch das ganz anders als in 
der heimatlichen Ebene. Prächtig wirkende Bilder auf 
der Leinwand bekräftigen die Ausführungen des Vor- 
tragenden. Ganz still und andächtig wurden die Zu- 
hörer, als verschiedene Panoramen der Alpenwelt auf 
der Leinwand gezeigt wurden. Gar bei manchem 
kam der sehnsuchtsvolle Wunsch, dieses Märchenland 
bald in natura zu sehen. 

Der zweite Teil des Vortrages gestaltet sich reich 
mit humorvollen Hindernissen. 

Von der Eisenbahnstation Oetztal ging’s per Schlitten, 
dicht in Decken gehülit, in sausendem Trabe nach 
Sölden. Hier ist ringsherum ein feierliches Winter- 
schweigen. Wie verträumt liegen einzelne Häuser und 
Weiler am Berghang; hoch deckt der Schnee den Tal- 
grund, dunkel ragen nur die tiefgrünen Tannen aus 
dem Weiss hinaus, Noch ist der Weg gut passierbar; 
aber, o weh, bald kam es anders. 

Kein Weg ist mehr zu erkennen, und in dem lockeren, 
tiefen Schnee versinkt der Fuss des Wanderers trotz 
der angeschnallten Schneereifen. Nach langer, mühe- 
voller und hindernisreicher Wanderung erreichen die 
fünf Berliner nachts endlich Vent; hier wurde das 
Nachtlager aufgeschlagen. Recht humorvoll schildert 
Redner die Morgentoilette und das Kurieren eines 
verknaxten Beines eines der Teilnehmer. Wahre Lach- 
salven veranlasste die Vorführung der betreffenden 
Bilder. 

Da in Vent Ruhetag war, wurde ein Kursus im 
Skilaufen abgehalten, der sich recht lustig gestaltete. 
Wie die Bilder zeigten, verwechselten einzelne Teil- 
nehmer öfters den Kopf mit den Füssen. Recht ge- 
spannt wurde der andere Tag erwartet, um das nur 
noch ganz kurze Ziel zu erreichen. 

Statt der bisher schönen Frosttage war plötzlich 
Tauwetter eingetreten. Alles in Nebel und Schnee- 


wolken gehällt, das richtige Lawinenwetter. Sehn- 
süchtig gingen die Blicke nach dem nahgelegenen 
Ziel, das unter diesen Umständen unmöglich zu er- 
reichen war. Anstatt auf dem Brandenburger Haus 
mussten die fünf Teilnehmer nun hier in Vent Silvester 
feiern. Glühwein und Sekt verscheuchten bald die 
traurigen Gedanken über das Nichtgelingen, und in 
übermütiger Laune wurde hier oben „Prosit Neujahr“ 
gerufen. | 

Der Rückzug war auch mit Einlagen lustiger Art 
versehen, wie die weiteren Bilder bewiesen. Wie recht 
genussreich und amfisant die Vortragsweise war, zeigte 
der reiche Beifall, der dem Vortragenden gezollt wurde. 
Der Vorsitzende dankte unserm Ehrenmitgliede, Herrn 
Titzenthaler, im Namen des Vereins für den meister- 
haft gehaltenen und mit 95 Bildern illustrierten Vortrag. 
Auch Herrn Professor O. Mente sprach der Vorsitzende 
für den interessanten und belehrenden Vortrag und 
Vorfährungen den besten Dank des Vereins aus. 

Mit der Bekanntgabe der nächsten Tagesordnung 
für das neue Jahr schloss der I. Vorsitzende, Herr 
PaulGrundner, gegen ıı!/, Uhr den Vortragsabend. 


Paul Grundner, A. Trieb, 
I. Vorsitzender. II. Schriftführer. 
De 2 a0 


Zwangsinnung für das Photographen- 
handwerk zu Halle a. 8. 
Versammlung am Mittwoch, den 28. Januar, 
"nachmittags 4 Uhr, 

im Restaurant „St. Nikolaus‘, Nikolaistrasse 9— II. 


Tagesordnung: 
ı. Verlesen des Protokolls. 
2. Neuwahl eines Obermeisters. 
3. Eingänge. 
4+ Genehmigung des Haushaltplanes. 
5 Vortrag über Momentaufnahmen. 
photograph Motzkus.) 
6 Vorführung der Reginalampe. 
7. Verschiedenes. 

Wir machen die verehrlichen Mitglieder auf $ 22 
unseres Statuts aufmerksam und bitten, pünktlich zu 
erscheinen. 

Halle a.S., den 13. Januar 1914. 

Fritz Möller, C. Wachenfeld, 
stellvertr. Obermeister. Schriftführer. 


N 


(Herr Hof- 


Photographen- Zwangsinnung im Bezirk 
der Stadt- und Landkreise Duisburg, 
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Ober- 
hausen und Mülheim a. Ruhr. 


Grändungsversammlung 
am 5. Januar in der Reichskrone zu Duisburg. 
Die Versammlung wurde um 6 Uhr durch den Ver- 
treter der Behörde, Herrn Oberstadtsekretär Dören, 
eöfinee Nach Verlesung der massgebenden Para- 
graphen der Statuten und unter Hinweis auf die Ab- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 45 


u u 


änderung des $27, wonach ausser dem Vorsitzenden 
noch sechs Vorstandsmitglieder zu wählen sind, welche 
die Berechtigung zur Anleitung von Lehrlingen haben 
müssen, wurde zur Wahl des Vorsitzenden geschritten. 
Hierzu wurde Kollege Math. Achenbach-Duisburg 
gewählt. 

Als Vorstandsmitglieder wurden gewählt: Theod. 
Kratz-Friedrichsfeld, Heinr. Uhlenbruck- Essen- 
West, Fritz Kohlmeyer- Duisburg-Beeck, R Ger- 
ling- Duisburg, Martin Hönscheid-Essen, Peter 
M. Michels- Duisburg, Ernst Teriet-Sterkrade, Aug. 
Breuer- Oberhausen, Leonhard Mentzen- Mülheim- 
Ruhr. 

Zum Ausschuss für das Gehilfenwesen wurden ge- 
wählt: Alfred Frankfurter-Weel, Erdmann 
Friedrichs- Duisburg- Meiderich; für das Lehrlings- 
wesen: Julius Frankfurter-Wesel, Heinr. Uhlen- 
bruck-Essen; für den Innungsausschuss, und zwar 
als Mitglieder: Mathias Achenbach- Duisburg, 
Peter M. Michels- Duisburg, Theodor Kratz- 
Friedrichsfeld; als Stellvertreter: Fritz Kohlmeyer- 
Duisburg-Beeck; Ernst Teriet- Sterkrade. 

Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls 
wurde die Versammlung durch Herrn Oberstadtsekretär 
Dören geschlossen. 


Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: 
Mathias Achenbach- Duisburg, I. Vorsitzender, 
Peter M. Michels-Duisburg, II. Vorsitzender, 
Fritz Kohlmeyer-Duisburg-Beeck, Schriftführer, 
R. Gerling-Duisburg, Kassierer, 

Theodor Kratz-Friedrichsfeld, Beisitzer, 
Heinrich Uhlenbruck-Essen-West, Beisitzer, 
Martin Hönscheid-Essen, AN 
Ernst Teriet-Sterkrade, s= 
August Breuer-Oberhausen, 2 
Leonhard Mentzen-Mülheim- Ruhr, o; 


Math. Achenbach, Fritz Kohlmeyer, 
I. Vorsitzender. Schriftfährer. 
kart 


Hessiseher Photographen-Bund (E.Y.). 
Bundesversammlung 
am Montag, den 26. Januar, nachmittags 4 Uhr, 
im Restaurant „Faust“ 
(am Schauspielhaus) in Frankfurt a. M. 


Tagesordnung: 

I. Verlesung des Protokolls. 

2. Bekanntgabe von Eingängen. 

3. C.-V.-Nachrichten, 

4. Innungsangelegenheiten. 

5. Vortrag: „Ueber bildmässige 
(Kollege Uhl- Giessen.) 

6. Vortrag: „Gewerbliche Rechtsfragen “. 
Fraatz- Darmstadt.) 

7. Verschiedenes. 


Photographie “. 


(Kollege 


Dem Beschlusse unserer Oktober- Versammlung 
entsprechend, soll auf der Tagung eine Ausstellung 
stattfinden, zu der möglichst jeder Versammlungsteil- 
nehmer zwei bis drei seiner Arbeiten mitbringen und 


46 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


mn mn nn mn nu nannten ur ne anne ner nn nansr nee mean "eeihihisEnBEESE»S-eipETEIEBEREEE-— snsnnmereEr- nee EENTTEEEREEEEEERERETEEEEEEEEFEENEENNTEENÄRTERENÄÄSENESEEETEE TEEN mama —; . mal 


durch gegenseitigen Meinungsaustausch die Leistungs- 
fähigkeit der Kollegen gefördert werden soll. 

Wir bitten um rege Beteiligung an der Ausstellung 
und laden zu zahlreichem Besuche ein. 


Für den Vorstand. 
I. A.: Alb. Fraatz, Schriftfährer. 


en 


Personalien. 

Der Generaldirektor der Firma F. Bruckmann, 
A.-G. in München, Herr Fritz Schwartz, ist ge- 
storben. Herr Schwartz war seit 1880 in dem Verlag 
Bruckmann tätig, gehörte vom Jahre 1892 ab als 
Direktor dem Vorstande an und stand seit 1909 als 
Generaldirektor an der Spitze des Unternehmens, dem 
er in unermädlicher Pflichttrene und bie zum letzten 
Atemzuge mit nie erlahmender Energie diente. 


art 


Kleine Mitteilungen. 
— Zeulenroda. In der konstituierenden Sitzung 
des Gemeinderats wurde Photograph Heinr. Freytag 
zum Vorsitzenden wiedergewählt. 


— Von der Firma Atelier Hausamann in Heiden 
gingen uns zwei Serien sehr schöner Kupferdruck- 
karten „Heimatschutz im Thurgau‘ zu, die als treff- 
liche Leistungen auf diesem Gebiete angesprochen 


werden können. M. 
pc» 


Fragekasten. 


a) Tsehnisehe Fragen. 

Frage 16. Herr A. F. in B. Wie wird Zelluloid 
vorpröpariert, um eine Gelatineschicht (Films) dauernd 
lestzuhalten? Das Problem ist: mit Gelatine und Papier 
trocken abgezogene Kollodiumnegative (feine Grad- 
eintellungen) so auf spiegelblankes Zelluloid — Schicht 
auf Schicht — zu befestigen und nachher auf Messing- 
streifen zu kleben, dass Loslösung und Verziehen aus- 
geschlossen ist und die Teilstriche rein schwarz auf 
weissem Grunde stehen, geschützt von der überlagern- 
den Zelluloiddecke. Ich habe eine grosse Reihe von 
Versuchen unternommen ohne einwandfreies Resultat: 
Aufkleben mittels Schellack, Schellackborex, flüssiger 
Chloralgelatine, Kollodium, Kopalfirnis. Immer lässt 
der Erfolg zu wünschen übrig, indem die Schicht 
nicht absolut hält, sich grau oder gelblich färbt, ver- 
zieht oder das Zelluloid wellig wirft. Ich habe die 
Negative mittels Kautschukkollodium abgezogen und 
mit Schellackborax angeklebt, hierauf das Papier mit 
Gelatine befestigt. Ich habe statt Papier porzellan- 
artiges Zelluloid benutzt, wobei die Trocknung schlecht 
vonstatten geht oder den weissen Grund durch Ala- 
basterkollodium hergestellt (Kollodiumbarytweiss) und 
mürbe Schicht verursacht, die das Aufkleben auf 
Messing mittels Zelluloidzement erschwert. Am ein- 
tachsten, sichersten und schnellsten würde sich die Her- 


stellung solcher Gradeinteilungen durch das oben er- 
wähnte Aufziehen des Papiernegatives auf Zelluloid 
gestalten, wenn es nur gelänge, die Schicht absolut 
haltbar zu machen. Ich habe das Zelluloid mit Wasser- 
glas und Gelatine abgerleben, auch mit Eiweiss vor- 
präpariert. Beim Biegen lässt sich das Papier doch 
immer wieder stellenweise entfernen. 


Antwort su Frage 16. Wir entnehmen aus Ihrer 
Anfrage, dass es sich zunächst darum handelt, eine 
abgezogene Kollodiumschicht auf Zelluloidplatten zum 
Haften zu bringen, und würden Ihnen für diesen 
Zweck raten, die Oberfläche der Zelluloidplatte da- 
durch klebrig und annahmefähig für die Kollodium- 
schicht zu machen, dass Sie sie mit einem Körper 
wie Azeton oder Amylazetat oberflächlich abreiben. 
Das Lösungsmittel kann oberflächlich verdunsten und 
der Zeitraum, im dem das Aufbringen der Kollodium- 
folie erfolgen soll, muss einigermassen genau abgepasst 
werden. Schliesslich wäre noch zu erwägen, ob nicht 
Wasserglas, das als Vorpräparation bei photographischen 
Films gelegentlich benutzt wird, auch hier als Klebe- 
mittel in Frage käme. Schwieriger gestaltet sich 
jedenfalls das Aufkleben der dicken Kollodium-Zelluloid- 
folie auf das Messing und jedenfalls müsste hier zu- 
vor eine Aufrauhung’des Messinggrundes mit Schmirgel- 
papier vorgenommen werden. Dass hier Schwierig- 
keiten bestehen müssen, zeigen z. B. die kleinen 
photographischen Handkamersas, bei denen die Ein- 
stellskalen eigentlich nie aufgeklebt werden, sondern 
stets durch zwei Niete in der gewünschten Stellung 
festgehalten sind. Der von Ihnen benutzte Zelluloid- 
zement dürfte immerhin das beste Klebemittel für den 
gedachten Zweck darstellen. Wir möchten Ihnen aber 
zum Schlusse noch eine Anregung geben, deren Be- 
folgung mit Sicherheit zum Ziele führen muss und die 
keine grossen technischen Schwierigkeiten bei der 
Ausführung bereiten dürfte. Wenn Sie den Original- 
massstab photographisch reproduzieren (auf nasser 
Kollodiumplatte), dann das Messing mit einer Chrom- 
fischleimlösung, wie Sie sie z. B. in den Rezepten und 
Tabellen von Eder finden, sensibilisieren, so können 
Sie diese Kopie zunächst in kaltem Wasser entwickeln, 
dann durch Anfärben mit Methylviolettiösung sichtbar 
machen und schliesslich den stehengebliebenen Fisch- 
leim durch Erhitzen in ein säurefestes Email über- 
führen. Wenn Sie dann die bis auf den Massstab 
sorgfältig mit Asphaltlack abgedeckte Messingplatte 
in eine Eisenchloridlösung von etwa 40 Grad B& legen, 
so werden die einzelnen Striche des Massstabes ver- 
tieft geätzt, könnten mit Leichtigkeit mit einer weissen 
oder schwarzen Füllmasse ausgefüllt werden, worauf 
man schliesslich das Ganze durch Ueberziehen mit 
Messinglack vor mechanischer Verletzung und vor 
allen Dingen vor Oxydation schützt. Dieser Aetz- 
prozess verlangt durchaus keine grosse Handfertigkeit 
und wird von Ihnen sicher nach zwei oder drei Ver- 
suchen einwandfrei gemeistert werden. 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 8. 


25. Januar. 





1914. 


Der Kasseler Photographen-Verein (E.V.) und die Photographen-Zwangsinnung 
Kempten, für das bayrische Algäu und Südschwaben, Sitz Kempten, haben sich dem 
Central-Verband Deutscher Photographen-Vereine und Innungen angeschlossen. 


Trügerische Reklame dureh Ausstellen fremder Photographien. 


Von Kriminalkommissar Heinrich Müller in Berlin. 


Ein in einer grösseren Provinzialstadt an- 
sässiger Photograph hatte im Hausflur seines 
Geschäftshauses Schaukästen angebracht und 
in denselben nicht die von ihm selbst her- 
gestellten, sondern durchweg fremde, von einer 
anderen Firma hergestellte Photographien aus- 
gestellt. Es war deshalb gegen ihn eine Straf- 
anzeige wegen trügerischer Reklame im Sinne 
des & 4 des Wettbewerbgesetzes erstattet worden, 
in deren Verlauf festgestellt wurde, dass der 
Angeklagte mit der Ausstellung der fraglichen 
Photographien hatte zum Ausdruck bringen 
wollen, dass dieselben in seinem eigenen Ge- 
schäft hergestellt worden seien. 

Die Strafkammer war ferner der Ansicht, 
dass diese wissentlich unwahre, zur Irreführung 
geeignete Angabe dazu bestimmt gewesen sei, 
von sämtlichen Personen, die das fragliche 
Haus — sei es infolge des aussen angebrachten 
Hinweises auf das darin befindliche photo- 
graphische Atelier, sei es aus anderen An- 
lassen — betraten, zur Kenntnis genommen zu 
werden. Demgemäss erblickte das Gericht in 
dem Ausstellen der Photographien eine für einen 
grösseren Personenkreis bestimmte Mit- 
teilung im Sinne des $& 4 des Wettbewerb- 
gesetzes und verurteilte den Angeklagten auf 
Grund dieses Paragraphen wegen trügerischer 
Reklame zu einer Geldstrafe. 

Die Strafkammer sah es für erwiesen an, 
dass jene Mitteilung, wonach die ausgestellten 
Bilder in dem Geschäft des Angeklagten her- 
gestellt sein sollten, von dem letzteren wider 
besseres Wissen gemacht und auch geeignet 
seien, die von ihr Kenntnis nehmenden Per- 
sonen über die Leistungsfähigkeit des An- 
geklagten zu täuschen. Die Strafkammer er- 
blickte deshalb schon in jener Mitteilung selbst 
eine wissentlich unwahre und irrefübrende An- 
gabe im Sinne des 8 4. 

Gegen dieses Urteil legte der Beklagte Revision 


[Nachdruck verboten] 


beim Reichsgericht ein, indem er seine Straf- 
barkeit bestritt und ausführte, nach dem Gesetz 
komme es nicht auf die Unwahrheit der Mit- 
teilung selbst, sondern nur auf die Unwahr- 
heit einer in der Mitteilung gemachten 
Angabe an; eine solche, in seiner Mitteilung 
enthalten gewesene Angabe sei aber vom Vorder- 
richter nicht festgestellt worden. 

Das Reichsgericht war jedoch anderer An- 
sicht und bestätigte das Urteil aus folgenden 
Gründen: 

„Wenngleich es zur Erfüllung des Tat- 
bestandes der trügerischen Reklame im Sinne 
des & 4 des Wettbewerbgesetzes genüge, dass 
nur ein Teil der für einen grösseren Personen- 
kreis bestimmten Mitteilung sich als wissentlich 
unwahre und irreführende Angabe über geschäft- 
liche Verhältnisse darstelle, so folge aus dem 
Wortlaut des & 4 doch keineswegs, dass seine 
Anwendbarkeit auf den Fall eines, nur teilweise 
strafbaren Inhalts der Mitteilung beschränkt, da- 
gegen dann ausgeschlossen sei, wenn — wie 
im vorliegenden Falle — der Gesamtinhalt der 
Mitteilung nichts als eine einzige wissentlich 
unwahre und zur Irreführung geeignete Angabe 
über geschäftliche Verhältnisse sei, wenn also 
Mitteilung und Angabe sich inhaltlich völlig 
deckten; auch in dem letzteren Falle sei 
— wie der 84 erfordere — in der Mitteilung 
zugleich jene Angabe gemacht worden.“ 

Der höchste Gerichtshof bringt damit in 
dieser neuen interessanten Entscheidung zum 
Ausdruck, dass die Anwendung des 8 4 des 
Wettbewerbgesetzes, welcher die trügerische 
Reklame bekämpft, durchaus nicht, was ja aller- 
dings die Regel ist, auf den Fall eines nur teil- 
weise strafbaren Inhalts der Ankündigung be- 
schränkt ist, sondern auch dann Platz greift, 
wenn die öffentlicbe Ankündigung und die 
unwahre Angabe sich, wie in dem eben ge- 
schilderten Falle, inhaltlich völlig decken. 


— hd 


48 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Aus der Praxis des Photographen. 
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 


sendung geeigneter Beiträge gebeten, 


Kolorieren von Zelloidinbildern. 
Kostüm- und Soldatenbilder werden, wenn auch 
nicht allzu häufig, so doch oft „koloriert“ ver- 
langt. Mancher glaubt nun, da er aus Erfahrung 
weiss, dass ein aufgezogenes, trockenes Zelloi- 
dinbild sich fast gar nicht ohne weiteres kolo- 
rieren lässt, zu einem anderen Druckverfahren 
greifen zu müssen, oder er lehnt das Kolorieren 
ab. Das ist indessen total falsch. 

Ein Zelloidinbild lässt sich sehr leicht und 
sehr wirkungsvoll namentlich in bezug auf Detail- 
lierung kolorieren, wenn man die Sache nur 
richtig anfasst. Hierzu ist in erster Linie er- 
forderlich, dass man sich an Stelle der decken- 
den oder halbdeckenden Aquarellfarben der 
körperlosen Lasurfarben bedient, die im Handel 
erhältlich, sonst aber auch einfach durch Auf- 
lösen von möglichst lichtechten Anilinfarben in 
Wasser erbalten werden können. Geeignete 
Zusätze, wie Gummi und dergl., bedingen keine 
„Körperlichkeit“ und sind empfehlenswert. 

Die Farben sollen nicht auf der Schicht, 
sondern in derselben liegend wirken. Es 
ist daher unbedingt erforderlich, dass die Schicht 
des Bildes die Farben aufsaugen kann, sie muss 
also gequollen, d.h. gut feucht sein. Ueber- 
schüssiges Wasser erschwert selbstverständlich 
das Eindringen der Farben etwas, daher ist es 
am besten, dasselbe durch Abpressen zwischen 
Fliesspapier zu entfernen. Der Anfänger arbeitet 
indessen sicherer mit tropfnasser Schicht, jedoch 
muss er sich hüten, zu nahe an den Rand der 
Konturen heranzugehen. 

Man trägt die Farbe immer verdünnt mit 
dem Pinsel auf, verreibt dieselbe gleichmässig 
und nimmt den Ueberschuss mit einem feuchten 
leinenen Läppchen weg. Alsdann wiederholt 
man das Verfahren so lange, bis die Deckung 
genügend erscheint. Weil sich die Farbe auch 
seitwärts in der Schicht ausbreitet, kann sie, 


für die auch Honorar gezahlt wird. 
druckfertig zu sein.) 


Die Beiträge brauchen nicht 
(Nachdruck verboten.| 
wenn man genau den Konturen folgt, über diese 
hinausgehen, was in geringem Grade nicht nur 
unschädlich, oft sogar angenehm ist. Soll in- 
dessen eine scharfe Begrenzung erhalten bleiben, 
so lässt man die Konturen ziemlich frei und über- 
geht dieselben später, wenn das Bild zu trocknen 
anfängt mit stärkerer Farbe und spitzem Pinsel. 

Auf eine aufgetragene Farbschicht kann man 
leicht und sicher eine ihr verwandte aufsetzen, 
wodurch ein inniges Verschmelzen der beiden 
Farben erzielt wird. So kann man z B auf 
den allgemeinen Fleischton (ein schwaches gelb- 
liches Rot) Rot in jeder gewünschten Weise 
aufsetzen und vollkommen verlaufen lassen. 
Ebenso kann man ein zu kräftiges Rot mit Gelb 
korrigieren, Grün mit Blau und Gelb usw. 
Fremde Farben lassen sich dagegen nicht über- 
einanderlegen, also nicht Rot auf Blau, Gelb 
auf Blau usw, es entsteben dann stets die ent- 
sprechenden Mischtöne Daher müssen, wenn 
reine starke Töne nebeneinanderliegen, die be- 
treffenden Stellen beim Anlegen sorgfältig aus- 
gespart und am besten mit stärkerer Farbe be- 
handelt werden. Sollen Stellen absolut rein 
weiss bleiben, so muss man an Stelle des Weg- 
wischens des Farbüberschusses ein Löschpapier 
zum Entfernen desselben nehmen. 

Der Farbenton (Bildton) des Bildes selbst 
ist natürlich von Einfluss, man tont daher zu 
einer neutralschwarzen Farbe. 

Nach dem Auftrocknen erscheint die Färbung 
des Kolorits bedeutend kräftiger und reiner, 
das Bild viel plastischer. Man muss auf diesen 
Umstand Rücksicht nehmen, und eine geringe 
Erfahrung erlaubt eine genügende Beurteilung. 

Das kolorierte Bild kann nass oder auch 
trocken aufgezogen werden. Einmal getrocknet, 
kann man es nass abwischen und eventuell 
auch mit einem, die Schicht nicht angreifenden 
speziellen Lack lackieren. Fi. 


ID 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegründet 1863.) 
Als neues Mitglied ist gemeldet: 
Herr Hans Börris, Photograph, Frankfurt a. M., 
Zeil 100; gemeldet durch Herrn J. Th. Sturm. 
Berlin, den ı8. Januar 1914 
Der Vorstand. 
I. A.: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 
—ıL It 


Säshsiseher Photographen -Bund (E.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 

Unsere verehrten Mitglieder werden gebeten, den 
fälligen Mitgliedsbeitrag von ı5 Mk. an unseren neuen 
Kassierer, Herrn Emil Hoffmann, Leipzig, Doro- 
theenstrasse 10, einsenden zu wollen. 

Unser langjähriger Kassierer, Herr Leinert, hat 
sein Amt jetzt niedergelegt, und bitten wir, unserem 
neuen Kassierer die Arbeit durch möglichst baldige 
Einusendung erleichtern zu wollen. 


Mit kollegialem Gruss Der Vorstand. 


Thüringer Photographen -Bund. 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


Unsere diesjährige Generalversammlung, 


weiche die 53. Mitgliederversammlung unseres Bundes 


ist, findet, 
stellung 


Dienstag, den 3. Februar, in Erfurt, 
im Hotel „Zum Ritter“ atatt. 


Programm: 
Vormittags 9!/, Uhr: Vorstandssitzung im Hotel 
„zum Ritter‘. 
Pankt ıı Uhr: Beginn der Mitgliederversammlung. 
Mittags ı!/, Uhr: Mittagspause. — Gruppenaufnahme. 
Hierauf Fortsetzung der Tagesordnung bis zur 
Erledigung. 
Das Programm für den Abend bleibt dem Lokal- 
komitee überlassen und wird während der Versamm- 
lung bekanntgemacht. 


verbunden mit einer Inkognito-Ans- 


Tagesordnung: 

. Bingänge und Mitteilungen. 

. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls. 

. Jahresbericht. 

. Bericht des Kasslerers, des Bibliothekaıs und der 

Kassenrevisoren. Entlastung der Verwaltung. 

5. Vorstandswahl. 

6. Was bietet der Thüringer Phbotographenbund 
seinen Mitgliedern? (Referent: Vorsitzender 
Strnad- Erfurt.) 

7. Inkognito- Ausstellung. Kritik (Schlegel. Dres- 
den). Prämiierung. 

8. Bekanntgabe der Preisstifter und Preisverteilung. 

9. C. V.- Angelegenheiten. 

10. Festsetzung des nächsten Versammilungsortes. 

11. Verschiedenes. 

12. Fragekasten. 


> DD BD 


Laut Beschluss der Herbstverrammlung werden die 
geehrten Mitglieder hierdurch nochmals aufgefordert, 
die seit Jahren eingeführte beliebte Inkognito- Aus- 
stellung reichhaltig und vollzählig zu beschicken. Die 
Bilder, welche weder Firma noch Erkennungszeichen 
tragen dürfen, wolle man diesmal, wie früher, bis 
31. Januar an den Unterzeichneten einsenden. 


Der Vorstand. 
P. Strnad, Hofphotograph, 
Erfurt, Arnstädter Strasse 5, IL 


u 2“ 2 am) 


Hessiseher Photographen-Bund (E.YV.). 
Bundesversammlung 
am Montag, den 26. Januar, nachmittags 4 Uhr, 
im Restaurant ‚ Faust‘ 
(am Schauspielhaus) in Frankfurt a. M. 


Tagesordnung: 
ı. Verlesung des Protokolls. 
2. Bekanntgabe von Eingängen. 
3 C.-V.-Nachrichten, 
4. Innungsangelegenheiten. 


__PHOTOGRABHISCHE CHRONIK. Br: 


5. Vortrag: „Ueber bildmässige 
(Kollege Uhl- Giessen.) 

6. Vortrag: „Gewerbliche Rechtsfragen “. 
Fraatz- Darmstadt.) 

1. Verschiedenes. 


Dem Beschlusse unserer Oktober - Versammlung 
entsprechend, soll auf der Tagung eine Ausstellung 
stattfinden, zu der möglichst jeder Versammlungsteil- 
nehmer zwei bis drei seiner Arbeiten mitbringen und 
durch gegenseitigen Meinungsaustausch die Leistungs- 


Photographie “. 


(Kollege 


‚fähigkeit der Kollegen gefördert werden soll. 


Wir bitten um rege Beteiligung an der Ausstellung 
und laden zu zahlreichem Besuche ein. 


Für den Vorstand. 
Il. A.: Alb. Fraatz, Schriftfährer. 


ı854— 


Fränkiseher Photographen- Bund (E.Y.). 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen -Vereine und Innungen (J.P.). 


Mittwoch, den 28. Januar, abends 8 Uhr, findet 
in Nürnberg, Im Restaurant „Krokodil“, Künstler- 
zimmer, unsere alljährliche Generalversammlung statt. 


Tagesordnung: 
I. Verlesung der letzten Protokolle. 
2. Jahresbericht des Vorsitzenden. 
3. Neuwahl der Vorstandschaft. 
4. Verschiedenes. 


Um regete Beteiligung, speziell der auswärtigen 
Mitglieder, ersucht freundlichst 


Die Vorstandschaft. 
I. A.: Stephan Simon, I. Schriftführer. 


It 


2 


Photographen - Zwangsinnung Kempten, 
für das bayrisehe Algäu und Süd- 
schwaben. 

Unter Leitung des Stellvertreters der Aufsichts- 
behörde fand die Konstituierung der Zwangsinnung 
am Freitag, den 16. Januar, nachmittags 3 Uhr, be- 
ginnend, im Nebenzimmer des „ Restaurants zur Kreuz- 
strasse‘‘ statt. In den Vorstand wurden gewählt: Als 
Vorsitzender: Jos Zimmermann, Obermeister; als 
Stellvertreter: E. von Zabuesnig, Schriftführer; als 
Kassenführer: Rich. Eder sen., Mich. Rauch und 
Frz. Xaver Siegel, sämtlich in Kempten. 

Durch das Einverständnis der gesamten Innungs- 
verrammlung kam folgende vom Obermeister vor- 
geschlagene Tagesordnung zur Erledigung. 

Tagesordnung: ı. Konstituierung des Vor- 
standes; 2. Wahl der Meistervertreter in sämtlichen 
Ausschüssen; 3. Festsetzung der Innungsbeiträge für 
Mitglieder, welche das Photographengewerbe als Neben- 
beruf betreiben; 4. Wahl einer Kommission zur Fest- 
stellung ortsüblicher Durchschnittspreise; 5. Gratisange- 
bote und diesbezügliche Beschlussfassung; 6. Wünsche 
und Anregungen. 

Die Verhandlungen verliefen sehr anregend. Er- 
ledigung fanden sämtliche Punkte; besonders zustim- 


8" 


sö PHOTÖGRAPHISCHE CHRÖNIR. 





mend wurden Punkt 4 und 5 erledigt. Die erste Fräh- 
jahrsversammilung findet voraussichtlich Mitte März statt. 
Kempten i. Algäu, den 17. Januar. 
Zimmermann, Obermeister. 


Eng 


Verein Sehlesisecher Fachphotographen 
(E. V.). 
Sitz: Breslau. 
Protokoll der Wanderversammlung 
in Oppeln am 24. September ıgı3 in „Forms 
Hotel‘, Krakauer Strasse. 

Zu den schönsten und lehrreichsten Wanderver- 
sammlungen kann auch die diesjährige in Oppeln ge- 
zählt werden. In bekannter, liebenswärdigster Weise 
hatte Kollege Hofphotograph Glauer das Arrange- 
ment übernommen. Es konnte der Verein bis dato 
keine derartig grosse Ausstellung nachweisen. Im 
Saal von „Forus Hotel“, wo die Tagung stattfand, 
hatten die Kunstphotogrephen Düährkoop, Per- 
scheid, Traut, Ranft, Glauer, Roseuthal, 
Schieweck, Lichtenberg, Steckel und die Lehr- 
und Versuchsanstalt München prächtige Sachen zur 
Ausstellung gebracht. Das vis A vis liegende Kon- 
gresszimmer konnte kaum die Anzahl der Kollegen 
fassen. Die Sitzung wurde um ı1!/, Uhr mit einer 
herzlichen Begrüssung unseres I. Vorsitzenden eröffnet. 
Seine Rede gipfelte in einem Hoch anf unseren ge- 
liebten Landesherrn Kaiser Wilhelm II. 

Hierauf erfolgte durch den Schriftfährer die Ver- 
lesung des Protokolls, das von der Versammlung ge- 
nehmigt wird. 

Zu dem nächsten Punkt: Besprechung über den 
Beitritt zum Central-Verband, hatte das Referat Herr 
R. A. Schlegel-Dresden übernommen. Herr Schlegel 
schilderte die Vorteile, welche der C. V. uns bietet, 
unter anderem die Förderung und Wahrung unserer 
Berufsinteressen, Pilege des Gemeingeistes, Unter- 
stützungskasse, Vergünstigung bei Feuerversicherungen 
usw. An der folgenden lebhaften Debatte für oder gegen 
den Beitritt betelligte sich eine grosse Zahl der An- 
wesenden. Die Alstiimmung ergab, dass die Mehrzahl 
sich für den Beitritt erklärte Nach der Vereinbarung 
beträgt der Beitrag für ein ordentliches Mitglied pro 
Jahr 3 Mk. Vereinskollegen, welche einer Innung 
angehören, sowie nicht zahlende Mitglieder sind von 
dem Jahresbeitrag zum C. V. befreit. 

Vom Kollegen Meier-Glatz war folgender Antrag 
eingebracht worden: die Vereinsbeiträge für Päoto- 
graphen, die einer Innung angehören, zu ermässigen. 
Es wurde beschlossen, den Jahresbeitrag von Innungs- 
mitgliedern von ıo Mk. auf 5 Mk. herabzusetzer. 
Hierauf erfolgte die Mittagspause. 

Um 2!/, Uhr ertönte die Glocke des Vorsitzenden 
zur weiteren Beratung. Als neue Mitglieder wurden 
folgende Herren aufgenommen: Axmann- Ratibor, 
G. Müller. Beutben, Weiss-Oppeln, Blaszczyk- 
Myslowitz. 

Pankt 5. Ehrung unseres Schatzmeisters Max 
Fröhlich. Mit seltener Treue und Aufopferung hat 








unser bewäbrter und lieber Fröhlich sein schwieriges 
Amt als Kassierer 15 Jahre verwaltet. Mit herzlichen 
Worten aufrichtigen Dankes überreichte der I. Vor- 
sitzende ein Ehrengeschenk sowie ein Ehrendiplom in 
Form einer Mappe mit sämtlichen Unterschriften der 
Spender. Nach einem begeistert aufgenommenen drei. 
fachen Hoch auf Kollegen Fröhlich dankte derselbe 
für die ihm zuteil gewordene Ehrung. 

Punkt 6. Der Vortrag des Kollegen Hofphoto- 
graph Glauer-Oppeln: „Ueber künstlerische Photo- 
graphie“ fand im Ausstellungssaal statt. Dem sehr 
interessanten Vortrag folgte hierauf die gemeinschaft- 
liche Besichtigung der Ausstellung, die mit einer Kritik 
des Kollegen Glauer verbunden war. 

Punkt 8. „Der Bromöldruck“, Vortrag mit Vor- 
führungen von Herrn Höppner, technischer Leiter 
im Atelier Perscheid-Berlin, wurde mit grosser Auf- 
merksamkeit verfolgt, die zirkulierenden Bilder fanden 
die grösste Anerkennung. 

Punkt 9. Für entstandene Kosten der Wanderver- 
sammlung wurde ein Betiag bis zu 250 Mk. genehmigt. 

Punkt ı0. Bewilligung eines Stipendiums für 
schlesische Photographen, welche die Münchener Lehr- 
und Versuchsanstalt besuchen wollen, wurde der An- 
trag des Kollegen Götz einstimmig dahin angenommen, 
dass eine einmalige Unterstützung in Höhe von I5o Mk. 
festgesetzt wird, und zwar sollen Mitglieder des Ver- 
eins und deren Angehörige in erster Linie berück- 
sichtigt werden. 

Unter „Verschiedenes'' wurde beschlossen, die 
nächste Monatsversammlung schon Mitte Oktober zu 
veranstalten, womit gleichzeitig ein Besuch der Jahr- 
hundertausstellung verbunden werden soll. Des weiteren 
teilt Herr Götz mit, dass die Handwerkskammer 
Oppeln die Abwesenheit ihres Vertreters durch einen 
Brief entschuldigt hat. Kollege Barth verliest hierauf 
einen selbstverfassten Artikel: „Wie ist es möglich, 
unseren Beruf zu heben?‘ Eine grosse Ueberraschung 
bot die Besichtigung der Kopisten- und Photoristen- 
ausstellung, die in den Kunsträumen des Herrn Kol- 
legen Glauer untergebracht war. 

Zum Schluss der Sitzung erstattete der I. Vor- 
sitzende allen, welche zu der schönen Tagung bei- 
getragen hatten, im Namen des Vereins den besten 
Dank. : 

Das darauffolgende gemeinsame Abendbrot verlief 
in vorzüglicher Stimmung. Ein Toast folgte dem 
anderen, und als das von unseren Vereinspoeten ver- 
fasste Tafellied verklungen war, wurde auch der Schinder- 
kasse gedacht. Ein von Herrn Hofphotograph Steckel: 
dem Verein zur Verfügung gestelltes Bild ergab durch 
amerikanische Versteigerung die ansehnliche Summe 
von 32,50 Mk., wovon ein Betrag in Höhe von 20 Mk. 
dem Unterstützungsfonds zufiel. 

Wiederum hat die Wanderversammlung den Be- 
weis geliefert, dass es jederzeit das Bestreben des Vor- 
standes ist, seinen Mitgliedern in den Sitzungen viel 
Interessantes und Nutzbringendes zu bieten. 


H. Götz, Richard Strauch, 
I. Vorsitzender. Schriftführer. 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. Bi 











Bericht über die Oktober-Sitzung 1913 

in Breslau. 

Am ı5. Oktober fand die bei der Wanderversamm- 
lung beschlossene Besichtigung der Jahrhundert- Aus- 
stellung statt. Die Mitglieder versammelten sich im 
Vereinslokal (, Breslauer Konzerthaus‘), um von da 
nsch der Ausstellung zu fahren. 


Die Führung durch die Historische Ausstellung 
hatte Herr Götz übernommen, und sei ihm für die 
sehr interessanten Schilderungen unser herzlichster 
Dank ausgesprochen. Hierauf erfolgte gruppenweise 
die Besichtigung der Jahrhunderthalle, sowie die zur- 
seit tagende Obst- und Gemüseausstellung. Es wurde 
hier so viel Verlockendes geboten, dass mancher der 
Kollegen gern Vegetarier geworden wäre. Nach einem 
Bammel durch den Vergnügungspark wurde nach der 
Stadt gefahren. Trotzdem das Häuflein immer kleiner 
wurde, war die Stimmung eine ganz vorzägliche, und 
es kann hier nicht verraten werden, waun diese Oktober- 
Sitzung geendet hat. 


H. Götz, 
L Vorsitzender. 


Richard Strauch, 
Schriftführer. - 


—h rt 


Kasseler Photographen - Verein. 

Der Kasseler Photographen - Verein tagte vor 
kurzem im „Cafe Zeppelin‘ in Kassel. Auf der Tager- 
ordnung stand zunächst die Wahl eines Vorsitzenden. 
Herr Hofphotograph Eberth wurde zum Vorsitzenden 
und Geschäftsführer gewählt, während Herrn Photo- 
graphen Emmerich das Amt eines Kassierers über- 
tragen wurde. Weiter wurde einstimmig die Gründung 
einer Zwangsinnung beschlossen und der Vorsitzende 
damit beauftragt, bei den massgebenden Behörden die 
Innung zu beantragen. Ausser dem Land- und Stadt- 
kreis Kassel würden die Kreise Melsungen, Fritzlar, 
Eschwege, Rotenburg, Hersfeld, Ziegenhain und Hom- 
berg, sowie das Fürstentum Waldeck hinzukommen, 
da auch unter den Photographen dieser Kreise der 
Wususch nach einer Zwangsinnung besteht. Um einem 
grösseren Verbande anzugehören, wurde ebenfalls eir- 
stimmig beschlossen, dem schon bestehenden Central- 
Verband Deutscher Photographen- Vereine und Innungen 


beizutreten. 
Ru 


Ateliernaehriehten. 

Elbing. Hier wurde Innerer Mühlendamm 4 ein 
Geschäft für Vergrösserungen nach Photographie er- 
öffnet. 

Kaiserslautern. Rudolf Brückner hat sein 
Photographisches Atelier von Eisenbahnstrasse nach 
Theaterstrasse 22 verlegt. 


EI 


Auszeiehnungen. 
Dem Photographen Adolf Beilson in Kassel wurde 
vom Grossherzog von Sachsen-Weimar eine goldene 
Busennadel mit Brillanten verliehen. 


Herr Hofphotograph Carl Greve in Blankenburg 
(Harz) hatte dem Herzog von Cumberland einige Bilder 
seines Sohnes, Herzog Ernst August zu Braunschweig 
und Lfäneburg auf der Blankenburger Hofjagd dar- 
stellend, geliefert, worauf ihm vom Herzog von Cumber- 
land eine Busennadel mit den Initialen und der Herzogs- 
krone in Brillanten als Zeichen der Anerkennung über- 
sandt wurde. 

— are 


Gesehäftliehes. 

Voigtländer & Sohn, A.-G. (Optische In- 
dustrie) in Braunschweig. Den erhofften Fort- 
schritt in der Entwicklung des Geschäftes hat laut 
Rechenschaftsbericht das Geschäftsjahr 1912/13 gebracht. 
Durch vergrösserte Herstellung sowie Vervollkommnung 
der Einrichtungen gelaug es, zu einem im ganzen 
befriedigenden Ergebnis zu kommen. DasWarenlager 
erscheine diesmal etwas höher (mit 1069721 gegen 
839476 Mk.), es enthalte unter anderem einige grössere 
Lieferungen, deren behördliche Abnahme erst im neuen 
Geschäftsjahre erfolgte. Der Betriebsgewinn stellte 
sich auf 781905 (672867) Mk., Mieten erbrachten 583 
(630) Mk. Dagegen erforderten Unkosten 567784 
(516961) Mk. Unter Berücksichtigung des Vortrages 
von 4587 (0) Mk. und nach 74899 (65338) Mk. Ab- 
schreibungen ergibt sich ein Reingewinn von I44 392 
(91 196) Mk., woraus 6 (4) Prozent Dividende auf das 
Vorzugsaktienkapital von 1286000 Mk. verteilt werden. 
Den gesetzlichen und Spezialreservefonds werden 21200 
(18400) Mk. überwiesen, womit die Rücklagen eine 
Höhe von 150000 Mk. erreichen. Ferner sind vor- 
gesehen für das Deikrederekonto 7102 (6451) Mk., für 
Talonsteuer 2000 Mk. (wie 1. V.), für Tantıemen 16195 
(8397) Mk., für Belohnungen ıoo0o0o Mk. Verbleibende 
10734 Mk. kommen zum Vortrag. Die Verwaltung 
glaubt auch für das laufende Jahr ein befriedigendes 
Ergebnis in Aussicht stellen zu können. 


Der Geschäftsführer Carl Prosch ist aus der 
Firma Carl Bellach, Photographische Kunstanstalt, 


-G.m.b. H., in Leipzig, ausgeschieden. Zum Geschäfts- 


führer bestellt ist der Kaufmann Georg Carl Heinrich 
Heine in Leipzig. 

Elektro-Photo: Gesellschaft m.b. H. in Berlin. 
Die Gesellschaft ist zufolge Abänderungsbeschlusses 
vom 27. Dezember ı913 aufgelöst. Liquidator ist der 
bisherige Geschäftsführer. 

Aktiengesellschaft Vereinigte Fabriken 


photographischer Papiere in Dresden. Die Prokura 
des Herrn Franz Reinhold Hälssig ist erloschen. 


—- 


Kleine Mitteilungen. 

— Wie uns Herr Nicola Perscheid-Berlin mit- 
teilt, veraustaltet derselbe demnächst auf mehrfachen 
Wunsch einen für mehrere Tage berechneten Unter- 
richtskursus im Bromöldruck und im Autochrom- 
verfahren bei künstlichem Licht. Interessenten wollen 


82 PHÖTÖGRAPHISCHE CHRÖNIK. 





Sr m nn 


sich an Herrn Nicola Perscheid, Berlin W. og, Bellevue- 
strasse 6a, wenden. 


— Saalfeld. Die Firma Zeiss-jena will ihren 
Anlagen in der Nähe des Bahnhofes weitere Bauten 
folgen lassen. 


— Unter Einwirkung des Wehrbeitrags- 
gesetzes hat sich ein „Steuer-Schutz- und Revisions- 
Verband“ mit dem Sitze in Berlin, Nettelbecksfrasse, 
konstituiert. Der Zweck dieses Verbandes ergibt sich 
aus seinen Einrichtungen. In erster Linie unterhält 
der Verband für seine Mitglieder eine kostenlose 
Steuerauskunftsstelle, die in allen Steuerfragen 
unentgeltlich Rat und Auskunft gibt, bei Abfassung 
der Steuererklärung behilflich ist und diese, sowie die 
Veranlagung auf ihre Gesetzmässigkeit nachprüft. Der 
Verband wird ferner durch Druckschriften — es soll 
auch die Herausgabe einer Verbandszeitschrift erfolgen 
— sowie belehrende Vorträge aufklärend über Steuer- 
gesetze wirken und dadurch die z. Z. zweifelsohne be- 
stehende allgemeine Unkenntnis auf steuerrechtlichem 
Gebiete beheben helfen. Insbesondere wird der Steuer- 
Schutz- und Revisions-Verband den ihm beitretenden 
Korporationen auf Antrag und nach Möglichkeit in 
Steuerfragen bewanderte Redner zur Verfügung stellen, 
die in den Vereinsabenden der betreffenden Kospora- 
tionen Vorträge halten und auf Wunsch periodisch an 
den Vereinsabenden Steuerfragen beantworten. Der 
Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich für Einzelpersonen 
6 Mk., für Firmen ı5 Mk ; für Verbäude, durch deren 
Beitritt auch ihre Mitglieder das Recht erhalten, die 
Steuerauskunftsstelle kostenlos zu benutzen, wird der 
Mitgliedsbeitrag vom Vorstande vereinbart. 


— Das Pftundpaket. Mit dem ı. Januar hat die 
Reichspost einem schon lange geäusserten Wunsche 
der Handelswelt Rechnung getragen. Es handelt sich 
um die Erhöhung der zweiten Gewichtesstufe für Waren- 
proben. Bisher ging diese Gewichtsstufe von 250 bis 
350 g, in Zukunft geht sie aber bis soog. Das 20 Pf.- 
Porto bleibt wie bisher. Wichtig ist besonders, dass 
die Post darauf verzichtet, dass diese Sendungen keinen 
Handelswert haben dürfen. Die frühere Bestimmung 
gab zu vielen Streitigkeiten Anlass, da die Ansichten 
über den Handelswert einer Warenprobe natürlich sehr 
verschieden sein können. Man kann jetzt aus- 
drücklich kleine Warenmengen bis zu einem 
Pfund für 20 Pfennig verschicken. Unseren 
Inserenten empfehlen wir diese Versendungs- 
art besonders für Klischees, die bisher nicht als 
Warenprobe versandt werden duıften. Man hat dabei 
den Vorteil, dass diese Sendungen mit der Briefpost 
also schneller gehen und keine Postpaketadresse 
nötig ist. 

dr 


Eingesandt. 

Eine Aufklärung über den wirklichen Stand der 
Freien Photographischen Vereinigung Köln. 
Seit Monaten kämpft der Central-Verband gegen 

obige Vereinigung, ohne den wirklichen Stand derselben 


Im 


——— 0 | ——— 


zu kennen. Wir haben letztere für so unbedeutend 
gehalten, als dass wir es nicht für der Mühe wert- 
hielten, uns mit derselben zu befassen. Damit nun 
aber der C.V. seine Zeit nicht weiter nutzlos dieser 
Vereinigung opfert, sehen wir uns veranlasst, hier 
einmal gründlich reine Bahn zu machen. Wir tun 
dieses aber in der Hauptsache auch deswegen, damit 
sich nicht etwa die Meinung verbreitet, als wäre es 
um die Kölner Innung schlecht bestellt. Genannte 
Vereinigung wurde von sogen. Grosabetrieben und 
Serien - Bildergeschäften inszeniert, und war ihr Hanpt- 
zweck von vornherein, gegen die beabsichtigte Sonn- 
tagsruhe Stellung zu nehmen. 


Die erste Versammlung wurde — weil es hiess: 
nicht gegen die Innung — durch derart verlockende 
Einladungen zuwege gebracht, so dass auch verschie- 
dene Innungsmitglieder der Neugierde halber zu der- 
selben erschienen waren. 

Als jedoch die Fachkollegen der Kölner Innung 
die Besucher und den Zweck derselben erkannten, blieben 
sie der nächsten Versammlung fern. Bei der zweiten 
Versammlung, wo der Vorstand gewählt werden sollte, 
waren ı8 Teilnehmer erschienen und wurde der Vor- 
stand in der bekannten Zusammenstellung gewählt. 
Die dritte Versammlung hatte einen Besuch von — 
sage und schreibe neun Personen, trotzdem die Ein- 
ladungen an sämtliche selbständige Photographen er- 
gangen waren. Es war ein Projektionsabend vor- 
gesehen und wollte ein Vorstandsmitglied über Objektive 
sprechen. In Ermangelung des zu erwartenden Be- 
suches fielen die Vorträge aus. In dieser Versammlung 
war nun auch die Mutlosigkeit der Teilnehmer eine 
allgemeine Um nun etwas mehr Stimmung für ihre 
Sache zu machen, wurde der bekannte Führer der 
Freien Wirtschaftlichen Vereinigung, Herr Hollmann- 
Bremen, nach Köln beordert. Diese Versammlung, 
von der nmıan sich selbstredend grosse Erfolge versprech, 
erzielte geradezu das Gegenteil; trotzdem in den 
Einladungen auf die Wichtigkeit der Tagesordnung 
hingewiesen wurde, erschienen nur 17 Personen. Ausser 
dem Vorstand waren also weitere zwölf Teilnehmer, 
einschliesslich eines Vorstandsmitgliedes der Kölner 
Innung anwesend. Diese Besucherzahl bestand aus 
vier gelernten Photographen; der Rest war: zwei Händ- 
ler, ein Postkartenphotograph, ein Sportphotograph, 
ein Drogist, ein Häuserphotograpb, zwei, welche speziell 
Kasernen besuchen, einer, welcher als Gehilfe in einem 
Serien- Bildergeschäft tätig war, und vier Inhaber von 
1,80 Mk. Geschäften. 

Der Vortrag des Herrn Hollmann richtete sich 
vornehmlich gegen den C.V. Er zitierte an Hand 
einer Unmenge Zeitungsausschnitte alles, was längst 
durch die ‚Deutsche Photographen -Zeitung‘ bekannt 
war. Einige unrichtige Angaben über die Kölner 
Innung wurden durch den anwesenden Kassierer der- 
selben richtiggestell. Herrn Hollmann wurde ge- 
sagt, dass für seine Sache hier In Köin noch kein 
fruchtbarer Boden vorhanden sei, und dass die Kölner 
Photographen mit ihrer übergrossen Mehrzahl noch 
treu zur Innung ständen. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 53 


Herr Hollmann musste in dieser Versammlung 
die traurige Wahrnehmung machen, dass keine Meinung 
für korporativen Anschluss an den Bremer Verband 
vorhanden war. Er begnügte sich damit, einzeln an 
die Mitglieder heranzutreten, um für seine Sache Stim- 
mung zu machen. Seit dieser denkwürdigen Versamm- 
lung ist die Kölner Wirtschaftliche Vereinigung nicht 
mehr in Aktion getreten, sondern wird nur noch künst- 
lich durch deren schriftgewandten Schriftführer am 
Leben erhalten. Der Behauptung der Wirtschaftlichen 
Vereinigung in Bremen gegenüber, dass durch sie eher 
eine Bekämpfung der Schleudergeschäfte durchzuführen 
si — wobei sie sich speziell auf Köln bezog —, 
möchten wir nachstehende Fälle, welche das Gegenteil 
besagen, zum besten geben. 

Ein hiesiger Grossbetrieb, Hauptinteressent an der 
hiesigen Freien Vereinigung, annoncierte in einer Mäl- 
heimer Zeitung im Oktober v. J. ıo Prozent Rabatt 
auf seine ohnehin billigen Preise. Im Stadtanzeiger der 
„Kölnischen Zeitung‘ vom 6 Dezember liest man von 
einem anderen Mitgliede: zwölf Visitbilder von 1,80 Mk. 
an; zwölf Kabinettbilder und eine Vergrösserung, 30:36, 
von 480 Mk. an; zwölf Postkarten von 1,50 Mk. an. 

Durch diese einmalige Aufklärung glaubt nun der 
Vorstand der Kölner Iunung den Beweis erbracht zu 
haben, dass die hiesige Wirtschaftliche Vereinigung in 
Wirklichkeit nicht ernst zu nehmen ist, und die ganze 
Zeitungsschreiberei seit dem 26. Oktober v. J. in der 
Hauptsache Werk de3 Schriftfährers und der „Deutschen 
Photographen- Zeitung‘ ist. 

Der Vorstand 
der Kölner Photographen-Zwangsinnung. 


39» 


Büchersehau. 

Vorträge über photographische Optik von 
Hans Schmidt, Dozent für Photographie und Optik. 
Mit 82 Abbildungen im Text und 2 Tafeln. Verlag 
von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 1913. Preis ge- 
heftet 2,60 Mk., in Leinen gebunden 3,1e Mk. 

In elementarer Form wird die photographische 
Optik dem nicht wissenschaftlich Gebildeten dargeboten 
sach Vorträgen, welche der Verfasser in der Städtischen 
Fsch- und FPortbildungsschule für Photographie zu 
Berlin seit einer Reihe von Jahren hält, um die Fach- 
photographen zur Gehilfen- und Meisterprüfung vor- 
zubereiten. Diesen, soweit sie derartige Schulen nicht 
besuchen, oder auch das dort Gehörte wiederholen 
wollen, ist diese ‚Photographische Optik‘ zum Selbst- 
studiam zu empfehlen. Aber auch der photographierende 
Laie wird in diesem Buche Aufschluss über die Fragen 
der photographischen Optik finden, ohne Schwlierig- 
keiten zu begegnen. Der durch zahlreiche Schriften 
bestbekannte Verfasser erläutert an einfachen, leicht 
verständlichen Zeichnungen die optischen Gesetze, be- 
handelt ebenso die Fehler der Objektive, schildert die 
verschiedenen Objektiviypen und die Fabrikation der 
Objektive und bringt zum Schlusse einen kurzen Ab- 
schnitt über die Pflege des Objektivs, über die Kamera 
und das Stativ. Str. 


Patente. 


El. 57. Gruppe 9. Nr. 257791 vom 22. September ıg1o. 
Arthur Lewis Adams in London. 

Zusammenfaltbare Reflexkamera mit Abblendkappe, 
dadurch gekennzeichnet, dass an der Schaudöffnung 
der Abblendkappe Z eine 
Klappe G angebracht ist, 
die vermittelst geeigneter 
Schnurverbindung A oder 
dergl. von dem in der Sucher- 
stellung befindlichen Dreh- 
spiegel C geöffnet gehalten 
und bei Drehung des Spie- 
gels in seine Nebenstellung 
selbsttätig federnd ge- 
schlossen wird. 





Kl. 57. Gruppe ı. 
Nr. 258963 vom 8, Juni 1912. 
Desiderius Georg Schaller 
in Rappolitsweiler i. Eis. 


Vorrichtung zur Scharf- 
einstellung elastischer und 
fester Objektive photogra- 
phischer Kameras mittels eines Sucherprismas, dadurch 
gekennzeichnet, dass das seitlich verschiebbare Prisma 
mit dem Objektiv zwangläufig so verbunden ist, dass 
bei einer der Entfernung des aufzunehmenden Gegen- 
standes entsprechenden Verschiebung die Einstellung 
des Objektiva auf den Punkt erfolgt, welcher durch 
das Prisma in einer Visieröffnung gesehen wird. 


5 4 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 17. Herr K. S. in T. ı. Wollen Sie mir 
freundlichst ein Rezept für Selbstpräparieren von ein- 
fachem und doppeltem Uebertragpapier für Kohle- 
papiere mitteilen. 

2. Bitte um ein Rezept für Selbstanfertigung der 
sogen. zehn Trockenklebestreifen Ala Dr. Neubronner. 

3. Teilen Sie mir freundlichst mit, ob eine Ver- 
wendung orthochromatischer Platten ohne Gelb- 
scheibe bei weissen Gardinen einmal, und auch bei 
Anwendung von grünen und weissen Gardinen derart 
kombiniert, dass die grünen Gardinen unter den weissen 
sind, einer gewöhnlichen Platte gegenüber nennexs- 
werte Vorteile bringen. Hat eine Gelbscheibe bei An- 
wendung der weissen Gardinen und orthochromatischen 
Platten Zweck? Hat dieselbe auch Zweck bei weiss 
und grün kombiniert, oder sind gelbe Gardinen absolut 
nötig. Ist es in ersten Ateliers Usus, mit Gelbscheibe 
zu arbeiten? Mir scheint bei Anwendung von weissen 
Gardinen, bezw. kombiniert Weiss und Grün, ergibt in 
beiden Fällen die Anwendung einer orthochromatischen 
Platte ohne Gelbscheibe, einer gewöhnlichen Platte 
gegenüber nur eine härtere Platte, selbst bei längerer 
Exposition. 





(Zu Nr. 257 791.) 


PN PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Antwort su Frage 17. ı. Einfachübertragpapiere 
werden dadurch hergestellt, dass man ein beliebiges 
Papier, dessen Oberfläche man dem jeweiligen Zweck 
anpasst, in ein Bad legt, das aus 


Wasser . . 500 ccm, 
Gelatine o D . ® 30 8: 
Chromalaunlösung 1:50 50 ccm 


besteht. Die Gelatine lässt man etwa !/, Stunde 
quellen und löst sie dann durch Erhitzen, während 
der Zusatz der Chromalaunlösung erst nach voll- 
kommener Auflösung der Gelatine erfolgen darf, da 
sonst Klämpchen entstehen wfirden. Auch beim Ge- 
brauch ist die Lösung heiss genug zu halten. Sollte 
trotzdem aus diesem oder jenem Grunde Klümpchen- 
bildung eintreten, so kann durch Zusatz von Eisessig 
die koagulierte Gelatine bis zu einer gewissen Grenze 
wieder flüssig gemacht werden. An Stelle des Chrom- 
alauns kann man auch Formalin verwenden und be- 
nötigt dann zum obigen Ansatz etwa 2 bis 3 ccm, die 
man mit etwas Wasser verdünnt, bevor das Formalin 
der Gelatine zugesetzt wird. Als Filter kann dünne 
ungebleichte Leinwand oder Schirting, die man vorher 
in heisses Wasser taucht, gebraucht werden. Mit der 
filtrierten Lösung ist das zum Uebertragen des Bildes 
zu verwendende Papier in gleicher Weise zu bestreichen, 
als wenn ein Bild mit Kieister angestrichen werden 
soll. Schwache Streifen, die durch den Borstenpinsel 
hinterlassen werden, schaden nicht, wenn man nach 
dem Trocknen einen zweiten oder bei porösem und 
narbigen Papier einen dritten Anstrich folgen lässt. 
Ein richtiges Einfschübertragpapier soll bei einer 
5 Minuten langen Einwirkung heissen Wassers von 
50 Grad C der reibenden Wirkung des Fingers wider- 
stehen. Keinesfalls darf die Gelatine in Lösung über- 
gehen. Sollte sich herausstellen, dass die Härtung zu 
gering war, so verdünnt man käufliches Formalin mit 
der etwa sofachen Wassermenge und hättet die Bogen 
zu mehreren in einer Schale !J, bis ı Stunde nach. 
Die so behandelten Papiere können durch kurzes 
Wässern vom Formalin befreit werden und sind sofort 
brauchber. Für Doppelübertragungspapier braucht der 
Zusatz von Chromalaunlösung nur halb so gross zu 
sein, ausserdem ist ein Nachhärten nicht nötig. Das 
gestrichene Papier ist nach dem Trocknen ein zweites 
und eventuell ein drittes Mal zu streichen, da besonders 
bei rauhen Papieren ein reichlicher Gelatineauftrag 
zum sicheren Haften des Bildes erforderlich ist. 


Antwort 2. Das genaue Rezept für Selbstanfertigung 
von Trockenklebstreifen können wir Ihnen natürlich 
nicht angeben, doch handelt es sich bei diesen sicher 
um eine Art Kautschuklösung, die Sie sich ja aus dem 
käuflichen Radfahrergummi durch Verdännen mit 
Benzol herstellen können. Btwas schwieriger dürfte 
sich das Auftragen auf Papier gestalten. 

Antwort 3. Da die Spektralabsorption gefärbter 
Gardinen niemals eine eng begrenzte ist und sich 
ausserdem durch Verschmutzen, Alter, Ausbleichen usw. 
stetig verändert, so möchten wir Ihnen raten, von der 


Verwendung gefärbter Gardinen gänzlich abzusehen. 
Um mit der orthochromatischen Platte erfolgreich 
arbeiten zu können, muss man sich zunächst einmal 
über ihren Zweck, wie auch über den Zweck der Gelb- 
scheibe klar werden. Die orthochromatische Platte 
besitzt zwar eine erhöhte Empfindlichkeit für gelb- 
grüne Strahlen. Die Eigenempfindlichkeit der Mutter- 
emulsion für blaue Strahlen überwiegt aber immerhin 
diese künstlich erzeugte Gelbgrünempfindlichkeit ziem- 
lich bedeutend, und man ist deshalb gezwungen, ein 
Korrektivmittel zu verwenden, das eben in der An- 
wendung des Gelbfilters besteht. Dieses absorbiert je 
nach seiner Dichte mehr oder weniger von den blauen 
Strahlen, die im Tageslicht enthalten sind, und bewirkt 
deshalb, dass die Farben in der Natur mit Ausnahme 
des Rot (für das eine orthochromatische Platte niemals 
empfindlich ist) ihrem Helligkeitswert nach richtig ab- 
gebildet werden. Einsichtige Photographen verwenden 
deshalb bei Porträtaufnahmen orthochromatische Platten 
nur in Verbindung mit einer hellen Gelbscheibe, die 
die Expositionszeit etwa zwei- bis höchstens dreimal 
verlängert, erzielen aber auf diese Weise Porträts, die 
einer Retouche kaum bedürfen, da gelbe Stellen in 
der Haut nicht dunkel abgebildet werden, wie bei der 
gewöhnlichen Platte, sondern sich von der Umgebung 
überhaupt nicht abheben. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Fyage ıı. Herr G. Sch. in W. Ich habe dem 
Herausgeber eines Werkes zur Illustrierung desselben 
Photographien (Trachtenbilder) geliefert. Durch eine 
anderweitige Veröffentlichung eines dieser Bilder in 
einem Kalender aufmerksam geworden, erkundigte ich 
mich bei dem Verleger dieses Kaleniers und erhielt 
die Nachricht, dass er von dem erstgenannten Heraus- 
geber die Restauflage jenes Werkes mit allen dazu- 
gehörigen Klischees erworben habe, und zwar ohne 
Einschränkung des Urheberrechts. Wie ist die Rechts- 
lage? 

Antwort su Frage ıı. Ohne den Klageweg ein- 
zuschreiten, werden Sie wohl nichts erreichen können. 
Da im ersteren Falle eine beschränkte Uebertragung 
des Urheberrechts stattgefunden hat, ist der eıste Ver- 
leger für den Schaden haftbar zu machen, der durch 
die unbeschränkte Weiterübertragung der Urheberrechte 
entstanden ist oder noch entstehen wird. Da bis jetzt 
nur ein Bild weiterveröffentlicht wurde, ist der Schaden 
nur gering; Sie müssen aber, um weiteren Schaden zu 
verhäten, dem Käufer der Restauflage und der Klischees 
durch gerichtliche Massnahmen, z. B. im Wege der 
einstweiligen Verfügung, die weitere Ausübung der 
Urheberrechte verbieten. Die Folgen werden sich 
dann schon von selbst entwickeln; so kann sich der 
zweite Verleger seinerseits wegen Schadenersatzes an 
den ersten Verleger, den Verkäufer der Klischees halten. 
Lassen Sie beim zuständigen Amtsgericht in B. ent- 
sprechende Anträge stellen, um zunächst durch Er- 
wirkung einer einstweiligen Verfügung weiteren Schaden 
zu verhüten. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 9. 


Rundsehau. 


— Schnelle Bildherstellung. Handelt es 
sich darum, von einer Aufnahme schnellstens 
eine Kopie anzufertigen, so kann man den- 
selben Weg einschlagen, der in den bekannten 
Scbnellphotographier- Ateliers eingehalten wird. 
Um jeden Zeitverlust zu vermeiden, werden 
alle Prozeduren nach Möglichkeit eingeschränkt. 
Das in der üblichen Weise entwickelte Negativ 
wird nicht fixiert, sondern einfach unter dem 
Wasserhahn kurz abgespült, um die Reduktion 
zu inhibieren, oder noch besser in ein Bad von 
ı Teil Eisessig auf 25 Teile Wasser gelegt, 
was die Reduktion momentan unterbricht, hier- 
nach oberflächliche Wasserspülung der Platte. 

Inzwischen ist ein passendes Stück Brom- 
silberpapier in einer Wasserschale geweicht 
worden. Man legt dann die Platte dazu, bringt 
sie mit der Schichtseite des Papiers in innigen 
Kontakt, unter Vermeidung jeglicher Luftblasen, 
hebt beide Stücke heraus und legt gegen die 
Rückseite des Papiers einen schwarzen Karton 
oder ein Stück gelbes Wachstuch, damit bei 
der Exposition kein Licht von rückwärts wirkt. 

Die Exposition erfolgt bei künstlichem Licht, 
sie wird wesentlich länger sein, da einerseits 
das feuchte Papier weniger empfindlich ist, 
ferner die nichtfixierte Platte weniger Trans- 
parenz besitzt. Man wird etwa das Fünffache 
der sonst üblichen Expositionsdauer benötigen. 

Die Kopie wird in gewobnter Weise ent- 
wickelt und fixiert, eventuell in einem Schnell- 
fixierbade, und dann gewässert. Das Trocknen 
der Kopie kann durch ein Alkoholbad oder 
durch Ventilatorbenutzung beschleunigt werden. 
Oder man härtet die Schicht mit Alaun und 
nimmt vorsichtig künstliche Erwärmung zu Hilfe. 


Benötigt man mehrere Kopien, so tut man 
gut, das Negativ zu fixieren, da dann wesent- 
ich in Belichtungszeit gespart wird. (Nach 
„Bulletin de la Socieı€ Francaise* aus „Lux“.) 

Um den Bildern bei der kurzen Auswässerung 
längere Haltbarkeit zu verleihen, ist die Anwen- 
dung von Fixiernatronzerstörern empfehlenswert. 


— Zum Platinprozess im Winter. Beim 
Platinkopierprozess begegnet man im Winter 
haufig dem Uebelstand, dass infolge stärkeren 
Feuchtigkeitsgehalts der Atmosphäre die Schicht 


28. Januar. 


1914. 


[Nachdruck verboten.) 


leidet. Das Uebel kann vermindert werden, 
indem man grössere Kopierrahmen nimmt, für 
die Aufnahme des kleinen Negativs einerseits 
eine Scheibe einlegt, andererseits das Platin- 
papier mit den Rabmen füllenden Fliesspapier- 
blättern, Gummituch oder dergl. überlegt, um 
so ein seitliches Eindringen der Feuchtigkeit zu 
unterbinden. Allerdings wird bei der Kontrolle 
des Kopierfortschrittes immerhin noch eine Ein- 
wirkung statthaben können. Da sei nun in Er- 
innerung gebracht, dass ein geringer Zusatz 
von Kaliumbichromat zum Entwicklungsbad einer 
Bildtrübung, wie sie durch feuchte Luft ver- 
anlasst wird, abhilft. Durch jenen Zusatz er- 
zielen wir viel klarere Drucke. Einige wenige 
Tropfen einer gesättigten Kaliumbichromatlösung 
auf !/, Liter Entwicklungsbad werden in der 
Regel ausreichen. War das Papier der feuchten 
Luft längere Zeit ausgesetzt, so ist eine grössere 
Menge Chromatlösung zu nehmen. 

Die Anwendung von Bichromat bedingt 
andererseits einen etwas tieferen Kopiergrad; 
je mehr Bichromat genommen wird, desto länger 
ist auch zu kopieren. Sepiapapiere sind gegen 
Feuchtigkeit noch empfindlicher und einer Auf- 
besserung, wie geschildert, weniger zugänglich. 
Japanpapiere dagegen widerstehen der feuchten 
Atmosphäre besser. (Nach „British Journal“ 
Nr. 2793.) 


 — Mängel in Vergrösserungen. Der 
mangelhafte Ausfall eines vergrösserten Bildes 
liegt mitunter nicht in schlechter Handhabung 
des Vergrösserungsprozesses, sondern in der 
schlechten Qualität des vorliegenden Negativs. 
Sehr häufig werden wir bei näherer Prüfung 
finden, dass das Negativ genügender Feinheit 
entbehrt, es besitzt eine körnige Struktur, und 
zwar besonders, wenn die Aufnahme auf einer 
Extrarapidplatte erfolgte und mit kräftigem Ent- 
wickler hervorgerufen wurde. Dagegen haben 
wir im Kollodiumprozess, der in früheren Zeiten 
ausschliesslich im Gebrauch war, eine fast korn- 
lose Oberfläche, so recht geeignet für Ver- 
grösserungszwecke. Es ist aber nicht zu ver- 
gessen, dass die moderne Trockenplatte wieder 
Vorzüge in anderer Richtung besitzt. 
Eine andere Feblerquelle liegt im Platten- 
schleier. Es ist bekannt, dass ein Schleier den 


9 


56 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Durchgang des Lichtes behindert, aber anderer- 
seits soll die Exposition nicht wesentlich ver- 
längert werden, denn wir würden sonst ein 
monotones Bild ohne Kontraste erhalten und 
wären gezwungen zu versuchen, die Kraft bei 
der Entwicklung des Bildes durch gewisse Kniffe 
einzuholen. 

Im allgemeinen ist ein dünneres Negativ für 
Vergrösserung am geeignetsten, aber dabei soll 
es gut graduiert sein. Das gilt ganz besonders 
für eventuelle Vergrösserungen im Pigment- 
druck. Im übrigen sind wir bei der heutigen 
grossen Auswahl in Kopierpapieren verschie- 
denster Art und Qualität nicht mehr so streng 


an einen bestimmten Negativcharakter gebunden, 
wie zu der Kollodiumzeit, indessen bleibt auch 
heute noch bestehen, dass mit einem zu stark 
gedeckten kontrastreichen Negativ nicht viel 
anzufangen ist. Bei letzterem ist ein Mangel 
in den Halbtönen, die Härten bleiben zu störend. 
Der Bromsilberdruck hat die Tendenz, Licht- 
hofbildung noch ‚stärker zum Ausdruck zu 
bringen. Das macht sich namentlich bemerkbar, 
wenn wir im Sujet neben hohen Lichtern starke 
Schatten haben. Dieser Uebelstand kann bis 
zu einem gewissen Grade durch geschickte Ent- 
wicklung gemildert werden. („Photo Revue“ 25, 
Nr. 46.) 


— 


Neue Sehädigungsversushe der Naehdrueker. 


Die Nachdrucker, welche jahrelang, trotz der un- 
zweideutigen Bestimmungen in dem Kunstschutzgesetz 
von 1907, die Photographen dadurch geschädigt haben, 
dass sie sich von der dargestellten Persönlichkeit die 
Bilder ausbaten, können jetzt, nachdem verschiedene 
Urteile höherer Instanzen gefällt worden sind (siehe 
„Photogr. Chronik“ Nr. so und 79, Jahrg. ı913) nicht 
mehr in derselben Art arbeiten wie früher. 


Um sich kostenlos in den Besitz der Bilder zu 
setzen, werden jetzt andere Wege eingeschlagen. Dem 
Publikum wird ein Brief zugeschickt, in dem steht, 
dass die Leser der im Verlage von X erscheinenden 
Zeitschriften ein Interesse daran hätten, das Bild der 
betreffenden Persönlichkeit kennen zu lernen. Es 
wird gebeten, dem Verlag eine Photographie für seine 
Zweck einzuschicken und seine schriftliche Binwilligung 
zu geben. Mit diesen harmlosen Worten schlägt der 
Verlag zwei Fliegen mit einer Klappe. Er bekommt 
die Bilder umsonst, veröffentlicht sie In seinen Zeit- 
schriften und kann die Klischees nach Belieben weiter- 
verkaufen. Bis hierher ist das Verfahren dasselbe, wie 
es früher gehandhabt wurde, denn das Publikum, 
welches die gesetzlichen Bestimmungen über das Ur- 
heberrecht des Photographen nicht kennt, gibt in gutem 
Glauben seine Erlaubnis. 

Infolge der Verurteilungen wird der Revers jetzt 
geändert, indem auf demselben nicht nur ein Vor- 
druck für die Unterschrift der dargestellten Persönlich- 


keit, sondern auch ein solcher für die Unterschrift des 
Photogrephen vorhanden ist. 

Leider hat mein 6ewäbrsmann keine Abschrift 
der Anschreiben angefertigt, und bitte ich, falls anderen 
Kollegen mit dem gleichen Ansinnen gekommen wird, 
eine wörtliche Abschrift des Anschreibens und des 
Scheines zu nehmen und mir einsenden zu wollen. 
Der Verlag versucht, indem er die dargestellte Persön- 
lichkeit direkt oder indirekt auffordert, die Unterschrift 
des Photographen einzuholen, auf den letzteren einen 
Druck auszuüben, so dass er auf seine Honoraran- 
sprüche verzichtet. 

Die Kollegen mögen sich hierdurch nicht irre- 
führen lassen, sondern ihre Kunden über das Vorgehen 
der Verlagsanstalt aufklären und sie auf die gesetz- 
lichen Urheberrechte des Photographen hinweisen. 
Wenn mir ein Schein eingesandt wird, werde ich den 
Inhalt desselben veröffentlichen. 

Der Central-Verband hat Formulare in Bearbeitung, 
die bestimmt sind, den Verkehr zwischen Photographen 
und Verlagsanstalt zu regeln und die Rechte des 
Photographen zu wahren. 

Ich bitte alle Kollegen, wenn Verletzungen des 
Urheberrechtes vorkommen, mir davon Mitteilung 
machen zu wollen. 

R. Schlegel-Dresden, Moltkeplatz ı, 
Vorsitzender des Central-Verbandes Deutscher 
Photographeun-Vereine und -Innungen (J. P.). 


— he 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Württembergischer Photographen-Bund 


(E.\V.). 
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Dienstag, den ı0. Februar, abends 8 Uhr, 
findet im „Hotel Textor“ in Stuttgart Bundes- 
versammlung statt. | 

Die Tagesordnung wird noch auf besonderer Ein- 
ladungskarte bekanntgegeben. 

LA.: Paul Fischer, I. Vorsitzender. 


Photographiseche Vereinigung im Regie- 
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung). 
Sitz: Stettin. 

Nachdem in der letzten Versammlung vor einem 
Reisenden gewarnt wurde, erhalten wir heute folgen- 
den Zeitungsausschnitt: 


Greifswald. Zahlreiche Schwindeleien, die von 
einem Drogisten Paul Rother, zuletzt in Rostock, 
auf dem Lande in den Kreisen Greifswald und Grimmen, 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. | 57 





begangen sind, gelangten bei der zuständigen Behörde 
zur Anzeige, und immer noch werden neue Betrugs- 
Mille bekannt. Rother gibt sich als Photograph einer 
Rostocker Firma aus und weiss die Leute mit beredter 
Zunge zu bewegen, photographische Aufnahmen zu 
bestellen, die demnächst gemacht werden sollen. Ge- 
schickt weiss er dann eine Vorschussforderung auf die 
bestellten Aufnahmen anzubringen, und es glückte 
ihm auch in verschiedenen Fällen, seinen Zweck zu 
erreichen. Mit dem Gelde verschwand er schleunigst, 
um sich nicht mehr sehen zu lassen. Rother betreibt 
diesen Schwindel anscheinend schon längere Zeit und 
hat auch schon andere Provinzen begläckt, da ihn 
verschiedene Strafverfolgungsbehörden suchen. Jetzt 
soll er eich in die Gegend von Anklam begeben haben. 
Unbegreiflich ist es, dass ihm so viele Leute zum 
Opfer fallen, trotzdem so oft Warnungen gegen 
Schwindier bekanntgemacht worden sind. Rother 
ist etwa 25 Jahre alt, in Schlesien geboren, tritt ge- 
wandt auf, sieht in seiner Kleidung aber schon ziem- 
ich schäbig aus. 

Indem wir dieses unseren Mitgliedern und den- 
jenigen der Nachbarinnungen zur gefälligen Kenntnis 
bringen, möchten wir noch hinzufügen, dass Rother 
von einem der Kollegen als Reisender angestellt 
wurde, der nun grosse Unannehmlichkeiten hat, an 
anderer Stelle aber abgewiesen wurde. Wir bitten, 
gegebenenfalls die nötigen Schritte veranlassen zu 


wollen. Ww. Woltt. 
er 


Plälziseher Photographen - Bund. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Die verehrlichen Mitglieder werden höflichst ge- 
beten, den im voraus halbjährlich zahlbaren Beitrag 
($6a des Bundesstatuts) mit 4 Mk. gefälligst an unsern 
Kassierer, Herrn A. Klaiber in Ludwigshafen a. Rh, 
einsenden zu wollen. Beiträge, die am ı5. Februar 
noch nicht entrichtet sind, werden durch Nachnahme- 
karte, unter Zuschlag der Spesen, eingezogen. 

Der Vorstand. 

NB. Es empfiehlt sich, die Beiträge für den Bund 
und für die Zwangsinnung gemeinsam einsenden zu 


wollen. 
Be» 


Plälziseher Photographen- Bund, 
Zwangsinnung für die Pfalz. 


Mitglied des Central- Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
and Innungen (J. P.). 


Die verehrlichen Mitglieder werden gebeten, den 
am 1. Januar d.J. bereits fällig gewesenen Beitrag für 
das erste Halbjahr 1914 mit 6 Mk., weiter für jeden 
Gehilten 1 Mk. und für jeden Lehrling 50 Pf. an den 
Kassierer der Innung, Herm A. Klaiber in Ludwigs- 
hafen a. Rh., einsenden zu wollen ($ 15 des Statuts). 

Beiträge, die am ıg. Februar noch nicht entrichtet 
sind, werden unter Zuziehung der Spesen durch Nach- 
nahmekarte eingezogen. 

Der Vorstand. 
LA.: K, Schmidt, Obermeister. 


BSehleswig-Holsteiniseher Photographen.- 
Verein. 
Versammlung am Dienstag, den 3. Februar, 
nachmittags 3 Uhr, 
in Neumünster, „Horns Hotel“. 


Tagesordnung: 
Bericht des Vorstandes. 
is des Schatzmeisters. 
r der zu wählenden Kassenprüfer. 

Vortrag unseres Ehrenmitgliedes Herrn R. Dähr- 
koop-Berlin über: „Die Bildnisphotographie in 
den letzten Jahren E verbunden mit einer Aus- 
stellung. 

Vorlage des Werkes von Professor Schmidt- 
Karlsruhe „ Farbenphotographie ‘“. 

Vortrag von Herrn Franz Rompel- Hamburg 
über: „Die Münchener Lehr- und Versuchs- 
anstalt für Photographie usw., ihr Zweck und 
ihre Bedeutung für die Photographie‘“‘, verbunden 
mit einer Ausstellung von Schülerarbeiten. 


n. Eingänge. 
8 Verschiedenes. 


In Anbetracht der interessanten und lehrreichen 
Vorträge ist zahlreiches Erscheinen der Mitglieder not- 
wendig. Wir bitten, auch den Mitarbeitern Gelegenheit 
zum Besuch der Versammlung zu geben. 


Der Vorstand. I.A.: Otto Stiegler. 
— AN 


»9oBHn 


a u 


Personalien. 


Gestorben ist der Photograph Wilhelm Becker 
in Giessen im 56. Lebensjahre. 


hart 


Kleine Mitteilungen. 

— Ein engerer Zusammenschluss zwischen 
den Fabrikanten und Händlern von photographischen 
Artikeln ist auf dem kürzlich abgehaltenen Verbandstag 
des Verbandes von Händlern und Fabrikanten photo- 
graphischer Artikel beschlossen worden. Die Verbände 
behalten ihre Selbständigkeit, doch gehen sie in allen 
grossen Fragen zusammen. Wenn auch der Bund 
deutscher Häudler für photographischen Bedarf dem 
Kartell beitritt, so wären damit alle Händlervereini- 
gungen in dem Kartell vertreten. 


— Photographenamt. Die Zwangsinnung für 
das Photographengewerbe im Handwerkskammerbezirk 
Dortmund beschloss nach einem Vortrag des Syndikus 
Höfling-Bochum, in der am Montag im Gildenbräu 
in Dortmund abgehaltenen Innungsversammilung, ein 
Photographenamt mit dem Sitz im Bochumer Mittel- 
standshaus als hauptamtliche Verwaltungs- und Inter- 
essenvertretungsstelle zu errichten und sich dem Innungs- 
ausschuss Bochum anzuschliessen. Die Photographen- 
innung die in dem zweiten Jahre ibres Bestehens unter 
Leitung des Obermeisters Arnold- Bochum mit grosser 


.Tatkraft an der Gesundung, Hebung und Förderung 


des Photographengewerbes arbeitet, umfasst alle das 


s8 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Photographengewerbe ausübende Personen des Hand- 
werkskammerbezirks Dortmund, der sich von Bochum 
und Gelsenkirchen bis nach Hagen, Hamm und Soest 


erstreckt. 
— 


Patente. 
Kl. 57. Gruppe 36. Nr. 261016 vom 20. September 1912. 
Veifa-Werke, Vereinigte elektrotechnische Institute 
Frankfurt- Aschaffenburg m. b. H. und Wilhelm Berger 
in Frankfurt a.M. 
Vorrichtung zum Herstellen von stereoskopischen 





N An IR 


gekennzeichnet durch im Bereiche der fallenden Piatten 
liegende Kontakte zum Auslösen der Verschiebung der 
die Röntgenstrahlen aussendenden Antikathode. 


— DB 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage ı8. Herr J.M. inM. Bitte um ein Rezept 
für gefahrloses Blitzlichtpulver zur Selbatherstellung. 
Da ich solches immer mit Kaliumchlorat selbst präpe- 
rierte, aber wegen Explosionsgefahr davon absehen 
möchte, 

Anwort eu Frage 18. Um gefahrlos Blitzpulver 
herzustellen, ist es nur nötig, sorgfältig zu verfahren, 
dann ist jede Gefahr ausgeschlossen. Sie können auch 
sehr gut mit chlorsaurem Kali arbeiten, und dieses ist 
auch zu empfehlen, da Blitzpulver mit chlorsaurem 
Kali immer noch mit das hellste Licht liefert. Man 
verfährt folgendermassen: 60 g chlorsaures Kali wird 
in einer absolut reinen Porzellan- oder tönernen Schale 
mit einem ebenfalls porzellanenen oder tönernen Pistill 
ganz fein verrieben, und zwar am besten immer in 
kleinen Portionen, damit man ein gleichmässiges, sehr 
feines Pulver erhält. Dieses Pulver schüttet man dann 
in eine Pappschachtel und fügt 30g Magnesittmpulver 
und ıog fein gepulvertes Schwefelantimon, wie man 
es fertig erhalten kann, hinzu. Die Schachtel wird 
dann geschlossen und die Mischung einige Minuten 
gut durchgeschüttelt. Irgend eine Gefahr ist bei dieser 
Manipulation nicht im geringsten vorhanden. — An 
Stelle dieses Rezeptes kann auch eine Mischung von 
30 Teilen Magnesiumpulver mit 70 Teilen Braunstein- 
pulver verwendet werden. Diese Mischung ist aber 
lichtschwächer, allerdings noch ungefährlicher als die 
erstgevannute. 

Frage 19. Herr K.Sch. in B. ı. Ich besitze ein 
Rapid-Weitwinkel- Lynkeioskop, Serie E., Nr. 5, von 


Goerz und möchte dasselbe für Aufnahmen im Kunst- 
licht- Atelier (wahrscheinlich mit einer Aufnahmelampe 
von Müller- Hamburg) verwenden. Dürfte dieses Ob- 
jektiv (8,5) dafür lichtstark genug sein, bezw. wie lange 
müsste ich bei voller Oeffnung wohl exponieren? 

2. Der Aufnahmeraum, welcher mir zur Verfügung 
steht, besitzt nur eine Breite von 2,20 m, liesse sich 
aber eventuell bis höchstens 2,80 m verbreitern. Ist 
2,20 m breit genug, oder wenigstens dann 2,80 m ge- 
nügend breit, um unter genügender Bewegungstreiheit 
der Lampe und der erforderlichen Anordnung der 
Gardinen gute Aufnahmen (hauptsächlich Einzelauf- 
nahmen) machen zu können? 

3. Ist es nach den geltenden Rechtsauschauungen 
ohne weiteres üblich, dass in einem Atelier, wo nur 
ausschliesslich mit Kunstlicht (elektrischem Licht) ge- 
arbeitet wird, für dieses elektrische Licht nur Kraft- 
strompreis (nicht Leuchtstrom) berechnet wird? 

Antworl su Frage 19. 1. Das genannte Instrument 
ist für Einzelporträts gut verwendbar, auch die Licht- 
stärke dürfte mit voller Oelfnung vollkommen aus- 
reichen. Selbstverständlich würde ein modernes In- 
strument von grösserer Lichtstärke vorzuziehen sein. 
Ueber die Expositionszeit kann nichts gesagt werden, 
weil sie von der Entfernung der Lampe abhängt, doch 
wird man bei Einzelporträts mit 3 bis 5 Sekunden Ex- 
position reichlich auskommen können. 

Antwort 2. Ein so schmaler Aufnahmeraum be- 
dingt recht grosse Unbequemlichkeiten, speziell werden 
die Beleuchtungsschwierigkeiten nicht unbedeutend 
sein. Manche Beleuchtungseffekte werden in einem so 
schmalen Raum überhaupt nicht zu erzielen sein. 

Antwort 3. Rechtsvorschriften gesetzlicher Art gibt 
es hierfür nicht. In den meisten Städten aber erlauben 
die Elektrizitätslieferanten die Benutzung von Kraft- 
strom für alle technischen Zwecke, also auch für die 
Aufnahme von Porträts; in Berlin ist dies wenigstens 
an allen Stellen der Fall. 

Frage 20. Herr M.G. in L. Ich besitze eine 
Dynamomaschine, welche 20 Volt Io Ampere erzeugt, 
und habe eine Kraftmaschine zur Verfügung, die immer 
läuft. Nun möchte ich mir eine Lichtanlage machen, 
mit Niedervoltlampen, bin aber nicht im klaren, wie 
dick die Drähte sein müssen, um nicht zu warm zu 
werden oder gar zu zerschmelzen. Die Lampen würden 
14 Volt und bis 3,6 Ampere benötigen. Wäre bei dem 
sich schon von selbst ergebenden Spannungsabfall noch 
ein Widerstand notwendig, um eventuell noch einige 
Volt zu vernichten, da die Lampen ı4voltig sind und 
die Maschine ohne Spannungsabfall 20 Volt erzeugt? 

Antwort su Frage 20. Für einen Strom bis zur 
Stärke ıo Ampere ist ein Draht von 4 qmm Qnerschnitt 
mehr als ausreichend, und bei nicht zu langer Leitung 
ist der Spannungsabfall unmerklich. Wenn die Lampe 
mit ı4 Volt brennt, so muss ein entsprechender Wider- 
stand vorgeschaltet werden, um die 6 Volt Ueberschuss 
zu vernichten. Hierzu wird ein Regulierwiderstand, 
wie er für Bogenlampen bis 20 Ampere üblich ist, voll- 
kommen ausreichend sein. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.5. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN- ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 10. 1. Februar. | | IgIA. | 





Photographen-Innung (Zwangsinnung) zu Berlin. 
Geschäftsstelle: Berlin SW., Wilhelmstrasse 6. 


Bekanntmachung. 


Für die Ende März d. J. im Innungsbezirk stattfindende Gehilfenprüfung sind die 
Gesuche um Zulassung an die Geschäftsstelle der Innung bis spätestens 10. Februar d. J. 
zu richten. Dem Gesuche sind beizufügen: 

ı. Ein kurzer, selbstverfasster und eigenhändig geschriebener Lebenslauf des Prüflings . 
und der von der Handwerkskammer genehmigte Lehrvertrag; 

a. ein vom Lehrherrn auszustellendes Lehrzeugnis!), welches von der zuständigen 
Gemeindebehörde gemäss & ı27c, Absatz ı, der Gewerbeordnung kosten- und 
stempelfrei zu beglaubigen ist; sowie 

3. wenn der Lehrling zum Besuche einer Fach- oder Fortbildungsschule verpflichtet war, 
das Zeugnis über den Schulbesuch; war ihm zu einem solchen keine Gelegen- 
heit geboten, eine diesbezügliche Versicherung unter Angabe der Gründe. 

Zu 3 ist zu bemerken, dass ein Lehrling, der die Fortbildungs- oder Fachschule nicht 
besucht hat, obwohl er dazu Gelegenheit hatte, nicht zur Gehilfenprüfung zugelassen werden darf. 
Gemäss $ ızıc, Abs. ı, der Gewerbeordnung ist der Lehrherr verpflichtet, den Lehrling zur 
Ablegung der Gehilfenprüfung anzuhalten, widrigenfalls er nach $ 148, Ziffer 9, der Gewerbeordnung 
mit Geldstrafe bis zu ı5o Mk., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen, bestraft wird. 

In den letzten 4 Wochen vor der Prüfung hat der Lehrherr dem Lehrling die erforder- 
‚liche Zeit zur Anfertigung des Gehilfenstückes zu gewähren. 

Die Prüfungsgebühr im Betrage von 6 Mk. ist post- und bestellgeldfrei an die Geschäfts- 
stelle der Innung einzusenden. | 

Berlin-Lichterfelde- Ost, im Januar 1914. 

Boothstrasse 1a. 


Johannes Lüpke, 
Vorsitzender des Gehilfen - Prüfungsausschusses der Photographen - Innung (Zwangsinnung) zu Berlin. 


I) Dasselbe soll zum Zwecke der Prüfungsaufgaben, präzis ausgedrückt, enthalten, was der Lehrling 
wirklich gelernt hat. (Formulare zu beziehen von der Geschäftsstelle oder Wilhelm Knapp, Halle a.S$.) 
Die Zeugnisse über den Besuch einer Fach- bezw. Fortbildungsschule brauchen unter Umständen erst am 
Prüfungstage vorgelegt zu werden. 


Gehiltenprüfung im Photographengewerbe. 
Bekanntmachung. 


Für die Ende März d. J. im Bezirke der Handwerkskammer zu Berlin (also ausser- 
halb des Innungsbezirks) stattfindende Gehilfenprüfung für das Photographengewerbe sind die 
Gesuche um Zulassung an den unterzeichneten Vorsitzenden bis spätestens 10. Februar d. J. 
zu richten. 

Näheres wolle man aus meiner obigen Bekanntmachung (Ziffer ı bis 3 der Photographen- 
Innung [Zwangsinnung] zu Berlin) ersehen. 

Die Prüfungsgebühr im Betrage von 6 Mk. ist post- und bestellgeldfrei an mich einzusenden. 

Berlin-Lichterfelde-Ost, im Januar 1914. 
Boothstrasse 1a. 


Johannes Lüpke, 
Vorsitzender des Gehilfen- EENIORESSURBEHUEEES der Handwerkskammer für das Photographengewerbe zu Berlin 
Regierungsbezirk Potsdam 


BEER" SOEHEEEEE 


60 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Rundsehau. 


— Zur Entwicklung ankopierter Bilder. 
E. Valenta versuchte neuerdings den Prozess 
des leichten Ankopierens und darauffolgender 
Entwicklung bis zur vollen Bildkraft auch für 
unsere modernen Auskopierpapiere, wie z.B. 
Trapp & Münch-Mattalbumin bezw. für jüngere 
Zelloidin- und Aristopapiermarken. Es wurde 
ein Entwickler nachstehender Zusammensetzung 
als besonders empfehlenswert befunden: 


Wasser . [000 ccm, 
Zitronensäure 178, 
Metol . 4y 
Hydrochinon 6,„ 


Für den Gebrauch wird die Lösung mit der 
ı0o bis 25fachen Menge Wasser verdünnt, je 
nach dem Negativcharakter und dem Grad des 
Ankopierens. Die Kopien werden, ohne Vor- 
wässerung, in einer Schale direkt mit dem Ent- 
wickler übergossen und bis zur genügenden 
Kraft darin belassen. Natürlich sind die an- 
kopierten Bilder vor jeder weiteren starken 
Lichteinwirkung zu schützen, man nehme sie 
bei sehr gedämpftem Tageslicht oder Lampen- 
licht aus dem Kopierrahmen und verfahre ebenso 
bei der Entwicklung. Sobald das Bild die ge- 
wünschte Kraft zeigt, wird es in eine ein- bis 
zweiprozentige Kochsalzlösung gelegt, um eine 
Ueberentwicklung zu verhindern. 

So entwickelte Kopien auf Mattpapieren 
lassen sich sowohl im Platintonbade wie im 
kombinierten Gold- und Platintonbade tonen. 
Zur Platintonung kann folgendes Bad dienen: 


Wasser a 600 ccm, 
Kaliumplatinchlorür 1g, 
Phosphorsäure (D 1,127) 15 ccm. 


Bei dem Einlegen der Blätter in den Kopier- 
rahmen sowie bei der Kontrolle usw. darf die 
Schichtseite nicht mit den Fingern berührt 


[Nachdruck verboten.] 


werden, da bei der Entwicklung schon geringe 
Beeinflussungen störende helle Flecke geben. 
Der Entwickler kann nur einmal verwendet 
werden. („Photogr. Korrespondenz“ Nr. 638.) 


— Aufziehen der Bilder. Häufig will 
man die Bilder auf ihrer Unterlage nur an den 
Ecken ankleben, in gewissen Fällen verdient 
dieser Modus sogar den Vorzug. Für diesen 
Zweck ist Leim ein besseres Klebemittel als die 
Pasten, aber nicht gewöhnlicher Tischlerleim; 
dieser haftet zwar sehr fest, erstarrt jedoch eher 
als das Anlegen der vier Ecken des Bildes 
ringsherum sorgsam vollendet ist. Hier ist der 
langsamer trocknende Fischleim vorzuziehen, und 
da dieser so vortrefflich löslich ist, so kann er 
mit Leichtigkeit durch Zusatz von Wasser auf 
jede gewünschte Konsistenz gebracht werden. 
Unter der Bezeichnung Seccotine ist ein Fisch- 
leim im Handel, der von saurer Reaktion ist, 
dieser könnte daher bei Silberbildern eine Ver- 
gilbung herbeiführen. 

Die Montierung des Bildes an den Ecken 
geht sehr schnell vonstatten, sobald man darin 
eine gewisse Fertigkeit erlangt hat. Zunächst 
markiert man mit Bleistift auf dem Untergrund 
die Lage des Bildes, dann streicht man den 
Leim mit einem Schweinsborstenpinsel ent- 
sprechender Grösse auf die äussersten Bildecken, 
legt das Bild auf die ibm zukommende Stelle, 
überdeckt das Ganze mit einem Stück Wachs- 
papier oder dergl. und presst das Bild mit 
sanftem Druck, eventuell mit Hilfe eines Rollers, 
an. Man hüte sich, ein Uebermass von Leim 
aufzustreichen, da dieses dann beim Andrücken 
herausgepresst wird; man nehme aber auch 
nicht zu wenig, da sonst die Haftung des Bildes 
eine nicht zureichende wird. Das normale Mass 
wird ein jeder bald abschätzen lernen. (Nach 
„British Journal“ Nr. 2792.) 


er 


Zur Zugehörigkeit der Händler zu den Zwangsinnungen. 


Erst kürzlich wurde in den Händlerzeit- 
schriften eine Entscheidung des Oberbürger- 
meisters von Düsseldorf veröffentlicht, die die 
Zugehörigkeit der Händler zu den Zwangs- 
innungen verneinte. Diese Entscheidung ist je- 
doch nicht rechtskräftig geworden, da die 
Inonung rechtzeitig Einspruch erhob. Der Re- 
gierungspräsident von Düsseldorf hat nun die 
Entscheidung des Oberbürgermeisters auf- 
gehoben und endgültig entschieden, dass 
die Händler der Photographeninnung anzu- 
gehören haben. 

Die Entscheidung lautet: 


Der Regierungspräsident 
EEF. 8:67. Bu Düsseldorf, 31. Dezember 1913. 


Entscheidung. 


In der Innungestreitsache der Firma Jean Esser 
hier, Königsallee 61, gegen die Niederrheinische Photo- 
graphen - Zwangsivnung, Sitz Düsseldorf, wegen Zu- 
gehörigkeit der Firma zu der bezeichneten Zwangs- 
innung, wird auf die fristzeitig eingelegte Beschwerde 
des Innungsvorstandes die Entscheidung der Aufsichts- 
behörde vom 18. Oktober d. J. aufgehoben und Esser 
für verpflichtet erachtet, der genannten Innung als 
Mitglied anzugehören. 


Gründe: 


Nach den Ermittelungen und der eigenen Angabe 
des Jean Esser werden in seinem Betriebe photo- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 61 


graphische Arbeiten auf eigene Rechnung ausgeführt. 
Esser gibt au, dass er auf Wunsch das Entwickeln 
und Kopieren von Platten und Films gegen mässiges 
Entgelt übernehme. Er macht ferner photographische 
Aufnahmen bei besonderen Anlässen und bietet sie 
den hiesigen Zeitungen zwecks Veröffentlichung unter 
Bedingungen an, die als Entlohnung für die Arbeiten 
angesehen werden müssen. Es werden auch Aufträge 
auf Vergrösserung von Bildern angenommen, eine Tätig- 
keit, die nur von gelernten Photographen ausgefähıt 
werden kann. Wenn auch die Vergrösserung der 
Bilder von Esser einem anderen Photographen über- 


nung des Esser übernommen; er trägt daher das 
Risiko für die sachgemässe Ausführung. Endlich ist 
ohne Belang, ob Gesellen oder Lehrlinge bei Esser 
handwerksemässig ausgebildet werden. Ebensowenig 
ist es von Einfluss, dass Esser hauptsächlich ein 
Handelsgeschält betreibt. 

Von Esser werden photographische Arbeiten aus- 
geführt; die Art und Weise, wie das geschieht, unter- 
scheidet sich in keiner Weise von einem handwerks- 
mässigen Betriebe. Esser ist daher auf Grund des 
$ 4 des Innungestatuts verpflichtet, der mehrgenannten 
Innung als Mitglied anzugehören. Diese Entscheidung 


tragen wird, so bleibt dieses auf die Zugehörigkeit zur ist endgfltig. In Vertretung: 
Innung ohne Einfluss. Die Arbeiten werden für Rech- (Unterschrift) 
—— —— 


Zugehörigkeit der G.m.b.H. zu den Zwangsinnungen. 


Es ist unverkennbar, dass in der letzten 
Zeit die Frage nach der Zugehörigkeit der 
juristischen Personen zu den Zwangsinnungen 
von den Behörden in dem Sinne entschieden 
wird, dass die juristischen Personen zwangs- 
innungspflichtig sind. Wir sind heute in der 
Lage, wieder eine wichtige Entscheidung zu 
veröffentlichen. 


Entscheidung des Stadt- und Landamtes 
Lübeck vom ı1. Dezember ıgı2. 


In Sachen des Photographischen Ateliers „Hansa“, 
G. m. b. H., vormals Samson & Co. in Lübeck gegen 
die Photographeninnung in Lübeck, betreffs Auf- 
hebung der Ordnungsstrafen, entscheidet das Stadt- 
und Landamt als Aufsichtsbehörde wie folgt: 

I. Die Firma „Hansa“, G. m. b. H., vormals Sam- 
son & Co., in Lübeck hat wegen des in Lübeck be- 
triebenen photographischen Ateliers der Photographen- 
innung zu Lübeck anzugehören. 

Il. Die Beschwerde ist unbegründet, soweit sie 
sich gegen Strafverfügungen der Innung wegen Ver- 
öffenuichung von Gratisangeboten richtet. 

Im übrigen bleibt die Entscheidung über die Be- 
schwerde sowie die Kostenentscheidung vorbehalten. 


Tatbestand und Grände. 


Gegen die Beschwerdefährerin sind von der Photo- 
grapheninnung, der sie seit deren Gründung angehört, 
am 8. September, 4., 13., 17., 20. und 26. November 
und 4 Dezember ı913 Ordnungsstrafen im Gesamt- 
betrage von 420 Mk. verfügt worden, weil sie in ihrem 
Schaufenster und in Zeitungsannoncen Schleuderpreise 
und Gratisaugebote veröffentlicht und dadurch gegen 
den Innungsbeschluss vom 30. November 1912 ver- 
stossen habe, der für jeden Fall einer solchen Zu- 
widerhandlung eine Strafe bis zu 20 Mk. androht. 

Gegen sämtliche Straibescheide hat die Besch werde- 
führerin unter dem 13. Oktober, ıo. und 20. November 
und ı. und 6. Dezember frist- und formgerecht Be- 
schwerde eingelegt. In ihrer Beschwerde vom 10. No- 
veınber hat die Beschwerdefährerin insbesondere die 
Behauptung aufgestellt, dass sie, seitdem sie in der 
Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 
d. b. seit September 1913, ihr Gewerbe betreibe, der 
Innung nicht mehr angehöre und hat hierüber die 
Entscheidung der Aufsichtsbehörde gemärs 8 8 der 
Innungssatzung angerufen. Zur Begründung dieser 
Behauptung hat sie angeführt, eine Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung sei niemals Handwerker im 
Sinne der Gewerbeordnung, da sie nach 8 ı3 des Ge- 
setzes, betreffend die G. m. b. H., als Handelsgesellschaft 
im Sinne des Handelsgesetzbuches anzusehen sei, auch 
wenn der Gegenstand ihres Unternehmens kein Handels- 


gewerbe darstelle. Ebenso sei eine G. m. b. H. stets 
Kaufmann. Da nun nach $ 100, G. O. Zwangsinnungen 
nur Handwerker umfassen könnten, so könnten schon 
um deswillen Zwangsinnungen niemals Gesellschaften 
ergreifen, welche ein Handelsgewerbe ausüben und als 
Kaufmann anzusehen seien. Im übrigen seien auch 
juristische Personen überhaupt zur Teilnahme an den 
Zwangsinnungen nicht verpflichtet. Die Gewerbeord- 
nung spreche überhaupt nicht von juristischen Per- 
sonen und habe hinsichtlich ihrer keinerlei Regelungen 
getroffen. Nach der preussischen Ausführungsanweisung 
zur Gewerbeordnung vom ı. Mai 1904 hätten juristische 
Personen Zwangsinnungen nicht anzugehören. Hieran 
könne selbstverständlich auch das Innungsstatut nichts 
ändern. Diese Ausführungen vermögen die Beschwerde 
nicht zu begrfinden aus folgenden Gründen: 


IL Was zunächst die Frage betrifft, ob juristische 
Personen, insbesondere G. m. b. H., von Zwangs- 
innungen als Mitglieder in Anspruch genommen wer- 
den können, so ist es allerdings richtig, dass bis vor 
kurzem diese Frage von Verwaltung und Praxis über- 
wiegend verneint wurde. Da jedoch das Gesetz eine 
bindende Vorschrift hierüber nicht gibt, wie unten 
des näheren ausgeführt wird, so steht nichts im Wege, 
diesen früher beobachteten Standpunkt zu verlassen. 
Tatsächlich ist denn auch auf Grund eingehen- 
der Untersuchungen, welche der Deutsche 
Handwerks- und Gewerbekammertag, die ge- 
setzlich berufene Vertretung des deutschen 
Handwerks, neuerdings angestellt und in einer um- 
fassenden Eingabe an den Sıaatssekreiär des Innern 
vom 7. Januar ı9ı3 niedergelegt hat, in einer Reihe 
von Entscheidungen konsequent der Standpunkt zur 
Geltung gebracht worden, dass juristische Personen 
und insbesondere G. m. b. H. sehr wohl verpflichtet 
werden können, den für ihr Gewerbe bestehenden 
Zwangsinnungen als Mitglieder anzugehören und im 
Interesse der vom Gesetz gewoliten wirksamen Durch- 
führung der Handwerkerorganisationen als Zwangs- 
mitglieder angesprochen werdeu müssen. Entschei- 
dungen dieser Art sind ergangen seitens des Stadtrats 
in Zwickau unter dem ıı. Juni 1913, seitens des Stadt- 
magistrats in München unter dem 4. Juli ı9ı3 und 
seitens der Aufsichtsbehörde in Leipzig unter dem 
17. Oktober 1913. Ferner hat der sächsische Minister 
des Innern in einem Erlass vom ı. April 1913 sich 
dahin ausgesprochen, dass künftig bei Entscheidungen 
über jene Frage nicht ohne weiteres die bisher über- 
wiegende Auffassung zugrunde gelegt werden solle, 
sondern im einzelnen Fall die in der Eingabe des 
Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages dar- 
gelegten Gesichtspunkte geprüft werden müssten. Be- 
merkenswert ist, dass die erwähnte Entscheidung des 
Stadtmagistrats in München in Sachen der dortigen 
Filiale der Firma Samson & Co, ergangen ist. 


10” 


62 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


In den vorerwähnten Entscheidungen ist der Stand- 
punkt, welchen die Praxis zur Frage der Innungs- 
zugehörigkeit der G. m. b. H. bisher eingenommen 
hatte, neuerdings von einer Reihe von Verwaltungsbehör- 
den bewusst verlassen worden; dass die preussi- 
schen Verwaltungsstellen sich der neuen Auffassung 
noch nicht angeschlossen haben, hat seinen Grund 
darin, dass sie noch gebunden sind durch die früheren 
Erlasse des preussischen Ministers für Handel und 
Gewerbe, welcher anscheinend zurzeit noch den früheren 
Staudpunkt vertritt, und zwar gıösstenteils ausdılick- 
lich auf Grund der Erwägungen, die der Handwerks- 
und Gewerbekammertag zur Berücksichtigung em- 
pfohlen hat. Es sind das in der Hauptsache kurz 
folgende Gesichtspunkte: 

Wenn die Gewerbeordnung von „ Personen “' spricht, 
so meint sie damit in gleicher Weise natürliche wie 
juristische Personen (d. h. für juristische Personen des 
Inlandes; nur für juristische Personen des Auslandes 
bestimmt 8 12 etwas Besonderes), daraus geht hervor, 
dass nach $ ı, G.O, deren Vorschiiften für die juristi- 
schen Personen des Inlandes ebenso zu gelten haben 
wie für physische Personen, soweit nicht besondere 
Ausnahmevorschriften für erstere zum Ausdruck ge- 
bracht werden. Bezfglich der Ianungszugehörigkeit 
ist aber eine besondere Ausnabmevorschrift nicht ge- 
geben. Somit ist es auch nicht begrändet, den Innungen 
die juristischen Personen zu entziehen. Wenn weiter 
geltend gemacht wird, die G. m. b. H. gelte nach dem 
Gesetz als Handelsgeselischaft und sei daher stets 
Kaufmann, so ist das ohne Bedeutung für die Frage 
der Innungszugehörigkeit, denn jene Regelung hat 
lediglich privatrechtliche Bedeutung. Abgesehen davon, 
dass weder das Gesetz, betreffend die G. m. b. H., noch 
das Handelsgesetzbuch in dieser Beziehung Ööffentlich- 
rechtliche Vorschriften haben geben wollen, besagen 
die 88 5 und 6, H.G.B., in Wirklichkeit auch nur, 
dass eine Handelsgeselischaft, deren Firma eingetragen 
ist, als Kaufmann zu gelten habe, nicht, dass sie Kauf- 
mann ist. Nach Staub (Kommentar zum H.G.B,, 
Anm. 2 zu $ 5) besteht die materielle Bedeutung und 
Wirkung der Vorschrift des $ 5, H.G. B., darin, dass 
jemand, dessen Firma eingetragen ist, ohne dass sein 
Gewerbe ein Handelsgewerbe ist, zwar kein Kaufmann 
ist, aber doch für das unter der Firma betriebene Ge- 
werbe und für die Dauer der Eintragung in privat- 
rechtlicher Hinsicht als Kaufmann gilt, und ferner, 
dass jemand, dessen Gewerbe ein Minderhandelsgewerbe 
ist, zwar kein Vollkaufmann ist, aber doch für das 
unter der Firma betriebene Gewerbe und für die 
Dauer der Eintragung in privatrechtlicher Hin- 
sicht als solcher gilt. Die Frage schliesslich, ob und 
wie eine juristische Person die Rechte und Pflichten, 
welche sich aus der Innungsmitgliedschaft herleiten, 
ausüben kann, ist sehr einfach dahin zu beantworten, 
dass sie sie natürlich durch ihren Vertreter (Vorstand) 
auszuüben hat, der alle privatrechtlichen und dffent- 
lichrechtlichen Verpflichtungen für sie zu erfüllen hat 


und der gegebenenfalls den Voraussetzungen entsprechen 
muss, die in persönlicher Hinsicht vom Gesetz gefordert 
werden. 

Durch die vorstebend wiedergegebenen Darlegungen 
des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages, 
die als zutreffend angesehen werden, ist auch die Be- 
gründung der vorliegenden Beschwerde widerlegt. Ist 
hiernach schon im allgemeinen die Innungszugehörig- 
keit einer G.m.b. H. zu bejahen, so hat diese Auf- 
fassung für die hiesigen Verhältnisse im Photographen- 
gewerbe ihre besondere Berechtigung, denn, wenn es 
zulässig wäre, dass ein photographischer Betrieb da- 
durch der Einwirkung‘ der Zwangsinnung entzogen 
werden könnte, dass ihm die Form einer G. m.b. H. 
gegeben wird, so hiesse das schlechterdings die Zwecke 
der Zwangsinnung vereiteln, welche ihrer gesetzlichen 
Bestimmung gemäss ja gerade alle Kräfte des betreffen- 
den Gewerbes in einem bestimmten Bezirk einheitlich 
zusammenfassen soll zur Förderung der gemeinsamen 
gewerblichen Interessen. Es muss mithin die Innungs- 
mitgliedschaft der Beschwerdeführerin bejaht werden. 

Die G. K. Lübeck vertritt, wie ausdrücklich fest- 
gestellt sei, denselben Standpunkt. 

II. Was die Strafverfügungen der Innung wegen 
wiederholter Uebertretung des Innungsbeschlusses vom 
13. November 1912 betrifft, so ist die Sache in dieser 
Hinsicht nur teilweise zur Entscheidung rell. Da die 
Beschwerdeführerin bestritten hat, dass die von ihr 
veröffentlichten Preise Schleuderpreise seien, welche 
niedriger seien ala die ortsüblichen Preise, so bedarf 
es zunächst der Feststellung, welche Preise in Lübeck 
ortsüblich sind. Die Ermittelungen hierüber sind noch 
nicht abgeschlossen. 

Andererseits hat die Beschwerdefährerin nicht be- 
streiten können, dass sie Gratisangebote veröffentlicht 
und dadurch gegen den erwähnten Innungsbeschluss 
verstossen habe. Insofern war daher schon jetzt die 
Beschwerde als unbegrfindet zu erachten. 


Weiter ist der Photographen-Zwangsianung 
für das Allgäu (Sitz Kempten) folgende Be- 
stimmung in $4 der Satzung genehmigt: 


„Mitglieder sind alle diejenigen, ohne Rücksicht 
auf das Geschlecht, welche innerhalb des Innungs- 
bezirks das Photographengewerbe selbständig im Haupt- 
oder Nebenberufe geschäftsmässig gegen Entgelt be- 
treiben, einschliesslich der Gesellschaften 
m. b. H., ohne Rücksicht darauf, ob sie Gehilfen oder 
Lehrlinge beschäftigen. Gewerbetreibende, die mehrere 
Gewerbe betreiben, gehören derjenigen Zwangsinnung 
an, welche für das hauptsächlich von ihnen betriebene 
Gewerbe errichtet ist.“ 


Genehmigt: Augsburg, den 20. Dezember 1913. 


Königl. Regierung von Schwaben und Neuburg, 
Kammer des Innern. gez.: von Praun. 


—— 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen-Zwangsinnung für das 
Fürstentum Lippe. 
Sitz: Lage I.L. 

Von verschiedenen Photographen des Fürstentums 
war bei der Regierung der Antrag auf Errichtung einer 
Zwangsinnung gestellt worden. Nachdem bei der Ab- 
stimmung von sämtlichen Kollegen mit „Ja“ geant- 
wortet war, fand am 4. November v. J. die erste Vor- 


besprechung statt. Es waren nur zwölf Kollegen 
erschienen, die Fehlenden hatten sich entschuldigt. 

Kollege Hey-Lage als Einberufer der Versamm- 
lung begrüsste die anwesenden Kollegen. Kollege 
Beckmann-Detmold wurde gebeten, einstweilen das 
Amt des Schriftführers zu übernehmen. 


Als einziger Punkt stand auf der Tagesordnung: 
„Festlegung der Statuten“. Durch Herrn Wilhelm 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 63 


Knapp in Halle a. S. waren uns verschiedene Muster 
von Innungsstatuten zugesandt. Die einzelnen Para- 
graphen wurden verglichen und durchberaten. 

Zu & ı5 wurde durch Beschluss der Beitrag auf 
ı8 Mk., für jede weitere Hilfskraft 3 Mk., festgelegt. 
Zahlbar pıänumerando bis 20. Januar. 

Zu $ 22 ist beschlossen worden, beim Fehlen eine 
Strafe von 2 Mk. zu erheben. 

Zu 8 54: Bekanntmachungen! Alle die Innung be- 
treffenden Bekanntmachungen werden in der „Photogr. 
Chronik “‘ (Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S.) 
erlassen. 

Auf Einladung des Kollegen Hey war auch Herr 
Obermeister Lohöfener- Bielefeld erschienen. Der- 
selbe gab zu den verschiedenen Paragraphen Er- 
äuterungen und Ratschläge, so dass bald völlige Klar- 
heit herrschte. Sehr dankbar wurden von den Kol- 
legen ausserdem auch die Winke des Herrn Lohöfener 
für die fernere Entwicklung des Innungsgedankens auf- 
genommen. 

Auf Montag, den 29. Dezember 1913, war nach- 
mittags 3"), Uhr die erste Pflichtversammlung im Rat- 
haus Lage angesetzt. Pfnktlich wurde die Versamm- 
lung durch Herm Bürgermeister Lüning eröffnet. 
Herr Stadtsekretär Holzkämper führte das Protokoll. 

Ina den Vorstand wurden folgende Kollegen ge- 
wählt: Hey-Lage als Obermeister; Hofphotograph 
Quidde- Detmold als II. Vorsitzender; Beckmann- 
Detmold als Schriftfährer; Ohle- Lemgo als Kassierer; 
A Brand-Lage als Beisitzer. 

Wir haben nun vom ı. Januar d. J. eine Zwangs- 
innung und stehen somit am Wendepunkt unseres be- 
ruflichen Strebens. Es war das erste Mal, dass fast 
säntliche Kollegen aus Lippe zusammensassen. Früher 
kannte man sich nur vom Hörensagen. Hoffentlich 
sehen wir uns jetzt in regelmässig kurzen Abständen, 
um uns auf diese Weise näher kennen und vor allen 
Dingen schätzen zu lernen. 

Wir wollen das, was bis zum heutigen Tage viel- 
leicht zwischen einzelnen Kollegen geschehen ist, der 
Vergangenheit angehören lassen und von jetzt ab nicht 
nur Konkurrenten, sondern wirkliche Kollegen sein. 

Die Zwangsinnung soll für uns keinen Zwang be- 
deuten, denn wir wollen uns darin wohlfühlen, den 
Zwang aber dazu benutzen, die Kette von Auswächsen 
und unsauberen Machenschaften zu bezwingen, zum 
Segen unseres schönen Berufes. 


Ludwig Hey, Paul Beckmann, 
Obermeister. Schriftführer. 


Photographiseher Verein zu Hannover. 
In der Januarsitzung gab der II. Vorsitzende den 
Jahresbericht, wonach eine Anzahl Ausstellungen und 
Vorträge mit praktischen Vorführungen stattgefunden 
bat Der letzte Vortrag mit Lichtbildern im ver- 
fossenen Vereinsjahr wurde vom Kollegen Hofphoteo- 
grephen Albert Meyer im „Hotel Wachsning‘“' vor 
einem überaus zahlreich erschienenen Publikum ge- 
halten fiber das Thema: „Meine Reise durch Aegypten, 


von Kairo nach Assuan“. Das a5jährige Stiftungsfest 
verlief in glänzender Weise; Vertreter der Handwerks- 
kammer, des Central- Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen, verschiedener Innungen 
und Vereine waren anwesend. Gewählt wurden: als 
I. Vorsitzender Kollege Weise, als Schriftführer Kollege 
Bourquin, als Kassenwart Kollege Lüssenhop. 


Der Vorstand: 
Bruno Weise, Hans Bourquin, 
I. Vorsitzender. Schrittfährer. 
I ar 


Photographisceher Verein zu Berlin. 
(Gegrändet 1863.) . 
Der in der Hauptversammlung am 15. Januar ge- 
wählte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: 


I. Vorsitzender: Herr Paul Grundner, 
II. Vorsitzender: „ Ernst Sandau, 
III. Vorsitzender: „ Francois Cornand, 
I. Schriftführer: „ Wilhelm Hoffschild, 
II. Schriftführer: „ Karl Trieb, 
III. Schriftführer: ,„ FP. Grzybowski, 
Schatzmeister: „ Reinhold Schumann, 
Bücherwart: Fräulein Pflug, 
Beisitzer: Herren: Hans Heinrich, Karl Günte- 
ritz, Paul Genthe, Marcell Schmitter. 
Technische Prüfungskommission: Herr Professor 
O. Mente. 

Als Delegierte zum Central-Verband wurden wieder- 
gewählt die Herren: Francois Cornand und 
Waldemar Titzenthaler. 


LA. Wilh. Hoffschild, I. Schriftführer. 


Als neues Mitglied war gemeldet: 
Herr Hans Börris, Photograph, Frankfurt a. M,, 
Zeil 100; gemeldet durch Herrn J. Th. Sturm. 
Berlin, den 25. Januar 1914. 
Ä Der Vorstand. 
lL.A.: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


kr 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe im Hand- 
werkskammerbezirk Dortmund. 
Sitz: Bochum. 

Bericht über die am 1. September 1913 statt- 
gefundene Innungsversammlung zu Bochum, 
„Hotel Bristol“. 

Um 5'/, Uhr wurde die Sitzung durch den Ober- 
meister Herrn Arnold eröffnet. Bevor zur Tages- 
ordnung übergegangen wurde, beschloss die Versamm- 
lung auf Antrag, dass Witwen mit Kindern unter 
10 Jahren von den Versammlungen der Innung ständig 
entbunden sind. 

Zu Punkt ı der Tagesordnung: Central-Verbands- 
angelegenheiten, berichtet der Obermeister ausführlich 
über die Tätigkeit des C. V. und weist besonders auf 
den Nutzen der Sterbekasse hin. Zur Delegieiten- 


64 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








tagung des C. V. wird Herr Arnold gesandt, gleich- 
falls auch zur Feier des Berliner Vereins. 

Zu Punkt a gibt der Vorsitzende einen ausfähr- 
lichen Bericht über die Feier des Vereins zu Hannover, 
und auch über die Konferenz beim Handwerks- und 
Gewerbekammertage. 

Punkt 3, An Stelle des Herrn Runge wurde 
Herr Boecker-Wanne als Vorstandsmitglied gewählt. 

Punkt 4. Der Vorschlag über ein engeres Zu- 
sammenwirken mit benachbarten Innungen, wurde als 
recht zweckmässig angesehen und auch angenommen. 
Reisespesen und übliche Diäten wurden ebenfalls dazu 
bewilligt. 

Punkt 5. Es wurde als ratsam erachtet, betreffs Preis- 
veröffentlichungsverbot usw., wegen einer Beschluss- 
fessung noch so lange zu warten, bis die Angelegen- 
heit mit der G. m. b. H. geklärt ist. 

Punkt 6. Zwecks Ermittelung ortsüblicher Preise, 
wurde beschlossen, entsprechende Fragebogen aufzu- 
stellen und den Mitgliedern zwecks Awfüllung zuzu- 
senden. Eine Kommission von fünf Mitgliedern wurde 
gewählt, welche danach die Angelegenheit, aus dem 
sich ergebenden Resultate der ausgefüllten Fragebogen, 
weiter bearbeitet und einer späteren Versammlung vor- 
legen muss. Die Kommission besteht aus den Herren 
Volk, Billigmann, Strieth, Jakob und Woltt, 
sowie dem Verstande. 

Punkt 7. Es folgt nun der Bericht des Herrn 
Arnold über den Hildesheimer Obermeistertag. Die 
Kosten für Sendung des Delegierten werden nach- 
träglich bewilligt. 

Punkt 8. Die Beratungen über Lehrlingsvorschriften 
wurden bis zur nächsten Versammlung vertagt. 

Punkt 9. Betreffs Herbergsfrage wurde die An- 
frage gestellt, wenn Gehilfen in Not geraten, ob die 
Versammlung im Prinzip damit einverstanden sei, dass 
Unterstätzungen gewährt werden sollen. Ein dahin 
gehender Antrag wurde angenommen. 

Punkt ı0. Ein Beschluss über Preise von Schul- 
gruppenaufnabmen ging dahin, dass für 13X 18 cm- 
Bilder 75 bis 85 Pf. pro Stück festgesetzt wurden. 
Ferner sollen einheitliche Plakate, betreffs der 2 Uhbr- 
Sonntagsruhe, für die Mitglieder angefertigt werden, 
die von jedem Innungsmitgliede ins Fenster, bezw. 
in den Schaukssten oder an die Eingangstür gebäugt 
werden müssen. 

Ein Antrag, den Sonntag vor Pfingsten freizu- 
geben, wurde abgelehnt. 

Ein Ersuchen der Handwerkskammer um Beitrags- 
spenden zu einem Erholungsheim wurde vorläufig 
zurückgestellt. 

Abgelehnt wurde auch ein Vorschlag des Vor- 
sitzenden zwecks Anschaffung einer Bibliothek. 

Schluss der Sitzung ıı Uhr. 


Aug. Arnold, 
I. Vorsitzender. 


Gust. Boecker, 


2 


Schriftführer. 





Württembergiseher Photographen- Bund 
.V.). 
Mitglied des Central FSB. a Photographen-Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Dienstag, den ıo. Februar, abends 8 Uhr, 
findet im „Hotel Textor“ in Stuttgart Bundes- 
versammlung statt. Die Tagesordnung wird noch 
auf besonderer Einladungskarte bekanntgegeben. 

Il. A.: Paul Fischer, I. Vorsitzender. 


m 2 I 0 zes 


Geriehtswesen. 

Der UrheberschutzanReklameabbildungen. 
Urteil des Reichsgerichts vom 19. September 1913. 
[Nachdruck verboten.] Der Ingenieur Karl G. hatte 
für mehrere Formen zur Herstellung von Betonpfosten 
ein Reichspatent erhalten, liess mehrere Typen der 
nach seinem Verfahren hergestellten Pfosten photo- 
graphieren und darauf von einer Kunstanstalt seine 
Geschäftspapiere mit Bildern versehen, die diesen Photo- 
graphien nachgebildet waren. Ein Brief G’s mit 
solchen Reklameabbildungen kam auch in die Hände 
der Maurer Dobbrunz und Rutke in Eberswalde, 
die sich miteinander zur Herstellung von Betonarbeiten 
assoziiert hatten. Die Bilder gefielen ihnen, sie liessen 
daher nach Mustern Klichees herstellen, die sie auf 
ihren Reklameplakaten verwendeten. Hierzu glaubten 
sie sich voll berechtigt, da auf G.’s Geschäftspapieren 
kein Nachahmungsverbot zu finden war. Sie befanden 
sich mit dieser Annahme indessen in einem Rechts- 
irrttum, da nach den Bestimmungen des Urheberrechts- 
gesetzes vom g. Januar 1907 die Befugnis zur Ver- 
wertung der Photographien allein dem Ingenieur G. 
zustand. Auf G.’s Strafantrag hin hat die Strafkammer 
beim Amtsgericht Eberswalde am ı8. Februar ıg13 
wegen Vergehens gegen die 88 17 und 32 des Urheber- 
rechtsgesetzes den Dobbrunz und den Rutke zu je 
30 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil beide ohne Zustimmung 
des Urhebers Werke der Photographie zu gewerblichen 
Zwecken vervielfältigt hatten. In ihrer Revision beim 
Reichsgericht führten die beiden Angeklagten aus, 
dass G.'s Urheberrecht nicht einwandfrei festgestellt 
sei, da er sich die Photographien von anderen Per- 
sonen habe anfertigen lassen; er besitze an den Bildern 
lediglich Eigentumsrechte. Ferner fehle es an hin- 
reichendem Nachweis des subjektiven Tatbestandes, da 
sie geglaubt hätten, Klichees, nicht Photographien vor 
sich zu haben. Der Nebenkläger machte seinerseits 
wiederum geltend, dass bei der Bestellung der Photo- 
graphien bei einer Kunstanstalt das Urheberrecht still- 
schweigend auf ihn, den G., zur Ausnutzung innerhalb 
seines Gewerbebetriebes übergegangen sei; auch stehe 
das Dargestellte in engem Zusammenhang mit seiner 
Erfindung; er besitze an den Bildern volles geistiges 
Eigentum, was Dobbrunz und Rutke bei einiger 
Nachprüfung hätten erkennen müssen. Das Reichs- 
gericht hat ebenfalls das Urteil der ersten Instanz für 
rechtsirrtumfrei befunden und daher im Anschluss an 
den Antrag des Reichsanwalts die Revision als un- 
begründet verworfen (Aktenzeichen 2 D. 39413) sk. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 65 


Kleine Mitteilungen. 


— Verunstaltung von Strassen und Plätzen 
durch Ankfindigungsmittel. Durch ein neues 
Ortsstatut vom 14. November v. J. (in Kraft seit aı. De- 
zember) zum Schutze der Stadt Berlin gegen Ver- 
unstaltung ist das gleichnamige Ortsstatut vom 20. De- 
sember ı9ı2 ersetzt worden. Es bestimmt auf dem 
Gebiete der Ankündigungsmittel folgendes: 


Im $ 3: Die Genehmigung für Reklameschiider, 
Schaukästen, Aufschriften und Abbildungen an und 
auf den einzein aufgeführten Strassen und Plätzen ist 
zu versagen, wenn durch die Schilder usw. die Eigen- 
art des Orts- oder Strassenbildes wesentlich beeinträch- 
tgt werden würde. Der Genehmigungspflicht unter- 
Negen auch die Zettelanschläge. 

Im 85 sind die Ortsteile aufgezählt, die in ihrer 
Eigenart ' erhalten bleiben sollen. In diesen Ortsteilen 
ist die Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen, 
Aufschriften und Abbildungen, einschliesslich der Zettel- 
anschläge, in der Regel unzulässig. Zulässig ist für 
jeden Hausbewohner je ein Schild im Flächeninhalt 
von nicht mehr als 5sooqem (z. B. 20X25 cm), welches 
lediglich Namen oder Firma, Beruf oder Stand, Sprech- 
oder Geschäftsstunden des Hausbewohners aufweist. 
Auch dürfen derartige Schilder nicht über die Höhe 
des Erdgeschösses hinaus angebracht werden. Alle diese 
Bestimmungen finden jedoch keine Anwendung auf die 
öffentlichen Zwecken gewidmeten Gebäude der Krone, 
des Reichs, des Staates und der Stadtgemeinde Berlin. 

Im 86: Vor Erteilung oder Versagung der Ge- 
nehmigung ist der Magistrat, in der Regel auch der 
Sachverständigenbeirat zu hören. Dr. Sch. 


— Eine photographische Riesenkamera. 
Eine photographische Kamera von ungeheuren Dimen- 
sionen hat der amerikanische Photograph Lawrence 
aus Chicago erbauen lassen, um dadurch photo- 
graphische Aufnahmen von ganzen Eisenbahnzügen 
zu ermöglichen, auch wenn sie sich in voller Fahrt 
befinden. Die Riesenkamera hat von ihm den be- 


zeichnenden Namen „Mammut“ erhalten. Sie hat eine 


Länge von 54 m und einschliesslich der photographi- 
schen Platte das hübsche Gewicht von 650 kg. Zur 
Mitnahme auf Ausflügen dürfte sie sich demgemäss 
kaum eignen. Das Stativ der Kamera ist 1,70 m hoch 
und wiegt 200 kg. Die photographische Platte hat 
eine Gesamtgrösse von rund 4 qm, da ihre Länge 
al, m und ihre Breite ı!/, m beträgt. Jede Platte 
kostet so Dollars. Zur Beförderung dieses Apparats 
ist ein eigens erbauter Automobilwagen erforderlich. 
Besondere Schwierigkeiten machen die Aufnahmen, da 
es nicht leicht ist, die Platten zu reinigen. Natürlich 
sind die Bilder, die mit dieser Riesenkamera her- 
gestellt werden, nicht billig. Man soll „schon“ von 
1000 Mk. aufwärts ein Bild erhalten können. Die 
amerikanischen Eisenbahngeselischaften machen jeden- 
falle von dieser Einrichtung nicht selten Gebrauch, um 
die Reisenden durch die Vorführungen der schönen 
Bahnen für ihre geschäftlichen Unternehmungen zu 
gewinnen. (‚, Berliner_ Börsen - Courier.) 


Patente. 

El. 57. Gruppe 5. Nr. 253957 vom 17. Juni 1911. 
Print Weave Company in New York, V. St. A. 
Maschine zur Herstellung rapportierender Muster 

mittels des photographischen Reproduktionsverfahrens, 
bei welcher mit der Vorrichtung zur Herstellung rappor- 
tierender Muster ein Reproduktionsapparat mit zwang- 





läufiger Einstellung der konjugierten Objekt- und Bild- 
weite verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der 
Reproduktionsapparat gegenüber der die Rapport- 
schaltungen ausfährenden Bildebene so angebracht ist, 
dass er nur die zur zwangläufigen Einstellung der 
konjugierten Objekt- und Bildweite notwendigen Be- 


we en ausführt. 
en. un on) 


Fragekasten. 


a) Teehnische Fragen. 

Fyage 21. Herr J.P.in M. Bitte um Mitteilung 
über die Zusammenstellung der Gelatinemasse, die zu 
Plandrucken (negrographisches Lichtpausverfahren) ver- 
wendet wird, und wie ist die Arbeitsweise? Sollte über 
Negrographie ein Werk bestehen, so bitte um Mitteilung 
des Titels. 

Antwort su Frage 21. Ueber Negrographie, von 
Ittenheimer, finden Sie die nötigen Angaben in 
Eders Handbuch der Photographie. Man benutzt für 
Negrographie am besten Einfachfibertragpapier, dessen 
Selbstherstellung wir im Fragekasten in Nr. 3 dieser 
Zeitschrift beschrieben haben. Dasselbe wird chromiert, 
und zwar in einer drei- bis vierprozentigen Kalium- 
bichromatlösung, und dann unter dem Strichoriginal 
kopiert. Das Bild wird dann dadurch entwickelt, dass 
man zu einer dünnen Schellacklösung in Alkohol eine 
gewisse Menge Russ rührt und diese Mischung nicht 


66 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


zu reichlich auf das belichtete Papier aufstreicht und 
mit kaltem Wasser und Watte entwickelt. Die Russ- 
menge im Verhältnis zur Schellacklösung muss durch 


Versuche ermittelt werden. Wird zu wenig Russ be- - 


nutzt, so geht die Entwicklung sehr träge vor sich 
und die Weissen werden nicht rein, bei zu viel Russ 
entwickelt das Bild eich: sehr leicht, aber die Striche 
geben bei der Entwicklung keine genügende Deckung. 


Frage 23. Heır J. J. M. in N. Ich habe den 
in „Das Atelier des Photographen‘, Heft 5, S. 55, 
Jahrg. 1913, aufgeführten Entwickler gebraucht. Zur 
Beleuchtung benutzte ich zwei Gasglüählichtbrenner 
mit metallenen Reflektoren. Das verwendete Objektiv 
war ein Hellar, 24 cm, //9. Die Situation war, wie auf 
beiliegender Zeichnung angegeben. Das auf diese Weise 
erzielte Negativ zeigte keine gleichmässige Dichtheit 
(Deckung). Worin liegt der Fehler? 


Antwort au Frage 22. Wenn eine gleichmässige 
Beleuchtung mittels zweier Lampen nicht zu erzielen 
ist, so kann dies entweder an den metallenen Reflek- 
toren liegen, die sehr häufig Lichtknoten und Licht- 
. adern entstehen lassen, oder auch an dem zu kurzen 
Abstand der Lampe von der Zeichnung. In Ihrem 
Fall wird wohl das erstere der Fall sein, und mit Räck- 
sicht auf die geringe Wirkung der metallenen Refiek- 
toren würde auch von ihrer Verwendung abzuraten 
sein und ein Ersatz derselben durch weiss lackierte 
gebogene Reflektoren oder durch entsprechend ge- 
bogene Schirme aus weissem Karton mehr zu em- 
pfehlen sein. Sollte die Ungleichmässigkeit der Be- 
leuchtung durch die zu geringe Entfernung der Lampen 
entstehen, so würde es sich empfehlen, entweder die 
Lampen hinter die Kamera zurückzurücken oder ihre 
Zahl entsprechend zu vergrössern. Mit vier Lampen, 
die in etwa 3 m Abstand von der Zeichnung und je 
ı m Abstand untereinander im Quadrat aufgestellt 
sind, muss gleichmässige Beleuchtung zu erzielen sein. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage ı2. Herr F.J. in J. Bin in einem Gebirgs- 
hotel beschäftigt und mache regelmässig an Sonntagen 
Aufnahmen von Gästen gegen Entgelt. Bin ich ver- 
pflichtet, der Zwangsinnung beizutreten, und muss ich 
die von ihr vorgeschriebenen Preise von den Kunden 
verlangen? 


Antwort su Fyage 12. Als Mitglieder gehören der 
Zwangsinnung alle diejenigen an, welche das Gewerbe, 
wofür die Innung errichtet ist, als stehendes Gewerbe 
selbständig betreiben ($ 1oof, Gewerbeordnung). Selb- 
ständig ist ein Gewerbetreibender, wenn er ein Ge- 
werbe für eigene Rechnung und unter eigener Ver- 
autwortung betreibt; stehend ist ein Betrieb, wenn 
er nicht im Umherziehen betrieben wird. Hierher sind 
auch die sogen. „Hausgewerbetreibenden‘' zu zählen. 
Ob das Gewerbe als Haupt- oder Nebenbeschäftigung 
betrieben wird, ist nicht ausschlaggebend für die Zu- 
gehörigkeit zur Innung. Falls Sie Ihre Zugehörigkeit 


zur Innung bestreiten und eine amtliche Auskunft haben 
wollen, müssen Sie die Entscheidung des zuständigen 
Bezirksamtes herbeiführen. Die Innung darf (gemäss 
$ 100g, G.O.) ihre Mitglieder in der Festsetzung der 
Preise nicht beschränken, doch weiss sie Mittel und 
Wege zu finden, sogen. „Schleuderpreise‘‘ mit Erfolg 
zu bekämpfen. Bei aufmerksamer Lektüre dieser Zeit- 
schrift können Sie sich über diese Fragen genügend 
informieren. | Dr. Sch. 
Frage 13. Herr E.H.inS. Habe ein Atelier zum 
Preise von 375 Mk., vierteljährlich vorauszahlbar, ge- 


. mietet. Am ı. Januar zahlte ich 200 Mk. und versprach, 


am 10. oder 12. Januar den Rest von 175 Mk. zu 
zahlen, wenn ich bis dahin einige Aussenstände bezahlt 
erhielte. Am 14. Januar erhielt ich nun ohne jede vor- 
herige Aufforderung einen Zahlungsbefehl. Kann ich 
zur Zahlung verklagt werden, obgleich ich einen Teil 
der Miete (200 Mk.) bereits vorausbezahlt habe? Musste 
dem Zahlungsbefehl nicht eine nochmalige mndliche 
oder schriftliche Zahlungsaufforderung vorausgehen ? 
Antwort su Frage 13. Sie werden mit dem Ver- 
mieter doch wohl einen schriftlichen Mietvertrag ab- 
geschlossen haben, in dem auch Bestimmungen über 
Zahlung des Mietzinses enthalten sein werden. Wenn 
vereinbart ist, dass am ersten, oder in den drei eısten 
Tagen eines Kalendervierteljahres die Miete voraus- 
zuzahlen ist, dann ist in diesen Tagen der ganze 
Vierteljahresbetrag fällig, und der Vermieter braucht 
sich auf nichts weiteres einzulassen, insbesondere auch 


‚nicht auf Teilzahlungen (vergl $ 266, B.G.B.), wie er 


auch nicht nötig hat, Sie zur Zahlung einer bereits 
fälligen Schuld nochmals aufzufordern. Ihr Einspruch 
gegen den Zahlungsbefehl wird also keinen Erfolg 
haben. Dr. Sch. 
Fyage ıg. Herr K. Sch. in B. Auf Grund gegen- 
seitiger Vereinbarung trete ich im April aus dem Ge- 


‚schäft aus, in dem ich seit Jahren in Stellung bin. 


Kann ich bis dahin während meiner freien Zeit Land- 
schaftsaufnahmen auf eigene Rechnung herstellen und 
verkaufen ? 

Antwort su Frage 14. Soweit die Vereinbarung 
eines Konkurrenzverbotes des Angestellten nach $ 133f, 
G.O., möglich ist, kommt nur die Zeit nach Be- 
endigung des Dienstverhältnisses in Betracht; 
solange aber das Dienstverhältnis noch dauert, bedarf 
es einer derartigen Vereinbarung nicht, da es ja selbst- 
verständlich ist, dass ein Angestellter während seines 
Dienstvertrages seinem Arbeitgeber keinerlei Kon- 
kurrenz machen darf. Es könnten also sehr leicht 
rechtliche Schwierigkeiten eintreten, wenn ein An- 
gestellter auf eigene Rechnung Geschäfte macht, wie 
sie auch zum Inhalte seines Dienstvertrages gehören, 
z. B. würde er sich durch unbefugte Mitbenutzung der 
dem Arbeitgeber gehörigen Apparate und Materialien 
schadenersatzpflichtig machen. Unter solchen Um- 
ständen ist es daher ratsam, ohne Zustimmung des 
Arbeitgebers keine in das Dienstverhältnis einschlägige 
Arbeiten auf eigene Rechnung zu unternehmen. 

5 Dr. Sch, 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Ver!ıg von Wilbelm Knapp in Halle a. 8. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. ı1ı. 


4. Februar. 


1914. 


„Bugra“, Leipzig 1914. 


In letzter Stunde ergeht an alle Kollegen im Deutschen Reiche die ebenso herzliche wie 
dringende Bitte, eine etwaige Anmeldung für die Ausstellung nunmehr umgehend bewirken 
zu wollen. 

Eine stattliche Zahl leistungsfähiger Kollegen hat bereits Platz belegt, und die Liste 
muss nun bald geschlossen werden; daher säume keiner, seine Meldung umgehend zu bewirken. 
Der Arbeitsausschuss des C.V. 

Il. A.: Adolf Sander. 


Geschäftsstelle: Leipzig-Gohlis, Aeussere Hallische Strasse 75, 1. 


Im Anschluss an die obige Bekanntmachung bitte ich auch nochmals dringend um freundliche 
Unterstützung zur Vervollständigung der historischen Abteilung unseres Faches. Es ist mir 
gelungen, eine nette Zahl von wertvollen Gegenständen zusammenzutragen, die als Anfang zu 
einer ständigen Sammlung dienen können. Heute ist es noch Zeit, so manches Stück aus alter 
Zeit vor dem Untergange zu retten. Alte Objektive, Kameras, Verschlüsse, Bilder usw. stehen 
unbeachtet im Winkel und wären für die Sammlung von grossem Wert. Wer selbst nichts 
besitzt, frage bei dem nächsten Kollegen; die Herren Vorsitzenden der Vereine und Innungen 
werden gebeten, in den Vereinssitzungen meine Bitte vorzutragen. Transportkosten übernehme 
ich gern, auch kaufe ich aus eigenen Mitteln jedes für die Entwicklung unserer Kunst wertvolle 
Stück gern an. Adolf Sander, Leipzig- Gohlis. 


Aus der Praxis des Photographen. 
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 


sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die 


Benzinmagnesia. Als ein vorzügliches 
Putz-, Polier- und Reinigungsmittel ist die 
Benzinmagnesiamischung anzusehen, und werden 
mit dieser bekanntlich alle Arten von Fett- 
flecken aus Stoffen oder Papieren ziemlich leicht 
entfernt. In der gleichen Weise kann Elfen- 
bein, Leder oder Holz gereinigt werden, während 
Gold, Silber, Messing, Zinn sowie Kristall- und 
Glasgegenstände geputzt oder poliert werden 
können, und ist für diese Zwecke die Masse 
etwas dicklicher aufzutragen, worauf mit einem 
weichen Lappen oder Polierleder nacbgerieben, 
d. bh. poliert wird. 

Bei den polierten Spiegelgläsern oder Hoch- 
glanzemailleplatten die zum Belegen mit Photo- 
graphien benutzt werden, erhält man mit der 
Masse eine rasche und gründliche Reinigung; 
denn die Schmutzreste von der vorherigen Be- 
legung werden restlos entfernt, doch müssen 


auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht 
druckfertig zu sein.) 


Nachdruck verboten.] 

die beschmutzten Platten zuerst mit Wasser und 

feuchtem Lappen gründlich abgerieben werden. 
M 


Verhütung des Russens und Rauchens 
von Atelieröfen. Der Staub, Rauch und Russ, 
der in den Ateliers bei: Anbruch der kalten 
Jabreszeit, also während des Heizens der Stuben- 
öfen sich in vielen Beziehungen recht unan- 
genebm bei mancherlei Arbeiten bemerkbar 
macht, sollte Veranlassung geben, dass die Ab- 
zugsrohre, Fugen usw. an den tönernen und 
eisernen Oefen zeitweise einer näheren Be- 
sichtigung unterzogen werden, um etwaige 
Löcher und Oeffnungen zeitgerecht zu ver- 
schmieren. 

Für gewöhnlich werden diese Reparaturen 
von einem Töpfer oder auch von solchen Per- 
sonen vorgenommen, die die Sache recht ober- 
flächlich besorgen, und der Ofen raucht, wäbrend 


ıI 


68 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


kleine Russflocken sich überall ablagern, wobei 
Bäder, Bilder, Papiere usw. beschmutzt und 
wohl gar verdorben werden. 

Das sachgemässe Verschmieren soll deshalb 
recht aufmerksam durchgeführt und hierzu Lehm 
benutzt werden, der nicht so leicht und schnell 
rissig wird und teilweise abfällt, wie der üb- 
liche, dagegen bewährt sich ein solcher, der 
zuerst vom Töpfer streichfertig zurecht gemacht, 
aber auf 4 Gewichtsteile ı Teil Borax als Zu- 
satz erhält, und ist der Borax vorerst in etwas 
Wasser aufzulösen. Nach dem gründlichen 


Durchkneten werden die Löcher und Fugen des 
ausgekühlten Ofens recht eingehend verstrichen, 
doch muss vorher der zerbröckelte, schadhafte, 
alte Lehm entfernt werden. Der Kitt erhärtet 
ziemlich schnell, und man kann am anderen 
Tage den Ofen heizen; es ist ein Springen, 
Abbröckeln und demnach das Rauchen und 
Russausfliegen, z. B. bei widrigem Winde, aus- 
geschlossen. Auf Vorrat soll nicht zuviel Lehm 
mit Borax angemacht werden, denn der hart 
gewordene Lehm ist unbrauchbar geworden. 
M. 


— 


Zwangsinnungen und 


Die Königl. Regierung von Oberbayern, 
Kammer des Innern, hat am 3. Januar d. J. ent- 
schieden, dass juristische Personen Zwangs- 
innungen zuzugehören haben. Damit dürfte 
diese Frage für Bayern endgültig zugunsten der 
Innungen entschieden sein. Die Entscheidung 
bringen wir, ihrer grossen Wichtigkeit wegen, 
nachstehend im Wortlaut: 


München, den 3. Januar 1914. 


Nr. 59710, 
Königl. Regierung von Oberbayern, 
Kammer des Innern. 


An 
den Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt 
München. 


Betreff: Zugehörigkeit der Firma Samson & Co, 
G. m.b. H., zur Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadtbezirken München und Pasing. 


Zum Bericht vom 28. Juli 1913, 
Nr. 7349. 


Die Königl. Regierung von Oberbayern, Kammer 
des Innern, beschliesst in zweiter und letzter Instanz: 

ı. Die von dem Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Dis- 
peker namens der Firma Samson & Co. G.m.b.H,, 
Photographisches Atelier in München, Neubauserstr. 7/4, 
unterm 24. Juli 1913 eingelegte Beschwerde gegen den 
Beschluss des Stadtmagistrats München vom 4. Juli 1913 
wird verworfen. 

2. Die Kosten des Verfahrens dieser Instanz hat 
die Firma Samson & Co. zu tragen. 

3. Gebühren für gegenwärtigen Bescheid werden 
nicht erhoben. 

Gründe: 

Zur Bescheidung der eingelegten Beschwerde ist 
die Königl. Regierung von Oberbayern, Kammer des 
Innern, als höhere Verwaltungsbehörde gemäss $ 100h, 
G. O. und Ziff. ı der Vollzugsverordnung vom 29. Oktober 
1897 (G. V. Bl. S. 355) zuständig. 

Die Beschwerde ist formell nicht zu beanstanden. 

In sachlicher Beziehung ist folgendes auszuführen: 

Der Vertreter der Firma Samson & Co. bestreitet 
die Zugehörigkeit dieser Firma zur Zwangsinnung für 
das Photographengewerbe in den Stadtbezirken München 
und Pasing nur deshalb, weil die Firma eine juristische 
Person sei. 


G.m.b.H. in Bayern. 


Nach herrschender Ansicht sind allerdings die 
G. m. b. H. juristische Personen (8 13 des Gesetzes 
betreffend die G. m. b. H. in der Fassung vom 20. Mai 
1898, R.G. Bl., S. 846). Darüber aber, ob juristische 
Personen Mitglieder einer Zwangsinnung nach $ 100 ff., 
G. O., sind, sind die Meinungen geteilt. 


$ 4, Abs. ı, des Statuts der genannten Zwangs- 
innung lautet: „Mitglieder sind alle diejenigen, welche 
innerhalb des Innungsbezirkes das Photographen- 
gewerbe selbständig betreiben, ohne Rücksicht darauf, 
ob sie Gehilfen oder Lehrlinge beschäftigen.“ 


Abs. 2: „Ausgenommen sind jene, welche das 
Gewerbe fabrikmässig betreiben.“ 

Nach der Fassung des Statuts können unzweifel- 
haft auch juristische Personen dieser Innung angehören. 
Ebensowenig steht dem der Wortlaut des Gesetzes 
entgegen. 

Die Gewerbeordnung bezeichnet als Mitglieder 
einer Zwangsinnung nicht die Handwerker, sondern 
spricht von denjenigen, welche ein Gewerbe betreiben 
(8 100f, Abs. ı, 3, 4) oder das betreffende Handwerk 
ausüben ($ 100). Es kommt also nicht auf die Person, 
sondern auf den handwerksmässigen Betrieb an. 
Dies zeigt sich auch darin, dass von der Zugehörig- 
keit zu Zwangsinnungen jene handwerksmässigen Be- 
triebe nicht ausgeschlossen sind, an deren Spitze ein 
nicht handwerksmässig ausgebildeter Unternehmer steht 
(vergl. Schicker, Kommentar zur G. O., 4. Aufl, 
Anm. 2 zu $ ı100f). 

Damit erledigen sich die Ausführungen der Be- 
schwerde, wonach es im höchsten Masse zweifelhaft 
sei, ob Titel 6, G. O., überhaupt auf juristische Per- 
sonen Anwendung finde, da er sich nur auf Hand- 
werker beziehe und die juristische Person zwar einen 
handwerksmässigen Betrieb haben könne, aber nicht 
selbst Handwerker sei. 

Der Hinweis auf 8 13, Abe. 3, des Gesetzes, betreffend 
die G. m. b. H., ist verfehlt; denn, wenn auch die 
G. m. b. H. als Handelsgesellschaft gilt und ihr Ge- 
werbebetrieb infolge der Eintragung der Firma in das 
Handelsregister nach $ 5 des Handelsgesetzbuches als 
Handelsgewerbe anzusehen ist, so beweist dies für die 
vorliegende Frage deshalb nichts, weil $ 5 a. a.O. nur 
für die zivilrechtlichen Beziehungen, nicht aber für die 


Sffentlich- rechtlichen Vorschriften gilt (Staub, Kom- 
mentar zum H.G. B., 9. Aufl, Anm. 4 zu 8 5). 

Zur Verneinung des Beitrittszzwanges wird vom 
Beschwerdeführer auch geltend gemacht, der Gesetz- 
geber habe an die Teilnahme juristischer Personen am 
Iupungsleben gar nicht gedacht; deun nachdem er in 
$ 87a, Abe. 3, G. O., die Stellvertretung bei Minder- 
jährigen geregelt und in $ 93a die Wahlberechtigung 
auf die volljährigen, im Besitze der bürgerlichen Ehren- 
rechte befindlichen Innungsmitglieder beschränkt habe, 
hätte er sicher über die Vertretung und das Wahlrecht 
der juristischen Personen ebenfalls Bestimmungen ge- 
troffen; auch mangele dem $ gac, G. O., eine Bestim- 
mung hinsichtlich des Ordnungsstrafrechten über jnri- 
stische Personen. 

Dem ist zu entgegnen: 

Eine Veranlassung, so!'che Bestimmungen zu treffen, 
lag für den Gesetzgeber nicht vor. Die Stellvertretung 
jaristischer Personen ist nämlich nicht durch die G. O,, 
sondern durch die einschlägigen zivilrechtlichen Ge- 
setze (vergl. z. B. 8 26 des B.G.G., 8 231 des B.G.B, 
Landmann, Kommentar zur G. O., 6. Aufl., Anm. 2a 
zu 8 49), in vorwürfigem Fall durch $ 35, Abs. ı des Ge- 
setzes, betreffend die G. m. b. H. geregelt, wonach die 
Gesellschaft duıch die Geschäftsführer gerichtlich und 
aussergerichtlich vertreten wird. Die Geschäftsführer 
üben dementsprechend auch das Wahlrecht und das 
Stimmrecht aus. Ebenso überflüssig wäre eine be- 
sondere Vorschiift in $ gac, G. O., gewesen, denn wie 
die Geschäftsführer der G. m. b. H. als gesetzliche Ver- 
treter nach allgemeinen Grundsätzen strafrechtlich für 
die Erfüllung öffentlich - rechtlicher Verpflichtungen der 
jwistischen Person verantwortlich sind (vergl. Land- 
mann, G. O.,, Anm. 3 zu $ 146 und Anm. aa zu $ ısı), 
so trifft sie auch die vom Vorstand bei Verstössen 
gegen statutarische Vorschriften verhängte O:duungs- 
strafe. 

Aus der Nichterwähnung juristischer Personen in 
den angeführten Bestimmungen der G. O. kann, ab- 
gesehen von den im erstinstanziellen Beschluss an- 
geiährten zutreffenden Gründen, nach den obigen Aus- 
fährungen ein Rfckschluss darauf, dass der Gesetz- 
geber an die Teilnahme juristischer Personen am 
Innungsleben nicht gedacht hat, keineswegs gezogen 
werden. Der Gesetzgeber hätte vielmehr die 
Befreiung der juristischen Personen vom Bei- 
trittszwang im Gesetze ausdrücklich vorsehen 
müssen. 

Dem Geist des Gesetzes widerspricht die Zugehörig- 
keit juristischer Personen zu Zwangsinnungen eben- 
sowenig wie dem Wortlaut des Gesetzes. 


Die Beschwerde will allerdings aus verschiedenen 


Gesichtspunkten den Nachweis liefern, dass — wie sie 
sich ausdrückt — das Institut der Zwangsinnung für 
juristische Personen nicht berechnet ist uud nicht 
passt, und dass die Stellvertretung der juristischen 
Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter hier im 
weiten Umfang nicht die Vertretung der Rechte und 
Interessen der handlungs- und willensunfähigen jurl- 
stischen Person, sondern nur die Geltendmachung der 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 9 





ni m —- m nn nn u ER - en -_— - 2 nom nn 


persönlichen Interessen der Stellvertreter selbst be- 
deuten könne, also auf eine unzulässige Mitgliedschaft 
der Stellvertreter hinauslaufe. Zur Begründung dieser 
Behauptung wird einmal darauf hingewiesen, dass die 
Innungen als eine auf die alten Zünfte zurückgehende 
Vereinigung von selbständigen Handwerkern auf den 
persönlichen Beziehungen der Mitglieder beruhen, und 
dass die erste Aufgabe nach $ Bıa, Ziff. ı, die Pllege 
des Gemeingeistes, die Aufrechterhaltung und Stärkung 
der Standesehre unter den Mitgliedern sei, die juri- 
stische Person könne keinen Gemeingeist und keine 
Standesehre haben, sondern nur die Geschäftsführer; 
diese könnten also nur ihre Standesehre geltend 
machen. 

Diesen Ausführungen gegenüber ist zu bemerken: 

Es liegt in der Natur der juristischen Person als 
eines willens- und handlungsfähigen . Rechtssubjektes, 
dass nur das Wollen und Handeln ihrer gesetzlichen 
Vertreter der rechtlichen Beurteilung unterstellt wer- 
den kann. Dieser Eigenart der juristischen Person muss 
nicht nur in dem zur Entscheidung stehenden Falle, 
sondern bei Anwendung gesetzlicher Bestimmungen 
überhaupt Rechnnng getragen werden, will.man nicht 
zu Ergebnissen gelangen, die den Bedü:fnissen des 
praktischen Lebens zuwiderlaufen. 

So ist nach herrschender Ansicht die Erlaubnis- 
erteilung an juristische Personen nach $$ 33, 33a, 
G.O., wie die Untersagung des Gewerbebetriebes nach 
8 35 a. a. O. auch juristischen Personen gegenüber zu- 
lässig (Landmann, Anm. 2h zu $ ı, Anm. 6 zu $ 33, 
Anm. 4 zu $ 35), wobei das nach den erwähnten Be- 
stimmungen verlangte Vorhandensein gewisser persön- 
licher Eigenschaften selbstverständlich nicht von der 
juristischen Person als solcher, sondern nur von deren 
Vertretern gefordert werden kann und muss. Konse- 
quenterweise müsste man nach den Ausführungen der 
Beschwerdeschrift die Anwendung des $ 126, G. O., 
auf den Gewerbebetrieb juristischer Personen verneinen. 

Doch muss auch in diesem Falle im Hinblick auf 
$ 41, G.O., angenommen werden, dass juristische Per- 
sonen zur Annahme von Lehrlingen befugt sind, und 
dass die Anleitung und Ausbildung der Lehrlinge nur 
von Vertretern derselben erfolgen kann, welche den 
Anforderungen des $ 126 genügen. 

Es ist ferner nicht abzusehen, warum die Geachälts- 
führer einer G.m.b. H, als Leiter eines Unternehmens, 
welches dem Handwerk angehört (siehe Landmann, 
Anm. 38, zu $ 100: „Photographen‘“), nicht imstande 
sein sollten, den Gemeingeist innerhalb der Innung 
zu pflegen und die Standesehre unter den Innungs- 
mitgliedern aufrecht zu erhalten und zu stärken, nach- 
dem es sich bei der Zwangsinnung doch um eine ge- 
werbliche Organisation handelt, welche berufen ist, 
eben jenes Handwerk zu fördern, das die von ihnen 
vertretene Gesellschaft betreibt. 

Die Beschwerde verweist endlich darauf, dass die 
juristischen Personen als solche von einer wichtigen, 
nur auf physische Personen berechneten Institution 
der Innung, nämlich von den in $ 3, Buchst. b) des 
Statuts vorgesehenen Kranken-, Sterbe- und Unter- 


II” 


FR PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


stätzungskassen für Innungsmitglieder und deren An- 
gehörige ausgeschlossen seien. Dieser Umstand kann 
jedoch nicht zugunsten der Beschwerdeführerin ver- 
wertet werden. Es liegt diese Verschiedenheit eben in 
der Eigenart der juristischen Person, als einer Fiktion, 
die sich auch auf anderen Rechtsgebieten, z. B. auf 
dem Gebiete des Kirchengemeinderechts, geltend macht. 
Uebrigens sind diese Wohlfahrtseinrichtungen nur fakul- 
tativer Natur, und können Mitglieder der Zwangs- 
innungen zum Beitritt nicht gezwungen werden ($8rb, 
zift. 3, und 8 ıoon, Abs. ı, G.O). 

In der Regierungsentschliessung vom 30. Januar 
1906, Nr. 3376, ist bereits darauf hingewiesen, dass die 
Verneinung der Innungszugehörigkeit juristischer Per- 
sonen dem Handwerk wertvolle Kräfte entziehen und 
daher dem Geiste des Gesetzes widersprechen würde; 
denn die Begründung zur Novelle vom 26. Juli 1897 
bringt zum Ausdruck, dass eine Sammlung der Kräfte 
des Handwerkerstandes der leitende Gesichtspunkt bei 
Erlassung dieses Gesetzes gewesen ist. 

Für die bier vertretene Auffassung haben sich auch 
Reger-Stössel (Kommentar zur G. O., 5. Aufl, Anm. 2 
zu 887, und Anm. ı zu $ 1o0f), und in jüngster Zeit 
eine Entscheidung der Kgl. sächsischen Kreishauptmann- 
schaft Zwickau, ergangen auf einen Rekurs gegen die 
Entscheidung des Stadtrates zu Zwickau vom 21. April 
1913 (abgedruckt in den „Mitteilungen der Gewerbe 
kammer Planen‘), ausgesprochen. 





— 





Die gutachtlich einvernommene Handwerkskammer 
von Oberbayern hat sich in gleichem Sinne geäussert. 


Eine von der Geschäftsstelle des Deutschen Hand- 
werks und Gewerbekammertages unterm 7. Januar 1913 
an den Staatssekretär des Reichsamts des Innern ge- 
richtete Eingabe (abgedruckt im „Deutschen Handwerks- 
blatt“, Jahrgang ıg13, III. Heft, S. 45) gelangt zu der 
Auffassung, dass aus dem jetzigen Wortlaut der Ge- 
werbeordnung die Unterstellung juristischer Personen 
unter den Titel VI der G. O. sehr wohl gefolgert werden 
kann, und vertritt die Mitgliedschaft, nicht nur die 
Beitragspflicht der juristischen Person zur Zwangs- 
innung. 

Aus diesen Gründen fand die Kgl. Regierung keinen 
Anlass, von ihrer bisherigen Rechtsauffassung abzugehen 
und den Beschluss des Stadtmagistrats München vom 
4. Juli 1913 abzuändern. 


Als sachfällig waren der Beschwerdeführerin die 
Kosten des Verfahrens zu überbärden. 


Der Ausspruch im Gebührenpunkt beruht auf 
Art. 234, Ziff. 9 des Gebührengesetzes. 

Von den mitfolgenden Abdrücken ist einer dem 
Vertreter der Firma Samson & Co., Rechtsanwalt 
Justizrat Dr. Dispeker, und einer der Zwangsinnung 
für das Photographengewerbe in den Stadtbezirken 
München und Pasing gegen Nachweis zu den Magistrats- 


akten zuzustellen. gez.: Halden. 


art 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Gentral- Verband 
Deutseher Photographen-Vereine und 
Innungen (J.P.). 
Darlehns- und Unterstützungskasse. 

Von Herrn Professor Leonhardt Berlin, Inhaber 
der Firma E. Bieber- Hamburg, wurde uns der Betrag 
von 150 Mk. für die obige Kasse gezahlt. 

Weiter erhielt die Kasse von dem Photographischen 
Verein zu Berlin anlässlich der sojährigen Jubelfeier 
400 Mk., und von dem Vorsitzenden des C V., Herrn 
R. A. Schlegel- Dresden, 75 Mk. überwiesen. 

Allen G:schenkgebern sei an dieser Stelle von 
Herzen gedankt. 

Paul Grundner, 

Vorsitzender. 


Adolf Sander, 
Schatzmeister. 


Pfälziseher Photographen-Bund. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Die verehrlichen Mitglieder werden höflichst ge- 
beten, den im voraus halbjährlich zahlbaren Beitrag 
(8 6a des Bundesstatuts) mit 4 Mk. gefälligst an unsern 
Kassierer, Herrn A. Klaiber in Ludwigshafen a. Rh, 
einsenden zu wollen. Beiträge, die am ı5. Februar 
noch nicht entrichtet sind, werden durch Nachnahme- 
karte, unter Zuschlag der Spesen, eingezogen. 

Der Vorstand. 


NB. Es empfiehlt sich, die Beiträge für den Bund 
und für die Zwangsinnung gemeinsam einsenden zu 
wollen. 


pe» 


Pfälziseher Photographen - Bund, 
Zwangsinnung für die Pfalz. 


Mitglied des Central- Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J. P.). 


Die verehrlichen Mitglieder werden gebeten, den 
am ı. Januar d. J. bereits fällig gewesenen Beitrag für 
das erste Halbjahr ı914 mit 6 Mk., weiter für jeden 
Gehilfen 1 Mk. und für jeden Lehrling 50 Pf. an den 
Kassierer der Innung, Herrn A. Klalber in Ludwigs- 
hafen a. Rh., einsenden zu wollen ($ ı5 des Statuts). 

Beiträge, die am ı5. Februar noch nicht entrichtet 
sind, werden unter Zuziehung der Spesen durch Nach- 
nahmekarte eingezogen. 

Der Vorstand. 


I. A.: K. Schmidt, Obermeister. 
- 


 Photographen-Zwangsinnung zu Strass- 


burg (Bezirk Unter-Eisass). 

Die Mitglieder werden höflichst ersucht, den 
fälligen Beitrag für das erste Halbjahr 1914, mit 8Mk, 
sowie Gehilfen- und Lehrlingszuschüsse, je ı Mk., resp. 
50 Pf., an den unterzeichneten Kassierer portofrei, bis 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. zi 


a 








längstens ı5. Februar, einzusenden. (Siehe $ ı5 der 
Statuten.) | 

Die bis dahin nicht eingegangenen Gelder werden 
per Nachnahme, zuzüglich Spesen, erhoben. 

Ausserdem sind die Mitglieder, welche noch 
mit Beiträgen im Rückstand sind, dringend gebeten, 
diese ebenfalls bis ı5. Februar einzusenden, andernfalls 
die Aufsichtsbehörde zwangsweise eintreibt. 


Der Vorstand. 
I.A.: Jul Sievers, Kassierer, 
Strassburg 1. Eis, Margaretengasse 12. 


art 


Verband Mecklenburg- Pommerseher 
Photographen. 
Einladung zu der am 16. Februar in Güstrow, 
Hotel „Erbgrossberzog‘“ (kleiner Saal), atatt- 
findenden Versammlung. Beginn pünktlich ır Uhr. 


Tagesordnung: 


ı. Ansprache. 
a. Verlesung des Protokolis des letzten Verbandstages 


in Rostock. 

3. Demonstrierender Vortrag über Oeldruck und 

Bromöldruck, von Kollegen Lorenz- Güstrow 
‚(etwa 3 Stunden). 

4. Vortrag über das neue Krankenkassengesetz, 
speziell über Selbstversicherung, von Herrn Luft- 
Güstrow. 

5. Verschiedenes. 

Nachmittags 5!/, Uhr: Gemeinsames Essen (Gedeck 

1,75 Mk., Bier). 

Wir dürfen wohl erwarten, dass die Kollegen zu 
dieser fachmännischen Winterversammlung vollzählig 
erscheinen; es ist durchaus notwendig, dass jeder den 
Oeldruck kennen lernt. 

Auch der Vortrag über das neue Krankenkassen- 
gesetz, speziell Selbstversicherung des Geschäftsinhabers, 
wie solche seitens der Mecklenburgischen Handwerks- 
kammer im Anschluss an die Hamburger Krankenkasse 
vorgeschlagen ist, von grösster Bedeutung. 


Der Vorstand. 
east 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 

Sitzung am 4. Februar, abends 8 Uhr, 
im Grand Hotel Mussmann, 

Hannover, Ernst August- Platz. 


Tagesordnung: 
ı. a) Festsetzung der Gebühren für Einschreibung 
der Lehrverträge. 
b) Festsetzung der Gebflhren für die Gehilfen- 
prüfung. 
c) Beschluss über die Höhe der Bezahlung der 
Ueberstunden. 
2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der 
letzten Sitzung. 
3. Nachbewilligung von Portikosten usw. 


4 Central-Verbands- Angelegenheiten. 

5. Wahl einer Kommission zur Ermittelung der orts- 
üblichen Preise. 

6. Vorführung der elektrischen Aufnahme- und 
Kopierlampe „Jandus'' des Rheinischen Bogen- 
lampen- und Blektrizitätswerkes Rheydt. 

7. Verschiedenes. 

Wir machen besonders auf & 22 der Satzungen 
aufmerksam und ersuchen um pfinktliches Erscheinen. 
Der Vorstand: 

Rich. Freundt, H. Bourquin, 


Obermeister. Schriftführer. 
m 2 Z" 0 gu 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in Liegnitz. 
Erste Innungsversammlung 
am Mittwoch, den ıı. Februar, nachmittags 5 Uhr, 
im Hotel „Prinz Heinrich‘ in Liegnitz. 


Tagesordnung: 
ı. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. 
2. Genehmigung des Haushaltungsplanes für 1914. 
3. Kassenbericht. | 
4. Vorstandswahl. (Neuwahl der durch das Los aus- 
scheidenden zwei Mitglieder.) 
5. Verschiedenes. 


Haushaltungsplan und Kassenbericht liegen vom 
a. Februar ab bei unserm Obermeister, Herrn Bogacki, 
zur Einsicht aus. 
Wir machen auf $ 22 des Statuts aufmerksam. 
Emil Bogacki, Obermeister. 


—B 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe im Reg.-Bex. Magdeburg. 
Am Montag, den 23. Februar, nachmittags 

2 Uhr, findet in Magdeburg, in der „Kaiserhalle‘“', 
Kaiserstrasse 100, unsere IV. ordentliche Innungs- 
versammlung statt. 


Tagesordnung: 
ı. Geschäftsbericht des Vorstandes. 
2. Kassenbericht. 
a) Wahl der Revisoren. 
b) Aufstellung des Haushaltplanes für 1914. 
. Vorstandswahl. 
. Ersatzwahl für den Prüfungsausschuss. 
Reisekostenentschädigung an weit entfernt woh- 
nende Mitglieder. 
. Fachunterricht der Lehrlinge. 
. Vortrag des Herrn Sekretär W. Kersten über 
Beitritt zum Innungsausschuss. 
Anmeldung von Geschäftsveränderungen sowie 
Mitteilung des Personalwechsels. 
9. Verschiedenes. 

Anträge sind vorher schriftlich an den Vor- 
sitzenden Herrn Haertwig, Magdeburg, Goethe- 
strasse 15, einzureichen. 

ıo. Im Nebensaal: Ausstellung von Erzeugnissen 
auf Risse-Papieren. Der Vorstand. 


21a wu» w 


92 PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


Geschäftsbericht über die bisherige Tätigkeit 
des Vorstandes. 


Nach vorheriger Umfrage, bei welcher sich der 
weitaus grösste Teil der ansässigen Photographen für 
die Gründung einer Zwangsinnung erklärt hatte, ordnete 
der Heır Regierungspräsident die Egrichtung einer 
solchen für den Umfang des ganzen Regierungsbezirks 
an, und zwar vom 15. Juli ı912 ab. 


Die konstituierende Versammlung fand am 
9. September 1912 bei Anwesenheit von 60 Mitgliedern 
in Magdeburg statt. Die Wahl des Innungsvorstandes 
geschah unter der Leitung des Herrn Stadtrat Laue- 
Magdeburg. Ausserdem wurden in allen grösseren 
Orten des Bezirks Vertrauensmänner gewählt. 


Am 28. Oktober ıgı12 fand eine ausserordent- 
liche Innungsversammlung statt, welche sich 
hauptsächlich mit der Erläuterung des Statuts befasste. 
Die Beschlüsse sind gedruckt und an alle Mitglieder 
durch die Post versandt worden, Der Beschluss des 
Verbotes jeder Preisveröffentlichung wurde mehrfach 
angefochten und seitens der Behörden für unzulässig 
erklärt. 


Der Beitritt zum Central-Verband Deut- 
scher Photographen-Vereine und -Innungen 
wurde einstimmig beschlossen, ebenso der 
Bezug der „Photogr. Chronik“ für alle Mit- 
glieder. 


Die Ausschüsse für das Gehilfen- und Lehrlings- 
wesen wurden gebildet. 

Die nächste ordentliche Innungsversamm- 
lung fand am ı7. Februar ıgı3 statt, anwesend 
waren 62 Mitglieder. Der vorgelegte vorläufige Haus- 
haltsplan vom 15. Juli 1912 bis 31. Dezember 1913 
wurde in Höhe von 3200 Mk. genehmigt. 

Da trotz wiederholter Erinnerungen und Mahnungen 
auch dieser Versammlung eine ganze Anzahl Mitglieder 
unentschuldigt ferngeblieben sind, wurde die Erhöhung 
der Strafgelder beschlossen. Die Strafe für unent- 
schuldigtes Fehlen wird für die Magdeburger 
Mitglieder auf 4 Mk., für auswärtige auf 2Mk. 
lestgesetzt. 

Die dritte ordentliche Versammlung fand am 
8. September ı913 unter Teilnahme von 64 Mit- 
gliedern statt. Für den aus dem Bezirk verzogenen 
Kollegen Stadelmann-Wernigerode fand eine Ersatz- 
wahl zum Vorstande statt. Gewählt wurde durch 
Stimmzettel E. Köhler- Halberstadt. Nach vorher- 
gegangenen Versammlungen der Mitglieder in Magde- 
burg, Halberstadt und Stendal wurden ortsübliche 
Mindestpreise festgesetzt. Während in Magdeburg und 
neuerdings auch in Schönebeck die Sonntagsruhe auf 
3 Uhr nachmittags festgesetzt worden ist, schliessen 
die photographischen Geschäfte in Halberstadt bereits 
um ı Uhr mittags. Ein einheitlicher Geschäftsschluss 
an Sonn- und Feiertagen erscheint wfnschenswert, 
lässt sich aber für den ganzen Bezirk der Innung nicht 
festlegen, weil die Verhältnisse in den einzelnen Orten 
zu verschieden sind. Es muss den Mitgliedern über- 
lassen bleiben, sich zn einigen und die Einschränkung 


der Sonntagsarbeit bei den zuständigen Behörden zu 
beantragen. 

Ausser diesen Vollversammlungen fanden 
sechs Sitzungen des Vorstandes in Magdeburg 
und eine in Stendal statt. Die Haupttätigkeit des 
Vorstandes war die Ausfährung der Beschlüsse und die 
Bekämpfung der unlauteren Elemente in unserem Be- 
rufe. Das machte einen regen persönlichen und achrift- 
lichen Verkehr mit den Behörden nötig, Nachdem 
das allgemeine Verbot der Preisveröffentlichung als 
zu weitgehend für unzulässig erklärt wurde, fand die 
Festsetzung ortsüblicher Mindestpreise die 
Zustimmung der vorgesetzten Behörden. Durch 
diesen Beschluss hat sich die Firma Samson & Comp. 
veranlasst gesehen, eine G. m. b. H. zu gründen. Der 
wohlbegründete Einspruch des Vorstandes, dass diese 
Firma trotzdem innungspflichtig sei, wurde leider vom 
Magistrat Magdeburg nicht anerkannt. Es ist das um 
so bedauerlicher, als jetzt eine Anzahl anderer Behö den 
die Zugehörigkeit der G. m. b. H. zur Zwangsinnung 
verfügt hat. Mit allen Kräften wird darauf hinzu- 
wirken sein, dass diese Frage einheitlich geregelt wird. 
Der ganzen Innungssache ist durch den Standpunkt 
des Magistrats ein schwerer Schlag versetzt worden. 
Die Firma Samson beruft sich auf den bekaraten 
Erlass des preussischen Ministeriums für Handel und 
Gewerbe. Solange dieser nicht abgeändert wird, ist 
jedes weitere Vorgehen aussichtslos. Nach den neuesten 
Entscheidungen der Ministerien anderer Bundesstaaten 
ist aber bestimmt zu hoffen, dass auch für Preussen 
eine Aenderung der bisherigen Auffassung stattfindet. 
Erst dann wird es den Innungen möglich sein, erfolg- 
reich gegen die Schwindel- und Schleuderfirmen vor- 
zugehen. Die Einsicht der Akten steht jedem Mit- 
gliede frei, auch ist der Vorstand zu jeder Auskunft 
bereite. Auch gegen andere Firmen musste vor- 
gegangen werden. In einigen Fällen wurde der 
Standpunkt des Vorstandes seitens der Aufsichtbehörden 
anerkannt, in anderen Fällen steht die Entscheidung 
noch aus. Um eine Schädigung derjenigen Mitglieder, 
welche viel Militärkundschaft haben, durch den frühen 
Schluss an Sonntagen zu verhindern, ist eine Eingabe 
an das Königl. Generalkommando gemacht worden. 
Der Vorstand wurde in der Antwort ersucht, sich direkt 
an die Kommandos der einzelnen Truppenteile zu 
wenden. Das ist sofort geschehen. Von einem Regi- 
ment ist Berücksichtigung zugesagt, die Antworten der 
anderen stehen noch aus. 

Bei den stattgehabten Meister- und Ge- 
hilfenprüfungen hat sich herausgestellt, dass eine 
bessere theoretische Ausbildung unbedingt notwendig 
ist. Der Vorstand ist deshalb an die Handwerks- 
kammer und die Direktion der Fortbildungsschulen 
herangetreten, um die Angliederung eines Fachkursus 
für die Photographenlehrlinge zu ermöglichen. Vor- 
achläge werden der Innungsversammlung unterbreitet 
werden. Wir hoffen zuversichtlich, dass an 
der Februar-Versammlung alle Mitglieder teil- 
nehmen werden. Nur durch das Zusammenwirken 
aller Kräfte wird es möglich sein, die Schäden in 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. e 








unserem Berufe aufzudecken und eıfolgreich zu be- 
kämpfen! 

Beim Schreiben des vorstehenden Berichts geht 
uns die erschütternde Nachricht zu, dass der II. Vor- 
sitzende unserer Innung und Vereinigung, 
Heır Willy Müller-Magdeburg, seiner erst vor 
einigen Wochen heimgegangenen Gattin nach kurzem 
Krenkenlager in die Ewigkeit gefolgt ist. Durch den 
Tod dieses Mannes, der sein reiches Können stets 
bereitwillig dem Dienste der Allgemeinheit gewidmet 
hat, entsteht im Innungsvorstande eine Lücke, die wir 
auf das schmerzlichste empfinden. Seine treue Freund- 
schaft und seine treue Mitarbeit wird allzeit unver- 

bleiben. 
as Er ruhe in Frieden! 
G. Haertwig, 
Vorsitzender. 
—EIIt— 


C Kruse, 
Schriftführer. 


Photographen- Zwangsinnung im Bezirk 
der Stadt- und Landkreise Duisburg, 
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Ober- 
hausen und Mülheim a. Ruhr. 

Sitz: Duisburg. 

Binladung zu der am Dienstag, den ıo. Februar, 
nschmittags 6 Uhr, in Duisburg, in der „Börse“, 
Düsseldorfer Strasse, stattfindenden Versammlung. 


Tagesordnung: 

ı. Verlesung des Protokolls der Grüändungsversamm- 
lung. 

2. Genehmigung des Haushaltplanes für 1914. 

3. Vortrag über die Zwecke und Ziele des Central- 
Verbandes. 

4. Anschluss an den Central-Verband. 

5. Eingegangene Anträge. 

6 Verschiedenes. 

Unter Bezugnahme auf $ 22 der Statuten wird so 
freundlich als dringend um vollständiges Erscheinen 
enucht Die verehrlichen Mitglieder werden ersucht, 
den Mlligen Beitrag für das erste Halbjahr ı914 an 
den Kassierer der Innung, Herrn R. Gerling, Duls- 
burg, Münzstrasse, poıto- und bestellgeldfrei bis zum 
15. Februar einzusenden ($ ı5 der Statuten). Beträge, 
die am ı5. Februar noch nicht entrichtet sind, werden 
uster Zuziehung der Spesen durch Nachnahmekarten 


eingezogen. Der Vorstand. 
L.A.: Fr. Koblmeyer, Schriftführer. 
u 
Auszeiehnungen. 


Der Grossherzog hat dem Photographen Franz 
Hübner in Konstanz das Prädikat Hofphotograph ver- 
Behen. 

Dem Photographen Karl Klein in Nürnberg, der 
bisher Hoflieferant des Prinzen und Prinzessin Ludwig 
war, ist jetzt der Titel Holphotograph der Königin 
Marie Therese von Bayern verliehen worden. 


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Kleine Mitteilungen. 

— Stiftung. ‚Städtische Fachschule für Photo- 
grephen iu Berlin.“ Der E. Bieber- Stiftung Ist seitens 
der Herren Professor Leonhard Berlin und Emil 
Berlin, Hofphotograph in Hamburg, jetzt wieder ein 
Betrag von 500 Mk. überwiesen worden. Aus den 
Zinsen der gesamten Stiftungen werden bedärftigen, 
besonders flelesigen Fachschülern Prämien in bar oder 
in Gebrauchsgegenständen bestehend gewährt. Die Be- 
zeichnung der Stiftung ist abgelindert in: E. Bieber- 
Stiftung, Professor Leonhard Berlin und Hofphoto- 
graph Emil Berlin- Hamburg. P. G. 

— Plauen i.V. Die Photographen Wilhelm 
Gerhauser-Adorf, Otto Lisker- Schönheide, Josef 
Meuzl- Plauen und Otto Rietmann- Plauen bestanden 
ihre Meisterprüfung. 

— Herr Eduard Junk hat am ı5. Januar vor 
der Handwerkskammer in Saarbrücken die Meister- 
prüfung für das Photographengewerbe mit gutem Eıfolg 
bestanden und darüber eine Urkunde der Handwerks- 
kammer erhalten. Herr Junk ist in der Firma Jos. 
Junk, Photogr. Atelier, Bernkastel- Cues a. Mose], tätig. 

— Schwerin i. Mecklbg. Die Photographen Karl 
Ehlers aus Grevesmüblen und Erich Fischer aus 
Dömitz haben vor der Meisterprüfungskommission für 
das Photographengewerbe die Meisterprüfung bestanden. 

— Die 26. Internationale Jahresausstellung 
für Photographie wird vom aı. März bis ı3. April 
ı914 in der Säd- Londoner Kunstgalerie stattlinden. 
Die Galerie, die in freundlicher Weise vom Camber- 
well Borough Council dem Komitee zur Verfügung 
gestellt worden ist, ist die für eine Photographieaus- 
stellung geeignetste Galerie in London; sie ist vorzäg- 
lich beleuchtet und leicht erreichbar. Im letzten Jahre 
besuchten über 15000 Leute die Ausstellung. Der 
Zweck der Ausstellung ist, zu zeigen, dass die Photo- 
graphie eine Kunst ist, die imstande ist, persönliche 
Getüble und Ideen auszudrücken, und ein Mittel, 
Ideen unter den Photographen aller Schulen und aller 
Nationen auszutauschen. Um eine möglichst reich 
ausgestattete Ausstellung zu erzielen, wird das Komitee 
die Kosten der Rücksendung tragen für alle Samm- 
lungen von 25 oder mehr Bildern, die zum offenen 
Wettbewerb eingesandt werden. Die Bilder sollen auf- 
gezogen, aber nicht eingerahmt eingeschickt werden. 
Sie werden günstig placiert und sofort nach Schluss 
der Ausstellung zurückgesandt werden. Es gibt 
drei Klassen: ı. Bilderphotographien, einschliesslich 
Farbendrucke; 2. wissenschaftliche und Naturstudien; 
3. Laternenbilder. Zwei silberne und sechs bronzene 
Medaillen werden gewährt, aber der Schiedsrichter hat 
das Recht noch weitsre Preise auszuwerfen. Alle Aus- 
steller von anerkennungswerten Ausstellungsgegen- 
ständen werden ein Zertifikat erhalten. Anmeldungs- 
formulare, die bis zum 14. Februar ausgelüllt ein- 
gesandt werden müssen, und weitere Auskünfte erhält 
man von dem Sekretär J. Henry Perkins, 103, Bushey 
Hill Road, Camberwell, London, S. E. 


zz 


74 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Patente. 
Kl. 57. Gruppe 5. Nr. 261904 vom 23. Juni I9I1. 
Ren& Gustave Arthur Dutert in Paris. 
Vorrichtung zur zwangläufigen Einrichtung der 
Objekt- und Bildweiten eines Objektivs, insbesondere 
von photographischen Kameras für Vergıösserungs- 
und Verkleinerungszwecke, gekennzeichnet durch ein 





Gelenksystem mit drei Lenkern, von denen der eine 
mit dem Punkt verbunden ist, dem die beiden anderen 
anzuordnen sind, und an den die beiden anderen, mit 
den einander zuzuordnenden Punkten verbundenen 
Lenker so eingreifen, dass die letzteren Punkte bezüg- 
lich des dritten Punktes inverse Kurven beschreiben. 


6.4 


Fragekasten. 


a) Teshnisehe Fragen. 

Frage 23. Herr W. H. in R. In Berlin steht 
eine Militärtruppe, die sich hauptsächlich mit Geläude- 
anfnahmen mittels Raketenapparaten befasst. Wie 
nennt sich dieselbe’ Können Sie mir darüber aus- 
führlichen Bericht erstatten? 

Antwort su Frage 23. Versuche mit Raketen- 
apparaten zwecks Geländeaufnahmen sind seinerzeit, 
vor etwa 8 Jahren, bei dem Berliner Luftschiffer- 
bataillon angestellt worden, soviel uns aber bekannt, 
haben diese Versuche nicht zur Einführung dieses 
Apparates bei der Militärbehörde geführt. Der Apparat 
war von Herrn Maul in Dresden konstruiert worden. 


Frage 24. Herr H. W. in E. Ich hatte einen 
grösseren Posten Agfa-Blitzlichtpulver, fertig gemischt, 
in paraffinierter Büchse aufgehoben, welche sich noch 
in einem Holzkasten befand, der in ständig geheiztem 
Zimmer auf einem Brett steht. Das Pulver ist jedoch 
sehr schnell fest geworden, hat sich zusammengeballt, 
so dass man es grösstenteils erst wieder zerkleinern 
muss, und ist weder durch Zündung noch selbst durch 
direkte Berührung mittels brennenden Streichholzes 
(natärlich nur bei ganz geringem Quantum) zum Ver- 
brennen zu bringen, trotzdem Pulver von anderer 
Firma, welches in gleicher Weise in demselben Kasten 
aufbewahrt wurde und bedeutend älter ist, tadellos 
verbrannte. Meiner Ansicht nach liegt eine Zersetzung 
des Pulvers vor, da es doch wohl kaum so stark 
hygroskopisch sein kann, dass es sogar im Tag und 
Nacht geheizten Zimmer Feuchtigkeit anzieht. Lässt 
sich das Pulver überhaupt noch wieder zur Verwen- 
dung herrichten? 


Antwort su Frage 24. Das betreffende Blitzpulver 
hat sich trotz seiner Verpackung infolge von Feuchtig- 
keit zersetzt. Ihre Anschauung, dass eine solche Zer- 
setzung in einem geheizten Zimmer unmöglich ist, ist 


insofern irrig, als auch die Luft eines geheizten Zimmers 
Feuchtigkeit enthält, die, wenn sie zu hygroskopischen 
Körpern Zutritt gewinnt, von diesen aufgesogen wird, 
selbst wenn sie ziemlich fest verpackt sind. Eine Ver- 
packung auch in Oelpapier wird niemals das allmäh- 
liche Feuchtwerden einer hygroskopischen Substanz 
ausschliessen, da die Feuchtigkeit durch die Falten 
zwischen den einzelnen Papierlagen hindurchdringt. 
Ist aber erst einmal ein Blitzpulver feucht geworden, 
so beginnt die freiwillige Oxydation des Magnesium- 
pulvers und führt bald zu einer vollkommenen Zer- 
setzung. Das Pulver ist damit dauernd unbrauchbar 
geworden und kann nicht wieder hergestellt werden. 

Frage 25. Herr W.B. in R. Ein neu zu er- 
bauendes Atelier, nach NO. gehend, in gleicher Höhe 
mit den umgrenzenden Baulichkeiten (im V. Stock) 
dürfte durch letztere störende seitliche Reflexe er- 
leiden. Der Grundriss des Gebäudes ist etwa der 
der Skizze. Ich beabsichtige nun die Seitenwand mit 
geripptem Glase zu verglasen, das Oberlicht soll 
klares Glas erhalten. Ich bitte um Rat, ob ich hier- 
mit recht tue, oder ob Mattglas an der Seitenwand 
vorzuziehen wäre. Ich bin kein Anhänger der Matt- 
glasverglasung; eine Reinigung des gerippten Glases 
dürfte möglich sein, da ein Balkon längst der Seiten- 
wand sein wird. Ferner beabsichtige ich anf der 
Giebelwand — Südostseite — Sonnensegel anzubringen. 
Wie und wie hoch müssen dieselben angetracht werden ? 
Die Sonne wird im Hochsommer bis gegen ı2 Uhr 
recht störend sein. 

Antwort su Frage 25. Gegen die Verwendung 
von geripptem Glase ist in diesem Fall nichts einzn- 
wenden, dasselbe gibt Ahnlich wie Mattglas, wenn auch 
vielleicht nicht ganz so vollkommen, Schutz gegen 
Reflexlichter.. Es muss aber ein möglichst fein ge- 
ripptes Glas angewendet werden und nicht das be- 
kannte grobe Wellenglas, welches für diesen Zweck 
ganz ungeeignet ist. Die Reinigung des gerippten 
Glases macht unter den vorliegenden Umständen keine 
Schwierigkeiten, doch wird es sich immer empfehlen, 
im Innern einer grösseren Stadt die gerippte Seite des 
Glases nach innen zu setzen, um die Reinigung zu 
erleichtern. 

Frage 36. Beır P.K. inW. Bitte um eine ver- 
gleichende Darlegung zwischen der Wotan-Verico -, der 
Nitrallampe und Osramlampe !/, Watt, bezüglich Farben- 
effekt, Lichtstärke und Stromverbrauch. 

Antwort zu Frage 26. Die Lichtfarbe der ver- 
schiedenen Metallfadenlampen ist fast identisch. Wenn 
sie mit der normalen Spannung gebrannt werden, gibt 
jede der modernen Lampen ein den anderen fast gleich- 
wertiges Licht. Die Expositionszeit hängt daher, gleich- 
gültig, welches Fabrikat gewählt wird, nur von der 
Kerzenstärke der Lampen unter sonst gleichen Um- 
ständen ab. Der Stromverbrauch ist bei den neuen 
Halbwattlampen erheblich viel geringer (etwa 45 Prozent) 
als bei den älteren Metallfadenlampen, die etwa ı Watt 
verbrauchen, wogegen die sogen. Halbwattlampen etwa 
0,55 bis 0,6 Watt augenblicklich zu verbrauchen pflegen. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 12. 


8. Februar. 





1914. 





Gründliehe Erforsehung 
der Quellen von Misserloigen in der photographisehen Teehnik. 


Von Max Frank. 


Die photograpbische Technik ist wahrlich 
nicht einfach, und es gehört ein gerütteltes 
Mass von Kenntnissen, nicht nur praktischen, 
sondern aüch theoretischen dazu, um schon 
in den wichtigeren Teilen stets fehlerfrei zu 
arbeiten. Wer aber weniger tüchtig ist, wer 
in seinem Können grössere Lücken aufweist, 
bei dem wird es nicht an mancherlei Miss- 
erfolgen fehlen; bald hier, bald dert werden 
sich unangenehme Fehler zeigen, die einen 
gleich nach getaner Arbeit, die anderen erst 
nach geraumer Zeit; besonders gilt das letztere 
für das Positivverfahren. 

Selbstredend wird man dann stets wünschen, 
den Febler abstellen zu können, und nur die 
ganz Bequemen lassen den Dingen ihren Lauf; 
ihnen geschieht vollkommen recht, wenn sie zu 
nichts kommen. Andere wenden sich an die 
Schriftleitung ihrer Fachzeitschrift und bitten 
um Rat, selbst in den allereinfachsten Fällen. 
Die Strebsameren aber suchen zunächst selbst 
die Ursachen des Uebels zu erfabren; sie finden 
sie manchmal, bäufiger aber auch nicht oder 
nur scheinbar, indem der Fehler auf einmal 
doch . wieder auftritt, trotzdem sie nach ihrem 
Versuchsergebnis die richtige Abhilfe geschaffen 
zu haben glauben. Dass die Misserfolge oft 
nicht oder nur ungenügend aufgeklärt werden, 
liegt natürlich in erster Linie an mangeihaftem 
Wissen, aber auch nicht selten nur daran, dass 
man die Erforschung der Fehlerquellen in ver- 
kehrter Weise vornimmt; man schlägt nicht 
die richtigen Wege ein und ist nachher manches- 
mal noch weniger klug als vorher. 

Es sollen nun bier nicht die tausenderlei 
Febler und deren Ursachen, die in der photo- 
graphischen Technik zutage treten können, be- 
schrieben, sondern es mögen einige allgemeine 
Richtlinien gegeben werden, die man unbedingt 
embalten muss, wenn man zum Ziele kommen 
will. Falsch angestellte Untersuchungen sind 
Zeitvergeudung und verwirren nur, während 
richtig ausgeführte Nachforschungen häufig ein- 
facher sind, auf alle Fälle aber sicherer zum 
Ziele führen. 

Tritt irgend ein Fehler in Erscheinung, so 


[Nachdruck verboten.) 


hat man sich zunächst die Frage vorzulegen: 
„Welche Umstände und welche Dinge 
kommen in Betracht?“ Hierbei muss man 
bedenken, dass die photographische Technik in 
der Hauptsache auf chemischen Grundlagen be- 
raht, und dass in der Chemie die sonst ganz 
belanglosen Kleinigkeiten ausserordentlich wichtig 
sein können. 

Nehmen wir den Fall an, ein fertiges Negativ 
wiese irgend einen Febler auf, dessen Ursache 
uns unbekannt ist und die wir daher erforschen 
wollen. Da müssen wir nun vom Rohmaterial 
(vom Standpunkte des Photographben aus) bis 
zur völligen Fertigstellung alle Bebandlungen 
und alle hierzu benutzten Materialien und Dinge 
durchgehen. Es sind dies also: 


ı. Plattenmaterial: A) Art; B) Güte (ur- 
sprüngliche); C) Alter; D) Aufbewahrung. 

a. Einlegen der Platten: A) Sicherheit der 
Dunkelkammer; B) Dichtigkeit der Kassetten. 


3. Aufnabme: A) Länge der Belichtung; 
B) Sicherheit der Kamera; C) Sicherbeit des 
Verschlusses; D) Objektiv; E) Art und Verbalten 
der Aufnalimegegenstände. 

4. Entwicklung: A) Sicherheit des Dunkel 
kammerlichtes;, B) Entwicklerlösung: a) Geeignete 
und richtige Zusammensetzung; b) gute Chemi- 
kalien; c) geeignetes Wasser; d) Alter und Auf- 
bewahrung der Vorratslösung; e) richtige Tem- 
peratur; f) Zusätze zum Entwickler. C) Ge- 
eignete und genügend saubere Schalen; D) Länge 
der Entwicklung; E) Entwicklungspraxis. 


5. Etwaiges Zwischenbad oder Abspülen nach 
dem Entwickeln. 

6. Fixieren: A) Zusammensetzung des Fixier- 
bades; Güte der dazu benutzten Chemikalien; 
B) Alter und Ausnutzung des Fixierbades; C) Tem- 
peratur des Bades; D) Länge des Fixierens; 
E) Ausübung des Fixierens. 

7. Etwaiges Härtebad. 

8. Wässerung: A) Wässerungskasten;, B) Tem- 
peratur des Waschwassers; C) Länge des 
Wässerns; D) Wasserwechsel. 

9. Trocknen: A) Trockenraum: a) Tempe- 
ratur; b) sonstige Beschaffenheit; B) Trocken- 


I2 


76 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


gestell; C) Länge des Trocknens; D) Nachsehen 
beim Trocknen. 

In all diesen Punkten, die man teilweise 
noch weiter zu zergliedern vermöchte, können 
Fehler gemacht werden und werden auch ge- 
macht. 

Die zweite Frage ist nun: „Wie äAussert 
sich der Fehler?“ Ist diese genau und klar 
beantwortet, so können wir in der Regel schon 
eine ganze Reihe von Gefahrpunkten aus der 
aufgeführten Liste als nicht in Betracht kommend 
ausschalten, wenn wir einigermassen über die 
photographischen Vorgänge unterrichtet sind. 
Unschärfe kann z. B. weder vom Entwickeln, 
noch vom Fixieren, Wässern und Trocknen 
kommen. In der Regel wird es an der Auf- 
nahme selbst, an den benutzten Gerätschaften 
(Kamera, ‚Objektiv, Verschluss, Kassetten) oder 
an dem Aufnahmegegenstande liegen. Aber 
auch innerhalb dieses begrenzten Rahmens sind 
noch so viel Möglichkeiten gegeben, dass deren 
ausführliche Aufzählung mehrere Seiten füllte. 
In zwei gewissen Fällen kann aber auch die 
Unschärfe an dem Plattenmaterial liegen, und 
zwar entweder dadurch, dass die Schärfe durch 
den Lichthof gelitten hat, wenn wir keine lichthof- 
freie Platten benutzt haben, und wenn sich die 
Unschärfe nur an den hellsten Stellen zeigt; 
oder aber die Unschärfe ist, wenn wir sie in 
Vergleich mit einer Aufnahme, die mit Hilfe 
des nassen Verfahrens gemacht worden ist, 
stellen, auf die Verwendung der Bromsilber- 
trockenplatte an sich zurückzuführen, denn bei 
dieser liegt das Bild in der Schicht und es ent- 
steht durch die Zerstreuung innerhalb derselben 
— wenigstens bei den grobkörnigen, empfind- 
licheren und undurchsichtigen Schichten — eine 
gelinde Unschärfe, während die Jodsilberschicht 
der nassen Platte ein Oberflächenbild, durch 
physikalische Entwicklung zustande gekommen, 
gibt. Also es genügt noch lange nicht die ein- 
fache Feststellung der Unschärfe, sondern man 
muss eine ganze Anzahl Unterfragen stellen.| 

Die Erforschung anderer Feblerquellen muss 
aber wieder fast auf das ganze Gebiet aus- 
gedehnt werden. Ein flaues Bild kann am 
Material, am Einlegen, an der Aufnahme, am 
Entwickeln, am Fixieren (aber das nur sehr 
selten, nämlich an sehr langem Fixieren) und 
schliesslich am Trocknen liegen (bier an zu 
langsamem Trocknen). Dabei sind auch die 
meisten der Unterabteilungen zu berücksichtigen. 

Mit der Beantwortung der dritten Frage: 
„Wann zeigt sich der Misserfolg?“ können 
weitere Punkte fallen gelassen werden. Das 
„Wann“ hat sich nicht nur auf die Zeit an sich zu 
erstrecken, sondern auch, und zwar hauptsäch- 
lich auf die näheren Umstände. Diese Frage 
muss sehr eingehend behandelt werden. Wenn 
wir zwei Fälle vergleichen, wobei hier sich der 


Fehler zeigt, dort nicht, so müssen wir uns 
immer fragen: „Was war in den beiden Fällen 
gleich, und was war nicht gleich?“ Haben wir 
beidesmal die gleiche Plattensorte von gleichem 
Alter und von gleicher Aufbewabrungsart be- 
nutzt, so ist die Güte der Platte nicht schuld. 
Allerdings bleibt noch dann der Punkt übrig, 
ob in beiden Fällen überhaupt die gleiche Platten- 
sorte angebracht war. Dazu müssten wir die 
Art der Aufnahme kritisch betrachten. Eine 
Plattensorte oder Plattenart kann bier als brauch- 
bar genügen, dort, wo höhere Ansprüche in 
bezug auf Farbenwiedergabe, Tonreichtum, All- 
gemeinempfindlichkeit, Freibeit von Lichthof 
usw. gestellt werden, dagegen schlechte Ergeb- 
nisse zeitigen. In ähnlicher Weise muss man 
in allen anderen Fällen eingehende pbhoto- 
graphische „Gewissenserforschung“ abhalten, 
und dies wird einem um so leichter fallen, je 
mehr man stetig zur Bereicherung seiner Kennt- 
nisse getan hat. Es muss noch betont werden, 
dass man ja nicht, wie es leider so oft ge- 
schieht,” die angeblichen Nebensächlichkeiten 
vergessen darf. 

Eine strenge „Gewissenserforschung“ wird 
nun oft schon hinreichend sein, um mit Sicher- 
heit die Fehlerquelle auf einen ganz bestimmten 
Punkt zu beschränken und auch dieses Uebel in 
Zukunft mit Erfolg abstellen zu können. Aber 
dennoch bleibt häufig noch eine mehr oder 
minder grosse Auswahl von Ursachen übrig, 
die den betreffenden Fehler verschuldet haben 
können. Eine Aufklärung ist dann nur durch 
besondere Untersuchungen möglich, die man 
also anstellen muss. Aber diese Versuche 
können nur dann zum Ziele, also zu einem 
einwandfreien Ergebnis führen, wenn sie plan- 
mässig durchgesetzt werden. Wilde Versuche 
führen meist mehr irre, als sie aufklären. 

Bei allen Versuchen, die zur Ermittelung 
eines Fehlers dienen sollen, müssen unbedingt 
alle Begleitumstände gleichbleiben, so 
dass also die Versuche nur in dem Punkte ver- 
schieden sind, dem man die Schuld zuschieben 
zu können glaubt. Will man z.B. erforschen, 
inwieweit ein Misserfolg auf die Zusammen- 
setzung des Entwicklers zurückzuführen ist, so 
müssen alle Umstände vor der Entwicklung 
(Sorte, Alter und Aufbewahrung der Platten, 
Einlegen derselben, Aufnahme), alle Umstände 
während der Entwicklung mit Ausnabme eben 
der Zusammensetzung des Entwicklers (also Art 
der Schale, Temperatur, Dauer der Entwicklung, 
Bewegung der Schale usw.) und schliesslich 
auch die Verhältnisse nach der Entwicklung 
sämtlich gleich sein. Würde man z. B. die 
eine Versuchsplatte in einer Glasschale, die 
andere in einer beschädigten Emailschale ent- 
wickeln, oder die eine bei kühlerer Temperatur 
als die andere, oder die eine mit ständiger 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 27 


Bewegung der Schale, die andere, indem man 
die Schale längere Zeit rubig stehen lässt, oder 
würde man die eine Versuchsplatte nach der 
Entwicklung nur flüchtig, die andere dagegen 
gründlich abspülen, oder würde man bei der 
einen das Fixieren in einem gerade frisch an- 
gesetzten, genügend warmen Fixierbad, bei der 
anderen dagegen in einem alten und zu sehr 
kalten Bade vornehmen, nun so kann das eigent- 
liche „Ausprobieren“ der Entwicklerzusammen- 
setzung gar kein richtiges Ergebnis zeitigen. 
Der „Praktiker“ wird dann Dinge dem Ent- 
wickler zuschreiben, an denen dieser gar nicht 
oder nur teilweise beteiligt ist. Das Beispiel 
könnte man auf viele andere Punkte der photo- 
graphischen Technik ausdehnen. Es ist auch 
in der Regel nicht möglich, nach zwei oder 
noch mehr Richtungen gleichzeitig mit den 
gleichen Versuchen Nachforschungen anzustellen. 
Man kann also, um bei dem Beispiel zu bleiben, 
nieht mit denselben Versuchen die Wirkungs- 
weise der verschiedenen Zusammensetzungen und 
der verschiedenen Temperaturen des Entwicklers, 


oder gar noch dabei den Einfluss einer be- 
schädigten oder mangelhaft gereinigten Schale 
und des ungenügenden Abspülens nach der 
Entwicklung feststellen, sondern stets heisst es: 
Eines nach dem anderen. Es muss aber noch 
darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich 
zuweilen ein Fehler erst zeigt, wenn noch andere 
hinzukommen. 

Man wird vielfach innerhalb seiner Praxis, 
also ohne besondere Versuche, überhaupt keine 
Klarheit schaffen können, weil eben in der 
Praxis häufig allerlei Umstände mitsprechen. 
Man soll nicht aus falsch angebrachter Spar- 
samkeit von planmässig durchgeführten Ver- 
suchen Abstand nehmen, denn wenn diese auch 
zuweilen zuerst einige Unkosten mehr machen 
und einige Zeit in Anspruch nehmen, so macht 
sich das doch vielfach bezahlt, indem man dann 
ein für allemal gründlichen Bescheid weiss und 
Misserfolgen vorbeugen kann. | 

Also nochmals: Planmässige Unter- 
suchungen von Fehlerquellen und kein 
Vorgehen aufs Geratewohl. 


u 


Aus der Praxis des Photographen. 


(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht 


druckfertig zu sein.) 


Undurchlässigmachung von Holz, 
Pappen, Stoffen durch Paraffin. Zur Un- 
durchlässigmachung von Holz, Pappe, Papieren 
oder Stoffen benutzt man vorteilhafterweise das 
Paraffin, welches in geschmolzenem Zustande 
entweder aufgetragen oder in welches die porösen 
Stoffe oder Gegenstände eingetaucht werden, 
und muss natürlich in allen Fällen das Paraffın 
geschmolzen, also möglichst heiss und flüssig 
sein. Vielfach bewährt sich hierbei die Zugabe 
von etwas Paraffinöl; denn dadurch bleiben die 
getränkten Stoffe elastischer und das Einschlagen 
und Durchziehen derselben geht rascher und 
intensiver vor sich. Bei Papieren wird das 
Paraffinöl wegbleiben müssen, wenn dasselbe 
seine Farbe und Undurchsichtigkeit nicht ver- 
lieren soll, ebenso werden die eigentlichen 
Stoffe (Leinen und dergl.) je nach der Zweck- 
bestimmung zu behandeln sein, denn die Prä- 
parierung mit dem Paraffin allein genügt schon, 
um eine Undurchlässigkeit gegen Wasser oder 
wässerige Lösungen zu erzielen. Das Paraffin 
muss auf über ıoo Grad C erhitzt, d.h. also 
ganz flüssig sein, und müssen die Stoffe mög- 


lichst eingetaucht und eine Weile der Einwirkung: 


der Flüssigkeit ausgesetzt werden, damit die 
Luft als feine Bläschen aus den Stoffen ent- 
weichen kann, während zu bestreichende Gegen- 
stände mehrere Male mager bestrichen und sehr 
heissen Wärmequellen ausgesetzt sein müssen, 


(Nachdruck verboten.) 

wobei natürlich Vorsicht walten muss, dass 
eine Entzündung vermieden wird, die sich leicht 
einstellen kann. Den richtigen Hitzegrad des 
geschmolzenen Paraffins erkennt man daran, 
dass ein Tropfen Wasser unter Zischen sofort 
verdampft, wenn man einen solchen auf das 
geschmolzene Paraffin fallen lässt. Als Behälter 
zum Schmelzen eignen sich entsprechend grosse 
Emailletöpfe, Pfannen oder kupferne Kessel usw. 
und kann das Paraffin mehrmals erhitzt werden. 


Das Durchschlagen alter Klebemittel 
bei aufkaschierten Bildern. Das Durch- 
schlagen der Klebemittel durch das Papier macht 
sich manchesmal bei ganz dünnen Mattpapier- 
bildern geltend, und liegt die Schuld in solchen 
Fällen nicht an den Papieren, sondern in den 
zu alten, also wässerig, säuerlich gewordenen 
und mit Schimmelpilzen durchsetzten Klebe- 
mitteln, die in diesem Zustande selbst bei den 
besten Papieren das Durchschlagen verursachen. 

Selbstverständlich werden durch die Säure 
auch die Töne der Bilder ungünstig verändert, 
während die rein weissen oder mattfarbigen 
Papierflächen stumpf, unansehnlich und miss- 
farbig werden, und kann man z. B. bei den 
bildfreien bezw. sonstigen Papieren oder dünnen 
Kartons das Aufquellen, Stumpfwerden, ja sogar 
das Welligwerden und eine leicht merkbare Auf- 
raubung beobachten, so dass also die schöne 


12" 


78 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Färbung, Glätte und das ganze Ansehen ver- 
loren geht. 

Frisch zubereitete oder mit einem guten 
Konservierungsmittel vermischte, absolut säure- 
freie Klebemittel sind also unbedingt nötig, 
wenn man auf eine einwandfreie Klebung 
und dauerhafte Haltbarkeit der Mattpapierbilder 
rechnen will, und ist die Hinzufügung etwas 





» 


feingeschabter mehlartiger reiner Tafelkreide 
bei säuerlich reagierenden Klebemitteln mitunter 
zu empfehlen, denn durch die Kreide wird die 
Säure abgestumpft und unschädlicher gemacht, 
dagegen verliert sich der wässerige Zustand 
nicht, der bei zu starker Zersetzung der Klebe- 
stoffe sich bemerkber macht, und sind diese 
daon völlig untauglich. M. 


um u Lam 


Innungs- und Vereinsnashriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen -Zwangsinnung 
Mülhausen i. Eis,, 
tür den Bezirk Ober-Kisass. 
Einladung. 

Zu der am Montag, den 9 Februar, nach- 
mittags SsUhr, in Mülhausen, Caf€ „Zur Traube‘‘, 
Eintrachtsplatz, stattfindenden ausserordentlichen 
Innungsversammilung beehre ich mich, ergebenst 


einzuladen. 
Tagesordnung: 


ı. Genehmigung des Protokolis der letzten Versamm- 
lung. 

2. Bekanntgabe von Eingängen. 

3. Aufstellung des Haushaltpianes. 

4. Wahl ven zwei ausscheidenden Vorstandemitglie- 
dern. 

5. Kassenbericht und Ernennung von zwei Kassen- 
revisoren. 

6. Auträge, die zwei Tage vor der Versammlung in 
Händen des Vorstandes sein müssen. 

7. Aufstellung einer Mindestpreisliste. 

8. Verschiedenes. 

Wir machen hiermit nochmals auf $ 22 des Statuts 
aufmerksam, und ersuchen die Herren Kollegen um 
vollrühliges Erscheinen. 

Mülhausen, den 31. Januar 1914. 


J. Stegmann, Obermeister. 
be 2 2 


Photographen -Zwangsinnung zu Strass- 
burg (Bezirk Unter-Eisass). 

Die Mitglieder werden höflichst ersucht, den 
fälligen Beitrag für das erste Halbjahr ı914, mit 8 Mk, 
sowie Gehilien- und Lehrlingszuschässe, je ı Mk., zesp. 
50 PL, an dem unterseichneten Kassiener portefnei, bis 
längstens ı5. Rebruar, einzusenden. (Siehe 8 ı5 der 
Statsten.) 

Die bis dekin nicht eingegangenen Gelder werden 
per Machnahme, zuzüglich Bpesen, erhoben. 

Ausserdem sind die Mitglieder, welche uoch 
mit Beiträgen im Rückstand sind, dringend gebeten, 
diese ebenfalls bis 15. Februar einzusenden, anderslalls 
die Aufsichtsbehörde zwangsweise eintreibt. 

Der Vorstand. 
L.A.: Jul Sievers, Keassiever, 
Strassberg 1. Eis, Mergasstengasse ı2. 


Zwangsinnung 
tür den Regierungsbezirk Merseburg. 


Sitz: Halle a.S. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Die verehrliches Mitglieder werden gebeten, den 
fälligem Beitrag für das erste Quartal Igı4 mit 5 Mk, 
sowie für jeden Gehilfen so Pl. und für jeden Lehrling 
25 Pl. bestellgeldfrei an den Kassierer der Innung, 
Hestn Gg. Maurer, Halle a.6., Gr. Brauhbausstr. 30, 
einzusenden ($ ı5 des Statuts). 

Beiträge, die bis zum ı5. Februar nicht bezahlt 
sind, werden, zuzäglich Spesen, durch Nachnahme ein- 
gesogen. Der Vorstand. 

E. Motzkus, Obermeister. 


—z 


Badiseher Photographen-Bund (E.Y.). 
Unsere verehrten Mitglieder werden höflichst er- 
sucht, den fälligen Bundesbeitrag für das erste Halb- 
jabr 1914 mit 8 Mk. 5 Pf. portofrei au unsern Kassierer 
einzusenden. 
Beträge, die bis 15. Februar d. J. nicht eingegaugen 
sind, werden, zuzüglich der Mehrkosten, durch Nach- 
nahme erhoben. Der Vorstand. 


I. A.: Georg Mäller, Schatzmeister, 
Karlsruhe, Brauerstrasse 9, IIL 


— 


Photographen- Zwangsinnung 
für Lothringen. 
Sitz: Metz. 

Unsere Mitglieder werden darauf aufmerksam ge- 
macht, dass Mitte des Monats Februar die Beiträge 
für das zweite Quartal (Januar bis Mäız) zur Bin- 
ziehung gelangen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt viertel- 
jährlich 4 Mk&., für Abonnenten des ‚Atelier des Phote- 
grapben ‘' 5,25 Mk., zuzüglich Porto. 

Die nicht eingelösten Beiträge für des erste () uartel 
(Oktober bis Dezember 1913) werden durch das Bärger- 
meisteramt Metr eingezogen 

Unsere Vertrauensmänner werden gebeten, die in 
ihrem Bezirke ansässigen Personen, welche gegen Ent- 
gelt photographieren, uns baldigst nemheft zu machen 
zwecks Vervollständigung unserer Mitgliedsliste; beweis- 
kaäßige Unterlagen sind unbefingt erforderlich. 


y 


——— 1. nn en. —- 


Es sei schon heute derauf hingewiesen, dass am 
9. März eine Hauptversammlung in Metz stattfindet. 
Bisladungen hiersu ergehen noch besonders. 
Metz, dem 3. Februar 1914. 
Der Vorstand. 
I. A.: Schneider, Kassierer. 


—L art 


Rinladung 
zur Gründungsversammlung eines Photo- 
graphen-Bundes für den Handwerks- 
kammerbezirk Saarbrücken und Trier. 


Sehr geehrter Herr Kollege! 

Zu der am Montag, den 16. Februar, vor- 
mittags 10°, Uhr, in Saarbrficken, im „Neuen 
Münchener Kindi‘ stattfindenden Gründungsver- 
sammlung eines Photographen-Bundes für den Kammer- 
besitk Saarbrücken-Trier (Sitz: Saarbrücken) werden 
Sie hiermit höflichst eingeladen. Von der Wichtigkeit 
dieser Versammlung werden Ste überzeugt sein, und 
bitten wir Sie recht dringend, wenn es Ihnen nur 
einigermassen möglich ist, zu kommen. Auch bitten 
wir Sie, in Ihrem Kollegenkreise für diese Veramm- 
lung eitrig Propaganda zu machen, da es möglich ist, 
dess mangels Aäresse der eine oder andere Kollege keine 
Eisiadung erbalten het. 


Tagesordnung: 

ı. Begrüssung durch den Kollegen Hofphotograph 
Bichacker-Saarbrficken. 

a. Die Organisation des Handwerks und ihre Wichtig- 
keit. Referent: Herr Dr. Schulz, Syndikus der 
Handwerkskammer Saarbrücken. 

3. Die Organisation im Photographengewerbe. Re- 
ferent: Kollege Jungmann-Strassburg, Ver- 
treter des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innnngen (J.P.). 

4. Gründung des Bundes. 

5. Vorstandswahl. 

6. Verschiedenes. 


Um ı'/, Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen. — 
Der Nachmittag ist der Geselligkeit gewidmet, und 
werden die Saarbrücker Kollegen für das Nötige sorgen. 
— Abends: Gemütliches Zusammensein im ‚Neuen 
Münchener Kindl‘. 


Während der Tagung: Ausstellung von Neuheiten. 
Kollektivausstellung in phbotographischen Papieren der 
Firmen van Bosch, Gevaert, Trapp & Münch, 
Risse usw. Im Auftrage: 

E. Eiehacker, Hofphotograph, Saarbrücken. 


up 


Ateliernashriehten. 
Aschaffenburg. Das Photographieche Atelier 
Lermann, Holphotograph Wacker Nachf. hierselibet, 
giog durch Kauf an Herrn Photograph Klüpfel in 
Wäreburg über. Die Uebernsahme erfolgt am ı. April. 
Hirschberg i.Gchles. F. Pietschmann eröffnet 
am ı. April Beihrihofstrasse r6 ein elektrisches Kunst- 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 75 


liehtateler ir bHdmässige Photographie, 
Wiihelmstrasse 57. 

Innsbruck. Anton Straka etablierte sich 
Wiitenberg 5 als Photograph. 


ie 


Gesehäftliehes. 

Ica (Internationaler Kameratrust), Akt-Ges. 
in Dresden. In einstimmiger Erledigung der Tegm- 
ordnung setzte die Generalversammlung die Dividende 
wieder auf 5 Prozent fest und wählte Prof. Dr. Streubel- 
Jena (Geschäftsleiter der Zeiss Werke) und Dr.-Ing. 
W. Bauersfeld-Jena neu in den Aufsichtsrat. Die 
Verwaltung bezeichnete den Geschäftsgang und den Ein- 
gang von Aufträgen als recht befriedigend. 


Bei der Firma: Vereinigte photographische 
Industrie Langer &Co., F.Hrdliczka, G.m.b. H. 
In Wien, wurde folgendes handelsgerichtlich eingetragen: 
Der Geschäftsführer Rudolf Perlmaun ist infolge 
Ablebens gelöscht. Vertretungsbefugt sind nicht nur 
je zwei Geschäftsführer kollektiv, sondern auch ein 
Geschäftsführer kollektiv mit einem Prokuristen. 


Neu eingetragen wurde die Firma J. F.Langhans, 
Phötographisches Ateller in Marienbad (Böhmen). In- 
haber ist Herr Basilius Wagner, Photograph in 
Marienbad. 


vorläufig 


Personalien. 

Der Geschäftsführer und Prokurist Herr Emil 
Batzen konnte mit dem ı. Februar auf eine 25 jährige, 
ununterbrochene Tätigkeit bei der Firma Dr. Höhn 
& Co. in Düweldorf zurfckblicken. In Anerkennung 
seiner treuen Dienste wurden dem Jubllar seitens des 
Chefs sowie vom Personal Ehrungen und Geschenke 


zuteil, 
— 6 


Aus der Industrie. 

Die Pirma Carl Ernst & Co., Akt.-Ges., Berlin 8O., 
Rungestrasse 19, hat soeben, wie alljthrlich, Muster- 
kollektionen von neuen Platinkarten und Photo- 
mappen herausgebracht. Die Platinkarten sind meist 
aus dfnnem Material, Büttenkarton usw. hergestellt 
und durch einfach gehaltene Verzierungen, aufgedruckte 
Tonflächen, fein geprägte Ränder und Chagrins aus- 
gestattet. Die Farben der Karten sind vornehmlich 
in Braun und Grau gehalten und den modernen Bild- 
tönen angep«sst, so dass eine harmonische Bildwirkung 
erzielt wird. Bei den Photomappen sind ebenfalls 
die Ton- und Fiächenwirkungen In erster Reihe berfick- 
sichtigt worden, während starke Verzierungen zum 
Gläck ganz vermieden sind. Ein Teil derselben ist 
zum Festhalten unaufgezogener Bilder bestimmt, weiche 
jederzeit aus der Mappe herausgenommen werden 
können. Die Kollektion enthält auch Mappen aus 
echtem Jspanpapier und anderen neuen Umschlag- 
papteren und ist besonders umfangreich, da die Photo- 
mappen in modernen Ateliers, sowohl im Inland wie 


80 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


auch im Ausland immer mehr in Aufnahme kommen. 
— Eine Beschreibung der einzelnen Muster würde 
bei der grossen Reichhaltigkeit zu weit führen, die- 
selben werden jedoch auf Wunsch per Post franko 
zugesandt. 

Nach unserer persönlichen Ansicht ist die Kollektion 
in diesem Jahre nicht nur besonders reichhaltig und 
vielgestaltig in den Dessins, es tritt auch deutlich das 
Bestreben hervor, durch Verwendung vornehmasten 
Materials, unter Ausschaltung überflüssigen Beiwerkes, 
eine wirksame Unterlage für die Erzeugnisse neuzeit- 
licher, künstlerischer Lichtbilder zu schaffen. 


men 2 _ Da m 
Kleine Mitteilungen. 


— Der Arbeitsmarkt im Dezember. Das 
„Reichsarbeitsblatt‘“ berichtet: Die optische Industrie 
war gut und besser als im Vorjahre beschäftigt, was 
auch in der erheblichen Steigerung der Beschäftigten- 
ziter zum Ausdruck gelangt. 


— Hof a$S. Vor der Präfungskommission der 
Handwerkskammer zu Bayreuth hat Herr Photograph 
Wilh. Müller, hier, die Meisterprüfung bestanden. 


— Loitz Li Pomm. Das Atelier des Photographen 
Wohlgemuth an der Schulpromenade wurde durch 
Feuer zerstört. 


— Die Neumähle bei Zeitz auf der Leip- 
ziger Buchgewerbeausstellung. Die Besucher der 
Buchgewerbeausstellung werden neben den Maschinen 
der modernen Papierfabrikation auch eine alte Mähle 
aus der mittelalterlich- zünftigen Periode der Hand- 
papiermacherei antreffen und sich zurückversetzt fühlen 
in eine Zeit, von der uns heute sonst eigentlich nur 
noch die Ueberlieferung berichtet. Die historische 
Büättenpapierfabrik Haynsburg, vom Verein deutscher 
Papierfabrikanten aufgekäuft, wird in Leipzig ausgestellt 
und voraussichtlich im Betriebe gezeigt werden. 

Der letzte Besitzer der Anlage, Herr Seydel, ist 
noch im Besitze der Grändungsurkunde der Mühle 
vom 1. Oktober 1700. Danach hat die Herzogin Maria 
Amalia, Gemahlin des Herzogs Moritz Wilhelm, eine 
Tochter des grossen Kurfürsten, die Erlaubnis erhalten, 
unterhalb Sautzschen am Eisterstrome eine Papier-, 
Mahl-, Schneide- und Oelmähle zu bauen, auch Grund 
und Boden dazu diesseits und jenseits der Elster. Das 
Anwesen sollte ein für alle Zeiten freies Allodium sein, 
und heute noch ist Herr Seydel ein freier Besitzer. 
Neben der oberen und niederen Gerichtsbarkeit hatte 
die Besitzerin das Recht, im Stifte Naumburg - Zeitz 
Hadern zum Papiermachen zu sammeln und durfte 1730 
sogar vier Hadernhäuschen errichten. Nach dem Tode 
der Herzogin ging die Mühle als Erblehnsgut durch 
ein vom König von Polen bestätigtes Reskript vom 
8. August 1750 in den Besitz der Familie von Uffel 
über, von der es Johann Gottfried Seydel käuflich 
erwarb. Am 24. November 1789 trat dieser die Mühle 
um 8000 Taler an seine Söhne ab; sie blieb dann bis 
auf den heutigen Tag im Besitze der Familie Seydel, 
die bis 1909 dort auch Papier hergestellt hat. Der 


Verein deutscher Papierfabrikanten erwarb die Ein- 
richtung der Papiermähle im vergangenen Jahre, und. 
nun sollen ihre Räder in Leipzig auf der Buchgewerbe- 
ausstellung nochmals einige Monate klappern. Nur 
mit Wehmut werden ihre alten Freunde sehen, wie 
sie, auf dem Umwege über Leipzig von Haynsburg, 
wo sie über 200 Jahre gestanden hat, endlich unter 
das Dach des Deutschen Museums in München wandert. 

Die Neumühle hat natfrlich stets nur Lumpen- 
papiere hergestellt, und wir wollen uns von Herrn 
Seydel erzählen lassen, wie er selbst dort noch Papiere 
gemacht hat und wie die Besucher der Ausstellung es 
sehen werden: 

Von dem unter dem Dache befindlichen hölzernen 
Lumpenschneider fallen die Lumpen durch einen Schlot 
in den Vorratskasten und werden nun nach Bedarf zur 


- Füllung der Steintröge der vier Stampfen verwendet; 


jede Stampfe hat vier Hämmer, die durch Nasen auf 
einer kolossalen Holzwelle hochgehoben werden und 
im Fallen mit ihren eisenbeschlagenen Köpfen die 
feuchten Lumpen zertrümmern. Der so gewonnene 
Papierstoff wird im Holländer zu Ganzzeug fertig ge- 
mahlen und in die Vorratsbütte abgelassen. — Im 
Nebenraum befindet sich die Schöpferei. Eine grosse, 
heizbare Schöpfbütte enthält den aus der Vorratsbütte 
entnommenen, vorher noch verdännten Stoff, von dem 
der Schöpfer eine durch Wechselrahmen in ihrer Höhe 
zu regelnde Schicht mit dem Haudsieb abschöpft, durch 
Schütteln verfilet und zum Teil entwässert. Der 
Gautscher überträgt das Blatt auf Filztücher, dann 
wird es durch Pressen von einem weiteren Tell des 
Wassers befreit und endlich zum Trocknen aufgehängt. 
Das Glätten im zweiwalzigen Kalander, das Sortieren 
und Packen folgt als Endarbeit. 
Alle Wellen und Hebel, wie auch die Räder un 

ihre Zähne, sind, wie in alter Zeit noch, aus Holz. 
Staunend wird der Besucher der Ausstellung vor der 
alten Mühle aus dem lauschigen Winkel am Elster- 
strome stehen, und ein Hauch früherer Tage wird ihn 


berühren. 
—2234- 


Eingesandt. 
Weiter vorwärts. 

Nun geht die Innungsbewegung im Photographen- 
berufe schon einige Jahre. Die Organisation hat sich 
dauernd ausgebreitet; fast wöchentlich können wir in 
dieser Zeitschrift lesen, dass wieder eine neue Innung 
gegründet wurde, und, was natürlich für den Gesamt- 
organisationsgedanken am wertvollsten ist, dass sich 
diese Neugründungen fast ausnahmslos dem Central- 
Verband Deutscher Photographen - Vereine und Innungen 
anschliessen. Mehr denn 3000 deutsche Photographen 
sind so schon zusammengeschlossen, und jeder, der es 
mit der deutschen Photographie und der wirtschaft- 
lichen Erstaıkung ihrer Träger ehrlich meint, muss 
dringend wünschen, dass dieser Zusammenschluss, der 
schon in Dresden so schmerzlich herbeigesehnt wurde, 
sich bald so lückenlos gestalte, dass mit Recht gesagt 
werden kann: Deutschlands Photographen sind weit- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 8ı 





schauend genug gewesen und haben sich eine 'um- 


tsssende Organisation geschaffen nach dem Motto: 
Alle für einen, einer für alle! Ist es nicht ein schöner 
Gedanke, im Kreise von Kollegen für die gemeinsamen 
Ziele zu arbeiten, Schritt für Schritt den durch die 
Uneinigkeit und durch unlautere Elemente verlorenen 
Boden wieder zu erkämpfen? Ist es wirklich so ärger- 
Hches Geld, was man seiner Organisation zahlt? Nein! 
Wärde die Arbeiterschaft z. B. so gromse Erfolge haben 
erkämpfen können, wenn sie nicht auch opferfreudig 
gewesen wäre? Hat trotzdem die Arbeiterschaft nicht 
fest 30 Jahre warten müssen, bis sie Erfolge sah?! Jal 
Von heute auf morgen kommen die Erfolge allerdings 
sicht. Da muss zunächst mit Ruhe überlegt werden, 
was zuerst verbesserungswürdig ist. Hat man dies in 
der Einzelorganisation mit Einigkeit festgestellt, so 
wird die Erreichung dieses Zieles nicht schwer. Unter- 
stätzt dann die grosse Gesamtorganisation denselben 
Gedanken, so wird auch bei Fragen, welche ein Be- 
wegen der Gesetzesmaschine erfordern, der Erfolg 
schliesslich nicht ausbleiben. Bedingung, um sich vor 
Battäuschungen zu bewahren, ist jedoch, dase man 
nicht alles Erstrebenswerte auf einmal erreichen will. 

Nun, dies mag in den ersten Tagen der Innungs- 
organisation der Fall gewesen sein. Heute ist diese 
Kinderkrankheit überwunden, und es stehen fast Äberall 
Männer an der Spitze, welche sich von Tag zu Tag 
mehr und mehr in ihre Aufgabe hineinarbeiten und so 
die Gesamtarbeit vorwärtsbringen. Wären die Erfolge 
is Sachen der Zugehörigkeit gewisser Händler zur 
Innung möglich gewesen, wären die Massnahmen gegen 
die Schleuderangebote, wären die Erfolge gegen die 
G.m.b. H. in Sachsen, Bayern usw. sowie auch in 
den Reichsianden möglich gewesen, ohne eine grosse 
Organisation? Also schon gewichtige Erfolge nach 
kurzer Zeit! Und lässt nicht mit Recht die letzte 
Entscheidung auf diesem Gebiete in den Reichslanden, 
weiche doch sicher erst nach Räckfrage in Berlin mög- 
ich war, die bestimmte Hoffnung aufkommen, dass 
auch das letzte Bollwerk der Innungsgegner und Schleu- 
derer, das Königreich Preussen, sich bald den Ent- 
scheidungen der grossen Bundesstaaten in dieser Frage 
anschliessen wird? Nun, wenn es allein nur der Er- 
kedigung dieser einen Frage gelten müsste, wäre hier- 
darch allein nicht schon die Berechtigung der Organi- 
sstion bewiesen? Und wieviel Fragen gibt es ausser- 
dem noch zu lösen! 

Dazu gehört aber nicht nur, dass man in den 
Ianungen die rechten Männer an die Spitze stellt, die 
gewilit und in der Lage sind, Erspriessliches zu er- 
arbeiten, nein, jedes Innungsmitglied muss mitarbeiten, 
muss dem Vorstand helfen, ihm den Rücken stärken! 

Habe ich nicht mit einem früheren Artikel recht 
gehebt, als ich den Innungsgegnern auf ihre schein- 
beren Beweisgrände gegen die Berechtigung und die 
Aussichten der Innungen zurief: „Ihr könntet wohl 
reeht haben, wenn die bestehenden Gesetze dauernd 
bestehen blieben!‘ Doch dies ist nicht der Fall, das 
kst doch die Arbeit der letzten Monate schlagend be- 
viesen. Wie waren z. B. in Sachsen, speziell in Leipzig, 


in Sachen der G.m.b. H. die Entscheidungen der Be- 
hörden? Wie frohlockten die Innungsgegner, den 
Innungen den Todesstoss versetzt zu haben! Und heute, 
nach weniger Monate Aufklärungsarbeit ganz entgegen- 
gesetzte behördliche, für die Innungen günstige Ent- 
scheidungen. Und auf dieser Bahn wird es sicher 
weiter vorwärtsgehen. Sollte auch hier oder da noch 
einmal ein kleiner Rückschlag kommen, der Iunungs- 
gedanke mit seinen berechtigten Forderungen wird 
auch die immer noch genugsam bestehenden Schwierig- 
keiten überwinden. Es werden wieder Zeiten für die 
Photographie kommen, die ihren Jängern den berech- 
tigten Erfolg ihrer Mühen bringen werden, zum Wohle 
der Beteiligten, ihrer Familien, und nicht zuletzt zum 
Wohle des gesamten lieben deutschen Vaterlandes. 


Heinr. Stadelmann- Wiesbaden. 


<a 


Patente. 


Kl. 57. Gruppe 2. Nr. 257250 vom 22. März ı91ı1. 
(Zusatz zum Patent 256571.) 
Anna Paproth in Berlin. 

Vorrichtung zum Parallelführen der Vorder- und 
Rückwand von Scherenkameras mittels eines endlosen, 
über Rollen Jaufenden und mit den 
Scherenenden unmittelbar verbundenen 
Bandes nach Patent 256571, gekenn- 
zeichnet durch eine solche Führung l 
des Bandes, dass auf beiden Seiten 
der Kamera nach derselben Richtung |} 
laufende Bandteile vorhanden sind. oe u 





.Kl.57. Gruppe s. Nr. 253958 vom 2. Mai 19ı2. 
Falz & Werner in Leipzig. 

Mit Heizvorrichtung ausgerüsteter Schleuderapparat 
für mit lichtempfindlicher Schicht zu überziehende 
Platten, dadurch gekenn- \ 
zeichnet, dass die Heiz- 
vorrichtung über dem zu 
präparierenden Material 
angeordnet ist. 








KL 57. Gruppe 3. 
Nr. 253959 v. 16. Mai ıgı2. | 8 
Paul Herden in Dresden. 
Verfahren zum Zusam- 
menstellen von Negativen 
für den Mehrfarbendruck, 
dadurch gekennzeichnet, 
dass man beliebig viele 
Negative mit Passerzeichen 
auf einer Glasplatte zu- 
sammenstellt, davon haupt- 
sächlich die Passerzeichen auf eine lichtempfindlich ge- 
machte Scheibe kopiert und davon auf anderen solchen 
Scheiben Kopien der Passerzeichen herstellt, die zum 
Zusammenstellen der Negative für die übrigen Farben 
dienen, 


De N rer 


(Zu Nr. 253958.) 





El. 97. Gruppe ı. Nr. 261193 vem 17. September 1912. 
Arndt & Löwengard in Waudebek bei Haurburg. 


Eissstellvorrichtung 
mit Hebelantrieb für 
den Objektivträger an 

photographischen 
Kameras, dadurch ge- 
kennzeichnet, dass der 

Bewegungskebel 
unterhalb des zweock- 
mäsdig hoblen Lauf- 
bodens gelagert ist und mittels eines darch den Boden 
ragenden Stiftes unmittelbar in den Objektivträger 
eingreift. 





—Er 


Büehersehau. 

Altfränkische Bitder 1914. Mit erläuterndem 
Text von Prof. Dr. Th. Henner, Würzburg. Verlag 
der Königl Universätitsdruckerei H. Stürtz, A.-G., 
Wärzburg. Preis ı Mk. 

Zum 20. Male tritt der Prachtkalender seinen Weg 
in die Welt an, und wie immer bringt er Freude und 
Genuss, wohin er kommt. Der neue Jahrgang be- 
handelt das so reizvoll an der Mündung der Tauber 
und dem Maine gelegene, historiseh und kunptgeschicht- 
lich interessante Wertheim, verbunden mit einer bio- 
graphischen Erinnerung an den feiusinnigen Dichter 
und Kulturbistoriker Alexander Kaufmann, der so 
lange dort wirkte. Sodaun zwei fränkische Frauen- 
bildnisse: Die frähverstorbene Malerin Margarethe 
Geiger und die in der Zeit unserer Diehterheroen 
so bekannt gewordene Charlotte von Kalb. Weiter- 
hin zwei beachtenswerte Altäre im Wärzburger Dom; 
ein schönes Grabdenkmal in der Kirche zu Grünsfeld, 
sowie das eines Gelehrten des ı8 Jahrhunderts in der 
Wärzburger Neubaukirche; endlich zwei Bilder ver- 
gangener Färstenherrlichkeit: Veitshöchheim bei Wärz- 
burg uud Schönbusch bei Aschaffenburg. Für den 
Bilderschmuck des Umschlages wurden, wie schon 
einmal früher, zwei der allbekannten Prachtstlcke der 
Aschaffenburger Hofbibliothek herangezogen, das für 
den Kardinal Albrecht von Brandenburg von Nikolaus 
Glockendon gefertigte Gebetbuch und Missale. 
Würdig reiht sich auch dieser Jahrgaug seinen Vor- 
läufern an. Treu der seitherigen Tradition ist die Aus- 
stattung in jeder Hinsicht vornebm und auf der Höhe 
der Zeit stehend. 

Et 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 37. BHeır P. L. Ich will Diapositive, 
42xX42cm, mit Projektionsapparat auf ı m briugen. 
Was für ein Objektiv muss ich benutzen, und was für 
Breunweite, wenu die Lichtbilder etwa 2 m gross sein 
sollen? Die Entfernung vom Auffangschirm zum Appa- 
rat soll etwa 5m sein. Habe einige alte Objektive 
(Darlott) und eins ohne Namen, etwa I3cm Brenn- 


weite, könnte ich die Linsen davon sie Kondensor für 
die Diapositive benutzen? Die Lissen kaben ungelähr 
8 cm Durchmesser. Bs kommt bei der Projektion auf 
möglichste Helligkeit an, muss also ein besseres Ob- 
jektiv sein; als Licht will ich eine kleine Bogenlampe 
von 4 oder 6 Ampere benutzen. 

Antwort su Frage 27. Um Bilder von 42 cm 
Seitenlänge auf 2 m Grösse zu projizieren, ist rund 
eine sofache Vergrösserung notwendig, und beim Ab- 
stand des Apparates vom Schirm von 5 m bedarf man 
also eines Objektivs von etwa zocın Brennweite Bin 
moderner Anastigmat von mindestens 2a cm Linsen- 
Stfsung und ıocm Brennweite würde also für diese 
Aufgabe passen. Die alten Objektivlinsen können wicht 
ala Kondensoren beutzt werden. Zur Projektion der 
genannten Bilder würde sich ein Kondensor von IO em 
Oetftung und etwa 7cıs Lampenabstand empfehlen, 
wobei das Diepositiv so zu stellen wäre, dass der 
Lichtkreis, den der Kondensor entwirft, etwas reichlich 
um die vier Ecken desselben gersde herummreicht. 
Dann ist die Lampe so gegen den Kondensor zu ver- 
schieben, dass die engste Bimsehnürung der Strahlen 
in das kleine Projektionsobjektiv hineinMilit, wenn 
letzteres auf dem Schirm ein scharfes Bild liefert. 


Frage 28. Herr G. Sch. in B. Möchte mir die 
Anfrage erlauben, ob es möglich ist, darch chettische 
Analyse Kornsprit vou Kartoffelsprit ttachweisfich zu 
unterscheiden? 

Antworl su Frage 28. Der Nachweis der Herkunft 
eines Alkohole nach vollkonmmetter Reinigung desselben 
ist nicht zu erbringen. Bei rohem Kartoffelsprit natür- 
fieherweise ist die Unterscheidung von Kornsprit sehr 
leicht, weil der Kartoffelsprit verhältnismässig grosse 
Mengen von Amylalkohol enthält, der äusserst leicht 
nachzuweisen ist und sich schon durch seinen stinken- 
den, fuseligen Geruch erkennen lässt, wenn man einige 
Tropfen des Sprit der freiwilligen Verdunstung über- 
Hisst. Bielbt hierbei zudem ein mit dem Finger tühl- 
barer, etwas fettig erscheinender Rest zurück, so ist 
dies ein direkter Beweis für das Vorhandensein von 
Ammylalkohol und damit der Benntzung von Kartoffel- 
sprit. 

Frage 29. Herr A.H. in H. Für Vergrösserungs- 
und Reproduktionszwecke wurde mir die nasse Koflo- 
diumplatte angelegentlichst empfohlen. Möchte fun 
atıfragen, ob diese wirklich für die genannten Zwecke 
empfohlen werden kaun? Auch wäre Ich Ihnen dank- 
bar, wenn Sie mir eine kleine Anweisung über den 
Arbeitsvorgaug mit der nassen Platte geben würden. 

Antwort su Frage 29. Die Verwendung von Koflo- 
diumplatten für Reproduktion und Vergrösserungen 
ist speziell bei Strichoriginalen ausserordentlich zu 
empfehlev. Bei Halbtonoriginalen Ist dies in geringe- 
rem Masse der Fall, weil die Wiedergabe der Halb- 
töne mit Reproduktions- Gelatineplatten im allgemeinen 
besser gelingt. Eine Anweisung zur Herstellung von 
nasser Kollodiumplatten kanı Ihnen im Ralımen des 
Pragekastens nicht gegeben werden. Wir müssen Sie 
auf die einschlägige Literatur verweisen. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PAOFOG RAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg ı9. 








Nr. 13. 


ıı. Februar. 


1914. 





Rundsehau. 


— Metallschalen und -gefässe. Nicht 
genügend wird beachtet, dass bei Verwendung 
von Metallschalen und sonstigen Gefässen auf 
den Charakter der vorliegenden Lösungen streng 
zu sehen ist. Für Entwicklerlösungen, die ja 
fast ausnahmslos alkalisch, bildet vernickeltes 
Stahlblech ein so gutes Material als irgendeins, 
was aber nur fabrikmässig lohnend herzustellen 
ist Aluminium, abgesehen von den Lötungs- 
schwierigkeiten, wird von alkalischen Lösungen 
angegriffen. Zink, obgleich ein spröderes Metall, 
kann für Entwicklungs- und Wässerungsschalen 
benutzt werden, aber seine Widerstandsfähig- 
keit gegen Entwickler und Lösungen ist wohl 
nicht mit denen des Kupfers zu vergleichen. 
Für saure Lösungen, so z.B. für saure Fixier- 
bäder, sind Bleiplatten das beste Material, und 
zwar kommen solche in Form von Bleiblech 
als Wandbekleidung von Holzschalen in An- 
wendung ; dieses wird auch Lösungen wider- 
stehen, die einen ziemlichen Gehalt von Schwefel- 
oder Salzsäure besitzen, aber es darf für keine 
Lösungen verwendet werden, die Salpetersäure 
enthalten. In manchen Fällen wird ein Ueber- 
zug von Zelluloidfirnis eine Metallfläche eine 
viel längere Zeit konservieren. Metallgefässe 
sollten auch nach dem Gebrauch nie feucht bei- 
seite gestellt werden, sondern ordentlich mit 
einem reinen Lappen trockengerieben werden. 
(„Briish Journal“ Nr. 2784.) 


— Nachträgliches Fixieren der Platten. 
Bisweilen kommt es auf Reisen vor, dass Auf- 
nahmen zu entwickeln sind, ohne alle not- 
wendigen Utensilien zur Verfügung zu haben, 
so z.B. dass nur die Entwicklung der Platte 
selbst, ohne Fixieren und längeres Wässern, 
möglich ist. Das kann zutreffen, wenn uns ein 
zweifelhaftes Aufnahmeobjekt nur momentan zur 
Verfügung steht, bezw. wenn wir den betreffen- 
den Ort nicht wieder aufsuchen können; anderer- 
tits ist unser Plattenvorrat zu gering, um durch 
Versuche mit mehreren Expositionen sicher zu- 
gehen, wir müssen uns am Platze überzeugen, 
ob eventuell eine zweite Aufnahme nötig ist 
und wie ihre Exposition nach dem Ausfall des 
ersten Negativs zu bemessen ist. „British 
Journal® Nr. 2798 gibt für solche Verhältnisse 
änige praktische Winke. Die Schicht eines un- 


(Nachdruck verboten ] 
fixierten Negativs wird natürlich, wenn dem Lichte 
ausgesetzt, allgemein dunkeln, aber doch nicht 
in beträchtlichkem Masse, sofern die Exposition 
keine zu ausgedehnte wird; der Nachteil wird 
nicht von Bedeutung sein, sofern nicht später 
eine Verstärkung der Platte vorgenommen wird, 
letztere könnte uns hier Unheil stiften. Eine 
kurze Einwirkung von Gas- oder Kerzenlicht ist 
selbstverständlich weniger gefährlich als starke 
Lichtquellen, aber auch jene wird bei Ver- 
stärkung des Bildes merklich werden, das Re- 
sultat wird jedoch nur einen leichten Schleier 
zeigen. 

Hat man die Entwicklung am Abend bei 
Dunkelbeit im Schlafzimmer vorgenommen, so 
kann unter Umständen eintreten, dass die Platte 
am Morgen noch nicht vollständig trocken ist 
und dann nicht beizeiten durch Verpackung vor 
Tageslichteinwirkung zu schützen wäre. Um 
sich dagegen zu sichern, kann man die ent- 
wickelte Platte nach Wässerung in eine starke 
Lösung von Jodkalium tauchen; diese führt das 
nicht reduzierte Bromsilber schnell in die Jod- 
verbindung über, die sich, natürlich scheinbar, 
am Licht nicht wesentlich verändert und die 
selbst bei stärkeren Licht kaum später eine 
Schleierung ergeben wird. Diese Jodierung 
könnte jedoch die Dichtigkeit des Bildes leicht 
schmälern, und dieser Punkt darf nicht über- 
sehen werden. Andere Schutzmittel haben wieder 
andere Uebelstände im Gefolge. — 


lm grossen und ganzen wird der oben ge- 
schilderte Fall selten eintreten, denn wer auf 
einer Reisetour mit den Materialien für Ent- 
wicklung versehen ist, der wird auch auf das 
Fixieren der Platten eingerichtet sein. Das Mit- 
führen von abgewogenen Fixiernatronmengen 
in geeigneter Verpackung (am besten in kleinen 
Papiertaschen und diese wiederum in einer 
weithalsigen, verkorkten Flasche) und das Lösen 
erfordert nicht viel Aufwand und Zeit. Ge- 
wisser Wassermengen bedarf man ohnedies für 
die Abspülung der Platte nach der Entwicklung. 
Auch Fixiernatronzerstörer - Präparate können 
auf Reisen mit Nutzen verwendet werden. Ferner 
sei an die leichten zusammenlegbaren Entwick- 
lungsschalen aus stärkerem Paraffinpapier er- 
innert, die auf Reisen für kleinere Piatten- 


13 


84 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


formate, bis 9Xı2 cm, recht angebracht sind. 
Man hat auch besondere kleine Reiseausrüstungen, 
ebenfalls für das Plattenformat bis 9X 12 cm, 


wo in einer flachen Blechschachtel alles Erforder- 
liche inkl. Mensuren und Dunkelkammerlampe 
geborgen ist. 


—L rt 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul @rundner, 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift- 
führer: Wilh. Hoffsohild, Berlin S.ı4, Wallstr. gt. — Für Kassen- 
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW, 5, Kruppstr. 12. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.3>, Viktoria - Luise - Platz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte- 
strasse 13, Amt Moritzplatz 63991. — Sterbekasse des C.V 
Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin - Steglitz, Albrechtstr. 130. 


Mitgliederversammlung 
am Donnerstag, den ı2. Februar, 
abends pünktlich 8 Uhr, 
im „Weihenstephan-Palast“, Friedrichstr. 176/177, I. 


Tagesordnung: 
ı. Geschäftliches, Aumeldung und Aufnahme neuer 
Mitglieder. 


2. Central-Verbands- Angelegenheiten. Referent: Herr 
W. Titzenthaler. 


3 „Meine Erfahrungen als Fachschullehrer für photo- 
graphische Optik und Chemie.‘ Referent: Herr 
Dipl.-Ing. Hans Schmidt. 


4. Mitteilungen des Vorstandes über den Etat 1914 
und Fachschulfonds. 


5. Besprechung und eventuelle Beschlussfassung über 
die Veranstaltung von wirtschaftlichen Unterrichts- 
abenden für die Praxis des Photographen. Re- 
ferent: Herr Fritz Hansen. 


6. Besprechung resp. Beschlussfassung über eine zu 
veranstaltende Ausstellung photographischer Ar- 
beiten der Mitglieder des Vereins. 


7. Fragekasten. 
Der Vorstand. 
I.A.: Carl Trieb, II. Schriftführer. 


NB. Die in der Versammlung am 15 Januar be- 
stellten Notizkalender sind am Sitzungsabend am Vor- 
standstisch erhältlich. 


eo vz 


Säechsiseher Photographen - Bund (E.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Als neue Mitglieder sind gemeldet: 
Herr Richard Windsch, Photogr. Atelier, Leipzig, 
Plagwitzer Strasse 9. 
„ Arthur Schleicher, Photogr. Atelier, Leipzig- 
Oetzsch, Dammistrasse 12. 
„ Rudolf Gäbler, Photogr. Atelier, 
Eutritzsch, Wilhelminenstrasse 4. 
„ Bruno Mühlpfordt, Leipzig-Connewlitz, Bor- 
naische Strasse 37. 


—z 


Leipzig- 


Photographen-Zwangsinnung 
der Kreise Angerburg, Darkehmen, 
Goldap, Gumbinnen, Insterburg Stadt und 
Land, Niederung, Pillkallen, Ragnit, 
Stallupönen und Tilsit Stadt und Land. 
Sitz: Insterburg. 


Geschäftsleitung: Alphons Schmidt, I. Vorsitzender; 
Friedrich @Grosschopff, Kassierer; Hermann Braun, Schriftführer. 


Innungsversammlung in Insterburg 
am ı2. Februar, abends 6'/, Uhr, im kleinen Saal 
des „Gesellschaftshauses “. 


Tagesordnung: 

1. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls. 

2. Autochrom - Lichtbildervortrag. 

3. Genehmigung des Haushaltungsplans. Derselbe 
liegt von jetzt ab bei dem Kassierer Herru 
Grosschopff zur Einsicht aus. 

4. Besichtigung von Bildern auf Cyko- Papier. 

. Vorführung eines Schnell- Kopierapparats durch 

Kollegen Lutkat. 
. C. V.-Angelegenheiten. 
. Allgemeines und Geschäftliches. 


Der Vorstand: 
A.Schmidt, 
Vorsitzender. 


in 


Io 


Braun, 


Schriftführer. 
—3.04— 


Badiseher Photographen-Bund (E.Y.). 
Unsere verehrten Mitglieder werden höflichst er- 
sucht, den fälligen Bundesbeitrag für das erste Halb- 
jahr ı914 mit 8 Mk. 5 Pf. portofrei an unsern Kassierer 
einzusenden. 
Beträge, die bis ı5. Februar d. J. nicht eingegangen 
sind, werden, zuzüglich der Mehrkosten, durch Nach- 


nahme erhoben. Der Vorstand. 


I. A.: Georg Müller, Schatzmeister, 
Karlsruhe, Brauerstrasse 9, III. 


"»+LEIrt- 


Grafsehaft Glatzer Photographen-Innung 
(Zwangsinnung) Glatz. 
Donnerstag, den 26. Februar: Innungs- 
versammlung mit anschliessender Generalversamm- 
lung. Beginn der Sitzung: ı Uhr mittags im Hotel 
„Stadtbahnhof‘, Glatz. 
Die Tagesordnung ist als Drucksache jedem Mit- 
gliede am 8. Februar zugesandt worden. 
Wir verweisen auf $ 22 der Statuten. 
Der Vorstand. 
Josef Meier, Vorsitzender. 
u 2 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 85 








Photographen-Zwangsinnung für das 
Herzogtum Sachsen - Altenburg und die 
Fürstentümer Reuss ältere Linie 
und jüngere Linie. 

Sitz: Gera, R. 


Wir machen unsere Mitglieder hierdurch auf die 
in Gera-R. stattzufindende Lehrlingsausstellung auf- 
merksam und bitten zugleich, ihre Lehrlinge dazu an- 
halten zu wolien, möglichst zahlreich die Ausstellung 
mit Arbeiten zu beschicken. 

Aus nachstehendem Programm können die Be- 
dingungen dazu eingesehen werden. 

Anmeldeformulare sind vom I. Vorsitzenden zu er- 
halten. Der Vorstand. I.A.: Aug. Lutz. 


Programm für die Lehrlingsarbeiten-Aus- 
stellung des Innungsausschusses und Gewerbe- 
vereins zu Gera-R., vom 29. bis 31. Mäız. 


ı. Die Lehrlingsarbeiten - Ausstellung soll ein mög- 
lichst vollständiges Bild geben von der heutigen Aus- 
bildung der Lehrlinge im Handwerk. 

2 Ausstellungsberechtigt sind alle Handwerkslehr- 
linge im Fürstentum Reuss j L., welche im zweiten, 
dritten oder vierten Lehrjahre stehen. Die gleiche Be- 
rechtigung haben alle im Fürstentum befindlichen 
Pach-, Ianungs- und Fortbildungsschulen. 

3. Als Ausstellungsstücke sollen nur solche Gegen- 
stände zugelassen werden, die der Dauer der Lehrzeit 
entsprechen, von den ausstellenden Lehrlingen selbst 
angefertigt und vom Vorsitzenden derjenigen Innung, 
die für das betreffende Gewerbe errichtet ist, oder einem 
bestellten Sachverständigen begutachtet wurden. Sogen. 
Schaustiücke werden zurückgewiesen. 

4 Den einzelnen Innungen bezw. Berufsvertretern 
bleibt überlassen, selbst zu bestimmen, ob die Gegen- 
stände in der Lehrwerkstatt oder in fremder Werkstatt 
angefertigt werden sollen. Erfolgt die Anfertigung in 
der Lehrwerkstatt, soll Kontrolle erfolgen. 

5 Die Ausstellung kann erfolgen durch einzelne 
Lehrlinge oder durch Gesamtausstellung von Innungen, 
Vereinen, Werkstätten und Schulen. 

6. Die Anmeldung zur Ausstellung hat spätestens 
bis zum ı5. März im Bureau der Handwerkskammer 
Gera-R. zu erfolgen, Anmeldeformulare und Programme 
sind ebenda zu haben; die Einlieferung sämtlicher 
Ausstellungsgegenstände (Bäckerei und Konditorei aus- 
genommen) hat vom 25. bis 27. März zu erfolgen, später 
eingehende Gegenstände werden zurückgewiesen. Bei 


Einlieferung der Gegenstände muss der vorgeschriebene 


Ablieferungsschein genau und vollständig ausgefüllt 
beiliegen. 

Bei Gesellenustücken ist ausserdem eine Beschei- 
nigung des Iuhabers der Werkstelle beirufügen, in 
weicher dasselbe angefertigt wurde. Die Bescheinigung 
soll dartun, dass der Lehrling selbständig und ohne 
fremde Hilfe die Arbeit angefertigt hat; ist Hilfe ge- 
leistet worden, ist anzugeben, worin dieselbe bestand. 

7. Besonders gute Leistungen werden durch ent- 
sprechende Zensur beim Schluss der Ausstellung aus- 
gezeichnet. 


Den Innungen, Vereinen und Schulen bleibt un- 
benommen, eine besondere Prflfung und Auszeichnung 
der Ausstellungsgegenstände ihrer Lehrlinge vorzu- 
nehmen, eine Kennzeichnung der so ausgezeichnetem 
Ausstellungsstäcke ist unzulässig. 

8. Die Ausstellungsräume stellt der Gewerbeverein 
in Gera-R. im Gewerbehaus. 

9. Alle Post- und Bahnsendungen sind post- und 
bestellgeldfrei an die „Gemeinsame Handwerkskammer 
Gera-R.'" zu richten; diese beantwortet auch alle An- 
fragen. 

10. Die Kosten der Ausstellung tragen der Innungs- 
ausschuss und Gewerbeverein Gera- R,, die Beförderungs- 
kosten der Ausstellungsgegenstände haben die Aussteller 
zu tragen; die ausgestellten Gegenstände werden gegen 
Feuersgefahr versichert. 

Die Eröffnung findet Sonntag, den 29. März, vor- 
mittage ıı Uhr, statt. 


Photographiseher Verein zu Hannover. 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen -Vereine und Innungen (J.P.). 


Sitzung am Montag, den ı6. Februar, 
abends 8!1/, Uhr, 
in Wachsnings Hotel, Schillerstrasse, 


Tagesordnung: 
ı. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. 
2. Besprechung der Feilnerschen Negativfoliem 
durch Kollegen Weise, nebst Ausstellung vom 
“ Bildern. 
3. Wünsche für Vervollständigung der Bibliothek im 
modernen Büchern. 
4 Vorbesprechung zu einer für ıgı5 geplanten Aus- 
f stellung. 
5. Innungs- und C. V.- Angelegenheiten. 
Für den Vorstand: 
Bruno Weise, Hans Bourguin, 
I Vorsitzender. Schriftführer. 
er 


Personalien. 


Herr Jean Paar in Hermsdorf bei Berlin blickte 
in diesen Tagen auf das 25jährige Bestehen seines 
Ateliers für Vergrösserung, Retouche und Malerei 
zurück. Der Jubilar, der sich als tüchtiger und ge- 
wissenhafter, allzeit die künstlerische Richtung ver- 
tretender Fachmann einen Namen weit über Deutsch- 
lands Grenzen erworben hat, ist auch als Fachschrift- 
steller vielfach mit Erfolg in die Erscheinung getreten. 

Gestorben ist der Photograph Martin Meissner 
in Greifswald im 43. Lebensjahre, 


> 


Gesehäftliehes. 


Aktiengesellschaft Vereinigte Fabriken 
photographischer Papiere in Dresden. Prokura 
ist erteilt dem Kaufmann Clemens Theod. Hübert 
in Dresden. Er darf die Gesellschaft nur mit einem 
Vorstandsmitglied oder mit einem anderen Prokuristen 
vertreten. 


86 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Das unter der Firma Gottheil & Sohn bestehende 
Haundelsgeschäft des Hofphotographen Emil Gottheil 
ig Königsberg i. Pr. ist auf die Photographen Alfred 
Stoff und Georg Florian daselbst übergegangen, 
die es unter unveränderter Firma fortführen. Die de- 
mit begründete offene Handelsgesellschaft hat am 
1. Januar d. J. begonnen. 

—Ere— 


Kleine Mitteilungen. 

— Vom Verbande Deutscher Amateur- 
photographen-Vereine Die Delegierten- 
versammlung ı914 findet in den Tagen vom 14. bis 
16. Mai in Berlin statt. Die bis in die iängste Zeit 
Sortgesetzte Sammlung der Photographieverbote hatte 
unter anderem den erfreulichen Erfolg, dass mit bereit- 
williger Unterstützung des Schweizerischen Amateur- 
photographen-Verbandes in der Schweiz durch Bundes- 
ratsbeschluss vom ız. Oktober 1913 die Verbotsgrenzen 
genau bezeichnet und in eine Karte eingetragen sind, 
die inzwischen wohl schon zur Ausgabe und zum Ver- 
kauf gelangt ist. Eine Milderung der bestehenden 
Gesetze konnte nicht in der erwünschten Weise erreicht 
werden; denn die Behörden lehnten aus nicht zu ver- 
kennenden Gründen ab, die Verbotsgrenzen enger zu 
ziehen oder für minder wichtige Werke gänzlich auf- 
zuheben, ebenso die bessere Kenntlichmachung. Der 
Verband plant die Herausgabe eines Amateur- Taschen- 
buches, das neben allgemeinem photographischen Inhalt 
die gesammelten Zollbestimmungen und Photographie- 
verbote, sowie einen photographischen Führer durch 
mehrere hundert deutscher Städte und ihre Umgebung 


enthalten soll. 
— 


Patente. 
Kl. 57. Gruppe 5. Nr. 261718 vom 9. August ıgıa2. 
Hoh & Hahne in Leipzig. 

Schleuderapparat mit Heizvorrichtung zum Auf- 
trocknen der auf Metallplatten oder Steine aufgetrage- 
nen lichtempfindlichen Schicht, 
gekennzeichnet durch eine solche 
Anordnung der Zutrittsstelle der 
Heizgase einerseits und der Ab- 
zugsstelle andererseits in dem 
das Armkreuz umschliessenden 
und oben geschlossenen Mantel, 
dass die Heizgase und die heisse 
Luft quer durch den Raum zwischen Deckel und Arm- 
kıeuz geleitet werden. 





Kl. 57. Gruppe 2. Nr. 256924 vom 16. April 1912. 
Philipp Müller in Berlin - Steglitz. 

Verfahren zur Herstellung photomechanischer 
Druckformen, bei denen die durch Entwicklung einer 
belichteten Chromatschicht ausgewaschenen Stellen 
drucken, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte nach 
der Entwicklung und Entsäuerung mit einer Mischung 


von etwa 87 Teilen Giyzerin, 5 Teilen Salpetersäure, 
3 Teilen Phosphorsäure, 5 Teilen gesäitigter Chlor- 
ammoniumlösung und mit fetter Farbe eingerieben wiıd. 


294 


Fragekasten. 
a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 30. Herr (C. H. in J. Als Anfänger in 
der Photographie bitte ich um Beantwortung folgender 
beiden Fragen: 

ı. Kann man von einem Papierbild (Positiv) mittels 
Kontaktdrucks (im Koplerrabmen) ein neues Negativ 
herstellen? Wenn js, wie macht man dieses? 

2. Möchte mir selbst einen Tageslicht - Vergrösse- 
rungsapparat einrichten. Wie viel Centimeter muss 
das zu vergıössernde Negativ von dem Objektiv ent- 
fernt sein, wenn die Grösse des Negativs 10:15 cm 
beträgt und Jas vergrösserte Bild 18:24 oder 24:30 cm 
gross sein soll? Wie weit muss dann das Papier vom 
Objektiv entfernt werden? Objektiv hat eine Brenn- 
weite von 16,5 cm. 


Antwort su Frage 530. ı. Von einem Papierbild 
kann man im Kopierrahmen ein neues Negativ machen, 
doch wird der Erfolg davon abhängen, ob dus Papier 
eine sehr feinkörnige Textur hat. Ist das Papier grob- 
körnig, so wird das entstehende Negativ entsprechend 
schlecht ausfallen. Günstiger gestalten sich die Ver- 
hältnisse, wenn das Papier vorher mit Paraffinöl durch- 
sichtig gemacht wird. Man kopiert dann ra:h dem 
Papierbild genau so wie nach einem Glasbild, nur mit 
entsprechend längerer Exposition. 

Antwort 2. Um mit einem Objektiv von 16,5 cm 
Brennweite die verlangten Vergrösserungen herzustellen, 
muss der Abstand zwischen Negativ und Objektiv 
rund 25 cm und der Abstand von Objektiv zum Positiv 
rund 4ı cm betragen. Für die Grösse 24:30 cm be- 
trägt der Abstand des Objektive vom Negativ 22 cm, 
des Objektive vom Positiv rund 43 cm. Natürlich 
hängen diese Zahlen davon ab, ob die Aegaivalent- 
brennweite des Obj:ktiva wirklich den angegebenen 
Wert hat. Es wird daher in jedem Pall eine Ein- 
stellvorrichtung notwendig sein. 


Frage jr. Heır A.C. in K. Ist die Preisberech- 
nung für Aufnahmen (18%X24cm) einer Fabrikanlage 
mit 10 Mk. pro Aufnahme zu hoch berechnet? Sieben 
Aufnahmen mussten nacheinander gemacht werden. 
Die Entfernung vom Atelier bis zum Aufnabmeort 
betrug etwa ı Stunde. Mein Geschäft gehört mit zu 
den ersten am Platze. 

Antwort su Frage 31. Wenn sieben Aufnahmen 
in genanntem Format gleichzeitig bestellt werden, die 
an einem Tage eıledigt werden können, so dürfte der 
Preis von ıoMk. pro Aufnahme als Durchschnittspreis 
etwas reichlich sein. Derselbe könnte sehr wohl bei 
vorhergehender Vereinbarung ausbedungen sein, aber 
ohne Vereinbarung wird man wohl einen Preis von 
8 Mk. bis 8,50 Mk. pro Aufnahme ansetzen müssen. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee. 
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19. 








Nr. 14. 


15. Februar. 


1914. 


Die Photographen-Zwangsinnung für die Stadtkreise Buer, Recklinghausen 
und den Landkreis Recklinghausen hat sich dem Central- Verband Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen angeschlossen. 


— — [885 


„Bugra“, Leipzig 1914. 

In letzter Stunde ergeht an alle Kollegen im Deutschen Reiche die ebenso herzliche wie 
dringende Bitte, eine etwaige Anmeldung für die Ausstellung nunmehr umgehend bewirken zu 
wollen. — Eine stattliche Zahl leistungsfähiger Kollegen hat bereits Platz belegt, und die Liste 
muss bald geschlossen werden; daher säume keiner, seine Meldung umgehend zu bewirken 


Der Arbeitsausschuss des C.V. 
l. A.: Adolf Sander. 


Geschäftsstelle: Leipzig- Gohlis, Aeussere Hallische Strasse 75, I. 


Im Anschluss an die obige Bekanntmachung bitte ich auch nochmals dringend um freundliche 
Unterstützung zur Vervollständigung der historischen Abteilung unseres Faches. Es ist mir 
gelungen, eine nette Zahl von wertvollen Gegenständen zusammenzutragen, die als Anfang zu 
einer ständigen Sammlung dienen können. Heute ist es noch Zeit, so manches Stück aus alter 
Zeit vor dem Untergange zu retten. Alte Objektive, Kameras, Verschlüsse, Bilder usw. stehen 
unbeachtet im Winkel und wären für die Sammlung von grossem Wert. Wer selbst nichts 
besitzt, frage bei dem nächsten Kollegen; die Herren Vorsitzenden der Vereine und Innungen 
werden gebeten, in den Vereinssitzungen meine Bitte vorzutragen. Transportkosten übernehme 
ich gern, auch kaufe ich aus eigenen Mitteln jedes für die Entwicklung unserer Kunst wertvolle 


Stück gern an. Adolf Sander, Leipzig- Gohlis. 
a  —— 


Aus der Praxis als Freilieht- und Landsehaftsphotograph. 


Von E. Baumgartner in Freiburg i. B. [Nachdruck verboten.) 


Praktiker und Theoretiker haben dicke Bücher 
geschrieben über Photographie, die aber mehr 
in Bibliotheken stehen als gelesen werden, und 
wenn man diese zur Hand nimmt, so dienen 
solche mehr als Nachschlagewerke. Das Fach- 
blatt bietet kurzgefasste Artikel, teils belehrend, 
berichtend und auch unterhaltend. Annähernd 
30 Jabre von der Existenzzeit der Photographie 
babe ich in dieser gearbeitet, und will ich den 
Werdegang eines Bildes durchgehen und be- 
kennen, was ich bis heute als das Richtige er- 
kannt und welche Erfahrungen ich im In- und 
Ausland gesammelt. 

Bei Aufnahme im Freien jeglicher Art hat 
man immer mit stärkerem Lichte zu rechnen als 
im Atelier oder in Wohnräumen, und halte ich 


bei der Wahl der Platten die orthochromatische, 
lichtboffreie als die einzig richtige, und zwar 
bin ich der Ueberzeugung, dass man mit deut- 
schen Fabrikaten vollständig auskommt und 
diese allen Anforderungen an eine gute Platte 
entsprechen. Vor einigen Jahren wurde von einem 
Fachblatt bei bedeutenden Atelierphotographen 
eine Umfrage gehalten, wie dieselben arbeiten. 
Die Veröffentlichungen der eingelaufenen Ant- 
worten waren interessant und will ich als gelb- 
ständiger Photograph ohne Atelier meine Arbeits- 
weise hier veröffentlichen. Das Einlegen der 
Platten besorge ich stets ohne Licht, was jeder 
mit seinen Kassetten vertraute Photograph 
gleichfalls tun wird. Ich staube keine Platten 
ab und klopfe auch nicht dagegen, ob solche 


14 


88 


etwa gesprungen sind. Wo und was man auch 
zu photograpbieren hat, so sollte man nie zu 
sebr an den Platten sparen, das Sparen muss 
bei einem geübten Photographen dadurch ge- 
schehen, dass man von seinen Objekten jeweils 
nur eine Platte macht, dadurch habe ich unter 
Umständen einem Unsicheren gegenüber einen 
grossen Vorsprung. Nur in Ausnahmefällen 
sollte man zwei Platten aus derselben Stellung 
für das gleiche Motiv machen. Wann dies 
unbedingt erforderlich ist, muss jeder selbst 
wissen. Bei Momentaufnahmen der verschie- 
densten Art im Freien sind ja mehrere Platten 
vom gleichen Motiv zu machen, oft überhaupt 
ausgeschlossen, z. B. bei Festzügen, Korso, 
sportlichen Ereignissen usw. Bei Interieurs mit 
stundenlanger Beleuchtung ist das Zweiplatten- 
system direkt verschwenderisch. Anders ver- 
hält es sich bei Porträts. Hier haben bedeutende 
Photographen das Vier-, Acht- und Zwölf- 
plattensystem eingeführt und die besten Erfolge 
dabei gehabt; aber jede Platte muss eine andere 
Pose sein. Ein alter kaufmännischer Grund- 
satz: „Wer vieles bringt, bringt jedem was!“ 
Eine Person kann als ganze Figur, Kniebild, 
Brustbild, mit und ohne Hut, immer wieder ganz 
anders wirken. Der Kunde wird zur Bestellung 
verleitet, und Gelegenheit macht Diebe. Habe 
ich erst mehrere Stellungen, so kommt für mich 
die Eitelkeit der Menschen in Betracht. Auf 
die Schwächen der Menschen spekuliert, ist 
immer noch nicht die schlechteste Spekulation. 
Bei Porträtaufnabmen im Freien sollte man 
immer den Morgen oder den Abend wählen, wo 
das Licht nicht so grell ist; als dunkler Hinter- 
grund dient die geöffnete Tür eines dunkeln 
Raumes. Bei Freilichtaufnahmen ist immer sehr 
auf den Hintergrund und Umgebung zu achten. 
Es sieht schlecht aus, wenn der Person ein 
Blumenstock oder ein Baum zum Kopf heraus- 
wächst. Wenn der Hintergrund im Freien nicht 
besonders schön ist, so sollte man niemals ab- 
blenden, sondern immer mit möglichst voller 
Objektivöffnung arbeiten. Die scharf eingestellte 
Person auf unscharfem Grunde wirkt immer 
plastischer. Ist man auf Reisen, so ist es von 
grosser Wichtigkeit, bei Gruppen immer einen 
Platz zu wählen, der die Aufgenommenen so- 
fort an denselben erinnert, wie ein Gebäude, 
ein Denkmal, irgend eine Inschrift usw., eben 
einen Platz, der nicht überall sein kann. Vor 
2 Jahren machte ich eine Reise nach Wien mit 
einem 300 Mann starken Verein von Freiburg i. B. 
aus; es fehlte nicht an Apparaten unter den 
Teilnehmern, jedoch machte ich die Beobachtung, 
dass die Leute einem Stativapparat etwas mehr 
Vertrauen entgegenbringen, und so batte ich 
den Auftrag, bei irgend einer sich bietenden 


Gelegenheit den ganzen Verein aufzunehmen. ‘ 


Nach einem Festessen, gegeben von der Stadt 


v 


2. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


—— 


Wien im Wiener Rathause, machte der Bürger- 
meister von Wien darauf aufmerksam, dass vor 
dem Rathause eine grosse Gruppenaufnahme 
von einem Wiener Photograph gemacht werde. 
Als Vereinsphotograph hatte ich aber ein gutes 
Recht, diese Gelegenheit wahrzunehmen und auch 
eine 13X 18- Aufnahme zu machen. Diese Platte 
liess ich in Wien gleich entwickeln und einige 
hundert Postkarten anfertigen. Die Folge war, 
dass während dieser zehntägigen Reise gerade 
diese Aufnahme mit einem Teil des Wiener 
Rathauses als Hintergrund am meisten Anklang 
gefunden; dasselbe beobachtete ich auch bei 
einer Vereinsaufnahme vor dem Mailänder Dom, 
am Rousseau-Denkmal in Genf und an vielen 
anderen interessanten Stellen. Der Aufnabme- 
platz ist also sehr wichtig, und wenn dieselbe 
auch einmal in der blanken Sonne sein muss. 
Auf Reisen sollte ein Photograph immer einen 
Apparat bei sich führen, und wenn es auch 
nur ein ganz kleiner ist; denn warum soll man 
nicht das Angenehme mit dem Nützlichen zu 
verbinden suchen? Für einen Apparat bis 
13Xı8 halte ich für Aussenaufnahmen den 
Rucksack am bequemsten, indem bei den sich 
im Handel befindlichen Apparatekoffern die Trag- 
riemen viel zu schmal sind. Ob einer nun 
Landschafts- oder Porträtaufnahmen im Freien 
macht, immer sollte man mit verschiedenen 
Objektiven ausgerüstet sein. Körperliche Ge- 
wandtheit und gute Augen sind grosse Vor- 
züge eines Operateurss. Kommt man zu einem 
grösseren aktuellen Ereignis, so muss man ge- 
wärtig sein, mit lllustrationsphotographen zu- 
sammenzukommen. Diese sind meist gerissene 
Leute, die ausser guter photographischer Aus- 
rüstung noch mit allen Hunden gehetzt sind. 
Bei Landschaftsaufnabmen muss man mit Archi- 
tekturen und Stimmungen der Natur vertraut 
sein. Aufnahmen auf allen künstlerischen Ge- 
bieten erfordern ein grosses Verständnis; denn 
wer nicht achtet der Kunst, hat von ihr keinen 
Dunst! 
Nun zurück zur Dunkelkammer. 


In der Dunkelkammer. 


Als Entwickler habe ich den Metol-Hydro- 
chinon als den geeignetsten herausgefunden, 
und zwar in einer Lösung. Dieser ist für Platten 
und Gaslichtpapier gleich gut zu verwenden und 
lässt sich als gebrauchter Entwickler noch sehr 
gut ausnutzen. Lichthoffreie Platten färben den 
Entwickler, was ich für sehr gut halte, weil die 
Platten während des Entwickelns mehr vor 
Schleier geschützt sind. Als Fixiergefäss ver- 
wende ich Standfixiertrog mit Nuten versehen, 
hierin rutschen die Platten nicht übereinander. 
Das Wässern besorge ich unter einer Brause 
etwa 5 bis 10 Minuten. Habe ich abends Platten 
zu entwickeln, so lasse ich solche stets über 


PHOÖTÖGRAPHISCHE CHRÖNKK. 89 


Nacht im Wässerungskasten steben und wässere 
morgens jede einzelne unter der Brause. Als 
Lichtquelle zur Entwicklung empfehle unbedingt 
eine konstante; ja kein Tageslicht. 


Die Retouche. 


Ueber dieses Thema ist schon viel geschrieben, 
es gibt sogar solche, die behaupten, solche 
wäre unmodern, aber dann müsste erst einmal 
die Eitelkeit unmodern werden. Solange Eitel- 
keit besteht, wird es Retouche in der Porträt- 
photographie geben. Weil wir eben Menschen 
mit Fehlern sind, so hat der Retoucheur oft vor- 
her begangene Fehler wieder gut zu machen. 
Retouche bei Landschaften erstreckt sich meistens 
auf Zurückhalten von Schattenpartien und Aus- 
flecken, oft auch Abdecken des Himmels. Da 
Porträtaufnabmen bei mir die Minderheit sind, 
so mache ich meine Abzüge fast alle auf Gas- 
licht, wozu ich den Abend verwende. Man 
kann Gaslichtabzüge nachts im Wasser ohne 
Schaden liegen lassen, und das Wässern des 
Morgens geht um so rascher. Nur kleine Ton- 


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——  .— -_ on mn 


schwankungen halten manchen Photographen 
noch davon ab, nicht zum Gaslichtverfahren 
zu greifen, trotzdem es in seiner Einfachheit 
unübertroffen ist. | 


Das Trocknen der Bilder oder Postkarten 
besorge möglichst im Freien bei Sonnenschein 
in der blanken Sonne, was den Gaslichtabzügen 
selbst im Hochsommer nicht schadete. Man 
legt die Bilder auf reine Leinwand und trocknet 
mit solcher das Wasser oben ab. Wenn die 
Abzüge nicht mehr kleben, presse ich solche in 
einer Kopierpresse. 


Bei diesem Werdegang sind meine Abzüge 
sehr rasch fertig. Bemerken muss ich noch, 
dass ich ohne jede Hilfskraft arbeite, und weil 
ich kein Atelier besitze, so ist mein Feld die 
Welt. Weil ich kein Betriebskapital habe, so 
führt mich mein Denken auf möglichst einfache . 
Arbeitsweise. 


Es könnte der Fachwelt nur interessant sein, 
öfters Bekenntnisse über Arbeitsweisen ähnlicher 
Existenzen zu erfahren. 


IERIENEHEDEFN > <) VORDERE 


Rundschau. 


— Zur Wahl der Hintergründe bei 
Winter- Atelieraufnahmen. Bei dem trüben 
Licht der Wintermonate wird es oft schwierig, 
genügend volle Expositionen für die Schatten- 
details zu geben. Es wird ferner nicht beob- 
achtet, dass diese Schwierigkeit mit der Ver- 
wendung heller Hintergründe zunimmt. Es kann 
als eine Regel gelten, dass etwa das Doppelte 
der Exposition für ein Porträt angebracht ist, 
wenn ein weisser Hintergrund statt eines dunklen 
benutzt wird. Eine Ausnahme wird nur in dem 
Falle befunden, wenn eine sehr flache Beleuch- 
tung bei äusserst zarten Schatten, resp. bei 
geringem Schattenumfang vorhanden ist. Man 
muss nämlich bedenken, dass Schattentiefe ein 
sehr relativer Begriff ist, und dass ein Bild, so- 
fern nicht bei Nebeneinanderstellung von dunklen 
Schatten zu einem weissen Hintergrund sehr 
reichlich exponiert wird, damit die Details zur 
Wirkung gelangen, einen schweren und düsteren 
Eindruck macht. Dagegen erscheinen uns die 
Schatten bei einem dunkleren Hintergrund lichter. 
Es ist aber auch kein zu dunkler Hintergrund, 
der bei kurzer Exposition in dem Negativ eine 
glasblanke Fläche geben würde, zu nehmen, 
sondern es wird z.B. oft ein solcher Hinter- 
grund am angebrachtesten sein, der im Ton 
etwas tiefer steht als die Schattenteile des 
Gesichts. Natürlich werden Platten, die unter 
diesen Bedingungen exponiert worden sind, eine 
Entwicklung für weichen Effekt erfordern. Hierzu 
eignet sich besonders stark verdünnter Rodinal- 
oder Metol-Hydrochinonentwickler gut. Dieser 


(Nachdruck verboten.) 
bringt fast gleich bei Beginn der Entwicklung 
die Details heraus, und sobald genügend Kraft 
vorhanden ist, d. h. sobald sich eine hinreichende 
Reduktion in den hohen Lichtern zeigt, ist die 
Platte herauszunehmen und zu fixieren. („British 
Journal“ Nr. 2800.) 


— Kopieren bei Bogenlicht. Für Kopier- 
prozesse, die eine längere Belichtungszeit er- 
fordern, wird an trüben Wintertagen bisweilen 
das elektrische Bogenlicht zu Hilfe genommen. 
Im „British Journal“ Nr. 2798 werden hierzu 
einige praktische Belehrungen gegeben. Es ist 
klar, dass die Farbe des Negativs durch einen 
Wechsel der Lichtquelle beeinflusst wird und 
dass diese Veränderung wohl zu berücksichtigen 
ist. Beim Platindruck wurde beobachtet, dass 
bei richtiger Wahl des Abstands von der Lampe 
und durch Ueberlegen der Kopierrahmen mit 
Seidenpapier die meisten Negative zufrieden- 
stellend kopierten. — Der Pigmentdruck ging 
am besten, wenn Negative vorlagen, die etwas 
zu gedeckt für Kopieren bei gewöhnlichem Tages- 
licht erschienen. 

‘Bekanntlich kann man sich bisweilen durch 
Gebrauch speziell abgestimmter Chrombäder 
helfen, aber bei Verwendung sehr schwacher 
Bäder gibt uns die Differenz der Lichtqualität 
nicht immer die erhofften Resultate. 

Die Auskopierpapiere zeigten nur geringe 
oder gar keine Abweichungen im Charakter der 
Bilder gegenüber den bei Tageslicht erzeugten 
Produkten. Das Kopieren kann sogar unter 


14* 


30 PHOtOGKAPHISCHE CHRÖNIK. 





m 


Umständen schneller als bei durchschnittlicher 
Tageslichthelle erfolgen, abgesehen von inten- 
sivem Sommersonnenschein. Trotz der geringen 
Umstände ist der Kostenpunkt einer kontinuier- 
lichen Benutzung eines kräftigen Kunstlichis zu 


= —— 


PERERGSEE 


oT | u m —— une Fe er ne a we). Er ee, ri, 2-2 


hoch, um ausser acht gelassen zu werden. — 
Eine kleinere Bogenlampe, zweckmässig für Ver- 
grösserungsarbeiten, ist im übrigen auch für 
Gaslichtpapiere gut brauchbar, sofern sehr dichte 
Negative vorliegen. 


— 


Innungswesen. 


Der Photograph E. Schramm in Memmingen 
hatte sich bei der Königl. Regierung von Schwaben 
und Neuburg, Kammer des Innern, darüber be- 
schwert, dass er unter die Mitglieder der Photo- 
graphen-Zwangsinnung Kempten gerechnet 
werde, obwohl er das Photographengewerbe 
nur im Umbherziehen und nicht als stehendes Ge- 


werbe ausübe. Die Beschwerde wurde von der 
Königl. Regierung dem Stadtmagistrat Kempten 
als zuständige Aufsichtsbehörde zur Entscheidung 
übergeben. Die Entscheidung des Magistrats 
lautete dahin, dass Herr E.Schramm der Photo- 
graphen- Zwangsinnung Kempten angehöre und 
die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. 


34 - —  — 


Innungs- und \Vereinsnashriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen-Innung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 
Ausserordentliche Versammlung 
am Donnerstag, den ıg. Februar, 
abends pfinktlich 8 Uhr, 

im Theatersaal der „Kammersäle“, Teltower Str. 1/4. 


Tagesordnung: 
ı. Geschäftliche Mitteilungen. 
2. Bericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahres- 
rechnung. 
3. Entlastung des Vorstandes. 

Nach Erledigung dieser Tagesordnung findet 
eine zwanglose Versammlung statt, zu welcher 
Gäste, Damen und Herren, willkommen sind. 

4. Lichtbildervortrag des Herrn Professor O. Mente: 
Wanderungendurchdasgesamtedänische 
Inselreich (von Kopenhagen bis Skagen). 


Der Vorstand: 
Heinr. Lichte, H. Böbers, 
I. Vorsitzender. II. Schrittfährer. 


Vor und nach der Sitzung: Platin in Röhrchen, 
1g 305 Mk. 

Wir bitten, vor dem Lichtbildervortrag und wäh- 
rend desselben nicht zu rauchen. 


Im März, an einem noch zu bestimmenden Wochen- 
tage, nachmittags 5 bis 7 Uhr, findet in fünf Doppel- 
stunden folgender Kursus statt: 

Komposition des Porträts. 

Praktische Uebungen im Glashaus und im Heim- 
Atelier unter Leitung des Herrn Karl Schenker. 


Ausstellung photographischer Bedarfsartikel. 
Beginn 7 Uhr abends. 
ı. Ilura, Gottschalk & Co., Rahmenfabrik, 


Berlin SW., Ritterstrasse 45. Grosse Bilderrahmen und 
Leisten. 


2. Robert Selle, Vertreter der Regina - Bogen- 
lampenfabrik, Berlin SW., Grossbeerenstrasse 71. Elek- 
trische Beleuchtungs- und Kopierlampen. Neuheit: 
Leicht transportable Beleuchtungslampe für Heim- 
aufnahmen. 

3. Chemische Fabrik auf Aktien (vorm. 
BE. Schering). Ausstellung von Bildern auf Fogas- 
papier mit Senol getont. Vorführung der Senoltonung. 

4. Friedrich Schroeder, Braudenburg a. H., 
Ritterstrasse 17/18. Blitzlicht - Apparate. 

5. Unger & Hoffmann Akt.-Ges., Berlin SW. ıı, 
Königgrätzer Strasse 82. Projektionsapparate. 

6. L.G. Kleffel & Sohn, Berlin W., Potsdamer 
Strasse 29. Reisekameras, Stative und Diverses. 


Sämtliche Bekanntmachungen der Innung erfolgen 
in der „Photographischen Chronik‘. Wir empfehlen 
allen Innungsmitgliedern, das Abonnement (1,50 Mk. 
halbjährlich) in der Geschäftsstelle der Innung be- 


wirken zu wollen. 
um 2 >, zu 


Photographen- Zwangsinnung 
Kempten i. Algäu. 

Die Innung berief am 6. Februar eine Gehilfen- 
versammlung in Memmingen zwecks Wahl des Gehilfen- 
ausschusses und der Beisitzer zu den übrigen Aus- 
schüssen, unter Leitung des Obermeisters, zusammen. 
Es wurden folgende Herren gewählt: Gehilfenausschuss: 
Altgehilfe Marth-Memmingen; Stellvertreter: Hipp- 
Kempten; Schriftfährer: Coradi- Memmingen; Stell- 
vertreter: Rauch jun, Kempten. Ersatzmäuner: Gust. 
Müller- Memmingen; Coradi- Memmingen. Weitere 
Ausschussmitglieder: Zappe- Memmingen; Dettmer- 
Memmingen; Rauch-Kempten. Beisitzer für den Aus- 
schuss für die Gehilfenpräfung: Zappe und Rux, 
Memmingen. Beisitzer für den Ausschuss für das 
Lehrlingswesen: G. Müller- Memmingen und Hipp- 
Kempten. E. von Zabuesnig, Schriftführer. 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 91 


Photographen- Zwangsinnung Halle a. S. 
und Umgegend. 

Zur Wahl des Gehilfenausschusses werden alle bei 
Ionungsmitgliedern in Arbeit stehenden Gehilfen zu 
einer Gehilfenversammlung am Dienstag, den 
ı.PFebruar, abends 8 Uhr, im „St. Nikolaus‘, Nikolal- 
strasse, in Halle a. S., eingeladen. 

Wir bitten alle Chefs, ihre Herren Gehilfen diese 
Einladung vorzulegen. Motzkus, Obermeister. 


kart 


Photographiseher Verein zu Hannover. 


Korporatives ed des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J.P.). 


Sitzung am Montag, den 16. Februar, 
abends 8!/, Uhr, 
in Wachsnings Hotel, Schillerstrasse. 


Tagesordnung: 


L Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. 

a Vortrag des Kollegen Weise über die Verwendung 
der Feilnerschen Hintergrundfolien, verbunden 
mit Ausstellung von Bildern. 

3 Besprechung über die Anschaffung von Zeitschriften 
und Fachliteratur. 

4. Vorbesprechung über eine für ıgı5 geplante Aus- 
stellung. 

5 Innungs- und Central-Verbands- Angelegenheiten. 

6. Verschiedenes. 


In Anbetracht der reichhaltigen Tagesordnung er- 
warten wir vollzähliges Erscheinen der Mitglieder. 
Innungsmitglieder willkommen. 
Bruno Weise, 
L Vorsitzender. 


Hans Bourquin, 
Schriftführer. 


Sächsiseher Photographen-Bund (E.YV.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Als neue Mitglieder waren gemeldet: 
Herr Richard Windsch, Photogr. Atelier, Leipzig, 
Plagwitzer Strasse 9. 
„ Arthur Schleicher, Photogr. Atelier, Leipzig- 
Oetzsch, Dammstrasse 12. 
» Rudolf Gäbler, Photogr. Atelier, 
Eutritzsch, Wilhelminenstrasse 4. 
„ Bruno Mühlpfordt, Leipzig-Connewitz, Bor- 
naische Strasse 37. 


9 


Leipzig- 


Badiseher Photographen-Bund (E.\V.). 
Unsere verehrten Mitglieder werden höflichst er- 
sccht, den fälligen Bundesbeitrag für das erste Halb- 
jahr 1914 mit 8 Mk. 5 Pf. portofrei au unsern Kassierer 
änzusenden. 
Beträge, die bis 15. Februar d. J. nicht eingegangen 
üad, werden, zuzüglich der Mehrkosten, durch Nach- 
„lme erhoben. Der Vorstand. 


LA.: Georg Müller, Schatzmeister, 
Karlsruhe, Brauerstrasse 9, III. 


m 2 X gms 


Photographen-Innung Wiesbaden. 

Ich ersuche hierdurch die geehrten Mitglieder, den 
am I. Januar bereits fällig gewordenen Beitrag für das 
erste Vierteljahr ı914 baldmöglichst an den Kassen- 
führer, Herrn H. Hies-Wiesbaden, Taunusstr. 41, ein- 
zuzahlen. 

Die nächste Innungsversammlung findet im März 
in Wiesbaden statt, und bitte ich, etwaige Wünsche, 
bezw. Anträge zu derselben, rechtzeitig einzureichen. 

Gg. Pfusch, Obermeister. 


ie 


Nordwestdeutsseher Photographen - Bund 
(E.V.). 

Die werten Mitglieder werden hierdurch hötlichst 
ersucht, den fälligen Mitgliedsbeitrag für das Vereins- 
jahr 1. Oktober ı913 bis 30. September 1914 in Höhe 
von 6 Mk. an unseren Kassenwart, Herrn A. Zinne, 
Minden i. W., gefälligst bis ı. März einsenden zu wollen. 

Bis dahin nicht eingegangene Beiträge werden, 
zuzüglich der dadurch entstehenden Mehrkosten, durch 
Postnachnahme erhoben. 


Der Vorstand. 
I. A.: Ad. Zinne, Kassenwart, Minden i.W. 


Br 


Photographen-Zwangsinnung Leipzig. 
Hauptversammlung am 13. Januar. 

Leipzig hatte wieder einmal seinen grossen Tag. 
Nicht nur die Mitglieder, sondern auch die verehrten 
Kollegen aus den näher gelegenen Städten waren sehr 
zahlreich erschienen, um dem Vortrage des Herrn Hof- 
photographen N. Perscheid- Berlin über Oel- und 
Bromöldruck beizuwohnen. 

Das grosse Inunungslokal reichte bei weitem nicht 
aus, und in drangvoll fürchterlicher Enge eröffnete der 
Herr Obermeister Sander um 8 Uhr die Versammlung. 
Er begrüsste die Anwesenden mit herzlichen Neujahre- 
wünschen für die Familie und das Geschäft und gab 
anschliessend den Jahresbericht bekannt. Der dem 
Gewerbeamt eingereichte Haushaltplan fand einstimmig 
Genehmigung. 

Auch der Kassenbericht des Herrn Kassierers Vor- 
berg wird einstimmig gutgeheissen und dem Genannten 
Entlastung erteilt. 

Die beiden ausscheidenden Vorstandsmitglieder, 
Herren Schleicher und Vorberg, werden, da sich 
kein Widerspruch ergibt, durch Zuruf wiedergewählt. 

Nun begrüsst der Obermeister den inzwischen er- 
schienenen Herrn Perscheid und erteilt ihm das 
Wort zu seinem Vortrage. Herr Perscheid ist auf 
Antrag der Innung vom Königl. Ministerium zu Dresden 
zu diesem Vortrage aufgefordert, ein Beweis, wie sich 
die Behörden der weiteren Ausbildung des Gewerbes 
durch lehrreiche Vorträge annebmen und die Innungen 
unterstützen. Einem freien Vereine würde eine der- 
artige Unterstützung niemals zuteil werden. 

Herr Perscheid betont, dass das Bromöldruck- 
verfahren eigentlich nicht neu sei, sondern schon 


ö2 PHÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


> 


mehrfach versucht und angewendet wäre und seinen 
Ursprung im Umdruckverfahren habe. Der allen wohl- 
bekannte Lichtdruck sei ja ziemlich dasselbe, nur dass 
an Stelle der Platte hier die Vergrösserung trete. Er 
fesselt in längerem die Zuhörer durch Wort und Vor- 
führungen und fertigt unter Assistenz seines Mit- 
arbeiters Herrn Höppner wundervoll wirkende Drucke, 
die den vollen Anspruch auf die Bezeichnung Kunst- 
werke baben, allerdings muss man auch solche Oti- 
ginale, wie sie eben ein Perscheid schaffen kann, zur 
Verfügung haben. Der Herr Vortragende geizt auch 
nicht mit guten Ratschlägen und macht auch auf ge- 
wisse Vorteile aufmerksam, dabei betonend, dass man 
sich durch Misserfolge nicht gleich mutlos machen 
lassen soll. Die zahlreichen Bestellungen auf Arbeits- 
kästen für dieses schöne Verfahren zeigten deutlich, 
dass sich eine ganze Zahl von Anhängern dieses 
Zweiges gefunden hatten, um es womöglich noch für 
die „Bugra“ zu verwenden. Hoffen und wünschen 
wir das Beste! 

Lebhafter Beifall lohnte den beiden Herren ihre 
Mühe, und spricht unser Herr Sander den Dank im 
Namen der Innung aus. 

Hierauf gedenkt man noch der diesjährigen Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik, die unserer 
Stadt hoffentlich eine grosse Zahl von Kollegen zu- 
führen soll, um so mehr, als der Central-Verband zu 
einem dritten Deutschen Photographentag nach hier 
einladet Nach kurzer Ausführung des Obermeisters 
beschliesst man, sich mit allen Kräften dieser Ver- 
anstaltung zu widmen und die Vorarbeiten für den 
Photographentag nach Möglichkeit zu unterstützen. 
Einig sollen deutsche Kollegen zu dieser Veranstaltung 
stehen, und mit frohen Hoffnungen sieht man dem 
Kommenden entgegen. 

Punkt ıı Uhr schliesst der Obermeister die vor- 
zügliche Versammlung, und es ist nur zu wünschen, 
dass alle Innungen, resp. deren Mitglieder, so einig 
zusammenstehen, wie die Kollegen in Leipzig, denn 
kein Misston trübte die Versammlung. 


Adolf Sander, Paul Gäbler, 
Obermeister. Schriftführer. 


Verein Sehlesiseher Fachphotographen 
(E.V). 
Sitz: Breslau. 

Protokoll der ausserordentlichen Haupt- 
versammlung am 26. November ıgı3 in Breslau, 
„Konzerthaus“. 

Die am 26. November stattgefundene Monatssitzung 
fand als ausserordentliche Hauptversammlung statt. 
Der I. Vorsitzende eröffnete um 8'/, Uhr die Versamm- 
lung und erteilte zu Punkt ı dem Schriftführer das 
Wort. Die Protokolle der Wanderversammlung von 
Oppeln sowie der Bericht der Oktober- Sitzung werden 
verlesen und genehmigt. 

Punkt 2. Die Namen der bei der Wanderversamm- 
lung in Oppeln aufgenommenen Herren werden be- 
kanntgegeben. 


ERS —. 


nm gan nn an ie 


Punkt 3, Den Grund, warum die heutige Sitzung 
als Hauptversammlung einberufen wurde, bildete der 
Beschluss des Beitrittes zum C.V. Es wurden noch- 
mals alle Punkte für oder gegen den Beitritt erörtert. 
Die Anwesenden beschlossen nunmehr einstimmig, dem 
C.V. beizutreten. 

Punkt 4. Zur Aenderung der Statuten stellte der 
Kollege Herr Hofphotograph Raschkow den Antrag: 
die Statuten vorläufig nicht zu ändern; es solle viel- 
mehr der I. Vorsitzende nochmals schriftlich mit Herrn 
Schlegel über die Bedingungen verhandeln. Die Ver- 
sammlung erklärt sich auch mit diesem Punkt ein- 
verstanden. Sodann gelangte ein Rundschreiben sowie 
ein Flugblatt des C.V. zur Verlesung. Die Anfrage, 
ob der Verein gewillt wäre, eine grössere Anzahl dieser 
Fiugblätter zur Verteilung an die Mitglieder zu be- 
stellen, wurde aus verschiedenen Gründen verneint. 

Es gelangt nunmehr erst Punkt 6 zur Erledigung. 
In ehrenden Worten gedenkt Herr Götz unseres ver- 
storbenen Mitgliedes Herrn EmilSchroeder- Breslau, 
weicher ein eifriger Besucher unserer Versammlungen 
war; die Mitglieder erhoben sich zu Ehren des Ver- 
storbenen von ihren Plätzen. Zur Beerdigung war der 
Verein durch den Vorstand vertreten, ebenso wurde ein 
Kranz auf Kosten des Vereins gestiftet. Ein Dank- 
schreiben der Witwe des Verstorbenen wurde verlesen. 
Die Anschaffung des prächtigen Werkes: Farbenphoto- 
graphie, von Professor Franz Schmidt, erschienen 
im Verlage von E. A. Seemann in Leipzig, wurde be- 
schlossen, um dasselbe für die Bibliothek anzukaufen. 

Kollege Pichler wies auf die wiederholte Reklame 
eines Preisrätsels hin und forderte die Kollegen auf, 
gegen die Zeitungen, welche derartige Aunoncen auf- 
nehmen, energisch Front zu machen. 


Endlich kam Punkt 5 an die Reihe: Vorführung 
Lumitrescher Autochroms. Wenn auch der Name 
Hildenubrand-Stutigart für nur Gutes bürgte, so 
übertrafen die prächtigen Sachen doch noch die Er- 
wartungen der Anwesenden. Die vorgeführten Auto- 
chroms waren geradezu vollendet schön, die Natur- 
wahrheit der Farben und Plastik waren ganz hervor- 
ragend. Anschliessend an die Hildenbrandschen 
Sachen wurden noch einige vom Kollegen Bergel- 
Oels angefertigten Autochroms gezeigt; auch diese 
fanden den grössten Beifall. 


Hierauf dankte Herr Götz allen, insbesondere 
Herrn Bergel, im Namen des Vereins. Ein gutes 
Weihnachtsgeschäft und ein gesundes neues Jahr 
wünschend, schloss nach ıı Uhr der Vorsitzende die 
Sitzung. 


H. Götz, Richard Strauch, 
I. Vorsitzender. Schriftführer. 
Ateliernashriehten. 


Barmen. Die Herren E. Flasche und Sohn haben 
ihr seit 40 Jahren unter der Firma Emil Flasche be- 
stehendes Photographisches Atelier von Heckinghauser 
Strasse 25 in ihren Neubau nach Neuerweg 17, gegen- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 93 





iber dem Stadttheater, verlegt und werden jetzt 
EFlassche & Sohn zeichnen. 


Lüneburg. Marie Zobel eröffnete Julius Wolf- 
Strasse 4 eine Werkstatt für Photographie. — Das Hof- 
stelier van Bosch, Inhaber: E. Adam, wurde nach 
Schillerplatz 1a verlegt. 


> 


Gesehättliehes. 


Kapitalserhöhung der Optischen Anstalt 
CP.Goerz, Akt.-Ges. in Berlin-Friedenau. Auf 
der Tagesordnung der ordentlichen Generalversamm- 
lung steht unter anderem ein Antrag auf Erhöhung des 
Aktienkspitals um 2 Millionen Mk. auf 7 Millionen Mk. 
Die jungen Aktien nehmen vom ı. Oktober 1913 an 
der Dividende teil. Das Bezugsrecht für die Aktionäre 
bleibt ausgeschlossen. — Die letzte Kapitalserhöhung 
von 35 auf s Millionen Mk. wurde im April 1906 be- 
ıhlossen. Damals wurden die neuen Aktien von dem 
Kommerzienrat Paul Goerz zu 110 Prozent über- 
ıommen. Dieser Beschluss wurde angefochten, aber 
durch das Reichsgericht im Februar ı908 als zu Recht 
bestehend anerkaunt. Die Erhöhung ist deshalb erst 
190708 durchgeführt worden. 


—25I4— 


Geriehtswresen. 


Der ısoo Mk.-Gehaltsvertrag. Ein Handlungs- 
gehilfe hatte mit seiner Firma einen Vertrag geschlossen, 
nsch dem er für seine Dienste 125 Mk. pro Monat er- 
halten sollte, während der Ehefrau 75 Mk. pro Monat 
fest und ausserdem die von ihrem Ehemanne verdienten 
Provisionen bewilligt wurden. Als es im Laufe der 
Tätigkeit des Gehilfen zu Differenzen mit dem Arbeit- 
geber kam, erhob die Ehefrau gegen die Firma beim 
Berliner Kaufmannsgericht Klage auf Zahlung 
vo 1200 Mk. für Gehalt und Provisionen. Die be- 
klagte Firma bestritt die Forderungen mit dem Hin- 
weis, dass jener Gehaltsvertrag nach beiderseitigem 
Einverständnis nur in dieser Form geschlossen worden 
si, um den Gläubigeın des Gehilfen den ıs5oo Mk. 
ibersteigenden Betrag zu entziehen. Lohn könne aber 
sur der verlangen, der auch eine Tätigkeit ausfbe; 
de Ehefrau sei aber für die Firma nicht tätig ge- 
wesen. Das Kaufmannsgericht versagte der Klage der 
Ehefrau den Erlolg. Die Ehefrau müsse, so sagte es 
in der Begrändung, Rechtsnachfolgerin eines dem 
Menne zustehenden Anspruchs gegen den Prinzipal 
ein, nur dann könne sie beim Kanfmannsgericht 
klagen. Der Anspruch der Ehefrau wird nach dem 
geschlossenen Vertrage erst fällig mit der Tätigkeit ihres 
Mannes, ein Anspruch der Ehefrau bestehe nicht. Nach 
dieser Entscheidung nützt also die Ansicht des Reichs- 
gerichts, das ein Verschieben des 1500 Mk. übersteigen- 
den Binkommens eines Angestellten auf dessen Ehe- 
frau für rechtsgültig erklärt hat, im Ernstfalle gar nichts 

Dr. Sch. 


Lohnpfändung. Das Lohnbeschlagnahmegesetz 
erklärt die Pfändung eines Lohnes, der 1500 Mk. im Jahre 


nicht übersteigt, für unzuläwig. Das Amtsgericht 
Hamburg hatte den ı25 Mk. übersteigenden Betrag 
eines Monatslohnes gepfändet. Der Schuldner hatte 
Abänderung dahin beantragt, dass nur der 1500 Mk. 
jährlich übersteigende und nicht schon der monatlich 
125 Mk. übersteigende Lohnbetrag gepfändet werde. 
Das Landgericht Hamburg hatte den Pfändunge- 
beschluss ganz aufgehoben und war damit über den 
Partelantrag hinausgegangen. Das Oberlandes- 
gericht Hamburg hat die Pfändung, so wie be- 
antragt, beschränkt und dazu ausgeführt: Der Dritt- 
schuldner — hier der Arbeitgeber — wird erst dann 
Zahlungen an den Gläubiger zu leisten haben, nach- 
dem innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahre 
seit Zustellung des Pfändungsbeschlusses ins- 
gesamt 1500 Mk. von dem Schuldner verdient 
sind, und zwar gleichgfiltig, ob der für eine einzelne 
Lohnperiode vom Schuldner verdiente Betrag unter 
Zugrundelegung von 1500 Mk. Jahresverdienst auf sie 
entfallende Betrag überschreitet oder nicht. Dadurch 
wird auch der Drittschuldner in keiner Weise über- 
mässig beschwert, denn er weiss ja auf Grund seiner 
Bücher und Lohnlisten genau, wieviel der Schuldner 
von ihm bezahlt erhalten hat. Bleibt der Schuldner 
nicht während des Jahres bei dem Drittschuldner so 
lange in Arbeit, dass 1500 Mk. von ihm verdient sind, 
so ist der Beschluss für den Gläubiger allerdings ebenso 
wertlos geworden, wie wenn diese 1500 Mk. auch 
während des vollen Jahres nicht erreicht worden wären. 


—B8 


Kleine Mitteilungen. 

— Grienwaldts Lichtbildner- Fachkurse, 
Herr Grienwaldt hat die Einrichtung getroffen, 
in seinem Betriebe in Bremen in den nächsten Monaten 
sechstägige praktische Kurse (von Montag Mit- 
tag bis Sonnabend Mittag) für selbständige Fach- 
leute einzurichten. In praktischer Arbeit den heutigen 
Anforderungen gerecht zu werden, ist der Zweck, eine 
gediegene Technik das Mittel, die Qualitätsarbeit 
nach Möglichkeit von der Schleuderphotographie zu 
trennen. Anmeldungen werden schon jetzt entgegen- 


genommen. 
— 


Patente. 


Kl. 57. Gruppe 2. Nr. 257721 vom 3 November ıgıo. 
Karl Eisenbock in Müuchen. 
Verfahren zur photomechanischen Herstellung 


von Druckformen, bei denen die durch Entwicklung 
ausgewaschenen Stellen einer Chromatkolloidschicht 
drucken, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgeätzte 
Platte mit einem Gemisch von etwa 2 g Zucker, 20g 
erabischem Gummi, 2g Fischleim, 2g Ammonium- 
bichromat, 1000 g Wasser überzogen, nach dem üb- 
lichen Kopieren mit Fettfarbe in bekannter Weise ein- 
gewalzt, sodann durch Abbrausen mit Wasser ent- 
wickelt, entsäuert, abgespfllt und hierauf abgetrocknet 
wird, wonach die Platte mit Graphit eingerieben, dann 


94 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


mit Auswaschtinktur ausgewaschen und sodann zum 
zweiten Male mit Wasser unter Reiben oder Bürsten 
von der belichteten Schicht befreit wird. 


El. 57. Gruppe ı. Nr. 261762 vom 223. November IgıI. 
‘ Arthur Schulze in St. Petersburg. 

Verfahren zur Herstellung einer für die Zwecke 
der Chromolithographie bestimmten Kontur nach einer 
Halbtonphotographie, dadurch gekennzeichnet, dass 
die Kontur auf ein photographisches Glasdiapositiv 
unmittelbar aufgezeichnet wird. 


—L rt 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 33. Heiır J. M. in I. Können Sie mir 
nähere Aufklärung über die Dia- Hintergrundvignetten 
(Hintergrund in der Kassette) hinsichtlich der Brauch- 
barkeit geben? Sind genannte Vignetten imstande, 
allen Anforderungen Genüge zu leisten, die man an 
einen guten Hintergrund stellt? Wird die Brillanz des 
Aufnahmeobjektes nicht beeinträchtigt, und dass etwa 
gewisse Partien der Hintergrundvignette im hellen 
Vordergrundbild sichtbar sind? | 

Kann ich den Rodenstock. Doppelanastigmat 
Eurynar III, //5,4, als Porträtobjektiv gut verwenden? 

Antwort su Frage 32. Bei der Verwendung von 
Hintergrundvignetten in der Kassette werden gewisse 
Schemata bezüglich Stellunggeben usw. natärlich ein- 
eingehalten werden müssen, da der für die Anordnung 
der Person verfügbare Raum je nach der Art der 
Hintergrundfolie eine mehr oder weniger ausgeprägte 
Form aufweist. Von der Schädigung der Brillanz des 
Bildes kann wohl nicht in nennenswertem Masse die 
Rede sein, da diejenigen Stellen, an denen das Porträt 
in die Erscheinung tritt, glasklar in der Folie sind. 
Ob Sie diese Art der Arbeit auf die Dauer befriedigen 
wird, häugt zunächst von der Zahl der angeschafften 
Follensujets ab, und weiterhin von der Möglichkeit, 
innerhalb des verfügbaren Raumes der Vignette ver- 
schiedenartige Stellungen der aufzunehmenden Person 
zu geben, die aber andererseits mit dem Hintergrund 
eine gewisse Harmorie bilden müssen. 

Das von Ihnen genannte Objektiv ist für den an- 
gegebenen Zweck ohne Frage gut verwendbar. 

Wenn Sie eine grössere Mannigfaltigkeit der Hinter- 
gıfnde und eine unbeschränkte Freiheit in bezug auf 
Posierung der Person haben wollen, so würden wir 
Ihnen raten, sich einmal über das vom Hofphoto- 
graphen Sontag in Erfurt erfundene Verfahren zu 
informieren, welches im. wesentlichen darauf beruht, 
dass hinter dem durchscheinenden inaktinisch ge- 
färbten Hintergrunde ein Projektionsapparat aufgestellt 
wird, den Sie mit beliebigen Hintergrundmotiven als 
Diapositiven beschicken können, während Sie die auf- 
zunehmende Person so vor dem Hintergrund anordnen, 
dass eine bildmässige Wirkung erreicht wird. Herr 
Sontag wird zweifellos auf Anfrage bereit sein, Ihnen 
Näheres über sein Verfahren, wie auch über Lizenz- 
kosten usw. mitzuteilen. 


b) Reehtliehe Fragen. 
Frage ıs. Herr J.W. in L. Ist es gestattet, sich 
„Hofphotograph‘“ zu nennen, wenn dieser Titel von 
einem nichtregierenden Fürsten verliehen worden ist? 


Antwort su Frage ıs. Für die Verleihung und 
Führung des Hoftitels in Preussen ist eine besondere 
Verordnung vom ı0. Januar 1888 massgebend. Nach 
Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist der Hoftitel 
als ein von der staatlichen Autorität verliehener Titel 
anzusehen. Demnach wäre Ihre Frage zu verneinen. 
Wenden Sie sich zur genaueren Auskunft an die zu- 
ständige Polizeiverwaltung oder an das Kgl. Preussische 
Oberkämmereramt. Dr. Sch. 


Fyage ısa. Herr Sir. in B. Ich bin 1868 ge- 
boren, seit 1882 in der Photographie beschäftigt und 
seit 1896 selbständig. Nun möchte ich wieder einen 
Lehrling einstellen; muss ich dazu besondere Erlaubnis 
haben, und von wem? 


Antwort su Frage ısa. Sie müssen die Weiter- 
verleihung des Rechtes zur Anleitung von Lehrlingen 
bei dem dortigen Magistrat beantragen. Das Recht 
zur Anleitung von Lehrlingen muss Ihnen verliehen 
werden. —g. 


Frage ısb. Herr Str. in B. Hier ist Sonntags 
geöffnet. Ein grosser Teil der Aufnahmen findet am 
Sonntag statt. Wie verhält es sich heute mit der Be- 
schäftigung des Lehrlings am Sonntag zu seiner Aus- 
bildung? Wie lange darf er Sonntags im Geschäft sein? 

Antwort su Frage ısb. In photographischen An- 
stalten darf die Beschäftigung von Arbeitern gestattet 
werden: 

a) an den letzten vier Sonntagen vor Weihnachten 
zum Zwecke der Aufnahme von Porträts, des 
Kopierens und Retouchierens für ıo Stunden, 
bis spätestens 7 Uhr abends; 

b) an allen übrigen Sonn- und Festtagen zum Zwecke 
der Aufnahme von Porträts im Sommerhalbjahre 
für 6 Stunden, bis spätestens um 5 Uhr nach- 
mittags, im Winterhalbjahre für 5 Stunden, bis 
spätestens 3 Uhr nachmittags. 

Die Ausnahme unter b findet keine Anwendung 
auf den ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag. 
— Es sind bei diesen Bestimmungen jedoch folgende 
Bedingungen zu beachten: Wenn die Sonntags- 
arbeiten läuger als 3 Stunden dauern, so sind die Ar- 
beiter entweder an jedem dritten Sonntage für volle 
36 Stunden, oder an jedem zweiten Sonntage mindestens 
in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, oder 
in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Ar- 
beitstages, und zwar spätestens von I Uhr nachmittags 
ab, von jeder Arbeit freizulassen. Wenn die Arbeiter 
durch die Sonntagsarbeiten am Besuche des Gottes- 
dienstes behindert werden, so ist ihren an jedem dritten 
Sonntage die zum Besuche des Gottesdienstes erforder- 
liche Zeit freizugeben. — Bei Lehrlingen dürfte hier 
jedoch noch 8 127, R.G.O., zu beachten sein, nach 
dem dem Lehrling Zeit zum Besuche des Gottesdienstes 
gegeben werden muss. Jedoch ist es nicht erforder- 
lich, dass dies jedesmal der Hauptgottesdienst ist. —g. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN>-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 


Nr. ı5. 


ı8. Februar. 


IQI4. 





Die Photographen- Zwangsinnung im Bezirk der Stadt- und Landkreise Duisburg, 
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Oberhausen und Mülheim a. Ruhr, Sitz Duisburg, 
und die Photographen -Zwangsinnung für das Fürstentum Lippe, Sitz Lage i. L., haben 
sich dem Central-Verband Deutscher Photographen-Vereine und Innungen angeschlossen. 


Photograph und Verleger. 


Auf Grund meiner Bitte in Nr. g der „Photogr. 
Chronik“ erhielt ich den nachfolgenden Schein 
zugesandt: 

„Hierdurch bestätigen die Unterzeichneten, dass 
ihnen an dem der Firma August Scherl, G.m.b. H., 
in Berlin zur Verfügung gestellten photographischen 
Bildnis: 


Ver er ee re re rer nenne 


das freie Verfügungs- und Reproduktionsrecht zusteht, 
und dass sie dieses Recht hierdurch honorarfrei auf 
die genannte Firma übertragen: 
us ee EN STERN PERERETNE 
Der Dargestellte: . .. 


Der Photograph: ..... ................ u 


Durch die Unterschrift begibt sich der Photo- 
graph kostenlos sämtlicher ihm zustehender 
Rechte, und ist es bedauerlich, wenn die Firma 
Scherl, welche mit zu den grössten deutschen 
Verlagsunternehmen gehört, und deren Erfolge 
mit der „Woche“ usw. wohl in der Hauptsache 
auf Zuhilfenahme der Photographie beruht, durch 
diesen Schein versucht, kein Reproduktions- 
honorar zu zahlen. 

In früheren Jahren ist schon wiederholt darauf 
hingewiesen worden, dass Verlagsanstalten sich 
die Bilder bekannter Persönlichkeiten zur Re- 
produktion ausbitten, und wenn es nachher zur 
Klage kam, sagten, es wäre im guten Glauben 
geschehen, denn die dargestellten Persönlich- 
keiten hätten die Erlaubnis gegeben. In den 
allermeisten Fällen haben sich die Anstalten 
an die dargestellten Persönlichkeiten gewendet 
und nicht umgekehrt. | 

Der Inhalt des oben wiedergegebenen Scheines 
steht in schärfstem Widerspruch zu den Aus- 
führungen des Herrn Paul Knoll, Leiters der 
Ilustrationszentrale der Firma August Scherl, 
mit den von ihm gemachten Ausführungen in 
seinem, Ende 1913 erschienenen Werke: „Die 
Photographie im Dienste der Presse.“ In den 
Ausführungen S. 60 u. ff. vertritt Herr Knoll 
den Standpunkt, es wäre noch nicht einwand- 


frei entschieden, ob der Photograph das Ur- 
heberrecht an bestellten Aufnahmen hätte. Er 
fübrt sechs Urteile ungenannter Persönlichkeiten 
an, er bringt aber nicht die prinzipiellen Ent- 
scheidungen der Gerichte in Dresden und Berlin, 
die vor Erscheinen des Buches gefällt wurden. 

Da das Werk des Herrn.Knoll auch für 
Photographen bestimmt sein soll, wäre es wohl 
richtiger gewesen, diese Urteile anzuführen. Da 
früher nur das Publikum um Einsendung eines 
Bildes und Bestätigung, dass dieses reproduziert 
werden dürfte, seitens des Verlages Scherl er- 
sucht wurde, so muss man annehmen, dass 
dem Leiter der Illustrationszentrale die Urteile 
bekannt sind, da jetzt beide Unterschriften ver- 
langt werden. Die Fassung der meisten Rück- 
Ausserungen lässt vermuten, dass dem Ver- 
fasser die Urteile bekannt gewesen sind, denn 
wie können sonst die dargestellten Persönlich- 
keiten schreiben, dass sie die Unterschrift des 
Photographen nicht für nötig hielten. 

Ich rate allen Kollegen, welchen ein der- 
artiger Schein vorgelegt wird, denselben nicht 
zu unterschreiben, sondern die dargestellten Per- 
sönlichkeiten auf die gesetzlichen Bestimmungen 
und die erfolgten Gerichtsurteile (abgedruckt in 
Nr. 50 u. 79 der „Photogr. Chronik" 1913) auf- 
merksam zu machen. Es ist wiederholt bestätigt 
worden, dass das Publikum, welchem die ge- 
setzliichen Bestimmungen nicht bekannt sind, 
wenn es darüber aufgeklärt wird, die Rechte 
des Photographen gern anerkennt. 

Im allgemeinen sind die Honoraransprüche 
der Photographen derartig mässig, dass die 
Verleger dieselben gut bezahlen können. Wenn 
auch hin und wieder einmal, bei gänzlicher 
Verkennung der Sachlage, unvernünftige Forde- 
rungen gestellt werden, wovon Herr Knoll in 
seinem Buche auch ein Beispiel anführt, so 
kann man dieses doch aber nicht verallgemeinern. 

Weiter erhielt ich folgende Scheine zu- 
geschickt, deren bedingungslose Unterzeichnung 
ich allen Kollegen abrate: 


15 


96 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








I. 


„Hierdurch bestätige ich, dass mir an dem der 
Pirma August Scherl, G. m. b. H., in Berlin ein- 
gereichten photographischen Illustrationsmaterial: Por- 
trät des Herm .............................. das freie Verfügungs- 
und Reproduktionsrecht zusteht, und dass ich dies im 
Falle der Annahme des Materials gegen ein Honorar 


von ........... Mk. pro Bild auf die genannte Firma über- 
trage 
BOT PARBEERNEREREREENRANEG® den. ee 
Unterschrilt: _.--............-.......-.-..--- “ 
IL. 
„Deutsches Verlagshaus Bong & Co., 
Berlin W. 57, Leipzig, 


Potsdamer Strasse 88. Teubnerstrasse II. 


ee Mk. habe ich vom Deutschen Verlagshaus 
Bong & Co., Berlin und Leipzig, -  . ..........-- 
für meine Originalphotographie 
erhalten und übertrage demselben hiermit das Recht 
zur unbeschränkten Verwendung derselben für seinen 


Bone een en een 


Verlag, und zur Abgabe der von ihm hergestellten 
Klischees. 


Aus dem Schein der Firma Bong & Co. 
ist direkt ersichtlich, dass dieselbe das Recht 
zum Klischeeverkauf haben will, während die 
Firma Scherl es, allerdings nicht so deutlich 
ausgedrückt, auch verlangt. Der Preis wird 
natürlich ein anderer sein, wenn es sich um 
eine einmalige Reproduktion und einen ein- 
maligen Abdruck in einer bestimmten Zeitung 
handelt, als wenn das unbeschränkte Verfügungs- 
recht vergeben werden soll. 

Bei Erteilung der Erlaubnis ist es am besten, 
genau anzugeben, wie oft und für welche 
Zeitungen dieselbe erteilt wird. 

Klagen über unberechtigten Nachdruck bitte 
ich mir, mit Einsendung der Belege, zuzusenden. 


R. Schlegel-Dresden-A., Moltkeplatz ı, 


I. Vorsitzender des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen Vereine und Innungen (J. P.). 


— a 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegründet 1863.) 
Als neues Mitglied ist gemeldet: 
Herr Hans Netto, Maler, in Firma: Ziegler & Co., 
Photographie, Berlin, Unter den Linden 61; 
gemeldet durch Herrn Borkowski 


Als neues Mitglied ist aufgenommen: 
Herr Hans Böris, Photograph, Fraukfurt a. M., 
Zeil 100. 
Berlin, den ı3. Februar 1914. 
Der Vorstand. 
LA.: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


u <<, ze) 


Photographen-Zwangsinnung 
tür das Herzogtum Sachsen - Altenburg 
und die Fürstentümer Reuss ältere Linie 
und jüngere Linie. 
Sitz: Gera, R. 
Dritte Hauptversammlung 
am Donnerstag, den 26. Februar, 
vormittags ıo!/, Uhr, 
im „Hotel Viktoria‘, am Hauptbahnhof in Gera-R. 


Tagesordnung: 

ı. Verlesen und Genehmigung des letzten Versamm- 
lungsberichts. 

2. Geschäftsbericht. 

3. Kassenbericht und Richtigsprechung. 

4. Genehmigung des Haushaltplans. 

5. Vorstaudswahl, Neuwahl zweier durch Los aus- 
scheidenden Vorstandsmitglieder. 


6. Festsetzung der Einschreibegebähr und Gehilfen- 
prüfungsgebühr. 

7. Beschlussfassung über die ermittelten Durchschnitts- 
preise und Vordrucke derselben. 

8. Wahl eines Vertreters zum Innungsausschuss, 
Gera-R. 

9. Wahl des nächsten Versammlungsortes. 

10. Verschiedenes. 

ıı. Fragekasten. 


Anträge sind bis zum 21. Februar schriftlich an 
den Obermeister einzureichen. — Haushaltplan und 
Kassenbericht liegen vom 20. Februar ab bei unserm 
Kassierer, Herrn Hofphotograpı Hermann König, 
Altenburg, zur Einsicht aus. 

Wir machen besonders auf 8 a2 der Satzung auf- 
merksam. 


A. Lutz, Obermeister. 6. Fuchs, Schriftführer. 
Unsere Tagesordnung enthält wichtige Punkte und 
ist das Erscheinen eines jeden Mitgliedes erforderlich. 
Mit kollegialem Gruss Der Vorstand. 


—B839-— 


Badiseher Photographen-Bund (E.V). 
Versammlungsbericht 
der Generalversammlung am 29. Oktober 1913 
im Konkordiasaal des ‚„ Moninger‘“ in Karlsruhe. 
Der Generalvesammlung ging um g!/, Uhr vor- 
mittags beginnend, eine Sitzung des Gesamtvorstandes 
voraus. | 
Die Versammlung selbst wurde pünktlich um ıı Uhr 
von dem Vorsitzenden, Kollege Kögel, eröffnet. Der- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 97 


selbe erstattet Bericht über das verflossene Vereinsjahr. 
Aus dem Bericht ist zu entnehmen, dass der Bund sich 
bemüht hat, wo es galt, im Interesse der Badischen 
Kollegen einzutreten; der Mitgliederstand ist derselbe 
geblieben; zu bedauern ist, dass immer noch eine An- 
zahl Kollegen im Lande den Bestrebungen des Bundes 
tern steht. Kollege Gottmann verliest das Protokoll 
der Offenburger Versammlung, an dieses schliesst sich 
«ine lebhafte Debatte an. Die Meinungen gehen sehr 
weit anseinander, ob man in dem Bundesorgan das 
wörtliche Protokoll oder nur einen Auszug veröflent- 
lichen soll. Die Mehrheit der Redner, die sich zahl- 
reich und oft recht temperamentvoll an der Debatte 
beteiligen, ist dafür, dass nicht das wörtliche Protokoll, 
sondern ein Versammlungsbericht zu veröffentlichen 
wäre, der vom Vorstand in seiner Form und seinem 
Inhalt gutgeheissen ist. 

Der Kassierer Kollege Müller bringt den Kassen- 
bericht. Aus diesem ist zu ersehen, dass die finanzielle 
Lage des Bundes gfinstig ist, obwohl auch mit Beitrags- 
rückständen usw. unerfreuliche Erschwerungen für den 
Kassierer eintreten. 

Die Kassenrevisoren, Kollegen Hofmann und 
Jansen, erstatten Bericht. Die Kasse ist in allerbester 
Ordnung, und es wird dem Kassierer Entlastung er- 
teilt; der Dank der Versammlung, durch Erheben von 
den Sitzen, schliesst sich an die Dankesworte des Vor- 
sitzenden. 

Wegen der Begründung von Zwangsinnungen in 
Baden ist die Regelung der Statuten unseres Bundes 
zotwendig. Der Vorstand wird ermächtigt, diese Aende- 
sung vorzubereiten und sie der nächsten ordentlichen 
Hauptversammlung zur Begutachtung vorzulegen; die 
Annahme soll aber erst in der ordentlichen Jahres- 
versammlung im Herbst ı914 erfolgen. Die proviso- 
ıische Regelung bleibt dem Vorstand bei eintretender 
Notwendigkeit vorbehalten. 

Der auf 2 Jahre gewählte Vorstand, I. und II. Vor- 
ützender, sowie der Schriftführer und Kassierer scheiden 
aus ihrem Amte aus. Kollege Gottmanun erklärt, dass 
er unter den in der letzten Zeit an der Tagesordnung 
gewesenen unruhigen und unerfreulichen Stimmungen 
gesundheitlich nicht in der Lage wäre, noch weiterhin 
im Interesse des Bundes so zu arbeiten wie bisher, 
und erklärt, keinerlei Amt mehr annehmen zu wollen. 

Nach längerem Vorhalt seitens des Vorsitzenden 
und der Mitglieder erklärt er sich bereit, wenigstens 
für das nächste Jahr noch einmal das Amt zu über- 
nehmen. Die Wahl ergibt einstimmig die Wiederwahl 
der Kollegen: Kögel, I. Vorsitzender; Schuhmann, 
IL Vorsitzender; Gottmann, Schriftführer; Müller, 
Kassierer; Schultheiss, II, Schriftführer (neu hinzu- 
gewählt) Zu Kassenrevisoren werden die Kollegen 
Hofmann und Jansen ebenfalls wiedergewählt. 

Kollege Schultheiss fragt an, was Kollege Gott- 
mann gegen die gegen ihn im Protokoll der Freien 
Vereinigung München erhobenen Beleidigungen usw. 
zu tun gedenke. Gottmann erklärt, dass er diese 
Schreiberei völlig ignorieren würde, denn diejenigen 
Kollegen, die den Sachverhalt genau kennen, urteilen 


wesentlich verschieden als die Herren Schreiber. Inter- 
essant sei, dass am Tage des Erscheinens des betreffen- 
den Protokolls an fast alle in Heidelberg und Um- 
gebung ansässigen Photographen auonyme Postkarten 
gekommen wären, die auf den Inhalt des Protokolls 
hingewiesen hätten, ihm selbst sei ebenfalls eine Post- 
karte mit beleidigendem Inhalt von demselben anonymen 
Absender zugeschickt worden. Die Karten trugen 
sämtlich den Poststempel Karlsruhe; der Schreiber ist 
von ihm festgestellt, da sich in seiner Ausstellungs- 
korrespondenz ein Brief befand, der von derselben 
Hand adressiert war. Auch über anonyme Briefschreiberei 
glaubt Kollege Gottmann am besten zur Tagesord- 
nung übergehen zu müssen. 

Diese Ausführungen des Kollegen Gottmaun 
finden allseitige Anerkennung und Beifall 

Kollege Schuhmann referierte in umfangreicher 
Weise über die Berliner Tagung des C.V. und erntet 
den Dank der Anwesenden für seinen Bericht. Als 
Delegierter für die Tagung 1914 wird Kollege Schuh- 
mann erneut gewählt, und als Ersatzmann Kollege 
Schultheiss. 

Die Wandermappe erfreut sich zum ersten Male 
eines zwar noch bescheidenen Daseins. Eine schöne 
und lehrreiche Kollektion von Aufnahmen aus dem 
Atelier unseres Vorsitzenden Kollegen Kögel gibt 
reiche Anregung und Belehrung. 

Auf der Höhe des Turmbergs traf man sich, bevor 
die Sonne sank, zu fröhlichem Tun, und als in der 
Dämmerung allmählich die Residenzstadt unsern Augen 
entschwand, da war wieder einmal all das Unerquick- 
liche und Unerfreuliche des Tages vergessen, und in 
schöner Harmonie bei den liebenswürdigen Darbietungen 
unserer Karlsruher Gastgeber verbrachten wir den Abend, 
bis uns die eilende Zeit nach allen Himmelsrichtungen 
auseinanderführte. 

Heidelberg, im November 1913. 


Der Vorstand: 
Ernst Gottmann, 
Schriftführer. 
ur 


Max Kögel, 
I. Vorsitzender. 


Sächsiseher Photographen-Bund (E.V.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Als neue Mitglieder sind aufgenommen: 
Herr Richard Windsch, Photogr. Atelier, Leipzig, 
Plagwitzer Strasse 9. 
„ Arthur Schleicher, Photogr. Atelier, Leipzig- 
Oetzsch, Dammstrasse 12. 
„ Rudolf Gäbler, Photogr. Atelier, Leipzig- 
Eutritzsch, Wilhelminenstrasse 4. 
„ Bruno Mühlpfordt, Leipzig-Connewitz, Bor- 
naische Strasse 37. 


HI 


Auszeiehnungen. 

Der Photograph Wilh. Mauss in Marburg wurde 
von dem regierenden Fürsten zur Lippe zum Hof- 
photographen ernannt. 

hr 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 33. Herr H.W. in B.E. ı. Bitte um Aus- 
"kunft über die Ursache des Losplatzens der Schicht 
auf den eingesandten Platten. Dieselben waren in 
Kästen verpackt, übereinander aufgestapelt, auf dem 
Boden aufbewahrt, der jedoch nicht feucht ist. Sonder- 
barerweise sind andere Platten, die dort lagern (lackierte 
sowohl als unlackierte) vollständig unversehrt, und 
fällt mir das Losplatzen der Schicht hauptsächlich bei 
X-Platten auf. Ich lackiere die Platten nicht, da ich 
einen Vorteil darin nicht erblicken kann, sondern reibe 
sie nur vollständig mit Mattolein ein (Kolophonium 
in Terpentin gelöst). Rätselhaft ist mir die Erscheinung 
bei einer Platte, wo nur die mit Mattolein eingerie- 
benen Stellen eine gelbliche Färbung zeigen, wie auch 
die beim Kopieren nicht vom Kopierpapier bedeckt 
gewesenen Stellen, während der übrige Teil klar ge- 
blieben ist. Der Fehler tritt nur bei einer Anzahl 
Plattenkästen auf, also anscheinend einer bestimmten 
Sendung angehödrig. 

2. Es liegt mir daran, einen fertigen Metol- 
Hydrochinon- Entwickler in einer Flasche luftdicht ab- 
zuschliessen, mit der Möglichkeit, hin und wieder 
Quanten der Lösung zu entnehmen. Ich dachte, die 
Flasche mit einem Gummistöpsel zu ‚ersehen, durch 
den zwei Glasröhren führen, die eine spitzwinkelig 
gebogen, in die Lösung eintauchend, die andere mit 
einem Druckball versehen. Würde hierdurch ein ge- 
nügend Iuftdichter Abschluss geschaffen, wenn man 
noch die Oeffnung der Glauöhbre mit Gummi ab- 
schiösse? Oder wie wäre sonst zu verfahren? Liesse 
sich vielleicht über der Entwicklungslösung eine Lage 
Alkohol oder Methylalkohol aufgiessen? 

Antwort su Frage 33. ı. Das Ablösen der Schicht 
der mitgesandten Platten ist unzweifelhaft auf die Art 
der Vorpıfparation des Glases zuiickzuführen, kann 
aber natürlich durch eine grosse Reihe von Umständen 
begünstigt werden, so beispielsweise durch überaus 
scharfes Trocknen in sehr heissen Räumen. Der- 
aıtiges Ablösen von sonst normal sich verhaltenden 
Platten ist in den Tropen in trockenen Gegenden 
wiederholt beobachtet worden und auch bei Films, die 
sonst sehr schwer von der Unterlage sich lösen, fest- 
gestellt. Wie die sonstigen Erscheinungen, als z. B. 
die gelbliche Färbung der mit Mattolein eingeriebenen 
Stellen, zu eıklären sind, vermögen wir nicht anzu- 
geben. Jedenfalls würde das Ablösen überhaupt nicht 
auftreten, wenn die Platten in der gewöhnlichen Weise 
bei mittleren Temperaturen gelagert werden und nicht 
zu sehr austrocken können. 

Antwort 2. Um Entwickler Iuftdicht aufzubewahren, 
ist die von Ihnen in Aussicht genommene Einrichtung 
wohl wenig zu empfehlen, weil dadurch der Entwickler 
doch mit grossen Luftquanten in Berührung kommt. 
Es empfiehlt sich vielmehr, eine gewöhnliche offene 


Flasche, die unten am Boden einen Tubulus mit Hahn 


besitzt, zu verwenden, wie Sie solche Flaschen bis 
ıo Liter Inhalt in jeder chemischen Handlung erhalten 


können und den Entwickler dann mit Paraftindöl oder 
auch mit gewöhnlichem Petroleum zu überschätten. 
Ersteres ist vorzuziehen, und wir haben dieses Mittel 
jahrelang früher benutzt, um Entwickler unter Luft- 
abschluss aufzubewahren. Ein Ueberschätten mit: 
anderen Substanzen, wie Sie sie vorschlagen, ist nicht. 
ausführbar. Das Paraffinöi wird von Aetzkali nicht. 
angegriffen. 


Frage 34. Herr F.B. in H. Was kann die Ur- 
sache sein, wenn ein Kondensator von 32 cm Durch- 
messer das Plattenformat 1ı8X24 nicht vollkommen 
beleuchtet? Es bleibt stets ein mindestens ı2 mm. 
breiter Schatten am Rende der äusseren Linse sichtbar. 
Die Brennweite des Objektive kommt hierbei noch gar 
nicht in Betracht, da der Schatten — natürlich noch 
breiter — das Negativ trifft, bevor das im Brennpunkt. 
befindliche Objektiv vom Lichtkegel getroffen wird. 
Ich habe zwei Kondensatoren von den Firmen Hugo 
Meyer und G. Rodenstock zur Probe, welche beide 
denselben Fehler zeigen. Meine Objektive haben 25 cm 
und 30 cm Brennweite Lichtquelle: Bogenlampe 
„Halbertama ''. 


Antwort su Frage 34. Ein Kondensator von 
33 cm Durchmesser muss bei richtiger Stellung der 
Lampe, wenn das Negativ den Kondensator auf der 
anderen Seite fast berührt, richtig auszeichnen. Es ist 
hierzu aber notwendig, dass die Lampe der ersten 
Kondeneorlinse so nahe steht, dass das Lichtbfindel 
nach Passieren der ersten Kondensorlinse immer noch 
etwas divergent bleibt und erst durch die zweite Kon- 
densorlinse gegen das Projektionsobjektiv hin ge- 
sammelt wird. Dies lässt sich bei Kondensorlinsen 
aus zwei gleichen plankonvexen Linsen nur dann er- 
reichen, wenn das Projektionsobjektiv eine verhältnis- 
mässig lange Brennweite (etwa 35cm) hat. Sie werden 
sich leicht überzeugen können, dass durch Verände- 
rung der Entfernung der Lampe die Lage der Schatten- 
linie auf dem Negativ sich ebenfalls ändert. Gewöhn- 
lich aber kann man das Negativ dem Kondensator 
nicht weit genug nähern, weil sonst kleine Unregel- 
mässigkeiten im Glase und in der Politur sich mit 
abbilden. Dieser Nachteil wird am besten dadurch 
beseitigt, dass man eine Mattscheibe zwischen Licht- 
quelle und erster Kondensorliuse einschaltet. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage 16. Herr A.Sch. In Oe Ein Fabrikant, 
in dessen Auftrag ich vor einem halben Jahre eine 
Aufnahme (Fabrikansicht, Grösse 24 X 30 cm) hergestellt 
habe, liess von mir die Platte abholen, mit der Zu- 
sicherung, dass sie kosten könne, was sie wolle. Ich 
berechnete 5 Mk. dafür, deren Zahlung der Fabrikant 
jetzt verweigert. Ist derselbe zur Zahlung verpflichtet? 


Antwort su Frage 16. Selbstverständlich, um so 
mehr, als er sich ja auch noch im voraus dazu bereit 
erklärt hat. Die Frage wurde schon oft genug in 
dieser Zeitschrift beantwortet. Versuchen Sie es zu- 
nächst mit „Zahlungsbefehl“. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe In Berlin-Halensee. 
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19. 


Nr. 16. 


a2. Februar. 


1914. 


Am 16. Februar wurde ein Photographen-Bund für den Regierungsbezirk Trier, 
Sitz Saarbrücken, gegründet. Der neue Bund schloss sich dem Central- Verband 
Deutscher Photographen-Vereine und Innungen an und wählte die „Photographische 
Chronik‘ zum Organ. 





„Bugra“, Leipzig 1914. 


In letzter Stunde ergeht an alle Kollegen im Deutschen Reiche die ebenso herzliche wie 
dringende Bitte, eine etwaige Anmeldung für die Ausstellung nunmehr umgehend bewirken zu 
wollen. — Eine stattliche Zahl leistungsfähiger Kollegen hat bereits Platz belegt, und die Liste 
muss bald geschlossen werden; daher säume keiner, seine Meldung umgehend zu bewirken. 


Der Arbeitsausschuss des C.V. 
1. A.: Adolf Sander. 


Geschäftsstelle: Leipzig- Gohlis, Aeussere Hallische Strasse 75, 1. 


Im Anschluss an die obige Bekanntmachung bitte ich auch nochmals dringend um freundliche 
Unterstützung zur Vervollständigung der historischen Abteilung unseres Faches. Es ist mir 
gelungen, eine nette Zahl von wertvollen Gegenständen zusammenzutragen, die als Anfang zu 
einer ständigen Sammlung dienen können. Heute ist es noch Zeit, so manches Stück aus alter 
Zeit vor dem Untergange zu retten. Alte Objektive, Kameras, Verschlüsse, Bilder usw. stehen 
unbeschtet im Winkel und wären für die Sammlung von grossem Wert. Wer selbst nichts 
besitzt, frage bei dem nächsten Kollegen; die Herren Vorsitzenden der Vereine und Innungen 
werden gebeten, in den Vereinssitzungen meine Bitte vorzutragen. Transportkosten übernehme 
ich gern, auch kaufe ich aus eigenen Mitteln jedes für die Entwicklung unserer Kunst wertvolle 


Stäck gern an. Adolf Sander, Leipzig - Gohlis. 
— 


Ziel und Grenzen der Retouche. 


Von Florence. [Nachdruck verboten.) 


Wenn auch die Frage nach der Zulässigkeit 
der Retouche beim photographischen Porträt 
fast ebenso alt ist als die Photographie, so 
wird sie neuerdings beim modernen Porträt 
aktueller denn je. 

Früher gipfelte die photographische Kunst 
bekanntlich darin, ein möglichst „ansprechendes“ 
Bild herzustellen. Es ergab sich daraus, dass 
auch ohne Rücksicht auf die Unvollkommen- 
heiten der photographischen Verfahren, gewisse 
Korrekturen durchaus erforderlich erschienen, 
wollte man den berechtigten oder auch un- 
berechtigten Wünschen der Besteller gerecht 
werden. 


Nun litten aber die damaligen Aufnahme- 
verfahren an grossen Mängeln, die direkt nicht 
zu beseitigen waren, und man war wohl oder 
übel gezwungen, durch zweckmässige Ueber- 
arbeitung des Negativs und eventuell auch noch 
des Positivs diese Mängel zu beheben. In der 
Regel handelte es sich hierbei um Ausgleichung 
von Kontrasten. Die meist zu starken Kon- 
traste ergaben sich einesteils aus dem Negativ- 
verfahren selber, andererseits aus dem Um- 
stande, dass man gezwungen war, die Negative 
kontrastreich zu halten, indem ein weiches 
Negativ, wie es heute unbedingt gefordert wird, 
als „grau und kraftlos“ verworfen wurde. 


16 


Ioo 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Die Notwendigkeit der Retouche war dem- 
nach, und zwar innerhalb weiter Grenzen, in 
jenen Zeiten eine unbestreitbare Tatsache. 

In der jetzigen Zeit haben sich allerdings 
die Verhältnisse ganz bedeutend verändert, und 
über die Notwendigkeit und die Grenzen der 
Retouche kann man heute mit Recht ganz anderer 
Ansicht sein. 

Während man früher vom photographischen 
Porträt „Plastik“, d.h. bier Reichtum an Kon- 
trasten verlangte, heisst das Haupterfordernis 
beim modernen Porträt „Weichheit“, die, neben- 
bei bemerkt, zuweilen bis zur Verschwommen- 
heit getrieben wird. Was man früher als „tonig“ 
und „grau“ bezeichnete, ist heute eben recht. 

Durch diese grosse Weichheit wird nun vor 
allem eine gewaltige Verminderung der Kon- 
traste bewirkt, die Detaillierung wird ganz er- 
heblich eingeschränkt, und Flächen, die im kon- 
trastreichen Bilde leicht unruhig wirken, erfahren 
im weichen tonigen Bilde eine solche Aus- 
gleichung, dass sie ohne weiteres geschlossen 
und ruhig wirken. 

Dem gewünschten Ziel möglichst nahezu- 
kommen, bietet die heutige Technik eine ganze 
Anzahl ausgezeichneter Mittel, so dass die 
Retouche durch zweckmässige Aufnabme und 
Kopiertechnik in weitem Masse ersetzt werden 
kann. So können wir bei der Aufnahme die 
Schärfe des Bildes im allgemeinen mildern. 
Durch weiche Beleuchtung und Verwendung 
von weich arbeitenden Platten und Entwickler 
lässt sich weiter die Kontrastwirkung in nahezu 
beliebigem Masse einschränken. 

Die modernen Kopierverfahren geben uns 
aber weitere Mittel an die Hand, das Bild ent- 
sprechend gestalten zu können, und zwar so- 
wohl ohne, als auch durch besondere manuelle 
Einwirkungen, wie letzteres beim Gummi-, dem 
direkten Pigment- und dem Bromöldruck so aus- 
gezeichnet möglich ist. 

Wenn man diese Mittel anwendet, und sie 
werden mehr oder weniger angewendet, erzielt 
man genau die Wirkungen, die man sonst mit 
einer vernünftigen Ueberarbeitung des Bildes, 
also mittels Retouche erzielt. Man arbeitet also 
heute anstatt mit der direkten, wenn auch viel- 
leicht unbewusst, mit einer „indirekten“ Retouche, 
hat also ganz und gar keine Ursache über un- 
natürliche und vernunftwidrige Retouche zu 
schimpfen. 


Die Notwendigkeit und das Ziel der Re- 
touche sind wohl hinlänglich begründet; es 
handelt sich also nur noch darum, die Grenzen 
derselben, soweit dies angängig ist, zu bestimmen. 
Dies ist indessen sehr schwierig. 

Wollen wir ein photographisches Porträt, 
welches lediglich einen rein künstlerischen Wert 
besitzen soll, herstellen, so ist das, wenn wir 
über eine genügende Technik, ein gutes Auf- 
nahmeobjekt und gesundes künstlerisches Em- 
pfinden verfügen, nicht besonders schwierig 
(? d. Red). Da indessen die Kunst eben Sache 
des Empfindens und durchaus den exakten 
Wissenschaften, wie Mathematik und dergl., nicht 
verwandt ist, können auch bier die Ansichten 
sehr differieren. Soll das Porträt aber von dem 
Standpunkt des Abgebildeten aus betrachtet 
werden, so kommt zu den für die rein künst- 
lerische Beurteilung wichtigen und erforder- 
lichen Gründen ein rein persönlicher, indivi- 
dueller Grund, und dieser ist leider meist der 
ausschlaggebende. Es ist daher vollständig un- 
richtig, die Bestimmungen der Grenzen der 
Retouche dem Photographen als massgebendem 
Teil zu überlassen. Der Photograph ist nicht 
nur, wie er es sein soll, ein Künstler, wenigstens 
ein kunstgerechter Arbeiter, sondern vor allem 
Geschäftsmann. Er muss sich also, wie jeder 
andere Geschäftsmann den Wünschen seiner 
Kunden nach Möglichkeit fügen, und kann nur, 
soweit möglich, durch Belehrung eine Ueberein- 
stimmung der Wünsche mit den künstlerischen 
Forderungen erzielen. 

Darum ist weises Masshalten nach allen 
Richtungen hin das einzig Richtige. Soweit 
es aber möglich ist, soll man sich bemühen, die 
rein manuelle Retouche nur in dem Umfang 
auszuüben, der durch die speziellen Verhält- 
nisse, z. B. bei Sommersprossen und dergl. ge- 
boten ist. Im übrigen erscheint es weit ein- 
facher und besser, sich der sogen. indirekten 
Retouche zu bedienen, wobei natürlich ein Zu- 
viel gleichfalls unter allen Umständen zu ver- 
meiden ist. Die Grenzen der Retouche sind 
meines Erachtens dann erreicht, wenn das Bild 
eine harmonische Geschlossenheit und natür- 
lichen Ausdruck aufweist, ohne dass die in be- 
liebiger Weise angewendete Ueberarbeitung dem 
Nichtfachmann bemerkbar hervortritt. Ein Mehr 
an Ueberarbeitung bedeutet ein Ueberschreiten 
der Grenzen der Retouche. 


2 


Zwangsinnungen und G. m. b. H. 


Auch das Fürstliche Ministerium in Gera hat 
nunmehr dahin entschieden, dass jene G. m. b. H. 
der Zwangsinnung anzugehören hat. Wir ver- 
weisen auf die unter den „Vereins- und Innungs- 
nachrichten“ dieser Nummer abgedruckte wichtige 


Entscheidung. Der Stadtrat in Gera hatte im 
Dezember 1913 die Zugehörigkeit der Miniatur- 
Schnell-Foto-Gesellschaft m. b. H. zur Zwangs- 
innung ausgesprochen und verfügt, dass diese 
Gesellschaft die Innungsbeiträge vom Tage der 


re 





u —— 





Te 


Betriebseröffnung an zu entrichten und eine 
von der Innung über sie verhängte Ordnungs- 
strafe wegen marktschreierischer Reklame (wenn 
auch in dem Betrage herabgesetzt) zu zahlen 
habe. 

Gegen diese Entscheidung hatte die Gesell- 
schaft Beschwerde beim Fürstlichen Ministerium 
in Gera erhoben. Das Ministerium hat aber die 
Beschwerde zurückgewiesen unter ausführlicher 
Begründung, die nachstehend unter den „Ver- 


PHOÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. > 


| nn 


IOI 











eins- und Innungsnachrichten* abgedruckt ist. 
Das Ministerium verweist unter anderem auch 
darauf, dass auch bereits die Reichsregierung 
de lege ferenda die Notwendigkeit der Unter- 
stellung juristischer Personen unter das Hand- 
werkergesetz anerkannt habe, und dass sich in 
der Praxis der Verwaltungsrechtspflege mehr 
und mehr die Ueberzeugung Bahn breche, dass 
eine solche Unterstellung bereits auf Grund der 
bestehenden Gesetzesvorschriften zulässig sei. 


—se 


Rundsehau. 


— Ozobromdruck mit einem Bad. 
Besondere Schwierigkeit beim Ozobromdruck, 
schreibt W.R. Jackson im „Amateur- Photo- 
grapher“, bereitet die Herstellung einer Reihe 
Bilder von gleicher Dichtigkeit und gleichem 
Kontrast. Die Ursache liegt in dem kurzen 
Verweilen der Schicht im Säurebad, besonders 
wenn die Lösung von halber Stärke genommen 
wird. Ein anderer Uebelstand besteht darin, 
dass das Säurebad, nachdem es für wenige 
Drucke gedient hat, merklich durch die Pig- 
mentierungslösung verunreinigt wird, wodurch 
spätere Bilder viel zu dicht und kontrastreich 
werden. 

Jackson empfieblt daher eine Arbeitsweise, 
die schon früher einmal in der ersten Zeit des 
Prozesses, angegeben wurde: Er mischt einfach 
die Pigmentierungslösung mit der gerade ge- 
nügenden Menge des Säurebades, um ein 
Bild von gewünschter Qualität hervorzubringen. 
Ganz gegen seine Erwartung hielt sich die ge- 
mischte Lösung völlig ausreichende Zeit. Eine 
März angesetzte Mischung wurde noch im Sep- 
tember in guter Verfassung befunden, nach- 
dem selbige in einer dunklen Flasche den Sommer 
über aufbewahrt worden war. 

Zweckmässige Verhältnisse für die beiden 
Lösungen werden in nachfolgender Tabelle ge- 


(Nachdruck verboten.] 


Volumteile der 
verdünnten Pig- 
mentierungs- 


Volumteile 
es Resultat 
Säurebades 


lösung 
Ben 1.. Kräftige Ozobrome von 
flauen, grauen Bromsilber- 
drucken. 

II ©%% 4 . » Ozobrome von gleicher 
Dichtigkeit und Kontrasten 
wie das Bromsilberoriginal. 

Sir 2 Normale Ozobrome von 


dichten od. kontrastreichen 
Bromsilberdrucken. 


Jackson selbst gibt dem ersten Bade den 
Vorzug, indem er einen weichen Bromsilber- 
druck benutzt, mit möglichst guter Gradation, 
voll entwickelt, aber die Exposition so ein- 
gerichtet, dass kein tiefschwarzer Ton entsteht, 
denn sonst würde das: Ozobrombild zu dicht 
werden. Das Bromsilberbild, nachdem es gut 
fixiert, gewässert und getrocknet worden ist, 
wird gehörig zugerichtet, so dass solches sich 
beim späteren Ozobrombild erübrigt. 


Die Schicht wird etwa 3 Minuten in der 
gemischten Lösung geweicht und dann direkt 
mit dem Bromsilberbild zusammengebracht, und 
zwar unter Wasser; danach werden dann beide 
Blätter durch Uebergehen mit einem Quetscher 
in innigen Kontakt gebracht. 


eben. Weitere Kombinationen mag ein jeder ıo Minuten sind reichlich für die Bleichung 

a seinen persönlichen Wünschen nn des Druckes. Das Bild wird danach in der be- 

probieren. kannten Weise auf Uebertragspapier gebracht. 
—— 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 


Als neue Mitglieder sind gemeldet: 
Frau Kindler, Photographin, Berlin W., Lützowstr. 97; 
gemeldet duıch Fr. Hanni Schwarz. 
Herr Richard Haecker, Photograph, Rathenow; ge- 
meldet durch Herrn Hoffschild. 
Berlin, den 14. Februar 1914. 
Der Vorstand. 
LA.: R Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. s, Kruppstrasse 12. 


Photographen- Zwangsinnung 
Kempten i. Algäu. 


Die Listen zur Feststellung ortsüblicher Durch- 
schnittspreise sind sämtlichen Mitgliedern zugesandt. 
Dieselben werden ersucht, solche bis längstens ı. März, 
entsprechend ausgefüllt, zurückzusenden. Später ein- 
treflende können keine Berücksichtigung mehr finden, 
da die Kommission Anfang März zusammentritt. Den 
Mitgliedern bleibt es freigestellt, gemeinschaftlich mit 
dem von jedem Bezirksamt in die Kommission ge- 


16* 


i02 


mn nn a nn 


ET nn on nen 
— = 





wählten betreffenden Obmann die Liste auszufüllen. 
Wird in diesem Falle nur eine Liste verwendet, so 
sind die Unterschriften der Beteiligten mit einzusenden. 
Die nächste, bezw. erste (Prübjahrs-) Vollversammlung 
findet am 27. März statt. Einladung unter Bekannt- 
gabe der betreffenden Tagesordnung erfolgt demnächst. 
Der Obermeister. 


—E2It— 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 

In der am 4. Februar stattgefundenen Sitzung (unter 
Hinzuziehung des Gehilfenausschusses) wurden folgende 
Beschlüsse gefasst: 

ı. Die ersten 4 Ueberstunden sind mit 25 Prozent und 
jede weitere Stunde mit so Prozent Aufschlag 
zu bezahlen. 

a. Extıa bezahlt — aber ohne Aufschlag — werden 
die Arbeiten aller Gehilfen an den vier Sonn- 
tagen vor Weihnachten bis 7 Uhr abends. 

3. Ueberstunden werden am darauffolgenden Zahl- 
tag ausgezahlt, die vor Weihnachten gemachten 
Ueberstunden spätestens am 24. Dezember. 

4. Ueberstunden, die vom Prinzipal angesetzt wer- 
den, müssen geleistet werden. 

5. Andere Abmachungen zwischen Prinsipalen und 
Gehilften als die vorstehenden, sind ungältig. 

6. Diese Vereinbarungen haben beiderseits Gültigkeit 
bis 31. Januar 1919. 


Weiterhin wurde beschlossen: den rechtzeitigen 
Geschäftsschluss durch einen Beamten der Handwerks- 
kammer kontrollieren zu lassen, sowie 

Plakate anfertigen zu lassen, durch welche das 
Publikum erneut darauf hingewiesen wird, dass sämt- 
liche Ateliers im Innungebezirk Sonntags von 2 Uhr 
an geschlossen sind, und dass jeder Atelierinhaber ein 
derartiges Plakat in seiner Schauhalle bezw. Schau- 
kasten am Hause anzubringen hat. 

Diese Plakate sind vom s. März ab bei den Unter- 
zeichneten zum Preise von ıo Pf. pro Stück zu erhalten. 


Der Vorstand: 
Rich. Freundt, H. Bourquin, 


Obermeister. Schriftführer. 
m 0 Kom um 


Photographen- Zwangsinnung für den 
Bezirk Lothringen. 
Sitz; Metz. 

Das Kaiserliche Ministerium hat mitgeteilt, dass 
"die Direktion der Lehr- und Versuchsanstalt für Photo- 
graphie in München in der Zeit vom 2. bis ı1. April d. J. 
den XII. Meisterkursus für Photographen veraustaltet. 
Aus Landesmitteln können an drei Teilnehmer Stipen- 
dien von je 80 Mk. gewährt werden. Wegen Zulassung 
der Angemeldeten wird das Kaiserliche Ministerium 
mit der genannten Anstalt in Verbindung treten. 

Da die Zahl der Teilnehmer eine beschränkte ist, 
und die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Ein- 
gangs bei der Anstalt Berficksichtigung finden, ist Be- 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


schleunigung geboten. Ich ersuche daher, Anmeldungen 
zur Teilnahme an diesem Kursus sofort hierher zu 


sichten. I. A.: Klausal. 
— 


Verband Meeklenburg- Pommerseher 
Photographen. 
Als neue Mitglieder haben sich gemeldet: 
Herr Hofphotograph Strube, Wismar, Dankwortstrasse. 
„ Photograph Erich Fischer, Dömitz a. Eibe. 
Karl! Meyer, Solbad Sülze. 
Der Vorstand. 


„ 13 
er 


Photographen -Zwangsinnung 
für das Herzogtum Saehsen - Altenburg 
und die Fürstentümer Reuss ältere Linie 
| und jüngere Linie. 
Sitz: Gera, R. 

Betreffs Zugehörigkeit der Miniatur-Schnell- Foto- 
Gesellschaft m.b. H. in Gera zur Zwangsinnung und 
der daraus hervorgehenden Beitragspflicht sowie Ver- 
hängung einer Ordnungsstrafe wegen marktschreierischer 
Reklame hat das Färstliche Ministerium in Gera folgende 
wichtige Entscheidung gefällt: 


Fürstliches Ministerium, 
Alt dung für das Innere. 
r 


. 407, II. 
Der Stadtrat hat mittels Beschlusses vom 16. De- 
zember 1913 die Zugehörigkeit der Miniatur-Schnell- 
Foto: Gesellschaft m. b. H. in Gera zur hiesigen Photo- 
graphen - Zwangsinnung ausgesprochen und durch Be- 
schluss vom gleichen Tage verfügt, dass die genannte 
Gesellschaft die Beiträge zur Zwangsinnung vom Tage 
der Eröffnung ihres Betriebes ab zu zahlen habe, End- 
lich hat er eine vom Innungsvorstand wegen markt- 
schreierischer Reklame verhängte Ordnungsstrafe im 
Betrage herabgesetzt, dem Grunde nach aber bestätigt. 
Gegen diese Entscheidungen hat die genannte 
Gesellschaft rechtzeitig Beschwerde eingelegt. 


Diese Beschwerde ist aus folgenden Gründen zurlck- 
zuweisen: 


Es ist zweifellos richtig, dass die Frage der Unter- 
stellung juristischer Personen unter das Handwerker- 
gesetz bis vor kurzem von der Literatur und Praxis 
überwiegend verneint wurde. In demselben Masse 


Gera, den 22. Januar IQI4. 


aber, in dem seitens des deutschen Handwerks, ins- 


besondere seitens seiner gesetzlich berufenen Vertretung, 
des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages, 
die Notwendigkeit einer solchen Unterstellung betont 
und auch bereits von der Reichsregierung de lege 
ferenda anerkannt wird (vergl. die Eingabe an den 
Staatssekretär des Innern vom 7. Januar 1913, die 
Denkschrift vom 5. Oktober 1912 und die Protokolle 
über die Besprechungen im Reichsamte des Innern 
vom 30 Juni und ı. Juli 1913) bricht sich neuerdings 
in der Praxis der Verwaltungsrechtspflege mehr und 
mehr die Ueberzeugung Bahn, dass eine solche Unter- 
stellung auch bereits auf Grund der bestehenden Gesetzes- 
vorschriften zulässig ist. Erwähnt seien in dieser Be- 
ziehung die Entscheidungen des Stadtrates in Zwickau 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


103 





vom 21. April ı91ı3 und der Königlichen Kreishaupt- 
mannschaft daselbst vom ı1. Juni ıgı3 (abgedruckt im 
„Deutschen Handwerksblatt‘‘ 1913, 20. Heft, S. 382)1), 
des Stadtmagistrats in München vom 4. Juli 1913, der 
Aufsichtsbehörde in Leipzig vom 17. Oktober ı9ı3 und 
des Stadt- und Landamts Lübeck vom ıı. Dezember 
1913 (abgedruckt im „Deutschen Handwerksblatt‘' 1914, 
2. Heft, S. 22)°). Der Ausgangspunkt dieser Ent- 
scheidungen, soweit Sachsen in Frage kommt, dürfte 
ein Erlass des Königl. Sächsischen Ministeriums des 
Innern vom ı. April 1913 (vergl. ‚ Deutsches Handwerks- 
blatt“ 1913, 10. Heft, S. 1832), sein, in dem ausgesprochen 
wird, dass künftig bei Entscheidungen über jene Fragen 
nicht ohne weiteres die bisher überwiegende Auffassung 
zugrunde gelegt werden solle, sondern im einceinen 
Falle die in der Eingabe des deutschen Handwerks- 
und Gewerbekammertages vom 7. Januar 1913 dar- 
gelegten Gesichtspunkte geprüft werden müssten. 


Mit Rücksicht auf die leichte Möglichkeit, kleinere 
und mittlere Betriebe in Gesellschaften m.b. H. um- 
snwandeln, und die damit zweifellos gegebene Gefahr 
einer Umgehung des Handwerkergesetzes, tragen wir 
keine Bedenken, uns dieser neuen Rechtsprechung an- 
zuschliessen, und zwar um so weniger, als eine, die 
Anw:ndung des Handwerkergesetzes auf die juristischen 
Personen mi: zwingender Notwendigkeit ausschliessende 
Gesetzesbestimmung jedenfalls nicht vorhanden ist und 
bei der ständigen Entwicklung unseres Erwerbs- und 
Wirtschaftsiebens, ganz besonders bei einem Gesetz wie 
der Gewerbeordnung, eine analoge Anwendung im Wege 
der extensiven Interpretation berechtigt erscheint. 

Im einzelnen kann den völlig zutreffenden Aus- 
führungen des Stadtrates zugestimmt werden, und nur 
der Vollständigkeit halber sei noch auf folgende von 
der Beschwerdeführerin berährte Punkte eingegangen: 

Die Gewerbeordnung versteht unter „Personen“ 
grundsätzlich physische und juristische Personen. 
Mangels eirer ausdrücklichen Ausnahmebestimmung 
in Titel VI sind daher auch mit den im 887, Abs. 2, 
bezeichneten Personen sowohl physische wie juristische 
Personen zu verstehen, und es ergibt sich daraus, dass 
diese Personen, soweit sie den sonstigen Anforderungen 
des 8 87 entsprechen, aufnahmefähig, bezw. zwangs- 
ionungspflichtig sind. 

Wenn ferner aus 8 13 des Gesetzes vom 20. April 
1892, 20. Mai 1898 und 88 5 und 6 des Handelsgesetz- 
buches gefolgert wird, dass die G.m.b. H. als Voll- 
kaufmann anzusehen sei und mithin überhaupt kein 
Handwerk betreiben könne, so ist dem entgegen- 
zubalten, dass die hier angezogenen Gesetzesbestim- 
mungen lediglich die privatrechtlichen Beziehungen 
der G. m. b. H. regeln. Aus privatrechtlichen Gründen 
(vergl Staub, H.G.B, Anm. zu $5) ist die G.m.b. H. 
der Handelsgeselischaft gleichgestellt worden, und ihre 
Eintragung hat daher nur privatrechtliche Bedeutung. 
Betreibt die G. m. b. H. ein Handwerk, so ist sie kein 
Vollkaufmann, sondern sie gilt nur kraft der Ein- 

ı) Desgleichen abgedruckt in dieser Zeitschrift, Jahrg. 1913, Nr. 52. 


2) Ebenda, Jahrg. 1913, Nr. 58, 102; 1914, Nr. 10. 
3) Ebenda, Jahrg. 1913, Nr. 4a. 


tragung als solche im Rahmen des 85, H.G.B. Da: 
gegen haben beide Gesetze keine öffentlich-recht- 
lichen Vorschriften geben wollen, insbesondere nicht 
bestimmen wollen, dass, wenn eine juristische Person, 
wie die G.m.b. H., ein Handwerk als Handelsgewerbe 
ausübt, diese Art des Gewerbebetriebes nicht mehr die 
Ausübung eines Handwerks sein solle. Für das Gebiet 
des öffentlichen Rechts also ist, wie Staub a. a. O. 
auch ausdrfcklich auerkennt, die handelsrechtliche 
Regelung ohne Bedeutung, und die Frage der Innungs- 
zugehörigkeit ist unabhängig von der Kaufmanns- 
eigenschaft zu beurteilen. 

Zutreifend ist ferner bereits in der Entscheidung 
des Stadtrats ausgeführt, dass als Innungsmitglied die 
Gesellschaft m. b. H. selbst in Frage kommt, nicht 
deren jeweiliger gesetzlicher Vertreter. Wenn also nach 
8 10of, G.O., bezw. nach $& 4 des Innungsstatuts der 
selbständige Gewerbebetrieb die Voraussetzung für die 
Innungsmitgliedschaft bildet, so kommt es dabei 
nur auf den Gewerbebetrieb der G. m. b. H. selbst 
an, und es ist bedeutungalos, ob deren jeweiliger ge- 
setzlicher Vertreter selbständig oder unselbständig, 
Handwerker oder Kaufmann ist. Jedenfalls ist diese 
Frage scharf zu trennen von der Tatsache, dass die 
aus der Mitgliedschaft sich ergebenden Rechte und 
Pflichten, da die juristische Person als solche hand- 
lungs- und willensunfähig ist, von ihren gesetzlichen 
Vertretern ausgeübt werden, die mithin auch dem 
Ordnungsstrafrecht der Iunungen gegenüber als die 
verantwortlichen Personen anzusehen sind. Denn 
„der gesetzliche Vertreter erfüllt alle diejenigen Ver- 
pflichtungen, welche der juristischen Person nicht nur 
in Privatrechtsverhältnissen, sondern auch im öflent- 
lichen Interesse obliegen; er ist deshalb nicht nur ein 
Stellvertreter des Gewerbetreibenden, sondern stellt 
selbst diesen Gewerbetreibenden dar und haftet infolge- 
dessen auch strafrechtlich für die Nichterfällung der- 
jenigen Verpflichtungen, die polizeilich aufgestellt sind, 
wie der Gewerbetreibende, und zwar in dem gleichen 
Umfange und nach denselben Grundsätzen wie dieser“ 
(Nelken, das Gewerberecht in Preussen, Bd. I, S. 216/17). 

Dass endlich nicht, wie die Beschwerdefüährerin 
behauptet, einer gei es gerichtlichen, sei es verwaltungs- 
rechtlichen Entscheidung konstltutive Wirkung in bezug 
auf das streitige Rechtsverhältnis zukommen kann, 
wenn es nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass mithin 
der Zeitpunkt der Zwangsmitgliedschaft und damit der 
Beitragspflicht und Unterstellung unter das Ordnungs- 
strafrecht der Innung auch hier lediglich nach den 
allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen ist, bedarf 
weiter keiner Begründung. Eine Verschiedenheit in 
der Auffassung massgebender Instanzen kann un- 
bestrittene Rechtsgrundsätze nicht abändern. 

Bei Anwendung dieser Grundsätze auf den vor- 
liegenden Fall ergibt sich folgendes: 

I. Die Miniatur-Schnell-Foto-Gesellschaft m. b.H. 
in Gera gehört der Photographen - Zwangsinnung 
in Gera als Mitglied an ($ ı00f, G. O., $ 4 des Statuts); 

2. die Beitragspflicht dieser Gesellschaft be- 
ginnt mit dem Anfange des auf die tatsächliche 


t04 





Betriebseröffnung folgenden Monats (88 ıo0f, 89, 
Abs. 2, G.O., 8 14 des Statutr); 

3. von dem mit der Betriebseröffnung zusammen- 
fallenden Beginn der Zwangsmitgliedschaft an unter- 
steht auch der gesetzliche Vertreter der Gesell- 
schaft dem Ordnungsstrafrecht der Innung. 

Da die Entscheidung des Stadtrats grundsätzlich 
mit diesen Ergebnissen übereinstimmt, waren die Be- 
schwerden als unbegründet zurückzuweisen, da wir im 
übrigen sowohl in der tatsächlichen als auch in der 
rechtlichen Beurteilung des Verstosses gegen $ ı0 des 
Innungsstatuts mit der angefochtenen Entscheidung 
übereinstimmen. gez. Ruckdeschel. 


E24 


Hessiseher Photographen-Bund (E.Y.). 

Protokoll der Bundesversammlung 

am 26. Januar zu Frankfurt aM. 

Das seltene Naturereignis des zugefrorenen Mains 
war wohl schuld daran, dass zu Beginn der Sitzung 
der Besuch noch ein schwacher war, denn viele der 
Herren Kollegen leisteten sich erst noch einen Spazier- 
gang über das Eis des Mains und sahen sich das 
Leben und Treiben auf demselben an. Nachdem der 
I. Vorsitzende, Kollege Schramm, die Erschienenen 
begrüsst hatte, ersuchte er, einstwellen die mitgebrachten 
Arbeiten aufzulegen. Es wurde eine recht stattliche 
Ausstellung, für die es schade war, dass die Bilder 
nicht vorher eingeschickt waren, um durch ent- 
sprechende Aufmachung die Wirkung zu erhöhen, resp. 
die Ausstellung übersichtlicher zu gestalten. Eine 
Kritik der Arbeiten ist nicht im Sinne der Veran- 
staltung, es seien nur die Blitzlicht- Heimaufnahmen 
des Kollegen Hermann-Bad Nauheim erwähnt, die 
manchen Gegner des Blitzlichtes bekehrt haben dürften. 
Da inzwischen die säumigen Kollegen eingetroffen 
waren, eröffnete der Vorsitzende die Tagung. Gegen 
das zur Verlesung gebrachte Protokoll wurden keine 
Einwendungen erhoben. Bei der Bekanntgabe der 
Eingänge interessierte besonders die Zuschrift der 
Heidelberger Ausstellungsleitung, sowie das vom C. V. 
herausgegebene Flugblatt gegen den Vergrösserungs- 
schwindel. Es sollen 20000 Stück auf Kosten des 
Bundes bestellt und in der nächsten Sitzung an die 
Mitglieder verteilt werden. Recht rege war die Debatte 
über Innungsangelegenheiten, und wurden die Ver- 
hältnisse der Darmstädter und der Mainzer Innung 
eingehend besprochen, und Ratschläge zu weiterem 
Arbeiten erteilt. Erfreulich war die Mitteilung, dass 
die Darmstädter Innung auf ihrer letzten Versamm- 
lung die Ausdehnung auf die Provinz Starkenburg 
beschlossen hat. 

Es kam dann der interessanteste Punkt der Sitzung, 
der Vortrag des Kollegen Uhl-Giessen über ‚Bild- 
mässige Photographie‘. Der Vortragende verstand es 
in meisterhafter Weise, die Zuhörer zu fesseln. Er 
verbreitete sich über die alten Meister und die Malerei 
im allgemeinen und erläuterte an Hand von vorzüg- 
lichen eigenen Kohle- und Gummidrucken die bild- 
mässige Wirkung der Photographie. Spontaner Bei- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


.—= 
— 





———— - EESEITEREREEIEEN 


fell, den der Vorsitzende dann auch in Worten 
ausbrachte, wurde dem Vortragenden für seine vor- 
trefflichen Ausführungen zuteil. 

Der nun folgende Vortrag des Schriftführers über 
„Gewerbliche Rechtsfragen“ führte die Kollegen dann 
aus dem Reiche der Kunst in das praktische Erwerbs- 
leben zurück. Dass auch dieser Vortrag am Platze 
war, zeigte die nach demselben einsetzende Aussprache, 
an der sich besonders die Herren Kämmer, Beck- 
mann und Uhl beteiligten. 

Kollege Kämmer ıegt an, ob es nicht möglich 
sei, auf Kosten des Bundes Objektive usw. anzuschaffen, 
die den Mitgliedern leihweise zur Verfügnng gestellt 
werden könnten. Die Anregung soll vom Vorstand 
verfolgt werden. Kollege Walloth ersucht in Er- 
wägung zu ziehen, den Bundesbeitrag zu ermässigen. 
Es war jedoch nicht viel Neigung hierzu vorhanden. 
Die nächste Sitzung soll in Darmstadt und wieder mit 
einer Ausstellung verbunden sein. Die Kollegen werden 
zu rechter Zeit gebeten werden, die Sachen vorher ein- 
zusenden, um eine übersichtliche Ausstellung zu er- 
möglichen. Der I. Vorsitzende, Kollege Schramm, 
schloss alsdann die Tagung mit den Worten, dass die 
Kollegen nach Hause fahren mit dem Bewusstsein, 
einen selten lehrreichen Abend im Kreise lieber Kol- 
legen verlebt zu haben. 

Alb. Fraatz, Schriftführer. 


— er 


Geriehtswesen. 

Die Berliner Künstlierpostkartenaffäre vor 
dem Reichsgericht. Urteil des Reichsgerichts vom 
10. Februar. [Nachdruck verboten.] Mit Spannung und 
Interesse von der grossen Oeffentlichkeit verfolgt, geht 
seit den letzten Jahren die Berliner Staatsanwaltschaft 
systematisch gegen den Handel mit Künstlerpostkarten, 
insbesondere mit Reproduktionen berühmter Gemälde 
und Skulpturen, auf Grund des $ 184, I., Str. G. B., vor, 
der bekanntlich die Verbreitung unzüchtiger Ab- 
bildungen unter Strafe stell. Die Berliner Land- 
gerichte haben im sogen. objektiven Verfahren die 
Einziehung zahlreicher Reproduktionen berülmtester 
Kunstwerke verfügt, meist mit der Begründung, dass 
auf diesen Karten durch unvollkommene Nachbildung 
der künstlerische Gehalt verloren gegangen und nur 
die Nudität, die verlährerische Nacktheit, geblieben 
sei. Dass aber auch die vorzüglichsten Reproduktionen 
unzüchtig seien, diesen Grundsatz stellte zuerst das 
Landgericht Berlin I auf, als es auf Antrag der 
Staatsanwaltschaft im objektiven Verfahren am 18. Sep- 
tember ıgı3 die Einziehung von 43 bei dem Ansichts- 
kartenbändler Fink Ende März 1913 beschlagnahmten 
Ansichtskarten beschloss, von denen 36 von dem Ver- 
leger Wolter, 6 von der Neuen Photographischen 
Gesellschaft und von einer Pariser Firma herrührten. 
Da es sich ausnahmslos um Nachbildungen von Meister- 
werken ersten Ranges handelte, wie „Der Bogen- 
schütze‘‘ von Professor Geiger, vom Kaiser im Park 
von Sanssouci aufgestellt, „Die Wäscherin‘ von Pro- 
fessor Bruno, vor dem Märkischen Museums stehend, 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


108 








ferner Werke aus der Nationalgalerie, Schöpfungen 
von Seffner, Bärwald, Laufs und Räütt auf öftfent- 
lichen Plätzen in Dresden, Koburg und Tübingen 
errichtete Statuen, wandten sich zahlreiche Künstler- 
vereinigungen, Träger der klangvollsten Namen, wie 
Lovis Corinth und andere Grössen, mit lebhaftem 
Protest an die Oeffentlichkeit und an den preussischen 
Kultusminister, die Allgemeine Deutsche Kunstgenossen- 
schaft an den Justizminister, der darauf im Abgeordneten- 
haus auf die Wünsche der Künstler einging. Auch 
der sächsische Kultusminister gab im Landtag sein 
Bedauern kund über den unbegreiflichen Missgriff der 
Berliner Polizei. Selbstverständlich legten die Ein- 
ziehungsinteressenten, Wolter und die N. P. G,, 
Revision beim Reichsgericht ein. Aus dem an- 
gefochtenen landgerichtlichen Urteil ist folgendes her- 
vorzuheben: Die Karten sind technisch vollkommene 
Wiedergaben bekannter, in ihrer Sittlichkeit hier nicht 
zu beurteilender Kunstwerke. Sie stellen nackte männ- 
Hche und weibliche Körper dar. Ob hier ein relativ 
unzüchtiger Erfolg auzunehmen ist, bestimmt sich nach 
der künstlerischen Wirkung, für die hier die Art der 
Schaustellung und Verbreitung massgebend ist. Nun 
sind die Karten im Massenverkauf jedermann für 
billiges Geld zugänglich, also auch dem künstlerisch 
Ungebildeten und der Jugend. „Die Jugend aber er- 
blickt in diesen Karten nur eine verführerische Dar- 
stellang des Nackten und wird, da sie nichts von der 
Verwirklichung künstlerischer Ideen in den Originalen 
weiss, sinnlich gereizt und dadurch in ihrem Scham- 
and Sittlichkeitsgefühl verletzt.‘ „Die Jugend muss 
davor geschätzt werden, dass ihre Lästernheit erregt 
wird. Daher, so resümiert das Urteil, sind die Karten 
objektiv unzächtig und unterliegen der Einziehung. 
Die Revision beim Reichsgericht, vertreten von 
Justizrat Isaac-Berlin und Dr. Süpfle- Leipzig, 
machte hiergegen geltend, dass die erste Instanz den 
Begiiff der Unzüchtigkeit total verkannt habe. Das 
sexuelle Moment, das unbedingt dazu gehöre, sei weder 
gepräft noch festgestellt. Kunstwerke, die auf öffent- 
lichen Plätzen ständen, tagtäglich von der Jugend aus 
nächster Nähe gesehen würden, der Schmuck unserer 
modernen Grossstädte, die Glanzpunkte der Galerien, 
könnten unmöglich in ihrer billigen, aber getreuen 
Reproduktion als „unzüchtig‘‘ gebrandmarkt werden. 
Bine derartig mittelalterliche Auffassung, dass durch 
den Anblick der künstlerisch durchgeistigten Nacktheit 
die Sittenreinheit der Jugend gefährdet werde, ver- 
stosse gegen den fundamentalen Grundsatz der Er- 
Ziehung zum Kunstverständnis, zur unbefangenen 
Betrachtung des nackten Körpers, zur Freude am 
Gesunden und Schönen, wie mau sie zu fördern suche 
durch öftentliche Aufstellung eben der verpönten Kunst- 
werke, durch Museumsbesuch, Verbreitung guter Re- 
produktionen in den Schulen, durch Wandern und 
Sport. So geselle sich zum juristischen Widerspruch 
zwischen einwandfreiem Original und angeblich un- 
zächtiger Nachbildung der Gegensatz zwischen den 
Anschauungen des Urteils und der gesamten gebildeten 
Welt. In der Reichsgerichtsverbandlung am 10. Februar 


1914 beantragte auch der Reichsanwalt als Vertreter 
der Anklagebehörde die Aufhebung des Urteils. Das 
Landgericht habe gänzlich unterlassen, Bild für Bild 
in seiner Wirkung zu würdigen, sondern habe die 
„Darstellungen nackter Körper“ in Bausch und Bogen 
verurteilt, was rechtsirrtümlich sei. In keiner Hin- 
sicht habe der Vorderrichter die Verletzung des Scham- 
gefäühls, die Erkennbarkeit geschlechtlicher Beziehungen 
einzeln gepräft, nirgends eine ‚verführerische‘ Dar- 
stellung nachgewiesen. Die Nacktheit an sich sei 
nach der Rechtsprechung nicht unzfichtig. Die Re- 
produktion eines Öffentlich aufgestellten Kunstwerkes 
könne keinesfalls der Jugend gegenüber durch Schau- 
stellung und Zugänglichmachung unzlichtig werden. 
Daher der Antrag des Reichsanwalts auf Aufhebung 
des Urteils. Der II. Strafsenat des Reichsgerichts 
hat dem Antrage auch Folge geleistet, das Urteil auf- 
gehoben und die Sache an das Landgericht Berlin II 
zurückverwiesen. (Aktenzeichen 2 D, 1037/13.) sk. 


a N ne en 


Kleine Mitteilungen. 

— Zum Kampf gegen den Vergrösserungs- 
schwindel liefert jetzt der Central-Verband Deutscher 
Photographen-Vereine und Innungen (J. P.) in Dresden, 
Molitkeplatz ı, ein wirkungsvolles Flugblatt. Dieses 
Flugblatt eignet sich zum Beilegen in Tageszeitungen 
und zum Beifügen bei Bildlieferungen. Gerade diese 
zuletzt genannte Verbreitungsweise dürfte sich besonders 
für die Photographen in Mittel und Kleinstädten eignen, 
weil hier der Vergrösserungsschwindel immer wieder 
versucht wird Die Flugblätter kosten für Mitglieder 
des Verbandes nur so Pf. für 1000 Stück, da die Mehr- 
kosten vom Verbande getragen werden. Nichtmitglieder 
können die Fiugblätter für ı Mk. das Tausend be- 
ziehen. Die Preise verstehen sich ohne Porto und Ver- 
packung. Auf ein Postpaket gehen 2500 bis 3000 Stück. 
Hoffentlich wird von diesem vorzüglichen Kampfmittel 
recht reger Gebrauch gemacht. 


— Bautzen. Verurteilung von Vergrösse- 
rungsschwindlern. Vom Landgericht in Bautzen 
wurden der 27jährige Kaufmann August Ruthmann, 
Berlin. Schöneberg, seiu Oberreisender Leopold Gutt- 
mann, Wiliczka, und sein Reisender Gustav Hugo 
Ernst Altmann aus Berlin wegen versuchten und 
vollendeten Betruges, versuchter und vollendeter Er- 
pressung verurteilt. Die Angeklagten hatten in der 
bekannten Art versucht, wertlose Vergrösserungen mit 
teueren Rabmen unterzubringen. Das Geschäft ging 
unter der Firma „Versandhaus Brückner‘ in Schöne- 
berg. Der Zittauer Photographen-Verein forschte dem 
Geschäftstreiben der Genannten nach und stellte Straf- 
antrag. Einige der Angeklagten werden übrigens auch 
von anderen Strafbehörden gesucht. Ruthmann und 
Altmann wurden zu je 3 Monaten Gefängnis, Gutt- 
mann aber zu 7 Monaten Gefängnis und 3 Jahren Ehr- 
verlust verurteilt. Einen längeren Bericht über die Ver- 
handlung bringt die 3. Beilage zu Nr. 35 der „ Zittauer 
Morgen - Zeitung“ vom 12. Februar d. ]. —g. 


106 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Patente. 


Kl. 57. Gruppe 2. Nr. 262035 vom 4. Juni 1912. 

Eastman Kodak Company in Rochester, 

New Jersey, V.St. A. 

Flachkamera mit einem in 
seiner jeweiligen Stellung ver- 
riegelbaren Scherenträger, da- 
durch gekennzeichnet, dass die 
die Verriegelung bewirkenden 
Teile so angebracht sind, dass 
sie sich beim Verriegeln und Ent- 
riegeln senkrecht zu der Ebene 
bewegen, in der sich die Scheren- 
träger verschieben. 








Kl. 57. Gruppe ıı. Nr. 261383 vom 6. September 1912. 
Johann Rudolf in Weil im Dorf. 

Kassette mit Anschlägen, gegen welche die licht- 
empfindliche Platte gepresst wird, dadurch gekenn- 
2 zeichnet, dass zwischen dem Boden der Kassette 
und der lichtempfindlichen Platte ein Schieber f 
angeordnet ist, der mit Vorrichtungen zum An- 
drücken der Platte an die Anschläge versehen ist. 


Kl. 57. Gruppe 36. Nr. 263038 vom 22. Sept. IgI1I. 
Ferdinand Leiber in Freiburg, Breisgau. 
Verfahren der indirekten Farbenkinemato- 

graphie nach dem Zweifarbenverfahren, dadurch 

gekennzeichnet, dass das Zweifarbenverfahren in 

Zu Be der Weise verdoppelt wird, dass auf einem ganz 
oder nahezu gleichzeitigen Zweifarbenefiekt ein 

zweiter solcher Zweifarbeneffekt zeitlich folgt, der den 

unvermeidlichen Farbfehler des ersten Effekts durch 
einen entgegengesetzten Farbfehler aufhebt. 


LI 





Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 35. Herr M.W. in M. Kann man mit 
einer Nernstlampe, wie dieselben in Katalogen von 
„Ica“ (Müller & Wetzig) usw. angeboten werden, 
gute kinematographische Bilder erreichen (es käme ein 
mittlerer Apparat für Familie, Schulen, Vereine in 
Betracht), oder muss es unbedingt eine andere Licht- 
quelle sein? Würde obige vorzuziehen sein, da meiner 
Avusicht nach diese am leichtesten zu handhaben ist, 
oder gibt es noch bessere? 


Antwort su Frage 35. Mittels einer Nernstlampe, 
selbst mit einer vielkerzigen Lampe ist für Kinemato- 
graphie wenig zu erreichen, aus dem einfachen Grunde, 
weil bei der Art der Lichtausnutzung in derartigen 
kinematographischen Projektionsapparaten die verhält- 
nismässig grosse Fläche der Nernstlampe störend ist 
und eine gute Lichtausnutzung verhindert. Selbst für 
die kleinsten kinematographischen Apparate ist daher 
eine punktförmige Lichtquelle vorzuziehen, und es steht 
auch der Verwendung der kleinen Bogenlampen für 


diesen Zweck nicht das geringste im Wege. Unter 
anderem liefert die „Ica‘“ kleine Bogenlampen mit 
6 Ampere Stromverbrauch, die an jede Steckdose an- 
geschlossen werden können und höchst bequem und 
kompendiös sind. Ebenso empfehlenswert sind auch 
die Evonlampen aus München, die unter gleichen Be- 
dingungen höchst handlich sind und im Gebrauch viel 
weniger Reparaturen bedingen, als die sehr zerbrech- 
liche Nernstlampe, die sich für Projektionszwecke tat- 
sächlich schlecht eignet. 


Frage 36. Herr F.W. in F. Wie sind Silber- 
nitratflecke, auch am Licht gebräunt, von Negativen 
so zu entfernen, dass das Negativ keinerlei Schaden 
dadurch erleidet? Professor Fritz Schmidt- Karlsruhe 
empfiehlt, die Piatte in eine fünfprozentige rote Blut- 
langensalzlösuug nur so lange zu legen, bis die Flecke 
(Silbernitrat) in der Durchsicht verschwunden sind. — 
Ist dies schon gründlich ausprobiert worden? Habe 
ein mit Silbernitratflecken versehenes, sonst tadelloses 
Negativ, aus welchem ich die Flecke beseitigen möchte. 


Antwort su Frage 36. Die Entfernung von Silber- 
flecken in Negativen, ohne dem Negativ Schaden zu- 
zufügen, ist sehr schwierig. Die Verwendung einer 
fünfprozentigen Lösung von rotem Blutlaugensalz gibt 
in leichteren Fällen, d. h. wenn die Flecke noch nicht 
sehr dunkel geworden sind, bei gut gewaschenen Ne- 
gativen noch eine ganz gute Verbesserung der Flecke. 
Empfehlenswerter aber ist eine fünfprozentige Zyan- 
kaliumlösung, die die Flecke selbst bei starkem Nach- 
dunkeln derselben erheblich aufhellt, bezw. ganz zum 
Verschwinden bringt. Das Negativ leidet dabei keinen 
Schaden, wird nur bei sehr langer Einwirkung der 
Zyankaliumlösung ganz unbedeutend abgeschwächt. 


Frage 37. Herr K.P. in N. Beabsichtige, ein 
Gartenatelier zu bauen (Nordlicht). Hätte ich vorteil- 
hafter das Seitenlicht mit blankem oder mattiertem Glas 
zu versehen, um farbige Reflexe von Sträuchern und 
Blumenbeeten fernzuhalten? Ist feinere Beleuchtung 
mit durchweg mattem Glase zu erzielen? (Aufnahmen 
sind nur bei gutem Lichte zu erwarten.) Baue das 
Atelier I0X 4'/, m; ist 6 m Seitenlichtlänge genügend, 
bei 2,40 m Höhe vom Sockel (60 cm)? Oberlicht 6X 3 m. 
Ist Riffel- oder Schnürlglas ein und dasselbe? 


Antwort su Frage 37. Bei einem in einem Gaıten 
stehenden niedrigen Atelier ist die Verwendung von 
Mattglas, oder noch besser Riffelglas, unter allen Um- 
ständen zweckmässsig, und zwar wird man, um das 
Seitenlicht wirksamer zu machen, das Riffelglas mit 
horizontaler Riffelung in die Sprossen einkitten, damit 
eine möglichst kräftige Wirkung durch seitlich hinein- 
reflektiertes Licht erzielt wird. Auch durch mattes 
Glas kann in diesem Falle zur Beleuchtungsgleich- 
mässigkeit und zur Helligkeit des Ateliers erheblich 
beigetragen werden. Die Länge von 6 m für das 
Seitenlicht dürfte bei der angeführten Höhe genügen, 
auch die Oberlichtfläche ist ausreichend. Schnürlglas 
ist uns nicht bekannt. 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOG RAPHEN-ZEITUNG., 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 17. 


25. Februar. 


IgI4. 





Rundsehau. 


— Das Fixieren von Silberkopien. Die 
Gebr. Lumitre und Seyewetz haben in einer 
früheren Abhandlung dargelegt, dass die Be- 
seitigung des Fixiernatrons beim einfachen Aus- 
wässern der Kopien dadurch gefördert werden 
kann, dass man die Blätter in gewissen Pausen 
herausnimmt und abpresst. War das Fixierbad 
schon des öfteren benutzt worden, so wird eine 
ausreichende Entfernung des Fixiernatrons in 
gedachter Weise nicht mehr möglich. Es kann 
hier das entstehende Doppelsalz von Silber- 
und Natriumhyposulfit eine Zersetzung in der 
Bildschicht erfahren, die weniger lösliche Hyper- 
sulfite ergibt, die durch einfache Wässerung und 
Pressung nicht fortgeschafft werden können. 


Die gleichen Beobachtungen wurden bei dem 


Tonfixierprozess mit den verschiedensten Aus- . 


kopierpapieren gemacht, es kam dabei die nach- 
folgende Formel in Anwendung: 


Fixiernatron. 250g, 
Alaun ne 15 „ 
Bleiazetat . 2, 
einprozent. Goldchloridlösung 60 ccm, 
Wasser . . [000 „ 


20 Kopien 13 X ı8 cm wurden auf einmal 
zusammen in 200 ccm Tonfixierlösung behandelt. 
Nach 24stündigem ununterbrochenen Wässern 
konnte noch in allen Bildern die Gegenwart 
von Hyposulfitverbindungen nachgewiesen wer- 
den. Auch wenn die Bilder einzeln für sich 
ausgetont wurden, war das Resultat mangel- 
haft, nur die beiden ersten Bilder waren nach 
längerem Auswässern frei von jeder Spur einer 
Hyposulfitverbindung. 


Die Gebr. Lumitre und Seyewetz haben 
nun nach einem Mittel gesucht, diesem Mangel 
abzuhelfen, und haben dieses damit gelöst, dass 
die Bilder nochmals mit einem zweiten, frischen 
oder wenig gebrauchten Fixierbad behandelt 
wurden, ferner erfolgte zwischen dem ersten 
und zweiten Fixierbade eine Wässerung der 
Bilder, die den grösseren Teil des Hyposulfits 
von dem ersten Bade entfernte. 

Der Gebrauch eines zweiten Fixierbades ist 
schon in früheren Zeiten wiederholt empfohlen 
worden, aber nur zu dem Zwecke einer sicheren 
Fixierung der Bilder und speziell für mit Ton- 


[Nachdruck verboten.] 
fixierbad behandelte Bilder, um das Entstehen 
einer in Wasser weniger löslichen Verbindung 
von Natriumsilberthiosulfat zu verhindern. 

Für die gründliche Beseitigung der Hypo- 
sulfitverbindungen wird der folgende Arbeits- 
weg als der rationellste empfoblen. 


ı. Man fixiert zunächst, wie gewöhnlich, etwa 
5 Minuten in einer Fixiernatronlösung, die schon 
vorher benutzt sein kann, oder tont im kom- 
binierten Bade. 


2. Man wässert die Bilder etwa eine Stunde, 
und zwar bei viertelstündiger Erneuerung des 
Wassers und jedesmaliger Auspressung der 
Bilder vor Einbringung in frisches Wasser. 


3. Die Bilder kommen dann auf 5 Minuten 
in ein zweites Fixierbad ı:5, das nur für diese 
zweite Behandlung dient. 


4. Wiederum Wässerung der Bilder, und 
zwar ı bis ı!/, Stunde lang. Hiernach soll 
eine Prüfung auf Fixiernatron (durch einen 
Tropfen Silbernitratlösung auf eine Ausserste, 
in Abfall kommende Ecke der Bildkopie) keine 
merkenswerte Gelbfärbung in 2 bis 3 Minuten 
mehr ergeben. . 


Wird nach oben genannter Zeit überhaupt 
keine ausreichende Waschung mehr konstatiert, 
so ist das zweite Fixierbad durch frische Lösung 
zu ersetzen, das abgenutzte Bad kann eventuell 
als erste Fixierlösung noch weiter Verwendung 
finden. Der ganze zweite Fixierprozess erübrigt 
sich natürlich, sobald besondere Fixiersalzzer- 
störungsmittel benutzt werden. 


— Zur Sensibilisierung der Handels- 
Gummidruckpapiere. R. Namias empfiehlt 
in Eders Jahrbuch für die Sensibilisierung der 
Höchheimerschen Gummidruckpapiere das von 
ihm für Herstellung haltbarer Pigmentpapiere 
angegebene Chrombad mit zitronensaurem Salz. 
Für dieses Bad werden bekanntlich zwei Lösungen 
angesetzt: Sechsprozentige Lösung von Kalium- 
bichromat in Wasser; zweiprozentige Lösung 
von zitronensaurem Natron in Wasser; von 
denen man unmittelbar vor dem Gebrauch gleiche 
Volumina mischt. Das Bad ist kalt zu ver- 
wenden. Das hiermit sensibilisierte Papier hat 
sich, an einem trockenen Orte aufbewahrt, bis 
zu einer Woche gut gehalten. Es entwickelt 


17 





sich sehr leicht und gibt gut modellierte Bilder. 
Ein vorheriges Eintauchen des Papiers nach 
dem Kopieren in Kaliumkarbonatlösung ist nicht 
erforderlich. Es ist zureichend, wenn die Kopie 
auf einige Minuten in lauwarmes Wasser ge- 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


SL: 


O0 





——— 


taucht und dann mit Sägemehlbrei entwickelt 
wird. 
Namias fand die Qualität der Bilder bei 
Anwendung eines Chrombades im allgemeinen 
besser als mit der üblichen Sensibilisierung. 


as 


Zugehörigkeit der Händler zu den Zwangsinnungen. 


Der Regierungspräsident zu Wiesbaden hat 
dahin entschieden, dass ein photographischer 
Händler in Wiesbaden, welcher auch photo- 
graphische Arbeiten aller Art, z. B. Vergrösse- 
rungen, Reproduktionen und Aufnahmen ausser 
dem Hause übernimmt und zu dem Zweck 
mehrere gelernte Photographen beschäftigt, der 
Pbotographen- Zwangsinnung anzugehören hat. 
Wir drucken nachstehend den Bescheid sowie 
die Begründung, auf die wir noch besonders 
hinweisen, ab. 


Der Regierungspräsident. 
J.- Nr. Pr. I. 4. A. 2459, IV. 


Wiesbaden, den ı. September 1913. 


Bescheid. 

Auf die Beschwerde der Photographen- Zwangs- 
innung zu Wiesbaden vom 6 Juni 1913 gegen den Be- 
scheid des Magistrats zu Wiesbaden vom 20. Mai ıg13, 
Nr. ıtıa, 157, wegen Zugehörigkeit des Kaufmanns 
N. N. in Wiesbaden zur Photographen- Zwangsinnung 
wird dahin entschieden: 

Dass der Kaufmann N.N. in Wiesbaden verpflichtet 
ist, der Photographen- Zwangsinnung anzugehören. 
Die vorbenannte Entscheidung des Magistrats ist daher 
aufzuheben. 

Gründe: 

Der Kaufmann N. N. betreibt unter der handels- 
gerichtlich eingetragenen Firma N. N. einen Handel 
mit photographischen Apparaten und Bedarfsartikeln. 
Ausserdem übernimmt er photographische Arbeiten 
aller Art, insbesondere auch Vergrösserungen, Repro- 
duktiosen und Aufnahmen ausser dem Hause. Es 
wird dies durch die vorliegenden Preisverzeichnisse 
und Ankündigungen der Firma N. N. erwiesen und in 
den wesentlichen Punkten seitens des Inhabers nicht 
bestritten. N. N. beschäftigt zu diesem Zwecke mehrere 
gelernte Photographen und unterhält eine aus mehreren 
Räumen bestehende Betriebsstätte. 

Wenn nun auch festzustellen ist, dass das Ent 
wickeln und Kopieren von fremden Aufnahmen in ge- 
wissem Umfange zu dem Handel mit photographischen 
Apparaten und Bedarfsartikeln gehört und als selb 
ständiges Gewerbe nicht anzusehen ist, so ist der in 
Rede stehende Betrieb sowohl seinem Umfang nach 
als um deswillen als selbständiges Gewerbe anzusehen, 
weil darin Arbeiten — wie die Anfertigung von Ver- 
grösserungen, Aufnahmen ausser dem Hause, Repro 


duktioner, Retouche usw. — vorgenommen werden, 


welche weit über den Rahmen der notwendigerweise 
in einem Handelsbetrieb mit photographischen Artikeln 
vorzunebmenden Arbeiten hinausgehen. Dass der In- 
haber Kaufmann ist und in erster Linie und vielleicht 
hauptsächlich ein Handelsgewerbe betreibt, ist dabei 
belanglos; denn es kann der Grundsatz, dass ein Hand- 
weıker, der zur Förderung des Handwerkbetriebes 
gleichzeitig einen Handel betreibt, nur als Handwerker 
anzusehen ist, nicht umgekehrt auf den Handeltreiben- 
den angewandt werden. Ein Verkauf von Waren ge- 
hört regelmässig zum Wesen des Handwerksbetriebes, 
während die Anfertigung von Waren keineswegs zum 
Begriffe des Handelsbetriebes gehört. Das Verhältnis 
von Umfang und Bedeutung des Handwerksbetriebes 
zu Umfang und Bedeutung des Handels kann daher 
in letzterem Falle für die Zugehörigkeit zur Innung 
nicht massgebend sein. Vielmehr genügt es zur Be- 
gründung der Innungszugehörigkeit, dass in einem 
Betriebe das betreffende Handwerk überhaupt gewerbe- 
"mässig ausgeübt wird, und dass eine Sonderung des 
Betriebes in Handel und Handwerk vorgenommen 
werden kann und beide Erwerbszweige, wenn auch in 
derselben Betriebsstätte, so doch selbständig neben- 
einander betrieben werden (cf. Erlass des Herrn Ministers 
für Handel und Gewerbe vom 30. März 1907, M. Bl., 
S. 72). Gleichgfltig ist es dabei, dass der Inhaber 
nicht gelernter Photograph ist und sich nicht persön- 
lich an der betreffenden Arbeit beteiligt. Ebenso ist 
es gleichgültig, ob der Kaufmann N. N. für sein 
Handelsgewerbe Beiträge zur Handelskammer zahlt. 
Massgebend ist lediglich die Tatsache, dass es sich um 
einen selbständigen Betrieb handelt. 

Dass der Inhaber N. N. lediglich die kaufmännische 
Seite des Betriebes leitet, wie es die Entscheidung dem 
Magistrats in Wiesbaden annimmt, ist nicht zutreffend, 
ihm liegt die Aufsicht über den gesamten Betrieb ob, 
wenn er sich auch nicht an der technischen Ausführung 
der Arbeiten beteiligt. 

Angenommen aber auch, dass der Inhaber ledig- 
lich die kaufmännische Seite des Betriebes bearbeitet, 
so ist er für seine Person zwar nicht Handwerker 
nach der Entscheidung des O. V. G. vom 19. September 
1912, betreibt aber dennoch das Gewerbe, für welches 
die Innung errichtet ist, selbständig, und ist demnach 
gemäss 3 ı00f Mitglied der Innung. 

Es war daher wie geschehen zu erkennen. 


Diese Entscheidung ist gemäss 8 ıooh R.G.O. 
endgflltig. IL. V.: von Gizycki. 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRÖNIE. 


109 


Photograph und Verleger. 


Die Firma P. Brucker in Stuttgart hat eine 
Bischofstafel in Grösse 18xX 24 cm herausgegeben, aul 
weicher sich die Bilder von 27 deutschen Erzbischöfen 
und Bischöfen befinden. In der Mitte ist das Bild 
des päpstlichen Nunzius, umrahmt mit einer ganz ein- 
fschen Zeichnung. 

Auf Aufforderung weigerte die Firma die Zahlung 
eines Reproduktionshonorares und behauptet, dass sie 
das Recht habe, die Bilder zu vervielfältigen, da sie 
die Erlaubnis der dargestellten Herren eingeholt habe, 
und ausserdem betrachtet sie das Tableau als eine 
neue, eigentämliche Schöpfung im Sinne des $ 16 des 
Kunstschutzgesetzes. 

Ich habe der Firma mitgeteilt, dass ihre Ansicht 
unrichtig ist, und dass sie die Bilder nicht ohne Er- 
lanbnis der Urheber nachdrucken darf, und sie auf die 
Folgen aufmerksam gemacht. Jetzt habe ich erfahren, 


aa 


dass sie, wohl infolge meines Briefes, versucht, die 
Bilder von den Photographen honorarfrei zur Repro- 
duktion zu erhalten. 

Ich bitte alle Kollegen, welche ähnliche Zuschriften 
der Firma bekommen, mir hiervon Kenntnis geben zu 
wollen und mir gleichzeitig ein Bild zuzusenden, damit 
ich feststellen kann, ob dasselbe schon auf der in 
meinen Händen befindlichen Tafel reproduziert ist. Auf 
Wunsch werde ich dem Einsender Mitteilung machen, 
wie die Rechte der Photographen gewahrt werden sollen. 

Selbstverständlich kann dem Ersuchen um honorar- 
freie Ueberlassung, nachdem uns durch das Kunst- 
schutzgesetz das Urheberrecht zugesprochen wurde, 
nicht stattgegeben werden. 

R. Schlegel, 
I. Vorsitzender des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 
enden = kechaseigäatereeg Hofphotograph Paul Grundner, 
LT yreuther Str. 7, Amt Patzom 4700. — L Schrift- 
: Wilh . Hofaehlid, 


Berlin S. 14, Woallstr. — Für Kassen- 
Reinhold _—. Berlin ‚5 Ri Euppetz - —_ 
uise jatz 6, Am 


ek: “Frhulein Plug, Be W. 30, Viktoria 
Lizow 1224. — en ke: Fritz Hansen, Berlin S. s9, Fic Fichte 
— Sterbekasse des 


Strasse 13, Amt Moritzplatz 
Anmeldungen an 0, Fries, Berlin-Stegittz, Albrechtstr. ig 
Mitgliederversammlung 
am Donnerstag, den 26. Februar, 
abends pünktlich 8 Uhr, 
im Jagdsaal des „Weibenstephan-Palast“, 
Friedrichstrasse 176/177, I 
Tagesordnung: 

L Geschäftliches, Anmeldung und Aufnahme neuer 
Mitglieder usw. 

2 Vorlage von Bildern auf neuen Papieren der 
Schleussner-Aktiengesellschaft in Frank- 
fart a.M. durch Herrn E. Kiewning. 

3 Besprechung und Beschlussfassung über eine zu 
veranstaltende Ausstellung photographischer Ar- 
beiten der Mitglieder des Vereins. Referent: 
Herr Hans Heinrich. 

4 Unzächtige Photographien im Sinne der Gesetz- 
gebung und neuesten Rechtsprechung. Vortrag 
von Herrn Fritz Hansen. 

5 Die rationelle Verwertung der Rückstände aus 
photographischen Arbeitsprozessen. Vortrag mit 
Experimenten von Herrn Dr. Heinr. Franke. 

6. Vorlage von Photographlen, kopiert unter Hinter- 
grundfolien der Firma A. E. Feilner & Co., 
München. 

1. Fragekasten. 

Gäste, Damen und Herren, willkommen. 
Der Vorstand. 
1. A.: C. Trieb, II. Schriftführer. 


Voranzeige. 

Nächste Versammlung: Donnerstag, den 12. März, 
im „Papierhaus‘“, Dessauer Strasse. 
Projektions- und Vortragsabend. 
Programm: 

ı Röntgenphotographie. Experimental- Vortrag von 
Herrn Dr. Heinr. Frauke. 

2. Das Mikroskop in Verbindung mit der Photo- 
graphie im Dienste der Rechtspflege. Projektions- 
vortrag von Herrn Prof. Dr. Scheffer. 

3. Aus dem Lande der Mitternachtssonne. Projektions- 
vortrag von Herrn Professor O. Mente. 

4. Aufnahmen von Schattenrissbildern. Praktische 
Vortährung von Fräulein Marie Kundt. 


Von 7 Uhr abends ab im kleinen Saal des ‚ Papier- 
hauses“: Besichtigung der Ausstellung prämiierter 
Bilder des letzten Preisausschreibens der Firma Wil- 
heim Knapp, Halle a.8. („Das Atelier des Photo- 
graphen‘'). Der Vorstand. 

L.A.: C Trieb, II Schriftführer. 


An Fortbildungsgelegenheiten ist für den Photo- 
graphen im allgemeinen, ganz besonders aber für den 
Photographen in der Grossstadt kein Mangel, denn 
von der richtigen Erkenntnis ausgehend, dass der- 
jenige, der in seinem Berufe auf der Höhe bleiben 
will, nicht aufhören darf zu lernen, hat man es sich 
angelegen sein lassen, den Lernbegierigen möglichst 
viel Gelegenheit dazu durch die Einrichtung von 
Schulen und Lehrkursen zu bieten. Ganz besonders 
haben sich die Vorbereitungskurse für die Meister- 
prüfung als geeignet erwiesen, auch dem im vor- 
geschrittenen Alter Stehenden die Möglichkeit zu bieten, 
seine Kenntnisse zu erweitern. Aber diese Unterrichts- 
möglichkeiten, so nützlich sie zweifellos sind, genügen 
nicht. Denn einmal erstreckt sich hier der Unterricht 


17* 


110 


in der Hauptsache auf die Vermittelung rein fach- 
technischen Wissens und andererseits sind diese Unter- 
richtskurse so in sich abgeschlossen und so organisiert, 
dass es nicht jedem Photogrsphen, der im praktischen 
Berufsleben tätig sein muss, möglich ist, daran teilzu- 
nehmen. Gerade im Photographengewerbe aber hat 
es sich gezeigt, dass zur Förderung der eigenen wirt- 
schaftlichen und sozialen Interessen ganz spezielle 
Kenntnisse auch auf dem Gebiete des gewerblichen 
Lebens erforderlich sind. Oft genug und nicht mit 
Unrecht ist dem Photographen vorgehalten worden, 
er müsse mehr Kaufmann sein, um besser vorwärtszu- 
kommen. 

Aber nicht nur die kaufmännischen Kenntnisse 
allein genügen. Unsere sozialen und wirtschaftlichen 
Verhältnisse sind so ausserordentlich fein verzweigt 
und kompliziert, für den Gewerbebetrieb des Photo- 
graphen kommen noch vielfach besondere gesetzliche 
Bestimmungen in Betracht, dass es dringend not- 
wendig erscheint, auch auf diesem Gebiet der staats- 
bürgerlichen Fortbildung geeignete Schritte zu unter- 
nehmen. Mit den Fragen der Gewerbeordnung und 
der sozialen Versicherung, des Urheber- und Verlags- 
rechtes, dem Dienst- und Werkvertrag, hat sich bei- 
spielsweise der selbständige Photograph beinahe täg- 
lich zu befassen und es wird nur wenige geben, die 
auf einem dieser Gebiete ganz sicher Bescheid wissen. 
Aber nur derjenige, der alle behördlichen Verord- 
nungen, Verfügungen, Bestimmungen, Erlasse ord- 
nungsgemäss befolgt, darf hoffen, sich nicht allzu 
häufig strafbar zu machen. Sobald allerdings ein neues, 
die geschäftlichen Verbältnisse irgendwie berührendes 
Gesetz erlassen wird — und das pflegt ja sehr oft zu 
geschehen —, erscheinen auch stets Kommentatoren 
auf dem Plan, und Vorträge werden gehalten. Trote- 
dem wird man sehr häufig, namentlich wenn die Ge- 
setzesbestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Einführung 
noch unklar sind, die Kenntnis aller in Betracht kommen- 
den Gesetzesvorschriften usw. als eine Art Geheimlehre 
betrachten. 

Abhilfe ist nun bereits bei uns geschaffen, und 
zwar durch unsere Auskunftsstelle, Aber deren Tätig- 
keit ja erst kürzlich auf der Jahresversammlung aus- 
führlich berichtet wurde. Dieser Bericht und mehr 
noch die gerade in letzter Zeit sich mehrenden Fragen 
haben es aber angebracht erscheinen lassen, durch 
besondere Unterrichtsabende dem erwerbstätigen Photo- 
graphen die Möglichkeit zu geben, sich auf dem 
wichtigsten Gebiete der gewerblichen und sozialen Ge- 
setzgebung die erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen. 
Es handelt sich dabei keineswegs um eine Durch- 
ackerung trockenen Paragraphenbodens, sondern um 
eine sinngemässe und durchdachte Behandlung der 
wichtigsten Fragen des täglichen Lebens. Damit wird 
auch der Einwand hinfällig, dass ein Photograph hier- 
für keine Zeit habe, denn es handelt sich um seine 
eigenen Angelegenheiten. Als Gebiete, die zunächst 
behandelt werden sollen, sind vorgesehen: 


I. Firmenrecht (Voll- und Minderkaufmaun), Kauf, 
Miete und Pacht. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


vu ne, 
= 


m nn 


2. Die Versicherungsgesetze (Reichsversicherungs- 
ordnung, Kranken- und Inuvaliditätsversicherung, An- 
gestelltenversicherung). 

3. Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeit- 
nehmer aus dem Arbeitsvertrag. 

4. Handwerkerorganisation. 

5. Die wichtigsten Fragen des Urheber- und Ver- 
lagsrechtes. 

Es soll allmonatlich ein Unterrichtsabend zu je 
2 Stunden staitfinden, so dass der ganze Kursus 5 Monate 
in Anspruch nimmt. 

Für die Erteilung des Unterrichts und Leitung 
der damit verbundenen Diskussionen ist Herr Fritz 
Hansen gewonnen worden. 


Näheres über den Kursus ersehen die Mitglieder 
aus den Mitteilungen, die direkt versandt werden. 


Der Vorstand. 
I. A.: P. Grundner, I. Vorsitzender. 


BB 


Photographen -Zwangsinnung 
zu Braunsehweig. 
Einladung. 

Am Dienstag, den ı0. März, nachmittags 4 Uhr, 
findet im „Gildhause‘, Burgplatz 2a, zu Braunschweig, 
die dritte ordentliche Innungsversammlung statt. 

Wir laden die geehrten Mitglieder gemäss $ 22 
unseres Statuts dazu ein und bitten um pünktliches 
Erscheinen. 

Als Entschuldigung gilt nur Krankheit. -- 


Tagesordnung: 

ı. Erötfaung der Sitzung. 

2. Verlesen des Protokolls der letzten Innungsver- 
sammlung. 

3. Bericht des Kassierers, Prüfung und Abnahme der 
Jahresrechnung. 

4. Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes. 

5. Das Unterbieten der festgesetzten ortsüblichen 
Preise. 

6. Festsetzung der Mindestpreise für grössere Formate. 
7. Errichtung und Verwaltung einer Unterstätzungs- 
kasse für verarmte, arbeitsiose Photographen. 

8. Neuwahl dreier ausscheidender Vorstandsmitglieder. 
9. Wahl von zwei Vertrauensmännern für die Stadt 

Braunschweig zur Kontrolle des 2 Uhr- Schlusses 
an Sonntagen. 
ı0. Einziehung der Beiträge und Auszahlung der 
Reiseverglitung 3. Klasse. 
11. Verschiedenes, 
Ausstellung von Bildern auf Fogaspapier, Chemische 
Fabrik auf Aktien (vormals E. Schering). 
Photographie in natürlichen Farben mittels Paget- 
platten. Vortrag auf Veranlassung des Herrn Hofliefe- 
ranten Wilh, Müller. Redner: Herr Dr. Micheler. 
— Ausstellung von Bildern neuerer Verfahren. 
Ausstellung und Erklärung des Cromalverfahrens 
durch Herrn Fritz Lange. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


— 


0-2 


Anträge, über weiche Beschluss gefasst werden soll, 
mässen 48 Stunden vor Beginn der Sitzung schriftlich 
dem Obermeister eingesandt werden. 

BE. Hohmann, 

Obermeister. 


Jos. Raab, 


Schriftführer. 
— ee 


Photographen- Zwangsinnung 
der Kreise Bielefeld, Herford, Wiedenbrüeck 
und Halle i. W. 
Sitz: Bielefeld. 
Einladung zur Versammlung am Montag, 
den 2. März, nachmittags 3 Uhr, im „Hand- 
werkerhaus“ zu Bielefeld. 


Tagesordnung: 
1, Jabresbericht. 
a. Verlesung des Protokolls. 
3. Bericht des Kassierers. 
4 Wahl der Kassenprüfer. 
5. Haushaltsplan für 1914. 
6 Ergänzungswahl des Vorstandes. 
7. Allgemeine Aussprache und Verschiedenes. 


Unter Bezugnahme auf die statutarischen Bestim- 
mungen wird allseitiges und pfinktliches Erscheinen 


erwartet. Der Vorstand. 
ar 


Photographisehe Vereinigung im Regie- 
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung). 
Sitz: Stettin. 

Die Mitglieder werden höflichst ersucht, die räck- 
ständigen Beträge bis zum ı. Mätz an unsern Kassierer, 
Herm Franz Kasper, Stettin, Paradeplatz 24, post- 
und bestellgeldfrei einzusenden. 

Bis zu diesem Tage nicht eingegaugene Beträge 
werden der Behörde zur Einziehung übergeben. 

Der Vorstand. 
I. A.: Willy Woltt, L Vorsitzender. 


an a ——< ı u 


Eisass - Lothringischer Photographen- 
Bund (E.YV.). 

Der Bund erlaubt sich, seine Mitglieder zu der 
am 9. März stattfindenden Wanderversammlung 
im „Gewerbehaus" in Metz höflichst einzuladen. Er- 
Siaung der Versammlung: vormittags ıı Uhr. 


Tagesordnung: 
ı Verlesung des Protokolls der Hauptversammlung 
und der Eingänge. 
3. Einkaufsgenossenschaft. 
3 Central-Verbands- Angelegenheiten. 
4 Allgemeine Besprechung bezüglich einer Aus- 
stellung. | 
5. Vorführung und Vortrag über Kunstlicht bei Herrn 
Glogner durch einen Herrn Vertreter der Jupiter- 
Gesellschaft. 
6. Verschiedenes. 
Mit kollegialem Gruss 
Der Vorstand. 
l.A.: Carl Gollas, Schriftführer. 


111 





Geriehtswsesen. 

Die Verletzung des Rechts am eigenen 
Bilde wer kürzlich Gegenstand einer Verhandlung 
vor einem Münchener Schöffengericht. Eine Danıe 
hatte einem Münchener Zahnarzt die Erlaubnis ge- 
gegeben, wegen der Eigenart einer krankhaften Er- 
scheinung an ibren Zähnen eine photographische Auf- 
nahme auszuführen. Der Arzt veröffentlichte das Bild 
dann in einer von ihm herausgegebenen wissenschaft- 
lichen Zeitschrift für Zahnkunde. Die Photographie 
zeigte das ganze Gesicht der Dame. Diese stellte 
Strafantrag, weil die Veröffentlichung des Bildes ohne’ 
ihr Wissen und gegen ihren Willen erfolgt sel. Das 
Schöffengericht sprach den Zahnarzt frei, weil es sich 
nicht überzeugen konnte, dass er sich vorsätzlich gegen 
das Urheberrecht vergangen habe. 

Die strafbare Verletzung des Rechts am eigenen 
Bilde setzt in 833. Ziffer2, K. G., allerdings Vorsätzlich- 
keit des Handelns voraus, das dann unbedingt an- 
genommen werden müsste, wenn sich die Erlaubnis 
der Patientin entweder nur auf die Aufnahme zum 
eigenen Gebrauch, nicht aber zur Veröffentlichung des 
Bildes beschränken wollte, oder auch nur auf die Auf- 
nahme der Zähne, nicht aber des ganzen Gesichtes. 


Dr. Sch. 
I rt 


Kleine Mitteilungen. 

— Der Photographen-Bund für den Regie- 
rungsbezirk Trier (Sitz Saarbrücken), Mitglied 
des Ceutral- Verbandes Deutscher Photographen - Vereine 
und Innungen (J. P.), wurde am Montag, den 16 d.M., 
im „Neuen Münchner Kindl‘ gegründet. Zweck des 
Bundes ist: Förderung der Photographie, Hebung und 
Pflege der Kollegialität, sowie Wahrung der Berufs- 
interessen. Nachdem Kollege Eichacker die in grosser 
Anzahl aus dem Regierungsbezirk Trier erschienenen 
Kollegen tegrüsst hatte, sprach Herr Dr. Schulz, Syn- 
dikus der Handwerkskammer Saarbrücken, über „die 
Organisation des Handwerks und ihre Wichtigkeit“, 
wofür ihm reicher Beifall gezollt wurde. Hierauf sprach 
Kollege Jungmann-Straseburg, Vertreter des Central- 
Verbandes Deutscher Photlographen - Vereine und In- 
nungen (J. P.), über die „Organisation im Photographen- 
gewerbe‘. Daun schritt man zur Gründung des Bundes, 
dem sämtliche Berufskollegen (uur selbständige Fach- 
leute) beitraten. Der Vorstand set:t sich zusammen 
aus den Herren Bichacker- Saarbrücken, I Vor- 
sitzender; M. Bätz- Trier, II. Vorsitzender; Hardy- 
Saarbräcken, I. Schrifttährer;; Jarosch- Trier, II. Schrift- 
führer; Gross-Saarlouis, Kassierer, sowie aus zehn Bei- 
sitzern, jeweils einem aus einem gıösseren Orte des 
Regierungsbezirks.. Die Versammlung begann um 
ıı Uhr und endigte um 2 Uhr. Hierauf folgte ein ge- 
meinschaftliches Mittagessen. Der Nachmittag war der 
Geselligkeit gewidmet; die auswärtigen Kollegen sahen 
sich die Sehenswäürdigkeiten unserer Stadt an. Der 
Verlauf der Versammlung lässt auf eine. gute Fort: 
entwicklung des Bundes und der Sache, die er vertritt, 
schliessen. („Saarbrücker Zeitung.‘) 


112 








Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 38. Herr O.B. in W. Anbei sende Ihnen 
zwei Kabinett- und eine 18x 24 cm- Photographie. Von 
einer Amateurhandlung wurden etwa 100 Abzüge in 
obiger Weise aufgezogen. 
ganz kurzer Zeit fleckig und hell, wie beiliegende 
Bilder. Zwei Bilder, welche nicht mit aufgezogen 
wurden, haben ihre ursprüngliche Frische behalten. 
Ich nehme an, dass die Bilder mit nicht einwandfreiem 
Klebstoff aufgezogen und nach dem Aufziehen in 
feuchtem Zustande gepresst wurden, damit ein Werfen 
des Büttenkartons verhindert würde. Es ist aber auch 
die Möglichkeit vorhanden, dass das Unterlagepapier 
Antichlor enthielt, und dadurch die Bilder verderben. 
Ich bitte, eine Untersuchung an Hand der drei Bilder 
vornehmen zu lassen. Ist der Händler, der die Arbeiten 
ausgeführt hat, zum Ersatz des Schadens verpflichtet, 
der dem Besteller zugefügt wurde, und ist bei einer 
eventuellen Klage Aussicht vorhanden, dass der Be- 
steller Recht bekommt? 

Antwort su Frage 38. Das Ausbleichen der auf- 
gezogenen Bilder hat mit der Natur des unterliegen- 
den Papieres nichts zu tun. Es handelt sich hier viel- 
mehr um die bekannte immer wiederkehrende Feuchtig- 
keitswirkung. Ihre Vermutung, dass die Bilder zwecks 
Geradehaltung in feuchtem Zustand gepresst auf- 
bewahrt wurden, dürfte zutreffen; jedenfalls ist das 
lange Feuchtbleiben derselben die alleinige Ursache 
der beobachteten Erscheinung. Inwieweit der Händler 
für diesen Schaden haftbar gemacht werden kann, ist 
schwer zu sagen. Der Nachweis, dass tatsächlich 
Feuchtigkeitswirkung hier vorliegt, ist wohl schwer 
mit absoluter Sicherheit zu bringen, so wahrscheinlich 
auch dies als Ursache anzusehen ist. Der Betreifende 
wird immer als Ausflucht anziehen können, dass er 
nicht selbst die Kopien gemacht, sondern die Bilder 
nur aufgezogen habe und dass die Kopien mangelhaft 
gewässert gewesen seien. Prozesse, die unter derartigen 
Voraussetzungen geführt worden sind, haben sich oft 
jahrelang hingezogen und sind in seltenen Fällen zur 
Zufriedenheit dessen ausgefallen, der sich offenbar iin 
Recht befand. 

Frage ;9. Herr R. L. in B. ı. In Nr. 6 dieser 
Zeitschrift 1914, $S. 40, ist ein Pyro-Eutwickler von 
Lumitre angegeben, den ich zurzeit verwende, aber 
damit keine fehlerfreien Resultate erziele..e Ob ich 
saures oder neutrales Fixierbad verwende und den 
Entwickler genau nach Vorschrift anwende, so erhalte 
ich immer einen weissblauen Schleier (Niederschlag 
auf der Schicht, miichig), der, wenn er abgewaschen 
wird, solche Streifen zurücklässt, wie sie auf der mit- 
gesandten Platte zu ersehen sind. Wenn ich das Azeton 
auch verringere, so wird der Fehler nicht behoben. 
Was dürfte die Ursache sein? 

2. Welches Format ist das richtige für Stereo- 
skop, und wie gross muss der Augenabstand sein, um 
eine gute stereoskopische Wirkung zu erzielen. In 
den Kaiserpanoramen sieht man oft ganz unrichtige 


Die Bilder wurden nach. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


— — 


Verhältnisse: Innenräume, die ganz niedrig wirken 
und Personen im a die wie Liliputaner 
aussehen. 

Antwort su Frage 39. 1. Die eigentliche Struktur, 
die auf der eingesandten Platte beobachtet werden 
kann, hat mit der Entwicklung nichts zu tun. Es ist 
vielmehr eine Oberflächenerscheinung der betreffenden 
Plattensorte, wie sie als Giessfehler gelegentlich vor- 
kommen und angeblich durch einen ganz geringen 
Fettgehalt der Emulsion bewirkt. werden, obwohl sehr 
wahrscheinlich auch andete Ursachen dafür mass- 
gebend sind. 

Antwort 2. Das ıichtige Stereoakopformat ist 
natürlicherweise der Abstand der menschlichen Augen, 
d. h. die Stereoskopbilder dürfen eine Breite von 60 bis 
67 mm nicht überschreiten, wobei die Höhe natürlich 
gleichgültig ist. Die unwahre Wirkung der meisten 
im Handel befindlichen Stereogramme ist darauf zurück- 
zuführen, dass im Interesse der Erreichung grösserer 
Plastik, besonders bei entfernten Gegenständen, der 
Abstand der beiden Objektive viel grösser als der 
Augenabstand gewählt ist. Die Folge hiervon ist 
dann, dass wegen der übertriebenen Tiefenwirkung im 
Vordergrund die Gegenstände modellhaft klein aus- 
sehen, eine sehr unerwünschte und sehr unkünstlerische 
Eigenschaft, die allein durch diesen Fehler bewirkt 
wird. Ist es aus irgend einem Grunde notwendig, 
die stereoskopische Wirkung auf die Ferne zu er- 
strecken, so muss man natürlicherweise den Objektiv- 
abstand vergrössern, muss sich dann aber sorgfältig 
davor hüten, unmittelbaren Vordergrund im Bilde zu 
bekommen, damit nicht die besprochene unrichtige 
Wirkung eintritt. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage ı7. Herr H.W. in E. Habe im Oktober 
ein Atelier mit Nebenräumen und Laden gemietet, 
unter der Bedingung, dass bis zum ı. Januar die Räume 
renoviert und mit elektrischem Licht versehen werden. 
Durch nicht rechtzeitige Fertigstellung der Räume 
konnte ich das Geschäft erst am ı. Februar eröffnen. 
Wie verhält es sich wegen der etwaigen Schadenersatz- 
torderung? 


Antwort su Frage ı7. In Anwendung käme $ 537, 
B.G.B., der besagt: Ist die gemietete Sache zur Zeit | 
der Ueberlassung an den Mieter mit einem Fehler be- 
haftet, der ihre Tauglichkeit zu dem vertragsmässigen 
Gebrauch aufhebt oder mindert, ... so ist der 
Mieter für diese Zeit von der Entrichtung des Miet- 
zinses befreit, bezw. nur zur Entrichtung eines der 
Minderung entsprechenden Teiles des Mietzinses ver- 
pflichtet. Der Einwand des Vermieters, dass die Licht- 
anlagen nicht früher genehmigt worden seien, wäre 
hinfällig, wenn er sich nicht alsbald nach dem Vertrags- 
abschlusse, sondern erst nach Verlauf einiger Zeit, also 
zu spät darum kümmerte (vergl. auch Frage und Ant- 
wort 81 in Nr. 78 dieser Zeitschrift, Jahrgang 1913, 
und die Ausführungen über den Mietvertrag in Nr. 4/5, 
Jahrgang 1913, der „C.-V.-Nachrichten‘). Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 18. 


ı. März. 





Ig14. 





Der Bromöldruek in der Praxis des Faehphotographen. 


Von Alfred Streissler. 


Seit kurzem haben sich Oeldruck und be- 
sonders Bromöldruck auf dem Gebiete der künst- 
lerischen Photographie eine führende Rolle er- 
worben. Das, was diesen Verfahren ihren 
Triumph gesichert hat, ist deren weitgehende 
Anpassungsfähigkeit. Sie ermöglichen 
nicht nur den Ausdruck persönlichen Empfindens 
im positiven Bilde, sondern machen ein indivi- 
duelles Arbeiten geradezu zur Notwendigkeit, 
wenigstens in der bisher zumeist geübten Form. 
Mit dieser Tatsache waren allerdings zugleich 
die Grenzen für die Ausbreitung des Verfahrens 
‚Kegeben, indem dieses dadurch ausserhalb der 
Praxis des auf geschäftlichen Gewinn hin arbeiten- 
den Fachphotographen stand. Die Mühselig- 
keit des Einfärbens der Bilder, und weiterhin 
der Umstand, dass das Publikum vom Fach- 
photographen die Schaffung „ähnlicher“ Porträts 
verlangt und die höheren künstlerischen Quali- 
taten derBromöldrucke nicht hinreichend würdigen 
und noch weniger entsprechend bezahlen würde, 
raubten dem Verfahren zwar nichts von seinem 
Werte, wohl aber von seinem geschäftlichen Er- 
folge. 

So kann es nicht wundernehmen, wenn 
man auf Mittel und Wege sann, den Bromöl- 
druck zu vereinfachen und ihn leichter ausführ- 
bar zu machen. Dabei darf allerdings nicht 
vergessen werden, dass eine allzu weitgehende 
Mechanisierung des Verfahrens dieses seiner 
künstlerischen Eigenart zum grossen Teile be- 
rauben und es schliesslich auf gleiche Stufe mit 
den sogen. „zwangsläufigen“ Verfahren, wie sie 
durch Zelloidin-, Bromsilberdruck usw. repräsen- 
tiert werden, bringen könnte. Es können des- 
halb nur solche Vereinfachungen des Bromöl- 
druckes ernstlich in Frage kommen, die zwar 
ein individuelles Arbeiten wohl gestatten, bei 
denen aber andererseits diese Möglichkeit 
nicht gleichzeitig ein Zwang ist. Nach dieser 
Richtung bewegten sich Versuche, die Dr.H. See- 
mann im vorigen Jahre in der „Photogr. Rund- 
schau” veröffentlichte. 

Während beim gewöhnlichen Bromöldruck 
das Einfärben des Bichromatbildes durch fort- 
schreitendes Betupfen mittels Pinsels erfolgte — 
eine Manipulation, die einigermassen Geschick 


[Nachdruck verboten.) 


und Uebung erfordert — hat Seemann hier- 
für eine Art Löscher benutzt. Ein gewöhnlicher 
billiger Holzlöscher, dessen Löschfläche jedoch 
tonnenförmig gewölbt ist, wird mit Mokett be- 
zogen und mit dessen Hilfe dann das Bild ein- 
gefärbt. Dies geschieht durch eine Art „Wat- 
schein“ des farbetragenden Löschers über das 
Papier. Der feste Löscher ist leichter zu hand- 
haben als der elastische Pinsel, und hierauf be- 
ruht die Vereinfachung des Verfahrens. Anderer- 
seits muss jedoch dieser Arbeitsweise der gleiche 
Nachteil anhaften wie der Benutzung der von 
Fuhrmann empfohlenen Tampons. So praktisch 
diese im allgemeinen sind, so versagen sie doch, 
wenn es sich um die unabhängige Ausarbeitung 
von Details handelt. Doch lässt sich das da- 
mit erzielte Resultat vervollkommnen, indem 
man die geschilderte Arbeitsweise noch mit der 
Pinseltechnik kombiniert. Will man jedoch diese 
letztere auch mit anwenden, so kann man an 
das erste Einfärben noch geringere Anforde- 
rungen stellen. Man kann dies dann ganz 
mechanisch durch Ueberfahren mit einer geeig- 
neten Walze bewerkstelligen. 

On revient toujours...! 

Bei den ersten Versuchen, die mit Oel- und 
Bromöldruck überhaupt angestellt wurden, er- 
folgte das Einfärben durch Walze, doch konnte 
sich das Verfahren in dieser Form nicht Bürger- 
recht erwerben. Man musste zu der bedeutend 
umständlicheren Pinseltechnik seine Zuflucht 
nehmen, um damit den Vorzügen des Ver- 
fabrens erst gerecht werden zu können. Jetzt 
kommt man wieder auf die Walzverfahren 
zurück, allerdings wendet man diese jetzt in 
verbesserter Form an und in Kombination mit 
der Pinseltechnik. Jedenfalls scheint diese neue 
Ausführungsform erst so recht dazu angetan, 
dem Bromöldruck seine Zukunft und sein Ein- 
dringen in weitere Kreise zu sichern. 

Diese neueste Vervollkommnung des Ver- 
fahrens hat als Urheber einen Fachphotographen, 
nämlich Nicola Perscheid. Diesem ist es 
gelungen, eine Walze zu konstruieren, mit deren 
Hilfe das Einfärben in einfacher und durchaus 
befriedigender Weise durchzuführen ist. Sie 
hat die Form der bekannten Einfärbewalzen, 


ı8 


114 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


wie sie für Vervielfältigungsapparate nach Art 
des Mimeograph, Cyclostyle usw. verwandt 
werden. Die elastische Gelatineschicht dieser 
Walze ist mit Mokett umspannt. Sie wird beim 
Gebrauch auf einer geeigneten Unterlage — am 
besten einer Glasplatte oder einem lithographi- 
schen Stein — mit der jeweils durch Verdünnen 
mit Terpentin auf geeignete Konsistenz ge- 
brachten Farbe eingefärbt und dann das Bichro- 
matbild damit in kräftigen Zügen überfahren, 
bis es die erforderliche Tiefe erlangt hat. Dann 
setzt die Pinseltechnik ein, mit deren Hilfe alle 
Einzelheiten nach Belieben ausgearbeitet wer- 
den können. Die Weiterbehandlung des Bildes 
kann nach den gebräuchlichen Vorschriften er- 
folgen, indem man es entweder lackiert — Per- 
scheid hat hierfür einen besonderen Lack her- 
gestellt, der den Bildern eine angenehme Ober- 


“ fläche verleibt — oder man wendet das von 


E. Mayer empfohlene Benzinbad an. 

Eine weitere VervollkommnunghatPerscheid 
dem Bromöldruck-Uebertragungsverfahren an- 
gedeihen lassen. Dieses beruht darauf, dass 
das eingefärbte Bild in noch nassem Zustande 
durch Zusammenpressen mit einem beliebig zu 
wählenden schichtfreien Papier auf dieses 
übertragen wird. Versuche dieser Art wurden 
schon oft angestellt. Von besonderem Erfolge 
waren bisher diejenigen Demachys, des be- 
kannten Vorkämpfers für den Oeldruck, gekrönt, 
jedoch ist dessen Arbeitsweise ziemlich umständ- 
lich. Demachy arbeitet z. B. mit einer Tief- 
druckpresse, die naturgemäss nicht jedem zur 
Verfügung steht. Perscheid hingegen kommt 
mit einer gewöhnlichen Satiniermaschine aus, 
die sich allerdings in gutem Zustande befinden 
muss. Die Ausmittelung des erforderlichen 
Druckes ist Uebungssache. Eine sehr wichtige 
Neuerung gegenüber den Angaben früherer 
Autoren besteht darin, dass das Papier trocken 


verwandt wird. Wird es angefeuchtet, wie dies 
die älteren Vorschriften verlangen, so bekommt 
die Bildschicht meist Sprünge. Eine Pinsel- 
bebandlung gestattet das übertragene Bild natür- 
lich nicht mehr, diese muss vielmehr vor der 
Uebertragung vorgenommen worden sein. 

Man darf sagen, dass der Bromöldruck erst 
durch die Perscheidsche Ausführungsform !) 
zu einem praktisch verwertbaren Verfahren aus- 
gestaltet wurde, wie überhaupt der Bromöldruck 
erst in seiner jetzigen Gestalt für die Praxis des 
Fachphotographen geeignet erscheint. Wenn 
auch seine Ausfübrung immerhin noch nicht 
gerade einfach ist, so ist doch zu hoffen, dass 
sich dieses schöne Verfahren nunmehr auch in 
diesen Kreisen einer grösseren Verbreitung er- 
freuen wird, nachdem alle jene Nachteile, die 
ihm bisher anhafteten, auf ein Minimum be- 
schränkt sind. | 

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass der Brom- 
öldruck auch die Herstellung von Dreifarben- 
Bromöldrucken gestattet, und auch hier dürfte 
Perscheid der erste sein, der diese neueste 
Errungenschaft in seinen Dienst gestellt hat. 
Nach der an sich bekannten Technik ist es ihm 
(bei Verwendung von Zeiss- Optik) gelungen, 
durch Uebereinanderdrucken der drei Farben- 
schichten prächtige Farbenbilder zu erzielen. 

Perscheid hat seine Arbeitsweise kürzlich in 
einem sehr instruktiven Vortrage unter anderem 
vor der Leipziger Photographeninnung vor- 
geführt. Der ausserordentlich zahlreiche Besuch 
der betreffenden Versammlung und die Auf- 
merksamkeit der Teilnehmer zeugten dafür, dass 
auch die Fachphotographen dem Verfahren jetzt 
erhöhtes Interesse entgegenbringen. 


ı) Die Materialien nach Perscheid werden vom 
Chemischen Laboratorium Energol in Berlin - Zehlen- 
dorf in den Handel gebracht. 


at 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Niederrheinisehe Photographen - Zwangs- 
innung, Sitz Düsseldorf. 
Innungsversammlung am Freitag, den2o. März, 
pünktlich nachmittags 5!/, Uhr, 
in Düsseldorf, im ‚Rheinhof‘', Benrather Strasse. 


Tagesordnung: 

. Protokollverlesung. 

. Kassenbericht. 

. Haushaltplan 1914 und Genehmigung desselben. 

. Wahl von (nach $ 28) ausscheidenden drei Vor- 
standsmitgliedern. 

5. Bericht der Kommission zur Ermittelung orts- 
üblicher Preise und Beschlussfassung. 

6. Antrag der Handwerkskammer (Ausstellung Düssel- 
dorf 1915). 


2» @8D m 


7. Wahl von zwei Mitgliedern zur Verwaltung der 
Krefelder Stiftung. (Unterstützungskasse.) 

8, Anträge. 

9. Gemeinsamer Bezug und Abgabe von Gold und 
Platin zu ermässigten Preisen. 


Vortrag des Herrn Assessor Roder über „Urteber- 
recht“. 

Vortrag des Herın Professor Schmidt- Karlsruhe 
über „Autochromaufnahmen‘‘ mit Vorführung einer 
grossen Anzabl hervorragender Autochromaufnabmen 
von Gebrüder Lumitre, Herrn Professor Schmidt 
und Heırn Hildenbrand:- Stuttgart in Lichtbildern. 


Mit der diesmaligen Innungseversammlung ist 
wiederum eine grössere Ausstellung verbunden, welche 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


I15 





unter anderen von den Firmen: Bähler-Schriesheim 
(grosse Kollektion Bilder auf Bühlers Kohlepapier); 
Bd. Blum-Berlin (Bromöldrucke); Trapp & Münch, 
Prledberg (Kollektion hervorragender Aufnahmen); 
R.G.Conzen, Hofrahmenfabrik, Düsseldorf (Ausstel- 
lung stilgerechter Rahmen); Ausstelluug Lomberg- 
Langenberg, Trockenplattenfabrik (Platten und Dia- 
positive) usw. beschickt wird und bereits von 3 Uhr an 
sur Besichtigung für die Mitglieder geöffnet ist, um 
deren zahlreiches Erscheinen dringend gebeten 
wird. Nichterscheinen muss nach $ 22 geahndet werden. 

An die baldige Einsendung des Beitrages für das 
erste Halbjahr ıgı4 an den Kassierer Herrn Lamers- 
Düsseldorf, Kaiserstrasse 13, wird hiermit erinnert. 

Der Kassenbericht und Haushaltungsplan liegt zur 
Binsicht der Innungsmitglieder in der Zeit vom 5. bis 
19. März beim Obermeister Herın Halfpape- Düssel- 
dorf, Alleestrasse 40, aus. 


Am ı7., 18. und ı9. März findet mit Unterstützung 
der Handwerkskammer ein Kursus populär fach- 
wissenschaftlicher Vorträge von Herrn Professor 
Schmidt-Karisruhe, abends Punkt 6 Uhr, In Düssel- 
dorf, „Zweibrücker Hof‘, Königsallee, statt. Die 
Teilnahme am Kursus ist kostenlos, und werden 
Anmeldungen an den Obermeister Herrn Halfpape 
erbeten. 


Wir ersuchen unsere Mitglieder, sich recht zahl- 


reich zu betelligen. 


C. Halfpape, 
Obermeister. 


F. Jung, 


Schriftführer. 
kart 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
Als neue Mitglieder waren gemeldet: 
Prau Kindler, Photographin, Berlin W., Lftzowstr. 97. 
Herr Richard Haecker, Photograph, Rathenow. 


Berlin, den 23. Februar 1914. 


Der Vorstand. i 
LA: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


m 4 <<, zes 


Photographen -Zwangsinnung 
zu Braunsehweig. 
Einladung. 

Am Dienstag, den ı0. März, nachmittags 4 Uhr, 
findet im „Gildhause“, Burgplatz 2a, zu Braunschweig, 
die dritte ordentliche Innungsversammlung statt. 

Wir laden die geehrten Mitglieder gemäss $ 22 
unseres Statuts dazu ein und bitten um pünktliches 
Erscheinen. 

Als Entschuldigung gilt nur Krankheit. 


Tagesordnung: 
L. Bırötfuung der Sitzung. 
2. Verlesen des Protokolls der letzten Innungsver- 
sammlung. 
% Bericht des Kassierers, Präfung und Abnahme der 
Jahresrechnung. 


4. Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes. 
5. Das Unterbieten der festgesetzten ortsüblichen 
Preise. 
6. Festsetzung der Mindestpreise für grössere Formate. 
7. Errichtung und Verwaltung einer Unterstätzungse- 
kasse für verarmte, arbeitslose Photographen. 
8. Neuwahl dreier ausscheidender Vorstandsmitglieder. 
9. Wahl von zwei Vertrauensmännern fär die Stadt 
Braunschweig zur Kontrolle des 2 Uhr. Schlusses 
an Sonntagen. 
ıo. Einziehung der Beiträge und Auszahlung der 
Reisevergütung 3. Klasse. 
ı1. Verschiedenes. 
Ausstellung von Bildern auf Fogaspapier, Chemische 
Fabrik auf Aktien (vormals E. Schering). 
Photographie in natürlichen Farben mittels Paget- 
platten. Vortrag auf Veranlassung des Herrn Hofliefe- 
ranten Wilh. Müller. Redner: Herr Dr. Micheler 
— Ausstellung von Bildern neuerer Verfahren. 
Ausstellung und Erklärung des Chromalverfahrens 
durch Herrn Fritz Lange. 


Anträge, über weiche Beschluss gefasst werden soll, 
müssen 48 Stunden vor Beginn der Sitzung schriftlich 
dem Obermeister eingesandt werden. 

E. Hohmann, 
Obermeister. 


Jos. Raab, 
Schriftführer. 


Eisass - Lothringiseher Photographen- 
Bund (E.Y.). 

Das Kaiserl. Ministerium hat an unseren Vor- 
sitzenden, Herrn Jungmann, die Mitteilung gehen 
lassen, dass zum Meisterkursus der Lehr- und Ver- 
suchsanstalt für Photographie in München aus Landes- 
mitteln an drei Teilnehmer Stipendien von je 80 Mk. 
gewährt werden können. Der Kursus findet vom 2. bis 
ır. April d. J. statt. 

Wegen Zulassung der Angemeldeten wird das 
Kaiserl. Ministerium mit der Handwerkskammer von 
Elsass- Lothringen in Verbindung treten. Da die Zahl 
der Teilnehmer eine beschränkte ist und die An- 
meldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs Be- 
rücksichtigung finden, ist Beschleunigung geboten. 

Die Anmeldungen sind an Herrn Jungmann zu 
richten. Der Vorstand. 


I. A.: Carl Gollas, Schriftführer. 
229- 


Photographiseher Verein zu Hannover. 

Protokoli der Mitgliederversammlung 
am Montag, den 1. September 1913, „Wachsnings 

Hotel“, Schillerstrasse 25/26. 

Der I. Vorsitzende, Herr Kollege Frommelt, er- 
öffnet um 9 Uhr 20 Minuten die Sitzung und gibt 
zunächst einige Anregungen für Anträge zu den Ver- 
bandsverhandlungen des C. V. Ein bestimmter An- 
trag wurde jedoch nicht formuliert, da die Schwierig- 
keit der Ausführung dieser Anträge erkannt wurde. 


18* 


116 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Vom Kollegen Weise wurde darauf folgender An- 
trag eingebracht: Die Versammlung möge beschliessen, 
zu den Verbandsverhandlungen folgenden Antrag ein- 
zubringen: Der Photographische Verein zu Hannover 
beantragt, der C. V. soll eine dreigliederige Propa- 
gandakommission einsetzen, welche die Obliegenheit 
hat, geeignete Fiugblätter, welche au alle Photo- 
graphen Deutschlands versandt werden sollen, auszu- 
arbeiten, und zwar in dem Sinn einer Werbeschritt. 
Der C. V. übernimmt die Kosten und den Versand. 
Der Antragsteller verliest dann einen Entwurf eines 
solchen Fiugblattes und bittet, die Versammlung möge 
ferner zur Unterstätzung des Antrages beim C. V. die 
Kosten der Drucklegung bewilligen. Antrag und 
Nebenantrag wurden nach kurzer Debatte angenommen. 

Zum Punkt 3 der Tagesordnung werden beantragte 
Reisekosten zu den C. V.-Verbandsverhandlungen und 
zum sojährigen Stiftungsfeste in Höhe von 100 Mk. 
bewilligt. Da Kollege Frommelt geschäftlich ver- 
hindert ist, werden die Kollegen Freundt und Weise 
den Verein in Berlin vertreten. 

Punkt 4 der Tagesordnung wurde zurückgestellt. 

Zum Punkt 5 sollen Ermittelungen angestellt 
werden, Kollege Weise wird Bericht erstatten. 

Das Protokoll der Mai-Sitzung wurde vor Eintritt 
in die Versammlung verlesen und genehmigt. 

Schluss ıı!/, Uhr. 

I. A.: B. Weise, II. Vorsitzender. 


Protokoll der Mitgliederversammlung 

am Montag, den 20. Oktober 1913, abends 8, Uhr, 
„Wachsnings Hotel‘, Schillerstrasse 25/26. 

Der II. Vorsitzende, Kollege Weise, eröffnete um 
g!l, Uhr die Sitzung. Das Protokoll der September- 
Sitzung wurde verlesen und genehmigt. 

Zum Punkt a der Tagesordnung erhält Kollege 
Freundt das Wort zu seinem Bericht über die Ver- 
bandsverhandiungen. Kollege Freundt gibt bekannt, 
dass der vom Photographischen Verein zu Hannover ge- 
stellte Antrag beim C. V. von diesem angenommen ist; 
ferner erstattete der Referent Bericht über die gesamte 
Entwicklung des C. V. und über Neueinrichtungen 
desselben, wies auf die Rechtsauskunftsstelle hin und 
gab eine ziffernmässige Darstellung über die bekannten 
wirtschaftlichen und Wohlfahrtseinrichtungen des C. V. 

Zum Punkt 2 sprach Kollege Weise. Derselbe 
gab ein Bild über den würdigen Verlauf des zo. Stiftungs- 
festes des Berliner Vereins. 

Darauf folgte die Vorführung einer Kopierlampe 
und einer Aufnahmelampe der Firma Weinert- Berlin 
durch Heırn Schmeck. Beide Lampen fanden bei- 
fällige Beurteilung. Der II. Vorsitzende dankte den 
Herren Schmeck und Weinert namens der Versamm- 
lung. Die zu diesem Teil eingeladenen Gehilfen dankten 
durch Herrn Cowlick. 

Zu Punkt 4, Innungsangelegenheiten, sprachen die 
Kollegen Frommelt und Freundt. 

Bei Punkt 5, „Verschiedenes‘', wurde Antrag Weise, 
„20 Mk.-Bewilligung‘“, für Beschaflung des vom C. V. 
herausgegebenen und von der Bielefelder Innung ver- 


fassten Flugblattes zur freien Benutzung der Vereins- 
mitglieder angenommen. Es sprachen dazu die Kollegen 
Bouquin, Frommelt, Meier, Weise, Freundt. 
Schluss der Sitzung ı1!)J, Uhr. 

I, A.: B. Weise, II. Vorsitzender. 


Protokoll der Mitgliederversammlung 

am Montag, den 17. November 1913, abends 
81, Uhr, „Wachsnings Hotel“, 
Schillerstrasse 25/26. 

Der II. Vorsitzende, Kollege Weise, eröffnete um 
9 Uhr die Sitzung und hiess namens des Vereins die 
Gäste und Kollegen mit ihren Damen herzlich will- 
kommen. Darauf wurde dem Kollegen Hofphotograph 
Albert Meyer das Woıt zu seinem Vortrag mit 
Lichtbildern erteilt. Das Vortragsthema lautete: ‚Meine 
Reise durch Aegypten, von Cairo nach Assuan.“ 

Vor einem beinahe überfüllten Saale begaun nun 
der Kollege seine Reiseeindrücke und Erlebnisse zu 
schildern, er gab ein umfangreiches Bild der Sitten 
und Gebräuche der Eingeborenen, und schilderte, wie 
er bei eisigem stärmischen Wetter an Bord ging, um 
bald darauf unter Palmen im Sommerauzug — im 
Deutschen Club in Cairo — Weihnachten zu feiern. 
Teils eigene, teils erworbene Photographien illustrierten 
den oft sehr launigen Vortrag. Reicher Beifall wurde 
dem Vortragenden am Schlusse seitens der Gäste und 
Kollegen gezollt. 

Herr Bornmäller hatte sich in liebenswürdiger 
Weise mit seinem Projektionsapparat in den Dienst 
des Vereins gestellt. 

Punkt 2, 3 u.4 wurden danach intern unter den 
Mitgliedern erledigt und das Protokoll der Oktober- 
Sitzung genehmigt. 

Unter Punkt 3 wurde bekanntgegeben, dass die 
Schüler der Retoucheklasse ab 25. November vom 
Schulbesuch befreit sind. 

Es kam ferner zur Sprache, dass die Schönheits- 
kommission der Stadt in bezug auf Photographen- 
schaukästen mit grosser Härte vorgeht, und dass die 
Kollegen in dieser noch ganz neuen Sache manchen 
Strauss ausfechten werden müssen. Es sollen innungs- 
seitig geeignete Schritte unternommen werden. 

Per Akklarmation wurden von der Versammlung 
zwei Kassenprüfer gewählt, die Herren Knoblich, 
R. Berger. — Schluss der Sitzung ı1!/, Uhr. 

I. A.: B. Weise, II. Vorsitzender. 


—ık art 


Photographisehe Vereinigung 
Hamburg-Altona. 
Protokoll der Versammlung 
am 17. November ı9ı3, Hamburg- Börsenhof. 

Die sehr schwach besuchte Sitzung wurde 10 Uhr 
von dem I. Vorsitzenden, Herrn Paatzsch, eröffnet, 
welcher bekanntgibt, dass von Herrn Knapp der 
Kalender 1914 eingegangen ist. Herr Sparr-Wands- 
bek meldete seinen Austritt an. 

Von der Gewerbekammer Hamburg wurde mit- 
geteilt, dass 31 Lehrlinge gemeldet worden sind. 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


117 





Herr Schallenberg bringt eine Ausstellung von 
ungefähr so sehr guten Bildnissen, die eine allgemeine 
Beschtung finden, so dass Herr Paatzsch nach Be- 
sichtigung derselben durch die Anwesenden zu einer 
Aussprache hierüber auffordert. 

Herrn Schallenbergs Meinung geht dahin, dass 
die Bilder nicht durch Aufmachung allein wirken 
sollen, auch sollen auf Ausstellungen harte und weiche 
Bilder nicht durcheinanderhängen, wie im Augenblick 
bier im Lokal, wegen Platzmangels; Ausstellbilder sind 
nicht allgemein für das grosse Publikum verständlich; 
soiche Arbeiten müsse man jedoch auch zeigen, denn 
es gibt ein Publikum, das derartige Bilder sucht. 

Ueber die Aufmachung der momentan hier aus- 
gestellten Schallenbergschen Arbeiten setzte eine 
sehr lebhafte Debatte ein, woran sich die Herren 
Paatzsch, Rompel, Breuer, Gerlich, Kinder- 
mann in der Hauptsache beteiligten. 

Die ferner von Herrn Breuer angeschnittene Frage, 
ob man Wasser scharf oder unscharf, oder richtiger 
gesagt, „ Moment“ oder „Zeit“ aufnehmen soll, brachte 
eine Menge verschiedene Ansichten und eine sehr leb- 
hafte Diskussion; wohl selten war es in einer Versamm- 
lung so interessant, wenn man bedenkt, dass kurz vor 
Weihnachten nur 14 Mitglieder und 2 Gäste anwesend 
waren. — Schluss der Versammlung ı2!/, Uhr. 


G. Paatzsch, 
L Vorsitzender. 


Hans Breuer, 
L Schriftführer. 


Protokoll der ausserordentlichen Versamm- 

lungam Dienstag, den 13. Januar, abends 8 Uhr, 

in„Gossows Gesellschaftshaus‘, Schaumburger 
Strasse 14. 

Tagesoränung: Besprechung und Aufklärung 
über die zu gründende Zwangsinnung mit anschliessen- 
der Diskussion. 

Diese ausserordentliche Versammlung wurde von 
dem L Vorsitzenden, Herrn Paatzsch, gegen 9 Uhr 
erölinet, welcher zunächst alle Anwesenden begrüsst 
und für ihr Erscheinen dankt. Es ist anzunehmen, 
dass wohl in der Mehrzahl Innungsgegner erschienen 
sind, anwesend sind Co Personen. 

Herr Paatzsch verliest ein Schreiben der Ge- 
werbekammer Hamburg und macht Mitteilung über 
den Wehrbeitrag. 

Herr Dr: Müller von der Gewerbekammer Ham- 
burg ladet alle Anwesenden zu einem Vortrag in zwei 
Abenden, am 16. und 20. Januar, über das Thema 
„Wehrbeitrag‘“ ein. 

Hierauf ergreift Herr Franz Rompel das Wort 
m einem längeren Vortrag. Redner schildert in der 
bekannten scharf- und feinsinnigen Weise übersichtlich 
ud wohlgeordnet Innung und Innungswesen, Stellung 
rum Central-Verband, die Einrichtungen, welche ge- 
schaften werden können, das „Für‘' und das „Gegen“. 
Sorgen, Lasten und vor allem die Kosten sind nicht 
chreckend gross, wie immer gesagt wird; ferner die 
Vorteile in bezug auf Fortschritt und über die wirt- 
schaftliche Lage und die Sonntagsruhe. Unter grossem 
Beifall endete der Redner. 


Zunächst herrschte hierauf eine eigentämliche Stille, 
nur nach und nach meldeten sich Redner zum Wort, 
zunächst Herr Lehmann über die Sonntagsruhe. 
Rompel gab Aufklärung. Herr Thiele wünschte Auf- 
klärung über die Zugehörigkeit der G. m. b. H. zur 
Innung, welches von Herrm Dr. Müller erledigt 
wurde. 

Herr Dührkoop, weicher eigens von Berlin ein- 
getroffen ist, um dieser Sitzung beiwohnen zu können, 
wünscht hierauf zu. sprechen und fordert in kräftigen 
Worten endlich zu einem energischen Zusammenschluss 
aller auf. Seine] zu Herzengehenden Ausführungen 
endigen mit einer sehr ernsten Mahnung zur Einig- 
keit und zur Stärke und finden grossen Beifall. 

Herr Simon vom Atelier „Ideal‘' bekennt sich 
als Innungsgegner und Absender des Fiugblattes, 
worauf Herr Kindermann in glänzender Rede und 
auch wieder die Herren Düährkoop und Breuer zu 
Worte kamen. 


Ueber $ ıooq der Gewerbeordnung macht Herr 
Dr. Müller nähere Angaben, wonach Herr Lieberich 
spricht; es folgen ferner die Herren Kienert, Hirsch, 
Schallenberg und Rompel mit näherer Auskunft 
über Löhne, welche an Angestellte in Hamburger 
ersten Geschäften gezahlt werden. Es würde zu weit 
führen, wollte der Schriftführer alle Worte, die für 
oder gegen die Gründung einer Innung in Hamburg 
in dieser Versammlung gefallen sind, genau registrieren ; 
oft platzten die Meinungen hart aufeinander, und es 
ging einige Stunden sehr lebhaft zu. Immer neue 
Herren meldeten sich zum Wort: Zimmermann, 
Ziesemer, Wilke, Siemsen und vor allem Siolle, 
Schluss ı2!), Uhr. Inzwischen ist nun von der Depu- 
tation für Handel, Schitfahrt und Gewerbe folgende 
Bekanntmachung veröffentlicht worden: 


Bekanntmachung, betreffend 
Errichtung einer Zwangsinnung für das 
Photographengewerbe. 


Von einer grösseren Anzahl hiesiger Photo- 
graphen ist beantragt worden, für das hamburgische 
Staatsgebiet eine Zwangsinnung dieses Gewerbes zu 
errichten, Um festzustellen, ob die Mehrheit der 
beteiligten Gewerbetreibenden der Einführung des 
Beitrittsezwanges zustimmt, ergeht gemäss 8 100a, 
G. O., die Aufforderung an alle diejenigen, welche 
innerhalb des hamburgischen Staatsgebietes dieses 
Gewerbe selbständig betreiben, eine Aeusserung für 
oder gegen die Einführung des Beitrittszwanges in der 
Zeit vom 10. Februar bis 24. März 1914 schriftlich oder 
während der Dienststunden von 9 bis 5 Uhr mündlich 
an das Bureau der unterzeichneten Behörde, im 
Börsenanbau, III. Stock, Zimmer ı8, gelangen zu 
lassen. Zur Legitimation müssen Gewerbeschein und 
Meldeschein vorgelegt werden. Bei der Abstimmung 
entscheidet die Mehrzahl derjenigen, welche sich au 
derselben beteiligt haben. 

Hamburg, den ı0. Februar 1914. 


Die Deputation 
für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. 


118 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Wir stehen in Hamburg zum zweiten Male vor 
dem gromen Ereignis der Innungsgründung. 

G. Paatzsch, 

I. Vorsitzender. 


Hans Breuer, 
I. Schriftführer. 


Photographen- Zwangsinnung 
der Kreise Bielefeld, Herford, Wiedenbrüeck 
und Halie i. W. 
Sitz: Bielefeld. 
Protokoll der Versammlung 
vom 10. November ıgı3, nachmittags 5 Uhr, in 
den Räumen der Fachschule. 


Um 5! Uhr eröffnete der Obermeister die gut 
besuchte Versammlung und gab in einer kurzen An- 
sprache seiner Freude Ausdruck, die Kollegen zum 
ersten Male in den eigenen Schulsäumen begrüssen 
zu können. 


Nach einigen genaueren Angaben über Zweck und 
Ziel der Schule erfolgte die Besichtigung der einzelnen 
Räume. Das Atelier hat etwa 60 qm Flächeninhalt, 
liegt nach Nordwesten und ist fast vollständig ein- 
gerichtet. Direkt an das Atelier schliessen sich ein ge- 
räumiger Vergrösserungs- und Projektionsraum, sowie 
die geradezu mustergllltige Dunkelkammer an. 


Einer ganzen Reihe unserer Kollegen und Ge- 
schäftsfreunden verdanken wir wertvolle Stiftungen und 
sind im glücklichen Besitze des hervorragenden Zeiss- 
Porträt- Tessars 4,5, 36 cm Brennweite. Biektrisches 
Licht und Dampfheizung machen die Räume sehr 
wohnlich, und manches Lichtbildnerherz wird sich im 
stillen solche Räume gewfinscht haben. 


, Unserem Obermeister für seine unermüdliche Tätig- 
keit und Opfer für das Zustandekommen der Fach- 
schule an dieser Stelle unser aller Dank! 


Darauf erhielt Kollege Baumann das Wort zu 
seinem Vortrag: Das Wesen der Röntgenstrahlen. 
Nach einigen erläuternden Worten über den elektri- 
schen Strom, die Begriffe Volt, Ampere und Watt 
folgte eine Erklärung der Transformation im Induktions- 
apparat und über den Durchgang des hochgespannten 
Stromes im luftieeren Raum. Der Redner zeigte die 
Umwandlung der entstandenen Kathodenstrahlen in 
Röntgenstrablen und Erscheinungen an Geissler- und 
Spektralröhren. Eine Röntgenaufnahme beschloss den 
interessanten Vortrag. 

Herr Direktor Meller von der gewerblichen Fort- 
bildungsschule nahm nunmehr Gelegenheit, die Innung 
zur Errichtung der Fachschule zu begläckwünschen, 
und betonte, dass der Fachunterricht in Verbindung 
mit dem Fortbildungsschulunterricht das beste Mittel 
sei, tüchtige Fachleute für unseren Beruf heranzubilden. 

Ein Rundgang durch die Räume und Ateliers der 
Handwerkerschule, unter Führung von Herrn Direktor 
Weber, beschloss den ersten Teil der Versammlung. 
Um 8 Uhr wurde die Versammiung im Handwerker- 
haus fortgesetzt und der Rest der sehr umfangreichen 
Tagesordnung erledigt. 

Die Fachschulorduung wurde Puvkt für Punkt unter 


Teilnahme des Gehilfenausschusses durchgenommen und 
endgfiltig festgesetzt. 

Der Obermeister nahm im Anschluss hieran noch- 
mals Gelegenheit, alle Gönner und Kollegen, die durch 
Material- und Bargeschenke unsere junge Schule so 
tatkräftig unterstützt hatten, namentlich unter Dankes- 
worten zu verlesen. 

Nunmehr wurde von einem Gerichtsverfahren des 
wiederholt vorbestraften Reisephotographen Wilhelm 
Wecke gegen einen biederen Landmann aus dem 
Kreise Halle i. W. Mitteilung gemacht und beschlossen, 
such innungsseitig gegen Wecke vorzugehen. Ganz 
haarsträubende Fälle aus seiner Praxis wurden erwähnt 
und durch eine Menge Material und wundervoller 
Kunstwerke bewiesen, wie er es verstand, leichtgläubige 
Leute auszubeuten. (Anm.: Inzwischen ist Wecke in 
einer anderen Sache gerichtsseitig zu 4 Wochen Ge- 
fängnis und hoher Geldstrafe verurteilt.) Der Wert 
eines Zusammenschlusses der Kollegeu wurde durch 
diesen Fall wieder einmal so recht illustriert. 

Auf Antrag wurden 30 Mk. zur Beschaffung der 
vom C. V. herausgegebenen Flugblätter bewilligt. Die- 
selben sollen an die Mitglieder verteilt werden. 

Die ausgestellten Kohlebilder von Bühler- Schriess- 
heim, sowie die Kollektion Mattalbumindrucke von 
Trapp & Münch wurden viel bewundert und ein- 
gehend besichtigt. Den beiden Firmen freundlichen 
Dank. 

Schluss der arbeitsreichen Versammlung gegen 
ı2 Uhr. 


Lohßötener, Baumann, 
Obermeister. Schriftführer. 
Geriehtswesen. 


Hat ein kaufmännischer Angestellter An- 
spruch auf die Weihnachtsgratifikation? [Nach- 
druck verboten] Einem kaufmännischen Angestellten 
war bei seinem Engagement in Aussicht gestellt worden, 
dass er zu Weihnachten die übliche Gratifikation er- 
halten würde, und tatsächlich war sie ihm auf mehrere 
Jahre hindurch gewährt worden. Er liess sich dann 
aber nach der Behauptung seines Prinzipals mehrere 
Pflichtverletzungen zuschulden kommen und erhielt 
daher Weihnachten ıgıı keine Weihnachtsgratifikation. 
Im Laufe des Jahres ıg9ı2 beging er danu eine weitere, 
seinen Pıinzipal schwer schädigende Verletzung seiner 
Pilichten als Angestellter, und ihm wurde daher seine 
Stellung zum 31. Dezember 1912 gekündigt. Nunmehr 
klagte der Angestellte auf Zahlung einer Weihnachts- 
gratifikation für ıgıı und ıg9ı2, doch wurde er mit 
seinem Anspruch von dem höchsten Gerichtshof ab- 
gewiesen. 

Das Reichsgericht sprach sich nämlich dahin 
aus, dass das Recht auf die Weihnachtsgratifikation 
dem einzelnen Dienstvertrag und der Auslegung des- 
selben durch den Richter, unter Berücksichtigung der 
Verkehrssitte und der Grundsätze von Treu und Glauben 
zu entnehmen ist. Nach der Verkehrsauffassung sind 
die Weilhnachtsgratifikationen keine reinen Geschenke 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


119 








der Prinzipale, deren Gewährung ihrem Belieben an- 
beimgestellt ist, sie bilden vielmehr eine Vergütung 
besonderer Art neben dem Gehalt, durch welche die 
Angestellten für das Ausharren im Dienste belohnt und 
sur Fortsetzung der Dienste angespornt werden sollen. 
Deshalb ist auch regelmässig die Entstehung des An- 
spruchs davon abhängig, dass der Angestellte bis Weih- 
sachten im Dienste verbleibt: Der Prinzipal kann 
aber zur Gewährung der Gratifikation dann 
nicht verpflichtet werden, wenn vor Weih- 
nachten durch ein Verschulden des Ange- 
stellten eine Sachlage geschaffen wird, die 
eine Kündigung des Dienstverhältnisses als 
billig und gerecht erscheinen lässt, und zwar 
such dann, wenn die Kündigung erst zu einer 
Zeit nach Weihnachten in Wirksamkeit tritt. 

Danach hat der beklagte Prinzipal im vorliegenden 
Falle dem Kläger mit Recht die Zahlung der Weih- 
nachtsgratifikation verweigert (Reichsger. III. 154/13). 


rd. 
St 


Kleine Mitteilungen. 

— Zwangsinnung für das Photographen- 
handwerk. Nachdem bei der Abstimmung sich die 
Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die 
Einfährung des Beitrittszwanges erklärt hat, ordnete 
der Reglerungspräsident an, dass zum 1. Maid. J. eine 
Zwaugsinung für das Photographenhandwerk in dem 
Bezirke der Kreise Stolp-Stadt, Stolp- Land, Lauen- 
burg, Rummelsburg, Bätow, Neustettin, Dramburg 
und Schlawe, mit dem Sitze in Stolp und dem Namen: 
„Zwangsinnung für das Photographenhandwerk zu 
Stolp‘ errichtet werde. Von dem genannten Zeitpunkt 
gehören alle Gewerbetreibenden, welche das Photo- 
grapheuhandwerk in dem genannten Bezirke betreiben, 
dieser Innung an. 

— Gottesberg. Ein einträgliches Geschäft be- 
trieb der hier Schulstrasse wohnhaft gewesene Reisende 
F. aus Oesterreich. Vor kurzem aus Wien erst zu- 
gereist, wollte er ein photographisches Vergrösserungs- 
institut errichten, wozu er noch einen Kompagnon 
brauchte. Durch sein Auftreten gelang es ihm, einen 
solchen zu finden, dem er erklärte, dass er in Nieder- 
Selebrunn einen Auftrag über 3000 Mk. erhalten habe. 
Bode Januar wurde ein Porträt- Agenturengeschäft ge- 
gründet. Zwei Reisende wurden engagiert, die auch 
bald zahlreiche, oft zweifelhafte Aufträge von hier und 
der Umgebung brachten. Bei- etwaigen Aufträgen 
wurden von den Reisenden 50 Pf. eingezogen, wofür 
ine uuretouchierte Vergrösserung von dem Institut 
um Wien geliefert werden sollte F. besuchte mit 
üesen nicht fertiggestellten Bildern die Kundschaft, 
vobei er erklärte, dass die Bilder nach Fertigstellung 
12 bis ı5s Mk. kosten. Einige Kunden bestellten ein 
krtiges Bild, worauf eine Anzahlung von 2 bis 6 Mk. 
“trichtet werden musste, die F. sofort in Empfang 
tahm. Bis jetzt hat keiner der Besteller ein solches 
Bid erhalten. Einige Tage später besuchte F. die 
bereite einmal geprellte Kundschaft wieder und gab 


an, dass die Bilder unter Postnachnahme bereits ein- 
getroffen seien und auf der Post zur Abholung bereit 
liegen. Er redete den Leuten vor, dass durch die 
Nachnahme 1,80 Mk. und durch die Glasversicherung 
a Mk. Unkosten entstanden seien, jedoch brauchten 
diese Beträge nicht entrichtet zu werden, wenn er die 
Bilder als Vertreter der Firma einlöse. Selbstverständ- 
lich mussten die Besteller erst noch den restierenden 
Betrag, etwa ı0o bis ı2 Mk., für das Bild bezahlen, 
was auch einige taten, um die Unkosten zu sparen. 
Leider werden die meisten der Bildbesteller noch nicht 
wissen, dass sie einem Betrüger in die Hände gefallen 
sind. Seit wenigen Tagen ist F. von hier mit den 
eingesammelten Beträgen verschwunden, was auch von 
dem Quartierwirt höchst unangenehm empfunden wird, 
da er noch eine ziemlich hohe Logisschuld zu be- 
gleichen hat. Einen Betrag von 85 Mk. zu erschwindeln 
wusste F., indem er seinen Teilhaber und einen hiesigen 
Geschäftsmann einen Wechsel in genannter Höhe 
unterschreiben liess. Da es nicht ausgeschlossen er- 
scheint, dass derselbe versuchen wird, in anderen 
Gegenden dasselbe Manöver auszuführen, erscheint 
eine Warnung der Leichtgläubigen geboten. 
(„Waldenburger Wochenblatt. ‘') 


—Bt— 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Zu Frage ro schreibt die Firma K. Weinert- 
Berlin SO.: Für photographische Aufnahmen kommen 
vor allen Dingen Spezialaufnahmelampen in Frage, 
wie dieselben von mir und anderen Firmen hergestellt 
werden. Insbesondere führe ich eine Speziallampe 
„Paotolumen‘, wovon ich Ihnen beifolgend einen 
Prospekt und eine Broschüre nebst Beschreibung über- 
mittele.e Die Lampen sind so konstruiert, dass jede 
mit einer Klemmenspannung von 75 Volt, mit einer 
offenen L’chtbogenflamme brennt. Ausserdem sind die 
Lampen mit einem magnetischen Gebläse versehen, 
weiches das Licht nach vorn und oben verteilt, so 
dass infolge dieser Anordnung eine sehr aktinisch 
wirksame, vollkommen indirekte, diffuse, dem Tages- 
licht ähnliche Lichtausbeute erreicht wird. Nur mit 
einer derartigen Lampe mit indirekter Beleuchtung 
können unbedingt die gleich guten Aufnahmen wie bei 
Tageslicht, resp. mit noch besseren Lichteflekten er- 
zielt werden. Es können zwar auch die sogen. Lampen 
mit eingeschlossenem Lichtbogen mit erhöhter Klemmen- 
spannung verwandt werden, die ich unter dem Namen 
„Sonja - Photolumen“ und ,„Sonja- Hochspannungs- 
lampe“ fabriziere, und die z. B. von anderen Firmen, 


'wie von der Firma Müller-Hamburg usw. auf den 


Markt gebracht werden. Diese Lampen eignen sich 
jedoch nicht so gut für photographische Aufnahmen, 
da die Beleuchtung mit denselben mehr oder weniger 
direkt erfolgen muss. Die Folge hiervon Ist eine 
schärfere und härtere Beleuchtung, wodurch nicht so 
weiche Aufnahmen wie bei indirekter Beleuchtung er- 
zielt werden. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Frage 490. Herr E.S. Sind Rauchsäcke auch für 
grössere Pulvermengen, z.B. 70g Blitzpulver „Elektron“ 
gefahrlos und praktisch anwendbar, und wie gross 
müssen die Abmessungen des Sackes sein, bei einer 
Brennfläche der Pfanne von 70 cm Breite? 

Antwort su Frage go. Um 70 g Blitzpulver unter 
einem Rauchsack verbrennen zu können, müsste dieser 
ein sehr grosses Volumen haben, voraussichtlich min- 
destens ı bis acbm, doch liegen hierüber wohl keine 
definitiven Erfahrungen vor, weil die verschiedenen 
Blitzpulversorten sehr verschieden schnell verbrennen 
und das Volumen des Rauchsackes mit der Schnellig- 
keit der Verbrennung rapid wachsen muss. Bei grossen 
Blitzpulvermengen hat man sich häufig so geholfen, 
dass man einen Rauchsack, der unten eine sehr grosse, 
freie Oeffnung hatte, so oberhalb der Blitzpulverpfanne 
anbrachte, dass zwischen der Fiäche der Pfanne und 
dem unteren Rand des Rauchsackes ein Abstaud von 
40 bis 60 cm bleibt. Bei der Verbrennung steigt dann 
die Rauchwolke, wenn der Sack nicht zu klein ist, 
fast restlos in diesen hinein und kann in ihm durch 
Zuziehen der unteren Oeffnung eingeschlossen werden. 

Frage 41. Herr W.Z. in Z. Ich habe ein Matt- 
Albuminbild, welches ein Fleckchen hatte, mit Benzin 
abgerieben und sehe, dass das Bild nach dem Abreiben 
sehr klar geworden ist. Dieses Verfahren würde ich 
weiter anwenden, wenn ich wüsste, dass das Benzin die 
Haltbarkeit der Albuminbilder nicht beeinträchtigen 
würde. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir 
hierüber aufklärende Mitteilung zukommen lassen 
würden. 

Antwort eu Frage 4r. Das Abreiben von Matt- 
bildern ist ohne jede Gefahr für die Haltbarkeit der 
Bilder, vorausgesetzt, dass reine Präparate benutzt 
werden. Es würde sich daher in jedem Falle empfehlen, 
statt des von Ihnen benutzten Benzins chemisch reines 
Benzol zu verwenden, dessen Wirkung von der des 
Benzins unter keinen Umständen verschieden sein kann. 

Frage 43. Heır H.L. inV. ı. Anbei sende ich 
Ihnen einige Bilder, welche etwa 4 Jahre alt sind. 
Diese Bilder zeigen einen silberigen Glanz, während 
sie ausserdem teils ausgebleicht sind. Welches ist die 
Ursache dieses Fehlers, der nur sporadisch vorkommt? 
Einige Bilder, die ebenso alt oder noch älter sind, sind 
noch vollkommen gnt, obwohl sie auf dieselbe Weise 
angefertigt sind. Kann es vielleicht durch ungenügen- 
des Auswässern nach dem Platinieren oder durch 
mangelhaftes Fixieren entstehen, welches bei mir vom 
Lehrling verrichtet wird? Ich tone und fixiere bis- 
weilen ı00 bis 200 Abzüge zugleich. 

2. Wieviel Fixierbad 5:100 ist nötig, um 100 Ab- 
züge auf Mattzelloidinpapier (6X 9) in ıo Minuten ganz 
sicher fixieren zu können? | 

Antwort su Frage 42. ı. Der Grund des Fehlers 
liegt offensichtlich in ungenügendem Fixieren, und 
zwar weniger darin, dass die Bilder zu kurz Äixiert 
worden eind, als darin, dass ein erschöpftes Bad be- 
nutzt wurde. Nur in letzterem Fall treten Bronzetöne 
in der Weise auf, wie sie an den vorliegenden Bildern 
beobachtet werden können. 


Antwort 2. Um ıoo Abzüge Mattzelloldinpapier 
im Format 6Xg cm in ıo Minuten sicher zu fixieren, 
bedarf es mindestens drei Liter einer fünfprozentigen 
Fixiernatronlösung, die so gebraucht werden, dass die 
Bilder zunächst einzeln in die eine Hälfte des Bades 
gelegt und nach 2 Minuten wiederum einzeln in die 
zweite Hälfte des Bades übertragen werden. Hierdurch 
wird einerseits verhindert, dass einzelne Bilder un- 
genügend ausfixieren und andererseits wird das Fixieren 


überhaupt vollkommener, da die bereits so gut wie 


vollkommen ausfixlerten Bilder noch einmal mit frischer 
Lösung in Berührung kommen. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage ı8. Herr H.Sch. in G. Was gilt über die 
Rechtskraft der Innungsbeschlüsse? Gibt es ein Be- 
schwerderecht an die Aufsichtsbehörde? 

Antwort su Frage 18. Die Fälle, in denen die 
Innungsbeschlüsse ungültig sind (z. B. vergl. $ 1oog, 
R. G. O.) oder der Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
unterliegen, z. B. vergl 88 100, 1000, oder ein aus- 
drückliches Beschwerderecht begründen können, wie 
z.B. in 88 ıcood und h und ıoom, R.G.O., sind in 
der R. G. O. erschöpfend geregelt. Im übrigen kommt 
für die Beschlussfassung der Innungsversammlung das 
Innungsstatut in Betracht, vergl. $ 1ooc in Verbindung 
mit 8 83, Ziff. 6 und 7, R.G.O. Sobald die Mehr- 
heitsbeschlüsse der Innungsversammlung dem Statut 
entsprechend gültig gefasst und beurkundet sind, sind 
sie eben auch rechtskräftig. Die Frage der Geschäfts- 
schliessung an den drei höchsten Feiertagen ist in 
diesem Sinne eine Innungsfrage. Dr. Sch. 


Frage 19. Herr J. M. in G. Ein Drogüt annon- 
cierte: „Ich unterhalte in dieser Branche das grösste 
Lager am Platze.' Die Strafverfolgung auf Grund des 
8 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist 
von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden mit der 
Begründung, es erscheine nicht nachweisbar, dass dem 
Beschuldigten der Umfang der Lager seiner Kon- 
kurrenz so genau bekannt ist, dass er wider besseres 
Wissen sein Lager als das; grösste bezeichnet hat. 
Wie ist die Angelegenheit durch die Zwangsinnung 
weiter zu verfolgen? 

Antwort su Frage 19. Eine Beschwerde gegen 
den Bescheid der Staatsanwaltschaft halte ich nicht 
für aussichtsreich.. Dagegen eine Unterlassungs- 
klage auf Grund des $ 3 des Gesetzes. Es genügt 
zum Tatbestand der Klage, dass der Beklagte unrichtige, 
den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechende 
Angaben in der Annonce macht, die den Anschein 
eines besonders günstigen Angebotes erwecken könnten. 
Ein Verschulden ist nicht Eıfordernis (vergl. Reichs- 
gerichtsentscheidungen in Zivilsachen, Bd. 46, 8. 51). 
Aktiv legitimiert zu dieser Unterlassungsklage sind die 
Innungen gemäss 8 86, G. O. Zuständig ist gemäss 
8 24 des erstzitierten Gesetzes ausschliesslich das Ge- 
richt, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerbliche 
Niederlassung, bezw. seinen Wohnsitz hat (vergl. auch 
diese Zeitschrift, ıgı2, S. 4ı2, Frage 71), Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a,S., 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN->-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 


Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 19. 





4. März. 





Ig14. 


Aus der Praxis des Photographen. 


(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht 


druckfertig zu sein.) 


Photograpbien auf Holz zu befestigen. 
Um auf Holz Photographien so aufzuziehen, 
dass jeder geringste Febler vermieden wird, 
muss das Holz vorerst, und zwar von der Seite 
mit feinem oder gröberem Sandpapier so lange 
trocken geschliffen werden, bis man eine ganz 
glatte Fläche erhalten hat. Das „Von-der-Seite, 
herschleifen“ ist so zu verstehen, dass man nie- 
mals nach der Faser, also der Länge nach, 
sondern quer zur Faser schleifen soll, denn nur 
so erhält man eine völlige Glättung des Holzes. 

Das Holz soll gut ausgetrocknet und nicht 
zu harzreich sein, denn bei stark harzigen 
Hölzern kann sich das Fleckigwerden der Bilder 
einstellen, ja es kann sich sogar das Durch- 
schlagen des Harzes bemerkbar machen, wenn 
die dekorierten Holzgegenstände in sehr warmen 
und sonnigen Plätzen aufgestellt werden. Um 
das Durchschlagen möglichst zu verhüten, ist 
das Tränken des geschliffenen Holzes mit Leim 
erforderlich, und soll das Auftragen der dünnen 
Lösung mehrmals, d. h. drei- bis viermal ge- 
schehen, wobei keinesfalls zu dicke, eber aber 
dünne Aufstriche zu machen sind, denn nur so 
schlägt oder zieht sich der Leim in das Holz 
und ergibt eine gute Isolierschichbt gegen das Harz. 

Das Leimwasser besteht aus ı Teil besten 
Tierleims, der in 5 Teilen weichen Wassers 
24 Stunden gequollen und nachher durch Er- 
hitzung im Wasserbade gänzlich geschmolzen 
und heiss, aber jeweilig erst dann aufgetragen 
wird, wenn der vorherige Anstrich gänzlich 
getrocknet ist. Nachdem der letzte Auftrag 
trocken ist, muss die Fläche mit feinem Sand- 
papier glatt und matt geschliffen werden, als- 
dann kann man die Photographien in der üb- 
lichen Weise aufziehen. Auch die abziehbaren 
Zelloidinpapierbilder lassen sich auf so präparierte 
Holzflächen sehr leicht übertragen, und können 
die Bilder nach dem Abziehen überlackiert wer- 
den, um sie zu schützen. 

Lichtechte Farben zum UÜebermalen 
der Photographien. Absolut lichtechte Farben 
bat man auch für die Malereien nur sehr wenig 
und sind dies durchschnittlich die unscheinbaren 
und weniger brillanten Erdfarben, während alle 


INachdruck verboten.] 
intensiven, feuerigen Farben bald mehr oder 
weniger zurückgehen. 


Bei der Uebermalung von Photographien 
wird man gleichfalls die Wahrnehmung machen, 
dass nach einem längeren Zeitraum ein gewisses 
Verblassen der hellsten Farbentöne sich ein- 
gestellt hat, während die dunklen Partien der- 
selben Farben so ziemlich ihre alte Kraft und 
Tiefe beibehalten baben. In diesem Falle liegt 
der Febler an der allzu starken Verdünnung der 
Farben, denn je weniger Farbstoff die Ton- 
malerei enthielt, um so weniger ist sie imstande, 
dem scharfen und bleichenden Tageslicht, d. h. 
der Sonne zu widerstehen. 


Es ist also ganz verkehrt, stark verdünnte 
Mal- oder Aquarellfarben zu benutzen, denn 
je stoffreicher eine Farbe verarbeitet wird, um 
so widerstandsfäbiger erweist sie sich und soll 
statt des übermässigen Verdünnens lieber ein 
Mischweiss benutzt werden, welches völlig trans- 
parent ist und nur als Pigment oder Stoff dient, 
doch führt man damit der Farbe mehr Gehalt 
zu, und ist ein Verblassen dann viel eher zu 
verhüten. Dass natürlich kompakt verarbeitete 
Farben weit mehr allen Einflüssen standhalten, 
ist leicht einzusehen, und wenn es sich um 
Malereien handelt, die einer intensiven Bestrahlung 
ständig ausgesetzt sein sollen, da ist es besser, 
auf schwache sanfte Farbentönungen zu ver- 
zichten und kräftige Farben zu gebrauchen, unter 
denen man natürlich nur die sehr gut licht- 
beständigen Sorten zu wählen hat. Das Nähere 
über die Lichtbeständigkeit usw. findet man in 
den Farbenverzeichnissen der Fabriken, von 
denen die Farben stammen. 


= Mancher Photograph, hauptsächlich in kleine- 
ren Orten, kann vorübergehend durch eine zer- 
störte Scheibe seiner Dunkelkammerlaterne in 
arge Verlegenheit gebracht werden. Vielfach 
findet man verschiedenfarbige Scheiben (gelb 
und rot) bintereinander. Unter Fortlassen der 
roten Scheibe wird meistens die gelbe zum Ent- 
wickeln der Gaslichtpapiere und Gaslichtpost- 
karten benutzt. Geht diese gelbe Scheibe einmal 
entzwei, so habe ich die praktische Erfahrung 


19 


122 





gemacht, dass man einen Ersatz sehr leicht sich 
durch Benutzung einer noch nicht entwickelten 
Bromsilbergelatineplatte entsprechender Grösse 
schaffen kann. Ueberall kommt einmal eine ver- 
lorene Platte durch Bewegen des Objektes 
während der Aufnahme oder dergleichen vor. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Die Platte wird dann nicht entwickelt und bleibt 
stehen. Legt man diese Platten nun nicht in 
das Fixierbad, um wenigstens das Silber zu 
erhalten, sondern hebt sie auf, so kann man 
sich bei einer solchen Kalamität damit, wie 
beschrieben, helfen. H. Stadelmann. 


—— u 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 
Als neues Mitglied war gemeldet: 
Herr Hans Netto, Maler, in Firma: Ziegler & Co. 
Photographie, Berlin, Unter den Linden 61. 


Berlin, den 25. Februar 1914. 


Der Vorstand. 
L.A.: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


—i— 


Eisass-Lothringiseher Photographen- 
Bund (E.YV.). j 
Sitz: Strassburg I. Eis. 

Unsere Mitglieder werden gebeten, den halbjähr- 
lichen Beitrag von Oktober 1913 bis April 1914 im Betrage 
von 2,50 Mk porto- und abtragfrei an unsern Kassierer, 
Herrn H.Roggenkamp-Strassburg i. E., einzusenden. 
Beträge, die bis Mitte März nicht eingegangen sind, 
werden, zuzüglich Spesen, per Nachnahme erhoben. 


Der Vorstand. 
er 


Photographen- Zwangsinnung 
Frankfurt a. Oder. 

Einladung zur dritten Innungsversammlung 
am Donnerstag, den ı9. März, 
nachmittags 4 Uhr, in Landsberg a.W., 
Hotel Eiste, Am Bahnhof, 
verbunden mit einer grösseren Ausstellung 
Dührkoopscher Arbeiten. 


Tagesordnung: 

ı. ‘Verlesen des Protokolls der letzten Versammlung. 

2. Bericht des Obermeisters. 

3 Rechnungslegung des Kassierers und dessen Ent- 
lastung. 

4. Neuwahl eines durch das Los ausgeschiedenen 
Vorstandsmitgliedes. 

5. Genehmigung des Haushaltplans. 

6. Vortrag des Herrn R. Dührkoop-Berlin 
über Heimaufnahmen und die ein- 
schlägige Optik. 

7. Prämlierung der ausgestellten Lehrlingsarbeiten. 

8. Central-Verbands- Angelegenheiten, Beschluss über 
Bekämpfung unlauterer Reklame. 

9. Verschiedenes. 


Anträge zur Versammlung sind 3 Tage vorher an 
den Obermeister einzusenden. — Die Aufstellung der 


Jahresabrechnung und der Haushaltplan 1914/15 liegen 
beim Obermeister zur Einsicht aus. 

Da den Innungsmitgliedern der sehr interessante 
Vortrag des Herrn Dührkoop geboten wird, erhofft 
der Vorstand eine regere Beteiligung als bisher. 


Otto Heinrich, Osk. Brauer, 
Obermeister. Schriftfähier. 
LE ar6- 
Zwangsinnung 


für das Photographengewerbe im Hand- 
werkskammerbezirk Dortmund. 

Die Iunuugebeiträge sind zur Vermeidung der 
Nachnahmeunkosten portofrei an das Photographen- 
amt, zu Händen des Syndikus Höfling in Bochum 
(Mittelstandshaus), zu senden. 


Fillig sind: 
I. aus dem zweiten Halbjahr ıg1ı3: 
a) für jeden Gehilfen und jede Hillskraft 2 Mk., 
b) für jeden Lehrling ı Mk. 
2. aus dem ersten Halbjahr ıg14: 
a) pro Mitglied ohne Hiltskraft 4 Mk. 
b) pro Mitglied mit Hilfskraft 5 Mk. 
Bochum, den 25. Februar 1914. 


I.A.: Das Photographenamt: 
A. Arnold, Vorsitzender. Hötfling, Syndikus. 


—at— 


Photographische Genossenschaft des 
Rheinisch- Westfälischen Industriebezirks 
(vorm. Genossenschaft Essen). 
Protokoll der Versammlung 
am 10. November 1913 in Essen, Hotel Vereinshaus. 

Der Vorsitzende Herr Arnold eröffnet die Ver- 
sammlung und berichtet zu Punkt ı über den Central- 
Verband, dem bis dato 58 Innungen und Vereine an- 
geschlossen seien. Von vereinzelter Seite wurden die 
3 Mk. Beitrag, die dem C.V. pro Kopf und Jahr ein- 
zusenden sind, als zu hoch moniert. Die Versammlung 
nahm nach einer gründlichen Aussprache dazu Stellung 
und hielt den Beitrag iür angemessen, denn so wie 
ein Kaufmann, um sich rühren zu können, Geld braucht, 
so bedarf der C.V. auch, um uns wirklich nützlich zu 
sein, entsprechender Mittel. Auch die Feinde unserer 
Bestrebungen, einen dauerhaft festen Zusammenschluss 
aller Photographen Deutschlands zu verhindern suchend, 
ernteten nur das Missfallen der Versammlung. 

Nun wurde Punkt 6 vorgenommen; als neue Mit- 
glieder wurden durch Ballotage aufgenommen die 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Herren Retz, Flechner und Breune. Angemeldet 
haben sich die Herren Gerlig- Duisburg und Böcker- 
Wanne. Sodann fanden die freundlichst von der N. P.G. 
übersendten Alboidin- und Bromöldrucke bei allen An- 
wesenden begeisterten Anklang, wofür der Vorsitzende 
der Debersenderin dieser Bilder seinen Dank aussprach, 
und führte uns daun derselbe theoretisch in das Wesen 
des Bromöldruckes ein; er pries die Haltbarkeit des 
Verfahrens und hob hervor, dass gerade dieses Ver- 
fahren für künstlerisch veranlagte Kollegen ein dank- 
bares und weites Feld bietet. Die praktischen Vor- 
fübrangen fanden viel Begeisterung, und hatte der 
Vortrag unseres Vorsitzenden eine dankbare Zuhöter- 
schaft. 


Zu Punkt 4: Innungsangelegenheiten, nabm die 
Versammlung davon Kenntnis, dass eine Regierunge- 
entscheidung die Händler und Drogisten, soweit sie 
durch die Photographie Einnahmen erzielen, innungs- 
pfüchtig sind. Einen breiten Raum nahm dann die 
Gehilfenbewegung in der Tagesordnung unter Punkt 4 
ein. Der wahre Zweck derselben war für viele noch 
sehr schleierhaft. Zuerst hatte die Innung Ihre helle 
Freunde an der Organisation der Mitarbeiter, war sie 
doch bestrebt, auf dem Wege friedlicher Verständigung 
der Gebilfenschaft goldene Brücken zu schlagen. Bald 
sah die Innung aber, dass diese Gründungen andere 
Ziele verfolgten. Sozialdemokratische Agitatoren suchen 
die Gehilfenschaft des graphischen Gewerbes zu organi- 
sieren und, soweit dies bisher noch nicht gelungen ist, 
in den Senefelder- Bund einzugliedern. Bel dem ganzen 
Charakter der Innungen ist es natürlich ausgeschlossen, 
auf solchen Wegen friedliche Beziehungen zu pflegen. 
Wer sich zum Kampfe gegen die Innung rüstet, kann 
nicht ihre Sympathie verlangen. Es ist deshalb lächer- 
ich, wenn man von Hass und Feindschaft spricht, die 
unser Vorsitzender, resp. der der Innung, der Gehilfen- 
bewegung entgegenbringt. Lediglich um diese sozial- 
demokratische Wühlarbeit zu durchkreuzen, musste er 
dagegen Stellung nehmen. 


Zu Punkt 5 führte uns unser Kollege Herr Poll- 
mann-Herten die äusserst einfache Herstellung von 
Semibildern vor; man ersah daraus, dass es für den 
Photograph im Interesse schneller Lieferung wirklich 
praktisch ist, diese kleinen Handgriffe selbet zu er- 
digen. Herr Pollmann hatte eine interessierte Zu- 
hörerschaft, und dankte ihm der Vorsitzende für die 
überaus praktischen Vorführungen. 


Der Vorsitzende ermahnt dann alle Anwesenden, 
nun ja recht fleissig den Innungs-Stellennachweis zu 
unterstützen, damit wir eine wirksame Waffe gegen 
den Umsturz nicht verlieren, die sonst der Gegner sehr 
zu unserem Schaden gebrauchen würde. Damit schliesst 
der Vorsitzende die Versammlung und dankt den Mit- 
gliedern für die rege Teilnahme. 


A. Arnold-Bochum, G. Schönebeck -Buer, 
Vorsitzender. protok. Schriftführer. 


2 








123 


Württembergiseher Photographen- Bund 


(E.V.). 
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Unser liebes Mitglied und langjähriger Biblio- 
thekar des Bundes, 
Herr Photograph Otto Zimmerle 
in Stuttgart, 


ist am Freitag, den 27. Februar, nach langem 
Leiden sanft entschlafen. Ehre seinem Andenken. 


Im Namen 
des Wüärttembergischen Photographen - Bundes: 


Paul Fischer. 


m 4 <<. ze, 


Personalien. 

In Plauen verstarb am Dienstag, den 24. Februar, 
Herr Hofphotograph Heinrich Axtmann, Mitglied 
der Photographen -Zwangsinnung in Plauen. Mit ihm 
ist wieder eine der bekanntesten und tächtigsten Per- 
sönlichkeiten unter den Photographen aus dem Leben 
geschieden. Er ist auch im Vereinsleben hervorgetreten 
und hat sowohl im Sächsischen Photographen - Bund 
als in anderen Vereinen eine führende Rolle gehabt. 
Sein Ableben wird in den Kreisen seiner Kollegen sehr 


bedauert. 
I art 


Auszeiehnungen. 

Der Photograph Hugo Weisz in Arad (Ungarn) 
erhielt auf der Internationalen Ausstellung der Edin- 
burgh- Photographic Society auf die ausgestellten Bild- 
nisse die Vereinsmedaille. 


Der Photograph Michael Weyer, Inhaber der 
Firma Geschwister Weyer in Friedrichshafen am 
Bodensee, wurde vom König von Württemberg zum 
Hofphotographen ernannt. 


ri 


Geriehtswesen, 

Eine bemerkenswerte Entscheidung. Die 
Strafkammer in Köln beschäftigte sich vor einigen 
Tagen mit der Uebertretung der Sonntagsruhe durch 
ein hiesiges Photographisches Atelier in der Hohe- 
strasse. Die Inhaber der Firma hatten Gehilfen an 
Sonntagen nach 2 Uhr beschäftigt und machten geltend, 
dass ihre Angestellten eingetragene Geschäftsführer der 
G. m. b. H. seien, oder Stellvertreter des Chefs. Durch 
die Beweisaufnahme wurde festgestellt, dass die An- 
gestellten Befugnisse hatten, den Chef zu vertreten, 
Waren zu bestellen; in einem Falle war sogar Personal 
von dem Vertreter engagiert worden. Trotzdem kam 
das Gericht zu einer Verurteilung. Es wies darauf hin, 
dass dann jeder mit seinem Personal Verträge ab- 
schliessen könne, durch die das Gesetz umgangen 
werden könne. Es wäre auf diese Weise möglich, 


124 


mehrere Angestellte zu Geschäftsführern zu bestellen 
und dann alle arbeiten zu lassen. Selbst die fest- 
gestellten weitgehenden Befugnisse der Gehilfen könnten 
das Gericht nicht überzeugen, dass die Verträge nicht 
zu dem Zweck gemacht wären; die gesetzlichen Vor- 
schriften über die Sonntagsruhe zu umgehen. 


Dortmund. Einen Einblick in ein eigenartiges 
Geschiftsgebaren gestattete eine vor der Arnsberger 
Strafkammer verhandelte Strafsache gegen den Kauf- 
mann Wilhelm Elling, der als Reisender der dortigen 
photographischen Kunstanstalt Wilhelm Engel- 
bert Semi-Emaillebroschen und Vergrösserungen von 
Photographilen in Arnsberg und Umgegend vertrieb. 
Aus der Verhandlurg ging hervor, dass Elling an 
jedem Auftrag für Vergıösseıung eines Bildes 2 Mk. 
Provision verdiente, wiewohl die Vergrösserung des 
Bildes nur mit 3,80 Mk. berechnet wurde. Nach Aus- 
sage des Angeklagten kam es der Firma bei der 
Bildervergrösserung nur auf den später zu liefernden 
Rabmen an, der durch einen besonderen Reisenden 
vertrieben wurde. Einer weiteren Aussage des An- 
geklagten zufolge wurden Semi-Emaillebroschen, die 
einen Wert von 45 bis 65 Pf. haben, für 1.40, 2, 4 
oder 5 Mk. verkauft, je nach ‚Qualität der Käufer‘‘. 
Dabei hatte sich Elling eines Tricks bedient, indem 
er Bestellscheine mit den Namen von ortseingesessenen 
Bürgern unterschrieb, um andere Bürger durch Vor- 
zeigung dieser fingierten Bestellecheine zu Bestellungen 
zu bewegen. Auch missbrauchte der Angeklagte, der 
diese Vertriebsweise selbst als Schwindel bezeichnete, 
‚den Namen einer anderen Firma. Der vorbestrafte 
Angeklagte wurde wegen Uıkundenfälschung in zwei 
Fillen (falsche Unterschreibung des Bestellscheines) zu 
6 Moraten Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt be- 
dauerte, dass die Gesetze nicht ausreichen, um einen 
Warenvertrieb nech dem Muster des Angeklagten zu 
verhindern. (,„ Rbein.-Westf. Ztg.“‘, Essen.) 


er 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 435. Herr E. M. in S. In dieser Zeitschrift 
wurde Frage 220 (Jahrg. 1913) beantwortet. Ich liess 
mir von der Firma Schering den Farbstoff Eıythrosin 
in Lösung 1:75000 ansetzen, badete nach Vorschrift 
‚diverse Platten darin und trocknete mit Föhn. Dann 
machte ich diverse Vergleichsaufnahmen mit diesen 
und mit nicht gebadeten Platten desselben Fabrikates 
aus derselben Platterschachtel. Ich hatte die zu photo- 
grepbierende Person mit bunten Bändern und Tüchern 
behängt. Die gebadeten Platten waren jedoch weder 
lichtempfindlicher noch waren sie farbenempfindlich 
geworden, es ergab sich absolut kein Unterschied. 
Worsn liegt das? 

Antwort su Frage 43. Zunächst ist zu bemerken, 
dass die Eiıythrosinlösung nicht 1:75000, sondern 
1:7500 anzusetzen ist, wobei man auf 1000 ccm Flüssig- 
keit je nach der Plattenart 5 bis IOo ccm Ammoniak 
zimmt. Es ist empfehlenswert, das Erythrosin durch 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Umkristallisieren zu reinigen; eine gesättigte Lösung 
in 5o ccm Wasser 4 so cm Alkohol zu machen und 
diese jedesmal bei Bedarf so weit zu verdünnen, dass 
das angegebene Verhältnis 1:7500 herauskommt. Man 
muss sich ausserdem klar darüber sein, dass bei Ver- 
gleichsaufnahmen, die orthochromatisch sensibilisierte 
Platte gegenüber der genöhnlichen kaum einen Unter- 
schied aufweisen wird, wenn man nicht durch ein ein- 
geschaltetes Gelbfilter die immerhin überwiegende Bleu- 
empfindlichkeit der Platte kompensiert. 

Frage 44. Herr L. J. in G. Ersuche höflichst, 
mir ein gutes Abrchwächungsrezept für Negative mit- 
zuteilen. Ich probierte mit Ammoniumperrulfat — aber 
ohne Erfolg; d. b. das Negativ schwächte nicht ab. 
Habe folgendes Rezept gebraucht: Wasser 1000 ccm, 
Ammoniumpersulfat 4 g. Unterbrechen in zehnpro- 
zentiger Natriumsulfitlösung. Ich glaube, die Lösung 
schwächt deshalb nicht ab, weil ich nach dem Fixieren 
und Auswaschen trocknete und die Platte wieder ein- 
wässerte.e Mit Biutlaugensalz und Fix'ernatron ge- 
schwächte Platten bekommen immer eine gelbe Farbe, 
welche harte Kcpien liefert. 

Antwort su Frage 44. Es kommt leider sehr 
bäufig vor, dass Cer Ammoniumpersulfatabschwächer 
die an ihn gestellten Forderungen richt erfüllt. Ent- 
weder greift er dann die Silberschicht Aberhaupt nicht 
an oder es bilden sich unerklärliche Abschwächungs- 
zonen, die ganz scharf begrenzt sind mwnd mit den 
Bildkoxturen keinerlei Zusammentang haben. Die 
Gründe für diese Erscheinung sind noch nicht ge- 
klärt, doch haben z. B. die Gebr. Lumit&re festgestellt, 
dass die mit Paramidophenol entwickelten Negative 
sich besonders hartnäckig der Ammoniumpersnlfatab- 
schwächurg widersetzen. Kommt dann aurserdem 
noch hinzu, dess die Negative vielleicht schon längere 
Zeit gestanden baben, eo dass die Gelatine hornig ge- 
worden ist, so greift die Abschwächungslösung auch 
bei den mit anderen Hervorrufern behandelten Nega- 
tiven nicht an. Zu Ihrem Rezept ist zu bemerken, 
dass es doch wohl reichlich wenig Abschwächungs- 
subs'anz enthält. Sie sollten auf 100 ccm Wasser etwa 
4 g Ammoriumpersulfat wählen und auf jeden Fall 
die Lösung entweder mit destillierttem Wasser unter 
Zusatz ganz geringer Quantitfäten Kochsalz ansetzen 
oder aber mit gewöhnlichem Wasser, das immer ge- 
nügend Chlornatrium enthält, um die charakteristische 
Abschwächung in richtiger Form erscheinen zu lassen. 
Im Interesse der gleichmässigen Wükung der Lösung 
können Sie auf Ioo ccm noch etwa 2 ccm Schwelfel- 
säure zusetzen, doch hängt hiervon der Erfolg nicht 
in so hohem Masse ab. Die von Ihnen weiterhin er- 
wähnte Tatsache, dass die mit Biutlaugensalz- Ab- 
schwächer behandelten Platten eine gelbe Farbe zeigen, 
ist uns nicht ganz erklärlich. Möglich wäre nur, dass 
Ihre Lösung nicht genfigend Fixiernatron enthält, wo- 
durch die Abschwächung frühzeitig zum Stillstand 
kommt und eine weissgelbliche Färbung des Negatives 
hervorgerufen wird. Es ist deshalb zu berücksichtigen, 
dass die Farmersche Abschwächungslösung stets 
einen Ueberschvss von Fixiernatron enthält. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Drock und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN->-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 


Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 


Nr. 20. 


8. März. 


1914. 





Die Photographen-Zwangsinnung für das nördliche Herzogtum Oldenburg, Sitz 
Rüstringen, wählte die „Photographische Chronik‘ zum Organ. 





Ueber Kinderaufnahmen. 


Von Max Frank. 


Neulich las ich in einer Fachzeitschrift die 
Behauptung, dass Kinderaufnahmen „eine nimmer 
versiegende Quelle des Verdrusses in allen Ab- 
arten, für nervöse und abgearbeitete Lichtbild- 
künstler ein ziemlich grosser Sargnagel“ seien. 
Ist dies wirklich so schlimm? Kann man nicht 
eber sagen, dass die Photographen sich bei 
Kinderaufnahmen mehr gehen lassen, ihre aus 
teils innerhalb des Atelierbetriebes, teils aber 
auch ausserhalb liegenden Gründen gereizten 
Nerven freien Lauf lassen, weil es nur Kinder 
sind, die Schwierigkeiten machen? Trägt nicht 
zu diesen Schwierigkeiten der Photograph durch 
sein eigenes Verhalten bei? Sind nicht auch 
viele Erwachsene beim Photographiertwerden 
bewusst oder unbewusst recht eigensinnig? 
Nimmt man sich da nicht mehr zusammen? 

Diese Fragen kann man wohl in den meisten 
Fällen bejahen. Ja, Kinderaufnahmen sind im 
Gegenteil nach meiner Ansicht ein recht dank- 
bares Feld, weil man gerade hier verbhältnis- 
mässig leicht ansprechende und künstlerisch- 
wirkende Bilder zuwege bringen kann, weil 
man hier auf weit weniger Widerstand als bei 
Erwachsenen stösst. Bei der Beurteilung der 
Bilder von Kindern haben diese selbst meist 
nicht mitzureden, während es bei Photographien 
von Erwachsenen in der Regel der Photo- 
graphierte selbst, nicht selten im Gegensatz zu 
anderen, sein Abbild nicht für genügend gut 
halt. 

Eins ist allerdings bei Kinderaufnahmen 
nötig: Zeit und die damit verbundene Ruhe. 
Im Massenbetrieb sind jedoch Kinderaufnahmen 
meist recht unangenehın. Wenn der Operateur 
täglich so viel Aufnahmen machen muss, dass 
bei 1,80 Mk.-Preisen noch 80 Pf. „reinverdient“ 
werden sollen, wie dies von gewisser Seite 
„berechnet* worden ist, so macht ihm eine 
Kinderaufnahme einen bösen Strich durch die 
Rechnung. Aber eine krasse Zeitausnutzung 
ist in der photographischen Technik am aller- 
wenigsten bei der Aufnahme angebracht. Ein 
gutes Bild ist doch die Hauptsache. 


[Nachdruck verboten.) 


Wenn nun auch vielfach trotz reichlichen 
Aufwandes an Zeit dennoch keine rechte Auf- 
nahme zustande kommt, so liegt dies gar manches- 
mal nur am Photographen, dem auch oft das 
falsche Verhalten der Eltern mittelbar zuzu- 
schreiben ist. Durch Vernunft und Ueberlegung 
wird da aber manche Besserung zu erzielen sein. 

Zunächst empfiehlt es sich, da man zu 
Kinderaufnahmen mehr Zeit und Ruhe braucht, 
allgemein, etwa durch Zeitungsanzeigen, und in 
den einzelnen Fällen darauf hinzuwirken, dass 
sie möglichst an Wochentagen stattfinden. 

Fangen wir bei den ganz kleinen Kindern 
an. Wie werden diese in vielen Ateliers eines 
wie das andere photographiert? Ein Schemel 
oder ein Tisch wird mit einem Fell bedeckt, 
das vielfach zu anderen Zeiten als Fusswärmer 
benutzt wird und noch dazu einen wenig appetit- 
lichen Geruch hat. Darauf wird nun splitter- 
nackt oder nur mit einem kurzen, nicht seiten 
erst im Atelier angezogenen Hemdchen bekleidet, 
der kleine Erdenbürger gelegt oder gesetzt und 
nach einigem Hin- und Herschieben ph ........ 
jawohl, just in dem Augenblick fängt das Ding 
an zu schreien. Es ist empört über die Be- 
handlungsweise, die ihm von seiten des Photo- 
graphen und auch von seiner Mutter zuteil 
wird, empört, und mit vollem Recht. Als 
einzige Ausdrucksweise der Empörung ist ihm 
einstweilen nur das Schreien gegeben, und da- 
von wird voller Gebrauch gemacht. Wahrlich, 
wir täten es auch, wenn wir in der Lage des 
Kindes wären. Diese Art Photographieren ist 
ein Unfug. „Das Publikum verlangt es.“ Nein, 
die Phbotographen haben dies eingeführt, und 
ihre Sache ist es, Wandlung zu schaffen. Das 
wird gerade hier nicht schwer fallen, wenn man 
mit vernünftigen Gründen kommt. Ein gutes 
Bild und das Woblbefinden des Kindes sind 
Gründe, die gewiss fast stets einleuchten werden. 
Sonderlich anziehend sind eigentlich diese Bilder 
mit ihren oft krummen, vielfach durch die Per- 
spektive noch verzerrten und formlosen Beinchen 
doch nicht. 


20 


126 


Zu verwerfen ist es, dass man das arme 
Kind, das schon durch die ganze ungewohnte 
Umgebung, durch die verschiedenen unbekannten 
Menschen, durch den unheimlichen „Photo- 
graphierkasten“, der noch dazu vielfach gräss- 
liche Töne beim Bewegen von sich gibt, durch 
das helle Glashaus, durch die verschiedenen 
eigenartigen Gerätschaften usw. gerade genug 
beunruhigt ist, nun auch noch gar auszieht und 
auf ein meist recht unbygienisches Fell oder 
ein unbequemes Kissen setzt oder legt, so 
selbst in kalten Tagen, in denen selten das 
Glasatelier die richtige Zimmertemperatur hat. 
Kleine Kinder sind gegen derartige Unannehm- 
lichkeiten recht empfindlich. Warum lässt man 
sie nicht in ihrem molligen Kinderwagen, in 
ihrem Steckkissen oder wenigstens in ihren ge- 
nügend warmen Kleidern? Warum bereitet 
man dafür dem Kinde Ungemütlichkeit, setzt es 
Zug und gar gefährlichen Erkältungen aus? Ist 
nicht gar eine Ansteckungsgefahr durch die 
nicht immer reinen Kissen, Polster und Felle 
vorhanden? Also man räume mit diesem Un- 
fug auf, und wenn das Publikum entgegen- 
gesetzte Wünsche hat, so mache man es auf 
die Gefahr aufmerksam. 

Schon die ungewohnte Umgebung ist gerade 
hinderlich genug. Man wird bei vielen kleinen 
Kindern, welche gegen ihre sonstige Ruhe im 
Atelier recht „aufsässig“ sind, Erfolg haben, 
wenn man die Aufnahme im eigenen Heim, in 
der gewohnten Umgebung des Kindes macht, 
wenn die Lichtverhältnisse nicht gar zu un- 
günstig sind. Kleine Kinder, die ihr Recht 
bekommen, sind gar nicht so unruhig wie viele 
glauben und halten zu Hause recht lange still. 
So habe ich seinerzeit meinen Jungen, als er 
ı4 Tage alt war, in meiner Wohnung Ende 
November in einem gar nicht sonderlich hellen 
Zimmer mit Lichtstärke //7 photographiert und 
zwei recht gute und scharfe Bilder erzielt. Man 
versuche es doch einmal; vielen Eltern wird 
dies weit lieber sein als ins Atelier zu kommen 
(natürlich verlange man einen kleinen Preisauf- 
schlag). Die mangelnde Helligkeit im eigenen 
Heim wird durch ein weit ruhigeres Verhalten 
des Kindes oft reichlich ausgeglichen. 

Sehr beunrubigend wirkt der photographische 
Apparat, besonders das schwerfällige Möbel 
einer Atelierkamera. Es dürfte angebracht sein, 
statt dieser für kleine Kinder eine kleine Reise- 
kamera zu benutzen. Die vielfach aus künst- 
lerischen Gründen angegriffene Spiegeleinrich- 
tung wird bei kleinen Kindern ausgezeichnete 
Dienste leisten. Zunächst sieht das Kind den 
Apparat nicht, und wenn der Spiegel genügend 
gross ist, oder wenn der Apparat samt ÖOpera- 
teur sich in einem besonderen dunklen, durch 
eine Spiegelglasscheibe abgegrenzten Raume be- 
findet, auch den Photographen nicht, und dann 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


lenkt ein Spiegelbild die Aufmerksamkeit fast 
eines jeden kleinen Kindes auf sich; dem einen 
zum grössten Spass, dem anderen zu einer 
wichtigen, philosophischen Betrachtung. 

Wenn man keine Spiegeleinrichtung besitzt, 
kann man sich zur Not schon damit helfen, 
dass man vorn am Apparat eine grössere 
Pappe anbringt, die man vielleicht noch mit 
ansprechenden Figuren „verziert“. Auch sonst 
räume man nach Möglichkeit: alle, für das 
Kind ungewohnte Gegenstände (Kopfbalter und 
dergl.) weg. 

Da es bei unruhigen oder unruhig gemachten 
Kindern schwer ist, einen Augenblick der Ruhe 
abzupassen, so muss man sich, so gut es 
geht, die Sache zu erleichtern suchen. Ganz 
kleine Kinder, die noch keine nennenswerten 
Bewegungen machen können, werden sich ja 
nicht weit aus der eingestellten Ebene und duch 
nicht aus dem Bildfelde hberausbewegen. Man 
kann bier ruhig einstellen und im richtigen 
Augenblicke auf den Ball drücken. Bei kleinen 
Kindern, die sich schon mehr bewegen oder 
gar schon etwas krabbeln können, ist jedoch 
Gefahr vorhanden, dass sie sich aus dem Bild- 
felde heraus oder in eine andere Tiefe, als ein- 
gestellt ist, bewegen. Deshalb muss man sich 
auf der Mattscheibe genau die Ausdehnung des 
Bildfeldes und der Schärfentiefe merken, damit 
die Aufnabme nicht unglücklicherweise gerade 
dann stattfindet, wenn das Kind sich zu weit 
von seinem ursprünglichen Platze entfernt hat, 
so dass im Bilde ein Arm, ein Bein oder ein 
Stück des Kopfes fehlt; das nimmt die Mutter 
bei aller Schärfe des Bildes doch nicht willig 
in Kauf. Also aufpassen. Um dies zu erleichtern, 
hat man besondere Apparate angefertigt, eine 
Art Doppelkamera. Der eine Teil wird zur 
Aufnahme, der andere, dessen Objektiv zwang- 
laufig auf genau die gleiche Stelle gerichtet ist, 
zum Einstellen benutzt. Auf diese Weise kann 
man andauernd einstellen und dennoch im ge- 
eigneten Augenblick ohne weiteres die Aufnahme 
machen. In gleicher Weise können aber die 
Spiegelreflexkameras, soweit sie auch kurze 
Zeitaufnahmen gestatten, benutzt werden. Hat 
man beides nicht, so soll man wenigstens eine 
grössere Platte benutzen, so dass man einen 
grösseren Spielraum hat. 

Als Verschluss benutze man einen solchen, 
der sich geräuschlos öffnet und sich einfach 
beim Drucknachlass, also nicht erst durch einen 
zweiten Druck, schliesst, damit man sofort und 
leicht die Belichtung unterbrechen kann. Bei 
Momentaufnahmen sind Schlitzverschlüsse den 
Blendenverschlüssen vorzuziehen, weil sie eine 
bessere Ausnutzung der Lichtstärke gestatten; 
mit ihnen kann man bei gleicher Durchzeich- 
nung des Bildes kürzer belichten, also demnach 
auch leichter Schärfe erhalten. 


nn nn 
—lleen mm m um 


Man benutze weiterhin aus dem gleichen 
Grunde auch möglichst lichtstarke Objektive, 
und zwar gute Anastigmate, weil Aplanate und 
erst recht die eigentlichen Porträtobjektive vig- 
nettieren, d. h. ein am Rande bedeutend weniger 
helles Bild geben. 

Grössere Aufnahmen von kleineren Kindern 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


127 


soll man nur auf dem Wege einer nachträg- 
lichen Vergrösserung nach einem kleineren 
Original machen, denn sonst wird man mit der 
geringen Schärfentiefe grosse Schwierigkeiten 
haben; durch Abblenden würde aber ein grosser 
Verlust an Lichtstärke eintreten. 

(Schluss folgt.) 


— en 


Rundsehau. 


— Fotoldruck. In unseren photographi- 
schen Lehrbüchern werden im Kapitel der Licht- 
pausverfahren zumeist nur die Blaudruckprozesse 
und das Sepiapapier erwäbnt; den in jüngerer 
Zeit etwas mehr in Aufnahme gekommenen 
Umdruckmethoden wird weniger Beachtung ge- 
schenkt, und doch sind diese in gewissen Fällen 
von besonderem Wert, indem bei nur einmaliger 
Exposition der Originalzeichnung eine gewisse 
Anzahl von Abzügen durch Umdruck nach 
Hektographenmanier gewonnen werden kann. 

In dem ı905 von A. Tellkampf und 
A. Traube in der „Graphischen Rundschau“ 
publizierten Fotoldruck dient eine Eisenblau- 
kopie als Basis. Diese wird ohne weitere 
'Waässerung direkt auf eine feuchte Gelatineschicht 
nach Art des Hektographen aufgequetscht; die 
nicht vom Licht getroffenen Bildteile, die noch 
unzersetztes Ferrisalz enthalten, wirken auf die 
Gelatine gerbend ein, und diese Partien em- 
pfangen dadurch die Eigenschaft, fette Stein- 
druckfarbe anzunehmen. Lag also ein negativer 
Eisenblaudruck vor, so resultiert ein positiver 
Schwarzdruck auf hellem Grunde. Durch neues 
Einwalzen mit Farbe kann eine grössere An- 
zahl Abzüge genommen werden. Ein ähnliches 
Verfahren wurde von R. J. Hall & Co., London 
herausgebracht (Eders Jahrbuch 1907, S. 508). 

R. B. Fishenden von der Technologischen 
Schule in Manchester!) gab die folgenden 
näheren Daten. Für den Prozess dient das 
gewöhnliche, im Handel käufliche Blaueisen- 
papier, und zwar soll das Papier frisch und 
von guter Qualität sein. Altes, flau arbeitendes 
Papier verursacht in der Regel beim Ueber- 
trag Schwierigkeiten. Man kann sich Blaueisen- 
papier bekanntlich auch leicht selbst anfertigen. 
Rezepte dazu finden sich in jedem photographi- 
schen Lehrbuche. Man exponiert dann unter 
der Originalzeichnung usw. reichlich, damit die 
chemische Reaktion an den betreffenden Stellen 
eine möglichst vollendete ist. War die Kopie 
unterexponiert, so wird der Bildgrund in den 
Abzügen schmudelig. 

Die Gelatineschicht für den Umdruck wird 
auf einer Zink- oder Glasplatte bereitet. Die 
Zusammensetzung dieser Präparation ist von 


1) Siehe Process Year Book 1910, oder „British 
Jourmal‘“ 1910, Nr. 2594. 


[Nachdruck verboten] 
grosser Wichtigkeit für den Ausfall der Abzüge. 
Fishenden empfiehlt nachstehende Vorschrift: 


Leim oder Gelatine . 40 — 50 Teile, 
Wasser . u. 100 Teile, 
Glyzerin . . 2... 4 
Karbolsäure . . . 2 5 


Zu dieser Lösung fügt man etwas Eisen- 
oxydulsalz, dasselbe muss rein und unzersetzt 
sein (am besten Ferroammoniumsulfat), über- 
giesst mit der warmen Lösung die Zink- bezw. 
Glasfläche und lässt die Schicht erstarren. Man 
kann sich so Platten im Vorrat präparieren, 
die Karbolsäure schützt die Gelatine vor Zer- 
setzung, und das Gilyzerin hält infolge seiner 
hygroskopischen Eigenschaften die Gallerte in 
gewisser Feuchtigkeit. 

Die Blaukopie wird auf die Gelatineschicht 
ohne einzufeuchten gelegt, sie wird mittels eines 
Gummirollers oder dergleichen in innigen Kon- 
takt gebracht und dann darauf zum mindesten 
eine Minute belassen. Bleibt die Kopie zu lange 
auf der Gelatine, so wird die Oberfläche des 
Papiers an der Gelatine ankleben. — Wenn 
man das Papier abhebt, wird man bemerken, 
dass die Linien des Originals leicht unter dem 
allgemeinen Niveau der Gelatinefläche liegen, 
eben infolge der stattgehabten Gerbwirkung durch 
Diffundieren des Eisensalzes in die Gelatine. 

Für die nunmehr folgende Einfärbung der 
Gelatineschicht kann eine Steindruckwalze oder 
ein Gelatineroller benutzt werden. Eine weiche 
Steindruckfarbe, reich an Farbsubstanz, ist be- 
sonders geeignet. Eine ziemlich rasche Roll- 
bewegung mit mässigem Druck wird die besten 
Resultate geben. Nach dem Einwalzen mit 
Farbe wird das zu bedruckende Papier auf die 
Gelatinefläche gelegt und gleichmässig an- 
gedrückt. Die aufgetragene Druckfarbe geht 
dann auf das Papier über. Man kann Zeichen- 
leinwand, Zeichenpapier oder andere hart ge- 
leimte Papiere für den Uebertrag benutzen. 

In geschickten Händen können zehn und 
mehr Abzüge von so präparierter Gelatinefläche 
genommen werden, welche Anzahl für viele 
Zwecke ausreichen wird. Nach Gebrauch wird 
die Gelatine von der Grundfläche abgeschabt 
und für neuen Gebrauch eingeschmolzen. Der 
Prozess sollte in einem kühlen Arbeitsraum 
ausgeführt werden, bei wärmerem Wetter er- 


20 * 


128 


IT m U Un 





geben sich leicht Unzuträglichkeiten. Ein ge- 
ringer Zusatz von Tannin oder Chromalaun 
wird die Gelatine bis zu einem gewissen Grade 
widerstandsfähig machen, ein zu starker Zusatz 
macht jedoch die Gelatine leicht hart, die 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


—— nn nn. u nn 
= mn... m 2202. 2... 0. - 


Druckabzüge werden dann nicht klar. — Nach 
einer Angabe von Eder übt die Lichtpause- 
anstalt Hans Peukert in München ein eigenes 
Gelatine- Rapiddruckverfahren (Fulgurdruck) nach 
Art des Fotoldruckes aus. 


— 


Innungs- und Vereinsnashriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen ()J. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner, 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — I. Schrift- 
führer: Wilh. Hoffschild, Berlin S. ı4, Wallstr.gı.. — Für Kassen- 
een Reinhold Schumann, Berlin NW. s, Kruppstr. 12. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria Luise - Platz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte- 
strasse ı3, Amt Moritzplatz I. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an C.Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130. 


Am 24. Februar entschlief nach kurzem, 
schwerem Krankenlager . 


Herr Hofphotograph Heinrich Axtmann 


in Plauen, 


der unserem Verein seit 35 Jahren angehörte. 
In dem Verstorbenen verliert der Verein ein Mit- 
glied von vortrefflichen Charaktereigenschaften, 
einen ganzen Mann, der für das Wohl seiner 
Berufsgenossen seine Kraft stets eingesetzt hat. 


Bis zuletzt unermüdlich tätig, hat er sein Ge- 
schäft zu hoher Blüte gebracht und stets die 
Bestrebungen zur Wahrung der Interessen unseres 
Standes in uneigennütziger Weise unterstützt. 
Ein liebenswärdiger und hilfsbereiter Kollege ist 
von uns geschieden, dem wir dauernd ein ehren- 
des Andenken bewahren werden. 


Photographischer Verein zu Berlin (gegr. 1863). 
Der Vorstand. 
I. A.: Wilh. Hoffschild, I. Schrififäbrer. 





Als neues Mitglied ist gemeldet: 
Herr Dr. Heinr. Franke, Halensee, Johann Georgen- 
Strasse 22, durch Herrn Grundner. 


Berlin, den 27. Februar 1914. 


Der Vorstand. 
I. A.: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. s, Kruppstrasse ı2 


Bericht. 

Am 8. Januar öffnete das Photochemische Labo- 
ratorium der Königl. Technischen Hochschule in Char- 
lottenburg dem Photographischen Verein zu Berlin 
seine Pforten. Trotz der frühen Stunde hatten sich 
die Mitglieder ungewöhnlich zahlreich eingefunden 
und besichtigten zunächst unter der sachkundigen 
Führung unseres Mitgliedes des Herın Professor 
O. Meute die in zwei Stockwerken etablierten Arbeits- 


und Unterrichtsräume. Die Führung nahm ihren An- 
fang in dem älteren „Tageslichtatelier‘‘, das noch aus 
den Zeiten H. W. Vogels stammt und durch Auf- 
stellung moderner Reproduktionskameras auf Schwing- 
gestellen wie auch durch elektrische Beleuchtungsan- 
lagen den Bedüıfnissen der Neuzeit angepasst ist. Die so 
überaus mannigfaltige Beschäftigungsart der Studieren- 
den im Photochemischen Institut verlangt eine ebenso 
vielseitige Apparatur, und so war es den Fachphoto- 
graphen besonders interessant, einmal über die An- 
wendungsgebiete der Photographie und die hierfür er- 
forderlichen Spezialapparate informiert zu werden. 


Dann ging die Besichtigung weiter durch die zabl- 
reichen Arbeitsräume, unter denen die modern ein- 
gerichteten, grossen, hellrot gestrichenen Dunkel- 
kammern mit vielen einzelnen Arbeitsplätzen besondere 
Aufmerksamkeit fanden. Auch die eigenartige und 
auffallend wirksame Ventilation wurde von Professor 
Mente erklärt. Der Vorratsraum mit seinen gewaltigen 
Abmessungen, das Zimmer mit dem grossen Vergıösse- 
rungsapparat, die Wässerungsräume, das moderne 
Kunstlichtateller mit seinen Wärmeschutzvorrichtungen, 
den verschiedenen Beleuchtungseinrichtungen und die 
ganz modernen Apparate erregten viel Bewunderung 
und manchmal wohl euch ein wenig Neid. Nach Er- 
ledigung des Rundganges im obersten Stockwerk be- 
gaben sich die Erschienenen eine Etage tiefer in die 
Bibliothek, die Arbeitsräume für Chromatverfahren 
und endlich in die grossen, mit Pressen aller mög- 
lichen Systeme und für die Ausführung der verschie- 
densten Drucktechniken ausgetatteten Maschinensaal. 
Lichtdruckschnellpresse, Buchdrucktiegelpresse und 
Handpressen für Stein-, Licht- und Kupferdrack wurden 
ebenso gezeigt und erklärt, wie die zahlreichen Neben- 
räume, die der Vorbereitung für den Druck dienen. 
Ein Blick in die Arbeitsräume für Spektrographie gab 
uns einen Begriff von den komplizierten Apparaten, 
die für das erfolgreiche Arbeiten der am Photochemi- 
schen Laboratorium besonders stark angewendeten 
spektroskopischen und spektrographischen Forschung 
notwendig eind. Die mikrophotographischen Ein- 
richtungen, die Plattengiessräume mit ihren Hilfs- 
maschinen usw. hätten noch mancherlei Anregung für 
gemeinsame Besprechung gegeben, doch es drängte 
die Zeit, da unser Ehrenvorsitzender, Herr Geheimrat 
Professor Dr. A. Miethe, seinen angekündigten Vor- 
trag: „Unser Mond“, beginnen musste. 

Das Photochemische Laboratorium besitzt bekannt- 
lich auch eine eigene, vorzüglich eingerichtete Stern- 
warte, die natürlich vorwiegend der photographisch- 


astronomischen Forschung dient. Dass in dieser Stern- 
warte mit viel Erfolg gearbeitet wird, bewiesen die 
zablreichen eigenen Lichtbilder, die uns Herr Geheim- 
rat Miethe vorführtee Die Probleme der modernen 
Mondforschung wusste der Vortragende in der bei 
ihm gewohnten fesselnden und doch allgemein ver- 
ständlichen Darstellung vorzutragen, wobei sich Herr 
Geheimrat Miethe ebenso mit den bekannten, von 
alters her diskutierten Fragen der Entstehung der 
Ringgebirge, der Bedeutung der sogen. Meere usw. 
beschäftigte und neue, auf exakter Naturbeobachtung 
basierende Erklärungsmöglichkeiten gab, wie auch die 
interessante Frage nach der auf dem Monde vertretenen 
Gesteinarten angeschnitten wurde. Mit Hilfe einer 
Ultraviolettaufnahme und einer orangen Rottfilterauf- 
nahme ist es den Bemühungen Geheimrat Miethes 
tateächlich gelungen, durch Uebereinanderprojizieren 
der beiden Aufnahmen in verschiedenen Farben Unter- 
schiede der Mineralien zur Darstellung zu bringen 
und andererseits durch Vergleichsaufnahmen an irdischen 
Mineralien mit Hilfe von nitravioletten Strahlen An- 
haltspunkte für die Art der Gesteine usw. zu gewinnen. 
Der Vortragende schloss seinen interessanten Vortrag 
mit einem Ausblick auf künftig zu bearbeitende Probleme 
der Mondforschung. 

Langanhaltender Beifall lohnte die Ausführungen 
unseres Ehrenvorsitzenden, die, obwohl sie einem An- 
wendungsgebiet der Photographie entnommen waren, 
das dem Fachphotographen fernliegt, doch durch die 
Art des Vortrages allseitiges Interesse fanden. 

Diesem Vortrage schloss sich an der Vortrag des 
Lektors für Photographie an der Berliner Universität, 
Herrn Prof, Dr. W. Scheffer: „Mimisch: psychologische 
Studien mit Reisszeug und Kamera)“, 

Auf der Projektionsleinwand zeigt Herr Professor 
Dr. Scheffer zunächst neun gleich grosse, mit dem 
Zirkel gezogene Kreise, je zu drei nebeneinandergestellt. 
Alle enthalten Einzeichnungen, nämlich je zwei kleine 
runde Kreise, welche Augen darstellen. Die Nase ist 
durch einen senkrechten Strich markiert und darunter 
bildet eine wagerechte bezw. den Teil eines grösseren 
Kreises bildende Linie den Mund. Je drei solcher 
geichtsbildende Kreise ı bis 3 sehen wir in einer 
Reihe; darunter dann 4 bis 6 und darunter wieder 
7 bis 9, schematisch angeordnet. Die Augen sehen 
vir aber noch vervollständigt durch runde schwarze 
Pankte, die uns die Richtungen des Blickes veran- 
shaulichen. In den obersten drei Kreisen ist der 
Blick geradeaus, in der mittleren Reihe nach unten, 
wd in der unteren Reihe der Kreise ist der Blick 
ısch oben gerichtet. Die Kreise tragen, von links 
nach rechts laufend die Zahlen von I bis 9. Bei den 
ntereinander angeordneten Kreisen I, 4 urd 7 sehen 
wir die Mundwinkel nach unten gezogen, bei 2, 5, 8, 
die Mundspalte als gerade Linie und bei 3, 6, 9 An- 
ang und Ende der Mundlinie nach oben gezogen. 
Die Anwesenden Hörer und Beschauer schienen sich 





1) Siehe betreffenden Artikel mit Illustrationen in Nr. 10, Jahr- 
ang 1914 vom ı. Februar: „Der Welt-Spiegel‘“‘, Beilage zum 
„Berliner Tageblatt‘. 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


129 








einig, noch einmal unseren guten alten Mond, aller- 
dings stark abgeblasst, vor sich zu sehen und die ersten 
Zeichenversuche eines ABC - Schülers, eine launige 
Fortsetzung des vorangegangenen Vortrages.. Wenn. 
Herr Prof. Dr. Scheffer bei seinem nunmehr folgen- 
den Vortrage es auch an Humor nicht fehlen liess, so 
behandelte er doch ein ernstes Thema mit dem schon, 
wie unsere Rechtsauskunftsstelle behanptet, Darwin 
sich beschäftigt haben soll. Was wir in den neun 
Kreisen eingezeichnet sehen, wird übertragen gezeigt 
an 15 verschiedenen photographischen Aufnahmen des 
bekannten Künstlers Albert Bassermann. Die sich 
aus dem Schema ı bis 9 ergebenden Kombinations- 
möglichkeiten sind überraschend und psychologisch 
insofern interessant, als sie auf die verschiedenen Ge- 
mätsstimmungen bei den Menschen hindeuten. Gerade- 
aus gerichteter Blick drückt etwas Unbestimmtes aus, 
eine gewisse Erwartung; nach unten gerichteter Blick 
deutet auf etwas Aktives etwa in dem Momente, in 
dem eine Handlung bereits psychologisch vorbereitet 
ist. Der nach oben gerichtete Blick stellt etwas Passives 
dar, eine Stimmung die zur Handlung führt. Die 
Mundspalte rechts und links nach unten gezogen, 
deutet auf etwas unangenehm Empfundenes, auf eine 
trausige Stimmung, indessen auf das Gegenteil, wenn 
die Enden der Mundspalte nach oben gerichtet sicht- 
bar sind. Die völlig gerade Mundspalte deutet auch 
auf etwas Unbestimmtes, Abwartendes Die durch die 
verschiedenen Stellungen der Mundwinkel für sich 
allein und dann noch in Verbindung mit einer oder 
der anderen der drei verschiedenen Blickrichtungen 
geben den Gesichtern Ausdrücke, aus denen alle mög- 
lichen Empfindungen herauszulesen sind. Wir sehen die 
unangenehme Erwartung, das Grausen eines Menschen, 
der etwas Fürchterliches erblickt. Die angenehme 
Erwartung, den Ausdruck z. B. eines Innungsober- 
meisters, dem von der Versammlung, mit der er ein 
Herz und eine Seele ist, ein hohes Gehalt fest- 
gesetzt wird. Wir sehen den Ausdruck des Zorns und 
der Wut, wie etwa bei einem hauenwollenden Lehr- 
herrn, dessen Lehrling die chemische Formel von 
Triamidophenolchlorhydrat absolut nicht kapieren will. 
Ein Typ ist auch der eines wenig kultivierten Menschen, 
der sich z. B. über eine ungewöhnlich grosse Portion 
Kohlrüben mit Schweinebauch, die ihm eben vor- 
gesetzt wird, diebisch freut. Wir sehen weiter schema- 
tisch angereiht Gram und Kummer eines wehrlosen 
Menschen, den Ausdruck stiller beschaulicher Freude; 
den Ausdruck eines tatendurstigen Menschen, den es 
drängt, sich zu betätigen, gleichviel, ob im Bösen oder 
im Guten. Wir sehen weiter den Ausdruck eines 
Frömmilers der seinem Schicksal vertraut mit: „Wie 
Gott will, ich halt still.“ Jede der neun Figuren kann 
sozusagen ins Gute und ins Böse umschlagen, wenn 
man die Mundlinie und die Blickrichtung der Augen 
ändert. Man kann ohne weiteres die vier Tempera- 
mente, das cholerische, das sanguinische, das melan- 
cholische und phlegmatische zum Erkennen bringen. 
Die humorvollen Figuren wie auch die mimischen 
Figuren zeigen also, mit wie einfachen Mitteln der 


130 


Darstellung starke Wirkungen erzielt werden. Mit 
reichem Beifall danken die Versammelten dem Vor- 
tragenden, und der Veranstalter des Abends, Herr 
‘Paul Grundner, spricht denn auch den Herren 
Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Miethe, Professor 
O. Mente und Prof. Dr. Scheffer seinen wärmsten 
Dank aus für das in der Königl. Technischen Hoch- 
schule den Mitgliedern des Photographischen Vereins 
in so bereitwilliger Weise Gebotene. 

Paul Grundner, 

I. Vorsitzender. 

um 12 m) 


GC, Trieb, 
II. Schriftfährer. 


Sächsischer Photographen-Bund (E.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
























Nach kurzer schwerer Krankheit wurde am 
23. Februar unser Mitglied 


Herr Heinrich Axtmann, Hofphotograpb, 
Plauen i. Vogtl, 


aus unserer Mitte genommen. 

Wir betrauern in dem Verewigten eins unserer 
ältesten Mitglieder, welcher dem Bunde seit 
seiner Gründung angehörte. Lange Zeit war er 
I. Vorsitzender der Sektion Plauen unseres Bun- 
des, weiche er mit Geschick und Umsicht leitete. 
Bis zu seinem Ende hat er stets das grösste 
Interesse an allen Voıkommnissen in unserem 
Berufe genommen, und die Arbeiten des Bundes 
auf das lebhafteste mit Rat und Tat unterstützt. 

Wir werden dem Verewigten stets ein ehren- 
volles Andenken als eines unserer elfrigsten Mit- 
arbeiter und Helfer bewahren. 


Sächsischer Photographen - Bund (E.V.). 
R. Schlegel, I Vorsitzender. 


— HM 


Photographen- Zwangsinnung 
tür das nördliche Herzogtum Oldenburg. 
(Sitz: Rüstringen |. O.) 

Am 16. Februar 4!/, Uhr nachmittags fand die 
erste Versammlung der photographischen Zwangs- 
innung im „ Rathausrestaurant‘‘ statt. Die Versamm- 
Iung leitete Herr Amtshauptmann Dr. Hillmer vom 
Grossherzogl. Amte Rüstringen. Herr Aktuar Lange 
führte das Protokoll. Als Vertreter der Handwerks- 
kammer war Herr Professor Dr. Kaersten-Oldenburg 
anwesend. Es wurden folgende Herren gewählt: 
Alfred Gerboth-Rüstringen i. O. als I. Vorsitzender; 
A. Freytag-Jever als II. Vorsitzender; A. Kiesel- 
Rüstringen i. O. als Schriftführer; H. Koch-Jever als 
Kassierer; Fräulein Lilly Tegtmeyer- Rästringen i. O. 
als Beisitzer. 

Das Innungsorgan ist die „Photogr. Chronik‘. Be- 
merkt sei noch, dass durch Verfügung des Grossherzogl. 
Ministeriums des Innern die G. m. b. H. der Zwangs- 
Innung anzugehören hat. 

en 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Photographen- Zwangsinnung 
zu Braunsehwreig. 
Einladung. 

Am Dienstag, den ı0. März, nachmittags 4 Uhr, 
findet im „Gildehause“, Burgplatz 2a, zu Braunschweig, 
die dritte ordentliche Innungsversammlung statt. 

Wir laden die geehrten Mitglieder gemäss $ 22 
unseres Statuts dazu ein und bitten um pünktliches 
Erscheinen. 

Als Entschuldigung gilt nur Krankheit. 


Tagesordnung: 

ı. Eröffnung der Sitzung. 

2. Verlesen des Protokolls der letzten Innungsver- 
sammlung. 

3. Bericht des Kassierers, Prüfung und Abnahme der 
Jahresrechnung. 

. Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes. 

‚ Das Unterbieten der festgesetzten ortsüblichen 
Preise. 

. Festsetzung der Mindestpreise für grössere Formate. 
. Errichtung und Verwaltung einer Unterstüätzungs- 
kasse für verarmte, arbeitsiose Photographen. 
Neuwahl dreier ausscheidender Vorstandsmitglieder. 
Wahl von zwei Vertrauensmännern für die Stadt 
Braunschweig zur Kontrolle des 2 Uhr. Schlusses 

an Sonntagen. 
ıo. Einziehung der Beiträge und Auszahlung der 
Reisevergütung 3. Klasse. 
11. Verschiedenes. 
Ausstellung von Bildern auf Fogaspapier, Chemische 
Fabrik auf Aktien (vormals E. Schering). 
Photographie in natürlichen Farben mittels Paget- 
platten. Vortrag auf Veranlassung des Herrn Hofliefe- 
ranten Wilh. Müller. Redner: Herr Dr. Micheler. 
— Ausstellung von Bildern neuerer Verfahren. 
Ausstellung von Bildern auf Risse- Papieren durch 
Herrn A. Herbst, Wolfenbüttel. 


Ausstellung und Erklärung des Chromalverfahrens 
durch Herrn Fritz Lange. 


I oO nn» 


Po 


Anträge, über welche Beschluss gefasst werden soll, 
müssen 48 Stunden vor Beginn der Sitzung schriftlich 
dem Obermeister eingesandt werden. 

E. Homann, 
Obermeister. 


Jos. Raab, 


Schriftführer. 
EB 


Elsass - Lothringisecher Photographen- 
Bund (E.Y.). 
Sitz: Strassburg I. Eis. 

Unsere Mitglieder werden gebeten, den halbjähr- 
lichen Beitrag von Oktober 1913 bis April 1914 im Betrage 
von 2,50 Mk porto- und abtragfrei an unsern Kassierer, 
Herrn H.Roggenkamp-Strassburg i. E., einzusenden. 
Beträge, die bis Mitte März nicht eingegangen sind, 
werden, zuzüglich Spesen, per Nachnahme erhoben. 


Der Vorstand. 
ee 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Photographen-Zwangsinnung 


Kempten i. Algäu. 
II. Vorstandssitzung am Freitag, den ı3. März, 
nachmittags a Uhr beginnend, 
im Nebenzimmer des Restaurants „Harmonie“. 


Tagesordnung: 
ı. Richtigstellung des Haushaltplanes. 
a Beiträge nach $ ı5sa und der diesbezfgliche Innungs- 
beschluss. 
3. Mitgliederliste. 
4. Verschiedenes. 


Nachmittags 3 Uhr: 
Sitzung der Kommission zur Feststellung orts- 
üblicher Dourchschnittspreise, welche der nächsten 
Innungsversammlung zur Genehmigung vorgelegt wer- 


den sollen. Der Vorstand. 
— 


Pfälziseher Photographen-Bund 
Zwangsinnung für die Pfalz. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Am 23 März findet in Neustadt a. H., nachmittags 
a Uhr, die dritte Ionungsversammlung statt. Nähere 
Bekanntgabe folgt. Der Haushaltsplan für ıgı4 liegt 
bis zum 21. März bei dem Obermeister zur Einsicht aus, 


Der Vorstand. 
— 


Zwangsinnung 
für die Stadt- und Landkreise Erfurt, 
Mühlhausen, die Kreise Laangensalza, 
Sehleusingen und Weissensee. 
Bekanntmachung. 

In der Sitzung vom 23 September ı913 ist ein 
Pehler unterlaufen, und wurde in der Sitzung am 
2 Februar 1914 folgendes richtiggestellt: In der ordent- 
lichen Versammlung am 23. September ı913 wurde der 
Beschluss über ermittelte ortsübliche Durch- 
schnittspreise angenommen. (Sämtliche Mitglieder 
erhalten einen neuen Preistarif, in dem obiges richtig- 
gestellt ist.) 


A. Rudolf, 
Obermeister. 


W. Hofmannn, 
protokoll. Schriftführer. 


Ey 


Hessischer Photographen-Bund (E.Y.). 
Den Herren Kollegen zur Nachricht, dass unsere 
nächste Bundes-Versammlung am Montag, den 
2) März, nachmittags 5 Uhr, im „Kaisersaal‘“ in 
Darmstadt stattfindet. Mit derselben soll wieder 
äne Ausstellung verbunden sein, und die Bilder, um 
eine übersichtliche Ausstellung zu bekommen, vorher 
an unser Mitglied, Herrn Photograph Giesinger 
zu Darmstadt, Grafenstrasse, eingeschickt werden. — 
Wir bitten die Kollegen, sich wieder ebenso zahlreich 
ın beteiligen wie anlässlich unserer letzten Sitzung. 
Die Tagesordnung wird noch bekanntgegeben werden. 


Für den Vorstand: 
I. A.: Alb. Fraatz, Schriftführer. 


131 


Verband Mecklenburger Photographen. 

Protokoll des XIX. Photographeutages 
am 16. Februar in Güstrow, „Hotel zum 

Erbgrossherzog.“ 

Um ıı!/, Uhr erölfnete der Vorsitzende, Kollege 
Lorenz, die gut besuchte Versammlung mit begrüssen- 
den Worten. 

Nach Verlesung des Protokolls, welches nach einer 
kleinen Aenderung genehmigt wurde, hielt Kollege 
Lorenz einen längeren demonstrierenden Vortrag über 
Oeldruck und Bromöldruck, der mit grossem Interesse 
aufgenommen und verfolgt wurde. Der Redner zeigt 
uns die Schönheit, die Einfachheit, aber auch die 
Schwierigkeiten der Verfahren. 


Neben den erprobten Rezepten gab uns Herr 
Lorenz auch die Bezugsquellen der Farben und 
Pinsel bekannt. Wenn auch wenig Aussicht vorhanden, 
dass sich das Verfahren bald in der Praxis sehr ein- 
bürgert, so ist es doch allen Zuhörern sehr angenehm 
gewesen, auf diese Weise die Grundzüge kennen gelernt 
zu haben. 


Einen längeren Vortrag über das neue Kranken- 
kassengesetz, speziell in Bezug auf Selbstversicherung 
der Geschäftsinhaber, wie solche seitens der Mecklen- 
burgischen Handwerkskammer im Anschluss an die 
Hamburger Krankenkasse vorgeschlagen, hielt der Vor- 
sitzende der Güstrower Ortskraukenkasse Herr Tischler- 
meister Luft. Der Vertreter der Hamburger Kranken- 
kasse für Schwerin, Herr Ullrich Schultz, war an- 
wesend, um eventuelle Aufnahmen vorzunehmen, doch 
fühlten sich sämtliche Kollegen so gesund, dass wenig 
Stimmung dafür war, obgleich die Kasse gut zu sein 
scheint. 


Beim nächsten Punkt der Tagesordnung: ‚‚Ver- 
schiedenes‘‘ wurde von einem Mitglied gewarnt, bei 
Unterschriften der von verschiedenen Zeitungen vor- 
gelegten Reverse für Reproduktionserlaubnisse grosse 
Vorsicht walten zu lassen und nicht zu unterschreiben. 
Es ist richtiger, falls Persönlichkeiten, an die sich die 
Zeitungen gewandt haben, kommen und die Unter- 
schrift des Photographen haben wollen, diese über die 
gesetzlichen Bestimmungen aufzuklären und ihnen mit- 
zuteilen, dass die Zeitungen dadurch nur das dem 
Photographen zukommende Honorar nicht bezahlen 
wollen. Am richtigsten ist, sich von dem Dargestellten 
das Recht der Veröffentlichung schriftlich erteilen zu 
lassen und sich dann mit den Zeitungen in Verbindung 
zu setzen. Nur auf diese Weise ist es möglich, unser 
Recht zu wahren und nicht von den grossen Zeitungen 
um unser geringes Honorar gebracht zu werden. 


Auch die Fiugblätter, die vom Central-Verband 
gegen den Vergrösserungsschwindel in den Handel 
gebracht werden, um den Bildern beigelegt zu werden, 
fanden grossen Anklang, so dass die probeweise vom 
Verband angeschafften 2000 Stück in wenig Minuten 
vergriffen waren. Es wird den Mitgliedern anheim- 
gegeben bei Mehıbedarf sich direkt an den C. V. zu 
wenden. Der von einem Mitglied gegebenen Anregung 
auch einmal, wie im Thüringer Photographen - Bund, 


132 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








eine anonyme Ausstellung zu veranstalten, wird der 
Vorstand näher treten. 

Ueber Verarbeitung der Rückstände wird ein Mit- 
glied ersucht werden, uns im nächsten Jahre einen Vor- 
trag zu halten. 

Von den drei als nene Mitglieder Angemeldeten 
werden die beiden anwesenden Herren Strube-Wismar 
und Fischer- Dömitz sofort aufgenommen. — Schluss 
der Versammlung 4 Uhr. 

Nach eingenommenem Mittagessen verweilten die 
Kollegen noch gemätlich zusammen und verliessen mit 
den Abendzfigen Güstrow mit dem Wunsche: „Auf 
Wiedersehen im Sommer in Plau.“ 


«pc» 


Kleine Mitteilungen. 

— Die Meisterprüfung bestand vor der Prü- 
fungskommission der Lippeschen Handwerkskammer 
Herr Photograph Fritz Ohle aus Lemgo. 

a 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 45. Herr F.T. inR. Ich beabsichtige, ein 
Wohnhaus mit Atelier zu bauen. Das Atelier ist als 
nur einstöckiger Anbau projektiert, um möglichst 
reines Nordlicht zu erhalten. Das Nachbargrundstück 
nach der Lichtseite zu ist noch nicht bebaut. Die 
Grenze ist 6 bis 7 m von der Glaswand entfernt, höher 
ale ıo m darf auf dem betreffenden Nachbargrund- 
stück nicht gebaut werden. Würde nun dadurch das 
für das Ateller nötige Licht beeinflusst werden? Oder 
weicher Abstand wäre erforderlich ? 

Antwort su Frage 45. Ein Parterre-Atelier wird 
durch die Bebauung eines Nachbargrundstückes bei 
einem Abstand des Neubaues von 6 bis 7 m von der 
Glaswand und ıo m Höhe desselben sehr erheblich 
beeinträchtigt. Es wird kaum möglich sein, in einem 
solchen Atelier dann noch einwandsfrei zu arbeiten. 
Selbst wenn das Seitenlicht mit mattem Glase verglast 
wird, ist doch der Lichtverlust ausserordentlich gross 
und das Ueberwiegen des Oberlichtes wohl kaum zu 
verhindern. Man wird daher, wenn man in einem 
solchen Atelier zu arbeiten gerwungen ist, das Ober- 
licht sehr einschränken und dadurch verlängerte Ex- 
positionen in Kauf nehmen müssen. 

Frage 46. Herr L.in E. Bitte mir gefälligst mit- 
teilen zu wollen, durch wen ich in Deutschland grünes 
Kopierglas beziehen könnte — ich meine das mehr 
oder weniger grün getönte gewöhnliche Fensterglas, 
zum kontrastreicheren Kopieren von zu flauen, eventuell 
zu grauen (Überexponierten) Negativen. In der Schweiz 
ist das Glas nicht erhältlich, trotz aller Nachfragen, 
und doch wurde das Glas schon wiederholt erwähnt. 
Könnten Sie mir auch gleichzeitig mitteilen, wie man 
gegen die Nebel (nur bei Sonnenschein bemerkbar) 
bei grossem Frost im Atelier ankämpfen kann? Das 
Atelier ist geheizt, Rauch nicht vorhanden und doch 
ist immer ein Schimmer da, der die Aufnahmen beein- 
trächtigt. 


Antwort su Frage 46. Leider können wir Ihnen 
nicht angeben, wo augenblicklich gränlich gefärbte, als 
Kopierauflagen geeignete Scheiben in Deutschland zu 
haben sind. Am ehesten dürften dieselben noch durch 
Vermittelung der Wreedener Spiegelglasmanufaktur in 
Wreeden zu beziehen sein, die jedenfalls in der Lage 
ist, eine Bezugsquelle anzugeben. Das früher benutzte 
Glas wurde massenhaft für Stallverglasungen und Aehn- 
liches verwendet, scheint aber jetzt tatsächlich nicht 
mehr im Handel zu sein. — Nebelbildungen im Atelier 
bei starker Winterkälte draussen treten dann ein, wenn 
die Verglasung sehr undicht ist und kalte Luft durch 
die Fugen eindringen kann. Die Erscheinung muss 
sofort aufhören, sobald einerseits das Atelier dicht ge- 
macht worden ist und andererseits die Feuchtigkeit im 
Atelier durch dauerndes Heizen entsprechend reduziert 
wurde. 

Frage 97. Herr R. A. in D. Was ist die Ursache, 
dass die Karten beim Tonen die weissen Flecke zeigen ? 
Sollte das Wasser (23 Grad) zu warm sein? 

Antwort su Frage 47. Die beobachteten Flecke 
sind nicht auf zu warmes Wasser zurückzuführen; viel- 
mehr höchstwahrscheinlich durch irgendwelche staub- 
förmigen Verunreinigungen, die auf das feuchte Papier 
gelangt sind. Man erkennt dies daran, dass die Flecke 
in der Mitte einen dunklen, punktlörmigen Kern be- 
sitzen, der sich in diesem Fail sehr häufig zeigt. 

Frage 48. Herr F.W. E.in H. Wer liefert glas- 
klare Zelluloidplatten in verschiedenen Stärken? 

Antwort su Frage 48. Die angefragten Zellnloid- 
platten können Sie von der Rheinischen Zelluloidfabrik, 
Bensinger- Mannheim, beziehen. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage 20. Herr E. Sch. in M. Kann in einer 
Innungsversammlung die Festsetzung von Mindest- 
preisen beschlossen und durch Ordnungsstrafen durch- 
geführt werden? Gibt es bereits Entscheidungen 
darüber? 

Antwort su Frage 20. Der $ 100g, G. O., sagt, 
dass Innungsbeschlüsse, durch welche die Mitglieder 
in der Festsetzung der Preise ihrer Waren beschränkt 
werden, ungültig seien. Der Kampf um diese Be- 
stimmung wird Ihnen wohl aus der Fachpresse be- 
kannt sein. Verwaltungsrechtliche Entscheidungen 
über diese Frage sind uns nicht bekannt, wir können 
daher nur auf die gesetzlichen Bestimmungen ver- 
weisen. Will ein Innungsmitglied die Ungfltigkeit 
eines Innungsbeschlusses wegen Verstosses gegen $ Iooq 
geltend machen, so muss es sich an die Aufsichts- 
behörde wenden oder gegen eine ihm auferlegte Ord- 
nungsstrafe gemäss $ 92c, G. O., Beschwerde einlegen, 
über welche die Aufsichtsbehörde zu entscheiden hat. 
Gegen deren Entscheidung findet binnen 4 Wochen 
die Beschwerde bei der ihr vorgesetzten Behörde statt, 
die nun endgültig entscheidet ($ 96, Abs. 7). Im 
übrigen hat die Aufsichtsbehörde die Befolgung der 
gesetzlichen und statutarischen Vorschriften, nötigen- 
falls unter Auferleguug von Ordnungsstrafen, zu über- 
wachen ($ 06). Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp In Halle a.$. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19. 





Nr. 21. 





Rundsehau. 


— Zur Herstellung von Silberspiegeln. 
A. Miethe berichtet in Eders Jahrbuch 1913 
über recht erfolgreiche Versuche seinerseits in 
der Herstellung von Silberspiegeln, und zwar 
auf einer Basis, die sich an das Martinsche 
Verfahren wesentlich anlehnt. Die Handhabung 
ist bei weitem nicht so penibel, wie bei den 
üblichen Methoden; speziell ist hier das Putzen 
der Gläser von nicht so grossem Belang. Miethe 
halt den nachstehenden Arbeitsgang ein. 

Das mit verdünnter Salpetersäure gereinigte 
Glas wird mit Wasser abgespült; die letzten 
Spuren von Säure sind dann durch verdünntes 
Ammoniak zu beseitigen. Das Glas wird nun 
mit einem Leinentuch trockengerieben und ge- 
putzt. Letzteres geschieht mit einer Mischung 
von gleichen Teilen Alkohol und Handels- 
ammoniak, der so viel fein pulverisierte Schlämm- 
kreide zugesetzt worden ist, dass beim Auf- 
schütteln der Flüssigkeit eine dickliche Masse 
entsteht. Davon werden einige Tropfen auf 
die zu polierende Glasfläche gegossen und mit 
einem sauberen Wattebausch (Verbandwatte) 
verrieben; ehe die Flüssigkeit völlig vertrocknet 
ist, wird mit einem zweiten reinen Wattebausch 
der Rest der Putzsubstanz unter kreisförmiger 
Bewegung entfernt. Es folgt jetzt die Ver- 
silberung, und zwar am besten unmittelbar nach 
dem Putzen. 


Die Versilberungsflüssigkeit hat folgende Zu- 
sammensetzung: 


Lösung I. 
Silbernitrat 30 g, 
destilliertesg Wasser . 900 ccm. 
Lösung Il. 
Aetzkali ie 20 g, 
destilliertes Wasser . 900 ccm. : 


Man nimmt 750 ccm Lösung I in einem ge- 
räumigen Kolben, setzt so viel Ammoniak unter 
ständigem Umschütteln zu, bis eben gerade 
Entfärbung eintritt (genau abpassen). Der klaren 
Lösung wird dann die gesamte Menge der Lö- 
sung II langsam unter Umschütteln beigefügt. 
Der tiefbraun gefärbten opalisierenden Flüssig- 
keit wird unter weiterem Umschwenken so viel 
Ammoniak zugegeben, bis Aufhellung eintritt ; 
auch bier ist jeglicher Ammoniaküberschuss 


ıı. März. 


IgQ14. 





[Nachdruck verboten.) 


zu vermeiden. Zum Schluss kommen weitere 
ı5o ccm Lösung I unter Umrühren hinzu, bier- 
nach wird die Lösung filtriert. Diese Flüssig- 
keit ist nicht lange haltbar, sie ist in erforder- 
licher Menge stets frisch zu mischen. 

Für die Silberreduktion ist unter anderem 
folgende Lösung zu benutzen: 25 g Stücken- 
zucker und 3 g Weinsäure werden in 250 ccm 
Wasser gelöst, ıo bis ı5 Minuten lang in 
kräftigem Sieden erhalten und nach Erkalten 
mit 5o ccm Alkohol versetzt. Das Ganze wird 
mit Wasser auf ein Volumen von 500 ccm ge- 
bracht. Man kann auch mit gleichem Erfolge 
eine fünfprozentige Traubenzuckerlösung an- 
wenden. 

Von Bedeutung ist das Mischungsverhältnis 
der Reduktionslösung zur Silberlösung, man 
nimmt am besten etwa 30 Prozent Zusatz von 
der ersteren. Die Temperatur spielt keine 
wesentliche Rolle, die Glasfläche darf aber nicht 
kälter als die Flüssigkeit sein; ein wenig wärmer 
ist vorteilhaft. : 

Die Versilberung geschieht am besten der- 
art, dass die zu versilbernde Fläche mit der 
Versilberungslösung sofort nach deren Mischung 
übergossen wird. Einhängen des Glases nach 
abwärts liefert schlechtere Resultate. Man be- 
nutzt am vorteilhaftesten eine Glasschale, in 
die das zu versilbernde Glas eingelegt wird. 
Die Versilberungslösung soll mindestens 8 bis 
ıo mm hoch über der zu versilbernden Fläche 
stehen. Während des Versilberns schaukelt 
man die Schale hin und her; man fährt darin 
so lange fort, bis sich dichte und nadelkopf- 
grosse Silberbäumchen an der versilberten 
Schicht ansetzen, die von Sekunde zu Sekunde 
wachsen und schliesslich die Fläche wie mit 
einem grauen, lederartigen Ueberzug bedecken. 
Die Operation ist jedoch, ehe jenes Stadium 
eintritt, sofort abzubrechen; den richtigen Zeit- 
punkt wird man durch praktische Erfahrung 
bald erfassen. Zu lange Versilberung gibt 
schmutzige, schlecht reflektierende Flächen. Die 
Versilberung wird damit unterbrochen, dass man 
die Flüssigkeit schnell abgiesst und die ver- 
silberte Fläche mit destilliertem Wasser kräftig 
abspül. Die versilberte Fläche kommt nun 
in destilliertes Wasser, wird dann, ohne die 
Silberschicht zu berühren, herausgenommen und 


21 


134 


mit einem feuchten, reinen Wattebausch über- 
gangen, erst mit leichterem, dann mit stärker 
werdendem Druck. Der Wattebausch darf dabei 
nicht trocken werden, sondern ist nach Bedarf 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


bald das Wasser von der Silberfläche allgemein 
abgestossen wird, wird der Wasserrest mit 
Fliesspapier entfernt, und die Silberschicht er- 
scheint jetzt vollkommen gleichmässig und schön 


mit destilliertem Wasser nachzufeuchten. So- reflektierend. 
Er 
Innungswesen. 


Es sind Vorarbeiten für die Errichtung einer 
Photographeninnung des Bezirks Landshut (Bay.) 
und der umliegenden Bezirksämter im Gange. 

Am 28. Februar fand im Kunst- und Vereins- 
haus zu Hirschberg eine Fachphotographen- 
versammlung statt, in welcher nach einem Vor- 


trag des Herrn Handwerkskammersyndikus Graf 
aus Liegnitz über „Bedeutung, Zweck und Ziel 
der Innungen“ die Bildung einer Zwangsinnung 
für die Kreise Hirschberg, Landeshut, Löwen- 
berg, Bolkenhain und Schönau mit dem Sitz in 
Hirschberg beschlossen wurde. 





Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (]J. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul @rundner, 
Berlin W. 50, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — I. Schrift- 
führer: Wilh. Hoffsohlid, Berlin S. ı4, Wallstr. 3. — Für Kassen- 
angelegenheiten: Reinhold Schumann, Berlin N pn Kruppstr. 12. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria uise - Platz 6 Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. 59, Fichte- 
strasse 13, Amt Moritzplatz 6991. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an C, Trieb, Berlin - Steglitz, Albrechtstr. 130. 


Mitgliederversammlung 
am Donnerstag, den ı2. März, 
abends pünktlich 7 Uhr, 
im „Papierhaus‘“, Dessauer Strasse. 


Tagesordnung I: 
(im kleinen Saal) 

. Ausstellung prämilerter Bilder des letzten Preis- 
ausschreibens der Zeitschrift „Das Atelier des 
Photographen‘“, Halle a. S. 

Vortrag des Herrn F. Matthies-Masuren: Zu 
den Wettbewerbsbildern des „ Atelier d. Photogr.“. 

3. Nochmalige Vorlagen von Photographien, kopiert 
unter Hintergrundfolien der Firma A. E. Feilner 
& Co., München, mit näheren Erläuterungen 
über praktische Anwendung derselben. Referent: 
Herr Grzybowski. 

Ausstellung der Firma Trapp & Münch, G. m. 
b. H., Friedberg i. H. (Bildnisse von Schenker- 
Berlin auf Matt-Albuminpapier), sowie zahlreiche 
Temaldrucke von Bieber, Dührkoop usw.) Re- 
ferat hat Herr Professor O. Mente freundlichst 
übernommen. 


II. Grosser Saal, abends 8 Uhr. 

. Mikroskopie uni Mikrophotographie. Pro- 
jektionsvortrag des Herrn Prof. Dr. Scheffer. 
2. Bilder aus dem Reiche der Mitternachtssonne (von 
der russischen Grenze über Nordkap, Lyngen- 
ijord, Lofoten nach Bergen). Projektionsvortrag 

des Herrn Professor O. Mente. 

Gäste, Damen und Herren, willkommen. 
Der Vorstand. 
I. A.: C. Trieb, II. Schriftführer. 


[en] 


+ 


>= 


Voranzeige. 
Für die Tagesordnung der nächsten Sitzung, am 
26 März, ist unter anderem vorgemerkt: 

I. Röntgenphotographie. Experimental-Vortrag von 
Herrn Dr. Heinr. Franke. 

2. Aufnahmen von Schattenrissbildern. Praktische 
Vorführung von Fräulein Marie Kundt. 

3. Ausstellung von grösseren Musterbildern auf Al- 
boidinpapier der Neuen Photographischen - Ge- 
sellschaft, Berlin - Steglitz. 

Gäste, Damen und Herren, willkommen. 


Der Vorstand. 
I. A.: C. Trieb, II. Schriftführer. 


Ordentliche Hauptversammlung am I5. Januar. 
Pünktlich unı 8 Uhr eröffnet der Vorsitzende, Herr 

Paul Grundner, die diesjährige ordentliche Haupt- 

versammlung, welche von 85 Mitgliedern besucht ist. 

Er entbietet zunächst den Anwesenden seine besten 
Glückwünsche zum neuen Jahre und gibt der Hoff- 
nung Ausdruck, dass es auch in diesem Jahr dem 
Photographischen Verein zu Berlin, der in sein 51. Ge- 
schäftsjahr getreten ist, gelingen möge, ein Sammel- 
punkt für alle diejenigen zu sein, die gewillt sind, in 
gemeinsamer und friedlicher Arbeit das Wohl des Standes 
fördern zu helfen. 

Im Anschluss daran gibt er bekannt, dass Herr 
Georg Braun, welcher dem Verein seit dem 17. No- 
vember 1881, also seit länger als 32 Jahren angehört, 
und viele Jahre im Vorstand tätig gewesen ist, am 
II. Januar seinen 70. Geburtstag gefeiert hat. Der Vor- 
stand hat ihm durch eine Deputation unter Ueber- 
reichung eines Blumenarrangements die Glückwünsche 
des Vereins übermittelt. 

Ferner ist unserem Mitgliede Herrn Georg 
Leykum, der selbst etwa 25 Jahre und dessen Firma 
Joh. Sachs & Co. seit dem 8. November 1880 unserem 
Verein angehört, die Silberne Vereinsmedaille nebst 
Diplom übersandt worden. 

Von Herrn Hauptmann Reichard liegt ein Dank- 
schreiben vor für die aus Anlass des Todes seines 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


135 





Vaters, des Herrn Hofphotographen | J. Reichard, 
unseres früheren Vorsitzenden, von seiten des Vereins 
erfolgte Beileidakundgebung. . 


Von verschiedenen Seiten sind noch Dankschreiben 
eingegangen für erbetene und übersandte Festschriften. 


Vom Verein zur Förderung der Photographie und 
verwandter Künste zu Frankfurt a. M. ist die unserem 
Verein aus Anlass des sojährigen Bestehens gestiftete 
goldene Plakette, nachdem daran eine Korrektur 
vorgenommen, an uns zurückgelangt. 

‚Ein erneutes Unterstützungsgesuch . eines Photo- 
graphen aus Böhmen, der erst im Sammer 1913 eine 
bare Unterstützung aus Vereinsmitteln erhalten hat, 
wurde vom Vorstand abschlägig beantwortet. 

Eine grössere Anzahl von Drucksachen, unter 
anderem die Ausstellung „Das Deutsche Handwerk “, 
Dresden 1915, betreffend, von der Treptower Stern- 
warte, von der Urania, vom Steuerschutz- und Re- 
visionusverband und ähnliches, wird Interessenten zur 
Verfügung gestellt. 

Von Herrn Heinrich Sträter, Urbanstrasse 186, 
ist ein Verkaufsangehot für eine transportable Dunkel- 
kammer und ein Busch- Objektiv eingegangen. 

Von dem Schatzmeister, Herrn R. Schumann, 
werden die bereits veröffentlichten Aufnahmen neuer 
Mitglieder und Anmeldungen bekanntgegeben und 
nach altem Brauch, da Einspruch aus der Versamm- 
lung nicht erfolgt, die zuletzt gemeldeten: Herr 
Robert Räthel, Berlin- Karlshorst, und die Neue 
Photographische Gesellschaft, A.-G., Steglitz, vertreten 
durch. Herrn Robert Beckers, sogleich aufge- 
nommen. 

Es wird genehmigt, dass als Vertreter unseres Mit- 
gliedes C. Braun sein Geschäftsteilhaber, Herr Berken- 
bring, als stimmberechtigtes Mitglied zugelassen ist. 

Unser früherer Bibliothekar, Herr Francois Cor- 
nand, stiftet der Bibliothek Eders Jahrbuch ıgıı, 
Her Wilhelm Knapp- Halle a. S. den Stolze- 
Notizkalender 1914, was dankend angenommen wird. 

Die in der Sitzung vom 13. November v. J. aufge- 
legten Listen, betreffend dieSterbekasse des Zentral- 
verbandes und Subskription auf den Stolze-Notiz- 
kalender, sind nicht an den Vorstandstisch zurückge- 
langt und verloren gegangen. 

Es werden deshalb heute neue Listen in Umlauf 
gesetzt. 

Eine Anfrage des Herrn Wisch mit Bezug auf die 
Sterbekasse und auf Eders Jahrbuch wird von den 
Herren Cornand und Grundner beantwortet. 

Zu Punkt 2: Mitteilung über die neue Innungs- 
krankenkasse, erhält Herr Heinrich Lichte das 
Wort. 

Er verbreitet sich über die Vorgeschichte der 
Kassengründung und teilt unter anderem mit, dass die 
Genehmigung der Kasse dem Innungsvorstand erst am 
27. Dezember v. J. zugestellt worden ist, und dass trotz- 
dem die Kasse schon seit dem 2. Januar d. J. arbeitet. 

Von dem etwa 45000 Mk. betragenden Vermögen 
der aufgelösten Ortskrankenkasse für Photographen, 
von der die Innung etwa 75 Proz. der Mitglieder über- 


m 


nommen hat, hofft die Innungskrankenkasse, einen 
entsprechenden Anteil zu erhalten. Die Entscheidung 
darüber muss im Verwaltungsstreitverfahren gegenüber 
der Allgemeinen Ortskraukenkasse, welcher der übrige 
Teil der Mitglieder der aufgelösten Kasse zugewiesen 
worden ist, herbeigeführt werden. 


Die zur Inbetriebsetzung der Innungskrankenkasse 
notwendigen Gelder sind derselben in Höhe von 
4000 Mk. von der Aktiengesellschaft für Anilinfabri- 
kation zu sehr kulanten Bedingungen geliehen worden. 


Herr Lichte weist auf die niedrigen Beiträge und 
die hohen Leistungen der Innungskrankenkasse hin 
und ladet die Mitglieder ein, die hübsch eingerichteten 
Bureauräume der Kasse, Friedrichstrasse 238, zu be- 
sichtigen. 

Im‘ Anschluss daran spricht Herr Lichte noch 
über einige Innungsangelegenheiten, weist auf die 
selbstlose, mit grossem Eifer und ohne Entgelt ge- 
leistete Arbeit des Innungsvorstandes hin und teilt 
mit, dass die Innungskasse im Jahre 1913 einen Ueber- 
schuss von netto 935,67 Mk. erzielt habe. Unberechnet 
sind dabei 600 Mk. für rückständige Beiträge geblieben 
sowie 6000 Mk. für nicht bezahlte Ordnungsstrafen, be- 
züglich derer — wenigstens zum Teil — die Gerichte 
erst noch zu sprechen haben. 

Die 6000 Mk. nicht . bezahlter Ordnungsstrafen 
weckten bei den Anwesenden eine verständnisvolle 
Heiterkeit; der Vorsitzende dankt dem Vortragenden 
für die erfreulichen Mitteilungen. 

Herr Staudt weist darauf hin, dass man gehört 
habe, was die Innung geleistet hat, und fragt, was 
den gegenwärtigen Vorstand veranlasst hat, das Zirkular, 
welches heute in die Hände der Mitglieder gelangt 
ist, zu versenden, und 'wer der Verfasser desselben ist. 

Der Vorsitzende stellt die Erörterung dieser An- 
gelegenheit zurück bis nach Erledigung der Punkte 3 
und 4 der Tagesordnung. 

Punkt 3 der Tagesordnung: Die Erstattung des 
Jahresberichts (siehe nächste Nummer dieser Zeitschrift) 
nimmt längere Zeit in Anspruch; im Anschluss daran 
fragt Herr Wisch an, wann die mehrfach besprocheue 
Beitragsherabsetzung in Kraft tritt. Aus dem Kreise 
der Mitglieder wird angeregt, die im Besitz des Vereins 
befindlichen Wertpapiere zum Kurswert vom I. Januar 
und nicht zum Anschaffungswert in der Vermögens- 
nachweisung erscheinen zu lassen. 

Bei dem Bericht der Rechtsauskunftsstelle macht 
Herr Lichte darauf aufmerksam, dass in vielen Streit- 
fällen nicht mehr das Gewerbegericht, sondern das 
Innungsschiedsgericht zuständig sei; er weist ferner 
darauf hin, dass es dem Innungsvorstande gelungen 
ist, gegen den Photographen J. F. eine einstweilige 
Verfügung herbeizuführen, welche diesem das An- 
kündigen von Gratiszugaben bei einer euer von 
Ioo Mk. für jeden Fall verbietet. 

Bei Gelegenheit des Berichtes über die C.-V.-An- 
gelegenheiten weist der Referent, Herr F. Cornand, 
erneut auf die Sterbekasse: des C.-V. hin und fordert 
zum Beitritt auf. Er weist ferner auf die interessanten 
Vorgänge in der Sitzung des Deutschen Photographen- 


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136 


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Vereins am 8. bis 12. September v. J. (über welche jetzt 
in der „Deutschen Photographen -Zeitung‘' berichtet 
wird) hin. Es handelt sich um eine Eingabe an die 
Reichsregierung, in welcher die Innungen als. voll- 
kommen überflüssig bezw. schädlich hingestellt werden. 
Referent hofft, dass der deutlich ausgesprochene Wunsch 
der Mitglieder des D. Ph.-V., weder die alte noch eine 
neue Eingabe an die Reichsregierung abzusenden, in 
Erfüllung gehen möge. 


Zu dem Bericht über unsere Bibliothek werden 
von den Herren Hansen, Grundner und Lichte 
Mitteilungen gemacht, die bereits früher Gehörtes be- 
stätigen und eine Aenderung in der Verwaltung als 
wünschenswert erscheinen lassen. 

Die Herrn C. Seegert aus der kleinen Unter- 
stützungskasse noch zukommenden 2,29 Mk. wird der 
Schatzmeister angewiesen, zu zahlen. 

Bei Punkt 3 wird auf Anfrage des Herrn Staudt 
durch Herrn Titzenthaler mitgeteilt, dass die Tages- 
ordnungen des Central- Ausschusses kaufmännischer, 
gewerblicher und industrieller Vereine im abgelaufenen 
Jahre nichts gebracht haben, welches für unseren 
Verein oder unseren Beruf von Wichtigkeit gewesen wäre. 

Herr Staudt beantragt, aus dem Central- Ausschuss 
auszuscheiden. 

Nach kurzer Debatte, an der sich die Herren 
Lichte, Hansen und Titzenthaler beteiligen, wird 
beschlossen, unsere Mitgliedschaft beim Central- Aus- 
schuss am nächsten zulässigen Termin zu kündigen. 

Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Bericht der Kassen- 
prüfer, spricht Herr Gericke und stellt fest, dass die 
Kasse usw. von ihm und von Herrn Grzybowski in 
tadelloser Ordnung befunden worden sei. 

Die Versammlung stattet Herrn Schumann auf 
Vorschlag des Vorsitzenden ihren Dank und ihre An- 
erkennung seiner mühevollen Arbeit durch Erheben 
von den Plätzen ab. 

Herr Oskar Brettschneider dankt dem zurück- 
tretenden Vorstand für die gewissenhafte Verwaltung 
und geschickte Handhabung der Vereinsgeschäfte im 
abgelaufenen Jahr und schlägt vor, auch diesen die 
Entlastung durch Erheben von den Plätzen zu er- 
teilen, was seitens der Anwesenden ohne Ausnahme 
geschieht. 

Herr Paul Grundner dankt namens des alten 
Vorstandes. 

Punkt 5 der Tagesordnung gibt Anlass zu recht 
erregten Auseinandersetzungen, an denen sich die 
Herren Gruudner, Lüpke, Lichte, Titzenthaler, 
Brettschneider, Staudt, Teichmann und Hansen 
beteiligen. 

Der Antrag, dass Vorstandsmitglieder oder Ange- 
stellte der Innung kein Vorstandsamt im Verein be- 
kleiden sollen, wird schliesslich auf Vorschlag des Herrn 
Titzenuthaler abgelehnt. 

Vor Eintritt in die Neuwahl des Vorstandes teilt 
der Vorsitzende mit, dass vom alten Vorstand die 
Herren Titzenthaler und Bandlow aus gesundheit- 
lichen und geschäftlichen Rücksichten bitten, von ihrer 
Wiederwahl Abstand zu nehmen. 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Auch Herr Teichmann, der sich auf der Vor- 
schlagsliste des alten Vorstandes findet, bittet, ihn nicht 
zu wählen, da er aus Gründen persönlicher Natur die 
Wahl nicht annehmen könne. 


Der Vorsitzende stellt durch Befragen der Ver- 
sammlung fest, dass an den Remunerationen und Fahr- 
gelderentschädigungen, die an die Vorstandsmitglieder 
gezahlt werden, auch in Zukunft nichts geändert werden 
soll. Auf die von Herrn Staudt angeregte „ Teue- 
rungszulage‘‘ wird verzichtet, wohl aber soll den Herren, 
die in weit gelegenen Vororten wohnen, eine erhöhte 
Fahrgeldentschädigung für die Teilnahme an den Vor- 
standssitzungen gewährt werden. 


Zu Skrutatoren werden die Herren Dressler und 
Strnad, Brettschneider und Lampe ernannt; die 
Wahl beginnt. 


Herr Lichte protestiert gegen die Wahl des Vor- 
sitzenden und seiner beiden Stellvertreter auf einem 
Stimmzettel; der Vorsitzende antwortet darauf, lehnt 
aber eine Wiederwahl durch Zuruf ab. 


Der alte Vorstand schlägt vor: Paul Grundner 
zum Vorsitzenden, zu Stellvertretern Ernst Sandau 
und Francois Cornand. 


Herr Staudt beantragt: Grundner, Siele, 
Heinrich; Herr Ziesemer beantragt: Grundner, 
Cornand, Brettschneider zu wählen. 


Gewählt werden: Paul Grundner zum Vor- 
sitzenden, Ernst Sandau und Francois Cornand 
zu Stellvertretern. 

Für die Aemter der Schriftführer schlägt der alte 
Vorstand vor als I., II., 1II.: Hoffschild, Trieb, 
Grzybowski. 

Herr Staudt schlägt vor: Hoffschild, Linnartz, 
Künitzer, und Herr Ziesemer: Hoffschild, 
Böbers, Künitzer; ausserdem werden noch die 
Herren Kammer und Staudt vorgeschlagen. 

Gewählt werden die Herren: Hoffschild zum ],, 
Trieb zum II, Grzybowski zum III. Schriftführer. 

Die Wahl des Schatzmeisters erfolgt durch Zuruf; 
Herr R. Schumann, auf welchen dieselbe gefallen ist, 
dankt und wiederholt, dieses Mal sei es aber nun wirk- 
lich das letzte Mal, dass er das Amt annehme. 

Zum Bücherwart werden Herr Kammer und 
Fräulein Pflug vorgeschlagen; gewählt wird Fräulein 
Pflug. 

Zu Beisitzern hat der alte Vorstand vorgeschlagen 
die Herren: Genthe, Günteritz, Heinrich und 
Schmitter. 

Zum Teil von Herrn Staudt, zum Teil aus der 
Versammlung heraus werden vorgeschlagen die Herren: 
Siele, Heinrich, Wisch, Brettschneider, Staudt 
und Ziesemer. 


Gewählt werden die Herren: Paul Genthe, 
Carl Günteritz, Hans Heinrich und Marcel 
Schmitter. 


Als Vorsitzender der Prüfungskommission wird 
Herr Professor O. Mente durch Zuruf wiedergewählt; 
zunı Leiter der Projektionen wird, da Herr Sklada- 
nowsky ablehnt, Herr E. A. Friede bestellt. 


In den Ehrenrat werden gewählt die Herren: 
0. Brettschneider, Ernst Sandau, Reinhold 
Strnaad und Volkmar Teichmann. 

Als Delegierte zum C.-V. werden gewählt die 
Herren Francois Cornand und Waldemar Titzen- 
thaler. 

Nachdem Herr Wisch noch einmal auf die Herab- 
setzung der Beiträge zurückgekommen ist und dem 
Vorsitzenden einen schriftlichen Antrag überreicht hat, 
erhält Herr Lichte das Wort und weist auf die am 
nächsten Donnerstag in der Innung stattfindende Er- 
gänzungswahl hin, die Mitglieder um Wiederwahl der 
satzungsgemäss ausscheidenden Innungsvorstandsmit- 
glieder ersuchend. 

Der Fragekasten enthält keine Frage, so dass der 
Vorsitzende um I2 Uhr mit Worten des Dankes an die 
Erschienenen die Sitzung schliessen kann, indem er 
zuvor noch der Hoffnung Ausdruck gibt, dass Verein 
und Vorstand auch in diesem, dem 51. Jahre seit Be- 
stehen des Photographischen Vereins zu Berlin, harmo- 
nisch zusammen arbeiten, dem Stand und dem Beruf 
zum Segen. 


C. Bandlow, 
I. Schriftführer. 


Paul Grundner, 
I. Vorsitzender. 


kart 


Thüringer Photographen -Bund. 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


Protokoll 
der am 3. Februar stattgefundenen 17. General- 
versammlung in Erfurt, „Hotel zum Ritter“. 
Beginn: 12 Uhr. 


Des Bundes 17. Generalversammlung, zugleich die 
53 Mitgliederversammlung, fand in Erfart statt. 

In früherer Frische, nach langer Krankheit wieder 
der Alte, begrüsste unser Vorsitzender Strnad-Eırfurt 
die zahlreich erschienenen Gäste und Mitglieder, ins- 
besondere unseren hochverehrten Kollegen, den I. Vor- 
sitzenden des Central- Verbandes, Herrn Schlegel- 
Dresden, den als Kritiker für unsere Inkognito-Aus- 
stellung zu gewinnen, dem Vorstand geglückt war. 

Nach stiller Ehrung unseres verstorbenen Mitgliedes, 
des lieben Kollegen Molsberger-Halle a. S., durch 
Erheben von den Plätzen, empfing Kollege Franz 
Tellgmann- Mühlbausen anlässlich der Verleihung 
des Kronenordens IV. Klasse die herzlichsten Glück- 
wänsche der Versammelten. 

Hierauf gab Strnad die Eingänge bekannt. Es 
lagen vor: von Romain Talbot-Berlin: Prospekte 
Äber eine neue orthochromatische Platte für Augen- 
blicksbilder; von Welling & Ward, Berlin: eine flott 
und leicht fasslich geschriebene Abhandlung über den 
Bromöldruck; von Weinert-Berlin: Resultate von 
Aufnahmen der immer weiter verbesserten Photolumen- 
Doppellampen; von der Optischen Anstalt Schneider- 
Kreuznach: Hinweise auf ein neues Objektiv „Claron “', 
&ines sechslinsigen symmetrischen Anastigmats; von 
Trapp & Münch, Friedberg: eine Mappe mit aus- 
gewählten Arbeiten ihrer verschiedensten Kunstdruck- 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


137 
papiere, sowie das Jubiläumshandbuch mit allem Wissens- 
werten für die Behandlung und Bearbeitung ihrer 
verschiedenartigen Papiere; ausserdem waren zur De- 
monstrierung ihrer Fabrikate persönlich anwesend die 
Herren Haake, Inhaber der Firma Haake & Albers, 
Frankfurt aM, und Herr Kiewening, Vertreter der 
Firma Dr.Schleussner- Frankfurta.M. Herr Haake, 
ein immer geschätztes Mitglied unseres Bundes, liess 
durch seinen technischen Vertreter den sich hierfür 
Interessierenden die Bearbeitung des Cykopapiers ad 
oculos vorführen, während Herr Kiewning reichliche 
Muster und Proben verteilte und die Kollegen bat, zu 
Hause die Vorteile seiner Platten und Papiere zu er- 
proben. Des Kollegen Grienwaldts Anschreiben über 
seine bereits mit Erfolg eingeführten praktischen Fach- 
und Nachilfekurse nehmen die Versammelten zur Kennt- 
nis. Auf den von der Firma Wilhelm Knapp- 
Halle a.S. ausliegenden photographischen Notizkalender 
von Dr. Stolze gingen etwa 25 Bestellungen ein, und 
auf Strnads immer wiederholte Aufforderungen zum 
Beitritt zur Sterbekasse des C.V. erfolgten neun neue 
Anmeldungen. 

Hierauf erfolgte die Erstattung des üblichen 


Jahresberichts ıg13. 

Mit heute tritt der Thüringer Photographen- Bund 
in sein 17. Geschäftsjahr; unsere heutige 17. General- 
versammlung ist zugleich die 53. allgemeine Mitglieder- 
versammlung. Von Millionen von Menschen wird dem 
verflossenen Jahre 1913 keine Träne nachgewelnt; in 
politischer Hinsicht ein Jahr des Hangen und Bangens, 
war es in wirtschaftlicher Beziehung ein Jahr mit 
schweren geschäftlichen Konjunkturen. Dass alles 
dieses auch mit auf unseren Bund abfärbte, ist nicht 
zu verwundern, kommt hierzu nun noch die lange, 
schwere Krankheit unseres Vorsitzenden, die immer 
noch herrschende Unkenntnis der Mitglieder in der 
vermeintlichen Doppelbesteuerung von Innung und 
Bund, so wirkte dies alles zusammen, um das Leben 
In unserem Bund in diesem Jahre nicht so pulsierend 
erscheinen zu lassen, wie wir es gewöhnt sind; die 
Folgeerscheinungen kamen denn auch in dem ver- 
hältnismässig schwächeren Besuch der beiden letzten 
Versammiungen zum Ausdruck. — Aber auf Regen 
folgt Sonnenschein, — sind erst den Kollegen Zweck 
und Ziele von Innung und Bund klar, ist das Gespenst 
der eingebildeten Doppelbesteuerung in sein Nichts 
zurückgewiesen, treten erst die grossen Vorteile des 
C. V.- Anschlusses immer springender in die Augen, 
wird man auch wissen, was man am Thüringer Bund 
hat und welche Vorteile er den Mitgliedern zu bieten 
imstande ist. Die Innungen sind wahrlich gut und 
sollen sein, aber auch die Vereine sind gut und müssen 
sein, namentlich unser Thüringer Bund, der doch dazu 
berufen ist, nach immer sich weiterbildenden Innungen 
der Landesverband für Thüringen zu werden, während 
der €. V. der Reichsverband ist und bleiben soll. Nie 
kann eine Innung den Kollegen das sein, was ihnen 
unser Bund ist, was dort immerhin als Zwang gilt, ist 
hier in Wahrheit ein Ausschnitt echten kollegialen 
Lebens, und immer wird es unseres Bundes vornehmste 


138 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Aufgabe sein und bleiben, für die Interessen seiner 
Mitglieder einzustehen. 

Die vorgeschriebenen drei Vorstandssitzungen fanden 
statt in Erfurt und Weimar, alle Bundesangelegenheiten 
fanden ihre Erledigung in den drei Vollversammlungen 
in Erfurt, Eisenach und Jena; ein Blick in die Pro- 
tokolle gibt Aber alle geschehenen Vorkommnisse und 
gethanen Arbeiten völligen Aufschluss. Unser Bund 
zählt zurzeit 81 Mitglieder, darunter 4 Ehrenmitglieder; 
durch den Tod verloren wir 4 liebe Kollegen, ab- 
gemeldet haben sich ıo, gestrichen wurden keine und 
neu aufgenommen sind 3 Mitglieder. 

Unser Bundesorgan ist dasselbe geblieben. 

Unsere Kasse bewegt sich unter der neuen Leitung 
unseres Kollegen Meyer-Erfurt in denselben geord- 
neten Verhältnissen wie früher unter Kollegen Lutz’ 
Führung. 


Die Einnahme beträgt im verflossenen Geschäfts- 


jahr .. 8... ceenee a 1550,09 Mk., 
Bestand der Kasse vom Januar I9gIZ 134523 ,„ 
zusammen 2895,32 Mk. 
Die Ausgabe beträgt 1314,03 „ 
Es verbleibt somit 1581,29 Mk. 


Der für 1914 aufgestellte Haushaltungsplan ba- 
lanciert mit 1176 Mk. in Einnahme und Ausgabe. 

Die Unterstätzungskasse wurde nicht in Anspruch 
genommen. 


Die detaillierten Daten wird Kollege Meyer in 
seinem Kassenbericht geben, ebenso Kollege Rudolph 
in seiner Eigenschaft als Bibliothekar über Stand, 
Benutzung und Verwaltung der ihm unterstehenden 
Bibliothek. 


Nach aussen hin trat der Bund durch Entsendung 
zweier Delegierter zum C. V.-Tag nach Berlin in die 
Erscheinung; unsere Referate darüber geben Ihnen er- 
schöpfende Auskunft über alle, die photographische 
Welt bewegenden Interessen. — Vorträge hielten: 
Dr. Scheel-Erfurt: Ueber das Gesetz der Angestellten- 
versicherung; Kollege Held: Ueber den sprechenden 
Film; Rudolph: Ueber den Obermeistertag in Hildes- 
heim; Strnad: Ueber praktische Winke in wirtschaft- 
lichen Fragen, und Kollege Klett- Eberswalde über 
das von ihm erfundene neue Aka-Verfahren. Ausser- 
dem hörten wir noch, anlässlich der Jenaer Versamm- 
lung bei einem Besuch der Firma Zeiss einen famosen 
Vortrag des Herrn Dr. Wandersleb über Ballonauf- 
nahmen. — Unsere Inkognito- Ausstellungen entwickelten 
sich bisher weiter in günstiger Weise. — Der Innungs- 
trage werden auch im künftigen Jahre unsere Kräfte 
gewidmet sein; in unserem engeren Thüringer Vaterland 
bestehen bereits vier Innungen, die Gıändung weiterer 
stehen in Aussicht. 


Indem der Vorstand von dieser Stelle aus noch- 
mals allen denen, die sich durch Rat und Tat um das 
Wohl des Bundes verdient gemacht haben, auch den 
Firmen, die durch Stiftung von Preisen für unsere 
Ausstellungen oder durch Uebersendung von Neu- 
heiten ihr Entgegenkommen betätigten, herzlichsten 


Dank sagt, bittet der Vorstand als solcher um seine 
Entlastung. | 

Die Neuwahl steht bevor, hoffen wir, dass sie aus- 
fällt zum Wohle unseres Bundes und seiner Mitglieder. 

Auch im neuen Jahr immer: Gut Licht! 

Anschliessend hieran gibt Kollege Meyer- Eıfurt 
seinen detaillierten, von Hoffmann und Schödll- 
hammer revidierten Kassenbericht, und erhält für die 
musterhafte Führung der Kasse Entlastung und den 
Dank der Versammlung. 

Rudolph berichtet über Stand und Benutzung der 
Bibliothek, annonciert einige Neuanschaffungen sowie 
den Neudruck des Kataloge. Strnad empfiehlt ein 
neues Werk: Farbenphotographie, von Professor Fritz 
Schmidt- Karlsruhe, welches für die Bibliothek erworben 
werden soll. Die hierauf stattfindende Vorstandsneu- 
wahl ergab die tast einstimmige Wiederwahl des alten 
Vorstandes. Da laut Statut die Wahl jedes einzelnen 
Vorstandsmitglieds durch Zettel vorgenommen werden 
muss, dies stets von allen Anwesenden als furchtbar zeit- 
raubend empfunden wird, soll auf Antrag Rudolphs, 
der hierzu einen Dringlichkeitsantrag einbringt, dieser 
Paragraph im Statut geändert werden, auf der nächsten 
Versammlung soll hierüber beschlossen werden. Es 
folgte nunmehr der mit Spannung erwartete Vortrag 
des Vorsitzenden: „Was bietet der Thüringer Photo- 
graphen- Bund seinen Mitgliedern?‘ 

Strnad führte ungefähr folgendes aus: 

Zu diesem Vortrage, welcher eigentlich nur eine 
Antwort darstellen soll an diejenigen, denen ein weiterer 
Blick fehlt, bin ich gezwungen worden. 

Was bietet denn der Bund? In erster Linie die 
Kollegialität! Echtes, wahres, kollegiales Vereinsleben, 
wo ein jeder Freunde unter den Berufsgenossen findet, 
wo ihm die Wege gezeigt werden, die heute jeder 
wandern muss, der nicht zurückbleiben will, die Wege 
des Fortschritts, wo jeder empfinden muss und soll, 
mit Rücksicht auf die fortwährend sich steigernde Ent- 
wicklung unseres Faches; wie es nötig ist sich zu- 
sammenzuschliessen, um in entschiedener Stellung- 
nahme der Konkurrenz unfähiger, das Fach aussaugen- 
der Elemente wirksam begegnen zu können. 

Dieses deutet unser $ ı der Statuten, der von der 
Förderung der Photographie, Hebung und Pflege der 
Kolleglalität spricht. u 

In diesem Paragraphen finden Sie erstens, dass 
der Bund es bisher bewiesen hat, seinen Mitgliedern 
durch populäre, allgemein leichtverständliche Vorträge 
Anleitungen zu geben, die Technik der Arbeit zu Hause 
zu verbessern. Auch künstlerische Auffassungen, d. h. 
seinen Bildern einen inneren Wert, Seele und Lebens- 
wahrheit zu verleihen, hatte mancher von Ihnen Ge- 
legenheit, auf unseren, von anderen Vereinen nach- 
geahmten, beliebten Inkognito- Ausstellungen zu zeigen 
oder zu sehen. 

Stets ist der Vorstand bestrebt vom Neuen das 
Neueste, vom Guten das Beste zu bringen, über alle 
technischen Berufs- und Wohlfahrtsfragen wird Rat- 
schlag und Auskunft erteilt. Die Unterstützungskasse hat 
mehrfach gegensreich gewirkt, — wenn selbstverständ- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


139 








lich auch nicht alles an die grosse Glocke geschlagen 
wird. Meinungsverschiedenheiten, persönlicher wie 
geschäftlicher Natur, sind beigelegt worden. Durch den 
Anschluss an den C. V. — denn ein Einzelner, keinem 
Verein Angehörender kann nicht Mitglied des C. V. 
werden — werden immer grössere Vorteile erzielt: wie 
Sterbekasse, Rechtsauskunftsstelle, billige Versicherungs- 
abschlüässe, Kauf- und Tauschvermittelung usw. sind 
die bekanntesten hier in die Augen springenden Vor- 
teile. i 

Nach Inkrafttreten der verschiedenen Zwangs- 
innungen in Thüringer Bezirken ermässigt sich der 
Beitrag um 6 Mk. Während nun die vier im Bezirke 
des Bundes gegründeten Zwangsinnungen ihr Haupt- 
augenmerk auf die Unterdrückung der sich leider sehr 
breit machenden unreellen und marktschreierischen 
Gegner richten, ist es den Innungen wohl nicht mög- 
Häch den Idealismus so zu pflegen, wie er es bisher 
gerade einer seiner viel gerühmten Erfolge des Thüringer 
Pbotographen . Bundes war. Zur Verteidigung möchte 
noch folgendes sagen: 

Gar manchmal ist älteren, bewährten Vorstands- 
mitgliedern die Frage direkt ins Gesichts geworfen 
worden: „Was bietet denn für mich eigentlich der 
Thüringer Bund?“ So a tempo darauf zu antworten 
war nicht allemal möglich, eine solche plötzliche Frage 
ist auch zu rigoros, aber ich frage laut und ehrlich 
und erbitte nuu ebenso offene Antwort: Ist wohl ein 
Einziger unter uns, der noch nie einen Vorteil aus 
seiier Mitgliedschaft zum Thüringer Bund erhalten hat? 
— der trete vor! —; und was der Bund nicht aus 
eigener Initiative, aus eigener Macht leisten kann, das 
bringt Verkehr und Aussprache mit gleichgesinnten 
Kollegen hervor, und immerhin hat der Thüringer 
Bund das Recht, auch dies auf sein Konto schreiben 
zu dürfen. 

Ist es nichts, wenn ein Mitglied von den Ver- 
sammilungen nach Hause kommt und hat etwas Neues, 
eine neue Platte, ein neues Papier, ein neues Ver- 
fahren, neue Rezepte usw. gesehen, und kann es er- 
folgreich in sein Geschäft einführen? Ist es nichts, 
sieht man auf alle gehaltenen Vorträge technischer, 
künstlerischer, kaufmännischer Natur zurück, was alles 
geboten wurde. Ist es nichts, dass wir — laut der 
Protokolle zu beweisen — viele neue Sachen über- 
haupt zuerst gebracht haben —; gilt unser Ansehen, 
das uns im ganzen Vereinsleben von anderen Ver- 
einen #6 laut und ehrlich ausgesprochen worden ist, 
nichts mehr den Fragestellern? — Sind sie nichts, die 
vielen schönen Stunden, die wir nach der Versamm- 
lang, Last und Arbeit am Abend verlebten? 

Umpgekehrt aber, wenn der Vorstand fragen würde, 
nnd zwar meistens die Fragesteller — was sie für den 
Bund getan haben — wie verändert sich da das Bild! 

Mit der Beitragsbezahlung allein ist es doch wahr- 
Eich nicht gemacht, auf solche Grundsätze ist der 
Thäringer Bund denn doch nicht aufgebaut; deshalb 
sollten solche Fragen auch unterbleiben, und zurück- 
kommend auf mein Thema, bitte ich herzlich: Halten 
Sie fest weiter an dem Vertrauen, was Mitglieder und 


Vorstand bisher so eng umschlang;. der Thüringer 
Bund bietet viel, viel mehr als Sie ahnen, viel mehr 
als aufzuzählen hier die Möglichkeit gibt! 

Dies mal hier es öffentlich auszusprechen, bin ich 
als Vorsitzender nicht nur berechtigt, sondern auch 
verpflichtet. 

Und so hoffe ich, dass derartige Fragesteller für 
die Zukunft verstummen werden, und das aufrichtige 
ehrliche Bestreben, im Kampfe ums Dasein uns gegen- 
seitig zu helfen, uns die rechte Kraft verleihen möge, 
noch fester als bisher im Thüringer Bunde zu verbleiben. 

Herzlich zustimmender Beifall lohnte den Redner 
für seinen überzeugungsvollen Vortrag, und Kollege 
Hofbauer-Suhl war es, .der in seiner kernigen Art 
die rechten Worte fand und darauf hinwies, dass die 
soeben einstimmig erfolgte Wiederwahl wohl das beste 
Vertrauensvotum sel, das Mitglieder ihrem Vorstand 
zu geben vermöchten. 

Nach der Mittagspause und Gruppenaufnahme 
fand die Bewertung der ausgestellten Arbeiten und 
darauf die öffentliche Kritik derselben durch Herrn 
Schlegel statt. In feinsinniger Weise entledigte sich 
Schlegel seiner undankbaren Aufgabe, Lob. und Tadel 
erteilend, zwang er die Hörer, auf sein Urteil zu hören, 
und forderte sie auf, stets bestrebt zu sein, immer 
mehr künstlerisch aufgefasste Sachen in die Tages- 
arbeiten hineinzuschieben, denn dazu böten die In- 
kognito- Ausstellungen des Thüringer Bundes geradezu 
ein ungemein wirksames Förderungsmittel. Gelänge es 
auch nicht gleich einem jeden, sich aus der Alltags- 
schablone zu befreien, unerkannt zeige hier der Kritiker 
ihm den rechten Weg, und der Erfolg wird nicht aus- 
bleiben. Reicher Beifall wurde dem Redner zuteil. 
Mit grosser Genugtuung wurde allseitig konstatiert, 
dass der künstlerische Wert der eingesandten Arbeiten 
auf einem ungleich höheren Niveau stand als der der 
früheren Ausstellungen. Wieder ein schöner Beweis 
dafür, was der Thüringer Bund bezweckt und ge- 
schaffen hat! Hierauf bat der. Vorsitzende die Ver- 
sammelten, sich nach der Mitte des Saales zu konzen- 
trieren, um die dort auf grosser Fläche ausgestellten 
vortrefflichen Aufnahmen mit einkopierten Folien der 
Firma J. B. Feilner-München zu besichtigen. Durch 
einen diesbezüglichen Vortrag wurden die Schönheiten 
und die künstlerischen Werte dieser Folien den Mit- 
gliedern besonders vor Augen geführt und erweckten 
dieselben bei allen ein ganz besonderes Interesse. 

Nunmehr wurden die Namen der Preisstifter be- 
kanntgemacht — die der Preisträger bleiben, dem 
Charakter der Inkognito- Ausstellunge ntsprechend, ge- 
heim —, es waren dies folgende zehn Firmen: Haake 
& Albers, Frankfurt a M., Jahr-Dresden, Kletfel 
& Sohn-Berlinn, Knapp-Halle, Kodak - Berlin, 
Matter- Mannheim, Pönisch & Drechsel, Nerchav, 
Schering-Berlin, Schleussner-Frankfurt a. M,, 
Westendorp & Wehner, Köln. 

Der Thüringer Photographen- Bund sagt auch von 
dieser Stelle aus nochmals den Spendern den herz- 
lichsten Dank; möchten allen Beteiligten, Stiftern wie 
Prämiierten, gleich gute Erfolge daraus erblühen. 


140 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Zu Punkt 9 (Central- Verbandsangelegenheiten), 
referierte der Vorsitzende in ausgiebigster Weise In 
der hierüber eintretenden Diskussion ergreift der Vor- 
sitzende des C. V., Herr Schlegel, das Wort über viel- 
fach neue und allgemein interessierende Sachen. Im 
Hauptthema sprach er über Urheberrecht und un- 
befugten Nachdruck, gab gute Ratschläge für vor- 
kommende Fälle, warnte die Kollegen vor den neuesten 
Machinationen gewisser Herren Verleger, womit die- 
selben versuchten auf Kosten der Photographen ihre 
Blätter zu füllen, ohne die Kollegen zu honorieren, 
und beleuchtete zuletzt die nächste grosse Aufgabe des 
C. V., die „Bugra“ und den kommenden Deutschen 
Photographentag in Leipzig. Elustimmige Annahme 
fand der Antrag des Vorsitzenden, unsere nächste 
Tagung auch in Leipzig stattfinden zu lassen. Damit 
war das Tagespensum aufgearbeitet und Strnad 
schloss die Sitzung mit einem freudig aufgenommenen 
Hoch auf den Thüringer Photographen Bund. Den 
Abend beschloss ein ganz in früherem Fahrwasser 
segeinder ungemein fröhlich verlaufener Kommers; — 
„Strnad wieder gesund!‘ — das gab dem Abend die 
Signatur: „In Leipzig auf Wiedersehen !“ 


Paul Strnad, Emil Tesch- Jena, 
| L Vorsitzender. protokoll. Schriftführer. 


Lat 


Gesehäftliehes. 

Heinrich Ernemann, A.-G. für Kamera- 
fabrikation in Dresden. Die Gesellschaft verteilt 
ans 781542 Mk. (651383) Reingewinn ı5 Prozent (i. V. 
ı2 Prozent) Dividende bei wiederum 250003 Mk. Zu- 
weisung zur besonderen Rücklage. 


nr _ De gm 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 49. Herr G.D. in M. Ich plage mich seit 
ı4 Tagen, einen Entwickler zu finden, der mir auf 
Gaslichtpapieren einen wärmeren als den gewöhnlichen 
grünschwarzen Ton gibt. Ich liess mir bereits acht 
Papiersorten mit dazugehörigen Entwicklervorschriften 
kommen, jedoch alle haben den mehr oder weniger 
kalten Ton. Der Bıenzkatechinentwickler, der sich 
von den übrigen etwas mehr unterscheidet, verbraucht 
sich sehr rasch und ergibt infolgedessen ungleiche 
Resultate. Als Ersatz für Zelloidin denke ich mir das 
Velotyppapier, als Ersatz für Mattalbumin das Kodura- 
oder Cykopapier, vorausgesetzt, dass sich ohne grosse 
Schwierigkeiten annehmbare Töne, am liebsten durch 
Entwicklung allein, erreichen liessen. Ein bekannter 
hiesiger Photograph deutete mir an, dass er mit Zu- 
satz von Chlorkalium oder kohlensaurem Ammon Töne 
bis Rotbraun erzielt, ohne mir nähere Angaben zu 
machen, in welchen Qaantitäten oder mit welchem 
Entwickler ein Zusatz obiger Chemikalien den warmen 
Ton erzeugt. Ein Zusatz der beiden Chemikalien zu 
dem Metol- Hydrochinonentwickler ergab gar keinen 


Tonunterschied, so dass ich vermute, dass der Betreffende 
mit einem anderen Entwickler arbeitet. Mein bestes 
Resultat, betreffs eines warmen Tones, ersehen Sie aus 
beiliegendem Bilde, und ist es erreicht mit Velotyppapier 
und dem dafür vorgeschriebenen Entwickler, zur Hälfte 
mit Wasser verdünnt. Wie Sie sehen, ist der Ton 
neben einem mit Platin getonten Zelloidinbild sehr 
kalt. Durch einen hohen Neubau vor meinem Kopier- 
haus ist mir fast das ganze Licht genommen, so dass 
ich gezwungen bin, nach Ersatz der Auskopierpapiere 
zu suchen. 

Antwort su Frage 49. Durch Zusatz von Chlor- 
ammonium zum Entwickler lassen sich zwar etwas 
wärmere Töne erzielen, doch hängt das Resultat 
wesentlich von der Natur des verarbeiteten Entwick- 
Inngspapieres ab. Im allgemeinen kann man sagen, 
dass es bis heute noch nicht gelungen ist, einen Ent- 
wickler herzustellen, der ohne Verlängerung der Be- 
lichtungszeit mit Sicherheit braune Töne von einiger- 
massen reiner Färbung liefert. Das von Ihnen benutzte 
Velotyppapier verhält sich ähnlich wie das von den 
Leonarwerken in den Handel gebrachte Ranolpapier, 
welches, ebenfalls mit einem sulfitfreien Brenzkate- 
chinentwickler hervorgerufen, braunschwarze Bildtöne 
liefert. Es wird Ihnen bekannt sein, dass man durch 
Verlängerung der Belichtungszeit und starke Ver- 
dännung irgend eines gebräuchlichen Hervorrufers 
wärmere Töne erzielen kann, doch ist es andererseits 
unmöglich, mit diesem Verfahren eine grössere Anzahl 
untereinander gleichmässiger Drucke herzustellen. Das 
neue Chromalpapier der Neuen Photographischen Ge- 
sellschaft, Berlin- Steglitz, gestattet, braune Töne mit 
Sicherheit zu erzielen, doch sollen diese Kopien, wie 
die Gebrauchsanweisung sagt, einer intensiven Be- 
strahlung auf die Dauer nicht widerstehen, so dass 
dieses Papier, so verschiedenartige und reinfarbige 
Töne es auch mit Sicherheit zu liefern vermag, doch 
Ihren Wünschen wohl nicht ganz entsprechen därfte. 
Das Kodurapapier gibt ebenfalls bei der Entwicklung 
im günstigsten Falle braunschwarze Bilder, während 
reinfarbige braune Töne nur durch nachfolgende 
Schwefeltonung zu erzielen sind, die sich indessen bei 
dem Silberreichtum dieser Papiersorte sehr leicht er- 
geben. Das Cykopapier ist nach unseren Versuchen 
nur schwer in wärmeren Tönen zu entwickeln, reagiert 
dagegen ausgezeichnet auf die in dem Cykohandbuch 
vorgeschriebene Alaunthiosulfattonung, die entweder 
kalt oder warm verwendet werden kann. Endlich 
machen wir Sie noch auf das bequeme Verfahren der 
Senoltonung aufmerksam, die von E. Schering in 
den Handel gebracht wird, und besonders bei den von 
der gleichen Firma erzeugten Fogaspapieren aus- 
gezeichnete Resultate liefert. Eine Einbadtonung hat 
vor den indirekten Tonungsmethoden stets den Vor- 
zug, dass der Färbungsprozess in jedem Stadium unter- 
brochen werden kann, und dass dem Operierenden 
deshalb eine grössere Anzahl der verschiedensten 
Töne zur Verfügung steht, die alle den Vorzug der 
Haltbarkeit haben. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S$. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von ZZ 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 22. 


15. März. 





1914. 





Einigkeit oder neue Spaltung? 


Dresden und Heidelberg hatten willkommene 
Gelegenheit geboten, die deutschen Fachgenossen 
zu einem Photographentage zusammenzurufen 
und, wenn möglich, den Zusammenschluss von 
Nord und Süd, Ost und West zu beschliessen. 
Wenn auch noch nicht alle deutschen Fach- 
vereine der Photographen sich dem Central- 
Verbande als korporative Mitglieder angeschlossen 
haben, so kann man doch sagen, wir sind vom 
Ziele nicht mehr weit entfernt. Da ist es wohl 
am Platze, wieder auf die erneuten Versuche 
hinzuweisen, die von den Innungs- und C.V.- 
Gegnern unternommen werden, einen Anti- 
Innungs- und Anti-C.V.-Verband ins Leben zu 
rufen. Jeder Kollege mag sich sein eigenes 
Urteil bilden, vielleicht werden durch meine 
heutige Ausführung und Zusammen- bezw. Gegen- 
überstellung manchem die Augen geöffnet. 

„Wirtschaftliche Vereinigung Deutscher Photo- 
graphen“ heisst der neueste Verband, der den 
Innungen und dem C.V. das Lebenslicht aus- 
blasen soll. Der Satzungsentwurf ist gedruckt 
bei G. Uschmann in Weimar, der Druckerei 
für Herrn Karl Schwier und die „Deutsche 
Photographen-Zeitung“ — bezw. lassen der Ge- 
nannte und der Verein ihre Drucksachen dort 
herstellen. 

Der Entwurf dieser Konkurrenzvereinigung 
lehnt sich zum grossen Teil an die Satzungen 
des C.V. an und bietet auch sonst nichts, was 
nicht alle anderen Vereinigungen schon lange 
in ihrem Programm aufgenommen haben. 

S& ı sagt, dass der Zweck der W.V.D.Ph. 
die Hebung des Berufes in wirtschaftlicher, 
sozialer und ideeller Beziehung ist, mit allen zu 
Gebote stehenden Mitteln. Dieses streben alle 
bestehenden Vereinigungen an. 

S 2. Den endgültigen Sitz der W.V.D.Ph. 
bestimmt der erste „Deutsche Photographentag‘“ ; 
bis dahin ist der Sitz Bremen. Daß der C.V. 
bereits einen Deutschen Photographentag einbe- 
rufen hat und auch für dieses Jahr nach Leipzig 
einberufen will, wie es jedem Kollegen aus den 
Verhandlungen in Berlin bekannt sein dürfte, 
scheint man in Bremen nicht zu wissen. Aber 
den Namen der Veranstaltung des C.V. benutzt 
man ohne Bedenken. 

& 4. „Um den Bestrebungen des ‚Central- 
Verbandes Deutscher Photographen-Vereine und 


[Nachdruck verboten.) 
-Innungen, J.P.‘, möglichst viele Zwangsinnungen 
oder Pflichtinnungen zu gründen, entgegen- 
zutreten, will die W.V.D.Ph., da sie eine 
Förderung der Standesinteressen durch die 
Zwangs- oder Pflichtinnungen für das Photo- 
graphengewerbe nicht anerkennen kann, die Er- 
richtung solcher Innungen mit allen zu Gebote 
stehenden Mitteln bekämpfen und hintanbalten.“ 
Die W.V.D.Ph. ist meines Wissens der 
einzige deutsche Photographenverein, .welcher 
mit dem Vorgeben, die Kollegen einigen zu 
wollen, direkt den Kampf gegen die weitaus 
grösste Vereinigung deutscher Photographen auf 
sein Banner schreibt. Die Bemühungen werden 
auch erfolglos sein, denn die Innungen sind mit 
derartiger Mehrheit gegründet worden, dass auch 
die Versuche der Gegner gerade so erfolglos 
bleiben werden, wie sie es bisher gewesen sind. 
Zum Nachdenken reizt unbedingt der Schluss- 
satz, dass die Vereinigung die Innungen mit 
allen zu Gebote stehenden Mitteln bekämpfen 
will. Da noch nicht viel Gelder eingegangen 
sind, fragt man sich: „Woher stammen denn 
die Mittel?“ Die Gegner der Innungen sind 
bekannt und haben auf ihrer Tagung in Frank- 
furt a. M. beschlossen, die Innungen mit allen 
Mitteln zu bekämpfen. In der „Deutschen Photo- 
graphen-Zeitung“ ist verschiedentlich auf diese 
Tagung und die dort gefassten Beschlüsse hin- 
gewiesen. Auf S. 109 vom Jahre ıgı2 berichtet 
Herr Schwier über die Generalversammlung 
des Verbandes photographischer Grossbetriebe. 
Es wurde dort der Beschluss gefasst, alle Be- 


strebungen, das Veröffentlichen von Preisen (soll 


wohl heissen: Schleuderpreisen) zu verhindern, 
aus Mitteln der Verbandskasse zu bekämpfen. 
Die Beschlüsse der Zwangsinnungen, welche 
oben erwähnte Zwecke verfolgen, sollten illu- 
sorisch gemacht werden, womit gleichzeitig den 
Zwangsinnungen der von diesen beabsichtigten 
Wirkungen in bezug auf die Grossbetriebe zu- 
nichte gemacht würden. 

Auf S. 294 berichtet Herr Schwier weiter, 
dass die Samsongruppe beabsichtigt, gegen die 
Strafverfügungen wegen Veröffentlichung von 
1,80 Mk.-Preisen vorzugehen; sie würde die An- 
gelegenheit, wenn der Magistrat zu ihren Un- 
gunsten entscheide, an den Regierungspräsi- 
denten weitergeben, dann zum Bezirksausschuss 


142 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








weiter an das Verwaltungsgericht und schliess- 
lich an den obersten Verwaltungsgerichtshof in 
Berlin. Dieser Instanzenweg würde von der 
Samsongruppe auf deren Kosten durchgeführt. 

Weiter heisst es, dass der Verband der Gross- 
betriebe, der über viel Geld verfügt, es aushalten 
kann und dass, wenn er das Spiel gewönne, 
die Innungen die Kosten tragen müssen, die 
nicht unerheblich sein dürften. 

Herrn Schwier als gutunterrichteten Re- 
dakteur einer Fachzeitung dürfte es nun nicht 
unbekannt sein, dass der beschriebene Weg nicht 
angängig ist, denn bekanntlich ist der Regie- 
rungspräsident in Preussen und der Kreishaupt- 
mann in Sachsen die letzte Instanz. Es sei aber 
hier die ergebene Frage gestattet, woher Herr 
Schwier derartig genaue Kenntnis von dem 
Vorgehen der sogen. Samsongruppe erhalten 
hat, und jedenfalls kann man es doch den Photo- 
graphen nicht verdenken, wenn sie von den 
1,80 Mk.-Preisen nichts wissen wollen. Dass die 
Geschäfte mit den sattsam bekannten Preisen 
zusammenbhalten, kann man aus den fast gleich- 
lautenden Einsprüchen gegen die Innungs- 
beschlüsse ersehen, denn fast überall begegnet 
man denselben Einwendungen. 

S 5. „Die W.V.D.Ph. will weiter alle die 
Kollegen gegen Uebergriffe der Innungsvorstände 
und Obermeister schützen und die Rechte der 
Kollegen durch alle Instanzen vertreten.“ 

Die Sache klingt sehr hübsch, aber kein 
Obermeister darf sich erlauben, wie es noch im 
vergangenen Jahre auf der Wanderversammlung 
eines Freien Vereins vorgekommen ist, dass der 
Vorsitzende den Mitgliedern Sachen zur Kenntnis 
gibt mit der Bemerkung, es dürfe wohl darüber 
gesprochen, aber nicht abgestimmt werden, denn 
der Vorstand habe die Beschlüsse schon in Wirk- 
samkeit gesetzt!! Der Obermeister wie auch der 
Vorstand einer Innung steht unter der Aufsicht 
der Behörde, während der Vorstand eines Vereins 
nur den Mitgliedern Rechenschaft schuldig ist. 
Bei der Innung hat ein einzelnes Mitglied das 
Recht, sich über das Vorgehen des Obermeisters 
oder Vorstandes bei der Aufsichtsbehörde zu 
beschweren, bei dem Vereine muss es sich der 
Mehrheit fügen. 

86. „Durch Zusammenwirken der Mitglieder 
soll eine Basis für richtige Kalkulationen ge- 
schaffen werden, um auf diese Weise zur Fest- 
setzung von auskömmlichen Preisen zu ge- 
langen.“ 

Auf diese Basis der richtigen Kalkulation bin 
ich allerdings sehr gespannt. Es wäre sehr er- 
freulich, wenn der Vorstand der W.V.D.Ph. 
auskömmliche Preise nicht nur berechnen, sondern 
auch einhalten wollte. In dieser Beziehung 
würde er die lebhafteste Unterstützung des C.V. 
und aller Innungen haben. Von seiten der 
Unternehmer der W.V.D. Ph, ist früher als Vor- 


bild auf die Kölner Wirtschaftliche Vereinigung 
hingewiesen worden. Der Vorsitzende derselben 
ist Herr H. Wolff, Inhaber eines 1,90 Mk.-Ge- 
schäftes. Die Kalkulation dürfte jedenfalls in 
der Art ausfallen, wie ich ihr schon begegnet 
bin, dass man bei 1,80 Mk. noch 100 Prozent 
verdiene und bei besseren Bildern sogar 600 bis 
1000 Prozent. Das Merkwürdige ist nur, dass 
die Inhaber derartiger Geschäfte, welche wohl 
zum mindesten bebaupten, 100 Prozent zu ver- 
dienen, nachher nur 25 Prozent ihres Umsatzes 
versteuern. Hier wäre es sehr interessant, die 
verschiedenen Kalkulationen kennen zu lernen. 


8 7 behandelt die Einführung einer Einkaufs- 
genossenschaft. Als diese Einrichtung von 
anderer Seite angeregt wurde, fand sie von den 
Freunden der Herren aus Bremen eine sehr un- 
günstige Beurteilung und Bekämpfung. 


88. „Mitglied der W.V.D.Ph. kann jede 
bestehende photographische Vereinigung sowie 
jeder Photograph und jede Photographin in 
Stadt und Land werden; erstere als korpora- 
tives, letztere als Einzelmitglied. Jedes Mitglied 
hat nur eine Stimme. In die Selbstverwaltung 
bestehender Vereinigungen will die W.V.D.Ph. 
nicht eingreifen.“ 

Durch diesen Paragraphen tut die W.V.D.Ph. 
das, was dem C.V. von seinen Gegnern immer 
und immer wieder unrechtmässigerweise vorge- 
worfen wird. Hätte der C.V. die Aufnahme 
von Einzelmitgliedern beschlossen, so hätte er 
auf einen grossen Zuwachs rechnen können, 
aber er wollte die Vereine nicht schädigen, 
denn es ist doch leicht begreiflich, dass man 
für 3 Mk. Jahresbeitrag lieber Mitglied wird, als 
für 15 Mk., den durchschnittlich die Vereine er- 
heben müssen, um auskommen zu können. 


8 9. Es gibt ordentliche und ausserordent- 
liche Mitglieder. Zu den letzteren gehören 
Händler und Fabrikanten. 


Die Händler werden sich natürlich ausser- 
ordentlich beeilen, einer Vereinigung beizutreten, 
welche ihnen direkt Konkurrenz macht. 

$ ıo behandelt die Ehrenmitgliedschaft. 

% ıı. „An Beitrag haben die ordentlichen 
Mitglieder (Einzelmitglieder) 3 Mk. pro Kopf und 
Jabr zu zahlen. Vereine als korporative Mit- 
glieder 2 Mk. pro Kopf und Jahr. 

Hier sucht die Vereinigung dem C.V. direkt 
Konkurrenz zu machen, indem sie gegen einen 
billigeren Beitrag korporative Mitglieder auf- 
nimmt. Da sie aber nicht auf den Beitritt vieler 
korporativer Mitglieder wird rechnen können, 
so ist der Satz der Einzelmitglieder dem gegen- 
wärtigen Beitrag des C.V. gleichgestellt. 

8 ı3. „Jedes Jahr einmal hält die W.V.D.Ph. 
ihre Haupt- oder Generalversammlung ab und 
bezeichnet diese: ‚Deutscher Photographen- 
tag‘. 11! 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


143 





8 14. Die Handwerks- oder Gewerbekammer- 
bezirke gelten als Gaue. Dieses lehnt sich wohl 
an die Gauverbände des Deutschen Photographen- 
Vereins, die zwar niemals in Tätigkeit getreten 
sind, sondern nur auf dem Papier stehen. 

$ ı5. Jeder Bezirk mit mindestens ıo Mit- 
gliedern wählt einen Vorstand von 3 Personen. 
Bei bestehenden Vereinen kann deren Vorstand 
für einen Bezirksvorstand der Vereinigung gelten. 
Die Bezirksvorstände wählen aus sich heraus 
den Gauvorstand, ebenfalls aus 3 Personen be- 
stehend. 

Den Hauptvorstand ernennt der „Deutsche 
Photographentag“. 

Die Gegner des C.V. sagen so gern, dass 
die Innungen gegründet würden, weil so viele 
Personen Vorstandsehren einheimsen möchten. 
Nun, hier ist die Gelegenheit, Vorstand zu 
werden noch viel leichter, also: Immer heran, 
meine Herrschaften, und zugegriffen! 

8 17. Der Hauptvorstand besteht aus dem 
l. Vorsitzenden (Geschäftsführer der W.V.D.Ph.), 
demIl. Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Kassierer, 
dem I. Schriftführer, dem Il. Schriftführer (Stell- 
vertreter), zwei Beisitzern. 

Die Vereinigung von Vorsitzenden und Ge- 
schäftsführer ist auch dem C.V. entlehnt. 

$2ı. Wahlen. Wählbar und zu wählen 
berechtigt ist jedes Mitglied. Jedes anwesende 
Mitglied erhält auf dem Deutschen Photographen- 
tage ı Stimme. Vertreter von korporativen Mit- 
gliedern erhalten ihrer Grösse entsprechend 
Stimmen. 

$ 25. Gehalt für den Geschäftsführer der 
W.V.D. Ph. und sonstige Entschädigungen des 
Hauptvorstandes. Das Gehalt für den Geschäfts- 
führer bestimmt der „Deutsche Photographen- 
tag“, entsprechend der Mitgliederzahl der 
W.V.D.Ph. Ebenso eine etwaige Entschädigung 
der sonstigen, dem Hauptvorstande angehörenden 
Mitglieder. 

Paragraphen, die nun folgen, behandeln 
Lehrlings- und Gehilfenverträge, Austritt und 
Ausschluss aus dem Verein. 

& 31. Ausschluss. Ausgeschlossen werden 
Mitglieder, welche in gröblicher Weise gegen 
die Standesinteressen und Berufsehre verstossen. 
In gleicher Weise solche, welche gegen die 
Bestimmungen des B.G.B. und des D.R.G.B. 
verstossen. Br 

Die G. m.b. H., welche auch zu den Gegnern 
der Innungen und des C.V. gehören und in 
welche sich ein grosser Teil derselben umge- 
wandelt hat, behaupten immer, dass dieG.m.b.H., 
da sie nicht persönlich seien, wegen Verstössen 
gegen die Standesehre nichtherangezogen werden 
könnten. Ueber den Begriff der Standesehre 
darf man wohl bei dieser Vereinigung recht ge- 
spannt sein, wie sie ihn auslegen will. Ganz 
besonders darf man wohl gespannt sein, wie 


man es hezeichnen wird, wenn man Preise 
öffentlich bekannt macht, zu denen man nur im 
Notfall arbeitet, d.h. wenn man das Publikum 
nicht bekehren konnte, während man weit höhere 
Preise erzielen will und auch erzielt, wie offen 
zugegeben wird, also den billigen Preis nur als 
„Lockmittel“ benutzt hat. 

Der letzte Absatz handelt von der Auflösung 
der Vereinigung. $ 35 sagt hier: „Die Auflösung 
der W.V.D.Ph. muss erfolgen, wenn ihr weniger 
als 20 Personen als Mitglied angehören.“ 

Auf eine grosse Mitgliederzahl scheint die 
Vereinigung nicht zu rechnen, denn nur 20 Mit- 
glieder sollen genügen, um als Vertretung der 
deutschen Photographen zu gelten. Da ist schon 
bloss die Zahl der dem C.V. angehörenden 
deutschen Vereinigungen mehr wie dreimal so 
gross, als die Zahl einzelner Mitglieder, welche 
die W.V.D.Ph. für genügend hält, um sich als 
Vertreterin der deutschen Photographen aus- 
zugeben. | 

In der „Deutschen Photographen-Zeitung“ 
befindet sich S. 73 ein Bericht über eine Ver- 
sammlung in Bremerhaven, in welcher Herr 
Hollmann die Behauptung aufstellt, dass der 
C.V. nichts erreichen könne bei der Bekämpfung 
der Schleuderkonkurrenz, dass die Freie Ver- 
einigung dazu imstande wäre. Den Beweis wird 
Herr Hollmann natürlich schuldig bleiben. 
Interessant ist aber in dieser Richtung ein 
Schreiben des Herrn Schwier: | 


Weimar, den 31. Januar 1914. 
Deutscher Photographen-Verein usw. 
Gauverband des Deutschen Photographen -Vereins. 


Sehr geehrter Herr Kollege! 

Hierdurch lade ich Sie zu einer Zusammenkunft 
auf Montag, den 2. Februar d. J., abends !/,g Uhr, im 
Sächsischen Hof, am Herderplatz, Herderzimmer, höf- 
lichst ein. 2 

Es soll über die Anzeige der Firma Hermann 
Tietz, „Weisse Woche“ betreffend, gesprochen werden, 
speziell auch über die Bereitwilligkeit eines hiesigen 
Herrn, die ohnehin darniederliegende Erwerbstätigkeit 
der Photographen zu schädigen. 

Weiter soll auch Bericht erstattet werden über die 
letzte Versammlung usw. Endlich möchte ich aber 
auch über die in Kürze einzurichtenden Kurse zur Vor- 
bereitung der Lehrlinge und Gehilfen zur Gehilfen- und 
Meisterprüfung einiges mitteilen. 

Einige Kollegen, die ich telephonisch erreichen 
konnte, haben bereits ihr Erscheinen zugesagt usw. 


Mit ergebenem Gruss 
(gez.) Karl Schwier. 


Die Zuschriften sind wohl an alle Weimari- 
schen Photographen gegangen. Man betrachtet 
wohl alle als Mitglieder des Gauverbandes, auch 
ohne dass sie Beiträge zahlen. Das Resultat 
der Besprechung war, dass man leider mit den 
vorhandenen Mitteln nichts gegen die drohende 


144 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Schleuderkonkurrenz machen könne. DerKollege, 
von dem hier gesprochen wird, ist einfach An- 
gestellter des Warenhauses. Theorie und Praxis! 

Ich habe diese Besprechung aufgenommen, 
um dem Leser dieser Zeitschrift zu zeigen, wie es 
gemacht wird, und wie man es nach meinem 
Gefühle nicht machen sollte, denn dem C.V. 
macht man ungerechterweise Vorwürfe, während 
die Störenfriede der Einigkeit an ganz anderer 
Stelle zu suchen sind. Aber auch, wie man 
angeblich die Interessen der Kollegen vertritt, 
ist sehr interessant, und die Kollegen können 
sich an Hand der vorstehenden Tatsachen selbst 
ein Urteil bilden. 

Zum Schluss noch eine bemerkenswerte Fest- 
stellung: 

In einer Streitsache des Atelier „Rembrandt“, 


G.m.b.H., gegen die Photographenzwangsinnung 
Strassburg reichte der beauftragte Rechtsanwalt 
G. Augsberger mit einem Schriftsatze zugleich 
die „Deutsche Photographen-Zeitung“ Nr. 8 als 
Beleg ein, da diese Nummer die der Innung un- 
günstige Entscheidung des Magistrats zu Stettin 
veröffentlicht. Die Beschwerde wie auch die 
Zeitung tragen beide das Datum: 20. Februar 1914. 


Die gleichzeitige Einreichung der Weimarer 
„Deutschen Photographen- Zeitung“ ist doch nur 
dann möglich, wenn sie sofort vom Verlag an 
den Vertreter der G. m. b. H. gesandt wurde, 
und diese Tatsache zeigt wieder deutlich, in 
welcher hervorragenden Weise die Interessen 
der Photographen vertreten werden. 


Adolf Sander, Leipzig. 





Wiehtige Entseheidung, ortsübliehe Preise betreffend. 


In seinem Erlasse vom 6. Juni 1913 (ver- 
öffentlicht in Nr. 55 und 96 dieser Zeitschrift), 
hat der Herr Minister für Handel und Gewerbe 
bestimmt, dass die lanungen die Ankündigung 
„billiger“ Preise an sich nicht verbieten dürfen. 
Dagegen haben die Innungen das Recht, ihren 
Mitgliedern unlauteres Geschäftsgebaren, z.B. 
marktschreierische Reklame oder die öffentliche 
Ankündigung von nicht ortsüblichen Gratis- 
angeboten oder von Schleuderpreisen, zu ver- 
bieten. Auch die Veröffentlichung einer Unter- 
bietung etwaiger von der Innung bekannt- 
gegebener ortsüblicher Preise für gleiche Waren 
und Leistungen kann sich im Einzelfall als un- 
reell darstellen und demgemäss den einzelnen 
Mitgliedern untersagt werden. 

Infolge dieses Erlasses haben sich ausser- 
ordentlich viel Streitigkeiten ergeben, denn die 
Schleudergeschäfte behaupten, dass die 1,80 Mk.- 
Preise sehr reelle und anständige Preise seien, 
die einen bedeutenden Verdienst zulassen. 
Diese Angaben wurden selbstverständlich von 
den Innungen bestritten und die 1,80 Mk.-Preise 
gemäss dem einstimmigen Beschluss des Central- 
Verbandes Deutscher Photographen-Vereine und 
Innungen, in Berlin, als Lock- und Schleuder- 
preise bezeichnet. Eine Anzahl Innungen er- 
mittelten, auf Grund ausführlicher Nachfrage 
bei den Mitgliedern, ortsübliche Durchschnitts- 
preise, und wurde. in Uebereinstimmung mit der 
ministeriellen Entscheidung die Veröffentlichung 
niedrigerer Preise untersagt. 


Die Stettiner Innung hatte verboten, niedrigere 
Preise als die seitens der Innung ermittelten 
ortsüblichen Durchschnittspreise zu veröffent- 
lichen und weiter jede Hindeutung auf „billige“ 
Preise. In dem letzten Satze könnte man nach 
dem Sprachgebrauch auch statt „billige* Preise 
„mässige“ Preise sagen. Der Herr Minister 
bat eine derartig weitgehende Beschränkung, 
Hinweis auf billige Preise, wo eine Angabe der 
Preise in Zahlen nicht nötig ist, als unzulässig 
erklärt. Der Magistrat zu Stettin hat den ganzen 
Beschluss der Innung für ungültig erklärt, wo- 
gegen die Innung Beschwerde bei dem Herrn 
Regierungspräsidenten einlegte. Der Herr Re- 
gierungspräsident hat mit Ausnahme des letzten 
Satzes, „billige“ Preise, den Beschluss der Ionung 
für gesetzmässig erklärt und das Verbot des 
Magistrats aufgehoben. 


Die Entscheidung ist für die Photographen 
von der allergrössten Wichtigkeit, da ihnen 
jetzt die Möglichkeit gegeben wird, durch Er- 
mittelung ortsüblicher Preise das unreelle Ge- 
baren der Ankündigung von Lock- und Schleuder- 
preisen zu verbindern. Selbstverständlich müssen 
die Durchschnittspreise durch Nachfrage bei 
allen Innungsmitgliedern genau ermittelt werden, 
da sonst die Regierung die Beschlüsse nicht 
anerkennt. 

Die Entscheidung des Regierungspräsidenten 
veröffentlichen wir unter „Innungs- und Vereins- 
nachrichten“. 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 


Photographisehe Vereinigung im Regie- 
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung). 
Sitz: Stettin. 

Nachstehende wichtige Entscheidung ist vom Re- 
gierungspräsidenten zu Stettin gefällt worden: 


Stettin, 
den 27. Februar 1914. 
Eine nochmalige eingehende Präfung hat ergeben, 
dass meine Zuständigkeit gemäss $ 96 der Gewerbe- 
ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 


Der Regierungspräsident. 
Pr. A, 1. Nr. 918. 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


145 








26. Juli 1900 in Verbindung mit 8 125, Abs. 2, des Ge- 
setzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und 
Verwaltungsgerichtabehörden vom ı. August 1883 zur 
Entscheidung der Beschwerde vom 15. Januar d. J. 
begrändet ist. 

In der Sache selbst treffe ich dahin Entscheidung, 
dass der Beschluss des Magistrats zu Stettin vom 
1. Dezember 1913 (— VIII — 105, ı, 13/9) aufgehoben 
wird, insoweit er folgende Worte des Innungabeschlusses 
vom 7. Juli 1913, Ziff. 2, zum Gegenstand hat: „Die 
gleiche Strafe erhält, wer in öffentlichen Ankfindigungen 
oder dem Öffentlichen Verkehr zugänglichen Lokalen 
oder Schaukästen photographische Arbeiten zu nied- 
rigeren Preisen als die von der Innung festgesetzten 
Mindestpreise oder unentgeltlich bezw. als Zugabe an- 
bietet. '' 

Soweit jedoch der Innungsbeschluss den Innungs- 
mitgliedern ‚jede Hinweisung auf billige Preise‘ ver- 
bietet, ist der Beschluss der Innung ungültig. In 
dieser Hinsicht bleibt daher die Entscheidung des 
Magistrats vom ı. Dezember 1913 bestehen. 


Der 8 ıoog der Gewerbeordnung, auf den der Be- 
schluss des Magistrats gestützt ist, verbietet den 
Zwangsinnungen lediglich, ihre Mitglieder in der Fest- 
attzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen oder 
in der Annahme von Kunden zu beschränken und er- 
klärt entgegenstehende Beschlüsse für ungültig. Der 
$ ıooq der G..O. kann jedoch auf den vorliegenden 
Beschluss der Innung nicht zur Anwendung gelangen, 
denn der Innungebeschluss beschränkt die Innungs- 
mitglieder nicht in der Festsetzung der Pıeise, ihrer 
Waren oder Leistungen oder in der Annahme von 
Kunden, sondern der Beschluss legt den Innungsmit- 
gliedern lediglich eine Beschränkung in der Öffent- 
äichen Anküindigung von niedrigeren als den von der 
Innung festgeseizten Mindestpreisen auf. Die Innungs- 
mitglieder werden durch diese Beschränkung in der 
tstsächlichen Festsetzung ihrer Preise und in der An- 
nahme von Kunden aber keineswegs behindert. 


Der Innungsbeschluss findet vielmehr eine gesetz- 
liche Stütze in der Bestimmung des 8 Bıa, Zif. ı, 
weicher als Aufgabe der Innung „die Pllege des Ge- 
meingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung 
der Standesehre unter den Mitgliedern“ bezeichnet. 
Es muss als Verletzung des Gemeingeistes unter 
den Innungsmitgliedern angesehen werden, wenn 
tinzelne von Ihnen durch öffentliche Unterbletung 
der als ortsüblich festgesetzten Preise sich auf 
Kosten der übrigen einen vergrösserten Kunden- 
kreis zu verschaffen suchen. Dieser Verletzung 
des Gemeingeistes wirkt der Innungsbeschluss mit 
Recht entgegen. 

Die Innung überschreitet jedoch ihre durch $$ 100, 
Iooc, 8a und 8rb der G. O. begrenzten Befugnisse, 
wean sie ihren Mitgliedern, „jede Hinweisung auf 
billige Preise‘ verbietet. 

Ein solcher Hinweis verstösst, wie in dem Erlasse 
des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 
6 Juni 1973 — Ministerial- Blatt der Handels- und Ge- 


werbeverwaltung — XIII, S. 442 — ausgeführt wird, 
nicht gegen die gemeinsamen gewerblichen Interessen 
oder gegen die Standesehre oder gegen den Gemein- 
geist der Innungsmitglieder. 


Insoweit der Innungsbeschluss jeden Hinweis auf 
billige Preise verbietet, ist daher die Entscheidung des 
Magistrats vom ı. Dezember 1913 rechtsgültig. 

As In Vertretung: Seebach. 
den Vorstand der Photographischen 
Vereinigung zu Händen des Herrn 
Photographen Wolff, hier. 


Indem wir unseren Mitgliedern von dieser Ent- 
scheidung Kenntnis geben, bitten wir, den am 7. Juli 
1913 einstimmig gefassten Beschluss zu beherzigen, 
auf dass der Vorstand sich nicht in die Lage versetzt 
sieht, gegen Mitglieder vorgehen zu müssen. 


Der Vorstand. 
I. A.: Willy Wolff, Vorsitzender. 


= 


Plälziseher Photographen-Bund 
Zwangsinnung für die Pfalz. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Einladung j 
zu der dritten ordentlichen Innungsversammlung 
am 23. März ı9ı4 in Neustadt a. H., im 
„Hotel zum Löwen“. 
Beginn: 2 Uhr nachmittags. 


Tagesordnung: 
ı. Verlesen des Protokolls der Versammlung vom 
29. September 1913. 
2. Bericht. 
3. Kassenbericht und Entlastung. 
4. Haushaltungsplan für 1914. 
5. Wahl zweier Beisitzer zum Ausschuss für das Lehr- 


lingswesen. 

6. Mindestpreise — ortsübliche Preise — Schleuder- 
preise. 

7. Bromölbilder, Vortrag des Herrn Kollegen Hart- 
mann. 


8. Verschiedenes. 

Eventuelle Anträge sind bis zum 20. März einzu- 
reichen. — Schriftliche Entschuldigungen werden nur in 
dringendsten Fällen und nur dann für genügend be- 
funden, wenn dieselben am 21. März im Besitze des 
Obermeistess sind. — Auf $ 22 des Statuts wird hier- 
mit besondere aufmerksam gemacht. Wiederholtes 
Fehlen hat eine Strafe von 5 Mk. zur Folge. 


Der Vorstand. 


E.Schmidt, 
Obermeister. 


E. Renery, 
Schriftführer. 





2 


146 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 
Versammlung 
betreffs Ausstellung „Das deutsche Handwerk Dresden 
1915" in Hannover, 
am Montag, den 16. März ıg1ı4, abends 8 Uhr, im 
oberen Saale im „Haus der Väter‘, Lange Laube 2. 


Einberufen von der Handwerkskammer zu Hannover. 
Verhandlungsleiter: Der Vorsitzende der Hand- 
werkskammer, Herr Plate. 


ı. Einleitende Ansprache des Herrn Verhandlungs- 
leitere. 

2. Vortrag des Herrn Hans Werner von der Ge- 
schäftsstelle der Ausstellung ‚Das deutsche 
Handwerk Dresden 1915“. 

a) Allgemeines über Organisation, Zweck und Ziel, 
sowie Situationsplan der Ausstellung; 

b) Art der Beteiligung des Handwerks durch: 

I. Ausstelien fertiger Fabrikate seitens einzelner 
Handwerker; 
II. Ausstellen fertiger Fabrikate durch Innungen; 

III. Bewilligung von Mitteln seitens der Hand- 

werkskammer, der Ausschüsse, der Verbände 
bezw. Innungen für Durchführung der Werk- 
stätten; 

IV. Besuch der Ausstellung durch Gründung von 
Reisesparkassen; | 

V. eingehende Erörterung des Reisesparkassen- 
wesens. 

c) Besprechung der Abteilung VIII des Programms 
unter spezieller Berücksichtigung der Hand- 
werksorganisationen und der Städte zur Bildung 
und Förderung des Handwerks, sowie der 
geschichtlichen Abteilung. 

3. Diskussion. 

4. Reisesparkassen - Gründung. 


Die Mitglieder werden dringend ersucht, an dieser 
Versammlung recht zahlreich teilnehmen zu wollen. 
Der Vorstand. 
L.d.N.: Freundt, Obermeister. 


—Bt— 


Vereinigung selbständiger Photographen 
Bezirk Magdeburg. 
Am Montag, den 16. März, abends 7!/, Uhr, 
findet unsere monatliche Versammlung in Magdeburg 
in der „Kaiserhalle‘, Kaiserstrasse 100, statt. 


Tagesordnung. 

ı. Vorlage der Petition des Central- Verbandes an 
den Reichstag. 

2. Lehrlings- Angelegenheit. 

3. Verschiedenes. 

4. Vortrag über die Nervosität der Photographen, 
anschliessend Nerventätigkeit und Hypnose. 
(Referent G. Haertwig.) 


Kollegen als Gäste mit Damen sind will- 


kommen. Der Vorstand. 
—eDp- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Sächsiseher Photographen -Bund (E.Y.) 

(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen. 
Als neues Mitglied ist gemeldet: 

Herr Alphons Barrand, Dresden, Waisenhausstr. 32. 


ur 


Niederrheinisehe Photographen - Zwangs- 
innung, Sitz Düsseldorf. 
Inrungsversammlungam Freitag, den 20. März, 
pünktlich nachmittags 5!/, Uhr, 
in Düsseldorf, im „Rheinhof‘“, Benrather Strasse. 


Tagesordnung: 

I. Protokollverlesung. 

2. Kassenbericht. 

3. Haushaltplan ı914 und Genehmigung desselben. 

4. Wahl von (nach $ 28) ausscheidenden drei Vor- 
standsmitgliedern. 

5. Bericht der Kommission zur Ermittelung orts- 
üblicher Preise und Beschlussfassung. 

6. Antrag der Handwerkskammer (Ausstellung Düssel- 
dorf 1915). 

7. Wahl von zwei Mitgliedern zur Verwaltung der 
Krefelder Stiftung. (Unterstützungskasse.) 

8. Anträge. 

9. Gemeinsamer Bezug und Abgabe von Gold und 
Platin zu ermässigten Preisen. 

Vortrag des Herrn Assessor Roder über „Urheber- 
recht“. 

Vortrag des Herrn Professor Schmidt-Karlsruhe 
über „Autochromaufnahmen‘“ mit Vorfährung einer 
grossen Anzahl hervorragender Autochromaufnahmen 
von Gebrüder Lumitre, Herrn Professor Schmidt 
und Herrn Hildenbrand-Stuttgart in Lichtbildern. 


Mit der diesmaligen Innungsversammlung ist 
wiederum eine grössere Ausstellung verbunden, welche 
bereits von 3 Uhr an zur Besichtigung für die Mit- 
glieder geöffnet ist, um deren zahlreiches Er- 
scheinen dringend gebeten wird. Nichterscheinen 
muss nach $ 22 geahndet werden. 


Am ı7., ı8. und ı9. März findet mit Unterstützung 
der Handwerkskammer ein Kursus populär fach- 
wissenschaftlicher Vorträge von Herrn Professor 
Schmidt-Karlsruhe, abends Punkt 6 Uhr, in Düssel- 
dorf, „Zweibrücker Hof‘, Königsallee, statt. Die 
Teilnahme am Kursus ist kostenlos, und werden 
Anmeldungen an den Obermeister Herrn Halfpape 
erbeten. 

Wir ersuchen unsere Mitglieder, sich recht zahl- 
reich zu betelligen. 


C. HBalfpape, F. Jung, 
Obermeister. Schriftführer. 
un 2 I 2 gun 
Ateliernaehriehten. 


Naumburg a.$S. Herr Otto Dechant eröffnete 
Schönburger Strasse ır ein Photographisches Atelier. 

Rostock. Kröpeliner Strasse 5 wurde ein Deutsch- 
Amerikanisches Photoatelier, 12 Bilder 5o Pf., eröffuet. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


147 








Warnsdorf (Böhmen). Herr Max Walter hat 
das Photographische Geschäft von E. W. Matthias in 
Seifhennersdorf übernommen. 

Wiesbaden. Herr W. Müller eröffnete Lang- 
gasse 10 ein Atelier für bildmässige Photographie. 


m 2 ><, zu, 


Auszeiehnungen. 

Dem Königl. Kommissionsrat A. Fuhrmann in 
Berlin, dem Erfinder der Kaiser- Panoramen, ist für 
seine vieljährigen Arbeiten für Schul- und Volksbildungs- 
zwecke, die auch vaterländischen und Verkehrsinteressen 
dienen, der Kronenorden IV. Klasse verliehen. Städtische 
und Schulbehörden besitzen diese Panoramen, und das 
schöne Gebiet der Stereos findet auch bei Forschungs- 
reisenden und Landschaftern immer mehr Beachtung, 
da hier eine Absatzquelle für solche Aufnahmen vor- 


handen ist. 
Ir 


Kleine Mitteilungen. 

— Die Meisterprüfung bestand vor der Prüfaungs- 
kommission der Handwerkskammer zu Hannover Herr 
Otto Zurkirchen, Teilhaber der Firma Hofphoto- 
graph Alex. Möhlen, Hannover. 


— Die Veranstaltung wirtschaftlicher 
Unterrichtsabende seitens des Photographischen Vereins 
zu Berlin hat bei den Mitgliedern, ja, man kann sagen 
bei allen Photographen Berlins, lebhaftes Interess: er- 
weckt, zumal es sich dabei um die Erörterung von 
Themata handelt, die täglich in der Praxis des Photo- 
graphen vorkommen, ohne dass er immer Gelegenheit 
hat, sich über die in Betracht kommenden gesetzlichen 
Besimmungen genau zu informieren. Bei den Unter- 
richtsabenden des Photographischen Vereins zu Berlin 
ist jedoch dafür Sorge getragen, dass die vorgesehenen 
Themata nicht nur in. Vorträgen behandelt, sondern 
auch in Diskussionen dem einzelnen Hörer möglichst 
nahe gebracht werden. An dem ersten Unterrichts- 
abend wurde von Herrn Fritz Hansen, dem Leiter 
des Kurssus, das Thema „Rechte und Pflichten für 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrage‘' 
zum Gegenstande des Vortrages und der Diskussion 
gemacht. Die lebhafte Debatte lieferte den besten Be- 
weis dafür, dass schon der erste Unterrichtsabend all- 
gemeinen Beifall fand. Für die nächsten Unterrichts- 
abende ist der 20. März, 3. und 24. April und ı. Mai, 
abends 8 bis Io Uhr, vorgesehen. An diesen Abenden 
sollen die folgenden Themata behandelt werden: 
I. Firmenrecht (Voll- und Minderkaufmann), 2. Die 
Versicherungsgesetze (Reichsversicherungs- Ordnung, 
Kranken- und Invaliditätsversicherung, Angestellten- 
versicherung), 3. Handwerkerorganisation, 4. Die wich- 
tigsten Fragen des Urheber- und Verlagsrechtes. Die- 
jenigen, die noch an diesem Kussns teilnehmen wollen, 
aber noch richt gemeldet sind, wollen ihre Anmel- 
daongen umgehend an Herrn Wilh. Hoffschild, 
LFa: Ed. Blum, Berlin S. ı4, Wallstrasse 31, ge- 
langen lassen. Kosten entstehen durch die Teilnahme 
an diesem Kursus nicht. 


— Cuxhaven. Die Polizeiverordnung vom 20. Juli 
1908, enthaltend das Verbot des Photographierens und 
Zeichnens um Amerikahafen, wurde aufgehoben. 


rt 


Patente. 


KL 57. Gruppe 8. Nr. 261947 vom 10. September ıgı1. 
Alexander R. Hyke in Frankfurt a.M. 
Vorrichtung zum Auf- 
spulen von Rolifilms zu einer { pi 
lockeren Spirale und zum IT Ks 
Entwickeln und Fixieren bei 
Tageslicht, gekennzeichnet | Il | 
durch eine in der Breite ver- | ri 
stellbare Aufrollvorrichtung /_ 
mit auf der Achse z befestig- inzanetn] amnnnn 
ten Spiralen 2, 2a, in deren Lee 
Gänge von Armen getragene KSSSSSIS Se 
Ansatzstücke drehbarer Aus- area) “ 
leger 4 hineinragen, welche ß 
beim Drehen der Aufrollvorrichtung gegen in den 
Spiralgängen laufende Auslegehaken 73, 74 stossen und 
dadurch die Ausleger 4 in die axiale Richtung der 
Aufrollvorrichtung bringen. 


% 
4 hm 

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— 
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4) 
= 
ne ae mn 


Kl. 57. Gruppe 6. Nr. 257665 vom 24. November ıgı1. 
Dr. Eduard Mertens in Freiburg i. Br. 

ı. Verfahren zur photomechanischen Herstellung 
rastrierter Druckmuster nach unrastrierten Abdrucken 
auf transparenter Unterlage, dadurch gekennzeichnet, 
dass man die Kopien der unrastrierten Abdrucke nach 
der Entwicklung der belichteten Schicht mit dem Ab- 
druck eines Rasters versieht. 

2. Ausführungsweise des Verfahrens nach Anspruch ı, 
dadurch gekennzeichnet, dass man den Ueberdruck auf 
die zu rastrierenden Stellen mittels Umdrucks durch 
Walze oder Stempel von einer gerasterten und ein- 
gefärbten Druckform aufbringt. 


a age en u 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Ergänsung sur Beantwortung der Frage 44. Die 
Abschwächung eines Negativs mit Ammoniumpersulfat 
kann ohne inzwischen erfolgte Trocknung direkt mit 
dem gut ausgewässerten Negativ vorgenommen werden. 
Nur für den Fall, in dem Negative bearbeitet werden 
sollen, deren Schicht an sich wenig widerstandsfähig 
ist, dürfte es sich empfehlen, zwischendurch zu trocknen 
und vor der Behandlung das Negativ wieder Io Minuten 
in reinem Wasser einzuweichen. 


Frage 5o. Herr A.L. in Sch. Am hiesigen Ort 
ist keine Wasserleitung. Ich habe mir deshalb für 
meine photographischen Zwecke eine eigene Brunnen- 
anlage mit elektrischem Motorbetrieb gebaut. Nun 
beabsichtige ich, auf dem Boden meines Hauses ein 
geeignetes Wasserreservoir anzulegen. Ich werde das- 
selbe jedenfalls aus Holz bauen lassen, da Beton zu 


148 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





schwer wird. Könnte etwa auch ein Metallbehälter 
hierzu gewäblt werden, Zinkblech mit Mennige und 
Asphalt gestrichen? Die Zuleitung von dem Wasser- 
behälter bis zu meiner Arbeitsstätte will ich mittels gal- 
vanisierter Eisenrohre legen lassen. Sind die Eisen- 
rohre geeignet, und leiden die Bilder und photo- 
graphischen Arbeiten darunter keinen Schaden, oder 
müsste ein anderes Metall wegen eventuellen Rost- 
ansatzes gewählt werden? Dieses dürfte aber bei gal- 
vanisierten Rohren ausgeschlossen sein, da die Rohre 
der städtischen Wasserleitungsanlagen auch aus Eisen 
bestehen. 


Antwort su Frage so. Die von Ihnen projektierte 
Einrichtung ist in jeder Beziehung zweckmässig. Das 
Brunnenwasser wird in einem gut gestrichenen Zink- 
blechbehälter keinerlei schädliche Eigenschaften an- 
nehmen, und ebenso wird die Leitung des Wassers 
dusch verzinkte Eisenröhren als absolut unbedenklich 
angesehen werden können, um so mehr, als ja unser 
Leitungswasser derartige Röhren immer passieren muss, 
und zwar auf ausserordentlich viel längere Erstreckung 
und gelegentlich auch unter Umständen, die ein langes 
Verweilen des Wassers im Rohre bedingen. Natfirlicher- 
weise kann so behandeltes Wasser ebensowenig wie 
andere Brunnenwässer für diejenigen Zwecke Ver- 
wendung finden, wo unbedingt reines Wasser erforder- 
lich ist. Zum Ausetzen der Edelmetallbäder, und viel- 
leicht auch zum Auschloren sehr empfindlicher Kopier- 
papiere wird Brunnenwasser überhaupt nicht zu ver- 
wenden sein, wenn es nicht zufälligerweise von absoluter 
Reinheit ist. 


Fyagesı. Herr W. S.in B. Die Berliner Elektrizi- 
tätswerke verlangen vom Konsumenten für elektrische 
Kraft einen jährlichen Konsum von mindestens 64 Mk., 
wofern der Kratfttarif von 16 Pf. pro Kilowatt ein- 
treten soll. Da ich nun zu photographischen Auf- 
nahmen nur für 4o Mk. elektrische Kraft verbrauchte, 
musste ich 24 Mk. für zu wenig im Jahr verbrauchte 
elektrische Kraft nachzahlen. Wie mir nun vor einiger 
Zeit von einem Beamten der Berliner Eliektrizitäts- 
werke gesagt wurde, verrechne diese Gesellschaft die 
Nachzahlung für nicht verbrauchte Kraft in Licht, d. h. 
nach dem dafür festgesetzten Tarif von 4o Mk. pro 
Kilowatt, so dass in diesem Fall betr. 24 Mk. für elek- 
trisches Licht (statt Kraft) verbraucht werden könnten. 
Die Berliner Elektrizitätswerke wollen aber von dieser 
Koulanz nichts wissen. Kann mir einer der Herren 
Kollegen hierüber Auskunft geben? 


Antwort su Frage st. Es wird sich in diesem 
Fall empfehlen, sich direkt an die Direktion der 
Berliner Elektrizitätswerke zu wenden, welche allein in 
der Lage ist, eine bindende Auskunft zu geben, und 
das grösste Interesse daran hat, dass ihre Kunden alle 
gleichmässig bedient werden und unter gleichen Um- 
ständen auch die gleichen Vergüinstigungen geniessen. 


Frage 52. Herr R.K. in B. Ich bitte höflichst, 
mir mitzuteilen, auf welche Weise Diapositive in Sepia 


zu entwickeln oder zu färben sind. Versuche mit 
Chlor- und Bromammonium-Zusatz zum Entwickler 
gaben zwar einen Sepiaton bei sechsfacher Ueber- 
belichtung, doch war das Resultat ein in der Auf- 
sicht ganz milchiges Bild (unansehnlich), Ausserdem 
ist das Verfahren zu zeitraubend, da auch die Ent- 
wicklung zu lange dauert. Nachträgliches Tonen mit 
Satraptonung gab wieder einen zu rötlichen Ton. 
Kennen Sie ein Rezept, das leichte braune Töne gibt? 
Vielleicht Entwickler mit kohblensaurem Ammonium? 
Dr. Mebes soll solches in seinem Buche angegeben 
haben. 


Antwort su Frage 52. Um schöne Sepiatöne auf 
Diapositivplatten zu erhalten, ist der Versuch, dies 
bereits bei der Entwicklung zu erreichen, bei den 
meisten im Handel befindlichen, speziell den deutschen 
Platten, nicht anzuraten. Diese, fast immer reines 
Bromsilber enthaltenden Platten, geben zwar durch ver- 
zögerte Entwicklung und entsprechend längere Be- 
lichtung etwas abweichende Töne, aber dies geschieht 
fast immer auf Kosten der sonstigen Qualität des 
Diapositives. Ein Tonungsbad mit Uran ist hier viel 
mehr am Platze, und zwar werden die Bilder zu diesem 
Zweck mit sehr verdänntem Entwickler hervorgerufen, 
damit sie zwar klar, aber etwas flau ausfallen und 
dann mit Uran nach sehr gründlichem Waschen nach- 
verstärkt. Zu diesem Zweck mischt man eine ein- 
prozentige Lösung von Urannitrat mit der gleichen 
Menge einer ebenfalls einprozentigen Lösung von 
rotem Blutlaugensalz und setzt auf 100 ccm der ge- 
mischten Lösung kurz vor dem Gebrauch 5o ccm einer 
zweiprozentigen Lösung von Rhodanammonium hinzu. 
Man lässt die Bilder in diesem Bade einen etwas röt- 
licheren als den gewünschten Ton annehmen, welches 
sehr schnell geht, und wässert sie dann in reinem 
Wasser fliessend höchstens ıo bis ı2 Minuten aus. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage 31. Herr E. J. in W. Kann eine vor etwa 
15 bis 20 Jahren hergestellte Aufnahme ohne weiteres 
von jedem vervielfältigt und verkauft werden? 

Antwort su Frage 21. Aut ein Werk der Photo- 
graphie, das am ı. Juli 1907 noch nicht erschienen 
war, finden die an diesem Tage in Kraft getretenen 
neuen Bestimmungen auch dann Anwendung, wenn 
die bisherige Schutzfrist abgelaufen ist. Unter den 
Begriff des „Erscheinens‘“ fallen nur die Herausgabe 
im Verlags- und Kunsthandel, der Vertrieb im Kunst- 
gewerbe, sowie soustige Handiungen, durch welche 
das Werk oder seine rechtmässige Nachbildung in den 
allgemeinen Verkehr gelangt, nicht aber seine Aus- 
stellung oder Vorführung. Die jetzige Schutzfrist 
währt ıo Jahre, vom Erscheinen des Werkes an ge- 
rechnet; jedoch endigt der Schutz mit dem Ablaufe 
von 10 Jahren seit dem Tode des Urhebers, wenn bis 
zu dessen Tode das Weık noch nicht erschienen war. 

Dr. Sch. 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Drack und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a. 8. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19. 





Nr. 23. 


18. März. 


1914. 


Aus der Praxis des Photographen. 


(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht 


druckfertig zu sein.) 


Blasenbildung auf Kopierpapier. 
Schon zur Zeit des Albuminpapiers war die 
Blasenbildung ein sehr gefürchtetes Uebel, dem 
man mit allen möglichen, zuweilen recht sonder- 
baren Mitteln zu Leibe ging. Das heutige Emul- 
sionspapier liefert im grossen und ganzen kaum 
noch Veranlassung zu Klagen in dieser Richtung. 
Wo sie aber entstehen, trägt durchgehends eine 
falsche Behandlung die Schuld. 

Von den hier in Betracht kommenden Febler- 
quellen verdient zunächst das Tonbad (bei Aus- 
kopierpapieren) eingehende Beachtung. Weil 
sich für Emulsionspapiere jeder Art das Rhodan- 
goldbad als am geeignetsten erwiesen, wird es 
heute fast ausschliesslich angewendet. Hier ist 
es nun wichtig, sich daran zu erinnern, dass 
Rhodanammonlösungen auf Gelatine erweichend 
einwirken und stärker sogar die Gelatine ver- 
flüssigen können. Es ist nun klar, dass, wenn 
günstige Vorbedingungen, wie hohe Temperatur 
des Tonbades, weiche Gelatine der Schicht, 
lange Einwirkung usw., sich mit dem Nachteil 
eines hohen Gehalts an Rhodanammon im Bade 
vereinigen, eine Lockerung der Schicht von 
ihrer Unterlage und dadurch Blasenbildung leicht 
eintreten kann. Ist nun aus einem Grunde ein 
grösserer Gehalt an Rhodan erforderlich, so 
empfiehlt es sich, zur Verhütung der Blasen- 
bildung statt Rhodansalz Rhodanaluminium zu 
nehmen, welches eine gerbende Wirkung be- 
sitzt, mithin dem Löslichwerden der Gelatine 
ohne weiteres vorbeugt. Ein ganz schwaches 
Gerbungsbad vor dem Tonen würde zwar das 
gleiche Resultat erzielen lassen, erscheint aber 
in bezug auf gleichmässiges Tonen nicht immer 
unbedenklich. 

Nach dem Tonbad kommt für jede Art von 
Papier das Fixierbad in Betracht. Es ist als 
erwiesen anzusehen, dass die Diffusionsvorgänge 
bei der Blasenbildung eine Rolle spielen. Die 
Gefahr der Blasenbildung wächst mit dem Ge- 
halt des Bades an Fixiernatron. Normale Fixier- 
bader, mit etwa ıo Prozent Gehalt an Fixier- 
natron und ohne weitere Zusätze, geben an und 
fir sich keine Ursache zur Blasenbildung, 
während mit steigendem Gehalt diese Möglich- 


[Nachdruck verboten.) 
keit entsprechend wächst und bei günstigen 
Bedingungen bald in die Erscheinung tritt. 
Weil die Blasenbildung hier auf anderen Ur- 
sachen als beim Tonbad beruht, ist das dort 
angegebene Vorbeugungsmittel hier nicht von 
der erwarteten Wirkung. 

Eine nach meinen Erfahrungen und Experi- 
menten absolut sicher wirkende Fehlerquelle 
aber ist ein starker Unterschied in der Tempe- 
ratur der Bäder, bezw. zwischen Fixierbad und 
Waschwasser. 

Im Interesse eines nicht zu langsamen und 
gleichmässigen Tonens muss das Tonbad eine 
bestimmte Temperatur besitzen. Wird nun, 
was durchaus anzuraten ist, ein frisches Fixier- 
bad benutzt, so ist dessen Temperatur meistens 
viel niedriger als das zum Auswaschen zwischen 
Tonen und Fixieren benutzte Wasser, weil 
Fiziernatron beim Auflösen eine Temperatur- 
erniedrigung bewirkt. Zeigen daher die Kopien 
im Waschwasser schon Neigung zur Blasen- 
bildung, so tritt sie im Fixierbad sofort auf. 
Zur Vermeidung hat man daher darauf zu 
achten, dass alle Bäder und Waschwasser in: 
der Temperatur nur wenig differieren. Fl. 


Negativlack. Um das fertige, getrocknete 
Negativ vor manchen schädlichen Einflüssen zu 
behüten, wird es zur Notwendigkeit, demselben | 
einen schützenden Lacküberzug zu geben. Das 
einfachste und billigste Verfahren ist hierbei‘ 
zweifellos das Lackieren mit gewöhnlichem 
Firnis, sogen. Möbellack gewöbnlicher Qualität. 
Da dieser indessen wenig dauerhaft ist und 
auch schlecht vor Feuchtigkeit schützt, ist es 
empfehlenswerter, sich eines speziellen Negativ- 
lacks zu bedienen. 

Ein guter Negativlack muss eine möglichst 
harte, glatte und glänzende Schicht ergeben, 
welche auch ohne Verwendung von Mattolein eine 
genügende Bleistiftretouche gestattet. Wichtig 
ist ferner, dass der Lack leicht fliesst, nicht 
rissig wird und gegen Feuchtigkeit sich wider- 
standsfähig erweist, weil dadurch das Entstehen 
der gefürchteten Silberflecke am sichersten ver- 
mieden wird. 


23 


150 


Wie andere Lacke, wird auch der Negativ- 
lack meist aus Harzen unter Benutzung geeigneter 
Lösungsmittel hergestellt. Die angewendeten 
Lösungsmittel trocknen nun verschieden rasch 
“auf. Da aber ein rasches Auftrocknen zur Her- 
stellung gleichmässiger Lackschichten Bedingung 
ist, erfordern langsam trocknende Lacke ein 
Erwärmen der Schicht bezw. der Platte (Warm- 
lacke). Lacke, welche als Lösungsmittel nur 


den relativ langsam verdunstenden Alkohol ent- . 


halten, können durchgehends als „Warmlacke“ 
bezeichnet werden. 

Um der Schicht bezw. dem Lack die oben 
angegebenen anderen günstigen Eigenschaften 
zu erteilen, macht man ihm gewisse Zusätze. 
Um eine möglichst harte und glänzende Schicht 
zu erhalten, ist der Zusatz von Sandarak zur 
gewöhnlichen Schellacklösung sehr empfehlens- 
wert, und man kann den Schellack ganz durch 
Sandarak ersetzen. Eine besonders leichte Re- 
touchierbarkeit erhält man durch Hinzufügen 
von venetianischem Terpentin. Andere Zusätze, 
wie Kampfer, Rizinusöl, Mastix usw., sollen das 
leichte Fliessen des Lackes und die Bildung 
homogener Schichten begünstigen. Zusatz von 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Chloroform dürfte wahrscheinlich zum Zweck 
eines schnelleren Trocknens gemacht werden. 


Man kann aber durchaus nicht behaupten, 
dass zur Erzeugung eines guten, praktisch voll- 
auf genügenden Negativlacks eine komplizierte 
Vorschrift notwendig sei. Mit ganz einfachen 
Mitteln lässt sich ein dauerhafter Lack billig 
herstellen. Will man einen, eine harte glänzende 
Schicht ergebenden Sandaraklack herstellen, so 
nimmt man: 


Alkohol ı Liter, 
Sandarak . en . 120g, 
venetianischer Terpentin . 40 5 


Nach vollständiger Lösung muss man filtrieren 
oder längere Zeit absetzen lassen. Durch den 
Terpentingebalt lässt sich auf diesem (Warm-) 
Lack gut retouchieren. Schellacklacke kann man 
herstellen, indem man gebleichten Schellack in 
Alkohol zur gewünschten Konsistenz auflöst. 
Hierbei ist indessen stets ein gewisser Prozent- 
satz, etwa ıo Prozent, Sandarak zur Erzielung 
einer glatten festen Schicht durchaus empfehlens- 
wert. Zur Retouche ist indessen Mattolein meist 
erforderlich. 


— He — 


Photograph und Verleger. 


Infolge meiner Veröffentlichung habe ich ver- 
schiedene Zuschriften erhalten. Von Interesse für 
die Kollegen dürfte nachfolgende Mitteilung sein: 

Die Firma Scherl hatte sich, im schärfsten 
Gegensatz zu den Ausführungen des Leiters 
ihrer Illustrationszentrale, Herrn Knoll, in der 
letzten Zeit wieder an verschiedene Persönlich- 
keiten mit dem Ersuchen gewendet, dass der 
Photograph nicht nur die Erlaubnis zur Ver- 
öffentlichung in der „Woche“ gebe, sondern 
auch das allgemeine Vervielfältigungsrecht kosten- 
los überlasse. 

In einem kürzlich festgestellten Falle hat der 
betreffende Kollege erlaubt, das Bild in der 
„Woche“ zu veröffentlichen. Kurze Zeit später 
wurde wieder durch den Abgebildeten an ihn 
herangetreten, dass der Firma Scherl auch das 
allgemeine Reproduktionsrecht kostenlos über- 
tragen würde. Es ist sehr bedauerlich, dass ein 
Riesenunternehmen wie Scherl auf diese Art 
versucht, durch die Kundschaft einen Druck auf 
die Photographen auszuüben und kosten- und 
mühelos den Nutzen der Arbeit der Photographen 
für sich zu erlangen. Dass das Publikum, wenn 
es aufgeklärt wird, den Sachverhalt gerecht zu 
würdigen versteht, beweist nachfolgender Fall: 





Die Firma Scherl hatte sich unter Beifügung 
des bekannten Scheines an einen Freiherrn 
von M. in P. gewendet mit dem Ersuchen um 
Ueberlassung eines Bildes zur Veröffentlichung. 
Der Kollege machte den Herrn auf die gesetz- 
lichen Bestimmungen aufmerksam und erhielt 
daraufhin folgendes Schreiben: 


Herrn W. W. ın S. 


Auf Ihr Schreiben vom ı. 3. erwidere ich 
ergebenst, dass ich Ihr Vorgehen für durchaus 
verständlich finde. Hochachtungsvoll 


Freiberr von M. 


Sollte wieder versucht werden, auf Kollegen 
einen Druck durch Vorlegung des Scheines aus- 
zuüben, so empfiehlt es sich, dieses Schreiben 
dem Betreffenden vorzulegen, und bin ich über- 
zeugt, dass das Publikum die Berechtigung 
unserer bescheidenen Wünsche anerkennen wird; 
denn ein Unternehmen wie Scherl kann bei 
der Riesenauflage seiner Zeitschriften sehr wohl 
ein angemessenes Reproduktionshonorar zahlen. 


R. Schlegel, Dresden, 


Vorsitzender des Central-Verbandes Deutscher 
Photographen-Vereine und Innungen, J. P. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


151 


—————————  T T T  = 


Innungswesen. 


Eine wichtige Entscheidung in Zwangsinnungs- 
sachen fällte als letzte Instanz der Regierungs- 
präsident in Hannover. 

Die Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen Hannover 
und Linden hatte den Inhaber eines Postkarten- 
geschäfts in Hannover Heinrich Hirsch, 
gen.Lehmann, aus Hamburg, zur Zwangs- 
innung herangezogen und denselben auch auf 
folgenden Innungsbeschluss hin, wegen Zuwider- 
handlungen an 4 Tagen mit ı0, ı5, 20 und 
20 Mk. in Strafe genommen: 


„Alle photographischen Betriebe im Innungebezirke 
sind von 8 Uhr abends bis 8 Uhr morgens für Per- 
sonenaufnahmen geschlossen zu halten. 

Unberährt von dieser Bestimmung sind alle Auf- 
nahmen, die nach vorheriger Bestellung ausser- 
halb des Betriebalokales bei besonderen Veranstaltungen 
(Hochzeiten, Festlichkeiten usw.) gemacht werden. 

Zuwiderhandlungen gegen diesen Beschluss werden, 
laut & ro der Innungssatzungen, mit Geldstrafe bis zu 
2 Mk. für jeden einzelnen Fall bestraft. Der Be- 
schluss tritt am ı. November ıgı3 in Kraft.“ 


Lehmann legte bei der Aufsichtsbehörde 
Beschwerde ein, weil er glaubte, einen Lustbar- 
keitsbetrieb zu führen und daher nicht zwangs- 
innungspflichtig zu sein. Der Magistrat zu 
Hannover wies denselben durch Verfügung vom 
20. Dezember 1913 mit der Beschwerde ab und 
zog die obenbezeichneten Strafen wegen Zu- 
widerhandlung gegen den am 28. Oktober 1913 
gefassten Innungsbeschluss aus Billigkeitsgründen 
auf 2o Mk. zusammen, stellte aber gleichzeitig 
dem Beschwerdeführer anheim, nunmehr sein 
Geschäft um 8 Uhr abends zu schliessen. 

Da Lehmann dem Innungsbeschluss auch 
jetzt noch 4 Tage lang nicht Folge leistete, so 
nahm die Innung denselben wiederum 4 mal mit 
a 20 Mk. in Strafe. Nun erhob Lehmann 
bei der Regierung auch gegen die Verfügung 
des Magistrats Einspruch, wurde aber durch 
Entscheidung vom 25. Februar 1914 endgültig 
abgewiesen und auch die Festsetzung der Strafen 
as für zu Recht geschehen, erkannt. Der 
Wichtigkeit halber bringen wir die Entscheidung, 
sowie den durch sie veranlassten Magistrats- 
beschluss hier zur allgemeinen Kenntnis. 


Der Vorstand. 


Freundt, Bourquin, 
Obermeister. Schriftführer. 
Der Regierungspräsident. 
Nr. 1, G, 343. 


Hannover, den 25. Februar 1914. 
Zu den Eingaben vom 5. 15. und 3t. v.M. 
Ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des 
hiesigen Magistrats vom 20. Dezember v. J. weise ich 
ds unbegründet zuräck. 


Es kann dahingestellt bleiben, ob die in dem 
neueren Urtelle des Landgerichts in Hamburg vom 
24. April 1913 vertretene Auffassung zutrelfend ist, dass 
die Herstellung einer Scherzphotographie als Dar- 
bietung einer Lustbarkeit im Sinne des & ıo05c der 
Reichsgewerbeordnung auch dann anzusehen ist, wenn 
sie nicht in dem auf Jahrmärkten üblichen Verfahren, 
sondern in einem solchen erfolgt, das sich im wesent- 
lichen von dem im Photographengewerbe üblichen 
nicht unterscheidet. Denn zu den Kunden Ihrer 
hiesigen Filiale gehören nicht nur Personen, die sich 
lediglich zur Unterhaltung und Belustigung photo- 
graphieren lassen, sondern auch andere, die glauben, 
auf bequeme und billige Weise eine wirkliche Porträt- 
aufnahme zu erhalten. Die in dem Schaufenster Ihrer 
Filiale ausgestellten Bilder lassen hierüber keinen 
Zweifel zu. Sie betreiben also im Bezirke der hiesigen 
Photographen- Zwangsinnung das Photographengewerbe, 
so dass Sie nur dann nicht innungspflichtig wären, 
wenn es sich um eine fabrikmässige Ausübung des 
Gewerbes handelte. 


Die charakteristischen Merkmale einer aolchen sind 
indessen bei Ihrem Betriebe, den Sie selbst auf Ihren 
Briefbogen als „Vornehmes Atelier moderner Porträt- 
kunst‘ bezeichnen, nicht gegeben. Die Zahl der An- 
gestellten und der Umfang des Geschäftes sind nicht 
grösser als in einem mittleren handwerksmässigen 
Betriebe. Ferner wird nicht auf Vorrat oder zum 
Wiederverkauf, sondern nur auf Einzelbestellung ge- 
arbeitet, wie auch eine über das in handwerksmässigen 
Betrieben übliche Mass hinausgehende Arbeitsteilung 
nicht stattfindet. Des weiteren erscheint Ihre Auf. 
fassung, dass die Herstellung Ihrer Photogramme eine 
lediglich mechanische Arbeit darstelle, nicht zutreffend. 
Auch bei Ihren Aufnahmen erfolgt eine Gruppierung 
und Poslerung der im Bilde darzustellenden Personen, 
und wird sowohl ein Negativ- wie ein Positivbild ge- 
macht, Tätigkeiten, die zweifellos ein gewisses Mass 
handwerklicher Geschicklichkeit erfordern. Nur bei 
der Vervielfältigung des Photogrammes durch den 
elektrischen Kopierapparat, also nur bei einem Teil 
des Herstellungsverfahrens, könnte von rein mechani- 
scher Arbeit gesprochen werden. Die Anwendung 
dieses Apparates ist zudem auch in den meisten hand- 
werksmässigen photographischen Betrieben gebräuch- 
lich. In diesen werden ferner die Bilder keineswegs 
regelmässig, sondern meistens nur auf Wunsch 
retouchiert, so dass der Wegfall der Retouche bei 
Ihren Aufnahmen nicht entscheidend für die Fabrik- 
mässigkeit Ihres Verfahrens ins Gewicht fallen kann. 
Ebensowenig zwingt zur Annahme einer solchen der 
Umstand, dass Sie und Ihr Personal eine ordnungs- 
mässige Ausbildung als Photograph nicht genossen, 
sondern sich die erforderlichen Fachkenntnisse und 
Handfertigkeiten auf andere Weise angeeignet haben. 


Der hiesige Magistrat hat Sie hiernach mit Recht 
tür verpflichtet erklärt, der Zwangsinnung für das 
Photographengewerbe in den Stadt- und Landkreisen 


2a3* 


152 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Hannover und Linden anzugehören. Der Innungs- 
vorstand war deshalb befugt, Sie wegen Nichtbeachtung 
des ordnungsmässig gefassten, mit den geltenden Be- 
stimmungen nicht in Widerspruch stehenden Innungs- 
beschlusses vom 28, Oktober v. J. über die Schliessung 
der photographischen Werkstätten an den Wochen- 
tagen in Strafe zu nehmen. Die Entscheidung des 
Magistrates unterliegt also auch in dieser Beziehung 
keinen Bedenken. 


An 
Herrn Hirsch, gen. Heinrich Lehmann, 
„Atelier Atlantik“, Hamburg, Reeperbahn 56. 


Magistrat der Königl. 
Haupt- und Residenzstadt 
Hannover. 

C. 61, 18, 40. 


Nachdem nurmehr durch endgültigen Bescheid 
des Herrn Regierungspräsidenten, hier, vom 25. v. M. 
entschieden ist, dass Sie verpflichtet sind, der hiesigen 
Photographen- Zwangsinnung als Mitglied anzugehören, 
weisen wir Ihre Beschwerde gegen die Straffestsetzungen 
des Vorstandes dieser Innung vom 30. und 31. Dezember 
v. J. und 4. Januar d, J. über je 20 Mk. wegen Fort- 
tährung Ihres Geschäftsbetriebes in der Georgstrasse 20, 
bier, am 29. und 30. Dezember und 2. Januar über 
8 Uhr abends hinaus als unbegründet zurfick. Wie 
Ihnen in unserem Bescheide vom 20. Dezember v. J. 
der von dem Herrn Regierungspräsidenten ausdrück- 
lich bestätigt, bereits eröffnet ist, verstösst der der 
Bestrafung zugrunde liegende Innungsbeschluss vom 
28. Oktober v. J. nicht gegen statutarische oder gesetz- 
liche Vorschriften und ist Ihnen dabei seine künftige 
Befolgung besonders anheimgegeben. Wenn Sie trotz- 


Hannover, 
den 3 März 1914. 


dem an den fraglichen 3 Tagen, wie Sie nicht bestreiten, 
dem Beschlusse zuwidergehandelt haben, so liegt für 
uns keine Veranlassung vor, die erkannten Höchst- 
strafen aufzuheben oder herabzusetzen. 

Gegen diese Entscheidung steht Ihnen binnen 
4 Wochen die Beschwerde an den Herrn Regierungs- 
präsidenten, hier, zu. 


An 
den Photographen Herrn Hirsch, gen. Heinrich 
Lehmann, Hamburg, Reeperbahn 56. 


%* %* 
* 


Die Zugehörigkeit der Händler zu den 
Zwangsinnungen. Zu der in Nr. ı7 ab- 
gedruckten Entscheidung des Regierungspräsi- 
denten in Wiesbaden können wir heute nach- 
tragen, dass diese Entscheidung von dem 
Preussischen Ministerium ausdrücklich bestätigt 
worden ist. Die Entscheidung lautet: 


Der Minister für Handel 


und Gewerbe. 
J.- Nr. IV, ı01ıar. 


Auf die an den Herrn Oberpräsidenten zu Kassel 
gerichtete, mir zur zuständigen Entscheidung vorgelegte 
Eingabe vom 16. September d. J. unter Wiederanschluss 
der Anlage. 

Die Entscheidung des Herrn Regierungspräsidenten 
zu Wiesbaden vom ı. September d. J. (Pr. I, 4a, 2459, 
IV, H) ist gemäss 8 ı00h der Reichsgewerbeordnung 
endgültig. Die gleichwohl vorgenommene Prüfung hat 
mir zu einem Einschreiten von Aufsichtswegen keine 
Veranlassung gegeben. 


Berlin, 
den 25. Oktober 1913. 


I. A.: (gez.) Dönhoft. 


ae ————— 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul @rundner, 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — I. Schrift- 
führer: Wilh. Hoffschild, Berlin S. ı4, Wallstr. 31. — Für Kassen- 
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW. s, Kruppstr. 12. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria Luise - Platz 6, Amt 
Lützow ı224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. el Fichte- 
strasse ı3, Amt Moritzplatz 6991. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an C.Trieb, Berlin -Steglitz, Albrechtstr. 130. 
Als neue Mitglieder sind gemeldet: 
Herr Fritz Axtmann, akad. Maler und Photograph, 
Plauen ji. Vogtl., Bahnhofstrasse 27, durch 
Herrn Grundner. 
Herr Carl Rogge, Photograph, Charlottenburg, 


Hebbelstrasse 20, durch Herrn Hoffschild. 
Als neues Mitglied war gemeldet: 
Herr Dr. Heinr. Franke, Halensee, Johann Georgen- 
Strasse 23, durch Herrn Grundner. 
Berlin, den 8. März 1914. 
Der Vorstand. 


LA: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


Jahresbericht für 1913, 
erstattet in der Hauptversammlung 
am I5. Januar IQT4. 

Grosse Ereignisse werfen ihre Schatten voraus, die 
Hauptversammlung vom 30. Januar I9IZ3 trug dieser 
Tatsache Rechnung und stellte, da Herr Oskar Brett- 
schneider eine Wiederwahl abgelehnt hatte, Herrn 
Direktor D. Schultz-Hencke als Vorsitzenden an die 
Spitze des Vereins. 

Er sollte berufen sein, den Verein im so. Jahre 
seines Bestehens zu leiten und unter anderem für eine 
würdige Durchführung der aus Anlass der Jubelfeier 
geplanten Veranstaltungen zu sorgen. Die Vorsehung 
hatte es leider anders beschlossen, denn schon am 
21. April setzte der Allbezwinger Tod seinem arbeits- 
reichen Leben ein Ende. 

Es erübrigt sich, hier nochmals auf die Verdienste 
Schultz-Henckes um die Photographie im allge- 
meinen und um den Photographischen Verein zu 
Berlin im besonderen, dem er seit dem 2. Februar 1893, 
also seit länger als 20 Jahren angehört hat, einzugehen ; 
seiner aber an dieser Stelle in dankbarer Weise zu ge- 
denken, ist uns eine ehrenvolle Pflicht. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


153 





Zum ersten Male seit Bestehen unseres Vereins 
übte in Berlin eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende 
Organisation ihre Tätigkeit aus, die Zwangsinnung der 
Photographen. Das Vorhandensein derselben, der der 
grösste Teil unserer Berliner Mitglieder angehört, ist nicht 
immer ohne Einfluss auf unser Vereinsleben gewesen. Die 
Massnahmen des tatkräftigen Vorstandes der Innung 
waren häufig Anlass zu ausgedehnten Debatten in 
unseren Sitzungen, bei denen es zuweilen nicht ganz 
friedlich zuging. Rede und Gegenrede sind zum Finden 
der Wahrheit absolut notwendig, und wenn bedacht 
wird, dass sowohl hüben wie drüben die angestrebten 
Ziele die gleichen sind, und dass lediglich über die 
einzuschlagenden Wege die Ansichten zum Teil aus- 
einandergehen, dürften sich auch Mittel und Wege 
finden lassen, gegensätzliche Anschauungen anders, 
als dies bisher leider des öfteren geschehen ist, zum 
Ausdruck zu bringen. 


Mit Genugtuung kann konstatiert werden, dass 
diejenigen nicht Recht behalten haben, die der Ansicht 
waren, dass durch die Existenz der Innung die Zahl 
unserer Berliner Mitglieder erheblich zurückgehen 
würde. Es ist letzteres nicht geschehen, woraus ge- 
schlossen werden darf, dass unsere Mitglieder den Ver- 
ein als notwendiges Gebilde auch neben der Innung 
und trotz der doppelten Beiträge für Verein und 
Innung betrachten. 

Die im Laufe des Jahres und auch schon früher 
mehrfach angeregte Herabsetzung des Vereinsbeitrages 
für die Berliner Mitglieder wird demnächst zu erörtern 
sein. Die Initiative hierzu zu ergreifen, soll dem neuen 
Vorstand vorbehalten bleiben. 

Die Sitzungen des Vereins waren stets ausser- 
ordentlich gut besucht, schon die Hauptversammlung 
am 30. Januar 1913 erfreute sich einer Teilnehmerzahl 
von 58 Mitgliedern. 

In derselben kamen neben den rein geschäftlichen 
Angelegenheiten, wie Vorstandswahl u. a., der Antrag 
des Innungsvorstandes auf Ueberweisung von 700 Mk. 
aus dem Vereinsvermögen durch Annahme zur Er- 
ledigung, während der Antrag auf Ueberweisung des 
Fachschulfonds von seiten des Antragstellers, dem 
Innungsvorstande, zurückgenommen wurde. 

Der Unterstützungskasse des C.-V. wurden als Bei- 
trag des Vereins pro 19I2 300 Mk. bewilligt. 

Die zweite Sitzung am ı3. Februar befasste sich in 
der Hauptsache mit Erörterung der in Aussicht 
stehenden Jubelfeier und Darlegung der von seiten der 
zur Vorbereitung eingesetzten Kommission beabsich- 
tigten Veranstaltungen. 

Schultz-Hencke erläuterte in derselben seine 
Gedanken bezüglich einer aus Anlass des Jubiläums ins 
Auge gefassten retrospektiven Ausstellung. Leider 
konnte diese gross gedachte Sache nicht verwirklicht 
werden, weil die sehr erheblichen Kosten die hierfür 
zur Verfügung stehenden Mittel des Vereins weit 
überstiegen hätten. Nebenbei bemerkt sei, dass diese 
Sitzung die einzige war, die der verstorbene Direktor 
Schultz-Hencke als Vorsitzender leiten konnte. 

In der Sitzung vom ı3. März, welche im Hörsaal 


des Kunstgewerbemuseums stattfand, wurden der 
Jubiläumskommission und dem Vorstand als Höchst- 
betrag der Kosten für die Jubelfeier 5000 Mk. bewilligt. 


Amı 17. April wurde aus der Versammlung heraus 
die Frage gestellt, wie sich der Vorstand zu der er- 
wünschten Herabsetzung der Beiträge stell. Durch 
den Mund des Vorsitzenden gibt der Vorstand die Er- 
klärung ab, dass er es für richtig hält, zunächst den 
Verlauf dieses Geschäftsjahres abzuwarten und der An- 
gelegenheit im nächsten Jahre näherzutreten. 

Im Anschluss an einen Vortrag des Herrn 
Weitzenberger über das Oeldruckverfahren beschliesst 
die Versammlung, sofort einen Unterrichtskursus in 
diesen Verfahren abzuhalten. 

Der Kursus hat stattgefunden und war sehr gut 
besucht. 

Herr Dax kommt in dieser Sitzung auf seinen 
bereits in der Hauptversammlung gestellten Antrag, 
der Verein solle der Innung einen grösseren Betrag für 
zunächst nicht näher motivierte Zwecke zur Verfügung 
stellen, zurück. 

Er fixiert den Betrag auf etwa 1500 Mk. und ist 
auf Anregung des Vorsitzenden damit einverstanden, 
dass die Angelegenheit in einer der folgenden Sitzungen 
behandelt wird. 

In der Sitzung vom 22. Mai, welche als ausser- 
ordentliche Hauptversammlung einberufen war, wurde 
die Leitung des Vereins unserem Ehrenvorsitzenden, 
Herrn Paul Grundner, erneut übertragen. 

Die von einer Kommission revidierten Satzungen 
wurden beraten und in der inzwischen veröffentlichten 
Fassung angenommen. 

Von dem Vorstand der Zwangsinnung der Photo- 
graphen ist die Anzeige eingegangen, dass die Innung 
einen Stellennachweis eingerichtet hat. 

Die nächste Sitzung am 12. Juni war wieder eine 
ausserordentliche Hauptversammlung. Herr Julius 
Staudt hatte den am 17. April von dem inzwischen 
verstorbenen Herrn Dax gestellten Antrag auf Her- 
gabe von 1500 Mk. als Jubiläumsspende zur Bekämpfung 
unlauteren Wettbewerbs an die Innung aufgenommen. 
Der Antrag wurde in geheimer Abstimmung mit 35 
gegen 23 Stimmen abgelehnt. 

Die erste Sitzung nach den Ferien und nach den 
Jubiläumsfestlichkeiten, am 2. Oktober, wurde haupt- 
sächlich durch zwei weiter unten aufgeführte Vorträge 
ausgefüllt, ebenso die folgende amı 23. Oktober. 

Am 13. November erstattete Herr Cornand einen 
Bericht über C.-V.-Angelegenheiten; anmı 27. November 
wurden uns mehrere sehr instruktive Vorträge, ebenso 
in der letzten Sitzung des Berichtsjahres am 8. Januar 
1914, welche in den Räumen der Königl. Technischen 
Hochschule zu Charlottenburg stattfand, gehalten. 

Die Vorträge und Vorlagen nahmen einen 
breiten Raum in unseren Sitzungsabenden ein. 

Schon am 30. Januar hatten wir eine Vorlage von 
Diapositivplatten der Firma Wilde & Sohn, am 
13. Februar eine Ausstellung von Bildern auf Fogas- 
papier der Chemischen Fabrik auf Aktien vorm. E. 
Schering, sowie an dem gleichen Abend eine prak- 


24 


154 


tische Vorführung von Gaslichtpapiertonungen mit Senol 
von derselben Firma. Auch sahen wir noch 72 wunder- 
volle Autochromaufnahmen, hergestellt vom Kunstmaler 
Roth. 

Am 13. März hatten wir Gelegenheit, die Ansichten 
des Herrn Kunstmaler Adolph Meyer über künst- 
lerische Ausdrucksmittel, über Bildmässigkeit usw. zu 
hören, sowie eine grössere Anzahl sehr interessanter 
Aufnahmen des Herrn von der Heide, München, zu 
sehen. Auch die Firma Raoul Pictet & Co. führte 
an diesem Abend ihr neues „Phöbus-Licht“ vor. 

Ernst Somberg & Co., Langenberg i. Rhld. 
machten uns am 17. April mit ihren neuen Trocken- 
plattenfabrikaten bekannt; ebenso hielt Herr Weitzen - 
berger einen sehr beifällig aufgenommenen Vortrag 
über das Oeldruckverfahren. 

Am 12. Juni sprach unser Mitglied, Herr Professor 
Mente: „Ueber die Anpassungsmöglichkeiten beim 
Gebrauch photographischer Arbeitsmaterialien‘“, die 
Herren Bödecker und Hansen über den Ausgang 
eines für die Photographen wichtigen Urheberrechts- 
Prozesses. 

Eine sehr vergnügliche Sache war der am Donners- 
tag, den 31. Juli, nach Oranienburg unternommene 
Ausflug. Unser Mitglied, Herr Hans Heinrich- 
Oranienburg, hatte es sich nicht nehmen lassen, diese 
Partie vorzubereiten und zu leiten; der Dank der Teil- 
nehmer zeigte im, wie sehr er das Richtige getroffen 


hatte. Nach „standesgemässer‘ Eisenbahnfahrt, Em- 


pfang am Bahnhof — mit Musik —, Rundfahrt durch 
‘die Stadt (Pflaster und Gefährt weniger gut als prak- 
tisch), Besichtigung der Sehenswürdigkeiten, Fahrt 
nach dem Sebnitzsee, Kaffee in der Strandhalle, Rund- 
fahrt auf dem See, Besichtigung der Versuchsbahn, 
"Abendessen im „Seelöwen“, Tänzchen, Rückfahrt nach 
‚Berlin, Schlussschoppen im Restaurant Baltis; ein recht 
ansehnliches Programm für einen Nachmittagsausflug. 
‘Aber die Bewältigung gelang, was bei dem Eifer der 
Teilnehmer nicht zu verwundern war. 


50 Jahre photographischer Verein war das 
Zeichen, unter dem sich am Abend des 17. September 
unsere Freunde und unsere Mitglieder mit ihren Damen 
in den Räumen des Hotels „Atias‘“ vereinigten. 8 Uhr 
war auf der Einladung zu lesen; es war wohl noch 
nicht 8 Uhr, als die grossen Säle fast ganz gefüllt 
waren, so dass die später Kommenden nur noch mit 
Mühe ein Plätzchen fanden. Die grosse Zahl der aus- 
wärtigen Kollegen, die es sich nicht hatten nehmen 
lassen, unserer Jubelfeier persönlich beizuwohnen, wird 
die Mitglieder unseres Vereins mit Freude und mit 
Stolz erfüllt haben; es war ein sichtbares Zeichen der 
Anerkennung, die die Arbeit unseres Vereins auch 
ausserhalb der Mauern Berlins findet. 

Als Vertreter des Festkomitees begrüsste Herr 
Alfred Weidener die Erschienenen, bald darauf nahm 
der Vorsitzende des C.-V., Herr R. Schlegel, das 
Wort, um namens der Gäste dem Verein für die Ein- 
ladung zu danken. 

Die offiziellen Reden und Gegenreden waren da- 
mit erledigt; die lebhafte Unterhaltung wurde nur noch 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


einmal unterbrochen, als die Mitglieder des Vorstandes 
und weiter die Herren Fritz Hansen, Julius 
Staudt, Eduard Blum, Heinrich Lichte und 
auch der C.-V.-Direktor Herr R. Schlegel über die 
Leinwand zogen, in meisterhafter Fornı karikiert von 
Julius Müller und begleitet von launigen Versen 
Wilhelm Hoffschilds. Schallende Heiterkeit be- 
gleitete die Vorführung (die Projektion leitete Herr 
Skladanowsky), lebhafter Applaus lohnte den beiden 
Künstlern Hoffschild und Müller ihre Arbeit. 


Die Gesellschaft war warm geworden; man sah an 
allen Tischen auswärtige und Berliner Kollegen ver- 
eint. Beim schäumenden Gerstensaft wurden alte 
Freundschaften aufgefrischt, neue geschlossen. Es war 
ein herzerfrischender Anblick, die Fachgenossen hier 
so friedlich beisammen zu sehen, frei von des Tages 
Lest und Mühen, sich ganz der Geselligkeit widmend. 

Bald nach ı2 Uhr wurde der offizielle Schluss 
dieser Veranstaltung verkündet, leider, sagten viele. Es 
galt, sich vorzubereiten auf die Anforderungen des 
nächsten Tgges, und deshalb trennte man sich und 
ging friedlich und zeitig nach Hause. Nur kleine 
Gruppen soll man nachher noch in den Cafes der 
Friedrichstadt gesehen haben, allerdings viel, viel 
später, so dass Gutgläubige der Ansicht waren, es 
handle sich um Frühaufsteher. 

Am Morgen des 18. September gelangte die aus der 
gewandten Feder Fritz Hansens stammende, vom 
Verein aus Anlass der Jubelfeier herausgegebene „ Fest- 
schriftgeschichte des Photographischen Vereins zu 
Berlin“ in die Hände der Mitglieder. 

Am selben Vormittag, bald nach 10 Uhr, eröffnete 
der Vorsitzende, Hofphotograph Paul Grundner, in 
der „Urania“ die Festsitzung und begrüsste mit herz- 
lichen Worten die zahlreich erschienenen Gäste und Mit- 
glieder, die gekommen waren, den Ehrentag des Ver- 
eins in festlicher Weise zu begehen. Als Vertreter der 
Staatsregierung waren erschienen: Se. Exzellenz der 
Minister für Handel und Gewerbe, Staatsminister Dr. 
von Sydow, und Ministerialdirektor Dönhoff; ferner 
die Vertretung der Gewerbedeputation des Magistrats, 
Herr Dr. Heinzig als Vertreter der Handwerkskanımer 
zu Berlin, sowie Vertreter des Vereins Berliner Kauf- 
leute und Industrieller, des Central - Ausschusses Berliner 
kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine, 
des Vereins der Fabrikanten photographischer Artikel, 
der Carl Zeiss-Werke, Jena, der Optischen Anstalt 
CP. Goerz, Friedenau, die Direktion der Photogra- 
phischen Lehranstalt des Lette-Vereins, eine grosse Zahl 
von Delegierten dem Photographischen Verein be- 
freundeter Vereine und Innungen, darunter der Leiter 
des C.-V., Herr R. Schlegel, Dresden, sowie der Vor- 
stand der Berliner Zwangsinnung hatten uns ausserdem 
die Ehre gegeben, persönlich zu erscheinen. 

In seiner Ansprache wies der Vorsitzende auf die 
ungeheuren Fortschritte hin, die die Photographie in 
den letzten so Jahren gemacht hat. Er führt aus, wie 
sich dieselbe nicht nur als Porträtierkunst entwickelt, 
sondern wie sie auch auf fast allen Gebieten mensch- 
lichen Wissens eine Helferin geworden ist, deren Mit- 





arbeit nirgends mehr zu entbehren sei. „Im Licht, 
durch Licht, zum Licht“, waren die Worte, mit denen 
der Vorsitzende seine Rede schloss, in der er noch dem 
Wunsche Ausdruck gegeben hatte, dass der Verein 
auch in Zukunft seinen Aufgaben gerecht zu werden 
sich bemühen werde, zum Segen des photographischen 
Berufes und der Photographie. 


Der folgende Redner, unser geschätztes Mitglied 
Herr Fritz Hansen, Verfasser der vorerwähnten 
Festschrift, gab in einem längeren Vortrag einen Rück- 
biick über die Geschichte des Vereins von seiner 
Gründung bis zur Gegenwart, vieles in der Festschrift 
zu Lesende durch Mitteilungen ergänzend, für die in 
der Festschrift kein Raum vorhanden war. Reicher 
Beifall der Festversammlung lohnte ihn. 

Unser Ehrenmitglied, Ehrenvorsitzender des Ver- 
eins, Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Miethe, entwickelte 
in seiner Pestrede ein fesseilndes Bild von dem Fort- 
schreiten der Photographie bis zur heutigen Zeit. Mit 
grosser Aufmerksamkeit folgte die Versammlung der 
Vorführung einer grossen Anzahl von ihm hergestellter 
vorzäglicher Farbenphotographien. 

Nachdem der Beifall verklungen war, richtete der 
}I. Vorsitzende des Vereins, Herr Hofphotograph Ernst 
Sandau, herzliche Worte an unser Ehrenmitglied und 
unseren Ehrenvorsitzenden, Herrn Paul Grundner, 
der, wie schon früher viele Jahre, auch jetzt wieder 
die Bürde der Leitung des Vereins zu tragen hat, und 
überreichte ihm unter Hinweis auf seine Verdienste um 
denVerein und um den Beruf die goldeneVereinsmedaille. 

Der Vorsitzende der Zwangsinnung der Photo- 
graphen zu Berlin, Herr Heinrich Lichte, nahm 
hierauf das Wort und führte aus, dass auch die Innung 
den Ehrentag des Vereins nicht vorübergehen lassen 
wolle, ohne der Verdienste seines Vorsitzenden zu ge- 
denken. Er überbrachte Herrn Paul Grundner 
namens der Innung die Verleihung der Ehrenmitglied- 
schaft. | 

Mit herzlichen Dank. nahm Herr P. Grundner 
die ihm vom Verein und von der Innung zuteil ge- 
wordenen Auszeichnungen an und gab dann seinerseits 
die vom Verein verliehenen Auszeichnungen bekannt, 
bei jeder auf die Verdienste des Einzelnen hinweisend. 

Die Bhrenmitgliedschaft verlieh der Verein den 
Herten Oskar Brettschneider, Francois Cor- 
nand, Fritz Hansen, Karl Knapp, Halle a S., 
und Waldemar Titzenthaler zu Berlin. Künst- 
lerisch ausgeführte Diplome in braunen Ledermappen 
wurden dazu überreicht. 

Die Goldene Vereinsmedaille erhielten die Herren 
Pritz Müller, München, und R.A.Schlegel, Dresden; 
die Silberne Vereinsmedaille wurde überreicht den 
Herren Eduard Blum, Professor O. Mente, C. Siele, 
DipL-Ing. Hans Schmidt, Reinhold Schumann, 
Johannes Lüpke. 

Pür asjährige treue Mitgliedschaft erhielten die 
Herren Dr. R. Jakoby, Carl Nickol und Professor 
Uhlenhuth die bei diesem Anlass üblichen Auszeich- 
nungen. 

Im Anschluss daran kamen die Vertreter der Be- 


PHÖTOGRAPHISCHE -CHRONIE. 


hörden und Korporationen zum Worte, um in langer 
Folge und in herzlicher Weise ihre Glückwünsche dar- 
zubringen und Urkunden, Diplome und Geschenke zu 
überreichen. 


Auch eine sehr grosse Anzahl brieflich und durch 
Telegramme übermittelte Glückwünsche von nah und 
fern kamen zur Verlesung, so dass die Zeit schon weit 
vorgeschritten war, als der Vorsitzende diese Festver- 
sammlung schloss. 


Nach einem kurzen Frühstück in der ‚ Bavaria“ 
war der Nachmittag einer Besichtigung der Werke der 
Neuen Photographischen Gesellschaft, A.-G., zu Steg- 
litz gewidmet, die in dankenswerter Weise den etwa 
130 Teilnehmern den grössten Teil ihrer umfangreichen 
Anlagen freigegeben hatte und durch sachverständige 
Herren grössere Gruppen durch die Arbeitssäle, Dunkel- 
räume usw. führen liess. Länger als 2 Stunden dauerte 
dieser Rundgang, an den sich im Kasino der Gesell- 
schaft eine Bewirtung mit Kaffee, Kuchen, Bier usw. 
anschloss. . 


Im „Rheingold “ fand abends 8 Uhr das Festmahl 
statt; es war ein Vergnügen, diese Festversammlung zu 
betrachten. ı81 Teilnehmer (Damen und Herren) 
nahmen an den mit Blumen geschmückten Tafeln Platz, 
Nach Erledigung der offiziellen Reden: Herr P. 
Grundner: Kaisertoast und Begrüssung der Gäste; 
Herr Schlegel, Dresden, für die Gäste, Herr Hansen 
zu Ehren der Damen; nach Verlesung der weiter ein- 
gegangenen Glückwünsche durch Herrn Cornand 
sang die Gesellschaft ein Lied im Dunkeln, wozu der 
von W. Hoffschild verfasste Text mit Illustrationen 
von J. Müller auf die Leinwand projiziert wurde. Im 
Anschluss daran gaben die Herren Hoffschild und 
Müller auf vielfachen Wunsch noch einmal die bereits 
am Abend vorher gezeigten Bilder und Verse zum 
besten, was lauten Beifall auslöste. 

Gegen ı Uhr wurde der Kaffee eingenommen, und 
dann trat der Tanz in seiue Rechte, der einen Teil 
der besonders tauzwütigen Damen und Herren bis 
gegen 4 Uhr zusammenbielt. 


Am Freitag, den ıg. September, 10 Uhr vormittags, 


"fand sich abermals eine grosse Zahl von Mitgliedern 


und Gästen zur Besichtigung der Werkstätten der 
Optischen Anstalt C. P. Goerz, A.-G., in Friedenau 
zusammen. Berechtigtes Staunen über die Grosszügig- 
keit dieser Anlagen, lebhafte Anerkennung für den in 
liberalster Weise gewährten Einblick in diesen wirklich 
grossen Betrieb brachte Herr Fritz Hansen in seinem 
Dank, den er namens der Anwesenden der Direktion 
aussprach, zum Ausdruck. 

Der Nachmittag war dem Besuch der Treptower 
Sternwarte gewidmet, an dem sich etwa 81 Personen 
beteiligten, während sich am Sonnabend, den 20. Sep- 
tember, noch eine kleine Anzahl von Damen und 
Herren zusammenfand, die unter Leitung des Herrn 
F. Cornand und unter sachverständiger Führung 
einiger Potsdamer Mitglieder unseres Vereins, der 
Herren Eichgrün und Schatzmann, volle Befrie- 
digung bei allen Teilnehmern erweckte. 


156 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Mit diesem Ausflug fanden die Jubiläumsfestlich- 
keiten ihren Abschluss. Alles in allem waren dieselben 
gut gelungen, und der Verein darf von dem Verlauf 
derselben befriedigt sein. 


Der 2. Oktober brachte uns grössere Vorträge des 
Herrn Professor Mente über „Herstellung, Ver- 
arbeitung und Anwendungsgebiet der Entwicklungs- 
papiere‘“, sowie der Herren Knabenschuh und 
Green über das Cyko-Papier, letzteren verbunden mit 
praktischen Vorführungen. Eine grössere Anzahl von 
Bildern, Tagesarbeiten amerikanischer Fachphoto- 
graphen, gelangten durch Herrn Hoffschild zur 
Vorlage Vom Kunustmaler Herrn Bode war eine 
Anzahl Aquarelle ausgestellt. 

Am 23. Oktober sprach Herr Dr. Franke über 
die praktische Anwendung der Elektrizität in der 
Photographie, Herr Boll führte uns etwa 70 Auto- 
chromaufnahmen, zumeist im Format 18:24 cm her- 
gestellt, vor, ebenso Herr Paul Grundner eine An- 
zahl Autochromaufnahmen von Fräulein Marie Kundt 
und Herr Skladanowsky einige Aufnahmen von dem 
verunglückten Luftschiff L II. Die Photofolien der 
Photofolien-G. m. b.H. in München und einige mit 
Verwendung dieser Raster von Herrn C. Trieb herge- 
stellte Bilder gelangten ebenfalls zur Ausstellung. 

In der Sitzung vom 13. November sprach Herr 
Rechtsanwalt Dr. jur. Ernst Brassat über das sehr 
zeitgemässe Thema: „Das am ı. Januar in Kraft 
tretende Wehrbeitragsgesetz.“ Herr Nicola Perscheid 
stellte eine grössere Anzahl prachtvoller Bromöldrucke 
aus und demonstrierte das Verfahren unter Assistenz 
des Herrn Höppner auf das eingehendste. Die Che- 
mische Fabrik auf Aktien, vorm. E. Schering hatte 
eine grosse Kollektion auf Fogas- Papier herge- 
stellter und mit Senol getonter Bilder ausgestellt. Herr 
Dr. Franke gab dazu eingehende Erläuterungen und 
führte den Tonungsprozess praktisch vor. 

Der 27. November brachte uns den stärksten Be- 
such, 112 Personen. Herr Fritz Hansen sprach über 
Zeit- und Streitfragen im Photographengewerbe und 
erörterte dabei die Frage der Probebilder, der Ver- 
wendung von Photographien als Kinoreklame, Be- 
schäftigung der Empfangsdamen an Sonntagen und 
Aehnliches. Herr Professor Mente gab unter dem Titel 
„Neue Prüfungsergebnisse aus demVersuchslaboratorium 
des Vereins“ reiche Mitteilungen aus dem Schatz seiner 
Erfahrungen und seines Wissens, die sich auf alle Ge- 
biete der photographischen Materialienkunde bezogen. 
HerrWaldemarTitzenthalerhieltden angekündigten 
Projektionsvortrag, vollendet in Wort und Bild, wie 
immer. 

Am 8. Januar 1914, zum letzten Male im Berichts- 
jahre, trafen sich die Mitglieder, und zwar in der 
Königl. Technischen Hochschule zu Charlottenburg. 
Unser Ehrenmitglied Herr Geh. Regierungsrat Prof. Dr. 
Miethe hatte die Liebenswürdigkeit, uns dort einen 
Projektionsvortrag über das Thema „Unser Mond“ zu 
halten; Herr Prof. Dr. Scheffer sprach über mimisch- 
psychologische Studien mit Reisszeug und Kamera, woran 
sich eine Besichtigung der Räume des Photochemischen 


Laboratoriums unter Führung des Herrn Professor 
O.Mente schloss. 

Im ganzen trat der Verein im Berichtsjahr in elf 
Sitzungen zusammen, darunter befanden sich eine 
ordentliche und zwei ausserordentliche Hauptversamm- 
lungen. 

Vorstandssitzungen, meist zusanımen mit der Jubi- 
läumskommission, fanden 25 statt, ausserdem hatte der 
Vorstand am ı5. Mai eine gemeinschaftliche Sitzung 
mit dem Vorstand der Zwangsinnung der Photographen. 

Die Bewegung der Mitgliederzahl war nicht be- 
deutend, Näheres hierüber findet man in dem folgenden 
Kassenbericht: 

Die Einnahmen und Ausgaben balancieren mit 
21'569,89 Mk. An Wertpapieren, Prämienlosen und bar 
besass der Verein am I. Januar IQIZ3 I0793,70 Mk., an 
Beiträgen vereinnahmte er 5558,15 Mk., aus anderen 
Posten 5217,74 Mk. Die Ausgaben, einschliesslich 
700 Mk. Ueberweisung an die Innung, 2712,81 Mk. 
Kosten des Jubiläums, 300 Mk. an die Unterstützungs- 
kasse des C.-V., für ı9I2, 40oo Mk. desgl. (Ertrag der 
Inserate in der Festschrift), betragen insgesamt 
15834,70 Mk., so dass das Vereinsvermögen am I. Januar 
I9I4 5735,19 Mk. beträgt, welche in Prämienlosen, Wert- 
papieren und bar vorhanden sind. 

Der Fachschulfonds hat sich im Laufe des Jahres 1913 
auf 1066,62 Mk. reduziert, welche Summe das am 
I. Januar ı9r4 vorhandene Vermögen in bar und in 
Wertpapieren darstellt. 

Eingetreten sind im Berichtsjahre ı5 Mitglieder, 
ausgeschieden 40 (davon durch Tod 9), so dass der 
Verein am Schluss des Berichtsjahres 301 Mitglieder zählt 


Die Rechtsauskunftstelle gehört zu denjenigen 
Institutionen unseres Vereins, die, unabhängig von der 
Mitgliederzahl, eine starke Fregenz zu verzeichnen 
haben. Denn auch im Jahre ıgız gingen zahlreiche 
Anfragen ein, die gewerbliche Streitigkeiten betrafen. 
Alle die verschiedenen, sich aus dem Arbeitsvertrag er- 
gebenden Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und 
Arbeitnehmern wurden zur Entscheidung unterbreitet, 
als da sind die Sonntagsarbeit, Bezahlung der Ange- 
stellten während militärischer Uebungen, die Kündigungs- 
fristen, sofortige Kündigung, ferner die Beschäftigung 
von Lehrlingen, die Berechtigung zur Anleitung von 
Lehrlingen. In allen solchen Fällen gelang es der 
Auskunftstelle, verschiedentlich zweifelhafte Prozesse zu 
vermeiden durch Einigung der beiden Parteien und 
durch Aufklärung über die aus dem Arbeitsvertrag er- 
wachsenden Rechte und Pflichten. 

Auch das Mietsrecht bildete den Gegenstand vieler 
Anfragen. Die Ausführung von Reparaturen, die An- 
bringung von Schildern, und was dergl. kleine Diffe- 
renzen zwischen Hauswirt und Photographen mehr 
sind, wurden geprüft und beantwortet und meist zur 
Zufriedenheit beider Parteien geschlichtet. Der Mangel 
einer sorgfältigen Abfassung des Mietsvertrages und 
genügender schriftlicher Vereinbarungen machte sich 
oft geltend. 

Der unlautere Wettbewerb bot auch vielen Mit- 
gliedern Anlass, die Auskunftsstelle in Anspruch zu 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


nehmen, so wenn unberechtigterweise Medaillen, Aus- 
zeichnungen und Hoftitel geführt wurden. Wo tat- 
sächlich unlauterer Wettbewerb vorlag, gab die Aus- 
kunftsstelle den Weg an, dagegen vorzugehen. Manch- 
mal jedoch musste mit dem schönen Satz geantwortet 
werden: „Kriminell ist ’s nicht zu fassen, doch mora- 
lisch ist es nicht.“ 

Der grösste Teil der Anfragen an die Rechtsaus- 
kunftsstelle betraf wiederum das Urheberrecht. Das 
Recht am eigenen Bilde und die Veröffentlichung der 
Bilder von Personen der Zeitgeschichte waren ebenfalls 
Gegenstand vieler Anfragen. Ganz besondere Aufmerk- 
samkeit musste aber den Fällen gewidmet werden, in 
denen Zeitschriften ohne Genehmigung des Urhebers 
Porträts veröffentlichten, die ihnen von den Abgebildeten 
unentgeltlich zugestellt wurden. Durch Verhandlung 
mit den betreffenden Zeitschriften seitens der Auskunfts- 
stelle und durch schriftliche Klarlegung der in Betracht 
kommenden Gesetzesbestimmungen wurde es oft erreicht, 
dass die Zeitschriften eine Entschädigung zahlten. 

Die Mehrzahl der Anfragen wurde auch in diesem 
Jahre telephonisch gestellt. Bei schriftlichen Anfragen, 
die von Berliner und auswärtigen Mitgliedern ein- 
gingen, wurde leider zuweilen das Rückporto vermisst. 
In einzelnen komplizierteren Fällen kamen allerdings 
die Fragesteller praktischerweise nach vorheriger tele- 
phonischer Anmeldung persönlich zur Besprechung und 
brachten das erforderliche Aktenmaterial mit. Es sei 
hier gleich bemerkt, dass die Auskunftsstelle nicht die 
Aufgabe hat, auf Kosten des Vereins Prozesse zu führen 
und umfangreiche Gutachten auszuarbeiten, wenn dies 
auch vereinzelt in besonders wichtigen Fällen ge- 
schehen ist. 

Der Wert der Auskunftsstelle bestand darin, dass 
jede Anfrage sofort erledigt wurde. Das war um so 
wichtiger, da viele Fragesteller in letzter Stunde mit 
ihrer Frage kommen, wenn ein Vertrag sein Ende er- 
reicht, eine Kündigungsfrist abläuft oder ein Termin vor 
der Tür steht. Das Vertrauen, dass der Auskunftsstelle 
allseitig entgegengebracht wurde, gab ihr Anlass, stets 
nach besten Kräften die Interessen der Fragesteller zu 
vertreten und sie mit Rat und Tat zu unterstützen. 

Die Bibliothek ist im Jahre ıg13 reger in An- 
spruch genommen worden als inı Vorjahre; es sind 
64 Bücher verliehen worden, die rechtzeitig wieder zu- 
rückgeliefert wurden, so dass Strafgelder nicht einzu- 
ziehen waren und andererseits Kosten für Porti auch 
nicht entstanden sind. Die Bibliothek ist um 10 Bände 
bereichert worden. 

Die kleine Unterstützungskasse ist zwölfmal 
in Anspruch genommen worden und hat in Beträgen 
von 3 bis 1o Mk. im ganzen 70 Mk. verausgabt. 


In C.-V.-Angelegenheiten ist dem ausfürlichen 
Bericht, den unser Delegierter, Herr F. Cornand, in 
der Sitzung am 13. November 1913 erstattet hat, wenig 
hinzuzufügen. Besonders zu bemerken ist, dass die 
Zahl der angeschlossenen Vereine und Innungen sich 
wiederum um zwei vermehrt hat und nunmehr 60 be- 
trägt. Es stellt dies einen erfreulichen Beweis für die 
Regsamkeit des C.-V.-Vorstandes dar. 


157 


Ein Bericht über unsereZugehörigkeit zum Central- 
Ausschuss ist nicht zu machen, da die Herren Dele- 
gierten keine Sitzung dieser Körperschaft besucht haben. 

Auszeichnungen bezw. Medaillen mit den 
dazugehörigen Diplomen sind folgende im Berichtsjahr 
verliehen worden: 

An Frl. Marg. Fraass, bei Herrn Hofphotograph 
Kunzenmüller, Baden-Baden, für 25jährige Mit- 
arbeit die Silberne Medaille. 

An Herrn C. Nickol, Berlin, Herrn Professor 
Uhlenhuth, Koburg, und Dr. R. Jacoby, Berlin, für 
25jährige treue Mitgliedschaft je eine Silberne Medaille. 

Aus Anlass des 5ojährigen Bestehens des Ph. Vereins 
drei Goldene Jubiläumsmedaillen an Herrn Paul 
Grundner, Herrn Schlegel, Dresden, und Herrn 
Fritz Müller, München; sechs Silberne Jubiläums- 
medaillen an die Herren Professor Mente, Dipl.-Ing. 
HansSchmidt, R.Schumann, J. Lüpke, E. Blum, 
C. Siele. 

Am ı. Oktober ıgı3 Herrn Eduard Benesch, 
Mitarbeiter bei der Firma W. Neumann, Lichtdruck- 
anstalt, Wassertorstrasse 42, die Bronzene Medaille. 

Am 8. November ıgı3 Herrn Georg Leykum in 
Firma Joh. Sachs & Co. die Silberne Medailie für 
treue Mitgliedschaft. 

Der Verein hat mit dem Berichtsjahr sein 50. Ge- 
schäftjahr vollendet, er ist der älteste unter den Fach- 
photographenvereinen des Reiches und hat immer und 
zu jeder Zeit, soweit die Verhältnisse es gestattet haben, 
nach einer Verbesserung der wirtschaftlichen, tech- 
nischen und künstlerischen Verhältnisse des Photo- 
graphenberufes gestrebt. Möge in den kommenden 
Jahren sein Weg stets aufwärts, nie abwärts führen, 
damit einst eine spätere Generation mit Achtung der 
Männer gedenken kann, die im Laufe eines Jahr- 
hunderts im Photographischen Verein zu Berlin und 
mit ihm an der Hebung und an den Fortschritten des 
Photographenstandes gearbeitet haben. 

C. Bandlow, I. Schriftführer. 


—Binbt— 


Zwangsinnung für Photographen 
in dem Bezirk der Handwerkskammer 
zu Arnsberg. 
Sitz: Iserlohn. 
Montag, den 23. März 1914, nachmittags 4 Uhr, 
Generalversammlung in Finnentrop, 
„Hotel Biggemann“. 


Tagesordnung. 
ı. Bericht über die Nachbarinnung Dortmund (Ref. 
Herr Stille- Lüdenscheid). 
a. Antrag der Ortsgruppe Siegen; Schleuderkon- 
kurrenz betreffend. | 
. Central-Verbandsangelegenheit. 
. Aufnahme neuer Mitglieder. 
‚ Besprechung über gemeinsame Reklame usw. 
. Erhöhung der Strafgelder. 
. Verschiedenes. 
Der Vorstand. 
Otto Siepmann, Vorsitzender, 


21 au 2 w 


158 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


tr 





Photographen -Innung Wiesbaden. 

Die fünfte Innungsversammlung findet am 26. März 
in der „Wartburg“, Schwalbacher Strasse 51, in Wies- 
baden, vormittags ıo Uhr, statt. 


Tagesordnung. 
I. Verlesung des Protokolls. 
a. Jahresbericht. 
3. Bericht der Kommission zur Ermittelung von 
Durchschnittspreisen. 
4. Bericht des Kassenführers, 
5. Bericht der Rechnungsprüler. 
6. Central-Verbandsangelegenheiten. 
7. Verschiedenes. 
Georg Pfusch, Obermeister. 


un 2 0< 2 ze) 


Hessischer Photographen-Bund (E. Y.) 
Tagesordnung 
zu der am Montag, den 23. März, nachmittags 
5 Uhr, im „Kaisersaal“ zu Darmstadt statt- 
tfindenden Bundesversammlung. 
I. Verlesen des Protokolls. 
2. Bekanntgabe von Eingängen. 
3. Vorführung des „Bromöldruckes‘‘ durch Kollege 
Ed. Zinsel 
4. Einrichtung von gewerblichen Schiedsgerichten 
für das Grossherzogtum Hessen (Referent Kollege 
Fraatz). 
5. Verschiedenes. 
Verteilung der Fiugblätter gegen den Vergrösse- 
rungsschwindel. 
Ausstellung und Besprechung derselben. 


Indem wir unsere Mitglieder bitten, sich zahl- 
reich zu beteiligen, machen wir nochmals darauf auf- 
merksam, die Bilder zu der Ausstellung an Kollegen 
Giesinger-Darustadt, Grafenstrasse, einzusenden. 


Für den Vorstand. 
I. A.: Alb. Fraatz, Schriftführer. 


nn 7 


Plälzisecher Photographen -Bund 
Zwangsinnung für die Pfalz. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Einladung 
zu der dritten ordentlichen Innungsversammlung 
am 23. März ı9ı4 in Neustadt a. H., im 
„Hotel zum Löwen‘. Beginn: 2 Uhr nachmittags. 


Tagesordnung: 

I. Verlesen des Protokolls der Versammlung vom 
29. September 1913. 

8. Bericht. 

3. Kassenbericht und Entlastung. 

4: Haushaltungsplan für 1914. 

5. Wahl zweier Beisitzer zum Ausschuss für das Lehr- 
lingswesen. 

6. Mindestpreise — ortsübliche Preise — Schleuder- 
preise. 

7. Bromölbilder, Vortrag des Herrn Hartmann. 

8. Verschiedenes. 


Eventuelle Anträge sind bis zum 20. März einzu- 
reichen. — Schriftliche Entschuldigungen werden nur in 
dringendsten Fällen und nur dann für genligend be- 
funden, wenn dieselben am a1. März im Besitze des 
Obermeisters sind. — Auf $ 22 des Statuts wird hier- 
mit besonders aufmerksam gemacht. Wiederholtes 
Fehlen hat eine Strafe von 5 Mk. zur Folge. 


Der Vorstand 


E. Schmidt, E. Ren£ry, 
Obermeister. Schriftführer. 
Zwangsinnung 


für das Photographengewerbe im Hand- 
werkskammerbezirk Dortmund. 

Die Rechnungslegung über das Jahr 1913, die zur 
Abnahme in der Innungsversammlung am 30. Mäız 
1914 vorgelegt wird, liegt auf dem Photographenamt 
zu Bochum, Mittelstandshaus, zur Einsicht auf. 

Bochum, den 13. März 1913. 


Das Photographenamt. 
Arnold, Vorsitzender. Höfling, Syndikus. 


ar 


Photographen- Zwangsinnung 


Mülhausen i.E.tür den Bezirk Ober-Kisass. 
Protokoll 
der Mitgliederversammlung vom g. Februar 
in Mülhausen, Caf& „Zur Traube“. 

Der Obermeister eröffnet um 51, Uhr die Versamm- 
lung und begrüsst die anwesenden Mitglieder. — Auf 
Wunsch wird ven dem Modus des Zirkulierens einer 
Anwesenheitsliste abgegangen, und werden die Innungs- 
mitglieder zwecks Feststellung ihrer Anwesenheit nament- 
lich aufgerufen. Es sind hiernach 30 Mitglieder an- 
wesend. 


Tagesordnung: ı. Genehmigung des Protokolls 
der letzten Versammlung; 2. Bekanntgabe von Ein- 
gängen; 3. Genehmigung des Haushaltspians; 4. Wahl 
von zwei ausscheidenden Vorstandsmitgliedern; 5. An- 
träge, die 2 Tage vor der Versammlung in Händen des 
Vorstandes sein müssen; 6. Kassenbericht und Wahl 
von zwei Kassenrevisoren ; 7. Aufstellung der ortsüblichen 
Durchschnittspreise; 8 Verschiedenes. 


Punkt ı. Das Protokoll der Versammlung vom 
29. Oktober v. J. wird durch den II. Schriftführer ver- 
lesen. Dasselbe findet einstimmige Annahme. 


Punkta. Durch den Obermeister werden folgende Ein- 
gänge bekanntgegeben: a) von der Handwerkskammer 
für Eisass- Lothringen, betreffend das Entsenden von drei 
Mitgliedern an den ı2. Lehrkursus für Photographie 
in München, welche vom Kaiserlichen Ministerium eine 
Stipendie von je 8o Mk. erhalten können. Es melden 
sich zum Besuch desselben die Kollegen Schmitt und 
Mehlbreuer; b) das Rundschreiben des Central-Ver- 
bandes Deutscher Photographen -Vereine und - Innungen 
(J. P.); c) eine Eingabe von Mitglied Kohler-Dietz, 
zur weiteren Veranlassung, dass der Prozentsatz, be- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


159 





treffend die Veranlagung zur Gewerbesteuer, für Photo- 
graphiesteliers ermäsigt werde. 

Punkt 3. Der vom Vorstand aufgestellte Haus- 
haltsplan wird der Versammlung unterbreitet. Derselbe 
findet einstimmige Annahme. 

Punkt 4. Nach Bekanntgabe der statutarischen Be- 
stimmungen wird unter Leitung des Vorstandes zur Wahl 
der gemäss $ 29 des Statuts ausscheidenden zwei Vor- 
standsimitglieder geschritten. Per Akklamation wird 
zum I. Schriftführer Kollege Mehibreuer, durch 
gebeime Wahl Kollege Welty-Gebweiler als Beisitzer 
gewählt Dieselben nehmen die Wahl mit Dank für 
das ihnen geschenkte Vertrauen an. 

Zu Pankt 5 sind Anträge nicht eingegangen. 

Punkt 6. Hierzu erstattet der Kassierer, Herr 
R Adam, den Kassenbericht. Zu Kassenrevisoren 


wurden per Akklamation die Herren Kohler-Dietz. 


und Kappler gewählt. 

Zu Punkt 7 wird beantragt, die Mindestpreise des 
Elsass. Lothringischen Photographenbundes mit Aus- 
nahme derjenigen für Postkarten zu genehmigen. Nach 
nochmaliger Bekanntgabe der in Betracht kommenden 
ortsüblichen Preise genehmigt die Versammlung mit 
obiger Ausnahme die hierin enthaltenen Preise. 

Unter Punkt 8 werden interne Innungsangelegen- 
heiten erledigt. — Als Grundstock für die Bibliothek 
übergibt Kollege Christoph- Colmar der Innung zwei 
Bücher, nämlich „Der Gummidruck“ von Gaedicke 
und Eders „Jahrbuch für 1902“, wofür ihm die Innung 
sehr zu Dank verpflichtet ist. 

Schluss der Versammlung um 8!/, Uhr abends. 


J. Mehlbrenuer, I. Schriftführer. 
E54 


Photographen -Zwangsinnung zu Kiel. 
Innungsversammlung am 24. Oktober 1913. 
Nachdem der Obermeister um 8 Uhr so Min. die 
Sitzung eröffnet, kommt zunächst das Protokoll der 
letzten Versammlung zur Verlesung und, da Bean- 
standungen nicht erhoben werden, so erklärt der Ober- 
meister dasselbe für genehmigt. 


Es kommt hierauf das Schreiben des stelivertreten- 
den Direktors der Handwerkeischule zur Verlesung. Es 
wird bekanntgegeben, dass in der Vorstandssitzung vom 
29. September beschlossen wurde, dieses Schreiben im 
Sinne der darin enthaltenen Ausführungen der Innungs- 
versammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen. Die 
Innungsversammlung gibt dem Folge und beschliesst 
mit allen Stimmen und ohne Widerspruch folgendes: 
„Sämtliche männlichen und weiblichen Lehrlinge bei 
Kieler Photographen haben von Beginn der Lehrzeit 
an wöchentlich während 6 Stunden die Städtische Fach- 
schule zu besuchen unter der Bedingung, dass ausserdem 
nur 4 Stunden pflichtmässige Fortbildungsschule hinzu- 
kommen. 


Es folgt nun der Vortrag des Herrn A.O.Weitzen- 
berg, Lehrer an der Berliner Photographischen Lehr- 
anstalt (Lette- Haus), Viktoria Luise-Platz, über Brom- 
öläruck. Herr Weitzenberg ging zunächst davon 


aus, dass eine lediglich praktische Vorführung nichts 
nützen könne, vielmehr müsse sich der Photograph 
zunächst einmal mit der Theorie des Verfahrens be- 
freunden, sei es nun, um selbst Fehlern auf die Spur 
zu kommen, um Verbesserungen anzubringen oder, um 
mit der Kundschaft über solide Verfahren sprechen zu 
können, um sie für solide Arbeiten zu interessieren und 
über den Wert solcher Bilder aufklären zu können, und 
ferner, um die Autorität wiederzugewinnen, die der 
Fachmann dem Publikum gegenüber besitzen muss. 
Der Vortrag teilte sich demnach in einen theoretischen 
und in einen praktischen Teil. 


Durch einige geschichtliche Daten wies der Vor- 
tragende auf das ehrwfirdige Alter des Verfahrens hin, 
gab dann eine kleine Abhandlung über die Chemie des 
Oel- und Bromöldrucks, soweit dieselbe für die Praxis 
unumgänglich notwendig ist, und verwies dann wegen 
des weiteren auf die einschlägige Literatur. 


Herr Weitzenberg fand in seinem Vortrage jene 
klare, einfache Ausdrucksweise, die den Lehrer, wie er 
sein soll, kennzeichnet, und er erreichte dadurch, dass 
selbst diejenigen seiner Hörer, die weder den Oeldruck 
noch die verwandten Techniken vorher kannten, 
das Vorgetragene als etwas ganz Selbstverständliches 
empfanden. 


Im praktischen Teil zeigte Herr Weitzenberg 
lückenlos an eigenem wie auch an von Mitgliedern 
mitgebrachtem Material den Werdegang der Oel- und 
Bromölbilde. Namentlich das Einfärben, sowie die 
Führung des Pinsels interessierte allgemein, denn 
gerade dieser Teil der Technik kann nur durch An- 
schauung gelehrt werden. 


Als Herr Weitzenberg seinen a!], stündigen Vor- 
trag beendete, konnte der Obermeister nicht umhin, 
ihm für seinen überaus lehrreichen und sehr inter- 
essanten Vortrag den herzlichsten Dank im Namen der 
Versamminng auszusprechen. Herr Weitzenberg 
zeigte dann noch einige von ihm gefertigte Arbeiten. 
Da er jetzt eine Lehrtätigkeit ausübt, so konnte er nur 
ältere Bilder vorlegen; doch auch hieran konnten die 
Versammelten bemerken, dass Herr Weitzenberg sich 
in seinen Arbeiten bemüht, die Wirkung ganz im Geiste 
dieser Technik durch eine leichte Verschiebung der 
Tonwerte, zu erzielen, und dass er auf alle Aeusserlich- 
keiten verzichtet. Da Herr Weitzenberg bei seinen 
Vortragsreisen gern die Gelegenheit wahrnimmt, sich 
über die gerade wichtigen Fragen der ansässigen 
Kollegen zu unterrichten, so blieb er bis zum Schluss 
der Versammlung. 


Unter Punkt „Verschiedenes wird beschlossen, 
dass zur Aufbringung der Kosten, welche durch die 
Inserate und Plakate zur Aufklärung des Publikums 
über die Einführung der Sonntagsruhe entstehen werden, 
eine Liste zur Zeichnung von freiwilligen Beiträgen in 
Umlauf gesetzt werden soll; zu der erhaltenen Summe 
sollen noch so Mk. aus der Innungskasse zugegeben 
werden. Ausserdem werden noch 4ı Mk. für bereits 
gedruckte Plakate bewilligt. — Nachdem der Obermeister 
noch Kenntnis gegeben von einem Schreiben vom V erlage 


160 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Wilhelm Kuapp in Halle a. S,, schliesst er die Ver- 
sammlung um ı Uhr. 


Chr. Scheel, F. Wilh. Schmidt, 
Obermeister. I. Schriftführer. 
un X 5 zum 
Gesehäftliehes. 


Mimona, Aktiengesellschaft, Fabrik photo- 
graphischer Papiere in Dresden. Das Waren- 
konto erbrachte im Jahre 1913 laut Bericht des Vor- 
standes 640413 Mk. (507006), einschliesslich 14895 Mk. 
(14338) Vortrag beträgt der Reingewinn nach 54685 Mk. 
(36108), Abschreibungen 168509 Mk. (115345). Hiervon 
werden 75000 Mk. (60000) zur Ausschüttung von 
15 Prozent (12) Dividende benutzt, 15027 Mk. (14895) 
werden auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ans- 
sichten im neuen Geschäftsjahr beurteilt die Ver- 


waltung günstig. 


Fragekasten. 


a) Tsehnisehe Fragen. 

Frage 5;j. Herr H.K. in H. Beabsichtige, einen 
„Scheinwerfer“, Bogenlicht ıo bis ı5 Ampere, Hand- 
regulierung, zu bauen, um Bühnen auf ı5 bis 25 m 
Entfernung gelegentlich zu beleuchten. Von einer 
Metalldrückerei kann ich Hohlspiegel von Neusilber 
erhalten: 4o cm Durchmesser und 20 cm tief, 30 cm 
Durchmesser und 9 cm tief, beide haben kreisförmige 
Krümmung, wie ich bei den Apparaten auf Schiffen 
mehrfach gesehen habe. Bei obigen Hohlspiegeln ist 
im Verhältnis zum Durchmesser die Krümmung sehr 
verschieden. Spiegel und Lampe im Gehäuse ver- 
schiebbar. Welcher von beiden Hohlspiegeln ist für 
meinen Zweck vorteilhafter? 


Antwort su Frage 53. Metallgedrückte Hohl- 
spiegel dürften sich wohl kaum für genannten Zweck 
verwendbar erweisen, da die Formen derselben so 
mangelhaft eind, dass von einer einigermassen wirkungs- 
vollen Lichtkonzentration bezw. Zusammenhaltung auf 
Entfernungen von 25 m keine Rede sein kann. Wir 
würden Ihnen empfehlen, einen Automobilscheinwerfer- 
spiegel von Goerz oder Zeiss zu erwerben, der mit 
einem Durchmesser von 30 cm und einer Stromstärke 
von Io bis 15 Ampere eine jedenfalls genfgende Hellig- 
keitsleistung ergeben wird, die die der gedrückten 
Metalispiegel um ein sehr Vielfaches übertreffen dürfte. 


Frage 54. Herr W. M. in S. Ich hatte im 
Sommer auf einer Gewerkschaft, wo infolge eines Un- 
gläcks Tübbings gebrochen waren, die Eisenstücke zu 
photographieren, und zwar in fast natürlicher Grösse, 
wodurch das Einstellen sehr umständlich war. Ich 
habe 5 Stück 24X30 cm-Aufnahmen gemacht und 
ıı Stück 13Xı8 cm. Von jeder Aufnahme hatte ich 
ausser den Probebildern je ıo Stück zu liefern, und 
zwar so rasch, dass ich fast eine ganze Nacht durch- 
arbeiten musste, um sie zu rechter Zeit zur Stelle zu 


haben. Zur Aufnahme brauchte ich wegen schlechter 
Bahnverbindung einen ganzen Tag. Meine Rechnung 
beträgt: Für 5 Aufnahmen 24X30 cm A ı5 Mk., mit 
je einem Abzug 75 Mk.; für ıı Aufnaabmen 13 X ı8 cm 
a 6 Mk., mit je einem Abzug 66 Mk.; für so Abzüge 
24X30o cm & 2 Mk. = 100 Mk., für ııı Abzüge 
13Xı8cm & 1,20 Mk. — 132 Mk., zusammen 373 Mk. 
und 2 Mk. Porto = 375 Mk. Die Rechnung wurde 
fir zu hoch befunden und mir 300 Mk. angeboten. 
Die Abzüge waren zum grössten Teil auf Gaslichtpapier 
bergestellt und auf dünnem Karton aufgeheftet. Ich 
möchte Sie nun bitten, mir mitzuteilen, ob ich zu 
hoch gerechnet habe. Die Platten sind schon im Be- 
sitz der Gewerkschaft. 

Antwort su Frage 54. Die augegebenen Preise 
sind ja gerade nicht niedrig, aber dürften sich wohl 
rechtfertigen lassen, wenn Vereinbarungen vorher nicht 
getroffen sind. Sie entsprechen ungefähr den Durch- 
schnittspreisen, die von erstklassigen Photographen für 
derartige Arbeiten gefordert werden und sind wohl 
sicher nicht als zu hoch zu bezeichnen. 

Frage 55. Herr C. G. in S. Welchen Lack em- 
pfehlen Sie für kolorierte Bilder, und woher ist dieser 
zu beziehen? Wie. wird der Auftrag bewerkstelligt? 

Antwort su Frage ss. Kolorieıte Zelloidinbilder 
können beispielsweise sehr gut mit sogen. Buchbinder- 
lack durch Eintauchen oder Uebergiessen lackiert 
werden. Noch besser aber ist ein mit der gleichen 
Menge Azeton verdünnter Zaponlack, der die an.. 
genehme Eigentümlichkeit hat, sehr gleichmässig zu 
fliessen und an den Rändern keine Wülste zu geben. 
Letzteres tritt weder ein, wenn man den Lack über 
die Bilder giesst, noch wenn man sie eintaucht. 

Frage 56. Heır E.T. in M. Ich bitte, mir ein 
Rezept mitteilen zu wollen, zur Herstellung einer halt- 
baren Klebepaste nach Art des Pelikanols oder Photo- 
leimes. Trotz mehrfacher Versuche ist es mir nicht 
gelungen, befriedigende Resultate zu erzielen. Die 
Pasta scheint hauptsächlich aus weissem Dextrin her- 
gestellt zu werden, mit Zusatz von Formalin, und etwas 
Parfüm. Fast immer steif, lässt sich die Klebepasta 
durch Rühren ohne Zusatz von Wusser verdünnen, 
wie beifolgende Probe zeigt, die ich dAnn gerührt habe. 

Antwort su Frage 56. Ein guter haltbarer Kleister 
für Photographien ist folgender: Gleiche Mengen reines 
Dextrin, sogen. Kristalldextrin und Maisstärke (Mon- 
damin) werden zunächst mit kaltem. Wasser verrührt, 
bis das Dextrin sich zum grössten Teil gelöst hat und 
dann durch Zusatz einer entsprechenden Partion kalten 
Wassers unter dauerndem Rühren allmählich bis zum 
Sieden erhitzt. Zu der entstandenen Paste, welche 
nach dem Abkühlen die gewünschte Konsistenz haben . 
muss, fügt man auf je 100 ccm einige Gramm Tbymol 
und etwa 1, g feingeriebenen Kampfer. Diese Sub- 
stanzen werden dem noch heissen Kleister eingerührt 
und eventuell die Klebmasse mit einigen Tropfen 
Neikendöl parfümiert und zu gleicher Zeit noch halt- 
barer gemacht. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Miethe In Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.$. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 


UND ALLGEMEINE 


PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 


Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg ı9. 





Nr. 24. 


a2. März. 


IQ14. 





Ueber Kinderaufnahmen. 


Von Max Frank. 
* (Schluss aus Nr. 20.) 


Ueber die Entwicklung ist nichts Besonderes 
zu sagen. Man muss eben so entwickeln, wie 
es sich für die Länge der Belichtungszeit ge- 
hört, also vielfach mit einer Zusammensetzung 
für unterexponierte Platten. Wenn irgend mög- 
lich, entwickle man sofort nach der Aufnahme, 
damit man über den Ausfall Bescheid weiss, 
und nötigenfalls noch eine Aufnahme machen 
kann. Auch ist man noch über die Expositions- 
zeit unterrichtet. Es ist sehr verkehrt, bei 
Kindern zwei Aufnahmen auf einer Platte zu 
machen, auch wenn es sich um dasselbe Ge- 
schöpf handelt. Denn die Belichtungszeit ist 
doch in der Regel verschieden, mit der 
gleichen Entwicklerzusammensetzung kann man 
aber nicht zwei verschieden lange belichtete Auf- 
nahmen gleich gut entwickeln. Geht es nicht, 
dass die Platten gleich entwickelt werden, so 
halte man die Kinderaufnahmen für sich, als 
solche, die von unbestimmter Exposition und 
daher mit der nötigen Vorsicht zu entwickeln 
sind. 

Man spare bei Kindern nicht mit den Platten, 
denn gerade hier ist ein erneutes Kommen des 
Kunden recht unangenehm. Jedoch soll man 
bei normalen Preisen auch nicht mehr als 
böchstens zwei verschiedene Probebilder geben, 
auch wenn noch mehr Aufnahmen gelungen sind. 

Schwierigkeiten machen ferner die weissen, 
gestärkten Kleidchen, die viele Mütter ihren 
Lieblingen zum Photographieren anziehen. Bei 
zu kurzen Expositionen wird das Gesicht, be- 
sonders, wenn es an sich schon etwas bräun- 
lich ist, im Verhältnis zu dem weissen Kleidchen 
zu dunkel, so dass im Bilde Negerkinder, von 
weissen Eltern abstammend, zu sehen sind. Bei 
Ueberexposition geht in den Kleidern leicht 
jede Zeichnung durch den Lichthof verloren, 
sofern man nicht lichthoffreie Platten benutzt. 

Man sollte daher möglichst davon abraten, 
den Kindern weisse Kleider anzuziehen, wie 
überhaupt auch sonst aufzuputzen. Im Bilde 
merkt man den Unterschied doch meist nicht, 
Ja oft macht sich ein altes Kleid im Bilde weit 

als ein neues. Man bedenke stets die 
Farbenwiedergabe der photographischen Platte. 
Mag das rote Kleidchen noch so prächtig in 


[Nachdruck verboten.) 


Wirklichkeit wirken, im Bilde verwandelt es 
sich in ein Trauerkleid. Blaue Kleider machen 
es umgekehrt. Nicht minder falsch wirken oft 
die Besätze der Kleider. (Man denke nur an 
die Infanterieuniform!) Also der Photograph, 
gestützt auf seine fachmännische Kenntnis, soll 
ein gewichtiges Wort bei der Kleiderfrage mit- 
reden. 

Aber diese"Tunkelnagelneuen, oft gestärkten 
und mit Spitzen, Schleifchen usw. versehenen 
Kleidchen haben auch noch einen anderen sehr 
grossen Nachteil — und damit kommen wir 
wieder von den mehr technischen Fragen zum 
allgemeinen Verhalten —, dass die so ge- 
schmückten Kinder auf dem Wege zum Phote- 
graphen bis zur Aufnahme meist durch aller- 
hand mehr oder minder sanfte Ermahnungen, 
die Kleidchen ja in acht zu nehmen, unruhig, 
eingeschüchtert oder gar unartig gemacht wer- 
den. Da_sollen denn gute, ansprechende Bilder 
entstehen! Da vielfach noch die gute Gewohn- 
beit, die man auch durch entsprechende Hin- 
weise in Anzeigen fördern soll, herrscht, Kinder- 
aufnahmen vorher anzumelden, so hat man 
Gelegenheit, auf die Eltern einzuwirken. Diese 
Belehrungen, die man vielleicht auch in Form 
einer gedruckten Anweisung geben kann, sollen 
sich nicht nur auf die Kleidung, sondern auch 
auf andere Punkte erstrecken. Man mache die 
Eltern darauf aufmerksam, dass es, mit Aus- 
nahme der ganz kleinen Kinder, besser sei, 
nicht vorher des langen und breiten über das 
Photographieren zu sprechen, sie nicht unter- 
wegs durch allerhand unnötige „Ermahnungen“ 
einzuschüchtern oder rebellisch zu machen (je 
nach der Sinnesart. Ferner solle man be- 
sonders bei kleineren Kindern einige ihrer 
liebsten Spielzeuge mitbringen. Pünktliches Er- 
scheinen sei sehr erwünscht, damit der Photo- 
graph zur schnellen Abwickelung schon vorher 
alles zur Aufnahme herrichten kann, was aber 
auch wirklich zu geschehen hat. Weiterhin er- 
kundige sich der Photograph schon vorher, bei 
der Anmeldung, über die Eigenschaften des 
Kindes, was es am liebsten mag, ob es in der 
Regel ruhig ist, wie es sich bei fremder Um- 


gebung, gegenüber fremden Personen zeigt, ob 


25 


162 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








es etwa ausgesprochen männer- oder weiber- 
freundlich ist — gegebenenfalls kann eine Mit- 
arbeiterin die Aufnahme machen —, ob weiter- 
hin das Kind besonders misstrauisch ist und 
wie sich dieses Misstrauen äussert, ferner in 
welcher Weise ernste Ermahnungen wirken, ob 
das Kind dadurch artiger oder noch störrischer 
wird, kurz, wie das Kind behandelt werden 
muss. Soweit die Mutter die Auskünfte gibt, 
muss man immerhin bedenken, dass diese gern 
das Urteil verschönt. Man muss dann manches 
aus Andeutungen erraten. 

Da Hunger und Durst eine grosse Rolle bei 
kleineren Kindern spielen, so lasse man auch 
dafür sorgen, dass diese nur hinreichend ge- 
sättigt zur Aufnahme gebracht werden. Bei 
den ganz kleinen ist es praktischer, wenn sie 
erst unmittelbar vor der Aufnahme bei dem 
Photographen mit einer Flasche Milch gestillt 
werden, wonach sie zuerst ruhig und recht 
willfährig zur Aufnahme werden, um bald in 
Schlaf zu versinken. 

Angemeldete Aufnahmen von kleinen Kindern 
sind stets den unangemeldeten anderen vorzu- 
ziehen; aber auch, wenn sie nicht angemeldet 
sind, soll man sie gleich abfertigen, auch wenn 
jemand Erwachsenes Vortritt hat. Wer an- 
ständig ist, wird auch nichts dagegen haben, 
die Mutter des kleinen Erdenbürgers wird aber 
diese Bevorzugung dankbar anerkennen. Eine 
kleine Notlüge, dass die Aufnahme angemeldet 
sei, gegenüber dem dadurch länger wartenden 
anderen Kunden halte ich für statthaft. An- 
meldungen sind im übrigen im Terminkalender 
zu vermerken, erstens der Ordnung halber, 
zweitens weil es nach grosser Beschäftigung 
aussieht. 

Nun zu dem weiteren Verhalten bei der Auf- 
nahme. Es ist durchaus verkehrt, dass der 
Photograph gleich zu sehr sich mit dem Kinde 
beschäftigt, ihm seine Liebenswürdigkeit auf- 
drängt. Solche Aufdringlichkeiten nehmen viele 
Kinder recht übel, selbst wenn sie von Damen 
kommen, die ja im allgemeinen mehr Glück bei 
den kleinen Menschen haben. Ich halte es 
vielmehr für besser, wenn sich der Photograph — 
und das gilt auch für die anderen Angestellten — 
zuerst überhaupt gar nicht um das Kind be- 
kümmert, sondern nur mit den es begleitenden 
Erwachsenen sich freundlich unterhält. Wenn 
dann das Kind sieht, dass seine Mutter oder 
seine Begleiter dem Photographen gut gesinnt 
sind, so wird auch sein Vertrauen zu ihm wachsen; 
kleine Kinder haben darin ein recht feines Ge- 
fühl. Auch im weiteren Verlaufe lasse man 
nach Möglichkeit die Finger von dem Kinde, 
wenn es einem noch nicht recht wohlgesinnt 
ist, sondern gebe den Angehörigen die näheren 
Winke und mache selbst das übrige alles mit 
Ruhe. In der Zwischenzeit lasse man dem 


Kinde irgend etwas ihm Interessantes zu spielen 
geben, entweder von den eigenen mitgebrachten 
Sachen, oder von den Atelierspielsachen, die 
aber hygienisch einwandfrei sein müssen. 

Sind alle die beschriebenen Voraussetzungen 
erfüllt und die Ratschläge befolgt, so wird man 
meist mit Leichtigkeit die Aufnahme bewerk- 
stelligen können, indem man für den Zeitpunkt 
der Belichtung, wenn man keine Momentauf- 
nahme machen kann, beim Kinde eine spannende 
Aufmerksamkeit erregt, sei es durch plötzliches 
Flöten oder durch eine andere liebliche Musik 
(nicht durch zu .geräuschvolle), oder sei es durch 
Zeigen eines neuen Gegenstandes usw. Die 
Hauptsache ist, dass das Kind etwas „noch nie 
Dagewesenes“ hört oder sieht. Bei dem Kleinsten 
macht etwas Blinkendes (etwa eine Glaskugel 
vom Weihnachtsbaum, ein brennendes Streich- 
holz) grossen Eindruck. Man führt dies ganz 
langsam herum und wird dabei meist die Beob- 
achtung machen, dass die Augen ebenso lang- 
sam folgen. Im geeigneten Augenblicke hält 
man den Gegenstand eine Weile still und das 
Kindesauge wird auch dann ruhen, und ebenso 
der ganze Körper. 

Ist nun trotz alledem das Kind unruhig, so 
ist es unrichtig, es durch Indianergeheul, Herum- 
springen und anderen ähnlichen Unsinn um- 
stimmen zu wollen. Die kleinen Kinder ver- 


langen nur ihr Recht und sind weit weniger 


launisch als Erwachsene. Man suche den Grund 
ihres Unbehagens, das sie in ihrer Wahrheits- 
liebe offen zum Ausdruck bringen, abzustellen. 
Im übrigen heisst es Ruhe und Geduld, aber 
ja keine Gereiztheit und Ueberhastung. 

Die Ausführungen gelten ja in der Haupt- 
sache für Säuglinge und die kleineren Kinder, 
sind aber auch teilweise für Kinder mittleren 
Alters massgebend. Bei diesen, die sich schon 
richtige Urteile bilden, vergessen sich manche 
Photographen häufig, indem sie glauben, den 
Bajazzo spielen zu müssen. Welchen Begriff 
müssen die Kinder dadurch vom Fachphoto- 
graphen bekommen! Dieser gebe sich einfach 
und freundlich, suche auch den Wissensdurst 
in netter Weise zu stillen, statt ihn als un- 
angenehme Belästigung zu empfinden. Sehr 
viel wird man erreichen, wenn man nicht mehr 
ganz junge Kinder an ihrem Ehrgefühl packt. 
„Ein grosser Junge“ will jeder Knirps gern 
sein. Im übrigen lasse man sie in ihrer vollen 
Natürlichkeit, vermeide alles, was diese irgend- 
wie beeinträchtigen könnte, und tue jedes, was 
ihr förderlich ist. 

Damit wird wohl genug über Kinderauf- 
nahmen gesagt sein. Jeder Photograph soll 
mehr als bisher in das Wesen kleiner Kinder 
einzudringen suchen, das nützt ihm sehr, denn 
ein guter und geschickter Kinderphotograph, in 
technischer Beziehung wie in der Behandlung 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


163 


I 


des Kindes, wird grossen Zuspruch haben. 
Kinderaufnahmen sind sehr viel benutzte Ge- 
schenke, die sich besonders Gatten gegenseitig 
machen und von besseren Leuten oftmals wieder- 


holt werden, wenn sie zufriedengestellt werden. 
Auch nachträgliche Vergrösserungen sind sehr 
beliebt. Also genug Grund, das Gebiet der 
Kinderaufnahmen zu pflegen. 


— a ———— 


Innungs- und \Vereinsnaehrishten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes a Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P 


Als neues Mitglied ist gemeldet: 
Her Ludwig Ritsert, Photogreph, Berlin W. 8, 
Priedrichstrasse 76; gemeldet durch Herrn Grzy- 
bowski. 


Als neue Mitglieder sind aufgenommen: 

Herr Hans Netto, Maler und Photograph, in Firma: 
Ziegler & Co., Photographie, Berlin, Unter den 
Linden 61. 

Prau Kindler, Photographin, Berlin W., Lätzowstr. 97. 

Herr Richard Haecker, Photograph, Rathenow. 


Berlin, den 14. März 1914. 


Der Vorstand. 
LA: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


m 4 I 0 20 


Sächsiseher Photographen -Bund (E.YV.) 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen ) 

An Stelle unseres verstorbenen Mitgliedes des Herrn 
Hofphotograph Heinrich Axtmann, Plauen, Vogtl, 
hat sich sein Sohn, Herr Fritz Axtmann, Maler und 
Photograph, als Mitglied angemeldet. 


Als neues Mitglied war gemeldet: 
Herr Alphons Barrand, Dresden, Waisenhausstr. 32. 


4200 


Fränkiseher Photographen -Bund (E. V.). 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes er Photo- 
gr -Vereine und Innungen (J. P.). 


Binladung zur diesjährigen neunten Wander- 
versammlung in Ansbach 
am Montag, den 23. März, im Hotel „Deutscher 
Kaiser“. 


Die gemeinsame Abfahrt erfolgt in Nürnberg um 
12 Uhr 2 Minuten mittags, Heimfahrt von Ansbach 
9 Uhr 58 Minuten abends, 


Nach einem kurzen Rundgang durch die herrliche 
barocke frühere Residenzstadt Ansbach versammeln 
sich die Mitglieder in obigem Hotel, woselbst dann 
lolgende Vorführungen stattfinden: 

1. Die sehr interessante 3000 kerzige, 
Siemens-Schnckert-Halbwattlampe. 

2. Vorführung des neuen Chromalpapieres der 
Firma N. P. G., Berlin - Steglitz. 

2 Kopien auf Mattalbumin der Firma Trapp 
& Münch. 


4. Grössere Ausstellung der letzten Wettbewerbs- 
bilder aus dem „Atelier des Photographen “ und 

5. eine Trockenaufziehpresse „System Hilsdorf". 

Dem Inhalt des Programms ist zu entnehmen, dass 
die Vorführungen geeignet sind, einen Massenbesuch 
nach Ansbach erwarten zu lassen. Schliessen sich 
daher sämtliche Bundesmitglieder der gemeinsamen 
Fahrt an, dann wird auch diese Versammlung sich 
ihren Vorgängerinnen würdig anreihen können. 

Mit kollegialem Gruss 


Die Vorstandschaft. 
Carl Freytag, Steph. Simon, 
L. Vorsitzender. L Schriftführer. 


Firmen und Fabrikanten, weiche Neuheiten für 
unser Gewerbe besitzen, werden jederzeit ersucht, 
dieselben dem Bunde mitzuteilen, um In den monat- 
lichen Sitzungen das Interesse der Bundesmit- 
glieder hierfür zu wecken. 

Anfragen und Mitteilungen sind an den I. Vor- 
sitzenden, Herrn Car! Freytag- Nürnberg, Rosenau- 
strasse 6, zu richten. Der Vorstand. 


—2294- 


Photographen-Innung Wiesbaden. 

Die fünfte Innungsversammilung findet am 26. März 
in der „Wartburg“, Schwalbacher Strasse sı, in Wies- 
baden, vormittags ıo Uhr, statt. 


Tagesordnung. 
1. Verlesung des Protokolls. 
a. Jahresbericht. 
3. Bericht der Kommission zur Ermittelung von 
Durchschnittspreisen. 
4. Bericht des Kassenführers. 
5. Bericht der Rechnungspräfer. 
6. Central- Verbandsangelegenheiten. 
7. Verschiedenes. 
Georg Pfusch, Obermeister. 


er 


Photographen- Zwangsinnung zu Kiel. 
Innungsversammlungam 30.Januar 
im „Central-Hotel“. 

Pünktlich um 9!/, Uhr eröffnete der Obermeister 
die Versammlung. Nach Verlesung und Genehmigung 
des Protokolls der Sitzung vom 24. Oktober v. J. gibt 
der Obermeister Kenntnis von eingegangenen Schreiben. 
In Sachen der Zugehörigkeit der Händler zur Innung 
teilt der Obermeister mit, dass laut Schreiben des 
Herrn Rechtsanwalt Schütt die Händler beim Herrn 
Minister vorstellig geworden sind. Vom Verlag Wilhelm 


25* 


164 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Knapp in Halle a. S. ist ein Exemplar des Photo- 
graphischen Notirkalenders für ıgı4 eingelaufen, und 
bittet der Obermeister, Bestellungen bel ihm bewirken 
zu wollen. Ferner teilt der Obermeister mit, dass der 
Schleswig - Holsteinische Photographen -Verein am 3. Fe- 
bruar in Neumünster einen Vortrag von Herrn Rich. 
Dührkoop halten lässt über bildmässige Photographie, 
wozu wir eingeladen sind. 

Hierauf halten die Herren Billström, Kohrt und 
Hoffmann als Vertreter der Krankenkasse für selb- 
ständige Handwerker (Sitz Hamburg) einen Vortrag 
über Zweck und Ziele dieser Kasse. 

Zu Punkt 3 erhält Herr Rohwer das Wort; er 
bittet die Versammlung, ihn im Interesse der Innungs- 
kasse von seinem Posten als Kassierer zu entbinden. 
Ueber diesen Punkt entspinnt sich zunächst eine längere 
Debatte, an welcher sich wiederholt die Herren 
Schimanski, Jensen, Rehmke, Kähler, Thor- 
mann, Ohlsen beteiligen. Das Ende dieser Debatte 
war, dass die Mehrzahl der Anwesenden davon 'über- 
zeugt war, dass Herrn Rehwer die gewünschte Ent- 
bindung von seinem Amte erteilt werden solle. An die 
Stelle des Herrn Rohwer wurde Herr Bernhard 
Krause, unser II. Schriftfährer, zum I. Kassierer durch 
Zuruf gewählt, da die Versammlung einstimmig der 
Meinung war, dass Herr Krause der richtige Mann 
für diesen Posten sei, und er auch seinen Posten voll 
und ganz im Interesse der Innung ausfüllen würde. 
Da durch die Wahl des Herrn Krause der Posten des 
II. Schriftführers vakant wurde, so schreitet die Ver- 
sammlung ohne Widerspruch sofort zur Wahl, und 
wird nach längeren Auseinandersetzungen Herr Karl 
Dreyer zum II. Schriftführer gewählt. 

Zu Punkt 4: Wahl einer Kommission für die Fest- 


stellung eines dreijährigen Lehrganges für unsere Fort- 


bildungsschäler, werden in diese Kommission die Herren 
Urbahns, Krause und Rohwer gewählt. 


Zu Punkt 5: Lokalfrage, wird mit vier Stimmen 
Mehrheit das „Münchener Bürgerbräu‘‘, Schuhmacher- 
strasse, als Innungslokal gewählt. 


Unter Punkt „Verschiedenes‘' wird zunächst wieder 
das leidige Thema „Sonntagsruhe‘ angeschnitten, und 
es entspiunt sich über dieses Thema eine stundenlange 
Debatte, welche meist in persönliche Auseinander- 
setzungen ausartet. Nachdem endlich um ı°®/, Uhr 
auch über diesen Punkt Schluss der Debatte beantragt 
ist und weitere Anträge nicht vorliegen, schliesst der 
Obermeister die Sitzung. 


Chr. Scheel, 


F.Wilb. Schmidt, 
Obermeister. | 


I. Schriftfährer. 
ar» 


Verein Bremer Faehphotographen (E.Y.). 


Mitglied des Central-Verbandes LP) Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P 


Protokoll der a ee 
am Dienstag, den 13. Januar, im „Börsen- 
a Restaurant“. 
‘ Selbst die Generalversammlung konnte es nicht ver- 
asilassen, einmal alle Mitglieder, oder doch wenigstens 


den grössten Teil derselben zu vereinigen. Um 9'/, Uhr 


eröffnet unser I. Vorsitzender, Kollege O. Schlötel, 


die oränungsgemäss einberufene Generalversammlung, 
begrässte zunächst unser auswärtiges Mitglied, Kollege 
Mönstedtsen. aus Verden und beglückwünschte Herrn 
von Oppen zu seiner Verlobung. 


Nachdem einige belanglose Drucksachen verlesen 
waren, kam Punkt a der Tagesordnung: ‚,Vereins- 
lokal“ zur Besprechung. Es waren alle Mitglieder da- 
mit einverstanden, in Zukunft das „Börsenrestauraut‘“ 
als Vereinslokal zu behalten. Als Vereinsabend ist jeder 
zweite Dienstag im Monat festgelegt. 

Punkt 3: „Jahresbericht“ wurde auf den Schluss 
der Sitzung verschoben. 

- Zu Punkt 4: „Kassenbericht“, tellt unser Kassierer 
Kollege Koch mit, dass sich die Einnahmen mit vor- 
jährigem Bestand auf 428,60 Mk. belaufen, an Aus- 
gaben 216,90 Mk., mithin Bestand 211,70 Mk. Das 
Vermögen der Unterstätzungskasse beträgt 950 Mk. 
Die Revisoren Kollegen Brinker und Schmidt haben 
geprüft und für richtig befunden, worauf dem Kassierer 
Entlastung erteilt wurde. 

Wir kommen nun zu Punkt 5: „Wahlen.“ Durch 
Zuruf winschte man den Vorstand wiederzuwählen. Der 
Vorsitzende macht aber darauf aufmerksam, dass dieses 
nicht angängig sei, da Herr Luers sein Amt als 
II. Vorsitzender niederlege und auf eine Wiederwahl 
verzichte. Der Vorsitzende verliest ein diesbezügliches 
Schreiben des Herrn Luers. Der Schriftführer über- 
nimmt nun den Vorsitz und bittet um Vorschläge für 
den I. Vorsitzenden, da nur Heır O. Schlötel vor- 
geschlagen wird, erfolgt dessen Wahl durch Zuruf, und 
nimmt derselbe die Wiederwahl dankend an. Kollege 
Schilötel übernimmt nun den Vorsitz wieder und 
bedauert sehr, Herrn Luers aus dem Vorstand scheiden 
zu sehen; in Anerkennung seiner Verdienste erheben 
sich die Mitglieder von ihren Plätzen. Zum II. Vor- 
sitzenden wurde Herr Brinker gewählt. In den Ehren- 
rat wurde neu gewählt Herr von Oppen. In den 
Vorstand der Unterstützungskasse für Herrn Brinker 
Kollege Renken. Die übrigen Vorstandsmitglieder 
wurden durch Zuruf wiedergewählt und nahmen die- 
selben auch ihre Wiederwahl an. 

Punkt 6: „Beitrag für 1914.‘ Der Vorsitzende ersucht, 
trotz des günstigen Abschlusses den Jahresbeitrag von 
10 Mk. zu belassen ; dieses wird einstimmig angenommen. 
Unser diesjähriger Winterausflug (Kohl- und Pinkel- 
fahrt) soll am 26. Januar nach Syke stattfinden. Herr 
Langenberg war beauftragt, die Vorarbeiten hierzu 
zu erledigen und erstattet Bericht; die Vereinbarungen 
fanden allgemeine Zustimmung, ebenso wurde den 
teilnehmenden Mitgliedern aus der Kasse ein Zuschuss 
von 1,50 Mk. pro Person bewilligt. Anträge waren nicht 
gestellt. Unter ‚Verschiedenes‘ wurde bekanntgegeben, 
dass der Vorstand vom Bremer Fachphotographen- 
Verein von ıgıı um eine gemeinsame Sitzung mit 
unserem Vorstand ersucht hatte; der Vorstand wird 
hierzu ermächtigt. Da die Tagesordnung soweit glatt 
erledigt war, wird der Vorsitzende ersucht, nun den 
Jahresbericht zu verlesen. 





Jahresbericht für 1913. 
Meine sehr geehrten Herren! 

In ruhiger, dabei doch in anregender Weise ist 
das Vereinsjahr 1953 an uns vorüülbergeeilt, so dass ich 
mich bei der Abfassung des Jahresberichtes auf die 
wichtigsten Punkte, die wir miteinander verlebt haben, 
beschränken kann. Gern will ich hervorbeben, dass 
die Mitglieder mehr als bisher an der Vereinsarbeit 
teilgenommen und auch den Vorstand in mancher 
Hinsicht unterstützt haben, dafür sei ihnen an dieser 
Stelle herzlicher Dank gesagt, und ich hoffe, dass 
dieses auch in Zukunft der Fall sein möge. Zeugt es 
nicht von schöner Harmonie, wenn Kollegen einmütig 
beieinander stehen, beseelt mit dem festen Willen, 
jederzeit für ihn einzutreten; denn gerade in unserem 
Berufe gibt es Auswüchse genug, die beseitigt werden 
müssen, ein einzelner kann es nicht, nur ein ge- 
schlossenes Ganze kann etwas erreichen; darum, meine 
sehr geelhrrten Herren, lassen Sie uns auch in dem 
kommenden Jahre fest aneinanderstehen. Die Vereins- 
arbeit ist in drei Vorstandssitzungen und acht Monats- 
versammlungen erledigt worden, und war der Besuch 
derselben als günstig zu bezeichnen. Wenn ich noch- 
mals die einzelnen Versammlungen in diesem Augen- 
bHeke mit Ihnen durchgehe, so tue ich es nur, um 
Ihnen zu zeigen, dass der Vorstand stets bemüht ge- 
wesen ist, für die Mitglieder das zu tun, was in seinen 
Kräften lag, und nun, meine Herren, bitte ich Sie, mir 
zu folgen. Der Monat Januar brachte uns die General- 
versammlung und eine sehr gut verlaufene Kohl- und 
Pinkelfahrt, die in Ihrer aller Gedächtnis noch sein 
wird. Der Februar bestätigte uns den sehr günstigen 
Kassenbestand und lieferte noch ein sehr interessantes 
Referat über Gaslichtpapiere und deren Verarbeitung. 
In der Besprechung über die Lehrlingsprüfung im 
Monat März wurde seitens der Mitglieder der Wunsch 
laut, dass in der gewerblichen Fortbildungsschule eine 
Fachklasse für unsere Lehrlinge errichtet werden möge, 
aber leider konnte seitens des Vorstandes in dieser 
Angelegenheit wenig getan werden, da es sich heraus- 
stellte, dass nur wenige Lehrlinge die Schule besuchen. 
Auch die angefertigten Proben auf Evabopapier der 
Firma van Bosch gelangten an diesem Abend 
zur Besichtigung, und es wurde den Mitgliedern emı- 
pfohlen, sich mehr als bisher dem Gaslichtpapier zuzu- 
wenden. In der April-Sitzung wurde lebhaft Klage 
darüber geführt, dass sehr viele Beamte sich in ihrer 
freien Zeit mit Photographieren beschäftigen und sich 
auf diese Weise eine gute Nebeneinnahme verschaffen; 
auch in dieser Angelegenheit konnte der Vorstand zu 
seinem Bedauern wenig tun, da es sehr schwer ist, die 
nötigen Beweise zu beschaffen. Ueber den Monat Mai 
kann ich binweggehen, da in dieser Sitzung einige 
zurückgestellte Punkte ihre Erledigung fanden. An 
der Bundestagung in Bremerhaven seitens des Nord- 
westdeutschen Photographen - Bundes im Juni nahm 
eine grössere Anzahl unserer Mitglieder teil. Die 
Monate Juli und August standen unter dem Zeichen 
der Ferien. Der September vereinigte uns wieder zu 
gemeinsamer Arbeit, und wurde an diesem Abend be- 


kanntgegeben, dass unser Gesuch an den Senat, zwecks 
Errichtung einer Zwangsinnung,. abschlägig beschieden 
worden ist. Im Oktober wurde der Wunsch laut, 
unser Vereinslokal zu verlegen. Unser Vorsitzender 
setzte sich mit dem Wirt des Museums in Verbindung 
und sagte uns auch ein Zimmer zu, doch bei näherer 
Besprechung erfuhren wir, dass die Zimmer schon 
doppelt besetzt seien, und daher ist es gekommen, dass 
wir im Monat November eine eigentliche Sitzung nicht 
abhalten konnten. Im Dezember musste leider die 
Sitzung ausfallen, da nur vier Mitglieder erschienen 
waren. 

Meine Herren, aus diesem Berichte ersehen Sie, 
dass der Vorstand alles getan hat, um Ihnen das Leben 
im Verein so angenehm als möglich zu gestalten. 
Das Jahr 1913 mit seinen guten und trüben Stunden 
ist nun für uns abgetan, ein neues Jahr ist an seine 
Stelle getreten, und somit lassen Sie uns getrost weiter- 
arbeiten, ein jeder nach seiner Weise, aber alle für 
dieselben Zwecke und Ziele, dass es doch noch besser 
werden möge in unserem Beruf und jeder sagen kann: 

„Das Handwerk hat goldenen Boden.“ 

Schluss der Sitzung ı1?/, Uhr. 


Fritz Fuchs, L Schriftführer. 
en u 0 zo 


Verein Sehlesiseher Faehphotographen. 
(RB. Y.). 
Sitz: Breslau. 
Protokoll der Monatsversammlung 
vom 28. Januar ıgı4 in Breslau („Konzerthaus“). 

Da der I. Vorsitzende im letzten Augenblick ge- 
schäftlich verhindert wurde, die Versammlung zu leiten, 
eröffnete der II. Vorsitzende mit einer Begrüssung um 
81, Uhr die Sitzung. 

Punkt 1. Das Protokoll der letzten Sitzung wird 
verlesen und einstimmig genehmigt. 

Punkt 2. Als neues Mitglied wird Herr G. Fischer- 
Breslau aufgenommen. 

Punkt 3: „Meine Erfahrungen mit dem Bromöl- 
druck und dem Perscheidschen Bromdöikasten‘“, Re- 
ferent Herr H. Götz, musste, da er abberufen wurde, 
zurückgestellt werden. Von der Versammlung wurde 
der Antrag gestellt, über den betreffenden Punkt in 
einer der nächsten Sitzungen zu verhandeln. Des 
weiteren sprach zu diesem Punkt Kollege Pichler 
über die Schwierigkeiten bei Selbstzusammenstellung 
eines Bromölkastens. 

Punkt 4: „Mitteilungen aus der Praxis.“ Kollege 
Strauch berichtet über seine Erfahrungen bei dem 
Trocknen der Platten mit konzentrierter Pottasche- 
lösung. Hierauf sprach Kollege Hartelt über die 
Verwendung des Uranverstärkers. Die Anregung vom 
Kollegen Volpert: „Wie beseitigt man den Reflex bei 
Reproduktionen von Bildern auf Mattpapier?‘' rief eine 
längere. Debatte hervor. 

Punkt 5: „Verschiedenes.“ Wie alljährlich, war 
auch für dieses Jahr von Herrn Schwier-Weimar, 
dem Verein ein Kalender gratis zur Verfügung gestellt, 
wofür Herrn Schwier an dieser Stelle, im Namen. des 


166 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Vereins, der beste Dank übermittelt sei. Die Versamm- 
lung nahm Kenntnis von der Ueberweisung des Stipen- 
diums in Höhe von ıso Mk. an Herrn Holdt-Niesky. 
Das gesandte Dankschreiben des Herrn Holdt wird 
verlesen. Die Versammlung stellt an Herrn Volpert 
das Ersuchen, im Namen des Vereins Schlesischer Fach- 
photographen an die Handwerkskammer Breslau den 
Antrag zu richten, den Kollegen, welche eine Lehr- 
und Versuchsanstalt besuchen wollen, eine Unter- 
stätzung zu bewilligen. Herr Volpert verspricht, den 
Antrag zu erledigen. Interessant war die Verlesung 
der Tagesordnungen anderer Vereine. 

Herr Fröhlich bittet um die Meinung der Kol- 
legen bei Verwendung der goookerzigen Nitralampe. 
Es wurde darüber sehr lebhaft debattiert, dabei wurde 
der AEG- Bogenlampe der Vorzug gegeben. Der Schrift- 
führer wurde beauftragt, eine Annonce von Otto Salle- 
Berlin, betreffend Vergrösserungen, an Herrn Schlegel, 
dem Vorsitzenden des C. V., mit der Bitte zu über- 
senden, weitere Schritte gegen die betreffende Firma 
zu veranlassen. — Schluss der Sitzung ı0!l, Uhr. 


Max Volpert, Richard Strauch, 


II, Vorsitzender. Schriftführer. 
ir ar 


Ateliernaehriehten. 
Altenburg (Sa.-A.). Herr Friedrich Wolf hat 
das Photographische Atelier Teichplan 8 übernommen. 
Bautzen. Herr Photograph Oskar Mester ver- 
legte sein Ateller nach Kaiserstrasse ı5. Gleichzeitig 
gliederte er ein Spezialgeschäft für Amateurphoto- 


graphie an. | 
Euskirchen. Herr Charles Bibo eröffnete 


Kirchstrasse 12 ein Atelier für moderne Photographie. 
Gera (Reuss). Herr Paul Voigt eröffnete Sorge 2 
ein Schnell- Photo- Atelier. 
Stuttgart. Herr Hugo Mezger eröffnete 
Marienstrasse 7 ein Spezialgeschäft für Photographie, 
Projektion und Kinematographie. 


—2294- 


Auszeiehnungen. 
Dem Königl. Preuss. Hofphotographen W. Nieder- 
astroth in Potsdam wurde vom deutschen Kropprinzen 
der persönliche Höftitel verliehen. 


re 


Geriehtswesen. 

Drei Monate Gefängnis wegen Herstellung 
von Nacktphotographien. (Urteil des Reichs- 
gerichts vom ı3. Februar d.J.) [Nachdruck verboten.] 
Wegen Vergebens gegen 8 184, Z. ı, St. G. B. (Ver- 
breitung unzüchtiger Abbildungen) hat das Land- 
gericht Hannover am 28. Mai ı913 den Photo- 
graphen Peter Stammer und den Buchbinder Franz 
Lange zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Zu 
Stammer, der in Hannover in einem amerikanischen 
Schnellphotographie- Institut angestellt ist, kam im 
April 1913 Lange aus Köln a. Rh. und übergab ihm 


zwei photographische Piatten mit dem Auftrage, sie 
zu entwickeln und von jeder 20 Abzüge herzustellen. 
Für jeden Abzug sollte Stammer 20 Pf. erhalten. Es 
handelte sich hier um die berüchtigten, künstlerisch 
völlig wertlosen Nacktphotographien, die aber nichts- 
destoweniger in den Kreisen der Halbweit höchst be- 
liebt sind. Die eine der beiden Platten stellte eine 
auf einem Sopha liegende üppige Frauensperson in 
verfährerischer Haltung dar, die andere, dieselbe Person, 
aber diesmal sitzend, und zwar in einer das Geschlecht- 
liche widerlich stark betonenden Stellung. Stammer 
kam der Weisung Langes nach und händigte ihm 
eine grössere Anzahl von Abzügen aus, die Lange an 
seine Bekannten verteilte, damit sie ihren Freunden 
die „wohlgelungenen‘“ Aufnahmen zeigen könnten. 
Die Polizei, die bei verschiedenen dieser Leute eine 
ganz stattliche Anzahl von Abzügen beschlagnahmte, 
fand bei Stammer noch 47 Stück vor. Die Straf- 
kammer stellte fest, dass die Photographien wegen 
ihres grob sinnlichen, auf die Erregung der Lüsternheit 
abzielenden Vorwurfs geeignet seien, das menschliche 
Scham- und Sittlichkeitsgefähl in geschlechtlicher Be- 
ziehung zu verletzen. Des unzlichtigen Charakters der 
Bilder seien sich Stammer und Lange durchaus be- 
wusst gewesen. Zum Zwecke der Verbreitung habe 
Stammer die Abzüge hergestellt, Lange sie vorrätig 
gehalten. Dass sie einem grösseren Personenkreise 
zugänglich gemacht werden sollten, ergebe sich aus 
der grossen Zahl der bestellten Abzüge sowie aus den 
siemlich hohen Ausgaben, die Lange sich um der 
Bilder wegen gemacht habe. Dass die beabsichtigte 
Verbreitung eine entgeltliche sel, erfordere das Gesetz 
nicht. Strafschärfend komme die Gemeingefährlichkeit 
des Treibens der Angeklagten in Betracht. Die lediglich 
von Stammer hiergegen eingelegte Revision hat der 
V. Strafsenat des Reichsgerichts am 13. Februar d. J. 
auf Antrag des Reichsanwalts als unbegründet ver- 
worfen. (Aktenzeichen 5sD. 861/13.) ek. 
a 


Kleine Mitteilungen. 


— Herr Adolf Lux aus Breslau, jetzt in Offen- 
bach a. M., bestand vor der Meisterpräfungskommission 
der Darmstädter Handwerkskammer die Meisterprüfung 
in der Photographie. 

— Die 4. Jahresausstellung des Winnipeg- 
Camera-Clubs wird in der City Art Gallery in Winnipeg 
vom 2. bis 13. Juni abgehalten werden. Medaillen eind 
von dem Civic Art Committee gestiftet worden. Gleich- 
zeitig soll in derselben Galerie eine Leihausstellung 
von Porträt- und Figurenphotographie der hervor- 
ragenästen Lichtbildner von Europa und Amerika statt- 
finden. 

— In Wiesbaden wird im September eine 
Allgemeine Photographische Ausstellung statt- 
finden, an der sich sowohl Amateur- wie Berufsphoto- 
graphen betelligen können. Die Ausstellung umfasst 
folgende Abteilungen: ı. Landschaften und Städtebilder, 
2. Sport- und Genrebilder, 3. Porträts, 4. Wissenschaft- 
liche Photographie, 5. Photographische Industrie. In 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





167 








den Abteilungen ı, 2 und 3 werden zwei Klassen 
unterschieden: a) Liebhaberphotographie, b) Berufs- 
photographie. Als Preise sind Medaillen, Plaketten 
und Ehrendiplome vorgesehen. Als Ausstellungsgebühr 
wird von Berufsphotographen ı5 Mk. pro Quadrat- 
meter Wandfläche erhoben. Letzter Meldetermin ist der 
30. Juni. 

— Die Photographie einst und jetzt Mit 
Schrecken muss man heute der Zeit gedenken, in der 
eine besondere Industrie bemüht war, das Atelier des 
Photographen mit allerhand Tand auszustatten. Möbel, 
die in kein Zeitalter und in keinen Stil passten, Felsen 
von Pappe, zu denen die Hintergründe mit ihren 
falsch gemalten Perspektiven den würdigen Abschluss 
bildeten. Der schlichte Mann vom Lande wurde in 
der Pose eines Rezitators genau so unglücklich zur 
Darstellung gebracht, wie die dralle Küchenfee, die in 
der Auffassung des Photographen als eine kleine, dem 
Theater entlaufene Bähnenkünstlerin erschien. Man 
suchte die Kunst eben nicht in der vollendeten Dar- 
stellung des Natärlichen, sondern in verzerrten, ge- 
känstelten Stellungen. Glücklicherweise kann man 
bald sagen: „Es war einmal‘, denn auch die an 
Porzellanfiguren erinnernde Retouche ist im. Ver- 
schwinden begriffen. Man kehrt zur Natur zurück, 
zur alten Weise der ersten Jünger Daguerren, des 
Entdeckers der Photographie, die aus Neigung zur 
Kunst und mit kunstverständigem Blick wirkliche 
Bilder ohne das farbige Kleid des Malers schufen und 
dadurch die vielfachen Mängel der damaligen un- 
zureichenden Hilfsmittel ausglichen. Ueberhaupt kann 
man im Hinblick auf die modernen Errungenschaften 
photographischer Technik und die mangelhafte Optik, 
die unseren Altvorderen dazu dienten, die ersten 
Photographien der staunenden Welt vor Augen zu 
führen, sich nicht genug wundern, dass es ihnen trotz- 
dem möglich war, mit derartig unvollkommenen 
Apparaten künstlerisch schöne Resultate zu erzielen. 
In der historischen Abteilung der Gruppe „Photo- 
graphie“ auf der Weltausstellung für Buchgewerbe 
und Graphik wird diese interessante Entwicklung der 
photographischen Kunst bis zu unserer Zeit, in der 
sie durch die Vollendung des Materials immer mehr 
Gemeingut der ganzen Welt geworden ist, umfassend 
zur Darstellung kommen. Was denkende Männer 
der photographischen Kunst zu leisten vermögen, soll 
die Ausstellung uns zeigen. Eine stattliche Schar 
deutscher Lichtbildner fährt in neuzeitlichen Arbeiten 
die gewaltigen Fortschritte der Photographie vor 
Augen, und es ist zu hoffen, dass die reiche Arbeit 
und die grosse Mühe, die sich in dieser grossen Gruppe 
dokumentieren wird, auch auf fruchtbaren Boden fällt, 
dass bei dem grossen Publikum der Leipziger Buch- 
gewerbeausstellung ein besseres Verständnis für die 
ehrlichen Bestrebungen erweckt wird. Auch ein Ver- 
gleich mit den Erzeugnissen des Auslandes wird zeigen, 
dass deutsche Arbeit in der Photographie mit an der 
Spitze steht, dass „made in Germany“ eine ehrenvolle 
Bezeichnung sein würde. Adolf Sander. 


zn 4 <<, zei 


Patente. 


Kl. 57. Gruppe ı0. Nr. 258821 vom 22. August I9I1. 
G. M. Dye Printing Machine Company in Minneapolis, 
V. St. A. 

Maschine zum Kopieren eines Negativs auf einzelne 
Blätter lichtempfindlichen Papiers, die durch einen 
maschinell betriebe- 
nen Zubringer in die 
Belichtungsstelle ge- 
bracht und dort von 
maschinell beweg- 
lichen Druckplatten 
gegen das Negativ 
gedrückt werden, 
dadurch gekenn- 
zeichnet, dass der 
Antrieb des Zubrin- 
gers und der Druck- 
platten mit Hilfe 
eines auf verschie- 
dene Zeiten des An- 
pressens des Papiers 
gegen das Negativ 
einstellbaren Kupp- 
lungsmechanismus 
von einem Elektro- 
motor erfolgt, der 
zusammen mit der 
Kopierlampe derart 
von einer gemein- 
samen Blektrizitäts- 
quelle gespeist wird, 

dass Motor- 
geschwindigkeit 
und Lichtstärke von- 
einauder abhängig 
sind. 








PIEK 
EN 


Kl. 57. Gruppe B. 
Nr. 257854 
vom 23. März IQII. 
Louis Enjobras 
in Paris. 

Verfahren zur Her- 
stellung hoch licht- 
empfindlicher Brom- 

silberkollodium- 
Trockenplatten, dadurch gekennzeichnet, dass die mit 
der Bromsilberkollodiumschicht versehenen Platten 
zwecks Ausreifens mehrere Stunden lang in einem 
gelatinehaltigen Natriumbromidbade erhöhten Tempera- 
turen, die sich bis zu 88 Grad steigern und dann all- 
mählich wieder erniedrigen, ausgesetzt und hierauf 
einer Behandlung mit Ammoniak unterworfen werden, 
worauf sie in bekannter Weise ausgewaschen und fertig- 


gestellt werden. 


(Zu Nr. 2588ar.) 


168 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Frageskasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Zur Frage 49 teilt uns Herr Hofphotograph Ebel 
in Bernburg folgendes mit: Wenn es Ihnen absolut 
unmöglich ist, einen anderen Platz für Ihr Kopierhaus 
zu beschaffen, so würde ich Ihnen als einzigen Ersatz 
eine elektrische Kopieranlage empfehlen. Sie sind 
dann ganz unabhängig vom Licht und können nach 
Belieben jederzeit kopieren, vorausgesetzt, dass Sie 
elektrischen Strom zur Verfügung haben, die Kosten 
sind jedenfalls nicht teurer als für ein neues Kopier- 
haus. Alle Entwicklusgspapiere sind doch nur ein Not- 
behelf für den modern arbeitenden Fachmann, da 
Entwicklungspapiere bis jetzt unsere modernen Kunst- 
druckpapiere nicht zu verdrängen in der Lage sind. 


Frage 57. Herr Sch. in M. Wie werden Glas- 
achilder mit Goldschrift und schwarzem Grund her- 
gestellt? Gibt es da verschiedene Verfahren? 

Antwort su Frage 57. Das Gold wird bei Glas- 
schildern mit Hilfe eines käuflichen Anlegeöis befestigt, 
während die schwarze Lackwand meistenteils durch 
einen schwarzen Terpentinlack erzeugt wird. Wir 
möchten Ihnen jedoch nicht saten, diese Arbeit selbst 
auszuführen, da das Anlegen des Blattgoldes ausser- 
ordentlich viel Uebung verlangt und andererseits das 
Material sich ziemlich teuer stellt. 

Frage 58. Herr L. K. in A. Beillegend sende 
einen schlechten Abzug von einem meiner Kunden; 
derselbe möchte gern wissen, auf welchem Papier und 
nach welchem Rezept man diese Art Bilder am besten 
herstellen kann, jedoch unter Vermeidung des gelben 
Tons. 

Antwort su Frage 58. Die übersandte Photo- 
graphie, ein sogen. „Skizzenporträt‘, ist derart ge- 
wonnen, dass man eine Kopie auf mattem Bromsilber- 
papier partiell mit Hilfe eines Abschwächers entfernt, 
während der Kopf stehen blieb. Man verfährt 
praktisch in der Weise, dass man mit dem Pinsel eine 
Mischung von rotem Blutlaugensalz und Fixlernatron 
(Farmerscher Abschwächer) partiell dort aufträgt, wo 
die Photographie verschwinden soll. Bei diesem Ver- 
fahren bleibt allerdings immer ein leichter gelblicher 
Ton zurück, der auch in Ihrem Bilde deutlich erkenn- 
bar ist. Dieses gelbe Bild, das im wesentlichen aus 
Oxydationsprodukten der Entwicklungssubstanz besteht, 
kann jedoch leicht entfernt werden, indem man es mit 
Zyankaliumlösung, die ungefähr fünfprozentig sein 
mag, behandelt. Sie können auch vorteilhaft den 
Farmerschen Abschwächer durch die im nassen Jod- 
silberverfahren bekannte Jodzyanlösung ersetzen, für 
die Sie Vorschriften in allen Rezeptbüchern finden. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage a3. Herr C.F. inS. Habe mein Atelier 
auf 10 Jahre gemietet und benutze es bald 7 Jahre, 
während welcher Zeit noch keinerlei Renovierungen 
stattgefunden haben. Solche sind jetzt notwendig, 


der Hauswirt weigert sich aber, sie vornehmen zu 


lassen. Im Interesse des. Geschäftes müssen jetzt 
Wände, Decken und Türen gestrichen werden. Ist 
der Hauswist dazu verpflichtet? 


Antwort su Frage 22. Ein so langjähriger Miet- 
vertrag sollte eigentlich auch über die Frage der Aus- 
besserungen oder Erneuerungen Vereinbarungen ent- 
halten. Im übrigen wird auf die Bestimmung des 
8 536, B.G. B., hingewiesen, wonach der Vermieter die 
vermietete Sache in einem zu dem vertragsmässigen 
Gebrauche geeigneten Zustande zu erhalten hat. Da- 
nach muss der Vermieter die Kosten der Ausbesserung 
tragen. Im Weigerungsfalle müssen Sie den Rechts- 
weg beschreiten. Dr. Sch. 


Frage 235. Herr A. K. in N. Darf ich ohne 
weiteres Porträts von Mördern und Ermordeten an 
Zeitungen zwecks Veröffentlichung verkaufen? 


Antwort su Frage 23. Osterrieth, eine Autorität 
auf dem Gebiete des Urheberrechts, sagt über den Be- 
griff des „Bildnisses aus dem Bereiche der Zeit- 
geschichte‘, die gemäss $ 23, K. G., ohne die sonst 
erforderliche Einwilligung verbreitet und zur Schau 
gestellt werden dürfen, folgendes: Es soll damit die 
Voraussetzung zum Ausdruck gebracht werden, dass 
der Abgebildete infolge seiner Stellung, seiner Tätig- 
keit, seines Berufs, seiner Verdienste oder seiner Schick- 
sale zu den beachtenswerten geschichtlichen Er- 
scheinungen der Zeit gehört. Mit „Zeitgeschichte“ 
nicht identisch ist die „Aktualität“, d.h. die Gesamt- 
heit der Vorgänge, die das augenblickliche Inter- 
esse des zeitungslesenden sensationsbedärftigen Publi- 
kums wecken. Nicht zur Zeitgeschichte gehören Vor- 
gänge, denen kein geschichtlich bedeutsames Moment 
innewohnt, die aus irgend einem Umstande in der 
Oetfentlichkeit blitzartig auftauchen und sofort wieder 
in das Dunkel zurfickfallen, vor allem Vorgänge aus 
dem Privatleben, Unglücksfälle, Skandale, Verbrechen. 
Auch Allfeld, ein Fachmann auf gleichem Gebiete, 
sagt, dass das Sensationsbedärfnis nicht gleichbedeutend 
ist mit dem Interesse des Publikums, das Bild einer 
Persönlichkeit zu sehen, die von sich reden macht, 
nicht aus Zufall, sondern weil sie selbst in die Oeffent- 
lichkeit tritt, ob also die Persönlichkeit die Aufmerk- 
samkeit der Oeffentlichkeit mit oder ohne Willen auf 
sich gelenkt hat. Wenn daher die Bildnisse der Per- 
sonen, die weiter keine die Oeffentlichkeit interessieren- 
den Eigenschaften an sich tragen, als dass sie gemordet 
haben oder ermordet worden sind, obne die im $ 22, 
K. G., erforderliche Einwilligung verbreitet werden, 
liegt nach Ansicht der beiden zitierten Autoren eine 
Verletzung des Rechtes am eigenen Bilde vor, die im 
8 33, K. G., mit Geldstrafe bedroht ist. Wenn gleich- 
wohl viele Zeitungen ungeachtet dieser Bestimmungen 
Mörderporträts und Bilder Ermordeter veröffentlichen, 
so tun sie es auf eigenes Risiko, da sie sich sagen, 
dass ihnen die Befriedigung des Sensationsbedürfnisses 
ihrer Leser über alles, also auch über eine in der 
Ferne etwa drohende Geldstrafe geht. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe In Berlin-Halensee. 
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a. 8. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 25. 


25. März. 


IgQ14. 





Rundsehau. 


— Auslage von Bildern im Empfangs- 
zimmer. Kleine Visit- und Kabinettbilder, die 
auf Tischen ausliegen, machen uns nicht viel 
Mühe; ein Ersatz ist bald geschaffen, und die 
Ausgaben sind keine hohen. Anders mit grossen 
Bildern, seien es direkte Kopien oder Vergrösse- 
rungen, sie werden durch vieles Befassen und 
Hin- und Herwerfen bald unansehnlich, ihre 
Erneuerung ist kostspieliger. Eine solide Ein- 
rahmung stellt sich aber zu teuer, ausserdem 
möchte man die Bilder doch ab und zu durch 
neue Arbeiten auswechseln. Da gibt es nun 
zwei Auswege, die Bilder für längere Zeit zu 
schützen, ohne dafür grosse Geldopfer auf- 
wenden zu müssen. Die eine Methode ist die- 
selbe, die zuweilen für kleinere Separatausstel- 
lungen in Anwendung kommt. Man bringt die 
Bilder unter Glas an die Wand an, und zwar 
derartig, dass jedes Bild mit einer dickeren 
Glasscheibe entsprechender Grösse überdeckt 
worden ist; die Ränder sind mit geeigneten 
Papier- oder Kalikostreifen umklebt. Für das 
Anbringen der verglasten Bilder an die Wände 
bedient man sich passender Nägel mit breiten 
Köpfen, die an den Rändern des Bildes so in 
die Wand eingeschlagen werden, dass der Kopf 
zur Hälfte auf die Glasplatte hinüberreicht und 
so gewissermassen einen Vorriegel darstellt. Die 
zu benötigende Anzahl der Nägel ist von der 
Bildgrösse abhängig, aber jedenfalls ist darauf 
zu achten, dass die verglasten Bilder seitlich, 
parallel der Wand, hinter den Nägelköpfen 
schlittenartig eingeschoben werden können. Beim 
endgültigen Einschlagen der Nägel in den er- 
forderlichen Abstand sind natürlich die Bilder 
wieder herauszunehmen. Unter Umständen mag 
es auch vorteilhaft sein, statt der Nägel Schrauben 
mit breiten Köpfen oder rechtwinklige Messing- 
haken mit Schraubengewinde zu verwenden. — 
Die andere Methode besteht darin, ein längeres 
Brett schräg, pultartig, aufzustellen und auf 
diesem unter Glas die Bilder einfach auszulegen; 
in diesem Falle sind Gläser mit abgeschliffenen 
Kanten anzuraten. — Unter solchem Glasschutz, 
trotzdem atmosphärische Einwirkung bestehen 
bleibt, erhalten sich die Bilder auch viel längere 
Zeit in ihrem frischen Aussehen. („British 
Journal.*) 


— Zum Wässern der Negative. Es ist 


[Nachdruck verboten] 


stets erwünscht, die Negative so klar wie mög- 
lich und frei von Schlammansatz und anderen 
Ausscheidungen des Wassers zu haben, ganz be- 
sonders gilt dies von Projektionsdiapositiven und 
Farbenplatten. Es ist jedoch nicht immer leicht, 
vollkommene Klarheit zu erhalten, nämlich wenn 
hartes Wasser vorliegt; auch ist bei Wasser 
aus der Leitung die Möglichkeit vorhanden, dass 
feinst verteilte Sand- resp. Rostpartikelchen usw. 
auf die Negativschicht verteilt werden. Ein vor- 
sichtiges Abreiben mit einem weichen Watte- 
bausch oder Waschleder oder auch mit den 
Fingern bildet die übliche Abhilfe, aber häufig 
werden damit andere Unreinheiten in die Schicht 
gebracht, als da sind Fasern, Staub oder bis- 
weilen gar Fetistoffe.e Andererseits hilft die 
ganze Sache nichts, wenn es sich um einen 
Niederschlag inmitten der Schicht handelt. 

Hat man allein hartes Wasser zur Ver- 
fügung, so entsteht immer bei der Negativ- 
herstellung die Gefahr der Bildung eines Nieder- 
schlags in der Gelatine; ein Klärbad macht uns 
daher stets die Schicht klarer und auch an und 
für sich sauberer. Als Klärbad wird z.B. eine 
Lösung von Chromalaun und Salzsäure benutzt; 
diese hat sich recht brauchbar, sowohl für Platten 
wie Papiere, gezeigt. Das Klärbad wird nach 
dem Fixieren und gründlichen Auswässern der 
Bildschicht angewendet. Nach Klärung ist die 
Platte wiederum zu wässern, resp. unter der 
Wasserleitung abzuspülen. Mit letzterem haben 
wir aber wieder den Uebelstand, eventuell neue 
Abscheidungen einzubringen, so dass wir zu 
der bereits oben erwähnten Abreibung greifen 
müssen. 

Um nun die bei letzterer Prozedur etwa 
verbleibenden Faserchen usw. schlank zu be- 
seitigen, wird die Platte einfach mit destilliertem 
Wasser abgespült. Aber damit ist noch nicht 
jede Verunreinigung des Negativs ausgeschaltet. 
Beim Trocknen der Platte können auffallende 
Staubpartikelchen usw. neue Störungen hervor- 
rufen. Um auch diesen entgegenzutreten, wären 
die Platten auf ein spezielles Gestell zu bringen, 
bei dem sie, mit ihrer Schicht nach unten ge- 
neigt, zu liegen kommen. Man kann die Platten 
mit der Schicht auch schräg gegen eine saubere 
Wand stellen, aber in dieser Lage geht die 
Trocknung sehr langsam. („British Journal.*) 


26 


170 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


award La Lu zz zz gm aa na: 


f 


Zwangsinnung oder Freie Innung? 


In Nr. ıı und ı2 der „Deutschen Photographen- 
Zeitung‘‘ befinden sich Berichte über das Auftreten 
des Herrn Hollmann in den Versammlungen in 
Uelzen und Bremen. In denselben wird Bezug ge- 
nommen auf angebliche Aeusserungen des Syndikus 
unserer Kasseler Handwerkskammer, Herın Than- 
heiser. Derselbe soll angeblich gesagt haben, dass 
einer freien Vereinigung mehr Rechte und grössere 
Erfolge zustehen können, als einer Zwangsinnung. 

Diese Ausführungen sind unrichtig und geeignet, 
die Photographen irrezuführen, denn wenn dieses 
wahr wäre, brauchten wir keine Innungen und hätten 
die früheren Vereine die Aufgaben der Innungen 
längst erfüllen können. 

Die Kollegen müssen irregeführt werden, wenn 
tatsächlich Vertreter der Handwerkskammer derartige 
Worte gebraucht hätten. Die Unrichtigkeit der Aus- 
führungen des Herın Hollmann geht aus nachfolgen- 
dem Schreiben unseres Syndikus hervor: 


Handwerkskammer Kassel. 
Kassel, den 17. März 1914. 

Auf Ihre Anfrage vom ı3. d. M. erwidere ich 
ergebenst, dass Herr Hollmann meinen Ausspruch 
vollständig falsch wiedergegeben hat, und zwar, 
wie ich annehmen muss, bewusst, in der Absicht, 
damit gegen die Zwangsinnung zu arbeiten. Wie 
aus dem Bericht in der Nr.g der „Photographischen 
Zeitung‘ zu ersehen ist, bin ich ein entschiedener 
Anhänger der Zwangsinnung und halte diese für die 
beste Organisationsftorm des Handwerks Mit dem 
erwähnten Ausspruch hat es, wie Sie sich vielleicht 
noch errinnern werden, folgende Bewandtnis. Herr 
Strauss fragte mich: „Was ist besser, eine Zwangs- 
innung oder eine freie Vereinigung, der alle An- 
gehörigen eines Gewerbes freiwillig angehören?‘ 
Darauf antwortete ich: „Wenn es möglich wäre, eine 
freie Vereinigung zustande zu bringen, der alle An- 


gehörigen eines Gewerbes freiwillig beiträten, so 
würde diese allerdings den Vorzug vor der Zwaugs- 
innung verdienen.‘ Ich setzte aber sofort hinzu, 
dass eine solche Vereinigung in keinem Beruf zu 
erreichen sei. Diese Vorgänge kennt Herr Holl- 
mann ganz genau. Er handelt also bewusst irre 
führend, wenn er meine Worte anders wiedergibt 
oder ihnen eine andere Auslegung gibt. Im übrigen 
kann ich nur noch einmal betonen, dass Herr Holl- 
mann in der Versammlung am ı7. Februar d. J. 
gegen die Zwangsinnungen stichhaltige Gründe nicht 
vorgebracht hat. Er hat nur Bebauptungen auf- 
gestellt, die er nicht beweisen konnte, oder Sachen 
vorgebracht, die mit dem Wesen der Zwangsinnung 
nicht das geringste zu tun hatten. Endlich hat er 
such noch verschiedene rein persönliche Angelegen- 
heiten zur Sprache gebracht. Auf keinen Fall ist 
es ihm gelungen, die von den Anhängern der 
Zwangsinnung vorgebrachten sachlichen Gründe 
zu widerlegen. Herr Holimann ist hiernach in 
keiner Weise berechtigt, mich als Kronzeugen gegen 
die Zwangsinnung aufzuführen. Ich bin auf Grund 
meiner ı3jährigen praktischen Tätigkeit beider Hand- 
werkskammer und auf Grund eingehender Studien und 
Beobachtungen zu der Ueberzeugung gekommen, 
dass die Zwangsinnung zurzeit die beste Organi- 
 sationsform ist, und zwar auch für das Photographen- 
gewerbe. Es ist durchaus nicht einzusehen, weshalb 
‚dieses Gewerbe hier eine Ausnahme machen soll. 
Hochachtungsvoll 


Thanheiser, Syndikus der Handwerkskammer. 
Auf eine Zeitungspolemik lassen wir uns nicht 


ein, wir halten es aber für unsere Pflicht, die Kollegen 
über den wabren Tatbestand aufzuklären. 


K Eberth, Hofphotograph, 
Vorsitzender des Kasseler Photographenvereins (E. V.) 


— a —— 


Innungs- und Vereinsnaehrichten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen ()J. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul @rundner, 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift- 
führer: Wilh. Hoffsohlid, BerlinS. ı4, Wallstr. 3ı.. — Für Kassen- 
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW. P Kruppstr. 12. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria tuine Platz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte- 
strasse ı3, Amt Moritzplatz 1. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an C. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130, 


Mitgliederversammlung 
am Donnerstag, den 26. März, abends 7 Uhr, 
im grossen Saal des „Papierhaus‘“, Dessauer Strasse. 


Tagesordnung: 
I. Grosse Ausstellung von Musterbildern auf Alboidin- 
papier der Neuen Photographischen Gesellschaft, 
Berlin-Steglitz. Referent: Herr Renard. 


2. 8 Uhr: Geschäftliches, Anmeldung und Aufnahme 
neuer Mitglieder usw. 

3. „Röntgenographie“. Vortrag mit Experimenten 
von Herrn Dr. Franke. 

4. Aktuelle Zeit- und Streitfrageu des Photographen- 
gewerbes. II. Neuregelung der Sonntagsruhe. — 
8 1oogq. — G.m.b. H. und Innungen. Referent: 
Herr Syndikus Fritz Hansen. 

5. Stellungnahme des Vereins zur Amtsniederlegung 
des I. Vorsitzenden der Photographen -Zwangs- 
innung zu Berlin. 

Berufsgenossen als Gäite willkommen! 
Der Vorstand. 
I. A.: C. Trieb, II. Schriftführer. 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


191 





Als neues Mitglied ist gemeldet: 
Frau Gertrud Witte, Photogr. Atelier, Berlin W., 
Tauentzienstrasse 13a. 


Als nene Mitglieder waren gemeldet: 
Herr Fritz Axtmann, akad. Maler und Photograph, 
Plauen i. Vogtl., Bahnhofstrasse 27, durch 
Herrn Grupndner. 
Berr Carl Rogge, Photograph, Charlottenburg, 
Hebbelstrasse 20, durch Herrn Hoffschild. 


Berlin, den 20. März 1914. 


Der Vorstand. 
L.A: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. s, Kruppstrasse 12. 


Protokoll der Sitzung 
am ı2. Februar im „Weihenstephanpalast“. 


Der Vorsitzende, Herr Paul Grundner, eröffnet 
die Sitzung um 8!/, Uhr und gibt zunächst Mitteilung 
von dem Hinscheiden des Herrn Paul Jacksteit, 
dessen Andenken durch Erheben von den Plätzen ge- 
ehrt wird. 

Ferner gelangt ein Schreiben des Vorsitzenden des 
Central- Verbandes Deutscher Photographen - Vereine, 
‚Herm R. A. Schlegel, zur Kenntnis, sowie ein Rund- 
schreiben des Central- Ausschusses Berliner kaufmän- 
nischer, gewerblicher und industrieller Vereine betreffs 
der Ersatzwahlen zum Kaufmannsgericht und ein Brief 
des Herrn G. Braun, der seinen Dank für die ihm 
zu seinem 7ojährigen Geburtstag übermittelten Glück- 
wünsche abstattete. Einige Zirkulare vom Steuerschutz- 
und Revisionusverband, vom Verein „Kreditreform “, von 
der Zeitschrift „Sozialpolitik“, von der kinemato- 
graphischen Studiengesellschaft, von der Zeitschrift 
„Das Bild‘ (Herausgeber: Neue Photographische Ge- 
sellschaft in Steglitz), sowie von der Halbmonatsschrift 
„Das Wissen‘ werden herumgegeben; ferner eine Preis- 
liste der Firma Willibald Eckhardt in Stassfurt über 
eiserne Schaukästen und eine solche von der Firma 
Bernhard Wachtl in Wien. 

Besonders wird auf die in der hiesigen Bibliothek 
des Kunstgewerbemuseums von Anfang Februar bis 
Mitte März stattfindende „Ausstellung einer Sammlung 
sur Geschichte und Technik der künstlerischen Photo- 
graphie‘ hingewiesen und deren Besuch empfohlen. 

Herr Grundner macht davon Mitteilung, dass 
unsere Bibliothekarin, Fräulein Pflug, darum er- 
sucht habe, die Verwaltung der kleine Unterstätzungs- 
kasse einem mit den Verhältnissen mehr vertrauten 
Herrn zu übergeben. Der Vorstand hat dem Wunsche 
Folge geleistet und Herrn Carl Günteritz, Perle- 
berger Strasse 26, die Verwaltung der Kasse übertragen. 

Herr Schumann gibt einige Neuanmeldungen 
und Neuaufnahmen von Mitgliedern bekannt. 

Neu aufgenommen: Herr Franz Böris, Frank- 
fürt a. M.; nen angemeldet: Herr Hans Netto, i. Fa.: 
Ziegler & Co., Berlin, durch Herrn Borkoweki; 
ferner: Brau Helene Kindler, durch Fräulein Hanni 
Schwarz. 

Herr Titzenthaler berichtet über Central-Ver- 


bands- Angelegenheiten und nimmt hierbei zunächst 
Bezug auf den in dieser Zeitschrift abgedruckten Jahres- 
bericht. Insbesondere hebt er hervor, dass das all- 
mähliche Verschwinden der Preisrätsel- Angebote auf 
das Einschreiten des Central-Verbandes zurückzuführen 
sei. Sobald ein solches Preisrätsel- Angebot auftauche, 
werde bei der Polizei Anzeige erstattet. Auf Anregung 
des Herrn Schlegel weist Herr Titzenthaler noch- 
mals auf die Vorteile der Sterbekasse hin, deren Tätig- 
keit sich desto wirkungsvoller gestalten würde, je mehr 
Mitglieder beitreten. Diesen Beitritt legt Herr Titzen- 
thaler nochmals allen Mitgliedern warm ans Herz. 
Ia eine Liste, die zwecks Beitrittserklärung herum- 
gegeben wird, zeichnen sich mehrere Mitglieder ein. 
Im übrigen erwähnt der Vortragende, dass die Finanzen 
des Central- Verbandes gute geworden sind. 63 Ver- 
einigungen gehören dem Central-Verband bis jetzt an. 
Den Hauptwert des Central-Verbandes müsse man 
darin erblicken, dass derselbe zu jeder Zeit schlagfertig 
sei, um, sobald irgend welche Ereignisse eintreten, die 
sein Eingreifen erfordern, als geschlossenes Ganzes an 
die Behörden herantreten zu können. Ein Verband, 
der eine so grosse Anzahl von Einzelvzreinen in sich 
einschliesst, sei eine ganz andere Macht, um etwas zu 
erreichen, als wenn die Vereine sich einzeln mit Ein- 
gaben an die Behörden wenden. Speziell wird noch 
auf die Warnungsblätter gegen den Vergrösserungs- 
schwindel usw., die von dem C. V. herausgegeben werden, 
hingewiesen und beschlossen, in nächster Sitzung einige 
Exemplare davon zirkulieren zu lassen. An einer sich 
an die Ausführungen des Herrn Titzenthaler an- 
schliessenden Debatte beteiligen sich die Herren Wisch, 
Hansen und Cornand. 

Alsdann spricht Herr Dipl.-Ing. Hans Schmidt 
über seine Erfahrungen als Dozent an der Städtischen 
Fachschule für Photographen zu Berlin. Er fährt 
etwa folgendes aus: 

„Seit einer Reihe von Semestern gebe ich auf Ver- 
anlassung des verstorbenen Herrn Direktor Schultz- 
Hencke den theoretischen Unterricht an der Städtischen. 


Fachschule für Photographen, und zwar in: allgemeiner 


Chemie, in den photographischen Prozessen und in der 
Photo-Optik. In der photographischen Optik halte 
ich mich genau an mein gleichnamiges Buch, und be- 
handle darin, im Gegensatz zu den früheren Vor- 
lesungen Professor Stolzes, nur die für die Photo- 
graphie wichtigen Dinge. Die allgemeine physikalische 
Optik wird nur so weit berührt, als sie zum Verständnis 
der Dinge notwendig ist. Auch in den photographischen 
Prozessen lege ich das von mir bei der Firma Wilhelm 
Knapp veröffentlichte Buch gleichen Titels zugrunde, 
doch ist der mündliche Vortrag wesentlich erweitert. 
Ich nenne hier nur die Farbenphotographie und die 
Grundlagen des Arbeitens mit Elektrizität usw., welche 
Kapitel wegen des beschränkten Raumes, in dem ge- 
nannten Buche nicht aufgenommen werden konnten. 
Die allgemeine Chemie muss stets weit mehr der je- 
weiligen Vorbildung der Zuhörer angepasst werden als 
dies bei den übrigen Vorträgen der Fall ist. Und nun 
komme ich zu einem sehr wichtigen Punkt, nämlich 


26 + 


172. 





zu dem geistigen Niveau, auf welchem die Schüler 
stehen, wenn sie in die Fachschule eintreten. Meine 
Damen und Herren, dieser Punkt ist ein sehr heikler. 
Sind doch gleichzeitig in einem Semester sehr häufig 
Schüler, welche eine sehr gute Vorbildung haben, mit 
solchen vereint, die noch nicht einmal richtig schreiben 
können. Auch das Alter der Schüler ist sehr ver- 
schieden; es schwankt zwischen 15 und 32 Jahren. 

Unter diesen ungleichen Verhältnissen ist es natfr- 
lich nicht leicht, einen Vortrag zusammenzustellen, der 
beiden Teilen vollkommen gerecht wird, dennoch glaube 
Ich, einen guten Mittelweg gefunden zu haben. 

Was das Schülermaterlal selbst anbelangt, so muss 
ich konstatieren, dass ich mit den weiblichen Schülern 
meist bessere Erfahrungen gesammelt habe, als mit 
den mäanlichen. Nicht nur, dass die ersteren vielfach 
eine bessere Vorbilduug mitbringen, nein, auch ihr 
Ehrgeiz, die Sache zu bemeistern, ist ein grösserer. Die 
jungen „Herren“ wissen ihrer Meinung nach schon alles. 

Und nun komme ich zu einem auch schwerwiegen- 
den Pankte, der besonders Sie, meine Herren, der Sie 
die Lehrherren dieser jungen Leute sind, betrifft. Ich 
meine den Pankt, dass so mancher unter Ihnen der 
Ansicht ist, dass es ohne diesen „theoretischen Kram‘ 
auch geht. Hier ein sehr typisches Beispiel. In der 
Optikstunde nehme ich natürlich auch die verschiedenen 
Arten von Blendenusystemen durch und sage daun den 
Schülern, sie möchten sich in ihrem Atelier die ver- 
schiedenen Objektive genau ansehen und mir dann 
das nächste Mal sagen, welche Bezeichnungen sie dort 
gefunden haben. Es ist Tatsache, dass dann von zehn 
Schülern drei berichten: ihr Chef hätte gesagt, das 
brauchten sie niemals in der Praxis, es würde voll- 
kommen genügen, wenn sie mit „grosser“, „mittlerer “ 
oler „kleiner“ Blende richtig belichten könnten. 

Im grossen und ganzen ist der Fleiss der jungen 
Leute ein anerkennenswerter, namentlich, wenu man 
bedenkt, dass die meisten von ihnen tagsüber im Ge- 
schält angestrengt arbeiten. Es ist meiner Ansicht 
nach nicht richtig, dass so viele Lehrherren die Schüler 
au den Unterrichtstagen bis spät abends im Atelier be- 
schäftigen. Der G:ist braucht unbedingt etwas Er- 
holung, um Neues in sich aufnehmen zu können, und 
diesem Faktor sollten die Lehrherren besser als bisher 
Rechnung tragen. Es ist für einen Schüler, der im 
naturwissenschaftlichen Denkea noch nicht so geschult 
ist, durchaus nicht so leicht, dem Unterricht zu folgen. 


Um die Schäler zum Fleiss anzuhalten, habe ich 
seit einigen Semestern Klassenarbeiten eingeführt. Es 
ist gerade kein Vergaligen, all die Arbeiten durchzulesen 
und zu korrigieren, aber der Nutzen solcher hat sich 
doch sehr erwiesen. Ua die Sache für die Schäler 
schmackhafter zu gestalten, ist es nicht eine reine 
„Klassenarbeit‘“, sondern eine Preisarbeit: Der Ver- 
fasser der besten Arbeit erhält nämlich einen von mir 
persönlich gestifteten Preis. Es war dies das eine Mal 
ein Objektiv, das andere Mal eine grössere Anzahl von 
Fachwerken, wieder ein anderes Mal mehrere Dutzend 
Platten usw. Die Preise werden vorher bekanntgegeben 
und spornen die jungen Leute an. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 





nn 


Die Fragen sind stets der Praxis entnommen und 


"müssen mit Hiüfe der throretisch erworbenen Kennt- 


nisse gelöst werden. Es ist also durchaus nicht ‚graue 
Theorie‘, was von den Schülern verlaugt wird. Die 
schriftlichen Kiassenarbeiten haben ergeben, dass von 
den Schülern etwa 2 Prozent mit Auszeichnung ar- 
beiten. Etwa 20 Prozent mit Sehr gut, etwa 35 Prozent 
mit Gut, etwa 25 Prozent mit Mittelmässig, etwa ıo Pro- 
zent mit Genügend und etwa 8 Prozent mit Unge- 
nügend. 


Ich darf wohl sagen, dass ich es von meiner Seite . 
aus nicht daran fehlen lasse, den jungen Leuten im 
Unterricht möglichst praktisch Brauchbares zu bieten, 
und durch meine persönliche Tätigkeit auf photo- 
graphischem Gebiete sind mir die Forderungen der 
Praxis vollaut bekannt. Nichtsdestoweniger kann man 
natürlich im Unterricht nicht umhin, auch einen ge- 
wissen Betrag von „theoretischen Dingen‘ durch- 
zunehmen. Man darf nicht vergessen, dass Theorie 
nichts auderes als verfeinerte Praxis ist. Wer mit einem 
gewissen theoretischen Können an die praktische Aus- 
führung einer Arbeit geht, wird dieselble leichter, rascher 
und sicherer erledigen als ohue solches. 

Ich komme nun zur Gehilfenpräfung und möchte 
vorausschicken, dass meine diesbezügliche Kritik natür- 
lich nicht gegen irgendeine Person gerichtet ist, sondern 
lediglich der Sache selbst gilt. Die Gehilfenpräfung 
ist, meiner Ansicht nach, sehr stark reformbedärftig, 
und zwar aus folgenden Gründen: Vor allem wird 
scheinbar kein genfügender Unterschied zwischen der 
Gebhilfen- und Meisterprüfung gemacht, und werden in 
ersterer häufig viel zu schwere Fragen gestellt. Nicht 
selten werden auch Antworten, welche meiner Ansicht 
nach oft vollkommen richtig sind, als unkorrekt be- 
zeichnet, und es müsste hier unbedingt eine Verstän- 
digaug unter Lshrenden und Prüfenden stattfinden.“ 

Der Vortrag wird mit reichem Beifall und lebhafter 
Zustimmung seitens der Anwesenden aufgenommen. 
Eine längere Debatte schliesst sich hieran an. Zu- 
nächst rühmt Herr Wisch die leichtfassliche Vortrags- 
weise des Herrn Schmidt, die es auch denjenigen, 
die keine umfangreiche Vorbildung genossen haben, 
ermögliche, den Vorträgen zu folgen. 

Herr Hansen erwähnt, dass es eine längst be- 
schlossene Sache sei, die Prüfungsordnung zu revi- 
dieren; er persönlich stehe jedoch auf dem Standpunkt, 
dass eine Verständigung zwischen den Lehrenden und 
den Prüferiden nicht am Platze und auch in anderen 
Berufen nicht üblich sei. Herr Schmidt betont, 
dass der Prüfende wissen müsse, was der Lehrer den 
Schülern beigebracht habe, daher sei eine Einigung 
durchaus erforderlich. Es wäre nicht selten, dass die 
Prüfenden unter sich selbst nicht einig gewesen seien, 
welche Antwort eines Schülers die richtige war. Herr 
Lüpke erklärt, dass ihm die von Herrn Schmidt 
einzeln angeführten Fälle unbekannt seien, auch wisse 
er nicht, wo Herr Schmidt mit seinen Ausführungen 
hin wolle. Er stehe auf dem Standpunkt, dass, wenn 
jemaud die Fachschule besucht habe, er auch in allem 
geprüft werden müsse, was gelehrt worden ist. Eine 





rein praktische Prüfung sei für die Lehrlinge zweifel- 
los das wichtigste. 

Herr Lüpke gibt im übrigen davon Kenntnis, 
dass auf seine Anregung hin die Handwerkskammer 
zu Berlin den Gehilfen- Prüfungsausschuss der Chemi- 
graphen und den der Photographen erstens der Hand- 
werkskammer und zweitens der Innung einladen werde, 
um endgültig festzulegen, ob die Reproduktions-Photo- 
graphen von dem einen oder dem anderen dieser Aus- 
schüsse zu prüfen sind. 

Des ferneren beschwert sich Herr Lüpke darüber, 
dass zur Weihnachtszeit die Lehrlinge bis zum 20, De- 
zember die Fachschule hätten besuchen müssen. Man 
müsse darauf Rücksicht nehmen, dass die Lehrliuge 
in der Weihnachtszeit in der Werkstatt des Photo- 
graphen ganz dringend gebraucht würden, und man 
solle sie deshalb von dem Besuch der Fachschule 
während dieser Zeit entbinden. 

Herr Strobel bemerkt, dass er sich selbst als 
Prüfling bedauern würde, wenn keine Verständigung 
zwischen den Prüfenden und den Lehrern stattfäude. 


An die Ausführungen des Herrn Lüpke anknüpfend, 
betont Herr Paul Grundner die Wichtigkeit theo- 
retischer Kenntnisse bei den Präflingen; er weist aber 
auch, wie Herr Lüpke es bereits getan, darauf hin, dass 
im Gehilfenexamen der P-fitlivg aut seine theoretischen 
Kenntnisse wohl geprüft werden kann, sein prakti- 
sches Können aber doch ausschlaggebend für die 
Zeusur des Prüflinge sein müsse. Dieser Standpunkt, 
der wohl auch durchaus berechtigt erscheine, wurde 
unter auderem auch von dem’ .fıüheren Mitgliede der 
Präfuagskommissionen Herrn Kullrich stets mit Nach- 
druck vertreten. Viel leichter sei es, die Lehrlinge zu 
präfen, als ihnen in der Werkstattiehre und in der 
Fachschule etwas Ordentliches beizubringen. Leider 
aber gäbe es unter den Lehrherren auch solche, die 
ihre Lehrlinge fast stäudig mit Kopieren, Ausflecken 
oder Retouchieren beschäftigen und die weitere prak- 
tsche Ausbildung ihrer Lehrlinge in Atelier- und 
Lıboratoriumsarbeiten der Fachschule anheimgeben. 
Diese aber sei doch nur dazu da, wie auch Herr Hans 
Schmidt bereits ausgefährt, die Theorie zu dem in 
der Praxis Erlernten zu lehren und nebenbei photo- 
graphische Verfahren, die nicht in jedem Betriebe 
unseres Berufes ausgeübt werden, praktisch zu zeigen. 
Bei den Gehilfenprüfungen sei noch eine ganze Zeit- 
laug Abstand zu nehmen von Fragen nach Formel- 
kenntnissen. Es solle für die Gehilfenpräfung ge- 
nügen, wenn die Prüäflinge die Unterscheiduug der 
gebräuchlichen Entwickler, deren Substanzen, Kouser- 
vierungsmittel und die verschiedenen Alkali kennen 
und die gute oder schlechte Beschaffenheit der für die 
Verfahren zur Verwendung kommenden Chemikalien 
zu erkennen vermögen. Ferner, dass die Prüflinge die 
in der Photographie gebränchlichen Chemikalien, ihre 
Bmeunungen, Eigenschaften und Verwendungszwecke 
kennen. Wenn der Lehrling bei der Prüfung alles 
das schon wisse, was in der Fachschule zurzeit in 
Photooptik und Photochemie gelehrt wird, dann wisse 
er auf diesen Gebieten schon füberreichlich genug für 


seine Meisterprüfung. Ee müsse eine verstäudige 
Grenze bei der Gehilfenpräfung gezogen werden. In 
bezug auf die Prüfungen von Reproduktions- Photo- 
graphenlehrlingen spricht sich der Vorsitzende, Herr 
Paul Grundner, dahin aus, dass die auf spezifisch 
chemigraphischen Gebieten beschäftigten Lehrlinge 
nicht von unseren Prüfangskommissionen zu prüfen 
seien. Das hindere aber wenigstens zurzeit noch nicht, 
dass strebsame Mitarbeiter chemigraphischer Betriebe 
zum Unterricht in den photographischen Uebungen und 
zur Reproduktionsretouche an unserer Fachschule zu- 
gelassen werden. Im laufenden Semester seien dies 
füuf Gehilfen aus den besagten Betrieben. In seiner 
Eigenschaft als derzeitiger Dirigent der Fachschule 
glaubt der Vorsitzende, in Porträtateliers manchmal 
schwer Erwerb findenden Retoucheuren die Teilnahme 
an dem Unterricht in der Reproduktionsretouche an 
unserer Fachschule zwecks eventuellen Unterkommens 
in chemigraphischen Betrieben nur empfehlen zu sollen. 

Was die Beschwerde über die zu spät eingetretenen 
Weihnachtsferien anbelangt, so trage er, der Dirigent, 
hieran keine Schuld; die betreffenden Ferien seien von 
der vorgesetzten Behörde so vorgeschrieben und der 
Stundenplan so veröffentlicht und genehmigt worden, 
er sei jedoch gern bereit, .darauf hinzuwirken, dass in 
Zukunft die Ferien früher eintreten. Diese Zusage 
hätte er dem Vorsitzenden der Innung auch sofort 
gegeben, als Herr Lichte ihm seine diesbezügliche 
Beschwerde mitgetellt. 

Herr Grundner gibt dann noch Kenntnis von 
dem Wortlaut der Beschwerde, die trotzdem von dem 
Vorsitzenden der Innung, Herrn Lichte, wegen der 
verspäteten Weihnachtsferien an die Deputation der 
Städtischen Fachschule gerichtet worden wäre, und 
stellt fest, dass niemals die Lehrlinge gezwungen 
wären, die Schule bis kurz vor dem Fest zu besuchen. 
Auch Fräulein Kundt betont, dass jeder, der Dis- 
pens erbeten, ohne weiteres von dem Besuch der 
Schule entbunden worden wäre, dass aber sehr wenig 
Lehrlinge darum gebeten hätten. 

Zu Pankt 4 der Tagesordnung: Mitteilung des 
Vorstandes über den Etat 1914 und Fachschulfonds, 
nimmt zunächst Herr Grundner das Wort. Von vorn- 
herein müsse bemerkt werden, dass eine Ermässigung 
des Vereinsbeitrages für das laufende Jahr nicht an- 
gäugig sei, da die Aufstellung des Etats pro 1914 eine 
solche nicht zulasse Herr Schnmann bringt den 
Etat zur Verlesung. 

Herr Wisch erklärt, dass er einen anderen Be- 
schluss vom Vorstand nicht erwartet habe, und kriti- 
siert diesen Beschluss in drastischer Form, und da er 
es hierbei an Ausfällen gegen einige Mitglieder nicht 
fehlen lässt, wird ihm das Wort entzogen. Er gibt 
hierauf seinen Austritt aus dem Verein bekannt und 
verlässt die Sitzung. 


Die Erörterung über die freiwillige Beitragszahlung 
zum Fachschulfonds nimmt längere Zeit in Anspruch. 
Herr Grundner nimmt Bezug auf eine gemeinsame 
Sitzung des Innungsvorstandes mit dem vorjährigen 
Vorstand des Photographischen Vereins, in welcher 


174 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








letzterer es übernommen habe, dem Plenum die Ein- 
stellung der Sammlung für den Fachschulfonds mit dem 
gt. März d. J. zu empfehlen und die Liste der Geber 
an die Innung auszuhändigen. 

Herr Titzenthaler sieht keinen Grund dafür ein, 
dass sich der Verein seines Einflusses auf die Fach- 
schule entkleide, da der Verein gegründet sei, um die 
Interessen der Photographen zu wahren, die Innung 
könne ja ihrerseits auch ruhig Gelder sammeln, um 
dadurch Stimmen im Kuratorium der Fachschule zu 
erhalten. Herr Heinrich betont, dass die Innung 
nichts dagegen habe, wenn vom Verein weiter ge- 
sammelt würde, jedenfalls würde die Innung ihrerseits 
auch sammeln. Auch Herr Schumann behält sich 
vor, fernerhin Beiträge zu sammeln und den Betrag 
dem Photographischen Verein zur Verfügung zu stellen. 
Herr Lüpke betont, dass die Innung die Pflicht 
habe, alles, was im Interesse der Photographen ge- 
schehen könne, zu tun, während dies für den Verein 
lediglich ein freiwilliger Entschluss wäre. Infolge der 
von Herrn Heinrich gemachten Mitteilungen wird 
von einer Abstimmung Abstand genommen. 

Herr Fritz Hansen spricht sodann über die 
eventuelle Veranstaltung von wirtschaftlichen Unter- 
richtsabenden für die Praxis der Photographen. Er 
führt folgendes aus: 


„An Fortbildungsgelegenheiten ist für den Photo- 
graphen im allgemeinen, ganz besonders aber für den 
Photographen in der Grossstadt, kein Mangel; denn 
von der richtigen Erkenntnis ausgehend, dass der- 
jenige, der in seinem Berufe auf der Höhe bleiben 
will, nicht aufhören darf zu lernen, hat man es sich 
angelegen sein lassen, den Lernbegierigen möglichst 
viel Gelegenheit dazu durch die Einrichtung von 
Schulen und Lehrkursen zu bieten. Ganz besonders 
haben sich die Vorbereitungskurse für die Meister- 
prüfung als geeignet erwiesen, auch dem im vor- 
geschrittenen Alter Stehenden die Möglichkeit zu bieten, 
seine Kenntnisse zu erweitern. Aber diese Unterrichts- 
möglichkeiten, so nützlich sie zweifellos sind, genügen 
nicht. Denn einmal erstreckt sich hier der Unterricht 
in der Hauptsache auf die Vermittelung rein fach- 
technischen Wissens und andererseits sind diese Unter- 
richtskurse so in sich abgeschlossen und so organisiert, 
dass es nicht jedem Photographen, der im praktischen 
Berufsleben tätig sein muss, möglich ist, daran teilzu- 
nehmen. Gerade im Photographengewerbe aber hat 
es sich gezeigt, dass zur Förderung der eigenen wirt- 
schaftlichen und sozialen Interessen ganz spezielle 
Kenntnisse auch auf dem Gebiete des gewerblichen 
Lebens erforderlich sind. Oft genug und nicht mit 
Unrecht ist dem Photographen vorgehalten worden, 
er müsse mehr Kaufmann sein, um besser vorwärts- 
zukommen. 

Aber nicht nur die kaufmännischen Kenntnisse 
allein genügen. Unsere sozialen und wirtschaftlichen 
Verhältnisse sind so ausserordentlich fein verzweigt 
und kompliziert, für den Gewerbebetrieb des Photo- 
graphen kommen noch vielfach besondere gesetzliche 
Bestimmungen in Betracht, dass es dringend not- 


wendig erscheint, auch auf diesem Gebiet der staats- 
bürgerlichen Fortbildung geeignete Schritte zu unter- 
nehmen. Mit den Fragen der Gewerbeordnung und 
der sozialen Versicherung, des Urheber- und Verlags 
rechtes, dem Dienst- und Werkvertrag, hat sich bei- 
spielsweise der selbständige Photograph beinahe täg- 
lich zu befassen, und es wird nur wenige geben, die 
auf einem dieser Gebiete ganz sicher Bescheid wissen. 
Aber nur derjenige, der alle behördlichen Verord- 
nungen, Verfügungen, Bestimmungen, Erlasse ord- 
nungsgemäss befolgt, darf hoffen, sich nicht allzu 
häufig strafbar zu machen. Sobald allerdings ein neues, 
die geschäftlichen Verhältnisse irgendwie berährendes 
Gesetz erlassen wird — und das pflegt ja sehr oft zu 
geschehen .—, erscheinen auch stets Kommentatoren 
auf dem Plan, und Vorträge werden gehalten. Trotz- 
dem wird man sehr häufig, namentlich wenn die Ge- 
setzesbestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Einführung 
noch unklar sind, die Kenntnis aller in Betracht kommen- 
den Gesetzesvorschriften usw. als eine Art Geheimlehre 
betrachten. 

Abhilfe ist nun bereits bei uns geschaffen, und 
zwar durch unsere Auskunftsstelle, über deren Tätig- 
keit ja erst kürzlich auf der Jahresversammlung aus- 
führlich berichtet wurde. Dieser Bericht und mehr 
noch die gerade in letzter Zeit sich mehrenden Fragen 
haben es aber angebracht erscheinen lassen, durch 
besondere Unterrichtsabende dem erwerbstätigen Photo- 
graphen die Möglichkeit zu geben, sich auf dem 
wichtigsten Gebiete der gewerblichen und sozialen Ge- 
setzgebung die erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen. 
Es handelt sich dabei keineswegs um eine Durch- 
ackerung trockenen Paragraphenbodens, sondern um 
eine sinngemässe und durchdachte Behandlung der 
wichtigsten Fragen des täglichen Lebens. Damit wird 
auch der Einwand hinfällig, dass ein Photograph hier- 
für keine Zeit habe, denn es handelt sich um seine 
eigenen Angelegenheiten. Als Gebiete, die zunächst 
behandelt werden sollen, sind vorgesehen: 


ı. Firmenrecht (Voll- und Minderkautmann), Kauf, 
Miete und Pacht. 

2. Die Versicherungsgesetze (Reichsversicherungs- 
ordnung, Kranken- und Invaliditätsversicherung, An- 
gestelltenversicherung). 

3. Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeit- 
nehmer aus dem Arbeitsvertrag. 

4. Handwerkerorganisation. 

5. Die wichtigsten Fragen des Urheber- und Ver- 
lagsrechtes. 

Es soll allmonatlich ein Unterrichtsabend zu je 
2 Stunden stattfinden, so dass der ganze Kursus 5 Monate 
in Anspruch nimmt.“ 

Die Versammlung nimmt von den Mitteilungen 
des Herrn Hansen mit grossem Interesse Kenntnis, 
zumal Herr Hansen in Uebereinstimmung mit dem 
Vorstande besonders darauf hinweist, dass sämtliche 
Kosten durch den Verein getragen würden, voraus- 
gesetzt, dass die Beteiligung zahlreich genug erfolge. 

Herr Brettschneider hält eine solche Einrichtung 
für ausserordentlich wertvoll, um so mehr, als ein jeder 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


175 





Gelegenheit habe, in der Diskussion, die sich an den 
Unterricht regelmässig anschliessen soll, sich über alle 
ihn persönlich Interessierenden Fragen Aufklärung zu 
verschaffen. Bei der darauffolgenden Abstimmung er- 
klärt sich eine grosse Mehrheit für die Einrichtung der 
Unterrichtsabende, und 21 Personen melden sofort ihre 
Teilnahme an. 

Die unter Punkt 6 auf der Tagesordnung stehende 
Besprechung resp. Beschlussfassung über eine zu ver- 
anstaltende Ausstellung photographischer Arbeiten der 
Mitglieder des Vereins wird auf Auregung des Herrn 
Heinrich für eine spätere Sitzung zurückgestellt. 

Schluss der Sitzung ıı Uhr. 


Paul Grundner, Wilh. Hoffschild, 
Vorsitzender. I. Schriftführer. 
m u I m gu 


Sächsiseher Photographen - Bund (E.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Als neues Mitglied war gemeldet: 
Herr Fritz Axtmann, Maler und Photograph, Plauen 
i. Vogtl., Bahnhofstrasse 27. 


Als neues Mitglied ist aufgenommen: 
Herr Alphons Barrand, Dresden, Waisenhausstr. 32. 


= 77:60 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe im Hand- 


werkskammerbezirk Dortmund. 
Sitz: Bochum. 


Einladung. 

Zu der am Montag, den 30. März, Punkt 5 Uhr, 
inBochum, „Hotel Monopol‘ (4 Minuten vom Bahn- 
hof, Eingang Luisenstrasse, I. Etage) stattfindenden 

Innungsversammlung 
werden Sie hierdurch höflichst eingeladen. 

Im Sitzungssaale findet eine Ausstellung der ein- 
gegangenen Arbeiten vom letzten Wettbewerb des 
„Atelier des Photographen‘“' statt. 

Wir machen unter Hinweis auf $ 22 des Statuts 
darauf aufmerksam, dass mit Rücksicht auf die recht- 
zeitig erscheinenden Mitglieder und die umfangreiche 
Tagesordnung die Sitzung pfinktlich um 5 Uhr beginnt. 

Mit Innungsgruss und Handschlag 
Der Vorstand. 
L A.: Das Photographenamt: 
Der Vorsitzende: Der Syndikus: 
A. Arnold. Höfling. 


Tagesordnung. 

ı. Eingänge und kurzer Bericht. 

2. Kassenbericht. Prüfung und Abnahme der Jahres- 
rechnung 1913. Wahl der Kassenprüfer. 

3. Wahlen für die ausscheidenden Vorstands- und Aus- 
schussmitglieder: Köster, Böcker, Donner, 
Streil, Sommer, Jakob. 

4 Der eingereichte Tarifentwurf des Gehilfenver- 
bandes (Zweigverband Dortmund). 

5. „ Die Bedeutung der Berufsorganisation im heutigen 
Wirtschaftsleben.‘‘ Vortrag des Amtsrichters Dr. 
Bartsch von Sigsfeld, Mittelstandshaus 


Bochum. (Während der Pause wird der Kopier- 
apparat „Chronograph“ vorgeführt). 
6. Ermittlung ortsüblicher Preise, 
q. Vortrag des Chemikers Protz über ‚Rationelle 
Verwertung der Rückstände.‘ 
8 Innungsangelegenheiten. 
Besondere Sitzung: Beratung und Annahme der 
Lehrlingsvorschriften. 
—adt— 


Photographen -Zwangsinnung 


der Amtshauptmannsehaft Zittau. 
Sitz: Zittau. 


Innungsversammlung 
am ı. April, nachmittag 5!, Uhr, im „Hotel 
Weintraube‘“, Zittau. 


Tagesordnung. 

I. Bericht über die Eingänge. 
a Vortrag über Bromöldruck und Vorführen von 

Alboidinbildern durch einen Vertreter derN.P.G. 
3. Richtigsprechung der letzten Jahresrechnungen. 
4. Verschiedenes. 
5. Anträge). 
6. Fragekasten. 

Zu diesem Vortrage, bezw. dieser Versammlung, 
sind die Herren Kollegen aus der weiteren Umgegend, 
auch aus dem benachbarten Böhmen, herzlich will- 
kommen und sind hierdurch höflichst eingeladen. 

Mit kollegialem Gruss 
Hugo Walbrecker, Obermeister. 


ı) Anträge müssen 48 Stunden vor der Versammlung dem Vor- 
stande unterbreitet werden. 


Ateliernaehriehten. 
Schwerin i. M. Herr Drogist Taddiken er- 
öffnete Rostocker Strasse ı0o ein Photograpbisches 
Atelier mit billigen Preisen unter dem Namen ‚Atelier 


Modern“, 
u Co zum) 


Auszeiehnungen. 


Herrn Hofphotograph Arthur Witte in Baden- 
Baden, welcher im letzten Sommer einen im Wildsee 
badenden Herrn unter eigener Lebensgefahr vom Tode 
des Ertrinkens rettete, wurde von Sr. Königl. Hoheit 
dem Grossherzog die Rettungsmedaille verliehen. 


a 
Kleine Mitteilungen. 


— Aktuelle Zeit- und Streitfragen des 
Photographengewerbes bilden den Gegenstand 
eines umfangreichen Referats, das in der am 25. März 
stattfindenden Versammlung des Photographischen 
Vereins zu Berlin Herr Fritz Hansen erstatten wird. 
Der Photographische Verein zu Berlin, der infolge 
seiner ausserordentlich rührigen Tätigkeit in letzter 
Zeit neuen erfreulichen Zuwachs an Mitgliedern zu 
verzeichnen hat, lässt es sich angelegen sein, nicht 
nur fachwissenschaftliche Themata aller Art zu er- 


176 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








örtern, sondern er bringt auch den sozialen und wlirt- 
schaftlichen Zeit- und Streitfragen des Gewerbes leb- 
haftes Interesse entgegen. So wird in dem Vortrage 
des Herrn Hansen z.B. eingehend der Gesetzentwurf 
über die Neuregelung der Sonntagsruhe behandelt, 
der für das Photographengewerbe von grosser Be- 
deutung ist. Weiter aber soll auch auf Grund der 
neuerdings stattgefundenen Verhandlungen über den 
8 100g, die Festsetzung der Preise, und die Stellung 
der G. m. b. H. zu den Innungen erörtert werden. Ein 
anderer Punkt der Tagesordnung, der lebhaftes Interesse 
erwecken dörfte, ist die Stellungnahme des Vereius 
zur Amtsniederlegung des Obermeisters der Photo- 
graphen- Zwangsinnung zu Berlin. Da dem Verein 
vielfach eine Gegnerschaft zur Innung nachgesagt 
wird, kann man auf seine Stellungnahme in dieser 
Frage gespannt sein. 8. 
um a — N. um) 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 59. Heır J. HA. inW. ı. Ein Steinguttopf 
soll zum Niederschlagen und Aufbewahren von Silber- 
rückständen aus Fixierbädern benutzt werden. Mit 
Wasser gefüllt, hält der Topf dicht, Fixierbad jedoch 
sickert langsam, aber sicher durch. Ist dem abzuhelfen, 
und wie? 

2. Ich beabsichtige, einen Vergrösserungsapparat 
ohne Kondensor zu bauen; würden hier zwei Metall- 
tadenlampen A sa Kerzen genügend Licht geben? 

Antwort su Frage 59. ı. Es ist nicht gut mög- 
lich, dass ein Steinguttopf eine Salzlösung durch- 
dringen lässt, reines Wasser dagegen nicht. Wohl aber 
können Sie zu Ihrer Annahme durch die Erscheinung 
verleitet sein, dass die durch die Wandung des Ge- 
fässes diffundierte Fixiersalzlösung an der Oberfläche 
auskristallisiert, während das Wasser einfach verdunstet 
und sich vielleicht nicht einmal in Form eines feuchten 
Niederschlages bemerkbar macht. Die Fixiernatron- 
lösung kann tatsächlich die Wandungen eines Stein- 
topfes zerstören, wenn die Innenglasur nicht ganz 
tadellos ist, da sie in diesem auskristallisiert und da- 
durch die Struktur des Gefässes in gewissem Sinne 
schädlich beeinflusst. Ein Abhilfemittel erscheint kaum 
denkbar, da Ueberzüge mit Lack dem Gefüsse doch 
wohl nur eine beschränkte Haltbarkeit verleihen 
würden; auch das Ausgiessen mit warmer Paraffin- 
lösung würde sich in diesem Falle kaum lohnen, da 
die Kosten für ein neues Gefäss ja ziemlich gering 
sind. Sie müssen auf besonders gute Glasur achten 
oder aber Glasgefässe nehmen, die z. B. in Form der 
bekannten Akkumulatorwannen zu billigen Preisen er- 
hältlich sind und den Anforderungen, die in diesem 
Fall an sie gestellt werden, durchaus genügen. 

Antwort a. Mit zwei Lampen 4 5o Kerzen würde 
sich eine indirekte Beleuchtung, wie sie heute bei Ver- 
grösserungen bevorzugt wird, schwer durchführen 
lassen, da das vergrösserte Bild alsdann zu lichtschwach 
auf dem Projektionsschirm erscheint. Es ist kaum 


anders denkbar, als dass Sie das Negativ mit beiden 
dicht nebeneinander gesetzten Lampen durchleuchten 
und durch Einschaltung von zwei Mattscheiben, die 
etwa 5 cm in der Achse voneinander getrennt sind, 
für genügende Diffusion des Lichtes sorgen, so dass 
das Negativ einigermassen gleichmässig beleuchtet ist. 


Frage 60. Herr E.G.in H. Ich habe am 4. April 
in einem grossen Ballsalon eine gromse Anzahl Auf- 
nahmen zu machen. Ungefähr 60 Aufnahmen 10X ı5 cm, 
60 Aufnahmen 13xX 18 cm und 6 Aufnahmen 24 X 30 cm. 
Nun müsste ich die Aufnahmen mit Blitzlicht machen, 
ein solcher Apparat mit geschlossenem Rauchsack steht 
mir zur Verfügung. Der Wirt, welchem der Saal ge- 
hört, will mich aber sofort aus dem Lokal verweisen, 
sobald etwas Rauch aus dem Sacke entweiche Da 
dieser aber kaum zu vermeiden sein wird, so sehe ich 
Gefahr, dass aus dem Geschäft nichts für mich werden 
wird. Vielleicht können Sie mir ein Mittel sagen, 
wie ich das vermeiden kann, oder ich müsste die Auf- 
nabmen mit elektrischem Licht machen. Wird zu den 
kleineren Aufnahmen eine 60o0okerzige Birne genügen? 

Antwort su Frage 60. Ein Rauchsack, der mit 
absoluter Sicherheit allen vom Blitzpulver vor erzeugten 
Rauch aufnimmt und auch beim Zusammennehmen 
vor dem Transport an die frische Luft keine Spuren 
entweichen liesse, müsste derartige Abmessungen be- 
sitzen, dass er überhaupt kaum noch zu hantieren 
wäre. Wir würden Ihnen deshalb raten, von Blitzlicht 
überhaupt abzusehen und dafür die neue Halbwatt- 
lampe zu benutzen, die von den Beginawerken in 
Köln a. Rh. bereits in Verbindung mit leicht trans- 
portablen Reisestativen verkauft wird. Die Halbwatt- 
lampen, welche bekanntlich zum Glühlampentypus ge- 
hören, sind in diesen Stativen federnd aufgehängt, so 
dass eine Beschädigung nicht gut eintreten kann. Die 
Zusammensetzung des Lichtes ist andererseits der des 
Tageslichtes ziemlich nahe verwandt, so dass Personen- 
aufnahmen sich gut bei dieser Lichtquelle anfertigen 
lassen. Wenn Sie zwei Lampen mit je 2000 Kerzen 
Lichtstärke benutzen, so dürften Sie kurze Expositionen 
erzielen können, die bei nahem Heranrficken der Licht- 
quelle an die aufzunehmende Person etwa !/, bis ı Se- 
kunde betragen. Der Preis für diese Lampen ist ein 
verhältnismässig geringer, so dass sich die Anschaffung 
selbst bei nicht allzu häufiger Verwendung lohnen 
würde. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage 24. Herr F. G.inB. Wie kann man einen 
Zahlungsbefehi erlassen? 

Antwort zu Frage 24. Diese und andere ähnliche 
im Geschäftsbetrieb vorkommende Rechtsfragen finden 
Sie ausführlich beantwortet und erläutert in dem Buche 
des Dr. jur. Biberfeld: Formnlarbuch des Geschäfts- 
mannes; Sammlung von Musterentwürfen für Verträge 
usw. und für den schriftlichen Verkehr mit den Ge- 
richten und Verwaltungsbehörden. Der Preis des Werkes, 
das im Verlage von Wilhelm Knapp in Halle a. S. 
erschienen ist, beträgt 3,60 Mk. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Dreck und Verlag von Wilhelm Kaapp in Halle a. $S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 26. 


29. März. 


IQI14. 





II. Deutseher Photographentag und C. V.-Verbandstag. 


Als vorläufige Mitteilung wird den Kollegen 
bekanntgegeben, dass der Ill. Deutsche Photo- 
graphentag, im Zusammenhang mit dem Ver- 
bandstag des C. V., in Leipzig abgehalten 
wird. 

Beginn des Photographentages am 23 Juni, 
nachmittags 3 Uhr; Begrüssung durch die Be- 
hörden usw. Am 24. Juni Besuch des Völker- 
schlachtdenkmals und der Ausstellung. An 
beiden Tagen sind Vorträge, Führungen usw. 


vorgesehen. Am 25. und 26. Juni Verbandstag 
des C. V., dem die Teilnehmer des Photo- 
graphentages beiwohnen können. Wenn nötig, 
können am 27. Juni die Verhandlungen des 
Verbandstages fortgesetzt werden oder ein Ober- 
meistertag sich anschliessen. 

Weitere ausführliche Mitteilungen sowie Ein- 
ladungen werden in der nächsten Zeit erfolgen. 


R. Schlegel-Dresden. 


—- ——— 


Rundsehau. 


— Chromverstärker. H. G. Moberly 
tritt im „Amateur-Photographer“ für regere Ver- 
wendung des Chromverstärkers ein, da er vor- 
zügliche Resultate liefert; allerdings ist dieser 
Verstärker nach den bestehenden Vorschriften 
weniger verlockend. Ein Nachteil ist die sehr 
ausgedehnte Wässerung, um das überschüssige 
Bicbromat nach Bleichung der Platte fortzu- 
schaffen. Für die Belichtung der Platte vor der 
Rückentwicklung empfiehlt sich eine starke Licht- 
quelle, am besten Tageslicht. Schwache künst- 
liche Lichtquellen ergaben Moberly bei der 
nachfolgenden Entwicklung nicht immer gleich- 
mässige Schwärzung. 

Moberly ist es bei einer Aenderung der 
Arbeitsweise gelungen, die vorher erwähnten 
Uebelstände zu beseitigen. Die Zeit der Wässe- 
rung wird wesentlich reduziert und eine stärkere 
Lichtquelle wird nicht erforderlich, das gewöhn- 
liche weisse Lampenlicht ist ausreichend; auch 
arbeitet der Prozess sicher. 

Die Bichromatlösung wird in der üblichen 
Zusammensetzung benutzt: 


Kaliumbichromat 6,5 g, 
Salzsäure . 50 Tropfen, 
Wasser . 300 ccm. 


Auf 30 ccm dieser Lösung 20 Tropfen zehn- 
prozentige Bromkalilösung. 

Sobald die Platte völlig gebleicht ist, giesst 
man die Chromlösung in die Flasche zurück, 
spült die Platte kurz unter der Wasserleitung 
ab, bis das in einer unterstehenden Schale auf- 
gefangene Wasser keine Färbung mehr zeigt. 
Es ist nicht erforderlich, die Wässerung etwa 
so weit zu treiben, bis die gelbe Färbung aus 


[Nachdruck verboten.) 
der Gelatineschicht entfernt ist. Letztere wird 
durch ein Klärbad, das für jede Platte frisch zu 
bereiten ist, beseitigt. Man benutzt dazu: 


Gesättigte Kaliummetabisulfitlösung ı Teil, 
gesättigte Sodalösung . ar sB;, 25 
Wasser. . . . . . 4 Teile. 


Man giesst etwas von diesem Klärbade über 
die Platte, sofort beginnt die Gelbfärbung zu 
schwinden, zugleich nimmt das gebleichte Bild 
eine bräunliche Tönung an. Nach etwa einer 
halben Minute spült man unter der Wasserleitung 
ab und wiederholt die Operation noch ein zweites 
und drittes Mal. Die Platte ist dann frei von 
Färbung und zur Rückentwicklung fertig. Für 
letztere verwandte Moberly das ÖOrtol nach 
Hauffs bekannter Vorschrift, da er diesen Ent- 
wickler allgemein benutzt, und zwar 3 Teile 
Ortol-Kaliummetabisulfitlösung und 2 Teile ge- 
sättigte Sodalösung (ohne Sulfit- und Bromkali). 
Nach wenigen Sekunden setzt die Dunkelung 
ein, die allmählich zunimmt, und zwar so inner- 
halb 5 Minuten oder mehr. Die Reaktion ver- 
läuft über die ganze Platte völlig gleichmässig, 
und ist die Dichtigkeit stetig kontrollierbar. Man 
braucht die Entwicklung nicht bis zur stärksten 
Intensität zu treiben, sondern man nimmt die 
Platte heraus, sobald sie genügend Kraft zeigt. 
Unterbricht man den Prozess am Anfange der 
Reaktion, so ist der Grad der Schwärzung unter 
dem des ursprünglichen Zustandes; das Negativ 
würde so eine Abschwächung aufweisen. Man 
kann also mit diesem Modus sowohl abschwächen 
wie weitgehend verstärken, denn die Reaktion 
kann: beliebig abgebrochen werden. Nach der 
Entwicklerbehandlung ist die Platte zu wässern. 


27 


178 


Manche Photographen setzen die Chromat- 
vorratslösung ohne Salzsäure an. Moberly 
findet, dass die Lösung auch mit Säurezusatz 
genügend lange Zeit hält, ebenso mit Bromkali- 
zusatz, selbst nach Gebrauch. Sollte das ge- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


mischte Bad weniger gut bleichen, so gibt man 
pro 30 ccm etwa ı Tropfen starke Salzsäure zu. 
Was die Mischungsverhältnisse des Klärbades 
betrifft, so haben sich obige Mengen bei den 
speziellen Versuchen Moberlys bewährt. 


— tr. re 


Innungswesen. 


Eine Entscheidung des Regierungspräsidenten 
in Hannover, betreffend Zugehörigkeit der Händler 
zu den Innungen, erwirkte in letzter Instanz die 
Zwangsinnung für das Photographengewerbe in 
den Stadt- und Landkreisen Hannover und 
Linden. Wir lassen den Inhalt der Entscheidung 
anschliessend folgen. 

Der Reglerungspräsident. 
Nr. I, G, 330. 
Hannover, den 5. März 1914. 

Ihrer gegen die Entscheidung des hiesigen Magi- 
strats vom 15. Dezember v. J., Nr. 3276, erhobenen 
Beschwerde vom 2. Januar d. J. vermag ich kelue 
Folge zu geben. ° 

Es erscheint zweifelhaft, ob Sie mit Ihren jetzigen 
Ausführungen über die Vergrösserung von Amateur- 
negativen bestreiten wollen, dass Sie derartige Ver- 
grösserungen selbst vornehmen lassen oder Aufträge 
darauf gewerbsmässig auf eigene Rechnung übernehmen. 
Dies kann indessen dahingestellt bleiben, weil Sie jeden- 
falls andere photographische Arbeiten (Entwickeln, 
Kopieren und Fertigstellen von Amateuraufnahmen) 
in Ihrem Betriebe gewerbamässig ausführen und diese 
Teilleistungen im Arbeitsprozesse des Photographenhand- 
werks allein schon Ihre Innungspflicht bedingen. Die 
hierfür massgebenden Gründe sind in der angegriffenen 
Entscheidung zutreffend dargelegt. Insbesondere muss 
trotz Ihrer wiederholten Einwendungen daran fest- 
gebalten werden, dass die vorbezeichneten Arbeiten nicht 


lediglich mechanische Tätigkeit darstellen, sondern zur 
richtigen Behandlung der photographischen Platten usw. 
eine gewisse, unbedenklich als handwerksmässig zu be- 
zeichnende Geschicklichkeit und Erfahrung gehört Im 
übrigen würde es auch nicht ausschlaggebend für Ihre 
Befreiung von der Innungspflicht ins Gewicht fallen 
können, wenn Ihre Auffassung hierüber richtig wire 
(ct. den in der angegriffenen Entscheidung angeführten 
Ministerialerlass). 

Dass Photographen, die Bilder einrahmen oder 
Kartons (Bütten) selbst herstellen, nicht auch etwa der 
tür ihren Wohnort bestehenden Glaser- oder Buchbinder- 
zwangsinnung angehören brauchen, ergibt sich im Hin- 
blick darauf, dass das Photographenhandwerk in solchen 
Fällen stets als das hauptsächlich betriebene Gewerbe 
anzusehen ist, aus 8 100f. R.G.O. Der in diesem fest- 
gelegte Gıundsatz findet aber bei gleichzeitigem Be- 
triebe eines Handelsgeschättes und eines Handwerkes, 
also in Ihrem Falle, keine Anwendung (vergl. die Aus- 
führungen der angegriffenen Entscheidung und den 
doıt angeführten Ministerialerlass). 

Der Magistrat hat Sie hiernach mit Recht für ver- 
pflichtet erklärt, der Zwangsinnung für das Photo- 
graphenhandwerk in den Stadt- und Landkreisen Han- 
nover und Linden als Mitglied anzugehören. 

Dieser Bescheid ist gemäss $ 100h R.G.O. endgfültig. 

An 
den Kaufmann Herrn C. F.W. v.O, 
hier, Theaterplatz. 


— 


Photograph und Verleger. 


Der Verlag der „Schönheit“, K. Vanselow in 
Werder a. Havel, veranstaltete für ı913 ein Preis- 
ausschreiben zur Erlangung künstlerisch wertvoller Akt- 
photographien. An Preisen sollten 1000 Mk. ausgezahlt 
werden, und zwar I. Preis: 300 Mk., II. Preis: 200 Mk., 
IIL Preis: 300 Mk. Der Rest von 400 Mk. sollte für 
beliebige weitere Preise oder Ankäufe von Bildern, nach 
Ermessen der Redaktion, Verwendung finden. Erhöhung 
der Preise war vorgesehen. 


Die Bilder sollten bis 31. Oktober 1912 eingesandt 
werden. Die preisgekrönten Bilder nebst Negativen 
und dem Reproduktionsrecht gehen in das Eigentum 
des Verlags der „Schönheit“ über. Rücksendung der 
nicht preisgekrönten oder nicht angekauften Ein- 
sendungen erfolgt auf Gefahr der Einsender. 

Ein etwas merkwürdiger Satz besagt noch: ‚Das 
Rückforderungsrecht erlischt am 3ı. März 1913.“ 

Dasselbe Preisausschreiben wurde auch im ver- 


gangenen Jahre für ıgı4 wiederholt. Der letzte Ein- 
sendungstermin war der 30 November 1913; das Rück- 
forderungsrecht soll am 30 Juni 1914 erlöschen. 

Von verschiedenen Seiten sind Klagen eingelaufen, 
dass die ausgelobten Preise seitens des Verlages nicht 
gezahlt wurden. Die Bilder wurden veröffentlicht, 
ebenso auch ohne Einwilligung der Urheber andere 
Bilder, welche keinen Preis bekommen hatten, ja, sogar 
an andere Zeitungen weiterverkauft. 

Briefe wurden von Herrn Vanselow nicht beant- 
wortet. 

Ich bringe die mir von verschiedenen Seiten gleich- 
lautend zugegangenen Klagen zur Kenntnis der Kollegen 
und bitte, falls weitere Klagen über den Verlag der 
„Schönheit‘ vorliegen, mir dieselben mitzutellen. 


R. Schlegel- Dresden, 
L Vorsitzender des Central-Verbaudes Deutscher 
Photographen-Vereine und Iunungen (J. P.). 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


179 





Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


Ar eg und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner, 
Mu Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift- 
Wilh. Hoffsohlid, Berlin S. ı4, Wallstr.3ı. — Für Kassen- 
He genheiten: Reinhold nn: Berlin N „apa 12. — 
anlegen Fräulein Pflug, Berlin W. Viktoria Luise - Platz 6, Amt 
Lützow 1224. — aus ln ie: Fritz Hansen, Berlin S. ‚F ichte- 
strasse 13, Amt eg er — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an 0. Trieb, erlin- Steglitz, Albrechtstr. ıgo. 


Die Teilnehmer an den Wirtschaftlichen Unter- 
richtsabenden für die Praxis des Photographen 
bitten wir, davon Kenntnis zu nehmen, dass der 
nächste Unterrichtsabend nicht, wie beabsichtigt, 
am 3. April, sondern erst am 

Montag, den 6. April, 
stattfindet. 

Wir bitten, sich an diesen Unterrichtsabenden, die 
für die Teilnehmer kostenlos veranstaltet werden, recht 
zahlreich zu beteiligen. Neuanmeldungen sind an den 
Schriftfährer, Herrn Wilh. Hotfschild, in Firma 
Eduard Blum, Berlin S. ı4, Wallsirasse 31, zu richten. 

Paul Grundner, I. Vorsitzender, 


Als neues Mitglied war gemeldet: 

Herr Ludwig Ritsert, Photograph, Berlin W. 8, 
Friedrichstrasse 76; gemeldet durch Herrn Grzy- 
bowski. 

Berlin, den 22. März 1914. 


Der Vorstand. 
LA: R Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 
hat 


Photographen-Innung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 
Ordentliche Versammlung 
am Donnerstag, den 2. April 1914, abends 
pänktliich 8 Uhr, im Theatersaal der ‚Kammer- 
säle“, Teltower Strasse 1/4. 


Tagesordnung. 

I. Geschäftliche Mitteilungen. 

2. Bericht des Ausschusses zur Prüfung des Rech- 
nungsführung. 

3. Neuwahl eines I. Vorsitzenden an Stelle des Herrn 
Lichte. 

4 Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden 
Vorsitzenden für den Vorstand der Innungs- 
krankenkasse. 

5. Antrag der Herren Gebr. Rentzsch, betreffend 
Mieten eines besonderen Innungsbureaus. 

6. Antrag des Herrn Abel in Werder, betreffend 
Ausscheidung Werders aus dem Innungsberirk. 

7. Verschiedenes, Fragekasten. 

Der Vorstand. 

Hugo Kammer, 
L Schriftführer. 


Joh. Lüpke, 
IL Vorsitzender. 


Badiseher Photographen-Bund (E.Y.). 

Wir gestatten uns, unsere Mitglieder sowie alle in 
Baden ansässigen Kollegen zu unserer Frühjahrsver- 
sammlung nach Heidelberg und Freiburg ganz 
ergebenst einzuladen, und bitten unsere Mitglieder um 
zahlreiches Erscheinen, da die Aussprache über die 
Karlsruher Jubiläumsausstelluug 1915 von grossem 
Wert ist. Die Frübjahrsversammlungen finden statt: 


Montag, den 6. April, 5 Uhr nachmittags, 
beginnend im Hotelrestaurant „Rheinischer Hof“ 
in Heidelberg (Bahnhofstrasse). 


Montag, den 20. April, 6 Uhr, beginnend im 
Hotelrestaurant „Kopf“ in Freiburg i. Br. 


Tagesordnung für beide Versammlungen: 


Der Höchheimer-Gummidruck (verbunden 
mit Ausstellung hervorragender Drucke, Porträts und 
Landschaften). 

Aus der Praxis für die Praxis (verbunden mit 
Vorführung einer Anzahl neuerer technischer Hilts- 
mittel für den neuzeitlich arbeitenden Photographen). 

Die Badische Jubiläums-, Kunst- und Ge- 
werbeausstellung in Karlsruhe ıgı15 (Beteiligung 
des Bundes). 

Stand der Zwangsinnungsgrändungen in 
Baden. 

Freie Aussprache über berufliche Fragen. 

In der bestimmten Erwartung, die Kollegen recht 
zahlreich begrüssen zu können 


Der Gesamtvorstand 
des Badischen Photographen-Bundes (E. V.). 


Kögel Schuhmann. Gottmann. 
Müller.  Schultheise. 

8 
Nordwestdeutseher Photographen - Bund 
(E. Y.). 

Sitz: Bremen. — Adresse: Bremen, Rembertistrasse 89. 
Achtung)! 


Für die grosse, zweitägige Frühjahrsversamm- 
lung des Bundes das reizvolle Detmold im Wonne- 
monat Mai (4. und 5.) zu wählen, war gewiss kein 
schlechter Beschluss der Vorstandschaft, die kürzlich in 
Hannover tagte, und die Vorarbeiten sind unter gütiger 
Mitwirkung der dortigen Kollegen in vollem Gange. 
Man darf schon heute verraten, dass eine Bildnis- 
ausstellung den Hauptanziehungspunkt neben an- 
regenden Vorträgen bilden wird, die übliche Gruppen- 
aufnahme diesmal den imposanten Hintergrund des 
Teutoburger Waldes mit dem Hermannsdenkmal 
erhält, und die berühmte Brauerei Falkenkrug es sich 
nicht nehmen liess, die Festtellnehmer zu einem 
Germanentrunk und Imbiss freundlichst in ihren 
Burgkeller einzuladen. Man sagt, die Detmolder 
hätten noch weitere Ueberraschungen; die Mitglieder 


27* 


180 


werden daher gebeten, Vorbestellungen auf Sitzungen 
am 4. und 5. Mai wegen einer , wichtigeren Sitzung“ 
auf 8 Tage zu verschieben. Der Vorstand. 


nn CI ze 


Sächsiseher Photographen -Bund (E.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen) 
Als neues Mitglied ist aufgenommen: 
Herr Fritz Axtmann, Maler und Photograpb, Plauen 
i. Vogtl., Bahnhofstrasse 27. 


—Bt— 


Zwangsinnung für das Photographen- 
handwerk zu Halie a. 8. 

Die Herren Chefs werden gebeten, ihre Gehilfen 
zu veranlassen, am Montag, den 30. März, abends 
6 Uhr, im Restaurant „St. Nikolaus‘, Nikolaistrasse 9, 
Zimmer Nr. 3, zwecks Grändung eines Gehilfen- 
ausschusses zu sein. Das Erscheinen eines jeden 
Gehilfen ist dringend erwünscht. 

Motzkus, Obermeister. 


u 


Rinladung 
zur Gründungsversammilung eines Photo- 
graphen-Bundes für den Regierungs- 
bezirk Koblenz. 
Zu der am 
Montag, den 30. März, nachmittags 4 Uhr, 
in Koblenz, „Unionsrestaurant‘, Löhrstrasse, 


stattfindenden Gründungsversammlung eines Photo- 
graphenbundes für den Regierungsbezirk 
Koblenz werden Sie herzlichst eingeladen. 


Tagesordnung: 
ı. Begrüssung durch den Kollegen Menzel-Koblenz. 
Organisationsfragen. Herr Koeppen, Sekretär 
der Handwerkskammer für den Regierungsbezirk 
Koblenz. 

3. Zweck und Ziele des Central- Verbandes. Kollege 
Stein-Worms, Vertreter des Central- Verbandes 
Deutscher Photographen -Vereine und Innungen 
(. P.). 

. Gründung des Bundes. 

. Wahl des Vorstandes. 

6. Verschiedenes. — Anschliessend: Gemütliches Bei- 
sammensein. 

NB. Mit der Versammlung ist eine Ausstellung 
bekannter Firmen verbunden, welche für jeden Kol- 
legen von grossen: Interesse sein wird. Besonders den 
von auswärts kommenden Herren ist die Besichtigung 
derselben vor der Versammlung zu empfehlen. 


I. A.: Herm. Menzel, Photograph, Koblenz. 
Ih rt 


D 


nn» 


Photographen-Bund 
für den Regierungsbezirk Trier. 
Sitz: Saarbrücken. 
Protokoll der Gründungsversammlung. 
Auf Anregung des Vorsitzenden des Elsass- Lothringi- 
schen Photographen-Bundes und Vertreters des Cen- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


tral-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine und 
Innungen, Kollegen JacobJungmann- Strassburg i.E., 
fand am 16. Februar im „Neuen Münchener Kind’l“ 
zu Saarbrücken eine vom Kollegen Hofphotograph 
E. Eichacker einberufene Gründungsversammilung 
für einen Photographen - Bund des Regierungsbezirkes 
Trier statt. 

Zahlreich waren Vertreter unseres Faches aus allen 
Städten und Städtchen des gesamten Regierungsbezirkes 
herbeigeeilt, um zu sehen und zu hören, was Zweck 
und Vorteil eines engeren Zusammenschlusses unseres 
schönen Berufes sei. 

Schon bei der Begrüssung vor der Versammlung 
herrschte eine frohe und zuversichtliche Stimmung, 
welche alles Gute für den Verlauf der Tagung erhoffen 
liess, und der Verlauf des Zusammenseing gab dieser 
guten Vorahnung durchaus recht. 

Punkt ıı Uhr eröffnete Kollege Eichacker-Saar- 
brücken mit einigen einleitenden Worten die Versamm- 
lung, begrüsste die Erschienenen auf das herzlichste 
und gab seiner Freude über den zahlreichen Besuch 
dieser Versammlung beredten Ausdruck. Hierbei be- 
tonte er, dass, wenn auch unser westlicher, um Saar und 
Mosel liegender Winkel so ziemlich der letzte Gau 
unseres deutschen Vaterlandes sei, in welchem sich 
die Lichtbildner beruflich organisierten, wir doch 
hofften, noch nicht zu spät zu kommen, um an der 
Gesundung und Erstarkung unseres schönen Berufes 
kräftig mitzuarbeiten, dass wir aber dadurch, gestützt 
auf die uns bereitwillig zur Verfügung gestellten Er- 
fahrungen der Alteren Berufsverbände, dem jungen 
Verbande vielleicht manche Kinderkraukheit ersparen 
könnten und um so schneller zu einem wirklich er- 
spriesslichen Arbeiten gelangen würden. 

Sofort nach dieser, mit lebhaft zustimmendem Bei- 
fall aufgenommenen Begrüssung bestieg Herr Hand- 
werkskammer- Syndikus Dr. Schulz das Rednerpult, 
um den Anwesenden in klaren, lichtvollen und all- 
gemeinverständlichen Worten über Pflichten und Rechte 
der verschiedenartigen Berufsverbände, sowie über die 
Wichtigkeit, Zwecke und Ziele der Organisation des 
Handwerks Aufklärung zu geben. 

Die Anwesenden folgten seinen nahezu einständigen 
Ausführungen mit gespaunter Aufmerksamkeit und 
dankten am Schlusse des Vortrages dem Redner für 
seine liebenswürdigen Bemühungen um unsere Sache 
durch lebhaften wiederholten Beifall. 


Hiernach ergriff Kollege Jungmann- Strassburg 
als Vertreter des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen - Vereine und Innungen das Wort zu einer 
eingehenden Darlegung der verschiedenartigen Organi- 
sationen im Photographengewerbe, ihrer Anfänge, Ent- 
wicklung, Ausbreitung, Erfolge und teilweisen Miss- 
erfolge, sowie Massregein zur Bekämpfung der letzteren, 
wobei er in klaren, durch Beispiele belegten Aus- 
führungen bewies, dass der einzelne, wenn es gelte 
Vorteile für uns zu erringen, vollkommen machtlos sei, 
und nur ein festgelügtes Ganzes den Sturmblock dar- 
stelle, dem widerstrebende Einflüsse, wenn nicht beim 
ersten Anlauf, so doch durch fortgesetzten andauern- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


181 








den Druck weichen müssten. Die Aufforderung, dass 
keiner zurückstehen und durch vielleicht kleine per- 
sönliche Differenzen sich möge abhalten lassen, für das 
grosse Ganze mitzuarbeiten, fand kräftigen Widerhall 
bei allen Anwesenden, und von lautem, zustimmendem 
Beifall umrauscht, verliess Kollege Jungmann das 
Rednerpult. 

Eine jetzt vom Leiter der Versammlung angeordnete 
kleine Pause gab Gelegenheit, die von verschiedenen 
Firmen ausgestellten diversen Neuheiten einer ein- 
gehenden Besichtigung zu unterziehen und regen 
Meinungsaustausch unter den Kollegen zu fördern. 

Nach Wiedereröffnung der Tagung wurde zur 
offiziellen Gründung der Vereinigung geschritten, und 
erwies die inzwischen herumgereichte Liste, dass sämt- 
liche 32 Anwesenden sich als Mitglieder eingezeichnet 
hatten, was von dem Leiter der Versammlung mit 
einem kıäftigen Bravo begrüsst und als gutes Omen 
bezeichnet wurde. 

Sodann wurde der oflizielleName der neugegrüändeten 
Vereinigung wie folgt festgesetzt: Photographen-Bund 
für den Regierungsbezirk Trier, Sitz: Saarbrücken. 
Die hierauf getätigten Wahlen des engeren Vorstandes 


ergaben als Resultat folgende Herren: Eichacker- 


Saarbrücken I. Vorsitzender; Bätz-Trier II. Vorsitzen- 
der; Hardy-Saarbrücken I. korrespondierender Schrift- 
führer; Jarosch- Trier II. protokollierender Schrift- 
führer; Grons- Saarlouis Kassierer; hierzu wurden 
dann noch weitere zehn Herren aus verschiedenen 
Orten des Reglerungsbezirkes meistens per Akklamation 
als Beisitzer gewählt. 

Einstimmig wurde hierauf beschlossen, dem Cen- 
tral-Verband Deutscher Photographen- Vereine und 
Isnungen als Mitglied beizutreten, sowie die „Photogr. 
Chronik ““ als Vereinsorgan bestimmt. 

Eine längere Aussprache entspann sich über die 
Höhe des Mitgliederbeitrages, und nachdem die Frage 
von verschiedenen Rednern von allen Seiten beleuchtet 
war, wurde wiederum einstimmig festgelegt, dass der 
Jahresbeitrag bei freiem Bezuge des ‚Atelier des Photo- 
graphen“ und der „Photogr. Chronik“ ı6 Mk. pro 
Jahr betragen solle, während für diejenigen Mitglieder, 
welche nur die ‚ Photogr. Chronik “ zu erhalten wünschen, 
der Beitrag auf ıı Mk. pro Jahr festgelegt wird. 

Nachdem noch über verschiedene Berufs- und 
Vereinsfragen ein reger Meinungsaustausch statt- 
gefanden, schloss der Versammlungsleiter mit einem 
kurzen Rückblick auf die geleistete Tagesarbeit und 
einem begeistert aufgenommenen kräftigen „Gut Licht“ 
die Versammlung, indem er der Hoffnung Ausdruck 
gab, dass In der in Kürze in Trier stattfindenden 
zweiten Versammlung mit derselben Arbeitsfreudigkeit 
und Einmätigkeit an dem Ausbau des jungen Bundes 
weltergearbeitet werden ‚möge. 

Ein durch heitere und ernste Reden gewfülıztes 
gemeinsames Essen beschloss die erste unter den 
günstigsten Anzeichen verlaufene Tagung des jungen 
Bundes. Mögen dieser ersten noch viele, wenn auch 
arbeitsreiche, so doch auch erfolgreiche nachfolgen. 


R. Jarosch, protokoll. Schriftführer. 


meister Heır Michael Alber. 


Zwangsinnung Augsburg 
für das Photographengewrerbe. 
Protokoll zur Versammlung am 27. Februar, 
abends 7 Uhr, im Gasthof „Zur Post“, 
Fuggerstrasse. 

Tagesordnung: ı. Ergänzungswahlen. 2. Haus- 
haltsplan 1914. 3. Sonntagsruhe. 4. Wahl eines Ober- 
meisters, 

In Anwesenheit von 26 Mitgliedern eröffnet der 
IL Vorsitzende, Herr Alber, die Sitzung um 7 Uhr 
30 Minuten. Er begrüsst die Mitglieder und gibt be- 
kannt, dass Herr Spalke sein Geschäft verkauft hat, 
und infolgedessen sein Amt als Obermeister niederlegte. 

Der Schriftführer verliest sodann nach Bekannt- 
gabe der Entschuldigungsschreiben das letzte Protokoll, 
welches von der Versammlung genehmigt wird. 

Zu Punkt ı der Tagesordnung werden als Meister- 
beisitzer in den Ausschuss für das Gehilfen- und Her- 
bergswesen sowie für das Lehrlingswesen gewählt die 
Herren Richard Kändler mit 24 und E Grunwald 
mit 22 Stimmen. Beide Herren nahmen die Wahl an. 

Der Kassierer, Herr Ressler, übergibt dann den 
Haushaltsplan für das Jahr 1914, welcher mit 250 Mk. 
Einnahmen und 250 Mk. Ausgaben angesetzt ist und 
von der Versammlung genehmigt wird. 

Zu Punkt 3: Sonntagsruhe, werden von der Vor- 
standschaft Vorschläge dahin gemacht, dass im Winter- 
halbjahr um 3 Uhr und im Sommer um ı Uhr Ge- 
schäftsschluss sein soll. Dagegen sprechen eine Reihe 
von Mitgliedern ablehnend, welche durch einen so ' 
frühen Schluss zu sehr geschädigt sein wollen. Herr 
Alber meint, das treffe dann jeden gleich, und er ver- 
liest dann die Münchener Verordnung, in welcher im 
Winter um 3 Uhr und im Sommer um 2 Uhr ge- 
schlossen wird. Dies findet jedoch bei der Mehrzahl 
der Anwesenden keinen Anklang, und wird auch der 
3 Uhr- Schluss abgelehnt. 

Durch Stimmzettel wird dann festgestellt: 9 Stimmen 
für 9 bis 3 Uhr; 16 Stimmen für 9 bis 4 Uhr; ı Stimme 
für 8 bis 4 Uhr. Somit ist der Geschäftsschluss anı 
Sonntag von 9 bis 4 Uhr für das ganze Jahr an- 
genommen und soll am weissen Sonntag, Palmsonntag 
sowie Ostermontag eine unbeschränkte Geschäftszeit sein. 


Es wird beschlossen, in diesem Sinne eine orts- 
polizeiliche Vorschrift zu erwirken. Der II. Vorsitzende 
wünscht eine Veröffentlichung der Geschäftszeit in den 
Tagesblättern und Herr Baumann Schilder für den 
Schaukasten. Beides wird befürwortet auf Innungs- 
kosten. Es werden zu diesem Zweck je etwa 60 Mk. 
und für die „Volkszeitung“ 30 Mk. genehmigt. 


Nun zirkuliert zu letzterem Zweck noch eine Liste 
für freiwillige Beiträge, und werden 74 Mk. gezeichnet. 


Punkt 4. Wahl eines Obermeisters. Vorgeschlagen 
werden von der Vorstandschaft die Herren Alber und 
Funk. Gewählt wurde mit 23 Stimmen als Ober- 
Als II. Vorsitzender 
wurde dann als Ersatz für Herın Alber (früher II. Vor- 
sitzender) Herr G. Funk mit ı6 Stimmen gewählt. 
Der neue Obermeister dankt hernach der Versammlung 


182 


für das schöne Zusammenarbeiten am heutigen Abend 
und versichert, seine ganze Kraft nach Möglichkeit ein- 
zusetzen, um die Geschäfte der Innung in ein flotteres 
Fahrwasser zu bringen als bisher. 

Zum Schlusse dankt er dem früheren Obermeister 
Spalke für die Mühe und Arbeit, welche er als eigent- 
licher Gründer der Innung batte, und fordert die An- 
wesenden auf, sich ebenfalls zum Zeichen des Dankes 
von den Sitzen zu erheben, was geschieht. — Schluss 


10°/, Uhr. 
Obermeister: Schriftführer: 
Mich. Alber. Carl Müller. 


—L. Ir 


Photographisehe Vereinigung im Regie- 
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung). 
Vierte Innungsversammlung 
am Montag, den ı2 Januar, nachmittags 2 Uhr, 
im „Konzerthaus“ in Stettin. 

Tagesordnung. ı. Verlesung und Genehmigung 
des Protokolls vom 6. Oktober ıg13 (dritte Innungs- 
versammlung). 2. Bericht des Vorsitzenden. 3. Neu- 
wahl eines nach 8 28 ausscheidenden Vorstandsmit 
gliedes. 4. Beschluss Über Beteiligung an der Aus- 
stellung von Gebilfenarbeiten. 5. Bewilligung eines 
Betrages für Errichtung eines Handwerker- Erholungs- 
heims. 6. Central- Verbands- Angelegenheiten. 7. An- 
träge. 8 Wahl des nächsten Versammlungsortes und 
Festsetzung des Tages. 9. Aussprache. 

Nach Eröffnung der Sitzung um 2°/, Uhr durch 
den Vorsitzenden wird festgestellt, dass 4o Mitglieder 
anwesend sind. 30 Kollegen lassen sich durch schrift- 
liche Vollmacht vertreten. Danach wird das Protokoll 
der letzten Versammlung durch den Schriftführer ver- 
lesen, und, da Einwendungen nicht erhoben werden, 
genehmigt. Der Vorsitzende erläutert, dass die Ein- 


richtung eines Postscheckkontos nicht lohnend sel.“ 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. j 


aufgehoben worden. Dieselbe bestreitet, dass die Preis- 
tabelle den Verhältnissen entspricht, und behauptet, 
dass die Kollegen in der Provinz bedeutend billiger 
arbeiten. 

Es ist unendlich traurig, dass sich Kollegen finden, 
welche die Bestrebungen zur Bekämpfung der Schmutz- 
konkurrenz zu verhindern suchen, und dass die Behörde, 
wohl in Unkenntnis der Tateachen, so wenig Ver- 
ständnis für die Lage des schwer ringenden Hand- 
werks besitzt und den Wünschen dieser Kollegen ent- 
spricht. Es wird beschlossen, gegen die Aufhebung 
der Bestimmung Beschwerde bei dem Herrn Regie- 
rungspräsidenten einzulegen. Zur näheren Begründung 
sollen sämtliche Mitglieder ihre Preise dem Vorsitzen- 
den nittellen. Diese werden selbetverständlich geheim- 
gehalten. Innungsseitig werden Freikouverts zu diesem 
Zweck an die Kollegen versandt. 


In Erledigung von Punkt 3 der Tagesordnung, 
betreffend Wahl eines Vorstandsmitgliedes, wird das 
ausscheidende Mitglied durch das Los bestimmt. Das- 
selbe entfälltauf den II. Vorsitzenden, HerrnSchumann- 
Stettin. Da derselbe nicht anwesend ist, und aus 
diesem Grunde nicht wiedergewählt werden kann, 
werden die Kollegen Kirsch und Neumann in Vor- 
schlag gebracht. Die Zettelwahl ergibt bei Abgabe 
von 70 Zetteln für Herrn Neumann 57, für Herrn 
Kirsch ı3 Stimmen. Kollege Neumann nimmt die 
Wahl an. Da es für notwendig erachtet wird, dass 
zur Entlastung des Vorsitzenden derselbe wie der 
Schriftführer möglichst an einem Orte oder in nächster 
Nähe zusammenwohnen, wird dem Kollegen Neu- 
mann das Amt des Schriftführers übertragen, während 
der bisherige Schriftführer den Posten des stellver- 
tretenden Vorsitzenden übernimmt. Herr Richter- 
Stettin macht den Vorschlag, vor jeder Versammlung 
eine Vorstandssitzung abzuhalten, damit die Geschäfts- 
leitung flotter geführt werden kann. Hierzu beantragt 


Es wird hiervon Abstand genommen. Die seinerzeit‘; Herr Bachmann, den Kollegen von aussserhalb 
an etwa 38 Zeitungen behufs Veröffentlichung gesandte, 3 ausser freier Fahrt III. Klasse 6 Mk. Diäten zu der 
Warnungsannonce über Vergrösserungsschwindel und ® Vorstandssitzung zu gewähren. Diese Anträge werden 
Gratisangebote ist leider nur durch zehn Zeitungen ‚? angenommen. Von einer Beteiligung an der Ausstellung 


veröffentlicht worden. Die Annonce wird durch Herrn 
Kaegbein- Stargard verlesen, und macht der Vor- 
sitzende den Vorschlag, dass die Kollegen in ihren 
Kreisen für die Veröffentlichung wirken möchten. 
Ein Vorzugsangebot der Firma Knapp in Halle a. S. 
über den Photographischen Notizkalender von Dr. 
F. Stolze wird bekanntgegeben. Auf eine Anfrage 
wegen des im Januar beabsichtigten und nicht atatt- 
gefundenen Meisterkurses erklärt der Vorsitzende, dass 
derselbe ausfallen musste, da die Handwerkskammer 
noch keine Mittel zur Unterstützung übrighatte. Der 
Kursus wird wahrscheinlich in den Monaten März 
oder April abgehalten werden. Die von unserer 
Innung vor einiger Zeit unter Strafe gestellte Veröffent- 
lichung von Schleuderpreissen und Gratisangeboten, 
oder von Preisen unter den von uns in der Mindest- 
preistabelle festgesetzten, ist auf Beschwerde des Photo- 
graphen Kowalewski und der Firma Aronheim 
& Cohn-Stettin von der vorgesetzten Behörde leider 


von Gehilfenarbeiten wird abgesehen. Als Beitrag zur 
Errichtung eines Handwerker- Erholungsheims werden 
50 Mk. bewilligt. Auf Ersuchen des Vorsitzenden ver- 


‚liest Herr Kirsch ein Warnungsflugblatt vom C. V., 


welches zum Preise von 0,50 bis 0,75 Mk. pro Tausend 
zu beziehen ist. Ein Antrag, am Tage der nächsten 
Versammlung eine kleine Inkognito. Ausstellung zu 
veranstalten, wird allseitig beifällig aufgenommen. 
Keiner soll mehr als sechs Bilder senden, ohne Firma, 
nur auf der Rückseite mit einem Kennwort versehen, 
nur Originalaufnahmen, Porträts nicht unter Kabinett 
und nicht über 18x24 cm, Landschaften, Innenauf- 
nahmen und dergl. in beliebiger Grösse, jedoch eben- 
falls nur Originalaufnahmen, keine Vergrösserungen. 
Diese Ausstellung ist nur als Anregung gedacht, um 


. zu lernen. Ein Unpartelischer, z. B. aus Berlin, soll 


als Kritiker geladen werden, und wird zu diesem 
Zwecke ein Betrag bis so Mk. aus der Innungskasse 
bewilligt. Die Bilder sollen möglichst bis zum r. April 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


183 





in Händen des Vorsitzenden sein. Die näheren Be: 
stimmungen bleiben dem Vorstand überlassen. 

Nach einer ziemlich erregten Debatte über Schleu- 
derpreise in Postkarten und über die Ansicht des 
Magistrate hinsichtlich unserer Mindestpreistabelle, 
wird noch beschlossen, dass letztere Angelegenheit so- 
wie die Ausstellung den Mitgliedern durch Rund- 
schreiben bekanntgegeben werden soll 

Der Vorsitzende erhält die Ermächtigung, in Fällen 
wichtiger Entscheidungen einen Rechtsanwalt zu Rate 
zu ziehen. Die nächste Versammlung soll wiederum 
in Stettin: am Montag, den 20. April, nachmittags 
a Uhr, stattfinden. 

Hierauf schliesst der Vorsitzende mit dem Wunsche 
auf ein gesundes Wiedersehen die Versammlung. 


Willy Wolff. Stettin, Kurt Müller- Pasewalk, 
Vorsitzender. Schriftführer. 
Dr 


Ateliernaehriehten. 

Geisslingen, Wrttbg. Herr Heinrich Hausser 
übernahm das Photographische Atelier von Herrn Carl 
Roth. 

Kalbe (Saale. Herr Max Pietzner kaufte das 
Sontagsche Geschäft Schlossstrasse 14 und erölfnete 
darin sein Atelier für moderne Photographie und 
Malerei. 

Königsberg i. Pr. Herr Paul Radschun hat 
das Geschäft von Herrn O. Oehmke käuflich erworben. 

Zabrze, O.S. Herr Adolf Schaletzky eröffnete 
Dorotheenstrasse 31 sein Atelier „ Hohensollern “. 


—229— 


Kleine Mitteilungen. 


— Meisterprüfungen. Am 26. August v. J. haben 
die Photographen Paul Radschun-Königsberg i. Pr., 
Otto Krauskopf-Ortelsburg, Fräulein Elisabeth 
Rahms-Allenstein und am 27. August v. J. die Photo- 
graphen Fritz Krauskopf- Königsberg i. Pr. und 
Joseph Rössler-Pillau II die Meisterprüfung an der 
Königsberger Handwerkskammer bestanden. — Vor 
der Prüfungskommission des Handwerkskammerbezirks 
Bielefeld bestanden folgende Photographen die Meister- 
prüfung: Heinrich Baumann- Bielefeld, Louis 
Blum und Hermann Köppelmann- Paderborn, 
Heinrich Budde und Albert Schade- Lippspringe. 


kart 


Patente. 


Kl. 57. Gruppe 3. Nr. 260820 vom 13. Januar 1912. 
Johannes Trau in Dresden. 

ı. Verfahren zur Herstellung von Mehrfarben- 
lichtdruckformen nach einem Negativ durch subjektive 
Farbenausiese unter Anbringung der Retouche auf 
Folien, dadurch gekennzeichnet, dass die für ver- 
schiedene Einzelfarben erforderlichen Retouchierfollen 
beim Retouchieren auf die Schichtseite und beim Ko- 
pieren auf die Rückseite eines beim Kopieren mit der 
Schichtseite an der Druckplatte anliegenden einzigen 


Negativs gebracht werden und sowohl die einzelnen, 
die eigentliche Bildschicht tragenden Negativiilms als 
auch die Platte oder Haut, auf der die Negativfilms 
zusammengestellt sind, sowie die Retouchierhäutchen 
aus Zelluloid oder dergl. bestehen. 

3. Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens nach 


Anspruch ı. 
— 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 61. Herr H.W. B. in Z. Ich verwende 
grösstenteils Agfa. Chromo-Isolarplatten. Von Zeit zu 
Zeit zeigen dieselben Flecke, wie Sie solche auf den 
mit gleicher Post an Sie abgehenden Platten sehen. 
Die Flecke zeigen sich in feuchtem Zustande nicht, 
sondern erst, wenn die Platten trocken sind. Auch er- 
halte ich dieselben auf keiner anderen Platte als auf 
den Chromo-Isolarplatten, auch auf den orthochro- 
matischen Isolarplatten nicht. Es ist mir leider nicht 
gelungen, ausfindig zu machen, woher diese Flecke 
rühren. Darf ich Sie bitten, die Sache zu untersuchen. 
Bei der einen Platte sind die Fiecke bräunlich; dies 
rührt von Verstärkung der Platte her. Beim Verstärken 
haben sich noch weitere Flecke gebildet. Es ist auf- 
fallend, dass sich diese Flecke ausschliesalich bei Wieder- 
gabe von grossen, gleichmässigen, weissen Flächen 
zeigen, in Halbtönen oder Schattenpartien findet man 
dieselben nie. Die Platten entwickle ich teilweise mit 
Hydrochinon-, teilweise mit Metol- Hydrochinonent- 
wickler und teilweise die gleichen Platten in beiden 
Entwicklern. Fixiert werden dieselben flachliegend in 
mit Sulfitlauge angesäuertem Natrium - Thiosulfitbade 
und ausgewässert stehend in einem Zinktroge bei 
mindestens zweimaligem Wasserwechsel; von Zeit zu 
Zeit lässt man das Wasser fliessen. 

Antwort su Frage 61. Die Flecke auf den beiden 
eingesandten Negativen scheinen verschiedenen Ur- 
sprungs zu sein. Während die mit Tinte eingekreisten 
Gebilde offenbar auf Fehlern des begossenen Glases 
beruhen, dürften die stärker ausgeprägten Fiecke auf 
dem zweiten Negativ eine gänzlich andere Ursache 
haben. Es ist Ausserlich schon auffallend, dass die 
letzterwähnten Fieckergebilde sich auf der Oberfläche 
durch starke Reliefbildung bemerkbar machen, während 
die kleineren eingekreisten in der Aufsicht überhaupt 
nicht zu erkennen sind. Was nun die Ursache der 
dunkleren Filecke anlangt, so können wir Ihnen leider 
keine bindende Auskunft geben. Es erscheint uns un- 
wahrscheinlich, dass auch diese Gebilde erst während 
des Trocknens sichtbar geworden sein sollen. Wäre 
es der Fall, so müsste eine Zerreissung der Gelatine- 
struktur an diesen Stellen stattgefunden haben, die 
sich aber andererseits beim Wiederaufquellenlassen der 
Gelatineschicht mit Wasser mühelos verziehen müsste. 
Da wir selbst bei den genannten Platten, namentlich 
beim Arbeiten in feuchten Klimaten, an der See usw. 
auch schon häufiger über schwarze Flecke zu klagen 
hatten, wandten wir uns an die Fabrik mit dem Er- 
folg, dass auch diese keineu Bescheid in der Angelegen- 





heit geben konnte. Man vermutete damals, dass die 
Arbeiterinnen, welche die Lichthofzwischerschicht her- 
stellen, das Uebel veıschuldet bätten. Von Wilde- 
Görlitz wurde seinerzeit einmal auf eine Möglichkeit 
der Fieckenentstehung bei Platten aufmerksam ge- 
macht, die Sie vielleicht auch in Zukunft berück- 
sichtigen wollen. Der Genannte hatte bemerkt, dass 
Platten, die Schicht auf Glas nach der Aufnahme ver- 
packt wurden, bei der Entwicklung Flecke zeigten, 
die dem Betasten der Glasseite mit den Fingerspitien 
entsprachen. 

Frage 62. Heır O. St.in B. Vor mehreren Jahren 
sah ich in dem Schaufenster eines Antwerpener Photo- 
graphen verschiedene Bilder ı8X 24 cm, dieselben 
waren in Relief angefertigt, und es hatte den An- 
schein, ale wenn sie mit Seide oder Atlas überzogen 
waren. Es liegt mir sehr viel daran, zu erfahren, wie 
diese Bilder (oder Plastographien) hergestellt werden, 
und ob dazu besondere Apparate nötig sind. Ich habe 
mich bereits bei der Eastman Co. erkundigt, konnte 
aber keine Auskunft über dieses Verfahren erlangen. 
Ich vermute jedoch, dass Ihnen dieser Prozess bekannt 
ist, und würden Sie mich zu grossem Dank verpflichten, 
wenn Sie mir Näheres darüber mitteilen würden. Die 
Bilder hatten den Anschein, als wenn es Gipsfiguren 
in Halbrelief wären, die Nase, Backenknocher, Wölbung 
der Stirn, sowie das Kinn traten deutlich hervor, 
während der Hals, Mundepalte und Augen sowie der 
Hintergrund zwiücktraten. 

Antwort su Frage 63. Die sogen. Reliefphoto- 
graphien sind bei uns ziemlich aus der Mode gekommen, 
so daes wir Ibnen nicht angeben können, ob über- 
haupt noch eine Firma die für die Herstellung dieser 
plastischen Bilder notwendigen Requisiten bezw Lizenzen 
zur Herstellung abgibt. Die Methoden zur Fabrikation 
von plastischen Photogrammen sind verschieden. Carlo 
Baese in Florenz verwendet z. B. die Kombination 
eines Negativs mit einem Diapositiv und stellt nach 
diesem Kombinationsbild ein Chromatgelatinerelief her. 
Ein ähnliches Verfahren gebraucht Professor Namias 
in Mailand, von dem Sie vielleicht noch am ehesten 
Auskunft in dieser Angelegenheit erhalten könnten. 
In der Porträtphotographie haben sich diese etwas 
umständlicheren Methoden nicht einbürgern können; 
es wurde dort vielmehr einfach ein Abzug auf stärkerem 
Papier von der Rück- oder Vorderseite mit stumpfen 
Werkzeugen behandelt, nachdem man das Papier selbst 
durch Baden in geeigneten Flüssigkeiten dehnbar ge- 
macht hatte. Etwas einfacher ist das Verfahren, z. B. 
ein Mattalbuminbild auf eine stärkere Stanniolplatte 
zu ziehen und dann von der Rückseite mit Kugeln 
und Elfenbeinspaten das Formen der Reliefs von Hand 
zu bewirken. Die Metallplatte mit dem aufliegenden 
Positivpapier wird hierbei in einen kleinen Rahmen 
gespannt und das Arbeiten selbst geht schnell und 
sicher vor sich. 

Frage 63. Heır W.M in A. Ich habe ein Bild 
gesehen, worauf dieselbe Person viermal am Tische 
sitzt. Das Resultat wurde mit einer Aufnahme erzielt; 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


wohl durch Spiegel? Können Sie mir die Bezugsquelle 
oder Herstellung dieser Einrichtung bekanntgeben ? 

Antwort su Frage 63. Spiegeleinrichtungen stellen 
sich im allgemeinen ziemlich teuer, weshalb man auch 
meistenteils- von der Verwendung dieses Hilfsmittels 
absieht und die alte Methode der mehrfachen Aufnahme 
bevorzugt, wobei die Person viermal ihren Platz 
wechseln muss und die einzelnen Bildausschnitte genau 
anelnanderpassen müssen. Ueber dieses Verfahren der 
sogen. Doppelgängerphotographien haben wir schon 
häufiger in dieser Zeitschrift berichtet. 


Frage 64. Herr N. G. ı. Für Diapositive wird 
sehr oft das Tanninverfahren angewendet, in dem Sinne, 
dass eine Kollodiumplatte gesilbert und nachher mit 
Tannin übergossen wird, damit eine Trockerplatte ent- 
steht, die dann in den Kontakt mit dem Negativ ge- 
bracht wird, und entwickelt. 2. Ferner würde Ihnen 
für Angabe einer guten Photolithographiefarbe zum 
Einwalzen des Papieres sehr dankbar sein. 

Antwort su Frage 64. ı. Tanninplatten für Dia- 
positivzwecke kann man derart herstellen, dass man als 
UVeberzug der in gewöhnlicher Weise gesilberten und 
gewaschenen Kollodiumplatte ı Teil Tannin, , Teil 
Honig und 50 Teile Wasser nimmt. Der Pyrohervor- 
rufer mit Zitronensäure ist besser als der mit Essigsäure 


angesetzte. Man muss auch ziemlich viel Silbernitrat 


zusetzen, weil sonst die Kopie zu rot ausfällt. Warme 
Entwickler wirken schneller und geben angenehmere 
Töne. Weniger gute Farbtöne kann man durch Gold- 
tonbäder verbessern. 

Antwort 2. Es lohnt sich kaum, photolithogra- 
phische Umdruckfarben selbst herzustellen, da das Ver- 
mahlen und Verreiben doch nicht in so exakter Weise 
erfolgt, wie im regelmässigen Fabrikbetriebe. Wir können 
Ihnen aus eigener E:fahrung die von Günther Wagner 


‚in Hannover hergestellten photolithograpbischen Farben 
in Tubenpackung empfehlen, die auch durch jede Hand- 


lung für graphische Bedarfsartikel zu beziehen sind. 


b) Reehtliehe Fragen. Ä 
Frage 25. Heır K. F. in L. Ich lieferte auf Be- 
stellung des Vorstandes eines Gegangvereins 30 Gruppen- 
bilder. Der Vorsitzende sammelte von den einzelnen 
Mitgliedern die Beträge für die Bilder ein, um das Geld 
en mich abzugeben. Der Vorsitzende, der zablungs- 
unfähig sein soll, hat nun die eingesammelten Gelder 
für sich verbraucht. An wen muss ich mich wenden’? 
Antwort su Frage a5. Ein Vorsitzender, der so 
handelt, macht sich der Unterschlagung schuldig. Das 
müsste ein sonderbarer Vorstand sein, der seinen Vor- 
sitzenden nicht vor den Folgen einer Strafanzeige 
bewabren wollte. Also wenden Sie sich mit Ihrer 
Forderung an den Vorstand, dessen Mitglieder als 
Gesamtschuldner haften, sobald der Vorstand als solcher 
„bestellt“ hat. Der Gesangverein wird mangels Ein- 
tragung in das Vereinsregister gemäss $ 54 B.G. B. nicht 
rechtsfähig sein, kann aber gemäss $ so der Zivil. 

prozessordnung verklagt werden. Dr. Sch, 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp In Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 27. 





Rundsehau. 


— Kopieren von Autochromplatten. 
In der Societe Francaise de Photographie sprach 
Ernest Cousin!) über das Kopieren von 
Autochromen und gab eine zusammenhängende 
Darstellung der bisherigen Arbeitsweisen unter 
Rücksichtnahme ihrer allgemeinen Wertung. 
Die Reproduktion kann im Kopierrahmen oder 
mit der Kamera geschehen, aber in beiden 
Fällen wird die Unmöglichkeit, die Rasterele- 
mente gleicher Farbe von Autochromplatten 
aufeinanderfallen zu lassen, die korrekte Wieder- 
gabe der Farben beeinträchtigen, und zwar 
zum mindesten in ihrer Brillanz, in ihrer 
Lebhaftigkeit, wie ja schon oft genug beobachtet 
worden ist. Immerhin sind die Resultate von 
ausreichender Qualität. 

Wenn man ein bei Tageslicht aufgenommenes 
Autochrombild reproduziert, und zwar wieder 
bei Tageslicht und mit dem gleichen Filter, so 
erhält man, wie schon Gimpel 1908 publizierte, 
fast immer eine Kopie mit einer gelben Do- 
minante. Um eine Erklärung für das Auftreten 
des Gelbstichs bei Aufnahme mit gleichem Licht 
und gleichem Filter zu geben, könnte man an- 
nehmen, dass das ganze Farbenbild mehr oder 
weniger eine Farbendominante trägt, variabel 
je nach Licht- und Filterqualität, dabei aber 
nur schwach, so dass die Aufnahme nicht be- 
sonders beeinflusst wird. Jedoch bei der Re- 
produktion verstärkt sich die Dominante und 
wird nunmehr dem Auge in aufdringlicher Weise 
offenbar. Es ist leicht begreiflich, dass zu 
dieser Erscheinung Beleuchtung und Filter zu- 
sammen beitragen. 

Ganz anders ist die Sache, wenn man statt 
des positiven Originalbildes ein Originalbild- 
negativ nimmt, wenn man also die Autochrom- 
platte nach der Entwicklung nicht umkehrt, 
sondern sogleich fixiert. Wenn dann Filter und 
Licht nicht voll im Gleichgewicht stehen, so 
offenbart sich die Dominante auf dem Negativ 
in seiner komplementären Farbe, und bei der 
Reproduktion gibt diese selbst eine Filter- 
korrektur, die Dominanten des Negativs und 
des Positivs gleichen sich aus. Es ist hier 
selbstverständlich, dass bei dem Kopierprozess 
eine Lichtquelle gleicher Natur wie bei der Auf- 
nahme vorhanden sein muss. 


I) „Bulletin de la Soci&t& Francaise‘, 1913, Nr. II. 


ı. April, 


Ig14. 





[Nachdruck verboten.) 

Um die Wirksamkeit dieser Dominanten- 
korrektion durch das Negativ selbst zu kontrol- 
lieren, stellte Cousin in dem Atelier der Societe 
Francaise Versuche mit künstlichem Licht 
an, und zwar mit hellem elektrischen Glühlicht 
(also mit einem warmen, nicht kalten bläulichen 
Licht. Cousin verfuhr derart, dass er zu- 
nächst ein Negativ bei genügend beständiger 
und exakter Beleuchtung anfertigte und dann 
dieses Negativ in der Dunkelkammer bei durch- 
fallendem Licht, bei derselben Leuchtquelle, 
kopierte. Cousin nahm an, dass die Korrektion 
der Dominante auch genügend erfolgen müsste, 
wenn dessen Stärke durch Auslassung jeden 
Filters noch übertrieben wird. Cousin nahm 
zunächst ein Blumenbukett und eine Reihe 
farbiger Bänder auf; die Exposition bei vor- 
liegender Beleuchtung (Objektivabblendung //5,6, 
keine Filtereinschaltung) betrug 60 Sekunden. 
Des weiteren wurde unter gleichen Verhältnissen 
eine Porträtaufnahme gemacht. Die Platten 
wurden entwickelt, abgespült, fixiert und ge- 
wässert (die Umkehrung wurde übergangen), es 
resultiert ein Negativ in den Komplementär- 
farben. Infolge Ausschlusses des Filters waren 
die Farben durch eine allgemein vorherrschende 
Tönung (die zu derjenigen, welche man bei 
eventueller Positivumkehrung erhalten hätte, 
komplementär steht) verfälscht. Das so erhaltene 
Negativ wurde in der Kamera bei gleicher Licht- 
quelle, ohne Filter, auf Autochromplatte ex- 
poniert. Die Platte wurde wie vorher entwickelt 
und fixiert und ergab ein Bild, dessen Farben- 
wiedergabe von jeder Dominante frei war, da 
eben die Dominante des Negativs bei dem 
Kopierprozess die Rolle eines Kompensations- 
filters versah. 

Die gleichen Resultate können natürlich auch 
mit jeder anderen Lichtquelle erzielt werden, 
sofern diese von regulärer Zusammensetzung, 
genügend reich an verschieden gefärbten Strahlen 
ist, um die Farbe des photographischen Gegen- 
standes so wiederzugeben, wie sie uns bei dem 
weissen Tageslicht erscheinen. Allemaljedoch, 
wenn das Licht reich an den besonders aktinisch 
wirksamen blauen und violetten Strahlen ist, 
bleibt es erforderlich, diese durch ein Gelb- 
filter zu schwächen. Es ist dabei aber nicht 
erforderlich, dass dieses Filter exakt ausgewählt 
ist, um jedwede Dominante zu unterdrücken; 


28 


186 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





es reicht aus, wenn die blauen Strahlen ge- 
nügend zurückgehalten werden, um den gelben 
und grünen Strahlen hinreichend Zeit zur Ein- 
wirkung zu lassen. Das gleiche Filter ist dann 
zum Positivprozess zu benutzen. 

Es liegt im übrigen kein Hindernis vor, es 
gewährt sogar Vorteil, ein Spezialautochrom- 
filter für das vorliegende Licht beizubehalten, 
denn die Korrektion, die in der Negativher- 
stellung belassen, wird hierdurch verringert und 
damit im ganzen besser durchgeführt. Die 


Expositionszeit, ob mit oder ohne Filter auf- 
genommen wurde, blieb sich fast gleich, da man 
den gelben Strahlen, die ja durch das Gelb- 
filter nicht beeinflusst werden, genügend Zeit 
zur Einwirkung lassen mus. Cousin hält 
diese Ergebnisse der getrennten Kopienher- 
stellung vornehmlich für die Atelieraufnahmen 
von Interesse, da hier die Vervielfältigung der 
Platte eine wichtigere Rolle spielt, und zwar 
bei künstlicher Lichtquelle, die uns beim Arbeiten 
eine grössere Regelmässigkeit gewährleistet. 


at —  — 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Volles Gewieht und Gehalt bei 
Edeimetallsalzen. 

Der Central-Verband Deutscher Photographen- 
Vereine und Innungen, J. P., verhandelte vor einigen 
Jahren mit den Fabrikanten, dass auf den Packungen 
der Feingehalt von Platin und Gold angegeben werden 
sollte. 

Mit einer einzigen Ausnahme haben sich alle in 
Betracht kommenden Fabrikanten hierzu bereit erklärt, 
und war den Photographen dadurch Sicherheit ge- 
boten, dass sie keine minderwertigen Edelsalze er- 
hielten. Es sollen enthalten: 


Platinkaliumchlorür etwa. . 
braunes Chlorgold Ia, höchst- 
prozentig, etwa . . 5ıl/, —52 Prozent. 


Das gelbe Chlorgold, welches von den Photo- 

graphen wenig benutzt wird, enthält ungefähr 49 Pro- 
zent Gold. Die braune Färbung tritt, wenn sie nicht 
durch Chemikalien oder Beimischungen hervorgerufen 
wird, erst bei 50 Prozent ein. 
. Ganz genau lässt sich der Feingehalt nicht an- 
geben, er mag um etwa !/, Prozent schwanken. Von 
einigen Fabriken wurde später der Vorschlag gemacht, 
statt der Zahlenangabe die Garantie für Vollwertigkeit 
durch den Aufdruck „Ia, höchstprozentig“ zu über- 
nehmen. 

Da auf allen Packungen das Gewicht angegeben 
ist, so ist eine Garantie für Vollgewicht ganz selbst- 
verständlich. 

Der „Vereinigung der Händler für Fach- 
photographenbedarf“ gingen Klagen über die 
Firma B. Steinlauf-München, Brunnenstrasse, zu, 
welche Platin, 47prozentig, für 3,10 Mk., Goldchlorid Ia, 
höchstprozentig, das Gramm zu 1,60 Mk. im „Photo- 
graph “ annonciert. 

Die „Vereinigung der Händler für Fach- 
photographenbedarf“ liess verschiedene Proben 
kommen und diese durch staatliche Prüfungsanstalten 
untersuchen. 

Während das Resultat bei Platin ziemlich den An- 
forderungen entsprach, ist das Resultat bei dem Chlor- 
gold ein überraschendes, sowohl was den Feingehalt 
als das Vollgewicht anbelangt. 


47 Prozent, 


Das Chemische Laboratorium des Kaiserlichen 
Polizeipräsidiums in Strassburg stellte bei einem Ge- 
wicht des Inhalts von 1,006 g einen Goldgehalt von 
35,86 Prozent fest. 

Die Grossherzogliche Chemisch- Technische Prü- 
{ungs- und Versuchsanstalt in Karlsruhe fand bel 
einem Reingewicht von 0,8743 g nur einen Goldgehalt 
von 35,6 Prozent. 

Platin hatte bei einem Nettogewicht von 0,995 g 
einen Platingebalt von 46,18 Prozent. 

Das Analytische Laboratorium der Berliner Che- 
mischen Fabrik auf Aktien, vorm. E. Schering, fand 
in einem Röhrchen mit der Aufschrift „Chlorgold- 
Braun‘ einen Nettogehalt von 0,8945 g, welches nur 
0,3773 g metallisches Gold enthielt und mithin nur 
42 prozentig war. 

Zwei weitere Untersuchungen ergaben einen Ge- 
halt von 38,35 und 41,38 Prozent. 

Wir müssen Einspruch dagegen erheben, wenn 
das Gold als Ia. höchstprozentig bezeichnet wird, da 
selbst bei den besten Proben ungefähr ıo Prozent zu 
wenig Gold gefunden worden sind. 

Wir briugen hierdurch dieses zur Kenninis unserer 
Mitglieder, und ist das scheinbar billig angebotene 
Chlorgold von 1,60 Mk. infolge seines Mindergehaltes 
viel zu teuer. 


Oentral- Verband Deutscher Photographen - Vereine 
und Innungen, J. P. 
R. Schlegel, Vorsitzender. 


Vereinigung der Händler für Faohphotographenbedarf, 
A.Glock, Vorsitzender. 


Et 


Verein Bremer Faehphotographen (E.Y.). 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Bericht über die März-Sitzung. 

Zu einer Vereinssitzung immer eine ausfällende 
und auch interessante Tagesordnung aufzustellen, ver- 
ursacht dem Vorsitzenden oft ein Kopfzerbrechen, 
namentlich, wenn der betreffende Verein nicht gross 
ist, und noch dazu, wie wohl in den meisten freien 
Vereinigungen, auf einen bestimmten Stamm von Be- 
suchern angewiesen ist. So kam denn der Vorstand 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


187 





unseres Vereins in seiner letzten Vorstandssitzung 
überein, zu der Mäırz-Sitzung Herrn Hollmann zu 
ersuchen, uns einen Vortrag über Zweck und Ziele der 
„Wirtschaftlichen Vereinigung“ zu halten. Ob dieses 
nun klug und richtig war, soll hier nicht weiter er- 
örtert werden. Herr Schlötel setzte sich mit Herrn 
Hollmann in Verbindung und erhielt unter der Be- 
dingung, dass der Vortrag vor Beginn der Tagesord- 
nung statifinden müsse und er sich einige Mitglieder 
der „Wirtschaftlichen Vereinigung‘ — wenn wir richtig 
unterrichtet sind, Vorstandsmitglieder des Vereins 
von ıgız — als Zeugen mitbringen dürfe, die Zusage. 
In Anbetracht des langen Programms hatte man die 
Versammlung schon auf 8!/, Uhr anberaumt, die Mit- 
glieder erschienen aber zum grössten Teil erst um 
9 Uhr und später, so dass Herrn Hollmann erst um 
9°], Uhr das Wort erteilt werden konnte. 


Redner behauptete, da es sich erwiesen habe, dass 
der C. V. nicht die richtige Vertretung der kleineren 
und mittleren Photographen sei, sich die „Wirtschaft- 
liche Vereinigung‘' gebildet habe, welche sich ganz 
besonders das Wohl und Wehe der kleineren Kollegen 
angedeihen sein lasse und auch die Schleudergeschäfte 
bekämpfe. Der C. V. wolle dieses auch wohl, aber 
könne es doch eigentlich nicht, da die Ges. m.b. H. 
und ähnliche Geschäfte doch zum Teil durch die 
swangsweise Zugehörigkeit zur Innung und korpors- 
tiven Anschluss an den C. V. zu seinen Mitgliedern 
zählten. Auch sei der C, V. für Einführung der Sonn- 
tagsruhe, die „Wirtschaftliche Vereinigung“ sehe hierin 
einen grossen Schaden, ganz besonders der kleinen 
Photographen, überhaupt sei es bedauerlich, dass die 
Photographen noch keine grössere Organisation hätten. 
Auch müsse man danach hinstreben, einige Photo- 
graphen in den Reichstag zu bekommen, im Sachsen 
sei es ja geglückt, einen Photographen — allerdings 
nur einen Zählkandidat — als Abgeordneten in den 
Reichstag zu bekommen. (Anmerk.: Wollte Redner uns 
hierdurch vielleicht seine politische Ueberzeugung kund- 
tan?) Im hiesigen Gewerbekonvent seien auch nicht 
die richtigen Vertreter unseres Berufes; es müsste dort 
ein kleiner Photograph hinein, der wisse, wo uns der 
Schuh drückt. (Anmerk.: In den Gewerbekonvent 
wurden Grienwaldt und Schlötel gewählt.) Redner 
erwähnte dann noch vorbildlich die Organisation im 
Buchdruckergewerbe und behauptete, dass die Innungen 
gegen die Gehilfenorganisation und deren Forderungen 
brutal und rcksichtslos vorgingen, zitierte einen 
Zeitungsbericht über eine diesbezügliche Innungs- 
sitzung in Bochum und geisselte das Verhalten des 
Obermeisters Arnold. — Auch von seinem Auftreten 
in Kassel, Bremerhaven usw. erzählte Redner und be- 
bauptete, den Innungsanhängern und Gegnern der 
„Wirtschaftlichen Vereinigung‘' überall mit Erfolg ent- 
gegengetreten zu sein. Dann bemerkte Hollmann 
noch die angebliche Nutzlosigkeit der Festsetzung von 
Mindestpreisen und stellte die kühne Behauptung auf, 
die Innungen wollten nur darum die Ges. m. b. H. 
innungspflichtig machen, um mit deren Geld die 
Innungskassen zu bereichern. Zum Schluss nabm 


Redner noch den Berliner Verein gegen die Ueber- 
griffe der dortigen Innung in Schutz (er schien ganz 
vergessen zu haben, dass der Berliner Verein eine 
grosse Stütze des C. V. ist, weichen Hollmann doch 
nach allen Regeln der Kunst bekämpft und beschimpft). 
Zum Schluss lobte Redner nochmals die „Wirtschaft- 
liche Vereinigung“ und wolle es der Zukunft über- 
lassen, welche Bestrebungen wohl die besseren seien. 

Redner konnte ohne Unterbrechung und Störung 
sprechen, wohl ein Beweis, dass man seiner Sache herz- 
lich wenig Interesse abgewinnen konnte, und als Vor- 
sitzender darüber abstimmen liess, ob man eine Dis- 
kussion wünsche, wurde diese fast einstimmig von den 
anwesenden elf Mitgliedern abgelehnt und der Wunsch 
geäussert, sofort zur Tagesordnung überzugehen. Darauf 
dankte der Vorsitzende Herrn Hollmann und den 
anderen Herren für ihre Bemühungen, worauf sich die 
Herren verabschiedeten. Herr Pries bemerkte noch, 
dass, wenn der Verein an einem anderen Abend eine 
Diskussion beliebe, sie dazu bereit wären. 

Wir können wohl annehmen, dass obige Rede, 
welche ebenso reich an Versprechungen wie Ent- 
stellungen ist und oft weit abschweift, überall da ge- 
halten wird, wo man den Herrn Hollmann wünscht. 
Dass diese Redereien aber auf einen grösseren Kreis 
von Kollegen Eindruck machen können, ist wohl nicht 
recht anzunehmen. Es könnten doch höchstens Kol- 
legen sein, welche von der ganzen bisherigen Arbeit 
der Vereine und Innungen keine Ahnung haben und 
der ganzen Organisationsarbeit des C. V. ferngestanden 
haben, oder um Elemente, welche nicht besser als 
unsere 1,80 Mk.- Leute sind und, wie man wohl sagt, 
gern im Trüben fischen. Erfreulich ist es noch, dass 
Herr Professor Emmerich genannter Vereinigung die 
verdiente Absage erteilt hat. Der Vorstand. 


ae 


Photographiseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) | 
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (). P.). 


Als neues Mitglied war gemeldet: 
Frau Gertrud Witte, Photogr. Atelier, 
Tauentzienstrasse 13a. 
Berlin, den 25. März 1914. 
Der Vorstand. 
LA: R.Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


m 2 I 0 me 


Berlin W., 


Auszeiehnungen. 

Herr Oberst Ludwig David, der bekannte photo- 
graphische Schriftsteller und Verfasser des in über 
225000 Exemplaren verbreiteten Ratgebers im Photo- 
graphieren, ist anlässlich seines erbetenen Abschiedes 
mit dem Orden der eisernen Krone ausgezeichnet 
worden. Seinen Wohnsitz hat er nach Berlin NW., 
Roonstrasse 6, verlegt. 

Herrn Photograph Arnemann- Münster i. W. ist 
das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden. 


188 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Personalien. 

Auf ein sojähriges Bestehen konnte die Firma 
CG.F.Beddies & Sohn, Inhaber: E.Homann, Atelier 
für moderne Photographie, in Braunschweig, zurück- 
blicken. 

Be 


Aus der Industrie. 


— Eine neue Auflage seiner mit Preisliste ver- 
bundenen Gebrauchsanweisung für die Verarbeitung 
des Bühlerschen direkt kopierenden Kohlepapieres 
zeigt Emil Bühler in Schriesheim bei Heidelberg an. 
Das Heftchen wird kostenlos an jeden Porträtphoto- 
graphen abgegeben, und es kann deshalb nur em- 
pfohlen werden, sich dadurch zu näherer Bekanntschaft 
mit der Bühlerschen anerkannt ausgezeichneten Papier- 
spezialität anregen zu lassen. Das direkt kopierende 
Kohlepapier von Bühler wurde auf allen beschickten 
Ausstellungen mit den höchsten Preisen bedacht, und 
viele bessere und beste Ateliers verwenden es dauernd. 
Debrigens ist das Papier neuerdings wieder vervoll- 
kommnet worden und hat danach den Kreis seiner 
regelmässigen Verbraucher erheblich erweitert. Koble- 
druckzubehör, wie Brause mit Druckschlauch, Spitz- 
brause, Photometer, Entwicklungsblech und Lack kann 
gleichfalls von Emil Bühler in Schriesheim bezogen 
werden. 

— In der Osterzeit sei nochmals an die hervor- 
ragenden und gediegenen Karten- und Papierwaren- 
erzeugnisse der Akt.-Ges. Carl Ernst & Co., Berlin SO,, 
Rungestrasse 19, erinnert. Die neuen Platinkarten aus 
dünnem Material und Bättenkarton sind für die Bild- 
wirkung von grosser Bedeutung. Auch die ungemein 
geschmackvollen modernen Photomappen aus der Ernst- 
schen Fabrik verdienen gleiches Lob und gleiche Em- 
pfehlung, so dass namentlich Ateliers, die sich einer 
vornehmen Kundschaft erfreuen, in keinem Jahre ver- 
tehlen sollten, die Ernstschen Neuheiten sich be- 


mustern zu lassen. 
— it 


Gesehäftliehes. 


Optische Werke, Aktiengesellschaft, vor- 
mals Carl Schütz & Co, Kassel Herr Ernst 
Börner ist aus dem Vorstand ausgeschieden, Herr 
Kaufmann August Schodder in Kassel ist zum Vor- 
standsmitglied bestellt. 


Vereinigte Fabriken photographischer 
Papiere, Dresden. In der letzten Sitzung des Auf- 
sichtsrates wurde der Reingewinn für das Geschäfts- 
jahr ıgı3 mit 177689 Mk. (152904 Mk.) festgestellt. 
Der für den 17. April einzuberufenden Generalversamm- 
lung soll die Verteilung des Gewinnes, wie folgt, vor- 
geschlagen werden: 8 Proz. (8 Proz.) Dividende auf die 
Aktien, 12 Mk. (10 Mk.) auf den Genussschein, 19640 Mk. 
Tantieme an die Verwaltung, 10849 Mk. (2173 Mk.) Vor- 
trag auf neue Rechnung. 


Kleine Mitteilungen. 

— Die R. Swierzy Gesellschaft m. b. H. in 
Berlin (Leiter: Porträt- und Genremaler R. Swierzy) 
hat ihre Anstalt für photographische Vergrösserungen 
und Malereien bedeutend erweitert unter Verlegung in 
den Neubau Berlin-Schöneberg, Martin Luther-Strasse 53. 
Fachleute werden zur Besichtigung der Bilderaus- 
stellung in den neuen Räumen und aller Einrichtungen 
des modernen Atelierhauses eingeladen. Das Arbeits- 
gebiet der Swierzy - Gesellschaft dürfte den Lesern durch 
deren bei uns regelmässig erscheinende Anzeigen be- 
reite wohlbekannt sein. 


— Die „Badische Landeszeitung“ in Karlsruhe 
bringt in ihrer Nummer vom 19. März folgende 
Warnung: In letzter Zeit wurden hier Bestellungen 
auf Semi-Emaillephotographien durch einen 
Reisenden aufgesucht, welcher erklärte, die Firma 
liefere ein Emaillebild kostenlos, ein weiteres koste 
ı Mk. Nach einiger Zeit erschien ein anderer Reisen- 
der, zeigte die Emaillebilder vor und forderte die Be- 
steller auf, zu den Bildern passende Fassungen für 
Broschen, Anhänger usw. zu kaufen. Wurde dieses 
Ansinnen abgelehnt, so machte er bei der Ablieferung 
der Emaillebilder, sowie der von den Bestellern behufs 
Herstellung der Emaillebilder übergebenen Photo- 
graphien Schwierigkeiten. In einem Falle wurde die 
Photographie erst auf polizeiliches Einschreiten her- 
ausgegeben. Die Aushändigung des „Gratisbildes‘“ 
erfolgte nicht, wenn nicht eine Fassung gekauft wurde. 
Vor derartigen Bestellungen muss daher gewarnt werden. 


2 


Patente. 


Kl. 57. Gruppe 37. Nr. 261760 vom 27. Oktober 1912. 
Firma Carl Zeiss in Jena. 

ı. Verfahren zum Vorführen kinematogrsphischer 
Bilder mit einer beliebigen Anzahl gleichzeitig wirk- 
samer Objektive, deren jedes zeitweilig abgeblendet 
wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine bewegliche 





Blende mittels eines optischen Systems in die Objektive 
oder deren Nachbarschaft abgebildet wird. 


2. Apparat zum Ausüben des Verfahrens nach An- 
spruch ı, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende an 
einem Ort angebracht ist, an welchem sich ein Bild 
der Lichtquelle befindet. 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe In Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilbels Knapp In Halle a. $. 





PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 


UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg ı9. 





Nr. 28. 


5. April. 


IQ14. 





Rundsehau. 


— Aufnahmen von glänzenden Reliefs 
usw. Bekanntlich beeinträchtigen bei der Auf- 
nabme von glänzenden Metallgegenständen, von 
Reliefs und dergl., die Reflexerscheinungen 
unter Umständen die Bildwiedergabe sehr. Man 
hat zu verschiedenerlei Mitteln gegriffen, um 
die störenden weissen Glanzflächen auf dem 
Bilde zu vermeiden. In der Züricher „Photo- 
graphie* empfiehlt W. Nochotowitsch die 
Benutzung von Magnesiastaub. Mittels eines 
brennenden Magnesiumbandes wird der Gegen- 
stand leicht und in allen Teilen angeraucht und 
nunmehr mit dieser weiss mattierten Fläche auf- 
genommen. Nochotowitsch hat so Medaillen 
und Monogrammstücke mit vortrefflicher Detail- 
wiedergabe und guter Licht- und Schattenver- 
teilung photographiert. Das Magnesiapulver ist 
nach der Aufnahme durch Abpinselung leicht 
wieder zu beseitigen. Nochotowitsch hat mit 
diesem Hilfsmittel auch die feinen Riefungen 
einer Hand bestens zur Aufnabme gebracht. 


— Einwirkung von Feuchtigkeit auf 
Bromsilberpapier. Es ist eine alte Ge- 
schichte, dass die photographischen Papiere bei 
ihrer Aufbewahrung vor Einfluss von Feuchtig- 
keit zu schützen sind; zumeist ist eine dies- 
bezügliche Vermahnung auch auf den Etiketten 
der Packungen enthalten, aber oft genug wird 
dagegen noch gefehlt. Diese Fürsorge kommt 
nicht nur den Auskopierpapieren zu, sondern 
auch den Entwicklungspapieren, den Bromsilber- 
und Gaslichtpapieren. „British Journal“ erwähnt 
hierin einen besonders interessanten Fall. Bei 
der Herstellung von Bromsilberkopien ergaben 
sich allgemein flaue Bilder, was zuvor nie vor- 
gekommen war. Der Misserfolg wurde zunächst 
einer Erschöpfung der Entwicklerlösung zuge- 
schrieben. Aber auch ein frischer Entwickler 
brachte nur geringe Besserung ; die Schuld musste 
anderswo liegen. Bei genauerer Betrachtung der 
Papierqualität wurde diese etwas lappig befunden. 
Die Arbeit wurde unterbrochen, das Bromsilber- 
papier wurde in die Blechrolle mit Chlorkalzium- 
büchse zurückgebracht und darin bis nächsten 
Morgen belassen. Bei Herausnahme des Papiers 
zeigte dieses sein gewohntes brillantes Aussehen, 
die Feuchtigkeit war dem Papier benommen 
worden. Hat man keine Chlorkalziumblechbüchse 


[Nachdruck verboten.) 


für die Aufbewahrung der Papiere, sondern eine 
Papprolle oder -schachtel, so erwärme man diese 
vor Papierentnahme über einer Flamme oder an 
einem Ofen und wiederhole dies nach einigen 
Stunden. Die Strohpappe bildet nämlich eine 
stark hygroskopische Substanz und zieht alle 
Feuchtigkeit aus der Umgebung an. Die Er- 
hitzung der Papphüllung muss aber in mässigen 
Grenzen betrieben werden, wie es auch sonst 
bei Trocknung von Platten und Papieren ge- 
schieht, sonst stellen sich wieder andere, neue 
Uebelstände ein. 


— Schnelltrocknung von Pigment- 
papier. Achille Carrara benötigte die Sensi- 
bilisierung von Pigmentpapieren in kürzester 
Zeit, aber nicht nur dies allein, sondern die 
Papiere sollten auch, entsprechend der Vor- 
lage von Negativen verschiedener Dichtigkeit, 
mit Bädern wechselnden Chromsalzgehaltes be- 
handelt werden. Es ergab sich nun hier die 
folgende praktische Arbeitsweise. 


Es wurde eine 2oprozentige Vorratslösung 
von reinem Ammoniumbichromat angesetzt und 
hiermit Sensibilisierungsbäder in folgenden Ver- 
hältnissen bereitet: 


für ein etwa 21/,proz. Chrombad: 5 ccm Vor- 
ratslösung und 35 ccm Aethylalkohol; 
für ein etwa dreiproz. Chrombad: 5 ccm Vor- 
ratslösung und 28 ccm Aethylalkohol; 
für ein etwa vierproz. Chrombad: 5 ccm Vor- 
ratslösung und 20 ccm Aethylalkohol; 
für ein etwa fünfproz. Chrombad: 5 ccm Vor- 
ratslösung und ı5 ccm Aethylalkohol. 


Das Pigmentpapier wird in zugeschnittenen 
Grössen mit Reissstiften auf Makulaturpapier 
(mit einem Fliesspapierbogen überdeckt) be- 
festigt. Man tut vorteilhaft, drei Stücke Pigment- 
papier nebeneinander zu bringen und sie dann 
auf einmal leicht der Reihe nach mittels eines 
breiten, weichen Pinsels mit der benötigenden 
alkoholischen Chromlösung zu überstreichen; die 
Blattreihe wird so noch zweimal überstrichen 
und dann zum Trocknen aufgehängt. In ı5 bis 
20 Minuten sind die Blätter trocken und kopier- 
fertig. Hat man einen Ventilator oder geeigneten 
Trockenraum, so geht die Trocknung noch 
rascher. („British Journal“ Nr. 2800.) 


nn 


29 


190 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Photograph und Verleger. 


Unter der Ueberschrift „Das Recht am eigenen 
Bilde“ erschien in einer Anzahl Zeitungen eine 
juristische Plauderei in vier Absätzen von Herrn 
E. Goldfreund-Leipzig. Soweit ich feststellen 
konnte, scheint dieselbe von einem Nachrichten- 
bureau an eine grosse Anzahl Zeitungen ver- 
schickt worden zu sein, und bitte ich alle Kol- 
legen, mir die Zeitungen, worin die Plauderei 
erschienen ist, einsenden zu wollen, da seitens 
des C. V. eine Antwort auf diesen, nur im Inter- 
esse der Verleger geschriebenen Artikel er- 
folgen muss. 

In dem ersten Absatz lässt Herr Regierungs- 
präsident ein Dutzend Kabinettbilder von sich 
anfertigen. 

Im zweiten Absatz ist der Herr Regierungs- 
präsident zum Oberpräsidenten ernannt worden 
und erhält von dem Verlag der illustrierten 
Zeitschrift „Der Halbmond“ ein Schreiben mit 
der Bitte um Einsendung seines Bildes zum 
Zweck der Veröffentlichung in der Zeitung. 
Der Herr Oberpräsident kommt diesem Wunsche 
nach, und es erscheint das Bild in dem „Halb- 
mond‘“. 

Dritter Absatz. Der Herr Oberpräsident 
wird nach einiger Zeit recht unsanft durch einen 
Brief des photographischen Ateliers, in dem 
Bilder angefertigt wurden, an sie erinnert. Der 
Photograph hatte sich bereits an den „Halb- 
mond* gewendet und dort sein Urheberrecht 
an der Photographie geltend gemacht, war aber 
von dem Verlag an den Herrn Oberpräsidenten 
verwiesen worden. Der Photograph setzt dem 
Oberpräsidenten auseinander, dass er gar kein 
Recht habe, das Bild vervielfältigen zu lassen; 
er weise ihn gleichzeitig heute schon darauf 
hin, dass er im Schadenersatzfalle verantwort- 
lich gemacht werden würde. 

Vierter Absatz. Der Oberpräsident erkundigt 
sich bei dem Rechtsanwalt, seinem alten Studien- 
genossen. Dieser teilt ihm mit, dass der Photo- 
graph recht habe, und dass, laut wiederholt er- 
gangener Entscheidungen, der Urheber die Be- 
fugnis habe, das Werk zu vervielfältigen und 
gewerbsmässig zu verbreiten. 

Der Herr Oberpräsident bemerkt, dass er 


das Bild der Zeitschrift obne Bezahlung über- 
lassen habe, worauf ihm der Anwalt erwidert, 
dass, wenn eine Zeitschrift das Bild eines Dritten 
mit dessen Erlaubnis bringt, regelmässig die 
Verbreitung als eine gewerbsmässige anzu- 
sehen sei. 

Auf die Frage des Oberpräsidenten, wie man 
sich vor derartigen Unannehmlichkeiten schützen 
könnte, wird ihm der Rat gegeben, er solle 
sich, wenn er sich noch einmal photographieren 
lasse, vorher von dem Photographen das Ur- 
heberrecht übertragen lassen, und könnte in 
diesem Falle der Herr Oberpräsident mit dem 
Bilde machen, was er wolle. 

Mit Dank für die Aufklärung, die der Herr 
Oberpräsident später genau befolgen will, ver- 
abschiedet er sich vom Anwalt. 

Den Inhalt des Artikels habe ich kurz 
wiedergegeben, damit alle Kollegen denselben 
kennen lernen, auch wenn er nicht in ihren 
Lokalzeitungen erschienen ist. Alle Photo- 
graphen werden mir beistimmen, dass der Artikel 
vollständig einseitig im Verlegerinteresse ge- 
schrieben wurde. 

Der Zweck kann doch nur der sein, dass 
das Publikum stutzig gemacht wird. Es wird 
keinem Photographen einfallen, einen derartigen 
Brief an einen Öberpräsidenten zu senden, 
sondern er wird, wie schon viele Klagen be- 
wiesen haben, sich einfach an den Verlag der 
illustrierten Zeitschrift halten. 

Alle Schlussfolgerungen in dem Artikel sind 
durch die unmögliche Annahme ganz von selbst 
hinfallig. Wenn eine illustrierte Zeitschrift sich 
an das Publikum mit der Bitte um Ueberlassung 
eines Bildes wendet, so weiss der Verleger 
genau, dass dem Photographen das Urheber- 
recht zusteht, während das Publikum hierüber 
nicht aufgeklärt ist und in gutem Glauben die 
Erlaubnis zur Vervielfältigung gibt. 

Zum Schluss wiederhole ich meine Bitte, 
mir die Zeitungen, in welchen der Artikel er- 
schienen ist, einzusenden. 

R. Schlegel-Dresden, Moltkeplatz ı. 


I. Vorsitzender des Central. Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innurgen (J. P.). 


m 2 Zn mi 


Innungs- und Vereinsnachriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe im Bezirk der Stadt- und Land- 
kreise Duisburg, Hamborn, Dinslaken, 

Rees, Essen, Oberhausen und 
Mülheim a. Ruhr. 
Die Gebilfen und Lehrlinge, welche die Gehilfen- 
prüfung machen wollen, haben sich bis zum ı5. April 


bei dem Vorsitzenden, Herrn M. Achenbach-Duis- 
burg, Sonnenwall 26, für den Stadt- und Landkreis 
Essen bei Herrn Martin Hönscheid, Photograph, 
Essen a. Ruhr, zu melden. 
M. Achenbach, 
Vorsitzender. 


Fr. Kohlmeyer, 
Schriftführer. 


u a >< 2 ze) 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


191 





Badiseher Photographen-Bund (E.Y.). 

Wir gestatten uns, unsere Mitglieder sowie alle in 
Baden ansässigen Kollegen zu unserer Frähjahrsver- 
sammlung nach Heidelberg und Freiburg ganz 
ergebenst einzuladen, und bitten unsere Mitglieder um 
zahlreiches Erscheinen, da die Aussprache fiber die 
Karlsruher Jubiläumsausstellung 1915 von grossem 
Wert ist. Die Frübjahrsversammiungen finden statt: 


Montag, den 6. April, 5 Uhr nachmittags, 
beginnend im Hotelrestaurant „Rheinischer Hof" 
in Heidelberg (Bıhnhofstrasse). 


Montag, den 20 April, 6 Uhr, beginnend im 
Hotelrestaurant „Kopf in Freiburg I. Br. 


Tagesordnung für beide Versammlungen: 


Der Höchheimer-Gummidruck (verbunden 
mit Ausstellung hervorragender Drucke, Porträts und 
Landschaften). 

Aus der Praxis für die Praxis (verbunden mit 
Vorführung einer Anzahl neuerer technischer Hilis- 
mittel für den neuzeitlich arbeitenden Photographen). 

Die Badische Jubiläums-, Kunst- und Ge- 
werbeausstellung in Karlsruhe ı9ı5 (Beteiligung 
des Bundes). 

Stand der Zwangsinnungsgrändungen in 
Baden. 

Freie Aussprache über berufliche Fragen. 

In der bestimmten Erwartung, die Kollegen recht 
zahlreich begrüssen zu können. 


Der Gesamtvorstand 
des Badischen Photographen-Bundes (E. V.) 


Kögel Schuhmann. Gottmann. 
Müller. Schultheiss. 
m 4 —< u zei 


Photographen - Zwangsinnung 
Mülhausen i. Eis., für den Bezirk 
Ober - Elsass. 

Zu der am Donnerstag, den 16. April, nach- 
mittags präzis 4 Uhr, in Gebweiler, „Caf& Eugen 
Welty“, Hauptstrasse (Nähe des Bahnhofes), statt- 
findenden 

ordentlichen Innungsversammlung 
beehre ich mich, hierdurch ergebenst einzuladen. 
Tagesordnung: 


z. Appell. 
2. Verlesen des Protokolls der letzten Innungsver- 


sammlung. 
3. Festsetzung von Strafen für Zuspätkommen zu 
den Innungsversammlungen. 
4. Bekanntgabe von Eingängen. 
s. Ermittlung und Festsetzung von ortsüblichen 
Durchschnittspreisen. 
6. Verschiedenes. 
Unter Hinweis auf $ 22 des Statuts ersuchen wir 
die Mitglieder um vollzähliges Erscheinen. 
gex.: J. Mehlbreuer, I. Schriftführer. 


NB. Gelegentlich der Iunungsversammlung ist den 
Mitgliedern Gelegenheit geboten, die Beiträge für das 
IL Quartal d. J. an den Kassierer abzuliefern. 

Am ı6. April, vormittags, wird ein Rundgang 
durch Gebweiler, gemütliches Beisammensein, gemein- 
schaftliches Mittagsessen die Kollegen vereinigen. 

Treffpunkt: „Caf€ Eugen Welty“, Gebweiler, vor- 
mittags Io Uhr. 

Es sind hierzu sämtliche Kollegen eingeladen. 


225.0 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewrerbe für den 
Regierungsbezirk Magdeburg. 


IV. ordentliche Innungsversammlung 
am 23. Februar. 

Anwesend: 78 Mitglieder. 

Tagesordnung: ı. Geschäftsbericht des Vor- 
standes. 2. Kassenbericht: a) Wahl der BRevisoren, 
b) Aufstellung des Haushaltsplanes für 1914. 3 Vor- 
standswahl. 4. Ersatzwahl zum Prüfungsausschuss. 
5. Reisekostenentschädigung an weit entfernt wohnende 
Mitglieder. 6. Fachunterricht der Lehrlinge. 7. Vor- 
trag des Herrn Sekretär W. Kersten über Beitritt 
zum Innungsausschuss. 8. Anmeldung von Geschäfts- 
verändernngen, sowie Mitteilung des Personalwechsels. 
9. Verschiedenes und Festsetzung der Miniaturmindest- 
preise. 

I. Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung nach- 
mittags 2'!/, Uhr mit der Begrüssung der Erschienenen. 
Er verweist auf den, allen Mitgliedern gedruckt zu- 
gegangenen Bericht des Vorstandes. Eine Diskussion 
hierüber findet nicht statt. 

2. Dem Bericht des Kassierers sind folgende Zahlen 
zu entnehmen: 


Einnahmen . . . 2314 25 Mk, 
Ausgaben . . . . . . . 182683 „ 
Bestand. 487 42 Mk. 


An rückständigen Beiträgen sind zu verzeichnen: 


Von Mitgliedern in Magdeburg 200.00 Mk., 
von auswärtigen Mitgliedern 134,50 » 
zusammen 334,50 Mk. 


Zu Revisoren werden gewählt die Herren Pohle 
und Wöhlecke. Eine Vorprüfung der Kasse war auf 
Beschluss des Vorstandes durch die Herren Paulsen 
und Pohle erfolgt. Diese berichten, dass alles in bester 
Ordnung gefunden sei. Eine definitive Entlastung des 
Kassierers kann erst nach dem Bericht der von der 
Versammlung gewählten Revisoren erfolgen. Dem 
Kassierer spricht die Versammlung den Dank für seine 
Arbeit aus. — Der aufgestellte Haushaltsplan für 1914 
wird genehmigt. 

3. Herr Haertwig legt infolge seines Alters das 
Amt des Vorsitzenden nieder. Er dankt herzlich für 
das Vertrauen, welches ihm stets entgegengebracht 
worden ist. Zu seinem Nachfolger wird mit grosser 
Stimmenmehrheit Herr Hugo Paulsen in Magdeburg 
gewählt. — Das Andenken des verstorbenen Kollegen 


9” 


193 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Wiliy Müller ehrt die Versammlung durch Erheben 
von den Plätzen, — Die Versammlung beschliesst ein- 
stimmig, die grossen Verdienste, weiche sich Herr 
Haertwig um die Innung erworben hat, durch seine 
Ernenrung zum Ehrenvorsitzenden zu würdigen. Tief- 
bewegt dankt der Gefelerte für diese Ehrung und ver- 
spricht, seine Kräfte auch in Zukunft der Allgemeinheit 
unseres Berufes zu widmen. — Nach dem Statut haben 
zwei Mitglieder des Vorstandes auszuscheiden. Das Los 
entscheidet für die Heıren Damm und Kruse. Beide 
werden fast einstimmig wiedergewählt. An die Stelle 
des verstorbenen Herrn Müller tritt Herr Pohle- 
Magdeburg. 

4. Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für 
die Gehilfenpräfung wird Heır Fendius- Magdeburg 
mit grosser Stimmenmehrheit gewählt. 

Alle Gewählten nehmen die Wahl en. 

5. Da die weit entfernt wohnenden Mitglieder bei 
der grossen Ausdehnung des Innungsbezirks verhältnis- 
mässig grosse pekuniäre Opfer zu bıingen haben, wird 
vom Vorstand beantragt, vorläufig alle Fahrkosten 
dritter Klasse zu ersetzen, die über 5 Mk. für Hin- und 
Rückreise nach Magdeburg entstehen. Nach lebhafter 
Debatte wird beschlossen, diese Grenze auf 4 Mk. herab- 
zusetzen. Dieser Beschluss tritt zur nächsten ordent- 
lichen Innungsversammlung in Kraft. 

7. Auf Antrag wird beschlossen, nach kurzer Pause 
zunächst den Vortrag des Herrn Sekretär Kersten 
anzuhören. Der Vortragende spricht über Zweck und 
Ziele des Innungsausschusses. Er beleuchtet die Vor- 
teile, die durch Zusammenschluss aller Innungen, die 
ihren Sitz in Magdeburg haben, erreicht werden können. 
Die klaren und sachlichen Ausführungen werden durch 
lebhaften Beifall belohnt. Der Beitritt der Innung zum 
Innungsausschuss wird einstimmig beschlossen. Die 
Kosten betragen etwa 45 Mk. pro Jahr. Zu eventuellen 
Mitgliedern des Ausschusses werden bestimmt die Herren 
Paulsen-Magdeburg, Köhler- Halberstadt und War- 
minsky- Stendal. 

6. Ueber den geplanten Fachunterricht der Lehr- 
linge entspinnt sich eine sehr lebhafte Debatte. Wenn 
auch die Behörden der Sache durchaus wohlwollend 
gegenüberstehen, sind doch fast die ganzen Kosten von 
der Innung zu tragen. Der obligatorische Besuch der 
Fortbildungsschule bleibt bestehen, nur Befreiung vom 
Zeichenunterricht soll eintreten und dafür Unterricht 
im Fachzeichnen gegeben werden. Von den auswärtigen 
Mitgliedern wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass 
wohl die Lehrlinge aus Magdeburg ausser der Fort- 
bildungsschule die Fachschule besuchen könnten, für 
sie würde es aber geradezu unmöglich sein, Lehrlinge 
zu halten. Auch würden die Kosten die Kräfte der 
jungen Innung übersteigen. Man einigte sich schliesslich 
dahin, dass Herr Haertwig wie bisher die Lehrlinge 
unterrichten möge, wozu er sich auch bereit erklärte. 


8. Der Vorstand bittet wiederholt, Geschäftsverände- 
rungen und Wechsel des Personals doch pünktlicher 
und gewissenhafter mitzuteilen, da durch Unterlassung 
das Arbeiten sehr erschwert wird und unnötige Kor- 
sespondenzen eintreten. 


9. Zur Feststellung von Mindestpreisen für Miniatur- 
bilder lagen zwei schriftliche Anträge des Herrm Max 
Koch - Quedlinburg vor. Unter lärmendem Protest 
wurde Uebergang zur Tagesordnung gegen die Stimme 
des Antragstellers einstimmig beschlossen. Eine Fest- 
legung von Mindestpreisen bei irgendwelchen Ver- 
öffentlichungen und Anpreisungen für diese kleinen 
Bilder erscheint notwendig und wird, wie folgt, be- 
schlossen: 

Grösse 2X 3 cm = 1.50 Mk. pro Dutzend, 
” 3X5 „» = 300 „ ” 7) 
„ 5x8 » = 400 ,„ D) 

Preise unter ı1,so Mk. pro Dutzend äfrfen nicht 
veröffentlicht werden. 

Mit dem Danke für das Vertrauen, weiches ihm 
geschenkt wurde, schliesst der neue Vorsitzende die 
Versammlung um 61), Uhr. 

Im Nebensaal war von der Firma Roland Risse- 
Flörsheim eine Ausstellung von Bildern auf ihren 
Papieren veranstaltet. Diese fand eingehende Beachtung. 


Haushaltsplan für das Jahr 1914. 
Einnahmen: 


Beiträge (140 u 1950 Mk, 
Strafgelder usw.. . . Te: 140 
Einschreibgebühren usw. . . . .». 60 „ 
zusammen 2150 Mk. 
Ausgaben: 
Drucksachen und Portis. . . . .» » 150 Mk, 
Pröfungen. . . . s ; 40 u 


Reisekosten für Lehrlinge zur Vorpräfung 0. 
Honorar für theoretischen Unterricht der 


Lehrlinge . . . i 5» 
Entschädigungen für = TREE .  I0O0O „ 
. » „» Schriftführer . 100 „ 

»  „ Kassierer 100 „ 


Reisen des Vorstandes . . 2. 2 2.0. 
Vorstandssitzungen . . » 2 20. . 90 
Beitrag zum Innungsausschuss -. . » ». 45 » 


Innungsorgan (, Photograph. Chronik‘). 390 „ 
Central Verband . . . » 390 „ 
Reisekostenentschädigung an Mitglieder. SO „ 
Unvorhergesehene Ausgaben . . . . » 50 ,„ 
Uneinbringliche Beiträge . . . . - ICO ,„ 
Reservefonds. . . » 2... 330 » 


zusammen 2150 Mk. 


Der Schriftführer: 
GC Kruse. 


Der Obermeister: 
Hugo Paulsen. 
— it 


Photographen-Zwangsinnung für das 
Herzogtum Sachsen - Altenburg und die 
Fürstentümer Reuss ältere Linie 
und jüngere Linie. 

Sitz: Gera, R. 

Bericht der dritten Hauptversammlung 
vom 26. Februar in Gera, Reuss, „Hotel 
Viktoria“. 

Zur heutigen Verhandlung sind 34 Kollegen und 
ein Vertreter der hiesigen Handwerkskammer anwesend. 


PHOÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


193 








| Ausführung auf mattem Papier | 
Bildgrösse a j 
| I Stück |3 Stück |6 Stück [12 Stück | 





Alle Grössen unter Visit, 









Ausführung auf glänzendem Papier 


I Stück | 3 Stück 6 Stück | 12 Stück 














_unaufgezogen —_ I,50 2, — | I, — | — 1,50 2,— 
Postkarte auf Visitplatte . 2.5 | 150 — 2,50 4— L50 | 0 — 2,50 A— 
Postkarte auf Kabinettplatte | 2,50 — 3,50 5— 2,50 —_ 3,50 5,— 
h°4 Br ee ee | 23, — — 4— 1— 1,50 — 3,50 5,50 
Kabinett . 4, Fr 19, — 18, — 4, — 8,— 15,— 
Promenade . 5,— 9,— | 15,— | 24,— _ — — _ 
Boudoir . . 6, — II, — 18,— | 39,— —_ —_ — — 
} ; 1 Sen Vereins- und Hochzeitsgruppen 
Einzelbilder, kleine Gruppen, Familienbilder Preise pro Bild bei Abnahme von 
Bildgrösse 
Aufnahme bis 12 bis 20 und 
1 Stück | 3 Stück | 6Stück | 12 Stück || nit ı Bild| 12 Stück | 20 Stück | mehr Stück 
13:18 9,— 15, — 24,— | 4— I,50 1,25 L,— 
18:24 I, — 22, — 36,— | 1— 2,50 23,— 1,80 
24:30 | 20, — 32, — 59 I0,— 3 2,75 2,50 
30: 40 30, — 48, — 7» 15 — 5 4— 3,50 
Schulgruppen 13: ı8 werden pro Bild in glänzender Ausführung mit 0,75 Mk. berechnet. 
Vergrösserungen. Preise für je ein Bild bei normaler Arbeit auf Bromsilber: 18:24 =8 Mk., 24:30 


= 12 Mk., 30:40 = ı6 Mk., 40: 50 = 20 Mk. 
Militär erhält auf obige Preise 10 %/y Ermässigung. 
Alle in dieser Preisaufstellung nicht näher bezeichneten Grössen, Formate, Mengen und Ausführungs- 
arten sind im Verhältnis zu den oben angeführten Durchschnittspreisen zu berechnen. 





Der Obermeister, Herr Hofphotograph A. Lutz-Gera, 
eröffnet die Versammlung vormittags 10 Uhr 4o Minuten, 
begrüsst die erschienenen Kollegen herzlichst und geht 
sofort zur Tagesordnung über. 

Punkt ı. Verlesen des Versammlungsberichts findet 
seine Erledigung und wird, da kein Widerspruch er- 
folgt, genehmigt. 

Zu Punkt 2 nimmt der Obermeister das Wort und 
gibt einen längeren, erläuternden Bericht über die 
Arbeiten des Obermeisters und des Gesamtvorstandes 
seit Gründung der Innung bekannt und dankt gleich- 
zeitig den Vorstandsmitgliedern für ihre treue, bereit- 
willige Hilfe und Mitarbeit in der verflossenen Zeit. 
Mit Abschluss des Geschäftsjahres beträgt die Zahl der 
Mitglieder 59. 

Punkt 3. Die Kasse war durch die Revisoren ge- 
präft und für richtig befunden, und es wurde daher 
dem Kassierer Entlastung erteilt. 

Punkt 4. Der vorgelegte Haushaltplan für das 
Geschäftsjahr 1914, mit einem Abschluss von 1005 Mk. 
wird gleichfalls genehmigt. 

Punkt 5. Durchs Los scheiden der I. und der 
IL Schriftführer aus dem Vorstande, werden aber beide 
einstimmig wiedergewählt. 

Punkt 6. Die Einschreibegebähr für Lehrlinge 
wird auf 3 Mk. und die Gehilfenprüfungsgebühr auf 
5 Mk. festgesetzt. 

Punkt 7. Unter Zugrundelegung der eingeholten 
Preise wurden die vom Vorstand ermittelten Durch- 
schnittspreise durch den Obermeister bekanntgegeben 
und von der Versammlung als gültig angenommen. 
Diese Preise bilden die Mindestpreise der nach $ Io 
der Innungssatzungen erlaubten Preise Die unter 
diese festgesetzte Höhe herabgehenden Preise sind als 
Schleuderpreise zu betrachten. 


Dabei wird ausdrücklich hervorhoben, dass die 
Veröffentlichung von Preisen, die unter die genannten 
heruntergehen, verboten und strafbar ist. Es wurde 
beschlossen, diese Durchschnittspreise gedruckt jedem 
einzelnen Mitgliede zugehen zu lassen. (Vergleiche oben- 
stehende Tabellen.) 

Punkt 8. Als Vertreter für den Innungsausschuss 
in Gera-R. wird Herr Hermann Uhlmann - Gera 
gewählt; gleichzeitig wird beschlossen, dass Altenburg 
und Greiz ebenfalls ihrem Innungsausschuss beitreten 
sollen. 

Punkt 9. Als Ort der nächsten Versammlung im 
September wird Greiz, Reuss ältere Linie, bestimmt. 

Herr Handwerkskammer-Sekretär F. Völker- Gera 
hat zu wiederholten Malen das Wort genommen und 
den Mitgliedern in liebenswürdiger, aufklärender Weise 
die Wichtigkeit und den Wert einer Zwangsinnung 
vor Augen geführt. Er weist darauf hin, dass nur 
eine grosse geschlossene Korporation imstande sei, 
etwas für unser Fach Wichtiges und Massgebendes 
durchzufechten und sich gegen die unlauteren Angriffe 
der Aussenseiter mit allen Kräften zu wehren. Er 
bittet daher die Mitglieder nochmals eindringlich, alle 
Vorurteile fallen zu lassen und fest und treu für die 
gute Sache einzustehen; dem Vorstand die Arbeit nicht 
zu erschweren, sondern denselben in jeder Weise nach 
Kräften zu unterstützen. Der Redner erntete auf seine 
zündenden, klaren Worte hin reichen Beifall der An- 
wesenden. 

Punkt ıo. Verschiedenes. Der Obermeister weist 
auf die Lehrlingsausstellung hin und bittet die Kollegen, 
ihre Lehrlinge, die im zweiten Jahre lernen, anzu- 
halten, sich daran zu beteiligen. 

Die Herren Otto Schramm-Gera und Ernst 
Pein-Ronneburg haben ihre Meisterprüfung abgelegt 


194 


und somit die Befugnis zur Erlernung von Lehrlingen 
erworben. 

Ferner gingen vom C. V. sowie vom Stadtrat zu 
Gera verschiedene Schreiben ein, die ihre entsprechen- 
den Antworten erhielten. 

Die Altenburger Kollegen stifteten ein Album zum 
Aufbewahren der Aufnahmen unserer Herbstversamm- 
lungen, welches mit Dank angenommen wurde. 

Betreffs Schulaufnahmen sollen die gedruckten 
Schreiben durch den Vorstand weiter an die Schul- 
vorstände besorgt werden. 

Während der Leipziger Ausstellung soll vom Vor- 
stand noch ein Tag bestimmt werden, an welchem die 
Mitglieder unserer Innung die Ausstellung in Korpora- 
tion besuchen werden. 

Die Anmeldung zur Sterbekasse wird nochmals 
durch Zirkular dringend empfohlen. 

Die Württembergische Feuerversicherung in Stutt- 
gart und die Hallensia in Mannheim empfehlen unseren 
Mitgliedern die verschiedenen Extravergfinstigungen 
und bitten um Zuspruch. 

Dann wird auf die Unterstützungs- und Darlehns- 
kasse des C.V. aufmerksam gemacht; die Kauf- und 
Tauschvermittlung ist in Händen des Herrn Strnad- 
Erfurt. Die Stellenvermittlung hat die Berliner Zwangs- 
innung übernommen und für Rechtsauskäntfte jeder Art 
ist das Bureau des C.V. jederzeit bereit. 

Die Firma E. A. Seemann- Leipzig hatte ein Werk 
über Farbenphotographie und die Firma W. Knapp- 
Halle a. S. einen Photographischen Notizkalender für 
1914 zur gefälligen Ansicht gesandt und empfiehlt diesen 
den Mitgliedern zu Vorzugspreisen. 

Durch Vermittlung des Herrn R. Unger, Photo- 
handlung, Gera, hat die Chemische Fabrik auf Aktien 
(vorm. E.Schering), Charlottenburg - Berlin, durch 
ihren Vertreter, Herrn Julius Pries-Charlottenburg, 
einen Vortrag über Satrap- Fogas-Papiere und deren 
Behandlung mit Senolentwickler halten lassen. Herrn 
Pries, der das Kopieren, Entwickeln und Färben der 
Bilder den Teilnehmern dann praktisch voıfährte, wurde 
tür seinen interessanten Vortrag von den Anwesenden 
die regste Anerkennung zuteil. Die Neue Photo- 
graphische Gesellschaft, Berlin - Steglitz, hatte die Ver- 
sammlung mit zehn gerahmten Musterbildern auf Al- 
boidinpapier beschickt, ebenso sandte die Firma Haake 
& Albers- Frankfurt a.M. eine Musterkollektion ge- 
rahmter und ungerahmter Bilder auf ihren Cykopapieren. 
Die Trockenplattenfabrik von Westendorp& Wehner- 
Köln schickte uns eine Anzahl Plattenproben und 
fügte diesen eine Kollektion Photographien von Hils- 
dorf-Bingen bei. Die Firma Rich. Wittmann-Dres- 
den stellte ihren Universal- Wässerungsapparat aus, und 
die Firma F. Toron & Co.-Berlin sandte uns ein 
Muster ihres Montur-Militärtuchbildes zur Ansicht. 
Allen diesen Firmen, welche durch ihr bereitwilliges 
Entgegenkommen unsere Versammlung so reich be- 
schickten und dalurch ihr reges Interesse bekundeten, 
sei hierdurch nochmals herzlichst gedankt. 


Nach verschiedenen allgemeinen Aussprachen und 
einer Besichtigung der ausgestellten Photographien und 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Waren schliesst der Obermeister, da nichts weiter vor- 
Negt, die Versammlung um 4 Uhr ıo Minuten. 
Hierauf widmet Herr Sekretär Völker den An- 
wesenden nochmals ein herzliches Schlusswort und 
schliesst mit einem „Gat Licht‘ auf eine gute Zukuntt. 


Der Vorstand. 
I. A.: Gustav Fuchs, I. Schriftführer. 


—9339-— 


Ateliernachriehten. 


Duisburg. Hier wurde ein Photographisches 
Atelier Hesse-Tepe, Kuhstrasse 2—4, eröftnet. 

Euskirchen. Herr Photograph M. Schieffer 
verlegte sein Atelier nach Neustrasse 32. 

Ohligs, Rhid. Herr H. Classens eröffuete Düssel- 
dorler Strasse 53 ein Photographisches Atelier. 

Pritzwalk, Mark. Die von Herrn Donnerhack 
betriebene photographische Kunstanstalt ging an Herrn 
Walter Schultz aus Hannover über. 

Wittenberg, Bez. Halle. Herr Walter Baeskow 
eröffnete am Markt ı9 ein Porträt- Vergrösserungsinstitut 
verbunden mit einer Semiemaille- Abteilung. 


3.6 
Aus der Industrie. 


— Durch einen bunten, zum Aufhängen ein- 
gerichteten Prospekt empfiehlt sich unseren Lesern die 
Bauanstalt für photographische Ateliers vonC.H.Ulrich, 
Berlin NW., Kaiserin Augusta-Allee 3, Die Firma 
ist längst anerkannt als gute Lieferantin von Glas- 
häusern, Dunkelkammer- und Laboratorieneinrich- 
tungen, von Ateliervorhängen, Verdunkelungsvorrich- 
tungen und Atelieröfen. Als neu wird uns von ihr 
gemeldet, dass sie eine eigene Zementgiesserei für 
Wannenguss eingerichtet hat. Man will damit einem 
Bedürfnis bei Fixierung bezw. Wässerung genügen, das 
sich namentlich bei den grossen Plattenformaten der 
Architektur- und Röntgenphotographen und in den 
Filmfabriken herausgestellt hat. Im beiliegenden Pro- 
spekt sind Zementtröge abgebildet und ihre Preise 
angegeben. Weitere Drucksachen, insbesondere eine 
Sonderliste über Zementwannzen, gibt C.H. Ulrich an 
Interessenten gern ab. 


— Eine schmucke Preisliste über ihre photographi- 
schen Apparate versandte die Voigtländer & Sohn- 
Akt.-Ges. in Braunschweig. Wie man das von Voigt- 
länder - Instrumenten nicht anders erwarten kann, 
beweisen die eingefügten Bildproben — übrigens in 
mustergfülltiger Reproduktion — die vortreffliche Brauch- 
barkeit und Gediegenheit aller einschlägigen Erzeug- 
nisse der Voigtländerschen Werkstätten. Einen be- 
sonderen Hinweis verdient das „Stereoflektoskop ‘', eine 
neue Stereokamera mit Spiegeleinrichtung. Auch unsere 
Porträtphotographen werden gut tun, sich regelmässig 
die neuen illustrierten Listen der Firma Voigtländer 
& Sohn kommen zu lassen. 


= 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


195 





Gesehäftliehes. 


Heinrich Ernemann, A.-G. für Kamersa- 
fabrikation in Dresden. Nach dem Bericht des 
Vorstandes haben sich im Geschäftsjahr ıgı3 die Er- 
wartungen der Verwaltung wieder erfüllt, denn das 
Unternehmen hat sowohl im Umsatz als auch im Ge- 
winn eine weitere Steigerung zu verzeichnen. Den 
Ausfall, den es auf dem Gebiet des Theate:kinogeschäfts 
durch eine allgemeine Stagnation, hervorgerufen durch 
steuerliche und sonstige strenge behördliche Massnahmen, 
zu verzeichnen hatte, konnte es durch Aufnahme neuer 
Artikel wieder ausgleichen. Der ıgı3 vollendete, aus 
den laufenden Mitteln gedeckte Erweiterungsbau reichte 
nicht aus, so dass ein grösseres Fabriklokal in der 
Nähe ermietet werden musste; und es ist deshalb die 
Errichtung eines weiteren Fabrikbaues jenseit der 
Dornbläthstrasse in Aussicht genommen worden. Die 
durch die Betriebserweiterung bedingten erheblichen 
Ausgaben für Neuanschaffungen, wie Betriebsmaschinen, 
elektrische Anlage, Utensilien usw. sind wieder auf 
ı Mk. abgeschrieben worden. Aus Anlass der im Jahre 
1913 eıfolgten Ernennung des Gründers und General- 
direktors der Firma Heinrich Ernemann zum 
Königl. Sächsischen Kommerzienrat errichtete dieser 
eine Heinrich-Ernemann- Stiftung mit einem Grund- 
stock von 10000 Mk. zur Unterstützung von Beamten 
und Arbeitern. Das Gewinnbeteiligungskonto für 
Beamte und Arbeiter wurde im Jahre ı913 durch 
Veberweisung von 70000 Mk. bedacht. Im laufenden 
Jahre werden es 25 Jahre, dass die Firma gegründet 
wurde. Laut Gewinn- und Verlustkonto ergibt das 
mit dem 31. Derember 1913 abgelaufene 15. Geschäfts- 
jabr unter Hinzuziehung des Vortrages aus IgI2 von 
102794 Mk. einen Bruttogewinn von 781542 Mk. (i. V.: 
631384), der wie folgt verwendet werden soll: 125158 Mk. 
(120641) zu Abschreibungen, 250000 Mk. (wie i. V.) 
für den Spezialreservefonds, 150000 Mk. zur Zahlung 
einer Dividende von 15 Prozent (12), 17615 Mk. (10734) 
für Tantiemen an den Aufsichtsrat, 5s6710 Mk. (37213) 
für Tantiemen an den Vorstand, 112058 Mk. (102 794) 
Vortrag auf neue Rechnung. Der statutengemäss fest- 
gesetzte Reservefonds von 100000 Mk. ist erfüllt und 
der Spezialreservefonds erhöht sich durch obenstehende 
Veberweisung auf 750000 Mk. Das neue Geschäfts- 
jahr lässt sich ebenfalls gut an, und die Gesellschaft 
hofft auch im neuen Jahr auf ein befriedigendes Er- 
gebnis. 

m a —<, zn 


Kleine Mitteilungen. 

— Meisterprüäfungen. Die Meisterprüfung für 
das Photographengewerbe bestand dieser Tage vor der 
Prätungskommission der Chemnitzer Gewerbekammer 
Fräulein Meiche, die Tochter des Hofphotographen 
Meiche in Annaberg. — Als erste Photographin in 
Münster 1. Eis. hat Fräulein Zahneissen die Meister- 
prüfung bestanden. — Vor der Prüfungskommission des 
Handwerkskammerbezirks Bielefeld bestanden folgende 
Photographen die Meisterprüfung: Baumann in Biele- 


feld, Blum und Hermann Köppelmann in Pader- 
born, Budde und Schade in Lippspringe. 


= 2 2 


Patente. 
Kl. 57. Gruppe ı9. Nr. 261959 vom 17. Dezember 1909. 
Willy Seike in Berlin. 

ı. Verfahren zur plastischen Wiedergabe eines Ob- 
jekts nach zwei photographischen Messbildern des- 
selben durch Zuord- 
nung eines allseitig 
verschwenkbaren Vi- 
sierstrahles zu den ein- 
zelnen Bildpunkten, 
dadurch gekennzeich- 
net, dass die Zuord- 

nung automatisch 
dadurch erfolgt, dass 
die beweglichen Glie- 
der der Bildträger 
oder der optischen Beobachtungsinstrumente, bezw. 
deren Messmarken, zwangläufig mit dem Visierstrahl 
verbunden sind. 

2. Apparat zur Ausführung des Verfahrens nach 
Anspruch 1. 





= . 
1 FE 
’ 
x [4 
alles 
‘ 


KL 57. Gruppe ıı. Nr. 261905 vom 20. August 1912. 
Wilhelm Decke in Berlin- Pankow. 
Plattenhalter für photographische Kassetten, der 


durch Verschiebung zweier Halteleisten jeder beliebigen 


Plattengrösse angepasst werden kann, dadurch gekenn- 
zeichnet, dass die Halteleisten für die Platten mit 
Reibung in Nuten der Kassette geführt sind. 


KL 57. Gruppe 5. Nr. 261763 vom 5. Januar 1913. 
Dr. August Nefgen in Siegburg. 

Verfahren zur Uebertragung von Pigmentbildern 
auf Metall, dadurch gekennzeichnet, dass nicht das 
Pigmentpapier eingeweicht wird, sondern dass das 
Metall befeuchtet und mit dem trockenen Pigment- 
papier zusammengequetscht wird. 


har 


Büechersehau. 
Tropenphotographie von Dr. Robert Loh- 
meyer. Mit ı5 Abbildungen im Text und 8 Tafeln. 
Verlag von Fr. W. Thaden- Hamburg 1913. Preis 
gebunden 2 Mk. 


196 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Das kleine Werk verdankt einem Vortrage des 
Verfassers über Tropenphotographie seine Entstehung 
und schildert auf etwa 70 Seiten alles Wissenswerte 
von der Ausrüstung bis zum fertigen Bilde, ohne jedoch 
ein eigentliches photographisches Lehrbuch ersetzen 
zu wollen. Alle Formeln sind unterdrückt. Der Wert 
des Buches besteht darin, dass der Verfasser seine per- 
sönlichen praktischen Erfahrungen mitteilt, welche er 
auf grossen Reisen in allen afrikanischen Kolonien 
Deutschlands erworben hat. Sicherlich wird jedermann, 
welcher in den Tropen zu photographieren beabsichtigt, 
reichen Nutren aus dieser kleinen Schrift ziehen. Str. 


EI 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 6. Herr J. M. in M. Können Sie mir 
Auskunft erteilen, bei welcher Geschwindigkeit einer 
Schlitzverschlusskamera man nicht zu befürchten hat, 
unscharfe Aufnahmen zu erhalten bei nervöser, zittern- 
der Hand? 

Antwort su Frage 65. Da verschiedene Arten 
von Nervosität sich auch Ausserlich zu erkennen geben, 
so ist ohne weiteres nicht mit Sicherheit zu sagen, 
von welcher Geschwindigkeitsgrenze aufwärts eine Ver- 
wackelung der Aufnahme nicht zu befürchten sein soll. 
Man därfte im allgemeinen doch wohl annehmen 
können, dass die untere Grenze bei etwa !/,,, Sekunde 
liegt, und namentlich bei besseren Lichtverhältnissen 
und lichtstarken Objektiven lassen sich ja bequem 
Momentaufnahmen in !/,,0 bis !/so, Sekunde anfertigen, 
so dass Ihr Leiden wohl kein erhebliches Hindernis 
bei der Arbeit darstellen därlte. 

Frage 66. Herr H.W. in Z. Mir ist aus Ver- 
sehen bei Aufnahme eines Brauipaases passiert, dass 
die Platte mit der Schichtseite nach innen, der Kassette 
zu, zu liegen kam, so dass also die Braut auf der 
falschen Seite steht. Wie kann ich diese gewöhnliche 
Trockenplatte in eine abziehbare verwandeln, um den 
Fehler wieder gutzumachen’? 

Antwort su Frage 66. Falls das Negativ schon 
lackiert gewesen ist, würden wir Ihnen nicht raten, zu 
dem Abziehverfahren zu greifen, ehe Sie sich eine 
brauchbare Kopie zum Reproduzieren hergestellt haben. 
Wenn Sie einen Vergrösserungsapparat besitzen sollten, 
so dürfte es sich überhaupt empfehlen, mit Hilfe des- 
selben die umgekehrte Kopie herzustellen, dergestalt, 
dass Sie einfach das Negativ mit der Glasseite der 
Lichtquelle zugewandt einsetzen. Haben Sie keinen 
Vergrösserungsapparat, so können Sie durch das Ver- 
fahren mit bichromatisierter Bromsilbergelatineplatte 
oder aber noch besser mit Hilfe der kürzlich im ‚, Atelier 
des Photographen‘' beschriebenen Intensivplatte von 
Lumitre die Umkehrung in einfachster Weise be- 
wirken, indem Sie auf dem Solarisationswege ein neues 
Negativ herstellen, das naturgemäss seitenverkehrt aus- 
fällt. Die Lumitrefabrikate sind überall in Deutsch- 


land erhältlich; die genaue Gebrauchsanweisung über 
die Handhabung finden Sie im „Atelier des Photo- 
graphen ‘“. 

Frage 67. Herr L. P. in G. Würden Sie von bei- 
liegender Schnellphotographie einen Versuch zum Her- 
ausholen des Bildes vornehmen können, selbst auf die 
Gefahr hin, dass es ganz unbrauchbar würde? Ueber 
den Ausfall bitte ich Sie, mir Bescheid zu geben. 


Antwort su Frage 67. Es lohut sich nicht, mit 
der eingesandten Schnellphotographie noch irgend- 
welche Versuche vorzunehmen, da das Silberbild ja 
bis zu °/,, bereits entfernt und eigentlich nur noch 
das schwarze Blech vorhanden ist. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage 26. Herr O. W. in O.-M. (Oesterreich). 
Ich bestellte durch Einschriebebrief, dem ich einen 
Zehnmarkschein beilegte, auf Grund einer Reklame- 
drucksache bei einer Firma in Deutschland einen 
Artikel. Ich erhielt weder den bestellten Artikel, noch 
eine Antwort, dass meine Io Mk. eingegangen seien. 
Der Brief ist, wie mir die Post bestätigt hat, dem 
Adressaten ausgehändigt worden. Was kann ich tun, 
um meine ıo Mk. zurückzuerhalten ? 

Antwort su Frage 26. Sie haben auf eigene Ge- 
fahr die 10 Mk. übersandt. Da Bie ohne jeden schrift- 
lichen Nachweis über die vorausbezahlten ı0o Mk. sind, 
die Post andererseits durch Postanweisung und Wert- 
brief zwei Möglichkeiten bietet, sich einen für Rechts- 
ausprüche erforderlichen Nachweis zu sichern, haben 
Sie keine Aussicht, auf dem Klagewege die ıo Mk. 
wieder zu erlangen. Da der Verdacht einer Unter- 
schlagung begründet erscheint, andererseits jene Firma 
keine Auskunft über den Inbalt Ihres Briefes gegeben 
hat, versuchen Sie es wenigstens mit einer den Sach- 
verhalt kurz anführenden Anzeige bei der Polizei- 
behörde des Wohnortes jener Firma. Dr. Sch. 


Frage 27. Heır H.H. in H. Ein Herr lässt bei 
einem Photographen sein Gipsmodell photographieren. 
Darf ich seine Bestellung auf Vergrösserungen dieser 
photographischen Aufnahme ausführen? 

Antwort su Frage 27. Bei Bildnissen einer Person 
(mangels näherer Angabe wird angenommen, es handelt 
sich um ein Porträt) ist dem Besteller gestattet, soweit 
nicht etwas anderes vereinbart ist, das Werk verviel- 
fültigen zu lassen, wann und wo er will Ist das Bildnis 
ein Werk der bildenden Künste, so darf bei Lebzeiten 
des Künstlers die Vervielfältigung nur im Wege der 
Photographie erfolgen. Dr. Sch. 





Prospektbeilagen in dieser Nummer: 
Georg Leisegang, Berlin W.50 (Photographische Kameras, 
Perplex-Binocles, Feldstecher, Dunkelkammerlampen, 
Projektions- Apparate usw.); 0, H, Ulrioh, Berlin NW. 87 
(Atelierbauten, Dunkelkammer- und Laboratorienein- 
richtungen usw.). 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. 3. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von | 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 29. 


8. April. 


1914. 





Ausstellung von Arbeiten aller Sehulen des Leettehauses in Berlin. 


(Vom 28. bis 30. März d. J.) 


Zur allgemeinen Schulausstellung des Lette- 
Vereins Berlin, die sich an die Abschlussprüfung 
des letzten Semesters anschloss, und die nur 
alle 6 Jahre einmal in solchem Umfange arran- 
giert wird, lud uns die Photographische Lehr- 
anstalt, welche sich in diesem Hause befindet, 
zu einer Besichtigung der Schülerarbeiten ein. 

Von der sehr interessanten Ausstellung der 
Abteilungen (Röntgenographie, Metallographie, 
Mikrophotographie), auf welche wir noch zurück- 
kommen und welche es sich zur Aufgabe 
machen, der Wissenschaft photographische Mit- 
arbeiter und Mitarbeiterinnen zuzuführen, soll 
an dieser Stelle nur kurz hingewiesen werden 
auf die noch wenig bekannte Metallographie. 
Diese hat den Zweck, die Bestandteile der Metalle 
festzustellen mit Hilfe der Photographie. Man 
erzeugt auf dem zu prüfenden Material mit 
Hilfe einer Schleifmaschine Hochpolitur. Durch 
Aetzung erhält man auf der polierten Fläche 
mikroskopisch kleine Strukturen, welche die 
Bestandteile des Metalles und dessen charakte- 
ristische Eigenschaften anzeigen. Mittels des 
mikrophotographischen Apparates werden diese 
Strukturen bildlich festgehalten, so dass der 
Fachmann am photographischen Bilde das Er- 
forderliche ablesen kann. 

Die Fachphotographie interessiert natürlich 
in erster Linie diejenige Ausstellung, welche Ar- 
beiten der Schüler bringt, die sich unserem 
Berufe widmen wollen. 

Für den Fachmann auf dem Gebiete des 
gewerblichen Schulwesens und der Lehrlings- 
ausbildung ist zunächst die Ausstellung jener 
Arbeiten wichtig, welche den Lehrgang der 
Fachklassen kennzeichnet. In systematischer 
Reihenfolge ist hier der Uhnterrichtsgang der 
verschiedenen Semester geordnet. Im ersten, 
welches diejenigen Schüler und Schülerinnen 
aufnimmt, welche ohne photographische Vor- 
kenntnisse in die Anstalt eintreten, sehen wir, 
wie durch Aufnahmen von Gipsbüsten, aus- 
gestopften Tieren, Stilleben usw. eine gründ- 
liche Einführung in die photographische Technik 
erfolgt. Porträtaufnahmen in Visit- und Kabinett- 
format, wie sie in mittleren Geschäften ver- 
langt werden, bilden die Grundlage zu späterer 
Weiterarbeit. Gleichlaufend hiermit sieht man 


[Nachdruck verboten.] 


den woblerwogenen Retouchelehrgang dieses 
Semesters in einer Reihe von Beispielen vor- 
geführt. Die Kopierverfahren beschränken sich 
zunächst auf Zelloidin- und Bromsilberkontakt- 
abzüge. 

In der Ausstellung des zweiten Semesters 
bemerken wir die Erfolge, welche Herr Per- 
scheid mit seiner Fachklasse erzielt. Es wird 
den Fachmann sympathisch berühren, dass ohne 
alle modernen Extravaganzen die Aufnahmen 
hier in schlichter Weise mit grosser Akkuratesse 
und Sauberkeit fertiggestellt sind. Eine Reihe 
ansprechender Landschaften auf farbigem Pig- 
mentpapier sind dieser Ausstellung angegliedert. 
Im dritten Semester steht die künstlerische Er- 
ziehung unter der Leitung des Carl Schenker; 
an den ausgestellten Bildern ist fraglos der 
Lehrer erkenntlich. Gleichzeitig mit der Er- 
ziehung des Geschmacks geht die Weiterbildung 
in der Technik. Aus Mangel an Raum konnten 
wohl nur wenige Beispiele des Uhnterrichts- 
ganges ausgelegt werden, jedoch sieht man, wie 
der Schüler an Aufnahmen ein und derselben 
Gegenstände — ein und mehrfarbig — die 
verschiedenen Plattensorten, Lichtfilter, Beleuch- 
tungsquellen usw. gründlich studiert, um später- 
hin in der Lage zu sein, diese selbständig und 
entsprechend der beabsichtigten Wirkung aus- 
wählen zu können. Die Reproduktionen, denen 
in den meisten Fällen das Original zur Seite - 
gelegt ist, sind einmal auf gewöhnlichem Kon- 
taktpapier kopiert, ein anderes Mal in raffi- 
niertester Weise auf selbstpräpariertem Papier 
(Platin) originalgetreu wiedergegeben, so dass 
selbst der Fachmann von der vorzüglichen Aus- 
führung überrascht ist. Eine grosse Tafel ist 
für die Arbeiten des vierten Semesters bestimmt. 
Die teilweise zur Gehilfenprüfung vorgelegten 
Arbeiten zeigen in grosser Mannigfaltigkeit unter 
anderem Aufnahmen von kunstgewerblichen 
Gegenständen, bei denen besonders Wert 
darauf gelegt ist, dass das Material des Originals 
in richtigster Weise zum Ausdruck gebracht 
wird. Innen- und Aussenaufnahmen sind in den 
verschiedensten Verfahren wiedergegeben. Für 
das Publikum interessant ist auch eine Wand 
mit originellen Silhouettenaufnahmen. Besondere 
Aufmerksamkeit erregten die „Oeldrucke“, ein 


30 


198 


noch immer nicht genügend angewandtes Kunst- 
druckverfahren, welches in der Anstalt unter 
der Leitung von A.O. Weitzenberg und Fräu- 
lein Köppen gepflegt wird. Wir lernen es 
hier an anschaulichen vergleichenden Beispielen 
in verschiedenster Durcharbeitung kennen; als 
Oeldruck, Bromöldruck und im Umdruck. 

An allen Bildern zeigt sich eine systematische 
Schulung des Geschmackes, welche in der Auf- 
nahme und in der individuellen Bearbeitung der 
Negative zum Ausdruck kommt. An einer Reihe 
Kopien aus verschiedenen Stadien der Be- 
arbeitung ist gezeigt, wie aus der photographi- 
schen Abbildung das „Bild“ herausgeholt wer- 
den kann. (Klasse Weitzenberg.) 

Vorbereitend und stützend für den gesamten 
Unterricht in der Fachphotographie, ist das 
Zeichnen. Schon rein äusserlich kennzeichnet 
der verhältnismässig grosse Raum, den die 
Arbeiten aus den Zeichenklassen (Everbek 
und Kux) einnehmen, die Wichtigkeit, welche 
man diesem Unterricht beimisst. Neben Zeich- 
nungen nach Gips und nach dem lebenden 
Modell wird geometrisches Zeichnen, Feder- 
zeichnen und Schriftzeichnen geübt. Das End- 
resultat dieser letzteren Zeichenstunden sehen 
wir z. B. in besonders ansprechender Weise in 
den mit Ornamenten und in guter Schrift aus- 
gestatteten Geschäftsempfehlungen, wie sie die 
Prüfungskommission als Examensaufgabe in der 
Gehilfenprüfung stell. Eine stille, mühevolle 
Tatigkeit, deren Wert nur von dem Repro- 
duktionsfachmann voll gewürdigt wird, zeigt die 
Ateilung für Reproduktionsretouche (Frl. Pflug) 
eine Technik, zu der wegen der grossen Forde- 
rungen an zeichnerischem Können und grossem 
Fleisse nicht viele bereit sind. Der ganze Auf- 
bau zur Erlernung dieses Berufszweiges ist 
hier praktisch vorgeführt. Von der einfachsten 
Schraube bis zum komplizierten Maschinenraum 
kann man die Herausarbeitung des Bildes 
sehen. Irrtümlich nennt man sie amerikanische 
Maschinenretouche. Wohl ist das Hauptwerk- 
zeug zur Ausführung, der Aerograph, amerika- 
nischen Ursprungs, jedoch ist seine erste Ver- 
wendung für die Reproduktionsretouche von der 
Photographischen Lehranstalt des Lettehauses 
ausgegangen. Eine Schülerin derselben, welche 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


in der Retoucheabteilung der Firma Meisen- 
bach Riffarth & Co. arbeitete, hat die Luft- 
estompe 1895 dort eingeführt. Von der Zeichen- 
fertigkeit, welche auf Bromsilberretouche und 
Uebermalen angewendet wird, legen eigens zum 
Zwecke nachträglicher Bearbeitung mangelhaft 
hergestellte Bromsilberbilder Zeugnis ab. (Klasse 
Spohr.) 

Für den nichtfachmännischen Besucher am 
interessantesten war natürlich die Ausstellung 
einer Auswahl guter Arbeiten, welche ohne 
Rücksicht auf die Semesterzabl des einzelnen 
Schülers vorgenommen wurde. Man ist über- 
rascht von der guten Auffassung und vielseitigen 
Technik der Arbeiten zum Teil recht jugend- 
licher Urheber, so dass wir nicht unterlassen 
können, einige besonders zu benennen. Z.B. 
bringt Frl. Welsch vorzügliche Reproduktionen 
sowie Porträts in vornehmer Auffassung Frl. 
Kindermanns „Tanzstudie“ zeigt einen über- 
raschend naturwahr festgehaltenen Bewegungs- 
moment; zwei bildmässig besonders schön heraus- 
gearbeitete Höchheimer-Drucke geben an sich 
nicht sonderlich interessante Häusergruppen sehr 
stimmungsvoll wieder (Löffler). Reizende 
Kinderaufnahmen von Frl. Lepsius verraten 
ein besonderes Talent für dieses Genre. Bei 
ernstem Studium wird von den Arbeiten des 
Schülers Waldher noch vieles zu erwarten 
sein. Was erreicht werden kann, zeigen be- 
sonders die durch solide Auffassung und er- 
freuliche Sicherheit und Vielseitigkeit in allen 
Verfahren ausgezeichneten Arbeiten des Schülers 
H. Behning. | 


Beberrscht wird die ganze Ausstellung durch 
das überraschend lebenswahre Porträt des ver- 
storbenen derzeitigen Begründers der Abteilung, 
des vor einem Jahr verstorbenen Direktors 
Schultz-Hencke, aufgenommen von der lang- 
jährigen ersten Assistentin, Fräulein Marie 
Kundt, der jetzigen Direktorin der photographi- 
schen Abteilung des Lettehauses. Als weitere 
hervorragend gute Aufnahme der Direktorin 
ziert die Ausstellung eine Porträtaufnahme der 
Grossherzogin Witwe Marie von Mecklenburg- 
Schwerin auf echt Japan-Platin kopiert G. 


(Fortsetzung folgt.) 


A — 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 


Photographiseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 


graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 
Protokoll der Sitzung 
am 26. Februar ı9gı4, im Weihenstephan-Restau- 
rant, abends 8 Uhr. 
Die Sitzung wird bei vollständig gefülltem Saal 
durch den Vorsitzenden, Herın Paul Grundner, er- 


öffnet. Derselbe gibt zunächst Kenntnis von zwei 
Dankschreiben, die für Uebersendung der Silbernen 
Medaille anlässlich ihrer 25jährigen Mitgliedschaft von 
Herrn Kommissionsrat Fuhrmann und der Aktien- 
gesellschaft vorm. E Schering eingetroffen sind. 
Ersterer üübersandte gleichzeitig zur Verteilung an die 
Mitglieder 200 Bons für das Kaiserpanorama, 

Neu gemeldet sind: Herr Dr. Heinrich Franke, 
Frau Helene Kindler. Zum zweiten Male gemeldet 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


199 





sind die Herren: Richard Haecker und Hans 
Netto. 


Herr Siele spricht den Wunsch aus, dass in Zu- 
kunft auch die Namen der ausgetretenen Mitglieder 
in den Sitzungen bekanntgegeben wärden, er zieht 
aber den Antrag zuıick, da sich der Vorstand bereit 
erklärt, jedem Mitgliede auf Wunsch durch Herrn 
Schumann die Namen der ausgeschiedenen Mit- 
glieder bekanntzugeben. 


Herr Grundner zeigt den Toll unseres lang- 
jährigen Mitgliedes Hofphotograph Heinrich Axt- 
mann-Plauen an und würdigt den Verstorbenen als 
einen liebenswürdigen und hilfsbereiten Kollegen, der 
stets für unseren Beruf und dessen Interessen kraft- 
voll eingetreten ist. Die Versammlung erhebt sich zu 
Ehren des Verstorbenen von ihren Plätzen. 


Sodann werden die Mitglieder ersucht, die vor 
längerer Zeit aus der Bibliotbek entnommenen Bücher 
baldmöglichst an die Bibliothekarin Fräulein Pflug, 
Viktoria Luise- Platz 6, zurückzugeben. 


Herr Grundner gibt Kenntnis von einer Eingabe 
des Central-Verbandes an den Reichstag und von einer 
zweiständigen Unterhaltung, die Herr Schlegel und 
er im Handelsministerium am a1. Februar mit Herrn 
Obesregierungsrat Dr. Franke gebabt haben, bei 
welcher die verschiedenen Wünsche und Beschwerden 
der Photographen dem Vertreter des Ministers vor- 
getragen wurden. Insbesondere habe es sich bei dieser 
Unterredung um die Einbeziehung der Gesellschaften 
mit beschränkter Haftung in die Innungen gehandelt, 
da viele Ateliers nur deshalb die Umwandlung in eine 
Ges. m. b. H. vorgenommen hätten, um von der Innungs- 
pflicht befreit zu sein. Leider habe der Vertreter des 
Ministers eine alsbaldige Aenderung in dieser Beziehung 
nicht in Aussicht stellen können; es würde allerdings 
von der Regierung zurzeit ein Gesetzentwurf aus 
gearbeitet, der dem Bundesrat zugehen würde, welcher 
sich dann darüber schlüssig zu machen hätte. H’erüber 
könne noch ein halbes Jahr vergehen, und bis dann 
die Entscheidung im Reichstage fallen würde, dürfte 
man voraussichtlich noch ein Jahr warten müssen. 


Bezüglich der Preisfestsetzungen stände der Minister 
auf dem Standpunkt, dass die Preise für Photographien 
so sehr verschieden seien und im Einzelfalle ermittelt 
werden müssten. Ein Geschäft in der Leipziger Strasse 
könne nicht so billig arbeiten, wie eines im Norden, da 
die Mieten dort bedeutend billiger seien. Ebenso sei 
auch in jedem einzeinen Fall zu ermitteln, was 
Schleuderpreise wären. Der Herr Oberregierungsrat 
habe betont, dass das Ministerium den Klagen und 
Wünschen der Photographen wohlwollend gegenüber- 
stände, andere Berufe hätten aber auch zu klagen, und 
die Photographen müssten warten, bis im Bundesrat 
und Reichstag die noch strittige Frage der Zugehörig- 
keit der Ges. m. b. H. gelöst sei. 


Hierauf nimmt Herr Kiewning von der Firma 
Dr. C. Schleussner, Akt.-Ges., das Wort, unter Hin- 
weis anf die an den Wänden aufgehängten Bilder, die 
auf den verschiedenen Papieren der Firma Schleussner 


hergestellt sind. Er empfiehlt insbesondere als Ent- 
wicklungspapier die Marke „Typo“, die sowohl für 
Kontakte als auch für Vergrösserungen sich gut eigne. 
Von den ausgestellten Vergrösserungen ist eine grosse 
Anzahl nach interessanten Originalaufnahmen, die Herr 
Kiewning selbst in Afrika hergestellt hat, angefertigt. 
Der Direktor der Schleussner- Gesellschaft, Herr 
Dr. Statius, weist noch besonders darauf hin, dass 
das Entwicklungspapier im Auslande längst das Zelloi- 
dinpapier verdrängt habe, und dass man erst neuer- 
dings auch in Deutschland sich für die Verwendung 
von Entwicklungspapieren interessiere, da man die 
Vorteile, die die Verarbeitung dieses Papiers böte, 
immer mehr einsehe. 


Hieran schliesst sich der Antrag des Herrn Hans 
Heinrich über eine zu veranstaltende Ausstellung 
photographischer Arbeiten der Mitglieder des Vereins 
an, Eine solche Ausstellung sei wünschenswert, einer- 
seits, um Propaganda für den Verein zu machen, 
andererseits, um den Mitgliedern Gelegenheit zu geben, 
zu zeigen, was sie in ihrem Berufe leisten können. Es 
würde sich empfehlen, vielleicht verschiedene Gruppen 
zu schaffen, und zwar: Künstlerische Photographien 
unter Vermeidung von Künstlern usw. ala Modelle, 
Tagesarbeiten der mittleren und kleineren Geschäfte, 
sowie eine Abteilung für Landschafts- und Interieur- 
aufnahmen. Die ganze Sache dürfe wenig kosten, und 
die Hauptausgaben müssten der Vereinskasse zur Last 
fallen, die Aussteller: hingegen sollten nur eine Bei- 
steuer tragen. Die Betelligung mfsse allen Mitgliedern 
freistehen, also auch den Händlern und Fabrikanten. 
Nachdem ein Teil der Mitglieder sich für den Vor- 
schlag erwärmt hatte, findet eine lebhafte Diskussion 
statt, an der sich die Herren Brettschneider, Cor- 
nand, Grundner, Renard, Strnad, Hansen und 
Quidde beteiligen. Herr Hansen ist der Ansicht, 
dass sich eine gewisse Zurückhaltung aus den Er- 
fahrungen, die man mit dem Schaukasten-Wettbewerb 
vor mehreren Jahren gemacht habe, erkläre. Die 
ganze Sache sei auch in der Hauptsache eine Lokal- 
frage, da es im allgemeinen schwierig sei, ohne grosse 
Kosten einen geeigneten Raum für eine solche Aus- 
stellung zu erhalten. Es wäre allerdings sehr wünschens- 
wert, wenn auch einmal eine solche Veranstaltung zu- 
stande käme, an welcher auch kleinere und mittlere 
Geschäfte unter sich konkurrieren würden, im Gegen- 
satz zu den grossen Ausstellungen, die fast ausnahms- 
los nur von den „Koryphäen‘' beschickt würden. Er 
stellt darauf folgenden Antrag: „Die Versammlung be- 
schliesst, eine Kommission zu wählen, der die Aufgabe 
zufällt, die erforderlichen Vorberatungen für eine 
Inkognito-Ausstellung zu treffen.“ Bei der Abstimmung 
ergibt es sich, dass niemand dagegen Ist. In die Kom- 
mission werden gewählt die Herren: Brettschneider, 
Cornand, Genthe, Hansen, Heinrich, Quidde, 
Renard, Skowranek, Treue. Die genannten Herren 
werden also die Möglichkeit einer Ausstellung näher 
prüfen und in einer der nächsten Versammlungen be- 
richten. 

Hierauf spricht Herr Hansen über „Unzüchtige 


30* 


200 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIR. 





Photographien im Sinne der Gesetzgebung und neuesten 
Rechtsprechung.“ Er führt folgendes aus: 


In der bedeutenden Rede, die der Abgeordnete 
Dr. Müller-Meiningen am ı8 Februar im Reichstage 
hielt, wies er unter anderem darauf hin, dass für die 
 photographische Reproduktionsindustrie der Kampf, 
der jetzt angeblich gegen Schmutz in Wort und Bild 
geführt wird, grosse wirtschaftliche Bedeutung hat- 
Da nun diese Frage jetzt besonders aktuell ist, verlohnt 
es sich auch unter Berücksichtigung des neuen Gesetz- 
entwurfes gegen den Schmutz in Wort und Bild 
darauf näher einzugehen. 

Nach diesem Gesetzentwurf soll die Gewerbeord- 
nung durch einen $ 43a dahingehend ergänzt werden, 
dass Schriften, Abbildungen oder Darstellungen in 
Schaufenstern, in Auslagen innerhalb der Verkaufs- 
räume oder an Öffentlichen Orten nicht derartig zur 
Schau gestellt werden, dass die Zurschaustellung ge- 
eignet ist, Aergernis wegen sittlicher Gefährdung der 
Jugend zu geben. Wie immer, wenn unter dem Deck- 
mantel des Kampfes gegen Schmutz in Wort und Bild 
für die bedrängte Tugend in den Streit gezogen wird, 
so sollen auch durch diese neue Gesetzesänderung 
neben den Postkarten die Ankündigungen der Kine- 
matographentheater und alles das getroffen werden, 
was auf photographischem Wege hergestellt, geeignet 
ist, Aergernis wegen sittlicher Gefährdung der Jugend 
zu erregen. Nun ist bereits im Reichstage darauf hin- 
gewiesen worden, dass Öffentliches Aergernis wegen 
seiner Kautschukartigkeit ein sehr böser Begriff ist. 
Es kaun aber überhaupt fraglich sein, ob eine solche 
neue Begriffsbestimmung notwendig ist, nachdem 
unsere Richter glücklicherweise schon dahin gekommen 
sind, auch auf diesem Gebiete den dolus eventualis 
anzuwenden. Die Prozesse, die in letzter Zeit statt- 
fanden, haben gelehrt, dass die Gerichte bei der Be- 
urteilung der Frage, was unzächtig sei, wenn es sich 
um Ansichtskarten handelt, einen wesentlich anderen 
Standpunkt einnehmen, als bei der Beurteilung von 
Gemälden usw. 

Man geht dabei von der Ansicht aus, dass Post- 
karten zur Verbreitung in einem grösseren Kreise be- 
stimmt sind und demzufolge auch einer strengeren 
Beurteilung unterliegen müssen. Aber auch, wenn 
eine solche Anschauung berechtigt sein würde, bleibt 
es doch immerhin ganz ausserordentlich schwer, fest- 
zustellen, was unzüchtige Karten sind. Der Gesetz- 
geber hat sich wohl gehütet, eine Begıiffsbestimmung 
des Ausdrucks „unzüchtig‘ zu geben, und in einem 
Prozesse, der erst kürzlich gegen den Herausgeber von 
Karten statifand, wurde vom Gericht kurz und bündig 
erklärt, dass man die Karten eben fär unsittlich halte, 
ganz gleichgültig, wie andere darüber urteilen mögen. 
Den einzigen Anhaltspunkt für den Richter dürften in 
dieser Frage die Bestimmungen der 88 ı83, 184, 
St. G. B. bieten. Der $ ı83 verlangt die Bestrafung 
desjenigen, der duıch eine unzüchtige Handlung dftent- 
lich Aergernis gibt. Nach 8 184 dagegen wird be- 
straft, wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder 
Darstellungen feilhält, verkauft, verteilt oder sonstwie 


verbreitet. Hat also an einer öffentlich vorgenommenen 
unzüchtigen Handlung niemand Aergernis genommen, 
so kann nach 8 183 keine Verurteilung erfolgen, selbst 
wenn die Tat ganz unzweifelhaft unzüchtig ist. 
Andererseits kann jedoch, wenn es sich um elu 
Bildwerk handelt, nach $ 184 eine Verurteilung erfolgen, 
ohne dass eine Person daran Aergernis genommen 
hat, denn es genügt, dass das Gericht das betreffende 
Werk für unzüchtig ansieht. Da nun der Begriff des 
Unsittlichen ausserordentlich verschieden abgegrenzt 
wird, lässt sich eine Norm für das, was sittlich oder 
unsittlich ist, nicht aufstellen. Jedenfalls aber sollte 
doch dafür gesorgt werden, dass nicht die Meinung 
Einzelner oder das Empfinden Einzelner dafür mass- 
gebend ist, was als unsittlich verurteilt werden soll 
und was nicht. Solange nicht breite Massen durch 
eine bildliche Darstellung in ihrem sittlichen Empfinden 
verletzt werden, sollte man derartige Bildwerke auch 
nicht als unzüchtig verurteilen. Vor allem sollten sich 
auch die Richter, besonders wenn es sich um Ansichts- 
karten handelt, vergegenwärtigen, dass die Auffassung 
des Sittlichen nicht nur innerhalb des deutschen Volkes 
verschieden ist, und unsere Postkartenindustrie, die für 
den Weltmarkt arbeitet, muss mit ihren lediglich für 
das Ausland bestimmten Erzeugnissen unbedingt anders 
beurteilt werden, als wenn es sich um Drucksachen 
handelt, die in Deutschland zur Verbreitung gelangen 
sollen. Solange sich in dieser Beziehung nicht eine 
andere Auffassung Bahn bricht und solange nicht in 
allen gegen Postkartenfabrikanten angestrengten Pro- 
zessen die Meinungen vom Sachverständigen aus der 
Branche gehört werden, dürfte es kaum anders werden, 
sehr zum Schaden unserer Postkartenindustrie, der da- 
durch zahlreiche Aufträge entgehen, die von der aus- 
ländischen Konkurrenz gern ausgeführt werden. Der Um- 
stand, dass der Begriff „unzüchtig‘' nicht nur in früheren 
Zeiten, sondern auch in der Gegenwart sehr schwankend 
ist, sollte nicht nur den Werken der hoben Kunst, son- 
dern auch der Postkartenindustrie zugute kommen. 


Im Anschluss an seinen Vortrag, der starken Bei- 
fall auslöst, lässt Herr Hansen eine grössere Anzahl 
Postkarten und Bilder zirkulieren, die zum grossen 
Teil als „unzächtig‘ beschlagnahmt sind. Wenn man 
nun erwartet hatte, dass der ganze Saal von dem 
Wiederschein einer auf allen Gesichtern entbrennenden 
Schamröte in rosige Glut getaucht würde, sowie, dass 
man dem anwesenden Direktor einer Postkartenfabrik, 
die die herumgereichten und kontiszierten Karten zum 
Teil hergestellt bat, steinigen würde, so erweist sich 
die Erwartung als arge Täuschung. Nichts dergleichen 
gerchieht. Sei es, dass das Sittlichkeitsgefühl der An- 
wesenden noch nicht den höchsten Gipfel der „Normal- 
heit“ erklommen hat, oder sei en, dass die „Verderbnis" 
schon zu weit vorgeschritten ist, als dass man an 
den zirkulierenden Fabrikaten das vorschriftsmässige 
Aergernis nehmen möchte — jedenfalls sieht man 
ausser einem allgemeinen Schütteln der Köpfe keine 
Bewegung, die auf eine tiefere innere Erregung 
schliessen lässt. Der Postkarten-Direktor blickt wieder 
zuversichtlich um sich, und nur Fritz Hansen ver- 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


201 





senkt seine Bilder mit einem melancholischen Lächeln 
kopfschüttelnd wieder in die fankelnagelneue schwarze 
Ledermappe. 


Hierauf hält Herr Dr. Heinrich Franke einen 
durch Experimente unterstützten Vortrag über die 
rationelle Verwertung der Rückstände aus photographi- 
schen Arbeitsprozessen. 


Der Redner spricht zunächst über das Thema der 
Verwertung photographischer Rückstände vom histori- 
schen Standpunkt, wie ein jeder Fachphotograph zu- 
gleich sein eigener Chemiker sein musste und des- 
wegen auch gerade von seiten dieser Experimentatoren 
manche sehr gute Anregung ausgegangen ist. Als 
Rückstand, der die Verarbeitung lohne, käme hent- 
zutage nur noch das Edelmetall, Silber, Gold und 
Platin in Betracht. Es wird nun im Reagenzglas der 
Weg des Silbers vom Metall zum Bromsliiber und 
zurück wieder zur Reindarstellung verfolgt. Vor allem 
bei den Edelmetallen Gold und Platin sei es unbedingt 
erforderlich, beim Einkauf auf bestimmter Angabe des 
Prozentgehaltes zu bestehen, weil die Salze von der 
verschiedensten prozentualen Zusammensetzung sein 
können, auch wenn sie den Anforderungen „chemisch 
rein“ durchaus genügen. Bei der Verarbeitung solle 
man darauf achten, dass kein unnützer Verbrauch ent- 
stehe, der z. B. durch Mitkopieren von Bildrändern, 
durch nicht genfigendes Auswässern vor dem Tonen usw. 
bedingt wird. 

Der Redner empfiehlt, die Abwässer getrennt zu 
sammeln und die Metalle mit geeigneten Mitteln, 
welche besprochen werden, niederzuschlagen, falls die 
Transportkosten der Abwässer womöglich den Metall- 
wert übersteigen. Alle Fixierbäder und ersten Wasch- 
wässer der Bilder lohnten das Sammeln. Goldbäder 
behielten fast die Hälfte, Platin dagegen '/, des Edel: 
metalls noch in Lösung, wenn sie praktisch nicht mehr 
verwendbar sind. 


Entwicklerlösungen solle man grundsätzlich fort- 
giessen, jedenfalls enthielten sie niemals auch nur eine 
Spur von Edelmetall, welches sich zu verwerten lohne. 


Trotz der vorgerückten Nachtstunde folgt man 
dem interessanten Vortrage mit grosser Teilnahme und 
lohnt den Redner durch reichen Beifall. 


Von der Firma A. E. Feilner & Co, war eine 
seiche Auswahl von Photographien unter Hintergrund- 
folien kopiert, ausgestellt, die während der Pause ein- 
gehend besichtigt wurden. Eine Besprechung der 
Folien wird jedoch auf die nächste Sitzung verschoben. 

Nachdem noch zwei Anfragen, die im Fragekasten 
enthalten waren, beantwortet sind, erfolgt der Schluss 
der Sitzung um ı2!/, Uhr nachts. 

Wilh. Hoftschild, 
I. Schriftführer. 


Paul Grunder, 
I. Vorsitzender. 





2 


Plälziseher Photographen - Bund 
Zwangsinnung für die Plalx. 
Bekanntgabe, 
dass der Beitrag für das erste und zwelte Quartal 
1914 und der Betrag für Strafen, wenn bis 30. April 
nicht portofrei eingezahlt ist, am ı. Mai an die be- 
treffenden Bürgermeisterei- Rentämter zur Einziehung 

weitergegeben wird. 
Kaiserslautern, 4. April 1914. 


Der Vorstand. 
— pe 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe im Hand- 
werkskammerbezirk Dortmund. 
Sitz; Bochum. 
Sitzungsbericht der siebenten ausserordent- 
lichen Innungsversammlung, 
am 19. Januar zu Dortmund, „Restaurant 
Gildenbräu“., 

Die Versammlung wurde 5'/, Uhr durch den Vor- 
sitzenden, Herrn Arnold, eröffnet und mit einer 
kurzen Ansprache, die auch einen Rückblick auf das 
vergangene Weihnachtsgeschäft enthielt, eingeleitet. 

Herr Arnold stellte darauf den als Gast er- 
schienenen Herrn Syndikus Moritz von der Hand- 
werkskammer Dortmund der Versammlung vor. 

Herr Syndikus Moritz dankte für die freundliche 
Einladung und erklärte, dass ihm unsere Innung so 
recht sympathisch sei, um so mehr, da er schon an 
der Wiege der Innung gestanden habe und bereits 
vor 3 Jahren in Essen In einer Versammlung über 
den Zweck und den grossen Nutzen der Innungen 
gesprochen habe und auch seinerzeit schon Auf. 
klärungen zur wirksamen Bekämpfung des unlauteren 
Wettbewerb machte. 

Der Obermeister dankte für die warmen Worte 
des Herrn Syndikus und bat auch um fernere Unter- 
stätzung von seiten der Handwerkskammer. 

Nachdem nun noch die Präsenzliste aufgestellt 
wurde, konnte zu Punkt ı der Tagesordnung über- 
gegangen werden, Bericht des Vorsitzenden. Der Vor- 
sitzende tellt mit, dass die Fragebogen zur Ermittlung 
ortsüblicher Preise verhältnismässig an Zahl gut ein- 
gelaufen seien, und es würde nunmehr die Bearbeitung 
der Angelegenheit in der nächsten Vorstandssitzung 
mit der beauftragten Kommission stattfinden und das 
Resultat der kommenden Vollversammlung zur Be- 
schlussfassung vorgelegt werden. 

Eine etwas läugere Debatte vollzog sich bei der 
Besprechung zwecks Aushangs der Schilder mit dem 
Hinweis des 2 Uhr-Ladenschlusses am Sonntage. Teil- 
weise wurde die Ansicht geäussert, dass die Innung 
nicht das Recht habe eine derartige Verordnung zu 
erlassen. Herr Arnold stellte diesem Gedanken den 
Passus 2 $ ı des Statuts gegenfiber, enthaltend ‚Pflege 
des Gemeingeistes“ und führte aus, dass danach die 
Innung sehr wohl imstande sei, eine derartige Ver- 
ordnung zu erlassen, um rechtlich denkende Mitglieder, 
also auch diejenigen, welche pfnktlich um 2 Uhr 








L 


202 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





schliessen, eine Gewähr zu geben, dass eben zu der 
Zeit auch tatsächlich alles schliesst. Polizeiliche Re- 
visionen, wie sie ja des Öfteren vorgenommen wurden 
auf Veranlassung der Innung, könnten niemals eine 
genaue Kontrolle über das rechtzeitige Schliessen der 
Geschäfte ergeben, sondern nur das Publikum allein 
wird durch derartige Schilder aufmerksam gemacht 
und richtet sich auch danach. Erwähnt wurde, das 
Format des Schildes nicht zu gross zu wählen. Auf 
Antrag fand eine Abstimmung statt, es ergab sich ein 
allgemeines Einverständnis, mithin wurde beschlossen, 
dass diese Schilder von jedem Innungsmitgliede im 
Schaukasten oder Schaufenster angebracht werden 
müssen, um zweifelsfrei dem Publikum den 2 Uhr- 
Ladenschluss am Sonntage erkennen zu lassen. Zu- 
widerhandlungen werden bestraft. 


Zur Herbergsfrage wird der nächsten Innungs- 
versammlung eine Vorlage gebracht, wie weit einzelne 
Gasthäuser mit den Preisen für Nachtquartiere ent- 
gegenkommen wollen. 


Die seinerzeit gedruckten Schulzirkulare konnten 
zum grössten Teil noch nicht versandt werden, da 
dem Schriftführer immer noch nicht die benötigten 
Adressen mitgeteilt wurden. 


Man batte Grund, einer Stadtverwaltung bei der 
Vergebung photographischer Arbeiten Vorwürfe zu 
machen; denn nachdem derselben bereits Ausnahme- 
preise von einem Fachphotographen gemacht waren, 
wurden die Arbeiten dann einem Drogisten übertragen, 
der dieselben für einen Schundpreis ausführte. 


Der Vorsitzende machte bekannt, dass in allen 
grösseren Städten Lehrstellenvermittelungen eingerichtet 
sind, und empfahl die Benutzung derselben. 


Längere Besprechung erforderte die Handwerks- 
kammerzuwahl. Besonders wurde hierzu hervorgehoben, 
dass schon ı5 Jahre lang regelmässig die Beiträge der 
Handwerkskammer bezahlt wurden, aber wir immer 
noch keinen Sitz in derselben erlangen konnten. Herr 
Arnold erklärte, dass bei der Berliner Tagung der 
Punkt auch bereits lebhaft erörtert wurde mit dem Be- 
merken, dass doch wohl der Photograph auch die- 
selben Rechte habe als jedes andere Gewerbe. 


Herr Syndikus Moritz Ausserte dazu, es könne 
erscheinen, dass die Kammer absichtlich keine Photo- 
graphen zur Wahl hinzuziehe, aber dem sei nicht so. 
Unsere Organisierung sei eigentlich, gegen andere, 
sehr spät erfolgt, und da sehr viele frühere Anträge 
von Innungen anderer Gewerbe vorlägen und doch 
nicht alle einen Sitz in der Kammer finden könnten, 
würde eben vorläufig niemand berfcksichtigt. Wohl 
wäre die Kammer in der Lage, Sachverständige zu 
laden, soweit die Interessen der einzelnen Gewerbe 
dabei in Betracht kämen. Momentan wäre es des- 
halb sehr schwer, Vertreter in die Kammer zu bekommen. 
In 2 Jahren fänden Neuwahlen statt, und würde dann 
das beste sein, uns früh genug mit den Innungen 
anderer Gewerbe ins Einvernehmen zu setzen, da 
solche die Wahl in Sımma vornähmen. Herr Arnold 
bezweifelte, auf diesem Wege zum Ziele zu gelangen 


und empfahl, wiederholte Anträge an die Kammer zu 
stellen, um Sitz und Stimme zu erlangen. 

Sodann berichtete der Vorsitzende über die wirk- 
same Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbe und 
den Reklameunfug von seiten der Innung. Von Inter- 
esse war auch, zu erfahren, dass die Zugehörigkeit der 
G.m.b. H. zur Innung wohl bald in unserem Sinne 
reichsgesetzlich geregelt wird. 

Bei der Besprechung: Zugehörigkeit zur Innung 
bei Betrieb von mehreren Gewerben, äusserte sich Herr 
Arnold, dass es nirgendwo stehe, dass man nicht 
mehreren Innungen angehören dürfe, und hält es auch 
für das einzig Gesunde bei mehreren Gewerben die 
Hinzuziehung zu den jeweiligen Innungen. 

Ueber das Zusammenwirken mit benachbarten 
Innungen sprach man sich sehr anerkennend aus. 
Versammlungen in Düsseldorf und Iserlohn wohnte 
Herr Arnold vor kurzem bei. 

Der Vorsitzende fährte zum Schlusse seines Be- 
richtes noch aus, dass der Arbeitsmarkt recht rege in 
Anspruch genommen wurde, sah sich aber genötigt, 
ernste Worte an die Versammlung zu richten, wegen 
teilweiser Nichtbeantwortung von Offerten. 

Herr Jakob machte nunmehr eine kurze Be- 
trachtung zu obigem Berichte, und gab seiner Freude 
Ausdruck über die rege Tätigkeit des Herrn Vorsitzen- 
den und die dadurch erzielten Erfolge. 

Punkt 2. Central-Verbands- Angelegenheiten. Herr 
Arnold teilt mit, dass dem Central - Verband zurzeit 
6o Verbände, Innungen und Vereine angeschlossen 
seien und berichtete über die erspriesslichen Arbeiten 
desselben. Der Beitritt zur Sterbekasse wurde dringend 
befürwortet. Ferner wurde auf die diesjährige grosse 
Buchgewerbe - Ausstellung zu Leipzig aufmerksam ge- 
macht, wo gleichzeitig auch eine grosse Photographen- 
tagung stattfindet. Ueber den Delegiertentag zu Berlin 
wurde nicht gesprochen, da die Verhandlungen den 
Mitgliedern aus den Fachblättern bereits bekannt 
waren. 


Punkt 3 der Tagesordnung behandelt den Antrag 
auf Anschluss an die Innungsverwaltungsstelle des 
Mitteistandhauses, wozu auch Herr Syndikus Höfling 
zwecks Vortrags erschienen war. Herr Arnold führte 
in längerer Rede das „Für“ und das „Wider“ hierzu 
aus und er erklärte, dass die Anregung dazu bereits 
früher aus dem Plenum erfolgt sei. Nunmehr erhielt 
Herr Syndikus Höfling das Wort. Ale Einleitung 
sprach Herr Höfling über das Handwerkswesen und 
das sich daraus ergebende Innungswesen und schilderte 
trefflich die wirtschaftliche Bedeutung der Standes- 
organisation, um nun zur eigentlichen Besprechung 
der Innungsorganisation überzugehen; deun nur durch 
eine derartige machtvolle Vertretung könne der 
deutsche Handwerker das erzielen, was er für seiner 
Hände Fleiss verdiene Den Innungsorganisationen 
seien vom Gesetz besondere Privilegien verliehen 
worden, worunter das Recht der Selbstverwaltung unter 
anderem zu nennen sel. Der Verwaltungsstelle läge 
zur Erreichung des Zwecks insbesondere die Auf. 
gabe ob, durch ständige Unterstützung die angehören- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


203 





den Innungen zu tatkräftigen Berufsvereinen auszu- 
gestalten, um so die Erfüllung der natfrlichen und 
gesetzlichen Innungsaufgaben zu ermöglichen und 
die Errichtung neuer Innungen zu fördern. Herr 
Höfling führte sodann die Einzelaufgaben des 
Innungsausschusses auf, unter anderem: „Die Durch- 
führung der Beschlüsse der Innungsversammlung und 
des Vorstandes. Die Wahrnehmung der Interessen der 
Mitglieder aus dem Gesetz, betreffend die Bekämpfung 
des unlauteren Wettbewerbs. Die Verhütung von Pro- 
zessen in gewerblichen Streitigkeiten. Die eingehende 
UVeberwachung der Lehrlingserziehung. Die Bekämpfung 
des Borgunwesens, die Innungsgewerbe kapitalkräf- 
tiger zu machen und das gewerbliche Kreditwesen 
zu fördern.“ Auch wies Redner darauf hin, dass die 
Bestrebungen des Innungsausschusses unerwartet hohe 
Anerkennungen von seiten des bekannten Herrn Land- 
gerichtsrat Dr. Mangler gefunden haben. An Hand 
einer Karte erklärte Herr Höfling nunmehr den Ge- 
schäftsgang zur besseren Verständigung. 


Die Besprechung zu dieser Angelegenheit wurde 
recht eifrig geführt. Herr Helmich und Herr Streil 
fanden diese Einrichtung sehr angebracht zur Hebung 
der Standesinteressen. Herr Syndikus Moritz deutete 
unter anderem an, dass durch den Anschluss an den 
Innungsausschuss eher die Möglichkeit bestehe, eine 
Vertretung in die Handwerkskammer zu bekommen. 
Der Autrag lautete, wegen der dadurch entstehenden 
grösseren Kosten, ein Jahr probeweise dem Innungs- 
ausschusse sich anzuschliessen und die Kosten dafür 
aus dem Kassenbestande zu decken. Der Antrag wurde 
in diesem Sinne mit 30 gegen 22 Stimmen angenommen, 
soo Mk. sollen aus dem Kassenbestande und 200 Mk. 
dem Etat entnommen werden. Herr Köster berichtete 
nunmehr über den Haushaltungsplan, derselbe balan- 
ciert mit 1800 Mk. und wurde nach dem Vorschlag 
des Vorstandes angenommen. 

Nach einer Pause von ı5 Minuten wurde der 
Punkt 5, Gehilfenbewegung, verhandelt. Herr Arnold 
wies in einem längeren Berichte auf diese Bewegung 
hin. Als die Gehilfen seinerzeit bei der Gründung der 
Innung auch zu einer Vereinigung zusammentraten, 
wäre denselben von seiten der Prinzipale nichts in die 
Wege gelegt, im Gegenteil, die Bewegung wäre von 
der Innung zuerst gefördert worden. Durch äusseren 
Einfluss nun wurden die Gehilfen bewogen, dem 
Senefelder- Bunde beizutreten, ein derartiger Anschluss 
sich aber nicht mit unserem Statut $ 2, Abs. 2, ver- 
trage. Herr Arnold betonte ausdrücklich, dass den 
Bestrebungen der Gehilfen in keiner Weise zu nahe 
getreten werden sollte, er wende sich nur gegen den 
Anschluss an den Senefelder- Bund. 

Der Vorsitzende des Gehilfenausschusses berichtete 
dazu, dass wohl einige hinzugezogene Gehilfen dem 
Bunde angehörten, dieselben seien aber nicht auf seine 
Veranlassung hin dazu übergetreten. Er sei auch da- 
für, stets im guten Einvernehmen mit den Herren 
Prinzipalen zu leben. Aut die Annahme des Herrn 
Arnold, dass bei der seinerzeit stattgefundenen 
Agitationsrede des Berliner Vertreters hin sich sänt- 


liche anwesenden Gehilfen einstimmig entschlossen 
hätten, beizutreten, könne er nur erwidern, dass die 
Abstimmung nur eine provisorische gewesen wäre und 
bis dato noch keine Anmeldung an den Bund erfolgt 
sei. Der Vorsitzende des Gehilfenausschusses gab sein 
Wort, dass von dieser Seite aus ein Anschluss an den 
Senefelder- Bund niemals befürwortet würde. 

Die hierbei gemachten längeren Ausführungen 
liessen sich nicht im Rahmen des Protokolls wieder- 
geben, sind aber übrigens in einem Stenogramm fest- 
gelegt. 

Eine Verständigung erfolgte eo ipso, und war so- 
mit dieser Punkt erledigt. 

Wegen der bereits sehr vorgeschrittenen Zeit 
mussten die beiden letzten Punkte vertagt werden. 

Schluss der Sitzung um ı2 Uhr. 


Aug. Arnold, G.Boecker, 
I. Vorsitzender. Schriftführer. 


Handwerkskammerbexzirk Dortmund. 
Ende April finden Gehilfen- sowie Meisterprüfungen 
für den Kammerbezirk statt. Anmeldungen wolle man 
möglichst umgehend an den Vorsitzenden des Prüfungs- 
ausschusses, Herrn H. Kuhlmann-Bochum, Bahnhof- 
strasse 18, gelangen lassen. 


u 


Ateliernaehriehten. 
Altona (Elbe). Herr Photograph Henry Schmidt 
verlegte sein Atelier nach Königstrasse 225. | 
Iserlohn. Herr Photograph E. Ebbinghaus 
verlegte sein Atelier nach Wermingseestrasse 23. 


pr» 


Auszeiehnungen. 

Auf der „Internationalen Ausstellung für photo- 
graphische Kunst‘ in London wurde Herın Alfons 
Ohmayer- Rothenburg 0. T. die Silberne Medaille ver- 
liehen, diese Auszeichnung ist die höchste, die Aus- 
ländern zur Verfügung stand, und wurde im ganzen 
nur zweimal verliehen. 

rt 


Personalien. 

Laut „Berliner Tageblatt“ hat der Privatdozent für 
Chemie an der Berliner Universität, Dr. Fritz Weigert, 
einen Ruf als etatsmässiger Extraordinarlus für Photo- 
chemie und wissenschaftliche Photographie an der Uni- 
versität Leipzig angenommen; er wird hier Nachfolger 
von Professor Kari Schaum, der nach Giessen über- 


siedelt. 
ne 2 


Kleine Mitteilungen. 
Sebnitz iL Sa. Auf ein 25jähriges Bestehen 
konnte die Firma Friedrich Hermann Rossberg, 
Atelier für moderne Photographie, zurückblicken, 
art 


204 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Patente. 
Gruppe ı0o. Nr. 263317 vom 14. August 1910. 
Kirik Bielynski in St. Petersburg. 
Stativ für photographische Apparate nebst Be- 
leuchtungsvorrichtungen, gekennzeichnet durch zwei 


El. 57. 


strument auszeichnet, ob dieses modernen Anforde- 
rungen genfigt, und wie hoch der Neupreis desselben 
ist. Es ist mit fünflochiger Revolverblende versehen. 

Antwort su Frage 69. Vor dem Ankauf eines 
solchen Instrumentes muss in jedem Fall gewarnt 
werden. Derartige alte Weitwinkelaplanate haben heute 
keinen Wert mehr. Es lässt sich von hier aus nicht 
feststellen, welches der ursprüngliche Anschaffungspreis 


"... gewesen ist, da die Serie nicht angegeben ist. Das 





leuchtungsvorrichtung, welche auf einer gemeinsamen 
Grundplatte /3') entsprechend der Lage des Objekts 
und der gewünschten Beleuchtung unter beliebigem 
Winkel zueinander einstellbar sind. 


u 2 ><, zum) 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 68. Herr A. F. in N. Ich benutze seit 
15 Jahren Nickel- oder Neusilberschalen zum Ent- 
wickeln der Negative, welche — obwohl teuer — sich 
tadellos bewähren. Nun habe ich mir eine grosse 
Schale (60:70 cm) von Neusilber machen lassen, in 
dieser wird der Entwickler (Metol-Hydrochinon) bald 
dunkel gefärbt, und die Vergrösserung bekommt ein 
graues Aussehen. Die grosse Schale ist innen ab- 
gerundet und mit Zinn verlötet. Vielleicht oxydiert 
dieses? 

Antwort su Frage 68. Wenn man in eine Nickel- 
schale, die mit Ziun gelötet ist, alkalischen Entwickler 
tut, so wird ein Lösen des Zinns und damit die Bil- 
dung von eventuell störenden Metallsalzen unzweifel- 
haft eintreten müssen. Der von Ihnen beobachtete 
Misserfolg ist daher tatsächlich auf diesen Umstand 
zurückzuführen. Die Schalen müssen, wenn sie mit 
Zinn gelötet werden sollen, an den Stellen, wo das 
metallische Zinn zutage liegt, sorgfältig lackiert, 
z. B. mit Asphaltlack überstrichen, werden, dann wird 
der gerügte Fehler nicht mehr eintreten. 

Frage 69. Herr G.U. inB. Mir wurde ein Weit- 
winkel von Dallmeyer-London (Rektilinear Nr. ıa, 
Patent) zum Kauf angeboten, und erlaube ich mir 
hiermit anzufragen, welche Plattengrösse dieses In- 


Instrument ist für moderne Zwecke mit Vorteil nicht 
mehr verwendbar, da es ausserordentlich lichtschwach 
ist, bezw. nur mit kleinen Bienden einigermassen 
grössere Biläfelder liefert. 


Frage 70. Herr E.H. in J. ı. Anbei übersende 
ich Ihnen einen Lageplan mit der höflichen Anfrage, 
ob sich das von mir geplante Sommeratelier an dieser 
Stelle bewähren würde. Wie aus der Zeichnung er- 
sichtlich, würde das gesamte Licht nur von der Nord- 
seite resp. von oben in das Atelier fallen. Die Grösse 
des Ateliers soll 9:3 m betragen. 

a. Mit welchem Objektiv werde ich in dem Atelier 
auskommen? Ich besitze einen Objektivsatz mit 
sechzehn Brennweiten und möchte ein noch licht- 
stärkeres Objektiv für Grösse 18:24 kaufen. Welcher 
Fokus würde ausreichen? 

Antwort su Frage 70. 1. Gegen den Bau des 
Sommerateliers an der gezeichneten Stelle ist nichts 
einzuwenden. Im Gegenteil dürfte der Platz als sehr 
geeignet anzusprechen sein, weil das Eindringen von 
Sonnenlicht in das Atelier durch die hohe Südwand 
verhindert wird. : 

Antwort 2 Um Gruppen und Einzelfiguren im 
Format 18X 24 cm in dem projektierten Atelier mittels 
eines modernen Objektives ausführen zu können, be- 
darf es eines Anastigmaten von etwa 35 bis go cm 
Brennweite, der bei reichlicher Bemessung des Spiel- 
raumes eine Verkleinerung der Figuren in einer Gruppe 
auf etwa !/,, der Originalgrösse, d. h. also auf ı2 bis 
ı3 cm bequem gestattet. Die Lichtstärke dieses In- 
strumentes würde zweckmässig mindestens auf //6,3 
zu wählen sein, damit man auch mit voller Oefinung 
gelegentlich Kinderaufnahmen oder kleinere Gruppen 
herstellen kann. 

Frage 71. Herr E. A. in W. Ich habe von einem 
Daguerreotypbild, welches teilweise sehr verblasst ist, 
eine Reproduktion zu machen. Würden Sie mir eine 
Methode angeben, wie man das Daguerreotypbild dafür 
brauchbar machen, eventuell verstärken kann? 

Antwort su Frage 71. Wir würden Sie bitten, 
das betreffende Daguerreotypbild uns einzusenden, 
und zwar direkt an das Photochemische Laboratorium 
der Königl. Technischen Hochschule zu Charlotten- 
burg, wo wir dasselbe gern kostenlos wieder herstellen 
und zur Reproduktion geeignet machen würden. Vor- 
bedingung ist dafür, dass das Bild noch nicht aus dem 
Rahmen genommen worden war. Von der Selbst- 
wiederberstellung durch ungeübte Hand kann nur ab- 
geraten werden. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Dreck und Verlag von Wilbelm Kuspp in Halle a. 8. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Reden Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 30. 


12. April. 





I914. 





Die Photographen-Zwangsinnung Münster i. W. wählte die „Photographische 


Chronik“ zum Innungsorgan. 


Photographen -Innung Wiesbaden. 
Um die vielfachen Anfragen aus Fachkreisen es sich um eine von Amateuren veranstaltete 


wegen der Allgemeinen photographischen Aus- 
stellung Wiesbaden 1914 zu beantworten, bringt 
der unterzeichnete Vorstand zur Kenntnis, dass 


und geleitete Ausstellung handelt. 


Der Vorstand 
der Photographen-Innung Wiesbaden. 


——— 


Photographisehe Leistungen im Umherziehen. 


Um bei der Darbietung photographischer 
Leistungen im Umbherziehen eine zutreffende und 
gleichmässige Behandlung herbeizuführen, hat 
der preussische Finanzminister am 6. Januar d. ]J. 
aus Anlass besonderer Fälle auf folgende Punkte 
hingewiesen: 

ı. Es unterliegt keinem Zweifel, dass die 
sogen. fliegenden (amerikanischen) Photographen, 
die in ihrer Bude die Bilder sofort anfertigen, 
wandergewerbschein- und gewerbscheinpflichtig 
sind. 

2. Die Anfertigung der Negativplatten an 
Photographien nach aufgesuchter und erhaltener 
Bestellung ist als gewerbliche Leistung anzu- 
sehen. Mit dem Beginn der angebotenen 
Leistung ist der Begriff des Feilbietens erfüllt. 
‘3. Eine Hausiersteuerpflicht ist nicht be- 
gründet, wenn ein Reisender für seinen Auf- 
traggeber im Umbherziehen, ohne zur sofortigen 
Leistung bereit zu sein, Bestellungen auf Photo- 
graphie-Vergrösserungen oder -Verkleinerungen 
oder auf Kreidezeichnungen aufsucht. 

4. Die unten mitgeteilte Entscheidung!) vom 


-.ı1) Dem hier erwähnten Urteile (des Kammer- 
gerichts) lag folgender Tatbestand zu Grunde. Im 
‚Auftrage eines anderen Angeklagten machte ein Photo- 
graph von fast sämtlichen Häusern einer Strasse Auf- 

nahmen; diese liess der Angeklagte entwickeln. Als- 
dann suchte ein Reisender des Argeklagten in dessen 
Aufttrage die Bewohner der photographierten Häuser 
auf, zeigte ihnen nach den Aufnahmen angefertigte 
Probebilder und suchte von ihnen Bestellungen auf 
Ansichtspostkarten, die nach diesen Bildern verfertigt 
werden sollten, zu erlangen, obne einen Gewerbe- 
schein eingelöst zu haben. Das Schöffengericht ver- 
urteilte den Angeklagten, und eine Berufung wurde 
von der Strafkammer verworfen. Auf Revision bin 
hob das Kammergericht jedoch das Urteil auf und 
sprach den Angeklagten frei. Zur Begründung wurde 
unter anderem folgendes ausgeführt: 


[Nachdruck verboten.] 

23. Dezember 1912 behandelt einen Fall, in dem 
ohne Auftrag Aufnahmen gewöhnlicher Hauser 
gemacht, Probebilder angefertigt und auf Grund 
derselben bei den Besitzern und Bewohnern 
Bestellungen auf Ansichtspostkarten aufgesucht 
werden, die nach dem Probebild angefertigt 
werden sollen. Eine solche Tätigkeit ist als 
ein Aufsuchen von Bestellungen auf ge- 
werbliche Leistumgen anzusehen und unter- 
liegt nicht der Steuer vom (sewerbebetriebe 
im Umbherziehen. 

Derselbe Grundsatz wird Anwendung finden 
müssen, wenn gleichfalls ohne vorherige Be- 
stellung bei Festlichkeiten geschlossener Gesell- 
schaften oder engerer Personenkreise Aufnahmen 
gemacht und Probebilder zur Bestellung vor- 
gelegt werden. 

Dagegen stellt das Anbieten fertiggestellter 
Ansichtspostkarten dieser Art zum Kaufe ohne 
vorherige Bestellung ein wandergewerbeschein- 
und gewerbescheinpflichtiges Feilbieten ge- 
werblicher Leistungen dar. 

5. Völlig anderer Art ist der Vertrieb ge- 
wöhnlicher Ansichtspostkarten, die Blumen, Em- 
bleme, symbolische Darstellungen, landschaft- 
liche Abbildungen, Städteansichten, Denkmäler, 


Die hier in Betracht kommenden Ansichtspost- 
karten, auf denen bestimmte Häuser abgebildet sind, 
die erst auf Bestellung der Hausbewohner angefertigt 
werden, nur für einen bestimmten, engbegrenzten Per- 
sonenkreis Interesse haben und deshalb nicht mit 
Rücksicht auf ihren Verkaufs- oder Tauschwert Gegen- 
stände des Handelsverkehrs sein können, sind keine 
Waren; das Aufsuchen von Bestellungen auf solche 
ist daher kein Aufsuchen von Wearenbestellungen, 
sondern ein Aufsuchen von Bestellungen auf gewerb- 
liche Leistungen. Ein solches Aufsuchen von Be- 
stellungen auf gewerbliche Leistungen unterliegt nicht 
der Steuer vom Gewerbebetriebe im Umbherziehen. 


31 


206 


hervorragende Personen usw. wiedergeben. 
Solche Postkarten haben nicht nur für einen 
bestimmten engen Personenkreis Interesse und 
sind daher mit Rücksicht auf ihren Verkaufs- 
oder Tauschwert Gegenstände des Handelsver- 
kehres. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Sie sind daher als Bildwerke und Waren 
im Sinne der Gewerbeordnung und des Hausier- 
steuergesetzes anzusprechen; ihr Feilbieten und 
das Aufsuchen von Bestellungen im Umber- 
ziehen unterliegen der Wandergewerbeschein- 
und Gewerbescheinpflicht. ; 


—-  — — 


Rundsehau. 


— Zum Bromölverfahren. Eine Ab- 
kürzung des Bromölverfahrens durch Gebrauch 
eines Bleichbades unmittelbar nach der Entwick- 
lung ist bereits von J. M. Sellors angegeben 
worden. Das Bild kommt (ohne Fixierung) direkt 
in das Bleichbad, wird dann gewässert, in das 
Säurebad übergeführt, hiernach kurz abgespült 
und in saurem Fixierbad fixiert. Nach Wässe- 
rung kann mit dem Einfärben begonnen werden. 
Diese Arbeitsweise wurde seinerzeit etwas bean- 
standet, da hierbei der Emulsionsschicht ein ziem- 
licher Widerstand zugemutet wird!). Dr. Emil 
Mayer spricht sich in seiner vortrefflichen 
Anleitung zum Bromöldruckverfahren ebenfalls 
gegen das vorher erwähnte abgekürzte Verfahren 
aus, es arbeite zu unsicher. 

Dr. H. Seemann stellte neuerdings wieder 
Versuche mit abgekürzter Arbeitsweise an?). 

Für die Schnelltrocknung der Oeldrucke 
bezw. Bromöldrucke sind von den Spezialisten 
verschiedenerlei Mittel angeraten worden. Zur 
Entziehung des Fettgehalts und zugleich zur 
Erzielung einer vollkommen matten Oberfläche 
empfahl Dr.Mayer?) das Einlegen in ein Benzin- 
bad, natürlich unter der Voraussetzung, dass 
das Bindemittel der Farbe in Benzin löslich ist. 
Dr. Mayer erwähnt in seinem Bromöldruck- 


I) „Phot. Mitt.“ ıgcg, Heft 17, S. 257. 
2) „Phot. Rundschau“ 1913, Heft ı und 6. 
3) Ebenda ıgı2, Heft 10, S. 150. 


[Nachdruck verboten.) 


Leitfaden, dass gewisse blaue Farben nach dem 
Benzinbad einen bei seitlicher Betrachtung auf- 
fallenden violetten Stich erhielten. Für der- 
artige Fälle empfiehlt Dr. Mayer ein Spiritus- 
vorbad, danach Trocknung und dann Benzin- 
bebandlung. Derselbe Autor hebt hervor, dass 
die Entfernung des Bindemittels der Fettfarbe 
überhaupt das Bild haltbarer, widerstandsfähiger 
macht. — Prof. Dr. Fuhrmann, ebenfalls eine 
Autorität auf dem Gebiete des Oeldrucks und 
Bromöldrucks, empfiehlt auf Grund seiner Ver- 
suche zur Entfettung den Tetrachlorkohlenstoff. 


Wir sehen hier die verschiedensten Mittel 
angewandt. Der Grund der Vielseitigkeit mag 
zum Teil darin seine Erklärung finden, dass 
unsere Druckfarben bekanntlich keine volle Gleich- 
mässigkeit im Bindemittel zeigen, dass sogar mit- 
unter dasselbe Fabrikat nicht einmal konstante 
Zusammensetzung aufweist, dass ferner die Be- 
schaffenheit des gewöhnlichen Handelsbenzins, 
Steinöls und Benzols recht unterschiedlich sein 
kann; andererseits ist der Preis reiner Produkte 
natürlich erheblich höher. Reines Benzin kostet 
in Deutschland das Kilo 80 Pf., Benzol (80 °) 
70 Pf.!,, Alkohol (rein wie denaturiert) zeigt in 
den einzelnen Ländern sehr wesentliche Preis- 
unterschiede. 


ı) Nach dem Preisverzeichnis der Chemikalienhand- 
lung R. Schering, Berlin. 


ar 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner, 
lin W. so Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift- 
führer: Wiih. Hoffsoblid, BerlinS. ı4, Wallstr. 3a. — Für 
angelegenheiten: Reinhold Schumenn, Berlin NW. 5, Kruppstr. 1a. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria Luise - Platz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. Fee Fichte- 
strasse ıg, Amt Moritzplatz 6991. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin -Steglitz, Albrechtstr. 130. 


Protokoll der Sitzung 
am 12. März, im Papierhaus, abends 7 Uhr. 
Die Sitzung wird in vorläufiger Vertretung des 
I. Vorsitzenden von dem II. Vorsitzenden, Herrn Ernst 
Sandau, eröffnet. Anwesend sind etwa 125 Personen. 
Im unteren Saal sind die bei den letzten Preisaus- 


schreiben der Zeitschrift „Das Atelier des Photographen “ 
prämiierten Bilderserien, ııo Bilder, ausgestellt. Herr 
F. Matthies-Masuren hatte es freundlichst über- 
nommen, einen Vortrag über das Material zu photo- 
graphischen Preisausschreiben zu halten. Der Vortrag 
wird von den Anwesenden, unter denen sich auch 
Herr Geheimrat Dr. Jessen vom Berliner Kunst- 
gewerbemuseum befindet, sehr beifällig aufgenommen. 

Hierauf berichtet Herr Professor Mente über die 
Ausstellung der Firma Trapp & Münch, G.m.b. H. 
in Friedberg, die eine grosse Anzahl Bildnisse von 
Schenker-Berlin auf Mattalbuminpapiler, sowie zahl- 
reiche Temaldrucke von Bieber, Dührkoop usw. 
aufweist. Der Referent macht einige interessante Mit- 
teillungen über die Arbeitsweise Schenkers Im 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





übrigen verweist er darauf, dass die Papiere der aus- 
stellenden Firma, die den Wünschen der Verarbeiter 
in jeder Weise entgegenkomme, so bekannt seien, dass 
es sich erübrige, ein Loblied darauf zu singen. 

Ioı Anschluss hieran referiert Herr Grzybowsky 
über die praktische Anwendung der Hintergrundfolien 


der Firma J. B. Feilner & Co.- München. An den 


Wänden befinden sich zahlreiche Bilder, die mit Feilner- 
schen Folien kopiert worden sind. Der Vortragende 
weist auf die vielseitige Verwendungsmöglichkeit der 
Folien hin. Ein Hauptvorzug Im Gegensatz zu den 
früher gebräuchlichen Vignetten ist der Umstand, dass 
das nachträgliche Einkopieren fortfällt, da Negativ 
und Folie gleichzeitig kopiert werden. Die Zeichnung 
der Folie schliesst einen ergänzenden Bestandteil der 
Aufnahme in sich. Man kann die Folien sowohl rechts- 
wie linksseitig verwenden. Bei Anwendung derselben 
kann man die gemalten Hintergrfinde völlig entbehren. 
Besonders wird auch auf die Gobelin- sowie Portieren- 
folen hingewiesen. Die Verwendungsmöglichkeit der 
Follen ist so gross, dass sich jeder, der damit arbeitet, 
die Wirkung nach eigener Auffassung und persön- 
lchem Geschmack gestalten kann. Man ist auch in 
der Lage, verschiedene Folien gleichzeitig übereinander 
zu kopieren. 

Herr Sandau dankt den Herren Matthies- 
Masuren, Professor Mente und Grzybowsky für 
ihre Vorträge. Darauf findet ein allgemeiner Umzug 
nach dem oberen grossen Saal des Papierhauses statt. 

Hier ergreift zunächst Herr Prof. Dr. Schefter, 
der Lektor für Photographie an der Berliner Universität, 
das Wort zu einem äusserst interessanten Projektions- 
vortrag über Mikroskopie und Mikrophotographie. 
Nach einer kurzen Einleitung über das Wesen und die 
Bedeutung der mikroskopischen Photographie und 
über die äusserst wichtigen Dienste, die sie nicht nur 
der Wissenschaft, sondern auch der Rechtspflege, sowie 
Handel und Industrie zu leisten berufen ist, lässt der 
Vortragende eine ganze Reihe vortrefflich gelungener 
mikroskopischer Aufnahmen vor unseren Augen vor- 
überziehen. Ein und derselbe Gegenstand zeigt sich 
in ganz verschiedener Gestalt, je nach der Art der Ein- 
stellung und der Wirkung des einfallenden Lichtes. 
Ein Stück Leder, ein Fächer, Papierfasern, ein Stück 
Filet, ein Muskel, eine Messerschneide und andere 
Gegenstände mehr erscheinen in schneller Reihenfolge 
auf der Leinwand, und manch launiges Wort, mit dem 
Herr Professor Scheffer die einzelnen Bilder begleitet, 
erhöht den Reiz des Vortrages, der von allen An- 
wesenden mit lebhaften Beifall aufgenommen wird. 
Der zum „allgemeinen Umzug“ erschienene I. Vor- 
sitzende, Herr Paul Grundner, spricht Herrn Prof. 
Dr. Scheffer den Dank des Vereins aus; dann gibt er 
einige Neuaufnahmen und Neuanmeldungen bekannt. 

Neu aufgenommen sind: Frau Kindler und die 
Herren Hans Netto und Richard Haecker — 
Angemeldet sind zum ersten Male die Herren Photo- 
graphen Carl Rogge- Charlottenburg und Fritz Axt- 
mann-Plauen; zum zweiten Male Herr Dr. Heinrich 
Franke. 


Alsdann folgt die Versammlung einer Einladung 
des Herrn Professor Mente zu einer Reise in das 
Reich der Mitternachtssonne. Mit Herrn Professor 
Mente als Reisemarschali zu fahren, ist interessant 
und vergnfglich zugleich, man lernt Land und Leute 
kennen und geniesst ausser allem, was im Baedeker 
mit dem berühmten Stern ausgezeichnet ist, allerhand 
intime Reize des fremden Landes, über die Herr 
Baedeker sich ausschweigt. Zunächst freilich blickt 
man etwas enttäuscht auf die Leinwand, auf der die 
Reise vor sich gehen soll Es erscheint eine Land- 
karte und dann noch eine Karte, „Norwegen“ er- 
klärt unser Führer und sucht vergeblich mit dem 
Zeigefinger das Nordkap hoch oben zu kitzeln. Er 
reicht nicht heran und unternimmt daher einen im 
Programm nicht vorgesehenen Extra- Ausflug hinter 


. die Leinwand, um einen Stock aufzutreiben, der ihm 


helfen soll, seine guten Absichten zu verwirklichen. 
Erfreulicherweise findet er einen und stellt uns nun 
das Nordkap in aller Form vor. 

Inzwischen sind wir von Berlin über Rostock und 
Warnemüändenach Kopenhagen abgedampft und nehmen 
hier einige Sehenswärdigkeiten in Augenschein. Dann 
geht es direkt nach Christiania und ohne längeren 
Aufenthalt nach Drontheim, wo wir einen der bequemen 
Vesteraalendampfer besteigen und nun nordwärts fahren. 
Rings um das Schiff flattern unzählige Möven. In 
mehrtägiger ununterbrochener Fahrt umfängt uns die 
tiefe, hehre Einsamkeit der nordischen Landschaft und 
nimmt unsere Sinne gefangen. Helftig wogt das Meer, 
das Schiff tanzt auf und nieder, und manch armer 
Fahrgast opfert das letzte, das er in tiefstem Innern 
seines Magens aufgespart hatte; er gibt Werke heraus, 
für die, wie unser Führer sagt, ein Verleger nicht zu 
finden ist. Nur er allein trotzt mit wenigen (ausser 
der Schiffsmannschaft) den tosenden Wellen. Mit seiner 
Goerz-Kamera, die zum ersten Male mit dem neuen 
Goerz- Dogmar ausgestattet ist, hält er eifrig Aus- 
schau, und alles, was einigermassen wert ist, der Nach- 
weit überliefert zu werden, bannt er auf seine Platte. 


Wir kommen zum Nordkyn, der nördlichsten Spitze 
des Festlandes, und erblicken in Vardö zum ersten 
Male die Mitternachtssonne in ihrer ganzen, eigen- 
artigen Pracht. Von hier unternehmen wir einen Aus- 
flug über den Sydvaranger nach Kirkenes und be- 
suchen au der russischen Grenze eine Finnulappen- 
ansiedelung. In leibhaftiger Gestalt tritt uns ein Rentier 
(pardon, Präulein: mit zwei „n“, wenn ich bitten darf), 
also ein Renntier, entgegen. — Die Herrschaften, 
die hier oben wohnen, sind ausserordentlich genügsam. 
Grosse Diners gibt man nicht. Austern und Trüffel 
stehen selten auf der Speisekarte und den „five o’ 
clock‘ geniesst man ohne die geringste Beimischung 
von Tango und Maxixe. Nachdem wir uns mit den 
Ausiedlern in der angeregtesten Form teils in russischer, 
teils in deutscher Sprache ausgeschwiegen haben, 
fahren wir weiter südwärts nach Tromsd. In der Um- 
gegend machen wir die höchst augenehme Bekannt- 
schaft einer ganzen Familie „Lappe“. Alles sehr ge- 
setzte und ernsthafte Leute, nicht ein kleines bisschen 

zı? 


208 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


nn Ro nn 


„lWppisch‘‘, wie man eigentlich vermuten sollte. Gross- 
mama Lappe war vor einigen Jahren in Stellingen bei 
Hagenbeck tätig gewesen, einerseits um den deutschen 
Zeitgenossen die hervorragende Kunstlertigkeit ihres 
Stammes in Handarbeiten ad oculos zu demonstrieren, 
andererseits aber um die weiblichen Reize des Ge- 
schlechtes derer von Lappe in hellstem Lichte erglänzen 
zu lassen. Wenn wir sie anschauen, zweifeln wir nicht 
einen Augenblick daran, dass ihr dies in vollstem 
Masse gelungen sein wird. Braune und blaue 
„Lappen‘' sehen wir leider bei dieser hervorragenden 
Familie nicht, dagegen stöbert unser Reisemarschall 
einen alten dreckigen Schmier- Lappen auf, der die 
eigenartige Angewohnheit hat, alles, was er auf der 
Strasse findet, in seinen Busen zu stecken, der infolge- 
dessen eine majestätische Rundung zeigt. Ob er damit 
irgendwelche nicht vorhandenen Reize vortäuschen 
will, entzieht sich unserer Beurtellung. Der Herr Pro- 
fessor kann sich bei dieser Gelegenheit eine ganz kleine 
Bosheit nicht verkneifen, indem er die Worte „tout 
comme chez nous“ in ein etwas freieres Deutsch über- 
setzt. 

Unsere Fahrt geht nun durch den Lyngenfjord, 
der einen herrlichen Ausblick auf hohe Gletscher ge- 
währt, Später kommen wir nach den Lofoten und 
sehen hier unzählige Heringsfischer bei der Arbeit. 
Wir hören von generösen Unternehmern, die den 
Fischern alles, was sie zu ihrer Tätigkeit gebrauchen, 
meist ohne vorherige Bezahlung zur Verfügung stellen, 
um später, wenn der Verdienst der Leute in einem 
Jahre gering gewesen ist, auf die Begleichung der 
Rechnung verzichten zu müssen. Wir nehmen uns 
vor, künftig ein gleiches zu tun, und fahren dann über 
Trondhjem nach Kristiansund, dessen besondere Sehens- 
wärdigkeit, wie Baedeker erwähnt, in einem Walde 
besteht. In diesem ‚besternten‘“ Walde verweilen wir 
einige Zeit, denn wir müssen hier unbedingt einige 
Freilichtaufnahmen machen: Zunächst zwei Kinder, 
der Knabe stelit sich etwas dumm an, das Mädchen 
aber ist helle „Mädchen sind meistens heller“, sagt 
unser Mentor Mente, schränkt dann sein Lob aber 
etwas ein, indem er hinzufägt, ‚ wenigstens beim Photo- 
graphieren, sonst allerdings zuweilen auch!" Sodann 
kommen einige Kühe an die Reihe. Er verewigt sie 
bei jeder Reise, und immer lassen sie es sich geduldig 
gefallen. Binmal zeigen sie ihm die Vorderfront und 
dann zur Abwechselung einmal die Hinterfront und 
starren den Künstler dabei so gutmätig an, als wollten 
sie sagen: „Na, mit uns können Sie’s ja machen.‘ 

Da wir um ı2 Uhr wieder zu Hause sein müssen, 
geht die Reise nun etwas schneller. Wir machen einen 
Abstecher nach Sundalen und kommen dann nach 
Molde, wo es angeblich von räsonierenden Berlinern 
wimmeln soll. Persönlich sehen wir aber nicht einen 
einzigen wimmeln, geschweige denn räsonieren! 


Die Umgegend von Molde hat ganz alpinen Charakter 
und ist von eigenartigem Reiz; ein Ausflug nach Ronıs- 
dal zeigt alle Vorzüge der Gegend in hellstem Lichte. 
Unser Führer unternimmt nun mit uns eine riesige (!?) 
Fusstour — 14 volle Kilometer —, die ihn selbst so 


anstrengt, dass er den Räckweg im Wagen zurlck- 
legen muss. In Horgheim wartet unser ein splendides 
Mahl, nur die reichliche Beigabe von Fliegen stört 
etwas. 

Dann halten wir unseren Einzug in Alesund, das 
nach dem grossen Braude neu aufgebaut ist, ohne 
dass man aber behaupten könnte, es habe an Schön- 
heit dadurch gewonnen. Darch den Nordfjord geht 
es nach Oie, von da durch das Norangsdul nach Helle- 
sylt, durch den Geiranger Fjord nach Merok, und hier 
beginnt dann die berühmte Wagenfahrt über Grotlid 
nach Hjelle. Endlich kommen wir in Bergen an. In 
Bergen regnet es fast immer. Der Himmel ist meist 
grau und trübe und die Stimmung wird es allmählich 
auch. Die schlechte Laune des Herrn Professors wird 
auch dadurch nicht gehoben, dass er hier — zum 
ersten und einzigen Male in ganz Norwegen — von 
einem Dienstmann übers Ohr gehauen wird. 

In Finse, dem höchsten Punkte der berühmten 
Bergensbahn, nehmen wir dann Abschied. Hier steht 
der Wintersport in höchster Blüte, und auch unserem 
Reisemarschall ist das Kameragläck noch einmal hold. 
Er hört von fern ein liebliches Grunzen, und als er 
diesem augenehmen Geräusch nachgeht, sieht er sich 
einer ganzen Schweinefamilie gegenüber. Er bittet, 
eine Aufnahme machen zu dürfen, was ihm huldvollst 
gestattet wird. Selbst der ganz kleine Ferkelsäugling 
setzt sich in Positur. Noch eine liebenswürdige Auf- 
forderung „Bitte recht freundlich“ und die Familien- 
aufnahme ist gegläckt. — Und dann fahren wir heim 
wärtse — — j 

Träumend schliesst der Berichterstatter seine Augen, 
doch der stürmische Beifall, der unserem verehrten 
Führer von allen Seiten zuteil wird, weckt ihn auf 
und erinnert ihn daran, dass es Zeit ist, in die Wirk- 
lichkeit zurckzukehren. Vielen Dank, Herr Professor, 
für die genussreiche Fahrt, und wenn Sie wieder ein- 
mal eine Reise machen, dann vergessen Sie, bitte, 
nicht, den Photographischen Verein wieder mitzunehmen, 
wenn auch so viele „räsonierende Berliner‘ dabei sind! 

Paul Grundner, Ernst Sandanu, 

I. Vorsitzender. IL. Vorsitzender. 
Wilh. Hoffschild, L Schriftführer. 


8. 


Handwerkskammerbexzirk Dortmund. 
Ende April finden Gebhilfen - sowie Meisterprüfungen 
für den Kammerbezirk statt. Anmeldungen wolle man 
möglichst umgehend an den Vorsitzenden des Prüfungs- 
ausschusses, Herrn H. Kuhlmann- Bochum, Bahnhof- 
strasse ı8, gelangen lassen. 


en 


Nordwestdeutseher Photographen - Bund 
(BE. V.). 
Sitz: Bremen. — Adresse: Bremen, Rembertistrasse 89. 
Als neues Mitglied hat sich gemeldet: 
Herr Ludwig Römer, Photograph, Hamburg, Besen- 
binderhof 23, IV. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 


209 


DW —____ LT nn N KT nn I mm —— 


Photographen-Innung (Zwangsinnung) 
Görlitz. 

Am Donnerstag, den 23. April, pünktlich, nach- 
mittags 5 Uhr, findet die Quartalsversammlung in 
Görlitz, Hotel „Prinz Friedrich Karl“, Postplatz, 
mit folgender Tagesordnung statt, wozu die Mitglieder 
hiermit eingeladen werden. 


Tagesordnung: 

ı. Protokoll. Eingänge und Berichte. Jahresbericht, 
gegeben vom Vorsitzenden, 

3. Abnahme der Jahresrechnung (dieselbe liegt vom 
10. April ab beim Vorsitzenden aus). 

3. Ersatzwabl für die ausscheidenden Mitglieder des 
Vorstandes (Mfiller und Leibt), sowie des Aus- 
schusses für das Lehrlingswesen (Alfred Scholz). 

4. Lehrlingsfreisprechung. 

5. Wahl einer Kommission zur Ermittlung von 

* Durchschnittspreisen. 

6. Beschlussfassung über das Innungsplakat. 

7. Verschiedenes. 

& Vortrag über Buchführung (Referent: Herr Handels- 

‘ lehrer Ruch). 
Der Vorstand: C. Mader, Vorsitzender. 


NB. Auf 8 22 und Nachtrag 2, Abs. ı, der Statuten 


wird hingewiesen. 
42 


Photographen - Zwangsinnung 
Mülhausen i. Eis., für den Bezirk 
Ober. Elsass. 

Zu der am Donnerstag, den 16. April, nach- 
mittags präzis 4 Uhr, in Gebweiler, „Caf& Eugen 
Welty“, Hauptstrasse (Nähe des Bahnhofes), statt- 
findenden 

ordentlichen Innungsversammlung 
beehre ich mich, hierdurch ergebenst einzuladen. 


Tagesordnung: 


1. Appell. 
2. Verlesen des Protokolls der letzten Innungsver- 


sammlung. 

3. Festsetzung von Strafen für Zuspätkommen zu 
den Innungsversammlungen. 

4 Bekanntgabe von Eingängen. 

5 Ermittlung und Festsetzung von ortsüblichen 
Durchschnittspreisen. 

6. Verschiedenes, 

Unter Hinweis auf $ 22 des Statuts ersuchen wir 
ie Mitglieder um vollzähliges Erscheinen. 
gez.: J. Mehlbreuer, I. Schriftführer. 


NB. Gelegentlich der Innungsversammlung ist den 
Mitgliedern Gelegenheit geboten, die Beiträge für das 
IL Quartal d. J. an den Kassierer abzuliefern. 

Am 16. April, vormittags, wird ein Rundgang 
durch Gebweiler, gemütliches Beisammensein, gemein- 
schaftliches Mittagsessen die Kollegen vereinigen. 

Treifpunkt: „Cal€ Eugen Welty“, Gebweiler, vor- 
mittags 10 Uhr. 

Es sind hierzu sämtliche Köllegen eingeladen. 


2 1200 


Photographen-Zwangsinnung Münster. 
Am Dienstag, den 31. März d. je, fand im Hotel 
„Monopol“ die Gründung einer Photographeninnung 
für den ganzen Regierungsbezirk, mit Ausnahme von 
Recklinghausen Stadt und Land, statt. Die Versamm- 
lung wurde geleitet durch den Vertreter der Aufsichts- 
behörde, Ober-Stadtsekretär Pagendarm. Vorsitzender 
wurde Herr Photograph Gausselmann, Stellvertreter 
Herr Roth, Kassierer Herr Weber und Schriftführer 
Herr Radmacher. Ausserdem wurde eine Kommission 
für Gehilfen- und Lehrlingswesen, deren Leitung dem 
Photographen Herrn Karl Düllberg übertragen wurde, 
und eine solche für Festsetzung ortsüblicher Mindest- 
preise gewählt. Einen ausführlichen Vortrag über die 
technische Leitung des Innungsbetriebes hielt Herr 
Dr. Schellen. Es wurden wichtige Beschlüsse gefasst 
über die Schleuderkonkurrenz, das Unterbieten der 
Preise, die unlautere Reklame und die Sonntagsruhe. 
Die sehr anregende Versammlung beschloss, im Mai 
wiederum eine Zusammenkunft zu veranstalten. 


Eng 


Verein Bremer Fashphotographen (E. Y.). 
Protokoll der Sitzung 
am Dienstag, den ıo. Februar 1914, „Börsen- 
Restaurant“. 

Die Sitzung wurde um 9°’|, Uhr vom I. Vorsitzen- 
den eröffnet; eingelaufen waren einige Drucksachen 
und Mitteilungen vom C. V. Naehdem das Protokoll 
der Generälversammlung verlesen und genehmigt war, 
berichtet der Vorsitzende über die gemeinschaftliche 
Sitzung der Vorstände beider hiesigen Fachvereine, 
weiche durch Abwesenheit des Vorstandes des Bremer 
Fachphotographen - Vereins von ıgıı nicht zustande 
kam. Es wurde das Entschuldigungsschreiben des Vor- 
standes des Vereins von ıgıı und unser Antwort- 
schreiben verlesen, und es entspann sich nun eine leb- 
hafte Aussprache. Schliesslich wurde der Schriftführer 
beauftragt, noch einmal ein Schreiben an genannten 
Verein zu senden, dass der Verein Bremer Fachphoto- 
graphen (E. V.) einer gemeinsamen Vorstandssitzung 
durchaus sympathisch gegenüberstehe. 

Punkt 3 der Tagesordnung erregte wieder eine 
lebhafte Debatte, und zeigte es sich, in welche unan- 
genehme Lage ein Lehrling kommen kann, wenn er 
seine Gehilfenpräfung ablegen will und keine vor- 
schriftsmässige Lehrzeit hinter sich hat, auch als solcher 
vom Lehrberrn nicht angemeldet ist. Es handelt sich 
um einen weiblichen Prüfling, welcher bei einer hiesigen 
Firma als Lehrling eintrat und nach „einjähriger‘ 
Lehrzeit als Retoucheuse noch einige Zeit im Geschäft 
tätig war, worüber ein Zeugnis Ausweis gibt. Zur 
weiteren Ausbildung ist dieses Fräulein noch bei zwei 
anderen Photographen mit Unterbrechung tätig ge- 
wesen und ersucht nun, zur Gehilfenprffung zugelassen 
zu werden. Die Gewerbekammer überlässt es nun 
uns, über diese Angelegenheit zu entscheiden. Wir 
kamen überein, in diesem Fall noch einmal Nachsicht 
zu üben, da die Gesamtzeit einer vorschriftsmässigen 
Lehrzeit gleichkommt, sogar noch übertrifft, und die 


21ö 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





strenge Anwendung des Gesetzes eine ungerechte Härte 
wäre, um so mehr, als die Hauptschuld doch den ersten 
Lehrherrn trifft. Weiter ersucht die Gewerbekammer 
um Vorschläge für Meisterprüfer; es wurden von der 
Versammlung die Kollegen Grienwaldt, Dose, Pund- 
sack und Schiötel vorgeschlagen. 

Alsdann hielt Herr Grienwaldt seinen an- 
gekfindigten Vortrag, wobei er sich einleitend über 
das notwendige Zusammengehdrigkeitsgefühl der ver- 
schiedenen Berufsklassen aussprach und den veralteten 
Standpunkt als überwunden betrachtete, nur den „Ge- 
lehrten‘' als den Gebildeten zu betrachten. Wir lernten 
von den Amerikanern den Menschen schätzen, der 
seine Arbeit — einerlei weicher Art — aus innerstem 
Pflichtgefühl und mit dem Herzen verrichtet, und da- 
mit haben sich alle Berufe ein Anrecht auf voliste 
Hochachtung ihrer würdigen Anhänger erworben. Es 
wird nie ausbleiben (und davon bleibt kein Beruf ver- 
schont), dass Unwissende und Ungebildete einen Stand 
in irgend einer Weise schädigen. Der rein egoistische 
Gedanke aber — nur für sich allein zu wirken 
und damit das Gemeinsamkeitsgefühl durch Inter- 
essenlosigkeit durchbrechen, verursacht einen weit 
grösseren Schaden. In dieser Erkenntnis gingen die 
Vorkämpfer für unsere gute Sache an die Arbeit, die 
Fachleute durch Zwarg zu erziehen, sich ein Pflicht- 
bewusstsein für ihren Stand neben den Interessen 
für das eigene Ich zuzulegen, und das Resultat solcher 
Arbeit sind die über ganz Deutschland sich verbreiten- 
den Pflichtinnungen. Die lokalen Verhältnisse über- 
ging Redner mit dem Hinweis, solange die zwei Fach- 
vereinigungen sich in friedlicher Arbeit nicht einigten, 
an ein erspriessliches Aufwärts in Bremen nicht zu 
denken sei, und verbreitete sich des weiteren über das 
Thema: Bildung, wobei er ein kleines Werk: „Eine 
Sittenlehre für das deutsche Volk‘ von J. K. Schott 
zugrunde legte. Die Berufs- oder Fachbildung, die all- 
gemeine Bildung, die Halbbildung, die Schulbildung, 
die religiöse und die sittliche Bildung wurden in kurzen 
Kapiteln bespıochen, und den Schluss bildete ein 
interessantes kleines Essay aus einer Tageszeitung. 
Der Vortrag wurde mit grossem Beifall aufgenommen. 

Schluss der Sitzung gegen ı2 Uhr. 


Fritz Fuchs, I. Schriftführer. 


Zwangsinnung 
tür Photographen in dem Bezirk der 
Handwerkskammer zu Arnsberg. 
Sitz: Iserlohn. 
Innunugsversammlung 
am 23. März, im „Hotel Biggemann‘“', Finnentrop. 
Vor Eintritt in die Tagesordnung macht der Vor- 
sitzende, Herr Siepmann, bekannt, dass ihm ein 
Schreiben von Herrn Stille-Lüdenscheid zugegangen 
sei; er bittet, dieses zu verleser, und überträgt den 
Vorsitz zu den Verbandlungen Herrn Mönch. An 
dieses Schreiben knüpft sich eine lebhafte Diskussion, 
und wurde darüber abgestimmt, ob Herr Siepmann 


Vorsitzender bleiben sollte; von den 20 anwesenden 
Herren stimmten ı2 dafür und 8 dagegen. 


ı. Sodann ging man zur Tagesordnung über, und 
erteilte Herr Mönch Herrn Stille das Wort zu einem 
Bericht über das Arbeiten unserer Nachbarinnung 
Dortmund. Der Vortragende beleuchtete eiugehend, 
wie tatkräftig in der Dortmunder Innung geschafft 
wird, und wünscht, dass auch in unserer Innung mehr 
geleistet würde. 

2. Ueber das von der Firma Schmeck-Siegen 
errichtete Photohaus Germania fand eine allgemeine 
Aussprache statt, zu der namentlich die Siegener Kol- 
legen ihre Auschauungen über diese Gründung kund- 
zutun suchten. Es wurde von der Versammlung 
beschlossen, erst abzuwarten, wie die Regierung ent- 
scheidet betreffs der Angelegenheit Billigmann- 
Lüdenscheid. 

3. Betreifs der Zugehörigkeit zum Central-Ver- 
bande hat sich die Sache durch den Briefwechsel auf- 
geklärt. Herr Dallmann stellte den Antrag, in An- 
betracht der schlechten Kassenverhältnisse aus dem 
C. V. auszuscheiden. Herr Stille stellt den Autrag, 
dem Verbande auch weiterhin anzugehören, auch Heır 
Müsse schliesst sich diesem Antrage an und glaubt, 
dass bei einer energischen Eintreibung der Beiträge 
und Strafgelder unsere Kasse in der Lage sei, das 
Geld für den C. V. zu beschaffen. Es wurde beschlossen, 
auch fernerhin beim C. V. zu bleiben. 

4. Dieser Punkt wurde auf Autrag des Herrn Stille 
gestrichen, da die Aufnahme neuer Mitglieder Sache 
des Vorstandes sei. 

5 Ueber eine gemeinsame Reklame fand eine ein- 
gehende Besprechung statt. Unter anderem wurde be- 
schlossen, von dem C. V. Fiugblätter über Vergrösse- 
rungsschwindel usw. zu beziehen, und zwar vorläufig 
1000 Stück. 

6 Bezüglich der Erhöhung der Strafgelder stellte 
Herr Stille den Antrag, diese beim Pehlen fremder 
Mitglieder auf 2,50 Mk. und der Eingesessenen, wo 
die Versammlung atattfindet, auf 5 Mk. sowie für ein 
Zuspätkommen oder Zufıühverlassen der Sitzung auf 
ı Mk. festzusetzen. Herr Mönch stellte den Antrag 
zur Diskussion. Schliesslich wurde der Antrag Stille 
einstimmig angenommen, und soll $ a2 dementsprechend 
geändert werden. 

7. Es fand die Verlesung des Protokolls der Sitzung 
vom 3. November 1913 statt. 

Herr Sparmann stellte den Antrag, alle a Monate 
eine Innungsversammlung abzubalten. Herr Müsse 
beantragte: alle 3 Monate, da sonst doch viele Kollegen 
zu oft dem Geschäfte entzogen würden. Der Antrag 
Müsse wurde angenommen. Die nächste Innungs- 
versammlung soll im Juni in Arnsberg stattfinden. 

Heır Mönch kommt auf Preisschleudereien der 
Firma Mönch & Stoll-Neheim zu sprechen und be- 
merkt hierzu, dass er die Führung seines Namens der 
Firma verboten habe. 

Herr Herchenbach kam auf das Volontärun- 
wesen zu sprechen, und es Sand die von diesem Herrn 
bekanntgegebene Art der Ausbildung gerechte Ent- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


2Iı 


Le u 


rästung. Daraufhin stellt Herr Stille den Antrag, 
dass es den Mitgliedern verboten ist, Personen über 
16 Jahre gegen Entgelt mit einer kürzeren als der ge- 
setzlichen Lehrzeit auszubilden. 

Ebenso wurde beschlossen, keine Gehilfen einzu- 
stellen, die nicht eine ordnungsmässige Lehrzeit be- 
standen haben. i | 

Dem Antrag des Herrn Stille auf Abänderung 
der 8 49 und sı stimmte die Versammlung zu. 

Herr Alderauge gab der Versammlung noch ein 
interessantes Bild über die Häuserphotographen. Da- 
nach wurde die Versammlung von Herrn Mönch ge- 
schlossen. Paul Müsse, Schriftführer. 


un u I 0 mi 


Ateliernaehriehten. 

Altona (Elbe). Herr Photograph Henry Schmidt 
verlegte sein Atelier nach Königstrasse 225. 

Freiberg i. Sa. Die Herren Müller und Hoft- 
mann haben ihr Photographisches Atelier an Herm 
Photographen Wilh. Krause verkauft. 

Kassel. Herr Photograph Heinrich Schaeffer 
bestaud die Meisterprüfung. 

Münster LW. Herr Albert Lange eröffnete ein 
Photographisches Atelier nebst Vergrösserungsanstalt. 

Neuruppin. Herr Otto Müller hat sein Photo- 
graphisches Atelier an Herrn Paul Boger verkauft. 


hg 


Personalien. 

Ostern d. Js. vollenden sich 50 Jahre, dass Herr 
Wilhelm Werner sein Photographisches Atelier in 
Riesa begründete. Aus kleinen Anfängen entwickelte 
sich das Geschäft zu hoher Blüte. Der Schriftführer 
des Sächs. Photographen- Bundes, Herr Otto Werner, 
der Sohn des Begrfnders, ist heute Inhaber der Firma, 
die in dem Sinne des Begründers den guten Ruf sich 
erhalten hat. Unseren herzlichsten Glückwunsch dem 
Jubilare und dessen Nachfolger. 


Dem Photographen Gustav Haertwig- Magde- 
burg ist das Verdienstkreuz in Gold verliehen worden. 


Auf ein 25jähriges Bestehen konnte am ı. April 
das Photogrsphische Atelier Friedrich Hermann 
Rossberg in Sebnitz zurückblicken. 


Gestorben ist Herr Pliotograph Adolf Andresen 
im 40. Lebensjahre in Sonderburg. 


— 


‚Gesehäftliehes. 

Dresdener Albuminpapierfabrik, A.-G, 
Dresden. Der im Geschäftsjahr 1913 aus den Ver- 
trägen mit den lilerten Fabriken der Gesellschaft zu- 
kommende Gewinn beläuft sich auf 54310 Mk. (36540), 
wozu Zinsen aus eigenem Kapital abzüglich der Un- 
kosten und Abschreibungen mit 23770 Mk. (18960) 
und Vortrag von 1912 mit 1589 Mk. (1320) hinzutreten, 
so dass in Summa 79670 Mk. (55820) zur Verfügung 
stehen. Auf Elfektenkonto A war wiederum ein Kurs- 
verlust von 6195 Mk. (9590) auf mündelmässige Effekten 


zur Abschreibung zu bringen. Die Gewinnverteilung 
wird wie folgt vorgeschlagen: Tantieme an den Auf- 
sichtsrat 3184 Mk. (2130), an den Vorstand 3184 Mk. 
(a130), Zuweisung an den Erneuerungsfonds sooo Mk. 
(0), ıı Mk. Gewinnantell auf 3155 Genussscheine (i. V. 
9,50), 34705 Mk. (29970), 8 Prozent (5) Dividende auf 
das Aktienkapital Lit. A 32000 Mk. (20000), Vortrag 
auf neue Rechnung 1595 Mk. (1590). 


Vereinigte Fabriken photographischer 
Papiere, Dresden. Der nach Verrechnung mit den 
liierten Firmen für das Jahr ıgı3 verbleibende Rein- 
gewinn beträgt zuzüglich des Vortrages aus dem Jahre 
ı912 von 2173 Mk., 177688 Mk. (152900), für den 
folgende Gewinnverteilung vorgeschlagen wird: 8 Pro- 
zent Dividende (wie i. V.) 92000 Mk., ı2 Mk. Dividende 
auf 4600 Genussscheine (1. V. 10 Mk.) 55200 Mk. (46000), 
Tantieme au den Vorstand und Beamte 13164 Mk,., 
Tantieme an den Aufsichtsrat 6475 Mk., Vortrag auf 
neue Rechnung 10848 Mk. 


m 17 _ 20 ms 


Eingesandt. 

Die Fachzeitschrift „Der Photograph“ bringt auf 
S. ııı unter der Spitzmarke „Zum Vorsitzenden der 
Berliner Photographen-Zwangsinnung usw.“ die Mit- 
teilung, dass die Versammlung am 2. April sehr stürmisch 
einsetzte, dass Herr Tiedemann zum Vorsitzenden 
gewählt worden sei und damit die Auflösung der 
Innung, die von einer Anzahl Mitglieder gewfinscht 
wird, zum mindesten hinausgeschoben sei. An dieser 
Notiz, die mit „X“ unterzeichnet ist, ist lediglich 
wahr, dass Herr Tiedemann an Stelle des von seinem 
Amt zurückgetretenen Herrn Lichte gewählt worden 
ist. Alle übrigen Behauptungen sind unwahr. Die 
Versammlung am a. April verlief ruhig, es sprach nicht 
ein einziger Redner für die Auflösung der Innung, 
sondern sämtliche Kollegen erkannten die Notwendig- 
keit unserer Innung an. Ueber die Einzelheiten ver- 
weisen wir auf das demnächst erscheinende amtliche 
Protokoll der Versammlung. 

Wir können nicht umhin, lebhaft zu bedauern, 
dass ein Fachblatt, wie „Der Photograph “, sich nicht 
scheut, derartige tendenziös entstellte Nachrichten in 
seine Spalten aufzunehmen. 

Berlin, den 7. April 1914. 

Der Vorstand 
der Photographen- Innung (Zwangsinnung) zu Berlin, 
Heinrich Lichte. Johannes Lüpke. 
L. Tiedemann. Hugo Kammer Hermann 
Böbers. Volkmann Teichmann. Julius Staudt. 
Georg Wilke. 


hart 


Kleine Mitteilungen. 

— Photographischer Bund für den Re- 
gierungsbezirk Koblenz. Die von den Koblenzer 
Fachphotographen für Montag, den 30. März, im 
Union- Restaurant einberufene Versammlung zur Grün- 


2312 


dung eines Photographenbundes für den Regierungs- 
bezirk Koblenz war sehr zahlreich besucht. Der Ver- 
sammlung, mit der eine Ausstellung photographischer 
Erzeugnisse in kleineren Rahmen verbunden war, die 
allgemeines Interesse hervorgerufen hat, wohnten auch 
der Handwerkskammersekretär Köpper, sowie der 
Kurator des Central-Verbandes Deutscher Photographen- 
Vereine und -Innungen, mit dem Sitz in Dresden, 
Stein, bei. Beide Herren sprachen sich für die Grün- 
dung eines Photographenbundes aus, da das Photo- 
graphengewerbe, infolge der immer weiter um sich 
greifenden Massengeschäfte mit Schleuderpreisen, er- 
heblich bedroht sei. Bei der Vorstandswahl wurden 
gewählt: ı. Vorsitzender Hermatın Menzel, Schrift- 
fährer Heinrich Maurer, Kassierer Anton Kilzer, 
alle in Koblenz, sowie als Beisitzer Bernhard Stephan 
in Boppard, Julius Zeppenfeld in Neuwied. Der 
neugegrändete Photogrephenbund schloss sich dem 
Central-Verband Deutscher Photographen -Vereine und 
-Innungen an. 

— Der ,„Glems- und Würm- Gaurzeitung‘' entnehmen 
wir folgende Mitteilung: Vor der Strafkammer in Heil- 
bronn begann ein Prozess gegen sogen. Bilderreisende, 
junge, zungengewandte Leute, zumeist von Norddeutsch- 
land, die für das Berliner Versandhaus Arkadia Be- 
stellungen auf Photographie-Vergrösserungen suchten 
und einen Vertrag unterschreiben liessen, der auch zur 
Abnahme eines Rahmens verpflichtete. Während das 
Bild selbst sehr billig war (es kostete nur 1,05 Mk.), 
wurde der Rahmen mit 13,50 Mk. berechnet, was für 
die Besteller, die den Bestellschein nur flüchtig oder 
gar nicht gelesen hatten oder zu lesen bekamen, eine 
Ueberraschung, für die Reisenden der Profit war. 
Etwaige Einwendungen oder Weigerungen der Ueber- 
tölpelten wurden mit dem Hinweis auf die Unterschrift 
und mit Drohungen von Prozess- und Gerichtskosten 
bekämpft. So konnten diese Leute monatelang im 
Unterland und in Nachbargebieten ihr Gewerbe aus- 
üben, mit welchem Erfolg, beweist die Tatsache, dass 
annähernd 200 der Betroffenen als Zeugen teils per- 
sönlich, tells kommissarisch vernommen werden. Die 
Heilbronner Staatsanwaltschaft hatte es unternommen, 
diese Geschäftsmanipulationen zu unterbinden, indem 
sie fünf der Reisenden Ende des letzten Jahres in Haft 
nahm. Sie haben sich jetzt vor der Strafkammer zu 
verantworten, und zwar sind es die ledigen Kaufleute 
Ludwig Kunze von Rochlitz 1. S., 22 Jahre alt, 
Hans Martin von Leipzig, a5 Jahre alt, Karl Simon 
von Eiberfeld, 28 Jahre alt, Alfons Woschetzky von 
Berlin, 26 Jahre alt, Paul Kott von Stuttgart, ıg Jahre 
alt, und Franz Eich von Mannheim, 23 Jahre alt, 


m 2-2 m) 


Patente. 
KL 57. Gruppe 8. Nr. 262036 vom 16. Juni 1912. 
(Zusatz zum Patent 250183.) 
Neue Photographische Gesellschaft, A.-G., in Berlin- 
Steglitz. 
Verfahren zur Herstellung von lichtempfindlichen 
Schichten nach Patent 250183, dadurch gekennzeichnet, 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


dass in der Gradation verschieden arbeitende licht- 
empfindliche Schichten, die auf gleiche Lichtarten in 
verschiedener Weise reagieren, übereinandergegossen 


werden. 
ern 


Fragekasten. 


a) Tsehnisehe Fragen. 

Antwort su Frage 60. Die Bogenlampen- und 
Elektrotechnische Fabrik K. Weinert, Berlin SO., 
Muskauer Strasse 24, stellt ausser Ihren bekaunten Auf- 
nahmelampen „, Photolumen “ und „Sonja- Photolumen " 
auch ein Stativ für Halbwattlampen für 1000, 2000 
und 3000 Kerzen für photographische Aufnahmen her. 


Frage 72. Herr K. K. in F. ı. Wie kaun ich 
mir blausaures Eisenpapier selbst präparieren, wie ist 
der Rohstoff und die Zusammensetzung des Präparats? 

a. Möchte mir gern einen Apparat anschaffen, 
und zwar 30%X4o cm für massstäbliche Architektur- 
zeichnungen usw. Wo bekomme ich diesen Apparat 
am besten, und welches Objektiv muss ich dazu be- 
nutzen, möchte auch eventuell einmal eine Naturauf- 
nahme damit machen. 

3. Wie kann ich mir einen guten Entwickler für 
Naturaufnahmen selbst ansetzen, und zwar welche 
Bestandtelle? 

Antwort su Frage 73. ı. Blausaures Eisenpapier 
wird dadusch hergestellt, dass man ein gutes, recht 
stark geleimtes glattes Rolipapier (Aquarellzeichen- 
papier eignet sich im kleinen Massstab natürlich am 
besten dazu) mit folgender Lösung überstreicht. 

Rotes Blutlaugensalz . . Bg 
gıünes zitronensaures Eisenoxyd- 
ammonilak . IO „ 


werden in sehr dünnem Stärkekleister 100 ccm gelöst. 
Den Stärkekleister stellt man s'ch so her, dass man 
ı g Weizen- oder Maisstärke in ıoo ccm kalten Wasser 
verrährt und unter fortdauerndem Rühren zum Sieden 
bringt. Das Papier wird nicht zu reichlich mit einem 
breiten Pinsel mit der Lösung bestrichen und nach 
dem Trocknen möglichst trocken aufbewahrt. 

Antwort 2. Für massstäbliche Zeichnungen Ist jede 
gute Atelierkamera moderner Fabrikstion, schlimmsten- 
falls sogar ein stabiler Reiseapparat benutzbar, wenn 
derselbe statt auf dem Stativ auf einem Tisch befestigt 
wird, dem ein Kartenständer gegenüber aufgestellt 
werden kann. Als Objektiv muss ein symmetiischer 
Anastigmat Verwendung finden mit etwa 25 bis 30 cm 
Brennweite, der dann auch für Naturaufnahmen bis 


zum Format 18X24 cm sehr gut Verwendung finden 


kann. 

Antwort 3. Für Naturaufnahmen ist Metol-Hydro- 
chinonentwickler sehr zu empfehlen. Man setzt sich 
denselben so an, dass man in 1ı0oo ccm Wasser dog 
Natriumsulfit, ferner 12 g Hydrochinon und 8 g Metol 
löst und andererseits in der gleichen Wassermenge 
150 g Pottasche zur Lösung bringt und von beiden 
Flüssigkeiten zum Gebrauch gleiche Mengen mischt. 


t Preiesser Dr. A.Miethe in Berlin - Halsnses. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. 8. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 31. 


15. April. 





IQI4. 


Aus der Praxis des Photographen. 


(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht 


druckfertig zu sein.) 


Unverlöschbare Tinten zur Her- 
stellung von Schildern oder Reklame- 
zetteln. Unverlöschbare Tinte von _Mtief- 
schwarzer Farbe und einem schönen Glanz 
benutzt man zur Erzeugung von Preis- oder Aus- 
zeichnungsschildern sowie sonstigen Reklame- 
zeilen oder grobzügigen Zeichnungen, und sollen 
sich diese nicht durch Wasser verlöschen lassen, 
d.h. also abwaschbar sein, wenn sie mit der 
Zeit staubig oder sonstwie beschmutzt worden 
sind. 

Mischt man ı5 Teile rektifiziertes Terpen- 
tinöl, 1o Teile Schellack, feinstens pulverisiert, 
3 Teile venezianisches Terpentinhbarz und 3 bis 
4 Teile besten Lampen-, amerikanischen Gas- 
oder Azetylenruss durch anhaltendes Reiben 
recht sorgfältig zusammen und erwärmt während- 
dessen den Teller oder die Schale ganz mässig 
auf einer Ofenplatte, dann erhält man eine sehr 
gut vermalbare Lösung, die in einem verkorkten, 
etwas weithalsigen Fläschchen zu verwahren ist. 

Wird statt des Russes das entsprechende Quan- 
tum feinst pulverisiertes Bleiweiss (Kremser- 
weiss) genommen und eine Spur Preussischblau 
in Pulver dazugegeben, so erhält man eine 
weisse Deckfarbe zum Zwecke des Bezeichnens 
von dunklen, d.h. farbigen Kartons. In dieser 
Weise können auch andere Körperfarben mal- 
fertig gemacht werden. Wesentlich ist dabei, 
dass alle Farben recht fein zermahlen, d. h. 
sandfrei und mehlartig sind, dann zeigen die 
Striche oder Flächen ein glattes Aussehen. 

Waschbare Kartons oder Papiere sollen vor- 
zugsweise zur Verwendung kommen, wenn es 
sich um dauerhafte und widerstandsfähige Schilder 
usw. handelt. M. 


Die verschiedenen Glasarten in ihren 
Zusammensetzungen. Nach der chemischen 
Zusammensetzung des Glases unterscheidet man 
vier verschiedene Sorten, und ist das Verhalten 
dieser gegen chemische oder sonstige Ein- 
wirkungen sehr abweichend, so dass also auch 
im Glas grosse Unterschiede gemacht werden 
müssen, wenn es sich um zweckentsprechende 
Verarbeitungen oder den sachgemässen Ge- 
brauch handelt. 


| . (Nachdruck verboten.) 

ı. Das Kalikalkglas oder böhmisches 
Kristallglas ist als das beste anzusehen, indem 
es völlig farblos und sehr strengflüssig bei der 
Erzeugung ist, dadurch zeichnet es sich als 
äusserst widerstandsfäbig, d. h. als weniger 
leicht zerbrechlich aus, und besitzt es gegen 
chemische Einflüsse eine ziemliche Unempfind- 
lichkeit. Es ist völlig farblos. 

2. Das Natronglas ist härter als das Kali- 
kalkglas, dagegen weniger strengflüssig und nicht 
ganz farblos, bezw. hat es eine schwach bläu- 
liche oder grünliche Färbung. Es dient haupt- 
sächlich zur Erzeugung von Tafelglas, und wenn 
es sich um bessere Gläser handelt, wird ein 
Gemisch von Kalikalkglas mit Natronglas ge- 
braucht. 

3. Das Kalibleiglas, auch als Kristallglas 
bezeichnet, ist sehr leicht schmelzbar, dabei 
farblos und ziemlich weich, aber von hohem 
spezifischen Gewicht. Es besitzt ein starkes 
Lichtbrechungsvermögen und einen intensiven 
Hochglanz, weshalb es zur Herstellung falscher 
Edelsteine dient. Ein heller, glockenartiger 
Klang ist dem Glase eigen, weshalb man das- 
selbe auch Glockenglas benennt. 

4. Aluminiumkalkkaliglas ist das ge- 
wöhnlichste Glas von stark dunkelgrüner oder 
rotgelber Farbe, und wird es zu billigen Flaschen, 
Gläsern usw. benutzt. Das Glas enthält viel 
Mangan und Eisen. ee . M. 


Aufziehkartons mit abwaschbarer 
Streichschicht. Die mit einer Kreide- bezw. 
Streichschicht versehenen Aufziehkartons ver- 
ursachen beim Aufkleben der Bilder so mancherlei 
Schwierigkeiten, denn die Klebemittel schlagen 
sehr rasch in die Streichschicht, d. h. sie wer- 
den von dieser aufgesogen, sobald sie nicht 
ganz dickflüssig sind, und dann haften die 
Bilder nur ganz unvollkommen. Ein weiterer 
Uebelstand ist dann noch der, dass die Kartons 
sehr leicht wellig werden, denn die allzu feuchtig- 
keitshaltige Klebeflüssigkeit verursacht beim 
Trockenwerden das Krummziehen, und soll man 
deshalb wasserfeste Kartons benutzen, deren 
Schicht in irgend einer entsprechenden Weise 
gegerbt sein soll. 


32 


214 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Am geeignetsten zur Gerbung solcher Kreide- 
kartons ist das Formalin, von welchem eine 
ziemlich starke Lösung in eine entsprechend 
grosse, sehr reine Glasschale geschüttet wird, 
und sind die Kartons langsam und so unter- 
getaucht durch die Lösung hindurchzuziehen, 
dass keine Blasen entstehen und auf der Fläche 
kleben bleiben, und hängt man die Kartons 
alsdann zum Trocknen an staubfreien, mässig 
warmen, doch vor starken Sonnenstrablen ge- 
schützten Orten zum Trocknen auf. Da die 
Streichschichten nach dieser Behandlung eine 
etwas rauhe, aufgequollene Oberfläche zeigen, 
müssen die Kartons in ganz mässig feuchtem, bei- 
nahe trockenem Zustande gut satiniert werden, 
und erhält man dabei wieder eine ganz vor- 
zügliche Glätte, die beim Feuchtwerden nur 
ganz wenig beeinflusst wird, so dass der Karton 
als abwaschbar zu bezeichnen ist. Statt der 
Formalinlösung kann auch eine ziemlich starke 
Alaun- oder essigsaure Tonerdelösung gebraucht 
werden, und ist die Behandlung die gleiche. 
Die Klebemittel beim Aufziehen der Bilder auf 
waschbar gemachtem Streichkarton müssen ziem- 
lich konzentriert gehalten werden, sonst ist die 
Haltbarkeit eine geringe. M. 


Ein billiges Mittel zur Reinigung der 
Luft. Für Werkstätten aller Art oder für Orte, 
wo sich viele Menschen aufbalten, wird folgen- 
des Mittel zur Luftreinigung empfohlen, wobei 
jeder üble Geruch vermieden wird: 2 g Blei- 
nitrat (salpetersaures Blei) werden in ı Liter 
kochendem Wasser aufgelöst; ausserdem werden 
in einem besonderen Behälter 7 g gewöhnliches 
Kochsalz in etwas warmem Wasser gelöst und 
beide Flüssigkeiten in einen Eimer voll Wasser 
geschüttet, wo sich nach einiger Zeit ein Boden- 
satz bildet, von dem die klare, obenstehende 
Flüssigkeit abgeschöpft und mit Cbhlorbleilösung 
gesättigt wird. Man kann nun die Flüssigkeit 
aufspritzen, oder es wird ein Tuch eingetaucht 
und nach dem oberflächlichen Auswinden frei 
aufgehängt, wonach sich alsbald die gründliche 
Reinigung der Luft bemerkbar machen wird. 


Ganz besonders für jene Räume, in denen 
keine Ventilatoren sich befinden und wo das 
Oeffnen der Fenster wegen des Zuges nicht 
angängig ist, kann diese Art der Luftreinigung 
empfohlen werden, um so mehr, als sie keine 
kostspieligen Einrichtungen erforderlich macht. 


M. 


— dr 


Innungs- und \Vereinsnashriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


Wiederum hat unser Verein durch das Hin- 
scheiden eines wertgeschätzten Mitgliedes einen 
schmerzlichen Verlust erlitten. Am 4 April ver- 
starb nach langem, schwerem Leiden 


Herr Wilhelm Stöcklein. 


Mit dem grossen Kreise seiner Geschätts- 
freunde, unter denen sich der Verstorbene Infolge 
seiner rastlosen Tätigkeit und seiner persönlichen 
Eigenschaften reiche Sympathien erworben hat, 


trauert um ihn unser Verein, dem der Ver- 
blichene als Leiter der Projektion mehrere Jahre 
hindurch wertvolle Dienste leistete. Wir werden 
ihm allezeit ein ehrendes Andenken bewahren. 


Photographischer Verein zu Berlin. 


Der Vorstand: 
IL. A.: Wilh. Hoffschild, I. Schriftführer. _ 





Photographisehe Vereinigung im Regie- 
rungsbexirk Stettin (Zwangs-Innung). 
Sitz: Stettin. 


Montag, den 20. April, nachmittags 2 Ubr, 
findet in Stettin, im Königstor- Restaurant, sm 
Königstor 13, Ecke Königsplatz, It. Beschluss vom 
12. Januar unsere fänfte Innungsversammlung statt. 


Tagesordnung: 


ı. Begrüssung durch den Vorsitzenden und Bericht 
über das verfiossene Vierteljahr. 

2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der 
Innungsversammlung vom 1a. Januar und Br- 
stattung des Jahresberichts. 

3 Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung. Ent- 
lastung des Kassierers. 

4. Anträge des Vorstandes bezügl : a) der Ausstellung 
in Leipzig; b) des Meisterkursus und c) Be- 
willigung einer Schreibhilfe. 

5. Anträge. Dieselben müssen 48 Stunden vor Be- 
gion der Sitzung z. Hd. des Vorsitzenden sein. 

6. Wahl des nächsten Versammluugsortes und Fest- 
setzung des Tages. 

7 Bemerkungen des Heırn Kollegen Bachmann 
über Lehrlingsprüfungen. 

8 Aussprache. 

9. Vortrag des Herrn Grienwaldt. Bremen über 
„Alte und neue Wege in der Photographie“ mit 
Besprechung der ausgestellten Bilder, 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Unter Bezugnahme auf $ 22 unserer Statuten, und 
im Hinblick auf die interessante Tagesordnung ersucht 
so freundlich als dringend um vollzähliges Erscheinen 
Der Vorstand. 
LA.: Willy Woltt, I. Vorsitzender. 


Die Rechnungsaufstellung liegt samt den Be- 
legen vom 6. d. Mts. zur Einsicht der Innungsmitglieder 
bei unserem Kassierer, Herrn Kasper, aus. 

Anschliessend an unsere Tagung findet vom aı. bis 
2. April ein Meisterkursus unter Leitung des Herrn 
Grienwaldt-Bremen statt, und geht den Mitgliedern 
das genaue Programm als Drucksache zu. 

Indem wir glauben, dass mit dieser Einrichtung 
recht vielen gedient ist, hoffen wir auf recht zahl. 
reiche Beteiligung. 

— art 


Photographen -Zwangsinnung 
der Kreise Angerburg, Darkehmen, Goldap, 
Gumbinnen, Insterburg Stadt und Land, 
Niederung, Pillkallen, Ragnit, Stallupönen 
und Tilsit Stadt und Land, 
Sitz: Insterburg. 
Friedrioh sehen Karee Neraeon Braun Sarınlak ührer. 
Innungsversammlung 
am Montag, den 27. April, nachmittags 3 Uhr, 
In Insterburg, Cafe Dünkel. 
Tagesordnung: 

L Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls. 

2. Jahresbericht. 

3. Rechnungslegung und Entlastung des Kassierers. 

4+ Neuwahl zweier Vorstandsmitglieder; es scheiden 
aus: Lutkat und Zimmer. 

5 Aufstellung von Vorschriften zur Regelung des 
Lehrlingewesens. 

6. Bericht des Vorsitzenden Aber den Obermeistertag 
in Danzig und den Meisterkursus im Berliner 
Lettebaus. 

7. Besichtigung der Bilder des Preisausschreibens 
vom „Atelier des Photographen‘, Halle a.S, 

8. Besichtigung von Vorlagen der Hintergrund-Folien 
von der Firma Feilner- München. 

9. Anträge und Geschäftliches. 

Anträge müssen 2 Tage vor der Versammlung an 
den Vorsitzenden gerichtet werden. 
Der Vorstand: 

ASchmidt, Vorsitzender. H. Braun, Schriftführer. 


=al> 


Photographen -Zwangsinnung 
für die Stadt- und Landkreise: Erfurt und 
Mühlhausen, die Kreise: Langensalxa, 
Sehleusingen und Weissensee. 
Sitz: Erfurt. 

In der Versammiung vom a. Februar d. J. wurde 
folgender Beschluss für den Stadtkreis Erfurt gefasst: 
Die Mitglieder der Photographen -Zwangsinnung haben 
an den Wochentagen von abends 8 Uhr an das Ge- 
schäft zu schliessen. Auswärts bestellte Aufnahmen, 


z. B. Hochzeiten, können auch nach dieser Zeit an- 
gefertigt werden. Letztere Ausnahmebestimmung kommt 
dem Erlass des Herrn Regierungspräsidenten über Sonn- 
tagsausnahmebestimmung vom 22. Juli ıgıı gleich. 
Obiger Beschluss tritt von Ostern 1914 in Kraft, 


A. Rudolph, wilh. Hofmann, 
Obermeister. prot. Schriftführer, 
— rt 
Ateliernaehriehten. 


Braunschweig. Herr C. Möller hat das Photo- 
graphische Atelier des Herrn Hofphotographen Oskar 
Meyer übernommen. 

Greiz. Herr K. Voigt eröffnete Ernst Arnold- 
Platz 2 ein Miniatur- Schnellphotoatelier. 

Spandau. Herr Georg Kühn hat das Photo- 
graphische Atelier Selle & Kuntze Nachf. üüber- 
nommen. 

Wiesbaden. Der Kunstverlag R. Konrady ver- 
legte seine Geschäftsräume nach Eitviller Strasse 12. 


29 


Aus der Industrie. 

— Die Firma Romain Talbot-Berlin S. be- 
mustert uns einen Prospekt über die von ihr ver- 
tretenen Nelson-Gelatinen, die in England fast aus- 
schliesslich zur Herstellung des durch seine Gleich- 
mässigkeit anerkannten Negativ- und Positivmaterlals 
gebraucht werden. Zu der Nelson-Gelatine S. E, Leaf 
gibt die Firma eine ausführliche Gebrauchsanweisung 
zur Herstellung einer guten Bromsilberemulsion, welche 
auf die Gelatine abgestimmt ist, während die SorteI. 
„Photo“ speziell für photographische Papiere und lang- 
same Bromsilberplatten geeignet ist. Auch die übrigen 
Sorten haben alle einen speziellen Verwendungszweck, 
und die stets gleichmässige Qualität der Sude lässt 
einen sicheren Erfolg beim Gebrauch des auf der 
Packung angegebenen Sonderzweckes erwarten. 

un u Zn 0m 


Kleine Mitteilungen. 

— In dem Prozess gegen sechs Bilderreisende, über 
den wir in voriger Nummer berichteten, wurde folgendes 
Urteil gefällt: L. Kunze erhielt ır Monate Gefängnis, 
H. Martin 9 Monate, A. Woehetzky ı1!/, Monate, Fr. Eich 
41/, Monate. Kott wurde freigesprochen, da er kaum 


ı8 Jahre alt war. 
en 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 73. Herr C. R. in Z. Von einer äusserst 
wertvollen Sammlung von Daguerreotypien soll ich 
möglichst exakte Nachbildungen herstellen und habe 
mit gutem Erfolg mittels des Kollodiumprozesses diese 
Reproduktionen bewältigt. Nun sollte aber noch der 
Versuch gemacht werden, ob es nicht gelänge, In reiner 
Daguerreotypie die Originale nachzubilden. Meine 
Kollodiumglasbilder mit hinterlegter Schwärzung geben 
die Originale gut wieder, aber meinem Auftraggeber 


2316 


schwebt vor, dass man die Daguerreotypie mit derselben 
Technik wiedergeben solite.. Ob das nun möglich ist, 
weiss ich nicht; ich glaube kaum, möchte aber doch 
den Rat eines Erfahrenen darüber vernehmen. 
Antwort su Frage 73. An sich besteht die Mög- 
lichkeit, alte Daguerreotypien auf daguerreotypischem 
Wege zu reproduzieren, aber das Verfahren macht doch 
derartige Schwierigkeiten, dass nicht dazu geraten 
werden kann, einen solchen Versuch anzustellen, um 
so mehr, als die Beschaffung der silberplattierten Kupfer- 
bleche zwar möglich ist, aber das Putzen derselben bis 
zur Aufnahme bei der Qualität der jetzt käuflichen 
Platten derartige Schwierigkeiten bedingt, dass sie wohl 
von einem Fachmann kaum überwindlich sind. Es 
kann daher nur empfohlen werden, von diesem Ver- 
such abzusehen und die Reproduktion auf dem von 
Ihnen bereits gewählten Wege vorzunehmen, zweck- 
mässig aber nicht unter Benutzung von Kollodium auf 
schwarzen Biechplatten, sondern mit Hilfe von Kol- 
lodiumemulsionen, die, entsprechend farbenempfindlich 
gemacht, wie es für die Schwarzaufuahme im Vier- 
farbendruck üblich ist, eine viel bessere Wiedergabe 
der Halbtöne ermöglichen als der Kollodiumprozess. 


Frage 74. Herr K. K. in W. Kann man auf 
Eifenbeinplättchen direkte Kopien herstellen, ohne 
Uebertragung, etwa nach dem Eisenblaudruckverfahren ? 
Bitte um ein. Rezept. Sind diese Drucke haltbar? 

Antwort su Frage 74. Eisenblaudrucke lassen 
sich auf Elfenbein herstellen, allerdings ist die Sache 
nicht ganz einfach und erfordert eine gewisse Ge- 
schicklichkeit. Nachdem die Elfenbeinplatte matt ge- 
schlitfen ist, wozu man sich am besten mit Oel be- 
netzten feinen Bimssteinpulvers bedient, üüberzieht man 
sie gleichmässig mit einer sechsprozentigen flitrierten 
Gelatinelösung und lässt die Lösung, die nur dünn 
aufgetragen zu werden braucht, etwa durch Abfliessen 
über eine Ecke sich gleichmässig verziehen und staub- 
frei trocknen. Die so präparierte Elfenbeinplatte wird 
dann in der üblichen Eisenblaulösung gebadet (Wasser 
100 ccm, zitronensaures Eisenoxydammoniak 10 g, rotes 
Blutlaugensalz 8 g) und dann möglichst schnell ge- 
trocknet. Jede Stockung in der Trocknung bewirkt 
Zonenbildung und Reduktion. Die Platten werden 
unmittelbur darauf koßlert, und zwar so lange, als es 
für Eisenblaudruck auch auf Papier notwendig ist, 
und durch Baden in kaltem, mit einigen Tropfen Salz- 
säure angesäuertem Wasser entwickelt. Viel besser 
und hübscher werden die Bilder aber, wenn man mit 
Chlorsilberkollodium arbeitet, indem man nach einem 
der bekannten Chloısilberkollodium - Auskopierverfahren 
sich eine zitronensäurehaltige Emulsion ansetzt, wie 
sie beispielsweise in Eders Handbuch der Photo- 
graphie beschrieben wird, die Emulsion in üblicher 
Weise über die vorher matt geschliffene Elfenbeinplatte 
gleichmässig vergiesst und darauf kopiert. Es wird 
dann am besten im Rhodanammoniumbade oder auch 
im gewöhnlichen Kreidebade vergoldet und im übrigen 
die Platte genau so behandelt, wie ein Zelloidinpapier- 
abzug. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


b) Rechtliehe Fragen. 

Frage 38. Herr E. v. T. in L. Ich möchte die 
— bereits ausgestellt gewesene — Porträtstudie eines 
jungen Mädchens in Zeitschriften oder auf Künstler- 
postkarten veröffentlichen. Die hierzu erforderliche 
Einwilligung kann ich mangels Adresse der Porträtierten 
nicht einholen. Ist diese Einwilligung überhaupt er- 
forderlich, wenn die Aufnahme ohne Bestellung erfolgte 
und das Mädchen auch mehrere Kopien unentgeltlich 
erhalten hat? Kommt $ 23, Zi. 4, K. G., zur An- 
wendung? 

Antwort su Frage 28. Die letztgenannte Be 
stimmung findet auf photographische Bildnisse 
xegelmässig keine Anwendung, sondern nur 88 22, 
33, 41. Die Einwilligung zur Verbreitung von Bildnissen 
güt nach $ 22 im Zweifel als erteilt, wenn der Ab- 
gebildete dafür, dass er sich abbilden liess, eine 
Entlohnung erhielt. Die Art der Entlohnung ist gleich- 
gültig, doch muss sie ausdrücklich für die erlaubte 
Abbildung geschehen sein. Das ist nun in Ihrem 
Falle nicht ganz zweifelsfrei, so dass Sie also auch 
nicht unbedingt vor den Folgen eines Strafantrages 
geschützt sind. Wenn auch zu vermuten ist, dass die 
Abgebildete im Falle einer Ausstellung oder Verötfent- 
lichung ihres Bildes in einer Fach- oder Kunstzeit- 
schrift wohl kaum einen Strafantrag stellen, oder einen 
gestellten Strafantrag auf gütliches Zureden wieder 
zurückziehen wird, so verringert sich diese Vermutung 
und Wahrscheinlichkeit doch ganz bedeutend im Falle 
einer Verbreitung des Bildnisses in Postkartenform. 
Ohne Einwilligung der Abgebildeten, die doch schliess- 
lich auch Einflästerungen Verwandter und Bekannter 
ausgesetzt ist, würde ich die Verbreitung des Bildnisses 
in Postkartenform nicht riskieren. Dr. Sch. 

Frage 29. Herr A.K. in N. ı. Unter Bezugnahme 
auf Frage und Antwort 23 möchte ich wissen, ob ich 
die Porträts eines Mörders und eines Ermordeten an 
Zeitschriften verkaufen darf, wenn ich meinem Angebot 
die Bedingung beifüge, dass ich für etwaige strafrecht- 
liche Folgen die Verantwortung nicht übernehme. 

. 2. Kann ich die im Auftrage des zuständigen Amts- 
gerichts gemachte Aufnahme des Ermordeten unter 
obiger Bedingung an Zeitschriften verkaufen, oder 
müsste Ich die Genehmigung des Amtsgerichts einholen? 

Antwort su Frage 29. ı. Wenn das Gesetz etwas 
verbietet oder etwas erlaubt unter gewissen Voraus- 
setzungen, so können Sie durch einseitige Erklärungen 
oder gegenseitige Vereinbarungen Ihre Verantwortlich- 
keit für ein bestimmtes Handeln nicht ausschliessen. 
Eine durch Strafantrag ($$ 22, 33, 41 K.G) verfolgbare 
Rechtsverletzung liegt im Falle der Verbreitung eines 
Bildnisses ohne die hierzu erforderliche Einwilligung 
vor, gleichgültig, ob Sie das Bild mit oder ohne jene 
Bedingung verkaufen, 

Antwort 2. Nein; das Amtsgericht wird Ihnen 
kaum die Genehmigung zur Verbreitung eines von ihm 
bestellten Bildes erteilen. Die Verbreitung der hier in 
Betracht kommenden Bildnisse obne Einwilligung der 
Berechtigten ist für Zwecke der Rechtspflege im 824 
K.G. nur Behörden vorbehalten. Dr. Sch, 


t Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halenses. 


Druck und Verlag von Wilbeilm Kaapp in Halle a. 8. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOG RAPHEN-ZEITUNG, 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A, MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 


Nr. 32. 19. April. IQ14. 





Rundsehau. 
“amine und ähnlicher Komplexe für die Ab- 


— Entfernung von Flecken in Nega- ' 
tiven. Manche Flecke in Negativen lassen sich 
nicht beseitigen, und zwar nicht aus dem Grunde, 
dass jene etwa unlöslich seien, sondern weil sie 
von den angewandten Chemikalien nicht erreich- 
bar sind. Flecke, die von unvollkommener Be- 
handlung des Negativs im Anfange herrühren, 
kommen meist sehr langsam zum Vorschein und 
nur in den tieferen Partien der Schicht, nahe 
dem Glase. Ist nun der obere Teil der Schicht 
stark gehärtet worden, so können bei einer Nach- 
behandlung die Lösungen nicht die Fleckenstelle 
erreichen, infolge der Härtung wird ein Durch- 
dringen schwierig. Die Gelbfärbung, die bis- 
weilen auf mit Hydrochinon entwickelten Nega- 
tiven erscheint, gehört zu unserem Falle, sie 
tritt nur ganz allmählich hervor und wird dann 
durch die überliegende gut gegerbte Bildschicht 
wohl geschützt; das Hydrochinon selbst besitzt 
nämlich Gerbungskraft. Die einzige Abhilfe bei 
dieser Sachlage ist eine ziemlich gewaltsame: 
Die Schicht muss vom Glase genommen und 
dann mit dem Fleckenlösungsmittel behandelt 
werden. Eine einfache Fixiernatronlösung wird 
hierzu meist genügen; nachher wird die Piatte 
gewässert und auf ihre Glasbasis zurückgebracht. 
Die Operation ist im ganzen etwas misslich 
und erfordert grosse Gewandtheit, aber kein 
anderer Weg ist von gleicher Wirksamkeit. 

Die einzeln auftretenden Flecke rühren im 
allgemeinen von ungenügendem Fixieren her, die 
durch die Verwendung von Hydrochinon als Ent- 
wickler begünstigt wird, indem eben die gerbende 
Wirkung des Hydrochinons das spätere Fixieren 
erschwert, also ein wesentlich längeres Verweilen 
der Platte im Fixierbad bedingt. 

Ein mit Hydrochinon entwickeltes Bild kann 
unter Umständen längere Zeit erwärmt werden, 
ohne irgendwelchen Einfluss auf die Gelatine, 
sofern diese kräftig gegerbt war. Das gilt jedoch 
aur für reine Hydrochinonentwickler, die viel ge- 
bräuchlichen Mischungen von Metol und Hydro- 
chinon üben nur eine sehr geringe Gerbwirkung 
aus; die für Hydrochinon charakteristisch gelben 
Flecke erscheinen im übrigen bei dem gemischten 
Entwickler nicht. („British Journal.“) 


— Abschwächung mit Kobaltaminen. 
Harry E. Smith hat die Gruppe. der Kobalt- 


[Nachdruck verboten.) 


schwächung des Silberbildes versucht und hat 
ein Gemisch von Erdmans Kalisalz, Co,(N 5), 
(NO); Ä,, und einem Natriumkebaltnitrit, Co, 
(NO,); (6 NaNO,), als recht brauchbar befunden. 
Das erste Salz ist in kaltem Wasser löslich, 
aber nicht besonders; das zweite Salz dagegen 
ist sehr leicht löslich. Smith benutzte ein Ge- 
misch von ı Teil Erdman-Salz und 9 Teilen 
Natriumkobaltnitrit. Die Abschwächungslösung 
selbst erhält noch einen Zusatz von Salpeter- 
säure: 


Kobaltsalzgemisch . 0,58, 
Wasser . . . . 120 ccm, 
Salpetersäure . . . . A 


Während des Abschwächens ist die Schale 
zu schaukeln, damit der entstehende schwache 
Niederschlag von Erdmans Silbersalz, der sich 
an der Oberfläche des Negativs zu bilden scheint, 
entfernt wird. Sobald die dichten Partien des 
Negativs genügend abgeschwächt sind, wird des 
Negativ unter der Wasserleitung ı bis 2 Minuten 
abgespült und dann in verdünntes Ammoniak 
(3 Teile Ammoniak 0,880 in 100 Teilen Wasser) 
gebracht, worin es 3 Minuten verbleibt. Zum 
Schluss folgt eine Wässerung von etwa 20 Mi- 
nuten in fliessendem Wasser. 

Eine Behandlung von 5 bis 8 Minuten mit 
diesem Abschwächer ist in der Regel ausreichend, 
aber in solchen Fällen, wo das Negativ so stark 
überentwickelt worden war, dass die Wolken 
verloren gingen, da bringe man die Platte nach 
Abspülung eventuell nochmals in frische Ab- 
schwächerlösung (5 Minuten). Unter Umständen 
kann die Nachbehandlung nochmals wiederholt 
werden, bevor eine Einwirkung auf die Schatten- 
details sehr merklich wird, während die Re- 
duktion des Himmels und der überdichten Teile 
nach Wunsch vor sich geht. 

Alte Negative sind vor dem Abschwächen 
erst gut zu wässern, damit die Schicht für die 
Reaktion genügend erweicht ist. Nach dem 
Abschwächen und Wässern überfahre man die 
Negativschichten leicht mit einem nassen Watte- 
bausch und stelle dann die Platte zum Trocknen. 
Die so abgeschwächten Negative haben nach 
7 Jahren noch keine Veränderung gezeigt. 
(„British Journal.*) - 


33 


218 


— Vergilben von Silberkopien. Die 
Qualität des Klebemittels spielt auch für die 
Haltbarkeit der Bilder eine wesentliche Rolle. 
Man kann unter alten kartonierten Photographien 
zuweilen Stücke finden, bei denen sich jeder 
Pinselstrich des verwendeten Kleisters deutlich 
in ausgeblichenen Streifen auf der Bildschicht 
markiert hat, womit wohl die Schuld des Klebe- 
mittels hinreichend erwiesen scheint. Aber die 
Ursache könnte doch noch an anderer Stelle 
liegen. Der Kleister könnte nur indirekt, als 
Vermittler, gedient haben, indem schädliche Stoffe 
der Kartonunterlage in das Silberbild übertragen 
worden sind. Das Endresultat ist natürlich das 
gleiche, und es wäre nun die Frage zu richten, 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


welche Behandlungsweise bezw. Vorsichtsmass- 
regeln die beste Gewähr für lange Haltbarkeit 
der Bilder bieten. Das Ratsamste scheint zu 
sein, die Bilder überhaupt nicht aufzuziehen oder 
die Trockenaufziehmethode anzuwenden. Bei 
letzterer wird bekanntlich die Kopie vermittelst 
einer Schellackmassepräparation unter Erwärmen 
mit der Unterlage zusammengebracht. Diese 
Schicht ist nicht nur von schädlich wirkenden 
Substanzen frei, sondern besitzt noch den grossen 
Vorzug, zwisehen Kopie und Karton eine Isolier- 
schicht zu erzeugen, die das Silberbild vor 
etwaigen schädlichen Stoffen des Kartons schützt. 
(Nach „Photography“.) 





IL Allgemeiner Deutscher Photographen-Tag. 


Zu dem vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt- 
findenden II. Allgemeinen Deutschen Photo- 
graphen- Tage hat der Bruder des hohen Pro- 
tektors Sächsischer Photographen, S. M. König 
Friedrich August, Prinz Johann Georg, 
das Ehrenpräsidium huldvollst übernommen und 
Herr Kreishauptmann von Burgsdorff ist dem 


Ehrenausschuss bereitwilligst beigetreten. — 
Beides beweist, welcher Wertschätzung sich die 
Bestrebungen der Deutschen Photographenschaft 
erfreuen. 


Der Arbeitsausschuss des Central- Verbandes. 
I. A.: Adolf Sander. 


Fr —— 


Innungs- und \Vereinsnashriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner, 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift- 
führer: Wilh. Hoffsohlld, BerlinS. ı4, Wallstr. 3. — Für Kassen- 
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW. 5, Kruppstr. 12. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W. Viktoria uise- Platz 6 Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. so, Fichte- 
strasse ı3, Amt Moritzplatz I. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an C. Trieb, Berlin -Steglitz, Albrechtstr. 190. 


Die Teilnehmer an den Wirtschaftlichen Unter- 
richtsabenden für die Praxis des Photographen 
bitten wir davon Kenntnis zu nebmen, dass der nächste 
Unterrichtsabend nicht, wie beabsichtigt, am 
24. April, sondern erst am 


Montag, den 27. April, 
stattfindet. 


Wir bitten, sich an diesen Unterrichtsabenden, die 
für die Teilnehmer kostenlos veranstaltet werden, recht 
zahlreich zu beteiligen. Neumeldungen sind an den 
unterzeichneten Schriftführer, Wilh. Hoffschild, i.Fa.: 
Eduard Blum, Berlin S.ı4, Wallstrasse 31, zu richten. 

W. Hoffschild, I. Schriftführer. 


Als neues Mitglied ist gemeldet: 
Herr H.E. Kiesel, Photograph, Berlin W.g, Link- 
strasse 39; gemeldet durch Herrn Hohmann. 
Berlin, den ı5. April 1914. 
Der Vorstand. 
L.A.: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


Nicola Perscheids Vortrag über „Bromöldruck‘, 
gehalten in der Mitgliedersitzung am 13. November ıg13. 


Bevor ich zur pıaktischen Vorführung des Brom- 
öldruckes schreite, will ich eine kurze Eıläuterung vor- 
ausschicken. Der von dem Engländer Rawlins er- 
fundene und von dem Franzosen Puyo weiter aus- 
gearbeitete Oelfarbendruck ist eins der schönsten 
Kopierverfahren in der Bildnisphotographie geworden. 
Trotz der zu erreichenden künstlerischen Resultate 
fand dieses Verfahren nur langsam Freunde, weil das 
Kopieren des Negativs auf dem mit Chromatsensibili- 
sierten Gelatinepapier schwer kontrollierbar ist, und 
weil es, von einem sehr kontrastreichen Negativ ein 
in der Tonwertabstufung gleichwertiges Positiv herzu- 
stellen, Schwierigkeiten bat. Kopiert man z.B. nach 
einem solchen Negativ, bis die Lichter auf der Kopie 
Zeichnung haben, so sind die Schatten bereits stark 
überexponiert, oder richtet man sich nach den Schatten, 
so resultiert ein hartes Bild. 

Ueber diese Schwierigkeiten kommt man mit 
Leichtigkeit hinweg, wenn man statt des chromierten 
Gelatinepapieres, das nur ein Bild mit leichten Um- 
rissen zeigt, ein gewöhnliches Bromsilberbild verwendet. 
Doch da die Quellfähigkeit der Gelatine auch hier 
wie beim einfachen Oelpigmentdruck eine grosse Rolle 
spielt, so achte man bei der Wahl des zu verwenden- 
den Bromsilberpapieres, dass es nicht allzusehr ge- 
härtet ist, da sonst die Quellung nur eine geringe ist. 

Für den Kontaktdruck resp. Vergrösserung eignet 
sich jedes klare, gut gedeckte Negativ, das eher weich 





sein kann, als kräftig. Auch von harten Negativen 
lassen sich unter Umständen durch verlängerte Be- 
ichtungszeit wie auch durch Abstimmen des Ent- 
wicklers gut durchgezeichnete Kopien herstellen. 


Als Entwickler benutze man als den geeigensten 
salzsaures Paramidophenol, der im Handel als fertiger 
Batwickler unter dem Namen: „Spezialentwickier für 
Bromöldruck * zu haben ist. 

Das belichtete und nicht zu tief entwickelte Brom- 
slberbild wird kurz gewaschen, in einem neutralen 
Fizlerbad 1:10 (10 Teile Fixiernatron auf 100 Teile 
Wasser) sehr gut fixiert, tüchtig gewaschen und nun 
in die Bieichlösung gebracht. Die Bleichung des 
schwarzgrauen Bromsilberbildes geht nicht immer 
gleichmässig schnell vor sich. Meist nimmt das Bild 
in der Lösung eine etwas gelbliche Färbung an, trotz- 
dem nehme mar selbiges nach einem ıo Minuten 
langen Verweilen aus der Bieichlösung heraus, weil 
anderenfalls die unbedingt erforderliche Quellfähigkeit 
des Pspieres stark vermindert wird. 

Denn mit der Bleichung vollzieht sich die Gerbung 
der Gelatineschicht in völliger Uebereinstimmung mit 
den Tonwerten des fıflheren Bromsilberbildes. Die 
Lichter werden mehr oder weniger von der Gerbung 
verschont und behalten ihre Quelltähigkeit, dagegen 
verlieren die Schatten letztere bis zu einem gewissen 
Grade. 

Das gebleichte Bild wird nun wieder gründlich 
gewaschen, bis die Weissen klar sind, und in eine 
Schwefelsäurelösung (1: 1000 ccm Wasser) gebracht, 
bis die Gelbfärbung des Bildes verschwunden ist. Nach 
einem kursen, aber mehrmaligen Waschen kommt der 
Druck abermals in ein zehnprozentiges neutrales Fixier- 
bad, um die letzten Spuren des Bromsilbers zu ent- 
fernen und ein Nachdunkeln des fertigen Bromöl- 
druckes zu verhindern. Eine letzte Wässerung beendet 
nun die Vorbereitung. Doch ist es sehr zweckmässig, 
den Druck vor dem Farbauftrag erst trocknen zu 
lassen. Die so vorbereiteten und getrockneten Blätter 
sind unbeschränkt haltbar, können aufbewahrt und in 
einem beliebigen Zeitpunkte zur weiteren Arbeit wieder 
vorgenommen werden. Ist das Bild richtig behandelt 
worden, so sieht man auf der Gelatineschicht des 
trockenen Druckes kaum Spuren des ausgebleichten 
Bildes; nur in sehr tiefen Schattenpartien ist manch- 
mal eine leichte Verfärbung der Schicht zu bemerken. 

Zum Auftragen der Farbe benutzt man eine Leim- 
walze mit bestem, nicht zu hartem Moketteüberzug 
und verschiedene, kurz schiefgeschnittene Murmeltier- 
haarpinsel, deren Haare sehr elastisch sind und nicht 
brechen. Alle anderen sind entweder zu weich und 
ermangeln der elastischen, aber in ziemlich starkem 
Grade notwendigen Widerstandskraft, oder sie sind zu 
hart und brechen, 

Die Benutzung einer Walze zum Binfärben er- 
leichtert nicht nur, in kurzer Zeit das Bild zum Er- 
scheinen zu bringen, sondern birgt schon allein eine 
Reihe von Ausdruckmöglichkeiten in sich. Doch ge- 
stattet die alleinige Behandlung eines Bildes mit der 
Walze nicht eine so weitgehende Beeinflussung ein- 


As nennen sin ac 


219 
zeiner Bildpartien wie die Pinseltechnik; dafür erzielt 


man in jedem Falle sofort eine bildmässige Geschlossen- 
heit, ein treffliches Zueinanderstimmen der Tonwerte. 


Ausser den Spezial- Oeldruckfarben eignen sich 
Kupfer- und Steindruckfarben, auch gewöhnliche 
Maleröltarben; letzteren setze man ı bis 2 Tropfen 
Sikkativ hinzu. 

Bevor der vorbereitete und getrocknete Druck mit 
der Farbe behandelt wird, muss derselbe nun wieder 
eingeweicht werden. Die mit Wasser voll aufgesaugte 
Kopie wird auf eine glatte Unterlage gebracht, die 
mit einer Lage feuchten Fliesspapieres bedeckt ist. 
Das überschüssige Wasser wird mit einem weichen 
Schwamm oder mit einem Stückchen Musselin ent- 
fernt. Bei seitlicher Betrachtung ist nunmehr deutlich 
ein schwaches Relief sichtbar. Auch müssen die Lichter, 
also die gequollenen Flächen, glänzen. Durch ein 
nochmaliges Einweichen des Blattes in ein höher 
temperlertes Wasser wird die Wirkung des Reliefs er- 
höht. Auf diese Weise hat man es in der Hand, von 
einem flauen Negativ einen brillanten Druck herzu- 
stellen. Denn je höher das Relief, desto kontrastreicher 
wird der Druck. Jetzt hat man die Wahl, ob man 
mit der Walze allein oder mit dem Pinsel die Arbeit 
ausführen will. Selbstverständlich kann auch beides 
zusammen verwendet werden, natürlich müsste mit der 
Walze angefangen werden. 

Von Wichtigkeit ist es, dass man beim Einwalzen 
der Bilder im Gegensatz zur Pinseltechnik eine völlig 
trockene Unterlage haben muss, weil ja Walze und 
Farbe niemals mit Feuchtigkeit in Berührung kommen 
dürfen, Vor Beginn des Farbauftrages verteile man 
auf einer Glasplatte oder flachem, glattem Lithographen- 
stein mit einem Spachtel etwas Farbe von der harten 
Konsistenz. Gleich daneben setze man ein wenig von 
der weicheren Farbe. Aus beiden, oder aus der harten 
Farbe allein mit etwas. Leinölfirnis, dem man, wenn 
nötig, einen Tropfen Terpentindöl zufügt, bereite man mit 
dem Spachtel eine Farbe von solcher Konsistenz, dass 
man sie mit ersterem gleichmässig über den Stein 
ziehen kanıı. Nun färbt man die Walze gleichmässig, 
aber nicht zu stark ein, indem man, leicht drückend, 
den Stein mit der Walze so lange überrollt, bis sie ge- 
nügend Farbe aufgenommen hat. Die eingefärbte 
Walze bringt man nun auf das Bild und fährt sie ganz 
äbnlich, wie vorher auf dem Stein, langsam hin und 
her. Schwärzen sich dabei die Schatten zu sehr, da- 
gegen die Mitteltöne resp. Detalls nicht, so ist die Farbe 
noch zu hart, und man macht sie noch mit einigen 
Tropfen Leinölfirnis weicher. Im umgekehrten Falle 
nimmt man die härtere Farbe. 

Den Druck kann man mit der Walze allein fertig- 
stellen ; doch ist es empfehlenswert, die endgültige Fertig- 
stellung durch Tupfen mit dem Pinsel vorzunehmen. 
Aber man vergesse nicht, vorher feuchtes Fliesspapier 
unterzulegen. Den Pinsel halte man nicht krampfhaft 
fest, sondern nur leicht zwischen den Fingerspitzen. Der 
Pinsel wird nun mit seiner ganzen Fläche in die auf 
der Glasplatte bereits gut ausgestrichene Farbe gesetzt 
und auf eine reine Stelle des Glases gut ausgetupft. 


33* 


ado 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Um Fehler zu vermeiden, gehe man niemals aus der 
Farbe mit dem Pinsel direkt auf das Bild. Es ist 
überhaupt von grosser Wichtigkeit, immer mit einem 
gut ausgetupften Pinsel zu arbeiten, in welchem die 
Farbe gleichmässig verteilt ist. Jetzt setzt man den 
Pinsel ganz sanft, aber mit voller Fläche auf einen 
Teil des Bildes, belässt ihn dort einen Bruchteil einer 
Sekunde und fährt in der Weise fort, das ganze Bild 
zu überarbeiten. Beim ersten Versuch wird man schon 
erkennen, dass ein kurzes Verweilenlassen des Pinsels 
auf dem Bilde mehr oder weniger Farbe belässt, 
während ein kurzes, stossweises Aufsetzen und rasches 
Wegnehmen die entgegengesetzte Wirkung ausübt und 
Farbe wieder fortnimmt. Auf diese Weise ist es 
möglich, zu dunkel geratene Stellen mit einem reinen 
Pinsel aufsuhellen und die Gradation der Bilder zu 
verbessern. Sehr erleichtert wird die Arbeit, wenn 
man den Pinsel in einen Hopper spannt. Mit diesem 
erzielt man rein mechanisch ein regelmässiges Federn 
und Zurückschlagen des Pinsels.. Von gänzlich miss- 
lungenen Stellen resp. Bildern kann man mit einem in 
Benzin getauchten Musselinläppchen die Farbe wieder 
entfernen und sie von neuem bearbeiten. 


Ist der Druck fertiggestellt, wird er, um das Zu- 
sammenrollen zu vermeiden, zum Trocknen auf ein Reiss- 
brett gespannt. Will man den leichten Glanz des 
Druckes entfernen, den die Oelfarbe bediugt, so wird 
das Bild einige Minuten mit der Bildseite nach oben 
in ein Benzinbad gelegt. Das Benzin saugt das über- 
schüissige Oel auf und macht das Bild matt, so dass 
es jetzt die Wirkung einer Kupfergravüre hat. Der 
ganz trockene Bromöldruck lässt eine weitgehende 
Retouche zu, 

Mittels gespitzter Gummis verschiedener Härten 
und Radiermesser lassen sich mit Leichtigkeit einzeine 
Partien aufhellen, sogar ganz wegnehmen. So z. B. 
bei Landschaften die schönsten Wolkenstimmungen 
hineinbringen. Zum Ausflecken oder nachträglichen 
Ueberarbeiten einzeiner Stellen verwendet man mit 
Vorteil die von A. W. Faber hergestellten Oelfarbstifte. 

Von einem fertigen Bromöldrucke lassen sich mit 
Leichtigkeit durch Umdrucken auf irgendein anderes 
Papier Vervielfältigungen herstellen. Die dazu best 
geeigneten und von mir erprobten Papiere sind Japan- 
Bütten, das dünne durchsichtige Japan, und von Siegis- 
mund in den Handel gebrachte Watteaupapiere. What- 
manpapiere dagegen eignen sich sehr schlecht, da sie 
reissen und sich zerren. Der Umdruck geschieht in 
folgender Weise: Der fertige Bromöldruck, der jedoch 
weder getrocknet noch auf Benzin gelegt worden ist, 
wird mit einem der erwähnten Papiere in Kontakt ge- 
bracht und mit starkem Druck sehr schnell durch eine 
Walzen-Satiniermaschine gezogen, jedoch ohne Be- 
nutzung der Stahlplatte als Unterlage und hiernach durch 
Abziehen voneinander getrennt. Die Umdruckpapiere 
dürfen aber nicht feucht gemacht werden. Es muss 
ganz besonders darauf geachtet werden, dass als 
Zwischenlagen beim Satinieren weiche, glatte Pappen 
genommen werden, die ein Sichdehnen ermöglichen, 
und sobald diese erheblich platt gepresst sind, durch 


neue ersetzt werden. Wiestark der Druck der Maschine 
sein muss, lehrt die Erfahrung. — 


Vor jedem weiteren Umdruck muss das Original 
wieder ins Wasser gebracht werden, mit Fliesspapier 
leicht abgetupft und mit dem Pinsel nachgearbeitet 
werden. Die so hergestellten Umdrucke ähneln in 
ihrer Zartheit den schönsten Gravüren. Wie schon 
bereits hervorgehoben, ist es, um gute Drucke zu er- 
zielen, unbedingt notwendig, dass nur gutes Material 
zur Ausübung verwendet wird. Nicht alle im Handel 
erhältlichen Pinsel sind verwendbar. Herr Perscheid 
hat sehr viele probiert und gefunden, dass speziell 
Pinsel aus frauzösischen Murmeltierhaaren die besten 
sind. Ebenso ist es mit dem Mokettefberzug der 
Walze und der Farben. 

Nach Perscheids Erfahrungen und Angaben hat 
es die Chemische Fabrik Energol in Zehlendotrf- Berlin 
übernommen, Arbeitskästen für den Bromöldruck her- 
zustellen, die nur das beste Material und auch Rezepte 
für die Bleichung usw. enthalten und preiswert in den 
Handel zu bıingen. Der zur Schau ausgestellte Arbeits- 
kasten ist mit seinem reichen Inhalt ein Ideal und 
land bei den Zuhörern viel Bewunderung; sein In- 
halt unterstützt selbst den erfahrensten Bromöldrucker 
wesentlich bei seinen Arbeiten. 


Carl Trieb, II. Schriftführer. 
kart 


Photographen - Zwangsinnung 
Sitz Danzig. 

Am Donnerstag, den 30. April, abends 
7‘/, Uhr, findet im Restaurant „Artushof“, Hunde- 
gasse 06, die 

satzungsgemässe Innungsversammlung 
statt ($ 17). Sämtliche Mitglieder sind zum Erscheinen 
verpflichtet ($ 22). 

Tagesordnung: 

I. Verlesen des letzten Sitzungsberichtes. 

2. Jahresbericht des Vorsitzenden. 

3. Jahresbericht des Kassierers. 

4 Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung. 

5. Entlastung des Vorstandes. 

6. Wahl für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder 
(Herfart und Sommer) ($ ı8). 

7 Wahl für das ausscheidende Mitglied zum Ge- 
hilfenausschuss (Dähling) (8 18). 

8. Wahl für das ausscheidende Mitglied zum Lehr- 
lingsausschuss (Dähling) ($ 18). 

9. Feststellung und Genehmigung des Haushaltplans 
1914/15 (8 18). 

ı0. Auslosen zum Meisterkursus in Berlin ıgı14. 

ız. Auslosen zum Besuch der Ausstellung in Leipzig. 

12. Verschiedenes. | 

Die Rechnungslegung pro 1913/14 liegt 14 Tage 
vorher beim Kassierer, Herrn Sommer, in Langfuhr, 
Hauptstrasse 102, zur Einsicht aus, ebenfalls der Haus- 
haltplan. 

Gleichzeitig erhalten die Mitglieder die Liste für 
die Ausfertigung der seit Oktober ı913 beschäftigten 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Gehilfen und Lehrlinge; dieselbe ist ausgefällt bis zum 
5 Mai an den Vorsitzenden, Herrn Arke, Kohlen- 
markt ı2, einzusenden. 

Für jeden Gehilfen bezw. jede Gehilfin ist viertel- 
jährlich —,50 Mk., für jeden Lehrling — 10 Mk. an den 
Kassierer einzusenden. 

Gleichzeitig ersuchen wir die Mitglieder, den Bei- 
trag für die Zeit vom ı. April bis 30. September d. J. 
bis zum 10. Mai einzusenden; nach diesem Termin 
erfolgt zuzüglich der Postspesen Einziehung durch 
Postauftrag. 


Der Vorstand. 
Arke, von Jakubowski, 
I. Vorsitzender. I Schriftführer. 
I 


Photographen- Zwangsinnung z 
zu Halie a. 8. 

Versammlung am Dienstag, den 28. April, 
nachmittags 4 Uhr, im Restaurant „St. Nikolaus“, 
Nikolaistrasse. 

Tagesordnung: 

L Verlesen des Protokolls. 

2. Ergänzung des Vorstandes. 

3 Eingänge. 

4. Anträge: Kollege Ette, betreffend Rechtsbeistand; 
Kollege Schoch, Lehrlingswesen; Kollege 
Wolleschak, Einbeziehung der Landkreise zur 
Zwangsinnung. 

5. Verschiedenes: Besprechung über Mindestpreise. 
Hattpflichtversicherung. 


Wir bitten unsere Mitglieder, sich zahlreich zu be- 
telligen und machen auf 8 a2 des Statuts aufmerksam, 
indem wir noch bemerken, dass die bis jetzt rück- 
ständigen Strafen in Kürze eingezogen werden. Während 
der Versammlung ist der Kassierer, Herr Maurer, be- 
reit, Beiträge wie Strafen entgegenzunehmen. 


Der Vorstand. 
1. A.: C. Wachenteld, I. Schriftführer. 


—ı. rt 


Nordwestdeutseher Photographen - Bund. 

Die Vorträge auf der Bundestagung zu Det- 
mold haben zwei Herren übernommen, die auf ihren 
Gebieten als hervorragend bekannt sind: Dipl.-Ing. 
Hans Schmidt- Priedenau- Berlin, Hofphotograph 
Franz Grainer- München. 

Der erste Vortrag wird das neue lichtstarke Ob- 
jektiv „Dogmar“ der Optischen Anstalt C. P. Goerz, 
Akt.-Ges., Berlin- Friedenau, zum Gegenstand haben, 
und über die Entwicklung der neuzeitlichen Photo- 
graphie unseren Kollegen Grainer zu hören, war 
schon lange nnser Herzenswunsch, womit sich gleich- 
zeitig unsere guten Beziehungen zwischen Nord und 
Süd festigen werden. Durch zahlreichen Besuch die 
Opfer an Mühe und Zeit belohnt zu sehen, ist der 
Dank, den wir für die Redner von unseren Mitgliedern 
fordern. Der Vorstand. 

| ar 


221 


Photographen- Zwangsinnung Plauen. 
Einladung zur Mitgliederversammlung 
am Dienstag, den 21. April, nachmittags 2°/, Uhr, 
im „Caf6 Trömel“, Plauen. 


Tagesordnung: 

1. Verlesen des letzten Protokolls. 

a. Eingänge. | 

3. Festlegung der Beiträge für Lehrlingsaufnahme- 
und Lehrlingspräfungsgebfhren. 

4. Vortrag über Festsetzung von Mindestpreisen, 
eventuell Beschlussfassung. 

5. Antrag vom Kollegen Werner-Auerbach i. V., 
betreffend Beschaffung einer Bücherei. 

6. Verschiedenes. 


Der Vorstand: G. Kneisel, Obermeister. 
> 


Photographischer Verein zu Hannover. 
Die Sitzung in diesem Monat fällt aus, da sich 
Heır Nicola Perscheid-Berlin in liebenswürdiger 
Weise bereit erklärt hat, im Verein am 6. Mai einen 
Vortrag zu halten über Bromöldruck, verbunden 
mit dessen praktischer Vorführung. 
Gleichzeitig bringen wir zur Kenntnis, dass das 
Vereinslokal nach „Hotel Russischer Hof", Bosen- 
strasse 4, verlegt worden ist (Saal I. Etage). 


Der Vorstand. 
LA.: Haus Bourquin, Schriftführer. 


kat 


Photographen- Zwangsinnung 
für die Stadt- und Landkreise: Erfurt und 
Mühlhausen, die Kreise: Langensalza, 
Sehleusingen und Weissensee. 
Protokoll der Versammlung 
vom 2. Februar, im „Hotel zum Ritter“, 
Eröffnung 3!/, Uhr. 

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Versammlung 
ordänungsgemäss einberufen wurde Anwesend sind 
43 Mitglieder. Herr Wenzel ist als Vertreter des 
Herrn Paetsch- Jena, Inhaber des American-Atelier, er- 
schienen. Der Obermeister begrüsst zunächst im Namen 
der Innung den Vorsitzenden der Handwerkskammer 
Erfurt, Herrn Büchner, und den Vorsitzenden des 
Central- Verbandes Deutscher Photographen- Vereine 
und -Innungen, Herrm Schlegel- Dresden. Herr 
Büchner begrüsst im Namen der Handwerkskammer 
die Innung mit herzlichen Worten und betont besonders 
auch die bisher geleistete Arbeit des Obermeisters. Er 
bittet dringend, unseren Obermeister in jeder mög- 
lichen Weise zu unterstützen, da sich die wenigsten 
der Anwesenden einen Begriff von der vielen und 
heiklen Arbeit machen könnten. 

Herr Schlegel bedankt sich für die freundliche 
Begrüssung und erwähnt besonders mit freudiger Ge- 
nugtuung, in seiner neuen Amtsperiode der ersten 
Versammlung in Erfurt, bei den Thäringern, bei- 
wohnen zu können. Seine Worte klingen aus in dem 
Wunsche, recht fleissig zusammen zu arbeiten, zum 


222 


PHOTOGRAPHISCHE CHROMIR. 


Pe 





Wohle aller Photographen. 
lesen. 

ı. Eine Umfrage, ob das Protokoll der letzten 
Sitzung verlesen werden soll, ergibt durch Abstimmung, 
dass dies nicht geschieht, da dasselbe bereits in der 
„ Photogr. Chronik “' veröffentlicht war. 


Der Obermeister gibt bekannt, dass der Haushalt- 
plan für ıgı4, welcher laut Einladungskarte 8 Tage 
vor der heutigen Versammlung beim Obermeister zur 
Einsicht auslag, auch in heutiger Versammlung bereits 
eine Stunde vor Beginn derselben zur Einsichtnahme 
ausliegt. | 

Der Haushaltplan für 1914, welcher mit 1211,03 Mk. 
Einnahme und Ausgabe angesetzt ist, wird genehmigt. 

a. Eingänge sind etwa 340 eingelaufen. Dieselben 
alle zu verlesen, wird Abstand genommen. Der Ober- 
meister empfiehlt wiederholt den Beitritt zur Sterbe- 
kasse, da sofort nach dem Tode den Hinterbliebenen 
200 Mk. ausbezahlt werden. Jedes Innungsmitglied 
kann beitreten. Die Firma Knapp in Halle a. S. 
übersendet der Innung einen Photographischen Notiz- 
kalender. Derselbe wird den Mitgliedern empfohlen. 

Ein Fragebogen der Handwerkskammer wird ver- 
lesen. Die Fragen sind wirtschaftlicher Natur und be- 
handeln besonders auch den Verlauf des Geschäfts- 
ganges im letzten Jahre. Die wirtschaftliche Frage ist 
vom Obermeister ausgearbeitet und wird bekannt- 
gegeben. 

Herr Romeda ersucht, die Lehrlinge in Fach- 
abtellungen der Fortbildungsschule zu schicken, da 
diese oft in Sachen Unterricht haben, welche mit 
unserem Beruf gar nicht verwandt sind, folglich auch 
wenig Wert haben. Derselbe ersucht ferner noch, mit 
allen Mitteln dahin zu arbeiten, dass die G. m. b. H. 
innungspflichtig werden. | 

Darauf referiert Herr Schlegel über die G.m.b.H. 
und stellt insbesondere fest, dass diese nur gegründet 
werden, um der Innung nicht anzugehören. Es ist zu 
hoffen, dass das Ministerium in dieser Sache bald 
Stellung nimmt und seine Ansicht dem C., V. unter- 
breitet. Momentane Schreiben an den Magistrat oder 
die Regierung haben keinen Wert. 

Herr Kühn macht betreffend Herbergswesen den 
Vorschlag, bei durchreisenden, anständigen Gehilfen 
wo es praktisch angebracht ist, den Betrag für Kost 
und Logis in bar abzugeben. Es wird beschlossen, 
dieser Abänderung stattzugeben. 

Herr Paetsch - Jena hat trotz Beschluss Preise 
veröffentlicht. Die Strafe wird erlassen, weil dem Be- 
schluss nachträglich Folge geleistet wurde. 

Herr Schulz-Mühlhausen wurde als zur Hand- 
werkskammer gehörig, folglich auch innungspflichtig, 
erkannt. 

Herr Kurz ist laut Entscheidung des Magistrats 
nicht innungspflichtig; ebenso Herr Hiese-Langen- 
salza. 

Der Vorsitzende der Handwerkskammer, Herr 
Büchner, teilt noch vor Verlassen der Versammlung 
mit, dass eine diesjährige Lehrlingsausstellung be- 
schlossen wird. Prämien bekommen nur Lehrlinge, 


Die Stammrolle wird ver- 


weiche auslernen. Der Obermeister ersucht, doch die 
Lehrlinge zu veranlassen, auszustellen. Nun erfolgt 
eine überraschende Mitteilung des Obermeisters: ein 
Schreiben vom Magistrat, worin der Beschluss letzter 
Sitzung, Festlegung der Mindestpreise, als ungültig 
erklärt wird, laut 8 1oogq. Ein früheres ministerielles 
Schreiben wird verlesen, dass ortsübliche Durchschnitts- . 
preise gestattet sind, so dass sich obiger Beschluss 
vom Magistrat widerspricht. Also das, was erst der 
Minister genehmigt, wird vom Magistrat als ungültig 
erklärt. Der Vorsitzende vom C. V., Herr Schlegel, 
gibt darauf bekannt, dass nur das Wort Mindest- 
preise die Schuld trägt. Es solle ortsübliche Preise 
lauten, laut ministeriellem Beschluss vom 6. Juni 1913. 

In längerem Vortrag über Reisephotographen führt 
uns Herr Schlegel vor Augen, wie fast bei allen Be- 
hörden andere Ansichten herrschen. 

Herr Romeda ersucht, nochmals zu veröflent- 
lichen, dass Preise unter „ortsüblich“ nicht veröffentlicht 
werden dürfen, gearbeitet werden kann aber zu jedem 
Preise. 

Heır Schulz- Mühlhausen fechtet den Mindest- 
preisbeschluss in scharfen Worten an, welche jedoch 
gar nicht stichhaltig sind. Er möchte, dass auch 
Mindestpreise für Amateure festgelegt werden. In 
sehr sachlicher Weise führt darauf Herr Romeda aus, 
dass es ja unser grösster Wunsch ist, derartige Schund- 
geschäfte, welche nur durch das Veröffentlichen von 
Schleuderpreisen Geschäfte machen, auszumerzen. Dies 
zu erreichen soll unser ganzes Bestreben sein. 

Der Beschluss: E: soll heissen ortsübliche 
Durchschnittspreise, wird angenommen. Jeder 
Kreis stimmt einzeln dafür. Eine längere Debatte 
zwischen den Herren Schulz, Romeda, Schäk und 
Grewe beschliesst diesen Punkt. 

ıo Minuten Pause. 


3. Bericht des Kassierers: Kassenbericht wird ver- 
lesen. Der Kassierer bittet um Entlastung. 

4. Bericht der Kassenrevisoren: Die Kasse wird in 
bester Ordnung befunden. Es erfolgt die Entlastung 
des Kassierers. 

$. Wahl von zwei Vorstandsmitgliedern, welche 
durch das Los ausscheiden. In der Vorstandssitzung 
am Vormittag scheiden durch das Los aus die Herren 
Hofmann, protokoll. Schriftführer, und Gogler, 
korrespond. Schriftführer. Vorgeschlagen zum protokoll. 
Schriftführer werden die Herren Romeda und Bis- 
singer. Herr Strnad ersucht, den $ 27, Abs. ı des 
Innungsstatuts dahin abzuäudern, dass auch solche 
Herren in den Vorstand gewählt werden können, die 
keinen Gehilfen beschäftigen. Dem wird widersprochen. 
Schliesslich wird beschlossen, es jetzt beim alten Be- 
schluss zu belassen, da eine Aenderung immerhin 
momentan nicht angebrachte Schwierigkeiten machen 
würde. 

Herr Hofmann wird zum protokoll. Schriftführer 
wiedergewählt. Herr Romeda wird zum kortespond. 
Schriftführer gewählt. 

6. Ausstellungsangelegenheiten. Die geplante Aus 
stellung musste wegen zu geringer Beteiligung ausfallen. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


223 


ESS EREEEEEEEERSSEBREE ERBE BGE CZ SB EEE SET EEE SEE EEE 


Herr Strnad führt aus, dass man eine Ausstellung 
mehr berücksichtigen möchte, besonders da es doch 
für jeden, auch den besten Photographen, nur von 
Nutzen sein kann. Als drastischen Beweis führt Herr 
Straad mit Berechtigung die Ausstellungen des 
Thäringer Photographen- Bundes an, welche von Jahr 
zu Jahr besser wurden. Herr Schlegel erwidert Herrn 
Gogler, welcher betrefis Ausstellung ob Bund oder 
Isaung anderer Ansicht war, in ausführlichen Werten. 
In Sachsen sei sogar mit der Zeit die Möglichkeit ge- 
geben, dass Bund und Innung verschmelzen und Aus- 
stellungen dann eventuell gemeinsam gemacht werden. 

7. Bingegangene Anträge Antrag Kühn: Nach- 
trag zu $ 4, Mitgliedschaft. Auch die G.m.b. H. ge 
hören dazu, sofern Sie nicht am Platze selbst Fabrik- 
betrieb eingericht haben. Der Antrag wird angenommen. 

Antrag Romeda: Im allgemeinen Interesse unserer 
Kollegen beantrage ich hiermit einen einheitlichen 
Geschäftsschluss um 8 Uhr abends. Ich bitte, den An- 
trag so zu formulieren, dass nach 8 Uhr keine Auf- 
sahmen mehr gemacht werden dürfen, keine Aufträge 
im Geschäftslokal angenommen und keine Ablieferung 
von Bildern usw. im Geschäftslokal mehr stattfindet. 

Ausgenommen sind Gruppen und sonstige Auf- 
sabmen, welche nach vorheriger Anmeldung ausser- 
halb des Geschäfts gemacht werden. Der Antrag glit 
aur für Erfurt und wird mit 15 Stimmen angenommen. 

8. Als nächster Versammlungsort wird Mühlhausen 
gewählt. 

9. Verschiedenes. Der Obermeister wflnscht noch, 
dass event. den Differenzen, welche besonders zwischen 
sich durch Zwang herangezogen fühlenden Mitgliedern 
bestehen sollten, durch Aussprache in gätlicher Weise 
gesegelt werden möchten. Er wird stets zu möglichstem 
Eutgegenkommen bereit sein. Herr Romeda bittet 
um kräftige Unterstützung der Mitglieder, damit wir 
recht vorwärtskommen, ohne unnütze Schwierigkeiten 
zu machen. In teilweise heiteren, jedoch sachlichen 
Worten bespricht derselbe nochmals die Heranziehung 
der Zwaugsinnungsmitglieder. „Arbeiten Sie nicht gegen 
uns, sondern mit uns“, ruft er denen zu, weiche gemeint 
sind. Er betont besonders, dass die Photohändler 
wohl keinen Schaden durch die Innung haben werden, 
denn trotz Innung wird auch der Amateur weiter 
photographieren. Wir wollen fröhlich und gutes Muts 
weiterarbeiten. Seine herzlichen und gutgemeinten 
Worte werden mit lautem Bravo aufgenommen. 

Besonderer Dank gebührt noch dem Vorsitzenden 
des C.V. Herrn Schlegel, welcher uns mit seinen 
hochinteressanten Ausführungen erfreute, so dass es 
für uns eine Genugtnung war, Herrn Schlegel in 
unserer Mitte zu wissen. Unserem arbeitsfrendigen 
Obermeister können wir dafür nur Dank zollen. — 
Um 8 Uhr so Minuten abends war Schluss der arbeits- 
reichen Sitzung. 


Alex. Rudolph, 
Obermeister. 


wilh. Hofmann, 
protokoll. Schriftführer. 


z 


Ateliernachriehten. 

Krefeld. Foto Automatic Union, Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist durch Be- 
schluss der Gesellschafterversammlung vom 28. März 
aufgelöst. Der Geschäftsführer Siegfried Spiegel ist 
zum Liquidator bestellt. 

Oelsnitz LV. Herr Alfred Richter hat das 
Photographische Atelier Obere Kirchstrasse 2 füber- 
nommen. 

Rietberg. Franz Rosenstengel hat das im 
Hause des Kaufmanns Ebers befindliche Atelier für 
Photographie übernommen. 

Bad Wildungen. Herr Photograph Otto 
Möcker verlegte sein Atelier nach Brunnenallee 28. 


Bis 


Gesehäftliehes. 
Fabrik photographischer Papiere, vormals 
Dr. A. Kurz, A.-G., Wernigerode. Der am 27. April 
stattfindenden Generalversammlung wird die Verteilung 
einer Dividende von 8 Prozent (6 Prozent i. V.) auf die 
Aktie vorgeschlagen werden. 


rn 


Aus der Industrie. 

— Otto Perutz, Trockenplattenfabrik, München, 
hat einen äusserst zweckmässigen Belichtungsmesser 
anfertigen lassen und liefert diesen zum Preise vou 
—,75 Mk., bezw. ı Kr., bezw. ı Fr. !Die ausserordentlich 
einfache Verwendung — es ist keinerlei Berechnung not- 
wendig, vielmehr wird die Expositionszeit unmittelbar 
abgelesen — kennzeichnet den „Perutz- Universal- 
belichtungsmesser D.R.G.M.“ als ein ganz vortreff- 
liches Hilfsmittel des Fachmannes wie des Liebhaber- 
photographen. Da die Ortshöhe berficksichtigt ist, so 
werden namentlich Hochtonristen den Belichtungsmesser 
viel und gern benutzen. Neben diesem ebenso eigen- 
artigen wie brauchbaren Photoiustrument sei bei dieser 
Gelegenheit noch auf die Perutz- Gelbfilter hingewiesen, 
die spektroskopisch geprüft und speziell für Perutz- 
Platten abgestimmt sind; sie erfordern eine nur zwei- 
bis dreifach längere Expositionszeit, so dass bei gutem 
Licht auch Momentaufnahmen gemacht werden können, 
und lassen die hohe Gelb- und Grünempfindlichkeit 
der Perutz- Perorto- Platten noch stärker hervortreten, 
während sie die blauen Strahlen genfigend ausschalten; 
sie sind also für Landschafts- und Hochgebirgsaut- 
nahmen sowie für die Reproduktion farbiger Gegen- 
stände besonders geeignet. Auch runde Filter werden 
auf Bestellung angefertigt und in vorhandene Fassungen 
eingepasst. Ueber ihre sämtlichen Spezialitäten stellt 
die Fabrik gern und kostenfrei Drucksachen zur Ver- 


fügung. 
Kleine Mitteilungen. 


— Von Bedeutung für alle Geschäftsleute 
ist ein Urteil, das die Kieler Strafkammer fällte An- 
geklagt wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung 


224 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Fe TEE TE TEE 


und die Bekanntmachung des Regierungspräsidenten 
über die Arbeitsruhe an den Sonntagen war eine Photo- 
graphengehilfin. Die Photographengeschäfte dürfen an 
den Sonntagen bis 3 Uhr nachmittags geöffnet sein, 
und die der angeklagten Gehilfin zur Last gelegte Ver- 
fehlung bestand darin, dass sie eines Sonntagnachmittags 
gegen 5 Uhr an einen Marinematrosen Bilder ausgeliefert 
hatte, die vormittags nach der Kaserne hatten hin- 
geschickt werden sollen, was aber versäumt worden 
war. Konkurrenten, die das Geschäft beobachtet hatten, 
erstatteten Anzeige. Das Schölfengericht erachtete eine 
strafbare Verfehlung nicht für vorliegend, weshalb es 
auf Freisprechung erkannte Auf die Berufung des 
Amtsanwaltse kam die Strafkammer jetzt zur Verurteilung 
zu 3 Mk. Geldbusse. Sie entschied, dass sie mit der 
Auslieferung der Bilder das Gewerbe ihres Dienstheırn 
ausgeübt habe. Da ihr von diesem gesagt sei, das Ge- 
schäft um 3 Uhr zu schliessen, habe sie sich selbst 
strafbar gemacht. 

— Berlin. Einen bemerkenswerten Beschluss 
haben die städtischen Körperschaften von Teltow ge- 
fasst, indem sie sich für photographische Aufnahmen des 
Stadtbildes ausgesprochen haben. Nicht allein vom 
lokal. historischen und kulturellen Gesichtspunkte, son- 
dern auch vom rechtlichen und polizeilichen Stand- 
punkte aus ist es wichtig, wie einmal Stadt und Ge: 
meindemark ausgesehen haben. 


0 Zn u 


Patente. 
KL 57. Gruppe 5. Nr. 263529 vom 5. Januar 1913. 
Dr. August Nefgen in Siegburg. 

Verfahren zum Aetzen von Pigmentübertragungen 
auf Kupferwalzen, dadurch gekennzeichnet, dass die 
vollständig getrocknete Walze im Aetztroge selbst in 
trockener Luft auf die zum Aetzen geeignet erscheinende 
Temperatur gebracht, und dass der Aetzprozess selbst 
in diesem abgeschlossenen Raume eingeleitet und ge- 
gebenenfalls zu Ende geführt wird. 


rn 


Fragekasten. 


a) Tesehniseche Fragen. 

Fyagı 75. Herr G.G. in E. Ich bitte, mir mit- 
teilen zu wollen, ob mit Gasbeleuchtung in einem 
Zimmeratelier von sm Länge, 3m Breite und 3m Höhe 
brauchbare Moment-Porträtaufnahmen gemacht werden 
können. Ich arbeite mit Blitzlicht, bekomme jedoch 
die Schlagschatten, welche durch die Ateliermöbel am 
Fussboden entstehen, nicht weg, deshalb möchte ich 
zu einer anderen Beleuchtung greifen. Welche Kerzen- 
stärke würde gebraucht, um bei geschilderten Verhält- 
nissen Momentaufnahmen zu machen? Ober- oder 
Seitenlicht? Was für Lampen? In welcher Entfernung 
vom Hintergrund sind die Lampen anzubringen? Am 
besten eignet sich wohl Hängelicht. Gasbeleuchtung 
würde ich mir vorziehen, da die Gasleitung bereits in 
meinen Räumen ist. Elektrische Einrichtung ist mir 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. 


zu teuer, da eine grosse Leitung zu bauen wäre. Würde 
für meine Verhältnisse eine 2000- Kerzenlampe (Gläh- 
lampe von Reginawerken) für mein Atelier praktisch 
sein? 

Antwort su Frage 75. Von Gasbeleuchtung für 
photographische Zwecke muss absolut abgeraten werden. 
Selbst bei der Verwendung des günstigsten Gaslichtes, 
nämlich des Gasglühlichtes, braucht man zur Erzielung 
von genügenden photochemischen Lichtstärken eine 
so grosse Menge yon Brennern, dass die Hitze un- 
erträglich wird, und selbst dann werden wirkliche Mo- 
mentaufnahmen kaum möglich sein, selbst wenn man 
mit hochempfindlichen und hochfarbenempfindlichen 
Platten arbeitet. Was die Einzelfragen anlangt, so 
braucht man von Auerbrennern, die sich durchschnitt- 
lich in 3 m Entfernung vom Objekt befinden, etwa 
6o Stück, um mit !/,, Sekunde bei Abblendung des 
Objektives auf /j8 unter Verwendung einer hoch- 
farbenempfindlichen Platte ausexponierte Bilder zu er- 
halten. Wenn solche Lampen verwendet werden, 
müssen sie so gruppiert werden, dass */, derselben 
Vorderlicht geben, weitere */, Seitenlicht und !/, Ober- 
licht. Als Lampen sind ausschliesslich Gasglählampen, 
und zwar stehendes Gasglählicht zu benutzen. Die 
Lampen müssen in mindestens 3 m Entfernung vom 
Hintergrund angebracht werden. Was die elektrische 
Beleuchtung anlangt, so wfrden nicht Glühlampen, 
sondern Hochspannungsbogenlampen zu benutzen sein, 
und zwar ein Paar Lampen von je 6 Ampere Strom- 
stärke und 220 Volt. Mit diesen beiden Lampen, die 
fahrbar aufgestellt werden müssen, würden Sie mit 
Leichtigkeit die gewünschten Momentbilder machen 
können. 

Fyage 76. Herr W._L. in S. Wie werden Post- 
karten, wo der obere Teil der Karte z.B. einen Balkon 
mit Personen, der untere eine Stadtansicht mit Gruss- 
inschrift trägt, angefertigt? Gleichzeitig möchte ich 
Näheres über Oster-, Weihnachts- und dergl. Post- 
karten erfahren. Bei den Osterkarten z. B., wo Per- 


sonen, welche aus Fenstern sehen, in Form eines Oster- 


eies einkopiert werden, der übrige Teil der Karte schöne 
Verzierungen oder Inschriften tıägt. Jedenfalls benötigt 
sich ein Tele-Objektiv, um die Peısonen vergrössert 
aufs Negativ zu bringen. Die Balgenlänge meiner 
Kamera beträgt etwa 48 cm. Das Objektiv ist ein 
Doppelanastigmat 7')6,8, Brennweite 180 mm. 

Antwort su Frage 76. Derartige kombinierte Bilder 
werden durch Kombination mehrerer Negative her- 
gestellt, wobei man je nach der Grösse de: Auflage 
ganz verschieden verfahren kann. In den meisten 
Fällen wird so gearbeitet, dass die betreffenden zu ver- 
einigenden Bilder zunächst gemeinsam als Positiv her- 
gestellt, auf einem Blatt zusammengeklebt, reproduziert 
und umphotographiert werden. In einzelnen Fällen 
kann man sich auch auf etwas bequemerem Wege 
helfen, indem man auf dasselbe Stück Papier mit zwei 
verschiedenen Negativen, die entsprechend abgedeckt 
sind, nacheinander kopiert. Dies lohnt sich aber nur, 
wenn es sich um eine ganz kleine Auflage handelt. 


t Professor Dr. A. Miethe in Berlin - Halensee. 


Regierungsra 
Druck und Verlag von Wilbels Knapp in Halle a. 8. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 33. 


22. April. 


1914. 


Allgemeine Photographisehe Ausstellung Wiesbaden, September 1914. 


Gegenüber der Erklärung der Photographen- 
innung Wiesbaden in Nr. 30 dieser Zeitschrift 
stellen wir fest, dass die im September d. ]J. 
in Wiesbaden stattfindende allgemeine photo- 
graphische Ausstellung „Alpha“ zwar ihre An- 
regung den Kreisen der Amateure verdankt, 
dass aber die Leitung der Ausstellung keines- 
wegs ausschliesslich in Händen von Amateuren 
rubt, sondern dass von Anbeginn der ersten 
Vorbereitungen an die Fachphotographie in 
unserem Arbeitsausschuss durch zwei Wies- 
badener Fachphotographen vertreten war, so 
dass also die Interessen der Fachphotographen 


in jeder Weise gewahrt werden konnten. Zur 
Zeit gehören dem Arbeitsausschuss der Aus- 
stellung die Herren Hofphotograph Reinhard 
und Hofphotograph Benade in Wiesbaden an. 
Dem Ehrenausschuss der Ausstellung gehören 
unter anderen an die Herren Hofphotograph 
Raupp-Darmstadt, Hofrat Hilsdorf-Frank- 
furt a.M., Theodor Haake-Frankfurt a. M. 
Bisher haben etwa 30 Berufsphotographen ihre 
Beteiligung an der Ausstellung in Aussicht ge- 
stellt. 
Der Arbeitsausschuss der „Alpha“. 
Kesselring. Dr. Stein. Ruf. 


—ıEIrt— 


Aus der Praxis des Photographen. 


(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht 


druckfertig zu sein.) 


Masse oder Kitt zum Ausbessern von 
Bilderrahmen. Zum Ausbessern alter Gold- 
rabmen benutzt man eine Masse, die sich leicht 
formen lässt, auf dem Untergrunde sehr fest 
haftet, nicht ausbröckelt und mit dem Messer 
oder dem Stichel bearbeitet werden kann, und 
dient hierzu die nachfolgende Kittmasse mit 
Sägespänezusatz. 

Zehn Gewichtsteile besten Kölner Leims wer- 
den vorerst mit nicht zuviel weichem Wasser 
etwa 24 Stunden erweicht, und muss der Leim 
gänzlich aufweichen in der Art: Die Leimtafeln 
sind in kleinere Stücke zu zerschlagen und in 
einem flachen Teller mit weichem Wasser zu 
übergiessen, dass der Leim gerade bedeckt ist. 
Der gequollene Leim wird bei gelindem Feuer 
zerschmolzen, alsdann rührt man 4 Teile ge- 
mahlene Bleiglätte, 8 Teile Bleiweiss, ı0 Teile 
feine Sägespäne und am Schlusse, d. h. nach 
dem Wegheben vom Feuer, noch ı Teil Gips 
dazu, und wenn alles durch gründliches Um- 
rühren gut miteinander vermischt ist, kann die 
Masse in warmem Zustande zum Ausbessern 
benutzt werden. Das Formen geschieht in der 
Hauptsache schon in warmem Zustande, doch 
kann nach dem Auskühlen das Bearbeiten und 
Zurechtformen mit dem Messer geschehen. Die 
Sägespäne müssen durch ein feines Sieb ge- 
schüttelt werden, und ist nur das feine, mehl- 
artige Pulver zu gebrauchen. 


(Nachdruck verboten.] 
Es ist nur so viel Kitt zurechtzumachen, als 
für eine Arbeit beiläufig gebraucht wird. M. 


Reproduktion alter Schrifttexte. Zu 
solchen eignet sich trotz allem doch immer noch 
der Hydrochinonentwickler, mit Wasser ziemlich 
verdünnt, jedoch mit einem starken Zusatz von 
Bromkaliumlösung. Man erhält harte und sehr 
kräftig gedeckte Strichnegative, und weil man 
sich nicht um den schwarzen Druck so auf- 
merksam zu sorgen bat, bedarf es auch keiner 
allzu langen Belichtung. Die Entwicklung dauert 
ziemlich lange, doch dies hat bei den licht- 
schwachen photomechanischen Trockenplatten 
keine so grosse Bedeutung, dagegen ergibt eine 
längere Entwicklung dichtere und sehr gut ge- 
deckte Negative. Bei ungenügender Deckung 
hilft eine kurze Verstärkung, während bei be- 
legten Stricben eine Klärung derselben vor- 
genommen werden kann. Eine bessere Deckung 
des Grundes erzielt man auch dann, wenn die 
alten Drucke vorerst einer Bleichung oder 
Reinigung unterzogen werden, wodurch der auf 
den freien weissen Papierflächen lagernde Staub 
und Schmutz sowie die Vergilbung entfernt 
wird und demnach die Aufnahmen reiner aus- 
fallen müssen. Eine Satinage oder Glättung 
solcher Drucke vor der Aufnabme ist ferner zu 
empfehlen, um die Wellen und die Rauhung 
des gereinigten Papiers zu beseitigen. M. 


34 


- 


226 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen-Zwangsinnung 


tür die Stadt- und Landkreise: Erfurt und 


Mühlhausen, die Kreise: Langensalza, 
Schleusingen und Weissensee. 
Sitz: Erfurt. 


lied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (]J.P.). 


Binladnung zu der am Montag, den 4. Mai, 


Korporatives 


nachmittsgs 3 Uhr, in Mühlhausen i Th, „Hotel 


zum König von Preussen“, stattfindenden 
ordentlichen Frübjahrsversammlung. 


Tagesordnung: 

. Geschättliches. 
. C. V.- Angelegenheiten. 
. „Bugra ıg914“, Leipzig. 
. Lehrlingsangelegenheiten. 
. Eingänge. — Anträge. 
. Wahl des nächsten Versammlungsortes. 
. Verschiedenes. 
Wir machen auf $22 unserer Satzungen aufmerksam 
und bitten um rechtzeitiges Erscheinen. 

Anträge sind spätestens bis zum 2. Mai an den 
Unterzeichneten zu richten. 

Mit Innungsgruss „Gut Licht“! 

Der Vorstand: 
A. Rudolph, Obermeister. 
um u Zn gms 


3 An 2 @ BD 


Photographiseher Verein zu Hannover. 
Die Sitzung in diesem Monat fällt aus, da sich 
Heır Nicola Perscheid-Berlin in liebenswäürdiger 
Weise bereit erklärt hat, im Verein am 6. Mal einen 
Vortrag zu halten über Bromöldruck, verbunden 
mit dessen praktischer Vorführung. 
Gleichzeitig bringen wir zur Kenntnis, dass das 
Vereinslokal nach „Hotel Russischer Hof", Rosen- 
strasse 4, verlegt worden ist (Saal I. Etage). 


Der Vorstand. 
I. A.: Hans Bourquin, Schriftführer. 


. 


Photographen - Zwangsinnung 
zu Königsberg i. Pr. 
Montag, den 27. April, nachmittags 4 Uhr, 
„ Britisch- Hotel‘, Königsberg i. Pr, 
ordentliche Generalversammlung. 


Tagesordnung: 

ı. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls. 

2. Halbjahresbericht vom ı. Juli bis 31. Dezember 
1913. 

3. Kassenbericht für die Zeit vom ı. Juli bis 31. De- 
zember ı913 und Entlastung des Kassierers, 

4. Neuwahl von drei Rechnungsprüfern für die Zeit 
bis 31. Dezember 1914. 

5 Neuwahl von zwei laut 8 28 des Statuts aus- 
scheidenden Vorstandsmitgliedern, der Herren 
Nickel und Petri. 


6. Stellenvermittlung. 
7. Teilnehmerwahl zum Besuch des Meisterkursus in 
Berlin 1914. | 
8. Eventuelle Anträge. 
9 Verschiedenes. 
o. Vortrag des Herrn Gymunasiallehrers O. Kirbuss 
über Linsenfehler und Linsenprüfungen. 
ı1. Vortrag über die Lebensversicherung der Ost- 
preussischen Landschaft. 
12. Lichtbildervortrag. 
Anträge sind spätestens 48 Stunden vorher beim 
Obermeister schriftlich einzureichen. 
Im eigenen Interesse um regen Besuch bittend, 
mache gleichzeitig auf 8 22 des Innungestatuts, sowie 
auf 8 22, Absatz 2, des Nachtrages aufmerksam. 


Der Obermeister. 
I. A.: Franz Kautz, I. Schriftführer. 


—— 


Zwangs-Innung Augsburg 
tür das Photographen - Gewerbe. 
Protokollderausserordentlichen Versammlung 
am 27. März, abends 8 Uhr, im Gasthof „Zur Post‘, 
Fuggerstrasse. 

Tagesordnung: ı. Bericht über die Tätigkeit 
der Kommission für Ermittelung ortsüblicher Durch- 
schnittspreise; 2. Beschlussfassung derselben; 3. Wünsche 
und Anträge. 

In Anwesenheit von 23 Mitgliedern eröffnet um 
8!/, Uhr und begrüsst Herr Obermeister Alber die Ver- 
sammlung. Das vom Schriftführer verlesene letzte 
Protokoll wird von der Versammlung genebmigt. 

Zu Punkt ı verliest der Vorsitzende die Preistabelle 
über die Ermittelluug ortsüblicher Durchschnittspreise, 
gleichzeitig bekanntgebend, dass dieselbe mit den 
Innungsstatuten und einer formulierten Vorstands- 
anordnung, desgleichen einem formulierten eventuellen 
Innungsbeschluss der Aufsichtsbehörde, behufs recht- 
licher Zulässigkeit, vorgelegen hat. Mit Schreiben vom 
23 März wurde uns bekanntgegeben, dass aufsichts- 
behördlich eine Erinnerung hiergegen nicht besteht. 

Nach eingehendem Für und Wider über Annahme 
oder Ablehnung der Preistabelle lässt der Obermeister 
darüber abstimmen. Resultat: ı8 Stimmen für An- 
nahme der Preistabelle. 

Herr Alber verliest sodann die formulierten Vor- 
stands- bezw. eventuellen Innungsbeschlüsse. Auch 
hierüber entspinnt sich bezüglich deren Verbescheidung 
eine ausgedehnte Debatte. Mitglied Herr Muschler 
stellt bei deren eventuellen Annahme die Einspruch- 
erhebung an die Aufsichtsbehörde in Aussicht unter 
Berufung auf $ 24 des Innungsstatuts. 

Behufs Klärung der Angelegenheit verliest der 
1I. Vorsitzende, Herr Funk, eine jüngst getroffene 
Regierungsentscheidung, desgleichen einen Artikel, be- 
treffend die Zuwiderhandlung getroffener Innungr- 
beschlüsse. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


227 


Te Önan— 


Die nunmehr erfolgte Abstimmung ergibt mit allen 
gegen eine Stimme die Annahme der beiden Anträge 
im vorliegenden formulierten Wortlaut. 

Der Obermeister dankt der Versammlung für das 
günstige Resultat der Abstimmung, anfügend, dass die 
Preisliste sowohl als der jetzt gefasste Innungsbeschluss 
4n kürzester Zeit den Mitgliedern im Druck gegen Unter- 
schrift (eingeschriebenen Brief) zugestellt wird. Die 
Rechtswirksamkeit tritt mit dem Tage der Zustellung 
in Kıaft. | 

Mit Dank für die rege Mitarbeit schliesst der Vor- 
sitzende um 10°, Uhr die lebhaft verlaufene Vollver- 
sammlung. 


Mich. Alber, 
Obermeister. 


Carl Müller, 
Schriftführer. 
—223— 


Personalien. 

Riesa. Das Pbotographische Atelier von Otto 
Werner, hier, blickte am 10. April auf ein sojähriges 
Bestehen zurück. 

Herr Photograph Friedrich Geus in Köln a. Rh. 
ist im sa. Lebensjahre gestorben. 


en 


Gesshäftliches. 

Die Fabrik photographischer Papiere, vor- 
mals Dr. A. Kurz, in Wernigerode erzielte im Jahre 
ı913 einen Ueberschuss von 1454c0 Mk. (118718), aus 
dem 8 Prozent (6) Dividende ausgeschättet und 19 Mk. 
vorgetragen werden sollen. In der Bilanz figuriert 
immer noch unverändert das Konto „Wert des Ver- 
iahrens“ mit 600000 Mk. Debitoren erscheinen mit 
483416 Mk. (466476), davon Bankguthaben usw. mit 
453177 Mk. (466473) und ausgeliehene Hypotheken mit 


535500 Mk. (492500). 


Kleine Mitteilungen. 

— Die von der Königl. Staatsregierung der Photo- 
graphischen Lehranstalt des Lette- Vereins angegliederte 
Abteilung für Männer begann ihr Sommersemester am 
22. April in den erweiterten neuen Räumen der Lehr- 
anstalt. Zu den bisherigen Arbeitsräumen sind hinzu- 
gekommen: Zwei grössere Laboratorien, feıner ein 
Raum für Vergrösserungen bei künstlichem Licht mit 
anschliessender Dunkelkammer und einer völlig neuen 
Apparatur von Schmidt & Haensch; ein Raum für 
farbige Photographie, für Mikrophotographie und ein 
der wachsenden Schälerzahl entsprechend grösserer 
Saal für Retouche und Zeichnen. Die Einrichtung des 
Laboratoriums ist, wie auch in der Frauenabteilung, 
von der Firma Ulrich-Charlottenburg geliefert, es 
eind die neuesten Prinzipien der Technik dem ganzen 
Bau, bezüglich Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung, 


zugrunde gelegt. 
—z 


Patente. 
Kl. 57. Gruppe 34. Nr. 261761 vom 24. April 1912. 
„Polyphos‘, Blektrizitäts- Gesellschaft m. b. H. 
in München. 

Verfahren zur Herstellung von teilweise sich decken- 
den Röntgen-Serienbildern, insbesondere für Aufnahmen 
des menschlichen und tierischen Körpers, dadurch ge- 
kennzeichnet, dass die lichtempfindliche Schicht zwischen 
je zwei Aufnahmen verschoben wird. 


—— 38.0 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 77. Herr K.Sch. in B. Ich beabsichtige, 
ein Kunstlicht- Spezialateller einzurichten, und zwar 
hatte ich urspiünglich als Lichtquelle die Bogenlampe 
von X. Im Auge. Nun höre ich aber inzwischen von 
einer neu erfundenen Metallfadeniampe (Halbwatt), die 
bei 2000 und 3000 Kerzenstärke eine vollkommen ge- 
nügende Lichtfälle für photographische Aufnahmen 
bietet und nur etwa 30 bis 40o Mk. kostet (im Vergleich 
zur X- Lampe im Preise von 250 Mk). Wenn sich nun 
auch zurzeit mit dieser neuen Lampe noch keineswegs 
einigermassen der X-Lampe ebenbärtige Resultate er- 
sielen lassen (indem das gespendete Licht zu gelbe 
Färbung hat und nur schleierige und harte Bilder zu- 
lässt), so frage ich an: Ist nach den bis dato vorliegenden 
Erfahrungen und Beobachtungen ohne weiteres zu er- 
warten, dass die Halbwattlampe etwa in wenigen Monaten 
auf das wünschenswerte Stadium der Ebenbfrtigkeit 
gebracht werden kann, oder ist es eventuell auch von 
vornherein ausgeschlossen, dass diese Lampe mit den 
anderen Spezialbogenlampen jemals konkurrenztähig 
wird? Könnte ich vielleicht durch persönliche Studien 
(durch Umhüllung der gelben Lichtquelle mit ent- 
sprechendem, geeignet gefärbtem Stoff) eventuell zu 
einem gewünschten Erfolge gelangen, oder müsste sich 
die erforderliche Abänderung auf eine ganz neue Er- 
findung, betrefis entsprechender Umgestaltung des 
eigentlichen Drahtes, seitens eines wissenschaftlichen 
Fachmannes der elektrischen Branche erstrecken ? 

Antwort su Frage 77. Die modernen Halbwatt- 
lampen sind verhältnismässig gegenüber anderen Gi@h- 
lampen reicher an chemisch wirksamen Strahlen, da 
die Temperatur der Lichtquelle erheblich viel höher ist, 
und sie eignen sich daher für photographische Auf- 
nahmen innerhalb gewisser Grenzen recht gut. Aller- 
dings ist die Ausbeute an chemischem Licht bei diesen 
Lampen durchaus noch nicht gleich der der Bogen- 
lampen, die, wenn es sich um speziell Vakuumlampen 
handelt, bei einem gleichen Stromverbrauch viel mehr 
chemisches Licht geben. Die Halbwattlampen sind 
für photographische Zwecke noch wenig erprobt, doch 
sollte man annehmen, dass drei bis vier Starklampen 
dieser Art von je rund 2000 Kerzen Stärke eine für 
jede Atelierbeleuchtung genügende Helligkeit besitzen. 
Ob sie in bezug auf die Modulation der Negative den 
Bogenlampen gleichwertig sind, vermag aus praktischen 
Erfahrungen bis jetzt noch nicht angegeben zu werden, 


228 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





sehr wahrscheinlich ist dies aber der Fall, und es liegt 
kein Grund vor, nicht wenigstens nach dieser Richtung 
hin einmal einen Versuch zu machen. Durch Um- 
hüllung der Lampe mit blaugefärbtem Stoff usw. lässt 
sich natürlich nichts erreichen, doch dürfte, wie gesagt, 
der Erfolg mit den Lampen auch obne dieses Hilfs- 
mittel ein sehr zufriedenstellender sein. 


Frage 78. Herr A. M. in Sch. Ich bitte höflichst 
um Mitteilung eines Rezeptes zur Herstellung von: 
Kupferverstäiker und Eisenabschwächer in Pulverform, 
wie solche von der „Agfa“ in den Handel gebracht 
werden. 

Antwort su Frage 78. Die Rezepte der Aktien- 
gesellschaft für Anilinfabrikation für diese beiden Prä- 
parate sind nicht bekannt, und wir können Ihnen daher 
Ihre Frage nicht beantworten. 


Frage 79. Hesr A. R. in E. Nach langem Ueber- 
legen, nicht zuletzt des hohen Kostenpunktes wegen, 
habe ich mir eine neue Spiegelreflexkamera 13 X 18 cm 
mit Doppelanastigmat 1:4.5 zugelegt zum Preise von 
410 Mk. Ich dachte jetzt eine Idealkamera zu besitzen, 
aber ich habe dieselben Erfahrungen gemacht, wie 
anscheinend Ihr Fragesteller Nr. 65. Bei umgehärgter 
Kamera war es mir nicht möglich, eine scharfe Auf- 
nahme bei !/,,, Sekurde zuwege zu bringen, ich habe 
mindester s zwei Dutzend Platten verbraucht an mehreren 
Tagen bei verschiedener Beleuchtung. Ferser habe 
ich versucht bei feststehender Kamera mit dem 
Schlitzverschluss Zeitaufnahmen zu mechen, aber dies 
ist auch kaum möglich, weil der Schlitzverschluss 
nicht eo rubig arbeitet, um scharfe Zeitaufnabmen zu 
erhalten. Bei genauer Prüfung des Apparates habe 
ich folgendes gefunden. Bei Momentaufnabmen hebt 
sich beim Exponieren zuerst der Spiegel, jedoch bevor 
letzterer in seiner Ruhelage angelangt ist, arbeitet der 
Schlitzverschluss; bevor nun der Schlitzverschluss ganz 
geschlossen ist, schlägt der Spiegel oben an, wodurch 
die Kamera nicht wenig erschüttert wird, und dadurch 
ist selbstredend die Aufnahme verwackelt. Beischnelleren 
Aufnatmen als etwa !/,.. Sekunde mag wohl der Ver- 
. schluss seine Tätigkeit beendet haben, bevor der Spiegel 

anschlägt, und werden diese Aufnahmen scharf. Ich 
habe also bei meiner „Idealkamera‘“' gefunden, dass 
nur sehr schnelle Momentaufnabmen möglich sind, wo 
man doch annimmt, dass diese Kamera für alle Zwecke 
zu verwenden sei. Ich bemerke noch, dass ich ohne 
„nervöse‘ Hände arbeite. 

Antwort su Frage 79. Das Arbeiten mit Spiegel- 
reflexkameras erfordert eine erhebliche Uebung mit 
denselben. Wir haben selbst im Anfang bei Benutzung 
einer Spiegelreflexkamera mit ganz ährlichen Schwlerig- 
keiten zu kämpfen gehabt wie Sie, doch hat sich bald 
ergeben, dass die Kamera vollkommen zufriedenstellend 
arbeitete, nachdem die rötige Geschicklichkeit im 
Halten und Abdıficken derselben erworben war. Wir 
haben beispielsweise mit der Goltz- & Breutmanun- 
Kamera grosse Serien abeolut schaıfer Negative so- 
wohl mit breitem wie mit schmalem Schlitz erhalten 


und die Vorteile der Spiegelreflexkamera für eine Reihe 
von Aufnahmen immer wieder schätzen gelernt. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage 30. Herr R.S. inD. Ein Musikalienverlag, 
der sich an einer deutschen Ausstellung beteiligt, lässt 
sich zur Ausschmückung die Bildnisse der Autoren des 
Verlages mit eigenhändiger Unterschrift einsenden. 
Liegt eine Verletzung der ausschliesslichen Befugnisse 
des Urhebess vor? Wie ist die Rechtslage, wenn das 
Portıäte in der Schweiz hergestellt ist? 

Antwort su Frage 30. Die Befugnisse des Urhebers 
werden durch eine derartige Verwendung von Porträts 
nicht verletzt, da es sich nicht um eine gewerbsmässige 
Verbreitung handelt, ein Zurschaustellen ist keine Ver- 
breitung; der Abgebildete kann sein Porträt zu diesem 
Zwecke verleihen oder verschenken. Eive Verviel- 
fältigung des Porträts, z. B. zu Reklamezwecken, darf 
jedoch nicht stattfinden. Die in der Schweiz her- 
gestellten Photogrsphien geniessen auf Grund der 
Berner Uebereinkunft denselben Schutz, welchen die 
betreffenden Gesetze den inländischen Urhebern ge- 
währen. Dr. Sch. 

Frage 3r. Herr Dr. E. in P. Ich stand mit einer 
Heilanstalt im Anstellurgsverbältnis und habe während 
dieser Zeit aus eigener Initiative eine Reihe mikro- 
photographischer Aufnahmen im Anstaltslaboratorium 
und mit Anstaltsmaterial gemacht. Kann Ich die Herarvs- 
gabe der Negative verlangen, leihweise oder gegen Er- 
satz der Kosten für verwendetes Material? Hat die 
Anstalt ein Reproduktionsreckt an diesen Aufnahmen ? 

Antwort su Frage 31. Dass Sie ein Urheberrecht 
an den von Ihnen hergestellten Aufnahmen haben, ist - 
rechtlich begründet. Ebeusowenig aber des Urheber- 
recht von dem Eigentum an den Negativen abhängig 
ist, ebensowenig kann das Urheberrecht Eigentums- 
verhältnisse begründen. Mit anderen Worten, die Ar- 
stalt ist nicht verpflichtet, die von Ihnen seinerzeit in 
der Anstalt hergestellten Negative herauszugeben, nicht 
einmal leihweise, auch nicht gegen Ersatz der Kosten 
und Auslagen. Ihr Urheberrecht wirkt also lediglich 
als negierendes Vetorecht, nicht als positives Anrpruchs- 
recht. Für die Begrfindung des Eigentumsrechtes der 
Anstalt an den Aufnahmen wirkt primär das Eigentum 
des von Ihnen benutzten Materials, sowie der in der 
Rechtssphäre der Anstalt in Erscheinung getretenen 
Krankbeitsfälle, die Sie zur Grundlage Ihrer Aufnahmen 
gemacht haben. Es ist also in das freie Belieben der 
Anstalt gestellt, Ihnen das Materlal zu überlassen, gleich- 
gültig, zu welchem Zweck. Aber auch die Anstalt oder 
ein dort Angestellter wäre nicht befugt, obne Ihre Ein- 
willigung das von Ihnen gesammelte und photographisch 
dargestellte Materlal etwa publizistisch zu verwerten, 
während gegen die Herstellung von Einzelkopien zum 
Anstaltsgebrauch rechtlich nichts einzuwenden ist, da 
ein solcher Gebrauch nicht unter den Begriff der un- 
befugten Vervielfältigung oder gewerbsmässigen Ver- 
breitung fällt. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp In Halle a. 8. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 34. 


26. April. 





1914. 





Der Photographenbund im Regierungsbezirk Koblenz hat sich dem Central- 
Verband Deutscher Photographen-Vereine und Innungen angeschlossen. 





Ueber die \Verarbeitung 
des Bühlersehen direkt kopierenden Pigmentpapiers. 


Von Florence. 


Von den verschiedenen modernen Kopier- 
verfahren, welche auf die Verwendung licht- 
empfindlicher Chromate an Stelle der sonst 
üblichen Silbersalze basieren, hat in neuester 
Zeit das sogen. direkt kopierende Pigmentpapier 
von C. Bühler in der Fachwelt ein a in 
lateresse erregt. 

Die Anregung zur Herstellung dieses Päpieres 
ergab sich aus dem Bedürfnis, ein Kopierpapier 
zu besitzen, welches einerseits die bekannten 
Vorzüge des alten Pigmentverfabrens, nämlich 
absolut haltbare Bilder in beliebigem Ton zu 
erzielen gestattete, andererseits in der Behand- 
lung so einfach war, dass seine Handhabung 
relativ leicht zu erlernen und Fehlresultate auf 
ein Minimum sich reduzierten. 

Der Gummidruck hatte, ebenso wie das 
Artiguesche Verfabren gezeigt, dass es mög- 
lich sei, mit geeigneten farbstoffhaltigen Bichro- 
matschichten photographische Bilder ohne Ueber- 
tragung der Schicht in einer dem gewöhnlichen 
Pigmentdruck äbnlichen Entwicklungsweise zu er- 
halten. Es handelte sich also darum, auf dieser 
Basis weiterzuarbeiten. Wieviel Schwierigkeiten 
aber hier zu überwinden waren, und welche 
Summe von Kenntnissen und Erfahrungen not- 
wendig. war, um das Fabrikat zu seiner heutigen 
Vollendung zu bringen, das weiss der Erfinder 
und Fabrikant allein. 

Der gewöhnliche Pigmentdruck ist bekannt- 
lich den meisten älteren Phbotographen ein 
praktisch vollkommen unbekanntes Verfahren. 
Es war daher vorauszusehen, dass man dem 
Bübler-Papier, weil es eben Pigmentdruck 
genannt wurde, keine besondere Z eigung ent- 
gegenbringen würde. Für manche aber war 
die weitere Bezeichnung „direkt kopierend“ 
irreführend, indem sie sich picht klarmachen 
konnten, was mit diesen Worten gemeint sei. 
Der Zweck der nachfolgenden Zeilen soll es 
aun sein, nach dieser Richtung hin die gewünschte 
Klarheit zu schaffen. | 


[Nachdruck verboten.] 


Beim alten Pigmentverfahren wirkt bekannt- 
lich das Licht, nachdem es das Negativ passiert 
hat, auf eine ziemlich dicke Schicht, aus Gelatine 
und Farbstoff bestehend, ein. Es bildet sich 
entsprechend der Lichtwirkung ein aus unlös- 
licher Gelatine in lösliche Gelatine gebettetes 
Bild, welches immer etwas dunkler ist als die 
löslich gebliebene (unveränderte) Gelatine, bezw. 
Schicht. Da indessen die Schicht insgesamt 
ziemlich dick ist, kann man bier nur bei hellen 
Farben in der Aufsicht, nie aber in der 
Durchsicht die Lichtwirkung praktisch ge- 
nügend verfolgen. Man ist also gezwungen, die 
erforderliche Lichtwirkung unter Anwendung 
eines Photometers zu bestimmen, und die Be- 
stimmung der Lichtwirkungsdauer, d. h. der 
Kopierzeit, ist eine indirekte. 

Beim Bühler- Pıgmentpapier liegen dagegen 
die Verhältnisse anders. 

Die Schicht ist hier so dünn, dass das 
beim Kopieren stets eintretende Dunkelwerden 
der belichteten Stellen bei einiger Uebung in 
der Durchsicht mit Leichtigkeit. zu ver 
folgen ist. Man kann also tatsächlich den Fort- 
schritt des Kopierens in der Schicht selbst 
verfolgen, bedarf also keines Photometers, und 
kann daher von einer direkten Bestimmung 
der Kopierzeit, mithin von einem direkten 
Kopierverfahren reden. 

Da die Entwicklung nur mit Wasser und 
obne irgend einen Uebertrag erfolgt, muss das 
ganze Bild mit allen Details fest auf dem Papier- 
filz aufsitzen, sonst würde es, da von der Schicht- 
seite und nicht etwa durch den Papierfilz be- 
lichtet wurde, entweder das Bild teilweise ab- 
schwimmen, oder in den Schatten überkopiert 
erscheinen. Beides ist aber nicht der Fall, und 
man kann daraus schliessen, dass die Schicht eine 
ganz besondere Zusammensetzung besitzen muss, 
und dass die gewünschte grössere oder geringere 
Löslichkeit der Schicht die Anwendung eines ge- 
eigneten Hilfsmittels ausser Wasser erfordert. 


35 


230 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Dieses Hilfsmittel aber ist eine zweckmässig ge- 
staltete feine Brause. Zur Entwicklung behandelt 
man zunächst das Papier mit warmem Wasser be- 
stimmter Temperatur. Hierin löst sich ein Teil der 
unbelichteten und weniger belichteten Schicht, 
während der Rest erweicht. Hierdurch wird 
das Bild in seinen Umrissen genügend sichtbar. 
Bringen wir es nun auf eine geeignete Unter- 
lage (Entwicklungsblech) und überbrausen es 
mit kaltem Wasser unter mässigem Druck, so 
wird nach und nach immer mehr von der feuchten, 
gelockerten Schicht weggeschwemmt, und das 
Bild entwickelt sich dementsprechend mehr und 
mehr. Man kann daher durch verstärkten Wasser- 
druck die Schatten ganz nach Wunsch auf- 
hellen, ohne dass die Details im Bilde leiden, 
und hat es daher vollkommen in der Hand, das 
Bild ganz so zu gestalten, wie man es wünscht, 
soweit dies mittels Entwicklung überhaupt mög- 
lich ist. Genügt die Brause für sich allein nicht, 
um einen gewünschten Effekt zu erzielen, so 
kann man durch erneüertes Einweichen in 
warmem Wasser leicht Abhilfe schaffen. 

Das Verfahren kann an Einfachheit wehl 
kaum übertroffen werden, und die Schnelligkeit, 
die ein eingearbeiteter Kopierer beim Entwickeln 
des Bildes erzielt, ist durchaus verblüffend. 

Pigmentpapier wird durchgehends im nicht 
sensitierten Zustande geliefert, und das Bübler- 
Papier macht hiervon keine Ausnahme. Sensi- 
tiertes Papier ist niemals genügend haltbar, 
sondern verdirbt sehr rasch, kann also nicht 
auf Lager gehalten werden. Sodann aber ist 


es beim Pigmentpapier jeder Art möglich, durch 
veränderte Stärke des Sensitierungsbades den 
Charakter der Kopie zu beeinflussen. Starke 
Bäder ergeben meist weichere Kopien, schwächere 
wirken umgekehrt. Nun ist es aber von 
wesentlichem Interesse, zu beachten, dass das 
Bühlersche Papier ganz gut mit einem Bade 
bestimmter Zusammensetzung arbeitet, selbst 
dann, wenn Negative verschiedenen Charakters 
für das Kopieren von Papier mit gleicher Sensi- 
bilisation benutzt werden. Hierbei stellt das 
Papier an die Qualität der Negative im all- 
gemeinen nicht einmal besondere Anforderungen. 
Das Negativ, wie man es für Zelloidinpapier 
durchgehends benutzt, eignet sich durchaus für 
das direkt kopierende Pigmentpapier, und bei 
weniger geeigneten vermag ein geübter Kopierer 
ohne weitere Kniffe beim Kopieren nur durch 
angepasste Entwicklung ein genügend gutes 
Resultat zu erzielen. 

Das Bild selbst ist bekanntlich von einer 
bestechenden Weichheit und sehr guter Detail- 
lierung und im Gegensatz zum gewöhnlichen 
Pigmentdruck absolut matt. Diese Eigenschaften 
machen das glatte Papier sehr beliebt für alle 
Porträtzwecke. Für besondere Fälle kann man 
sich indessen auch der Papiere mit anderer 
Oberfläche bedienen und so den Bildcharakter 
wesentlich ändern. Als Farben sollte man 
durcbgehends nur Schwarz und Sepia verwenden, 
da meines Erachtens hiermit die besten Resul- 
tate in künstlerischer und vornebmer Bild- 
wirkung erzielt werden. 


Rundsehau. 


— Tonung von Bromsilber- und Chlor- 
bromsilberkopien mit Schwefelkobalt. 
R. Namias empfiehlt die nachstehende Tonungs- 
methode zur Erzielung von prächtig braunen 
Tönungen, die sich wesentlich von den Resul- 
taten unterscheiden, die man mit einfacher 
Schwefeltonung in ein oder zwei Bädern erhält. 
Das mit irgendeinem Entwickler bervorgerufene 
Bild, das nicht zu kräftig sein soll, wird in eine 
fünfprozentige Lösung von rotem Blutlaugensalz 
eingelegt und so lange darin belassen, bis alle 
Spuren von schwarzen Bilddetails verschwunden 
sind. Man wässert das Bild sorgfältig und 
taucht es dann in eine zweiprozentige Lösung 
von Chlorkobalt, der einige Tropfen Salzsäure 
zugefügt wurden. Das Bild nimmt eine grün- 
liche Färbung an, und zwar infolge Entstehung 
von Chlorsilber und Kobaltferrizyanid. Man 
wäscht dann das Bild etwa eine halbe Stunde, 
um jede Spur von Kobaltsalz, das in den 
Weissen zurückbleiben könnte, zu entfernen. 

Wenn man das Bild im Lichte mit einem 
verdünnten Metol- oder Metol-Hydrochinon- Ent- 
wickler hervorruft, so wird das Chlorsilber zu 


metallischem Silber reduziert, wobei das Bild ein 
sehr angenehmes Schwarz, das der Gegenwart 
von Kobaltferrizyanid zuzuschreiben ist, erhält. 
Aber die schönsten Resultate erreicht man, wenn 
man die Bilder nach dem roten Blutlaugensalz- 
und Kobaltbad in eine einprozentige Lösung 
von Schwefelnatrium oder in eine bei Kälte ge- 
sättigte Lösung von Schwefelbarium bringt. Das 
Chlorsilber und Kobaltferrizyanid, die in der 
Bildschicht enthalten sind, werden in Sulfide 
verwandelt, und es entsteht eine prächtige Braun- 
tönung; das Bild gewinnt zugleich an Kraft. 
Wenn man das Bild nach der Bebandlung 
mit Kobaltlösung in eine fünfprozentige Fixier- 
natronlösung, der etwas Borsäure zugegeben 
wurde, bringt, so wird das Chlorsilber entfernt, 
und es resultiert nach sorgfältiger Wässerung 
ein Bild, das allein aus Kobaltferrizyanid besteht. 
Wird letzteres chlorsilberfreie Bild mit einem 
Alkalisulid behandelt, so erhält man Schwefel- 
kobalt, das ein tieferes Braun liefert, aber die 
allgemeine Kraft des Bildes verliert oft dabei. 
Die Bilder mit Schwefelsilber und -Kobalt sind 
sehr beständig. („Il Progresso fotografico.“) 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


231 





Zwangsinnungen und Schleudergesehäfte. 


In Hannover besteht, wie fast überall, eines 
jener Schnellphotographengeschäfte, die bis 3 Uhr 
nachts ihren Betrieb offen halten. Durch die 
Entscheidung der Behörden ist der Betrieb für 
zwangsinnungspflichtig erkannt worden. (Ver- 
gleiche hierzu die Entscheidungen in Nr. 23 der 
„Pbotogr. Chronik“) Die Innung hatte aber 
den Beschluss gefasst, dass alle photographischen 
Betriebe um 8 Uhr zu schliessen seien. Die 
gestatteten Ausnahmen sind in dem Beschluss 
besonders aufgeführt. Da das betreffende Ge- 
schäft diesem Beschlusse nicht nachkam, wurden 
von seiten des Vorstandes Ordnungsstrafen ver- 
hängt, die von der Behörde anerkannt wurden 
und die jetzt zwangsweise eingetrieben werden 
müssen. Um nun trotzdem den Betrieb des 
Geschäfts nach 8 Uhr noch möglichst lange fort- 
zusetzen, wurde das Geschäft jetzt auf den 
Namen der Frau übertragen, so dass die Innung 
genötigt ist, gegen diese in der gleichen Weise 
vorzugehen. Da gegen die Strafen des Vor- 
standes natürlich Einspruch erhoben ist, so ist 
damit immerhin eine Galgenfrist gewonnen. 
Nachher schimpft man dann über die bösen 
Zwangsinnungen, die so rücksichtslos vorgehen! 
Diese Vorfälle beweisen aber immer wieder, 
wie nötig gerade das Photographengewerbe 
Zwangsinnungen hat. 


Die Entscheidung des Magistrats lautet: 


t der Königl. 
Haupt- und Residenzstadt 
Hannover. 


Hannover, den 30. März 1914. 


Auf Ihren Antrag vom ı15.d. M. erwidern wir Ihnen, 
dass wir Ihre Beschwerde gegen den Vorstand der 
hiesigen Photographen- Zwangsinnung als unbegründet 
zurückgewiesen haben. 


Als Zwangsmitglied der Photographeninnung haben 
Sie nach $ 10, Abs. ı, der Innungsstatuten den Innunge 
beschissen Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen sind 
mit Geldstrafen bis zu 20 Mk. deren Verhäugung dem 
Innungsvorstand zusteht, bedroht. Der Innungsbeschluss 
vom 28. Oktober v. J., durch den den Innungsmit- 
gliedern der Betrieb ihres Geschäfts an Wochentagen 
nach 8 Uhr abends verboten ist, ist ordnungsmässig 
gefasst und entspricht den gesetzlichen Bestimmungen; 
Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwiefern er gegen 
8 1398, R.G.O, verstösst, da dieser nur den Betiieb 
in den offenen Verkaufsstellen regelt. 


Diese Entscheidang kann binnen 4 Wochen durch 
Beschwerde bei dem Herrn Regierungspräsidenten, hier, 
angefochten werden. 


An 
Frau Selma Lehmann, Hamburg, 
Reeperbahn 56. 


u 2 u 5 u 


Bundestagung des Nordwestdeutsehen Photographen-Bundes 
in Detmold am 4. und 5. Mai. 


Die im Reiche weit zerstreuten Spezialisten 
unseres Berufes auf einer Ausstellung versammelt zu 
sehen, möchte zu dem Anregendsten gehören, was die 
Bundestagung in Detmold zu bieten vermag, um 50 
mehr, als diese Sonderfächer in der Jetztzeit immer 
prägnanter hervortreten und zeigen, mit welchen 
Finessen im Kampfe ums Dasein gegen markt- 
schreierische Dutzendware vorzugehen ist. Die Aus- 
stellung umfasst: 

Porträts vonDährkoop, Perscheid und 
Schenker-Berlin und solche von Grienwaldt- 
Bremen, Schlosser & Wenisch-Prag, Lichtenberg- 
Osnabrück. Perscheid und Düährkoop werden Oel- 
drucke senden. Ä 

Landschaften von Ph. & E. Linke- Zürich. 

Interieurs von Götz- Breslau. 

Kinderbilder von Hanny Schwarz-Berlin. 

Tierbilder von Käte Hecht- Stralsund. 


Museumsbilder mit Figuren von Leny 
Kempin- Celle. 

Seestäcke undAquarienbilder vonSchensky- 
Helgoland. 

Manöveraufnahmen von Kühlewind- Königs»- 
berg. 

Autochromaufnahmen von Baumann- 
Bielefeld. 

Reproduktionenvon Franz Rompel- Hamburg. 

Radierungen von Beckmann-Detmold. 

Englische Pigmentbilder von Romain Tal- 


bot-Berlin und ausserdem noch über 50 Bildnisse aus 
dem Wettbewerb von Wilh. Knapp-Halle a. S. 
Die Tagung scheint also im Hinblick auf die viel- 
seitige Ausstellung sehr interessant zu werden, so dass 
kein Kollege (wenn auch Nichtmitglied) versäumen 
sollte, die Tagung und Ausstellung zu besuchen. 


— 
Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 


Niederrheinisehe 
Photographen - Zwangsinnung. 
Sitz: Düsseldorf. 


Die Beiträge für das erste Halbjahr ı914 wollen 
unsere Mitglieder bis zum ı. Mai an den Kassierer, 


Herrn A. Leimers, einsenden. Nach diesem Termin 
lolgt Einziehung durch die Behörde. 
Obermeister: Schriftführer: 
C Hallpape. Jung. 
nn >) 22 
35” 


232 


Nordwestdeutseher Photographen - Bund 
(E.V.). 
Sitz; Bremen. 
An die Mitglieder des Bundes und Freunde 
unserer Bestrebungen. 


Einladung zur Bundesversammlung in Detmold 
am 4. und 5. Mai, 

verbunden mit photograpbischer Ausstellung 

mustergültiger Arbeiten von hervorragenden 
Vertretern unseres Faches. 
Montag, den 4 Mai: 

Morgens ı0!/), Uhr („Arminius- Hotel“, Grabbe- 
strasse): Eröffnung der Ausstellung durch den 
Vorsitzenden des Bundes. 

ı1?/, Uhr: Vortrag des Herrn Dipl.-Ing. Hans 
Schmidt: Ueber das neue lichtstarke 
Objektiv „Dogmar‘ der Optischen Anstalt 
C. P. Goerz, Akt.-Ges., Berlin. Friedenau, mit 
Lichtbildern. 

ı2!/, Uhr: Zwangloses warmes Frühstück daselbst. 

2a Uhr: Bundessitzung (Hotel „Stadt Frankfurt‘, 
gegenüber dem Schlossplatz, Tagesordnung: 
Pıotokoll, Kassenbericht, Neuwahlen, Geschäft- 
liches. 

3!/, Uhr: Vortrag des Herrn Franz Grainer- 
Märchen: „Die Entwicklung der Photographie“. 

5Uhbr: Besichtigung des Fürstlichen Residenzschlossen 
und der Stadt mit ihren herrlichen Anlagen. 

71, Uhr: Hermanustrunk und Imbiss in den Garten- 
anlagen der Brauerei „Falkenkrug‘“ bei Detmold 
(gegeben von den Detmolder Kollegen). 

Dienstag, den 5. Mai: 

8°/, Uhr: Abfahrt mit Eilzug nach Horn - Meinberg; 
Spaziergang nach den Externsteinen, durch den 
Tentoburger Wald zum Hermannsdenkmal. 

a Uhr: Festtafel daselbst; Festakt am Denkmal und 
Gruppenaufuahme. 

5 Uhr: Verlosung von angekauften Bildnissen. 

9 Ubr abends: Italienische Nacht auf der Langen 
Strasse in Detmold mit Konzert und Tanz. 


Jeder Teilnehmer eıhält als Pıdsent ein Paket mit 
Proben von Erzeugnissen lippischer Industrie. 

Unsere diesjährige Fundessitzung soll eine der 
glanzvolisten der letzten Zeit werden, zumal der Arbeits- 
ausschuss alles anfbieten wird, den Kollegen den Aufent- 
halt in dem reizvollen Detmold so angenehm als mög- 
lich zu machen. 

Wir rechnen deshalb bestimmt auf Ihr Erscheinen 
und rufen Ihnen bis dahin ein recht herzliches „Gut 
Licht‘ zu. 

Mit kollegialen Grüssen 


Der Vorstand. 
ir rt 


Württembergiseher Photographen- Bund 
(E.V.). 

Die verehrlichen Mitgtieder werden in Rücksicht 
auf die am ıo. Mai stattfindende Generalversammlung 
dringend gebeten, den verfallenen Halbjahresbeitrag 
mit 8 Mk. vom ı. Oktober 1913 bis ı. April 1914 mög- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


lichst umgehend an unseren Kassierer, Herrn Eugen 
Stöckle- Stuttgart, Charlottenstrame 31, einsenden 
zu wollen. 

: Bis ı. Mai nicht igegäsgene Beiträge werden 
sofort per Nachnahme unter Zuschlag der Spesen er- 


hoben. 
I 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes DORBERSE Photo- 
graphen -Vereine und Innungen (J. P.). 


Für Dr. Statius, G. m. b. H., Friedenau, ist in 
das Vereinsregister eingetragen: 

Dr. .Schleussner, A.-G., Fillaltabrik Berlin- 
Friedenau, Benningsenstrasse 23/24. 


Als neues Mitglied war gemeldet: 
Herr H. E. Kiesel, Photogrsph, Berlin W.og, Link- 
strasse 39; gemeldet durch Herrn Schumann. 


Berlin, den ı9. April 1914. 


Der Vorstand. 
LA: R Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 
I Lar6- 


Photographen-Innung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 

Der Vorstand der Photographen-Innung zu Berlin 
bringt nachfolgend den Wortlaut eines Briefes zur 
Veröffentlichung, weichen der I. Vorsitzende, Herr 
L. Tiedemann, an Herrn Emil Schönewald 
gerichtet hat, und der zugleich die Antwort auf 
dessen offenen Brief im „Photograph‘' Nr. 3ı ent- 
hält. 

Berlin, den 20. April 1914. 


Herrn Emil Schönewald, 
- Bunzlau in Schlesien. 


Ihr Schreiben vom 8. April an die Photographen- 
Innung zu Berlin kann erst heute zur Beantwoıtung 
gelangen, da inzwischen keine Vorstandstitzung statt- 
gefurden hat und demgemäss eine Besprechung über 
die zu gebende Antwort nicht möglich wear. 

Im Namen aller derjenigen Heıren, welche die 
Ihnen übersandte Notiz unterzeichnet haben, mit Aus- 
nahme des Herrn Lichte, der aus dem Vorstande der 
Innung ausgeschieden und Ihnen persönlich geant- 
wortet hat, habe ich Ihnen folgende Erklärung zu 
geben: 

Keirer von den unterzeichneten Herren hat im 
geringsten die Absicht gehabt, durch den beanstandeten 
Passus Ihnen persönlich oder der Redaktion des ‚Photo- 
greph‘“ eine Beleidigung zuzufügen, es lag auch hierzu 
absolut keine Veranlassung vor. Wir bedauern daher 
lebhaft, wenn Sie sich persönlich gekränkt fühlten. 

Diese Erklärung geben wir nicht auf Grund Ihrer 
Ausfährungen in Ihrem Schreiben, sondern freiwillig, 
um eine von Ihnen empfundene Kränkung gegen- 
standslos zu machen. Auf die Beleidigungen, die Sie 
in Ihrem Brief gegen uns schleudern, haben wir keine 
Veranlassung, näher einzugehen. Woıte, die jemand 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 





in Erregung schreibt, noch dazu, wenn er sich selbst 
gekıänkt fühlt, soll man nicht auf die Goldwage legen. 
Sie können uns durch n’chts veranlassen, den Ton, 
den Sie anzuschlagen fir gut befanden, auch zu dem 
unserigen zu machen. Damit ist die Angelegenheit 
für uns erledigt und zugleich die Antwort auf Ihren 
offenen Brief in der letzten Nummer des „Photograph“ 
vom I7. April gegeben. Die Redaktion der ‚ Photogr. 
Chronik“, welche unser „Eingesandt‘' brachte, wird 
durch uns vollkommen gedeckt. 

Der Sinn unserer Kundgebung war lediglich der, 
dass wir es im Interesse der Einigung der Beruts- 
kollegen lebhaft bedauerten, dass ein in weiten Kreisen 
geschätztes Fachblatt überhaupt derartige Notizen, 
weiche geeignet sind, das Ansehen einer Anzahl von 
Berufskollegen zu schädigen, ohne weiteres aufnimmt. 
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass ein Fachblatt 
alle Notizen vermeiden sollte, welche dazu beitragen 
können, eine Anzahl Fachgenossen verächtlich zu 
machen, einerlei, ob die empfangenen Notizen wahr 
oder unwahr sind. Einem Fachblatt wie der ‚„Photo- 
graph‘‘ fällt die Aufgabe zu, zur Einigung sowie zur 
wirtschaftlichen und sittlichen Hebung der Berufs- 
genossen beizutragen. Es ist daher vornehmste Pflicht 
und nicht ein Vertuschungssystem, wenn die schmutzige 
Wäsche, die hin und wieder gewaschen werden muss, 
nicht an die breite Oeffentlichkeit gebracht wird. Im 
übrigen halten die Herren vom Vorstande die in der 
Notiz gemachten Angaben voll und ganz aufrecht. 
Die Sitzung war auch im Anfang nicht einmal stäürmisch, 
viel weniger sehr stürmisch, Die Unterbrechungen 
und Störungen durch Zwischenrufe usw. waren harım- 
los und warden auch meist von der heiteren Seite auf- 
gefasst. Es mag ja immerhin «in Unterschied sein, ob 
sich in einer kleinen Provinzstadt 20 bis 30 Herren 
gegenseitig ihre Meinung sagen, oder ob mehrere 
hundert Personen ihre gegenseitigen Interessen ins 
reine zu bringen haben. jedenfalls war die Sitzung 
woh! die ruhigste, welche die Photographen- Innung 
zu Berlin je erlebte. Die Mitglieder der Berliner Photo- 
grapheninnung müssen schon für sich das Recht in 
Anspruch nehmen dürfen, Herren im eigenen Hause 
zu bleiben. Der Allgemeinheit der Berufskollegen 
ausserhalb Berlins kann nur mit solchen Nachrichten 
gedient sein, die sich auf sachliche Verhandlungen usw. 
beziehen, aber nicht damit, zu erfahren, ob eine 
Innungsversammlung mehr oder weniger stürmisch 
verlaufen ist. Das ist lediglich unsere eigene An- 
gelegenheit. 


Persönlich bemerke ich, dass ich den Vorsitz in 
der Photographen-Innung zu Berlin, der mir so un- 
erwartet zufiel, nur in dem Sinne führen werde, die 
Gegensätze auszugleichen, Friede und Eintracht unter 
den Berufsgerossen zu schaffen, vor allem aber die 
Kollegen zur Selbstachtung als auch zur gegenseitigen 
Achtung zuifickzuführen. Das Recht, seine Meinung 
frei zu Aussern und seine eigenen Interessen zu ver- 
treten, wird jedem Innungsmitgliede gewahrt werden. 
Ich habe die Ueberzeugung, dass Sie es gleichfalls als 
vornehmste Pflicht ansehen werden, derartige Be- 


strebungen tatkıäftig zu unterstützen, und bin stets’ 
gern bereit, Ihnen bezw. der Redaktion des ‚Photo- 
graph“ auf Wunsch sachdienliche Mittelluugen zu- 
gehen zu lassen. Auf irgend welche pessönliche An- 
grifle, sei es, von welcher Seite sie auch kommen 
mögen, werde ich nie reagieren. 

In diesem Sinne zeichne ich 

hochachtungsvoll 


L. Tiedemann, 
I. Vorsitzender der Photographen- Innung 
(Zwangsinnung) zu "Berlin. 


=> 
Zwangsinnung für das Photographen- 


gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 


Binladung zur Innungsverssammlung 
am Montag, den 27. April, abends 7 Uhr, im 
oberen Saale des „Hotel Russischer Hof“, 
Rosenstrasse 3/4. 
Tagesördnung: 

ı. Genehmigung des Protokolls voriger Sitzung. 

2. Geschäftsbericht durch den Obermeister. 

3. Kassenbericht (Kollege Julius). 

4 Genebmigung der nach dem Haushaltplan 1913/14 
überschrittenen Ausgaben. 

5. Central- Verbands- Angelegenheiten: 

a) Ausstellung „Bugra“. in Leipzig 

b) Photographen- Tegunrg. | vom 23. bis 

c) Central- Verbandsverhandlungen. ) 27. Juni. 

Entsendung des Delegierten und Bewilligung der 
Reiseentschädigung. 

6. Handwerkskammersachen: 

a) Internationaler Mittelstandskongress in Han- 
nover vom 5. bis 7. Oktober, Wahl eines 
Vertreters. | 

b) Deutsche Werkbundausstellung in Köln 1914. 

c) Ausstellung ‚, Das deutsche Handwerk Dresden 
1915‘. 

q. Haushaltplan April ıgı4 bis März ıgı5. 

8. Vortrag über der zwischen der Wüırttembergischen 
Feuerversicherungs- Gesellschaft und dem Cen- 
tral- Verband Deutscher Photographen- Vereine 
und Innungen (J. P.) abgeschlossenen Vertrag 
(Herr Inspektor Bauersfeld). 

g. Ausstellung von Bildern auf Escotin.- Graväre- 
Papier der Firma E. Sommer & Co,G.m.b. H,, 
Leipzig. Erläuteıungen durch Herrn E,.Sommer. 

ı0. Allgemeines. 


In voriger Sitzung wurde beschlossen, dass jeder 
Kollege verpflichtet sei, in seinem Schaukasten oder 
dem Eingang zu den Geschäftsräumen ein von der 
Innung angefertigtes Plakat anzubringen, durch welches 
die Kundschaft auf den Schluss der Photographischen 
Geschäfte, Sonntags um 2 Uhr, aufmerksam gemacht 
wird. (Am Sitzungsabend zu erhalten, Stück 10 Pf.) 


Die beigeschlossenei Formulare zur Ermittlung der 
hiesigen Durchschnittspreise sind ausge fallt in der Ver- 
sammlung abzugeben. 


234 


BPHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. 








Die Aufstellung der Abrechnung 1913/14 liegt beim 
Kassierer, Kollegen Hugo Julius, vom 20. d.M. an 
für die Mitglieder zur Einsicht aus. 

Unter Hinweis auf 3 22 der Satzungen wird um 
pünktliches und vollzähliges Erscheinen ersucht. 


Der Vorstand: 
R. Freundt, Hans Bourguin, 
Obermeister. Schriftführer. 
un 2 XL 0 zu 


Photographen -Zwangsinnung 
Mülhausen im Eisass für den Bezirk 
Ober - Elsass. 

Gestorben ist unser Mitglied Herr Hüsser-Beck 
in Altkirch am ı5. April im Alter von 46 Jahren. 


L.A.: J. Mehlbreuer, I. Schriftführer. 
m 


Ateliernaehriehten. 
Bad Blankenburg. Herr Hermann Otto er- 
ötfnete ein Atelier für moderne Photographie. 
Gera (Reuss), Die Herren Frank und Weiser 
eröffneten Sachsenplatz ıı ein Institut für photo- 
chemische Reproduktion. 


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Personalien. 
Das Photograph Speidelsche Ehepaar in Balingen 
(Württemberg) feierte das Fest der goldenen Hochzeit. 


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Aus der Industrie. 

— Die Gold-, Silber- und Platinschmelzerei, Scheide- 
und Gekrätzanstalt M. Broh in Berlin SO., Köpenicker 
Strasse 29, bat eine Anleitung zum Sammeln und zur 
sweckmässigen Ausbeutung photographischer Rück- 
stände verfasst und gibt diese Drucksache kostenlos 
an unsere Fachphotographen ab. Wenn Broh photo- 
graphische Platten zur Rückgewinnung von Wertstoffen 
aufkauft, so werden die alten Platten gegen schriftliche 
Gewährleistung vernichtet, so dass irgend ein Miss- 
brauch damit vollkommen ausgeschlossen ist. Sämtliche 
Neueinrichtungen, also alle modernen Maschinen und 
Oefen, sind in den Brohschen Laboratorien vorhanden; 
dadurch ist eine gründliche und beschleunigte Aus- 
arbeitung der Rückstände ermöglicht. Die Wert- 
berechnung geschieht nach dem Tageskurs und dem 
bei der Feuerprobe ermittelten Feingehalt, und zwar 
so schnell als irgend möglich. Gold-, Platinchlorid, 
salpetersaures Silber und alle photographischen Chemi- 
kalien können preiswert von der Scheideanstalt M.Broh 
jederzeit bezogen werden. 


— Gustav Schulze & Jost, Berlin S., Prinzen- 
strasse 23— 26, bringen als Neuheit in den Handel 
durchsichtig belegte Hand- und Taschenspiegel mit 
Bild in der Durchsicht. Wie damit schon ausgedrückt 
ist, ist der Gegenstand bei gewöhnlicher Benutzung ein 
Spiegel, hält man aber das Glas gegen das Licht, so 


erscheint das eingefügte Bild, wozu jedes der Her- 
stellerin eingesandte Negativ verwendet werden kann. 
In Taschenausführung haben die Spiegel eine doppel- 
seitig spiegelnde Fläche bei gelälligem Aussehen und 
solider Arbeit. Auch in Handspiegeln sind bereits ge- 
schmackvolle Muster vorhanden. 


—8839-— 


Geriehtswresen. 


Ladenschluss und Gewerbeordnung. (Urteil 
des Sächsischen Oberlandesgerichts vom 4. Februar d. J.; 
Strafsenat.) [Nachdruck, auch im Auszug, verboten.] 
Nach $ 139e, Abs. ı, der Gewerbeordnung müssen 
öffentliche Läden und Verkaußsstellen in der Zeit von 
9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens geschlossen bleiben. 
Käufer, die einen Laden noch vor 9 Uhr abends be- 
treten, dürfen nach dem offiziellen Schluss noch bedient 
werden. Der Kaufmann Fiaum besitzt in Leipzig 
ein Schuhwaren- Hauptgeschäft und einige Filialen mit 
selbständigen kaufmännischen Leitern. Am Sonnabend 
vor Pfingsten vorigen Jahres befand er sich in der 
Filiale in der Hainstraıse. Um 9 Uhr liess der Filiale- 
leiter den gesetzlichen Bestimmungen gemäss die Laden- 
tür schliessen. Eine Viertelstunde später öffnete Flaum 
der drückenden Schwüle wegen die Tär und erging 
sich auf der Strasse. Diese Gelegenheit benutzte ein 
Käufer, um schnell in den Laden zu schlüpfen. Ein 
Schutzmann hatte diesen Vorgang bemerkt und er- 
stattete Anzeige. Vor Gericht erklärte Flaum, dass er 
nicht zum Zwecke des Kundeneinlasses, sondern ledig- 
lich der Hitze wegen die Tür geöffnet habe; damit 
falle das subjektive Moment des Vergehens weg. Ausser- 
dem sei nicht seine Person, sondern der FPilialeleiter 
der gesetzlich Verantwortliche für die Filiale Das 
Landgericht als Berufungsinstanz erklärte in Ueber- 
einstimmung mit dem Schöffengericht diese Ein- 
wendungen für hinfällig und sprach die Verurteilung 
Flaums aus. Er als oberster Leiter seiner Geschäfte 
sei zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ver- 
pflichtet. Beim Oeffnen der Tür habe er Gegeumass- 
regeln gegen das Eindringen weiterer Käufer treffen 
müssen. Da er im Rahmen der Tür gestanden habe, 
sei es ihm möglich gewesen, Kauflustige zurück- 
zuweisen. Das habe er nicht getan. In der Revision 
vor dem Sächsischen Oberlandesgericht erklärte 
Flaum, dass die Fahrlässigkeit nicht genfigend fest- 
gestellt worden sei. Die Tür müsse in der Erwerbs- 
absicht geöffnet werden. Das sei in diesem Falle nicht 
geschehen. Der Strafsenat verwarf die Revision kosten- 
pflichtig. Die Bestimmungen in $ 139e, betreffend den 
Ladenschluss, seien so klar, dass sie keiner Erläuterung, 
am wenigsten eines Zurückgreifens auf $ ı41a bedürften. 
Der Angeklagte habe sich als oberster Leiter seiner 
Geschäfte dadurch strafbar gemacht, dass er fremden 
Personen nach 9 Uhr abends die Möglichkeit des Ein- 
dringens in die Fillale gegeben habe. ak. 





ne 







Patente. 
KL 57. Gruppe 22. Nr. 262811 vom 4. Juni 1912. 
Bastman Kodak Company in Rochester, New Jersey, 
| Vv.St.A. 

Rolikamera, bestehend aus einem zur Aufnahme 
der Filmspulen eingerichteten Gehäuse mit fester, nicht 
abnehmbarer Hinterwand und einer 
abnehmbaren, seitlich in der Achsen- 
richtung der Filmspulen in das Ge- 
häuse einschiebbaren Platte, an welcher 
der Balg und der ausziehbare Träger 
für das Objektiv angebracht sind, da- 
durch gekennzeichnet, dass die beider- 
seits entsprechend abgebogene Schie- 
berplatte 7 selbst die inneren Wände 
der zur Aufnahme der Filmspulen 
dienenden oberen und unteren Räumeys 
des seitlich durch einen einzigen ab- 
nehmbaren und verriegelbaren Deckel verschlossenen 
Kameragehäuses und gleichzeitig die vordere Wand 
des Durchlassschlitzes für den vor der hinteren Wand 
des Kameragehäuses vorbeigehenden Film bildet. 


Eh 





Büehersehau. 

Quellenschriften zu den frühesten An- 
fängen der Photographie bis zum Iß. Jahr- 
hundert. Von Hofrat Prof. Dr. Josef Maria Eder 
in Wien. Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. 8. 
Preis geheftet 24 Mk. Mit fünf heliographischen Por- 
träts, zwei Lichtdrucktitelblättern und diversem Buch- 
schmuck. 


Eder hat in diesem Werke seinen eingehenden, 
historisch - photographischen Forschungen nichts prinzi- 
plell Neues hinzugefügt. In seiner bekannten „Ge- 
schichte der Photographie‘ hat er die Entdeckung der 
Silbersalze und ihre Lichtempfindlichkeit vom Altertum 
bis zur neuesten Zeit an Hand eingehender Onellen- 
studien verfolgt. Die Originaltexte der von ihm be- 
nutzten ältesten Quellen sind wegen ihrer grossen Selten- 
heit äusserst schwer zugänglich. Die von ihm bei seiner 
Forscherarbeit als besonders wichtig erkannten Quellen- 
schriften sind in dem vorliegenden Werke publiziert. 
Das Werk bildet also gewissermassen eine Ergänzung 
zu seiner „Geschichte. Wir finden Georg Fabricius 
Abhandiung: De metallicis rebus usw. (verschiedene 
gelehrte Bemerkungen über metallische Dinge uud ihre 
Namen), Zürich 1565; Oswald Crollius: Chemische 
Basilika von 1628; Robert Boyles Versuche und Be- 
trachtungen über die Farben, Köln 1680; es folgt aus 
den vermischten medizinisch - physikalischen Merk- 
würdigkeiten der hermetische Phosphor oder Licht- 
magnet des Christian Adolf Balduin aus dem Jahre 
1676. Dann die 233. Beobachtung von Herm Dr. 
Heinrich Johann Schulze: ein merkwürdiger Ver- 
such über die Wirkung von Sonnenstrahlen, Nürnberg 
1727; in dieser Arbeit sieht bekanntlich Eder die Ur- 
anlänge der Photographie. Schulze beschreibt seinen 
Versuch mit Sülbernitrat und Kreide, welcher zum ersten 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


„35 





photographischen Bilde führte. Neuerdings wird von 
anderer Seite Homberg die Erkenntnis der Licht- 
empfindlichkeit von Silbersalzen zugeschrieben (1693), 
Eder erwähnt auch diesen, welcher mit Silbernitrat- 
lösung Knochen beizte. Es bleibt noch zu entscheiden, 
ob Homberg sich der Lichtwirkung auf seine Silber- 
salziösung voll bewusst war. Eder wird wohl selbst 
bald dazu das Wort ergreifen. Weitere Abhandlungen 
stammen von Jean Heliot (Paris 1766), G. B. Beccaria 
(Bologna 1757) und Carl Wilhelm Scheele (Leipzig 
1777). Allen diesen Werken ist, wenn.sie im Original 
tremdsprachlich wiedergegeben sind, die deutsche Ueber- 
setzung (von Dr. F. von Schrott besorgt) beigefügt, 
wodurch das Quellenstudium zum Spiel gemacht wird. 
Der Druck des Werkes ist in mustergültiger Weise von 
W. Drugulin in Leipzig ausgeführt, die ganze Aus- 
stattung (unter anderem die Porträts von Fabricius, 
Boyle, Schulze, Beccaria und Scheele) vorzüglich. 
Die Durchsicht des ganzen Werkes ist für jeden, der 
Interesse an historischen Studien hat, ein bleibender 
Genus. St. 


a 


Fragekasten. 


a) Tsehnisehe Fragen. 

Antwort su Frage 735. Herr P. Seiwert in Trier 
teilt uns mit, dass er noch eine Anzahl Daguerreotypie- 
platten, fertig zur Pıäparation, in Grösse 8'/, X 10!/, cm 
aus dem Jahre ı857 besitzt, die er eventuell abgeben 
würde. Das Pıäparieren, sowie das BReproduzieren 
dürfte wohl kaum Schwierigkeiten machen. 


Frage 80. Herr F.M. in N. Auf welche einfache 
Weise bringt man Schriften in Negative? 


Antwort su Frage 80. Um Schrift auf Negative 
zu übertragen, verfährt man folgendermassen: Es wird 
auf ein sehr stark satiniertes, vorzüglich geleimtes, 
glattes Papier die zu übertragende Schrift mit roter 
Kopiertinte, der man vorher auf einem Esslöffel voll 
ungefähr 0,3 g Tartrasin hinzugesetzt hatte, vom Litho- 
graphen geschrieben. Hierauf wird das Negativ an 
der betreffenden Stelle oder über die ganze Fläche hin 
durch kurzes Eintauchen in Wasser gefeuchtet und 
dann auf einen Ständer so lange gestellt, bis die Feuchtig- 
keit gleichmässig eingedrungen ist Man bringt dann 
das beschriebene Papier vorsichtig auf die richtige 
Stelle mit der Schriftseite nach unten auf die Schicht- 
seite des Negativs, presst etwas an, so dass sicherer 
Kontakt erzielt ist und befeuchtet die Rückseite des 
Papieres ebenfalls mit Wasser. Nach ıo Minuten wird 
das Papier vorsichtig abgezogen, und die Schrift steht 
dann scharf und photographisch vollkommen deckend 
auf dem Negativ. 


Frage 8ı. Herr F. S. in C. Wir benutzen 
Schering-Zelloidin zum Uebergiessen von Autonega- 
tiven, also zur Erzeugung von Hautnegativen. Leider 
stellt sich bei der zuletzt bezogenen Sendung der 
UVebelstand heraus, dass die mit Kollodium überzogenen 


236 


PHOTOGRAPHISCHE EHRONIK. 


a en een nn ee ee un ee et re ee en = nn Ten U nt 0 nl 


Negative milchigweiss' bleiben und als verloren zu 


betrachten sind. Alkohol wie Aether, der zur Pier 
des Zelloldins gebraucht wurde, sowie Rizinusöl sind 


erprobt einwandfrei. Die Zusammensetzung des Kollo: 
diums zum Uebergiessen der Negative ist: Eine Tafel 
Zelloidin, 450 ccm Alkohol, 250 ccm Aether; nach voll- 
ständiger Lösung ı5 ccm Rizinusöl. Kurz nach dem 
Uebergiessen mit Kollodium tritt die erwähnte starke 
milchigweisse Trübuug auf, die Schicht scheidet 
Feuchtigkeit aus, wird rauh und schuppig, verbleibt 
nach vollständigem Trocknen in dem milchigweissen 
Zustande, löst sich nicht vom Glase, trotzdem Kaut- 
schukunterguss vorhanden ist. Wie kann man ein 
Kollodium vor dem Gebrauch auf seine Güte unter- 
suchen, um derartigen Schaden zu vermeiden? Ich 
nehme an, dass das Kollodium zu sauer oder alkalisch 
ist. Kann man eine derartige Lösung durch irgend 
einen Zusatz wieder brauchbar machen? 


Antwort su Frage 81. Der Vorgang, den Sie 
schildern, kann durch saure oder alkalische Beschaffen- 
heit des Zelloidins nicht bewirkt werden, sondern wird 
aller Wahrscheinlichkeit nach seine Ursache in einem 
zu hohen Wassergehalt des Alkohols bezw. des Alko- 
hols und Aethers haben; wenigstens verlaufen die Er- 
scheinungen genau so, wie Sie sie beschreiben, wenn 
man einem Kollodium 8 bis ı2 Prozent Wasser all- 
mählich zusetzt. Dann entstehen während des Auf- 
trocknens starke milchige Trüäbuugen und die Scbicht 
wird überflächlich nass. Nach dem endlichen Trocknen 
zeigt sich die Schicht als schlecht zusammenhängend, 
schuppig oder schollig, und das Abziehen der Negative 
gelingt nicht. Sie können das Kollodium eventuell 
dadurch verbessern, dass Sie in die Flasche auf je 
100 ccm einen Esslölfel voll wasserlreier Pottasche 
schütten und mit der Pottasche das Kollodium einige 
Minuten durchschätteln, dann absetzen lassen und die 
klare Flüssigkeit benutzen; sie wird dann höchstwahr- 
scheinlich fehlerfrei uuftrocknen. 


b) Reehtliehe Fragen. 

Frage 33. Herr A.v. Z.in W. Wie kann gegen 
eine Firma vorgegangen werden, die meine photo- 
graphischen Aufnahmen obne meine Genehmigung 
vergrössert und ausstellt? 

Antwort su Frage 33. Wenn es sich um bestellte 
Porträts handelt, könren Sie nichts gegen die aus- 
gestellten Vergrösserungen unternehmen; anderenfalls 
Strafanzeige wegen Uıheberrechtsverletzung auf Grund 
des $ 32, K.G., wenn vorsätzliches Handeln anzu- 
nehmen ist, sonst Schadenersatzanspruch gemäss $ Zt, 
E.G. Dr. Sch. 


Frage 35. Heır H Z. in M. Ein Drogenbänudler, 
der nur ganz geringe Mengen photographischer Bedarfs- 


artikel hält, kündigt auf seinen Schildern an: „Spezial- 


photohaus ‘' Ist dies zulässig und kann dagegen etwas 
unternommen werden? 


Antwort su Frage 33. Strafrechtlich lässt sich 
dagegen wohl kaum anfechten, doch können Sie es mit 
einer Klage auf &3 des Gesetzes gegen den unlauteren 
Wettbewerb versuchen. Diese Klage, die in 6 Monaten 
verjährt, kann von jedem Gewerbetreibenden, der 
Waren gleicher Art in den geschäfilichen Verkehr 
bringt, erhoben werden. Dr. Sch. 


Fyage 34. Herr L. R. in A. Darf der Inhaber 
eines photographischen Ateliers, der ein nicht gelernter 
Photograph ist, sich Photograph bezeichnen? 


Antwort su Frage 34. Die Ausübung des Photo- 
graphengewerbes ist frei, also an keinen Befähigungs- 
nachweis oder an eine Konzessionspflicht gebunden; 
die Gewerbeordnung schreibt nur für gewisse Befug- 
nisse, z. B. Halten und Ausbilden von Lehrlingen, 
Fährung des Meistertitels, Prüfungen und Lehrzeit für 
den Photographen vor. Dr. Sch. 


Fyage 35. Herr H.G. in B. Ein Brautpaar be- 
stellte Bilder für nahezu 60 Mk. Die Braut erhielt die 
Hälfte der Bilder vom Bräutigam. Nach Auflösung 
der Verlobung klagte ich gegen die Braut — der 
Bräutigam war zahlungsunfähig — auf Bezahlung der 
Bilder. Mit der Klage wurde ich abgewiesen, da die 
Beklagte nicht die Bsstellerin der Bilder war. Dart 
ich die Bilder der Braut ausstellen, obne deren aus- 
drückliche Einwilligung, wenn ich annehme, dass sie 
im Sinne des $ 223, K.G, genügend „entlohnt‘ ist? 


: Antwort su Frage ;5. Dieser $ 22 kommt hier 
nicht in Betracht, da dort ausdıficklich gesagt ist, 
dass die Einwilligung zur Ausstellung als erteilt gilt, 
wenn die Abgebildete dafür, dass sie sich ab- 
bilden liess, eine Entlohnung erhielt. Vergl. 
dazu auch die Antwort zu Frage 28 (In Nr. 3ı dieser 
Zeitschrift). Dr. Sch. 


Frage 36. Herr K.K. in B. Ich habe mich im 
Sommer ıgı2 gegen Zahlung einer Konventionalstrafe 
von 500 Mk. bei Anstellung als erster Operateur in 
einem Nordseebad schriftlich verpflichtet, innerhalb 
3 Jahren weder bei einer Konkurrenzfirma, noch a's 
selbständiger Photograph in jenem Bade tätig zu sein. 
Ist diese eiugegangene Verpflichtung gültig, wenn sie 
nicht gerichtlich oder notarisch beglaubigt ist? 


Antwort su Fyage 36. Die Vereinbarung einer 
Konventionalstrafe ist an keine Form gebunden. Nach 
8 133 Gew.-O. ist eine derartige Vereinbarung, durch 
die der Angestellte für die Zeit nach der Beendigung 
des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätig- 
keit beschräukt wird, für den Angestellten nur inso- 
weit verbindlich, als die Beschränkung nach Zeit, Ort 
und Gegenstand nicht die Grenzen überschreitet, durch 
die eine unbillige Erschwerung seines Fortkommens 
ausgeschlossen wird. (Wenn der Angestellte zurzeit 
des Vertragsabschlusses minderjährig ist, dann ist die 
Vereinbarung nichtig) Ob eine Anfechtung dieser 
Konkurrenzklausel beim zuständigen Gewerbegericht, 
Eıfolg hätte, ist zweifelhaft. Dr. Sch. 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle 3,5, 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 35. 





29. April. 


IQI4. 


Die „Bugra“ und der IIL Allgemeine Deutsche Photographentag. 


Nur noch wenige Tage trennen uns von 
der Weltausstellung in Leipzigs Mauern, und 
jeder Besucher wird überrascht sein, welche 
gewaltige Ausdehnung diese Ausstellung ange- 
nommen hat. 

Die Gruppe „Photographie“ ist im Central- 
Verband Deutscher Photographen-Vereine und 
-Innungen (J. P.) mit genau 100 Ausstellern ver- 
treten, die in den schönen Räumen der Beton- 
halle, welche im vergangenen Jahr der Leipziger 
Jahresausstellung, also den bekanntesten Künstlern 
Deutschlands, als Ausstellungsraum diente, unter- 
gebracht. Die Einteilung der Räume ist so ge- 
staltet, dass sämtliche Wände als vorzüglich 
bezeichnet werden können, indem die aus- 
gestellten Bilder bestens zur Geltung kommen. 
Die Wände sind mit Rupfen in graugrüner 
Farbe fertig bespannt den Ausstellern zur Ver- 
fügung gestellt. 

Neben der Gruppe des C.V. haben wir die 
Abteilung der Gruppe München-Weimar mit 
etwa 60 Ausstellern zu nennen. Beide Gruppen 
bilden die Abteilung Photographie, d. h. Deutsche 
Berufsphotographie. 

Daneben haben wir die Liebhaberphotographie 
und die wissenschaftliche Abteilung mit der 
historischen Abteilung, die unter Leitung der 
Herren Matthies-Masuren und Professor 
Goldberg stehen. Auch die Illustrationsphoto- 
graphie findet sich als Sondergruppe. Weiter 
ist die Photographie in der Gruppe „Die Frau 
in Buchgewerbe und Graphik“ vertreten. 

Diese wenigen Angaben werden bereits ge- 
nügen, um zu zeigen, wie weitgehend die Photo- 
graphen in der Ausstellung Interessantes finden 
werden. 

Um nun das Angenehme mit dem Nützlichen 
zu verbinden und die vielen zeitgemässen Fragen 
in erschöpfender Weise zu erledigen, veranstaltet 
der C.V. im Monat Juni, und zwar in den 
Tagen vom 23. bis 26. Juni 1914, den 


II. Allgemeinen Deutschen 
Photographentag, 


zu dem Se. Königl. Hoheit der Prinz Johann 
Georg den Ehrenvorsitz huldvollst über- 
nommen hat. Der Ehrenausschuss und der Fach- 
ausschuss ist in der Bildung begriffen und haben 
ausser dem Herrn Kreishauptmann von Burgs- 
dorff bereits namhafte Leipziger Persönlichkeiten 
ihren Beitritt erklärt. Der Arbeitsausschuss ist 
bereits mit den Vorarbeiten weit vorgeschritten, 
so dass Anmeldungen schon heute gern entgegen- 
genommen werden. 

Die Eröffnung des Photographentages soll 
am 23. Juni, nachmittags 3 Uhr, in dem grossen 
Etablissement „Zoologischer Garten“ unter Be- 
teiligung der hohen und höchsten Behörden 
stattfinden. Am Abend soll ein gemeinsames 
Festmahl erfolgen. Die weiteren beiden Tage 
dagegen sind der Ausstellung gewidmet. Inner- 
halb der Ausstellung sind vorzügliche Versamm- 
lungs- und Vortragslokalitäten vorhanden, und 
wenn man von den ernsten Fachfragen genügend 
gehört hat, soll auch die Fröhlichkeit zu ihrem 
Recht kommen, wozu die Vergnügungsstätten 
ihre Pforten öffnen. „Altbayern* mit seinen 
echtenBayern, „Altheidelberg“ mit seinem Schloss- 
hof, so recht zum Zechen und Schmausen ge- 
schaffen, werden uns die Tage aus Heidelberg 
wieder hervorzaubern, während die’ Bayern- 
kapelle und die bayerischen Madeln uns mit 
dem guten Stoff aus München echt bayerische Ge- 
mütlichkeit bereiten. 

Möge kein Kollege es versäumen, den Photo- 
graphentag zu besuchen, mögen die Vereine 
und Innungen schon jetzt auf die Tagung hin- 
weisen und beschliessen, gemeinschaftlich nach 
Leipzig zu reisen, die Leipziger beiden Fach- 
vereine, die Sektion Leipzig und die Photo- 
grapheninnung Leipzig, werden bemüht sein, die 
Tage zu angenehmen zu gestalten. 


In diesem Sinne rufen wir schon heute allen 
Kollegen aus nah und fern ein „Herzlich 
Willkommen in Leipzig“ zu. 

Der Arbeitsausschuss. 
l.A.: Adolf Sander. 


a = >).5 


36 


238 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


nn  — — — —  — — —— —  , ZZ — — ——— ca) 


Aus der Praxis des Photographen. 
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 


sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die 
druckfertig zu sein.) 


Hervorragender Entwickler und dessen 
Arbeitsanwendung. Schon jahrelang be- 
nutze ich einen Entwickler in nachstehender 
Zusammensetzung, der sich als brauchbarster 
erwiesen hat, trotzdem ich viele andere auch 
versucht habe. Im voraus möchte ich aber be- 
tonen, dass die Entwicklersubstanzen sowie die 
Zusatzchemikalien ganz rein genommen werden 
müssen, und dass nur destilliertes oder ganz 
reines Regenwasser benutzt werden soll, damit 
die Lösungen ganz klar sind und keinen Satz 
bilden. Sulfit und Soda sollen wasserfrei, 
nicht kristallisiert, genommen werden, da ich 
gefunden habe, dass sie viel haltbarer im Ge- 
brauch und auch sparsamer sind. 


Metol-Hydrochinon-Pottasche- oder 
Soda-Entwickler. 


Lösung I. 
Destilliertes oder Regenwasser, 
waım .: 2 2 220. 2 Liter, 
Metol . . 2. 2 2200. 20 g, 
schwefligsaures Natron, wasser- 
frei . Be an Be . 120 „ 
Lösung Il. 
Destilliertes oder Regenwasser, 
warm . 2 2 2 rn 2 Liter, 
Hydrochinon 222.308, 
schwefligsaures Natron, wasser- 
frei . ae er ee 
Lösung U. 
Destilliertes oder Regenwasser, | 
warm ı Liter, 
Pottasche . u er 50 g. 
Lösung IV. 
Destilliertes oder Regenwasser, 
wam . 2.2 2 200. ı Liter, 
kohlensaures Natron, wasser- 
frei . a 75 g-. 
Lösung V. 
In einem kleineren Fläschchen: 
Bromkalium . 10 g, 
Wasser . I0O „ 


Hiervon kann man je nach Bedarf dem ge- 
mischten Entwickler einige Tropfen zusetzen. 


Beiträge brauchen nicht 
(Nachdruck verboten.] 
Der Entwickler wird folgendermassen ge- 

mischt: Für Aufnahmen im Atelier, Normal- 

belichtung: Von Lösung I, I und Ill je ı Teil 
und 5 Tropfen Bromkali. Für unterbelichtete 

Platten und für solche Emulsionen, die sich 

hart entwickeln: 2 Teile von Lösung I und 

ı Teil von Lösung Il. Für überbelichtete 

und weiche Emulsion mischt man den Ent- 

wickler im umgekehrten Verhältnis. Von Lö- 
sung Ill (Pottasche) kann dasselbe Quantum 
wie für normal genommen werden. Bromkalium 
soll bei überbelichteten Platten mehr genommen 
werden als bei unterbelichteten, die einzelnen 
Lösungen sind sehr lange haltbar; ich habe so- 
gar halbgefüllte Flaschen schon mehrere Monate 
stehen gehabt, ohne dass sie sich geändert 
haben. Sobald aber die Lösungen gemischt und 
schon einmal gebraucht sind, ist ihre Lebens- 
dauer sehr beschränkt. Man schüttet den ge- 
brauchten in eine besondere Flasche, und ver- 
wendet ihn für überbelichtete Platten oder für 

Reproduktionen, solange er eine gelbliche 

Farbe hat. Ist er aber braun oder schwarz, 

so schüttet man ihn am besten weg. 


Anwendung des Entwicklers für Entwick- 
lungspapier, wie Gaslicht- und Bromsilber- 
papiere: Lösung I, II und IV, je ı Teil und 
ı Teil Wasser, ein paar Tropfen Bromkali für 
Gaslichtpapiere, für Bromsilberpapier etwas mehr. 
Lösung IV (Soda) ist für die Entwicklungs- 
papiere vorteilhafter als der Zusatz III (Pott- 
asche), da ersterer mehr bräunlichere Töne 
gibt, was ja jetzt allgemein gewünscht wird. 
Für Velotyp oder Fogas arbeitet der Entwickler 
ausgezeichnet. Auf eine Hauptsache muss noch 
aufmerksam gemacht werden. Der Entwickler 
muss auch seine richtige Temperatur haben 
+ 16 bis 20 Grad C. Bei kalter Lösung 
wirkt Hydrochinon fast gar nicht mehr. Lö- 
sung 1I (Hydrochinon) allein eignet sich gut für 
Diapositive. Durch Abstimmung des Entwicklers 
kann man ganz rote, braune und Sepiatöne her- 
stellen, was für Projektion oder Stereotypie 
eine gute Wirkung gibt. Näheres darüber werde 
ich in einem besonderen Aufsatz bringen. 


C. Kraemer, Saarunion. 


Innungswesen. 


Das Statut der Zwangsinnung für das Photo- 
graphenhandwerk zu Osterode, Ostpreussen, ist 
vom Bezirksausschuss zu Allenstein genehmigt 
worden. Der Bezirk umfasst den Regierungs- 
bezirk Allenstein. Behufs Konstituierung der 
Ianung und Vornahme der Wahl des Vorstandes, 
sowie der Inhaber der übrigen Aemter, findet 


am Montag, den 4. Mai, vormittags ııl/, Uhr, 
im Rathaus, Zimmer Nr. ı, zu Osterode, Ost- 
preussen, unter Leitung der Aufsichtsbehörde 
eine Versammlung statt. — 

Nachstehend drucken wir eine Entscheidung 
des Magistrats in Hannover ab, durch welche 
der Inhaber einer photographischen Vergrösse- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 239 





rungsanstalt für innungspflichtig erklärt wird, 
obwohl die Anstalt die Rohdrucke der Ver- 
grösserungen nicht herstellt, sondern nur die 
Bearbeitung derselben (Aufziehen, Retouchieren 
und Ausmalen) besorgt. 


Magistrat der Königl. 
Haupt- und Residenzstadt 


Hannover. 
G.-Nr. C. 190. 


Hannover, den 9 April 1914. 

Auf Ibren Antrag vom 16. Januar d. J. wird auf 
Grund des 8 ıooh, R. G. O., dahin entschieden, dass 
Ihr Mandant, Herr Fleischer in Lindev, von Alten- 
Allee 15, auf Grand seiner geschäftlichen Betriebsver- 
hältnisse verpflichtet ist, der hiesigen Zwangsiunung 
für das Photographengewerbe in den Stadt- und Land- 
kreisen Hannover uud Linden anzugehören. 


Nach $ 4, Abs. ı, der Statuten dieser Innung sind 
Ionungsmitglieder alle diejenigen, die innerhalb der 
Stadt- und Landkreise Hannover und Linden das 
Photographengewerbe als stehendes Gewerbe selbständig 
betreiben, unter andern auch die Inhaber von Austalten 
photographischer Vergrösserungen und Reproduktionen. 
Bei seiner Vernehmung durch den Magistrat der Stadt 
Linden am 13. März d. J. hat Ihr Mandant zugegeben, 
dass er Inhaber einer photographischen Vergrösserungs- 
anstalt ist und durch besondere Agenten Bestellungen 


auf solche Vergrösserungen einsammelin lässt. Diese 
Vergrösserungen werden dann im Auftrage Ihres Man- 
danten von einer auswärtigen Firma hergestellt, jedoch 
nur in rohem Zustande, während die weitere Be- 
arbeitung, also das Aufziehen, Retouchieren, 
Kartonieren und das Ausmalen in seinem Hause 
durch eigene Angestellte erfolgt, worauf die be- 
treffenden Bilder au die Besteller zur Ablieferung ge- 
langen. 

Nach Ministerialerlass vom 30. März 1907, M.BL S. 72, 
genügt es zur Begründung der Innungszugehörigkeit, 
dass in einem Betriebe das Handwerk, für das die 
Innung errichtet ist, überhaupt gewerbsmässig aus- 
geübt wird, da ein Handwerk auch der betreibt, der 
gewerbamässig nur bestimmte Teilleistungen aus 
dem Arbeitsprozess eines Handwerks ausführt. Die 
Gewerbsmässigkeit der von Ihrem Mandanten bezw. 
durch seine Angestellten ausgeführten Arbeiten ergibt 
sich daraus, dass Ihr Mandant aus seiner regelmässigen 
handwerksmässigen Tätigkeit fortlaufend Gewinne er- 
zielt. Die Voraussetzungen des $ 4 der Innungs- 
satzungen liegen danach vor. 

Nach $ ıooh a. a. O, steht Ihrem Mandanten gegen 
diese Entscheidung binnen 2 Wochen die Beschwerde 
an den Herrn Regierungspräsidenten hier zu. 

An 
Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Gumbert, hier. 


nn 20 2 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


Als neue Mitglieder sind aufgenommen: 
Herr Fritz Axtmann, akad. Maler und Photograph, 
Plauen i. Vogtl, Bahnhofstrasse 27. 
Herr Carl Rogge, Photograph, Charlottenburg, 
Hebbelstrasse 20. 
Her Ludwig Ritsert, Photograph, Berlin W. 8, 
Friedrichstrasse 76. 
Frau Gertrud Witte, Photogr. Atelier, Berlin W., 
Tauentzienstrasse 13a. 
Berlin, den 24. April 1914. 
Der Vorstand. 
LA: RB. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 
—kat— 


Württembergiseher Photographen-Bund 
(E.V.). 

Die verehrlichen Mitglieder werden in Rücksicht 
auf die am 10. Mai stattfindende Generalverrammlung 
dringend gebeten, den verfallenen Halbjahreabeitrag 
mit 8 Mk. vom ı. Oktober 1913 bis ı. April 1914 mög- 
lichst umgehend an unseren Kassierer, Herrn Eugen 
Stöckle- Stuttgart, Charlottenstrasse 31, einsenden 
zu wollen. 


Bis ı. Mai nicht eingegangene Beiträge werden 
sofort per Nachnahme unter Zuschlag der Spesen er- 


hoben. 
BB 4- 


Württembergiseher Photographen - Bund 
(E. V.). 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Am ı2. Mai, vormittags 9!/, Uhr, pünktlich, findet 
im „Hotel Textor“ in Stuttgart unsere diesjährige 
Hauptversammlung statt, wozu unsere Mitglieder 
und sämtliche Kollegen Wüärttembergs herzlich ein- 
geladen werden. 
Programm. 


ı. Bericht des Vorsitzenden. 
2. 7 „  Kassierers. 
3, Vortrag und Vorführung des Perscheidschen 
Bromöldrucks (Herrn Edwin Höppner-Berlin). 
4. Vortrag und Vorführung der Feilnerschen Hinter- 
grundfolien. 
5. Wahl der Vorstandschaft. 
6. Vortrag unseres Seniors Wetzig: „Die Photo- 
graphie vor 50 Jahren.“ 
7. Verschiedenes. 
ı!/, Uhr: Gemeinschaftliches Essen. 
4 Uhr mittags: Ausflug in die herrliche Umgebung 
Stuttgarts. 


240 


Aus der Industrie. 


— Einen nett ausgestatteten Katalog über seine 
photographischen elektrischen Lampen versendet Karl 
Weinert, Berlin SO., Muskauer Strasse 24. Die bei- 
gegebenen gut reproduzierten Aufnahmen aus dem 
Atelier H. Schmeck in Siegen sind solche, die unter 
Verwendung der Weinertschen Kunstlichtlampe 
„Photolumen‘' gemacht wurden. Das Heftchen gibt 
eine Darstellung der Arbeitsweise mit den Weinert- 
schen Lampen und Preisanfstellung derselben; darunter 
befindet sich auch der neue Kopierspparat „Erca“, 
den die Weinertsche Bogenlampenfabrik ebenfalls, 
und zwar in vier Ausführungsarten herstellt. Die er- 
zeugende Firma rühmt diesem Apparate neben seinen 
niedrigen Preisen und der soliden und dabei ge- 
schmackvollen Ausführung nach, dass die dabei wirkende 
„automatisch pendelnde Lampe“ jede Retouche weich 
und ohne Konturen kopiert, und zwar Abzüge auf 
Mattzelloidin von normaler Platte in ıo bis 15 Minuten. 
Ein auf Kugellagern leicht drehbares Gestell zur Auf- 
nahme der Kopierrahmen erleichtert die Arbeit -mit 
dem Apparat ungemein. Zahlreiche Referenzen und 
Anerkennungsschreiben, sowie ein kurzer Hinweis auf 
die Weinertschen Projektionslampen für Vergrösse- 
rungsapparate machen den Beschluss des Hefttextes. 
Unsere Fachleute dürften auf die Firma Weinert 
durch deren in der „Photogr. Chronik“ regelmässig 
erscheinende Anzeigen bereits aufmerksam geworden 
sein, so dass viele schon Weinertsche Lampen be- 
nutzen; jedenfalls empfehlen wir allen unseren Lesern 
den kostenlosen Bezug der eben besprochenen Broschüre, 


Zn. ı 2 
Kleine Mitteilungen. 


— Sonntagsruhe im Photographengewerbe. 
Die Photographen der Städte Rheydt, M.- Gladbach 
und Odenkirchen haben eine Einigung zustande ge- 
bracht, dass von jetzt ab die photographischen Ateliers 
Sonntags nachmittags von 2 Uhr ab geschlossen sind. 


— Deutsche Werkbund-Ausstellung Köln 
1914. Von Mai bis Oktober d. J. findet in der 
Metropole des Rheinlandes, des heiligen Köln, eine 
Ausstellung statt, die eigentlich in ihrer zusammen- 
fassenden Art etwas Neues auf dem Gebiete des Aus- 
stellungswesens darstellt. Es soll keine ungeheure 
Massenausstellung sein, keine Weltausstellung von er- 
möädender Unendlichkeit und Uebersichtlichkeit, kein 
Nebeneinander von möglichst vielem, sondern eine 
Auslese, eine Uebersicht über das Beste unserer deut- 
schen Arbeit auf allen Gebieten unter dem Gesichts- 
punkt „Qualität und künstlerische Form‘. Was uns 
in unserem deutschen Leben umgibt, das Haus, die 
Wohnung, ihre Einrichtung, ihr Schmuck, die Kleider, 
die Strasse mit ihren Läden, die Werkstätte des Ge- 
werbetreibenden und ihre verschiedenartigen Erzeug- 
nisse, die Arbeitsstätte des Arbeiters in der Fabrik, die 
Stätten der Erholung nach des Tages Lest und Mühen, 
all das wird die Ausstellung umfassen, und zwar immer 
unter dem Leitworte ‚Qualität und künstlerische Form“, 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Die Ausstellung wird auch keine internationale, sondern 
eine echt deutsche sein. Deutsche Kunst, deutsche 
Architektur, deutscher Gewerbefleiss, deutsches Hand- 
werk auf allen Gebieten wird der Ausstellung ihr Ge- 
präge geben, und überall, wo die deutsche Zunge 
klingt, wo das deutsche Gewerbe, die deutsche In- 
dustrie, der deutsche Handel, das deutsche Handwerk 
sich aufsteigend und fortschreitend entwickelt, blickt 
man mit stolzer Hoffnung auf die Ausstellung an den 
Ufern des Rheines zu Köln, die eine grosse Schule 
des Geschmackes werden soll für das deutsche Volk, 
die das, was seit Jahrzehnten hervorragende Männer 
auf den Gebieten der Kunst und des Gewerbes er- 
strebten, die organische Verbindung dieser Gebiete, 
nun in die weitesten Schichten hinaustragen soll. 


E29 


Fragekasten. 


a) Teehnisehe Fragen. 

Frage 83. Herr J.R.G. in W. Wo kann man 
Bromsilberleinen (dünn) oder Schirting beziehen? Es 
sollen darauf erst Vergrösserungen gemacht und dann 
mit Oelfarbe von der Hinterseite gemalt werden. 

Antwort su Frage 82. Bromsilberleinen bezw. 
Schirting liefern alle grösseren Bromsilberpapierfabriken 
bei entsprechenden Aufträgen. Meistens wird aller- 
dings wohl Leinen geliefert, da Schirting für das Ueber- 
malen weniger beliebt ist. 

Frage 83. Herr F.K. in H. Hat das Objektiv 
J. H. Dallmeyer, London, Nr. 22922, Patent 6, den 
Wert von 350 Mk.? Betreffendes Objektiv besitzt nur 
eine Linse. Gibt es derartige Objektive mit einer Linse? 

Antwort su Frage 85. Um was für ein Dall- 
meyer- Objektiv es sich in diesem Falle handelt, 
vermögen wir nicht anzugeben. Besitzt das Instrument 
nur eine einzige Linse, so könnte es nur eine Land- 
schaftslinse sein, die heutzutage überhaupt keinen Wert 
mehr hat, jedenfalls wegen ihrer ungeschickten Grösse 
und geringen Leistungsfähigkeit kaum noch benutzbar 
sein dürfte. 

Frage 84. Herr A.N. in Z. Ist es möglich, sich 
für die teuren Bogenlampen (Regina, Jupiter, Photo- 
lumen usw.) in der Halbwattlampe einen vollwertigen 
Ersatz zu schaffen? Welche Kerzenzahl ist nötig, um 
auch bei Gruppen bis zu 30 Personen bei kurzer Ex- 
position gut durchgearbeitete Platten zu bekommen? 

Antwort su Frage 84. Für grosse Gruppen eignen 
sich sehr wahrscheinlich Halbwattlampen kaum, da 
eine verhältnismässig grosse Anzahl derselben zwecks 
Erzielung einer einigermassen gleichmässigen Beleuch- 
tung erforderlich ist, und es dürfte zweifelhaft sein, ob 
für solche auch aus ökonomischen Gründen nicht 
Bogenlampen vorzuziehen sind. Um Gruppen von 
30 Personen in einem entsprechenden Raum mit ge- 
nügender Exposition aufnehmen zu können, würde bei 
einer durchschnittlichen Entfernung der Lampen von 
der Gruppe eine Gesamtkerzenstärke von 3 bis 
4000 Kerzen wohl mindestens zu fordern sein, wodurch 
sich der Anschaffungspreis und die Installation immer- 
hin erheblich teuer stellen dürfte. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG- 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 36. 


3. Mai. 


IQIA. 





Verzerrungen dureh den Sehlitzversehluss unmittelbar vor der Platte. 


Von Max Frank. 


Der Schlitzverschluss unmittelbar vor der 
Platte erfreut sich deshalb bei Augenblicksauf- 
nahmen grosser Beliebtheit, weil mit ihm sehr 
kurze Belichtungen möglich sind, wie sie andere 
Verschlussarten nicht gestatten. Aber diesem 
Vorteil steht ein sehr schwerwiegender Nach- 
tel gegenüber; durch den Schlitzverschluss 
können nämlich bei Aufnahmen von schnell be- 
wegten Objekten Verzerrungen eintreten. Viel- 
fach werden diese Verzerrungen gar nicht be- 
merkt, aber nicht selten sind sie recht augen- 
fällig. Solange die verzerrten Aufnahmen an 
sich keine weitere Rolle spielen, als dass sie 
als Andenken dienen oder zum Schmuck von 
„bebilderten“ Zeitschriften bestimmt sind, kann 
man die Verzerrungen als unabwendbares Uebel 
in Kauf nehmen. Aber heute ist die Photo- 
graphie auf vielen Gebieten in den Dienst der 
Technik und Wissenschaft getreten, weil sie im 
allgemeinen zuverlässiger als das menschliche 
Auge ist. Das photographische Bild stellt oft 
ein äusserst wichtiges Dokument dar, auf das 
wichtige Behauptungen und Schlussfolgerungen 
aufgebaut werden. Hierzu sind insbesondere 
gerade die allerkürzesten Momentaufnahmen be- 
rufen, weil hier in erster Linie die schwer- 
fällige optische Beobachtung versagt. Moment- 
aufnabmen können ausserordentlich wichtige 
Aufschlüsse geben — vor allem auch als Reiben- 
aufnahmen (Kinematographien) — aber sie können 
denjenigen, der kritiklos auf die „wahrheits- 
getreue“* Wiedergabe der Photographie baut, 
bös irreführen, wenn nämlich eine Verzeichnung, 
eine Verzerrung durch den Schlitzverschluss 
stattfindet. Viele Photographierende, und noch 
mehr Laien, sind über die dadurch möglichen 
Verzerrungen und über die verschiedenen Arten, 
wie sie sich zeigen können, gar nicht oder 
doch nicht in der genügenden Weise aufgeklärt. 

Die kurze Belichtungszeit bei den Schlitz- 
verschlüssen unmittelbar vor der Platte (die auch 
öfters Fokalverschlüsse genannt werden, weil sie 
in der Brennebene arbeiten) wird durch zweierlei 
bewirkt, zunächst, wie bei allen Momentver- 
schlüssen, dadurch, dass durch einen Mechanis- 
mus die Wirkung des Objektives auf die Platte 
an sich nur für eine kurze Zeit stattfindet, dann 


[Nachdruck verboten.) 


aber auch dadurch, dass die Platte während der 
Wirkungsdauer des Mechanismus nicht ganz be- 
lichtet wird, sondern nur nach und nach in 
einem schmalen Streifen, durch einen schmalen 
Schlitz im Vorhang. Dadurch wird die eigent- 
liche Wirkung der Belichtung auf einen be- 
stimmten Teil der Platte erheblich verkürzt, um 
so mehr, je schmäler der Schlitz gestellt ist. 
Die Verschlussschnelligkeit wird also sowohl 
durch die Raschheit des Vorbeischnellens des 
Vorhanges als auch durch die Schmalheit des 
Schlitzes bestimmt. 

Aber gerade der Umstand, dass innerhalb 
der gesamten Dauer der Verschlusswirkung, 
während der also die einzelnen Teile der Platte 
streifenweise nach und nach belichtet werden, 
kann auch die Verzerrung des aufgenommenen 
Gegenstandes bewirken. Denn während des 
wenn nur kurzen Augenblickes der Gesamtdauer 
der Verschlusswirkung kann sich doch schon 
ein sich schnell bewegendes Aufnahmeobjekt 
ein Stück weiterbewegt haben. Die einzelnen 
Teile können deshalb doch scharf werden, da 
ja für die einzelnen Teile die Belichtungsdauer 
nur ein Bruchteil der Gesamtbelichtungsdauer 
beträgt, aber der sich schnell bewegende Gegen- 
stand befindet sich zu Beginn der Belichtung, 
währenddessen der untere Teil des Bildfeldes 
(wenn der Vorhang, wie in der Regel, von 
oben nach unten geschnellt wird) belichtet wird, 
an einer anderen Stelle als am Schlusse der 
Momentaufnahme, währenddessen der obere Teil 
des Bildfeldes belichtet wird. (In der Bildebene 
ist natürlich oben und unten vertauscht.) 

Sehen wir nun einmal zu, was dies in den 
einzelnen Fällen für Folgen haben kann. Zu- 
nächst seien nur die Aufnahmen ins Auge ge- 
fasst, bei denen der Apparat bei der Aufnahme 
völlig stillsteht, während sich das Aufnahme- 
objekt schnell vorbeibewegt, und zwar in einer 
Bewegungsrichtung, die zu der Verlängerung 
der Objektivachse senkrecht oder wenigstens in 
einem mehr oder minder grossen Winkel statt- 
findet, so dass also das sich bewegende Objekt 
in der Bildebene seinen Platz wesentlich wechselt, 
und nicht nur von der Tiefe nach vorn kommt, 
wobei das Objekt nur grösser wird. 


37 


242 


Bewegt sich nun im Bildfeld senkrecht zur 
Bildachse ein Objekt von rechteckiger Form so 
schnell vorbei, dass es bei Benutzung eines 
Schlitzverschlusses unmittelbar vor der Platte, 
während der Belichtungszeit seine Stelle im 
Bildfelde wechselt, so wird die rechteckige Form 
(| __) in ein Parallelogramm (/ /) verwandelt, 
dessen Winkel paarweise um so mehr unter- 
schiedlich sind, das, um landläufiger zu reden, 
um so schräger ist, je schneller die Bewegung 
ist, einen je grösseren Raum das Objekt im 
Bildfelde in der Bewegungsrichtung des Ver- 
schlussvorhanges einnimmt, und je länger an 
sich die wirksame Belichtungszeit ist. 

Dann aber übt auch auf den Grad der Ver- 
zeichnung einen Einfluss die Art und Weise aus, 
wie eine bestimmte Belichtungsdauer erzielt 
wird. Wir können eine bestimmte Belichtungs- 
zeit für die einzelnen Bildpunkte sowohl durch 
breiteren Schlitz und stärkere Spannung des Ab- 
laufmechanismus wie auch durch eine geringere 
Spannung desselben und einen schmäleren 
Schlitz erzielen. In letzterem Falle entfällt auf 
die Belichtung der gesamten Platte ein grösserer 
Zeitraum, und daher wird auch die eine Seite 
des Bildes um ein Mehr später als die ent- 
gegengesetzte Seite belichtet, als im ersteren 
Falle. Dadurch ist aber auch bei sonst gleichen 
Verhältnissen eine stärkere Verzerrung gegeben. 
Daraus ergibt sich für die Praxis die Folgerung, 
dass wir in Fällen, in denen eine Verzerrung 
durch den Verschluss eintreten kann, bei einer 
möglichst starker Verschlussspannung arbeiten 
sollen. 

Die Verzerrung eines Rechtecks zu einem 
Parallelogramm können wir z. B. bei Aufnahmen 
von schnellfahrenden Eisenbahnwagen feststellen. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Aus Kreisen werden schräg liegende Ellipsen, 
wie wir sie häufig bei Bildern von Automobil- 
rennen, Radrennen usw. beobachten können. 
Und in entsprechender Weise werden andere 
Formen, regelmässige und unregelmässige ver- 
zerrt, nur dass hier die Verzerrung im all- 
gemeinen nicht so augenfällig ist. (Bei Auf- 
nahmen von Pferderennen ist der Körper des 
Pferdes unnatürlich verlängert) Wenn wir uns 
klar vor Augen halten, wie die Verzerrungen 
zustande kommen, so werden wir uns leicht 
durch eine Zeichnung darüber aufklären können, 
welche Aenderung der Form in den einzelnen 
Fällen durch die Verzerrung entsteht. 

Unregelmässiger wird die Verzerrung, wenn 
das Objekt sich in schräger Richtung zur Bild- 
ebene bewegt. Ferner auch, wenn neben der 
allgemeinen Vorwärtsbewegung sich auch noch 
die einzelnen Teile in verschiedener Weise und 
unregelmässig bewegen; es können so besonders 
bei sich schnell bewegenden Tieren (Rennpferden 
usw.) Stellungen herauskommen, die unrichtige 
Bewegungsphasen zeigen. Bewegt sich das Ob- 
jekt in der gleichen oder in der entgegen- 
gesetzten Richtung wie der Verschlussvorhang, 
so entsteht nur eine Verlängerung oder Ver- 
kürzung. Auch sich bewegende Objekte, die 
nicht ihren Platz im Bildfelde wechseln, können 
verzerrt werden. 

Da in der Regel, wenn wir die Flugzeuge 
ausnehmen, die Objekte sich im Bildfelde von 
einer Seite zur anderen bewegen, so hat man 
seinerzeit einen Schlitzverschluss auf den Markt 
gebracht, der sowohl von oben nach unten, 
wie auch von rechts nach links arbeiten kann, 
so dass man die Verzerrung meist einzuschränken 
vermag. (Schluss folgt.) 


— — 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. | 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Württembergiseher Photographen - Bund 
(BE. V.). 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Am ı2. Mai, vormittags 9!/, Uhr, pünktlich, findet 
im „Hotel Textor‘ in Stuttgart unsere diesjährige 
Hauptversammlung statt, wozu unsere Mitglieder 
und sämtliche Kollegen Wärttembergs herzlich ein- 
geladen werden. 
Programm. 


ı. Bericht des Vorsitzenden. 
r „ Kassierers. 


3. Vortrag und Vorführung des Perscheidschen 
Bromöldrucks (Herrn Edwin Höppner- Berlin), 

4. Vortrag und Vorführung der Feilnerschen Hinter- 
grundfolien. 


5. Wahl der Vorstandschaft. 


6. Vortrag unseres Seniorss Wetzig: „Die Photo- 
graphie vor so Jahren.‘ 
7. Verschiedenes. 
1!/, Uhr: Gemeinschaftliches Essen. 
4 Uhr mittags: Ausflug in die herrliche Umgebung 
Stuttgarts. 


Die verehrlichen Mitglieder werden in Rücksicht 
auf die am ıo. Mai stattfindende Generalversammlung 
dringend gebeten, den verfallenen Halbjahresbeitrag 
mit 8 Mk. vom ı. Oktober 1913 bis ı. April 1914 mög- 
lichst umgehend an unseren Kassierer, Herrn Eugen 
Stöckle- Stuttgart, Charlottenstrasse 31, einsenden 
zu wollen. 


Bis ı. Mai nicht eingegangene Beiträge werden 
sofort per Nachnahme unter Zuschlag der Spesen er- 


hoben. 
22 2 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


243 








Photographiseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (]. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul @rundner, 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift- 
führer: Wilh. Hoffschlid, Berlin S. ı4, Wallstr. 3. — Für Kassen- 
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW. d Arup str. 12. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria Luise - Platz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. Fe Fichte- 
strasse ı3, Amt Moritzplatz er. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an C. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130. 
Als neue Mitglieder sind gemeldet: 
Herr H. Drömer, Architekt, Berlin, Grossgörschen- 
strasse 38; gemeldet durch Herrn Hoffschild. 
Herr Otto Dorn, Photograph, iL Fa: W. Höffert, 
Berlin W.8, Leipziger Strasse 40; gemeldet durch 


Herrn Borkowsklii. 
Berlin, den 25. April 1914. 
Der Vorstand. 


LA: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


Bericht über die Sitzung vom 26. März 1914. 


Der Vorsitzende, Herr Paul Grundner, eröffnete 
die Sitzung um 8!j, Uhr im Grossen Saal des „ Papier- 
bauses“. Er gab zunächst bekannt, dass inzwischen 
als neues Mitglied aufgenommen wurde Herr Dr. 
Heinrich Franke-Berlin- Halensee und die Herren 
Fritz Axtmann- Plauen i. V., Karl Rogge-Char- 
lottenburg, während Heır Ludwig Ritsert-Berlin 
und Frau Gertrud Witte (Fa: Otto Witte Char- 
lottenburg) zum zweiten Male gemeldet wurden. 

Der Vorsitzende machte sodann Mitteilung von 
einem Schreiben, das vom Vorsitzenden der Innung, 
von Herrn Heinrich Lichte, dem Vorstande unseres 
Vereins zugekommen war. Herr Lichte ersucht in 
seinem Schreiben den Vorstand, zu einigen Veröffent- 
lichungen in der „Deutschen Photographen- Zeitung“ 
Stellung zu nehmen und Berichtigungen von der Re- 
daktion der besagten Zeitung zu verlangen. Unser 
Vorstand hat dieses Ersuchen einstimmig abgelehnt 
mit dem Bemerken, gleichviel, ob die Ausführungen 
des Herrn Hollmann oder dessen Berichte in der 
„D. Ph. Z.“ zutreffend oder unzutreffend wären, der 
Vorstand eine Stellungnahme dazu für überflüssig er- 
achte. Im Anschluss wies der Vorsitzende auf die 
„Photogr. Chronik“ Nr. 25 vom 25. März d. J. hin, 
worin unter der Ueberschrift „Zwangsinnung oder 
Freie Innung‘“ der Syndikus der Kasseler Handwerks- 
kammer, Herr Thanheiser, Herrn Hollmann gegen- 
über zu Wort kommt. 

Unter Hinweis auf die grosse Kollektion inter- 
essanter Musterbilder auf Alboidinpapier der N. P. G., 
die an den Wänden des Saales zur Ausstellung ge- 
langten, erteilte der Vorsitzende unserem alten Kollegen 
Herrn Renard das Wort zur Besprechung der Aus- 
stellung. Der Redner führte unter anderem aus: 

Die N. P. G., Berlin Steglitz, hat sich erlaubt, eine 
grosse Kollektion Bilder auf Alboldin- und Chromal- 
papier auszustellen. 

Ueber das Auskopierpapier, meine Damen und 


Herren, hat Herr Professor Mente schon das vorige 
Mal einen längeren Vortrag gehalten, so dass ich nicht 
nötig habe, weiter darauf einzugehen. Ich möchte 
nur auf drei ganz besonders gute Bigenschaften unseres 
Alboidinpapieres aufmerksam machen. 

ı. Die wunderschöne sammetarlige Oberfläche, 

a. die damit erzielte grosse Tiefe der Bilder, 

3. die Lichtbeständigkeit fertiger Bilder. 


Die Lichtbeständigkeit der Bilder entsteht dadurch, 
dass man das Alboidinbild durch Platinieren von einem 
Silberbild in ein Platinsilberbild umwandelt. Das ist 
so zu verstehen, dass durch das Platinieren das noch 
enthaltene Silbersalz vollständig von einer Platinschicht 
umsponnen wird. Es hat daher den Vorteil, dass es 
sich nicht überplatinieren lässt, es kann sogar eine 
ganze Stunde in dem Platinbad verbleiben, ohne sich 
zu verändern. Man ist demnach imstande, tausende 
Bilder gleichmässig zu tonen. 

Das Chromalpapier der N. P.G. ist ein Gaslicht- 
papier, welches sich direkt in Farben entwickeln lässt, 
d. h. einheitlich blau, rot, lila, grün und braun. Sie 
alle, meine Damen und Herren, werden schon die Beob- 
achtung gemacht haben, dass sich beim Entwickeln 
von photographischen Platten, je nach der Beschaffen- 
heit des Entwicklers, dieselben verschieden färben; so 
gibt z. B. Pyro der Platte eine intensiv gelbe Färbung, 
Eikonogen hingegen wirkt blauschwarz, während Hydro- 
chinon einen ganz leichten rosa Schimmer hinterlässt. 

Ferner werden Sie beobachtet haben, dass sich 
auf einer Fehlplatte, die man infolge ihrer Untauglich- 
keit in den Waschtrog gestellt hat, nach einigen 
Stunden bereits verschiedene Färbungen einstellen. 
Diese Farben entstehen durch Oxydation beim Ent- 
wickeln. Es sind also Farben, die sich unsichtbar in 
der Emulsion befinden und durch Oxydation bei 
der Entwicklung erzeugt werden. 

Das eben Erwähnte haben wir alle beobachtet, 
uns aber nichts weiter dabei gedacht; aber auch viele 
wissenschaftlich gebildete Leute haben dieser Erschei- 
nung keinen Wert beigelegt. 

Heır Dr. Fischer, Chemiker unserer Fabrik, ein 
sehr intelligenter, geschickter Herr, hat sich mit einem 
Kollegen, Herrn Dr. Siegrist, diese beobachteten 
Erscheinungen zum Studium genommen. Es gelang 
den Herren, durch viele Experimente sowie durch 
Ausdauer Entwickler zu finden, die zwangläufig 
bei der Entwicklung unlösliche, bestimmt definierte 
farbige Oxydationsprodukte und so unmittelbar farbige 
Bilder ergeben. Diese Entwickler bestehen aus zwei 
Körpern, von denen der eine in einem Spezialent- 
wickler und der andere Körper in der lichtempfind- 
lichen Schicht enthalten lat. 

Beim Entwickeln entstehen zwei verschiedene 
Bilder, ein schwarzes Silberbild und ein farbiges Bild. 
Eısteres kann man durch Anwendung des Farmer- 
schen Abschwächers vollständig vernichten, so dass 
nur das farbige Bild übrigbleibt. 

Man kann auch das Bild mit dem Farbenentwickler 
nur die halbe Zeit entwickeln, so dass das farbige, 
sowie das Silberbild nur zur halben Kraft entwickelt 


37* 


244 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. 





ist. Man unterbricht dann, entwickelt mit irgend- 
einem gebräuchlichen Entwickler weiter, wodurch sich 
nur das Silberbild weiterentwickelt. Auf diese Weise 
erbält man dann gebrochenere Farben. 


Dieses Verfahren lässt sich bis jetzt noch nicht für 
die Fachphotographie verwenden, da die Farben nicht 
genügend lichtecht sind. 

Wahrscheinlich aber wird dieses Hindernis von 
den beiden Herren in Kürze überwunden sein, womit 
diesem Verfahren eine grosse Zukunft in der photo- 
graphischen Branche offen steht, denn es wird auch 
auf die Dreifarbenphotographie von ganz bedeutendem 
Einfluss sein. 

Nachdem der Vorsitzende dem Referenten für 
seine Ausführungen und der Firma für die Ausstellung 
der ausserordentlich interessanten, künstlerisch aus- 
geführten Bilder den Dank ausgesprochen hatte, wurde 
zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung über- 
gegangen: „Röntgenographie‘, Vortrag von Herrn 
Dr. Franke. 

An der Hand zahlreicher Versuche erläuterte der 
Redner das Wesen elektrischer Hochspannungsent- 
ladungen, die, in luftleeren Röhren eingeschlossen, zu 
den verschiedenen Strahlungserscheinungen führen. 
Ausgehend von den grundlegenden Versuchen eines 
Crookes, Hittorf und den Geisslerschen Röhren, 
wurden dann die eigenartigen Kathodenstrahlen be- 
sprochen, die, vom negativen Pol ausgehend, beim Aut- 
treffen auf feste Körper diesen zur Aussendung der 
Röntgenstrahlen veranlassen. 

Durch besondere Formgebung der Kathode gelingt 
es, die Kathodenstrahlen auf einem unter 45 Grad ge- 
neigten Metallspiegel innerhalb der Röhre zu ver- 
einigen, so dass von dessen Oberfläche die Röntgen- 
strahlen gewissermassen wie von einem Punkte aus- 
gehen. Die Röntgenstrahlen bringen Barlumplatin- 
cyanfirsalze zum lebhaften Aufleuchten, und diesem 
Umstand ist überhaupt ihre Entdeckung zu verdanken, 
dadurch nämlich, dass Röntgen das Aufleuchten dieser 
Salze bemerkte, trotzdem sich zwischen ihnen und der 
Röhre ein dicker schwarzer Karton befand, 

Eine besondere Eigenschaft der Röntgenstrahlen 
ist es, dass sie weder gebrochen, reflektiert noch 
irgendwie abgelenkt werden können und durch alle 
Körper, je nach dem spezifischen Gewicht, mehr oder 
weniger stark hindurchgehen. Dadurch entsteht, wenn 
man zwischen Schirm und Röhre den zu untersuchen- 
den Körper bringt, ein getreues, nach den Gesetzen 
der geometrischen Projektion gezeichnetes Schattenbild. 

Von eminenter Bedeutung zur Erlangung dauern- 
der Photogramme, die sogar in kurzen Zeiträumen von 
bis !/,, Sekunde hergestellt werden können, ist die An- 
wendung der photographischen Platte, die für diese 
Art der Strahlung ausserordentlich empfindlich ist 

Aehnlich wie bei den verschiedenen Aufnahmen 
mit Hilfe photographischer Objektive, die ja auch eine 
Zentralprojektion liefern, so hat man auch Stereo- 
photographie und Photogrammetrie, wie auch kine- 
matische Aufnahmen mit Erfolg in die Röntgentechnik 


übernommen, die beıeits ein spezielles Studium gel 


worden ist und in ihrer ganzen Ausdehnung nur noch 
vom spezialisierten Fachmann übersehen werden kann. 
Auch das Wesen der Röntgenstrahlen ist in letzter 
Zeit geklärt worden, sie bilden eine Fortsetzung weit 
über den ultravioletten Teil des Spektrums hinaus, 
sind wie das Licht eine Erregung des Lichtäthers und 
pflanzen sich mit der gleichen Geschwindigkeit fort. 


Nicht bloss für medizinische Zwecke hat sich die 
Röntgenphotographie unentbehrlich gemacht, gestattet 
sie doch die Sektion des menschlichen Körpers ohne 
Messer, sondern auch für andere Zwecke, wo es sich 
um Untersuchung von Gegenständen handelt, die ihrer 
Oberfläche nach nicht beurteilt werden können, hat 
sie wertvolle Dienste geleistet. Während echte Perlen 
und Steine den Röntgenstrahlen nur wenig Wider- 
stand entgegensetzen, ist Glas für sie nahezu undurch- ° 
dringlich. 

Sogar Gemälde hat man in letzter Zeit auf ver- 
schiedene Uebermalung mit Erfolg untersucht, wenn 
auch hier die Photographie mit ultravioletten Strahlen 
bequem und rascher zum Ziel fährt. 

Der Vortragende erläuterte den Text der Rede 
durch zahlreiche Illustrationen und schloss mit dem 
Hinweis darauf, dass gerade auf diesem Gebiete, wo 
Photographie und Elektrizität, diese grössten Errungen- 
schaften des letzten Jahrhunderts, sich die Hand reichen, 
die leidende und forschende Menschheit noch unschätr- 
bare Fortschritte erwarten darf. 

Der Vorsitzende sprach dem Redner für seine 
ausserordentlich lehrreichen Ausführungen und die 
interessanten Experimente den Dank der Versammlung 
aus. Sodann erhielt das Wort Heır Syndikus Fritz 
Hansen zu seinem Vortrag über „Aktuelle Zeit- und 
Streitfragen des Photographengewerbes.“ 

Mit der Besprechung der Neuregelung der Soun- 
tagsruhe beginnend, gab der Redner zunächst eine 
genaue Darstellung der Schritte, die seinerzeit unter- 
nommen wurden, um die Ausnahmebestimmungen für 
das Photographengewerbe zugebilligt zu erhalten. Im 
Laufe der Jahre sind jedoch sehr verschiedene An- 
sichten über den Wert dieser Bestimmungen in den 
Kreisen der Berufsphotographen zum Ausdruck ge- 
kommen, und es fehlt auch nicht an Stimmen, die 
sich für absolute Sonntagsruhe aussprechen. Diese 
Ansicht sel jetzt um so beachtenswerter, da die Re- 
gierung bereits Erhebungen angeordnet habe, um die 
für die einzelnen Gewerbe erlassenen Sonntagsruhe-Aus- 
nahmebestimmungen auf ihre Notwendigkeit hin zu 
prüfen. Es wäre also an der Zeit, dass die deutschen 
Photographen möglichst einmütig ihre Meinung zum 
Ausdruck bringen, ob sie das Foıtbestehen der Aus- 
nahmebestimmungen im Interesse ihres Gewerbes für 
notwendig halten. 

Der Redner wandte sich sodann dem zweiten 
Pankt seines Referats zu, der Erörterung der Frage 
nach der Bedeutung des $ ıooq der Gewerbeordnung, 
und führte dazu insbesondere aus, dass man sich über 
die Frage, ob die Aufhebung des $ ıooq möglich und 
angängig ist, im allgemeinen recht falsche Vorstellungen 
macht. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Es wird ganz übersehen, dass der & ıooq keines- 
wegs der Festsetzung von Minimalpreisen im all- 
gemeinen hinderlich ist, zumal nicht an Orten, wo 
eine derartige Festsetzung besonders zweckmässig er- 
scheint. 


Was aber vor allem übersehen wird, das ist der 
Umstand, dass die Interessen der in Zwangsinnungen 
vereinigten Photographen in bezug auf den $& 100q 
niemals von so tiefgehender Bedeutung für die Re- 
gierung sein können, um einer Massregel zuzustimmen, 
die nach anderer Richtung für die gesamte Volkswirt- 
schaft von einschneidender Bedeutung sein müsste. 

Denn wenn der $8 ıooq der G. O. aufgehoben 
wird, so wären dadusch die Zwangsinnungen mit einem 
Schlage aus dem Rahmen einer Organisation von Be- 
rufsgenossen herausgehoben, sie wären zu einem Ver- 
waltungskörper des Staates geworden. Man hätte 
ihnen ja einen Teil der Staatsgewalt delegiert, man 
bätte ihnen das Recht gegeben, einer Klasse von Mit- 
bürgern bindende gesetzliche Vorschriften über Privat- 
angelegenheiten zu geben. Die Privatangelegenheit 
eines Handwerkers, wieviel er zu verdienen gedenkt, 
wird vor das Forum nicht einer freien, sondern einer 
Zwangskorporation getragen, einer Korporation, der 
der einzelne durch seinen Beruf ebenso angehört wie 
etwa dem Gesamtbürgerstand durch Abstammung, dem 
Kommunalverband durch Wohnsitz usw. 

Damit wfirden aber die Zwangsinnungen auch 
direkte Untergebene ihrer bisherigen Aufsichtsbehörde, 
genau wie die sonstigen Selbstverwaltungskörper für 
den übertragenen Wirkungskreis Untergebene der- 
selben Behörden sind, die für den überlassenen 
Wirkungskreis nur als Aufsichtsbehörden mit aller- 
dings weitgehendem Veto und Notverordnungsrecht 
anzusehen sind. 

Den Zwangsinnungen würde es aber nicht gefallen, 
plötzlich noch einen Herrn, von dem Befehle anzu- 
nehmen sind, über sich zu haben. Dazu kommt, dass 
begrändete Zweifel vorhanden sind, ob es sich bei Ein- 
führung von Gesetzesbestimmungen, wie sie empfohlen 
wurden, nicht um eine Verfassungsänderung handelt. 
Zum mindesten wfrden durch eine derartige Be- 
stimmung die Vorschriften des B. G. B. über das 
Korporationsrecht empfindlich tangiert, und es hiesse 
geradezu rückläufige Gesetzesmacherei treiben, wenn 
hier die mühsam errungene Einheitlichkeit der bärger- 
lichen Rechte gestört würde, während andererseits 
Spezialgesetze, wie z. B. das Urheberrecht, erst mit 
vieler Mühe dem Rechte des B. G. B. angepasst wurden, 
nur damit allmählich Einheit in das deutsche Recht 
kommt. 

Diese Sachlage ist, wie Herr Hansen weiter dar- 
legte, den Herren im Reichstage sehr wohl bekannt, 
aber gerade der gegenwärtige Reichstag hat nicht die 
mindeste Lust, eine Aufhebung des 8 ıooq herbeizu- 
führen. Im Hintergrunde ihres Herzens wissen die 
Herren Volksvertreter auch ganz genau, dass die ver- 
bündeten Regierungen niemals für die Aufhebung des 
$ 100q zu haben sind, ebenso wie sie für den all- 
gemeinen Befähigungsnachweis nichts fübrig haben. 


245 


Auch in den Kreises der Handwerkervertretung ist 
man sich durchaus darüber klar, dass, so notwendig 
in einzelnen Fällen Preisvereinbarungen sein mögen, 
die Aufhebung des $ ıooq den Zwangsinnungen doch 
eine Macht gäbe, die eine obrigkeitliche Kontroli- 
instanz zur unbedingten Voraussetzung hätte, genau 
so, wie sie im Mittelalter gegenüber den Taxen der 
Zünfte bestand. Aber auch wenn eine solche Kon- 
trolle zum Schutze der Konsumenten im Photographen- 
gewerbe entbehrt werden könnte, darf man doch nicht 
vergessen, dass derartige Gesetze nicht im Interesse 
eines einzelnen, noch dazu sehr kleinen Berufes ge- 
macht werden können, sondern der Allgemeinheit 
dienen sollen. 

Die Preisfestsetzungen im Handwerk stellen den 
Versuch dar, die Gewerbefreiheit innerhalb eines Hand- 
werks genau so zu überwinden, wie dies die Kartelle 
innerhalb der Industrie tun. Nur sollte man auch 
zur Durchführung der Minimalpreise usw. zu den- 
selben Mitteln greifen, d. h. Vereinbarungen treffen, 
die es jedem freistellen, sich ihnen anzuschliessen. Die 
Einhaltung der Vereinbarungen lässt sich, das hat die 
Erfahrung bewiesen, zumeist auch durch die Macht- 
mittel der freien Organisation erreichen. 

Wo das aber nicht zutrifft, weil das Gewerbe in 
sich nicht geschlossen und gefestigt genug ist und 
Ontsider nicht fernzuhalten vermag, da kann eine 
Zwengsinnung zunächst nur die Aufgabe erfüllen, alle 
in Betracht kommenden Handwerker zu organisieren; 
weitergehende Hoffnungen an diese Organisation zu 
knüpfen, dahingehend, dass die Innungen die Schleuder- 
konkurrenz zu beseitigen imstande sind, hat sich bisher 
als aussichtslos erwiesen, 

Zum letzten Teile seines Vortrages übergehend, 
behandelte der Redner sodann die Stellung der Gesell- 
schaften mit beschräukter Haftung in Hinblick auf 
die Stellung der preussischen Regierung zu dieser. 
Frage, die auch kürzlich erst in einer Konferenz im 
Handelsministerium zum Ausdruck kam. Danach be- 
steht keine Aussicht, dass in absehbarer Zeit die 
G. m. b. H. in Preussen für zwangsinnungspflichtig er- 
klärt werden können, und es ist daher begreiflich, 
dass man in Photographenkreisen enttäuscht ist und 
Stimmen laut werden, welche dafür sind, die bestehen- 
den Innungen aufzulösen. Hierzu Stellung zu nehmen 
und die Frage objektiv zu erörtern, sei aber eine Auf- 
gabe des Photographischen Vereins zu Berlin. 


Auf den Vortrag folgte eine längere eingehende 
Diskussion, deren Ruhe und Sachlichkeit allgemein 
anerkannt wurde, weil sie in wohltuendem Gegensatz 
stand zu Szenen, die sich fast regelmässig bei jeder 
Innungsversammlung abgespielt haben, und welche 
einer grossen Anzahl Berliner Photographen die 
Teilnahme an den Innungsversammlungen bereits arg 
verleidet haben. An der Debatte beteiligten sich 
unter anderem die Herren Lichte, Titzenthaler, 
Hansen, Kammer, Roth, Staudt, Lüpke, Dr. 
Franke. Am Schlusse der Diskussion wurde folgende 
Resolution eingebracht: „In Erwägung, dass die bis- 
herigen Arbeiten der Innung trotz aller Anstrengungen 


246 


picht dazu geführt haben, die wirtschaftliche Lage der 
Berliner Photographen zu verbessern, in fernerer Er- 
wägung, dass in absehbarer Zeit keine Aussicht be- 
steht, die Ziele zu erreichen, die sich die Innung ge- 
steckt hat, erklärt die Versammlung, dass kein Interesse 
für eine Fortführung der Innung besteht.“ 

Bei der Abstimmung, an der sich die anwesenden 
Gäste nicht beteiligen, wird die Resolation mit Stimmen- 
gleichheit bei zwei Stimmenthaltungen abgelehnt. 
Gegen Mitte des Abends erwies die Präsenzliste die 
Anwesenheit von 76 Personen, jedoch hatte sich der 
Saal, da Mitternacht längst vorüber war, inzwischen 
schon bedeutend geleert. Es folgte noch als letzter 
Punkt der Tagesordnung: Stellungnahme des Vereins 
zur Amtsniederiegung des I. Vorsitzenden der Zwangs- 
innung. Ein Kandidat für dieses Amt fand sich je- 
doch nicht, da auch Herr Lüpke, der derzeitige 
stellvertretende Vorsitzende der Innung, der in Vor- 
schlag gebracht war, die Annahme des Amtes eines 
L Vorsitzenden ablehnte. — Schluss der Versammlung 
ı Uhr ı5 Minuten. 


Paul Grundner, I. Vorsitzender. 
—L rt 


Nordwestdeutseher Photographen - Bund 
(E. YV.) 
Sitz: Bremen. 
An die Mitglieder des Bundes und Freunde 
unserer Bestrebungen. 


Einladung zur Bundesversammlung in Detmold 
am 4. und 5. Mai, 
verbunden mit photographischer Ausstellung 
mustergültiger Arbeiten von hervorragenden 
Vertretern unseres Faches. 


Montag, den 4. Mai: 

Morgens ı10!/, Uhr („Arminius- Hotel“, Grabbe- 
strasse): Eröffnung der Ausstellung durch den 
Vorsitzenden des Bundes. 

ı1!/, Uhr: Vortrag des Herrn Dipl.-Ing. Hans 
Schmidt: Ueber das neue lichtstarke 
Objektiv „Dogmar‘ der Optischen Anstalt 
C. P. Goerz, Akt.-Ges., Berlin- Friedenau, mit 
Lichtbildern. 

ı2!/, Uhr: Zwangloses warmes Fıühstäck daselbst. 

a Uhr: Bundessitzung (Hotel „Stadt Frankfurt‘, 
gegenüber dem Schlossplatz. Tagesordnung: 
Protokoll, Kassenbericht, Neuwahlen, Geschälft- 
liches, 

31/, Uhr: Vortrag des Herrn Franz Grainer- 
München: „Die Entwicklung der Photographie“, 

sUhr: Besichtigung des Fürstlichen Residenzschlosses 
und der Stadt mit ihren herrlichen Anlagen. 

7‘/, Uhr: Hermanustrunk und Imbiss in den Garten- 
anlagen der Brauerei „Falkenkrug‘ bei Detmold 
(gegeben von den Detmolder Kollegen). 

Dienstag, den 5. Mai: 

8°, Uhr: Abfahrt mit Eilzug nach Horn- Meinberg; 
Spaziergang nach den Externsteinen, durch den 
Teutoburger Wald zum Hermannsdenkmal. 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


3 Uhr: Festtafel daselbst; Festakt am Denkmal und 
Gruppenaufnahme. 

5 Uhr: Verlosung von angekauften Bildnissen. 

9 Uhr abends: Italienische Nacht auf der Langen 
Strasse in Detmold mit Konzert und Tanz. 


Jeder Teilnehmer erhält als Präsent ein Paket mit 
Proben von Erzeugnissen lippischer Industrie. 

Unsere diesjährige Bundessitzung soll eine der 
glanzvolisten der letzten Zeit werden, zumal der Arbeits- 
ausschuss alles anfbieten wird, den Kollegen den Aufent- 
halt in dem reizvollen Detmold so angenehm als mög- 
lich zu machen. 

Wir rechnen deshalb bestimmt auf Ihr Erscheinen 
und rufen Ihnen bis dahin ein recht herzliches ‚Gut 
Licht“ zu. 

Mit kollegialen Grüssen 


Der Vorstand. 
E29 


Photographen- Zwangsinnung zu Leipzig. 


Bericht über die ausserordentliche Versammlung 
am Dienstag, den 7. April, im Innungslokale. 


8 Uhr 30 Minuten abends eröffnet der Obermeister, 
Herr Sander, die sehr gut besuchte Versammlung 
und gibt verschiedene Eingänge bekannt. 


Dann berichtet Herr Sander, dass sich eine Fest- 
setzung ortsüblicher Mindestpreise nötig mache, und 
eröffnet die Debatte. Daran beteiligen sich viele Kol- 
legen äusserst rege, und endlich beschliesst die Ver- 
sammlung, folgende Preise als ermittelte ortsübliche 
Mindestpreise für Leipzig festzusetzen: 


6 Visit oder schmal Visit glänzend . ,— Mk, 

6 „ „ „ ” matt 4,50 ” 

12 ,„ ” ” „ glänzend 5— 

12 ,„ a „ met . 6— 

6 Grosswisit glänzend 5— 

6 :s matt . 6— „ 

12 ” glänzend ——.n 

12 ® mitt . . 8ß— „ 

6 Kabinett oder Griseldis glänzend . 7— , 

6 > = ” matt 8— ,„ 

12 i “ Rn glänzend . 13,— %„ 

12 ;; s; ia matt .  I5,— „ 

3 Oblong oder Makart matt 950 „Ir 
6 „ ) „ » ® 15 ” 5 
12 „ „ ” „ . 234,” „Im. 
ı Bondoir matt mn 2% 
3 u Bi .12— „|e2 
6 ”„ „ . . 20, ,» E 
2 „ re a— „| 


ı8X 24 cm-Gruppen: ı Bild ı0 Mk., 3 Bilder ı5 Mk., 
6 Bilder 24 Mk., ı2 Bilder 36 Mk. 

13X ı8 cm wie Boudoir. 

24X30 cm ı Bild ı2 Mk., 3 Bilder 18 Mk., 6 Bilder 
30 Mk., ı2 Bilder 48 Mk. 

30xX4ocm ı Bild 18 Mk., 3 Bilder 30 Mk., 6 Bilder 
so Mk., ı2 Bilder 75 Mk. 

Medaillons, Briefmarken und Automatics: 3 Stück 
ı Mk., 6 Stück 1,50 Mk. und ı2 Stück 2 Mk. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


247 





Postkarten: ı Stck 3 Mk., 6 Stück 4.50 Mk, 
12 Stück 6 Mk. 

Vergrösserungen: 18x24 cm 6 Mk., 24x30 cm 
8Mk, 30X4o cm ı2 Mk., 40X 50 cm 20 Mk., 50 X 60 cm 
30 Mk. 

Die Versammlung beschliesst ferner, den früheren 
Beschluss bezüglich Preisveröffentlichungs - Verbotes 
vom 30 Juli 1912 aufzuheben und Veröffentlichungen 
unter den festgesetzten Mindestpreisen ab 
heute mit 20 Mk. pro Fall und Tag zu bestrafen. 

Marktschreierische Reklame und Gratisangebote 
sollen mit der gleich hohen Strafe für jeden Fall und 
Tag der öffentlichen Bekanntgabe belegt werden. 

Der Obermeister berichtet noch über den in Leipzig 
stattfindenden Photographentag und ladet die Kollegen 
zu recht zahlreicher Beteiligung ein. 

Herr Ranft bittet, den ablehnenden Standpunkt 
der Ionung bezfglich der Beteiligung an der Wander- 
versammlung des Deutschen Photographen-Vereins im 
Herbst d. J. zu verlassen. Das Wort wird von keinem 
Kollegen hierzu erbeten, so dass es bei dem Beschluss 
der Nichtbetelligung bleibt. 

Schluss der Versammlung ıı Uhr. 

Vorgelesen und genehmigt: 


Adolf Sander, 
Obermeister. 


Paul Gäbler, 
Schriftfährer. 


Photographen-Bund 
tür den Regierungsbezirk Trier. 
Sitz: Saarbrücken. 

Als neue Mitglieder unseres Bundes haben sich 
gemeldet: 

Herr Otto Nitz, St. Wendel. 

Herr Friedrich Gollas, Saarbrücken, Kanal- 
strasse I a. 


Herr Eduard Funk, Berntastel-Cues, Provinzial- 
strasse. 


Firma Heckmann & Eickert, Köln-Sülz. 
L.A.: P. Hardy, I. Schriftführer. 
en 2 2 


Ateliernaehriehten. 
Diedenhofen, Lothr. Herr Friedr. Wicke jun. 
eröffnete Holsplatz 3— 5 ein Photographisches Atelier. 
Herfordi.W. Hofphotograph Karl Fricke ver- 
kaufte sein Geschäft durch Vermittlung der Firma 
Heinr. Theod. Billig, Hamburg, an Herrn Alfred 


Nürnberger. 
— Gt 


Personalien. | 
Se. Majestät der Kaiser ernannte Herrn Otto 
Skowranek, Berlin, zum Königl. Hofphotographen. 
39 


Aus der Industrie. 
— Die Neue Photographische Gesellschaft, 
Akt.-Ges., in Steglitz, fertigt nachdemD.R. P. 253335 
ein neues photographisches Papier, das „Chromal- 


papier‘, an, ein Entwicklungspapier nach Art des be- 
kannten Lenta-Gaslichtpapieres, mit dem Unterschiede, 
dass das entwickelte Bild nicht schwarz, sondern je 
nach Wahl des Papieres verschieden gefärbt ausfällt. 
Die Fabrikantin bezeichnet ihr neues Erzeugnis als 
„das einzige Papier, das ohne Veränderung in der Be- 
lichtungsdauer und Entwicklung lediglich durch An- 
wendung der betreffenden Papiersorten Bilder in 
leuchtenden Farben ergibt“. Es kann in den Farben- 
tönen Blau, Grün, Rötel, Sepiabraun und Lila gearbeitet 
werden, beides in dünnen und kartonstarken Blättern, 
deren letztere auch als Postkarten beziehbar sind. Ein 
nett ausgestattetes Album mit sehr schönen Chromal- 
bilderproben (Seestück, Bachlandschaft, Pferde im Hof, 
altertümlicher Hof, Birkenweg) bringt das neue Photo- 
druckverfahren recht einladend zur Anschauung und 
lässt uns erwarten, dass die Marke „Chromal‘ bald 
viele Freunde haben wird. 


— Einen sehr schönen Erfolg im Wettbewerb mit 
der amerikanischen und englischen Photokamera-In- 
dustrie haben sich die Werkstätten der Heinrich 
Ernemann-Akt.-Ges. vorm. Ernst Herbst & Firl 
in Görlitz mit zwei an den kaiserl. japanischen Hof 
gelieferten Salonkameras errungen. 


LI» 


Patente. 
Kl. 57. Gruppe 18. Nr. 262492 vom 12. Juli 1912. 
Dr. Rudolf Stahel in Dresden. 

Verfahren zur Haltbarmachung von mit Thiosinamin 
sensibilisierten Ausbleichbildern, gekennzeichnet durch 
Behandlung derselben mit salpetriger Säure und even- 
tuell nachfolgendes Baden in Harnstofflösungen. 


-—I4— 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 8. Herr W. in W. Nach den Angaben 
in Nr. 21 dieser Zeitschrift habe ich Spiegelglas ver- 
silbert, und ist es auch ganz gut gegangen. Im hellen 
Licht reflektieren die Spiegel sehr gut, aber bei dem 
Betrachten dunkler oder im Schatten liegender Ob- 
jekte zeigen die Spiegel einen bläulichen Hauch, 
während von der Rückseite, also durch das Glas bhin- 
durch alles klar und rein reflektiert wird. Ich habe 
es mit längerer und kürzerer Einwirkung der Ver- 
silberungslösung versucht, doch stets lag der bläuliche 
Schein auf den Spiegeln. Ist es überhaupt möglich, 
die Spiegel ebenso klar wie rlickseitig versilberte her- 
zustellen, und sind die Spiegel auch haltbar? Beim 
Benutzen mehrerer Spiegel zeigen die reflektierten 
Bilder auch einen gelblichen Stich. Wie kann ich 
diese Fehler abstellen? ö 

Antwort su Frage 85. Der obeıtlächliche Hauch, 
der sich auf versilberten Spiegeln zeigt, lässt sich am 
besten dadusch beseitigen, dass man den Spiegel, 
nachdem er sorgfältig getrocknet ist, mit einem absolut 
trockenen Bausch, der in folgender Weise hergestellt 
wird, vorsichtig nachpoliert. Um ein doppelt faust- 


248 


grosses Stück reiner Watte, welches eng zusammen- 
gepresst wird, so dass es etwa 8 cm Durchmesser er- 
hält, bindet man ein Stück feinstes Moccaleder, wie 
es in grösseren Handschuhgeschäften zu erhalten ist, 
mit der glatten Seite nach aussen. Auf dieses stets 
staubfrei aufzuhebende Hilfsmittel bringt man eine 
ganz kleine Menge des von Goldarbeitern zu erhalten- 
den sogen. Poliergräns, indem man ein Stück der Sub- 
stanz leicht über das Leder wischt, bis dasselbe hell- 
gılin gefärbt ist. Man arbeitet das Policoir zunächst auf 
einem Stück fehlerhaften Spiegels ein, indem man es unter 
leichtem Druck in kreisförmiger Bewegung über die 
versilberte Fläche führt und benutzt dasselbe dann in 
gleicher Weise auf dem frisch versilberten recht gut 


getrockneten Spiegel, der in wenigen Minuten unter. 


dieser Bearbeitung Hochglanı annimmt. 

Frage 86. Herr A. B. in M. Welche farbigen 
Gardinen sollen in einem modernen Atelier verwendet 
werden, um gute Beleuchtung zu erzielen? Warum 
sieht man in den meisten Ateliers noch blaue Gardinen? 

Antwort su Frage 86. Die Verwendung blauer 
Gardinen, in Verbindung mit dünnen weissen Ueber- 
gardinen, wird noch heute in deri meisten Ateliers als 
zweckmässig angesehen, well die Beurteilung der Be- 
leuchtung bei der Verwendung gewöhnlicher, nicht 
farbenempfindlicher Platten bei dem Vorhandensein von 
blauen Gardinen sehr erleichtert wird. Die Schatten 
sehen bei dieser Beleuchtung mit blossem Auge dunkler 
aus als sie photographisch erscheinen, so dass man 
verhältnismässig kräftig beleuchten kann und doch 
weiche Negative erzielt. Jedenfalls lässt sich die Be- 
leuchtung bei Verwendung blauer Gardinen tatsächlich 
für den Anfänger mindestens leichter beurteilen, und 
das ist der Grund, weswegen dieselben so vielfach ver- 
breitet sind. An sich ist natürlich die Verwendung 
blauer Gardinen nicht Bedingung, und es können an 
ihre Stelle ebensogut graue treten. Wenn diese trotz- 
dem sich nicht eingeführt haben, so ist dies auf die 
obengenannten Umstände zuıfickzuführen. 


Frage 87. Herr E.K. in St. I. Benötige einige 
Bergmannsbilder, in die der Kopf eingeklebt werden 
kann. Wollen Sie mir bitte eine Bezugsquelle solcher 
Bilder mitteilen. In Frage kommen nur bayerische 
Uniformen. Vielleicht kann einer unserer Leser Aus- 
kunft geben. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 37. Herr H. K.in O. Während der Spfllung 
ist im Januar das Abflussrohr in meinem Laboratorium 
zugefroren, so dass das Wasser in einer Zeit von 45 bis 
5o Minuten, während der niemand anwesend war, 
überfloss und einen Gebäudeschaden von 300 Mk. und 
einen Mobiliarschaden in meiner eigenen Wohnung von 
115 Mk. verursachte. Der Vermieter ist durch Ver- 
sicherung gedeckt, ich werde regresspflichtig gemacht, 
115 Mk. habe ich als Schadenersatz von dem Miet- 
zins abgezogen. Wie ist die Rechtslage? 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Antwort su Frage 37. Bei dem hier vorliegenden 
Tatbestand handelt es sich zunächst um die Fest- 
stellung der dem einen oder dem anderen Teil, oder 
auch beiden Teilen (Mieter und Vermieter) aufzu- 
erlegenden Haftung für Schadenersatz. Ferner ist zu 
untersuchen, wie gross hier die Sorgfaltpflicht des 
Mieters ist, ob er auch für Zufall haftet, ob ein Ver- 
schulden vorliegen muss oder nicht. Der Fall liegt 
also verwickelt genug, so dass der Ausgang eines von 
Ihnen angestreugten Schadenersatzprozesses gar nicht 
vorausgesagt werden kann. Es kaun die weitere Frage 
entstehen, ob der Schaden durch Zufall oder höhere 
Gewalt entstanden ist. Diese Frage ist aber zu ver- 
neinen. Als höhere Gewalt gilt jedes schädigende 
Ereignis, das auch durch die peinlichste Sorgfalt nicht 
abgewendet werden konnte. (Z. B. das Wasserleitungs- 
robr zerspringtin Ihrer Abwesenheit.) Bei denschädigen- 
den Ereignissen durch Zufall kommt es darauf an, ob 
der Mieter nach objektiver Beurteilung der Sachlage 
den möglichen Eintritt eines solchen Ereignisses er- 
kennen musste und auf Grund des Schuldverhältnisses 
(Mietvertrages) verpflichtet war, das Geschehnis abzu- 
wenden. Ein solcher Fall scheint mir hier vorzuliegen. 
Wer eine Wasserleitung aufdreht und das Wasser un- 
beaußsichtigt abfliessen lässt, muss sich bei der ver- 
kehrsnotwendigen Sorgfalt von Zeit zu Zeit vergewissern, 
ob nicht durch irgend welche Umstäude der Wasser- 
abfluss gestört wird, was durch eine beliebige, jeder- 
zeit mögliche Verstopfung der Ausflussöffnung des 
Spülbassins verursacht werden kann. Aber auch an 
das Zufrieren eines strenger Kälte ausgesetzten Abfluss- 
rohres muss gedacht werden. Nach den Grundsätzen 
des bürgerlichen Rechts trägt jeder den Schaden, den 
er verursacht; überwiegt der Schuldanteil, den der ge- 
schädigte Mieter an der Verursachung des Schadens 
hat, derart, dass der des Gegners (Vermieters) dagegen 
verschwindet, so entsteht ein Ersatzanspruch überhaupt 
nicht. Ein Verschulden des Vermieters könnte juristisch 
konstruiert werden, wenn er durch ähnliche Vorkomm- 
nisse auf die Gefahren und Mängel der Wasserleitung 
bereits hingewiesen und zur Abstellung dieser Mängel 
aufgefordert worden wäre. In einem solchen Falle 
könnte auch ein gleichzeitiges Verschulden des Ver- 
mieters nach $ 254, B. G. B,, angenommen werden. 
Nach Lage der Sache würden Sie also keinen sicheren 
Vorteil davon haben, den Vermieter auf Schadenersatz 
zu verklagen, lassen Sie es also ruhig auf eine Klage 
des Vermieters ankommen, wenn Sie sich nicht ausser- 
gerichtlich auf eine Verteilung der Schadenunkosten 
einigen können. Ob Ihre die Haftpflicht bestreiten- 
den Einreden Erfolg haben, ist doch zweifelhatt. 
Schadenersatzausprüche dieser Art verjähren nach 
8 558, B.G. B., in 6 Monaten. Dr. Sch. 





Prospektbeilagen in dieser Nummer: 
„Graphia“, Wilh, Marz & Oo, München (Herstellung 
guter, farbiger Reproduktionen); Photohaus Georg 
Leisegang, Berlin W,.50 (Anastigmate, Objektive, Weit- 

winkel, Porträtobjektive usw.). 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 








Nr. 37. 6. Mai. IQI4. 
Rundsehau. [Nachdruck EN 


— Dunkelkammerbeleuchtung. In den 
Dunkelkammern empfindet man oft einen Mangel 
an Beleuchtung behufs bequemer Orientierung 
und auch rationelleren Arbeitens. Es ist über- 
raschend, dass für allgemeine Erhellung nicht 
häufiger das hängende Licht Verwendung findet; 
es erleuchtet uns das ganze Zimmer und be- 
engt in seiner Installation nicht den Raum. 
Bei dem Hantieren mit Bromsilber- und Chlor- 
bromsilberpapieren ist Oberlicht jedenfalls viel 
angenehmer, das Auge wird dabei, namentlich 
in den späteren Atelierstunden, viel weniger 
ermüdet. — Mehr Beachtung verdienen auch die 
Kopiermaschinen, da hier das Auge von dem 
ständigen plötzlichen Wechsel des weissen Lichtes 
mit verhältnismässig starker Dunkelung (dem 
schwachen Rot- oder Gelblicht) verschont bleibt. 
Andererseits macht sich die Anschaffung solches 
Apparates auch wieder bezahlt, indem die Ex- 
position hier recht gleichmässig bewirkt wird 
und so mehr gute Resultate gesichert sind. Bei 
der Negativentwicklung, zur Prüfung der Qualität 
des Bildstandes, ist eine Lichtquelle, etwa in 
Front des Operateurs, erwünscht. Die Lampe 
kann auch so installiert werden, dass eine Ver- 
schiebung derselben ermöglicht, die Platte in 
durchfallendem Licht zu betrachten. Eine der- 
artige Einrichtung macht sich natürlich mit Gas- 
und Petroleumlicht nicht so einfach wie mit 
elektrischem Licht. In jedem Fall wird es von 
grösstem Vorteil sein, die Lampen für die 
Arbeitsdauer mit zweckmässigen Schirmen zum 
Augenschutz zu versehen. (Nach „British Jour- 
nal“.) 


— Warme Töne bei Chlorbromsilber- 
kopien. „Amateur-Photographer“ veröffent- 
licht eine Zusammenstellung von Vorschriften 
mit verschiedenen Entwicklern zur Erzielung 
warmer Töne, und zwar auf der bekannten 
Basis durch Verlängerung der Exposition, so- 
wie Verdünnung der Entwicklerlösung. Die 
Berücksichtigung der verschiedenen Entwickler 
ia dieser Arbeit mag von besonderem Interesse 
sein, weil unsere Chlorbromsilberpapiere in ihrer 
Emulsionszusammensetzung wesentliche Varia- 


tionen zeigen und daher der eine oder andere 
Entwickler im Vorteil sein kann. Wir geben 
aus der umfangreichen Tabelle hier einige 
wesentlichere Formeln wieder. 


a) Metol-Hydrochinon. Lösung A: Metol 
1,3 g, Wasser 600 ccm, Hydrochinon 2,6 g, 
Natriumsulfit 16g, Soda 308g, Bromkali ıg. — 
Lösung B: Ammoniumkarbonat og, Ammonium- 
bromid ıo g, Wasser 100g. 


Exposition Ps 23 Lösung B ber Farbe 
normal 15 — ı5 schwarz 
2—31lachd.norm. ı5 20—30Tropf. ı5 warm- 
schwarz 
5—6 u nn I5 60 Tropf. 30 kaltsepila 
6-8 „ u» 24 6ccm 90 braun 
I0—12, » » 30 12 „ 180 warm- 
braun 


b) Hydrochinon: Natriumsulit 30 g, 
Wasser 300 ccm, Hydrochinon 4 g, Bromkali 


2,5 g, Soda 75 8- 


Exposition Entwickler Wasser Farbe 

normal 30 ccm 30 ccm schwarz 

alach 30 » 120 ,„, wermschwarz 
3» 30 » 300 ,„ 

4 u 30 „ 350 „ braun 

6 „ 30 600 „ warmbraun 

c) Rodinal. Lösung A: Rodinal. — 


Lösung B: Ammoniumkarbonat 6 g, Wasser 
60 ccm, Ammoniumbromid 6 g. 


Exposition Lösung A Lösung B Wasser Farbe 
4—6lach 35ccm G6ccm ı5s0—ı8occm sepia 
8—12 „ 35 u 35» 300—350 ,, braun 


d) Eikonogen. Lösung A: Natriumsulfit 
45 8, Wasser 300 ccm, Pottasche ı5 g, Eiko- 
nogen 8g. — Lösung B: Bromkali 6 g, Wasser 
60 ccm. 
Exposi- 


don Lösung A Wasser Lösung B Farbe 
normal 30ccm 6occm 10oTropfen schwarz 
afach 30 „ oO „ 15 „ warmschwarz 
4 » 30 » 9 ,„ 39 » ia 
N) 30 » 120 ,„ 40 warmsepia 
I2 »° 30 „ 120 ,„, ccm siena 


Zum Fixieren der Bilder benutze man ein 
saures Bad. — Die endgültige Farbe ergibt sich 
erst nach völliger Fertigstellung des Bildes, nach 
dem Fixieren, Wässern und Trocknen. 


er 


250 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


be Ag Verein zu Hannover. 


ge d des Central-Verbandes Densarner Photo- 
en-Vereine und Innungen (J.P.). 


ER am 6. Mai, abends 8!/, Uhr, 
im Hotel „Russischer Hof“, Rosenstrasse. 


Tagesordnung: 

ı. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der 
letzten Sitzung. 

2. Central- Verbands- Angelegenheiten. 

3. Innungs- Angelegenheiten. 

4. Vortrag des Herrm Nicola Perscheid- Berlin 
über den Bromöldruck, verbunden mit prak- 
tischer Vorführung. 

5. Ausstellung von so Bildern des letzten Wett- 
bewerbs des „Atelier des Photographen‘“ vom 
Verlag Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


Wir ersuchen um zahlreiches und pünktliches Er- 
scheinen. Gäste sind willkommen. 


Der Vorstand. 
I.A.: Hans Bourquin, Schriftführer. 


I. 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe in den 
Stadtbexzirken München und Pasing. 
Binladung 
zur dritten ordentlichen Hauptversammlung 
am Mittwoch, den 13. Mai, abends 7 Uhr, 
im Restaurant „Regensburger Hof“, kleiner 
Saal, parterre. 
Ecke Augusten- und Gabelsber 
Eingang Gabelsbergerstrasse, Trambahnhaltestelle der 
Linien 2, 7 und 17. 


Tagesordnung. 

. Jahresbericht und Abnahme der Jahresrechnung. 

. Genehmigung des Haushaliplanes 1914. 

. Neuwahlen. 

. Die Tarifverhandlungen mit dem Gehilfenausschuss. 

Referent: Herr O. Pöckl. 

5. Genehmigung des Nebenstatutes für die Unter- 
stüätzungukasse. 

6. Wahl eines juristischen Beraters und diesbezüg- 
licher Vertragsabschluss. 

7. Protest gegen den bayerischen Fremdenverkehrs- 
verein. 

8. Geschäftsbericht. 

9. Antrag von Hofphotograph Hirsch: Einführung 
einer Liste zahlungsunfähiger Auftraggeber. 

ı0. Wünsche und Anregungen. 


Zur besonderen Beachtung! Die Versamm- 
lung beginnt Punkt 7 Uhr. Genaueste Einzeichnung 
in die aufllegende Präsenzliste ist wegen Vermeidung 
von Ordnungsstrafen unbedingt notwendig. Entschul- 
digungen wegen Krankheit oder beruflicher Verhinde- 
rung müssen längstens bis 13. Mai im Besitze der Vör- 
standschaft sein; ärztliche Zeugnisse vom Vorjahre 


>» 8 D mi 


haben keine Gültigkeit. Unentschuldigtes Fernbleiben 
fällt unter $ 22. 
Der Vorstand. 


J. Einsiedel, H. Möller, 
Obermeister. Schriftführer. 
NB, Der Haushaltplan für ı914 liegt bis zum 
12. Mai beim Obermeister zur Einsicht auf, ebenso der 
Rechnungsabschluss ı913 beim Kassierer. 


05094 


Zweangsinnung für das Photographen- _ 
gewerbe des Gewerbekammerbezirks 
Chemnitz. 

Sitz: Chemnitz 1. S. 

Die nächste ordentliche Innungsversammlung 
findet statt am 


Dienstag, den ı2. Mai, abends 6 Uhr, 
in Chemnitz, Handwerker-Vereinshaus, Herrenstrasse. 


Tagesordnung: 
ı. Verlesen des letzten Ianungsversammlungs- Proto- 
kolls. 
2. Eingänge. 
3. Bericht über die Fortblldungsschule (Rund- 
.. schreiben Nr. 3). 
4. Verschiedenes. 


Im Anschluss an die Versammlung Vortrag: Ueber 
die Eutwicklung der Photographie. 

Anträge müssen bis 9. Mai im Besitze des Ober- 
meisters, Herrn J. Niclou, Carolastrasse, sein. 

Auf 8 22 der Statuten wird besonders bingewiesen. 

Wegen der Reichhaltigkeit der Tagesordnung be- 
ginnt die Versammlung Punkt 6 Uhr. 


Der Vorstand. 
I. A.: Paul Papesch, L Schriftführer. 


— hm 


Bergisch - Märkiseher Photographen- 
Verein Eiberfeid. 
Festbericht. 

Am 5. Februar d. J. konnte der Verein auf ein 
20jähriges Bestehen zurückblicken, aus welchem Anlass 
er seine Mitglieder, Freunde und Gönner zu einer 
festlichen Veranstaltung in seinem Vereinslokal, den 
kleinen Festsaal des Thalia- Theaters, eingeladen hatte, 
der, ausser einer Anzahl Mitglieder mit ihren Damen, 
auch von Kollegen des Düsseldorfer Vereins grössten- 
teils auch mit deren Damen gern Folge geleistet wurde. 
Die Feier wurde gegen 8 Uhr mit einem dem Tage 
entsprechenden Festessen eingeleitet, dessen Güte 
unserem Vereinswirt alle Ehre machte und im Verein 
mit dem dazu kredenzten edlen Rebensaft bald die 
entsprechende Stimmung auslöste, die durch den Ge- 
sang unseres allverehrten Vereinstenoristen Herrn 
Sorani mit einem Rheinweinlied entsprechend erhöht 
wurde. Die zu einem solchen Wiegenfeste üblichen 
Reden fehlten natürlich auch nicht, und eröffnete die 





erste unser Vorsitzender, Herr Hofphotograph Richter, 
mit einem kleinen Rückblick auf die Gründung und 
Tätigkeit des Vereins ia den verflossenen 20 Jahren, 
dabei insbesondere des Mannes gedenkend, der sich 
als Gräinder stets in uneigennützigster Weise in den 
Dienst der guten Sache gestellt, wo es galt, unseren 
Stand zu nützen und zu helfen, unseres allverehrten 
alten Schlegel, den nun schon seit einigen Jahren 
die Erde deckt. Von seinem Sohne, dem derzeitigen 
Vorsitzenden des Central-Verbandes, lief während- 
dessen ein Begrüssungstelegramm ein, welches mit 
vielem Beifall aufgenommen wurde War das zehn- 
jährige Stiftungstest, wie der Vorsitzende rückblickend 
bemerkte, durch Ausstellung, Vorträge usw. mehr ernster 
Natur gewesen, so sollte das diesmalige Fest, da für 
die ernsteren Fachinteressen jetzt die Innung einzu- 
treten hat, gleich wie das vorjährige Winterfest, dies- 
mal ausschliesslich der Fidelitas gewidmet sein. Nach- 
dem der Obermeister der Innung von Düsseldorf, Herr 
Hofphotograph Halfpape, seinerseits des Vereins 
gedacht und die Grüsse der Düsseldorfer Kollegen über- 
bracht und zu weiterem einmätigen Zusammenarbeiten 
auch in der Innung aufgefordert, gingen bald die 
Wogen des Frohsinns hoch. Tenor-Solovorträge unseres 
Heırn Sorani, der an diesem Abend wieder vorsüg- 
lich bei Stimmung war und Beifalisstürme erntete, 
wechselten mit gemeinsamen Liedern und Reden, von 
denen noch der Damentoast von Herrn Jung- Düssel- 
dorf aasgebracht, hervorzuheben ist. 

Mit besonderer Spannung hatte man den dies- 
maligen Attraktionen entgegengesehen, die nach be- 
endeter Tafel zugesagt waren. Herr Richter hatte 
in dieser Beziehung wieder sein hervorragendes Talent 
bewiesen und eine vorzägliche Künstlergruppe engagiert. 
Zunächst die übliche Soubrette, die diesmal nebenbei 
auch als Stabstrompeter Beifall erntete, ein sächsischer 
Komiker, dessen Vorträge wahre Lachsalven auslösten, 
Humoristentrio usw., und als besondere Darbietung das 
Auftreten eines veritablen Zauberkünstlers mit den 
neuesten Triks. So ging es in bunter Reihenfolge. 
Zwischendurch sang Herr Sorani Lieder zur Laute, 
die auch diesmal, wie schon bei früherer Gelegenheit, 
wieder stürmischen Beifall fanden. 

Eine Gratisverlosung bedachte jeden Festteilnehmer 
mit einem ansehnlichen Gewinne, deren diesmal eine 
beträchtliche Menge von zum Teil recht hohem Wert 
gestiftet waren, Herr K. Schwier-Weimar hatte unter 
anderem eine grosse Anzahl Exemplare des „Deutschen 
Photographenkalenders 1914‘ und Kataloge mit Kunst- 
beilagen der Münchener Ausstellung gespendet, welche 
auch von den „Innungsfreunden‘' gern entgegen- 
genommen wurden. Es sei auch allen Stiftern an 
dieser Stelle noch besonders gedankt. 


Dass zwischendurch und nach Schluss der Vor- 
tährungen flott getanzt wurde, ist ja selbstverständlich 
und hielt die Festteilnehmer fast volizählig bis zum 
trähen Morgen zusammen. Eine grössere Anzahl fand 
sich noch im „Schweizer Caf&‘' zusammen, bis die Aus- 
wärtigen mit den ersten Frühzügen abdampften und 
der Rest im grauenden Morgen sein Heim aufsuchte, 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


alle mit dem Bewusstsein, ein Fest gefeiert zu haben, 
welches, durch keinen Misston gestört, zu den schönsten 
gehört, welches der Bergisch -Märkische Verein je ge- 
boten hat. H. Cleffmann, Schriftführer. 


ur 


Auszeiehnungen. 

Herrn Ernst Hoenisch, Leipzig, Thomasring ı3, 
wurde von Sr. Hoheit dem Herzog Georg von Sachsen- 
Meiningen der Titel Hersoglich Meiningischer Hof- 
photograph verliehen. | 

—. are 


Personalien. 
Herr Photograpı Ewald Röttger in Reckling- 
hausen ist im 61. Lebensjahre und Herr Alois Eber- 
wein in Adorf i. Vogtl. im 67. Lebensjahre gestorben. 


m 
Kleine Mitteilungen. 


— Sonntagsruheim Photographengewerbe. 
Der Regierungspräsident zu Oppeln hat bestimmt, dass 
der Betrieb in dem Gewerbe der selbständigen Photo- 
graphen in Gleiwitz ı. am ersten Weihnachts-, Oster- 
und Pfingstfeiertage gänzlich zu ruhen hat und 2. an 
den übrigen Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme der 
letzten vier Sonntage vor Weihnachten, des ersten 
Sonntags vor, sowie des ersten Sonntags nach Ostern ° 
nur zu den folgenden Zeiten stattfinden darf: a) In 
der Zeit vom ı. April bis 30. September von ıı Uhr 
vormittags bis 5 Uhr nachmittags; b) in der Zeit vom 
I. Oktober bis 31. März von ıı Uhr vormittags bis 
4 Uhr nachmittags. Die hiermit für die Gewerbetreiben- 
den und ihre Familienangehörigen ausgesprochene Be- 
schränkung in der Ausfbung des Gewerbebetriebes 
bezieht sich richt auf die Ausführung photographischer 
Aufnahmen, die auf Bestellung ausser dem Hause statt- 
finden. Die Vorschriften über den Gewerbebetrieb in 
den offenen Verkaufsstellen und über die Beschäftigung 
von Arbeitern an Sonu- und Feiertagen bleiben un- 
verändert bestehen. 


Patente. 

KL 57. Gruppeg. Nr. 261342 vom Io. Mai 1910. 
George William Leighton und Charles Samuel Babcock 
in Chicago. 

Photographisches Papier, dessen empfindliche 
Schicht Eisenoxalat und ein Silbersalz enthält, dadurch 
gekennzeichnet, dass eine kleine Menge einer Queck- 
silberverbindung der Präparation zugesetzt ist. 

hart 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Fyagı 88. Herr W.K.inS.S. ı. Beim Anfertigen 
von Bromöldrucken verwende ich Orthobrompapiere 
von Gevaert Nr. 48, 47, 43: Es sind dieses die von 
Herrn Emil Mayer in seinem Buche empfohlenen 
Papiere. Auf Nr. 43 erhalte ich schon bei go Grad C 


252 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


ein gutes Quellrelief, während ich bei den Nummern 48 u. 
47 bis zu 100 Grad C gehen muss, nichtsdestoweniger er- 
halte ich ein nur sehr geringes Relief, und das End- 
resultat ist immer ein schmutzig aussehender Oeldruck, 
weil die Farbe auch in den Lichtern absetzt. Wo 
kann ich gute kartonstarke Bromsilberpapiere erhalten? 
Ein Fehler in der Behandlung liegt nicht vor, weil 
ich auf Nr. 43 gute Resultate erziele. 


2. An einem ganz neuen Objektiv - Anastigmat 
„Celor" von der Fiıma C. P. Goerz habe ich an der 
Aussenseite der hinteren Linse einen deutlich sicht- 
baren solarisierenden Niederschlag. Ich vermute, dass 
derselbe von Ausdünstungen des Spiegels an meiner 
Reflexkamera herrährt. Wie kann ich diesen Nieder- 
schlag entfernen? Hat derselbe einen schädlichen Ein- 
fluss auf den Lichtdurchlass und die Schärfe? Kann 
ein ferneres Beschlagen verhindert werden? 


Antwort sur Frage 88. ı. Kartonstarke Ostho- 
brompapiere erhalten Sie von Gevaert ebenfalls. Wir 
haben bei den neueren Versuchen gefunden, dass die 
vereinfachte, von Dr. Seemann in der „Photographi- 
schen Rundschan‘“' beschriebene Behandlung der Brom- 
silberkopien mit dem Bleichbad vor dem Entwickeln 
gerade bei kartonstarkem Orthobrompapier ausgezeich- 
nete Qaellreliefs gibt, so dass es gelegentlich möglich 
war, ohne Anwendung heisser Quellbäder eine genfigend 
differenzierte Einfärbung herbeizuführen. Vielleicht 
lassen Sie sich vom Verlag Wilhelm Knapp in 
Halle a.S. das betreffende Heft der „Photozraphischen 
Rundschau“ kommen, in dem die näheren Arbeits- 
details angegeben sind. 


Antwort 2. Die schwachen farbigen Niederschläge, 
die sich auf den Aussenlinsen mancher Anastigmate 
bilden, rühren durchaus nicht von Ausdünstungen des 
Kameraspiegels her, sondern von dauernder Einwirkung 
von Feuchtigkeit auf das etwas fleckempfindliche Glas. 
Die Fiecke schaden zunächst nicht, da sie die Licht- 
stärke nur unmerklich herabsetzen. Entfernen lassen 
sie sich aber andererseits auch nicht, sondern müssen 
gegebenenfalls in der Optischen Anstalt durch vor- 
sichtiges Ueberpolieren der Fläche wieder entfernt 
werden. 


Frage 89. Herr W.K. in S. Habe bei den mo- 
dernen weich arbeitenden Platten stets mit starkem 
Schleier zu kämpfen, einerlei, ob ich mit Pyrogal, Metol- 
Hydıochinon oder anderem alkalischen Entwickler 
hervorrufe. Nur mit Eisen erhalte ich klare Negative, 
doch ist dieser Entwickler bei Momentaufnahmen nicht 
zu gebrauchen. Bitte deshalb um Angabe einer Vor- 
schrift für einen Pyrogalentwickier, der auch in den 
Mittagsstunden und bei grosser Objektivölfnung klare, 
schleierfreie Negative ergibt. Mit den gewöhnlichen 
Vorschriften erziele nur in den späten Nachmittag- 
stunden zwischen 5 und 6 Uhr, oder mit ganz kleiner 
Objektivöffnung einigermassen brauchbare Resultate. 
Auch Pyrogal- Azeton gibt Schleler. 


Antwort su Frage 89. Nach der Beschreibung, 
die Sie uns geben, möchte man eher annehmen, dass 
das FPlauwerden der Aufnahmen, die während der 


Mittagszeit angefertigt sind, auf einem Fehler des Ob- 
jektivs beruht. Gerade, wenn ein Beschlag auf der 
Linsenoberfläche vorhanden ist, tritt leicht die Er- 
scheinung auf, dass die Strahlen inkorrekt vereinigt- 
werden, und die grosse Anzahl ‚„verirrter" Strahlen. 
die Eızielung brillanter Negative unmöglich macht. 
Die von Ihnen erwähnte Tatsache, dass Sie mit kleiner 
Blendenöffnung brillantere B:lder erhalten, berechtigt 
ganz besonders zu den erwähnten Vermutungen. Dass 
Sie andererseits in den Nachmittagsstunden zwischen 
5 und 6 Uhr brillantere Negative erhalten, könnte auch 
wohl auf den erwähnten Fehler des Obj:ktivs zurück- 
geführt werden, denn die Belichtung wird naturgemäss- 
um diese Tageszeit eine relativ kürzere sein, wodurch 
die Wirkung der verirrten Strahlen auch geschwächt. 
wird. Wir empfehlen Ihnen also, das Objsktir zunächst 
einmal genau nachzusehen, ob vielleicht irisierende 
Niederschläge auf den verschiedenen freien Fiächen. 
der Linsen feststellbar sind. Ist das nicht der Fall, 
und ist andererseits auch keine grössere Staubansamm- 
lung im Innern des Objektivs bemerkbar, s> ist damit 
noch nicht sicher gesagt, dass das Osjektiv an der 
ganzen Erscheinung unschuldig ist; denn es kann ja 
auch eine änusserlich unbemerkbare Dezentrierung der 
Linsen infolge falschen Zusammenschraubens, Falles 
dea Obj:ktivs usw. vorliegen, die sich in ganz ähnlicher 
Weise äussern würde. Jedenfalls raten wir Ihnen zu- 
nächst einmal, den Fehler beim Objektir zu suchen, 
und erst dann, wenn Sie sich von dessen Güte ein- 
wandfrei überzeugt haben, andere Entwickler, wie 
z. B. Brenzkatechin, zu gebrauchen, das absalat schleier- 
freie Matrizen liefert. 

Frage 90. Herr R.S. in B. ı. Ist die Farben- 
wirkung und Empfindlichkeit gleich — unter Anwen- 
dung der drei Filter für den Dreifarbendruck —, ob 
man Pinorthol I oder Pinachromlösung zum Sensibili-- 
sieren der Platten anwendet? 

2. Ist es vorteilhafter, wenn man das Sensibili-- 
sierungsbad mit etwa zwei Teilen Wasser und einem Teil 
Alkohol] ansetzt und gleich trocknet oder nur in wässe- 
riger Lösung badet und unter der Brause etwa 2 Minuten 
wässert und dann trocknet? 

Antwort su Fyagego. ı. Für Dreifarbenaufnahmen 
würde sich die Verwendung von Pinorihol wohl kaum 
empfehlen, wohl aber ist Pinachrom und Pinazyanol 
zur Herstellung der panchromatischen Badeplatten ge-- 
eignet. 

Anlwort 2a In bezug auf das Ansetzen der Farb- 
stofflösungen raten wir Ihnen, sich nach den Vor- 
schriften zu richten, die die Höchster Farbwerke bei 
Bezug der Farbitoffe gratis abgeben. Der Alkohol- 
zusatz bei Farbstofflösungen wird von verschiedenen 
Technikern, die auf dem Gebiete der Farbenphoto- 
graphie grosse Uebung haben, verschmäht, weil die- 
Sensibilisierung unter Umständen nicht so vollkommen 
ausfallen soll wie bei wässerigen Bädern. Eı sei jedoch 
ausdrücklich betont, dass das Verhalten der Farbstoffe 
dem Alkohol gegenüber ein verschiedenes ist, weshalb 
sich auch allgemeingültige Regeln nur schwer auf- 
stellen lassen. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regiernngsrat Professor Dr. A. Miethe in Berlin -Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı0. 





Nr. 38. 


Io. Mai. 


Ig14. 





Verzerrungen dureh den Sehlitzversehluss unmittelbar vor der Platte. 
Von Max Frank. 


(Schluss aus Nr. 36.) 


Vielfach werden nun gerade die schnellsten 
Momentaufnahmen aus der Hand gemacht, wo- 
bei man oft noch dazu die Kamera dem sich 
von einer Seite nach der anderen bewegenden 
Objekt folgen lässt, um im passenden Augen- 
blick die Aufnahme zu bewirken. Hat man 
hierbei das Glück, die Kamera genau so zu 
bewegen, dass trotz der ständigen Fortbewegung 
des Objektes dieses im Bildfeld während der 
ganzen Dauer der Belichtung die gleiche Stelle 
einnimmt, so findet keine Verzerrung statt. 
Aber das zu erreichen, ist Zufallssache, allen- 
falls wird man die Verzerrung dadurch ver- 
ringern können, aber durch eine Kleinigkeit 
kann es auch geschehen, dass der Apparat 
gerade während der Aufnahme einen, wenn auch 
nur gelinden Ruck nach der entgegengesetzten 
Seite erhält; dadurch wird die Verzerrung noch 
erhöht. Wir haben unsere Gliedmassen nicht 
so sehr in der Gewalt, um dies mit Sicherheit 
verhindern zu können. 

Aber die Verzerrung kann auch noch ver- 
zwickter sein, so dass Erscheinungen zutage 
treten, die auf den ersten Augenblick verblüffend 
und unerklärlich sind. Vor kurzem war in der 
bekannten Zeitschrift „Motor“ eine Aufnahme 
eines Deperdussineindeckers, im Fluge auf- 
genommen, abgebildet. Das Bild zeigte von 
oben gesehen die Tragfläche des Flugzeuges 
und war unter Anwendung eines Schlitzver- 
schlusses in 1/00 Sekunde zustande gekommen. 
Und dieses Bild zeigt die Eigentümlichkeit, dass 
aus der ziemlich rechteckigen Tragfläche (im 
Bilde natürlich verjüngt) nicht etwa ein Parallelo- 
gramm entstanden ist, sondern die vordere 
Kante der Tragfläche, die in Wirklichkeit eine 
gerade Linie darstellt, ist im Bilde konkav ge- 
bogen. Das gleiche ist auch bei den Linien 
der Oesen für die Spannkabel der Fall. 

Nähme man nun das photographische Moment- 
bild als unbedingt zuverlässiges Dokument an, 
so müsste man daraus den Schluss ziehen, dass 
sich bei dem Fluge die Tragfläche des Ein- 
deckers nach hinten zurückbiegt, was ja in An- 
betracht der grossen Fluggeschwindigkeit und 
des starken Luftwiderstandes nicht gerade un- 


[Nachdruck verboten.) 


wahrscheinlich wäre. Für die Flugzeugtechnik 
wäre dies aber von erheblichem Interesse. 

Die erwähnte Zeitschrift wirft nun die Frage 
auf, ob diese merkwürdige Erscheinung durch 
eine photographische Verzerrung hervorgerufen 
sein kann oder nicht. Diese Frage ist zu be- 
jahen. Es kann nicht nur, sondern es wird 
sich höchstwahrscheinlich nur um eine Ver- 
zerrung handeln, und darauf muss man vor 
allem durch die Angabe kommen, dass die Auf- 
nahme von einem Wendepunkt aus gemacht 
worden ist. 

Wenn sich nämlich ein rechteckig oder irgend 
ein anders geformtes Objekt, das in der Richtung 
von oben nach unten (in bezug auf das Bild) 
von einer geraden Linie begrenzt wird, von 
einer Seite nach der anderen vorbeibewegt und 
dabei während der Belichtungszeit seine Be- 
wegungsrichtung ändert, also indessen eine 
mehr oder minder regelmässige Kreislinie be- 
schreibt, so wird eine gerade Linie als eine 
gebogene abgebildet. Je nachdem, nach welcher 
Richtung die Aenderung stattfindet, ob sich 
dabei das Objekt von dem Apparat ab oder 
nach diesem zu bewegt, wird die gerade Be- 
grenzung einer Fläche zu einer konkaven oder 
zu einer konvexen Linie verzerrt. 

Ganz das gleiche tritt ein, wenn zwar das 
sich bewegende Objekt seine Richtung nicht 
ändert, aber dafür der freihändig gehaltene 
Apparat im Augenblick der Belichtung eine 
solche Wendung macht, dass sich die Lage des 
Objektes im Bildfelde so verschiebt, als ob es 
seine Richtung geändert hätte. Andererseits 
kann auch hier eine entsprechende Aenderung 
in der Haltung die durch die Objektbewegung 
verursachte Verzerrung mildern, ganz aufheben, 
aber auch verstärken oder in eine entgegen- 
gesetzte verwandeln. 

Es ist ferner auch denkbar, dass im ersten 
Teile der Belichtung eine geradlinige und dann 
erst eine krummlinige Verzerrung stattfindet, 
sei es durch eine entsprechende Bewegung des 
Objektes, das sich zuerst in gerader Richtung 
bewegt und dann auf einmal, ehe die Platte 
ganz belichtet ist, eine Biegung macht, sei es 


39 


254 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





durch eine Veränderung der Apparatstellung. 
‘ Durch solche Verbindungen verschiedenartiger 
Verzerrungen — sie können unter Umständen 
noch verzwickter sein (z. B. gerade — krumm — 
gerade) — werden manchesmal photographische 
Bilder zustande kommen, deren Formen dem 
Photographen wie dem Laien grosses Kopf- 
zerbrechen verursachen. 

Schliesslich muss noch darauf hingewiesen 
werden, dass selbst bei Aufnahmen von un- 
bewegten Objekten durch einen Fokalschlitz- 
verschluss Verzerrungen der beschriebenen Arten 
vorkommen können, wenn nämlich die Aufnahme 
freihändig gemacht worden ist und der Apparat 
hierbei nicht ganz ruhig gehalten wurde. Aber 
bei Verzerrungen unbewegter Objekte wird man 
von selbst ohne weiteres der Photographie die 
Schuld geben, allerdings nicht selten dem Ob- 
jektiv statt dem Verschlusse. 

Man muss also bei Aufnahmen, die mit 
einem ganz oder fast unmittelbar vor der Platte 
befindlichen Schlitzverschlusse bewirkt worden 
sind, äusserst misstrauisch sein, ehe man aus 
den merkwürdig erscheinenden Veränderungen 
der Formen irgend welche andere Schlüsse 
zieht. Der Photograph, der wichtige technische 
Momentaufnahmen für andere macht, muss auch 
auf die Möglichkeit von Verzerrungen aufmerk- 
sam machen, denn wenn die falschen Schlüsse 
in der Technik zur Tat umgesetzt werden, so 
können unter Umständen recht üble Folgen ein- 


Arbeit dadurch in eine falsche Bahn geleitet. 
Z. B. könnte die oben beschriebene Photo- 
graphie des Deperdussineindeckers den Flug- 
zeugtechniker, der blindlings auf die Zuverlässig- 
keit photographischer Aufnahmen vertraute, eine 
wirklich stattfindende Verbiegung der Trag- 
flächen nach hinten während des Fluges an- 
nehmen und sich vielleicht dadurch verleiten 
lassen, eine Aenderung des Modells vorzu- 
nehmen. | 

Solange man Schlitzverschlüsse benutzen 
muss, um sehr kurze Belichtungen zu erzielen, 
so lange muss man derartige Verzerrungen eben 
in Kauf nehmen. Man soll daraus aber die 
Lehre ziehen, nieht den Schlitzverschluss zu 
benutzen, wenn man mit einem anderen Ver- 
schluss auskommen kann, und das ist öfter der 
Fall als man glaubt. Gute Sektorenverschlüsse 
in der Blendenebene gestatten Belichtungen in 
einer Kürze von I/a,n bis !/ago Sekunde. Der 
Momentphotograph soll stets eine Zweiverschluss- 
kamera benutzen, die also einen guten Objektiv- 
verschluss und einen Schlitzverschluss unmittelbar 
vor der Piatte hat. Seit einigen Jahren befindet 
sich auch ein Sektorenverschluss auf dem Markt, 
der Mult- Speed-Shutter, der angeblich Auf- 
nahmen bis !/sy00 Sekunde gestattet, also dem- 
nach hinter einem Schlitzverschluss nicht mehr 
zurücksteht. Ich habe bisher keine Gelegenheit 
gehabt, diesen Sektorenverschluss selbst aus- 
zuprobieren, kann daher also nichts über die 


treten, zum mindesten wird die technische wirkliche Schnelligkeit sagen. 
—nnn 
Rundschau. [Nachdruck verboten.) 
— Schnellfixierbäder. C. Welborne sichtigen, dass die Emulsionsschichten in Dicke 


Piper hat über die Wirkungsweise der Schnell- 
fixierbäder mit Ammoniurachlorid in verschiedenen 
Mengenverhältnissen weitere Versuche angestellt. 
Die in den nachfolgenden Tabellen angegebenen 
Zeiten entsprechen der Dauer, die zum Klären 
der Schicht erforderlich war, denn diese sind 
die einzigen Zahlen, die einigermassen genau 
festzulegen sind. Die eigentliche nötige Fixier- 
dauer mag zum mindesten etwa das Doppelte 


betragen. Zunächst wurde eine Versuchsreihe 
mit 2o prozentiger Fixiernatronlösung durch- 
geführt: 
Fixierdauer 
bei 13 Grad C 
Ammoniumehlorid 20 Proz. 4!/, Min. 
- 10 3 
Q ” ” ” 
3% qa 
gg N ” ” ” 
E & ” 2'jg ” 2 ” 
‚u A ı!/ 3 
‚“ o ” a 4» 8 ” 
(, N „ "sn 3 / in 
” 0 ” 4; ” 


Diese Werte dürfen nicht als absolut korrekt 
angenommen werden; denn es ist zu berück- 


Abweichungen zeigen, auch die Temperatur ist 
Schwankungen unterworfen. Die gegebenen 
Zahlen mögen dagegen gute, praktisch ver- 
wendbare Durchschnittswerte darstellen. 


Mit einer 4o prozentigen Fixiernatronlösung 
wurden folgende Resultate erhalten: 
Fixierdauer 


bei 13 Grad C 
Ammoniumchlorid 20 Proz. ı5!/, Min. 

rr ” Io n 7'!a ” 
g 5 ” 5 ” un ” 
Bi ) ” 21» N) 23, ” 
E u ” I h ” 2 ” 
x S ” lg ” 2ljn „ 
Ba ” de ” alj, ” 

” o ” 23; ” 


Hieraus geht hervor, dass bei einer 40 pro- 
zentigen Lösung der Ammoniumchloridzusatz, 
betreffend schnellen Arbeitens, keinen praktisch 
wesentlichen Vorteil mehr bietet. 


Eine zehnprozentige Fixiernatronlösung er- 
gab die nachstehenden Zeiten: 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


255 





Fixierdauer 
bei 12 Grad C 
Ammoniumchlorid 20 Proz. 5?/, Min 
a 1 
05 N) Io ) 4 la ” 
Ss Fr 1 
[| 5 ” ; ” 3 la 
E & ” 2 l 3» T, ” 
„Ho ” I la ” 7 ® 
ka ” I) y 8» gljg ” 
R o ı2l, „ 


Hier sehen wir ganz andere Ergebnisse. 
In allen Fällen stellt sich hier der Ammonium- 
chloridzusatz günstig und gewährt eine Ab- 
kürzung der Fixierdauer. Bei oberflächlichen 
Versuchen mit einer fünfprozentigen Fixier- 
natronlösung wurden ähnliche charakteristische 
Verbältnisse entnommen, woraus sich ergibt, 
dass das Ammoniumchlorid in seiner beschleu- 
nigenden Wirkung bei schwachen Fixiernatron- 
lösungen relativ viel stärker ist; andererseits 
tritt eine direkt verzögernde Wirkung bei kon- 
zentrierten Fixiernatron- und Ammoniumchlorid- 
lösungen in sehr hohem Masse ein. — Das 
günstigste Mittel liegt nach allen Versuchsreihen 


—art 


bei einer 20 prozentigen Fixiernatronlösung mit 


alj, bis 5 Prozent Ammoniumchlorid. 
Welborne Piper hat weiter konstatiert, 


dass auch Zusatz allein von Ammoniak, was ja 
schon früher bekannt war, ebenso günstig auf 


die Beschleunigung wirkt. Etwa ı1o Prozent 
Ammoniak zu 20 prozentiger Fixiernatronlösung 
ergab ein Fixierbad von gleich schneller Wirkung 
wie mit Ammoniumchlorid. Bei einer Stärke 
des Ammoniaks von 0,880 ist wahrscheinlich 
ein noch geringeres (CJuantum ausreichend. 
Allerdings wird sich der Kostenpunkt eines 
solchen Fixierbades etwas höher stellen. 

Nicht vergessen seien die Studien von 
Lumitre und Seyewetz!); sie beobachteten, 
dass bei dem Fixierprozess mit Ammoniumchlorid 
weniger stabile Silbersalze in der Schicht ver- 
bleiben als bei den einfachen Lösungen mit 
Fixiernatron, und dass daher bei ersteren ein 
sehr sorgfältiges Auswässern erforderlich wird. 
(Nach „British Journal“.) 


I) „Phot. Mitt.‘ 1908, $. 276. 


Innungs- und \Vereinsnachriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen U. P.). 


Einmalige Meldung: 

In das Vereinsregister ist eingetragen: R. Conrad, 
LFa:L,Zimmer-Friedmann, Berlin, Dresdner 
Strasse 97. 

Als neues Mitglied ist gemeldet: 

Herr Haus Jensen, Photograph, Berlin W., Kur- 
fürstenstrasse 70; gemeldet durch Herrn Bor- 
kowski 


Als neue Mitglieder waren gemeldet: 
Herr H. Drömer, Architekt, Berlin, Grossgörschen- 
strasse 38; gemeldet durch Herrn Hoffschild. 
Herr Otto Dorn, Photograph, i. Fa: W. Höffert, 
Berlin W.8, Leipziger Strasse 40; gemeldet durch 
Herrn Borkowski. 
Berlin, den 5. Mai 1914. 
Der Vorstand. 
LA.: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


Dr 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe des Gewerbekammerbezirks 
Chemnitz. 

Sitz: Chemnitz 1. $S. 

Die nächste ordentliche Innungsversammlung 
findet statt am 
Dienstag, den ı2. Mai, abends 6 Uhr, 
in Chemnitz, Handwerker-Vereinshaus, Herrenstrasse. 


Tagesordnung: 
ı. Verlesen des letzten Innungeversammlungs - Proto- 
kolls. 
2. Eingänge. 
3. Bericht über die Fortbildungsschule (Rund- 
schreiben Nr. 3). 
4. Verschiedenes. 


Im Anschluss an die Versammlung Vortrag: Ueber 
die Entwicklung der Photographie. 

Anträge müssen bis 9. Mai im Besitze des Ober- 
meisters, Herrn ]J. Niclou, Catolastrasse, sein. 

Auf $a2 der Statuten wird besonders hingewiesen. 

Wegen der Reichhaltigkeit der Tagesordnung be- 
ginnt die Versammlung Punkt 6 Uhr. 


Der Vorstand. 
I. A.: Paul Papesch, I. Schriftführer. 


—hi— 


Vereinigung selbständiger Photographen 
des Bezirks Magdeburg. 

Montag, den ı8. Mai, abends 8!/, Uhr, Feier 
des ıojährigen Stiftungsfestes, verbunden mit 
Ball, im Prunksaal des Caf& „Hohenzollern “. 

Nachmittags 4 Uhr zwanglose Kaffeetafel im 
„Herrenkrug“, abends Festtafel, Gedeck 3 Mk. 
(für Mitglieder Gedeck frei, Durch Mitglieder ein- 
geführte Gäste willkommen. Der Vorstand. 

NB. Die Zahl der Gedecke bitte bis zum 15. Mai 
an Herrn Rob. Röhr-Magdeburg mitzuteilen. 


un 1 < 2 m) 


39* 


256 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


— 





Photographen-Innung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 


Protokoll der Innungsversammlung 
vom 2 April 


Die satzungs- und ordnungsgemäss einberufene 
Versammlung fand am 2. April im Theatersaal der 
„Kammersäle‘‘, Teltower Strasse ı/4, statt. 


Die Versammlung eıfreute sich gleich ihren Vor- 
gängerinnen eines regen Besuches, und es ergab die 
am Eingang ausgefbte Kartenkontrolle die Anwesen- 
heit von a5ı Mitgliedern. 


Der IL Vorsitzende, Herr Johaunes Lüpke, er- 
öffnete um 81), Uhr mit einer Begrüssung der Mit- 
glieder die Sitzung. Da bei Punkt ı der Tagesord- 
nung: Geschäftliche Mitteilungen, nichts vorzubringen 
war, ging der Vorsitzende zu Punkt 2 der Tages- 
ordnung über: Bericht des Ausschusses zur Prüfung 
der Rechnungsführung, und erteilte Herrn Emil 
Hasse hierzu das Wort. Herr Hasse führte aus: Er 
habe trotz des besten Willens und der lebhaftesten Be- 
mühung das ihm von der Versammlung aufgetragene 
Amt nicht so durchführen können, wie es seinen 
Wünschen entsprochen hätte Durch die unvorher- 
gesehenen Zufälle, dass der Vorsitzende der Rechnungs- 
prüfer, Herr Kullrich, während 3 Wochen verreiste, 
dass der Schatzmeister der Innung, Herr Brasch, 
wiederholt durch Krankheit behindert war, und dass 
die Innungssekretärin durch die Wahrnehmung ihrer 
Funktion bei den im März stattgefundenen Gehilfen- 
und Meisterpräfungen nicht zur Stelle sein konnte, 
um über Buchungen, Rechnungen und Belege die ver- 
langten sachlichen Auskünfte zu erteilen, war es ihm 
überhaupt nur zweimal möglich, die Bücher zu prüfen. 
Bei den Prüfungen wurden die Konten, Ausgaben und 
Mitgliedsbeiträge in Ordnung gefunden, und die 
Bücher waren den Satzungen gemäss richtig geführt. 
Anlässe zur Bemängelung wären darin zu finden, dass 
im Haushaltplan Ueberschreitungen vorgekommen 
seien, ohne der Versammlung hiervon Mitteilung zu 
machen; ferner, dass die halbjährlich aufzustellende 
Restantenliste nicht vorgelegt werden konnte. Bei 
Strafen fehlte die Benachrichtigung des Kassierers. 
Die Kasse wurde am 20. März geprüft und in Ueber- 
einstimmung mit den Büchern in Ordnung befunden. 
Auf Grund seiner Ausführungen überlässt es Herr 
Hasse der Versammlung, dem Schatzmeister Entlastung 
zu erteilen. 


Herr Lichte erwidert: Herr Hasse habe am 
9. und ı0. März vormittags die Bücher gepräft, wollte 
am ı1. März wiederkommen, blieb aber weg. Der 
einzige, der die Bücher zu Ende revidiert hat, ist Herr 
Schüler, der zu Bemängelungen keinen Anlass fand. 

Die Rechnungspräüfer wurden gebeten, die Prüfung 
bis zum aı. März zu beenden, um die Ausführung der 
Bilanz bis zum 31. März zu ermöglichen. 

Der Haushaltplan ist nach besten Kräften inne- 
gehalten worden. Laut Buch haben zwei unvermutete 
Prüfungen durch den Vorsitzenden stattgefunden. 

Sämtliche Ordnungsstrafen sind ordnungs- und 


' 


satzungsgemäss durch Vorstandsbeschluss verhängt 
worden. 

Herr Hasse zur Erwiderung: Laut Satzung ist 
über jede verhängte Strafe dem Kassierer schriftlich 
Mitteilung zu machen. 

Herr Schatzmeister Brasch erklärt, bei der Ge- 
werbedeputation angefragt zu haben, ob die ohne den 
abwesenden Vorsitzenden der Rechnungspräfer, Herrn 
Kullrich, vorgenommene Prüfung hätte ausgeführt 
werden können. Herr Kullrich wäre erst am 20. Mäız 
von seiner Reise zurückgekommen. Mit dem Bericht 
des Herrn Hasse wäre er nicht zufrieden, er fordere 
aber jetzt durch eine beschleunigte Prüfung schnellstens 
Entlastung. 

Herr Lichte verlangt ebenfalls weitere Pıflfung 
der Bücher. 

Herr Barges hält die Erklärung Hasses, die 
Bücher und die Kasse seien In Ordnung, für völlig 
ausreichend, und stellt den Antrag an die Versamm- 
lung, dem Schatzmeister Entlastung zu erteilen. 

Herr Tiedemann betont in längerer Rede den 
Standpunkt, dass niemand unter uns ist, der dem Vor- 
stand irgendwelche Unrichtigkeit zutraue, doch sei die 
Selbstherrlichkeit des Vorstandes zu bekämpfen. Die 
Rechnungspräüfer sind nicht dem Vorstande, sondern 
nur der Innungsversammlung Rechenschaft schuldig. 
Pflicht des Vorstandes ist es, die verlangten Bücher 
jederzeit zur Verfügung zu halten. Wegen weiterer 
Ausführungen, mehr allgemeiner Natur, bittet Herr 
Lüpke Herm Tiedemann, doch bei der Sache zu 
bleiben. Ä 
Herr Hasse beantragt, zur Geschäftsordnung, $ 26 
der Satzungen, zuzusetzen: Der Vorsitzende hat den 
Redner nicht zu unterbrechen. 

Herr Boedecker zur Erwiderung: jeder Ver- 
sammlungsleiter hat das Recht und die Pflicht, Redner 
wegen Abschweifens zu unterbrechen und „zur Sache“ 
zu rufen. 

Herr Cohn protestiert gegen die Bevormundung 
durch Hasse. 

Der Antrag Hasse gelangt zur Abstimmung und 
wird unter Heiterkeit abgelehnt. 

Der Antrag Barges wird angenommen, und erteilt 
die Versammlung dem Schatzmeister Entlastung. 


Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Neuwahl eines 
I. Vorsitzenden, nimmt Herr Lüpke das Wort. Mit 
der Neuwahl eines I. Vorsitzenden steht die Innung 
vor einer Entscheidung. Ueber die Zweckmässigkeit 
einer Organisation sind ebensowenig Zweifel, wie 
darüber, dass das Bestehen oder Nichtbestehen einer 
Organisation von einer einzigen Person nicht abhängig 
gemacht werden darf. Es verdient am heutigen Abend 
ins Gedächtnis zuiückgerufen zu werden, was die 
Innung in der kurzen Zeit ihres Bestehens erreicht hat: 
Den Anschluss an den Innungsausschusse. Schaffung des 
Innungsschiedsgerichts an Stelle des früheren Gewerbe- 
gerichts. Sitz und Stimme in der Handwerkskammer. 
Eigener Gehilfenprüfungsausschuss. Eigener Stellen- 
nachweis. Eigene Kranken- und Sterbekasse, welche 
als unmittelbare Rechtsnachfolgerin der geschlossenen 






Ortskrankenkasse uns das grosse Vermögen derselben 
sichert. Bekämpfung der unlauteren Reklame. Fach- 
liche Unterrichtskurse und Belehrung durch Veran- 
staltung von Ausstellungen. 

Wenn uns von anderer Seite entgegengehalten 
wird, dass wir auf der wirtschaftlichen Seite trotz der 
grössten Anstrengung unsere Beschlüsse über das Ver- 
bot der Gratiszugaben und der Veröffentlichung von 
Schleuderpreisen nicht durchsetzen konnten, so liegt 
die Schuld auf seiten der Regierung. 

Gerade dieser Umstand aber, muss uns veranlassen, 
uns fester und fester zusammenzuschliessen, um das 
Handwerk und unseren Beruf nicht ganz unterdrücken 
zu lassen. In einer einigen und festen Organisation 
liegen Macht und Erfolg. 

Verlassen Sie sich nicht auf einen Verein, der 
glaubt, mit 24 Stimmen behaupten zu können, die 
Innung habe keine Aussicht, die gesteckten Ziele zu 
erreichen. Der Bescheid, den man den Vertretern des 
Central-Verbandes und des Photographischen Vereins 
zu Berlin über die Innungszugehörigkeit der G.m.b. H. 
im preussischen Handelsministerium hat zuteil werden 
lassen, ist bedauerlich. 

Lassen Sie mich mit der Bitte schliessen, einig 
und fest zu unserer Organisation zu stehen. (Anhalten- 
der Beifall.) 


Herr Lichte: Es ist im höchsten Masse betrübend, 
dass keiner von unserer Innung an dem Besuch im 
Handelsministerium teilnehmen konnte; wir, die wir 
im praktischen Leben stehen, haben hieran doch das 
grösste Interesse. Vor allen Dingen freut es mich, 
dass die Versammlung die Notwendigkeit anerkennt, 
dass unsere Innung erhalten werden muss, weil sie 
noch grosse Aufgaben zu erledigen hat. Ich will an 
das Reorganisieren der Fachschule erinnern, aumser- 
dem droht Ihnen die totale Sonntagsruhe, die Sie nur 
durch festes Zusammenhalten abwehren können. Wenn 
ich mein Amt niederlege, so geschieht es schweren 
Herzens. Ich fühle mich zu diesem Schritt veranlasst 
durch die Treibereien hinter den Kulissen, denen ich 
keine Nervenkraft opfern mag. Wenn die Zeitschrift 
„Der Photograph‘‘ dadurch auf unsere Mitglieder ein- 
zuwirken sucht, dass sie sich von ihrem Korrespondenten 
allerhand aufbinden lässt, habe ich dafür nur Lachen 
übrig. Weit ernster ist aber das Auftreten des Vor- 
standes des Photographischen Vereins zu Berlin auf- 
zufassen, der das Pech hatte, auf den Scherz eines 
Kollegen hereinzufallen. Das Ergebnis sehen Sie hier 
in Gestalt eines Fiugblattes, das kurz vor seiner Vor- 
standswahl verschickt wurde. Interessant ist, dass die 
Mitglieder, soweit sie Photographen sind, für die 
Innung, der Vorstand, bezw. ein Teil desselben, gegen 
die Innung arbeitet. Die persönlichen Vorwürfe, die 
gegen mich erhoben sind, glaubt doch kein Mensch, 
die kann ich mit Schweigen übergehen. Lassen Sie 
mich mit den Worten schliessen, dass das Hauptziel 
unserer Innung das Zusammenhalten aller Kollegen 
sein muss, nur durch Einigkeit und zielbewusstes Ge- 
schlossensein können wir Erfolge erzielen. (Beifall.) 

Herr Hasse: Der frühere Vorsitzende hat viel 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





gearbeitet, mehr als es einem Geschäftsmann zukommt 
und dienlich ist. Die Innung gleicht einem Baum, 
der, mit 10000 Mk. Beiträgen gut gedfngt, auch ge- 
deihen kann. Ein Wechsel im Vorstande ist erfreulich. 


Herr Sandau weist die über die Herren Grundner 
und Schlegel als Vertreter im Handelsministerium 
gefallenen Bemerkungen zurück und bedauert deren 
Abwesenheit; er erklärt, dass im Photographischen 
Verein zu Berlin, auch im Vorstande desselben, keine 
Treibereien gegen die Innung bestehen. 


HerrTitzenthaler: HerrLichte hatsein Amt nicht 
freiwillig niedergelegt. Er hat eingesehen, dass er sein 
Amt nicht mehr halten kann. Nehmen Sie meinen 
dringenden Vorschlag an, brechen Sie mit dem System 
und wählen Sie einen Mann, der die Fähigkeit besitzt, 
die Innung weiterzuführen, und die Absicht hat, in 
Ruhe und Güte mit den Mitgliedern zu verkehren. 
Die Innung ist dazu ins Leben gerufen, die Schleuder- 
konkurrenz zu bekämpfen, die Regierung denkt nicht 
daran. Der Innung füllt die grosse Aufgabe der 
inneren Organisation zu, machen Sie den Versuch, die 
Innung zu halten. (Zustimmende Rufe.) 


Herr Cohn empfiehlt Programmrede der Ober- 
meisterkandidaten. Der Vorsitzende muss vorher ge- 
kannt sein. Wir verlangen ruhige Kost, es wird nicht 
so heiss gegessen, wie es gekocht wird. 


Herr Barges: Die Innung muss sein, wir haben 
sie gegründet, um uns zu kurleren, wir haben in 
einem Jahre viel erreicht, wer das nicht einsieht, aus 
dem spricht Neid und Wählerei. Wir kommen zu- 
sammen, um Hand in Hand zu arbeiten, nicht um 
Krach zu machen. 


Herr Teichmann begrüsst es mit Freuden, dass 
der Innungsgedanke so festgehalten wird; die Nieder- 
legung des Vorsitzes durch Herrn Lichte kann in 
maucher Beziehung von guter Wirkung sein. 


Herr Boedecker empfiehlt die Idee, an der Organi- 
sation festzuhalten. Organisation muss sein! Ein Verein 
kann nicht das, was die Iunung kann. Lassen Sie die 
Innung bestehen, selbst die schlechteste Organisation 
ist besser als gar keine. 

Herr Ritsert fordert die Versammlung zum Dank 
für Herrn Lichte auf. Kollegen, wir werden alle 
von einem Baum beschattet. Das Bestehen der Innung 
ist ein Segen, wenn wir uns einig zugammenschlieasen, 
um auch seine Schmierfinken zu bekämpfen, die die 
Leistungen anderer, z. B. für Postkarten für wenige 
Groschen, auszubeuten suchen. — Der Ausdruck 
Schmierfink wird vom Vorsitzenden gerügt. 

Herr Tiedemann: Ich bin nicht der Mann, der 
persönlich angreift, auch nicht derjenige, der sich darin 
gefällt, Skandal zu machen. Ich bin für die Innung, 
so lange, wie meine Kollegen von dem Segen der- 
selben überzeugt sind. Mit der Amtsführung des bis- 
herigen Vorsitzenden bin ich nicht einverstanden, sie 
hat der Innung Schaden zugefügt und das traurige 
Ergebnis gezeitigt, was wir heute vor uns haben. Es 
ist bedauerlich, dass die Kommission zur Rechnungs- 
prüfung nicht in der Lage war, den auf die Tages- 


258 


ordnung gesetzten Bericht abzugeben. Kollegen, einigt 
Euch zum Segen des Berufes. 


Herr Lichte: Wenn ich die Kritik des Herrn 
Tiedemann über meine Amtsfüährung höre, kann ich 
nur empfehlen, Herrn Tiedemann Gelegenheit zu 
geben, dass er zeigt, wie man es besser mache. Ich 
schlage Herrn Tiedemann zum I. Vorsitzenden vor 
und bitte Sie, ihn einstimmig zu wählen. 


Herr Lichte teilt noch mit, dass er und Herr 
Brasch die Kassenprüfung des letıten Vierteljahres 
durch einen Bücherrevisor nachprüfen liessen und 
dass sich das Innungsvermögen um 289 Mk. ver- 
bessert hat. 


Herr Titzenthaler empfiehlt, die Ausführungen 
des Herrn Tiedemann als Programmrede aufzufassen 
und er bringe denselben gleichfalls als Vorsitzenden in 
Vorschlag. 


Herr Lichte: Ich will nicht verfehlen festzustellen, 
dass ich heute mit Titzenthsler einig bin und wir 
Ihnen in Herrn Tiedemann den gleichen Kandidaten 
zum Vorsitzenden pıäsentieren. 


Herr Staudt schlägt im Interesse der glatten Ab- 
wicklung der Innungsgeschäfte den damit vertrauten 
II. Vorsitzenden, Herrn Lüpke, zum L Vorsitzenden vor. 


Herr Tiedemann fragt die Versammlung, ob der 
Vorschlag, ihn zum I. Vorsitzenden zu wählen, ernst 
zu nehmen sei. Es wäre doch ein Armutszeugnis, dass 
in der grossen Versammlung kein Berufener wäre, der 
die grossen Sterne derselben besser kenne. Unter der 
Bedingung, dass in der Versammlung ein anderer Ton 
eingeführt werde, erklärt er sich zur Annahme bereit. 
(Beifall.) 

Herr Titzenthaler schlägt nochmals Herr 
Tiedemann vor und warnt die Versammlung, einer 
Wahi des Herrn Lüpke zuzustimmen; es wäre dann 
kein System-, sondern nur ein Personenwechsel, und es 
habe sich als dringend notwendig erwiesen, mit dem 
System Lichte abzubrechen. 

Herr Roth empfiehlt, die Anerkennung der Tätigkeit 
des früheren Vorsitzenden Lichte durch Erheben von 
den Plätzen zu ehren. Die Versammlung kommt der 
Aufforderung nach und erhebt sich, mit Ausnahme von 
zwei Kollegen, von den Plätzen. 

Herr Lüpke erklärt, dass nunmehr sämtliche Vor- 
standsmitglieder für die Wahl des Herrn Tiedemann 
eintreten. Abgegeben wurden 206 Stimmen; Tiede- 
mann 135, Lüpke 54, Hanni Schwarz, Lichte, 
Titzenthaler, Hasse je eine, unbeschrieben eine, 
zersplittert 12. Gewählt ist somit Herr Tiedemann. 

Punkt 4 der Tagesordnung: Wahl des Vorsitzenden 
und des stelivertretenden Vorsitzenden für den Vorstand 
der Innungskrankenkasse. Herr Lichte schlägt Herrn 
Hugo Kammer zum I. Vorsitzenden, Herrn Karl 
Siele zum II. Vorsitzenden vor. Beide Herren werden 
einstimmig gewählt. 

Punkt s. Antrag der Herren Gebr. Rentzsch, 
betreffend Mieten eines besonderen Innungsbureaus. 
Lichte beantragt, der hohen Kosten wegen kein 
Innungsbureau zu mieten, sondern dieses in die Räume 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


des Stellennachweises zu verlegen. 
beschliesst dem Antrag gemäss. 

Punkt6. Auf Antrag Abel, Werder a.H., scheidet 
Werder aus dem Innungsbezirke aus. Der Antrag wird 
angenommen. 

Punkt 7. Verschiedenes. Auf die Tagesordnung 
der nächsten Innungsversammilung ist die Entschädigung 
für die Wahrnehmung des Stellennachweises zu setzen. 
Herr Lichte beantragt: Wahl von zwei Meister- 
beisitzern zur Wahrnehmung des Stellennachweises. Bis 
zur Erledigung ermächtigt die Versammlung den Vor- 
stand, über die Wahrnehmurg des Stellennachweises 
zu bestimmen und die Geschäfte provisorisch wahrzu- 
nehmen. 

An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Müntzer 
wird Herr Gustav Kintzel, Niederbarnimstrasse 24, 
als Meisterbeisitzer des Stellennachweises provisorisch 
mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Die 
Versammlung wählt und beauftragt Herrn Lichte mit 
der Vertretung der Innung auf dem Photographentage 
zu Leipzig. — Schluss ıı!), Uhr. 


Johannes Lüpke, 
II. Vorsitzender. 


Die Versammlung 


Hugo Kammer, 
I. Schriftführer. 


Ateliernaehriehten. 

Auerbach i, Vogt. Das Atelier „Rembrandt“, 
bisheriger Inhaber W. Werner, ging am ı. Mai durch 
Kauf in den Besitz des Herrn Felix Wilhelm über. 

Kiel Herr Photograph Ernst Horn verlegte 
sein Geschäft nebst Handlung für Amateure nach 
seinem Neubau Holstenstrasse 89, woselbst er ein der 
Neuzeit entsprechendes modernes Atelier eingerichtet hat. 

Marienwerder Herr B. Quella eröffnete 
Marienburger Strasse 17 eine Vergrösserungsanstalt 
für Photographien. 


Personalien. 
Auf eine asjährige Tätigkeit im photographischen 
Gewerbe konnte am 3. Mai Herr Willi Sternitzki- 
Braunschweig zurückblicken. 


Herr Hofphotograph Eugen Jacobi-Meiz wurde 
von den beiden sächsischen Prinzen empfangen; er 
überreichte dem Kronprinzen eine Mappe mit Auf- 
nahmen, die während des Aufenthalts der Prinzen von 
Herrn Jacobi gemacht worden waren. 


at 


Gesehäftliehes. 


Unger & Hoffmann, Akt.-Ges.,, Dresden- 
Berlin. Das Rechnungswerk weist für ı913 einen 
Warengewinn in Höhe von 165573 Mk. (149866) aus, 
bezw. nach Absetzung der Handiungsunkosten und Ab- 
schreibungen einen geringen Reingewinn in Höhe von 
3308 Mk. (186), um den sich die Unterbilanz weiter 
auf 97239 Mk. (100547) ermässigt. Der Bericht stellt 
einen im allgemeinen flotten Geschäftsgang fest und 
im Zusammenhange damit auch eine Umsatzsteigerung 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


259 





in den beiden Hauptabteilungen Trockenplatten und 
Projektionsartikel. Um die Fabrikste weiter zu ver- 
bessern, wurde zunächst versuchsweise ein Photo- 
chemiker angestellt, wodurch die Unkosten allerdings 
wesentlich belastet wurden. Im Interesse einer in Er- 
wägung gezogenen Verlegung des Unternehmens in 
eine den technischen Anforderungen der Neuzeit besser 
entsprechende Fabrikationsstätte, erpachtete man eine 
ausserhalb Dresdens gelegene Fabrik auf zunächst 
ein Jahr mit Option auf deren Erwerb und nahm die 
Einrichtung eines Probebetriebes zur Ermittelung der 
Fabrikationsverhältnisse daselbst in Angriff. Die Bilanz 
weist 257821 Mk. (202258) Bestände, 139269 Mk. 
(150572) Aussenstände und 72775 Mk. (50397) Kredi- 
toren auf. 


Kodak-Gesellschaft m.b. H. Herr Kaufmann 
Hedley Marshall Smith ist nicht mehr Geschäfts- 


Hährer. 
nn So ge u 


Aus der Industrie. 

— Unter dem Namen „Escotin-Gravürepapier“ 
wird von der Firma E Sommer & Co, Leipzig, Ge- 
richtsweg ı6, ein nenes Mattalbuminpapier in den 
Handel gebracht, das alle Vorzüge dieses von den 
modernen Photographen besonders geschätzten Aus- 
drucksmittels besitzt. Zahlreiche Versuche bestätigten, 
dass das Papier besonders bei Verwendung eines da- 
hintergelegten Feuchtigkeitsträgers, der in diesem 
Falle „bygromatisches Papier‘ genannt wird, schnell 
und kräftig kopiert. Die Behandlung des Papieres 
kann in den gleichen Bädern erfolgen, wie wir sie bei 
den länger bekannten Mattalbuminverfahren benutzen. 
Man erzielt ebensowohl mit Tonfixierbädern kräftige 
Töne, wie auch namentlich das Platinbad für warm- 
schwarze Färbungen zu empfehlen ist. Ein Ueber- 
kopieren ist nicht in nennenswertem Masse erforder- 
lich, da die Kopien in den Bädern nicht stark zurfck- 
gehen. Da das Escotinpapier sowohl in Weiss, wie 
auch in Chamols, ausserdem aber In fünf verschiedenen 
Oberftlächen- und Kartonstärke Varianten geliefert wird, 
so ist es für den Porträtphotographen ein leichtes, 
das betreffende Papier dem Sujet anzupassen. Nament- 
lich das Feinkornpapier, wie auch das Büttenpapier 
und der Gravärekarton werden viele Liebhaber finden, 
wie sich das jetzt schon deutlich bemerkbar macht. 
Durch das Escotin-Gravärepapier ist der photographische 
Markt um eine wertvolle Neuheit bereichert, die den 
Fachleuten zu einem Versuch empfohlen sei. 


ur 


Geriehtswresen. 

Das Recht auf die Kundschaft. [Nachdruck 
verboten.] Eine sehr interessante Frage, ob nämlich 
der Mieter eines Ladens während der Mietzeit den 
Laden verlassen und das Geschäft in andere Räume 
verlegen darf, beschäftigte kürzlich die Aeltesten der 
Kaufmannschaft von Berlin. In einer deutschen Mittel- 
stadt hatte der Inhaber eines Schuhwarengeschäftes 
im Jahre 1904 einen Laden auf 10 Jahre gemietet, 


und zwar für 4500 Mk. in den ersten 3 Jahren, 5000 Mk. 
während der drei folgenden Jahre und 5500 Mk. während 
des Restes der Mietperiode. Der Vertrag lief bis zum 
I. September ı9ı5. Im November 1912, also 3 Jahre 
vor dem Ablauf der Mietzeit, siedelte der Geschäfts- 
inhaber in sein Haus über, das er sich gekauft hatte 
und das sich etwa 25 m entfernt in derselben Geschäfts- 
strasse befand. Den alten Laden sperrte er durch ein 
Gitter ab, brachte einige Waren ins Schaufenster und 
wies im übrigen durch Plakate auf sein neues Ge- 
schäft hin. Zur Zahlung des Mietzinses bis zum Ab- 
lauf des Mietvertrages war er bereit. Der Vermieter 
begnügte sich aber nicht damit. Er verlangte, dass 
das Schuhgeschäft im vermieteten Laden fortgesetzt 
werde. Es sel nicht statthaft, dass die Kundschaft vom 
alten Geschäft abgewandt und an das neue Geschäft 
gewöhnt würde. Die Kundschaft sei vorwiegend der 
Lage des Hauses zu danken und gehöre deshalb min- 
destengs teilweise dem Hausbesitzer. Wenn der Laden 
nunmehr 3 Jahre leer stehe, so werde dadurch der 
Mietwert des Geschäfte und der Wert des ganzen Hauses 
heruntergedrfickt. Der Mieter hielt das Verlangen für 
unberechtigt. Er habe es für zweckmässig gehalten, 
sein Geschäft in Räumen unterzubringen, die den 
modernen Anforderungen entsprächen, und er sei nicht 
verpflichtet, dem Vermieter zuliebe die Unkosten auf 
sich zu nehmen, die das Betreiben zweier Läden mit 
sich bringe. Auf gerichtliche Anfrage haben sich nun 
die Aeltesten der Kaufmannschaft nach eingehenden 
Vorberatungen dahin schlüssig gemacht, dass der 
Mieter eines in erster Geschäftslage einer Stadt befind- 
lichen Ladens nach Auffassung der beteiligten Kreise 
nicht verpflichtet sel, den Laden zu betreiben. Der 
Mieter ist als berechtigt anzusehen, den gemieteten 
Laden stillzulegen, obwohl hierdurch die Kundschaft 
vom gemieteten Laden ab nach einem anderen, in der 
Nähe von ihm betriebenen Laden gewöhnt werden 
kann. Dabei wurde unter anderem erwogen, dass 
solche Fälle, in denen ein Laden stillgelegt und die 
Kundschaft auf die vom Mieter neu bezogenen Räume 
hingewiesen werde, vielfach vorkämen. Es sei nicht 
ohne weiteres anzunehmen, dass sich der Geschälfts- 
inhaber zum Betriebe des Geschäfts in dem gemieteten 
Laden verpflichte, zumal da er sich sonst auch gefallen 
lassen müsste, dass der Vermieter bei Aenderungen 
im Betrieb, die möglicherweise den Ertrag mindern, 
sein Veto einlege. sk. 


5 4 


Kleine Mitteilungen. 

— Ein praktischesKassenbuch fürIunungen 
liegt jetzt endlich nach vielen Bemühungen vor. Es 
ist nach dem Muster der Hildesheimer Photographen- 
Innung angefertigt. Jedes Mitglied erhält eine be- 
sondere Karte, die für ıo Jahre ausreicht. Aus der 
Karte lassen sich mit einem Blick erkennen, ob und 
welche Beiträge gezahlt oder noch rückständig sind, 
wieviel Strafen gezahlt wurden usw. Durch die Zu- 
sammenstellung für verschiedene Jahre bekommt der 


260 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Kassenfüährer eine genaue Kenntnis über jedes Mit- 
glied. Das Kassenbuch ist in Form einer Kartei ein- 
gerichtet, ist deshalb immer in Ordnung, da neue Mit- 
glieder an der richtigen Stelle eingereiht werden können. 
Eine starke Mappe mit 100 Karten kostet ıo Mk., ein 
sehr mässiger Preis, wenn man überlegt, dass diese 
Karten ıo Jahre lang vorhalten und neue Karten auch 
in kleineren Posten einzeln nachbezogen werden können. 
Den Verlag der Kassenblicher hat Herr Arthur Hart- 
manninLeipzig- Eutritzsch, Petzscherstrasse, über- 
nommen. Dieser ist auch bereit, Probeblätter zu 
übersenden. Den Zwangsinnungen kann das neue 
Kassenbuch wirklich empfohlen werden, da es nach 
langjährigen, praktischen Erfahrungen zusammengestellt 


worden ist. W. König. 
LI 


Patente. 

KL 57. Gruppe ı8. Nr. 262163 vom 13. Oktober ıg11. 
Dr. John Henry Smith in La Garenne-Colombes b. Paris. 

Verfahren zur Erzielung eines gleichmässigen Aus- 
bleichens der Farbstoffe beim Ausbleichverfahren der 
Farbenphotographie, dadurch gekennzeichnet, dass 
Alkalisalze mehrbasischer Säuren den Ausbleichschichten 
beigefügt werden. 

Ir 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 
Zu Frage 99 des Herrn G. D. in M. tellt Herr 
H. Gürtler, Salzburg, Lasserstrasse 43, mit, dass er 
ein sehr gutes Rezept für Brauntonung besitzt und 
gern bereit ist, mit dem Fragesteller in persönliche 
Verbindung zu treten. 


Frage gr. Herr F.L. inL. Ich habe des öfteren 
Aussen- und Innenaufnahmen gesehen, welche aus 
zwei bis drei Teilaufnahmen zusammengesetzt sind. 
Hier wird, speziell bei Innenaunfnahmen, welche mit 
Objektiven von kurzer Brennweite gemacht werden 
müssen, dies bewerkstelligt, damit die zusammen- 
stossenden Teile der Bilder zusammenpassen und keine 
sich im Winkel treffenden geraden Linien bilden. 
Muss man geradlinig mit dem Apparat weiterrüücken, 
was nicht immer angeht, oder kann man durch Drehen 
des Apparates oder Verschieben des Objektivbrettes 
etwas Gutes erzielen? 


Antwort su Frage 91. Das Zusammenfügen von 
Einzelaufnahmen zu einem genau passenden Gesamt- 
bilde gelingt nur, wenn die Einzelaufnahme einen nicht 
zu grossen Bildwinkel besitzt, und wenn die Kamera 
für die Einzelaufnahme, um den hinteren Hauptpunkt 
des Objektives gedreht wird. Wenn man beispiels- 
weise in einem Innenraum mit einem Gesamtbildwinkel 
von go Grad drei bis vier Aufnahmen macht, so werden 
die Einzelaufnahmen leidlich gut zusammenpassen, im 
anderen Falle tritt dies natürlich nicht ein. Ee muss 


dann eine Panoramenaufnahme gemacht werden, die 
mit Hilfe eines um den hinteren Hauptpunkt dreh- 
baren Objektives auf zylindrisch-konkav gebogener 
Filmschicht erfolgt. 


Frage 93. Herr Av. Z.inW. Welches ist der Preis 
für das Reproduktionsrecht einer Landschaft oder eines 
Porträts in Grösse 13X ı8 und 18X 24 cm? 


Antwort su Frage 93. Der Preis für Repro- 
duktionsrechte an photographischen Aufnahmen ist 
natürlich absolut nicht ein für allemal feststehend. 
Gelegentlich werden für derartige Rechte ganz enorme 
Preise gezahlt, während im Durchschnitt die Forde- 
rungen bescheiden sind. Als Mittelwert für ein solches 
Nachdrucksrecht wird für das Format 13X ı8 cm bezw. 
18 X24cm 5 bis ı0o Mk. anzusetzen sein, doch wird, 
wie gesagt, diese Summe in Einzelfällen ganz ausser- 
ordentlich überschritten. 


Frage 93. Herr (. H. in K. Habe ein Jahr mit 
der X-Kamera 13X 18 cm gearbeitet, meistens aber 
nie eingestellt, sondern mit Skalabenutzung;; brachte 
Momentaufnahmen auf 4, 5, 6, 7, 8 usw. nie recht 
scharf feıtig; habe ein X Objektiv 4,5/210 mm daran, 
und fand, dass das Abschätzen sehr heikel ist, und 
dass 25 cm gleich !, m Differenz Unschärfe er- 
zeugt. Belichte meistens nur 1, bis !/ Sekunde, 
1/,o0oo Sekunde kommt hier nie vor. Ich meine nur, 
dass Spiegelkamera 10 X ı5 cm weit besser sind für 
meine Spezialaufnahmen von promenierenden Personen 
und Aktuellitäten für Zeitschriften. Nach meiner Er- 
fahrung ist Bentzins Primar besser als Mentor, da 
letzterer in der Auslösung einen viel zu weiten Weg 
zurücklegen muss. Glauben Sie auch, dass 0X ı5 cm 
für Spiegelkamera besser ist, oder aber 12X 161), 
oder 13X ı8 cm? 


Antwort su Frage 93. Bei grossen Lichtstärken 
eines Objektives richtige. Entfernungen zu schätzen, 
ist natürlich eine ziemlich schwierige Sache. Selbst- 
verständlich erzeugt bei grosser Nähe schon eine Ver- 
schätzung von 25 cm in diesem Fall Unschärfe. Daher 
lehrt die tägliche Erfahrung, dass es zweckmässig ist, 
lieber mit etwas längerem Verschluss und stärkerer 
Abblendung zu arbeiten, um die Tiefe des Objektives 
zu erhöhen und durch etwaige Schätzungsfehler un- 
schädlich zu machen. Personen in gewöhnlicher Be- 
wegung aus Entfernungen von 5 bis ıo m abwärts 
können mit Verschlussgeschwindigkeiten, die viel ge- 
ringer sind, genügend scharf abgebildet werden, und 
demgemäss kann eine entsprechende Abblendung Platz 
greifen. Von der Verwendung noch grösserer Formate 
und entsprechend länger brennweitiger Objektive muss 
abgeraten werden, weil natürlich die Schwierigkeiten 
der Aufnahme sich in dem Masse vergrössern, als die 
Dimensionen wachsen. Mit solchen Kameras erfolg- 
reich zu arbeiten, geht nur, wenn man bereits eine 
grosse Uebung erworben hat. Daher ist das Herunter- 
gehen vom Format 13xX ı8 cm auf entsprechend 
kleineres Format unbedingt zu empfehlen. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 39. 


13. Mai. 





I914. 





Rundsehau. 


— Trocknung von Oel- und Bromöl- 
bildern. In der „Phot. Rundschau“ schreibt 
Robert Zeh, dass für die Trockendauer der 
Bilder die Zusammensetzung der Druckfarbe die 
grösste Rolle spielt. 
die schon nach wenigen Stunden mit dem 
Radiergummi bearbeitet werden konnten. 
verwandte dazu deutsche Farben, die mit dem 
reinsten und besten Leinölfirnis angerieben 
waren. Diese Farben erzeugen ein mattes, 
nicht fettglänzendes Bild von ausserordentlicher 
Weichheit. Das Einfärben geht verbältnismässig 
leicht vonstatten. Die Farbe kann auch mit Leinöl 
je nach Wunsch verdünnt werden, reisst beim 
Hoppen nicht so leicht aus wie die fetten eng- 
lischen Farben. Zeh hält das Trocknen mit 
Benzin oder mit Benzol stets für einen Not- 
behelf, der keineswegs geeignet ist, das Bild zu 
verbessern. Man suche vielmehr durch Ver- 
wendung von Farben in geeigneter Zusammen- 
setzung ein künstliches Trocknen unnötig zu 
machen. Zeh benutzt Farben von der Firma 
Gebrüder Schmidt, Frankfurt a. M.-Bocken- 
heim; Berger & Wirth, Leipzig, bieten eben- 
falls geeignete Farben an, andere deutsche 
Firmen werden folgen, so dass wir heute schon 
nicht mehr nötig haben, die teuren englischen 
Farben zu kaufen. Man bestelle von den 
Farben keine grossen Mengen, erneuere besser 
die Bestellung öfters, damit die Farben stets 
frisch sind. 


— Entwickler für ankopierte Zelloidin- 
und Aristobilder. Der Prozess des An- 
kopierens und Entwickelns hat insofern ein 
praktisches Interesse, als er bekanntlich in 
kurzer Zeit die Herstellung von Kopien auf 
Auskopierpapieren zulässt; das Papier wird 
unter dem Negativ nur eine oder einige wenige 
Minuten, je nach dem Negativcharakter und der 
Tageslichthelligkeit, exponiert und darauf in 
einem Entwickler bis zur vollen Intensität hervor- 
gerufen. Das Bild kommt im allgemeinen in 
einer bräunlichen Färbung heraus. Durch Nach- 
behandlung mit Tonfixierbad können die be- 
kannten Photographietöne erreicht werden. Nicht 
immer wird das Bildresultat voll befriedigen, 
es ist darüber in früheren Artikeln des näheren 
bereits berichtet worden. Mitunter mag auch 


Zeh hat Bilder hergestellt, 
Zeh 


bei der Wahl des einen oder anderen Ent- 
wicklers das Bild mehr befriedigen. Es sei 
daher im nachfolgenden eine Zusammenstellung 
der wesentlichsten Entwicklungsvorschriften für 
diesen Prozess gegeben. 


ı. Vorschrift nach Valenta: 


Destilliertes Wasser . . 1000 ccm, 
kristallisiertes Natriumsulfit . Ioog, 
Zitronensäure a, a 2 Io, 
Pyrogaliol . . . Su: I0 „ 
2. Nach Üebledzinsky: 
Destilliertes Wasser . 1000 ccm, 
Gallussäure . 48, 
Zitronensäure . . . ... 6„ 
Natriumazetat 20 „ 


Bleinitratlösung ı: ıo 
3. Nach Valenta: 


15—20 ccm. 


Lösung A. 

Brenzkatechin') . I0og 
Alkohol 100 ccm } Seen 

Lösung B. 
Natriumsulfit . 100 g, 
Wasser 500 ccm, } 50 ccm, 
Zitronensäure Sg, 
Wasser Ioo ccm. 

4. Nach P. Hisnneke: 

Natriumsulfit . Sog, 
destilliertes Wasser 1000 ccm, 
Zitronensäure A ; 8g, 
salzsaures Paramidophenol . iy 


5. Nach „British nn Almanach“: 


Hydrochinon 18 g, 
Zitronensäure 4:5 81 
Natriumazetat 50 g, 
Wasser 1000 ccm. 
6. Nach Henry Smith: 
Amidol 38 
Wasser 1000 ccm, 
Natriumsulft . 25 8, 
Zitronensäure . . . ... 1. 


— Retouchematerialien. Die Retouche- 
materialien bereiten uns bisweilen Verdruss. 


Wir finden bei Wiederingebrauchnahme des 


ı) Oder statt dessen auch Hydrochinon. 
40 


262 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Firnisses eine dicke, schmierige Masse vor; die 
Ursache liegt in der Verwendung eines stark 
flüchtigen Lösungsmittels bei dem Fabrikat. Man 
kann dem nun abhelfen, dass man den Lack 
verdünnt, aber hierzu versichere man sich vor- 
her bei dem Fabrikanten, welches Verdünnungs- 
mittel am Platze ist. In vielen Fällen wird 
Terpentin aushelfen. Ein zu dicker Firnis gibt 
auf dem Negativ eine Schicht, die nicht nur 
jede zarte Retouche vereitelt, sondern jene 
bleibt auch klebrig, so dass umherfliegender 
Staub und Flocken daran haften. 

Eine andere Schwierigkeit begegnet man 
mitunter in dem Loslösen der dünnen Lack- 


schicht mitsamt der Retouche. Solches rührt 
bisweilen von Ueberhitzung des Negatives vor 
dem Lackieren her; die Erscheinung kann da- 
durch noch begünstigt werden, dass ein Re- 
touchiermittel benutzt wird, das in dem Negativ- 
lack leicht löslich ist. Die Retouchiermittel werden 
aus diesem Grunde praktischer mit Leinölfirnis 
hergestellt. Manche Lacke können dünn, andere 
müssen stärker aufgetragen werden. Die Haupt- 
aufmerksamkeit ist jedenfalls darauf zu richten, 
eine Basis für den Retouchierstift zu schaffen, 
und dieses geschieht am rationellsten, wenn 
keine Medien in Anwendung kommen, die auf- 
einander reagieren. (Nach „British Journal“.) 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes zreae Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: N Paul Grunduer, 
W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt en 4700. — L Schrift- 
führer: wi. Hofsohlid, Berlin S. ı4, Wallstr. —_ nr 
angelegenheiten: Reinhold Sohumaan, "Berlin N ruppstr. 12. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Bea W Fre Viktoria Ark latz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rech Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte- 
strasse 13, Amt Moritz platz Sao. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an C. Trieb, Berlin - Steglitz, Albrechtstr. 130. 


Mitgliederversammlung am Donnerstag, 
den 14. Mai, pünktlich 8Uhr abends, 
im Jagdsaal des „Weihenstephan-Palast‘“, 
Friedrichstrasse 176/177. 
Tagesordnung: 

1. Geschäftliches, Anmeldung und Aufnahme neuer 
Mitglieder. 

2. Bericht der Ausstellungs-Vorbereitungskommission 
über den derzeitigen Stand ihrer Arbeiten. Re- 
ferent: Herr Fritz Hansen. 

3. Das neueste lichtstarke Objektiv. Demonstrations- 
vortrag von Herrn Walter Zschokke. 

4. Herr Hofphotograph Oskar Brettschneider 
über Anträge unseres Vereins zum Delegiertentag 
des Central- Verbandes in Leipzig. 

5. Fragekasten. 

Gäste, Damen und Herren, willkommen! 
Der Vorstand. 
LA.: C Trieb, IL Schriftführer. 


—2294— 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe im Bezirk 
der Stadt- und Landkreise Duisburg, 
Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, Ober- 
hausen und Mülheim a. d. Ruhr. 
Versammlung 
am Dienstag, den ı9. Mai, abends 5!j, Uhr, 
in Essen-Ruhr, „Stadtgarten“, Saall. 


Tagesordnung. 
ı. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls. 
2. Bericht über die ermittelten ortsüblichen Preise 
und Genehmigung derselben. 


3. Anträge des Voıstandes: 

a) Mit dem Namen der Innung darf keine 
Reklame gemacht werden; 

b) die Händler photographischer Artikel, welche 
für Amateure gegen Entgelt Arbeiten her- 
stellen, haben der Innung als Mitglied an- 
zugehören; 

c) alle photographischen Betriebe im Innungs- 
bezirk sind von 8 Uhr abends bis 8 Uhr 
morgens für Personenaufnahmen geschlossen 
zu halten. 

Unberüährt von dieser Bestimmung sind 
alle Aufnahmen, die nach vorheriger Bestellung 
ausserhalb des Betriebslokales bei besonderen 
Veranstaltungen (Hochzeiten, Festlichkeiten, 
usw.) gemacht werden. 

4. Genehmigung der Vorschriften zur Regelung des 
Lehrlingswesens. 

5. Vortrag des Chemikers Herrn F. Protz über das 
rationelle Sammeln der photographischen Räck- 
stände. 

6. Central-Verbandsangelegenheiten. 

7. Eingegangene Anträge. 

8. Vortrag des Herrn E. Schink über „Daguerreo- 
typie “. 

9. Neuwahl eines Vertreters des Lehrlingsausschusses. 

10. Verschiedenes. 


Es wird darauf hingewiesen, dass die in liebens- 
wäürdiger Weise zur Verfügung gestellten Erzeugnisse 
usw. der Firmen: Max Lusche-München, Trapp 
& Münch-Friedberg, Kraft & Steudel- Dresden, 
Erust Lomberg- Langenberg, Fritz Randolft- 
Düsseldorf von nachmittags 3 Uhr ab zur Besichtigung 
im Vorraum des Sitzungssaales ausgestellt sind. 

Unter Bezugnahme auf $ 22 der Statuten und im 
Hinblick auf die interessante Tagesordnung ersucht so 
freundlich als dringend um vollzähliges Erscheinen 

Der Vorstand. 
Il. A.: 


Fritz Kohlmeyer, 
Schriftführer. 


M. Achenbach, 
I. Vorsitzender. 
Be 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


263 





Zwangsinnung 
tür den Bezirk Liothringen. 
Sitz: Metz. 

Protokell der Versammlung vom 9. Mäız 

in Metz. 

Nach Verlesung des Protokolls der Herbstversamm- 
lung, welches genehmigt wurde, teilte der Vorsitzende 
mit, dass Punkt 2 der Tagesordnung: Vortrag des 
Herrn Rechtsanwalt Richard über ‚ Unlauteren Wett- 
bewerb“, auf die nächste Versammlung verschoben 
werden müsse, da Referent in letzter Stunde am Er- 
scheinen verhindert wurde. 

Zu Punkt 3: Die Ausstellungsangelegenheit Dresden, 
erstattete Herr Bollmann ausführlichen Bericht, eine 
geschlossene Beteiligung wurde abgelehnt und in 
diesem Sinne an die Handwerkskammer berichtet. 

Herr Kassierer Schneider berichtete sodann über 
die derzeitigen Kassenverhältnisse und empfahl in Herz 
und Beutel ergreifender Weise den säumigen Beitrags- 
pflichtigen die Benutzung seiner Zahlstelle. 

Die Mitgliederliste sowie die eingegangenen Ent- 
schuldigungsschreiben wurden verlesen, und die ohne 
tıiftigen Grund fehlenden Herren in die laut $ zı 
des Innungsstatuts vorgesehene Strafe genommen. Auf 
ene von der Innung durch Vermittlung der Hand- 
werkskammer an das ı5. und 16. Armeekorps gerichteten 
Beschwerde, betreffend ein Verbot des Photographierens 
in den Kasernen, waren die Antworten eingegangen 
und wurden den Mitgliedern bekanntgegeben. Im 
Anschluss hieran setzte die unanusbleibliche Debatte 
über das Für und Wider in dieser Angelegenheit leb- 
haft ein. Zornige Worte und milde Töne wechselten 
ab im Zwiegespräch, bis endlich die Welle der Sanft- 
mut die Gegensätze ausglich und die Lösung der Frage 
nochmals in die sorglichen Hände des Vorstandes ge- 
legt wurde. 

Eine vom C. V. an den hohen Reichstag gerichtete 
Eingabe, betreffend das Wandergewerbe, wurde verlesen 
und von den Mitgliedern mit Freude begrüsst, worauf 
der Obermeister mit Dankesworten tür die rege Be- 
telligung die Versammlung schloss. Nächste Versamm- 
lung im September. 

L. Hermestroft, 

Obermeister. 


H. Klausal, 
Schriftführer. 


Anhaltiseher Photographen - Bund, 
Sitz Dessau. 
Protokoll vom 16. März 1914. 

Sehr zahlreich waren heute die Mitglieder, zum 
Teil mit ihren Frauen, erschienen. Es war vom Vor- 
stand Herr Weitzenberg, Lehrer am Berliner Lette- 
haus, zu einem Vortrage über „Hintergrund-Retouche “ 
gebeten worden. Nachdem der Vorsitzende, Kollege 
Hartmann, die Anwesenden, insbesondere Herrn 
Weitzenberg begrüsst und für sein Kommen ge- 
dankt hatte, nahm dieser sofort das Wort, um seinen, 
über 2 Stunden dauernden Vortrag zu beginnen. 

Herr Weitzenberg gab zunächst theoretisch An- 
weisung über Lichtführung bei der Aufnahme und 


über Beseitigung störender Gegenstände im Hinter- 
grund, die geeignet wären, das einheitliche Bildämässige 
beim Porträt zu beeinträchtigen, und mit welchen 
Mitteln man diese nicht ins Bild hineingehörenden 
Stellen, die bei der Aufnahme oft übersehen würden 
oder soust zu beseitigen nicht möglich wären, entfernen 
könnte Er selbst hatte ein reiches, anschauliches: 
Material mitgebracht, welches unterdes herumgereicht 
wurde; so konnten sich an Hand von retouchlerten 
und nichtretouchierten Piatten und Bildern die Kollegen 
selbst ein Bild von dem Gesagten bilden. 


Nach einer kurzen Unterbrechung, die zu Fragen 
über noch Wissenswertes benutzt wurde, ging Herr 
Weitzenberg zum praktischen Teil über und zeigte 
an den mitgebrachten Platten, wie man durch Schab:n 
und Decken mit den verschiedenen Hilfsmitteln das 
Negativ harmonisch gestaltet. Zum Schluss erläuterte 
Herr Weitzenberg noch in kurzen Zügen die Hand- 
habung des Bromöldrucks, von welchem der Betreffende 
noch einen ganzen Teil selbstgefertigter prachtvoller 
Drucke vorlegte. Der vorgeschrittenen Zeit wegen 
musste Schluss gemacht werden, da sonst die Kollegen 
von auswärts ihre Züge nicht mehr erreichten. Der 
Vorsitzende sprach Herrn Weitzenberg im Namen 
der Anwesenden seinen Dank aus für den lehrreichen 
Vortrag und wünschte, dass die Kollegen nun auch 
von dem Gehörten und Gesehenen manches im eigenen 
Betriebe anwenden möchten. Herr Weitzenberg 
soll, sobald die Zeit es gestattet, nochmals zu einem 
Vortrag über Bromöldruck und dessen praktischer 
Vorführung gewonnen werden. 


Ad. Hartmann, P. Clasen, 
Vorsitzender. Schriftführer. 
IL art 
Personalien. 


In Montiguy bei Metz starb Herr Photozraph 
Karl Hecking im Alter von 43 Jahren. 


fe 


Aus der Industrie. 

— W. Kaders in Dresden, Löscherstrasse 18, 
hat sich besonders der Pfiege seiner photographischen 
Hintergründe in Oelwachsfarbe gewidmet und wartet 
daher mit recht guten Erfolgen in diesen seinen Er- 
zeugnissen auf. Jeler Besteller soll nach selner per- 
sönlichen Eigenart, also ganz nach seinem Geschmack 
bedient werden. Deshalb sagt Kaders Frischanfertigung 
bei jeder Bestellung zu. Es werden geliefert Salon-, 
Landschafts-, Wolken- und Teppichgrände. Ueberall 
ist der Grundsatz betätigt, dass ein Hintergrund zu 
photographischen Zwecken nicht als selbständiges Ge- 
mätde wirken darf, sondern lediglich der aufzunehmen- 
den Person als Folie zu dienen hat. Herr Kaders 
bietet ferner Hintergrundtuche und Dekorationsstoffe 
an, wonach ja der moderne fortschrittliche Photograph 
oft sucht. Auch die im Frühjahr viel begehrten Karten 
tür Konfirmation und Kommunion führt die Firma 
Kaders in geschmackvollen und gediegenen Mustern. 


264 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Ueber alle hier erwähnten Handelsgegerstände sind 


erläuternde Drucksachen zu haben. 
— 1er 


Geriehtswresen. 


Rechte des infolge zwangsweiser Ver- 
steigerung des Hauses geküindigten Mieters 
gegen den früheren Besitzer. [Nachdruck ver- 
boten] Ein Hausbesitzer konnte aus seinem Miet- 
hause nicht die zur ordnungsgemässen Verzinsung des 
hineingesteckten Kapitals notwendigen Erträge her- 
auswirtschaften, und er liess das Grundstück zur Zwangs- 
versteigerung kommen. Der Erwerber des Hauses 
kündigte alsbald einem Mieter des Hauses die von ihm 
bewobnten Räume, schloss aber dann einen neuen 
Mietvertrag mit ihm ab, nach welchem der Mieter 
einen ganz erheblich höheren Mietzins als bisher zu 
entrichten hatte. Nun strengte der Mieter gegen den 
früheren Besitzer des Hauses eine Klage an, mit 
welcher er Ersatz des Schadens verlangte, der ihm da- 
durch entstanden sei, dass er für die nächsten 4 Jahre 
— so lange lief noch der alte, nun ausser Kraft ge- 
tretene Mietvertrag — einen wesentlich höheren Miet- 
zins zu entrichten hatte, als er mit dem ursprünglichen 
Vermieter vereinbart hatte. 

Der Beklagte wandte ein, der Mieter sei selbst 
schuld an dem Schaden, der ihm entstanden sei. jener 
wäre verpflichtet gewesen, ihn von der Kärdigung des 
Mietvertrages durch den neuen Besitzer des Hauses 
in Kenntnis zu egetzen; er — der Beklagte — würde 
dann Massregeln zur Verringerung des Schadens er- 
griffen haben. Die Verpflichtung des Klägers, ihn 
rechtzeitig von dem Sachverhalt zu unterrichten, folge 
aus S 254, Abs. 2, B.G.B., wonach der Beschädigte 
zur Tragung des Schadens gehalten ist, wenn er es 
unterlassen hat, den Schulduner auf die Gefahr eines 
ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen. 

Indessen bat das Reichsgericht den Einwand 
des Beklagten nicht gelten lassen. Der Beklagte, so 
heisst es in den Gründen, musste sich darüber klar 
sein, dass der Erweiber des Hauses darauf bedacht 
sein würde, die Mieterträge des Hauses zu steigern, 
um einen Reingewinn herauszuwirtschaften. Unter 
solchen Umständen habe der Kläger nach den Grund- 
sätzen von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr er- 
warten dürfen, dass der Beklagte sich selbst um den 
Stand der Dinge kümmern würde, weil er die Kün- 
digung des Mietvertrages und die Erhöhung des Miet- 
zinses als die natürliche Entwickelung der Angelegen- 
heit habe voraussehen müssen. 

Es kann auch keine Rede davon sein, dass der 
Kläger nach 8 254, Abs.2, B.G. B. verpflichtet war, 
den Beklagten auf einen zunächst drohenden Schaden 
hinzuweisen. Denn nach der genannten Gesetzesvor- 
schrift hätte der Kläger lediglich die Verpflichtung 
gehabt, den Beklagten auf die Gefahr einesungewöhn- 
lich hohen Schadens sufmerksam zu machen. Von 
einem solchen kann aber im vorliegenden Falle keine 
Rede sein (Reichrger. III, 259/13.) rd. 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 94. Heır v. L. in B. Von einigen Auf. 
nahmen auf abziehbare Platten sind die zunächst ent- 
wickelten abgeschwommen, und zwar schon bei der 
Entwicklung beginnend, ro dass sie ganz unbrauchbar 
werden. Sind die anderen Aufnahmen etwa durch 
eine Vorbehandlung oder sorstige Mittel zu retten? 
Die Entwicklung erfolgte mit Rodinal in Wasser von 
der Temperatur des Leitungswasserss. Auch das so- 
gleich angewandte Alaunbad konnte die Platten nicht 
mehr retten. Die entwickelten Platten lassen sonst 
nicht erkennen, dass sie etwa schon zu alt oder irgerd- 
wie minderwertig geworden sein könnten. 

Antwort su Frage 94. Wenn abziehbare Platten 
sich schon in der Entwicklung loslösen, so ist die 
einzige Möglichkeit, um dies zu verbindern, Ver- 
wendung eines Entwicklers mit möglichst niedriger 
Temperatur. Dies lässt sich bei der verhältnisemässig 
grossen Wärmeunempfindlichkeit des Rodinalentwicklers 
auch sehr gut bewirken, da z. B. ein nicht zu ver- 
dünnter Rodinralentwickler von ıo Grad C noch recht 
gut und sicher entwickelt. Nach der Entwicklung 
muss dann natürlich sofort alauniert werden, ehe msn 
fixiert. Irgend ein Gerben oder Vorbehandeln vor 
der Entwicklung kann unter keinen Umständen em- 
pfohlen werden, da es sehr wabrscheinlich einerseits 
das Abschwimmen kaum hindert oder nächt nenzere- 
wert beeinflusst, dagegen die Entwicklungsfähigkeit der 
Platten entsprechend herabsetzt. 

Frage 95. Herr A.U. in G. ı. Ich benötige 
spektroskopisch geprüfte rubinrote und gelbe Glas- 
scheiben für Entwicklungszwecke und bitte, mir eine 
Bezugrquelle namhaft zu machen. 

23. Würden Sie mir auch mitteilen, auf welche 
Weise Bromsilbervergrösserurgen hergestellt werden, 
wo bei Verwendung von Negativen mit eimgezeichneten 
und gedeckten Hintergründen die Deckung weich 
mitkommt ohne nachherige Retouche. 

Antwort su Frage 95. ı. Spektroskopisch ge- 
prüfte Rubinscheiben werden von den meisten 
Handlungen geführt, doch steht es mit deren Licht- 
sicherheit im allgemeinen nicht besser als mit den 
spektroskopisch richt geprüften. Die Qualitäten der 
Rubingläser, die augenblicklich im Handel sind, lassen 
im allgemeinen, bei nicht zu dünnen Stellen des Ueber- 
fanges nichts zu wünschen übrig und sind ohne weiteres 
verwendbar. Gelbe Glasscheiben sind für Entwick- 
lungszwecke nicht zu empfehlen, da die gewöhnlichen 
gelben Scheiben des Handels auch in Verbindung mit 
Rubinglas keine Sicherheit und Vorteile gewähren. 

Antwort 2. Wenn Negative mit eingemalten Hinter- 
gründen vergrössert werden sollen, so muss dies schon 
bei der Retouche berücksichtigt werden. Ein Zu- hart- 
werden der Retouche lässt sich zudem dadurch mehr 
oder minder vermeiden, dass man die Reproduktionen 
nicht mit künstlichem Licht, sondern mit Tageslicht 
vornimmt, wodurch eine wesentlich weichere Wieder- 
gabe der Retoucheeirzelheiten erzielt wird. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regiermmgsrat Professor Dr. A. Mietbe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 


Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 


Nr. 40. 





17. Mai. 


IQ14. 





Rus der Praxis des Photographen. 
(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 


sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. 
druckfertig zu sein.) 


Alkobholbad zum raschen Trocknen 
der Negative. Zum sachgemässen, raschen 
und zuversichtlichen Trocknen der Negative 
wird mit Vorteil der etwa go bis 95 prozentige 
Alkohol angewendet, und soll die Badedauer der 
Platten mindestens ıo bis ı5 Minuten betragen, 
damit eine gründliche Durchweichung der Schicht 
stattfinden kann. 

Um aber den Alkohol recht lange Zeit in 
bestem Zustand zu erhalten, ist es unbedingt 
nötig, dass alle Negative vor dem Spiritusbad 
gründlich zur Auswässerung kommen, damit der 
Alkohol nicht etwa mit Fixiernatronresten nach 
und nach derartig verunreinigt wird, dass gut 
gewässerte Negative benachteiligt werden. Der 
Alkohol kann mehrfach gebraucht werden, und 
sol man ihn in einer grösseren weithalsigen 
Flasche in dunklem Raum und ziemlich kühl 
verwahren. Wenn sich nach längerer Zeit 
auf dem Flaschenboden ein pulveriger Nieder- 
schlag gebildet hat, ist die darüberstehende 
klare Flüssigkeit mit etwas Vorsicht in eine 
andere Flasche abzufüllen, und kann man den 
reinen Alkohol wieder gebrauchen. Allerdings 
soll der Alkohol nicht bis zum letzten Tropfen 
benutzt werden, indem er mit Staub usw. ver- 
unreinigt und, mit Wasser vermischt, nicht mehr 
besonders günstig wirksam is. Er kann auch 
schliesslich als Brennspiritus zum Kochen dienen. 
Um der allzu raschen Verdunstung des Alkohols 
in den Schalen entgegenzuwirken, sollen diese 
stets mit einer entsprechend grossen Glastafel 
zugedeckt sein, und ist dann auch der Ver- 
unreinigung mit Staub vorgebeugt. Es ist noch 
au bemerken, dass der hochprozentige Alkohol 
bedeutend feuergefährlicher ist als der gewöhn- 
liche, stark wasserhaltige Brennspiritus, und soll 
man also die nötige Vorsicht nicht ausser acht 
lassen. M. 


Vermeidung von Streifenbildungen 
beim Aufgiessen des Entwicklers auf die 
Platten. Das Aufgiessen des Entwicklers auf 
die trockenen Platten verursacht bekanntlich 
sehr leicht Streifen und Flecke. Es wird von 
anderer Seite empfohlen, dass man die Ent- 
wicklerschale nach der Seite neige, so dass 


Die Beiträge brauchen nicht 

(Nachdruck verboten.) 
dann die einzugiessende Entwicklerlösung nach 
dem Rand fliesst. Alsdann soll die Platte nur 
mit einem Ende in die Schale gebracht werden, 
und zwar an der in die Höhe stehenden Rand- 
seite, die frei vom Entwickler ist, und wenn 
dieses geschehen, lässt man die Platte wieder 
sinken, worauf die Schale rasch in die wage- 
rechte Lage gebracht wird, und fliesst der Ent- 
wickler dann gleichmässig über die Schicht. — 
Das Verfahren ergibt wirklich tadellose Negative, 
doch habe ich andererseits ebenfalls fehlerfreie 
Resultate erhalten, wenn ich jedes Negativ vor 
dem Einlegen in den Entwickler nur auf einen 
Augenblick und so behutsam in eine grosse 
volle Wanne mit weichem, reinem Wasser senk- 
recht und ganz untertauche, dass keine Luft- 
blasen auf dem Negativ entstehen, die allerdings 
beim späteren Entwickeln Flecke ergeben können. 
Hat man einen sehr weichen, ziemlich grossen, 
flachen Pinsel zur Hand, so ist ein einmaliges 
rasches Ueberfahren der Platte zur Entfernung 
etwa anhaftender Luftblasen usw. empfehlens- 
wert; doch, sobald dies geschehen, ist die Platte 
rasch, d. h. ohne dass sie Zeit zum Trocknen 
hat, in die Entwicklungsschale zu bringen, und 
muss man sehen, dass der Entwickler möglichst 
in einem Strom über die Schicht läuft, was 
jetzt auf der noch nassen Platte viel leichter 
vonstatten geht als sonst, und es sind somit 
Streifen und Flecke, ja sonstige, vom Staub 
herrührende Fehler auf diese höchst einfache 
Weise zu vermeiden, weil im Wasser die Platten- 
verunreinigungen abgespült werden, wenn ein 
Pinsel benutzt wird. 


Rechts und verkehrt stehende Kopien 
von einem Negativ. Um von einem 
Personennegativ zwei oder mehr entgegengesetzte 
Bilder zu erhalten, ist es nicht nötig, zwei dem- 
entsprechende Negative anzufertigen, denn mit 
der einen üblichen Aufnahme lassen sich ohne 
Umstände auch die entgegengesetzten Bilder 
sehr leicht in der nachstehenden Weise her- 
stellen: 

Erst macht man die richtig stehenden Kopien, 
alsdann werden die entgegengesetzten, d.h. ver- 
kebrt stehenden, Kopien auf einem möglichst 


4ı 


266 


. PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





dünnen Papier angefertigt, und ist zu beiden 
Ausführungen natürlich einerlei Papier zu ge- 
brauchen. Das in den Kopierrahmen einzu- 
legende Papier ist auf der Rückseite entweder 
mit etwas gereinigtem Petroleum, besser aber 
mit einer Wenigkeit Lavendel- oder Zitronenöl 
und ganz reiner Watte kräftig einzureiben, bis 
sich eine ziemlich gute Durchsichtigkeit bemerk- 
bar macht. Als Unterlage beim Einreiben ist 
ein glattes, weiches, weisses und reines Papier 
zu benutzen, und darf das photographische 
Papier nicht viel herumgescheuert werden, um 
Risse und Streifen in der Schicht zu verhüten. 
Nach dem Durchsichtigmachen ist das Papier 
sofort mit der gefeuchteten Rückseite auf das 
unlackierte Negativ zu legen, und muss die 


Schichtseite mit einem glatten, matten und tief- 
schwarzen Karton bedeckt werden zum Schutz 
der Schichtseite gegen jede Verletzung. Die 
Belichtung dauert etwas länger, weil die Ein- 
wirkung des Lichtes durch das Papier erfolgen 
muss, dagegen kann das Fortschreiten des 
Kopierens sehr gut durch das Aufklappen einer 
Deckelhälfte kontrolliert werden, und wenn die 
genügende Tiefe erreicht ist, halt man die 
Kopie, vor Licht geschützt, so lange an eine 
nicht zu heisse Wärmequelle, bis die Durch- 
sichtigkeit wieder verschwunden ist, alsdann 
kann die Kopie in der üblichen Weise in den 
entsprechenden Bädern behandelt werden. Eine 
etwas kräftigere Spannung im Kopierrahmen 
ist erforderlich. M. 


et ———— 


Innungswesen. 


Dem Antrage beteiligter Handwerker auf 
Errichtung einer Zwangsinnung für alle die- 
jenigen, welche in den Kreisen Kassel - Stadt 
und Land, Eschwege, Fritzlar, Hersfeld, Hof- 
geismar, Homberg, Melsungen, Rotenburg, 
Witzenhausen, Wolfhagen, Ziegenhain, den 
Kreisen der Eder, der Twiste und des Eisen- 
bergs (Waldeck) das Photographenhandwerk selb- 
ständig als stehendes Gewerbe betreiben, ist 


der Regierungspräsident nach neuerer Verfügung 
bereit, zu entsprechen, sobald die Mehrheit der 
beteiligten Gewerbetreibenden der Einführung 
des Beitrittszwanges zugestimmt hat. Herr 
Stadtrat Rosenstock in Kassel ist auf Grund 
der Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung 
zum Kommissar bestellt, diese Ermittelung her- 
beizuführen. 


— 


Innungs- und Vereinsnashriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographiseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner, 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — I. Schrift- 
führer: Wiih. Hoffsohlid, Berlin S. 14, Wallstr.3ı. — Für Kassen- 
legenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin NW. s, Kruppstr. 12. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria Luise - Platz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte- 
strasse 13, Amt Moritzplatz 6391. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin -Steglitz, Albrechtstr. 130. 


Als neues Mitglied war gemeldet: 

Herr Hans Jensen, Photograph, Berlin W., Kur- 
fürstenstrasse 70; gemeldet durch Herrn Bor- 
kowski. 

Berlin, den ıo. Mai 1914. 
Der Vorstand. 
LA.: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. s, Kruppstrasse 12. 


Bericht über die Sitzung 
am 23. April im grossen Saale des „Papier- 


hauses“. 
Geschäftliches. — Eine dreifache Berichtigung. — 
Brioni, ein Paradies. — Der neugebackene Baron. — 


Pflanzen- und Tierwelt. — Junge und alte Jünglinge. — 
Abschied. — Schattenrissbilder. 

Die Sitzung wird um 8!) Uhr durch den Vor- 
sitzenden, Heırn Paul Grundner, eröffnet. Als neues 


Mitglied ist gemeldet: Herr Architekt H. Drömer 
Grossgörschenstrasse 38, durch Herrn Paul Grundner. 
Neu aufgenommen sind: Frau Gertrud Witte sowie 
die Herren Carl Rogge, Ludwig Ritsert und 
H E. Kiesel, während an Stelle des Herrn Dr. Statius 
die Firma Dr. C. Schleussner, Akt.-Ges., als Mit- 
glied eingetragen worden ist. Unserem verstorbenen 
verdienstvollen Mitgliede, Herrn Wilh. Stöcklein, 
widmet der Vorsitzende ehrende Worte des Gedächt- 
nisses, und die Versammlung erhebt sich von ihren 
Plätzen. Nach einigen geschäftlichen Mitteilungen, in 
denen unter anderem auf den Photographentag am 
23. Juni in Leipzig hingewiesen wird, erteilt der Vor- 
sitzende Herrn Petzold das Wort zu einem Licht- 
bildervortrag „ Brioni“. 


Zunächst berichtigt der Vortragende nicht weniger 
als drei „Druckfehler“, die in den versandten Ein- 
ladungen enthalten sind. Vor allen Dingen legt er 
Wert auf die öffentliche Feststellung, dass er nicht 
Paul heisse, sondern den viel schöneren Vornamen 
Max führe, ferner sei er „nur“ Gast und nicht Mit- 
glied des Photographischen Vereins (ein Uebelstand, 
dem Herr Petzold hoffentlich bald abhelfen wird, da 
ja Anmeldungen jederzeit gern entgegengenommen 
werden!), und schliesslich seien die Projektionsbilder 
keine farbigen Naturaufnahmen nach eigenem Ver- 
fahren, sondern handkolorierte Diapositive. 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


267 





Nachdem man von dieser Beichtigung „auf Grund 
des Pressgesetzes‘‘ gebührend Kenntnis genommen 
hat (der verantwortliche Redakteur ist leider nicht zu- 
gegen), rüstet man sich zur Reise und tritt die Fahrt 
über München, Salzburg, Triest und Pola au. Die 
herrliche blaue Adria zeigt sich unseren Augen in ihrer 
ganzen Schönheit. Wir kommen nach Brioni, der 
grössten der zwölf Kreideinseln in Istrien. Noch vor 
wenigen Jahren ein ängstlich gemiedenes Fiebernest, 
ist es heute ein hervorragender Kurort, das Ziel von 
Tausenden vor Besuchern, und diesen Umschwung hat 
es einem einzigen Manne, Paul Kupelwieser, zu 
verdanken, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, 
die ganze Insel zu einem Paradiese zu gestalten. So 
ist Brioni auch zu einem Buen retiro des Ödsterreichi- 
schen Hofes geworden, und seine Mitglieder sind in 
solcher Fälle vertreten, dass es dem schlicht bärger- 
lichen Paul, pardon: Max Petzold angst und bange 
wird, zumal auch sonst fast ausschliesslich die Grossen 
der Krone sich daselbst ein Rendezvous gegeben haben. 
Aber der geschäftstächtige „ Herıt Ober‘ des vornehmen 
Hotels nimmt sich des einfachen Bürgersmannes huld- 
vollst an, und als sich dieser zum ersten Mittagsmahl 
in der feudalen Umgebung niederlässt, ist laut der 
Tischkarte aus dem gänzlich adellosen Herrn Petzold 
ein tadelloser neugebackener Baron von Petzold ge- 
worden. So geschah es, dass Herr Petzold nicht 
nur einen, sondern gleich fünf „Zacken‘ mit 
einem Male bekam, wenn auch nur auf der freiherr- 
lichen Krone, die er nun während seines ganzen 
Aufenthalts in Brioni tragen wird. 


Wahrlich, ein herrliches Fleckchen Erde ist diese 
Insel. Tiefschwarze Cypressen und hohe Pinien wechseln 
mit dichten Palmenhainen und leuchtenden Lorbeer- 
bäumen ab. Wohin das Auge schaut, ist ein Grünen 
und Blähen seltener Pflanzen und farbenprächtiger 
Blumen. An einem bevorzugten Plätzchen hat der 
dankbare Schöpfer dieses gottbegnadeten Eilandes dem 
verdienstvollen Forscher Robert Koch, der einst die 
Insel von der Malaria befreite, ein ehernes Denkmal 
gesetzt. 

Aber nicht nur für das Pflanzenreich wird unser Inter- 
esse erweckt, auch die Tierwelt kommt zu ihrem Recht. 
Wir sehen eine grosse Straussenzucht, bei deren An- 
blick den anwesenden Damien das Herz im Leibe lacht, 
und auch eine grosse Affengesellschaft treibt ihr munteres 
Wesen. Herr Petzold verrät uns, dass er auch eine 
Aufnahme besitze, die ihn selbst in trautem Affenkreise 
darstelle, dass er aber mit Rücksicht auf etwa an- 
wesende Spötter von der Vorführung dieses Bildes Ab- 
stand nehmen wolle, denn er möchte sich nicht den 
Vorwurf machen lassen, dass man ihn aus der Gesell- 
schaft nicht herausfindee Man könne nie vorsichtig 
genug sein! 

Rauschende Feste würde man in Brioni vergebens 
suchen, aber die einzig schönen Spaziergänge am ewig 
blauen Meer entlang, an hochragenden, grünenden 
Klippen vorbei, entschädigen auch den materieller ver- 
anlagten Besucher. Und wenn dann zur Abwechselung 
einmal ein wilder Sturm die Wogen der Adria hoch 


aufpeitscht, dann verzichtet selbst der liebegirrende 
Jüngeling auf den täglichen Flirt im lauschigen Palmen- 
hain und zieht einsam — oder in ganz verzweifelten 
Fällen auch „zweisam‘“ — hinaus an das brandende 
Meer, um das grossartige Schauspiel zu geniessen. 
Ein grauköpfiger Jünglirg a. D. aber benutzt die Zeit 
seines Aufenthalts, um das einst so stärmisch hämmernde 
und jetzt, ach, so müde klopfende Herz aufzufrischen 
in diesem herrlichen Jungbrunnen der gütigen Mutter 
Natur. Und wenn er dann heimfährt, will es ihm 
selber fast scheinen, als ob er wieder ein „Neffe“ 
geworden sei, während er doch schon lange zum 
„Onkel“ oder gar zum „Onkelchen‘“ avancierte. 

Nun zieht das letzte Bild vorüber. Der Herr 
Baron reicht die „Fünfzackige‘' beim Abschied den 
Herrn Ober mit Dank zurfick, lässt einige gänzlich 
zackenlose Kronen in seine weitgeöffneten Hände 
gleiten und verlässt das gastliche Brioni, um daheim 
seinen Redaktionsthron wieder zu besteigen. 

Mit warmen Worten spricht der Vorsitzende für 
den fesseinden Vortrag Herrn Petzold den Dank des 
Vereins aus, der seinerseits seinen Beifall durch leb- 
haftes Händeklatschen zum Ausdruck bringt. Hierauf 
erhält Fräulein Kundt, die Direktorin der Photo- 
graphischen Lehranstalt des Lettehauses, das Wort, 
um in anschaulicher Weise über die Herstellung von 
Schattenrissbildern zu berichten. : Als wesentlich für 
das Gelingen solcher Aufnahmen fährt Fräulein Kundt 
drei Punkte an: Die Beleuchtung, das Plattenmaterial 
und das Kopieren. Nach einer kurzen theoretischen 
Erläuterung, die durch zahlreiche hübsche Vorlagen 
unterstützt wird, wird eine grössere Anzahl Schatten- 
rissaufnahmen hergestellt. Jeder der im angenehmen 
Besitze eines interessanten Profils ist oder zu sein 
glaubt, findet Gelegenheit, dasselbe schwarz auf weiss 
— wenn auch nicht sofort nach Hause zu tragen — 
so doch der Nachwelt zu erhalten, und man macht 
regen Gebrauch davon, um so mehr, als Fräulein 
Kundt in liebenswürdiger Weise immer neue Platten 
aus ihrem reichen Vorrat zur Verfügung stellt. Auch 
ihr wird lebhafter Dank zuteil. 

Da es inzwischen recht spät geworden ist, wird 
auf Antrag der letzte Punkt der Tagesordnung, der Be- 
sicht der Ausstellungs- Vorbereitungskommission über 
den derzeitigen Stand ihrer Arbeiten, auf eine spätere 
Versammlung verschoben. Während sich der Saal 
allmählich leert, tritt der Vorstand noch zu einer 
Nachtsitzung zusammen. 


Paul Grundner, 
I. Vorsitzender. 


Wilh. Hoffschild, 
I. Schriftführer. 
u 2 —- 20 


Photographen - Zwangsinnung 
tür Lothringen. 
Sitz: Metz. 

Unsere Mitglieder werden gebeten, den fälligen 
Beitrag für das III. Quartal (April, Mai, Juni) 4 Mk. 
porto- und bestellgeldfrei (—, 05 Mk.) noch diesen Monat 
an unseren Kassierer, Herrn Schneider, einzusenden. 
Abonnenten auf „Das Atelier des Photographen “ haben 


41° 


268 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. 





6 Mk. zu zahlen. Ferner werden diejenigen Mitglieder, 
die noch mit dem II. Quartal im Rückstand sind, er- 
sucht, auch diesen Betrag zu begleichen, um Ein- 
ziebung durch die hiesige Bürgermeisterei zu ver- 
hindern. Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, 
dass neu hinzutretende Mitglieder die illustrierte Zeit- 
schrift: „Das Atelier des Photographen‘“ zum Preise 
von 2 Mk. pıo Qnartal durch Anmeldung bei dem 
Kassierer beziehen können. Der Vorstand. 


DR 


Anhaltiseher Photographen -Bund, 
Sitz Dessau. 

















Unser liebes Mitglied, 


Herr Photograph Georg Beckel 
in Bernburg 
ist nach schwerem Leiden am 9. Mai im 42. Lebens- 
jahre zur ewigen Ruhe heimgegangen. 

Wir betrauern in dem Entschlafenen einen 
liebenswärdigen Kollegen mit den besten Herzens- 
und Charaktereigenschaften. Sein Andenken 
werden wir stets in Ehren halten. 

Dessau, den ır. Mai 1914. 


Der Anhaltische Photographen- Bund. 
Ad. Hartmann. 


— uhs— 


Sehleswig-Holsteiniseher 
Photographen- Verein. 
Versammlung am Montag, den 8. Juni, 
abends 7 Uhr, in Neumfinster, Bahnhofs-Hotel. 


Tagesordnung: 

ı. Photographentag in Leipzig, event Wahl eines 

Delegierten. 
2. C. V.- Angelegenheiten. 
3. Vorführung der Hintergrundretouche durch Herrn 

Manges- Kiel. 
4. Eingänge. 
5. Verschiedenes. 

Zu zahlreichem Besuche ladet ein 
Der Vorstand. 
L.A.: Otto Stiegler. 
EL re 


Photographen-Zwangsinnung Braun- 
schweig. 

Zur ersten diesjährigen Innungsversammlung hatten 
im grossen Saale des „Gildehauses“ eine Anzahl Firmen 
ihre Erzeugnisse ausgestellt. Die Chemische Fabrik auf 
Aktien (Schering), Berlin, hatte Abdrücke auf Fogas- 
Papier mit den verschiedenartigen Tonabstufungen 
ihres Senols, die N. P.G. durch Herrn Fritz Lange- 
Braunschweig Alboidin- Papier, sowie ihr neues Chro- 
malveıfahren und durch Herrn Herbst-Wolfenbättel 
die Firma Risse-Fiörsheim eine grössere Anzahl 
Bilder auf ihren verschiedenen Kunstdruckpapieren zur 


Verfügung gestellt. Ausserdem hatte die Firma A. E. 
Feilner & Co. in München illustrierte Prospekte 
ihrer bekannten Hintergrundfolien gesandt. Die Aus- 
stellung fand vor und nach der Sitzung lebhafteste 
Beachtung. 


Um 4 Uhr 30 Minuten eröffnete der Obermeister 
mit kurzer Begrüssung der erschienenen 54 Mitglieder 
die Versammlung und gab Kenntnis von eingegangenen 
Schreiben, die zumeist Entschuldigungen ansgebliebener 
Mitglieder enthielten. Die Versammlung gab sodann 
ihre Zustimmung zu einer Aenderung der Tagesord- 
nung, Punkt 6, Festsetzung von ortsüblichen Mindest- 
preisen. 

Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls 
der Sitzung vom 16. September 1913 gibt der Kassierer 
ausführlichen Kassenbericht. Einnahme 861,85 Mk., 
Ausgabe 735,27 Mk. und Saldo 126,58 Mk. Zu Kassen- 
prüfern wählte die Versammlung die Kollegen Lüd- 
decke, Müller: und Vogelsang. 

Zu Punkt 4. Bericht über die Tätigkeit des Vor- 
standes verliest der Schriftführer Raab den Geschälts- 
bericht der stattgefundenen sieben Vorstandssitzungen, 
der allseitigen Beifall fand. Im Anschluss daran ver- 
weist der Obermeister auf die $ 12 und 46 der Statuten, 
nach welchen bei Streitigkeiten unter den Innungsmit- 
gliedern zunächst der Innungsvorstand angerufen wer- 
den muss. 

Zu Punkt 5 fordert der Obermeister auf, nach den 
von der Innung festgesetzten ortsüblichen Preisen zu 
handeln. Er verliest das Gutachten des Stadtmagistrats 
über die Beschwerde eines hiesigen Ateliers. Das Gut- 
achten besagt, dass die betreffende Firma gegen die 
88 a und ı0o der Statuten — Wahrung berechtigter 
Interessen, Standesehre, marktschreierische Reklame — 
verstossen habe und daher die erhobenen Strafen zu 
Recht beständen. An Hand dieses Gutachtens erklärt 
der Obermeister an verschiedenen Beispielen, wie der 
Photograph rechnen soll, um Preise, bei denen ein 
auskömmilicher Verdienst erzielt wird, festlegen zu 
können. Die normalen Preise sollen nicht nur die 
Herstellungskosten und die Generalunkosten decken, 
sondern es soll auch ein Reingewinn verbleiben, bei 
weichem der Photograph an eine Lebeusversicherung — 
der Pension des Handwerkers — denken kann. Der 
Obermeister erwähnt unter Namensnennung einzelne 
Geschäfte, darunter das einer Dame, die zu ausser- 
ordentlich billigen Preisen arbeiten. Ein Innungs 
mitglied rechnet bei einem Preise von 2,40 Mk. für 
zwölt Postkarten für sich einen Reinverdienst — aller- 
dings ohne seine eigene Arbeitszeit in Betracht zu 
ziehen — von 1,57 Mk. heraus; eine Berechnung, die 
eine längere Heiterkeit auslöst. Der Obermeister er- 
sucht die Anwesenden, mit dafür Sorge tragen zu 
wollen, dass derartige Preisunterbietungen in Zukunft 
unterbleiben. 

Kollege Ziskoven- Braunschweig erwähnt die 
neuerlichen Preisbekanntgaben und Gratisangebote in 
Berlin und glaubt, dass das was in Berlin möglich, 
auch in Braunschweig erlaubt sei, wird jedoch vom 
Obermeister anderweitig belehrt. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


m 


269 





Kollege Hartmann spricht für das Atelier Spiegel 
und erwähnt Postkartengeschäfte in München mit ihren 
ausserordentlich billigen Preisen. Die Heiterkeit er- 
regenden billigen Arbeitslöhne sollen nach einem Tarif- 
vertrage zwischen Prinzipalen und Gehilfen festgelegt 
sein. Auch die von diesem Redner vorgebrachten 
Gründe für die billigen Preise werden vom Obermeister 
widerlegt. 

Hierauf gibt Herr W. Müller- Braunschweig Auf- 
schluss über die Kassenpräfung. Die Kasse ist von 
den eingangs erwähnten drei Herren für richtig be- 
fanden; dem Kassierer, Kollegen Hoffmann, wird 
Entlastung erteilt. 

Punkt 6. Die Festsetzung ortsüblicher Preise für 
grössere Formate ging ohne besondere Debatte vor 
sich. Die festgesetzten Preise werden den Mitgliedern 
noch in besonderer Drucksache zugestelit. Bei der 
Preisaufstellung für das erste Bild ist stets Aufnahme 
einschliesslich Bild gemeint. Bei Gruppenaufnahmen 
betont der Obermeister, dass die Kollegen nach Mög- 
lichkeit sich die Aufnahme bezahlen lassen sollten, um 
bei der Nachbestelluug einen geringeren Preis iu An- 
rechnung bringen zu können. Für die einzelnen 
Grössen werden von der Versammlung folgende Preise 
als ortsübliche Durchschnittspreise festgelegt: 

Promenad (Makart) ı Bild 5,50 Mk., 3 Bilder 
ıı Mk, 6 Bilder ı8 Mk. | 

Boudoir ı Bild 8 Mk., jedes weitere Bild 3 Mk., 
6 Bilder 20 Mk. 

Format 18xX24 cm: Erstes Bild 8 Mk., jedes weitere 
Bild 4 Mk., 6 Bilder 24 Mk. 

Format 24 X 30 cm: Erstes Bild ı2 Mk., jedes 
weitere Bild 6 Mk., 6 Bilder 36 Mk. 

Format 30xX4o cm: Erstes Bild ı8 Mk., jedes 
weitere Bild 10 Mk. 

Format 40x so cm: Erstes Bild 24 Mk, jedes 
weitere Bild ı2 Mk. 

Gruppenbilder: 18% 24 cm - Aufnahme 8 Mk., jedes 
folgende Bild 2 Mk., 24X30 cm-Aufnahme ı2 Mk, 
jedes folgende Bild 2,50 Mk., 30xX4o cm - Aufnahme 
ı8 Mk., jedes folgende Bild 3,50 Mk. | 


Kollege Hansen - Stadtoldendorf kommt auf die 


im vorigen Jahre festgelegten Preise für Kabinettbilder 
zuräck, und es wird hierzu nachträglich festgelegt: Das 
erste Bild 4,50 Mk., jedes folgende Bild a Mk. Die 
Preise werden von der Versammlung einstimmig gut- 
geheissen und angenommen. 

Punkt 7. Dem Kassierer soll die Befugnis ein- 
geräumt werden, stellungslosen, reisenden Phote- 
graphen eine Unterstützung auszuzahlen. Die Be- 
treffenden sollen hierzu einen Ausweis vom Obermeister 
erhalten. 

Nach einem Antrage des Kollegen Flohr- König» 
lutter soll sich eine Kommission mit dieser Angelegen- 
heit befassen. Die Versammlung beschliesst, die Regelung 
dieses Punktes dem Vorstande zu überlassen. 

Punkt 8._ Wahl von Vorstandsmitgliedern. Die 
Herren Hoffmann, Sternitzki und Raab werden 
ausgelost. 

Kollege Glaue wünscht Aue grössere Entschädigung 


der betreffenden Vorstandsmitglieder und empfiehlt im 
übrigen Wiederwahl. 

Auf Antrag des Kollegen Schilgen erfolgt die 
Wahl durch Zuruf. Die Ausscheidenden werden wieder- 
gewählt, nehmen die Wahl sämtlich an und werden 
vom Obermeister durch Handschlag zu ihrem Amte 
aufs neue verpflichtet. 

Punkt 9. Die Kontrolle der Sonntagsruhe soll 
dem Vorstand überlassen werden. 

Dann erledigt sich Punkt ıo. Einziehung der Bei. 
träge und Auszahlung der Reisevergütungen. 

Punkt ıı. Verschiedenes. Als nächster Versamm- 
lungsort wurde wieder Braunschweig bestimmt. 

Der Obermeister weist auf & ı5 der Statuten hin, 
wonach die An- und Abmeldung der Lehrlinge recht- 
zeitig zu erfolgen hat. — Die vereinbarten ortsüblichen 
Preise sollen in einer Tabelle zusammengestellt und 
mit den Warnungsflugbläftern des Central-Verbandes 
den Mitgliedern zugestellt werden. Die Warnungsflug- 
blätter sind von der Iunung das 1000 Stick zu 5o Pfg. 
nebst Porto — zu beziehen. 

Der Obermeister erwähnt verschiedene Broschfiren 
und Bücher, die eingegangen sind und von den Mit- 
gliedern eingesehen werden können. 

Aus der Jüdel-Stiftung soll für die Fortbildungs- 
schule eine Schälerbibliothek angeschafft werden. Die 
für unser Fach zum Ankauf vorgeschlagenen Bücher 
stehen auch den Ionungsmitgliedern zur Verfügung. 

Kollege Vogelsang spricht namens der Ver- 
sammlung dem Obermeister für seine, der Innung ge- 
leistete Arbeit den Dauk aus, die Versammilungsteil- 
nehmer erheben sich von ihren Plätzen. 

Nunmehr hält Herr Fritz Lange-Braunschweig 
seinen angekfndigten Vortrag über Chromalverfahren 
an der Hand ausgestellter Bilder. | 

Darauf spricht Herr Dr. Micheler im Auftrage 
von Herrn W. Müller über Pagetplatten und zeigt in 
einer Reihe von Lichtbildern, Landschaften und Por- 
träte, die Vorzüge dieses an sich sehr einfachen Ver- 
fahrens. Beide Vorträge finden lebhaftesten Beifall, 
und mit dem Dank des Obermeisters an die beiden 
Herren Redner, sowie an die ausstellenden Firmen 
findet die Versammlung um 7°/, Uhr ihren endgültigen 
Abschluss. 


E. Homann, Jos. Raab, 
Obermeister. Schriftführer. 
ur 
Niederrheinische 


Photographen-Zwangsinnung Düsseldorf. 

Die am 20. März stattgefundene Innungsversamm- 
lung hatte sich, gleichwie die vorhergehende Herbst- 
tagung, eines sehr guten Besuches zu erfreuen, was 
wohl zum grössten Teil auf das Konto der mannig- 
fachen Veranstaltungen zu setzen war, die seitens des 
Vorstandes geboten wurden. 

Schon vor Eintritt in die Tagesordnung hielt zu- 
nächst Herr Assessor Roder, der für die späteren 
Abendstunden bereits anderweitig verpflichtet war, seinen 
angekündigten Vortrag über ‚Urheberrecht‘, ein Ge- 


270 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








biet, welches von vielen Kollegen noch zu wenig be- 
achtet wird und durch verschiedene wichtige Ent- 
scheidungen der letzten Zeit, und daraus folgenden 
Umgehungsversuchen gewisser Verleger ein besonders 
zeitgemässes Thema darstellte, auf das der Redner im 
Interesse der Photographie eingehend einging und 
seinen aufmerksamen Zuhörern die Wahrung ihrer 
Rechte eindringlichst empfahl. Seine sachgemässen 
Ausführungen fanden den wohlverdienten Beifall der 
Versammlung. 

Hieran schloss sich, nachdem der Obermeister dem 
Redner im Namen der Innung gedankt, die Erledigung 
der umfangreichen Tagesordnung. Im Nebensaale war 
wiederum eine schon von 3 Uhr ab geöffnete Aus- 
stellung arrangiert, welche sich eines guten Besuches 
erfreute. 

Ausgestellt waren vorzügliche Bromöl- und Gummi- 
drucke der Firma Ed. Blum, eine ebenso aus 
gezeichnete Kollektion von Bildern von der Firma 
Bühler auf direkt kopierendem Kohlepapier, sowie 
eine Auswahl hervorragender Arbeiten auf Mattalbumin 
der Firma Trapp & Münch. Besonderes Interesse 
erregten ferner die aus dem Wettbewerb der Mitarbeiter 
hervorgegangenen Arbeiten. Die Firma Conzen in 
Düsseldorf war mit einer grösseren Anzahl stiigerechter 
Rahmen vertreten, deren sauberer Ausführung gerechte 
Würdigung zuteil wurde. Ausserdem waren von der 
Trockenplattenfabrik E. Lomberg in Langenberg eine 
Menge vorzüglicher Negative auf deren neuer „Adler- 
platte‘ ausgestellt, welche sehr gute Modulation zeigten 
und den jetzt so sehr beliebten englischen Fabrikaten 
nicht nachstanden. Eine Anzahl Diapositive und Ab- 
züge sowie farbenempfindliche Platten ergänzten die 
sehr reichhaltige Ausstellung der von den anwesenden 
Fachleuten ein besonderes Interesse entgegengebracht 
wurde. Gratisproben der neuen Adlerplatten wurden 
in genfigender Menge bereitgelegt. Zu erwähnen seien 
endlich noch die von der Gravieranstalt P. Velten- 
Düsseldorf ausgestellten Hand - Prägepressen, welche auf 
einfache Weise das Einprägen von Firma usw. im 
Bild oder Karton ermöglichen. 


Das Hauptinteresse des Abends konzentrierte sich 
jedoch auf den Vortrag des Herrn Professor Schmidt- 
Karlsruhe über: „Autochromaufnahmen “ mit Vor- 
führung einer grossen Anzahl der besten Bilder im 
Lichtbilde, weiche zu diesem Zwecke von Herrn Pro- 
fessor Schmidt, der Firma Lumitre, Herrn Hilden- 
brandt-Stuttgart und Bätz-Trier hergeliehen waren. 
Schon der Name des allerseits beliebten und geschätzten 
Redners, welcher, wie alle Fächer der Photographie, 
so auch dieses Fach der Farbenphotographie besonders 
meisterhaft beherrscht, bot eine Gewähr für einen un- 
bestritten vollen Erfolg, und so konnte, trotz der 
durch die langandauernden Verhandlungen leider etwas 
vorgerückten Zeit, der Herr Professor Schmidt vor 
einem mit Spannung lauschenden Auditorium seine 
ausserordentlich verständlich gehaltenen Ausführungen 
über das schöne Verfahren verauschaulichen, die auch 
dem völlig Uneingeweihten eine klare Vorstellung von 
dem Werdegang des Autochrombildes gaben, die an 


Hand der vorgefüährten Bilder durch Erläuterungen von 
Vergleichsaufnahmen mit Fehlerangaben wesentlich 
und allgemeinverständlich ergänzt wurden. Der Zeiger 
der Uhr wies schon gegen Mitternacht als die Vor- 
führung der Bilder beendet war, aber niemand der 
Auswärtigen, der bis zum Schluss ausharrte, bereute 
es, erst mit dem letzten Zuge die Rückreise angetreten 
zu haben. 

Der laute Beifall war für den Redner ein wohl- 
verdienter, und nahm der Obermeister Veranlassung, 
demselben noch den ganz besonderen Dank der Innung 
auszusprechen, mit dem Wunsche,. den geschätzten 
Redner bald wieder in unserer Mitte zu sehen, dabei 
noch den ganz speziellen Dank ausbringend für die 
ganz ausserordentliche Mühewaltung des Herrn Pro- 
tessor Schmidt an den vorhergehenden drei Abenden, 
die der Belehrung der Mitglieder der Innung durch 
die Veranstaltung eines fachwissenschaftlichen Kursus 
gedient hatten, und zu welchem die Handwerkskammer 
durch finanzielle Unterstützung beigetragen hatte. 

Die Vorträge waren an den drei Abenden von ins- 
gesamt etwa 120 Teilnehmern besucht. Der erste 
Abend galt der „Kenntnis und Anwendung der photo- 
grapbischen Objektive“. In mehr als vierstündiger 
Rede wusste Herr Professor Schmidt die Zuhörer zu 
fesseln, ohne auch die geringste beiderseitige Ab- 
spannung durch das umfangreiche Thema aufkommen 
zu lassen. 

Der zweite Abend galt dem Negativverfahren, 
welches mit der Besprechung der verschiedenen Ver- 
fahren und Plattenasten und ihrer speziellen An- 
wendung eingeleitet wurde und weiter die Entwicklung 
nebst den verschiedenen Arten von Entwicklern in ihren 
besonderen Eigenarten behandelte, um mit der end- 
gültigen Herrichtung der Negative zum Drucke zu 
enden; welch letzter Teil in seinem letzten Stadium 
von Herrn Prof. Schmidt praktisch vorgeführt wurde. 


Der dritte Abend reihte sich den vorhergehenden 
würdig an, indem Redner die verschiedenen Positiv- 
verfahren eingehend behandelte, auf Vorzüge und 
Nachteile der einzelnen besonders hinwies und nament- 
lich auf die Haltbarkeit der durch die verschiedenen 
Druckverfahren erzeugten Bilder näher einging, wobei 
die Fehlerquellen genau erläutert wurden, so dass es 
einem jeden klar wurde, weshalb namentlich in den 
letzten Jahren über mangelhafte Haltbarkeit vielfach 
geklagt werden musste. Die Vorträge wurden an allen 
drei Abenden durch ein reiches instruktives Material 
unterstützt und konnten sehr wohl den vorher beab- 
sichtigten Meisterkursus ersetzen. Alle Teilnehmer, 
weiche jeden Abend ausnahmslos bis zum Schlusse der 
bis gegen ıı Uhr dauernden Vorträge mit der grössten 
Spannung lauschten, dürften hochbeiriedigt von dem 
Gebörten sein und manche nützliche Anregung und 
Belehrung mit nach Hause genommen haben, die sie 
in der Folge nutzbringend in ihrem Betriebe anwenden 
können. Davon zeugten auch der jedesmalige stärmische 
Beifall und der besondere Dank des Obermeisters an 
den liebenswärdigen geschätzten Redner, der sich in 
der uneigennützigsten Weise so bereitwillig in den 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


271 





Dienst einer guten Sache gestellt hatte, wofür ihm 
auch an dieser Stelle noch der besondere Dank der 
Teilnehmer ausgesprochen sel. 

Die Niederrheinische Innuug dürfte aber mit dieser 
Veranstaltung bewiesen haben, dass sie auf dem rechten 
Wege ist, wenn es gült, ihre Mitglieder durch geeignete 
Belehrung weiter zu fördern. 


Halfpape, Cleffmann, 
Obermeister. protokol. Schriftführer. 
ee 
Atelisernaehriehten. 


Altona. Herr Kar! Müller und Sohn eröffneten 
Königstrasse 178 ein Atelier für künstlerische Photo- 
graphie. 

Rostock. Hier wurde Kröpeliner Strasse 5 ein 
Deutsch- Amerikanisches Photo-Atelier (12 Bilder für 
 5o Pf.) eröffnet. 

Tellingstedt (Holst) Herr Karl Bergmann 
hat das Photographische Atelier des Herrn Domack 
übernommen. 

Warnsdorf i. Böhmen. Herr Max Walter hat 
das Photographische Geschäft von E. W. Matthias 
in Seifhennersdorf übernommen. 


24 


Auszeiehnungen. 

Herrn Hofphotograph Richard Gerling in Duis- 
burg ist das Fürstlich Lippische Ehrenteichen für 
Kunst und Wissenschaft, die Lippische Rose am 
Ringe, verliehen worden. 


EI 


Kleine Mitteilungen. 

— Meisterprüfung. Herr Heinrich Hack- 
radt bestand am 24. April vor der Prüfungskommission 
der Handwerkskammer des Regierungsbezirks Aurich 
die Meisterprüfung mit dem Prädikat „Gut“. 

— Gehiltenprüfung. Der Photographenlehr- 
ling Heinrich Hartnacke aus Soest hat seine Ge- 
hilftenpräfung vor der Präfungskommission der Hand- 
werkskammer zu Dortmund mit „Gut‘' bestanden. 

— Herr Hofphotograph Adolph in Passau er- 
hielt von einer Grosshandlungsfirma in Durarzo den 
Auftrag, sooo Stück lebensgrosse Bilder des Fürsten 
Wilhelm von Albanien herzustellen. 


+ 


Patente. 
Kl.57. Gruppe 18. Nr. 263819 vom 2. April 1912. 
Michael Obergassner in München. 
Verfahren zur Herstellung von Farbenrastern für 
die Farbenphotographie, bei welchem die Rasterlinien 
in die Grundschicht eingeschnitten, gefärbt und durch 
Einschneiden und Färben von Querlinien gekreuzt 
sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnitte bis 
zum Grunde der Schicht geführt und mit Farbmasse 
ausgefüllt werden, um die Rasterschicht völlig durch- 
setzende Rasterlinien zu erhalten, 


Fragekasten. 
a) Technische Fragen. 


Frage 96. Herr B. & Sch. in C. Wie hat man 
zu verfahren, wenn man zwei planparallele Scheiben, 
etwa IO X ıo cm gross, mit Kanadabalsam verkitten 
will? Müssen die Scheiben unter Druck gesetzt wer- 
den? Wir bekommen meist Bläschen. Es handelt 
sich um Gelbscheiben, selbst präpariert mit Filtergelb 
und Gelatine. Muss man die Scheiben anwärmen? 


Antwort su Frage 96. Um Gelbscheiben mit 
Kanadabalsam zu kitten, wird folgendermassen ver- 
fahren: Käuflicher Kanadabalsam wird in einem mit 
Fliesspapier bedeckten, offenen, weithalsigen Gefäss 
mehrere Tage lang an einem warmen Orte aufbewahrt, 
bis er ziemlich stark eingedickt ist, so dass er nach 
dem Erkalten eine sähe Masse darstellt. Dieser Balsam 
wird dann in gut verkorkten Flaschen aufbewahrt und 
zum Gebrauch mit der Flasche in warmes Wasser ge- 
stellt, bis er dünnflüssig genug ist. Man nimmt dann 
mit einem Glasstab eine kleine Portion des Balsamıs 
heraus und bringt sie in die Mitte der vorher auf 
einer Eisenplatte gut handwarm gemachten Glasplatte, 
legt dann unmittelbar die Deckplatte herauf und über- 
lässt das Ganze sich selbst, während man die Wärme 
allmählich erhöht. Der Balsam fliesst dann gleich- 
mässig auseinander, was durch leichtes Schieben und 
Drehen der Deckscheibe befördert werden kann. Nach- 
dem der meiste Balsam herausgequetscht ist, überlässt 
man das Ganze der Ruhe und der Abkühlung. Die 
Erhitzung darf nicht so weit gehen, dass sich im Balsam 
Blasen bilden, und die ursprünglich vorhandenen kleinen 
Bläschen müssen beim Herausdrücken des Balsamıs mit 
an den Rand und allmählich herausgeschoben werden. 


Frage 97. Herr K. C. K. in B. ı. Ich will ein 
Fixierbad ansetzen: Fixiernatron, Natriumbisulfit und 
Chromalaun. Wie sind die Verhältnisse? Das Rezept 
ist mir abhanden gekommen. In dem Rezeptbuch von 
Spörl befindet sich S. 37 folgende Vorschrift: ı Liter 
Wasser, 250 g Fixiernatron, 5o ccm Sulfitlauge. Habe 
hier nun in einer Literflasche bekommen: Bisulfite de 
Soude liquide pour l’industrie (38 bis 4o Grad Be). 
Ist das diese gelbe Flüssigkeit, die auf Deutsch Sulfit- 
lauge bezeichnet ist? Kann man statt Sulfitlauge die 
gleiche Quantität in Gramm von Bisulfit in Pulver 
nehmen? 

2. Gibt es nicht ein deutsch-französisches Wörter- 
buch für Chemikalien? Woher bezieht man es und zu 
weichem Preis? 

Antwort su rage 97. ı. Die genannte Flüssig- 
keit ist für den vorgesehenen Zweck geeignet. Sie ist 
die sogen. saure Sulfitlauge des Handels, die zum An- 
setzen von sauren Fixierbädern wegen ihrer Billigkeit 
vor dem käuflichen viel teureren Salz den Vorzug 
verdient. 

Antwort 2. Für Photographen speziell geeignet 
ist: Schnauss, Photographisches Taschenlexikon. 
Verlag von Wilhelm Knapp in Helle a.S. Preis 
Mk. 4,—. 


272 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





b) Rechtliche Fragen. 

Frage 38. Herr F. Sch. in B. Ein Villenbesitzer 
bestellte die farbige Photographie seines Hauses; 
der Besteller verweigert nun die gelieferte Autochrom- 
aufnahme, da er keine Glasplatte, sondern eine farbige 
Photographie bestellt, und er auch eine solche, die 
man einrahmen und an die Wand hängen könne, er- 
wartet habe. Wie ist die Rechtslage zu beurteilen? 

Antwort su Frage 38. Da man in Laienkreisen 
unter Photographie nur die Positivabzüge versteht, 
hätten Sie bei Bestellung einer farbigen Photo- 
graphie sich vergewissern sollen, in welcher Aus- 
führung das Bild hergestellt werden soll, zumal doch 
gemalte (kolorierte), durch Buntdruck hergestellte und 
sogen. Farbenphotographien zu unterscheiden sind. 
Das grössere Verschulden, wenn nicht überhaupt das 
ganze Verschulden der nicht vertragsmässigen Lieferung 
trifft demnach Sie selbst. Der Besteller kann — unter 
Festsetzung einer Frist — die Beseitigung des Mangels 
verlangen und nach Ablauf der Frist den Vertrag 
rückgängig machen. Dr. Sch. 

Frage 39. Herr M. B. in M. Habe im Auftrag 
einer Gesellschaft eine Nachtaufnahme einer Dampf- 
eisenbahn (Erinnerungsbild, Gruppenbild) aufgenommen. 
Die Gesellschaft hat das Bild einer Zeitung für ihre 
illustrierte Beilage zur Verfügung gestellt. Liegt darin 
eine Urheberrechtsverletzung? 

Antwort su Frage 39. Eine vorsätzliche und nach 
8 32, K.G., strafbare Urheberrechtsverletzung ist hier 
nicht nachzuweisen. Falls die Gesellschaft dem Drucker 
der illustrierten Beilage das Bild unentgeltlich zu: 
Veröffentlichung übergeben und dieser annehmen 
konnte, dass die Gesellschaft dazu berechtigt sel, wäre 
auch eine Schadenersatzklage aussichtslos. Ueber die 
urheberrechtlichen Befugnisse des Bestellers eines photo- 
graphischen Werkes (das kein Porträt ist), hat das Ge- 
setz keine Bestimmungen getroffen, es heisst im $ Io, 
K.G., aber, dass die Ueberlassung des Eigentums an 
einem Werke, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, 
die Uebertragung des Rechtes des Urhebers nicht in 
sich schliesst. Demnach kann im Zweifel die Gesell- 
schaft als Bestellerin das Bild wohl verbreiten, aber 
nicht gewerbsmässig, d.h. sie kann wohl den un- 
entgeltlichen Abdruck des Bildes gestatten, nicht aber 
z. B. Ansichtspostkarten in den Handel bringen. Auch 
darüber, ob der Urheber bei bestellten Photographien 
das uneingeschränkte Recht der gewerbsemässigen Ver- 
breitung hat, enthält das Gesetz keine Bestimmung, 
massgebend ist die Vereinbarung oder der aus der 
Lage der Umstände zu folgende Parteiwille. Klarheit 
herrscht nur über das Vetorecht des Urhebers im 
Falle einer gewerbsmäseigen Verbreitung eines bestellten 
Bildes durch Dritte. Dr. Sch. 

Frage g0. Herr R. Sch. in D. Bei einem Sturm 
fiel der schon etwas morsch gewordene Schaukasten, 
der vor dem Hause angebracht war, herunter. Die 
Schaukästen sind im Mietvertrag nicht als Atelier- 
inventar aufgenommen. Haftet der Vermieter für den 
Schaden? Dass der Kasten schadhaft war, wurde ihm 
nicht angezeigt. 


Antwort su Frage g0. Schon der Umstand allein, 
dass der Schaukasten nicht als vermietet zu gelten hat, 
entbindet den Vermieter von der Haftung für Be- 
schädigungen des Kastens. Selbst im Fall der Ver- 
mietung hätte gemäss $ 545 B.G.B. der Mieter für den 
Schaden zu haften, wenn er es unterlässt, einen Schaden 
herbeifübrenden Mangel dem Vermieter anzuzeigen. 
Daraus ergibt sich auch, dass es Pflicht des Mieters 
und nicht des Vermieters ist, die vermieteten Gegen- 
stände auf ihre Schadhaftigkeit hin zu untersuchen. 

Dr. Sch. 

Fyage gr. Herr C. M.in A. ı. Eine von mir 
gemachte Gruppenaufnahme aus einem Schwimmbad 
hatte ich gegen Honorar einigen illustrierten Zeitungen 
zur Verfügung gestellt. Eine Wiener Illustrations- 
zentrale hat auf dreimalige Zahlungsaufforderung nichts 
von sich hören lassen. Kann ich ohne Rechtsanwalt 
gegen die Firma klagen? 

2. Eine Münchener Zeitung hatte das Bild in ihrer 
Beilage veröffentlicht, ohne von mir ein Bild erhalten 
zu haben; es erhielt sogar den Vermerk: „Das Bild 
war sehr schwierig herzustellen und nnsere Aufnahme 
konnte in dem kurzen Moment gemacht werden.“ 
Wie kann ich gegen diesen Missbrauch vorgehen, 
zumal eine Forderung von ıo Mk. Schadenersatz un- 
beantwortet blieb. Kann die Innung in dieser Sache 
etwas tun? 

Antwort su Frage 41. ı. Sie müssen sich erst 
vergewissern, ob und welchen Gebrauch die Wiener 
Illustrationszentrale mit dem von Ihnen offerierten 
Bild gemacht hat; danach können Sie erst die Höhe 
Ihrer Ansprüche festsetzen und einen gerichtlichen 
Zahlungsbefehl erwirken, zu dem Sie zwar keinen 
Rechtsanwalt brauchen, der aber zu empfehlen ist, da 
es sich um die Geltendmachung eines Anspruches im 
Ausland handelt. 

Antwort 2. Ob eine vorsätzliche, nach $ 33, K.G,, 
strafbare Urheberrechtsverletzung vorliegt, kaun aus 
dem gegebenen kurzen Tatbestand nicht ersehen wer- 
den, ebenso nicht, ob das Bild durch eine Illustrations- 
zentrale, der Sie das Bild verkauft haben, an die 
Münchener Zeitung weiterverkauft worden ist. Die 
Quellenangabe ist nur in dem Ausnahmefall der $ ı9, 
K. G., verlangt. Die bis jetzt erfolglos verlangten 
ıo Mk. für unbefugten Abdruck Ihres Bildes machen 
Sie im Wege des gerichtlichen Zahlungsbefehles geltend. 
Es Dr. Sch. 


Frage 92. Herr A. Z. in G. Brauche ich einen 
Wandergewerbeschein, wenn ich in einem Vorort von 
hier einige Tage vorher ankündige, dass ich zur Auf- 
nahme erscheinen werde? Wie ist es, wenn ich in 
ein anderes Staatsgebiet des Inlandes zum gleichen 
Zwecke gehe? 

Antwort su Frage 43. Nach Neukamps Kom- 
mentar zur Gewerbeordnung, $ 55, liegt in diesem 
Falle ein Wandergewerbebetrieb vor, da Sie die Kunden 
an Ihrem Wohnort ausserhalb Ihres Gemeindebezirkes 
zwecks Entgegennahme von Bestellungen aufsuchen. 
Wenden Sie sich auf alle Fälle an die zuständige Be- 
hörde. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG- 


Herausgegeben von 


Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 4. 


20. Mai. 


IQ14. 





Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig. 


„Kleine Ursachen und grosse Wirkungen“, 
so möchte man sagen, wenn man an die Ent- 
stehung der gewaltigen Ausstellung für Buch- 
gewerbe und Graphik in Leipzig denkt, die in 
ihrer Entwicklung sich zu einer Weltausstellung 
ausgebildet hat und deren Größe wohl niemand 
je geglaubt hätte. Das riesige Areal der Inter- 
nationalen Baufachausstellung im Jahre ı913 
wird dicht von allen Bauten bedeckt, und 
schlägt die diesjährige Ausstellung ihre Vor- 
gängerin ganz bedeutend. Man merkt es auch 
an dem Besuch in den ersten Tagen, dass sich 
weit grössere Kreise für diese Darbietung inter- 
essieren, so dass man zu den schönsten Hoff- 
nungen berechtigt ist. 

Die unmittelbare Veranlassung zu der Aus- 
stellung gab das ı5o jährige Bestehen der Königl. 
Akademie für Buchgewerbe und graphische 
Künste in Leipzig. Der derzeitige Direktor der 
Akademie, Herr Geheimer Hofrat Professor 
Seliger, wollte das Jubiläum seiner Anstalt 
nicht sang- und klanglos vorübergehen lassen 
und in einer bescheidenen Weise die Entwick- 
lung der Akademie in einer kleinen Ausstellung 
dem Leipziger Publikum zeigen. Doch kaum 
hatte der Gedanke Ausdruck gefunden, als sich 
bereits die Kreise des Buchgewerbes und der 
Graphik der Angelegenheit mit grosser Liebe an- 
nahmen und ihre Dienste aus Verehrung für die 
Anstalt zur Verfügung stellten. An der Spitze 
der Deutsche Buchgewerbeverein zu Leipzig 
unter Leitung des äusserst rührigen Vorsitzenden 
Herrn Dr. Volkmann, nahmen tatkräftig die 
Vorarbeiten in die Hand und schufen in ver- 
hältnismässig kurzer Zeit das Riesenwerk einer 
Weltausstellung für einen Beruf, in dem auch 
die Photographie eine Rolle spielt, und die 
würdig zu vertreten unsere Aufgabe sein musste. 

Das eine kann man getrost behaupten, wir 
brauchen uns unserer Abteilung nicht zu schämen, 
sie reiht sich würdig dem Grossen und Ganzen 
ein, und was sie bietet, macht dem Fachmanne 
wahrlich Ehre. 

Am 6. Mai war es nun, als unter Beteiligung 
des hohen Protektors der Ausstellung Sr. M. König 
Friedrich August von Sachsen, der ja auch der 
Protektor unseres Sächsischen Photographen- 
Bundes ist, sowie seiner erlauchten beiden Ge- 
schwister Prinzessin Mathilde und Prinz Johann 
Georg sowie der Staats- und städtischen Be- 


[Nachdruck verboten.] 
hörden, wie der Vertreter der fremden Staaten 
die Ausstellung eröffnet werden konnte. Die 
photographischen Vereine, die sich um die Aus- 
gestaltung der Gruppe VII, „Photographie“, be- 
müht hatten, waren auch durch Vertreter re- 
präsentiert. Der Central-Verband hatte an 
Stelle des im sonnigen Süden weilenden Vor- 
sitzenden Herrn Schlegel seinen stellver- 
tretenden Vorsitzenden Herrn Strnad sowie den 
Schatzmeister Sander entsandt, der Süddeutsche 
Photographen-Verein war durch Herrn Grainer 
und der Deutsche Photographen- Verein durch 
die Herren Schwier und Rosenthal vertreten. 
Die beiden Gruppenleiter Schwier und Sander 
hatten auch die Ehre, an dem Königsfrühstück 
teilnehmen zu können. Leider unterblieb der 
Besuch der Gruppe VII durch die hohen Herr- 
schaften infolge der beschränkten Zeit und 
musste auf später verschoben werden, ein deut- 
licher Beweis, wie sich Se. M. der König für alle 
Abteilungen interessiert. 

Die Kollegen im Deutschen Reiche werden 
nun gern wissen wollen, wer, wo und wie sich 
die Photographen an der Ausstellung beteiligt 
haben, und so mag eine kurze Besprechung der 
Aussteller folgen. Das eingehende Studium 
bleibt dem einzelnen Besucher überlassen. Der 
Besuch möge bereits hiermit wärmstens em- 
pfohlen sein; denn es gibt viel zu sehen und 
zu lernen, und es würde viel zu weit führen, 
wollte man eingehend auf jeden Aussteller zu 
sprechen kommen. Auch gehen die Ansichten 
über Kunst zu weit auseinander, als dass man 
sich anmassen könnte, das Richtige getroffen 
zu haben. Hier mag sich jeder sein Urteil 
selber bilden; der Photographentag, den der 
Central-Verband im Juni, und zwar vom 23. bis 
26. Juni, veranstaltet, ruft ja die Kollegen alle 
nach Leipzig. Möge keiner die Gelegenheit ver- 
passen, die Ausstellung mit den Fachgenossen 
zu besichtigen und im regen Meinungsaustausch 
Wertvolles für sich zu gewinnen, um es dann 
zu Hause zu verwerten. Gerade Ausstellungen, 
wie die vorliegende, sind geeignet, die Kennt- 
nisse zu erweitern, neue Anregungen zu geben, 
weil die Besten unseres Faches ihre Bilder ge- 
sandt haben, und zwar Bilder, die weder in 
Fachblättern, noch Ausstellungen vertreten waren, 
alles neu und eigenartig. 

Durchschreitet man von der Reitzenhainer 


42 


274 


Strasse aus einen der drei Torbogen, so betritt 
man die Staatsstrasse oder Strasse der Nationen, 
denn rechts und links haben die Staatsbauten 
ihre Plätze gefunden. Zur Rechten Rußland 
und ihm gegenüber Oesterreich, ihnen folgen 
Sachsen, England, Frankreich, Italien, und am 
Ende der Staatenstrasse gelangt man zur „Halle 
der Kultur“, jenem Riesenbau, den die Beton- 
industriellen mit Unterstützung der Stadtgemeinde 
nach Plänen des Düsseldorfer Architekten Pro- 
fessor Kreis im vergangenen Jahre erbaut haben 
und der der Stadt Leipzig auf lange Jahre, ja 
womöglich für ewig erhalten bleiben soll. Ein 
hoher Kuppelbau mit zwei grossen Flügelbauten. 
Am hinteren Teile der Kuppelhalle hatte im 
vorigen Jahre die Vereinigung „Leipziger Jahres- 
ausstellung“, der die namhaftesten Künstler 
Deutschlands als Mitglieder angehören, eine 
grosse Kunstausstellung geschaffen, und diesen 
Raum der „LIA“ haben die Photographen als 
Ausstellungslokal in neuem Gewande erhalten. 
Hierdurch wurde eine Ausstellung geschaffen, 
wie sie so leicht nicht wieder geboten werden 
kann. Stimmungsvolle Räume mit weichem 
Oberlicht, die Wände mit grünlichem und grauem 
Rupfen bespannt, die Kojen mit grauem Kokos- 
stoff, die Gänge mit goldfarbigem Kokos belegt. 
Treten wir nach Durchquerung der Kuppelhalle 
in den Vorraum, so schauen wir rechts und links 
die Kojen fürstlicher Amateure, geradeaus haben 
wir die Rahmenfabrik von Richter & Knoth, 
Leipzig, mit ihren Erzeugnissen, in der Mitte 
ein mächtiger Goldovalrahmen mit einem Oelbild 
deshohen Protektors, gemalt in lebenswahrer Treue 
von Walter Hartwig, Quasnitz - Lützschena. 
Bevor wir in den Raum der Aussteller der Gruppe 
des Central-Verbandes eintreten, bemerken wir 
noch die Fabrikate der Firmen C.H. Reichert, 
Rahmenfabrik, Leipzig, und Wendt & Richter, 
Rahmenfabrik, ebenfalls Leipzig. Alle drei Aus- 
steller bieten ansprechende Leistungen; der ver- 
wöhnteste Geschmack kann befriedigt werden, 
so dass man zu der Ueberzeugung kommen 
kann, wie ein schmales Leistchen den Bildern 
kleineren Formates doch einen wirkungsvollen 
Abschluss bringen kann, besser als oft die be- 
liebte Einfassung unserer Kunstphotographien 
mit farbigen Papieren. 

Linker Hand befindet sich die wissenschaftliche 
und historische Abteilung, der wir aber erst 
später einen Besuch abstatten wollen, denn wir 
sind gespannt auf die Darbietungen unserer 
Kollegenschaft, die in der gefährlichen Nähe der 
zeitgenössischen Graphiker sind, wobei sich uns 
die Frage aufdrängt, ob die Photographen auch 
hierbei bestehen können. Und tatsächlich, wir 
können mit unseren Leistungen wohl zufrieden 
sein. Gleich in der ersten Koje hat sich Berlins 
bekannte Firma Bieber niedergelassen. An drei 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Wänden sind Porträts grösseren Formates auf- 
gehängt, wobei wir an den Porträts bekannter 
Grössen die Kunst des Firmeninhabers bewundern 
können, lebenswahr seine Kundschaft im Bilde 
festzuhalten. Das Porträt Kaiser Franz Josephs 
ist eine Glanzleistung ersten Ranges. Nr. 2, 
Koje des Leipziger Hofphotographen Pieper- 
hoff, geziert mit antiken Möbeln, die uns den 
Aufenthalt in einer Ausstellung vergessen machen 
sollen; wir fühlen uns in einem stimmungsvollen 
Salon. Auch hier das Streben, von der Pose 
abzukommen, den Menschen so aufzunehmen, 
dass uns das Atelier vermissen lässt. Aufnahmen 
im eigenen Heim gleichen denen des Ateliers. 
An zwei kleineren Wänden sind die beiden 
Leipziger Gäbler und Sander untergebracht: 
Porträts auf Mattalbumin und Kohle, beide eben- 
falls bemüht, von der Atelierpose des Alltages 
abzukommen. Den beiden Kojen gegenüber 
hat innerhalb des Ganges der Hofphotograph 
Möhlen, Hannover, Platz gefunden und bietet 
eine abgeschlossene Leistung. Daneben der 
Hamburger Kurt Schallenberg, dessen Bilder 
uns überraschen, da sie von der sonst bei ihm 
üblichen Art der Darstellung abweichen. Ihm 
zur Seite steht Willy Wilcke, Hamburg, mit 
einer gut gewählten Kollektion. 

Den beiden bereits genannten Kojen gegen- 
über sind zwei Kojen mit verschiedenen Aus- 
stellern vorhanden. Der Hallenser Strauch, 
Schuppe Nachfolger, bietet auf seiner ı2 m 
grossen Wand gute Leistungen, ihm reiht sich 
Fritz Reinhardt, Perscheids Nachfolger in 
Leipzig, an und man sieht mit Freuden, wie dieser 
Aussteller bemüht ist, seinen Erzeugnissen den 
persönlichen Stempel aufzudrücken. Nichts er- 
innert an Schablone, an Mache, alle Bilder sind 
in origineller Art der Personen festgehalten. 
Hoffmann & Jursch, Leipzig, ist der nächste 
Nachbar, dessen Kollektion schöner Kohledrucke 
uns recht angenehm berühren. In der nächsten 
Koje haben wir die Firma Plathen mit Porträts 
und netten Kinderaufnahmen, auch verschiedene 
in Kohle ausgeführt. Daneben den neuesten 
Hofphotographen Ernst Hönisch in Leipzig 
mit einer grossen Kollektion schöner Kohblebilder, 
interessante Köpfe und Aufnahmen Leipziger 
Künstler und Gelehrter, zum Teil in den Räumen 
ihrer Wirkungsstätten aufgenommen, alle geeignet 
für den Beweis, dass man in der gewohnten Um- 
gebung den Menschen lebenswahrer aufnehmen 
kann. Ihm zur Seite unseren Altmeister, Freund 
Dührkoop, den ewig jugendlichen Künstler, der 
mit immer frischer Schaffenskraft neue Werke 
bringt und uns damit Bewunderung abringt. 
Schade, dass er ausser Wettbewerb ausstellt, 
bescheiden dadurch in den Hintergrund treten 
will, immer der liebenswürdige Künstler und 


Kollege! (Fortsetzung folgt.) 


—— hr 


x 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


275 





ge 


Aus der Praxis des Photographen. 


(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- 
sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht 


druckfertig zu sein.) 


Altes Fixierbad. In manchen photogra- 
phischen Anstalten ist man gerade beim Ver- 
brauch der gewöhnlichen Fixierbäder so spar- 
sam, als läge ein ganz besonders hoher Wert 
in diesen, während sie wohl in Wirklichkeit zu 
den denkbar billigsten Präparaten gehören, die 
ein Photograph verbraucht. Die mit Silber im 
Uebermass gesättigten, also viel zu stark ge- 
brauchten Fixierbader führen aber zum Ver- 
derben der Bilder und Negative, und mancher 
unergründliche Misserfolg ist nur auf die zu 
stark silberhaltigen und vielleicht auch sonstwie 
mit Staub usw. verunreinigten Fixierbäder zurück- 
zuleiten, und ist es gar nicht nötig, die Güte 
des Fixierbades nach seiner lösenden oder 
wirksamen Fähigkeit zu beurteilen, indem das 
Bad noch lange Zeit diese Eigenschaft beibehalt 
und doch schon übermässig mit Silber gesättigt 
ist. Unhaltbare Bilder und Negative sind dann 
die Folge, und die kleine Ersparnis auf der 
einen Seite führt zu grossen Opfern auf der 
anderen, und arbeitet man weit sparsamer, wenn 
‚durchschnittlich für den Verbrauch an einem 
Tage frische Fixierbäder benutzt werden, die 
aus konzentrierter Lösung sehr leicht und ohne 
Zeitversäumnis hergestellt werden können. 


Das Abspringen der Retouchier- und 
Malfarben von photographischen 
Bildern. Das Abspringen der fertigen Re- 
touche auf den Bildern zeigt sich mitunter bei 
den besten Albumin- oder Zelloidinpapieren, 
und hat man keine besonders kennbaren Ur- 
sachen, indem z.B. einzelne Bilder einer Packung 
die Retouche festhalten, springt diese bei den 
anderen Bildern stückweise ab. Um diesen 
Uebelstand zu vermeiden, ist das durchschnitt- 
liche Abreiben aller Bilder mit zur Hälfte mit 
destilliertem Wasser verdünntem frischen Hühner- 
eiweiss, besser aber mit ganz dünner, d. h. 
ebenfalls stark verdünnter Ochsengallen!ösung 
niemals zu unterlassen, gleichviel, ob es Albumin- 
oder Zelloidinpapiere sind, denn nur dann kann 
auf ein absolut festes Haften der Retouchier- 
farben, aber auch auf ein wesentlich leichteres 
Malen gerechnet werden, indem alle Farben 
oder Tuschen usw. sich ungemein leicht und 
sicher auf jedem Papier absetzen, wenn es be- 
sonders mit Ochsengalle vorpräpariert ist. Zeigen 
die Farben an sich schon eine gewisse Neigung 
zum Reissen und Springen, dann soll ein kleiner 
Zusatz ganz reinen Glyzerins zur Farbe gemacht 


Nachdruck verboten.] 


werden, doch genügt es, wenn man einige 
Tropfen Glyzerin in ein Glas weiches Wasser 
gibt und damit die Farbe in üblicher Weise 
flüssig macht, denn allzuviel Glyzerin macht, 
dass die Malerei bei feuchtem Wetter verwisch- 
bar wird, indem die Farben niemals trocknen. 


Die zu retouchierenden oder zu übermalenden 
Bilder sollen ferner vorher möglichst flach und 
eben erhalten bleiben, weshalb sorgfältig darauf 
zu achten ist, dass man Vorkehrungen gegen 
das Krümmen und Zusammenrollen trifft, weil 
retouchierte Bilder sehr leicht rissig in der Be- 
malung werden, wenn man sie nachher mit Ge- 
walt geradezubiegen versucht. Sicherer ist 
es, wenn bei leicht rollenden Papieren das Aut- 
spannen auf Karton vor dem Retouchieren 
durchgeführt wird, um das Krümmen endgültig 
zu verhüten. M. 


Das Erweichen harter Gummigegen- 
stände. Das Hartwerden von Gummigegen- 
ständen verhütet man dadurch, dass sie nicht 
in zu kalten Räumen verwahrt werden; denn 
die Kälte macht selbst den besten Gummi in 
kurzer Zeit spröde, hart und brüchig. Als 
Konservierungs- und Erweichungsmittel dient 
am besten der reine Salmiakgeist, mit welchem 
die Gummigegenstände abgerieben oder, noch 
besser, in diese so eingelegt werden, dass sie 
von der Flüssigkeit vollkommen überdeckt sind, 
und dauert es, je nach der Güte des Gummis, 
verschieden lange Zeit bis zur gänzlichen Er- 
weichung. Oefteres Abwaschen der Gummi- 
sachen mit Salmiakgeist ergibt eine dauernde 
Geschmeidigkeit. 


Porzellan- und Steingutschalen ge- 
brauchsfäbig zusammenzufügen. Man setze 
die Trümmer zuerst mit Rufs Universalkitt oder 
Plüss-Staufer-Kitt genau zusammen, nach 
diesem beklebe man die Bruchstellen mit „Leuko- 
plast“ und sodann überstreiche man diese 
„Pflaster“ noch mit weisser Emaillelackfarbe, 
wenn nötig, zwei- bis dreimal in Zwischen- 
räumen, und lasse gründlich (2 bis 3 Wochen) 
trocknen, worauf die Schalen anstandslos wieder 
verwendet werden können. Schreiber dieses 
hat so behandelte Schalen selbst in dieser 


Weise mit gutem Erfolg ausprobiert, dass er 


jahrelang fortwährend Fixiernatron!ösung darin 
hielt. Die Klebstoffe sowie Schalenteile müssen 
gut vorgewärmt sein. 





42° 


276 





PHOTOGRAPHISCHE CHROMIR. 





Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographischer Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (]J. P.). 


Als neues Mitglied ist aufgenommen: 
Herr H. E. Kiesel, Photograph, Berlin W.9, Link- 
strasse 39; gemeldet durch Herrn Schumann. 
Berlin, den ı5. Mai 1914. 
Der Vorstand, 
L.A.: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12. 


BF 


Zwangsinnung für das Photographen- 
Gewerbe des Gewerbekammerbexzirks 
Chemnitz. 


Am ıı. Mal verschied nach langem, schwerem 

Leiden unser Mitglied, 2 
Herr Otto Hermann Hempel 
in Thalheim i. Erzgeb. 

Wir verlieren in dem Verstorbenen ein treues 
Mitglied unserer Ionung. Sein Anderken wird 
bei uns in Ehren gehalten werden. 

Chemnitz, den 14. Mai 1914. 


Photographen-Zwangsinnung 
im Gewerbekammerbezirk Chemnitz. 
1. A.: Der Vorstand. 


Joh. Niclou, 
Obermeister. 


Paul Papesch, 
I, Schriftführer. 


—E240— 


Zwangsinnung für das Photographen- 
Gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 

Die Mitglieder werden ersucht, die ordentlichen 
Innungsbeiträge für die Zeit vom ı. April bis Ende 
September mit 5 Mk., sowie den Beitrag für den Central- 
Verband mit 1,50 Mk., ausserdem für jeden Gehilfen 
so Pf. und jeden Lehrling 30 Pf. bie zum 30. Mai an 
den Kassierer, Kollegen Hugo Julius, Georgstrasse 24, 
porto- und bestellgeldfrei einzusenden. Nach dieser 
Zeit werden die Beträge durch die Verkehrsanstalt mit 
15 Pf. Aufschlag eingezogen. " 

Ferner werden die Mitglieder, Atelierbesitzer, noch- 
mals auf die sichtbare Anbringung der Innungsplakate, 
den Schluss der Geschäfte am Sonntag um 2 Uhr be- 
treffend, aufmeıksam gemacht. Zu beziehen, Stück 
ı0 Pf., vom Schriftführer Bourquin, Königstrasse 40. 

Neu angenommene Gehilfen und Lehrlinge sind 
bis zum 24. Mai beim Obermeister anzumelden. Auch 
wird um schleunige Einreichung der Fragebogen 
höflichst ersucht. Der Vorstand. 

R. Freundt, Obermeister. 





Photographen -Zwangsinnung 
des Regierungsbezirks Allenstein. 
Sitz: Osterode I. Ostpr. 

Nachdem die S'atuten behördlicherseits genehmigt 
wareu, hatte der Magistrat eine Versammlung der 
Photographen behufs Konstitulerung der Innung und 
zwecks der Wahl des Vorstandes zum 4. Mai im Rat- 
hause einberufen. 

Gewählt wurden folgende Herren: I. Vorsitzender 
Carstensen- Osterode 1.Ostpr., IL Vorsitzender Gems- 
Allenstein, Schriftfährer Dorn- Osterode, stellvertreten- 
der Schriftführer Hack-Lötzen, Kassierer Linden- 
blatt- Bischcfstein, Beisitzer Schubert. Lyck und 
Mollenhauer- Bischofsburg. 

Nach der erfolgten Wahl fand’ ein gemeinschaft- 
liches Essen im Hotel „Deutsches Haus‘ statt, wobei 
auch der mühevollen Arbeit der Begründer der ersten 
Photographen- Zwangsinnung gedacht wurde, und endete 
mit einem „Hoch‘“' auf die betreffenden Herren. Nach 
Schluss der Tafel folgte ein Ausflug nach dem Bismarck- 
turm, wo der Kalfee eingenommen wurde, welchem sich 
eine Dampferfahrt auf dem herrlichen Drewenz- See an- 
schloss. 

Um 6 Uhr abends traten die auswärtigen Herren 
Kollegen ihre Heimreise an. 


kart 


Photographisehe Vereinigung 
im Regierungsbezirk Stettin (Zwangs- 
innung). 
Sitz: Stettin. 

Protokoll der V. Innungsversammlung 

vom 20. April. 

Der I Vorsitzende eröifnete die Versammlung um 
2!/, Uhr nachmittags. Anwesend sind 53 Mitglieder. 

Pankt ı. Nach kurzer Begrüssung der zahlreich 
Erschienenen berichtet der Vorsitzende zunächst über 
die zahlreichen Arbeiten des verflossenen Vierteljahres 
und hebt vor allem die Entscheidung des Regierunge- 
präsidenten hervor. Danach sind unsere, am 7. Juli 1913 
gefassten Beschlüsse über Preisverölfentlichungen als 
zu Recht anerkannt. 

Sodann wird ein Schreiben der Handwerkskammer 
verlesen, worin dieselbe der Innung für die Ueber- 
weisung von 50 Mk. für das Handwerkererholungsheim 
ihren Dank ausspricht. 

Einer Aufforderung der Handwerkskammer, zu 
dem am ıı. Mai, vormittage, stattfindenden Innungstag 
einen Vertreter zu senden, beschliesst die Versammlung, 
Folge zu leisten, und unseren verdienten Vorsitzenden, 
Herrn Willy Wolft, als die geeignetste Persönlichkeit 
mit der Vertretung unserer Innung zu betrauen. Herr 
Wolff erklärt sich zur Annahme bereit und dankt der 
Versammlung für das bewiesene Vertrauen. 

Ein Begrüssungstelegramm aus Boulogne sur Mer 
von Friedrich-Swinemünde gelangt zur Verlesung. 
Eine Anzahl Reklameheftchen, in welchen die An- 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


277 





wendung der bekannten Feilnerschen Hintergrund- 
folien an guten Beispielen illustriert wird, kommen zur 
Verteilung. Der Vorsitzende macht auf die vornehm 
ausgestatteten Hoeftchen besonders aufmerksam und 
empfiehlt die Folien angelegentlichst zum Gebrauch. 


Punkt 2. Sodann verliest der II. Vorsitzende, Herr 
Kurt Müller- Pasewaik, den Jahresbericht. Er fährt 
darin aus, wie unsere Innung, trotzdem sich ihren 
Bestrebungen mancherlei Hindernisse in den Weg 
stellten, sei es durch Beanstandung unserer Beschlüsse 
durch die Behörden oder auch durch die wenig hand- 
werke: freundliche Gesetzgebung unserer Zeit, auf eine 
verhältnismässig erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken 
kann. Es bedärfe aber auch fürderhin der unaufhör- 
lichen und liebevollen Mitarbeit jedes ehrlich denkenden 
Kollegen, um unseren Stand wieder in die Höhe zu 
bringen. Er fordert dann zu regerem Besuch der 
Innungsversammlungen auf und schliesst mit den 
Worten: „Ein neues Vereinsjahr hat begonnen und 
neue Arbeit wird es bringen, darum heisst es, nicht 
nachzulassen, sondern fleissig weiterzuwirken für 
unsere Ziele.‘ Herr Müller erntete für seinen kurz 
gefassten und stilvoll ausgearbeiteten Bericht ein all- 
seitiges lebhaftes Bravo! Einwendungen gegen die 
Abfassung des Berichtes werden nicht erhoben. 

Von einer Verlesung des Protokolles der letzten 
Innungsversammlung wird auf allseitigen Wunsch wegen 
der Fülle der noch zu erledigenden Arbeit abgesehen, 
zumal dasselbe bereits den Mitgliedern in der „Chronik “ 
vorgelegen hat. 


Punkt 3. Sodann erhält der Kassierer, Herr 
Kasper-Stettin, das Wort zu einem kurzen Kassen- 
bericht. Die Bücher und Belege haben bereits dem 
Magistrat zur Einsicht vorgelegen und sind von diesem 
für richtig befunden worden. Der Vorsitzende spricht 
Herrn Kasper im Namen der Versammlung für den 
Bericht und die gewissenhafte Verwaltung dieses so 
arbeitsreichen Postens seinen Dank aus; die Anwesenden 
erheben sich von ihren Plätzen. 

Zu Kassenrevisoren werden die Herren Bachmann 
und Wegner gewählt. 

Punkt 4. Folgende Anträge des Vorstandes: 

a) Einen Betrag von 300 Mk. in den Etat zu stellen, 
von dem den Mitgliedern, welche die ‚Bugra“ in 
Leipzig besuchen wollen, eine Beihilfe bis zum 
Betrag von 25 Mk. zu gewähren ist, wofür jeder 
Empfänger einen kurzen Bericht über die Aus- 
stellung zu erstatten hat (Anmeldnngen müssen 
bis ı. Juni beim Vorsitzenden erfolgt sein |); 


b) Von den hierorts ansässigen Teilnebmern des 
Meisterkurses einen Beitrag von 5 Mk. zu er- 
heben, welcher Betrag unter die Teilnehmer 
von ausserhalb gleichmässig als Beihilfe zu ver- 
teilen ist; 

c) Dem Vorsitzenden wegen Ueberbürdung eine 
Schreibhilfe zu gewähren, 


werden einstimmig angenommen. Bezüglich der Schreib- 
hilfe wird der Vorstand ermächtigt, nach eigenem Br- 
messen zu handeln. 


Punkt Ss. Ein Antrag, nach welchem an Oıten, 
in denen eine G. m. b. H. besteht oder gegründet 
werden soll, den Kollegen zu gestatten sei, Preise, 
wie die G.m.b. H. zu veröffentlichen, wird von der 
Versammlung debattelos abgelehnt. 

Ein weiterer Antrag, betreffend Benutzung eines 
Saales der Handwerkskammer zur Abhaltung der Ver- 
sammlungen, gibt zu einer lebhaften Debatte Anlass. 
Herr Visbeck- Stettin spricht sich hauptsächlich gegen 
das Rauchen während der Versammlung aus und meint, 
man solle der Sitzung, die eine amtliche sei, auch den 
amtlichen Charakter wahren. Er schlage deshalb den 
Saal der Handwerkskammer zur Benutzung vor. Dass 
es da kein Bier gebe, sei ebenfalls nur von Vorteil, 
denn ernstliche Arbeit soll nicht am Biertisch erledigt 
werden. Auch störe das Ab- und Zugehen der Keilner. 
Hiergegen wendete sich zunächst Kollege Bachmann, 
indem er ausführte, man solle in unserer Vereinigung, 
die ja schon den so unschönen Namen einer Zwangs- 
innung führe, wenigstens in den Versammlungen nach 
Möglichkeit alles vermeiden, was an Zwang erinnert. 
Auch könne man den auswärtigen Kollegen, welche 
zum Teil erst kurz vor Beginn mit der Bahu eintreffen, 
nicht zumuten, dass sie nach der Ankunft gleich 
stundenlang mitarbeiten sollen, ohne sich eine Er- 
frischung gönnen zu dürfen. Kollege Müller- Pase- 
walk schliesst sich diesen Ausführungen an; er ist 
ebenfalls für ein gemütliches Zusammenwirken beim 
Glase Bier. Beide Herren sind jedoch für eine Ein- 
schränkung bezw. gänzliche Einstellung des Rauchens 
während der Versammlung. Die nach einigem Für 
und Wieder vorgenommene Abstimmung ergibt Ab- 
lehnung des Antrages Es wird dem Vorsitzenden 
überlassen, in den Versammlungen das Rauchen zu 
untersagen. 

Punkt 6. Als nächster Versammlungsort wird 
Stargard gewählt. Vorgeschlagen waren auch Demmin 
und Swinemände. Als Tag wird der 5. Oktober fest- 
gesetzt. Begirn ist 2 Uhr nachmittags. [Einige Star- 
garder Kollegen haben sich erboten, etwa mit früheren 
Zügen Eintreffenden die Sehenswürdigkeiten der Stadt 
zu zeigen ] 

Punkt 7. Nunmehr erhält Kollege Bachmann 
als Vorsitzender der Prüfungskommission das Wort zu 
einigen Bemerkungen über Lehrlingsprüfungen. Er 
führt aus, dass es trotz grosser Nachsicht bei den 
Präfungen noch viele Lehrlinge gäbe, welche nicht 
einmal den geringsten (!) Ansprüchen genügen. Es sei 
eine grosse Unterlassungssfnde seitens des Lehrherrn, 
wenn er den Lehrling in theoretischer Hinsicht (z.B. 
Zweck und Verwendung der Objektive usw.) nicht auf- 
klärt. Eine in jeder Hinsicht gewissenhafte Ausbildung 
sollte Ehrensache eines jeden Chefs sein. Der Vor- 
sitzende stattet Herrn Bachmann für seine allseitig 
beifällig aufgenommenen Worte im Namen der Ver- 
sammlung den Dank ab und hebt besonders heıvor, 
dass Vorredner bei den Prüfungen stets die grösste 
Milde und Nachsicht walten liess. 


Punkt 8. Bei der nun folgenden Aussprache be- 
antragt Herr Köppen-Demmin freie Bahnfahrt für 


278 


auswärtige Mitglieder. Herr Bachmann schlägt vor, 
allen über sokm vom Versammlur gsort entfernten Mit- 
gliedern den ganzen Fahrpreis zu ersetzen. Nach kurzer 
Debatte wird beschlossen, die Angelegenheit auf die 
nächste Tagesordnung zu setzen. 

Zu dem am 23. bis 26. Juni d. J. in Leipzig tagenden 
„IIL Allgemeinen deutschen Photographentage‘“ wird 
einstimmig Herr Willy Wolff als Delegierter unserer 
Innung gewählt. 

Der Vorsitzende erklärt um 5’/, Uhr die Versamm- 
lung für geschlossen. Herr Grienwaldt- Bremen, 
welcher den Meisterkursus abhalten wird, ist inzwischen 
eingetroffen und durch den Vorsitzenden vorgestellt 
worden. Die Anwesenden begeben sich nunmehr ge- 
meinschaftlich nach dem Handwerkskammergebäude, 
wo der zur Verfügung gehaltene Raum, welcher unsere 
Inkognito- Ausstellung beherbergte, für dieZuhörer kaum 
ausreichte. Ueber das, was man früher in der Photo- 
graphie wollte und das, was man heute anstrebt, ver- 
suchte Herr Grienwaldt ein klares Bild zu entwickeln 
und konnte vergleichenderweise einige Dührkoopsche 
Porträts mit heranziehen. Der Vortrag bedeutete eine 
lehrreiche Vorbesprechung des am folgenden Morgen 
beginnenden Meisterkursus, und es wussten somit die 
Teilnehmer, auf welches Ziel sie sich einzurichten hatten. 
Vereinfachung der Arbeitsweise durch Meidung aller 
unnatürlichen Mittel (auch fbertriebener Retouche), 
Rückkehr zum naturwahren Schwarz- Weiss-Bildrie in 
vollendeter Technik. 

Punkt g. Die Beteiligung an der Ausstellung selbst 
war eine recht mässige zu nennen: Aller Anfang ist 
schwer. Es ist jedoch Grund zur Annahme vorhanden, 
dass die Beteiligung das nächste Mal eine regere sein 
wird. Hoffen wiı! Inzwischen: Auf fröhliches Wieder- 
sehen in Stargard! 

Stettin, den 20. April 1914. 


Willy Woltt, 
Vorsitzender. 


Sixtus Neumann, 
Schriftführer. 
an 


Photographen - Zwangsinnung 
Mülhausen in Eisass für den Bexirk 
| Ober- Elsass. 
Protokoll der Innungsversammlung 
vom 16. April in Gebweiler. 

Die Versammlung wurde um 4, Uhr durch den 
Obermeister, Herrn J. Stegmann, eröffnet. Er be. 
grüsste die anwesenden Mitglieder und beauftragte 
danach den I. Schriftführer, die Anwesenheit der er- 
schienenen Kollegen festzustellen. Der namentliche 
Aufruf ergab, dass 26 Mitglieder anwesend waren. 
Entschuldigt hatten sich zwölf Mitglieder. 

Zu Punkt 2 verlas der Schriftführer das Protokoll 
der letzten Versammlung. Da Einwendungen gegen 
die Fassung desselben nicht erhoben wurden, wurde 
dasselbe als angenommen erklärt. 

Punkt 3 der Tagesordnung behandelte die Fest- 
setzung einer Strafe für das zu späte Erscheinen und 
das zu frühe, unentschuldigte Weggehen bei den 
Innungsversammlungen. Der Obermeister sprach sich 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


dahin aus, dass es im Interesse der Mitglieder liege, 
die Versamminngen pünktlich zu beginnen, und be- 
antragte die Festsetzung einer Strafe bis zu einer Mark. 


Herr Volkmann glaubt, dass es den auswärtigen 
Kollegen nicht immer möglich sein wird, genau zur 
festgesetzten Zeit zu erscheinen. 


Herr Kohler- Dietz schliesst sich den Aus- 
fährungen des Vorreduers an und wünscht, in dem zu 
fassenden Beschluss die Bemerkung zu treffen, dass 
ortsansässige Mitglieder unter allen Umständen, die 
Auswärtigen dagegen jedoch nur bei selbstverschuldetem 
Zuspätkommen bestraft werden sollen. 


Auf den Hinweis des Obermeisters, dass sich dies 
in der Praxis nicht gut ausführen lassen würde, und 
dass bis zur Verlesung der Anwesenheitsliste genfgend 
Zeit verginge, um zu der Versammlung zeitig genug 
zu erscheinen, stellt Kollege Drexler den Antrag: 


„Wer nach Verlesen der Anwesenheitsliste nicht 
anwesend ist, wird in der ersten Stunde des Zuspät- 
kommens mit so Pf. bestraft. Die erste Stunde be- 
ginnt jeweils mit der für den Beginn der Versammlung 
festgesetzten Zeit. Wer mehr als eine Stunde zu spät 
erscheint, wird mit der Höchststrafe von einer Mark 
bedacht.“ 


Nach Verlauf der sich hieran schliessenden Debatte 
wird der Antrag Drexler mit dem Zuratze einstimmig 
angenommen, dass auch das frühzeitige Verlassen der 
Versammlung die gleiche Strafe nach sich zieht. 


Zu Punkt 4 gibt der Obermeister ein Schreiben 
des Knappschen Verlags sowie das Rundschreiben 
des Central. Verbandes bekannt. 


Zu Punkt 5 haben ungefähr 20 Mitglieder den 
ihnen übersandten Fragebogen, betreffend die Fest- 
setzung von ortsüblichen Durchschnittspreisen, an den 
Vorstand eingereicht. 


Nach diesen Preisverzeichnissen wurde sogleich 
der ortsübliche Durchschnittspreis berechnet, deren 
Ergebnis der Versammlung bekanntgegeben wurde. 
Es wurde daraufhin beschlossen, dass Preise unter 
diesen nunmehr festgelegten ortsüüblichen Durchschnitts- 
preisen nicht veröffentlicht werden dürfen. 

Unter Punkt 6: „Verschiedenes“, teilen die Kassen- 
revisoren, die Herren Kohler-Dietz und Kappler, 
der Versammlung mit, dass sie bei der am 25. März 
stattgefundenen Kassenrevision die Kasse für richtig 
befunden haben. 

Dem Kassierer Herrn Richard Adam wird hierauf 
Decharge erteilt. 

Mitglied Volkmann gibt sodann dem Wunsche 
Ausdruck, dass die Versammlungen nach Möglichkeit 
an Montagen abgehalten werden möchten. 

Nachdem noch verschiedene interne Innungsan- 
gelegenheiten erledigt werden, schloss der Obermeister 
um 7 Uhr die Versammlung. 


J. Mehlbreuer, Schriftführer. 


>» 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


279 





Photographen -Zwangsinnung 
zu Strassburg i. E. für den Bezirk Unter- 


Kisass. 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J.P.). 


Sitz: Strassburg 1. Eis. 
Binladung 
zu einer ausserordentlichen Innungsversamm- 
lung (gemäss 8 55 der Statuten). 

Am 25. Mai, nachmittags 4 Uhr, findet im Hand- 
werkskammergebäude zu Strassburg i.E., Ein- 
gang Baldungstrasse 4, Saal Nr. 20, auf Anregung der 
Aufsichtsbehörde eine Generalversammliung zur. Ab- 
stimmung über eine Ergänzung des 8 ı5, Abe. ı, der 
Innungssatzung statt. Da zur Satzungsänderung Drei- 
viertel-Majorität der stimmberechtigten Mitglieder er- 
torderlich ist, so bittet der Vorstand, damit nicht die 
Einberufung einer zweiten Innungsversammlung über 
denselben Punkt erforderlich wird, um vollzählige Be- 
teillgung. 

Die aut der Tagesordnung stehende Aenderung 
des $ s5, Abe. ı, der Statuten soll lanten: Sämtliche 
auf Grund der $$ 4 und 5 der Statuten der Innung 
zugehörigen Mitglieder sind beitragspflichtig, und zwar 
vertellen sich die Beiträge nach folgenden Klassen: 

L Klasse: Beitragsquote ı8 Mk. jährlich: 
für sämtliche Berufsphotographen, die einen Netto- 
verdienst von 2000 Mk. und höher jährlich haben. 

IL Klasse: Beitragsquote ı6 Mk. jährlich: 
für die Berufsphotographen, welche unter 2000 Mk. 
jährlich netto verdienen. 

III. Klasse: Beitragsquote ı4 Mk. jährlich: 
für alle diejenigen, welche das Photographieren nach 
$ 4 der Satzungen betreiben, ohne Rücksicht auf die 
Höhe des Verdienstes. 

Anschliessend an diese ausserordentliche Innuugs- 
versammlung findet eine Innungsversammlung mit 
folgender Tagesordnung statt. 


Tagesordnung: 

ı. Protokoll und Eingänge. 

2 C.V.-Angelegenheiten und Anträge für den Ver- 
bandstag des C.V. in Leipzig. 

3 Praktische Vorführung durch das Chemische La- 
boratorium „Energol“, Berlin, über Nicola 
Perscheids Bromöldruck. 

4: Bericht über den ı2. Meisterkursus in München. 
Referent: Kollege Bockmann-Zabern. (Hierzu 
hat die Lehr- und Versuchsanstalt in München 
‚eine grössere Auzahl Kunstdrucke zur Verfügung 
gestellt, ebanso die Herren Grainer und Traut- 
München.) 

5 Festsetzung der diesjährigen Hauptversammlung. 

6. Verschiedenes. | 

Der Vorstand. 


LA: J. Jungmaun, Obermeister. 
art 


Ateliernaehriehten. 


Borbreck-Antonienhätte (Schlee.). Herr A. 
Gambietz eröffnete eine pbotographische K ınstanstalt. 


Eisenach. Herr Karl Ungerer hat das Photo- 
graphische Atelier Karistrasse 6, früher W.Herrmann, 
neu eröffnet. 

Wolfenbüttel. Herr Carl Wohlgemuth er- 
öffnete Bahnhofstrasse ı ein Photographisches Atelier. 


2» 


Kleine Mitteilungen. 

— Bezüglich der Sonntagsruhe in Frank- 
furt (Oder) im photographischen Gewerbe hat 
der Regierungspräsident auf Grund des 8 ıo5e, Abs. ı, 
und des &41b der Gewerbeordnung unter entsprechender 
Abänderung der Bekanntmachungen vom 16 März 1895 
und vom ı8. August 1913 für den Stadtbezirk Frauk- 
furt a. O. angeordnet, dass a) die photographischen An- 
stalten an den Sonntagen im Sommer und Winter gleich- 
mässig um 4 Uhr nachmittags zu schliessen sind, b) die 
Beschäftigung von Arbeitern (Gehilfen und Lehrlingen) 
an diesen Tagen während der Sommermonate (tr. April 
bis Ende September) nur bis 4 Uhr nachmittags atatt- 
finden darf, dagegen c) die Vorschrift, dass diese Be- 
schäftigung im Winter nur bis 3 Uhr nachmittags statt- 
finden darf, bestehen bleibt. Die weiteren Anordnungen 
in den vorstehenden Bekanntmachungen bleiben eben- 


talls bestehen. 
hit 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 98. Herr W.K. in B.-B. ı. Wie bringt 
man bei der Reproduktion sehr verblasster Albumin- 
und Zelloidinbilder möglichst viel heraus? Ortho- 
chromatische Platten werden wohl nichts Besonderes 
nützen? Lassen sich die Originale selbst verbessern, 
vielleicht durch eine Nachentwickiung oder Ver- 
stärkung? 

2a. Für einen Kunden, der viel auf Reisen ist, zum 
Teil auch in den Tropen, und der ein grösseres Platin- 


bild im Rahmen stets mit sich führt, habe ich an 


Stelle der zerbrechlichen Glasscheibe ein starkes Gela- 
tineblatt in den Rahmen gelegt. Nan ist dasselbe aber 
so spröde geworden, dass es gesprungen ist in viele 
kleine Stücke. Die Koffer werden auf der Reise sehr 
schlecht behandelt. Nun möchte ich wissen, ob es 
einen anderen durchsichtigen Ersatz gibt fir solche 
Gelatineblätter. Das Format ist ziemlich gross, etwa 
40%X5o cm. Bitte eventuell auch die Bezugsquelle des 
Gelatineblattersatzes zu nennen. | 

Antwort su Frage 98. ı. Um stark verblichene 
Bilder zu reproduzieren, ist allerdings eine farben- 
empfindliche Platte ein höchst ungeeignetes Mittel, da 
die Bilder meist gelblich gefärbt sind und daher durch 
Verwendung einer farbenempfindlichen Platte gerade 
das Gegenteil dessen erreicht wird, was man bezweckt. 
Sind daher die Bilder, wie es meist der Fall ist auf 
ungefärbtem Grunde nur in der Zeichnung vergilbt, 
so erreicht man mit einer gewöhnlichen Platte das 
Beste, noch mehr natürlich mit einer Kollodiumplatte. 
Ist dagegen der Grund und die Zeichnung gleich- 
mässig vergilbt, so gibt es im allgemeinen kein Mittel, 


280 


um auf diesem Wege eine vernünftige Reproduktion 
zu erzielen. Immerhin kann der Versuch gemacht 
werden, das Bild nachträglich mit Qaecksilber zu ver- 
stärken, indem man es vom Karton abweicht, frisch 
fixlert, eine Stunde sorgfältig wässert und dann in der 
üblichen Weise verstärkt. 

Antwort a Zum Bedecken derartiger Bilder eignen 
sich Zelluloldscheiben viel besser als Gelatineblätter. 
Sie bekommen derartige Zelluloldscheiben auch in der 
nötigen Grösse in allen Stärken im Handel, z. B. in 
grösseren photographischen Geschäften, sonst direkt 
aus einer Zelluloidfabrik, wie z. B. Rheinische Zelluloid- 
fabrik Bensinger- Mannheim. 

Frage 99. Herr L. B. in W. Gibt es für den 
Photographenberuf ein bestimmtes Abzeichen, welches 
vielleicht für Schätzenkönig-Medaillen in Frage kommen 
könnte, oder was könnte man für solchen Zweck passend 
wählen 

Antwort su Frage 99. Oftizielle Abzeichen für 
den Photographenberuf gibt es nicht. Sie finden aber 
entsprechende Vorlagen in zahlreichen photographischen 
Medaillen, die auf Ausstellungen usw. verliehen werden. 
Eine vielleicht Ihren Zwecken entsprechende Vorlage 
finden Sie auf der Einbanddecke des Lehrbuches der 
praktischen Photographie von A. Miethe, Verlag von 
Wilhelm Knapp in Halle a. S. 


Frage 100. Herr C. L. in R. Ich beabsichtige 
die Selbstanfertigung eines astronomischen Fernrohrs. 
Kann ich als Objektiv die Frontlinse eines Suter- 
aplanaten verwenden, mit einem Durchmesser von 
9 cm, und einer Brennpunktdistanz von Io4 cm? Muss 
bei derartigen Fernuröhren die Abblendung ausnahms- 
lo3 vor dem Objektiv, oder darf sie auch dahinter an- 
gebracht werden? Im letzteren Fall würde ich das ganze 
Objektiv nach Entfernung der Hinterlinse am Fernrohr- 
tubus befestigen, was technisch am bequemsten ist. 

Antwort zu Frage 100. Die Herstellung eines 
Fernrohres aus der Frontlinse eines Aplanaten wird 
keine befriedigenden Resultate geben. Die sphärische 
Korrektur der photographischen Objektive ist für 
diesen Zweck nicht ausreichend und auch die Achro- 
matisierung für das optische Bild recht wenig gut. 
Ausserdem ist die Form einer Aplanathälfte möglichst 
ungeeignet, weil das Bild schon in unmittelbarer Nähe 
der Achse optisch sehr schlecht wird. Im übrigen ist 
es gleichgliltiig, ob die Blende vor oder hinter dem 
Objektiv in diesem Falle benutzt wird. Sie werden in 
jedem Fall, um einigermassen scharfe Bilder zu er- 
halten, die Linse auf etwa ein Drittel ihres Durch- 
measers abblenden müssen. 


b) Rechtliche Fragen. 

Fyage 43. Herr Z.- J. in M. Der Sonntags- 
geschältsschlusse im Photographengewerbe ist hier auf 
3 Uhr festgesetzte Ein Photograph hatte nach An- 
meldung bei der Gewerbepolizei um 5 Uhr eine Ver- 
einsgruppenaufnahme gemacht und soll nun wegen 
Uebertretung der Bestimmungen über die Sonntags- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


ruhe bestraft werden. In einem anderen Falle wurde 
das Gesuch um Aufnahme ausserhalb der Zeit der 
Sonntagsarbeit ebenfalls abgelehnt; es soll eine richter- 
liche Entscheidung herbeigetährt werden, zu welchem 
Zwecke um Auskunfc gebeten wird. 

Antwort su Frage 43. Die Regelung der erlaubten 
Sonntagsarbeit wird den lokalen Verhältnissen ent- 
sprechend durchgeführt. Die persönliche Tätigkeit des 
Gewerbetreibenden an Sonntagen ist grundsätzlich ge- 
stattet, kann aber gemäss $ 4ıb, G. O., eingeschränkt 
werden, und zwar auf Antrag von mindestens */, der 
beteiligten Gewerbetreibenden einzelner Gemeinden 
durch die höhere Verwaltungsbehörde (vergl. diese 
Zeitschrift 1913, S. 106), So wurde z. B. die Sonntags- 
ruhe im Photographengewerbe zu Kiel durch Bekannt- 
machung des Reglerungspräsidenten in Schleswig ge- 
regelt (vergl. diese Zeitschrift ı913, S. 625). Diese 
Anordnung hat die rechtliche Wirkung, dass In der 
festgesetzten Zeit der Betrieb auch der selbständigen 
Photographen sowohl innerhalb als auch ausserhalb 
der Betriebsstätte sublen muss. Zuwiderhandlungen 
werden dort mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. bestraft. 
In solchen Fällen hat die Gewerbepolizei kein Recht, 
auf Gesuche hin die Nichteinhaltung dieser Bestim- 
mungen zu gestatten. Der Regierungspiäsident zu 
Oppeln hat bei der Regelung der Sonntagsruhe im 
Gewerbe der selbständigen Photographen in Gleiwitz 
bestimmt, dass sich die für die Gewerbetreibenden und 
ihre Familienangehörigen ausgesprochene Beschränkung 
in der Ausübung des G:werbebetriebes nicht auf 
photographische Aufnahmen bezieht, die auf Bestellung 
ausser dem Hause stattfinden (vergl. diese Zeitschrift 
1914, S. 251). Liegt eine Regelung der Sonntagsarbeit 
auf Grund des $ 4ıb, G. O., dort vor und Ist die Aus- 
nahme der gestatteten Aufnahme ausser dem Hause 
auf Bestellung nicht vorgesehen, dann liegt strafbare 
Sonntagsentheiligung vor. Anderenfalls ist eine solche 
auch anzunehmen, wenn der Geschäftsinhaber einen 
Angestellten mit der Aufnahme beauttragt hat. Weiteren 
Material zu dieser Frage ist zu finden in dieser Zeit- 
schrift 1913, S. 307, 628, 642. Dr. Sch. 

Frage 4g4_ Herr J.G. in F. Mir ist der Vertrieb 
vor Ansichtspostkarten, die zwei Ansichten eines alten 
Burghofes darstellen und von mir hergestellt wurden, 
vom Besitzer der Burg, einem Verein, untersagt worden. 
Der Burghof kann nur gegen Eintritt betreten werden. 
Besteht das Verbot zu Recht? 

Antwort su Frage 494 Nach 8 20 K.G. düıfen 
Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Strassen 
oder Plätzen befinden, photographisch aufgenommen 
werden. Da das von Ihnen aufgenommene Schloss 
Eigentum des Burgvereins ist und nur gegen Eintritt 
betreten werden kann, sind Sie nicht befugt, vom Burg- 
hof aus Aufnahmen des Burginnern herzustellen und 
sie gewerbsmässig zu verbreiten, ebensowenig Sie Innen- 
aufnahmen von Ausstellungen, Museen, Kirchen usw. 
ohne ausirfckliche Genehmigung machen dürfen. Durch 
die Verbreitung dieser Ansichtspostkarten würden Sie 
sich schadenersatzpflichtig machen. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19. 





Nr. 42. 


24. Mai. 


IQ1A. 





Eine wiehtige Entseheidung für Innungen. 


Unterschied zwischen Entscheidungen und Anordnungen im Sinne des $ 96 
der Gewerbeordnung. 


(Entscheidung des Preussischen Oberverwaltungsgerichts vom 22 Mai 1913) 


Der Ionungsvorstand ist nach $92c der 
Gewerbeordnung berechtigt, über Innungsmit- 
glieder bei Verstössen gegen statutarische Vor- 
schriften Ordnungsstrafen zu verhängen. Hier- 
bei gewinnt die Frage Interesse, welche Rechts- 
mittel dem in Strafe Genommenen gegen seine 
Bestrafung offenstehen. Belehrung über diese 
Frage gibt folgender Fall, der jüngst von dem 
preussischen Oberverwaltungsgerichte entschie- 
den wurde: Der Photograph M. zu H. hatte in 
vier Zeitungen fünf Anzeigen erlassen, in denen 
er seine Preise sowie Gratisangebote bekannt 
gab. Er wurde deshalb vom Innungsvorstand 
für jede Anzeige in einc ÖOrdnungsstrafe von 
je zo Mk. genommen. Hiergegen legte er Be- 
schwerde beim Magistrat zu H. ein, wurde in- 
dessen abgewiesen. Ebenso erging es ihm mit 
der weiteren Beschwerde bei dem Regierungs- 
präsidenten zu H., der die Gesamtstrafe von 
100 auf 80 Mk herabsetzte, da ein Fall der 
Bestrafung des Rechtsgrundes entbehrte. Nun- 
mehr klagte M. auf Aufhebung der Bescheide 
des Magistrats und des Regierungspräsidenten, 
sowie auf Annullierung der Ordnungsstrafe beim 
Bezirksausschuss zu H., der die Klage als un- 
zulässig abwies. Gegen diesen Bescheid ver- 
suchte es der Photograph noch mit dem Rechts- 
mittel der Berufung bei dem Oberverwaltungs- 
gericht. Auch bier blieb ihm der Erfolg ver- 
sagt; die Berufungsinstanz begründete ihren 
Standpunkt folgendermassen: Gegenstand des 
Streites ist sachlich der erwähnte Ordnungs- 
strafbescheid der Photographeninnung zu H., 
gegen den dem Betroffenen die Beschwerde an 
die Innungsaufsichtsbehörde, den Magistrat zu 
H., offenstand. Gegen dessen Entscheidung 
war nach $ 96, Absatz 7, G.O, in Verbindung 
mit $ ı25, Absatz 2, des Zuständigkeitsgesetzes 
die Klage beim Bezirksausschuss eröffnet, dessen 
Entscheidung endgültig ist. Wie der Vorder- 
richter zutreffend und in Uebereinstimmung mit 
dem Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juni ı 889 
. (Entscheidung des O.V.G., Bd. ı8, S. 320) aus- 
führt, ist gegen die im $ 96, Absatz 7, G.O., 
erwähnten Entscheidungen die Klage bei dem 


[Nachdruck auch im Auszug verboten.) 
Bezirksausschuss zugelassen, während gegen die 
an derselben Stelle genannten Anordnungen die 
Beschwerde an den Regierungspräsidenten offen- 
steht, welcher ebenfalls endgültig entscheidet. 
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine 
Entscheidung im Sinne des 8 96, Absatz 7 a.a.O. 
Zu diesen Entscheidungen gehören nicht nur 
die Entscheidungen von Streitigkeiten gemäss 
Absatz 4 dieses Paragraphen, d. h. wegen Auf- 
nabme und Ausschliessung der Mitglieder usw., 
sondern auch solche über die Beschwerden der 
Innungsmitglieder wegen der Ordnungsstrafen, 
welche die Inonung gemäss 8 92c, G.O., ver- 
hängt. Ueber die Rechte der Innungsmitglieder 
innerhalb und gegenüber der Innung, welche 
ihrer Natur nach eines verwaltungsgerichtlichen 
Schutzes bedürfen, werden Entscheidungen im 
Sinne des $ 96, Absatz 7 a.a. O., getroffen. 
Bei den Anordnungen, gegen die lediglich die 
Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde 
eröffnet ist, handelt es sich um Angelegenheiten 
der Innung als solcher und ihrer Organisation, 
sie beruhen — wie in dem oben angeführten 
Urteil gesagt ist — nicht sowohl auf der Funktion 
des Entscheidens, als vielmehr auf den der 
Aufsichtsbehörde ausserdem beigelegten Rechten 
und Funktionen, insbesondere auf der Bestim- 
mung im Absatz 2 des $ 96, wonach sie die 
Innung selbst und deren Organe einschliesslich 
der Mitglieder, soweit diese an der Führung 
der Geschäfte teilnehmen, zur Befolgung der 
gesetzlichen und statutarischen Vorschriften an- 
zuhalten hat. Der Kläger hat den vom Gesetz 
für Fälle der vorliegenden Art nicht vorgesehenen 
Weg der Beschwerde eingeschlagen und dadurch 
eine Herabsetzung des Strafbetrages erreicht. 
Gegen den Bescheid des im vorliegenden Fall 
gar nicht zur Entscheidung zuständigen Regie- 
rungspräsidenten ist eine Klage nicht gegeben. 
Die erhobene Klage ist also, wie der Vorder- 
richter entschieden hat, unzulässig und sie musste 
daher abgewiesen werden. Aktenzeichen III. 
B. 132/12; vergl. Ergänzungsband I, S. 266 ff.) 


sk. 


282 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig. 


(Fortsetzung.) 


An einer der Schmalwände hat Hugo Weiss 
aus Arad in Ungarn neun Bilder in malerischer 
Auffassung ausgestellt; schade, dass bei einigen 
Bildern der Ton zu dunkel gehalten zu sein 
scheint. Ziegenhorn-Friedrichroda ist mit 
sechs netten Sachen vertreten. Ressler-Augs- 
burg fällt mit seinen vier Porträts in Mattalbumin 
vorteilhaft auf. 


Schreiten wir im Mittelgange weiter, so ge- 
langen wir zunächst zu Carl Trieb-Berlin- 
Steglitz, dessen Ausstellung vorzüglicher Kohle- 
drucke einen alsgerundeten Eindruck machen. 
Namentlich gefällt uns das kleine Damenkniebild 
sowie zwei Damenköpfe grösseren Formates 
durch ihre malerische Wirkung. 


Sein Gegenüber, Max Taggeselle-Leipzig; 
bringt eine reiche Zahl von Bildnissen, von 
denen uns das grosse Herrenbildnis sowie die 
kleine Aufnahme der Dame im Hut am besten 
gefällt. Leider wirkt das Herrenbildnis in dieser 
Umgebung etwas zu schwer in der Stimmung. 

Siemsen-Mühlhausen hat die Vorteile des 
Bühlerschen Kohlepapieres gut auszunutzen 
verstanden. In seiner unmittelbaren Nachbar- 
schaft haben wir Briecke & Roth-Frankfurt 
a. M. mit sechs schönen Landschaften, bei denen 
wir die Schneelandschaften etwas duftiger 
wünschen würden. - 

Der Mühlhausener Kaiserl. Hofphotograph 
Tellgmann bringt in einer grossen Wandfläche 
seine berühmten, vielgenannten Manöverbilder 
in bekannter Meisterschaft, und könnte man ihn 
um seinen sicheren Blick und sein Geschick im 
Erfassen des richtigen Momentes fast beneiden. 
Eine reiche Ausstellung gleich vorzüglicher Bilder, 
klar und deutlich und doch voll malerischer 
Wirkung als Resultat vieler Mühen, die oft im 
Schweisse des Angesichtes erzielt sein mögen. 

Sein Visavis ist die Firma Kiesel-Berlin, 
deren Ausstellung reicher Damenbildnisse von 
der Damenwelt stets belagert ist; geben sie doch 
Gelegenheit, die Mode des Tages mit der Grazie 
zu bewundern. Wir sehen hier deutlich, dass 
man Modeaufnahmen nicht nur in Paris anfertigen 
lassen muss, sondern auch in unserer Reichs- 
hauptstadt dazu die beste Gelegenheit haben kann. 

Als Pendant haben wir den bereits als 
Maler erwähnten Walter Hartwig-Quasnitz- 
Lützschena mit landschaftlichen Studien, von 
denen uns das Nachtbildchen aus der engen 
Dorfstrasse am besten gefällt, sowie mit einigen 
Aktaufnahmen zu verzeichnen. Der sitzende 
Akt ist am besten gelungen, nur könnte das 
Gefühl des Künstlers hier etwas vom Puder 
Hilfe erheischen. Aktaufnahmen haben wir ja 
mehrfach in der photographischen Abteilung 
beider Gruppen, und ist es kein Wunder zu 


[Nachdruck verboten.) 


nennen, dass die Schönheit des menschlichen 
Körpers, der Krone der Schöpfung, stets Ver- 
anlassung zu photographischen Studien gibt, und 
bietet dieses Gebiet besondere Schwierigkeiten, 
die schon durch den Körper selbst bedingt sind, 
daher auch schwer die Lösung der Frage in 
vollkommener Weise möglich ist und bleibt. 


Die rechts gelegene Koje hat als Aussteller 
einen neuen Fabrikanten von Mattalbumin- 


papieren: Sommer & Co.-Leipzig bringen Muster 


ihrer Erzeugnisse auf einer grossen Wandfläche 
zur Ausstellung, und wenn die Fabrikate in der 
gleichen Weise ausfallen, wie hier in den Proben, 
zu denen erstklassige Photographen Hilfe ge- 
boten haben, so kann man dem Papiere eine 
glänzende Zukunft in Aussicht stellen. 


In derselben Koje haben zwei sächsische 
Photographen ausgestellt. Links Brüder Hahn- 
Chemnitz mit zehn Bildern guter Tagesarbeiten, 
sowie Schindhelm-Ebersbach i. S. mit ver- 
schiedenen Studienblättern, von denen uns der 
Student auf der Waldbank im Abenddämmer- 
schein als wohlgelungen erscheint. 

Im Quergang linker Hand sehen wir Hinek- 
Chemnitz mit Akt und Studienaufnahmen in 
flotter Behandlung und Auffassung. Ihm gegen- 
über ist Roth-Stuttgart mit guten Leistungen 
als Reproduktionsphotograph aufzuführen. 

-Wir nehmen unsere Wanderung wieder im 
Mittelgange auf, und da haben wir zwei Meister 
der Kunst, Photographen, die sich rühmen 
können, fast alle fürstlichen und gekrönten 
Häupter der Welt im Bilde festgehalten zu haben. 
Was es heisst, hier Gutes zu leisten, kann der- 
jenige beurteilen, der da weiss, wie schwer es 
ist, hier in kurzbemessener Zeit zu arbeiten. 
Hofphotograph Ernst Sandau-Berlin meidet 
ängstlich jede Effekthascherei. Seine Bildnisse 
sind sämtlich von vornehmer, ruhiger Auffassung. 
Der Kanzler des Deutschen Reiches, von Beth- 
mann-Hollweg, ist in einem feinen Kniebild 
vertreten. Weiter hat Sandau seinen Souverän, 
den König von Schweden, in einem grossen 
Gummidruck vorzüglich dargestellt. Als zweiter 
ist Selle & Kuntze-Potsdam (Inhaber Nieder- 
astroth) mit den bekannten Aufnahmen der 
kaiserlichen Familienangehörigen vertreten. Die 
prächtigen Aufnahmen rechtfertigen das grosse 
Interesse der Besucher der Ausstellung, für die 
die genannte Kollektion einen besonderen An- 
ziehungspunkt zu bilden scheint. 

Solche Nachbarschaft ist oft sehr gefährlich, 
aber wir müssen zu unserer Freude gestehen, 
dass sich die beiden Nachbarn ganz vorzüglich 
behaupten. Sowohl Schöllhammer, Benade 
Nachf., Erfurt, mit seinen neun sehr guten Kobhle- 
drucken, wie auch der Plauener Axtmann jun. 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


brauchen sich der Kritik nicht zu schämen. Im 


Vergleich zu den Heidelberger Sachen des 
letzteren Ausstellers müssen wir einen be- 
deutenden Fortschritt verzeichnen. Besonders 


sei hier das Bild der Dame mit Kindern erwähnt 
wie auch das Bildnis der Dame, ganze Figur. 

Gleich an der Ecke des nächsten Raumes 
haben wir Schmoll-Berlin, dessen Bilder uns 
gut gefallen. Namentlich will uns das Doppel- 
bild der beiden Damen am Klavier als besonders 
gelungen erscheinen, denn die Linienführung 
wie die Beleuchtung machen wirklich Freude 
beim Beschauen. 

Der nächste Aussteller ist Transtofsky- 
Bremerhaven, dessen elf Bilder das Streben nach 
ungezwungener Auffassung deutlich erkennen 
lassen. 

Von Bruno Blaschy-Danzig gefällt uns das 
Bild des alten Herrn und der Dame, Kniestück. 

Dr. Kalmanschey-Dresden bringt fünf gute 
Bilder und Schäfer-Kiel seine stimmungsvollen 
Seebilder.. Auch hier muss man bei dem Urteil 
die grossen Schwierigkeiten kennen, um den 
Wert der Leistungen beurteilen zu können. Im 
frühesten Morgengrauen hinaus auf die See, und 
ehe die gepanzerten Kolosse das Wasser in 
hohen Wellen aufpeitschen, muss der Photograph 
den Augenblick im wahrsten Sinne des Wortes 
erfasst haben, oder er ist um den Lohn seiner 
Mühe gebracht. Sämtliche Sachen sind äusserst 
stimmungsvoll und erzielen eine volle Wirkung. 
Fischer & Ludwig-Leipzig sind nur durch 
das Namensschild vertreten. Konnten diese Aus- 
steller als Ansässige nicht für rechtzeitige Fertig- 
stellung Sorge tragen? Leider sind verschiedene 
Aussteller, ungefähr ein halbes Dutzend, nur mit 
ihren Namen vertreten, die Bilder harren noch 


283 





der Ausstellung. Darunter auch Meister Grien- 
waldt, der doch wohl nicht fehlen will? 


Der Jenenser Tesch hat eine Anzahl guter 
Bilder gesandt, von denen uns das alte Damen- 
bild sowie das Bild einer jüngeren Dame in 
Oval gut anspricht. 


Willy Dose-Hamburg ist mit neuzeitlichen 
Leistungen erschienen, sein Nachbar Coubillier- 
Köln ist mit seinen Bildern frei jeder Pose. 


Benade-Wiesbaden bringt fast das Beste 
der Ausstellung; seine Bilder, auf rauhes Papier 
übertragen, haben wohl die Hilfe des Malers in 
Anspruch genommen, aber nur in wohldurch- 
dachter Weise. So eigentümlich auch die Zu- 
hilfenahme der Hände zur Erzielung einer male- 
rischen Wirkung auffällt, man muss ein volles 
Lob. dieser Leistung zollen. Hier sind alle 
Bilder wohldurchdacht, die Ausstellung ist in 
sich abgeschlossen. 


Auch Rothe-Altenburg hat sich der Malerei 
oder der Kunst, Photographie und Malerei an- 
genehm zu verbinden, gut bedient; die im Negativ 
eingezeichneten und geschabten Hintergründe 
sind den Bildnissen gut angepasst. 


Fuchs-Calw hat nur zwei Landschaften ge- 
sandt, aber das Wenige ist vorzüglich und die 
weise Beschränkung könnte man manchem Aus- 
steller empfehlen, denn oft ist weniger mehr. 

Wagner-Gleiwitz ist mit Landschaften und 
Porträts erschienen; uns kommen die Sachen 
etwas zu kräftig gestimmt vor. 

Das gleiche gilt von Halberstadt-Hamburg, 
dessen Bilder den Meister der Technik zeigen, 
der aber auch, wie so manche der Ausstellung, 
sehr schwere Töne gewählt hat. 

(Fortsetzung folgt.) 


ee —  — 


Innungs- und Vereinsnashriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen-Innung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 
Ausserordentliche Versammlung 
am Dienstag, den 26. Mai, abends pünktlich 8 Uhr, 
im Theatersaal der „Kammersäle“, 

Berlin SW, Teltower Strasse 1 — 4. 

Tagesordnung: 

I. Geschäftliche Mitteilungen. Bericht des Vor- 
sitzenden über die gegenwärtige Situation der 
Innung. Genehmigung der Prolongation des 
Darlehns vom 6. Januar d. J. 

a, Anträge der Herren Staudt und Titzenthaler, 
betreffend Aenderungen im Stellennachweis. 

3. Wahl eines Vorstandsmitgliedes an Stelle des aus- 
scheidenden Herrn Niederastroth- Potsdam. 

4 Wahl von zwei Meisterbeisitzern zum Ausschuss 
für das Gehilfenwesen. 


5. Antrag Barges: Wiederinkraftsetsung des Be- 
schlusses vom 3. Juli, betreffend das Verbot von 
Gratisvergrösserungen und Zugaben. 

6. Verschiedenes. 

7. Bekanntgabe des Resultates der Abstimmung über 
die Sonntagsruhe. 

Unentschuldigtes Fernbleiben wird durch Ordnunge- 
strafe geahndet. 
Der Vorstand. 


Hugo Kammer, 
I. Schriftführer. 


Lorenz Tiedemann, 
I. Vorsitzender. 


NB, Platin in Röhrchen & ı g 3,05 Mk. 


2 





284 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Zwangsinnung für das Photographen- 
Gewerbe in Liegnitz. 

In der am 29. April d. J. stattgefundenen Haupt- 
versammlung sind die ortsüblichen Preise für unauf- 
gezogene, unretouchierte, sogen. Serienbilder wie folgt 
ermittelt worden: 

6 Stück 1,75 Mk.; 12 Stück 2.25 Mk. 

Jede Veröffentlichung unter diesen ermittelten 
ortsüblichen Preisen wird für jeden Fall und Tag mit 
20 Mk. bestraft. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. 

Die Mitglieder werden gebeten, den fälligen halb- 
jährlichen Beitrag bis zum ı. Juni d. J. an unseren 
Kassierer, Herrn Foglar-Liegnitz, Luisenstrasse 2, eln- 
zusenden. 

Beiträge, welche bis zu diesem Termin nicht ein- 
gelaufen sind, werden zuzüglich der Portospesen per 
Nachnahme erhoben. 


Emil Bogacki, 
Obermeister. 


are 


G. Hansen, 
Schriftführer. 


Hessiseher Photographen-Bund (E. Y.). 

Unsere nächste Bundesversammlung findet am 
Montag, den 8. Juni, nachm, 4 Uhr, in Frankfurt 
a. M., Restaurant „Faust“, am Schauspielhaus, atatt. 


Tagesordnung: 

ı. Verlesen des Protokolls. 

2. Bekanntgabe von Eingängen. 

3. Innungsangelegenhelten. 

4. Geplante Ausstellung (Wanderausstellung) seitens 
des Bundes. 

5 Beschlussfassung über die dritte Gründungestfeier. 

6. Entgegennahme von Anträgen zur Tagung des 
Central- Verbandes. 

7. Wahl eines Delegierten. 

8. Verschiedenes. 


Wir bitten um recht rege Beteiligung und hoffen, 
wiederum alle unsere Mitglieder begrüssen zu können. 


Der Vorstand. 
1. A.: Alb. Fraatz, Schriftführer. 


kart 


Zwangsinnung für das Photographen- 
Gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 

Die Mitglieder werden ersucht, die ordentlichen 
Innungsbeiträge für die Zeit vom ı. April bis Ende 
September mit 5 Mk., sowie den Beitrag für den Central 
Verband mit 1,50 Mk., ausserdem für jeden Gehilfen 
5o Pf. und jeden Lehrling 30 Pf. bis zum 30. Mai an 
den Kassierer, Kollegen Hugo Julius, Georgatrasse 24, 
porto- und bestellgeldfrei einzusenden. Nach dieser 
Zeit werden die Beträge durch die Verkehrmanstalt mit 
15 Pf. Aufschlag eingezogen. 

Ferner werden die Mitglieder, Atelierbesitzer, noch- 
mals auf die sichtbare Anbringung der Innungsplakate, 
den Schluss der Geschäfte am Sonntag um 2 Uhr be- 
treffend, aufmerksam gemacht. Zu beziehen, Stück 
ı0 Pf., vom Schriftführer Bourquin, Königstrasse 40. 


‚herangezogen werden sollen, 


Neu angenommene Gehilfen und Lehrlinge sind 
bis zum 24. Mai beim Obermeister anzumelden. Auch 
wird um schleunige Einreichung der Fragebogen 
höflichst ersucht. Der Vorstand, 

R. Freundt, Obermeister. 


—2244— 


Plälziseher Photographen - Bund 
Zwangsinnung für die Pfalz. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen ()J.P.). 


Sitz: Kaiserslautern. 

Protokoll der III. ordentlichen Innungs- 
versammlung vom 23. März zu Neustadt a. H. 
im „Hotel zum Löwen“. 

Um a!/, Uhr eröffnete der Obermeister, Herr 
Schmidt, die Versammlung mit kurzer Ansprache 
und gibt bekannt, dass die Anwesenheitsliste zu Ende 
der Versammlung erst zirkuliert, um die vor Schluss 
sich heimlich verziehenden Kollegen als nicht anwesend 
zu erklären und mit der dafür festgesetzten Strafe be- 
lasten zu können. Herren, die früher fort müssen, 
wegen Zugverbindungen usw, wollen sich vorher 
melden. Anwesend waren 62 Mitglieder. 

Das zur Verlesung gebrachte Protokoll der letzten 
Versammlung wird ohne Beanstandung genehmigt. 
Hierauf bemerkt der Obermeister, dass in letzter Zeit 
viele Herren mit Namen genannt und gemeldet wurden, 
die, weil sie photographieren, als Mitglieder zur Innung 
aber nach genaueren 
Nachforschungen seitens des Vorstandes sich heraus- 
stellte, dass mancher derselben nicht der Innung ver- 
pflichtet werden könne. Er bittet deshalb, in Zukunft 
möchten die Kollegen sich besser orientieren und wo- 
möglich Beweise erbringen. Dadurch würde dem Vor- 
stande viele Arbeit und der Kasse Kosten gespart. 

Hierauf wird der Versammlung eine sehr wichtige 
und erfolgreiche Entscheidung des Königl. Bezirks- 
amtes, unserer Aufsichtsbehörde, zur Kenntnis gebracht. 
Es handelt sich um die von einem Mitgliede gemachten 
Veröffentlichungen von Schleuderpreisen und Gratis- 
vergrösserungen, die vom Vorstande bestraft wurden, 
wogegen die Firma aber Beschwerde zur Aufsichts- 
behörde führte, letztere aber dem Vorgehen des Vor- 
standes vollständig beipflichtete. 

Zum weiteren Punkt der Tagesordnung: Die Kasse 
betreffend, gibt der Kassierer, Herr Klaiber, vorerst 
die Namen derjenigen Mitglieder bekannt, die selbat 
mittels Pländungen seitens der zuständigen Behörde, 
vom Vorstand bewirkt, ihren Beitrag und Strafgelder 
nicht entrichten wollten oder konnten. Er stellt fest, dass 
die erwirkten Titel ja durch ihre lange Dauer stets eine 
Handhabe bleiben gegen die säumigen Zahler und 
er ein wachsames Auge behalten werde. Ferner bittet 
er, nicht erst durch die Nachnahmesendungen den Bei- 
trag usw. zu entrichten, denn es sei dies keine kleine 
Arbeit. 

Weiter erstattet der Kassierer den Rechnungs- 
abschluss für 1913 mit 1045,98 Mk. Einnahmen und 
935,55 Mk. Ausgaben. Hiergegen erfolgte keine Br- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


285 





innerung. Herrn Klaiber wurde Dank und Ent- 
lastung ausgesprochen für die viele Mühe und so gute 
Erledigung. Von einer Nachprüfung des Berichtes 
wurde Abstand genommen, und mit Recht, prüft doch 
das Königl. Bezirksamt sämtliche Belege usw. 


Nun gelangte der provisorisch aufgestellte Haus- 
haltplan für das Jahr 1914 zur Besprechung, und zwar an: 


Binnahmen. 
Beiträge von 90 Mitgliedern & ı2 Mk. —= 1080 Mk., 
»„ Mr Gellfen . . . 2. 2... co „ 
2 „ Lehrlinge. . . . 6 „ 
Strafen durch Versäumnis oder. Zuspät- 
kommen . 3 ; 130. 
Sonstige Strafen . . . . . 170 „ 


Einschreib- und Präfun garebübr. 3 IO ,„ 
Summa 1456 Mk. 
Ausgaben. 


Verwaltung usw. . . . .. 200 Mk,, 
Fahrtvergütung der Beauftragten .. 50 
Vergltungen an Obermeister, Schrift- 


führer und Kassierer . . . IOoO ,„, 
Bezug der „ m Chronik “ hr Mit- 

glieder . 270 

Für Abgeordnete zu Verbandstagen ; 80 „ 
Bekämpfung des unlauteren Wettbe- 

werbs . . . . » ee SO ,„ 

Beitrag zum Central-Verband . 0 ..270 „ 

= „ Gewerbemuseum . ac 10 , 

a „ Brholungsheim . . . . 20 „ 

Reiseentschädigungen an Mitglieder 200 „ 
. „ Vorstandsmit- 

glieder . . 2.2... . Ioo ,„ 


Veranstaltung zur Förderun g de PR 
werblichen und technischen ae I0oo ,, 
Unvorhergesehenes . . . . El 6 „ 


Summa 1456 Mk. 


Der Haushaltplan wird nach einzelnen Debatten 
einstimmig angenommen. — Ferner wird genehmigt, 
dass bei gutem Kassenbestand zwei Schreibmaschinen 
angeschafft werden können. 


Als Beisitzer zum Ausschuss für das Lehrlings- 
wesen wurden die Herren Wolfgang und Weiss- 
gärber gewählt, welche ihr Amt annahmen. 

Da in nächster Zeit Gehilfenprüfung ist, und ein 
Kaiserslauterer Gehilfe (Mitglied vom Gehilfenansschuss) 
zugegen sein muss, beantragt der Obermeister, dem- 
selben eine Vergütung bewilligen zu wollen. Es 
werden 5 Mk. sowie Fahrtentschädigung vorgeschlagen. 
Dasselbe findet einstimmige Annahme. 

Zum Punkt: „Mindestpreise‘“ ergreift Herr Kol- 
lege Gerspach das Wort. Da in dem Ausdruck 
„Mindestpreise" eine nicht genaue Benennung liegt, 
möge die heutige Versammlung (auch im Sinne der 
Aufsichtsbehörde) der Sicherheit wegen zu folgender 
Abstimmung sich entschliessen: 

Die Versammlung beschliesst heute, am 
23. März, den im Beschluss genannten Mindest- 
preis in „ortsüäblichen Preis" umzuändern. 


Einstimmige Annahme findet auch dieser Antrag. Die 
weitere Ausdehnung dieses Beschlusses wird dahin ge- 
fasst: „Dass Preise, welche unter den orts- 
üblichen Preisen veröffentlicht werden, als 
‚Schleuderpreise‘ zu bezeichnen sind.“ 


Durch ebenfalls einstimmige Annahme zeigen die 
Mitglieder, dass sie bestrebt sind, unsere soziale Lage 
einer Besserung zuzuführen. 


Bei „Verschiedenes‘‘ wurden Grüsse von Herrn 
Schlegel, Vorsitzender des Central-Verbandes, be- 
kanntgegeben, Central-Verbandsnachrichten verlesen, 
sowie Schreiben von der Handwerkskammer usw. 

Unterstützungen an durchreisende Photographen 
zu geben, wurde abgelehnt. 


Als eine interessante Abwechslung für die Ver- 
sammlung war der Vortrag des Herrn Kollegen Hart- 
mann über: „Das Bromölverfahren “. Redner schilderte 
die Beschaffenheit und Bearbeitung dieses modernen 
Verfahrens. Es schien ihm ein Vergnügen zu sein, 
diese erst jüngst wieder eıprobte und mit grossem Er- 
folg erzielte Methode den Zuhörern zu unterbreiten. 
Nach dem theoretischen Teile führte Herr Kollege 
Hartmann praktisch die Entwicklung eines netten 
Landschaftchens vor, und mit einer eleganten Pinsel- 
hupserei entstand mit allen Feinheiten in Licht und 
Schatten das Bild. Kein Wunder, dass allgemeines 
Interesse zum Ausdruck kam und sich laut machte 
in den Worten: „Das muss ich auch probieren“, 
Sieht es sich doch leichter und verständlicher an, wenn 
eine praktische Vorführung gegeben wird, als durch 
das dem Verfahren, obwohl sehr zu gut verstehende, 
beigegebene Schriftchen. Viel Zeit und Kopfzerbrechen 
ist erspart. Im Zeichen des Dankes konnte Herr 
Hartmann seinen Vortrag beenden. Einige noch 
von ihm ausgeführte sehr gute Bilder zeigten, welche 
wunderbare Stimmung mittels dieses Verfahrens ge- 
schaffen werden kann. 


Wichtige Worte des Dankes und der Anerken- 
nung für geleistete grosse Tätigkeit brachte Herr 
Gerspach dem Obermeister, Kassierer und Schrift- 
führer zum Ausdruck, und wurde dieses von den an- 
wesenden Herren auch hoch anerkannt, was eine 
freundliche Erwiderung zur Folge auslöste.e Mit Worten 
des Dankes für die um vieles einiger gewordene Ver- 
sammlung schloss der Obermeister die Sitzung um 
6!/, Uhr. Eine von fast allen anwesenden Herren be- . 
suchte gemütliche Nachsitzung fand im „Cafe Ter- 
minus‘ statt. 


Aufgelegt waren noch Bilder vom Preisausschreiben 
der Firma Wilhelm Knapp in Halle a.S., die sich 
einer regen Betrachtung und Bewertung erfreuten; für 
die freundliche Ueberlassung sei auch an dieser Stelle 
der Firma herzlicher Dank ausgesprochen. 


K. Schmidt, Ewald Rene£ry, 
Obermeister. Schriftführer. 





ae 


286 






Photographen - Zwangsinnung 
Kempten i. A., für das bayrische Allgäu 
und Südsehwaben. 

Es erscheint zweckmässig, an dieser Stelle zu 
antworten auf einige Anfragen, besonders zur Auf- 
klärung für solche Mitglieder, die sich bis jetzt uoch 
nicht bewogen fühlen konnten, weder irgend eine Ver- 
sammlung im Interesse der Innungssache zu besuchen, 
noch sich mit ihrem betreffenden Obmann in Ver- 
bindung zu setten, hauptsächlich über die Feststellung 
der ortsüblichen Durchschnittspreise, und den dies- 
bezäglichen Beschluss näheren Aufschluss zu geben. — 
Bekanntlich wurde in der ersten Innungsversammlung 
beschlossen, eine Kommission zu wählen, die die Auf- 
gabe hat, ortsübliche Durchschnittspreise fest- 
zustellen (nicht, wie irrtümlich angenommen wurde: 
„Mindestpreise festzusetzen“). Diese Kom- 
mission bestand aus der Innungs- Vorstandschaft und 
je einem Obmann für jedes Bezirksamt (acht Ob- 
männer). Dass eine Innung berechtigt ist, Schleuder. 
oder Schundpreise, d. h. die öffentliche An- 
kündigung von nicht ortsäblichen oder 
von der Innung bekanntgegebenen Preisen für 
gleiche Waren und Leistungen zu untersagen, ist 
in einem Erlasse des Herrn Ministers für Handel und 
Gewerbe ausführlich begründet (siehe Nr. 55 und 96 
dieser Zeitschrift). Nachdem die Kommission gewählt 
war, wurde sämtlichen Mitgliedern eine ausfährliche 
Liste zur Ausfüllung nach Gutdfinken zugesandt, welche 
zu einem gewissen Termine an den Obermeister ein- 
gesandt werden sollte. Es stand den Mitgliedern auch 
trei, gemeinsam mit ihrem Bezirksobmann die Aus- 
füällung der Listen zu betätigen. Die in der bekaunt- 
gegebenen Frist eingelaufenen Listen wurden nun zu- 
sammengestellt und von der aufgestellten Kommission 
der jeweilige Durchschnitt des Preises für das betretfende 
Format ausgerechnet (eine immerhin nicht zu ver- 
achtende Arbeit von rund 5 Stunden). Das Resultat 
wurde nun zusammengestellt und der ersten Frühjahrs- 
Vollversammlung zur Genehmigung vorgelegt, darüber 
abgestimmt und genehmigt, und zwar mit bedeutender 
Stimmenmehrheit, ebenso der diesbezügliche zusammen- 
gelasste Innungsbeschluss, den ebenfalls jedes Mitglied 
zugesandt erhielt. 

Dieser Innungsbeschluss kann nur von der Innungs- 
versammlung abgeändert oder aufgehoben werden; 
von der Aufsichtsbehörde oder auch von der Regierung, 
wenn derselbe ungültig, d.h. nicht zu Recht besteht, 
Bestimmungen oder Vorschriften enthält, zu deren 
Aufstellung eine Innung nicht berechtigt ist, also den 
Paragraphen der Gewerbeordnung widerspricht. Es 
ist durchaus unzulässig, selbständig nach- 
träglich für einen bestimmten Bezirk eine 
abgeänderte Preisnotierung aufzustellen oder 
die bestehende abzuändern, selbst auch dann, wenn 
einige kleine Uebersehen bestehen; dies kann nur 
beantragt und muss von der Innungsversammluug ge- 
nehmigt werden. Es diene nun noch zur Kenntnis- 
nahme, dass von seiten des Herrn Schramm- 
Memmingen Beschwerde über die Berechtigung des 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Innungsbeschlusses, bezüglich der Feststellung orts- 
üblicher Durchschnittepreise eingereicht ist. Die bal- 
dige Entscheidung steht bevor, dieselbe wird endgültige 
Klarheit bringen. Auch in anderen Iunungen stehen 
wichtige Entscheidungen bezüglich dieser Fragen in 
nicht zu weiter Ferne. Mögen sie nun ausfallen zu- 
gunsten wessen sie mögen, immerhin waren sie nötig 
zur Klärung des Bildes der Innung im grossen ganzen. 
Kempten, 14. Mai 1914. 
J. Zimmermann, Obermeister. 


ht 


Verein Sehlesiseher Fachphotographen 
(RE. V.). 
Sitz: Breslau. 
Protokoll der Monatsversammlung 
vom 25. Februar in Breslau, „Konzerthaus“. 

Der L Vorsitzende eröffnete um 8!/, Uhr mit einer 
Begrüssung die gut besuchte Versammlung. Hierauf 
erfolgte durch den Schriftführer die Verlesung des 
Protokolls der Januar- Sitzung, das von den Versammelten 
genehmigt wird. 

Punkt 2: Vortrag des Herrn H. Götz über ‚ Brom- 
öldruck “‘ mit Demonstrationen. 

Zu dem Vortrage hatte Herr Götz eine grösseie 
Anzahl von Abzügen mitgebracht, welche bei den An- 
wesenden zirkulierten. Die eısten Versuche nach der 
kurzen Perscheidschen Anleitung waren nicht so zu- 
friedenstellend wie diejenigen, welche nach den aus- 
führlichen Erläuterungen aus dem Werk: „Der Brom- 
öldruck" von Dr. Mayer-Wien hergestellt waren. 
Besondere Schwierigkeiten hatte der Vortragende mit 
den Pinseln. Dieselben verloren unzählige von Haaren, 
welche dadurch das beste Resultat entwerteten. Heır 
Götz hatte sich dieserhalb an die Energol- Gesellschaft 
gewendet und um Umtausch der Pinsel gebeten. Der 
Briefwechsel wurde verlesen und rief grosses Erstaunen 
bei den Kollegen hervor. Ganz besonders anstössig 
war der letzte Brief, der folgendermassen lautete: 


Berlin-Zehlendorf, den 10. Januar 1914. 


Heırn H. Götz, Breslau V. 

„Wir haben von Ihrem gefälligen Schreiben 
Kenntnis genommen und sehen der Entwicklung 
dieser Angelegenheit entgegen. Wir sind ferner der 
Meinung, dass sich jeder sein Teil bei der Sachlage 
denken wird, und es hat fast den Anschein, als ob 
Ihre ganze Reklamation unterblieben wäre, wenn 
Ihnen der Kasten gratis überlassen worden wäte, 
was Sie jedenfalls geglaubt haben. Es wäre aber 
auch angezeigt, wenn Sie diesen Brief mit zur Ver- 
lesung bringen würden.‘ 


Hochachtungsvoll 
per „Energol‘, Chemisches Laboratorium 
Berlin- Zehlendorf M., 
Eliki 
Sodann teilt Herr Götz mit, dass das Sperial- 
Bromölpapier von Wellington & Ward sich besonders 
gut zum Verarbeiten eignet. Er führt des weiteren 
aus: Die Art der Bromsilberkopie ist von grösster 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


287 








Wichtigkeit. Zarte Bromsilberkopien mit nicht zu 
tiefen Schatten liefern die besten Erfolge. Eine weitere 
Hauptbedingung ist das Abstimmen des Quellbades. 
Man hat es durch Veränderung der Temperatur sehr 
leicht in der Hand, das Bild weicher oder härter zu 
gestalten. Hierauf sprach der Vortragende über die 
Zusammensetzung des Entwickiers. Er verwendet 
hierzu Amidol mit wasserfreiem Natriumsulfit sowie 
ein ungesäuertes Fixierbad. Nach gründlichem Wässern 
wird die Kopie gebleicht, sodann fixiert, gewaschen 
und sebr hart getrocknet. Mit den Farben von Urbany- 
München hat Herr Götz sehr gute Resultate erzielt. 
Die Kopie muss vor dem Einschwärzen vollständig 
von Wasser befreit sein, auch darf die Farbe nicht zu 
dünn aufgetragen werden. Herr Götz regt an, dass 
sich noch mehrere der Kollegen mit dem Verfahren 
beschäftigen mögen. Bei dem hierauf folgenden 
Meinungsaustausch erwähnte Herr Pichler, dass er 
mit den Pinseln dieselben Erfahrungen gemacht habe, 
Bei Verwendung der Farben empfiehlt er sölche in 
Tuben. Es wird beschlossen, das Buch „Der Bromöl- 
druck ‘‘ von Dr. Mayer-Wien für die Vereinsbibliothek 
anzukaufen. 

Punkt 3: „Die Nitralampe als künstliche Atelier- 
beleuchtung‘“' musste, da der Redner, Herr Ingenieur 
Wolft, nicht anwesend war, auf die nächste Tages- 
ordnung zurückgestellt werden. Einzelne Anfragen aus 
der Versammlung wurden an Hand der Prospekte erklärt. 

Punkt 4: „Der neue Vergrösserungsschwindel.‘ 
Am 25. Januar erschien im „Breslauer Generalanzeiger “ 
eine Annonce von O.S$.-Berlin. Es war dieselbe 
Machination, die der Vorgänger des O. S., der be- 
kaunte Mertner von Dresden aus inszenierte. $S. bot 
einem jeden, weicher diese Annonce nebst einem Bild 
einschickte, eine fast lebensgrosse Vergrösserung an, 
ohne dass dem Einsender irgendwelche Kosten ent- 
stehen. Der Besteller erhielt eine rohe Solarpriute 
nebst einem vier Seiten langen Brief, worin dem Em- 
pfänger angeboten wurde, gegen Einsendung von 
4,50 Mk. diese Printe zu einer künstlerischen Vergrösse- 
rung ausarbeiten zu lassen. Eine von Bekannten dem 
Verein überlassene Printe sowie der dazugehörige Brief 
zirkulierten. Letzterer wird verlesen, desgieichen zirku.- 
liert auch ein Katalog über Rahmen. Die Versamm- 
lung ermächtigt den Vorstand, gemeinschaftlich mit 
dem C. V. gegen die betreifende Firma vorzugehen. 
Ebenso beschlossen die Kollegen auf Grund dessen 
im „B. G.-A.“ vorläufig kelne Annoncen aufzugeben. 
Bemerkt sei hier noch, dass in Breslau die Annonce 
nur von dem „B. G -A.'' veröffentlicht wurde. 

Punkt 5: „Verschiedenes“. Eine Anzahl Bilder, 
hergestelit mit dem Feilnerschen Hintergrundfolien, 
zirkulieren und finden allgemeine Anerkennung. Kol- 
lege Steckel ersucht, wenn irgend möglich, die dies- 
jährige Wanderversammlung, verbunden mit einer 
internen Ausstellung, in Kattowitz zu veranstalten. 

Gegen ıı Uhr schliesst der Vorsitzende die inter- 
essante Sitzung. 


H. Götz, 
L Vorsitzender. 


Richard Strauch, 
Schriftführer. 


Personalien. 


Herr Hofphotograph Franz Richard ist im 
76. Lebensjahre in München gestorben. 


nn 5 208 20000053 


Patente. 

KL 57. Gruppe ıı. Nr. 262353 vom 14 Januar 1913. 
Dürener Fabrik präparierter Papiere, G. m. b. H., 
in Düren, Rheinland. 

Lichtpauspapier, gekennzeichnet durch einen die 
Lichtdurchlässigkeit des Papieres vermindernden oder 
aufhebenden Ueberzug auf der nicht lichtempfindlichen 


Seite, 
iD 


Büshersehau. 


Das latente Bild. Von M.Andresen. Verlag 
von Wilhelm Knapp in Halle a. S. Preis geheftet 
2,40 Mk. 

Als neuestes Heft der „Encyklopädie der Photo- 
graphie‘“ ist das vorliegende kleine Werk erschienen, 
das die hohen Erwartungen, die sich an den Namen 
seines Verfassers, des bekannten Forschers und Prak- 
tikers, knüpfen, in vollstem Masse erfüllt. Schon die 
kurzen Kapitel über die Sonderstellung des Bromsilbers 
— mit bemerkenswerten Hinweisen auf die Eigenarten 
des Chlorsilbers — und über Herstellung und Reifang 
von Bromsilbergelatine - Platten enthalten mehr des 
Wissenswerten und Interessanten, als viele dickleibige 
Lehrbücher. In den darauffolgenden Abschnitten werden 
eingehend das Schwärzungsgesetz und das Verhalten 
des Komplexes (Ag Br)n-Gelatine — als welchen der 
Verfasser die lichtempfindliche Substanz auffast — 
gegenüber Licht und verschiedenen Reagenzien be- 
handelt. Daraus ergeben sich die anschliessenden 
Kapitel über Solarisation und über Entwicklung und 
als Schluss praktische Verhaltungsmassregeln für die 
Photographie mit Bromsilbergelatine. 

Diese kurze Uebersicht gibt einen Begriff von dem 
Umfang des behandelten Materials; aber trotz der Enge 
des Raumes und der Schwierigkeit der Materie hat es 
der Verfasser in seltener Weise verstanden, durch präzise 
Fragestellung und logische und übersichtliche Behand- 
lung auch dem Nichtspezialisten ein anschauliches Bild 
der behandelten Probleme und der Möglichkeiten zu 
ihrer Lösung zu geben. Der Eingeweihte geniesst da- 
neben das Vergnügen — ausser dem beruliigenden 
Gefühl, sich ausschliesslich auf dem Boden von Tat- 
sachen zu bewegen —, auf Schritt und Tritt den wert- 
vollsten Anregungen zu eigenem Nachdenken und 
Weiterarbeiten zu begegnen. EL. 


En 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 
Fyage ı0r. Herr P.K. in N. Bitte mir die Be- 
zugsquelle von Auren mitzuteilen? 
Antwort su Frage 101. Es dürfte sich In Ihrer 
Anfrage wohl um Aurin, nicht Auren, handeln. Aurin 


288 


ist in Chemischen Fabriken, z. B. Merck, Darmstadt, 
zu haben, wo diese Substanzen in photographisch ver- 
wendbarer reiner Form hergestellt werden. 

Frage 103. Herr S. Sch. in T. ı. Wie weit kann 
der Eisenentwickler konzentriert werden, um ihn auf 
der Reise in möglichst kleinem Volumen mitzunehmen’? 

2. Besitzt das Schnellfixiersalz irgendwelche Nach- 
teile gegenüber dem gewöhnlichen Fixiernatron, ab- 
gesehen von seinem höheren Preise? 

Antwort su Frage 102. ı. Der Eisenentwickler lässt 
sich in konzentrierterer Form, als in der, in welcher 
er gebraucht wird, nicht herstellen. Oxalsaures Kali 
löst sich bei mittlerer Temperatur in etwa 3 Teilen 
Wasser, Eisensulfat in 4 Teile, und in dieser Konzen- 
tration muss der Entwickler auch direkt verwandt werden, 
so dass eine weitere Einengung ausgeschlossen ist. 

Antwort 2. Irgendwelche Nachteile bei der Ver- 
wendung des Schnellfixiersalzes sind bis jetzt nicht 
beobachtet worden. Soviel bekannt, hat sich die Sub- 
stanz überall gut bewährt und empfiehlt sich daher 
ihres Volumens und ihrer ausserordentlichen Fixier- 
fähigkeit wegen für die Reise besonders. 

Frage 105. Herr J.K. in B. Was versteht man 
unter Aequivalentbrennweite im Gegensatz zur Brenn- 
weite schlechthin. 

Antwort sw Frage 103. Aequlvalentbrennweite 
ist die Brennweite einer einzelnen Linse, welche dem 
betreffenden System äquivalent ist, d.h. vom gleichen 
Standpunkt aus im gleichen Massstabe abbildet. Unter 
Brennweite wurde früher wenigstens gelegentlich auch 
der Abstand des Brennpunktes vom Pol der hinteren 
Linse verstanden; eine vollkommen irreführende Be- 
zeichnung. In unseren heutigen Katalogen sind Brenn- 
weite und Aequivalentbrennweite als gleichwertige Be- 
griffe zu betrachten. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage gs. Herr R. Sch. in D. Ein Photograph 
hatte jahrelang für eine Maschinenfabrik Aufnahmen 
zu Geschäftszwecken (d. h. zur Versendung der Bilder 
mit Offerten an Kunden) zu liefern. Den Umständen 
entsprechend waren Nachlieferungen an die Firmen 
etwas Regelmässiges, so dass der Photograph über den 
Gebrauch der Bilder nicht im unklaren war. Infolge 
Differenzen wurden die Aufnahmen jetzt einem anderen 
Photographen übertragen. Der erste Photograph teilte 
darauf der Firma mit, dass er ihr von den bereits ge- 
machten Aufnahmen keine Abzlige mehr liefern werde, 
solange sie die Aufnahmen bei einem Dritten anfertigen 
lasse. Die Androhung einer Schadenersatzklage war 
die Antwort. Ausserdem verlangt die Firma die Heraus- 
gabe einiger Negative (18%X24) zum Preise von so Pf. 
pro Stück, mit der beliebten Angabe, dass sie als Be- 
stellerin ein Eigentumarecht an den Platten habe. Kann 
die Fabrik den Photographen zwingen, in Zukunft die 
weiteren Abzflge zu liefern und eventuell auf Schaden. 
ersatz klagen? Ferner, darf die Fabrik von den in 
ihrem Besitze befindlichen Bildern Reproduktionen ohne 
Genehmigung des Urhebers machen lassen ? 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Antwort su Frage 45. Die Drohung des Photo- 
graphen, dass er in Zukunft keine Abzüge mehr liefern 
werde, wenn ihm weiterhin die Aufnahmen nicht mehr 
übertragen würden, ist ganz und gar nicht am Platze. 
Der Photograph glaubt, in Ausübung seines Urheber- 
rechtes zu dieser Massnahme berechtigt zu sein. Der 
$ 226 B.G.B. sagt aber, dass die Ausübung eines Rechtes 
unzulässig ist, wenn sie nur den Zweck haben kann, 
einem anderen Schaden zuzufügen. Dass es bei Ver- 
trägen, deren wesentlicher Inhalt Urheberrechtsverhält- 
nisse darstellen, sehr leicht und oft zu Streitigkeiten 
und Zivilprozessen kommt, ist lediglich dem von dem 


| Photographen selbst verschuldeten Umstande zuzu- 


schreiben, dass die Verträge nicht schriftlich fixiert zu 
werden pflegen, so dass im Zweifel oder im Streiitalle 
weder die eine noch die andere Partei eigentlich recht 
weiss, wie weit ihre Befugnisse gehen. Falls auch im 
vorliegenden Falle ein schriftlicher Vertrag nicht vor- 
liegt, so ist aus den ganzen Umständen zu folgern, dass 
der Photograph für die Maschinenfabrik Aufnahmen zu 
geschäftlichen Zwecken (zu Offerten) zu machen und 
je nach Bedarf Abzüge davon zu liefern hatte, 
was er bisher auch stets getan hat. Ein Eigentums- 
recht an den Platten wurde nicht besonders vereinbart, 
so dass es dem Urheber zusteht. Dieses Eigentumsrecht 


‚des Photographen hat aber nur einen Wert nach geiner 


negativen Seite hin, nämlich zu verbieten, dass ein 
Dritter unbefugt die Aufnahmen nachbildet. Wollte 
er aber dieses Recht nur zum Zwecke ausüben, der 
Fabrik Geschäftsungelegenheiten und Schaden zu be- 
reiten, so ist eben diese Ausübung des Urheberrechts 
unzulässig. Der Photograph hat also die nachbestellten 
Bilder der Bestellerin zu liefern oder, falls er dies nicht 
will, ihr die Negativplatten zu einem angemessenen 
Preise auszuhändigen, da aus dem Vertragswillen un- 
zweideutig hervorgeht, dass die bestellten Aufnahmen 
für die Fabrik gar keinen Zweck und Nutzen hätten, 
wenn es in das Belieben des Photographen gestellt wäre, 
die Nachbestellungen auszuführen oder zu verweigern, 
Unter diesen Umständen wfirde ich es auch nicht für 
eine unbefugte Nachbildung halten, wenn, namentlich 
bis eben die von dem Photographen verursachten 
Streitigkeiten beendigt sind, die Fabrik nach den in 
ihrem Besitze befindlichen Kopien Reproduktionen an- 
fertigen liesse; denn sie übt gewissermassen dann ein 
(auch zum Schutze des Vermögens zulässiges) Notwehr- 
recht aus. (Vergl. auch Frage 39, Seite 272, dieser 
Zeitschrift.) Dr. Sch. 


Durch den Schlussatz eines „Eingesandt‘“ in Nr. 30 
dieser Zeitschrift, welches ich persönlich nicht ge- 
lesen habe, fühlt sich der verantwortliche Schrittleiter 
des „Photograph“, Herr E.Schönewald-Bunzlau, be- 
leidigt. Ich stelle gern fest, dass der Inhalt jenes 
Schlussatzes dieses Gefühl rechtfertigt, und bedaure, dass 
ich von demselben keine Kenntnis genommen habe, 
sonst würde ich einen solchen Wortlaut in meine Zeit- 
schrift nicht aufgenommen haben. 

Der Herausgeber. 


Für, die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 43. 


27. Mai. 





I9QI4. 





IIL Deutseher Photographentag Leipzig, 23. bis 26. Juni 1914. 


Veranstaltet vom Central- Verband Deutscher Photographen-Vereine und Innungen (J. P.). 
Protektor: Se. Maj. König Friedrich August von Sachsen. 
Ehrenvorsitzender: Se. Königl. Hoheit Prinz Johann Georg von Sachsen. 


Welches grosse Interesse auch von seiten 
der Stadtgemeinde Leipzig der Veranstaltung 
des Photographentages entgegengebracht wird, 
kann man daraus ersehen, dass nicht nur vom 
Rate der Stadt Leipzig ein Beitrag von 1500 Mk. 
gewährt wird, sondern weiter erhält noch jeder 
Teilnehmer an der Tagung das Festbuch der 
Stadt Leipzig als Präsent ausgehändigt. Dieses 
Festbuch ist ein bedeutendes Werk, welches im 
Auftrage der Stadt Leipzig hergestellt worden 
ist, und zu dem Professor Tiemann eine voll- 
ständig neue Schriftart entworfen hat. 

Wir wollen nicht verfehlen, schon heute 
den Besuch der Tagung allen Photographen 
wärmstens zu empfehlen. | 


Programm. 
23. Juni. 

Früh ı0o Uhr: Tagung des Sächsischen und Thüringer 
Photographen - Bundes im „Zoologischen Garten“, 
Pfaftendorfer Strasse. 

Mittags ı Uhr: Zwangloses Mittagessen. 

Nachmittags 3 Uhr: Feierliche Eröffnung des Photo- 
graphentages im grossen Festsaale. Begrüssung 
der Staats- und städtischen Behörden. Vorträge. 

Nachmittags 6 Uhr: Schluss. Hierauf Besichtigung 
des Zoologischen Gartens. - 

Abends 7:/, Uhr: Grosse Festtafel im grossen Festsaal 
des Zoologischen Gartens. Konzert und Ge- 
sangsvorträge. 

24. Juni 

Fräh 9 Uhr: Besuch des Völkerschlacht- Denkmals, da- 
selbst Gruppenaufnahme der Festteilnehmer. 

Früh ı0 Uhr: Fortsetzung der Tagung im Kongress- 
saale der Ausstellung für Buchgewerbe und 
Graphik. Vortiäge. 

Mittags ı Uhr: Gemeinsames Mittagessen ohne Wein- 
zwang. Hierauf Besichtigung der Ausstellung 
im besonderen der Gruppe VII, Photographie, 
des C. V., sowie der Gruppe München. Weimar. 


Abends 7 Uhr: Gemeinsames Zussmmensein im „Guten- 
berg‘, altbayerisches Lokal. Konzert und Vor- 
träge. 

25 Juni. 

Früh 9 Uhr: Besichtigung und Besuch von graphischen 
Etablissements. Hierauf Besichtigung der Aus- 
stellung. 

Für die Delegierten des C.V. beginnt die 
Verhandlung des C. V.-Tages um 9 Uhr im 
Kongressasale der Ausstellung. 

Mittags ı Uhr: Mittagspause. 

Nachmittags 3 Uhr: Fortsetzung der Verhandlungen. 

Abends 7 Uhr: Allgemeine Fidelitas im „Heidelberger 

Schloss“. Hofe. Schlossbeleuchtung und Beleuch- 
tung des Völkerschlacht- Denkmala. 
26 Juni. 

Rıüh 9 Uhr: Fortsetzung der C. V.- Tagung und im 
Anschluss daran Obermeistertag. Besuch des 
Vergnügungsviertels der Ausstellung. 

Abends 8 Uhr: Schlusskneipe im Ratskeller des Neuen 
Rathauses. 


Die verehrten Teilnehmer des Photographen- 
tages sind zu den Verhandlungen des Central- 
Verbandes herzlichst eingeladen. 

Es ist weiter die Besichtigung verschiedener 
Etablissements, Museen usw. in Aussicht ge- 
nommen. 

Das genaue Festprogramm wird in den 
nächsten Wochen den Vereinen und Kollegen 
zugehen. 

‚ Die Tagung ist von seiten der Behörden 
in jeder Weise unterstützt, den Verhandlungen 
wird das weitestgehende Interesse entgegenge- 
bracht, so dass kein Kollege versäumen sollte, 
die Tagung und die Ausstellung zu besuchen. 

Leipzigs Kollegen rüsten sich, die Kollegen 
und deren Damen herzlichst zu begrüssen. 

Auf, nach Leipzig zum Photographentag und 
der „Bugra“! 





44 


290 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Rundsehau. 


— Chromalpapier. Die Erzeugung von 
Chlorbromsilberkopien in verschiedenen Farben- 
tönen durch Benutzung spezieller Entwickler 
und deren Oxydationsprodukte zur Farbbildung 
ist in jüngster Zeit praktisch weiter verfolgt 
worden. Die Neue Photographische Gesellschaft, 
Steglitz, bringt ein zweckentsprechendes Papier 
unter der Marke „Chromalpapier“ in den 
Handel. P. Hanneke berichtet darüber auf 
Grund eigener praktischer Versuche in der 
„Photographischen Rundschau“: 

Wenn auch für die Verarbeitung des Chromal- 
papieres keine Dunkelkammer bedingt ist, so 
hüte man dasselbe doch beim Einlegen in die 
Kopierrahmen usw. vor Einwirkung zu hellen 
Lichtes; die Angaben, dass man im „Schatten“ 
und in „gedämpftem Licht“ hantieren kann, 
geben einen gewissen Anhalt für den Stand 
der Lichtempfindlichkeit der Emulsionsschichten, 
lassen aber andererseits keinen festen Massstab 
zu. Gerade bei den grossen Differenzen, die 
bei den verschiedenen sogen. Tageslicht-Ent- 
wicklungspapieren bestehen, ist eine nähere 
Prüfung von Fall zu Fall angebracht. Das 
Chromalpapier liegt in Präparationen für Bilder 
in Blau, Grün, Rötel, Sepia und Lila vor. Nach 
einigen wenigen Vorproben ist man über die 
angemessene Belichtung vollkommen unterrichtet. 
Es wurde bei einem Abstand von 30 cm von 
einem Auerbrenner mit Mattglasglocke im Durch- 
schnitt 45 bis 60 Sekunden exponiert; es wurden 
Negative normaler Deckung, sowie solche zarteren 
Charakters verwendet. Entwickelt wurde mit 
einer Mischung von 2 ccm Chromalentwickler 
der N.P.G., 40 ccm einer Pottaschelösung (80 g 
Pottasche, 400 ccm Wasser, 5 Tropfen Brom- 
kalilösung ı:ı0) und 60 ccm Wasser. — Die 
Bilder kamen allmählich und klar in den an- 
gegebenen Tönen heraus, in ı bis a Minuten 


war die richtige Kraft erreicht, die Bilder 
wurden dann ganz kurz abgespült und in zehn- 
prozentige Fixiernatronlösung übergeführt, worin 
sie 10o Minuten verblieben. Zum Schluss folgte 
eine Wässerung in Schalen, eine Stunde lang 
unter fünfmaligem Wasserwechsel. 

Die resultierenden Tönungen sind recht an- 
sprechende, die einzelnen Farben sind nicht 
zu grell, sondern erscheinen milde gebrochen. 
Werden stärker gebrochene Farben gewünscht, 
so lässt sich dies einfach dadurch erreichen, 
dass man die Hervorrufung der Bilder nicht in 
dem Spezialentwickler zu Ende führt, sondern 
vorher nach Gutdünken abbricht und in einem 
gewöhnlichen Entwickler vollendet. Sollte da- 
gegen für gewisse Zwecke grössere Leuchtkraft 
gefordert werden, so entwickelt man die Bilder 
etwas kräftiger und behandelt mit Farmerschem 
Blutlaugensalzabschwächer nach. — Es ergibt 
sich hieraus, dass uns bei den einzelnen Farben 
noch eine weitgehende Nuancierung zu Gebote 
steht. Ferner sei erwähnt, dass die Entwickler- 
lösung selbst auch gewisse Abstimmung zulässt: 
Erhöhung des Pottaschegehaltes bewirkt härtere, 
Verminderung derselben weichere Bilder. — 
Wir haben es bier mit einem Positivmaterial 
zu tun, das uns in Farbengestaltung einen weiten 
Spielraum lässt, und das auch in seiner Ver- 
arbeitung sich einfach stellt. Nach einem Lagern 
von 3 Monaten ergaben sich noch die gleichen 
Resultate wie bei dem frischen Papier, so dass 
also auch in Haltbarkeit das Chromalpapier be- 
friedigen kann. Was die Lichtbeständigkeit der 
Bilder selbst anbetrifft, so schreibt die N.P.G. 
in der Gebrauchsanweisung, dass bei längerer 
Einwirkung von Sonnenlicht die Kraft der Bilder 
Einbusse erleidet, diffusem Licht dagegen könnten 
die Bilder monatelang ohne Veränderung aus- 
gesetzt werden. 


Innungs- und Vereinsnaechriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen -Zwangsinnung 
Kempten i. A. für das bayerische Allgäu 
und Südsehwaben. 

Nach gepflogenen Erhebungen seitens der Auf- 
sichtsbehörde in Sachen des Kgl. Gerichtsezpeditors 
Nep. Mayer, welcher auf Veranlassung des Kollegen 
Schramm, beide in Memmingen, als Mitglied zur 
Zwangsinnung herangezogen werden sollte, wurde nach 
Einsichtnahme der unterzeichneten Vorstandschaft auf 
die weitere Behandlung dieses Falles verzichtet, da die 
Tätigkeit des genannten Herren zu weit zurckliegt. 
Für die Zukunft werden wir, da dies Vorstandsbeschluss 
ist, die gegebenen Adressen nur dann behandeln, wenn 
die Ausübung des Photographengewerbes von den be- 


treffenden Personen gegen Entgelt bewiesen ist oder 
vom Ankläger bewiesen werden kann, da sonst viel zu 
viel Zeit, Arbeit und Geld verloren geht. 

Kempten i. A., im Mai 1914. 

Die Vorstandschaft: 

E. von Zabuesnig, 

stellvertr. Schriftführer. 
—— 


Zimmermann, 
Obermeister. 


Photographen- Zwangsinnung zu Kiel. 
Bericht Aber die Innungsversammiung 
am 22. Aprilim „M.B.B.“ 
Der Obermeister eröffnet um 9!), Uhr die Sitzung 
und gibt Kenntnis von den eingegangenen Schrift- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


30i 





stäcken. Nachdem hierauf das Protokoll der vorigen 
Versammlung genehmigt, verliest der Schriftführer den 
Jahresbericht. 

Dem Berichte des Kassierers folgt die Wahl von 
drei Kassenrevisoren, und werden hierzu die Herren 
Heinzel, Temler und Esenwein gewählt. Nachdem 
hierauf der Archivar seinen Bericht gehalten, macht 
Herr Thormann Mitteilung über die stattgehabte 
Lehrlingsprüfung. 

Es folgt hierauf die Annahme des Haushaltungs- 
planes. Es wird zuerst jeder Punkt des Haushaltungs- 
planes einzeln für sich genehmigt, darauf wird noch- 
mals der ganze Haushaltungsplan en bloc angenommen. 
Es folgen die Wahlen. 

Zum II. Vorsitzenden wird unser Herr Thormann 
wiedergewählt, ebenso erfolgt die Wiederwahl des 
Herrn Kähler zum IL Kassierer. Auch der I. Schrift- 
führer wird wiedergewählt. 

Da Herr Kiär, unser alter Archivar, von seinem 
Amte befreit werden möchte, so wird Herr Heinzel 
für diesen Posten gewählt. Hierauf werden noch ge- 
wählt: Herr Schimanski als Mitglied der „Herbergs- 
kommission*' und Herr Kähler in den „Ausschuss für 
das Lehrlingswesen “. 

Unter Punkt „Verschiedenes“ bittet der Ober- 
meister, die neuen Lehrlinge zum Einschreiben in die 
Lehrlingsrolle zu schicken. Da die Stadt die Absicht 
hat, eine Schaukastensteuer einzuführen, so soll der 
Vorstand hiergegen wiederum eine Eingabe an den 
Magistrat machen. 


Christian Scheel, 
Obermeister. 


F. Wilh. Schmidt, 
I. Schriftführer. 


Zwangsinnung für das Photographen- 
Gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 

Die Mitglieder werden ersucht, die ordentlichen 
Innungsbeiträge für die Zeit vom ı. April bis Ende 
September mit 5 Mk., sowie den Beitrag für den Central- 
Verband mit 1,50 Mk., ausserdem für jeden Gehilfen 
5o Pf. und jeden Lehrling 30 Pf. bis zum 30. Mai an 
den Kassierer, Kollegen Hugo Julius, Georgstrasse 24, 
porto- und bestellgeldfrei einzusenden. Nach dieser 
Zeit werden die Beträge durch die Verkehrsanstalt mit 
ı5 Pf. Aufschlag eingezogen. 

Ferner werden die Mitglieder, Atelierbesitzer, noch- 
mals auf die sichtbare Anbringung der Innungsplakate, 
den Schluss der Geschäfte am Sonntag um 2 Uhr be- 
treffend, aufmerksam gemacht. Zu beziehen, Stück 
ı0 Pf., vom Schriftführer Bourquin, Königstrasse 40. 


Neu angenommene Gehilfen und Lehrlinge sind 
bis zum 24. Mai beim Obermeister anzumelden. Auch 
wird um schleunige Einreichung der Fragebogen 


höflichst ersucht. Der Vorstand. 


R. Freundt, Obermeister. 


2 








Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


Am ı2. Mai verschied plötzlich 
Herr Fabrikbesitzer Karl Wagner, 


der unserm Verein ı8 Jahre als Mitglied an- 
gehörte. Der Verstorbene hat dem Verein stets 
ein reges Interesse bewiesen und sich durch 
seine Tätigkeit in verschiedenen Kommissionen 
verdient gemacht. Sein liebenswürdiges Wesen 
hat ihm viele Freunde erworben. Wir bedauern 
sein Hinscheiden aufrichtig und werden sein Ge- 
dächtnis stets in Ehren halten. 


Photographischer Verein zu Berlin. 


Der Vorstand. 
I. A: Wilh. Hoffschild, I. Schriftführer. 


—k art 


Zwangsinnung 

für das Photographengewerbe im 
Regierungsbezirk Magdeburg. 
Einladung | 

zur ausserordentlichen Innungsversammlung 
am Montag, den 8. Juni, nachmittags 4 Uhr, 
in Magdeburg, Restaurant ‚Kaiserhalle‘“, 
Kaiserstrasse 100. 


Tagesordnung: 
ı. Begrüssung und Vortrag des Obermeisters. 
2. Beschlussfassung in laufenden Prozessachen. 
3 Lehrlingsangelegenheiten. 
4. Bestätigung des gewählten Delegierten zu den 
Central- Verbandssitzungen in Leipzig. 

5. Verschiedenes. 

Eventuelle Anträge sind schriftlich an den Ober- 

meister einzureichen. 


Hugo Paulsen, 
Obermeister. 


Traugott Pohle, 
Schriftführer. 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadtbezirken Münehen 
und Pasing. 


Jahresbericht für 1913, 
gehalten von Obermeister Julius Einsiedel anlässlich 
der III. Hauptversammlung am 13. Mai 1914. 


I. Allgemeine Tätigkeit. 

Zurückblickend auf ein Jahr ernster und aufreiben- 
der Tätigkeit, geben wir Ihnen hiermit Bericht über 
das Wirken und Schaffen der Innung im verflossenen 
ersten Jahre ihres Bestehens. 

Unsere Buchhaltung und Kasse wurde in der ge- 
wissenhaftesten Weise geführt; die Finanzen sind ge- 
ordnete, wie Sie dem Berichte des Kassiers entnehmen 
können. Trotz der notwendigen grossen Ausgaben 
wurde ein Ueberschuss von etwa 550 Mk. erzielt. 


44° 


20 BHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 





Die Gesamttätigkeit des Vorstandes kommit in sechs 
Vollversammlungen, drei Sühneterminen, 19 Vorstands- 
sitzungen, einer Sitzung zur Wahl des Gehilfenaus- 
schusses, sieben Sitzungen der Tarifkommission, drei 
Sitzungen zur Feststellung ortsüblicher Preise und fünf 
kombinierten Sitzungen mit den hiesigen Fachvereins- 
vorständen zum Ausdruck. In diesen 44 Sitzungen 
wurde eine Unsumme von Arbeit erledigt, deren wesent- 
liche Hauptmomente in nachstehenden Ausführungen 
gipfeln: 

I. Es ist längst erwiesen, dass ein grosser Teil der 
Münchener Photohändler mit Hilfe von bisher 13 er- 
ermittelten Photographengehilfen unser Gewerbe aus- 
übt; es wurde von uns einwandfrei festgestellt, dass sich 
die Tätigkeit dieser Händler nicht allein auf Vergrössern, 
Entwickeln und Aufziehen beschränkte, sondern auch 
direkte Aufnahmen von Interieur, Architekturen und 
sportlichen Veranstaltungen für Illustrationszwecke an- 
gefertigt werden. Die Innung konnte also mit vollem 
Rechte und auf ihre Satzungen gestützt, derartige 
Betriebe resp. deren Inhaber als Mitglieder reklanıieren. 
Der Magistrat hat unserem Antrag entsprechend ent- 
schieden und pflegt zurzeit Erhebungen, um die innungs- 
pflichtigen Händler festzustellen, da auch solche vor- 
handen sind, die sich mit der Ausübung unseres Ge- 
werbes nicht befassen. Wenn sich die Händler durch 
unseren Beruf Vorteile verschaffen, dann erfordert die 
Gerechtigkeit, dass sie auch zu den Lasten des Gewerbes 
herangezogen werden. 

2. Unser energisches Vorgehen bei den Behörden 
war von Erfolg begleitet; vor Bestehen der Innung 
wurde von diesen die Photographie gewissermassen als 
Freiwild betrachtet. Sekretäre, Ingenieure, ja sogar 
Bureaudiener haben jahrelang uns offen und rücksichtslos 
Konkurrenz gemacht; heute haben die Behörden mit 
der geschlossenen, gesetzlich anerkannten Berufsorgani- 
sation, der Photographeninnung, zu rechnen, und tun 
es auch. Klagen über photographierende Beanıte im 
Dienst sind nicht wiederholt worden. Es muss hier 
erwähnt werden, dass der Herr Polizeipräsident auf 
unsere Eingabe hin an sämtliche Bezirkskommissare 
eine Verfügung hinausgab, wonach die Verteilung von 
Zetteln und Druckschriften vor den Kirchen anlässlich 
der Kommunionen bezw. Konfirmationen verboten wird. 
Auch vom Stadtbauanıt wurde uns wiederholt versichert, 
dass Ingenieure im Dienst nicht mehr photographieren, 
sondern vielmehr sämtliche Aufnahmen den Innungs- 
mitgliedern überwiesen werden. 

3. Zur Einschränkung des Schmiergelderunwesens 
wurden bis heute 1500 aufklärende Schreiben an Ver- 
lobte gesandt; diese Versendung wird laut Innungs- 
beschluss bis auf weiteres fortgesetzt. Das von der 
Innungsversammlung genehmigte Schmiergelderverbot 
wurde von einigen Firmen ignoriert; wir werden diesen 
Ignoranten von nun an energischer zu Leibe gehen 
und jede Beschlussverletzung mit der zulässigen Strafe 
belegen, da eine allzu grosse Milde und Nachsichtigkeit 
nicht zum Ziele führt. 

4. Von besonderer Wichtigkeit ist die Eutscheidung 
der Königl. Regierung von Oberbayern über die Zu- 


gehörigkeit der G. m. b. H. zur Zwangsinnung; die 
davou betroffenen Firıneu gehören nunmehr endgültig 
zur Innung und mussten einen vollen Jahresbeitrag 
nachbezahlen. 


5. Unserer Eingabe zur Erlangung der Sonntags- 
ruhe wurde von der Königl. Regierung ebenfalls, leider 
mit einigen Einschränkungen, stattgegeben; ein ab- 
schliessendes Urteil über die Wirkung derselben kann 
in der kurzen Zeit noch nicht abgegeben werden. Sehr 
bedauerlich ist, dass die neue Ordnung in eine Zeit 
schwerer wirtschaftlicher Krise fiel und deshalb eine 
objektive Beurteilung ungemein erschwert. Wir werden 
zur gegebenen Zeit die gesammielten Erfahrungen einer 
gründlichen Untersuchung unterziehen und bei even- 
tuellen Schädigungen für Abhilfe sorgen. Unbedingt 
aber muss berücksichtigt werden, dass in einer Zeit, wo 
der Mittelstand um seine Existenz ringt, wo Tausende 
ven Arbeitslosen herumlaufen, unser Luxusberuf keine 
Ernte halten kann. Das Publikum wird sich an eine 
geregelte Sonntagsruhe im Photographengewerbe genau 
so gewöhnen, wie dies bei vielen Gewerben schon längst 
der Fall ist, um so mehr wir in kürzester Zeit die reichs- 
gesetzliche Sonntagsruhe zu erwarten haben. 

6. Den schädlichen Annoncen und Rätsellösungen, 
die immer zur Weihnachtszeit in der Tagespresse auf- 
tauchten, gingen wir energisch zu Leibe In ein- 
geschriebenen Briefen machten wir die Redaktionen 
aufmerksam, dass im Wiederholungsfalle ein Einschreiten 
des Staatsanwaltes wegen Vergehens gegen das Lotterie- 
gesetz veranlasst würde. 

7. Die bekannten Texte, betreffend das Photo- 
graphieren an den Schulen durch Amateure oder aus- 
wärtige Photographen, wurden in annähernd 500 Exem- 
plaren zur Versendung gebracht; laut Innungsbeschluss 
wird diese Versendung zweimal im Jahre auch in Zu- 
kunft durchgeführt. 

8. Gegen die Rechtsgültigkeit der wichtigsten 
Innungsbeschlüsse, nämlich das Verbot der Gratis- 
zugaben und die Veröffentlichung von Schundpreisen, 
wurde, wie nicht anders zu erwarten war, von den Be- 
troffenen Beschwerde zur Aufsichtsbehörde eingereicht; 
diese Beschwerde richtet sich naturgemäss auch gegen 
die ausgesprochenen Strafen in Höhe von 440 Mk. Wir 
erhoffen auch hier eine günstige Entscheidung, sind 
uns aber auch bei ungünstigem Ausgang über die 
dadurch notwendige Ergreifung von Massregeln weit- 
gehendster Art und grösster Bedeutung für unser zu- 
künftiges Berufsleben vollkommen im klaren. Die 
Innung kann und darf ihren Pflichten gemäss nicht 
untätig zusehen, wie sich einzelne auf Kosten der 
Gesamtheit Vorteile verschaffen. Wir sind uns der 
ausserordentlich wichtigen Bedeutung dieser Angelegen- 
heit bewusst und bedauern nur, trotz wiederholter 
Mahnung um Beschleunigung, die langsame Erledigung 
durch den Magistrat. | 

9. Die Unterstützung für das Herbergswesen ver- 
mochte nicht, den dafür genehmigten Betrag von 
100 Mk. aufzuzehren; es dürfte sich mithin in Zukunft 
empfehlen, doppelte Beträge an durchreisende, be- 
dürftige Gehilfen zu verteilen, da deren Unterstützung 





bezw. die Fürsorge für das Herbergsweseu mit zu den 
Hauptaufgaben der Innung gehört. Die Errichtung 
eines Arbeitsnuachweises wurde vor einen Jahre durch 
Eingabe um Uebernahme seitens der Stadt mit An- 
gliederung an das Städtische Arbeitsamt, in die Wege 
geleitet und harrt noch heute der Erledigung durch 
den Magistrat. 

10. Der Unterstützungskasse konnten trotz Innungs- 
beschlusses auf Anweisung von 700 Mk., vorläufig nur 
120 Mk. übergeben werden. Da sich inzwischen die 
Verwaltung gebildet hat, der heutigen Hauptversamm- 
lung die Nebenstatuten dieser Kasse zur Genehmigung 
unterbreitet werden und die restierenden 600 Mk. im 
diesjährigen Haushaltsplan eingestellt sind, kann die 
Unterstützungskasse nunmehr ihre humane Tätigkeit 
beginnen. | 

ıı. Mit der im Januar 1913 erfolgten Wahl des 
Obermeisters in das Kuratorium der Münchener Lehr- 
und Versuchsanstalt war der Innung die Möglichkeit 
einer positiven Mitarbeit an dieser Schule gegeben. 
Den vorgebrachten Gründen entsprechend, befürwortete 
die Innung mit überwiegender Stimmenmehrheit die Ver- 
staatlichung vorgenannter Schule, unı spätere Wünsche 
des Gewerbes mit besserem Erfolge durchführen zu 
können. Die durch Vorstandsbeschluss erfolgte Beteili- 
gung des Vorsitzenden am Obermeistertag in Hildesheim 
war von bestem Erfolg begleitet, was den Berichten 
der Fachpresse entnommen werden konnte. 

12. Die Entstehung der Zwangsinnung in München 
hatte gleichfalls eine Neubelebung der hiesigen Gehilfen- 
organisation zur Folge; es ist daher begreiflich, wenn 
sich diese mit der Besserung ihrer Verhältnisse befasste 
und sich zwecks Abschluss eines Tarifvertrages an die 
Innung wandte. In entgegenkommendster Weise trat 
die Innung mit dem Gehilfenausschuss als gesetzlichem 
Vertreter der gesamten Münchener Gehilfenschaft in 
Tarifverhandlungen ein, ohne jedoch bis heute ein 
entsprechendes Resultat zu erreichen. Der von der 
Meistertarifkommission ausgearbeitete Tarif wurde seitens 
des Innungsgehilfenausschusses glatt abgelehnt; wir 
hoffen jedoch, auch in dieser Sache zu einem befriedigen- 
den Abschluss zu gelangen und damit restlose Ord- 
nung und Ruhe in unserem Innungsbezirke zu schaffen. 


13. Wenn es uns im vergangenen Jahr, infolge 
intensiveter Tätigkeit in wirtschaftlicher Hinsicht, nicht 
möglich war, in gleicher Weise für die berufliche Weiter- 
bildung der Mitglieder besorgt zu sein, so darf keines- 
wegs die in diesem Sinne wirkende, finanzielle wie 
körperliche Beteiligung der Innung an der 42. Wander- 
versammlung des Deutschen Photographen-Vereins un- 
erwähnt bleiben. Trotz der bekannten Gegnerschaft 
dieses Vereins den Innungsbetrebungen gegenüber, 
wurde unsere Beteiligung beschlossen, um hierdurch 
auch das Interesse der Innung an Ausstellungen zu 
dokumentieren, denn wo es gilt, den Beruf zu heben 


und zu fördern, sei es in künstlerischer oder wirtschaft- _ 


licher Art, da müssen auch die Innungen auf dem 
Posten sein. Dieser Wanderversammlung ist es zuzu- 
schreiben, dass die früheren Gegensätze unter den 
hiesigen Photographenvereinen einer verständigen, 


fruchtbringenden Zusammenarbeit mit und in der In- 
nung Platz gemacht hat. Trotzdenı sind wir bei der 
42. Wanderversammlung des Deutschen Photographen- 
Vereins unseren Grundsätzen treu geblieben, ohne 
die geselischaftlichen und kollegialen Pflichten zu ver- 
letzen, und glauben, damit unserer Sache einen guten 
Dienst erwiesen zu haben. 

14. Die strenge Ueberwachung der Tätigkeit der 
gegen Bezahlung arbeitenden Amateure, sowie die 
genaue Kontrolle der neuangemeldeten Betriebe brachte 
es mit sich, dass heute mancher, früher unkontrollier- 
bare, schädliche Konkurrent das Pfuschertum aufgab 
oder München verlassen hat, um der verwünschten 
Innung zu entgehen. 


II. Mitgliedschaft. 

Im vergangenen Jahre verloren wir drei Mitglieder 
durch Todesfall; es sind dies Fräulein von Levetzow, 
Herr Burger und Fräulein Hecker. Wir bitten Sie, 
den toten Berufskollegen durch Erheben von den Sitzen 
die letzte Ehrung zu erweisen (geschieht). Im An- 
schluss an diese Ehrung möchten wir Ihnen bekannt- 
geben, dass die Vorstandschaft in ihrer Sitzung von 
26. Februar beschlossen hat, bei rechtzeitiger Benach- 
richtigung jedem verstorbenen Innungsmitglied einen 
Kranz zu widmen. 

Der Mitgliederstand unserer Innung betrug am 
I. Januar 1913 183 Personen, der Zugang bis ı5. April 
1914 114 Personen, es mussten also demnach 297 Ein- 
tragungen gemacht werden. Von den II4 zugegangenen 
Mitgliedern wurden 84 vom Magistrat gemeldet und 
30 Unangemeldete durch uns ermittelt. Der Abgang 
im gleichen Zeitraum betrug 80, so dass der Mitglieder- 
stand am I. Mai 1914, wo die Abrechnung für 1913 
endgültig erfolgen konnte, 217 Mitglieder beträgt, von 
denen sich wiederum fünf im Protest gegen ihre Zu- 
gehörigkeit befinden. 

Wenn wir nun die Mitglieder bis ı. Mai ıg14 mit 
212, davon 21 weibliche, die Gehilfen mit 165, davon 
32 weibliche, und die Lehrlinge mit 37, davon 7 weib- 
liche, zusammenzählen, so ergeben sich insgesamt 414, 
davon 60 weibliche Innungsangehörige. Von der nament- 
lichen Zusammenstellung der Mitglieder musste wegen 
fortgesetzter An- und Abmeldungen derselben Abstand 
genommen werden. 

In den letzten 3 Jahren haben 17 Personen, davon 
acht weibliche, die Meisterprüfung abgelegt und be- 
standen; auffallend ist hier die große Beteiligung der 
Damen, hbeschämend aber diese Tatsache für die männ- 
lichen Kollegen. 

Sühnetermine nach $ ı2 der Statuten brauchten 
erfreulicherweise nur drei angesetzt werden, die sämtlich 
mit vollständiger Aussöhnung der Streitenden endigten; 
nur in einem Falle wurde dieser nützliche Paragraph 
ignoriert. 

Auf Grund der Statuten mussten leider insgesamt 
155 Strafen ausgesprochen werden, und zwar 132 wegen 
unentschuldigten Fernbleibens der Vollverrammlungen, 
ferner 22 Strafen wegen Beschlussübertretungen und 
eine Strafe wegen Umgehung des Sühneparagraphen. 
Erlassen wurden unter Obwaltung der grössten Milde 


254 


49 Strafen; Protest wurde gegen 29 Strafen erhoben, 
von denen sechs auf unentschuldigtes Fernbleiben, 22 
auf Beschlussübertretungen und eine auf Verletzung des 
8 12 treffen. 

Bedauerlich, aber begreiflich durch die schlechten 
wirtschaftlichen Verhältnisse im vergangenen Jahr, ist 
die zunehmende Inanspruchnahme des Magistrats zwecks 
Einkassierung der rückständigen Beiträge. Diese nach- 
trägliche Einkassierung ist statutarisch festgelegt und 
absolut notwendig, da sonst die Innung ihren finan- 
ziellen Verpflichtungen nicht nachkommen könnte. 

Das Stimmrecht verlieren nach $ 17 wegen wieder- 
holten Beitragrückstandes in diesem Jahr 26 Mitglieder. 

Die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung war 
in reichstem Masse vorhanden, wurde aber leider von 
den Mitgliedern nicht benutzt; so musste der auf An- 
trag der Innung an der Münchener Lehr- und Ver- 
suchsanstalt eingereichte Meister - Fortbildungskursus 
mangels Beteiligung eingestellt werden. Für die Meister- 
prüfungs-Vorbereitungskurse an der Handwerkskammer 
von Oberbayern war etwas mehr Interesse vorhanden, 
wie aus dem bereits angeführten Resultat der Meister- 
prüfungen ersichtlich ist. 

Wir bedauern die Gleichgültigkeit der Mitglieder 
ausserordentlich, und fühlen uns verpflichtet, immer 
wieder darauf hinzuweisen, dass zur Besserung unserer 
Berufsverhältnisse nicht nur die Bekämpfung der Schund- 
konkurrenz, sondern auch die berufliche Weiterbildung 
jedes Einzeinen dringend notwendig ist. 


III. Lehrlingswesen. 

Dem Lehrlingswesen mit seiner wichtigen Bedeutung 
für den Beruf, ebenso aber der Ausrottung des schäd- 
lichen, ungesetzlichen Volontärunwesens, wurde seitens 
des zuständigen Ausschusses die grösste Aufmerksamkeit 
gewidmet. 

Durch die Uebernahme der bewährten Lehrlings- 
vorschriften der Handwerkskammer von Oberbayern 
seitens der Innungsversammlung, ferner durch Fest- 
legung der Einschreibe- und Prüfungsgebühren, war 
in kurzer Zeit die Grundlage zur dringend notwendigen 
Neuordnung in unserem Lehrlingswesen gegeben,.und 
von da ab jeder Lehrherr verpflichtet, die Lehrverträge 
mit der Innung abzuschliessen. 

Bei diesen Abschlüssen musste unter allen Um- 
ständen der schriftliche Nachweis des Besitzes der Be- 
fugnis zur Anleitung von Lehrlingen erbracht und vor- 
gelegt werden. Mit der kürzlich erfolgten Uebersendung 
der Lehrlings-An- und Abmeldeformulare, deren Rück- 
seite die wissenswertesten Bestimmungen des Lehrlings- 
wesens enthalten, ist heute jedes einzelne Innungs- 
mitglied über seine Pflichten als Lehrherr genau in- 
formiert. 

Die von uns übernommene Lehrlingsstammrolle der 
Handwerkskammer von Oberbayern vom I. März IgIo 
weist bei 25 Lehrherren, darunter 5 Damen, 38 Lehrlinge, 
darunter zehn Mädchen, auf; die von der Innung seit 
T. Januar 1913 geführte Lehrlingsrolle hingegen am 
1. Mai 1914 bei 31 Lehrherren, darunter fünf Damen, 
nur 37 Lehrlinge, darunter sieben Mädchen, Dabei 
muss aber berücksichtigt werden, dass im Jahre IgIo 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


ausser den eingeschriebenen Lehrlingen mindestens 
zehn Volontäre gehalten wurden, die heute durch unsere 
unausgesetzt kontrollierende Tätigkeit nicht mehr im 
Gewerbe bezw. bei hiesigen Meistern tätig sind. Es 
haben sich also trotz Zunahmie der Lehrherren von 
25 auf 31 und gänzlicher Abnahme der Volontäre auch 
die Lehrlinge um einen vermindert; damit ist nunmehr 
das Lehrlingswesen auf eine gesunde Basis gestellt, 
hoffentlich zum Vorteil des Berufes. 


Von den im Jahre 1gIo eingestellten Lehrlingen 
sind entlaufen und entlassen sechs Knaben und drei 
Mädchen; von den im Jahre 1913 Eingestellten zwei 
Knaben und sechs Mädchen, insgesamt also 17 Lehr- 
linge in 3 Jahren. Diese 17 Lehrlinge vermehren ohne 
Zweifel das so schädliche Pfuschertum und bedeuten, 
trotz ihrer scheinbaren Entfernung aus dem Gewerbe, 
für uns eine fortwährende, aber unkontrollierbare 
Konkurrenz. 

Die Ursache dieser Entlassungen, insbesondere aber 
des ungemein hohen Prozentsatzes der weiblichen Lehr- 
linge, konnte vorläufig noch nicht festgestellt werden; 
es wird jedoch in Zukunft eine dankbare Aufgabe des 
Lehrlingswesen - Ausschusses sein, durch Vorladung der 
Beteiligten dieser Ursache auf den Grund zu gehen und 
Abhilfe zu schaffen. 

Im Jahre 1913 kamen elf Lehrlinge, darunter drei 
Mädchen, zum Auslernen; von diesen haben sieben 
Knaben und zwei Mädchen die Gehilfenprüfung ab- 
gelegt und mit der Durchschnittsnote ı bis 2 be- 
standen; dieses Resultat muss bei den schweren prak- 
tischen und theoretischen Aufgaben, die unsere bewährte 
Prüfungskommission stellt, als ein sehr gutes bezeichnet 
werden. Andererseits können wir getrost unserer städti- 
schen Fachschule ein gut Teil Verdienst an diesem 
Resultat zuschreiben und sie als eine der besten fach- 
lichen Fortbildungsschulen in Deutschland bezeichnen. 

Der Ausschuss für das Lehrlingswesen trat nur 
einmal zusammen, und zwar wegen ungesetzlichen 
Haltens vonVolontärinnen, deren Entfernung in kürzester 
Zeit bewirkt wurde. Streitigkeiten aus Lehrverträgen 
kamen nicht vor. Die Betriebe, in denen Lehrlinge 
beschäftigt sind, wurden durch einen Beauftragten vor- 
schriftsmässig kontrolliert; Beanstandungen hinsichtlich 
Unterbringung und. Ausbildung ergaben sich hierbei 
nicht. 

Wenn somit ruhig gesagt werden kann, dass in 
unserem Lehrlingswesen vollste Ordnung herrscht, so 
wäre es trotzdem nicht richtig, unseren Nachwuchs 
nicht auch in Zukunft mit derselben Aufmerksamkeit 
wie bisher zu überwachen; vielmehr müssen wir, bei 
den hohen Anforderungen, die heutzutage an unseren 
Beruf gestellt werden, mit dem grössten Interesse für 
die Heranbildung einer leistungsfähigen Gehilfenschaft 
besorgt sein. Zur Erreichung dieses Zieles ist es unter 
anderem auch notwendig, dass sämtliche Lehrherren 


. eine Erhöhung der Lehrzeit von 3 auf 4 Jahre ins 


Auge fassen, um so mehr, als einer derartigen Mass- 
nahme gesetzliche Hindernisse nicht im Wege stehen. 

Ausserdem möchten wir noch an dieser Stelle mit 
grösstem Nachdruck aufmerksam machen, dass jeder 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


295 





Lehrherr gesetzlich verpflichtet ist, seinen Lehrling, bei 
Vermeidung der Entziehung des Rechtes zur Anleitung 
von Lehrlingen, zur Ablegung der Gehilfenprüfung an- 
zuhalten. 

Erwähnen wollen wir noch, dass nach $2, Absatz 3, 
der Statuten die technische, gewerbliche und sittliche 
Ausbildung der Lehrlinge eine Hauptaufgabe der Innung 
ist, und wir deshalb für diesen Zweck grössere finan- 
zielle Aufwendungen machen müssen, wie dies ja auch 
im Haushaltplan 1914 zum Ausdruck kommt. 


Wir sind nun am Schlusse unseres Berichtes an- 
gelangt. Unzufriedene und Innungsfeinde wird es 
immer geben, und auf einen Hieb fällt kein Baum. 

Was in diesem ersten Jahr erreicht wurde und ob 
eine Innung in München notwendig war, dies festzu- 
stellen überlassen wir dem gesunden Urteil unserer 
Mitglieder. Der Vorstandschaft genügt das Bewusstsein 
strengster Pflichterfüllung und bescheidener Zufrieden- 
heit mit dem bisher Erreichten. (Starker, anhaltender 
Beifall.) 

Die Veröffentlichung des amtlichen Protokolls er- 


folgt später. 
—IEn4— 


Thüringer Photographen -Bund. 
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine 
und Innungen (J.P.). 

Laut Generalversammilungsbeschluss vom 3. Februar 
in Erfurt findet unsere nächste Versammlung, welche 


die 54. unseres Bundes ist, 
am 23. Juni, von ı0 Uhr vormittags, in Leipzig, 

\ „Zoologischer Garten“ 
statt. 

Alles Nähere, Programm und Tagesordnung, wir 
demnächst bekanntgegeben. 

Anträge hierzu bitten spätestens bis ı8. Juni 
z. H. unseres Vorsitzenden Hofphotograph P. Strnad- 
Erfurt einzureichen. 

Der Vorstand. 
L.A.: Louis Held, Schriftführer. 


Am gleichen Tage, nachmittags 3 Uhr, findet die 
Eröffnung des 
Deutschen Photographentages 
in demselben Lokal, „Zoologischer Garten‘', statt. 


Nach Schluss des Photographentages sind dann 
am 23. und 26. Juni die Verhandlungen des Central- 
Verbandes. Ueber beides letztere gibt der C. V. die 
Programme noch bekannt. 

Mit kollegialem Gruss 
Der Vorstand. 
P. Strnad, Vorsitzender. 


2294 


Auı 18. Mai fand in Paderborn eine Photographen- 
versammlung statt, zu welcher die Kollegen der Kreise 
Paderborn, Warburg, Büren und Höxter eingeladen 
waren. Als Reiner war der Obermeister der Biele- 
felder Zwangsinnung, Herr Lohöfener, erschienen 
und hielt der sehr stark besuchten Versammlung einen 


interessanten Vortrag über das Wesen einer Zwangs- 
innung. Die namentliche Abstimmung ergab, dass 
sämtliche Kollegen einstimmig beschlossen, die Grün- 
dung einer Zwangsinnung für die vier Kreise zu be- 


antragen, 
rt 


Aus der Industrie. 

— Pfingsten ist der erklärte Zeitpunkt der all- 
gemeinen Ausflüge in die schöne Frählingsnatur. Dass 
hierbei in der Gegenwart die Lichtbildkunst oft eine 
bedeutende Rolle spielt, weiss jedermann. Mit klugem 
Geschäftsblick weiss die Aktiengesellschaft für 
Anilinfabrikation diese Tatsache für ihre Propa- 
ganda auszunutzen; sie hat nämlich ein mit in den 
Text verwebten Bildern geschmäcktes Büchlein: ‚Die 
Pfingsttour‘“' betitelt (anstatt ‚Tour‘ hätten wir lieber 
das deutsche Wort „Ausflug“ oder „Reise‘ gesehen), 
herausgegeben und verschenkt es an jeden Photo- 
graphierenden, damit dieser für seine Sommerreiseauf- 
nahmen einen zuverlässigen Berater in der Frage be- 
sitzt, welches Negativmaterial unter ganz bestimmten 
Umständen das unbedingt zweckentsprechende ist. 
Ein näheres Eingehen auf den Inhalt des Heftchens 
unterlassen wir, weil ja jeder, der es gern kennen 
lernen und gebrauchen möchte, es sich leicht umsonst 


verschaffen kann. 
[En Sr 225 2 


Eingesandt. 

Wie ist der Thüringer Photographen - Bund 

entstanden? 

Diege Frage wurde schon so häufig an mich ge- 
richtet, dass es heute, nach Verlauf von 20 Jahren, wohl 
angebracht erscheint, darauf zurückzukommen. E 

Es war im Sommer 1894 bei Gelegenheit der 
Thüringer Gewerbe- und Industrieausstellung in Erfurt, 
als ich mit einigen auswärtigen Kollegen an einem 
schönen Sommermorgen vergnüglich bei einem Glas 
Bier zusammenkam, um über ihre Interessen, die Ich 
auf der Ausstellung wahrzunehmen fbernommen hatte, 
zu sprechen. 

Die damalige Zerfahrenheit in unserem Berufe, die 
Unselbständigkeit der Photographen, ihre Angelegen- 
heiten selbst zu vertreten, boten Stoff mehr wie genug 
zur Aussprache, und alles das, was hier besprochen und 
was man die Jahre über erfahren, gab mir Veranlassung, 
den Kollegen die Gründung eines Thüringer Photo- 
graphen-Bundes vorzuschlagen, was freudigen Wider- 
hall fand. 

Der Gedanke wurde von Ort zu Ort getragen, schien 
aber besonders in Süddeutschland Interesse erweckt zu 
haben, von wo mir auch tatkräftige Unterstützung an- 
geboten wurde, die ich aber rundweg abschlug. 

Das Arbeiten ging aber langsam vonstatten. Erst 
im Jahre 1896, als ich mich verpflichtet sah, in einer 
die Photographen angehenden Angelegenheit Stellung 
zu nehmen, wurde mir die oben erwähnte Unterstützung 
zur Gründung des Thüringer Photographen- Bundes 
wiederholt angeboten. Ich fand nun den Zeitpunkt 


296 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





gekommen und zögerte nicht länger, diese Unter- 
stätzung anzunehmen. 

Die Arbeiten gingen nun dank dieser Unterstützung 
flott vorwärts, Und der Bund konnte so im Februar 
1897 mit dem Sitz Erfurt gegründet werden. 

Jedem Fernstehenden musste diese Gründung in 
nächster Nähe Weimars auffallen. 

Ob und wie der Thüringer Photographen- Bund 
nun seine Aufgabe gelöst hat, vermag ich nicht zu sagen, 
jedenfalls hat aber seit jener Zeit ein regeres Leben für 
die Photographen angefangen, denn es erfolgte bald die 
Gıändung des Sächsischen Photographen- Bundes, der 
eich erst dem Thüringer Photographen- Bund anschliessen 
wollte, und eine grosse Anzahl anderer Vereine, die ohne 
die Innungen über 24 betragen. 

Auf die Gründung des Thüringer Photographen- 
Bundes muss man grosse Hoffnungen gesetzt haben, 
da man den Bund als ein Bindeglied zwischen Säd- 
und Norddeutschland dachte, um alle Photographen 
unter einen Hut, eine Oberhoheit zu bringen. 

Dieser Gedanke ist ja in Dresden 1909 nochmals 
versucht worden zu verwirklichen, doch die Photo- 
graphen haben sich auf sich selbst besonnen. 

Aus den Ausführungen mag ersichtlich sein, dass 
das Interesse, das man allerorts der Gründung des 
Thüringer Photographen- Bundes damals entgegen- 
brachte, wohl berechtigt war, zumal die damaligen 
Verhältnisse drängten, zu entscheiden, ob die Photo- 
graphen sich fernerhin noch am Gängelbande führen 
lassen wollten oder ob sie frei ohne Bevormundung 


ihre eigenen Wege gehen sollten. 
Hugo Sontag. 
u 


| Patente. 
Kl. 57. Gruppe 3. Nr. 263975 vom 8. März 1913. 
Jules Blondel und Alexis Chopin in Paris. 
Verfahren zur Herstellung photographischer Ab- 
ziehfilms oder - Papiere, dadurch gekennzeichnet, dass 
auf einem geeigneten Träger eine an der die Folien 
bildenden Masse nicht adhärierende Substanz unter 
Belastung von freien Randteilen und Zwischenräumen 
aufgetragen und auf die überzogene Seite des Trägers 
die Folienmasse aufgetragen wird. 
—- 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 109g Heır St. L. in T. ı. Wärden Sie 
mir ein Rezept mitteilen zur Selbstanfertigung eines 
Gelbfliters für Autochrom - Tageslichtaufnahmen ? 

2. Wieviel Gelatinelösung wird für eine 12x 16!/, cm- 
Platte benötigt? 

3. Muss das zu verwendende Glas unbedingt Spiegel- 
glas sein von ı bis 2 mm Dicke? Wie ist das Filter 
praktisch anzubringen, direkt mit der Platte in der 
Kassette oder am Objektiv an Stelle des Deckels? 

Antwort sur Frage 104. ı. Lumitrefilter selbst 
zu machen, ist nicht ganz einfach. Man verführt 
folgendermassen: ı g Neutralrot werden in 100 ccm 


Wasser gelöst und ebenso ı g Taıtrazin in so ccm 
Wasser. Zu einer vorsichtig hergestellten, sorgfältig 
filtrierten sechsprozentigen Gelatinelösung setzt man 
dann auf je soccm 8 ccm Tartrazinlösung und o,5 bis 
ı ccm Neutralrotlösung, mischt alles gut und giesst 
die Lösung auf die vorher sauber gereinigte und etwas 
angewärmte Spiegelglasplatte. 

Antwort 2 Für eine Platte 12Xı16!/, cm sind 
ı5 ccm Gelatinelösung zu nehmen. 

Antwort 3. Als Glas muss gutes reines Spiegel- 
glas, gleichgültig welcher Dicke gewählt werden. 
Wenun das Filter in dieser Form benutzt werden soll, 
so muss es direkt vor der Biende benutzt werden. 
Soll es im Objektiv benutzt werden, so muss eine 
zweite Spiegelglasplatte mittels Kanadabalsam auf- 
geklebt werden. Diese Operation ist natürlich ziem- 
lich schwierig und erfordert eine gewisse Uebung. 


Frage 105. Herr O. N. in St.-W. Ich betreibe 
ein Photograpbisches Atelier in einer Kreisstadt von 
rnooo Einwohnern. Der Kreis besitzt einen eigenen 
Apparat 13Xı8 cm. Der Chauffeur des Kreisautos 
macht die Aufnahmen, und der Kreis lässt bei mir die 
Platten entwickeln und Abzüge herstellen. Welches 
wäre nun der angemesseue Preis für diese Arbeiten? 
(Entwickeln und Abzfge extra, kein Gefälligkeitspreis.) 
Die Abzüge werden auf Matt-Gevaert kopiert, mit 
Gold und Platin getont, gewässert und getrocknet, 
nicht aufgezogen, Grösse 13Xı8 cm. Meine Durch-. 
schnittspreise im Atelier sind: 6 Stück Visit 5 Mk. und 
6 Stück Kabinett ı2 Mk., stets In matter Ausführung. 

Antwort su Frage 105. Es ist durchaus nicht 
leicht, derartige Auskänfte zu geben, da die geforderten 
Preise von so vielen Umständen abhängen, dass nur 
der Durchschnittswert gegeben werden kann. Für das 
Entwickeln einer 13Xı8 cm-Aufsahme pflegen ı bis 
3 Mk. gerechnet zu werden, wenn nur einzelne wenige 
Platten zu entwickeln sind, ein Preis, der sich bei 
einer grösseren Zahl von Platten natürlich entsprechend 
verringert. Für platingetonte Zelloidinpapierabzüge 
auf mattem Papier ist ein Preis von 1,50 bis 2 Mk. 
per Abzug angemessen. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 46. Herr H.K. in Sch. Wie hoch kann 
ein Photograph mit einem jährlichen Geschäftsumsatz 
von etwa sooo bis 6000 Mk. zur Einkommen- und 
Gewerbesteuer veranlagt resp. herangezogen werden? 
Selbiger steht dem Geschäft allein, ohne Gehilfen und 
Lehrling, vor. 

Antwort su Frage 46. Auf Ihre Frage lässt sich 
keine bestimmte Antwort geben. Es ist in das freie 
Ermessen der Steuerbehörde gestellt, Sie mit einem 
bestimmten Einkommen zur Steuer heranzuziehen. 
Wenn Sie glauben, dass diese Veranlagung zu hoch 
ist, so müssen Sie den Beweis daffr führen. Das 
können Sie natflrlich nur auf Grund einer Buchführung, 
nach der Ihr Einkommen nachgewiesen werden kann. 
Ohne Buchführung werden Sie in den weitaus meisten 
Fällen zu viel Steuern zahlen müssen. g- 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mählweg 19. 





Nr. 44. 


3r. Mai. 





I9Q14. 





Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig. 


(Fortsetzung aus Nr. 42). 


Sind wir zuerst vor der grossen Seitenkoje 
vorübergegangen, so kehren wir jetzt zu ihr 
zurück, und es fällt uns zuerst der grosse Natur- 
und Tierfreund Meister Steckel-Kattowitz mit 
einer Kollektion von 20 Bildern auf. Wer kennt 
nicht die herrlichen Tierbilder unseres Steckel? 
Nicht im engen Gehege der zoologischen Gärten 
sind diese Aufnahmen entstanden, nein, mitten 
in der freien Natur, wo sich das Wild unbeob- 
achtet glaubte, sind die Bilder mit dem Auge 
des Künstlers wie des Waidmannes aufgenommen. 
Hier gilt fast das gleiche wie bei Tellgmann, 
Schäfer usw.: ein verpasster Augenblick, und 
alles ist vergeblich. Birkhahnbalz, schlagende 
Nachtigall und Hirsch auf der Brunst, das scheue 
Alpenwild, alles sind wohlgelungene Schlager. 
Das Bild der Gemsenmutter mit Kind ist wie ein 
Gemälde! Und doch — eine Photographie. Als 
neues Gebiet scheint sich unser Meister die Auf- 
nahmen in Bergwerken und Hüttenwerken aus- 
erkoren zu haben, fast als ob er die Schwierig- 
keiten absichtlich suchen wollte. Bei dem Studium 
dieses Ausstellers und seiner Werke kam der 
Lichtbildervortrag in Heidelberg wieder lebendig 
in die Erinnerung, und wir drücken dem wackeren 
Kollegen im Geiste die Hand für den Genuss 
von damals wie dem heutigen, den man beim 
Beschauen seiner Bilder erhält. Wacker, sehr 
wacker! 

Max Blum-Meerane i.S. ist noch nicht ganz 
frei und seine Sachen kommen noch etwas ge- 
sucht vor, aber das Streben nach bildmässiger 
Wirkung muss doch anerkannt werden. Von 
Hamm-Erfurt (Inhaber Jul. Meyer) gefällt uns 
das Bild der beiden Schmiede am besten. 

Knackstädt & Näther-Cuxhaven sind mit 
einer zahlreichen Kollektion guter Bilder ver- 
treten, darunter auch Bromöldrucke. Die drei 
Herrenkniestücke sind lobend hervorzuheben. 

Georg Brinker-Bremen stört uns durch die 
gleichen Ovalrahmen. Die Sachen könnten auch 
etwas heller im Ton gehalten sein. 

Otto Heinrich-Frankfurt.a. OÖ. hat im 
Mittelbild einen grossen Kinderkopf als reizendes 
Modell zur Verfügung gehabt, welches dem 
strebsamen Kollegen gute Dienste leistete. 

Hermann Walter-Leipzig ist wohl Spezialist 
im Architekturfache, wenigstens kommt man zu 


[Nachdruck verboten.) 


dieser Vermutung. Seine Vergrösserungen zeigen 
schöne Motive der alten Pleissestadt. Wo jetzt 
das neue Rathaus seine mächtigen Giebel er- 
hebt, stand früher die Pleissenburg, und ihr 
Turm wurde als Leipziger Wahrzeichen bei der 
Niederlegung erhalten und steht jetzt inmitten 
des Rathausbaues. Wir sehen hier eine gute 
Darstellung der alten Pleissenburg. Der nahe 
Spielmannsbrunnen, wieauch der Schäferbrunnen 
im Albertpark wurden in schönen Aufnahmen 
der Ausstellung einverleibt. 


Emil Mass-Schneeberg sucht jedem etwas 
zu bringen und scheut nicht vor der Lösung 
schwieriger Probleme zurück. Das zeigt deut- 
lich die Aufnahme der Familie gegen das 
sonnendurchleuchtete Fenster. Der alte Weber- 
meister als Brustbild hat zwar schönes Haar, 
aber die Linienführung wirkt weniger abge- 
rundet. 


Ina der kleinen Nebenkoje haben wir drei 
Bildnisse von Georg Schoch-Zörbig, von denen 
uns das Bildnis der Dame mit der Mandoline 
am besten zusagt. 


In dem reichen und abwechselnden Tableau 
von Gustav Rasch-Mittweida ist der alte 
Herrenkopf mit Hut und der in blauem Kohle- 
druck gebrachte Damenkopf sehr gut. 


Die Vergrösserungsanstalt von Paul Schön- 
herr-Leipzig ist wohl jedem Photographen, der 
sich der Hilfe einer Vergrösserungsanstalt be- 
dient, zu empfehlen, denn ihre ausgestellten 
Arbeitsproben zeigen alle Feinheiten, und er- 
innern die Bromsilbersepias an Kohlebilder. 


Diesem Aussteller zur Seite steht Klemm- 
Dresden, jetzt unter der Firma Photographische 
Werkstätten Dresden und Leipzig. Wem das 
Streben dieses Ausstellers bekannt ist, der wird 
von vornherein überzeugt sein, dass nur vor- 
zügliche Leistungen zu erwarten waren, und 
seine ausgestellten Aufnahmen von Architek- 
turen, Innenaufnahmen von Fabrikbetrieben recht- 
fertigen voll unsere Voraussetzungen. Mit grosser 
Liebe und Fleiss sind hier die Aufgaben der 
Besteller gelöst, dem Besteller zur Freude, dem 
Verfertiger zur Ehre. Daneben haben wir Felix 
Schramm aus Nossen mit Bildern verschiedener 
Vorwürfe und Aufnahmen der engeren Heimat. 


45 


298 


In der III. Koje kommen wir nunmehr zu 
‚Karl Braun-Ludwigsburg, der ein halbes 
Dutzend netter Bilder und eine grössere Kostüm- 
gruppe mit Musikinstrumenten zur Schau stellt, 
alles nette, anspruchsvolle Sachen. Josef 
Semmelroth aus Schwenningen bringt sieben 
buntübermalte Oelporträts, die eigentlich in eine 
Ausstellung wie die Bugra nicht recht passen 
wollen. In der Praxis werden sie manchen 
Liebhaber finden und auch herzlich willkommen 
sein, denn nicht jeder ist in der glücklichen 
Lage, ein teueres Oelbild anfertigen zu lassen, 
aber diese Ausstellung soll doch erzieherisch 
wirken, darum hätten wir sie in diesem Kreise 
lieber nicht gesehen. 

Breslauer in Leipzig stellt in unmittelbarer 
Nähe verschiedene kombinierte Vergrösserungen 
aus und zeigt mit seinem Dreiteilungsbilde 
nackter Frauenschönheiten die Kunst der Ver- 
grösserungsanstalten, mit dem Fachmanne Hand 
in Hand zu gehen. Auch der sitzende Akt 
(Rückenakt) besticht durch die Schönheit der 
Linien wie der Beleuchtung, der im Negativ ein- 
geschabte Hintergrund passt sich dem Ganzen 
vorteilhaft an. 

Der Nachbar, Paul Kabisch-Leipzig, bringt 
uns Architekturen, Industrieaufnahmen, wie auch 
einige landschaftliche Studien in Gummidruck, 
sämtlich in guter Ausführung. 

Bevor wir die Koje verlassen, fällt uns 
noch Malwine Linscheid-Lemberg mit ihrer 
zahlreichen Zusammenstellung auf. Bei dieser 
Ausstellerin merkt man auch das Streben zur 
Vielseitigkeit, doch haften noch manchem Bilde 
die Posen des Photographen zu sehr an. 

Die gegenüberliegende Koje hat wieder einen 
Vertreter derVergrösserungsbranche aufzuweisen, 
Walter Munkwitz-Leipzig, dem man auch das 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Zeugnis, stets nur das Beste zu liefern, gern 
ausstellen kann. Sehr reichhaltig sind seine 
Darbietungen, sowohl was die Art der Aus- 
führungen wie der Verfahren anbetrifft. Die 
zwei bekannten Männer des C.-V., der Vor- 
sitzende Schlegel wie auch der Verwalter des 
C.-V.-Vermögens Sander, sind als Porträt- 
skizzen von dem Aussteller gebracht und zeigen 
die Meisterschaft in der Beherrschung dieses 
Verfahrens, aus einfachen Aufnahmen Skizzen 
anzufertigen. 

Jüttner aus Ratibor ist mit ı3 Aufnahmen 
in den Wettbewerb getreten und Anna Hert- 
wig-Freiburg i. B. mit verschiedenen Bildern, 
von denen uns das Bildnis der alten Dame viel 
zu hart erscheint; einige Anfänge zur bild- 
mässigen Wirkung sind erfreulicherweise zu ver- 
zeichnen. 

Albert Fraatz-Darmstadt scheint auch die 
Liebe zum Freilicht in sich zu haben, denn 
neben Landschaften und Porträts bringt er auch 
Studien, im Freilicht aufgenommen, von denen 
wir nur das Bildchen einer Dame mit Kind auf 
einer Waldbank herausgreifen wollen. 

Georg Marx-Glatz hat auch Aktsachen, 
doch können sie vor dem Auge des Kritikers 
wohl gut bestehen; die Fleischtöne sind weich 
und zart, das Gefährliche des Genres ist glück- 
lich vermieden. 

Robert Bach-Freiburg mit seinen Stilleben 
hat uns wirklich erfreut; sie sprechen gut an 
und stellen sich würdig neben die Akt-, Land- 
schafts- und Porträtaufnahmen. 

Aus PaulKruses-Hamburg Bilderserie lässt 
sich bei den zehn verschiedenen Sachen das 
Bildnis des Kindes mit den Blumen sowie das 
Damenbild mit Hut und Muff besonders er- 
wähnen. (Fortsetzung folgt.) 


—ı. at 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Nordwestdeutscher Photographen - Bund 
(E. YV.). 
Sitz; Bremen. 

Anlässlich der Detmolder Tagung haben sich fol- 
gende Herren Kollegen als Mitglieder angemeldet: 
Römer-Hamburg, Nürnberger- Herford, Klages- 
Vlotho a. W., Zahn-Nordhorn, Stöppeln-Bünde, 
Schulz- Holzminden, Müsse-Iserlohn, Groenmeyer, 
Emden, Huth- Lüdenscheid. 


Falls innerhalb 8 Tagen nach Veröffentlichung 
kein Einspruch gegen die Aufnahme erhoben wird, 
gelten die genannten Herren als aufgenommen. 


Der Vorstand. 
I. A: O. Schlötel, Schriftführer. 


mr 


Photographen -Zwangsinnung 
Kempten i. A. für das bayerische Allgäu 
und Südsehwaben. 

Bezöglich der Berechtigung der Festsetzung von 
ortsüblichen Durchschnittspreisen und des Verbots von 
Unterbietungen usw. erlaube ich mir mitzuteilen: 

Laut erhaltenem Protokoll über die 34. öffentliche 
Sitzung der Handwerkskammer von Schwaben und 
Neuburg in Augsburg vom 27. April d. J. führte der 
Syndikus Herr Dr. Purpus, in Erledigung der Tages- 
ordnung, zum Punkte 3: Innungen, unter anderem 
folgendes an: Die Zwangsinnung scheint, wenn man 
aus der Steigerung ihrer Zahl alleia solche Schlüsse 
ziehen daıf, im allgemeinen den Wünschen und Be- 
strebungen der Handwerker als geeignete Organisations- 
form am meisten zu entsprechen. Es scheint sich auch 
bei den massgebenden Behörden eine günstigere Auf- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


299 





tassung in der Auslegung der die Zwangsinnung be- 
schränkenden Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung 
geltend zu machen. So ist z. B. in einem Erlass des 
preussischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 
6. Juni 1913 den Zwangsinnungen ausdrücklich 
zugestanden, ihren Mitgliedern die Veröffentlichung 
einer Unterbietung etwaiger von der Innung bekannt- 
gegebener ortsüblicher Preise für gleiche Waren und 
Leistungen, je nach den Umständen, als unreell zu 
untersagen. Zimmermann, Obermeister. 


En u 20) 


Sächsiseher Photographen -Bund (R.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 

Unsere diesjährige Bundesversammlung findet 
am 23. Juni d J. im Zoologischen Garten in Leipzig 
statt. Beginn vormittags ıo Uhr. Das Programm wird 
später bekanntgegeben. 


Als neues Mitglied ist gemeldet: 
Herr Heinrich Grass, Photo-Spezialbändler für Fach- 
photographiebedarf, Leipzig, Dafourstrasse 14 b. 


Der Vorstand. 
—624— 


Hessiseher Photographen-Bund (E. V.). 
Unsere nächste Bundesversammlung findet am 

Montag, den 8. Juni, nachm. 4 Uhr, in Frankfurt 

ae. M., Restaurant „Faust“, am Schauspielhaus, statt. 


Tagesordnung: 

I. Verlesen des Protokolls. 

2. Bekanntgabe von Eingängen. 

3 Innungsangelegenheiten. 

4. Geplante Ausstellung (Wanderausstellung) seitens 
des Bundes. 

5 Beschlussfassung über die dritte Grändungsteier. 

6. Entgegennahme von Anträgen zur Tagung des 
Central- Verbandes. 

7. Wahl eines Delegierten. 

8. Verschiedenes. 


Wir bitten um recht rege Beteiligung und hoffen, 
wiederum alle unsere Mitglieder begrüssen zu können. 


Der Vorstand. 
1. A.: Alb. Fraatz, Schriftführer. 


hart 


Photographen-Bund 
tür den Regierungsbezirk Trier. 


Sitz: Saarbrücken. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Laut Beschluss in letzter Vorstandssitzung werden 
unsere verehrten Mitglieder höflichst gebeten, zwecks 
Zusammenstellung einer Wandermappe eine Anzahl 
ihrer besten Arbeiten, im Format Kabinett bis 24:30 cm 
mit entsprechender Aussengrösse auf Bütten, Porträts, 
Landschaften usw., an mich baldmöglichst einzusenden. 
Die Mappe wird alsdann nach Zusammenstellung jedem 
Mitgliede auf gewisse Zeit übersandt. 

Ferner werden die Herren Händler und Inter- 


essenten, weiche auf unserer demnächst in Trier statt- 
findenden Hauptversammlung auszustellen resp. Vor- 
träge oder Vorführungen zu halten wünschen, höflichst 
gebeten, ihre Anmeldung zu bewirken. Alles Nähere 
wird noch bekanntgegeben. 
LA.: P. Hardy, I. Schriftführer, 
Saarbrücken. 


rt 


Thüringer Photographen -Bund. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine 
und Innungen (J.P.). 
Laut Generalversammlungsbeschluss vom 3. Februar 


in Erfurt findet unsere nächste Versammlung, welche 
die 54. unseres Bundes ist, 


am 23. Juni, von ıo Uhr vormittags, in Leipzig, 


„Zoologischer Garten “ 
statt. 


Alles Nähere, Programm und Tagesordnung, wird 


demnächst bekanntgegeben. 


Anträge hierzu bitten spätestens bis ı8. Juni 
z. H. unseres Vorsitzenden Hofphotograph P. Strnad- 
Erfurt einzureichen. 


Der Vorstand. 
LA.: Louis Held, Schriftführer. 


Am gleichen Tage, nachmittags 3 Uhr, findet die 
Eröffnung des 
Deutschen Photographentages 
in demselben Lokal, „Zoologischer Garten ‘', statt. 


Nach Schluss des Photographentages sind dann 
am 25. und 26. Juni die Verhandlungen des Central- 
Verbandes. Ueber beides letztere gibt der C. V. die 
Programme noch bekannt. 

Mit kollegialem Gruss 


Der Vorstand. 
P. Strnad, Vorsitzender. 


EI 


Photographen-Innung Wiesbaden. 
Protokoll der VI. Hauptversammlung 
Donnerstag, den 26. März, im „Wartburg- 
Restaurant“ Wiesbaden. 

Die heutige Versammlung ist die erste, welche 
laut Beschluss der letzten Hauptversammlung vor- 
mittags 10 Uhr beginnen soll. 

Leider konnte wegen ungenfgender Beteiligung 
die Eröffnung der Versammlung erst um ıı Uhr durch 
den Obermeister erfolgen. Dieser begrüsst die An- 
wesenden und gibt seiner Freude dahin Ausdruck, die 
Herren H. Junior- Frankfurt und Schilling- Königs- 
stein als Gäste in der heutigen Versammlung begrüssen 
zu können. 

Purikt ı der Tagesordnung wird zurückgestellt. 
Sodann berichtet Kollege Mertien-Biebrich über die 
Tätigkeit der Kommission zur Ermittelung ortsüblicher 
Durchschnittspreise. Die Kommission zieht sich zwecks 
Berechnung derselben zurück. 

Punkt 2 Nach Bekanntgabe verschiedener Ein- 
gänge gibt der Obermeister genauen Bericht über die 


45" 


306 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Tätigkeit der Iunung im vergangenen Jahr. Die 
Arbeit des Vorstandes, insbesondere aber die des Ober- 
meisters, war vielseitig und nicht zu knapp bemessen. 
Den Vorstandsmitgliedern wird vom Obermeister für 
ihre Mitarbeit Dank ausgesprochen. Es wird noch- 
mals darauf hingewiesen, dass die Innung an das 
Handwerksamt angeschlossen ist, und dass jedes Mit- 
glied ohne Kosten dort Rat und Auskunft in allen 
Rechtssachen, Steuererklärungen usw., holen kann 
und dass Forderungen eingezogen, Termine wahr- 
genommen werden und dergleichen mehr. 


Hierauf kommt die vom C. V. abgefasste Zuschrift 
an den hohen Reichstag zur Verlesung. Ferner ein 
vom Vorstande der Innung ausgearbeitetes Schreiben 
an die Schulvorstände, dass für die Folge photo- 
graphische Arbeiten nur an ortsausässige Fachleute 
vergeben werden sollen. 

Es sprechen hierzu die Kollegen Schilling, Dürr, 
Conradi, Bogler und Junior. 

Besprochen wird ferner die Umgehung des Photo- 
graphen durch die Verleger von Zeitschriften Insofern, 
als diese sich direkt an die Darzustellenden wenden 
behufs Erlangung eines Bildes. Hierzu sprechen die 
Kollegen Schilling, Junior, Bender und Fräulein 
Adam. 

Die in diesem Jahre in Wiesbaden stattfindende 
„Allgemeine photographische Ausstellung‘ (Alpha) wird 
besprochen, da zahlreiche diesbezügliche Anfragen an 
den Vorstand bezw. den Obermeister gerichtet wurden. 
Schon die Bezeichnung Allgemeine photographische 
Ausstellung sel irreführend, da man annehmen müsse, 
dieselbe sei von Fachleuten geleitet. 

Dass diese Auffassung allgemein, beweisen die 
verschiedenen Anfragen. Hierzu sprechen die Kollegen 
Schilling, J. Benade, Junior, Pfusch, Th. Reidt, 
W. Strauch, Heiderich, Bender, Stritter, 
Bogler und Bru&re. Die weitere Besprechung wird 
zurückgestellt, und es tritt eine Mittagspause von 
ı1!/, Stunden ein. 

Die Eröffnung der Nachmittagssitzung erfolgt um 
34, Uhr durch den Obermeister, und ersucht dieser 
Herrn Kollegen Junior, seinen angekündigten Vor- 
trag zu beginnen. Herr Kollege Junior spricht viel 
Wissenswertes über den Bromöldruck und die Ver- 
arbeitung der Matt- Albuminpapiere Er hat es nicht 
versäumt, einige seiner Oeldrucke vorzulegen, welche 
auch gebfhrende Bewunderung fanden. Herrn Junior 
wird für seine Ausführungen vom Obermeister der 
Dank der Versammlung ausgesprochen. Die Firma 
Trapp & Münch hatte eine reichhaltige Kollektion 
recht schöner Drucke ausgestellt, welche ebenfalls all- 
seitige Anerkennung fanden. Eine Menge Gratismuster 
der Trapp & Münch-Albuminpapiere und Hand- 
bücher waren alsbald vergriffen. Der Firma Trapp 
& Münch nochmals besten Dank. 

Kollege Stritter fragte an, ob die Kollegen, 
welche der Vormittagssitzung beigewohnt, jedoch in der 


Nachmittagssitzung fehlen, in Strafe genommen würden. 


Er hält dies für angebracht und wird von Kollegen 
Bogler unterstützt. Der Obermeister erklärt hierauf, 


eine diesbezfigliche Strafe sei im Innungsstatut nicht 
verzeichnet. Auch solle man keine Aenderung vor- 
nehmen. 


Es sind jedoch mehrere Kollegen für Bestrafung, 
und soll diese Angelegenheit in der nächsten Haupt- 
versammlung auf der Tagesordnung stehen. Kollege 
Fassbender stellt den Antrag: die nächste Haupt- 
versammlung um 2 Uhr zu beginnen; dieser Antrag 
wird von verschiedenen Kollegen befürwortet. 

Die Kollegen Wintz, Fassbender, Bogler und 
Stritter halten eine zweimalige Zusammenkunft jähr- 
lich dann nicht für ausreichend, und soll auch dieser 
Punkt in der nächsten Hauptversammlung eingehend 


‘erörtert werden. Es tritt nunmehr eine kleine Pause 


ein, um die Vorbereitungen zu dem angekfindigten 
Lichtbildervortrag zu treffen. 

In fesseinden Bildern zog der Böhmerwald mit 
seinen Naturschönheiten und herrlichen Seen an 
unseren Augen vorüber, und sei hiermit Herrn Kollegen 
Alphons Adolph- Passau für die liebenswürdige 
Ueberlassung der prächtigen Diapositive herzlichst ge- 
dankt. 

Die Elektro-Photographische Gesellschaft „ Jupiter‘ 
hatte ihren Vertreter, Herrn Müller, zu der Ver- 
sammlung beordert, und wurde uns von genanntem 
Herrm die neue Jupiter-Handlampe vorgeführt. Das 
prächtige Licht sowie die Handlichkeit der Lampe 
überraschten allgemein. Der Jupiter - Gesellschaft noch- 
mals an dieser Stelle unseren Dank. Die Firma 
Feilner hatte Prospekte ihrer Hintergrundfolien ge- 
schickt, die verbreitet wurden. 

Punkt 3. Die Kommission zur Ermittelung orts- 
üblicher Durchschnittspreise gibt nunmehr die Resultate 
bekannt, und werden die ermittelten Preise einstimmig 
angenommen. 

Es wird noch beantragt, den Durchschnittspreis 
für die „American Photos“ festzulegen, was geschieht. 

Der Obermeister spricht nunmehr über die Zu- 
gehörigkeit der Photohändler zur Innung und ist der 
Meinung, man solle Photohändler und solche Iunungs- 
mitglieder, die nicht gelernte Photographen sind oder 
die Photographie nur als Nebenberuf betreiben, von 
dem Besuche der jeweiligen Versammlung befreien. 

Kollege Bru&re ist auch für Befreiung der Photo- 
händler und macht in längerer Rede diese Forderung 
geltend. Die Regelung dieser Angelegenheit wird in 
der nächsten Innungsversammlung geschehen. Es 
kommt nun nochmals die Allgemeine photographische 
Ausstellung in Wiesbaden zur Sprache, und gibt Herr 
Kollege Th. Reich, welcher sich zurzeit im Arbeits- 
ausschuss befindet, diesbezügliche Anfklärungen. Er- 
sei der Meinung gewesen, dass die Innung zur Mit- 
arbeit angegangen worden ist und wäre erstaunt, dass 
dieses nicht der Fall sei, Hätte er von der völligen 
Umgehung der Innung Kenntnis gehabt, so wäre von 
seiner Seite aus die Wahl in den Arbeitsausschuss ab- 
gelehnt werden. 

Hiersu sprechen die Kollegen Stadelmann, 
Stritter, W. Strauch, Klara Rähl, Bender, 
Heiderich, Pfusch, J. Benade und P. Schäfer. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


s0t 





Es wird beschlossen, in den Fachzeitungen zur Beant- 
wortung der vielseitigen Anfragen eine Erklärung ab- 
zugeben, dass die Ausstellung von Amateuren ver- 
anstaltet und geleitet wird. 

Die Herren Kollegen Schilling und Junior 
müssen sich nunmehr verabschieden, und dankte der 
Obermeister genannten Herren für ihr Erscheinen. 
Er hoffe auch, dass dies nicht der letzte Besuch ge- 
wesen sei. Die beiden Gäste danken dem Obermeister 
für die Einladung zur heutigen Versammlung und 
versprechen, dieser Einladung noch diter Folge zu 
leisten. 

Es wird beschlossen, die nächste Versammlung 
wiederum in Wiesbaden abzuhalten, und kommt hierauf 
zu Punkt ı das Protokoll der fünften Hauptversamm- 
lung zur Verlesung und Genehmigung. 

Punkt 4. Nachdem dieses genehmigt, berichtet 
der Kassenführer H. Hies über den Stand der 
Innungskasse. Die Einnahmen der Kasse belaufen sich 
an Hand des Berichtes auf 1454,85 Mk., die Ausgaben 
auf 1106,25 Mk. 

Punkt 5. Die Rechnungsprüfer, Kollegen Bogler- 
Geisenheim und Dazert- Oberlahnstein haben die 
Kasse für richtig befunden und beantragen Entlastung 
des Kassenführers, weiche geschieht. Die Reichhaltig- 
keit der Tagesordnung liess wegen vorgerlickter Zeit 
eine gesellige Unterhaltung nicht mehr zu, und wurde 
die so anregende Versammlung 8°/, Uhr geschlossen. 

P. Schäfer, Schriftführer. 


Die von der Kommission ermittelten ortsüblichen 
Durchschnittspreise, unter denen fortan nicht mehr 
ötfentlich, in Schaukästen usw. und in Zeitungen, bei 
Strafe von 20 Mk. für jeden einzelnen Fall und Tag, 
angeboten werden darf, stellen sich wie folgt: 




















Format 

Mignon . 
Visit- Prinzess 
Kabinett- Griseldis . 450) ,—|1,—|20,—| — 
Promenad-Bondoir . . 1 650112,— 18, —|30,—ı — 
Postkarten (ganze) .. | —_ 350 5— — 

„ (halbe) . . . = | 77 1 3509| 4—| — 
18:24 Einzelporträt . . .,8—16,— 35 — 35.— 4,— 
18:24 Architekt. u. Industr. | 8—| —  — 2,50 
18:24 Vereinsgruppen . . 8,— _- | — 2,50 
24:30 Einzelporträt . . 16, —|24 — 35 — Ba 6,— 
24:30 Architekt. u. Industr. DE _ — 13— 
24:30 Vereinsgruppen . . | -|1—- | — | 3— 
30:40 Einzelporträt . . 2,— 40,— 60,—| 100,—| 10, — 
30:40 Architekt. u. Industr, i9,—| — | — | — | 3,50 
30:40 Vereinsgruppen . . a0,—| — | — | — | 3.50 


Vergrösserungen pro gem 18:24 und 24:30 == 1!/, Pf., 
Vergrösserungen pro gem 30:40, 40:50 und 50:60 == I Pf., 
Glanzbilder ı5 Prozent weniger, Militär auf obige Preise 
15 Prozent, Reproduktionshonorar nicht unter 6 Mk,, 
American Photos 12 Stück = 1,50 Mk., grönseres For- 
mat 12 Stick = 3 Mk. 

Die verehrlichen Mitglieder werden gebeten, den 
am ı. April fällig gewordenen Beitrag für das zweite 


Vierteljahr sowie rückständige Beiträge usw. baldigst 
an den Kassenführer, Kollegen Hies- Wiesbaden, 
Taunusstrasse 41, einzusenden. 

Im Juli d. Js. findet eine ausserordentliche Innungs- 
versammlung in Wiesbaden statt, worauf schon jetzt 
hingewiesen sei. Ebenso wird um recht zahlreiche 
Beteiligung an dem in Leipzig vom 23. bis 28. Juni 
d. Je. stattfindenden dritten Deutschen Photographen- 
tag ersucht. Gg. Pfusch, Obermeister. 


0 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe im Hand- 
werkskammerbezirk Dortmund. 
Sitz; Bochum. 
(Photographenamt: Bochum, Mittelstandshaus, 
Fernruf Nr. 540.) 


Sitzungsbericht für dieam 30. Märzin Bochum, 
im „Hotel Monopol‘ abgehaltene achte 
Innungsversammlung. 

Im Sitzungssaal und Nebenraum waren an den 
Wänden und Fenstern die eingegangenen Arbeiten vom 
letzten Wettbewerb des „Atelier des Photographen “ 
mit grossem Geschick zur Schau gestellt. Die Aus- 
stellung, die gemäss Vorstandsbeschluss die Fachkunst 
fördern sollte, wirkte sehr auregend und wurde von 
vielen Mitgliedern dankend begrüsst. E. Lomberg- 
Langenberg hatte von seinen rähmlichst bekannten 
Trockenplatten ausgezeichnete Negative ausgestellt, die 
allgemeine Anerkennung fanden. Von überraschender 
Wirkung waren auch die Alboidinbilder der N. P. G., 
Berlin - Steglitz. 

Um 5!, Uhr eröffuete der Vorsitzende, Herr 
Arnold, die ordnungsmässig einberufene Versammlung 
und begrüsste, für das Erscheinen und Interesse bestens 
dankend, Kollegen Lammers - Düsseldorf und den 
Obermeister der Dulsburg- Essener Innung Achen- 
bach. Die Verlesung der Mitgliederliste bestätigte 
den erfreulicherweise äusserst zahlreichen Besuch. In 
dem klaren Geschäftsbericht gab der Vorsitzende zu- 
nächst zur Kenntnis, dass das laut Iunungsbeschluss 
vom 15. Februar d. J. im Mittelstandshaus zu Bochum 
errichtete Photographenamt in Tätigkeit getreten 
sei. Es erledige nach Anweisung des Vorsitzenden, 
unter Aufsicht des Vorstandes und nach Massgabe der 
Beschlüsse der Innungsversammlung die laufenden Ver- 
waltungsgeschäfte der Innung. Es sei vor allem das 
ständig wirksame und täglich in die Erscheinung 
tretende Organ des Photographengewerbes im Dort- 
munder Kammerbezirk. In diesem Bezirk solle es 
unserem Stand die ihm gebührende Achtung nnd Be- 
achtung sichern, die Standesinteressen Behörden und 
anderen Berufen gegenüber vertreten und durch berufs- 
ständische Gemeinschaftsarbeit die wirtschaftliche Lage 
der Mitglieder sichern. Die wirtschaftlichen Einrich- 
tungen (Auskunftei, Einziehungsamt, Rechtsschutzamt 
usw.) ständen den Mitgliedern zur Verfügung. Zur 
Bekämpfung unlauterer Geschäftssitten möge man dem 
Innungsamt zuverlässiges Tatsachenmaterlal stets un- 
verzüglich unterbreiten. Die Kassenangelegenheiten 


202 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





würden in Zukunft von dem Photographenamt erledigt. 
Ihm seien insbesondere auch die beschäftigten Per- 
sonen ordnungsmässig und pünktlich schriftlich zu 
melden. Der Arbeitsnachweis der Innung, der sich 
einer ständig regen Inanspruchnahme erfreue und 
fürderhin vom Photographenamt geführt werde, habe 
bereits viele Mitglieder vor Scherereien und den 
krassesten Schäden eines Angestelltenmangela bewahrt. 
Kein Mitglied möge die segensreiche Einrichtung um- 
gehen. Die Mitglieder wurden ferner daran erinnert, 
das versandte Schild mit der Bestimmung über die 
Sonntagsrubhe an sichtbarer Stelle (im Schaufenster 
bezw. Schaukasten) baldigst auszuhängen, um Unan- 
nehmlichkeiten zu vermeiden. Gegen verschiedene 
Amateusphotographen, die sich auf illegitimem Wege 
Nebenverdienste verschaffen, habe die Innung ent- 
scheidende Schritte getan, wie die Verlesung eines 
Schreibens bewies. Alles zuverlässige Material über 
diesen und andere Missstände möge man einreichen. 
Das Innungsamt beabsichtigte, durch kurze Notizen 
in den Tageszeitungen aller Bezirksorte dem Publikum 
über unreelle Machenschaften und über den Wert einer 
guten Facharbeit aufzuklären. Von den Einzelerfolgen 
wurde insbesondere erwähnt, dass den Wanner Innungs- 
mitgliedern auf Grund einer grösseren Eingabe der 
Innung gestattet worden sei, wegen der verlegten 
Kommunionteier die Geschäfte in diesem Jahr selbst 
am ersten Ostertag offenzuhalten. 


Zu einer Anfrage des „, Photohändlers“' über die 
Innungspflicht der Photohändler nahm die Versamm- 
lung folgende Stellung: 


„Die Innungspflicht der Photohändler ist begründet, 
wenn ihre Handlungen unmittelbar in das Gebiet der 
fachkünstlerischen Tätigkeit des Photographenberufes 
übergreifen und die Erwerbsmöglichkeit des Photo- 
graphenstandes wesentlich berühren. Das Entwickeln 
und Kopieren von Platten sahen wir, falls die Lieferung 
lediglich zum Privatgebrauch des Bestellers bestimmt 
war, nicht als die Innungspflicht begründende Tat- 
sachen an. Werden die Arbeiten jedoch zum Weiter- 
vertrieb angefertigt, wie z. B. in einem Falle einem 
Lehrer Hunderte von Abzügen zum Weiterverkauf 
geliefert wurden, oder werden Vergrösserungen her- 
gestellt usw., so müssen wir uns die Entscheidung in 
dem Einzelfall vorbehalten.“ 


Aus der Vorstandssitzung der Handwerkskammer, 
in der über die Strafbarkeit der öffentlichen Angebote 
von Gratisvergrösserungen verhandelt worden sei, be- 
richtete der Vorsitzende. Der Regierungsvertreter habe 
nach Klarlegung der Verhältnisse es für zweckdienlich 
gehalten, von verschiedenen Verbänden Gutachten in 
dieser Sache einzuholen. 


Den Kassenbericht erstattete der Kassenführer 
Köster- Hagen. Die beantragte Entlastung wurde 
erteilt und für die eifrige Kassenführung Dank gesagt. 


Die ausscheidenden Vorstandamitglieder Köster, 
Böcker, Donner und Streil wurden auf Vorschlag 
wiedergewählt und nahmen die Wahl an. In den 
Ausschuss für das Gehilfen- und Herbergswesen wurde 


Sommer und in den Ausschuss für das Lehrlings- 
wesen Jakob wiedergewählt. 

Zu Punkt 4 wurde der vom Gehilfenverband (Zweig- 
verband Dortmund) eingereichte Tarifentwurf verlesen. 
Die Versammlung war grundsätzlich damit einverstanden, 
einen Vertrag entsprechend dem vorgelegten Entwurf 
auf dem Wege freier Vereinbarung abzuschliessen. 
Ein Ausschuss, bestehend aus den Herren Arnold, 
Streil, Karmann, Fassbender und Kregeloh 
und den Ersatzmännern Schmidt-Hamm und Wolff- 
Bochum wird mit einem Ausschuss des Gehilfenver- 
bandes des näheren verhandeln. 

Anregend wirkte während der Verhandlungen der 
klare und interessante Vortrag des Herrn Amtsrichter Dr. 
jur. Bartsch von Sigsfeld, Mitarbeiter im Bochumer 
Mittelstandshaus. Er sprach über „die Bedeutung der 
Berufsorganisation im heutigen Wirtschaftsleben‘“. Aus- 
gehend von den Erfolgen anderer Berufsorganisationen 
in den letzten Jahrzehnten, insbesondere der Land- 
wirtschaft, kennzeichnete er die Vorteile der Berufs- 
organisationen namentlich für die handwerklichen Be- 
rufe. Die zur Herstellung von Qualitätsarbeit erforder- 
liche Fach- und Werkkunst und innere Tüchtigkeit 
des Berufs bedürfe der ständigen Förderung, sie be- 
dürfe aber vor allem, namentlich in der heutigen Zeit 
des freien Wettbewerbs, aber auch des Schutzes gegen 
Pfuschertum und Unlauterkeit. Die Achtung und Be- 
achtung des ganzen Standes, seine Vertretung und 
Interessenförderung sei ausschlaggebend für Stellung, 
Geltung und wirtschaftliche Lage des einzelnen. So 
folge die Wertschätzung eines Gewerbetreibenden dem 
Ansehen seines Berufes. Sie beeinflusse die Wert- 
bemessung der vom einzelnen Meister geleisteten 
Arbeit, deren Qualität wiederum auf Preis, Person und 
Stand ihre natürliche Rückwirkung ausfbe. Solche 
Aufgaben können nur durch Berufsorganisationen, durch 
die mit Vorrechten ausgestatteten Innungen, gelöst 
werden. In ihnen lebe die zur Gemeinschaftsarbeit 
notwendige Interessengleichheit, die allein alle die Be- 
rufsarbeit berührenden Fragen nach ihrer Eigenart 
aufzugreifen vermag, um die Daseinsberechtigung jedes 
Berufs kraftvoll zum Ausdruck zu bringen. Der zur 
Interessenvertretung notwendige Organisationsstrom sei 
in den einzelnen Berufsinnungen gut kanalisiertt — 


 machtvoll und einheitlich müsse er aber für das ge- 


samte Handwerk unter dem Namen Innungsausschuss 
hinaus ins freie Wirtschaftsfeld fliessen, wo er schwer 
mit Gegenströmungen zu kämpfen habe. Die Brücken, 
die zur Regierung und Gesetzgebung hinüberführen, 
seien die mit behördlichem Charakter ausgestatteten 
Kammern, die in ihrer bewährten Festigkeit nicht 
durch die Wogen des oft ungeklärten und unruhigen 
Wirtschaftskampfes bedroht werden dürfen. Die Hand- 
werksorganisationen allein seien jedoch noch nicht 
stark genug. Heute siege der Druck der Massen. 
Drum müsse das Handwerk, der Kaufmannsstand, der 
Hausbesitzerstand, das Wirtegewerbe unter Aufrecht- 
erhaltung ihrer Selbständigkeit einheitlich auftreten, 
wenn es gilt, Interessen und Fragen, die den gesamten 
gewerblichen Mittelstand berühren und interessieren 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


oder von ihm anerkannt werden, zu vertreten. Dann 
würde auch der Mittelstand, das bisherige Stiefkind 
des Staates, auch das erringen, was alle anderen Stände 
durchgesetzt hatten: eine ungefährdete, sichere Existenz. 

Reichen Beifall zollte die Versammlung den inter- 
essanten Ausführungen. | 

Während der alsdann eingelegten Beratungspause 
wurde in den Nebenräumen der Kopierapparat ‚ Chrono- 
graph“ und die Jupiterlampe vorgeführt, deren Leistungs- 
fähigkeit allgemein anerkannt wurden. 

Nach Aufnahme der Verhandlungen teilte der 
Vorsitzende mit, dass gemäss dem früheren Innungs»- 
beschluss der Vorstand durch Fragebogen die von den 
Mitgliedern in den Geschäften üblichen Preise erhalten, 
das Material zusammengestellt und die sich ergeben- 
den Durchschnittspreise in einer Kommissionssitzung 
ermittelt. Die Preise wurden verlesen und mit allen 
gegen drei Stimmen angenommen. | 

Chemiker Protz-Schwerte gab alsdann in einem 
‚ kurzen wissenschaftlichen Vortrag über ‚Rationelle 
Verwertung der Rückstände‘ wertvolle Vorschläge für 
die Verwertung der Silber-, Gold- und Platinabfälle. 
Die Versammlung zolite den klaren und interessanten 
Awfährungen grossen Beifall. 

Mit einem Hinweis, dass Ende April die Gehilten- 
präfung stattfinden und alle Präflinge Herrn Kuhl- 
mann-Bochum zu melden seien, schloss der Vorsitzende 
um 9 Uhr 40 Minuten die imposante Versammlung, die 
einen weiteren, bedeutungsvollen Schritt auf dem 
schwierigen Felde der Standesarbeiten bedeutet. 

In der anschliessenden besonderen Sitzung wurden 
unter Zustimmung des anwesenden Gehilfenausschusses 
die Lehrlingsvorschriften verlesen und angenommen. 

Bochum, am 30. März 1914. 


Aug. Arnold, Streil, 
Vorsitzender. Schriftfährer. 
IL. A.: Hötling, Syndikus. 


— 


Verein Sehlesischer Faehphotographen 
(E. V.). 
Sitz: Breslau. 
Protokoll der Monatsversammlung 
vom 1. April im „Konzerthaus“ zu Breslau. 

Die Sitzung wurde um 81), Uhr vor dem I. Vor- 
sitzenden eröffnet. 

Punkt ı. Das Protokoll der letzten Sitzung wird 
verlesen und genehmigt. Die Mitglieder beschlossen, 
den Brief der Energol- Gesellschaft an Herrn Götz vom 
10. Januar im Protokoll wörtlich wiederzugeben. 

Punkt 2. Als neues Mitglied wird Herr Dittrich- 
Breslau, Opitzstrasse, aufgenommen. 

Punkt 3. Der Vortrag des Herrn Ingenieur Wolff: 
„Die Nitralampe als künstliche Atelierbeleuchtung “ 
fand grosse Aufmerksamkeit und Anerkennung. Näheres 
über den Vortrag zu berichten erübrigt sich, da der- 
selbe in unserem Fachorgan als besonderer Artikel er- 
scheinen soll. Die hierauf stattfindende Diskussion 
wird sehr lebhaft, und es beteiligen sich fast alle Kol- 
legen daran. Herr Ingenieur Wolff erklärt sich gern 


303 


bereit, eine Lampe zu Versuchszwecken zur Verfügung 
zu stellen. Die hiermit erzielten Resultate sollen in 
einer der nächsten Sitzungen bekanntgegeben werden. 
Der Vorsitzende dankt Herrn Wolff im Namen des 
Vereins für seine interessanten Ausführungen. 

Pankt 4: „Verschiedenes.“ Das von O. S.-Berlin 
gesandte ausgearbeitete Bild zirkuliert. Ein Rund- 
schreiben des C. V. wird verlesen. Herr Zerner hatte 
Kohlebilder auf Holz mitgebracht, die bei den An- 
wesenden Beifall fanden. Zum Schluss wird auf die 
am ı. April in dieser Zeitschrift wiedergegebene Ge- 
richtsentscheidung zu einer jetzt viel erörterten Frage 


aufmerksam gemacht. — Ende der Sitzung nach 
ı01/, Uhr. 
H. Götz, Richard Strauch, 


I. Vorsitzender. Schriftführer, 


IE Irt- 


Ateliernaehriehten. 
Göttingen. Herr E. Brett errichtete Arndt-- 
strasse 3 eine Vergrösserungsanstalt für Porträts. 
Königsee. Herr Hugo Möller hat das Photo- 
graphische Atelier des Herrn E. Graf übernommen. 
 __ Woltenbüttel. Herr Karl Wohlgemuth er- 
öffnete Bahnhofstrasse ı ein Photographisches Atelier. 


En 


Personalien. 

Gestorben sind Herr Photograph L. Wernecke- 
Bremerhaven im 47. Lebensjahr und Herr Photograph 
Otto Wendt-Altenburg (S.-A.). 

Herr Photograph Leo Molitor-Neustadt (Schw.) 
wurde während des Kuraufenthalts Sr. Kgl. Hoheit des 
Grossherzogs von Mecklenburg. Schwerin nach Titisee 
berufen, um vor der Abreise des Grossherzogs noch 
einige Aufnahmen zu machen. 


=> 


Aus der Industrie. 


— Carl Ernst & Co., Akt.-Ges., Fabrik photo- 
graphischer Karten und Papierwaren, Berlin SO,, 
Rungestrasse ı9, hat auf der Internationalen Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig, ein 
vollständiges Musterzimmer in Gruppe VII: „Photo- 
graphie‘‘ mit ihren Erzeugnissen ausgestattet. Dass 
dieser Firma ein Platz auf dieser ersten ganz grossen 
reproduktionstechnischen Ausstellung gebührt, ist klar, 
sind doch die einschlägigen Papiererzeugnisse für die 
Fertigmachung des photographischen Bildes, d. h. also 
für dessen ästhetische Wirkung, von grosser Wichtig- 
keit, zudem sind ja Photographiekarten auch als Er- 
zeugnisse der graphischen Industrie anzusprechen. 
Die Ernst-Akt.-Ges. hatte übrigens für ihr Vertreten- 
sein in Leipzig eine besondere Rührigkeit entfaltet, 
so dass schon Ende April das in Rede stehende Muster- 
zimmer, zu dessen eingehender Besichtigung wir jeden 
Lichtbildner, insbesondere unsere Porträtphotographen, 
angeregt haben möchten, besuchsfertig war. 


un 


4 


304 


Kleine Mitteilungen. 

— Schwindel mit photographischen Ver- 
grösserungen. Die Städtische Rechtsauskunftsstelle 
in Elbing schreibt: Am ıo. Februar sind von der Straf- 
kammer in Bautzen der Inhaber eines Berliner Ge- 
schäfts, das sich mit dem Vertrieb von photographi- 
schen Vergrösserungen befasst, sowie zwei seiner 
Reisenden wegen Betrugs und Erpressung zu 3, 3 und 
7 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zurzeit „ar- 
beitet‘‘ im Eibinger Landkreis eine Berliner Firma, 
die ebenfalls Bestellungen auf Vergrösserungen von 
Photographien aufsucht, und die für ihre Prospekte 
und Bestellungen dieselben Formulare verwendet, wie 
sie In dem oben erwähnten Strafkammerurteil be- 
schrieben sind. Allen diesen Firmen kommt es lediglich 
darauf an, Bestellungen auf Bilderrahmen zu unan- 
gemessen hohen Preisen zu erlangen. Die Besteller 
der Bilder verpflichten sich in dem Bestellzettel, meist 
ohne dass sie es wissen, zur Abnahme eines derartigen 
Rahmens. Wir raten deshalb von einer Geschäfts- 
verbindung mit derartigen Firmen ab. 


224 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 106. Herr J.L. in B. ı. Beim Projizieren 
von Pigmentdiapositiven mit einem gar nicht einmal 
sehr hellen Projektionsapparat springt dieselbe ge- 
wöhnlich schon nach wenigen Malen vom Glase. Wie 
sind solche Bilder auf Glas zu übertragen, damit dieser 
Nachteil nicht befürchtet zu werden braucht, und 
welches Härtungsmittel ist anzuwenden, um die Gela- 
tine möglichst widerstandsfähig zu machen? 

2a. Womit werden Pigmentbilder auf Glas am besten 
leicht koloriert | 

Antwort su Frage 106. ı. Man überträgt die 
Pigmentbilder auf gewöhnliches Solinglas, welches vor- 
her mit einer Schicht gehärteter Gelatine überzogen 
worden ist, indem man das Glas mit einer einprozentigen 
filtrierten Gelatinelösung überzieht, trocknen lässt und 
in schwachem Formalinbad härtet. Die Pigmentbilder 
selber dürfen aber nicht gehärtet werden, weil sich 
sonst die Neigung zum Abspringen noch vermehrt. 
Mit absoluter Sicherheit lässt sich auf keinem Wege 
das Abspringen der Bilder vermeiden. 

Antwort 2. Leichtes Kolorieren von Pigment- 
diapositiven geschieht am besten mit lasierenden Oel- 
farben. Folgende Farbentöne sind zu verwenden: 
Indischgelb oder gelber Lack, Preussischblau, Ultra 
marin dunkel, Kobaltviolett, Krapplack, Krapplack 
braun. Durch Mischen dieser Farben können alle 
nötigen Töne erzielt werden. Die Farben werden mit 
reinem Terpentinöl verdünnt und mit sehr sauberen, 
staubfreien Pinseln dünn aufgetragen. 

Frage 107. Herr K. P. inU. Aus einer geometri- 
schen Zeichnung, die aus schwarzen und roten Linien 
besteht, soll ich die roten und die schwarzen Linien 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


auf zwei verschiedenen Platten herausphotographieren. 
Mit keinerlei Filter habe ich bis jetzt Erfolg gehabt. 
Zwar gelingt es, mit dem Orangefliter die roten Linien 
auszulöschen, aber die schwarzen sind nicht zu be- 
seitigen. Gibt es hier irgendein Hilfsmittel? 

Antwort su Frage 107. Die Lösung der Aufgabe 
ist unmöglich; die schwarzen Linien können niemals 
zum Verschwinden gebracht werden, und man muss 
daher so verfahren, dass man sie im Negativ deckt. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 97. Herr J. M. in M. Muss ich im Be- 
sitze eines Wandergewerbescheines sein, wenn ich Be- 
stellungen auf Hochzeitsgruppenbilder aufsuche? 

Antwort su Frage 47. Eines Wandergewerbe- 
scheines nach 8 55, G.O., bedarf nur, wer ausser- 
halb des Gemeindebezirks seines Wohnortes 
und ohne vorgängige Bestellung in eigener Per- 
son gewerbliche Leistungen anbietet. Zur Aufsuchung 
von Bestellungen auf solche Leistungen, die erst am 
Wohnsitze des Anbietenden ausgeführt werden sollen, 
z. B. Photographbien, bedarf es eines Wandergewerbe- 
scheines nicht. So haben die obersten Gerichte einiger 
Staaten entschieden, so dass dies als die herrschende 
Meinung gelten kann. Im Zweifel müssen Sie sich 
bei der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde er- 
kundigen. Dr. Sch. 

Frage 48. Herr L. B. in E. Eine Münchener 
Verlagsfirma suchte durch Inserdt Landschaftsaufnahmen 
und Städtebilder für ein Werk. Nach Anfrage sammelte 
ich solche Aufnahmen und sandte sie ein, Nichtpassen- 
des wolite die Firma sofort zurücksenden. Da ich 
keinerlei Nachricht erhielt, fragte ich nach 8 Monaten 
en, was aus den Bildern geworden sei, worauf mir 
alle Bilder zurückgeschickt wurden. Auf eine weitere 
Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass eine Reproduktion 
eines der Bilder noch nicht stattgefunden habe, und 
dass man die sehr zahlreichen Einsendungen habe 
lagern lassen, bis der Verfasser das Werk geschrieben 
habe. Kann ich in der betreffenden photographischen 
Zeitschrift, in der jene Firma annoncierte, eine Warnung 
erlassen ? 

Antwort su Frage 48. Die Einsendung der Bilder 
ist rechtlich als „Vertragsofferte‘“ zu beurteilen; der 
Vertrag kommt durch Annahme der Offerte zustande; 
die Annahme muss aber eine wirkliche Zustimmung 
(der Verlagsfirma) sein und wird z. B. durch eine blosse 
Erklärung der Geneigtheit (die Bilder anzunehmen und 
zu verwenden) nicht ersetzt. Da die Bilder weder ver- 
wendet worden sind, noch Sie eine ausdrückliche An- 
nahmeerklärung erhalten haben, ist kein Vertrag zu- 
stande gekommen, so dass in dem mit Ihrem Willen 
erfolgten langen Lagern der Bilder eine schaden- 
ersatzpflichtige Handlung des Verlages nicht zu er- 
blicken ist. Daher haben Sie auch noch keinen be- 
rechtigten Grund, vor dieser Firma zu warnen. 

Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK . 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN- ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


' Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19. 





Nr. 45. 


3. Juni. 


Ig14. 


Der III. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt. 


Aut der Bugra 1914. | 


Von Artur Ranft in Leipzig. 


In einer Zeit, wo die Summe menschlichen 
Könnens auf grossen Ausstellungen offenbar 
wird, wo sich Eindrücke explosionsartig ver- 
mitteln, das rastlose Schaffen unserer Zeit die 
beste Illustration dadurch erfährt, indem die 
moderne Nervosität mit der Schrift gleich das 
Bild erzeugt, in einer solchen Zeit werden 
Streifzüge in eine Ausstellungsstadt, wie in den 
Städten von „Tausend und eine Nacht“, immer 
reiche Beute bringen. 

Zweifellos liegt in unserer Zeit etwas Be- 
wunderungswürdiges, Geniales, die persönliche 
Arbeit hat Dimensionen angenommen und neue 
Forschungsgebiete erschlossen. Wo die Mythe 
Riesengestalten schuf, die das Unglaubliche zu 
leisten hatten, vollführen das jetzt gewöhnliche, 
sterbliche Menschenkinder beider Geschlechter, 
aller Rassen; Riesenkräfte sind schier an der 
Arbeit und schmieden an dem grossen Bande: 
Kultur. 

Der Gedanke, die Tätigkeit des Geistes, 
wird auf verschiedene Art aufbewahrt oder mit 
Hilfe des reproduzierten Bildes lebendig erhalten, 
und nur der eine Wunsch bleibt offen, dass 
die gewaltigen Ansätze nicht in Oberflächliches 
entarten möchten. 

Unsere Ausstellungen sind gewissermassen 
natürliche Entladungen schlummernder Kräfte, 
weshalb von einer Ausstellungsmüdigkeit nur 
geredet werden dürfte, wenn unsere Spann- 
kraft eingebüsst hätte, unsere Nerven erschlafft 
wären. 
Fall ist, so mahnen solche Ausstellungen, wie 
die „Bugra“, in erster Linie zur Sammlung, im 
Rausche der Arbeit nicht unterzutauchen und 
nicht den Blick zu verlieren. 

Sich losreissen und schauen, sich vertiefen 
im Sinnen und Denken, ein Austauschen und 
Aufnehmen, Verlockendes fortstossen, ein Sich- 
verjüngen im besten Sinne. 

Die „Bugra“ bringt einen gewaltigen Aus- 
tausch unter allen Kulturvölkern des Erdballes 
zustande, mahnend an den Frühlingswind, Ver- 
heissung im Gefolge; darüber zu schreiben ist 
verführerisch für jeden Mann der Feder, und 


Wo das letztere aber noch nicht der. 


(Nachdruck verboten.] 


viele Kritiken werden in der nächsten Zeit zu 
lesen sein, so dass sich unsere Streifzüge in 
einer anderen Richtung bewegen können. In 
diesen Betrachtungen sollen neben den Aus- 
stellungen der Fach- und Amateurphotographen 
aller Länder die Reproduktionsverfahren, die 
Graphik, die Vorführungen der Industrie, der 
Königlichen Akademie, der Graphischen Lehr- 
und Versuchsanstalt in Wien, das Haus der 
Frau u. a. m. gewürdigt werden. Wenn unsere 
Betrachtungen auch mehr subjektiv gefärbt sind, 
so werden sie doch immer Reflexen gleichen, 
d. h. aufrichtig gemeint sein. Retouchen sind 
mir unausstehlich; wie meine Porträts stets 
ein aufrichtiges Bekenntnis sind und ich in 
einer sachlichen Würdigung des Modelles die 
vornehmste Seite meines Berufes erblicke, so 
wird mich mein Taktgefühl wohl auch nicht im 
Stiche lassen, wo es der Beschreibung dieser 
Ausstellung gilt. 

Gar mancher Aussteller, wie das die photo- 
graphische Ausstellung der „Bugra“ zeigt, träumt 
sich in eine Stellung hinein und wird dann 
von der Kritik mit rauher Hand abgetan oder 
aufgerüttet. Woran liegt das? Auch die 
Photographen scheinen Götzen zu brauchen, in 
denen sie alles das verkörpert sehen wollen, 
was sie ersehnen, aber selbst nicht oder nur 
in unscheinbarem Masse besitzen. Die künst- 
lerische Photographie ist noch zu jung, im fort- 
gesetzten Gären begriffen, so dass leicht die 
Gefahren eines Irrgartens herantreten können; 
ein Heroenkultus kann auch leicht dahin führen, 
anders geartetes Schaflen zu übersehen. 

Wie sollen photographische Porträts aus- 
sehen? Es ist von uns schon zum soundso 
vielten Male ausgesprochen worden, dass dem 
künstlerischen Schaffen in der Photographie 
nur ein gar kleiner Raum zur Betätigung be- 
schieden ist, und weiter, dass weniger Vorbilder 
nachgeahmt werden sollen, um den Reiz einer 
grösseren Mannigfaltigkeit zu erhalten. Zuviel 
Schema ist der Anfang zur Langweiligkeit und 
zum Niedergang. Vielleicht wird zuviel nach 
dem bekannten Rezept verfahren, „der oder 


46 


306 


-die macht das so ...“; viele der ausgestellten 
Bilder zeigen deshalb, zum Nachteile ihrer Ver- 
fertiger, eine eigentümliche Verwandtschaft unter- 
einander. 

Unsere modernen Maler sind meines Er- 
achtens nicht die rechten Lehrmeister für uns, 
dahingegen liegt geradezu eine unerschöpfliche 
Fülle von Anregungen bei den alten Meistern. 
Es scheint mir förmlich wie Gottesdienst, alt- 
deutsche Meister, die Grossen Niederländer, 
Spanier und Italiener zu studieren. Was bieten 
Dürer, Holbein, Cranach, Rubens, Hals, van 
Dyck, die Holländer des ı7. Jahrhunderts und 
was offenbart vor allem der Grösste der Grossen, 
der herrlichste Maler, der je gelebt hat, Rem- 
brandt! (Zum Teil in prächtigen Reproduktionen 
auf der Bugra vertreten) Stundenlang kann 
man vor solchen Meisterwerken vergangener 
Zeiten weilen, vor allem die Lichtführung be- 
wundern, dem Studium der Geste nachspüren, 
von der Behandlung von Fleisch, Stoff und 
Händen nicht genug sich einprägen, eine ge- 
wisse heilige Scheu muss man unwillkürlich 
vor solchem Schaffen empfinden, um sich dann 
vorzunehmen, mit Hilfe des Liehtes in der 
Photographie ähnliche Wege zu gehen ver- 
suchen. Nehmen wir Velasquez, Murillo, Goya 
und Tizian, bei jedem werden wir immer Neues 
entdecken, oder studieren wir auch einmal 
deutsche oder italienische Skulpturen des Mittel- 
alters und der Renaissance, überall bieten sich 
unerschöpfliche Fundgruben, den modernen 
Photographen die weitaus gründlichste Belehrung 
vermittelnd, um Licht, Linie und Ton seiner 
Bildwerke beherrschen zu lernen. 

Jüngst las ich in einer Zeitschrift, dass der 
Retouche wieder grösserer Einfluss in der Porträt- 
photographie eingeräumt werden müsse; es 
scheint das nicht gerade ein geistreicher Einfall 
zu sein, den da ein Reporterhirn ausgebrütet 
hat. Allerdings, die Lüge ist ein Merkmal 
unserer Zeit! Richtig wäre, Verbesserungen 
in unserem Trockenplattenmaterial zu fordern, 
damit, obne zu lange Belichtung, Aufnahmen 
mit farbenempfindlichen Platten möglich wären. 
Nicht allein in dem verklärenden Sonnenlicht 
will ich photographieren, auch im traulich- ver- 
schwiegenen Zwielicht, im Halblicht, scharfe 
Kontraste nicht ausschliessen, dazu reicht unser 
heutiges, hochempfindliches Trockenplatten- 
material nicht aus. Die moderne Porträt- 
photographie bedarf, da sie sich der 
Retouche entschlagen will, einer langen, 
längeren Tonskala. Die Optiker haben ihr 
möglichstes getan, jetzt kommen die Photo- 
chemiker an die Reihe, den modernen Photo- 
graphen Waffen zu schmieden. 


Der Bildhauer Rodin erklärt einmal, ohne 


die Wahrheit gebe es überhaupt keine Kunst; 
es soll hier nicht untersucht werden, ob das un- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 


bedingt berechtigt ist zu sagen, wohl aber 
muss Wahrhaftigkeit eine der Richt- 
linien auch für den Porträtphotographen 
bilden, wenn seine Arbeiten künstlerischen Wert 
haben sollen. 

Was sollen jene eingedeckten Hintergründe, 
jene Potpourris von Phantasie, Farbentopf und 
Zerstörungswut? Mehr Achtung vor der 
Eigenart unserer photographischen 
Technik könnte nichts schaden. Wie die 
Spinne Spinne bleibt und ihre Seidenfäden zum 
Netz striekt, ein unnachahmliches Gespinst, 
möchte auch der Photograph seine „ureigensten“ 
Wege ziehen; ich dächte, er war lange genug 
„lächerliche Figur“. 

Die Fachleute, die unsere Ausstellung in der 
nächsten Zeit besuchen werden, dürften sich 
mit Recht wundern, noch Vergrösserungen in 
riesigen Abmessungen vorzufinden, sogar be- 
malte Bilder sind vorhanden, komödiantenhafte 
Darstellungen, nichtssagende Gruppenbilder und 
sehr schlimme Akte. Es ist bedauerlich, wenn 
sich die letztere Kategorie unangenehm bemerk- 
bar macht, so dass dem Beschauer unwillkürlich 
der Gedanke kommt, warum das der Oefient- 
lichkeit vorgesetzt wird. Wo es sich wirklich 
nicht um ansehenswerte Körper handelt, viel- 
mehr um ..., müssten solche Aktaufnahmen 
vielleicht für eine Sondervorführung aufbewahrt 
werden, wo dann die mehr kitzlichen als wert- 
vollen Studien ein besser vorbereitetes Publikum 
finden dürften. Es wäre gewiss nur zum Vor- 
teil für unsere Ausstellungen, wenn ein Beschluss 
zustande käme, in Zukunft Arbeiten eben ge- 
streifter Art nicht mehr aufzuhängen. Die Arbeit 
der Hängekommission sollte zukünftig dahin- 
gehend erleichtert werden, die zugesandten 
Arbeiten in das richtige Verhältnis zum ver- 
fügbaren Raum bringen zu dürfen; denn kein 
Aussteller hat ein Interesse daran, dass die 
Räume „vollgepflastert*“ wirken. In dieser Be- 
ziehung und hinsichtlich einer vornehm abge- 
stimmten Ausstellung bietet die photographische 
Abteilung eine Enttäuschung und Lehre. 

Ueber verschiedene, ganz hervorragende 
Einzelleistungen unserer Photographen auf der 
„Bugra* zu lesen, wird in dieser Zeitschrift 
noch Gelegenheit geboten werden, wir nehmen 
davon Abstand und richten unseren Streifzug 
zunächst in die Halle der Königl. Akademie, 
deren in sich geschlossene Ausstellung verdient, 
in erster Linie genannt zu werden. 

Das ı 50 jährige Bestehen der Königl. Akademie 
für graphische Künste nnd Buchgewerbe war 
der Anlass für den Deutschen Buchgewerbe- 
verein, in Leipzig die „Internationale Ausstellung 
für Buchgewerbe und Graphik“ zu veranstalten. 
In einem eigenen Haus zeigt die Akademie ihre 
Leistungsfähigkeit systematisch geordnet. 

(Fortsetzung folgt.) 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. 


369 





Sind die Zwangsinnungen bereehtigt, 
über den Sehluss der Werkstätten Bestimmungen zu treffen? 


In Nr. 23 und 34 dieser Zeitschrift beschäf- 
tigten wir uns an Hand von Entscheidungen mit 
dieser Frage. Es handelt sich um folgenden 
Beschluss der Photographen -Zwangsinnung zu 
Hannover: 


„Alle photographischen Betriebe im Innungs- 


bezirke sind von 8 Uhr abends bis 8 Uhr‘ 


morgens für Personenaufnahmen geschlossen 
zu halten.“ 

Dieser Beschluss ist nunmehr auch von dem 
preussischen Herrn Minister für Handel und 
Gewerbe anerkannt worden. Wir bringen nach- 
stehend den Wortlaut dieser wichtigen Ent- 
scheidung. 

Der erste Teil der Entscheidung bezieht sich 
auf die Zugehörigkeit eines Postkartengeschäfts. 
Von der Gegenseite wurde immer betont, dass 
es sich um einen Lustbarkeitsbetrieb handelt. 
Auch diese Begründung ist, wie vorauszusehen 
war, von allen entscheidenden Behörden ab- 
gelehnt worden. 

Berlin W. 9, den 29. April 1914. 
Leipziger Strasse 2. 
Der Minister 
für Handel und Gewerbe. 
J.-Nr. IV, 3760. 

Auf die Beschwerde vom 16. März 1914 

gegen die Entscheidung des Herrn Regierungs- 


präsidenten zu Hannover vom 23. Februar 1913. 


J.G. 343. 


Die Entscheidung des Regierungspräsidenten 
ist, soweit sie sich auf Ihre Zugehörigkeit zur 
Photographen - Zwangsinnung bezieht, gemäss 
$& ıooh, soweit sie sich auf die von der Innung 
gegen Sie festgesetzten Ordnungsstrafen bezieht, 
gemäss 88 92c, 96, Absatz 7, der Gewerbe- 
ordnung endgültig. 

Eine gleichwohl vorgenommene Prüfung gibt 
mir zu einem Eingreifen von Aufsichts wegen 
keinen Anlass. Ihre Verpflichtung, der Photo- 
graphen - Zwangsinnung in Hannover anzuge- 
hören, ist aus den von dem Herrn Regierungs- 
präsidenten angeführten Gründen nicht zweifel- 
haft. Als Innungsmitglied sind Sie an die 
gültigen Beschlüsse der Innung gebunden. 

Der Beschluss der Innung vom 28. Oktober 
1913 über den Schluss der Werkstätten verstösst 
nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften. Er 
dient der Wahrnehmung der gemeinsamen ge- 
werblichen Interessen der Innungsmitglieder, die, 
gemäss $ 100 der Gewerbeordnung, Aufgabe 
der Zwangsinnungen ist. Der von Ihnen an- 
geführte & ı39 f der Gewerbeordnung steht 
einem Innungsbeschluss, der die Geschäftszeit 
in- Handwerksbetrieben regelt, nicht entgegen. 


I. A.: gez. Dönhoff. 





Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Sächsiseher Photographen - Bund (E.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Als neues Mitglied war gemeldet: 
Herr Heinrich Grass, Photo Spezialhändler für Fach- 
photographiebedarf, Leipzig, Dufourstrasse 14 b. 


Der Vorstand. 
u 2 <2 un 


Thüringer Photographen -Bund. 
Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Laut Generalversammlungsbeschluss vom 3. Februar 
in Erfurt findet unsere nächste Versammlung, welche 
die 54. unseres Bundes ist, 

am 23. Juni, um ıo Uhr vormittags, in Leipzig, 


„Zoologischer Garten “ 
statt. 


Anträge hierzu bitten spätestens bis ı8. Juni 
z. H. unseres Vorsitzenden Hofphotograph P. Strnad- 
Erfurt einzureichen. 


Tagesordnung: 

1. Eingänge und Mitteilungen. 

2. Verlesen des Protokolls der letzten Versammlung. 

3 Wie besichtigt man mit Vorteil eine photo- 
graphische Ausstellung? (Weg durch die „Bugra‘“.) 


4. Wahl des nächsten Versammlungsortes. 
5. Verschiedenes und Fragekasten. 

In Anbetracht der Ausstellung und Tagung des 
Deutschen Photographentages haben wir dieses Mal 
unsere Tagesordnung auf das Notwendigste beschränkt. 
Wir bitten und hoffen, dass die Mitglieder unseres 
Bundes vollzählig erscheinen und dadurch der Thä- 
ringer Photographen- Bund würdig vertreten ist. 

Der Vorstand. 
L A.: Louis Held, Schriftführer. 


Am gleichen Tage, nachmittags 3 Uhr, findet die 

Eröffnung des 
Deutschen Photographentages 

in demselben Lokal, „Zoologischer Garten‘, statt. 

Nach Schluss des Photographentages sind dann 
am 25. und 26. Juni die Verhandlungen des Central- 
Verbandes. Ueber beides letztere gibt der C. V. die 
Programme noch bekannt. 

Mit kollegialem Gruss 
Der Vorstand. 
P. Strnad, Vorsitzender. 
at 
46” 


308 


Photographiseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner, 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — L Schrift- 
führer: Wilh. Hoffsohlld, Berlin S. ı4, Wallstr. 3a.. — Für Kassen- 
Bngeie enheiten: Reinhold Schumann, Berlin NW. A ei a 1. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.3o, Viktoria Luise - Platz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. 59, Fichte- 
strasse ı3, Amt Moritzplatz 6391. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an 0. Trieb, erlin-Steglitz, Albrechtstr. 130. 
Bericht über die Sitzung am 14. Mal 
im „Weihenstephan-Palast“, 

Die Sitzung wird durch den Vorsitzenden, Herrn 
Paul Grundner, eröffnet, der zunächst von einigen 
Dankschreiben Kenntnis gibt, und zwar von unserem 
Ehrenmitgliede Herrn Geh. Baurat Prof. Dr. Meyden- 
bauer für eine Gratulation zum 80, Geburtstag, von 
den Herten Robert Talbot und Oskar Henke für 
die ihnen gewidmete silberne Medaille anlässlich ihres 
25 jährigen Mitgliedsjublläums, Künstlervereinigung 
Veronika für die ihrem Mitarbeiter Herrn Oskar 
Militz verliehene Medaille für zehnjährige Mitarbeit, 
sowie ferner von Fräulein Erna Saulmann bei der 
Firma Heinrich Lichte & Co. aus dem gleichen 
Anlass, 

Sodann wird eine Einladung des Deutsch- Oester- 
reichischen Alpenvereins zum Besuch einer Ausstellung 
„Bayern in Riesenphotographien “, ferner der Deutschen 
Werkbund- Ausstellung zur gemeinsamen Fahrt nach 
Köln zwecks Besichtigung und eine Einladung der 
Ersten Variet&-Ausstellung bekanntgegeben. Letztere 
schickt eine Anzahl Vorzugskarten mit. 

Neu aufgenommen ist Herr H. E. Kiesel, während 
Neuanmeldungen der Herren Hans Jensen und Otto 
Dorn vorliegen. Zum zweiten Male gemeldet ist Herr 
Architekt H. Drömer. 

--In Abwesenheit des Herrn Fritz Hansen be- 
richtet Herr Cornand über den derzeitigen Stand der 
Arbeiten der Ausstellungs - Vorberatungskommission. 
Er nimmt Bezug auf das allen Mitgliedern zugesandte 
Zirkular. Herr Grundner gibt seinen Bedenken be- 
züglich der jetzt geplanten grösseren Ausdehnung der 
Sache Ausdruck und bedauert, dass der Vater des 
Ausstellungsgedankens, Herr Heinrich, sowie auch 
der Berichterstatter, Herr Hansen, abwesend sind. 
Herr Titzenthaler ist der Ansicht, dass über die 
Verleihung der Medaillen noch Unklarheit herrsche. 
Man kommt dahin überein, den ı. Juni abzuwarten, 
da sich bis dahin diejenigen Mitglieder, die an der 
Ausstellung teilzunehmen wünschen, gemeldet haben 
müssen. 

Hierauf erhält Herr Walter Zschokke von der 
Firma C. P. Goerz- Friedenau das Wort zu einem 
Demonstrationsvortrag über das neueste lichtstarke 
Objektiv „Goerz- Dogmar“. Herr Zschokke führt 
folgendes aus: 

„Als im Jahre 1893 die Optische Anstalt C. P. Goerz 
den ersten symmetrischen Doppel- Anastigmat, später 
Dagor genannt, auf den Markt brachte, hatte die 
photographische Optik einen Höhepunkt erreicht. Ein 
besseres Objektiv, hiess es damals, ist überhaupt nicht 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


ne 


mehr möglich. Dieser Ausspruch hatte gewissermassen 
seine Berechtigung, denn in der Tat ist seither keine 
Objektivkonstruktion mehr erschienen, die in jeder 
Beziehung einen Fortschritt gegenüber der Konstruktion 
des Dagor gebracht hätte. 


Es wäre aber falsch, daraus zu schliessen, dass die 
photographische Optik seitdem keine Fortschritte mehr 
gemacht hätte. Ihre Fortschritte beziehen sich aber 
nicht auf ein Universalobjektiv, sondern vielmehr auf 
Spezialobjektive.e Eine Eigenschaft wurde auf Kosten 
einer anderen gesteigert; z. B. die Helligkeit auf Kosten 
des Bildwinkels, oder umgekehrt der Bildwinkel auf 
Kosten der Helligkeit. In dem neuen Objektiv können 
Sie somit auch noch ein Spezialobjektiv erwarten. 


Bei der Berechnung war unser Streben auf ein 
Objektiv gerichtet von höchster Brillanz und Schärfe 
über das ganze Bildfeld, das frei von störenden 
Reflexen und Verzeichnung ist und bei welchem wo- 
möglich auch die Einzellinsen verwendbar sind. 


Zunächst steliten wir eingehende rechnerische 
Untersuchungen an, um die günstigste Objektivform 
zu ermitteln. Wir landeten schliesslich bei einem Vier- 
linsensystem, bei welchem je eine negative und eine 
positive Linse vor und hinter der Blende steht. 


Sie werden sich vielleicht darüber wundern und 
sagen, dass bei einem solchen System durch Reflexion 
an acht Flächen grosse Lichtverluste eütstehen, und 
dass andererseits diese Reflexe sich im Bilde störend 
bemerkbar machen könnten. Diese Einwände sollen 
von vornherein entkräftigt werden. Was die Licht- 
verluste anbelangt, die von gewissen Seiten als sehr 
hoch angegeben werden, so möchten wir bemerken, 
dass dieselben praktisch ganz unbedeutend sind. Es 
verhält sich die Helligkeit eines verkitteten Objektivs 
mit vier an Luft grenzenden Flächen zu der eines 
Objektivs aus vier getrennt stehenden Linsen, gleiche 
Oeffnung vorausgesetzt, nur wie 1:0,83, was praktisch 
absolut belanglos ist, und das um so mehr, als man 
das Oeffnungsverhältnis der unverkitteten Objektive 
höher steigern kann als bei den verkitteten. 


Was die störenden Reflexe anbetrifft, so möchte 
ich darauf hinweisen, dass es dabei nicht auf die Zahl 
der reflektierenden Flächen ankommt, sondern nur auf 
die Lage der Reflexbilder. Ich werde im Laufe meines 
Vortrages Gegenlichtaufnahmen zeigen, die Ihnen be- 
weisen, dass die Reflexe so liegen, dass eine störende 
Wirkung nicht zustande kommt.“ 


An Hand von graphischen Darstellungen wird 
dann der Korrektionszustand des Objektivs erläutert. 
Sowohl die sphärischen wie die chromatischen Fehler- 
reste sind für die Oeffnung 1:4,5 auf ein Minimum 
reduziert, so dass das Objektiv schon bei voller Oeff- 
nung eine hervorragende Schärfe und Klarheit geben 
muss. Die gute ohromatische Korrektion macht es 
geeignet für Autochromaufnahmen. Die astigmatische 
Bildfeldebnung ist für einen Winkel von etwa 25 Grad 
erreicht, und die Verzeichnung ist geringer als bei 
symmetrischen Objektiven, so dass das Objektiv sogar 
für photogrammetrische Zwecke zu verwenden ist. 


Pad 


An einer grossen Anzahl Bilder wird die Leistungs- 
fähigkeit dieses neuen Objektiv» demonstriert. Infolge 
seiner Helligkeit 1:4,5 ermöglicht es die raschesten 
Sportaufnahmen, bei welchen sogar Vergrösserungen 
(fliegende Möwen und Tauben) keine Unschärfe er- 
kennen lassen. Herrliche Winterlandschaften, von 
Herrn Professor Mente aus freier Hand aufgenommen, 
zeigen die Schärfe und Klarheit des Bildes. Gegen- 
lichtaufnahmen, bei welchen die Sonne direkt im Bilde 
war, zeigen keine störenden Reflexe. Ebenso wirkt 
eine Abendgesellschaft, von Herrn Peter Oettel bei 
elektrischem Glählicht aufgenommen, ausserordentlich 
überzeugend. 

Diapositive, auf weichen die Originalaufnahme 
schon 7!/, mal vergrössert war, weisen bei der Pro- 
jektion auf die 3 m grosse Leinwand noch keine Un- 
schärfe auf Schliesslich werden auch Aufnahmen 
projiziert, die mit den einzelnen Hälften des Dogmar 
aufgenommen waren, deren Brennweite sich zum 
ganzen Objektiv verhält wie‘ 192:158:100. Auch an 
diesen Bildern kann man sehen, dass eine sehr gute 
Schärfe erreicht werden kann, und dass, wenn die 
Objektivhälften für dasselbe Plattenformat verwendet 
werden wie das Doppelobjektiv, eine Verzeichnung 
nicht zu bemerken Ist. 

Der Vorsitzende dankt dem Vortragenden für seine 
interessanten Erläuterungen und bittet sodann Herrn 
Professor Mente, über seine eigenen Erfahrungen mit 
diesem Objektiv Näheres mittellen zu wollen. Herr 
Professor Mente erklärt, dass die Versuche zu seiner 
vollsten Zufriedenheit ausgefallen seien, und berichtet 
im Anschluss hieran noch über eine neue Platte, die 
von der Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation auf 
den Markt gebracht wird und der er eine grosse 
Zukunft verspricht. | 


Ehe man zu Punkt 4 „Anträge des Vereins zum 
Delegiertentag des Central- Verbandes in Leipzig“ 
übergeht, macht Heır Grundner eine Unterlassungs- 
süände gut, indem er den anwesenden Vorsitzenden des 
C. V., Herrn R. A. Schlegel, herzlich willkommen 
heisst. Leider ist auch Herr O. Brettschneider, der 
vorgesehene Referent über den Punkt 4, krankheits- 
halber abwesend. Da nun aber Herr Schlegel bereits 
über die Vorschläge, die der Vorstand, den Wünschen 
einiger Mitglieder nachgebend, zur Diskussion stellen 
wollte, bereits unterrichtet ist, nimmt er sogleich Ver- 
anlassung, seinen Standpunkt in dieser Sache klarzu- 
legen. Er empfiehlt dringend, von einem Antrag, den 
Mitgliedsbeitrag zum C. V. für solche Vereine, die eine 
besonders grosse Mitgliederzahl besitzen, herabzusetzen, 
Abstand zu nehmen. Man müsse bedenken, dass man 
mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages der Allgemein- 
heit diene. Im übrigen sei der Betrag von 3 Mk. 
doch nicht hoch. Wenn auch die Kassenverhältnisse 
des C. V. zurzeit bessere seien, so wäre es doch nicht 
ratsam, eine Ermässigung der Beiträge vorzunehmen, 
da man nicht wissen könne, wozu man das Geld noch 
brauchen werde. Herr Cornand erwähnt, dass erst 
im vorigen Jahr ein Antrag auf Herabsetzung der C. V.- 
Beiträge abgelehnt sel, und bittet, von einem neuen 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


2 





Antrag abzusehen. Herr Grundner wiederholt, dass 
dieser gauze Punkt vom Vorstand nur auf besonderen 
Wunsch einiger Mitglieder, die eine Ermässigung des 
Vereinsbeitrages wünschten, zur Sprache gekommen 
sei, und stellt an die Versammlung die Frage, ob man 
von einer Einbringung dieses Antrages auf dem Dele- 
giertentag Abstand nehmen wolle Die Versammlung 
beschliesst, den Antrag fallen zu lassen. Auch von 
dem Inhalt eines Briefes der Firma Wilhelm Knapp 
in Halle a. S., in welchem der genannte Verlag die 
Gründe darlegt, weswegen eine Ermässigung des Preises 
für seine Zeitung nicht eintreten könne, gibt der Vor- 
sitzende Kenntnis, 

Herr Schlegel kommt dann auf die Vorwürfe 
zurück, die ihm in verschiedenen Zeitungen über die 
Eingabe des C. V. an den Reichstag gemacht worden 
sind. Persönlich liesse es ihn vollkommen kalt, wenn 
er von anderer Seite wegen eines Druckfehlers am- 
Anfang der Petition arg zerzaust worden sei. Die Ein- 
gabe sei dem Vorstand des C. V. vor dem Versand 
vorgelegt worden und auch die Handwerks- und Ge- 
werbekammer habe ihr Einverständnis damit aus- 
gedrückt. Das Bilderhausieren sei ein grosser Schaden 
für das ganze photographische Gewerbe. In Oester- 
reich habe man dies längst erkannt und das Hausieren 
und Anbieten von Vergrösserungen verboten. Der 
Minister stände den Wünschen des C, V. durchaus 
freundlich gegenüber, auch sei die Regierung für ein 
Einbeziehen der Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
in die Innungen. Die Entscheldung hierüber könne 
jedoch nur der Reichstag vornehmen. Deshalb sei es 
durchaus wünschenswert, dass die Kollegen in den 
einzelnen Städten ihre Reichstagsabgeordneten be- 
suchten und ihre Wünsche vortrügen. Der C. V. habe 
durchaus seine Pflicht getan, und er, Schlegel selbst, 
habe keine unerfüllbaren Versprechungen gemacht. 
Man müsse vorläufig abwarten, wie die Sache weiter 
läuft. Natürlich dürfe man auch von den Innungen 
nichts Unmögliches verlangen. 


Sodann erhebt Herr Schlegel den Vorwurf, dass 
vermutlich von einem Mitgliede des Photographischen 
Vereins der Inhalt eines Berichtes, den er Herrn 
Grundner übergeben habe, der Redaktion einer Zeit- 
schrift, die sich im Gegensatz zum C. V. befände, mit- 
geteilt worden sei, denn in dieser Zeitschrift seien 
einzelne Sätze aus dem Bericht über die Verhandlungen 
im Ministerium zum Teil wörtlich abgedruckt. Der 
Vorsitzende erklärt, dass der Vorstand versuchen werde, 
festzustellen, wer den Bericht, der Äbrigens nicht als 
vertraulich bezeichnet gewesen sei, resp. einzelne Teile 
daraus weiter gegeben habe. Bei der ganzen Beur- 
teilung der Sache müsse man aber bericksichtigen, 
dass über den Inhalt der Unterredung im Ministerium 
in einer öffentlichen Mitgliederverrammlung bereits 
Mitteilungen erfolgt seien, wie ja der Vorsitzende 
selbstverständlich die Pflicht habe, die Mitglieder über 
die Schritte zu unterrichten, die im Interesse des Be- 
rufes unternommen sind. Es sei also durch die Ver- 
öffentlichung in der betreffenden Zeitschrift etwas Neues 
eigentlich nicht bekanntgeworden. Trotzdem bedauere 


310 


man dies Vorkommnis und hoffe, dass ein ähnlicher 
Fall sich nicht wieder ereignen werde. 

Von verschiedenen Selten wird der Wunsch aus- 
gesprochen, dass der Photographentag in Leipzig nicht 
schen im Monat Juni, sondern erst im Juli abgehalten 
werden möchte, da die meisten Mitglieder dann besser 
abkommen könnten. Herr Schlegel bemerkt, dass 
er bemüht sein werde, soweit es in seiner Macht stände, 
diesen Wunsch zu erfüllen. — Schluss der Sitzung 
ı1!/, Uhr. 

Paul Grundner, 

L. Vorsitzender. 


Wilh. Hoffschild, 
I. Schriftführer. 
ng 


Ateliernachriehten. 
Heidelberg. Die Firma Gebr. Strauss, Photo- 
graphisches Ateller in Mannheim U ı, 6, eröffnete auch 
hier ein gleiches Geschäft. 
Nienburg a.W. Herr Arthur Heyer eröffnete 
Gr. Drakenburger Strasse 7 ein Photographisches Atelier. 


a. 


Personalien. 
Die silberne Hochzeit feierten Stadtverordneter 
Photograph Sauerzopf und Gattin in Hohensalza. 
um 2 I m ou 


Kleine Mitteilungen. 

— Die Fabrik photographischer Papiere E Sommer 
& Co, G.m.b. H. Leipzig, liefert nach Anschaffung 
einer neuen Maschine ihre sämtlichen Papiere und 
Postkarten auf Wunsch mit Büttenrand. 

— Der Fremdenverkehrsverein in Rom erlässt 
ein Ausschreiben für die schönsten photographischen 
Aufnahmen von Kunstschätzen und Landschaften 
Italiens mit Preisen von 5000 Lire und anderen Aus- 
zeichnungen. Die preisgekrönten Arbeiten werden im 
November in Rom ausgestellt. An der Konkurrenz, 
die bis zum 30. September dauert, können sich auch 
Ausländer, Berufsphotographen wie Amateure, beteiligen. 
Nähere Auskunft erteilt der Movimento dei Forestieri 
in Rom (Via Colonna 52). 


—Bubt-— 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 

Frage 108. Herr B. /. in M. ı. Kann ein zu 
warmer Entwickler der Grund des Schleiers sein, d.h. 
ist es möglich, dass Platten, welche sonst normal und 
schleierfrei sich entwickelten, im Sommer, wenn die 
Hervorrufungstlässigkeit nicht genfigend gekühlt wurde, 
schleiern? Welche Methode empfiehlt sich am meisten 
zum Kühlhalten der Entwicklungslösung, wenn Eis 
nicht vorhanden ist? 

2. Welches Mittel gibt es, um Bromsilberbilder 
klar und kräftig zu verstärken, ohne dass der Ton 
dabei in erheblicher Weise verändert wird? 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Antwort su Frage 108. ı. Selbstveiständlich 
kann ein zu warmer Entwickler Platten, die sich sonst 
normal hervorrufen lassen, verschleiern. Speziell die 
weniger rapid arbeitenden Entwickler, wie z. B Hydro- 
chinon und Amidol nehmen bei zunehmender Tempe- 
ratur an Reduktionskraft sehr stark zu, so dass sie bei 
normaler Zusammensetzung schon bei einer Entwickler- 
temperatur von etwa 23 Grad C klar arbeitende Platten 
häufig stark verschleiern. Bei Rapidentwicklern ist 
dies in etwas geringerem Masse der Fall, doch neigen 
auch sie zu schleierigem Arbeiten, wenn sie über- 
mäsig warm sind. Das beste Mittel, um die Platten 
auch bei grosser Hitze sicher zu entwickeln, ist Kühlen 
des Entwickiers in kaltem laufenden Wasser und Be- 
lassen der Entwicklungsschale in kaltem Wasser bis 
zum Moment des Gebrauches. Das Leitungs- und 
Brunnenwasser hat, wenigstens in unserem Klima 
immer eine genügend niedrige Temperatur, um mit 
dieser Abkühlung auszukommen. 


Antwort 2. Bromsilberbilder verstärkt man aus- 
giebig, und zwar mit dem gewöhnlichen Quecksilber- 
verstärker, wobei allerdings mit grösster Sorgfalt darauf 
zu sehen ist, dass die Bilder gründlich fixiert und 
gründlich ausgewaschen werden, ehe man sie verstärkt. 
Das Schwärzen der verstärkten Bilder wird am besten 
mit Ammoniak, nicht mit Natriumsulfit vorgenommen. 


Frage 109. Herr B. B. inW. Nach Anlage einer 
Wasserleitung in meinem Atelier wird über den Kalk- 
gehalt desselben geklagt, und mein Operateur behauptet, 
dass der mehlige Schleier, den die Platten jetzt häufig 
zeigen, durch Kalkausscheidungen aus dem Wasser 
bedingt sei. Wie kann man sich eine ungelähre Vor- 
stellung davon verschaffen, ob das Wasser kalkhaltig 
ist, und wie kann man dem Uebel eventuell steuern. 


Antwort su Frage 109. Ueber den Kalkgehalt 
eines Gebrauchswassers informiert man sich am besten 
durch die Fällung der Kalksalze mittels oxalsaurer 
Salze. Man fügt dem Leitungswasser, nachdem es 
einige Stunden gestanden hat, auf je ı Liter 5 bis 6ccm 
einer zehnprozentigen Lösung von oxalsaurem Kali 
hinzu. Der Grad der Trübung gibt, im Vergleich zu 
anderen Wässern, einen Anhalt über den Kalkgehalt. 
Durch Wägung des gefällten oxalsauren Kalkes kann 
der Kalkgehalt natürlich auch quantitativ bestimmt 
werden. Ein Mittel, um grössere Mengen kalkhaltigen 
Wassers weich zu machen, welches für photographische 
Zwecke leicht anwendbar wäre, gibt es nicht, es sei 
denn, dass man durch Versuche ermittelt, wieviel 
Tropfen einer zehnprorentigen Kalloxalatlösung ge- 
nüger, um das Wasser zu entkalken und dann die be- 
treffende, für den nächsten Tag zu verwendende Wasser- 
menge am Abend vorher durch Zusatz der Kalioxalat- 
lösung entkalkt. Die Kalksalze fallen dann während 
der Nacht zu Boden, und das überstehende Wasser 
kann benutzt werden. Es ist allerdings dann gewöhn- 
lich alkalisch, was aber für die meisten photographischen 
Zwecke nichts schadet. 


Für{die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 46. 1914. 


7. Juni. 


Der III. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt. 


Ausstellung photographiseher Erzeugnisse während des Photo- 
graphentages. 


Verschiedentlich ist aus Händler- und Fabrikantenkreisen der Wunsch geäussert worden, 
gelegentlich des Ill. Deutschen Photographentages ihre Erzeugnisse ausstellen zu können. Es 
lässt sich natürlich nicht machen, dieselben innerhalb der Bugra vorzuführen, jedoch ist es möglich, 
eine Ausstellung im Zoologischen Garten, in dem am 23. Juni d. J., vormittags, der Sächsische 
und der Thüringer Bund tagen und am Nachmittag der Photographentag eröffnet wird, zu 
arrangieren. Interessenten wollen sich direkt an den Vorsitzenden des Ortsausschusses, Herrn 
Adolf Sander, Leipzig-Gohlis, Gohliser Strasse 53, wenden. 


Sonntagsarbeit in Saehsen. 


In Nr. 4ı dieser Zeitschrift vom 20. Mai d. ]J. 
wird auf S. 280 in der Antwort auf Frage 43 
die Zulässigkeit der Sonntagsarbeit im Photo- 
graphengewerbe behandelt. Dabei ist unter 
anderem in Satz 2 gesagt, dass die persön- 
liche Tätigkeit der Gewerbetreibenden 
an Sonntagen grundsätzlich gestattet sei. Dies 
trifft indes nicht für das gesamte Reichsgebiet 
zu, z.B. nicht für das Königreich Sachsen, 
weil hier neben den reichsgesetzlichen Bestim- 
mungen der Gewerbeordnung noch besondere 
Vorschriften über die Sonntagsruhe, insbesondere 
auch in gewerblichen Betrieben, Geltung haben. 

Es sei deshalb zur Ergänzung der erwähnten 
Antwort folgendes bemerkt: 

Im Königreiche Sachsen sind nach $ 4, Ab- 
satz ı, des Gesetzes vom ıo. September 1870 
ganz allgemein 

„an Sonn- und Festtagen gewöhnliche Hantie- 
rungen und die Wochenarbeiten im Bereiche 
der Landwirtschaft und des Gewerbebetriebs, 
wenn sie ausserhalb der Wohnungen und 
Oekonomiegebäude der betreffenden Arbeits- 
unternehmer und Landwitte stattfinden, die Ar- 
beiten in Fabriketablissements überhaupt, eben- 
so wie jede Arbeit, welche sich durch Geräusch 
nach aussen hin bemerkbar macht, verboten.“ 





Plattenränderprägungen auf Photo- 
graphien. Zum Einprägen der Plattenränder 
auf photographischen Bildern, äbnlich den Stahl- 
und Kupferstichen, sowie den Heliogravüren usw., 


Diesem Verbote unterfällt also auch die per- 
sönliche Tätigkeit des selbständigen Gewerbe- 
treibenden, ohne dass es hierzu einer Vorschrift 
der höheren Verwaltungsbehörde auf Grund von 
S 4ıb der Gewerbeordnung bedarf. Nur wäh- 
rend der Stunden, während welcher gemäss 
8 ıo5e der Gewerbeordnung von der höheren 
Verwaltungsbehörde (Kreishauptmannschaft) für 
die sogen. Bedürfnisgewerbe die Beschäftigung 
von Arbeitnehmern an Sonn-, Fest- und 
Busstagen gestattet ist, ist auch die persönliche 
Tätigkeit des Gewerbetreibenden freigegeben 
(Ministerial-Verordnung vom ı5. März 1895). 
Daraus folgt, dass über diese Stunden hinaus 
die Tätigkeit des Gewerbetreibenden selbst nur 
dann zulässig ist, wenn sie innerhalb seiner 
Wohnung stattfindet, vorausgesetzt, dass dabei 
jedes Geräusch nach aussen hin vermieden wird. 
Wie der Begriff „Wohnung“ im Zweifelsfalle 
auszulegen ist, wird nur vom Strafrichter end- 
gültig entschieden werden können. Die Ver- 
waltungsbehörde fasst, soviel mir bekannt, diesen 
Begriff möglichst in engstem Sinne auf und 
zählt Gewerbsräume auch dann nicht zur Woh- 
nung, wenn sie mit dieser in unmittelbarer Ver- 


bindung stehen. Adolf Sander. 


rt —— 


Aus der Praxis des Photographen. 


[Nachdruck verboten.] 

bedient man sich der hochglänzend polierten 
Messing-, Kupfer- oder Stahlplatten, wie solche 
zur Herstellung der Radierungen oder Stiche 
in jedem gewünschten Format in den Druckerei- 


47 


312 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





fachgeschäften zu haben sind. Diese Platten 
sind hartgeschlagen, absolut plangeschliffen und 
auch mit Fassetten versehen, bezw. müssen 
diese angebracht und dabei die Ecken schön 
abgerundet, geglättet und blank poliert werden. 
Ausser Gebrauch müssen die Platten stets mit 
gelber, d. h. ungebleichter Vaseline oder mit 
einer terpentinhaltigen Bienenwachslösung sehr 
sorgfältig eingerieben werden, um das allzu 
rasche Oxydieren der Platten zu verhüten. 
Ausserdem ist jede Platte einzeln in gutes 
trockenes Seidenpapier mehrfach einzuschlagen 
und nachher an einem ganz trockenen Ort zu 
verwahren. 

Die Einprägung der Ränder auf den Bildern 
erfolgt in der Art, dass diese zuerst in ein 
recht gleichmässig feuchtes, aber nicht nasses 
Fliess- oder ungeleimtes Druckpapier eingelegt 
werden, und beschwert man das Ganze mit 
einem flachen Holzdeckel, auf den ein Gewicht 
oder Stein gelegt wird. In dieser Art zieht 
sich die Feuchtigkeit sehr gleichmässig in die 
Bilder, und die Einprägung fällt dann recht 
vollkommen aus. Das Einprägen geschieht am 
besten mit der Satiniermaschine, doch müssen 
die Platten zeitweise mit einem sehr weichen, 
etwas feuchten Tuch von anhaftenden Fasern usw. 
gesäubert, mit einem zweiten trockenen Tuche 
nachgerieben und mit etwas Talkum und reiner 
Watte abgewischt und nachpoliert werden. Als 
besonders geeignet erweisen sich die stärkeren 
Mattpapiere von bräunlich-gelber Färbung, äbn- 
lich denen, die zum Kupferdruck oder der 
Heliogravüre benutzt werden, doch es können 
natürlich auch andersfarbige Mattpapiere vorteil- 
haft zur Verwendung kommen. M. 


Härten von Gelatinepapierbildern. 
Wenn auch die meisten der modernen Gelatine- 
papiere, wohl infolge von Verwendung sogen. 
harter Gelatine, eine gute Festigkeit der Schicht 
besitzen, so ist deren Verletzlichkeit im nassen 
Zustande immer noch gross genug, um zu 
mancherlei Beschädigungen beim flotten Arbeiten 
und verschiedenen Umständen führen zu können. 
Daher wird eine entsprechende Härtung der 
Schicht sich stets als nützlich erweisen. Die 
Ansichten und Vorschriften über die Härtungs- 
weisen gehen aber nicht unbedeutend ausein- 
ander. Der eine empfiehlt das Härten für sich 
allein, und zwar entweder vor, meist aber nach 
dem Fixieren vorzunehmen, während ein anderer 
das Härtebad mit dem Fixierbad verbunden 
wissen will. 


Jede der drei Methoden ist, richtig angewendet, 
praktisch gut benutzbar. 

Als Härtungsmittel wird bekanntlich meist 
Alaun angewendet. Nun hat aber eine, wenn 


auch schwache Alaunlösung die Eigenschaft, 
Fixiernatron unter Abscheidung von Schwefel 
zu zersetzen. Wird nun eine fixiernatronhaltige 
Gelatineschicht mit einer Alaunlösung in Kon- 
takt gebracht, so muss unbedingt eine Zersetzung 
des Fixiernatrons eintreten. Die Zersetzungs- 
produkte bleiben aber wenigstens zu einem 
Teil in der Schicht und können hier natürlich 
auf das Silberbild, je nachdem es aus einem 
Auskopier- oder Entwicklungspapier herstammt, 
mehr oder minder stark einwirken. Es ergibt 
sich daraus die einfache Schlussfolgerung, dass, 
wenn man ein Alaunbad für sich allein anwenden 
will, man mit fixiernatronhaltigen Schichten 
nicht in Berührung kommen darf. Wendet man 
daher das Alaunbad nach dem Fixieren an, so 
muss zunächst alles Fixiernatron aus der Schicht 
herausgewaschen sein. Wird es, was weniger 
empfehlenswert erscheint, vor dem Fixieren an- 
gewendet, so muss ebenso sorgfältig aller Alaun 
herausgewaschen werden, weil sonst die gleiche 
Reaktion eintritt. 

Eine Kombination des Alaun- und Fixier- 
bades würde aus den angegebenen Tatsachen 
schwer möglich sein, wenn es nicht auf eine 
einfache Weise zu ermöglichen wäre, die Ein- 
wirkung des Alauns (ohne jeden Nachteil für 
die Härtungswirkung) auf das Fixiernatron auf- 
zuheben. Dies geschieht durch Zusatz eines 
Bisulfits oder auch von Natriumsulit. Daher 
können sogen. saure Fixierbäder auch alaun- 
haltig hergestellt werden. 

Die gleichzeitig gerbende Wirkung eines 
Alaunfixierbades ist aber selbstverständlich für 
den Fixageprozess insoweit von Einfluss, als 
sie die Fixierdauer verlängert. Man muss da- 
ber in solchen Fällen recht reichlich lange 
fixieren, damit nicht unlösliche Salze in der 
Schicht bleiben. Dieser Umstand ist um so 
mehr zu beachten, als derartige Bäder, richtig 
hergestellt, lange klar bleiben und dadurch leicht 
Veranlassung zu einer stärkeren als gerade 
passenden Ausnutzung geben. 

Von einer stärkeren Gerbung der Schicht 
von Gelatinebildern ist unter allen Umständen 
abzuraten. Es wird dadurch zweifellos nicht 
nur das Auswaschen sehr erschwert, sondern 
die Schicht zeigt auch im trocknen Zustande 
eine sonst nicht vorhandene Neigung zum 
Brechen oder Rissebildung, was sich namentlich 
beim Rollen grösserer und auch kleinerer Bilder 
leicht unangenehm bemerkbar machen kann. 

Das einfachste Härtungsverfahren aber dürfte 
zweifellos in einer Behandlung derausgewaschenen 
Bilder mit einer entsprechend schwachen For- 
malinlösung bestehen, wobei man allerdings den 
üblen Geruch des Formalins mit in den Kauf 
nehmen muss. Fl. 


—re- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


313 








Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen - Zwangsinnung 
tür den Regierungsbezirk Allenstein. 
Sitz: Osterode I. Ostpr. 
Unsere erste Innungsversammlung findet am Mon- 
tag, den ı5 Juni, ı0!/, Uhr vormittags, in Allenstein 
„Zur Traube‘, Kreuzstrasse 4, statt. 


Tagesordnung. 

ı. Aufstellung des Haushaltungsplanes. 

a. Bewilligung der bisher entstandenen Kosten. 

3. Bildung der verschiedenen Ausschüsse: 

I. Für das Pıülungswesen, 
II. »  » Lehrlingswesen, 
III. , den Gehilfenausschuss. 

4. Festsetzung der Vergütigung für Vorstandsmit- 
glieder. 

5. Festsetzung der ortsüblichen Preise. 

6. Beschlussfassung zur Bekämpfung der Schleuder- 
geschäfte. 

7. Beschlussfassung über Regelung des Photo- 
graphierens in den Kasernen. 

8. Bericht über den Central-Verband durch Herrn 
Gerdom- Thorn. 

9. Besprechung über einen Vortrag des Kollegen 
Herrn Grienwaldt- Bremen. 

ı0. Festsetzung des nächsten Versammlungsortes — 
Verschiedenes. 

Iu Anbetracht der überaus wichtigen Tagesordnung 
werden die Herren Kollegen höflichst ersucht, zur 
Versammlung vollzäblig zu erscheinen. 

Gleichzeitig sei in bezug auf das „Nichterscheinen “ 
auf den 8 22 unseres Siatuts hingewiesen. 

A. Dorn, 
Schriftführer. 


H. Carstensen, 


Vorsitzender. 
— tm 


Plälziseher Photographen - Bund, 
Zwangsinnung für die Pfalz. 

Die verehrlichen Mitglieder, die Lehrlinge neu an- 
genommen haben, wollen die Anmeldung derselben 
nebst Einsendung eines Exemplars des Lehrvertrages 
und an Einschreibgebähr ı Mk. an den Obermeister 
gefälligst sofort betätigen, da die Weitergabe der 
Meldung an die Pfälzische Handwerkskammer geschehen 
muss. — Ebenso sind die Gehilfen, die bis jetzt der 
Innung nicht augemeldet sind, bis ı5. Juni d. J. be- 
kanntzugeben (siehe $ ı5 Abs. 2b, des Statute). 


Der Vorstand. 
rt 


Sächsiseher Photographen -Bund (E.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Als neues Mitglied ist aufgenommen: 
Herr Heinrich Grass, Photo Spezialhändler für Fach- 
photographiebedarf, Leipzig, Dufourstrasse 14 b. 


Der Vorstand. 


Photographen -Zwangsinnung 
Kempten i. A. für das bayerische Allgäu 
und Südsehwaben. 

Diejenigen geehrten Herren Kollegen, welche Ge- 
hilten oder Lehrlinge beschättigen, die beabsichtigen, 
im Herbst vor der hierzu bestimmten Kommission der 
Innung ihre Gehilfenprüfung abzulegen, werden hötlichst 
ersucht, dies dem Unterzeichneten baldigst mitzuteilen. 


Kempten, im Mai 1914. 
Der Obermeister. 


MH 


Nordwestdeutseher Photographen - Bund 
(E. Y.). 


Sitz; Bremen. 


10. Bundestagung in Detmold 
am Montag, den 4., und Dienstag, den 5. Mai 1914. 


Teilnehmerliste: 

Se. Hochfürstl. Durchlaucht Fürst Leopold zur Lippe; 
Adjutant Hauptmann von Gillhausen; Oberbürgermeister 
Wittje, Major a. D.; Grote, Vorsitzender der Handwerks- 
kammer Detmold; Solle, Syndikus der Handwerks- 
kammer Detmold; Arnold, Herford; Landschaftsmaler 
Bauer, Detmold; Baumann und Frau, Bielefeld; Beck- 
mann und Frau, Detmold; Brandt und Frau, Schötmar; 
Brandt, Lage; Blum, Paderborn; Bilesius, Hameln; 
Beste und Frau, Minden; Budde, Lippspringe; Ehr- 
hardt,Osnabrück ; Esselbach, Osnabrück ; Egger, Hameln; 
Fricke, Herford; Freitag und Frau, Bielefeld; Frewert, 
Lemgo; Groenmeyer, Emden; Gausselmann, Münster; 
Ganzemüller, Herford; Grainer, München; Gotthardt, 
Höxter; Grienwaldt und Frau, Bremen; Henkel, Ham- 
burg; Huth und Tochter, Lüdenscheidt, Huchtmann 
und Frau, Bielefeld; Hemmelskamp, Rothenfelde; 
Fräulein Helfer, Melle; Hey, Lage; Jacoby, Uelzen; 
Jungcurt, Rinteln; Herm. Köppelmann und Frau, Pader- 
born; Wilh. Köppelmann, Paderborn; Kracht und Frau, 
Detmold; Klages, Vlotho; Kastel, Minden; Knigge, 
Jöllenbek; Lessmeyer und Frau, Detmold; Lichtenberg 
und Frau, Osnabrück; Lieberknecht, Hannover; Lo- 
höfener, Bielefeld; Lehrter, Ibbenbühren; Fräulein 
Leissner, Detmold; Mesch, Blomberg; Müsse, Iserlohn, 
Mohn und Frau, Nienburg; Moses, Frankfurt a. M.; 
Neubauer und Frau, Bielefeld; Nürnberger, Herford; 
Ohle, Lemgo; Fr. W. Ophoven, Lippstadt; Ophoven und 
Tochter, Paderborn; Pfeiffer, Minden; Paatsch, Hanı- 
burg; Peckenius, Bielefeld; Quidde und Frau, Detmold; 
Römer, Hamburg; Ramhorst jun., Bielefeld; Roth, 
Münster; Rompel, Hamburg; Riege und Frau, Lüne- 
burg; Schleypen, Coesfeld; Schröder, Lübbecke; 
Schönlau und Frau, Horn; Schlötel, Bremen; Stöppler, 
Bünde; Schultz, Holzminden; Schade und Frau, Lipp- 
springe; Schwarze, Bielefeld; Vatthauer und Frau, 
Osnabrück ; Wehmann, Melle; Weuning, Rheine; Wilcke, 
Hamburg; Weiss, Melle, Frau Wessels, Osnabrück; 
Weber und Frau, Münster; Zinne, Minden; Zahn, 
Nordhorn. 


47° 


314 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Die ersten Gäste trafen schon am Sonntag Spät- 
nachmittag in Detmold ein. Der tiefblaue Himmel und 
der goldige Sonnenschein liessen die Residenz des 
Lipperländchens mit den umliegenden, buntfarbig be- 
waldeten Bergen dem Besucher besonders reizvoll er- 
scheinen, und es war, als winke die meilenweit sicht- 
bare Reckengestalt des Cheruskerfürsten dort oben von 
der Grotenburg alle Lichtbildner mit grüssendem Arm 
herbei. — Und viele, viele kamen. 

Im Hotel „Stadt Frankfurt“ fand sich bald eine 
stattliche Tafelrunde, Damen und Herren, zusammen, 
woselbst auch der Vorstand in einstündiger Sitzung 
die Tagesordnung und das Programm für die folgenden 
Tage besprach und interne Bundesangelegenheiten er- 
ledigte. 

Am Montag früh gegen 9 Uhr liefen die mit Bundes- 
brüdern reich besetzten Züge ein und wurden von den 
schon eingetroffenen Kollegen jubelnd begrüsst. Die 
von den Detmoldern in liebenswürdiger Weise gestifteten 
und in den Landesfarben ausgeführten Abzeichen zur 
Tagung liessen die Jünger des Lichts auch äusserlich 
erkennen und gaben dem Strassenverkehr ein lebhaftes 
Gepräge. Man merkte, Detmold stand im Zeichen des 
„ Photographentages“. 

Und wie man uns im schönen Detmold aufzunehmen 
gewillt war, davon mögen folgende Verse zeugen, mit 
welchen die Detmolder Tageszeitungen uns willkonımen 
hiessen: 

Willkommen! 
Ihr eiltet heut’ aus fernen Gauen 
Herbei zum schönen Werrestrand, 
Der roten Rose Reich zu schauen, 
Das vielgepries’ne Lipperland! 


Hier zu des Hermannsdenkmals Füssen 
Sei euch ein frisches Lied geweiht, 
Euch freudig, herzlich zu begrüssen 
Zu eures Bundes Tätigkeit! 


Willkommen drum in unsern Mauern 
Zu ernster Tat, zu frohem Fest! 

Mag die Erinn’rung lange dauern, 
Wenn eure Schar die Stadt verlässt! 


Und mögt ihr gern einst wiederkommen, 

Vergesst das schöne Detmold nicht, 

Das gastlich euch hat aufgenommen! 
„Gut Licht!“ 


Sie bildeten gewissermassen den Auftakt zu den 
festlichen Veraustaltungen, und ein weiterer Artikel: 
„Photographie“ betitelt, von Emil Schönewald ver- 
fasst, leitete die Tage würdig ein. 


Pünktlich um ı0!/, Uhr eröffnete unser Vorsitzender, 
Herr Aug. Grienwaldt, die Ausstellung im Arminius- 
Hotel mit folgenden Worten: 


Meine sehr geehrten Damen und Herren! 

Ich eröffne die ı0. Bundesversammlung des Nord- 
westdeutschen Photographen-Bundes mit herzlichem 
Willkommen an die Erschieneneu. Lange bevor die 
Festteilnehmer es sich überlegen, ob sie sich aus dem 
Werktagsgetriebe herausstehlen dürfen zum Besuch der 
Versammlung, sorgt sich der Bundesvorstand um ein 


würdiges Programm. Wir sind in diesem Jahre durch 
das Entgegenkommen und Mitarbeiten der Detmolder 
Kollegen (an deren Spitze Herr Paul Beckmann) 
rege unterstützt worden, was ich hier eingangs dankend 
hervorheben möchte, und diese Tätigkeit am Platze gab 
uns den Mut, uns an eine Ausstellung heranzuwagen. 
Allerdings nicht an eine Ausstellung, in der zur Ab- 
wägung gegeneinander und zur Prämiierung einzelner 
zusammengetragen wurde, was durchweg der Schau- 
kasten oder die Auslage des Photographen bietet, 
sondern eine gewählte Anzahl von Spezialisten unseres 
Berufes, die sorgfältig von ihren Lieblingen aus der 
Werkstatt zu wirklichkem Schauen und Vertiefen ihre 
Gaben hergeliehen haben. 


Meine Damen und Herren! Es vollzieht sich nänı- 
lich in unserem Berufe das, worauf ich in Vorträgen 
schon mehrfach hingewiesen, die Trennung in der 
Photographie zwischen Ware und Qualität, schneller 
als wir geahnt. Und der nach Qualität strebende Fach- 
mann wiederum wird seinen Hauptwert und die volle 
Kraft auf das Spezialstudium verwenden, das ihm be- 
sonders liegt. Mit anderen Worten: Schaffen, wo er 
mit dem Herzen schafft. Was konnte ich besseres tun, 
als für eine Versammlung unseres Bundes; die, stets 
für weitgehende Anregung im Fache zu sorgen ihre 
höchste Pflicht sah, diese Solisten aus dem Konzert 
hier zu vereinigen; und es ist wirklich dankenswert, 
mit welcher Bereitwilligkeit unserer Aufforderung Folge 
geleistet wurde. Ist es auch nicht ausgeschlossen, in 
der Reihe dieser Vorkämpfer in unserem Beruf den 
einen oder anderen der würdigsten Vertreter über- 
gangen zu haben, so sehen wir doch an der Zusammen- 
stellung die Vielseitigkeit der neuzeitlichen Bestrebungen 
in eklatantem Masse. Was Sie sehen, sind zielbewusste 
Arbeiten, denen jahrelanges emsiges Studium zugrunde 
liegt, und wir wollen nicht vergessen, wie schwer es 
oftmals dem einzelnen gewesen und noch ist, sich mit 
dem durchzusetzen, was er als das von ihm als „echt“ 
erkannte im Bilde zeigte. Ich darf deshalb mit einem 
berechtigten Stolz behaupten, dass diese Bildnisse hier 
den Glanzpunkt unserer diesjährigen Tagung in Det- 
mold bilden, und es wäre ein Frevel, wollten wir sie 
an unserem Auge flüchtig vorüberziehen lassen. Sie 
sind es wert, tief ins Gedächtnis eingeprägt zu werden 
zu dauernder Anregung; man muss sich ihrer oft und 
gern erinnern als etwas Wertvollem, Echtem, die in 
unserem Berufe, im Gegensatz zu der zur Ware herab- 
gewürdigten Photographie, „Lichtbilder‘“ in des Wortes 
wahrstem Sinne bedeuten, denn wer in den letzten 
Jahren den Kampf um neue Ausdrucksformen in der 
Photographie ernst und tief mit durchlebt hat, wird 
klar erkannt haben, es handelt sich darum, aus un- 
endlicher Zersplitterung wieder zur Harmonie zu ge- 
langen und aus der Mannigfaltigkeit die in ihr ver- 
borgene Einfachheit herauszuschälen. Den ausschlag- 
gebenden Einfluss äussert dieser Kampf nicht in der 
Belehrung, wie wir unsere Werke schaffen sollen, 
sondern in der Belehrung, wie wir uuser Leben ge- 
stalten sollen, und die künstlerische Art unserer Aus- 
drucksweise und Fähigkeit wird zum höchsten Moment 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


31$ 





unseres menschlichen Lebens. In unserem Berufe 
künstlerische Fähigkeiten entwickeln heisst daher nicht, 
ein küustliches System verfolgen, eine moderne Kunst- 
lebre studieren, eine neue Richtung mitmachen, sondern 
ein „Erkenne dich selbst!“ 

Solchen Gedanken Ausdruck zu geben in einer Zeit, 
wo alles Streben auf eine Vereinigung der Kräfte hin- 
zielt, erscheint gewagt, fast gefährlich, und man muss 
innerlich von ihnen durchdrungen sein, sie vertreten 
zu können. Das gemeinsame Ziel habe ich dabei nie 
verkannt und bin nach Kräften dafür eingetreten, aber 
ein Allheilmitfel zur Aufwärtsbewegung der 
Photographie habe ich darin nicht gefunden. Nachdem 
der Haupteinwand, den man gegen die Verwendung 
des photographischen Verfahrens zu künstlerischen 
Zwecken oft erhoben, nämlich das Verfahren sei zu 
mechanisch und daher zu unpersönlich, es biete der 
Persönlichkeit des Künstlers keinen Spielraum, nicht 
genug Möglichkeiten, auf das Werk einzuwirken, von 
Sachverständigen treffend widerlegt ist, ist es auch an 
der Zeit, auf die Arbeit an sich oder die Einzelarbeit 
mehr denn je hinzusteuern. Und wie in so manchen 
Dingen, wo die Arbeit ihren eigentlichen Mittelpunkt 
verloren hat, heisst es auch hier: Zurück zur Natur, 
zur Schöpferin aller Kunst. In ihr, der Natur, müssen 
wir uns neu umsehen lernen, um zuzugeben, dass alle 
wirklich schöpferische Kunst aus Anschauung, aus deut- 
lichem Sehen hervorgehen mıuss. Aus der zunehmenden 
Hast des Lebens das immer sich schneller und schneller 
schwingende Rad plötzlich anhaltend und wieder auf 
den festen Boden der Natur gestellt, lehrt sie uns die 
Harmonie in ihrem unendlich grossen Umfange ver- 
stehen, zeigt uns die Einheit in der Vielheit, die Ruhe 
in der Bewegung, das Ewige in dem Vergänglichen 
und erlöst den verwirrten Geist durch die Offenbarung 
des ewig Einfachen. 


Nachbhaltiger Beifall folgte diesen bedeutungsvollen 
Worten, und geklärt und geläutert durch sie durfte 
man sich nun mit Musse der Besichtigung der aus- 
gestellten Bilder widmen. 

Die Ausstellung war in liebenswürdiger Weise von 
nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen mit vorbild- 
lichen und zum Teil hervorragenden Arbeiten beschickt: 
Schlosser & Wenisch, Prag; Römer, Hamburg; 
Dührkoop, Berlin; Grienwaldt, Bremen; Lichten- 
berg, Osnabrück; Rompel, Hamburg; Baumann, 
Bielefeld; Schenker, Berlin; Mohrmann, Lübeck; 
Link, Zürich; Leny Kempin, Celle; Hanny 
Schwarz, Berlin; Schensky, Helgoland; Kühle- 
wind, Königsberg; Pigmentbilder durch Romain 
Talbot, Berlin; Wettbewerbsbilder durch Wilhelm 
Knapp, Halle. 

Ihnen allen sei an dieser Stelle nochmals herzlich 
gedankt. 

Leider mıusste der nunmehr vorgesehene Vortrag 
von Herrn Hans Schmidt ausfallen, da der Referent 
in letzter Stunde zur Bugra nach Leipzig gerufen war. 

Hilfsbereit sprang Herr Grainer in die Bresche 
und übernahm eine Besprechung der ausgestellten 
Arbeiten. — Inzwischen zu einer stattlichen Anzahl an- 


gewachsen, wauderten wir mit ihm von Koje zu Koje 
und durften entzückt seinen gedankentiefen, sachlichen 
und doch in solch liebenswürdiger Form vorgebrachten 
Ausführungen lauschen. Dass er uns allen einen vollen 
Ersatz für den ausgefallenen Vortrag geboten hatte, 
bewies der dankbare und freudige Applaus am Schlusse 
seiner Ausführungen, aus denen wir manchen be- 
lehrenden Wink mit nach Hause nehmen durften. 


Inzwischen wurde von Sr. Hochfürstl. Durchlaucht 
den Fürsten Leopold zur Lippe, eine Abordnung 
unseres Bundes, bestehend aus den Herren Grien- 
waldt, Rud. Lichtenberg und Rompel, im Schlosse 
in Audienz empfangen. Der Fürst zeigte für unsere 
Tagung viel Interesse und stellte einen Besuch der Aus- 
stellung in Aussicht. Durch diesen huldvollen Empfang 
wurden nicht allein die Herren der Abordnung, sondern 
in besonderem Masse auch unser Bund geehrt, was 
wir mit Genugtuung registrieren wollen. 

Um ı2!), Uhr wurde im Ausstellungslokal ein 
warmes Frühstück eingenommen, zu dem sich über 
ro Teilnehmer, darunter eine stattliche Anzahl Damen, 
eingezeichnet hatten. 

Hofphotograph Quidde, Detmold, begrüsste im 
Namen der Detmolder Kollegenschaft die Festteil- 
nehmer, spricht seine Freude und Dank für den so 
überaus zahlreichen Besuch aus und wünscht allen 
lieben Gästen fröhliche und recht genussreiche Stunden. 
Er hebt sein Glas und ruft: „Ein herzliches Will- 
kommen in unserem schönen Detmold!“ Die Gläser 
klirren und allen wird zur Gewissheit, dass Freund 
Beckmann nicht zuviel verheissen hat, als er uns 
neulich in seinem Artikel einen kleinen Vorschuss auf 
die Detmolder Festtage gab. 

Um 2!)j, Uhr eröffnete der I. Vorsitzende, Herr 
Grienwaldt, die ıo. Bundessitzung im Hotel „Stadt 
Frankfurt“. Er begrüsste die stark besuchte Ver- 
sammlung, insonderheit aber die Vertreter der Hand- 
werkskammer Lippe - Detmold, Herren Vorsitzender 
Grote und Syndikus Solle. Herr Grote ergriff das 
Wort, dankte für die freundliche Einladung, wünschte 
fruchtbringende Arbeit unserer Sitzung und liess seine 
Worte ausklingen in ein begeistert aufgenommenes 
Hoch auf den Kaiser und den Landesfürsten. 

Herr Grienwaldt erwähnt den huldvollen 
Empfang der Abordnung durch den Fürsten und gibt 
seiner Freude und Genugtuung hierüber Ausdruck. 
Weiter gedenkt er in einem warmen Nachruf des kürz- 
lich verstorbenen Bundesmitgliedes, Kollegen Wernecke 
in Bremerhaven. Die Teilnehmer ehren das Andenken 
des Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. 

Es wird nunmehr in die Tagesordnung eingetreten. 

Auf das Verlesen des letzten Protokolles wird ver- 
zichtet. Den Kassenbericht erstattet Herr Zinne. Aus 
seinen weiteren Darlegungen geht leider hervor, dass 
die Zahl der dem Bund angehörenden Mitglieder zurück- 
gegangen ist. Herr Lohöfener ergreift hierzu das 
Wort und führt folgendes aus: „Wenn auch das Zurück- 
geben der Mitgliederzahl eine natürliche Folgeerschei- 
nung der vielen Neugründungen von Innungen in den 
Bezirken des Nordwestdeutschen Photographen - Bundes 


316 


PHOTÖOGRAPHISCHE CHRONIK. 





ist, so darf uns dieses nicht gleichgültig sein. Der 
Bund hat seine Existenzberechtigung bewiesen, und 
möchte niemand von uns die lehrreichen und schönen 
Tagungen missen. Ich appelliere deshalb an die Mit- 
glieder, tüchtig zu werben und dem Bund neue Freunde 
zuzuführen.. Der geringe Beitrag sollte von jedem 
Kollegen gern gezahlt werden, es wird viel dafür ge- 
boten.“ (Allseitige Zustimmung) Herr Rompel 
findet im Anschluss hieran warme Worte für unseren 
Bund und seinen verdienstvollen Leiter, unseren all- 
verehrten August Grienwaldt. Er bringt ein Hoch 
auf letzteren aus, in welches alle Anwesenden be- 
geistert einstimmen. Da niemand zum Punkt Kassen- 
bericht mehr das Wort ergreift, wird von den Kassen- 
prüfern Entlastung des Kassierers beantragt und erteilt. 


Leider scheiden drei bewährte Mitglieder aus dem 
Vorstand aus und lehnen Wiederwahl ab. Es sind 
dies die Herren Lichtenberg, Stiegler und Zinne. 
Durch Zuruf werden neugewählt die Herren Rompel, 
Hamburg, II. Vorsitzender, Beckmann, Detmold, 
Kassierer und Lohöfener, Bielefeld, Protokollführer. 
Die Gewählten nehmen an und nimmt der Vorsitzende 
Gelegenheit, seine Freude und seinen Dank für die 
glatte Erledigung dieses Punktes auszusprechen. Den 
ausscheidenden Vorstandsmitgliedern spricht er be- 
sondere Dankesworte für die vielen, dem Bund in un- 
eigennütziger Weise geleisteten Dienste und bittet sie 
zugleich, auch fernerhin dem Bund treue Freunde zu 
bleiben. 

Herr Lohöfener übernimmt nun den Vorsitz, da 
einige‘ Herren des Vorstandes und die Detmolder 
Kollegen beim Besuch des Fürsten in der Ausstellung 
zugegen sein müssen. 

Zum letzten Punkt, Geschäftliches, wird die Frage 
der Lehrlingsausbildung angeschnitten, und bemerkt 
hierzu einleitend Herr Lohöfener, dass leider die 
Ausbildung und das Wissen derjenigen Lehrlinge, 
welche keine Gelegenheit zunı Besuch einer Fachschule 
hatten, bei der theoretischen Prüfung in den meisten 
Fällen noch sehr zu wünschen übriglasse. Es liege 
dies wohl zunächst in der mangelhaften Schulbildung 
unserer Lehrlinge überhaupt, als aber auch in dem 
ınangelhaften Wissen mancher Lehrchefs selbst be- 
gründet. Die Elementarschulbildung reiche eben nicht 
aus, dass die Lehrbücher mit Erfolg studiert werden 
könnten, und da die Zeit für schulgemässe Ausbildung 
in der Werkstatt nicht zur Verfügung steht, so tritt 
der Referent lebhaft für die Errichtung von Fachschulen 
ein und gibt zum Schluss noch einige Erfahrungen 
aus der Praxis der Bielefelder Innungsfachschule be- 
kannt, welche den Wert einer Fachschulbildung eklatant 
vor Augen führen. 

Während der Verhandlungen tritt Herr Oberbürger- 
meister Wittje in den Saal, nimmt am Vorstandstisch 
Platz und an den weiteren Verhandlungen regen Anteil. 

Herr Paatsch, Hamburg, bestätigt die Worte des 
Vorredners und ist nach seinen Erfahrungen über die 
Hamburger Fachschule imstande, ebenfalls den Fach- 
schulunterricht für unsere Lehrlinge als die erstrebens- 
werteste Einrichtung für die Organisationen hinzu- 


stellen. — Nunmehr ergriff Herr Oberbürgermeister 
Wittje das Wort und betonte, dass die Einrichtung 
des Fortbildungsschulunterrichtes für die Handwerks- 
lehrlinge kaum das richtige Mittel sei, die Kenntnisse 
zu erweitern und den Lehrlingen das Mangelnde oft 
unter grossen Schwierigkeiten beizubringen. Es sei 
dieser Unterricht mehr oder weniger ein Schlag ins 
Wasser. Deshalb strebe man danach, die Fachschul- 
bildung immer mehr auszubauen, und fänden die Be- 
strebungen, die hierauf hinzielten, auch die tatkräftigste 
Unterstützung der Behörden. Sodann bittet er, wenn 
auch etwas verspätet, den Teilnehmern des Bundestages 
den Gruss der Stadt Detmold übermitteln zu dürfen 
und alle namens der Bürgerschaft herzlich willkommen 
zu heissen. Er überreicht eine Anzahl reich illustrierter 
Führer von Detmold und wünscht zum Schluss, dass 
wir neben unseren ernsten Berufsfragen noch reichlich 
Zeit zur Besichtigung Detmolds und des herrlichen 
Teutoburger Waldes erübrigen, und recht fröhliche und 
genussreiche Stunden hier verleben möchten. (Leb- 
haftes Bravo und Händeklatschen.) | 


Herr Lohöfener dankt dem Herrn Oberbürger- 
meister für seine freundlichen Worte. 


Zur Lehrlingsfrage ergreifen noch die Herren 
Pfeiffer, Schultz und Grote das Wort, und wird 
hiermit die Debatte über diesen Punkt geschlossen. 


Als Ort der Herbsttagung schlägt Herr Mohn 
Münster vor. Herr Lohöfener erhebt Bedenken, und 
finden dieselben Bestätigung durch die Worte des Herrn 
Roth, Münster, durch welche derselbe ausführt, dass man 
in Münster etwas verschnupft darüber sei, dass man der 
Einladung Münsters im vorigen Jahr nicht Folge ge- 
leistet habe. Man möge in einigen Jahren einmal 
wieder an Münster herantreten. 


Es wird vom Vorstand Hamburg vorgeschlagen 
und angenommen. 


Herr Rompel gibt nun einige treffliche Winke 
zur Verarbeitung von Mattalbuminpapier und fübrt die 
Handgriffe praktisch vor. Die Ausführungen werden 
mit grossem Interesse verfolgt und dankend applaudiert. 


Herr Grienwaldt übernimmt wieder den Vorsitz 
und erteilt nunmehr Herrn Franz Grainer aus 
München das Wort zu seinem Vortrag: „Soziale Streif- 
lichter in der Entwicklung der bildmässigen Photo- 
graphie und deren Anwendung in der Praxis.“ 

Auf den Vortrag selbst werden wir noch zurück- 
kommen, derselbe wird im Druck erscheinen und den 
Mitgliedern zugänglich gemacht werden. 

Reicher und anhaltender Beifall folgte den Aus- 
führungen des Herrn Grainer. Es war eine erhebende 
Stunde, seiner liebenswürdigen Art und den tiefdurch- 
dachten und sachlichen Worten zu lauschen. Sie 
werden uns allen unvergesslich bleiben. An der darauf- 
folgenden Diskussion beteiligten sich die Herren Lo- 
höfener und Groenmeyer. Letzterer gab die inter- 
essante Anregung, an kleineren Plätzen durch Aus- 
stellung von neuzeitlichen Arbeiten hervorragender 
Fachleute das Publikum für diese Bestrebungen zu 
interessieren, und teilte mit, dass er selbst in Emden 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


317 





schon einmal einen Versuch dieser Art gemacht habe. 
Man wird im Bund dieser Anregung näher treten. 


Mit einem Dank für die äusserst glatte und pünkt- 
liche Erledigung der Bundessitzung konnte der Vor- 
sitzende dieselbe bald nach 5 Uhr schliessen. 

Es ging nun in zwei Gruppen zur Besichtigung 
des Schlosses, wo besonders die wunderbaren, vorzüg- 
lich erhaltenen Kolossalgobelins bewundert wurden. 

Leider hatte plötzlich der Himmel sein freundliches 
Gesicht verändert und es regnete in Strömen, als es 
nach der Besichtigung des Schlosses nach den Kunst- 
werkstätten von Lauermann ging. Dieses verhinderte 
jedoch nicht, dass alle sich dieser interessanten Ex- 
kursion anschlossen. Und wir kamen reichlich auf die 
Kosten. Unter sachkundiger Führung wurden in 
mehreren Gruppen alle Räume und Ateliers durch- 
wandert und uns so die Entstehung einer Plastik von 
den ersten Stadien bis zur Vollendung vor Augen ge- 
führt. Besonders interessierte das reichhaltige Lager 
in Rahmen, und wird hoffentlich mancher Kollege Ge- 
legenheit nehmen, nach dem überreichten, illustrierten 
Katalog dem Werk seine Aufträge zukommen zu lassen, 
das um so mehr, als die Rahmen nicht unwesentlich 
billiger als die bekannten Goldrahmen geliefert werden. 
Die schon sprichwörtlich gewordene Aufmerksamkeit 
der Detmolder zeigte sich auch hier wieder, indem 
jedem Besucher beim Verlassen des Werkes eine reizende 
Plastik zur Erinnerung überreicht und mit Dank ent- 
gegengenommen wurde. 

Alles eilte nun zu den Quartieren, um sich zu der 
Hauptattraktion, dem geheimnisvoll in der Ferne 
winkenden Hermannstrunk und -Imbiss in den Eta- 
blissements der Brauerei ‚„Falkenkrug‘“ frischzumachen. 
— Immer neue Gruppen pilgerten zur Höhe, und 
gegen 9 Uhr war der geräumige Saal in zwei fest- 
lichen Tafelreihen dicht besetzt. Männlein und Weib- 
lein, über hundert an der Zahl, mit freudigen, strahlenden 
Gesichtern. — Verstohlen wanderte manch’ sehnsüchtiger 
Blick nach dem mit auserlesenen Leckerbissen bestellten 
Büfett — und unwillkürlich kam mir der Gedanke: 
„Gott, das sollen wir alle vertilgeu?‘ 

Meine Sorge war unnötig, schon setzte die Musik 
ein, und bei lustigen Weisen und herrlichem Trunk 
berrschte bald ungebundenste Fröhlichkeit. Nun wurde 
zum „Futtern‘“ geblasen. Herr Beckmann gab das 
Zeichen, und seine Einladung, den „Hunger“ und 
„Durst“ nach Herzenslust zu stillen, war beinahe 
überflüssig, denn schon wälzte sich ein Strom Hungriger 
zum Büfett, wo vier Amazonen den Angriff tapfer 
zurückschlugen. 

Und, das dürfen wir schon jetzt sagen, die Detmolder 
verstehen sich nicht allein darauf, Gäste zu empfangen, 
sondern auch zu bewirten. Diese Erkenntnis kam 
auch bei allen Teilnehmern elementar zum Ausbruch, 
als Herr Kollege Lohöfener das Rednerpult vulgo 
Stuhl bestieg, und in begeisterten Worten — selbst- 
redend unter tätiger Mithilfe und kräftigem Soufflieren 
der ganzen „unterschwefligsauren‘“ Gesellschaft — 
ein Loblied auf die Spender des heutigen Abends sang 
und den Dank in einem stürmisch aufgenommenen 


Hoch auf die Detmolder Kollegen und die stillen Wohl- 
täter ausbrachte. — Neben dem edlen Gerstensaft — 
Herr Grainer wagte zu behaupten, dass derselbe noch 
besser als in München schmecke — gab es auch geistige 
Genüsse. Herr Kammersänger David Eichhöfer er- 
freute uns mit einigen Tenorsolis und ersang sich hier- 
bei manches Damenherz. — Die Fidelitas aber stieg 
am höchsten, als nun das famos illustrierte Lied ver- 
teilt wurde: „Lippe-Detmold, eine wunderschöne Stadt“, 
die unermüdliche Kapelle die Melodie intonierte und 
Herr Carl Fricke uns mit einem Solovers in die 
Dialektik einführtee Das Lied erklang und hat uns 
die ganzen Tage nicht wieder verlassen, es wurde der 
Ausklang jeder fröhlichen Stunde, wo nur eine lustige 
Gesellschaft der Unseren beisammen waren. Dass Herr 
Fricke noch weitere Proben seines Talentes ablegen 
musste, entsprach der augenblicklichen Stimmung, und 
dass er sich seiner Aufgabe in „äusserst dezenter 
Form“ entledigte, war selbstverständlich. Ihm noch 
ein kräftiges Prosit! 

Wenn es am besten schmeckt, soll der Mensch auf- 
hören im Geniessen, sagt ein weises Sprichwort. Und 
so musste auch leider hier, früher als es manchem lieb 
war, von dieser gastlichen Stätte geschieden sein. Die 
Erinnerung aber ist deshalb um so köstlicher. Nach- 
dem in Rücksicht auf das zweifelhafte Wetter beschlossen 
war, die morgige Tour in den Teutoburger Wald per 
Wagen zu machen, wurde bald nach ıı Uhr aufge 
brochen — Lichtbildbandwerkerkompagnie antreten! 
ertönte die Kommandostimme Frickes —, und mit 
klingendem Spiel und lustigem Gesaug — leider unter 
Bindfadenregen — ging's den Toren Detmolds zu. - 

Dass manche in Detmold den „Dreh“ noch nicht 
finden konnten, soll bei Lichtbildnern nichts Seltenes 
sein. Man hatte ja aber auch zum Fachsimpeln bisher 
noch keine Zeit gehabt und nutzte sie nun weidlich 
dazu in den verschiedenen Cafes und Restaurants aus: 
— Lippe-Detmold, eine wunderschöne Stadt — hallte 
es vereinzelt in dem stillen Städtchen in die regen- 
feuchte Nacht hinein, und leise, ganz leise schlich jeder 
seinem Kämmerlein zu, selbst im Traume noch von 
der lieblichen Melodie umgaukelt. — — — 


Bum, bum, bum! Aufstehen! 8 Uhr, weckte mich 
pflichtschuldig der biedere Hauskxzecht am Dienstag früh 
aus tiefstem Schlaf. Wie wird das Wetter sein, war nun 
mein erster Gedanke, und schlaftrunken wende ich mich 
dem Fenster zu. Aber — was ist denn das? — goldig um- 
flutet mich das vermeintliche Sonnenlicht. Schleunigst 
heraus und den Vorhang zurück, doch, o Graus, 
draussen regenschwere Wolken am Himmel, und von 
Sonne keine Spur. Aber über mir strahlte die Sonne 
in Gestalt einer I6 kerzigen Glühbirne, welche ich ver- 
gessen hatte, auszuschalten. 

Am Kaffeetisch hoffnungsfreudige Gesichter, Herr 
Lichtenberg im Stall zum Abfüttern seines Töff- 
Töffs, und auf der Strasse eine stattliche Anzahl 
Landauer und Kremser, welche bald mit einem lustigen 
Völkchen besetzt, unter Gesang zum Tor hinausfuhren. 

Wir können nicht umhin, das Festkomitee an dieser 
Stelle lobend zu erwähnen, denn die Abwicklung des 


318 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Programmes ging bisher in geradezu mustergültiger 
Weise vor sich. Alles klappte und ging wie ein auto- 
matischer Momentverschluss. 

Immer weiter ging es in den taufrischen Morgen 
hinein, und bald sahen wir Detmold in der Ferne hinter 
uns liegen. Noch ein traumverlorener Blick rechts zur 
Höhe — Falkenkrug, Hermannstrunk und Imbiss. — 
Es war doch zu schön. 

Sehnsüchtige Blicke waren gen Himmel gerichtet, 
der Sonne entgegen, aber — sie liess sich nicht sehen. 
Da — auf einmal bricht Helios durch die Wolken, 
nimmt den Wolkenschieber zur Hand und schiebt und 
schiebt, bis alle Wolken zur Seite geschoben sind und 
die Kinder des Lichtes da unten die richtige „Be- 
leuchtung“ haben. Eine Bergkuppe nach der 
anderen taucht auf, und durch die wechselnde Beleuch- 
tung ziehen eutzückende Bilder am Auge vorüber. Es 
geht durch das reizende Städtchen Horn den gigan- 
tischen Externsteinen zu, wo Rast gemacht, und Bouillon 
und echter lippischer Schinken in Menge vertilgt 
wurden. Nachdem die Steine bestiegen, die unten in 
den Felsen gehauene Kapelle und die hier befindlichen 
ältesten christlichen Skulpturen bewundert sind, wird 
zu Fuss aufgebrochen, um den Fuhrwerken den be- 
schwerlichen Weg zur Höhe zu erleichtern. Wir ziehen 
am See vorbei, am Waldbach und Waldwiesen entlang 
in den herrlichen Hochwald. Nach einer knappen 
halben Stunde hatten wir ungere Wagen erreicht und 
durften es uns in den Polstern wieder bequem machen, 
besonders, da das Ersteigen der Höhe in der Mittags- 
sonne manchen Schweisstropfen gekostet hätte. Es 
war ein erhebendes Gefühl, all die wechselvollen Bilder 
an sich vorüberziehen zu lassen. Immer neue Motive, 
das eine noch schöner als das andere. Buchen-, Eichen- 
und Tannenwald, tiefe Schluchten und Ausblicke auf 
Abhäuge und ferne Höhenzüge wechselten miteinander 
ab. Das Herz des Waidmanns schlug höher, als in 
der Ferne ein Rudel Hirsche auftauchte und am Wald- 
rand, auf grüner Au Rehe Aesung suchten. 

An den Berlebecker Quellen wurde wieder aus- 
gestiegen, um wiederum bei dem herrlichen Wetter 
eine Strecke zu wandern. Wir stiegen zum reizend 
gelegenen Berghotel und Sommerfrische „Johannaberg “ 
hinan und liessen uns zu einem Erfrischungstrunk auf 
den Veranden nieder. Von hier aus hat man wohl 
den schönsten Fernblick, und die Augen mochten sich 
nicht losreissen von diesem herrlichen Landschaftsbild. 


Aber weiter, hiess es, und munter ging das Berg- 
kraxeln wieder los. Gegen ı!/, Uhr durften wir end- 
lich, in ziemlicher Höhe, unsere lieben Wagen wieder 
besteigen, und ein menschliches Rühren beschlich den 
Magen, bei dem Gedanken au das schöne Menü auf 
der Grotenburg. Plötzlich taucht bei einer Lichtung 
aus hohen Tannenwipfeln die grünpatinierte Gestalt 
des Hermannsdenkmals in unmittelbarer Nähe vor uns 
auf, und ein allseitiges, kräftiges „Hurra“ begrüsst 
die eherne Gestalt. Noch einmal in Serpentinwindungen 
um den Bergkegel herum, und wir halten vor dem 
Hotel „Zur Grotenburg‘“ pünktlich um 2 Uhr, wie im 
Programm vorgesehen. 


Die prächtige Wanderung und die wunderbar reine, 
frische Höhenluft hatten den Appetit gereizt, und über 
80 Damen und Herren liessen sich an der festlich ge- 
schmückten Tafel nieder, der Dinge wartend, die da 
kommen sollten. 

Grienwaldt eröffnete den Reigen der Tischreden 
mit folgender Ansprache: 


Meine Damen und Herren, liebe Kollegen! 

Im deutschen Wald, für eine kurze Spanne Zeit 
losgelöst von allen Sorgen des Alltags, sind wir hier 
versammelt an historischem Platz alter Heldengeschichte. 
Mitten in den Frühling hinein, umwoben von pulsieren- 
dem Leben in der herrlichen göttlichen Natur, trägt 
uns die Feststimmung — aber auch wir wollen hier 
Rast halten, für Augenblicke nur, wollen für uns jene 
Heldengestalt da oben, jenes Symıbol des aufwärts- 
strebenden Schwertes deuten, und zwar deuten, dass 
alles Aufwärtsstrebende sich geradenwegs dem Lichte 
zustreckt, wie Sie es am deutlichsten und schönsten 
in der Natur an der Tanne mit den jährlichen Spröss- 
lingen erleben; alles aber, was nach unten in die Erde 
strebt, krümmt und windet sich endlos. Der Mensch 
selbst stellt mit ausgebreiteten Armen ein Kreuz dar 
und der Kopf ist der dem Licht zustrebende Teil; das 
Symbol auf jedem Kirchturm — das Kreuz — ist daher 
der aufwärtsstrebende Mensch. Das Herrmannsdenkmal 
symbolisiert in diesem Sinne ebenfalls das Streben nach 
dem Höchsten, hoch über allen Baumkronen ragt die 
Heldengestalt empor und in der Rechten das Schwert 
— das Kreuz — kerzengerade gen Hinımel, ins Licht, 
ein Wahrzeichen für das „Durch Kampf zum Sieg“. 

Auch wir Kollegen stehen in heissem Kampfe, 
unsere Berufsarbeit ist uns mancherorts vergällt, unsere 
Rechte oft geschmälert. Die Mittel, unsere Feinde zu 
bekämpfen, sind nicht stets die rechten gewesen. Wohl 
sucht man in der Einigkeit eine besondere Stosskraft 
zum Vorwärts, aber der einzelne darf nicht vergessen, 
dass er selber das Schwert ins Licht heben muss. 
Nur die eigene Vervollkommnung rettet schliesslich 
aus dem Chaos allgemeiner Verwirrung, ‚und was wir 
in diesen Stunden im schönen Detmold erlebt und in 
uns aufgenommen haben, alles soll uns hinweisen auf 
uns selbst — unser Kreuz tragen zu lernen — gerades- 
wegs ins Licht hinein. Helden erstehen nur unter 
diesem Wahrzeichen und im Nordwestdeutschen Photo- 
graphen- Bunde wollen auch wir die eine Richtung 
strikte innehalten, nämlich die, die unseren schönen 
Beruf wieder aufwärts führt. Indem ich in diesem 
feierlichen Augenblick aus vollem Herzen allen danke, 
die neue Anregung, neue Gedanken, Kraft und Stärke 
für den Alltag hineingetragen haben und mitgewirkt, 
unsere Ideale hochzuhalten, bitte ich vorerst unseren 
Kollegen Grainer, unsere besten Wünsche für 
deutsche Einigkeit in Nord und Süd mit heim- 
zunehmen und sie unseren Brüdern als einen echten 
deutschen Gruss zu überbringen, dann aber rufe ich: 
Wir blicken vertrauensvoll in die Zukunft — die deutsche 
Lichtbildkunst: hurra, hurra, hurra! 

Dann erhob sich Herr Schlötel, um in treffenden 
Worten den Detmolder Kollegen Quidde, Beckmann 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


319 





- 


und Kracht für die viele Arbeit und Mühe und für 
die selten schönen Stunden, welche wir hier verleben 
durften, im Namen aller und des Bundes herzlich zu 
danken. Jubeind stimnıten alle in das Hoch auf die 
Detmolder ein. Beckmann dankte namens der Det- 
molder Kollegen für die dargebrachte Ovation. Man 
habe gern die Arbeit auf sich genommen und finde die 
grösste Genugtuung darin, dass es allen Teilnehmern 
in Detmold so gut gefalle. 

Den Toast auf unsere so zahlreich erschienenen 
Damen brachte Herr Roth, Münster, in seiner ihm 
eigenen humorvollen und reizenden Art. Er knüpfte 
ebenfalls an die historische Stätte, an Hermann und 
seine Thusnelda an und liess seine Worte ausklingen 
in den Ruf: „Unsere Thusneldas, sie leben hoch, 
hoch, hoch!“ 

Nunmehr feierte Herr Lohöfener unseren lieben 
Gast aus München mit folgenden Worten: 


Werte Damen und Herreu, liebe Kollegen und 
Bundesbrüder! 

Mir ist der ehrenvolle Auftrag geworden, unserem 
verehrten Herrn Grainer namens des Bundes herzlich 
zu danken, zu danken dafür, dass er hergekommen ist, 
uns durch seinen lehrreichen Vortrag einige köstliche 
Stunden zu bereiten und kostbare Gaben aus dem 
reichen Schatze seiner Erfahrungen und Kenntnisse zu 
spenden. Herr Grienwaldt hatte recht, wenn er sie 
als Stunden weihevoller Andacht bezeichnete. Liebe 
Kollegen! Wer in den letzten 15 Jahren die Geschichte 
des Süddeutschen Photographen-Vereins und die Tätig- 
‘keit seines langjährigen erfolgreichen Vorsitzenden mit 
Interesse verfolgt hat, der wird zugeben müssen, dass 
unser lieber Grainer, so darf ich ihn wohl nennen, 
stets da in den vorderen Reihen stand, wo es galt, für 
Fortschritte in der Photographie und vor allen Dingen 
für die Bestrebungen nach künstlerischer, innerer Ver- 
tiefang unserer schönen Lichtbildkunst zu kämpfen. — 
Wenn ich nun auf das innerphotopolitische Gebiet über- 
schweife, so mögen Sie dieses verzeihen, denn Ort und 
Gelegenheit scheinen mir besonders günstig dazu. Dass 
München, unser deutsches Rom möchte ich es in bezug 
auf seine Kunst nennen, nach welchen: jährlich Tausende 
und aber Tausende hinpilgern, um sich an seinen reichen 
Kunstschätzen zu erbauen, auch auf unsere Lichtbild- 
kunst nicht ohne nachhaltigen Einfluss blieb und 
bleiben musste, ist nur zu natürlich. Dass aber anderer- 
seits gerade der Süddeutsche Photographen - Verein 
durch Errichtung seiner Schule und seine vorbildlichen 
Ausstellungen bahnbrechend für das neuzeitliche Ka- 
merabild gewirkt hat, wollen wir rückhaltlos und 
dankbar anerkennen; dabei braucht die Tatsache nicht 
verschwiegen zu werden, dass sich der Süddeutsche 
Photographen-Verein infolgedessen wirtschaftlichen und 
fachpolitischen Fragen, wie sie die Fachwelt in den 
letzten Jahren bewegen, weniger hat widmen können. 
Hier einen Ausgleich der Kräfte herbeizuführen und 
dieselben zu gemeinsamer, fruchtbringender Arbeit zu 
vereinigen, ist gewiss des Schweisses der Edlen wert. 
An dieser historisch bedeutungsvollen Stätte, wo ein 
Ernst von Bandel, selbst ein leuchtendes Vorbild 


deutscher Treue, deutscher Begeisterung und Opfer- 
freudigkeit, uns den Urtypus deutscher Heldenhaftigkeit: 
die hehre Gestalt des Cheruskerfürsten Hermann in 
dem gewaltigen Denkmal da droben verkörperte, da 
möchte ich einem Herzenswunsche Ausdruck geben 
und die herrliche Devise, welche sich als Inschrift auf 
dem hochgehobenen Schwert des Hermann befindet 
und welche heisst: „Deutschlands Einigkeit 
meine Stärke‘ meinen Wünschen vorausschicken: 
„Möge die Zeit nicht mehr fern sein, wo die 
ganze deutsche Photographenschaft von Nord 
nach Süd, von Ost nach West unter einem 
Banner zu gemeinsamer Arbeit vereinigt ist.“ 
Vielleicht dürfen wir uns dann in einigen Jahren in 
München anlässlich einer grossen deutschen Ausstellung 
und eines allgemeinen deutschen Photographentages 
wiedersehen. Möchte dann aber auch der in uns noch 
lebendige furor teutonicus uns dazu verhelfen, die 
unserer schönen Lichtbildkunst in den letzten ıo Jahren 
erstandenen grimmen Feinde endlich zu besiegen und 
sie zu Boden zu schmettern. Möge mit diesen Wünschen 
Herr Grainer uuseren lieben süddeutschen Kollegen 
die herzlichsten Grüsse übermitteln. Und daraufhin 
lassen Sie uns anstossen. Unserem Danke aber wollen 
wir Ausdruck geben, indem wir rufen: „Unser lieber 
Grainer, er lebe hoch, hoch, hoch!“ 


Als das brausende Hoch verklungen war, dankte 
Herr Grainer in bewegten Worten. Er führte aus, 
dass auch er schon länger dieses Ziel verfolge und 
hoffe, jetzt in Leipzig schon Gelegenheit zu haben, in 
diesem Sinne Fühlung mit den massgebenden Kreisen 
nehmen zu können. Für die rührende und herzlich- 
kollegiale Aufnahme aber finde er keine Worte, es sei 
für ihn überwältigend. Seine Worte gipfelten in den 
besten Wünschen für unseren Nordwestdeutschen Photo- 
graphen-Bund und unseren allverehrten Vorsitzenden 
Grienwaldt, in welchem er einen selbstlosen und 
idealen Kämpfer für unsere Kunst, besonders in den 
letzten Tagen habe schätzen gelernt. 

Zum Schluss wurde noch ein Huldigungstelegramnı 
an den Fürsten abgesandt, auf welches nach geraumer 
Zeit ein Danktelegramm vom Fürsten einlief. | 

Neugestärkt ging's nun zum Denkmal, wo zu den 
Füssen des „grossen Hermann“ ein patriotischer 
Festaktus abgehalten wurde, bei welchem Herr Lehrer 
Bödecker aus Detmold begeisterte, tiefempfundene 
Worte sprach und hier an der Wiege des deutschen 
Volkes deutsche Treue, deutsche Heldenhaftigkeit, 
deutsches Empfinden und deutsche Einigkeit in glühen- 
der Vaterlandsliebe trefflich zu schildern wusste. Es 
war ein erhebender Abschluss, und selten habe ich so 
unter dem Eindruck des nun erklingenden Liedes: 
„Deutschland über alles“ gestanden, als hier in viel 
fachem Echo die letzten Akkorde von den entferntesten 
Höhen des Teutoburger Waldes herüberklangen. 

Nach der üblichen Gruppenaufnahme hiess es nun 
von dieser historischen Stätte scheiden. Die Wagen 
standen schon bereit und bot sich uns in der Talfahrt 
noch manches entzückende Landschaftsbild. 

Um 6 Uhr langten wir im Ausstellungslokal an, wo 


320 


bald mit der Verlosung der von sämtlichen Ausstellern 
für die Tombola gestifteten Bilder begonnen wurde. 
Ihnen allen, sowie den Stiftern weiterer Gegenstände 
an dieser Stelle herzlichen Dank. Besonderen Dank 
aber noch den Detmolder und lippischen Fabrikanten, 
welche uns ein nettes Paket mit lippischen Industrie- 
erzeugnissen überreichen liessen. 


Es darf dann noch erwähnt werden, dass eine 
Anzahl der hervorragendsten Bilder dem Detmolder 
Landesmuseum überwiesen wurden. 

Das Finale des Festes, die Italienische Nacht, 
schien nun mit einem crescendo nach „Nass“ hinüber- 
leiten zu wollen, denn dicke Regentropfen fielen plötz- 
lich vom Himmel hernieder und dunkle Wolken zogen 
auf. Aber es schien, als sollten wir restlos die Tage 
in Detmold geniessen, es klärte sich einigermassen 
wieder auf. Und wenn es für die Italienische Nacht 
auch reichlich frisch war, so schien dies dem sich nun 
entwickelnden Treiben kein Hindernis zu bieten. Die 
Lange Strasse erstrahlte bald in dem neu angelegten 
elektrischen Licht, Fahnen waren herausgebracht, vor 
den Hotels brannten Lampions, und lachende und 
fröhliche Menschen drängten in immier grösserer Zahl 
nach dem oberen Ende der Strasse zu, wo vor dem 
„Deutschen Hause“ die Musikkapelle lustige Weisen 
ertönen liess. Plötzlich bemerkt man, dass der hohe 
Vorstand mitsamt unserm Gast aus München noch 
nicht dabei eind. Kurz entschlossen tritt man zum 
Festzug an, und hinunter geht's zum Hotel „Stadt 
Frankfurt“, um die Säumigen einzuholen. Es war, 
als wenn ein Schützenkönig eingeholt wird. Tausende 
von Menschen auf den Beinen. Unter den Klängen 
„Lippe-Detmold, eine wunderschöne Stadt‘ geht es 
singend wieder zurück. Jedes nur verfügbare Plätzchen 
wurde zum Tanzen ausgenutzt, aber kaum drehten sich 
die Paare, als auch schon die nachdrängenden Menschen- 
massen den Tanzsaal vom Erdboden verschwinden 
liessen. So etwas hat man noch nicht mitgemacht, 
hiess es allgemein. Ich glaube auch nicht, das scheint 
nur in Detmold möglich zu sein. 

Leider ging's nun bald dem Ende zu, und das 
Abschiednehmen begann. Im „Deutschen Hause“ 
sammelten sich noch manche Getreue um unseren 
Grienwaldt, dem scheidenden Grainer noclı einige 
Abschiedsworte zuzurufen und das Fest offiziell zu be- 
schliessen. Herr Grainer dankte nochmals für die 
herzliche Zuneigung und Liebe, welche ihm in diesen 
Tagen von allen Seiten entgegengebracht worden sei. 
Man sage gewöhnlich den Süddeutschen nach, dass 
sie gemütliche Feste zu feiern verständen. Er aber 
müsse offen bekennen, dass er ein solch schönes Fest 
noch nicht mitgemacht habe. Er schloss seinen Dank 
in ein Hoch auf den Nordwestdeutschen Photographen- 
Bund ein. 

Mit dem Liede: ‚Lippe-Detmold‘ zog er und die 
meisten der Unseren zum Tor hinaus, und dankbar 
wollen wir nochmals all der Lieben gedenken, welche 
uns diese schönen Tage bereitet haben. Wir dürfen es 
ruhig sagen, dass es die schönste Tagung war, welche 
der Bund bisher gehabt hat, und in stillem Gedenken 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


o 


wird in letzter Zeit mancher Kochlöffel und manche 
Entwicklungsschale nach der trauten Melodie ge- 
schwungen sein: „Lippe-Detmold, eine wunderschöne 
Stadt — — —“. 
Aug. Grienwaldt, 
Vorsitzender. 


Ernst Lohöfener, 
Protokoliführer. 
nr 


Photographen -Zwangsinnung 
Frankfurt a. O. 
Protokoll der dritten Innungsversammlung 
am ı9. März in Landsberg a. W. 

Laut Anwesenheitsliste waren 29 Mitglieder er- 
schienen. Nachdem der Obermeister die Versammlung 
eröffnet und die Anwesenden begrüsst hatte, wurde 
das Protokoll der vorhergehenden Sitzung verlesen und 
genehmigt. 

Es folgte nun der Bericht des Obermeisters über 
die Tätigkeit des Vorstandes. Hieraus wäre zu er- 
wähnen: eine Entscheidung des Herrn Regierungs- 
präsidenten zu Prankfurt a. O., durch welche ein 
Schriftsetzer, der photographische Arbeiten in der Ab- 
sicht der Gewinnerzielung gewerbsmässig herstellte, 
als innungspflichtig bezeichnet wurde. 

Weiter wurde zur Kenntnis gebracht, dass die 
Königl. Regierung für den Stadtkreis Frankfurt a. O. 
die Schlusszeit der Ateliers im ganzen Jahr an Sonn- 
tagen auf 4 Uhr nachmittags festgesetzt hat. Jedoch 
dürfen Gehilfen im Winter an Sonntagen nach 3 Uhr 
nachmittags nicht mehr beschäftigt werden. 

Nachdem nun der Kassierer den Kassenbericht 
gegeben hatte, wurde derselbe genehmigt. 

Die Neuwahl eines durch das Los ausgeschiedenen 
Vorstandsmitgliedes ergab die Wiederwahl desselben. 
Der Haushaltsplan wurde vorgelesen und von der Ver- 
sammlung genehmigt. 

Unser werter Gast, Herr R. Dührkoop-Berlin, 
hielt nun seinen angekündigten Vortrag über Heim- 
aufnahmen und die einschlägige Optik. Der Vortrag 
war für alle Kollegen sehr lehrreich und anregend. 
Der reiche Beifall zeigte, dass den Mitgliedern hier- 
durch etwas ganz Hervorragendes geboten wurde. 

Von einer Prämiierung der ausgestellten Lehr- 
lingsarbelten wurde abgesehen, da dieselben auf einer 
demnächst in Frankfurt a. O. stattfindenden grösseren 
Ausstellung von Lehrlingsarbeiten bewertet werden 
sollen. 

Auf Antrag eines Mitgliedes wurde beschlossen, 
an die Gastwirtsvereine im Innungsberirk Frankfurt a.O. 
folgendes Schreiben zu richten: 

„Die unterzeichnete Innung bittet höflichst, der 
Verein der Gastwirte wolle seine Mitglieder darauf 
aufmerksam machen, dass es den Mitgliedern nicht 
gestattet ist, Ansichtskarten nach einer von einem 
Fachphotographen gemachten Aufnahme herstellen 
zu lassen, ohne die Genehmigung des Urhebers einzu- 
holen. Der Gastwirt würde sich hierdurch nach dem 
Urheberrechtsgesetz strafbar machen.“ 

Als Ort der nächsten Versammlung wurde Frank- 
furt a. O. bestimmt. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Nach Schluss der Sitzung wurden die 5o aus- 
gestellten Dührkoopschen Bildnisse einer eingehen- 
den Besichtigung unterzogen, und es fanden dieselben 
ungeteilten Beifall. 

Otto Heinrich, 
Obermeister. 


Oskar Brauer, 
Sehriftführer. 


Personalien. 

Am 9. Juni d. J. feiert Herr Dr. Carl Stüren- 
burg seinen siebzigsten Geburtstag. Er wurde am 
9. Juni 1844 zu Wittmund in Ostfriesland als Sohn eines 
Rechtsanwalts und Notars geboren. Mit schulpflich- 
tigem Alter kam er in das unweit gelegene Emdener 
Gymnasium, später in das von Hildesheim. Nach Ab- 
solvierung des letzteren sollte er sich, da ein Familien- 
gut vorhanden war, der Landwirtschaft zuwenden. Beim 
Aneignen der dazu nötigen praktischen Kenntnisse 
zeigte es sich bald, dass der Körper den grossen 
Strapazen des dortigen schweren Marschbodens nicht 
gewachsen war, weshalb der Vater von diesem Berufe 
absehen musste. Der feine, weibliche Instinkt, der der 
Mutter meist eigen ist, fehlte eben, denn es war keine 
mehr im Hause. So wurde es denn mit dem Poly- 
technikum Hannover probiert, aber der Trieb zu den 
streng wissenschaftlichen Arbeiten war grösser, so dass 
der nunmehr Zweiundzwanzigjährige die Universität 
Jena berog. Er hörte allgemeine Philosophie, dann 
als Hauptfächer Chemie und Botanik, und war Schüler 
des berühmten Professor Häckel, der erst kürzlich, 
80 Jahre alt, von der Welt gefeiert wurde. Neben 
diesen Studien lernte er gründlich in einem dortigen 
Atelier die Perträt- und hauptsächlich Landschaftsphoto- 
grapbie, damals noch mit kolossalen Weitläutigkeiten 
verknüpft, denn es musste alles mit nassen Platten 
aufgenommen werden. Um die wisseuschaftliche Photo- 
graphie nun auch gründlich kennen zu lernen, unter- 
brach er das Studium in Jena auf '/, Jahr und hörte 
bei Professor Vogel auf der Gewerbeakademie Berlin 
dessen Vorlesungen, verbunden mit mikrophotographi- 
schen Kursen. Dr. C. Stürenburg gab dann selbst 
ein kleines Lehrbuch über Mikrophotographie heraus. 
Nach Jena zurfckgekehrt, machte er im Jahre 1869 
sein Doktorezamen. Sein Lieblingswunsch, sich für 
wissenschaftliche Photographie habilitieren zu dürfen, 
wurde ihm versagt durch die Verweigerung der ziemlich 
hoben Mittel, die ein Dozent benötigt. Dadurch wurde 
er noch im gleichen Jahre in das geschäftliche Leben 
gedrängt, zu seinem pekuniären Unheil. Denn wer 
diesem Forschertrieb nachgibt und auch im eigenen 
Geschäft nur das Vollkommenste bieten will, kann in 
kleinem Betriebe kaum die nötigsten persönlichen Be- 
dürfnisse befriedigen. Das erwies sich, als er mehrere 
Jahre in München, wohin er durch eine Anstellung in 
Fried. Bruckmanns Verlag gekommen war, den er 
aber, infolge eines Unfalles im Geschäft, bald verliess, 
eine eigene Reproduktionsanstalt hatte, die von Künst- 
lern ersten Ranges frequentiert wurde, wegen der vor- 
züglichen Aufnahmen aber fortwährend pekuniäre Opfer 
des Besitzers notwendig machte und durch persönliche 


321 


Entbehrung die Gesundheit untergrub. Nachdem aus 
letzteren Rücksichten das Geschäft aufgegeben wurde, 
denn die Präparate für die wissenschaftlichen medizini- 
schen Abbildungen, die dort hergestellt wurden, hatten 
bei den Aufnahmen höchst schädliche Ausdänstungen, 
ging Dr. Stürenburg uuter die Fachschriftsteller für 
bedeutende Verleger, und zwar lieferte er Original- 
beiträge als auch Uebersetzungen in und aus mehreren 
Sprachen. Das kürzlich fertiggestellte Werk: Die Olio- 
graphie, erschien bei Schmidt in Berlin. 


— 


Gesehäftliehes. 


In das Handelsregister ist eingetragen worden 
betr. die Firma Unger & Hoffmann, Aktiengesell- 
schaft, Dresden: Zum Mitglied des Vorstands ist be- 
stellt der Kaufmann Berthold Bonwitt in Dresden. 


I 


Aus der Industrie. 

— Die Leonar-Werke Arndt & Löwengard in 
Wandsbek liefern ihrer Händlerkundschaft ein be 
sonders wirksames Reklameglasschild. Die Abbildung, 
eine Negerschöne mit eleganter Leonar- Kamera, wurde 
dann auch für Ansichtspostkarten und die unvermeid- 
lichen Reklamemarken verwendet und wird auch in 
diesen Formen an alle Interessenten kostenlos ab- 
gegeben. 

— In der Reisezeit verdienen unter den photo- 
graphischen Gebrauchsgegenständen die Erzeugnisse 
der Trockenplattenfabrik Otto Perutz in 
München in allererster Linie und durchaus lobend 
und empfehlend erwähnt, und demzufolge auch ver- 
wendet zu werden. Für Aufnahmen in der freien 
Landschaft, im Gebirge und am Meere eignet sich 
besonders die Plattensorte ‚ Perorto-Grünsiegel‘‘, weil 
sie bei ihrer besonderen Gelb- und Grünempfindlich- 
keit (16 bis 17 Grad Scheiner) allen bezüglichen An- 
sprächen genügt und ohne Gelbscheibe gut ortho- 
chromatisch zeichnet und schnellste Momentaufnahmen 
ermöglicht. Dabei sind diese Platten für kontrast- 
reiche Aufnahmegegenstände, also Innenräume, Wolken, 
Schneelandschaften usw., lichthoffrei und werden — 
eine für den Tropenreisenden höchst bemerkenswerte 
und höchst angenehme Tatsache — in einer für solchen 
Zweck besonders hergerichteten Emulsion geliefert. 
Der Hochtourist und Forschungsreisende soll „Vogel- 
Obernetter-Silbereosinplatten‘‘ benutzen, die, auch 
ohne Gelbscheibe verwendbar, bezüglich Farbenemptind- 
lichkeit, Abstufungsfähigkeit und Haltbarkeit den aller- 
höchsten Ansprüchen gerecht werden. Uebrigens er- 
schienen diese Platten als die ersten orthochromatischen 
überhaupt auf dem Markt. Wo es sich nicht mehr 
um Anfängerarbeiten und im besonderen um künst- 
lerische und wissenschaftliche Lichtbildnerei und dieses 
unter besonderen Naturverhältnissen handelt, da bleibt 
man auf bestes Material stets angewiesen, als solches 
aber geniessen die Perutz-Platten läugst Weltruf. 

—L It 


322 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


nn tree GGG GG ee ee ee zz = zuue wenn nn unbe nnrmn n nnEEEEeERnnn 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage ıı0o. Herr G.E.B. in Se. 1. Ist die Be- 
teiligung an der Ausstellung in X für einen Fach- 
photographen von Wert? 

2. Gibt es Firmen, die sich mit dem An- und 
Verkauf von Ansichts- und Phantasiepostkarten en gros 
und en detail befassen, und welche sind dies haupt- 
sächlich ? 


Antwort su Frage 110. ı. Es kann nicht ohne 
weiteres beantwortet werden, ob die Beschickung der 
genannten Ausstellung für Sie als Fachphotograph 
von Interesse ist, dies liegt rein an persönlichen Ver- 
hältnissen. Viele Photographen glauben einerseits 
durch Beschickung der Fachausstellungen ihre Arbeiten 
bekanntrumachen, besonders, wenn sie ihren Wohnsitz 
in der Nähe des betreffenden Ausstellungsortes haben, 
und andere legen Gewicht darauf, auf einer solchen 
Ausstellung eine Auszeichnung zu erhalten, damit sie 
auf ihren Briefbogen diese Auszeichnung namhaft 
machen könren. Schliesslich gibt es noch eine dritte 
Kategorie von Ausstellern, die der Sache selbst wegen 
ausstellen und die ihr Scherflein dazu beitragen möchten, 
dass die Berufsarbeit der Photographen als solcher all- 
gemeiner, als es vielfach der Fall, gewürdigt wird. In- 
sofern hat natürlich die Beschickung jeder grösseren 
Ausstellung allgemeines Interesse, und die Aussteller 
verdienen sich dadurch einen Dank ihrer Kollegen. 

Antwort 2. Zahlreiche Firmen beschäftigen sich 
mit dem An- und Verkauf von Anesichtspostkarten. 
Es ist aus Ihrer Frage aber nicht recht zu ersehen, 
weiche Spezialität Sie auf diesem Gebiet suchen. 
Meist erwerben die grossen Druckanstalten, speziell 
die Bromaliberpostkarten - Fabriken, Originale verschie- 
denster Art von den Herstellern und benutzen sie zur 
Erzeugung ihrer Produkte. Wir nennen unter anderen 
zahlreichen Firmen die Rotophot in Berlin und die 
Neue Photographische Gesellschaft in Steglitz bei Berlin, 
welche derartige Ankäufe dauernd vornehmen. 


Frage ıır. Herr Fr.G. in H. Ich beabsichtige, 
mich als Aetzer für Zink-, Schwarz- und Buntdruck 
sowie Kupferdruck auszubilden, möchte jedoch zuerst 
wissen, wie die Verhältnisse in dieser Branche sind, ob 
der Beruf überfüllt ist und wie die Arbeit bezahlt wird. 
Ferner wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine 
Fachzeitung angeben könnten, die für eine eventuelle 
Annonce in Betracht käme. 


Antwort su Frage ııı. Der Beruf als Aetzer ist 
heutigestags ziemlich überfüllt, so dass auf diesem 
Gebiet eine erbebliche Nachfrage nach Hilfskräften 
nur dann besteht, wenn dieselben auf ihrem Arbeits- 
felde ganz besonders Hervorragendes speziell in künst- 
lerischer oder technischer Beziehung leisten. Annoncen 
dieser Art finden in der ‚Zeitschrift für Reproduktions- 
technik “' (Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S.) 
eine sehr weite Verbreitung. 


b) Rechtliche Fragen. 


Frage 99. Herr TA. L. in N. Von mehreren 
Aufnahmen, die ich vor etwa 7 Monaten machte, war 
nur eine brauchbar. Das Probebild gefiel jedoch nicht, 
aber der Besteller erklärte, zur Wiederholung der Auf- 
nahme noch einmal kommen zu wollen, was bis jetzt 
nicht geschah. Ich sandte jetzt Rechnung zu, und 
zwar für Probebild (Kabinett) 5 Mk. und für drei bis 
vier Platten der nicht gelungenen Aufnahmen ebenfalls 
5 Mk. Der Besteller erklärte sich nur zur Zahlung von 
4 Mk. bereit. Bin ich berechtigt zur Berechnung der 
weiteren Platten? 


Antwort su Frage 499. Wenn die Aufnahmen 
technisch einwandfrei sind und nur durch Verschulden 
(Bewegen) der aufzunehmenden Personen unbrauch- 
bar wurden, so hat der Besteller zu einer neuen Aut- 
nahme Gelegenheit zu geben, wozu er sich wohl bereit 
erklärte, ohne sein Vorhaben auszuführen. Daraufhin 
konnten Sie gemäss $ 643, B.G. B., dem Besteller zur 
Wiederholung der Handlung eine angemessene Frist 
mit der Erklärung bestimmen, dass der Vertrag ge- 
kündigt werde, wenn die Wiederholung der Aufnahme 
nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist stattfinde. 
Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Wieder- 
holung bis zum Ablaufe dieser Fıist erfolgt. In diesem 
Falle kann der Photograph nach 8 645, B.G. B,, einen 
der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Ver- 
gütung und Ersatz der in der Vergütung nicht in- 
begriffenen Auslagen verlangen. Wann die Frist zur 
Wiederholung der Aufnahme festgesetzt werden kann 
oder soll, ist nicht gesagt, demnach wäre auch jetzt 
noch Zeit dazu. Dr. Sch. 


Frage 50. Herr C.G. in G. Habe einen Kunden 
aufgefordeıt, innerhalb von 3 Tagen einen Restbetrag 
tür gelieferte Bilder zu bezahlen. Umgehend erhielt 
ich die Antwort, dass die Restzahlung verweigert 
werde War ich berechtigt, sofort zu klagen, oder 
musste ich die dreitägige Frist abwarten ? 


Antwort su Frage 5o. Der Schuldner gerät in 
Verzug, wenn er auf die Mahnung des Gläubigers die 
bereits fällige Leistung nicht erfüllt. Die Fälligkeit 
der Leistung ist wohl die erste, aber nicht die einzige 
Voraussetzung des Verzuges. Es muss dazu kommen, 
dass dem Schuldner zum Bewusstsein gebracht wird, 
dass er jetzt leisten muss, und’ dass jede weitere Ver- 
zögerung der Erfüllung eine Verletzung seiner Schuld- 
verpflichtung bewirken wir. Demnach kommt der 
Schuldner erst in Verzug nach Ablauf der dreitägigen 
Frist. Ist für die Leistung eine Zeit nach dem 
Kalender bestimmt, so kommt der Schuldner ohne 
Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten 
Zeit leistet. Da es sich wohl nicht um einen be- 
stimmten Kalendertag hier handelte, an dem der 
Schuldner ohne weitere Zahlungsaufforderung zu zahlen 
hatte, kam er erst nach Ablauf der von Ihnen gesetzten 
Frist in Verzug. Dr. Sch. 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN->-ZEITUNG:. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 47. 


Io. Juni 


IQIA. 





Der III. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt. 


Vertrauensbrueh und ähnliehe Dinge. 
Von R. Schlegel in Dresden. 


Das Wachstum des C. V. und die Ausbreitung 
der Innungen verursachen an Stellen, welche 
früher massgebend waren, gewaltige Kopf- 
schmerzen. 

Um nun die Kollegen irrezuführen, wird in 
den gegnerischen Zeitungen behauptet, dass der 
C.V. in Verlegenheit sei, da Versprechungen 
gemacht worden seien, die jetzt nicht einge- 
halten werden könnten. Diese Behauptungen 
sind, wie so viele andere, vollständig aus der 
Luft gegriffen. Ich verweise auf meine Aus- 
führungen in Heidelberg (siehe diese Zeitschrift 
1912, S. 505): 

Vergessen darf niemals werden, dass die Photo- 
graphen nur einen kleinen Teil der Bevölkerung aus- 
machen, und dass andere Stände und Berufe auch ihre 
Wünsche haben. Die Regierungen müssen nun die 
Interessen der beiden Parteien abwägen, und bekommt 
dabei keine Seite das volle Mass. 

Niemals ist von uns behauptet worden, dass der 
C V. imstande ist, alle Schäden zu heilen. Etwas Der- 
artiges kann Überhaupt niemand machen. Wir wollen 
froh sein, wenn es uns gelingt, heute ein Samenkoru 
in die Erde zu legen, welches in einem Jahrzehnt 
Früchte trägt. Sollte uns dieses gelingen, wird unsere 
Arbeit reichlich belohnt werden. Wir haben, trotz 
aller Anfeindungen, einen erfreulichen Anfang gemacht. 


In Kiel (siehe C.V.-Nachrichten ıgı2, S. 69) 
babe ich mich ähnlich ausgesprochen. 

In Nr. 18 seiner Zeitung bringt Herr Sch wier 
einen Artikel des Herrn Joh. Gaedicke aus 
Nr. 14 des „Wochenblattes“: „Printengeschäfte, 
Häuser- und Reisephotographen“, in welchem 
derselbe sich mit der Eingabe des C. V. an den 
Reichstag beschäftigt. Es ist den Herren wenig 
angenehm, dass der C.V. sich mit Recht als 
Vertreter der weitaus grössten Zahl der organi- 
sierten deutschen Photographen bezeichnet. 
Unsere 66 (jetzt 67) Vereinigungen stellen, was 
die Herren Gegner nicht bestreiten können, 
wenigstens go Prozent der organisierten deut- 
schen Photographen dar. Zur Erläuterung möchte 
ich bemerken, dass ich mich niemals als Ver- 
treter der Schleudergeschäfte, Bilderhausierer 
usw. gefühlt babe, sondern derjenigen Photo- 


graphen, welche das Annoncieren von Lock- 
und Schleuderpreisen als unreell bezeichnen und 
verurteilen. Der Artikelschreiber ereifert sich, 
dass ein Druckfehler in der Eingabe vorhanden 
ist. Es ist richtig, ich habe übersehen, dass 
statt eines „m“ ein „n“ stehen muss. Dem 
Schreiber, welcher sich so darüber aufregt, ist 
nun selbst das gleiche Unglück passiert, denn 
kurze Zeit nachher übersieht er, dass sein eigener 
Name statt mit einem „G“ mit einem „J“ ge- 
druckt ist. Die Eingabe an und für sich wird 
dadurch nicht schlechter, und wir können es 
unseren Herren Gegnern verraten, dass sie die 
allerbeste Aufnahme gefunden hat. Der Hand- 
werks- und Gewerbekammertag wird unsere Ein- 
gabe unterstützen, die Kammer in Reutlingen 
hat bei der Zentralstelle für Handel und Ge- 
werbe in Stuttgart beantragt, unsere Eingabe zu 
unterstützen. Auch von anderen Seiten, sogar 
von Regierungen, sind uns Beweise zugegangen, 
dass man für unsere Eingabe Verständnis hat. 


Es tut mir leid, dass ich den Artikel aus 
dem „Wochenblatt“ und der Schwierschen 
Zeitung wegen Raummangels nicht ganz ab- 
drucken kann, die Kollegen würden sich wundern, 
welch merkwürdige Ansichten darin entwickelt 
werden. Der Schreiber kennt nur schwindelhafte 
Geschäftskniffe „einzelner“ Printengeschäfte; 
ständen die Herren etwas mehr im praktischen 
Leben, so würden sie wissen, wie das ganze 
Reich heute von Vergrösserungsreisenden über- 
schwemmt wird. Ein kürzlich in Sachsen ver- 
hafteter Unternehmer aus Berlin sagte bei seiner 
Vernehmung aus, dass in Berlin allein ı50 bis 
200 Unternehmer seien, welche Reisende aus- 
schicken und Bilder unter den bekannten Vor- 
spiegelungen sammeln lassen. 


Wenn in den beiden Zeitungen auf die von 
mir angeführten wenigen Verurteilungen hinge- 
wiesen und hieraus der Schluss gezogen wird, 
dass unsere Gesetze vollständig genügen, so 
zeigt dieses, wie wenig die Herren sich mit dieser 
Sache bisher beschäftigt haben. Ich habe bis 
jetzt von keiner einzigen Klage gehört, die Herr 
Schwier wegen unlauteren Wettbewerbs usw. 


48 


324 


erfolgreich durchgeführt hat. Was wollen die 
paar Verurteilungen besagen, wenn in den meisten 
Fällen die Vergrösserungsschwindler nicht zu 
fassen sind. Wir haben gegenwärtig mehrere 
Prozesse wegen unlauteren Wettbewerbs ange- 
strengt; sie laufen schon !/, Jahr und noch 
länger, und sind noch keine Verhandlungen ge- 
wesen. Zweimal ist es uns schon passiert, dass 
bei der Verhandlung der Hauptmacher nicht 
mehr da war, sondern ins Ausland gereist war. 
Weiter heisst es in den beiden Zeitungen, 
dass die Zahl der Reisephotographen höchstens 
l/, Prozent der sesshaften sei. Dieses stimmt 
auch nicht, und wissen besonders die Photo- 
graphen in den Landbezirken und kleinen Städten 
ein Klagelied zu singen, wie das Land von den 
Wanderphotographen überschwemmt wird. 

Es müsste den beiden Redakteuren doch be- 
kannt sein, dass nicht mit allen Artikeln hausiert 
werden darf, und dass auch andere Berufe, 
deren Erzeugnisse heute noch hausiert werden 
dürfen, die nötigen Schritte eingeleitet haben, 
damit die Sachen nicht mehr im Hausierhandel 
vertrieben werden dürfen. Die Hausierer müssen 
im allgemeinen einen Wandergewerbeschein 
haben, nur die Photographie gehört durch $ 44, 
Absatz 3 und 4, der Gewerbeordnung zu den 
wenigen Berufen, wo ohne Wandergewerbeschein 
auch Bestellungen bei Privatleuten aufgesucht 
werden dürfen. Ist es ein so furchtbares Ver- 
langen, wenn der Photograph den Wunsch hat, 
nicht schlechter als andere Berufe gestellt zu 
werden, und dass die Hausierer und die Häuser- 
photographen wenigstens einen Wandergewerbe- 
schein mit sich führen sollen!!? Hierdurch würde 
ein grosser Teil des Schwindels sofort beseitigt 
werden, denn nach Aussagen verschiedener 
Polizeibehörden haben die Klagen über Schwinde- 
leien in den letzten Jahren überhand genommen. 
Im übrigen bestehen in Oesterreich schon Vor- 
schriften, welche das Bilderhausieren und auch 
die Photographie im Herumziehen verbieten, und 
stehen sich die österreichischen Kollegen nicht 
schlecht bei diesen Bestimmungen. 

Dass unsere Petition unter den Tisch des 
Hauses gefallen sein soll, ist wohl der Wunsch 
der Herren Gegner, aber unrichtig; sie wird im 
Gegenteil von massgebenden Körperschaften aut 
das wärmste unterstützt. Richtig ist, dass der 
Reichstag die Novelle zum Hausiergesetz über- 
haupt noch nicht beraten hat. Es ist allerdings 
möglich, dass infolge des Schlusses des Reichs- 
tages unsere Petition noch einmal eingereicht 
werden muss. 

Wenn man sich über die in dem Artikel der 
Herren Gegner bewiesene Unkenntnis der trau- 
rigen Verhältnisse wundern muss, so hat ein 
weiterer Artikel in der Zeitung des Herrn 
Schwier: „Rundschreiben und ähnliche Dinge“, 
mit Recht die grösste Empörung in unseren 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Kreisen hervorgerufen. Die Rundschreiben des 
C.V. werden an unsere sämtlichen Vorsitzenden 
und eine grosse Anzahl von unseren Ver- 
einigungen bezeichnete Vertrauensmänner ver- 
schickt. Ein vertrauliches Rundschreiben ist 
bisher noch nie versandt worden; die Rund- 
schreiben werden, wie aus den Tagesordnungen 
unserer Vereinigungen zu ersehen ist, öffentlich 
besprochen, aber alle Empfänger wissen, dass 
es ein unerhörter Vertrauensbruch, bei der be- 
kannten Stellung des Herrn Schwier, uns 
gegenüber ist, dieselben nach Weimar zu senden. 
Für eine derartige Handlungsweise fehlt jeder 
parlamentarische Ausdruck. Alle Empfänger der 
Rundschreiben mussten unter dem Verdacht 
leiden, den Vertrauensbruch begangen zu haben. 
Zum Glück können wir sagen, dass der Verrat 
nicht von einem Empfänger der Rundschreiben 
ausgegangen ist. Hierüber später. In geheimnis- 
vollen, dunklen Andeutungen spricht Herr 
Schwier davon, dass in den Rundschreiben 
Anweisungen gegeben wären, die längst durch 
gesetzliche Beschlüsse als gesetzlich unzulässig 
erklärt worden seien. Warum hüllt sich Herr 
Schwier in das geheimnisvolle Dunkel, und 
warum gibt er die angeblich falschen Ratschläge 
nicht bekannt? Er ist empört darüber, dass wir 
die Unternehmungen unserer Freunde empfehlen. 
Ich kann hierin nichts Unrichtiges finden. Herr 
Schwier schickt allen Vereinigungen, die er 
sonst auf das heftigste bekämpft, Subskriptions- 
listen für seinen Verlag und erwartet, dass wir 
ihn unterstützen sollen. Bei einer anderen Ge- 
legenheit stand der Herr Redakteur Schwier 
einem Unternehmen von uns auf das aller- 
unfreundlichste gegenüber, das hinderte aber 
nicht, dass der Herr Verleger Schwier sich 
nachher um Annoncen bei uns bewarb. Weiter 
erklärte Herr Schwier, dass unsere Satzungen 
durchbrochen seien, denn ich wäre Redakteur 
der in Knappschen Verlage erscheinenden C.V.- 
Nachrichten. Ich ermächtige Herrn Schwier, 
bei der Firma Knapp anzufragen, wieviel Ge- 
halt ich bisher für meinen Redakteurposten be- 
zogen habe, ebenso kann er beim Verlage des 
„Photographen“ anfragen. Er wird an beiden 
Stellen erfahren, dass ich überhaupt kein Honorar 
bekomme. Es ist also doch noch ein kleiner 
Unterschied zwischen dem Herrn Redakteur 
Schwier und dem Redakteur Schlegel. Wenn 
ich für meine besondere Tätigkeit einmal Geld 
bekommen habe, so habe ich dieses unseren 
wohltätigen Stiftungen überwiesen. 

In seinem Hasse gegen den C.V. hat der 
Verräter die nötige Vorsicht ausser acht gelassen, 
und kann ich feststellen, dass der Verrat in 
Berlin begangen wurde. Der Verräter hat über- 
sehen, dass es sich nicht um ein Rundschreiben 
handelt, sondern es war ein Brief an Herrn 
Grundner. Willman uns einen Vorwurf daraus 





machen, dass wir an der Hand der verschiedenen 
höchsten Entscheidungen in anderen Staaten, 
welche juristische Personen für innungspflichtig 
erklärten, in Berlin durch Vorlegung der Ent- 
scheidungen den Versuch machten, auch für 
Preussen eine günstige Entscheidung herbei- 
zuführen? Der Brief an Herrn Grundner ent- 
hielt unfertige Aufzeichnungen über unsere Aus- 
sprache; es fehlten verschiedene wichtige Punkte 
darin. Herr Grundner hat über unsere Unter- 
redung in der Vorstandssitzung und nachher in 
der Sitzung des Photographischen Vereins zu 
Berlin berichtet. Er bezog sich hierbei auf meine 
Notizen, und wurde er gebeten, den Brief ein- 
mal sehen zu lassen. Ich halte es fast für un- 
möglich, dass in der kurzen Zeit der Brief ab- 
geschrieben werden konnte, denn die Mitteilungen 
sind teilweise wörtlich wiedergegeben. Einige 
Zeit später wurde dann Herr Grundner noch 
einmal gebeten, den Brief einem Herrn zu über- 
lassen. Selbstverständlich ist unser verehrtes 
Ehrenmitglied Herr Grundner über jeglichen 
Verdacht erhaben. Es ist nicht die erste In- 
diskretion, die ich auf Berlin zurückführen kann. 
Wiederholt sind Mitteilungen, die zum Teil erst 
im Vorstand besprochen waren, sofort in deu 
Zeitschriften der Händler und Fabrikanten er- 
schienen, lange bevor das offizielle Protokoll 
veröffentlicht war. Die Artikel waren teilweise 
ohne Namen oder mit den Pseudonymen Lynkeus 
(der Scharfäugige) oder Jean qui rit (der lachende 
Hans) unterzeichnet. Dass diese Artikel nur aus 
Berlin stammen konnten, war sehr leicht daran 
nachzuweisen, dass unser Vertrauensmann sich 
einmal in der Vorstandssitzung geirrt hatte, 
worüber sofort ein bämischer Artikel in einer 
Händlerzeitung erschien. Auch bei anderen Ge- 
legenheiten wurden Mitteilungen gemacht, ehe 
Sitzungen gewesen waren. Es steht für uns 
fest, dass alle diese Indiskretionen auf ein und 
dieselbe Stelle zurückzuführen sind. 

Betreffs der juristischen Person steht der 
preussische Handelsminister auf dem Stand- 
punkt, dass die heutigen Gesetze es noch nicht 
gestatten, juristische Personen der Innungs- 
gesetzgebung zu unterstellen. Es ist aber kein 
Wort davon gesagt worden, dass der preussische 
Handelsminister einer späteren gesetzlichen 
Aenderung ablehnend gegenübersteht. Im Reichs- 
amt des Innern wird jetzt ein entsprechendes 
Gesetz ausgearbeitet, welches demnächst dem 
Bundesrat und später dem Reichstag zur Be- 
schlussfassung zugeht. Ich überlasse das Urteil 
unseren deutschen Photographen, ob es richtiger 
ist, sich, wie der C.V., dafür einzusetzen, dass 
die photographischen G. m. b. H., welche fast 
ohne Ausnahme zu Warenhauspreisen arbeiten, 
der Innungsgesetzgebung unterstellt werden, 
oder ob sie die Vorgehen der gegnerischen 
Zeitungen gutheissen, welche den Leuten Rat 


DE SEERE: 






und Anweisungen geben, wie man sein Geschäft 
in eine G.m.b.H. umwandelt, um der Innungs- 
gesetzgebung sich dadurch zu entziehen. Welch 
sonderbare Blüten hierbei zutage treten, ist 
reichlich bekannt. 

Die weiteren Mitteilungen, dass man in den 
1,80 Mk.-Geschäften nach vorgelegter Rechnung 
5,— Mk. bezahlt habe, stimmt nicht. Es wurde 
vielmehr nur eine Rechnung vorgelegt, wo ein 
Schleudergeschäft für ein Bild, in gleicher Grösse 
und Ausführung wie die annoncierten Gratis- 
vergrösserungen, 5,— Mk. rechnet. Wir haben 
dieses nur dem Ministerium als Beweis unter- 
breitet, welcher Unfug von Schleudergeschäften 
seit einiger Zeit mit den Zugaben getrieben 
wird. Herr Schwier schreibt nun zum Schlusse, 
ob das Erfolge seien? Ich glaube, dass der C.V. 
den Beweis erbrachte, dass er unermüdlich für 
unseren Beruf eintritt. Wenn heute in ver- 
schiedenen Staaten die juristischen Personen in 
unserem Berufe schon für innungspflichtig er- 
klärt sind, so ist dieses wohl auf die Bemühungen 
des C.V. und seiner Innungen zurückzuführen. 


Herr Schwier soll uns einen Prozess nennen, 
den er wegen unlauteren Wettbewerbs, Nach- 
drucks usw. für die Kollegen in den letzten 
Jahren durchgeführt hat. Dann spricht er die Ver- 
mutung aus, dass auch von seinem be— rühmten 
Sachverständigen- Gutachten im Ministerium ge- 
sprochen worden ist. Dieses ist nicht der Fall, 
nur wundere ich mich aber über seine Fuss- 
note. Er schreibt: 


Bekanntlich war, wie wir den vielen Verdrehungen 
gegenüber nothmals feststellen wollen, eine gerichtliche 
Frage in ordnungsmässiger Weise dahin beantwortet 
worden, dass ein Atelier, welches für das Dutzend Bilder 
1,90 Mk. rechne, sehr wohl gute Geschäfte machen 
könne, wenn es täglich 50 Dutzend Visitenkarten abzu- 
liefern habe. Der Beweis dafür ist von jedem Kinde 
zu bringen und uns schon von vielen Kollegen als 


‚richtig bestätigt worden. 


Ich bewundere den Mut des Herrn Schwier, 
von Verdrehungen zu sprechen; da ich die Akten 
in der Hand habe, will ich durch wörtliche Ab- 
schrift seines Gutachtens die Tatsachen fest- 
stellen: 

Abschrift, 

Ich heisse Karl Schwier, bin 65 Jahre alt, evan- 
gelischer Religion, Mitglied der Sachverständigen- 
kammer für Werke der Photographie für das Gross- 
herzogtum Sachsen, Vorsitzender des Deutschen 
Photographenvereins und Redakteur der Deutschen 
Photographenzeitung, wohnhaft in Weimar, mit den 
Parteien weder verwandt noch verschwägert. 

Der Preis von 1,90 Mk. für ı Dutzend Visitphoto- 
graphien ist m. E. nur in dem Falle mit einem ge- 
wissen Verdienst für den Photographen aufrecht zu 
erhalten, wenn eine grössere Anzahl von mehreren 
Dutzend Tag für Tag bestellt und angefertigt wird. 


48* 


326 


Ein Geschäft, welches mit diesen Faktoren rechnet, 
kann auch damit rechnen, bei Fabrikanten und Händlern 
photographischer Artikel Ausnahmspreise für. den Be- 
zug seiner Verbrauchsgegenstände zu erhalten; wenn 
jedoch die zu diesem billigen Preise angebotenen 
Bilder nur in geringer Anzahl angefertigt werden, so 
ist anzunehmen, dass sie mehr als Lockmittel für 
solche Aufnahmen dienen sollen, bei denen die Mög- 
lichkeit der intensiveren Beschäftigung auch gleich- 
zeitig die Gewissheit einer besseren Ausführung in sich 
schliesse. Es soll damit nicht gesagt sein, dass sich 
nicht auch unter den billigen Preisen gelieferten Bildern 
oftmals solche befinden, die auch höheren Ansprüchen 
genügen, und ebenso soll auch mit dem Ausdruck 
Lockmittel nicht eine beabsichtigte unlautere Hand- 
lung bezeichnet werden, es dürfte eher als eine Reklame 
bezeichnet werden, die das betreffende Geschäft in einer 
ihm genehmeren Form veranstaltet. 


Bemerken möchte ich hierzu, dass es sich 
um ein kleineres Geschäft handelte, und hatten 
vorher schon zwei photographische Sachver- 
ständige erklärt, dass bei den Preisen nichts 
verdient werden könnte. Herr Schwier wurde 
von der Firma Strauss als Gegengutachter an- 
geführt. Ich bitte Herrn Schwier zu sagen, 
wo ein Wort in seinem beeideten Gutachten 
von 50 Aufnahmen steht. 


Vor Gericht hat übrigens Herr Schwier 
sich nicht als Photograph ausgegeben, was er 
jetzt immer gern nachholen möchte. Er hat 
sogar, um .dies zu beweisen — man verzeihe 
mir die Abschweifung — in Leipzig ausgestellt. 
Warum hat er aber bei seinen Bildern einen 
Zettel angebracht, auf welchem steht: „Ausser 
Preiswettbewerb als Mitglied der Vorjury*? Als 
Mitglied der Vorjury konnte er am Wettbewerb 
teilnehmen, er brauchte nur, während über die 
Zulassung seiner Bilder gesprochen wurde, die 
anderen drei Herren urteilen lassen. Da ich 
Vorsitzender des Gesamtausschusses bin, kenne 
ich die Bestimmungen. 


Herr Schwier bezeichnet die 1,90 Mk.- 


Preise nicht als. Lockpreise, er findet sogar, 
dass die Bilder oft künstlerischen Ansprüchen 
genügen. Wenn ein Sachverständiger ein 
Urteil abgibt, so muss er die vorliegenden 
Verhältnisse genau in Betracht ziehen und 
keine Phantasiesachen anführen, wie er jetzt 
zu seiner Entschuldigung in einer Fussnote 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


ist ein Unding, da es in Deutschland über- 
haupt kein Geschäft gibt, welches täglich 
50 Aufnahmen für 1,90 Mk. herstellt. Herrn 
Schwier wurde dann auf Grund der einem 
Sachverständigen ungefähr bekannten Geschäfts- 
lage des betreffenden Geschäftes vorgerechnet, 
dass dem Geschäftsinhaber das Dutzend Visit- 
bilder selbst ungefähr 3 Mk. kostet, und suchte 
er sich dann zu entschuldigen, indem er die in 
dieser Zeitschrift 1913, Nr. 63, S. 421 veröffent- 
lichte Berechnung angab. Die geradezu un- 
geheuerlichen Widersprüche hierin scheinen 
Herrn Schwier noch gar nicht zum Bewusst- 
sein gekommen zu sein. Herr Schwier hat 
aber diese unrichtige, vollständig in der Luft 
hängende Darstellung erst vor kurzer Zeit 
wiederum als Gutachten bei einer Streitigkeit 
eingereicht, wie ich durch die Akten erfahren 
habe. Bei den Differenzen zwischen den Innungen 
und Schleudergeschäften wurde wiederholt auf 
die Veröffentlichungen in der Zeitung des Herrn 
Schwier verwiesen. Es wurde kürzlich bei 
einem Streitfalle nicht nur eine Zeitung des 
Herrn Schwier von einem Anwalt des Ge- 
schäftes mit Warenpreisen am Erscheinungs- 
tage schon dem Gericht eingereicht, sondern, 
was noch merkwürdiger ist, ein Anwalt reichte 
zwei Artikel ein, welcher erst einige Tage 
resp. eine Woche später in der Zeitung des 
Herrn Schwier erschienen. Die Photographen 
werden sich gewiss wundern, wie der Anwalt 
des Geschäftes mit Warenhauspreisen Artikel, 
die erst später bei Herrn Schwier erschienen 
sind, als Material gegen die Innungsbestrebungen 
benutzen konnte. Wenn die ungen und 
der C. V. jetzt in einem schweren Kampfe 
stehen, so tuen sie dieses, um den Beruf zu 
heben und die Auswüchse zu bekämpfen. Den 
Geschäften, welche Schleuder- und Lockpreise 
veröffentlichen, kann man es von ihrem Stand- 
punkt aus nicht verdenken, wenn sie das Reklame- 
mittel weiter benutzen wollen. Dass sie fast 
nie oder nur in den seltensten Fällen dafür 
arbeiten, ist ja allgemein bekannt und behörd- 
lich festgestellt worden. Wir deutschen Photo- 
graphen wollen aber nicht diese Geschäfts- 
manieren bei uns einführen und werden sie 
mit allen gesetzlichen Mitteln bekämpfen. Wir 
werden uns auch hierin nicht durch die An- 
griffe und von gewisser Seite beeinflussen lassen, 


versucht. Die Annahme des Herrn Schwier sondern unentwegt unserem Ziele nachstreben. 
— 
R undsehau. (Nachdruck verboten.) 
— Schutz vor Sonnenlicht. Kolorierte Photographen solche Bilder nicht sorgfältiger 


Bilder, wenn von guter Qualität, sind kostspielig, 
sind aber unstreitig ein wirksames Anziehungs- 
mittel in Schaukasten- und Fensterauslagen. 
Andererseits muss man sich wundern, dass die 


vor direkten Sonnenstrablen hüten, denn in den 
meisten Fällen zerstören diese den Schmelz und 
die Frische der Farben, und zuweilen wird auch 
der Papiergrund gedunkelt. Ein Versehen, das 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


oft begangen wird, besteht darin, dass das 
Fenster nicht vor den Frühmorgensonnenstrablen 
geschützt wird. Man beobachtet wohl, dass die 
Jalousie zur Mittagszeit herabgelassen wird und 
nachmittags bei Schatteneintritt wieder empor- 
gezogen wird, aber an die frühen Morgenstunden 
mit ihrem kräftigen Sonnenschein wird nicht 
gedacht; günstigenfalls werden die Bildauslagen 
bei der Geschäftsöffnung verhängt. Es ist zu 
empfehlen, eventuell kostbare Bilder mit Papier 
zu überlegen oder man arrangiere vor diesen 
gewöhnliche Photographien, sofern kein Jalousie- 
schutz vorhanden ist. Derartige Vorsichtsmass- 
regeln sind unbedingt erforderlich. Es ist sogar 
schon manches höchst wertvolle Miniaturbild 
aus Künstlerhand durch unbedachtsame Aus- 
lage im Sonnenschein verdorben worden. (Nach 
„British Journal“.) 

— Ergründung von Fehlerquellen. 
Man. kann häufig beobachten, dass die Photo- 
graphen wenig geneigt sind, der Klärung irgend- 
welcher Störungen bei ihren Arbeiten gründlich 
nachzuspüren. Es ist allerdings zuzugeben, dass 
in manchen Fällen gewisse chemische Kenntnisse 
und technische Gewandtheit Erfordernis sind, 
aber in der Mehrzahl werden systematische 
praktische Versuche zum Ziel führen. Zunächst 
wären einmal die benutzten Lösungen beiseite- 


327 


zustellen und statt deren frisch angesetzte zu 
nehmen. Betrifft es einen Fehler bei Platten 
und Kopierpapieren, so werden wir mit jener 
Probe schon einen Schritt weiter zur Erkenntnis 
gelangen. Auch ein Wechsel des Arbeitsraums 
bringt haufig Klärung, indem durch irgend- 
welche in der Luft umberfliegende feine Chemi- 
kalienpartikel in der ursprünglichen Arbeits- 
stätte Störungen veranlasst sein konnten, Ist 
keine zweite Dunkelkammer vorhanden, so kann 
solche vielleicht provisorisch hergerichtet werden. 
Bisweilen ergeben sich auch rätselhafte Flecke, 
die einfach durch Aufwirbelung von Staub beim 
Herabnehmen von Flaschen oder anderen Üten- 
siliien vom Wandbrett entstanden sind. Ein 
weiteres gutes Mittel zur Aufbellung von Fehler- 
erscheinungen besteht darin, dass man einem 
Kollegen eine Probe von dem fraglichen Pro- 
dukt zur Prüfung überweist. Da dieser bei 
wesentlichen anderen Verhältnissen arbeitet, 
so kann auch hierbei unter Umständen ein 
Aufschluss über den vorliegenden Mangel er- 
folgen. 

Es soll nun hiermit nicht gesagt sein, dass 
die Schuld immer auf Seiten des Photographen 
liegt; auch beim Fabrikanten können Mängel 
vorkommen, denn kein Mensch ist unfehlbar. 
(Nach „British Journal“.) 


= art— 


Innungs- und Vereinsnaeshriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Sächsisecher Photographen -Bund (E.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Bundesversammlung 
am 23. Juni 1914 in Leipzig im „Zoologischen 


Garten“. Beginn der Verhandlungen vormit- 
tags ı0 Uhr. 
Tagesordnung: 

z. Eingänge. 


2 Bericht des Vorsitzenden. 

. Bericht des Kassierers. 

‚ Bericht des Bücherwarts. 

Wahl des nächsten Versammlungsortes. 
. Photographentag. 

Central. Verbands- Angelegenheiten. 

. Ausstellung Dresden. 

. Verschiedenes, 


Unser Sächsischer Bund hat jetzt nach Dresden 1909 
zum zweiten Male die Ehre, die deutschen Photographen 
bei sich zu Gaste zu sehen. Bekanntlich wird der 
III. Deutsche Photographentag am gleichen Tage, nach- 
mittags um 3 Uhr, im „Zoologischen Garten“ in Leipzig 
eröffnet. Die Bundesversammilung soll nur die nötigsten 
geschäftlichen Sachen erledigen und vormittags fertig 
werden. 

Wenn es auch sonst schon die Pflicht aller Bundes- 
mitglieder ist, an den Versammlungen teilzunehmen, 
so erhofft der Vorstand dieses Mal die Beteiligung 


om au 2 Ww 


möglichst vieler oder besser aller unserer Bundesmit- 
glieder, um unsere lieben Gäste in Leipzig würdig 
empfangen zu können. 

Auf Wiedersehen in Leipzig! 


re 


Thüringer Photographen -Bund. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Laut Generalversammlungsbeschluss vom 3. Februar 
in Erfurt findet unsere nächste Versammlung, welche 
die 54. unseres Bundes ist, 


am 23. Juni, um ıo Uhr vormittags, in Leipzig, 


„Zoologischer Garten“ 
statt. 


Anträge hierzu bitten spätestens bis ı8. Juni 
z. H. unseres Vorsitzenden Hofphotograph P. Strnad- 
Erfurt einzureichen. 


Tagesordnung: 
ı. Eingänge und Mitteilungen. 
2. Verlesen des Protokolls der letzten Versammlung. 
3. Wie besichtigt man mit Vorteil eine photo- 
graphische Ausstellung? (Weg durch die „Bugra".) 
4. Wahl des nächsten Versammlungsortes, 
5. Verschiedenes und Fragekasten. 


In Anbetracht der Ausstellung und Tagung des 
Deutschen Photogıaphentages haben wir dieses Mal 


328 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. 


- 





unsere Tagesordnung auf das Notwendigste beschränkt. 
Wir bitten und hoffen, dass die Mitglieder unseres 
Bundes vollzählig erscheinen und dadurch der Thä- 
ringer Photographen- Bund würdig vertreten ist. 


Der Vorstand. 
I. A.: Louis Held, Schriftführer. 


Am gleichen Tage, nachmittage 3 Uhr, findet die 
Eröffnung des 


Deutschen Photographentages 
in demselben Lokal, „Zoologischer Garten‘, statt. 


Nach Schluss des Photographentages sind dann 
em 25. und 26. Juni die Verhandlungen des Central- 
Verbandes. Ueber beides letztere gibt der C. V. die 
Programme noch bekannt. 


Mit kollegialem Gruss 
Der Vorstand. 
P. Strnad, Vorsitzender. 


> 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


I, Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner, 
Berlin W. so, Neue Bayreuther Str. 7, aut Lützow 4700. — L Schrift- 
führer: Wilh. Hoffsohlid, Berlin S. 14, Re — Für Kassen- 
angelegenheiten: Reinhold Schumann, Berlin N ruppstr. ı2. — 
Bibliothek: Fräulein „al, Berlin W. Viktoria Ze atz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. , Fichte- 
strasse ı3, Amt rag Ser ep. — Sterbekasse des C.V.: 

Anmeldungen an C. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130. 


Mitgliederversammlung am Donnerstag, 
den ıı. Juni, pünktlich 8Uhr abends, 
im Jagdsaal des „Weihenstephan-Palast‘“, 
Friedrichstrasse 176/177. 


Tagesordnung: 

1. Geschäftliches, Anmeldung und Aufnahme neuer 
Mitglieder. 

2. Antrag auf Schaffung einer Siegelmarke des 
„Photographischen Vereins zu Berlin‘. 

3 Ausstellung von Bildnissen des amerikanischen 
Photographen J. C. Strauss, St. Louis. 

4. Bericht der Ausstellungs- Vorberatungskommission 
über die bis zum ı. Juni eingegangenen Vor- 
anmeldungen und endgültige Entscheidung dar- 
über, ob die Ausstellung stattfinden soll. 

5. Besprechung fiber den gemeinsamen Besuch der 
„Bugra“ in Leipzig während der Photographen- 
tage vom 23. bis 26. Juni. 

6. Fragekasten. 

Gäste, Damen und Herren, willkommen. 
Der Vorstand. 
l.A.: GC. Trieb, II Schriftführer. 


Er 


Photographen - Zwangsinnung 
Kempten i. A. für das bayerisehe Allgäu 
und Südsehwaben. 

Diejenigen geehrten Herren Kollegen, welche Ge- 
hilten oder Lehrlinge beschäftigen, die beabsichtigen, 
im Herbst vor der hierzu bestimmten Kommission der 


Innung ihre Gehilfenpräfung abzulegen, werden hötlichst 
ersucht, dies dem Unterzeichneten baldigst mitzuteilen. 


Von einem Kollegen werden wegen Geschäftsauf- 
gabe folgende Gegenstände den Innungsmitgliedern 
zum Kauf angeboten: Atelierkamera 18:24 cm mit zwei 
Multipl.- Kassetten und Stativ 140 Mk. ; eine Reisekamera 
28:34 cm mit drei Kassetten 55 Mk.; eine Satinier- 
maschine 40 Mk.; Retouchierspiegel 4 Mk ; drei Hinter- 
gründe (weiss, heil-dunkelgrau, dunkelgrau) 30 Mk.; eine 
Kopierpresse 7 Mk.; Spiegelreflexkamera 13:18 cm mit 
drei Kassetten (Goltz & Breutmann-Dresden), mit 
einmontiertem „Heligonal‘' (Rodenstock I:5,7, 21cm), 
so gut wie neu, 450 Mk. 

Kempten i A., im Juni 1914. 

Zimmermann, Obermeister. 
—39+- 


Zwangsinnung für Photographen 
in dem Bezirk der Handwerkskammer 
zu Arnsberg. 
Sitz: Iserlohn. 
Montag, den 6. Juli 1914, nachmittags 4'), Uhr, 
in Arnsberg, „Hotel Heimert“, 
Alte Marktstrasse. 


Ausserordentliche General- und Innungs- 
versammlung. 

Tagesordnung: Auflösung der Photographen- 
Zwangsinnung im Bezirk der Handwerkskammer Arns- 
berg, Sitz Iserlohn. 

Der Vorstand. 
O. Siepmann, Vorsitzender. 


Photographen-Innung Nürnberg, 
Fürth und Erlangen. 
Erklärung. 

Die Vorstandschaft obiger Innung hat in ihrer 
letzten Sitzung vom 27. Mai die Veröffentlichung nach- 
stehender Erklärung beschlossen: 

In Nr. a2 der „Deutschen Photographen- Zeitung“ 
richtet Herr L. Neuburger gegen die Innungsleitung 
Angriffe und macht diese verantwortlich dafür, dass 
die Innung nach seiner Ansicht ihren Zweck voll- 
kommen verfehlt habe. Die Vorstandschaft muss diese 
Anschuldigung als ungehörig zurückweisen. Der Ein- 
sender weiss genau, dass die Innungsleitung alles 
getan hat, um eine wirtschaftliche Besserung durch 
Ausmerzung der vorhandenen Missstände herbeizu- 
führen. Wenn die Innungsleitung einen greifbaren 
Erfolg in diesem Bestreben bis jetzt nicht aufweisen 
kann, so liegt das an der Tatsache, dass eben die 
Mittelfränkische Kreisregierung als oberste Aufsichts- 
behörde in der Auslegung der gesetzlichen Bestim- 
mungen der Reichsgewerbeordnung eine andere Meinung 
vertritt, als andere Regierungen, was sie durch 
Nichtbestätigung der gefassten Innungsbeschlässe be- 
kundet hat. 

Wenn ferner Herr Neuburger von Mitgliedern 
des Vorstandes als zur Samsongruppe gehörig bezeichnet 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


329 





worden ist, so geschah dies mit vollem Recht, da in 
der Hauptversammlung vom 22. Januar laut Protokoll 
diese Behauptung mit aufliegendem Beweismaterial be 
kräftigt werden konnte. 

Wenn endlich Herr Neuburger seinen Kollegen 
die Warnung zuruft: „Pıüfet die Wahl eines I. Ober- 
meisters vor der Abstimmung‘, so mutet einem solcher 
Rat doch höchst komisch an, nachdem feststeht, dass 
Herr Neuburger es nicht für angemessen gehalten 
hat, diesen Rat selbst zu befolgen. In der Haupt- 
versammlung vom 22. Januar wurde über den Antrag 
des I. Obermeisters, ihn von seinem Amte zu entheben, 
verhandelt, dieser Antrag aber laut Protokoll von der 
Versammlung, welcher auch Herr Neuburger bei- 
wohnte, einstimmig abgelehnt. 

Auf die gegen den I. Obermeister gerichteten per- 
sönlichen Angriffe einzugehen, haben wir keine Ver- 
anlassung, da Herr Freytag selber Manns genug ist, 
die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen auf ihren 
wahren Wert zurückzuführen. 

Aber wir fühlen uns verpflichtet, alle Anschuldigungen 
des Herrn Neuburger, als sei etwa der Misserfolg 
der Innungsleitung auf das Konto des I Obermeisters 
zu setzen, entschieden zurfickzuweisen. Wir konstatieren, 
dass Herr Freytag sein Amt als I. Obermeister mit 
ebenso grosser Energie und Umsicht, als auch mit 
Objektivität und Selbstlosigkeit verwaltet hat, was 
auch in der Iunungsversammlung vom 22. Januar viel- 
fach zum Ausdruck gebracht worden ist. 

Herr Freytag hat sein Amt als I. Obermeister 
ohne jede Entschädigung verwaltet, und nur wer die 
grossen Opfer an Zeit, Arbeit und Unannehmlichkeiten 
richtig würdigt, die ein solches Amt mit sich bringt, 
wird, wenn er gerecht denkt, anerkennen, dass ihm 
hierfür nur aufdchtiger Dank gebührt. 


Die Vorstandschaft 
der Photographen-Innung Nürnberg, Fürth 
und Erlangen. 


I. A: gez. C. Palm, I. Schriftführer. 
224 


Aus der Industrie. 

— Die Optische Anstalt C. P. Goerz, Aktien- 
gesellschaft, Berlin-Friedenau, bringt dieses Jahr an 
Nenheiten ein Objektiv und zwei Kameras auf den 
Markt. Das neue Objektiv Goerz-Dogmar (D.R.P. 
258495), das in drei Serien in den Lichtstärken 1:4,5, 
1:55 und 1:63 hergestellt wird, muss als epoche- 
machender Fortschritt auf dem Gebiete des photogra- 
phischen Objektivbaues bezeichnet werden. Ha besteht 
aus zwei unverkitteten Linsenpaaren verschiedener 
Brennweite, von denen jedes, entsprechend abgeblendet, 
für Aufnahmen benutzt werden kann, so dass das Ge- 
samtobjektiv die Verwendung von drei Brennweiten 
ermöglicht, die in folgendem Verhältnis stehen: 


Goerz - Dogmar 1:45 1:55 1:63 

Brennweite des ganzen Objektivs 
(in Millimeter) . s . I00O IOoo 100 
Brennweite der Hinterlinse . . 158 167 170 
„ „ Vorderlinse . , „ ı92 186 186 


Das Objektiv besitzt neben der grossen Helligkeit 
zugleich vorzügliche Schärfe und ebenes Bildfeld. Durch 
gute Korrektion der Koma wurde eine hervorragende 
Brillanz erzielt. Störende Reflex= sind vermieden. Die 
Verzeichnung ist für die angegebenen Plattenformate 
völlig aufgehoben. Sein enger Bau und das geringe 
Gewicht machen das Goerz- Dogmar besonders auch 
für Handkameras geeignet. Das Goerz-Dogmar 1:45 
leistet Unübertreffliches in schnellsten Momentauf- 
nahmen, auch bei ungfinstiger Beleuchtung, aber auch 
die damit erhaltenen Gruppen-, Porträt-, Landschafts-, 
Farben- und Heimaufnahmen sind von höchster Voll- 
kommenheit. In der Serie 1:5,5 wird der Fachphoto- 
graph ein für Porträt-, Gruppen- und Landschaftsauf- 
nahmen besonders geeignetes Objektiv finden; das 
Dogmar 1:6,3 dagegen ist ein vorzügliches Amateur- 
objektiv. Mit ihren beiden neuen Kameras dürfte die 
Firma C. P. Goerz in photographischen Kreisen längst 
gehegten Wünschen entsprechen. Namentlich die zier- 
liche Goerz- Rollpocket-Tenax, 4X6’, cm (D.R P. 
266636), die kleinste unter den Rollflimkameras, die 
bequem in der Westentasche mitgeführt werden kann, 
wird viele Freunde finden. Sehr praktisch ist an dieser 
Kamera die patentierte Gelenkverbindung des Objektiv- 
trägers mit dem Auszugschlitten, die ein fast augen- 
blickliches Bereitstellen des Apparates ermöglicht. Beim 
Schliessen der Kamera legt sich der Objektivträger 
automatisch un. Eine besondere Druckfedereinrichtung 
sichert ständiges Planuliegen der Films. Die Kamera 
wird sowohl mit Goerz-Dagor als auch mit dem neuen 
Objektiv Dogmar, zu wohlfeilem Preise auch mit Goerz- 
Tenastigmat, geliefert. Der Compoundverschluss er- 
möglicht Momentaufnahmen von I bis !/;. Sekunde. 
Die neue Goerz-Taro-Tenax, 9X ı2 cm, Modell III, 
bildet eine Ergänzung der bekannten Ausführungen 
dieser handlichen Flachkamera. Sie ist ausgerüstet mit 
einem Goerz-Dogmar 1:4 5t= 150 mm in Compound- 
verschluss und stellt den kleinsten Apparat dieses 
Formates mit lichtstarker Optik dar. 


kart 


Kleine Mitteilungen. 

— Am Pfingstfest war es endlich möglich, die 
historische Abteilung der Gruppe Photographie fertig- 
zustellen. In derselben ist unter anderen hochinter- 
essanten Gegenständen des Ica-Museums, Dresden, auch 
die Daguerre-Kamera des Herrn Schwier, sowie 
der grösste Teil der Sammlung Sander-Leipzig, die 
bekanntlich als Grundstock zu einem künftigen Museum 
für Photographie dienen soll, enthalten. Die Besucher 
des Photographentages vom 23. bis 26. Juni werden 
auf diese Abteilung besonders aufmerksam gemacht. 

— EinpraktischesKassenbuch fürInnungen 
liegt jetzt endlich nach vielen Bemühungen vor. Es 
ist nach dem Muster der Hildesheimer Photographen- 
Innung angefertigt. Jedes Mitglied erhält eine be- 
sondere Karte, die für ıo Jahre ausreicht. Aus der 
Karte lassen sich mit einem Blick erkennen, ob und 
weiche Beiträge gezahlt oder noch rückständig sind, 
wieviel Strafen gezahlt wurden usw. Durch die Zu- 


330 


sammenstellung für verschiedene Jahre bekommt der 
Kassenführer eine genaue Kenntnis über jedes Mit- 
glied. Das Kassenbuch ist in Form einer Kartei ein- 
gerichtet, ist deshalb immer In Ordnung, da neue Mit- 
glieder an der richtigen Stelle eingereiht werden können. 
Eine starke Mappe mit 100 Karten kostet ı0o Mk., ein 
sehr mässiger Preis, wenn man überlegt, dass diese 
Karten ıo Jahre lang vorhalten und neue Karten auch 
in kleineren Posten einzeln nachbezogen werden können. 
Den Verlag der Kassenblicher hat Herr Arthur Hart- 
manninLeipzig-Eutritzsch, Petzscherstrasse, über- 
nommen. Dieser ist auch bereit, Probeblätter zu 
übersenden. Den Zwangsinnungen kann das neue 
Kassenbuch wirklich empfohlen werden, da es nach 
langjährigen, praktischen Erfahrungen zusammengestellt 


worden ist, W. König. 
—aBt— 


Patente. 
Kl. 57. Gruppe 6. Nr. 262065 vom 14. Januar ıgıI. 
Arthur Schulze in St. Petersburg. 

Verfahren zur photomechanischen Umsetzung von 
Halbtönen in Rastertöne durch Kopieren, bei welchem 
unter Vorschaltung eines einfachen Linienrasters auf- 
genommene Negative mit unscharf begrenzten Linien 
von verschiedener Deckungsintensität in Anwendung 
kommen, dadurch gekennzeichnet, dass man beim 
Kopieren einen einfachen Linienraster in einem ge- 
wissen Abstande von der lichtempfindlichen Schicht 
und unter Kreuzung mit den Linien des Negativs 


vorschaltet, 
u > no 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 112. Herr C, J.v. D. in B. Bin sehr oft 
gezwungen, meine Matt-Zelloidinbilder (eventuell auch 
Mattalbumin) auf Papier aufzuziehen (das vorher mit 
den Rändern wie Zeichenpapier aufgespannt wird). 
Bisher benutzte ich zu diesem Zwecke Schreibpapier, 
‘ doch habe ich Bedenken, dass dessen wahrscheinlicher 
Chlorgehalt den Bildern schaden könnte. Welches 
ähnliche strakturlose Papier lässt sich als chemisch 
unbedenklich tür obigen Zweck empfehlen? 

Antwort su Fyage 112. Gegen die Verwendung 
von Briefpapier bezw. Schreibpapier als Bildunterlage 
dürften sich kaum Bedenken erheben. Die besseren 
Papierqualitäten sind bei der heutigen vervollkommneten 
Fabrikation im allgemeinen, wie auch in chemischem 
Sinne verhältnismässig rein zu betrachten, und der 
Gehalt an Chlor bezw. unterschwefligsauren Salzen ist 
in ihnen verschwindend gering. Sollten sich trotzdem 
im Gebrauch Bedenken ergeben, so empfiehlt sich die 
Verwendung von photographischem Rohpapier für 
diesen Zweck, welches Ihnen entweder der Fabrikant 
Ihres Kopierpapieres oder jede grössere photographische 
Handlung zu liefern in der Lage ist. 

Fyage 113. Herr A. Sch. in O. Bitte mir einen 
guten Entwickler für elektrische Aufnahmen im Atelier 
anzugeben. Ich verarbeite nur ortholichthoffreie Platten. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Antwort su Frage 113. Irgendwelche besonderen 
Entwicklungsvorschriften für Aufnahmen bei elektri- 
schem Licht können nicht gegeben werden. jeder 
gute, zart arbeitende Entwickler ist für diesen Zweck 
ebenso geeignet, wie für Tageslichtaufnahmen. Haben 
die Negative Tendenz, hart zu werden, so ist eine 
entsprechende Verdünnung des Hervorrufers als das 
wirksamste Mittel zu empfehlen, nicht aber eine Her- 
untersetzung des Alkaligehaltes, wie es häufig Mlisch- 
licherweise versucht wird. Beispielsweise gibt ein 
Rodinalentwickler in den Verdännungsgrenzen 1:20 
und 1:60 jede für Porträtaufnahbmen zweckmässige Ab- 
stufung in der Wirkungsweise. 


b) Rechtliche Fragen. 


Frage 5ı. Herr H.L. inM. Eine Stadtgemeinde 
hat mit dem Erbauer einer Festhalle vereinbart, dass 
die Innenaufnahmen im Wege des Verlagsrechtes einer 
auswärtigen Firma übertragen werden sollen. Ist diese 
Vereinbarung anfechtbar, oder geht das Urheberrecht 
an Öffentlichen Bauten nicht ohne weiteres auf die 
Eigentümerin, die Stadtgemeinde, über? 


Antwort su Frage 5sı. Falls jene Vereinbarung 
nicht irgendwelche Bestimmung über Zeitdauer, Kün- 
digung oder Ablösung durch eine gewisse Abfindungs- 
summe oder Vertragsstrafe enthält, kann sie nicht an- 
gelochten werden. Nach $ 20, K. G., erstreckt sich 
die Befugnis zur Vervielfältigung nur auf die äussere 
Ansicht des Bauwerkes. Die Stadtgemeinde als Eigen- 
tümerin könnte über das Recht der Nachbildung der 
Innendekorationen und Einrichtungen nur verfügen, 
wenn sie dieses Recht nicht bereits dem Erbauer der 
Festhalle zur Ausübung überlassen hätte (vergl. $ ıo, 
Abe. 4, K.G.). Dieses Recht könnte also nur auf Grund 
einer neuen Vereinbarung mit dem zurzeit Urheber- 
berechtigten käuflich erworben werden. Dr. Sch. 


Frage 52. Herr A. K. in B. Von einem Kur- 
hausbesitzer wurde die Aufnahme seines Hauses zwecks 
Lieferung von Postkarten bestellt. Unter schwierigen 
Aufnahmeverhältnissen lieferte ich ein kombiniertes 
Bild, das dem Besteller gefiel. Jetzt hat er seinen Auf- 
trag geändert und will keine Ansichtskarten mehr 
von mir, sondern will sich ein Klischee anfertigen 
lassen und mir meine Aufnahmen bezahlen. Kann 
Besteller sich ohne meine Einwilligung Postkarten 
machen lassen? 


Antwort su Frage 53. Da die Bestellung der 
Hausaufnahme zum Zwecke der Lieferung von Post- 
karten erfolgte, ist der Besteller nicht berechtigt, die 
Weiterausführung des Auftrages einem Dritten zu 
übertragen. In $ ı0, K.G., heisst es, dass die Ueber- 
lassung des Eigentums an einem Werke die Ueber- 
tragung des Urheberrechtes nicht in sich schliesst, 
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Aus Ihrer 
Vereinbarung scheint aber doch hervorzugehen, dass 
Besteller zunächst bereit war, Ihnen die Lieferung der 
Postkarten zu übertragen, und dass er sich keinerlei 
Urheberrechtsvorbehalte ausbedungen hat. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN->-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 
Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 48. 


14. Juni. 


IQIA. 


Der III. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt. 


Bromöldruek und direkter Pigmentdruek. 


Von Florence. 


Nachdem die Entwicklung der modernen 
Porträtphotographie so weit fortgeschritten ist, 
dass die Kinderkrankheiten derselben glücklich 
überwunden erscheinen, geht man eifrig daran, 
den Erzeugnissen auch ein anderes sehr be- 
rechtigtes Erfordernis, nämlich eine denkbar 
weitgehende Haltbarkeit zu verleihen. Denn, 
was nützt das beste Porträtbild, wenn es sich 
in Jabren zu seinem Nachteil mehr oder weniger 
verändern kann, während die einfachsten Er- 
zeugnisse der photomechanischen Verfahren 
über eine geradezu kolossale Lebensdauer ver- 
fügen können. 

Es ist nun aber für den Porträtphotographen 
im allgemeinen nicht angängig, seine Bilder 
mittels Pressendruckverfahrens herzustellen; ihm 
bleibt daher nur übrig, um eine jenen Erzeug- 
nissen gleiche Haltbarkeit seiner Bilder zu er- 
zielen, zu Druckverfahren zu greifen, bei denen 
das Bild, wenn auch auf ganz verschiedene 
Weise aus gleichem Material hergestellt wird, 
wie es bei den photomechanischen Verfahren 
geschieht. 

Die beiden hervorragendsten, für uns in Be- 
tracht kommenden Verfahren sind aber zurzeit 
unstreitig der sogen. Bromöldruck und der direkte 
Pigmentdruck nach dem Bühler-Verfahren. 

In beiden Verfahren wird das eigentliche 
Bild aus einem absolut haltbaren Pigmentfarb- 
stoff gebildet, dem als Bindemittel beim Brom- 
öldruck ein leicht trocknendes Oel, beim direkten 
Pigmentdruck ein aus Gelatine und anderen 
indifferenten Stoflen bestehendes Kolloid zu- 
gesetzt ist. 

Trotz dieser grossen Uebereinstimmung der 
Bildsubstanzen differieren die zur Herstellung 
der Bilder angewendeten Verfahren so ausser- 
ordentlich, dass sie überhaupt nichts Gemein- 
sames haben. Da aber die Technik eines Ver- 
fahrens nicht nur für seine praktische An- 
wendung überhaupt, sondern auch für die freie 
und künstlerische Gestaltung der zu erzeugen- 
den Bilder, also für die individuelle Betätigung 
des Erzeugenden von grösster Bedeutung ist, 
wollen wir, um so uns ein Urteil bierüber bilden 


[Nachdruck verboten.) 


zu können, die beiden Verfahren in Wesen und 
Wirkung miteinander vergleichen. 

Der Bromöldruck wird vielfach als eine 
Modifikation des sogen. Oeldrucks bezeichnet. 
Diese Bezeichnung ist indessen nicht ganz richtig: 
denn beide Verfahren haben nur die Entwick- 
lung des Bildes mittels Oelfarbe, sonst aber ganz 
und gar nichts gemeinsam. 

Der Oeldruck basiert auf dem Prinzip des 
Lichtdrucks, nämlich auf der Tatsache, dass 
eine belichtete, feuchte Chromgelatineschicht 
fette Farbe, entsprechend ihrer Belichtung, an- 
zieht und festhält, während die nichtbelichteten 
dieselbe abstossen. Zur Ausübung des Ver- 
fahrens wird daher Gelatinepapier auf einem 
Chrombade sensitiert und nach dem Trocknen 
unter einem Negativ kopiert, worauf man aus- 
wäscht, die Schicht bis zu einem gewissen Grade 
antrocknen lässt und nunmehr das Bild mittels 
fetter Farbe unter Benutzung steifer Pinsel 
durch Tupfen und Streichen entwickelt. 

Die Schwierigkeiten liegen bei diesem Ver- 
fahren meist im genauen Treffen der erforder- 
lichen Kopierdauer, deren Fehler sich nur schwer 
befriedigend ausgleichen lassen, wenn man nicht 
über ein reichliches Mass Erfahrung verfügt. 
Da man indessen die Farbe wiederholt auf- 
tragen kann, ist eine gewisse Freiheit in der 
Bildgestaltung möglich, was manchem verlockend 
erscheint. | 

Der Bromöldruck aber beruht im Prinzip 
auf der Erscheinung, dass die Gelatine eines 
entwickelten Bromsilberbildes an allen den- 
jenigen Stellen, welche metallisches Silber ent- 
halten, gegerbt ist und daher fetten Farben 
gegenüber ein genau gleiches Verhalten zeigt, 
wie eine belichtete Chromgelatine. Entfernt 
man daher das Silberbild, so kann man an 
dessen Stelle mittels fetter Farben ein neues 
Bild erzeugen. Das Verfahren ist daher etwas 
komplizierter als beim Bromöldruck und kann 
in nachstehender Weise ausgeführt werden. 

Aufgewöhnliche Weise stellt man mittels Brom- 
silber- oder auch Gaslichtpapier ein schwarzes 
Silberbild her. Zum Entwickeln wird meist 


49 


332 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Amidol, indessen ohne ersichtlichen Grund em- 
pfohlen. Offenbar will man hier indessen einer- 
seits stark alkalische Entwickler vermeiden, 
andererseits ein möglichst von Oxydationspro- 
dukten freies Silberbild erhalten. Jede Gerbung 
würde natürlich eine ähnliche Wirkung wie ein 
Silberniederschlag erzielen, hier also schleier- 
bildend wirken, und muss daher vermieden 
werden, weshalb man auch kein alaunhaltiges 
oder saures Fixierbad verwenden darf. Nach 
dem Entwickeln wird wie gewöhnlich fixiert, ge- 
waschen und zweckmässig getrocknet. 

Zur Entfernung des Silberniederschlags wird 
nunmehr das Bild mittels einer geeigneten 
Bleichlösung behandelt, wodurch das metallische 
Silber in eine in Fixiernatron lösliche Form 
umgewandelt wird und alsdann mit einem neu- 
tralen Fixierbade ı:ıo etwa 5 Minuten lang 
behandelt. Das nunmehr nur noch eine Gelatine- 
schicht enthaltende Papier wird gewässert und 
getrocknet und kann alsdann, nach vorhergehen- 
dem genügenden Anfeuchten, das Bild entwickelt 
werden. 

Die Entwicklungstechnik kann beim Brom- 
öldruck die gleiche sein wie beim gewöhnlichen 
Oeldruck. Es hat sich indessen herausgestellt, 
dass die Pinseltechnik, so wertvoll sie für die 
künstlerische individuelle Tätigkeit ist, für die 
Atelierpraxis kaum geeignet erscheint. Man hat 
daher zur Vereinfachung des Verfahrens zu 
anderen Methoden, so des sogen. Tamponierens 
und neuerdings zur Anwendung der Einfärbe- 
walze gegriffen. 

Von diesen sogen. additiven Verfahren, bei 
denen die Entstehung des Bildes an ein Zu- 
führen von Farbstoffen gebunden ist, unter- 
scheidet sich der direkte Pigmentdruck ganz 
ausserordentlich, da er analog dem gewöhn- 
lichen Pigmentdruck auf einem Entfernen eines 
überschüssig vorhandenen Farbpigments beim 
Entwickeln basiert. 

Bei diesem. Verfahren wird das käufliche 
Pigmentpapier zunächst mittels einer Kalium- 
bichromatlösung sensitiert und getrocknet. Das 
trockene Papier wird Schicht auf Schicht unter 
dem Negativ kopiert, wozu man sich, wie auch 
sonst beim Pigmentdruck üblich, eines Photo- 
meters bedienen kann. Es lässt sich indessen 
bei einiger Uebung auch der Fortschritt des 
Kopierens genügend in der Durchsicht der 
Schicht kontrollieren, wodurch das Photometer 
entbehrlich wird. 

Das kopierte Papier wird zunächst mit warmem 
Wasser bestimmter Temperatur behandelt, wo- 
durch die Schicht löslich wird und das Bild 
sich in seinen Umrissen entwickelt. Die weitere 
Entwicklung erfolgt mit kaltem Wasser unter 
Verwendung feiner Brausen und eines Wasser- 
drucks, wie er bei Wasserleitungen im allge- 
meinen leicht zu erhalten ist. 


Diese sehr einfachen Hilfsmittel gestatten 
eine weitgehende Beeinflussung des Bildes beim 
Entwickeln, die Erzielung ausserordentlicher 
Kraft neben fast beliebig grossem Reichtum an 
Detail, ebenso leicht aber auch eine ganz gleich- 
mässige Behandlung einer Anzabl gleicher Drucke 
und namentlich die Erhaltung eines in allen 
Teilen gleichmässigen Tones. 

Obschon nun ein strenger Vergleich der 
beiden Verfahren eigentlich nur an der Hand 
von Vorlagen nach dem gleichen Original mög- 
lich ist, lässt sich ein für die Praxis verwert- 
bares Urteil schon aus der Natur der Verfahren 
und auch der angewendeten Technik konstruieren. 

Nehmen wir ohne weiteres an, dass das 
Bild des Bromöldrucks in genau den gleichen 
Details und Kraft zu erzielen ist, wie sie das 
originale Bromsilbergelatinebild besitzt, bezw. 
besass, so folgt schon ganz von selbst, dass 
wir bei dessen Herstellung bemüht sein müssen, 
das Beste zu leisten. Inwieweit das bei einem 
Silberentwicklungs- Druckverfahren möglich ist, 
hängt von einer ganzen Anzahl Umständen ab, 
deren Aufzählung nicht hierher gehört. Jeden- 
falls muss das Negativ nach den gewünschten 
Richtungen hin den Anforderungen soweit als 
nur angängig entsprechen. Ist das alles in 
Ordnung, so kommt bei der Bildentwicklung die 
brennende Frage: Welche Entwicklungsmethode 
soll angewendet werden? 

Soweit es sich darum handelt, lediglich ein 
künstlerisches Bild, welches möglichst wenig 
photographischen Charakter zeigen soll, zu ent- 
wickeln, ist die Pinseltechnik wohl unbestritten 
am Platz. Sie verlangt aber auch am meisten 
Erfahrung und Geschicklichkeit, und nicht zu- 
letzt auch Zeit, und es dürfte nicht ganz leicht 
sein, eine Anzahl unter sich gleichmässiger Bilder 
mittels derselben zu erhalten; eine Bedingung, 
welche die Praxis natürlich nur zu oft stellen 
wird. Soll aber rasch und sicher gearbeitet 
werden, namentlich, wenn es sich um, wenn 
auch kleinere Mengenlieferungen handelt, so 
wird man wohl oder übel analog dem Licht- 
druck zum Einwalzen greifen müssen, was 
natürlich, selbst dann, wenn man die Walzen- 
technik mit der Pinseltechnik kombiniert, leicht 
zu einem schablonenhaften Arbeiten führen wird. 
Es ist alsdann auch nicht recht klar, welchen 
Vorzug unter diesen Umständen ein Bromöl- 
druck vor einem guten Bromsilberdruck in be- 
zug auf künstlerische Bildqualität besitzen soll, 
und ob sich alsdann das umständliche Arbeiten 
einer zweimaligen Bildentwicklung auf demselben 
Papier lohnt. 

Beim direkten Pigmentdruck liegen die Ver- 
hältnisse augenscheinlich günstiger. Bei einer 
als normal anzusehenden Kopierzeit gestattet 
die Entwicklung eine weitgehende Modifikation. 
Zunächst kann man in gewöhnlicher Weise mit 


BHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


er = _ 


Leichtigkeit ein normales Bild entwickeln. Durch 
Anwendung einer zweiten schmalen Brause und 
eventuell unter verstärktem Wasserdruck lässt 
sich alsdann mit Leichtigkeit eine beliebige 
partielle Aufhellung bewirken, die, wenn er- 
forderlich, unter Zuhilfenahme von warmem 
Wasser ziemlich weit getrieben werden kann. 
Umgekehrt kann man aber auch nur durch 
passende Verwendung des Warmwasserbades und 
Wasserdruckregulierung das entgegengesetzte 
Resultat erzielen, und. dies alles mit einem er- 
staunlich geringen Aufwand an Zeit und Arbeit. 


333 


Da der Entwicklungsmodus im Prinzip stets der 
gleiche ist, da mit gleichen Mitteln gearbeitet 
wird, entstehen keine besonderen Schwierig- 
keiten, wodurch.natürlich das individuelle Arbeiten 
auch bei der Herstellung sogen. Tagesarbeiten 
ungemein erleichtert wird. 

Der direkte Pigmentdruck dürfte daher, da 
bekanntlich mit ihm sehr gute Resultate zu er- 
zielen sind, sich für die Atelierpraxis in ganz 
besonderer Weise eignen und mindestens das 
gleiche Interesse wie der Bromöldruck bean- 
spruchen und sich auch zweifelsohne erringen. 


um 4 Zn und 


Nützet die Zeit! 


Eine Reihe von Jahren sind seit dem Photo- 
graphentag, anlässlich der Internationalen Photo- 
graphischen Ausstellung in Dresden 1909, mit 
seinen darangeknüpften Einigungs- und Organi- 
sationshoffnungen nun schon wieder ins Land 
gegangen. Die Hoffnungen auf Dresden wurden 
ja leider zuschanden. Wäre dies nicht der Fall 
gewesen, hätten nicht einige Verbände in der 
Eigenbrötelei „Bedingungen“ bei der geplanten 
Verschmelzung machen zu müssen geglaubt, 
so wäre damals schon in Dresden eine Organi- 
sation der deutschen Photographen entstanden, 
wie man sie sich achtungsgebietender nicht 
wünschen kann. — Der damals schon grösste 
fachliche Verband der deutschen Photographen, 
der „Central-Verband“, liess sich ja von diesem 
Feblschlage damals nicht entmutigen und setzte 
mit Kraft und Ausdauer die Vervollkommnung 
seiner Organisation fort, so dass heute schon 
fast alle deutschen Photographen im Central- 
Verbande Deutscher Photographen-Vereine und 
Inonungen unter ibrem fleissigen und tüchtigen 
Vorsitzenden Schlegel-Dresden vereinigt sind. 
Doch restlos ist die Organisation auch heute 
noch nicht geschlossen, trotz fünfjähriger rühriger 
Arbeit. Noch sind es in erster Linie zwei 
* grössere Vereine, der Deutsche und der Süd- 
deutsche Photographen-Verein, welche den An- 
schluss an den C. V. auch heute noch nicht 
vollzogen haben. Ein äusserer Anlass zum 
Zusammenschluss in allernächster Zeit fände 
sich auf dem geschichtlichen Leipziger Boden, 
dem Boden, welcher uns vor ı0o0 Jahren die 
durch Einigkeit herbeigeführte Völkerbefreiung 
brachte. Ladet doch der Central-Verband Deut- 
scher Photographen-Vereine und Innungen wieder 
zu einem Deutschen Photographentage ein. Die 
„Bugra* mit dem sie überragenden Völker- 
schlachtdenkmal soll der Vereinigungsort sein. 
Richtet dieser Ort nicht allein schon die Ge- 
danken darauf, dass durch Einigkeit Grosses 
erreicht wird? Haben dies nicht die Grossväter 


vor 100 Jahren schon gezeigt? Sollte dies 
Vorbild kriegerischer Art nicht zur Nachahmung 
auf dem Gebiete wirtschaftspolitischer Kämpfe 
zwingen? Sind nicht jetzt schon die doch auf- 
einander angewiesenen Verbände in Leipzig 
versammelt? Ist nicht unser Fach innerhalb 
der „Bugra“ glänzend vertreten durch die Aus- 
stellungsarrangements des C. V., des Deutschen 
und Süddeutschen Photographen-Vereins? Sollte 
sich nicht der letzte Rest von Gegensatz be- 
seitigen lassen und in Leipzig ein Ausgleich 
zwischen diesen Verbänden zu erzielen sein? 
Sicher ist, dass alle deutschen Photographen 
diesen Ausgleich und Zusammenschluss sehn- 
lichst herbeiwünschen und viele Hoffnungen 
daran knüpfen. 

Also, ihr leitenden Männer, nützet die Zeit! 
Zeigt, dass der Vorwurf, welchen ihr früher 
oft — mit Recht oder zu Unrecht lasse ich da- 
hingestellt — hören musstet, dass ihr aus per- 
sönlichen Gründen abseits stehen bliebet, für 
immer verstummen muss, indem ihr in die seit 
Jabren dargebotene Bruderhand einschlagt. — 
Nur wenige Wochen trennen uns noch vom 
Deutschen Photographentag in Leipzig! Darum, 
ihr Männer, nützet die Zeit! Helft alle an 
eurem Teile mit, dass der Deutsche Photo- 
graphentag, Leipzig ı9ı4, wirklich das werde, 
was sein Name sagt: „Ein alles umfassender 
deutscher Photographentag.“ Lasst Leipzigs 
Boden auch unsere endliche Völkervereinigung 
sehen, lasst von Leipzigs Boden den Freuden- 
ruf durch alle deutschen Gaue klingen, dass die 
ganze deutsche Photographenschaft, dass alle 
beteiligten Verbände sich in Leipzig zu gemein- 
samer Arbeit vereinigt haben. | 

Tragt der Draht Ende Juni d. J. diese 
Freudenbotschaft in die deutschen Gaue hinaus, 
so seid gewiss, dass euch aus allen Teilen 
Deutschlands froher Dank als Echo zurücktönen 
wird. Darum, ihr Männer: „Nützet die Zeit“! 

Heinr. Stadelmann. 


— 


49* 


334 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Der Meisterkursus zu Stettin vom 21. bis 24. April. 


Zu diesem Kursus, für welchen der Vorstand der 
Innung Herrn Grienwaldt- Bremen gewonnen hatte, 
meldeten sich 20 Teilnehmer. 


Am Dienstag, den ar. April, 8°/, Uhr morgens, 
waren sämtliche Teilnehmer pünktlich im Atelier unseres 
Vorsitzenden, Herrn W. Wolff, das derselbe liebens- 
wärdigerweise zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt 
hatte, erschienen, so dass sofort begonnen werden 
konnte. Nach einigen einleitenden und aufklärenden 
Worten über die Grundbegriffe der neuzeitlichen 
Richtung wurden zunächst mehrere Aufnahmen durch 
Teilnehmer nach alter Methode gemacht. Hierbei 
kam in der Hauptsache Oberlicht nebst vorderem und 
hinterem Seitenlicht zur Anwendung, wobei Herr 
Grienwaldt besonders auf die unvorteilhaften Wir- 
kungen dieser bisher als allein sellgmachend geltenden 
Beleuchtungsmethode bei den verschiedenen Gesichts- 
typen hinwies. Sodann folgte eine Erklärung der 
nach neuer Methode angeordneten Beleuchtungsein- 
richtung, daran anschliessend einige Aufnahmen mit 
Seitenvorderlicht und kombiniertem Vorder- und 
'Seitenlicht. Die Vorzüge dieser flächigen Beleuchtungs 
weise, als der in der bildämässigen Porträtphotographie 
am meisten geübten, jedenfalls bevorzugten, sind in 
die Augen springend, wenngleich ein Teil der Hörer 
den Ausführungen des Leiters anfänglich aus leicht 
erklärlichen Gründen skeptisch gegenüberstand. Bald 
aber waren alle mit Bifer und Hingebung bei der 
Sache, und als am Nachmittag von 3 bis 6 Uhr ein 
Vortreg in der Handwerkekammer nebst freier Aus- 
sprache den ersten Tag beschloss, war die Befriedigung 
eine allgemeine. Herr Bock- Anklam fühlte sich be- 
wogen, Herrm Grienwaldt Worte des Dankes und 
der Anerkennung namens der Teilnehmer auszusprechen. 


Am folgenden Morgen fanden zunächst Gruppen- 
aufnahmen statt. Die Platten vom vorhergehenden 
Tage hatte Herr Wolff entgegenkommenderweise be- 
reits entwickelt und Rohdrucke davon herstellen lassen. 
Mehrere derselben erweckten, was die Wiedergabe der 
Haut, Lebhaftigkeit des Ausdrucks, speziell der Augen 
anbetraf, allgemeine Anerkennung, zum Teil Bewunde- 
rung. Nunmehr begaun der Unterricht am lebenden 
Modell. Es wurden zunächst grössere Köpfe auf- 
genommen, mit Vorderlicht, resp. vorderem Seitenlicht 
in bestimmtem Lichtwinkel, um zu zeigen, wie gerade 
diese Anwendung des Lichtes geeignet sei, gewisse 
Schönheitsdefekte ohne Zuhilfenahme des Stiftes 
und Pinsels zu mildern resp. zu korrigieren. Darauf 
folgten eine Anzahl Aktaufnahmen in Brustbild und 
ganzer Figur, an denen die irrige Meinung, dass 
Vorderlicht nur verflachend wirken könne, widerlegt 
wurde. Die erzielten Negative zeigten zum Teil eine 
überraschende Plastik, mit klaren „Spitzlichtern‘. Die 
Lichter wirken jedoch nicht schneeig, hart, sondern 
lassen stets den Charakter der Haut durchschimmern. 
Diese letztere wird ausserordentlich gut wiedergegeben. 
Am Nachmittag schloss sich ein Vortrag über Bild- 
ausschnitt, Form, Farbe, Ton, Linienführung und Ab- 


stimmung des Negative dem praktischen Unterricht 
an, der manche anregende Aufklärung über die heutigen 
Ziele brachte. An diesem Tage vereinigte eine Motor- 
bootfahrt durch den Hafen, mit anschliessendem Aus- 
flug nach Gotzlow, Besuch des Julo, des Bismarckdenk- 
mals auf dem Weinberge, die Kollegen mit Herrm 
Grienwaldt noch lange zu gemültlichem Beisammen- 
sein und reger Aussprache. 


Der Donnerstag war ein Tag scharfen und an- 
regenden Schaffens, denn nun wurde gleich am Morgen 
mit dem praktischen Unterricht in der Weise begonnen, 
dass ein Teil im Atelier, der andere im anstossenden 
Zimmer beschäftigt wurde. Es ist ja gerade ein Haupt- 
vorzug der neuzeitlichen Arbeitsweise, dass sie absolut 
nicht an das Atelier, resp. Glashaus gebunden ist, dass 
vielmehr jedes einigermassen helle geräumige Zimmer, 
in dem Menschen sich ungezwungen bewegen, zur 
Herstellung naturwahrer Bilder beim Stande unserer 
heutigen Technik geeignet ist. Durch die Bemühungen 
unseres Herrn Vorsitzenden hatten sich auch mehrere 
Damen eingefunden, die so liebeuswürdig waren, sich 
in den Dienst der guten Sache zu stellen (bezw. vor 
die Kamera). So bot sich eine weitere Gelegenheit 
zum Studium der Körperhaltung, des Faltenwurfs, Be- 
handlung des Hintergrundes resp. Beiwerks usw. Es 
wurde dann zur Entwicklung der Negative geschritten. 
Am Nachmittag schloss sich dem programmässigen 
Vortrage: „Kunst im Handwerk“ ein Gang ins Museum 
an. Hier waren es besonders zwei Gemälde von Frans 
Hals, welche im Vordergrund des Interesses standen 
und zum Gegenstand des Studiums und freien Meinungs- 
austausches wurden. 


Der vierte und letzte Tag versammelte alle im 
Saale der Handwerkskammer. Herr Grienwaldt fasste 
nochmals alles bisher Gesagte und Gezeigte zusammen. 
Hierauf erfolgte eine freimütige Kritik der vorlieger- 
den Rohabzfige aller in diesen Tagen gemachten Auf- 
nahmen, wobei besonders die Bilder der Inkognito- 
ausstellung und der übrigen liebenswfrdigen Stifter 
von Bildnrissen zu interessanten Vergleichen heran- 
gezogen wurden. Nach einer eingehenden Beschreibung 
des Oeldruckverfahrens und einigen Angaben über das 
Schneiden der Bilder folgte der Schlussvortrag: ‚Im 
Wandel der Zeiten". Der Vortragende wies unter 
anderem darauf hin, wie die ‚Photographie in ihren 
Kinderjahren trotz, oder vielleicht wegen, der primitiven 
Hilfsmittel Porträts schuf, deren Naturtreue wir heute 
noch bewundern; wie dann mit dem Erscheinen des 
Papierbildes die „Retouche‘“ einsetzte, die, sich erst 
in vernünftigen Grenzen haltend, später, speziell nach 
dem Erscheinen der Trockenplatte, ungeheure Aus- 
wüchse zeitigte.e Das glatte Puppengesicht wurde 
„Mode“, der Photograph, diesem Geschmack Rechnung 
tragend, wurde nach und nach zum willenlosen Sklaven 
des Publikums, und wer das glatteste Gesicht, die 
schönsten Spitzlichter, die beste Pose erzielte, galt bald 
als der beste Photograph. Wir lächeln heut, wenn 
wir die Erzeugnisse jener wirtschaftlichen Glanzperiode 









mit ihrer Gelecktheit, ihrem Wust an Beiwerk, das 
die Person oft völlig in den Hintergrund drängte, 
ihrer theatralischen, jeder Natürlichkeit baren Stellung 
betrachten. Welch ungleich höheren Wert besassen 
dagegen die alten Daguerreotypien und die ersten 
Papierbilder in ihrer ungeschminkten Natürlichkeit, 
ihrer einfachen Körperhaltung. „Darum“, so schloss 
Herr Grienwaldt, „machen wir kehıt auf dem bis- 
herigen ausgefahrenen Wege, kehren zur Natur zurück, 
stellen den Menschen im Bilde nicht mehr dar wie 
er sein möchte, sondern wie er ist; arbeiten wir 
nicht länger nach der Schablone, sondern geben unseren 
Bildnissen mehr von dem, was unsere Zeit in Persön- 
lichkeitswerten charakterisiert. Die Zeit ist nicht mehr 
fern, wo auch das grosse Publikum sich dieser Ein- 
sicht nicht mehr verschliessen wird, und dann kann 
auch der materielle Erfolg nicht ausbleiben.“' 

Der etwa 2 Stunden dauernde Vortrag, dessen 
Ausfährungen, von innerster Ueberzeugung und grosser 
Liebe zum Fach diktiert, alle mit Andacht folgten, 
wurde mit reichem Beifall belohnt. Herr Grienwaldt 
hat, das zeigte sich besonders bei seinen Vorträgen in 
der Handwerkskammer, eine eigene, sehr sympathische 
Art, den Zuhörer, sel es durch Erzählung von Selbet- 
erlebtem oder durch Anführung von Gleichnissen, 
welche oft scheinbar nicht das geringste mit dem 
Vortragsgegenstande zu tun haben, seinen Ideen und 


Senne msn 





Anschauungen unbewusst näherzubringen. Seine auch 
teilweise mit Humor gewürzten Vorträge wirken nicht 
ermüdend, regen zum Nachdenken an und halten 
stets das Interesse der Zuhörer bis zum Schlusse wach. 
Nachdem der Vorsitzende ihm im Namen aller Teil- 
nehmer in warmen Worten seinen herzlichsten Dank 
ausgesprochen hatte, verabschiedete sich dieser und 
kehrte in seine Heimat zurück. Alle Teilnehmer 
Ausserten sich hoch befriedigt, und mit neuen An- 
regungen und angenehmen Erinnerungen eilte jeder 
seinem Wirkungskreise zu. 


Stettiv, den 24. April 1914. 
L A.: Sixtus Neumann, Schriftführer. 


NB. Die Firmen Hans Dıaeger, Dr. Schleuss- 
ner- Frankfurt a.M., Trapp & Müinuch- Friedberg i. H. 
und Romain Talbot- Berlin hatten uns reichlich 
Material zur Verfügung gestellt, die Herren Dühr- 
koop-Berlin, Günther-Goslar und Ziesemer- Ham- 
burg unterstützten uns ebenfalls durch freundliche 
UVeberlassung mustergältiger und anregender Vorlagen. 
Wir wollen nicht unterlassen, an dieser Stelle dafür 
nochmals unseren besten Dank auszusprechen. 


Der Vorstand 
der Innung im Regierungsbezirk Stettin 


(Zwangsinnung). 


2 u 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Sächsiseher Photographen - Bund (E.Y.). 
(Uster dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Bundesversammlung 
am 23. Juni 1914 in Leipzig im „Zoologischen 
Garten“. Beginn der Verhandlungen vormit- 
tags ı0o Uhr. 


Tagesordnung: 

ı. Eingänge. 

2. Bericht des Vorsitzenden. 

3. Bericht des Kassierers. 

4. Bericht des Bücherwarts. 

5. Wahl des nächsten Versammlungsortes. 

6. Photographentag. 

1. Central-Verbands- Angelegenheiten. 

8. Ausstellung Dresden. 

9. Verschiedenes. 

Unser Sächsischer Bund hat jetzt nach Dresden 1909 
zum zweiten Male die Ehre, die deutschen Photographen 
bei sich zu Gaste zu sehen. Bekanntlich wird der 
III. Deutsche Photographentag am gleichen Tage, nach- 
mittags um 3 Uhr, im „Zoologischen Garten‘ in Leipzig 
eröffnet. Die Bundesversammlung soll nur die nötigsten 
geschäftlichen Sachen erledigen und vormittags fertig 
werden. 

Wenn es auch sonst schon die Ptlicht aller Bundes- 
mitglieder ist, an den Versammlungen teilzunehmen, 
so erhofft der Vorstand dieses Mal die Beteiligung 
möglichst vieler oder besser aller unserer Bundesmit- 


glieder, um unsere lieben Gäste in Leiprig würdig 
empfangen zu können. 
Auf Wiedersehen in Leipzig! 


en 


Photographen -Innung 
der Kreise Bieleteld, Herford, Wieden- 


brück und Halle i. W. 
Sitz: Bielefeld. 


Einladung zur Versammlung 
am Montag, den ı5. Juni, nachmittags 5 Uhr, 
im Restaurant „Berglust‘, unterhalb der Sparenburg 
in Bielefeld. 
Zwangloses Zusammentreffen um 4 Uhr auf der Terrasse. 


Tagesordnung: 
I. Verlesen des letzten Protokolls. 
2. Bericht über Bekämpfung unlauterer Konkurrenz. 
3. Neuwahl eines Vorsitzenden und der Mitglieder 
für den Gehilfenprüfungsausschussa. 
4. Wahl einer Kommission zur Ermittelung von 
“ Durchschnittspreisen für gleiche gewerbliche 
Leistungen und Aufstellung einer Preisliste über 
Arbeiten für Amateure. 
5. Central-Verband und deutscher Photographentag 
in Leipzig. 
6. Allgemeine Aussprache und Verschiedenes. 
7. Ausstellung von Bildnissen aus Dährkoops Werk- 
statt und Wettbewerbsbildern durch den Verlag 
von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


336 


Auf Grund des letzten Innungsbeschlusses erwarten 
wir allseitiges und pünktliches Erscheinen. 
Mit kollegialem Gruss 


Der Vorstand. 


Verband Meeklenburger Photographen. 
Unsere Mitglieder fordern wir hierdurch freundlichst 
auf, sich an dem Photographentag vom 23. bis 26. Juni 
in Leipzig recht zahlreich zu beteiligen. 
Auf Wunsch sind wir bei rechtzeitiger Meldung 
bereit, auch Zimmer zu bestellen, und bitten um Angabe 
des Preises und der Bettenzahl an den Unterzeichneten. 


Der Vorstand. 
LA.: Fr. Heuschkel- Schwerin i. M., Schsittführer. 


—- 


Schleswig-Holsteiniseher Photographen- 
Verein. 
Protokoll der Versammlung 
am Dienstag, den 3. Februar, in Neumfinster, 
„Horns Hotel“. 

Gegen 3!/, Uhr eröffnet unser I. Vorsitzender, Herr 
Mertens, die Versammlung. Er heisst die Erschienenen 
herzlichst willkommen und gibt seiner Freude Ausdruck, 
unser Ehrenmitglied. Herrn Düährkoop mit seinen 
Damen nach so langer Zeit wieder einmal in unserem 
Kreis begrüssen zu können. Gleichfalls begrüsst Kol- 
lege Mertens auch Herrn Grienwaldt- Bremen. 

Nach einem kurzen Bericht des Vorstandes durch 
den Vorsitzenden erstattet der Schatzmeister den 
Kassenbericht, aus welchem zu ersehen ist, dass die 
Kassenverhältnisse unseres Vereins gute sind. Als 
Kassenprüfer werden die Hesıren Hinz-Fiensburg und 
Schäfter- Kiel gewählt, die noch in der heutigen 
Versammlung berichten werden. 

Alsdann beginnt Herr Dührkoop seinen Vortrag 
über: ‚Die Bildnisphotographie in den letzten Jahren “, 
verbunden mit einer Ausstellung. Bedauerlich war es, 
dass das Versammlungslokal sich als zu klein erwies, 
die Zuhörer sassen recht eng, die Bilder konnten nur 
zum kleineren Teil untergebracht werden; und im 
letıten Augenblick war Abänderung nicht zu treffen. 
In sehr interessanten, teils drastischen Ausführungen, 
auf den Anfang der neuzeitlichen Richtung am Ende 
der goer Jahre hinweisend, schildert uns Dührkoop 
die Notwendigkeit von dem damaligen Abgehen der 
herrschenden Schablone, der allgemeinen Glattmacherel, 
die es zur Folge hatte, dass Kunstverständige keinen 
Gefallen an den Photographien hatten. Wenn auch 
in den ersten Jahren nur wenige sich der neuen 
Arbeitsweise annabmen, so kann doch heute konstatiert 
werden, dass nicht allein in Grossstädten, sondern auch 
in mittleren und selbst kleinen Städten neuzeitlich vor- 
wärtsstrebende Kollegen und Kolleginnen zu finden 
sind, die sich einen Kreis dankbarer Kunden erworben 
haben, und damit auch das Verständnis für ein, von 
dem Schablonenhaften abweichendes Bild in breitere 
Schichten des Volkes gebracht haben. Es geht ein 
frischer Zug durch die Photographie, der zur Folge 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 


hat, dass Verfahren wie Kohle, Gummi, Platin, Matt- 
albumin und Oeldruck in grösserem Masse verarbeitet 
werden, Glanzbilder aber mehr verschwinden. Auch 
die Aufmachung ist eine ganz audere geworden, die 
Dutzendarbeit mit ihren niedrigen Preisen kennen 
neuzeitlich arbeitende Geschäfte nicht. Es muss. das 
Bestreben eines jeden Kollegen sein, mehr als Lisher 
vorwärtszustreben, das Publikum auf Neues aufmerk- 
sam zu machen; dann, und nur dann, kann auf ein 
steigendes Interesse des Publikums für das Neue ge- 
rechnet werden, welches dann für solche Bilder auch 
einen höheren Preis anlegt, und dadurch wird dann 
auch eine allgemeine Hebung des Standes folgen. An 
Hand von Bildnissen zeigt uns Dührkoop, mit 
welchen Hilfsmitteln ein moderner Photograph arbeiten 
könne, und welcher er sich bedienen müsse, um die 
Wirkung seiner Bilder zu heben. Beicher Beifall lohnt 
den Sprecher, der Vorsitzende dankt, die Mitglieder 
erheben sich von den Sitzen. 


In der sich anschliessenden Besprechung sind aber 
verschiedene Kollegen doch der Meinung, dass es in 
kleineren Städten nicht überall angängig sein würde, 
dem Beispiel der führenden Lichtbildner zu folgen. 
Da der Kreis des wirklich kunstverständigen Publikums 
nur klein sei, der auch gewillt sei, höhere Preise für 
Photographien zu zahlen, der grössere Teil aber wolle 
nicht so hohe Preise anlegen. Wenn nun auch auf 
der einen Seite es möglich ist, grössere Einnahmen zu 
erzielen, so ginge auf der anderen Seite viel verloren, 
so dass es noch sehr fraglich wäre, ob das erstere 
überwiegen würde. Auf ein solches Experiment könnten 
sich nicht viele Kollegen einlassen. 

Kollege Rompel- Hamburg sprach über die 
Münchener Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie 
usw, ihre Zwecke und ihre Bedeutung für die Photo- 
graphie. Im Jahre 1900 wurde die Schule in beschei- 
dener Weise gegrfindet, sie ist hauptsächlich das Werk 
des Herrn Professor Emmerich, der es verstanden 
hat, in Verbindung mit anderen strebsamen Photo- 
graphen im Süddeutschen Photographen-Verein für 
das Zustandekommen derselben zu wirken und auch 
die Stadt München und den Staat Bayern für die 
Schule zu interessieren. Der Verein, wie auch Stadt 
und Staat haben durch grosse Geldmittel ihr Interesse 
betätigt, betätigen es auch heute noch. Im Laufe der 
Jahre ist die Anstalt ständig gewachsen, während im 
ersten Jahre die Schülerzahl 27, betrug diese im Jahre 
ıgı3 87. Das Lehrpersonal besass im ersten Jahre einen 
Vorstand, 2 Lehrer im Haupt- und 4 im Nebenamt, 
im letzten dagegen neben dem Vorstand 6 Herren im 
Hauptamt und 4 im Nebenamt. Die Anstalt wurde 
im Laufe der Jahre auch von einer grossen Anzahl 
von Meisterkursustellnehmern besucht. Ein grosser 
Teil der Schfller hat die auf der Anstalt gelernte neu- 
zeitliche Photographie nicht nur in Deutschland, sondern 
auch in verschiedenen anderen Ländern weiter an- 
gewandt und damit zu weiterer Verbreitung gebracht. 
Ebenso auch die Teilnehmer der Meisterkurse, so dass 
wir sagen können, die Anstalt hat viel zur Hebung 
der künstlerischen Photographie beigetragen. Die im 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


337 





Nebensaal ausgestellten Schälerarbeiten geben uns ein 
Bild der Arbeitsweise der Anstalt. Der Leiter der An- 
stalt, Herr Direktor Professor Emmerich selbst, hat 
auch durch die von ihm für den Süddeutschen Photo- 
graphen-Verein arrangierten Ausstellungen das Inter- 
esse vieler für die Photographie geweckt und die 
Photographie selbst auf einen höheren Stand gebracht. 
Vortragender wünscht der Anstalt weiteres Gedeihen. 
Dem Redner lohnt ebenfalls reicher Beifall, die Ver- 
sammlung dankt auch ihm durch Erheben von den 
Sitzen. i 

Von dem Verlag Seemann-Leiprig war das Werk 
von Professor Schmidt- Karlsruhe ‚ Farbenphoto- 
graphie‘' zur Ansicht gesandt, es erweckt grosses Inter- 
esse; die eventuelle Anschaffung für später wird in 
Aussicht genommen, dem Verleger sei auch an dieser 
Stelle herzlichster Dank ausgesprochen. 

Die Firma Wilhb. Knapp-Halle a. 8. stiftete einen 
Photographischen Notizkalender, wofär derselben ver- 
bindlichster Dank ausgesprochen wird. Den Mitgliedern 
wird die Anschaffung des Kalenders zu angebotenen 
Vorzugspreisen empfohlen. 

Vor längerer Zeit kaufte unser ‚Verein ein von 
Herrn Fachlehrer Spörl- München herausgegebenes 
Werk, dasselbe wurde unter die Mitglieder amerikanisch 
versteigert und der Erlös der. Kasse wieder zugeführt. 

Von den, vom Central-Verband entworfenen Fiug- 
blättern werden 30000 Stück bestellt. 

Inzwischen hatten die Kassenprüfer ihres Amtes 
gewaltet. Sie haben die Kasse mit den Belegen in 
UVebereinstimmung gefunden, bitten um Entlastung 
des Schatzmeisters und des Vorstandes, was geschieht. 

Zum Schluss kommen noch verschiedene Eingänge 
zur Verlesung, um 6 Uhr schliesst mit einem Dank 
an alle Erschienenen, insbesondere aber an die Vor- 
tragenden der Vorsitzende die Versammlung. 


Mertens, Otto Stiegler, 
L. Vorsitzender. Protokolltährer. E 
—224— 


Berichtigung. Wir werden gebeten, darauf hin- 
zuweisen, dass das Begrüssungsgedicht zum Photo- 
graphentag in Detmold (S. 314 dieser Zeitschrift) nicht 
die Detmolder Tageszeitungen veröffentlicht haben, 
sondern nur die „Lippische Landeszeitung, 
Detmold‘. Diese Zeitung veröffentlichte auch allein 
den Aufsatz „ Photographie". Die Red. 


— 


Personalien. 

Herr Photograph Johannes Gewitz in Eisenach 
ist zum Landgräfl. Hessischen Hofphotographen er- 
nannt worden. 

Am ı. Juni konnte Herr Photograph Franz 
Surand in Elbing auf ein 25 jähriges Bestehen seines 
Filial- Ateliers in Pr.-Holland zurückblicken, während 
das Hauptgeschäft in Elbing zum Oktober 39 Jahre 
bestehen wird. 

Das von Herrn Ed. Kühne- Helmstedt gegründete 
Photographische Atelier besteht am 13. Juni so Jahre. 


Das Geschäft befindet sich zurzeit in den Händen der 
Töchter des Begründers, Frau A. Seemann und Fräu- 


lein H. Kühne. 
Bu 


Aus der Industrie. 


— Um dem Porträtphotographen die Anschaffung 
einer grösseren Anzahl Hintergründe zu ersparen und 
doch andererseits dem Publikum mit möglichst vielseitig 
ausgestatteten Bildnissen dienen zu können, hat die 
Firma A. E. Feilner & Co., München, Hintergrund- 
tollen in den Handel gebracht, die in allen Kulturstaaten 
Patentschutz geniessen. Der Vorzug dieser Neuheit 
gegenüber früheren Produkten beruht darin, dass alle 
Aufoaahmen auf glattem, mitteldunklem Hintergrunde 
gemacht werden und erst beim Kopieren des Negativs 
die Folie gleichzeitig mit dem Porträt einkopiert 
wird. Der Einwand, dass der von der Folie für die 
Aufnahme des Porträts freigelassene Raum wohl nicht 
immer so genau passe, wird dadurch hinfällig, dass 
erstens eine ausserordentlich grosse Anzahl verschiedener 
Dessins existiert, die man für billiges Geld anschaffen 
kann, ausserdem aber auch dadurch, dass man sich 
bereits bei der Aufnahme durch Auflegen der Folie auf 
die Mattscheibe über die günstigste Stellung der auf- 
zunehmenden Person’ orientieren kann, die ein möglichst 
restioses Ausfüllen des freigelassenen Raumes ermöglicht. 
Schliesslich ist noch zu erwähnen, dass die eine Seite 
der Feilnerschen Hiutergrundfolien mattiert ist, so 
dass es ein leichtes sein dürfte, fehlende Partien mit 
Graphitstift einzuzeichnen und nach Bedarf mit Radier- 
gummi wieder zu entfernen. Dass derartige dünne 
Folien von beiden Seiten kopiert werden können, braucht 
kaum erwähnt zu werden, andererseits ergibt sich durch 
diese Möglichkeit ein grosser Spielraum in bezug auf 
die Verwendbarkeit. Der Kopierprozess vollzieht sich 
bei Anwendung dieser Folien genau in der gleichen 
Weise und in derselben Zeit, wie sle für das Kopieren 
des Negativs allein erforderlich sein wfirde Ein Ab- 
decken des Negative und nachträgliches Einkopieren des 
Foliengrundes wird also niemals notwendig werden, da 
jeder Abzug gleich das fertige Bild ergibt, Wenn die 
Folien durch längeren Gebrauch beschädigt seln sollten, 
was sich in Form von Kratzern usw. Aussern kann, so 
wird ein Kopieren von der Schichtseite nicht mehr 
tunlich erscheinen, da sich sonst die Beschädigungen 
zu scharf abzeichnen. Man kann aber behaupten, dass 
jede Folie praktisch beliebig oft verwendet werden kann, 
und zwar sowohl für Kontaktdruck wie auch für Ver- 
grösserungen. In letzterem Falle vergrössert man die 
Folie zugleich mit dem Originalnegativ und kann nicht 
selten durch geschickte Anpassung des Hintergrund- 
sujets an das Porträt eine Hebung der künstlerischen 
Qaalitäten des Bildes herbeiführen. 


—kart— 


Kleine Mitteilungen. 
— Wegen unbefugter Veranstaltung einer 
Lotterie wurde kürzlich der Kaufmann Ewald Ger- 
lach aus Charlottenburg von der dritten Strafkammer 


338 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





des Landgerichts I zu einem Monat Gefängnis und 
2500 Mk. Geldstrafe verurteilt. — Der Angeklagte war 
Geschäftsführer des „Internationalen Porträt - Instituts“ 
und der „Kunst im Bild, G. m. b. H.“ Beide Gesell- 
schaften machten vor etwa ı!/, Jahren dadurch viel 
von sich reden, dass sie in zahlreichen Berliner und 
auswärtigen Zeitungen grosse Preisrätsel erscheinen 
liessen. Mit diesen Preigrätseln hatte es folgende 
Bewandtnis. Die zu lösenden Aufgaben waren so ein- 
fach, dass sie fast jedes Schulkind lösen konnte, und 
hatten nur den Zweck, auf diesem Umwege einen 
grösseren Umsatz der von den Firmen vertriebenen 
Vergrösserungen herbeizuführen. Diejenigen, die das 
Preisrätsel gelöst hatten, mussten nämlich, angeblich 
als Ersatz für Porti, Unkosten usw. den Betrag von 
ro Pf. einsenden. Mit diesem Betrage wurden, wie 
festgestellt wurde, nicht nur die sämtlichen Kosten ge- 
deckt, sondern es blieb noch ein ganz hübscher Ver- 
dienst übrig. — Da bei der Leichtigkeit der Aufgabe 
Hunderttausende von Lösungen einliefen, so musste, 
da nur ein grösserer Preis ausgesetzt war, das Los 
entscheiden, wer der glückliche Gewinner sein sollte. 
Bierin erblickt die Staatsanwaltschaft eine unbefugte 
Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie und ein Ver- 
gehen gegen das Stempelsteuergesetz,. — Mit Rück- 
sicht darauf, dass der Angeklagte sehon vielfach, unter 
anderem auch wegen des gleichen Vergehens, vorbestraft 
ist, erkannte die Strafkammer auf einen Monat Gefängnis 
und 2500 Mk. Geldstrafe. 
(Aus „Charlottenburger Zeitung Neue Zeit‘“.) 


z 


Eingesandt. 

In Nr. 25 dieser Zeitschrift wurde in einem Artikel 
„Zwangsinnung oder Freie Innung‘' ein Brief des Herrn 
Syndikus Thanheiser abgedruckt. Herr Hollmann- 
Bremen fühlt sich durch dieses Schreiben beleidigt, 
weil ihm darin unbewusste Unwahrheit vorgeworfen 
werde. Er hat sich deshalb an Herrn Thanheiser 
gewandt. Zur Klarstellung veröffentlichen wir die Ant- 
wort des Herın Thanheiser an Herrn Hollmann 
nachstehend. Nach diesem Briefe hält Herr Than- 
heiser den Inhalt seines ersten Briefes in allen 
Punkten aufrecht, da er sich nur an die tatsäch- 
lichen Vorgänge gehalten hat. Wir betrachten 
hiermit die Angelegenheit für uns als erledigt. Red. 

Kassel, den 28. April 1914. 

Herrn Photograph H. Hollmann, 

Bremen. 
Sehr geehrter Herr! 

Mein Schreiben an Herrn Eberth ist Ihnen 
wohl bekannt, da es wörtlich in Nr. 25 der „ Photogr. 
Chronik “ abgedruckt ist. Dass Herr Eberth diesen 
Brief, der an ihn persönlich gerichtet war, veröffent- 
lichen würde, wusste ich bei dessen Abfassung nicht. 
Sonst hätte ich vielleicht die von Ihnen beanstandeten 
Stellen etwas anders gefasst, An dem Inhalt selbst 


hätte ich aber nichts ändern können, da ich mich 
ganz genau an die tatsächlichen Vorgänge gehalten 
habe. Es tut mir leid, dass Sie sich durch meine 
Ausführungen beleidigt fühlen. Ich kann nur noch- 
mals wiederholen, dass mir eine Beleidigung Ihrer 
Person durchaus ferngelegen hat, und ermächtige Sie, 
von dieser Erklärung in Ihnen geeignet erscheinen- 
der Weise Gebrauch zu machen. Hiermit glaube 
ich Ihnen volle Genugtuung gegeben zu haben. 
Hochachtungsvoll | 
gez.: Thanheiser, Syndikus der Handwerkskammer. 


nn 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 
Zu Frage 107 teilt uns Herr W.Hillert in Düssel- 
do:sf folgendes mit: Die Aufgabe ist auf folgende Weise 
lösbar. Man nimmt unter Rotfilter bei Verwendung 


“ einer panchromatischen Platte die Schwarz- Rot- Zeich- 


nung auf. Die roten Linien kommen dann im Negativ 
nicht. Dann nimmt man die Vorlage mit einer käuf- 
lichen Platte auf, wobei Rot und Schwarz kommen. 
Von der ersten Platte wird dann ein Diaposltiv ge- 
fertigt, auf dem nur die schwarzen Linien sichtbar 
sind. Das Diapositiv wird dann auf das Negativ Nr. 2 
gelegt, wobei die schwarzen Linien verschwinden und 
nach den roten Linien ein Duplikatnegativ hergestellt 
werden kann. — In der Tat führt dieses etwas umständ- 
liche Veffahren wohl bei richtiger Anwendungsweise 
zu einem brauchbaren Resultat, allerdings wird die 
Ausführung nicht ganz leicht sein. 


Fyage 114. Herr O._L. in Sch. Ich soll einige 
Photos in Aquarell (Visit- oder Prinzessformat) auf 
Elfenbeinplättchen liefern. Auf welche Art wäre dieses 
wohl am besten herzustellen, und wo könnte ich eventuell 
Elfenbeinplättchen zu diesem Zweck beziehen? Könnte 
das Elfenbein lichtempfindlich präpariert und dann 
kopiert werden, und wie ist die genaue Anwendungs- 
möglichkeit, oder lässt sich ein Albuminbild koloriert 
auf Elfenbein gut befestigen und kann man betreffen- 
des Bild dann mit einem Schutzmittel (Lack) über- 
giessen, ohne Schaden am Elfenbein anzurichten? 

Antwort su Frage 114. Photographien auf Elien- 
beinplättchen werden mittels abziehbaren Zelloidin- 
papieres bei weitem am bequemsten hergestellt. Eifen- 
beinplättchen für photographische Zwecke erhalten 
Sie in jeder photographischen Handlung und ebeuso 
das abziehbare Zelloidinpapier. Letzteres wird in der 
üblichen Weise kopiert, getont, fixiert und ausgewaschen 
und dann das Häutchen durch Ablösen in lauwarmem 
Wasser unter Wasser oder besser unter verdünnter 
Gelatinelösung auf das Elfenbein übertragen. Das ge- 
trocknete Bild wird dann mit verdfnnten Oellasur- 
farben, z. B. Assurfarben oder mit einem ähnlichen 
Präparat koloriert, wobei man sich sehr feiner Pinsel 
bedient und die Farben ausserordentlich dünn auf- 
trägt. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp In Halle «5. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 


Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19. 





Nr. 49. 


17. Juni. 


IQ14. 





Der Ill. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt. 


Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig. 


(Fortsetzung aus Nr. 44). 


Neu und eigenartig mutet uns die Ausstellung 
von Heinrich Reinhardt-Neustadt a. d. H. 
an. Er bringt an einer grossen Wandfläche 
Metallreliefs, die unter Zuhilfenahme der Photo- 
graphie als Schmuck von Grab- und Gedenk- 
steinen dienen sollen, zur Darstellung. 

Adolf Barth-Gleiwitz hat wieder genrehafte 
Porträtstudien und einige Landschaften ausge- 
stellt. 

Dass weniger mehr wäre, beweist uns der 
von Heidelberg wohlbekannte Aussteller A. 
Schmidt-Göttingen. In Heidelberg fiel seine 
abgerundete Ausstellung guter Herrenbildnisse 
jedem Besucher sofort auf, und heute haben wir 
denselben Aussteller mit einer grossen Zahl 
von Kobhledrucken, von denen wir gern das 
eine oder andere lieber weggelassen hätten. 
Zwar ist eine reiche Abwechslung festzustellen, 
aber die Bilder wollen nicht zusammen harmo- 
nieren. Ganz vorzüglich ist der alte Herren- 
kopf. Auch die Kinderaufnahmen sind ganz 
reizend. 

Paul Winter-Hannover zeigt uns eine Aus- 
stellung, die mit vieler Mühe und auch Liebe 
zur Kunst der Photographie hergestellt ist. 
Kleine und vergilbte Originale haben als Modell 
gedient; nach ihnen wurden Vergrösserungen 
in der neuen Bromölumdruckmanier hergestellt 
und zeigen, wie vorteilhaft dieser Künstler das 
neue Verfahren für diesen Zweck zu verwenden 
weiss. Wer sich mit Bromölumdruck beschäftigt 
hat, der wird ermessen können, welche Mühe 
der Verfertiger sich mit seiner Ausstellung ge- 
geben hat, und sei seine Ausstellung auch an 
dieser Stelle allen Besuchern, besonders aber 
den Kollegen, bestens empfohlen; denn man 
wird sich des Kollegen gern erinnern und seine 
Hilfe vorkommendenfalls auch in Anspruch 
nehmen können. 

Aus dem Lande, das uns durch die Politik 
in letzter Zeit öfter beschäftigt hat, dem lieben 
Braunschweiger Lande, und zwar aus Blanken- 
burg a. Harz, ist Karl Greve gekommen. Sind 
auch seine Bilder, wie so viele der Ausstellung, 
etwas zu schwer, so kommen sie in diesem 
Raume doch vorteilhaft zur Geltung. Dem Ein- 


[Nachdruck verboten] 


geweihten wird sofort das Bild des neuen 
Herrschers Braunschweigs, des Herzogs Ernst 
August, des Schwiegersohnes unseres Kaisers, 
welches gelegentlich eines Jagdvergnügens auf- 
genommen wurde, auffallen. Auch das Porträt 
des früheren Regenten zeigt, dass Herr Greve 
bei Hofe gut angesehen ist und man sich seiner 
Dienste gern erinnert und bedient. 

Hofphotograph Tellgmann-Eschwege stellt 
in zwei grossen Tableaus seine Manöver-Auf- 
nahmen zur kritischen Beurteilung. Nun, wir 
wissen seine Kunst zu würdigen, und was er 
bringt, ist der vollsten Anerkennung wert. 

Wedepohl & Albrecht-Hamburg, Henne- 
Düsseldorf, Bätz-Trier stellen Autochrom- Auf- 
nahmen zur Schau. Alle drei ringen um die 
Siegespalme! 

Den Schluss der Aussteller der Gruppe de 
C.-V. macht heute der Stollberger Förster. Von 
seinen ausgestellten Bildern sind die Land- 
schaften besser als die Porträts, doch auch hier 
wäre manche Schwärze zu vermeiden gewesen. 
Es sei hier nur an das Bild der Baumblüte mit 
dem alten schieferbedeckten Bauernhause hin- 
gewiesen. Die duftige Stimmung des Frühlings 
mit ihrem Blühen und Weben hat nicht so 
grosse Tiefen. Es scheint auch nur an der 
Vergrösserung zu liegen, denn der Giebel lässt 
die zarte Zeichnung vermissen. Bei den Schwänen 
auf dem Wasser stört die linke Säule im Bilde, 
das sonst als sehr gut zu bezeichnen wäre. 

Hoffentlich ist uns noch Gelegenheit zur Be- 
sprechung der jetzt fehlenden Aussteller der 
Gruppe des C.-V. gegeben. 

Im Begriff, der Gruppe München-Weimar 
einen Besuch abzustatten, schauen wir uns noch- 
mals kurz in den Räumen des C.V. um und 
finden Karl Stadelmann-Leonberg, der zwei 
Gummidrucke und einen Kohledruck ausgestellt 
hat. Von diesem Aussteller gefällt uns das Bild 
der Dame mit Kindern, in Freilicht aufgenommen, 
sehr gut. Auch das Bild des Ehepaares spricht 
durch seine schlichte Einfachheit an. 

Verlassen wir nun die Hallen der C.V.-Ab- 
teilung und wenden wir uns der Gruppe München- 
Weimar zu, die wir neben der Abteilung des 


50 


340 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





C. V. in derselben Halle als einen viergeteilten 
Saal vorfinden. Beim flüchtigen Umschauen 
will es uns erscheinen, als ob nur ein einziger 
Aussteller erschienen wäre, denn fast alle Bil- 
der zeigen den gleichen Charakter, die gleiche 
Aufmachung, dieselbe Einrahmung. Ist es Zu- 
fall oder Absicht, wer kann es wissen. Sämt- 
liche Aussteller haben sich den Bestrebungen 
der Ausstellungsleitung, erzieherisch durch die 
Ausstellung wirken zu wollen, angepasst, sämt- 
liche Bilder, mit wenig Ausnahme, verfolgen die 
moderne Richtung. Vorwiegend haben wir die 
Münchener zu verzeichnen. Münchener im tat- 
sächlichen Sinne des Wortes, denn zehn der 
43 Aussteller sind aus München, ‘und man sieht 
deutlich den Einfluss der künstlerischen Kreise 
auf die Ausübenden der Lichtbildkunst. 

Gleich linker Hand haben wir die erste Aus- 
stellerin als Münchnerin zu begrüssen, Frau 
Wanda von Debschitz, deren neuzeitliche 
Bestrebungen ja bereits aus den Fachzeitungen 
bestens bekannt sind. Aus ihrer Kollektion 
wollen wir drei Aktaufnahmen erwähnen, die 
nach unserer Meinung gern etwas zarter gehalten 
sein könnten. Die beiden Landschaften sind 
sehr gut. 

Malda Schönberg-Dresden hat Sachen in 
malerischer Auffassung, aber die Raumverteilung 
will uns nicht in allen Teilen zusagen. 

Paul Schäfer ist mit zwölf guten Bildern 
vertreten, während Meta M. Wend aus Nürn- 


etwas flach. 
H. Becker-München zeigt den Meister der 


|] A ungleich im Wert geblieben ist, zum Teil 


“Kunst. Seine drei Porträts wie seine sechs Land- 


schaften sind Meisterwerke, namentlich die Land- 
schaften möchten wir mit dem Prädikat „Sehr 
gut“ auszeichnen. Die Aufnahmen aus Venedig 
wirken wie die Reproduktionen kleiner Gemälde. 


Max Nehrdich-Kassel stellt auch Akte und 
Köpfe von grosser Charakteristik aus, nur auch 
hier, wie bei vielen Ausstellern, etwas schwer 
im Tone gehalten. 


E. Rosenthal-Weisswasser ist der einzige 
in dieser Gruppe, der Aufnahmen für die In- 
dustrie ausgestellt hat und etwas vereinsamt da- 
steht inmitten von dieser Kunst, aber was er 
bringt, ist sehr gut, seine Glasaufnahmen zeigen, 
dass es sich dieser Aussteller angelegen sein 
lasst, die feinsten Zeichnungen des Schliffes 
wiederzugeben. Ob dieser Kollege in der Nach- 
barschaft die erwünschte Beachtung finden wird, 
möchte man leider bezweifeln. 

Leo Bartsch-Diedenhofen ist etwas ungleich 
in seiner Kollektion, zwei Herrenkniebilder wirken 
herausstechend. (Fortsetzung folgt.) 


In Nr. 44 wurde Gustav Rasch-Mittweida 
genannt; es muss aber heissen Gustav Rasch- 
Schleswig in Schleswig-Holstein. Wir bitten, 
diesen Irrtum richtigzustellen. Red. 


— 


Rundsehau. 


— Zur Verarbeitung der Handels- 
Gummidruckpapiere. M. Pizzornoe em- 
pfiehlt in Eders Jahrbuch 1913 für die Sensi- 
bilisierung das folgende Bad: 


Ammoniumbichromat ıı g, i 
Wasser. . . . 1oo —: Eye unıbel, 
Alkohol, rein, 95 Grad 3 Volumteile. 


Zum Auftrag dieser Lösung bedient sich 
Pizzorno einer Glasplatte, die an einer Kante 
längs mit einem Flanellappen umkleidet ist, 
also gewissermassen eines Flanellineals; dieses 
wird in eine Schale, die erwähntes Chrombad 
enthält, eingetaucht, und dann wird damit die 
zu sensibilisierende Papierfläche überfahren; es 
genügt ein einmaliges Ueberstreichen. Das Papier 
ist in wenigen Minuten trocken. Störungen in- 
folge Auftretens schwarzer Punkte oder Flecke 
stellten sich bei dieser Sensibilisierungsmethode 
nicht ein. 

Für die Entwicklung taucht Pizzorno das 
Papier einfach auf einige Augenblicke in Wasser 
von etwa 30 Grad und entwickelt dann das 
Bild unter einer Giesskanne, aus der das Wasser 
mit gewissem Druck herausfliesst; auch stärkeres 


Herausheben, bezw. Zurücksetzen einzelner Bild- 
partien wird hiermit ermöglicht. 


— Amidolentwickler mit Alaunzusatz. 
Amidol zählt auch zu denjenigen Entwicklern, 
welche die Haut leicht anfärben. T. Tre- 
velyn empfiehlt im „British Journal“ zur Ab- 
hilfe einen Zusatz von Alaun zur Entwickler- 
lösung, er gibt hier die folgende Formel: 


Lösung A. 
Amidol 16. g, 
Natriumsulfit 150 „ 
Bromkali. . . . 2... I, 
Wasser Ks 2 Liter. 
Lösung B. 
Chromalaun . 5g, 
Wasser 100 ccm. 


Auf 20 Volumteile Entwickler kommt ein 
Teil Alaunlösung. Man könnte denken, dass 
die tiefen Töne, die der Amidolentwickler sonst 
gibt, dabei leiden, aber das ist nicht der Fall, 
sofern die beiden Lösungen erst unmittelbar 
vor dem Gebrauch gemischt werden. Die einzige 
resultierende Differenz gegenüber der üblichen 


341 





Formel besteht darin, dass die Entwicklung 
etwas langsamer vonstatten geht. Dieses lässt 
eine Zunahme der Kontraste erwarten, doch ist 
dieselbe verschwindend gering. 

Der Amidolentwickler mit Alaun lässt auch 
höhere Temperaturen zu, da er eine gerbende 
Substanz enthält. Das Fixieren der Platten bean- 
sprucht eine etwas längere Zeit. 


— Raydex-Farbenprozess. „Colour 
Photography“ des „Britisch Journal“, Nr. 2805, 
bringt zu dem „Raydex-Prozess“, d. i. eine 
Kombination des Dreifarbenpigmentverfahrens 
mit dem Ozobromprozess, nähere Details. Nach 
den drei Teilnegativen werden drei Bromsilber- 
kopien hergestellt und dann mit entsprechendem 
gelben, roten und blauen Pigmentpapier, die 
vorher mit Ozobromlösung behandelt wurden, 
zusammengequetscht. Die Pigmentblätter werden 
von den Bromsilberpapieren abgezogen, : auf 
Zelluloidfolien aufgedrückt, nach einiger Zeit 
werden dann die Pigmentbilder in der bekannten 
Weise in warmem Wasser entwickelt. Zum 
Schluss werden diese drei Teilbilder auf weisses 


Papier übertragen, wobei die Zelluloidfolien ent- 
fernt werden. Das resultierende Dreifarben- 
pigmentbild ist seitenverkehrt. Will man seiten- 
richtige Bilder, so ist, wie im Pigmentprozess, 
zunächst doppeltes Uebertragpapier anzuwenden; 
die Reihenfolge des Teilbilderauftrages wird 
umgekehrt (zuerst das Blaubild); nachher wird 
das Dreifarbenpigmentbild auf seine endgültige 
Unterlage gebracht. 


Dieses Verfahren ist gewiss umständlicher 
als der bekannte einfache Dreifarbenpigment- 
prozess. Trotzdem nun die Neue Photogra- 
phische Gesellschaft- Steglitz seinerzeit ganz vor- 
treffliche Resultate damit zur Vorlage brachte 
und die Materialien leicht zugänglich waren, 
hat der Prozess keine weitere Aufnahme in der 
Praxis gefunden. Der Raydex-Prozess soll nach 
Welborne Pipers Abhandlung keiner be- 
sonderen Erfahrung im Pigmentdruck bedürfen, 
er soll mehr automatisch verlaufen. — Jeden- 
falls ist das neue modifizierte Verfahren nicht 
leicht in Handhabung und durchaus nicht zwang- 
läufig. 


——— 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographischer Verein zu Berlin. 
(Gegr. 1863.) 
lied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J.P.). 


Als neue Mitglieder sind aufgenommen: 
Herr H. Drömer, Architekt, Berlin, Grossgörschen- 
strasse 38; gemeldet durch Herrn Hoffschild. 
Herr Otto Dorn, Photograph, i Fa: W. Höftert, 
Berlin W.8, Leipziger Strasse 40; gemeldet durch 
Herm Borkowski. 
Herr Hans Jensen, Photograph, Berlin W., Kur- 
 #ärstenstrasse 70; gemeldet durch Herrn Bor- 
kowaki 


Berlin, den 12. Juni 1914. 


Der Vorstand. 
LA: R. Schumann, Schatzmeister, 
Berlin NW. s, Kruppstrasse 12. 


dr 


Korporatives 


Photographische Vereinigung im Re- 
gierungsbexirk Stettin (Zwangsinnung). 
Sitz: Stettin. 

Die Frist der Anmeldung zum Besuch der Aus- 
stellung in Leipzig ist laut Beschluss bis zum ı. Juli 
verläugert worden. Nur schriftliche Gesuche, die 
bis zu dem Tage eingegangen, können noch berlick- 
sichtigt werden. 

Desgleichen wollen unsere Mitglieder den für das 
zweite Halbjahr fälligen Beitrag laut $ ı5 bis zum 
10, Juli post- und besteligeldfrei an unseren Kassierer, 
Herrn Kasper, Stettin, Paradeplatz 24, einsenden. 


Damit zugleich auch für jeden im verflossenen Halb- 
jahr  gebaltenen Gehilfen einen. Zusatzbeitrag von je 
ı Mk. und. für jeden im verflossenen Halbjahr ge- 
haltenen Lehrling einen Zusatzbeitrag von je 50 Pf. 

Bis zu dem angegebenen Tage nicht eingegangene 
Beträge werden dann durch den Magistrat eingezogen. 

Der Vorstand. 
LA: W.Wolft. 


4 


Photographen - Zwangsinnung 
für Ostfriesland. 
Sitz: Aurich. 

Die für den 9. Juni nach Norden einberufene Ver- 
sammlung musste leider wegen zu später Benachrichti- 
gung der Mitglieder für ungültig erklärt werden. 

Eine neue Versammlung ist auf den 22. September 
d. J. wieder für Norden festgesetzt worden. B. F. 


E24 


Verein Bremer Faehphotographen (E.\.). 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Protokoll der Sitzung am 14. April 
(Börsenrestaurant). 

Der Vorsitzende eröffnet gegen 91, Uhr die Sitzung 
und begrüsst Herrn W. Duensing als Gast, hoffend, 
denselben in nicht zu langer Zeit wieder als Mitglied 
unter uns zu wissen. Eingegangen sind Schreiben 
vom Central-Verband und der Gewerbekammer; sie 
werden vom Vorsitzenden verlesen. Der Vorsitzende 
vom C. V. führt Klage, dass seine Rundschreiben zu 


50* 


342 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





wenig beachtet werden; es wird aus der Versammlung 


der Wunsch laut, den C. V.-Angelegenheiten an den 


Sitzungsabenden mehr Aufmerksamkeit zu schenken. 
Die Gewerbekammer tellt mit, dass sie einer von uns 
veranstalteten Ausstellung nur dann Interesse entgegen- 
bringen könne, wenn dieselbe in grösserem Stil gedacht 
se. Es kommt nun die Angelegenheit mit Herrn 
Schneidermeister Fritz, Bremen, zur Sprache, der- 
selbe ist Obermeister der hiesigen Schneiderinnung 
und II Vorsitzender der Prüfungskommission der Ge- 
werbekammer, ausserdem aber auch Inhaber eines 
Seriengeschäftes (12 Bilder so Pf). Wir sind der 
Meinung, dass ein Mann, der sich an solchen geschätt- 
lichen Unternehmungen beteiligt, nicht zugleich Vor- 
sitzender einer Prüfungskommission der Gewerbe- 
kammer sein darf. Der Vorsitzende hatte sich an die 
Gewerbekammer gewandt und verliest nun ein dies- 
bezfigliches Schreiben, welches uns aber durchaus nicht 
befriedigen konnte, Es werden die Herren Schlötel, 
Grienwaldt und Gaus ernannt, um zu beraten, was 
in dieser Angelegenheit weiter getan werden kann. 
Herr Grienwaldt erinnert an die demnächstige Sitzung 
des Nordwestdeutschen Photographen-Bundes in Det- 
mold, macht darauf aufmerksam, dass die Detmolder 
Kollegen alles aufbieten werden, um den Teilnehmern 
recht angenehme Stunden zu bereiten. Herr Schlötel 
berichtet noch über die stattgefundene Lehrlingsprüfung;; 
es wurden zwei männliche und ein weiblicher Lehr- 
ling geprüft, auch dieses Mal liess die theoretische 
Prüfung viel ztı wünschen übrig. — Schluss der Sitzung 
ı?!/, Uhr. Fritz Fuchs, Schriftführer. 


Protokoll der Sitzung am Freitag, den 8. Mai 
(Börsenrestaurant). 

Um 9 Uhr wurde die stark besuchte Versammlung 
vom I. Vorsitzenden eröffnet. Der Vorsitzende begrüsste 
zunächst die als Gäste anwesenden Schwestern Wolftf- 
ram, in Firma Wolffram & Comp., sowie die zahl- 
reich erschienenen Mitarbeiter. Alsdann gedachte der 
Vorsitzende in warmen Worten unseres leider zu früh 
dahingeschiedenen Mitgliedes, Kollegen Wernecke- 
Bremerhaven. Wir betrauern in dem Verstorbenen 
einen lieben Kollegen, welcher stets für unseren Beruf 
ein ausserordentliches Interesse hatte; die Anwesenden 
erhoben sich zu Ehren desselben von ihren Plätzen. 
Der Vorsitzende erteilt nun Herrn Ed. Höppner- 
Berlin das Wort zu seinem Vortrag und Vorführung 
des Bromöldruckes. Redner erklärte erst theoretisch 
dieses Verfahren und ging dann zur praktischen Vor- 
führung über. Die scheinbar leichte Herstellung des 
Bromöldruckes erregte allseitiges Interesse und Er- 
staunen, etliche Anfragen wurden vom Vortragenden 
gern beantwortet, und konnte der Vertreter der ,Ener- 
gol“ mehrere Bestellungen auf Arbeitskästen entgegen- 
nehmen. Die ausgestellten Perscheidschen Bromöl- 
drucke wurden natürlich allgemein bewundert. Herr 
Schlötel erstattet nun in begeisterten Worten Bericht 
über die ganz vortrefflich verlaufene Bundessitzung in 
Detmold und zollt den dortigen Kollegen seine An- 
erkennung. Da unter „Verschiedenes‘ nichts vorlag, 


ging man zur Fidelitas über. Herr Wurthmann 
dankte im Namen der Mitarbeiter für den interessanten 
Abend und] hoffte, dass der Verein bei solchen Ver- 
anstaltungen sich auch in Zukunft der Mitarbeiter- 
schaft erinnern würde. Erst gegen Mitternacht brach 
man auf, mit dem Bewusstsein, einen recht angenehmen 
Abend verlebt zu haben. 


Fritz Fuchs, Schriftführer. 
ne 


Photographen -Zwangsinnung 
für die Stadt- und Landkreise: Erlurt 
und Mühlhausen i. Thür., die Kreise: 
Langensalza, Sehleusingen und 
Weissensee. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Sitz: Erfurt. 
Ordentliche Sitzung 
vom 4. Mai ı914 in Mühlhausen i Thär., 
im „Hotel König von Preussen“, 


Um 31/, Uhr eröffnet der Obermeister, Herr 
Rudolph, die ordnungsmässig einberufene Versamm- 
lung und begrüsst die erschienenen Mitglieder und 
besonders auch das Mitglied der Handwerkskammer 
Mühlhausen, Herrn Abel. Herr Tellgmann- Mähl- 
hausen ersucht mit freundlichen Worten, doch in recht 
ruhiger, sachlicher Weise in der Versammlung tätig zu 
sein. Nach Feststellen der anwesenden Mitglieder gibt 
der Obermeister bekannt, dass Herr Siewers- Erfurt 
verstorben ist. Durch Erheben von den Plätzen wird 
sein Hinscheiden geehrt. 

Vom Verlesen des Protokolls wird Abstand ge- 
nommen, da dasselbe erst vor kurzem veröffentlicht 
werden konnte und somit noch in aller Gedächtnis ist. 
Herr Schulz-Mählbausen hat am Protokoll etwas zu 
bemängeln, besonders wo seine früher gebrauchten 
Worte (beim Thema: Ortsübliche Durchschnittspreise) 
ale „nicht stichhaltig‘“, zum Ausdruck kamen. Es 
wird Herrn Schulz vom Obermeister in entsprechen- 
der Weise erwidert. Ebenso wird Herrn Schulz auf 
die Anfrage, warum die Beschlüsse letzter Sitzung so 
spät veröffentlicht wurden, der trifftige Grund bekannt- 
gegeben. 

Die Firma J. B. Feilner stellt der Innung Folien 
zur Verfügung, welche verteilt werden. 


Eine Bekanntmachung über Sonntagsruhe in photo- 
graphischen Anstalten wird den Mitgliedern abgegeben. 

Es ist in letzter Stunde noch gelungen, einen Vor- 
trag über den Perscheidschen Bromöldruck zu arran- 
gieren. Leider kann der Vortragende erst 8 Uhr 
41 Minuten von Berlin in Mühlhausen eintreffen. Die 
Versammlung ist gern bereit, den Vortrag anzuhören. 

Laut Verfügung des Regierungspräsidenten wird 
der Beschluss über ortsübliche Durchschnittspreise mit 
heutigem aufgehoben. Der Obermeister gibt jedoch 
bekannt, dass in gewissem Sinne Durchschnittspreise 
bestehen bleiben, nur dass diese von Fall zu Fall ver- 
handelt werden, 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


343 





Ein Verstoss über Gratiszugabe, welcher in Mähl- 
hausen vorkam, konnte leider nicht mehr verfochten 
werden, weil dem Obermeister zu spät Mittellung ge- 
macht wurde. 

Herr Schulz, welcher sich in der ihm eigenen 
drastischen Weise ausspricht, behauptet unter anderem, 
die Gründung der Zwangsinnung sei nicht ordnungs- 
gemäss zustandegekommen. ‚Diesen eigenartigen Aus- 
lassungen wird vom Obermeister entsprechend ent- 
gegengetreten. 

Der Autrag Kühn, betrelfend Umänderung des 
& 4 (Mitgliedschaft): „G. m. b. H., sind ebenfalls Mit- 
glieder der Innung‘', weiches in der Februar-Sitzung 
angenommen ist, wurde heute wegen Unzulässigkeit 
aufgehoben. 

Herr Tellgmann erzählt Interessantes vom Ver- 
grösserungsschwindel. In Mühlhausen sind erst un- 
längst für Tausende von Mark Vergrösserungen in der 
bekannten Form umgesetzt werden. Darunter, was 
mit besonders bemerkenswert ist, sind meistens Leute 
besseren Standes. Also trotz Bekanntmachungen und 
Verwarnungen sind so viele hineingefallen. Zum Glück 
ist die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben worden, 
so dass wenigstens das Gute herauskommen dülıfte: 
Die Mühlhäuser Einwohnerschaft ist durch diesen 
Reinfall nunmehr gründlich aufgeklärt worden. 


Zu Punkt 3 wird noch besonders darauf hingewiesen, 
dass die Tagung deutscher Photographen und die 
Tagung des Central- Verbandes vom 23. bis 26. Juni 
in Leipzig stattfindet. 

Punkt 4: Lehrlingsangelegenheiten. Trotz der 
Versendung von Zirkularen an die Kollegen, welche 
Lehrlinge beschäftigen, hat dies Jahr auf der Lehr- 
lingsausstellung in Eıfurt, keiner ausgestellt. 

Es wird vom Obermeister wieder besonders auf 
die Vortelle einer Beteiligung hingewiesen. Beim Etat 
sind ıo Mk. für Prämien festgesetzt, welche als zu 
wenig empfunden werden. Herr Abel (Handwerks- 
kammer Mühlhausen) bemerkt dazu, man möchte doch 
vor allem den moralischen Wert dabei berücksichtigen, 
da dies für sein späteres Fortkommen nur von grossem 
Vorteil sein kann. Es wird auch meistens angenommen, 
dass unsere ı0o Mk. das Ganze sind, was als Prämie an 
Photographenlehrlinge verteilt wird. Dies ist nicht 
der Fall. Die Prämilerung erfolgt in der Hauptsache 
durch die Handwerkskammer, welche die zur Verfügung 
stehenden Prämien den Leistungen entsprechend ver- 
teilen wird. Der Obermeister ersucht noch, die Lehr- 
linge im nächsten Jahre zum Ausstellen anzuhalten. 

In die Lehrlingsausstellungskommission werden die 
Herren Minge und Schneider- Mühlhausen, die 
Herren Sontag, Meyer und Rudolph - Erfurt, 
gewählt. 

ıo Minuten Pause! 

Punkt 5. Eingegangene Anträge. Eine Erhöhnng 
zum Innungsausschuss von 4,50 Mk. auf 8 Mk., wird 
bewilligt. 

Durch den Innungsausschuss Ist die Innung korpo- 
ratives Mitglied des Einziehungsamtes der Gewerbe- 
bank zu Erfurt geworden, und können alle Aussen- 


stände der Mitglieder durch dieses eingezogen werden. 
Die Kosten dafür sind verhältnismässig sehr gering. 
Herr Schmidt- Mühlhausen gibt in einem längeren 
Schreiben seine verschiedenen Wünsche kund. Zur 
Diskussion gestellt, verlangte niemand das Wort. Zwei 
Mitglieder, davon eins mit vier Gehilfen, bezahlten 
keine Beiträge. Pfändung war fruchtios. Es wird be- 
schlossen, denselben die ‚Photogr. Chronik“ zu ent- 
ziehen. 


Punkt 6. Als nächster Versammiungsort wird Suhl 
gewählt. Die Sitzung findet im Oktober statt. In 
Anbetracht der schönen Umgebung Suhls wird be- 
schlossen, schon Vormittag die Sitzung abzuhalten, 
damit der Naehmittag frei ist für einen Spaziergang. 


Punkt 7. Verschiedenes, Der Obermeister macht 
auf den Meisterkurs im Lettehaus, Berlin, aufmerksam. 
Voraussichtlich werden, wie früher, Stipendien gewährt. 

Herr Schak- Erfurt erbietet sich, in nächster 
Sitzung einen Vortrag über „Kalkulation“ zu halten, 
was gern angenommen wird. 

Herr Jerwitz teilt mit, dass ein Geschäft in 
Erfurt Sonntags nach 4'/), Uhr Aufnahmen machte. 
Der Obermeister ersucht, denselben festzustellen, damit 
Bestrafung erfolgen kann. 

Zum Schluss der Sitzung, welcher 5°/, Uhr erfolgte, 
dankte der Obermeister für das Erscheinen, besonders. 
auch der auswärtigen Mitglieder, und bittet um recht 
zahlreichen Besuch der nächsten Versammlung in Suhl. 
Unter liebenswürdiger Führung einiger Mühlhäuser 
Kollegen betelligt sich eine grössere Anzahl der Mit- 
glieder an einem Ausflug nach der Poperoder Quelle, 
welche in reizender Umgebung Mühlhausens liegt. 

Später fand vor einer noch stattlichen Zuhörer- 
runde der angekündigte Vortrag über Bromöldruck, 
statt. Mit grossem Interesse verfolgten die Anwesen- 
den den interessanten, praktischen Vorführungen des 
Vortragenden. Zum Schluss erfolgte noch eine grössere 
Bestellung auf komplette Bromölkasten. 


Alex. Rudolph, Wilh. Hofmann, . 


Obermeister. protokoll, Schriftführer. 
— 
Personalien. 


Sein 35 jähriges Geschäftsjubiläum in Gnesen beging 
das Photographische Atelier P. Eitner-Gdeczyk. 


Herr Photograph Wilhelm Riege in Lüneburg, 
der gelegentlich der Anwesenheit des Königs Albert 
von Belgien zum Besuche seines Regiments photogra- 
phische Aufnahmen gemacht und diese nebst Auf- 
nahmen von der Jahrhundertfeier des Regiments an den 
König gesandt hatte, ist von diesem zum belgischen 
Hofphotographen ernannt worden. 

Der Grossherzog Friedrich von Baden zeichnete 
Herrn Hofphotograph J. Hirsch in München durch 
UVeberreichung einer wertvollen Busennadel aus. 


2 


344 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 





Aus der Industrie. 

— Um die Ausdehnung der Blitzlichtphotographie 
hat sich zweifellos die Aktiengesellschaft für 
Anilinfabrikation in Berlin seit Jahren grosse 
Verdienste erworben. Die Agfa-Blitzlichtpulver und 
Agfa-Blitzlichtapparate erfreuen sich mit Recht in aller 
Welt grosser Beliebtheit. Dabei haben viele Vorzüge 
dieser Erzeugnisse mitgewirkt. Das Agfa - Blitzlicht 
zeichnet sich durch fast verschwindende Rauchent- 
wicklung, grösste Verbrennungsgeschwindigkeit und 
gefahrlose Anwendung aus, die sich noch verbilligt, 
wenn man die patentierte Agfa- Blitzlichttabelle be- 
nutzt, und an Sicherheit und Bequemlichkeit bedeutend 
gewinnt, wenn als drittes Hilfsmittel desselben Ur- 
sprungs die Agfa-Blitzlichtlampe hinzutritt. Besonders 
empfohlen wird der Agfa-Kapselblitz in zwei Grössen; 
seine Gebrauchsanweisung ist vervollkommnet durch 
Angabe der grössten Entfernung in Metern, worin er 
bei einer bestimmten Piattensorte und einer gewissen 
Objektivöffnung angebracht werden darf. Die „Agfa“ 
hat im Laufe der Zeit eine ganze Reihe von Blitzlicht- 
druckschriften verfasst, selbst verlegt und verbreitet; 
auch jetzt werden diese Broschfren gern jedem Be- 
steller kostenlos und nach überall hin vermittelt. 


—8230— 


Kleine Mitteilungen. 

— Die Photographen Remscheids beschlossen 
eine Eingabe an die Königl. Regierung, worin gebeten 
wird, die Sonntagsruhe in ihrem Gewerbe allgemein 
hierselbst um 3 Uhr festzusetzen, mit Freigabe des 
Kirmessonntags und der fünf Sonntage vor Weih- 
nachten. Sie schliessen freiwillig jetzt schon um diese 


Zeit. 
Ts 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 

Frage 115. Herr C. K. in F. Könnte ich jene 
Hefte, resp. Beilagen der „Zeitschrift für Reproduktions- 
technik “ gegen Bezahlung erhalten, in. denen sich 
Artikel über Kupfertiefdruck (Offset - Rakeldruck) be- 
finden? Es interessiert mich, wie die Druckplatten 
gemacht, die Mischung der Farbe, und ob es möglich 
ist, diesen Druck auf einer Handpresse im Format von 
höchstens ı0 X ı5 cm herzustellen. Ferner, ob es 
möglich ist, solchen Druck auf einer kleinen Tiegel- 
druckpresse oder Walzenkupferdruckpresse herzustellen. 
Existiert übrigens schon ein Werk, welches eingehend 
diesen Druck beschreibt? 


Antwort su Frage Iıs. Veber Kuptertiefdruck 
befinden sich in den letzten Jahren fast in jeder Nummer 
der „Zeitschrift für Reproduktionstechnik “ Artikel oder 
Referate. Offset-Rakeldruck wird unseres Wissens 
nicht praktiziert, vielmehr werden nur Autotypien oder 
Flachdrucke von der Olfsetpresse gedruckt. Die Her- 


stellung von Rakeltiefdrucken auf Handpressen mit 
ıo bis ıs cm Druckfläche ist wohl nicht ausfährbar. 
Ebenso können Tiegeldruckpressen nicht für den Tief- 
druck bezw. den Rakeldruck benutzt werden. Mit 
einer Walzenkupferdruckpresse wäre dies natärlicher- 
weise möglich. Ausführliche Werke über die modernen 
Tiefdruckverfahren existieren bis jetzt noch nicht. 


Fyagı 116. Heiır W. A. in H. Zu welch un- 
gefährem Preise kann man ein Geschäft verkaufen, 
das einen Umsatz von etwa 11000 Mk. hat (bei Preisen 
Visit: Dutzend 7,50 Mk., Kabinett: Dutzend ı8 Mk, 
kleiner Karton, Bütten entsprechend höher) nnd mit 
solider Einrichtung versehen ist? 


Antwort su Frage 116. Da diese Art Fragen tat- 
sächlich von uns im allgemeinen nicht beantwortet 
werden können, stellen wir die vorliegende zur Dis- 
kussion unserer Herren Leser. 


Frage ıı7. Herr G. H. in L. ı. Ist es möglich, 
als Photograph sich die nötigen praktischen Kennt- 
nisse zur Herstellung von Klischees aus der Literatur 
anzueignen? 

2. Ist es überhaupt lobnend, sich diesem Zweig 
ganz oder neben der Photographie zuzuwenden’? 

Antwort su Frage 117. ı. Es ist wohl kaum 
möglich, sich die nötigen praktischen Kenntnisse zur 
Herstellung von Klischees aus Büchern anzueignen. 
Bei derartigen Arbeiten spielt die praktische Erfahrung 
die bei weitem grösste Rolle, und gewisse Handgriffe 
können überhaupt kaum beschrieben, müssen vielmehr 
gesehen und aus praktischer Uebung erworben werden. 

Antwort 2. Als Nebenbeschäftigung in einem 
photographischen Betriebe Klischees, beispielsweise Auto- 
typien, herzustellen, ist absolut unlohnend. Bei dem 
niedrigen Satz durchschnittspreisehaltiger Arbeiten 
wird nur im Grossbetrieb und bei streng durchgefährter 
Arbeitsteilung ein pekuniärer Erfolg in erheblichem 
Masse erzielt. Nur dadurch, dass die photographische 
Abteilung einer solchen Reproduktionsanstalt voll- 
kommen von der Aetzabteilung getrennt ist, und dass 
alle nebensächlichen Arbeiten durch billige Kräfte aus- 
geführt werden, kann dieser Erfolg erreicht werden. 
Auch dann ist nur ein sicheres Geschäft zu erwarten, 
wenn ein Stamm fester Kunden gewonnen ist. 


Frage ı18. Herr G. J. in H. Oelter bekommen 
wir zur Reproduktion oder zum Einrahmen Matt- 
Zelloidinbilder mit einem schönen warmen, rotbraunen 
Ton, und möchten wir gern diesen Ton auch machen. 
Können Sie uns hierfür ein Rezept angeben, oder wird 
hierfür ein besonders zusammengesetztes Platin- oder 
Goldbad benutzt oder ein spezielles Papier? 

Antwort su Frage 118. Die fraglichen Bilder 
sind sehr wahrscheinlich Mattalbuminbilder, bei denen 
der von Ihnen beliebte rotbraune Ton besonders schön 
zu erreichen ist. Die Rezepte, die dafür zu benutzen 
sind, sind die den Papieren von den Fabriken mit- 
gegebenen. Wir empfehlen Ihnen, eventuell einen 
Versuch mit Trapp & Münch-Papier zu machen. 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von 


Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 50. 


21. Juni. 


IQI4. 





Der III. Deutsche Photographentag findet vom 23. bis 26. Juni in Leipzig statt. 


Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig. 


(Fortsetzung.) 


Anna Stiffel-München bringt 14 gute Bilder, 
oder besser gesagt ı3, denn das Kinderdoppel- 
bild hätten wir lieber vermisst. Der Ausstellerin 
ist wahrscheinlich die ungünstige Linienführung 
am Bauche des einen Kindes entgangen, als 
Brustbild hätten diese herzigen Köpfchen weit 
vorteilhafter gewirkt, und wird dieses Bild bei 
der Zensur ungünstig beeinflussen. 

Välti-Weimar zeigt uns sechs schöne Gummi- 
drucke in vollendeter Darstellung. 

Daneben haben wir Kühn -Baden-Baden, 
mit Bildern aus dem Luftschiff aufgenommen, 
sämtlich ausgezeichnet und fein. 

Fritz Alter-Zwickau erfreut uns stets mit 
seinen Sachen, und wir möchten hier auf das 
Bildchen der Frau mit den beiden Kindern hin- 
weisen, das sich so nett in der Zusammenstellung 
ausnimmt. 

Feichtner-Fraustadt ist bestrebt, Abwechs- 
lung in die Kollektion zu bringen, seine Rosen, 
seine Landschaft sind gut, weniger Mutter und 
Kind. 

Krebs-Neustadt a. d. H. bringt sehr gute 
Naturstudien, und Elfriede Reichelt-Breslau 
möchten wir mit der Gruppe der drei Personen 
ganz besonders erwähnen, die durch Lebendig- 
keit Anspruch auf Beachtung hat. 

Paul Böhm-München scheint seine Modelle 
bei den Passionsaufführungen gewonnen zu 
haben, doch ist alles frei von der sonst so 
störenden Theatermachenschaft. 

Gerling-Duisburg hat ı3 Bilder ausgestellt; 
neben diesem Aussteller haben wir Holdt- 
München mit sonst guten Sachen, nur stört uns 
bei den grossen Köpfen die glatte Retouche 
sehr. Wie konnte man diesen schönen Köpfen 
die Feinheiten absichtlich nehmen? 

Eine nette Abwechselung bringt uns Wör- 
sching-Starnberg mit seinen Bildern. 

Strauss-Kassel hat wieder die schon auf 
anderen Ausstellungen bewiesene Meisterschaft 
mit seinen Blumenaufnahmen dargetan. 

Grohmann & Stier- München bringen 
moderne und gute Bilder. Eine reiche Abwechs- 
lung hat auch Wolleschak-Naumburg, dessen 
Bilder auf zwei zusammenstossenden Wänden 


[Nachdruck verboten.) 


gehängt wurden. Wir kennen diesen strebsamen 
Künstler aus verschiedenen Ausstellungen; stets 
trat er eigenartig auf. Besonders gut sind seine 
frischen Naturaufnahmen, d. h. Aufnahmen von 
Landschaften mit Personen. Sein Mädchen am 
Brunnen ist lebendig, drei Kinderakte bezeichnen 
wir ebenfalls als gut, während uns der vierte 
Kinderakt als zu hart erscheint. Bei der Dame 
stört das Hutband, welches dem Halse eine un- 
günstige Linie gibt. 

Als Mitglied der Zulassungsjury stellt ausser 
Wettbewerb Herbert Rosenthal-Guben seine 
sieben Porträts und zwei Landschaften aus. 

Schenker-Berlin bringt fein abgestimmte 
Bilder, seine Technik, seine Auffassung zeigen 
den Künstler. Das Damenbild in der untersten 
Reihe, und zwar das vierte, erscheint uns da- 
gegen, sowohl in der Beleuchtung wie in den 
Linien, weniger gut, es macht einen flachen 
Eindruck. 

Der stets liebenswürdige Kollege Traut- 
München, dem wir die äusserst praktische Sim- 
plissimalampe verdanken, beweist mit seinen 
acht Bildern, wie herrlich sich’s mit diesem Hiilfs- 
mittel arbeiten lässt, welche Effekte man er- 
zielen kann. 

Wasow-München und Schieweck - Nord- 
hausen sind gut, aber ihre Sachen sind zu 
schwer, und ich glaube kaum, dass man nur 
das zeitweilig ungünstige Licht, welches in der 
Halle der Gruppe München-Weimar vorherrscht, 
dafür verantwortlich machen kann. Es scheint 
Mode geworden zu sein, mit derartigen schweren 
Tönen zu arbeiten. Für die Malerei mögen sie 
am Platze sein, in der Photographie wollen sie 
uns weniger zusagen. Die bei fast allen Aus- 
stellern gewählten Japanpapiere, deren helle 
Ränder natürlich noch die Schwärzen verstärken, 
tragen zu diesem Eindruck mit bei, aber, wie 
schon gesagt, etwas lichter wäre uns lieber. 

Siemsen-Augsburg hat neun Bilder, die 
sämtlich fein im Ausschnitt und vorzüglich in 
der Raumverteilung sind. 

Der Ordnung halber wollen wir auch Karl 
Schwier-Weimar als Aussteller erwähnen, 
eines Urteils uns aber enthalten. 


sı 


346 


Vollmar -Stuttgart bringt nur vier Bilder, 
aber dafür gute Sachen. 

Neben der weiten Tür haben wir Lichten- 
berg-Osnabrück mit prächtigen Landschaften, 
die den Ruf dieses Kollegen als tüchtigen Fach- 
mann nur bestätigen können. 

Hugo Erfurth erfreut uns mit seinen Bildern 
wieder einmal, sie haben sich gegen die von 
ihm sonst beliebte Monotonie kraftvoll ent- 
wickelt. Nach Ansicht des Referenten wäre bei 
dem Thoma der Hintergrund zu vermeiden ge- 
wesen. Die von verschiedenen Kollegen her- 
rührenden Aufnahmen Thomas in der Aus- 
stellung reizen unwillkürlich zu interessanten 
Vergleichen, wie verschieden die Auffassung 
der Photographen sein kann. Bieber, Erfurth 
und Grubenbecher haben den berühmten 
Maler im Bilde gebracht; den Kollegen sei ein 
Vergleich zum Zwecke des eigenen Urteiles 
bestens empfohlen. 

Hofphotograph Schensky-Helgoland hat 
wieder seine Kunst in der Schaffung stimmungs- 
voller Seestücke bewiesen. Sämtliche sechs See- 
bilder zeichnen sich durch feine Stimmung aus. 
Ob wir die einfachen Wellenaufnahmen oder die 
Mondscheinbilder sehen, jedes ist für sich ein 
wahres Kunstwerk, das man gern erwerben 
möchte. Neben diesen vielgerühmten Seebildern 
haben wir auch die Aufnahmen echter Helgo- 
länder Schiffertypen, jenen wettergebräunten 
Gestalten des deutschen Insellandes, die man 
so gern bei dem Besuche von Helgoland studiert 
und für den Maler wie den Photographen präch- 
tige Modelle abgeben, die hier in diesem Falle 
unser Kollege Schensky gut verwendet hat. 
Die kräftigen, schwarzen Rahmen bilden in dem 
bereits erwähnten Einerlei der Rahmung eine 
wohltuende Unterbrechung. 

Auf der Querwand haben wir nun Arthur 
Ranft-Leipzig mit Aufnahmen bekannter Persön- 
lichkeiten. Referenten will das Porträt von Ge- 
heimrat Ostwald am meisten zusagen. Möglich, 
dass die anderen Sachen zu ungünstig im Lichte 
hängen, sie erscheinen auch, wie bei manchem 
anderen, zu schwer im Tone. Etwas hart in 
seinen Gegensätzen erscheint das Porträt des 
Professor Mentzner, des Bildhauers vom 
Völkerschlachtdenkmal. Andernteils ist es auch 
eine Frage des Geschmackes, über den sich 
nicht streiten lässt, auf alle Fälle sind die 
Bilder sämtlich eigenartig, und muss das Be- 
streben, dem Werke die persönliche Note zu 
geben, anerkannt werden. 

Grubenbecher stört durch seine eigen- 
artige Aufmachung der Bilder ganz entschieden, 
“und es wird auch schwerlich vom Publikum an- 
genommen werden, so gut sonst seine Auf- 
nahmen sind. 

Gottheil-Danzig hat eine reiche Anzahl von 
guten Bildern zur Kritik gestellt, seine Sachen 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


sind, wie immer, gut. Der Vorwurf, Dame mit 
Kaffeetasse, ist auch hier besonders glücklich 
benutzt, auch das Bildnis einer sitzenden Dame 
spricht gut an. 

Weniger befriedigt hat uns die Ausstellung 
von Fendius- Magdeburg. Von Fendius ist 
man nur sehr Gutes gewöhnt, aber seine Sachen 
auf der „Bugra“ erscheinen uns verunglückt. 
Seine Umdrucke haben derartige technische 
Fehler, dass sie entschieden lieber nicbt aus- 
gestellt sein sollten. Das eine Herrenbildnis 
mit der verunglückten Vignette ist uns unver- 
ständlich, gleichfalls das Herrenbild mit dem fleck- 
artigen Lichte im Hintergrunde. Bei Fendius 
haben wir es doch mit einem ausgezeichneten 
Techniker zu tun, so dass wir diese Kollektion 
nicht verstehen können. 

Von Müsse-Iserlohn gefällt uns das Doppel- 
bild vorzüglich, auch das Damenkniebild ist 
sehr gut. 

Was Frank -Lilienthal mit seinen neun 
Bildern bringt, verdient die meiste Beachtung, 
sämtliche Bilder sind Kabinettstücke; die abge- 
schlossene Ausstellung gereicht dem Verfertiger 
zur grössten Ehre. 

Bingel-Hersfeld hat mit sechs Studien seine 
Fertigkeit bewiesen. 

In der Kollektion von Professor Krauth- 
Frankfurt a. M. sticht der weibliche Akt be- 
sonders hervor, ruhig in der Linienführung und 
fein in der Modulation. Fünf Porträts mögen 
noch besonders lobend erwähnt sein. 

Sein Landsmann Junior-Frankfurt a.M. hat 
sechs wohlerwogene Bilder in bester Ausführung. 
Namentlich gefallen die beiden Damenbilder im 
Profil. 

Gebr. Lützel-München bringen elf gute 
Sachen und behaupten sich auch in der gefähr- 
lichen Nachbarschaft eines Dührkoop sehr gut. 

Was wir über Dührkoops Ausstellung in 
der Gruppe des Central-Verbandes bereits er- 
wähnt haben, trifft auch hier bei den Arbeiten 
in der Münchener Gruppe zu. Stets merkt man 
den guten Techniker und vielseitigen Künstler. 
Da Rudolph Dührkoop in Gemeinschaft seiner 
Tochter, der Frau Diez-Dührkoop, ausstellt, 
so möchte man den Vater von der Tochter 
unterscheiden, aber sämtliche Werke sind gleich 
vorzüglich, dass man mit dem besten Willen 
keinen Unterschied machen kann. 

Glauer-Oppeln hat uns früher in seiner 
Technik besser zugesagt, besonders zu erwähnen 
wären das Doppelbild von zwei alten Frauen 
wie auch das Brustbild der beiden Kinder. 

Bernhard Günther-Goslar zeigt uns in 
neun Bildern, dass das Streben dieses Kollegen 
in keiner Weise nachgelassen hat. Sämtliche 
Bilder sind reizende Leistungen. 

Effektvoll schliesst Hoffmann jun. -München 
die Reihe der Besprechung dieser München- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


+ 


347 





Weimarer Gruppe. Seine Sachen zeigen effekt- 
volle Bilder; der Effekt scheint absichtlich ge- 
sucht zu sein, doch nicht zu seinen Ungunsten. 

Ueberschauen wir noch einmal die Gesamt- 
wirkung der ganzen Gruppe, VII. Photographie 
auf der Bugra, so können wir zu unserer Genug- 
tuung feststellen, dass sich die Photographie 
würdig in den Rahmen der Ausstellung einreiht. 
Man sieht die Anstrengungen, welche die Photo- 
graphen um das Zustandekommen der Gruppe 
gemacht haben, und kann sich des vollen Er- 


folges wohl freuen. Wenn auch die Photo- 
graphen räumlich in zwei Gruppen geteilt sind, 
sie erscheinen als ein geschlossenes Ganzes, und 
das ist das besonders Erfreuliche an der ganzen 
Sache. 

Haben wir nun im Vorstehenden das Neu- 
zeitliche besprochen, so bliebe uns noch der 
Besuch der historischen Abteilung übrig, auf 
die wir nunmehr zukommen werden, da auch 
hier viel des Interessanten zu verzeichnen ist. 

(Fortsetzung folgt.) 


a —— 
Die Innungspflieht der Händler. 


In Nr. 26 dieser Zeitschrift druckten wir 
eine Entscheidung des Regierungspräsidenten 
in Hannover über die Zugehörigkeit der Händler 
zu den Zwangsinnungen ab. Diese Entschei- 
dung, die erst nach gründlicher Untersuchung 
der Angelegenheit gefällt wurde, ist jetzt auch 
vom Minister für Handel und Gewerbe bestätigt 
worden. Hiernach dürfte, wenigstens in Preussen, 
die Innungspflicht der Händler feststehen. (Siehe 
auch Nr. go, Jahrgang 1913, dieser Zeitschrift.) 
Die Entscheidung hat folgenden Wortlaut: 

Berlin, den ı9. Mal 1914. 
Der Minister . en 
für Handel und Gewerbe. 

Aut die Beschwerde vom ı. April d. J. gegen die 
Entscheidung des dortigen Herrn Regierungspräsidenten 


Rundsehau. 


Herstellung von Ferrotypien. 
George Smee gibt in „Wilsons Phot. Maga- 
zine“ die von ihm benutzten Formeln für die 
Herstellung von Ferrotypien mittels des Kollo- 
diumprozesses. Bekanntlich stellt sich diese Art 
„Schnellphotograpbien“ sehr billig im Kosten- 
preise; die Zusammensetzung der einzelnen 
Lösungen unterscheidet sich teilweise von denen 
für Negativ-Kollodiumplatten, da wir bei der 
Ferrotypie ein möglichst helles Bild erstreben 
müssen. Die Vorschriften sind wie folgt: 


Positivkollodium. 


I. Aether, 0,725 . . . 250 ccm, 
Alkohol, rein, 0,805 . 125 „ 
Kollodiumwolle . 68, 

IH. Alkohol 125 ccm, 
Kadmiumjodid . 38 
Ammoniumbromid . ıl/, 8. 


Sobald alles gelöst ist, beide Lösungen klar 
erscheinen, werden dieselben zusammengegossen. 
Das Kollodium ist vor dem Gebrauch zu filtrieren. 


Silberbad. 
Silbernitrat. . . . ... 808g, 
destilliertes Wasser . . 1200 ccm, 
Salpetersäure . ıo Tropfen, 
Ammoniumjodid I, g- 


vom 5. März d. J. — J. G. 330 —, betreflend Zugehörig- 
keit zur Pbotographen - Zwangsinnung. 


Die Entscheidung des Herrn Regierungspräsidenten 
ist gemäss $ 1ooh der Gewerbeordnung endgfiltig. Eine 
gleichwohl vorgenommene Prüfung gibt mir zu einem 
Eingreifen von Aufsichts wegen keinen Anlass; die Aus- 
tährungen in der Entscheldung des dortigen Magistrats 
vom 15. Dezember 1913 — Nr. C. 3276 — sind von dem 
Herın Regierungspräsidenten ausreichend geprüft 
worden. 

Zur Festsetzung von Minimalpreisen, an die die 
Mitglieder gebunden wären, sind die Zwangsinnungen 
nicht befugt. 

L A.: gez. Dönhoff. 
An Herm C. FE. W. von Ohle in Hannover, 
Photographische Handlung. 


[Nachdruck verboten.) 

Bei Zusatz des Jodids scheidet sich Jod- 
‘silber aus, was jedoch beim Umschütteln der 
Flüssigkeit wieder in Lösung geht. Dieses 
Silberbad lässt man zunächst etwa ı2 Stunden 
abstehen. 


Eisenentwickler. 
Destilliertes Wasser . 600 ccm, 
Eisenvitriol . 208, 
Eisessig . 30 ccm, 
Alkohol . 320 „ 
Salpetersäure ıo Tropfen. 
Fixierbad. 

Zyankalium . 88, 
Wasser 350 ccm. 


Zum Lackieren der Ferrotypiebilder nehme 
man eine Lösung von: 


Dammarharz 
Benzol 


58: 
120 ccm. 


Die einzelnen Operationen sind denen des 
nassen Kollodiumprozesses völlig gleich. — Bei 
dieser Gelegenheit sei auf die Broschüre von ' 
Mercator: „Die Ferrotypie“ aufmerksam ge- 
macht, die eine genaue Beschreibung des ganzen 
Prozesses enthält. 


51" 


348 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen-Zwangsinnung Halle a.8.. 


Zum Photographentag in Leipzig treffen sich die 
verehrlichen Mitglieder am 23. Juni, 2'/, Uhr, in Leipzig 
im „Zoo- Restaurant‘. 

Dauerkarten kosten 16 Mk. Diese berechtigen zum 
freien Eintritt an allen Festtagen — 23. bis 26. Juni — 
in die Ausstellung mit beliebig Ööfterem Ein- und Aus- 
gang, zum Festessen im Zoo, Mittagessen am 24. und 
25. Juni, Abendessen am 24. Juni, sowie freien Eintritt 
in den Zoo und Altheidelberg, ebenfalls gibt es das 
Festzeichen, das Festbuch der Stadt Leipzig und Ver- 
schiedenes noch. 

Die Kollegen werden ersucht, sich recht zahlreich 
zu beteiligen. 

Der Vorstand, 


I. A.: GC. Wachenfeld, Schriftführer. 
— Bat 


Photographiseher Verein zu Berlin. 
(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes en Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P 


I.  yegenser und Vereinsadresse: N Paul Orundner, 
re Neue Bayreuther Str. 7, Amt Lützow 4700. — I. Schrift- 
a: Wi Hoffsohlid, Berlin S. ı4, Wallstr.3ı. — Für Kassen- 
angelegenheiten: Reinhold Schumann, Berlin NW. s, Kruppstr. ı2. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W. Viktoria Luise - Platz 6 Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte- 
strasse ı3, Amt Moritzplatz — Sterbekasse des C.V.: 
neldungen an C. Trieb, erlin-Steglitz, Albrechtstr. 130. 


Bericht über die Sitzung am ıı. Juni 
im „Weihenstephan-Palast“. 


Der Vorsitzende, Herr Paul Grundner, eröffnet 
die Sitzung und begrüsst die Anwesenden; er macht 
von eingegangenen Drucksachen Mitteilung, die zum 
Teil für die kommenden Tagesordnungen in Betracht 
zu ziehen sind. Als neue Mitglieder sind die Herren 
Hans Jensen, Otto Dorn und Architekt H.Drömer 
aufgenommen. Die von der Handwerkskammer zu 
Berlin dem Verein zugegangenen Fragebogen für den 
Jahresbericht über das Geschäftsjahr 1913 in unserem 
Berufe sind vom Vorstande beantwortet worden. 

Herr Grundner gibt nun Kenntnis von einem 
Antrage, der beim Vorstande des Vereins von unserem 
Mitgliede Herrn Johannes Lüpke eingebracht wor- 
den ist. Der Antrag lautet: 


„Anläslich des von Herrn R. A. Schlegel- 
Dresden gezeichneten Artikels in Nr. 47 der »Photo- 
graphischen Chronik« ist der Ehrenrat des »Photo- 
graphischen Vereins zu Berlin« einzuberufen. Der 
Ehrenrat des Vereins soll feststellen, ob es als »Ver- 
rat« — wie es der Vorsitzende des Central-Verbandes 
Deutscher Photographen-Vereine und Innungen kenn- 
zeichnet — zu erachten ist, wenn ein Mitglied 
unseres Vereins unter Benutzung der ihm zugängig 
gewesenen Unterlagen der Redaktion der »Dentschen 
Photographen - Zeitung« direkt oder indirekt über die 
in Öffentlicher Versammlung unseres Vereins durch 
den Vorsitzenden bekanntgegebene Petition des C. V. 
an den Reichstag, über den von Herrn Schlegel 


über den Verlauf der Konferenz im Handelsministerium 
niedergeschriebenen Bericht, über den Inhalt eines 
Rundschreibens des Vorstandes des C. V. an die 
Delegierten der dem C. V. angeschlossenen Vereine, 
über Teile aus dem Begleitschreiben zu den Voran- 
gefährten, ausführliche Mitteilungen gemacht hat. 

Falls der Ehrenrat solche Handlungsweise von 
einem Mitgliede unseres Vereins als einen »Verrat« 
erachtet, soll der Ehrenrat eine Untersuchung ein- 
leiten, wer der »Verräter« gewesen ist.“ 


Im Anschluss an die Bekanntgabe dieses Antrages 
erinnert der Vorsitzende zunächst an die Ausführungen 
des Herrn Schlegel in der Sitzung unseres Vereins 
am 14. Mai d. J. und weist auf den von Herm 
Schlegel veröffentlichten Artikel in Nr. 47 der „ Photo- 
graphischen Chronik“ hin, zu dem auch der Antrag 
des Herrn Lüpke Bezug habe. Ferner teilt der Vor- 
sitzende der Versammlung mit, dass sich der Vorstand 
8 Tage nach besagter Versammlung mit dem Vorfall 
eingehend beschäftigt und an Herrn R. A. Schlegel 
einen Brief über das Ergebnis der Beratungen gesandt 
babe. Der Brief vom 28. Mai d. J. wird der Versamm- 
zur Kenntnis gebracht. 


Es entsteht darüber eine sehr lebhafte Diskussion. 
In Erwägung, dass Herr Schlegel diese Angelegenheit 
schon in der vorigen Versammlung erörtert und dann 
auch noch durch den Brief von dem Resultat der Vor- 
standsberatung Kenntnis erhalten, bedauert die Ver- 
sammlung das erneute Vorgehen des Herrn Schlegel 
gegen den Verein durch den Artikel in Nr. 47 dieser 
Zeitschrift. 

Herr Titzenthaler erhebt gegen den Ausdruck 
„Verrat“ energisch Protest, da auf keinen Fall ein 
solcher begangen worden ist. Der Brief von Herın 
Schlegel an Herrn Grundner war weder als geheim 
noch vertraulich bezeichnet, er empfiehlt daher die 
Ablehnung des Antrages Lüpke; dagegen stellte Herr 
Titzenthaler eine Resolution zur Abstimmung. 
Während der Diskussion wurde, um die Resolution 
verständlicher zu machen, beschlossen, den Wortlaut 
des Vorstandsbriefes vom 28. Mai d. J. an Herrm 
Schlegel der Resolution einzufügen. Die Resolution 
lautet: „Der Photographische Verein zu Berlin lehnt 
die Einberufung eines Ehrengerichts ab. Der Photo- 
graphische Verein zu Berlin erklärt sich mit dem In- 
halt des vom Vorstand an Herrn R. A. Schlegel ge- 
richteten Briefes einverstanden. Der Brief lautet: 


Berlin, den 28. Mai 1914. 
Sehr geehrter Herr Schlegel! 


In seiner Sitzung vom 20.d. M. hat der Vor- 
stand unseres Vereins unter dem Vorsitz des Herrn 
Cornand die Angelegenheit wegen der Weiterver- 
breitung eines Teils Ihres an Herrn Grundner ge- 
sandten Berichtes eingehend beraten. 

Der Vorstand ist zu der Ueberzeugung ge- 
kommen, dass ein Vertrauensbruch des Herrm 





Grundner nicht vorliegt, da Sie in Ihrem Begleit- 
schreiben weder die betreffende Petition, noch Ihren 
Bericht oder das Rundschreiben als vertraulich be- 
zeichnet hatten, sondern dies erst später taten, nach- 
dem in öffentlicher Vereinssitzung über den Inhalt 
der Sachen bereits Mitteilungen gemacht worden 
waren. Die Vorstandsmitglieder sind daher der An- 
sicht, dass speziell unseren Vorsitzenden, Herrn 
Grundner, in keiner Weise ein Verschulden trifft 
und haben ihm ein eiustimmiges Vertrauensvotum 
erteilt. 

Es wurde festgestellt, dass eine Anzahl Mit- 
glieder des Vereins durch Herrn Grundner vom 
Inhalt des Berichts usw. eingehendere Kenntnis er- 
hielten, hingegen liegt es ausserhalb unserer Macht, 
zu ermitteln, von welcher Stelle aus die Wiedergabe 
des Inhalts des fraglichen Dokuments an Herrn 
Schwier stattgefunden hat. Wenn es aber zutreffen 
sollte, dass ein Mitglied des Vereins einer dem Central- 
Verband nicht wohlwollenden Redaktion Material zu- 
gängig gemacht hat, so würde dies der Vorstand auf 
das schärfste verurteilen. 

Wir begıissen Sie 

hochachtungsvoll 


Photographischer Verein zu Berlin. 


Der Vorstand. 
I. A.: gez. W. Hoffschild, I. Schriftführer. 


Der Verein weist aber den Ausdruck »Verrat«, der 
in dem Artikel des Herrn Schlegel ausgesprochen 
ist, aufs schärfste zurück. — Die Veröffentlichung von 
Mitteilungen, die in einer Öffentlichen Sitzung des 
Photographischen Vereins zu Berlin bekanntgegeben 
werden, kann niemals als Verrat bezeichnet werden. 
Du der Photographische Verein zu Berlin es als eine 
seiner vornehmsten Pflichten hält, mit den Berutßs- 
vereinen in Prieden zu leben, so betrachtet unser 
Verein hiermit die Angelegenheit für erledigt.“ 


Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wird der 
Antrag des Herrn Lüpke einstimmig abgelehnt und 
vorstehende Resolution des Herrn Titzenthaler ein- 
stimmig angenommen. 

Zu einem Antıage des Herın Brettschneider, 
ob der Beschluss des Plenums an gleicher Stelle wie 
der Artikel des Herrn Sehlegel in der „Photo- 
graphischen Chronik '' oder nur im Protokoll veröffent- 
licht werden soll, wird einstimmig beschlossen, den 
Beschluss nur im Protokoll zu veröffentlichen; jedoch 


soll die Veröffentlichung desselben so beschleunigt 


werden, dass er noch vor Beginn der Tagungen in 
Leipzig in der „Photographischen Chronik“ erscheint. 


Noch unter dem geschäftlichen Teil der Tages- 
ordnung wurde aus der Mitte der Versammlung eine 
Besprechung in der Nr. 183 des „Berliner Tageblattes‘“ 
über eine Ausstellung „handgearbeiteter Photographien “ 
eines hiesigen Ateliers mitgeteilt und bedauert, dass 
eine Zeitung von solcher Bedeutung derartige, das 
Publikum irreführende Kritik bringt. Eine kleine 
Kommission wird beauftragt, bei der Redaktion des 
„Berliner Tageblattes‘“ vorstellig zu werden. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Punkt 2 der Tagesordnung, Antrag auf Schaffung 
einer Siegelmarke des Vereins, wird nach kurzer Debatte 
über Zweck der Verwendung, des zweifelhaften Nutzens 
und der Kosten wegen abgelehnt. 


Punkt 3 brachte durch Vermittiung unseres Mit- 
gliedes Herrn Rudolf Dührkoop eine Sammlung 
von 36 gerahmten Bildnissen des amerikanischen Photo- 
graphen J.C. Strauss-St. Lonis, die mit grossem Inter- 
esse besichtigt wurde. Herr Dührkoop war leider 
verhindert, Näheres über die Bilder zu sagen, und so 
übernahm es Herr Trieb, Auszüge aus dem den 
Bildern beigegebenen Prospekt über die Persönlichkeit 
des Herrn Strauss und die Art und Weise, wie er 
Aufnahmen macht, bekanntzugeben. | 

Aus der Ausstellungsvorberatungskommission be- 
richtete Herr Heinrich in kurzen Worten und gab 
die bis zum festgestellten Termin (1. Juni d. J.) ein- 
gelaufenen Anmeldungen bekannt. Es hätten sich 
insgesamt 24 Teilnehmer gemeldet, die zusammen 
91 qm Wandfläche und 14 qm Bodenfläche belegen 
wollten. In der Diskussion wurde nochmals der Zweck 
und eventuelle Nutzen einer solchen Ausstellung be- 
sprochen. Herr Sandan ist gegen die von der Kom- 
mission bekanntgegebene Art der Ausstellung und 
Herr Grundner ist der Meinung, dass die Ausstellung, 
wenn sie bei so schwacher Beteiligung durchgeführt 
wird, zu klein und bedeutungslos sei, um die Presse 
und das Publikum zu interessieren resp. neue Kund- 
schaft für die Aussteller heranzuziehen, zumal der in 
Aussicht genommene Ausstellungsraum auch nicht dazu 
beiträgt. Nach seiner Auffassung kann der Verein eine 
Entscheidung über Statt- und Nichtstattfinden nicht 
mehr treffen, sondern es muss die Entscheidung den 
Gemeldeten überlassen bleiben. Herr Sandan ist 
durchaus nicht dieser Ansicht; denn es ist unmöglich, 
dass den 24 Interessenten allein das Recht der Ent- 
scheidung zugestanden werden kann. Herr Grundner 
stellt nochmals die Frage, ob wir die Ausstellung in 
engem Kreise für uns oder für das Publikum machen 
wollen; danach kann sich die Entscheidung nur richten. 

Herr Heinrich stellt den Antrag, die Entscheidung 
bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. Dagegen ist 
Herr Trieb; denn mit dem Schluss der heutigen 
Sitzung beginnen die Ferien des Vereins. Da die 
nächste Sitzung erst im September stattfindet, so 
würde die Entscheidung zu spät sein oder es müsste 
eine ausserordentliche Versammlung einberufen werden. 
Ob in dieser dann eine Entscheidung möglich wird, sei 
recht zweifelhaft. Auch die Herren Titzenthaler, 
Sandau u.a. äussern ihr Bedenken gegen die Ver- 
tagung. Nunmehr erweitert Herr Heinrich seinen An- 
trag, die Ausstellung auf unbestimmte Zeit zu ver- 
tagen. Der Antrag wird angenommen. 

Zu gemeinsamem Besuch der „Bugra‘“ und der 
Photographentage In Leipzig vom 23. bis 26. Juni d. J. 
(Punkt 5 der Tagesordnung) nimmt Herr Grundner 
das Wort. Er weist auch heute noch einmal auf die 
Bedeutung der Ausstellung und auf die stattfindenden 
Tagungen, besonders auf die des Central- Verbandes 
Deutscher Photographen- Vereine und Innungen hin. 


356 


PHOTOÖGRAPHISCHE CHRONIK. 





Er weist auf die Annehmlichkeiten einer gemeinsamen 
Reise und die eines gemeinsamen Aufenthalts in Leipzig 
hin und bittet, sich aus Anlass des unliebsamen, vor- 
hin ausgiebig erörterten Vorfalles von dem Besuche 
der Tagungen in Leipzig nicht abhalten zu lassen. Der 
Vorsitzende macht die erfreuliche Mitteilung, dass in 
einem kleinen Kreise bereits acht Mitglieder des Ver- 
eins ihre Beteiligung an der geplanten gemeinsamen 
Fahrt nach Leiprig fest zugesagt haben, und bittet um 
zahlreiche weitere Beteiligung. Die Abfahrt erfolgt am 
23. Juni, früh 8 Uhr 53 Minuten, vom Anhalter Bahn- 
hof, Zusammentıeffen der Teilnehmer an der Fahrt 
spätestens um 8 Uhr 30 Minuten in der Vorhalle des 
Bahnhofs, nahe den Fahrkartenschaltern. Die Mit- 
glieder des Vereins sollen durch besondere Karte noch 
zur Beteiligung eingeladen, und zum Zwecke eventueller 
Vorbestellung von Wagenabtellen dritter Klasse um 
vorheıige rechtzeitige Zusage ersucht werden. Der Vor- 


sitzende schliesst seine Ausführungen mit den Worten: 


Auf nach Leipzig! 

Gegen ı2 Uhr schliesst der Vorsitzende die Sitzung 
mit dem Wunsche, dass es allen Mitgliedern des Ver- 
eins vergönnt sein möge, während der Ferien in Gottes 
schöner Natur Erholung, neue Kraft und erneute Lust 
zur Arbeit zu finden, und guten Mut, um die Misere 
unserer Zeit zu überwinden. 


Paul Grundner, Carl Trieb, 
1. Vorsitzender. 2. Schriftführer. 
—E24— 


Sächsiseher Photographen - Bund (E.YV.). 
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen. 
Als neues Mitglied ist gemeldet: 
Herr Dr. von Kalmanchey, Photograph, Dresden-A., 
Rücknitzstrasse L. 


HH 


Photographen - Bund 
tür den Regierungsbexirk Trier. 
Sitz: Saarbrücken. 


Einladung zur Versammlung 
am Montag, den 22. Juni, nachmittags 3'j, Uhr, 
in Trier im Hotel „Trierischer Hof“, 


Tagesordnung: 
I. Begrüssungsansprache. 
2. Vorlesung der Protokolle fıherer Sitzungen. 
3. Aufnahme neuer Mitglieder. 
4. Vortrag des Kollegen H. Jungmann- Strassburg. 
5. Beratung der Satzungen des Bundes. 
6. Verschiedenes. — Freie Anträge. 
7. Die ‚Farbenphotographie". Vortrag mit zahl- 
reichen Lichtbildern vom Kollegen M. Bätz Trier. 


Gemeinschaftliches, zwangloses Abendessen im Ver- 
einslokal und gemütliches Beisammensein. Mit Damen. 
Gut Licht! 

Der Vorstand. 
I. A.: Hardy. 


u 


Württembergiseher Photographen - Bund 
(E. V.). 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen-Vereine 
und Innungen (J.P.). 
Unsere Mitglieder, die sich an dem Deutschen 


Photographentag in Leipzig beteiligen, fahren am 
Montag, den 22. Juni, mit dem Zug ab Stuttgart 
abends 9 Uhr 37 Minuten über Heilbronn - Osterburken 
nach Leipzig. Ankunft dort 7 Uhr 29 Minuten. Wir 
bitten unsere Mitglieder, Zimmer rechtzeitig zu bestellen. 
Standquartier: „Hotel du Nord.“ 

Die Königl. Württembergische Zentralstelle gewährt 
würdigen, bedärftigen württembergischen Staatsbfirgern 
zu einer mindestens dreitägigen Reise nach Leipzig 
Beiträge bis zu 30 Mk. — Bewerber wollen sich zu- 
nächst an unseren Kollegen Stadelmann-Leonberg 
wenden. I. A.: W. Mayer, II. Schriftfährer. 


—ı kart 


Photographen -Zwangsinnung 
tür das nördliehe Herzogtum Oldenburg. 
Sitz: Rüstringen. 

Die halbjährlichen Innungsbeiträge (vom ı. Januar 
bis 30. Juni), 6 Mk., sowie die fälligen Abonnements- 
beträge pro I. und II. Quartal, 2,50 Mk., für „Das 
Atelier des Photographen‘“ sind porto- und bestell- 
geldfiei an den Kassierer, Kollegen H. Koch in 
Jever, einzusenden. 

Nichtbeachtung dieser Bekanntmachung hat spätere 
zwangsweise Beitreibung der Beträge durch das Gross- 
herzogl. Amt zur Folge. 

Alfred Gerboth, I. Vorsitzender. 


ie 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadtbezirken München 
und Pasing. 


Amtliches Protokoll 
der dritten Hauptversammlung am 13. Mai im 
Restaurant „Regensburger Hof“. 


Laut Präsenzliste sind einschliesslich des Gehilfen- 
ausschusses 107 Personen anwesend; ferner als Gäste 
die Herren Rechtsanwalt Dr. Hoppe, Obermeister 
Alber und Schriftführer Müller von der Photo- 
grapheninnung Augsburg. Der Obermeister eröffnet 
die Sitzung um 7'/, Uhr und erklärt die Ursache der 
so spät einberufenen dritten Hauptversammlung. Un- 
pünktliche Beitragszahlungen erschwerten die Auf- 
stellung des Haushaltplanes und gleichzeitig die Fest- 
stellung der des Stimmrechts verlustigen Mitglieder. 
Man müsse auch im nächsten Jahr aus diesen Gründen 
mit der Einberufung der Frühjahrshauptversammlung 
ebenfalls für den Monat Mai rechnen. Der Obermeister 
ergreift sodann das Wort zu seinem bereits in der 
Presse veröffentlichten Jahresbericht, der mit grossem 
Beifall aufgenommen wurde. 

Herr Traut spricht den Dank für die geschickte 
Leitung der Innung aus und hofft, dass sich die Ver- 
sammlung seinem Danke voll und ganz anschliesst, was 
durch kräftiges Beifallklatschen und Bravorufe geschieht 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


351 





Sodann erstattet der Schriftführer, Herr Möller, 
nachstehenden Bericht. 


BerichtdesSchriftführers überdasabgelaufene 
Innungsjahr 1913/14. 

Unter teilweiser Zuhilfenahme eines Schreibbureaus 
wurden bis heute erledigt: 365 Einschreibbriefe, 
1224 Briefe und Karten, unter welcher Rubrik alle 
handschriftlich oder mit Hilfe der Schreibmaschine 
hergestellten Schriftstücke zu verstehen sind. Die Ge- 
samtzahl der für Einladungen für Innungssitzungen, 
Schreiben an die Brautpaare und an die Schulen, ferner 
als Mitteilungen an die Mitglieder hinausgegangenen 
Drucksachen beträgt 3272, womit sich die Gesamt- 
summe von 4862 Schriftstücken ergibt, von denen 
69 unbestellbar geblieben sind. 


Das Protokoll musste in folgenden Sitzungen ge- 
führt werden in der Gehilfenversammlung zur Wahl der 
Gehilfenvertreter, in 19 Vorstandssitzungen, in 5 Innungs- 
vollversammlungen, an 3 Sühneterminen, an 3 Sitzungen 
zur Feststellung der ortsüblichen Mindestpreise und 
der Preise für das Stadtbauamt, ferner an 7 Sitzungen 
der Tarifkommission, zusammen 37 Protokolle, von 
denen diejenigen der Tarifkommission ganz besonders 
zeitraubend gewesen sind. 

Die gewaltige Mitgliederbewegung ist bereits im 
Berichte des Obermeisters enthalten und daher für mich 
gegenstandslos geworden. 

In Innungsangelegenheiten wurden von mir 763 Tele- 
phongespräche geführt, wobei die Zahl der Gespräche, 
bei denen ich aufgerufen wurde, nicht mit inbegriffen ist. 
Durch den Obermeister wurden ferner zur Verein- 
fachung der Geschäfte erledigt: ı2 Einschreibebriefe, 
99 einfache Briefe, 3 Postkarten. Der Obermeister 
führte in Innungsangelegenheiten 1431 Telephon- 
gespräche ohne die Zahl der aufgerufenen, welche sich 
auf etwa 500 bis 600 belaufen. Ferner übernahm der 
Obermeister die Ausarbeitung von 30 bis 32 Vorstand- 
schaftsbeschlüssen. 

Dieser kurze Bericht dürfte Ihnen gezeigt haben 
welche ungeheure Summe von Zeit und Arbeit seit 
Bestehen der Innung geleistet werden musste. 


Herr Traut stellt sodann einige Anfragen über 
die im Jahresbericht erwähnte Erhöhung der Lehrzeit 
auf 4 Jahre, ferner über die Vergebung der Arbeiten 
durch das Stadtbauamt; diese Anfragen werden durch 
den Obermeister in zufriedenstellender Weise beant- 
wortet. Des weiteren gibt Herr Traut seiner Freude 
Ausdruck darüber, dass im Jahresbericht der fachlichen 
Fortbildungsschule, bezw. deren Leistungen in an- 
erkennenswerter Weise gedacht wurde. 

Der nunmehr vom Kassierer verlesene Kassen- 
bericht weist an Einnahmen 2628,50 Mk., an Aus- 
gaben 2079,34 Mk. auf, so dass eine Mehreinnahme 
von 549,16 Mk. zu verzeichnen ist.. Die Gesamtaussen- 
stände betragen 1463,30 Mk., von denen 614,20 Mk., 
eventuell noch einbringlich sind. 

Die Anfrage des Obermeisters, ob die Versamm- 
lung zur Revision der Bücher und Kasse eine Kom- 


mission wählen will, wird auf Antrag des Herrn Franz 
Grainer von der Versammlung verneint und dem 
Kassierer einstimmig Entlastung erteilt. 


Dem Vorsitzenden des Gehilfen- und Herbergs- 
wesen-Ausschusses, Herrn Franz Grainer, wird nun- 
mehr das Wort zu seinem Berichte erteilt. Herr 
Grainer führt folgendes aus: 


Bericht des Vorsitzenden des Gehilfen- 
und Herbergswesen-Ausschusses: 


Das Herbergswesen hat der Innung im Jahre 1913 
nach Ausweis des Vereinskassierers 33,60 Mk. gekostet. 
Das Jahr 1914 steht nach meinen Aufzeichnungen mit 
rund 34,80 Mk. zu Buch. Es dürfte sich also em- 
pfehlen, den jeweiligen Etatposten mit 1oo Mk. nicht 
zu erhöhen, jedoch den Verpflegungsbedürftigen eine 
höhere einmalige Verpflegungsgebühr zukommen zu 
lassen oder jedesmal, wenn notwendig, die Aushändigung 
von zwei Karten vorzusehen; das Jahr 1914 weist eine 
solche Inanspruchnahme aus, ebenso die Auszahlung 
von Verpflegungskarten durch den Kassierer oder mich 
in bar. FORR: 

Seit 4. Dezember ıgı3 hat die Innung durch ihren 
Herbergswesen- Ausschuss die Anweisungen oder die 
Barzahlungen an die Gehilfen selbst übernommen, nach- 
dem mit Brief vom 4. Dezember ı91ı3 Heır Karl 
Attenberger, damals Mitglied des Gehilfenausschusses 
der Innung, die Buchführung des Herbergswesens in 
allen ihren Teilen an mich zurückgegeben hat. Es 
wäre zu erwägen, ob der Gehilfenausschuss sich dieser 
Arbeit neuerdings unterziehen will. 

Die Erfahrungen, die ich während der Führung 
meines Amtes gemacht habe, sind die, dass der weit- 
aus grösste Teil der Unterstützungssuchenden ver- 
pflegungsbedürftig war, und dass nur in zwei Fällen 
mir falsche Papiere vorgewiesen wurden, auf Grund 
dieser Papiere ich allerdings fünfmal zu Unrecht aus- 
bezahlt habe. Nachträgliche Polizeirecherche hat mich 
darüber aufgeklärt. 

Familienväter habe ich ganz besonders bedacht 
und nach Möglichkeit in bar unterstützt, ebenso Stellen- 
suchende, die bereits eine feste Anstellung in der 
Tasche hatten, um diese pünktlich antreten zu können. 
Es konnte also nach jeder Richtung hin humanitär 
für den Gehilfenstand gewirkt werden und es wäre zu 
begrüssen, wenn von seiten des Gehilfenausschusses 
hierin mit den Meistern Hand in Hand gegangen 
würde. Der Gehilfenausschuss der Innung möge an 
die hiesige Gehilfenorganisation herantreten und sie 
für eine Unterstützungskasse interessieren, 

In der Hauptsache sind es die Wintermonate, die 


die grösste Zahl von Verpflegungsbedürftigen aufweisen. 


Nach den Zeugnissen und dem Auftreten zu urteilen, 
sind es meist schlecht ausgebildete und beruflich in 
der Hauptsache minderwertige Arbeiter gewesen, die 
nicht Stellung bekommen konnten. 

Ich glaubte endlich einer grösseren Zahl von 
Stellungsuchenden und Verpflegungsbedürftigen mit 
meiner Kasse gegenüberstehen zu müssen, als es der 
Fall gewesen ist. 


352 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 





Hierauf unterbreitet der Obermeister der Versamm- 
lung nachstehenden Haushaltplan zur Genehmigung. 


Haushaltplan 1914. 


Einnahmen. 
I. Beiträge. 
I. 200 Mitglieder jährlich 4 ı2 Mk. . . 2400 Mk., 
2. 160 Gehilfen . a. Bu, & 480 
3. 40 Lehrlinge » _ n I20 Mk. 48 „ 
II. Strafen. 
Für Beschlussübertretungen und Fern- 
bleiben von den Venammlungen 100 Mk., 


III. Einschreib- und Prüfungs- 
gebühren für Lehrlinge. 


a) 25 Lehrlinge & 3Mk. . 75 Mk. 
b)9 „5 » + 45 „» __I2oMk, 
Gesamteinnahme 3148 Mk. 
Ausgaben. 
I. Verwaltung. 
1. Drucksachen und Schreibmaterialien 250 Mk., 
2. Porti (rein) . . » 2 2 2 2 2 2.2.45 
3. Telephon . . . . 2 2 2 22020. 280 „ 
4. Schreibbureau-Arbeiten einschl. Porti 350 ,„ 
5. Gehalt des Kassenboten 160 ,„ 
II. Lehrlingswesen. 

I. Beihilfe zur Fachschule „2... 250 Mk., 
2. Lehrlingspräfungen einschl. Porti . . 54 » 
III. Förderung wirtschaftlicher 
Interessen. 

ı. Für Innungsämter 8 40 100 Mk., 
2. „ das Herbergswesen IOoOo ,„ 
3 „ die Unterstützungskasse . 600 ,„ 
4. Vergütung an den juristischen Berater 300 ,, 
5. RR »  » Obermeister . 200 ,„ 
IV. Unvorhergeseheue Ausgaben. 5o „ 
V. Reserven 509 „ 


Gesamtausgaben 3148 Mk. 
In der Diskussion beantragt Herr Grieshaber, 
dem Obermeister infolge seiner immensen Tätigkeit 


weitere 100 Mk. zu bewilligen, was Herr Einsiedel 
sofort kurz und bündig ablehnt. 


Herr Lusche beantragt, von jetzt ab für den 
Kassierer 100 Mk. Vergütung einzustellen; Herr 
Grainer beantragt, dasselbe für den Schriftführer, 
worauf Herr Lusche beide Anträge zu einem formu- 
lier. Herr Weihmaier beantragt Abstimmung per 
Stimmzettel; dieser Antrag wird jedoch mit allen gegen 
8 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Lusche wird 
mit allen gegen 5 Stimmen und der diesbezüglich 
geänderte Haushaltplan mit allen gegen 4 Stimmen 
angenommen. 

Neuwahlen: 

Die durch Los ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder 
sind: Der II. Obermeister Herr Obergassner und 
der Schriftführer Herr Hans Möller; der Kassierer 
Herr Alfred Schmidt muss infolge Krankheit unter 
der Zeit ausscheiden. Ferner im Gehilfen- und Her- 
bergswesen-Ausschuss Herr Höfele und ein Gehilfen- 


beisitzer und im Ausschuss für das Lehrlingswesen 
Herr Hofphotograph Hilsdorf und ebenfalls ein Ge- 
hilfenbeisitzer. Der hochverdiente Schriftführer, Herr 
Hans Möller, bittet, wegen geschäftlicher Ueber- 
lastung von seiner Wiederwahl Abstand zu nehmen. 
Vor Eintritt in die Wahlen warnt der Obermeister die 
des Stimmrechtes verlustigen Mitglieder vor einer Be- 
teiligung an der Abstimmung, da sie infolge ganz- 
jähriger Beitragsrückstände dieses Recht verloren haben; 
um aber den Beweis des grössten Entgegenkommens 
zu liefern, verzichte er auf die namentliche Bekannt- 
gabe der davon Betroffenen. 


Die Wahlen ergaben nachstehendes Resultat: 
II. Obermeister: Herr Obergassner 49 Stimmen, 


„ Pöckl . ..29 “ 
„ Lusche. . .ı4 Ss 
unbeschrieben 7_ „ 
99 Stimmen. 
Schriftführer: Herr Pöck! . 46 Stimmen, 
»„ Lusche . ..23 is 
„ Möller. . ..20 ii 
„ Rupp ....01 = 
unbeschrieben . 5 “ 
95 Stimmen. 
Kassierer: Herr Diepold . 7ı Stimmen, 
» Walcher 4 „ 
„ Böhm 4 I 
„  Pöckl 2 . 
„ Marth 2 2) 
„ Stier. RUE RE > . 
„ Dittmar, Hofphoto- 
graph . . ...02 ee 
unbeschrieben 6 ; 
92 Stimmen. 


Die Vorstandschaft setzt sich nunmehr wie 
folgt zusammen: 

I. Obermeister: Herr Julius Einsiedel, 

II. he „ Michael Obergassner, 

Schriftführer: Herr Oskar Pöckl, 

Kassierer: Herr Hans Diepold, 

Beisitzer: Herr Franz Grainer. 


In den Ausschuss für das Gehilfen- und Herbergs- 
wesen wurde gewählt: Herr Hofphotograph J. Hirsch, 
in den Ausschuss für das Lehrlingswesen Herr Hof- 
photograph Hilsdorf und in den Ausschuss für die 
Unterstützungskasse Fräulein Lise Lohe. 

Es wird eine Pause von ıo Minuten eingeschaltet. 


Dem nunmehr folgenden Referat des Herrn 
Pöcklüber Tarifverhandlungen wird nachstehendes 
entnommen: 


In fast einstündigen Ausführungen betonte der 
Referent, dass der bereits früher bekanntgegebene 
Tarifentwurf des Gehilfenausschusses in seiner Fassung 
unannehmbar sei. Er enthalte nur Verpflichtungen für 
die Arbeitgeber und Wünsche, die auf Verkennung der 
wirtschaftlichen Lage in unserem Beruf fussen. Er 
gibt sodann die mit dem Gehilfenausschuss geführte 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


353 





Korrespondenz und die Zahl der stattgefundenen Tarif- 
sitzungen bekannt. Dann betont er, dass er als Referent 
die im Meistertarif enthaltenen Bestimmungen über 
Arbeitszeit, Ueberstunden, Heim- und Akkordarbeiten, 
Schiedsgericht für Streitigkeiten usw. im Sinne der 
Meistertarifkommission zu vertreten habe. Er selbst 
würde es jederzeit gern begrüssen, wenn eine Einigung 
auch heute noch zustande kommen würde. Leider sei 
über die vorgenannten Punkte mit dem Gehilfenaus- 
schusse eine Einigung nicht erzielt worden, trotzdem 
im Lohntarif der Arbeitgeber zweimal eine Revision 
vorgenommen wurde. Unser Tarif, der gewiss liberale, 
entgegenkommiende Bestimmungen enthält, wurde Ende 
Februar seitens des Gehilfenausschusses glatt abgelehnt. 
Herr Pöckl verlas auf Antrag den vorgenannten Tarif 
und bedauerte zum Schluss die Ablehnung desselben. 

Der Obermeister eröffnet die Diskussion und be- 
antragt, dass dem Vorsitzenden des Gehilfenausschusses 
als Referenten unbeschränkte Redezeit, den beiden 
anderen Mitgliedern des Gehilfenausschusses je eine 
Viertelstunde und den Innungsmitgliedern selbst je 
3 Minuten Redezeit eingeräumt wird, welchem Antrag 
stattgegeben wird. 

Der Vorsitzende des Gehilfenausschusses, Herr 
Franz Hartl, erhält das Wort und verliest den be- 
kannten gehilfenfreundlichen Artikel eines Hamburger 
Verfassers sowie eine Anzahl Tarifverträge und ersucht 
die Innung um weitere Tarifverhandlungen mit der 
Gehilfenorganisation bezw. mit dem Gau Südbayern des 
Senefelderbundeas. 

Der Obermeister verliest hierauf das zu diesem 
Zwecke vom Vorsitzenden des Verbandes der Litho- 
graphen, Steindrucker und verwandter Berufe einge- 
sandte Schreiben, welches das Ersuchen um Tarifver- 
handlungen mit dieser Organisation und der Innuug 
enthält. Innungsmitglied Herr Schwertl, ehemaliger 
Vorsitzender des Gehilfenausschusses, greift Herrn 
Pöckl in der schärfsten Weise an. Er wirft ihm unter 
anderem zynische Behandlung des Tarifvertrages vor 
und verlangt humane Behandlung der Gehilfenschaft 
und humane Erstattung des Referates. 

Herr Traut erklärt, dass er seit 9 Jahren die Ab- 
schliessung von Tarifverträgen mit den Gehilfen an- 
strebe und dies auch bei den letzten Tarifverhand- 
lungen im Interesse der Gehilfen getan habe. Was 
dieselben jedoch verlangen, sei unmöglich zu gewähren, 
die Gehilfen hätten sich in diesem Kampf in der Person 
des Geschäftsführers der Firma Tietz, Herrn Schmitz, 
einen schlechten Bundesgenossen gewählt. Die Firma 
Tietz könne kaum in Verdacht konımen, das Beste 
für die Münchener Photographen zu wollen, denn ihr 
Vorteil liege in der Verschlechterung unserer Lage. 
Die Gehilfen haben unseren, für sie günstigen Tarif- 
vertrag abgelehnt, und er würde deshalb die Zurück- 
stellung neuer Verhandlungen auf ein Jahr beantragen. 


Herr Bögl, Mitglied des Gehilfenausschusses, be- 
dauert den nach seiner Meinung einseitigen Standpunkt 
der Innung und macht den Versuch, das Referat des 
Herrn Pöckl anzugreifen und lächerlich zu machen. 
Des weiteren betont er, ohne jedoch auf das Vorhalten 


des Obermeisters Beweise erbringen zu können, dass 
vor 15 Jahren durch Herren, die heute im Innungsvor- 
stande sitzen, schon ein Wochenlohn von 24 Mk. ge- 
fordert wurde. Auch glaubt er in der Verweigerung 
der Ergänzung des Gehilfenausschusses von 5 auf 
II Personen eine Massregelung der Gehilfenschaft er- 
blicken zu müssen. 


Der Obermeister stellt sofort fest, dass eine Er- 
gänzung des Gehilfenausschusses von 5 auf ıı Personen 
nach den Innungsstatuten gesetzlich unzulässig ist und 
aus diesen Gründen die Meistertarifkommission, um der 
Gehilfenschaft entgegenzukommen, selbst eine Redu- 
zierung von II auf 5 Personen vorgenommen hat. Es 
kann daher von einer Massregelung der Gehilfenschaft 
keine Rede sein, und ist es sehr bedauerlich, dass 
dieses Entgegenkommen keine Würdigung fand. 

Herr Raila, ebenfalls Mitglied des Gehilfenaus- 
schusses, gibt zu, dass Herr Schmitz in seinen Forde- 
rungen wohl etwas zu weit gegangen ist, es aber mit 
der Gehilfenschaft sehr gut gemeint hat. Des weiteren 
verliest er eine Anzahl Lohntarife anderer Berufe, weist 
speziell darauf hin, dass Tagelöhner und städtische 
Arbeiter zum Teil höhere Löhne erhalten als die Photo- 
graphengehilfen, und bezeichnet es für beide Teile vor- 
teilhaft, wenn die Tarif- und Lohnverhältnisse auf fried- 
lichem Wege geregelt würden. 

Der Obermeister konstatiert, dass der Vertreter der 
Firma Tietz, Herr Schmitz, nicht mehr berechtigt 
ist, in der Innung zu erscheinen, da sich durch Mit- 
teilung des Magistrats herausgestellt hat, dass die 
Firma Tietz als juristische Person nicht anzu- 
sprechen sei. 

Herr Volz nimmt Herrn Schmitz in Schutz und 
gibt zu, dass sich die Lohnverhältnisse der Kaufhäuser 
nicht mit denen der Meister vertragen und die Waren- 
häuser Tietz und Oberpollinger mit erheblichen 
Verlusten in ihren photographischen Abteilungen 
arbeiten; diese Verluste würden zu zwei Dritteln aus 
der Kasse der Reklameabteilungen gedeckt. 

Darauf erwidert Herr Traut: So wie die Waren- 
häuser können wir nicht arbeiten. Wir müssen ver- 
dienen; ich glaube bestimmt, dass sich unsere Gehilfen 
mit unserem Tarif zufriedengegeben hätten, wenn sie 
nicht von der Firma Tietz und dem Senefelderbund 
beeinflusst worden wären. Auf die verlesenen Lohn- 
tarife verschiedener Arbeiterkategorien wäre folgendes 
zu erwidern: Die Gehilfen vergessen anzuführen, dass 
diese Arbeiter zum grössten Teil ohne Kündigung ent- 
lassen werden können oder mit achttägiger Kündigung 
angestellt sind und bei der geringsten Arbeitsver- 
minderung ausgestellt werden, wohingegen unsere Ge- 
hilfen in guten und schlechten Zeiten gehalten werden, 
so dass das Endergebnis des Lohnes im Laufe eines 
Jahres bei uns doch günstiger ist. Auch wurde ge- 
sagt, dass in anderen Berufen die Gehilfen den Meistern 
zur Erzielung höherer Preise verholfen hätten; dafür 
ist aber bei uns keine Aussicht vorhanden, nachdem 
gerade hier die Preisdrücker die Vorkämpfer für den 
Tarifvertrag sind. Noch etwas: Soeben wurde uns von 
den Gehilfen nahegelegt, dass es für die Meister doch 


354 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





sehr vorteilhaft wäre, die Tarif- und Lohnverhältnisse 
auf friedliichem Wege zu regeln; also man droht ge- 
wissermassen schon mit einer Regelung auf nichtfried- 
lichem Wege, d. h. mit anderen Worten: den Streik. 
(Zuruf des Herrn Raila: Des ist nicht gesagt worden!) 
Traut: Sehr richtig, aber wir verstehen es auch, ohne 
dass dieses Wort ausgesprochen wurde. Meine Herren, 
das kann ich Ihnen sagen; wenn morgen in München 
150 Gehilfen die Arbeit niederlegen und wir lassen eine 
Anzeige im „Photograph‘ erscheinen: ‚150 Gehilfen 
nach München gesucht!“ dann kommen mindestens 
300. 

Herr Franz Grainer erhält das Wort und führt 
folgendes aus: 

Meine Damen und Herren! Wir haben von der 
Gehilfenschaft einen Tarifentwurf zugeschickt erhalten, 
demgegenüber wir einen Meistertarif ausgearbeitet 
haben. Jeder dieser Tarife ist natürlich für die be- 
treffenden Verhältnisse entsprechend ausgearbeitet. Von 
unserem Tarif kann man sagen, dass er unter Berück- 
sichtigung des vorgelegten Gehilfentarifs gearbeitet 
worden ist. Wir sind beide in der Hauptsache- noch 
Neulinge in Tariffragen. Es wäre somit angebracht, 
nicht dem Antrage des Herrn Traut, der besagt: Man 
möge die Tarifangelegenheit auf ein Jahr zurückstellen, 
zuzustimmen, sondern meinem Antrage, den ich dahin 
formuliere: Die Tarifverhandlungen mit der bestehenden 
Kommission der Meister einerseits und des Gehilfen- 
ausschusses der Innung andererseits wieder aufzu- 
nehmen. | 

Die Gehilfen möchte ich endlich bitten, bei neuer- 
lichen Verhandlungen die jetzt gehörten Stimmungen 
und Verhältnisse in Betracht zu ziehen, und ich gebe 
mich der Ueberzeugung hin, dass bei beiderseitigen 
Entgegenkommen endlich ein Ergebnis zustande kommt. 

Nach weiteren Ausführungen der Herren Hartl 
und Schwertl stellt Herr Franz Grainer Antrag 
auf Schluss der Debatte, der einstimmig angenommen 
wird. 

Herr Pöckl erhält das Schlusswort. Er verwahrt 
sich gegen die Angriffe der Herren Schwertli und 
Bögl und betont ausdrücklich, dass er als Referent die 
Ansichten der Meisterkommission zum Ausdruck bringen 
müsse. Persönlich stehe er nach wie vor auf dem 
Standpunkt einer friedlichen Lösung. 


Während dieser Verhandlungen machte sich, trotz 
vieler Ermahnungen zur Ruhe seitens des Obermeisters, 
eine immer stärker werdende Erregung der Versamm- 
lung bemerkbar; der Urheber derselben, Herr Rupp, 
musste nach wiederholten gütlichen Verwarnungen 
unter Hinweis auf die Folgen eines Hausfriedens- 
bruches den Saal verlassen. Dieser Zwischenfall ver- 
anlasste den Obermeister, die Anfrage an die Versamm- 
lung zu richten, ob sie mit seiner Handhabung der 
Geschäftsordnung einverstanden sei. Mit 100 Stimmen 
und den Stimmen des Gehilfenausschusses wurde dem 
Vorsitzenden, Herrn Einsiedel, ein Vertrauensvotum 
erteilt. 

Der Obermeister erwähnt noch, dass die Löhne der 
durch die Gehilfenvertreter angezogenen Arbeiterkate- 


gorien ganz anders beurteilt werden müssten, da die 
Stadtgemeinde und andere grosse kapitalkräftige Unter- 
nehmer mit unserem wirtschaftlich daniederliegenden Be- 
rufe nicht verglichen werden könnten. Er glaubt, dass es 
sehr wohl im Interesse beider Teile gelegen ist, auf fried- 
lichem Wege zu einer Einigung zu gelangen, und stellt 
das bereits verlesene Schreiben der Gehilfenorganisation 
bezw. deren Gesuch zur Abstimmung. Die Versamnı- 
lung lehnt dieses Gesuch mit 40 gegen 25 Stimmen ab; 
die übrigen Mitglieder enthielten sich der Abstimmung. 

Der Antrag Grainer, mit dem Innungsgehilfen- 
ausschuss in neue Verhandlungen einzutreten, wird mit 
allen gegen eine Stimme angenommen, und ist der 
Antrag Traut somit gefallen. 

Nach kurzen Erläuterungen des Obermeisters 
werden die inı Entwurfe vorliegenden Nebenstatuten 
für die Unterstützungskasse mit allen gegen 3 Stimmen 
angenommen. 

Mit dem gleichen Stimmenresultat erfolgt die Wahl 
des Herrn Rechtsanwalt Dr. Hoppe zum juristischen 
Berater der Innung, desgl. der diesbezügliche Vertrags- 
abschluss. 

Nunmehr schildert der Obermeister in längeren 
Ausführungen das Vorgehen des Bayerischen Fremden- 
verkehrsvereins und ersucht die Versammlung um ein- 
stimmige Annahme nachstehender Resolution. 


Protestresolution. 

„Die am 13. Mai Igı4 im Restaurant ‚Regens- 
burger Hof‘ tagende III. Hauptversammlung der 
Zwangsinnung für das Photographengewerbe in den 
Stadtbezirken München und Pasing stellt auf Grund 
eingehendster Information fest, dass die vom Baye- 
rischen Fremdenverkehrsverein Mitte November 1913 
ausgestellten, nunmehr in der Halle des Münchener 
Hauptbahnhofes und anderer bayerischer Bahnhöfe 
angebrachten photographischen Riesenvergrösse- 
rungen in der Schweiz angefertigt wurden, trotzdem 
leistungsfähige Betriebe in Bayern vorhanden sind. 

Es ist tief bedauerlich, dass ein vöm Staat und 
der Stadt München hoch subventionierter Verein das 
Geld der heimischen Steuerzahler ins Ausland ab- 
führt und durch diese Handlungsweise das bekannt 
leistungsfähige Photographengewerbe im eigenen 
Lande förmlich brüskiert, zu einer Zeit, wo Staats- 
und Stadtparlamente vor Hebung und Schutz des 
Handwerks triefen. 

Die vorgenannte Versammlung der Münchener 
Photographeninnung erblickt in dem Vorgehen des 
Bayerischen Fremdenverkehrsvereins eine Missachtung 
des bayerischen Photographengewerbes und erhebt 
gleichzeitig hiergegen den schärfsten Protest. Sie 
spricht aber auch gleichzeitig die bestimmteste Hoff- 
nung aus, dass der Bayerische Fremdenverkehrsverein 
in Zukunft seine anfallenden photographischen 
Arbeiten nicht mehr im Ausland, sondern im eigenen 
Lande, und zwar zur Hebung des bayerischen Photo- 
graphengewerbes anfertigen lässt.“ 

Zu dieser Angelegenheit ergreifen ausserdem noch 
die Herren Grainer, Traut, Lusche und Hoff- 
mann das Wort in zustimmendem Sinne. 


ar 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


355 


nme nee 


Die Resolution fand sodann einstimmige Annahme 
mit dem Beschluss, dieselbe an das Ministerium des 
Innern, an die Führer der politischen Parteien im 
Landtag, an den Stadtmagistrat und an die Tages- 
presse zu übersenden. 

Der Geschäftsbericht des Obermeisters wurde in- 
folge der vorgeschrittenen Zeit auf das notwendigste 
gekürzt und ohne Debatte erledigt. Der Antrag des 
Herrn Hofphotographen Hirsch auf Einführung einer 
Liste zahlungsunfähiger Auftraggeber wurde gutge- 
heissen und deren Behandlung bis zur nächsten Sitzung 
zurückgestellt. 

Zum letzten Punkt der Tagesordnung wünscht 
Herr Weihmayr ein Gesuch an den Stadtmagistrat 
zwecks Aufhebung des Photographieverbotes an den 
Volks- und Fortbildungsschulen. 

Herr Negele befürwortet in sachlich begründeten 
Ausführungen die Einschränkung der Photographie- 
erlaubnis auf Strassen und Höfen im Interesse der 
Standesehre. 

Um ı?!/J, Uhr morgens wird die 3. Hauptversamm- 
lung durch den Obermeister geschlossen. 


Hans Möller, 
Schriftführer. 


Julius Einsiedel, 
Obermeister. 


—k art 


Photographen- Zwangsinnung 
Plauen und die Amtshauptmannschaften 
Plauen, Oelsnitz und Auerbaeh. 
Innungsversammlung 
am aı April, nachmittags 2!/, Uhr, im „Cafe 
Trömel“, Plauen. 

Herr Obermeister Kneisel eröffnet die Versamm- 
lung 2°/, Uhr, begrüsst die Herren Kollegen auf das 
herzlichste, ganz besonders die Herren Kollegen, 
welche heute das erste Mal in unserer Mitte weilen, 
und bittet sie, recht eifrige Mitarbeiter zu werden. 

Der Obermeister ersucht zu Punkt ı den Unter- 
zeichneten, das letzte Protokoll zu verlesen, dies ge- 
schieht und erhebt niemand Einspruch. 

Punkt 2. Es liegen verschiedene Entschuldigungen 
vor, dieselben werden dem Vorstand zur Prüfung über- 
wiesen, ferner gibt der Obermeister 28 verschiedene 
Eingänge bekannt, dieselben hier aufzuführen erübrigt 
sich, da in den voraufgegangenen Vorstandssitzungen 
über deren Inhalt schon beschlossen wurde, 

Hervorzuheben ist eine Einladung zum bevor- 
stehenden Photographentag in Leipzig, welcher vom 
a3. bis 26. Juni stattfindet. Der Obermeister bittet um 
recht zahlreichen Besuch desselben. 

Punkt 3. Zur Festsetzung der Lehrlingsaufnahme- 
und Prüfungsgebühren schlägt der Kassierer Herr 


Paul Fischer vor: für die Aufnahme 3 Mk., für die 


Prüfung ıo Mk. als Beitrag festzulegen, die Versamm- 
lung beschliesst nach kurzer Debatte, den Antrag des 
Kollegen Fischer zu unterstützen und zum Beschluss 
zu erheben. 

Punkt 4. Vortrag über Festsetzung von Mindest- 
preisen, eventuell Beschlussfassung hierüber. Der 
Obermeister bittet Unterzeichneten, die der Versamm- 


lung zu empfehlenden Mindestpreise, weiche in der 
Kommissionseitzung vom 3. März, laut Protokoll, 
beraten worden sind, vorzulesen. Dies geschieht, und 
ist die Versammlung mit diesen Mindestpreisen ein- 
verstanden, deren Annahme hierauf durch Abstimmung, 
gegen drei Stimmen, Genehmigung findet. 

Punkt 5. Antrag Werner wegen Beschaffung 
einer Bücherei, wird zurückgestellt, da Kollege Werner 
nicht anwesend ist. 

Punkt 6. Verschiedenes. Nachdem der Obermeister 
noch verschiedenes bekanntgegeben, liest selbiger einen 
Artikel in Nr. 10 der „D. Ph. Z." vor, welcher allgemeine 
Entrüstung bei den Mitgliedern hervorruft. Die Ver- 
sammlung beschliesst, nachstehende Resolution in 
unserem Fachorgan zu veröffentlichen: „Nach Vortrag 
des Artikels in Nr. 10 der „D. Ph. Z.", S. 129, wo es 
heisst: ‚und namentlich gehörten dahin die traurigen 
Innungsverhältnisse in Plauen, und dass die Art und 
Weise, wie die Innung in Plauen geleitet war, als 
durchaus unzulässig und das Fach nur schädigend 
bezeichnet wird‘, stellt die Innungsversammiung fest, 
dass diese Behauptungen unwahr sind, und weisen 
sämtliche anwesende Mitglieder mit Entrüstung diese 
Angrifle einstimmig zurück. Sie betonen ausdrfcklich, 
dass der kollegiale Verkehr in unserer Innung stets der 
beste war und noch ist.“ — Nach verschiedenen Aus- 
sprachen schliesst der Obermeister die Versammlung 
71), Uhr. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. 


Gustav Kneisel, Joh. Ronneberger. 
Obermeister. Schriftfährer. 


Personalien. 
Herr Photograph Paul Beckmann in Detmold 
wurde anlässlich des Geburtstages des Fürsten zum 
Hofphotographen ernannt. 


— 4er 


Aus der Industrie. 

— Unter den optisch-mechanischen Industrie- 
anstalten hat sich das Haus Hugo Meyer & Co, in 
Görlitz einen sehr guten Ruf erworben, so dass es 
sich getrost neben den grössten Fabriken mit seinen 
Erzeugnissen sehen lassen kann. Neuerdings hat sich 
die Meyersche Anstalt, wie die jüngste bezügliche 
Preisliste es erkennen lässt, auf dem Gebiete der Pro- 
jektions- und Kinematographieoptik sehr glücklich be- 
tätig. Man möge sich dieses in ruhiger und kurzer 
Sachlichkeit gehaltene Büchlein kommen lassen! — 
Besonderer Erwähnung würdigen wir den Meyerschen 
Spezialanastigmaten für Kinematographie und Pro- 
jektion mit dem Handelsnamen ‚„Trioplan F:3“. Dieses 
Objektiv ist wegen seiner hohen Lichtstärke und wegen 
seiner vorzüglichen astigmatischen, sphärischen und 
chromatischen Korrektion für kinematographische Auf- 
nahmeapparate bestgeeignet, es ist in Brennweite von 
35 bis go mm lieferbar, und zwar in Stufen von 5:5 mm, 
Für Aufnahmeapparate sind die Trioplane mit Schnecken, 
gangfassung, für Wiedergabe mit Zylinderfassung aus- 
gestattet, es kann aber jede beliebige andere Fassungs- 


356 


art auch auf Wunsch angebracht werden. Die grosse 
Anfangsöffnung ermöglicht Momentaufnahmen in Innen- 
räumen, und man erhält trotz der ausserordentlich hohen 
Lichtstärke bewundernswert scharfe Bilde. — Ein 
anderes, älteres Objektiv „Kinon IF:2,5“ besitzt eben- 
falls höchste Lichtstärke und feinste Zeichnung. Es 
soll jetzt in einer erheblich erweiterten Auswahl von 
Brennweiten hergestellt werden. 

| Zn 20 m 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 119. Herr D. W. in B. Welche Methode 
hat sich in der Praxis am besten bewährt, um für 
grosse Köpfe eine gleichmässig künstlerisch wirkende, 
geringe unscharfe Weichheit zu erzielen? 

Antwort su Frage 119. Das beste Mittel ist die 
Benutzung einer Drahtgazeblende, die an Stelle der 
gewöhnlichen Einsteckblende in das Objektiv geschoben 
wird. Man schneidet aus steifer, mattsch warz gestrichener 
Drahtgaze (Fliegenfenstergaze) die Blende gemäss der 
Vorlage der Einsteckblende genau aus und versieht sie 
innen zentrisch mit einem kreisförmigen Ausschnitt. 
Je nach der Grösse dieses kreisförmigen Ausschnittes 
wird die Weichheit der Konturen verschieden ausfallen. 
Ist die freie Oeffnung der Blende sehr klein im Ver- 
hältnis zum ganzen Durchmesser derselben, so erhält 
man ein sehr unscharfes Bild, während, wenn die freie 
Oeffnung innen gross ist und der Drahtgazerand nur 
schmal, eine geringe Unschärfe entsteht. Durch die 
Verwendung dieser Einrichtung kann man auch bei 
ganz grossen Köpfen, um die Schärfe räumlich zu ver- 
legen, eine sehr angenehm wirkende Weichheit der 
Konturen erzielen. Die Exposition ist natürlich etwas 
länger als bei einer vollkommen freien Blende. Selbst- 
verständlich kann eine solche Drahtgazeblende mit 
einer beliebigen Oeffnung einer Einsteckblende kom- 
biniert sein. 

Frage 120. Herr B. L. in G. Zum Verglasen 
meines Ateliers ist im Voranschlag halbweisses Glas 
genannt. Wie die Probe des Glases erkennen lässt, 
zeigt dasselbe in der Durchsicht kaum einen grünlichen 
Stich, dagegen erscheint das Glas, von hochkant ge- 
sehen, dunkelgelb-grüän. Kann eine solche Färbung 
die Exposition im Atelier nennenswert verlängern ? 

Antwort su FyYage 120. Halbweisses Glas ist für 
Atelierfenster vollkommen ausreichend farblos, und der 
Unterschied im Preise gegen das vollkommen weisse 
Glas oder drei Viertel weisses Glas ist ziemlich be- 
deutend. In den meisten Ateliers wird wohl gewöhn- 
liches halbweisses Fensterglas Verwendung finden. 
Jedentalls kann die technische Wirkung nur eine ganz 
geringfügige sein. 


b) Rechtliche Fragen. 
Frage 53. Heır A. in D. Muss ich als Nach- 


folger meines verstorbenen Vaters die bisherige Be- 


zeichnung des Geschäftes ins Handelsregister eintragen 
lassen, wenn ich sie so weiterführen will? 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Antwort su Frage 53. Nur solche gewerbliche 
Unternehmen, die nach Art und Umfang einen in kauf- 
männischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb er- 
fordern, sind zur Eintragung ins Handelsregister an- 
zumelden. Im allgemeinen gehören photographische 
Ateliers nicht zu solchen Betrieben, so dass die Führung 
von ‚Firmen‘ unter das Verbot des $ 37 des Handels- 
gesetzbuches fallen würde. Bei der Gleichheit Ihres 
Namens mit dem bisherigen Inhaber des Ateliers ist 
ein Bedürfnis zur Führung einer „Firma“ auch gar 
nicht vorhanden. Dr. Sch. 


Frage 54. Heır E. H. inS. Darf ein Photograph 
Bilder, die er als Geschäftsleiter einer früheren Firma 
in einer anderen Stadt hergestellt hat, als Geschick- 
lichkeitsproben seines jetzigen Geschäfts in seinen 
Schaukästen ausstellen? Die Zwangsinnung hat dies 
bejaht, ich nehme aber an, mit Unrecht. 

Antwort su Frage 54. Diese Frage ist bereits 
durch eine Entscheidung des Reichsgerichts beantwortet, 
wie sich aus der Mitteilung in dieser Zeitschrift, Jahr- 
gang 1913, Seite 445, ergibt. In einem ganz ähnlich 
gelegenen Falle wurde der ausstellende Photograph 
wegen unlauteren Wettbewerbes mit 20 Mk. Geldstrafe 
belegt, weil es sich um eine wissentlich irreführende 
Reklame handle. Das Reichsgericht verwarf die Re- 
vision des Verurteilten als unbegründet, weil das Aus- 
stellen von Bildern oder Photographien unter den Be- 
griff der „bildlichen Darstellungen “ im Sinne des 85, 
Abs. 2, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 
falle, die den „Angaben‘ oder ‚Mitteilungen‘ im 
Sinne des 84 gleich zu achten seien; als Mitteilung 
sei jede nach aussen hin zur Geltung kommende Kund- 
gebung anzusehen. Aber auch in technischer Hinsicht 
besteht wohl darin ein grosser Unterschied zwischen 
den in zwei verschiedenen Ateliers und mit vielleicht 
ganz anderen Hilfsmitteln hergestellten Geschicklich- 
keitsproben desselben Photographen. Dr. Sch. 


Frage 55. Herr B.R. in L. Ein Kaufmann be- 
stellte bei mir 1000 Lichtdruckpostkarten mit drei von 
ihm gewünschten Aufnahmen, darunter auch das Land- 
postgebäude mit der Postagentin vor der Tür stehend. 
Nach Vorlage der Probebilder wurden die Postkarten 
bestellt und geliefert, die Annahme wurde aber ver- 
weigert, da die Postagentin, die angeblich nichts von 
der Verwendung der Aufnahme zu käuflichen Post- 
karten gewusst hat, dem Besteller die Verbreitung der 
Postkarten mit ihrem Bildnis verboten hat. Kann ich 
den Besteller auf Abnahme verklagen? 

Antwort su Frage 55. Da Ihnen der Besteller 
keine von Ihnen zu erfüllende Bedingung wegen einer 
der Aufnahmen gestellt hatte, so haftet er allein für 
den durch den Einspruch der abgebildeten Postagentin 
etwa entstehenden Schaden. Der Besteller muss die 
Lieferung abnehmen; wenn ihm die Postagentin den 
Vertrieb der Karten verbietet, muss er sich den Schaden 
selbst zuschreiben. Ob fibrigens der nachträgliche Ein- 
spruch der Postagentin begründet ist, kann im Hinblick 
auf $ 23, Ziffer 2, K.G. zweifelhaft erscheinen. 

Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halenzee. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halie a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 


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A Zieräungeyedön yon’ 'Geh: Regierifirgsrät Pröfessor’Df. A. MIETHE ii BERLIN HAT. ENSER? 37 


sid | 2 inter Mitwirkung‘ von’ W. KÖNIG ia” "HALLBA.®E. Ber = 
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ser Hier-in’ der Halle>der Akalicasler atmet. nram 
förmlich freier, steht-fast:imvsonhigeren Räumen, 

dierdie ausgestellten: Arbeiten-voll zdr -Geitung 
bringen; -unad'nicht zuletzt:ist es der gute Ge: 
schmatck, der’ eine Rolle "gespielt’hat; hier'ist 
so !etwas: wie eim Programm zu $püren ‚ ’eine 
überlegene Leitung des "Ganzen: * Sei’ es in dent 
Raume;; der »der künstlerischeir "Gestaltung des 
Plakdts oder der 'Buchkunst gewidmet ist, oder 
wöo) Malereien‘; "mehr: instruktiv-als fertig m der 
Beliaridfiung, bänken; "der: Besucher empfindet 
eine angenehme Führung. In der letztgenandten 
Aditeilung "sind-'auch'- niännliche "und »weibliche 
Akte- zu: sehen; "Adkeiten“ aus“ der ‘Vor= und 


sidd'-sie mir -doch- gerad ein "Beweis für den 
Unwert-der photographischen Darstellungen auf 
diesem’ Gebjef. ‚>> 
.S@hr - löhrreich - Fand - ich ' das’ Sthdiom- über 
bithtwirkyngen; sobald> sich zwei‘ verschiedene 
im Bılde bemerkbar machen sollen, z: B:"Ver! 
schmelzung 'des»-Somienlichts mit-chemi Atır Zimmer 
herrschenden--Eichte,- Beobachtuürgen' iur “Frei: 
kehf 'u:a;, also’ Fragen, die auch" den Licht= 
bildsier -immer ; beschäftigen: "Die "aüsgestellten 
Zeichnungen 'verlassen-wir-ünd wenderr uns den 
Repröduktionsverfahren zu (Pobtiikkiung des Hemir 
Pröfessor &öldberg) 

 Es-rist--gar- nicht mehr möglich“ in-ungeref 


manner r 


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FW. see Fe ne a 


Zeit, der Illustrationen zu entbehren, und nach; _.(P 


dem die Photographie einmal erfünden wär,- 
begann auch die Entwicklung der photomechani- 


das eingehendste Interesse. Da sind Strich- 
and” Zitrkatzungen " instrükeiv "ausgestellt Die 
charakteristischen‘ Merkiiiale, "aitter Zügrunde 
tegen der "bestmöglicheit Leistung,” kömmeif "in 
Altotypie” wid ‚Lichtdrück" zür "Gektig:" "Auf 
die verschiedenen Phasen bei Herstellung” eines 
Strichnepätivs wird Bezu einen" and” dabei 
die Unterschiede von unterbelichteten, verstärkten 
öder' > uberbetiehteten Negative F% fesselitder 
Weise erklart, Sünter Berücksichti "der Re- 
sültateauf gewobnlicheh wid’Bhotömechänischen 
Ptattei. "Diejetigem Fachleute, denen’ Yas nasse 
(Koliödhiir-)Verfalren” keiti""Buch” mit sieben 
Stegehi "ist, "werden ' manche "Erinnerung "au f- 
frischen, wenn sie die zur Darstellung‘ ge 
brachitefeklerhaften Erscheihungen, dein Silbern 
der «Platte angefangen, auch die’ ;berlicktigten“ 
Staubpurikte sind’ Hiehe" vergessen” Wordeii, zu 
Gesicht‘ "bekominen.  Es’’wird Terier'' die‘ Wirz 
kung" des’ Rasters an °Autotypieni "deiifönstriert, 
über‘ Aetzungen, "Abdecken’ and” viele" andere 
können wir uns orientieren." "> 7 
"'Wonr Dreifarbendrück sind -Teilditicke, Aue 
nahmen miit den: betreffenden 'Fitern ünd eit- 
sprechenden Einulsiönen ausgestellt. “Das Lickt- 
druckverfabren ist ebenfälls” "berücksichtigt. ° "Die 
Vorgange bei dem "von”üuns schön Besonders 
hervorgehobenen Tiefdruck sind” recht ahschau" 
lich gegeben! die Vebertragung Us Aetzpäpiers 
Se auf die Kupferplatte, eine Teilent- 
ung, Aussehen der geätzten Platte nach 
entfernter Schicht usw., Photolithographie, Gal- 


schen Verfahren einzusetzen; schon in der Zeit” "Yänds-vervoliständigeri diese Gruppe. 


der Daguerreotypplatten_-erzeugte _ 
druckplatten, und die Eigenschaften des een 
papiers,itr Bidhromatlösung 'tichtempfindlich "ge- 
matht, bildem-auctr-tieute nochdie' Grundlage 
für- fast alle-photomechanischeir Verfahren. """"" 

Wo früher ..die- Hamd des" Künstlers *ein- 
greifen-.musste;’, um-:das Bild- auf die- Kupfer- 
platte-zu: bringen, -gesebieht --es- jetzt ‘auf chemi- 
schem-W.ege,--und: die. neuesten’ ‚Erzeugnisse -auf' 
dem.-Gebiete:-des :-Tiefdruckes--lassen- -eine neue: 
Etappe -- auf --dem-- Gebiete RR ZUSTEOONERNEN 
verfahren: erkennen; -*'--—-- 7 -- 

.„Die-Ausstellung- Fe Klasse Leldhenr vers 
dient .denn:-auch: von -seiten--der Photographem: 


EEE. RL un» 


man... lief... »_An-Radierungen-siebt- man: sehr-bemerkens- 


werte Leistungen; im Holz- und Linoleumschnitt 
wird” Verschiedenes gezeigt; wir"werden in’ die 
Werkstatt "des Buchbiriders geführt; tr die für 
Buchdruck’”und - Schriftsatz; "Reliefgravierungen 
für" Päpier --und- Medaill&nprägung, Küpferstich 
und Wasserzeich®n- sind’ vorhanden; so’ drängte” 
sieh - mir- der Eindruck" 'aüf,--vör "einer "Ausser 
gewöhnlichien- Darbietung’ zu "stehen: . die Lehr-" 
tatigkeit-&iner Aristält,- geschaffen zur Fördermg' 
deutscher Arbeit, offenbart sich-uhs.= 
: "Leider" fallt “die” rein” phofögraphische 'Ab” 
teilung "etwas aus' "dem "Rahmen? . dass” die" 
Autochromaufnaähmen > nicht» glücklich” geraten’ 


52 


„nteln! 


358 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





sind, ist zu entschuldigen, dass jedoch die 
Einzeichnung eines Hintergrundes besonders 
herausgehoben wird, und zwar in einer Weise, 
die nicht gebilligt werden kann, muss registriert 
werden. Es handelt sich um eine Zimmerauf- 
nahme (Kostümbild), die sich die Verwandlung 
in eine Freilichtaufnahme hat gefallen lassen 
müssen. Durch Bearbeiten des Diapositivs sehen 
wir uns einer an der Hafenmauer hinschreitenden 
Holländerin gegenüber. Gewiss soll der Schüler 
auch in dieser augenblicklichen Geschmacks- 
richtung orientiert werden, so etwas aber be- 
sonders auffällig auszustellen, hat mir nicht ge- 
fallen. 

Die Fachklasse Naturphotographie bietet dann 
noch eine grosse Anzahl Bilder, unter an- 
deren Gelegenheitsaufnahmen, mehr Masken- 
scherze von einem Kostümfeste, die ganz nette 
Bewegungen und Ausschnitte zeigen, aber für 
die Beurteilung zu wenig Anhaltspunkte geben. 
Dass ein Frank Smith Bildnisse von mit- 
unter altfränkischer Technik als Resultate seiner 
Lehrtätigkeit an der Akademie angesprochen 
wissen will, erkläre ich für ausgeschlossen, da 
steht dieser Meisterphotograph für mich viel zu 
hoch. In einzelnem, namentlich glücklichen 
Gruppenarrangements, lässt sich Vielversprechen- 
des ahnen. 

Ein Sprung in das benachbarte österreichische 
Haus wird allen Ausstellungsbesuchern aufs 
wärmste empfohlen. Es dürfte wohl nicht zu- 


viel behauptet sein, diese Darbietung der öster- 


reichischen Monarchie als einen Clou der „Bugra“ 
zu erklären. Ia ihrer Innenausstattung sind diese 
Räume von einzigartiger Wirkung. Mit Hoch- 
achtung sieht der Besucher die kühn genialen 
Grifte ins Reich der Farbe, wie auf diese Weise 
Leben in die Darbietung gebracht wird. Mo- 
derner Wiener Farben- und Formensian in 
seiner ganzen Noblesse schlägt uns in vollen 
Akkorden entgegen! 

Mit förmlicher Genugtuung wird es mancher 


Fachmann begrüssen, dass ihm wenigstens hier, 
an bevorzugter Stelle, gleich im Hauptsaale, 
photographische Arbeiten, die des Trios Kühn, 
Watzek, Henneberg, entgegenleuchten. Die 
zum Teil berühmt gewordenen Gummidrucke 
sind zwar fast alle bekannt: Kühns Fahnen- 
träger, sein Porträt Spitzers, die verschiedenen 
Kinderbilder, die stimmungzaubernden, ab und 
zu elegischen Landschaften Hennebergs, 
WatzZeks weisser Segler, dessen Elb- und 
Donaulandschaften, aber gerade an diese Arbeiten 
der drei hervorragenden Kunstphotographen 
können wir nun heute, nach bald einem Dezenium 
des Erscheinens ihrer Bilder, einen Massstab mit 
Bezug auf die Entwicklung der künstlerischen 
Photographie legen, denn ihr Auftreten seiner- 
zeit hatte Wirkungen von grundlegender Be- 
deutung hervorgebracht. Die Bilder können 
heute noch als Vorbilder, im reinsten 
Sinne des Wortes, angesprochen werden, 
das ist meine ehrliche Ueberzeugung! Den Grad 
des Fortschritts in der künstlerischen Photo- 
grapbie daran zu ermessen, möge dem Ur- 
teile jedes einzelnen Besuchers vorbehalten 
bleiben. 

Unsere Wanderung führt uns in den Raum der 
k.k. Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in 
Wien, wo wir zwar nicht ausgesprochen moderne 
Photographien autreffen, dafür aber ehrliche 
Arbeiten und eine grosse Auswahl Drucktech- 
niken: Kombinationsgummidrucke, Pigmentbilder, 
Bühler-, Höchheimer-, Mattalbumia-, Platin- 
drucke, die dartun, dass die photographische 
Technik vor allem gepflegt wird. 

Die photographische Industrie, die wir auf 
unseren Streifzügen nicht vergessen dürfen auf- 
zusuchen, ist in der Hauptsache in der Halle 
Deutsches Buchgewerbe geborgen; der in dieser 
Beziehung unzuverlässige Ausstellungskatalog 
nennt die Industriellen gleich mit den Photo- 
graphen, ohne eine nähere Bezeichnung der 
Plätze anzugeben. (Fortsetzung folgt.) 


— 


Innungs- und Vereinsnaechriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Hessischer Photographen-Bund (E. Y.). 
Protokoll der Bundesversammlung 
am 8 Juni in Frankfurt aM. 

Nach Eröffnung der Tagung begrüsst der I. Vor- 
sitzende, Kollege Schramm, die Erschienenen in ge- 
wohnt liebenswürdiger Weise. Ungewohnt war aller- 
dings dabei, dass er den nicht zahlreichen Besuch 
bedauern musste. Nun, wir sind eben durch die 
letzten so gut besuchten Versammlungen etwas ver- 
wöhnt geworden. Entschuldigt hatten sich die Herren: 
Beckmann, Blumberger, Uhlund Ranzenberger. 
Das zur Verlesung gebrachte Protokoll der letzten 


Tagung wurde genehmigt. Bei den bekanntgegebenen 
Einläufen interessierte besonders, dass unser I. Vor- 
sitzender zum Mitglied des Ehren - Arbeitsausschusses 
der Leipziger Tagung ernannt wurde. 


Kollege Schramm forderte die Kollegen an- 
gelegentlichst zum Besuch des Leipziger Photographen- 
tages auf und gab die Tagesordnung desselben bekannt. 
Zu Punkt Innungsangelegenheiten wird bekauntgegeben, 
dass die Verhandlungen mit dem Kreisamt zum Zweck 
der Ausdehnung der Darmstädter Innung fortdauern. 
Recht viel Interesse erregte die Mitteilung, dass seitens 
der Darmstädter Innung ıı8o Mk. für verhängte Ord- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


359 





naungsstrafen (fortwährende Verstösse gegen $ 2a und 10 | 


der Innungsatzung) von einem Angehörigen der 
Innung zwangsweise beigetrieben wurden. Der Schrift- 
führer verlas eine allgemein interessierende Bekannt- 
ımschung des Grossh. Polizeiamtes Darmstadt, betreffend 
die Frisear- und Perückenmacherinnung. Letztere hat 


Sonntags um ı2 Uhr Geschäftsschiuss. Nach einer 


Entscheidung des Oberlandesgerichtes dürfen nach 
dieser Zeit auch solche Kunden nicht mehr bedient 
werden, die schon vor Schluss im Geschäft waren. 
Bei einer Strafe bis zu 600 Mk. muss jeder Betrieb 
nach ı2 Uhr ruhen. 

Es entspann sich über die Sonntagsruhe eine an- 
regende Debatte, an der sich die Herren Theller, 
Hampel, Ensslinger, Klauer usw. beteiligten, 
weich letzterer Herr bemerkte, dass ihm vom Kreis- 
amt gestattet sei, seinen Vertreter auch fiber die ge- 
setzinässige Arbeitsdauer der Gehilfen an den Sonn- 
tagen zu beschäftigen. 

Die Beschlussfassung über die geplante Ausstellung 
soll bis zur Hauptversammlung zurückgestellt werden. 
Zur einstweiligen Information diene die Mitteilung, 
dass die Ausstellung als eine Wanderausstelluug geplant 
ist, die in den grösseren Städten Hessens stattfinden 
soll. Zur Begehung unserer dritten Stiftungsfeier wird 
beschlossen, die Tagung schon morgens zu beginnen, 
und mit derselben einen Besuch der beiden in Darm- 
stadt stattfindenden Ausstellungen (diejenigen der 
Darmstädter Künstler. Kolonie, und der Jahrhundert- 
Ausstellung deutscher Kunst) zu verbinden. 

Unseren Mitgliedern wird in nächster Zeit Ein- 
ledung und Programm zugehen, und bitten wir schon 
jetzt, uns lauter zusagende Rückantworten zugehen 
zu lassen. 


Anträge zur Central. Verbands - Tagung wurden 
seitens der Mitglieder keine weiteren gestellt und 
beschlossen, da die Versammlung von der Notwendig- 
keit überzeugt ist, bei der Tagung des C. V. vertreten 
zu sein, unseren I. Vorsitzenden zu derselben zu dele- 
gieren. Die Firma Feilner- München hatte in liebens- 
würdiger Weise eine grössere Anzahl Bilder, die mit 
ihren Folien kopiert waren, zur Ausstellung gebracht. 
Der Schriftführer gab nähere Auskunft über die An- 
wendungsmöglichkeiten derselben, und bezeichnet sie 
als eine wertvolle Bereicherung bei Atelieraufnahmen. 
Der Firma Feilner drückte der I Vorsitzende den 
Dank der Versammluug aus. Eine überaus sehens- 
werte Ausstellung hatte noch unser verehrter Senior, 
Kollege Magnus, veranstaltet, der eine grössere An- 
zahl Interieuraufnahme 24 X 30 cm auflegte. Die Fehlen- 
den haben viel versäumt, dass sie diese wirklich muster- 
gültigen Arbeiten nicht gesehen haben, und sei es 
auch hier gesagt, dass wir, wie es auch der I. Vor- 
sitzende zum Ausdruck brachte, Kollegen Magnus 
für sein vorbildliches, zielbewusstes Arbeiten im Inter- 
esse unseres Berufes zu grossem Dank verpflichtet 
sind, uud besonders den teilnahmlios abseitsstehenden 
Kollegen zur Nacheiterung empfehlen. 

Die Versammlung wurde geschlossen mit dem Be- 
wusstzsein, dass, wenn dieselbe auch klein war, wir 


doch wiederum wertvolle Anregungen mit nach Haus 
nehmen konnten. 
Alb. Fraatz, Schriftführer. 


—6290— 


Säehsischer Photographen - Bund (E.Y.).. 
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen. 
Als neues Mitglied war gemeldet: 
Herr Dr. von Kalmanchey, Photograph, Dresden-A., 
Räcknitzstrasse ı. 


IR 


Photographen -Zwangsinnung 
tür das nördliehe Herzogtum Oldenburg. 
Sitz: Rüstringen. 

Die halbjährlichen Innungsbeiträge (vom ı. Januar 
bis 30. Juni), 6 Mk., sowie die fälligen Abonnements- 
beträge pro IL und II. Qaartal, 250 Mk., für „Das 
Atelier des Photographen‘‘ sind porto- und bestell- 
geldfrei an den Kassierer, Kollegen H. Koch in 
Jever, einzusenden. 

Nichtbeachtung dieser Bekauntmachung hat spätere 
zwangsweise Beitreibung der Beträge durch das Gross- 
herzogl. Amt zur Folge. 

Altred Gerboth, I. Vorsitzender. 


— Dt 


Auszeiehnungen. 

Se. Maj. der König von Bayern hat dem Photo- 
graphen Herrn Leonhard Faerber in Kempten für 
ein Sr. Maj. anlässlich des Jagdaufenthaltes in Pfronten 
gewidmetes Album mit Ansichten von Pfronten und 
Umgebung eine goldene Busennadel mit Namenszug 
und Krone in Begleitung eines anerkennenden Dank- 
schreibens übermitteln lassen. 

Dem Malermeister und Photographen Herrn Georg 
Breyer in Künzelsau wurde die Verdienstmedaille 
des Ordens der Wärttembergischen Krone verliehen. 

— hart 


Aus der Industrie. 

— Al: Neuheit in ihrem 48 Sorten umfassenden, 
direkt kopierenden Kohlepapier bringt die Firma Emil 
Bühler, Schriesheim bei Heidelberg, einen 
rauhen Untergrundstoff in Kartonstärke auf den Markt. 
Darch die eigenartige Oberflächenstruktur wird die 
künstlerische Wirkung guter Bühler-Kopien noch 
bedeutend erhöht. 

— Die Optische Anstalt G. Rodenstock, 
München, bringt einen neuen Typus sechslinsig ver- 
kitteter Doppelanastigmate zur Ausgabe unter dem 
Nauıen „Eikonar- Doppelanastigmate‘. Zunächst werden 
zwei Serien ausgegeben, die sich im wesentlichen durch 
die Lichtstärke 1:6,3 und 1:5.4 unterscheiden. Der Auf- 
bau ist symmetrisch. Die Beseitigung der chromatischen 
und sphärischen Fehler in und ausserhalb der Achse 
ist so exakt durchgeführt, dass. der Korrektignszustand 
mit Recht als ideal bezeichnet werden darf. Die Eikonare 
ergeben demzufolge schon bei voller Oeffnung ein 
brillantes, bis in die Ecken der jeweils angeführten 
Plattenformate scharfes Bild. Da die Objektivhältten 


360 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


für sich gut korrigiert sind und ‚als Anastigmate bereits 
mit Blenden ı:125 die Formate der Doppelsystene 
wiedergeber, können die Eikonare als Satzobjektive in 
vollem Umfauge angesehen werden. Sie bilden auch 
die. Grundlage zu den neuen Eikonar- Sätzen, deren 
Veröffentlichung in Kürze erfolgt. Infolge. der voll- 
endeten Korrektion ist ihr - EEE! sehr 





weit; es-sind hochwertige Universälinstrumente, "welche 
sich für die Handkamera des Amateurs und in den 
grörseren ‚Nummern "besonders für den Porträfisten 
eignen. -Der Bildwinkel beider Serien: beträgt "bei voller 
Oeffnung etwa 70 Grad und steigt je nach Abblendung 
auf -90-@Grad und darüber. Die Eikonare sind also 
in letzterem Falle gewissermassen schon Weitwinkel- 
objektive. Bei Festsetzung der Preise ist die Anstalt 
Rodenstock: ihrem alten Grundsätze treu geblieben, 
mur. iässige Preise auch” für das Beste atzusetzen.. Die 
Firma :verseiidet IEEREENES vn ihren: ee 


kostenfrei: 


..- Kleine Mitteilungen. ---- -- 
— Meisterprüfung. Herr K. Roth es 
hat- die PER mit der Note Er iR . 
standen; --- e 
.—Der-letzte Anmtidetermin" zur Beteiligung 
an der „Alpha (Allgemeine _photographische Aus- 
stellung Wiesbaden, September ı914) ist vom 30. Juni 
auf den 15. Juli verschöbe worden. "Die Bedingungen 
zur Beteiligung au: der ;,Alpha“ : können kostenlos 
vom ’Arbeitsariischuss bezogen werden. Eine Reihe 
von RB ea rerif ist in TARASE Zeit ER 
worden. ua 
; En BEE RRT WE 
Fragekasten. 
‚Fer ‘ Technische Fragen: 
rum Etagih- 7ar.  Herff X.-G. in Sch. Bitte höflichst 
um Angabe eiries guten Brenzkatechineütwicklers, und 
uni Nennung der Plattensorte, die sich für Ne "Ent- 
wickler:ariı 'besten: eignet. 


' Amtwort au Frage 121. Brenzkatechinentwicklier 
wird -#ür Negativanfnabmen heütigestsgs kaum noch 


verwendet, da er durch bessere und billigere Ent: 
wickiungssubstanzen ersetzt worden ist und keinerlei 


besonders -hervorragende Eigenschaften für den Negativ: 
prozess besitzt. Die einzige Eigenschaft, derentwegen 
das Brenzkatechin gelegentlich empfohlen wird, ist die 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A 


bräunliche Färbung der-Negative, id aber EURE 
Fällen-nicht einmal erwünscht ist: 

Fragt 122, -Berr W: H. in D: Von "Gemälden 
beabsichtige ich Dreifaibenreproduktionen zu machen. 
Welches Verfahren "gibt bessere Resultate, Pinatypie oder 
Dreifarben -Kollodruck ? : Meiner Ansicht nach ‘ist Pina- 
typieblau zu wenig grüülich, auch würde ich ein noch 
bläulicheres Rot: vörziehen.: Gibt es haltbare "Licht- 
ärsickfarben- vom: Ton- des-Nachtrosa resp. Plaublan? 
rien ergibt mir nicht genügende‘Schäife. 

Antwort sw: Frage 22. Die Pinatypie ‘gibt im 
lremaiten ganz vorıügliche Resultäte; wenn Mian die 
grosse Mähe, die mit der Herstellung ‘der Bilder ver- 
buriden ist, nicht “scheut und ist unseres "Erachteis 
von- all:den gleichwertigen Verfahren äm besten aus- 
gearbeitet-und am naturrichtigsten, "vorausgeretzt, dass 
richtig gearbeitet‘ wurde." Die Farben in der Pihatypie 
sind “an: sich "vollständig “richtig "dusgesuchf, doch” ist 
zur Erzielung des besten Resultätes natürlicherweise 
eine Ausserst sorgfältige Exposition der Teilbilder not- 
wehdig. : Hahbare "Lichtdruckfarbeif "in der "reinen 
Tönung 'des Näachtrosa und des Pfaublaüs gibt ’es nicht. 
Die nächst: reinen’ nnd dabel als "täst" abaofirt echt iu 
bezeichnenden Farben sind "immer" nöch ’Kröpplack 
feurig und Pariserblau. Letiteres eventuell, uam die 
Deckkraft der Farben herabziöetzen, ‘mit: einem ent- 
sprechenden Fällmaterlal (Traßiepariie) vermischt: “m 


‚Frage 123. Herr E.A. in W. Ich habe ‘den Auf. 
trag, einen recht kostbaren alten Niederländer, Land- 
schaft, zu ' feproduzieren. wie ‚mir der Restaurator 
sägte, 'Hatte ‘der betreffende Maler die Manier alles rot 
zu "ufterlegen. Die Bäume wirken daher i in den Tiefen 
fiebr braun als grün. Die Personen dagegen etwa 
wie Abendsonnenbeleuchtung im dunklen Walde. Die 
grünen und gelben Partien, auch der Hlünniel kommen 
auf‘ orthöchromatischen Plätten’ güt, "hingegen fehlen 
die rötlichen Partien gänzlich. Die dunklen Baun- 
partien kommen ’zu heil, verfmutlich ‚bringen die ‚gelb: 
gränempfindlichenh Platten das Grün zu sehr : zur Gelfüng g- 
Würden Sie die Güte’haben, mir einen Wink zu geben, 
ob und wie man ein ehitgentinsäen! brauchbares Re 
suitet erzielen kötite? 

' Antwort sW Fräge ‘125. Die Repreduktion des 
bätretiuinlen. Bildes katin Hür unter Verwendung von 
panchromatischen Platten, z.B. Peru tz-Perchroiro vor 
sich gehen, und zwär unter Benutzung eiies dafür 
passeid gestitiiiiten Filters. Das von Lumiere seinen 
Farbenplatten ‚witgegebene” Filter kann als’ erste An- 
näherung Henutzt ‘werden, am bestei aber probiert 
man sich einen Flüssigkeitätilter selbst aus, "Indem man 
zu eitier -eii- bis zweißrozentigen ° Tartraziniösung 
so viel Neüutralrötldsurg "tröpfenweise zufägt, bis die 
Grünwirkung ‚Im ‚Verkältuis zur Rotwirkung nicht 


duktfon‘ anittie Bilder "bleibt aber, dass Man’ ver- 
Hältiiisımässig "lange belichtet ürd nicht etwa bei der 
Hervorrufüng das“ Negativ keraurgnält, weil sonst. 
selbst unter den günstigsten "Umständen eine vollz 
kömnien unzureichende Farbenwirkung erztelt wird. 


.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Shane 75 


für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. S, Mühlweg ı9. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE FHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 52. 


28. Juni. 





Ig14. 





IIL Deutseher Photographentag Leipzig, 23. bis 26. Juni 1914. 
Verhandlungsbericht. 


Pünktlich um 3 Uhr ı5 Minuten konnte der 
Vorsitzende, Herr Schlegel, Dresden, den 
Ill. Deutschen Photographentag eröffnen. Er 
hiess die anwesenden Vertreter der Regierung, 
der Stadt, der Wissenschaft und Industrie und 
alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen herz- 
lich willkommen. Er hoffe, dass jeder mit den- 
selben freundlichen Erinnerungen von Leipzig 
scheiden möge, wie von Dresden und Heidel- 
berg. Die Photographie gehöre mit zu den am 
höchsten stehenden Berufen. In ihrer ausser- 
ordentlich vielseitigen Anwendung habe sie sich 
eine Stellung in unserem Kulturleben errungen, 
dass sie gar nicht entbehrt werden könne. Viele 
Berufe seien ohne sie überhaupt undenkbar. 
Die Presse, namentlich die bebilderte, würde 
nicht den Aufschwung genommen haben, wenn 
sie nicht durch die Photographie in der Lage 
wäre, die neuesten Ereignisse in kürzester Zeit 
im Bilde vorzuführen. 

Die Photographie habe auch die Möglichkeit 
gegeben, Entdeckungen zu machen, z.B. die 
Himmelstafeln, auf dem Gebiet der unsichtbaren 
Strahlen, Erkennung von Krankheiten usw. 

Man könne mit Freuden feststellen, dass ein 
frischer Zug durch unseren Beruf gehe. Wer 
Gelegenheit habe, Deutschlands Städte kennen 
zu lernen, könne feststellen, dass auch in den 
kleinen Städten sich ein frischer Zug zur Ver- 
vollkommnung bemerkbar mache und Vorbild- 
liches geschaffen werde. Man sei von den 
Geschmacklosigkeiten der früheren Zeit zurück- 
gekommen und zur Natur zurückgekehrt. 

Aber nicht nur auf künstlerischem, sondern 
auch auf sozialem Gebiet seien Fortschritte ge- 
macht worden. Der frühere Kampf darum, ob 
die Photographie zur freien Kunst oder zum 
Handwerk gehöre, sei heute entschieden. Man 
habe eingesehen, dass das Handwerkergesetz 
eine bittere Nuss sei, die aber einen guten 
Kern habe. Auch die Photographen hätten 
sich endlich organisiert, heute beständen über 
50 Innungen. Aber nicht nur lokale, kraftvolle 
Organisationen seien nötig, sondern auch eine 
umfassende Zentralorganisation. Heute schaue 
man auf ein zehnjähriges Bestehen des Central- 
Verbandes zurück; aus kleinen Anfängen habe 
er sich immer mehr entwickelt, so dass er schon 


heute 67 Vereinigungen umfasse, denen go Prozent 
aller Photographen angehören. Der heutige 
Photographentag möge uns auf dem Wege zur 
Einigung aller Photographen wieder einen Schritt 
vorwärts bringen. 

Diesen Tag verdanke man dem Arbeits- 
ausschuss; ihm sei darum besonders gedankt. 
Freudigen Dank aber auch dem hohen Protektor 
dieses Tages, Sr. Maj. König Friedrich August 
von Sachsen, und seinem Bruder, dem Ehren- 
vorsitzenden, Sr. Königl. Hoheit Prinz Johann 
Georg, Herzog zu Sachsen. Dank der Regierung, 
der Stadt Leipzig, der Ausstellungsleitung und 
den vielen Freunden, die nicht einzeln auf- 
zuzählen seien. Nicht vergessen sei aber der 
Vorsitzende des Arbeitsausschusses, Kollege 
Sander. 

Mit einem dreimaligen Hoch auf den Kaiser, 
auf den König von Sachsen, Prinz Johann. und 
alle Bundesfürsten schloss der Vorsitzende seine 
eindrucksvolle, von starkem Beifall getragene 
Rede. 

Herr Regierungsrat Bartsch nahm dann 
als Vertreter des Kreishauptmanns das Wort. 
Er heisst die Anwesenden herzlich im Regierungs- 
bezirk und in der Stadt Leipzig willkommen. 
Der grosse Aufschwung der Technik habe sich 
auch in der Photographie bemerkbar gemacht; 
das habe sich schon in Dresden gezeigt. Er 
geht auf die vielseitige Verwendungsmöglich- 
keit der Photographie ein, besonders weist er 
auf deren Wichtigkeit für den Staat hin, dem 
sie für Polizeizwecke unentbehrliche Dienste 
leisten müsse. Aber auch für die Schule sei 
sie von unschätzbarem Wert, weil erst sie es 
ermögliche, Naturvorgänge, Land und Leute den 
Schülern anschaulich und wahrheitsgetreu vor- 
zuführen. | 

Die technischen Mittel seien es aber nicht 
allein, die diesen Fortschritt hervorgebracht 
hätten. Wie das heutige Programm zeige, 
herrsche das Bestreben, die Fachkenntnisse zu 
erweitern und neue Anregungen zu geben. Die 
Staatsverwaltung könne das nur begrüssen. Er 
heisst alle nochmals herzlich willkommen und 
spricht den Wunsch aus, dass das Bestreben zur 
Vollkommenheit und zur Qualität stets gepflegt 
werde; hoffentlich ginge niemand von Leipzig 


93 


362 


ohne wertvolle Anregungen fort. (Lebhafter 
Beifall.) 

Herr Bürgermeister Roth: Meine sehr ge- 
ehrten Herren! Namens der Stadt Leipzig heisse 
ich den Ill. Deutschen Photographentag hier 
herzlich willkommen. Möge Ihre Tagung nach 
Wunsch verlaufen, und möge insbesondere auch 
die Stadt Leipzig die Hoffnungen und Erwartungen 
erfüllen, die Sie auf sie gesetzt haben. Als Sie, 
meine sehr geehrten Herren, auf Ihrer letzten 
Tagung in dem viel besungenen, herrlichen 
Heidelberg den Beschluss fassten, 1914 in Leipzig 
zusammenzukommen, war wohl in erster Linie 
unsere diesjährige grosse Ausstellung dafür aus- 
schlaggebend, bietet doch diese für Ihren Beruf 
unendlich viel Anregendes und Belehrendes. 
Und doch glaube ich, dass nicht bloss die Aus- 
stellung, sondern Leipzig selbst für Ihre beruf- 
lichen Erfahrungen von Bedeutung sein wird. 
Es dürfte wohl kaum eine andere Stadt sein, 
wo Industrie und Wissenschaft räumlich und 
sachlich so eng verbunden sind und so erfolg- 
reich zusammenarbeiten, wie in der Buchgewerbe- 
stadt Leipzig. Und noch ein anderes wird Ihnen 
hier eindringlicher als in den meisten anderen 
Städten durch die Tatsachen zum Bewusstsein 
kommen. Leipzig ist nicht durch die Natur 
begünstigt, es liegt nicht an den Ufern eines 
mächtigen Stromes oder in der Nähe land- 
schaftlich herrlicher Gegenden, es ist auch nicht 
die Residenz eines grossen Staates, und doch 
ist es trotz der schweren Kriegsstürme, die 
gerade über Leipzig gebraust sind, eine der 
mächtigsten Grossstädte Deutschlands geworden. 
Das Geheimnis dieses Erfolges liegt in der zähen 
Energie seiner Bürgerschaft und in dem ein- 
mütigen Zusammenarbeiten zwischen Bürger- 
schaft und Stadtverwaltung, die kein Opfer 
gescheut haben, wenn es galt, die fernere Ent- 
wicklung der Stadt zu sichern. Jede Organi- 
sation kann sich daran ein Beispiel nehmen, und 
ich kann dem Central-Verband Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen nur wünschen, 
dass seine Bestrebungen, wie bisher, weiterhin 
getragen sind vom Geiste der Einmütigkeit und 
Opferwilligkeit; dann werden Ihnen auch die 
Erfolge beschieden sein, die ich Ihnen von 
Herzen wünsche. 

Seien Sie nochmals in Leipzig herzlich will- 
kommen. 





PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Herr Dr. Volkmann: Auch das Direktorium 
der Weltausstellung möchte es sich nicht nehmen 
lassen, die Photographen willkommen zu heissen. 
Er spreche auch hier den Dank für die statt- 
liche Beteiligung an der Ausstellung aus, die ja 
trotz vieler Schwierigkeiten zustande gekommen 
sei. Er wolle hoffen, dass diese Schwierigkeiten 
für immer beseitigt sein mögen. Aus der Be- 
teiligung möge allen ein äusserer, aber auch 
ein innerer Nutzen erwachsen. Ein äusserer 
durch die stattliche Repräsentation des Berufes, 
der damit mitten hinein in den Zusammenhang 
gestellt worden sei mit der ganzen graphischen 
Kunst, zu der er ja doch gehöre. Er sei ein 
Bindeglied zwischen den beiden Polen der Aus- 
stellung: Graphische Kunst und Buchgewerbe. 
Hier müsse in gegenseitiger Wechselwirkung 
gearbeitet werden. 

Aber auch der innere Nutzen werde nicht 
ausbleiben. Hier sei Gelegenheit zu einem 
vergleichenden Studium der Ausstellung der 
einzelnen Nationen. Besonders weist der Redner 
auf die wissenschaftliche Abteilung hin, die von - 
Herrn Prof.Dr. Goldberg zusammengebracht sei. 

Bedauert habe die Ausstellungsleitung, dass 
diese Begrüssung nicht auf dem Boden der Aus- 
stellung habe stattfinden können. Es seien ja 
genug Gründe für die Verlegung in den Zoo- 
logischen Garten gegeben. Er schliesst seine 
mit frischem Humor belebten Ausführungen mit 
dem Zuruf: Auf Wiedersehen auf der Bugra! 
(Lebhafter Beifall.) 

Herr Sander: Im Namen der Leipziger 
Kollegen heisse er die Anwesenden herzlich 
willkommen. Wenn wir an Dresden und Heidel- 
berg zurückdachten, so hegten wir doch Be- 
fürchtungen, ob es uns in unserem Leipzig, das ja 
keine besonderen Naturschönheiten aufzuweisen 
habe, auch so gut gelingen würde. War es 
doch hier in Leipzig möglich, den Grund zu 
legen zu der späteren deutschen Einigkeit. Wenn 
wir morgen hinausgehen zu dem Mal von 1813/14, 
dann werden wir eingedenk dessen, was es 
heisst, einig sein. So möge auch der Gedanke 
der Einigkeit immer mehr Boden unter unseren 
Kollegen gewinnen. Möge dies das Endergebnis 
unserer Tagung in Leipzig sein, dann wird jeder 
gern an Leipzig zurückdenken, und in diesem 
Sinne rufe ich Ihnen ein herzliches Willkommen 
zu. (Lebhafter Beifall.) (Fortsetzung folgt.) 


Ueber Kondensorlinsen mit bedeutend gesteigerter Haltbarkeit. 


Von Florence. 


Seit der Verwendung kleiner Diapositive zu 
sehr starken Vergrösserungen, wie es nament- 
lich bei den Kinos ausnahmslos der Fall ist, 
macht sich ein grosser Febler beim Projizieren, 
nämlich das Zerspringen der Kondensorlinsen 
ausserordentlich stark bemerkbar. 


[Nachdruck verboten.) 
Obschon nun die Ursachen dieses Fehlers 
genau bekannt sind, hielt es dennoch sehr 
schwer, bier Abhilfe zu schaffen, weil‘ eben 
ausserordentlich günstige Umstände für die 
Feblerquelle vorhanden sind. Diese sind auf 
der einen Seite eine intensiv starke Hitze ent- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


363 





wickelnde Lichtquelle, auf der andern ein fester 
Körper aus sprödem Material von ungenügend 
grosser Wärmeleitung, wodurch starke Spannungs- 
erscheinungen, die zur vollständigen Zertrümme- 
rung führen können, bei sehr starken Tempe- 
raturschwankungen unvermeidlich sind. 

Glas ist, wie gesagt, namentlich in dicken 
Schichten ein schlechter Wärmeleiter. Je rascher 
und ungleichmässiger eine Erwärmung des- 
selben erfolgt, um so leichter und stärker werden 
sich also Spannungserscheinungen zeigen müssen. 
Ganz genau das gleiche ist aber auch der Fall 
beim einseitigen raschen Abkühlen einer Glas- 
masse. Daher wirken rasche und starke Er- 
hitzung einer kalten Glasmasse in gleicher Weise 
wie rasche Abkühlung einer stark erhitzten. Die 
Kondensorlinsen als dicke Glasmassen springen 
daher oft beim Ausschalten des elektrischen 
Lichtes und sofortigen Oeffnen des Lampen- 
kastens, weil in diesem Falle die kalte Luft eine 
rasche und starke Abkühlung der Linsen be- 
wirkt. 

Der Weg zur Erzielung eines widerstands- 
fähigen Glasmaterials konnte, da die erwähnten 
Spannungserscheinungen physikalische Erschei- 
nungen sind, nur auf physikalischem Gebiete 
gefunden werden. Als Ausgangspunkt dienten 
bierbei die Methoden, die schon vor mehr als 
30 Jahren zur Herstellung eines widerstands- 
fähigen Glases, des sogen. Hartglases, benutzt 
wurden. Diese Methoden bestehen darin, dass 
man erwärmte Glasmassen in erhitztem Zu- 
stande einer Abkühlung, sei es durch Flüssig- 
keiten, kalte Luft oder feste kalte Körper, unter- 
wirft. 

Durch einen solchen Abkühlungsprozess er- 
halten die Glasmassen aber sehr hohe Spannungen 
im Innern, welche sie für eine Weiterbearbeitung 
mit mechanisch angreifenden Mitteln nicht mehr 
verwendbar machen können, wie dies die Er- 
fahrungen zur Herstellung von widerstands- 
fähigen Kondensorlinsen ergeben haben. Es 
wurden seinerzeit sowohl mittels des Eintauch- 
als auch mittels Pressverfahrens Linsen aus Hart- 
glas hergestellt, die an und für sich bedeutend 
widerstandsfähiger gegen Temperaturwechsel 
waren als gewöhnliche. Wurde aber beim 
Schleifen diese gehärtete Schicht an einer Stelle 
durchbrochen, so sprang die ganze Linse in 
Stücke. Eine fabrikationsmässige Herstellung 
erschien daher nicht angängig. 

Da der angegebene Weg, wie gezeigt, sich 
zurzeit noch wenig aussichtsvoll erwies, ver- 
suchte es die Firma E. Busch, die die vorhin 
angegebenen Versuche ausgeführt, mit einem 
anderen Wege. 

Die Spannungen in der Glasmasse hängen, 
wie leicht begreiflich ist, von der grösseren 
oder geringeren Ausdehnungsfähigkeit des Glases 
beim Erhitzen ab. Je geringer. diese ist, um so 


geringer ist selbstverständlich auch die Spannung 
und um so weniger wird ein Platzen eintreten. 
Ausgedehnte Untersuchungen der obengenannten 
optischen Anstalt nach dieser Richtung haben 
nun das sehr interessante Resultat ergeben, 
dass die Ausdehnungsfähigkeit verschiedener 
Glasarten ganz erheblich bis bedeutend von- 
einander verschieden ist, was sich durch ein 
entsprechendes Verhalten gegen Temperatur- 
schwankungen genau nachweisen lässt. 


Um bier zu einwandsfreien Resultaten zu 
gelangen, mussten die Versuche und Ünter- 
suchungen unter ganz bestimmten Bedingungen 
vorgenommen werden. Hierzu eigneten sich 
allerdings Linsen aus verschiedenen Gründen 
wenig, und man griff daher zu Glaswürfel. 

Die Versuche wurden in der Weise durch- 
geführt, dass die Glaswürfel im elektrischen 
Ofen stetig erhitzt und alsdann in kaltem Wasser 
bis zur Zimmertemperatur abgekühlt wurden. 
Die Temperaturen wurden bei den verschiedenen 
Glassorten so lange erhöht, bis die Würfel beim 
Eintauchen in kaltes Wasser zersprangen. Hier- 
bei ergaben sich demnach maximale Temperatur- 
differenzen, welche eine bestimmte Glassorte bei 
Einbaltung der obigen Bedingungen ohne Zer- 
springen aushielt. Diese betrugen: 


Für gewöhnliches Spiegelglas ıı5 Grad, 
» bestimmtes Kondensorkron 150 
„ Pyroduritglas 1913!) . 198 „, 

I914 . . 3100 ,„ 

Die hier unter dem Namen Pyroduritglas 
aufgeführten Glassorten erweisen sich also so- 
wohl dem gewöhnlichen Spiegelglas als auch 
dem sogen. Kondensorkron als ausserordentlich 
überlegen und eignen sich daher ausgezeichnet 
zur Herstellung von Kondensorlinsen, die einer 
starken Erhitzung ausgesetzt sind. 

Die ausserordentlich günstigen Ergebnisse, 
die man bei den Versuchen mittels Abkühlung 
erhalten, wurden auch Veranlassung zu Ver- 
suchen in entgegengesetztem Sinne, nämlich zur 
plötzlichen sehr starken Erhitzung eines kalten 
Glases. Diese Versuche, die selbstverständlich 
von ausserordentlichem Interesse und grösster 
Wichtigkeit sind, ergaben das Resultat, dass 
unter diesen Umständen ein Zerspringen erst 
viel später eintritt. 

Bei den praktischen Versuchen mittels aus 
Pyroduritglas hergestellter Kondensorlinsen er- 
gab sich deren Widerstandsfähigkeit in ge- 
wünschtem Masse. Selbst bei einer Gewalt- 
probe, bei welcher die Linse bis zum Erweichen 
erhitzt wurde, platzte dieselbe nach Ausschaltung 
des Stromes nicht. 

Dass mit solchen Linsen ohne weiteres eine 
erhöhte Betriebssicherheit bei Projektionen von 


-  — 


I) „ Photogr. Industrie‘, Heft ıı, 1914. 
53* 


364 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 





längerer Dauer sich ergeben muss, liegt auf 
der Hand. Wie wichtig dies aber für die 
meisten Vorführungen ist, braucht auch wohl 
nicht besonders ausgeführt zu werden. In tech- 
nischer Hinsicht ist es aber von noch grösserer 
Wichtigkeit, dass sich mittels sehr widerstands- 
fähiger Linsen eine viel bessere Ausnutzung 
der Lichtquelle und damit Hand in Hand eine 
entsprechende Steigerung der Bildhelligkeit er- 
möglichen lässt. 

Es ist bekannt, dass der sogen. Tripelkon- 
densor eine bedeutend grössere Helligkeit ergibt 
als der gewöhnliche. Dies beruht darauf, dass 
bei ihm die Lichtquelle näher an den Kondensor 
herankommt, wodurch der ausgenutzte Strahlungs- 
winkel der Lichtquelle entprechend grösser wird. 
Die geringe Entfernung zwischen Lichtquelle 
und Linse führt natürlich zu einer baldigen und 
starken Erhitzung der letzteren, wodurch bei 
längerem Gebrauch leicht ein Springen der 
Linsen eintreten konnte. Die Verwendung des 
Tripelkondensors war deshalb trotz seiner in die 
Augen springenden Vorteile mit den heutigen 
starken Lichtquellen sehr oft nicht angängig. 
Durch die Einführung der Pyroduritlinsen dürften 
sich die Verhältnisse bald ändern. Es ist hierbei, 
wenn man .nicht sehr starke Bogenlampen an- 
zuwenden braucht, nicht einmal notwendig, sämt- 
liche Linsen des Kondensors aus Pyroduritglas 
zu nehmen, es dürfte vielmehr genügen, die der 
Lichtquelle am nächsten gelegene Linse aus 
dieser Glasart zu nehmen, während für die 
anderen das Spezial-Kondensorkronglas genügen 


dürfte. Wo man indessen Lampen mit hoher 
Amperezahl verwendet, und wo eine lange an- 
haltende Erhitzung unvermeidlich ist, sollten 
zweckmässig sämtliche Kondensorlinsen aus Pyro- 
duritglas bestehen. 

Der Preis für die Busch-Pyroduritlinsen 
ist natürlich mit Rücksicht darauf, dass es sich 
um eine spezielle Glasart handelt, höher als die 
der gewöhnlichen. Diese Differenz kann in- 
dessen nicht in Anschlag kommen, indem nicht 
nur die grössere Sicherheit vor Verlusten durch 
Zerspringen, sondern vor allem die grössere 
Betriebssicherheit, die zuweilen von allergrösster 
Bedeutung sein kann, diese völlig verschwinden 
lässt. 

Weil Glas aber immer Glas bleibt, soll man 
auch bei den Pyroduritlinsen diesen Umstand 
stets im Auge behalten und nicht leichtfertig 
im Vertrauen auf die Widerstandsfähigkeit darauf 
losarbeiten. Beim Inbetriebsetzen vergrössere 
man daher, wenn dies angängig ist, zunächst 
den Abstand zwischen der Lampe und den 
Linsen und stelle erst, nachdem die Linsen er- 
wärmt sind, die richtige Stellung her. Nach 
dem Ausschalten des Stromes, namentlich bei 
längerer Brenndauer, aber halte man den Lampen- 
kasten geschlossen, bis die Linsen sich etwas 
abgekühlt haben, was bekanntlich nicht allzu- 
lange dauert. Eine plötzliche Abkühlung der 
Linsen würde unnötige Spannungserscheinungen 
im Glase verursachen, die im Verein mit den 
beim Wiedererhitzen entstehenden nur nach- 
teilig wirken können. 


— a ——— 


Rundsehau. 


— Hydrochinon zur Tonung. E.S.Maples 
empfiehlt im „Amateur Photographer“ das Hydro- 
chinon zur Tonung von Bromsilberkopien und 
Diapositivplatten; auch härtet Hydrochinon zu- 
gleich die Bildschicht. Man setzt folgende 


Lösung an: 
Hydrochinon . ı Teil, 
Bromkali . 5 Teile, 
Wasser . 200 „ 


Die Bilder sollen darin zunächst einen wärmeren 
Ton erhalten; das Endresultat ist ein Rötel, 
ähnlich der Kupfertönung, aber mehr nach Rot 
zu. Das Bild wird dann gewässert. Die Färbung 
ändert sich beim Auftrocknen des Bildes nur 
wenig. 

Bei Diapositiven verbleibt eine allgemeine 
Trübung in der Schicht. Zur Beseitigung der- 
selben kommt die Platte nach der Wässerung 
in ein zehnprozentiges Ammoniakbad. Hierin 
erfährt das Bild nicht nur eine Klärung, sondern 
zugleich eine Zunahme der Kontraste, und die 
Tönung geht nach einem warmen Schwarz zu. 


[Nachdruck verboten.] 
Beim Wässern und Trocknen der Platte kehrt 
die Tönung wieder nach Rötel zu. 

Alkalisulide klären das Bild ebenfalls, er- 
geben aber andere braune Töne. Eine sehr 
feine Braunfärbung erzielt man, wenn das Bild 
nach dem Hydrochinonbad kurz abgespült und 
auf ı bis 2 Minuten in Amidolentwickler über- 
geführt wird. Die rötliche Tönung geht in ein 
kaltes Braun über, bei Diapositiven mehr nach 
Sepia zu. 

Ist eine Tönung zu kräftig geraten, so kann 
diese mit einer verdünnten Lösung von unter- 
schwefligsaurem Natron geschwächt werden; die 
Färbung wird bierbei etwas verändert. 


— Zur Entdeckung der Lichtempfind- 
lichkeit von Silbersalzen. Dipl.-Ing. Felix 
Fritz berichtete in der „Chemiker - Zeitung“ 
Nr. 22, dass die Entdeckung der Lichtempfind- 
lichkeit von gewissen Silberverbindungen nicht 
Johann Heinrich Schulze zukommt, sondern 
Wilhelm Homberg. Dieser hatte eine Büchse 
aus Ochsenknochen in eine Lösung von Silber 
in verdünnter Salpetersäure getaucht und darauf 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRÖNIRE. 


365 





dem Sonnenlicht ausgesetzt, er beobachtete dabei 
die Dunkelung der Büchse am Lichte. Dieses 
Experiment, das im Jahre 1694 ausgeführt wurde, 
ist in dem Buche „Joanne-Baptista Du Hamel, 
Regiae Scientiarum Academiae Historia“, S. 331 
(erschienen 1700 bei Thomas Fritsch-Leipzig) 
beschrieben. Ä 

— AbschwächenvonAutochrombildern. 
Bei zu dicht entwickelten, bezw. zu kräftig ent- 
wickelten Autochrombildern pflegt man die 
fertigen Platten mit dem Farmerschen Blut- 
laugensalz - Abschwächer zu behandeln. Für 
unterexponierte, stark gedeckte Autochrome em- 
pfieblt ferner Lumitre stark verdünnte saure 
Kaliumpermanganatlösung. Von Schrott hat 
nach „Phot. Korrespondenz“ eine recht be- 
friedigende Abschwächung mit einer Methode 


erhalten, die im Negativkollodiumprozess ge- 
bräuchlich ist. Die bei der ersten Entwicklung 
zu dicht erscheinende Autochromplatte wird nach 
der Umkehrung (jedoch vor der zweiten Ent- 
wicklung) gründlich gewässert, um jede Spur 
des sauren Permanganatbades zu entfernen, und 
dann in eine verdünnte Lösung von Zyankalium 
gelegt (1 ccm einer Zyankalium - Vorratslösung 
1:40 verdünnt mit 30 bis 50 ccm Wasser). Die 
Abschwächung wird behufs genauer Kontrolle 
am besten bei Tageslicht vorgenommen. Bei 
jeder Herausnahme der Platte tauche man diese 
zunächst in eine Schale mit reinem Wasser. 
Da die Abschwächung langsam geht und die 
Schicht nur zart angreift, kann der gewünschte 
Abschwächungsgrad leicht eingehalten werden. 
Zum Schluss sind die Platten wieder zu wässern. 


Das Ordnungsstrafreeht der Innungen. 


Ueber die Berechtigung der Innungen, Ordnungs- 
strafen gegen diejenigen Mitglieder der Innungen zu 
verhängen, welche andere Arbeitsnachweise als die von 
der Innung vorgeschriebenen benutzen und den der 
Innang meiden, hat der Herr Regierungspräsident zu 
Breslau am 27. März d. J. nachstehende Entscheidung 
gefällt: 

Die weitere Beschwerde des Bäckermeisters N. 
in N. vom 7. Februar d. J. gegen den Bescheid des 
Magistrats zu N. vom 13. Januar d. J., II aB9ılız, 
wird als unbegründet zurückgewiesen. 


Gründe: 


Den Ausführungen der Magistratsentscheldung kann 
durchweg beigetreten werden. Wie diese mit Recht 
hervorhebt, hat sich Beschwerdeführer dadurch einer 
Pflichtverletzung gegenüber der Innung schuldig ge 
macht, dass er den Tarifvertrag des Hamburger Ver- 
bandes unterschrieb. Durch diese Unterschrift ver- 
pflichtete er sich, grundsätzlich den Innungsarbeits- 
nachweis zu meiden. Er übernahm also die Verpflich- 
tung, einer Innungseinrichtung, deren Betrieb den 
Innungen gesetzlich zusteht, entgegenzutreten. Dazu 
war er nicht berechtigt. Unerörtert kann dabel die 
Frage bleiben, ob der 846c der Innungssatzungen 
rechtsgültig ist oder nicht. Denn wie der Magistrat 
zutreffend ausführt, ist die Festsetzung der Ordnungs- 
strafe durch die Bestimmungen in $ 2, Ziffer ı und 2, 


in Verbindung mit 8 10 der Satzungen und in Aus- 
führung des Innungsbeschlusses vom 17 März 1913 
bedenkenfrei erfolgt. Ob Beschwerdeführer, wie er 
angibt, sich in einem einzelnen Fall, trotz der von ihm 
übernommenen Verpflichtung, des Innungsnachweises 
bedient hat, kann für die Beurteilung nicht ausschlag- 
gebend sein. Denn nicht etwa eine nur gelegentliche 
Benutzung eines anderen Arbeitsnachweises als viel- 
mehr die Verpflichtung zur völligen Meidung des 
Innungsarbeitsnachweises rechtlertigt die Verfügung 
der Ordnungsstrafe nach den Satzungen. 

Völlig verfehlt erscheinen endlich die Ausführungen 
des Beschwerdeführers über den in der Magistrats- 


‚ entscheidung angeführten Ministerialerlass. Dieser 


schafft weder neues Recht, noch ändert er die Be- 
stimmungen der Gewerbeordnung ab. Er hat vielmehr 
lediglich interpretierende Bedeutung. Dass aber das 
der Innung gesetzlich zustehende Ordnungsstrafrecht 
in vorliegendem Fall einwandfrei auf Grund der Statuten 
angewendet worden ist, hat der Maglstratsbescheid zu- 
treffend ausgeführt. 

Gegen die Höhe der verhängten Ordnungsstrafe 
endlich bestehen keine Bedenken, da sie sich im ge- 
setzlichen Rahmen hält und bei dem die Innungs- 
einrichtungen schwer gefährdenden Verhalten des Be- 
schwerdefährers nicht zu hoch erschien. 

Diese Entscheidung ist gemäss 8 06, Abs. 7 G.-O., 
endgültig. 


——————DBi  ————— 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Säshsiseher Photographen - Bund (RE. Y.). 
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen. 


Als neues Mitglied ist aufgenommen: 
Herr Dr. von Kalmanchey, Photograph, Dresden - A., 
Räcknitzstrasse ı. 


I359- 


Photographen - Zwangsinnung 
tür das nördliehe Herzogtum Oldenburg. 
Sitz: Rüstringen. 
Die halbjährlichen Innungsbeiträge (vom ı. Januar 
bis 30. Juni), 6 Mk., sowie die fälligen Abonnements- 
beträge pro I. und II. Quartal, 2,50 Mk., für „Das 


466 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Atelier des Photographen‘“ sind porto- und bestell- 
geldfrei an den Kassierer, Kollegen H. Koch in 
Jever, einzusenden. 

Nichtbeachtung dieser Bekanntmachung hat spätere 
zwangsweise Beitreibung der Beträge durch das Gross- 
herzogl. Amt zur Folge. 


Alfred Gerboth, I. Vorsitzender. 


3 4 


Oitener Brief an Herrn Gaediekel 
Verfasst von Bruno Weise. 
„Photographisches Wochenblatt“ contra Innungen. 


Unter „Innungswesen‘‘ beschäftigt sich Herr 
Gaedicke in seinem Wochenblatt vom ı2. Mai durch 
eine Notiz nebst Erläuterungen mit der Zwangsinnung 
der Photographen zu Hannover und Linden, welche 
zur Irsteführung vieler Kollegen und Innungen ge- 
eignet ist. Ob Herr Gaedicke in Unkenntnis handelt, 
zu untersuchen, soll nicht unsere Aufgabe sein, Tat- 
sache ist, dass Herr Gaedicke mit seinem Wochen- 
blatt als innungsfeindlich anzusehen ist und die Inter- 
essen der „billigen Leute‘ wahrzunehmen scheint. In 
dem inkriminierten Artikel wird behauptet, dass den 
Innungen das Recht zur Regelung der Geschäftszeit 
der Handwerksbetriebe nicht zustehe, dass dieses un- 
gesetzlich sei, und dass der Magistrat von Hannover 
nur „aus einem Geiste des Entgegenkommens den 
Innungen gegenüber‘ eine Beschwerde zurückgewiesen 
hat, welche in einem Uebertretungsfalle gegen eine 
verhängte Strafe erhoben wurde. Herr Gaedicke 
spricht dann weiter von einem preussischen Minister- 
vertreter (Name?), welcher erklärte, dass seinem Gefühl 
nach dieses (also das magistratsseitige Entgegenkommen) 
schon zu weitgehend sei. Herr Gaedicke versucht 
nun die „vielen Photographen‘“, wahrscheinlich die 
Schädlinge unseres Berufes, welche sich durch die 
Innungen beeinträchtigt fühlen, zum Zusammenschluss 
mobil zu machen, um dann die Innungen in ihre 
Schranken weisen zu können. Ferner nimmt Herr 
Gaedicke sich liebevoll desjenigen Publikums an, 
welches nachts photographiert zu werden wünscht. 
Herr Gaedicke wird wohl inzwischen in der „ Photogr. 
Chronik“ Nr. 45 die vom Minister für Handel und Ge- 
werbe endgültige Entscheidung vom 29. April IQI4, 
J. Nr. IV, 3762, welche gerade in der fraglichen An- 
gelegenheit gefällt wurde, gelesen haben. 

Die Regelung der Geschäftszeit der Gewerbe- 
betriebe hat den Innungen von jeher zugestanden und 
wird hier in Hannover von der Friseurinnung schon 
jahrelang in Anspruch genommen. Die hiesige Photo- 
grapheninnung hat am 28. Oktober 1913 beschlossen, 
dass alle Betriebe von abends 8 Uhr bis morgens 8 Uhr 
zu schliessen sind. Der Beschluss hat noch einige 
Nebenbestimmungen, welche gewisse Ausnahmen für 
Aufnahmen ausser dem Hause bei besonderen Gelegen- 
heiten regeln. Dieser Beschluss, wie ihn die Zwangs- 
innung Hannover gefasst hat, hat sich schon bis heute 
ausserordentlich wertvoll erwiesen, obwohl er in seiner 


ganzen Wirksamkeit noch nicht voll zur Geltung ge- 
kommen ist. Es ist auch bisher kein Kollege dadurch 
geschädigt worden, wohl aber fühlen sich die Schnell- 
photographen der Grossstadt dabei recht ungemiitlich. 
Drei Läden sind in kurzer Zeit zu vermieten. Diese 
Kaufleute, welche das Ansehen der gesamten Photo- 
graphie auf das gröblichste schädigen, welche mit 
ihren minderwertigen Erzeugnissen den Geschmack 
des Publikums verderben und somit jede Nachfrage 
nach edieren Leistungen zurückdrängen, können ver- 
schwinden. Lieber sehen, dass ein halbes Dutzend 
dieser Art Geschäfte, in denen Tag und Nacht gearbeitet 
wird, zugrunde geht, als dass die Existenzen von 
40 bis 5o Atelierinhabern von diesen aufs schwerste 
geschädigt, ja oft zum grossen Teil vernichtet wird. 
Wir denken nicht daran, uns von einer kleinen Gruppe 
rücksichtsloser Geschäftsleute an die Wand drfcken 
zu lassen. Leute, welche an unserem Stand gar kein 
Interesse haben, welche in unserem Beruf nur Mittel 
zum Zweck sehen, denen die Ausbildung von Lehr- 
lingen ganz egal ist, denen die Leistungsfähigkeit 
eines Gehilfenstandes ganz gleichgfltig sein muss, 
sowie ihnen ja auch die künstlerische Seite der Photo- 
grapbie vollständig fern liegt. 

Wir möchten alle jungen Innungen warnen, sich 
durch Quertreibereien beirren zu lassen und etwa die 
Innung mangels an Erfolgen wieder auf:ulösen. Die 
Innuug hat Mittel, um die Schmutzkonkurrenz erfolg- 
reich zu bekämpfen, ohne dabei nur eins ihrer an- 
ständigen Mitglieder zu schädigen. Wenn einzelne 
Innungen noch nicht den erwünschten Erfolg haben, 
so liegt das daran, dass manches noch nicht richtig 
angefangen ist, oder dass die Erwartungen seitens der 
Mitglieder gleich zu hoch gespannt waren. Was die 
Photographen in Jahrzehnten versäumt haben, können 
nicht 2 bis 3 Jahre wieder gutmachen. Als wir hier 
in Hannover vor etwa 7 Jahren unsere erste Innung 
zu Grabe trugen, waren wir auch der Meinung, dass 
mit der Innung nichts zu erreichen sel Wie ist es 
heute? Alle unsere Beschlüsse bestehen zu Recht, ein 
halbes Dutzend wichtiger Entscheidungen sind zu 
unseren Gunsten durch alle Instanzen gefällt und 
dieses nach achtmonatiger Tätigkeit! 

Zwangsinnung 
für das Photographengewerbe in den Stadt- 
und Landkreisen Hannover und Linden. 


R. Freundt, Bruno Weise, 
Obermeister. stellvertr. Obermeister. 
ag 
Ateliernaehriehten. 


Berlin. Herr Wilh. Dost, i. Fa.: Atelier Dost, 
eröffnete Oranienburger Strasse 92 (Hackescher Markt) 
ein weiteres Photographisches Atelier. Das Atelier 
Schönhauser Allee 146 und die ebenfalls dort befind- 
liche ‚ Photo- Vergrösserungs- Centrale‘' bleiben unver- 
ändert weiter bestehen. 


Eisenach. Herr H. Börner eröffnete Johannes- 
strasse 10— ı2 ein Photographisches Atelier. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


367 





Neubrandenburg. Herr Heinr Wehlow hat 
sein Photographisches Atelier Herrn Adolf Frost 
übergeben. 


Wiesbaden. Herr Wilhelm Heep verlegte sein 
Geschäft von Moritzstrasse 2 nach Rheinstrasse 47. 


bt 


Aus der Industrie. 

— Einwandfreie Reisephotos zu sichern ist 
das Trachten aller Jänger der sehwarzen Kunst. Für 
diejenigen, welche mit umfangreichem Gepäck reisen, 
die sich also für die verschiedenartigen Aufnahme- 
objekte mit unterschiedliichem Negativmaterlal aus- 
rüsten können, hat die „Agfa“ kürzlich eine Broschüre 
„Die Plingsttour‘ herausgegeben, die praktische Winke 
für die Auswahl der verschiedenen Plattensorten ver- 
mittel. Wer aber an Volumen und Gewicht sparen 
muss oder nur mit einem für alle vorkommenden Fälle 
geeigneten Negativmaterial arbeiten will, dem seien 
die bewährten „Chromo - Isolar“- Platten empfohlen, 
die bei hoher Allgemeinempfindlichkeit, Lichthoftrei- 
heit mit Farbenempfindlichkeit vereinen. Für viele, 
die mit dem Gewicht sparen müssen, dürften das Ge- 
gebene die „Agfa“-Filmpacks sein, die hinsichtlich 
Filmmaterial wie Packung höchste Anerkennung ge- 
niessen. Die Benutzung der „Agfa ‘“- Belichtungstabelle 
empfiehlt sich, um Fehlreaultate durch falsche Exposition 
zu vermeiden. Wertvolle Anregungen bieten auch die 
Broschüren des bekannten Dr. M. Andresen: „Ueber 
lichthoftfreie und farbenempfindliche Platten“ und 
„Ueber photographische Entwickler“, welche gratis 
durch jede bessere Photohandlung oder von der Aktien- 
Gesellschaft für Anilin- Fabrikation, Berlin SO. 36, er- 
hältlich sind. 


— Die Hoflieferanten Hoh & Hahne, Fabrik 
photographischer Apparate, in Leipzig, ver- 
schicken eine Preisliste über Bürsten und Pinsel für 
Buchdruckereien, Steindruckereien, Chemigraphische 
Anstalten u. a., sowie ein weiteres Blatt über typo- 
graphische Massstäbe, Zeilenmasse usw. Auch der be- 
kannte „Fön“-Apparat für Trocken-, Anwärme- und 
Abkühlungszwecke kaun von Hoh & Hahne zum 
neuen Preise von 30 Mk. bezogen werden. Als vierte 
Drucksache sei diejenige über den Zylinderblasebalg, 
der zum Reinigen von Dynamos, Motoren und nament- 
lich Schrifikästen bestimmt ist, hier noch genannt. 
Hohb & Hahne haben als sehr leistungsfähige Fabrik 
für Reproduktionsapparate und alle Maschinen und 
Werkzeuge für Klischeeherstellung seit Jahren Ruf 
und pflegen, die Fachwelt in unserer Zeitschrift durch 
eine laufende Anzeige mit ihren Spezialitäten und Neu- 
heiten bekanntzumachen. 


— Für den Porträtphotographen, der oft ge- 
zwungen ist, unter sehr schwierigen Lichtverhältnissen 
zu arbeiten, wird es von Interesse sein, zu erfahren, 
dass die Firma E. Sommer & Co., G.m.b. H., Leipzig, 
Gerichtsweg 16, die Vertretung der bekannten eng- 
lischen Trockenplattenfabrik Marion & Co., Ltd,, 
London W., Soho Square, übernommen hat. Diese 


Firma stellt neben anderen in der Praxis bereits gut 
bewährten Trockenplattenfabrikaten von hoher Em- 
pfindlichkeit auch die neue Recordplatte her, welche 
eine Empfindlichkeit von soo H. und D.- Speed besitzt 
und namentlich für den Heimphotographen wie auch 
für Aufnahmen im Theater bei känstlichem Lichte 
eine ausserordentlich wertvolle Hilfe darstellt. Zurzeit 
ist die Recordplatte vielleicht die empfindlichste 
Trockenplatte; jedenfalls darf man behaupten, dass 
sie von keinem in- und ausländischen Fabrikate an 
Empfindlichkeit übertroffen wird. Was sie aber vor 
vielen anderen hochempfindlichen Platten vorteilhaft 
auszeichnet, das ist ihre Widerstandsfähigkeit gegen 
torcierte Entwicklung. Die BRecordplatte schleiert 
ausserordentlich schwer und gibt dabei doch Negative 
von einer sehr vollkommenen Tonskala. 

Die englischen Fachzeitschriften bringen bereits 
seit einiger Zeit in ihrem Annoncenteil Bilder, weiche 
die Leistungsfähigkeit des neuen Fabrikates auf das 
beste kennzeichnen. Man findet z. B. Darstellungen 
von einzelnen Schauspielern, die mit der normalen 
Bühnenbeleuchtung während des Aglerens aufgenommen 
sind und doch keinesfalls die Merkmale der Unter- 
exposition tragen. Auch Bilder von fliegenden Aero- 
planen, die nach Sonnenuntergang aufgenommen sind, 
beweisen die Eignung der Recordplatte für derartige 
aktuelle Aufnahmen auf das beste. 

Von dieser hochempfindlichen Platte werden zweifel- 


los die Illustretionsphotographen ebensoviel Vorteil 


haben wie die Porträtphotographen, deren Spezialität 
die Heimaufnuahmen sind, und die deshalb oft unter 
erschwerten schwierigen Lichtverhältnissen kurze Auf- 
nahmen bewirken müssen. 


E24 


Kleine Mitteilungen. 

— Zur Richtigstellung. In dem Bericht über 
die Photographie auf der Weltausstellung in Leipzig 
muss es auf S. 345, rechte Spalte unten, statt Siemsen- 
Augsburg heissen: Karl Siemsen jun. - Hamburg. 
Von diesem Herrn rühren die dort besprochenen neun 
Bilder her. 


«  — Meisterprüfung. Herr Erwin Roth, i. Fa.: 
Hermann Roth, Stuttgart, Marienstrasse 1I2— 14, 
Photographisches Atelier für Industrie und Kunst- 
gewerbse, hat seine Meisterprüfung mit „ Gut‘ bestanden. 


— Die Empfangsdame als Gewerbegehilfin. 
Die Empfangsdame eines photographischen Ateliers ist 
nach einer Entscheidung des Kaufmannsgerichts Stutt- 
gart gewerbliche Angestellte, wenn der Besitzer des 
photographischen Ateliers nicht In das Handelsregister 
als Kaufmann eingetragen ist. Trotzdem die Empfangs- 
dame im vorliegenden Falle ausser dem Empfange der 
Besucher auch rein kaufmännische Arbeiten verrichtete, 
wie das Führen der Bücher usw., blieb sie für das Ge- 
richt dennoch Gewerbegehilfin und genoss als solche 
den Vorzug der 6wöchigen Kündigungsfrist vor dem 
Quartal. Ein Photograph, so heisst es in der Be- 
grändung. ist nur dann Kaufmann, und seine Empfangs- 


368 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





dame nur dann Handlungsgehilfin, wenn der Photo- 
graph im Handelsregister eingetragen ist oder seit 
Betrieb über den Umfang des Handwerks hinausgeht. 
Beklagter war aber nicht ins Handelsregister eingetragen, 
wird dagegen als zur Handwerkskammer gehörig und 
mit seinem gesamten Personal der Gewerbeinspektion 
unterstehend behandelt. 
(Aus „Badische Gewerbe- u. Handwerker- Ztg.“.) 


224 


Patente. 


Kl. 57. Gruppe ı0. Nr. 262136 vom 10. Juli 1912. 

Leipziger Tangier- Manier, Alexander Grube in Leipzig. 

Verfahren zur Herstellung von rastrierten, zur 
elektrophotographischen Fernübertragung von Bildern 
geeigneten Metallformen, dadurch gekennzeichnet, dass 
man eine durch Wärme in eine Emailleschicht zu ver- 
wandelnde lichtempfindliche Lösung mittels einer 
reliefartig ausgearbeiteten oder mit Durchlochung ver- 
sehenen biegsamen Fläche (z. B. eines Felles) auf eine 
Metallplatte überträgt, auf diese ein photographisches 
Negativ kopiert und die die entwickelte Positivkopie 
enthaltende Metallplatte so weit erwärmt, dass sich die 
lichtempfindliche, durch zahlreiche kleine Zwischen- 
räume unterbrochene Schicht zu einem Email um- 
wandelt. 


Kl. 57. Gruppe 13, Nr. 264332 vom 18. Juli 1912. 
Eduard Lieberknecht in Hannover. 
Verfahren zur Herstellung photographischer Hinter- 
grundnegative für Kombinationskopien, dadurch ge- 
kennzeichnet, dass in dem durch eine direkte photo- 
graphische Aufnahme erhaltenen Hintergrundnegativ 
eine durchsichtige Stelle zum Einkopieren des Haupt- 
negativs durch Abschwächungsmittel geschaffen wird. 


—at— 


Büchersehau. 


Vorträge über diephotographischen 
Prozesse, gehalten an der Städtischen Fach- und 
und Fortbildungsschule zu Berlin. Ein Hilfsbuch zur 
Vorbereitung für die Gehilfen- und Meisterprüfung, von 
Hans Schmidt. Mit fünf Figuren im Text und drei 
Tafeln. Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.$, 
Preis 2,60 Mk., in Ganzleinenband 3,10 Mk. 

Dies Buch bringt zunächst einen kurzen Rückblick 
‘auf die ersten Anfänge der Photographie und ihre Er. 
sungenschaften, die Daguerreotypien und die Talbot- 
typien. Dann beschreibt es das nasse Verfahren und 
die photographischen Rohstoffe, um zu einer ausführ- 
lichen Darstellung des heute vorherrschenden Materials, 
der Trockenplatte und ihrer Eigenschaften sowie ihrer 
Herstellung überzugehen. Der Entwickluugeprozess 
wird bis zur Vollendung selbst der fehlerhaften Platte 
beschrieben. Im Abschnitt ‚ Positivverfahren‘‘ werden 
die Eigenheiten der verschiedenen Papiere einsch). der 
Chromatpapiere erläutert, und mit der Schilderung der 
Photographie bei künstlichem Licht schliesst das Buch. 
Es steht in engem Zusammenhange mit den ‚ Vorträgen 


über photogıspbische Optik" aus derselben Feder, und 


wer das eine besitzt, dem darf das andere nicht fehlen. 
— Verfasser ergeht sich nicht in schwer verständlichen 
wissenschaftlichen Formeln, sondern er erörtert dem 
Zwecke seiner Vorträge entsprechend, in klarem und ge- 
meinverständlichem Ausdruck den Stoff, der die Seele 
der Laboratoriumsarbeiten des Photographen ist; wer 
ihn nach diesem Buche beherrscht, der wird mit Ver- 
ständnis schaffen können und die Aufklärung für manche 
Fehlererscheinung finden. P.G. 


nn 2 2 


Fragekasten. 
Technische Fragen. 

Frage 124. Herr N.B. in P. ı. Womit werden 
Kleider und Wäsche von Pyroflecken gereinigt’? 

2. Wie ist die Zusammensetzung eines Entwicklers, 
mit welchem nach normalen Platten saftige Vergrösse- 
rungen erzielt werden, damit man bei diesen in den 
Schattenpartien nicht zuviel durch Retouche nach- 
helfen muss? | 

Antwort su Frage 124 1. Das beste Mittel, um 
Pyrogallolflecke aus Kleidern und Wäsche herauszu- 
bekommen, ist eine Mischung von Chlorkalk mit 
warmem Wasser oder auch wiederholtes Betupfen der 
betreffenden Stellen mit Eau de Javelle Nach Be- 
tupfen der Fiecke mit beiden Substanzen muss mit 
Wasser und Seife nachgewaschen werden. 

Antwort 2. Um nach normalen Platten Vergrönse- 


rungen zu erhalten, die in den Schatten reichlich 


detailliert sind, muss der Entwickler der betreffenden 
Papiersorte angepasst werden. Allgemeine Vorschriften 
können dabei nicht gegeben werden, da die einzelnen 
Papiersorten sehr verschiedene Kraft und Härtegrade 
aufweisen. Das Ausprobieren des Entwicklers geschieht 
so, dass man einen normal zusammengesetzten Ent- 
wickler allmählich mit Wasser verdünnt, bis die richtige 
Weichbeit erzielt wird. Als normalen Eutwickler für 
Vergrösserungen kann man folgenden ansehen: 


Hydrochinon Io g, 
Metol FE gu 
schwefligsaures Natrium . . . 40» 
Wasser. . 2 20020 1,5 Liter, 
Pottasche . . . x... 60—75 g- 


Frage 125. Herr A. R. in S. Unterzeichneter er- 
laubt sich, ein Bild (Daguerreotypbild?) aus dem Jahre 
1857 einzusenden, mit der Bitte, dieses Bild wieder her- 
zustellen. Habe von diesem Bilde eine Reproduktion 
zu machen. Das Bild darf nicht verdorben werden, da 
es Eigentum der privilegierten Schützengilde ist. 

Antwort su Frage 125. Das uns vorgelegte Bild 
ist eine sogen. Pannotypie. Irgend etwas zur Wieder- 
herstellung desselben ist nicht zu machen. Die Lack- 
schicht auf dem Bilde ist derartig verhärtet und dick, 
dass beim Versuch, das Bild abzulackieren, sehr wahr- 
scheinlich die Wachstuchschicht, auf der das Bild auf- 
genommen wurde, sich mit ablösen würde. Es muss 
davon abgeraten werden, mit dem vorliegenden Bilde 
irgend eine Operation vorzunehmen, weil dies dabei 
sehr wahrscheinlich vollkommen zerstört werden würde. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7; 
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. S., Mühlweg ı9. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 





PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 


UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 52. 


I. Juli. 





1914. 





Auf der Bugra 1914. 
Von Artur Rantt in Leipzig. 


(Fortsetzung aus Nr. sı.) 


Die photographische Industrie ist zwar nicht 
allzu zahlreich auf der Ausstellung vertreten, 
es ist aber doch viel Interessantes zu sehen, 
zumal die für die Reproduktionstechniken be- 
nötigten Apparate in mustergültiger Form an- 
zutreffen sind. 

Die Firma Heinrich Ernemann, deren 
Ausstellung nach einem künstlerischen und 
eminent wirkungsvollen Entwurfe, unter Mit- 
arbeit der Dresdener Professoren Unger und 
Högh, zustande gekommen ist, beschickte die 
Ausstellung mit annähernd 500 verschiedenen 
Kameras und wissenschaftlichen Apparaten, so 
dass die Schätzung, hier für etwa eine Viertel 
Million Mark Apparate vereinigt zu sehen, nicht 
zu hoch gegriffen sein kann. Die Leistungs- 
fähigkeit dieser Firma ist weltbekannt, ibre Dar- 
bietung in Leipzig auf der „Bugra“ die ein- 
drucksvollste, die der Verfasser in letzter Zeit 
auf Ausstellungen gesehen hat. An dem ge- 
zeigten Projektionsapparat dürfte zum ersten 
Male eine Vorrichtung zu vermerken sein, die 
den Operateur ermöglicht, in das Schwinge- 
stativ hereinzutreten, was für die verschiedenen 
Hantierungen von Vorteil ist. 

Die Leipziger Spezialfirma Falz & Werner 
schliesst sich auf dem Gebiete der Reproduktions- 
apparate inhaltlich gleichwertig an. Sie bietet 
unter anderem ein ganz erstaunlich leicht beweg- 
liches, eisernes Schwingestativ, das erste, 
das mir in Deutschland zu Gesicht gekommen 
ist. Das Anschieben des Diapositivansatzes 
ist erleichtert worden, Drehung im Kugellager 
bis go Grad und automatische Kuppelung ein- 
gerichtet, für Rasterfestlegung ebenfalls auto- 
matisch.,. Interessant ist noch die Wandein- 
richtung zur Aufnahme von Plänen und Bildern, 
die absolutes Glattspannen ermöglicht: es ge- 
schieht in einer Art Kopierrahmen, unter Glas, 
mittels Luftdrucks; auch für grosse Kopierrahmen 
kann dieses Verfahren Anwendung finden, und 
kommt dadurch jede Federspannung in Wegfall. 
Diese so ungemein instruktive Ausstellung Falz 
& Werners vermittelt uns noch manche be- 
herzigenswerte Einrichtung, u.a. auch einen be- 
trächtlichen Scheinwerfer für Reproduktions- 
zwecke, und da unserer Ansicht nach die Zukunft 


[Nachdruck verboten.] 


der Reproduktionsphetographie gehört, sollte 
auch der Porträtphotograph solche Firmen ein- 
gehender studieren; kein interessanteres, geistig 
anregenderes Gebiet kann es geben, das im fort- 
währenden Vorwärtsschreiten begriffen ist. Auch 
die Zeisswerke können nur unter den erwähnten 
Gesichtspunkten gewürdigt werden. Hier findet 
der Besucher Längsschnitte der Tessare, Pro- 
tare und Planare in allen Grössen, Gelbfilter, 
medizinisch - optische Instrumente, Mikroskope, 
Aufnahmen aus dem Ballon, gleich hervorragend 
von Dr. Wandersleb, Hauptmann Wilcke 
oder anderen, denen sich die von Perscheid 
ausgeführten Porträtaufnahmen mit Tessar an- 
schliessen. Diese Aufzählung erhebt keinen An- 
spruch auf Vollständigkeit, sie greift nur aus 
der Fülle des Gebotenen einiges heraus. Dass 
die Firma Goerz nicht minder hervorragend 
vertreten ist und ihren bewährten Veteran, die 
Goerz-Anschütz-Klappkamera, nicht vergisst, 
ist wohl für jedermann selbstverständlich. Die 
Firma Goerz hat auch einen Dreifarbenpro- 
jektionsapparat ausgestellt und eine grosse An- 
zahl Aufnahmen mit ihren Projektionsobjektiven 
Dogmar, Artar, Hypar; Prismen, ein Aussichts- 
fernrohr usw. (Auffällig bei den Ausstellungen 
der Industrie ist, dass sie immer nur Arbeiten 
von zwei oder drei bekannten Photographen 
bringen; den Objektiven namentlich würde eine 
vielseitigere Anwendung nur zugute kommen.) 
Die Firma Glunz & Sohn in Hannover stellt 
Klappkameras aus, die „Baldawerke“ in Dresden 
sind mit Satiniermaschinen, Balda-Handkameras, 
Silhouetten - Photographien mittels Balda - Pro- 
jektionsschirm vertreten und Aktiengesellschaft 
Carl Ernst & Co. in Berlin bringt alle mög- 
lichen Sorten Photographiekartons und Alben, 
dasselbe Oscar Rommel & Co. in Nerchau. 
Die Geka-Werke in Offenbach haben ihre photo- 
graphischen Präparate für den Negativ- und 
Positivprozess, speziell ihre Blitzlichtmischungen 
in verschiedenen Formen, womit sich die Geka- 
Werke einen Namen in der photographischen 
Weit geschaffen haben, ausgestellt. Gleichfalls 
auf einem Spezialgebiet, dem der Aufnahme- 
lampen für elektrisches Licht, zeigt die Jupiter, 
elektrophotographische Gesellschaft in Frank- 


54 


370 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





furt a. M., ihre glänzend bewährten Systeme, 
namentlich die neuen Handlampen erregen das 
allseitige Interesse der Fachleute. 

Die Firma Klimsch & Co. in Frankfurt ist 
eine Anstalt für Reproduktionskameras und führt 
Artikel für die graphischen Verfahren. Die 
Haas-Raster kennt jeder Leser, diese Firma 
stellt Drei- und Mehrfarbendrucke in fast voll- 
endeter Form aus, ebenso gute Bekannte sind 
die Projektionsapparate der Dresdener Firma 
Müller & Wetzig, die auch hier an erster 
Stelle mit genannt werden müssen. Die Chemische 
Fabrik Dr. Heinrich Koenig & Co. in Leipzig 
ist eine der bekanntesten in Deutschland, speziell 
für Chemikalien, die in der Photographie und 
den graphischen Gewerben Verwendung finden. 
Einer englischen Firma, Smith & Son, die 
Untergrundpapiere ausstellt, begegnen wir eben- 
falls, und einer oder der andere findet vielleicht 
noch mehr ihn Interessierendes in dieser Abteilung. 

Die gut gelungene Ausstellung der Trocken- 
plattenfabrik Richard Jahr in Dresden sei be- 
sonders hervorgehoben. Die Güte ihrer „Sigurd- 
Platten“ wird wieder durch Aufnahmen von 
Perscheid und Lützel bewiesen; es scheint 
hier ein brauchbares ortholichthoffreies Material 
vorzuliegen, das, sofern es die Farbenwerte 
richtig trifft und von höchster, womöglich die 
englischen Fabrikate übertreffender Allgemein- 
empfindlichkeit ist, wohl noch eine Zukunft 
haben kann. Richard Jahr sollte den eben 
skizzierten Weg konsequent weiterschreiten. Die 
photomechanischen Platten von Jahr sind be- 
kannt durch ihre Qualität, die Diapositivplatten 


“ überraschen aber jedenfalls nicht weniger dank 


ihren Feinheiten; ein sitzender, allerliebster 
Kinderakt mit Blumenglas bringt das vollendet 
zur Geltung. _ 

- Stöckel & Adler in Halle bieten in ihrer 
bezüglichen Ausstellung preiswerte Heissauf- 
ziehpressen und andere Bedarfsartikel an, des- 
gleichen in einer grösseren Koje die Leonar- 
Werke, Arndt & Löwengard in Wandsbeck, 
Photopapiere, Entwickler, Apparate. Das selbst- 
tonende „Autopapier* und „Platoidinpapier“ 
der letztgenannten Firma hat anscheinend be- 
merkenswerte Vorzüge, die durchPerscheidsche 
Negative wieder vollendet zur Geltung gebracht 
werden. 

Ina der Halle der Photographen überrascht 
dann eine der jüngsten Fabriken photographi- 
scher Papiere, Sommer & Co. in Leipzig, tat- 
sächlich den Besucher, denn sie bietet Aehn- 
liches, wie den Pionieren Trapp & Münch 
nach mühevoller Arbeit gelang. Die aus- 
gestellten Dührkoopschen Bilder rechtfertigen 
die Ansicht, dass das „Escotinpapier* ein den 
besten Handelsmarken ebenbürtiges Mattalbumin- 
papier ist. 

Der neben der Ausstellung unserer Berufs- 
photographen gelegenen Gruppe wissenschaft- 
licher Photographie wollen wir bei der Wichtig- 
keit und ausserordentlichen Vielseitigkeit, nament- 
lich aber wegen der Bedeutung für unsere heutige 
Zeit, eine eingehendere Besprechung widmen; 
allen Besuchern der Ausstellung sei die Be- 
sichtigung wärmstens empfohlen. 

| (Fortsetzung folgt.) 


rn 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen -Innung Sitz Wiesbaden. 
Am Donnerstag, den 9. Juli findet zu Wies- 
baden in der ‚Wartburg‘, Schwalbacher Strasse 51, 
nachmittags 3 Uhr, eine ausserordentliche 
Innungsversammlung statt, wozu hierdurch höf- 
lichst eingeladen wird. 


Tagesordnung. 
ı. Vorlesung und Genehmigung des Protokolls der 
letzten Innungsversammlung,. 
2. Sonntagsruhe. 
3. Statutenänderung. 
a) Endgülltige Festlegung der Zahl der jährlich 
stattfindenden Versammlungen. 
b) Verbot, die ermittelten Durchschnittspreise 
öffentlich zu unterbleten. 
c) Straffestsetzung wegen teilweisen Fehlens in 
den Versammlungen. 
d) Befreiung von Nichtfachleuten und Händlern 
von den Versammlungen. 


reichen, 


4. Central-Verbands- Angelegenheiten. 
5. Bericht über den Obermeistertag zu Leipzig. 
6. Verschiedenes. 
Bei der Wichtigkeit der Tagesordnung ist ein voll- 
zähliges pünktliches Erscheinen sehr erwünscht. An- 
träge beliebe man bis zum 7. Juli schriftlich einzu- 


Der Vorstand. 
54 


Photographen -Zwangsinnung 
zu Königsberg i. Pr. 
Innungssitzung am 27. Aprilim „British Hotel“. 
Der Obermeister, Herr A. Kühlewindt, eröffnet 
die Sitzung um 4!/, Uhr. Die Anwesenheit von 31 Mit- 
gliedern wird durch Aufruf festgestellt. Bei dieser 
Gelegenheit bemängelt Herr Flach, dass Mitglieder 
als dauernd entschuldigt angesehen werden, wobel:es. 
sich besonders auf Herrn Schnoeberg, hier, bezieht. 
Puukt ı. Der II. Schriftführer verliest das Proto- 
koll, welches erst danu genehmigt wurde, nachdem 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


371 





das von Herrn Janson beaustandete Wort „Nörgeleien 
durch den Ausdruck „Opposition“ ersetzt war. 

Punkt 2. Der Herr Obermeister berichtet über 
das verfiossene Halbjahr vom ı. Juli bis 31. Dezember 
1913 recht eingehend und übersichtlich. 

Pankt 3. Herr Kassierer Kiby hält genauen Be- 
richt über den Stand der Kasse für das vertlossene 
Halbjahr vom ı. Juli bis 31. Dezember ı913 und er- 
sucht um Entlastung. Herr Janson bemerkt hierzu, 
dass er in seiner Eigenschaft als Rechnungsprüfer 
immer auf eine Aufforderung zu dieser Prüfung ge- 
wartet habe, was bisher nicht geschehen sei. Es wird 
beschlossen, das Versäumte nachzuholen mit dem Be- 
merken, dass der Rechnungsprüfer ohne Aufforderung 
die Rechnungen und Quittungen im Geschäft des je- 
weililgen Kassierers vor der Innungssitzung einzusehen 
habe. Es wird Herrn Kiby Decharge durch Erheben 
von den Plätzen erteilt. 

Punkt 4, Als weitere Rechnungsprüäfer werden die 
Herren Janson, Ludeneit und Flach durch Zuruf 
gewählt. 

Punkt 5. Für die nach 8 28 der Statuten aus- 
scheidenden Vorstandsmitglieder Herren Nickel und 
Petri wird zur Wahl geschritten, und dankt der Herr 
Obermeister den beiden Herren für ihre opfertreudige 
Mühewaltung. Herr Müller beantragt, für die aus- 
scheidenden Herren diesmal andere zu wählen, worauf 
ihm von Herrn Kassierer bedeutet wird, dass Antrag- 
steller weder berechtigt ist, Anträge zu stellen, noch 
mitzustimmen. Vorgeschlagen werden nun die Herren: 
Janson, Radschun, Petri, Nickel, Flach, 
Schubert, Stoff und Florian. Gewählt werden 
durch überwiegende Stimmenmehrheit die Herren 
Nickel und Petri, 

Punkt 6. Der Herr Obermeister regt unter Bezug- 
nahme auf die letzte Obermeistertagung in Danzig die 


Errichtung einer Stellenvermittelung für Ost- und. 


Westpreussen, Sitz Königsberg i. Pr., an, und da er 
seitens der Versammlung auf keinen Widerspruch 
stösst, wird in die Debatte über die Wahl eines Ge- 
schäftsvertreters eingetreten. Vorgeschlagen werden 
die Herren Meyer- Lüben und Radschun. Gewählt 
wird Herr Meyer- Lüben, welcher sich zur Verwaltung 
dieses Amtes bereit erklärt. Es wird zugleich be- 
schlossen, für jeden Gesuchsfall von einem Chef ı Mk. 
und von einem Gehilfen ebenfalls ı Mk., jedoch von 
letzterem erst nach Abschinss eines Engagements, zu 
beanspruchen. 

Punkt7. Für die diesjährige Beteiligung am Meister- 
kursus in Berlin, nebst Anwartschaft auf die beiden 
damit verbundenen Unterstützungen, meldet sich Herr 
Krauskopf und wird von der Versammlung ge- 
nehmigt. 

Punkt 8, Von Herrn Müller wird ein Brief ver- 
lesen, in welchem Schreiber die Auflösung der Innung 
beantragt.3)Herr Janson stellt zugleich einen weiteren 
Antrag auf Umwandlung der Zwangsinnung in eine 
freie Innung. Der Herr Obermeister lehnt von vorn- 
herein beide Anträge als unvorschriftsmässig ein- 
gereicht ab. 


In Bezug auf die Sonntagsıuhe liegt ebenfalls ein 
Antrag vor, der die Beseitigung derselben zum Gegen- 
stande hat. Da jedoch die Sonntagsruhe lediglich eine 
lokale Einrichtung und somit keine Innungsangelegen- 
heit ist, so lehut der Herr Obermeister auch diesen 
Antrag als solchen ab, verschliesst sich andererseits 
aber nicht dem Wunsche des Herrn Janson, den 
Gegenstand des Antrages seines vielseitigen Interesses 
halber bei dieser Gelegenheit zu besprechen und die 
eventuellen Meinungen der Anwesenden zu hören. 

Hierzu nimmt Herr Flach das Wort und bittet, 
doch endlich einmal etwas mehr Entgegenkommen zu 
zeigen, eine Gelegenheit, die zugleich geeignet ist, 
die leider noch innerhalb der Innung bestehenden 
schroffen Gegensätze bedeutend auszugleichen. Herr 
Flach wird von verschiedenen Seiten unterstützt. In 
längerer Rede ergeht sich Herr Kiby über diese An- 
gelegenheit, wobei er vor allem den in den Worten 
des Vorredners, Herrn Flach, liegenden Vorwürfen be- 
gegnet. Er streift hierbei auch die Schleuderpreise, 
weiche er mit der Sonntagsarbeit recht geschickt in 
Verbindung bringt. Zum Schluss sagt Redner: „Es 
gibt keine billige Kundschaft, sondern nur billige 
Photograpben; hören letztere auf, so erledigen sich 
erstere von selbst.‘ 

Herr Flach bittet nochmals, eine Eingabe an den 
Regierungspräsidenten behufs Erweiterung des Gesetzes, 
d. h. Offenhalten der Geschäfte bis wenigstens 5 Uhr, 
unterschreiben zu wollen. 

Herr Hörnlein befürwortet. ebenfalls die Ver- 
längerung der Sonntagsarbeit bis wenigstens 5 Uhr. 

In dieser Angelegenheit nehmen noch in gleichem 
Sinne das Wort die Herren Janson, Müller und 
Flach. Herr Stoff beantragt wegen Unzustäudigkeit 
Schluss der Debatte. 

Punkt 9, Der Herr Obermeister macht auf die 
neuen Bestimmungen in Bezug auf das Fortbildungs- 
schulwesen aufmerksam, nach denen jeder Lehrling 
bis zum vollendeten 17. Lebensjahre schulpflichtig ist. 
Ebenso trat er mit Wärme für die Jugendspiele der 
Lehrlinge ein. Sodann spricht derseibe kurz über die 
bevorstehende Ausstellung in Dresden. 

Weiter regt der Herr Obermeister an, Herrn Grien- 
waldt-Bremen zu gewinnen für einen im Oktober in 
der Innung zu haltenden Vortrag mit einem noch aus- 
zuwählenden Programm. Die Anregung findet sym- 
pathische Aufnahme seitens der Versammlung und 
wurde einstimmig genehmigt. 

Herr Müller erwähnt einen Fall, in weichem es 
vorgekommen sei, dass Herr Kautz zum Vorsitzenden 
des Prüfungsausschusses ernannt worden sei, allerdings 
nur vertretungsweise. Hierauf wird ihm durch die 
Herren Kiby und Kühlewindt aufklärender Bescheid. 
Herr Stoff ersucht um eine Aufklärung über die Ab- 
tretung des Urheberrechts an irgend eine Zeitung, z. B. 
die Firma August Scherl. Redner bemerkt, dass 
er bisher für diesen Zweck seine Genehmigung ver- 
weigert habe, und fragt, wie sich die Auwesenden zu 
dieser Frage stellen. Herr Kiby äAussert seine Ansicht 
hierüber und auch Herr Kühlewindt gibt den Rat, 


372 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


a Tr nenn 


derartige Genehmigungen ohne entsprechende Bezahlung 
zu verweigern. Herr Janson ersucht den Herrn Ober- 
meister, diese Angelegenheit auf dem Obermeistertage 
zur Sprache zu bringen; ebenso soll diese dem C. V. 
zur Begutachtung unterbreitet werden. Berüglich der 
„Königsberger Woche“ beantragt Herr Janson, die 
Innungsmitglieder mögen zusammenhalten und dieser 
Zeitschrift keine Bilder zur Veröffentlichung liefern, so- 
lange diese solche Bilder von Amateuren verwendet 
und bezahlt. Die Zeitung leistet den Amateuren 
bei der professionellen Ausübung des Photographen- 
gewerbes Vorschub, und diesem Missstande nıissten wir 
Fachphotographen steuern. 

Punkt ı0. Vortrag des Herrn Kindel über Volks- 
und Lebensversicherung der Ostpreussischen Land- 
schaft. Redner beleuchtet eingehend die Vorteile der 
Ostpreussischen Landschaftsversicherung durch Bei- 
spiele und statistische Vergleiche. Sehr einleuchtend 
hierfür spricht ja schon der Umstand, dass die Gesell- 
schaft keine bezahlten Agenten, sondern nur Vertrauens- 
männer hat, die gegen geringes Entgelt die Versiche- 
rung vertreten. Dem Vortragenden, dessen Worten bis 
zum Schluss die grösste Aufmerksamkeit gewidmet 
wurde, dankte die Versammlung durch Erheben von 
den Plätzen. 

Herr Salomon führte einen kinematographischen 
Aufnahmeapparat vor und erklärte dessen praktische 
Eigenschaften bei Aufnahmen aktueller Begebenheiten. 

Herr Flach nimmt zum Schluss noch einmal das 
Wort in Bezug auf die „Königsberger Woche‘ und 
bemerkt, dass aktuelle Sachen ebenso von Amateuren 
gemacht werden könnten, da doch zuweilen ein Fach- 
photograph nicht zur Hand ist. Derartige Fälle würden 
selbstredend bei unserem Vorgehen gegen diese Zeitung 
auszuschliessen sein. Alle anderen Arbeiten, die jeder 
Fachphotograph ausführen kann, darf nach unserer 
Auflassung und Stellung den Amateuren gegenüber 
die Zeitung nicht von letzteren annehmen. Es wird 
eine Kommission ernannt, die diese Angelegenheit in 
die Hand nehmen soll, in den Herren Janson, Müller, 
Flach, Krauskopf, Hack und Radschun. 

Schluss 8!/, Uhr. 


A. Kühlewindt, 
Obermeister. 


P. H. Hörnlein, 
II. Schriftführer. 


Aus der Industrie. 

— Goerz-Tenax-Rollfilms. Die grossen Er- 
folge, die die Optische Anstalt C. P. Goerz, Akt.- Ges, 
Berlin- Friedenau, mit den Tenax - Packs, einem Produkte 
der Goerz Photochemischen Werke, gehabt hat, 
haben Veranlassung dazu gegeben, nunmehr auch die 
Fabrikation von Rollfiims aufzunehmen. Wer die 
Schwierigkeiten kennt, die gerade bei der Fabrikation 
von Rolifilms zu überwinden waren, wird ea zu würdigen 
wissen, wenn jetzt diese deutsche Firma auch mit Roll- 
films auf dem Markte erscheint, die, in jeder Beziehung 
einwandfrei, keine der unangenehmen Eigenschaften 
mehr aufweisen, die früher vielfach bei Rollfilms be- 
obachtet wurden. Dazu gehörte vor allem das stock- 


artige Zusammenrollen nach dem Trocknen, das Kräuseln 
der Films u. a m. Goerz-Tenax-Rolifiims werden 
vorläufig in folgenden Formaten geliefert: 8X ı0!/, cm 
und 9Xg cm für sechs und zwölf Aufnahmen, 8X ı4'cm 
für sechs und zehn Aufnahmen. 

Die Tenax Rolifilms zeigen keine Neigung zum 
Zusammenrollen nach dem Trocknen, sind hoch em- 
pfindlich und besitzen eine vorzügliche Gradatien bei 
feinstem Korn, das selbst die stärksten Vergrösserungen 


noch gestattet. 
u u Zn mi 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 

Frage 136. Herr K.T. in Sch. Welches Walz- 
werk liefert Rippen zum Atelierbau, und welche Glas- 
fabrik liefert lichtbeständiges Riffelglas zur Verglasung 
desselben? 

Antwort su Frage 136. Spezialtabriken für Atelier- 
rippen sind uns nicht bekannt. Sie wenden aich des- 
wegen zweckmässig an die Firma Ulrich, Atelierbau- 
anstalt- Charlottenburg, oder G. Zimmermann: Stutt- 
gar. Was unter lichtbeständigem Riffelglas in Ihrer 
Frage gemeint ist, verstehen wir nicht. Die farblosen 
Gläser, die für Atelierverglasung in Frage kommen, 
sind sämtlich, praktisch gesprochen, abeolut licht- 
beständig. Die früher im Handel befindlichen, mit 
Mangan entfärbten Gläser, die im Laufe der Zeit sich 
etwas violettlich färbten, gibt es heute nicht mehr. 
Auch ist die schwache Verfärbung, die auf diesem 
Wege eintreten kann, olıne jede praktische Bedeutung. 

Frage 137. Herr R. S. in D. Kann ein Fixier- 
bad für Negativplatten zu stark sein, d. h. ist es mög- 
lich, dass in einem besonders stark konzentrierten 


‘Bade die Platten langsamer fixieren als z. B. in einem 


Bade 1:5 oder 1:4? Mein Operateur behauptet, dass 
des schwere Fixieren der Platten davon herrührt, dass 
ich die Bäder zu konzentriert ansetze., 

Antwort su Frage 137. Ihr Operateur dürfte in 
diesem Fall wohl recht haben. Sehr konzentrierte 
Bäder fixieren tatsächlich schwer bezw. gar nicht Man 
kann sich sehr leicht von dieser Tatsache dadurch 
überzeugen, dass eine in einem hochkonsentrierten 
Bade längere Zeit erfolglos behandelte Platte sofort 
ausfixiert, wenn man sie in eine Schale mit kaltem 
Wasser legt oder wenigstens bei dieser Gelegenheit 
ziemlich weitgehend ausfixiert. Es ist ganz unzweck- 
mässig, ein Fixierbad stärker als 1:3 oder 1:4 anzu- 
setzen, weil dadurch in keinem Fall eine Verkürzung 
der Fixierzeit eintreten kann. Besonders bei kaltem 
Wetter arbeiten konzentrierte Fixierbäder sehr schlecht, 
und sehr häufig tritt bei ihrer Benutzung der Fall ein, 
dass wenn die Platten zwar ausfixiert scheinen und 
sauber ordnungsmässig gewaschen sind, die Schicht 
sich gelb färbt und beim Kopieren feucht wird. Das 
ist ein Beweis dafür, dass die im Fixierbad gebildeten 
Doppelverbindungen (Natriumsilberthiosulfate), nicht 
genfigend Wasser zu ihrer Lösung vorgefunden haben 
und in dem späteren Bade von reinen Wasser uniös- 
lich sind. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7; 
für den gewerblichen Teil W.König in Halle a. S., Mühlweg ı9. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 





SI nur nme an, 4 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE FHOTOGRAPHEN->-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 54. 


5. Juli. 


IQ14. 





Die Photographen-Zwangsinnung für den Regierungsbezirk Allenstein, Sitz 
Osterode i. Ostpr., und die Zwangsinnung für das nördliche Herzogtum Oldenburg 
sind dem Central-Verband Deutscher Photographen-Vereine und Innungen (J. P.) 


beigetreten. 


IIL Deutseher Photographentag Leipzig, 23. bis 26. Juni 1914. 


(Fortsetzung aus Nr. 52.) 


Hierauf hielt Herr Rudolf Dührkoop- 
Berlin seinen Vortrag: „Vom Bestreben, das 
photographische Porträt mit Frische und 
Natürlichkeit zu umgeben.“ Er führte, 
ganz kurz zusammengefasst, ungefähr folgendes 
aus: In vielen Versammlungen sei genug darüber 
gesprochen worden, wie die Preise für photo- 
graphische Arbeiten erhöht werden können. In 
der Hauptsache seien die gemachten Vorschläge 
dahin gegangen, wie man die Schleuderkon- 
kurrenz bekämpfe.. Man habe aber nicht den 
eigentlich höchsten Stand eingenommen, auf 
welchem Wege die Preise auf eine angemessene 
Höhe gebracht werden könnten. Bei uns in 
Deutschland habe sich Industrie und Handel in 
einer Weise entwickelt, dass uns nur noch Eng- 
land voraus sei. Das Leben sei teurer geworden, 
der Luxus ins Ungemessene gestiegen, Pracht- 


bauten werden aufgeführt usw., nur in der 


Photographie seien die Verhältnisse nicht besser 
geworden, sondern zurückgegangen. Das müsse 
uns zu denken geben. Unser Bestreben müsse 
dahin gehen, der Photographie einen grösseren 
Anteil am Ertrage unserer Volkswirtschaft zu 
sichern. Zu billige Preise bedeuten aber auch 
eine ungehörige Ausnutzung unserer Mitarbeiter. 
Wollen wir uns deshalb auf eine angemessene 
Lebensstufe erheben, so sind wir gezwungen, 
höhere Preise zu nehmen. Man spreche immer 
davon, dass die Firmen wie Samson usw. 
ihre Geschäfte kaufmännisch betreiben; das 
könne man geradezu als eine Beleidigung des 
Kaufmannsstandes ansehen. Der wirkliche Kauf- 
mann werde nie seine Hand dazu bieten, um 
des Gewinnes wegen den ganzen Stand zu 
ruinieren. Gleichartige Industrien schliessen 
sich in unserer Zeit zusammen, um die Preise zu 
diktieren. Auch wir könnten das, wenn wir 
nur mehr entschlossene Männer unter uns hätten. 
Wenn auch in dem scharfen Wirtschaftskampfe 
die Schwächeren unter uns unterliegen, so werden 


sich diese doch als Mitarbeiter besser stehen, 
als jetzt. Man müsse versuchen, die Preise um 
mindestens 50 Prozent zu erhöhen, unbekümmert 
um Warenhäuser und Schleuderkonkurrenz. 
Damit muss aber das Steigen der Qualität 
Hand in Hand gehen. 

Wir müssten wieder zur Natur zurückkehren 
und weniger von Kunst reden; es komme darauf 
an, dem Kunden seine natürliche Art abzu- 
gewinnen. Die technischen Mittel der Photo- 
graphie hätten in den letzten Jahren derartige 
Fortschritte gemacht, dass sich heute freiere 
Grundsätze durchführen liessen, den Photo- 
graphen bindet sein Werkzeug nicht mehr in 
dem Umfange wie früher. — Der Redner geht 
nun ausführlich auf die Vor- und Nachteile des 
Ateliers gegenüber der Heimaufnabme ein. 
Gerade durch Heimaufnahmen liessen sich höhere 
Preise erzielen. Es komme auch viel darauf 
an, die Kundschaft, die doch sonst für alle 
möglichen Nichtigkeiten viel Geld ausgebe, an 
höhere Preise zu gewöhnen. 

Ein weiterer Weg zur Erzielung höherer 
Preise seien viele Aufnahmen. Wenn die rohen 
Abzüge vorgelegt würden, so entschlösse sich 
der Kunde viel leichter, von mehreren Auf- 
nahmen Abzüge zu bestellen oder ein Bild in 
grösserem Format zu wählen. Wer sich aller- 
dings fürchtet, höhere Preise zu fordern, weil 
er die ganze Kundschaft dadurch verlieren 
könnte, der komme nie weiter. Es gäbe heute 
genug Leute, die bereit seien, einen entsprechen- 
den Preis zu zahlen. (Das mag für Berlin zu- 
treffen, ob aber auch für kleinere Plätze und 
Industriestädte? Der Verf.) 

Wehren müsse man sich gegen die kleinen 
Bilder. Bei ihm herrsche das Format 18x24 cm 
durchaus vor. Werde eine Aufnahme 13X 18cm 
gewünscht, so würden doch auf eigene Gefahr 
ein oder mehrere Aufnahmen 18x24 cm ge- 
macht. In. den meisten Fällen würde dann 


55 


374 


auch das grössere Bild gewählt. Er bekäme 
für eine Aufnahme 5o Mk. und für ein Dutzend 
18x24 cm 200 bis 250 Mk. 

Weiter schildert der Redner seine Beob- 
achtungen, die er auf seinen Reisen in Amerika 
gemacht habe. Der Amerikaner schreibt in 
seinen Anzeigen: Hier werden die besten 
Bilder gemacht. Er werde aber nie sagen, dass 
er die billigsten Bilder herstelle. Die Qualität 
werde betont, aber nicht die Billigkeit. 
Weiter seien dort die einzelnen Zweige der 
Photographie viel mehr spezialisiert. Es gäbe 
Photographen, die nur Kinder, oder solche, die 
nur Männer und Frauen oder nur Landschaften 
usw. photographierten. Vielleicht liesse sich 
auch bei uns in Deutschland noch mehr eine 
Spezialisierung durchführen. 

Für die Verwendung der Lumi£ereplatten habe 
er sich eine besondere Einrichtung geschaffen, 
die sich jeder selbst herstellen könne. Da die 
Schwierigkeit der Aufnahme in der Belichtung 
läge, so verwende er einen weissen Schirm, 
der rings um die aufzunehmende Person auf- 
gestellt werde. Er pbhotographiere dann mit 
Blitzlicht. Dadurch sei es ibm möglich; immer 
unter denselben Bedingungen zu arbeiten und 
so gute Ergebnisse zu zeitigen. 

Weiter geht der Redner auf den Oeldruck 
ein, der ein ausgezeichnetes Ausdrucksmittel sei. 

Der einstündige Vortrag wurde mit reichem 
Beifall aufgenommen. 

Herr Professor Mente-Berlin gab dann einen 
kritischen Rückblick auf die photographi- 
schen Errungenschaften der letzten Jahre. 
Zunächst behandelt der Redner das Gebiet der 
Beleuchtung, und geht er besonders auf die Ver- 
wendung der Halbwattlampe ein. Seine eigenen 
Versuche, die Halbwattlampe für Projektionen 
und Vergrösserungen anzuwenden, hätten ein 
recht befriedigendes Ergebnis gehabt. Vielleicht 
liessen sich die Glühfäden auch in der Form 
einer Lyra anbringen; hinter diesen müsste eine 
spiegelnde Fläche so angebracht werden, dass 
das Spiegelbild der Fäden zwischen die 
glühenden Fäden geworfen würde. — Bei den 
sogen. Salonkameras gelte immer noch der 
Ausspruch, dass sie sich ebensowenig verändert 
hätten wie die Nähmaschine. Die Firma Erne- 
mann-Dresden habe ein neues Stativ heraus- 
gebracht, das mancherlei Vorzüge aufzuweisen 
habe. Die Spiegelreflexkamera habe besondere 
Bedeutung für Heimaufnahmen und für den 
Pressephotographen. In den Ateliers habe sie 
sich aber nicht einbürgern können; der Haupt- 
grund sei wohl darin zu suchen, dass das Bild 
von oben betrachtet werden müsse. Ueber 
Objektive habe schon Prof. Dr. Goldberg den 
Ausspruch getan, dass die Rechner den Glas- 
fabrikanten voraus wären. Aber es könne auch 
kaum noch mehr gewünscht werden. Die Licht- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


stärke weiter zu steigern, sei nicht tunlich, weil 
die Tiefenschärfe mit der Lichtstärke immer mehr 
abnähme Wenn man noch etwas wünschen 
könne, so wäre es, aus wirtschaftlichen Gründen, 
eine Ermässigung der Preise; aber auch damit 
habe man keine guten Erfahrungen gemacht, 
weil sich die notwendige scharfe und peinliche 
Kontrolle mit einem billigen Preise nicht verein- 
baren lasse. — Bei Besprechung der Platten 
weist der Vortragende besonders auf das an- 
schaulich geschriebene kleine Büchlein von 
Dr. Andresen!) von der Agfa über das latente 
Lichtbild hin. Es gäbe eine Menge neuer An- 
regungen und bringe neue Gesichtspunkte. — 
Für die Platten habe man keine einheitliche 
Bezeichnung für die Lichtempfindlichkeit, aber 
mit dem Begriff der Scheinergrade lasse sich 
auch nicht viel anfangen. Zu empfehlen wäre 
die Einführung der charakteristischen Kurve, 
die bei den englischen Fabrikaten schon eine 
grosse Rolle spiele. Der Redner erläutert den 
Wert dieser Kurve eingehend und unterstützt 
seine Ausführungen durch einfache Zeichnungen 
an der Tafel. Leider können wir hier nicht 
ausführlicher darauf eingehen. Zum Schluss 
dieses Abschnittes geht der Redner noch auf 
die Verwendung des Chlorsilbers in einem 
anderen Mittel als Gelatine für die Platten- 
fabrikation ein und macht auf die neue Platte 
der Agfa und auf die Reformplatte von Marion 
aufmerksam. — Von den Entwicklern finde 
man noch immer die alten, nur seien unsere 
Kenntnisse für die zweckentsprechende Ver- 
wendung erweitert worden. — Bei dem Positiv- 
verfahren geht der Redner auf die Verwendung 
von Auskopier- und Entwicklungspapier ein und 
bespricht die verschiedenen Versuche, geeignete 
Tonungsverfahren für Entwicklungspapiere zu 
finden. Das Azurverfahren wird besonders 
empfohlen, weil sich damit gleichmässige und 
befriedigende Ergebnisse erzielen liessen. 

Der einstündige Vortrag fand lebhaften 
Beifall. 

Um 5 Uhr 45 Minuten konnte der Vorsitzende 
mit herzlichem Dank für die interessanten und 
belehrenden Ausführungen der Redner die 
heutige Verhandlung schliessen. 


Mittwoch, den 24. Juni. 


Die Aufnahme am Völkerschlachtdenkmal 
verzögerte sich, da ein Gewitterschauer nieder- 
ging. — Unter der Führung von verschiedenen 
Herren wurde sodann die Abteilung wissen- 
schaftliche Photographie besucht und im An- 
schluss daran die Ausstellung Photographie 
überhaupt. Am Nachmittag hielt dann Herr 


ı) Das latente Lichtbild, seine Entstehung und 
seine Entwicklung. Von Dr. M. Andresen. Verlag 
von Wilhelm Knapp in Halle a.S. Preis 240 Mk. 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


Max Steckel-Kattowitz seinen Vortrag: „Auf- 
nahmen in und auf den Bergen.“ Herr Steckel 
hat jahrelang unter schwierigsten Verhältnissen 
in den Bergwerken seiner Heimat Aufnahmen 
gemacht, wie sie sich wohl kaum noch ein zweites 
Mal finden dürften. Er führte die Anwesenden 
ein in das Gebiet der Kohlengewinnung und 
konnte durch seine prächtigen Aufnahmen einen 
gründlichen Einblick vermitteln. Wir sahen die 
Maschinenanlagen über Tage, sahen, wie ein 
Schacht entsteht, fuhren ein und lernten die 
Arbeit dort unten in der Tiefe kennen. Von 
dem Bergmann wurde uns ein lebendiges Bild 
seines Berufslebens gegeben. — Später zeigte 
dann der Vortragende seine schlesische Heimat 
aber auch auf den Bergen in ihrer eigenen 
Schönheit. Seine Wildaufnahmen waren teil- 
weise von schöner, bildmässiger Wirkung. Elen, 
Wisent, Hirsch, Vögel, alles zog in hervor- 
ragenden Bildern an unseren Augen vorüber. 
Wieviel Mühe und welche Geduld mussten wohl 
aufgewendet werden, um diese’ vielen Naturbilder 


375 


herzustellen. Der grosse Beifall, der dem Redner 
gezollt wurde, als er seinen über eine Stunde 
dauernden Vortrag beendete, zeigt aber auch, 
dass hier seine Kollegen nicht nur die Schön- 
heit seiner Bilder, sondern auch die Ueber- 
windung grosser technischer Schwierigkeiten 
gern anerkannten. 

Herr Diplom-Handelslehrer Ernst Ruch- 
Görlitz sprach dann über „Die kaufmännische 
Kalkulation ia der Photographie“. Herr Ruch 
hatte dankenswerterweise eine durchgeführte 
Berechnung eines photographischen Betriebes 
drucken lassen und an die Zuhörer verteilt. 
Auf Grund dieser Unterlagen sprach er dann, 
bis ins einzelne gehend, die Berechnung durch. 
Es rü brigt sich hier, näher darauf einzugehen, 
da der Vortrag im Druck erscheinen wird. — 
Gerade die Behandlung dieses Themas wurde 
von allen Seiten dankbar anerkannt; jeder dürfte 
reichen Gewinn davongetragen haben. Herrn 
Ruch wurde auch lebhafter Dank gezollt. 

(Fortsetzung folgt.) 


ae —— 


Rundsehau. 


— Zur Entstehung des Oelverfahrens. 
Bekanntlich hat der Oeldruck dieselbe Basis wie 
das altbekannte Pressendruckverfahren, der 
Lichtdruck. Diesen Prozess als ein Kopier- 
verfahren der Amateurwelt zugängig zu machen, 
war man schon in früheren Jahren bestrebt. 
1902 brachte die Liehtdruckanstalt Pousin- 
Druard!) zu Reims den Sinop-Prozess 
heraus. Ia Deutschland wurden seinerzeit die 
Materialien dazu von Romain Talbot, Berlin), 
geliefert. Als Basis diente eine gelatinierte 
Glasplatte. Die Schicht wurde mit Kaliumbichro- 
mat sensibilisiert und nach dem Trocknen unter 
einem Negativ belichtet. Nach der Exposition 
wurde die Platte gewässert, mit einem Glyzerin- 
bad behandelt, und hierauf konnte das Ein- 
färben der Platte erfolgen. Man bediente sich 
dazu einer Leimwalze und der schon im Licht- 
druck angewandten fetten Schwärze. Nach ge- 
nügender Einfärbung wurde ein Blatt Papier 
aufgelegt, angedrückt und so durch Umdruck 
eine Kopie erhalten. Für jede weitere Kopie 
ist von frischem die Druckplatte mit Farbe ein- 
zuwälzen. Wir ersehen hieraus, dass ein Um- 
druck dem ursprünglichen Verfahren eigen war, 
das brachte schon die Ableitung von dem Licht- 
druck mit sich. Aber dieses einfache, ziemlich 
zwangläufige Druckverfahren hat keinen weiteren 
Eingang bei den Amateuren gefunden. 

Rawlins?) schuf 1904 die Modifikation, dass 


1) „Bulletin de la Soci&te Francıise de Photo- 
graphie‘‘, 1902, S. 2 

2) „ Photogr. Mitteilungen“, 1904, Heft 6, S. 89. 

3) „ The Amateur Photographer"', Bd. 40, 1904, S. 312. 


[Nachdruck verboten] 

er als Basis keine Glasplatte, sondern ein gelati- 
niertes Papier nahm. Das Bild wurde hieraut 
erzeugt und mit Farbe nach obenerwähntem 
Gange eingewalzt. Wir haben also bei diesem 
Verfahren, dem „Oeldruck“, einen Bildgrund, 
der zur Herstellung nur eines einzigen Bildes 
dient. Rawlins benutzte anfangs für die Ein- 
färbung kleine Walzen und griff dann zu dem 
Gebrauch von Pinseln, da diese unter anderem 
eine weitgehende lokale Behandlung des Bildes, 
eine Ausgestaltung der Details nach persön- 
lichem Ermessen ermöglichen. Während die 
Engländer schon früh dem Oeldruck das grösste 
Interesse entgegenbrachten und zahlreiche Ab- 
handlungen über den weiteren Ausbau, nament- 
lich in künstlerischer Hinsicht, veröffentlichten, 
hat der Prozess in Deutschland langsamer Ein- 
gang gefunden; es wurde ihm hier eigentlich 
eine grössere Aufmerksamkeit erst zuteil, als 
das Bromölverfahren aufkam. Es wurde dessen 
Wesen eifrigst studiert und der Prozess in ver- 
schiedenen Richtungen vervollkommnet. („Phot. 
Rundschau.“) i 


— Vergrösserte Negative. Es ist viel- 
leicht unmöglich, bei aller Sorgfalt eine Negativ- 
vergrösserung herzustellen, die vom Original 
keinen merklichen Unterschied aufweist, sofern 
die Vergrösserung zwei- oder mehrfach linear 
ist. Davon abgesehen, besteht bei dem mässig 
vergrösserten Negativ schon eine starke Differenz 
in Qualität. Schwach vergrösserte Negative 
zeigen häufig genug eine körnige Struktur und 
ein Herabdrücken der Gradation in den Lichtern 


55° 


376 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


u RER 


und Schatten. Diese Mängel bringen unzweck- 
mässige Originalnegative und damit verbunden 
ungeeignete Positive mit sich. Wenn das Original 
ein weiches, zartes Negativ ist, so kann ein 
vergrössertes Positiv im Reproduktionsapparat 
oder auch eine Kontaktkopie gemacht werden; 
in diesem Falle ist eine Platte mit sehr feinem 
Korn zu benutzen. Zeigt aber das Negativ 
irgendwelche Neigung zu Härten oder ein Ueber- 
mass von Kraft, so stelle man das Diapositiv 
mittels des Pigmentprozesses her, um eine Ver- 
minderung der Kontraste zu erzielen, ohne dabei 
gute Tonskala einzubüssen. Bei Gebrauch von 


Kunstlicht ist auf gleichmässige Beleuchtung des 
Negativs zu achten, erforderlichenfalls sind Matt- 
glasscheiben oder eine dünne Milchglasüberfang- 
scheibe vorzuschalten. Unterexposition ist streng 
zu vermeiden. Hochempfindliche Platten sind 
für diese vergrösserte Reproduktion von Nega- 
tiven nicht gut angebracht, ebenso auch nicht 
sehr langsam arbeitende Platten; am besten 
bleibt wohl eine Emulsion mittlerer Empfind- 
lichkeit. Das Negativ ist gut durchzuentwickeln, 
aber nicht übermässig zu entwickeln; sehr be- 
währt bat sich hierzu auch Standentwicklung 
mit Rodinal. (Nach „British Journal“ .) 


— a —— 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen-Innung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 
Protokoll der ausserordentlichen Innungs- 
versammlung vom 26. Mai. 

Die zum 26. Mai einberufene ausserordentliche Ver- 
sammlung der Photographen-Innung (Zwangsinnung) 
zu Berlin, fand im grossen Saale der „Kammersäle‘“, 
Teltower Strasse 1/4, statt. 

Die Kartenkontrolle ergab die Anwesenheit von 
210 Mitgliedern. Der neugewählte I. Vorsitzende, Herr 
Lorenz Tiedemann, eröffnete um 8'/, Uhr mit einer 
Begrüssung der Mitglieder die Sitzung, er dankt den 
Erschienenen für das Vertrauen, welches sie ihm durch 
die Wahl auf den dornenvollen und verantwortungs- 
reichen Posten des I. Vorsitzenden entgegengebracht 
haben, und nimmt zum Punkt ı der Tagesordnung: 
„Geschäftliche Mitteilungen“ das Wort. Herr Haynn 
meldet sich zur Geschäftsordnung und beantragt, dass 
Punkt 7, betreffend die Bekanntgabe des Resultates 
der Abstimmung über die Sonntagsruhe, für Punkt 2 
gesetzt wird. Der Vorsitzende erwidert, dass die Ver- 
sammlung dem Antrage nicht zustimmen möchte, da 
er ein Interesse daran habe, die Mitglieder bis zum 
Schlusse der Versammlung zusammenzuhalten. 

Durch Handautheben wird über den Antrag ab- 
gestimmt mit dem Resultat der fast einstimmigen An- 
nahme. Während der Erledigung von Punkt ı wird 
vorgeschlagen, eine Kommission mit der Prüfung der 
eingelaufenen Karten zu beauftragen, und erklären sich 
die Herren Quidde und Cohn hierzu bereit. 

Der Vorsitzende erstattet der Versammlung über 
die gegenwärtige Situation der Innung Bericht. Die 
Vermögensverhältnisse können nicht als günstig be- 
zeichnet werden, und liegt der Eindruck vor, als ob 
im vergangenen Jahre etwas teuer gewirtschaftet 
worden ist. Es soll jedoch hierin kein Vorwurf liegen, 
denn es ist zu bedenken, dass im Gründungsjahre viel 
Ausgaben notwendig sind, die jetzt verschwinden 
werden. Vor allem wäre es dringend wünschenswert 
und für das Bestehen der Innung notwendig, dass die 
Mitgliedsbeiträge pünktlich eingehen. Die gegenwärtig 
rückständigen Beiträge erreichen die Höhe von 1950 Mk., 


die im Wege des Eintreibungsverfahrens herangezogen 
werden müssen. 

Aus diesem Grunde war es der Innung auch nicht 
möglich, das aufgenommene Darlehn pünktlich zuräck- 
zahlen zu können. Einen Teil davon hat die Innung 
bezahlt, der Rest desselben ist uns bis zum ı. Mai ıgıs 
gestundet, vorbehaltlich der Genehmigung der Innungs- 
versammlung. 


Der Vorsitzende gibt das Bankguthaben der Innung 
bekannt, welches sich aus verschiedenen Fonds zu- 
sammensetzt, und er ersucht um Ermächtigung, diese 
Fonds zur Wirtschaftekasse heranzuziehen, falls sich 
die Notwendigkeit ergeben sollte. 


Auf den Antrag des Kollegen Staudt werden 
die Mitglieder des Vorstandes bis auf weiteres auf ihre 
bisherigen Anwesenheitsgelder Verzicht leisten, und ist 
zu erhoffen, dass die Innung nach Tilgung ihrer 
Schulden in einigen Jahren bescheidene Ueberschüsse 
wird erzielen können. 


Auch die Kosten des. Stellennachweises, die sich 
auf etwa 1200 Mk. beliefen, hofft der Vorstand durch 
geeignete Vorschläge vermindern zu können. 


Herr Lichte nimmt zur Erwiderung das Wort: 
„Wenn eine Innung gegründet wird, so kostet das sehr 
viel, es ist ein den heutigen Ansprüchen entsprechen- 
des Bureaumobiliar, Schreibmaschine, Kartothek usw. au- 
geschafft worden, und meine ich, die Notwendigkeit 
vertreten zu können. 


Das aufgenommene Darlehn brauchten wir haupt- 
sächlich dazu, um der am ı. Januar ins Leben gerufenen 
Innungskrankenkasse den Betrieb zu ermöglichen. 
Die Mobiliareinrichtung erforderte allein etwa 1000 Mk. 
So sehr schlecht steht es mit der Innung nicht, denn 
wir bekommen von der Innungskrankenkasse auch ein 
Darlehn von €oo Mk. zurück. 

Die vom Vorsitzenden aufgeführten Fonds dürfen 
auf keinen Fall herangezogen werden.“ 

An der Debatte beteiligen sich.die Herren Roth, 
Hasse, Goldberg. 

Durch Handaufheben wird die Prolongation des 
Darlehns vom 6. Januar genehmigt. 


PHOTOÖGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


377 





Es folgt sodann Punkt a der Tagesordnung: Ab- 
stimmung über die Sonntagsruhe. 

Herr Kammer verliest das Resultat der Ab- 
stimmung. Für 6 Uhr- Schluss stimmt der grössere 
Teil, nämlich 4o Stimmen für 6 Uhr, 37 Stimmen für 
4 Uhr usw. An der einsetzenden, recht lebhaften Dis- 
kussion beteiligen sich die Herren Tiedemann, 
Michaelis, Haynn, Hasse, Kammer und Lichte. 

Als Ergebnis derselben wird eine Resolution an- 
genommen, mit deren Fassung der Vorstand beauf- 
tragt wird. 

Es kommt Punkt 3 zur Verhandlung: Anträge der 
Herren Staudt und Titzenthaler, betreffend Aende- 
rungen im Stellennachweise. 

Herr Kammer liest zunächst den Antrag Staudt 
vor: Die Gehilten haben ı Mk. zu zahlen, Innungs- 
mitglieder 1,50 Mk., Mitglieder auswärtiger Innungen 
2 Mk., Nichtinnungsmitglieder 2,50 Mk. 

Herr Staudt nimmt zur Begründung seines An- 
trages das Wort. 

Herr Lichte ersucht, dem Antrage nicht zuzu- 
stimmen, sondern den Gehilfen nach wie vor freizu- 
lassen, da wir sonst den Vertrag mit der Gehilfen- 
schaft lösen würden. 

Der Vertreter des Gehilfenausschusses, HerrAschen- 
brenner, fordert, die Gehilfen vollständig freizulassen. 

Herr Titzenthaler beantragt Aunahme des An- 
trages Staudt mit dem Ausschluss, den Gehilfen etwas 
abzunehmen. 

An der Debatte beteiligen sich die Herren Hasse, 
Lichte und Kintzel. 

Herr Tiedemann schlägt gleichfalls vor, den An- 
trag Staudt ohne Gehilfenbeitrag anzuuehmen und 
befragt den Gehilfenausschuss um sein Einverständnis. 


Herr Aschenbrenner erwidert, dass der Gehilfe 
ein sehr begreifliches Interesse daran habe, eine gute 
Stellung zu bekommen; wenn die Aussenstehenden, 
die sich als gut erwiesen haben, noch mehr zahlen 
sollen, so würde der Gehilfenschaft durch Verminderung 
der Angebote Schaden erwachsen. Die Abstimmung 
ergibt Annahme des Antrages ohne Gehilfenbelastung. 


Es kommt der Antrag Titzenthaler zur Verlesung. 
Da die Stellenvermittelung der Zwangsiunung sehr 
grosse Kosten verursacht, wird der nachstehende An- 
treg gestellt: Das Amt des Meisterbeisitzers des Stellen- 
nachweises wird ehrenamtlich ausgeübt, die Schreib- 
arbeiten für die Stellenvermittelung werden von der 
Innungssekretärin mit ausgefährt. 

Die Gepflogenheit, jedem, der eine offene Stelle 
in seinem Geschäft hat, nur einen Bewerber zuzu- 
senden und erst dann, wenn dieser erste Bewerber als 
nicht geeignet befunden worden ist, einen zweiten Be- 
werber zu benachrichtigen usw., ist unzweckmässig. 
Es muss allen Stellungsuchenden möglich gemacht 
werden, Kenntnis von allen offenen Stellen zu nehmen, 
und umgekehrt. 

Herr Lichte beantragt, den Antrag abzulehnen, 
und es beim alten zu belassen; er macht den Vor- 
schlag, die Einkünfte des bisherigen Meisterbeisitzers 


dadurch zu erhöhen, dass ihm das Amt als Beauf- 


tragter übertragen wird. 

Herr Staudt empfiehlt die Annahme des Antrages 
Titzenthaler. Gegen den Antrag spricht Herr 
Haynn und befürwortet den Vorschlag Lichte: dem 
Meisterbeisitzer die Funktion des Beauftragten zu über- 
lassen. 

Herr Titzenthaler weist darauf hin, dass ledig- 
lich die ungünstigen Bilanzverhältnisse uns zwingen, 
die Kosten des Stellennachweises zu vermindern. 

Herr Tiedemann erklärt sich bereit, versuchs- 
weise ehrenamtlich die Funktion des Meisterbeisitzers 
zu übernehmen. 

Herr Baedecker warnt vor Belastung des Vor- 
sitzenden. Die Herren Lüpke und Lichte nehmen 
auf die Satzung, die Wahl zum Meisterbeisitzer Bezug, 
und bringen die Bestimmung, den Gehilfenausschuss 
dabei betreffend, in Erinnernng. 

Der Antrag Titzenthaler: das Amt des Meister- 
beisitzers wird ehrenamtlich ausgeübt, gelangt zur Ab- 
stimmung; er wird durch Handaufheben angenommen. 

Herr Lichte bleibt bei seiner BnInR, dass 
der Antrag nicht zulässig zei. 

Punkt 4 der Tagesordnung: Wahl eines Vorstands- 
mitgliedes an Stelle des ausscheidenden Herrn Nieder- 
astroth-Potsdam. 

Es werden vorgeschlagen die Herren Schüler, 
Lichte, Roth, Barges, Hanse. 

Der Vorsitzende betont, dass das zu wählende Vor- 
standsmitglied die Stelle des Schatzmeisters zu besetzen 
hat, und schlägt Herrn Schüler vor, der sich dazu 
bereit erklärt hat. 

Die Herren Barges und Hasse lehnen ab. 

Nach Befragen des Vorsitzenden findet die Wahl 
durch Handaufheben statt, und wird Herr Schüler 
zum Mitglied des Vorstandes und zum Schatzmeister 
gewählt. 

Punkt 5 der Tagesordnung: Wahl von zwei Meister- 
beisitzern zum Ausschuss für das Gehilfenwesen. 

Gewählt werden die Herren Kintzel und Roth. 
Der Vorsitzende beantragt, einen Herrn zum Ausschuss 
für das Lehrlingswesen zu wählen. Vorgeschlagen und 
gewählt wird Herr Michaelie. 

Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag Barges: 
Wiederinkraftsetzung des Beschlusses vom 3 Juli ıgı3, 
betreffend das Verbot von Gratisvergrösserungen und 
Zugaben. 

Der Antragsteller Barges führt aus, welche Gründe 
ihn dazu veranlasst haben, die Zwangsinnung zur 
Wiederinkraftsetzung des Verbotes der Zugaben und 
Gratisvergrösserungen zu ‚ersuchen. 

Die allgemeine trostlose Lage in der Porträtphoto- 
graphie, die Preisschleuderei der Warenhäuser veran- 
lassen die Kollegen, sich durch Zugaben gegenseitig 
zu überbieten; wohin sollen diese Geschäftspraktiken 
führen, die geeignet sind, das Ansehen eines ganzen 
Standes zu untergraben und zu vernichten, wenn nicht 
die Berufsorganisation, die Zwangsinnung, einen Halt 
gebietet. Stimmen Sie für meinen Antrag und sorgen 
Sie dafür, dass die Gratisvergrösserungen aus der Welt 


378 


verschwinden. Die Herren Tiedemann, Roth, Hasse 
pflichten dem Antragsteller bei, halten aber das Ver- 
bot für undurchfüährbar, solange die G. m. b. H. nicht 
auch innungspflichtig sind. 

Herr Lichte weist auf seine Erfahrungen zurück, 
die durch das Verbot der Schleuderpreise und Zugaben 
erzielt worden sind. Er könne ohne Schädigung 
mancher kleiner Existenzen nicht dafür stimmen. Die 
Schleuderpreise betreffend, wären jetzt verschiedentlich 
Gutachten eingefordert worden. Fräulein Kundt, die 
Direktorin der Lehranstalt des Lette-Vereins, hat auch 
ein solches Gutachten geliefert und ausgeführt: „Wenn 
jemand minderwertiges Personal hat, so kann er ein 
Dutzend Bilder für 1,76 Mk. liefern.“ (Allgemeine 
Entrüstungsrufe!) 

Auch von mir ist ein derartiges Gutachten ein- 
gefordert worden in Sachen der Photographeninnung 
Braunschweig und dem Atelier Schwiegel, ob es 
möglich sei, bei einem Preise von 190 Mk. für das 
Dutzend noch zu verdienen. 

Es wurde angegeben, dass das Atelier bei einem 
Umsatz von 39000 Mk. einen Verdienst von 13000 Mk. 
= 331/, Prozent hat, und bin ich zu dem Ergebnis 
gekommen, dass Herr Schwiegel ein Dutzend nicht 
für 1,39 Mk. herstellen kann. Bei meiner Ausrechnung 
kostet dem Atelier Schwiegel ein Dutzend Bilder 
2,59 Mk. 

Die Riesenarbeit, die sich der Vorstand mit der 
Durchführung des Verboteg gemacht bat, war vergebens, 
und bedauere ich, zurzeit den Antrag nicht unterstützen 
zu können. 

Es wird durch Handaufheben abgestimmt und 
verfällt der Antrag der Ablehnung. 

Herr Haynn beantragt, dass der Innungsvorstand 
alle Schritte zu unternehmen habe, dass die G.m.b. H. 
innungepflichtig werden. — Schluss nach ı2 Uhr. 


Lorenz Tiedemann, 
L Vorsitzender. 


Hugo Kammer, 
I. Schriftführer. 


Sächsiseher Photographen -Bund (E.Y.). 

(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Als neue Mitglieder sind gemeldet: 

Herr Walter Zeibig, Photograph, Innsbruck, Maria 
Theresien -Strasse 27, I. 

Herr Max Hoffmann, Photograph, Pulsnitz i. Sa. 


2 000 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe im Bezirk der Stadt- und 
Landkreise Duisburg, Hamborn, Dins- 
laken, Rees, Essen, Oberhausen und 
Mülheim a. d. Ruhr. 
Protokoll der Versammlung 
am ı0, Februar zu Duisburg in der „Börse“, 
Eröffnung 6!/, Uhr. 

Vor Eröffnung der Versammlung wurde soweit wie 
möglich der Beitrag durch den Kassierer, Herrn K. Ger- 
ling, eingezogen. Hierauf eröffnet der Vorsitzende 
Herr Achenbach, die Versammlung. Als Gast war 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Herr Halfpape, Obermeister der Düsseldorfer Innung, 
anwesend. 

Punkt 1. Das Protokoll wurde durch den Schrift- 
führer verlesen, hauptsächlich zur Kenntnis der Mit- 
glieder, welche der Grüändungsversammlung nicht bei- 
wohnen konnten; einer Genehmigung bedurfte selbiges 
nicht, da dieses schon in der Gründungsverssammlurg 
geschehen war, nur wurde gewünscht, die abgegebenen 
Stimmen für die Kandidaten des Vorsitzendenposten 
mit anzuführen, was nachträglich geschehen ist, 

Festgestelit wurde, dass von der Firma Gompert 
& Co.- Essen nur Herr Gompert das Stimmrecht aus- 
üben darf. 

Punkt 2. Haushaltplau. Da dieser Punkt zu- 
gleich mit dem Anschluss an den Cent'al-Verband zu- 
sammenhängt, der Redner aber, welcher vom C. V. 
entsandt war, nicht vor 8 Uhr eintreffen konnte, hatte 
der Vorstand beschlossen, der Versammlung vorzu- 
schlagen, Punkt 2, 3, 4 zwifickzustellen und Punkt 5 
und 6 vorzunehmen. Der Vorschlag wurde abgelehnt, 
angenommen wurde der Antrag, den Haushaltplan in 
den einzelnen Positionen durchzunehmen und zu ge- 
nehmigen, die Position: Beitrag für den C.V., wird 
zurückgestellt, im übrigen aber der Haushaltplan in 
den einzelnen Positionen in Einnahme und Ausgabe, 
wie vom Vorstand aufgestellt, genehmigt. 

In der Zwischenzeit war der Obermeister der 
Bochumer Innung, Herr A. Arnold, als Vertreter des 
C. V. eingetroffen, so dass die Tagesordnung der 
Reihenfolge nach Erledigung finden konnte. 

Punkt 3 und 4. Hierzu hielt nun Herr Arnold 
einen längeren Vortrag und legte darin den Anwesen- 
den die Zwecke und Ziele des Verbandes auseinander, 
dann über die bisher erzielten Vorteile; es ist nun 
nicht möglich, den Vortrag wiederzugeben, jedoch ist 
nach dem Beifall, welcher Herrn Arnold gezolit 
wurde, zu schliessen, dass die Anwesenden vollauf zu- 
triedengestellt waren. 

Herr Achenbach dankte Herrn Arnold für 
seinen Vortrag und stellte denselben zur Diskussion. 
Hierauf nahmen nun mehrere Redner das Wort für 
und wider den C. V., durch Missverständnis verschiedener 
Worte wurde die Debatte ziemlich erregt. Herr Teriet 
stellte den Schlussantrag, welcher augenommen wurde, 
jedoch wurde sämtlichen sich vorher zum Wort ge- 
meldeten Herren das Wort erteilt mit einer Sprech- 
dauer bis zu 5 Minuten. 

Hierauf kam es zur Abstimmung, es erklärten sich 
40 Herren für und ı3 Herren gegen den Anschluss an 
den C. V., so dass die Majorität für den Anschluss an 
den C. V. stimmte und damit auch die Position des 
Haushaltplans, ‚Beitrag für den C. V.“, genehmigt war. 

Punkt 5. Ein Antrag des Herrn Dickhaut, 
ortsübliche Preise betreffend, wurde auf Antrag dem 
Vorstand zur Ausarbeitung übertragen, welcher der 
nächsten Versammlung darüber Bericht zu erstatten hat. 


Punkt 6. Uuter Verschiedenes kam zur Sprache, 
dass Herr Julius Frankfurter-Wesel am Tage der 
Wahl am 5. Januar den Berechtigungsschein zur An- 
leitung von Lehrlingen noch nicht batte, folglich auch 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


379 





nicht gewählt werden konnte, da die Wahlen am 
at. Oktober 1913 aus demselben Grunde nicht getätigt 
werden konnten; dieses muss ebenfalls vom Vorstand 
erledigt werden. 
Da nun nichts weiter vorlag, wurde die Versamm- 
lung gegen ı1!/), Ubr durch den Vorsitzenden ge- 
ossen. 
Duisburg, den 2ı. Mai 1914. 
M. Achenbach, 
Vorsitzender. 


Fr. Kohlmeyer, 
Schriftführer. 


Photographen- Zwangsinnung 
tür den Regierungsbezirk Allenstein. 
Sitz: Osterode I. Ostpr. 
Sitzung vom ıs Juni in Allenstein, Restaurant 
„zur Traube“. 

Um ıo0!/, Uhr eröffnete der Vorsitzende, Herr 
Carstensen, die Versammlung, begrüsste die An- 
wesenden und sprach die Bitte aus, dass die Herren 
Kollegen keine harte behauptende Stellung nehmen 
möchten, um die Förderung des Berufes zu erleichtern. 

Herr Kollege Gerdom- Thorn, der freundlicher- 
weise als Gast erschienen war, wurde ebenfalls begrüsst 
und den Herren Kollegen vorgestellt. 

Die wichtige Tagesordnung kam verhältnismässig 
schnell zur Erledigung und erhielt eine durchaus be- 
triedigende Lösung. 

Ueber die Punkte 6 und 7 wurden Beschlüsse wie 
tolgt gefasst und genehmigt. 

Punkt 6 Jedes unlautere Gebaren im photographi- 
schen Gewerbe, jede marktschreierische Reklame, sowie 
jedes Ausstellen von fremden Bildern als seine eigenen, 
wird als Verletzung der Standesehre angesehen. Ins- 
besondere verstösst gegen die Standesehre und den 
Gemeingeist, wer in ölfentlicher Ankündigung photo- 
graphische Arbeiten zu Preisen, welche unter den von 
der Innung festgesetzten ortsüblichen Preisen sind, be- 
kanntgibt oder unentgeltlich Zugaben anbietet. Jeder 
Verstoss gegen diesen Innungsbeschluss wird für jeden 
Tag und jeden Fall mit 20 Mk. bestraft. 

Pankt 7. Jedes Aufsuchen von Aufträgen in den 
Kasernen verstösst gegen die Standesehre und wird 
in jedem Falle mit 25 Mk. bestraft. 

Alsdann folgte ein Vortrag über die Zwecke und 
Ziele des Central-Verbandes, gehalten von Herrn 
Gerdom-Thorn. Der Vortrag wurde mit Befriedigung 
von den Anwesenden aufgenommen und beschlossen, 
dem C. V. beizutreten. Desgleichen wurde beschlossen, 
dass ein Vortrag des Kollegen Herın Grienwaldt- 
Bremen in der rächsten Sitzung gehalten werden soll. 

In freundlichst zuvorkommender Weise hatte die 
Neue Photographische Gesellschaft, Berlin - Steglitz, 
eine grössere Kollektion Ausstellbilder, auf Alboidin- 
papier gefertigt, zugesandt; die Bilder fanden allgemeinen 
Beifall. Ebenfalls hatte die Firma Roland Risse- 
Fiörsheim die Gelegenheit benutzt und die Inunungs- 
mitglieder mit Probepackungen ihres Koh -1-noor- 
Papieres bedacht. Beiden Firmen sei für das gütige 
Entgegenkommen auch auf diesem Wege seitens unserer 


Innung der herzlichste Dauk ausgesprochen. Die 
nächste Versammlung findet am a0. Oktober in Lötzen 
statt. 
Carstensen, 
Vorsitzender. 


A.Dorn, 
Schriftführer. 


Von einer Anzahl selbständiger Photographen im 
Bezirke der KöniglLKreishauptmannschaft 
Dresden ist beantragt worden, eine Zwangsinnung für 
das Photographenhandwerk im Bezirk der König]. Kreis- 
hauptmannschaft Dresden zu errichten. 


Br 


Kleine Mitteilungen. 

— Kleine Preisliste Rodenstock. In einem 
achtseitigen Prospekt mit wirkungsvollem Titeldruck 
und schöner Landschaftsaufnahme auf der Schlusseite 
hat die Optische Anstalt G.Rodenstock- München, 
Isartalstrasse 4r, ihre neuen Objektive mit ausführlichen 
Preisangaben und zugehörigen Abbildungen zusammen- 
gestellt. Die Erzeugnisse der Rodenstockschen 
Werkstätten zeichnen sich durch Genauigkeit der 
optisch- mechanischen Arbeit und unbedingte Zuver- 
lässigkeit in der Verwendung aus, bewegen sich dabei 
aber stets in mässigen Preisen. Die in Rede stehende 
geschmackvolle Drucksache liegt dieser Nummer unserer 
Fachzeitschrift bei, weshalb ein noch näheres Eingehen 
auf den Inhalt überflüssig erscheint. Ueberdies ver- 
spricht die Firma Rodenstock die Zusendung ihres 
Hauptkatalogs kostenfrei, was kein Lichtbildner, der 
sich über die Fortschritte der modernen Photooptik 
unterrichten will, übersehen solite, zumal wenn gerade 
derartige Anschaflangen bei ihm notwendig oder in 
Aussicht genommen sind. 

— Der Schöpfer der Seed-Platte, die in der 
ganzen Welt verbreitet ist und sich besonders in Fach- 
photographenkreisen grosser Beliebtheit erfreut, ist 
kürzlich in New York gestorben. St. 

— Mit dem mehrfach erörterten Projekt 
der Errichtung von Einkaufsgenossenschaften 
für Fachphotographen beschäftigte sich auch der 
Verein der Fabrikauten photographischer Artikel ge- 
legentlich seiner kürzlich in Leipzig abgehaltenen Haupt- 
versammlung. Es wurde beschlossen, Einkaufsgenossen- 
schaften der Fachphotographen nicht wie Photohändler, 
sondern wie einzelne Fachphotographen zu behandeln, 
ihnen also keine über das im Verkehr mit Fachphoto- 
graphen übliche Mass hinausgehenden Vergünstigungen 


einzuräumen. St. 
— it 


Eingesandt. 

Nr. 22 der „Deutschen Photographen - Zeitung “ 
bringt einen Artikel: „Warum bilden sich überall 
Innungen“, in welchem ich in meiner Eigenschaft 
als Innungsobermelister angegriffen werde und mein 
Geschäft gewissermassen als Schleudergeschäft bezeichnet 
wird. Ich habe umgehend an die Redaktion ent- 
sprechend berichtet und um Veröffentlichung dieser 
Berichtigung gebeten. Statt meinem berechtigten Er- 


380 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





suchen zu entsprechen, bringt Herr Schwier in Nr. 24 
seiner Zeitung weitere Unrichtigkeiten. 

- Zur Sache selbst habe ich zu bemerken, dass ich 
vor einiger Zeit eine moderne Bromsilberdruckanstalt 
eingerichtet und eröffnet habe und meine Preise ganz 
genau denen der Konkurrenz anpasste. 

Ausdräcklich betone ich, dass ich in meinem im 
Jahre 1857 gegründeten Porträtgeschätt nach wie vor 
am hiesigen Platze mit die höchsten Preise erziele, ich 
weise deshalb den Vorwurf der Schieuderei auf das ent- 
schiedenste zuıück. Das diesbezügliche, zum Teil sehr 
interessante Material werde ich der Vorstandschaft des 
C.V. zur Kenntnisnahme unterbreiten. 


Carl Freytag, Obermeister, 
L Fa.: Freytag & Sohn, Nürnberg. 
—h rt 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 128. Herr J. D. in Ch. Ich habe aus einer 
Stiftung eine ganze Reihe von alten Salzpapierbildern, 
Gruppen und Einzelporträts, zwecks Reproduktion er- 
halten. Bei dem Versuch der Reproduktion fielen die 
Platten ganz flau aus, so dass selbst durch Verstärken 
nichts zu machen ist. Die Originale selbst haben eine 
mehlige Oberfläche, wirken aber durchaus nicht flau. 
Wie ist hier zu verfahren, um bessere Bilder zu erzielen? 

Antwort su Frage 128. Die flaue Reproduktion 
rührt davon her, dass die matte Oberfläche der Salz- 
papierbilder auch in den Tiefen sehr viel diffuses Licht 
reflektiert, so dass deswegen das Bild flau werden muss, 
Man kann dem Uebel dadurch abhelfen, dass man 
die Originale in eine Mischung von gleichen Teilen 
Glyzerin und Wasser legt, und sie in dieser Lösung 
in Kontakt mit einem Spiegelglas bringt, mit dem 
zusammen man die Bilder heraushebt, derartig, dass 
die Schichtseite auf das Spiegelglas zu liegen kommt. 
Man quetscht dann leicht den Ueberschuss der Flüssig- 
keit unter Fliesspapier heraus und reproduziert von 
der Glasseite her. Hierdurch wird sehr leicht die er- 
iorderliche Kraft zu erzielen sein. Die Bilder werden 
‚dann mit Wasser ausgewaschen und sind unverändert 
in ursprünglichem Zustande Befindet sich auf den 
Bildern sehr viel Retouche, so muss man sich durch 
einen Versuch überzeugen, ob dieselbe bei dieser Be- 
handlung nicht abschwimmt, was allerdings meist nicht 
der Fall ist. 

Frage 129. Herr R.W. in St. Hat sich an 
grösseren Objektiven, wie sie für Sportkameras im 
Format 18:24 zu benutzen sind, die Verwendung von 
Aluminiumfassungen bewährt oder besteht die Gefahr, 
dass Objektive in solchen Fassungen allmählich locker 
werden und in ihrer guten Wirkung abnehmen? 

Antwort su Frage 129. An sich sind die modernen 
Aluminiumfassungen vollkommen einwandfrei. Man 
muss sieh nur beim Heraus- und Hineinschrauben 
der einzelnen Linsen aus dem Hauptkörper davor 
hüten, die leicht verletzlichen Aluminiumgewinde zu 
überschrauben. Letzteres kann aber bei einiger Sorg- 


felt sicher vermieden werden. Wenn die Linsen nicht 
heraus- und wieder eingeschraubt werden, besteht gar 
kein Bedenken gegen die Verwendung von Aluminium- 
fassungen. Ueberhaupt ist bei sorgfältiger Behandlung 
der Vorteil der Leichtigkeit der Aluminiumfassungen 
etwaigen Nachteilen gegenüber wesentlich. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 56. Herr W.L. in H. Gelegentlich eines 
Vereinsausfluges möchte ich eine Gruppenaufnahme 
an einem bekannten Denkmal aufnehmen, hörte aber, 
dass das Photographieren von Personen an jenem 
Denkmal nur einer dort ansässigen Firma erlaubt sei. 
Andererseits soll aber nach einer Reichsgerichtsent- 
scheidung dieses Privileglum als nicht rechtsverbind- 
lich für Dritte sein. Was ist nun richtig? 


Antwort su Frage 56. Die betreffende Reichs- 
gerichtsentscheidung ist uns zwar nicht bekannt, sehr 
viele Reichsgerichtsentscheidungen werden überhaupt 
nicht publiziert. Auch ist eine solche private Verein- 
barung im Hinblick auf 8 20, K.G., nicht recht be- 
greitlich, wonach Werke, die sich bleibend an dffent- 
lichen Wegen, Strassen oder Plätzen befinden, photo- 
graphisch aufgenommen werden dürfen. Dabei ist es 
gleichgliltig, ob z. B. ein Denkmal auf einem Berge 
oder in einer Stadt steht. Nicht ausgeschlossen ist es 
dagegen, dass gewisse ortspolizeiliche Beschränkungen 
des Photographierens an jenem Platze bestehen, wes- 
halb es sich auf alle Fälle empfiehlt, bei der zu- 
ständigen Ortspolizeibehörde anzufragen, ob die beab- 
sichtigte Aufnahme erlaubt ist. Dr. Sch. 


Fyage 57. Heır H. B. in H. In Frage 54 ist 
gesagt, dass man Bilder, die nicht im gleichen Atelier 
aufgenommen sind, auch nicht ausstellen dürfe. Bin 
ich berechtigt, Bilder, die ich in meinem hiesigen 
Atelier hergestellt habe, in meinem neu gekauften Ge- 
schäft einer anderen Stadt auszustellen ? 


Antwort su Frage 57. Der Tatbestand, der jenem 
in Frage 54 mitgeteilten Reichsgerichtsurteil zugrunde 
lag, ist etwas abweichend von dem Ihrigen. Der 
Photograph M. hatte in K. mit S. zusammen ein Atelier, 
errichtete in B. ein Zweiggeschätt, gab dieses wieder 
auf und stellte in K. mehrere Photographien aus, die 
er in B. aufgenommen und jetzt mit der Bezeichnung 
„Ss. & Co." versehen hatte. Die Vereinigung der Be- 
rufsphotographen in K. zeigte M. an, woraufhin er 
bestraft wurde auf Grund des 8 4 des Gesetzes zur 
Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, der wissent- 
lich unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben 
über den Ursprung der gewerblichen Leistungen 
verbietet. Aufnahmen desselben Photographen mit 
denselben Apparaten dürfen nach unserer Ansicht auch 
nach einer Geschäftsverlegung weiter ausgestellt werden, 
nicht aber, wenn die Geschicklichkeitsproben von 
einem anderen Photographen und mit anderen als den 
im Atelier vorrätigen Apparaten hergestellt sind, well 
dadurch nicht unwesentliche Differenzen der Leistungs- 
fähigkeit zutage treten könnten. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halcnsee, Halberstädter Strasse 7; 
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. 5., Mühlweg ı9. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 55. 


8. Juli. 


I9Q14. 





IL Deutseher Photographentag Leipzig, 23. bis 26. Juni 1914. 


(Fortsetzung.) 


Donnerstag, den 25. Juni. 


Verbandstag des Central-Verbandes 
Deutscher Photographen-Vereine und 
Innungen ()J. P.). 


Um 9 Uhr 30 Minuten konnte der Vorsitzende, 
Herr Schlegel-Dresden, den Verbandstag mit 
der Begrüssung der Delegierten und der Ver- 
treter der Presse eröffnen. Herr Schlegel gibt 
vor Eintritt in die Verhandlungen folgende Er- 
klärungen ab. Durch die am Tage vorher mit 
den Herren Professor Emmerich und Grainer- 
München geführten Verhandlungen sei ein Ueber- 
einkommen dahin gehend erzielt worden, dass 
sich der Süddeutsche Photographenverein jeden- 
falls ab ı. Januar 1915 dem Central- Verbande 
anschliessen werde. Der Vorstand des Süd- 
deutschen Photographenvereins habe in seiner 
Sitzung vom ı8 Juni 1914 nachstehenden Be- 
schluss gefasst: 


„Der Süddeutsche Photographenverein er- 
klärt durch seine Gesamtvorstandschaft nach 
der Sitzung vom ı8. Juni ı914 im Prinzip 
seine Bereitwilligkeit, dem Central-Verbande 
beizutreten. 

Er halt es für wünschenswert, dass die 
Einzelheiten über die Form des Beitritts, Höhe 
der Beiträge und der zu erwartenden Gegen- 
leistungen auf Grund von Verhandlungen 
zwischen bevollmächtigten Vertretern des 
Central-Verbandes einerseits und dem Gesamt- 
vorstand des Süddeutschen Photographen- 
vereins andererseits in München mündlich 
geführt werden.“ 


Im Prinzip sei man gestern auf Grund des 
Kieler Beschlusses einig geworden, dass also 
alle Vereine gleiche Pflichten und Rechte hätten. 
Die Ausstellungen könnten Herrn Professor 
Emmerich übertragen werden, weil dieser 
auf dem Gebiete schon lange gearbeitet habe. 
Der Münchener Fachschule könne der Central- 
Verband seine moralische Förderung zuteil werden 
lassen, wenn auch eine Unterstützung mit Geld- 
mitteln nicht möglich sei. Der Beitritt würde 
am ı. Januar ıgı5 erfolgen, nachdem die General- 
versammlung des S. Ph.-V. über den Beschluss 


der Gesamtvorstandschaft entschieden hätte. 
(Beifall.) 

Vom König von Sachsen ist ein Danktele- 
gramm eingegangen. Weiter liegen eine Reihe 
von Eingängen vor, die vom Vorsitzenden be- 
kanntgegeben werden. Die Anwesenbheitsliste 
wird festgestellt. 

Herr Grundner-Berlin, Vorsitzender des 
Vereins Berlin, überbringt die. Grüsse seines 
Vereins. Er erklärt ferner, dass aus dem letzten 
Protokoll des Vereins einige Mitglieder den Ein- 
druck gewonnen hätten, als wenn zwischen dem 
Vorsitzenden des Central-Verbandes und dem 
Vorstande des Vereins ein anderes Verhältnis 
eingetreten sei, als es bisher bestanden habe. Er 
möchte deshalb dieser Annahme entgegentreten; 
es seien keinerlei Veränderungen der bisherigen 
freundschaftlichen Beziehungen eingetreten. Der 
Verein Berlin werde nach wie vor zum Central- 
Verbande und zu seinem Vorsitzenden stehen. 
Mit dieser Erklärung dürfte die Angelegenheit 
endgültig erledigt sein. Herr Schlegel schliesst 
sich den Worten des Herrn Grundner an. 
(Beifall.) 

Nunmehr wird in die Erledigung der Tages- 
ordnung eingetreten. 

Bericht des Vorsitzenden. Der Bericht 
des letzten Jahres sei in den Nachrichten ver- 
öffentlicht, worauf verwiesen wird. Dem C.V. 
gehören jetzt 68 Vereinigungen an. Seit dem 
Kieler Verbandstag seien 22 neu beigetreten. 
Drei Vereinigungen seien ausgetreten, weil 
Ionungen an ihre Stelle getreten wären. Hildes- 
heim scheidet mit Ende dieses Jahres aus; aller- _ 
dings sei der Austritt nur mit 15 gegen 14 Stimmen 
beschlossen. Der Austritt der Innung Hildes- 
heim sei besonders zu bedauern, da der C.V. 
damit auch Herrn Kapps verliere. Die Rechts- 
auskunftei sei sehr lebhaft in Anspruch ge- 
nommen worden. Es sei aber unberechtigt, dass 
der Auskunftsstelle Vorwürfe gemacht würden, 
wenn keine für den Anfragenden günstige 
Auskunft gegeben werden könne. Auch die 
verschiedenen Eingaben an Behörden seien zum 
Teil von der Auskunftei entworfen worden. — 
Die Sammlung der Entscheidungen ist immer 
noch nicht lückenlos, es sei aber sehr wichtig, 


56 


382 


PHIOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


; 2 5 erh 


wenn das gesamte Material bei dem C.V. zu- 
sammenlaufe. — Besondere Klage muss der Vor- 
sitzende darüber führen, dass Anfragen vom 
C.V. so mangelhaft beantwortet würden; dabei 
sei doch die Mühe eine ganz geringe. In vielen 
Fällen handle es sich um Material, das für Pro- 
zesse verwendet werden müsse. 

Der Vorsitzende gedenkt der schönen Feiern 
der Vereine Berlin (sojähriges Bestehen) und 
Essen (20jähriges Bestehen). 

Das Andenken der Verstorbenen wird durch 
Erheben von den Plätzen geehrt. 

Bei der Sterbekasse zeige sich auch, wie 
wenig Gebrauch immer noch von den Vorteilen 
des C.V. gemacht werde. Gerade unter den 
im letzten Jahre Verstorbenen seien viele ge- 
wesen, die hätten beitreten können und für 
deren Hinterbliebene das Sterbegeld eine gute 
Hilfe gewesen wäre. Er bittet deshalb, in den 
Vereinen immer wieder für die Sterbekasse zu 
werben. 

Ein Antrag .liegt vor, die Protokolle nicht 
mehr so ausführlich zu bringen wie bisher. Nach 
kurzer Aussprache wird beschlossen, das Proto- 
koll in Zukunft nur in ganz kurzer Fassung zu 
veröffentlichen, den Vereinen jedoch eine aus- 
führliche Niederschrift zur Verfügung zu stellen. 
Den Referenten wird eine beschränkte Redezeit, 
den Rednern 3 Minuten Redezeit eingeräumt. 

Kassenbericht. Herr Sander-Leipzig gibt 
einen ausführlichen Bericht über die Kasse. Der 
Stand ist ein sehr günstiger. Einige grössere 
Ausgaben seien durch die notwendig gewordene 
Einrichtung eines eigenen Bureaus nötig ge- 
worden. Die Herren Rudolph und Tesch 
werden zu Kassenprüfern gewählt. 

Herr Grundner-Berlin berichtet über die 
Unterstützungskasse. Im Jahre 1913 sind 
Darlehen nicht gegeben worden, im Jahre 1914 
ein solches von 180 Mk.; für Unterstützungen sind 
175 Mk. gezahlt worden. 

Herr Sander wird für die Unterstützungs- 
kasse entlastet. Der Vorsitzende dankt dem 
Ausschuss für seine Arbeit und besonders Herrn 
Sander. 

Ueber die Sterbekasse berichtet Herr Herr- 
Nürnberg. Sie zählt 582 Mitglieder. Es wurde 
in drei Fällen Sterbegeld gezahlt, zweimal je 
210 Mk., das dritte Mal 220 Mk. Die Haupt- 
kasse hat einen Bestand von 1765,01 Mk., der 
Betriebsfonds einen solchen von 248,95 Mk. 

Herr Hartmann-Dessau dankt Herrn Herr 
für die liebenswürdige Art, in der die Kasse 
verwaltet werde. Herr Schlegel dankt im 
Namen des Verbandes für die geleistete grosse 
Arbeit. 

Ueber die Verkaufs- und Tauschzentrale 
kann der Leiter, Herr Strnad-Erfurt, leider 
nicht günstig berichten. Er stellt deshalb dem 
Verbandstage anheim, diese Einrichtung über- 


haupt eingehen zu lassen. Nach einer längeren 
Aussprache wird dann auch mit 65 gegen 34 
Stimmen beschlossen, diese Einrichtung des C.V. 
aufzuheben. Die laufenden Geschäfte werden 
natürlich noch erledigt. Der Vorsitzende spricht 
noch Herrn Strnad für seine Arbeit und Herrn 
Knapp für sein Entgegenkommen den Dank 
des Verbandes aus. 

Wahl des nächsten Tagungsortes. Aus 
Düsseldorf, Dresden und Strassburg liegen Ein- 
ladungen vor. Auch Münchenwird vorgeschlagen, 
Herr Einsiedel bittet jedoch, von München für 
nächstes Jahr noch abzusehen, da dort in einigen 
Jahren eine grosse photographische Ausstellung 
geplant sei. Herr Halfpape tritt für Düssel- 
dorf ein. Da aber von Strassburg eine besondere 
Einladung des Bürgermeisters vorliegt und Herr 
Jungmann für Strassburg in beredten Worten 
eintritt, wird beschlossen, den nächsten Ver- 
bandstag in der ersten Hälfte des September ıg15 
in Strassburg abzuhalten. 

Der Vorsitzende wirft im Anschluss hieran 
die Frage auf, ob mit dem nächsten Verbands- 
tag eine Ausstellung verbunden werden solle. 
HerrLohöfener-Bielefeld bittet, davon abzusehen 
und die geplante Ausstellung in München unter 
dem Namen des C. V. zu veranstalten. Herr 
Schallenberg-Hamburg spricht für eine Aus- 
stellung, da diese ein gutes Werbemittel für den 
Verband sei. Er macht den Vorschlag, durch 
den C.V. alle zwei Jahre eine grosse deutsche 
Ausstellung zu veranstalten. Herr Halfpape- 
Düsseldorf bittet, die Bilder, die schon prämiiert 
seien, auszuschliessen. 

Die Ausstellung wird bei der Abstimmung 
abgelebnt. 

Festsetzung der Beiträge. Der Vorstand 
schlägt vor, den Beitrag auf 3 Mk. zu belassen. 
Wenn auch sehr wirtschaftlich gearbeitet worden 
sei, so müsse man doch an die Zukunft denken, 
wo immer grössere Ausgaben sich nötig machen 
könnten. Herr Sander warnt vor einer Herab- 
setzung der Beiträge. Er würde sich gezwungen 
sehen, seine Tätigkeit für den C. V. einzustellen, 
wenn die Beiträge herabgesetzt würden An 
der Aussprache beteiligen sich noch eine ganze 
Reihe der Delegierten, die teilweise sogar eine 
Erhöhung der Beiträge für wünschenswert halten, 
wenn der C. V. weiter so tatkräftig arbeiten solle. - 

Die Beibehaltung des Beitrages von 3 Mk. 
wird darauf einstimmig beschlossen. 

Bei der Neuwahl des Vorstandes wird 
der alte Vorstand durch Zuruf einstimmig wieder- 
gewählt. Auch die Vertrauensmänner werden 
einstimmig wiedergewählt. Für den ausgeschie- 
denen Herrn Kapps-Hildesheim wird kein Er- 
satz gewählt. Danach besteht der Vorstand jetzt 
aus den Herren R.A.Schlegel-Dresden, ı. Vor- 
sitzender, Paul Strnad, Hofphotograph, 2. Vor- 
sitzender, Obermeister Adolf Sander-Leipzig, 


PHÖTÖGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


Schatzmeister, Herr für die Sterbekasse und 
Grundner für die Unterstützungskasse. Als 
Vertrauensmänner wurden gewählt die Herren 
Arnold-Bochum, Cornand-Berlin, Gerdom- 
Thorn, Jungmann-Strassburg, Stein- Worms 
und Stiegler-Itzehoe. 

Innungsangelegenheiten. Herr Lichte- 
Berlin bespricht die Haltung der Fachpresse und 
wendet sich gegen den „Photograph“. Nach 
einer kurzen Aussprache wird der Wunsch aus- 
gesprochen, dass der Vorsitzende mit dem Ver- 
leger in Verbindung treten solle, um Abhilfe 
zu schaffen. 

Inzwischen ist es 12 Uhr 45 Minuten geworden 
und wird eine Mittagspause gemacht, die bis 
2l/s Uhr dauern soll. 


Um 3 Uhr eröffaet der Vorsitzende, Herr 
Schlegel, die Sitzung wieder. Er gibt zunächst 
einen umfassenden Ueberblick über die Frage 
der Zugehörigkeit juristischer Personen 
zu den Zwangsinnungen. la allen ausser- 
preussischen Bundesstaaten ist die Zugehörigkeit 
der juristischen Personen zu den Innungen aus- 
gesprochen worden. Bei der Unterredung im 
Preussischen Handelsministerium, an der er und 
Herr Grundner teilgenommen habe, sei an- 
erkannt worden, dass sich viele Missstände 
herausgebildet hätten. Die heutige Gesetzgebung 
böte jedoch keine Handhabe, die Innungspflicht 
auszuprechen. Im Reichsamt des Innern werde 
aber bereits ein neuer Gesetzentwurf ausgearbeitet, 
durch den Abhilfe geschaffen werden solle. — 
Herr Lohöfener-Bielefeld bittet, das gesamte 
Material neu zu ordnen und drucken zu lassen, 
um den Abgeordneten und Behörden Unterlagen 
zu geben. 

Schleuderpreise. Es werde jetzt immer 
von der Gegenseite die Frage aufgeworfen: was 
sind Schleuderpreise? Nun sei aber in einer 
Entscheidung in Kaiserslautern von den Gegnern 
offen zugegeben worden, dass die 1,80 Mk.-Preise 
nur dazu dienten, Kunden hereinzulocken, dass 
es sich also um Lockpreise handle. Der Vor- 
sitzende geht noch näher auf die- Angelegenheit 
ein und verweist auf die Veröffentlichungen in 
den „Nachrichten“. 

Herrn Palm-Nürnberg, der die Schwierig- 
keiten schildert, die von der dortigen Regierung 
bereitet werden, wird von Herrn Einsiedel- 
München empfohlen, sich an das Ministerium 
des Innern zu wenden. — An der Aussprache 
beteiligen sich noch die Herren Lichte, Arke, 
Kloppmann. Herr Halfpa pe-Düsseldorf führt 
aus, dass er mit den Schleudergeschäften per- 
sönlich verhandelt habe und bei ihnen durchaus 
Verständnis gefunden habe. Die Zugaben seien 
fortgeblieben, und auf dem gemeinsamen Flug- 
blatte stände an erster Stelle die Firma 
Samson & Co. 


383 


Es wird noch darüber verhandelt, in welcher 
Weise es möglich sei, den Beschlüssen der 
Innung Geltung: zu verschaffen, auch wenn der 
Betreffende nicht in der Lage sei, die Ordnungs- 
strafen zu zablen. Der Vorsitzende verliest eine 
sehr wichtige Entscheidung aus Thorn. Es wird 
darüber gesprochen, ob vom Central- Verbande 
Formulare für die Ermittelung der ortsüblichen 
Preise herausgegeben werden sollen. Das wird. 
aber abgelehnt. 

Weiter wird vom Vorsitzenden die Frage 
aufgeworfen, ob es empfehlenswert sei, sich den 
Rabattsparvereinen anzuschliessen. Herr 
König-Halle berichtet auf Grund der Erfahrungen 
in anderen Gewerben, dass man mit dem gemein- 
nützigen Rabattsparverein nur die besten Er- 
fahrungen gemacht habe. Die Ianungen könnten 
ihren Mitgliedern den Beitritt zu diesem Verein 
nicht verbieten. Es sprechen zu dieser Frage 
die Herren Schumann, Scheithauer, Strnad, 
Heuschkel, Voigt, Schleicher undEinsiedel. 
Die Angelegenheit soll später nochmals behandelt 
werden. Der Vorsitzende macht darauf auf- 
merksam, dass verschiedentlich Bestrafungen 
aufgehoben worden seien, weil Formfehler ge- 
macht wurden. Er bittet deshalb, genau nach 
den Satzungen zu verfahren. Im übrigen 
empfiehlt er, eine möglichst milde Praxis walten 
zu lassen. In diesem Sinne spricht auch Herr 
Sander. 

Die Zugehörigkeit der Händler zu den 
Innungen sei jetzt überall zugunsten der 
Innungen entschieden worden. Weiter wird 
noch die Innungspflicht der Amateure, die gegen 
Entgelt arbeiten, gestreift, ebenso die Vertretung 
in den Innungsversammlungen durch Geschäfts- 
führer. 

Da inzwischen auch die Kasse geprüft worden 
ist, wird Herrn Sander Entlastung -erteilt; die 
Verhandlungen werden um 6 Uhr geschlossen. 


Freitag, den 26. Juni. 


Der Vorsitzende, Herr Schlegel, eröffnet 
um 9 Uhr 45 Minuten die Sitzung. 

ı. Zuwabl zur Handwerkskammer. Herr 
Arnold berichtet, dass in Dortmund die Zuwahl 
zur Handwerkskammer abgelehnt worden ist, da 
die Kammer auch so die Interessen der Photo- 
graphen wahrnehmen könne. Weiter berichtet 
der Redner über die gemeinsame Verwaltung 
der Innungen nach dem Muster in Bochum. Die 
ganzen Arbeiten für die Innungen werden ge- 
meinsam von einer Geschäftsstelle erledigt. Der 
Inonungsverwaltungsstelle sind noch andere Ein- 
richtungen, z. B. Einziehungsamt usw., ange- 
schlossen. Der Haushaltplan in Bochum beträgt 
20000 bis 25000 Mk.; die Innungen zahlen 
40 Pf. für jedes Mitglied im Monat, für jeden 
Lehrling ıo Pf. Diese Kosten werden sich 
schwer von jeder Innung aufbringen lassen. Zu 


56* 


384 


empfehlen wäre die Einrichtung sehr, und liesse 
sich an den Kosten sparen, wenn sich alle 
Innungen in den einzelnen Plätzen zusammen- 
schliessen würden. Herr Pfusch-Wiesbaden be- 
richtet, dass vom Innungsausschuss in Wiesbaden 
eine ähnliche Einrichtung ins Leben gerufen 
worden sei, allerdings in einfacherer Weise. An 
Kosten entständen für jedes Mitglied für das 
Jahr so Pf. 

Herr Lichte-Berlin berichtet, dass die Ber- 
liner Innung ein eigenes Einziehungsamt errichtet 
habe, das sebr gut arbeite. Herr Rudolph- 
Erfurt schildert ähnliche Einrichtungen in dem 
Erfurter Kammerbezirk. 

Herr König-Halle weist darauf hin, dass die 
Innungen in Rheinland und Westfalen den 
anderen Ianungen gegenüber im Vorteil seien, 
weil dort auf verhältnismässig kleinem Raume 
viele Bewohner zusammengedrängt seien, so dass 
grosse Innungen beständen. Dadurch verteilen 
sich die Kosten und werden für die einzelne 
Innung niedriger. — Ein Einziehungsamt liesse 
sich auf einfacher Grundlage errichten, es 
werden noch Gelder einbekommen, die sonst 
schon verloren wären. (Schluss folgt.) 


der 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 


(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keins 
Verantwortung.) 


Sächsiseher Photographen - Bund (E.YV.). 

(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Als neue Mitglieder waren gemeldet: 

Herr Walter Zeibig, Photograph, Innsbruck, Maria 
Theresien - Strasse 27, I. 

Herr Max Hoffmann, Photograph, Pualsnitz i. Sa. 


oo ._ 


Gruppenaufnahme 
des Photographentages. 

Die vom Kollegen Ludwig-Leipzig am Völker- 
schlachtdenkmal angefertigte Gruppenaufnahme in der 
Grösse 40:50 cm wurde auf Mimosa-Bromsilberpapier 
von der Kunstanstalt Max Bresiauer gedruckt. Das 
Bild ist sehr gut gelungen und wird zum Preise von 
1,50 Mk. abgegeben. Den gesamten Betrag hat Herr 
Breslauer für die Unterstützungskasse des C. V. be- 
stimmt, und sei an dieser Stelle für die Stiftung herz- 
lichst gedankt, Bis zur Stunde siud bereits 228,50 Mk. 
eingegangen. Weitere Bestellungen sind unter Ueber- 
sendung in Postwertzeichen zu richten an 

Adolf Sander-Leipzig-Gohlis, Gohliser Strasse 53. 

Gesamtquittung erfolgt denn später in dieser 


Zeitschrift. 
nr 


Personalien. 
Gestorben ist Herr Carl Schmidt, früher Hof- 
photograph, im 76. Lebensjahre in Wismar. 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


Ateliernaehriehten. 

Altona. Herr Robert Heinrich eröffnete Ham- 
burger Strasse 54 ein Parterreatelier für photographische 
Bilänisse nebst Handlung sämtlicher Bedarfsartikei für 
Amateure. 

Hamburg. Herr Gustav Nehse verlegte sein 
Atelier von Alsterdamm = nach Gosslerstrasse 83. 

— art 


Auszeiehnungen. 

Se. Maj. der König von Sachsen hat den Hofphoto- 
graphen Herrn Karl Müller- Memmingen für eine ge- 
lieferte Vergrösserung durch Uebersendung einer Busen- 
nadel mit dem königlichen Namenszuge ausgezeichnet. 


— Dir 


Gesehättliehes. 

Dr. C. Schleussner Akt.-Ges. in Frankfurt 
a. M. In der Generalvesammlung wurde mitgetellt, 
dass die Gesellschaft die Berliner Fabrik photogra- 
phischer Papiere erworben hat, wodurch die Steigerung 
der Unkosten eintrat. Die Verlegung dieser Fabrik 
nach Frankfurt a. M. ist geplant. Die vorgenommene 
Abschreibung von 90000 Mk. auf Debitoren, wodurch 
die Dividende von ıı auf 4 Proz. zurückgeht, werde 
voraussichtlich für die zu erwartenden Verluste aus- 
reichen. 
F ih ar 


Aus der Industrie. 

— Die Leonar-Werke Arndt & Löwengard in 
Wandsbek brachten ihre ‚Preisliste über Kameras in 
Ausführungen des Jahres 1914'‘ zum allgemeinen Ver- 
sand und stellen auch weiter von dem gut ausgestatteten, 
sehr ausführlich und übersichtlich gehaltenen Ver- 
zeichnis Exem- 
plare zur Ver- 
fügung jedes Lieb- 
habers. Soweit es 
unser nur knapp 

vorhandener 
Raum erlaubt, 
fügen wir einige 
kurze Mitteilungen 
über besonders be- 
merkenswerte 
neue Leonar- 
Kamera - Erzeug- 
nisse diesem all- 
gemeinen Hinweis 
an. — Das Format 
6xXgocm hat sich 
in jüngster Zeit immer mehr eingebfrgert, es war 
deshalb ein glücklicher Gedanke der Leonar- Werke, 
unter der Bezeichnung „Propaganda Leonar" 6:9 
(Modeli C III) eine billigere Kamera zu schaffen, die 
namentlich für unsere Jugend bestimmt ist. Daneben 
gibt es ein elegant ausgestattetes, preiswertes Modell 
in gleichem Format unter der Bezeichnung A I. Die 
Ausführung A II, 6:9, mit doppeltem Bodesaussug 





PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


385 





eignet sich infolge ihrer kräftigen Bauart besonders für 
die Verwendung von lichtstarker Optik. — Im Format 
9xXı2cm wird In der bereits bekannten „Propaganda 
Leonar‘“ (Modell C VI) insofern in diesem Jahre eine 
Neubeit geboten, als zu dieser Kamera, wenn sie mit 
Leonar- Periscop oder Leonar- Extra- Rapid. Aplanat be- 
zogen wird, ein Drahtauslöser unberechnet mit geliefert 
wird. Neu aufgenommen im Format 9:12 wurden zwei 
- Flschkamerss Modell E I und E II mit einfachem 
Bodenauszug. Flachkameras können auf Spaziergängen 
und Reisen bequem in der Rocktasche mitgeführt 
werden. Im Modell B I ist eine billige Postkarten- 
kamera 10:15 cm mit einfachem Auszug vorhanden; 
Luxusausführung dazu ist A VL Rolifilmanhänger 
werden sich für die „Leonar-Filmos‘' D III im Post- 
kartenformat, für Rolifilms und Filmpacks 8:14 inter- 
essieren. — Die Leonarfabrik hat sich mit Ihren in- 
dustriellen Arbeiten, je länger, desto mehr, die Hoch- 
achtung aller Kenner erworben; es wirken hier überall 
Sorgfalt und Gediegenheit In den Grundsätzen der Kon- 
struktion und der Stoffwahl zusammen mit einer gut 
getroffenen Eleganz und gefälligen Form. 
m & Z 0 0m 


Kleine Mitteilungen. 

— Halbwattlampen. Da in letzter Zeit wieder- 
holt die Halbwattilampen empfohlen wurden, so ist es 
vielleicht angebracht, einiges über praktische Erfolge 
bekanntzugeben. Einsender hat mit zwei Lampen 
äA 1000 Kerzen 60 Aufnahmen hintereinander hergestellt, 
und es waren die Platten (Hauff, Ultra-Rapid) bis in 
die tiefsten Schatten durchgezeichnet, bei 3 Sekunden 
Expositionszeit mit einem Objektiv, welches nur /jı:8 
lichtstark ist. Darunter waren Gruppen bis zu acht 
Personen. Die Birnen waren nebeneinander angeordnet 
und mit einer grossen Mullgardine vollständig ab- 
geschlossen, schräg zu den Lampen waren als reflektieren- 
des Oberlicht weisse Gardinen gespannt, ebenso war 
die Wand, an welcher die Glühbirnen hingen, weiss 
bekleidet. Für die Schattenseite dienten zwei beweg- 
liche Reflektoren (ebenfalls aufgespannte Gardinen). Die 
Arbeitsweise ist eine wirklich angenehme gegenüber 
den Atelierlampen. Erstens ist das Licht konstant, 
das lästige Schlagen der Kohlen fällt fort, ebenso die 
die Expositionszeit beeinfiussende Rauchentwicklung, 
ferner das Wechseln von rotem, violettem und gelbem 
Licht und dann das Auswechseln der Kohlen, denn 
mit diesen Uebelständen sind alle Atelierlampen be- 
haftet. Zuletzt stehen einem die Lampen und Wider- 
stände sehr oft im Wege, was alles bei den Halbwatt- 
lampen fortfäll. Der Preis beträgt ungefähr 35 Mk. 
für zwei Lampen, und ist es damit möglich, wirklich 
den teuern Atelierlampen ebenbfrtige Arbeiten zu er- 
zielen. Für ein kleines Mittelgeschäft genügen zwei 
Lampen vollständig. Selbstredend kaun mehr Licht 
nur von Vorteil sein. 

Es werden sich wohl genug Gegner finden, die 
im eigenen Interesse diese Beleuchtungsart bekämpfen 
werden, aber der Anfang ist gemacht, und die Zeiten 
sind vorüber, wo es bei den Photographen einige Jahre 


gedauert hat, bis sie sich mit etwas Neuem vertraut 
gemacht haben, und dann haben sich die Kollegen 
auch immer mehr gewöhnt, ein eigenes Urteil zu bilden, 
was in ihrem Interesse nur zu begrüssen ist. Werden 
doch viele Sachen an den Mann gebracht, wovon der 
Verkäufer oder Reisende selbet nichts versteht, wenn 
er auch noch so sehr tut und die Sache verteidigt. 
Praktisch erproben kann nur der Fachmann. Den 
einen Nachteil, dass die Lampen nach längerem Ge- 
brauche an Lichtstärke nachlassen, werden die betreffen- 
den Fabrikanten bald beseitigt haben, und sind schon 
Versuche nach dieser Richtung im Gange. Hch. 


— Ein grosser Betrugsprozess. In Frei- 
berg 1. Sa. wurde vor der I. Strafkammer des Land- 
gerichts ein umfangreicher Betrugsprozess verhandelt. 
Die Angeklagten hatten die ihnen zur Last gelegten 
Verbrechen beim Vertriebe von Vergrösserungen 
von Photographien begangen. Der „Freiberger 
Anzeiger und Tageblatt‘ berichtet über die Verhand- 
lung ausführlich (Nr. 137/38 vom 17. und 18. Juni d.J.). 
Der Kaufmann Josef Jottkowitz aus Miechowit:z, 
zuletzt in Dresden, wurde wegen vollendeten und ver- 
suchten Betruges, zum Teil in Tateinheit mit voll- 
endeter oder versuchter Erpressung und schwerer Ur- 
kundenfälschung zu ı Jahr 9 Monaten Gefängnis und 
3 Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt, 5 Monate gelten 
als verbüsst; der Kaufmann Eduard Jammer aus 
Biala (Oesterr. - Schles.) zuletzt in Berlin, wegen ver- 
suchter Erpressung in ı4 Fällen zu 6 Monaten Ge- 
fängnis, 3 Monate und 2 Wochen gelten als verbüsst; 
der Reisende Alexander Benz aus Skarlin wegen 
Betrugs und Erpressung, versuchten Betrugs und ver- 
suchter Erpressung zu I Jahr 3 Monaten Gefängnis 
und 3 Jahren Ehrenrechtsverlust, 4 Monate. gelten als 
verbüisst; der Kellner Franz Willi Friedrich Mehl- 
garten aus Nordhausen wegen Betrugs in ı3 Fällen, 
zum Teil in Tateinheit mit versuchter oder vollendeter 
Erpressung und schwerer Urkundenfälschung zu ı Jahr 
3 Monaten Gefängnis und 3 Jahren Ehrenrechtsverlust, 
4 Monate gelten als verbüsst; der Handarbeiter Alfred 
Jose? Gnielka aus Rosmin wegen Betrugs In 6 Fällen 
in Tateinheit mit schwerer Urkundenfälschung zu 
8 Monaten Gefängnis, 5 Monate gelten als verbfsst; 
die Kellnerin Marie Lilli Adler aus Jena, zuletzt in 
Chemnitz, wegen Betrugs in 5 Fällen zu 4 Monaten 
Gefängnis, 3 Monate 2 Wochen gelten als verbfisst; 
der Buch- und Papierhändler Erich Liese und dessen 
Schwager der Handlungsgebilfte Johannes Bernhard 
Cronberg in Berlin wegen Betrugs in 5 Fällen je zu 
15So Mk. Geldstrafe eventuell je 30 Tagen Gefängnis. 
In der Begründung wurde Jottkowitz als die eigent- 
liche Seele der Betrügereien und Erpressungen be- 
zeichnet, der gewusst habe, auf welche verwerfliche 
Art und Weise die Leute betrogen worden waren, und 
der im weitesten Umfange das ausgebeutet, was die 
Unterreisenden vorher in die Wege geleitet hatten. 
Es habe sich seine Behauptung als zutreffend erwiesen, 
dass er nicht wie seine Unterreisenden in robuster 
Weise aufgetreten ist, aber damit hatte er auf die 
Leute einen besonderen Eindruck gemacht. Die dem 


386 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Angeklagten Jammer zur Last gelegten Betrugsfälle 
hat das Gericht sämtlich ausgeschieden. Es hat eine 
Verfolgung dieser Fälle deswegen nicht eintreten 
lassen, weil es die für die Mittäterschaft nötige aktive 
Beteiligung bei der konkreten Straftat vermisst hat. 
Als erwiesen wurde angesehen, dass Jammer ganz 
genau gewusst hatte, dass der grösste Teil der Auf- 
träge durch Betrug und Erpressung erlangt worden 
war. Der versuchten Erpressung hat sich Jammer 
dadurch schuldig gemacht, dass er eine ganze Reihe 
Leute unter Drohung mit Klage und Gericht brielflich 
zur Erfüllung der durch Unterschrift des Bestellscheins 
übernommenen Verpflichtung aufgefordert, trotzdem 
er wusste, dass es sich um eine rechtlich gänzlich un- 
begründete Forderung handelte. „Damit die Sache 
besser zieht“, wie Jammer in der Beweisaufnahme 
erklärte, habe er Briefbogen mit dem Aufdruck: „Ab- 
teilung für Rechtssachen‘“ verwendet und Briefum- 
schläge seines Bruders Dr. jur. S. Jammer, Berlin, 
benutst. Bei Liese, Cronberg und der Adler liess 
das Gericht Milde walten im Hinblick darauf, dass 
diese Angeklagten nur unter dem Druck der un- 
günstigsten Verhältnisse in diese unsaubere Umgebung 
hineingekommen sind und ihre Tätigkeit nur kurze 
Zeit gewährt habe, Im Einverständnis mit der Königl. 
Staatsanwaltschaft, die Herr Staatsanwalt Arnold ver- 
trat, beschloss das Gericht, den von Herrn Rechts- 
anwalt Dr. Adolf Richter verteidigten Angeklagten 
Jammer, der sich wegen eines Ohrenleidens in ärzt- 
liche Behundlung begeben muss, aus der Haft zu ent- 
lassen. — Als Sachverständige wohnten die Herren 
Glasermeister Kamprath und Hofphotograph Hertel 
der Verhandlung bei. 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 130. Herr Z. I. in G. Welche Belichtungs- 
zeit braucht man für Portiätaufnahmen bei Verwen- 
dung einer hochempflindlichen Platte und mittlerer 
Objektivöffuung, wenn man die Figur mit einer 
ıoookerzigen Halbwattlampe aus einer Entfernung von 
etwa a m unter Verwendung von Reflexschiimen be- 
leuchtet? 

Antwort su Frage 130. Natürlich ist dies nicht 
ganz genau anzugeben, doch wird unter mittleren 
Umständen bei Verwendung gewöhnlicher hochempfind- 
licher Platten etwa eine Belichtungszeit von 3 bis 4 Se- 
kunden ausreichen. Bel Verwendung hochfarben- 
empfindlicher, hochempfindlicher Platten geht bei Be- 
nutzung dieser Lampe die Belichtungszeit ungefähr 
auf die Hälfte zurück. 

Fyage 131. Heır K.S. in T. Hierdurch erlaube 
ich mir die Anfrage, ob das von Ihnen angegebene 
Rezept zur Sensibilisierung der Handelsgummidruck- 
papiere von Namias, Eders Jahrbuch, nach Gebrauch 
nicht aufbewahrt werden kann, oder einen öfteren Ge- 
brauch zulässt? Ferner bitte ich um Angabe, ob das 
Kaliumbichromat mit Ammoniak, wie sonst üblich an- 


gesetzt wird oder ohne dieses, schliesslich ob auch Am- 
moniumbichromat für dieses Rezept verwendbar ist? 

Antwort su Frage 131. Das alkoholische Am- 
moniumbichromatbad ist nicht haltbar, während natär- 
lich die konzentrierte wässerige Lösung dieses Salzes 
eine unbegrenzte Haltbarkeit aufweist. Eine Neutrali- 
sation des Bades hat sich nach unseren Erfahrungen 
nicht als erforderlich gezeigt. Kaliumbichromat kann 
übrigens für diesen Zweck nicht verwandt werden, da 
es sich auf Zusatz von Alkohol zunächst stark trübt 
und dann ausfällt. 

Frage 133. Herr R. G. Können Sie mir einen 
Kleister angeben, mit dem man Bilder trocken im 
Warmprozess aufziehen kann? 

Fyage 133. Herr G. F. in T. Bitte um ein gutes 
Rezept (Klebestoff) zum Bestreichen der Bilder für 
Heissaufziehpresse. 

Antwort su Frage 133 und 133. Bei den Heis- 
auiklebefolien handelt es sich zunächst um dänne 
seidenpapierähnliche Papierstoffe, die mit einer Harz- 
lösung imprägniert werden. Man hat mit Erfolg 
Dammarharzlösung benutzt, wie auch verseifte Schellack- 
lösungen, die in der Weise hergestellt werden, dass 
man in eine vierprozentige kochende Borax'ösung so 
viel braunen Schellack einträgt, bis eine genügend 
viskose Lösung entsteht. Das Präparieren der Papiere 
mit diesen Harziösungen bereitet einige Schwierig- 
keiten, doch werden Sie vielleicht mit Hilfe der als 
Gummiermaschine bekannten Apparate am besten zum 
Erfolg gelangen. Unter Umständen wird es auch nötig 
sein, die Harzlösung direkt auf die Rückseite der aufzu- 
zuklebenden Photogramme mit steifen Pinseln auf. 
tragen, die Kopien zunächst zu trocknen und denn mit 
der Heisspresse aufzuziehen. — Es muss aber immer 
wieder betont werden, dass die Selbstherstellung von 
Heissaufklebelolien sehr grosse Routine erfordert, da 
die Harze in der Lieferung durchaus nicht gleich- 
mässig ausfallen, die Mischungsverhältnisse demnach 
stets variiert werden müssen, und auch, wie schon er- 
wähnt, das Imprägnieren der Papiere keine leichte 
Arbeit vorstellt. Man tut deshalb immer am besten, 
die fertig im Handel erhältlichen Heissaufklebefolien 
wie z. B. die Abcfolien von Brückan jun., Berlin, zu 
benutzen, die ein hervorragend gleichmässiges Produkt 
darstellen. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 58. Heır C. K. in K. Sie fragen, ob es 
erlaubt sei, Aufnahmen von einem fremden Verlag von 
Ansichtskarten zu verwenden; Beweis seien die Origi- 
nale der Besteller und der Besitzer der aufgenommenen 
Grundstücke. 

Antwort su Frage 58. Aus Ihren wenigen Zeilen 
ist der zu beurteilende Tatbestand flberhaupt nicht zu 
ersehen, allenfalls zu vermuten. Es ist selbstverständ- 
lich nicht erlaubt, Ihre auf Bestellung hergestellten 
Photographien als Ansichtskarten nachrubilden. Wenn 
dies der Fall ist, müssen Sie den Nachbildner aut 
Schadenersatz verklagen. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse =” 
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. S., Mühlweg ı9. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG 


HeraUuagegehen von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 56. 


12, Juli. 


IQI4. 


IL Deutseher Photographentag in Leipzig. 
Festbericht von Adolf Sander. 


Auf allen Gebieten zeigt sich immer deut- 
licher das Bestreben, im Zusammenschluss eine 
Besserung zu erreichen, und tatsächlich ist die 
jetzige Zeit mehr denn je dazu geeignet, den 
Zusammenschluss gebieterisch zu verlangen, 
denn nur grosse Verbände können den Aufgaben 
der Zeit gerecht werden, während der einzelne 
ohnmächtig bleiben muss. Dass auch die deut- 
schen Photographen von dieser Erkenntnis durch- 
drungen sind, zeigte sich so recht in den nun 
vergangenen Festtagen in Leipzig, wo es der 
Central-Verband Deutscher Photographen-Ver- 
eine und Innungen (J. P.) unternommen hatte, die 
Kollegen aus allen Gauen unseres lieben Vater- 
landes zu einer Tagung zusammenzurufen. Die 
Vorarbeiten waren wiederum dem Sächsischen 
Photographen - Bunde übertragen, der bereits 
einmal in Dresden sich um das Zustandekommen 
einer Tagung Verdienste erworben hatte. Be- 
kanntlich war die zweite Tagung in Heidelberg, 
und wenn man Dresden und Heidelberg mit 
Leipzig in einen Vergleich zieht, so muss man 
zugestehen, dass die beiden Vorgängerinnen 
einen mächtigen Vorsprung hatten gegen Leipzig. 
Beide Städte sind von der Natur besonders gut 
bedacht. Dresden, die schöne sächsische Resi- 
denzstadt, am herrlichen Elbstrome gelegen, in 
unmittelbarer Nähe die Sächsische Schweiz mit 
ihren Klüften und stolzen Bergen, und Heidel- 
berg sodann! Wem ginge nicht schon das 
Herz auf bei der Nennung dieses Namens: 
„Altheidelberg, Du Feine, Du Stadt an Ehren 
reich“ singen die Studenten, und die breiten 
Volksmassen singen es begeistert mit! Es gibt 
eben nur ein Heidelberg in der Welt, und der 
Zauber der alten ehrwürdigen Neckarstadt hatte 
ja auch seine Wirkung auf das Photographen- 
völkchen ausgeübt, sie waren in grosser An- 
zahl hingeeilt, um zu sehen und zu geniessen. 
Was bietet dagegen Leipzig? Zwar ist es histo- 
rischer Boden; die weiten Auen sahen das Wüten 
der Völkerschlacht, vor den Mauern der Stadt 
wurde der Welteroberer Napoleon aufs Haupt 
geschlagen, ein Goethe hatte die Stadt besungen, 
Schiller hat dort gelebt und das schöne Lied 
„An die Freude“ im lieblichen Gohlis gedichtet, 
aber Mutter Natur hat sie stiefmütterlich bedacht, 


denn der weite Wald an der Pleisse und das 
Rosenthal ist das einzige, was Leipzig an Natur- 
schönheit bieten kann, sonst aber nichts weiter. 
Die Vergangenheit der Stadt redet eine ernste 
Sprache, sie mahnt zum Nachdenken. Ohne 
Leipzig kein 1870/71, ohne die Völkerschlacht 
wäre das grosse einige Deutsche Reich undenk- 
bar gewesen. Aber seine Bürger regen fleissig 
die Hände, Handel und Gewerbe blühen, die 
Stadtverwaltung ist eifrig bemüht, seine Bürger 
zu unterstützen, und so erfreut sich die Welt- 
handelsstadt Leipzig eines gewissen Wohlstandes. 
Dass Leipzig seit langer Zeit schon als der 
Mittelpunkt nicht nur der Messen, des Rauch- 
warenhandels, sondern auch des Buchhandels, 
des Buchgewerbes gilt, dürfte wohl allgemein 
bekannt sein. Mit dem Buchgewerbe hängt die 
gesamte graphische Kunst eng zusammen, und 
die Weltausstellung für Buchgewerbe und Graphik 
bringt einen Einblick in den mächtigen Umfang 
dieser Berufszweige, wie er sich so leicht nicht 
wieder bieten dürfte. Doch nicht das Loblied 
der Stadt Leipzig und seiner Gewerbe, noch der 
Ausstellung wollten wir an dieser Stelle an- 
stimmen, sondern einen Ueberblick über den 
nun beendeten Ill. Deutschen Photographentag 
zeigen. Der C. V. hatte den Wurf gewagt, und 
er ist gelungen, wie ibn sich wohl keiner ge- 
träumt hatte. Leipzig brachte die Einigkeit der 
deutschen Photographen. Dieses ist die Krone, 
der Erfolg der reichen Mühen! 

Nach den Wochen saurer Arbeit war end- 
lich der Vorabend der Tagung gekommen, der _ 
22. Juni, im Restaurant Kitzing & Helbig. 
Das Stammlokal der Leipziger Kollegen sollte 
die bereits erschienenen Kollegen aufnehmen, 
ich sage ausdrücklich, sollte, denn es fasste tat- 
sächlich die Kollegen und deren Damen nicht, 
der Saal erwies sich als viel zu klein. Schon 
dieser erste Abend zerstreute die Bedenken, 
die wohl am meisten die Leipziger gehabt haben, 
wenn sie glaubten, die Photographen würden 
Leipzig nicht die erwünschte Beachtung schenken. 
Früh, am anderen Morgen, lachender Sonnen- 
schein auf den Fluren! Nach den Wochen 
voller Regen: Sonnenschein, wie bestellt! Der 
Standartenträger auf dem weiten Hauptbahnhof 


57 


‚ abhielten. 


388 


hatte alle Hände voll zu tun, die ankommenden 
Kollegen nach dem Bureau zu weisen, wo der 
Empfangsausschuss, mit Kollegen Hoffmann 
an der Spitze, die Festkarten und Zeichen aus- 
lieferte. Schnell die Hotels aufgesucht und 
dann nach dem Zoo, wo am Morgen die beiden 
Bünde aus Sachsen und Thüringen ihre Tagungen 
Eine treue Freundschaft verbindet 
diese beiden Bünde schon seit langen Jahren. 
Beide Bünde sind den anderen Vereinigungen 
mit gutem Beispiel vorangegangen. Die Vor- 
sitzenden haben es stets verstanden, die Freund- 
schaft weiter zu pflegen. Kollege Strnad- 
Erfurt, der Leiter des Thüringer Bundes, ist ja 
auch als der Vater des C. V. anzusprechen, 
denn seiner Anregung verdankt der -C. V. seine 
Gründung. Der grosse Festsaal zeigte eine 
umfangreiche Ausstellung von Proben der photo- 
graphischen Industrie, die das Interesse der er- 
schienenen Kollegen erweckte. Schon zur Mit- 
tagszeit war eine staatliche Zahl von Gästen 
aus nah und fern erschienen, und mit jeder 
Minute wuchs die Zahl der Kongressteilnehmer. 

Pünktlich 31/, Uhr eröffnete der Vorsitzende, 
Herr Schlegel, mit einer gehaltvollen Be- 
grüssungsrede die Tagung. Zur Eröffnung 
waren als Vertreter der Regierung Herr Re- 
gierungsrat Bartsch, von der Stadt der Bürger- 
meister Roth, der Polizeidirektor Dr. Wagler, 
. vom Ausstellungs-Direktorium der Präsident Dr. 
Volkmann, von der Gewerbekammer der Vor- 
sitzende Kammerrat Grüner, sowie der Syndikus 
Herzog und eine grosse Zahl der Herren vom 
Rats- und Stadtverordneten-Kollegium erschienen. 
Regierung, Stadtverwaltung, Ausstellung und Orts- 
ausschuss entboten herzliche Willkommensgrüsse. 

Der Vertreter der Stadtgemeinde, Herr Bürger- 
meister Roth, wie auch der Arbeitsausschuss- 
Vorsitzende Kollege Sander mahnten zur Einig- 
keit, unter Hinweis auf die Erfolge aut Leipzigs 
Boden und bildeten so den Auftakt zu dem 
Kommenden. i | 

Mit jugendlicher Frische trat nun Altmeister 
Dührkoop auf das Podium, um die Zuhörer 
mit seinen Anschauungen über das neuzeitliche 
Porträt bekanntzumachen, und als er geendet, 
rauschte reicher Beifall durch den dichtbesetzten 
Saal. Ihm folgte Herr Professor Mente-Berlin, 
der mit seinem hochinteressanten Vortrag über 
die Errungenschaften des letzten Jahres gleich- 
falls den Zuhörern die allseitige Zustimmung 
ablockte. Doch nun hinaus in die Anlagen des 
Zoo, die Erholungspause war ganz am Platze. 
Der Abend sah dann lauter fröhlich gestimmte 
Menschen im weiten Festsaale versammelt, reicher 
Blumenschmuck zierte die Tafeln, und nach 
unserer Schätzung mussten es doch gegen 600 Per- 
sonen sein, die sich zur Tafelrunde zusammen- 
gefunden hatten. Ueberall herrschte fröhliches 
Leben. Wiederum waren die Vertreter der 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


städtischen Körperschaften erschienen, um im 
ungezwungenen Verkehr das Photographen- 
völkchen näher kennen zu lernen. Das Hoch 
auf den Schirmherrn des Deutschen Reiches, 
ferner auf die deutschen Fürsten, den König 
von Sachsen, der den Photographen Sachsens 
seit Jahren seine persönliche Huld entgegen- 
bringt, und den Ehrenvorsitzenden der Tagung, 
den Prinzen Johann Georg, Herzog von Sachsen, 
brachte Herr Schlegel aus. Ihm folgte Herr 
Strnad mit einem Trinkspruch auf die Stadt 
Leipzig, den Herr Bürgermeister Roth in herz- 
lichster Weise erwiderte und seine Worte in 
ein Hoch auf den C. V. und seine Bestrebungen 
ausklingen liess. Man liess die Damen, das 
Direktorium der „Bugra“ und den Arbeitsaus- 
schuss mit seinem Vorsitzenden Kollegen Sander 
leben. Dieser dankte in launiger Weise, indem 
er meinte, die meiste Arbeit hätte der Drucker 
und die Post gehabt, denn eine einzige Sendung 
von Einladungen hätte nur 7 Zentner gewogen, 
die Hauptsache sei aber, dass die Kollegen dem 
Rufe gefolgt wären, und er hoffe auf die glück- 
liche Zukunft in Einigkeit. Die Worte waren 
auf guten Boden gefallen; der Vorsitzende 
des Süddeutschen Photographen -Vereins, Herr 
Grainer, erklärte unter brausendem Beifall, 
dass der Süddeutsche Photographen-Verein im 
Prinzip bereit sei, sich dem C. V. anzuschliessen. 
Aus dem Beifall konnte man ermessen, wie der 
Alp von der Seele der Anwesenden fiel. End- 
lich sollte es zur Wahrheit werden, was man 
seit Jahren ersehnt hatte und das immer noch 
auf sich warten liess, deutsche Photographen 
stehen einig zusammen, der Bann ist gebrochen, 
Friede und Eintracht wird in Zukunft herrschen. 
So ist es und so soll es bleiben immerdar! 

Die Reden wurden in angenehmer Weise 
abgewechselt von Gesangsvorträgen der kleinen 
Leipziger Nachtigall, der Frau Margarete 
Schreiber, die mit ihren Liedern sich in den 
Dienst der guten Sache gestellt hatte und aus- 
nahmsweise nicht nur dem gestrengen Herrn 
Kartonfabrikanten und Ehegemahl sein Dasein 
mit ihrem reinen Wohllaut das Leben erheiterte, 
sondern sich auch in die Herzen der Photo- 
graphen hineingesungen hat. Herr Heinrich 
Grass, der rührige Vertreter photographischer 
Industrieller, brachte ebenfalls verschiedene 
Liedergaben zum Vortrag und erntete, wie seine 
Partnerin, den wohlverdienten Beifall. Kollege 
Ludwig aus Leipzig erfreute die Kollegen mit 
einem launigen Festliede, und die Weisen der 
Kapelle des 107. Regiments unter Leitung des 
Herrn Königl. Musikdirektors Giltsch erhöhten 
die Feststimmung, so dass man noch lange nach 
aufgehobener Tafelrunde im traulichen Gedanken- 
austausch beisammenblieb. Ueberall wurde das 
freudige Ereignis des Tages, die endliche Einig- 
keit, erörtert und freudig begrüsst. 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


389 





“ Am anderen Morgen — grau in grau war 
der Himmel, es regnete! Aber trotz des Regens 
hinaus nach dem Völkerschlachtdenkmal, dem 
riesigen Erinnerungszeichen aus Deutschlands 
grösster Zeit, das uns mahnt, wie nur durch 
Energie und Einigkeit etwas Grosses zu erreichen 
ist. Deutsch soll unser Sinn und Handeln sein. 
Die Stimmung konnte der Regen nicht beein- 
trächtigen, und als man das Denkmalsinnere be- 
sichtigt batte, war Petrus den Sonnensöhnen 
sogar so gnädig, dass er für einen kurzen Zeit- 
raum die Himmelsschleusen abschloss, und die 
Gruppenaufaahme konnte programmgemäss er- 
folgen; schade, dass leider nur die Hälfte un- 
gefähr auf dem Bilde zu sehen ist. „Gott mit 
uns“ steht in gewaltigen Dimensionen am Denk- 
mal, und so auch über der Gruppe der deutschen 
Photographen. Möge es jetzt und jederzeit so 
sein! 

Man zog nun zur Ausstellung, nahm dort die 
Erläuterung des Herrn Prof. Dr. Goldberg über 
die wissenschaftliche Abteilung der Bugra ent- 
gegen und besuchte darauf diese Abteilung und 
auch die Ausstellungen der Kollegen in beiden 
Gruppen. 

Nach der Mittagspause und dem gemein- 
schaftlichen Essen im „Gutenberg“ wanderte man 
zum Kongressaale, wo uns Freund Steckel aus 
Kattowitz mit seinem hochinteressanten Vortrage 
„In und auf den Bergen“ erfreute. Der Vortrag 
war durch eine Reihe ausgezeichneter Lichtbilder 
erläutert, und man konnte die grossen Schwierig- 
keiten bewundern, die dieser unermüdliche 
Forscher bei seinen Aufnahmen zu erledigen hatte. 

Der nun folgende Vortrag des Herrn Handels- 
lehrer Ruch aus Görlitz über kaufmännische 
Kalkulationen übertraf wohl alle Erwartungen 
der Anwesenden, denn man bedauerte sehr, dass 
man gezwungen war, nach 2 Stunden den Saal 
verlassen zu müssen. Wie sehr der Herr Vor- 
tragende bei seinen Ausführungen das Richtige 
getroffen hatte, geht daraus hervor, dass man 
trotz des schönen Wetters, das nunmehr wieder 
eingezogen war, doch noch in einem anderen 
Lokale über ı Stunde durch Frage und Beispiele 
die Verhandlungen fortsetzte.e. Herzlicher Dank 
wurde beiden Rednern zuteil. Der Abend sah 
die Versammlung im „Gutenberg“ wieder bei- 
sammen, wo bei den Darbietungen einer ober- 
bayerischen Kapelle und lustigem Schubhplattler 
die Stunden im Fluge vergingen. 

Von den Verhandlungen des C.V. und dem 
Besuche der „Illustrierten Zeitung“ am anderen 
Tage will ich nicht berichten, dieses kommt von 
berufener Seite, hier soll der Verlauf der Tagung 
in der obwaltenden Stimmung gegeben werden. 

Man traf sich im Lokal „Der Student in 
Altheidelberg“* wieder. Männlein und Weiblein 
füllten bis auf den letzten Platz den grossen 
Saal, und die Fidelitas trat in ihre Rechte. Der 


Tafelmeister Strnad hatte denn auch bald auf 
einer Entdeckungsreise ein reizendes „Sing- 
vögelchen“ aufgespürt, das uns mit seinen lustigen 
Weisen erfreute. Doch hier war es nur der 
Anfang der Fidelitas. Einsiedel Julius aus 
München brachte in seiner urwüchsigen Art der 
Deklamationen auch den „Berliner im Münchner 
Hofbräuhaus“ zum Vortrag und erntete wahre 
Lachsalven. Kollege Herr aus Nürnberg und 
andere suchten auch zu den Kosten der Unter- 
haltung beizutragen. Heitere Weisen der Musik- 
kapelle sorgten dazwischen, dass keine Pausen 
entstanden, und als es nun für die Kollegen aus 
dem Schlesierlande galt, Abschied zu nehmen, 
die Kapelle aber zuvor „Fahrt wohl ihr Träume 
der Liebe“ intoniert hatte, da betrat einer dieser 
Kollegen das Podium und dankte gerührt für 
die schönen Tage in Leipzig. Man merkte es 
den Kollegen an, dass ihnen der Abschied schwer 
fiel, und manche Freundschaft mag auch in diesen 
Stunden geschlossen sein, in denen sich die 
Kollegen nähergetreten sind. Nur ungern trennte 
man sich in vorgerückter Stunde, doch der nächste 
Tag legte den C. V,-Delegierten noch Pflichten 
auf, galt es doch, die verschiedenen Innungs- 
fragen zu erledigen. 

Auf die Huldigungsdepeschen an Se. Maj. den 
König und Se. Kgl. Hoheit den Prinzen Johann 
Georg waren die telegraphischen Danksagungen 
eingegangen; sie wurden unter freudiger Zu- 
stimmung verlesen. 

Endlich war auch die Tagesordnung des 
letzten Tages erledigt, noch einmal schnell in 
die Ausstellungshallen und dann nach der Stadt 
zum Ratskeller, um einen Abschiedstrunk zu 
nehmen, und dann zur Bahn, der Heimat zu. 
Doch der Mensch denkt, und oft wird es anders 
als man es sich ausgedacht. Zum Ratskeller 
kam man wohl, aber dort blieb man sitzen, die 
Leipziger mussten Pech an die Stühle geklebt 
haben; es war nicht möglich, fortzukommen, und 
so stieg mit jeder Minute die Fidelitas. Alle 
beseelte der eine Gedanke, dass endlich der 
Zwist ausgeschieden, dass man einig zusammen- 
stehen will, sich niemals trennen und verlassen. 
Wieder war es unser Einsiedel, der die Ge- 
müter mit seinen Vorträgen erheiterte, ihm 
schlossen sich Rudolph aus Erfurt und Baum- 
gärtel aus Leipzig würdig an. Der liebe 
Münchner Kollege dankte dann noch den Leip- 
zigern für die schönen Stunden, drückte seine 
Freude über die am Tage vor Abschluss der 
Verhandlungen abgesandte Depesche an die 
„Süddeutschen“ aus. Mit herzlichen Dankes- 
worten erwiderte Kollege Sander aus Leipzig 
und gab herzlichste Grüsse an die Kollegen in 
der Münchner Stadt mit auf den Weg, was die 
Anwesenden, und es war eine stattliche Zahl, 
die ausgeharrt hatten, zu lebhaftem Beifall ver- 
anlasste. 


57° 


396 


So ist denn die Tagung mit dem vollen 
Akkorde der Einmütigkeit zum Abschluss ge- 
kommen. Auf Leipzigs Boden ist die Einigkeit 
geschlossen, auf keiner Seite gibt es Besiegte 
und keine verlorenen Schlachten, sondern Ver- 
bündete gehen gemeinsam Hand in Hand wider 
die Schädlinge unseres Berufes. Die Tagung 
ist zur allgemeinen Zufriedenheit verlaufen, kein 
Misston störte die ungetrübte Freude. Menschen, 
die sich vorher vielleicht nie gesehen hatten, 
schieden als Freunde. Man hatte nicht nur ge- 
lernt, wie unser Beruf sich vervollkommnet hat 
und wie wir alle Kraft einsetzen müssen, um 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


den Anforderungen der Neuzeit zu genügen, sei 
es in kaufmännischer oder künstlerischer Be- 
ziehung, sondern man hat auch erkannt, dass 
„Eintracht ernährt und Zwietracht zerstört!“ 
Die 800 Teilnehmer an der Tagung werden als 
Apostel hinausziehen und erzählen, wie schön 
es in Leipzig war und wie für die Zukunft der 
Ausblick zu den schönsten Erfolgen gesichert 
erscheint. Möge der Tag nicht mehr fern sein, 
an dem alle deutschen Photographen im Central- 
Verband Deutscher Photographen-Vereine und 
Ionungen (E. V.) vereinigt sind! 
„Einer für alle und alle für einen.“ 


— 


Aus der Praxis des Photographen. 


Konservierung blanker Metallteile. 
Um blanke Metallteile aller Art an Maschinen 
oder Apparaten gegen das Ansetzen von Rost- 
flecken zu schützen, bewährt sich das reinste 
natürliche Bienenwachs ganz vorzüglich, wenn 
es mit so viel echtem französischen, d.h. rekti- 
fizierten Terpentinöl durch Erwärmung ge- 
schmolzen wird, dass es eine ziemlich dickliche 
und in warmem Zustand leicht verstreichbare 
Masse ergibt, die nur ganz mager auf die zu 
konservierenden, blank und rein geputzten Metall- 
teile aufzutragen ist. In die Masse rührt man 
während des Erwärmens noch etwas gelbes, 
d. h. ungebleichtes Vaselin, welches allein schon 
als ein vorzügliches Konservierungsmittel an- 
zusehen ist. Der Ueberzug ist nach einigen 
Tagen nicht mehr bemerkbar, aber doch noch 
vorhanden, und soll man ibn bei häufigem Ge- 
brauch der Gegenstände öfters erneuern, ebenso 
dann, wenn die Gegenstände an nicht ganz 
trockenen Stellen bezw. im Schaufenster aus- 


[Nachdruck verboten.] 

gestellt werden sollen, denn gerade hier unter- 
liegen sie ungemein schnell dem Rosten. Die 
Entfernung des Konservierungsüberzuges ge- 
schbieht vermittelst eines weichen Lappens mit 
etwas rektifiziertem Terpentinöl. Neue Sachen 
sollen sofort bei der Ankunft mit dem Kon- 
servierungsmittel eingefettet werden. M. 


Seit Jahren verwende ich bei den Platin- 
bädern mit bestem Erfolg anstatt der Phosphor- 
säure Zitronensäure. 20g auf ı Liter Bad. 
Das Bad arbeitet Ausserst sparsam, nur ist es 
bei allen neuen Bädern angebracht, die Lösung 
erst einen Tag stehen zu lassen. Das Bad 
arbeitet in diesem Fall viel intensiver und aus- 
giebiger. R. 


In meinem elektrischen Atelier verwende 
ich seit einem Jahr mit bestem Erfolg licht- 
blauen Seidenbattist in ein- bis dreifacher 
Lage, je nach Bedarf, das Licht arbeitet in 
diesem Fall viel weicher. R. 


— a — 


Innungswresen. 


Nachstehend drucken wir eine wichtige Ent- 
scheidung über die Staffelung der Beiträge ab. 
In der Entscheidung wird auch darauf verwiesen, 
dass die Innung berechtigt ist, besondere Aus- 
gaben, z. B. für den Verband oder das Innungs- 
organ, zu machen, wenn diese nur nicht den 
Mitgliedern neben den statutengemässen Bei- 
trägen zwangsweise in Rechnung gestellt werden. 
Es empfiehlt sich also, die Beiträge in den Statuten 
von vornherein so anzusetzen, dass derartige 
Ausgaben bestritten werden können. 


Stadtrat 
der Haupt- und Residenz- 
stadt Gera. 
Reg.-Nr. VI, A. sı4/ll. 
Auf Ihre Beschwerde gegen unseren Bescheid in 
Sachen N.N. zu II hat das Fürstl. Ministerium ent- 
schieden, dass Teilbeiträge nach $ ıoo, 5, III nur dann 
in Frage kommen, wenn das betreffende Innungsmit- 


Gera, den 17. Juni 1914. 


® 


glied noch ein anderes Handwerk oder Handelsgeschäft 
betreibt, nicht aber, wenn es sonst einen anderen Be- 
ruf hat, der nicht Handwerk oder Handelsgeschäft ist. 
N.N. hat demnach den vollen Innungsbeitrag zu be- 
zahlen. Wir haben ihn ebenfalls von der Entscheidung 
in Kenntnis gesetzt und überlassen der Innung, ihn 
nunmehr nochmals zu mahnen, bezw. sehen neuem An- 
trag auf Einziehung entgegen, wenn er nicht bezahlt. 

Gleichzeitig sehen wir von der in unserer Zuschrift 
vom 22. Februar d. J. gestellten Forderung, $ ı5 des 
Statuts wegen der Teilbeiträge nach $ 100, 5, III, zu 
ergänzen, ab. 

Die Frage aber, wie es mit der eventuellen Kürzung 
des vollen Beitrags um 3 Mk. für die Verbandszeitung 
und 3 Mk. für den Verbandsbeitrag gehalten werden 
soll, ist in der Ministerialentseheidung nicht berührt, 
wohl weil die Innung in der Beschwerde darauf nicht 
zugekommen ist. Wir stehen in dieser Beziehung noch 
auf dem Standpunkt unseres Bescheides vom 22. Februar 


PHOTÖGRAPHISCHE EHRÖNIE. 


d. J., d.h. wenn die Innung die Beiträge für den Ver- 
band und die Zeitung von sich aus bezahlt und den 
Innungsmitgliedern neben dem statutenmässigen Bei- 
trag von ı5 Mk. nicht in Rechnung stellt, so verfährt 
sie richtig. 


Siegel: 
Der Stadtrat I. A.: gez. Dix, Polizeisekretär. 


zu Gera - Reuss. 


An 
den Vorstand der Photographen- 
Zwangsinnung, hier. 


0 


Das Reservebild. 
Von Kunstmaler F. Krogmann, Berlin. Wilmersdorf. 


Nachdem der Soldat seine Dienstzeit beendet, 
wünscht er auch eine Erinnerung an diese Zeit mit in 
die Heimat zu nehmen, um sie später im eigenen Heim 
an geeignetem Platz anzubringen. Es hat sich nun 
seit Jahren das Reservebild als dieses Erinnerungsblatt 
in Form eines Kompositionsbildes, wo der Reservist 
im Kreise seiner Kameraden und Vorgesetzten dar- 
gestellt ist, eingebürgert. Man sollte nun meinen, 
dass dieser guten Einnahmequelle, die sich hier dem 
Photographen bietet, auch das grösste Interesse ent- 
gegengebracht wird, und das Bestmöglichste geboten 
wird, einmal, wenn man berficksichtigt, dass der 
Soldat wirklich nicht zu den begüterten Menschen 
gehört, sondern sich seine Groschen für das Reserve- 
bild sauer ersparen muss. Man sollte meinen, dass 
hier gerade etwas sehr Gutes geliefert werden müsste. 
Das Reservebild ist doch keine Augenblickssache, die 
in wenigen Tagen erledigt ist, meist nehmen diese 
Bilder in der Wohnung des ehemaligen Soldaten einen 
Ehrenplatz ein. Aber was wird den armen Soldaten 
nicht alles für ihr erspartes Geld geboten! Es ist gerade 
so, als ob hier das Erbärmlichste gut genug würde, 
man kann nur den Kopf schütteln über das was man 
zu sehen bekommt, und sich fragen: wie ist das mög- 
lich, dass so etwas heute noch angeboten wird? Die 
Photographie hat doch im allgemeinen grosse Fort- 
schritte gemacht, aber hier ist Stillstand. Die Bilder, 
wenn man überhaupt das Wort dafür nennen kann, 
sind nicht einmal technisch vollkommen, geschweige 
denn künstlerisch etwas wert. Es wird alles auf aller- 
billigste Weise hergestellt mit gröbsten perspektivischen 
Fehlern, die ‚Malerei‘ wird allein fabriziert, und dann 
den armeu Reservisten gegeben, diese kommen ja doch 
nicht wieder und können damit selig werden. So 
denkt man jedenfalls. 


Das ist aber grundfalsch, man sollte gerade das 
Reservebild als ein Reklamebild betrachten für spätere 
Jahrgänge, und das Original so herstellen, dass es, an 
geeigneter Stelle angebracht, den neu Eintretenden 
sichtbar ist, und die unter dem Bilde stehende Firma 
sie veranlasst, auch ihre Kundschaft zuzuwenden. Man 
soll auch nie seinen Namen unter eine Arbeit setzen, 
wenn man nicht die Ueberzeugung hat, hier das Beste 
gegeben zu haben. 


391 


Was lässt sich nicht aus dieser Aufgabe: Ein Er- 
innerungsblatt an die Militärzeit, ala Kompositions- 
gruppe Schönes schaffen, wenn mit Interesse gearbeitet 
wird? Vor allem müssen die Aufnahmen harmonisch 
ineinanderpassen, lebendig gruppiert, und etwas dar- 
stellen. Nicht mehr als sechs bis acht Personen nelıme 
man auf eine 18x24 cm-Platte (die Figuren können 
die Platte ganz ausnutzen), da sonst zu gedrängt und 
die Gruppierung erschwert wird. Der Hintergrund 
des Kompositionsbildes soll ein Stück aus dem Leben 
des Soldaten darstellen. Es soll ein Stück der Um- 
gebung gegeben werden, in der der Soldat seine Dienst- 
zeit verbracht hat. Es können nun landschaftliche 
Motive aus der Garnison angebracht werden, die dann 
aber durch soldatische Szenen belebt sind. Es bietet 
sich eine mannigfache Fälle von Motiven aus dem 
Leben des Soldaten, die, geschickt angebracht, sehr 
gut wirken. Man gehe nur hinaus und beobachte, 
es wird sich viel Stoff finden; man begnüge sich nicht 
einfach mit Ansichtskarten. 

Die fertigen Negative kopiere man auf gutem 
dünnen Mattpapier und sende die unaufgezogenen 
Kopien einem ersten Spezialatelier ein, welches einem 
für künstlerische Ausführung der Malerei volle Garantie 
bietet. Es gehört wirklich viel Können dazu, eine 
harmonische, verbindende Malerei zu schaffen, die dem 
Ganzen seinen kfustlerischeu Wert gibt. Es ist ganz 
falsch, zu glauben, man könne das allein machen und 
das Geld sparen; das ist wohl ein ganz falscher Oıt 
der Sparsamkeit. 

Hoffentlich genügen diese Zeilen, angeregt zu 
haben, dass hier endlich einmal Wandel geschaffen 
wird, und dass das Reservebild etwas mehr als bisher 
gepflegt wird, damit es auch verdient, an der Wand 
des einfachen Mannes einen Ehrenplatz einzunehmen. 


DE 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 


(Pür diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine 
Verantwortung.) 


Säshsiseher Photographen - Bund (E.Y.). 

Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen. 
Als neue Mitglieder sind gemeldet: 

Herr Alfred Rosenkranz, Heidenau, Dresdner 
Strasse 4. 

Herr Dr.von Kalmanchey, Dresden, Räcknitzstrasse 1. 
Als neue Mitglieder sind aufgenommen: 

Herr Walter Zeibig, Photograph, Innsbruck, Maria 
Theresien - Strasse 27, I. 

Herr Max Hoffmann, Photograph, Pulsnitz i. Sa. 


99- 


Nordwestdeutseher Photographen - Bund 
(BR. Y.). 
Sitz: Bremen. 

Durch den Klischeehandel und das Reproduzieren 
von Bildnissen, welche nicht direkt vom Verfertiger 
des Originals bezogen wurden, geht oftmals dem das Ur- 
heberrecht besitzenden Kollegen bei Veröffentlichungen 





in den illustrierten Zeitschriften und Tageszeitungen 
das Honorar verloren, weshalb der Vorstand des Bundes 
seine Mitglieder ersucht, da, wo Bildreproduktionen 
ohne Firmenangabe erscheinen, es sich zur Ehren- 
pflicht zu machen, solche Zeitungen, oder Ausschnitte 
aus denselben, der Geschäftsstelle des Bundes, Bremen, 
Rempbertistrasse 89, einzusenden, falls nicht auf 
irgend eine Weise der Verfertiger des Originals zu er- 
mitteln ist und diesem durch Karte eine direkte Mit- 
tellung zugehen kann. Es liegt dies im Allgemein- 
Interesse, und wurden in letzter Zeit durch gegenseitige 
Unterstützung verschiedenen Fachleuten Beträge nach- 
träglich ausgezahlt. Auch die uns angeschlossenen 
Vereine und Sektionen ersuchen wir, in gleichem Sinne 


zu verfahren. 
Der Vorstand. 


L A.: Grienwaldt- Bremen. 
ar 


Pfälziseher Photographen -Bund 
Zwangsinnung für die Pfalz. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Sitz: Kaiserslautern. 

Wir ersuchen unsere verehrlichen Mitglieder, den 
am ı. Juli fällig gewesenen Beitrag porto- und zu- 
stellungsfrei an unseren Kassierer, Herrn A. Klaiber- 
Ludwigshafen a. Rh., bis spätestens zum 20. Juli ein- 
senden zu wollen. Bis dahin nicht bezahlte Beiträge 
werden unter Portozuschlag per Postnachnahme erhoben. 
Bei eventueller Verweigerung dieser Nachnahme erfolgt 
sofort die Einziehung, ebenso die früher rückständiger 
Beitıäge, zwangsweise durch die Behörde. 

Der Vorstand. 


un u To om 


Bereehnung 
eines photographisehen Betriebes. 


In Nr. 54 dieser Zeitschrift wurde auf Seite 375, 
oben, rechte Spalte, darauf hingewiesen, dass Herr 
Diplom-Handelslehrer Ruch seinem gelegentlich des 
III. Deutschen Pbotographentages gehaltenen Vortrage 
über „Die kaufmännische Kalkulation in der Photo- 
graphie‘ eine gedruckte Berechnung zugrunde gelegt 
habe. Diese Berechnung eines photographischen Be- 
triebes hat nicht Herr Ruch drucken lassen, sondern 
der Central-Verband Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen. Der Verband hat von derselben noch 
eine Anzahl Exemplare drucken lassen, welche die dem 
C. V. angeschlossenen Vereinigungen für ihre Mitglieder 
beziehen können. 


kart 


Personalien. 
Das sojährige Geschätftsjubilälum zu feiern, war 
dem Photographen Herrn Bergemann in Neuruppin 
vergönnt. 


4 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRÖNMIR. 





Ateliernaehriehten. 

Döbeln. Herr Curt Schröder hat das Atelier 
für Photographie der Firma früher Otto Johnsen, 
Königstrasse 6, bisheriger Inhaber Carl Schröter, 
käuflich übernommen. 

Prenzlau. Herr Photograph G. Staude verlegt 
sein Photographisches Atelier nach der verlängerten 
Klosterstrasse. 

um u I 0 ud 


Auszeiehnungen. 

Herr Photograph Hans Strauss- Altötting (Ober- 
bayern) erhielt von Ihrer Königl. Hoheit Frau Prinzessin 
Witwe Arnulf von Bayern eine wertvolle Busennadel 
mit einem sehr schmeichelhaften Handschreiben für eine 
gelieferte Photographie vom Jubiläum des Seraphischen 
Liebeswerkes in Altötting. 


m u I 2 om 


Aus der Industrie. 

— Seit Jahren ist die Heinrich Ernemann- 
Akt.-Ges. in Dresden durch ihre ebenso geschmack- 
vollen wie inhaltreichen Kameras - Preislisten überall 
bekannt. Jetzt kauı wieder ein 48 Seiten umfassendes 
als Nr. 305 bezeichnetes Preisbuch zur Verteilung an 
die Händlerschaft und auch zum Einzelversand, der, 
so viel auch bezügliche Wünsche einlaufen, beibehalten 
wird; selbst derjenige, der sich über die Fortschritte 
des Kamerabaues ohne unmittelbaren Bedarf zunächst 
nur unterrichten will, möge sich also diese neueste 
Ernemannliste schicken lassen. Besonders wird die 
neue zusammenklappbare Spiegelreflexskamera „Erne- 
mann-Klapp-Reflex‘ 9X ı2 cm mit doppeltem Aus- 
zug die Aufmerksamkeit tüichtiger Amateure, aber auch 
der Fachphotographen erregen. Unter den Erne- 
mann-Fabrikaten findet der anspruchsvollste Licht- 
bildner, wie auch der noch in den allerersten Anfängen 
des Photographierens sich Mühende in demjenigen, 
was für ihn passt, wirklich das, was sich bewährt, weil 
es solide ist und für die betreffenden Sonderzwecke 
geschaffen wurde. Einige reizvolle mit Ernemann- 
Apparaten gewonnene Bilder zieren und beleben den 
eben besprochenen neuesten Ernemann- Katalog. 


— Die Kartonpapier- und Photographiekartenfabrik 
von Oskar Rommel&Co., G.m.b. H. in Nerchau 
stellt Militärgruppenkartons in reicher Auswahl her, da 
fast jede Waffengattung, darunter auch die Marine, mit 
besonderen und deren Eigenheiten berücksichtigenden 
Bildausschmückungen vertreten ist. Ausser den ge- 
wöhnlichen Militärgruppenkartons in farbigem und in 
Tondruck liefert die Fabrik Rommel noch gepresste 
Gruppenkartons. Muster, die jetzt, wo die Zeit der 
soldatischen Gruppenaufnahmen beginnt, den Fach- 
photographen besonders erwünscht sein dürften, werden 
von der Herstellerin den photographischen Ateliers und 
Handlungen bereitwillig übersandt. 


rt 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


393 








Geriehtswesen. 

Sind Photographen Handwerker? (Nach- 
dıuck auch im Auszug verboten!) Die Handwerks- 
kammer Weimar hat kürzlich in einer Streitsache über 
die Eintragung einer Photographenfirma in das Handels- 
register ein interessantes Gutachten darüber abgegeben, 
ob die Photographen den Handwerkern zuzurechnen 
sind. Es lautet: „Die Photographen werden im ganzen 
Deutschen Reiche als Handwerker angesehen, sie 
haben Beiträge zu den Kosten der Handwerkskammer 
zu leisten und nehmen Gesellen- und Meisterprüfungen 
ab. Von einer Fabrik kann unseres Erachtens bei 
dem fraglichen Betrieb nicht die Rede sein, da hierzu 
alle Merkmale fehlen. Zunächst arbeitet X auf Einzel- 
bestellung, seine Erzeugnisse müssen durchaus individuell 
bebandelt und ausgeführt werden, von einer fabrik- 
mässigen Herstellung kann keine Rede sein. Der aus- 
gesprochene Fabrikbetrieb hat aber die typische Eigen- 
schaft, dass er Massenfabrikate erzeugt. Eine etwa im 
Betriebe herrschende Arbeitsteilung kann hieran nichts 
ändern, denn eine solche ist auch in vielen Hand- 
werksbetrieben aus Zweckmässigkeitsgründen füblich. 
Zudem dürften die Hilfskräfte meist handwerksmässig 
ausgebildet sein, wäbrend der Fabrikbetrieb füber- 
wiegend nur ungelernter Arbeiter bedarf. Nach den 
Entscheidungen Grossherzogl. Staatsministerinms über 
die Handwerksmässigkeit zahlloser Betriebe ist hierfür 
in erster Linie massgebend, ob In der Mehrheit hand- 
werksmässig ausgebildete Kräfte tätig sind oder nicht. 
Bejahendenfalis wird der betreffende Betrieb als hand- 
werksmässig erklärt. Darauf, ob zu einem Betriebe 
etwa eine kaufmännische Geschäftsführung erforderlich 
ist, kommt es nicht an, denn dies ist auch für jeden 
grossen Handwerksbetrieb der Fall Man ist längst 
davon abgekommen, dass das Handwerk mit dem 
Kleingewerbe identisch sei. Dies hat selbst die Handels- 
kammer indirekt zugegeben. Während zahliose Be- 
triebe, insbesondere im Baugewerbe, trotz der Be- 
schäftigung von Hunderten von Arbeitern nicht die 
Handwerkseigenschaft verloren haben und als Hand- 
werks- Grossbetriebe anzusehen sind, kann andererseits 
ein ganz kleiner Betrieb, der nur wenige Arbeiter be- 
schäftigt, als Fabrik anzusprechen sein, wenn ihm die 
sonstigen Merkmale der Fabrik eigen sind (Beschäftigung 
ungelernter Arbeiter, Mamenfabrikation, Absatz an 
Wiederverkäufer usw.‘‘). ak. 


854 


Kleine Mitteilungen, 

— Zur Geschichte der Entdeckung der 
Lichtempfindlichkeit der Silbersalze, von 
Felix Fritz Eders Forschungen haben ja, wie all- 
gemein verbreitet, zu dem Ergebnis geführt, dass der 
am ı2. Mai 1667 in Colbitz geborene Arzt J. H. Schulze 
zuerst 1727 die photographische Schwärzung von Silber- 
salzen beobachtet haben soll. Als er Silbernitratlösung 
auf Kreide goss, sah er, da er den Versuch au einem 
sonnenbeschienenen Fenster vornahm, zu seiner Ver- 
wunderung, wie sich seine Mischung an der dem Licht 


zugekehrten Seite violett-schwarz färbte (J. M. Eder, 
@eschichte der Photographie 1905, S.90),. Felix Fritz 
teilt mit, dass Schulze einen Vorgänger gehabt hat, 
der 33 Jahre vorher, also 1694, bereits die Schwärzung 
von Silbersalzen im Licht augab. Es ist dies W. Hom- 
berg, der durch seine neue Methode, künstliche Leucht- 
steine herzustellen, indem er Kalksalze mit Salmiak in 
einem Tiegel glühte (M&moires de }’Acad. royale de 
Science 1692 bis 1694), bereits weiteren Kreisen bekannt- 
geworden ist. Nach Eder hat Homberg indirekt den 
Anstoss zur Entdeckung des ersten photographischen 
Prozesses mit Silbersalzen gegeben, während er aber 
nach Fritz derjenige sein soll, dem wir die Erkenntnis 
der Veränderung der Silbersalze oder richtiger gesagt, 
des Silbernitrats, im Lichte zu danken haben. Am 
4. September 1694 nahm Homberg eine kleine Blüchse 
aus Ochsenknochen, tauchte sie in verdünnte Salpeter- 
säure, in der Silber aufgelöst war, und stellte sie in die 
Sonne, wobei er ein Schwarzwerden der Büchse be- 
obachtete. Felix Fritz entnahm diese Mitteilung dem 
Buche des Joanne-Baptista du Hamel, „Regiae 
Scientiarum Academiae Historia‘, welches bereits im 
Jahre 1700 bei Thomas Fritsch in Leipzig erschien. 
Auf Seite 331 dieses Buches heisst es wörtlich: Idem 
4. die Septembris pyxidem ex ossibus bovinis factam 
exhibuit variis distinctam coloribus. Ossa aquae forti 
debilitatae, in qua argentum exsolutum fuerat, ante 
immersa, tum Soli exposita, atro colore infecto et tornata, 
instar marmoris erant variegata.‘‘ Fritz folgert daraus, 
dass Homberg als der Entdecker der Lichtempfindlich. 
keit der Silbersalze anzusehen sei, und dass Schulze 
mit seinen interessanten Versuchen erst an zweiter Stelle 
zu nennen wäre („Chem.-Ztg.‘ ı914, Nr. 22, Seite 246 
und 247). 

Hierzu ist zu bemerken, dass Glauber im Jahre 
1658 die Fähigkeit der Silbernitratiösung, Holz, Pelz- 
werk und Gefieder schwarz zu färben, zuerst angab, und 
dass Homberg in der nunmehr aufgefundenen Stelle 
Gegenstände aus Bein durch Tränken mit Silbernitrat- 
lösung und Aussetzen an die Sonne schwarz beizte; 
er nahm jedoch nicht im geringsten Notiz von der Ent- 
stehung von Licht- und Schattenbildern oder irgend 
einer auderen photographischen Bilderzeugung mit Hilfe 
des Sonnenlichtes auf den mit Silbernitrat gebeizten 
Knochen. Dagegen konstatierte Schulze 1727 nicht 
nur die wahre Lichtempfindlichkeit der Silbersalze, 
unterschied die Lichtwirkung von der Wärmewirkung 
der Sonnenstrahlen und benutzte als Erster die 
Lichtempfindlichkeit der Silbersalze zur Herstellung von 
photographischen Kopien auf silberhaltigem Kreide- 
schlamm, wie ich in meiner „Geschichte der Photo- 
graphie‘, dritte Auflage, 1905, S 5ı, und unter genauer 
Angabe der lateinischen Originalabhandlung Schulzes 
und ihrer wörtlichen deutschen Uebersetzung in meinen 
„Quellenschriften zu den fıhesten Anfängen der Photo- 
graphie“ ı913 (Halle a. S.) angab. Homberg hat 
durch seine Angabe über das Schwarzbeizen von Knochen 
nicht den geringsten Anstoss für die Erfindergeschichte 
der Photographie gegeben, und das Verdienst Schulzes 
bleibt durch die obige Angabe ungeschmälert. Eder. 


394 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





| L———— rs” 


— Die Photographie im Dienste der Steuer- 
behörde dürfte das neueste Anwendungsgebiet der 
Photographie darstellen. Die Veranlagungen zur 
Kirchensteuer der Berliner Stadtsynode für ıgı4 sind 


zum Teil auf photographischem Wege hergestellt. Die 


der Stadtsynode vom Magistrat überwiesenen Steuer- 
listen werden in den in Frage kommenden Teilen nicht 
mehr abgeschrieben, sondern photographiert. Die 
Kopien werden dann auf 60 m langen Filmbändern 
vereinigt, die unter geringem Raumaufwand aufbewahrt 
werden können. Der besondere Tell der diesjährigen 
Kirchensteuerveranlagungen enthält drei aufgeklebte 
Bromsilberblätter und trägt die Aufschrift: „ Photogra- 
phischer Auszug aus der Kirchersteuer-Heberolie‘“, 
Vor- und Zunahme des Steuerpflichtigen, Wohnung, 
Steuerzeichen, Staatssteuersatz, Jabres- und Halbjahres- 
betrag der Kirchensteuer sind photographiert. Es ist 
jedenfalls zu begrüssen, dass eine Behörde modernen 
Errungenschaften gegenüber nicht gleichgültig bleibt. 
St. 

— „Alpha“, Allgemeine Photographische 
Ausstellung, Wiesbaden, imSeptemberıgı4. Das 
Preisgericht wird bestehen für die Abteilung Fachphoto- 
graphie aus den Herren: Hofrat Hilsdorff- Frankfurt 
a. M., Schulte vom Brüähl-Wiesbaden, Arthur 
Marx-Frankfurt a. M. Als Preise sind Medaillen, 
Plaketten, Ehrendiplome und Ehrevpreise vorgesehen. 
Die Ausstellnngsleitung verleiht (durch die Jury) die 
goldene, silberne und bronzene Medaille der Ausstellung. 
Der „Verband deutscher Amateurphotographen - Ver- 
eine“ hat seine Medaille zur Verfügung gestellt, der 
Photographische Klub Nürnberg eine goldene und die 
Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Photographie 
eine silberne Medaille. Ausserdem sind viele Ehren- 
preise gestiitet worden. _ 

— Dringende Warnung. Mit welcher unglaub- 
lichen Naivität die Vermittler von Ausstellungsmedaillen 
zuweilen ihre Geschäfte betreiben, zeigt ein der 
„Ständigen Ausstellungskommission für die Deutsche 
Industrie" vorliegendes Rundschreiben. In diesem 
werden deutsche Firmen von einer „Internationalen 
Ausstellungs- Gesellschaft, Abteilung Deutschland“ in 
Liverpool zur Beteiligung an einer vom 28. bis 3ı. Juli 
d. J. stattlindenden, also ganze 4 Tage dauernden (!) 
„Internationalen“ Ausstellung in Liverpool ein- 
geladen. Als einer der Hauptzwecke dieser Veran- 
staltung wird ganz unverbläint angegeben, jedem Aus- 
steller durch Gewährung einer goldenen Medaille und 
eines auf den Namen ausgestellten Ehrendiploms zu 
einer „grossartigen und dauernden Reklame zu ver- 
helfen‘. Um diese Anpreisung noch schmackhafter zu 
machen, heisst es in diesem Muster eines schwindel- 
haften Werbeschreibens, dass man sich bisher an Aus- 
stellungen nur mit Aufwendung einer grösseren Summe 
beteiligen konnte, und dass es dennoch sehr zweifel- 
haft war, ob man überhaupt eine Auszeichnung erhielt. 
Bei der Liverpooler Ausstellung aber erhalte jeder Aus- 
steller eine grosse Medaille und ein auf seinen Namen 
ausgestelltes Ehrendiplom, und trotzdem seien die Ge- 


bähren für die Beteiligung gering. Es ist kaum nötig, 
darauf aufmerksam zu machen, dass die Fährung der 
auf dieser Winkelausstellung vertriebenen „Auszeich- 
nungen‘ gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wett- 
bewerb verstossen würde. 


—8230- 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Zu Frage 125, Nr. sa, 8.368, teilt Herr Paul 
Winter, Hannover, Hartmannstrasse 7, mit, dass er 
als Spezialität Daguerreotypien und Wachstuchbilder 
reproduziert (und vergrössert); die letzteren bei Ver- 
meldung der Wachstuchfalten und des üblichen grauen 
Schleiers bei der Reproduktion. Herr Winter dürfte 
bereit sein, seinen Herren Kollegen Ratschläge zu erteilen. 


Frage 134. Herr O.B. in F. Ich habe öfter eine 
grössere Anzahl Pausen von Plänen zu machen, und 
erlaube mir, anzufragen, ob es kein bedeutend empfind- 
licheres Papier als blausaures Eisenpapier zu diesem 
Zwecke gibt, das billig hergestellt oder bezogen werden 
kann. Ist eine einschlägige Literatur vorhanden? 

Antwort su Frage 134. Die blausauren Eisen- 
papiere differieren in ibrer Empfindlichkeit ziemlich 
stark, je nachdem, ob grünes oder braunes zitronen- 
saures Eisenoxydanmon zur Herstellung verwendet 
wurde; ausserdem glauben wir, dass die schwarz bezw. 
braun kopierenden Sepiapapiere die meisten Zyanotyp- 
pspiere ziemlich stark an Empfindlichkeit übertreffen, 
und wir würden Ihnen raten, sich Proben von der 
Berliner Lichtpaus- und Pauspapierlabrik, G.m.b. H., 
Berlin C. 2, Kaiser Wilhelm- Strasse ı2, kommen zu 
lassen und das Ihnen am geeignetsten erscheinende 
Papier für zukünftigen Gebrauch auszuwählen. 

Frage 135. Herr O.M. in A. Das mir von Ihnen 
übersandte Buch über Lichtpausverfahren ist ein gauz 
veraltetes aus dem Jahre 1899. Mir ist vor allen Dingen 
daran gelegen, eine Bezugsquelle für eine neueste. 
Kopiervorrichtung bei elektrischem Licht für grosse 
und grösste Formate ausfindig zu machen, und möchte 
Sie bitten, mir eine diesbezügliche Antwort zu erteilen. 

Antwort su Frage 135. Eine aktuelle Literatur 
über Lichtpausverfahren gibt es leider zurzeit nicht, da 
die von den verschiedenen Fabriken benutzten Verfahren 
zur Herstellung von lichtempfindlichen Pauspapieren 
geheimgehalten werden und deshalb in der Literatur 
auch keine Aufnahme finden können. Als Kopler- 
vorrichtung für nicht allzu grosse Formate könnten Sie 
vielleicht den von der Neuen Photographischen Gesell- 
schaft in Berlin-Steglitz in den Handel gebrachten 
Lichtpausapparat benutzen, über den Sie sich zunächst 
durch Prospektsendung Kenntnis bezüglich des Preises 
und der Anwendbarkeit verschaffen können. Fär grosse 
Formate kommt der von der Westinghouse Cooper 
Hewitt-Ges. m. b. H., Berlin SW. 48, in den Handel 
gebrachte Apparat mit rotierendem Glaszylinder in 
Frage. Auch diese Gesellschaft wird Ihnen gern Pro- 
spekte auf Anfrage zusenden. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee, Halberstädter Strasse 7; 
für den gewerblichen Teil W.König in Halle a. S., Mühlweg ı9. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


1905. 


1f6  PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 


UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG . 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 


& 


unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A. S. K 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 57. 


15. Juli. 


IQ14. 





IL Deutseher Photographentag Leipzig, 23. bis 26. Juni 1914. 


(Schluss aus Nr. s5.) 


Innungspflicht der Filialen. Diese ist 
durch Entscheidungen in Königsberg, Chemnitz 
und Dortmund bejaht worden. 


8 Uhr-Schluss der Betriebsstätte. Nach 
der wichtigen Entscheidung in Hannover (siehe 
diese Zeitschrift 1914, Nr. 23, 34 und 45) ist 
den Innungen die Möglichkeit gegeben, eine be- 
stimmte Arbeitszeit einzuführen. Herr Freundt- 
Hannover berichtet ausführlich über das Vorgehen 
der Innung Hannover. 


Inzwischen erscheint Herr Syndikus Herzog 
von der Gewerbekammer, der vom Vorsitzenden 
begrüsst wird. 

Herr Schallenberg-Hamburg weist auf ein 
Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts hin, 
nach dem die Schnellphotographie als Lustbar- 
keit anzusehen sei. Die Folge dieses Urteils sei 
das Emporspriessen derartiger Geschäfte Er 
bittet den Central-Verband, bei den Hamburger 
Gerichten und der Deputation für Handel, Schiff- 
fahrt und Gewerbe ausführlich vorstellig zu 
werden, um die Verhältnisse in dem Photo- 
graphengewerbe klarzustellen. Herr Syndikus 
Herzog glaubt, dass man insofern einen Fehler 
gemacht habe, dass man die Klage nicht bis 
zum Reichsgericht getrieben habe. _ 


Herr Lichte-Berlin berichtet, dass in Berlin 
die Schnellphotographie nicht als Lustbarkeit 
angesehen werde. Er warnt aber davor, in so 
scharfer Weise wie in Hannover vorzugehen, 
man müsse da von Fall zu Fall vorgehen, um 
nicht berechtigte Interessen zu schädigen. Es 
sprechen dazu noch die Herren Scheithauer 
und Halfpape. 


Sonntagsruhe. Darüber berichtet der Vor- 
sitzende auf Grund eines reichen Materials. Er 
halte eine reichsgesetzliche, gleichmässige Rege- 
lung nicht für ratsam, da die Verhältnisse in 
den Gross- und Kleinstädten zu verschieden 
seien. Er könne deshalb nicht empfehlen, an 
die Reichsregierung heranzutreten. 

Herr Arnold-Dortmund hält es nicht für 
vorteilhaft, wenn die Ateliers in den Grossstädten 
geschlossen und in den Kleinstädten offen sein 
würden. Eine reichsgesetzliche Regelung würde 
in jedem Falle erstrebenswert sein. 


Herr Syndikus Herzog glaubt, dass es 
kaum zweckmässig sei, sich mit dieser Frage 
länger zu beschäftigen, da ein Reichsgesetz in 
Vorbereitung sei. 

Herr Lohöfener-Bielefeld berichtet, dass 
man in seinem Innungsbezirk mit der Geschäfts- 
zeit von 9 bis 2 Uhr des Sonntags sehr gute 
Erfahrungen gemacht habe. 

Der Vorsitzende weist auf die Verhältnisse 
in Dresden hin, wo man mit der Sonntagsruhbe 
die besten Erfahrungen gemacht habe. 

Herr Kruse-Hamburg wendet sich gegen die 
Sonntagsruhe. Ä 

Es wird Schluss beantragt und angenommen. 

Der Vorsitzende berichtet über ein Urteil 
des Kölner Gerichts gegen Samson, der ver- 
urteilt wurde. Er hatte die Geschäftsführer als 
Teilhaber eingetragen, damit sie nicht als Ge- 
hilfen galten. Das wurde als eine Umgehung 
des Gesetzes angesehen. 


Gehilfen- und Meisterprüfung. Der Vor- 
sitzende berichtet über die Arbeit des Aus- 
schusses. Die in den C. V.-Nachrichten ver- 
öffentlichiten Vorschläge werden von Herrn 
Sander verlesen und die einzelnen Bestim- 
mungen durchgesprochen, in einzelnen Teilen 
abgeändert und dann genehmigt. 

Es tritt um ı Uhr eine Pause ein. 
3 Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet. 

Verschiedenes. Der Vorsitzende berichtet 
über die Eingabe des C. V. an den Reichstag. 
Die Eingabe sei gut aufgenommen worden, aber 
wegen Schlusses des Reichstages muss die Ein- 
gabe wieder neu eingereicht werden. Es sind 
verschiedene Besuche bei Reichstagsabgeordneten 
gemacht worden, diese haben sich in jeder Weise 
entgegenkommend gezeigt, auch die sozialdemo- 
kratischen Abgeordneten hätten ihre Uhter- 
stützung zugesagt. Ebenso haben Unterstützung 
zugesagt: Der Handwerks- und Gewerbekammer- 
tag, die Zentralstelle für Handel und Gewerbe, 
Stuttgart, und der Hansabund. 

Nach einer Aussprache über die Photographen, 
die ihr Gewerbe im Umbherziehen ausüben, teilt 
der Vorsitzende mit, dass man auch eine Eingabe 
an das Badische Ministerium gemacht habe, um 
dagegen vorzugehen, dass den Lehrern Ver- 


58 


Um 


396 


günstigungen gegeben werden, was einer Be- 
stechung gleichkomme. 

Gegen den Vergrösserungsschwindel ist ver- 
schiedentlich vorgegangen worden, leider dauert 
die Erledigung der Strafanträge oft jahrelang. 
Gerade bei dieser Arbeit habe sich gezeigt, 
dass unsere jetzigen Gesetze nicht ausreichten, 
um den Schwindel zu bekämpfen. Ein bemerkens- 
wertes Urteil wurde vom C. V. gedruckt und 
an die Tageszeitungen usw. verschickt; der Vor- 
sitzende bittet um Bewilligung der dadurch ent- 
standenen Kosten von 5o Mk. 

Für den Verband. zur Bekämpfung der 
Schwindelfirmen wird wieder ein Beitrag von 
30 Mk. bewilligt. 

Im vorigen Jahre wurden 800000 Flugblätter 
gegen den Vergrösserungsschwindel gedruckt, von 
denen nur noch ein kleiner Vorrat vorhanden 
ist. Herr Einsiedel-München bittet, mit der Ver- 
teilung der Flugblätter fortzufahren, da diese 
nur bei jahrelanger Verteilung wirken können. 
Herr Kneisel-Plauen weist auf die Schutz- 
taschen des Kollegen Stadelmann-Leonberg 
hin, die einen entsprechenden Hinweis enthalten 
und sehr zu empfehlen seien. Es werden wieder 
bis 50oo Mk. für Flugblätter bewilligt. 

Nachdruck. Der Vorsitzende berichtet über 
diese Frage in ausführlicher Weise. Herr Sander 
gibt noch verschiedene Ergänzungen. Auf die 
vom Verlegerverein eingereichte Eingabe ist an 
das Reichsamt des Innern eine Gegeneingabe 
ausgearbeitet worden, die verlesen wird. Die 
Eingabe wird genehmigt. 

Weiter weist der Vorsitzende auf die Ver- 
tragsformulare für das Urheberrecht hin, die so- 
fort zahlreich bestellt werden. Der Vorsitzende 
berichtet noch über verschiedene Fälle, in denen 
es dem C. V. gelang, den Kollegen ihr Urheber- 
honorar zu verschaffen. 

Gegen zwei Kollegen in Essen ist Anklage 
erhoben worden, weil sie Empfangsdamen am 
Sonntag beschäftigt hätten. Den Kollegen ist 
eine Beihilfe von etwa 50 Mk. versprochen 
worden; der Vorsitzende bittet, diesen Betrag 
zu bewilligen. Die Prozesse sind noch nicht 
entschieden, die erste Instanz hat auf Frei- 
sprechung erkannt. 

Für eine Medaille des C. V. liegen eine An- 
zahl Modelle vor, die herumgereicht werden. 
Die Entwürfe gefallen jedoch nicht. Nach längerer 
Aussprache wird beschlossen, die Herren Schuh- 





PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


mann -Karlsrube und Einsiedel- München zu 
beauftragen, bei den dortigen Kunstgewerbe- 
schulen einen Wettbewerb unter den Schülern 
zu veranstalten um passende Entwürfe zu er- 
halten. Es werden dazu bis zu 200 Mk. bewilligt. 

Der Internationale Mittelstandskongress ladet 
zu seiner Sitzung nach Hannover ein. Mit der 
Vertretung des C. V. werden die Herren Freundt 
und Weise-Hannover beauftragt. 

Der Verein Hannover gibt die Anregung, 
ein Erholungsheim für Photographen zu errichten. 
Herr Freundt - Hannover begründet diese An- 
regung und schlägt die Wahl eines Ausschusses 
vor, der diese Anregung weiter verfolgen soll. 

Herr Stein-Worms schlägt vor, sich durch 
den C. V. dem kaufmännischen Erholungsheim 
anzuschliessen. Die Heime liegen in Bayern, 
Taunus, Erzgebirge und an der See. 

Herr Sander hat grosse Bedenken gegen 
die Errichtung eines eigenen Heims und führt 
als Beispiel die Errichtung eines Handwerker- 
erholungsheims seitens des Innungsausschusses 
Leipzig an. 

Der Antrag Hannover wird abgelehnt. Der 
C. V. wird sich mit anderen Heimen in Ver- 
bindung setzen, um Vergünstigungen zu erwirken. 

Herr Einsiedel-München weist darauf hin, 
dass durch das Verlangen von Probearbeiten 
der Gehilfen entweder eine Verletzung des Ur- 
heberrechts oder des Rechts am eigenen Bilde 
entsteht. Er bittet deshalb den Vorstand, sich 
mit einem Juristen in Verbindung zu setzen, der 
auf dem Gebiete des Urheberrechts an Werken 
der Photographie besonders bewandert ist. 

Der Vorsitzende verspricht, der Anregung 
zu folgen. Es werden noch verschiedene An- 
fragen gestellt und beantwortet. 

Der Vorsitzende dankt den Leipziger Kollegen, 
besonders dem Arbeitsausschuss und Herrn 
Sander, für die gastliche Aufnahme und für 
die grosse Mühe, die sie sich gegeben hätten. 
Herr Einsiedel spricht für die Versammelten 
dem Vorsitzenden, Herrn Schlegel, den Dank 
für die viele Arbeit und für die sachliche 
Leitung der Verhandlungen aus. Die Anwesen- 
den erheben sich von den Plätzen, um ihrem 
Dank an den Vorsitzenden Ausdruck zu geben. 

Der Vorsitzende schliesst den Verbandstag 
um 5 Uhr 45 Minuten mit den Worten: 

„Auf Wiedersehen in Strassburg!“ 

W. König. 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 


Säehsiseher Photographen.- Bund (E.YV.). 
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen. 


Als neue Mitglieder waren gemeldet: 


Herr Alfred Rosenkranz, Heidenau, Dresdner 


Strasse 4. 
Herr Dr. von Kalmanchey, Dresden, Räcknitzstrasse ı. 


Pfälziseher Photographen-Bund 


Zwangsinnung für die Pfalz. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Sitz: Kaiserslautern. 
Wir ersuchen unsere verehrlichen Mitglieder, den 
am I. Juli fällig gewesenen Beitrag porto- und zu- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


stellungsfrei an unseren Kassierer, Herrn A. Klaiber- 
Ludwigshafen a. Rh., bis spätestens zum 20. Juli ein- 
senden zu wollen. Bis dahin nicht bezahlte Beiträge 
werden unter Portozuschlag per Postnachnahme erhoben. 
Bei eventueller Verweigerung dieser Nachnahme erfolgt 
sofort die Einziehung, ebenso die früher rückständiger 
Beiträge, zwangsweise durch die Behörde. 


Der Vorstand. 
um 2 "T° m zo) 


Photographen - Zwangsinnung Görlitz- 
Lauban. 
Am Freitag, den ı7. Juli, pünktlich 7 Uhr 
abends, findet die Quartalsversammlung in 
Görlitz, Hotel „Prinz Friedrich Carl‘‘, Postplatz statt, 
wozu die Mitglieder freundlichst eingeladen werden. 


Tagesordnung: 

ı. Protokoll und Eingänge. 

2. Bericht über den III. Deutschen Photographentag 
in Leipzig. Referent: Herr Penzel. 

Bericht über die Verhandlungen des C. V. 

rent: Herr Mader. 

3. Antrag des Herın E. Pietschmann: Aenderung 
des Beschlusses vom 6. Oktober 1913, betreffend 
8 a2 der Statuten. 

4. Vortrag „Ueber Genossenschaftswesen‘‘ (Diskus- 
sion). Referent: Herr Penzel, 

5. Bericht der Kommission zur Ermittelung von 
Mindestpreisen. 

6. Verschiedenes. 


Der Vorstand. 
C. Mader, Vorsitzender. 
NB. Auf $ 22 und Nachtrag 2, Abs. ı, der Statuten 
wird hingewiesen. 


Refe- 


EI 


Zwangsinnung für Photographen 
in dem Bezirk der Handwerkskammer 
zu Arnsberg. 
Sitz: Iserlohn. 


Ausserordentliche Generalversammlung 
am Montag, den 10. August 1914, nachmittags 
4, Uhr, in Iserlohn, im Restaurant Schwinn, 

Unnaer Strasse 20. 


Tagesordnung: 
Auflösung der Photographenzwangsinnung. 


Es wird hierzu mit dem Bemerken eingeladen, dass, 
da die Versammlung am 6. Juli 1914 nicht beschluss- 
fähig war, in dieser Versammlung ohne Rücksicht auf 
die Zahl der erschienenen Mitglieder Beschluss gefasst 
werden wird (8 56, Abs. 2). 


Falls der Antrag auf Auflösung der Zwangsinnung 


fällt, findet im Anschluss hieran eine ordentliche Innungs- 
versammlung statt, in welcher der Vorstand neu gewählt 
werden soll. 

Iserlohn, den 6 Juli 1914. 


Der Vorstand. 
—39- 


397 


Photographen - Zwangsinnung Chemnitz. 
Unsere ı. Generalversammilung findet statt am 

Mittwoch, den a2. Juli, abends 6 Uhr, im „Hand- 

werker-Vereinshaus‘, Chemnitz, Herrenstrasse. 


Tagesordnung: 
ı. Verlesen des letzten Protokolles. 
2. Eingänge. 
3 Jahresbericht des Obermeisters. 
4. Bericht des Kassierers. 
5. Bericht der Kassenrevisoren und Entlastung des 

Kasslerers. 

6. Anträge. 
. Neuwahlen laut 5 28 der Statuten. 
8. Genehmigen des Haushaltplanes. 
9. Verschiedenes. 


Der Vorstand: 
Joh. Niclou, Paul Papesch, 
Obermeister. L. Schriftführer. 


Auf $ 22 der Statuten wird besonders hingewiesen. 
kart 


Photographen -Zwangsinnung 
Kempten i. A. für das bayrische Allgäu 
und Südsehwaben. 

Ersuche die verehrl. Mitglieder in ihrem eigenen 
Interesse, den für das III. Ouartal fälligen Beitrag bis 
längstens ı5.d. M. an Unterzeichneten senden zu wollen. 


Richard Eder sen., Kassierer. 
mit 


Gruppenaufnahme 
des Photographentages. 

Die vom Kollegen Ludwig-Leipzig am Völker- 
schlachtdenkmal angefertigte Gruppenaufnahme in der 
Grösse 40:50 cm wurde auf Mimosa-Bromsilberpapier 
von der Kunstaustalt Max Breslauer gedruckt. Das 
Bild ist sehr gut gelungen und wird zum Preise von 
1,50 Mk. abgegeben. Den gesamten Betrag hat Herr 
Breslauer für die Unterstützungskasse des C.V. be- 
stimmt, und sei an dieser Stelle für die Stiftung herz- 
lichst gedankt. Bis zur Stunde sind bereits 228,50 Mk. 
eingegangen. Weitere Bestellungen sind unter Ueber- 
sendung in Postwertzeichen zu richten an 

Adolf Sander-Leipzig-Gohlis, Gohliser Strasse 53. 


Gesamtquittung erfolgt dann später in dieser 


Zeitschrift. 
a 


Ateliernaehriehten. 

Baden-Baden. Herr Fr. A. Wiedemann er- 
öffnete Stephanienstrasse 4 ein Atelier für moderne 
Bildnisphotographie. 

Breslau. Herr Max Fröhlich verlegte sein 
Atelier von Neue Taschenstrasse a1 nach Feldstrasse 25. 

München. Herr Herm. Plappert verlegte sein 
Atelier für künstlerische Photographie von Pettenkofer- 
strasse 6 nach Sendlingertorplatz ıı in bedeutend 
grössere, moderne Räume ohne Oberlicht im neu- 
erbauten „Sendlingertorhaus‘“. 


398 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Kleine Mitteilungen. 

— Die Ausstellung „Das Deutsche Hand- 
werk, Dresden 1915“. 
Berlin errichtet auf dieser Ausstellung ein besonderes 
Gebäude, welches nach Schluss der Ausstellung ab- 
gebrochen wird und als Erholungsheim an anderer 
Stelle Verwendung findet. Damit die Photographie in 
dieser Ausstellung wfrdig sich repräsentiert, ist in 
Berlin ein Arbeitsausschuss zusammengetreten, der aus 
folgenden Herren besteht: Ludwig Boedecker- 
Friedenau; Fräulein Marie Boehm, i. Fa: Becker 
& Maass-Berlin; Paul Grundner, Hofphotograph, 
Berlin; Heinr. Lichte - Berlin; Johannes Lüpke- 
Gr. Lichterfelde; W. Niederastroth, Königl. Preuss. 
Hofphotographb, Potsdam; Ernst Sandau, Hofphoto- 
graph, Berlin; Carl Schenker - Berlin; Arthur 
Schulz 1. Fa: Alb. Meyer Nachf., Berlin; Alfred 
Weidener, Hofphotograph, Berlin. Zum Vorsitzen- 
den dieses Ausschusses wurde Herr Heinrich Lichte, 
Berlin SW. 48, Wilhelmstrasse 6, gewählt, an welchen 
Zuschriften und Anfragen zu richten sind. 


— Eine Abänderung des Gesetzes gegen 
den unlauteren Wettbewerb wird zurzeit in Er- 
wägung gezogen. Sie steht im Zusammenhang mit 
der Frage einer gesetzlichen Neuregelung des Zugabe- 
wesens, über die der preussische Handelsminister den 
beteiligten Reichsressorts und preussischen Ministerien 
neue Vorschläge unterbreitet hat. 


a 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 136. Herr G. B. inG. ı. Habe mein Labo- 
ratorlum, weiches sich im Kellerraum befindet, mit 
schwarzer Leimfarbe gestrichen, und ist nun nach 
einiger Zeit dasselbe vollstäudig schimmlig angelaufen. 
Gibt es hier ein Mittel, den Schimmelbeschlag zu ent- 
fernen, oder muss bei einem eventuellen Neuaustrich 
der Farbe etwas zugesetzt werden, woduıch ein etwaiges 
Schimmeln verhindert wird? 

2. Können Sie mir eine Adresse bezw. Firma an- 
geben, welche Apparate und Utensilien liefert, zur 
Massenanfertigung von Medaillon- und Briefmarken- 
photographie perforiert und gummiert? 


Antwort su Frage 156. ı. Den Schimmelbeschlag 
von den Wänden zu entfernen, wird Ihnen schwer ge- 
lingen, es sei denn, dass Sie mit einem desinfizieren- 
den Pulver die Wände abreiben, wobei allerdings auch 
die Farbe durch Verletzung Schaden erleiden würde. 
Wir raten Ihnen, einen neuen Anstrich vorzunehmen 
und der Russ- Leimfarbe Borsäure, Salizylsäure oder 
Karbolsäure zuzusetzen, was bei Russfarben unbedenk- 
lich geschehen kann und eine Schimmelbildung in 
jedem Falle wirksam verhüten würde. 

Antwort 2. Die Firma W. D. Kühn, Steglitz, 
baut neuerdings sehr praktisch eingerichtete Apparate 


Die Handwerkskammer zu | 


für Briefmarkenphotographie, die sich auch sehr billig 
stellen. Wir raten Ihnen, sich von dieser Firma zu- 
nächst einen Prospekt kommen zu lassen. 


Frage 137. Herr F.W. in G.-S. Bitte um An- 
gabe des Bıenzkatechin- Entwicklers mit Trinatrium- 
phosphat, Orliginalrezept von Ellen & Co., Nacht, 
Berlin. 

Antwort su Frage 137. Das Originalrezept der 
Firma G. Ellen & Co., Berlin, lautet folgendermassen: 


Lösung L 
Brenzkatechin . . . . . 58 
Natriumsulfit (kristallisiert) . 25 
Wasser . . 2. 2 200 250 ccm. 
Lösung IL 
Natriumphosphat 47 8: 
Aetznatron -. - 2 2 2 2 2 0. 5. 
Wasser 250 ccm. 


Man mischt beide Lösungen im Verhältnis ı:ı 
und mischt so viel Wasser zu, als das Produkt der 
beiden ersten Lösungen ausmacht. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 59. Herr F. K. in H. Habe ein Objektiv 
für 350 Mk. gekauft und bereits 71 Mk. angezahlt. 
Nachdem ich erfahren hatte, dass das Objektiv wertlos 
sei, habe ich meine weiteren Zahlungen eingestellt; 
dann wurde ich verklagt, obwohl Verkäufer sich bereit 
erklärte, das Objektiv gegen Rückerstattung der An- 
zahlung zurückzunehmen. Ich möchte eine Gegen- 
klage erheben. Wo kann ich den Wert des Objektivs 
feststellen lassen ? 

Antwort su Frage 59. Sie werden Gelegenheit 
haben, in dem jetzt schwebenden Prozessverfahren alles 
das unter Beweis zu stellen, was zu Ihren Gunsten 
spricht; das Gericht wird auch einen zuständigen Sach- 
verständigen zur Wertschätzung von photographischen 
Objektiven kennen, wenn Sie nicht einen bestimmten 
Sachverstäudigen selbst benennen, die in den Adress- 
büchern meistens unter den gerichtlichen Sachver- 
ständigen verzeichnet stehen. Eine besondere Gegen- 
klage brauchen Sie unter diesen Umständen nicht zu 
erheben. Ob die Voraussetzungen für eine Betrugs- 
anzeige vorliegen, kann hier nicht beurteilt werden. 

Dr. Sch. 


Fyage 60. Herr E. F. in F. Eine Konkurrenz- 
firma hat aus dem Katalog einer Möbelfabrik Auto- 
typien, deren Aufnahmen ich besorgt habe, nachgebildet. 
Wie kann die Möbelfabrik gegen den Nachbildäner vor- 
gehen? 

Antwort su Frage 60. Hier ist in erster Linie 
eine Strafanzeige gegen die Konkurrenzfirma geboten, 
die weiteren Massnahmen werden sich bei diesem 
Strafverfahren schon von selbst ergeben. Schaden- 
ersatz kann vom Geschädigten entweder als Busse im 
Strafprozess oder besonders in einem Zivilprozess be- 
ansprucht werden. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7; 
für den gewerblichen Teil W.König in Halle a.S., Mühlweg ı9. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 58. 19. Juli. IOI1A. 


IX. Preisausschreiben des „Ateller des Photosraphen” 1914. 


(Nur für Berufsphotographen.) 


Zu dem auch in diesem Jahre veranstalteten Preisausschreiben zur Förderung der neu- 
zeitlichen Bestrebungen in der Bildnisphotographie geben wir nachstehend die Wettbewerb- 
Bedingungen an und bitten um genaue Einhaltung derselben. 


ı. Verlangt werden Bildnisse, welche der Bewerber für seine Auftraggeber herstellt. 


2. Jeder Bewerber hat ı2 Bilder, nicht kleiner als Kabinett, einzuschicken. Grosse 
Originalaufnahmen sind zulässig, Vergrösserungen dagegen ausgeschlossen. Die Kollektion soll 
vielseitig gehalten sein. In erster Linie werden Kniestücke, ganze Figuren, Doppel- 
bilder und Gruppen verlangt, doch soll das Brustbild nicht ganz fehlen. Das Kopiermaterial 
ist ebenso freigestellt, wie der Ort für die Aufnahme, d.h. es können Freilicht-, Zimmer- und 
Atelieraufnahmen eingeschickt werden. 


3. Die Bilder müssen einzeln auf nicht zu grossen Karton aufgezogen und 
dürfen noch nicht reproduziert sein. Die Vorderseite jedes Kartons muss ein Kennwort tragen. 
Die Angabe anderer Merkmale, Firmenzeichen oder Monogramme ist nicht gestattet. 


4. Adresse oder Firma hat der Einsender in verschlossenem Kuvert, das mit demselben 
Kennwort bezeichnet ist, anzugeben. 


5. Redaktion und Verlag haben das Recht der Reproduktion aller eingeschickten Bilder, 
die nach getroffener Auswahl zurückgeschickt werden, soweit sie nicht prämiiert wurden. Es 
wird ferner aus dem Gesamtergebnis eine kleine, gewählte Sammlung zusammengestellt, die auf 
Wunsch den Vereinen zu Ausstellungszwecken überlassen wird. 


6. Die Frist zur Beschickung des Wettbewerbes läuft am 15. Oktober d. J. ab. 
Sämtliche Einsendungen haben an die Verlagsanstalt Wilhelm Knapp, Halle a.S., mit 
der Aufschrift „Preisausschreiben 1914“ des „Atelier des Photographen“ zu erfolgen. 


7. Das Preisgericht tritt Anfang November zusammen. Es wird sich wie früher aus 
Sachverständigen zusammensetzen, deren Namen noch angegeben WEIS. Die Veröffentlichung 
seiner Entscheidungen geschieht sofort. 


8. Die ausgeschriebenen Preise sind Geldpreise im Betrage von 


250 Mk., 150 Mk., 100 Mk., 75 Mk. und drei zu je 50 Mk. 


Für die Beurteilung der Bilder wird in erster Linie der künstlerische und technische 
Wert jeder Kollektion als Ganzes ausschlaggebend sein, doch bleibt es dem Preisgericht vor- 
behalten, mit den kleineren Preisen auch solche Bewerber zu prämiieren, welche in ihren Kollektionen 
nur einzelne besonders glückliche und anregende Arbeiten einschickten. 


Redaktion und Verlag des „Atelier des Photographen“. 
as <EITN_ 9- 
SID 


59 


400 


Rundsehau. 


— Verarbeitung alten Bromsilber- 
papiers. Frederick W. Burnett empfiehlt 
in „Photography and Focus“ für die Verarbeitung 
alten Bromsilberpapiers den folgenden Weg. 
Die einzelnen Blätter werden aus ihrer Um- 
hüllung genommen und beim üblichen Dunkel- 
kammerlicht in ein Bad von: 


EinprozentigerKaliumperman- 


ganatlösung 25 ccm, 
Schwefelsäure a0 Tropfen, 
Wasser ı Liter, 


gebracht, worin sie eine Minute verbleiben. 
Hierauf werden die Bilder unmittelbar in ein 
Bad von: 


Natriumsulfit . 
Wasser 


übergeführt, ebenfalls eine Minute Einwirkungs- 
dauer. Das Papier wird nun unter der Wasser- 
leitung abgespült und kann dann sogleich feucht 
oder auch erst nach Trocknung in der Vergrösse- 
rungskamera exponiert werden. Das trockene 
Papier kann auch noch längere Zeit gelagert 
werden. Hinsichtlich der Belichtungszeit ist zu 
raten, diese etwa doppelt so lang zu nehmen 
als sonst üblich. 

Burnett erwähnt, dass er bei dieser Be- 
handlung mit alten Papieren noch klare und 
brillante Drucke erzielt habe. — 

Zu dieser Auffrischung alten Papiers ist zu 
bemerken, dass die Haltbarkeit guter Brom- 
silberpapiermarken oft sehr weit geht, und dass 
. Kopien mit derartigen Papieren hoben Alters 
oft nur kurzer Behandlung mit einem Klär- oder 
Abschwächungsbade bedürfen, um genügende 


40 8, 
. 900 ccm, 


Bildresultate zu erzielen. Das oben von Burnett . 


angeführte Bad entspricht dem von Namias 
angegebenen Kaliumpermanganat - Abschwächer. 


— Entwicklung mit Hydrochinon- 
Derivaten. Halogensubstituiertes Hydrochinon 
als Entwickler ist allbekannt und unter dem 
Namen Adurol im Handel. A. und L. Lumitre 
und Seyewetz veröffentlichten jüngst einen 
Bericht über ihre praktischen Erfahrungen in 
der Entwicklung mit verschiedenen Substitutionen 
beim Hydrochinon. Es wurde die relative Ent- 
wicklungskraft von Substitutionen mit Chlor, 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


[Nachdruck verboten.) 
Brom, schwefliger Säure, Chlor und schwefliger 
Säure, Brom und schwefliger Säure, ferner 
Nitro- und Methylverbindungen untersucht. In 
all diesen Fällen wurde die analoge Entwickler- 
zusammensetzung benutzt, nämlich: 


Wasser n % . 1000 ccm, 
Soda (wasserfrei) . 558g, 
Natriumsulfit (wasserfrei) 40 , 


Es wurden davon jedesmal 100 ccm ge- 
nommen, hierzu kam stets die relativ gleiche 
Menge Entwicklersubstanz, nämlich entsprechend 
dem Molekulargewicht von ı g Hydrochinon. 
Sämtliche Lösungen wurden auf die gleiche 
Temperatur, ı8 Grad C, gehalten. Für sämt- 
liche Versuche diente die gleiche Plattenemulsion, 
auch die Expositionen geschahen immer unter 
denselben Verhältnissen. 

Bei einer zweiten analogen Reihe von Ver- 
suchen wurde Aetzkali statt Soda verwendet: 


Wasser . . ... . I000 ccm, 
Natriumsulfit (wasserfrei) 40 8, 
Aetzkali . . . 2. 2 2. 8„ 


Die Entwicklungskraft bei letzterer Zusammen- 
setzung zeigte bei allen Verbindungen eine 
beträchtliche Zunahme (ausgenommen beim 
Dinitrohydrochinon), aber relativ war das Re- 
sultat der verschiedenenVerbindungen zueinander 
praktisch dasselbe. Das Gesamtergebnis ist 
folgendes: 

Die Verbindungen, bei denen ein Halogen 
in das Hydrochinon eintritt, zeigen eine grössere 
Entwicklungskraft als das Hydrochinon selbst. 
Brom erwies sich diesbezüglich noch stärker als 
Chlor. 

Die Sulfosäure sowohl wie die Nitrogruppe 
reduzierte die Entwicklungskraft des Hydro- 
chinons wesentlich. Bei einem Gehalt von zwei 
Nitrogruppen blieb das Entwicklungsvermögen 
gänzlich aus. 

Ein Halogen, zusammen mit schwefliger 
Säure eingeführt, schwächt die verzögernde 
Wirkung der letzteren; man kann so durch ver- 
schiedene Variationen der Einführung die Ent- 
wicklungskraft heben und schwächen. 

Der Eintritt einer Methylgruppe hebt die 
Entwicklungskraft des Hydrochinons sehr be- 
trächtlich. 


— er —— 


Innungswesen. 


Eine Zwangsinnung selbständiger Photo- 
graphen soll für Hirschberg i. Schles. und 
Umgegend eingeführt werden. Mit eingeschlossen 
sind die Bezirke Landeshut i. Schles., Schönau, 
Löwenberg und Bolkenhain. Die Anregung ging 
von einer Anzahl Photographen in Hirschberg aus. 

In den Vereinsnachrichten dieser Nummer ist in 


dem Bericht der Photographen - Zwangsinnung 
Kempten i. A. eine Entscheidung der Königl. 
Regierung von Schwaben und Neuburg ab- 
gedruckt, auf die wir noch besonders hinweisen. 
Durch die Entscheidung ist ein Optiker in Lindau, 
welcher photographische Arbeiten für Amateure 
ausführte, innungspflichtig erklärt worden. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


461 





Sind Betriebe für Sehnellphotographie als „Lustbarkeiten“ anzusehen? 


In letzter Zeit wird von den Schnellphotographen 
versucht, ihre Betriebe als ‚, Lustbarkeiten '‘ hinzustellen, 
um damit die Bestimmungen über die Sonntagsruhe zu 
umgehen oder sich der Iunungspflicht zu entziehen. 
In München fällte nun am 27. Juni d. J. das oberste 
Landesgericht (Strafsenat, Revisionsregister Nr. 366/14) 
eine bemerkenswerte Entscheidung. Der Sachverhalt 
war kurz folgender: Ein Photograph hatte einige Neben- 
räume eines Cafes und Automatenrestaurants gemietet 
und photographierte die Gäste. Die Bilder wurden 
nach etwa 5 bis ıo Minuten auf einem Streifen Papier 
gegen Zahlung von 50 Pf. abgegeben. Der Photograph 
wurde wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung 
vom Schöffengericht bestraft, von der Strafkammer 
aber freigesprochen. Die Strafkammer war der An- 
sicht, dass nach $ 105i der G. O der gewerblichen 
Tätigkeit keine Schranken gesetzt seien. Die Vor- 
schriften für die Sonn- und Festtagsruhe fänden auf 
Gast- und Schankwirtschaften, Musikaufführungen usw. 
und aufsonstige Lustbarkeiten keine Anwendung. 
Diese Auffassung wurde von dem obersten Landes- 
gericht als rechtsirrig bezeichnet. Die Verglinstigungen 
des $ ıo5i der G.O. wurden nur den Inhabern der 


Gast- und Schankwirtschaften zuteil, aber nicht dritten 
Personen, die in diesen Wirtschaften ein eigenes Ge- 
werbe selbständig betreiben. Die Tätigkeit des An- 
geklagten könnte aber auch nicht als Lustbarkeit 
aufgefasst werden, da hierunter nur solche Ver- 
anstaltungen, Darbietungenund Vorführungen 
verstanden werden, die nach der Absicht der 
Veranstaltenden dazu bestimmt und auch ge- 
eignet sind, zu ergötzen und zu unterhalten. 
Photographische Werkstätten können aber nicht als 
Vergnügungslokale angesehen werden. Beim Photo- 
grapbieren werden auch keine Lustgefühle hervor- 
gerufen, es handle sich um eine höchst nlichterne, ge- 
werbliche Tätigkeit. Die Tätigkeit des Schneliphoto- 
graphen dürfe man nicht mit der in den Wirtslokalen 
herrschenden gehobenen Stimmung verwechseln, aus 
der heraus der Photograph in Anspruch genommen 
werde. Dieser nutze nur die Stimmung des Publikums 
zu seinem Vorteil aus. Der Vergleich mit den Jahr- 
markt- und Oktoberfestphotographen sei auch verfehlt, 
weil für diese besondere Bestimmungen über den Markt- 
verkehr Geltung hätten. —g. 


—  —— 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Hessiseher Photographen-Bund (E. Y.). 
Unsere diesjährige Bundesversammlung 
findet am Montag, den 27. Juli, im „Kaisersaal‘“ 
zu Darmstadt statt. Mit derselben ist ein gemein- 
schaftlicher Besuch der „Jahrhundert - Ausstellung 
deutscher Kunst‘‘ verbunden. Die Teilnehmer daran 
versammeln sich um 2 Uhr im „Kaisersaal“. Um 5 Uhr 
beginnt ebendaselbst die Sitzung mit folgender Tages- 
ordnung: 
ı. Verlesen des Protokolls der letzten Sitzung. 
2. Erstattung des Jahresberichtes. 
3. Bericht des Kassierers und der Rechnungspräfer. 
4. Neuwahl des Gesamtvorstandes. 
5 Wahl zweier Rechnungsprüfer. 
6. Besprechung über die geplante Wanderausstellung. 
7. Besprechung eventueller Anträge. 
8. Verschiedenes. 
Ausstellung vou Bildern auf Dührkoop-Matt- 
und auf Fogaspapler. 
Nach der Sitzung gemütliches Zusammensein. 
Wir bitten, die noch ausstehenden Antwortkarten 
umgehend einzusenden (durch einen Druckfehler steht 
auf denselben der 27. Juni, es muss natürlich 27. Juli 
heissen). 
Mit kolleglalem Gruss! 
Für den Vorstand: 
H. Schramm, Alb. Fraatz, 
I, Vorsitzender. Schriftfährer. 


—8839-— 


Säehsiseher Photographen - Bund (E. Y.). 
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen. 
Als neue Mitglieder sind aufgenommen: 
Herr Alfred Rosenkranz, Heidenau, Dresdner 
Strasse 4. | 
Herr Dr.von Kalmanchey, Dresden, Räcknitzstrasse I. 


dr 


Photographen - Zwangsinnung Chemnitz. 
Unsere ı. Generalversammlung findet statt am 

Mittwoch, den 22. Juli, abends 6 Uhr, im „Hand- 

werker-Vereinshaus“, Chemnitz, Herrenstrasse. 


Tagesordnung: 

ı. Verlesen des letzten Protokolles. 
= Eingänge. 
3 Jahresbericht des Obermeisters. 
4. Bericht des Kassierers. 
5. Bericht der Kassenrevisoren und Entlastung des 

Kasslerers. 
6. Anträge 
7. Neuwahlen laut 8 28 der Statuten. 
8. Genehmigen des Haushaltplanes. 
9. Verschiedenes. 


Der Vorstand: 
Joh. Niclou, PaulPapesch, 
Obermeister. L. Schriftführer. 


Auf $ 22 der Statuten wird besonders hingewiesen. 


a 


402 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Photographen -Innung (Zwangsinnung) . 


xu Berlin. 


Ordentliche Versammlung am Donnerstag, 
den 23. Juli, abends pünktlich 8 Uhr, im Theater- 
saal der „Kammer-Säle‘“, Teltower Strasse I—4. 


Tagesordnung: 
I. Geschäftliche Mitteilungen: Stellennachweis und 
Gehiltenschaft. 


2. Referat des Herrn Lichte über den Photographen- 
tag zu Leipzig. 

3. Antrag: Allgemeiner 8 Uhr-Schluss für sämtliche 
photographischen Betriebe des Berliner Innungs- 
bezirkes. 

4. Genehmigung der Verwaltungsklage 
Stoedtner und Leyser. 

5. Genehmigung zur Durchführung von Klagen, den 
unlauteren Wettbewerb betreffend. 

6. Antrag auf Anschaffung einer feuersicheren Kassette 
oder Geldschrank zur Aufbewahrung der Bücher. 

7. Wahl eines Meisterbeisitzers !ür das Lehrlings- 
wesen an Stelle des Herrn Michelis. 

8, Verschiedenes. 

Der Vorstand. 


Hugo Kammer, 
L Schriftführer. 


gegen 


Lorenz Tiedemann, 
I. Vorsitzender. 


Platin in Röhrchen & ı g 3,05 Mk. 


Rauchen während der Sitzung nicht ge- 
stattet. 

Die gesandte Karte lautet auf die Person und ist 
nicht übertragbar; sie gilt als Anwesenheitsbeweis ($ 22 
der Satzungen) und muss am Eingang des Versamm- 
lungsraumes abgegeben werden. 


Unentschuldigtes Fernbleiben wird durch Ordnungs- 


strafe geahndet. 
— DB 


Photographen -Zwangsinnung Plauen. 
Am Dienstag, den 28. Juli, nachmittags 
Punkt 21, Uhr, findet die dritte diesjährige 
Quartalsversammlung im „Cal& Trömel“ in 
Plauen statt, wozu die Mitglieder freundlichst ein- 
geladen werden. 
Tagesordnung: 
I. Verlesen des letzten Protokolls. 
2. Eingänge. 
3. Aufdingen von zwei Lehrlingen. 
4. Berichterstattung über die Sitzungen in Leipzig. 
5. Antrag des Obermeisters Kneisel: Beschlussfassung 
über die Wahl zweier Beisitter als Erweiterung 
des Vorstandes. 
6. Verschiedenes. 


Der Vorstand. 


J. Ronneberger, 
Schriftführer. 


G. Kneisel, 
Vorsitzender. 
nn << zu 


Badischer Photographen -Bund (E.Y.). 
Der Bundesbeitrag für das zweite Halbjahr 1914 
ist bis Ende Juli an den Schatzmeister Herrn Georg 
Müller, Karlsruhe, Brauerstrasse 9, einzusenden. Die 
bis zum ı. August nicht eingesandten Beiträge werden 
durch Nachnahme erhoben. 


Versammlungsbericht 
über die Früähjahrsversammlungen in Heidel- 
berg und Freiburg i. Br, am 6. und 27. April. 


Um den Kollegen möglich zu machen, die Ver- 
sammlungen bestimmt besuchen zu können, ist die 
getrennte Abhaltung der Fırühjahrsversammlung vom 
Vorstand beschlossen worden. Die erste der Versamm- 
lungen fand am 6. April in Heidelberg statt, und war 
der Besuch ein nicht sehr grosser; es sind immer 
wieder dieselben Kollegen, welche Interesse zeigen, und 
die Verlegung der Versammlung, resp. die Trennung 
derselben in zwei, in verschiedenen, entgegengesetzt 
gelegenen Landesteilen abzuhaltende Versammlungen, 
zeigte, dass das hiermit von der Bundesleitung be- 
wiesene Entgegenkommen von seiten der Mitglieder 
nicht übermässig geschätzt wird. Es dürfte sich em- 
pfehlen, die Versammlungen doch für die Zukunft 
wieder in Karlsruhe abzuhalten. 

Kollege Kögel eröffnete mit Worten der Be- 
grüssung die Versammlung. 

Kollege Gottmann hielt einen kurzen Demon- 
strationsvortrag: „Aus der Praxis für die Praxis“, hier- 
bei kamen eine Reihe technischer Hilfsmittel zur Vor- 
führung und Besprechung, die heute In photographi- 
schen Betrieben kaum entbehrlich sind. 

Ueber die verschiedenen gezeigten Vorfübrungen 
entspann sich nach Schluss derselben eine recht leb- 
hafte Diskussion, und viele der Anwesenden brachten 
ihre Erfahrungen usw. vor, die sie selbst mit dem einen 
oder anderen der vorgeführten Gegenstände gemacht 
hstten. Die lebhafte Aussprache gestaltete sich recht 
lehrreich und interessant. 


Eine grössere Kollektion hervorragend schöner 
Gummidrucke schmückte die Wände des Versamm- 
lungsraumes, und es erregte schon vor Sitzungsbeginn 
das lebhafteste Interesse der Teilnehmer. Die Firma 
Höchheimer & Comp, Feldkirchen bei München, 
hatte auf Wunsch der Bundesleitung für die beiden 
Versammlungen diese Kollektion zur Verfügung ge- 
stell. Die Ausstellung dieser Bilderkollektion bewies, 
welch hervorragend reiches Material zur Betätigung 
künstlerischen Strebens das Höchheimersche Gummi- 
druckpapier ist. Besonders bewies die Kollektion, wie 
hervorragend sich das Papier speziell für das künst- 
lerisch vornehme Porträt eignet, und sei der Firma 
Höchheimer auch an dieser Stelle für die freund- 
liche Ueberlassung der Kollektion allerbestens gedankt. 
Kollege Gottmann sprach über das Papier kurz er- 
läuternd, worauf unter anderem auch Kollege Professor 
Krauth-Frankfart a M. die Vorzüge des Papieres 
betonte und seine Erfahrungen bei der Verarbeitung 
bekanntgab. 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


403 





Ueber den Stand der vom Bunde aus propagierten 
Gründungen von Zwangsinnungen in Baden wurde be- 
kanntgegeben, dass die Zwangsinnung Karlsruhe in 
den allernächsten Wochen sich konstituieren würde, 
nachdem die verzögernden Einsprachen der Innungs- 
gegner als grundios verworfen wurden. 


Für Heidelberg- Mannheim ist eine erneute Ab- 
stimmung durch das Ministerium genehmigt worden, 
auch hier sind die eifrig an der Arbeit gewesenen 
Innungsgegner von den massgebenden Behörden mit 
ihren Anträgen usw. glatt abgewiesen worden, aller- 
dings hatte diese Einsprache eine Verzögerung der 
Sache von nahezu °/, Jahr zur Folge. Die absolute 
Notwendigkeit der Zwangsinnungsgrüändung wird nicht 
nur in unseren Kreisen erkannt und verstanden, und 
die Innungsgegner beweisen in ihren Bestrebungen nur 
ihre Sonderinteressen, sondern alle Regierungsfaktoren 
in Baden sprechen sich für die Errichtung von Zwangs- 
innungen aus. In der nächsten Zeit soll der derzeitige 
Stand der Abstimmungsmöglichkeit nachgeprfft werden 
und alsdann für Mannheim und Heidelberg die Nen- 
abstimmung tunlichet beschleunigt werden. Im Hand- 
werkskammerbezirk Konstanz sollen die Interessenten 
nochmals gehört und eventuell dann auch dort die 
Innung propagiert werden. Dasselbe gilt auch für 
Freiburg 1. Br. 

Ein breiter Raum in der Versammlung wurde für 
die Besprechung der im kommenden Jahre in Karls 
ruhe stattfindenden Jubiläumsausstellung der Stadt 
Karlsruhe offen gelassen. Kollege Schuhmann refe- 
rierte eingehend über die Ausstellung, ebenso gab 
Kollege Gottmann Kenntnis von den bis daher unter- 
nommenen Schritten. Nach Verhandlungen mit den 
beteiligten Faktoren der Ausstellungsleitung, dem 
Grossherzogl. Landesgewerbeamt und dem Grossherzogl. 
Ministerium des Innern ist dem Badischen Photo- 
graphen - Bund die Bearbeitung der Gruppe Photo- 
graphie selbständig übergeben worden, alle Aussteller 
in dieser Gruppe haben sich, einerlei ob sie Mitglieder 
des Bundes sind oder nicht, bei diesem anzumelden 
und die für die Gruppe ausgearbeiteten Bestimmungen 
zu respektieren. Es werden alle in Baden ansässigen 
Photographen zur Beteillgung aufgefordert. Interessant 
ist die Mitteilung gewesen, dass die Photograpbie 
nicht in der Abteilung für Handwerk und Gewerbe, 
sondern in der Gruppe für „angewandte Kunst“ ein- 
gereiht ist. Ä 

Eine Vorjury wird über die Zulassung der einzelnen 
Sachen entscheiden. Es soll, wie es Prinzip der Aus- 
stellung überhaupt ist, nicht durch die Masse, sondern 
einzig und allein durch Qualitätsarbeit gewirkt werden. 
In Sachen der Platzmiete ist den Ausstellern durch 
das Belegen grosser Flächen seitens des Ministeriums 
des Innern die Gelegenheit geboten, Platz zu verhältnis- 
mässig niederem Satz durch den Bund zu erhalten. 
Die Ausstellungsleitung hatte auch mit Einverständnis 
des Grossherzogl. Landesgewerbeamtes die Kollegen 
Schuhmann, Gottmann und Kögel mit der Leitung 
der Gruppe Photographie betraut. Die Einladung an 
die badischen Kollegen soll demnächst ergehen. Der 


nötige Platz ist von seiten des Bundes bereits bestellt. 
Auch die Erörterungen über die Karlsruher Ausstellung 
begegneten bei der Versammlung lebhaftem Interesse. 

Eine heftige Debatte entspaun sich über die ge- 
rüchtweise bekanntgewordene Vergebung der Berech- 
tigung zum Photographieren innerhalb der Ausstellung. 
Zu unserer Freude können wir heute mitteilen, dass 
die Sache zurzeit immer noch nicht definitiv vergeben 
ist, also die Erregung bei der Versammlung etwas zu 
früh kam, der Bund hatte in einer Eingabe an den 
Gruppenleiter die Vergebung sehr stark kritisiert und 
dürfte ein Beschluss der Ausstellungsleitung nach dem 
Anhören des Gruppenleiters für angewandte Kunst 
wesentlich zugunsten der Karlsruher Kollegen aus- 
fallen. 

Zu bereits sehr vorgerückter Stunde schloss der 
Vorsitzende die sehr angeregt und Ausserst harmonisch 
verlaufene Sitzung, nachdem noch einige Fragen unter- 
geordneter Bedeutung beantwortet wurden, mitspeziellem 
Dank an die Kollegen Gottmaun und Schuhmann 
für die Vorträge und Referate Bei gemiütlichem 
Meinungsaustausch blieb man im Versammlungslokal 
bis zum Abgang der Züge zusammen, und alle gaben 
der Freude Ausdruck, dass die Versammlungen des 
Bundes nunmehr in ungestörter Harmonie, bei Wahrung 
strengster Sachlichkeit verlaufen. 


Die am 27. April stattgefundene Frühjahrsver- 
sammlung in Freiburg 1: Br. hatte dieselbe Tagesord- 
nung wie die Heidelberger Versammlung, auch hier 
konnte festgestellt werden, dass es immer dieselben 
Kollegen sind, die an den Bundesversammlungen teil- 
nehmen, besonders wurde das Fehlen einer ganıen 
Reihe von Kollegen aus der Stadt selbst mit Bedauern 
festgestellt. Sämtliche in Freiburg und Umgebung an- 
sässigen Photographen waren wiederholt eingeladen 
worden. Die Hauptpunkte waren auch hier die Be- 
sprechung der Karlsruher Jubiläumsausstellung und 
die Errichtung einer Zwangsinnung für den Kammer- 
bezirk Freiburg. Nach der Begrüssung der recht statt- 
lichen Versammlung durch den Kollegen Kögel refe- 
rierte Kollege Schuhmann fiber die Karlsruher Aus- 
stellung und Gottmann über die Zwangsinnung; in 
der Versammlung herrschte vollkommene Einmitig- 
keit in betreff der Art und Weise, wie Kollege 
Schuhmann die Betelligung des Bundes bei der Aus- 
stellung vorschlägt. Weitere Einmütigkeit wurde auch 
in bezug auf die Gründung der Freiburger Innung 
erzielt, besonders wurde der Standpunkt eines absoluten 
Preisaukündigungsverbotes als geschäftsschädigend von 
selten des Referenten Kollegen Gottmann kräftig 
betont; aus den verschiedenen Erfahrungen, die die 
bis daher gegründeten Innungen gemacht haben, 
hätten wir reichlich Gelegenheit gehabt, zu lernen, und 
die Fehler und Unzuträglichkeiten, die manche Innungen 
durch zu grosse Schärfe oder einseitige Stellungnahme 
gemacht haben, sind für uns ein nicht zu unter- 
schätzendes Lehrmaterial. 

Die in Freiburg anwesenden Kollegen erklärten 
sich einstimmig für die Zwangsinnung, so dass an die 


404 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Vorarbeiten in der nächsten Zeit geschritten werden 
soll. Die Bundesleitung soll diese Vorarbeiten besorgen 
und persönlich mit allen Interessenten Fühlung nehmen. 

Die angekfindigten Vorträge mussten wegen Zeit- 
mangels ausfallen, besonders wurde bedanert, dass die 
durch Verlegung der Versammlung notwendige Rück- 
sendung der Höchheimerschen Gummidrucke, diese 
der Versammlung nicht vorgeführt werden konnten, 
aber die Sachen waren für denselben Termin schon 
für den „Kunstverein Passau“ vergeben. Es ist zu 
hoffen, dass die Firma Höchheimer zur kommenden 
Generalversammlung des Bundes eine grössere Kol- 
lektion besonders auch von Porträts zur Verfügung 
stellen wird. 

Die Wandermappe lag zur Besichtigung auf, ferner 
erfreute uns Kollege Hübner durch Uebersendung 
einer reichen Zahl seiner melsterhaften, hervorragend 
künstlerisch wirkenden Arbeiten. 

Die Sitzung schloss bereits zu ziemlich vorgeräckter 
Stunde, und der anregende Verlauf wird bei den Teil- 
nehmern in bester Erinnerung bleiben. 

Heidelberg im Mai 1914. 

Kögel, 

Vorsitzender. 


Gottmann, 
Schriftführer. 


Kollegen im badischen Land! 


Im Jahre 1915 begeht die Residenzstadt Karls- 
ruhe ihr 200jähriges Gründungsjubiläum durch Ver- 
anstaltung einer „Grossen Gewerbe-, Industrie- und 
Kunst-Ausstellung“. Es ist Ehrenpflicht für die ge- 
samten Photographen des Landes, die Photographie 
dort würdig repräsentiert zu wissen! Beginnen Sie 
schon jetzt mit Ihren Vorarbeiten, nur Meisterarbeit 
und Qualitätsleistungen sollen gezeigt werden! Kein 
Kollege soll und darf sich durch Massenwirkung 
hervortun! Das Beste vom Besten zeige, welch hohe 
Stufe die Berufsphotographie im badischen Land 
erreicht hat! Wir werden demnächst mit ausführ- 
lichen Bestimmungen an Sie herantreten. Arbeiten 
Sie, bitte, schon jetzt für Ihre und des ganzen Be- 
rufes würdige und ehrenvolle Vertretung! 


Der Ausschuss der Gruppe Photographie bei 
der Jubiläums-Ausstellung Karlsruhe 1915. 


Gottmann. Kögel. 


ne 


Schuhmann. 


Photographen - Zwangsinnung 
Kempten i. A. für das bayerische Allgäu 
und Südsechwaben. 

In der fünften Vorstandssitzung am 4. d. M. wurde 
unter anderem folgendes erledigt bezw. festgestellt: 

Von der Vorstandschaft wurde bekanntlich der 
Hofoptiker Herr Martin Koch, Handlung photo- 
graphischer Bedarfsartikei für Amateure in Lindau, als 
Mitglied zur Zwangsinnung herangezogen. Eine Be- 
schwerde hierüber von seiten Kochs bei der Autf- 
sichtsbehörde wurde von dieser zugunsten der Innung 
beschieden. Auf eine weitere Beschwerde bei der 
Königl. Regierung erlolgte folgende Entschliessung: 


Augsburg, den ı9. Juni 1914. 
Nr. 22 468. 
Königl. Regierung von Schwaben 
und Neuburg, 
Kammer des Innern. 


an 
den Stadtmagistrat Kempten. 

Auf die Beschwerde des Hofoptikers Martin Koch 
in Lindau i. B. vom 8. April 1914 gegen den Beschluss 
des Stadtmagistrats Kempten vom 27. März 1914 be- 
schliesst die Königl Regierung von Schwaben und 
Neuburg, Kammer des Innern, im zweiten und letzten 
Rechtazuge: 

I. Die Beschwerde wird verworfen. 

2a. Die Gebühr von 2 Mk. für den angefochtenen 
Beschluss wird abgesetzt. 

3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der 
Beschwerdeführer zu tragen. 

4. Für diesen Bescheid wird keine Gebühr erhoben. 

Nach den unbestrittenen Feststellungen in dem an- 
gefochtenen Beschlusse hat der Hofoptiker Koch in 
Lindau zur Steigerung des Absatzes von photographi- 
schen Artikeln, ausser einer Beparaturwerkstätte für 
photographische Apparate, eine Dunkelkammer ein- 


gerichtet, in der Platten in die Kassetten eingelegt 


und photographische Negative entwickelt werden; auch 
beschäftigt er über die Zeit des Fremdenverkehrs einen 
Photographen, der lediglich die von Liebhabern be- 
lichteten Platten und Films entwickelt und Kopien 
fertigt. Im Beschwerdeverfahren wurde ferner fest- 
gestellt, dass auch ausser der Reisezeit im Bedarfsfalle 
von kaufmännischen Angestellten Kochs das Ent- 
wickeln und Kopieren von Amateuraufnahmen besorgt 
wird, und dass die von Koch angestellten Photo- 
graphen in den letzten Jahren Monatsgehälter zwischen 
80 bis 130 Mk. bezogen. 

Als Entgelt verlangt Koch durchschnittlich 12 Pf. 
für das Entwickeln einer Platte und 20 Pf. für einen 
Abzug. 

Das Entwickeln und das Kopieren von photo- 
graphischen Aufnahmen sind Teilleistungen des Photo- 
graphenhandwerks. Wer auch nur diese Teilleistungen 
ausführt, betreibt das Photographenhandwerk, wenn er 
es gewerbsmässig tut. Die Gewerbsmäsigkeit liegt 
dann vor, wenn die Tätigkeit auf Erwerb gerichtet ist. 
Koch bestreitet dies, weil das Entgelt, das er ver- 
lange, nur seine Selbstkosten decke. Allein er gibt 
selbst zu, dass er die Dunkelkammer eingerichtet habe 
und die photographischen Tellarbeiten besorgen lasse, 
um in seinem Handelsgewerbe den Absatz photo- 
graphischer Waren zu heben. Diese Arbeiten dienen 
hiernach jedenfalls mittelbar der Gewinnerzielung und 
stellen somit eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit dar. 
Dass dieser Handwerksbetrieb neben dem Handels- 
gewerbe nicht ganz nebensächlich ist, lässt schon 
Kochs Aufwendung hierfür ersehen. Demnach er- 
scheint seine Verpflichtung zur Innungsmitgliedschaft 
gegeben. 

Die Beschwerde war daher zu verwerfen. Die Ab- 
setzung der Beschlussgebühr und die Gebährenfreiheit 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


405 





dieses Bescheides rechtfertigt sich aus Artikel 234, 
Zitter 9, des Gebührengesetzes. 

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Beschwerde- 
führer zur Last, weil die Beschwerde erfolglos war 
($ gı der R.Z.P.O.). LV.: Müller. 


Die Gesuche an die Bezirksämter um strenge Kon- 
trolle der sogen. Häuser- und Wanderphotographen 
und Vergrösserungsreisenden sind seit längerem ein- 
gegeben. Von einigen Bezirksämtern liegen die schrift- 
lichen Zusicherungen von Gewünschtem vor. Ebenso 
sind betreffs Schulaufnahmen diesbezügliche Schreiben 
in 300 Exemplaren an Schulen, Lehranstalten usw. 
versandt worden. 

Die fälligen Beiträge für das III. Quartal werden, 
wenn solche nicht vor dem ı5. Juli eingesandt werden, 
zuzglieh der Spesen per Nachnahme erhoben. Nach 
dem Stande vom ı. Juli beträgt die jetzige Mitglieder- 
zahl 79, gegen 86 im Anfang. G. Hartje- Markt 
Oberdort, G. Reith- Altstetten, Bezirk Sonthofen, 
Mich. Woltarter- Immenstadt, Fritz Häusser- 
Markt Oberdorf und Frau Luise Mayer- Unterthingau 
haben schriftlich, tells bei der Aufsichtsbehörde, teils bei 
der Innung selbst erklärt, dass sie das Photographieren 
gegen Entgelt nicht mehr ausüben. Herr Jedlitzka- 
Immenstadt ist unabgemeldet verzogen; Herr Ruf- 
Wörishofen hat seinen Beruf als Photograph wegen 
Verkaufs des Geschäftes aufgegeben. Dies diene be- 
sonders denjenigen Mitgliedern zur gefälligen Kenntnis- 


nahme, die in den betreffenden Bezirksämtern an- 
säseig sind. 
Die Vorstandschaft. 
Zimmermann, E. von Zabuesnig, 
Obermeister. Schriftführer. 


Zwangsinnung Augsburg 
tür das Photographengewerbe. 
Protokoll zur Vollversammlung 
am 22. Juni,abends8 Uhr, im Gasthof „Zur Post“, 
Fuggerstrasse. 

Tagesordnung: ı. Verlesung des letzten Protokolls. 
a. Bekanntgabe der Binläufe. 3. Eingelaufene Anträge, 
eventuell Beschlussfassung hierüber. 4. Eventuelle Wahl 
eines Delegierten zum Obermeistertag in Leipzig. 
5 Wünsche und Anträge. 

Zur heutigen Versammlung sind ıg Mitglieder er- 
schienen, und nachdem Herr Obermeister Alber nach 
Begrüssung der Anwesenden um 8'/, Uhr die Versamm- 
lung eröffnet hatte, widmet derselbe dem verstorbenen 
Mitgliede, Herrn Lantzius, einen kurzen Nachruf. 
Der Vorsitzende ersucht die Anwesenden, sich zum 
Zeichen der Teilnahme von den Sitzen zu erheben. 
Die Vorstandschaft hat Veranlassung genommen, den 
Hinterbliebenen des verstorbenen Lantzius im Namen 
der Innung einen Kranz zu senden und soll in Zu- 
kunft jedem Mitgliede diese letzte Ehrung zuteil werden. 
Dies wird auch von der Versammlung genehmigt. 

Hiernach wird die Präsenzliste festgestellt und das 
letzte Protokoll verlesen, welches von der Versammlung 
genehmigt wird. 


Hieran anschliessend werden einige Schreiben von 
Herrn Knapp in Halle a. S,, betreffend Abonnement 
auf „Das Atelier des Photographen‘“, verlesen. Es 
zirkullert eine Liste, in welcher neun Herren die Zeit- 
schrift bestellen. Leider fehlen verschiedene Mitglieder, 
welche erst befragt werden müssen. 

Alsdann wird ein Schreiben der „Energol‘'. Fabrik 
verlesen, betreffend Vortrag über „Bromöldruck “. 
Schriftführer Müller befürwortet diesen Vortrag, des- 
gleichen einige andere Mitglieder. 

Ein Antwortschreiben des Stadtmagistrats, betreffend 
„Herabsetzung der Gebühren für das Photographieren 
auf den Kommunalfriedböfen‘“, hat die Eingabe der 
Innung abschlägig beschieden, da die Gebühr nicht 
zu hoch sei. Bis zur Neuregelung der Friedhofordnung 
wird dieser Fall zurfickgestell. Herr Mayser hat 
nunmehr vom I. Januar d. J. ab seine Zugehörigkeit 
zur Zwangsinnung erklärt. 

Die verhängte Ordnungsstrafe des Herrn Ludwig 
Walter wird ausnahmsweise gestrichen. 

Herr Alber verliest ein umfangreiches Beschwerde- 
schreiben des Herrn Siegmund Muschler (,, Atelier 
Germania“) betreffend „Rechtsgältigkeit von Innungs- 
beschlässen‘‘. Die Beschwerde wurde vom Stadtmagli- 
strat abgewiesen. Muschler hat nun neuerdings bei 
der Königl. Regierung Beschwerde eingereicht. 

Die Beschwerde des amerikanischen Atelier „Mars“, 
Inhaber A. Maschowitzer und Karl Ortner, be- 
treffend „Sonntags-Geschäftsschluss'‘ wurde ebenfalls 
als nicht berechtigt vom Magistrat verworfen. Die 
Sonntagsruhe soll eventuell schon in den ersten Monaten 
des Jahres ıgı5 reichsgesetzlich geregelt werden. 

Punkt 3 betrifft einen Antrag des II. Vorsitzenden, 
Herrn Funk, betreffend ‚„Ueberwachung der Schau- 
kästen und Hallen usw.“ der Mitglieder, Herr Funk 
präzisiert seinen Antrag in längerer Rede und wünscht, 
dass zu diesem Zweck eine Kommission gebildet werde. 
Der Obermeister Aussert sich gegen diesen Antrag, 
sowie der grösste Teil der Mitglieder, und wird die 
Sache als vorerst noch verfrüht bezeichnet. Herr 
Funk zieht hierauf seinen Antrag zurück. 

Zu Punkt 4. „Wahl eines Delegierten zum Ober- 
meistertag in Leipzig“; es beteiligt sich eine grössere 
Anzahl Mitglieder ziemlich interesselos, weshalb Herr 
Obermeister Alber die auf ihn gefallene Wahl nicht 
annimmt. 

Schriftführer Müller wünscht von Zeit zu Zeit 
aufklärende Artikel im lokalen Teil der Tageszeitungen, 
betreffend den „Vergrösserungsschwindel.“ Herr Alber 
gibt bekannt, dass sämtliche Gehilfen und Lehrlinge 
bei Herrn Siemssen neu anzumelden sind. 

Der Vorsitzende befürwortet, an die verschiedenen 
Behörden eine Eingabe zu machen, die Innung bel 
Vergebung von photographischen Arbeiten zu berlick- 
sichtigen. 

Der Obermeister dankt der Versammlung noch für 
die rege Teilnahme an der heutigen Tagesordnung und 
schliesst die Sitzung um ır?/, Uhr. 


Obermeister: 
Mich. Alber. 


Schriftführer: 
Carl Müller. 


406 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Ateliernaehriehten. 


Detmold. Herr Adolf Schindeler eröffnete 
Marktplatz ı ein Photographisches Atelier. 

Nürnberg. Herr Albert Schuh eröffnete Ecke 
Färberstrasse und Brunnengasse 71—73 ein Photo- 
graphisches Atelier. 

Reutlingen, Württbg. Herr G. Wurster ver- 
legte sein Geschäft von Metzgerstrasse 3 in sein neu- 
erkauftes Haus Gartenstrasse 6 und eröffnete daselbst 
ein modern eingerichtetes Heimatelier und Handlung 


für Photoartikel. 
art 


Aus der Industrie. 

— Zu den empfindlichsten Platten deutscher Fabri- 
kation gehören zweifellos die Ultra- Rapidplatten von 
J. Hauff & Co, G. m. b. H., Feuerbach, die eine 
Empfindlichkeit von 20 bis 21 Grad Scheiner auf- 
weisen und deren Korn trotzdem so fein ist, dass die 
mit dieser Platte angefertigten Negative eine erheb- 
liche Vergrösserung erlauben. Abweichend von anderen 
hochempfindlichen Platten besitzt die Hauff-,‚Uitra- 
Rapid‘ auch eine gewisse Gelbempfindlichkeit und ist 
als praktisch lichthoffrei zu bezeichnen, obgleich sie 
natürlich bei sehr starken Kontrasten zwischen Licht 
und Schatten nicht als absolut lichthoffrei anzusprechen 
ist. Die Gelbempfindlichkeit soll namentlich bei Por- 
trätaufnahmen eine gewisse Erleichterung in der Re- 
touche schaffen. Die Porträtphotographen verwenden 
diese Platte schon seit längerer Zeit mit Vorliebe für 
Aufnahmen unter schwierigen Lichtverhältnissen, und 
der Sportphotograph bedient sich ihrer besonders gern, 
wenn es sich um allerschneliste Momentaufnahmen 
handelt, bei denen andere Plattenmarken in bezug auf 
Empfindlichkeit versagen. 


det 


Kleine Mitteilungen. 

— Erholungsheim für Handwerker Wie 
uns soeben mitgeteilt wird, hat die Handwerkskammer 
Stettin in hervorragender Lage von Misdroy ein Er- 
holungsheim eingerichtet, welches von einem alten, 
schönen, sechs Morgen grossen Park umgeben ist. 
Neben der Ruhe in der Stille des Parks ist den Heim- 
besuchern auch Gelegenheit gegeben, in einem in an- 
gemessenen Grenzen sich bewegenden Badeleben An- 
regung und Abwechslung zu finden. Für Wohnung 
und angemessene Verpflegung ist ein Satz von 3 Mk. 
pro Tag und Person festgesetzrt worden. Aufgenommen 
werden Handwerksmeister und deren Angehörige. In 
Frage kommen Erholungsbedürftige aller Art, ins- 
besondere auch Handwerksmeister, die nach einer 
schweren Krankheit drivgend der Schonung und Er- 
holung bedfrfen, um neue Kräfte für die Ausübung 
ihres Berufes zu sammeln. 

Meldungen sind an die Handwerkskammer zu 
Stettin, Augustastrasse 54, zu richten. 


— Die Riesenphotographien im Haupt- 
bahnhof München. Die Photographen-Zwangs- 
innung hat sich darüber beschwert, dass die Riesen- 
photographien im Hauptbahnhof nicht in München 
oder Bayern, sondern im Ausland hergestellt wurden, 
und den Magistrat gebeten, sich der Sache anzunehmen, 
da der Fremdenverkehrsverein, der die Bilder bestellt 
hat, aus gemeindlichen Mitteln unterstützt werde. Im 
Verwaltungssenat des Magistrats erklärte R.-R. Dr. 
Kühles, dass die Bilder nicht vom Münchener Fremden- 
verkehrsverein, sondern vom Landesfremdenverkehrs- 
rat, der von der Stadt keine Unterstützung beziehe, in 
Auftrag gegeben wurden. Dieser habe sich vorher 
schon mit hiesigen Firmen ins Benehmen gesetzt, man 
habe sich aber über die Lieferungstrist und Grösse der 
Bilder nicht einig werden können. Auch mit der Neuen 
Photographischen Gesellschaft in Berlin sei man nicht 
einig geworden, worauf dann die Bestellung der Bilder 
bei einer Züricher Firma erfolgte. Inzwischen scheinen 
sich auch Münchener Firmen in der Herstellung so 
grosser Bilder eingearbeitet zu haben, da von zwei 
Münchener Firmen Probebilder geliefert wurden, die ver- 
muten lassen, dass man in Zukunft nicht mehr nach 
auswärts zu gehen brauche. In diesem Sinne solle an die 
Innung berichtet werden. Bürgermeister Dr. Merkt 
bemerkte, dass diese Angelegenheit in der Innang sehr 
viel böses Blut gemacht habe Eine Reihe hiesiger 
Firmen habe mitgeteilt, dass sie imstande gewesen 
wären, jederzeit solche Bilder zu liefern. Der Bürger- 
meister fragte an, ob denn bei hiesigen Firmen ge- 
nügend Umfrage gehalten worden sei. Er sei erfreut 
über die Versicherung, dass so etwas künftig nicht 
mehr vorkommen werde. R.-R. Dr. Kühles erwiderte 
hierauf, es werde nicht anerkannt, dass die jetzt von 
Münchener Firmen gelieferten Probebilder besser seien 
als die anderen. Es besteht die Vermutung, dass die 
hiesigen Firmen zwar die Bilder hätten liefern können, 
ob aber die Bilder auch bier hergestellt worden wären, 
sei eine andere Frage. Dem Landesfremdenverkehrsrat 
könne man keinen Vorwurf machen. Bürgermeister 
Dr. Merkt bemerkte hierzu, er sei bereit, Dr. Kühles 
privatim einige hiesige Firmen zu nennen, die gesagt 
haben, sie getrauten sich die Bilder mindestens genau 
so gut zu machen. („ Münchener Post.‘) 


+99 


Patente. 
KL 57. Gruppe 5. Nr. 270105 vom 3. April 1912. 
Josef Rieder in Berlin -Steglitz. 

Verfahren zur Herstellung von Tiefdruckformen 
unter Anwendung lichtempfindlicher Schichten aus 
Kautschuk und ähnlichen Stoffen einesteils und Asphalt 
und ähnlichen Stoffen andernteils, dadurch gekenn- 
zeichnet, dass auf die Unterlage eıst ein Rasternetz 
mit bekannten Mitteln, wie durch Aufkopieren mit dem 
Emailverfahren, darüber die lichtempfindliche Schicht 
angebracht, kopiert und durch die kopierte Schicht 
durchgeätzt wird. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7; 
für den gewerblichen Teil W.König in Halle a. S., Mühlweg ı9. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 59. 


22. Juli. 


IQ14. 





Sehlitzversehluss oder Zentralversehluss. 


Von Theodor Busam. 


Dieses Thema hat Dr. Hauberisser in 
Eders Jahrbuch 1913 eingehend behandelt und 
findet in Nr. 36 und 38 dieser Zeitschrift durch 
Max Frank eine weitere Ergänzung. 

Dr. Hauberisser stellt fest, dass der Haupt- 
fehler des Schlitzverschlusses daran liegt, dass 
die Anfangsgeschwindigkeit seines Weges kaum 
halb so gross ist wie im letzten Viertel und 
somit eine ungleiche Belichtung der Platte er- 
folgen muss. Weiter wurde festgestellt, dass 
bei ein und derselben Schlitzbreite und Feder- 
spannung Geschwindigkeitsdifferenzen bis zu 
ıo Prozent vorkommen. Max Frank weist auf 
die Verzerrungen, welche der unmittelbar vor 
der Platte laufende Schlitzverschluss verursacht, 
und empfiehlt, um den Fehler zu vermeiden, für 
weniger schnell bewegte Objekte einen Zentral- 
verschluss zu verwenden. 

Die Richtigkeit der in beiden Abhandlungen 
gemachten interessanten Feststellungen kann 
nicht angezweifelt werden. Im nachstehenden 
soll nur darauf hingewiesen werden, dass die 
angeführten Nachteile des Schlitzerschlusses für 
die allgemeine Praxis nicht so sehr ins Gewicht 
fallen, als mancher Fachmann annehmen könnte. 
Gerade der als ein sehr grosser Nachteil be- 
zeichnete Vorgang, dass die Geschwindigkeit 
des Schlitzverschlusses während des Ablaufs 
zunimmt, ist für die allgemeine Praxis in den 
weitaus meisten Fällen von günstiger Einwir- 
kung auf das Resultat der Aufnahme. Dies ist 
ohne weiteres daraus zu erklären, dass der 
Vordergrund eine wesentlich längere Exposition 
braucht, als entfernter liegende Objekte, so dass 
also, da der Verschluss von oben nach unten 
lauft, der Vordergrund auch länger belichtet 
wird. In der Praxis kommt es nur selten vor, 
dass sich bei Momentaufnahmen sehr schnell 
bewegte Objekte im Vordergrund befinden, und 
diese können somit auch eine längere Belichtung 
sehr wohl vertragen. Ein weiterer Vorteil des 
Schlitzverschlusses liegt auch darin, dass während 
der Exposition das reflektierende Licht der Platte 
selbst nicht in dem Masse auf das Innere der 
Kamera reflektiert und wieder auf die Platte 
zurückgeworfen wird, als wenn letztere völlig 
freiliegt und somit einen verhältnismässig grossen 
Reflektor bildet. 


[Nachdruck auch auszugsweise verboten.) 


Abgesehen davon, dass es aus angeführten 
Gründen nicht zweckmässig erscheint und auch 
kaum möglich sein wird, einen Schlitzverschluss 
so zu konstruieren, dass die Anfangsgeschwindig- 
keit genau mit der Endgeschwindigkeit überein- 
stimmt, würde ein plötzlich mit voller Geschwindig- 
keit einsetzender Schlitzverschluss einen der- 
artigen Ruck auf den Apparat ausüben, der selbst 
bei einer sehr schwer gebauten Kamera nicht 
ohne ungünstigen Einfluss wäre. Weiter dürfte 
es nicht zweckmässig sein, lediglich um Ver- 
zerrungen zu vermeiden, statt des Schlitzver- 
schlusses einen Zentralverschluss zu verwenden. 
Wenn die Bewegungsgeschwindigkeit eines Ob- 
jektes nicht grösser ist, als dass mit der Höchst- 
leistung eines Zentralverschlusses, welche mit 
einer 1/390 Sek. bezeichnet wird, auszukommen 
ist, so wird auch der Schlitzverschluss keine 
merkliche Verzerrung ergeben. — Für wissen- 
schaftliche Aufnahmen jedoch, bei denen jede 
Verzerrung ausgeschlossen sein muss, kann 
nur ein spezieller Verschluss in Frage kommen. 
(Ein eingehender Bericht hierüber folgt später 
nach.) 

Es ist anzunehmen, dass der Schlitzverschluss 
durch den Zentralverschluss in der allgemeinen 
Verwendung kaum jemals verdrängt werden wird: 
Auch dann nicht, wenn letzterer auf eine Ge- 
schwindigkeit gebracht wird, die dem Schlitz- 
verschluss gleichkommt. Es muss aber zugegeben 
werden, dass es für spezielle Zwecke, ins- 
besondere für automatisch arbeitende Flug- 
zeugkameraserstrebenswertist, einenZentral- 
verschluss zu besitzen, welcher Belichtungen 
bis zu 1/,000 Sek. zulässt. Es sind auch bereits 
Versuche unternommen worden, welche zur Kon- 
struktion von zwei verschiedenen Typen führten. 
Bei dem einen System ist der Verschluss in die 
Blendenebene eingebaut, während er bei dem 
zweiten System hinter dem Objektiv angebracht 
ist. Praktische Versuche werden zeigen, welches 
von beiden Systemen das vorteilhaftere ist. 

Wenn man möglichst davon absieht, auto- 
matisch arbeitende Kameras mit dem Schlitz- 
verschluss zu versehen, so ist dies dahin zu 
erklären, dass das automatische Spannen dieses 
Verschlusses einen ziemlich komplizierten Mecha- 
nismus erfordert und dass die Kamera durch 


60 


408 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





das Ablaufen des Schlitzverschlusses zu sehr 
der Erschütterung ausgesetzt ist. Was aber 
hauptsächlich gegen die Verwendung des Schlitz- 
verschlusses für automatisch arbeitende Flieger- 
kameras spricht, ist das gleiche, was in der all- 
gemeinen Praxis als ein Vorteil bezeichnet wird, 
nämlich das ungleichmässige Ablaufen! 
Automatisch arbeitende Flugzeugkameras sind 
mit der optischen Achse stets senkrecht zur 
Erde gerichtet; nun kann in diesem Falle von 
einem eigentlichen Vorder- oder Hintergrund 
nicht gesprochen werden. Das aufzunehmende 
Terrain beeinflusst die Platte in der Lichtwirkung 
annähernd gleichmässig und erfordert des- 
halb auch eine Belichtung, welche auf der ganzen 


Platte von gleicher Zeitdauer ist, weshalb, ab- 
gesehen von den bereits erwähnten Nachteilen, 
ein Schlitzverschluss für diesen speziellen Zweck 
kaum in Frage kommen kann. 

Für freihändige Ballon- und Flugzeugauf- 
nahmen gegen den Horizont dagegen ist unter 
Berücksichtigung der mit Entfernung zunehmen- 
den Lichtintensität und der Luftperspektive (von 
Miethe in Eders Jahrbuch ıgız behandelt) der 


Schlitzverschluss mit seiner steigenden Ablauf- 


geschwindigkeit erfabrungsgemäss mit grösserem 
Vorteil zu verwenden, wie dies bei Verwendung 
eines genügend schnellen Zentralverschlusses nur 
durch die Einschaltung einer entsprechend ab- 
getönten Gelbscheibe möglich ist. 


a —— 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Badischer Photographen-Bund (E.\V.). 
Der Bundesbeitrag für das zweite Halbjahr ı914 
ist bis Ende Juli an den Schatzmeister Herrn Georg 
Müller, Karlsruhe, Brauerstrasse 9, einzusenden. Die 
bis zum ı. August nicht eingesandten Beiträge werden 
durch Nachnahme erhoben. 


«> 


Hessischer Photographen-Bund (E.Y.). 
Unsere diesjährige Bundesversammlung 
findet am Montag, den 27. Juli, im „Kaisersaal“ 
zu Darmstadt statt. Mit derselben ist ein gemein- 
schaftlicher Besuch der „Jahrhundert - Ausstellung 
deutscher Kunst‘' verbunden. Die Teilnehmer daran 
versammeln sich um 2 Uhr im „Kaisersaal‘. Um 5 Uhr 
beginnt ebendaselbst die Sitzung mit folgender Tages- 
ordnung: 
. I. Verlegen des Protokolis der letzten Sitzung. 
2. Erstattung des Jahresberichtes. 
3. Bericht des Kassierers und der Rechnungsprülfer. 
4. Neuwahl des Gesamtvorstandes. 
5. Wahl zweier Rechnungsprüfer. 
.6. Besprechung über die geplante Wanderausstellung. 
7. Besprechung eventueller Anträge. 
8. Verschiedenes. 
Ausstellung von Bildern auf Düährkoop-Matt- 
und auf Fogaspapier. 
Nach der Sitzung gemütliches Zusammensein. 
Wir bitten, die noch ausstehenden Antwortkarten 
umgehend einzusenden (durch einen Druckfehler steht 
auf denselben der 27. Juni, es muss natürlich 27. Juli 
heissen). 
Mit kollegilalem Gruss! 
Für den Vorstand: 
Alb. Fraatz, 
Schriftführer. 


H. Schramm, 
I. Vorsitzender. 


—B889- — 


Photographen-Innung Wiesbaden. 

Die am 9 Juli anberaumte Innungsversammlung 
hatte nicht die zur Statutenänderung nötige Zweidtittel- 
mehrheit aller Mitglieder. Es findet deshalb laut Statut 
am 6. August eine ausserordentliche Innungsversamm- 
lung mit derselben Tagesordnung statt. Diese Ver- 
sammlung beschliesst ohne Rücksicht auf die Anzahl 
der Erschienenen. In Anbetracht der Wichtigkeit 
dieser Angelegenheit sei schon jetzt darauf hingewiesen, 
und ist ein vollzähliges Erscheinen erwünscht. 


Die Beiträge für das III. Vierteljahr sind fällig 
geworden und an den Kassenführer Nies, Taunus- 
strasse 41, baldigst einzuzahlen, 


Der Vorstand. 
Gg. Ptusch, Obermeister. 


Eng 


Photographen-Zwangsinnung Halle a. 3. 
Versammlung 
am 28, Juli, nachmittags 4 Uhr, im Restaurant 
„St. Nicolaus“, Nikolaistrasse. 


Tagesordnung: 

. Verlesen des Protokolls, 

‚ Aufnahme neuer Mitglieder. 

. Wahl von drei Kassenrevisoren. 

Eingänge. 

Bericht über den Obermeistertag. 
ee „ die Ermittelung ortsüblicher Preise. 
. e „ Zugehörigkeit des Warenhauses 

Römert- Helbra. 

, Anträge. 

. Verschiedenes: Vorfährung von Anutisolpräparaten 
der Firma Bauer-Magdeburg. Besichtigung 
von Mattalbuminbildern der Firma Trapp 
& Münch. 

ı0o Fragekasten. 
Wir machen unsere Mitglieder auf $ 22 aufmerk- 
sam, und sind Entschuldigungen nur dann gültig, 
wenn dieselben zur Sitzung in unseren Besitz gelangen. 


zon2op»m 


© © 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


409 





Während der Sitzung nimmt der Kassierer Herr 
G. Maurer die fälligen Beiträge wie auch Strafen 
entgegen; um das Einziehen durch die Behörden zu 
vermeiden, wollen die Mitglieder möglichst rechtzeitig 
ihren Pflichten nachkommen. 

Nach der Sitzung findet bei günstiger Witterung 
eine Wasserfahrt mit Damen nach dem „Krug zum 
grünen Kranze“ statt. Abfahrt 8%), Uhr von der 
Peissnitzbrücke. Wir hoffen, dass alle Kollegen daran 
teilnehmen und sich den Genuss dieser herrlichen 
Fahrt durch das schöne Saaletal nicht entgehen lassen, 
vielmehr kräftig in die schönen Lieder: „An der Saale 
kühlem Strande‘“ und „Im Krug zum grünen Kranze“ 
einstimmen werden und uns allen ein recht genuss- 
reicher Abend bevorsteht, zu dessen Gelingen jeder 
einzelne beitragen möge. 

„Also auf Wiedersehen am 28. Juli.“ 


E. Motzkus, C Wachenfeld, 
Obermeister. Schriftführer. 


Photographen - Zwangsinnung 
zu Strassburg in Eisass für den Bezirk 


Unter-Kisass. 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Iestacher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J.P.), 


Sitz: Strassburg I. Eis. 
Einladung. 

Am Montag, den 27. Juli, nachmittags 4 Uhr, 

findet die 
Hauptversammlung 

im grossen Saale der Handwerkskammer, Ein- 
gang Vogesenstrasse 34/36, zu Strassburg i. Ela. statt. 

Wir laden gemäss $& 22 der Statuten hierzu ein 
und verweisen auf den Innungsbeschluss vom 26. Juli 
ı912 Schriftliche Entschuldigungen werden nur in 
dringenden Fällen und nur dann für genügend be- 
funden, wenn dieselben spätestens am Versammlungs- 
tage, vormittags ı2 Uhr, im Besitze des Ober- 
meisters sind. 

Anträge mfssen zur Berücksichtigung 2 Tage vor 
der Versammlung schriftlich bei dem Obermeister ein- 


gereicht sein. 
Tagesordnung: 


L Geschäftliches: 
1. Verlesung des Protokolls der letzten Versamm- 
lung und der Eingänge. 
2. Jahresbericht und Bericht des Kassierers. 


Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung 


ıgız/jı4. Entlastung des Kassierers. 
3. Genehmigung des Haushaltungsplanes für das 
Geschäftsjahr ıgı3/14. Derselbe liegt vom 
20. bis 27. Juli beim Obermeister (Stein- 
ring, 4o, Il.), zu jedermanns Einsicht auf. 
4. Neuwahl der ausscheidenden Vorstandsmit- 
glieder. 
Es sind zu wählen: 
a) Der Obermeister, der jährlich gewählt wird; 
b) die ausscheidenden, aber wieder wählbaren 
Vorstandsmitglieder, Herren Ruh und 
Sievers; 


c) der Ausschuss für das Gehilfen- und Lehr- 
lingewesen und der Beauftragten. m 
Wiederwahl ist zulässig.) 


IL. Verschiedenes: 

I. Bericht des Obermeisters fiber den Central- 
Verbandstag in Leipzig. 

2. Central- Verbands- Angelegenheiten und Cen- 
tral-Verbandstag ıgı5 in Strassburg. 

3. Sonntagsruhe. 

4. Bibliothek. 

5. Ausstellung: Das Deutsche Handwerk Dresden 
IgIS5. 

6. Festsetzung der nächsten Versammlung. 


III. Anträge. 
IV. Diskussion (oder aussergeschäftlicher Teil). 


Der Vorstand. 
I. A.: Jac. Jungmann, Obermeister. 


art 


Zwangsinnung für Photographen 
in dem Bexirk der Handwerkskammer 
zu Arnsberg. 
Sitz: Iserlohn. 
Ausserordentliche Generalversammlung 
in Arnsberg am 6. Juli, „Hetel Heimert“. 


Als einziger Punkt steht auf der Tagesordnung: 
Auflösung der Innung. Dieser Antrag war von 27 Mit- 
gliedern gestellt. Anwesend sind zur heutigen Sitzung 
von den 57 Mitgliedern nur ı9g Herren, ausserdem 
von der Aufsichtsbehörde Herr BEngIatEAtBBekeStär 
Fritzke- Iserlohn. 

Nachdem der Vorsitzende, Herr Siepmann, die 
Versammlung eröffnet hat, gelangt ein Brief des Herrn 
Stille zur Verlesung, betreffs einer von Herrn Schmeck 
angestrengten Klage, die nunmehr durch einen Ver- 
gleich aus der Welt geschafft ist. 

Herr Magistratssekretär Fritzke stellt fest, dass 
die Einladungen zur heutigen Sitzung richtig ergangen 
sind und teilt im Anschluss hieran mit, dass die Ver- 
sammlung nicht beschlussfähig ist und dementsprechend 
eine neue Generalversammlung einzuberufen sel, die 
dann endgfltig über den Punkt abstimmen kann. 

Als nächster Ort für die Generalversammlung wird 
Iserlohn gewählt und als Datum der ı0. August d. ]J. 
bestimmt. 

Hierauf schliesst der Vorsitzende die Generalver- 
sammlung, und man tritt in eine Mitgliederversamm- 
lung ein. 

Es wird ein Schreiben der Handwerkskammer 
Arnsberg bekanntgegeben, wonach den Innungsmit- 
gliedern Stipendien zur Verfügung stehen für die Teil- 
nahme an dem Meisterkursus in Berlin. Herren, die 
von dieser Einrichtung Gebrauch machen wollen, 
mögen sich bei der Handwerkskammer melden. 

Herr Gallas macht dem Vorstand Vorwürfe wegen 
Nichtbeachtung verschiedener Paragraphen, und schloss 
sich darauf eine lebhafte Diskussion an. 

Nachdem man sich noch über Zweck und Nicht. 
zweck der Zwangsinnung ausgesprochen, wobei Herr 


410 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Müsse wiederholt noch besonders seiner Meinung für 
Weiterbestand der Innung Ausdruck verlieh, wurde 
die Versammlung geschlossen. 


Paul Müsse, Schriftführer. 
un u I md 


Schleswig-Hoilsteiniseher Photographen- 
Verein. 
Protokoll der Versammlung 
am Montag, den 8 Juni, in Neumfinster, 
„Bahnhofs-Hotel“. 

Unftreundliches Wetter, verbunden mit starkem 
Regen, empfing die Teilnehmer der Versammlung, da- 
gegen machte das gewählte Versammlungslokal einen 
freundlicheren Eindruck; schade, dass wenige der Ein- 
ladung Folge geleistet hatten. 

Um 7!/, Uhr eröffnet mit kurzen Begrüssungs- 
worten der Vorsitzende die Versammlung, macht be- 
kannt, dass Punkt 3 der Tagesordnung zuerst Erledigung 
finden milsse. 

Herr Manges, Retoucheur bei unserem Kollegen 
Urbahns, machte uns in leichtverständlicher Weise 
mit der Hintergrundretouche bekannt. Wenn man 
denselben arbeiten sah, so musste man den Eindruck 
haben, als wenn wir Zuschauer es ebenso leicht nach- 
machen könnten, wenn man nur die nötigen Hiifs- 
mittel sich verschaffte. Zeichnerisches Können Ist ein 
Haupterfordernis, um die gewollte Wirkung zu erzielen. 
Mancher Kollege, dem dieses eigen, dürfte wohl in Zu- 
kunft sich der Hintergrundretouche bedienen. Auf 
verschiedene Anfragen aus der Versammlung gab der 
Vortährende bereitwilligst Auskunft. Demselben wird 
durch den Vorsitzenden der Dank der Versammlung 
ausgesprochen. 

Das aus verschiedenen Gründen noch nicht ver- 
öffentlichte Protokoll der vorigen Versammlung wird 
verlesen und genehmigt. 

Sodann macht der Vorsitzende auf den Photo- 
graphentag in Leipzig aufmerksam und empfiehlt zahl- 
reichen Besuch. Auf Vorschlag von Kollegen Urbahns 
wird der unterzeichnete Schriftführer als Delegierter 
von der Versammlung gewählt und demselben ein Zu- 
schuss von so Mk. bewilligt. Anträge für die Central- 
Verbandstagung werden nicht gestellt. 

Vom C.V. eingegangene Schriftstücke werden be- 
kanntgegeben, ebenso auch noch sonstige Eingänge. 

Dem Entgegenkommen der N. P. G. verdanken 
wir die Ausstellung einer Kollektion von Alboidin- 
drucken, welche den Beifall der Versammlung fanden, 
und fär welche der Gesellschaft auch an dieser Stelle 
noch gedankt wird. 

Zur Verteilung gelangen Empfehlungen von Alboidin- 
papier, sowie zwei Broschüren mit Bildern der Feilner- 
schen Hintergrundfolieu. Eine Kollektion von Folien 
zirkuliert. 

Für die Hauptversammlung werden einige Vor- 
schläge wegen Haltung von Vorträgen resp. Vor- 
führungen gemacht, mit Erledigung derselben wird 
der Schriftführer betraut. 


Zum letzten Punkt „Verschiedenes“ gelangte noch 
einiges zur Besprechung, hiernach wird vom Vorsitzen- 
den um 8!1/, Uhr die Versammlung geschlossen. 


Mertens, Otto Stiegler, 
I. Vorsitzender. Schriftfährer. 
u 
Personalien. 


Am 14. d. M. starb zu Görlitz der älteste deutsche 
Photograph, Herr Friedrich Wilde, im go. Lebens- 
jahre. Der Verstorbene hat bis wenige Tage vor seinem 
Tode noch rastlos gearbeitet und ein neues Papier für 
die Photographie geschaffen. Der photographische 
Nachlass wird dem Museum für Photographie in Leipzig 
überwiesen, ein deutlicher Beweis, mit welchem leb- 
haften Interesse der Verstorbene die Vorgänge in der 
Photographie verfolgte. 

a 


Auszeiehnungen. 

Herrn Hofphotograph Max Hirsch in Karlaruhei.B, 
hat Se. Königl. Hoheit der Hersog von Sachsen Ko- 
burg-Gotha die Medaille für Kunst und Wissenschaft 
am Bande zu tragen verliehen. 


rue 


Kleine Mitteilungen. 

— Berichtigung. In Nr. 56 dieser Zeitschrift 
druckten wir unter Innungswesen eine Entscheidung 
des Stadtrates Gera ab. In dieser Entscheidung muss 
es statt $ 100, 5III: „S 100, 8 III‘ heissen. 


— Am 13. und 14. Juli unterzogen sich wiederum 
ı6 Schüler der Photographischen Lehiraustalt des 
Lette- Vereins in Berlin der Gehilfenprüfung vor der 
Pıßfungskommission der Handwerkskammer. Von den 
ı6 Schülern hatten sich acht der Porträtphotographie 
und acht der technischen Photographie zugewandt. 
Die erzielten Prädikate verteilen sich folgendermassen: 
Dreimal wurde das Prädikat „Mit Auszeichnung “', vier- 
mal „Sehr gut“, sechsmal „Gut“, zweimal „Ziemlich 
gut‘ und einmal „Genügend‘ verteilt. Der grösste 
Teil der Schüler hat sofort gut bezahlte Stellungen 
antreten können resp. wird nach kurzem Ferienaufent- 
halt in die Praxis gehen. 


— Dringende Warnung. Für eine „Esposizione 
internationale deli’ Industria- Alilmentazione ed Igiene 
in Genua“, vor der die „Ständige Ausstellungskom- 
mission für die Deutsche Industrie“ bereits im Jahre 
ı9ı2 hat warnen müssen, sind in jüngster Zeit die 
Werbungen wieder aufgenommen worden. Anscheinend 
wird eine Verwechselung mit der gegenwärtig mit 
staatlicher Unterstützung in Genua stattfindenden 
„Internationalen Marine-, Marinehygiene- und italieni- 
schen Kolonial- Ausstellung‘' bezweckt. Die „Ständige 
Ausstellungskommission für die Deutsche Industrie" 
rät gegenüber dem Unternehmen, vor dem soeben auch 
die Schweizerische Zentralstelle für das Ausstellungs- 
wesen gewarnt hat, erneut Ausserste Vorsicht an. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7; 
für den gewerblichen Teil W.König in Halle a. S., Mühlweg ı9, 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 60. 


24. Juli. 


1914. 


Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig. 


(Fortsetzung aus NT. so.) 


Endlich sind auch die Letzten der Aussteller 
eingetroffen, alle sind für die verzögerte Fertig- 
stellung nicht verantwortlich, weil verschiedene 
Sendungen ins: Kistenlager gewandert waren 
und erst später zum Vorschein kamen. Ueber- 
sehen war zu besprechen Jacob Engel-Merzig, 
der ausserhalb der Gruppe München - Weimar 
‚im Vorraum untergebracht worden ist. Seine 
beiden Landschaften in Bromöldruck wie auch 
das Doppelbild der beiden Damen im Quer- 
format sind ansprechende Leistungen. Klaus 
Kühl-Wiesbaden ist mit vier Pastellbildern ver- 
treten, und wenn auch ein grosser Teil unserer 
modernen Photographen sich gegen derartige 
Ausführungen wendet, so muss man doch an- 
erkennen, dass sie dem geschäftsgewandten 
Photographen hochwillkommen bleiben und seine 
Einnahmen erhöhen. Erhält man Arbeiten, wie 
sie von diesem Aussteller geliefert werden, so 
kann man sehr zufrieden sein. Darum möge 
der Besucher auch den Bildern dieses Aus- 
stellers seine Aufmerksamkeit schenken. Adolf 
Richter-Leipzig hat sehr nette Sachen ge- 
bracht. Der grosse Herrenkopf in Kabinett- 
format und das Doppelbild eines glücklichen 
Vaters mit seinem Söhnchen wirken besonders 
gut. Bei dem Doppelbild wirkt der Freilicht- 
bintergrund mit der Kirche sehr angenehm. 
Hugo Schambach-Krefeld zeigt mit seinen 
zehn ausgestellten Bildern den Meister. Die 
zitronengelbe Landschaft ist in feiner Stimmung, 
obgleich gegen die Farbe ein Widerspruch an- 
gebracht ist. Uhlenbruch-Essen war schon 
bei anderen Gelegenheiten durch seine Be- 
strebungen, freie Zeichnungen zu schaffen, auf- 
gefallen. Hier sehen wir Porträts, welche mit 
Hilfe des Hickelschen Airbrush als freie Hand- 
zeichnungen geschaffen wurden und als ganz 
vorzüglich zu bezeichnen sind. Kühn-Baden- 
Baden hat noch sieben prächtige Aufnahmen 
grossen Formates, welche aus dem Ballon auf- 
genommen sind, in der Gruppe des C.V. aus- 


gestellt und verdienen vollste Anerkennung. . 


Ewald Steiger-Bad Kleve zeigt mit seinen 
vier Porträts, dass er für malerische Auffassung 
den rechten Blick hat, und seine Bilder sind sämt- 
lich sehr gut zu nennen. Fischer & Ludwig- 
Leipzig ist der Spezialist im Aufnehmen von 


[Nachdruck verboten.] 


Landschaften und Interieurs. Seine Pensions- 
aufnahme ist sehr gut, das Kircheninnere bringt 
alle Feinheiten. Leipzigs Gellertdenkmal ist 
durch ein fein aufgenommenes Bild vertreten 
und die Angler am See erfreuen durch die 
intime Stimmung. Georg Schoch-Zörbig hat 
seine Ausstellung um ein altes Mühlenbild ver- 
vollständigt und damit seine Ausstellung ab- 
gerundet. Das Bild des Jagdhundes wird jeden 
Waidmann und aber auch jeden Photographen 
erfreuen, es wirkt lebenswahr. 

Wir kämen nun zu der historischen Ab- 
teilung, die leider sehr ungünstig untergebracht 
worden ist, versteckt in einem Winkel, wo man 
sie nicht sucht, und wo sie auch nicht hin- 
gehört, denn was man dort findet, ist hoch- 
interessant. Karl Schwier ist glücklicher Be- 
sitzer einer Daguerrekamera, ein wahres Kleinod 
in unserer Zeit, das hoffentlich seinen Platz in 
dem künftigen Museum der Photographie finden 
wird. Daneben wäre das Stativ mit Kamera 
aus fast der gleichen Zeit zu nennen. Das 
Stativ wenigstens dürfte bestimmt aus den ersten 
Jahren der Photographie stammen. Die Kamera 
hat Holzbalg, ganz wie die ersten Kameras, 
und eine Vertiefung im Hauptstück zeigt die 
Reste eines Siegels, womit die ersten Apparate 
als Zeichen der Echtheit ausgestattet waren. 
Weiter finden wir einen Quecksilberdampfkasten 
aus dem Jahre 1844. Die Optik ist mit ver- 
schiedenen Instrumenten vertreten, die in den 
ersten Jahren den Jüngern Daguerres dienen 
mussten. Ein Objektiv von Lerebours & Se- 
cretan-Paris, L.Maugey-Paris, Fessler 
& Steindorff-Berlin, Auzoux & Banz-Millet, 
alles Namen, die einer längst entschwundenen 
Zeit angehören, und von denen sich der heutige 
Photograph nichts mehr träumen lässt. Aber 
auch Busch-Ratbenow ist mit einem alten Ob- 
jektiv vertreten und bringt uns den Beweis, 
dass die Deutschen sehr bald in den erfolg- 
reichen Konkurrenzkampf eintraten. Ein altes 
Lehrbuch aus dem Jahre 1849 über die Daguerreo- 
typie zeigt auf der ausgeschlagenen Seite, dass 
in Leipzig die noch heute bestehende Kunst- 
handlung von Pietro del Vechio den Handel 
mit Silberplatten betrieb. Der „Mechanikus“ 
Voigtländer & Sohn- Wien und Braunschweig 


61 


412 


hat in dem gleichen Buehe seine Preisliste. 
Ferner sind an Lehrbüchern ältesten Datums 
zwei Vademekums aus den Jahren 1857 und 1864 
sowie ein Photogr. Handbuch von Kleffel und 
van Monkhoven zu sehen. Eine Kamera mit 
zwölf Objektiven scheint ein Vorgänger der 
„American Automatics“ zu sein, wenigstens war 
es das Bestreben, zwölf Bilder gleich auf einmal 
zu erzielen. Ein kleiner Handapparat stammt 
aus den Kriegsjabren 1870/71 und wurde von 
einem deutschen Soldaten aus Frankreich als 
„Kriegstrophäe“ mit heimgebracht, trotz seiner 
Kleinheit ein Monstrum, das schwerlich öfter 
anzutreffen ist. Ferner sehen wir die älteste 
Spiegelreflexkamera mit ausziehbarem Spiegel, 
sowie weitere Handapparate aus den ersten 
Jahren der Trockenplatte. „The Kombi“, ein 
Taschenapparat, ganz aus Metall, ist auch hoch- 
interessant. Eine reiche Zahl von guten Daguerreo- 
typien, teils Reproduktionen von Gemälden, feine 
Porträts, Gruppen usw. ist zu sehen, wobei 
neben der feinen Linienführung noch besonders 
die verschiedenen Arten der Aufmachung zu 
erwähnen sind. Die Handapparate stammen 
aus dem Besitze der Firma Harbers und wurden 
der Sammlung Sander-Leipzig überwiesen. 
Sämtliche hier aufgeführten Gegenstände bilden 
nur einen Bruchteil der reichen Sammlung aus 
dem Besitze des Vorgenannten, der sie nach 
Schluss der „Bugra* als Grundstock zu einem 
künftigen Museum für Photographie verwenden 
will. Jedenfalls ist dieser Gedanke mit Freuden 
zu begrüssen. Wird doch dadurch der Anfang 
gemacht, die historisch wertvollen Sachen vor 
dem Untergange zu bewahren. Hier ehrt man 
die Vorgänger unserer schönen Kunst und zeigt 
der heutigen Generation, welche Schwierigkeiten 
früher zu überwinden waren. Möge der Gedanke 
allseitige Unterstützung finden. Altmeister und 
Nestor unserer Kunst, der liebe Alte in Dresden, 
unser Freund Hofrat Hermann Krone, hat 
ein Sonnenspektrum vom 28. April 1892 aus- 
gestellt. Karl Schwier ist noch mit einem 
Stereoskop aus der Zeit Daguerres, eine 
Festlichkeit darstellend, ferner mit einem Papier- 
negativ und dessen positivem Bild auf Salzpapier 
vertreten. Leider hat der Zahn der Zeit an dem 
Negativ sehr genagt, immerhin ist es aber sehr 
interessant. Pieperhoff-Leipzig hat aus Bay- 


reuther Privatbesitz einen Universalapparat alter, 
Dieser Apparat hat nicht nur ' 


Zeit ausgestellt. 
die Platte aufzunehmen, sondern auch das ganze 
Laboratorium ist in der Kamera eingebaut. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Wahrscheinlich amerikanischen Ursprungs? Die 
Ica-Werke haben aus dem Ica-Museum die Ent- 
wicklung der Handapparate zur Schau gestellt 
und sich damit ein Verdienst erworben, denn 
man ahnt es kaum, wie die Handapparate sich 
im Laufe der Jahre vervollkommnet haben. 
Verschlüsse haben auch ihr Schicksal gehabt. 
Wir benutzten die Gelegenheit und haben uns 
noch in Gohlis die übrige Sammlung bei dem ge- 
nannten Sammler angesehen und müssen unsere 
Bewunderung über die dortigen Schätze hier 
offen aussprechen. Jedenfalls haben wir bier 
einen vielversprechenden Anfang zu der künf- 
tigen Sammlung. Kollodiumnegative aus den 
ersten Jahren der „nassen Zeit“, viele Daguerreo- 
typien, Stilleben, Porträts, Objektive, Verschlüsse, 
Kameras, Küvetten, Voigtländer-Objektive nach 
Petzvals System usw. sind vorhanden. Ein neues 
Leben steigt vor unseren Blicken wieder auf, die 
alte Lichtbildkunst erscheint in verklärtem Lichte. 
Ein wohlgelungenes Bild der ersten Photo- 
graphin Leipzigs, der Frau Bertha Wehnert- 
Beckmann, ist als Daguerreotypie wie auch als 
Papierbild vorhanden. Auch schöne Aktauf- 
nahmen auf Silberplatte zeigten schon die 
frühen Bestrebungen der Photographen, die 
Schönheit des menschlichen Körpers mittels 
der neuen Kunst im Bilde festzuhalten. Fein 
und dezent! 

Frau Bertha Wehnert-Beckmann war in 
Leipzig die erste Photographin, und aus ihrem 
Nachlass wurde die Sandersche Sammlung 
sehr bereichert, da der Nachlass unter den 
Hammer kam und so durch diesen Sammler vor 
dem Untergange bewahrt wurde. Sie war die 
erste Frau in unserem Berufe. Schauen wir uns 
nun im „Hause der Frau auf der Weltausstel- 
lung in Leipzig“ einmal die Leistungen der 
Frau unserer Zeit an. Raum 2ı und 22 zeigen 
die Frau in der Photographie. Ob es richtig 
war, sich von den männlichen Kollegen zu 
trennen, wollen wir hier nicht weiter unter- 
suchen, es genügt, dass die Damen bestrebt 
waren, sich zu separieren. Einesteils ist es 
auch kein übler Gedanke, in geschlossener Form 
das Wirken der Frau im Kampfe ums Dasein 
zu zeigen, und wenn es die Aufgabe des Be- 
richterstatterss wäre, sämtliche Gebiete, auf 
welchen sich die Frau erfolgreich in den Kampf 
gewagt hat, einer Besprechung zu unterziehen, 
so würde das Urteil keineswegs ungünstig aus- 
fallen. Ueberall hoch anzuerkennende Leistungen. 

(Schluss folgt.) 





Innungs- und Vereinsnaehriehten. 


Badischer Photographen-Bund (E.Y.). 
Der Bundesbeitrag für das zweite Halbjahr 1914 
ist bis Ende Juli,an den Schatzmeister Herrn Georg 


Müller, Karlsruhe, Brauerstrasse 9, einzusenden. Die 
bis zum ı. August nicht eingesandten Beiträge werden 
durch Nachnahme erhoben. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Photographen - Zwangsinnung 
zu Strassburg in Eisass für den Bezirk 
Unter-Kisass. 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
grapben -Vereine und Innungen (J.P.). 


Sitz: Strassburg I. Eis. 
Einladung. 

Am Montag, den 27. Juli, nachmittags 4 Uhr, 

findet die 

Hauptversammlung 
im grossen Saale der Handwerkskammer, Ein- 
gang Vogesenstrasse 34/36, zu Strassburgi. Eis. statt. 

Wir laden gemäss & 22 der Statuten hierzu ein 
und verweisen auf den Innungsbeschluss vom 26. Juli 
ıg912. Schriftliche Eutschuldigungen werden nur in 
dringenden Fällen und nur dann für genügend be- 
funden, wenn dieselben spätestens am Versammlungse- 
tage, vormittags ı2 Uhr, im Besitze des Ober- 
meisters sind. 

Anträge müssen zur Berücksichtigung 2 Tage vor 
der Versammlung schriftlich bei dem Obermeister ein- 
gereicht sein. 

Tagesordnung: 
I. Geschäftliches: 

ı. Verlesung des Protokolls der letzten Versamm- 
lung und der Eingänge. 

2. Jahresbericht und Bericht des Kassierers. 
Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung 
ıgı3/14. Entlastung des Kassierers. 

3 Genehmigung des Haushaltungsplanes für das 
Geschäftsjahr ıg13/14. Derselbe liegt vom 
20. bis 27. Jull beim Obermeister (Stein- 
ring, 40, I), zu jedermanns Einsicht auf. 

4. Neuwahl der ausscheidenden Vorstandsmit- 
glieder. 


Es sind zu wählen: 

a) Der Obeımeister, der jährlich gewählt wird; 

b) die ausscheidenden, aber wieder wählbaren 
Vorstandsmitglieder, Herren Ruh und 
Sievers; 

c) der Ausschuss für das Gehilfen- und Lehr- 
lingewesen und der Beauftragten. (Eine 
Wiederwahl ist zulässig.) 

II. Verschiedenes: 

I. Bericht des Obermeisters über den Central- 
Verbandstag in Leipzig. 

2. Central- Verbands- Angelegenheiten und Cen- 
tral-Verbandstag ıgı5 In Strassburg. 

3. Sonntagsruhe. 

4. Bibliothek. 

5. Ausstellung: Das Deutsche Handwerk Dresden 
1915 

6. Festsetzung der nächsten Versammlung: 


III. Anträge. 
IV. Diskussion (oder aussergeschäftlicher Teil). 
Der Vorstand. 
I. A.: Jac. Jungmann, Obermeister. 


kart 


413 


Photographen - Zwangsinnung 
der Amtshauptmannsehaft Zittau. 
Sitz: Zittau. 
Innungsversammlung 
am Mittwoch, den 29. Juli ıgr4, nachmittags 
punkt 6 Uhr, „Hotel Weintraube‘“, 
Bahnhofstrasse. 


Tagesordnung. 

1. Bekanntgabe der Eingänge. 

2. Wahl eines I. Schriftführers und eines Ersatz- 
mannes. 

3. Einziehen der rückständigen und fälligen halb- 
jährlichen Beiträge. 

4 Anträge. 

5. Verschiedenes. 

6. Fragekasten. 


Anträge müssen 48 Stunden vor der Versamm- 
lung dem Vorstande unterbreitet werden. Auch wird 
noch ausdıücklich auf $ a2 der Statuten hingewiesen. 


LA.: H. Walbrecker, Obermeister. 
— aM 


Säshsiseher Photographen -Bund (E.Y.). 
(Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 
Bundesversammlung 
am 23. Juni im „Zoologischen Garten“ 
in Leipzig. 

Bei der letzten Bundesversammlung in Zittau, 
Ende August 1913, war beschlossen, die erste Ver- 
sammlung im Jahre ıgı4 etwas später zu verlegen, 
damit sie, wie schon im Jahre ı909 in Dresden, im 
Anschluss an den Photographentag in Leipzig ab- 
gehalten werden konnte. 

Der Vorsitzende Schlegel eröffnete die Versamm- 
lung um ı0!), Uhr und gedachte, wie es bei uns üblich 
ist, zuerst unseres königl. Protektors, und stimmten alle 
Anwesenden kräftig in das ausgebrachte Hoch ein. 

Zueıst wurden die Eingänge bekanntgegeben, 
hierunter war die Festschrift des Photographlschen 
Vereins zu Berlin, Einladungen, sich an der Ausstellung 
Dresden, Wiesbaden und Düsseldorf zu beteiligen, 
Auftforderungen, der deutschen Volksversicherung bei- 
zutreten, mehrere Einladungen zum Abonnement auf 
Zeitschriften und Prospekte verschiedener Händler und 
Fabrikanten. 

Der Vorsitzende gab sodann einen Bericht über 
den Stand des Bundes seit der letsten Versammlung. 
Unsere Mitgliederzahl ist erfreulicherweise die gleiche 
geblieben. Wenn auch durch die Gründung der Innungen 
einige wenige Mitglieder ausgetreten sind, so ist dieser 
Verlust durch Neuanmeldungen wieder ergänzt. Der 
Vorsitzende bittet, den kleinen Beitrag für den alt- 
bewährten Bund nicht zu scheuen und demselben auch 
fernerhin treu zu bleiben, besonders da Innungen und 
Bund in ireundschaftlichster Weise Hand in Hand 
arbeiten. Durch den Tod hat der Bund den alt- 
bewäbrten Kollegen Axtmann, früheren Vorsitzenden 
der Sektion Plauen, der uns seit Gründung des Bundes 
angehörte, verleren. Die Anwesenden ehren das Ge- 


61* 


414 


PHÖTOGRAPHISCHE CHROMIR. 





n 


dächtnis des Verstorbenen durch Erheben von den 
Sitzen. 

Vom Kollegen Stadelmann-Leonberg war eine 
Begrüssungsdepesche eingelaufen, welche beifällig auf- 
genommen wurde. 

Der provisorische Kassenbericht des Herrn Hoft- 
mann konnte leider nicht erstattet werden, da der- 
selbe im Empfangsbureau für den Photographentag im 
Hauptbahnhof beschäftigt war. Der Vorsitzende be- 
richtet, dass Herr Hoffmann von unserem früheren 
Kassierer, Herrn Leinert, die Kasse übernommen 
habe, und bittet er die Kollegen, durch pünktliche 
Einsendung des Beitrages dem neuen Kassierer das 
Amt zu erleichtern. Verschiedene Restanten mussten 
verklagt werden und haben wir in den meisten Fällen 
das Geld bekommen. Der Vorsitzende bedauert, dass 
auf wiederholte Mahnungen nicht geantwortet wird 
und unnötige Kosten entstehen mussten. 

Hierauf berichtete Herr Ranft über unsere Biblio- 
thek. Die Benutzung derselben ist im vergangenen 
Jahre erfreulicherweise recht lebhaft gewesen, nur 
musste wieder Klage geführt werden, dass einzelne 
Kollegen trotz wiederholter Aufforderung die Bücher 
zu lange behalten. Hierdurch kann leicht Missstimmung 
entstehen, da auch andere Kollegen die Bücher haben 
wollen. | 

Der Vorsitzende denkt Herrn Ranft für seine 
Bemühungen, und es wird zur Wahl des nächsten Ver- 
sammilungsortes geschritten. Nach verschiedenen Vor- 
schlägen wird Pirna, wo wir bisher noch nicht getagt 
haben, gewählt. 

Für den Photographentag hatte der C. V. in Berlin 
1000 Mk. zum Garantiefonds gezeichnet unter der Vor- 
aussetzung, dass der Sächsische Photographen - Bund 
500 Mk. zeichnen würde. Da unsere Bundesversamm- 
lung vor dem C. V.-Tag war, konnte die Beschluss- 
fassung hierüber dem Bunde nicht eher unterbreitet 
werden. Einstimmig wurden 50oo Mk. zum Garantie- 
tonds genehmigt. Der Vorsitzende bittet die anwesen- 
den Kollegen, sich möglichst zahlreich an dem Photo- 
graphentag und auch an den Verhandlungen des C. V. 
zu beteiligen. 


Der letzten Einladung waren unseren Mitgliedern 
die von dem C. V. herausgegebenen Verträge für den 
Verkehr mit Verlagsanstalten beigelegt, und wird den 
Kollegen empfohlen, dieselben zu benutzen. Hieran 
anschliessend erfolgte eine längere Aussprache über 
die Erfahrungen, die mit illustrierten Zeitschriften ge- 
macht worden waren. Berichtet wurde dann über den 
Vergrösserungsschwindel usw. und wurden mehrere Ver- 
urteillungen mitgeteilt. Die Eingabe des C. V. an den 
Reichstag, um diesen Uebelständen abzuhelfen, wurde 
einstimmig für gut befunden. Herr Hausschild 
machte dann interessante Mitteilungen über die Er- 
fahrungen der Zittauer Kollegen in Bekämpfung von 
Bilderschwindlern, wovon einige zuerst die Kühnheit 
hatten, es mit einer Anzeige wegen Geschäftsschädigung 
usw. bei der Staatsanwaltschaft zu versuchen, die aller- 
dings keinen Erfolg hatte. Auch Herr Scheithauer 
berichtet über verschiedene Fälle unlauteren Wett- 


bewerbs, Preisschleudereien und sonderbare Preis- 
berechnungen. Der Vorsitzende teilt mit, dass am 
folgenden Tage ein Vortrag über Kalkulation gehalten 
würde, worauf er die Kollegen besonders aufmerksam 
macht. 

Herr Sander ladet auch zum Besuch des Photo- 
graphentages ein, der den Kollegen sehr viel bieten 
wird. 

Der Vorsitzende macht dann Mitteilung über die 
Ausstellung „Das deutsche Handwerk Dresden 1915“, 
auf welcher den Photographen bedeutende Preis- 
ermässigung eingeräumt wird. Da im vorigen Jahre 
eine Zeichnung für den Garantiefonds für die ,Bugra“ 
in Leipıig 1914 abgelehnt wurde, beschloss die Ver- 
sammlung ebenfalls von einer Zeichnung zum Garantie- 
tonds tür die Ausstellung „Das deutsche Handwerk 
Dresden 1915‘ abzusehen, empfiehlt aber den anwesen- 
den Kollegen, sich möglichst zahlreich zu betelligen. 

Nachdem noch einige kleine Sachen verhandelt 
worden waren, schliesst der Vorsitzende die Sitzung 
um 121), Uhr mit Dank für die zahlreiche Beteiligung. 
Die weiteren Veranstaltungen bewegten sich im Rahmen 
des Photographentages, und erübrigt sich, hierüber noch 
einmal zu berichten. 


R. Schlegel, Otto Werner, 
Vorsitzender. Schriftführer. 
Photographen-Innung 


(Zwangsinnung) für die Städte Nürnberg, 
Fürth und Erlangen. 


Sitz: Nürnberg. 


Korporatives Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen -Vereine und Innungen (J. P.). 


Entgegnung! 

Die in Nr. 27 der „Deutschen Photographen- 
Zeitung‘‘ veröffentlichte Erklärung des Photographen 
Neuburger, in welcher derselbe folgende Behauptungen 
aufstellt: 

„Herr Palm wird sich eventuell noch zuräck- 
erinnern, dass ich um Feststellung der sich enthalten- 
den Stimmen gebeten habe, was eben unterlassen 
wurde, da, wie ich schon betonte, eine Innungsver- 
sammlung bei uns in bezug auf Abstimmung nicht 
ganz parlamentarisch abgehalten wird“, ist von An- 
fang bis zu Ende unwahr. 

Wahr dagegen ist, dass bei Verlesung des Proto- 
kolles, welches feststellt, dass der Antrag des Ober- 
meisters, ihn von seiuem Amte zu entbinden, ein- 
stimmig abgelehnt wurde, von niemanden, auch nicht 
von Herrn Neuburger, irgendwelcher Widerspruch 
erhoben wurde. Wahr ist ferner, dass seit Bestehen 
der Innung noch keine Abstimmung wegen nicht 
parlamentarischen Zustandekommens für ungültig er- 
klärt worden ist. 

Wenn sich endlich Herr Neuburger noch darüber 
aufhält, dass er bisher noch keinen Innungsbericht in 
der „Photogr. Chronik“ gelesen habe, obwohl 8 60 
des Innungsstatuts die Veröffentlichung vorschreibt, 
so wollen wir auch hier seinem Gedächtnis etwas nach- 
helfen und ihn daran erinnern, dass der Innungs- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


beschluss, der die „Photogr. Chronik“ als offizielles 
Innungsorgan bestimmte, gerade auf Betreiben des 
Herrn Neuburger und Genossen von der Aufsichts- 
behörde wieder aufgehoben worden ist. 


Die Innungsleitung. 
L.A.: C. Palm, I. Schriftführer. 


—ıL It 


Photographeninnung - 
(Zwangsinnung) der Grafschaft Glatz. 
Erster Jahresbericht. 

Der vom I. Vorsitzenden, Herrn Obermeister Josef 
Meier, verfasste und vorgetragene Jahresbericht zeigte 
so recht, was seit Bestehen der Innung für Arbeit zu 
bewältigen gewesen ist, und wie nötig es war, eine 
Zwangsinnung ins Leben zu rufen.- 

Reisende für photographische Vergrösserungen und 
Semi- Emaillebilder bereisten die Grafschaft Glatz, und 
von allen Seiten hörte man Klagen über Betrügereien, 
durch die das Photographengewerbe schwer geschädigt 
wurde. Die Landleute, welche in der Hauptsache zu 
den Hereingefallenen gehörten, wagten keine Anzeige 
beim Gericht; tatsächlich hätten nach eingezogenen 
Erkundigungen Strafanträge einzelner keine Ausicht 
auf Erfolg haben können, da die Bestellungen durch 
die Unterschrift auf einen aufs raffinierteste aus- 
gearbeiteten Bestellzettel erfolgt sind, so dass der Be- 
steller sich im voraus fast jeden Rechtes vergeben 
hatte. Ganz besonders aber erschwerte die Bedingung 
des Bestelischeines die gerichtliche Verfolgung, weil 
Erfüllung und Klage der Wohnort der Firma war, so 
dass also jede Klage in Berlin resp. Hamburg ein- 
gereicht werden musste. Da kamen mehrere Berufs- 
photographen zu ernster Beratung zusammen, um den 
Kampf mit den Schwindelanstalten aufsunehmen, Am 
10. September ıgıı wurde ein freier Verein gegründet, 
dem zehn Fachmänner angehörten. Der Vorstand des 
Vereins warnte sofort durch Inserate die Bevölkerung 
und machte auf die Betrügereien aufmerksam, zugleich 
ersuchte er jeden, welcher sich betrogen fühlte, sich 
mit Beweismaterial an den Verein zu wenden. Diese 
Inserate hatten einen ungeahnten Erfolg; erstens ver- 
schwanden mit dem Erscheinen der Inserate die 
Reisenden aus der Grafschaft, was uns durch Zuschriften 
von Reisenden, die mit gerichtlicher Verfolgung wegen 
Geschättsschädigung drohten, selbst gemeldet wurde, 
zum Teil kamen auch Berichte aus dem Publikum, 
die infolge unserer Veröffentlichung die Reisenden 
etwas handgreiflich aus den Häusern gewiesen haben. 
Ganz besonders erfreut waren wir jedoch, dass sich 
über 80 Geschädigte meldeten, die uns so viel brauch- 
bares Material einsandten, dass der Vorstand nunmehr 
die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft unterbreitete. 
Wir hatten also ein recht unerfreulich grosses Bild ge- 
wonnen von dem Treiben, und man kann sich wohl 
einen Begriff machen, in welcher Weise unser Gewerbe 
zu Weihnachten ıgızr durch diese gewissenlosen Ge- 
schäftsmandöver geschädigt wurde. Die Staatsanwalt- 
schaft Glatz nahm sich unseres Antrages in recht an- 
erkennenswerter Weise an, und es wurden die Reisen- 


415 


den sämtlicher drei Firmen, welche die Grafschaft 
Glatz so geschädigt hatten, wie folgt verurteilt: Der 
Reisende Wilh. Grubitz in Firma Franz Klettke, 
Porträtmaler, Berlin, vorgeführt als Untersuchungs- 
gefangener, wurde zu einem Jahre Gefängnis verurteilt, 
der Reisende Emil Farin, welcher für seinen Bruder 
reiste, wurde zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Auch 
dieser war Untersuchungsgefangener. Der Kaufmann 
Hugo Ruge, in Firma Thoma, Porträtmaler, Berlin, 
Untersuchungsgefangener, wurde zu 3 Monaten Ge- 
fängnis verurteilt. Rerner wurde durch ein Mitglied 
Strafautrag gestellt gegen den Reisephotographen 
Franz Losche wegen Hinterziehung des Gewerbe- 
scheines, derselbe wurde mit 72 Mk. Geld bestraft. 
Wegen Betruges wurde ferner noch der Photograph 
Reinhold Bruchmann, der durch sein Geschäfts- 
gebaren ebenfalls Mitglieder unserer Vereinigung 
schwer schädigte, zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. 
Dieser Kampf kostete der jungen Vereinigung eine 
ganze Menge Geld, und einen Vorteil hatten alle Be- 
rufsphotographen der Grafschaft Glatz, ob dieselben 
Mitglied der Vereinigung waren oder nicht. Deshalb 
wurde in einer der nächsten Sitzungen der Antrag ge- 
stellt, eine Zwangsinnung zu gründen, damit alle Kol- 
legen in gleicher Weise wenigstens zu den Unkosten, 
weiche erforderlich sind, unsere Standes- und wirt- 
schaftlichen Interessen zu wahren, beizutragen. Diese 
Verhandlungen nahmen fast 2 Jahre in Anspruch und 
mit dem 16. Januar ıgı3 trat die Zwangsinnung nach 
ihrer konstituierenden Versammlung in Wirksamkeit. 
Wieviel die Innung Mitglieder zählt, kann leider auch 
heute nach einem Jahre noch nicht genau festgestellt 
werden, denn die Zwangsinnung ist nicht nur berechtigt, 
sondern auch verpflichtet, jeden Amateurphotograph, 
welcher gegen Entgelt photographische Arbeiten aus- 
führt, zur Mitgliedschaft heranzuziehen. Dem Vor- 
stande wurden nun bisher 32 Personen gemeldet, 
weiche das Photographengewerbe gegen Entgelt be- 
treiben. Im Verhältnis zu den Berufsphotographen 
sind also doppelt soviel Gewerbetreibende, welche die 
Photographie im Nebenerwerbe betreiben, bisher der 
Innung gemeldet, auch ein erschreckendes Ergebnis, 
das jeden Berufsphotographen anspornen müsse, mit 
doppeltem Eifer die Interessen der Innung wahrzu- 
nehmen. 

Gegen die Heranziehung erhoben bis jetzt 16 Ein- 
spruch, davon zehn beim hiesigen Magistrat und zwei 
in letzter Instanz beim Herrn Regierungspräsidenten zu 
Breslau. Alle Einsprüche wurden jedoch bis jetzt zu- 
gunsten und im Sinne der Innung entschieden, ein 
Beweis, dass auch die Behörde unsere Bestrebungen 
unterstätst und uns wohlgesinnt ist. 


Sechs Herren haben den Innungsvorstand in Kennt- 
nis gesetzt, dass sie das photographische Gewerbe nicht 
mehr betreiben, da sie den Verpflichtungen, welche 
die Innung jedem Mitgliede auferlegt, Versammlungs- 
besuch und Beitrag, nicht aufkommen können, bei 
sechs Herren ist es noch nicht endgültig entschieden, 
denn die Untersuchungen und Beweismittel sind oft 
sehr erschwert, so dass Wochen vergehen, ehe das 


416 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





nötige Material herbeigebracht werden kann. In Zu- 
kunft werden daher vom Vorstande der Innung nur 
noch solche Anzeigen weiter verfolgt, die schriftlich 
eingehen und wo der Schreiber sich auch verpflichtet, 
das erforderliche Beweismaterial zu erbringen. 


Als Mitglieder werden bis jetzt geführt 29 ordent- 
liche und ı ausserordentliches. 

Zur Gründung der Zwangsinnung waren sechs 
Versammlungen erforderlich, in denen laut der Tages- 
ordnungen 24 Punkte zur Verhandlung kamen. 

Die Zwangsinnung hat im Innungsjahr ı913 fünf 
Versammlungen gehabt mit 4a Punkten auf den Tages- 
ordnungen; von diesen sind zu Innungebeschlüssen 
erhoben sieben Anträge. Dieselben werden demnächst 
gedruckt den Mitgliedern zugehen. Vorstandseitzungen 
waren nur drei, und muss hier erwähnt werden, dass 
gerade in Zukunft der Vorstand Öfters zusammen- 
kommen muss, wenn die Versammlung die Zusammen- 
setzung des Vorstandes nach dem Vorschlage des Vor- 
sitzenden berücksichtigt. Bisher waren nur zwei Herren 
aus Glatz dem Vorstande angehörlig, alle weiteren Vor- 
standsmitglieder wohnten auswärts, die Innungskasse 
wäre aber bedeutend belastet worden, wenn öfters Vor- 
standssitzungen abgehalten worden wären, da zu solchen 
Sitzungen den Mitgliedern die Barauslagen laut Statuten 
ersetzt werden müssen. Hinzu kommt noch der be- 
trächtliche Zeitverlust, da der Auswärtigen wegen die 
Sitzungen am Nachmittag anberaumt werden müssen. 
Der Vorstand ersucht daher, seinem Antrage auf Ver- 
stärkung durch Glatzer Herren zuzustimmen, dann 
dürfte auch der weitere Antrag des Vorsitzenden mög- 
lich sein, dass in Zukunft nur zwei Innungs-Vollver- 
sammlungen abgehalten zu werden brauchen. 

Innungsbeschlüsse wurden in folgenden Versamm- 
lungen mit nachstehend angedeutetem Wortlaut an- 
genommen. (Genauer Wortlaut wird im Druck er- 
scheinen.) 

Am 16. Januar ıgı3: Es sollen Zuschläge erhoben 
werden zu den festen Beiträgen für mehr als zwei 
Schaukästen ausser dem Geschäftshause. Dieser Be- 
schluss wird heute als Statutenzusatz zur Abstimmung 
gelangen, 

Zwei Anträge auf Einziehung von Forderungen 
durch Mitglieder bedürfen des Beschlusses der Innungs- 
versammlung. 

Versammlung vom 6. März: Anschaffung einer 
Vereinsbibliothek;; ferner diejenigen, welche die Photo- 
graphie im Nebenerwerb betreiben, können beim 
Innungsvorstande Antrag einreichen anf Befreiung von 
den Sitzungen. Der Vorstand entscheidet von Fall 
zu Fall. 

Die Prüfungsgebüähren wurden auf 8 Mk. fest- 
gesetzt. 

Sitzung vom 24. April: Es wurden Mindestpreise 
festgesetzt. (Unsere Innung war die erste, welche 
nach dem neuesten Ministerlalerlass Mindestpreise fest- 
setzte, die Öffentlich nicht unterboten werden därfen.) 

Sitzung vom 4. September: Reisende Photographen 
sollen vom Vorstande eine KReiseunterstützung von 
so Pf. erhalten. 


% 


An besonderen Veranstaltungen hatte die Innung 
im ersten Jahre mit Rücksicht auf die Kassenverhält- 
nisse nur einen Projektionsvortreg mit 30 kolorierten 
und 30 Autochromaufnahmen, ferner eine reichhaltige 
Ausstellung von Gaslichtbildern der Firma Fischer 
& Co.-Breslau, Mimosawerke- Dresden und Alboidin- 
arbeiten der N. P. O.- Steglitz. 
Die Einnahmen betrugen im ersten 


Jahre 239,70 Mk., 
die Ausgaben . ; . 23426 „ 
Mithin Bestand: 5,44 Mk. 


Die Ausgaben für Porto und Schreibmaterial waren 
zur Innungsgrändung sowie im ersten Innungsjahr 
verhältnismässig sehr hohe. Mussten doch zur Gründung 
66 Briefe geschrieben werden und während des eısten 
Jahres 85 Briefe, ohne diejenigen, welche an die Be- 
hörden gesandt wurden, sowie ohne die Einladungen 
zu den Versammlungen, die ebenfalls für die bisher 
stattgefundenen 13 Sitzungen mit mindestens 300 an- 
gegeben werden müssen. 

Die Strafparagraphen unserer Statuten mussten 
In mehreren Fällen angewandt werden. Wegen Fehlens 
bei den Versammlungen wurden die im ersten Jahre 
festgesetzten Strafen wieder erlassen, da der Vorstand 
versuchen will, mit $ a2, wenigstens im ersten Innungs- 
jahr, möglichst milde zu verfahren. 

Fürs kommende Vereinsjahr ist jedoch bereits im 
Vorstande beschlossen, wegen Fehlens in den Voll- 
versammlungen unbedingt Bestrafung eintreten zu 
lassen, da wenigstens zweimal im Jahr jeder abkömm- 
lich sein muss. 

Aus der heutigen Tagesordnung kann jeder er- 
sehen, dass sich der Vorstand fürs neue Jahr bedeutende 
Ziele gesteckt hat. Um diese zu erreichen, ist es je- 
doch unbedingt esforderlich, dass jedes Mitglied tat- 
kräftig mitarbeitet, um die Schädigungen in unserem 
Berufe, wenn auch nur nach und nach, aber jedoch 
sicher zu bekämpfen. Möge die Zwangsinnung, die ja 
nach Ueberbrückung so mancher fast unüberwindbaren 
Kluft schon jetzt die besten Beweise erbracht hat, 
dass ein freundschaftlicher Verkehr unter den Mit- 
gliedern für unser Gewerbe viel segensreicher ist als 
ein gegenseitiger Konkurrenzkampf; möge dieselbe 
auch fernerhin beweisen, dass sie berufen ist, die 
Interessen eines jeden Innungsmitgliedes zu schützen 
und das Ansehen und die Standesehre wieder hoch- 
zubringen. 

Bei den Behörden hat der Vorstand bisher die 
beste Unterstützung für seine Arbeiten gefunden, ein 
Beweis, dass auch die Behörden die Lage unseres 
Handwerks kennen und bestrebt sind, diejenigen zu, 
unterstützen, die sich in den Dienst stellen, die un- 
günstige Lage verbessern zu helfen. 

Mit der Hoffnung, dass dieses erfreuliche Ver- 
hältnis stets so bleiben möge, schliesse ich mit dem 
aufrichtigen Wunsche, dass jeder die Arbeiten des 
Vorstandes als das ansehen möge, was sie sein sollen, 
nämlich: Bessere Verhältnisse anzustreben zum Wohle 
aller, ohne jede Rücksicht auf die Interessen eines 
einzelnen. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


417 





Der anhaltende starke Beifall zeigte so recht, dass 
die viele Mühe und Arbeit, die hier dem Gemeinwohl 
gebracht wurde, von der Versammlung die gebührende 
Anerkennung fand. 

G. Marx, Schriftfährer. 


nen 
Kleine Mitteilungen, 


— Die Leipziger Kunstanstalt Walther Munk- 
witz versendet an die in der Liste verzeichneten Teil- 
nehmer des III. Deutschen Photographen - Tages ein 
Erinnerungsblatt mit den Porträts der Herren Schlegel 
und Sander. Diejenigen Photographen, welche in 
der Liste nicht angeführt sind und das Blatt noch 
nicht bekommen haben, können dies kostenlos von 
der Firma Munkwitz (Leipzig, Dufourstrasse 16) er- 
halten, wenn sie dorthin schreiben. 

— In Nr. 58 dieser Zeitschrift brachten wir 
unter „Kleine Mittellungen‘' einen Bericht betreffs der 
Riesenphotographien im Hauptbahnhof 
München. Nachstehend drucken wir noch eine Er- 
widerung ab, welche die Vorstandschaft der Zwangs- 
innung für das Photographengewerbe Mänchen- Pasing 
im „Münchener General- Anzeiger‘ veröffentlicht hat: 

„Die Behauptung des Rechtsrates Dr. Kühles im 
Verwaltungssenate des Mägistrates, dass die Bilder 
nicht vom Fremdenverkehrsvereilu, sondern vom Landes- 
fremdenverkehrsrat, der von der Stadt keine Unter- 
stützung beziehe, in Auftrag gegeben wurden, ist in- 
sofern unrichtig, als der Landesfremdenverkehrsrat 
allerdings den Auftrag zu ertellen hatte, aber die 
Fremdenverkehrsvereine für die Kosten aufzukommen 
haben, und diese Vereine von Staat und Gemeinden 
weitgehendste finanzielle Unterstützung geniessen. 
Weiterhin unrichtig ist die Behauptung, es seien vor 
Erteilung des Auftrages an das Ausland schon mit 
hiesigen Firmen Verhandlungen gepflogen worden. 
Vielmehr wurden nach unseren eingehenden Infor- 
mationen die einschlägigen Anstalten nicht nur nicht 
gefragt, sondern vollkommen fbergangen. Man muss 
sich wirklich über die Kühnhelt wundern, den 
Münchener Firmen zuzutrauen, sie hätten sich erst 
jetzt schnell eingearbeitet, nur zu dem Zwecke, dem 
Ausland Konkurrenz zu machen. Wenn nun Rechts- 
rat Dr. Kühles nur vermutet, dass man in Zukunft 
nicht mehr ins Ausland zu gehen brauche, so scheint 
er über die Leistungen der Münchener photographi- 
schen Anstalten sehr schlecht unterrichtet zu sein und 
zu übersehen, dass die Münchener Photographie in 
der ganzen Welt tonangebend wirkt. Wenn er nun 
weiter ausführt, es sei eine andere Frage, ob die Bilder 
für den Fall der Auftragserteilung an Münchener 
Firmen auch tatsächlich in München hergestellt worden 
wären, so ist diese Bemerkung ein unüberlegter, ledig- 
lich aus Unkenntnis gemachter Angriff auf unsere 
Leistungsfähigkeit, dem jede sachliche Unterlage fehlt 
und der nur veranlasst ist durch das Bestreben, der 
von Rechtserat Dr. Kühles einmal vorgeschlagenen 
ausländischen Firma den Auftrag unter allen Um- 
ständen zu erteilen. Wir können daher auch hier 


unsere Beschwerde wiederholen dagegen, dass die 
Gelder einheimischer Steuerzahler ins Ausland wandern 
zum Schaden des heimischen Gewerbes. Den Aus- 
!ährungen des Rechtsrates Dr. Kühles gegenüber 
können die korrekten und sachlichen Ausführungen 
des Bürgermeisters Dr. Merkt nicht genug gewürdigt 


werden." 
Die Vorstandschaft 


der Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe München-Pasing. 


Julius Rinsiedel, Oskar Pöckl, 
Obermeister. Schriftführer. 


— Badephotographien. In den böhmischen 
Bädern sollen nach einer kürzlichen Mitteilung der 
„B. Z. a. M.“ Photographen flirtende Pärchen eifrig 
und mit Erfolg aus dem Hinterhalte photographieren 
und sie auf Ansichtspostkarten als „Gruppen aus dem 
Badeleben‘' ausstellen. Durch diesen Trick sollen gute 
Geschäfte zu erzielen sein, da die Abkonterfeiten 
Dutzende Ansichtskarten bestellen und vielfach auch, 
um Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, die 
Platten abkaufen würden. Bei dieser Gelegenheit sel 
auch auf eine Notiz in der „Deutschen Strafrechts- 
zeitung‘ vom Juni 1914, $. 356, aufmerksam gemacht, 
nach der eine Polizeiverordnung eines holsteinischen 
Ostseebades Aufnahmen der Badenden im „Familien- 
bad“ verbietet. Landrichter Dr. Bovensiepen be- 
streitet in seinem Referat die Gültigkeit jener Polizei- 
verordnung, da einerseits die Wahrung der Sittlichkeit 
nicht mehr das Amt der Polizei sei, und andererseits 
es sich auch nicht um eine Störung der äusseren 
Ruhe und Ordnung beim Baden im ‚„Familienbade“ 
handeln könne. Das mag richtig sein; doch die un- 
befugte heimliche Aufnahme von Pärchen im Bade- 
anzug, wie sie jene böhmischen Badephotographen 
betreiben, ist nach den in unserem Gesetze festgelegten 
Grundsätzen des Rechts am eigenen Bilde strafbar; 
nicht dagegen, wenn es sich um Gesamtbildaufnahmen 
an einem Badestrand handelt. Dr. Sch. 

— Der Schwindel mit Photographien wird 
in immer neuen Formen betrieben. So entfaltete vor 
einiger Zeit ein Mann in Halie a. S., Weissenfels und 
anderen Städten eine eifrige Tätigkeit im Photo- 
graphieren der Häuser. Die fertigen Bilder sollten 
unter Nachnahme zugesandt werden. Die Nachnahme- 
sendungen trafen auch pfinktlich ein, enthielten aber 
keine Bilder, sondern Papierschnitzel, Pappstücke usw. 
Es wurde Anzeige erstattet und wurde der Uebeltäter 
in Leipzig auf einem Postamte verhaftet, als er gerade 
wieder Nachnahmegelder abholen wollte. -g. 


En 


Büechersehau. 

„Das Bromöldruckverfahren.“ Von Dr. Emil 
Mayer. Dritte erweiterte Auflage. Verlag von Wilh. 
Knapp in Halle a.S. Preis 280 Mk., geb. 330 Mk. 

Vor nicht langer Zeit konnten wir das Erscheinen 
der zweiten Auflage anzeigen. Die Notwendigkeit einer 
neuen Auflage nach so kurzer Zeit empfiehlt das Buch 
wohl am besten. Der Vorzug dieses Werkes ist, dass 


418 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


a — — — —_—__—_—— zz ze zZ h hm 


es praktischer Arbeit und unausgesetzter Beschäftigung 
mit diesem Verfahren entsprungen ist; hierdurch hat 
es seine Erweiterung erfahren, die zur ausgiebigeren 
Behandlung der Bromsilbertechnik und zur Einfügung 
von drei neuen Kapiteln („Verschiedene Arbeits- 
methoden“, „Umdruck“ und „Oeldruck und Bromöl- 
druck ‘‘) geführt hat. Das Buch gei bestens empfohlen. 


et 


Patente. 
Gruppe 5. Nr. 269090 vom 2. August I9I2. 
Max Stewien in Charlottenburg. 
en Gestell zum Halten 
SU von auf einzelnen BlAt- 


Kl. 57. 





PN apparaten,gekennzeich- 
= net durch einen Saug- 
er 8 
kasten mit einer ebenen, 


durchbrochenen Ansaugfläche. 





Kl. 57. Gruppe 5. Nr.269683 vom 
ıı. Februar 1913. 
William Cary Renfrow und Frank Glenn 
Wilcox in Kansas City. 

Auf beiden Seiten mit lichtempfindlicher Emulsion 
überzogenes, durchscheinendes Kopierpapier, dadurch 
gekennzeichnet, dass entweder das Papier selbst oder 
die Emulsion mit einer den Durchtritt aktinischer 
Strahlen verhindernden Substanz gefärbt ist, die sich 
nachträglich wieder entfernen lässt. 


eat 





Fragekasten. 


Technische Fragen. 

Frage 138. Herr W.B.inN. Ich habe eine Reihe 
photographischer ‚, Detektiv “aufnahmen zu machen, für 
die ich mir eine Kamera kleinsten Formates (4'/,xX6 cm) 
zugelegt habe. Die Aufnahmen sind im allgemeinen 
sehr scharf und vertragen deshalb auch eine genügende 
Vergrösserung, doch habe ich bei Benutzung besonders 
hochempfindlicher Platten jedesmal einen sehr starken 
Oberflächenschleier zu verzeichnen, der zunächst bei 
der Entwicklung der Platte die Beurteilung stark stört 
und ausserdem später beim Kopieren nicht angenehm 
ist. Woran liegt diese Erscheinung und wie kann ich 
sie beseitigen ? 

Antwort su Frage 138. Die Erscheinung Ist 
darauf begrfindet, dass bei kleinformatigen Kameras 
sehr viel Licht auf den Balgen projiziert, von dort 
diffus zurückgestrahlt wird und auch auf die Platte 
gelangt. So kommt es, dass hochempfindliche Platten 
das falsche Licht stark als Oberfächenschleier regi- 
strieren, während weniger empfindliche Platten unter 
Umständen glasklar bleiben, da das falsche Licht nicht 
genügend kräftig ist, um eine entwickelbare Verände- 
rung des Bromsilbers herbeizuführen. Wenn Sie durch- 
aus schnelle Aufnahmen machen müssen, so würden 
wir Ihnen empfehlen, sich in die Kamera Blenden ein- 


bauen zu lassen nach Art der Fernrohrblenden, wobei 
Sie dann allerdings auf den Klappmechanismus ver- 
zichten müssten und besser einen festen Kasten ge- 
brauchen, in dem die geschwärzten Blenden auch 
leicht zu befestigen sind. Unseres Wissens existieren 
im Handel solche Apparate nicht, doch würde es ja 
ein leichtes sein, eine feste Kamera zu bauen, die 
den geschilderten Ansprüchen genügt. 

Frage 139. Heır A.B. inR. Ich habe mir kürz- 
lich durch Abschwächen mit Ammoniumpersulfat einige 
Negative verdorben, was ich darauf zurückführe, dass 
diese Platten schon sehr alt waren und deshalb die 
Gelatine verhornt ist. Ich wage es nicht, mit diesem 
Abschwächer weiter zu arbeiten und bitte um eine 
Vorschrift für eine andere Lösung, die sicher arbeitet 
und denselben Erfolg bringt. 

Antwort su Frage 139. Einen anderen Ab- 
schwächer als Ammoniumpersulfat, der dasselbe leistet, 
gibt es leider nicht. Doch können Sie vielleicht einen 
Versuch mit der alten Bromierungsmethode machen, 
die Sie beispielsweise folgendermassen ausführen können: 

Sie legen das gut gewässerte Negativ in eine 
Lösung aus: 


Rotes Blutlaugensalz 38 
Bromkalun.. 3 sus we eu wor. Bi 
Wasser. . . . .° . IOOo ccm 


so lange ein, bis die ganze Schicht durchgebleicht ist. 
Dann wird kurz gewässert und mit irgendeinem Her- 
vorrufer das Negativ oberflächlich anentwickelt, bis es 
etwas kräftiger ist, als es nach dem Fixieren erscheinen 
soll. Jetzt wird die Platte in ein neutrales oder saures 
Fixierbad zwecks Entfernung des nicht entwickelten 
Bromsilbers gelegt, einige Zeit gewässert und nun 
kopiert. Es ist einige Uebung erforderlich, das richtige 
Mass der Wiederentwicklung genau abzupassen, im 
übrigen bietet das Verfahren aber keine Schwlerig- 
keiten. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 6r. Herr J. F. in D. Bin beauftragt, An- 
sichtskarten eines Sommerlokals zu liefern; da Auf- 
nahmen wegen zu viel Schatten unzweckmässig wären, 
gab mir der Besitzer eine fertige Ansichtskarte, die ich 
jetzt nachbilden soll. Ist dies erlaubt und kann ich 
meine Firma als Verlag darauf drucken lassen’? 

Antwort su Frage 61. Wenn mangels Verein- 
barung das Urheberrecht der ersten Aufnahme nicht 
auf den Besteller übergegangen ist, kann er Sie nicht 
beauftragen, diese Aufnahme nachzubilden, ohne dem 
ersten Urheber für entstehenden Schaden zu haften. 
Keinesfalls dürfen Sie auf eine nicht von Ihnen her- 
gestellte Aufnahme Ihre Firma als Verlag drucken 
lassen, wenn Sie eine fremde Ansichtskarte benutzen. 
Entweder lässt der Besteller die Karten von dem Ur- 
heber besorgen, oder wenn das Schwierigkeiten machen 
sollte, wird Ihnen geraten, den Auftrag nur auszu- 
führen, wenn sich der Besteller schriftlich verpflichtet, 
dass er für etwaige Schadenersatzansprüche des Ur- 
hebers allein haften will. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7; 
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. S., Mühlweg ı9. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 


Nr. 61. 


29. Juli. 


1914. 





Die Photographie auf der Weltausstellung zu Leipzig. 


(Schluss.) 


Doch kommen wir zur Photographie. Der 
flüchtige Ueberblick zeigt höchst vollendete 
Leistungen; überall finden wir eine Vertiefung, 
eine Geschicklichkeit, die den Frauen alle Ehre 
machen — aber — dem Berichterstatter wird 
das Leben sauer gemacht, denn eine gründliche 
Besprechung ist unmöglich, und zwar, das muss 
offen ausgesprochen werden, durch die voll- 
ständig verunglückte Zusammenstellung der 
ganzen Abteilung. Ich bedauere sehr die künf- 
tigen Preisrichter, denen ein starkes Stück Arbeit 
zugemutet wird. Man vergegenwärtige sich, 
dass 64 Aussteller bunt durcheinandergehängt 
wurden. Nicht das geringste System konnte 
festgestellt werden, weder nach Art noch Ver- 
fahren waren die Bilder gebängt. Hätte man 
die Landschaften von den Porträts, die Herren- 
bildnisse von den Damen- und wieder dann die 
Kinderbildnisse getrennt, so könnte man sich 
die Sache noch gefallen lassen. Oder wäre 
eine Teilung nach dem Kopierverfahren vor- 
genommen. Nichts von alledem, ein buntes 
Durcheinander, nur das Bestreben, die Grössen 
in verschiedenen Tableaus zu ordnen, scheint 
das Leitmotiv gewesen zu sein, und sehr 
zum Schaden der Ausstellerinnen.e Versuchen 
wir uns durch dieses Labyrinth durchzuwinden; 
man möge verzeihen, wenn die eine oder 
andere Dame doch nicht die richtige Würdigung 
fand. Gleich beim Betreten des Raumes 21 
finden wir linker Hand Lisa König -Leipzig 
mit guten Porträts Leipziger Persönlichkeiten. 
Reizend wirkt das Schulzimmer, getreu ist die 
Natur im Bilde festgehalten. Auch die Auf- 
nahmen aus Lauchstädt wirken fein und ent- 
sprechen dem Zwecke in jeder Weise. Anna 
Sander zeigt malerische Landschaften. Else 
Bäumer- Magdeburg hat niedliche Kinderporträts 
und Landschaften mit malerischem Blick erfasst. 
Marga Jungnickel hat neben Landschaften, 
die von den meisten Damen ausgestellt sind, 
auch ein Doppelbild „Mutter und Kind“ aus- 
gestellt, das einfach reizend ist. Man sieht den 
kleinen Blondkopf, wie er sich bemüht, auf den 
Zehenspitzen stehend, der geliebten Mutter den 
Morgenkuss abzubetteln.. Ein süsses Bild für 
jeden Kinderfreund! Suse Byk überrascht 
mit ihrem Herrenporträt höchst angenehm, man 


getrost 


[Nachdruck verboten.) 


traut einer Dame gar nicht eine derartige 
markige Auffassung zu. Diese Dame kann 
in die Konkurrenz mit den männ- 
lichen Kollegen eintreten. Thea Kahl-Berlin 
bebandelt meisterlich die Hände. Die Damen- 
bildnisse wirken fein in Linie und Licht. Schick 
ist das Damenbild der Dame mit Hut. Frau 
von Debschitz-Kunowski-München ist in 
der Gruppe München-Weimar bereits gewürdigt, 
und hier stellen sich die Bilder ebenbürtig zur 
Seite. Käte Korns Stilleben sei hier lobend 
erwähnt. Die Bildnisse von Gregorovius- 
Seelenbinder-München erheben auch An- 
spruch auf Beachtung. Elisabeth Gropp ist 
gleichfalls reichhaltig mit guten Bildern ver- 
treten, die Raucherstudie ist ein guter Einfall. 
Karoline Kurscheidt-Krebs-Bonn hat ein 
wabres Kabinettstück in der alten Tür mit 
Laterne gebracht, eine Abendstudie, die in 
jeder Weise als fein zu bezeichnen ist. Bei den 
Bildern von Else Kette-Kassel zeigt sich deut- 
lich das eigentliche Gebiet der Frau. Die zart- 
besaitete Frauenseele ist für Kinderaufnahmen 
wie geschaffen. Eine reiche Zahl reizender 
Kinderköpfchen, in einigen Blättern zusammen- 
gestellt, erfreut uns durch die Natürlichkeit. So 
sollen unsere Lieblinge ausschauen, wenn wir 
sie im Bilde haben. Die weichen Linien der 
Kindernatur haben hier meisterbafte Wieder- 
gabe gefunden. Die Aufnahmen sind fein im 
Lichte und heben sich gegenüber der jetzt von 
vielen Kollegen beliebten Schwere der Töne 
vorteilhaft ab. Dass diese Dame auch versteht, 
ernste Töne anzuschlagen, sieht man deutlich 
aus dem Damenbilde mit Pelzschmuck. 
Elfriede Reichelt-Breslau bietet in ver- 
schiedenen Bildnissen die von ihr bewiesene 
Meisterschaft. Stephani Held-Ludwig- 
München bringt sehr gute Sachen, und sei an 
dieser Stelle das Bild des Herrn mit den dunklen 
Brillengläsern besonders lobend hervorgehoben. 
Mancher Kollege würde hier auf einen falschen 
Ausweg gekommen sein und statt der dunklen 
Gläser einen Ersatz empfohlen haben. Dass 
man diese Aufgabe aber in der richtigen Form 
erledigen kann, sieht man hier in anerkennens- 
werter Weise. Grete Dorrenbach-Berlin stellt 
ein Herrenbild mit Hut aus, und ferner wäre das 


62 


420 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





nackte Kind mit Buch lobend zu erwähnen. 


Von Grete Back will uns der lachende Knaben- 
kopf am meisten zusagen. So nett das Damen- 
bildnis der Dame mit den Blumen ist, welches 
uns Lendvai Dirksen aus Hellerau-Dresden 
bringt, so wenig können wir uns zustimmend 
zu der Aufmachung erklären. Nur die Sucht, 
etwas anderes zu bringen, erklärt diese Ent- 
gleisung mit dem Stoffvorstoss. Lidye Bieler- 
Nordhausen versucht sich mit einem weib- 
lichen Akt, „Spielende Nixe“* betitelt. Die 
Aufnahme ist ganz nett, aber die Parallele der 
Arme wäre leicht zu vermeiden gewesen und 
darf nicht unerwähnt bleiben. 
die beiden Damenköpfe im Profil sehr gut. Feli- 
zitas von Baczko-Bremen hat verschiedene 
Herrenbildnisse ausgestellt, die das Prädikat 
„gut* verdienen. Anni Heimann-Berlin ge- 
fallt uns mit dem Damenbildnis am meisten. 
Baronin von Nolcken-Berlin hat in der Ver- 
gangenheit gesucht und unter anderen Bildern 
auch ein Porträt der Kaiserin Friedrich aus- 
gestellt. Warum so in die Ferne schweifen? 
Sämtliche Bilder sind markig in den Linien und 
im Licht. Berta Zillessen - Bautzen bringt 
Bilder, welche an die gute, alte Zeit erinnern. 
Meta Wend-Nürnberg ist den Lesern dieser 
Zeitschrift ja genügend bekannt, und was sie 
in Leipzig ausstellt, kann sich in jeder Weise 
auch sehen lassen. Margarete Roeper- 
Rostock hat es mit einem männlichen Halbakt 
gewagt, und tatsächlich kann man nur sein 
Lob aussprechen. Der Letteverein hat eine 
reiche Zahl von Arbeiten weiblicher Schüle- 
rinnen ausgestellt, die der Schule alle Ehre 
machen. Der Katalog hat noch eine ganze An- 
zahl von Namen, in der Ausstellung waren sie 
kaum zu finden, manche Ausstellerinnen sind 
auch weniger hervorgetreten, teils haben sie es 
vorgezogen, namenslos auszustellen. Der ein- 
gangs erwähnte Uebelstand, dass die ganze Ab- 
teilung bunt zusammengewürfelt ist, die Aus- 
stellerinnen nicht in einheitlichen Zusammen- 


Dagegen sind _ 


stellungen sich dem Besucher zeigen, hat das 
Amt der Kritik sehr erschwert und wird es 
auch mit sich gebracht haben, dass wider Willen 
vielleicht auch etwas vergessen worden ist. 
Nicht vergessen möchte ich aber die zarte Auf- 
merksamkeit, die die Frauenwelt in der Photo- 
graphie der ersten Photographin, der bereits 
erwähnten Frau Bertha Wehnert-Beckmann- 
Leipzig, erwiesen baben, indem sie das grosse 
Oelbild dieser mutigen Dame an bevorzugter 
Stelle ausstellen. Auch verschiedene Arbeiten 
aus dem Atelier der genannten Kollegin, die 
Schreiber dieses Berichtes noch persönlich ge- 
kannt hat, lassen die Würdigung der Ent- 
schlafenen erkennen. In dem Museum für Photo- 
graphie verdiente das Bild der Frau Wehnert- 
Beckmann einst den dauernden Platz, denn 
sie bat unermüdlich und mit feinem Verständois 
die Photographie zur Geltung zu bringen ge- 
wusst. Für die damalige Zeit ein grosses Wagnis. 

Wir sind am Ende! Schauen wir noch ein- 
mal auf die Darstellung der Photographie auf 
der Weltausstellung für Buchgewerbe und Graphik 
in Leipzig in ihrer Gesamtheit zurück, so können 
wir offen eingestehen, dass wir uns der verschie- 
denen Abteilungen nicht zu schämen brauchen. 
In drei verschiedenen Lagern wurde für die 
Beschickung gearbeitet, und alle Gruppen haben 
sich wacker behauptet. Neidlos soll auch der 
Arbeit der Frau an unserer Seite die gerechte 
Würdigung zuteil werden, denn sie hat sich 
wacker behauptet. Alle wurden offensichtlich 
von dem Gedanken beseelt, der Photographie 
den Ehrenplatz unter den graphischen Künsten 
zu erhalten, und so möge es auch ferner sein 
und bleiben. Wahr und echt sei unser Werk, 
ehrlich unser Streben; dann wird man auch 
unserer Arbeit die verdiente Beachtung zuteil 
werden lassen. 

Für uns gelte stets das Wort des getreuen 
Ekkehard der Photographen in Dresden, 
unseres lieben Hofrat Krone: „Im Licht, zum 
Licht, durchs Licht!" 


Er — 


Rundsehau. 


— Bleichbad für Schwefeltonung. 
David Ireland zieht für die Schwefeltonung 
ein Bleichbad mit Permanganat der alten Vor- 
schrift mit Bromid und rotem Blutlaugensalz 
vor, da jenes ihm volikommenste Tönungen 
neben brillanten Weissen ergab. Ireland be- 
nutzt eine Lösung von ı5 g Kaliumpermanganat 
in 600 ccm Wasser; für die Bleichung werden 
a ccm derselben mit 2 ccm Salzsäure und 300 ccm 
Wasser versetzt. Diese Mischung wird in einer 
Schale über das Bild ausgegossen. Mit der 
Bleichung des Bildes verliert die Lösung ihre 
Farbe. Sollte die Bleichung nicht recht von- 


[Nachdruck verboten.) 
statten gehen, so misst man weitere 2 ccm 
Permanganatlösung ab, verdünnt mit Wasser 
wie oben und fügt davon in kleinen Portionen 
zu, bis die Bleichung des Bildes vollkommen 
ist. Es können mehrere Bilder auf einmal ge- 
bleicht werden, aber das Geheimnis des Erfolgs 
liegt gerade in der allmählichen Zugabe der 
Manganlösung. Ein Bräunlichwerden des Papiers 
an der Rückseite ist ein Zeichen, dass mit dem 
Zusatz weiterhin vorsichtiger zu verfahren ist. 
Abweichend von dem Blutlaugensalzbleicher, 
der ein gelbbraunes Bild hinterlässt, bewirkt 
dieser Prozess eine gänzliche Bleichung. Nach 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


421 





kurzer Wässerung des Bildes, bis das Wasser 
nicht mehr gelblich erscheint, ist das Bild zur 
Schwefelung fertig. Wird dazu Schwefelnatrium 
verwendet, so empfiehlt sich der Zusatz einiger 
Tropfen Salzsäure, dieser steigert die Ton- 
schönbeit. 

Für den Prozess der Bleichung und Rück- 
entwicklung behufs Erlangung grösserer Tiefe 
und Gradation von Bromsilberbildern gibt Ire- 
land folgendem Entwickler den Vorzug: 


Amidol . ee 
Natriumsulft . . . . ....40, 
uns 35 ccm, 
Wasser. . . .... 600 


” 

Diese Entwicklung hat Auch die Annehm- 
lichkeit, etwaige durch zu starke Permanganat- 
lösung "verursachte Flecke zu beseitigen. Der 
Entwickler hält sich ferner gut; eine Vorrats- 
lösung arbeitete auch nach über 4 Monaten noch 
tadellos. 

Die Rückentwicklung ist bei Tageslicht vor- 
zunehmen; ist das Wetter trübe, so gehe man 
an das offene Fenster. Zusatz von Bromkali 
ist nicht nur unnötig, sondern wirkt sogar un- 
vorteilhaft. („Ihe Amateur Photographer.“) 


un 2 I ns 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Pür diese Nachrichten übernimmt die Redaktion heine 
Verantwortung.) 
Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 
Sitzung am 3. August IgLI4, 
abends 7 Uhr (Beginn pünktlich 7!/, Uhr) im 
„Hotel Russischer Hof“, BRosenstrasse. 


Tagesordnung. 

ı. Verlesung und Genehmigung des Protokolls letzter 
Sitzung. 

2. Ersatzwahl für den infolge Fortzuges ausscheiden- 
den Schriftführer. 

3. Antrag: Händler und weibliche Mitglieder sind 
vom Besuch der Versammlungen zu befreien, 

4. Handwerkskammersachen. 

5. Bericht über den Besuch der „Bugra“. 

6. Bericht über die Central-Verbands-Verhandlungen. 

49. Ausstellung von Gummidrucken der Firma Höch- 
heimer & Co., Feldkirchen - München. 

8. Verschiedenes. 


Wir ersuchen, die noch ausstehenden Fragebogen 
zur Ermittlung der ortsüblichen Preise mitzubringen. 

Plakate für den Sonntags-a Uhr-Schluss sind in 
der Versammlung zu haben. 

Unter Hinweis auf $ a2 der Satzungen ersuchen 
wir um zahlreiches Erscheinen. 


Der Vorstand: 
Rich. Freundt, Hans Bourguin, 
Obermeister. Schriftführer. 


Vom 17. bis 25. September d. J. findet in der 
Photographischen Lehranstalt des Lettevereins zu Berlin 
ein Meisterkursus für Photographen statt. Wir können 
die Teilnahme an dem Kursus nur empfehlen. Es 
werden such in diesem Jahre Stipendien an Photo- 
graphen aus preussischen Handwerkskammerbezirken 
gewährt. Sollten einige Innungsmitglieder beab- 
sichtigen, an diesem Kursus teilzunehmen, so empfiehlt 
es sich, die Meldung mit einem Gesuche um Ge- 
währung einer Beihilfe sofort unter J. N. I 1038 au die 
hiesige Handwerkskammer einzureichen. Lehrpläne 
sind vom Obermeister zu beziehen. 

Diejenigen Innungsmitglieder, welche mit ihren 
Beiträgen für das laufende Halbjahr April bis Oktober 
1914 noch im Räückstande sind, werden dringend er- 
sucht, dieselben bis zur nächsten Innungsversammlung 
am 3. August an den Kassenführer Hugo Julius, 
Georgstrasse 24, einzusenden. 

Im Namen des Vorstandes: 
Rich. Freundt, Obermeister. 
ad t4— 


Sehleswig-Holsteinischer Photographen- 
Verein. 
Hauptversammlung 
am Montag, den 24, August IgI4, morgens II Uhr 
in Altona, Gartenbau - Ausstellung 
im „Schloss-Caf&“. 


Tagesordnung. 

Bericht des Vorstandes. 

s- „  Schatzmeisters. 

Vorstandswahlen: a) I. Vorsitzender, b) Geschäfts- 
führer, c) zwei Kassenprüfer. 

Bericht über den III. Photographentag in Leipzig. 

Praktische Vorführung des „Bromöidrucks‘ durch 
Herm Carl von Salzen- Hamburg. 

Verschiedenes. 

Ausstellung von Bromöldrucken. 

‚„ Bildern auf Dührkoop- Matt der 
Firma Chemische Fabrik auf Aktien (vorm. 
Schering- Charlottenburg). 

Ausstellung von Bildern auf Risse-Papieren der 
Wirma Photochemische Fabrik G. m. b. H. (Rol. 
Risse- Flörsheim a. M.). 

Der Vorstand glaubt mit der Abhaltung der Ver- 

sammiung in der Gartenbau - Ausstellung in Altona im 

Sinne der Mitglieder zu handeln, die interessante Tages- 

ordnung, verbunden mit der Ausstellung, bietet des 

Guten so viel, dass der Vorstand mit Sicherheit auf 

einen grossen Besuch rechnet, jedenfalls bitten wir 

unsere Mitglieder, zahlreich zu erscheinen. 
Der Vorstand. 
I. A.: Otto Stiegler. 
It 


au > BD 


De) 


Erholungsheim. 

Bei der Central-Verbandstagung in Leipzig wurde 
der Antrag gestellt, ein eigenes Erholungsheim zu 
gründen. Wegen der zu hohen Kosten konnte diesem 
Wunsche nicht stattgegehen werden. Der Vorstand 


422 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





wurde aber beauftragt, sich mit schon bestehenden 
Erholungsheimen in Verbindung zu setzen, um für 
unsere Mitglieder besondere Vergünstigungen zu er- 
langen. Die betreffenden Verhandlungen sind im 
Gange, und kann ich jetzt schon mitteilen, dass unsere 
Kollegen in dem neuen Erholungsheim der Hand- 
werkskammer Stettin, in dem bekannten Ostseebad 
Misdroy, für den ausserordentlich billigen Verpflegungs- 
satz von 3 Mk. pro Tag unterkommen können. Für 
den Monat August sind noch einige Plätze frei, und 
empfiehlt es sich, wenn Kollegen von der ausserordent- 
lichen Vergünstigung Gebrauch machen wollen, sich 
sofort bei der Handwerkskammer in Stettin, Augusta- 
strasse 54, anzumelden. 


R. Schlegel- Dresden, 
LI. Vorsitzender des Central-Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Iunungen, J. P. 


OH 


Auszeiehnungen. 

Herr Hans Tellgmann in Langensalza wurde 
am 19. Juli von Sr. Königl. Hoheit dem Herzog Karl 
Eduard von Sachsen- Koburg-Gotha der Titel Hof- 
photograph verliehen. 


Kleine Mitteilungen. 

— Die Neuregelung des Zugabewesens. 
Neue Vorschläge des preussischen Handelsministers 
zwecks gesetzlicher Neuregelung des Zugabewesens 
sind den beteiligten Reichsressorts und preussischen 
Ministerien zugegangen, so dass demnächst Beratungen 
über diese Materie zwischen diesen Dienststellen statt- 
finden können. Die neuen Vorschläge verfolgen den 
Zweck, die Missstände zu beseitigen, die infolge der 
Zugaben an die Käufer eine Preisverschleierung her- 
beiführen, wodurch die Konkurrenz der Verkäufer 
gegenüber ihren Berufsgenossen verschärft wird. Der 
Ausschuss der Berliner Handelskammer hat auf den 
Fragebogen des Ministers eine sehr treffende Definition 
über das Zugabewesen gegeben. Er erblickt in dem 
Verfahren der Zugabenreklame einen Verstoss gegen 
das erste Erfordernis des Kaufes, die Durchsichtigkeit 
der Preisverhältnisse. Da anzunehmen ist, dass in der 
Regel die Zugabe nicht ein reines Geschenk darstellt, 
sondern ganz oder zum Teil in dem Preise der Haupt- 
ware mit bezahlt wird, kann die sogen. „Wertreklame 
die Probe daraufhin, ob sie gleich anderen Arten der 
Reklame ein legitimes Mittel des geschäftlichen Ver- 
kehrs sei, in der Mehrzahl der Fälle nicht bestehen. 
Was die Vorschläge anbetrifft, die die Ankündigung 
der Zugabe und das Zugeben selbst gesetzlich unter 
Strafe stellen wollen, soweit es sich nicht um Zugaben 
von geringem Wert handelt, so dürften sie sich schwer 
verwirklichen lassen. Eine Abgrenzung dieser Begriffe 
verursacht besondere Schwierigkeiten, wenn man die 
Zuwiderbandlungen unter Strafe stellen will, denn 
strafgesetzliche Bestimmungen müssen klare Voraue- 
setzungen haben. Eine Umfrage bei den Handels- 
kammern hat ergeben, dass sich die Mehrheit der- 


selben im Prinzip dafür ausgesprochen hat, die 
Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren 
Wettbewerb abzuändern, um den hervorgetretenen 
Missständen erfolgreich auf diesem Gebiete entgegen- 
zutreten. Vorher sind fast alle Kleinhandelsausschürse 
hierüber befragt worden. Ganz besonders hat sich das 
Zugabewesen im Margarinehandel ausgewachsen. Im 
übrigen kommt es in der Hauptsache bei Spirituosen, 
Weinen, Zigarren, Tee, Kakao und Schokolade in 


Betracht. 
7 2 


Fragekasten. 


Rechtliche Fragen. 

Frage 62. Herr M.S. in K. Am 29. Juni d. J. 
sandte ich an eine auswärtige Firma, die Postkarten 
inneshalb ı2 Stunden offerierte, ein Negativ und be- 
stellte eine Probekarte. Als ich nach 5 Tagen noch 
keine Antwort erhielt, wiederholte ich meine Bestellung 
der Probekarte. Nach weiteren 6 Tagen verlangte ich 
mein Negativ zurück, bisher ebenfalls ohne Erfolg. 
Wie kann ich mein Negativ schnellstens wieder zurück- 
erhalten ? 

Antwort su Frage 63. Teilen Sie der Firma 
durch Einschreibebrief mit, dass Sie an der verspäteten 
Lieferung Ihrer Bestellung kein Interesse mehr haben 
und das Negativ innerhalb 3 Tagen zurfickerwarten, 
andernfalls Sie die Klage auf Herausgabe Ihres Nega- 
tives beim zuständigen Gericht erheben werden. Er- 
halten Sie dann noch nicht das Negativ, dann müssen 
Sie allerdings gerichtliche Schritte unternehmen und 
zunächst einmal eine einstweilige Verfügung erwirken, 
da ja ein Missbrauch Ihres Negatives unter diesen Um- 
ständen nicht ausgeschlossen ist. Dr. Sch. 

Frage 65. Herr R. G. in G. Ich bestellte bei 
einer Firma 1000 Postkaıten zu einem bestimmten 
Vereinsfesttag. Eine verspätete Lieferung musste mir 
Schaden verursachen, was ich der Firma auch mitteilte. 
Die Karten wurden 2 Tage zu spät gesandt, ich ver- 
weigerte, ebenso wie der Verein, die Annahme. Mir 
ist dadurch ein sehr grosser Schaden entstanden. Die 
Karten verkaufte ich an den Verein für 30 Mk., für 
Aufnahme 8 Mk., zusammen für 38 Mk. Die Karten 
habe ich bezahlt und forderte von der Firma diesen 
Betrag zurück, sie sandte mir aber nur 12 Mk. Damit 
will ich mich nicht zufrieden geben. Was habe ich 
zu tun? 

Antwort su Frage 63. Da ein sogen. PFixgeschäft 
nach $ 361, B.G. B., vorliegt, wären Sie zum Rück- 
tritt vom Vertrag berechtigt gewesen. Sie hätten 
dann die Firma gemäss $ 286, B.G. B., auf den vollen 
Schaden verklagt, der durch den Verzug der Lieferung 
entstanden ist. Der Rücktritt vom Vertrage ist jetzt 
nach der Annahme der Lieferung nicht mehr möglich, 
Sie haben dadurch jedenfalls Ihre Situation keines- 
wegs gebessert. Es bleibt Ihnen nichts übrig, als die 
Firma für den tatsächlichen Schaden, der auch den 
entgangenen Gewinn umtasst, haftbar zu machen. 
Versuchen Sie erst mit einem gerichtlichen Zahlungs- 
befeh), Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7; 
für den gewerblichen Teil W. König in Halle a. S., Mühlweg ı9. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 


Nr. 62. 





2. August. 


IQI4. 





Bilanz. 


Von Hugo Schambach iu Krefeld. 


Gibt es ein Wort, welches gleich diesem 
dem kleinen, wie dem grossen Geschäftsmann 
mehr Schrecken eirflösst? Ich glaube kaum, 
und trotzdem ist es die einfachste Sache der 
Welt, eine sogen. Bilanz aufzustellen, wenn 
man sich nur ein klein wenig Mühe macht, und 
rechnen, lesen und schreiben kann. Wie viel 
wird dem kleinen Geschäftsmann, gerade dem 
kleinen empfohlen, seine Bücher in Ordnung 
zu führen, und wie wenig wird diese Mahnung 
beachtet und mit leichtfertigen Worten in den 
Wind geschlagen. Man sagt sich eben, man 
weiss, was man besitzt; so viel, dass man es 
nicht mehr übersehen kann, ist nicht vorhanden, 
ausserdem ist man von morgens bis abends 
beschäftigt, bezieht jährlich für soundso viel 
Mark Waren, und da man diese verarbeitet, 
und in einem guten Verhältnis zu den anderen 
Unkosten auf die gelieferten Arbeiten schlägt, 
muss man auch verdienen. Im Grunde ge- 
nommen, hat der Mann, der so spricht, recht, 
denn, wenn er so denkt, hat er eben nichts 
anderes getan, als eine — allerdings etwas 
primitive — Bilanz aufgestell. Aber, nun 
kommt das grosse Aber! Weiss der Mann 
auch, ob er seinen Besitzstand erhalten, ver- 
grössert oder verringert hat? Ich glaube kaum, 
denn, wenn er noch ein so grosser Gedächtnis- 
künstler ist, wird er sich doch nicht der früheren 
Zustände erinnern, wie sie etwa vor 2, 3,4 
oder 5 Jahren waren, und hier, gerade hier 
liegt der Hase im Pfeffer. Eine Bilanz stellt 
eben nur den momentanen Stand der Dinge 
dar und erst die zweite bringt den Aufschluss 
über den tatsächlichen Gewinn oder Verlust. 
Dass es von allergrösster Bedeutung ist, stets 
ganz unzweifelhaft über den Stand seines eigenen 
Vermögens unterrichtet zu sein, ist meines Er- 
achtens nicht zu bestreiten. 

Und wie einfach ist das alles! Kaum der 
Mühe wert. Und trotzdem scheut man sich vor 
dieser Arbeit — vielleicht auch nur infolge der 
allgemeinen schlechten Geschäftslage, da man 
von einer Bilanz eben neue Enttäuschungen 
erwartet! 

Zu der Sache selbst will ich voraussenden, 
dass ich nicht etwa verlange, dass man meine 


[Nachdruck verboten.) 


Ausführungen als etwas Nagelneues auffassen 
soll; es ist im Gegenteil etwas sehr Altes, was 
ich erzähle, die Phönizier wussten es schon, 
und wenn ich trotzdem darüber schreibe, so 
tue ich es nur, um den Hartgesottenen zu über- 
führen, der da glaubt, dass man zum Bilanzen- 
machen eine Menge Schreiberei brauche, eine 
Anzahl Bücher benötige, um dann am Ende 
des Jahres feststellen zu können, dass es mit 
der goldenen Zeit tatsächlich seine Bewandtnis 
habe. Nun, diesem Hartgesottenen will ich 
sagen, dass er das alles gar nicht nötig hat. 
Alles das, was an Barmitteln im Laufe des 
Jahres im Geschäft eingeht, wird wohl der 
lotterigste Geschäftsmann notieren; für die- 
jenigen, die aber nicht einmal dafür Interesse 
haben, sind auch diese Zeilen wertlos, denn da 
kann überhaupt nichts mehr helfen. 

Also, ich nehme an, dass heute ein alter 
Schlendrian in sich geht, und nun ordnungs- 
mässig seine Bücher führen will. Was tut er 
alsdann? Er kauft sich ein Schulheft für ıo Pf. 
und schreibt auf die aufgeschlagene Seite Er- 
öffnungsbilanz vom ı. Januar 1914. Auf das 
linke Blatt des Heftes schreibt er Aktiva, das 
ist die Bezeichnung für alles, was vorhanden 
ist. Nun beginnt er, in Rubriken untereinander 
anzuführen: | 

ı. Warenlager (er muss sich die Mühe 
nehmen, alle vorhandenen Waren, wie Kopier- 
papiere, Kartons, Platten usw., zu dem der- 
zeitigen Wert in einem Separatnotizbuch auf- 
zuführen und zu addieren. Wieviel die Ge- 
samtsumme ausmacht, muss er dann in die ge- 
nannte Rubrik eintragen. 

Dies ist die grösste Arbeit, da das genaue 
Feststellen der Werte der Materialien ziemlich 
umständlich ist. Hat man z.B. Rahmen zu 
100 Mk. eingekauft und, sagen wir der Klarheit 
halber, noch kein Stück verkauft, so muss man 
sich auch die Ware besehen, ob sie noch 
in demselben Zustand ist wie bei dem Bezug. 
Hat sie durch Feuchtigkeit gelitten oder wurden 
die Rahmen zerkratzt, so sind sie eben keine 
100 Mk. mehr wert, sondern vielleicht 70 Mk. 
Diese Bemerkung ist so selbstverständlich, wie 
sie nur sein kann, und man glaubt nicht, wie 


63 


424 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





oft man gerade hier Böcke schiesst, die alsdann 
eine ganz falsche Bilanz ergeben. Man muss 
also, wenn man etwa für 500 Mk Kartons aus 
dem vergangenen Jahrhundert auf Lager hat, 
und diese nur als Packmaterial verwenden kann, 
sie auch als solches mit eben etwa ıo Mk. in 
dem Warenkonto aufnehmen. 

Hat man also das Warenlager sorgfältig 
aufgenommen und in das Buch eingetragen, so 
kommt die zweite Arbeit. 

Man stellt das Utensilienkonto auf, d. h. 
man führt alles, was an beweglichem und un- 
beweglichem Inventar vorhanden ist, wieder in 
dem kleinen Notizbuch, aber zu dem Wert, 
den es momentan hat, auf, und schreibt dann 
in dem Schülerheft ein: 


2a. Utensilien . Mk. 


Nun kommt der dritte Streich, das Debitoren- 
konto. Man nimmt sein Buch — Hauptbuch in 
grösseren Betrieben, Notizbuch in kleineren und 
ganz kleinen — und schreibt sich alle diejenigen 
Schuldner auf, von denen man hofft, zu seinem 
Gelde zu kommen. Notorisch faule Kunden 
braucht man erst nicht aufzuführen. Man addiert 
und zieht von der erhaltenen Summe noch 
3 oder 5°), oder, wenn man viel Schaden 
durch faule Zahbler hat, auch 7 °/, von der 
Gesamtsumme ab. Der Rest sind die Debi- 
toren. Man trägt also natürlich immer noch 
auf der linken Seite des Schulheftes ein: 

3. Debitoren . Mk. 

Nun kommt noch der Kassenbeständ: nebst 
den Zinsen des im Geschäftsbetrieb befindlichen 
Kapitales.. Hat man also z. B. 3000 Mk. auf 
einer Bank untergebracht und hat damit ıoo Mk. 
Zinsen erzielt, hat ausserdem noch 100 Mk. in 
der Kasse liegen, vielleicht noch einen Wechsel 
über so Mk., so trägt man unter die anderen 
Rubriken ein: 


4. Kassenbestand: 


Ia bar . . 100 Mk., 
per Bankguthaben . 3000 „ 
Zinsen davon I0oo „ 
per Wechsel . . . 50 ,„ 





3250 Mk. 


Diese vier Positionen addiert man nun, und 
das Resultat ist das Vermögen, ohne Berück- 
sichtigung der Schulden. 

Da es Betriebe ohne Schulden nicht gibt, 
müssen wir nun auch diese feststellen. 

Es kommt nun in erster Reihe irgend ein 
Darlehensgläubiger in Betracht. Er heisst Müller 
und hat 1000 Mk. zu 4 °/, geliehen. Da diese 
1000 Mk. im Geschäft liegen, der Gläubiger 
also für diesen Betrag das ermittelte Vermögen 
belastet, muss es auch davon in Abzug gebracht 
werden, und das geschieht auf folgende Weise: 

Man schreibt auf die andere Seite (die 


rechte) des Schulheftes im Gegensatz zu Aktiva, 
Passiva, das ist das, was man an dem Ver- 
mögen, wie gesagt, abziehen muss, und schreibt 
darunter: 


ı. Müller, Darlehenschuld . . Mk. 


Da Müller auch Zinsen erhalten soll, die 
auch das Geschäft belasten, so muss man auch 
diese aufnehmen, also 


a. Müller, an Zinsen von dann und 
dann bis zum (Datum an welchem 
die Bilanz gemacht wird) . Mk. 


Dann stellt man sich wieder in dem Notiz- 
buch alle anderen Schulden auf, wie: 


X.Y.Z., an Waren 
U.V. Ww., dito. . ; 
USW., addiert, und trägt dies als Nr. 30 ein. 


Bei Aufstellung der Kreditoren wird unter 
ı00 Fällen 95 mal vergessen, die Gas-, Elektri- 
zitätsrechnung sowie die Taxe für Fernsprecher 
einzutragen, daskommt daher, da diese Quittungen 
meist erst dann präsentiert werden, wenn man 
mit der Januarbilanz bereits fertig ist. Dann 
kommt Nr. 4, die eigene Einlage, also derjenige 
Betrag, den man selbst in das Geschäft ge- 
steckt hat. Weiss man dies nicht mehr, so 
zählt man die bis jetzt ermittelten Schulden 
zusammen von dem Gesamtbetrag der Aktiva- 
seite ab und trägt diese Summe als letzte 
Rubrik unter „eigene Einlage“ ein. Dies ist zu 
gleicher Zeit auch das Vermögen, wenn man 
natürlich keine anderen, nicht im Geschäft ein- 
bezogene Werte besitzt. 

Wenn man alsdann alle Summen auf der 
Passivaseite zusammenzählt, muss selbstverständ- 
lich derselbe Betrag herauskommen, wie auf der 
Aktivaseite. 

Das wäre also die Eröffnungsbilanz, die 
umsfändlichste aller Bilanzen, wenn sie in einem 
laufenden Betrieb vorgenommen wird. Alle 
anderen folgenden Bilanzen sind viel einfacher. 

Man versäume nicht, die Bilanz mit dem 
Datum zu versehen und zu unterschreiben, 
da sie anderenfalls vor den Behörden nicht 
gültig ist. 

Wie ich schon vorausschickte, kann man 
mit dieser ersten Bilanz herzlich wenig .anfangen, 
denn, ob man mehr Schulden hat, als Ver- 
mögen, weiss man im allgemeinen in unserem 
kleinkaufmännischen Betrieb gar bald. Der 
Wert dieser Bilanz tritt erst nach Ablauf eines 
Jabres etwa zutage, wenn man feststellen will, 
ob man besser oder schlechter steht als im 
Jahre zuvor. 

Um nun zu dem eigentlichen Thema zurück- 
zukommen, muss ich erst einiges über die 
Buchführung vorausschicken. 

Vor allem will ich mit meinen Darlegungen 
den einfachen Weg zeigen, der am wenigsten 


„Mk. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


425 





Mühe macht, und den jeder ohne erheblichen 
Aufwand an Mühe einschlagen kann. Auch 
unnötige Kosten will ich vermeiden. Man lasse 
sich also ein Aufnaahmebuch senden, welches 
für wenige Mark zu beziehen ist. In dieses 
trägt man alle Aufnahmen der Nummer nach 
ein, ausserdem die Bestellungen, den dafür ver- 
einbarten Preis und die Zahlungen. Ausserdem 
schaffe man sich ein Kassenbuch an, in welchem 
man einfach täglich die eingehenden Geldbeträge 
auf der linken Seite einträgt, und auf der 
rechten Seite alle Ausgaben, welche für das 
Geschäft gemacht werden. Ausserdem zähle 
man — und das ist sehr wichtig — die eigenen 
Entnahmen für den Privatgebrauch den Aus- 
gaben bei. Am Ende eines jeden Monats 
addiere man die beiden Seiten, ziehe die Aus- 
gaben von den Einnahmen ab, und man hat 
den Kassenbestand, den man als Transport für 
den nächsten Monat unter Einnahmen auf der 
linken Seite einträgt. Dies alles ist so selbst- 
verständlich und viel einfacher, als man es be- 
schreiben kann. Führt man diese zwei Bücher 
in ordentlicher Weise, so tut man seine volle 
Schuldigkeit, und kann an Hand dieser wenigen 
Notizen jederzeit die notwendigen Bilanzen 
machen. Es ist für ein mittleres Geschäft da- 
für ein täglicher Aufwand von nur einigen 
Minuten nötig. 


Machen wir nun einen Sprung in die Zu- 
kunft! Wir stehen am Abend des 31. Dezember 
1914. Wir machen nun den Abschluss wie 
immer und tragen den Kassenbestand auf 
Januar ıgıs vor, vergessen aber auch nicht 
die Zinsen, die wir von der Bank für unser 
aufbewahrtes Geld erhalten, dazuzuschlagen. 
Nun beginnt unsere zweite Bilanz. 

Zuerst nehmen wir wieder unser Waren- 
lager auf und tragen es in das Schulheft, wie 
bereits erwähnt, ein. Ferner haben wir noch 
von der Eröffnungsbilanz das Utensilienverzeich- 
nis. Wir ziehen nun aus dem Kassenbuch alle 
diese Ausgaben, die man für Neuanschaffungen 
(diese darf man ja nicht im ganzen von der 
Steuer abziehen) hatte, aus und setze sie unter 
das Utensilienverzeichnis, addiere und ziehe 
wieder die entsprechende Prozentzahl von der 
Gesamtsumme für Abnutzung des Inventars ab. 
Das Resultat trage man unter Utensilien, wie 
an der Eröffnungsbilanz, ein. Dann suche man 
seine Schuldner zusammen, die unter Debitoren 
rangieren, dann die Privatentnahme, den Kassen- 
bestand, und addiere das Ganze, weil dies die 
gesamte Habe darstellt. 


Nun kommen wieder die Passiva. Alles ist 


wie früher. Haben wir Müller etwas abgezahlt, 
so tragen wir ihn mit der Restsumme ein, 
anderenfalls schlagen wir die event. nicht be- 
zahlten Zinsen zum Kapital und tragen diesen 
Betrag wie früher ein. Mit den Zinsen und 
den Kreditoren ist es dasselbe wie vorher, nur 
müssen wir nun das Interessanteste, den Ge- 
winn des vergangenen Jahres, feststellen. Man 
zählt auf einem Zettelchen die bereits ermittelten 
Posten der rechten Seite zusammen und zieht 
diese Summe von der Gesamtsumme der linken 
Seite ab. Das Resultat ist der Gewinn 
(welchen man auch zu versteuern hat). 


Diesen Gewinn trägt man wieder uüter die 
letzte Rubrik und, wenn man nun die ganzen 
Zahlen der rechten Seite addiert, muss dieselbe 
Summe der linken Seite herauskommen. 


Nun hat man alles, was man braucht, um 
sich ein Bild über den Stand seines Vermögens, 
über den Fortschritt oder Stillstand des Ge- 
schäftes, durch Vergleichen der einzelnen Summen 
untereinander machen zu können. 


Die dritte und folgende Bilanz bringt aber 
noch etwas Neues, was ich nicht unbeachtet 
lassen will. Hat man nämlich in dem letzten 
Jahre, sagen wir 5000 Mk. verdient und hat 
3000 Mk. Privat entnommen, so müssen diese 
restlichen 2000 Mk. in der folgenden Bilanz der 
eigenen Einlage zugezählt werden. Hat man 
aber mehr ausgegeben als eingenommen, so 
bat man selbstverständlich umgekehrt zu ver- 
fahren. 


Wem diese Darstellungen nun immer noch 
nicht fasslich sind, und wer nun immer noch 
nicht in sich geht und seine Bücher in einem 
ordnungsmässigen Zustand erhält, dem kann 
nicht mehr geholfen werden. 


Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch 
darauf hinweisen, dass die Bilanz nicht, um 
die Neugierde zu befriedigen, wie mich kürz- 
lich ein kleiner Handwerksmeister belehren 
wollte, gemacht wird — wovon man doch nichts 
als Aerger und Mühe hätte —, sondern man 
kann sie als Reklamationsmittel bei zu hoher 
Steuereinschätzung sehr wirksam verwenden, 
denn bekanntlich muss man seit dem Neuesten 
ziffernmässig angeben, wenn man reklamieren 
will, wie hoch man überschätzt wurde, und 
muss auch den Beweis führen, welcher für die 
Behörden nur durch Bilanzen zu erbringen ist. 


Wer über 3000 Mk. Einkommen von der 
Steuerbehörde eingeschätzt wird, kann zum 
Ziehen der Bilanzen unter Androhung von 
Strafe gezwungen werden. 


63” 


426 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Die Photographie auf der Strasse. 
(Eingesandt.) 


Liest man jetzt die Anzeigen, „Verkäufe“ in unseren 
Fachzeitschriften, so fällt dabei die steigende Zahl auf. 
Wegen Krankheit — Abnahme des Augenlichts — 
Ueberbürdung, sind so die Schlagworte, die bei Ge- 
schäftsverkäufen angewandt werden. Auch sonst ist 
der Markt mit gebrauchten Apparaten, Objektiven usw. 
überschwemmt, und auch an photographischen Artikeln 
ist kein Mangel. 


Was nun die Geschäftsverkäufe anbelangt, so ge- 
hört wohl der Fall, dass jemand sein Geschäft verkauft, 
weil er genug verdient hat, zu den grössten Selten- 
heiten. Die meisten Verkäufe finden wohl heute statt, 
weil die Passiven die Aktiven übersteigen. Man hat 
gearbeitet, gelebt und ist gerade so durchgekommen. 

Welches sind nun wohl die Hauptursachen, die zum 
Niedergange der Berufsphotographie so stark beigetragen 
haben? Will man eine Krankheit heilen, so ist doch 
erst die richtige Diagnostik die Hauptsache, und wenu 
diese zutrifft, so kann man an die Heilung der Krank- 
heit gehen. 

Die Hauptursache, die zum Niedergange der Berufs- 
photographie geführt, ist in dem Aufschwung der 
Amateurphotographie zu suchen. Wenn uns auch 
durch die Amateurphotographie ein kleiner Prozent- 
satz an Vergrösserungen zugute komnit, so wird 
andererseits der Bedaıf an Photographien durch Ama- 
teurbilder in vielen Familien gedeckt. 

In zweiter Linie ist der billige Preis der Schleuder- 
konkurrenz von verderblichstem Einfluss gewesen. Man 
hat das Publikum glauben gemacht, dass billige Bilder 
ebenso gut wie teure sind, und dass der frühere hohe 
Preis unse:er Photos nicht mehr angebracht wäre. 

Dann kamen die Postkarten — billig, billig — 
hinzu, und wenn auch die meisten Photographen ein- 
gesehen haben, dass mit Postkartenpreisen Atelier- 
mieten, wie sie heute Brauch, nicht mehr zu erschwingen 
sind, so ist die Unsitte im Publikum, anstatt der teuren 
Bilder billige Postkarten zu verlangen, dermassen ein- 
gerissen, dass sich eine bedeutende Mindereinnahme 
beim Jahresabschluss ergeben muss. 

Um unser Glück vollzumachen, eröffneten findige 
Köpfe noch die Miniaturateliers, die, von einer Stadt 
zur anderen ziehend, das Feld abgrasen, eine Un- 
menge von Bildern in kurzer Zeit herstellen, die auch 
den Zweck erfüllen, einen lieben Bekannten im Bilde 
zu zeigen, und das Bildnis eines photographischen 
Ateliers überflüssig machen. Durch all diese hier an- 
gefährten Umstände ist zurzeit das Publikum der- 
massen mit Photographien übersättigt, dass der Rück- 
schlag nicht ausbleiben konnte, 

Was aber den „Atelierinhabern‘“ noch ganz be- 
sonders das Leben erschwert, ist der „Photograph auf 
der Strasse‘. Alles, was kreucht und fleucht, wird 
photographiert. Steht in der Zeitung irgendwo eine 
Hochzeit, sofort bieten sich !/, Dutzend dieser Herren 
an; kaum treten die Abiturienten aus dem Klassen- 
zimmer, so werden sie schon zu einer Gruppe gestelit 


und aufgenommen; auf den Promenadenkonzerten, den 
Eisbahnen, Rodelbahnen, Rummelplätzen usw. laufen 
Photographen mit dem Apparat herum und machen 
aufgefordert und unaufgefordert Aufnahmen. 


Deshalb ist es auch kein Wunder, wenn diejen'gen 
Geschäfte, die hohe Mieten aufzubringen haben, zur- 
zeit den schwersten Stand haben, denn all die Auf. 
nahmen, die fräher ins Atelier kamen, werden schon 
vorher aufgenommen. Diese Ritter der Strasse unter- 
graben vollkommen die Existenz der Atelierinhaber 
und schädigen unser Ansehen. 

Ein grosser Teil dieser Leute zahlt weder Gewerbe- 
noch andere Steuern; sie arbeiten zu jedem Preise, haben 
eine bescheidene Wohnung, machen alles kontakt und 
sind somit in der Lage, zu billigen Preisen zu liefern. 
Es liegt deshalb an den Atelierinhabern, diesen Kol- 
legen ganz besonders auf die Finger zu sehen, ja nicht 
die Konkurrenz dieser Leute zu unterschätzen und 
unnachsichtlich gegen sie vorzugehen. 

Leben will ein jeder, existenzberechtigt ist auch 
ein jeder, aber die Photographen der Strasse sind, wie 
die deutschen Tageszeitungen oft richtig und treffend 
bemerkten, zur Landplage geworden, und wo photo- 
grapbiert wird, wird auch Bedarf gedeckt und dem 
Atelier entzogen. Aus diesem Grunde werden auch 
Atelierinhaber mit hohen Mieten nicht mehr auf ihre 
Kosten kommen, wenigstens nicht in Städten, wo grosse 
Konkurrenz vorhanden ist, und wo die Photographen 
der Strasse herrschen. 

Es ist sonderbar, dass in manchen Städten mit 
guten Existenzbedingungen die Anzahl der Photographen 
eine minimale ist. In Mülheim a. R., ıı5ooo Ein- 
wohner, 6 Photographen, dagegen in Chemnitz mit 
300000 Einwohnern, wo die Bevölkerung eine sehr spar- 
same, auch gar keine Umgebung, die Geld zur Stadt 
bringt, sind 45 Photographen. Dass es ein gewaltiger 
Unterschied ist, ob auf 100000 Einwohner 6 oder 
ı6 Photographen kommen, ist ganz klar, 6 Photo- 
graphen können gut leben, ı6 vegetieren und suchen 
teilweise das tägliche Brot auf der Strasse. 

Dass diese Postkarten- usw. Geschäfte viel erübrigen, 
ist wohl in den wenigsten Fällen möglich, aber sie 
verderben die Preise und das Publikum, und schädigen 
auf lange Zeit dort, wo sie auftreten, die besseren Photo- 
graphen. Ausser allem Zweifel gehen wir durch diese 
UVeberproduktion keinen besseren Zeiten entgegen. 

Wenn es uns nicht gelingt, diesen Geschäften und 
Photographen, die in der Massenproduktion und in 
dem Arbeiten „zu jedem Pıeise“ ihr Heil suchen, ein 
Ende zu machen — wird uns auch eine Hebung des 
Betriebes zur Unmöglichkeit gemacht und ebenso 
unseres Ansehens, 

Es ist ja nicht überall so schlecht wie in den 
Grossstädten, es soll sogar in einigen kleinen Städten 
von einem schlechten Geschäftsgang nichts zu merken 
sein, aber dies sind wohl nur Ausnahmen, und umsonst 
ruft man nicht nach Innungen usw. Nur, wenn die 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


427 





Photographen eine geschlossene Macht bilden, damit 
sie der Regierung imponieren, ist es möglich, mit 
Brfolg der Regierung Vorschläge zur H:bung und 
Besserung unseres Berufes zu machen. Mehr Standes- 
ehre und Standesbewusstsein und das Bismarcksche 
Wort: Werden Sie eine Macht und dann kommen Sie 
wieder! Das fehit uns, wenigstens einem grossen Teile 


von uns, die sich Photographen nennen! — Nur 
durch Anschluss an eine Zentralstelle, durch Einigkeit 
zwischen Nord und Süd können wir unsere Lage 
wieder heben zum Wohle des einzelnen. 

Möge dieser Einsicht sich niemand verschliessen, 
und ein jeder an seinem Platze die „Auswüchse‘ der 
Photographie rücksichtslos bekämpfen. Roma, 





Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe in den Stadt- und Landkreisen 
Hannover und Linden. 

Vom 17. bis 25. September d. J. findet in der 
Photographischen Lehranstalt des Lettevereins zu Berlin 
ein Meisterkursus für Photographen statt. Wir können 
die Teilnahme an dem Kursus nur empfehlen. Ha 
werden auch in diesem Jahre Stipendien an Photo- 
graphen aus preussischen Handwerkskammerbezirken 
gewährt. Sollten einige Innungsmitglieder beab- 
sichtigen, an diesem Kursus teilzunehmen, so empfiehlt 
es sich, die Meldung mit einem Gesuche um Ge- 
währung einer Beihilfe sofort unter J. N. I 1038 an die 
hiesige Handwerkskammer einzureichen. Lehrpläne 
sind vom Obermeister zu beziehen. 

Diejenigen Innungsmitglieder, welche mit ihren 
Beiträgen für das laufende Halbjahr April bis Oktober 
1914 noch im Rückstande sind, werden dringend er- 
sucht, dieselben bis zur nächsten Innungsversammlung 
am 3. August an den Kassenführer Hugo Julius, 
Georgstrasse 24, einzusenden. 

Im Namen des Vorstandes: 
Rich. Freundt, Obermeister. 


TI 


Sehleswig-Holsteiniseher Photographen- 
Verein. 
Hauptversammlung 
am Montag, den 24, August 1914, morgens ıı Uhr 
in Altona, Gartenbau - Ausstellung 
im „Schloss-Caf&“. 


Tagesordnung. 
ı. Bericht des Vorstandes. 
2 . „ Schatzmeisters. 


3. Vorstandswahlen: a) I. Vorsitzender, b) Geschäfts- 
führer, c) zwei Kassenprüfer. 

4. Bericht über den IIL Photographentag in Leipzig. 

5. Praktische Vorführung des „Bromöldrucks‘“ durch 
Herrn Carl von Salzen- Hamburg. 

6. Verschiedenes. 

7. Ausstellung von Bromöldrucken. 

8. » ,» Bildern auf Düährkoop-Matt der 
Firma Chemische Fabrik auf Aktien (vorm. 
Schering- Charlottenburg). 

9. Ausstellung von Bildern auf Risse-Papieren der 
Firma Photochemische Fabrik G. m. b. H. (Rol. 
Risse-Fiörsheim a. M.). 


Der Vorstand glaubt mit der Abhaltung der Ver- 
sammlung in der Gartenbau - Ausstellung in Altona im 


Sinne der Mitglieder zu handeln, die interessante Tages- 
ordnung, verbunden mit der Ausstellung, bietet des 
Guten so viel, dass der Vorstand mit Sicherheit auf 
einen grossen Besuch rechnet, jedenfalls bitten wir 
unsere Mitglieder, zahlreich zu erscheinen. 


Der Vorstand. 
L A.: Otto Stiegler. 


—aat— 


Photographen -Zwangsinnung 
tür das nördliehe Herzogtum Oldenburg. 
Sitz: Rüstringen. 
Am Sonnabend, den ı5. August, nachmittags 
5 Uhr, findet die 2. Innungsversammlung im Rat- 
hausrestaurant (Bant), Wilhelmshavener Strasse, statt, 
wozu die Mitglieder freundlichst eingeladen werden. 


Tagesordnung: 
Verlesen des Protokolls. 
2. Central- Verbands- Angelegenheiten. 
.‚ Ausstellung „Das Deutsche Handwerk ıgı5“ in 
Dresden. 
4. Vergrösserungsschwindel usw. 
5. Verschiedenes, 


Es wird bei unbegrfndetem Fernbleiben der Ver- 
sammlung ganz besonders auf den $ 22 der Innungs- 
statuten aufmerksam gemacht. Letzter Termin zur ' 
Zahlung rückständiger Innungsbeiträge! 


Zur gefl. Beachtung! Bekanntmachungen resp. 
Einladungen zu Versammlungen erfolgen nur durch 
das Innungsorgan „Photographische Chronik“, und 
nur in ganz besonderen, aussergewöhnlichen Fällen 
geschieht das auf schriftlichem Wege. 


Der Vorstand: 
Alf. Gerboth, I. Vorsitzender. 


= 


Eingesandt. 

Als Antwort auf den offenen Brief des Herrn 
Bruno Weise in Hannover an mich, der in Nr. 52 
der „Photogr. Chronik“ abgedruckt ist, ersuche ich, 
folgende Berichtigung auf Grund des 8 ıı des Press- 
gesetzes an derselben Stelle, wie den offenen Brief, 
gefälligst abzudrucken. 

Berichtigung. 

I. Es ist nicht richtig, dass ich die Redaktion 
der „Photogr. Wochenblattes“ in innungsfeindlichem 
Sinne fähre. 


w 


428 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Richtig istvielmehr, dass auch ich im „Wochen- 
blatt‘ die Bestrebungen der Innungen vertrete, sofern 
sie nach meinen Erfahrungen dem Photographenstand 
nützen können. Wenn ich an einzelnen Massnahmen 
der Innungen Kritik übe, sofern ich sie für das photo- 
graphische Geschäft als Schädigung erachte, so kann 
man das nur als innungsfreundlich bezeichnen. 

a. Es ist nicht richtig, dass ich die Interessen 
der „billigen Leute‘ zu vertreten scheinen kann. 

Richtig ist vielmehr, dass ich für Preisbe- 
messungen eintrete, die dem Leistungsvermögen einer- 
seits des Publikums und andererseits auch des ein- 
fachen Gewerbetreibenden angemessen sind und das 
photographische Geschäft nicht beeinträchtigen, wie 
es Phantasiepreise tun würden. 

3 Esist nicht richtig, dass ich die Schädlinge 
der Photographie gegen die Innungen zu mobilisieren 
suche. 

Richtig ist vielmehr, dass ich dafür eintrete, 
dass übereifrige Innungsvorstände in die gesetzlichen 
Schranken gewiesen werden, und dass arbeitswilligen 
Photographen nicht die Ausübung ihres Geschäftes er- 
schwert oder unmöglich gemacht werde. 

Berlin, den 20. Juli 1914. 

Johannes Gaedicke, 
Redakteur des „Photogr. Wochenblattes‘“. 


art 


Ateliernaehriehten. 
Detmold. Herr Adolf Schindeler eröffnete 
Marktplatz ı ein Photographisches Atelier. 
Lüneburg. Herr Wilhelm Rieger hat sein 
Photographisches Atelier wieder eröffnet. 
Oberlahnstein. Herr Malermeister Th. Römer 
eröffnete ein Photographisches Atelier. 


E24 


Auszeiehnungen. 

Herr Photograph Hans Strauss in Altötting, 
Oberbayern, erhielt von Sr. Heiligkeit Papst Pius X 
ein ehrenvolles Anerkennungsschreiben und von 
Sr. Königl. Hoheit Prinz Alfons von Bayern eine 
goldene Busennadel mit Namenszug und Krone. 


nr 


Gesehätftliehes,. 

Emil Busch, Aktiengesellschaft, optische 
Industrie in Rathenow. Das letzte Geschäftsjahr 
war nach dem Jahresbericht der Entwicklung des Um- 
satzes ginstig. Die Kapitalerhöhung um 366000 Mk. 
auf 1833000 Mk. wurde durchgeführt, wobei 257000 Mk. 
Aufgeld der Rücklage zuflossen, die sich auf 460000 Mk. 
erhöht. Von den Barmitteln wurde ein Teil für den 
Zukanf mündelsicherer Papiere verwandt, so dass der 
Wertpapierbesitz von 84710 Mk. auf 238500 Mk. stieg. 
Der Grundbesitz wurde durch Zukauf erweitert; ferner 
erfolgten Bauten, so dass die Liegenschaften sich von 
512009 Mk. auf 667005 Mk. erhöhten. Maschinen, 
Einrichtung und Werkzeuge stiegen um 122916 Mk. 


Der Warengewinn hob sich von 1234026 Mk. auf 
1244113 Mk. Nach Abzug der Unkosten und von 
105000 Mk. (101000 Mk.) Abschreibungen beträgt ein- 
schliesslich Vortrag von 182545 Mk. (179763 Mk) der 
Reingewinn €95675 Mk. (713318 Mk.), woraus bekannt- 
lich wieder 17 Prozent Dividende gleich 311610 Mk. 
(249390 Mk) verteilt werden. Zum Vortrag gelangten 
177611 Mk. Die Vermögensrechnung weist ein Bank- 
guthaben von 489966 Mk. (82235 Mk.) aus. 


a 


Geriehtswesen. 

Was jeder aus dem Mietsrecht wissen muas. 
(Nachdruck, auch im Auszug, verboten) Nächst den 
gesetzlichen Bestimmungen Aber Kauf und Verkauf 
sind wohl keine des Zivilrechts von so allgemeiner 
Bedeutung wie die über das Mietsrecht. Trotzdem 
kann man täglich die Erfahrung machen — man braucht 
nur die Briefkastenanfragen in den Zeitungen durch- 
zulesen —, dass in weiten Kreisen über wichtige Fragen 
aus diesem Gebiete noch grosse Unwissenheit herrscht. 
Daher dürfte es angebracht sein, in folgendem einige 
Bestimmungen über die Miete näher zu erörtern, wo- 
bei jedoch nur solche berücksichtigt werden sollen, 
über die eine Belehrung nach den Erfahrungen des 
täglichen Lebens nötig erscheint. Da die Kardinal- 
fragen aus dem Mietsrecht, z. B. über Kündigungs- 
fristen, Mietszahlung, Rechte und Pflichten des Mieters 
und Vermieters an den vermieteten Räumen, wohl all- 
gemeiner bekannt sind, so scheiden wir diese aus 
unserer Besprechung aus. 

Eigentämlich ist die Rechtslage, wenn ich von 
einem Hauseigentfimer eine Wohnung gemietet habe, 
der durch den Ausgang eines Prozesses oder auf andere 
Weise das Eigentumsrecht an dem Hause verliert. Das 
Gesetz sieht für diesen Fall vor, dass ich dann für 
allen Schaden, der mir infolge dieser Eigentums- 
verschiebung entsteht, den ersten Eigentümer, von dem 
ich die Wohnung gemietet habe, hafıbar machen kann. 

Ueber die Abtretung von Mieten hat das Ober- 
landesgericht Celle ein interessantes Urteil gefällt. Es 
waren von einem Hauseigentümer für ein ihm ge- 
gebenes Darlehen die Mieten des Hauses für längere 
Zeit im voraus abgetreten (also nicht gepfändet!), In- 
zwischen wird das Haus an einen neuen Eigentfmer 
verkauft und dieser kündigt einigen Mietern, mit den 
anderen schliesst er neue Mietsverträge ab, um auf 
diese Weise das Recht des Darlehnsgebers, die Mieten 
einzuziehen, illusorisch zu machen. Das Oberlandes- 
gericht sprach jedoch, trotz Verkaufs des Hauses, trotz 
der Kündigungen und neuen Mietsverträgen die Mieten 
dem Darlehnsgeber zu. „Dass neue Mieter in das 
Haus eingezogen seien, sel bedeutungslos; ebenso, dass 
der neue Eigentümer neue Mietsverträge abgeschlossen 
habe. Diese neuen Mietsverträge stellten sich als eine 
nur formelle Aufhebung der alten Mietsverhältnisse 
dar, die wirtschaftlich und tatsächlich durch den neuen 
Eigentümer fortgesetzt würden.“ — Bekannt dürfte 
sein, in welchen Fällen der Mieter berechtigt ist, sofort 
auszuziehen, und der Vermieter sofort zu kündigen; 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


weniger bekannt aber, dass der Mieter auch dann auf 
jeden Fall sofort ausziehen kann, wenn die Wohnung 
gesundheitsgefährlich ist, und zwar auch dann, wenn 
er dies wusste und vorher ausdrücklich darauf ver- 
zichtet hat, diesen Mangel geltend zu machen. 

Ueber das Pfandrecht des Vermieters an Sachen 
des Mieters sei folgendes bemerkt: Der Vermieter hat 
an den Sachen des Mieters nur insoweit ein Plandrecht, 
als sie des Mieters Eigentum und für ihn nicht un- 
entbehrlich sind. Dem Vermieter steht ein Pfandrecht 


429 


legen ihre Wappendevise: „Einigkeit macht stark“ zu 
Herzen genommen und zu einem Bund zusammengetan. 
Leider musste von einer Internationalen Ausstellung Ab- 
stand genommen werden, da der Verband noch zu jung 
und die Zeit zu kurz war. Dagegen werden Fabri- 
kanten und Händler gebeten, die damit verbundeife 
Sonderausstellung photographischer Erzeugnisse reich- 
lich zu beschicken. Auskunft, resp. Bedingungen für 
die Sonderabteilung zu erhalten durch F. Beguin, 
Secretarlat gen&ral in Namur, re Godefroid 38 (fran- 


sowohl wegen der schon fälligen Miete als auch wegen zösische Korrespondenz), H. Boehm, Courtral, rue 
der erst im laufenden und darauffolgenden Jahre fällig Notre-Dame 25 (deutsche Korrespondenz). 
werdenden Miete zu. Wegen rückständiger Miete hat — Die Fernphotographie auf der „Bugra“. 
er aber dann nur ein Pfandrecht für das letzte Jahr zn der Abteilung „Wissenschaftliche Photographie‘ 
vor der Pfändung, wenn die fraglichen Sachen nachher ger Leipziger Buchgewerbe - Ausstellung wird jetzt 
noch für einen anderen Gläubiger verpfändet werden. dreimal wöchentlich (am Montag, Mittwoch und Sonn- 
Auch braucht der Vermieter In diesem Falle nicht zu abend) die Fernphotographie praktisch vorgeführt. 
dulden, dass Sachen aus den Mietsräumen fortgeschafft Man unterscheidet bei der telegraphischen Bildäber- 
werden. Geschieht dies gegen seinen Willen, 50 € tragung zwei Methoden: die Phototelegraphie, 
lischt sein Pfandrecht trotzdem nicht; seine Forderung hei der getönte Bilder, d. h. Photographien übertragen 
an den Mieter, die Sachen in die Wohnräume wieder werden, und die Telauto graphie, die sich auf 
zurückzubringen, hat jedoch nur Rechtskraft, wenn er Wiedergabe von Schwarz-Welssbildern, d. h. Zeich- 
sie innerhalb eines Monate, seit dem Tage, an welchem „ungen, beschränkt. Da die Phototelegraphie infolge 
er von der Fortschaffung erfuhr, geltend macht. der unzähligen Lichtabstufungen der Bilder bei der 

Grosse Verwirrung herischt über die rechtlichen UVebertragung grössere Schwierigkeiten zu überwinden 
Verhältnise, die für den Mieter dann eintreten, wenn nat als die andere nur mit Schwarz- und Weissab- 
das Haus, in dem er wohnt, verkauft wird. Frühere usung arbeitende Methode, wird in der Praxis fast 


Gesetze hatten bekanntlich die Bestimmung: Kauf 
bricht Miete. Zu welchen Unzuträglichkeiten für den 
Mieter diese rigorose Bestimmung führen konnte, zeigt 
folgender Fall. Ein früherer Regimentsschneider in 
Celle hatte als solcher recht viel Geld verdient. Er 
geriet mit dem Oberst in Differenzen, die ihn ver- 
anlassten, den Abschied zu nehmen. Um nun an seinem 


ausschliesslich die Telautographie angewandt, und 
auch auf der „Bugra“ ist eln telautographischer Apparat 
in Tätigkeit. Man überträgt die photographische Auf- 
nahme auf eine Metallplatte, bringt diese auf die 
rotierende Gebewalze und lässt wie bein Grammophon 
über das Bild allmählich einen feinen Metailstift fort- 
laufen, der durch eine Fernleitung mit der Empfangs- 


Oberst Rache zu nehmen, führte er folgenden örigi- station in Verbindung steht. Je nachdem nun der 
nellen Plan aus: Er kauft das Haus, in dem der Oberst seit über ‚helle oder dunkle Stellen fährt, gelangt 
zur Miete wohnt, und lässt ihn a tempo exmittieren. gtgrkerer oder schwächerer Strom in den Empfänger. 
Eine derartige „Selbsthilfe‘ ist heute nicht mehr mög- Hier wird der Strom wieder In Licht verwandelt, das 
lich. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass der einen im Empfänger angebrachten photographischen 
mit dem früheren Eigentümer geschlossene Mietvertrag lm Punkt für Punkt, analog dem Vorräcken des 
auch dem neuen Erwerber gegenfiber bestehen bleibt. Gebestiftes, belichtet. Der ganze Vorgang dauert ein- 
Ausserdem haftet dem Mieter auch noch der frühere „chliesslich Vorbereitung wie das Aufeinandereinstellen 
Eigentümer als Bürge dafür, dass der neue Eigentümer der beiden Apparate usw. eine halbe Stunde, die Bild- 
seine Verbindlichkeiten gegen ihn erfüllt. Dieser Bürg- übertragung selbst ı2 bis ı5 Minuten. Die Telauto- 
schaft wird er aber, wenn der Mietvertrag auf un- graphie wird schon vielfach für die Zeitungs- Bericht- 
bestimmte Zeit abgeschlossen, dadurch ledig, dass er erstattung wie auch im Kriminaldienst verwandt. Die 
dem Mieter den Eigentumsübergang mitteilt. Man gesamte Anlage der Fernphotographie ist auf der 
sieht, das Bfrgerliche Gesetzbuch kommt dem Mieter , Leipziger Buchgewerbe- Ausstellung jederzeit 
weit entgegen, und dieser kann jetzt mit Gleichmut); ga, das Publikum zugänglich, so dass sich jeder leicht 


dem Verkauf des Hauses, das ihm Obdach gewährt, 
k. 


entgegensehen. 8 
— kart 


Kleine Mitteilungen. 
— Meisterprüfung. Herr Walter Meffert- 
Salzungen bestand die Meisterprüfung als Photograph. 


— Der Verband Belgischer Fachphoto- 
graphen-Vereine hält vom ı. bis 3. September d. J. 
in Brüssel seinen ersten Kongress, verbunden mit Aus- 
stellung, ab. Endlich haben sich die belgischen Kol- 


mit allen Einzelheiten vertraut machen kann. 

— Titel- und Ordensschacher. Auf Ersuchen 
der Staatsanwaltschaft Berlin wurde in Toulouse ein 
gewisser Dr. Peres vernommen, um festzustellen, ob 
er in die Angelegenheit des Titel- und Ordensschachers 
verwickelt ist, mit der sich die deutschen Behörden 
zurzeit befassen. Peres gab zu, eine internationale 
Akademie der Künste und Wissenschaften zu Toulouse, 
die jetzt aufgelöst ist, gegründet und einem Deutschen 
namens Bobschiner Diplome und Auszeichnungen 
dieser Akademie geliefert zu haben. Er stellte aber 


430 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK! 





in Abrede, Bobschiner aufgefordert zu haben, ihm 
deutsche Diplome, insbesondere solche der Universität 
Rostock, zu verschaffen. Die Archive seiner Akademie 
seien im Jahre 1912 beschlagnahmt und nach Brüssel 
wegen des dort schwebenden Verfahrens gegen den 
Titelschacher gebracht worden. 
(„ Dresäner Anzeiger. ‘‘) 
— rt 


Büehersehau. 

Hans Schmidt: „Vorträge über photo- 
graphische Optik“, gehalten an der Städtischen 
Fach- und Fortbildungsschule für Photographen zu 
Berlin. Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a S. 
Preis 2,60 Mk., in Ganzleinen 3,10 Mk. 

. Verfasser ist, wie schon der Titel des Buches be- 
sagt, Lehrer für Photographie und Optik an der Städti- 
schen Fachschule; er ist dadurch, wie kein anderer, 
„im Bilde“ und, um seinen ohne wesentliche Vor- 
bildung zu ihm kommenden Schülern verständlich zu 
werden, auch genötigt, auf die elementarsten Begriffe 
der photographisch-optischen Disziplinen einzugehen. 
Mit diesen beginnt das Buch, und in steigender Form 
geht es zu den schwierigeren Stoffen über; hierdurch 
gewinnt es allgemeinen Wert, denn wer wollte leugnen, 
dass die Gesetze der photographischen Optik nicht auch 
dem „Ausgelernten“ von Zeit zu Zeit ins Gedächtnis 
zurückgerufen werden müssen, um nicht in Vergessen- 
heit zu geraten? In den Hauptabschnitten werden 
behandelt: Die Reflektion, die Refraktion, der Strahlen- 
gang durch die Linsen, die charakteristischen Be- 
stimmungsstücke des Objektive, die Fehler an dem- 
selben, die perspektivischen Verzeichnungen, die ver- 
schiedenen Typen, die Pflege des Objektivs und endlich 
im Schlussabschnitt: die Kamera und das Stativ. 
Der Chef sollte seinen Angestellten eindringlich die 
Anschaffung dieses Buches empfehlen, besonders dem 
Lehrling, für den es in seiner Gemeinverständlichkeit 
sowohl für den Selbstuntersicht wie auch als Nach- 
hilfewerk beim Fachunterricht, hervorragend geeignet 
ist; aber er’selbst sollte es auf alle Fälle auch seiner 
eigenen Bücherei einverleiben. G. 


um 2 <. ze) 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 

Anlwort su Frage 121. In Nr. 5ı dieser Zeit- 
schrift wird erwidert, dass der Brenzkatechin- Entwickler 
nicht mehr zeitgemäss sei. Demgegenüber kann ich 
nur antworten, dass ich, nachdem ich viele Entwickler 
ausprobiert habe, gern mit Brenzkatechin arbeite. Der 
Braunentwickler gibt Negative, welche den nassen 
Platten wohl am nächsten stehen, und mit dem Rapid- 
entwickler ist wohl alles Denkbare herauszubekommen. 
Beim Beznge von Brenzkatechin „Heyden“ liegen 
mindestens fünf verschiedene Rezepte bei. Ich bin 
gern bereit, Interessenten einige Negative einzusenden 
und Näheres daılüber mitzuteilen. Meize Adresse ist 


dann bei der Geschäftsstelle dieser Zeitschrift zu er- 
fahren. H.O. in L. 


Frage 1490. Herr M. H. in L. Ich habe zurzeit 
ein dunkel gehaltenes Mattbild zu reproduzieren. Trotz 
Gegenbeleuchtung erhalte ich die Struktur des Papieres 
sehr stark auf der neuen Platte. Würden Sie mir 
wohl ein Hilfsmittel angeben? 

Antwort su Fyage 140. Das starke Hervortreten 
des Papierkorns bei Reproduktion nach Positiven kann 
zweierlei Gründe haben. Bei zu stark seitlicher Be- 
leuchtung wirft das einzelne Korn einen Schatten und 
wird dadurch sichttar; es hilft dagegen nicht zu inten- 
sive Beleuchtung möglichst senkrecht zum Bilde, in 
der Richtung der Aufnahme, resp. bei künstlichem 
Licht gleichmässige Beleuchtung von beiden Seiten. 
Ein anderer Grund ist bei gelblich gefärbten oder ge- 
tonten Bildern der Unterschied in der Farbe auf der 
Oberfläche des Korns und in den Tiefen; hiergegen 
ist die Verwendung einer orthochromatischen Platte 
mit Gelbscheibe zu empfehlen. Vorgeschlagen wurde 
auch, das Positiv nur angefeuchtet oder mit einer 
Gelatinelösung auf Glas aufzuquetschen und durch 
dieses hindurch zu reproduzieren, aber alle derartigen 
Methoden sind nie ganz ungefährlich für das Original. 


Frage ı4r. Herr A.T.P. in L. Zu einer Kalku- 
lation benötige ich zu wissen: 

1. Die Anzahl der Platten, die sich in einem Liter 
verdäunten 1:3 Metol- Hydrochinonentwickler (von den 
nachstehend angeführten Piattenformaten) entwickeln 
lassen; 

a. die Auzahl der Platten (von den diversen Platten- 
tormatenr), welche in einem Liter des im Handel käuf- 
lichen sauren Fixierbades fixiert werden können; 

3. die Anzahl der Bilder (von den verschiedenen 
Plattensorten), welche in einem Liter des im Handel 
käuflichen Tonfixierbades getont werden können. 
Plattenformate: 4,5:6, 6:9, 9:12, 10:15, 13:18, 18:24, 
24:30 cm. 

Antwort su Frage ı4r. Ein Liter des gebräuch- 
lichen sauren Fixierbades genügt für etwa 200 Nega- 
tive 9:ı2, ein Liter des neutralen Tonfixierbades für 
etwa ı20 Bilder 9:12 oder fünf Bogen Zelloidinpapier 
(nach den Angaben der „Agfa‘‘); der Bedarf für die 
anderen Negativ- resp. Bildformate lässt sich daraus 
leicht berechnen. Für Entwickler lassen sich gleiche 
Angaben nicht mit derselben Bestimmtheit machen, 
da es ganz darauf ankommt, ob einzelne Platten oder 
grössere Serien entwickelt werden; ausserdem wird in- 
folge der Abnahme der Entwicklungsgeschwindigkelt, 
meistens um Zeit zu sparen, mit der Entwicklungs- 
substanz ziemliche Verschwendung getrieben. Für eine 
einzelne 9:ı2-Platte rechnet man etwa 4o ccm Ent- 
wicklungsflüssigkeit, für 13:18 60 ccm, für 18:24 go ccm; 
andererseits lassen sich beim Hintereinanderarbeiten 
im Liter gebrauchsfertiger Lösung etwa 100 bis 120 Nega- 
tive 9:12 entwickeln, wenn der frische Entwickler all- 
mählich dem gebrauchten zugefügt wird. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7; 
für den gewerblichen Teil W König in Halle a. S., Mühlweg ıq. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a!S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE 
unter Mitwirkung von W. KÖNIG in HALLE A.S. 


Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 63. 





5. August. 


1914. 





Deutsehland in den Krieg. 


Wie dort im Nebelkranze, 
Voll finstrer Majestät, 

Die schwarze Wolkenschanze 
Am Firmamente steht! 

Die Feuerkugeln sprühen 
Aus ihrem dunklen Schoss 
Und Zackenflammen glühen 
Und Donner brechen los. 


Was soll das ew'ge Zaudern? 
Hier hilft nur rasche Tat, 

Die kraftvoll ohne Schaudern 

Das Schlangenhaupt zertrat. 

Soll euch die Rüstung schützen? 
Sonst wehrt sie wohl dem Streich; 
Jetzt ruft sie nach den Blitzen, 
Ruft Rache über euch. 


M 


Nein, frisch! Ein freudig Siegen 
Kommt nur nach heisser Schlacht. 
Seht ihr den Pfeil dort fliegen? 

Der bricht der Wolken Nacht. 
Durch muss er, durch! — Der Bogen 
Schonte die Sehne nicht; 

Der Pfeil ist durchgeflogen, 
Schwimmt nun im Sonnenlicht. 


Durch, Brüder, durch! — Dies werde 
Das Wort in Kampf und Schmerz! 
Gemeines will zur Erde, 
Edies will himmelwärts. 
Soll uns der Sumpf vermodern? 
Was gilt der Wolkenbrand? 
Drum lass’ den Blitz nur lodern! 
Durch! — Dort ist's Vaterland! 

(Aus einem Liede von Theodor Körner.) 


—- 


Rundsehau. 


— Chloranolzur Entwicklung von Auto- 
chromplatten. V. Cremier hat den von 
Lumitre im vorigen Jahre herausgebrachten 
Chloranolentwickler (eine Verbindung von Chlor- 
hydrechinon und Metol) für Autochromplatten 
versucht. Das Chloranol hat gegenüber dem 
Metochinon den Vorteil, dass es nur die Hälfte 
Wasser zur Lösung benötigt, lässt also konzen- 
triertere Lösungen zu; ferner ist die Farbe des 
reduzierten Silbers günstiger als beim Meto- 
chinon und Amidol. Diese und andere Eigen- 
schaften zusammen sollen leichter kräftigere 
Bilder gewähren, die einer späteren Verstär- 
kung nicht bedürfen. Cremier setzte folgende 
Vorratslösung an: 


Heisses Wasser . 1000 ccm, 
Chloranol a 15 g, 
Natriumsulfit, wasserfrei . 100 „ 
Bromkali . . . . 2.2. 6„ 


Nach dem Erkalten werden 32 ccm Ammoniak 
(0,92) zugegeben. Im Fall man den Entwickler 
filtriert, ist darauf zu achten, dass nicht un- 
nötig Ammoniak verdunstet. ° Dasselbe gilt auch 
für das Aufbewahren der Lösungen, eventuell 
fülle man den Entwickler auf kleinere Flaschen 
von 125 bis 250 ccm Inhalt. 


[Nachdruck verboten.) 

Der Entwickler wurde in ähnlicher Weise 
wie Metochinon verwendet: 5 ccm der konzen- 
trierten Lösung wurden mit ıoo ccm Wasser 
verdünnt. Das Bild erschien ein wenig lang- 
samer als mit Metochinon. Das Chloranol ist 
um ein geringes weniger energisch als das 
Metochinon. Man halte sich bei der Beurteilung 
der Reduktion des Bildes nicht an den Himmel, 
sondern an den Vordergrund. Nach der Ent- 
wicklung von ein oder zwei Platten wird man 
über den Entwicklungsgang orientiert sein. 

Cremier hat bei seinen verschiedenen Ent- 
wicklungen mit Chloranol nicht den metallischen 
Schleier beobachtet, den er mitunter an den 
Rändern der Platte bei Gebrauch von Meto- 
chinon erhielt. 

Was die Umkehrung des Bildes betrifft, so 
ist hierzu nichts Besonderes zu vermerken, nur 
dass man infolge der geringeren Energie des 
Chloranols den Entwickler etwas länger wirken 
lassen muss; man nehme einige Minuten mehr 
und operiere bei vollem Tageslicht. 

Beim Chloranol ist noch eine Erscheinung 
zu erwähnen: Wir haben bei der Rückentwick- 
lung nicht den Eindruck einer Abschwächung 
in der Bildkraft, nach welcher das Bild trans- 
parenter, weniger dicht als zuvor erscheint, wie 


64 


432 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





beim Metochinon der Fall ist. Man wird ferner 
beobachten, dass die Chloranollösung immer ihre 
ursprüngliche Klarheit und Sauberkeit bewahrt, 
selbst noch nach Entwicklung von Negativ und 
Positiv. 

Bei Durchsicht erscheint das Kolorit des 
Autochrombildes ein wenig brillanter als bei 
Platten, die mit Metochinon entwickelt wurden; 
bei Gebrauch von Choranol wird eine Ver- 
stärkung, wie schon eingangs erwähnt, selten 
erforderlich sein. (Nach „Photo-Revue“ Nr. 25.) 

— Ungleichmässigkeiten der photo- 
grapischen Entwicklung. In der „Zeitschrift 
für wissenschaftliche Photographie“, Heft ıo0, 
beschreibt Dr. H. Seemann unter Beigabe von 
Illustrationen seine interessanten Versuche, be- 
treffend Angriffsweise der Entwicklerlösungen 
auf die Emulsionsschicht. Seemann kommt 
hierbei zu folgenden Schlüssen: 

Der Entwicklungsvorgang einer photographi- 
schen Platte in stagnierendem Entwickler wird 
stark beeinflusst von lokalen Konzentrations- 
strömungen der aus der lichtempfindlichen Schicht 
austretenden Reduktionsprodukte, die zu Streifen- 
bildung Veranlassung geben. Bei senkrecht oder 
schräg mit der Schicht nach oben entwickelten 
Platten kriechen diese Ströme sehr dicht an der 
Schicht entlang zu Boden, ohne sich stark zu 
deformieren oder aufzulösen. Bei horizontal 
oder schräg mit der Schicht nach oben ent- 
wickelten Platten lösen sie sich schlierenförmig 
von der Schicht ab und verteilen sich dann 
sehr schnell im Entwickler. Auf horizontal mit 
der Schicht nach oben entwickelten Platten 
(Waltersche Planliegeentwicklung) bleiben die 
herausdiffundierten Reduktionsprodukte in hoch- 
konzentrierten Schichten auf der Platte liegen 
und verlangsamen die Entwicklung an den 
Stellen am meisten, an denen am meisten Brom- 
silber zu reduzieren ist. Die erforderliche Tiefe 
der Entwicklerschicht vor einer Platte braucht 
demnach nur wenige Millimeter zu betragen, 
falls über den Rand der Platte hinaus noch 
genügend Raum zum Abströmen vorhanden ist. 

Die Entwicklung ohne künstliche Bewegung 
des Entwicklers ist infolge der genannten Strö- 
mungen nicht nur zur genaueren quantitativen 
Schwärzung völlig unbrauchbar, selbst bei Be- 
achtung aller Vorsichtsmassregeln, sondern auch 
für diagnostische Zwecke. Selbst für die Zwecke 
der Bildnisphotographie, insbesondere Land- 
schaften mit Schneefeldern und wolkenlosem 
Himmel, wirkt sie nur unter erschwerenden 
Vorsichtsmassregeln (zeitweises Wechseln der 
Stellung) ausreichend gleichmässig. 

Grosse Platten oder vertikal hängende Film- 
streifen begünstigen die Streifenbildung und die 
allgemeine Schwächung der unteren Felder be- 
trächtlich mehr als kleine. Vorsprünge an den 
Plattenrahmen, die über die Ebene der Schicht 


hinausragen, verursachen durch Hemmung der 
lokalen Strömungen und Wirbelbildung Streifen 
und Flecke. 

Auch die gewöhnliche Schalenentwicklung 
mit normalem Entwickler dürfte zu Zwecken 
der Photometrierung feiner Belichtungsdifferenzen 
(Helligkeitsverteilung in Spektrallinien, Beugungs- 
und Interferenzstreifen) nicht in allen Fällen ge- 
nügend zuverlässig sein, wie stark man auch 
schaukeln möge. Sehr schmale Entwicklungs- 
säume an scharfbegrenzten Feldern von grosser 
Schwärzungsdifferenz gegen die graue Umgebung 
scheinen unvermeidlich. Dabei verdeckt der 
durch die optische Trübung verursachte Schwär- 
zungsverlauf diese Säume zum Teil. — 

Bezüglich der einzelnen experimentellen De- 
tails verweisen wir auf die Originalabhandlung 
in genannter Zeitschrift. 


— Alaunfixierbad. In „The Camera“ 
wird eine Vorschrift für ein Fixierbad mit Chrom- 
alaun gegeben, dessen Bereitung sehr einfach 
ist. Diese Lösung, die infolge des Chromalaun- 
gehalts (ohne besonderen Säurezusatz) nur 
schwach sauer wirkt, ist sowohl für Platten wie 
für Papiere geeignet. Es findet keine Schwefel- 
abscheidung statt, und der Fixierprozess soll 
auch bei wärmerem Wetter glatt, ohne ein 
Kräuseln der Platten, verlaufen. 

Man bereitet zwei Lösungen: 


A) Fixiernatron . 700 g, 
Wasser . 3 Liter. 

B) Natriumazetat.. . 120. g, 
Chromalaun 30 „ 
Wasser . . 500 „ 


Nach vollkommener Lösung der Salze werden 
beide Teile gemischt. Man rührt dann gut um 
und lässt eine halbe Stunde abstehen. Man 
hat dann ein klares Fixierbad, frei von irgend- 
welchem Niederschlag, ausgenommen etwaigen 
Ausscheidungen infolge Salzverunreinigungen. 
In letzterem Falle filtriere man noch das Bad. 


art 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 


Photographen - Zwangsinnung 
für das nördliehe Herzogtum Oldenburg. 
Sitz: Rüstringen. . 
Am Sonnabend, den 15. August, nachmittags 
5 Uhr, findet die 2. Iunungsversammlung im Rat- 
hausrestaurant (Bant), Wilhelmshavener Strasse, statt, 
wozu die Mitglieder freundlichst eingeladen werden. 


Tagesordnung: 
I. Verlesen des Protokolls. 
2. Central-Verbandg- Angelegenheiten. 
3. Ausstellung „Das Deutsche Handwerk ıg15“ in 
Dresden. 


4. Vergrösserungsschwindel usw. 
5. Verschiedenes. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


433 





Es wird bei unbegrändetem Fernbleiben der Ver- 
sammlung ganz besonders auf den $ 22 der Innungs- 
statuten aufmerksam gemacht. Letzter Termin zur 
Zahlung rückständiger Iunungsbeiträge! 

Zur geil Beachtung! 
Einladungen zu Versammlungen erfolgen nur durch 
das Innungsorgan ‚„Photographische Chronik", und 
aur in ganz besonderen, aussergewöhnlichen Fällen 
geschieht das auf schriftlichem Wege. 


Der Vorstand: 
Alf. Gerboth, I. Vorsitzender. 


—t— 


Photographen - Zwangsinnung 
Mülhausen im Eisass für den Bezirk 
Ober -Eisass. 

Wir beehren uns, unseren Mitgliedern hierdurch 
zur gefälligen Kenntnis zu bringen, dass die nächste 
ordentliche Mitgliederversammiung am ıo. August 
1914, nachmittags 5'/), Uhr, in Mülhausen im Elsass, 
„Cale zur Weintraube‘, Eintrachtsplatz, stattfinden wird. 


Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 

ı. Appell 

2. Verlesen des Protokolls und der Eingänge. 

3. Anträge, die 2 Tage vor der Versammlung in 
Händen des Vorstandes sein müssen. _ 

4. Antrag des Vorstandes, betreffend Drucklegung 
der bis jetzt gefassten Beschlüsse und der bel 
Zuwiderhandlungen dagegen festgesetzten Strafen. 

5 Massnahme gegen den Vergrösserungsschwindel. 

6. Aussprache über die Abfassung von Lehrverträgen. 

7. Antrag des Vorstandes zwecks Abhaltung einer 
anonymen Ausstellung. 

8. Festsetzung des nächsten Versammiungsortes, 

9. Verschiedenes. 


Die Firma N.P.G. hat sich erboten, eine Reihe 
Bilder auf ihrem Alboidin- Papier bei der nächsten Ver- 
sammlung auszustellen. 


Im Auftrage des Vorstandes: 
J. Mehlbreuer, Schriftfährer. 
u u 0 m 


Ateliernaehriehten. 
Braubach a. Rh. Herr Römer eröffnete ein 
‚Atelier für moderne Bildniskunst. 
Lauban i Schles. Herr Albert Hein eröffnete 
Börnerstrasse 4 ein Photographisches Atelier. 


a 


Büehersehau. 

G. Merkator: Die photographische Re- 
touche, mit besonderer Berficksichtigung der modernen 
chemischen, mechanischen und optischen Hilfsmittel. 
Nebst einer Anleitung zum Kolorieren von Photo- 
graphien. Dritte Auflage. Verlag von Wilhelm Knapp 
in Halle a.S, Preis 2,50 Mk, geb. 3 Mk. 


Die Retouche ist verpönt, aber unvermeidlich, für 
den Fachmann wie für den Liebhaber. Die Ausführung 


Bekanntmachungen resp. . 


und die Anwendungsgebiete sind aber so vielseitig, 
dass ein gutes Buch eine wesentliche Unterstftzung 
bei der Arbeit darstellt. Verfasser erläutert in über- 
sichtlicher Anordnung Begriff, Zweck und Notwendig- 
keit der Retouche, bespricht die verschiedenen Arten 
der Negativretouche und kommt zur Beschreibung der 
Retouche der verschiedensten Positivverfahren. Dem 
Kolorieren und Uebermalen von Photographlen ist ein 
längerer Abschnitt gewidmet. Auf diesem diffizilen 
Gebiet, das aus ästhetischen Gründen nicht gern be- 
treten wird, das aber der Fachmann, dem Wunsche 
des Publikums zufolge, in seiner Werkstatt nicht ganz 
vernachlässigen darf, gibt er wertvolle Hilfen für 
die Wahl des Materials und auch für die Durchführung 
der Technik. G. 


Hugo Müller: Die Misserfolgein der Photo- 
graphie und die Mittel zu ihrer Beseitigung. (Photo- 
graphisches Fehlerbuch ) Erster Teil: Negativverfahren. 
Mit vier Figuren im Text, acht Tafeln und einem Sach- 
register. Vierte Auflage. Verlag von Wilhelm Knapp 
in Halle a.S. Preis 2 Mk., geb. 2,60 Mk. 


Die bei der Ausübung der Photographie autftreten- 
den Fehler sind nicht zu zählen, und die Erklärung 
für die Ursache ist mitunter selbst für den Kundigen 
ausserordentlich schwierig. Es war deshalb eine 
dankenswerte Aufgabe, die sich Müller mit der Nieder- 
schrift dieses Buches gestellt hat. Er hat die schwierige 
Materie systematisch gordnet, indem er zunächst die 
Fehler selbst, ihre Ursache und dann die Mittel zu 
ihrer Beseitigung darstellt. Das Buch ist wohl geeignet, 
Unsicherheit bei der Beurteilang fehlerhafter Platten 
zu beseitigen und für die Ueberführung in einen 
kopierfähigen Zustand erwünschte Hinweise zu geben. 


G. 
ne n 


Patente. 


Kl. 57. Gruppe ı0. Nr. 263823 vom ıs November IgI2a. 
Adolf Friedrich Gerdes in Berlin. 


Lichtpausapparat mit eine feststehende Lichtquelle 
umschliessendem, an dieser entlang heb- und senk- 
barem lichtdurchlässigen Mantel, dadurch gekenn- 
zeichnet, dass der lichtdurchlässige Mantel als Zug- 
gewicht mit einem Antriebswerk für ein oberhalb der 
Lampe und des Mantels augeordnetes Flügelrad in 


Verbindung steht. 
hart 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 
Frage 143. Herr C.K. in F. Wie setzt man ein 
Iridiumtonbad für Zelloidinpapier an? Erwünscht wäre 
dieselbe Angabe für Osmium und Palladium. 


Antwort su Frage 143. Nach einer älteren Vor- 
schrift werden ı,5 g Iridiumkaliumchlorid mit 0,15 g 
Natriumtartrat und ıoo ccm Wasser 2 Minuten gekocht, 
dann 400 ccm Wasser und ıo ccm Essigsäure dazu- 
gegeben. Für ein Palladiumtonbad nimmt man o,ı bis 
0,2 g Kaliumpalladiumchlorfr, ı bis 2 g Zitronensäure 


434 


und 2 g Chlornatiium auf 300 ccıa Wasser für das 
entsprechende Osmiumbad 1,5 g Osmiumchlorär, 0,1 g 
Kaliumosmiat und ı5 ccm Essigsäure auf Io0o ccm 
Wasser. Neuerdings nahmen die Geka-Werke ein Patent 
auf ein Tonungsmittel mit Pallado-, resp. Iridoxalsäure 
in Gegenwart von Alkalichlorid oder mit einem Nach- 
bad davon. 


Fyape 143. Herr D. inB. Ich bitte um ein gutes 
Rezept zur Herstellung von Solarprinten und Angabe 
von Adressen zum Bezug von vorpıäpariertem oder 
fertig präparlertem Solarprintenpapier, sowie von 
photographischem Rohpapier. Wer liefert ein Brom- 
silberpapier, welches keine Gelatine oder nur eine ganz 
mässige Gelatineschicht enthält? 


Antwort su Frage 143. Einen ausführlichen Auf- 
satz über Herstellung von Printen mit Rezepten finden 
Sie im „Atelier des Photographen “ ıg912, S. 54. Ge- 
eignetes Papier dafür, wie photographisches Robpapier, 
liefern unter anderen Steinbach & Co. in Maimedy 
(Rheinpreussen) und Felix Schoeller jun., Burg 
Gretesch bei Osnabrück. Brauchbar für Printen ist 
übrigens jedes gute Zeichenpapier oder Postkarten- 
karton, eventuell, wenn zu stark saugt, mit Nach- 
leimung von Gelatine oder Agar-Agar. Eine Adresse 
für fertiges Printenpapier können wir nicht angeben; 
die meisten Firmen, die sich mit Herstellung solcher 
Drucke befassen, präparieren ihr Papier selbst. Viel- 
leicht erfolgt eine Antwort aus unserem Leserkreis, 
‘ ebenso wie auf die letzte Frage, für die uns keine 
Firma bekannt Ist. 


Frage 144. Herr G.C.K. in U. Wie lässt sich 
die Gelbfärbung beseitigen, die bisweilen beim partiellen 
Abschwächen von Gaslichtpapieren mit rotem Blut- 
laugensalz auftritt? 


Antwort su Frage 144. Die Färbung verschwindet 
fast stets bei genügendem Wässern; ihrem Entstehen 
kann vorgebeugt werden, indem man keine zu konzen- 
trierte Abschwächerlösung verwendet. 


Fyage 145. Herr U.W. inN. ı. Ich gedenke, 
mir als Universalobjektiv einen Anastigmaten der Firmen 
A, B oder C anzuschaffen. Welche Firma resp. welcher 
Objektivtyp ist vorzuziehen ? | 

2. Zeichnet ein Objektiv der Oeffnung //5,4 bei 
Abblendung auf //6,8 genau so tief und scharf als ein 
anderes, das ursprünglich diese Oeffnung besitzt? 

3. Was für Vorteile resp. Nachteile haben ver- 
kittete Objektive gegenüber unverkitteten ? 

4. Wie ist dasselbe Verhältnis bei symmetrischen 
gegenüber unsymmetrischen Objektiven? 

5. Womit reinigt man ein Objektiv am besten? 

6. Wie erleichtert man das Einstellen auf einer zu 
dichten Mattscheibe? 

Antwort su Frage 145. ı. Alle drei von Ihnen 
genannten Firmen liefern gut brauchbare Objektive, 
so dass die prinzipielle Bevorzugung einer von ihnen 
nicht am Platze wäre. Wichtiger ist es in jedem ein- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


zeinen Falle, das gelieferte Exemplar daraufhin zu prüfen, 
ob es den gemachten Angaben entspricht. 


Antwort 2. Für die Tiefenschärfe ist es gleich- 
gültig, ob die Oeffnung, mit der gearbeitet wird, die 
grösste des Objektivs ist oder durch Abblenden er- 
halten wurde, da sie ausschliesslich von dem Oeffnunge- 
verhältnis abhängig ist. Die Ausdehnung des scharfen 
Bildfeldes wird aber stets bei Objektiven mit kleinerer 
Oeffnung grösser sein, so dass diese, was die Rand- 
schärfe anbetrifft, den lichtstärkeren auch bei ent- 
sprechender Abblendung überlegen sind. Ob dieser 
Unterschied aber in der Praxis merkbar wird, hängt 
von den Umständen ab, besonders von dem Verhältnis 
zwischen Brennweite und Plattenformat. 


Antwort 3. Unverkittete Objektive besitzen bei 
gleicher Linsenzahl gegenüber den verkitteten theoretisch 
eine geringere Helligkeit infolge der grösseren Zahl 
von reflektierenden Flächen, aber praktisch spielt dieser 
Unterschied keine Rolle. Dagegen liegt aus demselben 
Grunde die Gefahr des Auftretens störender Spiegel- 
flecke bei ihnen eher vor. Da die Lage und Grösse 
der Lichtflecke bei den einzelnen Typen sehr ver- 
schieden sind, kann hierüber ein Urteil nur an der 
Hand des einzelnen Exemplars gefällt werden; jeden- 
falls muss, wo Arbeiten gegen das Licht vorkommen, 
auf diesen Umstand geachtet werden. 


Antwort 4. Die leistungsfähigsten der modernen 
Ansstigmate sind meist unsymmetrisch gebaut und 
bestehen aus nur teilweise verkitteten Linsen. Sie 
besitzen bei grosser Oeffnung ausserordentlich feine 
Mittelschärfe und genügend ausgedehntes Bildfeld. 
Demgegenüber geben die entsprechenden symmetri- 
schen Objektive, aus verkitteten Hälften, bei meist 
etwas kleinerer Oeffnung die Möglichkeit, bei ent- 
sprechender Abblendung mit der Hinterlinse allein, 
die die doppelte Brennweite besitzt, zu arbeiten; ausser- 
dem entspricht der kleineren Oeffnung eine etwas 
bessere Randschärfe bei gleicher Abblendung. 


Antwort 5. Das Putzen der Objektive soll sich 
möglichst auf ein öfteres Abstauben mit einem weichen 
Fischhaarpinsel beschränken, das vollkommen genfigt, 
wenn man die Linsen vor Berührung mit den Fingern 
schützt und immer fest zugedeckt hält; ein gut passen- 
der Deckel, auch auf der Hinterlinse, ist sehr zu em- 
pfehlen. Im Notfall putzt man das Otjektiv vorsichtig 
ohne Anwendung von zuviel Druck mit einem weichen, 
oft gewaschenen Leinenlappen, der staubfrei — in einer 
Büchse — aufbewahrt wird, eventuell mit Hilfe einiger 
Tropfen reinen Alkohole. Bleiben nach dieser Behand- 
lung Flecke zurück, so übergebe man das Objektiv 
der optischen Anstalt; alle alkalischen Putzmittel, wie 
Ammoniak usw., greifen das Glas an und sind zu ver- 
meiden, 

Antwort 6. Eine zu dichte Mattscheibe wird 


durchsichtiger, wenn man sie mit einer Spur Fett oder 
Vaseline einreibt. 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7; 


für den gewerblichen 


Teil W.König in Halle a. S., Mühlweg ı9. 


Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PAHOTOGRAPHEN- -ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN- HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 64. 


9. August. 


1914. 





An unsere Leser! 


Wieder einmal haben sich Deutschlands 
Feinde vereinigt, um die Kraft unseres Vater- 
landes zu vernichten und es zur politischen 
Ohnmacht herabzudrücken. Was sie in ver- 
gangenen Zeiten durch die Uneinigkeit Deutsch- 
lands erreicht haben, soll unseren Feinden nicht 
wieder gelingen. Ein einiges Deutschland tritt 
ihnen entgegen, alle Stämme, alle Parteien, 
alle Stände und Berufe haben sich zum gemein- 
samen Kampf vereinigt. Nur von dem einen 
Gedanken sind alle beseelt, unser grosses, 
schönes Vaterland zu retten. Eine schwere Zeit 
wird uns bevorstehen, in der es notwendig ist, 
dass einer für den andern einsteht und dem 
andern hilft. Hoffen wir, dass unsere tapferen 
Krieger mit Gottes Hilfe den Sieg erringen. 


Mit Rücksicht auf die augenblicklich durch 
den Krieg geschaffene Geschäftslage, die Stö- 
rung des Postverkehrs und die Einziehung eines 
Redaktionsmitgliedes zum Militär werden wir 
wabrscheinlich die „Photographische Chronik“ in 


der nächsten Zeit nur einmal wöchentlich zur 
Ausgabe gelangen lassen können. Sobald die 
Lage sich hinreichend gebessert hat, werden 
wir natürlich die Zeitschrift wieder in der bis- 
herigen Weise erscheinen lassen. Wir hoffen, 
dann auch unsern Lesern durch eine Ver- 
mehrung des Textes einen Ersatz geben zu 
können. 

Wir richten an unsere Leser die Bitte, unserer 
Zeitschrift auch in der schweren Zeit, die über 
unser Vaterland hereingebrochen ist, ihr Inter- 
esse und Wohlwollen zu bewahren. Die Weiter- 
herausgabe unserer Zeitschrift in jetziger Zeit 
wird für uns nur Verlust bringen; dennoch 
wollen wir sie im Interesse unserer Leser fort- 
setzen. Es wird gerade jetzt den Fachgenossen 
wertvoll sein, ihre Meinungen in der Zeitschrift 
austauschen, Vorschläge zur Unterstützung von 
Kollegen und ihren Familien machen oder Auf- 
rufe veröffentlichen zu können. 


Verlag und Redaktion. 


— —  —— 


Ein vorbildlieher Beschluss. 


Der Verein Erfurter Fachphotographen trat 
am 3 August zu einer Sonderversammlung zu- 
sammen und beschloss, dass alle nicht zum 
Krieg einberufenen Kollegen alle diejenigen 
Kollegen, die einberufen werden, durch Ver- 
tretung geschäftlich unterstützen, wodurch be- 
sonders kleinere Geschäfte, die ohne Gehilfen 
arbeiten, nicht genötigt sind, ihre Ateliers zu 
schliessen, und die Angehörigen womöglich ihr 
Auskommen finden. Auch Ueberlassung von 


Material soll gewährt werden. Die Vertretung 
ist ohne Vergütung ehrenamtlich und soll sich 
auch auf Rat und Tat, sofern von den aus- 
gerückten Kollegen gewünscht wird, erstrecken. 

Dieser Beschluss sollte allgemein Nach- 
ahmung finden. In einer Zeit, in der sich 
wieder einmal Europa zum Kampf gegen Deutsch- 
land vereinigt hat, soll unser ganzes Volk zu- 
sammenhalten und einer für den anderen ein- 
stehen. 


— 
Rundsehau. [Nachdruck verboten.) 
— Zum Fixierprozess. C. Welborne schwierig. Piper fand z.B., dass der Zusatz 


Piper veröffentlicht im „British Journal“ jetzt 
weitere Ergänzungen zu seinen Versuchen über 
Fixierbäder mit Ammoniakzusatz. Wird ein ge- 
ringer Zusatz von Ammoniak zu einem Fixier- 
bad gegeben, so wird bei einer schwachen Fixier- 
lösung wohl ein beschleunigter Effekt beobachtet, 
dagegen bei einer starken Lösung (über 50 Pro- 
zent) eine sehr beträchtliche Verzögerung. Ge- 
naue Messungen dieser Grössen sind sehr 


von 1/, Prozent Ammoniak 0,880 ein 6opro- 
zentiges Fixierbad um genau den gleichen Be- 
trag an Zeit verzögerte, als jener bei einem 
ıoprozentigen Fixierbad beschleunigte. 5 Pro- 
zent Ammoniak drückt die Zeitdauer bei einem 
ıoprozentigen Fixierbad auf ein Viertel herab; 
bei 6oprozentigem Fixierbad wurde die Dauer 
um ein Drittel erhöht. Die schnellste Wirkung 
ergab sich etwa mit einem 30 prozentigen Fixier- 


65 


436 


bad bei 5 Prozent Gebalt an Ammoniak 0,880; 
weitere Ammoniakzusätze bei dieser Konzen- 
tration verringerten die Zeit nur unwesentlich, 
um Sekunden. 

Die bei den Versuchen notierte Zeitdauer 
betriffc den Punkt des sichtlichen Verschwindens 
des Bromsilbers bei einem Lumi£refilm. Bei 
dem obenerwähnten schnellen Ammoniakbad 
beträgt diese 55 Sekunden bei einer Temperatur 
von ı4 Grad C. Ein 4oprozentiges Fixierbad 
erforderte bei gleicher Temperatur kaum unter 
2 Minuten. 

Ein auffallender Zug des Ammoniaks bei 
schwachen Fixierbädern von ıo bis 30 Prozent 
ist die ausserordentliche Beschleunigung, von 
der die Geschwindigkeit durch die anfänglichen 
Ammoniakzusätze betroffen wird. Bei ıopro- 
zentigem Fixierbad fällt die Zeit von 8 Minuten 
bis unter 2 Minuten, wenn das Ammoniak 5 Pro- 
zent erreicht. Nachher erhielt die aufgezeichnete 
Kurve einen scharfen Abfall, weiterer Am- 
moniakzusatz war von geringer Wirkung. Bei 
zoprozentigem Fixierbad waren die Resultate 
ähnlich, der Abbruch trat bei 2!/, Prozent ein. 
Bei 30prozentigem Fixierbad war der Bruch bei 
etwa ı Prozent, der Abfall ist dann sehr all- 
mählich bis zum Minimum von 5 Prozent. 

Der Gebrauch von Ammoniak dürfte infolge 
seiner leichten Verflüchtigung sowie des unan- 
genehmen Geruchs in der beschränkten Dunkel- 
kammer keinen rechten Eingang finden. Piper 
nahm eine Reihe Lösungen, die alle 5 Prozent 
Ammoniak 0,880 bei verschiedenem Fixiernatron- 
gehalt hatten, und verglich den Unterschied der 
Wirkung von frischen Lösungen und von etwa 
einer Woche alten. Es ergab sich, dass ein 
altes Bad mit 30 Prozent Fixiernatron so Pro- 
zent mehr Zeit beanspruchte, ein 60 prozentiges 
Bad sogar 100 Prozent. Ferner wurde beob- 
achtet, dass die stärkeren Bäder sich aus- 


—— 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


gesprochen gelb färbten, und wenn sie einmal 
gebraucht waren, wurde das Silber schnell in 
Form von Schwefelsilber ausgeschieden. Alle 
diese Tatsachen sprechen dafür, dass das Am- 
moniak die Zersetzung des Fixiernatrons und 
die Bildung von Sulfiden, bezw. Abscheidung 
von Schwefel begünstigt. — 

Es ist nicht ratsam, Fixierbäder über 4opro- 
zentig zu gebrauchen, Bäder darüber binaus 
fixieren nicht nur langsam, sondern auch mangel- 
haft. Ein 6oprozentiges Bad bei normaler Tem- 
peratur hinterlässt auf der Schicht einen leichten 
Niederschlag, der durch Verlängerung der Fixier- 
dauer nicht fortzuschaffen ist. Piper beob- 
achtete die Stärke des Niederschlags unter ver- 
schiedenen Verhältnissen. Während Bäder von 
30 bis 4o Prozent keine Spur von Niederschlag 
ergaben, zeigten alle unter 30 und über 40 grössere 
oder geringere Abscheidungen. Die Wirkung 
des Lichts erscheint hier als Hauptfaktor. Bei 
einer Reihe von Versuchen, die im Dunklen 
angestellt wurden, verschwand der Niederschlag 
bei schwachen Lösungen allmählich, bei starken 
Lösungen von 50 Prozent und mehr verblieb 
der Niederschlag in einer etwas weniger dichten 
Form. Weiter wurde festgestellt, dass die Licht- 
wirkung bei schwachen Bädern nur einen 
sichtbaren Niederschlag bewirkte, wenn die 
Fixierdauer über 2 Minuten hinausging. Das 
Gelbglaslichtt, wie es bei Verarbeitung von 
Bromsilberpapier benutzt wird, ebenso gewöhn- 
liches Gaslicht, wenn nicht zu nahe, verhüteten 
den „Fixierschleier“. — Bei allen diesen Ver- 
suchen kamen die Platten mit Entwickler nicht 
in Berührung, so dass Schleier aus dieser Rich- 
tung ganz ausser Frage treten. 

Aus dem Vorbergehenden ergibt sich: Man 
vermeide zu starke Fixierbäder, ferner schliesse 
man zu starke Lichtquellen während des Fixier- 
prozesses aus. („Photogr. Rundschau.“) 





Das Photographenamt zu Boehum. 
Von Syndikus Höfling, Mittelstandsehaus Bochum. 


(Vergleiche nebenstehende Figur.) 


Die Achtung und Beachtung des ganzen Standes, 
seine Vertretung und Interessenförderung ist ausschlag- 
gebend für die Stellung, Geltung und wirtschaftliche 
Lage des Einzelnen. So folgt die Wertschätzung 
eines Gewerbetreibenden dem Ansehen seines ganzen 
Berufes. Sie beeinflusst die Wertbemessung der vom 
einzeinen Meister geleisteten Arbeit, deren Qualität 
wiederum auf Preis, Person und Stand ihre natürliche 
Rückwirkung ausübt. Die zur Herstellung von Qnali- 
tätsarbeit erforderliche Fach- und Werkkunst und 
innere Tüchtigkeit des Berufes bedarf der ständigen 
Förderung, sie bedarf vor allem, namentlich in der 
heutigen Zeit des freien Wettbewerbs, aber auch des 
Schutzes gegen Pfaschertum und Unlauterkeit. 

Solche Aufgaben können nar durch Berufs- 


[Nachdruck verboten.) 
organisationen gelöst werden. In ihr lebt die zur 
Gemeinschaftsarbeit notwendige Interessengleichheit, 
die allein alle die Berufsarbeit berührenden Fragen 
nach ihrer Eigenart aufzugreifen vermag, um die Du- 
seinsberechtigten jedes Berufs kraftvoll zum Ausdruck 
zu bringen. 

Der Handwerksstand trägt bei individueller Quall- 
tätsarbeit und entsprechend schwieriger Ausbildung 
ein eigenes Gepräge. Seine Einheit ist der einzelne 
Handwerksbetrieb. Er besteht aus dem Meister, Gesellen 
und Lehrlingen, die, einer Familie vergleichbar, eine 
Werkgemeinschaft zur Anfertigung von wirtschaftlich un- 
entbehrlichen handwerklichen Qualitätsarbeiten bilden. 

Nach der Gewerberählung von 1907 haben wir in 
Deutschland 2057000 Allein-, Klein- und wMittel- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


437 





betriebe. Sie beschäftigen mit den Betriebsinhabern 
35900000 Menschen und haben über ı5 Millionen, also 
den vierten Teil des ganzen Volkes zu ernähren. Dem- 
gegenüber beschäftigt die Grossindustrie in 29000 Be- 
trieben 4900000 und die Landwirtschsft in 1260000 Be- 
trieben 9800000 Personen. Die Jahresproduktion des 
deutschen Handwerks wird mit 13'/, Milliarden ver- 
anschlagt, während nach dem Ergebnis von 1909 die 
Jahresproduktion der Grossindustrie rund 10 Milliarden, 
und die der Landwirtschaft rund ı1,9 Milliarden aus- 
macht. 

Der Gesetzgeber hat mit weitschauendem Blick 
dem Handwerk im Innungsgesetz die sichtige, 
privilegierte Organisationsform gegeben. Die einzelnen 


übt. Die Innungsbeiträge und Gebühren können mit 
den Kommunalabgaben erhoben und im Verwaltungs- 
wege eingezogen werden. Die Innunrg kann Strafen 
über die Mitglieder verbäugen. Bei Durchführung der 
Innungsaufgaben hat die Inznung Anspruch auf poli- 
zeiliche Unterstützung. Die Innung daıf die Bezeich- 
nung Aemter, Gilden und dergl. führen usw. 

Die gesetzgebende Gewalt der Berufsgemeinde liegt 
bei der Innungsversammlung und die ausübende Ge- 
walt beim Vorstand. Zur Führung der laufenden Ge- 
schäfte wurden bisher in den Innungsstatuten der 
Obermeister, Schriftführer und Kassenführer vorgesehen. 
Die Entwicklung hat aber gezeigt, dass man die um- 
fangreiche Innungsverwaltung einem Mann im Neber- 


Voflversammlung. 


( JSoriament 0 


r eBärgerschaft 


des co chumer Handwerks ) 


Jarurgs 
Versammlung 


Vorstand. 


t Senat des Bochumer Kandzerks | 


Dermwallsı 
(der Kayıstral 409 Fochamer Kzaswerks) 
War Tüten dehnen 





. Der Innungsaussousscbodum , 
ergr. 188%. Kechtsläsg durch Kunisteriateriass vom 3 Derbr DI 


Örnrichlungen. 


und seine 


Handwerksbetriebe sind innerhalb der einzelnen Berufe 
und Bezirke zu Berufsvereinen, Innungen, zusammen- 
gefasst. 

Die 20 Bochumer Innungen bilden den Halbkreis 
unserer Abbildung. Ordentliche Mitglieder jeder Innung 
eind die Meister des betreffenden Berufes. Das Ge- 
sellentum ist durch den Gesellenausschuss vertreten. 
Die Ueberwachung des Lehrlingswesen ist dem aus 
Meistern und Gesellen bestehenden Lehrlingsausschuss 
übertragen. 

Zur Lösung ihrer schwierigen Arbeit gab das 
Gesetz den Innungen weitgehende Verwaltungsrechte. 
Wie man der öffentlichen Gemeinde ohne weiteres als 
Bürger angehört, ist beim Vorhandensein der voll- 
kommenen Form der Innung, der sogen. Zwangs- 
innung, jeder von selbst Innungsmitglied, der im 
Innungsbezirk den betreffenden Handwerksberuf aue- 





amt auf die Dauer nicht zumuten konnte. Selbst dem 
opferwilligsten Meister wurde es unmöglich, die zu- 
nehmenden täglichen Bureauarbeiten zu erledigen. 
Dazu erforderte das stark entwickelte Wirtschaftsleben 
ununterbrochene Arbeit und dauernde Vertretung der 
berufsständischen Interessen. Aus diesen Gründen 
gingen bisher 17 Bochumer Innungen, dem Beispiel 
der grösseren politischen Gemeinden folgend, zur 
hauptamtlichen Verwaltung über. (Vergleiche die im 
Halbkreis eingesetzten kleineren Kästchen.) 

Dem Amt gehören der jeweilige Vorsitzende und 
ein hauptamtlich angestellter Innungsverwalter an. 
Das Inrungsamt ist der geschäftsführende Ausschuss 
des Vorstandes und das Vertretungsorgan der Berufßs- 
gemeinde. Es erledigt nach Anweisung des Vorsitzen- 
den, unter Aufsicht des Vorstandes und nach Mass- 
gabe der Berchlüsse der Innungsverrammlung die 


438 


laufenden Verwaltungsgeschäfte der Innung. Es ist 
vor allem das ständig wirksame und täglich in die 
Erscheinung tretende Organ des betreffenden Gewerbes. 
Es soll dem Stand die ihm gebfhrende Achtung und 
Beachtung sichern, die Standesinteressen Behörden 
und anderen Beraten gegenüber vertreten und durch 
berufsständische Gemeinschaftsarbeit die wirtschaftliche 
Lage der Mitglieder sichern. 

Zu Innungsverwaltern wurden bereits ı8 Herren 
mit akademischer Bildung vorbereitet. 

Der gesetzlich berufene Vertreter der Interessen 
des gesamten örtlich abgegrenzten Handwerks- 
standes ist der Innungsausschuss als Standesgemeinde. 
Aus jeder Berufsgemeinde sollen, wie die fünfgabligen 
Pfeile andeuten, fünf Abgeordnete in die Vollversamm- 
lang des Innungsausschusses, dem Parlament des Hand- 
werks, gesandt werden. Von ihnen hat j:der für j:de 
angefangene Ico Mk. des von seiner Innung gezahlten 
Jahresbeitrags eine Stimme. Die Abgeordneten werden 
auf 2 Jahre gewählt. In dem Vorstand des Innungs- 
ausschusses ist jede Innung durch mindestens einen 
Abgeordneten vertreten. Die Erledigung der laufen- 
den Geschäfte und die dauernde Interessenvertretung 
des Handwerkerstandes erfolgt durch die „Verwaltung 
des Innungsausschusses“ Die allgemeinen Un- 
kosten der Innungsausschuseverwaltung, wie auch der 
einzelnen Innungsämter werden durch den Innungs- 
ausschuss getragen. 

Seiner „Verwaltung“ sind zur Lösung einzelner 
berufsständischer Gemeinschaftsanfgaben und zur Unter- 
stätzung der Mitglieder der angeschlossenen Innungen 
veıschiedene Abteilungen angegliedert: 

1. Die „Auskunftei‘' zur unentgeltlichen Beratung. 

2. Die „Fachkunst‘“ zur Hebung und Förderung 
der Werktüchtigkeit. 

3. Das ‚„Preisschutzamt“ zur Regelung einer 
reellen und gesunden handwerklichen Preiswirtschaft. 

4. Das „Rechtsschutzamt‘‘ zum Schutz des ehr- 
baren Gewerbes. 

5. Die „Gewerbegeschäftsstelle‘ zur gemeinsamen 
Rechnungsvorlegung. 

6 Das „E.nigungsamt“ zur friedlichen Schlichtung 
von Streitigkeiten. 

7. Das „Einziehungsamt‘“ zur billigen Schulden- 
einziehung. 

8. Der ‚Pressedienst‘ zur Herausgabe der BM.K. 
(‚Bochumer Mittelstandskorrespondenz‘'). 

9. Das ‚Buchiührungsamt‘“ zur Unterstützung bei 
der geschäftlichen Buchführung. 

Alle Standeseinrichtungen dienen ausser der wirt- 
schaf.lichen Unterstützung der Einzelmitglieder der 
kraftvollen Entwicklung des Handwerks und der Her- 
beiführung gesunder Wirtschaftsverhältnisse im Inter- 
esse des Gewerbes wie des Pablikums. Echter, starker 
Bürgersinn in der eigenen Berufsgemeinde schafft den 
Nährboden dem wahren Gemeinsinne zum Wohle des 
Ganzen. 

Bis j:tzt werden auf dem Innungsburean täglich 
30 Auskünfte erteilt, daneben viele Schriftsätze, Ver- 
träge usw. ausgearbeitet, mehrere Gerichtstermine 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


wahrgenommen und täglich soo Ein- und Ausgänge, 
im Jahre also etwa soooo Sachen bearbeitet. Das 
Einziehungsamt erledigte im letzten Jahre 239000 Mk. 
Handwerkerforderungen. Die 17 angeschlossenen 
Innungen haben durchschnittlich fünf Vollversamm- 
lungen auf die etwa je drei Vosstandssitzungen und 
zwei Ausschusssitzungen kommen, so dass mit über 
300 Beratungen im Jahr zu rechnen ist. 

Zur Erledigung der umfangreichen Arbeiten ist 
die tatkräfdige Mitarbeit der beauftragten Innungsmit- 
glieder dringend nötig und zweckdienlich. Der Erfolg: 
der Bestrebungen aber wird abhängen vom Verhalten 
der Einzelmitglieder, von dem getreuen Einhalten der 
Absprachen und Beschlüsse, von dem Masse, in dem 
jeder vom Gemeingeist erfüllt ist und j:der es als eine 
Pflichtvorstellung in sich aufgenommen hat, dass er 
ein Teil des ganzen Standes ist, und dass der Berufsstand 
nur dann in der Lage ist, das tägliche, ehrliche Brot 
des einzelnen zu sichern, wenn jeder seine Handlungen 
so einrichtet, dass das Ansehen seines Berufes dadurch 
gehoben wird. Kein Stand ist etwas wert, der nicht 
ssin Alles setzt an seine Ehre. 


2 


Innungs- und Vereinsnaehrishten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine 
Verantwortung.) 
Photographen -Zwangsinnung 
tür das nördlisehe flerzogtum Oldenburg. 
Sitz: Rüstringen. 

Am Sonnabend, den 15. August, nachmittags 
5 Uhr, findet die 2. Innungsversammlung im Rat- 
hausrestaurant (Bant), Wilhelmshavener Strasse, statt, 
wozu die Mitglieder freundlichst eingeladen werden. 


Tagesordnung: 
. Verlesen des Protokolla. 
2. Central-Verbands- Angelegenheiten. 
3. Ausstellung „Das Deutsche Handwerk 19:5“ in 
Dresden. 
4. Vergrösserungsschwindel usw. 
5. Verschiedenes. 

Es wird bei unbegründetem Fernbleiben der Ver- 
sammlung ganz besonders auf den 8 22 der Innungs- 
statuten aufmerksam gemacht. Letzter Termin zur 
Zahlung rückständiger Ianungsbeiträgel 

Zur geil Beachtung! Bekanntmachungen resp.. 
Einladungen zu Versammlungen erfolgen nur durch 
das Innungsorgan „Photographische Chronik“, und 
nur in ganz besonderen, aussergewöhnlichen Fällen 
geschieht das auf schriftlichem Wege. 


Der Vorstand: 
Alf, Gerboth, I. Vorsitzender. 


ar 


Zweite Konferenz Deutscher Photo- 
graphinnen. Die für den 26., 27. und 28. Sep- 
tember in Leipzig geplante zweite Konferenz Deutscher 
Photographinnen fällt unter den jetzigen Verhält- 
nissen aus. 

Im Namen des Arbeitsausschusses: M. Kundt. 


a) 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


- PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 65/66. 


16. August. 


1914. 





Kopf hoeh in ernsten Zeiten! 


Wer die Ereignisse der ersten Tage nach 
der Erklärung des Kriegszustandes aufmerksam 
beobachtet hat, musste bemerken, dass die 
Schwierigkeiten im Geldverkehr, die fast voll- 
kommene Ruhe in unseren Geschäften, die 
Preissteigerung der Lebensmittel durch un- 
vernünftigen Einkauf der Frauen nicht in dem 
zu erwartenden Kriege selbst, als vielmehr in 
dem Schrecken davor ihren Grund hatten. Es 
ist eine alte Erfahrung, dass die Kopflosigkeit, 
die den Einzelnen und die Masse bei einem 
solchen Ereignis befällt, mehr als dieses selbst 
die augenblickliche Lage verschlimmert, weil der 
Blick nicht ruhig und klar genug ist, um den 
Umfang der Fatalität zu ermessen und die Mittel 
zu erkennen, mit denen man ihr wirksam be- 
gegnen kann. Nichts ist schlimmer, als die 
Ruhe zu verlieren, und der wird sich in jeder 
Lage, so gut es geht, herausretten können, bei 
dem Kopf und Blick klar bleibt und der seine 
entschlossene Ruhe behält. | 

Das wollten wir allen unseren Lesern sagen, 
die in diesen Tagen den Kopf hängen lassen 
wollen und damit in ihrer Meinung ein Bild 
von der Sachlage sich festsetzen lassen, welches 
der Wahrheit nicht entspricht. Wir können im 
Augenblicke die Lage unserer Kollegen in den 
unmittelbar vom Kriege betroffenen Grenz- 
gebieten nicht beurteilen, weil alle Nachrichten 
fehlen; aber wir sind sicher, dass sie nicht zu 
leiden haben, soweit die deutschen Armeen 
reichen, denn wir sind ein Volk mit wahrer 
Zivilisation, welches den Krieg human und nicht 
gegen den Bürger, sondern nur gegen den 
Soldaten führt. Das Privateigentum ist bei uns 
unbedingt geschützt. 

Kopf hoch! Kollege im Kriegsgebiete, 
die Aussichten, dass dieser Schutz ein 
dauernder bleibt, sind gut! 

Wir anderen, weit vom Schuss Gebliebenen 
leiden unter totaler Ruhe im Geschäft. Mancher 
von uns wird kaum das einnehmen, was er zum 
Unterhalt für sich und seine Familie braucht. 
An Miete, Rechnungen, Warenschulden und 
andere Zahlungsverpflichtungen darf gar nicht 
gedacht werden. Ein Wunder ist es nicht, 
wenn da einer den Kopf hängen lässt. Aber 
die allgemeine Brüderlichkeit und der Wunsch, 
die Leiden des Krieges jedem davon Betroffenen 
zu erleichtern, wird auch einem guten Worte 


[Nachdruck verboten.) 

schneller eine gute Statt bereiten. Freilich soll 
jeder seinen Verpflichtungen nachkommen, so- 
lange er kann, selbst wenn er irgendwelche 
Werte vorübergehend flüssig machen mäüsste, 
denn wo käme sonst unser Geschäftsverkehr hin, 
aber der absoluten Unmöglichkeit gegenüber 
wird heute niemand Gewalt gebrauchen wollen. 
Glücklich derjenige, dessen Verhältnisse so ge- 
artet sind, dass er eine Zeitlang sich den 
schlechten Geschäftsgang ansehen kann. Aber 
nachdem schon seit langen Jahren auf unserem 
Gewerbe ein schwerer Druck lastet, wird ihre 
Zabl, an der Gesamtzahl gemessen, nicht be- 
deutend sein. Allen anderen aber rufen wir zu: 

Kopfhoch, es kommen bessere Zeiten! 
Seht nur auf die Gefahr des Augenblickes 
und beseitigt sie. Stellt nicht die ver- 
zweifelte Frage, was das werden soll, 
sondern wartet ernst und männlich ab 
und sucht eure Existenz mit Energie 
über die Kriegszeit hinaus zu erhalten. 
Man wird diesen ernsten Willen unter- 
stützen und bereit sein, ihn zum Siege 
zu bringen. 

Wer von unseren Kollegen aber selbst zu 
den Fahnen eilen und sein Geschäft den Händen 
seiner Frau oder Schwester usw., oder gar viel- 
leicht fremdem Personal überlassen muss, wird 
minder oder mehr einen Sorgenpack deshalb 
mitnehmen. Ist schon in ruhigen Zeiten der 
ernste Geschäftsmann, wenn er einmal verreist 
ist, immer darüber bekümmert, was jetzt „zu 
Hause los sein“ könnte, wie um so mehr in 
den Zeiten des Krieges. Aber wir meinen, in 
den allermeisten Fällen wird sein Hab und Gut 
in den besten Händen sein, denn jeder einzelne, 
der zu dessen Verwaltung berufen ist, wird sich 
dem Verteidiger des Vaterlandes gegenüber 
einer besonderen Treue befleissigen. Die Be- 
fürchtung, dass durch das Fortsein des Chefs 
irgendwelche Geschäfte von Belang entgehen 
könnten, darf wohl bis zum Friedensschlusse 
als ausgeschlossen gelten, und alles andere wird 
auch ohne ihn so gut als möglich gemacht 
werden. Aber alle diese Sorgen sind ja bloss 
kleine Kümmernisse, und sie erscheinen nur 
dem gross, der keine ernsten Sorgen hat. 


Kopf hoch, Kollege in Waffen! Du 
brauchst deinen klaren Blick, um dich 
deines Lebens zu erwehren! Vergiss 


66 


440 


nicht, dass die wenigsten Opfer des 
Krieges im offenen Kampfe fallen, 
sondern durch Krankheit und — wie bei 
Lüttich — durch Meuchelmord. Versinke 
nicht in Träumereien über das, was du 
zu Hause gelassen hast — der Meuchel- 
mord könnte dir nahen. Es ist alles zu 
Hause in Ordnung. Kopfhoch, Blick klar 
und Ohren gespitzt! So sicherst du dich 
und deine Zukunft am besten! 

Und nun ihr Frauen, die ihr eure Männer 
hergabt, um den heimatlichen Herd zu schützen. 
Wie falsch ist es in solchen Tagen, zu weinen 
und immer nur an das Schlimmste zu denken, 
anstatt daran, dass der weitaus grösste Teil der 
Krieger lebend und auch ohne ernste Verwundung 
wieder heimkehren wird. Die Möglichkeit, euren 
Gatten unversehrt und als siegreicher Krieger 
wieder heimkehren zu sehen, ist doch eine viel 
grössere als die umgekehrte. Und wenn es ein 
trauriges Ende nimmt? Warum wollt ihr heute 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


und selbst bei bester Laune ist! Macht ihm das 
Leben angenehm und den Kopf nicht schwer. 
Seht auch ihr den Tatsachen mit offenem Blick 
zu, und ihr werdet finden, dass sie halb so 
schlimm sind. Klaget und weint, wenn ihr wirk- 
lichen Grund dazu haben werdet; nur heute noch 
nicht, denn euer Gatte braucht einen klaren 
Kopf, und ihr setzt ihn einer Gefahr aus, wenn 
ihr ihn mit trüben Gedanken beschwert. 


Kopf hoch! Ich sehe ihn schon im 
Geiste inmitten seiner Kameraden mit 
Laub bekränzt als Sieger einziehen. Er 
bringt euch einen gesicherten Herd, euren 
Kindern und euch eine glückliche, fried- 
liche Zukunft, sich und seinem Vaterlande 
die politische Ruhe, die für das Gedeihen 
des ganzen und seines persönlichen Wirt- 
schaftslebens notwendig ist. 

Er hat eine harte und blutige Arbeit 
getan; es ist Männerarbeit und sie musste 
sein, damit wir alle wieder frei und im 


schon klagen und jammern, wenn sich euer Er- [| ;chte at k 
nährer noch beim vollsten Wohlsein befindet a a F. 
u u Zn u 


Nordwestdeutseher Photographen-Bund. 


Liebe Kollegen und Mitglieder! 


Gerade im Begriff, das Programm für unsere 
Herbsttagung in Hamburg zusammenzustellen, 
schlägt der Feind an unsere Tore, störend 
friedliche Kulturarbeit. Die Begeisterung der 
zu den Fahnen Gerufenen übertönt den Schmerz 
der zurückbleibenden Angehörigen. Feuchten 
Auges blicken wir den langen Zügen nach, in 
denen Millionen verschmelzen in dem Gedanken 
an Gott, König und Vaterland. Den Zurück- 
bleibenden erwächst die hohe Pflicht, in diesem 
Augenblick die Berufskreise zuengsterFühlung 
zusammenzuziehen. Ist es Tatsache, dass die 
grossen Verbände den Lokalvereinen das Arbeits- 
feld verkleinerten, so bleibt aber eine Arbeit 
in dieser schweren Zeit, und die heisst: gegen- 
seitige Unterstützung am Platze! 

Es muss und wird sich zeigen, dass aller 
Konkurrenzneid, aller Zank und Hader doch 
nur äusserliche Dinge sind und auch Berufs- 
kreise in Stunden der Gefahr die „höheren“ 
Pflichten kennen und schätzen. Ich fordere 
daher alle lieben Mitglieder des Bundes, ein- 
gedenk der schönen Stunden des 5. Mai am 
Hermannsdenkmal im Teutoburger Wald, herz- 
lichst auf, den Gedanken werktätiger Liebe 


in unserem Kreise hochzuhalten. Unterstützen 
Sie die Familien der ins Feld gezogenen Kol- 
legen durch Ihren Rat, Ihren Beistand, Ihrer 
Hände Kraft und all die Mittel, die Not 
zu lindern vermögen. Wo in Lokalvereinen Geld- 
mittel (Unterstützungskassen) gesammelt sind, 
sollte man sie sofort zur Verfügung halten. 
Besonders aber bitte ich alle Vorstände der uns 
angeschlossenen Vereine und Sektionen, soweit 
sie zur Stelle, mit allen Mitteln dabin zu wirken, 
sich über die augenblicklichen Verhältnisse in 
unserem Kreise ein möglichst klares Bild zu 
schaffen und Not lindern zu helfen. Es wird 
von dem Takt der einzelnen Helfer natürlich 
abhängen, dass jede Hilfe wohltuend empfunden 
wird und manches Misstrauen sich durch edle 
Taten verwischt. 


Daber — vorwärts in der Sorge für 
unseren ganzen Beruf! In dieser Klein- 
arbeit gegenseitiger Hilfe liegt ein unermess- 
licher Segen, und was ist natürlicher, nächst 
der Familie, da fest zusammenzuhalten, wo man 
an einem Strange zieht! 


Bremen, 7. August 1914. 
Grienwaldt. 


Die Kalkulation in einem Photographengesechäfte. 
Vortrag auf dem III. Deutschen Photographentage, von E. Ruch, Diplom- Handelslehrer. 


Zu den Mitteln zur Hebung und Besserung 
des Gewerbes gehören, neben gründlicher Fach- 
bildung, wohl mit in erster Linie sachgemässe 


[Nachdruck verboten.] 
Kalkulation und geordnete Buchführung. Letztere 
soll unter anderem die Unterlagen für die Kalku- 
lation ergeben. Die Innungen, Handwerks- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


kammern, Fachblätter und Zeitschriften lassen 
dauernd den dringenden Mahnruf ertönen: 
Kalkuliert und führt Bücher! Mit Recht hat 
man erkannt, dass im heutigen Wirtschaftsleben 
eine Durchdringung des Gewerbestandes mit 
kaufmännischem Geiste notwendig ist, um den 
erhöhten Anforderungen gerecht zu werden. 

Wenn der praktische Erfolg bisher sehr zu 
wünschen übrig lasst, so liegt dies an ver- 
schiedenen Umständen, deren Erörterung zu weit 
führen würde. Meiner Meinung liegt es zum 
Teil auch mit daran, dass einer Methode der 
sachgemässen Kalkulation gerade im Photo- 
graphengewerbe sich besondere Schwierigkeiten 
entgegenstellen. Auch der von mir vorgezeich- 
nete Weg beansprucht nicht die Anerkennung 
einer restlosen Lösung des Problems. 

Ein Versuch für die Ermittelung der orts- 
üblichen Preise für die Erzeugnisse des Photo- 
graphengewerbes in der Provinz Westpreussen 
findet sich in Nr. 24 und 25 des „Westpreuss. 
Gewerksblattes“ vom Juni ıgı3, der amtlichen 
Zeitschrift der Handwerkskammer zu Danzig. 
Ich kann hier nicht auf das mit grossem Fleisse 
zusammengestellte Material und die Methode 
kritisch eingehen. 

Das vorzügliche Kaufmännische Handbuch 
des Photographen von Max Frank widmet 
unserer Frage der Kalkulation leider nur ein 
kleines Kapitel mehr rein theoretischer Natur 
(S. 102 bis 107). 

Die Berechnungen der Geschäfte mit Waren- 
hauspreisen (Beispiel in „Nachr. des C.V.“ 1913, 
Nr. 4 u. 5) entbehren der kalkulatorischen Be- 


441 


Pr 


gründung und sind desbalb abzulehnen. Das 
werden auch die Behörden, denen der Nach- 
weis durch solche Zusammenstellungen erbracht 
werden soll, dass die billigen Preise keine Lock- 
bezw. Schleuderpreise seien, immer mehr er- 
kennen, wie es in dankenswerter Weise z.B. 
bei der Behörde der Darmstädter Innung der 
Fall war. Wenn z. B. in einer angeblichen 
Kalkulation für ı Dutzend Visit 30 Pf., für 
ı Dutzend Kabinett zu 4 Mk. go Pf. für Ge- 
schäftsspesen -Ateliermiete usw. angesetzt werden, 
so müssen doch diese Zahlen erst errechnet 
werden, was schwerlich gelingen dürfte. Es 
liegt hier der Fehler rein schätzungsweiser An- 
gaben vor. Eine solche Preisbestimmung aus 
dem „Handgelenk“ oder die mangelnde Fähig- 
keit einer sachgemässen Kalkulation ist ja auch 
die Gefahrenquelle in den Submissionsblüten. 
Eine Kalkulation muss sich auf Zahlen logisch 
aufbauen. 

Um den Verkaufspreis einer Ware oder 
Arbeitsleistung zu bestimmen, muss man zu- 
nächst den richtigen Selbstkostenpreis be- 
rechnen. 

Dieser setzt sich zusammen: 

ı. Aus dem Materialpreis (verwendete 
Rohmaterialien und Zutaten); 

2. den Arbeitslöhnen; 

3. den allgemeinen Geschäftsunkosten. 

Zu dem ermittelten Selbstkostenpreis hat 
man den Unternehmergewinn zuzuschlagen, um 
den Verkaufspreis zu bestimmen. 

Wir beginnen zunächst mit der Berechnung 
der allgemeinen Unkosten. 


Ä A) Berechnung der allgemeinen Unkosten. 
I. Raumkosten: 
1. Miete für Geschäftsräume (in eigenen Gebäuden Mietswert) 
2. Beleuchtung (für Geschäftsräume, Treppen, Flur) 
3. Heizung (Koblen, Holz) . . 
4. Instandhaltung der Räume (dreijähriger Durchschnitt) . 
5. Reinigung (Bedienungsfrau pro Monat 15 Mk. — 
Besen, Kehrblech, ‚Scheuertücher, Seife) 


II. Einrichtungskosten: 
ı. Verzinsung des Anlage- und Betriebskapitals: 
Wert der Einrichtung für Atelier, Laboratorium, 
Empfangs- und Arbeitsräume, der Werkzeuge, Geräte, 
Schaukästen laut Inventarverzeichnis 6000Mk.ä5Proz. 300, — 
Vorräte an Piatten . 100 Mk. 
„ KartonsundPapier 300 „ 


180,— 
20,— 


200,— 2100,— 


Rahmenlager . 200 „ 600 „ä5 „ 30,— 
Buchforderungen (im Durchschnitt) . 1000 „ä5 „  509,— 
Kassenbestand (im Durchschnitt) . . 300 „ ä5 „ 15,— 395, — 
2. Abschreibungen vom Geschäftsmobiliar, Geräten, Werk- 
zeugen, Vorräten: ıo Proz. auf 6600 Mk. 660, — 
3. Ersatz- und Instandhaltungskosten für Werkzeuge und 
gewisse Zutaten: Pinsel, Schalen, en Retouchier- 
bleistifte, Watte, Filtrierpapier . TE 60,— II1l5,— 


Uebertrag: 3215, — 


66” 


Mk. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Uebertrag: 3215,— Mk. 
III. Betriebskosten: 
I. Wasserverbrauch (Zins) . 40,— 
2. Unproduktive Löhne: 
a) Zeitverbrauch des Geschäftsinhabers für Buchführung, 
Schriftverkehr (Bureauarbeiten), Geschäftsleitung, 
Kundenbedienung: täglich 2 Stunden zu ı Mk. — 
2-300 Arbeitstage . 600,— 
b) Zeitverbrauch für Aenderungen (die dem Kunden 
nicht angerechnet werden können) . 100,— 740,— 
3. Steuern, open und Beiträge: 
a) Gewerbesteuer eh 24,— 
b) Versicherungsprämien: 
Feuerversicherung . . 15 Mk. 
Haftpflicht- und Ünfallversicherung 50 „ 
Diebstahlversicherung . ww — 
Glasversicherung . . IoMk. 75,— 
c) Beiträge zur: 
Krankenversicherung der Ortskrankenkasse: 1/, Bei- 
trag für einen Gehilfen = etwa 30 Mk. Wochen- 
lohn, Klasse Vb = 1,35 Mk. Beitrag, 45 Pf. 
x52 Wochen. 23,40 Mk. 
/s Beitrag für Empfangsdame — — etwa 
20 Mk. Wochenlohn, Klasse IVb — 
1,02Mk. Beitrag, 34 Pr. x52Wochen 17,68 „ 
1; Beitrag für Lehrling, Klasse Ia — 
ı8 Pf., 6X 52 Wochen . 3,12 „ 44,20 143,20 
Invalidenversicherung: 1/, Beitrag für 
Gebilfen, Klasse V=48 Pf., 24 X 52 
Wochen . 12,48 Mk. 
I/. Beitrag für Empfangsdame, KlasseIV 
= 4oPf., 20x52 Wochen 10,40 „ 22,88 
Besufsgencssenschaft — 
Berufliche Organisationen: 
Innungsbeitrag 17 Mk. 
Handwerkskammer . 3,» 
Fachschule . — 20,— 42,88 
4. Sonstige Betriebsunkosten: 
Geschäftsbücher, Schreib- und Zeichenmaterialien, Fach- 
zeitungen (z. B. „Das Atelier d. Photogr. u Bücher 40,— 
Fortbildung des Inhabers, Versuche . 60,— 100,— 1026,08 
IV. Umsatzkosten: 
Reisekosten im Interesse des Geschäfts . 309, — 
Inserate, Geschäftsdrucksachen, Reklame, Schaukästen . 200, — 


Fernsprecher, Frachten, Portiausfälle 


Trinkgelder im Interesse des Geschäftes (Postboten, Diener) 19,— 


Verluste, Preisnachlässe, Klagekosten 
Unvorhergesehenes und Abrundung . 


Summe der jährlichen allgemeinen Unkosten 


Zu A: Jeder Betrieb hat seine besonderen 
individuellen Unkosten. Der Unkostenetat in 
Betrieben gleichen Umfanges wird Abweichungen 
aufweisen. Die einzelnen Beträge der Unkosten 
müssten im Unkostenkonto der Buchführung 
ausgewiesen sein oder, wo eine systematische 
Buchführung fehlt und dieses Konto deshalb 


. 170,— 
. 100,— 
48,92 558,92 
4800,— Mk. 


nicht vorhanden ist, auf Grund von Notizen 
zusammengestellt werden. Beide Möglichkeiten 
zur Erlangung der Unkostenbeträge fehlten. So 
verdanke ich die Unterlagen der Schätzung 
von Fachleuten aus Görlitz. Es ist unwesent- 
lich, wenn die Meinungen über die Höhe dieses 
oder jenen Unkostenbetrages abweichen. 


PHOTOGRAPHISEHE CHRONIK. 


Zu I: Bei den Raumkosten ist z.B. eine 
recht gute Geschäftslage angenommen, die den 
Betrag für Zahlung von Miete bedingt. 

Zu U, ı: Zu den Einrichtungskosten 
gehört zuerst die Verzinsung des Anlage- und 
Betriebskapitales. 

Laut Inventarverzeichnis soll der Wert der 
gesamten Einrichtung 6000 Mk. sein. (Vergl. 
die drei Aufstellungen in Nr. 24 u. 25 des 
„Westpr. Gewerksblattes“.) Je nach Lage des 
einzelnen Falles ist eine Verzinsung zu 4 bis 
5 Proz. annehmbar. Bei Uebernahme von be- 
stehenden Geschäften ist zu berücksichtigen, 
was für die sogen. Kundschaft bezahlt wird. 
Es ist rechnerisch gleich, ob hierfür ein be- 
sonderer Betrag in Ansatz gebracht wird oder 
ob durch eine entsprechende Mehrbewertung 
der Inventurbestände eine indirekte Bezahlung 
erfolgt. 

Zu II, 2: Vergisst der Photograph die Ab- 
schreibungen vom Geschäftsmobiliar, Geräten 
und Werkzeugen als allgemeine Unkosten in 
Ansatz zu bringen, so schenkt er dem Kunden 
diese Werte. Die Höhe der Prozentsätze bei 
der Abschreibung sind sehr verschieden und 
bedingt durch die Lebensdauer der Mobilien, 
Geräte und Werkzeuge. 

Es ist der kaufmännisch übliche Abschrei- 
bungssatz von 10 Proz. genommen worden. 
(Der Durchschnittsprozentsatz nach Kundt- 
Grundner, „Photogr. Buchführung“, 14 Proz.) 

Durch ein Versehen ist von den Vorräten 
600 Mk. eine Abschreibung erfolgt (60 Mk.), die 
in Wegfall kommen muss, da der Selbstkosten- 
preis bei der Bewertung in Ansatz gebracht 
wird, und bei der Einzelkalkulation ein Material- 
ausschuss besonders in Ansatz gebracht wird. 

Zu II, 3: Zu den Einrichtungskosten kommen 
Ersatz- und Instandhaltungskosten für 
kurzlebige Werkzeuge und gewisse Zutaten. 
Man unterscheidet produktive und unproduktive 
Löhne. 

Zu II, 2: Bei den Betriebskosten kommen 
nur die sogen. unproduktiven Löhne zur 


443 


Verrechnung. Produktive Arbeit wird vom 
Meister, Gesellen, der Empfangsdame und even- 
tuell Lehrling geleistet bei der erforderlichen 
Arbeit bei der Herstellung von Bildern. Diese 
Arbeitslöhne laut Lohnliste werden bei den 
Einzelkalkulationen in Ansatz gebracht. 

Der Inhaber ist nicht den ganzen Tag pro- 
duktiv tätig. Doch ist er tätig im Interesse des 
Geschäftes, wenn es sich um die Leitung des 
Betriebes handelt. Der Inhaber wird eine Ent- 
schädigung oder einen unproduktiven Lohn da- 
für in Ansatz bringen. Dieser Lobn kann nicht 
mit der produktiven Arbeit bei der Einzel- 
kalkulation verrechnet werden. Er ist hier bei 
den allgemeinen Unkosten auszuwerfen. 

"Auf Grund der gedruckten Aufstellung möchte 
jeder die allgemeinen Unkosten seines Betriebes 
zusammenstellen. Die Unkosten dürfen nicht 
höher oder niedriger eingesetzt werden, als sie 
in Wirklichkeit sind. Setzte man sie höher 
ein, so erhöht sich ja der Selbstkostenpreis und 
damit der Verkaufspreis. Man würde seine 
Konkurrenzfähigkeit herabmindern. Im anderen 
Falle würde man einen zu niedrigen Selbst- 
kostenpreis ermitteln und dadurch eine Einbusse 
haben. Die tatsächlichen Verhältnisse müssen 
massgebend sein. Was den Zeitpunkt einer 
solchen Aufstellung anbetrifft, so gibt es zwei 
Wege: 

a) Berechnung für das Jahr im voraus. 
Es sind dann die Ergebnisse des verflossenen 
Jabres aus den Büchern zu benutzen. Voraus- 
sichtliche Neuanschaffungen müssen dann be- 
rücksichtigt werden und auch Lohnveränderungen 
bei Verteilung der allgemeinen Unkosten auf 
die produktiven Löhne. 

‘/b) Berechnung am Schluss des Jahres. 
Diese Methode hat den Vorteil der vorliegenden 
tatsächlichen Ausgaben, die durch die Buch- 
führung nachgewiesen werden. Wenn Arbeits- 
bücher geführt werden, so ist die Möglichkeit 
genauer Berechnung der Arbeitsstunden gegeben. 

Man lässt dann die Unkosten des vergangenen 
Geschäftsjahres durch das neue aufbringen. 

(Fortsetzung folgt.) 


— a — 


Innungswesen. 


Der Vorstand der Handwerkskammer in 
Danzig gibt folgendes bekannt: 

Die Innungsvorstände werden darauf auf- 
merksam gemacht, dass gemäss $& 26, Ziffer e 
der von Seiner Exzellenz dem Herrn Minister 
für Handel und Gewerbe unterm 2. Oktober 1909 
genehmigten Vorschriften zur Regelung des 
Lehrlingswesens in den Handwerksbetrieben der 
Provinz Westpreussen alljährlich zum ı. Februar 
und zum ı. August dem Vorstande der Hand- 
werkskammer zur Eintragung in die Lehrlingsrolle 


a) ein Verzeichnis der in die Lehrlingsrolle 
der Innung im verflossenen Halbjahr ein- 
getragenen Lehrlinge, 


b) ein Verzeichnis der im verflossenen Halb- 
jahre aus der Lehre ausgeschiedenen 
Lehrlinge 


einzusenden ist. 

Falls weder Lehrlinge eingetragen noch Lehr- 
linge ausgeschieden sind, ist jedesmal eine ent- 
sprechende Mitteilung zu machen. Die erforder- 


444 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





lichen Formblätter zu diesen Anzeigen können 
zum Preise von 5 Pf. für das Stück von der 
Handwerkskammer bezogen werden. 

Verstösse gegen die vorstehenden Bestim- 
mungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 


20 Mk. geahndet. Wir ersuchen daher die 
Innungsvorstände, die am ı. August fälligen 
Angaben pünktlich der Handwerkskammer ein- 
zusenden, widrigenfalls die Festsetzung einer 
Ordnungsstrafe veranlasst werden müsste. 


I  —— 


Rundsehau. 


— Hydrochinon-Rodinal. Kombinationen 
von Hydrochinon und Rodinal sind zwar nichts 
Neues, aber ihnen gebührt mehr Interesse, wie 
L. F. N. Grant im „Amateur -Photographer “ 
ausführt, als es bisher der Fall war. Grant 
empfiehlt die nachfolgende Vorschrift sowohl 
für den Negativprozess als für die Entwicklung 
von Diapositivplatten und Bromsilberkopien. 
Der Entwickler gibt keine Flecke, stellt sich 
ausserordentlich wohlfeil und ist besonders für 
Unterexpositionen gut geeignet. 


Vorratslösung: 


Natriumsulfit . . 120g, 
Kaliummetabisulfit I5,„ 
Wasser . 600 ccm. 


Der Entwickler En setzt sich wie folgt 
zusammen: 


Obige Vorratslösung 20 ccm, 
Rodinal . ı0 Tropfen, 
Gesättigte Pottaschelösung ..25 ® 
Hydrochinon : a iR 
Wasser . 75 ccm. 


Bei Unterezpösitichen nehmen man die doppelte 
Menge Pottasche, bei Ueberexpositionen lasse 
man die Pottasche fort, nehme aber entsprechen- 
den Zusatz von zehnprozentiger Bromkalilösung. 


— DifferenzbeiGelbfiltereinschaltung. 
Wenn wir ein Bild ohne Filter scharf einge- 
stellt haben und letzteres nunmehr zur Auf- 
nahme einschalten, so wird bekanntlich bei An- 
bringung des Filters hinter dem Objektiv eine 
Verrückung der Piattenebene erforderlich, oder 
die Bildschärfe erleidet Einbusse. Mit dieser 
Korrektion wird in gewissen Fällen unnötig ge- 
wissenhaft verfahren, ohne dass dabei für die 
Praxis ein Nutzen herausspringt. Von Hübl 
macht in „Lechners Mitteilungen* darauf auf- 
merksam, dass man bei Landschafts- und Por- 
trätaufnahmen, ebenso bei Autochromplatten, 
mit Objektiven, deren Oeffnung kleiner als 1:6 
ist, das Filter auch nach dem Einstellen vor 
oder hinter dem Objektiv anbringen kann, ohne 
eine merkliche Unschärfe befürchten zu müssen, 
und dass man beim Gebrauch einer Handkamera 
gewöhnlich keine Rücksicht auf ein vor- oder 
rückwärts eingeschaltetes Filter zu nehmen 
braucht. Bei Objektiven mit sehr grosser Oeff- 
nung ist das Filter im Autochromverfahren (wo 
ja die Platte verkehrt einliegt) hinter dem Ob- 


[Nachdruck verboten.) 
jektiv, bei Schwarzweiss- Aufnahmen aber vor 
dem Objektiv anzubringen; bei Reproduktionen, 
wo höchste Schärfe verlangt wird, muss mit 
eingeschaltetem Filter eingestellt werden. 


— Die Dunkelkammerlaterne. Ist das 
Rotglas unserer Dunkelkammerlampe nicht von 
guter Beschaffenheit, lässt es für die Emulsions- 
schicht schädliche Lichtstrahlen hindurch, so 
werden unsere Platten einen Schleier erhalten, 
der unter Umständen einen solchen Grad an- 
nehmen kann, dass das Negativ völlig zu ver- 
werfen ist. Die praktische Prüfung einer Rot- 
scheibe ist ja sehr einfach, wir exponieren eine 
Platte in demjenigen Abstande von der Lampe, 
bei welchem wir gewöhnlich zu entwickeln 
pflegen, eine gewisse Zeit, sagen wir eine Minute, 
und behandeln die Platte dann mit dem üb- 
lichen Entwickler. Bei eventueller Lichtein- 
wirkung der Laterne wird sich diese auch in 
Kürze auf der Schicht offenbaren. Bei einer 
derartigen Prüfung sind jedoch noch weitere 
Punkte zu berücksichtigen: ı. Die Platte könnte 
an und für sich leicht zum Schleiern neigen. 
2. Bei der Bildkontrolle wird die Platte näher 
der Laterne als beim Entwickeln gebracht. 
3. Wenn die Platte in der Schale, von Ent- 
wicklerflüssigkeit bedeckt liegt, wird sie von 
eventuellen schädlichen Lichtstrahlen weniger 
oder kaum betroffen. — Die oben angegebene 
Prüfungsmethode ist also für den praktischen 
Gang nicht völlig zusprechend, ihre Resultate 
geltenin erster Linie der unexponierten, trockenen 
Emulsionsschicht, wenn diese direkt der roten 
Lampe ausgesetzt wird, wie es etwa beim Ein- 
legen der Piatten in die Kassetten zutreffen 
würde. — Ein nicht ganz einwandfreies Rot- 
glas kann unter Umständen dennoch genügen, 
wenn wir unseren Ärbeitsstand in etwas grösserer 
Entfernung von der Lampe nehmen. 


Die erwähnte Prüfung wird daher über 
die Qualitätsverhältnisse der Rotscheibe einen 
besseren Anhalt gewähren, wenn wir unsere 
Beobachtungen etwas weiter ausdehnen. Es 
empfiehlt sich, die Platte in unsere Schieber- 
kassette zu bringen und nunmehr Expositionen 
von verschiedener Länge und auch in verschie- 
denem Abstand von der Lampe vorzunehmen. 
Durch stufenweises Aufziehen des Schiebers 
können mehrere Expositionen auf einer Platte 
vereinigt werden, so dass man mit zwei Platten 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 44 





schon für eine grössere Versuchsreihe sein Aus- 
langen hat. Die Versuche können auch mittels 
eines Kopierrahmens vorgenommen werden, 
indem man streifenweise mit einem Karton ab- 
deckt. Ein Streifen bleibt als Kontrollbasis un- 
belichtet. 

Eine solche Prüfung verdient jetzt um so 
mehr Aufmerksamkeit, als sich mancher Amateur 
für die Reise eine besondere Laterne zulegt, 
über deren Qualität vorherige genaue Unter- 
richtung streng geboten ist. 

Sehr beliebt und wirklich praktisch für die 
Reise sind die kleinen elektrischen Taschen- 
lampen mit Rotglas oder mit besonderer Rot- 
lichtkappe. („Photogr. Rundschau.“) 


un 2 0 um 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 


(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine 
Verantwortung.) 


Sehleswig-Holsteiniseher Photographen- 
Verein. 

Die auf Montag, den 24 August, angesetzte Ver- 
sammlung muss ausfallen. 

Allen Mitgliedern unseres Vereins, die mit in 
den Kampf ziehen müssen, wünscht der Vorstand ein 
gesundes Wiederkommen. 

L A.: Otto Stiegler. 


I 


Photographen - Zwangsinnung 
tür das nördliehe Herzogtum Oldenburg. 
Sitz: Rüstringen. 
Die zum 15. August angesetzte Innungsversamm- 
lung findet erst später statt, und wird der Termin in 
dieser Zeitschrift bekannt gemacht. 


Der Vorstand: 
I.A.: Alf. Gerboth, I. Vorsitzender. 


ie 


Personalien. 
Herr Hofphotograpb Ernst Hennings in Kassel 


ist gestorben. 
ik art 


Kleine Mitteilungen. 

— Die Verwaltung der Neuen Photographischen 
Gesellschaft, Aktiengesellschaft, in Berlin- Steglitz teilt 
mit, dass sie sich entschlossen habe, trotz der ent- 
standenen Kriegswirren den Betrieb aufrechtzuerhalten. 

— In einer Sitzung vom 3 August hat der Ar- 
beitsausschuss der Allgemeinen Photographischen Aus- 
stellung „Alpha'' folgendes beschlossen: Infolge des 
Ausbruches des Krieges wird die für den Monat Sep- 
tember 1914 geplante Allgemeine Photographische 
Ausstellung „Alpha‘' Wiesbaden bis auf weiteres ver- 
schoben. Die bereits hier befindlichen und eventuell 
noch ankommenden Ausstellungsgüter werden von der 
Speditionstirma J. &G. Adrian zur Verfügung der 
Aussteller aufbewahrt werden. Solite wider Erwarten 


die Ausstellung überbaupt nicht stattfinden können, 
so werden die bisher für Platzmiete eingegangenen 
Beträge den Ausstellern abzüglich der bestimmunge- 


gemäss zu zahlenden Nebenspesen zurückerstattet 
werden. 
5 
Gerichtswesen. 


Die Sonntagsarbeit in Photographen- 
atellers. Die Rechtsstellung des Filialeleiters. 
Urteil des Preussischen Kammergerichts vom 6. No- 
vember ıgı3. [Nachdruck auch im Auszug verboten.] 
Nach der ständigen Rechtsprechung wird das Photo- 
graphiegewerbe nicht als Handelsgewerbe angesehen, 
und ist somit auch die Sonntagsarbeit nicht in dem 
erweiterten Umfange des für das Handelsgewerbe 
geltenden Abs. a des 8 10o5b der Gewerbeordnung ge- 
stattet. Werden demnach in solchen Betrieben an 
Sonntagen Personen, die als gewerbliche Arbeiter und 
nicht als Stellvertreter zu betrachten sind, über 
die in Abe. ı des $ ı05b, G. O., gestattete Zeit, die ja 
durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde er- 
weitert werden kann, hinaus beschäftigt, so macht 
sich der Inhaber des Betriebes strafbar. Ein Photo- 
graph besass in Berlin ausser seinem Hauptgeschäft 
eine Filiale in der P.-Strasse. In der Filiale hatte er 
den Photographen St. angestellt, dem er ausser einem 
festen Monatsgehalt 5 Prozent des Umsatzes der an 
Sonntagen zwischen 4 und 6 Uhr nachmittags ge- 
machten Aufnahmen als Tanti&me gewährte. St. hatte 
die Aufnahmen zu entwickeln und zu retouchieren, 
während die Abzüge im Hauptgeschäft hergestellt 
wurden. Zumeist war in der Filiale noch die Frau 
des Geschäftsinhabers tätig, die die Aufsicht über die 
Kasse führte. Da die Fillale gn zwei Sonntagen ent- 
gegen der Bestimmung des $ ıo5b, G.O., bis 6 Uhr 
nachmittags offen gehalten worden war, wurde der 
Inhaber des Geschäftes unter Anklage gestellt. Beide 
Vorinstanzen sprachen ihn frei. Auf die gegen das 
Urteil des Landgerichts Berlin von der Staats- 
anwaltschaft eingelegte Revision wurde jedoch der An- 
geklagte vom Kammergericht zu der nach 8 146, 
G. O., zulässigen niedrigsten Strafe verurteilt. Die 
Entscheidung führt in den Gründen aus: Es kann 
nur in Frage kommen, ob die Filiale des Angeklagten 
eine Werkstätte im Sinne des Abs. ı, $ ıo5b, darstelle. 
Das muss aber aus den Feststellungen entnommen 
werden; denn danach handelt es sich bei dieser Filiale 
um ein sogen. photographisches Atelier, und solche 
Anstalten gehören regelmässig zu den Betrieben des 
Abs. ı, 8 ıosb. In diesen Betrieben dürfen Arbeiter 
an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden, es 
sei denn, dass durch Verfügung der höheren Ver- 
waltungsbehörde hiervon gemäss $ ıo5e, G.O., Aus- 
nahmen zugelassen werden. Das ist hier durch die 
Verordnung des Polizeipräsidenten zu Berlin vom 
a1. Mäız 1895 geschehen. Nach $ 10, Ziff. 2, daselbst 
dürfen in photographischen Anstalten Arbeiter an den 
Sonntagen im Februar zum Zwecke der Aufnahme 
von Porträts nur während der Zeit von Io Uhr morgens 





bis 3 Uhr nachmittags beschäftigt werden. Mithin 
wäre St., da er an zwei Sonntagen im Februar 1913 
auch noch später als 3 Uhr nachmittags tätig war, 
entgegen den gesetzlichen Vorschriften beschäftigt 
worden, vorausgesetzt, dass er ein gewerblicher Arbeiter 
im Sinne der Gewerbeordnung war. Stellvertreter ist, 
wer das Gewerbe oder einzeine Zweige desselben für 
Rechnuxrg und im Namen eines anderen, im übrigen 
aber selbständig verwaltet und den Gewerbeinhaber 
nach aussen vertritt, insbesondere die auf das Gewerbe 
bezüglichen Rechtsgeschäfte für ihn abschliesst. Eine 
solche Vertretung des Angeklagten durch St. lässt sich 
aus den Feststellungen der Strafkammer nicht ent- 
nehmen. Was die selbständige Aufnahme, deren Ent- 
wicklung und Retouchierung anlangt, so kann dies 
alles auch Tätigkeit eines Gehiifen im photographi- 
schen Betriebe sein. Das gleiche gilt von der Be- 
stellung der notwendigen Materlalien und den An- 
schaffungen bei den Lieferanten. Aber auch der letzte 
Grund, dass der Angeklagte dem St. freie Hand in der 
Preisbemessung gelassen hat, ist für. den Begriff der 
Stellvertretung bedeutungslos. Hiernach war St. nicht 
Stellvertreter, sondern gewerblicher Arbeiter des An- 
geklagten. Mithin durfte er an den beiden Sonntagen 
nach 3 Uhr nachmittags in der Filiale des Angeklagten 
nicht mehr beschäftigt werden. (Aktenzeichen: 1, 
8. 891/13. Vergl. Gew.-Archiv Bd. ı3, Heftza, S. 252 ff.) 
ak. 
= 


Büshersehau. 

Jahrbuch für Photographie und Repro- 
duktionstechnik für das Jahr ıgı3. Uuter Mit- 
wirkung hervorragender Fachmänner, herausgegeben 
von Hofrat Dr. Joseph Maria Eder. Mit 193 Ab- 
bildungen und ı3 Kunstbeilagen. Verlag von Wilhelm 
Knapp in Halle a. S. Preis 8 Mk., in Glanzleinen 
9,50 Mk. 

Diesem nun schon im 27. Jahrgange in gleicher 
Vorzüglichkeit erscheinenden Werke brauchen nur 
wenige Geleitworte mit auf den Weg gegeben zu 
werden. Alle ernst Photographierenden kennen seinen 
hervorragenden Wert. Neben einer grossen Anzahl 
von Originalbeiträgen bıingt es ausführliche Jahres- 
berichte über die Fortschritte auf dem Gebiete der 
Photographie und den ihr verwandten Fächern, so 
dass es für den, der sich fachlich, sportlich oder 
wissenschaftlich mit diesen Materien beschäftigen will, 
ein unentbehrliches Nachschlagewerk ist. In besonderem 
Abschnitt führt es Verzeichnisse über die neuesten in 
Deutschland und Oesterreich erteilten Patente und der 
literarischen Neuerscheinungen, sowie ausführliche 
Sach- und Autorenregister. Von den Originalbei- 
trägen des vorliegenden Jahrgangs seien nur einige 
genannt: L. Loos: Ueber die Tiefenschärfe photographi- 
scher Objektive F. Paul Liesegang: Der gegen- 
wärtige Stand der Kinematographie. Joh. Gaedicke: 
Ammoniakräucherung bei Trockenplatten. Professor 


Plotnikow: Das Prinzip der „Stationarität‘ in der 
Photochemie. Dr. G. Hauberisser: Schlitzverschluss 
oder Zentralverschluss. K. Martin: Verbesserte Filter 
für Autochromaufnahmen. W. Zschokke: Ein neues 


Quarzobjektivv. Professor R. Namias: Auf welche 
Weise beseitigt man Fiecke auf Negativen? Eduard 
Kuchinka: Kopiermaschinen. G. 
a4 
Patente. 


Kl. 57. Gruppe 5. Nr. 269091 vom 20. März 1912. 
The Cameragraph Company in Cansas City, 
Missourl, V. St. A. 

Photograpbische Kamera, bei welcher zwei im 
Winkel zueinander angebrachte Spiegel auf zwei von- 
einander abgewendeten, lichtem- 
pfindlichen Flächen seitenrichtige 
Bilder erzeugen, dadurch ge- 
kennzeichnet, dass die lichtem- 
pfindlichen Flächen in einer 
durch die Achse eines einzigen 
Objektive gehenden Ebene an- 
geordnet sind. 





El. 57. Gruppe 21. Nr. 269227 14 I \ 
vom 5. April 1913. Se 
Silvio Cocanarl 
in Vieux- Dieu lez Anvers, Belgien. 
Packung für lichtempfind- 
liche Bänder, dadurch gekenu- 
zeichnet, dass das lichtempfind- 
liche Band derart fortlaufend gefaltet zusammengelegt 
wird, dass stets die lichtempfindlichen Seiten miteinander 
in Berührung stehen. 





Fig. zu Nr. 269091. 


Fragekasten. 


Rechtliche Fragen. 
Frage 64. Herr A.K. in M. Wie kann man 
gegen ein Geschäft vorgehen, das ohne Erlaubnis ein 
von mir hergestelltes Porträt ausstellt? 


Antwort su Frage6g. Erstens kann der Abgebildete 
einen Strafantrag auf Grund der 88 22, 33 und 4ı 
des Kunst- und Photographie - Schutzgesetzes stellen. 
Zweitens können Sie eine Strafanzeige auf Grund des 
8 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 
erstatten. Drittens können Sie statt dessen auch zivil- 
rechtlich auf Grund des $ 3 des gleichen Gesetzes 
auf Unterlassung der Ausstellung klagen; eine Er- 
ledigung dieser Zivilklage während der Gerichtsferien 
findet aber nicht statt (vergl 8 202 Gerichtsverfassungs- 
gesetz). Ob die Erwirkung einer „einstweiligen Ver- 
fügung‘‘ bei Gericht zu erzielen ist, wird zweifelhaft 
sein, da 8940 Z.P.O. von Abwendung wesent- 
licher Nachteile als einer Voraussetzung hierfür 
spricht. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHAOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 


Nr. 67/68. 23. August. IQ14. 











Prüfungen im Photographengewerbe in Berlin. 
Gehiltenprülungen betreffend. 
Bekanntmachung. 


Für die Ende September d. J. im Innungsbezirk und im Bezirk der Handwerks- 
kammer zu Berlin stattfindende Gehilfenprüfung sind die Gesuche um Zulassung an den 
Unterzeichneten bis spätestens 25. August d. J. zu richten. Dem Gesuche sind beizufügen: 

ı. Ein kurzer, selbstverfasster und eigenhändig geschriebener Lebenslauf des Prüflings 
und der von der Handwerkskammer genehmigte Lehrvertrag; 

a. ein vom Lehrhberrn auszustellendes Lehrzeugnis!), welches von der zuständigen 
Gemeindebehörde gemäss & ı27c, Absatz ı, der Gewerbeordnung kosten- und 
stempelfrei zu beglaubigen ist; sowie 

3. wenn der Lehrling zum Besuche einer Fach- oder Fortbildungsschule verpflichtet war, 
das Zeugnis über den Schulbesuch; war ihm zu einem solchen keine Gelegen- 
heit geboten, eine diesbezügliche Versicherung unter Angabe der Gründe. 

Zu 3 ist zu bemerken, dass ein Lehrling, der die Fortbildungs- oder Fachschule nicht 
besucht hat, obwohl er dazu Gelegenheit hatte, nicht zur Gehilfenprüfung zugelassen werden darf. 
Gemäss $ ı3ıc, Abs. ı, der Gewerbeordnung ist der Lehrherr verpflichtet, den Lehrling zur 
Ablegung der Gehilfenprüfung anzuhalten, widrigenfalls er nach $ 148, Ziffer 9, der Gewerbeordnung 
mit Geldstrafe bis zu ı5o Mk., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen, bestraft wird. 

In den letzten 4 Wochen vor der Prüfung hat der Lehrherr dem Lehrling die erforder- 
liche Zeit zur Anfertigung des Gehilfenstückes zu gewähren. 

Die Prüfungsgebühr im Betrage von 6 Mk. ist post- und bestellgeldfrei zugleich mit dem 
Zulassungsgesuch an den Unterzeichneten einzusenden. 

Berlin W. 50, im August 1914: 

Ansbacher Strasse 31. 
Paul Grundner, 


stellvertr. Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Photographen -Innung (Zwangsinnung) zu Berlin 
und der Prüfungsausschüsse für das Photographengewerbe im Bezirk der Handwerkskammer zu Berlin und Regierungsbezirk Potsdam. 


ı) Dasselbe soll zum Zwecke der Prüfungsaufgaben, präzis ausgedrückt, enthalten, was der Lehrling 
wirklich gelernt hat. (Formulare zu beziehen von der Geschäftsstelle oder Wilhelm Knapp, Halle a.S.) 
Die Zeugnisse über den Besuch einer Fach- bezw. Fortbildungsschule brauchen unter Umständen erst am 
Prüfungstage vorgelegt zu werden. 


Meisterprülungen betreffend. 


Bekanntmachung. 


Im Monat Oktober d. J. findet im Bezirk der Handwerkskammer Berlin und 
Regierungsbezirk Potsdam eine Meisterprüfung für das Photograpbengewerbe statt. 
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist schriftlich, bis spätestens 1. September d. J., 
an den Unterzeichneten zu richten. 
Dem Gesuche sind beizufügen: 
ı. Ein kurzer, eigenhändig geschriebener Lebenslauf des Prüflings; 
2a. eine Geburtsurkunde; 
3. das Prüfungszeugnis über das Bestehen einer Gebilfenprüfung, oder der Nachweis, 
dass der Prüfling zur Anleitung von Lehrlingen befugt ist!); 


1) Die Vebergangsbestimmungen zum Gesetz vom 30. Mai 1908 besagen, dass auch nach dem ı. Oktober 
1913 alle diejenigen Handwerker zur Meisterprüfung zugelassen werden können, welche am ı. Oktober 1908 
mindestens 24 Jahre alt waren und ihr Handwerk mindestens 5 Jahre selbständig oder in leitender Stellung aus- 
geübt hatten, und Teer sri welche am ı. April ıgoı das 17. Lebensjahr vollendet und mindestens 2 Jahre ihr 
Handwerk erlernt hatten 
67 


448 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


— 





4. der Nachweis, dass der Prüfling mindestens 3 Jahre als Gehilfe usw. in der Photo- 
graphie praktisch tätig gewesen ist; 
5. die Zeugnisse der gewerblichen Unterrichtsanstalten, die der Prüfling etwa besucht hat; 


6. ein polizeiliches Führungszeugnis. 


Die Prüfungsgebühr im Betrage von 30 Mk. ist post- und bestellgeldfrei einzusenden. 
Auf Grund dieser Anmeldung entscheide ich, ob der Prüfling zuzulassen ist oder nicht. 


Berlin W. 5o, im August 1914. 
Ansbacher Strasse 31. 


Paul Grundner, 
stellvertr. Vorsitzender der Prüfungskommission für das Photographengewerbe im Bezirk der Handwerkskammer Berlin 
und Regierungsbezirk Potsdam. 


— u — 


Ein WeltbrandlI 


Ja, es ist ein Weltbrand entstanden, und in 
der Geschichte wird es als einzig dastehen, der 
Krieg des Jahres 1914. Treu und kampfesmutig 
ziehen deutsche Soldaten in den Krieg, zum 
Kampf um den heimischen Herd, noch mehr 
um unsere Existenz. Denn was ist die Ursache 
zu diesem Krieg? Der Mord von Serajewo ist 
doch nur die Ursache zum Ausbruch, die Ver- 
anlassung liegt auf ganz anderem Gebiete, man 
sieht hämisch auf die Erfolge des Deutschen 
Reiches! „Made in Germany“ sollte einst den 
deutschen Erzeugnissen ein Schandfleck werden, 
und es wurde die beste Empfehlung. Deutscher 
Geist ist zu mächtig geworden, sei es auf kauf- 
männischem Gebiete, sei es in der Industrie, 
sei es in der Kunst. Deutsch ist augenblicklich 
Trumpf! 

Was lehrt uns aber die jetzige schwere Zeit? 
Aus der Zeit Wilhelm Tells hat es sich erhalten: 
„Seid einig“, und es ist, als ob sich in die 
Verhandlungen der Leipziger Tage eine Ahnung 
der kommenden Dinge hinübergezogen hätte 
und auf fruchtbaren Boden gefallen wäre, die 
Mahnung zur Einigkeit. „Wir wollen sein ein 
einig Volk von Brüdern, in keiner Not uns 
trennen und Gefahr!“ Wie bewahrheitet sich 
jetzt dieses Dichterwort. Seht nach Erfurt, wo 
die Kollegen sofort für die Familien der ins 
Feld ziehenden Kollegen eintreten, und wie es 
in Erfurt ist, so ist es in Leipzig, so wird es 
in allen Orten sein: „Einer für Alle und Alle 
für Einen“. Und, Kollegen, die Innungen sind 
es, die es sich angelegen sein lassen, diese 
Hilfe zu bringen, die so viel geschmähten Innungen 
in unserem Berufe! Wie sie in Friedenszeiten 
für die Mitglieder sorgen müssen, dass die wirt- 
schaftliche Lage gebessert werde, so auch in 
den jetzigen Zeiten der Not und Sorge sollen 
die Mitglieder der Innungen wissen, an wen sie 
sich zu wenden haben, wo die zurückbleibenden 
Frauen sich Rat zu holen haben, falls sie Hilfe 
brauchen sollten. Auch ohne dass es erst 
bekanntgemacht wird, darf man wohl annehmen, 
dass alle Innungen in der Weise verfahren wie 
in Erfurt, denn es ist eine der Aufgaben der 
Innungen, die sie zu lösen haben. 


[Nachdruck verboten.) 

Wenn erst die Zeiten wieder ruhiger ge- 
worden sind, wird es sich zeigen, wie viele 
Kollegen oder treue Mitarbeiter im Kampfe ge- 
wesen sind und wieviel unverschuldete Not zu 
lindern ist. Dann wird der C.-V. helfend ein- 
greifen müssen, und man sieht, wie richtig es 
war, als man die Herabsetzung der Beiträge ab- 
lehnte, denn die Kapitalien des C.-V., wie der 
Unterstützungs- und Darlehnskasse werden bei 
weitem nicht ausreichen, in allen Fällen zu 
helfen. Immerhin ist ein kleines Kapital vor- 
handen, das etwas zur Linderung der Not bei- 
tragen kann. Fragen wir uns einmal ehrlich, 
ob es in der Tat nicht möglich gewesen wäre, 
den doppelten oder dreifachen Beitrag pro Kopf 
aufzubringen. Welches schöne Kapital wäre 
dann vorhanden, denn die Verwaltung hätte 
keinen Pfennig mehr gekostet als jetzt, aber die 
Ueberschüsse wären bedeutend grössere gewesen. 

Wie oft haben die deutschen Steuerzahler 
gemurrt, wenn das Reich für sein Heer wieder 
neue Mittel forderte, und wie froh sind wir in 
diesen Zeiten, dass wir zur rechten Zeit die 
Gelder bewilligt haben, die unsere Reichsregie- 
rung in die Lage setzte, die Soldaten so in den 
Kampf zu senden, wie es zur Erhaltung des 
Reiches Herrlichkeit und Weiterbestand von- 
nöten ist. Feinde ringsum, Neider auf unsere 
Erfolge, unser Können! Mancher wird sich 
schämen, der ausländischen Industrie den Vor- 
zug gegeben zu haben, denn leider sind Millionen 
und aber Millionen ins Ausland gewandert, die 
besser im Lande geblieben wären. All unser 
Liebeswerben ist umsonst, wir sind die bestge- 
hassten Menschen in der ganzen Welt. 

Aber deutsche Treue und deutsche Liebe 
soll kein leerer Wahn sein; wie sich das ge- 
samte deutsche Volk zusammengefunden hat, 
wie selbst unser Kaiser erklärte, es gäbe keine 
Parteien, es gäbe nur ein Deutsches Volk, so 
wollen auch wir einig zusammenstehen, um uns 
zu stützen und zu helfen. Wo Zwietracht noch 
vorhanden ist, da sei sie begraben; vergessen 
aller Hass und Neid, aller Hader vorbei. 

Deutsche Kollegen mögen aus der jetzigen 
Zeit lernen, alle Kleinigkeiten beiseite zu lassen 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


449 





und nur dem einen gemeinsamen Ziele zuzu- 
streben, die Kollegen in einem mächtigen Ver- 
bande zusammenzufassen, der den Aufgaben 
aller Zeiten gerecht werden kann. Dazu gehört 
in erster Linie, die Mittel zu bewilligen, um 
allen Anforderungen entsprechen zu können, 
die an die Kollegenschaft herantreten, wie in 
der jetzigen, so schweren Zeit. Mögen die vor- 
liegenden Zeilen den Anstoss geben, auf Mittel 
und Wege zu sinnen, wie man am besten die 


Wunden heilen kann, die der grosse Kampf 
schlagen wird. 

Unsere braven Truppen, die todesmutig in 
den Kampf gezogen sind, und unter denen wir 
so manchen lieben Kollegen wissen, möge Gott 
aber schützen und behüten, damit sie gesund 
und heil als Sieger in die heissgeliebte Heimat 
zurückkehren, ihre Familien zu beschützen, muss 
unsere Aufgabe mit des Allmächtigen Hilfe sein 
und bleiben. Adolf Sander. 


— 
Hilfsaktion der Berliner Photographen. 


Sitzung des Photographischen Vereins zu Berlin und der Zwangsinnung der Photographen zu Berlin. 


In gemeinsamer Sitzung tagten am ı3. d.M. 
die Vorstände des Photographischen Vereins 
und der Zwangsinnung der Photographen zu 
Berlin, um über Massnahmen und Beihilfen für 
die Aufrechterhaltung in Frage kommender Be- 
triebe zu beraten, welche durch den unserem 
Vaterlande aufgezwungenen Krieg und die da- 
durch entstandene Veränderung der allgemeinen 
Geschäftslage dringend erforderlich sind. — 
Den Vorsitz führten der Vorsitzende des Photo- 
graphischen Vereins und Ehrenmitglied der 
Zwangsinnung, Paul Grundner, und der 
Obermeister der Berliner Zwangsinnung, Lorenz 
Tiedemann. Von dem Grundsatze ausgehend, 
dass schnelle Hilfe doppelte Hilfe bedeutet, 
wurde auf Antrag der Kollegen Grundner 
und Brettschneider eine gemeinsame Ge- 
schäftsstelle errichtet, sowie eine Kommission 
gewählt, welche die Ausarbeitung von Frage- 
bogen unverzüglich vorzunehmen hat. 

Die Fragebogen werden die Hauptfragen 
enthalten: 

ı. Ist der Inhaber des Geschäfts zu den 
Fahnen einberufen und dadurch die Fortsetzung 
des Betriebes in Frage gestellt? 

2. Wäre infolgedessen eine geschäftliche 
Hilfe seitens hiesiger Kollegen erwünscht? 

3. Welche Art geschäftlicher Hilfe ist er- 
wünscht; Aufnahme oder Fertigstellung der 
Bilder? 


4. Sind Sie bereit, Vertretung oder Arbeiten 
einberufener Kollegen zu übernehmen? 


Von jeder Einberufung wird sofortige Mel- 
dung an die gemeinsame Geschäftsstelle — Ge- 
schäftsstelle der Innung, Berlin SW. 48, Friedrich- 
strasse 238 — mit genauer Angabe, welche ge- 
schäftliche Hilfe gewünscht wird, erbeten. 


Die Kommissionen, welcher die Kollegen 
Tiedemann, Grundner, Brettschneider, 
Cornand, Böbers, Kammer angehören, bitten 
die Kollegen um möglichst schnelle und genaue 
Ausfüllung der allen Innungsmitgliedern in Berlin 
und den Vororten zugehenden Fragebogen. — 
Die durch die Rundfrage entstehenden Kosten 
übernimmt der Photographische Verein zu Berlin. 


Und nun, Kollegen, stellt Euch in den Dienst 
der guten Sache, tretet mit Rat und Tat für 
Eure Berufsgenossen ein, die auf dem Kampf- 
platz der Ehre Gut und Blut für Euch ein- 
setzen zu Eurer Aller Wohl und zum Wohl 
unseres geliebten deutschen Vaterlandes. 


. Der Vorstand 
des Photographischen Vereins zu Berlin und 
der Zwangsinnung der Photographen 
zu Berlin. 
Lorenz Tiedemann. 


Hugo Kammer. 


Paul Grundner. 
Carl Trieb. 


— Ri 


Besehlüsse zur Kriegslage. 


In Nr. 64 dieser Zeitschrift teilten wir mit, 
dass der Verein Erfurter Fachphotographen be- 
schlossen habe, dass alle nicht zum Krieg ein- 
berufenen Kollegen diejenigen, die einberufen 
seien, durch Vertretung geschäftlich unterstützen. 


Aus der Praxis des Photographen. 


Negativpapier. Für eine ganze Anzahl 
von Aufnahmen wird zweifelsohne die Gelatine- 
Emulsionsplatte das geeignetste Aufnahme- 
material sein und auch bleiben. Sie ist von 


Ein ebensolcher Beschluss ist von dem Nieder- 
rheinischen Photographen-Verein, Sitz Crefeld, 
gefasst worden, und zwar bereits am 28. Juli. 
Möge dies ein Ansporn für die bestehenden 
Innungen und Vereine sein. 


[Nachdruck verboten.) 

höchster Lichtempfindlichkeit und praktisch ge- 
nügend eben, um allerfeinste Einstellung und 
grosses Oeffnungsverhältnis ausnutzen zu können. 
— Wenn indessen diese Faktoren eine geringere 


67° 


456 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Rolle spielen und durch grosses Format der 
Preis eine erhebliche Rolle spielt, dann kommt 
als Ersatz das Negativpapier namentlich in der 
modernen Porträt- und Landschaftsphotographie 
durchaus in Betracht. 


Gutes Negativpapier ist aber nicht so ohne 
weiteres herstellbar, denn es werden mancherlei 
Anforderungen an dasselbe gestellt. Zunächst 
verlangt man, dass der Papierfilz desselben den 
speziellen Anforderungen genügend entspreche. 
Derselbe soll dicht, zähe und in der Textur so 
gleichartig sein, dass nicht nur störende Korn- 
bildung, sondern auch sogen. Wolken sich nicht 
bemerkbar machen. Diese Eigenschaften müssen 
sich aber mit einer mässigen Dicke des Filzes 
vereinigen lassen, weil durch dickes Papier die 
Kopierzeit unter allen Umständen verlängert wird. 


Die Empfindlichkeit der Emulsion soll eine 
genügend hohe sein, damit die Expositionen 
nicht zu lang werden, und ist absolute Schleier- 
freiheit ein unbedingtes Erfordernis. 


Die Behandlung des Negativpapiers ist im 
ganzen ziemlich einfach. Zur Belichtung wird 
es am besten auf eine genügend grosse Glas- 
platte gespannt, was sich am bequemsten be- 
wirken lässt, wenn man das Papier etwas 
grösser als die Platte nimmt, die Papierränder 
um die Kanten der Platte herumbiegt und nun 
mit gummierten Papierstreifen oder sonst auf 
eine Art auf der Plattenrückseite festklebt. 
Wenn man die Empfindlichkeit der Emulsion 
kennt oder durch Probebelichtungen an Papier- 
stückchen ermittelt hat, ist es nicht schwer, die 
Expositionszeit zu bestimmen, wobei man aber 
der alten Regel folgen soll, indem man etwas 
reichlicher als gerade erforderlich ist, belichtet. 


Beim Entwickeln beachte man, dass der 
Entwickler von beiden Seiten die Schicht durch- 
dringt, dass dementsprechend die Entwicklung 
rascher und energischer als bei einer Platte 
verlaufen wird. Der Papierfilz wirkt natürlich 
wie eine Mattscheibe, lässt daher das Negativ 
von vornherein ziemlich dicht erscheinen. Soll 
nun das Negativ ohne weiteres, d. h. ohne 
folgendes Transparentmachen der Schicht be- 
nutzt werden, so macht das nicht viel aus, 
wird aber ein Transparentmittel benutzt, so 
muss man entsprechend dichter entwickeln. Eine 
geringe Uebung lässt indessen leicht das richtige 
Mass treffen. Die Entwicklung lässt sich nicht 
nur in der Durchsicht, sondern auch sehr gut 
in der Aufsicht namentlich im Anfang der Ent- 
wicklung kontrollieren. Zur Durchsichtskontrolle 
ist ein ziemlich helles Licht am besten. 


Negativpapier eignet sich für sehr viele 
Kontaktdruckverfahren, namentlich direkten Pig- 
mentdruck, Gummidruck und rauhe Chlorsilber- 
papiere aller Art. Die Negative lassen sich 
hervorragend gut auf beiden Seiten retouchieren 


und abdecken und gestatten es auch, auf Flächen 
kopieren zu können, die nicht plan sind. Bei 
direkten Reproduktionen in grösserem Format 
von Bildern und Gemälden kommen die guten 
Eigenschaften des Negativpapiers in vollem 
Masse zur Geltung, ebenso dort, wo ausgedehnte 
Bearbeitung des Negativs erforderlich wird. 
Fi. 


Einfache Imprägnierung gebrauchter 
Plattenkartons, Pappen oder Papiere. 
Alte Plattenkartons, Pappen, Papiere oder andere 
aus Pappen oder Papieren hergestellte Gegen- 
stände macht man wasserdicht, wenn man diese 
in eine Lösung taucht, die aus 6 bis 8 Teilen 
weichen Wassers und einem Teil Zinnsalz be- 
steht; die Gegenstände sind eine kurze Zeit 
in die Lösung völlig unterzutauchen, worauf sie 
in noch feuchtem Zustande mit der nachfolgen- 
den Lösung behandelt werden. 

Es ist aus einer guten, reinen, unparfümierten 
Naturseife eine konzentrierte Seifenlösung ver- 
mittelst weichen Wassers herzustellen und sind 
die Gegenstände damit so zu überpinseln, dass 
sie gut bedeckt, aber nicht überladen sind. 
Nachher ist das Trocknen am besten in freier 
Luft vorzunehmen, denn künstliche Wärme 
eignet sich weniger dazu. In derart präparierten 
Kartons kann man Negative verwahren oder 
auch empfindliche Papiere lagern, ferner lassen 
sich in den entsprechenden Behältern schliess- 
lich auch Ctemikalien leichter vor Feuchtigkeit 
behüten, als wenn die Behälter nicht präpariert 
sind. Auch die Einwickelpapiere der verschie- 
densten Art können dann besser ihren Zweck 
erfüllen. M. 


Dextrinlösung als billiger Klebestoff 
für Massenverbrauch. Wenn zu besonderen 
Zwecken ein grösseres (Juantum Klebestoff ge- 
braucht wird, der sich wesentlich billiger als 
Gummiarabikum oder auch als Leim oder Kleister 
stellen soll, dann ist das Dextrin unbedingt 
vorzuziehen, denn es verstreicht sich weit 
leichter als alle anderen Klebestoffe und besitzt 
dagegen doch fast in demselben Massstabe die 
vorzüglichen Eigenschaften derselben, trotzdem 
es so billig sich stellt. 

Die Zubereitung des Dextrins erfordert dagegen 
eine gewisse Vertrautheit, denn durch das einfache 
Auflösen in warmem oder kaltem Wasser wird 
die ganz vorzügliche Klebefähigkeit des Dextrins 
noch nicht genügend entwickelt, während dies 
bei sachgemässer Behandlung sehr einfach zu 
erreichen ist. Das Dextrin soll vorerst in kaltem 
weichen Wasser eingeweicht und etwa 10 Minuten 
lang durcheinandergerührt werden, damit keine 
Klumpen oder trockenen Bestandteile zurück- 
bleiben, und rechnet man auf ein Kilo gutes 
und möglichst weissliches Dextrin etwa !/, Liter 
Regen-, Fluss- oder destilliertes Wasser. Nach- 


PHOTOCRAPHISCHR CHRONIK. 


——.—.., 


451 





dem durch das anhaltende, aber nicht zu rasche 
Umrühren eine innige Vermischung erhalten 
worden ist, bringt man die Masse in einem be- 
, liebigen sehr reinen Emaillegeschirr über ganz 
mässiges Feuer, besser aber auf eine Ofenplatte, 
und lässt die Masse etwa 5 bis 1o Minuten unter 
langsamem Umrühren heiss bis zum Kochen 
werden, doch darf es nicht bis zum Kochen 
kommen, denn sobald sich die Masse weisslich 
färbt, dabei aber kleine Blasen an die Ober- 
fläche steigen und dem Anschein nach das 
eigentliche Kochen beginnt, muss das Geschirr 
abgehoben und das Ganze, in einen grösseren 
Napf gegossen, dem Abkühlen ausgesetzt werden. 

Nach dem Erkalten setzt man auf ein Liter 
Lösung 30 bis 4o g reines, bestes Glyzerin, 
sowie 5 g für sich in weichem Wasser gelösten 
Zucker zu, und wenn man die Blasen- oder 
Schaumbildung verhindern will, dann kommt 
kurz vor dem Verarbeiten des Klebestoffes noch 
eine Wenigkeit roher, d. h. ungekochter Milch 
dazu, und haben alle diese Beigaben keinen 
nachteiligen Einfluss, sondern sie erhöhen die 


Klebekraft, Schmiegsamkeit und zum Teil auch 
die Dauerhaftigkeit, doch soll die Lösung nicht 
gar zu lange Zeit verwahrt werden, da sie sich 
besonders bei warmer Temperatur leicht zer- 
setzt. Ist der Klebestoff zu dick geraten, dann 
soll aber nur abgekochtes und wieder abgekühltes 
weiches Wasser benutzt werden, denn bei un- 
abgekochtem Wasser nimmt die Lösung sehr 
rasch einen unangenehmen Geruch an, als 
Zeichen der langsam beginnenden Zersetzung, 
die bei abgekochtem und abgekühltem Wasser 
nicht so rasch eintreten kann. 

Der Klebestoff ist schwach gelblich beim 
Anstreichen, er verarbeitet sich sehr gut und 
zeigt nach der Trocknung einen hohen Glanz, 
ohne dass das Papier oder dergleichen sich 
krumm zieht, der Anstrich brüchig oder spröde 
wird und die Klebekraft ist eine ganz aus- 
gezeichnete. Will man die Lösung für längere 
Zeit verwahren, dann ist sie nur in ganz luft- 
dicht verschlossenen Behältern kühl und dunkel 
zu lagern, wobei sie nichts an ihren guten Eigen- 
schaften einbüsst. M. 


SS —e 


Innungswesen, 


Friedrichstadt (Holstein). Ein Antrag auf 
Errichtung einer Zwangsinnung für das Photo- 
graphengewerbe für die Kreise Eiderstedt, Husum, 
Tondern und der Stadt Friedrichstadt fand die 
Genehmigung des Regierungspräsidenten, und 
ist Landrat Nasse mit dem Weiteren beauftragt. 


Itzehoe. Eine Photographeninnung für den 
Kreis Steinburg wird nach Anordnung des Re- 
gierungspräsidenten am ı. Oktober d. J. errichtet, 
nachdem die Abstimmung über den gestellten 
Antrag auf Errichtung der Innung in günstigem 
Sinne ausgefallen ist. 


— 


Feldpostsendungen an die Angehörigen des Heeres 
und der Kaiserliehen Marine. 


Der Staatssekretär des Reichspostamts hat unter 
dem z. August nachstehende Bekanntmachungen er- 
lassen. 

Für Feldpostsendungen in Privatangelegen- 
heiten an die Angehörigen des Heeres und der 
Kaiserlichen Marine gelten während des mobilen 
Verhältnisses nachbezeichnete Portovergüinstigungen. 


ı. Portofrei werden befördert: 
a) Gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von sog, 
b) Postkarten und 
c) Geldbriefe bis zum Gewichte von so g und mit 
Wertangabe bis zu ıso Mk. 


2. Portoermässigungen: 

Das Porto beträgt für 

a) gewöhnliche Briefe über so bis 250 g 
schwer . . 
b) Geldbriefe über 5o bis 250 g Schwer 
und mit Wertanugabe bis zu ıso Mk . . . . 20, 

c) Geläbriefe bis 250 g schwer mit einer 
Wertangabe von 


. 20 Pf. 


über 150 bis 300 Mk. 
„ 300 „ 1500 „ 
d) Postanweisungen über Beträge bis zu 
100 Mk. an die Angehörigen des Feldheeres 
und die Besatzungen der zu den Seestreitkräften 
gehörenden Kriegsschiffe usw. 8 10.4 
Zu den Angehörigen des Heeres zählt auch das 
auf dem Kriegsschauplatz in der freiwilligen Kranken- 
pflege zur Verwendung kommende Personal 


a) der deutschen Landesvereine vom Roten Kreuz 
und der mit ihnen verbündeten Vereine sowie 
der Ritterorden — Johanniter-, Malteser-, 
St. Georgs-Ritter —, 

ß) derjenigen Vereine, Gesellschaften usw., die aut 
Grund des Gesetzes zum Schutze des Genfer 
Neutralitätszeichens vom 22. März 1902 (Reichs- 
gesetzblatt 1902, Nr. 18) von dem zuständigen 
Kriegsministerium zur Unterstützung des Kriegs- 
sanitätsdienstes durch besondere Bescheinigung 
zugelassen sind. 


452 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 





Sendungen, die rein gewerbliche Interessen der 
Absender oder der Empfänger betreffen, haben auf 
Portoverglinstigung keinen Anspruch und unterliegen 
daher dem gewöhnlichen tarifmässigen Porto. 

Das Porto muss stets vorausbezahlt werden. Un- 
trankierte oder unzureichend frankierte portopflichtige 
Sendungen werden nicht abgesandt. 

Die Aufschrift der Feldpostsendungen muss den 
Vermerk „Feldpostbrief“ enthalten und genau er- 
geben, zu welchem Armeekorps, welcher 
Division, welchem Regimente, welchem 


Bataillon, welcher Kompagnie oder welchem 


sonstigen Truppenteil oder Kriegsschiff der 
Empfänger gehört sowie weichen Dienstgrad und welche 
Dienststellung er bekleidet. 


Formulare zu Feldpostkarten werden bei den 
Postanstalten sowie den amtlichen Verkaufsstellen für 
Postwertzeichen an das Publikum verkauft werden. 
Einstweilen können die gewöhnlichen ungestempelten 
Postkartenformulare Verwendung finden. Bei den- 
selben Stellen werden auch Formulare zu Feld- 
postanweilsungen an die Angehörigen des 
Feläheeres, mit Freimarken zu 10 Pf. beklebt, zum 
Verkauf für den Betrag der Freimarke bereitgehalten 
werden. 


Zu Postanweisungen an die Besatzungen der 
Kriegsschiffe sind diegewöhnlichen Formulare 
zu benutzen. 


Einschreibsendungen in anderen als Militär- 
dienstangelegenheiten, Postaufträge, Briefe mit 
Zustellungsurkunde und Postnachnahme- 
sendungen sind von der Beförderung durch 
die Feldpost ausgeschlossen. 


Privatpäckereien nach dem Heere werden bis 
auf weiteres gegen die sonst üblichen Portosätze noch 
angenommen. Zur Förderung des Abgabegeschäfts ist 
es jedoch notwendig, dass die Sendungen frankiert 
zur Post gegeben werden. 


Aufschrift der Feldpostsendungen. 


Die nach dem Feldheere gerichteten Postsendungen 
können, da die Marschquartiere der einzelnen Truppen- 
teile fortwährend wechseln, nicht, wie im gewöhnlichen 
Verkehr, auf einen vom Absender anzugebenden be- 
stimmten Ort geleitet, sondern müssen zunächst der 
Feldpostanstalt zugeführt werden, die für den Truppen- 
teil den Postdienst wahrzunehmen hat. 


Für jedes Armeeoberkommando, jedes Armeekorps, 
jede Division — Infanterle-, Kavallerie- oder Reserve- 
division — ist je eine mobile Feldpostanstalt in Tätig- 
keit. Bis zu dieser Feldpostanstalt, die bei dem Stabe 
mitmarschiert, werden die an die Truppen gerichteten 
Sendungen befördert; von dort werden sie durch 


Kommandierte der einzelnen Truppenabteilungen oder 
Detachements abgeholt. | 

Hiernach können die Sendungen nur in dem Falle 
pünktlich an den Empfänger gelangen, wenn die Auf- 
schriften der Briefe usw. richtig und deutlich ergeben: 
Welchem Armeekorps, welcher Division, 
welchem Regiment, welchem Bataillon, 
welcher Kompagnie oder welchem sonstigen 
Truppenteile der Empfänger angehört, sowie 
weichen Dienstgrad und welche Dienststellung 
er bekleidet. 

Dasselbe glit sinngemäss für die Sendungen an die 
Angehörigen der mobilen Marine. 

Sind diese Angaben auf den Briefen usw. an die 
mobilen Truppen richtig und vollständig enthalten, 
dann können die Senduugen mit. Sicherheit der zu- 
treffenden Feldpostanstalt zugeführt werden. Eine 
Angabe des Bestimmungsorts in der Aufschrift ist 
nicht erforderlich, kann vielmehr leicht zu Verzöge- 
rungen bei Uebermittelung der Sendungen führen. 
Es ist daher zweckmässiger, auf den Briefen usw. einen 
Bestimmungsort gar nicht zu vermerken, sofern der 
Empfänger zu den Truppen gehört, die infolge 
vonMarschbewegungenden Standort wechseln. 
Wenn dagegen der Empfänger zu den Truppen einer 
Festungsbesatzung gehört, bei einem Ersatztruppen- 
teile steht, oder überhaupt ein festes Standquartier 
hat, so ist dies auf den Briefen usw. deutlich zu ver- 
merken, ausserdem ist in diesen Fällen der Bestim- 
mungsort anzugeben, 

Die Aufschriften der Briefe usw. müssen recht 
klar und übersichtlich sein. Besonders empfiehlt 
es sich, die Angaben über Armeekorps, Division, Regi- 
ment usw. oder Kriegsschiff immer an einer be- 
stimmten Stelle, am besten unten rechts, nieder- 
zuschreiben. 

Die Ziffern in den Nummern der Divisionen, 
Regimenter usw. und der Name des Empfängers müssen 
recht deutlich, scharf und genügend gross geschrieben 
werden. Blasse Tinte und feine Schrift sind mög- 
lichst zu vermeiden. Nachlässige Ziffern und Schrift- 
züge, oder auch solche, die zwar dem an seine Schrift 
gewöhnten Absender sehr deutlich vorkommen mögen, 
es aber in der Tat nicht sind, zumal wo es sich unter 
Hunderttausenden von Anfschriften um sofortige Ent- 
zitferung im Augenblick handelt, werden leicht die 
Ursache der Verzögerung oder Unanbringlichkeit der 
Feldpostsendungen. 

Im übrigen empfiehit es sich, auf allen Brief- 
sendungen nach dem Feldheer oder der mobilen Marine 
den Absender anzugeben. Eine Verpflichtung: hierzu 
besteht jedoch nicht, 

Das Publikum wird ersucht, im eigenen Interesse 
auf die obigen Punkte Rücksicht zu nehmen. 


Geriehtliehe Bewilligung von Zahlungsfristen. 


Der „Reichsanzeiger'‘ veröffentlicht folgende Be- 
kanntmachung: 
Der Bundesrat hat auf Grund des $ 3 des Gesetzes 


über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaft- 
lichen Massnahmen und über die Verlängerung der 
Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


453 





kriegerischer Ereignisse vom 4. August 1914 (Reichs 
Gesetzblatt S. 327) folgende Verordnung erlassen: 

8 ı. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die bei 
den ordentlichen Gerichten anhängig sind oder an- 
häugig werden, kann das Prozessgericht auf Antrag 
des Beklagten eine mit der Verkündung des Urteils 
beginnende Zahlungsfrist von längstens 3 Monaten in 
dem Urteil bestimmen. Die Bestimmung ist zulässig, 
wenn die Lage des Beklagten sie rechtfertigt, und die 
Zeblungstrist dem Kläger nicht einen unverhältuis- 
mässigen Nachteil bringt. Sie kann für den Gesamt- 
betrag oder einen Teil der Forderung erfolgen und 
von der Leistung einer nach freiem Ermessen des Ge- 
richts zu bestimmenden Sicherheit abhängig gemacht 
werden. 

Der Antrag ist nur zulässig, wenn Gegenstand des 
Rechtsstreits eine vor dem 31. Juli 1914 entstandene 
Geldforderung ist. Die tatsächlichen Behauptungen, 
die den Antrag begıfinden, sind glaubhaft zu machen. 

Der Zinsenlauf wird durch die Bestimmung der 
Zahlungsfrist nicht berührt. 


& 2. Der Schuldner ist befugt, unter Anerkennung 
der Forderung des Gläubigers diesen vor das Amts- 
gericht, vor dem der Gläubiger seinen allgemeinen 
Gerichtsstand hat, zur Verhandlung über die Bestim- 
mung einer Zahlungsfrist zu laden. In dem auf An- 
trag des Gläubigers zu erlassenden Anerkenntnisurtell 
ist zugleich über die Bestimmung einer Zahlungsfrist 
zu erkennen. Die Vorschriften des $ ı sind ent- 
sprechend anzuwenden. 

8 3. Das Vollstreckungsgericht kann die Voll- 
streckung in das Vermögen des Schuldners auf dessen 
Antrag für die Dauer von längstens 3 Monaten ein- 
stellen. Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung 
des Beschlusses an den Schuldner. Die Vorschriften 
des 8 ı, Abe. ı, Satz 2, 3, Abs. 2, sind entsprechend an- 
zuwenden. 

Ist eine Zahlungsfrist bereits nach den $$ ı, 2 
bestimmt worden, so findet 8 3, Abs. ı keine An- 
wendung. 

8 4. Wird ein Rechtsstreit durch einen vor Gericht 
abgeschlossenen oder dem Gerichte mitgeteilten Ver- 
gleich erledigt, so werden die Gerichtsgebühren nur 
zur Hälfte erhoben; übersteigt der Streitgegenstand 
nicht einhundert Mark, so werden Gerichtsgebühren 
nicht erhoben. 

Das gleiche gilt, wenn ein Anerkennungsurteil nach 
8 2 ergeht. 

8 5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der 
Verkündigung in Kraft. 

Berlin, den 7. August 1914. 

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
| Delbrück. 


» 


Innungs- und \Vereinsnaehrlehten. 


(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion heine 
: Verantwortung.) 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe im Be- 
zirk der Stadt- und Landkreise Duis- 
burg, Hamborn, Dinslaken, Rees, Essen, 
Oberhausen und Mülheim a. d. Ruhr. 


Wir ersuchen unsere verehrlichen Mitglieder, den 
für das zweite Halbjahr ı914 fälligen Beitrag porto- 
und zustellungsfrei an unseren Schriftführer, Herrn 
Fritz Kohlmeyer, Duisburg- Beeck, Kaiserstr. 189, 
bis spätestens ı. September einsenden zu wollen. 


Der Vorstand. 
LA.: M. Achenbach, I. Vorsitzender. 


kart 


Gesehäftliehes. 


In das Handelsregister wurde unter Nr. 4533 die 
Firma Otto Himstedt mit Niederlassungsort Hannover 
und als deren Inhaber Kaufmann Otto Himstedt in 
Hannover eingetragen. Geschäftszweig: Atelier für 


moderne Porträts. 
ee 2 2 


Kleine Mitteilungen. 

— Die Handwerkskammer in Bresiau hat 
folgende Bekanntmachung erlassen: In den schweren 
Kriegszeiten haben ungezählte Handwerksmeister dem 
Rufe zu den Waffen folgen und ihren Betrieb, der sie 
und ihre Familie bisher ernährte, im Stiche lassen 
müssen. Damit der Betrieb nicht ganz eingeht und 
sich die Kundschaft zu anderen Geschäften hinzieht 
wodurch die Familien der Eingerogenen in die bitterste 
Not versetzt werden können, hat die Handwerkskammer 
zu Breslau eine Vermittelungsstelle errichtet, um den 
eingezogenen Handwerksmeistern die Möglichkeit zu 
geben, sich einen Vertreter zu verschaffen. Es wollen 
sich daher alle diejenigen, welche derartige Stellen 
übernehmen wollen — es kann auch ein Meister 
mehrere Betriebe übernehmen —, und ebenso die Ein- 
gezogenen und deren Familien, welche Betriebsleiter 
brauchen, schleunigst bei der Handwerkskammer zu 
Breslau, Blumenstrasse 8, II, melden. Die Innungs- 
ausschüsse, Innungen, Handwerker- und Gewerbe- 
vereine werden aufgefordert, dieselben Wohlfahrts- 
einrichtungen baldigst einzuführen. 


Ferner erlässt genannte Handwerkskammer eine 
Bekanntmachung, durch welche den Handwerkern 
empfohlen wird, nur gegen Barzahlung zu liefern, denn 
es hätten viele Handwerker darüber geklagt, dass die 
Kunden unter Hinweis auf die Kriegslage sich ge- 
weigert hätten, die angefertigten Waren zu bezahlen. 

— Die Kodak-Gesellschaft in Wien hat 
durch ihren Direktor, Herrn W.L. Henderson, der 
Gesellschaft vom Roten Kreuz einen Betrag von 
1000 Kronen zur Verfügung gestellt. Ausserdem hat 
sich die Firma erbötig gemacht, ihr gesamtes Lager 


454 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





an photographischen Röntgenplatten für ärztliche 
Zwecke gratis zur Verfügung zu stellen. 

— Die Trockenplattenfabrik Otto Perutz in 
München übermittelte ihren Arbeitern, welche ein- 
berufen werden oder sich freiwillig zum Dienst stellen, 
ein Geschenk von ıo Mk. Den einberufenen kauf- 
männischen Angestellten wird das volle Monatsgehalt 
ausbezahlt. 

— Die Vergrösserungsanstalt Eduard Blum, 
Berlin, Wallstrasse 3ı, will auch während des Krieges 
ihren Betrieb in allen Teilen aufrecht erhalten und 
sämtliche Aufträge gewissenhaft ausführen. 

— Berlin- Neuroder Kunustanstalten. Die 
Gesellschaft hat während der Dauer des Krieges ihren 
Betrieb völlig eingestellt, ebenso die mit ihr in engen 
Beziehungen stehende Aktiengesellschaft Albrecht 
& Meister, Akt.-Ges. zu Berlin. Mit der Arbeiter- 
schaft bezw. mit den Beamten der Gesellschaft ist eine 
Verständigung erzielt worden dahingehend, dass eine 
Reduktion der Gehälter während der Kriegsdauer eintritt. 


m u In me 


Büshersehau. 

Das Bromöldruckverfahren, von Dr. Emil 
Mayer (Encyklopädie der Photographie, Heft 8r). 
Dritte, erweiterte Auflage. Verlag von Wilhelm Knapp 
in Halle a. S. 1914. Preis gebeftet 280 Mk, gebunden 
3,30 Mk. 

Das Interesse, welches dem Bromöldruckverfahren 
von allen photographierenden Kreisen entgegengebracht 
wird, nicht minder die vorzügliche Bearbeitung und 
Darlegung dieser technisch schwierigen Materie machten 
nach weniger als Jahresfrist seit Erscheinen der zweiten 
Auflage eine Neuausgabe des Werkes nötig, bei welcher 
Dr. E. Mayer insbesondere die Herstellung des dem 
Bromöldruck zugrunde liegenden Bromsilberbildes ein- 
gehender behandelte, da die praktische Erfahrung ge- 
zeigt hatte, dass Misserfolge des Verfahrens in den 
meisten Fällen auf Fehler in der Bromsilbertechnik 
zurückzuführen sind. Der Verfasser, welcher durch 
seine zahlreichen Publikationen über Bromöldruck 
gerade auf diesem Gebiete bestens bekannt ist, gibt 
nur eigene Erfahrungen, erprobte Rezepte 'und Rat- 
schläge wieder und fügt dem Arbeitsgange stets neue, 
aus eigener Praxis erhaltene Verbesserungen hinzu. 
So wird dem Photographierenden die Herstellung von 
Bromöldrucken leicht gemacht, wenn auch die manuelle 
Technik natürlich nur durch Uebung erzielt werden 
kann. Es ist noch zu erwähnen, dass der Neuausgabe 
ein Kapitel über die Vervielfältigung von Bromöldrucken 
durch Umdruck eingefügt wurde. Dr. ES. 


O. Prelinger. Die Photographie. Aus Natur 
und Geisteswelt. Bd. 414. Verlag von B. G. Teubner. 
Leipzig und Berlin 1914. Geb. 1,25 Mk. 

‘Das neue Heft der bekannten Sammlung zeichnet 
sich ebenso wie die fıüheren zu gleicher Zeit durch 
Reichhaltigkeit wie Uebersichtlichkeit des Inhalts aus. 
Der Verfasser hat es verstanden, auf ııo Oktavseiten 
die wichtigsten Vorgänge und Verfahren der Photo- 
graphie zusammenzufassen und dabei neben ihrer 


Schilderung überall auch die tieferen Zusammenhänge 
erkennen zu lassen. Das kleine Buch wird auch dem 
geübten Photographen manches Neue bieten; für den 
Anfänger hat es gegenüber vielen umfangreichen Lehr- 
bäüchern den Vorzug, dass das prinzipiell Wichtige in 
geeigneter Weise hervorgehoben wird. EL. 


— 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 

Frage 196. Heır Fr. W.U. in B. Ich habe bis 
jetzt ausländische Platten verarbeitet, werde aber, weil 
erstens die Zufuhr vorläufig aufgehoben ist, zweitens 
aber auch aus rein patrlotischen Gründen mich von 
jetzt ab auf deutsche Erzeugnisse werfen. Könnten 
Sie mir wohl eine deutsche Marke nennen, die den 
Platten von X Y entspricht? 


Antwort su Frage 146. Eine bestimmte Sorte 
können und dürfen wir Ihnen aus leicht begreiflichen 
Gründen nicht nennen. Wenn Sie aber die Annoncen 
der grossen Fachzeitschriften durchsehen und ver- 
gleichende Versuche mit Erzeugnissen unserer be- 
kanntesten Fabriken anstellen, so werden Sie schnell 
zu einem präzisen Urteil gelangen. Die Vergleichs- 
aufnahmen müssen natürlich schneli hintereinander 
nach dem gleichen Modell (in der gleichen Stellung) 
an einem Tage mit konstantem Licht vorgenommen 
werden. Für die Entwicklung empfiehlt sich vielleicht 
im Interesse der gleichmässigen Behandlung das Stand- 
entwicklungsverfahren. 


Fyage ı47. Herr A.D. in St. Ich beabsichtige, 
mein photographisches Porträtgeschäft aufzugeben, und 
möchte mich in die Reproduktionsverfahren (Klischee- 
herstellung) einarbeiten. Kann ich dieses wohl durch 
Studium in Büchern erlernen, und welche Werke kämen 
in Frage? 

Antwort zu Frage 1497. Das Gebiet der Her- 
stellung von Druckformen auf photographischer Grund- 
lage (sogen. photomechanische Verfahren) ist sehr 
gross, und Sie müssten sich zunächst einmal klar 
werden, welches Reproduktionsverfahren Ihnen am 
besten liegt. Zur allgemeinen Orientierung empfehlen 
wir Ihnen deshalb, das im Verlage von Wilhelm Knapp 
in Halle a. S. erschienene Buch: „Die Grundlage der 
Reproduktionstechnik“ von Prof. Dr. E. Goldberg 
gründlich durchzulesen und dann Ihre Entschlässe zu 
treffen. Das Einarbeiten in die photomechanischen 
Verfahren kann wohl durch Bücherstudium erfolgen, 
doch wird es zweifellos schneller gehen, wenn Sie sich 
eine spezielle Hilfskraft engagleren, z. B. einen Photo- 
graphen, der auch Metallkopien- und Aetzungen an- 
fertigen kann, und dann mit diesem zusammen arbeiten. 
Auf diese Weise erhalten Sie schneller einen Ueber- 
blick über die Eigenarten der betreffenden Technik 
und können auch die durch theoretische Studien er- 
worbenen Kenntnisse nutzbringender in die Praxis um- 
setzen. Später werden wir Ihnen gern durch Namhaft- 
machung zweckentsprechender Spezialwerke weiter au 
die Hand gehen. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ıg. 


Nr. 69/70. 


30. August. 


| 1914. 


An unsere Leser! 


Der erbitterte Kampf, den Deutschlands 
Gegner gegen unser Vaterland führen, lässt es 
als nationale Pflicht erscheinen, keine Waren 
von Firmen der uns bekämpfenden Mächte mehr 
zu kaufen. Auch die Photographen sollten es 
deshalb ablehnen, jetzt noch photographische Be- 
darfsartikel, Platten und Papiere solcher Firmen!) 
zu kaufen. Wenn man von den wüsten Aus- 
schreitungen und der Gehässigkeit gegen die 
Deutschen in den im Krieg mit uns befindlichen 
Staaten liest, dann sollte man alles zurück- 
weisen, was von diesen kommt. Ausserdem 
muss unsere heimische photographische Industrie, 
welche der ausländischen durchaus ebenbürtig 
ist, in der gegenwärtigen schweren Zeit in 
jeder Weise unterstützt werden. 


I) Um Missverständnissen vorzubeugen, bemerken 
wir, dass Amerika nicht deutschfeindlich ist, das oben 
Gesagte sich also nicht auf amerikanische Firmen, 
wie z.B. die Kodak, beziehen soll. 


Es ist anzunehmen, dass die deutschen 
Fabrikanten die stille Zeit, die auch über sie 
durch den Krieg hereingebrochen ist, benutzen 
werden, um ihre Fabrikate weiter zu vervoll- 
kommnen. Es wird sich jetzt Gelegenheit zu 
mancher Arbeit bieten, die früher wegen Mangels 
an Zeit nicht vorgenommen werden konnte. 
Dann wird es als ein schöner Erfolg zu werten 
sein, wenn neben dem Siege unserer Waffen, 
den wir erhoffen, auch unsere Industrie ihre 
Ueberlegenheit gegenüber aller Welt erweisen 
kann. 


Auch unsere Zeitschrift hält es für vater- 
ländische Pflicht, Anzeigen photographischer 
Firmen der Staaten, die gegen uns Krieg führen, 
jetzt nicht mehr zu veröffentlichen. Wir glauben, 
damit im Sinne unserer Leser zu handeln, und 
wünschen, dass die anderen Fachzeitungen 
unserem Beispiele folgen möchten. 


— 


An unsere Kollegen im Reich! 


Vor kurzer Zeit hielt der Central-Verband im 
Schatten des mächtigen Völkerschlachtdenkmals 
in Leipzig seinen Verbandstag. Mit Freude und 
Genugtuung konnten wir auf das Ergebnis des- 
selben zurückblicken, da er uns wieder einen 
Schritt weiter auf dem Wege der Einigung der 
deutschen Photographen vorwärts gebracht hatte. 

Das im vorigen Jahre enthüllte Völkerschlacht- 
denkmal soll für uns und unsere Nachkommen 
ein dauerndes Zeichen sein, wie Deutschland 
nach Jahren der Schmach und der Uhnter- 
drückung mit kraftvoller Hand das Joch ab- 
schüttelte und sich befreit hat. 

Niemand konnte ahnen, dass in so kurzer 
Zeit unsere Neider versuchen würden, Deutsch- 
land wieder in die frühere Ohnmacht zurück- 
zuwerfen. Wir haben den Krieg nicht gewollt, 
aber nachdem er uns aufgezwungen wurde, 
findet er ein starkes Geschlecht, welches bereit 
ist, Gut und Blut für sein Alles, die Heimat und 
die Ehre zu opfern. 

Unsere braven Krieger sind nicht übermütig 
ins Feld gezogen, aber mit dem festen Vorsatz, 
ihre Pflicht in jeder Beziehung zu erfüllen. 

Kollegen! Eine ganze Anzahl unserer Be- 
rufsangehörigen mussten mit ins Feld, um unser 


Heim und Herd gegen räuberische Neider zu 
verteidigen. Die Zurückgebliebenen haben auch 
Pflichten zu erfüllen. Selbstverständlich muss 
ein jeder deutscher Staatsbürger nach seinen 
Kräften zu dem allgemeinen Liebeswerk bei- 
steuern, aber es ist auch die Pflicht, für seinen 
Beruf ein weites Herz und eine offene Hand zu 
haben. ; 

Der Vorstand des Central-Verbandes hat so- 
fort, soweit es ihm satzungsgemäss erlaubt ist, 
eine Spende nach Berlin an das „Rote Kreuz“ 
geschickt. Unser Grundsatz, die Kollegen zu 
unterstützen, erbält in dem über uns herauf- 
beschworenen freventlichen Kriege eine uner- 
wartete, ausgedehnte Erweiterung. Wir haben 
wohl unsere Unterstützungs- und Darlehnskasse, 
die schon manche Träne getrocknet hat, aber 
sie wird bei den Opfern, welche selbst ein sieg- 
reicher Krieg dem Lande auferlegt, nicht aus- 
reichen. 

Bei der letzten Verbandstagung wurde vom 
Vorstand unter Hinweis auf die sparsame Ge- 
schäftsführung ausgeführt, dass die angesam- 
melten Gelder im Notfalle verwendet werden 
sollten. Wenn der Central-Verband nun auch 
über ein Vermögen von etwa 4000 Mk. verfügt, 


68 


456 


so ist dieses bei weitem nicht ausreichend, um 
allen Ansprüchen, die bestimmt an uns heran- 
treten werden, zu genügen. 

Unser deutsches Volk hat in den kurzen 
Kriegswochen solch herrliche Beispiele von 
Opferwilligkeit bewiesen, dass wir bestimmt an- 
nehmen dürfen, dass die Photographen nicht 
zurückstehen werden. Der Vorstand bittet daher 
die Kollegen um Einsendung von freiwilligen 
Gaben an den Verbandskassierer Herrn Adolf 
Sander in Leipzig-Gohlis, Gohliser Strasse 53. 

Bei früheren Tagungen wurde wiederholt 
gewünscht, den Beitrag auf 5 Mk. zu erhöhen. 
Wie wäre es, Kollegen, wenn alle Mitglieder 
des Central-Verbandes sich entschlössen, einen 
einmaligen freiwilligen Sonderbeitrag von 5 Mk. 
einzusenden? Bei den Bessergestellten wird der 
Wobltätigkeit keine Schranken gesetzt. Jede 
Gabe, auch die kleinste, ist willkommen. Sollte 
jemand nicht in der Lage sein, den Beitrag mit 
einem Male einzusenden, so möge er sich eine 
Sparbüchse anlegen und in kleinen Summen 
sein Scherflein beisteuern. 

Allen einzelnen Vereinigungen bleibt noch 
viel Arbeit übrig, denn, wie wir gehört haben, 
sind auch Kollegen gezwungen worden, da sie 
keine Vertretung hatten, ihre Geschäfte zu 
schliessen. Der Verein Erfurter Fachphoto- 
graphen hat bekanntgemacht, dass die Photo- 
graphen sich verpflichten, für die einberufenen 
Kollegen die Arbeiten ehrenamtlich auszuführen. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Auch von anderen Seiten erhielten wir die Mit- 
teilung, dass die Berufsgenossen in Betätigung 
wahrer Kollegialität für die Einberufenen Auf- 
nahmen usw. gemacht haben. 

Wenn es eben zu ermöglichen ist, sollen 
Gehilfen, die jetzt auch zum Teil durch den 
Krieg stellungslos geworden sind, zur Vertretung 
der abwesenden Geschäftsinhaber engagiert 
werden. Hierfür müssen die ortsansässigen 
Vereinigungen die nötigen Schritte unternehmen. 

Für die weitere Hilfe muss der Central- 
Verband eintreten, und hofft der Vorstand mit 
Sicherheit, dass bei den aussergewöhnlichen 
Umständen seiner aussergewöhnlichen Bitte von 
vielen Seiten entsprochen werden wird. 

Unsere Heere sind bisher siegreich gegen 
unsere Feinde gewesen, und hoflen wir mit 
Gottes Hilfe, alle Neider davon überzeugen zu 
können, dass die Geduld der Deutschen, die 
jahrelang gemissbraucht wurde, ein Ende hat, 
und wir unserer Vorfahren von 1870 und 1813 
bis 1815 würdig sind. 

Ueber die eingegangenen Gelder wird Quit- 
tung erteilt. 

Kollegen, bedenkt: „Wer schnell gibt, gibt 
doppelt!“ und „Einen freudigen Geber hat Gott 
lieb! “ 

Mit kollegialem Gruss 
R. Schlegel, 


I. Vorsitzender des Central-Verbandes der Deutschen 
Photographen- Vereine und Innungen, J.P. 


eat 


Die Kriegsgesetze für das Wirtsehaftsieben. 


Von Syndikus G. Stier in Weimar. 


Reehtssehutz der Kriegsteilnehmer. 


In den bei ordentlichen Gerichten, Gewerbe- 
und Kaufmannsgerichten oder zugelassenen 
besonderen Gerichten anhbängigen, oder an- 
hängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreiten 
wird das Verfahren unterbrochen, wenn eine 
Partei der mobilen bezw. gegen den Feind ver- 
wendeten Land- oder Seemacht, oder der Be- 
satzung einer armierten Festung angehört, oder 
sich aus Anlass des Krieges dienstlich im Aus- 
lande aufhält, oder als Gefangener oder Geisel 
in Feindeshand ist. 

Die Verfahrensunterbrechung unterbleibtindes, 
wenn die derart verhinderte Partei einen zur 
Wahrnehmung ihrer Rechte bevollmächtigten Ver- 
treter oder einen Prozessbevollmächtigten hat, 
und dieser nicht die Aussetzung beantragt. 
Gerichtsentscheidungen darüber, ‘ob ein bereits 
von der verhinderten Partei erwirkter persön- 
licher Sicherheitsarrest aufrecht erhalten oder 
aufgehoben wird, brauchen nicht ausgesetzt zu 
werden. 

Die Verfahrensunterbrechung hört auf, wenn 
der Kriegszustand bezw. der dadurch entstandene 


[Nachdruck verboten.] 


Hinderungsgrund beseitigt ist, oder auch vorber 
schon, wenn die verhinderte Partei das Verfahren 
wieder aufnimmt. 

Auch die Zwangsvollstreckungen wegen 
Geldforderungen sind für die Kriegsdauer be- 
schränkt. Zwangsversteigerungen der Immo- 
bilien von durch Kriegsdienst verhinderten 
Personen, sowie von deren Frauen und Kindern, 
soweit dadurch Vermögensrechte von Ehemann 
oder Eltern berührt werden, sind unzulässig. 
Zwangsversteigerungen oder sonstige Ver- 
wertungen von Mobilien sind unzulässig mit 
der Einschränkung, dass Verbrauchsgegenstände 
und Sachen, die der Gefahr starker Wertminde- 
rung unterliegen, oder unverhältnismässige Auf- 
bewahrungskosten verursachen, auf Antrag oder 
von Amts wegen versteigert werden. Ob der 
Erlös hinterlegt oder dem Gläubiger ausgehändigt 
werden soll, wird angeordnet. 


Konkurs über das Vermögen von kriegs- 
verhinderten Personen kann nur auf deren 
eigenen Antrag eröffnet werden. Ist er be- 
reits eröffnet, so kann er auf deren Antrag bis 
zur Kriegsbeendigung ausgesetzt werden. Zu 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


einem früheren Zeitpunkte kann das Konkurs- 
verfahren nur auf Antrag, oder nach Anhörung 
des kriegsverhinderten Gemeinschuldners er- 
folgen. 


Ist in einem Konkurs-, Aufgebots- oder Ver- 
teilungsverfahren ein Gläubiger oder Be- 
rechtigter kriegsverhindertt, so müssen auch 
dessen Rechte entsprechend gewahrt werden. 
Hierfür sind im Gesetz ($ 7) ausführliche Einzel- 
vorschriften enthalten. Diese Vergünstigungen 
gelten indes nicht für solche kriegsverhinderten 
Personen, welche einen Vertreter zur Wahr- 
nehmung ihrer Rechte bestellt haben. 


Für die kriegsverhinderten Personen und 
ihre Gegner ist weiter die Verjährung gehemmt 
bis zur Beendigung des Kriegszustandes oder 
des Kriegsdienstverhältnisses. 


In gleicher Weise wird das Verfahren bei 
den eingangs erwähnten Rechtsstreitigkeiten 
unterbrochen, wenn Beteiligte, nicht prozess- 
fähige, natürliche Personen von einer kriegs- 
verhinderten Person gesetzlich vertreten werden. 
Falls indes Gefahr mit dem Verzug verbunden 
ist, kann eine verklagte derartige Person auf 
Antrag ein besonderer Vertreter gerichtlich be- 
stellt werden. 


Anordnung von Gesehäftsaufsieht 
zur Abwendung durch den Krieg veran- 
lasster Konkurse. 


Wer ohne eigene Schuld, lediglich infolge 
des Krieges, zahlungsunfähig geworden ist, 
kann beim Konkursgericht zur Abwendung des 
Konkurses die Anordnung einer Geschäftsauf- 
sicht beantragen. Zugleich ist ein Gläubiger- 
verzeichnis, eine Vermögensübersicht mit den 
einzelnen Aktiven und Passiven und — bei 
Kaufleuten — auch die letzte Bilanz vorzulegen. 
Die Geschäftsaufsicht wird bestellt, wenn die 
Behebung der Zahlungsunfähigkeit nach Be- 
endigung des Kriegs in Aussicht genommen 
werden kann, und erfolgt durch eine oder mehrere, 
gerichtlich bestellte und den Gläubigern bekannt- 
zugebende Personen. Oeffentliche Bekannt- 
machungen erfolgen dagegen nicht, so dass 
Kreditschädigung nicht zu befürchten ist. Die 
Aufsichtspersonen unterstützen und überwachen 
die Geschäftsführung des Schuldners zwecks Er- 
haltung des Vermöges für die Gläubiger. Der 
Schuldner kann nur mit ihrer Zustimmung un- 
entgeltliche Verfügungen, oder Verfügungen 
über Immobilien treffen, Ansprüche befriedigen 
oder sicherstellen, sowie über die Geschäftsfort- 
führung und zur bescheidenen Lebenshaltung 
seiner Familie hinausgehende Verbindlichkeiten 
eingehen. Zuwiderhandlung hat Aufhebung des 
aufschiebenden Verfahrens (also Konkurs) zur 
Folge. Die vorhandenen, nicht zur Geschäfts- 
fortführung oder bescheidenen Lebenshaltung 


457 


nötigen Mittel werden zur Befriedigung der 
Gläubiger verwendet. Die Reihenfolge der- 
selben bestimmen die Aufsichtspersonen, in 
Streitfällen das Gericht. Während der Geschäfts- 
aufsicht können Arreste, Zwangsvollstreckungen 
oder Konkurseröffnung nicht vorgenommen wer- 
den. Ausgenommen davon sind allerdings 
Hypothekenschulden, die auch nach Errichtung 
der Geschäftsaufsicht zwangsweise beigetrieben 
werden können. Indes kann vom Schuldner 
auf Grund der Bundesratsverordnung über den 
Zahlungsaufschub (siehe unten) ein dreimonatiger 
Aufschub der Immobiliarzwangsvollstreckung be- 
antragt werden. Ebenso sind auch während der 
Geschäftsaufsicht zwangsweise beitreibbar staat- 
liche und kommunale Abgaben, sowie Lohn- 
forderungen. 


Die Entscheidungen des Gerichts sind unan- 
fechtbar. Das Verfahren ist gebührenfrei. Die 
Aufsichtspersonen erhalten Vergütung für ihre 
Geschäftsführung und Auslagenersatz laut ge- 
richtlicher Festsetzung. 


Die Verpflichtung von Geschäftsführern, 
Vorständen von Aktiengesellschaften und Gesell- 
schaften mit beschränkter Haftung, bei Eintritt 
der Zahlungsunfähigkeit sogleich die Eröftnung 
des Konkurses zu beantragen, ist bis auf weiteres 
aufgehoben. 


Das Verfahren schützt sowohl den durch 
den Krieg mit dem Zusammenbruch ohne eigene 
Schuld bedrohten Geschäftsmann, wie seine 
Gläubiger, denen durch die Geschäftsaufsicht 
alle nicht zur Lebensnotdurft oder Geschäfts- 
fortführung erforderlichen Mittel zur Befriedigung 
ihrer Ansprüche zugeführt, bezw. erhalten worden. 
Durch den Wegfall der öffentlichen Bekannt- 
machung dieser Geschäftsaufsicht werden die 
betroffenen Geschäftsleute nach Möglichkeit ge- 
schont. 


Geriehtliche Zahlungsfristen 
aus Kriegsanlass, 


Ist in einem bürgerlichen Rechtsstreit vor 
einem ordentlichen Gericht das Urteil verkündet, 
so kann das Prozessgericht auf Antrag des Be- 
klagten in dem Urteil eine längstens dreimonatige 
Zahlungsfrist festsetzen, wenn die Lage des Be- 
klagten es rechtfertigt und die Zahlungsfrist 
dem Kläger nicht einen unverhältnismässigen 
Nachteil bringt. Sie kann für die Gesamtforde- 
rung oder einen Teil davon erfolgen und von 
Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. 
Gegenstand des Rechtsstreits muss aber eine 
vor dem 31. Juli 1914 entstandene Geldforde- 
rung sein. Der Zinsenlauf wird durch die 
Zahlungsfristt nicht berührt. Der Schuldner 
kann, nachdem er die Forderung anerkannt 
bat, den Gläubiger zur Zahlungsfristbestimmung 
vor das Amtsgericht laden. 


68” 


458 


Ebenso kann das Gericht die Zwangsvoll- 
streckung in das Vermögen des Schuldners auf 
dessen Antrag für längstens 3 Monate einstellen. 

Für den Gläubiger liegt der Hauptwert dieser 
Bestimmungen darin, dass die Forderung zuerst 
durch Gerichtsurteil, bezw. Anerkenntnis des 
Schuldners zweifelsfrei feststehen muss, bevor 
der Schuldner Zahlungsfrist erhalten kann. Im 
Notfalle kann der Gläubiger dann noch ver- 
suchen, bei Geldbedarf die Forderung zu ver- 
kaufen oder zu verpfänden. 


Forderungen aus dem Auslande. 


Im Auslande befindliche natürliche oder 
juristische Personen können vor dem 31. Juli 1914 
entstandene Forderungen bis zum 31. Oktober 
1914 vor inländischen Gerichten nicht geltend 
machen. War dieForderung bereits rechtshängig, 
so wird das Verfahren bis zum 31. Oktober 1914 
unterbrochen. Der Reichskanzler kann indes 
weitere Ausnahmen zulassen, besonders auch 
aus Gründen der Vergeltung weiter die Vor- 
schriften auf im Inlande ansässige Ausländer 
ausdehnen. 


Kriegsfristen für Wechsel und Scheeks. 


Wenn Handlungen zur Ausübung oder Er- 
haltung des Wechselrechts oder des Regress- 
rechts aus dem Scheck infolge des Kriegs durch 
höhere Gewalten!) verhindert werden, so ver- 
längern sich die vorgeschriebenen Fristen (Vor- 
legung und Protest von Wechseln, Vorlegung 
von Schecks) um so viel, als nötig ist, um nach 
Wegfall des Hindernisses die Handlung vorzu- 
nehmen, mindestens aber bis zum Ablauf von 
sechs Werktagen nach Wegfall des Hindernisses. 

Diese Fristen können für das ganze Reich 
oder einzelne Teile davon durch kaiserliche 
oder Bundesratsverordnung noch um einen be- 
stimmten Zeitraum verlängert werden. Der 
Bundesrat hat daraufhin bereits alle Fristen 
dieser Art, soweit sie nicht bereits am 31. Juli 
abgelaufen waren, um 30 Tage verlängert. 

Der Bundesrat kann zur Abwendung wirt- 
schaftlicher Schäden noch weiter nötige gesetz- 
liche Massnahmen für die Kriegsdauer anordnen. 

Aus Anlass dieser Vorschriften ist auch ein 
Zusatz betreffs des Postwechselprotestes erfolgt. 
Bei Wechseln, die ohne Rücksicht auf die ver- 
längerte Protestfrist durch die Post sogleich 


ı) Als Verhinderung durch höhere Gewalt gilt ins- 
besondere die Besetzung des Ortes der vorzunehmen- 
den Handlung durch den Feind, es sei denn, dass sie 
mit der verkehrsüblichen Sorgfalt trotzdem ausführbar 
ist, weiter die Unterbrechung der geregelten Post- 
verbindung mit dem betreffenden Orte. Es können 
aber auch noch andere Umstände in Frage kommen. 
Der Bundesrat hat bereits verfügt, dass auch der Er- 
lass hindernder, gesetzlicher Massnahmen im Auslande 
als Hinderungsgrund zur Verlängerung der Fristen gilt. 


PHOTOGRAPHISCHE:CHRONIK. 


protestiert werden sollen, ist auf der Rückseite 
des Postauftrags der Angabe: „sofort zum 
Protest“ der Nachsatz anzufügen: „ohne Rück- 
sicht auf die verlängerte Protestfrist“. Post- 
aufträge, die nur die einfache Angabe „sofort 
zum Protest“ enthalten, werden, wenn der erste 
Einzugsversuch scheitert, nicht am 2., sondern 
am 32. Tage nochmals zur Zahlung vorgezeigt. 

Die Fälligkeit aller vor dem 31. Juli 1914 
im Auslande ausgestellten, jedoch im In- 
lande zahlbaren Wechsel wird, falls sie nicht 
schon am 31. Juli verfallen waren, um 3 Monate 
hinausgeschoben. Weiterer Wechselstempel ist 
aus Anlass dieser Fristerstreckung nicht zu ent- 
richten. 


Die Kriegsdarlehenskassen. 


Zur Abhilfe des Kreditbedürfnisses, vorzüg- 
lich zur Förderung von Handel und Verkehr, 
werden in Berlin, und nach Bedarf an anderen 
Orten im Reiche, an denen sich Reichsbank- 
filialen befinden, Darlehenskassen errichtet. Zur 
Beschaffung der nötigen Mittel werden von 
der Reichsschuldenverwaltung Darlehenskassen- 
scheine zu 5, ıo, 20 und 50 Mk., und zwar 
an die Darlehenskassen verabfolgt, welche 
sie nach Massgabe der für Darlehen erforder- 
lichen Mittel hinausgeben. Ihr Gesamtbetrag 
soll ı!/, Milliarden Mk. nicht überschreiten, je- 
doch kann der Bundesrat im Bedarfsfalle den 
Betrag erhöhen. Die neuen Darlehbenskassen- 
scheine werden bei allen Reichs- und sonstigen 
öffentlichen Kassen in Zahlung genommen, im 
Privatverkehr besteht dagegen — im Gegensatz 
zu den Reichskassenscheinen und den Reichs- 
banknoten — ein Annabmezwang nicht. 

Den Betrag der umlaufenden Darlehenskassen- 
scheine macht der Reichskanzler allmonatlich 
bekannt. Nach Wiederherstellung des Friedens 
werden dieselben wieder eingezogen. 

Die Darlehenskasse gewährt nur gegen Sicher- 
heit Darlehen von mindestens ıoo Mk., und 
zwar in der Regel auf höchstens 3, ganz aus- 
nahmsweise auf 6 Monate. Zur Sicherung der 
Darlehen können verpfändet werden: Im Reichs- 
gebiet lagernde, nicht verderbliche Waren, 
Boden-, Bergwerks- und gewerbliche Erzeug- 
nisse, und zwar in der Regel bis zur Hälfte, 
ausnahmsweise bis zu ?/, des Schätzungswertes, 
sodann Wertpapiere vom Reich oder von Bundes- 
staaten, gesetzmässig ausgegebene Wertpapiere 
deutscher Korporationen, Aktien- oder Kom- 
manditgesellschaften auf Aktien — mit einem 
Abschlage vom Kurse oder Marktpreise. Auf 
den Namen lautende Papiere müssen der Dar- 
lehenskasse übertragen werden. Die Darlehens- 
kassenhauptverwaltung kann auch die Ver- 
pfändung von noch anderen Wertpapieren für 
zulässig erklären. Bei Verpfändung von einem 
bedeutenden Preiswechsel unterliegenden Sachen 


PHOTOGRAPHISEHE CHRONIK. 


rı.. 


muss ausserdem noch ein sicherer Bürge ge- 
stellt werden. 

Auch in deutsche Reichs- oder Bundesstaats- 
schuldbücher eingetragene Forderungen können 
in gleicher Weise verpfändet werden. Für den 
Fall, dass bereits Dritte Rechte an derartige 
Forderungen haben, sind besondere, ausführ- 
liche Bestimmungen getroffen. 

Wird zur Verfallzeit nicht Zahlung geleistet, 
so kann die Darlehenskasse das Unterpfand 
verkaufen und sich aus dem Erlös bezahlt 
machen. Auch bei Konkurs des Schuldners ist 
sie hierzu berechtigt. 


Der Darlehenszinsfuss soll höher sein als 
der Reichsbankwechseldiskont. Vorläufig ist 
ersterer daher auf 6!/, Prozent festgesetzt 
worden. Der Zinsertrag soll die Verwaltungs- 
kosten und etwaige Ausfälle decken, darüber 
hinaus zur Wiedereinlösung der Darlehens- 
kassenscheine verwendet werden. Ein etwaiger 
Ueberschuss fällt der Reichskasse zu. 


Die Reichsbank übernimmt, jedoch mit Ab- 
sonderung von ihren übrigen Geschäften, die 
Verwaltung der Darlehenskassen für Rechnung 
des Reichs, unter Oberleitung des Reichskanzlers. 
Hierzu ist eine besondere Bankabteilung als 
„Hauptverwaltung der Darlehenskassen* er- 
richtet. Ihre Eröffnung nebst den Namen der 
Reichsbevollmächtigten und Vorstandsmitglieder 
wird in den Amtsblättern bekanntgemacht. Die 
Geschäftsanweisung erlässt der Reichskanzler. 
Sobald das Bedürfnis zur Fortdauer der Kriegs- 
darlehenskassen nicht mehr besteht, verfügt der 
Reichskanzler ihre Auflösung. 


459 


Kriegsvorsehriften für die Krankenkassen. 


Die Leistungen sämtlicher Orts-, Land-, 
Betriebs- und Ionungskrankenkassen haben sich 
auf die Regelleistungen zu beschränken. Die 
Beiträge werden allgemein auf 4!/, Prozent des 
Grundlohnes festgesetzt. Laufende Leistungen 
bleiben unberührt. Ist die Leistungsfähigkeit 
einer Kasse sicher, so darf allerdings auf An- 
trag des Kassenvorstandes das Versicherungs- 
amt die Erhebung niedrigerer Beiträge, oder 
Gewährung höherer Leistungen verfügen. Auf 
Beschwerde entscheidet das Oberversicherungs- 
amt endgültig. 

Reichen umgekehrt 4!/, Prozent des Grund- 
lohns für die Regelleistungen und Verwaltungs- 
kosten nicht aus, so haben bei Orts- und 
Landkrankenkassen der Gemeindeverband, bei 
Betriebskrankenkassen der Arbeitgeber, bei 
Innungskrankenkassen die Innungen die erforder- 
lichen Zuschüsse zu leisten. 

Hat ein Krankenkassenstatut eine Wartezeit 
für Leistungen bestimmt, so ruht der Fristenlauf 
für alle Versicherten, die Kriegsdienste leisten. 

Sehr wichtig ist weiter, dass die Kranken- 
versicherung der Hausgewerbetreibenden 
für die Kriegsdauer ausser Kraft gesetzt ist. 
Laufende Leistungen und fällige Beiträge bleiben 
unberührt. Jedoch kann auf übereinstimmenden 
Antrag der Gemeinde, oder des Gemeinde- 
verbandes und des Krankenkassenvorstandes 
das Oberversicherungsamt mit endgültiger Ent- 
scheidung genehmigen, dass die hausgewerb- 
liche Krankenversicherung durch statutarische 
Bestimmung geregelt wird. 


—— — 


Rundsehau. 


— Stockflecke auf Photographien. Zur 
Erzielung haltbarer Bilder wird gewöhnlich nur 
die Beschaffenheit der photographischen Kopie 
selbst in Betracht gezogen, aber eine Zerstörung 
des Bildes kann noch aus ganz anderen Gründen 
entspringen. Da gibt es gewisse Pilze, die 
nicht nur das Silberbild angreifen, sondern auch, 
und vielleicht noch in grösserer Ausdehnung, 
Kupferstiche, Farbendrucke und andere Repro- 
duktionen. Man sieht ferner oft alte ein- 
gerahmte Photographien, bei denen das Silber- 
bild selbst in gutem Zustande verblieben ist, 
während der Karton durchweg mit Stockflecken 
übersät ist. Man muss dabei annehmen, dass 
der Photograph seinerzeit besondere Sorge ent- 
faltet hat und reine Kartons, Kleister mit fäulnis- 
widrigen Zusätzen benutzt hat, dass ferner bei 
der Rahmung nicht nur Staub und Feuchtig- 
keit ausgeschlossen wurden, sondern auch Sporen 
und andere Erreger von Schwammgewächsen. 
Es wurde in früheren Jahren, zur Kollodium- 


[Nachdruck verboten] 
zeit, jedenfalls recht sauber und bedacht ver- 
fahren. 

Heutigentags werden die Kartons zum Teil 
aus sehr minderwertigem Stoff hergestellt, wir 
finden ausgedehnte Holzfaserpartien oder Spart- 
gras darin; wir sehen, wie die Kartons, dem 
Lichte ausgesetzt, schnell vergilben. Der Kar- 
tonstoft ist wohl oberflächlich von einer glatten 
Papierschicht, aber wir haben keine Erkennungs- 
mittel, welche Pilzerreger etwa in den Binde- 
mitteln sitzen. Es ist schon oft bemerkt worden, 
dass sich irgend ein Karton für Kohle- oder 
Platindrucke bewährt, da diese beständig sind, 
aber die Möglichkeit des Entstehens von Stock- 
flecken ist damit noch nicht ausgeschlossen. 

Die Trockenaufziehmethode mit wasserdichter 
Schellackschicht isoliert jedenfalls das Bild ganz 
wirksam und sollte auch für Aquarelle wertvoll 
sein. An eine andere wichtige Sache, nämlich 
genügende Säuberung des Glases in dem Rahmen, 
wird aber nicht immer gedacht. Es ist für 


460 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


"mine m nannten 


Pilzgewächse wohl möglich, dass solche auch 
nach Reinigung der Glasscheibe noch ver- 
bleiben, wenn nicht bei dem Putzen auch auf 
Sterilisierung Bedacht genommen wurde. Ge- 
wöhnlicher Holzgeist, vermischt mit Ammoniak, 
ist ein gutes Putzmittel, aber ein nachfolgendes 


Ueberreiben mit Formalin vervollständigt erst 
die Reinigung und wird uns in späterer Zeit 
viel Aerger ersparen. Derartige Vorsichtsmass- 
regeln trifft man leider nur bei sehr gewissenhaft 
arbeitenden Photographen an. (Nach „British 
Journal*). 


— a — 


Zur Linderung der Kreditnot. 


Der Reichsanzeiger veröffentlicht in seiner 
Nr. 194 vom 19. August folgenden an die sämt- 
lichen Herren Oberpräsidenten gerichteten Erlass 
des Ministeriums für Handel und Gewerbe: 

Infolge des Kriegsausbruchs ist auch der gewerb- 
liche Mittelstand in eine schwierige Lage gekommen. 
Zahlungen für Forderungen der Handwerker werden 
noch mehr als sonst verzögert. Gleichzeitig verlangen 
Lieferanten der Handwerker an Stelle der bisher 
üblichen Kreditgewährung sofortige Barzahlung. Ver- 
einzelt ist sogar die Weiterlieferung von Waren von 
der vorherigen Abdeckung der eingeräumten Kredite 
abhängig gemacht worden. 

Dem Kreditbedürfnis der kleingewerblichen Be- 
völkerung wird unter den gegenwärtigen Verhältnissen 
jede nur mögliche Erleichterung zu verschaffen sein. 

Ich weise darauf hin, dass die Preussische Zentral- 
genossenschaftskasse in der Lage ist, jedes berechtigte 
Kreditbedürfnis in vollem Umfange zu erfüllen. Dazu 
ist aber erforderlich, dass den im Gesetz vom 31. Juli 
1895 der Preussischen Zentralgenossenschaftskasse vor- 
geschriebenen Bedingungen genügt wird, d. h. dass 
bezirkaweise Verbandskassen gebildet werden, soweit 
solche nicht schon bestehen. Dabei ist möglichst darauf 
zu achten, dass nicht Kassen Ins Leben gerufen werden, 
die mit bestehenden, auf dem gleichen Gebiete arbeiten- 
den Verbandskassen nur in Wettbewerb treten würden. 

Die Preussische Zentralgenossenschaftskasse ist 
bereit, die Gründung der Verbandskassen auf jede 
Weise zu erleichtern. Sie ist dazu um so mehr in der 
Lage, als sie bereits vor einigen Jahren vorsorglich ihre 
allgemeinen Geschäftsbedingungen dahin abgeändert 
hat, dass zur Erlangung grösserer Kredite nicht mehr 
die Uebernahme umfangreicher Haftsummen erforder- 
lich ist, sondern dass sich die Kredite der Verbands- 
kassen im weitesten Masse auf der eigenen Kredit- 
fähigkeit der sich anschliessenden Genossenschaften 
aufbauen können. Zur weiteren Erleichterung in der 
Kreditgewährung wird die Preussische Zentralgenossen- 
schaftekasse während der Kriegszeit bei der Diskon- 
tierung von Wechseln von der Beibringung der sonst 
erforderlichen Unterlagen absehen, sofern die Güte der 
ihr eingereichten Wechsel durch örtliche Vertrauens- 
kommissionen der Genossenschaften bescheinigt wird. 


Eure Darenlauat ersuche ich, mit möglichster 
Exıellenz 

Beschleunigung die Vorstände der in der Provinz vor- 
handenen kleingewerblichen Genosserschaftswesen in 
Betracht kommenden Genossenschaftsverbände (g. F. 
auch der Schulze-Delitzschschen Verbände) sowie 
die Vorstände der Handwerkskammern zu einer ge- 
meinsamen Erörterung der Angelegenheit einzuladen 
und darauf hinzuwirken, dass die Aufnahme neuer 
Mitglieder in die Genossenschaften möglichst erleichtert 
wird, und dass die Genossenschaften sich in tunlichst 
weitgehendem Masse den bereits bestehenden Verbands- 


kassen angliedern oder sich neu zu solchen zusammen- 
schliessen. 


Die von den Genossenschaften zu wählenden Ver- 
trauenekommissionen werden zweckmässig aus drei Mit- 
gliedern bestehen. In Betracht kommen nur zuverlässige, 
mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraute 
Persönlichkeiten. Indem ich bemerke, dass nicht be- 
absichtigt ist, in die Selbständigkeit und Selbstver- 
antwortlichkeit der Genossenschaften irgendwie einzu- 
greifen, empfehle ich, eine von ihnen aus den mit 
amtlicher Autorität bekleideten Personen wählen zu 
lassen. 


Bei dem gesamten Vorgehen sind die Handwerks- 
kammern und Innungen sowie die Gewerbevereine zur 
tatkräftigen Mitarbeit besonders berufen. Ich vertraue 
darauf, dass sie sich dieser Aufgabe mit dem gebotenen 
Eifer unterziehen werden, und habe nichts dagegen 
einzuwenden, dass sie hierfür bereite Mittel aufwenden. 

Abschrift vorstehenden Erlasses habe ich den Re- 
gierungspräsidenten zugehen lassen. 


Zusatz für Potsdam: 

Vorstehender Erlass bezieht sich nicht auf die Ver- 
hältnisse in Gross-Berlin. Hier werden zurzeit un- 
mittelbare Verhandlungen zwischen der Preussischen 
Zentralgenossenschaftekasse und den Beteiligten ge- 
pflogen. ' Eine Mittellung über das Ergebnis behalte 
ich mir vor. 


Berlin, den ı8. August 1914. 


Der Minister für Handel und Gewerbe. 
Sydow. 





Die Invaliden- und Angestelltenversieherung während des Krieges. 


I. Invalidenversicherung. 
Der bis zu seiner Einberufung Versicherungs- 
pflichtige, d.h. derjenige, der bis dahin berufsmässig 


versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, braucht 
für die Wahrung seiner Ansprüche nichts zu tun; 
ihm werden die Zeiten der Mobilmachung und des 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


461 





Krieges ohne weiteres so angerechnet, als ob Bei- 
träge der II. Lohnklasse für ihn entrichtet würden. 
Dies gilt auch für diejenigen, die freiwillig ins Feld 
ziehen. Anders liegt die Sache bei derjenigen, die bei 
ihrer Einberufang nicht mehr Pflichtmitglieder, 
sondern freiwillige Mitglieder der Invaliden- 
versicherung waren. Sie müssen, um ihre Ansprüche 
aufrecht zu erhalten, sich, wie bisher, freiwillig ver- 
sichern; es müssen also diejenigen, die früher ver- 
sicherungspflichtig waren und von der freiwilligen 
Weiterversicherung Gebrauch gemacht hatten, jeden 
Monat mindestens eine Marke kleben, es genügt eine 
solche in der Lohnklasse I zu 16 Pf.; diejenigen aber, 
welche niemals versicherungspflichtig waren, 
sondern — etwa als selbständige Unternehmer — die 
Selbstversicherung eingegangen hatten, müssen 
monatlich mindestens zwei Marken kleben. 


Diejenigen, die dauernd erwerbsunfähig aus dem 
Felde zurückkommen, erhalten sofort die Invaliden- 
rente; wer nicht dauernd, aber länger als 26 Wochen 
erwerbsunfähig ist, erhält die Krankenrente, und den 
Hinterbliebenen gefallener oder sonst gestorbener 
Kriegsteilinehmer werden die gesetzlichen Hinter- 
bliebenenbezfge gewährt. Auch die Weiterzahlung der 
übrigen Renten hört selbstverständlich während des 
Krieges nicht auf. 


a Angestelltenversicherung. 


Für denjenigen, der im Kriege auf Grund der 
Wehrpflicht oder freiwillig Militärdienste leistet, gilt 
die Kriegszeit als Beitragszeit sowohl für die Erhaltung 
der Anwartschaft, als für die Sicherung des Rechts 
zur freiwilligen Weiterversicherung. Der Angestellte 
selbst kann bei einer durch den Krieg verursachten 
Berufsunfähigkeit zwar unter Umständen ein Heil- 
verfahren beantragen, dagegen Ruhegeldansprüche aus 
seiner Versicherung noch nicht geltend machen, da 
das Angestelltenversicherungsgesetz zu kurse Zeit in 
Kraft ist, um die Wartezeit für ein Ruhegeld zu er- 
fällen. Doch steht beim Tode des Versicherten der 
hinterlassenen Witwe oder, falls solche nicht vorhanden 
sind, den hinterlassenen Kindern unter ı8 Jahren ein 
Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den Ver- 
storbenen eingezahlten Beiträge zu. Bei der frei- 
willigen Versicherung werden drei Viertel der von dem 
freiwillig Versicherten eingezahlten Beiträge zurück- 
erstattet. Der Anspruch verfällt, wenn er nicht inner- 
halb eines Jahres nach dem Tode des Versicherten 
geltend gemacht wird. 

IE rt 


Kleine Mitteilungen. 


— Gründung von Kreditgenossenschaften. 
Wie in der am Dienstag, den 18. August, in den 
„Kammersälen‘‘ abgehaltenen Versammlung der Vor- 
stände und Vertreter der Innungen, Arbeitgeberverbände 
und sonstigen Handwerkerkorporationen Gross- Berlins 
betont wurde, müssen zur Durchführung der vom Herrn 
Minister für Handel und Gewerbe angeregten Hilfs- 
aktion zur Behebung der Kreditnot in Handwerker- 


kreisen vor allem die Innungen zu ausserordent- 
lichen Innungsversammiungen berufen werden, 
um sich über die korporative Beteiligung der Innungen 
an der zu gründenden Kreditgenossenschaft durch Be- 
willigung von Innungsvermögensteillen und Erwerbung 
von Geschäftsanteilen der Genossenschaft schlüssig zu 
machen. 


— Boykott englischer photographischer 
Artikel. Wie die „Bohemia“, Prag, berichtet, haben 
die österreichischen Amateurvereine beschlossen, photo- 
graphische Apparate, Platten, Papiere und Chemikalien, 
welche in England erzeugt sind, in der Folge nicht 
mehr zu kaufen. Möge dies Beispiel auch bei uns 
überall Nachahmung finden. 


— Photographieren auf der Strasse In 
einer Bekanntmachung vom 21. August teilt der Polizei- 
präsident von Berlin mit, dass Personen, welche für 
Zeitungen auf den Strassen und Plätzen des Landes- 
polizeibezirks Berlin photographische Aufnahmen zu 
machen beabsichtigen, dazu eines Erlaubnisscheines 
der Abteilung X des Polizeipräsidiums bedürfen. Sie 
sind dann berechtigt, Armbinden mit der Aufschrift 
„Pressephotograph‘ anzulegen. Die gemachten Auf- 
nahmen sind dem Polizeipräsidium, Abtellung VII, zur 
Begutachtung einzureichen. Bei Aufnahmen mittels 
Stative bedarf es aus verkehrspelizeilichen Gründen 
auch noch der Genehmigung des für den jeweiligen 
Aufnahmeort zuständigen Reviers. 


— Emil Busch, A.-G., Rathenew. In der am 
ı8. August 1914 stattgehabten Generalversammlung 
waren 483600 Mk. Aktien mit 806 Stimmen vertreten. 
Der Abschluss wird vorgelegt. Der Aufsichtsrat hatte, 
nach reichlichen Abschreibungen und Rückstellungen, 
die Vertellung einer Dividende von 17 Prozent in Vor- 
schlag gebracht. In Berücksichtigung des inzwischen 
ausgebrochenen Krieges ändert er aber jetzt den Vor- 
schlag dahin ab, nur 10 Prozent Dividende auszu- 
schütten und dafür anstatt 177610,63 Mk. vielmehr 
332231,60 Mk. als Gewinn für das neue Geschäftsjahr 
vorzutragen. Der Krieg hat der Gesellschaft zwar 
grössere Aufträge zugeführt, sie ist aber gleichzeitig 
dadurch gezwungen, für Materialbeschaflungen usw. 
nennenswert höhere Barmittel flüssig zu halten; es 
kommt dazu, dass bei den veränderten Verhältnissen 
auf den prompten Eingang eines Teiles der Forderungen 
im Ausland nicht zu rechnen sein wird. Die General- 
versammlung hat die neu vorgeschlagene Gewiun- 
verteilung einstimmig angenommen und dem Gesell- 
schaftsvorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. 
Die Direktion teilt auf Anfrage mit, dass sich bis zum 
Ausbruch des Krieges der Umsatz etwa auf derselben 
Höhe wie im Vorjahr bewegt hat. 


OB 


Eingesandt. 


Herr Bernh. Günther in Goslar bittet uns um 
Aufnahme folgender Zeilen: 


Englische Unverschämtheiten im grossen haben 
wir ja zu allen Zeiten kennen gelernt, aber ganz be- 


462 


sonders in diesen letzten Wochen. — Es interessiert 
vielleicht viele meiner Kollegen, dass auch im kleinen 
der einzelne Engländer und der englische Händler 
genau so sein kann, wie das ganze England. 

Ich bestellte vor Wochen bei der Firma Wellington 
& Ward in Berlin „B. B.-Papier“. Ich bekam das 
Paket durch Nachnahme. Es wurde in der Dunkel- 
kammer geöffnet, und nach den ersten Drucken sah 
ich, dass es nicht das bestellte Papier war. Ich schickte 
es zurlick und verlangte das geforderte Papier. — Ohne 
Entschuldigung und unfrankiert bekam ich die richtige 
Sendung, so dass ich für das Versehen der Firma 
Wellington & Ward noch 60 Pi. Porto hätte zahlen 
müssen. — Ich verweigerte die Annahme und schrieb 
der Firma, dass ich keine Lust habe, die entstandenen 
Auslagen für ihr Versehen zu bezahlen. 

Daraufhin bekomme ich die bekannte Neujahr- 
karte mit dem grinsenden Kindchen. Ueber 
das Bild der Bromsilberkarte ist mit Schreibmaschine 
geschrieben: 


Sehr geehrter Herr Günther! 

Nachdem Sie uns ein Dutzend des irrtümlich ge- 
sandten Papiers verdorben, haben wir effektiv keine 
Veranlassung, Ihnen franco zu liefern. Wenn Sie 
das Paket nicht einlösen, ist es Ihr Verschulden, 
aber nicht unsererseits, 


Hochachtungsvoll 
Wellington & Ward. 


Ich verbat mir energisch Form und Art solcher 
Mitteilung und liess die Firma wissen, dass ich nie 
wieder etwas von ihr beziehen würde. Ueberdies waren 
nur drei bis vier Blatt verwendet und das andere fein 
säuberlich eingepackt zurückgesandt. Man hätte ja auch 
die verbrauchten Blätter abrechnen können. 

Nachdem das Paket in Berlin zurlickgekommen, 

schreibt mir die Firma, dass ich gegen Erstattung der 
Portospesen von 1,30 Mk. das Papier abholen lassen 
könnte. 
Wenn ein deutscher Fabrikant oder Händler in der 
Art und Weise im Auslande in dieser Zeit so auftreten 
würde, was würde ihm wohl geschehen? — — Wenn 
man bedenkt, wie unsere Landsleute in diesen Wochen 
auch in England behandelt wurden, wenn man liest, 
wie England versucht, uns jede Auslandsgeschäfts- 
verbindung abzuschneiden, da bekommt man die Wut, 
dass man englisches Material nicht nur verarbeitet, 
sondern sogar weiten Kreisen empfohlen hat! 

Wenn wir deutschen und österreich - ungarischen 
Photographen für den englischen Export auch keine 
grosse Bedeutung haben, ist es immerhin eine kleine 
nationale Tat, wenn wir alles, was uns von England 
kommt, ablehnen. Ja, ich gehe noch weiter, man sollte 
mit jedem Händler abrechnen, der englische Waren 
fährt. 

Wir sollten uns alle mit deutschem Material ein- 
arbeiten und umgehend lernen, das englische zu ent- 
behren. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 


Frage 1498. Heır Fr. A. in Z. Ich beabsichtige, 
meine Silberrückstände zu sammeln, und zwar das 
Waschwasser der Kopien wie auch Piattennatron. Ich 
habe mit dem Niederschlagen schon Versuche angestellt, 
und zwar schlug ich das Waschwasser mit Salzsäure 
nieder und das Natron mit Schwefelleber. Das erst- 
malige Niederschlagen des Chlorsilbers, mit etwa 30 ccm 
Salzsäure, war von Erfolg, indem ich als Rückstand 
eine graubräunliche, schlammige Masse hatte und das 
Wasser oben zum Abschütten klar blieb. Bei den 
nachfolgenden Niederschlägen hatte ich jedoch niemals 
Erfolg, indem hier das Chlorwasser unverändert blieb. 
Der Topf selbst wurde immer zugedeckt, so dass keine 
fremden Chemikalien hineinkommen können. Bei den 
Niederschlägen von Natron hatte ich niemals Erfolg. 
Ieh versuchte es auf verschiedene Art, indem ich 
Schwefelleber etwa so g in Stücken zusetzte, das 
andere Mal flüssig. Da ich ziemlich viel Rückstände 
hätte, wäre mir an einer genauen Auskunft sehr ge- 
legen. Das Natron steht schon mehrere Wochen, ohne 
sich niederzuschlagen. 


Antwort su Frage 148. Das Silber in Wasch- 
wässern von Auskopierpapieren lässt sich mit Salzsäure 
vorzüglich und restlos niederschlagen. Das gefällte 
Chlorsilber wäscht man auf einem Papierfilter, dessen 
Spitze durch Mull oder Watte verstärkt ist, mit etwas 
Wasser aus und verkauft es zweckmässig in diesem 
Zustande an eine Scheldeanstalt. Der Misserfolg ist 
von hier aus nicht aufzuklären, doch dürfen wir wohl 
annehmen, dass die betreffende Flasche, welche sie 
das zweite Mal nahmen, keine Salzsäure enthielt. 
Wenn man das Silber aus den Waschwässern selbst 
auf Silbernitrat verarbeiten will, so befolgt man zweck- 
mässig die im Photogr. Notizkalender von Stolze 1914 
(Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S.) Nr. 72 
angeführte Methode. Das von Ihnen ausgeübte Ver- 
fahren der Behandlung des silberhaltigen Fixiernatrons 
mit Schwefelleber benutzt man heute nicht oft mehr, 
da der sich entwickelnde Geruch sehr lästig ist. Am 
besten hängt man Kupfer- oder Aluminiumblech in 
das niederzuschlagende Bad, sorgt für gelegentliche 
Entfernung des an diesen Streifen niedergeschlagenen 
Silbers und tut die abgekratzten oder mit einer Draht- 
bürste abgeschrubbten Metallstreilfen so oft wieder in 
das Bad, bis alles Silber niedergeschlagen, d. h. die 
Mutterlauge klar ist. Fixlerbäder kann man auch 
dusch Zinukstaub niederschlagen, den man z. B. durch 
die Chemische Fabrik auf Aktien vorm. E. Schering, 
Berlin- Charlottenburg, bezieht. Man rechnet dann pro 
Liter Flüssigkeit 10 g. Das überschüssige Zink im 
Niederschlag muss man später durch mit dem vier- 
fachen Volumen Wasser verdünnte Schwefelsäure her- 


auslösen. 
ir art 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 








Nr. 71 | 72. 6. September. IQ14. 





Heil und Sieg unseren tapferen Truppen! 


Viele Kollegen stehen im Kampfe um Gut und Recht. Not und Sorge blieb 
daheim; sie zu lindern sei unsere heiligste Pflicht. 
Freiwillige Beiträge für die Kriegsnotspende der deutschen Photographen wolle man 
senden an Herrn Adolf Sander, Leipzig-Gohlis, Gohliser Strasse 53. 
R. A. Schlegel, Vorsitzender des Central-Verbandes. 


Eingegangen sind von: R. A. Schlegel-Dresden 50 Mk.; Adolf Sander-Leipzig 50 Mk.; 
Max Breslauer-Leipzig 5 Mk.; Adolf Hartmann- Dessau ıoMk.; Herm. Bähr-Dresden 5 Mk.; 
Otto Hertel-Freiberg ı0o Mk.; Paul Petzold-Brandenburg a. Havel ıo Mk.; Grätz-Zeit- 
hain i. Sa. a0 Mk.; Fritz Seng-Wismar 5 Mk.; Alfred Vorberg-Leipzig 5 Mk.; Fritz Ludwig- 
Leipzig 10 Mk.; Paul Gäbler-Leipzig ıo Mk.; Ernst Hönisch-Leipzig ıo Mk.; Emil Hoffmann- 
Leipzig ı0o Mk.; Eugen Beitz- Arnstadt 1oMk.; Axel Bilberg-Leipzig 5 Mk ;, zusammen 225 Mk. 

Herr Axel Bilberg-Leipzig übergab weiter: einen Kodakapparat ı0:ı5 für Film im 
Ankaufspreise von 140 Mk, der zum Besten der Kriegsnotspende verkauft werden soll. Angebote 
sind an den Unterzeichneten erbeten. Allen Gebern innigen Dank! Adolf Sander. 


Die Kalkulation in einem Photographengesehäfte. 


Vortrag aut dem III. Deutschen Photographentage, von E. Ruch, Diplom- Hardelslehrer. 
(Fortsetzung aus Nr. 63/66.) (Nachdruck verboten.) 


Die Geschäftsunkosten müssen nun gerecht weise auf die produktiven Löhne erfolgen soll, 
verteilt werden. Da die Verteilung praktischer- so erfolgt zuvor die Lohnberechnung. 
B) Lohnberechnung. 


ı. Berechnung des Durchschnittsstundenlohnes. 
Produktive Löhne: 


Ein Meister, tägl. 8Std. a 1,— Mk. = 8,— Mk. ki enlenn 
(etwa ı2ı pro Mon.) ein Gehilfe, „ IO „ 2045 „ =4,50 „ 
a 81 „  ,„ eine Empfangsdame, „ IO „ &0,30 „ =3,— ,„ 
(zugleich Retoucheuse) 5 
Tageslohn: 28 Std. 15,50 Mk. 


Produktiver Durchschnittsstundenlohn: 15,5 : 28 — 0,5535, 
s abgerundet —= 0,56 Mk. 
2. Berechnung der Gesamtsumme der produktiven Löhne im Jahre. 
Bezahlte bezw. angerechnete Arbeitsstunden laut Lohnliste: 


1. Meister, 8 Std.x 325 (angenommene Arbeitstage) 
— 2600 Std. ä ı,— Mk. — 2600,— Mk. 
2. ein Gehilfe, Io „ X325=3250 „ &045 „ = 1462,50 „ 
3. Empfangsdame und Retoucheuse, I0 „ X325=3250 „ 2030 „ = 975— 
g1oo Std. 5037,50 Mk. 


Gratifikationen und Abrundung: 62,50 „ 


Gesamtsumme der jährlichen produktiven Löhne: 5100,— Mk. 
Probe. Tageslohn: 15,50 Mk. 
Jahreslohn: 325Xı15,5 . . 5037,50 Mk. 
Gratifikation und Abrundung 62,50 „ 


5100,— Mk. 


464 


Zu B: Der Stundenlohn des Meisters ist mit 
ı Mk. bier in Ansatz gebracht. Vorausgesetzt 
ist hier, dass der Inhaber eine gediegene Fach- 
bildung besitzt, die ihn befähigt, in technischer 
und künstlerischer Hinsicht möglichst Voll- 
kommenes zu leisten und Lehrlinge gut aus- 
zubilden. Die Arbeit des Photographen ist ja 
mehr oder weniger Qualitätsarbeit.e Von der 
Massenfabrikation bis zur vollkommenen künst- 
lerischen Durcharbeitung der Bilder reicht die 
Tatigkeit des Photographen. Die Voraussetzung 
für letztere ist wohl ein grösseres Mass von 
Allgemeinbildung. Lücken derselben würden 
sich auch zuweilen im Verkehr mit gebildeter 
Kundschaft unangenehm bemerkbar machen. 
Wenn die Voraussetzungen in fachlicher Hin- 
sicht und betreffend einer genügenden Allgemein- 
bildung gegeben sind, dann wird ein angesetzter 
Stundenlohn von ı Mk. sicherlich als gerecht- 
fertigt erscheinen. (Man vergleiche die Lohn- 
sätze für unqualifizierte Arbeiter in Grossstädten!) 
Wenn nach einem guten Kenner der Verhält- 
nisse „leider der heutige Durchschnitt des 
Photographenstandes nicht besonders hoch steht, 
was allgemeine, wie auch Fachbildung anbelangt“ 
(Frank, S. ı55), und „fortwährend Klagen über 
minderwertige Gehilfenschaft laut werden“, so 
sind diese Zustände überhaupt die Ursache der 
verbältnismässig geringen Entlohnung im 
Photographenberuf. Als Folgeerscheinung finden 
sich billige Preise bei minderwertigen Arbeits- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


produkten. Bei Berechnung des produktiven 
Durchschnittsstundenlohnes ist der eventuelle 
Lehrling absichtlich ausgeschaltet, da sonst der 
Durchschnittsstundenlohn eine schwer zu recht- 
fertigende Herabsetzung erfahren würde Die 
Gründe sind: Die Arbeit des Lehrlings im 
Phbotographenberuf findet ibre Entschädigung 
zum Teil in dem eventuell zu zahlenden Lehr- 
geld oder freien Verpflegung. Bei einer ge- 
wissenhaften Ausbildung des Lehrlinges müssen 
Meister und Gehilfe dazu einen Teil ihrer in 
Ansatz gebrachten produktiven Tätigkeit opfern. 
Die Tätigkeit des Lehrlinges ist zuerst mehr 
eine den Inhaber bezw. Gehilfen unterstützende. 
Durch mangelnde Fähigkeit wird natürlicher- 
weise durch ihn mancher Schaden entstehen. 

Zu 2: Sonst ist es im Gewerbe üblich, 300 
Arbeitstage anzunehmen. Hier sind 325 Arbeits- 
tage in Ansatz gebracht, da ja auch Sonntags 
eine intensive, zwar zeitlich kürzere Arbeitszeit 
vorliegt. 


Materialverbrauch a): Auf Grund der 
Buchführung des Herrn Schlegel ergab sich, 
dass der Materialverbrauch zwischen !/, bis !/, 
des Umsatzes liegen dürfte. Wenn hier 1,05 
in Ansatz gebracht sind, so würde dies auch 
etwa 1!/, des Verkaufspreises (6,81 Mk.) von 
einem Dutzend Visit ohne Probe ergeben. Es 
war nötig, um diese Verhältniszahl zu ermitteln, 
einen verhältnismässig hohen Materialausschuss 


C) Verteilung der allgemeinen Unkosten auf die produktiven Löhne. 


I. Weg. Tageslohn: 15,50 Mk. Jahreslohn: 325X 15,5 und 62,50 — 5100 Mk. (laut Lobnliste). 
Ansatz: Auf jährlich 5roo Mk. produktive Löhne —= 4800 Mk. allgemeine Unkosten 


I ” ” 








oder 


4800 : 5100 
48:51 


— ? 
” Fra nn ae euer. 12, Minen rlnere 


— 0,941 Mk., 


d.h. auf ı Mk. Lohn kommen 94,1 Pf. allgemeine Unkosten, abgerundet 95 Pf. 
Berechnung des Stundenlohnes unter Zuschlag der Unkosten: 
Auf ı00 Pf. Lohn kommen 95 Pf. Unkosten, 


” n 


I, i 
»„ 56 „ produktiven Durchschnittsstundenlohn 95x 56 


Ioo ,„ 


— 53,2 Pf. rund —= 54 Pf. Unkosten. 
Eine Arbeitsstunde kostet 56 Pf. Lohn und 54 Pf. Unkosten —= 1,10 Mk. 


II. Weg. Jahresunkosten . . . 


Tagesunkosten: 4800: 325 — 28 Arbeitsstunden. 
I 


III. Weg. 
Jahresunkosten 


nen. 4800 Mk. 
— 14,80 Mk. (rund) 
— 0,54 


= (14,8: 28) 5 
abgerundete Unkosten. 


Jabreslohn laut Lohnliste = 5100 Mk. 


— 4800 „ 


zusammen ggoo Mk. 


auf 325 Arbeitstage entfallen 
ı Arbeitstag (28 Stunden) R 
s ı Stunde 


Lohn und Unkosten: 


9900,— Lohn und Unkosten, 
30,46 ” ” ” 
(30,46:28)= 1,09 „ " n 


1,10 Mk. abgerundet. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 465 





D) Einzelkalkulationen. 
a) Ein Dutzend Visit mit Ausführung, ohne Probe. 


I. Material: Eine Platte . . 7 #3 9 re 20: ME 
Zwölf Blatt Papier Ay Bogen a 75 Pf. x an a OR 
Zwölf Kartons (I0000 = 130 Mk) . . . .2..2.....0,J15 „ 
Gold- und Platinverbrauch . . . . . 2 2.2.2...0,20 „ 
Chemikalien (Natron, Entwickler) . . re ar 98 OO 
Schutztasche und Kuverts’ (I000 = I Mk). 0. 
Matriawert= — 0,85 SM 
20 Proz. Materialausschuss (Prozent im Hundert). . . 0,20 „ 1,05 Mk. 


2. Arbeitszeit: Aufnahme, zwei Personen ä !/, Std. und länger = 1/, Arbeitsstd. 
Entwickeln, Fixieren, Wässern, eventuell Ver- 


stärken der Platte, eine Person . ...= |! 
Lackieren, Vorrichten, Retouchieren, einePerson — 1}, N 
Kopieren (zwölf Abzüge), Tonen, Fixieren und 

Wässern der Bilder . : : 2... ll a 
Aufzieben und Positivretouche . —u n 
Arbeit der Empfangsdame bei Empfang des 

Kunden und Ablieferung der Blder . .= !h 

etwa 4 Stunden 

zu 1,10 Mk. (4X 1,10) Lohn und Unkosten . . 0 


Selbsikösten 5,45 Mk. 
25 Proz. Gewinnzuschlag 1,36 „ 


Verkaufspreis 6,81 Mk. 





b) Ein Dutzend Visit mit zwei Proben. 








x. Material! Wie. unter 8)... u  # wa oa Werten 35 085. ME 
Eine Fistte. Wiebe + 2, u ers var ara ra SHE KOEO 
| Materialwert—= 1,05 Mk. 
20 Proz. Materialausschuss (Prozent im Hundert). . . 0,25 „ 1,30 „ 


4 Arbeitsstunden 
1g. : 
1 ” 
4°/, Stunden 
zu 1,10 Mk. (43/,X 1,10) Lohn und Unkosten . . 525 „ 


2. Arbeitszeit: Wie unter a). 
Aufnahme länger 
Lackieren, Vorrichten, Retouchieren länger 





Säibstkoeben 6: 6,55 Mk. 
25 Proz. Gewinnzuschlag 1,64 „ 
8,19 Mk. 
Verkaufspreis rund 8,20 „ 
—- eventuell Kosten des zurückgenommenen Probebildes !/,, von 


Selbstkosten 6,55 Mk. . . . 2. 2 2 2 m nenne 055 
8,75 Mk. 
c) Kabinett mit zwei Proben. 
L.. Material: Drei Platten 3: 304.5... 8 # u ae we W 1060 ME 
ZWOlE Bias FaDier 2 12. Sn San rettet 
Zwölf Kartons . . ae oe wa A en a Fa ach er MORAL 
Gold- und Platinverbrauch -. - : 2 22.220. 0,30 „ 
Chemikalien (Natron, Entwickler) . . . . 2. 2.2...0,I0 „ 
Schutztasche und Kuvertts . . . 2 2 202020020. 0,10 „ 
2,— Mk. 
20 Proz. Materialausschuss (Prozent im Hundert). . . 0,50 „ 2,50 Mk. 
2. Arbeitszeit: 6 Stunden zu 1,10 Mk. Lohnunkosten . . . . 2 2.2..2..6,60 „ 


Selbstkosten g,ıo Mk. 
25 Proz. Gewinnzuschlag 2,28 „ 


Verkaufspreis 11,38 Mk. 

-+- eventuell Kosten des zurückgenommenen Probebildes !/,, von 
Selbstkosten 9. 10ME, 5. 0: 3 So ee OO 
12,14 Mk. 


69* 


466 


anzunehmen. Eine exakte Ansetzung der ein- 
zelnen Materialwerte ist schwierig, und ich bitte 
die Fachleute um Nachprüfung. Ein weniger 
hoher Materialverbrauch würde aber an der 
Richtigkeit der Kalkulation nichts ändern, nur 
eine kleine unwesentliche Herabsetzung des 
Preises bewirken. 

Arbeitszeit: Ihre möglichst genaue Er- 
fassung und die gerechte Ansetzung ist das 
schwierigste Problem in der Kalkulation. Es 
liegt in-der Natur des Photographengewerbes, 
dass die Zahl der bezahlten Arbeitsstunden bezw. 
angerechneten, laut Lohnliste (siehe B2), höher 
sein wird, als die für die produktive Tätigkeit 
notwendige Stundenzahl. Die Arbeitskraft kann 
eben nicht voll ausgenutzt werden der un- 
günstigen Witterungsverhältnisse und zeitweise 
mangelnden Aufnahmen wegen. Ein Fachmann 
urteilt: „Bei schlechtem Wetter hat zuerst der 
Operateur nichts zu tun. Der Retoucheur 
arbeitet die ganzen Negative auf, und der 
Kopierer bekommt keine Platten in Arbeit und 
kann ausserdem keine Bilder von den aus- 
liegenden Platten herunterbringen.“ Die Fest- 
stellung der Arbeitszeit: Bei der Einzel- 
kalkulation lässt sich die Arbeitszeit des Re- 
toucheurs noch am leichtesten feststellen. Die 
Arbeitszeit des Operateurs ist bei den ein- 
zelnen Aufnahmen verschieden. Er muss mehr 
oder weniger Fragen der Kundschaft beantworten 
und auch warten, bis die Kunden ihre Toiletten 
noch einmal durchgesehen haben, was besonders 
bei Damen häufig viel Zeit in Auspruch nimmt. 
Am schwersten ist die Arbeitszeit für den 
Kopierer festzustellen, da dieser eine Anzahl 
Platten zu gleicher Zeit kopiert. Er braucht, 
um eine einzelne Platte zu beaufsichtigen, die- 
selbe Zeit, wie es bei ıo, 20 bis 50 Platten 
der Fall ist. Da eine gleichzeitige Arbeits- 
leistung an mehreren Stücken vorliegt, ist es 
schwer, einen genauen Lohnsatz in Anrechnung 
zu bringen. 

Indirekte Methode der Arbeitszeit- 
ermittelung und Ansetzung: Zahl der tat- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


sächlich erfolgten Aufnahmen des Jahres ist in 
die gezahlten bezw. angerechneten Lohbnstunden 
laut Lohnliste zu dividieren. Bei Beurteilung 
der in Ansatz gebrachten 4 Stunden bei Da, 
48), Stunden bei Db und 6 Stunden bei Dc 
sind die errechneten Aufnahmezahlen (Eaı, 
bı,cı) entscheidend bei angenommener voller 
Ausnutzung der Jahresarbeitsstunden. Wenn 
z. B. Fachleute der Meinung sind, dass für das 
vorliegende Geschäft 2275 Visitaufnahmen ohne 
Proben bei Ansetzung von vier Arbeitsstunden 
normalerweise kaum erreicht werden, so wäre 
dies ein Beweis, dass in der Einzelkalkulation 
mindestens 4 Stunden in Ansatz gebracht werden 
müssten. Für die Kalkulation kommt nicht in 
Betracht, dass das Dutzend Visit eigentlich in 
kürzerer Arbeitszeit fertigzustellen möglich ist. 
Würde gar die Aufnahmezahl nicht erreicht 
werden, ohne dass eine Reduzierung der zu 
zahlenden Löhne möglich ist, so würde sogar 
eine höhere Arbeitszeit in Ansatz zu bringen 
sein. Um die Konkurrenzfähigkeit durch Ver- 
meidung eines zu hohen Verkaufspreises zu er- 
halten, müsste der Inhaber seine Arbeitskraft 
geringer bewerten und den Unternehmergewinn 
niedriger stellen. 

Es ist zu raten, Arbeitsbücher zu führen, 
die Eintragungen über Art der Arbeit und Zeit- 
aufwand enthalten. Sie ermöglichen zugleich 
eine Kontrolle bei Abwesenheit des Inhabers 
über geleistete Arbeit. 

Unternehmergewinn: In dem Gewerbe 
schwankt der Gewinnzuschlag zwischen 5 und 
331/3 Proz. Er ist hier mit 25 Proz. in Ansatz 
gebracht. Es gilt, einmal das, was bei An- 
setzung des Stundenlohnes für den Meister ge- 
sagt ist. Sodann war die Höhe gewählt, um 
bei nicht erreichbarer Aufnahmezahl einen Aus- 
fall zu mildern. Es ist bekannt, dass infolge 
Unterbietens der grossen Konkurrenz und dem 
Fehlen einer ordnungsmässigen Kalkulation der 
Stundenlohn des Meisters und Gewinnzuschlag 
meistens nicht in der hier angesetzten Höhe 
verrechnet werden. (Schluss folgt.) 


— 


Erlass gegen das Schmiergelderunwesen. 


Auch die bayerische Heeresverwaltung hat 
wie die preussische Militärverwaltung strenge 
Anweisungen gegen das Schmiergelderunwesen 
erlassen. Sie hat, wie die „Nordd. Allg. Ztg.“ 
vom 16. Juli 1914 mitteilt, im Einverständnis mit 
den Handwerkskammern folgende Verfügung 
erlassen: 

„Im Interesse der Fernhaltung des Schmiergelder- 
unwesens ist es in der bayerischen Armee ebenso wie 
in der preussischen Armee den Unteroffizieren und 
Manuschaften streng verboten, innerhalb ihrer 
eigenen oder einer fremden Truppe oder Behörde ge- 


werbliche Beihilfe irgend welcher Art zu 
leisten. Militärpersonen, die für eine Handlung, die 
eine Verletzung einer Dienstpflicht enthält, Geschenke 
oder andere Vorteile annehmen, machen sich überdies 
der Bestechung nach 8 140 des Militärstrafgesetzbuches 
schuldig. Gleichwohl fordern bayerische und ausser- 
bayerische, darunter auch durchaus angesehene Firmen, 
immer wieder einzelne Unteroffiziere und Mannschaften, 
insbesondere Feldwebel, Wachtmeister, Kantinenbuch- 
halter, Schreiber usw. unmittelbar brieflich auf, ihnen 
gewerbliche Hilfe verschiedenster Art zu leisten, z. B. 
durch Vermittelung des Verkaufs von Waren an Unter- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


467 








gebene, Vermittelung von Versicherungsverträgen, 
Adressen und dergl. Häufig werden dabei den Unter- 
offizieren für ihre „Mühewaltung‘‘ Freistäcke, Geld- 
entschädigung und sonstige Vorteile in Aussicht ge- 
stelit. Die betreffenden Firmen bedenken hierbei wohl 
nicht die Folgen, die für sie selbst und für die 
beteiligten Militärpersonen eintreten können. Im Ein- 
verständnis mit dem Königl. Kriegsministerium wird 


ersucht, die Handels- und Gewerbekreise in geeigneter 
Weise auf diese Sachlage aufmerksam zu machen und 
ihnen nahezulegen, sich mit geschäftlichen Augeboten 
und Ersuchen ausschliesslich an die zuständigen Dienst- 
stellen zu wenden, Ansinnen der fraglichen Art an 
Unteroffiziere und Maunschaften aber unbedingt zu 
unterlassen.‘ 


—H- —— 


An die zu Hausel 


Einer für allel So lautet die Parole, mit der 
unsere tspferen Krieger in Ost und West ihr Leben 
einsetzen für die Erhaltung des Ganzen, des Vater- 
landes. Diese Parole muss ein mächtiges Echo finden 
auch in unserem wirtschaftlichen Verkehr, der nur 
dann in der heutigen schweren Zeit aufrecht erhalten 
werden kann. Niemand vergesse, dass in dem kunst- 
vollen Uhrwerk des wirtschaftlichen Getriebes ein Rad 
das andere treibt, keines fehlen und keines versagen 
darf. Zahlt die Privatkundschaft ihre Schulden an die 
Kleinkaufleute und Handwerker nicht pünktlich und 
bar, dann können diese die Zwischenhändler und 
letztere die Fabrikanten nicht bezahlen. Gehen Fabri- 
kanten, Grosskaufleute, Banken und Syndikate rigoros 
gegen ihre Kundschaft, insbesondere den Zwischen- 
handel, vor, oder entziehen sie ihr generell die ihr 
zugesagten Kredite, so kann der Zwischenhandel den 
Kleinkaufleuten und Handwerkern keine Aufträge über- 


weisen, und diese können der Privatkundschaft nicht 
liefern. — Werden Angestellte über das absolut notwendige 
Mass hinaus entlassen und Betriebe aus Kleinmut und 
Mangel an Vertrauen auf die Zukunft eingestellt, so 
bedeutet dies eine Lähmung des Gesamtorganismus, 
der doch unter allen Umständen gesund und leistungs- 
fähig erhalten werden muss. 

In dieser ernsten Zeit gibt es nur ein richtiges 
Verhalten: Jeder denke auch an des anderen 
Not, nicht lediglich an sich selbst. Jeder handle 
so, als ob der Bestand der Gesamtwirtschaft allein von 
seinem richtigen Verhalten abhänge, und jeder, ob 
Gläubiger oder Schuldner, sage sich, dass nur bei 
gegenseitiger Rücksichtnahme aller Beteiligten der 
Kreislauf des Wirtschaftsorganismus erhalten werden 
kann. Geschieht dies, so darf jeder Einzelne sich sagen, 
dass er treu und selbstlos mitgearbeitet hat am Siege 
des Vaterlands!| Riesser. 


Te 1 


Bekanntmaehung, betreffend die Anordnung einer Geschäftsaufßsieht 
zur Abwendung des Konkursverfahrens. 


Der Bundesrat hat auf Grund des $ 3 des Gesetzes 
über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschalt- 
lichen Massnahmen usw. vom 4. August 1914 (Beichs- 
Gesetzblatt 8. 327) folgende Verordnung erlassen: 

8 1. Wer infolge des Krieges zahlungsunfähig 
geworden ist, kann bei dem für die Eröffnung des 
Konkursverfahrens zuständigen Gerichte die Anordnung 
einer Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkur- 
verfahrens beantragen. 


8 2. Der Schuldner hat mit dem Antrag ein Ver- 
zeichnis der Gläubiger unter Angabe ihrer Adressen, 
eine Uebersicht des Vermögensstandes in Form einer 
Gegenüberstellung der einzeln aufzuführenden Aktiven 
und Passiven und, sofern er Kaufmann ist, auch die 
letzte Bilanz einzureichen. 

$ 3. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Be- 
hebung der Zahlungsunfähigkeit nach Beendigung des 
Krieges in Aussicht genommen werden kann. 

Das Gericht entscheidet über den Antrag nach 
freiem Ermessen. 


8 4. Wird dem Antrag stattgegeben, so bestellt 
das Gericht eine oder mehrere Personen zur Beauf- 
sichtigung der Geschäftsführung des Schuldners und 
teilt den Gläubigeru die Anordnung der Oeschäftsauf- 
sicht und die Aufsichtspersonen mit. 


872, 8 73, Abs. ı, 2 und $ 75 der Konkursordnung 
gelten entsprechend. Oeffentliche Bekanntmachungen 
finden nicht statt. 

$ 5 Während der Dauer der Geschäftsaufsicht 
darf das Konkursverfahren über das Vermögen des 
Schuldners nicht eröffnet werden. Arreste und Zwangs- 
verfahren in das Vermögen des Schuldners finden nur 
zugunsten der Gläubiger statt, die vom Verfahren nicht 
betroffen werden ($ 9). 

8 6. Die Aufsichtspersonen haben die Geschäfts- 
führung des Schuldners zu unterstützen und zu über- 
wachen. Zu diesem Zwecke können sie die erforder- 
lichen Massnahmen treffen, insbesondere die Geschäfts- 
führung ganz oder teilweise einer anderen Person 
übertragen. Widerspricht der Schuldner, so hat das 
Gericht das Erforderliche anzuordnen. 

Für die Aufsichtspersonen gelten die 88 81, Abe. 2, 
82, 83, 84, Abs. ı, Satz ı und Abs. 2 der Konkursord. 
nung entsprechend. 

Die Außsichtspersonen haben gegen den Schuldner 
Anspruch auf Erstattung angemessener barer Auslagen 
und auf Vergütung für ihre Geschäftsführung. Die 
Festsetzung der Auslagen und der Vergfitung erfolgt 
durch das Gericht. 

87. Der Schuldner ist verpflichtet, jeder Aufsichts- 
person Einsicht in seine Geschäftsbücher und sonstigen 


468 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Aufzeichnungen zu gewähren und Auskunft über den 
Stand seines Vermögens und über seine Geschäfte zu 
geben. 

Der Schuldner soll ohne Zustimmung der Aufsichts- 
personen weder unentgeltliche Verfügungen oder Ver- 
tägungen über Grundstücke und Rechte an Grund- 
stücken vornehmen, noch Ansprüche befriedigen oder 
sicherstellen, noch auch andere als solche Verbindlich- 
keiten eingehen, die zur Fortführung des Geschäfts 
und zu einer bescheidenen Lebensführung des Schuldners 
und seiner Familie erforderlich sind. 

$ 8. Die vorhandenen Mittel sind, soweit sie nicht 
zur Fortführung des Geschäfts und zu einer beschei- 
denen Lebensführung der Schuldner und seiner Familie 
erforderlich sind, zur Befriedigung der Gläubiger zu 
verwenden; Umfang und Reihenfolge der Befriedigung 
bestimmen die Außfsichtspersonen nach billigem Er- 
messen. In Streitfällen entscheidet das Gericht. 

89. Von dem Verfahren werden nicht betroffen: 


ı. Die Gläubiger, deren Ansprfiche auf Rechts- 
handlungen des Schuldners beruhen, die dieser 
nach der Anordnung der Geschäftsaufsicht 
mit Zustimmung der Aufsichtspersonen vor- 
genommen hat oder ohne solche Zustimmung 
vornehmen durfte; 


2. die Gläubiger, denen nach $ 43 der Konkurs- 
ordnung im Falle des Konkurses ein Anspruch 
auf Aussonderung zusteht; 

3. die Gläubiger, soweit sie im Falle des Konkur- 
ses abgesonderte Befriedigung beanspruchen 
können; 

4. die im 8 61, Ziffer ı und 2 der Konkursord- 
nung bezeichneten Gläubiger wegen der dort 
angegebenen Forderungen, auch soweit sie 
nach der Anordnung der Geschäftsaufsicht 
fällig werden. 

8 10. Handelt der Schuldner seinen Verpflichtungen 
zuwider oder liegen sonstige wichtige Gründe vor, so 
kann das Gericht das Verfahren aufheben. 

8 ıı. Die Entscheidungen des Gerichts sind un- 
anfechtbar. 

& ı2. Das Verfahren ist gebührenfrei; auf die Aus- 
lagen finden die Vorschriften des fünften und sechsten 
Abschnitts des Gerichtskostengesetzes entsprechende 
Anwendung. Pauschsätze werden nicht erhoben. 

8 13. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der 
Verkündung in Kraft. 

Berlin, den 8. August 1914. 


Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Delbrück. 


— ——— 


Innungs- und \Vereinsnachriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Sterbekasse des Gentral-\Verbandes 
Deutseher Photographen-Vereine und 
Innungen, J.P. 


Bekanntmachung. 

Gleich vielen anderen unserer Kollegen ist auch 
der Geschäftsfährer unserer Sterbekasse, Herr Friedrich 
Herr, zu den Fahnen einberufen. Der Unterzeichnete 
hat deshalb während der Dauer des Krieges die Ge- 
schäftsführung der Sterbekasse übernommen. Alle die 
Sterbekasse des C. V. betreffenden Anfragen und Sen- 
dungen sind deshalb an die Adresse des Unterfertigten 
zu richten. 

Da an die Leistungsfähigkeit unserer Sterbekasse 
während der Dauer des Krieges voraussichtlich erheb- 
lich erhöhte Anforderungen gestellt werden, so ergeht 
an unsere Mitglieder hiermit die Aufforderung, zu den 
bereits fälligen drei Sterbeumlagen weitere drei Um- 
lagen im voraus einzuzahlen, damit die Kasse allen 
Anforderungen sofort gerecht werden kann. Die 
schwere Zeit, die über unser geliebtes Vaterland herein- 
gebrochen ist, stellt auch an unseren patriotischen 
Opfersinn erhöhte Anforderungen und rechtfertigt 
unsere Bitte. 

An die Herren Vereins- und Innungsvorstände 
ergeht hiermit die dringende Bitte, die fälligen drei 
Sterbeumlagen, sowie für weitere drei Um- 
lagen im voraus IinSumma 3 Mk. bis längstens 
1. Oktober d. J. an den Unterfertigten einzu- 
senden. 


Bis zum ı. Oktober nicht eingegangene Umlagen 
werden alsdann per Nachnahme erhoben. 


Carl Palm, Nürnberg, Johannisstrasse 45. 
en 2 


Unterstützungs- und Darlehnskasse 
des Gentral-Verbandes. 

Durch Zuwendungen bei der Tagung des Dritten 
Deutschen Photographentages in Leipzig sowie durch 
Verkauf der Gruppenbilder, die von Herrn Max Bres- 
lauer- Leipzig gütigst gestiftet wurden, erhielt die 
obige Kasse den Betrag von 279.40 Mk., worüber hier- 
mit öffentlich und mit herzlichstem Danke quittiert wird. 
Adolf Sander, 

Schatzmeister. 


Paul Grundner, 
Vorsitzender. 


Zwangsinnung 
Kreis Erlurt, Sehleusingen, Mühlhausen 
und Weissensee. 

In der ordnungsgemässen Vorstandssitzung am 
22. August ıg14 wurde folgendes beschlossen: Die für 
Anfang Oktober 1914 beschlossene Versammlung, welche 
in Suhl stattfinden sollte, wird infolge des Krieges bis 
auf weiteres verschoben. 

Die am ı. Juli für das zweite Halbjahr (bis 
31. Dezember) fälligen Beiträge sind portofrei bis 
1. Oktober ıgı4 an den Kassierer Herrn J. Meyer- 
Erfurt einzusenden. Noch rückständige Beiträge für 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


469 





— — 


das erste Halbjahr sind umgehend zu begleichen, 
anderenfalls dieselben durch die Verwaltungsbehörde 
eingeholt werden. Zur Fahne einberufene Kollegen 
sind vorläufig von der Zahlung des Innungsbeitrages 
entbunden. Der in Berlin für September 1914 an- 
beraumte Meisterkursus ist für ıgı5 verschoben. Eas 
wäre sehr zu wünschen, dass die nicht eingezogenen 
Kollegen die zur Fahne einberufenen in dem Sinne 
des Beschlusses des Erfurter Photographen - Vereins 
möglichst unterstützen würden. 


A. Rudolph, Wilh. Hofmann, 
Obermeister. protok. Schriftführer. 
—29-— 
Zwangsinnung 


tür das Photographengewerbe in den 
Stadt- und Landkreisen Hannover und 
Linden. 

Die Vergrösserungsanstalt des Herm Friedrich 
Fleischer, Linden bei Hannover, war von der Zwangs- 
innung für das Photographengewerbe als Mitglied 
herangezogen. Dieselbe legte dagegen bei dem 
Magistrat zu Hannover durch ihren Rechtsanwalt Herın 
Dr. jur. Gumbert Beschwerde ein, und zwar mit der 
Begründung, dass die Vergrösserungen selbst durch 
auswärtige Reisende gesammelt und auch bei aus- 
wärtigen Anstalten im Rohzustande hergestellt würden. 

Der Magistrat, sowie als letzte Instanz auch die 
Regierung erklärten einstimmig die Firma für zwangs- 
innungspflichtig! 

Den Bescheid der Regierung geben wir nach- 
stehend zur Kenntnis. 

Im Namen des Vorstandes: 
Richard Freundt, Obermeister. 
Der Beriernugs. Eräudent 


Nr. I. G. 168 
Hannover, den 16. August 1914. 
Am Archive 3. 

Die Beschwerde vom 5. Mai d. J. gegen die Ihnen 
am 22. April 1914 behändigte Entscheidung des Magi- 
strats zu Hannover, nach welcher Ihr Mandant, Herr 
Friedrich Fleischer - Linden, von Alten-Allee ı5, 
für verpflichtet erklärt worden ist, der Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe in den Stadt- und Land- 
kreisen Hannover und Linden anzugehören, wird aus 
den für zutreffend erachteten Gründen der Entscheidung 
zurückgewiesen. 

Gegenüber den Behauptungen in der Beschwerde- 
schrift wird noch darauf hingewiesen, dass es neben- 
sächlich ist, ob die Vergrösserungen von Fleischer 
in seinem Betriebe oder von einem Dritten auswärts 
angefertigt werden. Tatsache ist, dass die Verarbeitung 
und Fertigstellung der Vergrösserungen durch Fleischer 
bezw. seine Angestellten erfolgt. 

Nach den erfolgten Feststellungen wird in dem 
Betriebe des Beschwerdeführers nicht bloss das Auf- 
ziehen der Bilder und das Kartonnieren ausgefbt, 
sondern vor allem das Retouchieren, eine Teilleistung 
des Photographengewerbes, die durch einen „ Retou- 
cheur‘“ (nicht Maler) ausgeführt wird, und die eine 
genaue Kenntnis der Eigenschaften des photographi- 


— 





schen Bildträgers voraussetzt. Es handelt sich also 
um typische Teilleistungen eines photographischen 
Erzeugnisses, die untrennbar mit der Gesamtleistung 
verbunden sind. 


An 
den Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Gumbert, 
Hannover, Bahnhofstrasse 14. 


An 
den Magistrat der Königl. Haupt- und 
Residenzstadt Hannover. 


at 


Photographischer Verein zu Hannover. 
Die Mitglieder werden gebeten, am Freitag, den 
11. September, abends 8'/, Uhr, im Restaurant „Wachs- 
nings Hotel‘ zu erscheinen, um darüber zu beraten, 
wie der Verein den Kollegen während der Kriegslage 
am erfolgreichsten Hilfe leisten könnte. Besondere 

Einladungen werden hierzu nicht versandt. 
Der Vorstand: 
L.d.N.: Bruno Weise, I. Vorsitzender. 


Em ar 2 ei 
Kleine Mitteilungen. 


— Beschlüsse zur Kriegslage. In der am 
19. August abgehaltenen Vorstandssitzung des Vereins 
zur Pflege der Photographie und verwandter Künste 
in Frankfurt a. M. wurde beschlossen, 1000 Mk. aus 
der Vereinskasse zur Linderung der Not dem Roten 
Kreuz zu übergeben. Weitere 1000 Mk. sollen aus der 
Vereinskasse zur Unterstützung der Angehörigen unserer 
im Kriege sich befindenden Vereinsmitglieder zur Ver- 
tügung gestellt werden, welche Summe durch freiwillige 
Beiträge noch erhöht werden soll. 

— Von der „Bugra‘“. Die Internationale Buch- 
gewerbe-Ausstellung in Leipzig bleibt nach einstimmigem 
Beschluss des Direktoriums, des Finanzausschusses, des 
Staats- und Stadtkommissars und des Oberbürger- 
meisters wie bisher geöffnet. Man ist zu diesem 
Beschluss gekommen, einmal, um dem Leipziger 
Publikum, das allmählich wieder gern die Ausstellung 
besuchte, entgegenzukommen, dann aber auch mit 
Rücksicht auf die vielen Anfragen von auswärts, aus 
denen ein ausserordentlich starkes Interesse für die 
Ausstellung hervorgeht. Mit Ausnahme des französi- 
schen, englischen und russischen Staatspalastes und 
der belgischen und japanisschen Abteilung sind also 
die Hallen nach wie vor weiter geöffnet, so dass jetzt, 
wo die Zugverbindungen von auswärts allmählich 
wieder besser geworden sind, auch Fremde das wert- 
volle Material besichtigen können, ehe die Ausstellung 
tür immer ihre Pforten schliesst. 

— Photographieren auf der Strasse Der 
Polizeipräsident von Jagow hat nachstehende Bekannt- 
machung betreffend das Photographieren auf der Strasse 
erlassen: In Ergänzung meiner Bekanntmachnng vom 
21.d.M. — X. E 1081/14 — bringe ich hierdurch zur 
öffentlichen Kenntnis, dass das Photographieren auf 
den Strassen und Plätzen des Landespolizeibezirks 
Berlin Privatpersonen, welche mit Apparaten aus der 
Hand ohne Stativ für den eigenen Gebrauch Aufnahmen 


470 


machen wollen, in der bisher üblichen Weise ohne 
besonderen Erlaubnisschein bis auf weiteres gestattet ist. 
(„Der Reichsbote. ‘‘) 

— Ausstellung „Das deutsche Handwerk 
Dresden“. Nachdem der Arbeitsausschuss der Aus- 
stellung „Das deutsche Handwerk Dresden 1915“ 
wegen des Kriegsausbruches beschlossen hatte, die 
Ausstellung vorläufig zu verschieben und über den 
endgültigen Zeitpunkt nach Klärung der politischen 
Verhältnisse Beschluss zu fassen, waren durch den mit 
der Weiterberatung der Ausstellung betrauten Geschäfts- 
führenden Ausschuss die Vorsitzenden der einzelnen 
Gruppenausschässe der Abteilungen I bis VII zu einer 
Versammlung im Neuen Rathause einberufen worden. 
Eine rege Aussprache ergab die Frage, wie die einzelnen 
Gruppen in Zukunft ihre Arbeiten für die Ausstellung 
durchführen sollen. Es wurde mit einer seltenen Ein- 
mütigkeit betont, dass eine Einstellung der Ausstellungs- 
arbeiten eine gewaltige Erschwerung einer künftigen 
Ausstellung bedeuten würde und dass keine Einstellung, 
sondern nur eine Einschränkung der Ausstellungs- 
arbeiten gefordert werden müsse. Die Kosten einer 
weiteren Fortsetzung einer Zentralstelle ständen in gar 
keinem Vergleich zu den grossen Aufwendungen, die 
bisher für die Ausstellung gemacht worden seien. Es 
sei deshalb notwendig, dass an einer geordneten Ge- 
schäftsführung festgehalten werde. Der Beschluss, dem 
Arbeitsausschuss auf das dringendste zu empfehlen, 
eine amtliche Zentralstelle der Ausstellung bestehen zu 
lassen, wurde mit Beifall und Einstimmigkelt gefasst. 
Es war eine mächtige Kundgebung der deutschen 
Handwerksmeister, die hier in ernster Zeit zusammen- 
gekommen waren, um über ein Friedeuswerk zu beraten, 
eine feste Zuversicht auf eine glückliche Zukunft 
unseres Vaterlandes; ein zäher Wille, das Erreichte zu 
erhalten und zu verteidigen, gab sich kund. 

— Der Landesverband der badischen Ge- 
werbe- und Handwerkervereinigungen hat an 
die Vorstände der Vereinigungen folgende Zuschrift 
gerichtet: „Schon mit Beginn des Kriegszustandes hat 
der Landesverband durch verschiedene Massnahmen 
das Hereinbrechen allzu schwerer Zeiten für unseren 
badischen Gewerbe- und Handwerkerstand zu ver- 
hindern gesucht. Die Siegesnachrichten der letzten 
Wochen haben die Gemüter wesentlich beruhigt, Ruhe 
und Besonnenheit kehrt wieder und das Geschäftsleben 
beginnt, den nervösen Charakter abzustreifen. Da wir 
auch weiterhin die Interessen unserer Verbandsmit- 
glieder wahren werden, bitten wir die Herren Vor- 
stände, in Versammlungen die Wünsche und Be- 
schwerden ihrer Mitglieder entgegenzunehmen und uus 
in gewissen Zeitabschnitten hierüber zu berichten, 
damit wir wissen, wo der Hebel am besten anzusetzen 
ist. Diese Berichte sollen die Lage der einzelnen 
Handwerker- und Gewerbetreibenden sowie ganzer 
Berufsklassen schildern, vor allem auch Angaben über 
Stockung an Aufträgen mit Begründung enthalten, 
über Geld- und Kreditbeschaffung, Arbeitsverteilung, 
Beschaffung der Roh- und Hilfsstoffe und dergleichen 
mehr. Geht uns ein sorgfältig sortiertes und aufklärendes 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Material zu, so werden wir auch bei unseren künftigen 
Massnahmen sicher das Richtige treffen und unserem 
Stande nicht zu unterschätzende Hilfe leisten können." 

— Der Stadtrat in Chemnitz ersuchte die Gewerbe- 
kammer zu Chemnitz um Aeusserung zu dem Antrag 
des Herrn X. in Chemnitz auf Befreiung von der Mit- 
gliedschaft bei der Photographen -Zwangsinnung da- 
selbat (d. d. 25. 5. 1914, J. Nr. 2937). Wie wir einer Ver- 
öffentlichung der Kammer entnehmen, veranlasste diese 
zunächst die Photographeninnung zu einer Aussprache 
über den Antrag. Die Innung äusserte sich dahin, 
dass das X.sche Geschäft Aufträge in kleinen und 
grossen Photographien sammile, dieselben anfertigen 
lasse und sie dann an die Kundschaft liefere. Solche 
Geschäfte seien unbedingt innungspflichtig, und es sei 
hierbei gleichgültig, ob nur photographische Ver- 
grösserungen oder direkte photographische Aufnahmen 
stattfinden. Beides sei eng verknüpft mit der Photo- 
graphie, so dass eine Vergrösserungsanstalt immer ein 
photographisches Geschäft bleibe. 

Die Angelegenheit hat sodann den Handwerks- 
ausschuss der Kammer beschäftigt. Der Ausschuss 
wies auf eine Bemerkung des X. hin, dass er seine 
photographischen Aufnahmen in hiesigen Ateliers an- 
fertigen lasse, und war der Meinung, dass, wenn 
die Anfertigung der photographischen Aufnahmen in 
hiesigen Ateliers auf eigene Rechnung, in eigenem 
Namen und unter eigener Verantwortlichkeit des X. 
erfolgt, er der Innung anzugehören habe, da es uner- 
heblich sei, ob er die übernommenen Aufträge selbst 
ausführt oder durch einen anderen ausführen lässt. Im 
übrigen erscheint aber die Innungspflicht für X. auch 
noch durch weitere Umstände begründet. Nach 8 4, 
Zitfer 2 der Innungssatzungen sind Mitglieder der 
Photographen -Zwangsinnung zu Chemnitz alle die- 
jenigen, welche innerhalb des Innungsbezirks gegen 
Entgelt geschäftsmäsaig Bilder anfertigen und an Dritte 
liefern. X, erklärt nun selbst in seinem Schreiben, 
dass er seit etwa 15 Jahren grosse Porträts in Oel, bunt 
und schwarz nach Photographien anfertige. Er übt 
also eine gewerbliche Tätigkeit aus, die ihn nach 8 4, 
Zitfer 2 der Innungssatzungen innungspflichtig macht. 
Der Handwerksausschuss der Kammer beschloss daher, 
den Stadtrat zu ersuchen, den Antrag des X. abzulehnen. 

Dem Stadtrat zu Chemnitz wurde dieser Beschluss 
zur Kenntnis gebracht. 

— Mit Eichenlaub! Die Eiche, ein Symbol 
der Kraft und Stärke, trotzt allem Sturm und Wetter! 
Wir Deutsche haben von unseren Vätern das Mark 
und den Mut, im Sturm nicht zu zagen! Einen 
sinnigen und lieben Abschiedsgruss hat ein Veteran 
von 1866 und 1870/71, der Erfinder der weltbekannten 
Kaiser- Panoramen, der Königl. Kommissionsrat Fuhr- 
mann, den meisten Garderegimentern in Berlin bereitet, 
er hat es verstanden, mit grossen Mühen in wenigen 
Tagen viele tausende Reiser der historischen Eichen 
des Königl. Tiergartens schneiden und bündeln zu 
lassen und solche noch rechtzeitig in Automobilen den 
Truppen zu überbringen. Vielseitiger Dank ist ihm für 
diese ideale Sache ausgedrückt worden. 


Für die Redaktion verautwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halengee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 


Nr. 73|74. 


13. September. 


1914. 








Kriegsnotspende Deutscher Photographen. 


Es gingen weiter ein: Kleffel & Sohn- 
Berlin 5o Mk.; Wilhelm Meyer- Kulmbach 
5 Mk.; H. Hemmelskamp, Bad Rothenfelde, 
5 Mk.; Julius-Hannover 20 Mk. ; A. Neumann- 
Zwickau 5 Mk.; P. Gutschmidt-Berlin 5 Mk.; 
A. Mewes-Rathenow ıo Mk.; H. Zernsdorf- 
Belzig 5 Mk.; K. Bruksch-Dresden 5 Mk.; 
H. Jursch-Nürnberg ı5 Mk ; E. Krömer- 
Leipzig 5 Mk.; A. Dickhaut-Hamborn ı5 Mk.; 
F. Heuschkel-Schwerin ıo Mk.; E. Weber- 
Winnenden ıo Mk.; Vahlendick-Kellinghusen 
10 Mk. ; F. Urbahns-Kiel ı0o Mk.; A. Klaiber- 
Ludwigshafen 5 Mk.; H. Beier- Grimma i. S. 
10 Mk.; W. Muckelberg-Bremerhaven 5 Mk.; 
A Hoffmann- Cuxhaven 20,05Mk.;R.Freundt- 
Hannover 20 Mk.; E. Lill-Hannover 5 Mk; 
Astholz-Hannover 3 Mk ; Gebr. Berger- 
Hannover 5 Mk.; Ad. Bergmann -Hannover 
2 Mk.; H. Deike-Hannover 5 Mk.; W. Höffert- 
Wichmann, Hannover 5 Mk.; W. König- 
Hannover 5 Mk.; A. Möhlen-Hannover ı0 Mk.; 
H. Meier-Hannover 5 Mk.; M. Merk-Hannover 
5 Mk.; A. Nolte-Hannover 5 Mk.; F. Ren- 
ziehausen- Hannover ıo Mk.; H. Schäfer- 
Hannover 5 Mk ; C. Thies- Hannover 5 Mk.; 
E. Tremper-Hannover ıo Mk.; B. Weise- 
Hannover 5 Mk ; P. Frommelt-Hannover 5 Mk. 
Zusammen bis zum 7. September 365 Mk. 

Herzlichen Dank an alle freundlichen 
Geber. An die Kollegen, Mitglieder, Gönner 
und Freunde des Central- Verbandes richte 
ich die herzliche dringende Bitte um 
weitere Zuwendungen. 


Adolf Sander, Leipzig-Gohblis, 
Gohliser Strasse 53. 


Es ist wirklich herzerfrischend, den Opfer- 
sinn der Kollegen in diesen Zeiten kennen zu 
lernen. Hier nur einige der Begleitworte, die 
den Geldsendungen beigefügt sind. Ein Kollege 
schreibt: 


„Mein guter, verehrter Freund Sander! 


Gott helfe uns diesen schweren Kampf 
bestehen! Beifolgend ıo Mk. für die Kasse in- 
folge Eures Aufrufes. Seid herzlich gegrüsst! 


Euer ........ “ 


Ein anderer schreibt bei Uebersendung von 
5 Mk.: 


„Mein sehr geehrter Herr Sander! 


Der Aufruf unseres lieben Schlegel hat, 
wie Sie sehen, bei mir einen freudigen Wider- 
hall gefunden. Leider ist es nicht viel, was ich 
geben kann, aber das wenige, was ich gebe, 
ist aus echtem kollegialen Herzen gegeben, und 
ich bin fest überzeugt, es wird sich niemand 
ausschliessen. 


Mit kollegialem Grusse . 
Ihr 4.42640%2 . 


Dieses sind nur wenige Worte, aber sie 
zeugen von der ehrlichen und opferfreudigen 
Gesinnung der Kollegen. 

Der in der früheren Quittung bestätigte Betrag 
von 5 Mk. des Herrn Axel Bilberg und der 
von Genanntem übergebene Kodakapparat, der 
zum Besten der Kriegsnotspende Deutscher Photo- 
graphen verkauft werden soll, ist um so höber 
anzuschlagen, als es sich bei diesem Leipziger 
Kollegen um einen Angehörigen des schwedi- 
schen Nachbarreiches handelt. 

Es wird die Kollegen interessieren, zu er- 
fahren, dass bereits ein Kollege die Wohltat 
der Unterstützungskasse des C. V. erfahren 
konnte. Derselbe musste mit Frau und fünf 
Kindern unter Zurücklassung seiner sämtlichen 
Habe von der russischen Grenze flüchten. Rasche 
Hilfe, die die genannte Kasse gewähren konnte, 
war hier doppelt Hilfe. Aber die Kasse ist viel 
zu schwach, alle Bitten, die eingehen werden, 
zu berücksichtigen, daher muss an die Opfer- 
willigkeit der deutschen Kollegen die Bitte um 
Hilfe gehen. 

Alle Kollegen, Mitglieder, Gönner und 
Freunde des C. V. mögen im edien Wettstreit 
eifern, den notleidenden Kollegen zu helfen. Noch 
kann die photographische Fachwelt und 
alles, was mit ihr zusammenhängt, nicht 
klagen; dem mutigen Vorgehen unserer tapferen 
Truppen verdanken wir den Schutz des deutschen 
Landes. Viele Kollegen stehen unter den 
Fahnen und nehmen am Kampfe tätigen Anteil, 
andere haben Hab und Gut im Stiche lassen 
müssen und finden bei späterer Rückkehr viel- 
leicht nur einen Trümmerhaufen vor. 


Das sind die Schrecknisse eines Krieges, 
eines Krieges, der uns aufgezwungen wurde, und 
wenn wir nicht durch unser Heer und seine 


70 


472 


Führer den Sieg an unsere Fahnen knüpfen 
könnten, dann wäre wohl unser teueres deut- 
sches Vaterland für immer dahin, und wir könnten 
als fremde, missachtete Söldlinge all unser Hab 
und Gut opfern. Dass wir unser Eigentum 
behalten, verdanken wir dem Heere; zeigen wir 
uns der tapferen Taten würdig, indem wir diese 
geringen Opfer bringen. 
Adolf Sander-Leipzig. 


Weiter wurden gezahlt: Fräulein Kendel- 
bacher-Dessau 5 Mk.; R. Knoth-Leipzig 
10 Mk.; Ferd. Hyna-Goldberg i. Schl. 5 Mk.; 
Paul Kunze-Schweidnitz 5 Mk.; Barthel- 
Leipzig 5 Mk.; Gustav Werner-Leipzig 20 Mk.; 
M. Breslauer-Leipzig 2. Rate ıo Mk.; Rud. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


— 


Gäbler-Leipzig 5 Mk; Munkwitz-Leipzig 
ıo Mk.; Mispagel-Leipzig ıo Mk.; Rud.Krull 
resp. dessen Gattin in Aken a. Elbe in Ver- 
tretung ihres zu den Fahnen eingezogenen Gatten 
3 Mk.; Schölermann - Heide i. Holst. 5 Mk.; 
Paul Grundner-Berlin 5o Mk.; Franz Tellg- 
mann-Mühlhausen i. Th. 6 Mk.; Sektion Leipzig 
des Sächsischen Photographenbundes 200 Mk.; 
Photographen - Zwangsinnung Leipzig 300 Mk. 

Im ganzen bis zum 9. September: 1214 Mk. 


Alle Freunde, Gönner und Mitglieder 
des Central- Verbandes bitten wir um 
weitere gütige Beiträge. 

Adolf Sander-Leipzig-Gohlis, 
Gohliser Strasse 53. 


— a —— 


Deutsehe Photographenl 


Eine ernste und schwere Zeit hat begonnen. 
Draussen mit den feindlichen Heerscharen auf 
allen Seiten harte Kämpfe, drinnen aber, trotz 
aller Siegeszuversicht, bange Sorge um die 
Existenz! 

Was deutscher Fleiss und deutsche Regsam- 
keit in mühseliger Arbeit länger als ein Menschen- 
alter hindurch aufgebaut haben, unsere Feinde 
wollen es vernichten. Wo sie nur irgend 
können, schädigen sie unsere gewerblichen Inter- 
essen, allen voran unsere biederen Vettern in 
England, denen unsere stets wachsenden Er- 
folge auf dem Weltmarkt schon lange ein Dorn 
im Auge waren. Darum heisst es jetzt für 
jeden Deutschen: 

„Auge um Auge, 

Zahn um Zahn!“ 
Deutsche Photographen, lasst auch uns unseren 
Teil dazu beitragen, den wirtschaftlichen Kampf 





Ausländisehe 


Vom Verein der Fabrikanten photographischer 
Artikel, E. V., dem Verband von Händlern photo- 
graphischer Artikel, E. V., und der Vereinigung 
der Händler für Fachphotographenbedarf erhalten 
wir folgende Zuschrift, die wir mit dem Wunsche 
zur Kenntnis bringen, unsere Leser mögen alle 
danach handeln: 

England hat den Staatsboykott gegen deutsche 
Wirtschaftsinteressen proklamiert, die englische 
Regierung verbietet jedem Engländer beischwerer 
Strafe, seine Schulden an deutsche Gläubiger 
zu zahlen und mit ausländischen Firmen zu 
handeln, bei denen auch nur ein Deutscher be- 
teiligt ist. Auch der geschäftliche Briefwechsel 
mit deutschen Firmen ist untersagt. Diese 
Haltung Englands und der anderen Deutschland 
feindlich gesinnten Staaten gibt deshalb mehr 


gegen das feindliche Ausland aufzunehmen. 
Verwendet zu Euren Aufnahmen und Bildern 
keine Robmaterialien mehr, die in feindlichen 
Ländern hergestellt werden oder aus solchen 
Fabriken stammen, die unsere Feinde mit ihrem 
Gelde unterbalten. Unsere heimische In- 
dustrie steht auf einer solchen Höhe, 
dassjeder, auch der Verwöhnteste unserer 
Kollegen, durch ihre Erzeugnisse voll 
zufriedengestellt werden kann. 

Deutsche Platten, 

Deutsche Papiere, 

Deutsche Apparate 


sei fortan die Losung! 


Die Vorstände 
des Photographischen Vereins zu Berlin 


und der Photographen-Innung (Zwangs- 
Innung) zu Berlin. 


Photoartikel. 


und mehr Veranlassung, dass auch die Kon- 
sumenten photographischer Bedarfsartikel in 
Deutschland und Oesterreich- Ungarn Gleiches 
mit Gleichem vergelten und zu einem Ausschluss 
besonders der englischen photographischen Artikel 
übergehen! 

So haben bereits die österreichischen Ama- 
teurphotographen-Vereine beschlossen, photo- 
graphische Artikel aus England nicht mehr zu 
kaufen, und auch in Deutschland macht sich bei 
den Fachphotographen eine Bewegung in dieser 
Richtung geltend. 

Tatsächlich hatte bei uns in Deutschland 
die lächerliche Ausländerei auf keinem anderen 
Gebiete eine solche Ausdehnung erlangt, wie 
auf dem der photographischen Bedarfsartikel. 
Und gerade hier war am wenigsten Ursache 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNK. 


473 





dazu. Denn unsere deutsche photographische 
Industrie ist in bezug auf Leistungsfähigkeit der 
ausländischen Konkurrenz nicht nur ebenbürtig, 
sondern weit überlegen! Das beweist am besten 
die enorme Zunahme des Exports an deutschen 
Photoartikeln, der die Hälfte, ja auf einigen 
Gebieten zwei Drittel der gesamten Produktion 
umfasst Unsere Fabrikanten waren gezwungen, 
in zunehmendem Masse Absatzgebiete im Aus- 
lande zu suchen, da man in Deutschland Erzeug- 
nisse, besonders Trockenplatten, photographische 
Papiere und Filme bevorzugte, die aus dem 
Ausland kamen, und das obgleich nachweisbar 
die ausländische Konkurrenz nicht leistungs- 
fähiger ist als unsere deutschen Fabriken. Aber 
es mussten englische und belgische Papiere, 
englische und französische Trockenplatten, eng- 
lische und französische Filme sein, wenigstens 
genügte es, wenn die Plattenschachteln und 
Papierpackungen englische Bezeichnungen trugen. 

Dieser beschamenden Ausländerei mussten 
unsere Fabrikanten, um in Deutschland Absatz 
zu finden, vielfach dadurch entgegenkommen, 
dass sie ihre Packungen mit englischen Auf- 
schriften versaben, und ungezählte Tausende 
von Trockenplatten, gutes deutsches Fabrikat, 


waren nur dadurch in Deutschland abzusetzen, 
dass sie unter englischer Flagge herauskamen. 
Dieselbe Ware fand unter deutscher Bezeich- 
nung im Auslande, sogar in England, nicht aber 
bei uns im Vaterlande, Abnehmer! Nicht an- 
ders ist es mit photographischen Chemikalien 
und Papieren. Obgleich Deutschland fast 95 Pro- 
zent. des Bedarfs der ganzen Welt an photo- 
graphischen Chemikalien deckt, mussten diese 
vielfach erst ins Ausland gehen, um von dort 
aus, mit englischen und französischen Bezeich- 
nungen versehen, bei uns Abnehmer zu finden. 

Die deutschen Verbraucher photographischer 
Bedarfsartikel sollten aber auch berücksichtigen, 
dass sehr viele der bekannten als „amerikanisch“ 
bezeichneten Photoartikel in England hergestellt 
und daher englische Erzeugnisse sind. 

Die englischen und französischen Trocken- 
platten, Papiere und Filme sind in keinem Falle 
besser, als die Erzeugnisse unserer deutschen 
Betriebe, und es wäre an der Zeit, dass sich 
jetzt auch deutsche Berufsphotographen und 
Liebhaberphotographen von ihrer lächerlichen 
Vorliebe für englische und französische Photo- 
artikel befreien, sich auf ihren Nationalstolz be- 
sinnen und nur deutsche Photoartikel kaufen! 


1 —— 


Rundsehau. 


— Ersatz des Sauerstoffs durch 
Schwefel in der Entwicklungsfunktion. 
Die Gebr. Lumiere und Seyewetz haben die 
Analogien, welche der Schwefel mit dem Sauer- 
stoff in seinen verschiedenen Verbindungen 
darbietet, zu der Untersuchung geführt, ob 
der Ersatz des Schwefels in der Entwicklungs- 
funktion eines Amidophenols die Entwicklungs- 
eigenschaften verändert. Es wurden zu diesem 
Zwecke das o-Amidothiophenol und das Dime- 
thylparamidothiophenol genommen, die den oben 
erwähnten Beschaffenheiten entsprechen, und 
damit Entwickler nach den üblichen Formeln 
angesetzt; das Amidophenol wurde durch das 
Schwefelderivat ersetzt, als Alkali wurde sowohl 
Soda wie auch Aetznäatron probiert. Keine der 
beiden Amidothiophenole vermochte das latente 
Bild zu entwickeln, selbst nicht nach sehr langer 
Einwirkungsdauer, woraus ersichtlich, dass der 
Ersatz des Sauerstoffs durch Schwefel das Ent- 
wicklungsvermögen aufgehoben hat. 


— Fixierbäder mit Hyposulfit und 
Rhodanammon. C. Wellborne Piper hat 
seine Studien über Schnellfixierbäder fortgesetzt. 
Auch die Rhbodansalze können bekanntlich zum 
Fixieren benutzt werden, aber sie haben den 
Uebelstand, die Gelatine anzugreifen; ferner 
stellen sich solche Bäder auch zu teuer. Anderer- 
seits geben Mischungen von Hyposulfit mit 
Rhodanammon schnell arbeitende Lösungen, die 


[Nachdruck verboten.) 
erwähnten Nachteil nicht besitzen, wenn letztere 
Verbindung nur in kleinen (uantitäten vor- 
handen ist. 


Versuche zeigten, dass die rapideste Mischung 
30 Prozent Fixiernatron enthalten muss, d. i. 
die gleiche Konzentration, die beim Ammoniak- 
gemisch zur Erzielung der besten Resultate not- 
wendig war. Wenn bei diesem Gehalt an 
Hyposulfit 2!/, Prozent Rhodanammon zugesetzt 
wird, so wird die Fixierdauer auf 43 Prozent 
reduziert; 5 Prozent Rhodanammon reduziert 
bis 35 Prozent, und bei Steigerung des Rhodan- 
ammons auf 30 Prozent können wir die Fixier- 
dauer auf 1/, herabdrücken. Jedoch in An- 
betracht der Reaktion des Rhodanammons auf 
die Gelatine ist 5 Prozent als das Maximum, 
das ohne schädlichen Einfluss arbeitet, anzu- 
nehmen; 21/, Prozent liefert bereits eine für die 
Praxis sehr beachtenswerte Zeitkürzung. Bei 
einem Lumierefilm wurden ı Minute 20 Sekunden 
für das erste Fixierstadium konstatiert (bei 
ı8 Grad C), ein völliges Ausfixieren dürfte da- 
nach 3 Minuten beanspruchen. 


Der Effekt des Rhodanammons ist bei starken 
Fixiernatronlösungen sehr gering, bei schwachen 
dagegen sehr gross. Eine ıoprozentige Hypo- 
sulfitlösung gibt ein Schnellbad bei 5 Prozent 
Rhodanammon, das erste Fixierstadium liegt 
unter 2 Minuten, d. i. etwa 1/, der Zeit wie bei 
einer einfachen ro prozentigen Hyposulfitlösung. . 


70” 


474 


Bei 2oprozentiger Hyposulfitlösung betrug die 
Reduktion etwa 1/,. Bei 30 Prozent Hyposulfit 
wird die relative Reduktion geringer, aber die 
wirkliche Fixierdauer wird auf ein Minimum ge- 
bracht. Nimmt man 2!/, Prozent Rhodanammon 
als das praktischste Verhältnis, so ergibt sich 
für das schnellst wirkende Bad folgende Formel: 


Fixiernatron . 180 g, 
Rhodanammon 15, 
Wasser bis zu . 600 ccm. 


Diese Lösung wird etwa ?/, der Zeit einer 
reinen 4oprozentigen Fixiernatronlösung be- 
nötigen (letztere ist die schnellst wirkende Zu- 
sammensetzung bei einem Bade, das nur Fixier- 
natron enthält). 

Mit dem ersten Stadium des Fixierprozesses 
bezeichnet Welborne Piper bekanntlich den 
Zeitpunkt, bei welchem alles weisse Bromsilber 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


gelöst erscheint. Der vollständige Fixierprozess 
erfordert nach Pipers Beobachtungen die 
doppelte Zeit. Bei den Fixierbädern mit Rhodan- 
ammonium lässt sich der Zeitpunkt des voll- 
ständigen Ausfixierens experimentell feststellen. 
Bringt man die Platte in eine Rhodanammon- 
lösung, etwa 30oprozentig, so wird jene bald 
klar; halt man dann die Platte unter die Wasser- 
leitung, so überzieht sich jene hier beim Wässern 
mit einem feinen Niederschlag (einer Silber- 
verbindung), sofern ein ungenügendes Fixieren 
erfolgt war. Man führt dann die Platte in das 
Fixierbad zurück; sie wird darin wieder klar. 
Nach einiger Zeit wiederholt man die Probe 
unter dem Wasserleitungshahn. Solange die 
Platte bei der Wasserspülung nicht klar ver- 
bleibt, ist die Fixage noch nicht zureichend. 
(„British Journal“ Nr. 2823.) 


—— 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Württembergiseher Photographen - Bund 

Unsere‘ verehrlichen Mitglieder werden ersucht, 
den verfallenen Halbjahrsbeitrag für die Zeit vom 
ı. April bis ı. Oktober ı9ı4 mit 8 Mk. baldigst an 
unseren Kassierer, Herrn Eugen Stöckle-Stuttgart, 
Charlottenstrasse 31, einsenden zu wollen. 

Bis 20. September nicht eingegangene Beiträge 
werden von diesem Zeitpunkt ab unter Zuschlag der 
entstehenden Kosten durch Nachnahme erhoben. 


—aBt— 


Photographen -Zwangsinnung 
Kempten i.A. für den Allgäu und Süd- 
sehwaben. 

Zur Fahne einberufen, rufe ich allen liebwerten 
Freunden und Kollegen sowie den übrigen Innungs- 
mitgliedern ein herzliches „Lebewohl‘ zu. 


Auf Wiedersehen! 
Zimmermann, Obermeister. 


NB. Stellvertretender Vorsitzender ist der Schrift- 
führer Herr E. von Zabuesnig. 


— 


Photographen-Innung Wiesbaden. 
Protokoll der ausserordentlichen 
Hauptversammlung am 9. Juli im Restaurant 
„Wartburg“, Wiesbaden. 

Eröffnung 3°/, Uhr. Anwesend 35 Mitglieder. 

Der Obermeister begrüsste die anwesenden Mit- 
glieder, insbesondere Hesrn Stadtrat Meier als Ver- 
treter des Magistrats. Hierauf Verlesung des Proto- 
kolls der sechsten Hauptversammlung am 26 März. 
Dasselbe wird einstimmig genehmigt. 


Punkt 2 der Tagesordnung: Sonntagsruhe, stellt 
der Obermeister zur Diskussion, und sprechen hiersu 
die Kollegen Kleber und Bogler. Letzterer ersucht 
die auswärtigen Mitglieder, sich an der Debatte nicht 
zu beteiligen, sondern die Regelung dieser Angelegen- 
heit den Wiesbadener Kollegen zu überlassen. Auch 
werde dadurch die Debatte wesentlich gekürzt. Es 
wird vom Obermeister vorgeschlagen, um allen Zweifel 
seitens des Publikums über die Sonntagsruhe im Photo- 
graphengewerbe zu beseitigen und dadurch aufklärend 
zu wirken, jedem Mitgliede von der Innung aus ein 
Plakat in geschmackvoller Ausführung zu liefern, wann 
die Geschäfte Sonntags offen sind, und jedes Innungs- 
mitglied soll verpflichtet sein, dieses Plakat in seinem 
Schaukasten oder Erker untersubringen. Die Ver- 
sammlung beschliesst dem Vorschlag bezw. Antrag des 
Obermeisters gemäss. 


Verschiedene Kollegen sind für die Aufhebung 
der Sonntagsruhe, jedoch ist die Mehrzahl für den 
2 Uhr-Geschäftsschluse. 


Herr Stadtrat Meier spricht ebenfalls zu der Sache 
und betont nochmals, die einmal eingeführte Sonntags- 
ruhe bestehen zu lassen, um so mehr, als ein Antrag 
zwecks Aenderung derselben aller Wahrscheinlichkeit 
nach abgelehnt werden würde. 


Es wird nunmehr über die Beschaffung der Plakate 
abgestimmt und der Antrag mit Stimmenmehrheit 
angenommen. Als Text für dieses wird folgendes 
festgelegt: „Sonntage geöffnet von 9 bis 2 Uhr. Laut 
hiesiger polizeilicher Verordnung müssen sämtliche 
Photograpbhischen Ateliers ab 2 Uhr geschlossen sein.“ 

Punkt 3 der Tagesordnung: Statuten- Aenderung, 
kommt nicht zur Verhandlung, da zwei Drittel der 
Mitglieder, wie die Vorschrift ist, nicht anwensend 
sind. Demzufolge soll iu etwa 4 Wochen nochmals 


PHOTOGRAPHISCHEZCHRÖNIR. 


475 








eine ausserordentliche Versammlung einberufen werden, 
und ist diese dann unbedingt beschlussfähig. 

Nach Bekanntgabe der Eingänge von Brückmann, 
Kahn, Müller, Kellner und Römer spricht der 
Obermeister über die neu zu errichtende Krankenkasse 
für selbständige Handwerker und erteilt hierzu Herrn 
Stadtrat Meier das Wort. Derselbe gibt hierüber 
genaue Auskunft und ersucht die Versammlung, im 
Prinzip dafür zu stimmen, welches dann auch ein- 
stimmig geschieht. 

Die Kollegen Fassbender und Bogler sprachen 
noch über die Konkurrenz, welche von Beamten einzelter 
Behörden den Fachleuten zugefügt wird, und soll 
diesem. Uebelstande abgeholfen werden, indem die 
Innung den in Frage kommenden Behörden Mitteilung 
macht. 

Zu Punkt 5: Central - Verbands - Angelegenheiten, 
weist der Obermeister nochmals auf die Sterbekasse 
hin und ersucht dringend um zahlreiche Anmeldung. 

Da die Reiben sich schon sehr gelichtet, verzichtet 
der Obermeister, über den Obermeistertag in Leiptig 
zu berichten, und soll dies in der nächsten Versamm- 
lung geschehen. 

Es wird noch beschlossen, die ermittelten Durch- 
schnittspreise drucken zu lassen und jedem Mitgliede 
zuzustellen. 

Schluss der Versammlung 8?/, Uhr. 

P. Schäfer, Schriftführer. 


Die auf den 6. August anberaumte ausserordentliche 
Innungsversammlung, betreffend Statutenänderung, 
musste des Kriegszustandes halber bis auf weiteres 
verschoben werden. Dass die Ateliers, deren Iuhaber 
ins Feld gezogen, im Betrieb erhalten werden können, 
soll seitens der Innung Vorkehrung getroffen werden, 
durch Uebernahme der Arbeiten, von abkömmlichen 
Kollegen oder durch Ueberlassung älterer Gehilfen, 
die in grösseren Betrieben doch nicht voll beschättigt 
werden könnten bei der gegenwärtigen Geschäftslage. 
Vermittelung durch den Innungsvorstand. 

Weiter ist beabsichtigt, die zur Fahne eingerufenen 
Kollegen bei der Nassauischen Kriegsversicherung zu 
versichern, und es ist nötig, dass die Anmeldung der- 
jenigen Kollegen, die im Felde stehen, sofort durch 
deren Angehörige bewirkt wird. Die Zahl der zu 
Versichernden wird natürlich bestimmend sein, in 
weicher Höhe die Versicherung des einzelnen ab- 
geschlossen werden kann. Um möglichst Mittel zu 
diesem Zweck zu beschaffen (das Innungsvermögen ist 
sehr gering), haben wir hier in Wiesbaden bereits eine 
Sammlung unter den Mitgliedern veranstaltet, und 
auch die auswärtigen Mitglieder, die nicht ins Feld 
ziehen, werden gebeten, durch Zuwendung von Beträgen, 
je nach Kräften, den edlen Zweck zu fördern. Sammel- 
stelle: Kassenführer Hies-Wiesbaden, Taunusstrasse 41. 

Gleichzeitig wird noch um Einsendung des fälligen 
Beitrags für das dritte Vierteljahr ıgı4 sowie um die 
rückständigen Beiträge ersucht. 


Der Vorstand. 
Gg. Pfusch, Obermeister. 


Zur Klarstellung! 


In Nr. 57 des „Photograph‘“ vom 17. Juli 1914 
wird unter „Bücherschau‘ der kleine Katechismus 
für Prüflinge in der Photographie einer Kritik unter- 
worfen, die geeignet ist, den jungen Leuten das Studium 
des in seiner übersichtlichen, knappen Form bis jetzt 
einzig veröffentlichten Hilfsmittels zu verleiden. Dem 
Verfasser der erwähnten Kritik (die mir übrigens am 
31. August erst zu Gesicht gekommen ist) möchte Ich 
zunächst empfehlen, den Absatz III des Vor- 
wortes zu beherzigen! 

Auf die bemängelten Fragen und deren Antworten 
hierorts näher einzugehen, erübrigt sich insofern, als 
der Absatz IV des Vorwortes ausdräcklich die wissen- 
schaftliche Seite nicht an sich für den Präfling, wohl 
aber für die Prüfung vermieden wissen wlil. 

Selbstverständlich gestaltet sich der einer Prüfung 
vorangehende fänf- bis sechswöchige Unterricht, den 
die jungen Leute, die zur Prüfung stehen, durch mich 
geniessen, derart, dass die photographische Chemie, 
analog den Wünschen des Kritikers, in keiner 
Weise und Form zu kurz kommt, ja sogar in die 
praktische Chemie überfliessend veranschaulicht wird. 

Ich glaubte einem mehrseitigen Wunsch und viel- 
seitigen Bedürfnis mit der Veröffentlichung dieser 
kleinen, seit lange in meinem Hirn für die Prüflinge 
sich bewährten Skizze entgegenzukommen, zumal es 
mir vergönnt war, nicht nur eine sojährige praktische 
Tätigkeit auf fast allen Gebieten der Photographie zu 
entfalten, sondern als mir auch eine 30jährige Er- 
lahrung der Lehrtätigkeit in unserm Beruf zu Gebote 
stand. Ich halte dafür, „von einem Prüfling, dem leider 
fast durchschnittlich nur die elementarsten Schulkennt- 
nisse zur Seite stehen, die wissenschaftlich chemischen 
Vorgänge, als: Zerlegungen und Spaltungen der in 
der Photographie benötigten Elemente und Stoffe, 
bezw. deren Gleichungen, bei einer Gehilfen- 
prüfung zu fordern, ist ein Ballast, der allein 
dem in der photographischen Chemie Weiterstrebenden 
zu überlassen ist.“ 

Das dem Büchlein sonst gespendete Lob nehme 
ich für mich nicht in Anspruch, das möge den Jüngeren 
und Jüngsten unseres Berufs, die daraus Nutzen ziehen, 
zugute kommen. Gustav Haertwig. 


nn 


Ateliernashriehten. 

Berlin. Die Firma Becker & Maass, Atelier 
für künstlerische Photographie, Inhaberin Marie 
Boehm, hat wegen Brandes ihr Atelier nach der Bellevue- 
strasse 5 verlegt. Die Firma gibt dies ihren Kunden 
durch eine sehr originelle, von dem Karikaturisten 
Aug. Hayduk gezeichnete Karte bekannt. 


Görlitz. Herr Rudolf Müller hat die Leitung 
seines Geschäftes Photo-Atelier Ganzel-Francken 
Nachf., Am Dresdener Platz, wieder selbst übernommen. 


® 


476 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Gesehäftliehes. 


Turn (Böhmen). Neu eingetragen wurde die Firma 
„The American Photo“, G. m. b. H. Gegenstand des 
Unternehmens ist die Fortführung des von dem Gesell- 
schafter Albert Anton gegründeten und betriebenen 
Unternehmens für Photographie, Semiemaille und Ver- 
grösserung in Turn und den Filialen In Teplitz und 
Aussig. Die Höhe des Stammkapitals ist 20000 Kr. 
Geschäftsführer sind die beiden Gesellschafter Albert 


Anton, Photograph, und Agnes Stellmacher, 
Privatiere, beide in Turn. 
1 ar 
Auszeiehnungen. 


Der Inhaber des Photogr. Ateliers M. Merck in 
Hannover, Georgstrasse 8, Herr Magnus Merck, 
wurde vom Fürsten zu Schaumburg -Lippe zum „ Fürst- 
lichen Hofphotographen‘ ernannt. 


m a’ I 0 ei 


Kleine Mitteilungen. 

— Durch den Kriegsausbruch ist es der Firma 
Heinrich Ernemann, A.G., unmöglich gemacht, ihr 
Jubiläums-Preisausschreiben 1914, wie vorgesehen, jetzt 
zu Ende zu führen. Das international zusammen- 
gesetzte Preisrichterkollegium kann auf absehbare Zeit 
nicht zusammeutreten, eine Entscheidung ist also jetzt 
nicht zu erzielen. Weiter sind eine ganze Reihe uns 
vom Auslande avisierter Sendungen nicht eingetroffen; 
es ist anzunehmen, dass diese Bilder auf den Grenz- 
zollämtern des Auslandes bei Kriegsausbruch liegen 
geblieben sind, und es ist noch gar nicht abzusehen, 
ob und in welchem Zustand sie nach Friedensschluss 
eintreffen. Das Preisausschreiben muss also auf un- 
bestimmte Zeit verschoben werden. 


— Französische Lügenmeldungen und die 
„Bugra‘“. Ein deutlicher Beweis (wenn es überhaupt 
noch eines solchen bedurft hätte), wie die französischen 
Zeitungen ihr Leserpublikum belligen, zeigt eine Notiz, 
die die Pariser „Patrie‘ gebracht hat. Die Meldung 
besagt: „Laut Berichten von Reisenden sind die Hallen 
der russischen, englischen und französischen Aus- 
stellung mit ihren Schätzen auf der ‚Bugra‘ in Leipzig 
böswillig in Brand gesteckt und seitens der Stadt ist 
nichts getan worden, um das Feuer zu beschränken“. 
Selbstverständlich ist, wie jeder weiss, nicht eine einzige 
Halle jemals durch Feuer angegriffen worden, auch 
ist es ganz selbstverständlich, dass die Ausstellungs- 
leitung oder die Stadt nicht ruhig dabei zugesehen 
hätte, denn in Deutschland kennt man auch in Kriegs- 
zeiten die Verpflichtung zum Schutze des fremden 
Privateigentums. Die ausländischen Pavillons 'auf der 
„Bugra‘“ sind überdies nicht Eigentum der betreffen- 
den Nationen, sondern sind zum grössten Teil von 
deutschen Architektenfirmen errichtet, denen gegen- 
über die Ausstellung verantwortlich ist. Die genannten 
Hallen sind vollkommen unversehrt, aber natürlich 
geschlossen. Alle übrigen Hallen sind nach wie vor 
geöffnet und mit ihrem reichen Inhalt dem Publikum, 


das sich zahlreich wieder einfindet, unverändert zu- 
gänglich. 

— Stuttgart. Die Handwerkskammer Stuttgart 
wird sich bemühen, auch während des Krieges 
ihre Tätigkeit aufrecht zu erhalten. Sie ist 
daher auch bereit, jederzeit Auskünfte aller Art zu 
erteilen, sowie Wünsche und Anträge entgegenzu- 
nehmen. In Gemeinschaft mit der Stadt Stuttgart und 
der Handelskammer Stuttgart hat sie in ihren Räumen 
Neckarstrasse 537 eine Städtische Beratungsstelle 
in geschäftlichen Angelegenheiten errichtet, an 
welcher eine ganze Reihe erfahrener Handwerker neben 
Kaufleuten und Juristen mitwirken. Diese Beratungs- 
stelle ist zum mündlichen Verkehr täglich vormittags 
von ıo bis ı2 Uhr geöffnet; sie übernimmt: 

I. Die Beratung von Gewerbetreibenden, ins- 
besondere auch der Frauen von Kriegsteilnehmern in 
allen geschäftlichen Fragen (einschliesslich Steuer- und 
Lebensversicherungssachen), die infolge des Krieges auf- 
tauchen; 

a. die aussergerichtliche Vermittelung von Ver- 
gleichen und Stundungsverträgen zwischen Gläubigern 
und solchen Schuldnern, die infolge des Kriegs vor- 
übergehend ihre Verpflichtungen nicht zu erfüllen ver- 
mögen; 

3 die Ausstellung von Zeugnissen zwecks Er- 
langung gerichtlicher Bewilligung von Zahlungstristen 
gemäss Erlasses der Königl. Zentrallstelle von Gewerbe 
und Handel; 

‚4. die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Kon- 
kursverlahrens, 

Diese Beratungsstelle dient aber nur den in Stutt- 
gart ansässigen Handwerkern und Gewerbetreibenden, 
und zwar nur in den oben angegebenen Angelegen- 
heiten, während von der Zentralstelle eine weitere 
dem ganzen Lande dienende Beratungsstelle für 
Gewerbetreibende errichtet worden ist. Diese sieht 
ihre Aufgabe darin, Industriellen, Kaufleuten und Hand- 
weıkern in kaufmännisch-technischen Fragen Rat und 
Auskunft zu erteilen. Insbesondere will sie diesen 
auch nach Kräften an die Hand gehen bei Aufrecht- 
erhaltung der Ordnung im Buchhaltungsbetrieb; bei 
Aufstellung von Vermögensübersichten, sowie bei der 
sachverständigen Begutachtung solcher; bei Einzel- 
fragen auf dem Gebiete des Kredit- und Zahlungs- 
verkehrs; bei wichtigen geschäftlichen Verfügungen 
und Entschliessungen, namentlich bei solchen, die den 
Weiterbetrieb des Unternehmens betreffen. Auch bei 
der Zuweisung geeigneter kaufmännischer Hilfskräfte 
wird sich die Beratungsstelle gern betätigen. 

Dureh Stellungnahme zu Fragen grundsätzlicher 
Natur, wie sie die heute vollständig veränderten Ver- 
hältnisse mit sich bringen werden, und durch deren 
Bekanntgabe in der Presse wird die Beratungsstelle 
in ihrem Teil zu einer gleichartigen Behandlung bei- 
tragen. Die Beratungsstelle (Landesgewerbemuseum 
Stuttgart, II. Stock, Zimmer Nr. 19), beantwortet schrift- 
liche Fragen aus dem ganzen Land und ist bis auf 
weiteres für persönliche Auskünfte, mit Ausnahme des 
Sanıstags, täglich vormittags von 9 bis ı2 Uhr geöffnet, 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


477 





— Die hessische Handwerkskammer hat an 
sämtliche Reichs-, Staats-, Militär-, Eisenbahn-, Post-, 
Kirchen- und Kommunalbehörden das folgende Rund- 
schreiben gerichtet: 


„Durch die in den Tagen vor der Mobilmachung 
und den Tagen der kriegerischen Ereignisse ein- 
getretene Stockung im Handel und Verkehr sind 
besonders dem Handwerker- und Gewerbestande 
schwere, kaum wieder einzuholende Verluste entstanden. 
Allmähblich tritt aber die so notwendige Beruhigung im 
Erwerbsieben wieder ein. Unter dem Eindruck der 
Ereignisse der letzten Tage, der grossartigen Erfolge 
unserer tapferen Truppen tritt eine Entspannung ein, 
und man bemüht sich In allen Schichten des erwerbs- 
tätigen Volkes mit aller Kraft, die in der Heimat so 
zahlreich feblenden Hilfskräfte durch unermädliche 
Tätigkeit zu ersetzen. Der Handwerkerstand, dem 
man gerade in den letzten Monaten mehr denn je 
Vertrauen entgegengebracht hat, war wohl teilweise 
durch den plötzlich auftretenden Bedarf an Aus- 
rüstungsgegenständen für das Heer beschäftigt. Weite 
Schichten dieses Standes sahen sich aber gezwungen, 
ihren Betrieb wesentlich einzuschränken, in zahlreichen 
Fällen sogar fast vollkommen stilizulegen. 

Mit den fortgesetzt gemeldeten glänzen- 
den Erfolgen der deutschen Waffen kehrt 
Ruhe und Vertrauen zurück, auch der Hand- 
weıker will sich seiner Berufsarbeit wieder eifrig widmen 
und damit in der Heimat zur Erhaltung des nationalen 
Gutes sein Möglichstes beitragen. Er willund muss 
dafür sorgen, dass die Familienangehörigen 
daheim ihr Auskommen finden, dass aber 
auch den siegreich Zurückkehrenden der 
Boden zur auskömmlichen, wirtschaftlichen 
Tätigkeit erhalten bleibt. 

Man hat in diesen schweren Tagen in allen Berufs- 
kreisen mit den verschiedensten Mitteln versucht, die 
Lage der Zurückbleibenden und Wiederkehrenden zu 
ordnen. Manch gute Einrichtung wurde getroffen, es 
darf aber gerade bei unserer Interessenvertretung 
nicht vergessen werden, dass es sich um Tausende von 
kleineren Betrieben handelt. So segensreich z.B. die 
Bestrebungen auf Förderung des Kredits sind, so 
stossen diese doch bei der praktischen Durchführung 
im Handwerk auf recht empfindliche Schwierigkeiten. 

Demgegenüber sind wir der Ansicht, dass dem 
Handwerk wirksam nur oder doch in erster 
Linie durch Zuweisung von Arbeit gedient 
werden kann. Die Arbeitszuweisung bringt Be- 
schäfttigung in weite Kreise, sie vermittelt in dieser 
schweren Zeit für Meister und Gesellen und viele 
andere Personen Verdienst und sichert die Erhaltung 
selbständiger Betriebe. Bekanntlich wurden unter dem 
Druck der Kriegserklärungen auf fast allen Gebieten 
die weniger eiligen Arbeiten ganz eingestellt, viele 
bereits geplante grössere Arbeiten, insbesondere im 
Bauhandwerk, wurden zurückgestellt, auch die Arbeiten 
tür Private hörten mit einem Schlage auf. Erfreulicher- 
weise ist nun an Stelle des grossen Pessimismus wieder 
Vertrauen und Zuversicht eingekehrt, und wenden wir 


uns deshalb im Interesse des Hardwerks an alle Be- 
hörden ohne Ausnahme mit der dringenden Bitte, 
wieder ausgiebige Arbeitsgelegenheit zu 
schaffen, damit auch dem Handwerksmeister 
die schwersten Sorgen abgenommen werden. 
Das Vorgehen der Behörden wird zweifellos auch bei 
Privaten günstige Wirkung hervorrufen, wofür das 
Handwerk doppelt dankbar sein wird. 

In anerkennenswerter Weise haben die Behörden 
die Bestrebungen der Interessenvertretungen des Hand- 
werks in der letzten Zeit wesentlich unterstützt und 
hierbei zweifellos gute Erfahrungen gemacht. Der 
Kriegszustand stellt auf allen Gebieten unseres hand- 
werklichen Lebens die höchsten Anforderungen; riesige 
Lieferungen sind insbesondere erforderlich, um die 
notwendigsten Ausstattungsgegenstände zu beschaffen. 
Da bieten die Handwerkskorporationen, die Innungen 
und Vereinigungen die beste Gewähr für richtige 
Lieferung. Die Berücksichtigung dieser Korpo- 
rationen bürgt aber auch dafür, dass die in 
schwerer Zeit so notwendige Erhaltung selb- 
ständiger Betriebe unterstützt und die Ver- 
teilung des wirtschaftlichen Gewinns für 
eine grosse Zahl der verschiedenen Berufs- 
angehörigen gesichert ist. 


—224— 


 Fragekasten., 


a) Technische Fragen. 

Frage 199. Herr C. J. in E Welches ist die 
deutsche Bezeichnung für „ Photograph '‘ und „ Photogr. 
Atelier‘? Auch wir Photographen wollen uns als 
Deutsche bekennen, darum fort mit den Fremdwörtern. 

Antwort su Frage 149. Die deutsche Bezeichnung 
tür „Photograph“ und „Photogr. Atelier‘ besteht ja 
längst, und wenn der Krieg dazu beitragen sollte, 
dass überall da, wo die fremden Worte entbehrt wer- 
den können, deutsche gesetzt werden, so würde dies 
sehr zu begrüssen sein. Wir kommen in einer Tages- 
frage darauf zurück. Für „Photograph‘“ ist natürlich 
„Lichtbildner‘“, für „Photogr. Atelier‘ „Lichtbildwerk- 
statt‘‘ oder „Lichtbildnerei‘ zu setzen. 

Fyage ıso. Heır F.K. in F. Ist Zyankalllösung, 
wie sie zum Fixleren von Kollodiumnegativen gebraucht 
wird, gefährlich, wenn sie in offene Wunden, Hautrisse 
eindringt? Wir haben 3oprozentiges Zyankali als Vor- 
ratslösung 1:3 Wasser zum Gebrauch weiter zu ver- 
dünnen mit der dreifachen Menge destillierten Wassers. 
Ist die Vorratslösung unbegrenzt haltbar? 

Antwort su Frage ıso. Zyankallumlösungen sind 
sowohl vom Mund und Magen aus wie von Ver- 
letzungen der Haut aus gefährliche Gifte Im all- 
gemeinen ist die Gefahr, dass durch kleine Wunden 
erhebliche Mengen Zyankalium in den Körper dringen, 
nicht übermässig gross, doch sind auch hier bei 
einzelnen Personen Vergiftungsfälle ernsterer Art kon- 
statiert worden. Zum mindesten bewirkt die Zyan- 
kaliumlösung Verletzungen der schlimmsten Art und 
schwerheilende Eiterungen. Zyankaliumlösungen sind in 
verschlossenen Flaschen verhältnismässig lange haltbar. 


478 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Frage ısı. Herr R. Sch. in S. C. Sind Bilder 
auf Zelloidin- und Albumin -Matt, weiche zuerst fixiert 
und dann im Rhodanbad getont werden, ebenso halt- 
bar wie solche, welche zuerst getont und dann fixiert 
werden? 

Antwort su Frage ısı. Zelloidin- und Albumin- 
mattbilder, die erst fixiert und dann getont worden 
sind, sind mindestens ebenso haltbar, wie solche, die 
in kombinierten Bädern behandelt worden sind. Jeden- 
falls liegen entgegengesetzte Erfahrungen nicht vor, 
und es hat sich gezeigt, dass die alten Albuminbilder, 
welche alle in dieser Weise behandelt worden sind, 
vorsägliche Haltbarkeit aufweisen. Selbst nach 30 bis 
40 Jahren sind richtig behandelte Albuminbilder noch 
vollkommen frisch. 

Frage 152. Herr R. Sch. in 8.C. ı. Ersuche um 
nähere Angabe, ob es schon gelang, die Kaseinlösung 
zu Gustav Koppmanns Pigmentgravüreverfahren 
so haltbar herzustellen, dass dieselbe eine einmonatige 
Seereise und eventuell zwölfmonatige Lagerung ver- 
trägt. Hat sich Pigmentgravfire mit Erfolg in die 
Praxis eingeführt und wo bezieht man die Kasein- 
tarbstofflösung? 

2. Kann man. von Gaslichtpapierbildern, d. h. von 
solchen Papieren, welche so präpiert sind, dass sie mit 
irgend einem Entwickler braune Bilder ergeben, die- 
selbe Haltbarkeit des fertigen Bildes erhoffen, wie von 
solchen auf Bromsilberpapier gefertigten und schwarz 
entwickelten ? 

Antwort su Frage 152. 
Erfahrung vor. 

Antwort 2. Braun entwickelte Bromsilber- bezw. 
Bromchlorsilberkopien sind haltbar, d. h. ebenso halt- 
bar wie schwarz entwickelte. 


ı. Hierzu Hegt uns keine 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 65. Herr P. G. in D. ı. Ein Baumeister 
bestellte die Aufnahme eines von ihm ausgeführten 
Baues und liess rooo Postkarten davon herstellen mit 
der Firma des Baumeisters. Bin ich berechtigt, Schaden- 
ersatz zu fordern? Hat sich der Baumeister durch die 
anderweitige Herstellung der Postkarten und durch die 
Bezeichnung mit seiner Firma strafbar gemacht? 

2. Dart man ein Öffentliches Gebäude aufnehmen 
und Postkartenansichten herstellen und vertreiben? 

3. Dart der Atelierinhaber auch während der Kirch- 
zeit Sonntags Aufnahmen in seinem Atelier machen? 

Antwort eu Frage 65. 1. Sie sind im vorliegenden 
Falle zur Forderung eines Schadenersatzanspruches be- 
rechtigt, da die Bestellung des Baumeisters nicht auf 
blosse Lieferung der Negativplatte ging. Eine Straf- 
anzeige wäre nur im Falle einer vorsätzlichen Urheber- 
rechtsverletzung angäungig, die aber im vorliegenden 
Falle nicht vorliegt. Auch die Bezeichnung der Post- 
karten mit der Firma des Baumeisters, die sich doch 
nur auf die Ausführung des Baues, nicht auch des 
Bildes bezieht, ist nicht strafbar, wie überhaupt eine 
Pflicht zur Quellenangabe in solchen Reproduktions- 
fällen nicht vorliegt. 


Antwort2a. Nach 820 K.G. ist die Vervielfältigung 
der äusseren Ansicht von Bauwerken, die sich bleibend 
an Öffentlichen Wegen, Strassen oder Plätzen befinden, 
zulässig. 

Antwort 3. Die Beschränkungen der Gewerbeord- 
nung hinsichtlich der Sonntagsarbeiten erstrecken sich 
nur auf die Beschäftigung von gewerblichen Arbeitern. 
Der Unternehmer selbst kann sein Gewerbe Sonntags 
persönlich unbeschränkt ausüben; eine Beschränkung 
ist aber auch nach dieser Richtung hin möglich und 
zum Teil auch an verschiedenen Orten eingeführt, und 
zwar auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der be- 
telligten Gewerbetreibenden selbst gemäss $ 4ıb G.O. 
(Vergl. dazu auch diese Zeitschrift, Jahrg. 1913, Nr. 47, 
8.307). Sie müssen sich also bei der Ortspolizeibehörde 
oder der zuständigen Zwangsinnung vergewissern. 

i Dr. Sch. 

Fragı 66. Herr E.U. in K. Ist eine Empfangs- 
dame gewerbliche oder kaufmännische Gehilfin? 

Antwort su Frage 66. Sie ist (nach mehrfacher 
Rechtsprechung) Gewerbegehilfin, für weiche die Be- 
stimmungen der Gewerbeordnung, Titel VII, in An- 
wendung zu kommen haben. (Vergl. dazu diese Zeit- 
schrift, Jahrg. 1911, S. 203 u. 437, Jahrg. 1913, Nr. 92, 
Jahrg. 1914, S 367). Dr. Sch. 

Frage 67. Herr J. R.G. in W. Sind prämlierte 
Ausstellungsphotographien, welche ich verschenkt habe, 
pfändbar? Sind Negative pfändbar? 

Antwort su Frage 67. Wie sich aus den Motiven 
zum 814 K.G. ergibt, sind die photographischen Negative 
uspfändbar; im übrigen ist die Zwangsvollstreckung 
in die Rechte des Urhebers gegen den Urheber selbst 
nur mit dessen Einwilligung zulässig. Dagegen kann 
ein fertiges Werk, das Sie verschenkt haben und daher 
in das Eigentum des Dritten übergegangen ist, bei 
diesem gepfändet werden. Dr. Sch. 

Frage 68. Photograph in L. Habe vor dem Jahre 
1907 ein Besitztum photographisch aufgenommen, das 
in der letzten Zeit eine aktuelle Bedeutung bekam. Ist 
meine Aufnahme, die kürzlich ohne meine Genehmigung 
in illustrierten Zeitungen erschienen ist, nach dem neuen 
Photographieschutzgesetz noch geschätzt? 

Antwort su Frage 68. Für noch nicht erschienene 
Werke der Photographie enthält $ 53, Abs. ı, Satz 2, 
des Kunstschutzgesetzes eine besondere Bestimmung. 
Diese Uebergangsbestimmung sagt nämlich, dass auf 
ein Werk der Photographie, das beim Inkrafttreten 
des Gesetzes (d. i. am ı. Jull 1907) noch nicht er- 
schienen war, die Vorschriften des neuen Gesetzes 
auch dann Anwendung finden, wenn die bisherige (fünt- 
jährige) Schutzfrist abgelaufen ist. Die Motive des 
Kunstschutzgesetzes legen das „Erscheinen eines 
Werkes‘ in folgender klarer Weise aus: „Unter den Be- 
griff des Erscheinens fallen, entsprechend dem 
Literarrechte, nur die Herausgabe im Verlags- und 
Kunsthandel, der Vertrieb im Kunstgewerbe, sowie 
sonstige Handlungen, durch welche die mechanisch 
oder doch fabrikmässig gefertigte Nachbildung in den 
allgemeinen Verkehr gelangt, nicht aber das Ausstellen 
des Werkes oder seine Vorführung.“ Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHAOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 








1914. 


20. September. 


Nr. 75[76. 





Wettbewerb des „Atelier des Photographen“. 


Wegen des Krieges muss der Wettbewerb wir einen neuen Termin für den Wettbewerb 
unserer Zeitschrift auf unbestimmte Zeit ver- ansetzen. j 
schoben werden. Sobald es möglich ist, werden NEGEKLON UND VErAR 


— u ——— 


Die Kalkulation in einem Photographengeschäfte. 
Vortrag auf dem III Deutschen Photographentage, von E. Ruch, Diplom- Handelslehrer. 
(Schluss aus Nr. 71/72.) (Nachdruck verboten.) 
E) Berechnungen über Aufnahmezahl, Materialverbrauch, Jahresumsatz, Jahresgewinn. 


a) Visit obne Probe (Annahme voller Ausnutzung der Jahresarbeitsstunden bei Anfertigung 
von nur a). 
ı. Aufnahmezahl: 4 Arbeitsstunden . . . . .= ı Aufnahme, 
9100 Re (laut Lohnliste) = gı00 : 4 = 
a. Materialverbrauch mit Ausschuss: ı Aufnahme = 1,05 Mk., 


2275 Aufnahmen. 


2275 Aufnahmen = 2275 X I 105° Mk.—= 2388,75 Mk. 
3. Umsatz: 2275 Aufnahmen x 6,81 Verkaufspreis = 15492,75 „ 
4. Gewinn: 25 Proz. von Selbstkosten oder !/,. 
20 „ vom Verkaufspreis oder Umsatz !/, von 
15492,75 Mk. ee ee ae ee ic ee 008,5; 


b) Visit mit zwei Proben (siehe Bemerkung unter a). 
ı. Aufnahmezahl: 4°/, Arbeitsstunden — ı Aufnahme, 
100 —= 9100:49], . = 1916 Aufnahmen. 


2. Materialverbrauch mit Ausschuss: ı Aufnahme = 1,30 Mk., 


1916 Aufnahmen = ag 113 . „== 2490,80 Mk. 
3. Umsatz: 1916xX 8,75 Verkaufspreis . .=16765,— „ 
4. Gewion: !/, von 1916xX 8,20 (15 711,20 Mk) . een... 314240 „ 


c) Kabinett mit zwei Proben (siehe Bemerkung unter a). 
ı. Aufnahmezahl: 6 Arbeitsstunden = ı Aufnahme, 
= 9100:6 — etwa 1517 Aufnahmen. 


g1oo % 
2. Materialverbrauch mit Ausschuss: ı Aufnahme — 2 2,50 Mk. 


1517 Aufnahmen = 1517X 25 —= 3792,50 Mk. 
3. Umsatz: 1517X 12,14 Verkaufspreis . . . . . . „= 18416,38 „ 
4. Gewinn: !/, von 1517X 11,38 (17263,46) . 2... 3452,69 „ 


Das Einkommen des Inhabers wird aber 


Jahresgewinn (siehe E 4): Höchste Ren- 
diese rechnerische Höhe nicht erreichen, da 


tabilität: 3098 bis 3452 bei 25 Proz., unter 


Voraussetzung der vollen Ausnutzung der 
Jahbresarbeitsstunden: ı24ı bis 1380 bei ıo Proz. 
Wird die Aufnahmezahl nicht erreicht, so 
vermindert sich noch die Rentabilität. 
Der produktive angerechnete Lohn 


des Inhabers (B2) . 2600 Mk. 
Unproduktiver Lohn (A 1u 2) 600 „ 
3200 Mk. 


Unternehmergewinn bei 25 Proz. etwa 3200 „ 


6400 Mk. 
Produktiver und unproduktiver Lohn 3200 „ 
Unternehmergewinn bei ıo Proz. 
—- etwa 1300 „ 
4500 Mk. 


eine volle Ausnutzung der Jahresarbeitsstunden 
wohl ausgeschlossen ist. 
Kalkulationspreisverhältnis zwischen 
Visit und Kabinett. 
Visit : Kabinett 
6,81 : 12,14 
1:1,8 
Der übliche hohe Preisunterschied zwischen 
Visit und Kabinett ist kalkulatorisch nicht zu 
rechtfertigen. In Amerika ist kein oder ein sehr 
minimaler Unterschied. Im Wiener Preistarif 
ist das Verhältnis wie ı:2. 
Eine Erklärung der historischen Preise für 
Kabinett ist zu finden in unbewusster, zu 


7ı 


480 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





niedriger Preisfestsetzung für Visit. Um einen 
angemessenen Verdienst zu erzielen, musste 
man einen Mehraufschlag zu Kabinett nehmen. 
Dieser Gebrauch bringt die Gefahr der Ab- 
wendung des Publikums vom grösseren zum 
kleineren Format mit sich und die Verwendung 
der Postkarte als Ersatz für Kabinett. 
Anmerkung: Der Vortragende wird dem 


Wunsche zahlreicher Fachleute nachkommen und 
eine Broschüre im Druck erscheinen lassen, die 
die Kalkulation im Photographengewerbe in aus- 
führlicher Weise behandelt. 


Den dem C.V. angeschlossenen Innungen 
und Vereinen stehen Druckabzüge der Kalku- 
lationen zur gefälligen Verfügung. 


re 


Rundsehau. 


— Luftestompe für Negative. Die Luft- 
estompe mit zweckmässigen transparenten Farben 
kann bekanntlich auch oft als eine schnelle und 
wirksame Methode zur Glättung unerwünschter 
Partien im Hintergrund sowie zur praktischen 
Vignettierung benutzt werden. W. L. Amos 
beschreibt im „British Journal“, welche Beweg- 
gründe ibn dazu führten, die Luftestompe an 
Stelle des üblichen Mattlacks und der Feder- 
messerbearbeitung zu gebrauchen. Amos hatte 
ein Negativ, eine Porträtaufnahme vor einem 
Hause. Obgleich im allgemeinen gefällig, wurde 
doch das Auge auf einen sehr hervortretenden, 
dunklen, schweren Torweg abgelenkt. Es wurde 
daber erforderlich, diesen zu mildern, und da 
die Arbeit eilte, wurde zur Luftestompe gegriffen. 
Zunächst wurde ein Rohabzug des Negativs auf 
Mattzelloidin genommen und mit Hilfe einer 
Schere die nicht zu behandelnde Bildpartie rund 
um die Person sorgsam herausgeschnitten. Dieser 
Ausschnitt diente als Maske und wurde mit 
dem Negativ in Kontakt gebracht. Die Luft- 
estompe wurde mit einer hellen Anilinfarbe 
beschickt und diese ausgesprüht. Die Bearbeitung 
erforderte keine besondere Vorsicht, da das 


[Nachdruck verboten.) 
Porträt selbst geschützt war. In kaum einer 
halben Minute war das Abdecken besorgt. Es 
ist auf diesem Wege eine sehr mannigfaltige 
Behandlungsweise geboten. Will man z.B. den 
Hintergrund erhalten und nur einen Teil des Bildes 
stark aufbellen, dann füllt man die Estompe mit 
einem tieferen Rot; wünscht man keinen solch 
hohen Grad, so wird ein Gelb vorzuziehen sein. 
Man kann auch Kombinationen zweier Farben 
nehmen. Zu dem Abdecken ist der Gebrauch 
von Mattzelloidin sehr vorteilhaft. Bei längerer 
Bebandlung könnte der Rückseite des Papiers 
unter Umständen zu viel Feuchtigkeit zugeführt 
werden; würden wir ein Gelatinepapier ver- 
wendet haben, so wäre diesfalls ein teilweises 
Ankleben am Negativ nicht ausgeschlossen und 
damit Erzeugung von Silberflecken auf der Platte. 

Bei Vignettierung begann Amos an den 
Ecken mit einer roten Farbe und nabm gegen 
die Bildmitte im Verlauf ein Gelb. Diese Arbeits- 
weise hat sich bei Negativen mit einem mittleren 
dunklen Grund bewährt, dagegen ist die Methode 
bei schwerem Hintergrund nicht praktisch, es 
entsteht leicht Ungleichmässigkeit. 


— — 


Reehte und Pfliehten der Mieter und Vermieter 
während des Kriegszustandes. 


I. Der Krieg ändert an den Verpflichtungen des 
Vermieters und des Mieters grundsätzlich nichts. Auch 
unter den neuerdings erlassenen Kriegsgesetzen befindet 
sich keins, das eine Nichterfüllung der Mietsvespfiich- 
tungen während des Krieges unmittelbar gestattet. 
Daher ist der Mieter ebenso wie vor dem Kriege ver- 
pflichtet, die Miete zu bezahlen. Tut er dies nicht, so 
treten die gleichen Folgen ein, wie sie eingetreten 
wären, wenn der Krieg nicht ausgebrochen wäre. 

II. Von der Regel, dass der Krieg an den Verptlich- 
tungen des Mieters nichts Ändert, gibt es zwei Ausnahmen. 

I. Die eine Ausnahme gilt dann, wenn der Mieter 
mit in den Kıieg gezogen ist. — In diesem Falle kann 
der Vermieter nicht ein Urteil auf Zahlung der Miete 
oder auf Räumung der Wohnung erlangen. Denn der 
Rechtsstreit wird dadurch unterbrochen, dass der Mieter 
im Felde ist. Hat der Vermieter schon, ehe der Mieter 
in den Krieg zog, ein Urteil erwirkt, so kaun er dieses 
Urteil, wenn es auf Räumung der Wohnung geht, voll- 


strecken lassen, geht es auf Zahlung der Miete, so darf 
der Vermieter zwar Sachen des Mieters pfänden lassen. 
Die gepfändeten Sachen dürfen aber regelmässig nicht 
versteigert werden; der Mieter behält sie, daıf jedoch 
die Pfandmarken nicht entfernen. Hat die Ehefrau 
eines im Felde Stehenden mitgemietet und hat der Ver- 
mieter ein Urteil auf Zahlung der Miete gegen die Frau 
erlangt, so daıf er die Sachen der Frau zwar pfänden, 
aber regelmässig nicht versteigern lassen. Hat der Ver 
mieter gegen die Frau ein Urteil auf Räumung der 
Wohnung, so kann er es vollstrecken lassen, auch wenn 
der Mann in den Krieg gezogen ist. Die Vollstreckung 
eines Räumungsurtells gegen den Mann oder die Frau 
ist jedoch unzulässig, wenn der Richter die Verpflichtung 
zur Räumung avfgehoben hat (s. u. 2b). 

2. Die zweite Ausnahme kann durch den Richter 
bestimimt werden. 

a) Der Richter kann dem Mieter auf seinen An- 
trag eine Zahlungsfrist für die Miete bewilligen. Die 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. ai 





kann der Richter dann tun, wenn der Vermieter den 
Mieter auf Zahlung der Miete verklagt. Nötig ist, dass 
die Mietsforderung vor dem z3r. Juli 1914 entstanden 
ist, dazu genügt, dass der Mietsvertrag vor diesem Tage 
abgeschlossen ist, wenn auch die einzelne Mietszahlung 
später zu leisten ist, es kann also eine Zahlungafrist 
für die am ı. September oder am ı. Oktober 1914 fällige 
Miete bewilligt werden, wenn der Mietsvertrag vor dem 
31. Juli 1914 geschlossen ist. Weiter ist nötig, dass die 
Lage des Mieters die Bestimmung einer Zahlungsfrist 
rechtfertigt, dass also namentlich der Mieter sich in 
einer schwierigen Vermögenslage befindet. Die Zahlungs- 
frist darf aber dem Vermieter nicht einen unverhältnis- 
mässigen Nachteil bringen. Der Richter muss also die 
Vermögensverhältnisse und die sonstige wirtschaftliche 
Lage des Mieters und des Vermieters gegeneinander 
abwägen. Die Zahlungstfrist beträgt längstens 3 Monate. 
Der Richter kann auch anordnen, dass die Miete in 
Teilbeträgen zu bezahlen ist. 

Ist in dem Urteile keine Zahlungsfrist bestimmt, 
so kann der Mieter sich an das Vollstreckungsgericht, 
d.h. dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk die Voll- 
streckung stattfinden soll, wenden und bei diesem schrift- 
lich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers beantragen, 
dass für die Pfändung oder die Versteigerung der bereits 
gepfändeten Sachen eine Frist von längstens 3 Monaten 
bewilligt wird. Der Richter kann diese Frist bewilligen, 
wenn der Mietsvertrag vor dem 31 Juli 1914 geschlossen 
ist, wenn die Lage des Mieters die Frist rechtfertigt 
und wenn die Frist dem Vermieter nicht einen un- 
verhältnismässigen Nachteil bringt. Der Mieter muss 
in der oben angegebenen Weise glaubhaft machen, dass 
diese drei Voraussetzungen vorliegen. 

Hat der Vermieter den Mieter noch nicht auf 
Zehlung der Miete verklagt, so kann der Mieter den 
Vermieter vor das Amtsgericht laden, wenn er sich 
Gewissheit darüber verschaffen will, ob er von dem 
Richter eine Zahlungsfrist bewilligt erhält. Kommt der 
Vermieter zu dem Termine nicht, so geht das Verfahren 
nicht weiter. Der Mieter erhält keine Zahlungstrist, er 
wird aber auch nicht zur Zahlung der Miete verurteilt. 

b) Der Richter kann ausserdem auf Antrag des 


Mieters anordnen, dass der Mieter trotz der Nichtzahlung 
oder der nicht rechtzeitigen Zahlung der Miete die 
Wohnung nicht zu räumen braucht. Der Richter kann 
entweder unbedingt die Verpflichtung des Mieters zur 
Räumung der Wohuung aufheben oder er kann an- 
ordnen, dass der Mieter nur dann zu räumen braucht, 
wenn er eine bestimmte Bedingung nicht erfüllt, ins- 
besondere, wenn er binnen einer bestimmten Frist nicht 
die rückständige Miete ganz oder teilweise bezahlt. 
Diese Anordnungen werden im Urteile getroffen. Nötig 
ist zunächst, dass der Mietsvertrag vor dem 31. Juli 1914 
geschlossen ist. Nötig ist ferner, dass die Verpflichtung 
zur Räumung nach dem 30 Juli eingetreten ist. Nötig 
ist ausserdem, dass die Lage des Mieters die Aufhebung 
der Räumungsverpflichtung rechtfertigt und diese Auf- 
hebung dem Vermieter nicht einen unverhältnismässigen 
Nachteil bringt. Der Mieter muss alles dies glaubhaft 
machen. 

Ist in dem Urteile die Aufhebung der Räumungs- 
verpflichtung nicht angeordnet, so kann der Mieter sich 
an das Gericht, dessen Gerichtsschreiber die Voll- 
streckungsklausel erteilt hat, wenden und bei diesem 
schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers be- 
autragen, dass die Verpflichtung zur Räumung unbedingt 
oder bedingt aufgehoben wird. Der Richter kann eine 
solche Anordnuvug treffen, wenn der Mietsvertrag vor 
dem 31. Juli 1914 geschlossen ist, wenn die Verpflichtung 
der Räumung nach dem 30. Juli 1914 eingetreten ist 
und wenn die Lage des Mieters die Anordnung recht- 
fertigt und die Anordnung dem Vermieter nicht einen 
unverhältnismässigen Nachteil bringt. Der Mieter muss 
glaubhaft machen, dass diese Voraussetzungen vorliegen. 

Hat der Vermieter den Mieter noch nicht auf 
Zahlung der Miete oder auf Räumung der Wohnung 
verklagt, so kann der Mieter den Vermieter vor das 
Amtsgericht laden, wenn er sich Gewissheit darüber ver- 
schaffen will, ob der Richter die Räumungsverpflichtung 
aufheben wird. Kommt der Vermieter zu dem Termin 
nicht, so erreicht damit das Verfahren sein Ende. Der 
Richter kann in diesem Falle die Räumungsverpflichtung 
nicht aufheben. Der Mieter muss nunmehr abwarten, 
bis der Vermieter ihn verklagt. 


—  —— 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Gentral-Verband 
Deutscher Photographen - Vereine und 
Innungen, J.P. 


Durch den Krieg sind aus allen Berufszweigen 
viele Mitarbeiter zur Fahne einberufen worden, manche 
Betriebe wurden ganz stillgelegt, während andere nur 
mit grösster Anstrengung, wenn auch in beschränktem 
Masse, aufrecht erhalten werden können. Zu den 
letzteren gehören unsere Fachzeitungen, denen jetzt 
durch das Nachlassen der Annoncen die Hauptein- 
nahmen fehlen, und deren Weitererscheinen heute den 
Verlegern grosse Opfer auferlegt. 

In Berücksichtigung dieser Umstände hat der C. V.- 


Vorstand zugestimmt, dass die Nachrichten des C. V. 
während des Krieges nicht erscheinen sollen. Das 
Protokoll des letzten Verbandstages wird deshalb in 
der „Photogr. Chronik‘ erscheinen, welche unsere 
meisten Verbandsmitglieder ohnehin erhalten. Den 
wenigen Verbandsmitgliedern, welche die ‚ Photogr. 
Chronik‘ nicht halten, werden die Nummern mit dem 
Protokoll, anstatt der C. V.-Nachrichten, zugestellt. 


Mitteilungen von allgemeinem Interesse werden 
wie bisher durch alle Zeitungen, welche dieselben auf- 
nehmen, zur sofortigen Kenntnis der Kollegen gebracht. 

Der Vorstand. 
Schlegel, I. Vorsitzender. 


zı* 


482 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


5 





Protokoll des Verbandstages 
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik. 
Vertreten sind die nachstehenden Vereinigungen: 


a) Bünde. 

Anhaltischer Photographen - Bund; Badischer Photo- 
graphen- Bund; Elsass- Lothringischer Photographen- 
Bund; Fränkischer Photographen - Bund; Hessischer 
Photographen - Bund; Verband Mecklenburger Photo- 
graphen; Nordwestdeutscher Photographen - Bund; 
Pfälzischer Photographen - Bund, E. V.; Photographische 
Genossenschaft des Rheinisch - Westfälischen Industrie- 
gebietes; Sächsischer Photographen - Bund, E.V.; Schles- 
wig-Holsteinischer Photographen -Verein; Verein Schle- 
sischer Fachphotographen, E. V.; Südbayrischer Photo- 
graphen-Bund; Thüringer Photographen-Bund; Württem- 
bergischer Photographen - Bund. 


b) Vereine. 
Berlin, Cassel, Coblenz, Erfurt, Hamburg - Altona, 
Hannover, Magdeburg, Nordhausen a. H., Trier. 


c) Innungen. 

Allenstein, Augsburg, Bielefeld, Buer, Chemnitz, 
Danzig, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Eisenach, 
Frankfurt a. O., Gera, Görlitz, Mühlhausen, Nürnberg, 
Plauen, Stettin, Strassburg, Wiesbaden, Wilhelms- 
haven, Zittau, Zwickau. 


Ausserdem waren noch anwesend die Obermeister 
der Innungen: Berlin, Düsseldorf, Glatz, München. 


Der Vorsitzende, Schlegel-Dresden, eröffnet 
um 9 Uhr 20 Minuten die Versammlung, heisst die 
Erschienenen herzlich willkommen und begrüsst die 
Vertreter der Presse. 


Von Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen 
ist nachfolgende Depesche eingelaufen: 


„Se. Majestät lassen allen Teilnehmern am Photo- 
graphentag für den dargebrachten Huldigungsgruss 
allergnädigst danken. Freiherr von Fritsch, Major 
und Flügeladjutant.‘ 

(Allgemeiner Beifall.) 


Der Vorsitzende gibt ein kurzes Bild über die 
Arbeiten des C. V., der in diesem Jahre auf eine zehn- 
jährige Tätigkeit zurückblicken kann. Als ein ganz 
besonders erfreuliches Zeichen betrachtet er die beim 
Photographentage abgegebenen, mit freudigem Beifall 
aufgenommenen Erklärungen des Herrn Franz 
Grainer, I. Vorsitzenden des Süddeutschen Photo- 
graphen -Vereins: 

„Der Süddeutsche Photographen -Verein erklärt 
durch seine Gesamtvorstandschaft nach der Sitzung 
vom 18. Juni1gı4 im Prinzip seine Bereitwilligkeit, 
dem C. V. beizutreten. 

Er hält es für wünschenswert, dass die Einzel- 
heiten über die Form des Beitritts, Höhe der Bei- 
träge und der zu erwartenden Gegenleistungen auf 
Grund von Verhandlungen zwischen bevollmächtigten 
Vertretern des C. V. einerseits und dem Gesamtvor- 
stand desSüddeutschen Photographen-Vereins anderer- 
seits in München mündlich geführt werden.“ 


Auf Grund der Erklärung wurden mit Herrn 
Grainer am gestrigen Tage Verhandlungen geführt, 
die sich um die in den vorletzten C. V.-Nachrichten 
veröffentlichten Fragen des Süddeutschen Photo- 
graphen -Vereins drehten. Auseinandergehende Mei- 
nungen bestehen nicht mehr, und wird eventuell der 
Anschluss auf Grund unserer Satzungen erfolgen. Mit 
Herrn Professor Emmerich hatte der Vorsitzende kurze 
Zeit auf dem Bahnhof gesprochen. Ueber alle Punkte 
haben wir hoffentlich eine befriedigende Lösung ge- 
funden, und dürfen wir wohl mit Sicherheit hoffen, 
dass der so lang herbeigewünschte Anschluss des Süd- 
deutschen Photographen -Vereins entsprechend dem Vor- 
standsbeschlusse in der Generalversammlung genehmigt 
werden wird. Mögen diese Mitteilungen ein günstiges 
Omen für die weiteren Verhandlungen sein. (Leb- 
hafter Beifall.) 

Eingänge. 

Hierauf werden die Eingänge bekanntgegeben. Es 
sind Einladungen zur Beteiligung an den Ausstellungen 
in Dresden, Düsseldorf und Wiesbaden. Verschiedene 
Zeitschriften laden zum Abonnement ein, ebenso sendet 


eine Anzahl Händler und Fabrikanten Prospekte und 


Kataloge, welche verteilt wurden. 

Vor Eintritt in die Tagesordnung überbringt Herr 
Grundner-Berlin die herzlichsten Grüsse des Photo- 
graphischen Vereins zu Berlin und erwähnt, dass ihm 
Aeusserungen wegen der Stellungnahme des Vereins 
zu einem Artikel des Vorsitzenden zu Ohren gekommen 
sind. Er betont mit Nachdruck, dass die bisherigen 
guten Beziehungen des von ihm geleiteten Vereins zum 
C.V. und zu dessen Vorsitzenden keinen Abbruch er- 
leiden und dass der Verein nach wie vor treu zum 
C. V. halten wird. (Bravo!) 

Der Vorsitzende dankt für die freundlichen Worte 
und bemerkt, dass nicht die geringste Veränderung in 
dem freundschaftlich-kollegialen Verhältnis eingetreten 
sei; die Sache ist erledigt. 


Bericht des Vorsitzenden. 


Es wird auf den in Nr. ı der C. V.-Nachrichten 
veröffentlichten Jahresbericht I9IZ verwiesen. Das Jahr 
begannen wir mit 59 angeschlossenen Vereinigungen 
und zählen gegenwärtig 68. Weitere Anschlüsse sind 
in Aussicht. Leider haben es die Gegner fertigge- 
bracht, dass die Innung Hildesheim in einer Sitzung 
mit 15 gegen 14 Stimmen den Austritt aus dem C. V. 
beschlossen hat. Wir verlieren hierdurch zu unserem 
Bedauern Herrn Kapps als Mitarbeiter. Vielleicht ist 
es möglich, dass der Beschluss noch einmal in Er- 
wägung gezogen wird. 

Der Vorsitzende dankt allen, welche sich um die 
Werbung neuer Mitglieder verdient gemacht haben. 
Weiter dankt er allen Vertrauensmännern und sonstigen 
Kollegen, die ihn unterstützten, den Behörden, die uns, 
soweit es gesetzlich zulässig war, unseren Bestrebungen 
wohlwollend gegenüberstanden, und auch der Presse, 
besonders der „Photogr. Chronik“ und dem ‚,Photo- 
graphen‘“ für die erwiesene Unterstützung unserer Be- 
strebungen. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Von den angeschlossenen Vereinigungen feierte 
der Photographische Verein zu Berlin nach dem letzten 
Verbandstage sein 5ojähriges Jubiläum und der Bergisch- 
Märkische Photographen-Verein Elberfeld das Fest 
seines 20jährigen Bestehens. 

Entschuldigt hat sich unser Vertrauensmann Herr 
Cornand, der gegenwärtig zur Kur in Thüringen 
weilt. Der Vorsitzende unseres Frankfurter Vereins, 
Herr Profesor Schmidt, kann leider auch nicht 
kommen. Beide senden, ebenso wie Herr Schensky, 
herzliche Grüsse, auch Herr Lorenz, der Vorsitzende 
des Mecklenburger Verbandes, der leider vor einigen 
Tagen seine Gattin verloren hat. 

Von unseren Mitgliedern haben wir im Laufe des 
Jahres durch den Tod eine grosse Anzahl verloren. 
Leider wurden wiederholt Fälle festgestellt, wo trotz 
mehrfacher Aufforderung kein Gebrauch von unserer 
Wohlfahrtseinrichtung, der Sterbekasse, gemacht worden 
war, und wo den Hinterbliebenen das Sterbegeld sehr 
willkommen gewesen wäre. 

‚ Die Versammlung ehrt das Andenken der Ver- 
störbenen durch Erheben von den Plätzen. 


Rechtsauskunftei. 


Die Auskunftsstelle wurde sehr lebhaft in Anspruch 
genomnien. 

Von grösster Wichtigkeit ist die Sammlung der 
Entscheidungen, da hierdurch bei Anfragen sofort 
Material zur Verfügung gestellt werden kann. Leider 
werden vielfach die Entscheidungeu nicht eingeschickt. 
Die Vorsitzenden werden gebeten, die Zeitungen auf- 
zuheben, da die Geschäftsstelle ihr Exemplar nicht ver- 
leihen kann, da wir Schwierigkeiten mit der Zurück- 
erstattung gehabt haben und das Abschreiben der oft 
langen Entscheidungen viel unnötige Arbeit verursacht. 

Leider werden selbst in den wichtigsten Sachen 
die in Rundschreiben gestellten Fragen nicht beant- 
wortet, trotzdem die Kollegen wissen, dass häufig der 
Ausgang eines Prozesses oder einer Entscheidung davon 
abhängt. Der Vorstand allein kann nicht alles bearbeiten; 
er muss von den Mitgliedern unterstützt werden. 


Vergünstigungsverträge. 

Von unseren Vergünstigungsverträgen wird noch 
viel zu wenig Gebrauch gemacht. Den Kollegen wird 
das Geld auf dem Präsentierteller hingelegt, aber sie 
nehmen es nicht. Sehr vorteilhafte Vergünstigungs- 
verträge für Unfall und Diebstahl wurden mit der Ver- 
sicherungsgesellschaft „Rheinland“ in Neuss ab- 
geschlossen. Die Gesellschaft „Halensia‘“, mit der 
Glasversicherungsverträge abgeschlossen sind, wurde 
von der grössten Gesellschaft „Albingia“ in Hamburg 
übernommen. 


Antrag: Protokoll betreffend. 

Leipzig hat den Antrag gestellt, die Protokolle 
nicht mehr, wie bisher, derartig ausführlich mit An- 
gabe eines jeden einzelnen Redners zu veröffentlichen, 
sondern einen gekürzten Auszug zu bringen. An der 
Aussprache beteiligten sich die Herren Schallenberg- 
Hamburg, Jungmann-Strassburg, Arnold-Bochum 
Weise-Hannover und Schuhmann- Karlsruhe. 


483 

Beschlossen wird, ein ausführliches Protokoll zu 
führen und nur einen Auszug zu veröffentlichen. Auf 
Wunsch kann den Vereinigungen das Originalprotokoll 
zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden. 


Redezeit. 

Beschlossen wird, den Referenten unbeschränkte 
Redezeit zu gewähren, und sollen die Redner, was sich 
nach den früheren Erfahrungen als genügend erwiesen 
hat, 3 Minuten sprechen und ein Redner in einer Sache 
nur zweimal sprechen dürfen. Mit der Kontrolle der 
Redezeit wird Herr Strnad beauftragt. 


Kassenbericht. 

Herr Sander-Leipzig berichtet, dass die Kasse 
am letzten Verbandstage am 16. September geprüft und 
für richtig befunden worden war. Der Jahresabschluss 
für ı913 ist in den C. V.-Nachrichten veröffentlicht. 
Das Jahr 1913 begann mit einem Vortrag von 
1247,46 Mk., an Einnahmen waren 7387,35 Mk.; die 
Ausgaben betrugen 4024,52 Mk., so dass wir das Jahr 
1914 mit einem Kassenbestande von 4610,29 Mk. be- 


gannen. Die Einnahmen waren 1914: 
Januar 289,50 Mk., 
Februar . 183,25 ,„ 
März . 3, 5 
April 517, — „ 
Mai i 886,1I „ 
Die Ausgaben betrugen: 
Januar 257,55 Mk., 
Februar . 748,30» 
März . . 2. 22020002... 80965 
Aptil ;..: 8:37 .%.% Jr IEIO 4 
Mai 76317 


so dass für den I. Juni IgI4 ein Kasseubestand von 
3869,08 Mk. ist. Da noch eine Anzahl Vereinigungen 
ihre Beiträge nicht eingeschickt haben, können unsere 
Kassenverhältnisse als sehr günstig bezeichnet werden. 
Durch die notwendig gewordene Einrichtung eines 
eigenen Bureaus haben wir in diesem Jahre einmalige 
höhere Ausgaben gehabt, die später nicht wieder 
kommen werden. 

Der Vorsitzende hat die vorschriftsmässige Prüfung 
der Kasse vorgenommen und sich von dem Vorhanden- 
sein der Gelder überzeugt. 

Als Kassenprüfer werden die Herren Rudolph 
und Tesch gewählt. (Fortsetzung folgt.) 

—Enst- 


Württembergiseher Photographen- Bund 

(E.V.). 

Unsere verehrlichen Mitglieder werden ersucht, 
den verfallenen Halbjahrsbeitrag für die Zeit vom 
ı. April bis ı. Oktober ı914 mit 8 Mk. baldigst an 
unseren Kassierer, Herrn Eugen Stöckle-Stuttgart, 
Charlottenstrasse 31, einsenden zu wollen. 

Bis 20. September nicht eingegangene Beiträge 
werden von diesem Zeitpunkt ab unter Zuschlag der 
entstehenden Kosten durch Nachnahme erhoben. 


— 


484 





Säehsiseher Photographen - Bund (E.Y.). 
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen. 


Unser Bund hat einen schweren Verlust zu 
beklagen. Am 14 September verschied nach 
kurzer Krankheit unser verehrtes Ehren- und 
Vorstandsmitglied 


Herr Heinrich Ranft in Dresden, 


der älteste, praktisch tätige Photograph, im Alter 
von fast 77 Jahren. 

Seit der Gründung unseres Bundes hat er 
mit Fleiss und Gewissenhaftigkeit das Amt des 
Bücherwarts verwaltet. Die Sektion Dresden, 
deren langjähriges Vorstandamitglied er war, er- 
nannte ihn wegen seiner Verdienste zum Ehren- 
mitgliede. 

In bewundernswürdiger geistiger und körper- 
li:her Frische hat er, trotz seires hohen Alters, 
bis in die allerletzte Zeit uns unterstützt und 
mitgearbeitet. Er gehörte zu den Getreuesten 
der Getreuen, seine treue Pflichterfällung und 
seine Gewissenhaftigkeit müssen als vorbildliche 
Beispiele bezeichnet werden. 

Der Verlust eines solchen Mannes, der 
wegen seiner Ehrenhaftigkeit und seines freund- 
lichen zuvorkommenden Wesens überall bellebt 
und angesehen war, wird ganz besonders schwer 
empfunden. 

Unserm lieben Vater Ranft, wie er allseitig 
genannt wurde, werden wir immer ein treues, 
ehrendes Angedenken bewahren. 


Säohsischer Photographen-Bund (E, V,) 
und Sektion Dresden und Umgebung des Sächsischen 
Photographen - Bundes. 


Schlegel-Dresden, Vorsitzender. 





Durch den unserem deutschen Vaterland von den 
Feinden aufgerwungenen Krieg sah sich der Bundes- 
vorstand vor nachfolgende Fragen gestellt: 

ı. Soll die Bundesverzammlung, wie geplant, in 
der üblichen Weise in Pirna stattfinden? 

2. Soll die Versammlung in der einfachsten Weise 
an einem anderen Platze, vielleicht in Dresden, abgehalten 
werden? | 
3. Soll die Versammlung wegen der durch den 
Krieg verursachten Verkehrshemmungen usw. ganz 
ausfallen ? 

Der Vorstand ist der Ansicht, da eine Verrammlung 
jetzt kaum besucht werden würde und unser Rechtsbei- 
stand dieses für gesetzlich zulässig erklärte, die Ver- 
sammlung ausfallen zu lassen. 

Hoffentlich können wir im Frühjahr nach einem 
ruhmvollen Frieden eine desto schönere Bundesver- 
sammlung abhalten. 

Die ausscheidenden Vorstandsmitglieder werden 
ihre Aemter beibehalten. Anfragen wegen Bücher 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


u 


bitten wir, wegen des Hinscheiderns unseres verdienten, 
langjährigen Bücherwarts, vorläufig an den Vorsitzenden 
richten zu wollen. 

Der Vorstand. 


Schlegel, Vorsitzender. 
rt 


Nordwestdeutssher Photographen - Bund 
(E.V). 
Sitz: Bremen. 

Der Vorstand ist bemüht, der photographischen 
Industrie dadurch einen Dienst zu erweisen, dass er 
im Versand befindliche Preislisten und Angebote, 
welche englische, französische und belgische 
Waren auffähren, ihren Absendern mit einem Begleit- 
schreiben zurückschickt. Der Bund tut solches in 
dieser schweren Zeit in dankbarer Anerkennung der 
vielen Anregungen und Vortelle, die er bei seinen 
Bundestagungen in Form experimenteller Vorführungen 
und Vorträge seitens deutscher Fabriken geniessen 
durfte; er erwartet ein gleiches Vorgehen von allen 
seinen Mitgliedern. 

Das Verlangen nach ausländischen Bedarfsartikeln 
ist mit einem Schlage erledigt. 

Wer wird einen deutschen Vaterlandsver- 
teldiger auf eine „englische Platte“ auf- 
nehmen? Wer auf „belgischen Papieren“ 
drucken? Kollegen! Werdet deutsch bis ins 
Mark!!! Ein jeder muss sich in diesen Tagen be- 
sinnen, deutsch zu denken, zu handeln, zu streben. 

Ein grosses Hamburger Handelshaus schreibt mit 
leisem Vorwurf, der nicht unberechtigt ist: 


„An den 
Nordwestdeutschen Photographen - Bund 
Bremen. 


Im Besitz Ihres Geehrten vom 4. d. M. gestatten 
wir Ihnen zu erwidern, dass es stets unser Bestreben 
gewesen ist, deutsche Fabrikate zu verkaufen, dass 
wir aber leider in der Fachphotographenwelt hierbei 
auf Widerstand gestossen sind, indem grösstenteils 
direkt englische Platten und belgische Papiere ver- 
langt wurden, obgleich ebenso gute Fabrikate 
deutscher Herkunft am Markte waren. Es dürfte 
sich empfehlen, von Ihrem Verbande aus auf Ihre 
Herren Kollegen hinzuwirken, lediglich deutsche 
Fabıikate zu verarbeiten, alsdann erübrigt sich ein 
Angebot ausländischer Fabrikate, wenigstens für 
unsere Firma, ganz von selbst, denn wir haben nicht 
das geringste Interesse daran, andere Fabrikate als 
deutsche anzubieten.“ 


rt 


Personalien. 
Gestorben ist Herr Hofphotograph Alois Loibl 
in Sulzbach i. O. 
Der Sanitätsrat Dr. med. Berthold Riesenteld, 
seit 1895 Lektor für wissenschaftliche Photographie an 
der Breslauer Universität, beging am ı8.d.M. seinen 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


70. Geburtstag. Er ist ein geborener Oberschlesier und 
war lange Jahre als Militärarzt tätig. 


rt 


Kleine Mitteilungen. 
— Die Meisterprüfung als Photographin be- 
stand Helene Michelau in Königsberg. 


— In Metz ist der Verkauf photographischer 
Apparate bis auf weiteres verboten. Auch das Photo- 
graphieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen ist 
verboter. 

— Die Prämiierung der Aussteller der Welt- 
ausstellung für Buchgewerbe und Graphik 
Leipzig 1914 war durch den Krieg zunächst noch in 
Frage gestellt, findet aber nun laut Beschluss des Aus- 
stellungsdirektoriums doch statt. Das Preisgericht 
wird Anfang Oktober zusammentreten. Von der Pıä- 
milerung sind diejenigen fremden Staaten, mit denen 
wir im Krieg stehen, ausgeschlossen. Genauere Mit- 
teilung wird den Ausstellern in den nächsten Tagen 
zugehen. | 


— Photoschwindler. Die „Göttinger Zeitung‘ 
vom 4. September bringt folgende Mitteilurg: Dank 
der Tätigkeit der Zentrale zur Bekämpfung der Schwindel- 
firmen in Lübeck, Parade ı, hat eine scharfe Ver- 
tolgung jener Photovergrösserungsschwindler eingesetzt, 
die planmässig vor allem die minderbemittelten ge- 
schäftsungewandten Kreise auszuplündern suchen. Ihre 
Praxis vollzieht sich in folgender Weise: Zunächst er- 
scheint in einem bestimmten Bezirk ein junger Reisen- 
der. Er erzählt, seine Firma, ein grosses Kunstatelier 
in Berlin oder einer sonstigen Grossstadt, wolle am 
Platze eine Piliale errichten. Um sich einzuführen, 
sollten einige Vergıdsserungen völlig umsonst an- 
geferligt werden. Nur für Porto und Verpackung sei 
ein geringer Betrag — meist 0,95 Mk. — im voraus 
an ihn zu entrichten. Erklärt sich nun das erwählte 
Opfer mit seinem Angebote einverstanden, so muss es 
einen gedruckten, unübersichtlich gehaltenen Prospekt, 
auf dem einige Worte wie „Gratisvergrösserungen ‘, 
„Völlig umsonst‘ besonders fett gedruckt sind, unter- 
schreiben. Die Unterschrift ist „nur der Form halber“ 
abzugeben, so versichert wenigstens der redelustige 
Jüngling. Er bringt es auch fertig, dass sein Opfer 
den Prospekt ungelesen unterschreibt: In dem Pro- 
spekt ist nun die Bestimmung enthalten, dass für die 
095 Mk. nur eine Rohvergrösserung, eine sogen. 
Printe, geliefert wird, die aber wegen ihrer Unvoll- 
kommenheit für den Besteller gar keinen Wert hat. 
Allerdings kann er sich das Bild „ausmalen‘ lassen. 
Doch kostet dies mehrere Mark. Ferner findet sich 
in dem Prospekt die Verpflichtung — und hierauf hat 
es das „Kunstiustitut“ abgesehen —, wonach der Be- 
steller von ihm einen Rahmen zum Mindestpreis von 
7,50 Mk. zu beziehen hat. Eine Kopie des Prospektes 
erhält der Besteller nur in den seltensten Fällen. Nach 
wenigen Tagen erscheint der Herr „Oberreisende‘“ mit 
der Rohvergıösserung und einer Auswahl von Rahmen- 
mustern. Er hat die Aufgabe, die Opfer über ihre 


485 


eingegangenen Verpflichtungen aufzuklären und Be- 
stellurgen auf Ausmaluug und Rahmenlieferung zu 
erpressen. Wollen die Opfer sich seinen Wünschen 
nicht fügen, so wird mit Einbehaltung und Klage ge- 
droht. Mit rücksichtsloser Strenge gehen im Falle der 
Weigerung diese Schwindelinstitute gegen ihre Opfer 
vor. Jedes Mittel ist ihnen recht. So versendet ein 
Kölner Schwindelinstitut seine „Dringende Aufforde- 
rung“. Es sucht damit den Anschein zu erwecken, 
als ob es sich um eine gerichtliche Massnahme handle, 
Auf der linken Seite des gedruckten Schriftstückes 
befinden sich die besonders auffallend gedruckten 
Worte: ‚Königl. Amtsgericht zu Köln a. Rh.“ Ferner 
sucht es durch Einfügung des Aktenzeichens, durch 
Verwendung einer Siegelmarke und durch die Art der 
Zusammenfaltung des Schreibens den Anschein eines 
amtlichen Schreibens hervorzurufen. Allen Firmen, die 
in der vorbeschiiebenen Weise arbeiten, ist mit grösster 
Vorsicht zu begegnen. Sie suchen in den jetzigen 


'Kriegswirren, wo die zu Hause Zurückgebliebenen 


gern von ihren ins Feld ziehenden Angehörigen noch 
ein Bild vergrössert haben wollen, ihre Leute Man 
weise diese lästigen Gesellen ohne weiteres zur Tür 
hinaus. Gehen sie nicht freiwillig, dann erstatte man 
sofort Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Geschädigte 
Personen aber wollen sich an die eingangs genannte 
Zahlstelle wenden, die ihnen gern mit Rat und Tat an 
die Hand geht. Minderbemittelte finden zudem auch 
Unterstätzung bei der Rechtsauskunftstelle im Rat- 
hause, Zimmer ı2 und 14. 


— 20 Jahre treuer Mitarbeit. Das Jubiläum 
einer 20jährigen Arbeit als Empfangsdame feiert am 
I. Oktober d. J. Fıäulein Marie Würgler im Photo- 
graphischen Atelier der Firma J. Meiner in Zürich- 
Metropol. Alle die jungen Leute, die vorübergehend 
in diesem Atelier der Schweiz gearbeitet haben, werden 
sich mit Vergnügen dieser bescheidenen und gewissen- 
haften Mitarbeiterin erinnern und gern vernehmen, 
dass die Jubilarin diesen ihren Ehrentag in bester Ge- 
sundheit und Schaffensfreudigkeit begeht. 


— 


Eingesandt. 


Wie wir im Kriegsjahr 1870/71 ein flottes 
Geschäft machten! 


Werte Redaktion! 

Der Krieg lastet schwer auf den Luxusgewerben, 
zu welchen ja auch teilweise die Fachphotographie ge- 
hört. Da heisst es nun, sich mit allen Mitteln wehren, 
um im Kampfe um das Dasein nicht zu unterliegen. 


Ich war in den Kriegsjabren 1870/71 ein Knabe von 
etwa ı6 Jahren, und ich kann mich noch sehr wohl 
erinnern, auf welche Art und Weise mein Vater, der 
in einer deutschen Mittelstadt ein photographisches 
Atelier besass, während der Kriegszeit ein recht gutes 
Geschäft machte. Ich bin gern bereit, durch diese 
Zeitung den Fachkollegen meine Erfahrungen aus 
dieser Zeit, sowie aus der des ruseisch- japanischen 


486 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Krieges, während welcher ich selbst in Moskau ein 
Atelier hatte, bekanntzugeben. 


Der Gedanke, sich allein oder mit den Seinen 
photographieren zu lassen, ist schon an und für sich 
für den ausziehenden Landesverteidiger sehr naheliegend. 
Man muss ihn aber auch noch entsprechend erinnern. 
Freilich dürfen solche Bilder nicht zuviel kosten; auch 
die Anfertigung darf nicht zuviel Zeit in Anspruch 
nehmen, denn die Leute wollen nicht gern lange warten, 
können es auch meistens nicht. 


Sofort nach Bekanntgabe der Mobilmachung haben 
wir die Schaukästen fast ausschliesslich mit Soldaten- 
büdern und Bildern von Brautpaaren dekoriert. In 
jedem Schaukasten wurde eine Vergrösserung aus- 
gestellt. Durch kleine Schildächen wurde das Publikum 
darauf aufmerksam gemacht, dass Soldaten in Uniform 
ermässigte Preise für die Bilder bezahlen. Auch wurde 
sofortige Lieferung zugesichert, was in jener Zeit, da 
man ein Entwickiungspapier noch nicht kannte, nicht 
ganz einfach war. 

Ein Teil der Geschäfte, die gemacht werden könnten, 
kommt ja nicht mehr in Betracht, da die Linientruppen 
das Land schon verlassen haben, doch darf man nicht 
die grosse Anzahl der Kriegsfreiwilligen, Landwehr- 
männer und Landsturmpflichtigen vergessen, die teil- 
weise noch nicht einberufen sind, zum Teil erst jetzt 
in den Kasernen ihre militärische Ausbildung erhalten. 
Viele werden durch eine derartige Schaustellung an- 
gelockt und angeregt und werden mit Freuden die 
Gelegenheit wahrnehmen, ihren Lieben ein Bildnis in 
Uniform zurückzulassen. Sollte sich der Krieg in die 
Länge ziehen, was hoffentlich nicht eintritt, empfiehlt 
es sich, einen Schaukasten nur mit Kinderbildern zu 
schmücken, die als Geschenk seitens der zurück- 
gelassenen Familien von den im Felde stehenden Vätern 
sicher viel begehrt werden. 

Das bedeutendste Geschäft aber wurde zu jener Zeit 
von der ich spreche, ausserhalb des Hauses gemacht. 
Mein Vater verschaffte sich die Erlaubnis, in den 
Kasernen und auf den Uebungsplätzen photographieren 
zu düsıfen. In den Ruhepausen wurden Offiziere und 
Mannschaften in Gruppen von mehreren Personen, oft 
ıo bis 20 auf einmal, photographiert, auch zahlreiche 
Einzelaufnahmen wurden verlangt. Wenn sich ein 
grösseıer Truppenteil in unserer Stadt oder in der Nähe 
derselben aufhleit, wurden oft Hunderte von Aufnahmen 
in wenigen Tagen gemacht. 

Sehr wichtig ist es, sich die Privatadressen der 
Photographierten geben zu lassen, um an die An- 
gehörigen ein Rundschreiben zu richten, mit den Preisen 
für Nachbestellung von Bildern, sowie Anfertigung von 
Einzelvergrösserungen nach den Gruppenaufnahmen. 
Nicht wenig Bestellungen werden auf ein derartiges 
Angebot einlaufen. 

Vielen meiner Kollegen werden meine Ratschläge 
nichts Neues sein, sie arbeiten bereits in diesem Sinne, 
doch scheint es mir, als wenn doch eine erkleckliche 
Anzahl die Hände in den Schoss legt und den Dingen 
einfach ihren Lauf lässt. Hoffentlich bieten diese 


Zeilen recht vielen Anregung, wie sie jetzt für sich 
und die Ihren Brot verdienen können. 


Mit kollegialem Gruss 
Otto Renard, Hofphotograph. 


Hs 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 

Fyage 153. Herr R. N. in W. Welches ist die 
höchstempfindliche Platte? 

Antwort su Frage 155. Die Frage nach der 
höchstempfindlichen Platte lässt sich, wie wiederholt 
auch in dieser Zeitschrift ausgeführt, nicht allgemein- 
glltig beantworten. Die Photometerangaben, z. B. 
Scheinergrade, sind für die Praxis absolut nicht mass- 
gebend, denn eine Platte kann einen sehr hohen 
Scheinergrad besitzen und doch praktisch viel un- 
empfindlicher sein, als eine Platte mit niedrigerem 
Scheinergrad. In der Praxis kommt es ja bekanntlich 
gar nicht darauf an, ob gewisse geringste Lichtspuren 
noch minimale Wirkung ausüben, sondern wesentlich 
darauf, welche geringste Lichtmenge einen kopierbaren 
Eindruck gibt. Das Scheinerphotometer aber gibt 
hierauf überhaupt keine Antwort, und wir kennen bis 
jetzt noch kein Instrument, mit dessen Hilfe die Frage 
nach der praktischen Hochempfindlichkeit einer Platte 
wirklich geprüft werden kann. Es ist daher nach wie 
vor nötig, dass der Praktiker für seine Zwecke die 
Platten prüft und die ihm geeignetst erscheinenden 
suswählt. Im Photochemischen Laboratorium der 
Königl. Technischen Hochschule Berlin werden für 
Zwecke möglichst kurzer Exposition vielfach Hauff- 
platten benutzt. 

Frage 154. Herr J.L. in P. Sind die Methoden 
der Negativumkehrung, wie sie für die Lumiereplatte 
benutzt werden, auch in irgend einer Form für gewöhn- 
liche Negative verwendbar, d.h. kann man mit ihrer 
Hilfe sicher Duplikatnegative beispielsweise auf Agfa- 
Chromoisolarplatten herstellen? 

Antwort su Frage 154. Die Umkehrungsmöglich- 
keit nach Lumiereverfahren ist an zwei Bedingungen 
gebunden, die bei der gewöhnlichen Trockenplatte im 
allgemeinen nicht erfüllt sind, einmal muss die Schicht 
Ausserst dünn und bindemittelarm sein und zweitens 
muss ein absolut gleichmässiger Guss und konstante 
Schichtdicke vorliegen. Letzteres ist bei gewöhnlichen 
Trockenplatten nun meist nicht in genfigendem Masse 
der Fall, und man erhält daher zwar in stark ge- 
zeichneten Flächen mit viel Differenzierung und Einzel- 
heiten eine leldlich gute Umkehrung, glatte Flächen 
dagegen kehren sich schlecht um und werden wolkig, 
unegal oder streifig., In jedem Fall muss, falls um- 
gekehrt werden soll, schon bei der Entwicklung dafür 
Sorge getragen werden, dass die Platte vollkommen 
durchentwickelt wird, d. h. so lange, bis auf der Räck- 
seite die höchsten Lichter absolut schwarz und die 
Mittellichter tief grau sind, sonst erhält man schleierige 
und auch vielfach kontrastlose Umkehrungen, die 
durch Verstärken nicht zu retten sind. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 








Nr. 77[78. 


27. September. 


IQ14. 





Deutsehl 


Ina Nr. 69/70 unserer Zeitschrift hatten wir 
unseren Lesern mitgeteilt, dass wir es für vater- 
ländische Pflicht halten, Anzeigen photographi- 
scher Firmen der Staaten, die gegen uns Krieg 
führen, nicht mehr in unserer Zeitschrift zu 
veröffentlichen. Der von uns gleichzeitig aus- 
gesprochene Wunsch, dass die anderen Fach- 
zeitungen alle unserem Beispiel folgen möchten, 
hat sich leider nicht erfüllt. Nicht nur enthalten 
neuere Nummern photographischer Zeitschriften 
noch immer Anzeigen von Firmen des uns be- 
kämpfenden Auslands, sondern die „Deutsche 
Photographen-Zeitung“ fühlt sich sogar veran- 
lasst, in ihrer Nr. 35 gegen unseren Standpunkt 
Stellung zu nehmen. Die „Deutsche Photo- 
graphen -Zeitung“ halt es für ungerechtfertigt, 
Anzeigen ausländischer Firmen die Aufnahme 
zu verweigern, und meint, dass man auch dann 
Rücksichten nehmen müsse, wenn von anderer 
Seite „die schlimmsten Ausschreitungen“ be- 
gangen worden sind. 


Demgegenüber halten wir unseren Stand- 
punkt durchaus aufrecht. Man bedenke doch 
das Verhalten der Feinde Deutschlands, den 
Lügenfeldzug, den sie in der ausländischen 
Presse gegen uns führen, den Versuch, den sie 
machen, den deutschen Aussenhandel zu ver- 
nichten, die Verordnung, welche jedem Eng- 
länder bei strenger Strafe den Handel mit deut- 
schen Firmen verbietet, und nicht zuletzt die 
belgischen Greuel! Scheint es da noch gerecht- 
fertigt, in den alten Fehler der Deutschen zu 
verfallen, den Ausländern auch da noch be- 
sondere Rücksichten zu erweisen, wo diese 
nicht erwidert werden? Wie wenig die Deut- 
schen durch solches Verhalten im Ausland Dank 
geerntet haben, dafür ist die grosse Zahl unserer 
Gegner der beste Beweis. Mit dem neutralen 
Ausland müssen wir natürlich in gutem Einver- 
nehmen zu bleiben suchen, aber gegenüber den 
Staaten, die gegen uns Krieg führen, müssen wir 
uns augenblicklich durchaus ablehnend verhalten. 


— 


Kriegsnotspende Deutseher Photographen. 


Weitere Beträge sandten: Otto Grieger- 
Saarbrücken 5 Mk.; Hugo Erfurth- Dresden 
ıo Mk.; P. Gebhard - Ludwigsburg 5 Mk.; 
Joseph Fassbender, Limburg (Lahn) 5 Mk.; 
F. Schröter, Sellin (Rügen) 5 Mk.; V. Teich- 
mann, Bernau (Mark) 5 Mk.; Herm. Menzel- 
Coblenz a. Rh. 5 Mk.; A. W. Albrecht-Nort- 
heim a.H. 5 Mk. sowie einen Ehrenpreis (Ansco- 
Kamera Nr. 6) zum Besten der Kriegsnotspende; 
Emil Tesch- Jena 5 Mk.; August Arnold- 
Bochum ıo Mk.; Hofrat Professor Hermann 
Krone, Laubegast-Dresden 50o Mk.; Wilhelm 
Knapp-Halle a. S. 300 Mk.; Max. Taggesell- 
Dresden ı0o Mk.; Samson & Co., Essen a.R. 
ao Mk.; Adolf Richter, Leipzig-Lindenau 
ı0o Mk.; Aug. Füller-Worms ı0 Mk.; Ballin 
& Rabe, Pbotohbaus, Halle a. S. 5 Mk.; Karl 
Schmidt -Kaiserslautern 5 Mk.; Fritz Alter- 
Zwickau 5 Mk.; Fritz Reinhard-Leipzig ıo Mk.; 
Julius Meyer-Erfurt ıo Mk.; Ferd. Hahn- 
Wismar 5 Mk.; Photograph Lorenz-Krotoschin 
10 Mk.; Willi Frohsinn - Düsseldorf ıo Mk.; 
Knöfel-Neustrelitz 5 Mk.; Ernst Lohöfener- 
Bielefeld ıo Mk.; Verlag „Der Photograph“, 
Bunzlau 100 Mk. ; Karl Greve-Blankenburg a. H. 


5 Mk.; H. Susemihl-Glatz 5 Mk.; Brincour- 
Neunkirchen a. Saar 5 Mk.; F. Cornand-Berlin 
ıo Mk.; Eggert Hansen -Kiel ı0o Mk.; 
A. Krumm-Mindelbeim 3 Mk.; Gust. Hampel- 
Darmstadt 5 Mk.;L.Wachenfeld-Sülzhayna.H. 
3 Mk.; P. Blumberger-Worms ıo Mk. Zu- 
sammen bis zum 17. September: 1905 Mk. sowie 
2 Apparate. 


Allen freundlichen Gebern innigsten Dank! 


Fast alle Sendungen sind mit mehr oder 
weniger Worten der Anerkennung und der 
Freude über das begonnene Werk der Nächsten- 
liebe begleitet und zeigen deutlich den Opfer- 
sinn der freundlichen Spender. Hier nur einige 
kurze Auszüge: 


„L. H. Sander! Beifolgend ıo Mk. als erste 
Rate für die Kriegsnotspende. Es ist ein schönes 
Werk, welches Sie begonnen haben, und der 
herzlichsten Unterstützung wert. Es sollte 
jeder geben, soviel er eben nur kann. Ganz 
abgesehen von der Hilfsverpflichtung am Wobn- 
ort. Was bedeutet denn eine kleine Gabe der 
Zurückgebliebenen denjenigen gegenüber, welche 
Haus und Herd verlassen und Gut und Blut 


723 


488 


für uns einsetzen müssen und den armen Ver- 
jagten ander Grenze? Herzlichen Grusslhr...... “ 


„Wenig, aber mit Liebe! GrussIhr....... “ 


ıo Mk. sind begleitet mit den Worten: „Ich 
hätte gern das Zehnfache gegeben, aber ich 
kann mit dem besten Willen nicht mehr, da zu 
viele Anforderungen kommen. Gebe Gott ein 
baldiges Ende dieses schrecklichen Krieges. 
Gruss Ihr...... er | 


Der Anfang unserer Sammlung ist hoch- 
erfreulich, aber trotzdem muss dringend gebeten 
werden, weitere Gaben zu senden, denn die 
Not wird gross werden. Wie viele haben die 
Stätte ihres Wirkens verlassen müssen, und 
wenn sie zurückkehren, finden sie nur Trümmer 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


und ‘Asche vor. Wie mancher Kollege mag 
schwer verwundet zurückkehren, auf lange Zeit 
untauglich zu .neuer Arbeit. Helfen wir die 
Wunden heilen. Wir, die sich der Ruhe erfreuen 
können, deren Verdienst weiter geht, müssen 
zu Opfern bereit sein und dadurch unser Teil 
am Kriege leisten. 


Darum ergeht an alle lieben Kollegen, 
Mitglieder und Gönner des C. V. die herz- 
liche Bitte, sich der Kriegsnotspende zu erinnern 
und uns mit Gaben zu unterstützen. 


Alle Sendungen werden erbeten an 


Adolf Sander, Leipzig-Gohlis, 
Gohliser Strasse 53. 


— 


Urheberreeht an bestellten Gesehäftsphotographien. 


Von Dr. jur. Hans Schneickert. 


Es ist noch vielfach die irrige Meinung ver- 
breitet, dass das Gesetz, betreffend das Urheber 
recht an Werken der bildenden Künste und der 
Photographie vom g. Januar 1907 einen all- 
gemeinen Rechtsschutz der im photographischen 
Gewerbe vorkommenden Verträge enthalte, oder 
dass solche ohne weiteres durch das gesetzliche 


Urheberrecht durchbrochen würden. Jenes Gesetz. 


regelt grundsätzlich nur die Urheberrechtsverhaält 
nisse, die gerade durch die täglichen Verträge 
in weitgehender Weise abgeändert oder be- 
schränkt werden können, und zwar zuungunsten 
des Urhebers. Der allgemeine Rechtsschutz des 
Photographen ist nur auf Grund der Bestim- 
mungen des Bürgerlichen Rechts, in erster Linie 
jener über den „Werkvertrag“, begründet, sobald 
es sich um die Ausführung von Bestellungen han- 
delt. Von den Rechtsverhältnissen bei bestellten 
Porträts, die ja eingehend in dem Gesetz vom 
9. Januar 1907 zur Darstellung gelangten, sei 
hier nicht die Rede, sondern nur von den für 
Geschäftszwecke bestellten Aufnahmen, 
z. B. von Fabrikprodukten, Maschinen und 
sonstigen gewerblichen Erzeugnissen. Der Photo- 
graph hat als Vertragschliessender, namentlich 
bei Verträgen von voraussichtlich längerer Dauer, 
die zu fortlaufenden Bestellungen und Nach- 
bestellungen zu führen pflegen, sein eigenes 
Interesse selbst zu wahren. Spätere einseitige 
Erklärungen und Auslegungen eines, zumal nicht 
schriftlich abgeschlossenen Vertrages, haben ge- 
wöhnlich einen Abbruch der geschäftlichen Be- 
ziehungen zur Folge, und der Photograph wundert 
sich, dass er trotz jahrelanger, unbeanstandet 
besorgter Lieferungen keine weiteren Aufträge 
mehr erhält. Er will sich nun schadlos halten, 
indem er z. B. die Ausführung von Nachbestel- 
lungen verweigert, oder indem er die dazu be- 
nötigten Negativplatten gegen Entschädigung 


[Nachdruck verboten.) 


nicht ausbändigen will. Damit schafft er aber 
-nur neuen Konfliktstoff, der leicht zu einer 
Schadenersatzklage führen kann," die er aber 
kaum als Sieger überstehen wird. Das Urheber- 
gesetz hat keine Bestimmung darüber ge- 
troffen, wem das Eigentumsrecht an der 
Negativplatte bei bestellten Aufnahmen 
zusteht, es sagt vielmehr ausweichend nur, 
«dass die Ueberlassung des Eigentums an einem 
Werke ohne besondere Vereinbarung die 
Uebertragung des Rechtes des Urhebers, wie es 
im 8 ı5 des Gesetzes näher umschrieben ist, 
nicht in sich schliesst. Da also das Urheber- 
gesetz den Photographen bei einem so wichtigen 
Rechtsgeschäft, wie bei Bestellung von Aufnahmen 
zu geschäftlichen Zwecken, im Stiche lässt, be- 
geht er immer einen Fehler, wenn er jene näheren 
Vereinbarungen, von denen allein die Klarheit 
der im $ ı0, Abs. 4, gestreiften Eigentumsver- 
hältnisse abhängt, ganz unterlässt. Die Rechts- 
verhältnisse sind verschieden zu beurteilen, wenn 
es sich um bestellte oder nicht bestellte Objekt- 
aufnahmen, um bestellte oder nicht bestellte 
Porträts handelt. Es ist selbstverständlich, dass 
auch ohne ausdrückliche Vereinbarung das Ur- 
heberrecht, wie auch das Eigentum an der Negativ- 
platte auf den Besteller übergeben kann, wenn 
es nämlich nach der Lage der Umstände als 
von den Parteien gewollt zu unterstellen ist. 
Eine Fabrik, die z.B. zu Offertenzwecken grosse 
Mengen von Aufnahmen ihrer Fabrikate braucht, 
die sie als Kopien oder Katalogabbildungen ver- 
sendet, also verbreitet, will sich doch ohne Zweifel, 
auch ohne ausdrückliche Vereinbarungen, ein so 
weitgehendes Verfügungrecht über die Aufnahmen 
vorbehalten, dass für den Photographen, der ja 
ohne Einwilligung des Bestellers mit den Auf- 
nahmen überhaupt nichts anfangen kann und 
darf, nichts mehr übrigbleibt, als ein negatives 


PHOTOÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


489 





Interesse, nämlich das Vetorecht beim un- 
befugten Nachbilden und Verbreiten des Bildes 
durch einen Dritten. Sein Vetorecht als Ur- 
heber gegen den Besteller auszuüben, wäre 
vertragswidrig und schadenersatzbegründend. 
Weigert er sich aber, die bisher ausgeführten 
Nachbestellungen zu liefern, so ändert er 
eigenmächtig etwas an dem bisher bestehen- 
den Vertragsverbältnis und macht sich un- 
bedingt schadenersatzpflichtiig, wenn durch 
seine Weigerung dem Besteller Nachteile er- 
wachsen. Der Photograph ist mangels besonderer 
Verabredung bei bestellten Aufnahmen nicht 
verpflichtet, die Negative aufzubewahren, 
er tut dies aber aus eigenem Interesse; will er 
sie aber nicht weiter aufbewahren und anderer- 
seits auch keine Nachbestellungen mehr annehmen, 
so bleibt ihm nichts anderes übrig, als sie dem 
Besteller gegen eine den Ausfall künftiger 
Nachbestellungen berücksichtigende Entschädi- 
gung zur Verfügung zu stellen. Ueber die 
Höhe der Entschädigungssumme mag gestritten 
werden, doch nicht über die Verpflichtung der 
Aushändigung der Negative in einem so ge- 
lagerten Falle, wie oben beschrieben. Es kann 
auch keinem Zweifel unterliegen, dass die 
Schadenersatzpflichtt des Photographen viel 
strengere Folgen nach sich ziehen würde, wenn 
er die Negative einfach vernichten würde, um 


sie dem sie fordernden Besteller nicht aushändigen 
zu müssen. Einigt er sich aber mit dem Be- 
steller über die Entschädigungssumme bei Aus- 
händigung der Negative, so löst er damit seinen 
letzten Anspruch des alleinigen Vervielfältigungs- 
rechtes ab. Der Besteller kann dann die Nega- 
tive zur Ausführung von Nachbestellungen über- 
geben, wem er will, er kann auch nach Belieben 
wechseln, sie einmal von diesem und einmal von 
jenem Photographen kopieren lassen. Wird aber 
der Besteller durch die Weigerung, ‚Nachbestel- 
lungen auszuführen, in die Lage versetzt, zur 
Wahrung seiner Geschäftsinteressen Nach- 
bildungen nach Kopien von einem Dritten her- 
stellen zu lassen, so ist diese Nachbildung keine 
unbefugte und keine schadenersatzpflichtige. 

Ein Vertragsverhältnis, das weder Kon- 
ventionalstrafen noch Kündigungsfristen vorsieht, 
kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und 
ohne irgendwelche Entschädigung von beiden 
Teilen gelöst werden; durch diese Lösung darf 
aber dem anderen Teile kein Schaden zugefügt 
werden. Der Photograph, der die Platten von 
bestellten Aufnahmen aufbewahrt, hat ein Besitz- 
recht, das nicht gleich ist mit Eigentums- 
recht. Wollte er dieses Besitzrecht nur so aus- 
üben, dass dem anderen Teile Schaden zugefügt 
wird, so würde er sich schon auf Grund des 
$ 226 B.G.B. schadenersatzpflichtig machen. 


— 





Rundschau. 


— Aufnahme von Blumen im Zimmer. 
Bei der Aufnahme von Blumen im Zimmer spielt 
die Wahl des Hintergrundes eine wesentliche 
Rolle, und man wird hierbei oft in arge 
Zweifel geraten, zumal wenn Blüten von ver- 
schiedenen Farben vorliegen. Im „Amateur- 
Photographer“ werden zur guten Lösung solcher 
Aufgaben einige instruktive Versuche anem- 
pfohlen. Um den geeignetsten Hintergrund für 
eine vorliegende Blumenanordnung zu treffen, 
stellt man folgende Vorprobe an. Man schneidet 
von Papieren verschiedener Tönung breite Streifen 
und klebt diese auf einem grösseren Blatt neben- 
einander auf; man beginnt z B. in oberster 
Reihe mit einem Cremeweiss, schliesst daran 
verschiedene graue Stufen und endigt mit einem 
Dunkelgrau oder Schwarz. Selbstverständlich 
können nach Gutdünken noch weitere beliebige 
farbige Töne dazu genommen werden. Diesen, 
sagen wir aus sieben Streifen zusammengesetzten 
Plan stellen wir hinter unseren Blumenstrauss 
in geeignetem Abstande auf, das Ganze natür- 


[Nachdruck verboten.) 
lich ‚in richtiger Beleuchtung gehalten, und 
machen nun eine Probeaufnahme. Das mit diesem 
Streifenkarton gewonnene Bild wird uns zeigen, 
wie sich die einzelnen vorliegenden Töne des 
Hintergrundes zu den vorhandenen Blumen- 
arten ausnehmen und welche Hintergrundtönung 
im gegebenen Falle am harmonischsten wirkt. 

Auch die Erzielung genügender Schärfe der 
einzelnen Partien macht häufig Schwierigkeiten. 
Wiederholtes Umordnen, Biegen vertragen 
manche Pflanzen nicht. Hier empfiehlt „Ama- 
teur-Photographer“ das provisorische Einstecken 
von dünnen Zweigen mit am Oberende befestigten, 
aus Druckschriften von gutem Papier mit scharfen 
Lettern ausgeschnittenen Scheiben und mit 
diesen zu operieren, wie sich die Schärfe in 
verschiedenen Lagen stellt. — Nicht zu über- 
sehen ist, dass die Verwendung kleinerer Blenden 
wohl leicht zu äusserster Schärfe führt (die im 
übrigen durchaus nicht immer angebracht ist), 


. zugleich aber detaillose, harte, klecksige Schatten- 


partien liefert. 


dl. LITT < 
SITZ NI- 


72° 


490 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. 





 Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Hessiseher Photographen-Bund (E. V.). 

Es ist jetzt nicht die Zeit, lange Berichte von Ver- 
sammlungen zu veröffentlichen, sondern unsere Haupt- 
aufgabe muss darin bestehen, uns durch gegenseitige 
Hilfe über die schwere Zeit hinwegzubringen. 

Unseren Mitgliedern sei daher von unserer letzten, 
sehr gut besuchten Hauptversammlung nur mitgeteilt, 
dass die vorgenommene Wahl des Vorstandes folgendes 
Resultat hatte: I. Vorsitzender H.Schramm- Darmstadt, 
IL Vorsitzender J. Magnus- Darmstadt, Schriftführer 
Alb. Fraatz- Darmstadt, Kassierer P. Blumberger- 
Worms, Beisitzer: F. Gerlach-Maiuz, Fr. Walloth, 
Th. Klauer-Offenbach a. M., J. Busch- Offenbach 
a.M., L. Uhl- Giessen, Erdmann -Gonsenheim, J.Beck- 
mann-Alzey, Rhid. 

Der Vorstand des Bundes hält es für seine Pflicht, 
nicht nur an unsere Mitglieder, sondern an alle Kol- 
legen Hessens die Bitte zu richten, sich, wenn sie 
sich in Not oder Verlegenheit irgendwelcher Art be- 
finden, an einen der oben angeführten Kollegen zu 
wenden. Wir werden bestrebt sein, mit allen Kräften 
zu helfen, durch Rat und Tat, denn nur dadurch können 
wir beweisen, dass unsere Friedensarbeit, die Pflege der 
Kollegialität, keine vergebliche gewesen ist. 


Also, meine Herren Kollegen, gegenseitiges Ver- 
trauen und gegenseitige Hilfe! 


Für den Vorstand: 


gez.: H.Schramm, gez.: J. Magnus, 
I. Vorsitzender. IL Vorsitzender. 
ger: Alb. Fraatz, Schriftführer. 


—Ant— 


Gentral-\Verband 
Deutseher Photographen-\Vereine und 
Innungen, J.P. 
Protokoll des Verbandstages 
am 25. und 26. Juni ıgı4 in Leipzig, in der Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik. 
(Fortsetzung.) 


Unterstützungs- und Darlehnskasse. 


Herr Grundner-Berlin berichtet: Nach dem in 
Berlin am ı5. September 1913 erstatteten Bericht ist 
1913 kein weiteres Darlehn gegeben worden. Im 
Jahre 1914 wurde ein Darlehn von ı80 Mk. gewährt. 
Als nicht zurückzahlbare Unterstützung wurden im 
ganzen .175 Mk. gezahlt. Verschiedentlich wurden 
Ansuchen an uns gestellt, die wir auf Grund unserer 
Satzungen und Geschäftsordnung nicht bewilligen 
konnten. Bei einem Gesuch wegen Darlehın über 
500 Mk. wurden nach Einsendung des Fragebogens 
keine weiteren Antworten gegeben. Ein weiteres Ge- 


such um ein Darlehn von 1400 bis I500 Mk. musste 


die Kommission ablehnen, da das als Sicherheit an- 
gebotene Inventar nur einen Wert von 300 Mk. hatte. 
Ein vor einigen Tagen gestellter Antrag auf Gewährung 
von 300 Mk. schwebt noch. Der Bestand der kleinen 


Kasse am 16. September 1913 betrug 4,37 Mk. Durch 
den Verkauf von Auskunftskoupons wurden 5 Mk. er- 
löst, zusammen 9,37 Mk., an Ausgaben 3,30 Mk., bleibt 
ein Bestand in der kleinen Kasse von 6,07 Mk. am 
22. Juni. Da bei der Darlehns- und Unterstützungs- 
kasse strengste Diskretion gewahrt wird, ist es üblich, 
die Kasse nicht von den Revisoren prüfen zu lassen. 
Herr Grundner hat sie als Vorsitzender geprüft, in 
Ordnung gefunden und beantragt, den Kassierer Herrn 
Sander zu entlasten. Leider haben wir feststellen 
müssen, was der Vorsitzende Herr Schlegel schon 
erwähnte,. dass verschiedene Kollegen für ihre An- 
gehörigen nicht gut gesorgt haben, indem sie der 
Sterbekasse nicht beigetreten sind. Der Bestand der 
Darlehns- und Unterstützungskasse ist: 


Unterstützungskassen - Bestand den 


3. September 1913 er ar 3981,47 Mk., 
Einnahmen vom 3. September 1913 bis j 
31. Dezember 1913 . © » : : . 400 ,„ 


4381,47 Mk. 


Unterstützungen 7,— Mk. 
Unkosten . —55 75,55 Mk. 
4305,92 Mk. 
Zinsen Ss— » 
4310,92 Mk. 
Bestand vom I. Januar 1914: 
Vortrag 1914 bar 3424,55 Mk., 
Einnahmen 225,— 
Rückzahlungen . 5Is— ,„ 
Zinsen . 138,20 ,„ 
4302,75 Mk. 
Unterstützungen 100,— Mk., 
Unkosten 210 ,, 
Darlehn 1914 . 1ı80,— ,„ 282,10 Mk.. 
4020,65 Mk. 
Darlehn ausstehend . 540,— „ 
4560,65 Mk. 


hierzu Handkasse 6,07 = 4566,72 Mk. ist der Stand 
am Verbandstage. 


Herr Sander fordert die Kollegen auf, einen Ab- 
zug der gestrigen Gruppenaufnahme zum Preise von 
1,50 Mk. zu bestellen. Das Geld ist für die Unter- 
stützungskasse bestimmt. 

Herr Palm- Nürnberg bittet bei Verteilung der 
Gelder nicht nur der Unterstützungskasse, sondern auch 
der Sterbekasse zu gedenken. 

HerrArnold-Bochum wünscht, dass die Vertrauens- 
männer von dem Erfolg jedes Darlehns- und Unter- 
stützungsgesuches unterrichtet werden. 

Der Vorsitzende dankt den Herren der Unter- 
stützungskasse Grundner, Cornand, Titzenthaler, 
Brettschneider und Sander für ihre Bemühungen. 

Herrn Sander wird auf Antrag des Herrn 
Grundner, als Schatzmeister der Unterstützungskasse, 
Entlastung erteilt. 


PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


451 





Sterbekasse. 


Herr Herr-Nürnberg berichtet: Der diesjährige 
Bericht über die Sterbekasse kann sich, wie auch der 
der anderen Kassen, nur über die Dauer von Io Monaten 
erstrecken, da der Verbandstag um 2 Monate früher fällt. 

Die Mitgliederzahl betrug am 31. August Ig13: 531. 
Neu aufgenommen wurden bis heute s8 Mitglieder. 
Durch Tod ausgeschieden sind 3 Mitglieder, freiwillig 
ausgetreten sind 3, während leider ı wegen Nicht- 
bezahlung der Umlagen (trotz mehrmaliger Zuschrift) 
laut unseren Satzungen gestrichen werden musste. 

Durch den Tod haben wir verloren die Herren: 
W. Seisser-Magdeburg (Verein selbständiger Photo- 
graphen Magdeburg), O. Zimmerle-Stuttgart (Würt- 
tembergischer Photographen-Bund), G. Beckel- Bern- 
burg (Anhaltischer Photographen- Bund). 

Immer noch steht eine grosse Anzahl von Kollegen 
ausserhalb der Sterbekasse, und werden die Herren 
Vorsitzenden und Obermeister recht dringend gebeten, 


immer wieder auf die wohltätige Wirkung unserer 
Sterbekasse hinzuweisen, und zwar ist es das Beste, 
wenn in den Versammlungen Listen aufgelegt werden, 
damit die Mitglieder sich gleich einzeichnen können. 
Die Erfahrung hat gelehrt, dass bei dem blossen Ver- 
teilen der Anmeldekarten die allerwenigsten abgesandt 
werden. 


Der Kassenbestand beträgt zur Zeit 2013,96 Mk, 
wobei allerdings die fälligen Umlagen in Höhe von 
640 Mk. mit eingerechnet sind, da es der Kürze der 
Zeit wegen nicht mehr möglich war, dieselben bis 
heute hereinzubringen. Sie sind aber auch nur mit 
dem tatsächlichen Ausgabebetrag eingesetzt, obwohl 
in Wirklichkeit noch bedeutend mehr hereinkommt, 
also der Stand noch viel besser ist. 

Auch hierbei werden die Herren Vorsitzenden ge- 
beten, dass sie bei dem demnächst erfolgenden Aus- 
schreiben zum Einzahlen der fälligen Umlagen nach 
Möglichkeit dazu beitragen, dass diese eingesandt 


Aufstellung. 





Einnahmen. 


Ausgaben. 


September 1913 Kassenbestand . 1544,26 Mk. ||| September 1913 Rückzahlung an Heırm 
; » Depositenzinsen . . . . 8,50 „ Lorenz . z .  3,— Mk. 
ar „ x Aufnahme 305 , September zum Betriebsfonds L— ,„ 
Oktober m —_ — m —n Oktober 1913 _ — en 
November ‚„ 1 Aufnahme E 305 » November „ zum Betriebsfonds® ET u 
Dezember $,, _ — I en i „ ausbezahltes BEreBeO . +. 210, — ,„ 
Januar 1914 2 Aufnahmen 6,10 „ Dezember ‚, _ ; en 
Februar „ 32 r ; 97,10 ,„ Januar 1914 zum Betriebsfonds 2.— 
en „»  Depositenzinsen . 20,65 , Februar ,„, " a. ; 33,— u 
März u 14 Aufnahmen 42,65 „ März " = s; ER I4,— » 
April .. 6,05 „ a „ ausgezahltes Sterbegeld 210, — %„ 
v M Soenar des Herr Schle gel S—n IR „ zurückbezahlte Umlagen . 1,50 ,„ 
Mai „» 2 Aufnahmen . . 6— April „ zum Betriebsfonds 2— 
r » Depositenzinsen 2,90 ,„ Mai i e ö Bin 2— 
Juni „4 Aufnahmen . I2,20 „ B; „ .ausbezahltes Sterbegeld . 20, — 
. „  einzuzahlende fälligeUmlagen 640,— ,„ Juni „ zum Betriebsfonds weis 
Summa 2467,51 Mk. Summa 702,50 Mk. 
Ausgaben j . 702,50 ,„ 
Summa 1765,01 Mk. 
An Kasse . . . 1765,01 Mk. 
Bestand der Betriebakasse . 24895 „ 
Summa 2013,96 Mk. 
Betriebsfonde. 








Einnahmen. 








| Ausgaben. 


September 1913 Kassenbestand . . 281,20 Mk. ||| September 1913. . . x... 0,75 Mk 

y „  ı Aufnahme L— . Oktober is; Ba ne ln a 040 ,„ 
Oktober s; _— [my November $, ee rt 0,55 „» 
November „ 1 Aufnahme I,— » Dezember |, a a de ee a re 
Dezember $„, _— mn Januar 1914 . . 2,30 » 
Januar 1914 2 Aufnahmen . . . ». 2... 23— u Februar „ : 0,75 » 
Februar „ 32 .s Be ce 3,— nn März i . I4,I5 » 
März „» I4 » I4,— .» April » . 0,30 ,» 
April „2 . ee Mai RR . 085 „ 
Mai 2 x re Bere ee Juni M . . 69,90 „ 
Juni er | .; A er 9 Summa goa5 Mk. 

Summa 339,20 Mk. 
Ausgaben . ABER .. 90,25 


Summa 248,95 Mk. 


492 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








werden und nicht so viele Nachnahmen, die die Sache 
ja unnötig verteuern, ausgeschickt werden müssen. 


Die Mitglieder verteilen sich auf die verschiedenen 
Vereinigungen wie folgt: 


I. Photographischer Verein zu Berlin. . . . . 5I 
2. Verein Bremer Fachphotographen . . . . . 2 
2 » Braunschweiger Photographeu . . . 8 
4. Sächsischer Photographen-Bund . . .»..75 
5. Thüringer ur er 39 
6. Verein Erfurter Fachphötogranhien. gr en YO 
7. Photograph. Genossenschaft für das Rheinisch- 
Westfälische Industriegebiet . . . 24 
8. Verein zur Pflege der Photographie und ver- 
wandter Künste zu Frankfurt aM. .. 2 
9. Photographische Vereinigung Hamburg-Altona 7 
10. Photographischer Verein zu Hannover . . . 25 
ııI. Photographen-Innung zu Hildesheim . . . TI 
ı2. Badischer Photographen-Bund . . . . . 31 
13. Schleswig-Holsteinischer Photographen - „Verein II 
14. Innung Königsberg . . . 9 
15. Vereinigung selbständiger Phofogräphen Bezirk 
Magdeburg. . . Be a ee. SE 
16. Fränkischer Phötsgraphen- Bund En % cn, 32 
17. Verband Mecklenburg - Pommerscher Photo- 
graphen „. . . . „u. 94 
18. Württembergischer Photographen. Bund . 0: 6.227 
19. Innung Köln a.Rh. . . . Be a. nr 
20. Pfälzischer Photographen - Bund . Be a el 
2I. Hessischer Photographen-Bund . . . en 
22. Elsass- Lothringischer Photographen- Bund . ...40 
23. Vereinigung Geraer Fachphotographen . . . 3 
24. Innung Gumbinnen . . . 2. 2 2 22.08 
25. Bergisch - Märkischer Photographen - Verein 
Elberfeld-Barmen . . . ». 2 2 0 e0. 0 1 
26. Innung Danzig . S Be et 
27. Anhaltischer Photographen- Bund am es. TE 
28. Nordwestdeutscher Photographen-Bund. . . 4 
29. Zwangsinnung der Handwerkskammer Bezirk 
Dortmund . . u TO 
30. Photographen- Zins Plauen i. .v. u - 
31. . e der Städte Nürn- 
berg, Fürth und Erlangen ; 4 
32. Photographen - Zwangsinnung insterbarg: 5 
33. " e Wiesbaden I 
34. = ie Kiel . 4 
35. u; ” Stettin . 2 
36. r n Zwickau 3 
37. a en Chemnitz . I 
38. Photographen- Bund für den a ae 
Trier . .. I4 
39. Photographen- Dwänseihnung für den Stadt. 
“ und Landkreis Hannover-Linden . . . 5 
40. Photographen-Zwangsinnung für das Fürsten. 
tum Lippe . . . 7 
41. Photographen- ran kelinang: für das Herzog 
tum Sachsen-Altenburg und das Fürstentum 
Reuss ä. u. j. Linie en -g 
42. Photographen-Zwangsinnung Erfurt Bu. ae 


Mitgliederbestand 582 


Der Vorsitzende dankt Herrn Herr für den Be- 
richt und fordert die Kollegen auf, in ihren Versamm- 
lungen immer wieder Propaganda für die Sterbekasse 
zu machen. Auch die jüngeren Mitglieder mögen 
nicht zurückbleiben. Nach unseren Erfahrungen sind 
die meisten Sterbefälle in den mittleren Jahren vor- 
gekommen. Einige Vereinigungen sind sehr stark ver- 
treten, während von anderen nur wenig oder gar keine 
Mitglieder in der Sterbekasse sind. 

Herr Herr-Nürnberg unterstützt die Ausführungen 
des Vorsitzenden und verweist auf die neue Vereinigung 
Trier, wo Herr Jungmann eine Liste auflegte und 
von 34 sofort 15 beitraten. 

Herr Hartmann-Dessau hat sich beim Todes- 
falle eines Mitgliedes überzeugt, wie tadellos die Sterbe- 
kasse funktioniert, und dankt den Herren für prompte 
Regulierung. 

Herr Lohöfener-Bielefeld führt an, dass manche 
Mitglieder, wie z. B. bei seiner Innung, an anderen 
Stellen schon früher Mitglied der Kasse geworden sind. 
Für die ausserordentlich geringen Beiträge hätte man 
eine Lebensversicherung nicht haben können. 

Mit der Prüfung der Sterbekasse werden ebenfalls 
die Herren Rudolph und Tesch beauftragt. 


Kauf-, Tausch- und Verkaufsvermittelung. 


Herr Strnad-Erfurt berichtet hierüber. Leider 
sind die Ergebnisse trotz vielen Hinweises nicht günstig 
und überlässt er es der Versammlung, ob die Ein- 
richtung bestehen bleiben oder aufgehoben werden soll. 

Der Vorsitzende bedauert, dass die Kollegen uns 
nicht unterstützen, billiger und bequemer können sie 
es nicht haben. Agenten ziehen aus den Verkäufen 
grossen Verdienst, und sollten die Kollegen mit der 
Vermittelung doch die Fachleute betrauen. Die Herren 
Sander-Leipzig und Arnold-Bochum sind für Auf- 
hebung, während Herr Einsiedel-München für Bei- 
behaltung ist. Bei der Abstimmung wurde die Auf- 
hebung mit 62 gegen 37 Stimmen beschlossen. Die 
laufenden Geschäfte sollen noch abgewickelt werden. 

Der Vorsitzende dankt Herrn Strnad, und die 
Herren Rudolph und Tesch werden ebenfalls mit der 
Prüfung der Kasse beauftragt. (Fortsetzung folgt.) 


>. r6- 


Photographen - Zwangsinnung Zwiekau. 
Unseren Mitgliedern geben wir hierdurch bekannt, 
dass in Anbetracht des durch den Krieg eingetretenen 
Verbältnisse die diesmalige Herbstversammlung nicht 
stattfindet. 

Die durch ihre Einberufung zum Heeresdienst 
oder durch den Krieg in Not geratenen Kollegen, 
wünscht die Innung nach Möglichkeit zu unterstützen, 
und bitten wir, nähere diesbezügliche Mittellungen an 
den Obermeister richten zu wollen. 


Mit kollegialem Gruss 
Der Vorstand. 


zz 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 49 





Württembergiseher Photographen- Bund 
(E.V.). 

Unsere verehrlichen Mitglieder werden ersucht, 
den verfallenen Halbjahrsbeitrag für die Zeit vom 
ı. April bis ı. Oktober ıgı4 mit 8 Mk. baldiget an 
unseren Kassierer, Herrn Eugen Stöckle-Stuttgart, 
Charlottenstrasse 31, einsenden zu wollen. 

Bis 20. September nicht eingegangene Beiträge 
werden von diesem Zeitpunkt ab unter Zuschlag der 
entstehenden Kosten durch Nachnahme erhober. 


—E240— 


Personalien. 


Auf dem Felde der Ehre fiel der Photograph 
Heinrich Schäffer aus Kassel. 


en 


Gesehäftliehes. 

Weimar. In das Handelsregister A, Band III, ist 
unter Nr. 63 eingetragen worden: Die Firma: Karl 
Schwier & Co. in Weimar; als persönlich haftende 
Gesellschafter: a) Kaufmann Karl Paul Hetzer in 
Weimar, b) Hofbuchbinder Max Lättich in Weimar, 
c) Buchdruckereibesitzer Wilhelm Picht in Weimar, 
d) Buchdruckereibesitzer Hugo Landmann in Weimar, 
e) Photograph Karl Schwier in Weimar. Rechts. 
verhältnisse der Gesellschaft: Offene Handelsgesellschaft. 
Die Gesellschaft hat am ı. September 1914 begonnen. 
Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur die Gesell- 
schafter Hetzer, Lüttich, Picht und Landmann 
ermächtigt. Rechtsverbindliche Erklärungen müssen 
mindestens von zwei Gesellschaftern, die zur Vertretung 
der Geselischaft berechtigt sind, abgegeben werden. 
Weimar, den ı0. September ıgr4. Grossherzogl. Sächs. 
Amtsgericht. —— an 


Aus der Industrie. 

— Die gegenwärtigen kriegerischen Ver- 
wicklungen dürften viele deutsche Atelierinbaber, 
weiche seither glaubten, der englischen Platten nicht 
entraten zu können, in die Notwendigkeit versetzen, 
sich mit einem anderen Negativmaterlal vertraut zu 
machen. Teilweise wird man die Notwendigkeit aus 
patriotischem Empfinden heraus erkennen, teilweise 
wird sie sich einstellen, wenn die bei Vertretern und 
Händlern in Deutschland vorhandenen Vorräte an eng- 
lischen Platten verarbeitet sein werden und neue Zu- 
fuhr nicht berankommen kann. Es mag dahingestellt 
bleiben, ob schon seither in Deutschland genug Platten 
hergestellt wurden, die das englische Fabrikat in den 
Ateliers entbehrlich gemacht hätten. Tatsache ist aber, 
duss jetzt in der „Agfa- Speclal‘‘-Platte ein Material 
existiert, das sich selbst dem besten Repräsentanten 
des englisch- amerikanischen Typs, nämlich der Seed- 
platte, nicht nur ebenbüirtig, sondern nach dem über- 
einstimmenden Urteil erster Fachgelehrter und Fach- 
photographen als überlegen erwiesen hat. Fügt man 
hinzu, dass diese Marke von der bekannten „Agfa“, 
Aktiengesellschaft für Anllinfabrikation, in Deutschland 
ausschliessich mit deutschen Materialien und auch 


während der kriegerischen Vorgänge in jedem erforder- 
lichen Quantum und in allen nötigen Massen bis 
max mal 50x60 cm erzeagt wird, so kann es wohl 
keinem Zweifel unterliegen, dass schon in allernächster 
Zeit in den deutschen Ateliers ausschliesslich mit deut- 
schen Erzeugnissen gearbeitet wird, denn auch an Ent- 
wicklern und photographischen Hilfsmitteln inkl. Blitz- 
lichtmaterlalien stellt die „Agfa‘' j:des erforderliche 
Qaantum zur Verfügung. Für diejenigen Herren, welche 
mit den „Agfa'. Erzeugnissen noch nicht genfgend 
vertraut sind, bietet sich Gelegenheit zur Information 
durch die wertvollen Broschüren von Dr. M. Andresen: 
„Ueber farbenempfindliche und lichthoffrele Platten“, 
„Ueber photographische Entwickler“ und ‚Ueber 
Magnesiumblitzlicht‘, die ebenso wie die „Agfa“- 
Prospekte mit Preisen aller „Agfa"- Artikel durch 
Photohändler sowohl wie direkt von der „Agfa“, 
Aktiengeselischaft für Anilinfabrikation, Berlin SO. 36, 
auf Wunsch gratis und franko übermittelt werden. 
Die „Agfa“ stellt den Herren Atellerinhabern auch 
Gratismuster ihrer „Agfa-Speclal'-Platten durch die 
Photohändler gern zur Verfügung. 


gt 
Kleine Mitteilungen. 


— Lehrverhältnisse während des Krieges. 
Der ‚Handwerker - Zeitung“ für das Fürstentum 
Reuss L L. entnehmen wir folgende Mitteilung: In 
manchen Handwäkerkreisen ist die irrige Ansicht ver- 
breitet, dass infolge des Kriegsausbruchs die Lehr- 
verträge ohne welteres gelöiıt werden können. Wir 
weisen demgegenüber darauf hin, dass alle Verträge, 
also auch die Lehrverträge, während der Kriegszeit 
ihre Gültigkeit behalten. Nur für diejenigen Lehr- 
herren und Lehrlinge, die zu den Fahnen einberufen 
worden sind, gelten die Lehrverträge als durch „höhere 
Gewalt‘ aufgehoben. Nicht einberufenen Lehrherren, 
denen es infolge der Kriegswirren an Beschäftigung 
fehlt und die daher wegen mangelnder Einnahmen 
nicht in der Lage sein sollten, ihren Lehrlingen das 
Kostgeld überhaupt oder nicht mehr in seiner vollen 
Höhe zu zahlen, können wir nur empfehlen, den Ver- 
such zu machen, eine gftliche Vereinbarung mit den 
Lehrlingen bezw. deren gesetzlichen Vertretern dahin 
herbeizuführen, dass das Lehrverhältnis bis zur Wieder- 
erlangung genfigender Beschäftigung entweder aus- 
gesetzt wird oder wenigstens eine die Zahluug ermög- 
lichende Herabsetzung des Kostgeldes erfolgt. — Zu 
der Frage, ob der Krieg nicht als höhere Gewalt im 
Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zu gelten hat, 
liegt, wie die ‚, Leipziger Volkszeitung “' mitteilt, folgende 
Entscheidung des Gewerbegerichts Leipzig - Stadt vom 
19. August vor: Die Maschinenfabrik von G und Sch. 
hat mit sechs Lehrlingen Lehrverträge auf 3 Jahre ab- 
geschlossen. Die Lehrlinge erhalten im ersten Jahre 
3 Mk., im zweiten Jahre 4 Mk. und im letzten Jahre 
6 Mk. Vergütung. Jetzt sind der Meister und eine 
Anzahl Gehilfen zur Fahne einberufen. Der Unter- 
nehmer schickte nun alle sechs Lehrlinge nach Hause 
mit der Bemerkung, dass er nichts zu tun habe. Auch 


494 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





die wöchentliche Vergütung gab er ihnen nicht. Der 
im dritten Lehrjahre stehende Eisendreherlehrling F., 
eine Waise, wurde ebenfalls nach Hause geschickt. 
Sein Vormund klagte auf Fortsetzung der Lehre und 
Zahlung der Entschädigung von 6 Mk. pro Woche. 
Der Inhaber der Firma weigerte sich zu zahlen, noch 
die Lehre fortzusetzen, denn er sei nicht für den Krieg 
verantwortlich. Schliesslich stimmte er einem Ver- 
gleiche zu, wonach er dem Lehrling wöchentlich 3 Mk. 
in bar auszahlt, während die anderen 3 Mk. der Vor- 
mund so lange auslegen will, bis der Betrieb wieder 
aufgenommen wird oder der Lehrling in einem anderen 
Betriebe untergebracht werden kann. 

— Eine schöne Tat. Herr Hofphotograph 
Oskar Tellgmann in Eschwege hatte vom russischen 
Zaren in Anerkennung seiner vorzäglichen Leistungen 
auf dem Gebiet der künstlerischen Photographie eine 
schwer goldene Taschenuhr erhalten, deren Spring- 
deckel mit dem russischen Doppeladier in Gold und 
Emaille verziert ist. Diese wertvolle Uhr hat er dem 
Roten Kreuz dort geschenkt, das sie verkaufen und 
den Erlös für unsere verwundeten tapferen Krieger 
verwenden soll. 

— Röntgenplatten während der Kriegs- 
zeit. Gerade jetzt zeigt die Röntgenphotograpbie 
ihre ganz besondere Bedeutung. Die „Agfa“ hat des- 
halb Vorsorge getroffen, dass ihre überall geschätzten, 
als zuverlässig und leistungsfähig anerkannten „Agfa “- 
Röntgenplatten in allen Formaten his 50x60 cm so- 
fort geliefert werden können. Die von Professor Dr. 
Gehren neubearbeltete und erweiterte kleine Schrift: 
„Praktische Winke für die Röntgenphotographie‘“ wird 
auf Wunsch jedem kostenfrei zugestellt. Die Schrift 
behandelt in klarer, knapper Weise das ganze Gebiet 
der Röntgenphotographie. Die Ausführungen sind mit 
einer grossen Anzahl von vorzüglichen pathologischen 
Röntgenaufnahmen bebildert. Bestellungen auf das 
kleine Buch sind an die Aktiengesellschaft für 
Anilinfabrikation, Berlin SO. 36, zu richten. Die 
Platten sind durch alle Handlungen wie bisher zu be- 
ziehen. 

— Photographischer Wettbewerb. Der Ver- 
ein zur Förderung des Fremdenverkehrs in München 
und dem bayerischen Hochland teilt mit, dass er den 
von ihm ausgeschriebenen Wettbewerb bis auf einen 
günstigen Zeitpunkt vertagt hat. 


7.0 


Eingesandt. 
Deutsche Lichtbildner! 

Kaufet deutsche Platten, 

Kaufet deutsche Papiere, 

Kaufet deutsche Apparate, so ist es nur recht! Wir 
unterstützen dadurch die Fabriken in Deutschland, und 
werden wir aus Dankbarkeit auch dafür belohnt werden! 
Die Fabrikanten werden ihre Ware nicht höher schrauben, 
sondern, weil der Absatz ja ein grosser wird, die Ware 
eher zu billigerem Preise abgeben, und das haben wir 
doch alle so gern! Eggert Hansen: Kiel. 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage ıs5. Herr C.L. in B. Ich wünsche eine 
grössere Mattscheibe im Zentrum möglichst ein zu 
schleifen, um mit einer starken Lupe auf Strichsachen 
einzustellen. Kann man dies selbst machen oder er- 
reicht man auf andere Weise noch eine bessere Ein- 
stellung? 

Antwort su Frage ıs5s. Man kann sehr gut eine 
Mattscheibe wenigstens auf kleineren Flächenteilen 
Ausserst fein mattschleifen, und zwar verfährt man 
folgendermassen: Man kauft sich feinst geschlämmten 
Schmirgel (sogen. 30 Minutenschmirgel ist der richtige) 
und richtet sich ein Stück Spiegelglas von etwa 6 cm 
Seitenlänge zu, bringt eine kleine Menge des Schmirgels 
mit wenig Wasser benetzt auf die fein zu schleifende 
Stelle und schleift mit Hilfe des Spiegelglasstüückes in 
kreisförmigen Bewegungen, wobei man das verdunstende 
Wasser sparsam ersetzt, bis der Schmirgel überhaupt 
nicht mehr kratzt. Während des letzten Schleifens 
muss mit nur ganz wenig Wasser gearbeitet werden, 
sonst erhält man von neuem grobe Kratzen. Am 
besten lässt sich aber einstellen, wenn man auf eine 
so vorbereitete Mattscheibe mittels Kanadabalsam oder 
nur eines Tropfens Schmieröl ein dünnes durcksichtiges 
Glas auf der mattierten Seite aufklebt und dann mit 
der starken Lupe arbeitet. Man sieht dann die Schäıfe 
der Einstellung bei weitem am besten. 

Fyagı 156. Heır J. P. in G. Ich bitte um eine 
gute Vorschrift, um alte Negative, die schon lackiert 
wurden, zu einer sicheren Verstärkung vorzubereiten. 

Antwort su Frage 156. Lacklerte Negative ver- 
stärken sich sehr schwer, und wenn nicht sehr sorg- 
Jältig gearbeitet wird, stets fehlerhaft. Man muss so 
verfahren, dass man zunächst die Hauptmenge des 
Lackes durch stärksten Alkohol zu entfernen sucht, 
indem man das Negativ 2 Stunden in Alkohol legt, 
denselben wiederholt wechselt und schliesslich mit 
einem Wattebausch und Alkohol den letzten Rest weg- 
nimmt. Nachdem der Alkohol verdunstet, wird die 
gleiche Operation mit einem in Benzol getauchten 
Wattebausch wiederholt und schliesslich noch einmal 
mit Alkohol überrieben. Das Negativ muss dann zu- 
nächst mindestens 2 Stunden in Wasser weichen, wird 
hierauf noch einmal sanft mit einem reinen und feuchten 
Wattebausch abgerieben und verstärkt. 


b) Rechtliche Fragen. 

Fyage 69. Herr C.F. in St. Daıt ich im Auf- 
trag den Hinterbliebenen Vergrösserungen eines Por- 
träts eines Verstorbenen herstellen? 

Anlwort su Frage 69. Nach 8 ı8, K. G., ist bei 
Porträts dem Besteller und seinem Rechtsnachfolger 
(d. bh. den Famillenangehörigen im Todesfalle) gestattet, 
soweit nicht ein anderes vereinbart ist, das Bild zu 
vervielfältigen und durch einen Dritten vervielfältigen 
zu lassen, wenn dies zu Privatzwecken geschehen soll. 

, Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 79/80. 


4. Oktober. 


IQ14. 


Vierundeinehalbe Milliarde Reiehsmark 


hat das deutsche Volk aufgebracht, um die 
Kosten des Krieges zu decken, und mehrere 
Millionen sind für die Linderung der Folgen 
dieses entsetzlichen Krieges zusammengetragen, 
getreu nach dem alten Spruch: „Wohlzutun und 
mitzuteilen ist Christenpflicht.“ 


Wie stehen nun Deutschlands Photographen 
zu der Frage des Wohltuns? Aller Anfang ist 
schwer, aber er ist gemacht, und die Anfänge 
waren ganz erfreulich, aber es muss noch weit 
mehr getan werden, um von einer wirklichen 
Hilfe der Photographen für die Photographen 
sprechen zu können. Kollegen, am 29. August 
begannen wir mit dem Betrage von ıoo Mk. 
und bis heute haben wir erst den 2ofachen 
Betrag zusammen, das ist viel zu wenig. Jeder 
echte Kollege muss hier sein Scherflein bei- 
tragen, die Not wird gross werden, und wie 
traurig, wenn wir Gesuche um Hilfe nicht be- 
rücksichtigen können, weil uns die Kollegen- 
schaft die Mittel versagt hat. Sage keiner, er 
habe es nicht, sehen wir doch aus der Quittung, 
dass gerade diejenigen Kollegen, die an den 
Grenzen sitzen und daher am meisten geschädigt 
sind, die ersten Beitragenden waren und noch 
sind. Wismar, Kellinghusen, Nürnberg, Kiel, 
Ludwigshafen, Bremerhaven, Cuxhaven, Sellin 
auf Rügen, Saarbrücken, Koblenz, Gratz, Neun- 
kirchen, Helgoland, Kolberg, aus all diesen 
Orten haben die Kollegen gern und freudig 
ihre Beiträge geleistet, sie, die der Krieg gerade 
sehr schädigt, senden ihr Scherflein. Leipzig, 
Hannover, Anhalt und Magdeburg haben durch 
ihre Vereine und Innungen Beiträge geleistet, 
und wahrlich, kein Verein sollte zurückstehen, 
kein Kollege sollte fehlen. Hier ist die Gelegen- 
heit, zu zeigen, was die Kollegialität wert ist. 
Wie viele Kollegen haben Weib und Kind, Ge- 


schäft und alles im Stiche lassen müssen, 
blutenden Herzens werden sie alle gegangen 
sein, um bei der Rückkehr wieder neu zu be- 
ginnen, das zerrüttete Geschäft von neuem auf- 
zubauen. Sollte es da nicht unsere Aufgabe 
sein, helfend einzugreifen? Wie, wenn der 
Feind ins Land gekommen wäre und wir wären 
die Unterlegenen? Welche Opfer hätten wir 
dann bringen müssen? 

Darum Kollegen, Mitglieder und Gönner 
des C. V., gebt gern, jeder nach seinen Ver- 
hältnissen, aber fehle keiner in der Liste der 
Geber, denkt, es gilt unseren Kollegen, die un- 
schuldig in Not kommen! 

Freundliche Gaben werden erbeten an 


Adolf Sander, Leipzig-Gohlis, 
Gohliser Strasse 53. 


Weitere Beiträge gingen ein von Emil 
Schröter- Jüterbog ıo Mk.; C. J. von Dühren- 
Berlin ıo Mk.; M. Hoffmann - Pulsnitz i. S. 
5 Mk.; Ungenannt 3 Mk.; F. Schensky-Helgo- 
land ıo Mk.; Marie Kundt-Berlin 5o Mk.; 
H. Ganzemüller-Herford 5 Mk.; J. Weimar- 
Limburg (Lahn) 5 Mk.; Aug. Mohaupt-Olden- 
burg ıo Mk.; M. Kempe-Greifswald ıo Mk.; 
Anhalter Photographen-Bund 21,70 Mk.; Photo- 
graphen-Verein Hannover 50 Mk.; H. Runge, 
Bad Kolberg 5 Mk.; R. Bender-Limburg 5 Mk.; 
Alb. Giesler-Eutin so Mk.; T. H. Voigt, Bad 
Homburg 30 Mk.; C. Schatzmann - Potsdam 
5 Mk.; G. Hansen-Liegnitz 6 Mk.; Otto 
Martin-Dresden ıo Mk.; Verein selbständiger 
Photographen Magdeburg, I. Rate, 50 Mk. Zu- 
sammen bis zum 23. September 2215,70 Mk. 
sowie zwei Apparate. 


Innigen Dank allen freundlichen Gebern. 
Adolf Sander. 


— 


Rundsehau. 


— Verlust in Bildqualität bei der Re- 
produktion. Es ist eine alte Beobachtung, 
dass allemal bei einer Negativreproduktion ein 
Qualitätsverlust unvermeidlich ist, und doch 
sollte ein solcher, wenigstens in gewissen Fällen, 
unwesentlich sein. Es steht fest, dass viele 
vergrösserte Negative — auf diesen Prozess 
kommt es hier in erster Reibe an — eine Härte, 


[Nachdruck verboten.) 

einen Charakter zeigen, die unangenehm wirken. 
In den meisten Fällen mag dies einer ursprüng- 
lichen Ueberentwicklung zuzuschreiben sein, der 
womöglich noch eine Unterexposition zugrunde 
lag; der Fehler hat also seinen Ursprung zu- 
nächst nicht in dem Reproduktionsprozess selbst. 
Bei vergrösserten Negativen liegt jedenfalls leicht 
die Tendenz zum Ueberentwickeln vor, da ein 


13 


496 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





grosses Negativ etwas dünn aussieht, wenn man 
es normal entwickelt, während kleine Platten in 
gleichem Grade ganz kräftig wirken. Wird ein 
Kontaktdiapositiv genommen, so ist klarer Glas- 
grund zu vermeiden. Man kann das Positiv 
kaum weich genug erhalten, besonders wenn 
Petroleum- oder Glühlicht bei der Vergrösserung 
als Leuchtquelle benutzt wird. Besitzt das 
Originalnegativ etwas starke Kontraste, so ist 
die Verwendung eines Pigmentdiapositivs von 
grossem Vorteil, denn irgendwelche Flachheit 
in den Schatten (infolge Ueberexposition, um 
die Gradation in den hohen Lichtern zu sichern) 
wird vermieden. („British Journal“.) 


— Klärbäder für Negative. Manche 
Entwicklerlösungen wie Pyrogallol, Hydrochinon, 
Metol, wenn sie schon abgenutzt sind oder 
durch Alter gewisse Zersetzungen erfahren haben, 
belegen das Negativbild mit einem gelblichen, 
bräunlichen oder grünlichen Schleier, der die 
unangenehme Folge hat, dass solche Negative 
wesentlich langsamer kopieren. „The Camera“ 
bringt zur Beseitigung dieser Schleier die alten 
Mittel, die sämtlich aus einer Mischung von 
Alaun mit einer Säure bestehen, in Erinnerung, 
und zwar mit einigen, vielleicht weniger bekannten 
Ergänzungen. 

Das Klärbad. 


Il. Wasser. . :. .. . 450 ccm, 
gewöhbnliches Alaun 90 g, 
Zitronensäure 45 „ 


kann immer wieder bis zur Erschöpfung benutzt 
werden, es wirkt jedoch nicht schnell (mitunter 
bis zu einer Stunde und mehr). Das Negativ 
ist nach der Behandlung mit dem Klärbad gut 
zu wässern. 


JI. Gesättigte Alaunlösung . 600 ccm, 
Salzsäure . . . .. 30 „ 


Dieses Bad wirkt schneller als das vorige 
und wird im allgemeinen jedwede Schleierung 
entfernen. Die gesättigte Alaunlösung bereitet 
man am vorteilbaftesten, indem man in heisses 
Wasser so viel Alaun tut, als sich noch löst; 
dann lässt man erkalten. Man giesst nachher 
die klare kalte Lösung von den wieder aus- 
geschiedenen Kristallen ab. 


III. Wasser . . 600 ccm, 
Chromalaun 15 g, 
Zitronensäure is 


Diese Lösung arbeitet auch schnell. Mit der 
Klärung ist meist auch eine geringe Abschwächung 
des Negativs verbunden. 


— Der Pigmentprozess bei heissem 
Wetter. Im „British Journal“ finden wir zeit- 
gemässe praktische Winke für den Pigment- 
prozess. Bei warmem Wetter sind hier gewisse 


Vorsichtsmassregeln zu halten, die namentlich 
von dem Anfänger häufig nicht genügend beob- 
achtet werden. Das Sensibilisierungsbad nehme 
man verdünnter. Wenn unter normalen Ver- 
hältnissen eine fünfprozentige Lösung benutzt 
wird, so gehe man an heissen Tagen bis auf 
3 oder gar 2!/, Prozent herunter. Eine Lösung 
mit zitronensaurem Ammonium wie folgt ist 
besonders vorteilhaft, da dann die Schicht 
besser bält und atmosphärischen Einflüssen 
weniger zugänglich ist. 


Kaliumbichromat 308g, 
Wasser . I500 ccm, 
Zitronensäure 


a 2 4 g8- 

Ammoniakzusatz bis die orange Färbung 

der Lösung in eine zitronengelbe über- 
geht; hierbei wiederholt umschütteln. 


Das Bad hat auch die angenehme Eigen- 
schaft, der Erzeugung flauer Bilder bei heissem 
Wetter entgegenzuarbeiten'}). 

Das Sensibilisierungsbad soll so kühl als 
möglich gehalten werden. Mitunter wird die Zu- 
gabe von Eis empfohlen, aber dieses bat auch 
seine Nachteile. Indem das Eis schmilzt, wird 
das Bad verdünnter. Ferner wird die Praä- 
paration bei Sensibilisierung eines grösseren 
Postens Pigmentpapiers nicht gleichmässig, da 
die Lösung beim Hineinbringen des Eises sich 
stark abkühlt und nach Schmelzung des Eises 
sich wieder allmählich erwärmt. Eine bessere 
Methode der Kühlung ist, die Schale mit der 
Chromlösung in ein geeignetes Gefäss mit kaltem 
Wasser einzustellen, oder darin ständig fliessen- 
des Wasser zu halten. Ferner ist es ratsam, 
nach dem Sensibilisieren die überschüssige 
Chromlösung mit dem Gummiquetschlineal vor- 
sichtig zu entfernen. Der Gummiquetscher ist 
ebenfalls kühl zu halten. 

Man bedenke ferner, dass beim Manipulieren 
mit den Händen das Chrombad ebenfalls eine 
Temperaturerhöhung erfährt. Ein je grösseres 
Quantum Bad in der Schale sich befindet, desto 
weniger wird die Handwärme Einfluss haben. 

Es sei des weiteren in Erinnerung gebracht, 
dass die sensibilisierte Pigmentschicht die Tendenz 
hat, unlöslich zu werden, wenn jene bei hober 
Temperatur in ein dunstiges Zimmer unter- 
gebracht wird. Man sorge bei der Trocknung 
für gute Luftzirkulation. 

Ein Punkt, der vielfach übersehen wird, ist 
die Temperatur des Wassers beim Zusammen- 
bringen der Kopien mit Uebertragspapier. Jene 
sollte bei heissem Wetter so niedrig als mög- 
lich heruntergedrückt werden, eventuell sind Eis 
oder andere Kühlmittel anzuwenden. Nämlich 


ı) Namias gab folgendes Bad, um dem sensibili- 
sierten Papiere eine grössere Haltbarkeit zu verleihen: 
Kallumbichromat 30 g, neutrales Natriumzitrat 20 bis 
30 g, Wasser ı Liter. 


497 





die Pigmentschicht selbst ist bisweilen sehr 
warm, und wenn sie so in das Wasser kommt, 
kann die Schicht bei nicht genügender Kühlung 
löslich werden; es entstehen Netzstrukturen oder 


Blasenbildungen. Das Wasser kann in diesem 
Falle bis auf ıo Grad C abgekühlt werden, 
meist genügen schon 30 Sekunden, um das 
Papier einzuweichen, es liegt dann völlig schlaff. 


art 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Gentral-Verband 
Deutseher Photographen-\Vereine und 
Innungen, J.P., 
Protokoll des Verbandstages 
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik. 
(Fortsetzung.) | 


Wahl des nächsten Versammlungsortes. 


Einladungen liegen vor vom DBürgermeisteramt 
Strassburg und von den Ausstellungsleitungen in 
Dresden und Düsseldorf. Gleichzeitig ist die Frage 
zu entscheiden, da beschlossen wurde, dass der C. V. 
sich im allgemeinen nicht mehr an grossen Aus- 
stellungen beteiligen will, ob in Strassburg eine Aus- 
stellung in der Art wie in Heidelberg veranstaltet 
werden soll. In Berlin konnte es leider wegen der 
teueren Platzmieten nicht gemacht werden, während 
in Strassburg entsprechende Räume billig oder um- 
sonst zu haben sind. Dresden würde sich sehr freuen, 
im kommenden Jalıre die Kollegen begrüssen zu können. 

Herr Jungmann-Strassburg bittet, als nächsten 
Versammlungsort Strassburg zu wählen, wodurch den 
dortigen Kollegen eine grosse Freude bereitet würde, 
und könnte der C. V. eines herzlichen Empfanges 
sicher sein. Herr Schallenberg- Hamburg schlägt 
vor, im Hinblick auf den Anschluss des Süddeutschen 
Photographen - Vereins die nächste Versammlung in 
München abzuhalten. Er sieht in den Ausstellungen 
ein gutes Werbemittel und bittet, aller 2 Jahre eine 
grosse Ausstellung zu veranstalten. Herr Einsiedel- 
München freut sich sehr über den Antrag, München zu 
wählen. Er bittet, aber jetzt noch davon abzusehen, 
da die Ausführung der geplanten grossen Ausstellung 
in München noch einige Jahre dauern wird. Herr 
Lohöfener-Bielefeld schlägt Strassburg vor, aber die 
Ausstellung im Hinblick auf die spätere Münchener 
zu unterlassen. 

Herr Halfpape-Düsseldorf bittet, als nächsten 
Versammlungsort Düsseldorf zu wählen, wo eine grosse 
Ausstellung, die einen Rückblick über Kunst, Gewerbe 
und Industrie in den letzten ıoo Jahren geben soll, 
veranstaltet wird. Die Photographie wird auch ver- 
treten sein, wenn auch nur in beschränktem Massstabe, 
da wegen der grossen Reichhaltigkeit nur gegen 100 qm 
zur Verfügung stehen. 

Die Herren Strnad- Erfurt und Stein -Worms 
treten für Strassburg ein. 

Die Bestimmung der Tage wird dem Vorstand 
überlassen, möglichst in der ersten Hälfte des Sep- 
teinber, aber nicht nach dem 20. September Igı5. 


Von der Veranstaltung -einer grossen Ausstellung 
wird im Hinblick auf die schon geplanten Ausstellungen 
in Dresden und Düsseldorf, und da Herr Schuhmann 
mitteilt, dass die badischen Kollegen wegen der Aus- 
stellung in Karlsruhe sich nicht beteiligen können, ab- 
gesehen, jedoch werden wahrscheinlich die Kollegen 
aus Elsass - Lothringen eine kleine Ausstellung ver- 
anstalten. 

Herr Halfpape-Düsseldorf wünscht, dass in Zu- 
kunft keine Bilder zur Prämiierung zugelassen werden, 
die vorher auf anderen Ausstellungen schon aus- 
gezeichnet worden sind, und wird dementsprechend 
beschlossen. 

Der Vorsitzende berichtet, dass der Arbeitsaus- 
schuss für die Buchgewerbe-Ausstellung schon ent- 
sprechende Bestimmungen getroffen hat. 


Festsetzung der Beiträge. 


Vor allen Dingen ist es das Bestreben, den Betrag 
von 4000 Mk., den der C. V. seinerzeit vom Rechts- 
schutzverband geerbt hat, wieder zusammenzube- 
kommen, um ihn als eisernen Bestand für den Notfall 
zu haben. Pr 

So billig wie bisher kann nicht mehr gewirtschaftet 
werden, da das Arbeitsgebiet sich derart vergrössert 
hat, dass man mit der vor 5 Jahren angenommenen 
Pauschalsumme nicht mehr auskommen kann. Das in 
Berlin ı913 genehmigte Bureau wurde errichtet, be- 
sondere Räume gemietet, und ist jetzt eine Schreibkraft 
für den ganzen Tag engagiert. 

Nach der Berliner Versammlung zeigte es sich, 
dass die Stellen, welche dort meinten, der C, V. könne 
billiger wirtschaften, selbst sehr teuer arbeiten. Es 
muss an die Zukunft gedacht werden, und hat der C. V. 
noch grosse Ausgaben vor sich. Neben den Aus- 
stellungen wäre es freudig zu begrüssen, wenn ein 
Wanderlehrer engagiert werden könnte, der Vorträge 
über photographische und kaufmännische Themata hält. 

Weiter wäre es sehr gut, wenn später eine juristische 
Persönlichkeit engagiert würde, die alle Eingaben der 
Innungen vorher prüft oder bearbeitet. Der Vorstand 
schlägt deshalb vor, den bisherigen Beitrag von 3 Mk. 
beizubehalten. 


Herr Sander-Leipzig beweist, dass es ein Irrtum 
ist, anzunehmen, dass ein Obermeistertag, wie in Hildes- 
heim, billiger arbeitet. Es würde vergessen, dass nicht 
nur die Vorarbeiten zu machen sind, sondern auch die 
Beschlüsse durchgeführt werden müssen, wozu eine 
Geschäftsstelle nötig sei. Er verweist bei den Klagen 
über die Beiträge auf die Gehilfen und die Arbeiter- 
schaft, welche wöchentlich für ihre Organisation 


73” 


$} 


498 


1,30 bis 1,50 Mk. zahlen, ganz abgesehen von dem 
Beitrag für die Parteikasse. Er bezweifelt, dass der 
C. V. wieder jemand finden würde, der derartig von 
morgens bis abends arbeitet, wie der jetzige Vorsitzende. 
Falls es durch bezahlte Kräfte geschieht, müssten ganz 
andere Summen aufgewendet werden. Der gegen- 
wärtige, nicht zu hohe Beitrag möge beibehalten 
werden. Falls die Kollegen nicht das geringe Opfer 
bringen wollten, würde er gezwungen sein, seine Mit- 
arbeit einzustellen. 

Herr Strnad-Erfurt fordert die Vorsitzenden auf, 
ihre Mitglieder aufzuklären, dass der Beitrag tatsäch- 
lich nur ein sehr geringer sei und der Vorstand auf 
das sparsamste arbeitet. 

Herr Lohöfener-Bielefeld stimmt diesem zu und 
hält es für angebracht, wenn der C. V. einen Betrag 
von vielleicht 2000 Mk. für den Weanderlehrer leiste 
und ebenso einen Ausstellungsfonds ansammle. 

Die Herren Scheithauer-Zwickau, Schallen- 
berg-Hamburg und Kneisel-Plauen halten den Bei- 
trag ebenfalls für angemessen. Herr Schallenberg- 
Hamburg schlägt vor, freiwillige Beiträge zu zeichnen. 

Herr Einsiedel- München führt aus, dass die 
Vereine freiwillige Mitglieder haben, während den 
Innungen auch Mitglieder zwangsweise angehören. 
Er teilt die Mitglieder in drei Klassen ein: Die erste 
ist für Beibehaltung oder Erhöhung der Beiträge. 
Hierzu gehören in erster Linie die freien Vereine. Die 
zweite Klasse sind diejenigen, die den bestehenden 
Beitrag weiter zahlen wollen. Es sind dieses die kleinen 
Innungen, die nicht die Opposition wie in den grossen 
Städten haben. In der dritten Klasse, den grossen 
Innungen, opponieren immer eine Anzahl Leute aus 
Prinzip. Diese wollen überhaupt keinen Beitrag zahlen. 
Er hofft, dass es ihm später gelingen werde, die Innung 
München zum Beitritt in den C. V. zu bewegen. 

Herr Sander-Leipzig bemerkt, dass die von 
Herrn Einsiedel geschilderten Verhältnisse wohl in 
allen Grossstädten die gleichen sind. Selbstverständ- 
lich zahlen die Vereinigungen den Beitrag an den C.V. 
nur für diejenigen Mitglieder, welche ihre Beiträge 
gezahlt haben. Mitglieder, von denen Beiträge nicht 
zu bekommen sind, gibt es überall, aber dieselben 
haben weder Stimmrecht, noch können sie gewählt 
werden. 

Es wird beschlossen, den bisherigen Beitrag von 
3 Mk. beizubehalten. 


Neuwahl der ausscheidenden Vorstands- 
mitglieder. 

Ausser dem Vorsitzenden sind sämtliche Vorstands- 
mitglieder neu zu wählen. Auf Antrag des Herrn 
Freundt-Hannover werden die bisherigen Vorstands- 
mitglieder, die Herren Strnad und Sander, durch 
Zuruf einstimmig wiedergewählt, und nehmen beide 
die Wiederwahl dankend an. 

Von den acht Kuratoren kann Herr Kapps- 
Hildesheim, da die Innung ihren Austritt für Ende 
dieses Jahres erklärt hat, leider nicht wieder gewählt 
werden. Die Herren Arnold-Bochum, Cornand- 
Berlin, Gerdom-Thorn, Jungmann - Strassburg, 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 


Herr-Nürnberg, Stein-Worns und Stiegler-Itzehoe 
werden einstimmig wiedergewählt und beschlossen, im 
Hinblick auf die Verhandlungen mit München den 
achten Kuratorenposten vorläufig nicht wieder zu 
besetzen. 

Innungen. — Obermeistertag. 


Bei Eintritt in die Beratung weist der Vorsitzende 
darauf hin, dass dieser Punkt der Tagesordnung der 
längste sein wird, da mit Ausnahme der Zeitungsfrage, 
welche der C. V. nicht beraten kann und die besonders 
verhandelt werden muss, alles vorgebracht wird, was 
die Innungen bewegt, und dieser Punkt deshalb in 
Wirklichkeit ein Obermeistertag ist. Die meisten 
Innungen gehören den C. V. an und soweit es aus 
dem einen oder anderen Grund noch nicht erfolgt ist, 
steht der C. V. in freundschaftlichem Verhältnis mit 
denselben. Die nicht angeschlossenen Vereinigungen 
sind zum grossen Teil durch ihre Obermeister hier 
vertreten. 

Herr Lichte-Berlin bringt die Haltung der Fach- 
presse den Innungen gegenüber zur Sprache Der 
„Photograph “ in Bunzlau wird von einer grossen An- 
zahl Innungsanhängern gelesen. Die Zeitung gibt an, 
neutral zu sein, sie ist im grossen Ganzen aber mehr 
innungsfeindlich als innungsfreundlich. Im „,Photo- 
graph“ erscheinen wiederholt Artikel eines x-Korre- 
spondenten, der unter allen möglichen Namen schreibt. 
(Zurufe: „Keinen Namen nennen, wir wissen ja, wer 
es ist.‘) Nach seiner Ansicht gehen auch die Angriffe, 
welche in den letzten Zeiten gegen den C. V. ergangen 
sind, mehr oder weniger auf diese Quelle zurück. Die 
Notizen seien geeignet, Unfrieden zu stiften. 


Herr Schlegel-Dresden stimmt den Ausführungen 
des Herrn Lichte betreffs der anonymen und pseudo- 
nymen unrichtigen Behauptungen über den C. V. bei. 
Er bemerkt aber, dass der „Photograph‘“ in Bunzlau 
ihm noch niemals die Aufnahme eines Artikels über 
Innungen oder Entscheidungen in Innungsangelegen- 
heiten abgelehnt habe. Die Kollegen möchten ihre 
Ausführungen auch dem ,„Photograph‘“ schicken, 
damit nicht nur die Innungsgegner Gelegenheiten 
haben, ungünstige erste Entscheidungen (während sie 
die höheren gegenteiligen unterdrücken) zu veröffent- 
lichen. 

Nachdem noch die Herren Sander- Leipzig, 
Lichte- Berlin, Hartmann-Dessau, Lohöfener- 
Bielefeld und Arnold-Bochum gesprochen haben, 
wird beschlossen, den Vorsitzenden zu beauftragen, 
den Herren Fernbach und Schönewald Mitteilung 
über die Aussprache zu machen. 

Von Herrn Stadelmann- Leonberg ist eine 
Begrüssungsdepesche eingelaufen, die beifällig auf- 
genommen wird. 

Mittagspause von I bis 2!/, Uhr. 


Zugehörigkeit juristischer Personen 
zur Zwangsinnung. 
Der Vorsitzende bespricht die Ungleichheit in den 
verschiedenen Bundesstaaten über die Hinzuziehung 
juristischer Personen zu den Zwangsinnungen. Die 


BHÖTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


499 





von ihm aufgestellte Liste enthält jetzt über ı25 
G. m. b. H., die fast alle zu Warenhauspreisen arbeiten 
und gegründet wurden, um sich der Innungspflicht zu 
entziehen. Mit Ausnahme von Preussen wurden in 
allen Staaten (Sachsen, Bayern, Elsass - Lothringen, 
Lübeck und Reuss), wo die Frage zur Verhandlung 
kam, Verfügungen in für uns günstigem Sinne erlassen. 


Am 21. Februar d. J. hat der Vorsitzende gemein- 
sam mit Herrn Grundner einen Besuch im preussi- 
schen Handelsministerium gemacht, unsere Beschwerde 
vorgetragen und das gesammelte Material vorgelegt. 
Von der gegnerischen Seite wurden die unrichtigsten 
Behauptungen über diesen Besuch verbreitet. Die 
Herren im Ministerium sind durchaus nicht, wie es die 
Gegenseite behauptet, gegen die Unterstellung juristi- 
scher Personen, welche einen Handwerksbetrieb aus- 
üben, unter die Innungsgesetzgebung. Der preussische 
Handelsminister hält nur, im Gegensatz zu den anderen 
Ministerien, die heutigen gesetzlichen Bestimmungen 
noch nicht für ausreichend, um die Unterstellung zu 
ermöglichen. Es sind dieses juristische Ansichten, die 
bei allen Prozessen bekanntlich auseinandergehen. Die 
Herren im Ministerium teilten mit, dass das Reichs- 
amt des Innern einen Gesetzentwurf ausarbeite, durch 
welchen juristische Personen der Handwerkergesetz- 
gebung unterstellt werden können. Eine prinzipielle 
Entscheidung hat der preussische Minister noch nicht 
getroffen, und aus diesem Grunde hat der Vorsitzende 
den Innungen den Rat gegeben, keine weiteren Schritte 
zu unternehmen, damit keine ablehnende Entscheidung 
Preussens die Entschliessung der Reichsbehörden un- 
günstig beeinflussen. 

Der „Dresdner Anzeiger“ brachte vor 2 Tagen 
unter politischen Berichten eine Mitteilung, wie die 
Innungspflicht durch Umwandlung in eine G.m.b.H. 
umgangen wird. In diesem Artikel wird auf die 
Arbeiten des C. V. verwiesen und auf das von ihm 
aufgestellte Verzeichnis. Das eingesandte Material 
würde für die Gesetzesnovelle benutzt und nicht un- 
beachtet bleiben. Jedenfalls muss diese Notiz, die 
wahrscheinlich auch in anderen Zeitungen veröffent- 
licht wurde, da sie vom C. V. aus nicht verschickt 
wurde, von den betreffenden Kreisen versendet worden 
sein. Wenn die Zeit kommt, müssen die Mitglieder 
des C. V. die verschiedenen Abgeordneten besuchen. 
Nach den uns gemachten Mitteilungen wird die rechte 
Seite und das Zentrum für die Unterstellung sein, 
während die Haltung der linken Seite noch un- 
bestimmt ist. 

Herr Lichte- Berlin meint, dass die fortschritt- 
liche Volkspartei und die sozialdemokratische Partei 
nicht für die Unterstellung sein werden, während Herr 
Einsiedel-München sagt, dass der Münchener liberale 
Abgeordnete, Herr Stadtschulrat Kerschensteiner, 
für unsere Wünsche eintreten wird. 

Herr Lohöfener-Bielefeld meint, dass die Volks- 
partei wohl für den Antrag eintreten wird. 

Die Herren Kleiber-Stuttgart und Rudolph- 
Erfurt glauben, dass nach ihren Erfahrungen die sozial- 
demokratische Partei dagegen stimmen wird. 


Der Vorsitzeude Schlegel-Dresden bemerkt auf 
den Wunsch des Herrn Lohöfener, das Material zu 
sanımeln, dass dieses geschehen ist und es später dem 
Reichstag und dem Bundesrat unterbreitet werden 
wird. Aus einer Notiz im „Photograph“ habe er 
ersehen, dass eine Innung sich an den [preussischen 
Handelsminister wegen Unterstellung der juristischen 
Personen unter die Innungsgesetzgebung gewendet hat, 
aber dass dieser Antrag unter Berufung auf die Ent- 
scheidungen der früheren Minister abgelehnt wurde. 
Die antragstellende Innung war keine Photographen- 
innung, sondern die Bildhauerinnung zu Potsdam. Sie 
hat sich nun an den C. V. gewendet und um weiteres 
Material gebeten, da sie beabsichtigt, eine Petition an 
den Landtag zu machen. Der Handwerker- und Ge- 
werbekammertag in Hannover hält diesen Weg für 
falsch, da der Landtag in der Auslegung von Reichs- 
gesetzen nicht zuständig ist. 


Die Innung in Köln, die in dieser Frage ausser- 
ordentlich fleissig gearbeitet hat, hat eine Eingabe an 
den Kaiser gerichtet, wovon der Versammlung Kenntnis 
gegeben wird. Die Kölner Herren bitten, dass die 
anderen Innungen auch ähnliche Eingaben absenden 
sollten. 

Herr Arnold-Bochum freut sich, dass die Kölner 
Kollegen so fleissig arbeiten, und seien die Verhält- 
nisse in Köln ausserordentlich ungünstig. Er hätte es 
nur für richtiger befunden, wenn den Verhandlungen 
im preussischen Handelsministerium ausser Herrn 
Grundner noch ein Obermeister, entweder der Berliner 
oder Herr Sander, beigewohnt hätte. 

Herr Lichte- Berlin meint, dass auch ein im 
praktischen Leben stehender Obermeister hätte mit- 
gehen sollen. 

Der Vorsitzende Schlegel-Dresden führt aus, 
dass er unbedingt den Obermeister der Berliner Innung 
gebeten hätte, mitzugehen, wenn er nicht, trotz seines 
persönlich guten Verhältnisses zu Herrn Lichte, an- 
nehmen musste, dass Herr Lichte mit dem C. V. nicht 
zusammen arbeiten wolle. In verschiedenen wichtigen 
Fragen, z. B. wegen unlauteren Wettbewerbs, ist vom 
C. V.an Herrn Lichte geschrieben worden und hätten 
wir gemeinsam mit der Innung vorgehen wollen. Da 
aber auf die verschiedenen Briefe keine Antworten ge- 
kommen sind, hätte er nur annehmen können, dass Herr 
Lichte die verschiedenen wichtigen Sachen mit dem 
C. V. nicht zusamnıen bearbeiten wolle (Zuruf Lichte: 
„Ich hatte keine Zeit zu antworten.) Wie ihm mit- 
geteilt wurde, sei gesagt worden, dass Herr Grundner 
und er heimlich in das Ministerium gegangen seien. 
Dieses sei unrichtig. Ehe er mit Herrn Grundner 
zusammentraf, ist er vielleicht ı bis ı!/, Stunden bei 
Herrn Lichte gewesen und habe ihm von der beab- 
sichtigten Unterredung Mitteilung gemacht. Weiter 
möchte er noch erwähnen, um seine Unparteilichkeit 
darzutun, dass er kürzlich die Handwerkskammer 
Berlin gebeten habe, falls ein Gutachten gewünscht 
wird, hierzu Männer aus der Praxis zu wählen, und 
als solche die Herren Vorsitzenden des Vereins und 
der Innung bezeichnet habe. 


500 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Herr Schuhmann-Karlsruhe wünscht, dass für 
die Reichstagsabgeordneten ausführliche Darstellungen 
ausgearbeitet werden. 

Herr Arnold-Bochum meint, es wäre doch richtiger 
gewesen, einen im praktischen Leben stehenden Ober- 
meister zur Verhandlung hinzuzuziehen, da dieser 
besser in der Lage sei, Auskunft über die Zugehörig- 
keit der juristischen Personen usw. geben zu können. 

Herr Schlegel- Dresden bemerkt hierauf, dass, 
wenn er auch nicht amtierender Obermeister sei, wohl 
niemand besser Bescheid wisse als er. Das Material 
habe er, trotz seiner vielen Bitten, nur zum geringsten 
Teil von den Kollegen bekommen, und habe er das 
meiste selbst gesammelt und zusammengestellt. 

(Fortsetzung folgt.) 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe des Ge- 
werbekammerbezirks Chemnitz. 

Unsere verehrlichen Mitglieder werden ersucht, 
den fälligen Halbjahrsbeitrag für die Zeit vom ı. Juli bis 
31. Dezember ı914 mit ıo Mk. baldigst an unseren 
Kassierer, Herrn Paul Kühn - Chemnitz, Theater- 
strasse 22, einsenden zu wollen. 

‚Bis 15. Oktober nicht eingegangene Beiträge werden 
von diesem Zeitpunkt ab unter Zuschlag der entstehen- 
den Kosten durch ‘Nachnahme erhoben. 

Gleichzeitig macht der Vorstand bekannt, dass die 
Innungsversammlung auf Beschluss des Innungsvor- 
standes betreffs der Kriegszeit nicht stattfindet. 


Rt 


Auszeiehnungen. 

Auf der Kunst-, Gewerbe- und Industrieausstellung 
zu Minden i. W. wurden ausgezeichnet die Photo- 
graphen Herren Carl Beste mit dem Ehrenpreis der 
Stadt Minden (Silberne Denkmünze), E. Zenker und 
Karl Zinne (sämtlich in Minden) mit den Urkunden 
zur Silbernen Denkmünze. 


nn .><2 = 
Kleine Mitteilungen. 


— Eine Kriegsausstellung der „Bugra“ 
‚Der Leipziger Buchgewerbeausstellung wird vom 
1. Oktober ab eine neue kleine Sonderausstellung an- 
gegliedert, zu deren Vorbereitung sich ein besonderer 
Ausschuss gebildet hat: Eine Kriegsausstellung. 
Diese Ausstellung soll nur den jetzigen Weltkrieg be- 
handeln und soll zeigen, welch grossen Einfluss bereits 
jetzt der Krieg auf Buchgewerbe und Graphik aus- 
‚gefibt hat. Alle buchgewerblichen und graphischen 
Erzeugnisse, die der Krieg hervorgebracht hat: Bücher, 
Broschfiren, Plakate, Extrablätter, Bilderbogen, Mauer- 
anschläge, Karten von den Kriegsschauplätzen, Post- 
karten, Zeichnungen und Soldatenbriefe sollen aus- 
gestellt werden. Auch die Tagespresse und die illu- 
strierten Zeitschriften werden in besonders interessanter 
und reicher Weise dabei vertreten sein, namentlich 


auch die Zeitungen der neutralen Staaten und die 
feindliche Presse. Als Ergänzung hierzu werden ausser- 
dem noch Uniformen deutscher und feindlicher Truppen, 
ferner Waffen, Munition, Material der Sanitätskolonnen 
usw. ausgestellt werden. Man hofft, dass ebenso wie 
die Fachleute auch das Publikum der Ausstellung, die 
einen vaterländischen Charakter tragen wird, lebhaftes 
Interesse entgegenbringt, und dass vor allem die 
Kriegserinnerungen, die unsere Soldaten jetzt schon 
mitgebracht haben, der Ausstellung leihweise zur Ver- 
fügung gestellt werden. Die Ausstellungsleitung sichert 
jedem zuverlässige Rücksendung in gutverpacktem Zu- 
stand zu. 


— Sammelt Gold für die Reichsbank! Herr 
Alexander Miehe in Hamburg versendet folgendes 
Rundschreiben: Bei Beginn des Krieges hat die Reichs- 
bank wiederholt öffentlich darum ersucht, das vor- 
handene Gold an sie zwecks Stärkung ihres Gold- 
bestandes abzuführen. Trotzdem haben zweifellos viele 
Angstliche und kurzsichtige Leute Gold für sich ge- 
sammelt, inzwischen aber wohl eingesehen, dass Bank- 
noten und Kassenscheine genau den gleichen Wert 
haben. Dennoch befinden sich heute noch 2000 bis 
3000 Millionen Mark in Goldstücken äA ıo Mk. und 
20 Mk. im Verkehr. Die weitaus meisten Menschen 
werden sich nicht darüber klar sein, dass es ihre 
vaterländische Pflicht ist, dieses Gold, je früher, desto 
besser, bei der Reichsbank, einer Grossbank oder 
Postanstalt gegen gleichwertige Scheine einzutauschen 
und abzuliefern, und dass sie ein Unrecht begehen, 
wenn sie aus Gleichgflltigkeit oder aus anderen Gründen 
das Gold in ihrem Besitz behalten. Es kann nicht oft 


' genug darauf hingewiesen werden, dass jedes ı0- oder 


20-Mark-Stück, das die Reichsbank mehr bekommt, 
den Goläbestand, d. h. auch ihren Kriegsschatz, ver- 
stärkt, weil sie dadurch auch in die Lage versetzt 
wird, den dreifachen Betrag in Scheinen verausgaben 
zu können. 

Tausende von Männern und Frauen, jungen 
Mädchen und jungen Leuten haben zur Zeit den starken 
Wunsch, sich vaterländisch zu betätigen, ohne zu 
wissen, in welcher Weise dieses ihnen möglich wäre. 
Würde jeder einzelne, ob jung oder alt, zunächst das 
in seinem Besitz noch befindliche Gold zur Reichs 
bank tragen, dann aber vor allen Dingen in seinem 
Bekanntenkreise, in allen Ladengeschäften und Wirt- 
schaften systematisch Rückfrage halten, ob man ihm 
nicht Gold für Papiergeld geben könne, so würden 
ohne Schwierigkeit grosse Summen Goldes ermittelt 
und der Reichsbank zugeführt werden können. In 
erster Linie müssten allerdings auch die Besitzer von 
Gasthöfen, Speise- und Kaffeehäusern, von Laden- 
geschäften und Warenhäusern in diesem Sinne wirken 
und esihren Angestellten zur Pflicht machen, gleiches 
zu tun. 

Wie gute Resultate nach der Richtung hin zu er- 
zielen sind, beweist der Unistand, dass der Schreiber 
dieser Zeilen innerhalb nur eines Tages für 2500 Mk. 
Goldstücke eingesammelt und an die Reichsbank ab- 
geführt hat. Würden in allen Städten und Orten 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


501 





Deutschlands Tausende, ja Millionen von Menschen 
eine derartige Tätigkeit nur während einiger Zeit aus- 
üben, dann müsste es mit Bestimmtheit möglich sein, 
den Goldschatz der Reichsbank um wenigstens ı bis 
2 Milliarden Mark noch zu erhöhen. Dies wfrde aber 
nicht nur für die gesamte Wirtschaftslage, sondern 
namentlich für den Krieg und insbesondere auch dem 
Auslande gegenüber von ganz ausserordeutlichem 
Werte sein. 


— Die Firma Heinrich Ernemann, Aktien- 
gesellschaft, Photo- Kino- Werke, Optische Anstalt, in 
Dresden, blickte dieser Tage auf das 25jährige Be- 
stehen zurück. 


— Verbot des Photographierens auf 
Strassen und Plätzen. Die photographische Aut- 
nahme auf Strassen und Plätzen innerhalb des Fest- 
bereiches Breslau ist bis auf weiteres strengsten unter- 
sagt. 

— Der jängste Kriegsfreiwillige Strassburgs 
ist unzweifelhaft der Sohn des Photographen Honaner, 
der sich mit 15'/, Jahren freiwillig gemeldet hat und 
für militärtauglich befunden wurde. Bisher war der 
jetzt zum Heeresdienst eingetretene junge Mann Unter- 
sekundaner und wird jetzt bei einer Fliegerabteilung 
eingestellt werden. 


— Dresden. Der 1884 in Blumenthal geborene 
Photograph Willy August Emil Döge trieb als ein 
zweiter Till Eulenspiegel sein schalkhaftes und betrfüge- 
risches Wesen unter den Landleuten in der Gegend 
von Pirna, Sebnitz, Neustadt und Schandau. Unter 
geschickten Anpreisungen wusste er mehr als 300 Per- 
sonen dazu zu überreden, sich seiner Kunstfertigkeit 
anzuvertrauen. Ehe er seine Kunden mit dem Ver- 
sprechen schneller Lieferung und tadelloser Ausführung 
verliess, nahm er vorher gegen Quittung Anzahlungen 
in Höhe von 5o Pf. bis 2 Mk. entgegen. Die Besteller 
warteten jedoch vergeblich auf ihre geschätzten Konter- 
fele; denn Döge hatte mit Ihnen ein schlimmes Spiel 
getrieben. Während sie, seines Winkes gewärtig, ein 
möglichst freundliches Gesicht machten, schob Döge 
Kassetten ohne Platten in den Apparat. Doch nicht 
nur durch Vortäuschung der Aufnahme betrog er die 
Besteller, sondern es stellte sich heraus, dass auch die 
Anzahlungsqulttungen von ihm mit falschem Namen 
unterzeichnet waren. Insgesamt beläuft sich die von 
ihm erschwindelte Geldsumme auf über soo Mk. Wie 
ein schlechter Witz klingt es, als der Angeklagte in 
der Verhandlung die Entschuldigung vorbringt, dass 
er nicht die Absicht gehabt hätte, jemanden zu schädigen, 
sondern vorgehabt hätte, den Bestellern anstatt der 
Photographien Oeldruckbilder zu senden. Das Gericht 
bringt seiner Entschuldigung nicht das von ihm er- 
wartete Verständnis entgegen und verurteilt ihn zu 
7 Monaten Gefängnis, von denen ı Monat als ver- 
büsst glit. („Pirnaer Anzeiger.‘‘) 


— Im Handelsregister wurde bei der Firma Hein- 
rich Lichte & Co. in Berlin folgender Eintragungs- 
vermerk gemacht: Friedrich Brinkmann ist 
aus der Gesellschaft ausgeschieden. Gleichzeitig ist der 


Pbotograph Arthur Lichte zu Berlin in die Gesell- 
schaft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. 
Zur Vertretung der Gesellschaft ist fortan jeder der 
Gesellschafter selbständig ermächtigt. 


kart 


Kingesandt. 
Ueber deutsche und ausländische Platten 
und Papiere. 
Von Herrn Hofphotograph Hoenisch erhalten 
wir folgende Zuschrift: 


Es bedurfte wohl erst einer so gründlichen 
Reinigung, wie sie der Krieg mit sich bringt, um uns 
von unserem Ausländerkultus zu befreien und um uns 
zu zeigen, wie sehr wir gehasst werden, also wie sehr 
wir in die Höhe kamen. Nachdem wir erfahren haben, 
wie sich England im besonderen schuftig gegen uns 
beträgt, wird es wohl keinen gut deutsch fühlenden 
und denkenden Kollegen geben, der noch nach eng- 
lischen Platten lechzt. Gewiss, man hatte früher keine 
Zeit, besser gesagt kein Interesse, sich überhaupt noch 
der Mühe zu unterziehen, deutsche Platten auszu- 
probieren, namentlich da früher ja auch von unseren 
Fabrikanten vielfach gesündigt wurde,- und heute wirk- 
lich gute, morgen aber minderwertige Platten zum Ver- 
sand kamen. 

Jetzt ist es anders geworden, wir haben in Deutsch- 
land wirklich gute Fabrikate, weiche den ausländischen 
mindestens gleichwertig sind. Vorläufig probierte ich 
vier Sorten, und zwar: „Apollo- Eliteplatte‘“' von Unger 
& Hoffmann-Dreaden, Schleussners ‚„Ultrarapid rot 
Etikett“, „Persenso‘“' von Perutz- München und Hauffs 
„Uitrarapid blau Etikett‘. Die höchstempfindliche ist 
die Hauff-Platte; für Kinderaufnahmen, besonders im 
Heim, unerlässlich, ist sie empfindlicher als alle mir vor- 
gekommenen englischen Platten, und für Sportauf- 
nahmen hervorragend geeignet. Sie arbeitet weich bei 
Porträtaufnahmen; bei elektrischem Licht konnte ich 
sie leider nicht ausprobieren. Die ‚Apollo- Eliteplatte “ 
arbeitet zart und weich und bei hoher Empfindlichkeit 
durchaus klar, auch bei elektrischem Licht. Bei der 
„Persenso" von Perutz ist bel reichlicher Belich- 
tung die Gefahr vorhanden, flache Resultate zu be- 
kommen, bei Hinterguss mit Rubinol arbeitet sie gut. 
Der berühmten Seedplatte in Kraft, Weichheit und 
namentlich in den Spitzlichtern am Ahnlichsten, bezw. 
gleichwertig, ist die Schleussner „Ultrarapid rot 
Etikett‘. Die Empfindlichkeit ist genau so hoch wie 
bei Seed, ebenso arbeitet sie bei Tages- wie bei künst- 
lichem Licht genau so gut wie letztere. _ 

Es gibt sicher noch eine Reihe guter deutscher 
Platten, zu deren Ausprobe ich vorläufig noch keine 
Gelegenheit hatte. Also ausländische, namentlich eng- 
lische Platten sind wirklich überflüssig, und jeder 
Kollege, der trotsdem ausländische Fabrikate ver- 
arbeitet, gibt sein Geld in Feindeshand. Wirklich, nun 
ist die Stunde gekommen, um endlich einmal reinen 
Tisch zu machen. 

Was ich aber von Platten sagte, gilt auch im 
grossen und ganzen von Apparaten, Objektiven, Papieren 


502 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





und anderen Bedarfsartikein, die leider noch in grossen 
Mengen bei uns eingeführt werden. Es gibt noch 
genug Kollegen, die auf Dallmeyer-, Hermagis- 
usw. Objektive schwören, obne dabei zu bedenken, 
dass unsere deutsche optische Industrie an der Spitze 
marschiert und bereits Besseres herausgebracht hat. 
Gutes Mattpapier findet man in unserem Vaterlande 
auch; Gaevertfabrikate sind überflüssig, Autotype- 
Kohlepapier ist auch zu ersetzen; Hanfistängl- 
München und Braun & Cie. in Dornach i. Eis. liefern 
vorzügliche Pigmentpapiere. Mit einem Wort, unser 
Vaterland liefert uns alles gut und preiswert, da ist 
es Pflicht und Schuldigkeit eines jeden, seinen Bedarf 
in deutscher Ware zu decken. 
Hofphotograph E. Hoenisch, Leipzig. 


7 4 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 157. Herr P. A. in Z. In eine Menge 
von ı Liter ziemlich ausgenutzten Platinbades habe 
ich, um dasselbe aufzufrischen, ı g Platin und ı2 ccm 
Phosphor hineingetan, dasselbe aber erst nach etwa 
3 Wochen benutzt. Die betreffenden Zelloidin - Matt- 
bilder tonten aussergewöhnlich langsam, wie in einem 
stark verbrauchten Bade, der Flüssigkeit fehlte auch 
die Färbung, wie sie frische Platinbäder zeigen. Ein 
vollständig neu angesetztes Platinbad, ı g Platin, 1000 ccm 
abgekochtes Wasser und ı2 ccmı Phosphorsäure, zeigte 
dieselben Merkmale. Was trägt hieran die Schuld? 

Antwort su Frage ı57. Sehr wahrscheinlich trägt 
die Schuld an dem Vorkommnis eine Verunreinigung 
des Bades durch organische Substanzen. Solche Ver- 
unreinigungen sind tatsächlich Ausserst gefährlich für 
Platinpäder. Sie brauchen sich durchaus nicht in den 
Chemikalien zu finden, sondern können aus dem 
Wasser oder gelegentlich auch aus dem Zelloldinpapier 
selber stammen. Letzteres wird besonders dann merk- 
bar, wenn das Bad lange aufgehoben worden ist. Es 
empfiehit sich und ist auch schon wiederholt em- 
ptohlen worden, Platinbäder nur in der Menge an- 
zusetzen, wie sie in etwa 8 bis ıo Tagen verbraucht 
wird. Bei längerer Aufbewahrung treten sehr häufig 
Schädigungen ein, wie sie von Ihnen beobachtet 
worden sind. 


Frage 158. Herr H. B. in B. ı. Ich habe ein 
grosses Gemälde, Seestück in einer aussergewöhnlich 
blauen Farbausführung, auf Autochromplatte 18X 24 cm 
reproduziert. Das Ergebnis war eine vorzfigliche saftige 
Farbwirkung, aber leider das Blau zu stark wirkend) 
so dass der Besteller eine Neuaufnahme wfuscht, auf 
der das Blau gedämpfter wirkt. Das Gemälde ist für 
Dekorationszwecke bestimmt, ıo m laug und muss 
dieserbalb im Freien aufgenommen werden. Kann 
ein dunkleres Gelbfilter als das von Lumitre Abhilfe 
schaffen, und ist ein solches, oder ein anderes, das 


dazu notwendig wäre, im Handel zu haben, und wo? 
Auch habe ich die Wahrnehmung gemacht, dass, 
herrscht eine Farbe bedeutend vor, dieselbe mittels 
Autochromverfahrens nie richtig stimmt, während ein 
vielfarbiges Bild sich richtig wiedergeben lässt, sei es 
Natur oder in Reproduktion. 

2. Iım Besitze eines Zeiss-,, Unar‘' wollte ich mich 
in einer Zeissliste über dieses Instrument näher orien- 
tieren, finde darin dasselbe gar nicht verzeichnet. 
Fabriziert Zeiss dasselbe nicht mehr und zu welchem 
Objektivtyp gehört es? 


Antwort su Fyage ı58. ı. Bei der Herstellung 
von Reproduktionen mittels Autochromplatten wird 
man gelegentlich immer wieder das Vorherrschen einer 
Farbe konstatieren können. Dies wird sowohl durch 
den Charakter des Originals, als auch häufig in hohem 
Grade durch die gerade obwaltende Beieuchtungsfrage 
des Tageslichts bewirkt. Man kann sich nur dadurch 
helfen, dass man ein strengeres Lumi2refilter benutzt. 
Lumitre liefert ja für seine Platten tatsächlich Filter 
von verschiedener Strenge, und man muss häufig sehr 
lange probieren, ehe man die richtige Farbenwirkung 
erbält. Dass beim Vorherrschen einer Farbe die Fehl- 
erscheinungen deutlich hervortreten, liegt in der Natur 
der Sache und wird durch physiologische Umstände, 
besonders Kontrastwirkung, hervorgerufen. 


Antwort 2. Lassen Sie sich eine ältere Zeissliste 
kommen, in welcher das ‚Unar‘' noch enthalten ist. 
Ob Zeiss augenblicklich noch „Unare‘ fabriziert, ist 
uns nicht bekannt, doch sind diese Instrumente Jahre 
lang von dieser Firma geliefert worden. 


Fyage ı59. Herr M. M. in B. Woraus besteht 
der „Agfa. Abschwächer? 


Antwort su Frage 159. Da der „Agfa'-Ab- 
schwächer in Pulverform durch Patent geschätzt ist, 
ist seine Nachahmung nicht erlaubt, auch für den 
Eigengebrauch nicht, soweit die damit gewonnenen 
Platten für Verkaufszwecke oder für Herstellung ver- 
käuflicher Kopien benutzt werden. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 70. Herr Sch. in D. Ein Photograph, der 
im Auftrag eines Militärkommandos mehrere Aufnahmen 
von erobertem Kriegsmaterial machte, musste sich 
einmal eine Preisreduzierung gefallen lassen, sodann 
die Negative gegen Empfangabestätigung ohne besondere 
Vergütung aushändigen. Wie hat sich der Photograph 
zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu verhalten? 


Antwort su Frage 70. Urheberrechtlich lässt sich 
hier nichts erreichen. Falls sein Anspruch durch Ver- 
mittelung der dem Kommando vorgesetzten Militär- 
behörde (nicht das Kriegsministerium) nicht anerkannt 
werden sollte, bleibt ihm nichts übrig, als die ordent- 
liche Zivilklage, die er auf Grund seiner Empfangs- 
bestätigung auch nach dem Kriege anstrengen kann. 

Dr. Sch. 


ER 
Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a. S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PNAOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 81 [82. ı1. Oktober. IQ14. 





 Kriegsnotspende Deutscher Photographen. 
Es wurden weiter gezahlt: F. Fuchs-Calw P.Krabbenhöft-Swinemünde 5 Mk.; R. Stelz- 


5Mk.; Elisabeth Menne-Simmern 5 Mk.; 
Hugo Carstensen- Osterode (Östpreussen) 
10 Mk.; F. Newiger-Rügenwalde 5 Mk.; Herm. 
Walter-Leipzig 5Mk.; Sommer & Co.-Leipzig 
10 Mk.; A. Pieperhoff-Leipzig 10 Mk.; Georg 
Marx-Glatz ıo Mk.; Grete Back, Dresden- 
Blasewitz 20 Mk.; E. Lorenz-Eibenstock 6 Mk.; 
A. Lamers-Düsseldorf 10 Mk.; Block & Co., 
Berlin-Schöneberg 25 Mk ; O. Henkel- Ham- 
burg 25 Mk.; J. Kaltenhäuser- Züllichau 
10 Mk ; Wellington & Ward-Berlin 7,80 Mk. ; 


bacher-Salzwedel ı1o Mk ; M. Schüler, Zella 
St. Bl. 5 Mk.; Paul Schönherr-Leipzig ı0 Mk.; 
Julius Laack Söhne-Rathenow ıo Mk.; Photo- 
grapheninnung Steinberg als Sammlung 8,30 Mk. 
Zusammen bis zum 3, Oktober 1914: 2427,80 Mk. 
und zwei Appatate. 


Allen freundlichen Gebern innigen Dank! 
Weitere Beiträge werden dıingend erbeten an 


Adolf Sander, Leipzig-Gohlis, 
Gohliser Strasse 53. 


— u — 


Aufruf für unsere Ostpreussen. 


Aus Östpreussen kommt der Notruf 

unserer Kollegen! 

Was der Central-Verband bei seinem ersten 
Aufrufe nur ahnte, es ist zur furchtbaren Ge- 
wissheit geworden: im Osten unseres Vater- 
landes haben die Verwüstungen der Russen 
viele Kollegen an den Bettelstab gebracht. 
Nichts, als das nackte Leben wurde gerettet! 
Viele Ortschaften sind dem Erdboden _ gleich- 
gemacht worden! 

Die Obermeister von Ost- und Westpreussen 
der Photographeninnungen haben sich zusammen- 
getan und den C. V. gebeten, die eingeleitete 
Hilfsarbeit noch weiter auszubauen. 


Wer hilft die Not lindern? 


Durch die vorgenannten Innungen sollen die 
unterstützungsbedürftigen Kollegen festgestellt 
werden und eine gerechte Verteilung der ein- 
laufenden Gaben stattfinden. 


Herr Kollege Willibald Zehr, Obermeister 
in Elbing, bittet für die Kollegen um entbehr- 
liche, gebrauchsfähige Gegenstände, Kameras, 
Objektive, Möbel usw. Alles wird mit herz- 
lichstem Danke entgegengenommen. Platten, 
Papiere, Kartons, Schalen, kurz alles, was sich 
eignet, einen Betrieb, wenn auch nur not- 
dürftig, vor der Hand wieder aufzubauen. 

An alle deutschen Fabrikanten, Händler, 
Freunde und Gönner, Kollegen und Mit- 
glieder des C. V. ergeht daher die dringende 
Bitte um rasche Hilfe in der Not. 

Alle Gebrauchsgegenstände und Mate- 
rialien werden erbeten an Herrn Willibald 
Zehr, Obermeister, Elbing. 

Bares Geld für die Kriegsnotspende 
Deutscher Photographen an 

Adolf Sander, Leipzig- Gohlis, 
Gohliser Strasse 53. 


—Lkart- 


Porträts als Probearbeiten stellungsuehender Gehilfen. 


Von Dr. jur. Hans Schneickert. 


Es ist in Photographenkreisen wiederholt die 
Frage aufgetaucht, zuletzt bei der Photographen- 
tagung in Leipzig, ob der Gebilfe, der von ihm 
hergestellte Personenbildnisse als Probearbeiten 
bei Stellengesuchen vorlegt, aushändigt oder 
versendet, nicht gegen die das Recht am eigenen 
Bilde schützenden Bestimmungen des Kunst- 
schutzgesetzes verstosse. Schauspielerbildnisse, 
sowie die gegen Entlohnung angefertigten Por- 


[Nachdruck verboten.] 


träts von Modellen und Privatpersonen, die 
ohne Einwilligung des Abgebildeten verbreitet 
werden dürfen, kommen bierbei nicht in Betracht. 
Der I. Vorsitzende des Central-Verbandes Deut- 
scher Photographen-Vereine und Innungen, Herr 
Schlegel, der mir diese Frage zur juristischen 
Untersuchung vorlegte, meint, dass ein Ausweg 
zu finden wäre, wenn der Prinzipal quer über 
die Musterbilder des Gehilfen schreibe: „Auf- 


14 


504 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





nahme oder Retouche von X.* und seinen 
Namen daruntersetze. Dadurch werde einmal 
bestätigt, dass es sich um selbstgefertigte Ar- 
beiten des Gehilfen handle, sodann wäre eine 
missbräuchliche Benutzung des Bildes voll- 
ständig ausgeschlossen. 

Das Kunstschutzgesetz von 1907 bestimmt 
in dem hier zutreffenden $ 22, dass Bildnisse 
nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet 
oder zur Schau gestellt werden dürfen, ab- 
gesehen von den Fällen, die infolge Entlohnung 
dieser Einwilligung nicht bedürfen. Es ist nun- 
mehr zu prüfen, ob die Versendung oder per- 
sönliche Aushändigung von Porträts als Probe- 
arbeiten an Berufsphotographen bei Stellen- 
gesuchen unter das Verbot der Verbreitung und 
Schaustellung fallen oder nicht. Eine Schau- 
stellung liegt hier jedenfalls nicht vor. Die „Ver- 
breitung“ fallt ganz allgemein unter das Verbot 
des $ 22, auch wenn sie sich nicht in der 
Oeffentlichkeit, insbesondere nicht im Wege des 
Verlages vollzieht, heisst es in den Motiven des 
Gesetzes. Es kann also jede ohne den Willen 
des Abgebildeten erfolgte Verbreitung, wenn 
auch nur in einem einzigen Bildexemplar, unter 
dieses Verbot fallen, sogar die Weitergabe 
eines Bildes, das jemand von dem Abgebildeten 
zu seinem Privatgebrauch erhalten hat. Gleich- 
gültig ist es auch, ob irgendwie ein Interesse 
des Abgebildeten durch die Verbreitung ver- 
letzt wird oder nicht. Der Gesetzgeber macht 
also keine Ausnahme zu Gunsten des Berufs- 
photographen, der das Bedürfnis hat, Porträts 
als Probearbeiten bei Stellengesuchen auszu- 
händigen, und verlangt infolgedessen von ihm, 
dass er entweder Modellbilder dazu verwendet 
oder die erforderliche Einwilligung des Ab- 
gebildeten einholt. Das gesetzlich eingeräumte 
Verbotsrecht des Abgebildeten kann also durch 
nichts aus der Welt geschafft werden, auch 
nicht durch einen auf das Bild gesetzten Ver- 
merk der vorgeschlagenen Art. So die theore- 
tische Auslegung des Verbotsrechtes nach 
8 22, K.G. 

Die Praxis wird ja nicht gerade so ängst- 
lich sein, und ungeachtet dieses Verbotsrechts 
wird der Photograph nach wie vor Porträts 
ausstellen, oder im Atelier der Kundschaft als 
Muster vorlegen oder als Probearbeiten bei 
Stellengesuchen vorlegen und aushändigen; denn 
wo kein Kläger, da ist auch kein Richter. 
Schlimmstenfalls wird der etwa erfolgende Ein- 
spruch des Abgebildeten gegen eine derartige 
Verwendung seines Bildnisses, die ja doch im 
Publikum vielfach als Schmeichelei oder Wert- 
schätzung, selten als Verbrechen aufgefasst wird, 
sofort beachtet und das Bild als Muster ent- 
fernt werden, ehe gerichtliche Angriffe erfolgen. 
Gleichwobl darf aber nicht übersehen werden, 
dass der Photograph als Urheber die volle 


Verantwortung für den nicht ausdrücklich ge- 
nehmigten Gebrauch eines Porträts zu tragen 
hat, und dass eine Verwendung des Bildes im 
eigenen Geschäftskreise immer noch etwas 
anderes ist, als eine Aushändigung des Bildes 
an Dritte. Nebmen wir den Fall an, dass Por- 
träts als Probearbeiten bei Stellengesuchen aus- 
gehändigt worden sind. Wenn alles längst ver- 
gessen ist, tauchen diese Bilder auf einmal als 
Dekorations-, Reklame- oder Handelsartikel auf 
(z. B. als Einlagen jener auf ländlichen Jahr- 
märkten noch auftretenden Händler der „Blicke 
in die Zukunft“, von Glückbriefen für Heirats- 
lustige usw.), da sie vielleicht versehentlich in 
eine Konkurs- oder Nachlassmasse geraten sind, 
die als Ramschware veräussert wurde Die 
Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Ver- 
breitung oder Schaustellung eines Bildnisses 
verjährt erst in 3 Jahren ($ 48, K. G), so dass 
dem Gehilfen also noch nach Jahren die im 
Wege eines Stellengesuches erfolgte widerrecht- 
liche Verbreitung des Porträts die grössten Un- 
annehmlichkeiten bereiten kann. Es bleibt dem- 
nach dem gewissenhaften und vorsichtigen Ge- 
hilfen nichts anderes übrig, als dass er die als 
Probearbeiten vorgelegten oder ausgehändigten 
Porträts unter allen Umständen wieder recht- 
zeitig in seinen Besitz bringt. Nur so kann 
er sich gegen Strafe und Schadenersatz schützen. 

Einen gangbaren Ausweg bietet vielleicht 
die Reichsgerichtsentscheidung vom 20. Oktober 
ıgıı (Band 45 der R. G. E. in Strafsachen, 
S. 240 f.f). Dort wird etwa folgendes aus- 
geführt: Der Begriff der „Verbreitung“ im Sinne 
des 8 22, K.G., erfordert ein „aus der Hand 
geben“ des Bildexemplars an andere, eine Ueber- 
tragung der Verfügungsgewalt darüber. Ein 
blosses Vorzeigen des in der Hand des Vor- 
zeigenden bleibenden Bildes erfüllt dagegen nicht 
den Begriff der „Verbreitung“. Aber auch in 
der Einreichung des Bildes an eine dritte Per- 
son (im konkreten Falle der R. G. E. handelte 
es sich um die Anzeige an eine Behörde unter 
Uebersendung eines von einem Amateur auf- 
genommenen Bildes, das vergrössert worden 
war) würde eine Verbreitung nicht obne weiteres 
und jedenfalls dann nicht gefunden werden 
können, wenn es sich um eine Mitteilung handelte, 
die nach der Absicht des Einsenders nicht 
dazu bestimmt war, in weitere Kreise zu 
dringen. Und diesen Fall darf man wohl auch 
bei Stellengesuchen eines Gehilfen annehmen. 
Wohl gemerkt, im vorliegenden Falle handelte 
es sich nicht um ein von einem Berufsphoto- 
graphen im Atelier auf Bestellung aufgenommenes 
Porträt, so dass auch diese Reichsgerichtsent- 
scheidung nicht unter allen Umständen auf die 
hier behandelte Art der Verbreitung von Por- 
träts im Wege der Stellengesuche anzuwenden 
sein wird; von einem Berufsphotographen ver- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


505 





langt und erwartet man ein stärkeres Verant- 
wortlichkeitsgefühl hinsichtlich der Verwendung 
der auf Bestellung gemachten Aufnahmen von 
Kunden, als von einem Amateur. 

Ich komme daher zum Schlusse meiner Er- 
. wägungen zu der Ansicht, dass die von einem 
Berufsphotographen zu verlangende Sorgfalt und 
Beachtung des Rechtes am eigenen Bilde ihn 
nur dann vor Nachteilen einer rechtswidrigen 





— Gleichzeitiges Entwickeln und 
Fixieren. Die „Phot. Korrespondenz“ Nr. 644 
entbält einen Bericht Otsukis und Sudzukis 
über Versuche des gleichzeitigen Entwickelns 
und Fixierens. Es wurde folgende Lösung als 
die bestgeeignete befunden: 


Wasser . 100,0 ccm, 
Metochinon . ...06g, 
Natriumsulfit, wasserfrei 53,0 
Aetznatron . 0,5 „ 
Fixiernatron 6,0 „ 


Bei einer Entwicklertemperatur von ı8 bis 
22 Grad C zeigten die Negative nach ı bis 
1!) Minuten volle Kraft. Allerdings arbeitet 
dieser Fixierentwickler etwas hart. 

Die ersten Versuche des gleichzeitigen Ent- 
wickelns und Fixierens liegen schon längere 
Zeit zurück, sie wurden von Milton Punnet)) 
(mit Diapositivplatten) und P. Hanneke?) (mit 
gewöhnlichen Bromsilberplatten verschiedener 
Provenienz) angestellt. Es wurden schon damals 
recht gute Resultate erzielt, auch verlief der 
Prozess nach gegebenen Formeln schnell, aber 
für die Praxis hat das kombinierte Verfahren 
keine Bedeutung erlangt. 

Man hatte bald erkannt, dass wir hier nicht 
analog wie bei der Standentwicklung eine be- 
stimmte universelle Formel empfehlen können, 
da wir hier den Entwicklungs- und Fixierprozess 


| ı) „British Journal“ 1898, S. 126 
2) ‚„Photogr. Mitteillungen‘' 1899, 8. 141. 


0 
Rundsehau. 


Verbreitung von Porträts bewabren, wenn er 
Vorsorge trifft, dass die Probearbeiten und 
Musterbilder nicht in unrechte Hände gelangen 
können, was er einmal durch den oben ge: 
machten Vorschlag eines auf das Bild selbst 
gesetzten Vermerkes, sodann durch die Ver- 
wahrung der nach gemachtem Gebrauch 
zurückzuverlangenden Musterbilder er- 
reichen kann. 





[Nachdruck verboten] 


vereinigt haben und der letztere z. B. bei knappen 
Expositionen in seiner Wirkungskraft die Ober- 
herrschaft gewinnt; das Bild ist noch gar nicht 
genügend heraus, man möchte es durch weitere 
Entwicklerbehandlung stärken, aber das Fixier- 
salz hat mit seiner Lösungswirkung bereits einen 
Halt gesetzt. Es resultiert ein schwaches Bild 
mit Detailverlust. — Wollen wir nun etwa den 
Fixierentwickler mit seiner grossen Zahl von 
Komponenten für jede Exposition besonders ab- 
stimmen, so entfällt sein Vorteil. Wir kommen 
mit getrennter Entwicklung und Fixage schneller 
und sicherer zum Ziel. 

Dann hat sich auch der F ixierentwickler all- 
gemein nicht allen Plattenfabrikaten gut an- 


. passbar erwiesen, und das nimmt kein Wunder, 


wenn man an die Verschiedenheit der Emulsions- 
zusammensetzung unserer Plattenfabrikate, ihre 
Sondereigenschaften denkt. Ferner ist leicht 
einzusehen, dass solche Fixierentwicklerlösungen 
weniger ausgiebig sind und sich somit der 
Negativprozess teurer stellt. Die erste Fixier- 
entwicklerformel für Negative un folgende Zu- 
sammensetzung: 


Wasser . 75cm, 
Brenzkatechin . . 78, 
Natriumsulfit, kristallisiert 30, ER 
Aetzkali . Bun 75 

F ixiernatronlösung 1:5. 4: 0 we 5 00 
Wasser . . ..30 „ 


ist also in ihrem Auf bau der obigen Metochinon- 
vorschrift sehr ähnlich. 


A  ——— 


Zahlungsverbot gegen England. 


: Eine Bekanntmachung des Stellvertreters des 
Reichskanzlers vom 30. September 1914 lautet: Der 
Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über 
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen 
Massnahmen usw. vom 4. August I914 (Reichs. Gesetz- 
blatt S. 327) folgende Verordnung erlassen: 

8 ı. Es ist bis auf weiteres verboten, Zahlungen 
nach Grossbritannien und Irland oder den britischen 
Kolonien und auswärtigen Besitzungen mittelbar oder 
unmittelbar in bar, in Wechseln oder Schecks, durch 
Ueberweisung oder in sonstiger Weise zu leisten, sowie 
Geld oder Wertpapiere mittelbar oder unmittelbar nach 


den bezeichneten Gebieten abzuführen oder zu über- 
weisen. Leistungen zur Unterstützung von Deutschen 
bleiben gestattet. 

$ 2. Schon entstandene oder noch entstehende 
vermögensrechtliche Ansprüche solcher natürlicher oder 
juristischer Personen, die in den im 8 ı bezeichneten 
Gebieten ihren Wohnsitz oder Sitz haben, gelten vom 
31. Juli 1914 an, oder wenn sie erst an einem späteren 
Tage zu erfüllen sind, von diesem Tage an bis auf 
weiteres als gestundet. Für die Dauer der Stundung 
können Zinsen nicht gefordert werden. Rechtsfolgen, 
die sich nach den bestehenden. Vorschriften in der 


74° 





Zeit vom 31. Juli 1914 bis zum Inkrafttreten dieser 
Verordnung aus der Nichterfüllung ergeben haben, 
gelten als nicht eingetreten. 

Die Stundung wirkt auch gegen jeden Erwerber 
des Anspruchs, es sei denn, dass der Erwerb vor dem 
31. Juli 1914, oder wenn der Erwerber im Inland seinen 
Wohnsitz oder Sitz hat, vor dem Inkrafttreten dieser 
Verordnung stattgefunden hat. Dem Erwerber des 
Anspruchs steht gleich, wer durch dessen Erfüllung 
einen Erstattungsanspruch erlangt hat. 

8 3. Der Schuldner kann sich dadurch befreien, 
dass er die geschuldeten Beträge oder Wertpapiere bei 
der Reichsbank für Rechnung des Berechtigten hinterlegt. 

8 4. Bei Wechseln, bei denen zur Zeit des In- 
krafttretens dieser Verordnung die Frist fär die Vor- 
lage zur Zahlung und für die Protesterhebung wegen 
Nichtzahlung noch nicht abgelaufen und Protest noch 
nicht erhoben ist, wird durch das Zahlungsverbot und 
die Stundung die Zeit, zu der die Vorlage zur Zahlung 
und die Protesterhebung wegen Nichtzahlung zulässig 
und erforderlich ist, bis nach dem Ausserkrafttreten 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Te Fr 


dieser Verordnung hinausgeschoben. Die Frist, inner- 
halb deren die Vorlage und die Protesterhebung nach 
dem Ausserkrafttreten zu erfolgen hat, bestimmt der 
Reichskanzler. — Die Vorschriften des Abe. ı finden 
entsprechende Anwendung auf Schecks, bei denen die 
Zeit, innerhalb deren sie zur Zahlung vorzulegen sind, 
bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht 
abgelaufen ist. — Eine Verpflichtung zur Entrichtung 
des weiteren Wechselstempels nach $ 3, Abs. 2, des 
Wechselstempelgesetzes wird durch das Zahlungsverbot 
und die Stundung nicht begründet. 

8 5. Die Vorschriften der 8$ ı bis 4 finden keine 
Anwendung, wenn es sich um eine im Inland erfolgende 
Erfüllung von Ansprüchen handelt, die für die im $ 2 
bezeichneten natürlichen oder juristischen Personen im 
Betrieb ihrer im Inland unterhaltenen Niederlassungen 
entstanden sind. Die Vorschriften der 88 2, 3 finden 
jedoch Anwendung, wenn e3 sich um KRückgrifis- 
anspıliche der bezeichneten Personen wegen der Nicht- 
annahme oder Nichtzahlung eines im Ausland zahl- 
baren Wechsels handelt. 


— I  — 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Central-Verband 
Deutscher Photographen-Vereine und 
Innungen, J.P. 
Protokoll des Verbandstages 
am 25. und 26. Juni ıgı4 in Leipzig, in der Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik. 
(Fortsetzung.) 
 Schleuderpreise. 

Durch die Verfügung des preussischen Handels- 
ministerss vom 6. Juni ıgız werden die bis dahin 
bestehenden Rechte der Innungen, niedrigere Preis- 
veröffentlichungen als die ermittelten ortsüblichen 
Durchschnittspreise zu verbieten, leider beträchtlich 
eingeschränkt. Die Innungen dürfen Schleuderpreise, 
marktschreierische Reklame usw. auch heute noch ver- 
bieten. Die Schleudergeschäfte behaupten nun, dass 
die 1,80 Mk.-Preise hochanständige Preise seien, bei 
denen bis angeblich 100 Prozeut verdient werde. Merk- 
würdigerweise stehen die Steuererklärungen dieser Ge- 
schäfte in stärkstem Widersatz zu diesen Behauptungen. 
Verwiesen wird auf die letzten Veröffentlichungen in 
den C. V.-Nachrichten. 

Im Einzelfalle können die Iunungen auch heute 
noch das Veröffentlichen von niedrigeren Preisen, als 
wie die ermittelten ortsüblichen Durchschnittspreise 
sind, verbieten. Günstige Entscheidungen sind vom 
Regierungspräsidenten in Stettin und vom Magistrat 
in Magdeburg erlassen worden. Bei allen Einsprüchen 
des Schleuderers findet man immer wieder den Erlass 
des Magistrats zu Nürnberg; hierbei wird aber ver- 
schwiegen, dass derselbe nur aus Versehen Rechtskraft 
erlangte und eine andere höhere bayrische Behörde gegen- 
teilig entschieden hat. Auch wenn in Annoncen, olıne 
Neunuug der Preise in Zahlen, iu marktschreierischer 


Weise auf billige Preise verwiesen wird, kann es unter- 
sagt werden, und bat die Innung Danzig eine ent- 
sprechende Entscheidung erstritten. 


Herr Palm-Nürnberg berichtet näher über das 
Versehen der Handwerkskammer, wodurch die Ent- 
scheidung des Magistrats Rechtskraft erlangte. 


Herr Einsiedel-München empfiehlt der Innung 
Nürnberg, sich beschwerdeführend an das bayerische 
Ministerium des Innern zu wenden. Die Kollegen in 
Hamburg haben nach den Ausführungen des Herrn 
Schallenberg- Hamburg wenig Entgegenkommen 
seitens der Behörden bei Gründung ihrer Innung ge- 
funden. Es wurde ihnen gesagt, sie sollten erst die 
Innung gründen, und würden sie dann die erbetene 
Mitteilung erhalten. 

Herr Lichte-Berlin: Früher sei durch den Innungs- 
beschluss das Veröffentlichen von Schleuderpreisen und 
Gratisyergrösserungen verboten worden. Infolge dieses 
Beschlusses haben sich verschiedene G. ın. b. H. ge- 
gründet, um sich der Innungspflicht zu entziehen. 
Hierdurch seien unhaltbare Zustände geschaffen worden, 
da dem einen Kollegen verboten war, was dem Nach- 
bar, der sich in eine G. m. b. H. umwandelte, ge- 
stattet ist. 

Aus diesem Grunde habe der Vorstand den An- 
trag eingebracht, den ursprünglichen Beschluss wieder 
aufzuheben. Kürzlich sei gewünscht worden, dass 
trotz der G. m. b. H. der erste Beschluss wieder her- 
gestellt werden sollte. Der Vorsitzende hat hiergegen 
Einspruch erhoben, bis die Frage der Zugehörigkeit 
juristischer Personen geregelt sein würde. 

Herr Arke-Danzig berichtet über die markt. 
schreierischen Annoncen eines Geschäftes mit Waren- 
hauspreisen. In denselben stand dick gedruckt: „Billig, 





billig, billigste Preise usw. Erkundigen Sie sich in 
meinem Atelier nach den Preisen, da die Innung mir 
die Veröffentlichung der Preise verboten hat.“ Der 
Stadtrat teilte die Ansicht der Innung, dass die Annonce 
marktschreierisch ist, und bestätigte die verhängte 
Strafe. Auch der Regierungspräsident trat der Auf- 
fassung bei. 


Herr Kloppmann-Wilhelmshaven bestätigt die 
schlechten Erfahrungen über die Ausnahmestellung der 
juristischen Personen in Preussen und dass hierüber 
starke Unzufriedenheit herrscht. 

Herr Halfpape-Düsseldorf hat die Geschäfte be- 
sucht und gebeten, das Angebot von Zugaben zu 
unterlassen. 

Herr Lichte-Berlin berichtet über die in der 
Innung erlangte einstweilige Verfügung gegen die 
Firma Fuchs, wodurch das Veröffentlichen von 
1,80 Mk.- Preisen in verschleierter Form untersagt wird. 

Herr Schlegel-Dresden führt aus, dass ver- 
schiedentlich Klagen geführt werden, dass bei der 
Innung nicht nur Mitglieder sind, von denen selbst 
die Behörde weder Beitrag noch Strafen einziehen 
kann, sondern dass diese sich, vertrauend auf ihre Un- 
pfändbarkeit, auch nicht um die Beschlüsse der Innungen 
kümmern, sondern ruhig weiter die Vorschriften über- 
treten. Hiergegen gibt es aber, wie die Erfahrungen 
in Thorn und Elbing gelehrt haben, auch noch eine 
Hilfe. Die Innungen sind staatlich eingesetzte Körper- 
schaften, und hat die vorgesetzte Behörde darauf zu 
sehen, dass die von ihr genehmigten und gutgeheissenen 
Beschlüsse auch durchgeführt werden. In Preussen 
hat der Regierungspräsident auf Grund des $& 132 über 
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1833 das 
Recht, die Beitreibung der angedrohten und bestätigten 
Fragen zu erzwingen, und zwar durch Haft bis zu 
4 Wochen. Der Vorsitzende verliest die betreffenden 
gesetzlichen Bestimmungen. In Elbing und Thorn 
haben die Schleudergeschäfte, nachdem ihnen Haft an- 
gedroht war, sofort mit Ihren Uebertretungen auf- 
gehört. Ein vorher Unpfändbarer hat auch sofort seine 
Beiträge und Strafen bezahlt. 

Herr Arnold- Bochum: Auf Grund des $ 96 der 
Gewerbeordnung sind nicht nur in Preussen, sondern 
überall die Behörden verpflichtet, den Innungsbeschlüssen 
Geltung zu verschaffen. Weiter weist er auf die ver- 
änderten Handhabungen des Beschwerdeweges hin, 
früher war die erste Instanz der Magistrat und die 
letzte der Regierungspräsident. Dieses ist heute nur 
noch der Fall, soweit Anordnungen seitens der Auf- 
sichtsbehörde in Frage kommen. Als Anordnungen 
gelten das Anhalten der Innung selbst und des Vor- 
standes in der Befolgung der gesetzlichen und statutari- 
schen Vorschriften. Dies trifft auch zu auf die einzelnen 
Mitglieder und auf den Gehilfenausschuss, wenn in 
irgend einer Weise die Vorschriften nicht eingehalten 
oder nicht befolgt werden. 

Bei Streitfällen über die Zugehörigkeit zur Innung 
oder über Rechte und Pflichten der Mitglieder inner- 
halb und gegenüber der Innung hat heute die Auf- 
sichtsbehörde zu entscheiden. Gegen diese Entschei- 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


507 
dung ist nach $ 96, Abs. 7, in Verbindung mit & 125, 
Abs. 2, des Zuständigkeitsgesetzes die Klage beim Be- 
zirksausschuss zu eröffnen und nicht das Rechtsmittel, 
die Beschwerde, an den Regierungspräsidenten einzu- 
reichen. In einer Entscheidung vom 22. Mai 1913 hat 
das Oberverwaltungsgericht diesen Standpunkt ver- 
treten. Bei einer Streitsache, betreffend Ordnungs- 
strafen, wurde von der Innung die Einrede der Zu- 
ständigkeit beim Regierungspräsidenten erhoben, und 
kam der Bescheid, die Angelegenheit solange zurück- 
zustellen, bis das Oberverwaltungsgericht in einer 
gleichen Angelegenheit entschieden habe. Die Sache 
ist den Verwaltungsbehörden selbst neu und bereitet 
ihnen grosse Schwierigkeiten. 


Es sprachen noch die Herren Paulsen- Magde- 
burg, Mader-Görlitz und Lohöfener- Bielefeld. 

Herr’ Freundt-Hannover berichtet über Schwie- 
rigkeiten, welche den Innungen durch Schiebungen, 
Uebertragung auf andere Personen, Ehefrauen usw. 
entstehen. 

Herr Arnold-Bochum hat in einem Falle bei der 
Behörde den Antrag gestellt, dass Sonntags die Kasse 
gepfändet werden kann, was mit dem besten Brfolg 
geschehen ist. 

Zugaben. 

Nach der preussischen Ministerialverordnung können 
nicht übliche Zugaben seitens der Innung untersagt 
werden. Die Schleudergeschäfte behaupten nun, dass 
die Zugaben allgemein üblich bei uns sind, was natür- 
lich nicht richtig ist. (Allgemeine Zustimmung.) Im 
Preussischen Handelsministerium wurde vom C. V. eine 
ausführliche Darstellung über die Zugaben und Preise 
überreicht und als Beweis hierzu zwei Vergrösserungen 
übergeben, von denen die eine bei einem Dutzend für 
1,80 Mk. gratis zugegeben war und die andere im 
gleichen Geschäft und in der gleichen Ausführung 5 Mk. 
kostet. Von einer geringwertigen Zugabe kann doch 
nicht geredet werden, wenn die Zugabe einen bedeutend 
höheren Wert als der Haupteinkauf hat. Bei Nach- 
prüfungen der Bücher von Geschäften mit Waren- 
hauspreisen muss darauf gedrungen werden, dass ein 
sachverständiger Photograph hinzugezogen wird, da 
die unglaubwürdigsten Angaben zur Irreführung der 
Behörden gemacht werden. 

Herr Lichte-Berlin warnt vor Hinzuziehung von 
nicht praktischen oder akademischen Sachverständigen, 
da diese in ihrer Unerfahrenheit wiederholt schon Gut- 
achten abgegeben haben, die mit den Tatsachen in 
keiner Weise übereinstimmen. Er berichtet über ein 
von ihm erstattetes Gutachten gegen eine Schleuder- 
firma. | 

Herr Arke-Danzig: Ein Serienbildergeschäft wurde 
von der Innung wegen Veröffentlichung von Schleuder- 
preisen in Strafe genommen. Die Leute behaupteten, 
dass die Herstellungskosten der kleinen Bilder bei Ver- 
kauf von 5o Pf. ı9 Pf. und der grossen bei einem Ver- 
kauf von 1,75 Mk. 22 Pf. wären. Nachher haben die 
Leute angegeben, dass der Herstellungspreis nicht 12 
und 22 Pf., sondern 26 Pf. und ı Mk. sei. Bei der 
Kalkulation wurde eine grosse Anzahl wichtiger Posten 


508 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONK. 





überhaupt nicht verbucht, z. B. Miete, Verziusung, 
Amortisation, Beleuchtung, Heizung, Reinigung usw. 

Herr Schlegel- Dresden weist darauf hin, dass 
die Fabrikanten der Serienbilder- Apparate unmögliche 
Berechnung aufstellen. Es wird von 2000 Aufnahmen 
täglich gesprochen, und um die Käufer ganz sicher zu 
machen, werden „nur goo Aufnahmen täglich“ der 
Berechnung zugrunde gelegt. In einer Grossstadt kann 
dieses einige Zeit gehen, aber wie die Erfahrung ge- 
lehrt hat, merken die Käufer bald, dass sie nicht 
bestehen können, wie das zahlreiche Eingehen der 
Geschäfte beweist. 

Herr Scheithauer-Zwickau hat ähnliche Er- 
fahrungen wie die Kollegen in Danzig gemacht. Auch 
dort wurde eine grosse Anzahl wichtiger Posten nicht 
in der Kalkulation berlicksichtigt, von denen er einzelne 
aufführt. | 

Die Herren Motzkus- Halle und Lichte- Berlin 
erklären, dass es schwierig ist, eine Abschätzung vor- 
zunehmen, wenn die Bücher nicht eingesehen werden 
können. 

Herr Stein-Worms: Die hessischen Behörden 
unterstützen die Innung mit Eintreiben der aus- 
gesetzten Strafen wegen Veröffentlichungen von 
Schleuderpreisen. 

Zu der Sache sprechen noch die Herren Mader- 
Görlitz, Arnold- Bochum und Einsiedel- München. 

(Fortsetzung folgt.) 


 Photographiseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul ÜUrundner, 
Berlin W.so, Ansbacher Str. 31, III, Amt Steinplatz 14048. — I. Schrift- 
führer: Wiih. Hoffsohlld, Berlin S. 14, Be — Für Kassen- 
angelegenheiten: Reinhold Sohumann, Berlin .5 pe 1. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.go, Viktoria Luise - Platz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte- 
strasse 13, Amt Moritzplatz 691. — Sterbekasse des C.V.: 
Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130. 


An die verehrten Mitglieder! 

Im Hinblick auf die jetzige Kriegslage möchte 
der Vorstand davon absehen, die Mitglieder zu einer 
Monatsversammlung mit einer bestimmten Tagesord- 
nung einzuladen. 

Wir bitten aber unsere Mitglieder, zu einer zwangs- 
losen Zusammenkunft und Aussprache über die gegen- 
wärtige Lage im Berufe am ı5. Oktober, abends 
8 Uhr, im Jagdsaal des „Weihenstephan-Palast“, 
Friedrichstrasse 176/77, sich einzufinden. — Gäste, 
Damen und Herren, sind willkommen. 

Auf eine rege Beteiligung rechnend, zeichnet 

| hochachtungsvoll 
Der Vorstand. 
IL. A.: Carl Trieb, IL Schriftfährer. 


u 4 <<, zei 


Photographisehe Vereinigung 
Hamburg- Altona (E.\Y.). 


Offene Anfrage an den C.V.! 
Die Photographische Vereinigung Hamburg- Al- 
tona (BE. V.) beschäftigte sich in ihrer Versammlung 


vom s. Oktober mit den photographischen Fabriken 
der feindlichen Läuder und ermahnte ihre Mit- 
glieder dringend, keine ausländischen Fabrikate, be- 
sonders Platten und Papiere, zu verarbeiten. 

Bei dieser Gelegenheit tauchte die Frage auf, ob die 
Stamm-Kodak- Gesellschaft eine englische Gesell- 
schaft sei, d. h., ob die Geselischafier hauptsächlich 
englischer Nationalität sind. | 

Es wäre Sache des C. V., sofort genaue Erkundi- 
gungen einzuziehen und unverzüglich die deutschen 
Kollegen in bezug auf Sperrung von Firmen in 
Feindesland aufzuklären. 


Im Auftrage der 
Photographischen Vereinigung Hamburg-Altona (E. V.) 
gez.: G. Paatzsch. 


— u 


Photographen -Zwangsinnung 
Plauen und die Amtshauptmannschaften 
Plauen, Oelsnitz und Auerbaeh. 

Die nächste Innungsversammlung findet Dienstag, 
den 20. Oktober 1914, nachmittags 2'/, Uhr, im 
„Cafe Trömel‘“, Plauen, statt. 


Tagesordnung. 

. Verlesen der letsten Niederschrift. 
Eingänge. 
. Feststellung der Anwesenheitsliste. 
. Bekanntgabe der vorhandenen Stenuerreste. 
. Aufstellung des Haushaltplan für ıgıs. 
Verschielenes. 
Etwaige Anträge müssen spätestens 3 Tage vor 
der Versammlung beim Obermelster eingereicht werden. 

Die Kollegen werden gebeten, in Anbetracht der 
wichtigen Tagesordnung, pfnktlich und vollzäblig zu 
erscheinen, 


anaw—D m 


Der Gesamtvorstand. 
I. A.: Gust. Kneisel, Obermeister. 


hart 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe des Ge- 
werbekammerbezirks Chemnitz. 

Unsere verehrlichen Mitglieder werden ersucht, 
den fälligen Halbjahrsbeitrag für die Zeit vom ı. Juli bis 
31. Dezember 1914 mit ıo Mk. baldigst an unseren 
Kassierer, Herın Paul Kühn- Chemnitz, Theaster- 
strasse 23, einsenden zu wollen. 

Bis 15. Oktober nicht eingegangene Beiträge werden 
von diesem Zeitpunkt ab unter Zuschlag der entstehen- 
den Kosten durch Nachnahme erhoben. 

Gleichzeitig macht der Vorstand bekannt, dass die 
Innungsversammlung auf Beschluss des Innungsvor- 
standes betreifs der Kriegszeit nicht stattfindet. 


m 2 <. zm) 


Personalien. 

Der König von Schweden hat Herrn Photograph 
Schiewek in Nordhausen die Königl. Schwedische 
Medaille der Baltischen Ausstellung für seine in Malmö 
ausgestellten Photographien verliehen. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


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Der Photograph Herr J. Leschen in Rendsburg 
beging sein 25jähriges Geschäftsjubiläum. 


—99+- 
Kleine Mitteilungen. 


— Die Buchgewerbeausstellung in Leipzig 
hat jetzt, wo es ihrem Schlusse zugeht, sich eines ge- 
steigerten Besuches zu erfreuen. Als endgfltiger 
Schlusstermin ist der Abend des 18 Oktober 
festgesetzt worden. Der grosse nationale Gedenktag, 
der Tag der Einweihung des Völkerschlachtdenkmals, 
wird also der letzte Tag der „Bugra‘ sein; am Abend 
dieses Tages wird sie für immer ihre Hallen schliessen. 


— Verkehrsbeschränkungen in den be- 
setzten Gebieten. In den besetzten Gebieten ist 
jedes private Photographieren sowohl seitens der Militär- 
wie der Zivilpersonen untersagt. 


— Aenderung der Postordnung. Eine Be- 
kanntmachung des Reichskanziers vom 27. September 
ı914 lautet: Auf Grund des $ 5o des Gesetzes über 
das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Reichsgesetzblatt 
S. 347) und des $ 3, Abs. 2, des Gesetzes, betreffend 
die Erleichterung des Wechselprotestes vom 30 Mai 1908 
(Reichsgesetzblatt 8. 321) wird die Postordnung vom 
20 März ıgo0 für die Dauer der Geltung des $ ı der 
Bekauntmachungen des Bundesrats vom 6 August, 
8. und 24. September ıg914 sowie der $ 2 der Bekannt- 
machung des Bundesrats vom 29. August 1914, betreffend 
Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheck- 
rechts, wie folgt geändert. 


ı. Im 8 ı8a „Postproteste“ ist statt des zweiten 
Absatzes unter V zu setzen: 
Wechselsumme nicht zu erlangen, oder bleibt der Ver- 
such, den Postauftrag vorzuzeigen, erfolglos, so wird 
der Postauftrag bei der Postanstalt zur Einlösung 
bereit gehalten. Erfolgt die Einlösung nicht, so wird 
der Wechsel mit dem Postauftrag am 30. Tage nach 
Ablauf der Protestfrist des Art. 41, Abs, 2, der Wechsel- 
ordnung, wenn dieser Tag auf einen Sonn- oder Feier- 
tag fällt, am nächsten Werktag nochmals zur Zahlung 
vorgezeigt. Bleibt die zweite Vorzeigung oder der 
Versuch zu dieser erfolglos, so wird gegen die im Post- 
auftrag bezeichnete Person Protest nach den Vorschriften 
der Wechselordnung erhoben. 


Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsass- 
Lothiingen, in der Provinz Ostpreussen oder in West- 
preussen in den Kreisen Marienburg, Elbing Stadt 
und Land, Stuhm, Marienwerder, Rosenberg, Graudenz 
Stadt und Land, Löbau, Culm, Briesen, Strasburg, 
Thorn Stadt und Land zahlbar sind, werden erst am 
90. Tage nach Ablauf der Protestirist des Art. 41, Abe. 2, 
der Wechselordnung, wenn dieser Tag au? einen Sonn- 
oder Feiertag fällt, am nächsten Werktag nochmals 
zur Zahlung vorgezeigt. Das gleiche gilt für die noch- 
malige Vorzeigung von Postprotestaufträgen mit solchen 
im Stadtkreis Danzig zahlbaren gezogenen Wechseln, 
die als Wohnort des Bezogenen einen Ort angeben, 
der in Ostpreussen oder in einem der bezeichneten 
westpreussischen Kreise liegt. 


Ist die Zahlung der‘ 


a. Zitfer 2 der Bekanntmachung vom 6. August 1914 
sowie die Bekanntmachungen vom 30. August und vom 
8. September 1914 werden aufgehoben. 


— Die Steuerpflicht während des Kriegs- 
zustandes beleuchtet das Nachrichtenamt des Magi- 
strats Berlin durch folgende, allgemeingfüiltige Aus- 
tührungen: 

Es ist vielfach die Frage aufgetaucht, wie sich für 
die Dauer des Kriegszustandes die Steuerpflicht der in 
das Heer und die Marine eingetretenen Pflichtigen 
gestaltet. Hierzu sei bemerkt, dass 8 70 des Ein- 
kommensteuergesetzes für alle Pflichtigen, die mit 
einem Einkommen von nicht mehr als 3000 Mk. ver- 
anlagt sind, für die Dauer der Kriegszeit Staatsstener- 
freiheit vorsieht. Anträge um Befreiung sind an die 
Steuerdeputation des Magistrats, Abteilung II — Stadt- 
haus — zu richten. 

Pflichtige mit einem Einkommen von über 3000 Mk. 
unterliegen der Bestimmung im $ 5, Abs. 3, a.a.O,, 
wonach während des Kriegszustandes nur das Militär- 
einkommen der zur Fahne einberufenen von der Be- 
steuerung freibleibt. Anträge um Befreiung sind in 
diesen Fällen an den Vorsitzenden der Einkommen- 
steuerveranlagungskommission, Jüdenstrasse 58/60, zu 
richten. Für die in den aktiven Dienst des Heeres 
und der Marine Neueingetretenen fällt, soweit nicht 
etwa Grundbesitz und Gewerbebetrieb hier steuer- 
ptlichtig bleiben — 8 4 der Städteordnung —, die 
Gemeindeeinkommensteuer ganz fort. Für die übrigen 
aus dem Beurlaubtenstande in das Heer und die Marine 
eingestellten Pflichtigen wird die Gemeindeeinkommen- 
steuer indessen weiter erhoben, falls das bisherige Ein- 
kommen nicht in Fortfall gekommen ist, da sie durch 
die Einberufung zum aktiven Dienst nicht wieder 
Militärpersonen des aktiven Dienststandes werden, 
sondern Militärpersonen des Beurlaubtenstandes bleiben. 
Selbatverständlich wird bei Einziehung der fälligen Be- 
träge auf die wirtschaftlichen Verhältnisse Rücksicht 
genommen und eine Gefährdung der Existenz ver- 
mieden werden. 

— Stettin. Die Strafkammer verhandelte gegen 
den Photographen Albert Budahn, der in unserer 
Provinz allerhand schwindelhafte Manöver ausgeführt 
hat. Budahn hatte Pommern bereist, um Bestellungen 
auf Bilder und Postkarten zu sammeln, und Anzahlungen 
in Empfang genommen, ohne aber später die bestellten 
Bilder zu liefern. Ein Gastwirt in Bernsee (Kreis 
Arnswalde) erhielt die bestellten Karten zwar endlich 
von einer Berliner Firma, musste aber den Preis noch- 
mals bezahlen, weil Budahn die empfangene Zahlung 
nicht abgeliefert hatte. Endlich nahm Budahn eine 
Stellung als Provisionsreisender bei einem Photo- 
graphen in Züllchow an, liess sich Geld zum Ankauf 
von Platten und Chemikalien zur Verfügung stellen 
und brachte bei dieser günstigen Gelegenheit 5,75 Mk. 
an die Seite. Dann fuhr er nach Stargard und fing 
nun an, seinen Chef in Züllchow wiederholt um Vor- 
schüsse anzugehen, indem er vorgab, er habe bereits 
zahlreiche Bestellungen erhalten. Schliesslich kam 
seinem Auftraggeber die Sache doch sehr verdächtig 


510 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








vor, und er fuhr selbst nach Stargard, um sich von 
dem Stand der Dinge zu Überzeugen. Er fand seinen 
Angestellten ohne Beschäftigung im Gasthof und der- 
art verschuldet, dass man ihm sogar den Apparat ge- 
sperrt hatte. Das Gericht erkannte wegen Betruges 
im Rückfall, Untreue und Unterschlagung gegen den 
Angeklagten, der bereits eine längere Freiheitsstrafe 
angetreten hat, auf eine Zuchthausstrafe von ı Jahr 
3 Monaten und 3 Jahre Ehrverlust. 
(„Stettiner Abendpost.‘“') 
—k art 


Eingesandt. 
Vom Kriege ı870;,7ı 
konnten nur sehr wenige Photogıaphien gemacht 
werden, weil die umständliche Herstellung nasser 
Platten die Mitführung einer Dunkelkammer eıforderte. 
Vom jetzigen Kriege sollte man in Anbetracht der 
vorzüglichen Trockerplatten und bequemen leichten 
Films von allen denkwärdigen Momenten Aufnahmen 
herstellen und besonders das Stereoskop möglichst 
im Format 9X ı8 berücksichtigen. Wie wir vernehmen, 
ist Herr A. Fuhrmann, Berlin W., Passage, Käufer 
von Stereos und anderen Aufnahmen. 
Rich. Gast, Direktor. 


N ne 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 160. Heır B.L. inB. Ist es nötig, Nega- 
tive vor dem Abschwächen mit Farmerschem Ab- 
schwächer zwischen Fixleren und Abschwächen aus- 
zuwaschen oder kann diese Operation auch bei Ver- 
wendung eines sauren Fixierbades unterbleiben ? 

Antwort su Frage 160. Ein Auswaschen ist in 
keinem Fall nötig. Die Erfahrung lehrt sogar, dass 
die Abschwächung viel regelmässiger und schneller vor 
sich geht, wenn man die Platten direkt aus dem Fixier- 
bad, sei es sauer oder neutral, in das Abschwächungs- 
bad überträgt. Man kann in diesem Fall den Gehalt 
an rotem Biutlaugensalz erheblich herabsetien und er- 
hält daduıch eine schnelle und sehr gleichmässige Ab- 
schwächung. Wird die Platte vorher gewaschen, so 
geht das Abschwächen viel langsamer und die Halb- 
töne leiden unserer Beobachtung nach mehr. Am 
meisten findet dies statt, wenn die Platte trocken in 
den Abschwächer hineingebracht wird, was unter allen 
Umständen zu vermeiden ist. Bei uns wird meist so 
verfahren, dass eine abzuschwächende Platte, wenn sie 
vorher schon gewässert und getrocknet war, zunächst 
ins Fixierbad gelegt wird, wobei sie sich mit Natıon 
vollsaugt, was die Abschwächung erleichtert und sicherer 
macht. 

Frage 161. Herr T./. inG. ı. Kann man Brom- 
silberbilder (blanke, auf ziemlich starkem Papier) so 
durchsichtig machen, dass sie auf der Rückseite kolo- 
riert werden können, und welche Farben sind hierfür 


. Die Schnitte müssen in beiden Bilechscheiben 


zu empfehlen, um eine recht grosse Leuchtkraft des 
Bildes zu erzielen? 


2. Kann man ohne besondere Kostspieligkeit 
Linsenzerrbilder (Juxbilder) von Negativen herstellen, 
die zwecks nachträglicher Ueberzeichnung gemacht 
werden und daher nicht absolut scharf zu sein brauchen ? 


Antwort su Frage 161. ı. Das Durchsichtig- 
machen von Bromsilberpapierbildern geht sehr leicht 
mit Vaselinöl. Zu diesem Zweck werden die Bilder 
scharf getrocknet, auf der Papierseite mit Vaselindl 
sehr reichlich bestrichen und übereirandergeschichtet. 
Nach 2 Stunden werden die Bilder auseinandergezogen, 
neues Vaselinöl zwischen sie gebracht und dann 12 bis 
24 Stunden ohne Dıuck wieder überelnandergeschichtet 
an einem waımen Ort aufbewahrt. Das Kolorieren 
geschieht dann mittels Oelfarben, unter Zusatz von viel 
Weiss, wodurch man eine sehr kräftige Farbwirkuug 
und leuchtende Weissen erzielen kann. 


Antwort 2. Zerrbilder lassen sich mit einem sehr 
einfachen Instrument für den vorliegenden Zweck ge- 
nügend gut herstellen. Man nimmt irgend ein Objektiv 
mit langem Körper, z. B. ein altes Porträtobjektiv, 
schraubt die Linsen heraus, entfernt naiütlich die 
Blende und bringt folgende Vorrichtung an. Aus 
ganz dünnem gewöhnlichen schwarzen Eisen- oder 
Weissblech schneidet man kreistörmige Scheiben, die 
die Oeffnungen vorn und hinten gerade abschliessen, 
und schneidet dann in diese Scheiben mit einem 
scharfen Messer ganz durchlaufende, etwa 0,2 mm breite 
Schnitte oder setzt die Scheiben aus zwei Halbkreisen 
zusammen, die man sich bis auf o2 mm nähern lässt. 
auf- 
einander senkrecht stehen, d. h. also beispielsweise in 
der vorderen horizontal, in der hinteren vertikal. Man 
benutzt das Objektiv jetzt wie eine gewöhnliche photo- 
graphische Linse und wählt einen beliebigen Auszug, 
der nicht zu lang sein darf, wenn eine starke Ver- 
zerrung gewünscht wird. Man exponiert dann genau 
wie mit einem photographischen Objektiv, nur ent- 
sprechend länger, und erhält ein leidlich scharfes Bild, 
welches um so stärker verzerrt ist, je grösser der Ab- 
stand der beiden Schlitze im Verhältnis zum Platten- 
abstand gewählt wird. Dieser einfache Apparat gibt 
Bilder nach Art der Lochkamera, die für die meisten 
Zwecke vollkommen augreichend sind. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 71. Liegt unlauterer Wettbewerb vor, wern 
ein Photograph in seinen Schaukasten ein von ihm 
nicht hergestelltes Bild (in Vergıösserung) als Geschick- 
lichkeitsprobe ausstellt? 


Antwort su Frage 71. Ja, die Begründung er- 
gibt sich aus der in Nr. 50 dieser Zeitschrift, zu Frage 54, 
mitgeteilten Reichsgerichtsentscheidung. Vergl. auch 
Antwort zu Frage 64 (in Nr. 65/66 dieser Zeitschrift). 

Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A, MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 83/84. 


18. Oktober. 


IgQ14. 





Kriegsnotspende Deutscher Photographen. 


Für die notleidenden Kollegen in Ostpreussen 
stiftete die Chemische Fabrik auf Aktien in 
Berlin vorm. Schering für 5oo Mk. Papiere 
und Postkarten. Herr Obermeister W. Zehı 
erbielt in dieser Höhe Gutscheine zur Ent- 
nahme des Materials. Weitere Zuwendungen 
werden herzlichst erbeten. 

An baren Beiträgen zahlten: Thüringer 
Photographen - Bund 50 Mk.; O. Tippmann- 
Maroldt-Diekirch in Luxemburg ıo Mk.; Carl 
Hübner- Auerbach i. V. 5 Mk; W. Vollmer- 
Elbing ıo Mk.; Georg Haack-Veiten 5 Mk.; 
C. Anders-Memel 5 Mk ; P. Heinelt- Zittau 
6 Mk.; Rob. Wetzig-Ludwigsburg 5 Mk ; Karl 
Ouriller-Landau 20 Mk.; O. Hertel-Frei- 
berg, zweite Rate, ıo Mk.; Deutsche Gesell- 
schaft zur Förderung der Photographie in Berlin 
200 Mk.; G. Stumpf, Baden-Baden 5 Mk.; 
Wilh. Arnold-Herford i. W. 5 Mk.; Sektion 
Chemnitz des Sächsischen Photographen-Bundes 
50 Mk.; Friedrich Meltz-Quedlinburg 5 Mk.; 
H. Roggenkamp-Strassburg i. E. ı5 Mk.; 
Klemm-Dresden 5 Mk.; Reden-Dresden 5 Mk.; 
Georg Assmann-Graudenz ıo Mk.; Albert 
Uhlig-Aue i. Erzgeb. 5 Mk.; Schölermann- 
Heide, zweite Rate, ıo Mk.; Aug. Iversen- 
Wilhelmshaven ıo Mk.; Alb. Schittenhelm- 
Stuttgart ı2 Mk.; Wunderlich-Hagenau i. E. 
20o Mk.; Elma Sprengel-Kottbus 3 Mk.; 
Haake & Albers-Frankfurt a. M. 50 Mk.; 


Kodakgesellschaft - Berlin ıoo Mk.; Hermann 
Dümler- Wien 5 Mk.; K. Bechmann, Bad 
Elster 5 Mk.; Gustav Groth-Neustrelitz 5 Mk.; 
Emil Ling -Ellwangen 3 Mk.; Hugo Werle- 
Goslar a. H. 5Mk.; Fischer &Co.-Breslau 50 Mk. 
Zusammen bis zum ı3. Oktober 3136,80 Mk. 
und zwei Apparate. 


Allen freundlichen Gebern innigen Dank! 


Fast alle Sendungen sind mit herzlichen 
Worten der Anerkennung und der Opferfreudig- 
keit begleitet, aber es bedarf noch weit grösserer 
Zuwendungen, wenn allen Ansprüchen nur in 
geringem Masse entsprochen werden soll. 


Ganz besonders sei auf den Aufruf für 
unsere schwer geschädigten Ostpreussen hin- 
gewiesen, und wir wiederholen unsere dringende 
Bitte um Zuwendungen in Gestalt von über- 
zähligen Gebrauchsartikeln. Wohl in jedem 
Betriebe sind Gegenstände, die der Besitzer 
nicht mehr in Gebrauch nimmt, und die dazu 
dienen können, einen neuen Betrieb in beschei- 
dener Weise wieder aufzurichten. 

Stehe keiner zurück, das Liebeswerk zu 
unterstützen, das Geringste wird mit grossem 
Danke entgegengenommen. 

. Sachsendungen an Herrn Obermeister Willi- 
bald Zehr -Elbing und Geldsendungen an 
Adolf Sander, Leipzig - Gohlis, Gohliser 
Strasse 53, erbeten. 


hart 


Selbstanfertigung eines Sehnellkopierapparates. 


Für die Anfertigung grösserer Mengen von 
Kopien auf Enutwicklungspapier, insbesondere 
für das Kopieren beschränkter Auflagen von 
Bromsilberpostkarten existieren bekanntlich eine 
ganze Menge „Schnellkopierapparate* verschie- 
dener Konstruktion. Die kostspieligen Modelle 
erfüllen natürlich ihren Zweck in vollendeter 
Weise und sie haben nur den einen Nachteil, 
dass sich ihre Anschaffung für den Lichtbildner 
nicht lohnt, der nur gelegentlich für solche 
schnellarbeitende Maschinen Bedarf hat. Hinzu 
kommt noch, dass diese Maschinen meist für 
grössere Formate bestimmt sind, bei denen z. B. 
zahlreiche Postkartennegative auf einer grösseren 
Spiegelglasplatte vereinigt werden. Da eine 
und dieselbe Belichtungszeit von allen Negativen 


[Nachdruck verboten.] ° 
ein gleich gutes Resultat liefern muss, so ist 
bier vor Anfertigung der Auflage ein „Aus- 
gleichen“ der Negative auf einen bestimmten 
Charakter notwendig, eine Arbeit, die in grösseren 
Betrieben von eigens hierzu bestellten Personen 
mit sehr viel Geschick ausgeführt wird, aber 
immerhin ziemlich lange aufhält. 

Die einfachen und billigen Modelle in Kopier- 
apparaten erfüllen zwar auch ihren Zweck, 
arbeiten aber teilweise reichlich langsam und 
sind nicht immer so leicht zu handhaben, wie 
das im Interesse des schnellen und sicheren 
Fortganges der Arbeit notwendig ist. 

Clarie, ein Amerikaner, empfiehlt nun in 
„Wilsons Photograph. Magazine“ die Selbst- 
anfertigung eines Schnellkopierappartes mittels 


75 


512 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








eines alten Nähmaschinengestells. Sein Vor- 
schlag ist nicht allein originell, die empfohlene 
Konstruktion, welche im Nachstehenden näher 
beschrieben werden soll, stellt sich auch billig 
und ist schliesslich sehr leistungsfähig, zumal 
Hände und Füsse bei der Arbeit gleichzeitig 
betätigt werden. 

Man sieht in Fig. ı die Gesamtansicht der 
Maschine. Unter der Tischöffnung, über der 
sonst der Mechanismus angeordnet ist, befindet 
sich ein aus Holz oder Blech gefertigter Kasten, 
der die Beleuchtungseinrichtung trägt und in 
der Ebene des Tisches durch eine mattierte 
Spiegelglasplatte S 
abgeschlossen ist. 
Im Kasten selbst 
sind fünf elek- 
trische Glühlampen 
angeordnet, von 
denen vier im 
Rechteck stehen 
und eine ausser- 
balb in einer Ecke 
des Kastens unter- 
gebracht ist. Diese 
letztere hat eine 
rote Birne und sie 
dient nur zur Kon- 
trolle beim Auf- 
legen von Maske 
und Kopierpapier 
auf das Negativ. 

Die rote Lampe 
brennt nur so 
lange, wie der 
Deckel D des Ap- 
parates noch offen 
ist. Sobald auf der 
Spiegelglasscheibe 
Negativ, Maske und Papier zueinander in die 
richtige Stellung gebracht sind, wird durch Treten 
auf die Fläche 7 die hinter dem dreiteiligen 
Deckel D sichtbare Walze herunter und über den 
Deckel hinweggeführt, so dass dieser während der 
Zeit, wo der Fuss auf der Fläche 7 belassen wird, 
das Papier fest an das Negativ presst. Der 
eine der beiden Hebel, welche die Verbindung 
der Fläche 7 mit der Walze herstellt, hat zu 
gleicher Zeit die Aufgabe, die vier weissen 
Belichtungslampen in dem Moment einzuschalten, 
wo der Deckel vollständig dem Papier anliegt; 
die rote Lampe verlöscht dann gleichzeitig auto- 
matisch.. Wenn die Belichtung genügend ist, 
hebt man den Fuss wieder ab, der Deckel D 





ee x 
KARIN 
EN NAD a8 h \ 





Fig.!r. 





wird durch eine rückwärtig sichtbare Feder F 
zurückgeschnellt, die vier weissen Lampen ver- 
löschen und der Hebel stellt an dem anderen 
Ende des Schlitzes einen Kontakt für die rote 
Lampe her. 


Man sieht in Fig. ı auf der rechten Seite 
des Tisches noch vier Schalter, mittels deren 
man die Beleuchtung des Negativs modifizieren 
kann. Ist z.B. eine Ecke des Negativs schwächer 
gedeckt, so wird man unter dieser die Lampe 
ausschalten usw. 


Obgleich für die Installation auch andere 
Systeme angewendet werden können, empfiehlt 
der Verfasser besonders die durch nebenstehende 
Fig. 2 dargestellte Schaltung, die sich nur auf 
die vier weissen Lampen bezieht, während die 
rote Lampe — wie schon erwähnt — durch 
Betätigung eines Kontaktes am anderen Ende 
des Schlitzes eingeschaltet wird. 


Der obere mit S bezeichnete Kreis ist der 
Hauptschalter, in dem beide Drähte des Strom- 
netzes münden. Von hier geht ein Draht aus, 
der die Abzweigungen für die vier Lampen S 
trägt, während der zweiten durch die vier 
Schalter S zu den gleichen Lampen führt. Die 
vier Stromzuführungen von den Schaltern nach 
den Lampen sind am Ende des einen Schlitzes, 
in dem sich der den Deckel bezw. die Walze 
betätigende Uebel bewegt, unterbrochen, und der 
Stromkreis wird erst geschlossen, wenn der 
mit vier Kupferteilen versehene Hebel den 
Stromkreis schliesst. 

Es liessen sich — wie gesagt — vielleicht 
auch andere Schaltungssysteme finden; vor 
allem wird die ganze Anlage um vieles ein- 
facher, wenn man auf die Möglichkeit der Einzel- 
schaltung der Lampen verzichtet oder gar 
nur eine kräftige Lichtquelle, vielleicht eine 
100 Kerzen - Halbwattlampe im Innern des 
Kastens (allerdings in genügender Entfernung 
von der mattierten Spiegelglasscheibe) anbringt. 

Die Idee ist nach vielen Seiten hin variier- 
bar, und es kommt uns hier weniger darauf an, 
alle die Konstruktionsmöglichkeiten im einzelnen 
zu beschreiben, als dem zweifellos guten Grund- 
gedanken, eine alte, ausrangierte Nähmaschine 
für diesen Zweck umzubauen, Geltung zu ver- 
schaffen. Die augenblickliche stille Zeit wird 
vielleicht mancher Lichtbildner gern benutzen, 
um sich nach unseren Ausführungen einen Be- 
lichtungsapparat zu konstruieren, der ihm in 
späteren, besseren Zeiten reichen Nutzen bringen 
wird. Me. 





PHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


513 





Photographieren auf dem Kriegssehauplatz. 


Folgender Erlass ist uns zur Veröffentlichung 
zugegangen: 


Chef des stellvertretenden Generalstabes 
der Armee. 
Abteilung III, Nr. 569 Pr. 


Berlin, den 6. Oktober 1914. 


Das Photographieren auf dem Kriegs- 
schauplatz und in den von deutschen Truppen 
besetzten Gebieten ist nur mit Genehmigung 
des Chefs des Generalstabes des Feldheeres 
und auf Grund der besonderen, von ihm er- 
lassenen Bestimmungen gestattet. Gesuche um 


Zulassung sind an die Presseabteilung des stell- 
vertretenden Generalstabes der Armee zu richten. 
Zur Aufnahme kinematographischer Bilder ist 
eine besondere Erlaubnis erforderlich. 


Photographische und kinematographische Auf- 
nahmen dürfen erst dann vervielfältigt, ver- 
breitet oder veröffentlicht werden, wenn sie der 
militärischen Zensur zur Prüfung vorgelegen 
haben und von ihr freigegeben sind. 


Die Tätigkeit von Photographen und Be- 
richterstattern ohne Ausweis des General- 


stabes ist verboten. gez. Brose. 


— m — 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Gentral-Verband 
Deutseher Photographen- Vereine und 
Innungen, J.P. 
Protokoll des Verbandstages 
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik. 
(Fortsetzung.) 


Ermittelung ortsüblicher Durchschnitts- 
preise. 

Verschiedene Innungen haben zur Ermittelung 
ortsüblicher Durchschnittspreise Tabellen drucken lassen 
(es werden einige herumgereicht), um die Preise fest- 
zustellen. Es war beabsichtigt, dass der C. V. diese 
Tabellen auch drucken lassen wollte, da aber jetzt von 
Fall zu Fall entschieden werden muss, soll die Ver- 
sammlung beschliessen, ob sie den Druck der Tabellen 
wünscht. 

Herr Jungmann-Strassburg hält es nach den 
jetzigen Bestimmungen für zwecklos, sich nach dieser 
Richtung weiter zu bemühen, und Herr Schuhmann- 
Karlsruhe glaubt nach dem gestrigen Vortrag des 
Herrn Ruch über Preiskalkulation, dass die Berechnung 
später auf anderer Grundlage erreicht werden muss. 

Der Druck der Tabellen zur Ermittelung der orts- 
üblichen Durchschnittspreise wird abgelehnt. 


Zugehörigkeit zu Rabattsparvereinen. 


Unklarheit herrscht darüber, ob Innungsmitglieder 
öffentlichen Rabattsparvereinen angehören dürfen, be- 
sonders, wenn durch das Geben der Rabattmarken die 
ermittelten Durchschnittspreise unterbrochen werden. 
Es bandelt sich nicht um heimliches Rabattgeben an 
Offiziers-, Beamten- und andere Vereine, sondern um 
den allgemeinen Öffentlichen Rabatt. Die Rabattspar- 
vereine sind ein Kampfmittel gegen die Warenhäuser 
und Konsumvereine, und gehören denselben sehr gute 
Firmen an. 

Nach den Mitteilungen des Herrn Arnold-Bochum 
dürfen die der Innung angehörenden Uhrmacher in 
Bochum keinen Rabatt geben. 


Herr Schuhmann-Karlsruhe verweist auf die in 
Baden übliche Sitte, Studenten, welche sonst sehr lang- 
sam zahlen, bei Barzahlung 10 Prozent Rabatt zu geben. 

Herr König-Halle berichtet, dass man im Uhr- 
machergewerbe durch Anschluss an den Rabattspar- 
verein die allerbesten Erfahrungen gemacht hat. Die 
Innungen möchten ihre Mitglieder auffordern, sich an 
Rabattsparvereine anzuschliessen. 

Herr Scheithauer- Zwickau meint, dass nichts 
dagegen zu machen ist, wenn die Prozente allgemein 
gleichmässig verteilt werden. Er tadelt nur, bestimmten 
Vereinen höhere Prozente, als sonst üblich ist, einzu- 
räumen. 

Die Debatte ergibt, dass es vielfach üblich ist, als 
Kampfmittel gegen Warenhäuser und Konsumvereine 
Rabatt zu geben. Eine Klärung, wie der Beitritt zu 
einem Rabattsparverein mit den von der Innung er- 
mittelten ortsüblichen Durchschnittspreisen in Einklang 
zu bringen ist, konnte nicht erzielt werden, und wird 
der Antrag des Herrn Einsiedel-München, die Sache 
zurückzustellen und durch Aussprache bei den Innungen 
eine Klärung zu schaffen, angenommen. 


Formfehler bei Durchführung der 
Innungsbeschlüsse. 

Herr Schlegel- Dresden: Beschlossene Bestrafungen 
konnten nach verschiedenen Mitteilungen nicht durch- 
geführt werden, da Formfehler begangen waren. Mit 
wenigen Ausnahmen bestimmen die Satzungen, dass 
zur Gültigkeit neben dem Vorsitzenden auch noch ein 
zweites Mitglied unterschreiben muss. Dieses ist zu- 
weilen übersehen worden, und müssten die Behörden 
bei Einspruch die Strafen, die sonst bestätigt worden 
wären, aufheben. Die Schleudergeschäfte benutzen mit 
Vorliebe, wenn sie den Verfügungen nicht nach- 
kommen, den Einwand der einmaligen Handlung und 
verlangen, dass jedesmal eine neue Strafverfügung fest- 
gesetzt werden muss. Im allgemeinen kanıu nur an- 
geraten werden, eine milde Praxis anzuwenden, zuerst 
Verwarnung, hierauf Androhung, und wenn diese noch 
nicht hilft, erst dann Verhänguug der Strafe. 


75° 


514 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 





Herr Kloppmann- Wilhelmshaven teilt die Er- 
fahrungen mit. In München wird nach denmı Bericht 
des Herrn Einsiedel- München der Obermeister beauf- 
tragt, wenn der Verfügung nicht nachgekommen wird, 
sofort eine neue Strafe zu verhängen. 

Görlitz hat nach Mitteilung des Herrn Mader- 
Görlitz vorgedruckte Formülare, die von zwei Vor- 
standsmitgliedern unterzeichnet werden. 

In Wiesbaden werden die Vorstandsbeschlüsse nur 
vom Obermeister allein unterschrieben. 


Versäumnis der Sitzungen. 


Herr Schlegel befürwortet, auch hier eine mög- 
lichst milde Praxis walten zu lassen bei Mitgliedern, 
die weit vom Versammlungsorte wohnen. 

Herr Lichte-Berlin: Böswillige Mitglieder ge- 
brauchen den Einwand, dass sie die Einladung nicht 
erhalten hätten. 

- Die Innung Leipzig straft nur selten und hat trotz- 
dem immer sehr guten Besuch. Herr Sander em- 
pfiehlt ebenfalls, eine milde Praxis anzuwenden. 


Herr Arke-Danzig führt aus, dass bei dem Ein- 
wand des Nichterhaltens die Vorlegung des Postbuches, 
dass die Einladungen abgesandt sind, genüge. 


Die Herren Motzkus-Halle und Pfusch- Wies- 
baden wünschen Durchführung des Statuts, während 
Herr Lohöfener- Bielefeld sich den Ausführungen 
des Herrn Sander anschliesst. 


Staffelung der Beiträge. 


Von einigen Seiten wird versucht, unter Berufung 
auf $ Ioos eine Staffelung der Beiträge herbeizuführen. 
Soweit durch Rundfrage festgestellt werden konnte, 
sind Staffelungen nur in Strassburg, Kempten und 
Glatz. Verlangt wurde sie in Erfurt. Die Innungen 
müssen natürlich ihre bestimmten Beiträge haben, um 
arbeitsfähig zu bleiben. 


Berlin und Leipzig haben keine Staffelung. Beide 
Innuugen ziehen nach den Mitteilungen des Herrn 
Lichte-Berlin und Voigt-Leipzig keine Amateure 
zur Innung heran. Weitere Erfahrungen liegen nicht 
vor. Auf die Frage des Herrn Heinrich - Frank- 
furt a. O., ob Händler zur Innung herangezogen wer- 
den können, verweist der Vorsitzende auf die wieder- 
holten Entscheidungen des preussischen Handels- 
ministeriums bei den Reklamationen von Händlern in 
Hannover, Kiel und Wiesbaden. 


Eine weitere Frage kann durch den Einwand ent- 
stehen, dass der Innungspflichtige laut $ ıoof, Abs. 3, 
schon einer anderen Innung angehört. Bei manchen 
Gewerben, wie Wagenbauerei, werden z. B. gleichzeitig 
Schlosser, Stellmacher, Tischler, Lackierer beschäftigt, 
während die Photographie nicht als ähnlich mit einem 
anderen Berufe angesehen werden kann. 


Der Handwerker- und Gewerbekammertag hat 
eine Eingabe an die gesetzgebeuden Körperschaften 
gerichtet, worin gebeten wird, dass, wenn mehrere Be- 
rufe ausgeübt werden, die miteinander in keiner Be- 
ziehung stehen, der Betreffende zu mehreren Innungen 
heraugezogen werden kann. 


Abstimmung bei Innungsgründungen. 


Bei Gründung von Innungen hat sich wiederholt 
herausgestellt, dass Personen dagegen gestimmt haben, 
welche gar nicht stimmberechtigt sind. 


Die Herren Einsiedel- München, Paatzsch- 
Hamburg und Kneisel-Plauen sind der Ansicht, dass 
nur diejenigen stimmen dürfen, welche im Besitze eines 
Gewerbescheines sind. 


Die Herren Lichte-Berliu, Scheithauer-Zwickau 
und Paatzsch - Hamburg berichten über ihre Er- 
fahrungen. In Berlin haben 87 Drogisten gegen die 
Innung gestimmt, von denen nur etwa 30 entwickeln. 
In Zwickau wurden 72 Stimmen gegen die Innung 
abgegeben, von denen nachher auf Einspruch der 
Innung 65 für ungültig erklärt wurden. Auch an 
anderen Stellen sind ähnliche Erfahrungen gemacht 
worden. Die Gegner verteilen in letzten Augenblick, 
wenn eine Berichtigung nicht mehr möglich ist, meist 
anonym Flugblätter, um die Kollegen irrezuführen. 
Es würde interessant sein, wenn man die Quellen 
wüsste, woher die Gelder fliessen. 

In Grossstädten ist es nach den Ausführungen des 
Herrn Sander nicht immer möglich, eine Liste der- 
jenigen zu bekonımen, welche das Photographengewerbe 
angemeldet haben, denn vielfach ist das Kartensystem 
eingeführt. Auch iu Leipzig wurden eine Anzahl un- 
berechtigter Stimmen nachher gestrichen. 


Vertretung durch den Geschäftsführer. 


Es herrschen Meinungsverschiedenheiten, ob ein 
nicht im Innungshezirk wohnender Geschäftsinhaber 
sich durch den Geschäftsführer vertreten lassen kann. 
Die Gewerbeordnung sieht nur Vertretung bei Witwen 
vor. Bei einer veranstalteten Rundfrage des C. V. haben 
die meisten Innungen geantwortet, dass eine Vertretung 
durch den Geschäftsführer nicht zulässig ist, während 
andere ihn ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil- 
nehmen lassen. Eine Behörde wünscht direkt den 
Geschäftsführer ohne Stimmrecht einzuladen. Die Au- 
sichten gehen auseinander. Einige Innungen erlauben 
Vertretung durch ein anderes Mitglied, andere wollen 
den Geschäftsführer ohne Stimme zulassen, während 
dritte möglichst die Anwesenheit des Geschäftsinhabers 
verlangen. Eine bestimmte allgemein übliche Sitte 
konnte nicht festgestellt werden. 

An der Aussprache beteiligen sich die Herren 
Lichte-Berlin, Pfusch-Wiesbaden, Arnold-Bochum, 
Herr-Nürnberg, Rudolph-Erfurt und Klaiber- 
Ludwigshafen. 

Herr Kloppmann- Wilhelmshaven schlägt vor, 
dass alle wichtigen Entscheidungen an die Handwerks- 
kammern geschickt werden sollen, damit diese im Bilde 
sind, wenn Fragen an sie gerichtet werden. 

Die Kassenprüfer, die Herren Rudolph und Tesch, 
haben die verschiedenen Kassen geprüft und mit den 
Belegen übereinstimmend und in bester Ordnung ge- 
funden. Sie beantragen, Herrn Sander für die Kasse 
des C. V., Herrn Herr für die Sterbekasse und Herrn 
Strnad für die Kasse der Kauf-, Verkaufs- und 
Tauschvermittelung Entlastung zu erteilen. 


PHOTOGRABHISCHE CHRÖNIR. 


Der Vorsitzende dankt den Herren Sander, Herr 
und Strnad im Namen des C. V. und bittet die An- 
wesenden, sich als Anerkennung für die geleistete 
Arbeit von den Plätzen zu erheben (geschieht). Den 
Herren Sander, Herr und Strnad wird Entlastung 
erteilt. 
Schluss der Sitzung 6 Uhr nachmittags. 

Freitag, den 26 Juni 1914, 
Beginn der Verhandlungen vormittags 9 Uhr 30 Minuten. 
Zuwahl zur Handwerkskammer. 

Soweit wie festgestellt werden konnte, haben jetzt 
die Pbotographen Sitz und Stimme in den Handwerks- 
kammern Danzig, Erfurt und Marienwerder. Herr 
Arnold-Bochum berichtet in ausführlicher Weise über 
das Innungsamt, welches von der Kanımer errichtet 
wurde, um die Innungen in ihren Arbeiten zu unter- 
stützen. Auch die Photographen sind beigetreten. Die 
Innungen zahlen für jedes Mitglied 4o Pf. und für 
jeden Gehilfen ıo Pf. monatlich, Es ist allerdings eine 
Frage, ob die Innungen den hohen Beitrag auf die 
Dauer werden aushalten können. Das Amt unterstützt 
die Innung in der weitgehendsten Weise. Der juristische 
Vertreter wohnt den Innungsversammlungen bei. Vor- 
gesehen ist kostenlose Hilfe bei Streitigkeiten mit 
Lieferanten, Kreditauskunft, unentgeltliche Rechtsaus- 
kunft, Kunstschutzabteilung, Einziehungsamt usw. Die 
Gebühren des Einziehungsamtes sind bedeutend ge- 
ringer als die der Rechtsanwälte, bei Beträgen bis 
zu 25 Mk. 50 Pf. gegenüber Rechtsanwaltsgebühren 
bis zu 13 Mk., bei Summen von 26 bis 50 Mk. ı Mk. 
gegenüber 16 Mk. Rechtsanwaltsgebühren. Das Amt 
hat in mehreren Fällen sogar schon Beiträge ein- 
bekommen, wo die gesetzliche Verjährung eingetreten 
war. Der Redner lässt eine Erklärung zirkulieren, auf 
welcher die Einrichtung schematisch dargestellt ist. 

Die Herren Pfusch-Wiesbaden, Lichte - Berlin, 
Rudolph- Erfurt und Kleiber- Stuttgart berichten 
über die Erfahrungen in ihren Bezirken. In Wies- 
baden ist eine derartige Einrichtung der Innung, die 
bedeutend billiger ist, und lässt man ebenfalls eine 
Uebersicht zirkulieren. 

In Berlin hat die Innung auch ein Einziehungs- 
amt; die Kosten sind bei Beträgen unter I0o0o Mk. so Pf. 

Erfurt hat mit ähnlichen Einrichtungen auch gute 
Erfolge gehabt. Es wurde eine Gewerbebank gegründet, 
der der Innungsausschuss angegliedert ist. Die gleichen 
Erfahrungen wurden in Stuttgart gemacht. 

Herr König-Halle führt aus, dass die Innungs- 
Verwaltungsstellen sich sehr gut bewährt haben. Die 
Innungen im Rheinlande und Westfalen sind den 
anderen Innungen dadurch im Vorteil, da die Gegend 
sehr stark bevölkert ist und hierdurch grosse Innungen 
bestehen. Material über die gemachten Erfahrungen 
wird auf Wunsch gern Herr Kückelhaus in 
Essen liefern. Auch der Uhrmacherverband hat eine 
Einziehungsstelle, die sehr billig arbeitet und die 
noch an verschiedenen Stellen Gelder einbekommen 
hat, denen Eintreibung bisher vergeblich versucht wurde. 

(Fortsetzung folgt.) 


515 





Aus der „Offenen Anfrage an den C. V.‘' der Photo- 
graphischen Vereinigung in Hamburg-Altona (E. V.) in 
Nr. 81'82 der „Photogr. Chronik '‘ vom ıı. Oktober I9I4 
sehe ich mit Freude, dass unsere Vereinigungen ihre 
Mitglieder auffordern, deutsche Fabrikate zu ver- 
arbeiten. 

Lange vor dem Kriege und dem später erschienenen 
Aufruf der Fabrikanten- und Händlervereine habe ich 
die deutschen Photographen auf das dringendste auf- 
gefordert, die deutsche Industrie durch Verarbeitung 
deutscher Erzeugnisse zu unterstützen. Ich bin über- 
zeugt, dass nicht nur unsere Vereinigung Hamburg- 
Altona, sondern alle anderen Vereinigungen mit dem 
C. V.-Vorstande derselben Ansicht sind. Die bei Aus- 
bruch des Krieges vorhandenen Vorräte sind wohl 
schon meist aufgearbeitet; es wäre Verrat an unserem 
Vaterlande, wenn man im feindlichen Auslande Waren 
bestellen wollte. 

Bezüglich der Frage der „Stamm-Kodakgesell- 
schaft‘ in der „Offenen Anfrage an den C. V." ist 
folgendes zu bemerken. Die Kodakgesellschaft ist in 
Rochester, N. Y., in den Vereinigten Staaten von Nord- 
amerika gegrfindet, wo sich die Stammiabrik befindet, 
und ist also eine amerikanische Gesellschaft. Amerika 
gehört zu dem neutralen Ausland, dessen Freundschaft 
wir uns erhalten müssen. 

Es wird nun von einer Seite angegeben, dass die 
Leiter der Abteilung in Berlin Engländer seien, und 
dass die Abteilung Berlin der Tochtergeselischaft London 
untergeordnet sei, während die andere Seite dieses 
bestreitet. Verschiedene Gesellschaften, deren Haupt- 
sitz im feindlichen Auslande ist, sind schon unter die 
gesetzlich vorgesehene Staatsaufsicht gestellt worden, 
und würde dies bei der Kodakgesellschaft auch ge- 
schehen, wenn sie eine englische und keine amerika- 
nische Grändung wäre. Von einer Staatsaufsicht hat 
man bis jetzt aber noch nichts gehört. 

R. Schlegel-Dresden, I. Vorsitzender. 
art 


Thüringer Photographen - Bund. 

Den verehrlichen Mitgliedern mache bekannt, dass 
infolge der Kriegslage unsere Herbstversammlung aus- 
alle. 

Gelegentlich eines Zusammentreifens einiger Vor- 
standsmitglieder wurden auch Bundesangelegenheiten 
besprochen und folgendes vorgeschlagen: so Mk. aus 
der Bundeskasse zur Unterstützung der ins Feld 
gerogenen Kollegen und deren Familien der Kasse 
des Central- Verbandes zu übermitteln und 350 Mk. 
aus dem Unterstätzungsfonds für die in den Krieg 
gezogenen Mitglieder unseres Bundes, sowie für 
deren Frauen und Kinder bereit zu stellen, um bei 
kommenden Anträgen sofort Hilfe leisten zu können, 

Anträge in Bundessachen und solche für Hilfe 
wollen direkt an den Vorsitzenden gerichtet werden, 
damit erstere vom Vorstand bearbeitet, letztere mög- 
lichst schnell erledigt werden können. 


I. A.: P. Strnad-Erfurt, Vorsitzender, 
Arnstädter Strasse 5, II 


816 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Photographen -Innung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 
Ordentliche Versammlung 
am Donnerstag, den 29. Oktober 1914, abends 
pünktlich 8 Uhr, im Theatersaal der ,„Kammer- 
säle“‘, Teltower Strasse 1/4. 


Tagesordnung. 

1. Geschäftliche Mitteilungen. 

2. Statutenänderung betreffs Ausscheidens von 
Werdera.H.($ı). Die Worte: „und Werdera. H.“ 
sind zu streichen. 

3. Genehmigung des Haushaltspianes für das Jahr ıgı5. 


Der Vorstand. 
Lorenz Tiedemann, Hugo Kammer, 
I. Vorsitzender. L. Schriftführer. 


Zur Statutenänderung ist die Hälfte der stimm- 
berechtigten Mitglieder notwendig. Sollte in der 
Sitzung die erforderliche Stimmenanzahl nicht vor- 
handen sein, so wird der Antrag 2 in der um ı0 Uhr 
angesetzten ausserordentlichen Innungsversammlung 
ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen durch 
Zweidrittel- Majorität entschieden. 


Ausserordentliche Versammlung 
am Donnerstag, den 29. Oktober 1914, abends 
io Uhr, im Theatersaal der „Kammersäle“ Teltower 
Strasse 1/4. 


Tagesordnung. 

1. Statutenänderung betrefis Ausscheidens von 
Werdera. H. ($ 1). Die Worte: „und Werdera. H." 
sind zu streichen. | 

2. Geschäftliche Mitteilungen. 

3. Referat des Herrn Lichte über den Photographen- 
tag zu Leipiig. 

4. Verschiedenes. 

Der Vorstand. 
Lorenz Tiedemann, Hugo Kammer, 
L Vorsitzender. LI, Schriftführer. 


Platin in Röhrchen A ı g 3,10 Mk. 
Aenderung der Preise vorbehalten. 


Der Haushaltsplan für das jahr ı9ı5, dessen 
Genehmigung In der Innungsversammilung eingeholt 
werden soll, liegt seit dem ıo. Oktober In unserer 
Geschäftsstelle, Friedrichstrasse 238, zur Einsicht- 
nahme für die Innungsmitglieder aus. 


Der Vorstand. 
Lorenz Tiedemann, Fritz Schäler, 
I, Vorsitzender. Schatzmeister. 
.. 


Photographen -Zwangsinnung 
Kempten i.A. für das bayrisehe Allgäu 
und Südsehwaben. 

Laut Beschluss der am 9. Oktober abgehaltenen 
Ausschussitzung geben wir unseren verehrlichen Mit- 
gliedern bekannt, dass in Anbetracht der durch den 
Krieg eingetretenen Verhältnisse die Herbstversamm- 


lung nicht stattfinden kann. Ferner sollen die viertel- 
jährigen Beiträge, welche bis zum 20. Oktober nicht 
eingegangen sind, von diesem Zeitpunkt ab unter Zu- 
schlag der entstehenden Kosten, vom Kassierer durch 
Nachnahme erhoben werden, 


Mit kollegialem Gruss 
der stellvertretende Obermeister 
Ernst v. Zabuesnig. 


har 


Photographisehe Vereinigung im Regie- 
rungsbezirk Stettin (Zwangsinnung). 
Sitz: Stettin. 

Die für diesen Monat festgesetzte Innungsver- 
sammlung fällt mit Rücksicht auf die Kriegslage aus. 
Sofern ruhigere Zeiten eintreten, soll dieselbe im 
Januar stattfinden. 

Der Vorstand. 


I. A.» Willy Woltt. 
—6240— 


Photographen - Zwangsinnung 
zu Königsberg 1. Pr. 
Die Generalversammlung #ällt in Anbetracht des 
Krieges aus. A. Kühlewindt. 


Verein Bremer Faehphotographen (E.\.) 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Protokoll der Sitzung 

am Freitag, dens. Juni, im „Börsenrestaurant“. 

Wegen der Aussprache mit dem Inhaber des 
American- Photoatelier hierselbst batten wir die Sitzung 
ausnahmsweise auf Freitag, den 5. Juni, verlegt. Um 
81, Uhr wurde die Versammlung vom L Vorsitzenden 
eröffnet. Die Protokolle der beiden letzten Sitzungen 
wurden verlesen und angenommen. Eingelaufen waren 
Schreiben von der Gewerbekammer, betreffend Sonder- 
zug zur Werkbund-Ausstellung in Köln, sowie vom 
Fremdenverkehrsverein, vom Central: Verbard und eine 
Einladung zur Tagung der Schornsteinfegerinnung. 
Der Vorsitzende verliest sodann ein schriftliches An- 
gebot, welches ein Hamburger Photograph einer 
hiesigen Fabrik zusandte; eine Abschrift soll dem 
Hamburger Photographen-Verein übermittelt werden. 
Herr Grienwaldt meint, da im Publikum oft die 
Irrige Ansicht bestehe, Probebilder nicht bezahlen zu 
brauchen, sei es doch verkehrt, wenn Kollegen Inse- 
rate in die Zeitungen brächten, worin bis zu sechs 
Probebilder angeboten werden. Auch machte Herr 
Grienwaldt auf billige Angebote von Musterphoto- 
graphien im „Photograph‘' aufmerksam und empfahl, 
auf Kosten des Vereins sich diese Kunstphotographien 
kommen zu lassen, um Näheres feststellen zu können. 


"Da für die Fahrt nach Verden eine zu geringe Be- 


teiligung in Aussicht ist, soll dieselbe im nächsten 
Monat stattfinden. Im Juli und August finden keine 
Sitzungen statt. Inzwischen war Herr Schneidermeister 
Fritz, Inhaber des American-Photosteliers, eingetroffen. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


517 





Herr Schlötel gibt bekannt, dass auf der Gewerbe- 
kammer schon eine Besprechung mit Herrn Fritz 
stattgefunden habe und derselbe sich erboten habe, 
hier im Verein zu erscheinen, um eine Verständigung 
herbeizuführen. Herr Fritz nimmt nun das Wort und 
bedauert, dass wir in solch schroffer Weise gegen ihn 
vorgingen, auf den Ton unserer schriftlichen Eingabe 
wolle er nicht weiter eingehen. 


Redner gibt nun in längerer Ausführung über seine 
langjährige Tätigkeit im öffentlichen Leben als Bürger- 
schaftsmitglied, sowie als Obermeister der freien 
Schneiderinnung, Mitglied der Gewerbekammer und 
stellvertretender Vorsitzender der Lehrlingsprffungs- 
kommission, Aufklärung. Seine Arbeiten, insbesondere 
tür das Lehrlingswesen, hätte man auch ausserhalb 
Bremens anerkannt. Mit der Erwerbung des American- 
Photoateliers hätte er nicht beabsichtigt, uns Kon- 
kurrenz zu machen, er sehe überhaupt diese Sache als 
eine Lustbarkeit und augenblicklichen Modeartikel an, 
welches mit der Photographie, die er doch mehr als 
Kunst betrachte, nichts gemein habe. Unser Ausdruck 
Schundgeschäft sei doch wohl nicht am Platze, ob- 
gleich er sich ein fachmännisches Urteil nicht erlauben 
könne, und er sehe nicht ein, warum er als Inhaber 
eines solchen Geschäftes seine Ehrenämter nicht be- 
kleiden könne; auch an höherer Stelle sei man dieser 
Ansicht. Wenn er vor einem Jahre das Geschäft nicht 
übernommen hätte, so hätte es eben ein anderer getan, 
geblieben wäre es doch, und darum verstehe er nicht, 
dass man gerade gegen ihn in dieser Weise vorgehe. 
Es erwiderten Herrn Fritz hierauf die Herren: 
Schlegel, Fuchs, Brems, Schlötel und Grien- 
waldt. Zunächst wurde Herın Fritz erklärt, dass 
man gegen ihn persönlich nichts habe. Wenn wir 
Fachphotographen die American - Photoateliers, was 
Qaalität der Arbeiten anbelangt, wohl nicht als Kon- 
kurrenz betrachten, so denkt die Masse im Publikum 
doch wesentlich anders in dieser Sache. Mögen die 
Erzeugnisse auch noch so minderwertig sein, Photo- 
graphien sind und bleiben es doch. Es wurde Herrm 
Fritz erklärt, dass das Photographiegewerbe unter 
der Schmutzkonrkurrenz, wozu wir Fachleute auch die 
Americanphotos rechnen, und unter dem Gratiszugabe- 
wesen zu leiden habe, wie wohl in keinem anderen 
Berufe. Anlässlich dieser unhaltbaren Zustände würden 
allerorts Zwangsinnungen gegründet, um auf Grund 
der Standesehre das Verölfentlichen der auffallend 
billigen Preise, welche in Wirklichkeit nur Lockpreise 
seien, zu verbieten. Da Herr Fritz doch selber im 
Innungsleben stehe, müsse er unsere Entrüstung be- 
greiflich finden. Wie kann ein Photographenlehrling 
überhaupt noch Achtung vor der Gehilfenprüfung 
haben, wenn er weiss, dass er von einem Manne ge- 
prüft oder beaufsichtigt wird, der Inhaber eines solchen 
Geschäftes ist. Die Debatte wurde naturgemäss sehr 
erregt, und entfernte sich Herr Fritz mit der Be- 
merkung, dass er sich unserer Ansicht durchaus nicht 
anschliessen könne. Wenn wir nun hiergegen mit 
allen uns zu Gebote stehenden Mitteln vorgehen und 
Protest einlegen, so sind wir überzeugt, die Zustimmung 


der weitaus grösseren Zahl unserer Kollegen auch 
ausserhalb Bremens zu haben. 

Herr Grienwaldt stellte folgende zwei Anträge, 
welche einstimmig angenommen wurden: 

Antrag I. Unter Vorlage des heutigen Protokolls 
der Vereinssitzung ersucht der Verein Bremer Fach- 
photographen (E. V.) die 1öbl. Gewerbekammer zu 
Bremen wiederholt, Herrn Schneidermeister Fritz zu 
bewegen, von seinem Posten als Kammermitglied frei- 
willig zurückzutreten. Bei fernerem Verbleiben des 
Herrn Fritz als Gewerbekammermitglied würden sich 
sowohl die Meister- als auch die Lehrlingsprüfer ver- 
anlasst sehen, von ihren Aemtern sofort zurückzutreten, 
und die nächste Versammlung mlüsste über weitere 
Schritte in der Angelegenheit beschliessen. Sollte die 
Einwirkung der Kammer, von der wir uns bis zu 
unserer Juli-Sitzung zu benachrichtigen bitten, wider 
Erwarten erfolglos sein, ist der obige Verein ent- 
schlossen, die Interessen seines Standes, die er durch 
Herrn Schneidermeister Fritz auf das schwerste ge- 
schädigt glaubt, mit aller Energie zu verfechten. 

Antrag IL Es wird beschlossen, den Tatbestand 
der Angelegenheit dem Vorstande des Nordwestdeutschen 
Photographen-Bundes zu unterbreiten und durch Ver- 
öffentlichung des Protokolls in unserer Fachzeitschrift 
den deutschen Fachkollegen Gelegenheit zu öftent- 
licher Diskussion zu geben. 


Fritz Fuchs, I. Schriftfährer, 
—:24- 


Ateliernaehriehten. 

Dessau. Carl Karsch hat sein Photographisches 
Atelier von Albrechtstrasse 4 nach Zerbster Strasse 63 
verlegt. 

Leipzig. Das Photohaus EmilWänsche, Inhaber 
Otto Falcke, hat sein Geschäft von Salzgässchen I 
nach Nikolaistrasse 5—9, Specks Hof, verlegt. 

rare 


Personalien. 

Leipzig. Herr Photograph Adolf Sander, der 
schon lange Jahre Stadtverordneter ist, wurde ohne 
Widerspruch zum Stadtrat in Leipzig gewählt. Herr 
Sander ist Schatzmeister des C. V., II. Vorsitzender 
des Sächsischen Photographen- Bundes, Vorsitzender 
der Sektion Leipzig des Bundes und Obermeister der 
Innung Leipzig. Wir beglückwünschen Herrn Sander 
zu der Ehrung, die ihm durch die Wahl zum Stadtrat 
zu teil wurde. 

Herr Hofphotograph Alfred Kühlewindt in 
Königsberg ist von dem grossen Generalstab in Berlin 
als Kriegsphotograph bestimmt worden und bereits 
nach dem Kriegsschauplatz abgereist. 


2 


Kleine Mitteilungen. 

— Aus unserem Leserkreise wird uns folgende 
der „Täglichen Rundschau‘'' (vom 8. September) ent- 
nommene Notiz mit der Bitte zum Abdruck zugeschickt: 
Ein Leser sendet uns eine vervieliältigte, also für den 


518 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Massenversand bestimmte Zuschrift des bekannten Ge- 
schäftes für photographischen Bedarf von Dr. Adolf 
Hesekiel, Berlin SW., durch welche diese Firma auf 
ihre Weise die Zeitiäufte auszunutzen sucht. Die Zu- 
schrift lautet: ‚Mit tiefem Bedauern sehen wir aus der 
Verlustliste, dass auch Ihre geschätzte Familie einen An- 
gehörigen auf dem Schlachtfelde verloren hat. Gestatten 
Sie uns die Anfrage, ob wir Ihnen nach einer von 
Ihnen an uns einzusendenden, möglichst neuen Photo- 
graphie ein wirklich gutes, garantiert ähnliches ver- 
grössertes Bild machen dürfen.“ Dann folgt das „Ge- 
schäftliche“. Mancher findet es schon zuviel, dass sich 
die Modegeschäfte durch Ausstellen von Trauerkleidern 
und -hüten der Kriegszeit anpassen. Was soll man 
aber zu solcher Zudringlichkeit sagen, die sich unter 
„tiefem Bedauern“ in die von tiefem Schmerz be- 
troffenen Familien drängt, um ein Geschäft zu machen? 


— Kriegsdarstellungen für den General- 
stab. Um die von der Presseabteilung des stell- 
vertretenden Generalstabes IIIB angelegte Sammlung 
von Kriegsbildern möglichst vollständig zu gestalten, 
wird gebeten, auf den Krieg bezägliche bildliche Dar- 
stellungen (Photographien, Zeichnungen, Illustrationen 
aus ausländischen Zeitungen, Karikaturen usw.), die 
in Deutschland nicht veröffentlicht sind, in ein bis 
zwei Abdrücken an den stellvertretenden Generalstab IIIB, 
Presseabteilung, einzusenden. Auf der Rückseite eines 
jeden Bildes oder auf einem angeklebten Zettel wäre 
anzugeben: ı. Gegenstand der Aufnahme mit Angabe 
von Ort und Zeit. 2. Name und Adresse des Photo- 
graphen, der die Aufnahme gemacht hat, oder des 
Besitzers des Negative. 

zz 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 
Frage 163. Heır E. L. in Z. Wo kann ich 
‚rotes Aetzpigmentpapier bekommen? In Zürich ist es 
nirgends zu haben. 


Antwort su Frage 162. Aetzpigmentpapier können 
Sie in jeder photographischen Handlung, z. B. bei 
Romain Talbot, Berlin, erhalten. 


Frage 163. Herr F.A. in Z. Mir wurde schon 
von verschiedenen Kollegenkreisen geäussert, dass 
Mattalbuminpapierbilder rot getönt mit Salmlak nicht 
sehr baltbar seien. Halten Sie es unbedingt für ratsam, 
die Bilder nach dem Salmiakbad, ehe sie ins Platin 
kommen, besonders stark zu wässern, oder genfigt ein 
viermaliges Wässern? Ich unterbreche das Tonen der 
Bilder nach dem Platin nochmals mit Salmiak, ohne 
jedoch vorher die Bilder noch einmal zu wässern, also 
vom Platin direkt ins Salmiakbad. Hier werden sie 
viermal gewässert und kommen ı5 Minuten ins Fixier- 
bad ı:ı0. Ich ziehe meine Mattalbuminbilder sowie 
Mattbilder mit der Trockenpresse auf. Proben, die 
wir abends liefern müssen, werden auf der Maschine 
getrocknet, und zwar folgendermassen: Die Bilder 
werden zwischen Fliesspapier in die heisse Maschine 


——— 


gepresst, nur einige Sekunden, und durch öfteres Her- 
ausnehmen schnell zum Trocknen gebracht. Glanben 
Sie, dass dieses schnelle Trocknen für die Bilder zum 
Schaden sein sollte? 

Antwort su Frage 163. Es ist nicht anzunehmen, 
dass zwischen dem Salmiak- und dem Tonbade bei 
mattem Albuminpapier ein übermässig sorgfältiges 
Wässern stattfinden muss. Chlorammonium ist ein 
Salz, welches sich so leicht aus photographischen 
Schichten auswässert, dass kein Bedenken besteht, die 
Veberführung schon nach kürzerer Wässerung vorzu- 
nehmen. Ausserdem würde ein Hineingeraten von 
kleinen Mengen Chlorammonlumbad gar keine schäd- 
liche Wirkung ausüben können. Die angewandte 
Methode des Trocknens erregt ebenfalls wohl kaum 
Bedenken. 

Frage 164. Herr E.O.in H. Der Verein X bringt 
in seinen Mitteilungen von 1913 eine Aufnahme (deren 
Originalplatte ich im Besitz habe) von mir zum Ab- 
druck, auch waren auf der Baufachausstellung in 
Leipzig zwei Vergrösserungen von demselben Bilde im 
Heimatschutzgebäude ausgestellt. Wie soll ich gegen 
die betreffende Firma verfahren, da diese es nicht für 
nötig hielt, bei mir um Erlaubnis nachzusuchen. 

Antwort su Frage 164. Wenn der Fall so liegt, 
wie Sie ihn schildern, kann natürlich eine erfolgreiche 
Klage wegen Nachdrucks erhoben werden. Die Klage 
ist unter Beifügung des Beweismaterials bei dem für 
Sie zuständigen Amtsgericht zunächst einzureichen? 

Fyage 165. Herr A. Sch. in G. Kürzlich las ich 
im Fragekasten Ihrer geschätzten Zeitschrift die Frage, 
weiches das deutsche Wort für Photographie sei. Die 
Antwort lautete: Selbstredend „‚„Lichtbiläner‘‘. 
Möchte nur dazu bemerken, dass dies falsch ist und 
ein treffenderer Ausdruck gefunden werden müsste. 
Denn wir bilden kein „Licht“, sondern Lichtbilder, 
deshalb wäre richtiger: „Lichtbildbildner‘. Klingt 
nur nicht schön, wegen Wiederholung der Silbe 
„Licht“. Diese Worte sollen nur in wenigen Worten 
dartun, dass Lichtbildner falsch ist. Gleichzeitig 
möchten sie Anregung geben, den besten deutschen 
Ausdruck für Photograph zu suchen. Bitte deshalb um 
Veröffentlichung und Anregung dazu in Ihrer ge- 
schätzten Zeitschrift. 

Antwort su Frage 165. Ihrer Beweisfährung können 
wir nicht ganz beitreten. Ein Lichtbildner braucht ja 
nicht ein Mann zu sein, der Licht bildet, sondern 
einer, der mit Hilfe des Lichtes bildet, wie ein Stein- 
drucker auch nicht ein Mensch ist, der Steine druckt, 
sondern mit Hilfe von Steinen druckt, und der Licht- 
drucker nicht ein solcher ist, der Licht druckt, sondern 
mit Hilfe des Lichtes druckt. Für das Wort Licht- 
bildbildner können wir uns nicht begeistern, und wir 
halten den von uns vorgeschlagenen Ausdruck trotz 
Ibrer Ausführungen immer noch für zwar nicht schön, 
aber in Ermangelung eines besseren für anwendbar. 
Ausserdem ist er bereits in die deutsche Sprache von 
seiten des deutschen Sprachvereins aufgenommen 
worden, und dessen Bestrebungen auf diesem Gebiet 
haben im allgemeinen Anerkennung gefunden. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 


Nr. 8586. 


25. Oktober. 





IQI4. 


Wettbewerb des „Atelier des Photographen“. 


Wegen des Krieges muss der Wettbewerb unserer Zeitschrift auf unbestimmte Zeit 


verschoben werden. 


Sobald es möglich ist, werden wir einen neuen Zeitpunkt dafür ansetzen, 


und bitten wir deshalb, beabsichtigte Bildersendungen bis dahin zu unterlassen. 


Vorsieht bei zweifelhaften photographischen Aufträgen. 


Von Max Frank. 


Während die meisten anderen Gewerbe- 
treibenden nur insofern zweifelhafte Aufträge 
erhalten, als sie durch diese einen wirtschaft- 
lichen Schaden erleiden, indem der Auftrag- 
geber sich als nicht zahlungsfähig erweist, kennt 
der Photograph auch noch zweifelhafte Aufträge 
anderer Art, durch deren Ausführung er mit den 
Gesetzen in Widerspruch geraten kann. Hierbei 
kommt zunächst das photographische Ur- 
heberrecht in Betracht, daneben aber auch das 
allgemeine Strafgesetz, dessen Uebertretung 
oft noch weit unangenehmer als eine solche des 
Urbeberrechtes werden kann. Während Ver- 
stösse gegen dieses neben den etwaigen Ent- 
schädigungs- und Bussansprüchen mit Geld- 
strafen geahndet werden, an deren Stelle nur 
im Nichtbeitreibungsfalle Gefängnis treten kann, 
können Verstösse gegen andere Gesetzesbestim- 
mungen auch ohne weiteres Gefängnisstrafen 
nach sich ziehen. Sind Geldstrafen und Geld- 
entschädigungen schon recht unangenehm, ja 
oft geradezu ruinierend. so haftet der Gefängnis- 
strafe ein Ausserer Makel an, wenn auch dieser 
oft gar nicht berechtigt ist. Doch man hat nun 
einmal mit den ungerechten Anschauungen weiter 
Kreise zu rechnen, bei denen Gefängnis eben 
Gefängnis ist, ganz einerlei, ob eine solche 
Bestrafung wegen einer wirklichen Ehrlosigkeit 
oder wegen einer menschlich entschuldbaren 
Fahrlässigkeit erfolgte. 

Wer sich vor moralischem und finanziellem 
Schaden bewahren will, muss sich vorsehen; er 
muss sich das Wichtigste aus den Gesetzes- 
bestimmungen zu eigen machen, und darüber 
hinaus genügend nachdenken, ob er nicht 
irgendwie Unannehmlichkeiten haben kann. Sein 
rechtliches Empfinden muss verfeinert werden, 
soweit es noch zu oberflächlich ist. Man muss 


Redaktion und Verlag 


(Nachdruck verboten.) 


nicht nur den Willen haben, bewusstes Unrecht 
zu vermeiden, sondern auch stets und immer 
sich bestreben, niemand unbewusst ein Un- 
recht zuzufügen. Auch treten die gesetzlichen 
Bestimmungen nicht nur bei vorsätzlichem Un- 
recht ein, sondern sie bestrafen auch den fahr- 
lässigen Uebertreter; der zivilrechtliche Schaden- 
ersatz tritt in der Regel ohne jede Rücksicht 
auf etwaige Unkenntnis ein. Auch im Straf- 
verfahren genügt es nicht, dass man seine Tat 
durch Unkenntnis des Gesetzes entschuldigt, 
sondern man muss dem Gerichtshof diese Un- 
kenntnis genügend glaubhaft machen können, 
ganz abgesehen davon, dass Unkenntnis wich- 
tiger Gesetzesbestimmungen an sich schon grobe 
Fahrlässigkeit bedeutet. Der selbständige Photo- 
graph muss eben z.B. die hauptsächlichsten Be- 
stimmungen des photographischen Urheberrechts 
kennen. 

Zunächst seien einige der wichtigsten Ver- 
stösse gegen das photographische Urheberrecht 
besprochen, deren Wortlaut jedem Photograph 
zur Hand sein muss. 

Nach dem Urheberrecht an Werken der 
bildenden Künste und der Photographie 
muss der Photograph sehr vorsichtig sein, wenn 
ihm Bilder zum Vergrössern oder zum Reprodu- 
zieren gebracht werden. Er muss sich genau 
vergewissern, ob der Besteller nach dem Ur- 
hebergesetz der Berechtigte ist. Das ist, von 
den Porträtaufnahmen abgesehen, nur der Ur- 
heber des Originals, oder der, dem das Urheber- 
recht davon ausdrücklich oder stillschweigend 
abgetreten ist. Bei Bildnissen von Personen 
hat auch der Besteller (und dessen Rechtsnach- 
folger) ein Recht, sein Bild, wo er will, verviel- 
fältigen zu lassen (nicht gewerbsmässig zu ver- 
breiten); er muss aber auch Besteller des 


76 


520 





Bildes sein, darf also nicht etwa ein (mit barem 
Gelde oder mit gelieferten Bildern) bezahltes 
Modell sein. 


Man muss also stets nachfragen, ob der 
"Auftraggeber Urheber des zu vervielfältigenden 
Bildes oder bei Personenaufnahmen Besteller 
ist. Es empfiehlt sich sehr, sich diese Ver- 
sicherung schriftlich geben zu lassen, be- 
sonders bei unbekannten Leuten. So bringt 
man dem Photographen manchmal Bilder, die 
man irgendwo geschenkt bekommen oder ge- 
kauft hat, zum Vervielfältigen oder zum Ver- 
grössern, oder man will nach fremden Auf- 
nahmen Ansichtskarten haben. Ist die 
Originalaufnahme ausdrücklich unter der Angabe 
bestellt worden, dass man anderweitig danach 
Ansichtskarten oder Bilder herstellen lassen 
wolle, so hat der Besteller in der Regel auch 
damit das Urheberrecht erworben, aber häufig 
wird der Photograph des Originalbildes durch 
Schliche um den Ansichtskartenauftrag gebracht. 
Nötigenfalls fragt man bei dem wahrscheinlichen 
Urheber der Sicherheit halber an. Man soll 
nicht, unter dem Schutze einer Versicherung 
des Bestellers, seine Berufsgenossen schädigen. 
Auch bei Reproduktion einzelner Personen aus 
Gruppenbildern hat man sich über die Berechti- 
gung des Bestellers zu vergewissern. 


Man glaube nun nicht, dass man jeder Ver- 
antwortung und jedem Vorwurf der groben 
Fahrlässigkeit enthoben sei, wenn man eine 
schriftliche Bescheinigung des Bestellers, dass 
er der Berechtigte sei, in Händen habe, sondern 
man kann trotzdem auch dabei noch fahrlässig, 
und demnach strafbar handeln, wenn die An- 
gaben des Bestellers unwahrscheinlich klingen 
oder durch seine Person wenig Glauben ver- 
dienen, denn die Rechtsbegriffe sind im Publikum 
noch oft recht einseitig. Man sei deshalb in 
solchen Fällen vorsichtig und verweigere besser 
die Ausführung des Auftrages, wenn man den 
Angaben des Bestellers nicht traut. 


Das Urheberrecht kann auch durch Auf- 
nahmen von künstlerischen Bauwerken, die 
nicht bleibend an öffentlichen Wegen stehen 
(z. B. von Ausstellungsbauten), von Innenarchi- 
tekturen und Einrichtungen (natürlich soweit sie 
Werke der „bildenden Künste“ sind), von Ge- 
mälden, Zeichnungen und Erzeugnissen des 
Kunstgewerbes, verletzt werden. Auch bier hat 
sich der beauftragte Photograph stets zu ver- 
gewissern, ob die Aufnahmen keinen Verstoss 
gegen das Urheberrecht darstellen, und soll 
auch nötigenfalls sich eine Bescheinigung von 
dem Besteller geben lassen. 


Eine Vervielfältigung von Werken der bilden- 
den Künste ist dann ohne weiteres zulässig, 
wenn sie für den eigenen Gebrauch und dabei 
unentgeltlich erfolg. Das kommt aber für den 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Geschäftsbetrieb eines Photographen eigentlich 
nicht in Betracht, da er für seine Aufträge Be- 
zahlung erbält. Selbst wenn er in dem einzel- 
nen Falle vielleicht den Auftrag unentgeltlich 
ausführt, so kann im allgemeinen leicht immer 
noch eine mittelbare Bezahlung durch andere 
Aufträge oder durch Empfeblung angenommen 
werden. Unter Umständen kann dem Besteller 
als Laien die Unkenntnis des Urheberrechts 
zugute gehalten werden, während der Photo- 
graph als Fachmann jedoch nicht damit durch- 
kommt. 

Es sollen im Rahmen dieser Ausführungen 
nicht die verschiedenen Voraussetzungen des 
Urheberrechts und des Urheberschutzes dar- 
gelegt werden, vielmehr sei hinsichtlich der 
näheren Einzelheiten auf die einschlägigen 
Werke verwiesen, deren Studium sehr em- 
pfehlenswert ist. 

Aber nicht nur muss der Photograph das 
materielle Recht des anderen achten, sondern 
auch das ideelle.e Abgesehen davon, dass mit 
dem geistigen Eigentum auch ideelle Rechte 
verbunden sind, können durch die unzulässige 
Photographie auch in anderer Weise Personen 
ideell verletzt werden, und zwar, indem die 
Photographie als Beleidigung anzusehen ist. 
An Beispielen sei dies gezeigt. 

Ein junger Mann von unsauberem Charakter 
hat ein Interesse daran, eine bestimmte Dame 
blosszustellen. Er verschafft sich auf Umwegen, 
vielleicht durch groben Vertrauensbruch oder 
gar durch Diebstahl, ein Bild der Betreffenden, 
geht damit zum Photographen und gibt ibm 
auf, von diesem Bilde und seinem eigenen — 
er stellt sich als Bräutigam der Dame vor — 
Doppelbilder anzufertigen. Diese verschenkt er 
an Bekannte. Um die Sache noch schlimmer 
zu treiben, lässt er auch vielleicht eine Ver- 
grösserung anfertigen, die auszustellen er den 
Photographen bittet. Es leuchtet ein, wie 
schwer die Dame dadurch beleidigt werden 
kann. Der angebliche Bräutigam ist vielleicht 
ein ganz grosser Hallunke oder jemand, der 
durch Stand und Bildung tief unter ihr steht. 
Strengt die Dame oder der Staatsanwalt Klage 
wegen grober Beleidigung bezw. Verstosses 
gegen das Urheberrecht an, so kann der Photo- 
graph, wenn sein Vorgehen als fahrlässig be- 
trachtet wird, schwer hereinfallen, nicht nur 
strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich, da er 
unter Umständen auch für alle als Folgen der 
Beleidigungen entstehenden Schädigungen (Er- 
krankung, Aufbebung einer Verlobung usw.) 
haftbar gemacht werden kann Dazu wird der 
Ruf des Photographen sehr geschädigt und er 
wird manche Kundschaft einbüssen. Aber schon 
die menschliche Rücksicht gegen andere muss 
den Photographen warnen. Er darf einen Auf- 
trag in der bezeichneten Art nur dann aus- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONKK. 


führen, wenn er die Einwilligung der Dame hat, 
oder wenn er wenigstens bestimmt weiss, dass 
der Besteller wirklich der Bräutigam ist. 

Ein anderer Fall. Eine Dame bat sich aus 
irgend einem Grunde vollständig unbekleidet 
photographieren lassen, etwa von ihrem Ehe- 
gatten oder von einem Künstler, der den Akt 
für ein Gemälde verwertete, oder von einem 
Arzte, 
wissenschaftliche Sammlung festlegen wollte. 
Vielleicht ist auch die Nacktaufnahme für einen 


der eine Körperabnormität für seine 


521 


kleinen Kreis von Vertrauten bestimmt, die sie 
vom künstlerischen oder idealen Standpunkte 
aus betrachten mögen. Kommt nun ein Un- 
berufener in den Besitz eines solchen Bildes 
und lässt sich eine Reproduktion oder eine 
Vergrösserung davon machen, so wird der 
Photograph, der dazu die Hand bietet, wohl 
stets der Beleidigung für schuldig befunden, 
selbst wenn er eine Bescheinigung des Auftrag- 
gebers, dass er zur Bestellung berechtigt sei, 
vorzeigen kann. (Schluss folgt ) 


——gt —— 


Rundsehau. 


— Das direkte Einkopieren von Hand- 
schriften, Notizen jeder Art usw. auf bezw. 
unter das aufgenommene Filmbild gestattet eine 
amerikanische Neuerung an Kameras und Films, 
die durch Patente geschützt ist. Eine kleine 
Beschreibung der interessanten Konstruktion, 
welche wir dem amerikanischen Fachblatte 
„Wilsons Photogr. Magazine“ 1914, S. 388, 
entnehmen, wird Interesse finden, zumal wahr- 
scheinlich auch auf dem deutschen Markte bald 
diese Neuheit erscheinen dürfte. 

Der Erfindungsgedanke ist kurz folgender. 
An einer Kodakrollfilmkamera für Aufnahmen 
in Postkartengrösse ist eine kleine, durch Feder- 
druck zu öffnende Tür an passender Stelle an- 
gebracht. Unter diesem geöffneten schmalen 
Ausschnitt rubt nach jeder Aufnahme und nach 
Weiterdrehen des Films um eine Bildbreite das 
sonst unbenutzte Zwischenstück zwischen zwei 
Bildern. Die Films sind nun zwar in der Prä- 
paration die gleichen, wie alle anderen Roll- 
films, aber das sonst als Hinter- und Zwischen- 
lage verwendete dicke, rot und schwarze (Duplex-) 
Papier ist durch ein dünnes, rot erscheinendes 
Papier ersetzt, das an sich nicht vollkommen 
lichtsicher ist, aber in Verbindung mit einem 
Gewebe, das zwischen dem roten Papier und 
dem Film angeordnet ist, genügenden Schutz 
bietet. 

Wenn man nun nach einer Aufnahme die 
erwähnte schmale Tür öffnet, mit hartem Blei- 
stift auf dem roten Papier irgendwelchen Text, 
wie den Titel der Aufnahme, Aufnahmedaten 
hinsichtlich Exposition, Blende usw. notiert oder 
bei einer Porträtaufnahme sich das Autograph 
der dargestellten Person einschreiben lässt, so 
werden die „beschriebenen Teile des roten 
Papieres derart beeinflusst, dass sie Licht durch- 
lassen“. Man hat sich das wohl so vorzustellen, 
dass die rote Schicht durch den Graphitstift 
mehr oder weniger vollständig an den beschrie- 
benen Stellen fortgekratzt wird. Zur Sicher- 
heit wird man nun nach vollendeter Unterschrift 
noch 2 bis 5 Sekunden „exponieren“, d. h. das 
Geschriebene der Wirkung guten Lichtes aus- 


{Nachdruck verboten.) 


setzen, dann die Tür schliessen und weiter- 
photographieren, bis die Filmrolle erledigt ist. 
Bei der späteren Entwicklung werden dann 
die Inschriften zwischen den Bildern genau so 
mit hervorgerufen werden, wie die Bilder selbst, 
die Schrift wird auf jeder Kopie mitkopieren 
und es ist dem Ermessen des einzelnen über- 
lassen, ob er später die Schrift auf der Kopie 
stehen lassen oder abschneiden will. Durch 
geeignetes Vordrehen des Films, um die Breite 
des Schreibfensters kann man es auch ermög- 
lichen, dass die Schrift noch im Bilde, statt 
darunter steht. Me. 
— Jodstärke zur Prüfung auf Fixier- 
natron. Zur Feststellung des Fixiernatron- 
gehalts wird neuerdings wieder die Probe mit 
Jodstärkekleister angeregt. „Photography and 
Focus“ gibt die folgende Anweisung: Eine kleine 
Menge Stärke wird mit etwas kaltem Wasser 
verrührt und dann wird kochendes Wasser zu- 
gefügt, unter weiterem Umrühren. Es ist zwei- 
bis dreimal soviel Wasser zu nehmen, als sonst 
für Stärkekleister üblich ist, da für vorliegenden 
Zweck eine dünnere Beschaffenheit erwünscht 
ist. Zu etwa go bis ızo ccm dieses Stärke- 
kleisters kommen ı bis 2 Tropfen Jodtinktur, 
dies genügt zur Erzielung der tiefblauen Färbung. 
Ein wenig der blauen Flüssigkeit wird dann 
stark mit Wasser verdünnt, bis die Färbung 
ganz hell ist. Je heller (natürlich nur so weit, 
als eben eine Unterscheidung noch deutlich 
sichtbar ist), desto empfindlicher wird die Probe. 
Von der blauen Flüssigkeit giesst man ein 
Geringes in eine Glasschale, unter der man 
einen Bogen weisses Papier zur besseren Beob- 
achtung gelegt hat. Dann giesst man ein kleines 
Quantum von dem auf Fixiernatrongehalt zu 
prüfenden Waschwasser in die Schale. Schon 
eine sehr geringe Spur von Fixiernatron reicht 
hin, die blaue Färbung gänzlich zu vernichten. 
Man kann auch zur Prüfung einfach die Kopie 
oder das Negativ aus dem Waschwasser heraus- 
nehmen und über der Schale abtropfen lassen. 
Bei sehr schwachen Fixiernatronmengen achte 
man beim Hineinfallen der Tropfen auf die 


76° 


522 








Reaktion, denn nach Verteilung der Tropfen 
in der Flüssigkeit werden sehr geringe Spuren 
Fixiernatron schwieriger beobachtbarsein. Ferner 
ist anzuraten, dass man das zum Auswaschen 
der Kopien benutzte Wasser vorher selbst einer 
Prüfung unterzieht, ob dasselbe nicht etwa an 
und für sich reagierende Verunreinigungen ent- 
halt. 

Von anderen Prüfungsmethoden sei noch 
die folgende, viel benutzte erwähnt: Man bereitet 
eine Lösung von: 


Kaliumpermanganat 1g, 
destilliertem Wasser . ı Liter, 
Kaliumkarbonat 1g. 


Von dieser violetten Lösung giesst man ein 
kleines Quantum in ein Reagenzglas oder der- 
gleichen und bringt dazu einige Iropfen des 
zu untersuchenden Wassers. Ist noch Fixier- 
natron vorhanden, so wird die Permanganat- 
lösung entfärbt. 

Zu all diesen Proben ist aber zu bemerken, 
dass sie uns nur einen Aufschluss über den 
Befund des Waschwassers geben. Manche 
Papiere balten in sich das Fixiernatron, wie 
Gebr. Lumietre und Seyewetz nachgewiesen 
haben, sehr zurück, so z. B. Gelatineschichten. 
Es wurde beobachtet, dass das Waschwasser 
die Reaktion auf Fixiernatron nicht mehr gab, 
als man aber die feuchten Bildkopien selbst 
ausdrückte und dieses Tropfwasser untersuchte, 
zeigte sich noch Anwesenheit von Fixiernatron. 
Ueber rationelle und gründliche Entfernung des 
Fixiernatrons aus Platten und Papieren haben 
seinerzeit die Gebr. Lumie&re vortreffliche 
praktische Anweisungen veröffentlicht. 


— Papiernegative mit gewöhnlichem 
Bromsilberpapier. Im „British Journal“ wurde 
wiederum einmal die Frage der Eignung von 





PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


gewöhnlichen Bromsilberpapieren zur Herstellung 
von Papiernegativen erörtert. Man kann hier 
nicht ohne weiteres bejahend oder verneinend 
antworten, denn die Papiere sind in ihrer 
Qualität von grosser Verschiedenheit. Im all- 
gemeinen ist das gewöhnliche Bromsilberpapier 
für Negativzwecke nicht geeignet, und zwar aus 
mehrfachen Gründen. Bei dem Bromsilber- 
papier wird vor allem darauf gesehen, dass ein 
guter, gediegener, weisser Untergrund für das 
Bild vorliegt, möglichst undurchsichtig. Eine 
Barytschicht, welche die Emulsion trägt, ist 
ebenfalls sehr dicht. Von einem Negativ fordern 
wir aber, dass es einen gewissen Grad von Durch- 
sichtigkeit besitzt. Ferner soll das Papier für 
Negativbilder sehr glatt, möglichst kornlos sein, 
wohingegen es bei Kopierpapieren nicht schlimm 
ist, wenn in dem Papierfilz Klümpchen und 
dergleichen enthalten sind. Wenn wir diese 
Punkte beachten, so könnten für gewisse Arbeiten 
die dünneren und feineren Qualitäten von glatten 
oder glänzenden Bromsilberpapieren wohl benutzt 
werden, wenn nichts anderes zur Verfügung 
steht; man wird leidliche Resultate erhalten. 
Um uns über den Stand des Korns bezw. der 
Struktur eines Papiers, über Klümpchen in der 
Papiermasse zu unterrichten, schneidet man ein 
nicht zu kleines Stück ab, fixiert dasselbe, 
wäscht es aus und bringt es dann in Methyl- 
alkohol. Das Papier wird so schnell trans- 
parent; alle Ungleichmässigkeiten des Papier- 
stoffs treten so klarer zutage. 


Was das eigentliche Negativpapier betrifft, 
so ist dieses mit einer speziellen Emulsion her- 
gestellt; man wird finden, dass diese eine aus- 
gedehntere Tonabstufung als das gewöhnliche 
Bromsilberpapier besitzt. Es ist noch anzufügen, 
dass auch die Empfindlichkeit des Negativ- 
papiers höheren Forderungen genügen muss. 


7 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Gentral-Verband 
Deutscher Photographen- Vereine und 

Innungen, J.P. 

Protokoll des Verbandstages 

am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik. 
(Fortsetzung.) 

Inunungspflicht der Filialen. 

Durch drei Entscheidungen, aus Chemnitz, Dort- 
mund und Königsberg, wurde bestätigt, dass Filialen, 
welche in einem anderen Innungsbezirke liegen, dort 
ebenfalls innungspflichtig sind. Natürlich empfiehlt es 
sich, keine unnötigen doppelten Lasten, z. B. durch 
zweimalige Lieferung des Inuungsorganes, aufzuerlegen. 


Ladenschluss. 


Vor 5 bis 6 Jahren hatte der Verein Hamburg an 
den C. V. das Ansuchen gestellt, um die bestehenden 
Unzuträglichkeiten zu beseitigen, eine Eingabe an die 
gesetzgebenden Körperschaften zwecks Aenderung des 
$ 139f der Gewerbeordnung zu richten. Da die photo- 
graphischen Geschäfte nicht als Verkaufsstellen an- 
gesehen werden, konnte bisher keine Bestimmung über 
deu Schluss eingeführt werden. Die Innungen in Dort- 
mund, Duisburg, Erfurt und Hannover haben durch 
einfachen Innungsbeschluss, was bisher nicht möglich 
war, den 8 Uhr- Geschäftsschluss der photographischen 
Ateliers festgesetzt; ausgenommen sind natürlich vor- 
her bestellte Aufnahmen, wie Hochzeiten, Bälle usw. 


BHOTÖGRAPHISCHE CHRONIK. 


523 





Herr Freundt- Hannover berichtet über die Er- 
fahrungen in Hannover, wo ein Geschäft war, welches 
die ganze Nacht offen hatte. Der Inhaber ignorierte 
den Innungsbeschluss und hielt sein Geschäft nach 
wie vor offen. Er behauptete, dass die Anfertigung 
der kleinen Bilder eine Lustbarkeit sei und den Be- 
stimmungen der Innungen nicht unterläge. In Ham- 
burg wäre dieses durch Gerichtsbeschluss ausdrücklich 
anerkannt. Aus der Sammlung der Gerichtsentschei- 
dungen desC. V. erhalten wir die Abschrift des Urteils, 
dass die Angaben Lehmanns nicht richtig waren. 
Lehmann erstattete nun gegen den Vorstand Straf- 
antrag wegen Geschäftsschädigung usw., der aber von 
der Behörde zurückgewiesen wurde. Er hat nun alles 
mögliche versucht, um die Entscheidung in die Länge 
su ziehen. Er ist bis an den preussischen Handels- 
minister gegangen, aber wurde auch dort zurück- 
gewiesen, da in einem früheren Falle der Herr Handels- 
minister entschieden hatte, dass die Barbiere, deren 
Geschäftsräume gleichfalls nicht als Verkaufsläden 
unter $ 139f fallend anzusehen sind, das Recht haben, 
durch Innungsbeschluss einen bestimmten Geschäfts- 
schluss vorzusehen. Lehmann hat sich mit dem ab- 
lehnenden Bescheid des Ministers noch nicht begnügt, 
sondern beim Bezirksamt Beschwerde eingelegt. 

Während der Ausführungen des Herrn Freundt 
kommt der Syndikus der Leipziger Gewerbekammer, 
Herr Herzog, der gestern leider dienstlich verhindert 
war. Der Vorsitzende Schlegel begrüsst denselbeu 
und bittet ihn, bei den Verhandlungen mit seinem 
Rat dem C. V. zur Seite zu stehen. 


Herr Schallenberg-Hamburg berichtigt die Aus- 
führungen des Herrn Freundt, dass Lehmann, der 
allerdings zuerst verurteilt war, nachher freigesprochen 
wurde und das Gericht jetzt unerklärlicherweise seinen 
Ausführungen beigetreten ist, dass die Herstellung von 
Postkarten als Lustbarkeit anzusehen sei. Die erste 
Verurteilung Lehmanns war erfolgt, weil er damals 
ausser Postkarten auch noch andere Aufträge an- 
genommen hatte. In Hamburg seien hierdurch ganz 
zerfahrene Zustände entstanden. Die Miniaturbilder- 
geschäfte kümmern sich überhaupt nicht mehr um die 
polizeilichen Vorschriften, während die anderen Photo- 
graphen schliessen müssen. Er bittet, dass der C. V. 
bei den Hamburger Behörden und bei der Deputation 
für Schiffahrt, Handel und Gewerbe vorstellig wird 
und die Verhältnisse klarlegt. Der Vorsitzende verspricht, 
dieses zu tun, und bittet um die nötigen Unterlagen. 

Nach der Ansicht des Herrn Syndikus Herzog 
sind in Hamburg, besonders in St. Pauli, eigenartige 
Verhältnisse, die nirgendwo sonst anzutreffen seien. 
Es wäre allerdings ein Fehler gemacht worden, dass 
der Prozess nicht bis zum Reichsgericht durchgeführt 
worden ist, und wäre dieses wahrscheinlich zu einer 
anderen Auffassung gekommen, denn es sei unhaltbar, 
dass in einem Bundesstaat die Anfertigung von Post- 
karten als Lustbarkeit angesehen wird und in anderen 
nicht. 

Es sprachen noch die Herren Lichte - Berlin, 
Halfpape-Düsseldorf und Scheithauer-Zwickau. 


In Berlin wie auch in Königsberg ist durch Ge- 
richtsurteil festgestellt worden, dass die Herstellung 
von Schnellphotographien nicht als Lustbarkeit an- 
gesehen werden kann. 

In Düsseldorf muss die beschränkte Arbeitszeit 
an Sonn- und Festtagen eingehalten werden. Wenn 
schon die Geschäftsinhaber unter Umständen Sonntags 
arbeiten dürfen, so ist doch für die Gehilfen eine be- 
stimmte Zeit vorgesehen und wird angeraten, es auf 
diesem Wege zu versuchen, da.es sich um eine rein 
photographische Tätigkeit handelt. 


Sonntagsruhe. 

Gegenwärtig liegt ein Gesetzesentwurf über die 
Sonntagsruhe im Handelsgewerbe den gesetzgebenden 
Körperschaften vor. Die Photographie fällt, wie mit- 
geteilt wurde, nicht unter diese Bestimmungen. Der 
C. V. vertritt den Standpunkt, dass die Sonntags- 
bestimmungen, die sich überall, wo sie eingeführt 
wurden, bestens bewährt haben, den örtlichen Verhält- 
nissen entsprechend angeordnet werden müssen. Die 
vor 2 Jahren angestellte Rundfrage hat ergeben, dass 
auch in kleinen Städten und Landbezirken, entgegen 
den Annahmen, die Photographen in der überwiegen- 
den Mehrzahl auch für Einschränkung der Arbeitszeit 
an Sonntagen sind. Von Bremen aus wurde eine Ein- 
gabe an den Bundesrat gerichtet, reichsgesetzlich die 
Arbeitszeit der photographischen Geschäfte von Io bis 
5 Uhr festzusetzen, dass dagegen die Verwendung von 
Personal mit Ausnahme der vier Adventssonntage nicht 
gestattet sein sollte. 

Herr Arnold-Bochum wüuscht allgemein reichs- 
gesetzliche Regelung, damit keine Abwanderung der 
Aufnahmen von den grossen Städten nach den benach- 
barten kleinen stattfindet. 

Herr Syndikus Herzog-Leipzig hält es nicht für 
angebracht, in dieser Frage einen Beschluss zu fassen. 

Herr Lohöfener-Bielefeld hat in seinem Bezirke 
die besten Erfahrungen mit der Sonntagsruhe gemacht, 
er ist gegen eine reichsgesetzliche Regelung. 

An der Aussprache beteiligen sich noch die Herren 
Kruse-Hamburg, Paulsen-Magdeburg undSchlegel- 
Dresden. 

Hamburg hat berechtigte Klagen; die Furcht, dass 
die Kollegen in grossen Städten durch Abwanderung 
nach kleinen Orten geschädigt werden, dürfte un- 
begründet sein. 

In Köln ist jetzt in zwei Instanzen ein Prozess 
durchgeführt, der es den G. m. b. H. unmöglich macht, 
durch Eintragung der Operateure als Mitglieder der 
Gesellschaft m. b. H. diese den ganzen Tag arbeiten 
zu lassen. Die Angelegenheit liegt jetzt beim Kammer- 
gericht. 

Es wird abgelehnt, allgemein eine reichsgesetzliche 
Regelung zu beantragen, und sollen wie bisher die 
Sonntagsarbeiten den örtlichen Verhältnissen angepasst 
werden. 

Gehilfen- und Meisterprüfungen. 

Die von der Kommission, bestehend aus den Herren 
Arnold-Bochum, Grienwaldt-Bremen, Lohöfener, 
Bielefeld und Schlegel-Dresden, ausgearbeiteten Vor- 


524 





schläge zur Gehilfen- und Meisterprüfung wurden ein- 
gehend beraten. Dieselben sind in den letzten C. V.- 
Nachrichten veröffentlicht: Zu dem von dem Vorsitzen- 
den Schlegel gesammelten und ausgearbeiteten 
Material hatten die Herren Arnold und Lohöfener 
Ergänzungsvorschläge gemacht. Da die Kammern 
Vorschriften über Anmeldung, Prüfungsgebühren usw. 
selbst erlassen, wurde Abstand genommen, hierüber 
Bestimmungen zu treffen. Es folgt eine ausserordent- 
lich gründliche Beratung und Aussprache über die 
einzelnen Vorschläge. 


Herr Lüpke- Berlin findet, dass der Antrag des 
Herrn Arnold bei der Gehilfenprüfung zu weit geht. 
Es muss von Fall zu Fall das Geschäft des Lehrherrn 
in Berücksichtigung gezogen werden. 

Herr Syndikus Herzog-Leipzig verweist darauf, 
dass die Betriebe zu verschieden sind, und kann ein 
Lehrling, ohne dass ihn eine Schuld trifft, in einem 
rückständigen Geschäft nur eine mangelhafte Ausbildung 
erlangen. Die allgemeinen Vorschriften der Prüfungs- 
ordnung lauten, dass der Prüfungsausschuss- von den 
Prüflingen den Nachweis der gewöhnlichen Handgriffe 
und Fertigkeiten zu verlangen hat. Verlangen muss 
man, dass ein ordentlicher Lebenslauf geschrieben 
wird, auch sollen die Prüflinge mit der einfachen Buch- 
führung vertraut sein. Leider macht man hier die 
schlimmsten Erfahrungen. Gewarnt wird, den Fort- 
bildungsschulen einen photographischen Kursus der- 
ertig anzugliedern, dass man zu dem Glauben kommt, 
dass die Meisterlehre nicht mehr nötig sei. 

Herr Grundner-Berlin verweist auf die guten 
Resultate in Berlin. Die Ansprüche sollen nicht zu 
hoch gestelit werden. 

Herr Arnold-Bochum sagt, dass die von ihm vor- 
geschlagenen Aufnahmen dort bei den Gehilfenprüfungen 
verlangt wurden und dass keinerlei Schwierigkeiten 
entstanden sind. 

Herr Hoffmann-Leipzig ist ebenfalls für nicht 
zu hohe Ansprüche unter Berücksichtigung, dass der 
grösste Teil der Lehrlinge nur Volksschulbildung hat. 

Der Vorschlag des Herrn Arnold-Bochum wird 
mit der Einschränkung angenommen, möglichst die 
verschiedenen Arten zu verlangen, aber vorher von 
Fall zu Fall zu prüfen, wie weit die Ansprüche gestellt 
werden können. 

Bei dem nächsten Absatz, der über allgemeine 
Grundlagen handelt, entspinnt sich eine Aussprache 
über die Beschreibung des Gehilfenstückes. 

Die Herren Lüpke-Berlin und Schuhmann- 
Karlsruhe sind der Ansicht, dass bei der mündlichen 
Prüfung die Kenntnisse der Prüflinge festgestellt wer- 
den können. 

Herr Syndikus Herzog-Leipzig weist darauf hin, 
dass bindende Vorschriften für ganz Deutschland nicht 
gemacht werden können. In Sachsen wird eine münd- 
liche und eine schriftliche Prüfung verlangt. 

Der Vorsitzende Schlegel- Dresden bemerkt, 
dlass die Arbeiten der Kommission keine Vorschriften, 
sondern nur Vorschläge sind. 

Der Absatz wird angenommen, nur soll anstatt 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





theoretische Prüfung „mündliche Prüfung“ 
werden. 

Absatz 3, Kopierverfahren: Herr Lüpke-Berlin 
empfiehlt, dass die Prüflinge ihr Rezeptbuch vorlegen 
sollen. In Absatz 3 soll anstatt Tonbad ,„Goldbad “ 
gesagt werden. Im letzten Absatz wird vor Beschreibung 
des Platinpapieres eingefügt „wenn möglich“. 

Negativprozess und Entwicklungspapier: Der Ab- 
satz wird ohne Aenderung angenommen. 

Beurteilung und Verwendung von Apparaten und 
Vorrichtungen: Gegen die aufgestellten Vorschläge er- 
heben sich Bedenken, da die Forderungen besonders 
in solchen Städten, wo keine Schulen sind, als zu 
weitgehend bezeichnet werden. 

Die Herren Sander-Leipzig nnd Lohöfener- 
Bielefeld halten die Vorschläge zwar für wünschens- 
wert, glauben aber, dass sie in der Praxis nicht so 
weit ausgedehnt werden können. . 

Die Herren Lüpke-Berlin und Lichte-Berlin 
führen aus, dass in Berlin, wo allerdings eine Fach- 
schule ist, in der Art geprüft wird; jeder muss sein 
Handwerkszeug kennen. 

Der Vorsitzende Schlegel-Dresden gibt zu, dass 
heute noch eine Anzahl Lehrherren selbst nicht ge- 
nügend unterrichtet sind, aber unser Stand muss ge- 
hoben werden, und müssen diese Lehrherren ihre Kennt- 
nisse vervollständigen. 

Die Herren Scheithauer-Zwickau, Hoffmann- 
Leipzig und Kneisel-Plauen stimmen dem zu. 

Beschiossen wird, dass nur der erste Satz stehen 
bleibt: Einfache Kenntnisse über den Bau und die 
Leistungen der verschiedenen Objektivarten. Gestrichen 
wird von „einfache Linsen “ an bis „Tiefenzeichnungen 
der Objektive“. Die weiteren Vorschläge über die 
Lehrlingsprüfung werden angenommen. 


(Fortsetzung folgt.) 
I 


gesagt 


Photographen-Innung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 

Durch die Behinderung unseres I Schriftführers 
ist die Veröffentlichung des Protokolls der letzten 
Innungsversammlung bisher nicht erfolgt. Mit der 
Bitte um Entschuldigung gibt der Vorstand unseren 
Mitgliedern hiervon Kenntnis. Das Protokoll wird bei 
der nächsten Innungsversammlung am 29. Oktober 
zur Verlesung gebracht und alsdann veröffentlicht 


werden. 
Der Vorstand 


der Photographen-Innung (Zwangsinnung) 
Berlin. 
Lorenz Tiedemann, 
Vorsitzender. 


Hugo Kammer, 


I. Schriftführer. 
—kIre— 


Ateliernaehriehten. 
Dessau. Herr Carl Karsch hat sein Photo- 
graphisches Atelier nach Zerbster Strasse 63 verlegt. 
Schweinfurt. Herr H. Högg hat sein Photo- 
graphisches Kunstlicht - Atelier, früher Metzgergasse, 
in die Obere Strasse 4 verlegt. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


525 









Schweinfurt. Die Firma Soıko & Friedrich 
verlegte ihr Atelier von Linsengasse 6 nach Rückert- 
strasse 27. 

Weissensee. Herr Erwin Paehlike eröffnete 
Berliner Allee 244 unter der Firma Photographisches 
Kunstatelier „Ideal“ ein Atelier. 


N 


Personalien. 

Den Heldentod fär das Vaterland starb der Sohn des 
Herrn Königl. Hofphotographen Christian Lützel 
in München, Herr Christian Lützel, Akademiker, 
Kriegstreiwllliger im 7. Chevaulegers- Regiment. 


—En4t— 


Auszeiehnungen. 
Baden-Baden. Se. Maj. der König von Schweden 
hat Herrn Photographen Hugo Kühn, hier, die 
Königl. Schwedische Medaille der Baltischen Ausstellung 
für seine hervorragenden, in Malmö ausgestellten Bilder 
verliehen. 


Der Photograph Schlechtweg aus Weimar, der 
als Artillerieunteroffizier im Verband der Kluckschen 
Armee kämpft, erhielt nach einem schweren Gefecht 
gegen französische und englische Artillerie das Eiserne 
Kreuz, weil er dreimal im Artilleriefeuer eine Tele- 
phonleitung wieder in Ordnung brachte, die dazu be- 
stimmt war, die Feuerbereitschaft unserer Artillerie zu 


sichern. 
rar 


Gesehäftliehes. 
Aus dem Aufsichtsrat der Neuen Photographischen 
Gesellschaft in Berlin: Steglitz ist Dr. Hans Hofmann 


ausgeschieden. 
DT 


Geriehtswesen. 


Die Rechtsnaturdes Gewerbebetriebeseines 
Schnellphotographen. (Entscheidung des Ober- 
landesgerichts Stuttgart.) [Nachdruck auch im Auszug 
verboten.] Wer ausserhalb des Gemeindebezirks seines 
Wohnortes oder der durch besondere Anordnung der 
höheren Verwaltungsbehörde dem Gemeindebezirke des 
Wohnortes gleichgestellten nächsten Umgebung des- 
selben ohne Begründung einer gewerblichen Nieder- 
lassung und ohne vorgängige Bestellung in eigener 
Person Waren feilbieten oder gewerbliche Leistungen 
anbieten will, bedarf eines Wandergewerbescheines 
(8 55 der Reichsgewerbeordnung). Für Schnellphoto- 
graphen, die auf Messen, Jahrmärkten usw. ihre Buden 
aufschlagen, ist es nun von grossem Interesse, zu wissen, 
ob. in ihrem Gewerbebetrieb ein Anbieten gewerblicher 
Leistungen oder ein Feilbieten von Waren liegt, da 
sie sich in diesem Falle eventuell eine Bestrafung wegen 
Wandergewerbesteuergefährdung zuziehen können. Wie 
vorliegende Entscheidung zeigt, ist in ihrer Tätigkeit 
ein Anbieten gewerblicher Leistungen zu erblicken und 
somit die Wandergewerbesteuerpflicht nicht gegeben. 





Der in München wohnhafte Schnellphotograph X. hatte 
während der Sommermesse in Ulm auf dem Messplatze 
eine Schnellphotographiebude aufgestellt. Er bot von 
ihr aus dem Publikum seine Dienste an, machte die 
aufgenommenen Photographien auf der Stelle fertig 
und übergab sie dem Besteller gegen Bezahlung. Wegen 
Wandergewerbesteuergefährdung unter Anklage gestellt, 
wurde er auf die gegen seine Verurteilung eingelegte 
Revision vom Oberlandesgericht Stuttgart frei- 
gesprochen. Ueber die Natur seines Gewerbebetriebes 
führt die Revisionsinstanz in den Entscheidungsgränden 
aus: Mit Recht hat das Berufungsgericht in der 
Tätigkeit des Angeklagten ein Anbieten gewerblicher 
Leistungen und nicht ein Feilhalten von Waren oder 
ein Aufsuchen von Warenbestellungen gefunden. Denn 
das Wesentliche dessen, wozu sich X. erboten hat, ist 
die Herstellung des photographischen Bildes, also eine 
gewerbliche Leistung gewesen; die Uebergabe des fertig- 
gestellten Bildes in das Eigentum des Bestellers ist nur 
als abschliessender Akt zu der Herstellungstätigkeit 
hinzugetreten. (Vergl. Gew.- Archiv, Ergänzungsband I, 
S. 2441.) sk. 


u 


Kleine Mitteilungen. 

— Die Inhaber des Eisernen Kreuzes 
ı914 bittet Exzellenz Generalleutnant z. D. Freiherr 
von Dincklage- Campe, Berlin - Haleusee, West- 
fälische Strasse 61, Namen und Adresse mitzuteilen. 
Er beabsichtigt, den Helden aus dem jetzt tobenden 
Weltkriege ein Ehrendenkmal zu errichten, wie er es 
in seinem Werke: „Wie wir unser Eisern Kreuz er- 
warben“ für die Inhaber des Eisernen Kreuzes aus 
dem deutsch- französischen Kriege 1870/71 getan. Auch 
in diesem neuen Werke sollen die mit dem Eisernen 
Kreuze Ausgezeichneten in Selbstschilderungen ihre 
Tat in kurzem Texte darstellen, die ihnen dieses 
Ehrenkreuz brachte. Er bittet auch die Vorgesetzten 
und Kameraden, für die mit der Feder weniger ge- 
wandten oder auf dem Felde der Ehre gebliebenen 
Soldaten einzuspringen. 


— Preisausschreiben zur Erlangung 
deutscher Rassenbilder. Dem Vorstande der 
Deutschen Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie 
und Urgeschichte ist von J. F. Lehmanns Verlag in 
München die Summe von 2000 Mk. zur Verfügung 
gestellt, die für Preise zur Erlangung guter photo- 
graphischer Bilder von den das deutsche Volk zu- 
sammensetzenden Rassen und Stämmen verwendet 
werden soll. Die Aufnahme sollen betreffen: ı. Die 
in der Bevölkerung Deutschlands vorkommenden Rassen, 
nordische (Germanen), alpine, dinarlsche, mongoloide, 
mediterrane, orientalische und armenoide (Semiten); 
2. einzelne charakteristische deutsche Stämme (Friesen, 
Sachsen, Bayern, Alemannen, Franken usw.) und andere 
Stämme (z. B. Wenden, Polen, Tschechen, Madjaren, 
Finnen, Juden usw.). Preisrichter sind: Professor 
E. Fischer, Freiburg I. Br., Dr. Fritz Lenz, München 
und Geheimrat Virchow, Berlin, 


526 


— Die Firma Dr. Georg Hauberrisser, Photo- 
artikel, teilt uns mit, dass sie wegen Ausbruchs des 
Krieges den Termin ihres Preisausschreibens (180 Geld- 
preise im Gesamtbetrag von 10000 Mk.) auf vielfachen 
Wunsch auf eine günstigere Zeit verlegt. 


» 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 


Frage 166. Herr W.L. in L. Vor einigen Tagen 
machte ich etwa 60 Bromsilber- Postkarten bei elektri- 
schem Licht und folgender Arbeitsweise: Wie üblich 
zuerst eine Probekarte zur Ermittelung der richtigen 
Belichtung. Nach Entwicklung dieser Karten wurden 
die übrigen (6 bis ı2 Stück) belichtet. Die belichteten 
Karten in eine gewöhnliche Trockenplattenschachtel 
getan und dann weitere Karten in derselben Weise 
verarbeitet. Bemerkt sei noch, dass Karten von zwei 
verschiedenen Firmen verarbeitet wurden, weisse und 
gelbe. Bei der Entwicklung sämtlicher belichteten 
Karten (in der Plattenschachtel angehäuften) stellte 
sich nun heraus, dass die weissen Karten etwa bis zur 
halben Kraft entwickelten und dann nichts mehr her- 
auszuholen war und schleierig wurden. Die gelben 
Bromkarten dagegen normal entwickelten. Ich nahm 
nun an, dass der Entwickler etwa verunreinigt sein 
könnte, und nahm frischen aus der Vorratsflasche, 
Das Resultat war aber dasselbe. Dann setzte ich unter 
Berücksichtigung peinlichster Sauberkeit ganz frischen 
Entwickler an (so g Natriumsulfit, 2g Metol, 4 g 
Hydrochinon und so g Soda auf 1000 ccm Wasser. 
Bromkali nach Bedarf). Machte dann wieder Pıobe- 
karten, welche normal entwickelten. Die folgenden 
Ersatzkarten legte ich dann wieder zu den anderen In 
den Pappkarton, um von neuen die etwa 60 Stück 
nacheinander zu entwickeln, aber auch diese Karten 
entwickelten trotz des frischen Entwickiers wieder nur 
halb und dann schleierig. Wo kann hier die Fehler- 
quelle sein, die unter Tausenden von Karten so plötz- 
lich auftritt. Das Sonderbare ist, dass die gelben 
Karten gut entwickeln und die weissen nicht. Warum 
entwickeln die belichteten und sofort entwickelten 
Karten normal und die anderen nicht? Falls Sie die 
Karten prüfen möchten, lege Ich zu diesem Zweck 
einige belichtete und unbelichtete bei. Für eine Auf- 
klärung wäre ich Ihnen sehr dankbar. 


Antwort su Frage 166. Falls die weissen und 
gelben Karten dieselbe Empfindlichkeit besessen haben 
sollten, so würde das Vorkommnis schwer zu erklären 
sein. Die Möglichkeit besteht doch aber, dass die 
gelben Karten viel empfindlicher waren als die weissen. 
In solchem Fall wird bei normaler Entwicklung die 
nötige Kraft der Tiefen nicht zu erreichen sein, 
während bei verlängerter Entwicklung dann ein all- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


gemeiner Schleier speziell bei dem benutzten Ent- 
wickler, der ziemlich kräftig ist, eintreten muss. Wir 
werden die Karten noch untersuchen und Ihnen dann 
über den Befund der Empfindlichkeit in einem späteren 
Fragekasten Nachricht zukommen lassen. Dass die 
Lichtwirkung in so kurzer Zeit bei einem bestimmten 
Kartenfabrikat zurückgehen sollte, ist nicht sehr wahr- 
scheinlich. Es ist zwar allgemein bekannt, dass speziell 
bei Bromsilberpapier der Lichteindruck in der Zeit 
zwischen Belichtung und Fixieren zurückgehen kann, 
doch ist bis jetzt ein solcher Fall immer nur dann 
konstatiert worden, wenn grosse Zeiträume von 
mehreren Wochen oder gar Monaten bis zur Entwick- 
lung verstrichen. Ob irgend ein Pappkasten diese 
Wirkung beschleunigen kann, mag dahingestellt bleiben, 
unmöglich ist es nicht, wie man aus analogen Vor- 
kommnissen wohl schliessen kann, doch ist eine direkte 
dabingehende Beobachtung bis jetzt unseres Wissens 
nicht gemacht worden. 


b) Rechtliche Fragen. 


Frage 73. Herr E.S. inE. Wenn Besteller durch 
Selbstmord endete, an wen kann ich mich wegen der 
Kosten für die gelieferten Bilder halten? Ist der Vater 
verpflichtet, ein von seinem minderjährigen Sohn be- 
stelltes Bild zu bezahlen? 


Antwort su Frage 72. Soweit es aich um Gruppen- 
aufnahmen handelt, versuchen Sie zunächst in Gäte 
von den füberlebenden Abgebildeten das zu erreichen, 
was Sie auf rechtlichem Wege nicht erreichen würden. 
Für die Schulden eines Verstorbenen haften die Erben, 
wenn sie die Erbschaft mit rechtlicher Verbindlich- 
keit angetreten haben, was Sie durch das zuständige 
Nachlassgericht erfahren können. Haben die Erben 
die Erbschaft ausgeschlagen, dann können Sie recht- 
lich niemand für die Schulden des Verstorbenen haft- 
bar machen. Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr 
ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn 
die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist von 
6 Wochen verstrichen ist; mit dem Ablauf der Frist 
gilt die Erbschaft als angenommen ($ 1943, 1944, R.G.B.). 
Eine minderjährige Person ist in der Geschältsfähig- 
keit beschränkt. Schliesst daher ein Minderjähriger 
ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen 
Vertreters einen Vertrag ab, so hängt die Wirksam- 
keit des Vertrages von der Genehmigung des Ver- 
treters ab. Ein von dem Minderjährigen ohne Zu- 
stimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossener 
Vertrag, z. B. auf Lieferung einer photographischen 
Vergrösserung, gilt als von Anfang an rechtswirksam, 
wenn der Minderjährige die vertragsmässige Leistung 
mit Geldmitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck, 
oder z. B. in Form von Taschengeld oder Dienstlohn, 
zu freier Verfügung stehen. Die Lehre davon ist, 
dass man Minderjährigen nicht ohne weiteres kıedi- 
tieren soll. Dr. Sch. 





Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


-— PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 


Nr. 87|88. 


ı. November. 


IQ14. 





Aufrufl 


Der Lauf der kriegerischen Ereignisse hat 
es mit sich gebracht, dass unsere Kollegen aus 
den Teilen Galiziens und der Bukowina unter 
Zurücklassung von Hab und Gut von ihrer 
heimatlichen Scholle flüchten mussten. Diese Un- 
glücklichen, die jäh ihr Heim verlassen mussten, 
weil Feindesgewalt ihr Haus verheert hatte, 
andere dem Drange folgend, sich der Herrschaft 
des Feindes zu entziehen, sind aller Mittel ent- 
blösst und in grösste Notlage geraten. 


Wenn wir unser Fühlen und Denken auch 
jenen Kollegen zuwenden müssen, die daheim, 
durch den Krieg arg mitgenommen, in finanzieller 
Not sich befinden, so ist das Los jener Aermsten 
ein derart beklagenswertes, dass ein jeder seine 


eigenen Wunden vergessen muss und zur Linde-. 


rung des Schmerzes der Heimatlosen mitzu- 
helfen verpflichtet ist. Denn viele dieser, für 
die diese Aktion eingeleitet wird, waren gestern 


in ihrer Heimat angesehen und gut situierte 
Staatsbürger, und heute müssen sie das tägliche 
Brot für sich und ibre Angehörigen entbehren. 

Es ergeht daher die Bitte an alle Kollegen, 
Händler und Fabrikanten photographischer 
Artikel, Liebbaber der photographischen Kunst 
und Freunde, uns schnell Spenden für diesen 
Zweck zukommen zu lassen, um diese Not 
wenigstens teilweise zu lindern. Spenden, die 
in den Fachzeitungen ausgewiesen werden, er- 
bitten wir an die Hilfsaktion des Wirtschaft- 
lichen Photographen-Vereins in Wien, Post- 
sparkassenkonto Nr. 149939 gütigst richten zu 
wollen. 

Für die Hilfsaktion 
des Wirtschaftlichen Photographen- Vereins 
Oesterreichs in Wien. 


J. Wolken m.p., 
Obmann. 


H.Stockmannm.p, 
Genossenschaftsvorsteher. 


— 


Vorsieht bei zweifelhaften photographisehen Aufträgen. 


Von Max Frank. 
(Schluss.) 


[Nachdruck verboten.) 


Aber auch sogar dann, wenn nur von einem findet. Auch wenn das Originalnegativ vor- 
Teil eines vielleicht an sich harmlosen Bildes ' 


eine Vergrösserung angefertigt wird, kann sich 


unter Umständen jemand beleidigt fühlen. Ein 
Momentbild aus einer Damenschwimmanstalt ist 
nicht so schlimm. Wird jedoch eine einzelne 
Dame herausgegriffen und vergrössert, und 
werden diese Bilder dann ohne Wissen der 
Abgebildeten verbreitet, so wird man dies als 
grobe Beleidigung ansehen müssen; es kommt 
allerdings darauf an, wer es ist. 

. Man verweigere desgleichen von anderen 
Bildern, die ohne Wissen der Abgebildeten 
gemacht worden sind und deren Verbreitung 
diese blossstellen, etwa von einem Liebespaar 
beim Küssen, die Reproduktion. Auch kann 
die Beleidigung auf anderen Gebieten liegen, 
indem der Abgebildete durch das Bild lächer- 
lich und verächtlich gemacht wird. 

Derlei Fälle können in mancherlei Formen 
an den Photographen herantreten; stets frage 
man sich, ob nicht eine Beleidigung durch die 
Ausführung von dergleichen Aufträgen statt- 


’ 


gelegt wird und danach Kopien verlangt werden, 
muss man vorsichtig sein, denn wer weiss, ob 


“nicht etwa das Negativ entwendet ist. Natürlich 


darf man auch von den eigenen Personen- 
aufnabmen nur an Berechtigte Abzüge geben, 
und man prüfe besonders bei Nachbestellung 
von Damenbildnissen die Berechtigung. 

Die Verbreitung oder öffentliche Zur- 
schaustellung von Bildnissen ist im allge- 
meinen von der Erlaubnis der Abgebildeten ab- 
hängig. Verstösse dagegen können nicht nur 
nach dem Urheberrecht bestraft werden, sondern 
man kann sich unter Umständen dadurch auch 
einer mehr oder minder schweren Beleidigung 
schuldig machen. Die Erlaubnis der Abgebildeten 
ist nun unter anderem nicht erforderlich, wenn 
diese der „Zeitgeschichte“ angehören. So- 


- weit die Angehörigkeit zur Zeitgeschichte eine 


ehrenhafte ist, wird man so leicht keinen Miss- 
griff begehen können, sofern die Auffassung 
des Bildes an sich nicht beleidigend ist. Würde 
man z. B. von einem neuernannten General ein 


71 


528 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Bild veröftentlichen, das ihn in recht angeheiter- 
tem Zustande zeigt — die Aufnahme ist viel- 
leicht nach einem Liebesmahl aus Ulk ge- 
schehken —, so wäre eine Beleidigungsklage 
wohl sicher, vielleicht sogar im öffentlichen 
Interesse vom Staatsanwalt erhoben, trotzdem 
der General zur Zeitgeschichte gehört. 

Aber nicht nur ehrenhafte und berühmte 
Leute gehören der Zeitgeschichte an, sondern 
auch berüchtigte. Hier muss man schon vor- 
sichtiger sein, auch wenn das Bildnis an sich 
einwandfrei ist. Es ist wohl nicht zu bestreiten, 
dass die Menschheit ein berechtigtes Interesse 
hat, ihre Schädlinge schwerster Art im Bilde 
kennen zu lernen. Ein Bild vervollständigt das 
Verständnis des Strafprozesses. Ein Mörder 
oder ein anderer schwerer Verbrecher kann 
nicht den Schutz des Gesetzes gegen eine 
solche „Beleidigung“ beanspruchen. Zweifelhaft 
ist es jedoch, ob mian auch Angeklagte, die 
wegen‘ weniger unehrenhafter Dinge verurteilt 
sind, veröffentlichen darf. Hierin kann unter 
Umständen doch eine Beleidigung erblickt 
werden. Die Art der Tat und das Strafmass 
bieten schon einigen Anhalt. Im Sinne des 
Gesetzes sind Verbrecher solche, die mit dem 
Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von 
mehr als 5 Jahren bedacht werden. Handlungen, 
die mit Festungshaft bis zu 5 Jahren, mit Ge- 
fängnis oder mit mehr als ı5o Mk. Geldstrafe 
bestraft werden, sind Vergehen. Mit Haft oder 
mit ı50 Mk. Geldstrafe und weniger bestrafte 
Handlungen heissen Uebertretungen. Bei Ver- 
öffentlichungen in einer Zeitschrift hat im all- 
gemeinen diese die volle Verantwortung, aber 
der Photograph kann unter Umständen doch 
mit hereingezogen werden. Sehr wahrscheinlich 
ist die Beleidigung, wenn Bildnisse von noch 
nicht verurteilten Personen veröffentlicht werden, 
die, wie es sich später herausstellt, zu Unrecht 
angeklagt worden sind. Bildnisse von Zeugen, 
die eine wenig rühmliche Rolle spielen, soll 
man auch nicht zur Veröffentlichung geben. 
Man soll nicht unnötig Leute wider ihren Willen 
an die Oeffentlichkeit zerren. 

Wie man keine Reproduktionen, Vergrösse- 
rungen und Abzüge von fremden Bildern oder 
Negativen zweifelhafter Art machen soll, so 
auch keine Aufnahmen, durch die sich andere 
beleidigt fühlen können. 

Aber nicht nur kann der Photograph in 
Beleidigungsprozesse verwickelt werden, sondern 
er kann auch mit den Gesetzesbestimmungen, 
die die öffentliche Sittlichkeit hüten und 
schützen sollen, durch Aufnahmen und Verviel- 
faltigungen in Streit geraten. Die Warnung, 
nicht zu grobsinnlichen Aufnahmen oder zur An- 
fertigung von Kopien seine Hand zu bieten, ist 
wohl überflüssig. Aber die Massenprozesse in 
jüngster Zeit, in denen oft recht absonderliche 


Anschauungen zutage traten, in denen die 
harmlosesten Sachen als „unzüchtig“* erklärt 
wurden, weil eifrige Sittlichkeitsschnüffler den 
vorschriftsmässigen Anstoss nahmen, mahnen 
den Photographen zur Vorsicht. Manchem 
„Reinen* ist alles — unrein. Strafprozesse 
wegen Verbreitung „unzüchtiger“ Bilder wurden 
zu hunderten in letzter Zeit mit Verurteilung 
erledigt. Die höhere Instanz hatte glücklicher- 
weise vielfach eine gesundere Auffassung. Aber 
auch obsiegende Strafprozesse sind wahrhaftig 
kein Vergnügen. Darum besser Vorsicht, wenn 
man mit Zeit, Geld und Nerven haushalten 
muss. 

Dann muss der Photograph bei Aktauf- 
nahmen vorsichtig sein; vor allem darf er 
solche nicht von jugendlichen Personen (unter 
16 Jahren) anfertigen, da dies trotz der Ein- 
willigung der Abgebildeten seitens der Eltern 
oder deren Stellvertreter übelgenommen und 
als Beleidigung verfolgt werden kann. 

Am schlimmsten aber kann es dem Photo- 
graphen ergehen, wenn er durch Aufnahmen 
oder durch Reproduktionen von Photographien, 
Zeichnungen und Schriftstücken in den Ver- 
dacht des Landesverrates oder der Beihilfe 
und Begünstigung eines solchen gerät. Die Er- 
eignisse auf dem Gebiete der Spionage be- 
rechtigen den Staat, ausserordentlich miss- 
trauisch zu sein und mit eisernem Besen zu 
fegen. Dass der Uebereifer auch manchesmal 
einen Unrechten packt, lässt sich dahei nicht 
vermeiden. 

Der Photograph soll daher bei bestellten 
Aussenaufnahmen in der Nähe von Festungs- 
werken, Kasernen, Luftschiffhallen usw. ausser- 
ordentlich vorsichtig sein. Aufnahmen von Ge- 
schossen, Gewehren und anderen militärischen 
Verteidigungsmitteln darf er nur auf ausdrück- 
liche schriftliche Bestellung der Militärverwaltung 
vornehmen; wird ihm der Auftrag durch eine 
Militärperson überbracht, so vergewissere er 
sich bei der Militärbehörde, auch wenn ihm 
eine schriftliche Bestätigung überbracht worden 
ist, durch Rückfrage. An sich wäre es schon 
recht auffällig, wenn die Militärverwaltung sich 
eines Photographen für derlei Aufnahmen be- 
diente. Auch Zeichnungen, Pläne usw., die 
zum Reproduzieren gebracht werden, sehe man, 
sich genau daraufhin an, ob sie nicht etwa mit 
der Landesverteidigung zusammenhängen. In 
allen Fällen, in denen der Photograph den 
Verdacht des Verbrechens des Landesverrates 
hat, muss er sich unverzüglich mit der Staats- 
anwaltschaft in Verbindung setzen; dazu ist er 


‚nicht nur gesetzlich, sondern auch moralisch 


verpflichtet, sofern er einen Funken von Vater- 
landsliebe in sich hat. Er wird dann jedoch 
gut tun, den Auftrag scheinbar anzunehmen, 
damit der Verdächtige auch gepackt wird. 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


on. x 





Das wäre nun eine kleine Auslese von 
Fällen, in denen der Photograph durch Fahr- 
lässigkeit oder nur durch Unüberlegtheit in Ge- 
fahr geraten kann, unter Anklage gestellt zu 
werden. Schon die geschäftliche Klugheit muss 
vor solchen Dummheiten warnen. Man ver- 
zichte auf alle Aufträge, die uns aus den dar- 


529 





gelegten Gründen zweifelhaft erscheinen; die 
augenblicklichen Vorteile sind es nicht wert, 
dass man sich der Bestrafung aussetzt. Ueber 
den Vorteil des Geschäftes hinaus soll aber 
auch die menschliche Rücksicht, die wir ja auch 
von anderen verlangen, unsere Handlungen 
lenken. 


—— Ds 


Innungs- und Vereinsnaehrichten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Photographen - Zwangsinnung Halle a. S. 

Laut Beschluss der Vorstandssitzung vom 8. Oktober 
fällt die Innungssitzung mit Rücksicht auf die Kriegs- 
lage für dieses Vierteljahr aus; wir bitten aber alle 
Mitglieder, die Beiträge an unsern Kassierer, Herrn 
Georg Maurer, Halle a.S., Gr. Brauhausstrasse 30, 
gelälligst einzusenden. 
Der Vorstand. 

Carl Wachenfeld, 
I. Schriftführer. 


E. Motzkus, 
Obermeister. 


Photographen-Zwangsinnung 
Sitz Danzig. 

Den Beitrag für Oktober bis April ıgı5 in Höhe 
von 6 Mk. ersuchen wir an unseren Kassierer Herrn 
Sommer, Langfuhr, Hauptstrasse 102, bis ı5. No- 
vember porto- und spesenfrei einzusenden. Nach diesem 
Termine erfolgt Einziehung durch Postauftrag zuzüg- 
lich der Postspesen. Gleichzeitig bitten wir, den Bei- 
trag für die seit April d. J. beschäftigt gewesenen Ge- 
hilfen und Lehrlinge einzusenden (für jeden Gehilfen 
5o Pf., für jeden Lehrling ı0 Pl. pro Vierteljahr). 


Der Vorstand. 
RE 


Arke. Gottheil. 


Verein Erfurter Fachphotographen. 
Generalversammlung 
am 14. Juli im „Caf€ Hohenzollern“, 


Der Vorsitzende, Kollege Sontag, eröffnet g!/, Uhr 
die Versammlung. 

Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung: 
ı. Verlesen des letzten Protokolls. 2. Bericht über das 
abgelaufene Jahr. 3. Kassenbericht. 4. Wahl der Revi- 
soren. 5. Entlastung des Kassierers. 6. Neuwahl des 
Vorstandes. 7. Bericht über Innungsangelegenheiten. 
8. Tagung in Leipzig, Bericht. g. Verschiedenes. 

Kollege Schäk verliest das letzte Protokoll, das 
genehmigt wird, und gibt einen Bericht über das ab- 
gelaufene Jahr. 

Sitzungen haben weniger als im vorhergehenden 
Vereinsjahre stattgefunden, was seinen Grund in einer 
längeren Krankheit unseres Vorsitzenden hatte. Die 
Versammlungen waren gut besucht, und ist auch die 
dem Verein vorgelegene Arbeit erledigt worden. 

Den Kassenbericht gibt Kollege Meyer; wir er- 
sehen daraus, dass trotz der geringen Beiträge, die 


die Mitglieder zahlen, gut gewirtschaftet worden ist. 
Kollege Hofmann, der als Revisor gewählt ist, hat 
die Kasse in bester Ordnung gefunden; dem Kassierer 
wird Entlastung erteilt. Als Revisor für das laufende 
Jahr wird ebenfalls wieder Kollege Hofmann gewählt. 

Kollege Rudolph bittet die Versammlung, dem 
Vorsitzenden durch Erheben von den Plätzen den 
Dank des Vereins fär seine Tätigkeit auszusprechen, 
was geschieht. Der Vorsitzende dankt dem Schiift- 
führer und Kassierer für die treue Mitarbeit und hofft, 
dass der Verein auch im kommenden Jahre seine Auf- 
gaben erfüllen werde. 

Die Neuwahl des Vorstandes ergibt folgendes Re- 
sultat: Sontag, Vorsitzender; Otto Schäk, Schrift- 
führer; Jul. Meyer, Kassierer. 

Kollege Rudolph, unser Innungs-Obermeister, 
bringt einen längeren Bericht über Innungsangelegen- 
heiten. Er bespricht die Lehrlingepräfung sowie die 
neuen Ausfährungsbestimmungen in der „ Photogr. 
Chronik“ und bemerkt, dass für unseren Innungs- 
bezirk eine passende Umänderung geschaffen werde 
müsse; auch Kollege Sontag Aussert sich in diesem 
Sinne. 

Unsere Sonntagsruhebestimmungen werden von 
den sogen. Reisephotographen immer wieder öffentlich 
übertreten. Es entspinnt sich eine längere Debatte 
über Preise für industrielle Aufnahmen. 

Zum Schluss wird eine grössere Anzahl Bilder auf 
Altmeister Dührkoop-Matt zur Ansicht vorgelegt. 
Die gute Wirkung des Papieres wird anerkannt, zu- 
gleich werden auch Proben der Papiere, die in genfigen- 
der Menge vorhanden, zur Probe herumgereicht und ver- 
teilt. In nächster Versammlung soll über das Resultat 
berichtet werden. - 

Einer Einladung des Kollegen Sontag zur Be 
sichtigung seines Projektionsschirmes soll in den 
nächsten Tagen Folge geleistet werden. — Schluss der 
Versammlung ı1!/, Uhr. 

Hugo Sontag, 
Vorsitzender. 


Otto Schäk, 
Schriftfährer. 


Am 30. Juli, nachmittags 6, Uhr, folgten wir 
der Einladung des Herrn Sontag nach seinem Atelier, 
woselbst er uns den von ihm erfundenen, patentierten 
Projektionsschirm, „Balda-Schirm‘‘ genannt, zur Auf- 
nahme von Kombinationsbildern, vorführte. 

Herr Sontag erklärte in einem Rückblick die 
Hintergrundfrage in der Photographie, sowie die Ver- 


77° 


530 


suche mit anderen Verfahren, die bisher auf diesem 
Gebiete gemacht wurden durch Projektion bei hellem 
Tageslicht. 


Die früheren Verfahren, Kombinationsbilder zu 
machen, beruhen alle auf zwei Expositionen: erst die 
Person und dann der Hintergrund in recht umständ- 
lichem Verfahren und sehr beschränkt im Resultat, 
dabei lästig für Photograph und Publikum. 


Nach dem Sontagschen Verfahren wird Person 
und Hintergrund in einer Expositionszeit, ohne in 
Beleuchtung des Modells oder Anwendung der Licht- 
quelle behindert zu sein, vorgenommen. 


Herr Sontag stellt den Schirm an eine beliebige 
Stelle, beleuchtet die aufzunehmende Person mit jeder 
vorhandenen Lichtquelle, die zum Photographieren ge- 
eignet ist und kann nun seinen Hintergrund nach 
Belieben zur Anwendung bringen. Man kann die Per- 
son mit dunklem bis zu weissem Hintergrund, je 
nach Anwendung der Projektionslampe, mit der ge- 
ringsten Mühe versehen. Jedes beliebige Dlapositiv 
lässt sich leicht gross oder klein, scharf oder unscharf 
oder auch nur Teile davon zum Hintergrund proji- 
zieren. Das Wechseln der Hintergrunddiapositive be- 
ansprucht nur einige Sekunden. 


Wenn man mittels des Sontagschen Verfahrens 
auch jede Person auf jedem beliebigen Hintergrund 
photographieren kann, so wird man doch darauf be- 
dacht sein müssen, beides in rechten Einklang zu 
bringen, denn es ist doch selbstverständlich, dass man 
bei diesem Verfahren Schlechtes wie Gutes leisten 
kann, so gut wie bei der althergebrachten Arbeitsweise. 
Man wird immer suchen, die Person je nach Kleidung 
mit dem entsprechenden Hintergrund zu versehen: 
die Dame im Salon, den Jäger in Wald und Feld, den 
Krieger vor der Festung, den Schiffer im Hafen usw. 
Der Photograph kann sich seine Hintergründe selbst 
schaffen, wenn er sich seine Diapositive selbst anfertigt. 
Vorlagen findet er überall in Natur und Kunst. 


Herr Sontag setzt nach diesen Erklärungen den 
Projektionsschirm mitten ins Atelier, worin sämtliche 
Gardinen zur Seite geschoben waren, so dass Schirm 
und Lampe von allen Seiten vom Tageslicht umflossen 
waren, um den Kollegen zu zeigen, dass auch unter 
diesen sonst ganz ungewohnten Verhältnissen die Wirk- 
samkeit den Schirmes und des Verfahrens nichts ein- 
büsste.e Ueberzaschend wirkten die optischen und 
chemischen Wirkungen, die genau abgestimmt bei dem 
Verfahren sich so schön ergänzten und so treffend 
zur Geltung kamen. Wir glauben nach dem Gesehenen 
recht gern, dass eine grosse Arbeit hinter dieser Sache 
steckt. 


Es ist selbstverständlich, dass jeder auf dem Pro- 
jektionsgebiete Bewanderte dieser Tatsache seine volle 
Bewunderung nicht versagen konnte, und so schieden 
die Kollegen mit vielem Dank für die interessante Vor- 


führung. Otto Schäk, Schriftführer. 


2 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 


Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe in den 
Stadtbezirken München und Pasing. 
Protokoll der vierten ausserordentlichen 
Innungsversammlung am 14. September 1914, 
im „Alten Hackerbräusaale“. 

Anwesend laut Präsenzliste 68 Mitglieder. Der stell- 
vertretende Obermeister, Herr Mich. Obergassner, er- 
öffnet 8!1/, Uhr die Innungsversammlung und begrüsst 
Herrn Direktor Mayerhofer der Perutz- Trocken- 
plattenfabrik als Gast. Hierauf wird Herrn Hofphoto- 
graph Hirsch das Wort erteilt, welcher uns Grüsse 
von unserem allverehrten, zielbewussten Obermeister 
Herrn J. Einsiedel überbringt für bestes Wohlergehen 
unserer Innung während seiner Abwesenheit auf dem 
Felde für Deutschlands Ehre und Ansehen. Auch 
sonst wies unsere Innungsversammlung viele Lücken 
treuer Mitglieder auf, die in dieser hochernsten Zeit 
ihre Pflicht auf den Kampffeldern erfüllen. Der stell- 
vertretende Obermeister, Herr M. Obergassner, er- 
teilt nunmehr Herrn Direktor Mayerhofer das Wort 
zu seinem Vortrage über die Kriegsunterstützungs- 
kasse und führt aus, dass in München sich aus den 
Spitzen der Finanz- und Gesellschaftswelt eine Kriegs- 
unterstützungskasse gegründet hat, die mit der Unter- 
stützung der hiesigen Reichsbankfiliale mit einem 
Kapital von 24000000 Mk. vorläufig arbeitet. Es 
wird allen Geschäftsleuten, selbstverständliich auch 
Photographen, die über ein gesundes lebenskräftiges 
Geschäft verfügt haben und charaktervolle solvente 
Persönlichkeiten sind, je nach der Sachlage ein an- 
gemessenes Darlehen gegen Wechselakzept eingeräumt. 
Herr Direktor Mayerhofer erbot sich, auch kinder- 
reichen Familien, deren Väter im Feld stehen oder 
eingerückt sind, die Kinder anderweitig bei guten 
Familien unterzubringen und bittet, von seinen Vor- 
schlägen im Bedarfsfalle geeigneten Gebrauch zu 
machen. Der stellvertretende Obermeister spricht Herın 
Direktor Mayerhofer für seine humanen und 
menuschenfreundlichen Ausführungen den Dank der 
Versammlung aus. Eine weitere Diskussion über den 
Gegenstand fand nicht statt. Herr Obergassner 
referiert nunmehr über die von der Vorstandschaft 
vorgeschlagene Kriegsurterstützungskasse Herr Ober- 
gassner betont, dass, um Innungsmitglieder, die un- 
verschuldet durch die jetzige Kriegslage in ihrem Ge- 
schäft erheblich geschädigt worden sind, zu unterstätzen, 
bei sämtlichen Innungsmitgliedern eine Art Selbst- 
versicherung eingeführt werden solle, die den Wochen- 
beitrag von 5o Pf. für jedes Mitglied umfasst. Es steht 
aber Mitgliedern, die sich in guten wirtschaftlichen Ver- 
hältnissen befinden, frei, einen einmaligen oder auch 
einen höheren Wochenbeitrag zu spenden. HerrOber- 
gassner betont, die Versammlung solle sich die 
Sozialdemokraten zum Muster nehmen, die sogar ihre 
Streikgelder dem Staate zur Verfügung gestellt haben. 
Der Vorschlag der Vorstandschaft wurde zur Dis- 
kussion gestellt. Herr Grainer ergreift als erster das 
Wort und unterstützt lebhaft vom sorzlalpolitischen 
Standpunkt aus den Antrag des Wochenbeitrags. 


BHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


eo 


531 





Herr Hirsch hält die wöchentliche Einkassierung von 
- 50 Pf. für zwecklos, da in den jetzigen Zeiten bei vielen 
und manchen Mitgliedern auch dieser Betrag auf 
Schwierigkeiten stossen dürfte, und schlägt vor, die 
Innungsbeiträge für das zweite Halbjahr zur Ein- 
kassierung zu bringen und den überschüssigen Betrag 
der Iunungskasse zuzuweisen. 


Herr Ad. Köstler spricht sich gegen diesen An- 
trag aus, den Innungsbeitrag von 6 Mk. ganz zu 
kassieren, da er zweifellos viele Mitglieder mit einer 
noch grösseren Härte trifft als der Wochenbeitrag 
von 50 Pf. Er bittet, bei dieser Gelegenheit zugleich 
im Interesse der Innungskasse den Innungsbeitrag 
picht halbjährlich, sondern monatlich zu erheben, und 
werden dann die Kasseneingänge bedeutend prompter 
erfolgen als bisher. Der stellvertretende Obermeister 
Herr Obergassner macht darauf aufmerksam, dass 
der Unterstützungsfonds der Innungskasse momentan 
250 Mk. beträgt, und. dass die sofortige Einkassierung 
von Halbjahrsbeiträgen auf Schwierigkeiten stossen 
dürfte, da noch zahlreiche Restanten bei der Aufsichts- 
behörde vom ersten Halbjahr hängen. Herr Traut 
schlägt ein Kompromiss vor, derart, dass der Antrag 
Hirsch, Ueberweisung der überschässigen Gelder der 
Innungskasse an die Unterstützungskasse, sowie ein 
Wochenbeitrag von 25 Pf, pro Monat ı Mk. eingehoben 
werden und der Gesamtbetrag der Unterstätzungskasse 
überwiesen werde. Ueber diesen Gegenstand entspinnt 
sich eine längere lebhafte Debatte, an der sich die 
Herren Rusp, Hirsch, Traut, Obergassner, 
Böhm beteiligen. Es wird folgender Beschluss ge- 
fasst.” Herr Traut stellt den Antrag: Die Gründung 
einer Unterstützungskasse wird beschlossen. Abstim- 
mung: 53 Stimmen dafür, ıo Stimmen dagegen. 
so Pf. Unterstützung pro Woche wurde zum Beschluss 
erhoben. Herr Traut gibt noch bekannt, dass von 
der Rheinischen Mimosa- Papierfabrik ihm 200 Mk. 
zur Unterstützungskasse und so Mk. von der Firma 
Kleffel- Berlin überwiesen wurden. Den Spendern 
sei hiermit heızlicher Dank ausgedrückt. Herr Stier 
bemerkt, dass man bei dieser Debatte, ob wir unter- 
stützen oder nicht unterstützen sollen, keinen gfinstigen 
Eindruck gewinnen, da seiner Ansicht nach eine 
Standesvertretung genau wissen soll, was sie zu tun 
hat, und darüber nicht viel leere Worte verlieren. Es 
wurde die Frage von seiten des stellvertretenden Ober- 


meisters aufgeworfen, wer unterstützt werden solle, ob’ 


nur diejenigen, die den Unterstützungsbeitrag und ihre 
Innungsbeiträge bezahlen, oder auch diejenigen, die in 
Not sind und ihre Beiträge nicht geleistet haben. Herr 
Karl Lätzel und Herr Traut erklären, dass, wenn 
alle unterstützt werden sollen, auch diejenigen, die 
Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, sie ihre Aemter 
im Unterstützungsausschuss nlederlegen. In der hier- 
auf folgenden Debatte wurde folgender Antrag Grainer 
angenommen: „Die Eingänge durch die Kriegssteuer 
mögen allen, auch den sogen. Innungsbeitragsrestanten, 
zugute kommen, es sei aber der Unterstätzungskom- 
mission anheimgestellt, von Fall zu Fall die Wärdigung 
und Höhe der Unterstätzuug zu bestimmen. Unter- 


stützungsberechtigt aus der Kriegssteuer ist nur der, 
der den fälligen Wochenbeitrag von 50 Pf. bezahlt hat. 
Die Zuschüisse aus den Innungsbeiträgen an die Unter- 
stüätzungskasse unterstehen den Statuten dieser Kasse.“ 
Der Antrag ist einstimmig angenommen. Es erfolgt 
eine lebhafte Debatte über die Einhebung der Beiträge, 
wobei sich die Herren Lenk und Schaffer der Vor- 
standschaft über die Einhebung der Beträge unter 
Stellung von Kaution zur Verfügung stellen. Es wird 
beschlossen, dass der Ausschuss die Einkassierung der 
Innungsbeiträge als auch der Kriegssteuer vornimmt. 


Eine Anfrage zur Ausstellung von Lehrlingsarbeiten 
seitens der Handwerkskammer wurde zurückgestellt. 
Von seiten des zum Felde eingezogenen Innungsmit- 
gliedes Herrn Möller wurde ein Schreiben verlesen 
mit folgendem Inhalt: 


München, den 8. September. 
An die 
Vorstandschaft der Zwangsinnung für das 
Photographengewerbe München - Pasing, 
z. H. des stellvertretenden Obermeisters 
Herrn Mich. Obergassner, hier. 

Mit Beginn der Mobilmachung verkündeten 
Mitglieder unserer Innung durch Plakate in den 
Schaufenstern und durch Bekanntgabe in den Tages- 
blättern, dass unbemittelte „Einberufene‘“' kostenlos 
unter Beigabe von zwei Abzügen photographiert 
werden. 


Die Annahme, dass dieser sonderbare Entschluss 
mit Beendigung der Moblimachung wieder von selbst 
verschwinden werde, hat sich als trügerisch erwiesen, 
und sehe ich mich daher veranlasst, die Leitung der 
Innung zu ersuchen, diesem satzungswidrigen Ver- 
halten ein schnelles Ende zu bereiten. 


Das Beibehsiten dieser Neueinführung steht 
nicht nur in Widerspruch mit dem $ 2 unserer 
Statuten, sondern verstösst auch gegen den Innungs- 
beschluss vom a1. Januar ıg13, ferner kommen diese 
Innungsmitglieder in den berechtigten Verdacht, 
dass unter dem Mantel der christlichen Nächstenliebe 
der Kundenfang im grossen betrieben werden soll. 


Der Militärphotographie als solcher und den 
vielen kleinen und mittleren Ateliers, die sich bis 
jetzt der Kundschaft des Militärs zu erfreuen hatten, 
wird dadurch grosser Schaden zugefügt, um so mehr, 
als das Verhalten des Publikums mit dem Verlangen 
der Gratisphotographie, unter Hinweis auf das Vor- 
gehen dieser Geschäfte, bereits bis zum groben Un- 
fug ausgeartet ist. 

Ich darf annehmen, dass die Macht der Vor- 
standschaft ausreicht, diesen Uebelstand zu entfernen, 
da ich im anderen Falle geswungen wäre, die Vor- 
telle des $ 20 in Anspruch zu nehmen. 

Mit dem Ersuchen, mein Schreiben im Einlauf 
der nächsten Innungsversammlung zur Sprache 
bringen zu wollen, zeichne ich 

mit vorzäglichster Hochachtung ganz ergebenst 


(gez) Hans Möller, 
.Photographisches Atelier, 


532 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Die Diskussion über diesen Gegenstand wurde er- 
öffnet. Herr Traut ergreift das Wort und führte aus, 
dass es ihm sehr leid tue, feststellen zu müssen, dass 
von seiten des Vorstandsmitgliedes Herrn Obergassner 
bei Beginn der Mobilmachung Einberufene, wenn mittel- 
los, umsonst photographiert wurden. Bedauerlich ist, 
dass die Sache auch nach der Mobilmachung weiter- 
gemacht wurde Er habe den eigenen Vorstands- 
beschluss vom 3. Januar 1913 übertreten und muss eben 
bestraft werden. 


Herr Obergassner betont demgegenüber, dass 
er die ganze Sache aus patriotischen Gründen gemacht 
habe, und erklärt, dass er sie wiederum machen werde, 
wenn der Fall der Mobilmachung wieder eintrete. Die 
ihm unterschobene Absicht, dabei Kunden zu gewinnen, 
Geschäftsaufträge für später zu erhalten, weise er gauz 
entschieden zurück. Herr Böhm erledigt sich des 
Auftrages des Herrn Möller, der Versammlung zu 
sagen, dass die Leute, die bei Herrn Obergassner 
umsonst photographiert wurden, ein Täfelchen bei der 
Aufnahme (Bestellung) mit einer Nummer umgehängt 
bekommen habe: „Umsonst photographiert‘“‘, das viele 
mit Enträstung zuräckwiesen und ihre Sache bezahlten. 
So etwas finde er ungeheuer nett, und von Patriotismus 
könne er da nichts finden. Herr Obergassner er- 
klärte hierauf sofort, die Worte des Herrn Böhm seien 
doch zu lächerlich, als dass man ernstlich näher in 
Verhandlungen darauf eingehen könnte. Herr Adolf 
Köstler betonte, dass durch dieses Verfahren des 
Herrn Obergassner sowie Ostermayr als auch 
Frieda Hostrup die kleinen Photographen sehr 
geschädigt sind. Anstatt in dieser schweren Zeit noch 
ein paar Pfennige zu verdienen, sei ihnen der Ver- 
dienst dadurch genommen worden. Herr Negele 
steht auf dem gieichen Standpunkt und betont, dass 
er von verschiedenen Seiten gehört habe, in welcher 
Weise die Gratisaufnahmen vor sich gehen, und dass dabei 
auch ein Geschäftsinteresse obwaltet, und wenn das 
ein Vorstandsmitglied machte, sei die Innung zwecklos. 
Herr Lusche betont, der ganze Vorfall sei höchst 
eigenartig, Herr Obergassner hat erklärt, dass er 
lediglich aus Patriotismus gehandeit habe, ich glaube 
ihm, aber er hat damit die Interessen der kleinen Ge- 
schäfte geschädigt. Die kleinen Geschäfte hätten sich 
vorerst wohl über Wasser halten können, nun sei ihnen 
diese Existenzmöglichkeit auch genommen. Herr Ober- 
gasaner betonte in seinen Ausführungen stets, dass 
er es als eine vaterländische Pflicht betrachtet habe 
und reiner Patriotismus ihn zu diesem Vorgehen be- 
wogen habe. Der ganzen Angelegenheit werden 
Motive unterschoben, die ihn nicht dabei geleitet 
hätten. 

Herr Selberg, Inhaber der Firma Samson & Co., 
betont, dass auch er sehr viele Aufnahmen kostenlos 
gemacht habe, aber so etwas mache man im stillen 
und plakatiere es nicht. 

Herr Ostermayr verwahrt sich mit Entschieden- 
heit dagegen, dass seine Firma in einem Atemzuge mit 
Samson & Co. genannt werde; seine Firma werde 
seit 1882 in hochanständiger Weise gelührt. 


Herr Marth betont, dass Herr Obergassner 
finanziell so gut fundiert sei, dass er solche Sachen 
nicht nötig habe, und übrigens soll man im Wohltätig- 
keitsprinzip einhalten, dass die Linke nicht weiss, was 
die Rechte gibt. Herr Hirsch spricht in versöhn- 
lichem Tone, die Sache zu keinem casus belli zu 
machen, um so mehr, als Herr Obergassner in gutem 
Glauben und Gedenken gehandelt habe. 


Herr Dr. Hoppe als Syndikus der Zwangsinnung 
bittet in versöhnlicher Rede, nachdem alle Plakate ent- 
iernt seien und der Gratisbetrieb eingestellt, die Sache 
von der Person und der Firma zu scheiden und ala 
geschehen zu betrachten, da ein Ausnahmezustand in 
dieser Kriegszeit vorliege. Verschiedene Zurufe aus 
der Versammlung sind dagegen. 


Herr Obergassner führte nochmals auf das be- 
stimmteste aus, dass er aus rein humanem, vaterländi- 
schem Empfinden gehandelt habe, nochmals und immer 
so handeln würde und weist alles andere auf das 
entschiedenste zurück. 


Herr Lusche erklärt: „Ich habe anfangs geglaubt, 
dass Herr Obergassner alles aus Patriotismus getan 
hat, aber aus seiner Erregung schliesse ich mit Be- 
stimmtheit, dass er Kundenfang betrieben hat. So ein 
Mann gehört überhaupt nicht an die Spitze der 
Innung.“ 

Herr Obergassner: „Ich sehe mich wegen dieser 
Vorwürfe, gerade aus Patriotismus veranlasst, mein 
Amt als stellvertretender Obermeister niederzulegen.‘' 


Der Schriftführer, Herr O. Pöckl, übernimmt die 
Verhandlungsleitung, verliest noch ein Schreiben 
des Kriegsministeriums und kündigt für Neuwahlen 
eine Innungsversammlung innerhalb der nächsten 
4 Wochen an. 


Schluss der Innungsversammlung um ıı Uhr 
45 Minuten. 


M. Obergassner, 
stellvertr. Obermeister. 


5Ojähriges Jubiläum. 


Der Photograph Herr Johann Hartelt in Breslau 
feierte am 21. Oktober in grosser geistiger und körper- 
licher Frische seinen 70. Geburtstag und zugleich sein 
Sojähriges Berufsjubiläum. Der Verein Schlesischer 
Fachphotographen, dessen Vorstand Herr Hartelt 
seit vielen Jahren angehört, gratulierte durch eine 
Deputation und überreichte dem allbeliebten Jubilar 
zum dauernden Andenken an diesen seltenen Tag 
einen kostbaren Spazierstock mit Widmung. Herr 
Zerner, der Inhaber der Firma Fischer & Co. in 
Breslau, fehlte nicht unter den Gratulanten mit einem 
sehr wilikommenen und sehr praktischen Geschenk, das 
er mit folgenden sinnigen Versen begleitete: 


Hier diese kleine Sendung, die war zwar nicht bestellt, 
Ich bin jedoch der Meinung, dass sie Dir gut gefällt, 


Oscar Pöckl, 
Schriftführer. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


533 


a au Eh 


Wo Gattin und auch Kinder heut schmücken gern Dein 
Heim, 
Da soll auch dies nicht minder ’ne kleine Zierde sein. 
Auch gilt’s dem Freund zur Ehre, der über 50 Jahr 
Vom Meister bis zur Lehre dem Fach ergeben war. 
Wer zählt die vielen Bilder, die einst schuf Deine Hand, 
Wer kann die Freude schildern, die sich damit verband. 
Unzählig sind die Platten, die Du schon exponiert, 
Die vielen tausend Karten, von Dir zart retouchiert. 
Wenn sich im Zeitenwandel die fleissigen Hände dreh’n, 
Dann kann der Photohandel auch nicht beiseite steh’n; 
Drum nimm die kleine Spende jetzt freundlich in die 
Hand, 
Du hast ja wohl Verwendung als alter Laborant. 
Mit frischem, frohem Mute sollst Du Dir all’s beseh’n 
Uad wirst, wie ich vermute, den kleinen Scherz versteh'n; 
Es soll ja eine Quittung fär treue Freundschaft sein 
Und will durch manche Sendung Dich lange noch 
erfreu’n. 
Du hast ja stets verbunden Dein Wirken mit Humor, 
D’rum wünsch’ viel frohe Stunden Dir noch als Senior. 
Wenn auch die Jahre schwinden, deshalb verzage nicht, 
Es winkt Dir noch im Leben manch fröhliches ‚Gut 
Licht“, 


— 5ojähriges Berufsjubiläum. Herr Photo- 
graph Eduard Wohlleben in Berlin-Steglitz voll- 
endete, wie wir erst jetzt erfahren, am ı. Oktober d. ]J. 
seine sojährige Berufstätigkeit. Der 1849 in Berlin 
geborene Jubilar begann am ı. Oktober 1864 bei der 
Firma Hirsch & Nickel (Berlin) seine Lehre, war 
dann später 15 Jahre selbständig und ist seit 4'/, Jahren 
bei der Neuen Photographischen Gesellschaft, Aktien- 
gesellschaft, Berlin- Steglitz, beschäftigt. Bemerkens- 
wert aus dem Leben des Herın Wohlleben ist ferner, 
dass er bei dem 48. Infanterie- Regiment (Küstrin) den 
Feldzug 1870/71 mitmachte und an der Erıstürmung 
der Spicherener Höhen und an den Schlachten bei Vion- 
ville und Orleans teilnahm. Dem sehr rüstigen Jubilar 
möge noch eine Reihe schöner, freudiger Jahre be- 


schieden sein. O.K. 
Hs 


Aus der Industrie. 

— Die Körting & Mathiesen- Aktiengesell- 
schaft in Leipzig- Leutzsch teilt über ihr „ Ellipsokop “ 
mit, dass diese neue Kopiereinrichtung die vielen 
Nachteile der feststehenden Lichtquellen beseitige. 
Ein eigenartig geformter Reflektor verteilt das Licht 
der leicht zu behandelnden, sich selbst regulierenden 
Bogenlampe mit eingeschlossenem Lichtbogen gleich- 
mässig über eine Fläche, deren Grösse beliebig ver- 
Andert werden kann. Die wesentlichen Vorteile liegen 
nicht nur in den (besonders für alle Pausen) sehr 
kurzen Belichtungszeiten, sondern auch darin, dass es 
für den Kopierenden, selbst bei hoch gezogener 
Lampe, unmöglich ist, in das direkte Licht zu sehen, 
was vom gesundheitlichen Standpunkt nicht hoch 
genug eingeschätzt werden kann. Besonders der Fach- 
photograph, der bisher zu allen möglichen Eigenkon- 
struktionen greifen musste, wird von dem „Ellipsokop “ 


Vorteile haben. Die Negative können alle Retouchen, 
auch die gröbsten, auf der Glasseite tragen. Die An- 
zahl der Kopierrahmen, die auf dem üblichen Kopier- 
tisch liegen kann, ist fast unbeschränkt. Dadurch, dass 
beim „Ellipsokop“ die Wärmeausstrahlung fast völlig 
vermieden ist, kopieren die Papiere kräftiger als sonst 
bei elektrischem Licht. Denn gerade unter der grossen 





Wärmeausstrahlung leiden die meisten Papiere, die 
von den Fachphotographen verarbeitet werden. Für 
die Fachphotographen, die das elektrische Kopieren 
nur als Hilfsmittel einzuführen beabsichtigen, empfehlen 
sich die 80 Volt-Lampen, die zwar etwas längere Zeit 
zum Kopieren brauchen als die 150 Volt- Lampen, dafür 
aber auch von Negativen, die zum Kopieren bei Tages- 
licht bestimmt waren (also Normalnegativen), noch 
klare, kräftige Abzüge ergeben in etwa dem vierten 
Teile der sonst für Tageslicht nötigen Belichtungs- 
dauer. Die Drucke unterscheiden sich in keiner Weise 
von Tageslichtkopien. 
—et— 


Eingesandt. 

Das heute zusammengetretene Schiedsgericht der 
Zwangsinnung für das Photographengewerbe für 
München und Pasing, bestehend aus den Herren 
Grainer, Pöckl und Lützel, unter Anwesenheit des 
Herrn Dr. Hoppe, Syndikus der Innung, kommt in 
Sacheu Obergassner zu folgendem Schiedsspruch: 

Das Verfahren unbemittelten Soldaten gegenüber, 
das Herr Obergassner angewendet hat, wurde von 
dem Schiedsgericht nach genauester Einnahme des 
Augenscheins, nach praktischer Vorführung des ganzen 
Vorganges, angefangen von der Bestellung bis zur 
Fertigstellung der Aufnahme, sowie nach Vernehmung 


534 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





von Zeugen aus dem Geschäft Obergassner als 
technisch und kaufmännisch vollkommen einwandfrei 
und korrekt befunden. Es wurden in keinem Falle 
unbemittelte Kunden blossgestellt oder diese zur Be- 
stellung von entgeltlichen Bildern ermuntert. 
Bezglich der Bemerkung in dem Artikel der 
„Münchener Post“ Nr. 217, überschrieben ‚Geschätts- 
patriotismus“, dass Herr Obergassner schliesslich 
gezwungen wurde, sein Amt niederzulegen, stellt das 
Schiedsgericht heute folgendes fest: Herr Obergassner 
hat der Stimmung, resultierend aus den Debatten, 
Rechnung getragen und hat sein Ehrenamt, haupt- 
sächlich veranlasst durch die herausfordernde Be- 
merkung eines Mitglieds, freiwillig niedergelegt. 
München, den 24. September 1914. 


gez.: Grainer. K. Lützel. 
Dr. Hoppe. 


hir 


Pöckl. 


Patente. 
El. 57. Gruppe 17. Nr. 269869 vom 8. Februar ıg13. 
Johanna Schmidt in Hannover. 
Die Vorder- und Rückseite einer Person darstellende 
Doppelphotographie, dadurch gekennzeichnet, dass die 
beiden Einzeibilder mit ihren Rückseiten gegeneinander 


gekehrt sind. 
— ln 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 
Frage 167. Herr M. H. in P. Von meinem 
Tischler habe ich mir aus einer umgekehrten 18 X 24 cm 
und einer soX60 cm- Reisekamera einen Tageslicht- 


Vergrösserungsapparat bauen lassen, dergestalt, dass 


an Stelle der Mattscheibe das Negativ kommt, während 
das Objektiv mit der grossen Kamera in Verbindung 
tritt und das Negativ vergıösser.e Nun will ich aber 
Negative von 9Xı12 bis 18X24 cm vergrössern und 
trage hierdurch höflichst an, welches Objektiv das ge- 
eignetste ist, ob Anastigmat oder Doppelanastigmat, 
und welche Brennweite ich haben muss, um auch 
18x 24 cm-Negative vergrössern zu können. Da der 
Auszug, trotz beträchtlicher Länge, doch beschränkt 
ist, bitte ich auch darauf Rücksicht zu nehmen. Zur 
Verfügung würde reichlich ı m Auszug stehen. 


Antwort su Frage 167. Da die Vergrösserung 
von Negativen selten die vier- bis fünffache lineare 
überschreitet, so genügt bei einer Aussugslänge von 
ı m in der Vergrösserungskamera ein Objektiv von 
20 bis 25 cm Brennweite, um auch-die stärksten Ver- 
grösserungen, die je vorkommen können, herzustellen. 
Eine kürzere Brennweite würde sowieso für 18 X 24 cm- 
Negative schlecht ausreichen. Dasjenige Objektiv, 
das sich wohl am ehesten für die Vergrösserung em- 
pflehlt, ist das bei der Aufnahme benutzte, da bei der 
Vergrösserung eines Negativs genau dieselben Verhält- 
nisse obwalten, wie bei der Aufnahme, und daher ein 
Objektiv, weiches Platten scharf auszeichnet, auch bei 


der Vergrösserung des entstandenen Negativs das 
gleiche leisten muss. Welchem Typus das Instrument 
im übrigen angehört, ist gleichgültig, immer unter der 
Voraussetzung, dass es beispielsweise bei mittlerer 
Blende, wie sie für Vergrösserungen verwendet werden 
muss, mindestens das Plattenformat der zu vergrössern- 
den Platte randscharf auszeichnet. Sehr kurzbrenn- 
weitige Objektive sind aber in jedem Fall unvorteilhaft, 
da sie speziell in Tageslicht. Vergrösserungsapparaten 
den Rand des Bildfeldes unterexponieren, wenn die 
Mitte schon richtig exponiert ist. 

Frage 168. Herr Fr. C.B.in C. Es wurde von 
uns ein Gruppenbild der Xer Offiziere photographiert. 
Von Herrn Y., der die ganze Sache angeordnet und 
in die Hand genommen, erbaten wir die Erlaubnis, 
das Bild an eine Zeitschrift schicken zu dürfen. Wir 
erhielten noch keine Antwort, sahen aber heute, dass 
das Bild schon veröffentlicht ist. Darf das ohne unsere 
Einwilligung geschehen? Von Herrn Y. geht es nicht 
aus, der ist leider, wie wir erfahren, gefallen. Ich 
kann aus dem Ausschnitt des Bildes nicht ersehen, 
welche Zeitschrift es veröffentlicht hat, kann es aber 
wohl erfahren. Wie müssen wir uns dem gegenüber 
verhalten? Dürfen die Offiziere es ohne unsere Ein- 
willigung veröffentlichen lassen? Welchen Preis würde 
ich für das Bild einmalig oder für das Klischeerecht 
verlangen können? 

Antwort su Frage 168. Der Fall liegt hier min- 
destens zweifelhaft. Es würde anf einen in seinem 
Urteil nicht übersehbaren Prozess hinauslaufen, da die 
Frage des Bestellers erörtert werden müsste und der 
Besteller offenbar auch bei einem Gruppenbild das 
Recht des Nachdrucksberechtigten für sich in Anspruch 
nehmen kann. — Für das Reproduktionsrecht eines 
solchen Bildes dürften im Durchschnitt kaum mehr 
als 8 bis ıo Mk. im Einzelfall zu erlösen sein. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 73. Herr H. Z.in G. Muss ich meinem 
Lehrling, den ich Sonntags 4 Stunden im Atelier be- 
schäftige, auch einen halben freien Tag in der Woche 
gewähren? 

Antwort su Frage 75. Die Zulassung von Sonn- 
tagsarbeiten ist in Preussen an folgende Bedingung 
geknfpft: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 
3 Stunden dauern, so sind die Arbeiter entweder an 
jedem dritten Sonntage für volle 36 Stunden, oder an 
jedem zweiten Sonntage mindestens in der Zeit von 
6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, oder in jeder Woche 
während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und 
zwar spätestens von ı Uhr nachmittags ab, von jeder 
Arbeit freizulassen. Sie müssen sich bei ihrer Polizei- 
behörde erkundigen, ob diese oder ähnliche Ausführungs- 
bestimmungen auch in Ihrem Lande eingefährt sind. 

Dr. Sch. 





Prospektbeilage in dieser Nummer: 
Rörting & Mathiesen, A.-G., Leutzsoh bei Leipzig 
(elektrischer Schnellkopierapparat ‚Ellipsokop ‘“'). 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S$. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 89/90. 


8. November. 


1914. 


Kriegsnotspende Deutscher Photographen. 


Es gingen weiter ein: E. Naumann - Mee- 
rane i. S. 5 Mk.; Georg Emslander- Ingol- 
stadt ıo Mk.; Betrag einer Sühne durch die 
Photographeninnung Görlitz so Mk.; Schön- 
lau-Horn (Lippe) 5 Mk ; Geheimrat Prof. Dr. 
Miethe-Berlin 25 Mk.; Professor Mente-Berlin 
20 Mk.; Braun-Ludwigsburg 5 Mk.; Bernh. 
Günther - Goslar a. H. 28 Mk.; Rob. Frei- 
mann- Bietigheim a. Enz 5 Mk.; B. Gunkel- 
Leipzig 5 Mk.; H. Böbers-Neukölln 5 Mk.; 
M M. Wend-Nürnberg 5 Mk.; N. N.-Berlin als 
Betrag eines Gewinnes beim Einkauf 2 Mk.; 
G. Abel-Werder a. H. ı0o Mk.; P. Weise- 
Enschede i. Holland ı0o Mk.; E. Ziemer-Köslin 
10 Mk ; Photographeninnung - Zittau so Mk.; 
L. Demnke ı Mk., Atelier Spiegel 5 Mk., 
C. Koch 3Mk., W. Kleinschmidt 5 Mk., 
Helene Möller ı Mk., M.H. 3 Mk., Jos. Raab 
5 Mk., E. Homann 5 Mk., H. Lüddecke 3 Mk., 
Hugo Weidling 5 Mk., Karl Figiol 5 Mk., 
K. Vogelsang ı Mk., Atelier Rembrandt 
3 Mk., B. Kruse 2 Mk.) P. Glaue 5 Mk., sämt- 
liche in Braunschweig. Hans Müller-Nürnberg 
5 Mk; G.F. Kuhlmann-Hamburg 50 Mk.; 
N. N.-Kiel 5 Mk ; Walter Hartwig - Quasnitz- 
Lützschena b. Leipzig ıo Mk.; N. C. Freuden- 
berg 5 Mk.; W. Klemm - Schwäbisch - Hall 
5Mk.; Leopold Haberland-Eggenfelden 5 Mk.; 
Innung Marienwerder 5o Mk.; Betrag einer 
Sammlung unter den Mitgliedern der Innung 
Erfurt 131 Mk.; Alfons Fiala-Neurode ı2 Mk.; 
Wolleschak-Naumburg ıo Mk.; Schleswig- 
Holsteinischer Photographen - Verein 5o Mk.; 
K. Werres-Schierstein a. Rh. 5 Mk.; Photo- 
graphen-Innung Frankfurt a. O. so Mk ; Otto 
Heinrich-Frankfurt a. OÖ. ıo Mk ; Photo- 
graphen-Innung Altenburg und Reuss (Sitz Gera) 
30 Mk.; S. Wilkofer-Delitzsch 5 Mk.; R. Hahn- 
Viersen 2 Mk ; E. Tesch- Jena, Il. Rate, 5 Mk.; 
E. Steiger- Cleve ı1o Mk. Zusammen bis zum 
30. Oktober 3893,80 Mk., sowie zwei Apparate, 
für die Käufer gesucht werden. 


Für Ostpreussen gingen ein: Basilius- 
Elbing eine Atelierkamera mit einer Kassette 
18 gem sowie eine Reisekamera 13Xı8 cm mit 
Objektiv und einer Kassette. Aug. Schmidt- 
Schwerin ein Aplanat Nr. 5. Photograph Haar- 
stick- Badenweiler ein Suter- Aplanat Nr. 5 mit 
Momentverschluss. Vier Dutzend Trockenplatten 


10X 15cm. KameratischlerNicolaus-Copitza.E. 
ein Kopierrahmen 26xX32 cm, eine Steingut- 
schale 30X4o cm, eine Emailleschale 32x42 cm, 
ein Grundnerverschluss 8 cm, eine Reisekamera 
13Xı8 cm mit zwei Doppelkassetten, zwei 
Kassettenrahmen und Adapter, ein Moment- 
verschluss, ein Helios- Aplanat, ein Koffer für 
13X 18 cm-Kamera, zwölf Kassetten 9X ı2 cm, 
zwölf Kassetten 13Xı8 cm, ein Stativ. Herr 
Grubler, in Firma Heino Berner-Erfurt eine 
grosse Zahl von Kartons, Gaslichtpapier, Entwick- 
ler, neun Dutzend verschiedene Platten, Schalen, 
Kopierbretter, Dunkellampe, ein 9X ı2 cm- 
Apparat mit Gummiball und sechs Kassetten, 
ein Rektigraph Nr. 2, ein Koffer. 

Aus Leipzig gingen fünf Kisten im Werte 
von ungefähr ı500 Mk. ab, und zwar von Emil 
Hoffmann ein vollständiger Reiseapparat mit 
Stativ und Tasche 18x24 cm. Vom Vertreter 
der Firma Schleussner-Frankfurt a. M. zehn 
Dutzend Trockenplatten 12X 16,5 cm. Sommer 
& Co. Schalen, Platten, Büttenkartons sowie 
200 Gaslichtpostkarten und Klebestoff. Christian 
Harbers- Leipzig und Hamburg drei vollständige 
Reiseapparate, neu, 18x24 cm nebst fünf Ob- 
jektiven verschiedener Brennweiten, sowie ein 
grosser Posten Visitumschläge, Karten und Kar- 
tons. Hönisch ein Tetranar, Simon- Dresden 
2j0o Brennweite, drei Einstellupen, ein voll- 
ständiger Reiseapparat 13x 18 sowie zwei Ob- 
jektive für 13x ı8 cm-Kamera, zwei Reise- 
stative, acht Schalen, zwei Dunkelkammerlampen, 
Thermometer, Entwickler, Tonbäder, Blitzlicht- 
pulver, Kartons, Alben, Auskopierpapiere und 
Gaslichtpapiere. Weiter eine grosse Zahl von 
Kleidungsstücken, Wäsche usw. 

Um die Sammlung in Leipzig haben sich die 
Herren Hönisch und Hoffmann besonders 
verdient gemacht, und werden weitere Sach- 
sendungen folgen. 

Allen Gebern sei an dieser Stelle herzlichst 
gedankt. Die Sachsendungen wurden an Herrn 
Willibald Zehr-Elbing gerichtet, wohin auch 
fernere Sendungen erbeten sind. 

Herr Paul Schönherr-Leipzig stiftete 
zehn Gutscheine für von ihm gratis anzufertigende 
Bromsilbervergrösserungen bis zur Grösse von 
40X5o cm. Ullrich-Stollberg i. Erzgebirge 
übersandte ıoo Postkarten und ı1oo Blatt 


78 


536 


— Tan 





12X 16,5 cm Gaslichtpapiere. Nochmals innigen 


Dank allen Gebern! 
Adolf Sander, Leipzig- Gohlis. 


Im Anschluss an die vorstehende Quittung, 
die uns zeigt, wie an allen Enden unseres 
Reiches die Liebestätigkeit für unsere Kollegen 
eingesetzt hat und ein recht erfreuliches Resultat 
gezeitigt, richte ich namens des Zentral-Ver- 
bandes Deutscher Photographen- Vereine und 
Innungen nochmals an alle Kollegen, Freunde 
und Mitglieder des Verbandes die herzliche und 
dringende Bitte, sich dem gemeinsamen Werke 
anzuschliessen. 

Besonders aber bitte ich im Auftrage der ost- 
preussischen Photographeninnungen die Herren 
Fabrikanten und Händler photographischer Be- 
darfsartikel, es sich nicht nehmen zu lassen, 
die Not der Östpreussen durch Hergabe von 
Gebrauchsartikeln, wie Platten, Papiere, Kartons, 
Schalen, und Apparaten, Objektiven lindern zu 
helfen. 

Gleichzeitig rufe ich alle notleidenden Kol- 
legen der ostpreussischen Bezirke hiermit öffent- 
lich auf, sich ungesäumt an Herrn Willibald 
Zehr-Elbing wenden zu wollen. Von dort aus 
werden alle Gesuche um Hergabe von photo- 
graphischen Artikeln erledigt. Wie die Chemische 
Fabrik auf Aktien (vorm. E. Schering) sich 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


durch Ueberweisung von Gutscheinen im Wert 
von 500 Mk. an die Spitze der Zuwendungen 
photographischer Verbrauchsartikel gestellt hat, 
sollen diese Gutscheine durch Herrn Zehr zur. 
Verteilung kommen. 

Auch möge man nach dem Vorgehen in 
Leipzig in den grösseren Städten bei den Kol- 
legen Gebrauchsgegenstände sammeln und nach 
Elbing senden. Die Eisenbahnverwaltungen be- 
fördern frachtfrei, wenn die Bezeichnung „Liebes- 
gaben für Ostpreussen“ erfolgt. Auch Kleidungs- 
stücke und Wäsche werden gern entgegen- 
genommen und können als Packmateıial ver- 
wendet werden, an Ort und Stelle aber gute 
Dienste leisten wenn nicht für die Kollegen, 
dann für andere Einwohner, die durch die 
russischen Verwüstungen um Hab und Gut ge- 
kommen sind. 

Also nochmals bitte zu beachten: Sach- 
sendungen sind an Herrn Willibald Zehr- 
Elbing und Geldsendungen an den Unterzeich- 
neten zu richten. | 

Quittung erfolgt weiter an dieser Stelle. 
Den verehrlichen Redaktionen unserer Fach- 
presse spreche ich auch für die bisher gewährte 
Unterstützung den herzlichsten Dank aus! 


Adolf Sander, Leipzig-Gohlis, 
Gohliser Strasse 53. 


————— 


Diapositive für Projektion. i 


Es ist ja allbekannt, dass gerade für die 
Herstellung von Diapositiven bisher ein gut Teil 
englisches Fabrikat verwendet wurde, trotzdem 
wir in Deutschland und Oesterreich auch auf 
diesem Gebiete sicher hervorragende Produkte 
liefern. Der gegenwärtige Krieg, die unserer 
Industrie und unserem Handel von seiten Eng- 
lands besonders entgegengebrachte ausserordent- 
liche Gehässigkeit werden dazu führen, unseren 
heimatlichen Erzeugnissen jetzt eine um so 
grössere Aufmerksamkeit zuzuwenden, und 
mancher Photograph wird entdecken, dass sein 
bisheriger Bezug von gewisser Auslandsware 
keinerlei tiefere Begründung hatte; sowohl in 
Qualität wie in Preislage wird er in Deutsch- 
land vollkommen Gleichwertiges finden. Es ist 
natürlich nicht abzustreiten, dass es auch einzelne 
Artikel gibt, welche das Monopol bestimmter 
Firmen bilden und vielleicht auch bleiben 
könnten; jedenfalls wird die deutsche Industrie 
jetzt ihr Augenmerk noch mehr darauf zu 
richten haben, das Fehlende so weit wie 
irgend möglich zu ergänzen. In der Fabrikation 
aller wesentlicheren Bedarfsartikel, im Objektiv- 
und Kamerabau, in der Herstellung von Trocken- 
platten und Papieren mannigfaltigster Art, in 
der Chemikalienbereitung marschiert Deutsch- 


[Nachdruck verboten.) 


land an der Spitze und weist darin auch einen 
ganz beträchtlichen Export auf. Die Namen- 
gebung unserer guten deutschen Erzeugnisse 
erfordert aber unbedingt einmal eine gründliche 
Revisione Die Bezeichnung manchen Instru- 
mentes erweckt direkt den Glauben, dass hier 
ein Auslandsprodukt vorliegt. Es sei z.B. nur 
an den „Compound: Verschluss“ erinnert; viele 
Photographen denken hier an englischen oder 
amerikanischen Ursprung, während doch dessen 
Werkstätte in München zu Hause ist. Es ist 
ferner nicht recht einzusehen, warum manche 
deutsche Fabrikanten ihre Produkte, so nament- 
lich bei photographischen Papieren, mit direkten 
französischen oder englischen Beinamen belegen. 

Doch nun zurück zu den Diapositivplatten. 
Gerade bei diesem Material ist es interessant 
und lobnend, einmal verschiedene Fabrikate aus- 
zuprobieren. Bekanntlich sind hier die Emul- 
sionen teilweise von recht unterschiedlichem 
Charakter, und zwar infolge der gewählten Ver- 
hältnisse des Gehalts an Bromsilber und Chlor- 
silber. Man kann dies unter anderem daran 
erkennen, wenn die Schicht direkt dem Tages- 
licht ausgesetzt wird; die Platten kopieren hier 
mitunter in recht verschiedener Tönung an 
(über weitere Versuche betreffend des bestehen- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


537 





den Gehaltes an Brom- und Chlorsilber siehe 
die Artikel „Photogr. Rundschau“ 1912, S. 108; 
„Photogr. Mitteilungen“ ıgı1, S:ı57). Valenta 
stellte fest, dass bei unter gleichen Verhält- 
nissen hergestellten Chlorbromsilber-Emulsionen 
die Empfindlichkeit proportional mit dem Brom- 
silbergehalte gegenüber dem Chlorsilbergehalte 
wächst; die Gradation der Platten zeigt bei 
analoger Entwicklungsweise mit wachsendem 
Chlorsilbergehalt grössere Kontraste. — Des 
weiteren übt auch die Handhabung des Reifungs- 
prozesses einen wesentlichen Einfluss auf das 
Bildresultat aus. Aus diesen Gründen ist leicht 
erkennbar, dass in dem Charakter der Diapositiv- 
platten eine grosse Dehnbarkeit in verschiedener 
Richtung möglich ist und in der Tatauch besteht. 

Nehmen wir ein für unsere Versuchszwecke 
gut geeignetes Negativ von normaler Dichtig- 
keit und genügenden Abstufungen, so werden 
wir bei Vorlage einer grösseren Zahl verschie- 
dener Diapositivplattenfabrike recht lehrreiche 
Studien machen können. Wir werden beob- 
achten, dass eine Reihe in- und ausländischer 
Platten in ibren Resultaten so gut wie gleich 
steht, dass andererseits auch die deutsche 
Industrie eine reiche Auswahl in gewissen 
Charakterisierungen der Platte bietet. 

Solche Versuche werden uns fernerhin dazu 
führen, dass wir für anormale Negative mit- 
unter vorteilhaft zu Diapositivplattenmarken 
greifen, die vorliegendem Bildcharakter günstiger 
zusprechen; wir werden- für dünne, flaue Nega- 
tive vielleicht lieber eine härter arbeitende 
Emulsion wählen und so zu Resultaten gelangen, 
die wir mit unserer in der Regel benutzten 
Diapositivplattensorte selbst bei geschicktester 
Abstimmung von Belichtung und Entwickler 
zusammensetzung kaum erreichen dürften. Da 
die Diapositivplatten im allgemeinen von langer 
Haltbarkeit sind, so macht es nichts aus, wenn 
wir uns für solche Fälle noch eine zweite Sorte 
hinlegen; schliesslich lässt sich letztere auch 
für gewisse normale Negative verwenden. Wir 
können aber den Charakter eines Diapositivs 
auch nachträglich umwerten, indem wir das 
Bild mit angemessenen Abschwächern, Ver- 
stärkern bezw. Tonungsbädern behandeln, und 
hiermit gelangen wir zu einem Gegenstande, dem 
oft nicht die gebührende Schätzung zuteil wird. 

Unsere Tönungen mit Uran-, Eisen- und 
Kupfersalzen tragen nicht allein dem Bilde eine 
andere Färbung, sondern auch eine mehr oder 
minder starke Verschiebung der Gradation ein. 


Rundsehau. 


— Zur Momentphotographie. Wir haben 
mit schwierigen Faktoren zu rechnen, wenn 
wir das Licht auf die Platte bezw. auf den 
Film präzise in demjenigen Moment wirken lassen 


Die in der Praxis für die Färbung von Diaposi- 
tiven benutzten Tonlösungen sind zum Teil auch 
in gleicher oder sehr ähnlicher Zusammensetzung 
für die Verstärkung von Negativen in Anwendung. 
Bei der Verstärkung von Negativen kommt es 
darauf an, das vorhandene dünne Silberbild 
durch Anlagerung weiterer Metallniederschläge 
bezw. durch Umwandlung in gewisse Verbin- 
dungen, die für die auf unsere Kopierpapiere 
wirksamen Lichtstrahblen weniger durchlässig 
sind, umzuwandeln. Bei einem Projektions- 
oder Fensterdiapositiv interessieren uns aber 
nicht die Niederschläge hinsichtlich dieser 
Wirkungsweise, sondern lediglich in ihrer 
Wirkung auf unser Auge. Wir müssen damit 
rechnen, dass sogen. warme Farben das Bild 
an und für sich etwas weicher, die kalten 
Farben dagegen härter stimmen. Wir müssen 
ferner berücksichtigen, dass ein kräftig schwarz 
entwickeltes Bild, das einen harten, kreidigen 
Eindruck macht, mit einem geeigneten Uranbade 
ausgesprochen rotbraun getont, uns lichter, in 
seinen dunkelsten Partien detaillierter erscheint. 
Aber damit noch nicht genug, die Farben- 
wirkung der Diapositive auf unser Auge wird 
auch durch die jeweilig vorhandene Lichtquelle 
beeinflusst, und das ist bei den für Projektion 
bestimmten Diapositiven nicht zu vergessen. 

Es ist daher empfehlenswert, wenn wir 
Diapositive tönen, den Stand der Färbung bei 
derjenigen Lichtquelle zu kontrollieren, die für 
die spätere Betrachtung des Bildes vornehmlich 
dienen wird. Ein Diapositiv, das uns bei Tages- 
licht ein unangenehmes krasses Blau oder ein 
grelles Malachitgrün bietet, kann unter Um- 
ständen bei elektrischem Bogenlicht bedeutend 
gedämpfter, gemildert wirken; die Tönung 
könnte bei dieser Beleuchtung sogar direkt an- 
sprechend werden. Im anderen Falle werden 
manche schwache Antönungen bei Kunstlicht 
gar nicht oder ungenügend zum Ausdruck ge- 
langen. Eine Bereicherung in gewissen Tönungen 
könnte das „Photogr. Chronik“ Nr. 43 (1914) be- 
sprochene farbige Entwicklungsverfahren bringen, 
aber bis jetzt sind derartige Diapositivplatten 
noch nicht in den Handel gekommen. Um für 
Projektionsdiapositive von wirklichem Nutzen zu 
sein, müssten die Bilder allerdings eine grössere 
Lichtbeständigkeit besitzen, als es bei den 
Papierkopien gleicher Art der Fall ist, denn 
die Intensität unserer Bogenlampen stellt in 
dieser Hinsicht ziemliche Ansprüche. 

P. Hanneke. 


(Nachdruck verboten.) 

wollen, wo wir es wünschen. Es vergeht immer 
eine gewisse Zeit zwischen dem Moment, wo 
wir operieren wollen, und dem Moment, wo wir 
wirklich operieren. Die erste Ursache dieser 


78° 


538 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Verzögerung liegt in unserer Person selbst: wir 
gebrauchen eine, wenn auch sehr kurze Frist, 
um nach einer Willensfassung unsere Organe 
auf die Ausführung des gehegten Gedankens 
zu bringen. Laboratoriumsversuche haben dar- 
gelegt, dass diese Zeitspanne mit den einzelnen 
Individuen verschieden ist, je nach ihrem Vor- 
bereitungszustand hinsichtlich der Handlung, die 
sie erfüllen sollen, nach ihrem Aufmerksamkeits- 
grade, nach der Fassungskraft usw. Wenn z.B. 
eine Person, auf die man die Augen richtet, 
weiss, dass sie auf einen Knopf drücken muss, 
auf dem ihre Hand bereits ruht, und zwar im 
Moment, wo man sie mit einem Stock berührt, 
an verabredeter Stelle; wenn die Momente der 
Berührungsanzeige, bewirkt durch den Stock, 
und der Berührungsreaktion, bewerkstelligt auf 
den Knopf, genau mit einem Apparat, einem 
Chronographen, registriert werden, so ist das 
Intervall zwischen beiden festzustellen. Man 
wird beobachten, dass dieses Intervall für eine 
gegebene Person immer dasselbe ist, aber es 
variiert mit den Personen. Ruft man eine Be- 
wegung bei einer Person durch Ueberraschung 
hervor, so ist das Intervall länger. Aufmerk- 
samkeit und Anspannung dagegen beschleunigen 
die Handlung. Der Photograph, der Moment- 
aufnahmen machen will, muss also zunächst 
seine Aufmerksamkeit voll auf sein Sujet kon- 
zentrieren. 


Obwohl der persönliche Ausgleich im all- 
gemeinen für dasselbe Individuum unveränder- 
lich ist, wenn es unter den gleichen Bedingungen 
handelt, so können doch seine Nerven oder 
seine Muskeln einer Abrichtung unterworfen 
werden, die schneller reagieren lässt als sonst 
erwartet. Es ist dabei nicht gesagt, dass eine 
beträchtliche Anzahl Platten verdorben werden. 
Man muss sich mit dem ledigen Apparat ein- 
exerzieren, indem man mit dem Sucher in Be- 
wegung befindliche Objekte verfolgt und dann 
auf den Auslöser oder auf die Gummibirne so 
schnell als möglich drückt. 

Die zweite Ursache der Verzögerung liegt 
in dem Apparatmechanismus selbst. Der Ver- 
schluss mag so gut wie möglich konstruiert sein, 
es wird immer eine gewisse Zeit nötig sein, 
damit der mechanische Druck, der dem Hebel 
oder der Gummibirne erteilt wird, sich auf den 
Verschluss überträgt, eine gewisse Zeit auch, 
um den Widerstand der Elemente, aus denen 
der Verschluss zusammengesetzt ist, zu über- 
winden. Der Betrag ist ohne Zweifel gering, 
sagen wir 1/,, Sekunde, aber das macht schon 
bei gewissen Sujets etwas aus. Bei manchen 
Apparaten wird dieser Betrag sogar grösser, 
bis 1/,n Sekunde, werden. Bei Gummibirnen 
mit Kautschukschlauch spielt auch die Länge 
des letzteren eine Rolle. (Nach „Bulletin de 
l’Association Belge.*) 


—  —— 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Gentral-Verband 
Deutscher Photographen - Vereine und 
Innungen, V.P., 
Protokoll des Verbandstages 
am 25. und 26. Juni ıgı4 in Leipzig, in der Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik. 
(Fortsetzung.) 
Meisterprüfungen. 

Es eutspiunt sich eine längere Aussprache über 
den Vorschlag des Herrn Lohöfener-Bielefeld, da 
die Kammern das Recht haben, bei den Prüfungen 
Anzahl und Art der Arbeiten selbst festzustellen. 
Einige Kammern erlauben das Vorlegen älterer Bilder, 
während andere neue Arbeiten verlangen. 

Die Herren Sander-Leipzig und Schuhmann- 
Karlsruhe halten die Vorschläge des Herrn Lohöfener 
für zu weitgehend, und würde den Prüflingen durch 
Neuanfertigung von 24 Bildern zu grosse Kosten er- 
wachsen. 

Herr Lohöfener- Bielefeld bemerkt, dass sie das 
Vorlegen älterer Bilder nicht mehr verlangen. 

Es sprechen die Herren Syundikus Herzog- 
Leipzig, Motzkus-Halle, Schlegel- Dresden, 
Rudolph-Erfurt und Weise- Hannover. Letzterer 
schlägt vor, dass zwölf Bilder verlangt werden möchten, 


welche aus wenigstens fünf der zuerst angeführten acht 
Gruppen bestehen. 

Angenommen wird, im Hinblick auf das Bestim- 
mungsrecht der Kammern, dass möglichst zwölf Bilder, 
welche sich in mindestens fünf Gruppen einreihen 
lassen, eingereicht werden möchten. 

Bei den Bestimmungen über die Kenntnisse der 
Objektive werden die in der Gehilfenprüfung gestrichenen 
Stellen eingefügt. Die anderen Vorschläge werden 
ohne Abänderung angenommen. 


Mittagspause von I—2?|, Uhr. 


Vom Kollegen Fabian Brünn, dem Obmann der 
dortigen Photographen-Genosseuschaft, der uns schon 
in Dresden besucht hatte und auch die Absicht gehabt 
hat, nach Leipzig zu kommen, ist ein Brief eingelaufen, 
dass er zu seinem grössten Bedauern verhindert ist zu 
kommen. Er sendet allen Kollegen herzliche Grüsse 
und wünscht der Versammlung einen guten Verlauf. 

Der Vorsitzende Schlegel-Dresden fragt, ob noch 
weitere Fragen zu dem Punkte der Tagesordnung 
„Innungen‘“ resp. „Obermeistertag‘“ zu besprechen 
seien; was verneint wird. Weiter führt er aus, dass 
vom Hildesheimer Obermeistertag noch die Frage der 
Schaffung eines eigenen Innungsorganes zu behandeln 
sei. Da diese Frage aber laut Satzungen des C. V. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


539 





nicht verhandelt werden könnte, so schliesst er die 
Verhandlungen des C. V. und bittet, in dem jetzt be- 
ginnenden besonderen Obermeistertag hierüber Beschluss 
zu fassen. 


Herr Schlegel- Dresden berichtet, dass er, als 
Mitglied der in Hildesheim gewählten Kommission, 
deren Vorsitzender der Leiter des Obermeistertages, 
Herr Kapps, war, in der angegebenen Richtung Er- 
kundigungen bei der Firma Wilhelm Knapp in 
Halle a. S. eingezogen habe. Es wurde gewünscht, 
dass die „Photogr. Chronik“ wie „Der Photograph ‘“ 
in Bunzlau den Innungsmitgliedern gratis zugesandt 
würde. Die Firma Knapp habe mitgeteilt, dass die 
„Photogr. Chronik“ nicht billiger als 3 Mk. jährlich 
geliefert werden könnte, da der grösste Teil für Porto 
bezahlt werden müsste. Dies wurde dem Vorsitzenden 
Herrn Kapps mitgeteilt, und ist weiter in dieser Sache 
nichts geschehen. Wenn gesagt wird, dass die Innungen 
genügend Mitglieder haben, um ein eigenes Organ zu 
gründen, so soll dieses nicht bestritten werden. Es 
könnte sogar noch manches gemacht werden, wenn 
nicht die ungeheure Teilnahmlosigkeit und Gleich- 
gültigkeit der Photographen wäre, mit der man leider 
rechnen muss. Die Gründung eines eigenen Organs 
koste ungeheure Summen, bis es eingeführt sei. 

Gleichzeitig bemerkt Herr Schlegel noch, dass 
er bei der jetzigen Arbeitsüberlastung der Geschäfts- 
stelle nicht in der Lage sei, auch noch eine Zeitung 
herauszugeben. 


Herr Schuhmann-Karlsruhe ist gegen eine noch- 
malige Abhaltung eines Obermeistertages wie in Hildes- 
heim (ausserhalb des Central- Verbandstages). 

Herr Sander - Leipzig führt aus, dass die Ver- 
bindung mit der Central-Verbandstagung sich sehr 
gut bewährt hat. Er warnt ebenfalls vor der Gründung 
einer eigenen Zeitung, da die nötigen Gelder hierzu 
nicht vorhanden sind. 

Der in Hildesheim gestellte Antrag, Schritte zur 
Gründung einer eigenen Zeitung zu unternehmen, wird 
einstimmig abgelehnt. Der besondere Teil des Ober- 
meistertages wird geschlossen. 

Herr Schlegel- Dresden eröffnet wieder die Sitzung 
des Verbandstages des C. V. 


Bilderhausierer und Wanderphotographen. 


Die Eingabe des C. V. in dieser Angelegenheit an 
den Reichstag ist von den Gegnern auf das heftigste 
bekämpft worden. Der Reichstag soll sie angeblich 
verworfen haben, und sollte sie unter den Tisch ge- 
fallen sein. Die Behauptungen sind unwahr, die Eingabe 
wurde vor kurzer Zeit zurückgegeben, da sie, wie viele 
andere Eingaben, wegen Schluss des Reichstags nicht 
mehr zur Verhandlung und Beschlussfassung kommen 
konnte. Die Eingabe ist mit einem Anschreiben an 
sämtliche Regierungen, an die Mitglieder der Hausier- 
kommission und an alle Handwerks- und Gewerbe- 
kammer verschickt werden, ebenso an den Hansabund 
und an die Mittelstandsvereinigung. Zur Verteilung an 
die Abgeordneten wurde sie an das Bureau des Reichs- 
tags geschickt. Von den verschiedensten Seiten wurde 


uns Unterstützung zugesagt, z. B. von Handwerks- und 
Gewerbekammertag, Zentrale für Handel und Gewerbe 
in Stuttgart, Hansabund und Mittelstandsvereinigung. 
Der preussische Handelsminister hat sich für die Ueber- 
sendung bedankt, ebenso haben andere Regierungen 
Exemplare nachkommen lassen. Leider muss darüber 
geklagt werden, dass in dieser wichtigen Sache der 
Vorsitzende fast vollständig von den Kollegen im Stich 
gelassen wurde, denn die allerwenigsten haben sich 
der kleinen Mühe unterzogen, mit ihren Reichstags- 
abgeordneten Rücksprache zu nehmen. Soweit fest- 
gestellt werden konnte, sind ausser in Dresden 
Abgeordneten besucht worden in Köln, Duisburg, 
Erfurt, Hannover, Königsberg und der Pfalz. Von 
Printen, welche als Material erbeten wurden, ist nicht 
ein einziges Stück eingesandt worden. Es müssen 
Abgeordnete aller Parteien besucht werden, denn alle 
Parteien sind gleichmässig interessiert, dass die un- 
reellen Machenschaften, worunter besonders Arbeiter 
und kleine Leute leiden, aufhören. 


Herr Stein-Worms wollte die Abgeordneten be- 
suchen, hat sie aber nicht angetroffen. 

Herr Schuhmann-Karlsruhe hat mit den Karls- 
ruher und Freiburger Abgeordneten gesprochen und 
volles Verständnis gefunden. 

Dasselbe berichtet Herr Sander-Leipzig, wo Kol- 
lege Pinkau, der leider verhindert ist, zu kommen, 
bei dem Neuzusammentreten des Reichstags in der 
Kommission durch Erläuterungen unsere Sache ver- 
treten wird. 

Herr Rudolph-Erfurt hat ebenfalls bei den Ab- 
geordneten volles Verständnis gefunden. 

Die schlimmsten Auswüchse würden sofort beseitigt 
werden, wenn wenigstens die Wandergewerbeschein- 
pflicht für Bilderhausierer und Reisephotographen ein- 
geführt würde. Jetzt benutzen die Leute von der 
Privatindustrie hergestellte sogen. Legitimationskarten, 
die den behördlichen täuschend ähnlich sehen. (Es 
werden einige Karten herumgereicht.) Ein kürzlich 
verhafteter Berliner Unternehmer hat bei seiner Ver- 
nehmung angegeben, dass in Berlin allein ı5o bis 200 
sogen. Kunstanstalten, Versandhäuser sind, die Kolonnen 
zum Bildereinsammeln hinaussenden. 

In Erfurt hat nach Erklärung des Herrn Rudolph 
ein Häuserphotograph eine Reiselegitimationskarte für 
2 Mk. gelöst. 

Es herrscht grosse Unsicherheit, wann ein Wander- 
gewerbeschein nötig ist und wann nicht. Einige 
müssen ihn haben und andere wieder nicht, dabei 
machen die Häuserphotographen auch Personen- und 
andere Aufnahmen. . 

Herr Kneisel- Plauen bemerkt, dass die Bilder- 
hausierer und Häuserphotographen die Lösung eines 
Wandergewerbescheines durch Anmeldung des Gewerbes 
in der betreffenden Stadt umgehen. Ist der Platz ab- 
gegrast, ziehen sie weiter. 

Aehnliche Erfahrungen hat Herr Schuhmanın 
gemacht. Die badischen Behörden verlangen, dass 
die Häuserphotographen einen Wandergewerbeschein 
haben müssen. 


540 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Herr Herr-Nürnberg berichtet, dass ein Vergrösse- 
rungsschwindler kürzlich zu 2 Jahren Gefängnis ver- 
urteilt wurde. 


In Mühlhausen in Thüringen sind nach den Aus- 
führungen des Herrn Teilgmann- Mühlhausen über 
70 Leute durch Vergrösserungsschwindler geschädigt 
worden, und schwebt der Prozess noch. 


Die Eingabe des C. V. an den Reichstag wird ein- 
stimmig gebilligt. 


Schulphotographen. 


Ein Schulphotograph in der Pfalz hatte an die 
bayrischen Schullehrer Postkarten geschickt und den 
Lehrern für ihre Bemühungen, wenn er die Aufnahme 
bekommt, Kabinettbilder und eine Vergrösserung ver- 
sprochen. Ein derartiges Angebot ist entschieden un- 
zulässig, und wurde Beschwerde beim bayrischen 
Ministerium erhoben. 


Vergrösserungsschwindler. 


Leider wird beim Vorgehen gegen Vergrösserungs- 
schwindler die alte Erfahrung wieder bestätigt, dass unsere 
gesetzlichen Bestimmungen durchaus ungenügend sind, 
um den reellen Geschäftsmann zu schützen. In Bautzen 
haben wir eine Verurteilung erzielt. Leider sind in 
Berlin, wo die meisten unreellen Elemente sitzen, 
wenig Erfolge zu verzeichnen. Gegen die neue Künstler- 
vereinigung, welche in den letzten Monaten des vorigen 
Jahres wieder Preisrätsel veröffentlichte, wurde am 
6. November 1913 Anzeige erstattet und das nötige 
Material eingesandt. Bis heute, nach über 8 Monaten 
ist, ebenso wie in anderen Klagen, die zugleich in 
Berlin eingereicht wurden, noch keine Verhandlung 
gewesen. Eine Klage gegen Gerlach, den früheren 
Inhaber des Internationalen Porträtinstitutes, die vor 
2!/, Jahren eingereicht wurde, führte jetzt endlich zu 
einer Verurteilung. Hiergegen hat der Betreffende Be- 
rufung eingelegt. 

Gegen die Zeitungen, welche die Preisrätsel ge- 
bracht haben, wurde Anzeige erstattet, um sie zu 
warnen. Wie in früheren Fällen wurde gesagt dass 
man das Strafbare nicht erkannt habe. 


Bei der Bekämpfung der Vergrösserungsschwindler 
wurde der C. V. von der Zentralstelle zur Bekämpfung 
von Schwindelfirmen, welche der Verband der deut- 
schen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsaus- 
kunftsstellen in Lübeck errichtet hat, auf das wirk- 
samste unterstützt. 

Der C. V. hat dem Verbande im vorigen Jahre 
einen Beitrag von 30 Mk. gewährt und wird vor- 
geschlagen, ihn dieses Jahr wieder zu bewilligen. Von 
dem besonders lehrreichen Urteile in Bautzen wurden 
Sonderabdrücke hergestellt, welche an eine grosse 
Anzahl Zeitungen, Gerichte, Gerichtspräsidenten, Staats- 
anwälte usw. verschickt worden sind. Beantragt wird, 
zur Kostendeckung dem Verbande in Lübeck hierfür 
so Mk. zu bewilligen. | 

Herr Wolff-Stettin teilt mit, dass sein Verein 
vor 4 Jahren gegen Gerlach prozessiert und gewonnen 
habe. Trotzdem musste der Verein gegen 3000 Mk. 


nn 


Kosten zahlen, da Gerlach nach dem Auslande ab- 
gereist war. 
Genehmigt wird, für ı9ı5 dem Lübecker Verbande 
30 Mk. Beitrag zu genehmigen und ebenso so Mk. 
zum Druck und Versand des Bautzner Urteils. 
(Fortsetzung folgt.) 


Photographisceher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 
Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen ()J. P.). 
IL, Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grunduer, 
Berlin W.so, Ansbacher Str. 31, 1Il., Amt Steinplatz 14048. — 1. Schrift- 
führer: Wiih. Hoffsohlid, BerlinS. ı4, Wallstr. 3.. — Für Kassen- 
nn. Reinhold Schumann, Berlin NW. pi R ppstr. ı2. — 
uise - 


Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.30, Viktoria latz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte 
strasse 13, — Sterbekasse des C.V.: 


Amt Moritzplatz gr. 
Anmeldungen an 0. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130. 


Mitgliederversammlung am Donnerstag, 
den ı2. November, pünktlich 8!/, Uhr abends, 
im Jagdsaal des „Weihenstephan- Palast“, 

Friedrichstrasse 176/177. 
Tagesordnung: 

ı. Mitteilungen des Vorstandes. 

2. „Altes und Neues über das Fixierbad“, Referent 
Herr Diplom.-Ing. Hans Schmidt. 

3. „Lüttich und das belgische Land‘ (nach meist 
eigenen Aufnahmen). Projektionsvortrag von 
Herrn Karl Breuer bel der N.P. GC. 

4. „Ein Streifzug auf den russischen Kriegsschau- 
platz“, Vortrag mit Projektion von Herrn Hein- 
rich Lichte. 

Gäste, Damen und Herren, willkommen. 


Der Vorstand. 
IL. A.: C, Trieb, II. Schriftführer. 


Protokoll der Sitzung vom ı5. Oktober 1914 
im Weihenstephan-Palast. 

Die Sitzung wird um 81), Uhr durch den Vor- 
sitzenden, Herm Paul Grundner, eröffnet, der auf 
die kriegerischen Ereignisse, die während der Ferien 
eingetreten sind, hinweist und die Mitglieder mit herz- 
lichen Worten ersucht, auch in diesen schweren Zeiten 
treu zusammenzuhalten. Die grüne Jägeruniform eines 
Reservisten und die dunkle Litewka eines schwarz- 
bärtigen Landsturmmannes weisen in der Versammlung 
auch Ausserlich auf die veränderten Zeiten hin. Zwei 
Karten aus dem Felde, geschrieben von den Mit- 
gliedern Siele und Lichte, werden zur Verlesung 
gebracht, sowie einige Dankschreiben für vom Verein 
verliehene Medaillen. Durch Herumreichen werden die 
zahlreich eingegangenen Drucksachen bekanntgegeben, 
unter denen diejenigen der Jupiter-A.-G. wegen der 
vielen schönen Illustrationen und eleganten Ausstattung 
besondere Beachtung finden. 

Von Zuschriften werden unter anderem auch be- 
kanntgegeben Schreiben der Handwerkskammer zu 
Berlin und der Deputation für die städtischen Fach- 
und Fortbildungsschulen in Berlin. Die letztere zeigt 
an, dass unser Ehrenmitglied Herr Oskar Brett- 
schneider und als Vertreter der Photographen- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


a a 2 mt Ta Se mr ar unter Tran m 


(Zwaugs-) Innung deren Vorsitzender, Herr Lorenz 
Tiedemann, zu Mitgliedern des Kuratoriums für die 
Fachschule der Photographen in Berlin berufen worden 
sind. 

Vom Vorstande der Handwerkskammer sind durch 
Bestallungsurkunde vom 4. September d. J. unser Ehren- 
voreitzender Paul Grundner zum Vorsitzenden der 
Meisterprüfungskommission und des Gehilfenprüfungs- 
ausschusses für das Photographenhandwerk im Re- 
gierungsbezirk Potsdam und Stadtkreis Berlin, sowie 
für den Bezirk der Photographen- (Zwangs-) Innung 
Berlin ernannt worden. Für die Meisterprüfung im 
Bezirk der Handwerkskammer ist Herr Hofphotograph 
Oskar Brettschneider auf Vorschlag der Hand- 
werkskammer zu Berlin von dem Herrn Oberpräsidenten 
der Provinz Brandenburg durch Bestallungsurkunde 
vom ıo. Oktober d. Js. zum Beisitzer berufen. 

Die Neue Photographische Gesellschaft in Steglitz 
hat ein Schreiben an den Vorstand gerichtet, in dem 
sie, wie dies auch schon von anderen Seiten wieder- 
holt angeregt ist, auffordert, nur deutsche Fabrikate 
zu verarbeiten. 

Im Anschluss daran nimmt Herr Titzenthaler 
Bezug auf zwei Artikel, die in der „Deutschen Tages- 
Zeitung‘ unter Nr. 493 und in der „Wahrheit“ er- 
schienen sind und sich mit den Verhältnissen der be- 
kannten Kodak Gesellschaft beschäftigen. Es sei darin 
angegeben worden, dass unter anderen die Herren 

Joseph Thacher, Clark bei London, 

William Stewart Gifford, London, 

Francis Charles Mattison, London, 
Geschäftsführer der europäischen Kodak -Gesell- 
schaft seien. Nachdem nun die Engländer so weit ge- 
gaugen seien, jede Zahlung an deutsche Personen zu 
verbieten und deutsche Waren völlig in Verruf zu er- 
klären, müsse man sich fragen, ob man nicht durch 
Warenbezüge von der Kodak-Gesellschaft englische 
Interessen unterstütze Herr Hansen bemerkt, 
dass tatsächlich das ganze deutsche Kodakgeschäft 
und damit gewissermassen auch die deutschen Händler 
unter englischer Kontrolle ständen. Wie Herr 
Titzenthaler erwähnt, würden sogar von seiten 
deutscher Offiziere vielfach Films, die sie im Feldzuge 
aufgenommen haben, der Kodak -Gesellschaft in Berlin 
zur Entwicklung übermittelt, und es bestände dadurch 
eine gewisse Gefahr, dass die englischen Leiter der 
Gesellschaft von solchen Aufnahmen Kenntnis er- 
hielten, die für die Augen einer feindlichen Macht 
unter keinen Umständen berechnet seien. Nachdem 
noch Herr Hansen darüber berichtet hat, dass schon 
im Jahre ıg01 ein Einspruch gegen die Trustbestrebungen 
und die Konkurrenz der Kodak den Fachphotographen 
gegenüber erhoben worden, später aber wieder ins 
Wasser gefallen sei, wird der Antrag gestellt und an- 


genommen, eine Kommission, bestehend aus den Herren . 


Titzenthaler, Hansen, Renard, Grundner und 
Tiedemann, zu ernennen, die über diese Angelegen- 
heit weiter beraten soll. 


Hierauf gibt Herr Grundner Kenntnis von dem 
Inhalt eines Rundschreibens, das von dem Schatz- 


541 


meister an verschiedene Mitglieder wegen Nichtzahlung 
des Beitrages gerichtet worden ist. Diese Briefe seien 
nur deshalb abgesandt worden, um eventuell die Kosten 
für den Bezug der Zeitung und der Beiträge an den 
C. V. zu ersparen, falls der Mitgliedsbeitrag nicht ein- 
gehen sollte Nachdem die Herren Schumann, 
Titzenthaler und Doost hierzu das Wort ergriffen 
haben, ergibt sich durch eine Umfrage, dass die Mit- 
glieder sich mit der ergangenen Aufforderung einver- 
standen erklären, dagegen wird ein bei Absendung der 
Briefe entstandenes Versehen lebhaft bedauert. 

Herr Trieb stellt eine Anfrage, welche Platten 
aur Verarbeitung besonders empfehlenswert seien. Es 
werden verschiedene Fabrikate seitens der Herren 
Brettschneider, Renard und Cornand empfohlen. 
Auch Herr Hansen ergreift hierzu das Wort; er be- 
mäüht sich dabei, in seinen Ausfäbrungen sich aller, sonst 
bei ihm so bellebten Fremdwörter zu enthalten. Der Um- 
stand, dass er hierbei ab und zu in ungewohnter Weise 
stolpert, veranlasst Herrn Grundner zu der Bemerkung, 
dass es ihm, seitdem man die Fremdwörter zu vermeiden 
trachte, so vorkäme, als ob sehr viele Deutsche jetzt 
stotterten. 

Herr Kommissiousrat Fuhrmann weist darauf 
hin, wie wichtig es sei, die Presse zu bearbeiten und 
zum Ausdruck zu bringen, dass deutsche Fabrikate 
besser seien als alle übrigen. Im Anschluss daran gibt 
Herr Fuhrmann, der ein Mitkämpfer von 1866 sowie 
von 1870/71 gewesen ist, davon Kenntnis, wie er fast 
sämtliche ins Feld rickende Garderegimenter vor dem 
Abmaısch mit Eichenlaub geschmückt habe und wie 
angenehm dies Offiziere und Soldaten berührt habe. 

Herr Tiedemann berichtet über die gemeinsame 
Hilfsbewegung, die zum Zwecke der Unterstützung irs 
Feld gezogener Mitglieder vom Verein und von der 
Innung eingeleitet worden ist. 

Bei dieser Gelegenheit erwähnt Heır Tiedemann 
auch das Anerbieten der Firma Schering, die sich 
bereit erklärt hat, alle photographischen Arbeiten für 
durch Einberufung der Inhaber in Not geratene Ge- 
schäfte ehrenamtlich nur gegen Erstattung der Kosten 
zu übernehmen. 

Nachdem Herr Lindow noch angeregt hat, in 
Erwägungen darüber einzutreten, die landläufigen Be- 
zeichnungen für die einzelnen Bildgrössen, wie: Visit, 
Kabinett, Boudoir, in deutsche Bezeichnungen umzu- 
taufen, schildert Herr Conrad in ergreifenden Worten 
die Not der Kollegen in Ostpreussen und fordert alle 
Mitglieder auf, alles, was sie an photographischen 
Gegenständen entbehren könnten, den schwerbetroffenen 
Photographen in Ostpreussen zur Verfügung zu stellen. 
Die schlimme Lage der betreffenden Kollegen werde 
noch dadurch verschlechtert, dass sie kein Personal 
bekommen könnten. Trotzdem es in Berlin eine grosse 
Anzahl stellungsioser Photographengehlifen gäbe, sei 
es nicht möglich, dieselben zu bewegen, einen Posten 
in Ostpreussen anzunehmen. Dies wird von sämtlichen 
Anwesenden lebhaft bedauert. 


Der Vorsitzende bittet, Feldadressen der zu 
den Fahnen einberufenen Mitglieder des Vereins bei 


5+2 


deren Angehörigen zu erkunden und die möglichst 
vollständigen Adressen dem 1. Schriftführer des 
Vereins, Herrn Wilh. Hoftschild, schleunigst zu- 
kommen zu lassen, damit diese bekanntgegeben 
und unseren im Felde Stehenden von den Zurück- 
gebliebenen ausser kollegialen Grüssen auch Zeichen 
dankbaren Gedenkens gesandt werden können. 
Schluss der Sitzung ı1!/, Uhr. 


Paul Grundner, 
I. Vorsitzender. 


Carl Trieb, 
IL Schriftführer. 


Photographen -Zwangsinnung 
Sitz Danxig. 


Am Sonnabend, den 24. Oktober, verschied 
unser geschätztes und reges Mitglied Herr Photo- 


graph 
Rudolf Fischer 


in Danzig im 78. Lebensjahre. 
Unerwartet wurde er seiner Tätigkeit ent- 
rissen. Für uns Mitglieder war Heır Fischer ein 


beachtenswertes Beispiel von Arbeitsfreudigkeit; 
bis zum letzten Tage war er, der älteste Danziger 
Photograph (etabliert 1864), In seinem Berufe 
tätig! 
Wir werden sein Andenken in Ehren halten! 
Der Vorstand. 
Arke. 


— BR 


Niederrheinisehe 
Photographen -Zwangsinnung. 
Sitz; Düsseldort. 

Die Oktober-Innungsversammlung fällt wegen des 
Krieges aus. Die Mitglieder werden ersucht, die 
fälligen Beiträge unverzüglich an den Kassierer, Herrn 
A. Lamers, Düsseldorf, Kaiserstrasse 13, einzusenden. 


2 


Verband Mecklenburger Photographen. 
Als neue Mitglieder haben sich gemeldet: 
Fräulein Margarete Röper, Photogr. Weıkstatt, 
Rostock, Hopfenmarkt 4. 
Heır Reinb. Pfeiffer, Photograph, Gevesmühlen. 


Der Vorstand. 
—824— 


Personalien. 


Bad Blankenburg. Den Heldentod für das 
Vaterland starb der Photograph Herr Hermann Otto. 

Rastatt. Das Eiserne Kreuz erhielt der Photo- 
graph Paul Treib von Mosbach. 


— 


Gesehäftliehes. 
Unger & Hoffmann, Aktiengesellschaft, mit dem 
Sitze zu Dresden und Zweigniederlassung zu Berlin: 





PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Der Kaufmann Johann Paul August Guido Bier- 
ling in Dresden ist nicht mehr Vorstandsmitglied der 
Gesellschaft. 

rt 


Aus der Industrie. 


— Blitzlichtphotographie und der Krieg. 
Selbst in der jetzigen ernsten Zeit sollten die Jünger 
der Photokunst ihren Apparat nicht zu völliger Untätig- 
keit bestimmen, denn auch hierbei hat das Wort seine 
Berechtigung: Wer rastet, der rostet. Leider sind Auf- 
nahmen im Freien angesichts der kriegerischen Lage 
vielfach behindert. Es liegt infolgedessen mehr denn 
je Veranlassung vor, der Blitzlicht- Photographie näher 
zu treten, denn jetzt ist die Handhabung der eıforder- 
lichen Materialien ein gefahrloses Vergnfigen. Natür- 
lich trifft dies nicht unter allen Umständen zu, viel- 
mehr muss man in der Auswahl der zu benutzenden 
Fabrikate vorsichtig sein und nur zu solchen greifen, 
deren Hersteller für zuverlässige und leistungsfähige 
Erzeugnisse Gewähr bieten. Dies trifft in vollem Masse 
auf die von der Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation, 
Berlin SO., 1abrizierten „Agfa“-Blitzlicht- Artikel zu, 
als da sind: „Agfa“-Biitzlicht, „Agfa‘- Blitzlampe, 
grosses und kleines Modell, und „Agfa“. Belichtungs- 
tabelle, durchweg patentgeschützte Artikel, sowie die 
„Agfa“-Koapselblitze, die in äusserst sinnreicher An- 
ordnung „Agfa“-Blitzlicht, - Lampe und - Belichtungs- 
tabelle gewissermassen in kondensierter Form ver- 
einigen. Da ein Hauptvorzug des „Agfa“- Blitzlichtes 
die Entwicklung eines nur geringen, durchsichtig 
weissen Rauches ist, kann seine Benutzung auch in 
Räumen mit sehr empfindlicher Ausstattung unbedenk- 
lich empfohlen werden. Ueber Eigenschaften und 
Preise der „Agfa“ - Blitzlichtartikel kann sich jeder 
durch Drucksachen unterrichten, die die Aktiengesell- 
schaft für Anilinfabrikation, Beılin SO. 36, umsonst 
und portofrei versendet. 


un 21 <<, 


Kleine Mitteilungen. 

— Für die Bibliothek des Kunstgewerbe- 
museumsin Leipzig sind in einer Sammlung 1200 Photo- 
graphien geschenkt worden. Diese Schenkung wurde 
mit wärmstem Danke angenommen. 


— Ein Ausfuhrverbot für photographische 
Kameras ist gleich zu Anfang des Krieges ergangen. 
Da dies jedoch eine schwere Schädigung unserer, 
grossentells auf den Export angewiesenen Industrie 
bedeutete, wurden die beteiligten Kreise bei der Re- 
gierung vorstellig, um eine Aufhebung oder Milderung 
der Bestimmungen zu erreichen. Diese Bemühungen 
waren von Erfolg gekrönt, indem man zunächst 
Kameras, deren Brennweite nicht mehr als 180 mm 
betıägt, von dem Ausfuhrverbot ausnahm. Inzwischen 
wurde nun noch eine weitere Milderung herbeigefährt, 
Indem die Ausfuhr von Kameras, deren Brennweite bis 
zu 210 mm beträgt, deren relative Oeffnung anderer- 
seits jedoch nicht gıösser als /|5 sein darf, gestattet 


543 





warde. Das gleiche güt für nicht an Kameras mon- 
tierte Objektive. st. 


— Herr Maurice Talbot, Mitinhaber der Firma 
Romain Talbot in Berlin, dient ais Freiwilliger im 
Kaiser. Automobilklub. Als solcher wurde er, wie 
die „Phboto-Woche‘“ berichtet, als Parlamentär nach 
Namur geschickt und dort unter Bruch des Völker- 
zechts 2 Tage als Kriegsgefangener iu Ketten gehalten. 
Die Eroberung von Namur gab ihm denn die Freiheit 
wieder. Von dort nach dem Osten entsandt, ging sein 
Automobil bei Sprengung einer Brücke in Trümmer. 
Er selbst blieb wie durch ein Wunder unversehrt und 
begab sich solann nach Berlin zwecks Beschaffung 
eines neuen Wagens. — Es wurde ihm das Eiserne 
Kreuz verliehen. st. 


— Mittel gegen Ausschlag. Heır H. Götz- 
Breslau schreibt uns folgendes: Viele Photographen 
leiden durch den steten Umgang mit starkem Alkali 
an einem hässlichen, mit grossen Schmerzen verbun- 
denen Ausschlag an den Händen. Alle dagegen an- 
‚gewandten Mittel sind gewöhnlich erfolglos oder nur 
von vorübergehender Wirkung. So litt ich selbst seit 
Jahren an diesem unangenehmen Uebel, ohne dass 
mir irgend welche ärztlichen Verordnungen etwas 
helfen konnten. Nun hatte ich mir vor einiger Zeit 
.die Hände stark mit Oelfarbe verunreinigt und musste 
-mir infolgedessen diese gänzlich mit Terpentin abreiben. 
Zwei Tage darauf war mein Ausschlag verschwanden. 
Nach längerem Nachdenken kam ich auf die Idee, 
dass diese plötzliche Heilung nur dem Terpentin zu- 
zuschreiben sel, und als nach einiger Zeit der Aus- 
‚schlag in leichter Weise wieder erschien, probierte ich 
das neue Mittel und siehe da — am nächsten Tage 
war ich wieder geheilt. Seit dieser Zeit habe ich keinen 
Rückfall mehr gehabt, und ich sehe mich deshalb ver- 
.anlasst, dieses einfache und billige Mittel zu verölfent- 
lichen. Es sollte mich freuen, wenn ich gelegentlich 
‚erfahren könnte, ob es auch anderen geholfen hat. 


= 


Patente. 
‚KL 57. Gruppe 2. Nr. 272913 vom 25. Dezember 1912. 
(Zusatz zum Patent 216476.) . 
.Dr. Eugen Albert in München. — Verfahren zur photo- 
mechanischen Herstellung von geätsten Druckformen 
:unter Anwendung eines Deckgrundes zwischen der 
Druckplatte und der lichtempäindlichen Schicht. 


Ausfährungsart des durch Patent 216476 geschützten 
"Verlahrens, dadurch gekennzeichnet, dass man die Lö- 
sungskraft einer den Deckgrund lösenden Flüssigkeit 
durch Einwirkung chemischer Mittel aufhebt. 


.Kl, 57. Gruppe 13. Nr. 273097 vom 7. Februar 1912. 
'C. H. Rosenthal in Rabenau b. Dresden. 

ı. Klebefolie zum Aufziehen von Photographien, 

‚dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Gemisch 

‚von Welzenstärke und Gelatine unter Zusatz von 


Giyztrin gebildet und einseitig oder doppelseitig mit 
einem Anstrich von Glukose versehen ist. 

2. Klebefolie nach Anspruch ı, bei welcher der 
Masse aus Weizenstärke, Gelatine und Giyzerin noch 
Gummilarabikum, Dextrin oder Tragant zugesetzt ist. 


— 98 — 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 19. Her H.Z.in G. Kann man älteres 
Uebertragungspapier (einfach) ı bis ı?/, Jahre alt, auf 
welchem jedenfalls infolge von Feuchtigkeitseinwirkung 
das Kohlebild nicht mehr haftet, wieder gebrauchs- 
fertig machen? Bei Anwendung von frischem Ueber- 
tragpapier gelingt das Uebertragen ohne Anstand. Nux 
bei diesen Papieren, welche älter sind, habe ich immer 
Fehlresultate trotz langem Einweichen des Ueber- 
tragungspapiers auch in warmem Wasser. Mir will es 
scheinen, als wenn die Eiweissschicht hornig wäre. 

Antwort su Frage 169. Wenn älteres Ueber- 
tragungspapier nicht mehr gut haftende Eigenschaften 
zeigt, so ist das einzige Mittel, dasselbe noch brauch- 
bar zu machen, die Verwendung eines Ammoniak- 
oder Sodabades Man legt zu diesem Zweck das 
Papier, nachdem es vorher in Wasser gründlich ein- 
geweicht ist, in ein schwaches Ammoniak - oder Soda- 
bad (5 ccm Ammonlakflüssigkelt auf ıso ccm Wasser 
oder 6 g Soda auf die gleiche Menge) Darin bleibt 
das Papier mindestens ı0o Minuten liegen und wird 
schliesslich in ein lauwarmes Bad von reinem Wasser, 
welches aber nicht wärmer als handwarm sein darf, 
gebracht. Wenn nach dieser Behandlung ein sicheres 
Anhaften des Kohlebildes nicht stattlindet, ist das 
Papier unbrauchbar geworden und sollte verworfen 
werden. Sehr häufig wird dieses Unbrauchbarwerden 
des Uebertragungspapieres durch Formalindämpfe her- 
vorgerufen, die jedes Uebertragpapier schädigen, wenn 
auch .nur kurze Zeit in dem betreffenden Raum 
Flaschen mit Formalin, die schlecht verschlossen sind, 
aufbewahrt werden. 


Frage 170. Herr J L. inV. Wie kann man auf 
einer Mattscheibe zum Zweck möglichst scharfen Ein- 
stellens fär feine Reproduktionen in der Mitte einen 
durchsichtigen Fleck anbringen, so dass man auch 
Lupen für die Einstellung benutzen kann? Durch 
blosses Bestreichen mit Oel an dieser Stelle wird die 
gewünschte Wirkung nicht erzielt. \ 

Antwort su Frage 170. Um Mattscheiben in der 
Mitte für scharfe Einstellung zu präparieren, verfährt 
man am besten folgendermassen. Man schneidet sich 
aus ganz dünnem Spiegelglas ein quadratisches Stäck 
von entsprechender Grösse (3 bie 4 cm lang und breit), 
bringt auf die Mitte der Mattscheibe einen Tropfen 
Kavadabalsam und legt das erwärmte Glasscheibchen 
richtig auf, drückt den Kanadabalsam am Rande her- 
aus und lässt einige Tage an einem warmen Ort 
trocknen. Der Ueberschuss des Balsams wird mit 
denaturiertem Spiritus entfernt. Wünscht man nur 


544 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





gelegentlich die Mitte durchsichtig zu machen, so ver- 
Hährt man genau wie beschrieben, nur mit dem Unter- 
schied, dass man an Stelle von Kanadabalsam etwas 
reines Giyzerin benutst. 


b) Rechtliche Fragen. 

Frage 74. Heır M.M. inC. Ist es gesetzlich statt- 
haft, nach Photographien oder sonstigen vorhandenen 
Vorlagen von bedeutenden Persönlichkeiten, wie Kalser, 
Bismarck und anderen Heerführern, z.B. Hindenburg 
usw., neue Zeichnungen mit Veränderungen anzufertigen, 
um dieselben einzeln oder als Gedenkblätter zusammen- 
gestellt für Klischees zum Druck von Vervielfältigungen 
zu verwenden? 

2. Inwieweit macht ein Klischeefabrikant, der der- 
artige Kiischees auf Bestellung eines Kunden anfertigt, 
sich straibar? 

3 Wie verhält es sich in dem Falle, dass der 
Kunde bei Bestellung erklärt, er nehme alle daraus ent- 
stehenden Konsequenzen auf sich? 

Antwort su Frage 74. ı. Nach $ ı5, Abe. 2, K.G,, 
geniesst zwar der Nachbildner eines bereits vorhandenen 
Werkes ebenfalls Urheberrechte; er darf jedoch diese 
(namentlich die gewerbsmässige Verbreitung, die hier 
in Frage kommt) nur mit Einwilligung des Urhebers 
des Originalwerkes ausüben, sofern dieses noch Schutz 
geniesst. Der Schutz der Photographie ist wie bei 
den Werken der bildenden Künste auf jede Art der 
Nachbildung ausgedehnt. Ob und inwieweit ,hier eine 
freie Benutzung eines Werkes im Sinne des 8 16, 
K.G., in Betracht kommt, ist eine Sachverständigen- 
trage, die hier nicht entschieden werden kann. Die 
freie Benutzung eines Werkes ist gestattet, wenn eine 
eigentüämliche Schöpfung heıvorgebracht wird, d. h. 
eine neue Arbeit, die, verglichen mit der Originalarbeit, 
sich als ein Erzeugnis von selbständiger, künstlerischer 
Eigenart dantellt. Der Schutz des Rechtes am eigenen 
Bilde kommt hier nicht in Betracht, da es sich um 
Persönlichkeiten der Zeitgeschichte handelt. Soweit 
jedoch die Nachbildung und Verbreitung von Porträts 
gegenwärtig im Felde stellender Heerführer beabsichtigt 
wird, ist aus naheliegenden Gründen zu empfehlen, 
die Genehmigung des für Ihren Bezirk zuständigen 
Generalkommandos einzuholen. 

Antwort 2. Die Strafbestimmung für vorsätzliche 
Urheberrechtaverletzung entbält der $ 32, K. G. Als 
Täter kommt sowohl der Besteller wie auch die aus- 
führende technische Anstalt in Betracht. Strafver- 
tolgung nur auf Antrag ($ 4r). 

Antwort 3. Die zivilrechtliche Haftung für Schaden- 
ersatz ergibt sich aus $ 31, K.G. Der Veranlasser der 
Nachbildung haftet gleich dem Veranstalter derselben 
solidarisch, so dass die Verpflichtung zur Tragung aller 
Konsequensen, die der Besteller übernehmen will, 
rechtlich obne Bedeutung ist. Dr. Sch. 

Frage 75. Herr M.D. inD. Dart ieh. die Kopien 
einer vom Besteller mir überbrachten Porträtnegativ- 
platte auf Kartons mit meiner Firma aufziehen? 


Antwort su Frage 75. Bei einfachen Nachbildunge 


eines bestellten Porträts wäre dies nicht zweifelbat 


wohl aber beim Kopieren von Platterı eines andere 
Urhebers., Sobald dieses Bild z.B. ausgestellt würde, 
wäre die Angabe Ihrer Firma auf einem voa einem 
anderen Urheber stammenden Werke der Photograph: 
eine unrichtige Angabe über den Uspraung im Sinie 
des 8 3 des Gesetzes gegen den unlautererı Wettbewerb. 
Im übrigen soll nach dem Sinne des Gesetzes (ins- 


besondere $ ı8, Aba.3, K.G.) immer das wahre Ver. . 


hältnis des Urhebers zum Originalweıke, wie auch zur 
Vervielfältigung zur Erscheinung kommen, um Ver- 
wechselungen zu vermelden. Dr. Sch. 


Frage 76. Herr L.H. inE Unter Bezugnahme 
auf die S. 445 dieser Zeltschrift vom Jahre 1913 mit . 
geteilte Reichsgerichtsentscheidung frage ich an, ob 
unlauterer Wettbewerb vorliegt, wenn eisı Photograpb . 


ein von ihm nicht aufgenommenes künstlerisches Bild 
reproduziert und ausstellt, ohne es ala Reprodaktion 


zu bezeichnen. Wo ist jene Entscheidung abgedruckt? 


Antwort su Frage 76. Solange das künstlerische 
Bild noch geschützt ist, darf es überhaupt nicht ohne 
Einwilligung des Urhebers rep:oduziert werden; im 
Falle der befugten Reproduktion ist das wahre Ver- 
hältnis des Urhebers (oder Nachbildners) zum Original 
weıke zum Ausdruck zu bringen durch einen Zusatz: 
„Nach N.N.‘“ oder „Original von N.N“ Die Aus 
stellung einer Reproduktion eines fremden Werkes als 
Geschicklichkeitsprobe wird andernfalls als unlautere 
Reklame nach jener Reichsgerichtsentscheidung anf- 
gefasst. Diese R. G. E. war seinerzeit der ‚, Elibinger 
Zeitung‘ 'entnommen; in der Sammlung der R.G.E 
ist sie nicht aufzufinden, es werden hier auch nicht. 
alle Entscheidungen veröffentlicht. 

Frage 77. Herr J.T. inK Ein Kunde bestellte 
bei mir die Panorama- Aufnahme einer Stadt; verein- 
bart wurde, dass ich auch die Photographien verkaufen. 
dürfe, jedoch nicht vor Herausgabe seiner Drucke und 
ohne Festsetzung der Preise Ich stellte ein Exem- 
plar in meinem Schaufenster aus, was jetzt der Kunde: 
als Grund für die Verweigerung der Zahlung erklärte, 
da ich ihn durch diese Herausgabe geschädigt habe. 
Auch will er, da die Herausgabe der Panoramabilder 
als Geheimnis zu betrachten gewesen sei, gegen mich: 
eine Schadenersatzklage anstrengen, falls er die von 
ihm bestellten 2000 Drucke abnehmen müsse. Wie ist: 
die Rechtslage? Muss der Besteller bei seiner Klage 
einen Schaden nachweisen? | 

Antwort su Frage 77. Wenn die „Herausgabe“ 
des Werkes als Geheimnis zu behandeln war, darften 
Sie die Aufnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung. 
des Bestellers nicht ausstellen. Ueb:zr Vorhandensein, 
Höhe des Schadens und dessen ursächlichen Zusammen- 
hang mit dem schädigenden Ereignis (dem Ausstellen) 
entscheidet das Gericht gemäss $ 287, Zivilprosem- 
ordnung nach freier Ueberzeugung. Das Gericht kann 
auch anordnen, dass der Beweisfüährer den Schaden, 
der auch entgangenen Gewinn ($ 252, B.G. B.) um-- 
fasst, eidlich schätze. Dr. Sch. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 











\"IRUELERRAKHS 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 91/92. 


15. November. 


1914. 





Eigensehaften und Behandlung selbsttonender Papiere. 


Von Florence. 


Das Tonen der mittels Auskopierpapieren 
erzielten Bilder hat bekanntlich einen doppelten 
Zweck. Einesteils dient es dazu, dem Bilde 
einen bestimmten Ton- zu geben, andernteils 
soll, wenigstens ein Teil des das Bild bildenden 
Silbers durch ein widerstandsfähigeres Metall 
(Gold, Platin usw.) ersetzt werden. 

Damit nun diese Zwecke vollkommen er- 
reicht werden, ist es unbedingt notwendig, dass 
der Tonungsprozess glatt von statten geht und 
der gewünschte Ton einfach und sicher zu er- 
zielen ist. Es darf aber indessen auch der 
Tonungsprozess keine Veranlassung zum Ent- 
stehen von unlöslichen Verbindungen geben, 
welche später durch Zersetzung ein Verderben 
des Bildes zur Folge haben können. 

Soweit es sich um reine Goldtonung handelt, 
ist es möglich, einen bestimmten Ton zu er- 
halten, aber die genaue Bestimmung des End- 
tons ist während des Tonungsprozesses selbst 
durchaus nicht immer einfach und für den 
weniger Geübten auch nicht ganz sicher. Diese 
Schwierigkeiten werden zu einem guten Teil 
noch vermehrt je nach der Natur des Kopier- 
papiers, wobei wir ausschliesslich Auskopier- 
papier in Betracht ziehen wollen. Es wirkt 
nämlich irgend ein beliebiges Tonbad auf jedem 
Kopierpapier anders, und für bestimmte Töne 
müssen daher meist auch bestimmte Tonbäder 
gesucht werden. 

Diese Schwierigkeiten haben bekanntlich zur 
Verwendung der Tonfixierbäder geführt, die, 
wie lange Erfahrungen gelehrt haben, nur be- 
dingungsweise Verwendung finden können und 
daher für den Fachmann heute wenig in Be- 
tracht kommen, und zwar um so mehr, da die 
Zahl der damit zu erzielenden Töne eine sehr 
beschränkte ist. 

Die Vereinfachung des Tonprozesses mittels 
Tonfixierbades und die Sicherheit, mit der man 
einen bestimmten Endton erzielen kann, haben 
indessen Veranlassung dazu gegeben eine neue 
Tonungsmethode in Aufnahme zu bringen, 
bei der das Tonen nicht nur ausserordentlich 
einfach und sicher durchgeführt werden kann, 
sondern auch die Bedingung: Vermeidung der 
Bildung schädlich wirkender Nebenprodukte, er- 
füllt werden kann. 


[Nachdruck verboten.) 


Dieses Tonungsverfahren beruht auf der 
Verwendung von sogen. „selbsttonenden Aus- 
kopierpapier". 

Selbsttonendes Papier wird zurzeit sowohl 
als Zelloidin- als auch als Gelatine- (Aristo-) 
Papier hergestellt, und ist ersteres das in Deutsch- 
land am meisten verwendete. 

Diese Papiere enthalten allgemein in der 
Schicht neben den Silbersalzen auch ein be- 
stimmtes Quantum eines Goldsalzes, dessen 
Natur nicht ohne weiteres bestimmt werden 
kann. Diese Metallsalze wirken aber weder in 
der Emulsion noch während des Entstehens des 
Silberbildes beim Kopieren aufeinander ein. 
Daher wird das Goldsalz nicht während des 
Kopierens zu Metall reduziert, wie etwa das 
Platinsalz beim direkt kopierenden Platinpapier 
durch das im Licht umgewandelte Eisensalz, ob- 
schon die Möglichkeit hierzu nicht ausgeschlossen 
ist, da Goldchloridlösungen mit fein verteiltem 
metallischen Silber oder Silbersubsalzen in 
Berührung eine Umsetzung, wie sie im Tonungs- 
prozess sich zeigt, erleidet. 

Dieser Umwandlungsprozess findet aber so- 
fort statt, wenn das Bild mit einer Kochsalz- 
lösung oder auch mit einer Fixiernatronlösung 
behandelt wird. Im ersteren Falle verändert 
sich der Bildton nicht sehr stark, aber doch 
deutlich merkbar, indem er blauer wird; im 
zweiten Falle wird er zunächst braunrot, wie 
bei ungetontem Papier, und geht allmählich in 
einen violettbraunen Ton über. 

Man kann nun annehmen, dass bei der Ver- 
wendung des Kochsalzbades die Tonung in der 
Weise erfolgt, dass die Reduktion des Gold- 
salzes unmittelbar durch das Silbersubsalz des 
Bildes erfolgt, in der Weise, wie eine einfache 
wässerige Chlorgoldlösung auf einen Silberdruck 
tonend wirkt. Das Chlornatrium (Kochsalz) 
hätte alsdann nur die Aufgabe, das überschüssige, 
nicht veränderte Silbersalz in Chlorsilber über- 
zuführen. 

Nun ist aber bekannt, dass bei einfachen 
Tonbädern mit Chlorgoldgehalt das Goldsalz 
je nach der Alkalität des Bades eine Ver- 
änderung erleidet sowie ein dementsprechen- 
des Tonungsverhalten zeigt und entsprechende 
Töne gibt. Einfache wässerige Chlorgold- 


19 





546 


lösungen reagieren meist sauer, tonen sehr 
langsam und ergeben vorherrschend rote Töne. 
Neutrale Bäder tonen schneller und zeigen 
Neigung zur Bildung bläulicher Töne, was auf 
eine stärkere Ablagerung von Gold auf das 
Silberbild schliessen lässt. Alkalische Bäder 
tonen rasch mit ausgesprochen blauen bis blau- 
schwarzen Tönen und zersetzen sich leicht von 
selbst. 

Der mittels des Kochsalzbades erhaltene 
Ton ist am nächsten dem eines mittels eines neu- 
tralen Goldbades auf Albuminpapier erhaltenen 
verwandt, differiert aber nach meinen Erfahrungen 
bei den verschiedenen Papieren des Handels 
merklich, soweit es sich um dieselbe Gattung 
von Papier (Zelloidinpapier) handelt. So er- 
hielt ich auf einer bestimmten Papiersorte stets 
nur rotviolette Töne, während mit anderen 
Marken auch blauviolette zu erzielen waren. 
Ausgesprochen blaue Töne kommen selten vor 
und zeigen eine geringe Brillanz, während die 
wärmeren Iöne sehr ansprechend und nament- 
lich sehr gleichmässig sind. 

Ob das Kochsalzbad eigentlich eine Tonung, 
d.h. eine Reduktion des Goldsalzes im Sinne 
eines neutralen Bades bewirkt, ist ziemlich 


—— 


Rundsehau. 


— Zur Herstellung von photographi- 
schen Reliefs. R. Namias, der sich mit der 
Praxis der Reliefphotographie erfolgreich be- 
schäftigt hat, veröffentlicht in „Progresso Foto- 
grafico* vortreffliche Anweisungen zu diesem 
Prozesse. Für die Anfertigung des Quellreliefs 
benötigen wir eine gute, reine Gelatine (wie 
solche für Emulsionen, bezw. Lichtdruck ver- 
wendet wird); je stärker die Wasserabsorption 
der Gelatine ist, desto besser die Quellung. Die 
Gelatinelösung selbst muss sehr konzentriert 
sein, das Maximum der Lösung beträgt nach 
Namias 35 Prozent. Man bringt 300 bis 350 g 
kleingeschnittene Gelatine in ı Liter Wasser 
und fügt noch ıo ccm reines Glyzerin dazu. 
Sobald die Gelatine gequollen ist, erhitzt man 
auf dem Wasserbade bis zur vollständigen Lösung 
der Gelatine. Die dicke Lösung wird dann 
durch Musselin filtriert. Hierbei werden sich 
immer trotz aller Vorsicht Luftblasen bilden; 
um diese zu beseitigen, lässt man die Lösung 
in heissem (nicht kochendem) Wasser einige 
Stunden stehen. Indem wir gleich nach der 
Filtration noch 15 ccm Eisessig nachgeben, ver- 
leihen wir der Gelatine eine längere Haltbarkeit. 

Die warme Gelatine wird auf genau hori- 
zontal nivellierte Glasplatten gegossen, eine 
besondere Einfassung des Randes ist dazu 
nicht bedingt. Auf 9Xı2 cm Fläche kommen 
etwa 30 bis 4o ccm Gelatinelösung. Man lässt 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


zweifelhaft. Man erhält nämlich ebenso gute 
Töne, wenn man es weglässt und die Kopien 
einfach fixiert. Hieraus kann man schliessen, 
dass die Tonung wohl in beiden Fällen meist 
durch eine Tonung mittels unterschwefligen 
Goldoxyds erfolgt. Dieses Salz bildet sich, wenn 
man Goldchlorid mit einer Lösung von unter- 
schwefligsaurem (Fixier-)Natron zusammenbringt 
und bewirkt immer das Entstehen von purpur- 
braunen bis violetten Tönen. Das Kochsalzbad 
hätte demnach nur die Aufgabe, die löslichen 
Silbersalze in Chlorsilber umzuwandeln, wo- 
durch ein glattes Fixieren erzielt wird und der 
zersetzende Einfluss, den das Silbernitrat und 
andere saure Silbersalze auf das Fixiernatron 
ausüben, vermieden wird. 

Dies ist indessen ziemlich wichtig, indem 
zersetztes Fixiernatron zur Schwefeltonung Ver- 
anlassung geben kann, was man unter allen 
Umständen vermeiden muss. 

Schaltet man also ein Kochsalzbad ein, so 
kann man, wenn man mit frischer Fixiernatron- 
lösung arbeitet, auf das Entstehen haltbarer 
Bilder in genau gleichem und sehr gleichmässigem 
Ton rechnen, wodurch das Verfahren praktisch 
wertvoll wird. 





[Nachdruck verboten] 


die gelatinierten Platten auf dem Nivelliergestell 
in einem staubfreien, gut ventilierten Orte 
trocknen. 

Die Präparation kann auch mit einem Ge- 
misch von Gelatine und Gummiarabikum erfolgen, 
Namias empfiehlt hier folgende Verhältnisse: 


Gelatine 20 8, 
Gummiarabikum . Io „ 
Wasser . IOO ccm, 
Glyzerin ie 2—-3% 
Eisessig . . . 2 22.0.1010, 


Dieses Gemisch hat die Eigenschaft, im 
Wasser stärker zu quellen als reine Gelatine- 
präparation, aber andererseits beeinträchtigt die 
Löslichkeit des Gummis in kaltem Wasser die 
Erzielung guter Resultate. Letzteres kann um- 
gangen werden, wenn man dem Quellungswasser 
2 Prozent Alaun und 2 Prozent Eisessig zu- 
fügt. Im übrigen ist der ganze Vorteil des 
Gummizusatzes nicht so bedeutend. 


Als das vorteilhafteste Sensibilisierungsbad 
hat Namias eine Lösung von Ammoniumbichro- 
mat mit Zusatz von Ammoniak und Natrium- 
zitrat angegeben. Man erhält so das Maximum 
der Gelatinehärtung und damit auch das Maximum 
in Tiefe bei den belichteten Partien. Der Zu- 
satz von Natriumzitrat konserviert die Bichro- 
matgelatine.e Namias benutzt unter anderem 
folgende Zusammenstellung: 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


547 





Ammoniumbichromat . . 50g, 
Natriumzitrat . 10 „ 
Wasser. . . . ı Liter, 


Ammoniak bis zur lichten Gelbfärbung. 


Dieses Bad hat den Vorzug, die Gelatine 
viel weniger anzufärben, was für dickere Schichten 
von Wert ist, da das Licht dann in grössere 
Tiefen wirken kann. Andererseits gibt diese 
Lösung eine etwas geringere Härtung als ein 
Bad ohne Ammoniak; es wird jedenfalls von 
Namias für erwähnte Gelatine- Gummipräpara- 
tion vorgezogen. 


Die Exposition der chromierten Platte ge- 
schieht am besten in direktem Sonnenlicht, die 
Sonne darf aber nicht zu kräftig sein, sonst 
kleben die Schichten zusammen, und beide 
Platten sind verloren. Die Kontrolle des Kopier- 


fortschritts geschieht, da wir bier zwei Glas- 
platten übereinander haben, wie beim Pigment- 
prozess mittels Photometers. Da die Chromat- 
gelatineschicht in den späteren Bädern Neigung 
zeigt, sich an den Rändern zu lösen, so wird 
empfohlen, die Ränder der Platte vorher mit 
Zaponlack zu bestreichen, etwa ı cm breit. 

Das Quellenlassen der Kopie geschieht in 
reinem Wasser, ein Einlegen von 2 bis 3 Stunden 
genügt für ein gutes Relief. Namias versuchte 
auch alkalische und saure Quellbäder und fand 
letztere als die vorteilhaftesten; es wurden 2 ccm 
Schwefelsäure auf ı Liter Wasser genommen. 
Bei Verwendung von angesäuertem Wasser sind 
die Platten nach der Quellung oberflächlich zu 
wässern. Für die Quellung von Gelatinegummi- 
platten ist dagegen Wasser mit Alaun und 
Eisessig zu nehmen (siehe oben). 


m 


Fort mit den französisehen Formaten! 


In der jetzigen Zeit wäre es am Pilatze, dass alle 
deutschen Photographen auf die alten französischen 
Formatbezeichnungen endgflltig verzichten. In allen 
‘Kreisen wird für die Einführung rein deutscher Aus- 
drücke gearbeitet, und wollen wir Photographen daher 
nicht warten, bis uns diese noch immer beibehaltene 
Schwäche vom Publikum krumm genommen wird. 
Sehr leicht liesse sich durch einmütige Annahme von 
Buchstabenbezeichnungen ein Ausweg finden. 

A. Grösse für Visit; 


B- ,„ „ Viktoria 9X ı2 cm; 
C- ,„ „ Kabinett; 

D- S „ Boudoir 13X 19 cm; 
E- ;“ „ 18X24 cm- Format. 


Für Prinzess, Griseldis, Promenade liesse eine Be- 
zeichnung: schmal A, schmal C usw. genau erkennen, 
was gemeint ist. Andere Bezeichnungen nach Städte- 
namen oder sogar Namen der jetzigen Feläherren 
werden wahrscheinlich von diesem oder jenem in Vor- 
schlag gebracht werden. Derartige Bezeichnungen 
geben zu Irrtümern Veranlassung und lassen sich nicht 
so leicht einbürgern. Ich habe die feste Ueberzeugung, 
dass mein Vorschlag von Photographen und Publikum 
gut aufgenommen wird und bitte den Central-Verband 
Deutscher Photographen- Vereine und Innungen, J. P., 
für Verbreitung durch die Vereine Sorge zu tragen. 


Kurt Schallenberg. 


— 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Zwangsinnung 
für Photographen in dem Bezirk derHand- 
werkskammer zu Arnsberg. 
Sitz: Iserlohn. 
Generalversammlung 
am 30. November, nachmittags 4!, Uhr, im 

„Restaurant Schwinn“, Unnaer Strasse. 

Tagesordnung: Abstimmung über den Auf- 
lösungsantrag. 

Wir machen auf $ 55, Abs. 2, der Statuten auf- 
merksam. 

Sollte die Innung fortbestehen, so findet eine Neu- 
wahl des Vorstandes statt und eventuell darauf eine 
Mitgliederversammlung, bei der über Bekämpfung des 
Vergrösserungsschwindels und der Finanzierung der 
Innungskasse beraten werden soll. 

Der Vorstand. 
O. Siepmann, Vorsitzender. 


59 


Gentral-Verband' 
Deutseher Photographen-\Vereine und 
Innungen, Y.P. 


Protokoll des Verbandstages 
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik. 
(Fortsetzung.) 


:Aufklärungsflugblätter. 


Zur Bekämpfung des Vergrösserungsschwindels 
wurden im vorigen Jahre auf Antrag der Innung 
Bielefeld 50oo Mk. zum Druck von Aufklärungsblättern 
bewilligt. Im ganzen sind ‚800000 Stück gedruckt 
worden. Der ursprüngliche Vorschlag, die Flugblätter 
als Zeitungsbeilagen zu benutzen, hat sich, besonders 
in grossen Städten, wegen der hohen Kosten nicht 
durchführen lassen. Sehr gut bewährt hat sich da- 
gegen das Beilegen der Flugblätter bei Ablieferung 
der Bilder. Wie die Nachbestellungen beweisen, haben 
die Flugblätter besonders in kleinen Städten sich be- 


79° 


548 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. 





währt. Ein Kollege hat, als eine Hausierkolonne 
seine Stadt heimsuchte, die Flugblätter von Haus zu 
Haus verteilen lassen und erreichte hierdurch, dass die 
Kolonne unverrichteter Sache abziehen musste. 

Von einer Seite wurde getadelt, dass das Papier 
nicht gut genug sei. Soll besseres Papier genommen 
werder, so erhöhen sich die Unkosten. Bei der grossen 
Auflage kostet das Tausend 85 Pf. Unseren Mitgliedern 
geben wir das Tausend mit 5o Pf. ab. 

Herr Kneisel-Plauen verweist auf den Aufdruck 
ds Herrn Stadelmann auf den Schutztaschen: 
„Warnung! Bestellen Sie keine Vergrösserungen bei 
Reisenden nach diesem oder anderen älteren Bildern, 
bevor Sie sich nicht bei einem ortsansässigen Berufs- 
photographen über Qualität und Preise erkundigt 
haben. Sie sparen!“ 

Herr Einsiedel- München beantragt, mit der 
Propaganda durch die Flugblätter fortzufahren. 

Herr Stein-Worms bat ebenfalls gute Erfahrungen 
damit gemacht. 


Auf Antrag des Herrm Schuhmann - Karlsruhe 
werden soo Mk. für Druck der Flugblätter wieder 
ausgesetzt, und sollen sie in der bisherigen Art und 
auf demselb n Papier gedruckt werden. 


Nachdruck. 


Auch in diesem Jahre waren wieder Klagen über 
unberechtigten Nachdruck. Verwiesen wird auf die 
Veröffentlichungen in der „Photogr. Chronik“ und im 
„Photographen“, wo gezeigt wurde, wie die Verleger 
jetzt versuchen, die gesetzlichen Bestimmungen zu 
umgehen und einen Druck auf den Photographen aus- 
zuüben. Der C. V. hat für den Verkehr mit Verlegern 
Formulare drucken lassen, welche den einzelnen Ver- 
einigungen zugeschickt worden sind und wovon denen 
mehrere Vereinigungen schon bestellt haben. 


In vielen deutschen Zeitungen ist unter der Spitz- 
marke „Juristische Plauderei “ ein Artikel „Das Recht 
am eigenen Bilde‘ von einem Dr. Goldfreund- 
Leipzig erschienen, worüber ebenfalls in der „ Photogr. 
Chronik“ und im „Photographen‘‘ berichtet wurde. 
Vom Vorsitzenden wurde ein Gegenartikel an die 
Zeitungen zur Aufklärung eingesandt und ist von den 
meisten auch aufgenommen worden. Verschiedentlich 
konnte der C. V. bei Nachdruck erfolgreich eingreifen 
und für seine Mitglieder die Zahlung der von ihnen 
geforderten Beträge, die zuerst bestritten wurden, 
durchsetzen. Allerdings zeigte es sich auch hier wie- 
der, wie gleichgültig die Kollegen vielfach sind. 


Auf die Bekanntmachung, dass ein Süddeutscher 
Verlag ohne Erlaubnis 28 Bilder deutscher Bischöfe 
nachgedruckt hatte, wurden ungefähr nur ein halbes 
Dutzend Bilder eingeschickt. Bei den Einsendern, wo 
der Nachdruck festgestellt werden konnte, erzielten 
wir nachträglich eine Entschädigung, die in den 
meisten Fällen Io Mk. betrug. Verschiedentlich ist es 
auch sonst gelungen, zwischen Verleger und Photo- 
graphen auf gütlichem Wege eine Einigung zu erzielen; 


sogar aus Oesterreich haben wir erreicht, So Mk. zu 


bekommen. 


Wie aus einer Zeitung ersichtlich ist, haben die 
Verleger an das Reichsamt des Innern eine Eingabe 
gerichtet, welche nicht mehr und nicht weniger be- 
zweckt, als die "Wiederherstellung der Verhältnisse vor 
Inkrafttreten des neuen Kunstschutzgesetzes. Der Vor- 
sitzende hat eine Eingabe an das Reichsamt des Innern 
ausgearbeitet. 


Herr Sander- Leipzig verliest einen Brief des 
Kollegen Schmidt aus Göttingen, wo über das Vor- 
gehen der Firma Scherl geklagt wird. Wahrschein- 
lich würde in der „Woche“ wieder die Leipziger Auf- 
nahme erscheinen mit einer Notiz, dass hierunter viele 
Mitarbeiter der „Woche“ seien. 

Er verliest weiter den von Herrn Schlegel aus- 
gearbeiteten Entwurf an das Reichsamt des Innern 
und dankt dem Vorsitzenden für die Mühe, die er ge- 
habt hat. . 

Herr Grundner-Berlin wünscht, dass bei der 
Eingabe noch besonders darauf hingewiesen wird, dass 
bei Beratung des jetzt geltenden Kunstschutzgesetzes 
festgestellt wurde, dass die Vorschriften bezüglich 
Firma und Jahreszahl nicht durchgeführt werden 
könnten. Bei unaufgeklebten Bildern wurde die Jahres- 
zahl weggeschnitten, auch könnte man die Bilder ab- 
weichen, und wären sie dann schutzlos. Das gleiche 
war der Fall, wenn aus Versehen ein Bi d ohne Jahres- 
zahl herauskam. Weil die Regierung die Berechtigung 
der Forderungen einsah, wurde die alte Bestimmung 
betreffend Firma und Jahreszahl fallen gelassen. 

Herr Schallenberg- Hamburg berichtet über 
ähnliche Erfahrungen in Hamburg. 

Die Versammlung genehmigt einstimmig die Ein- 
gabe an das Reichsamt des Innern und beauftragt den 
Vorsitzenden, sie abzusenden. Geklagt wird weiter 
über die Herausgabe der sogen. Armee - Albums, wo 
die Unternehmer sich einen patriotischen Mantel um- 
hängen, indem sie einen kleinen Teil des Erlöses den 
Regimentern stiften. Da besonders aus den Albums 
auch einzelne Bilder sehr billig verkauft werden (meist 
Lichtdrucke), versuchen die Verleger durch direkte 
Bitte an die Offiziere um Ueberlassung der Bilder sich 
kostenlos in den Besitz derselben zu setzen. Durch 
das Eingreifen des C. V. ist es auch hier gelungen, 
Zahlung zu erreichen. Bei der Aussprache wird vor- 
gebracht, dass es für die Photographen vielfach sehr 
schwer ist, die Bilder direkt zu verkaufen, und wird 
vorgeschlagen, sie lieber den Händlern zu einem ent- 
sprechenden Preise zu überlassen. 

Geklagt wird weiter über die ausserordentlich 
niedrigen Angebote, welche die Verleger häufig machen, 
statt ıo Mk. für ein Bild bekannter Persönlichkeiten 
werden 3 Mk. geboten mit der Bemerkung, dass man 
sonst die Bilder anderswo anfertigen lassen würde. 
Ueber das Geschäftsgebaren des Verlages der „Schön- 
heit‘, Werder a. H., wird berichtet: Durch Preisaus- 
schreiben und Versprechung, andere Bilder zu kaufen, 
bekommt der Verleger eine Menge Zusendungen. Die 
ausgelobten Preise wurden.nicht gezahlt, aber die Bilder 
veröffentlicht, ebenso auch einige nicht prämiierte 
Bilder. Klischees der Bilder wurden sogar an andere 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


549 





Zeitungen verkauft. Anzeige ist erstattet, und schwebt 


die Sache noch. 
Sonntagsarbeit. 


Der Amtsanwalt in Essen hatte behauptet, dass 
die Ausnahmebestimmung des $ ıose der Gewerbe- 
ordnung die Beschäftigung der Empfangsdamen an 
Sonntagen nicht gestattet, da nur „Arbeiter“ unter 
gewissen Bestimmungen beschäftigt werden dürfen. 
Da die Empfangsdamen keine Arbeiter sind, dürften 
sie nicht beschäftigt werden. Diese Auffassung des 
Essener Amtsanwaltes haben wir bekämpft und darauf 
hingewiesen, dass auch in anderen Berufen Sonntags 
weibliche Hilfskräfte beschäftigt werden, und dass die 
Tätigkeit der Empfangsdamen als vorbereitende Arbeit 
für die Porträtaufnahme anzusehen sind. In der ersten 
Instanz wurden die beiden Kollegen freigesprochen. 
Der Amtsanwalt hat sich nicht dabei beruhigt, sondern 
Berufung beim Landgericht eingelegt. Die Ansicht, 
dass die Empfangsdamen als „Arbeiter“ nicht be- 
schäftigt werden dürfen, hat er fallen gelassen, aber 
als neuen Grund angeführt, dass die Empfangsdamen 
Sonntags keine Bilder abliefern dürfen. Bei der 
Wichtigkeit der Fragen hat der Vorstand von seiner 
satzungsgemässen Befugnis Gebrauch gemacht und bis 
so Mk. zu den Prozesskosten beigesteuert, unter der 
Bedingung, dass nur erlaubte Arbeiten ausgeführt 
worden sind. Die Rheinisch-Westfälische Genossen- 
schaft hat nach den Ausführungen des Herrn Arnold- 
Bochum ebenfalls 5o Mk. bewilligt. Wird genehmigt. 


Schlüsselgewalt der Frau. 

Interessante Mitteilungen wurden über die Schlüssel- 
gewalt der Frau gemacht. Wenn eine Frau ohne Er- 
laubnis ihres Mannes Bilder bestellt, so ist derselbe, 
falls die Bestellung im Rahmen ihres Haushaltes sich 
bewegt, verpflichtet, die Bilder zu bezahlen, und 
zwar wird nicht das wirkliche Einkommen in Betracht 
gezogen, sondern wie die Familie nach aussen hin auf- 
tritt. Ein Kollege hatte eine Hauptmannsfrau, welche 
trotz der Vorwürfe ihres Mannes, wovon der Kollege 
aber nichts wusste, Bilder bestellt hatte und die eigenes 
Vermögen besass, auf Zahlung verklagt, da der Ehe- 
gatte in Konkurs geraten war. Die Klage wurde ab- 
gewiesen, ebenso eine andere Klage, wo sich die Braut 
weigerte, die Bilder des bankrotten Bräutigams zu be- 
zahlen. Leider wurde die Rechtsauskunftsstelle erst 
in beiden Fällen nach der Entscheidung um Rat ge- 
fragt. Wäre es vorher geschehen, würde bestimmt von 
der Führung des Prozesses abgeraten worden sein. 


Garantie bei Gold- und Platinsalzen. 

Vor 4 Jahren hat der C. V. die in Betracht kommen- 
den Firmen veranlasst, den Gold- und Platingehalt auf 
den Röhrchen anzugeben. Eine Münchener Firma 
annoncierte prima Gold- und Platinsalze. Bei verschie- 
denen von dem Verbande der Händler für fachphoto- 
graphischen Bedarf entnommenen Proben stellt es sich 
heraus, dass das Goldsalz nicht nur zum Teil minder- 
wertig, sondern auch das erwartete Gewicht von einem 
Gramm nicht in allen Röhrchen enthalten war. Ge- 
meinsam mit dem Händlerverein hat der C. V. einen 
aufklärenden Artikel hierüber erscheinen lassen. 


Tarife usw. 


Herr Jungmann-Strassburg teilt den von Herrn 
Graf gestellten und von der dortigen Innung unter- 
stützten Antrag mit, dass der C. V. die Organisation 
der Gehilfen tatkräftig unterstützen möchte, damit der 


‚Senefelder- Bund, der ja schon allerorts tätig ist, keine 


Erfolge hat. Der C. V. soll dahin wirken, dass die 
Gehilfen organisiert werden und gemeinsam mit den 
Prinzipalen arbeiten. 


Herr Arnold-Bochum führt aus, dass durch die 
mit den Innungen verbundenen Gehilfenausschüsse 
ganz von selbst eine gewisse Organisation geschaffen 
wird, und müssen wir mit dieser zusammen arbeiten. 
Es ist nicht richtig, dass die Organisation der Gehilfen 
erst durch die freien Gewerkschaften geschieht. Die 
Tendenz des Senefelder- Bundes kommt in der Graphi- 
schen Presse klar zum Ausdruck und gipfelt in der 
ständigen Erhöhung der Gehälter und Abkürzung der 
Arbeitszeit. Die Gehilfen im Innungsbezirk Dortmund 
haben einen Tarifentwurf unterbreitet, der nicht mehr 
verlangt, als die Innung ihnen auch bieten kann. 
Der Vertrag soll in Form einer Geschäftsordnung in 
dem Arbeitsraum ausgehängt werden. Die Innung 
arbeitet dahin, die Gehilfen zusammenzuschliessen, um 
mit ihnen gemeinsam zu arbeiten, und brauchen wir 
den Senefelder-Bund nicht. 


Herr Sander-Leipzig wünscht, dass den Gehilfen 
das gegeben wird, was ihnen von rechtswegen zu- 
kommt. In Leipzig ist der Tarifentwurf seinerzeit ab- 
gelehnt worden. 


Herr Schallenberg-Hamburg ist der Meinung, 
dass die photographischen Gehilfen nicht mit gewöhn- 
lichen und ungelernten Arbeitern verglichen werden 
können. 


Herr Schlegel-Dresden hält den C. V. nicht für 
die richtige Stelle, um die Organisation der Gehilfen 
in der angegebenen Art durchzuführen, sondern die 
Innungen müssten selbst Fühlung nehmen. Es würde 
sich empfehlen, die Organisation auf christlicher oder 
nationaler Grundlage zu unterstützen. Er verweist 
darauf, dass er jede Gelegenheit benutzt hat, darauf 
hinzuweisen, den Gehilfen auskömmliche Gehälter zu 
zahlen, damit der Friede bewahrt bleibt. In Sachsen 
sei trotz Ablehnung des Tarifes ein gutes Verhältnis 
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Er warnt 
davor, dass die einzelnen Geschäftsinhaber Verträge ab- 
schliessen, da dieses zu Unzuträglichkeiten führt. 


Herr Arnold-Bochum stimmt bei, dass der C. V. 
nicht die Organisation der Gehilfen in die Hand nehmen 
könne. Er soll die angeschlossenen Körperschaften, 
in erster Linie die Innungen, darauf aufmerksam 
machen, die Gehilfenorganisation in solche Wege zu 
leiten, dass man auch später mit ihnen Hand in Hand 
erbeiten kann. 

Herr Tiedemann-Berlin: Von der Zentral- 
kommission der photographischen Gehilfen wurde an 
die Innung herangetreten, einen Tarifvertrag abzu- 
schliessen. Die Innung ist kein Unternehmerverband. 
Wir wissen nicht, ob wir mit der Zentralkommission 


$59 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





verhandeln können, da nicht bekannt ist, wie viele 
Gehilfen dahinter stehen!). 

Beschlossen wird, dass der Vorsitzende die nicht 
anwesenden Körperschaften von der Aussprache unter- 
richtet, und dass sie eine Organisation der Gehilfen 
auf christlicher oder nationaler Grundlage unterstützen 


möchten. (Schluss folgt.) 
nn un 


Zwangsinnung für das Photographen- 
gewerbe, Bezirk Magdeburg. 
Ausserordentliche Innungsversammlung 
den 8. Juni 1914. 


Tagesordnung: ı. Begrüssung und Vortrag des 
Obermeisters. 2. Beschlussfassung in laufenden Prozess- 
sachen. 3. Lehrlingsangelegenheiten. 4. Bestätigung 
des gewählten Delegierten zu den Central-Verbands- 
satzungen in Leipzig. 5. Verschiedenes. 


Pankt ı. Der Obermeister, Herr Paulsen, er- 
öffnet 4'/, Uhr die Versammlung und begrüsst die er- 
schienenen Mitglieder. 


Punkt 2. Durch unsere laufenden Prozesse sah 
sich der Vorstand gezwungen, eine ausserordentliche 
Innungsversammlung einzuberufen, um vor allen Dingen 
dem Vorstand Vollmacht zur Führung der Prozesse 
gegen Samson & Co.,, G.m.b. H., und Zielinsky- 
Stendal laut $ 46 unseres Statuts zu bestätigen. Herr 
Psulsen bringt einige Aktenstücke kontra Samson 
& Co, zur Verlesung und erläutert in seinem Vortrag 
den jetzigen Stand unserer Klagen im Zivliprozess 
beim Königl. Landgericht, sowie Strafantrag bei der 
Königl. Staatsanwaltschaft. Im letzten Termin ist der 
Obermeister in einen Vergleich mit dem Beklagten 
eingegangen (welcher verlesen wird), allerdings nur 
unter Vorbehalt der Genehmigung der Innungsver- 
sammlung. Nach verschiedenen Aussprachen wird ein- 
stimmig beschlossen, von einem Vergleich abzusehen 
und den Prozess zu Ende zu führen, um ein Urteil zu 
erwirken. Die Innungsversammlung beschloss sodann 
einstimmig, dem Vorstande die Genehmigung zu er- 
teilen zur Führung folgender Prozesse: 


a) des Zivilprozesses bei dem Königl Landgericht 
in Magdeburg gegen die Firma Samson &Co,, 
G. m. b. H., wegen unlauteren Wettbewerbs; 
b) gegen den Photographen Zielinsky in Stendal 
beim dortigen Königl. Amtsgericht wegen un- 
lauteren Wettbewerbs und Unterlassung der 
_ Veröffentlichung von Zugaben, 
sowie ferner zur Stellung des Strafantrages gegen 
Zielinsky wegen unlauteren Wettbewerbs 
und gegen die Geschäftsfährerin der Firma 
Samson & Co., Frau Schmul wegen un- 
lauteren Wettbewerbe. 


Punkt 3. In Lehrlingssachen ermahnt der Ober- 
meister alle diejenigen Kollegen, welche Lehrlinge 


ı) Nach den neuesten Veröffentlichungen des Senefelder - Bundes 
gehören ihm etwa 235 PhotograpHien an. Wieviel hiervon in Porträt- 
geschäften und wieviel in Reproduktions- und Rotationsanstalten 
beschäftigt sind, ist nicht angegeben, 


halten, in Zukunft noch mehr Wert auf deren Aus- 
bildung zu legen; es soli kein Geschäft daraus gemacht 
en. 

Hierauf ergreift unser Ehrenvorsitzender, Herr 
Haertwig, das Wort und nimmt Stellung zu dem 
Beschluss der Stadtverordneten - Versammlung vom 
28. Mai d. J. In letzterer wurden zur Einrichtung 
einer Photographischen Anstalt für Reproduktion in 
der hiesigen Kunst- und Gewerbeschule 2900 Mk. be- 
willigt; dieselbe Summe wurde von der Regierung 
bereitgestellt. Aus der Versammlung werden fünf 
Herren gewählt, um einen Protest an die Handwerks- 
kammer auszuarbeiten, worin dieselbe ersucht wird, 
dahin zu wirken, dass bei Einrichtung dieser Klasse 
die Photographen berficksichtigt werden und deren 
Nachwuchs zugängig gemacht wird. 


Punkt 4. Zum Delegierten zu den Central-Ver- 
bandssitzungen in Leipzig zurzeit der Ausstellung wird 
der Obermeister Herr Paulsen gewählt. 

Von verschiedenen Seiten wird der Wunsch laut, 
dass wir möglichst vollzählig nach Leipzig fahren, und 
sollen alle Mitglieder kurz vorher durch Karte noch 
einmal darauf hingewiesen werden. 

Bei der Handwerkskammer soll um eine Unter- 
stätzung nachgesucht werden für bedürftige Mitglieder 
zum Besuch der Ausstellung in Leipzig. 

Punkt 5. Der schriftlich eingegangene Antrag 
von Herrn Keinert, betreffs Abschaffung des zwangs- 
weisen Bezuges der „Photogr. Chronik“, entwickelt 
wieder eine recht lebhafte und erregte Debatte, und 
wird beschlossen, den Antrag zur nächsten Innung» 
versammlung auf die Tagesordnung zu stellen. 

Unter Verschiedenes referiert der Schriftfährer 
über seine letzten Erlebnisse in der Sonntagsruhe- 
Angelegenheit. Seitens unseres Herrn Begierungs- 
präsidenten ist voriges Jahr bestimmt worden, dass 
alle photographischen Betriebe vor Sonntag früh 
ıo Uhr und von 3 Uhr nachmittags ab vollständig 
ruhen müssen. Trotzdem ist das Gesetz von Atelier- 
Inhabern sowohl wie von Freilichtphotographen in 
der rigorosesten Weise übertreten worden, so dass sich 
der Vorstand gezwungen sah, energisch polizeiliche 
Abhilfe zu fordern, und ist dieselbe auch zugesagt. 
Häuserphotographen mit Wandergewerbeschein, die 
gerade die grössten Uebertreter des Gesetzes waren, 
dürfen Sonntags überhaupt keine Aufnahmen aufsuchen. 

Beantragt wird noch, an sämtliche Inhaber grösserer 
Vergnüägungslokale zu schreiben, dass selbige jegliches 
Photographieren von Berufsphotographen während der 
Sonntagsruhe in ihrem Btablissement verbieten, falls 
sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollen, sich straf- 
bar zu machen. 

Bei der Regierung soll angefragt werden, wer von 
Photographen im Besitz eines Wandergewerbescheines 
sein muss. 

Die uns von der N. P. GO. in gütiger Weise über- 
sandte Kollektion Musterbilder auf Alboidinpapier fand 
allgemeine Beachtung, ebenso die Hintergrundfolien 
und Musterbücher von Herrn J. B. Feilner erzeugten 
sehr grosses Interesse, und stattet die Versammlung an 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


. 551 





dieser Stelle noch einmal beiden Firmen ihren Dank’ab. 
Schluss der Versammlung 7!/, Uhr. 


Hugo Paulsen, 
Obermeister. 


Fr. Pohle, 


Schriftführer. 
he 


Photographen -Innung (Zwangsinnung) 
zu Berlin. 
Ausserordenutliche Versammlung 
am Donnerstag, den 26. November 1914, abends 
pünktlich 8 Uhr, im Saale der „Schlaraffia“, 
„Hotel Imperial“, 

Euckeplatz 4, Verlängerte Charlottenstrasse. 


Tagesordnung: 

Punkt ı. Auskunft unseres Syndikus Herrn Justiz- 
rat Dr. Görres auf juristische Anfragen seitens 
der Innungsmitglieder. 

Punkt 2. Statutenänderung, betreffs Ausscheidens 
von Werder a.d. Havel ($ 1), Die Worte: „und 
Werder a. d. Havel“ sind zu streichen. 

Punkt 3. Geschättliche Mitteilungen. 

Punkt 4. Genehmigung des Haushaltsplanes für das 
Jahr ı915. 

Pankt 5. Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes an 
Stelle des erkrankten Herrn Hermann Brasch. 

Punkt 6. Antrag des Herrn Hasse, betreffend Ab- 
stossung der Orte ausserhalb Gross- Berlins. 

Punkt 7. Antrag des Herrn Hasse, betreffend die 
Berichte über die Innungsversammlungen., 

Punkt 8. Verschiedenes. 

Der Vorstand: 
Lorenz Tiedemann, Hugo Kammer, 
L Vorsitzender. L Schriftführer. 

Platin in Röhrchen & ı g 3,10 Mk. 

In dieser Sitzung findet die Abstimmung über 
Punkt 2 der Tagesordnung ohne Rücksicht auf die 
Anzahl der erschienenen Mitglieder statt. Der Be- 
schluss kann nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel 
der erschienenen Stimmberechtigten gefasst werden. 


—834-— 


Ateliernaehriehten. 
Wilhelmshaven. Herr Albert Ring eıöffnete 
Marktstrasse 27 eine Werkstätte für moderne Photo- 
graphie. 
Zerbst. Eugen Just hat sein Photogr. Atelier 
nach Bahnhofstrasse 6 verlegt. 


E24 


Auszeiehnungen. 

Linz. Heır Adolf Kaldori, Leutnant im 84. In- 
fanterieregiment, ein Sohn des Photographen Adolf 
Kaldori in Linz, erhielt vom Armee- Oberkommando 
die belobende Anerkennung für tapferes und besonders 
hervorragendes Verhalten vor dem Feinde. 


m u I 0 sm 


Kleine Mitteilungen. 

— Her Ernst Damm in Magdeburg-Suden- 
burg, Lutherstrasse 2, will 10 Prozent aller Rechnungs- 
beträge, die gegenwärtig für die in seiner photographi- 
schen Vergrösserungswerkstätte hergestellten Arbeiten 
bei ihm eingehen, bis auf weiteres der Unterstätzungs- 
kasse des Central-Verbandes zugute kommen 
lassen. Es sollen alle Rechnungen mit foıtlaufender 
Zahl versehen werden, so dass jeder Besteller in der 
Lage ist, sich von der Ablieferung des auf seine Be- 
stellung entfallenden Unterstätzungsteils zu überzeugen. 
Das Dammsche Geschäft ist in ein besonders für den 
Betrieb (Vergrösserungen und Malereien) hergerichtetes 
grösseres Haus verlegt, in jeder Beziehung neuzeitlich 
eingerichtet und mit hinreichenden Arbeitskräften ver- 
sehen worden, so dass auch während des Krieges gut 
und pünktlich geliefert werden kann. 


— Photographieverbot. Das stellvertretende 
Generalkommando des IX. Armeekorps gibt bekannt: 
„Folgendes, im erweiterten Befehisbereich der Festung 
Kiel und im Bereich von Brunsbüttel für die Dauer 
des Kriegszustandes fiber Photographieren, Zeichnen 
usw. erlassene Verbot wird auch auf den ausserhalb 
jenes Befehlsbereichs belegenen Kanalteil ausgedehnt: 

1. Es ist verboten, Kriegsschiffe und Schiffe, die 
im Dienste der Marine oder des Heeres stehen, Lutt- 
schitte, Flugzeuge, Kriegsschiffsneubauten (auch noch 
auf Stapel stehende), Teile, die für Neubauten bestimmt 
sind, Feldbefestigungen, Feldstellungen und die An- 
lagen des Kaiser Wilhelm- Kanals zu photographieren, 
abzuzeichnen oder sonstwie aufzunehmen. 

2. Sofern nicht nach anderen Gesetzen, namentlich 
nach dem Verratsgesetz, eine härtere Strafe verwirkt 
ist, tritt bei allen Zuwiderhandiungen und bei3dem 
Unternehmen solcher Zuwiderhandiungen Geldstrafe 
bis zu 300 Mk. oder Haft bis zu 4 Wochen ein. 
Ausserdem kann auf Einziehung der Aufnahmen und 
Zeichnungen und der benutzten Apparate, gleichgültig, 
wen sie gehören, erkannt werden. 

Anträge auf Ausnahmen von diesem Verbot sind 
an das stellvertretende Generalkommando des IX. Armee- 
korps einzureichen.“ 


— Fachausstellung der Photographie. An- 
fangs Dezember d. J. beabsichtigt das Kunstgewerb- 
liche Museum in Prag eine photographische Porträt- 
ausstellung zu veranstalten. Infolge geringen Platzes 
soll die Ausstellung nur Arbeiten von Berufsphoto- 
graphen enthalten. Die Berufsphotographen werden 
aufgefordert, sich an dieser Ausstellung zu betelligen. 
Platzmiete wird nicht erhoben. Auskünfte in der 
Museumskanslel. 


— Durch ein Schadenfeuer wurde das Atelier 
des Photographen W. Mann in Einbeck mitsamt der 
Einrichtung eingeäschert. Der Schaden beträgt mehrere 
1000 Mk. 





a 


552 s 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Eingesandt. 

Berichtigung zum Protokoll der vierten ausser- 
ordentlichen Innungsversammlung der Zwangsinnung 
tür das Photographengewerbe in den Stadtbezirken 
Müinchen-Pasing. Herr Böhm gab folgende Er- 
klärung ab: 

Im Auftrage des heute zu den Fahnen einberufenen 
Herrn Möller möchte ich der Innungsversammlung 
folgende Darstellung zur Angelegenheit Obergassner 
geben: Herr Möller machte Herrn Obergassner In 
der letzten Sitzung der Münchener Photographischen 
Geselischaft den Vorhalt, dass sein Geschäftsgebaren 
nicht einwandfrei war und dem kleinen Photographen 
dadurch das Brot aus dem Munde genommen werde. 

Herr Obergassner gab hierauf folgende Er- 
läuterung über das Verfahren bei seinen Gratisaufnahmen 
ab: Meine Herren, es war gar kein schlechtes Geschäft, 
ich machte dies einfach so: jeder, der umsonst photo- 
graphiert sein wollte, bekam einen Zettel mit einer 
Nummer angeheftet; auf die Frage, was der Zettel zu 
bedeuten habe, wurde dem Betreffenden mitgeteilt, 
dass dies das Zeichen sei, dass die Aufnahme kosten- 
los gemacht wurde. Mehrere Soldaten hätten dann 
vorgezogen, die Aufnahme lieber zu bezahlen. 

Dass Mittellosen ein Geschenk gemacht würde, 
finde ich ganz nett, aber ein derartiges Blossstellen lässt 
keinen Patriotismus erkennen. 

Herr Obergassner erwiderte: Es war ein ganz 
kleiner Zettel und kein Schild, wie man es einem Preis- 
ochsen umhängt (hier musste ich und einige Herren 
lachen); dies ist nicht lächerlich, sondern sehr ernst. 
Herr Obergassner brach dann die Antwort ab. 

(Hierauf Böhm:) Herr Obergassner, es sind 
dies ihre eigenen Worte gewesen, dies können sie 
nicht bestreiten. 

Herr Franz Grainer, das Mitglied des Schieds- 
gerichts, konnte in der nächstfolgenden Innungs- 
versammlung (Oktober) obige Aussage nicht entkräften, 
musste vielmehr zugeben, dass sich Herr Ober- 
gassner vor etwa zehn Herren der M. Ph. G. schlecht 
verteidigt habe. 

Müuchen, den 4. November 1914. 

Jos Paul Böhm. 


Patente. 

KL 57. Gruppe ı. Nr. 272764 vom ı5. April 1913. 
Ludwig Hess in Berlin und Frederick Joseph Gottlieb 
in New York. 

ı. Verfahren zur Herstellung von Notensatzvor- 
lagen für photomechanische Reproduktion mittels Hand- 
stempel, dadurch gekennzeichnet, dass lichtdurchlässiges 
Papier zuerst mit einem ebenfalls lichtdurchlässigen 
Kreuzraster und alsdann mit dem Notenliniensystem 
in lichtundurchlässigen Farben versehen wird, worauf 
man die Noten mit einem Stempel einträgt, der über 
der Notenletter Fährungsteile, z. B. in Kreuzform, 
trägt, von welchen jeder parallel zu einer der beiden 
Richtungen der Rasterlinien beim Auftragen eingestellt 
wird. 


2. Stempel für das Verfahren nach Anspruch 1, 
gekennzeichnet durch über der Notenletter, z. B. in 
Kreuzform, angebrachte Führungsteile. 


El. 57. Gruppe 18. Nr. 264207 vom 10. September 1912. 
Jan Szczepanik in Tarnow, Galizien, und Franz Habrich 
in Hagen i. W. 

1. Verfahren zur Herstellung von Ausbleichschichten 
für Mehrfarbenphotographie, die schon sensibilisiert sind 
oder erst vor dem Gebrauch sensibilisiert werden, da- 
durch gekennzeichnet, dass Pulvermassen mit ausbleich- 
fähigen Farbstoffen, Rot, Gelb und Blau, echt (nicht 
„blutend‘“) gefärbt und dann mit oder ohne Hilfe eines 
Bindemittels, weiches auch echt gefärbt und eventuell 
sensibilisiert sein kann, auf Unterlagen, wie Papier, Film, 
Glas, mit oder ohne Unterguss aufgetragen werden. 

2. Ausführungsweise des Verfahrens nach Anspruch ı, 
dadurch gekennzeichnet, dass an Stelle eines, zweier 
oder aller drei Farbenpulver entsprechend gefärbte, in 
dem Bindemittel emulgierte Substanzen verwendet 


werden. 
Fragekasten. 
Technische Fragen. 
Frage ı71. Herr. Ch. Sch. In V. Gibt es eine 


Vorschrift, um ein Bad anzusetzen, welches das Schnell- 
fixierbad, das sich im Handel befindet, vollständig er- 
setzt? 


Antwort su Fyage 171. Die Schnellfixierbäder 
des Handels enthalten als wirksamen Bestandteil Am- 
moniumthiosulfat, und man kann Bäder, die den Schnell- 
fixierbädern des Handels in ihrer Wirkung im all- 
gemeinen entsprechen, aus diesem Salz herstellen, doch 
kann die Selbstherstellung dieser Bäder nicht em- 
pfohlen werden, da sich bei der Mischung von Au- 
moniumthiosulfat mit Natriumbisulfit oder einer anderen 
zwecks Ansäuerung des Bades verwandten Substanz 
Schwierigkeiten ergeben. Die Schnelifixierbäder des 
Handels sind durch die ausserordentlich gute Löslich- 
keit sehr vorteilhaft ausgezeichnet, während selbst her- 
gestellte Gemische im allgemeinen in dieser Beziehung 
Schwierigkeiten bieten. Ausserdem ist der Preis der 
Schnellfixierbäder des Handels ein sehr mässiger und 
nicht viel höher als der, welcher bei der Selbsther- 
stellung aufgewendet werden muss. 


Fyage 172. Herr A. Sch. in B. Gibt es Muster- 
oder Vorlageblätter zum Malen von Gruppen, Tableaus 
(Vereine usw.), wo sind dieselben zu haben? Gemeint 
sind mit obiger Frage die dekorativen Malereien, wie 
sie die sogen. Pietzner- Tableaus und andere aufweisen. 


Antwort su Frage ı72. Eine Sammlung solcher 
Muster ist uns nicht bekannt, und es dürften solche 
wohl auch nicht existieren. Wir empfehlen Ihnen, die 
ersten Jahrgänge des Ateliers des Photographen durch- 
zublättern, in denen sie massenhaft derartige Vorlagen 
in den Kunstblättern finden, welche elle möglichen 
Anregungen zu derartigen Gruppenaufnahmen geben. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag vog Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 


Nr. 93/94. 


a2. November. 


I9Q14. 


Kriegsnotspende Deutseher Photographen. 
Quittung und neuer Aufruf um Hilfe. 


Es gingen weiter ein: H. Weinberg-Bacau 
(Rumänien) 5 Mk ; Helene Mengel- Breslau 
5 Mk. ; Neue Photographische Gesellschaft Berlin 
50 Mk.; August Mohaupt- Oldenburg, II. Rate, 
10 Mk.; Otto Jöckel-Leipzig ıo Mk.; Wilhelm 
Hoffschild - Berlin ı0o Mk.; Fritz Fuchs- 
Bremen 3 Mk.; K. Sarninghausen - Bönning- 
stedtt 5 Mk.;, Habermann-Gotha 5 Mk.; 
B. Schüssel-Sprottau 5 Mk.; Photographen- 
innung der Grafschaft Glatz 25 Mk.; Molitor- 
Neustadt (Baden) 5 Mk.; Samson & Co.-Duis- 
burg 10 Mk.; Julius Erichson-Dresden 30 Mk.; 
Photographeninnung Danzig 20 Mk. Zusammen 
bis zum ı2. November 4091,80 Mk. 


An Sachen gingen ein: Neue Photographische 
Gesellschaft Berlin, photographische Waren im 
Betrage von 50o Mk. Eduard Blum -Berlin 
Gutscheine für Vergrösserungen im Werte von 
150 Mk. Freundt-Hannover zwei Hinter- 
gründe. Herzog & Co.-Hemelingen Trocken- 
platten. Adolf Sander-Leipzig eine Reise- 
kamera 18X24 cm mit drei Doppelkassetten, 
fünf verschiedenen Porzellanschalen 24X30 bis 
30x40 cm Grösse. O. Rutz in St. Moritz eine 
Reisekamera 13x 18 mit vier Doppelkassetten, 
sowie sechs Stück 18x24 Doppelkassetten. 


In letzter Quittung ist ein Versehen vor- 
gekommen. Es wurden von G. F. Kuhlmann- 
Hamburg 50 Mk. bestätigt. Es muss heissen 
C. Friedrich Kuhlmann-Hamburg. 


Wie nun in den ost- und westpreussischen 
Bezirken festgestellt wurde, handelt es sich um 
60 bis 75 Kollegen, die um all ihr Hab und 
Gut gekommen sind. Für diese Kollegen sind 
von verschiedenen Seiten zwar Kartons in älteren 
Mustern sehr reichlich vorhanden, aber es fehlen 
Stative, Entwicklungsschalen, namentlich Grösse 
13X 18 cm, Kopierrabmen, Klammern, ganz ab- 
gesehen von den anderen Materialien. 


Es ergeht daher nochmals und dringend an 
alle diejenigen, die nur irgend in der Lage 
dazu sind, an alle Freunde, Gönner, Händler 
und Fabrikanten sowie die Mitglieder des C. V. 
die dringende und herzliche Bitte, nach Kräften 
zu geben. Wie aus der vorstehenden Angabe 
hervorgeht, handelt es sich um eine grosse Zahl 
von Kollegen, die ihre Habe verloren haben 


und es müsste eine Ehrenpflicht für jeden Kol- 
legen oder Fabrikanten wie Händler sein, die 
unverschuldete Not zu lindern. 


Auch das Geld müsste viel reicher eingehen! 
Wenn man bedenkt, dass erst 4000 Mk. zu- 
sammengebracht worden sind, dass aber im 
Deutschen Reiche 7500 Photographen sind, und 
dass der grösste Teil der eingegangenen Gelder 
von einer kleinen Gruppe von Vereinen, Innungen 
und Einzelpersonen aufgebracht worden ist, so 
ist der Erfolg der Aufrufe wirklich beschämend. 
Bei Herrn Karl Schwier in Weimar sind ja 
von einigen Fabriken über 2000 Mk. eingezablt, 
die auch zur Linderung der Not dienen sollen, 
alles macht aber erst rund 6000 Mk. Gäbe nur 
die Hälfte der deutschen Photographen auf die 
Person 5 Mk, so käme eine Summe zusammen, 
die eher dem Ansehen der Photographen ent- 
spräche, und der Not könnte eher gesteuert 
werden. 

Zum dritten Male müssen die ostpreussischen 
Kollegen flüchten, während wir ruhig unserer 
Arbeit nachgehen können und nichts verloren 
haben, ja zum Teil sogar noch gute Geschäfte 
machen können. 

Wer das Herz auf dem rechten Flecke hat, 
der helfe uns, nicht um Ehren einzuheimsen, 
nein die Nächstenliebe wollen wir zeigen, dem 
bedrängten Kollegen beispringen. Nicht nur 
die ost- und westpreussischen Provinzen, auch 
das Elsass wird sich an uns wenden, und was 
soll mit den Angehörigen derjenigen Kollegen 
werden, die im Felde für uns und unsere Güter 
kämpfen und verbluten? 


Der Worte sind genug gewechselt, lasst 
mich auch endlich Taten sehn! 

Wer unsere Liebestätigkeit unterstützte, wer 
uns Gaben zukommen liess, dem sei an dieser 
Stelle von ganzem Herzen gedankt. Die vielen 
guten Beispiele mögen für die Rückständigen 
ein Ansporn sein, sich zu bessern! 

Sachsendungen an Herrn Obermeister 
Willibald Zehr-Elbing und Barsendungen 
an Adolf Sander, Leipzig - Goblis, Gohliser 
Strasse 53, erbeten. 


554 


Warnung! 
Wer Gesuche des Photographen Emil 
Radtke aus Darkehmen, zurzeit Guteher- 
berge bei Danzig, erhält, wolle gefälligst erst 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


bei dem Unterzeichneten Auskunft einholen und 
dem Gesuche nicht entsprechen. 


Adolf Sander. 


— N  —— —— 


Rundsehau. 


— Wiederberstellung angegilbter 
Bromsilberbilder, Beseitigung farbiger 
Schleier in Negativen. Infolge unzureichen- 
den Fixierens oder Wässerns stellt sich bei den 
Bromsilberbildern bekanntlich nach einiger Zeit 
Zersetzung, Vergilbung der Bildschicht ein; es 
handelt sich um eine partielle Schwefelung. 
Blake Smith gibt im „British Journal“ seine 
Erfahrungen preis, derartige Bilder zu restau- 
rieren. 

Das Bild wird zunächst 2 Minuten oder länger 
in Wasser geweicht und dann auf ıo Minuten 
in eine gesättigte Lösung von Alaun gelegt. 
Nach kurzer Abspülung unter der Wasserleitung 
wird eine Bleichung vorgenommen. Man halt 
für letztere am besten zwei Vorratslösungen: 


Lösung A. 
Kaliumpermanganat 1, g, 
Wasser er . Ioo ccm, 

Lösung B. 

Chlornatrium 8g, 

Alaun . z 
Wasser . . I60 ccm, 
konzentrierte Schwefelsäure 25 Tropfen. 


Für die Bleichung fügt man ı Teil Lösung A 
zu 4 Teilen Lösung B. Der Prozess geht sehr 
schnell vonstatten, es entstehen dabei keine 
schädlichen Gase. Nach dem Bleichen wird 
fast immer eine leichte Gelbfärbung in dem 
Papier verbleiben. Diese Antönung beseitigt 
man am besten vor der Rückentwicklung des 
Bildes, und zwar indem man dieses nach ober- 
flächlicher Abspülung in eine Lösung von: 


Alaun . . ... 8g, 
Natriumsulfit, kristallisiert Ian 
Wasser . 150 ccm, 


konzentrierter Schwefelsäure 5 Tropfen 


legt. Sobald die Gelbfärbung verschwunden ist, 
werden die Bilder etwa ıo Minuten in fliessen- 
dem Wasser gewaschen und hierauf mit: 


Amidol . 1g, 
Natriumsulfit, kristallisiert: 6„ 
Wasser . . I5o ccm, 
Soda, kristallisiert 1g 


zurückentwickelt. Zum Schluss wiederum Wässe- 
rung. 

Mit gleicher Behandlung können auch braune, 
gelbe oder grüne Färbungen in Negativen, 


entstanden durch Oxydationsprodukte der Ent- 


[Nachdruck verboten.] 


wicklersubstanzen, beseitigt werden. In diesem 
Falle tut man gut, die Quantität der Lösung A 
im Bleichbade doppelt zu nehmen. 

Zur Entfernung dichroitischer Schleier 
benutzt Smith den Bichromat - Chloridbleicher: 


Kaliumbichromat . zig 
Chlornatrium 158 
Wasser . . 150 ccm, 


konzentrierte Schwefelsäure Bu. 


wird mit 5 bis 10 Volumteilen Wasser verdünnt. 
Die Platte wird zuvor in Wasser geweicht. Die 
feine Silberschicht, die den dichroitischen Schleier 
enthalt, wird durch angeführte Lösung völlig 
und schnell in Chlorsilber verwandelt, ehe eine 
merkliche Einwirkung auf das eigentliche Silber- 
bild stattgefunden bat. Die Platte wird nach 
Verschwinden des Schleiers sogleich aus dem 
Bade genommen, gewässert, fixiert und wieder 
gewässert. 

Die dichroitischen Schleier haben vornehm- 
lich ihre Ursache in Verwendung von geschwächten 
Entwicklern mit zu hohem Natriumsulfitgehalt, 
ferner in dem Hineinbringen von Negativen oder 
Papierkopien unmittelbar vom Entwickler in das 
Fixierbad, ohne Wasserabspülung. Das gewöhn- 
lichste Beispiel des ersten Falles bilden die 
leicht entstehenden Gelbfärbungen bei Gaslicht- 
papieren, also infolge Gebrauchs ungeeigneter 
Entwickler. 


— Wiederherstellung vergilbter Photo- 
graphien. R.Namias empfiehlt in der „Photogr. 
Korrespondenz“ den nachstehenden Weg für 
Wiederherstellung ausgeblasster Photograpbien; 
es ist bei dieser Behandlungsweise besondere 
Rücksicht darauf genommen, dass im Bilde durch 
Zersetzung entstandene Silberverbindungen nicht 
durch die angewandten Lösungen zerstört werden, 
sondern nach Möglichkeit erhalten bleiben und 
für die Bildergänzung in praktischer Weise be- 
arbeitet werden. 

Das Bild wird zunächst chloriert, indem es 
auf 5 Minuten in eine Lösung von: 


Kupfersulfat 1g, 
Chlornatrium . 5, 
Wasser . 100 ccm 


gelegt wird; danach ir gründlich gewässert. 
Für die Schwärzung des Bildes zieht Namias 
die Behandlung mit Natriumstannit der mit 
Entwicklerlösung vor, ersteres bewirke eine 
sehr beträchtliche Verstärkung des Bildes. Das 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


555 





De 
En m 


Natriumstannit wird erhalten, indem man einer 
einprozentigen Zinnchlorürlösung nach und nach 
so viel zehnprozentiger Aetznatronlösung zu- 
fügt, bis der anfänglich entstandene Nieder- 
schlag gerade wieder verschwindet; ein Ueber- 
schuss ist zu vermeiden. Nachdem das Bild 
einige Minuten in diesem Natriumstannitbade 
gelegen, hat es genügende Kraft erreicht und 
wird nun zum Schluss gut ausgewässert. 

Bei Bedarf kann nochmals eine Verstärkung 
des Bildes vorgenommen werden, indem das 
ausgewässerte Bild mit Sublimat und dann 
wiederum mit Natriumstannit behandelt wird. 

— Einfluss des Krieges auf die Photo- 
graphie in Amerika. Die nachfolgende Notiz 
aus „American Photography“ dürfte allgemein 
interessieren, da sie uns einen Beweis von der 
Bedeutung unseres Exportes und zugleich der 
hohen Schätzung unserer Waren in Amerika 
liefert. 

„Es ist unvermeidlich, dass der gegenwärtige 
europäische Kampf auch Folgen von weittragen- 
der Bedeutung für die amerikanischen Photo- 
graphen mit sich bringen wird. Die amerikani- 
schen Fabrikanten haben einen sehr grossen 
Anteil an der Deckung des Bedarfs von photo- 
graphischen Artikeln in den Vereinigten Staaten, 
aber dennoch bleibt der Einfuhrumfang von 
Rohmaterialien und fertigen Produkten aus 
Europa ungeheuer. Unglücklicherweise stellt 
Deutschland die stärkste Bezugsquelle dar, und 
augenblicklich sind Exporte aus diesem Lande 
gänzlich abgeschnitten, und das auf ganz un- 
bestimmte Zeit hin. Aus Deutschland beziehen 
wir den grösseren Teil an photographbischem 
Rohpapier, alle praktisch wichtigen photographi- 
schen Chemikalien, dann die meisten optischen 
Gläser, fast alle Typen von beliebten Miniatur- 
kameras und andere mannigfache Artikel. Es 
"trifft sich wenigstens glücklich, dass die im- 
portierenden Firmen der Vereinigten Staaten 
im allgemeinen einen ziemlich reichen Vorrat 
baben, und es ist anzunehmen, dass sich für 
manche Waren, bevor die jetzigen Lager er- 
schöpft sind, neue Bezugsquellen eröffnen werden, 
sei es im eigenen Lande oder aus Gebieten, für 
deren Handel der Ozean freisteht. Daher liegt 
für die Photographen kein Grund zu grosser 
Beunrubigung vor, dass ihnen irgend etwas zur 
Ausübung ihres Berufes mangeln könnte. Ge- 
wisse Marken in mancherlei Ware mögen zeit- 
weise aus dem Handel verschwinden, dennoch 
wird zweifellos eine Fülle von Kameras, Platten, 
Entwicklern und Kopierpapieren vorhanden sein, 
wennschon es sich jeder Schätzung entzieht, 
wie lange der Krieg noch dauern wird. Es ist 
aber sicher, dass die Preise für manche Fabri- 
kate wesentlich teurer werden, und solches hat 
in der Tat schon eingesetzt. Wo die Bezugs- 
quellen eng begrenzt sind, wird man jedoch 


klug handeln, wenn beide, Grossist und Wieder- 
verkäufer, sich gegen die unausbleiblichen höheren 
Preise auf ihren nächsten Bedarf hin ver- 
sehen, aber andererseits der Neigung gewisser 
Seiten, übergrosse Vorräte aufLager zu nehmen, 
entgegentreten. Dementsprechend finden wir 
bei den meisten Händlern auch das Bestreben, 
an die einzelnen Konsumenten nur kleine Mengen 
abzugeben, um so jedem Photographen die 
Aussicht für eine möglichst lange Bedarfsdeckung 
zu bieten.“ 

Es liegt ja jetzt vor jedermann klar, dass 
England, das uns um den ungeheuren Auf- 
schwung in Industrie und Handel aus eigener 
Kraft seit Jahren scheel anblickt, schon lange 
mit uns feindlich gesinnten Staaten hinterrücks 
Pläne für einen gemeinsamen Einfall in das 
deutsche Staatsgebiet geschmiedet hat. England 
wird aber in dem angezettelten Weltkriege sicher 
arge Enttäuschungen erfahren. 


— Amidolentwickler. Harold Baker 
hat nach „British Journal“ Nr. 2830 für den 
Amidolentwickler eine Formel mit Kaliummeta- 
bisulfit- und Sodazusatz als besonders vorteil- 
haft befunden. Das Amidol soll in dieser 
Formel fast so elastisch sein wie der alte Pyro- 
Ammoniakentwickler, der allerdings auch den 
Uebelstand besass, unterexponierte Platten sehr 
hart herauszubringen. Die nachstehende Amidol- 
vorschrift soll von diesem Fehler frei sein. 


Lösung A. 
Natriumsulfit ee 20 8, 
Kaliummetabisulft . . . 40, 
Amidol . u. ee. OL 
Wasser . ı Liter, 
Bromkali A 3,5 g- 
Lösung B. 
Soda (kristallisiert) . 60. g, 
Natriumsulft . 20 „ 
Wasser . ı Liter. 


Für normale Expositionen nimmt man 4 Vo- 
lumenteile Lösung A, 2 Teile Lösung B und 
6 Teile Wasser. Liegt starke Unterexposition 
vor, so kann der Gehalt an Soda verdoppelt 
werden, bei Ueberexposition dagegen ist die 
Soda auszulassen. 

„Es empfiehlt sich überhaupt, so wenig Soda 
als möglich zu nehmen, da dann der Entwickler 
viel länger farblos und klar bleibt. Ein zu 
grosser Zusatz von Soda veranlasst Schleierung 
der Platte. 

Für Bromsilberpapiere können die gleichen 
Formeln benutzt werden, doch nehme man die 
Lösungen verdünnter. — Bei der Entwicklung 
von Bromsilberkopien beobachtete Baker folgen- 
des: Bei Verwendung eines gewissen Brom- 
silberpapierfabrikats, das sonst brillante Resul- 
tate gab, stellten sich patzige Schatten ein, so- 


80" 


536 


bald der Entwickler Soda enthielt; wurde aber 
eine beträchtlich längere Exposition gegeben 
und der Entwickler in saurem Zustande, ohne 
Soda, verwendet, so wurden viel weichere 
Drucke, völlig frei von pechigen Schatten, er- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


reicht, aber die Tönung der Bilder ist so nicht 
gefällig. 

Harold Baker empfiehlt den sauren 
Amidolentwickler auch ganz besonders für den 
jetzt so beliebten Bromöldruck. 


— 


Die Nitralampe. 
Vortrag, gehalten im Verein Schlesischer Fachphotographen. 


Meine Herren! Seit dem Erscheinen der Metall- 
tadenlampen im Jahre 1906 war die Konstruktion dieses 
Beleuchtungsmittels einer reichhaltigen Veränderung 
unterworfen. Mit dem Bestreben, die Stromkosten pro 
Lichteinheit zu reduzieren und damit die elektrische 
Beleuchtung immer weiteren Kreisen zugänglich zu 
machen, wechselten die Lampenarten fast von Jahr zu 
Jahr. Die Fabrikation der Allgemeinen Blektrizitäts- 
Gesellschaft schuf beispielsweise bis zum Jahr 1914 
über den Entwicklungsstufen: Metallfadenlampe und 
Metalldrahtlampe, neuerdings die Spiraldrahtlampe und 
die Nitralampe. Letztere soll Gegenstand meiner 
heutigen Ausführungen sein und sehen Sie einige der- 
jenigen Lampentypen hier aufgehängt, welche berufen 
erscheinen, Ihr Interesse zu verdienen. Eine kurze 
kritische Betrachtung der bisherigen Bogenlichtbeleuch- 
tung wird die Zweckmässigkeit der Nitralampe als künst- 
liche Lichtquelle für Ateliers erkennen lassen. Mit 
dem Eisscheinen geeigneter Bogenlampen war die Un- 
abhängigkeit des Ateliers vom Tageslicht gegeben. 
Die erzielten günstigen Resultate führten daher zur 
allgemeinen Anwendung der elektrischen Bogenlampe, 
so dass heute wohl jedes moderne Atelier mit elektri- 
scher Bogenbeleuchtung ausgerfistet ist. Die Licht- 
stärken der einzelnen Lampen schwanken, je nach dem 
Beleuchtungszweck und der Belichtungsart, zwischen 
600 und 2000 Kerzen pro Lampeneinheit, bei einer 
Stromstärke von 6 bis 20 Ampere pro Stromkreis und 
einer Netzspannung von 110 bis 220 Volt. Da die 
Bogenlampen nur mit einer Lichtbogenspannung von 
40 bis ıio Volt fabıiziert werden können, muss in allen 
Fällen mit entsprechend bemessenen und Energiever- 
Iuste mit sich bringenden Vorschaltwiderständen ge- 
arbeitet werden. Die Verluste nehmen bei einzel- 
geschalteten Lampen Werte an, welche unter Um- 
ständen grösser sein können als die zur Lichtausbeute 
angewendete Energie. Es haftet demnach dem Be- 
triebe mit Bogenlampen immerhin ein Ausserst geringes 
Anpassungsvermögen an die Bedürfnisse eines Kunst- 
lichtateliers an. Die Lichtquelle der Bogenlampe selbst 
sind neben dem Flammenbogen die Spitzen der Kohlen- 
stifte. In der Eigenart der Flamme liegt es nun, dass 
dieselbe mit sbsoluter Ruhe brennt und daher die 
Helligkeit der Lampe dementsprechend eine mehr oder 
weniger schwankende ist. Bei Verwendung von Stativ- 
lampen mit offen brennendem Lichtbogen treten die 
erwähnten Lichtschwankungen durch nicht zu ver- 
meidende Zugluft im Raum störend hervor. Hierzu 
kommen noch in Wechselstromanlagen die periodisch 
in kurzen Intervallen wiederkehrenden, mit der Natur 


des Wechselstromes begründeten Flimmererscheinungen. 
Neben diesen Begleitumständen während des Betriebes 
treten die notwendigen Vorbereitungen, wie Kohlen- 
einsetzen und Reinigen der Lampen, und nicht selten 
wird entweder durch Dauerarbeit oder versäumte Pflege 
die notwendige Betriebsbereitschaft der Beleuchtung 
vermisst. Allgemein dürften wohl die geschilderten 
Tatsachen in langjähriger Praxis ihre Bestätigung ge- 
funden haben und daher unwidersprochen bleiben. 
In zusammenfassender knapper Form gekennzeichnet 
mösste also diejenige elektrische Lichtquelle der idealen 
Beleuchtung näher kommen, welche neben gleicher 
Fülle von chemisch wirkenden Strahlen ı. weitgehen- 
des Anpassungsvermögen, 2. ruhiges Licht und 3. stete 
Betriebsbereitschaft gewährleistet. 

Den genannten drei Lichtbedingungen will die 
Nitralampe gerecht werden. Die Lampen werden von 
der A.E.G. in Kerzenstärken von 200 bis 3000 bei 
einer Spannung von 55 bis 220 Volt hergestellt, wobei 
für ein und dieselbe Lampe die Art des zugeführten 
Stromes (ob Gleich- oder Wechselstrom) gleichgültig 
bleibt. Da, wie bereits erwähnt, die Lampe durch ihre 
eigenartige Konstruktion einen Stromverbrauch von 
0,5 Watt pro Kerze hat, ist mit der Angabe der Kerzen- 
zahl auch der Wattverbrauch gegeben. Eine reiche 
Auswahl unter den fabrikationsmässig von der A. E.G. 
hergestellten Typen, worüber die Tabelle ı Aufschluss 
gibt, gestattet für jeden Spezialfall die Verwendung 
derjenigen Lichtstärken, welche im Atelier als zweck- 
mässig bestimmt wurde, und stets ist mit der Lampen- 
wahl ein bestimmter Stromverbrauch verkettet. 

Bezüglich der vorher festgestellten Bedingungen 2 
und 3 wurde erwähnt, dass die A. E. G.- Nitralampe 
zu den Metalldrahtlampen zu rechnen Ist. Ein allseitig 
umschlossener Wolframdraht wird in einer Stickstoff- 
atmosphäre durch den elektrischen Strom nahezu auf 
seine Schmelztemperatur und so zur intensiven Glut 
gebracht. Die Nitralampe leuchtet daher mit absolut 
ruhiger, gleichbleibender Intensivität, ohne jede Wartung 
und Vorbereitung, wie die bekannten Metalldraht: 
lamper, jedoch nicht in gelber, sondern in rein weisser, 
dem Tageslicht angenäherter Farbe. 

Es dürfte wünschenswert erscheinen, ‘einige Mit- 
teilungen über die bisher mit Nitralampen im prakti- 
schen Betriebe gesammelten Erfahrungen über Lebens- 
dauer usw. zu hören: Seit Erscheinen dieser neuen 
Lampe auf dem Markte erfreut sich diese eines leb- 
haften Zuspruchs. Es kann trotz erweiterter Fabri- 
kation die gesteigerte Nachfrage kaum befriedigt 
werden. Die Lampen haben eine Lebeusdaner von 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


557 





etwa 800 Brennstunden, es sind aber bereits Fälle be- 
kannt, in denen Ioco und mehr Stunden erreicht 
worden sind. Die Empfindlichkeit gegen Stösse ist 
nicht geringer wie bei den bekannten Metalldraht- 
lampen. Besondere Vorkehrungen, wie federnde Auf- 
hängungen usw., können nach den bisherigen Er- 
fabrungen vermieden werden. Besonders wurde bei 
Ausbildung des Sockels mit dem Gewinde auf eine 
solide Befestigung desselben an den Glashals der Lampe 
gelegt. Von einem Aufkitten ist vollständig abgesehen. 
Der federnd geschlitzte Rand wird mittels der Metall- 
bandagen um einen eingeschmolzenen Glasrand am 
Hals angeklemmt. Ein Herabfallen der Lampe ist 
daher vollkommen unmöglich. Ferner wird von jedem 
Glählampenverbraucher der Fortfall der üblichen Glas- 
spitze begrüsst werden. 


Der Fortschritt, welcher mit dem Erscheinen der 
Nitralampe auf dem Gebiete der Metalldrahtlampen- 


fabrikation OT wurde, wird nicht unbemerkt 
und ohne umwälzende Folgen an dem Spezialgebiet, 
der Photographie, vorübergehen können. In Verbindung 
mit Spezialarmaturen, welch letztere die Anwendung der 
Nitralampe als Atelierlichtquelle begünstigen werden, 
wird sich die Nitralampe den Platz sichern, welcher 
ihr mit Rücksicht auf die vorher festgestellten Leit- 
sätze: Anpassung an das Lichtbedärfnis, ruhiges Licht 
und stete Betriebsbereitschaft, angewiesen werden wird. 

Bei dieser Gelegenheit sei noch erwähnt, dass der 
Verfasser in Gemeinschaft mit. ihrem Vorsitzenden, 
Herrn Götz, im Atelier des genannten Herrn ein- 
gehende praktische Versuche mit der Nitralampe in 
Vorbereitung hat!), über deren Ergebnis wir in einer 
der nächsten Versammlungen berichten werden. 


ı) Eine Probe einer solchen von Herrn H. Götz in Breslau 
gemachten Aufnahme werden wir demnächst in „Das Atelier des 
Photographen‘“ veröffentlichen. 


a ——— 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Gentrali-Verband 
Deutscher Photographen-Vereine und 
Innungen, J.P. 


Protokoll des Verbandstages 
am 25. und 26. Juni 1914 in Leipzig, in der Aus- 
stellung für Buchgewerbe und Graphik. 
(Schluss.) 


C V.-Medaillen. 


Für die Schaffung- von Medaillen waren eine An- 
zahl Entwürfe eingegangen, welche der Versamm- 
lung vorgelegt wurden. Wir hatten schon in Stutt- 
gart verschiedene Entwürfe von Herrn Professor 
Börmel, die aber keinen Anklang gefunden haben; 
sie wurden trotzdem noch einmal vorgelegt. Es ist 
nicht leicht, einen passenden Entwurf für die Medaillen 
zu finden, worin erstens das Gewerbe symbolisiert wird 
und auch weiter der Gedanke des Verbandes aus- 
gedrückt wird. Es sind zuerst drei Entwürfe von Pro- 
fessor Sturm, einmal das „Licht‘ darstellend, dann 
eine weibliche Figur entwickelnd und noch eine 
weibliche Figur Aufnahmen machend, wo der Apparat 
von Putten umtanzt wird. Ein anderer Entwurf, der 
zuerst -befremdend wirkt, der aber nicht als schlecht 
bezeichnet werden kann, wurde von der Firma Glaser 
& Sohn, Dresden, eingeschickt. Dieselbe hat als 
Symbol unseres Berufes einen Skarabäus, den Licht- 
käfer der alten Aegypter, gewählt, auf der Rückseite 
ein Deutscher Reichs-Adler, um den Verband zu symboli- 
sieren. Wir haben leider kein ausgesprochenes Symbol 
für unseren Beruf, und sind alle möglichen Dinge 
schon in Anwendung gebracht worden: Kameras, 
Objektive, Brenngläser usw. Wäre uns der Skarabäus 
nicht zu ungewohnt, so ist der Entwurf für sehr 
gelungen anzusehen. Die Berliner Medaillenmtnze hat 
verschiedene Entwürfe eingesandt. Es sind einige 
weibliche Figuren, die recht hübsch sind, nur hätten 


wir gern für unseren Verband einen eigenen Entwurf 
und nicht einen solchen, der schon vorhanden ist. 
Auf der Vorderseite der Medaille wollte die Berliner 
Medaillenmünze einen Daguerrekopf, dessen Modell 
auch vorliegt, anbringen. Dieser Daguerrekopf ist vom 
Berliner Verein im vorigen Jahre für seine Verdienst- 
medaillen benutzt worden und wirkt sehr gut. Herr 
Lottermoser- Pforzheim hat auf Veranlassung von 
Herrn Stadelmann eine Zeichnung geschickt, die 
aber wenig in Frage kommen kann, da sie ausgesprochen 
für Amateure, aber nicht für Fachphotographen ist. 
Von Herrn Strnad liegt eine Skizze vor, ein Reichs- 
adler im Sonnenstrahlenglanz mit der Umschrift des 
Verbandsnamens. 

Herr Schuhmann-Karlsruhe kommt auf seinen 
früheren Antrag zurück, die Kunstschulen in Karlsruhe 
und Pforzheim zu beauftragen, Entwürfe einzusenden 
und hierfür einen entsprechenden Preis auszusetzen. 

Herr Schallenberg- Hamburg findet den Ent. 
wurf mit dem Lichtkäfer nicht unübel. 

Herr Sander-Leipzig führt aus, dass die vor- 
gelegten Entwürfe, die zum Teil von bekannten Per- 
sönlichkeiten stammen, beweisen, wie schwierig es ist, 
eine befriedigende Lösung zu finden. Man möge es 
mit dem Vorschlage des Herrn Schuhmann versuchen, 
und könnte man das Resultat abwarten, 

Herr Motzkus-Halle schlägt vor, an alle Kunst. 
schulen heranzutreten. 

Herr Scheithauer-Zwickau wünscht eine Kom= 
mission und einen Preis für den besten Entwurf von 
150 Mk. auszusetzen. 

Herr Sander-Leipzig führt hiergegen an, dass, 
wenn für den besten Entwurf ein Preis ausgesetzt 
wird, man ihn nehmen muss, ganz gleich, ob er gefällt 
oder nicht. 

Herr Einsiedel- München unterstützt den Vor- 
schlag des Herrn Motzkus, alle Kunstschulen auf- 


558 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





zufordern, einen Preis zu bestimmen und den an 
meisten zusagenden Entwurf herauszusuchen. 
Beschlossen wird, bis zu 200 Mk. für den besten 
Entwurf auszusetzen; der Vorsitzende soll mit den 
Kunstschulen in Verbindung treten und sollen ihm die 
Adressen mitgeteilt werden, Der Schöpfer des aus- 
gesuchten Entwurfes hat auch das Modell anzufertigen, 
uud ist dies in den Preise einbegriffen. Bei der nächsten 
Versammlung sollen die Entwürfe vorgelegt werden. 


IV. Internationaler Mittelstandskongress. 
Der Handwerker- und Gewerbekammertag in 
Hannover hat eine Einladung für den IV. Internationalen 
Mittelstandskongress, der in Hannover vom 5. bis 
7. Oktober stattfinden soll, geschickt und bittet um Er- 
nennung von Abgeordneten. Die Vorsitzenden unserer 
beiden Vereinigungen in Hannover, die Herren Freundt 

und Weise, werden mit der Vertretung beauftragt. 


Erholungsheime. 

Der Photographische Verein Hannover beantragt, 
der C. V. solle aus eigenen, privaten und staatlichen 
Mitteln mit der Sammlung eines Fonds beginnen, 
welcher zur Erbauung eines eigenen Erholungsheimes 
für Photographen Verwendung finden soll. Es soll 
von der Versammlung eine Kommission gewählt werden 
und dieser 300 Mk. zur Ausarbeitung des Projektes 
vom C. V. zur Verfügung gestellt werden. 

Herr Freundt-Hannover begründet ausführlich 
den Antrag Hannover. Das Grundkapital solle durch 
freiwillige Sammlungen, Stiftungen wohlhabender Kol- 
legen, durch eine Lotterie usw. aufgebracht werden. 
Das zu gründende Erholungsheim müsste im Mittel- 
punkt Deutschlands, Thüringen oder Sachsen, gelegen 
sein. Man möge alle Bedenken zurücksetzen, denn 
viele Sachen sind aus kleinen Anfängen erstanden. 
Er bittet, vorläufig die geforderte Summe für die 
Kommission genehmigen zu wollen, damit die Vor- 
arbeiten in die Wege geleitet werden können. 

Herr Paulsen-Magdeburg bemerkt, dass von der 
dortigen Handwerkskammer schon sehr gut eingerichtete 
Erholungsheime gegründet worden sind, und dass sie 
auch an anderen Stellen bestehen. 

Herr Stein-Worms glaubt, dass es kaum möglich 
sein wird, die grossen Summen, welche ein Erholungs- 
heim kostet, aufzubringen. Er verweist auf die ver- 
schiedenen kaufmännischen Erholungsheime und regt 
an, ob es nicht möglich sei, dass unsere Mitglieder in 
diesen auch Aufnahme finden könnten. 

Herr Sander-Leipzig gibt die Erfahrungen mit 
dem Erholungsheim der Leipziger Handwerkskammer 
bekannt, die in der Nähe von Naumburg ein sehr schön 
gelegenes und gut eingerichtetes Heim gegründet hat. 
Der Besuch lässt zu wünschen übrig, und dann waren 
noch Schwierigkeiten mit der Bewirtschaftung. Er rät 
ab, ein Erholungsheim zu gründen. 

Herr Scheithauer-Zwickau hat ähnliche Er- 
fahrungen gemacht und stimmt Herrn Sander bei. 

Der Antrag Hannover wird abgelehnt, der Vor- 
sitzende aber beauftragt, sich mit den bestehenden 
Erholungsheimen in Verbindung zu setzen, und sollen 
ihm die Adressen mitgeteilt werden. 


Musterbilder. 


Herr Einsiedel- München führt folgendes aus- 
Bei Engagement ist es üblich, von den Gehilfen Muster- 
bilder zu verlangen. Hierdurch werden die Gehilfen 
veranlasst, gegen das Kunstschutzgesetz zu verstossen 
oder gegen das Recht am eigenen Bilde. Die Frage 
ist in Bayern akut, da die Gehilfen in ihrem Tarif- 
vorschlag das Recht verlangten, einige Musterbilder 
sich anfertigen zu dürfen, um diese beim Suchen nach 
Engagement verwenden zu können, Die Photographen 
kommen hierdurch in arge Verlegenheit, entweder 
werden die Bilder auf nicht einwandsfreie Weise fort- 
genommen oder man verstösst gegen die gesetzlichen 
Vorschriften, da die Photographen die Bilder der von 
ihnen aufgenommenen Personen ohne deren Einwilligung 
nicht weiter geben dürfen. Die Photographen kommen 
nur darum herum, wenn sie bei Engagement nicht 
mehr die Einsendung von Probearbeiten verlangen. 
Er bittet, dass die Vorstandschaft mit einem Juristen 
diese Angelegenheit prüft und nächstes Mal darüber 
Bericht erstattet. 

Herr Schlegel-Dresden erkennt die Berechtigung 
der Ausführungen des Herrn Einsiedel an. Wenn 
es auch bisher unbeanstandet bei den Photographen 
Brauch gewesen ist, so besteht vom streng juristischen 
Standpunkt aus nicht das Recht, Bilder anderer Per- 
sonen, vielleicht mit Ausnahme von Künstlern usw., 
dem Personal zum Zwecke Engagementsuchens aus- 
zuhändigen. Er will die Frage dem Rechtsbeistand des 
C. V. vorlegen. ® 

Verschiedenes. 

Die Tagesordnung ist hiermit erschöpft und werden 
weitere Anträge und Anfragen nicht gestellt. Der Vor- 
sitzende dankt allen Erschienenen für die Mitarbeit 
und bittet, den Vorstand auch im kommenden Jahre 
unterstützen zu wollen, da alles, was unternommen 
wird, zum Besten und im Interesse unseres Berufes 
geschieht. Er spricht zum Schluss in aller Namen dem 
Leipziger Arbeitsausschuss und besonders dem Vor- 
sitzenden desselben, Herrn Sander, den herzlichsten 
Dank für die viele Mühe aus, die sich die Herren 
gegeben haben, um die Tage in Leipzig so angenehm 
wie möglich zu gestalten. Der C. V. könne auf die 
Leipziger Tagung gerade so wie auf alle anderen mit 
vollster Befriedigung zurückblicken. 

Herr Einsiedel-München sagt, dass die Anwesen- 
den nicht auseinandergehen dürfen, ohne den herzlichen 
Dank dem Vorsitzenden auszusprechen. Das Amt des 
C. V.-Vorsitzenden erfordere einen ganzen Mann, und 
als solcher habe sich Herr Schlegel in den ver- 
schiedenen Jahren auf das beste, bewährt. Er bittet, 
den Dank dem Vorsitzenden für die viele Arbeit und 
die Leitung der Verhandlungen durch Erheben von 
den Plätzen auszudrücken (geschieht). 

Der Vorsitzende Schlegel-Dresden dankt herz- 
lich für die Ehrung und will auch fernerhin bestrebt 
sein, nach besten Kräften, Wissen und Gewissen für 
den C. V. zu arbeiten. Er schliesst die Tagung mit 
dem Wunsche auf ein gesundes Wiedersehen in Strass- 
burg ıgı5! — Schluss der Sitzung 6 Uhr abends. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


559 


ern TEN T m ng 


Zwangsinnung 
für das Photographengewerbe Liegnitz. 


Den Heldentod für das Vaterland fand bei 
Rawaruska in Galizien als erster aus unserer 
Mitte unser treues Mitglied 


Herr Edmund Franke, 
Kotzenau in Schlesien. 


Wir verlieren einen lieben, aufrechten Kol- 
legen, dessen Andenken wir hoch in Ehren 
halten werden. 

Der Vorstand. 
Emil Bogacki. 


kart 


Mit dem Sitz in Rosenheim wurde eine Zwangs- 
innung für das Photographengewerbe in den Stadt- 
bezw. Amtsbezirken Rosenheim, Traunstein, Aibling, 
Miesbach, Tölz und Berchtesgaden errichtet. 


824 


Personalien. 


Herr Photograph Philipp Braun starb im 
45. Lebensjahre zu Vaihingen. 


pn 


Auszeiehnungen. 


Stuttgart. Das Eiserne Kreuz II. Klasse erhielt 
Fritz Kienzle, Sohn des Photographen Kienzle in 


Stuttgart. 
rt 


Kleine Mitteilungen. 

— Wie uns die Firma Heinrich Ernemann, 
Aktiengesellschaft Dresden, Photo-Kinowerk, Optische 
Anstalt mitteilt, wurde ihr von der Internationalen 
Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914 
für hervorragende Leistungen auf dem Gebiete des 
Kamera- und Kinobaues sowie der Photo- Optik wieder 
der Grosse Preis zugesprochen. 


— I 


Geriehtswresen. 


Die Strafbarkeit des gewerbsmässigen 
Photographierens an Sonntagen in den 
Wohnungen der Kunden. (Entscheidung des 
Oberlandesgerichts Braunschweig vom 16. Januar 1913. 
[Nachdruck auch im Auszug verboten.]) Die Gewerbe- 
ordnung verbietet in ihrem $ 55a an Sonn- und Fest- 
tagen den Gewerbebetrieb im Umherziehen, soweit er 
unter $55, Absatz ı, Ziffer ı bis 3, fällt. Der 855, 
Absatz ı, spricht nun In Ziffer 3 vom „Anbieten ge- 
werblicher Leistungen‘. Das schliesst jedoch, wie vor- 
liegende Entscheidung zeigt, nicht aus, dass die Landes- 
gesetzgebungen auf Grund des 8 366, Ziffer ı, des 
Strafgesetzbuches anderweite Vorschriften über die 
äussere Heilighaltung der Sonn- und Festtage zu 
treffen berechtigt sind. Von diesem Recht hat z. B. 





das Braunschweigische Polizeistrafgesetzbuch Gebrauch 
gemacht, das im $ ı an Sonntagen den Betrieb aller 
Handwerke und Gewerbe „in fremden Lokalen ‘' ver- 
bietet. 

Der Photograph X. hatte an zwei Sonntagen auf 
Grundstücken in Gittelde photographische Aufnahmen 
gemacht. Er war deshalb vom Landgericht nach 
$ ı des Braunschweigischen Polizeistrafgesetzbuches be- 
straft worden. Seine Revision wurde vom Oberlandes- 
gericht Braunschweig verworfen. In den Entscheidungs- 
gründen dieses Gerichtshofes heisst es: Die Revision 
rügt, dass der Begriff des „fremden Lokales‘ verkannt 
sei. Denn dieser Begriff setze voraus, dass das Lokal 
beiden Parteien fremd sei, d. h. dass es sich um ein 
Lokal handle, welches dem öffentlichen Verkehr diene, 
wie Gasthäuser usw. Diese Ansicht ist rechtsirrig. Es 
sind darunter, wie sich aus dem Wortlaute der Be- 
stimmung und ihrem Zwecke, die äussere Heilighaltung 
der Sonntage zu wahren, ergibt, alle anderen als das 
eigene Lokal des Gewerbetreibenden gemeint. Es ist 
daher jeder Betrieb ausser dem Hause verboten. Die 
Revision führt ferner aus, diese Auslegung widerspreche 
der Gewerbeordnung. Diese verbiete in 8$ 55, 558 
lediglich das Anbieten — 855, Ziffer 3 — von gewerb- 
lichen Leistungen am Sonntag. Das Anbieten sei be- 
reits in der Woche erfolgt, hier handele es sich nur 
um die Ausführung des Auftrages, die im Einverständnis 
der Parteien in der Wohnung des Bestellers stattfinde. 
Auch diese Ausführungen sind verfehlt. Die 88 55 und 
55a G.O. treffen nur besondere Vorschriften für den 
Gewerbetrieb im Umherziehen allgemein, nicht be- 
sonders für den Gewerbebetrieb an Sonntagen. Jene Be- 
stimmungen berühren daher nicht die Gültigkeit der 
von der Landesgesetzgebung auf Grund von $ 366, 
Zitfer ı, des R.Str.G.B. getroffenen anderweiten Vor- 
schriften über die äussere Heilighaltung der Sonn- und 
Festtage. (Vergl. Gewerbearchiv, Ergänzungsband I, 


Seite 245 ff.) sk. 
u 2 >< 2 ze) 


Büshersehau. 

Die bunten Druckfarben. Band 3 aus: Die 
Rohstoffe der graphischen Druckgewerbe. 
Von Eduard Valenta. Verlag von Wilhelm Knapp 
in Halle a. S, 1914. Preis geheftet ıı Mk. 


Der erste Band dieser Bücherserie behandelte das 
Papier, seine Herstellung, Eigenschaften, Verwendung 
in den graphischen Drucktechniken, Prüfung usw., der 
zweite Band Fette, Harze, Firnisse, Russ und schwarze 
Druckfarben. Ihnen ist nun der dritte Band gefolgt, 
in weichem in ausführlicher Form alles zusammen- 
getragen ist, was über die bunten Druckfarben zu 
sagen ist. Wir können uns der Ansicht des Verfassers 
völlig anschliessen, dass dieses Buch, welches sich 
speziell mit den für die Druckgewerbe so wichtigen 
bunten Druckfarben beschäftigt, den Fachkreisen er- 
wünscht ist und einem wirklichen Bedürfnis gerecht 
wird. 

Es soll dem Graphiker ermöglicht werden, die 
von ihm verwendeten Materialien zur Bildherstellung 


60 


nicht nur dem Namen und dem Aussehen nach, 
sondern in ihren Eigenschaften zu kennen, und aus 
diesem Grundsatze ergibt sich die Eintellung und 
der Inhalt des vorliegenden Buches, Die zur Ver- 
wendung kommenden bunten Druckfarben sind ein- 
geteilt in Mineral- und organische Farben, jede dieser 
Gruppen wieder in natürlich vorkommende und künst- 
liche; bei allen finden wir die Herstellung und die 
hauptsächlichsten Eigenschaften. Von ganz besonderem 
Wert erscheint die Behandlung der Untersuchungs- 
methoden von Druckfarben, welche den denkenden 
Praktiker, der dem Experimentieren nicht allzu fern 


steht, befähigen, Druckfarben des Handels in ihrer 
chemischen Herkunft zu erkennen. Dr. ES. 
IL I>t— 


Patente. 

Kl. 57a. Gruppe 5. Nr. 273632 vom 29. September 1911. 
Lodewyk Jan Rutger Holst in Lansdowne, Penns., 
V. St. A. 

1. Stellvorrichtung, inbesondere für photographische 
Reproduktionsapparate, mit lose auf einer Welle dreh- 
barer Stellplatte, in deren’Löcher ein beweglicher Stift 


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eingreift, nebst in Eingriff mit einem gemeinsamen 
Trieb (30) befindlichen Zahnrädern (284,29), die eine 
um einen Zahn voneinander 
abweichende Verzahnung 
haben, dadurch gekenn- 
zeichnet, dass an dem einen 
Zahnrad (29) ein parallel zu 
dessen Ebene drehbarer und 
daran anklemmbarer Ring 
(294) angeordnet ist, der 
eine der Zähnezahl seines 
Zahnrades(39) entsprechende 
Teilung hat und dem Null- 
punkt seiner Teilung ent- 
sprechend mit einer Kerbe 
(29c) versehen ist, in welche 
eine an einem ortsfesten 
Teil befestige Klinke (37a) 
einfallen kann, die gleich- 
zeitig in eine dem Nullpunkt der Teilung einer Stell- 
platte (28) entsprechende Kerbe (285) eingreifen kann, 


“ 


FÜHL 


IE 





PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


um Sperrplatte und Ring nach einer vorher eingestellten 
Anzahl Umdrehungen aufzuhalten. 


at 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Frage 173. Heır H.K. in B. Welche Bedeutung 
hat der Kochsalzzusatz beim Vorwässern von Silber- 
kopien, ehe dieselben in das Tonbad kommen, und 
durch welche Substanzen kann das Kochsalz eventuell 
ersetzt werden, um den gleichen Erfolg mit anderen 
Chemikalien zu erzielen? 


Antwort su Frage 173. Die Kochsalzwässerung 
der aussuchlorenden Kopien beruht darauf, das Chlor- 
silber in kleinem Umfang zu entfernen, da es in Koch- 
salziösung löslich ist. Da es hauptsächlich darauf an- 
kommt, eine Verschwendung an Goldbad zu vermeiden 
und um Oberflächenschleier beim Tonen zu verhäten, 
das am Bild noch ansitzende, wahrscheinlich auf der 
Bildschicht hängende Chlorsilber zu entfernen, so wird 
diese Aufgabe von der schwachen Kochsalzlösung tat- 
sächlich in vorzüglicher Weise gelöst. Die Erfahrung 
zeigt, dass das Auschloren ohne Kochsalz unvollständiger 
vor sich geht, und dass das Tonen daher erschwert 
und der Goldverbrauch vergrössert wird, wenn man 
dieses Bad nicht anwendet. Von dieser Erklärung 
aus erscheint ein Ersatz der Kochsalzlösung durch 
andere schwache Lösungsmittel für Chlorsilber mög- 
lich, ohne dass praktische Erfahrungen auf diesem 
Gebiete vorliegen. In gleichem Sinne würde also ganz 
schwache Ammoniaklösung, Bromkalium- und Brom- 
ammoniumlösungen, vielleicht auch Ausserst verdüännte 
Fixiernatronlösung oder Thiosinaminlösung wirken. 
Ein Grund aber, die Kochsalzlösung durch etwas 
anderes zu ersetzen, erscheint uns kaum gegeben. 


Frage 174. Herr M. Sch. in B. Haben sich die 
sogen. automatischen Vergrösserungsapparate, wie sie 
beispielsweise Stolze im Jahre 1885 empfohlen hat, 
bewährt, und kann man nach dem Prinzip derselben 
tatsächlich brauchbare Vergrösserungsapparate her- 
stellen, die dem Amateur das lästige Scharfeinstellen 
für jeden neu gewählten Massstab ersparen ? 


Antwort su Frage 174. So viel uns bekannt, 
sind diese Einrichtungen in der Praxis nirgends ein- 
geführt worden, und zwar wahrscheinlich in erster 
Linie deswegen, weil kein genügendes Bedürfnis dafür 
vorlag, und zweitens auch offenbar deswegen, weil eine 
exakte Ausführung der mechanischen, an sich genial 
erdachten Bewegungseinrichtung offenbar sehr schwierig 
ist, um so mehr als eine fabrikatorische Herstellung 
solcher Einrichtungen sich schon deswegen verbietet, 
weil sie das Vorhandensein zahlreicher Objektive von 
absolut genau gleicher Brennweite fordert oder, wenn 
dies nicht der Fall ist, ein sehr mühsames und nur 
von sehr geschulten Kräften ausführbares Nachjustieren 
des Apparates bedingt. An sich aber ist die Einrichtung 
unbedingt geistvoll erdacht und würde, richtig aus- 
geführt, auch einem praktischen Bedürfnis wohl ent- 
sprechen. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin -Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


_  PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 95/96. 


29. November. 


IQ14. 





An unsere Leser! 


Wir beabsichtigen, in unserer Zeitschrift die 
Namen der im Feld stehenden Photographen zu 
veröffentlichen, da die Kollegen gewiss gern 
erfahren, wer zum Kampf für das Vaterland 
unter die Fahne gerufen ist. Wir richten des- 
halb an unsere Leser, besonders an die An- 
gehörigen der bei der Truppe befindlichen Photo- 
graphen und an die Vorstände der Innungen und 
Vereine die Bitte, uns die Namen der im Felde 
stehenden Photograpben bald mitzuteilen und auch 
Charge und Truppenteil (genaue Feldpostadresse) 
anzugeben, damit von den zurückgebliebenen 
Kollegen Grüsse usw. gesandt werden können. 


Ferner bitten wir, uns mitzuteilen, welche 
Kollegen mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet 
worden sind, und welche den Heldentod fürs 
Vaterland erlitten haben. 


Den im Felde stehenden Abonnenten unserer 
Zeitschrift werden wir, wenn uns die genaue 
Feldadresse angegeben wird, ein zweites Exem- 
plar der „Photogr. Chronik“ kostenlos ins Feld 
nachschicken. Wir wollen ihnen dadurch Ge- 
legenheit geben, die Zeitschrift auch während 
des Krieges zu lesen, ohne dass das abonnierte 
Exemplar beschädigt wird. 


ne 


Kriegsnotspende Deutseher Photographen. 


Es gingen weiter ein: Bischoff & Broel- 
Nürnberg ı0o Mk.; Verband photographischer 
Grossbetriebe 250 Mk.; Franz Rattay-Co- 
pitz a.E. ıo Mk.; Kurt Schallenberg-Ham- 
burg ıo Mk.; Photographische Vereinigung 
Hamburg - Altona ı0o Mk.; Ernst Lohöfner- 
Bielefeld, II. Rate, 10 Mk.; Ph. und W. Freund- 
Schlüchtern 5Mk.; A.Reinhardt- Chur (Schweiz) 
10 Mk.; Alb. Gottheil-Danzig 5 Mk.; Alex. 
Möhlen und O. Zurkirchen-Hannover 50 Mk. ; 
Sammlung der Photographeninnung Nürnberg 
50 Mk.; M.Abbass-Landstuhl, Pfalz 5 Mk.; 
Herm. Dietrich-Leipzig 3 Mk.; Fritz Hagel. 
Holzkirchen ıo Mk.; Erich Scheithauer- 
Zwickau ı0 Mk.; zwölf Kollegen der Innung 
Magdeburg 32 Mk. Zusammen bis zum 20. No- 
vember 1914, 4661,80 Mk. und zwei Apparate, 
für die Käufer gesucht werden. 

An Sachen gingen für Ost- und West- 
preussen ein: Christian Harbers für 300 Mk. 
photographische Materialien zur Wahl nach der 
Preisliste. Kollege Eugen Weber- Winnen- 
den, Württemberg, ein Dallmeyer- Porträtobjektiv 
3 A, sowie ein Objektivsatz (siebenlinsig) mit 
zwei Gelbscheiben. Conrad & Schuhmacher, 
Berlin-Schöneberg, Kaiser Wilhelm-Platz, nach 
Wahl entweder zehnmal je 1000 Visit- oder 
Prinzesskarten mit Firmadruck oder soo Kabinett- 
oder Griseldisformat. Hofphotograph Wilhelm 
Klemm-Schwäb. Hall ein halbes Buch Zelloidin- 
papier. Karl Fuchs-Calw (Württemberg) fünf 


Möbelstücke, Birkengarnitur, Kopfhalter und 
Lutherstubl. Willibald Zehr-Elbing ein Voigt- 
länder-Dreizoll und zwei Dutzend Trockenplatten 
18x24 cm. Alfred Henneberg, Mitarbeiter 
bei Adolf Sander-Leipzig, ein Dreizoll, namen- 
los. Laack & Söhne-Rathenow ein Objektiv 
im Wert von 40 Mk. 

Allen freundlichen Gebern sei an dieser 
Stelle herzlichst gedankt, und war es uns mög- 
lich, bereits dringende Unterstützungen zu ge- 
währen und manche Träne zu trocknen. Jeder 
Geber kann versichert sein, dass alle eingehen- 
den Gesuche auch GEOHUNgSBemäSS geprüft 
werden. 

Unter Bezugnahme auf frühere Aufrufe und 
Quittungen bitte ich nochmals herzlichst und 
dringend, weitere Gaben an Geld oder Sachen, 
Kleidungsstücke, Wäsche, Gebrauchsgegenstände 
möglichst bald überweisen zu wollen. 

Sachsendungen wolle man richten an Herrn 
Obermeister Willibald Zehr in Elbing mit der 
Bemerkung „Liebesgaben für Ostpreussen“ und 
Barsendungen an AdolfSander, no Gohlis, 
Gohliser Strasse 53. 


Warnung! 


Bevor man Gesuche des Photographen Emil 
Radtke aus Darkehmen, zurzeit Guteherberge 
bei Danzig, berücksichtigt, wolle man sich an 
Herrn Willibald Zehr oder den Ühnter- 
zeichneten wenden. Adolf Sander. 


BIEFERBUL \, <) VERREEREREER 


81 


562 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Aus der Praxis des Photographen. 


Konservierung von Hydrochinon- 
und hydrochinonhaltigen Entwicklern. 
Obschon das Hydrochinon in sulfithaltigen 
Lösungen meist eine gute Haltbarkeit zeigt, ist 
es oft, namentlich für die Entwicklung von 
Bromsilber- und Gaslichtpapier zur Vermeidung 
von Gelbfärbung sehr erwünscht, die Haltbar- 
keit möglichst zu steigern. Für diesen Zweck 
kommen namentlich die Mittel in Betracht, 
welche sich bei dem so stark zur Zersetzung 
neigenden Pyrogall als geeignet erwiesen haben. 
Es ist das namentlich die schweflige Säure in 
jeder Form, also in Form von Bisulfit (Kalium- 
metabisulfit) oder als freie schweflige Säure. 
Auch der Zusatz von anderen Säuren, wie 
Zitronen-, Wein- und Essigsäure, ist sehr zweck- 
mässig. Sie erhöhen die Haltbarkeit des (nicht 
gemischten, bezw. freies Alkali enthaltenden) 
Entwicklers bedeutend. Von den Säuren ge- 
nügt ı ccm bezw. ı g Hydrochinonlösung pro 
Liter. Weil die anderen als die schweflige 
Säure nur durch Freimachung von schwefliger 
Säure wirken, ist die schweflige Säure stets 
vorzuziehen. 


Wo schweflige Säure schlecht zu beschaffen 
ist, kann man an deren Stelle auch einen Zusatz 
von Kaliummetabisulit machen. Die in allen 
Fällen saure Reaktion der Lösung wirkt durch 
den Zusatz des freien Alkalis beim Mischen des 
Entwicklers als aufgehoben, und ist der Alkali- 
zusatz entsprechend etwas reichlicher zu be- 
messen. Fl. 


‘ HaltbarerKleister von guter Klebkraft. 
Im allgemeinen ist die Verwendung von absolut 
frischem Kleister als das Empfehlenswerteste zu 
bezeichnen. Will man aber einen einige Tage 
durchaus haltbaren Kleister herstellen, muss 
man demselben ein Konservierungsmittel zu- 
setzen, zu welchem Zweck sich Formalin aus- 
gezeichnet eignet. Zur Erhöhung der Klebe- 
kraft empfiehlt es sich, dem gewöhnlich ver- 
wendeten Stärkekleister einen Zusatz von 
Gelatine zu machen. Nachstehende Vorschrift 
gibt einen Anhaltepunkt über die Zusammen- 
setzung eines solchen Kleisters. 


Reine Stärke 30 g, Gelatine 6 g, Alkohol 
30o ccm, Formalin (4oprozentig) zo Tropfen, 
Wasser 50oo ccm. Man lässt die Gelatine zu- 
nächst in Wasser gut anschwellen und bringt 
sie hierauf in soo ccm kochendem Wasser zum 
Schmelzen. Die Stärke wird mit wenig kaltem 
Wasser zu einem dicken Brei verrührt und nun 
in der heissen Gelatinelösung langsam verrührt 
und bis zur Gallertbildung erhitzt. Alsdann 
lässt man gut abkühlen und fügt den Alkohol 
und Formalin unter gutem Umrühren hinzu. 

Fl. 


[Nachdruck verboten.) 


Diapositive mit Kathedralglas- 
imitation. Ein gutes Diapositiv gewinnt 
bekanntlich sehr, wenn es passend umrahmt ist. 
Die käuflichen sogen. Kathedralglasrahmen sind 
indessen meist zu teuer und finden daher nicht 
genügend Anklang. Man kann sich aber leicht 
gut wirkende Diapositivrahmen einfach und billig 
selbst herstellen. 

Hierzu braucht man nur passendes Diapban- 
(Buntglas-) Papier, wie es in besseren Tapeten- 
handlungen erbältlich ist, zu verwenden. Man 
sucht sich zu diesem Zweck ein passendes 
Muster, welches sich in 2 bis 3 cm breite 
Streifen schneiden lässt, aus und schneidet es 
exakt in die Streifen. Mit diesen wird alsdann 
eine saubere Glasplatte passend so beklebt, dass 
dieselbe einen farbigen Rand und ein glasklares 
Mittelfeld erhält. Das Diapositiv wird so her- 
gestellt, dass das Bild in seiner Grösse genau 
dem freien Mittelfeld entspricht, während sein 
Rand glasklar sein muss. Beide Glasplatten 
Schicht auf Schicht aufeinandergelegt und in 
einfache Nickelrähmchen gesteckt, ergeben ein 
gut wirkendes Diapositiv. Das photographische 
Bild kann eventuell koloriert werden. Fl. 


Der Hintergrund bei Aufnahmen 
im Freien. Hierbei stösst man häufig beim 
Suchen nach einem geeigneten Platz auf Schwierig- 
keiten. Zwar hätte man einen solchen im Winkel 
zweier Gebäude, neben belaubten Bäumen oder 
einem offenen Scheunentor gefunden, allwo 
die Beleuchtung vortrefflich wäre, aber der 
Hintergrund ist einfach unmöglich. Dieser Febler 
wird in höchst einfacher Weise behoben, wenn 
man je nach der Personenzahl eine Wagen-, 
Pferde-, Bügel- oder Tischdecke, ein grosses 
Halstuch usw. — im Notfall können mit Sicher- 
heitsnadeln zwei aneinandergereiht werden —, 
wie man es auf den Dörfern in jedem Haus- 
halt findet, mit entsprechend grossen Reissstiften 
an eine Latte oder eine dünne Stange befestigt, 
und diese durch eine erhöht stehende Person 
während der Belichtung der Platte hin- und her- 
bewegen lässt. Der Hintergrund wird dann 
selbst bei einem verschiedenfarbigen Stoff ge- 
nügend glatt, doch sind- karrierte Stoffe zu 
vermeiden. Das blosse Ausbreiten mit den 
Armen erzeugt leicht unschöne Falten und ist 
daher nicht zu empfehlen. Durch das Bewegen 
des Grundes bildet dieser eine wesentlich grössere 
Fläche, als er selbst ist. 

Auf diese Weise lassen sich im Freien, 
wenigstens bei Kinder-, Brust- und Kniebildern, 
mit geringen Mitteln Resultate erzielen, die von 
Atelieraufnahmen .nur schwer zu unterscheiden 


sind. Wilh. Klemm, Hofphotograph, 
Sehwäb. Hall. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


563 





Das Aufziehen von Photographien oder 
anderen Bildern usw. auf Zelluloid. Zum 
Aufkleben oder Befestigen von Photographien 
auf Zelluloid bewährt sich am besten ein Ver- 
fahren, bei dem das Zelluloid zuerst mit irgend 
einem Stoft oder auch mit weichem, möglichst 
wenig geleimtem Papier überzogen wird, und 
kann nachher das Aufkleben der Bilder usw. 
mit einem jeden guten Klebemittel für Photo- 
graphien erfolgen. 

Das Zelluloid wird vorerst in die benötigte 
Grösse zugeschnitten, dann ist es mit einem 
weichen Lappen und etwas Benzin von allem 
anhaftenden Schmutz und den Fingergriffen zu 
reinigen, worauf die genau zugeschnittene Photo- 
graphie aufgelegt und, bei grösserem Zelluloid 
vermittelst eines stumpfen Stahlstiftes, die Grösse 
und die Stelle markiert wird, auf welche zuerst 
der Stoff oder das weiche Papier und nachher 
das Bild aufgeklebt werden soll. 

Dieses Feld wird nun in seinem Innenraume 
mittels eines grösseren, weichen, runden Pinsels 
sehr rasch und möglichst gleichmässig mit Azeton 
oder Essigäther oder mit einem Gemisch, be- 
stehend aus 3 bis 4 Teilen Kampfer in ı0 Teilen 
Amylazetat gelöst, bestrichen, und wenn dies 
geschehen, muss sofort der zurechtgelegte Stoff 
oder das Papier flach, sicher und faltenfrei 
aufgelegt und mit dem Rollenquetscher von 
der Mitte aus das Festanrollen geschehen. Das 
Auflegen und Festrollen des Stoffes muss des- 
halb so schnell als tunlich durchgeführt werden, 
weil die aufgestrichene Flüssigkeit ziemlich rasch 
verdunstet, worauf ein Festkleben des Stoffes auf 
der wieder trockenen Fläche ausgeschlossen ist. 

Nach dem Anrollen setzt man die Zelluloid- 
folien einem ziemlich starken Druck in irgend 
einer Presse aus, und kann hierzu sehr gut 
eine Briefkopierpresse dienen. Sind mehrere 
Zelluloidfolien zu beziehen, so muss zwischen 
den einzelnen Blättern während des Einpressens 
eine Zwischenlage von je einem Blatt glatten, 
knotenfreien und rein weissen Papiers ein- 
geschaltet werden, um eine Beschädigung des 
Zelluloids zu verhindern. 

Nach etwa ı bis 2 Stunden nimmt man die 
Folien aus der Presse, und nun können die 
Rückseiten der Bilder in der üblichen Weise 
mit Leim, Kleister usw. bestrichen werden, um 
sie auf der vorgeklebten Fläche untrennbar auf- 
kleben zu können. Es ist noch nachzutragen, 
dass sich ein dünner Schirtingstoff sehr gut 
zum Vorkleben bewährt, und ist dieser am besten 
gleichzeitig mit den Photographien zuzuschneiden, 
um ein ganz genaues Uebereinstimmen zu er- 
halten. Statt des Schirtingstoffes kann man 
auch ein gutes, möglichst dünnes, aber haltbares, 
säurefreies, weisses Lösch- oder auch Filtrier- 
papier benutzen, doch ist der Schirtingstoff wegen 
seiner leichteren Verarbeitung vorzuziehen. M. 


Wachs- oder Gummitucheinlagen für 
Kopierrabhmen als Feuchtigkeitsschutz. 
Um das Eindringen feuchter Luft in den Kopier- 
rahmen während des Kopierens zu verhindern, 
wodurch sich bei feuchtem Wetter alsbald eine 
Erweichung der Negativschichten und demzu- 
folge das Klebenbleiben der ebenfalls feuchtig- 
keitsempfindlichen photographischen Papiere be- 
merkbar macht, bat sich das Einlegen von 
Wächstuch besser, aber von Gummituch sehr 
gut als Isolierstoff bewährt. Diese Oberlage ist 
natürlich genau in das Innere des Kopierrahmens 
passend zuzuschneiden und darf keinerlei Un- 
ebenheiten, Knoten oder‘ sonstige Fehler auf- 
weisen, dagegen kann sie matt oder glatt sein, 
doch sie muss eine narbenfreie, gebundene Fläche 
aufweisen. Die Färbung spielt wohl keine be- 
sondere Rolle, jedoch sind schwarze oder sonst- 
wie dunkle Farben vorzuziehen. 

Hat man sehr viel bei feuchtem Wetter zu 
kopieren, dann empfiehlt es sich ausserdem, die 
Kopierrahmen mit einer nicht zu dicken Asphalt- 
lösung, bereitet aus echt syrischem Asphalt, 
mehrere Male und so lange auf allen Seiten 
einschliesslich des Deckels anzustreichen, bis 
nichts mehr vom Holz aufgesogen wird. Ein 
so behandelter Kopierrahmen kann sich nicht 
mehr bei abwechselndem Feucht- und Trocken- 
werden werfen, denn er ist ziemlich unempfind- 
lich geworden, und das Ein- oder Hindurch- 
dringen der Feuchtigkeit zu den Negativen 
während: des Kopierens ist auch ganz wesent- 
lich eingedämmt, und wenn dann noch die Wachs- 
oder Gummituchüberlage über den photographi- 
schen Papieren benutzt wird, dann ist dieses 
und das Negativ genügend geschützt. 

Als sehr praktisch für diesen Zweck hat 
sich auch noch die folgende höchst einfache Ein- 
richtung erwiesen, indem die unteren Seiten 
der Auflegefalze in den Kopierrahmen mit 
entsprechend schmal zugeschnittenen Streifen 
Gummituch beklebt werden, wobei natürlich das 
Uebereinanderkleben von zwei auslaufenden 
Enden in den Ecken absolut vermieden werden 


muss. Es handelt sich darum, eine völlig ebene, 


glatte Bahn zu erhalten, auf denen die Negative 
ganz gerade liegen und selbst bei stärkerer 
Spannung des Deckels nicht zerspringen können. 

Als Klebestoff für Gummituch bewährt sich 
dasselbe Mittel sehr gut, welches zur Reparatur 
der Gummireifen an Autos oder Fahrrädern 
benutzt wird, und erhält man den Klebestoff 
mit der Gebrauchsanweisung in den bezüg- 
lichen Geschäften oder Handlungen. Die beiden 
Deckelhälften der Kopierrahmen können in der 
gleichen Weise mit je einem entsprechenden 
Blatt Gummituch überklebt werden, wodurch 
jede Verschiebung des Tuches beim Einlegen 
der Papiere und dergleichen vermieden wird. 
— Es ist noch zu erwähnen, dass sich die photo- 


564 


graphischen Papiere beim Nachsehen während 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


festhalt. Demnach werden auch schärfere Kopien 


des Kopierens nicht so leicht verschieben erzielt. 


können, weil das Gummituch wegen seiner 


Ein gutes Gummituch hält bei entprechen- 


elastischen Eigenschaften das Papier genügend der Behandlung unbegrenzt lange Zeit. M. 





— Das Trocknen von Negativen. 
Handelt es sich um eine möglichst schnelle 
Fertigstellung von Negativen, so pflegt man 
zum Schluss wohl eine künstliche Trocknung 
anzuwenden. Wir haben bekanntlich verschie- 
dene Mittel, die uns eine Trocknung der Schicht 
in kürzester Zeit gestatten. Aber nicht immer 
ist gerade äAusserste Schnelligkeit vonnöten, 
auch will man keine besonderen Extra- Ausgaben 
aufwenden, sondern es liegt uns daran, eine 
gewisse Abkürzung zu erzielen. Die „Camera“- 
Philadelphia erinnert in einem Artikel an ver- 
schiedenerlei Massregeln. Der leichteste und 
beste Weg des Trocknens bleibt jedenfalls, die 
Negative an einen Ort zu bringen, wo ein ge- 
wisser Luftdurchzug herrscht, so z. B. in der 
Nähe eines geöffneten Fensters oder in anderer 
Form vermittelst eines elektrischen Ventilators. 
Unter allgemeinen Verhältnissen, wo die Ne- 
gative sich in einem Raume mit wechselnder Luft 
befinden, wird die Trocknung ı bis 3 Stunden 
dauern. Dabei ist eine Vorsicht bedingt, nämlich 
dass in dem benutzten Zimmer nicht etwa Staub 
in der Luft umherwirbelt, der sich dann auf die 
Platten niederschlägt. Wenn solche Staub- 
partikel auf die nasse Negativschicht gelangen, 
so werden jene von der Gelatine festgehalten. 
Man kann solche anhaftende Fasern oder der- 
gleichen nur beseitigen, indem man die Schicht 
abermals durch Eintauchen in Wasser erweicht 
und dann die Faser mit einem weichen Waeatte- 
bausch fortbringt. 


Werden feuchte Negative in einen warmen 
aber geschlossenen Raum gebracht, so trocknen 
sie sehr langsam, und die Bildschicht selbst kann 
darunter leiden. Zieht sich die Trocknung ausser- 
gewöhnlich lange hin, sagen wir 18 Stunden und 
mehr, so können chemische Umsetzungen statt- 
haben. Dieselben machen sich uns dadurch 
erkenntlich, dass von der Gelatine ein sehr 
deutlich wahrnehmbarer Geruch ausgeht. Wenn 
dieser Zustand eintritt, so wird das Negativ 
narbig. Wennschon eine solche Struktur sich 
bei einem Kontaktdruck selten bemerkbar macht, 
so tritt diese doch bei einer Vergrösserung des 
Bildes um so deutlicher hervor. 

An heissen Sommertagen ist die Luft still 
und schwül, ausserordentlich feucht; da die 
Atmosphäre fast mit Wasserdampf gesättigt ist, 


a 


Rundsehau. 


[Nachdruck verboten.] 


so kann eine Absorption des Wassers vom 
feuchten Negativ nur sebr langsam erfolgen. 
An solchen Tagen nimmt mancher Photograpb, 
dem die Fertigstellung der Platten eilt und der 
hierbei keinen elektrischen Ventilator zur Ver- 
fügung hat, ein Alkoholbad zur Hilfe. Diese 
Methode ist aber unzuverlässig und kann Unan- 
nehmlichkeiten schaffen. Wenn das Wasser 
aus dem Negativ durch Eintauchen in Alkohol 
berausgezogen wird, so kann dabei die Gelatine 
so schnelle Zusammenziehung erfahren, dass sie 
Risse erhält. Wenn ferner in dem Negativ 
noch eine Spur von Fixiernatron zurückgeblieben 
ist, so wird die Schicht streifig oder fleckig, 
sobald sie mit Alkohel in Berührung kommt. 
Andere Flecke können auch durch Gebrauch 
unreinen Alkohols entstehen. Ein weiterer und 
bedeutender Nachteil der Alkoholeinwirkung be- 
steht darin, dass die Gelatineschicht hart (hornig) 
wird. Holzgeist darf überhaupt keine Verwen- 
dung finden. 

In geheizten Räumen pflegt die Luft sehr 
trocken zu sein. Bringt man die Negative an 
einen Ort, wo die Luft bewegt ist, das ist in 
die Nähe der Heizquelle, so wird gleichfalls 
schnelle Trocknung statifinden. Die nassen 
Negative sollen jedoch niemals dicht am Ofen 
untergebracht werden, denn die Hitze kann hier 
leicht zu stark werden. Man bleibe einige Fuss 
im Abstande von der Hitzquelle. 

Niemalg sollen Negative im Winter in einen 
kalten Raum zum Trocknen kommen, sofern 
nicht ein Luftzug hindurchweht und die Tem- 
peratur noch beträchtlich vom Gefrierpunkt ent- 
fernt ist. Sobald das in der Gelatineschicht 
noch enthaltene Wasser zum Gefrieren käme, 
wäre das Negativ verloren. 


— Zum Kopieren von Autochrom- 
bildern. Von E. Cousin!) wurde ein Ver- 
fahren der Ausführung von Autochromaufnahmen 
veröffentlicht, das eine Filtereinschaltung um- 
ging. Die Aufnahme wurde nach ihrer Ent- 
wicklung in negativer Verfassung belassen und 
hiernach direkt, wieder ohne Filter, positive 
Autochrome in beliebiger Anzahl hergestellt. 
Ueber diese Methode verbreitet sich jetzt 


von Hübl in den „Wiener Mitteilungen“ näher. 


I) Vergl. „Photogr. Chronik“ 1914, Nr. 27. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


565 





Das Verfahren ist vom theoretischen Standpunkt 
wohl berechtigt, bewährt sich praktisch aber 
nicht. Wird einffarbiges Objekt obne Bildum- 
kehrung und ohne Filter, bei beliebiger Be- 
leuchtung, aufgenommen, so resultiert ein kor- 
rektes negatives Farbenbild, das mit der dem 
Lichte zugehörigen Filterfarbe überdeckt ist. 
Geht man aber an die praktische Ausführung 
und macht z.B. bei Tageslicht eine Aufnahme, 
so ergibt sich wohl ein Negativ mit überdecken- 
dem ÖOrangeton, aber dieser Ton ist nicht 
gleichmässig über die ganze Platte verbreitet; 
die nur wenig gedeckten Stellen erscheinen fast 
farblos. Eine Kopie von diesem Negativ wird 
daber besonders in den Schatten orangegelbe 
bezw. braune Töne zeigen, die das zarte Kolorit 
vernichten. Die Ursache dieses Uebelstandes 
ist in erster Linie in den der Photographie 
eigentümlichen Gradationsfehlern zu suchen. 
Ferner würde Cousins Methode für Aufnahme 
und Kopie völlige Gleichheit des Lichtes be- 
dingen, was für Tageslichtbeleuchtung schwierig 
zu erfüllen ist, da dessen Farbenstellung sehr 
schwankend ist. Bei elektrischer Beleuchtung 
können andererseits Stromschwankungen ziem- 
liche Differenzen verursachen. — Die Methode 
würde auch keine Verkürzung der Expositions- 
zeit bringen, da ja die Platte immer so lange 
zu belichten ist, bis die weniger wirksamen 
roten Strahlen genügend die Bromsilberschicht 
affiziert haben. Ä 


— Vergrösserung von Negativen durch 
Ausdehnung der Schicht. Eine direkte Ver- 
grösserung des Negativs durch Ablösung der 
Schicht, Ausdehnung derselben durch Behand- 
lung mit gewissen Lösungen und Uebertragung 
auf eine neue entsprechende Glasplatte ist schon 
verschiedentlich versucht und auch mit Erfolg 
durchgeführt worden, aber für den allgemeinen 
Gebrauch erwiesen sich die Methoden wohl 
nicht sicher genug; die Ausdehnung war nicht 
immer nach allen Seiten genügend gleichmässig, 
die Bildschicht riss auch bisweilen ein usw. 

R. Namias stellte neuerdings wieder Ver- 
suche dieser Richtung an und prüfte zuvor die 
verschiedenartige Quellung der Gelatine in alkali- 
schen und sauren Bädern; dabei zeigte sich, 
dass die Essigsäure die Gelatine viel weniger 
angreift als mineralische Säuren. Namias em- 
pfiehlt nun die folgende Behandlungsweise. 


Das zu vergrössernde Negativ wird in eine 
Schale gelegt und mit einer fünfprozentigen 
Fluornatriumlösung, der einige Tropfen Essig- 
säure zugesetzt werden, übergossen, so dass 
die Platte vollkommen von der Flüssigkeit be- 
deckt ist. Die Platte verbleibt so lange darin, 
bis sich die Schichtränder abbeben und zu- 
sammenrollen. Die Platte wird dann in eine 
Schale mit reinem Wasser gelegt, wo sich die 


Gelatinehaut von selbst weiter loslöst und aus- 
dehnt. Man schaukelt dabei die Schale ab und 
zu. Eine 9Xız cm-Schicht kann unter Um- 
ständen, sofern sie gewisse Stärke hat, bis auf 
nahezu 13X 18 cm gedehnt werden. 

Nach Ablösung nimmt man die Glasplatte 
aus der Schale, giesst die Lösung vorsichtig 
ab, so dass die Gelatinehaut am Boden ver- 
bleibt. Bringt man jetzt vorsichtig eine fast 
konzentrierte Lösung von Soda darüber, so hat 
nach ıo bis ı5 Minuten hierin die Haut wieder 
ihre ursprüngliche Dimension angenommen. 
Giesst man nun die Sodalösung vorsichtig ab, 
bringt die Gelatinehaut wieder in reines Wasser, 
so dehnt sich die Schicht wieder aus. 

Ist das erwünschte Mass erreicht, so über- 
trägt man die Schicht auf eine gelatinierte Glas- 
platte geeigneter Grösse. 

Die Ausdehnung kann auch mit Essigsäure 
erfolgen. Man bringt nach der Behandlung mit 
Fluornatriumlösung die Platte in Wasser und 
dann deren Schicht nach völliger Loslösung in 
folgendes Bad: 


Chromalaun 2,5 8, 
Essigsäure 6 ccm, 
Wasser . I00 „5 


Nach der gewünschten Ausdehnung bringt 
man eine gelatinierte Platte in das Bad und 
fängt hierauf die Negativschicht glatt auf. — 
Der Chromalaunzusatz arbeitet einer über- 
mässigen, etwaigen ungleichmässigen Ausdeh- 
nung entgegen. 

Durch die Ausdehnung der Schicht erleidet 
natürlich das Negativbild zugleich eine allgemeine 
Schwächung, so dass eine Verstärkung erforder- 
lich wird. Diese ist nach Fertigstellung des 
vergrösserten Negativs vorzunehmen, da eine 
vorherige Verstärkung die Ausdehnung der 
Schicht mehr beschränken würde. Ebenso dürfen 
die zu vergrössernden Negative vorher nicht 
gehärtet worden sein („Phot. Korrespondenz‘). 


— Platinfunde in Deutschland. Wie die 
„Chemiker-Zeitung“ berichtet, ist der Ertrag der 
Deutschen Platinwerke, Gewerkschaft Schlägels- 
berg i. Westf., lohnend. Man hat mit dem Be- 
triebe vor etwa 9 Monaten angefangen, und es 
wurde ein Bestand von mehreren Millionen 
Tonnen platinführendes Gestein berechnet. Aus 
25 Tonnen des Gesteins wurden 500 g reines 
Platin, das nur noch dem Schmelzprozess zu 
unterziehen ist, gewonnen. 


— Photographische Dokumente feind- 
licher Grausamkeiten. Prof. Dr. Küttner- 
Breslau hat in der „Deutschen medizinischen 
Wochenschrift“ (Verlag Berlin) folgenden Auf- 
ruf erlassen: Es kommen jetzt die unglück- 
lichen Krieger und Zivilpersonen, welche von 
Belgiern, Russen und Franzosen verstümmelt 


566 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖMIR. 





worden sind, in die Heimatslazarette und Kranken- 
häuser. Bei den ungeheuren Lügen, die unsere 
Feinde über angebliche Bestialitäten unserer 
Truppen verbreiten, erscheint es mir wichtig, 
von medizinischer Seite Tatsachenmaterial zu 
sammeln, welches geeignet ist, eine furchtbare 
Sprache der Anklage gegen unsere bestialischen 
Gegner zu sprechen. Die medizinischen Wochen- 
schriften sind die geeigneten Instanzen, der- 
artiges Material zu sammeln. Es würde aller- 
dings nicht genügen, von jedem einzelnen, ärzt- 
lich beobachteten Falle die Krankengeschichte 
zu bekommen, sondern es müssten die Ver- 
stümmelten photographiert werden, soweit dies 
aus menschlichen Gründen möglich ist. Die 
Photographiensammlung, beglaubigt durch Akten- 
material und Namen der beobachtenden Aerzte, 
das wäre eine flammende Anklageschrift, die 
auch beim Friedensschluss eine Rolle zu spielen 
geeignet wäre. Kopien von Aufnahmen ge- 
dachter Art sind an die Redaktion obengenannten 
medizinischen Fachblattes zu senden. 


ka 2>-<. 2m 
Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 


(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion heine 
Verantwortung.) 


Photographisseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes ea Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P 


1. A Heragr und Vereinsadresse: en Paul DruBaner: 
a 50, Ansbacher Str. 31, IU., Amt Steinplatz 14048. — 

: Wilh. Hoffsohild Berlin S. 14, Wallstr. 3ı. 

angel genheiten: Reinhold en: Berlin N ae 

othek: Fräulein Pfiug, Berlin Viktoria ins 

Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. 
strasse 13, Amt Moritzplatz ep — Sterbekasse des 

Anmeldungen an OÖ. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. ı3o. 


Mitgliederversammlung am Donnerstag, 
den 3. Dezember, pünktlich 8 Uhr abends, 
im „Weihenstephan-Palast“, 
Friedrichstrasse 176/177. 
Tagesordnung: 

1. Mitteilungen des Vorstandes. 

2. „Einige Episoden von der Sonnenfinsternis- Ex- 
pedition 1914". Vortrag mit Projektion: Herr 
Gehbeimrat Prof. Dr. A. Miethe. 

3. „Lüttich und das belgische Land“ (nach meist 
eigenen Aufnahmen). Projektionsvortrag von 
Herrn Karl Breuer bei der N. P.G. 

4. Unvorhergesehenes. 


Gäste, Damen und Herren, willkommen. 
Rauchen im Vortragssaal höflichst verbeten! 
Der Vorstand. 
I. A.: C Trieb, II. Schriftführer. 
m 0-2 ze 


Württembergiseher Photographen-Bund 
MÄR. W.). | 
An unsere Mitglieder! 
Wir bitten, uns die genauen Adressen aller Vereins- 
angehörigen, welche ausmarschiert sind, in Bälde zu- 


.. 


gehen zu lassen, damit denselben der Bund hier und 
da Grüsse und Liebesgaben aus der Heimat senden 
kann. 


Die Adressen sind zu senden an den Kassierer 


Herrn Eugen Stöckle- Stuttgart, Charloiten- 
strasse 31. 
bt 
Kriegsteilnehmer 


aus dem photographisehen Berufe. 
Das Eiserne Kreuz erhielten: 
Photograph Richard Naggatz- Wilbeimshaven 
und Photograph Max Otto- Wästewaltersdori. 
Den Tod fürs Vaterland starben: 
Photograph Kurt Benndorf- Ammendorf bei 
Halle aS., Photograph Adolf Kipp-Essingen und 
ein Sohn des Photographen R. Krause- Bad Kösen. 


EB 


Auszeiehnungen, 

Die Kartonpapier- und Photographiekarten-Fabrik 
von Oskar Rommel & Co. in Nerchau bei Leipzig 
wurde auf der Internationalen Ausstellung für Buch- 
gewerbe und Graphik, Leipzig 1914, mit der Silbernen 
Medaille ausgezeichnet. 

Auf der diesjährigen Baltischen Ausstellung in 
Malmö (Schweden) hat Herr Max Steckel in Katto- 
witz, Ring 5, früher in Königshütte, für seine hervor- 
ragenden wissenschaftlichen Industrie- und Tierauf- 
nahmen die vom König von Schweden gestiftele 
Königl. Medaille erhalten, ebenso wurden die Arbeiten 
von Paul Schaefer in Wiesbaden mit der Königl. 
Schwedischen Medaille ausgezeichnet. 


nn 2 


Gesehäftliehes. 


Herr Dr. Prelinger, bisheriger Direktor der 
Oesterreichischen Photographischen Gesellschaft, ist als 
technischer Direktor in den Vorstand der N.P.G. ein- 
getreten. | 

year 


Geriehtswresen. 

Die Rätselbilder der ‚Kunst im Bild“ vor 
dem Reichsgericht. (Urteil des Reichsgerichts vom 
ı3. November ıgı4. [Nachdruck verboten.] Erst kürz- 
lich hat das Reichsgericht entschieden, dass die Preis- 
sätselreklame gewisser photographischer Institute für 
Vergrösserungen und Miniaturporträts eine unerlaubte 
Lotterieveranstaltung ist. jetzt beschäftigte nun die 
gleiche Rechtsfrage, jedoch bei etwas anderer Sach- 
lage, nochmals den II. Strafsenat des höchsten Gerichts- 
hofes. Es handelte sich hier um folgendes: 

Das Landgericht Berlin I hat am 5. Juni ıgı4 den 
Kaufmann Ewald Gerlach wegen unerlaubter 
Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie ($ 286, St.G. B.) 
sowie wegen Hinterziehung des Reichslotteriestempels 
(Vergehen gegen 85 28, 32, 33 des Reichsstempel- 
gesetzes vom 15. Juli 1909) zu einem Monat Gefängnis 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


567 





uud 2500 Mk. Geldstrafe verurteilt. Gerlach war die 
leitende Persönlichkeit des im Jahre ıgıı begründeten 
photographischen Instituts „Kunst im Bild“, G. m. b. H., 
nachdem er früher Geschäftsführer des „Internationalen 
Porträtsinstitutes‘‘ gewesen war, und veröffentlichte im 
Herbst ıgıı in der bekannten Weise in zahlreichen 
Zeitungen Preisrätselinserate, in deren Mitte eine 
Staffelei abgebildet war, die von einer fortlaufenden, 
zusammenhbängenden Buchstabenreihe umrahmt wurde. 
Die „Lösung des Rätsels“ bestand ganz einfach darin, 
dass man die Buchstabenreihe bloss durch Einschnitte 
richtig zerlegte und die Sache in vernünftigem Zu- 
sammenhang las, dann ergab sich bei einigen ‚,Preis- 
rätseln‘‘ folgendes: „3000 Mk. und Originalgravfren 
wollen wir verschenken, um uns einzuführen!‘; bei 
anderen lautete die Lösung: „Es strahlt das Auge 
treuderfällt, wenn es erblickt die Kunst im Bild!“ 
Im Beitext hiess es, dass jeder Einsender der richtigen 
Lösung mittels beigedruckten Bestellscheins an der 
Auslosung von Geldgewinnen im Gesamtbetrag von 
3000 Mk. beteiligt sein sollte. Wer ausserdem noch 
7o Pl. Kostenbeitrag einschickte, sollte eine von den 
zu verteilenden 10000 billigen Originalgravären er- 
halten; er kounte aber statt dessen auch die unent- 
geltliche Anfertigung einer Vergrösserung oder eines 
Minlaturbiides nach eingesandter Photographie be; 
auspruchen. Die Verteilung der Geldgewinne sollte 
durchs Los erfolgen. 

Die Strafkammer erblickte hierin eine unerlaubte 
Geldlotterie, die öffentlich gewesen sei, weil jedermann 
sich daran habe beteiligen können, denn die Lösung 
des scheinbaren „Rätsels‘‘ biete keine Schwierigkeiten. 
Die Preisvertellung sei dem Zufall, nämlich der Aus- 
losung, überlassen gewesen. Eine behördliche Er- 
laubnis zu der Veranstaltung habe nicht bestanden. 
Wenn auch Gerlach einen Geschäftsführer angestellt 
und „vorgeschoben‘‘ habe, treffe doch ihn als Leiter, 
Kapitalist und Seele des Unternehmens die strafrecht- 
liche Verantwortung. Nach Tarif Nr. 5 des Reichs- 
stempelgesetzes wäre für die Lotterie mindestens 
500 Mk. Stempelabgabe zu zahlen gewesen. Es be- 
stehe die Vermutung, dass Gerlach, um diesen Be- 
trag zu hinterziehen, die vorgeschriebene Mitteilung 
an die Behörde unterlassen habe. 

Gegen seine Verurteilung legte Gerlach Revision 
beim Reichsgericht ein, die der Reichsanwalt für 
unbegründet eıklärte. Das Reichsgericht hob jedoch 
das Urtell auf und verwies die Sache an die Vorinstanz 
zurück, da die Realkonkurrenz zwischen Lotterie- 
vergehen und Stempelstenerhinterziehung nicht ge- 
nügend begründet ist (Aktenzeichen “ D. 693/14). sk. 


Verletzung des photographischen Urheber- 
rechts. (Urteil des Reichsgerichts vom 3. November 
1914. [Nachdruck verboten.] Wegen vorsätzlicher Ver- 
letzung des photographischen Urheberrechts (Vergehen 
gegen 8 32, Abs. ı des Urheberrechtsgesetzes an Werken 
der bildenden Künste und der Photographie (Kunst- 
schutzgesetz vom g. Januar 1907) hat das Landgericht 
Berlin I am 4. Juni 1914 den Architekten August 
Venitz zu so Mk. Geldstrafe verurtelit, auf Grund 


folgenden Sachverhalts: Der Architekt Kempel in 
München erbaute 1909 nach eigenem Entwurf ein 
Landhaus für den Rentner Sch. in Berlin - Zehlendorf. 
Da das Landhaus kein reiner Nutzbau, sondern eine 
künstlerisch wertvolle Schöpfung persönlicher Prägung, 
also ein künstlerische Zwecke verfolgendes Bauwerk 
war, standen sowohl die Zeichnungen des Entwurfs 
wie auch die Photographien des vollendeten Hauses 
unter dem Schutz von 8 a des Kunstschutzgesetzes, 
nach dessen $ ı5 Kempel als Urheber das ausschliess- 
liche Vervielfältigungs- und gewerbsmässige Ver- 
breitungsrecht hatte. Mit Kempels Einwilligung 
liess der Herausgeber der Zeitschrift „ Innendekoration “', 
Hofrat Koch in Darmstadt, ıgıa das Landhaus von 
dem Photographen Leonhardt aufnehmen und ver- 
öffentlichte die Bilder in seinem Blatte.e Leonhardt, 
der sein Urheberrecht an den Photographien selber 
auf Koch übertragen hatte, durfte einige Abzüge 
zurückbehalten, um sie seinen Kunden als Muster vor- 
zulegen. Als Venitz eines Tages Photographien eines 
anderen Hauses bei Leonhardt, welcher Spezialist 
für Häuseraufnahmen war, bestellte, sah er auch die 
tür Koch angelfertigten Bilder, bat sich einen Abzug 
aus, angeblich, um Leonhardt damit anderen Be- 
stellern von Hausphotographien und Innenaufnahmen 
zu empfehlen, schickte das Bild trotz der Mahnungen 
Leonhardts nicht zurück, sondern liess danach ein 
Klischee anfertigen, welches er am 7. Juni ıgı2 in der 
Zeitschrift „Sport im Bild" in einer Anzeige erscheinen 
liess, in welcher er sich zur Bearbeitung von Bauent- 
wärfen und Ausführung anderer baukfinstlerischer Auf- 
gaben empfahl. Zur Herstellung "des Klischees hatte 
Venitz weder des Architekten Kempel, noch des 
Hofrats Koch, noch des Photographen Leonhardt 
urheberrechtliche Genehmigung eingeholt. Koch stellte 
daher Strafantrag gegen Venitz. 


Wie die Strafkammer feststellt, war sich Venitz 
dessen bewusst, dass er durch den unerlaubten Ge- 
brauch der von Leonhardt unter einer Ausrede ent- 
lHehenen Photographie unbefugt in fremde Urheber- 
rechte eingriff. Durch Veröffentlichung als Bestand- 
teil seines Inserats hat er das Bild vervielfältigt und 
verbreitet, und zwar gewerbemässig, nämlich zur För- 
derung seines Gewerbes als Architekt und zu seinem 
geschäftlichen Nutzen. Hierdurch ist vor allem die 
urheberrechtliche Befugnis Kochs beeinträchtigt 
worden. Abgesehen davon, dass Koch nach $ ıı des 
Kunstschutzgesetzes vom Urheber des Bauwerkes die 
einmalige, nicht die ausschliessliche Veröffentlichungs- 
befugnis der Gebäudeabbildung für seine Zeitschrift 
erhalten hatte, war er nach $ ı cit. auch als Urheber- 
berechtigter der Photographie obne Rücksicht auf den 
Inhalt des Dargestellten anzusehen, da er mit seinen 
Mitteln für seine Zwecke die Aufnahme veranlasst hatte 
(Motive) und das eigene Urheberrecht Leonhardts 
ausdrücklich ausgeschlossen war. Somit war er allein 
zur Verfügung über die Photographie berechtigt und 
als Verletzter nach 8 41 cit. zur Stellung des Straf- 
antrags befugt. Die von Venitz gegen seine Ver- 
urtellung eingelegte Revision hat das Reichsgericht 


568 


auf Antrag des Reichsanwalts als unbegründet ver- 
worfen, da das Kunstschutzgesetz richtige Anwendung 
gelundeu hat (Aktenzeichen 2 D &5jı4). ak. 


kart 


Kleine Mitteilungen. 

— Dieser Tage entstand in der Werkstatt des 
Photogrephen Mann in Einbeck ein Feuer, das schnell 
um sich grifl. Das ganze im Garten gelegene, nur 
die Werkstatt enthaltende Gebäude brannte nieder, 
nur wenige Möbel des Warteraumes konnten gerettet 


werden. a 


Büechersehau. 

Das Bromöldruckverfahren. Von Dr. Emil 
Mayer. Dritte erweiterte Auflage. Verlag von Wilhelm 
Knapp in Halle a.S. Preis 2,80 Mk., geb. 3.30 Mk. 

Innerhalb der kurzen Zeitspanne von wenig mehr 
als einem Jahr erscheint dies Buch zum dritten Male. 
Man daıf aber nicht glauben, dass die neue Auflage 
immer nur ein Abdruck der vorhergehenden Ist, jede 
bringt vielmehr eine Fälle von Neuem. Ist es doch 
hinlänglich bekannt, dass der Verfasser rastlos bemüht 
ist, das heute die gesamte Fach- und Amateurwelt 
beherischende Verfahren, dessen gegenwärtiger Stand 
nicht zum letzten seinem Forschen zu verdanken ist, 
immer weiter zu vervollkommen. Auch in der vor- 
liegenden Ausgabe legt Dr. Mayer wieder seine neuesten 
Errungenschaften nieder, sie ist deshalb als Fortsetzung 
der vorhergegangenen zu betrachten. 

Diesmal ist der Herstellung des Bromsilberbildes, 
als der wichtigsten Grundlage des ganzen Verfahrens, 
ein breiter Raum gewidmet worden. Neu list der Ab- 
schnitt „Verschiedene Arbeitsmethoden “, in dem die 
Oeldruckskizzen-, Porträtkopf- und einige andere 
Techniken ausführlich behandelt werden; nen sind 
terner die Abschnitte: „Umdruck“ und „Oeldruck und 
Bromdöldruck“. Wer in diesen Verfahren arbeitet, darf 
nicht versäumen, auch diese Ausgabe anzuschaffen, 
denn sie bietet die reichen und neuesten Erfahrungen 
einer anerkannten Autorität. .t. 


E. Lux. Das moderne Beleuchtungswesen. 
Aus Natur und Geisteswelt. Bd. 435. Verlag von 
B.G. Teubner. Leipzig u. Berlin 1914. Geb. 1,25 Mk. 

Der Kampf der verschiedenen Beleuchtungsarten 
untereinander ist für jeden Photographen von grösstem 
Interesse, da das künstliche Licht für ihn zu einem 
der wichtigsten Hilfsmittel geworden ist Um sich 
über die Oekonomie und Verwendungsmöglichkeit der 
verschiedenen Lichtquellen ein Urteil zu bilden, bietet 
die vorliegende kurze Zusammenstellung ein vorzüg- 
liches Mittel, da sie sich nicht auf die Beschreibung 
einzelner Lampentypen beschränkt, sondern auch die 
wissenschaftlichen Grundlagen des Beleuchtungswesens 
ausführlicher behandelt und ein treffendes Bild von 
seinem gegenwärtigen Stande gibt. EL. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Patente. 
KL 57b- Gruppe 14. Nr. 272162 vom 1. Januar 1913. 
(Zusatz zum Patent 271041.) 
Chemische Fabrik auf Aktien (vormals E. Schering) 
in Berlin. 

Tellur-Tonbud für photographische Silberbilder 
nach Patent 271041, gekennzeichnet durch einen Ge- 
halt einer Lösung von Tellur in Alkalisulfit. 


+ - 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 

Frage 175. Herr H.B. in B. Eine Anzahl von 
Negativen wurde durch ein Versehen vor vollständigem 
Durchtrocknen lackiert. Am nächsten Tage zeigte 
sich die Schicht überall durch muschelartige Ver- 
tiefungen im Lack verunziert, die stark mitkopierten. 
Können diese Negative durch Ablackieren gerettet 
werden? 

Antwort su Frage ı75. Dies hängt sehr von der 
Natur des angewandten Lackes ab. Im allgemeinen 
verfährt man am besten so, dass man den Lack durch 
ein passendes Lösungsmittel zunächst vollkommen ent- 
ternt. Bei Spirituslack also durch ein wiederholt ge- 
wechseltes Bad von Alkohol, bei Benzollack durch ent- 
sprechende Anwendung von Benzol. Hierbei muss in 
jedem Fall das Negativ stundenlang in drei- bis vier- 
mal gewechseltem Lösungsmittel liegen bleiben, damit 
die letzten Spuren des Lacks entfernt werden. Ueber- 
reiben mit Watte mehrere Male während dieser Operation 
beschleunigt die vollkommene Entfernung. Das Negativ 
wird hierauf getrocknet und in eine vierprozentige 
Lösung von Soda in Wasser gelegt, bis es möglichst 
stark aufgeschwolien ist. Durch darauf folgendes Wässern 
wird die Soda entfernt und die Negative zum langsamen 
Trocknen hingestelit. 

Frage 176. Herr B.P. in V. Wie können mit 
Hilte des Blaueisenprozesses Bilder auf Miichglas her- 
gestellt werden, die für Fensterbilder Verwendung 
finden sollen ? 

Antwort su Frage 176. Mean kann die gewöhn- 
liche Eisenblaulösung in gelatinöser Flüssigkeit für 
diesen Zweck benutzen. Zu einer vierprozentigen Ge- 
latinelösung fügt man auf je 100 ccm nach dem 
Piltrieren 10 g rotes Biutlaugensalz und ı5 g Eisen- 
zitratammoniak. Mit dieser etwas warm gehaltenen 
Lösung, die ganz frisch angesetzt sein muss, überzieht 
man die geputzten Milchglastafeln ganz dünn und 
lässt sie in künstlicher Wärme an einem staubfreien 
Ort trocknen. Läuft die Gelatinelösung zusammen, 
was bei manchen Miichglassorten passiert, so wird 
eine Unterpräparation aus Wasserglas und Bier, die 
vorher getrocknet werden muss, benutzt. Man kopiert 
dann in üblicher Weise am besten in direkter Sonne 
überkräftig und entwickelt in mit einigen Tropfen 
Salzsäure angesäuertem staubfreien Wasser. Schliess- 
lich wird kurz gewässert und bei künstlicher Wärme 
getrocknet. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miothe in Berlin -Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag_von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPNAEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg 19. 





Nr. 97/98. 


6. Dezember. 


IQI4. 


Kriegsnotspende Deutseher Photographen. 


An Beiträgen gingen weiter ein: Hans 
Grätz-Zeithain, Il. Rate, zo Mk.; Verein von 
Freunden der Photographie, Darmstadt ıo Mk.; 
Axel-Bilberg-Leipzig, II. Rate, 5 Mk.; Max 
Halberstadt-Hamburg ıo Mk.; C. Eigenbrod- 
Homberg-Kassel 10 Mk.; Otto Zeumer-Crimmit- 
schau 5 Mk.; Ferd. Brodersen & Co.-Ham- 
burg ıo Mk ; Amateur - Photograpbhen - Verein 
„Kamera“, Plauen i. V. 25 Mk.; H. Wagner- 
Ehrenfriedersdorf i. E. 5 Mk.; J. Carl-Langen- 
dreer ıo Mk.; C. Wachenfeld-Halle a. S. 
5 Mk.; Hugo Martini-Aue i.E. 5 Mk.; Neue 
Photographische Gesellschaft, Berlin - Steglitz 
100 Mk. als II. Rate; Rudolf Dührkoop-Berlin 
5oMk.;FrauEllyDiesel-Müller, Pössnecki.Th. 
5 Mk.; Paul Rossberg-Sebnitz 5 Mk.; B. Rie- 
baud- Lauenburg 5 Mk ; Art. Grosskopf-Aalen 
(Württemberg) 6 Mk.; Jakob Fritz-Kusel 
(Pfalz) 5 Mk.; Georg Ferner-Kaiserslautern 
10 Mk.; F. Wagler-Soest i.W. 1o Mk.;Richard 
Reisewitz, Diedenhofen - Lothringen 5 Mk.; 
Becker & Maas-Berlin ı1o Mk ; Ferd. Strie- 
beck, Völklingen-Saarbrücken ı1oMk. Zusammen 
bis zum 28. November ıg14: 5002,80 Mk. 


An Sachgegenständen: Die Neue Photo- 
graphische Gesellschaft hat nicht nur für 50 Mk. 
Material zur Verfügung gestellt, sondern 4oViertel- 
buch Auskopierpapier oder 4omal 100 Aus- 
kopierpostkarten. | 

Anna Herth-Freiburg i. Br. ein Doppel- 
wässerungskasten, verschiedene Büttenpapiere, 
200 Bromsilberkarten, 2 Dutzend ı2X 16!/, cm, 
3 Dutzend 9X ı2cm Eastman-Trockenplatten, 
6 kleine Kopierrahmen, 100 g Quecksilberjodid, 
diverse Bilderrähmchen sowie diverse photo- 
graphische Schriften. Gust. Haertwig-Magde- 
burg ein Universal Extra-Rapid-Aplanat //6,8, 


Nr. 5. Optische Anstalt Julius Laack & Söhne- 
Rathenow ı Normal-Polynar Nr. 5, 270 Brenn- 
weite, für 18X24 cm-Platte. Fritz Seng-Wis- 
mar ein Braunscher Rollverschluss für Atelier- 
kamera, eine Weisssche Blitzlichtlampe. Kurt 
Ullrich-Stollberg (Erzgebirge) 200 Postkarten, 
Bromsilber, diverse Glyzinentwickler und Ton- 
badtabletten, diverses Mattpapier, weiter ist der- 
selbe bereit, 1oo Postkarten gratis anzufertigen 
und auf Retouche eingesandter Negative ıo Pro- 
zent zu gewähren. Kodakgesellschaft-Berlin eine 
Sendung photographisches Material im Gewicht 
von 120 kg, als: Kartons, Platten, Papiere, 
Wässerungskästen, Schneidemaschinen, Stative, 
Messer, Kopierrahmen, Trockenböcke, ein Ver- 
grösserungsapparat, Lampe, Schalen usw. Kol- 
lege Oye-Grünberg (Schl.) stiftete eine Garnitur 
Bambusmöbel mit Federpolster sowie Kopier- 
rahmen auf Abruf. Drogist Kurt Penner- Elbing 
3 grosse Trockenböcke, 30 Paket verschiedenes 
Entwicklungspapier „Nero“. Bernh. Sander- 
Remschütz b. Saalfeld übergab 4 Objektive, die 
auf Abruf bei dem Unterzeichneten zur Ver- 
fügung stehen. 

Allen freundlichen Gebern sei an dieser Stelle 
von ganzem Herzen gedankt, konnte doch ver- 
schiedenen Kollegen damit hilfreich beigestanden 
werden, manche Not gelindert werden. 

Sachsendungen wolle man zur Vermeidung 
unnützer Frachtkosten auf den Frachtbriefen 
mit der Bezeichnung „Liebesgaben“ versehen. 
Diese Sendungen werden an Herrn Obermeister 
Willibald Zehr-Elbing erbeten. 

Weitere Geldspenden aber wolle man gütigst 
an den Ünterzeichneten richten. 


Adolf Sander, Leipzig- Gohlis, 
Gohliser Strasse 53. 


hit 


Die photographisehe Ausrüstung 
für Aufnahmen auf Kriegssehauplätzen, von Strassenszenen usw. 


Von Max Frank. 


In unmittelbarer oder mittelbarer Verbin- 
dung mit dem Kriege werden jetzt zahlreiche 
photographische Aufnahmen gemacht, aus Ver- 
gnügen oder zum Erwerb oder auch aus beiden 
Gründen zugleich. Gelegenheit dazu ist ja 
reichlich gegeben. Gute Erfolge bedingen gutes 
Arbeiten, und das ist wiederum nur dann mög- 


[Nachdruck verboten.] 


lich, wenn man eine geeignete Ausrüstung be- 
sitzt, wobei aber ein Erfahrener im Notfalle mit 
geringerer Eignung auskommt als einer, dem 
diese Art Photographie noch Neuland ist. 

Also gute Ausrüstung ist ein wichtiges Er- 
fordernis, und deshalb soll hier das Wissens- 
werte darüber zusammengestellt werden. Es 


576 








handelt sich dabei in der Hauptsache um 
Apparat, Verschluss, Objektiv und lichtempfind- 
liches Material. 


Bei der Wahl des Apparates müssen wir 
uns die Verbältnisse vor Augen halten, unter 
denen die meisten solcher Aufnahmen zustande 
kommen. Zunächst werden wohl die meisten 
Aufnahmen aus der Hand gemacht, denn für 
Aufstellen des Apparates auf ein Stativ oder 
auf eine andere Stütze ist weder Zeit noch 
Gelegenheit gegeben, um so weniger, als das 
zu photographierende Objekt meist innerhalb 
des Gesichtsfeldes schnell seinen Platz wechselt, 
wir also, um es bei der Aufnahme auf die 
Platte zu bekommen, seinen Bewegungen mit 
der Kamera folgen müssen. 


Ferner muss man oft ganz unvorgesehene 
Aufnahmen machen, und um dies zu erreichen, 
muss der Apparat schnell aufnahmebereit 
sein. Auch ist es nötig, dass man mit Leichtig- 
keit, ohne viele Handgriffe, mehrere Auf- 
nahmen unmittelbar hintereinander 
machen kann. 

Da ferner der Photograph besonders auf 
den Kriegsschauplätzen selbst körperlich oft 
grosse Anstrengungen auszuhalten hat, so dass 
auf möglichst leichtes und wenig Gepäck Ge- 
wicht gelegt werden muss, so ist geringe 
Ausdehnung und geringes Gewicht des 
Apparates sehr erwünscht. Handlichkeit, schnelle 
Bereitschaft und geringes Gewicht wie mässige 
Ausdehnung sind die drei besonderen Erforder- 
nisse, die eine Kamera für den genannten Zweck 
erfüllen soll, aber leider nicht einfach in gleich 
vollkommenem Masse befriedigen kann, weil 
eines dem anderen etwas im Wege steht. 

Die eigentlichen Stativ- oder Reisekame- 
ras, die nur mit Stativ verwendbar sind, 
schalten in der Regel ganz aus. Es kommen 
zunächst die Klappkameras in Betracht, die 
zusammengeklappt nicht so viel Raum wie die 
Stativapparate einnehmen und leicht aufnahme- 
bereit gemacht werden. Beim Aufklappen schiebt 
sich meist, was sehr angenehm ist, das Objektiv 
in die Lage für Aufnahmen von weiter ent- 
fernten Gegenständen (Einstellung auf Unend- 
lich). Ist das Objektiv durch ein anderes aus- 
gewechselt worden, so muss man sich ver- 
gewissern, ob auch die Einstellung noch stimmt. 

Die Flach- oder Rocktaschenkameras 
legen ihr besonderes Gewicht auf ein möglichst 
flaches Zusammenlegen. Da dies aber doch 
obne Einbusse anderer, nützlicher Eigenschaften 
nicht möglich ist, so kann nicht zu dieser Art 
sonderlich geraten werden. 

Man nehme nur Klappkameras, die doppelten 
Auszug besitzen, damit man auch die Hinter- 
linse wie Objektive grösserer Brennweiten be- 
nutzen kann. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Empfeblenswert sind Klappkameras, die 
gleichzeitig auch für Films (Roll- oder Flach- 
films) benutzt werden. Diese Films haben das 
Angenehme, dass sie leicht von Gewicht und 
leicht auswechselbar sind (ohne viele Kassetten); 
wenn man gute und frische Waren benutzt, 
wird man auch die verschiedenen Misslichkeiten, 
die sich zuweilen bei Films bemerkbar machen, 
vermeiden können. 


Eine Abart der Klappkameras bilden die 
Spreizenkameras. Durch die Verbindung 
des Vorderteiles mit dem Hinterteile mittels 
Scherenspreizen ist eine bessere Festigkeit und 
Dauerhaftigkeit gewährleistet, besonders bei den 
grösseren Apparaten. Sie eignen sich deshalb 
auch, im Gegensatz zu den anderen Kameras, 
bei denen nur das Klappbrett (Laufbrett) die 
Verbindung hält, gleich gut für Hoch- und Quer- 
aufnahmen. Die anderen Klappapparate sind 
in ihrem Bau entweder nur für Hoch- oder nur 
für Queraufnahmen eingerichtet, und Aufnahmen 
in anderer Richtung sind, wenn auch zur Not, 
so doch schlecht zu machen. 


Die Spreizenkameras beschränken jedoch 
teilweise, nicht alle, die Verwendbarkeit auf ein 
Objektiv einer bestimmten Brennweite. Grössere 
Brennweiten können dann allerdings mit Hilfe 
eines Kamera- Ansatzes Verwendung finden. 
Ferner können zu Spreizenkameras auch viel- 
fach Wechselkassetten benutzt werden, durch 
die Raumersparnisse zu erzielen sind. In der 
Regel sind diese Apparate mit Schlitzverschluss 
unmittelbar vor der Platte versehen, der hier 
leichter als bei den übrigen Kameras anzu- 
bringen ist. 

Einen grösseren Raum nehmen die Magazin-, 
Kasten- und Detektivkameras ein, die aber 
nur in den besseren Ausführungen auch für 
Aufnahmen der bezeichneten Art einigermassen 
geeignet sind. Sie lassen verschiedene wichtige 
Vorteile vermissen, brauchen aber nicht auf- 
geklappt zu werden, sind daher schneller auf- 
nahmebereit und können gleichzeitig mit 6 oder 
ı2 Platten „geladen“ werden, was auch ein 
nicht zu unterschätzender Vorteil ist. Dagegen 
ermöglichen sie kein Einstellen nach der Matt- 
scheibe, sind also weniger für andere Zwecke 
brauchbar. Die Klapp- und Spreizenkameras 
sind auch für Mattscheibeneinstellung zu ge- 
brauchen. 

Der „Kriegsphotograph“ hat meist nicht die 
Musse oder Möglichkeit dazu, sich einen günstigen 
Standort nach allen Regeln der Kunst auszu- 
suchen, er ist an die einmal gegebenen Verhält- 
nisse gebunden. Daher ist es sehr empfehlens- 
wert, wenn das Objektiv sich in weitem 
Masse nach oben und unten verschieben 
lässt. Wir können dann leichter für gute Bild- 





verteilung sorgen und auch besonders stürzende 
Linien besser vermeiden, die bekanntlich durch 
schräges Halten der Kamera entstehen. Wind- 
schiefe Gebäude verunzieren auch als unwichtiges 
Beiwerk sonst gut gelungene Sportaufnahmen. 
Seitliche Verschiebbarkeit des Objektives ist 
weniger nötig, ebenso können wir auch bei 
Kriegsaufnahmen die sonst sehr vorteilhafte 
Neigbarkeit des Mattscheibenteiles vermissen. 
Die Einstellskala muss zuverlässig und die Libelle 
an richtiger Stelle, am Mattscheibenteil, an- 
gebracht sein. 


Da wir nun bei Kriegsaufnabmen und ähn- 
lichen Gelegenheiten häufig auf das Einstellen 
nach dem Bildsucher angewiesen sind, so 
ist demselben grosse Aufmerksamkeit zu widmen. 
Der Sucher muss für Hoch- wie für Quer- 
aufnahmen den richtigen, genauen Bildausschnitt 
geben; mindestens ebenso wichtig ist es, dass 


“ der Sucher für Durchsicht wie für Aufsicht be- 


nutzt werden kann, damit wir, je nach Bedarf, 
in Kopfhöhe wie in Brusthöhe einstellen können. 
Sehr praktisch als Aufsichtssucher dünkt mir, 
gerade für Sportaufnahmen, bei denen man so 
mancherlei zu beachten hat, der Sellarsucher 
(von Busch-Rathenow); bei diesem sieht man 
das Bild seitenrichtig und nicht seitenverkehrt, 
wie der Brillantsucher es zeigt. Mit einem 
seitenverkehrten Bilde ist auch eine seitenver- 
kehrte Bewegungsrichtung verbunden, was sehr 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


571 





lästig ist, wenn wir den Apparat dem sich be- 
wegenden Objekt nachführen müssen. Wenn 
wir uns auch mit der Zeit an das umgekehrte 
Nachführen des Apparates einigermassen ge- 
wöhnen können, so werden wir es dennoch 
allzu leicht im Eifer des Gefechtes (meist in über- 
tragener, manchmal aber auch in wörtlicher 
Bedeutung) falsch machen. 

Den Wunsch, das Bild wie bei Mattscheiben- 
einstellung in natürlicher Grösse sehen und 
scharf einstellen zu können und _ gleichzeitig 
doch, wie bei den kleinen Bildsuchern ohne 
weiteres, jeden Augenblick die Aufnahme machen 
zu können, hat zur Einführung der Spiegel- 
reflexkameras geführt. Bei diesen kann auf 
der Oberseite der Kamera, die mit Lichtschirm 
versehen ist, das Bild in richtiger Grösse be- 
trachtet und eingestellt werden. Bei Auslösung 
des Verschlusses legt der schräge Spiegel im 
Innern, der das Bild nach der oberen Matt- 
scheibe wirft, die lichtempfindliche Platte frei. 
Neuerdings hat man auch versucht, statt eines 
besonderen Spiegels die vordere Seite des 
Schlitzverschlussvorhanges als spiegelnde Fläche 
zu benutzen. 


Die Spiegelreflexkameras, die zwar nicht viel 
zusammengeklappt werden können, sind jeden- 
falls für Kriegsphotographie sehr geeignet; sie 
können auch teilweise mit Wechselkassetten 
benutzt werden. (Schluss folgt.) 


— hd  — 


Aus der Praxis des Photographen. 


Hydrochinonentwickler für Strichauf- 
nahmen. Zur Entwicklung von Strichaufnahmen 
auf schwachempfindlichen oder photomechani- 
schen Trockenplatten benötigt man einen sehr 
hart arbeitenden Entwickler, und ist der mit 
Hydrochinon zubereitete immer noch am besten, 
weil er neben der Klarbeit der Striche eine 
ziemlich schwarze, d.h. undurchsichtige Deckung 
der Flächen ergibt. Zum Ansetzen des Ent- 
wicklers benutzt man entweder destilliertes oder 
weiches Wasser, und eignet sich hierzu ganz 
ausgezeichnet das Regenwasser, welches vor 
der Verwendung gut abgekocht und abgekühlt 
werden soll, denn dann ist es reiner noch als 
manches destillierte Wasser. Auch für die 
anderen Bäder (Tonfixier-, Fixierbader usw.) 
soll man nur absolut reines Wasser gebrauchen, 
denn nur dann können sie ihre volle Wirkung 
ausüben. Das abgekochte und abgekühlte Regen- 
wasser hält sich sehr lange Zeit frisch, wenn es 
in grossen Flaschen, gut verkort, in kaltem 
Raum und geschützt vor dem Licht aufbewahrt 
wird. 

Zum Entwickleransetzen für Strichaufnahmen 
benutze ich die folgende Vorschrift, welche fast 


[Nachdruck verboten.) 


bei allen photomechanischen Trockenplatten die 
besten Resultate ergeben hat: ı. 1/, Liter des 
obigen oder destillierten Wassers, 25 g bestes 
Natriumsulfit und 5 g reines, unverdorbenes 
Hydrocbinon. 2. !/, Liter desselben Wassers 
und 25 g kohlensaures Kali, und wenn alles in 
den zwei Flaschen gelöst ist, kann man den 
Entwickler, und zwar je gleiche Teile ı und 2, 
kurz vor dem Gebrauch vermischen. Es können 
mehrere Aufnahmen am gleichen Tage hervor- 
gerufen werden, doch aufbewahrt soll der ver- 
mischte, besonders aber der gebrauchte Ent- 
wickler niemals werden. Die beiden Lösungen ı 
und 2 müssen in küblem, hauptsächlich aber in 
dunklem Raume verwahrt werden, denn das 
Tageslicht verursacht eine baldige Zersetzung 
bezw. das Trübwerden. M. 
Das Geschmeidigermachen der Zapon- 
lacke. Der selbsterzeugte sowie der käufliche 
Zaponlack hat fast durchschnittlich den Fehler 
an sich, dass er nach dem Trocknen etwas zu 
hart und spröde ist, wodurch er sehr leicht 
zum Reissen und Springen neigt, sobald die 
damit bestrichenen Bilder, Papiere usw. gefalzt 
oder auch nur irgendwie gebogen oder geknickt 


82* 


572 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





werden, wodurch dann nicht selten die Bild- 
schichten Verletzungen erhalten. 

Um den allzu spröden harten Lacken mehr 
Biegsamkeit und Geschmeidigkeit zu verleihen, 
gibt man zu etwa 250 ccm Lack (d.i. !/, Liter) 
etwa eine halbe oder ganze Erbse gross bestes, 
goldgelbes venezianisches Terpentinharz, oder es 
sind höchstens 2 bis 3 Tropfen bestes Rizinusöl 


— 


zu gebrauchen, doch scheint es mir, als wäre 
das venezianische Terpentin bei den angestellten 
Versuchen geeigneter; es kommt natürlich auf 
die Qualität des Zaponlackes, bezw. der Lösungs- 
mittel an, wie sich diese zu den benannten 
Beimischungen verhalten. Die vorherige Auf- 
stellung eines kleinen Versuchsquantums ist 
deshalb anzuraten. 





Innungswvesen. 


Der Pfälzische Photographen - Bund, Zwangs- 
innung für die Pfalz, zog bei Gründung den 
Buchhändler und Buchbinder J. R. in G. (Pfalz) 
zur Mitgliedschaft heran, liess aber später nach 
erfolgten Aufklärungen und auf Entscheid der 
Aufsichtsbehörde, des Königl. Bezirksamtes 
Kaiserslautern, R. als Mitglied wieder fallen. 
R. stellte sich zu dem Prozess einen Anwalt, 
und das Königl. Bezirksamt verurteilte die 
Innung zur Tragung der Anwaltskosten. Auf 
Beschwerde seitens der Ianung bei der Königl. 
Regierung der Pfalz fällte diese jedoch nach- 
folgende Entscheidung: 


Nr. e 1993. 
Königl. Regierung der Pfalz, 
Kammer des Innern. 


Speyer, den 30. Oktober 1914. 


An 
das Königl. Bezirksamt Kaiserslautern. 

Aus Anlass der Beschwerde des Vorstandes des 
Pfälzischen Photographen-Bundes, Zwangsinnung mit 
dem Sitze in Kaiserslautern, gegen den Beschluss des 
Königl Bezirksamts Kaiserslautern vom 23. Februar 
ı914 wird dieser Beschluss mit dem Abmasse bestätigt, 
dass die dem Buchhändler und Buchbinder J. R. in G. 
für die anwaltschaftliiche Vertretung erwachsenen 
Kosten diesem zur Selbsttragung überwiesen werden. 

Hierfür waren folgende Erwägungen massgebend: 
Das Königl. Bezirksamt hat mit Recht der Zwangs- 
innung Pfälzischer Photographen - Bund, die auf Grund 
ihres Anerkenntnisses als unterliegender Teil zu er- 
achten ist, die Kosten des gemäss Art. 234, Ziff. 9, 
des bayerischen Gebührengesetzes gebührenfreien Ver- 
fahrens aufgebürdet. Dieser Ausspruch entspricht den 
für die Kostenpflicht in Verwaltungssachen und Ver- 
waltungsrechtssachen in Bayern geltenden Grundsätzen. 
Eine hiervon abweichende reichsgesetzliche Norm be- 
steht für das Verfahren zu & ıooh der Reichsgewerbe- 
ordnung nicht. Es ist deshalb auch nicht angängig, 
wie es die Beschwerdefährerin getan hat, sich auf die 





Vollzugsvorschriften eines anderen Bundesstaates zur 
Gewerbenovelle vom 26 Juli 1897 zu berufen. Wenn 
nach dem Gesagten hiernach an der Pflicht der Zwangs- 
innung zur Kostentragung festzuhalten ist, waren doch 
gegebenenfalis die Kosten der auwaltschaftlichen Ver 
tretung hiervon auszunehmen. Die Reichsgewerbeord- 
nung, insbesondere die Gewerbenovelle vom 26. Jull 
1897 stellen an die einzelnen Handwerker und Ge- 
werbetreibenden ein so hohes Mass von Anforderungen 
in Bezug auf Gesetzeskenntnis und Beachtung von 
Gesetzesvorschriften, dass ihnen die Geltendmachung 
von Einwendungen gegen die Beiziehung zu einer 
Innung auch ohne anwaltschaftliche Hilfe ohne weiteres 
zugemutet werden kann. Dazu kommt, dass derartige 
Fragen über Zugehörigkeit zu einer Innung den Gegen- 
stand ständiger E:ıörterungen in den beteiligten Fach- 
vereinigungen, Berufsgruppen usw., dann in den von 
vielen Gewerbetreibenden gelesenen Fachzeitschriften 
bilden, dass ferner den Beteiligten jederzeit die Mög- 
lichkeit unentgeltlicher Auskunftserholung bei der 
Handwerkskammer oder bei den Verwaltungsbehörden 
geboten ist und schliesslich die Ermittelung des Sach- 
verhaltes in dem Verfahren vor der Aufsichtsbehörde 
von Amts wegen erfolgt, so dass von einer die Bei- 
ziehung einer anwaltschaftlichen Vertretung notwendig 
machenden Schwierigkeit der Interessenwahrung hier 
nicht gesprochen werden kann. Tatsächlich hat sich 
die anwaltschaftliche Tätigkeit vorwfrfigenfalils auf die 
Antragstellung beschränkt, die ebensogut zu behörd- 
lichem Protokoll hätte erfolgen können. 


Es waren demgemäss die Kosten der anwaltschaft- 
lichen Vertretung hier von der allgemeinen Pflicht der 
Zwangsinnung Pfälzischer Photographen - Bund zur 
Kostentragung auszunehmen und dem Buchbinder und 
Buchhändler J. R. in G. zur Selbsttragung zu über- 
weisen. 

Diese Entscheidung ist gebührenfrei gem. Art. 234, 
Zitt. 9 des Bayerischen Gebührengesetzes in der Fassung 
vom 13 Juli ıgı0. L V.: Conrad. 


Ein unglaubliehes Angebot. 


Die Kunstanstalten, Versandbäuser und ähnliche 
unter hochtrabendem Titel auftretende Menschenfreunde, 
welche dem verehrten Publikum aus reiuster Menschen- 
liebe Bilder umsonst anfertigen und natürlich die 
Photographen dabei auf das schwerste schädigen, 
macher ihre Angebote bekanntlich meist durch Bilder- 


reisende, da die Zeitungsannoncen nicht mehr genügend 
Zugkraft haben. Die einzelnen Sammler, die unter 
einem Oberreisenden stehen, erhalten für jedes zur 
Gratisanfertigung gesammelte Bild die auf dem Pro- 
spekt für Spesen bezeichnete Anzahlung. In den 
meisten Fällen 85 Pf. bis ı Mk., für den früheren 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


573 







Durchschnittspreis von so Pf. bekommen die Kunst- 
anstalten keine Sammler mehr, da das Publikum durch 
die vielen schlechten Erfahrungen und Aufklärungen 
in den Zeitungen usw. vorsichtiger geworden ist. 


Für die Unternehmer kommen dann noch weiter 
hinzu der Preis für die Printe und die Prozente für 
den Oberreisender, meist 33 bis 40 Prozent. 


Es sind also zuerst ziemlich erhebliche Unkosten, 
die im Vertrauen auf die Unerfahrenheit und Leicht- 
gläubigkeit des Publikums verauslagt werden müssen, 
bis der Gewinn durch die Bestellung für sogen. künst- 
lerische Ausarbeitung und Kauf eines Rahmens heraus- 
kommt. 

In Erfindung neuer Wege, Bestellungen zu erlangen, 
sind die Unternehmer, so wenig ihre Erzeugnisse sonst 
mit Kunst etwas zu tun haben, wirklich wahre Künstler. 

Ein ganz findiger Kopf hat nun einen neuen Plan 
ausgetäftelt, wodurch er nicht nur die hohen Kosten 
für die Bildersammier (85 Pf. bis ı Mk) spart, sondern 
auch gleich das Negativ erbäit. Der Mann spekuliert 
nicht mehr auf die Leichtgläubigkeit des Publikums, 
sondern rechnet darauf, dass unter den Photographen 
es eine grosse Zahl derjenigen gibt „die nicht alle 
werden“. 

Der Kriegsplan ist folgender: In Berlin, in schönster 
Lage, wird ein Geschäftsraum gemietet, und was ja 
sehr leicht ist, unter einem klangvollen Titel eine 
G. m. b. H. gegründet. Der Zweck der Gesellschaft ist, 
von den Kriegsteiinehmern kostenlos photographische 
Aufnahmen zu machen, um denselben ein bleibendes 
Andenken zu schaffen. Man sieht, die Gesellschaft bat 
nur menschenfreundliche Ziele. Sie könnte nun eine 
Anzahl Leute engagieren, welche die benötigten Auf 
nahmen anfertigen; sie tut es aber nicht, sondern 
gibt, nach ihren eigenen Worten, den Photographen 
Gelegenheit, ein „sehr bedeutendes Geschäft" zu 
machen. Auch wieder recht menschenfreundlich! Da 
wir nach unseren vielen Erfahrungen ein starkes Miss- 
trauen gegen diese Art Menschenfreunde haben, unter- 
suchten wir die Sache, und sieht das glänzende Geschäft 
für die Photographen doch bedenklich anders aus, als 
die G.m.b. H. es darstellt. 

In Wirklichkeit tut die G. m. b. H. gar nichts, 
sondern überlässt alle Arbeit dem Photographen. Dieser 
darf sich an die betreffenden Truppenkommandanturen 


wenden und um Erlaubnis nachsuchen, die Truppen 
aufzunehmen. Die Militärbehörden werden in der 
jetzigen Zeit, wo mit Anspannung aller Kräfte gearbeitet 
wird, um die Truppen auszubilden, sicher alles andere 
tun, als die einzelnen Leute nacheinander photo- 
graphieren zu lassen. 

Ist der Photograph nun glücklich so weit, so ver- 
langt die G. m. b. H. eine Brustbildaufnahme in Visit- 
grösse, nebst einem unaufgeklebten Abdruck, die 
genaue Adresse des Dargestellten oder seiner nächsten 
Angehörigen und, nicht zu vergessen, das Negativ und 
die vollständige Uebertragung des Urheberrechtes. Die 
Gesellschaft, die bis jetzt noch nichts getan hat, zeigt 
sich aber auch erkenntlich und bietet dem Photo- 
graphen als Entschädigung für seine Mühe, Arbeit, 
Material und gesetzlichen Rechte das BRiesenhonorar 
von sage und schreibe 

fünfzig Pfennigen. 

Die Platten will sie mehrere Jahre aufbewahren. 
Das Andenken besteht, wie sich jeder Leser wohl so- 
fort sagte, in den bekannten Vergıösserungsangeboten. 
Besonders wird man sich wohl an die Familien der 
Gefallenen wenden und Vergrösserungen usw. anbieten. 

Wie missbilligend die Öffentliche Meinung über 
eine derartige Ausbeutung der Kriegsverluste denkt, 
ist schon wiederholt in der Tagespresse zum Ausdruck 
gebracht worden (siehe diese Zeitschrift, S. 517). 

Wäre es nicht gar zu traurig, man müsste darüber 
Jachen, wie gering die Leute die Photographen und 
ihre Fähigkeit, zu rechnen, einschätzen. 

Die Bildersammler, unter denen sich alle möglichen 
verunglückten Existenzen befinden, arbeiten nicht für 
den Schundpreis von so Pf., sondern bekommen bis 
zum doppelten Preis, wie man ihn den Photographen 
anzubieten wagt, der nebenbei viel mehr Arbeit leisten, 
Material liefern muss und auf seine Rechte verzichten soll. 

Wenn ein Photograph Aufnahmen gemacht hat, 
so weiss er selbst, wie er sie praktisch verwerten kann, 
und braucht er die überklugen Herren der G.m.b. H. 
nicht dazu. Die einzigste Antwort ist, wenn ein Kol- 
lege einen Brief von der G. m. b. H. empfangen sollte: 

In den Papierkorb! 


Central-Verband Deutscher Photographen - Vereine 
und Innungen, J. P. 


Schlegel- Dresden, Vorsitzender. 


— ne  — 


Weihnaehtsgaben des Handwerks für die Truppen im Felde. 


Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag 
richtet einen Aufruf an alle Kreise des deutschen Hand- 
werks, sich an der Bereitstellung von Weihnachtsgaben 
für die Truppen im Felde zu beteiligen. Die deutschen 
Handwerks- und Gewerbekammern werden je für ihren 
Besirk eine Sammelstelle für Weihnachtsliebesgaben 
einrichten. Die in den Bezirken der 73 Handwerks- 
und Gewerbekammern nach einheitlichem Plane ge- 
sammelten Gaben werden vom Deutschen Handwerks- 
und Gewerbekammertag in Verbindung mit der Heeres- 
verwaltung den Truppen im Felde zugefährt werden. 


Die Durchführung der Sammlung soll in folgender 
Form erfolgen: 

Jede Handwerks- oder Gewerbekammer errichtet 
eine Sammelstelle für Weihnachtsliebesgaben. Diese 
Gaben sollen aus Paketen bestehen, die für einen Mann 
unter beliebiger Auswahl aus der nachstehend zur 
Kenntnis gebrachten Gabenliste herzustellen sind. Un- 
benommen bleibt natürlich jedem Spender die Stiftung 
mehrerer Pakete. Zweckmässig wird jede Gabe mit 
der Adresse des Spenders im Innern des Paketes ver- 
sehen. Aecusserlich werden die einzeineg Pakete mit 


574 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





dem Stempel der Handwerks- oder Gewerbekammer, 
in deren Bezirk sie gesammelt sind, als besondere 
Weihnachtsgabe „Spende des Handwerks“ gekenn- 
zeichnet werden. Die Verpackung der Pakete muss den 
Vorschriften, die die Feldpost für ihre Weihnachtspakete 
aufgestellt hat, entsprechen und ist sehr fest und dauer- 
haft zu wählen. 

Die bei jeder Handwerks- oder Gewerbekammer 
gesammelten Gaben werden mit Hilfe der Eisenbahn- 
verwaltung zu zwei besonderen Transportzägen zu- 
sammengestellt werden, von denen der eine für den 
Osten und der andere für den Westen bestimmt ist. 
Diese Transporte werden von Beauftragten des Deutschen 
Handwerks- und Gewerbekammertages selbst der 
Heeresverwaltung übergeben werden, die ausdrücklich 
eine derartige Begleitung genehmigt hat. 

Zur Auswahl der einzelnen Gaben durch die Spender 
schlägt das Kriegsministerlum folgendes vor: Hand- 
schuhe (warme) — Hosenträger — warme Weste — 


wollene Strümpfe — Taschentuch — Bleistift mit Hülse 
— kleines Notizbuch — Briefpapier — Feldpostkarten 
— Zigarren, Zigaretten — Zigarrentasche — Tabak — 
Tabakbeutel — Tabakpfeife — Taschenmesser — Näh- 
zeug — Seife — Kamm und kleine Kopfbürste — 
Kleiderbürste (kleinere) — Zahnbürste — Kerzen — 
Konserven — Butter — Dauerwurst — trockenen Kuchen 
— Honigkuchen — Schokolade — Kakao — Marzipan 
— Keks. 

Beigabe alkoholischer Getränke ist nicht erwünscht, 
da die Heeresverwaltung im Bedarfstalle solche veraus- 
gabt. Es ist nötig, den Inhalt eines jeden Paketes 
durch einen Vermerk auf seinem Umschlage zu kenn- 
zeichnen, um der Heeresleitung die Berficksichtigung 
tatsächlich vorhandener Bedürfnisse und Wünsche des 
einzelnen Soldaten zu ermöglichen. 

Der letzte Termin für die rechtzeitige Einlieferung 
der Liebesgaben an die Sammelstelle der Hundwerks- 
(Gewerbe-) Kammer ist der ı5. Dezember. 


 — 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 


Photographisseher Verein zu Berlin. 


(Gegründet 1863.) 


Korporatives Mitglied des Central - Verbandes Deutscher Photo- 
graphen-Vereine und Innungen (J. P.). 


I. Vorsitzender und Vereinsadresse: Hofphotograph Paul Grundner, 
Berlin W.s5o, Ansbacher Str. 31, III, Amt Steinplatz 14048. — I. Schrift- 
führer: Wilh. Hofsohlld, Berlin S. ı4, Walistr. 3a. — Für Kassen- 
angelegenheiten: Reinhold Sohumaan, Berlin NW. s, Kruppstr. ı2. — 
Bibliothek: Fräulein Pflug, Berlin W.90, Viktoria Luise - Platz 6, Amt 
Lützow 1224. — Rechtsauskünfte: Fritz Hansen, Berlin S. sg, Fichte 
strasse ı3, Amt Moritzplatz Bi. — Sterbekasse des C.V.: 

Anmeldungen an C. Trieb, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 130. 

Bericht 
über die Sitzung vom ı2. November 1914 
im Weihenstephan-Palast. 

Die Sitzung wird um 8'/, Uhr durch den Vorsitzen- 
den, Herrn Paul Grundner, eıöffnet, der die zahl- 
reich besuchte Versammlung begrüsst. 

Im Anschluss daran bringt der erste Schriftführer 
einige Schreiben der Handwerkskammer zur Verlesung. 
In einem derselben erklärt sich der Vorstand der Hand- 
werkskammer bereit, bei gegebener Gelegenheit für die 
Wünsche des Photographischen Vereins betreffs der 
Lieferung von Gratisbildern, sowie betreffs des Ver- 
grösserungsschwindels einzutreten. In einem zweiten 
Schreiben bıingt der Vorstand der Handwerkskammer 
zum Ausdruck, dass er den Wunsch der meisten Photo- 
graphen, „Ankündigung und Gewährung von Zugaben 
oder die Ankündigung allein müsse gesetzlich verboten 
werden‘, für voll berechtigt halte und dass er jederzeit 
für dessen Berücksichtigung, soweit es sich um das 
Photographengewerbe handelt, eintreten werde Er 
macht bei der Gelegenheit darauf aufmerksam, dass 
auch sämtliche Handwerks- und Gewerbekammern 
durch den Deutschen Kammertag Stellung gegen das 
Zugabewesen genommen hätten. 

Von der Firma Carl Ernst & Co. sind dem Verein 
eine grössere Anzah) Kartons in verschiedenen Formaten 
übergeben worden, die den notleidenden Photographen 
Ost- und Westpreussens zur Verfügung gestelit werden 





sollen und an die Zentralstelle, an Herrn Obermieister 
Willibald Zehr, Elbing, abgesandt worden sind. 


Darauf macht Herr Grundner die erfreuliche Mit- 
teilung, dass unser Mitglied, Herr Siele, das Eiserne 
Kreuz erhalten hat. Eine Giückwunschadresse, die 
vom Vorstande bereits vorbereitet und von der Firma 
Eduard Blum ausgeführt war, zirkuliert bei sämt- 
lichen Anwesenden zur Unterschrift. 


Durch Herrn Kaiserl. Rat Pietzner ist dem Verein 
zur Verfügung des Vorstandes der Betrag von 50 Kronen 
übersandt worden, anlässlich der 25 jährigen Zugehörig- 
keit des Herrn Pietzner zum Photograpbhischen Verein. 
Sämtlichen im Felde stehenden Mitgliedern des Vereins, 
soweit ihre Adressen zu ermitteln waren, wurde von 
den Vorstandsmitgliedern, die zu diesem Zweck auf 
ihre Bezüge für die Vorstandssitzungen verzichtet haben, 
eine Liebesgabe übersandt. Es wird beschlossen, auch 
den Ertrag der heutigen Büchsensammlung für den 
gleichen Zweck bereitzustellen. Der Vorsitzende teilt 
mit, dass für einen bestimmten wohltätigen Zweck eine 
Dame unseres Vorstandes 50 Mk. gestiftet hat, die ent- 
sprechend verwendet worden sind. 


Hierauf erhält Herr Fritz Hansen das Wort zu 
einem Vortrag über Urheberrechts-Irrtümer in der 
Fachpresse (übertriebene Vorsicht bei Vergrösserungs- 
aufträgen. Herr Hansen führt folgendes aus: 

Wiederholt ist in der Fachpresse darauf hingewiesen 
worden, dass jetzt in der Kriegszeit die Herstellung 
von Vergrösserungen und sonstigen Reproduktionen 
nach alten Bildern ein in vielen Fällen sehr will- 
kommener Ersatz für die durch den Krieg entstandenen 
Ausfälle sein kann. Leider aber wird den Photographen 
dieses Geschäft erschwert, wenn in Fachblättern unter 
missverständlicher Berufung auf das Urheberrecht vor 
der Uebernahme derartiger Arbeiten gewissermassen 
gewarnt wird. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIK. 


575 





So veröffentlichte kürzlich eine bekannte Fach- 
zeitschrift unter dem Titel: „Vorsicht bei zweifelhaften 
photographischen Aufträgen‘, einen Artikel, in dem 
ausgefährt wurde, dass der Photograph stets nachfragen 
müsse, ob der Auftraggeber auch Urheber des zu ver- 
vielfältigenden Bildes oder bei Personenaufnahmen Be- 
steller ist. Weiter wurde empfohlen, sich diese Ver- 
sicherung schriftlich geben zu lassen. 

Schon bei den ersten Beratungen über die Aenderung 
des alten Schutzgesetzes im Jahre 1898 wurde ausfähr- 
lich die Frage erörtert, wie weit es angebracht wäre, 
das Urheberrecht des Photographen zu beschränken, 
und hierbei wurde auch insbesondere darauf Rücksicht 
genommen, dass dem Photographen die Möglichkeit 
bleiben müsse, bei Porträts auf Wunsch des Bestellers 
auch Arbeiten selnes Kollegen zu reproduzieren. Man 
gab dabei unter anderem auch der Erwägung Raum, 
dass der Photograph häufig Gelegenheit habe, nach 
Bildern, die von einem anderen gefertigt wurden, für 
seine Kundschaft Reproduktionen, hauptsächlich Ver- 
grösserungen anzufertigen. 

Nach 8 ı8, Abs. 2, darf der Besteller eines Porträts 
oder dessen Rechtsnachfolger das Porträt nach Belieben 
verviellältigen oder vervielfältigen lassen, während dem 
Urheber die ausschliessliiche Befugnis der gewerbs- 
mäsigen Verbreitung und Vorführung durch mecha- 
nische oder optische Einrichtungen verbleibt. Die 
nicht gewerbsmässige Vorführung oder Verbreitung 
steht dem Dargestellten wie jedem anderen hier wieder 
frei, da eine Beschränkung des Vervielfältigungsrechtes 
auf den eigenen Gebrauch nicht vorgeschrieben ist. 

Während die Vervielfältigung einer Photographie 
eines beliebigen Gegenstandes nach 818, Abs. ı, nur 
zum eigenen Gebrauch gestattet ist und unentgeltlich 
erfolgen muss, ist die Vervielfältigung eines photogra- 
graphischen Bildnisses durch den Besteller nicht an die 
Voraussetzung der Unentgeltlichkeit gebunden. 

Der Verfasser des Artikels befindet sich nun in 
einem grossen Irrtum, wenn er annimmt, dass der 
Photograph bei Vervielfältigungen von Bildnisaufnahmen 
erst nachfragen muss, ob der, weicher den Auftrag auf 
Reproduktion erteilt, auch Besteller des Originalbildes 
ist. Eine solche allgemeine Erkundigungspflicht gibt 
es nach dem bestehenden Recht nicht, und von dem 
Regierungsvertreter wurde bei Beratung des Gesetzes 
in der 124. Sitzung der ıı. Legislaturperiode, II. Session 
des Deutschen Reichstages, am Freitag, den 23. Novem- 
ber 1906, ausdrücklich erklärt: „Nur wenn die be- 
sonderen Umstände des eiuzelnen Falles einen offen- 
baren Verdacht erregen müssen, nur dann ist es au 
dem, der den Auftrag zur Vervielfältigung bekommt, 
sich darüber zu vergewissern, ob sein Auftraggeber in 
der Tat ein Recht dazu hat.‘ 


Jedwedes Risiko in dieser Hinsicht bei der Erteilung 
eines Auftrages soll und muss der Auftraggeber tragen. 
Wenn in jedem einzeluen Falle, wo es sich um Ver- 
grösserungen oder sonstige Reproduktionen handelt, 
der den Auftrag Empfangende immer erst Nach- 
foıschungen darüber anstellen solit, ob der Auftraggeber 
auch wirklich berechtigt sei, die Vervielfältigung vor- 


nehmen zu lassen, so wäre nicht hur in den Ver- 
gröiserungsanstalten, sondern auch in jedem anderen 
photographischen Geschäft ein geordneter Betrieb fast 
unmöglich, und deshalb ist auch von verschiedenen 
Seiten der dringende Wunsch geäussert worden, den 
zu übertriebener Vorsicht führenden Ratschlägen des 
Verfasser entgegenzutreten. Wenn dies hier nur in 
einem Punkte geschehen ist, so erklärt sich das daraus, 
dass es sich um eine für den Geschäftsbetrieb jetzt 
ausserordentlich wichtige Frage handelt, während die 
anderen, auch sehr angreifbaren Ausführungen, die der 
Verfasser über Aktaufnahmen usw. macht, weniger 
wichtig erscheinen und gelegentlich erörtert werden 
können — 

An diesen Vortrag, der mit lebhaftem Interesse auf- 
genommen wurde, schliesst sich eine kurze Diskussion. 

Herr Dipl.-Ing. Hans Schmidt behandelt das 
Thema: „Altes und Neues über das Fixierbad‘“. Der 
Vortrag erscheint demnächst als Aufsatz in der „Phot. 
Chronik “, 

Dem Vortragenden, dem sämtliche Zuhörer mit 
gespanntem Interesse folgten, wird lebhafter Beifall zu 
teil und der Vorsitzende bringt seinen besonderen 
Dank Herrn Schmidt gegenüber zum Ausdruck. 

Da Herr Max Breuer seinen Projektionsvortrag 
über Lüttich und das belgische Land auf eine spätere 
Sitzung verschoben hat, erhält Herr Heinrich Lichte 
das Wort, um über seinen Streifzug auf den russischen 
Kriegsschauplatz einen von zahlreichen Bildern be- 
gleiteten Vortrag zu halten. Zunächst bringt Herr 
Lichte einen Brief seines einzigen Sohnes, der die 
Kämpfe bei Dixmuliden mitgemacht hat, zur Verlesung, 
und wenn auch alle Anwesenden manches aus diesen 
Kämpfen aus den Zeitungsberichten bereits erfahren 
hatten, so bringen sie den lebendigen Schiüderungen 
eines Teilnehmers an diesen Kämpfen doch ein ganz 
besonders lebhaftes Interesse entgegen. 


Hierauf berichtet Herr Lichte von seinen eigenen 
Erfahrungen auf seinem Streifzuge Er erzählt in 
höchst anschaulicher Weise von den Unbegaemlich- 
keiten und Strapazen, die die Teilnehmer an dieser 
Fahrt, die zum Zwecke der Ueberbringung von Liebes- 
gaben unternommen wurde, auf sich nehmen mussten. 
Die Wiedergabe kleiner humoristischer Szenen wärst 
seinen Vortrag, und jeder Hausfrau lacht das Herz im 
Leibe bei dem Gedanken, dass man in Russland eine 
gebratene Gans für 4 Mk. und ein fettes Schwein 
(dieses allerdings in ungebratenem Zustande) für 40 Mk. 
erstehen könne. Wir atmen im Geiste die schlechte 
Luft in den russischen Bauernhäusern und freuen uns 
über die polnischen Juden, die zunächst auf Befehl des 
russischen Militärs Gräben aufschütten und diese nach- 
her auf deutschen Befehi wieder zuschütten mussten 
Wir sehen, wie ein iindiger Offizier als Schreibunter- 
lage für seine Feldpostkaıten den Rücken eines Pferdes 
benutzt, und lauschten mit gespauntem Atem der 
Ausserst packenden Schilderung einer Schlacht, ins- 
besondere eines Bajonettangriffese.. Da Herr Lichte 
am Schluss seines Vortrages die Mitteilung macht, 
dass er 8 Tage lang in ungewaschenem Zustande herum- 


576 





_- I TI TTTTTTe 


fahren musste, freuen wir uns, bei nöherer Betrachtung 
seiner Person feststellen zu können, dass er inzwischen 
Gelegenheit hatte, das Versäumte in reichlichem Masse 
nachzuholen. 

Der starke Beifall, den Herr Grundner noch 
besonders durch Dankesworte unterstreicht, beweist: 
mit wie lebhafter Anteilnahme alle Anwesenden dem 
Vortrage gefolgt sind. 

Schluss der Sitzung um ı1?/, Uhr. 

Paul Grundner, Wwilh. Hoffschild, 

I. Vorsitzender. I. Schriftführer. 
—ds— 


Photographen -Bund 
tür den Regierungsbezirk Trier. 
Sitz: Saarbrücken. 


Unser verehrtes Bundesmitglied 
Herr Photograph Albert Kuban 
in Saarbrücken 
starb am 21. November im Alter von 45 Jahren 


und 4 Monaten. Wir werden ibm stets ein 


ehrerdes Andenken bewahren. Friede seiner 


Asche! 
Il. A.: P. Hardy, I. Schriftführer. 





mer 


Plälziseher Photographen - Bund 


Zwangsinnung für die Pfalz. 


Mitglied des Central-Verbandes Deutscher Photographen -Vereine 
und Innungen (J.P.). 


Die laut Statut im Herbst d. J. abzuhaltende 
Innungsversammlung findet des Krieges wegen nicht 
statt. Die Vorstandsmitglieder, die zum Teil in dieser 
Veısammilung hätten neugewählt werden mürsen, bleiben 
bie aut weiteres im Amt (laut Vorstandsbeschluss vom 
16. November 1914). Der Vorstand. 


Kriegsteilnehmer 
aus dem photographisehen Berufe. 


Martin Ehrlich-Dresden, Unteroffizier, König). 
Sächsisches Feldartillerie- Regiment 23 — Julius Ein- 
siedel-München. — Hofphotograph Ernst Gott- 
mann-Heidelberg, Vizefeldwebel, 2. Landsturm- Infan- 
terie- Bataillon Heidelberg, 8. Kompagnie. — Friedr. 
Herr- Nürnberg, Unteroffizier, Königl. Bayerisches 
Landsturm - Infanterie- Bataillon Ansbach, 4. Kompagnie, 
1. Armeekorps. — J. Jungmann-Strassburg, Vizefeld- 
webel, 61. Landsturm-Infanterie- Ersatzbatallion, ı. Kom- 
pagnie, ı5. Armeekorpe. — R. Krull-Aaken =. E, 
Unteroffizier, 27. Landwehr - Infanterie- Ersatzregiment, 
ı. Kompagnie, zugeteilt dem 16. Armeekorps. — Paul 
Papeesch- Chemnitz, Landwehr Infanterie-Regiment 104, 
47. gemischte Brigade, ıo. Kompagnie, 19. Armeekorps. 
— Chr. Scheel: Kiel, Unteroffizier, 1. Ersatzkompagnie, 
Infanterie - Regiment 163. — G. Schönebeck - Buer 
(Westf... — Th. Schuhmann-Karlsruhe (Bad.), Frei- 
williger, Leibgrenadier- Regiment 109. — Karl Stadel- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. 





mann - Leonberg, Getreiter, Landwehr- Radfahrer- Re- 
serve. Sanitätskompagnie 54, 54. Division, 27. Armee- 
korpse- — Jul. Stein-Worms, Kraftwagenkolonne. — 
Hans Winzer-Potschappel b. Dresden, 2. Landsturm- 
Infanterie- Bataillon Dresden, 45. Brigade, 2. Kompagnie. 
— Jos. Ant. Zimmermann-Kempten, Landsturm- 
Bataillon Kempten. — Rich. Nestler-Neidenburg. — 
C. M. Forneck- Merseburg. 


Das Eiserne Kreuz erhielten: 
Martin Ehrlich-Dresder. — Ludwig Roth- 
hauer-Nitterau (Oberpfalz). 
— ir 


Personalien. 
Gestorben sind Herr Photograph Otto Exner- 
Naumburg a. Qu. im 30 Lebensjahre und Herr Kgl. 
Beyr. Hofphotograph Ernst Rudolph-Hofi.B. 


Der einzige Sohn des Herrn Hofphotographen 
Albert Meyer-Hannover, Albert Meyer, Leutnaut 
der Reserve des 9. Jägerbataillons (während des Reld- 
zuges kommandiert zum 57. Infanterieregiment), wird 
seit dem ı2 September nach dem Gefecht bei Fismes 
bei Reims vermisst. Gefl. Mitteilungen werden herz- 
lichst dankend gegen Erstattung aller Unkosten ent- 
gegengerommen von Herrn Hofphotograph Albert 
Meyer-Hannover, Georgstrasse 24, oder Dresden-A., 


Zirkusstrasse 2, part. 
EI 


Fragekasten. 


a) Technische Fragen. 

Fyage 177. Herr Dr. L. in B. Es soll ein Ver- 
fahren geben, um Autotypien von sogen. Gummitüchern 
mit grosser Vollkommenheit zu drucken, wodurch er- 
hebliche Papierersparnisse erreicht werden sollen. Worin 
besteht dieses Verfahren? 

Antwort su Frage 177. Hier liegt wohl ein Miess- 
verständnis vor. Es handelt sich jedenfalls um den 
sogen. Offsetdruck. Hierbei wird so verfahreu, dass 
von einem üblichen autotypischen Klischee nicht direkt 
auf Papier, sondern auf ein elastisches glattes Gummi- 
tuch gedruckt wird, von weichem dann seinerseits der 
Abdruck auf Papier irgendwelcher Art bewirkt wird. 
Die Papierersparnis besteht darin, dass man wegen der 
Natur des Umdruckes suf viel weniger glatten und 
daher im allgemeinen billigeren Papieren drucken kann 
als direkt vom Klischee. 

Fyage 178. Herr L. K. inC. Wie werden die 
sogen. Briefmarkenporträts hergestellt und worauf be- 
ruht die Möglichkeit, gleichzeitig acht bis zwölt Auf- 
nahmen auf einer Platte herzustellen, die dann gemein- 
sam zu kopieren sind? 

Antwort su Frage 178. Dies Verfahren beruht 
auf der Verwendung einer entsprechenden Anzahl 
gleicher, gleichbrennweitiger Objektive, die in die 
Vorderwand der Kamera eingelassen sind und in 
gleichem Abstande sich befinden. Das Kamerainnere 
ist entsprechend unterteilt, so dass die Objektive gleich- 
zeitig arbeiten können, ohne dass die Bildfelder sich 
überschneiden. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilbeim Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PAOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S. Mühlweg ı9. 





Nr. 99| 100. 


13. Dezember. 


IQ14. 





Die photographisehe Ausrüstung 
für Aufnahmen auf Kriegssehauplätzen, von Strassenszenen usw. 
Von Max Frank. 


(Schluss.) 


Für Aufnahmen von kriegerischen Ereignissen 
wird sehr viel ein Schlitzverschluss un- 
mittelbar vor der Platte benutzt. Das aus 
zwei Gründen. Er ermöglicht sehr kurze Be- 
lichtungen und er nützt die Lichtstärke des Ob- 
jektives ganz aus, aber er hat auch einen 
sehr grossen Nachteil, er führt nämlich bei 
schnell bewegten Objekten — für solche ist’ er 
ja doch vor allem bestimmt — leicht Verzer- 
rungen herbei, die durch die Art der Wir- 
kung, die allmähliche, streifenweise Belichtung 
der Platte, verursacht werden. 

Dies kann bei Sektorenverschlüssen, 
die doch immerhin Belichtungen bis 1/,,0 Sekunde 
gestatten, nicht vorkommen, allerdings lässt ein 
solcher nicht die Lichtstärke voll zur Geltung 
kommen, aber das wird man doch in vielen 
Fällen in Kauf nehmen können. Wenn es mit 
einer Schnelligkeit von !/ggo Sekunde getan ist, 
und das genügt in der Praxis in den meisten 
Fallen auch vollständig, so sollen wir dem 
Sektorenverschluss den Vorzug geben. Um für 
alles gerüstet zu sein, empfiehlt sich eine Zwei- 
verschlusskamera. | 

Der Verschluss soll sich auch selbsttätig 
spannen. 

Andere Verschlüsse als die genannten, die 


wir auch stets nur in guten Ausführungen nehmen ° 


und deren Geschwindigkeitsangaben wir auch 
von Zeit zu Zeit nachprüfen sollen, sind für 
die Kriegsphotographie im allgemeinen nicht 
geeignet, weil sie nicht schnell genug arbeiten 
und auch teilweise keine gleichmässige Beleuch- 
tung des Bildfeldes gestatten. 

Die Wahl des Formates entscheiden 
natürlich zunächst unsere Geldmittel. Aber auch 
wenn diese unbeschränkt sind, so wird doch 
121/,:16cm oder 13:18cm wohl nie überschritten 
werden können, schon allein deshalb, weil es 
in den grösseren Formaten gar keine Sport- 
kameras gibt. Sie würden aber auch viel zu 
unhandlich sein. Wer Lust dazu hat, seine 
Aufnahmen später zu vergrössern, der kann 
ruhig ein kleines Format 6:9 cm (oder gar 
41:6 cm) nehmen. Mit scharf zeichnenden 
Objektiven aufgenommene Bilder lassen sich, 


[Nachdruck verboten.) 


obne an Ansehen zu verlieren, auf g:ı2 bis 
13:18 cm vergrössern. Allerdings hat man 
dabei den Nachteil, dass man seine Positive 
nur auf Entwicklungspapieren anfertigen kann. 
Für Auskopierpapiere wären vergrösserte Nega- 
tive nötig, deren Anfertigung aber meist nicht 
obne Schädigung der Feinheit der Bildzeichnung 
abgehen wird. 

Sollen die Bilder nicht vergrössert werden, 
so ist doch mindestens eine Grösse von 
9:ı2 cm oder noch besser 10:15 cm nötig; das 
letztere Format für Postkarten. 

Viel zu wenig noch wird für Aufnahmen dieser 
Art die Stereophotograpbie benutzt, die doch 
für den Berufsphotographen oft eine weit vor- 


‚teilhaftere Ausnützung seiner Aufnahmen ermög- 


lichte, da dabei doch auch Einzelbilder angefertigt 
werden können. Stereobilder von kriegerischen 
Einzelbeiten würden nicht selten auch für die 
Kriegstechnik und Kriegswissenschaft von sehr 
grossem Wert sein und unter Umständen die 
Beweiskraft der photographischen Aufnahmen 
sehr erhöhen. Der geschickteste „Komponist“ 
versagt bei Stereoaufnahmen. 

Die grösste Rolle spielt bei Kriegsaufnahmen 
wohl das Objektiv, das doch das Bild liefert. 
Da es sich hierbei fast stets um stark bewegte 
Objekte handelt, so können wir die Belichtungs- 
dauer nicht der jeweiligen Helligkeit nach be- 
stimmen, sondern wir müssen uns nach der 
Bewegungsschnelligkeit des Objektes richten, 
damit wir auch genügende Schärfe erhalten. 
Um dabei aber doch stets genügend durch- 
gearbeitete, also keine unterbelichteten Bilder zu 
erhalten, muss das Objektiv eine genügende 
Lichtstärke besitzen. Diese muss in den 
meisten Fällen wenigstens //6,8 betragen; in 
günstigeren Fällen kommen wir auch mit //8 
aus, vielfach aber wird dagegen nur eine Licht- 
stärke von //4,5 befriedigen können. Es kommt 
dabei ja auch sehr auf die Lichtempfindlichkeit 
der Platte an, die die Lichtstärke des Objektives 
zu ergänzen und zu unterstützen hat. 

Die allzu lichtstarken Instrumente, wie z.B. 
die Porträtobjektive, sind dagegen wieder für 
Kriegsaufnahmen weniger brauchbar. Sie besitzen 


83 


578 


naturgemäss eine zu geringe Tiefe, so dass die 
bewegten Objekte schwer in die scharfe Ein- 
stellzone zu bringen sind. Dann aber haben 
sie auch einen viel zu kleinen Bildwinkel, ver- 
langen daher für ein bestimmtes Format eine 
längere Brennweite; sie sind daher auch zu 
schwer und stören das Gleichgewicht der Kamera, 
wenn sie sich überhaupt anbringen lassen. 

Weiterhin ist Anastigmaten entschieden 
der Vorzug vor den Aplanaten zu geben. Zwar 
leisten gute Aplanate auch ganz gute Dienste, 
aber Anastigmate geben ein weit gleichmässiger 
beleuchtetes Bildfeld und gleichmässigere Schärfe, 
während sich bei Aplanaten leicht bei kurzen 
Momentaufnabmen ein Vignettieren, eine ge- 
ringere Helligkeit der Randteile des Bildes, 
zeigt. Das ist aber gerade bei Aufnahmen von 
bewegten Gegenständen, die lange nicht immer 
in die Mitte kommen, sehr zu beachten. 

Die Brennweite des Objektives soll, um 
keine zu schlechte Perspektive zu geben, nicht 
zu klein und wenigstens gleich der Längsseite 
des benutzten Formates sein. 

Bei den Kriegsaufnahmen können wir Auf- 
nahmen gegen das Licht oft gar nicht vermeiden. 
Deshalb müssen wir an das benutzte Objektiv 
auch die Forderung stellen, dass es genügend 
frei von Lichtflecken ist, die sich gern in 
Gestalt heller, kreisförmiger Stellen zeigen, wenn 
die Sonne in das Objektiv scheint. Lichtflecke 
werden bei Abblendung kleiner, aber heller. An 
sich treten sie um so eher auf, je mehr spiegeinde 
Flächen, also je mehr Einzelteile das Objektiv 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


besitzt. Daher ist bei unverkitteten Instrumenten 
ihr Auftreten — theoretisch — eher gegeben. 
Durch geeignete Konstruktion köunen sie für 
die Praxis genügend ausgeschaltet werden. 

Bei günstigen Lichtverhältnissen können 
auch Teleobjektive mit dem Erfolg, dass man 
viel grössere Wiedergabe erzielt, benutzt wer- 
den; kürzere Momentaufnahmen sind jedoch mit 
ihnen kaum möglich. 

Das benutzte lichtempfindliche Material 
muss hochempfindlich, bei genügend dicker 
Schicht und genügendem Silberreichtum, und 
lichthoffrei sein. Auch Gelbempfindlichkeit ist 
praktisch, um gegebenenfalls mit Gelbscheibe 
tonrichtigere Wiedergabe zu erzielen; gute Gelb- 
scheiben verlängern die Belichtungszeit nur auf 
das Zwei- bis Vierfache. 

Films sind allerdings wegen ihres leichteren 
Gewichtes für Kriegsaufnahmen angenehm, aber 
auch teurer. In Filmpacks kann man ohne 
grosse Belastung viel Aufnahmematerial mit- 
nehmen. 

Muss man — und das ist oft praktisch — 
unterwegs entwickeln, so empfiehlt sich die 
Mitnahme von Chemikalien in Patronen- 
oder Tablettenform. 

Die Erfordernisse für Kriegsphotographie sind 
auch für einen Teil anderer Illustrationsauf- 
nahmen, insbesondere für Sportaufnahmen, mass- 
gebend. Dann ist, was sehr betont werden 
muss, den behördlichen Vorschriften unbedingt 
Folge zu geben; denn sonst kann es dem Kriegs- 
photographen schlimm ergehen. 


— 


Rundsehau. 


— Fixierbad für zarte Negative. 
George Smee empfiehlt in „Wilsons Photo- 
graphic Magazine“ ein einfaches Fixierbad 
mit Magnesiumsulfatzusatz (Bittersalz), das die 
zartesten Details im Negativ erhalten soll. Das 
Bad zeigt eine ganz schwach saure Reaktion; es 
bärtet zugleich die Schicht etwas. Diese Fixier- 
lösung hat folgende Zusammensetzung: 


Wasser (warm) . 2 Liter, 
Magnesiumsulfat . 120g, 
Fixiernatron . . 600 „ 


Es ist nicht gerade nötig, dass das Wasser 
dazu heiss ist; die Lösung wird entweder in einer 
grossen Glasflasche oder in einem Steinkrug 
vorgenommen. Nach Lösung der Salze ist die 
Flüssigkeit zu filtrieren oder zu dekantieren. 

Dieses Fixierbad ist von Smee bei 24 bis 





Aus der Praxis des Photographen. 


Mit Aquarellfarbe übermalte Photo- 
graphien gegen Feuchtigkeit zu schützen. 
Mit Aquarellfarben (glyzerinhaltige Wasserfarben) 


(Nachdruck verboten.) 

27 Grad C andauernd verwendet worden, ohne 
irgend welche Nachteile zu offenbaren. Das 
Magnesiumsulfat wirkt als ein mildes Härtungs- 
mittel, ohne die fixierenden Eigenschaften des 
Hyposulfits zu beeinträchtigen. Kein Kräuseln 


der Schicht wurde wahrgenommen, obgleich 


plötzliche Temperaturwechsel, vom Fixierbad 
zur Wässerung, statthatten.e Die in dem Bade 
fixierten Negative zeigten weder in den hohen 
Lichtern, noch in den Schatten irgend welchen 
Detailsverlust. 

Es darf nicht übersehen werden, dass die 
Zusammensetzung des Fixierbades einen gewissen 
Anteil an dem resultierenden Charakter des 
Negativs hat, und dieser wieder auf das Resultat 
der Kopie. Sobald das Fixierbad nicht mehr 
genügend flott arbeitet, ist dasselbe ausser Be- 
nutzung zu stellen. 


[Nachdruck verboten.] 

übermalte Photographien oder sonstige Drucke, 
Zeichnungen usw. haben den unangenehmen 
Nachteil, dass sie bei feuchter Witterung sich 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


nn 


sogar sehr leicht verwischen lassen, auch wenn 
die Malereien schon lange Zeit fertiggestellt 
worden sind. Das in den Farben enthaltene 
Glyzerin, auch wenn es nur in bescheidenem 
Masse bei der Herstellung 'gebraucht wurde, ver- 
ursacht das fortwährende Anziehen von Feuchtig- 
keit aus der Luft, und kann dem nur dadurch 
abgeholfen werden, dass man die Malereien 
mit einem guten Firnis überzieht, der die Luft- 
feuchtigkeit völlig abhält. 

Als vorzüglich bewährt sich der beste Poli- 
turlack, der nur aus hochprozentigem (go bis 
g5prozentigem) Alkohol und dem reinsten Schel- 
lack hergestellt sein darf, denn wenn ein stark 
wasserhaltiger, also schwachprozentigen Spiritus 
gebraucht wird, dann kann sich während des 
Ueberstreichens sogar das Auflösen und Ver- 
schmieren der Farben einstellen, was sich eben 
nur durch Verwendung des besten Politurlackes 
vermeiden lässt. Das Aufstreichen des Lackes 
hat mit einem weichen, sehr feınen Haarpinsel 
in der Art zu geschehen, dass man den Lack 
mindestens fünf- bis sechsmal in dünnen, spar- 
samen Lagen aufstreicht, denn nur so ist es 
möglich, einen sehr gleichmässigen, schön glänzen- 
den Ueberzug zu erhalten, der sich als schmieg- 
sam, d. h. nicht als spröde und brüchig erweist. 
Der Politurlack ist gebrauchsfertig in Instru- 
mentenhandlungen oder den grösseren Lack- 
fabriken käuflich, und ist derselbe fast farblos 
und glasig durchsichtig beim Aufstreichen. 

Als Behälter ist eine ziemlich weithalsige 
Flasche zu benutzen, damit das Lackieren aus 
der Flasche heraus erfolgen kann, und muss 
demnach auch der Pinsel entsprechend gewählt 


— 


579 
werden. Die Flasche ist ausser Gebrauch gut 
zu verkorken, um das Eindicken und das Ver- 
stauben des Lackes zu verhüten. 

Statt des Politurlackes kann der folgende 
Lackfirnis benutzt werden, der aus etwa 85 g 
bestem, reinstem Sandarak, 35 g desgleichen 
Mastix und 4 g Kampfer besteht. Die beiden 
Harze sind zuerst fein zu pulverisieren, und 
gibt man dann alles in eine entsprechend grosse, 
sehr reine Flasche, in der ı!/, Liter hoch- 
prozentiger Weingeist enthalten ist. Nach 
längerem Stehen an einer mässig warmen Stelle 
und sehr häufigem Umschütteln lösen sich die 
Harze gänzlich, und nur die etwaigen Ver- 
schmutzungen des Harzes setzen sich zu Boden. 
Je älter der Lack ist, um so reiner wird er, 
und man schüttet davon nur immer so viel auf 
einen Teller, als zum sofortigen Lackieren 
gerade gebraucht wird. Man soll beim Aus- 
giessen vorsichtig sein, um nicht den Boden- 
satz aufzurühren, der auf den Bildern ein 
körniges, trübes Aussehen verursachen kann. 

Die Anstriche sind gut elastisch, ohne zum 
Reissen oder Abspringen zu: neigen, und treten 
bei diesem, sowie beim Politurlack alle Farben 
sehr lebhaft und frisch hervor. Der Lack 
trocknet mit nicht zu starkem Glanze. Es genügt, 
wenn nur ganz dünne, d. h. etwas magere Auf- 
striche gemacht werden, welche mittels eines 
weichen, breiten Pinsels sehr leicht erzielbar 
sind. Das Trocknen geht sehr rasch vonstatten, 
und soll das Lackieren und Trocknen in gut 
erwärmten Räumen geschehen, denn im Kühlen 
erstarrt der Lack, und die Anstriche werden 
fleckig und trübe. 





Innungswesen. 


Der Pfälzische Photographen -Bund, Zwangs- 
innung für die Pfalz, hatte den Händler L. Sch. 
in L. (Pfalz) bei Gründung der Innung als 
Mitglied herangezogen. Sch. wehrte sich aber, 
und das Königl. Bezirksamt gab Sch. auch 
recht, indem er von der Zugehörigkeit zur 
Innung freigesprochen wurde. Hiergegen legte 
der Innungsausschuss Beschwerde bei der Königl. 
Regierung der Pfalz ein, welche der Innung 
recht gegeben hat. Die Entscheidung lautet: 


Nr.e 2190. 
Königl. Regierung der Pfalz, 
Kammer des Innern. 
Speyer, den 2. November 1914. 
An 
das Königl. Bezirksamt Kaiserslautern. 


Aus Aulass der Beschwerde des Vorstandes des 
Pfälzischen Photographen- Bundes, Zwangsinnung für 
die Pfalz, vom 26 März 1914 gegen den Beschluss des 
Königl. Bezirksamts Kaiserslautern vom 28. Februar 1914 
beschliesst die Königl. Regierung, Kammer des Innern, 


der Pfalz unter Abänderung dieses Beschlusses in 
zweiter und letzter Instanz: 

1. Der Händler mit Drogen- und photographischen 
Artikeln, A. Sch. in L., gehört dem Pfiälzischen Photo- 
graphen -Bund, Zwangsinnung für die Plalz, als Mit- 
glied an. 

2. A. Sch. trägt die Kosten des Verfahrens erster 
und zweiter Instanz. 

3. Gebühren bleiben ausser Ansatz. 


Gründe. 

Das Königl. Bezirksamt Kaiserslautern hat in seinem 
Beschluss vom 28. Februar d. J., auf dessen Sachdar- 
stellung hiermit Bezug genommen wird, die von dem 
Pfälzischen Photographen - Bund, Zwangsinnung für die 
Pfalz, in Anspruch genommene Mitgliedschaft des 
Drogisten und Händlers mit photographischen Artikeln 
A. Sch. in L. aus zwei Gründen verneint: 

a) In Ansehung der von Sch. dem Photographen 
W. in L. auf telephonische Anfrage zugesagten Ueber- 
nahme der Entwicklung von fünf Dutzend Filmpacks 
(d. 1. 720 Aufnahmen), dann in Ansehung der Lieferung 


83* 


580 

einer grösseren Menge photographischer Ansichtskarten, 
darstellend das Kinderferienheim der Stadt Ludwigs- 
hafen, sei ein Nachweis dafür, dass Sch. diese Arbeiten 
selbst ausgelührt, bezw. zur Selbstausführung üüber- 
nommen habe, nicht erbracht und komme daher Sch. 
nicht als Photograph, sondern lediglich als Vermittler 
photographischer Arbeiten durch einen anderen Photo- 
graphen in Betracht, welch letzterer, wenn er sein 
Handwerk in der Pfalz ausübe, seinerseits der Innung 
anzugehören hätte. 

b) Soweit Sch. jedoch entwickle, kopiere und ver- 
grössere (was unzweifelhaft Tätigkeiten des Photo- 
graphenhandwerks seien, wobei die mehr oder minder 
fachgemässe Vollendung der Erzeugnisse belanglos sei, 
erfolge dies lediglich im Zusammenhang mit seinem 
Handel mit photographischen Artikeln als Hilfstätig- 
keit für diesen unter Beschänkung auf dessen Kunden- 
kreis, und ohne dass damit eine Absicht gewerblichen 
Gewinns verbunden sei und ohne dass Sch. das Photo- 
graphenhendwerk als Gewerbe betreibe. Damit fehle aber 
auch die Voraussetzung seiner Innurgszugehörigkeit. 

Dem ersten dieser Gründe war in tatsächlicher und 
rechtlicher Beziehung beizutreten. Handwerker ist, 
wer ein Handwerk dergestalt betreibt, dass er sich an 
dem technischen Hergang der Warenerzeugung selbst 
beteiligt, sei es durch unmittelbare Mitarbeit, sei es 
wenigstens durch Leitung und Aufsichtfährung (vergl. 
Entscheidung des Preussischen Oberverwaltungsgerichts 
vom 19. September 1912, Deutsches Handwerker- Blatt 
1913, S. 145), Die vertragliche Uebernahme einer 
Arbeit zur bedingungsmässigen Ausführung allein be- 


gıändet daher lediglich ein bfrgerrechtliches Ver- ' 


pflichtungsverhältnis zwischen Besteller und Gewerbe- 
treibenden, macht aber letzteren, wenigstens solange 
nicht aus den besonderen Umständen des Falles auf 
ein gemeinschattliches Betriebsverhältnis zwischen Ver- 
mittler und Verfertiger der Arbeit geschlossen werden 
muss, noch nicht zum Handwerker. Die von der Be- 
schwerdefährerin in Anlehnung an einige der Fach- 
zeitschrift „Photogr. Chronik‘ 1913, S. 216, zu ent- 
nehmenden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden 
vertretene abweichende Anschauung findet im Gesetze 
keine Stütze. Soweit A. Sch. die Ausiührungen von 
photographischen Arbeiten (Entwickeln, Kopieren, Ver- 
grössern) nur vermittelt, kann er daher als Hand- 
werker nicht angesprochen und daher auch zur Innung 
nicht beigezogen werden. 


Dagegen konnte dem zweiten Grunde des bezirks- 
amtlichen Beschlusses im Endergebnis nicht bei- 
gepflichtet werden. Die tatsächliche Unterlage für die 
Entscheidung bildet die von Sch. zu Protokoll des 
Bürgermeisteramts in L. vom 29. November 1913 ge- 
machte Angabe, dass er, um seinen Handel mit photo- 
graphischen Artikeln für Amateurbedarf zu fördern, 
für einige der Kunden das Entwickeln von Platten 
und Films übernehme, dann auch das Herstellen von 
Abzügen in geringer Anzahl, ferner die Anfertigung 
einzelner Vergrösserungen. Dies sind, wie das Königl. 
Bezirksamt zutreffend annimmt unzweifelhaft Tätig- 
keiten des Photographenhandwerks ohne Rücksicht 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





auf die mehr oder minder fachgemässe Herstellung 
der Erzeugnisse und ohne Rücksicht darauf, dass 
diese Arbeiten nur einen Teil des Tätigkeitsfeldes eines 
Photographen ausmachen. Denn die Handwerkseigen- 
schaft geht einem Gewerbebetrieb nicht dadurch ver- 
loren, dass nur ein Teil der Handwerksaverrichtungen 
zum Gegenstand eines Spezialbetriebs gemacht wird, 
wie ja gerade auf dem Gebiete des Photographen- 
wesens diese Spezialisierung stark ausgebildet ist. 
Andererseits erfordern die von Sch. übernommenen 
Arbeiten, wenn sie zur Zufriedenheit der Kunden aus- 
geführt werden sollen, immerhin eine gewisse Geschick- 
lichkeit und Erfahrung und können nicht rein mechanisch, 
sondern nur bei bestimmten Vorkenntnissen sachgemäss 
ausgeführt werden. Uebrigens wäre nicht ausser acht 
zu lassen, dass allerdings Berufstätigkeiten, bei denen 
zwar eine Materialverarbeitung usw. von Gegenständen 
vorgenommen wird, bei denen aber eine handweıks- 
mässige Lehrlingsausbildung nicht stattfindet, aller- 
dings nicht zum Handwerk gerechnet werden (siehe 
Landmann, Komm. z. R.G.O,, 6. Aufl, Bd. II, S. oo), 
dass aber diese Einschränkung nur für solche Betriebs- 
arten gilt, für die dieses Merkmal zutrifft, nicht aber 
{ür solche, ihrer Art nach dem Handwerk zuzurechnen- 
den Tätigkeiten, welche im einzelnen Fall in einer 
handwerksmässig unzulänglichen oder doch wenigstens 
nicht für die Lehrlingsausbildung ausreichenden Weise 
ausgeübt werden. 


Die von A. Sch. nach vorstehenden Darlegungen 
ausgeübte handwerkliche Tätigkeit wurde auch ge- 
werbsmässig und selbständig (d. h. nicht als Hilis- 
gewerbe oder in unbedeutendem Umfange) betrieben. 
Zum Begriff des G:werbebetriebs gehört, dass die be- 
treffende Tätigkeit auf Erwerb gerichtet sei und berufs- 
mässig ausgeübt werde. Es kann nun nicht dem 
geringsten Zweifel unterliegen, dass die photographi- 
schen Arbeiten des Drogisten Sch. zum Zwecke des 
Erwerbs erfolgten. Dass die Erwerbshandlung in 
Förderung der Liebhaberphotographie vorgenommen 
wurde und wird, ist vollkommen belanglos. Denn 
nicht Sch. betreibt die Liebhaberphotographie, sondern 
seine Kundschaft. Seine photographischen Arbeiten 
sind daher nicht Sport, sondern Geschäft. Dabei kann 
es auf die Höhe oder Niedrigkeit der von Sch. für 
seine Arbeiten verlangten Preise keineswegs ankommen. 
Denn selbst Gratisabgaben nehmen einer Tätigkeit 
nicht den Gewerbecharakter, wenn sie zur Förderung 
der Gewerbetätigkeit und damit zur Gewinnerzielung 
erfolgen. Ist es doch ein alltäglich zu beobachtender 
Vorgang, dass in Geschäften einzelne Artikel ohne 
Nutzen oder selbst mit Verlust abgegeben werden, um 
dafür die Kundschaft desto kauflustiger für andere 
Einkäufe zu stimmen (vergl. Landmann, Komm. z. 
R. G. O., 6. Auflage, Bd. I, S. 48 und die dort mit- 
geteilten Erkenntnisse). So hat auch hier A. Sch. die 
photographische Tätigkeit des Entwickelns, Kopierens, 
Vergrösserns usw., wenn auch anscheinend zu niederem 
Preis, zum Zwecke der Erhaltung und Mehrung seiner 
Kundschaft, sobin also zur Förderung seines Handels- 
gewerbes, also gewerblich ausgeübt. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. _ 


581 





Diese Tätigkeit erfolgte aber auch berufsmässig 
und selbständig, also nicht bloss gelegentlich oder als 
Hilfsgewerbe eines anderen Gewerbes. Sch. gibt zwar 
bei seiner Vernehmung vom 29 November 1913 an, 
dass die von ihm entwickelten usw. Aufnahmen selbst 
nie. von ihm gemacht seien, sondern von anderen her- 
rühren. Er biete diese Hilfeleistungen nicht öffentlich 
an, sondern führe sie nur für Amateure, die zu ihm 
kämen, also für seine Kundschaft, aus. Die ganze 
Betätigung gelte mehr als Gefälligkeite. Es kämen 
dafür Preise in Berechnung, die weit davon entfernt 
seien, den Begriff „gewerbsmässig‘ zuzulassen. Dem- 
gegenüber ist zu bemerken, dass „die Kundschaft “ 
kein rechtlich bestimmbarer, eng begrenzter Personen- 
kreis ist, innerhalb dessen gewerbliche und andere 
gegenseitige Leistungen als gesellschaftliche Gefällig- 
keiten betrachtet werden können. Es wird eben jeder- 
mann Kunde des Geschäfts, der sich zum Zwecke des 
Vertragsabschlusses über Waren und Leistungen der 
dort angebotenen Art in die Geschäftsräume begibt. 
Wie es der Betrieb eines solchen Geschäftes mit sich 
bringt, werden jedenfalls Aufträge zu photographischen 
Arbeiten nicht bloss von denen entgegengenommen, 
die bereits bisher Waren im Geschäfte gekauft baben, 
sondern auch von denen, die der Geschäftsinhaber 
durch Uebernahme der photographischen Arbeiten als 
künftige Käufer von Waren, an denen er daun besser 
verdienen kann, zu gewinnen hofft. Und da diese 
Arbeiten bisher, wenn vielleicht auch nicht in besonders 
grossem, doch aber auch nicht unerheblichem, jeden- 
falls mit der Entwicklung des Geschäftes jederzeit er- 
weiterungsfähligem Umfange und in der Absicht der 
jederzeitigen Wiederholung ausgeübt wurden, steht 
nicht eine gelegentliche Gefälligkeitstätigkeit, sondern 
eine berufliche zum Zwecke des Erwerbs erfolgte und 
darum eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Reichs- 
gewerbeordnung in Frage. 


Diese Tätigkeit kann aber auch nicht lediglich als 
Hilfsgewerbe zu dem Handelsgeschäft des Sch. betrachtet 
werden. Ein Hilfsbetrieb, welcher den Gesetzen des 
Hauptbetriebs folgt, wird im Sinne der R.G.O. dann 
anzunehmen sein, wenn es sich um eine lediglich zur 
Erfüllung des Betriebsbedfrfnisses des Hauptbetriebes 
entfaltete Tätigkeit handelt (vergl. Landmann, Komm. 
z.R.G.O.,, 6. Auflage, Bd. II, S. 109 und Entscheidung 
des Reichsgericht vom 5. Dezember 1905, Regers 
Sammlung Bd.26, S. 370). Unter diesen Begriff #Allt 
aber die zur Würdigung stehende Tätigkelt des Drogisten 
Sch. nicht. Denn irgend eine Steigerung der Leistungen 
des Hauptbetriebes wird durch diese Tätigkeit nicht 
bewirkt. Sie ist nicht einmal beschränkt auf die Be- 
arbeitung von Erzeugnissen, z. B. Platten, die aus dem 
eigenen Handelsgeschäft stammen, wodurch wenigstens 
ein Interesse des Geschäfts an der Feststellung der 
Bewährung der Geschältsartikel in der Praxis begründet 
werden könnte. Die photographische Tätigkeit. Sch.'s 
vollzieht sich vielmehr nur in einem rein Ausserlichen 
Zusammenhang mit dem Verkaufsgeschäft, stellt sich 
aber sachlich als ein vollkommen selbständiger, wenn 
allerdings auch in der Absicht der Förderung des 


Verkaufsgeschäftes unternommener Betrieb dar. — 
Die photographische Tätigkeit des A. Sch. begreift 
sohin alle Merkmale des selbständigen stehenden Ge- 
werbebetriebs in sich. A. Sch. hat sohin der in Kaisers- 
lautern bastehenden, für den ganzen Regierungs: 
bezirk der Pfalz errichteten (R. E. vom 18. April ıgı3, 
Nr. 12976 U) Zwangsinnung „ Piälzischer Photographen- 
Bund“ als Mitglied anzugehören. 

Der Ausspruch im Kostenpunkt beruht auf der 
Sachfälligkeit des Betelligten, der Ausspruch im Ge- 
bührenpunkt auf Art. 234, Ziff. 9, des bayerischen Ge- 
bührengesetzes in der Fassung vom 13. Jnli 1910. 


L V.: Conrad. 
a 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 


(Für diese Nachrichten übernimmi die Redaktion heine 
Verantwortung.) 


Säshsiseher Photographen - Bund (E.Y.). 
Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen. 

Die Mitgliedschaft unseres verstorbenen Vorstands- 
mitgliedes des Herm Heinrich Ranft-Dresden hat 
Frau Witwe H. Ranft übernommen. 


Der Vorstand. 
I 


| Kriegsunterstützung 
des Vereins Sehlesiseher Faehphoto- 
graphen. 

Der Verein Schlesischer Fachphotographen hat aus 
seinem Vereinsvermögen den Mitgliedern, welche am 
Feldzuge teilnehmen, ebenfalls 1200 Mk. zur Verfügung 
gestellt. Die Unterstützungen sollen gewährt werden 
in Form von Darlehnen oder direkten Zuwendungen 
an Angehörige der Kriegsteillnehmer. Gesuche sind an 
den Vorsitzenden des Vereins, Heırn H. Götz- Breslau V 
zu richten. Ausserdem hat der Verein so Mk. für den 
Nationalen Frauendienst, sowie ı0o Mk. für die be- 
sonders geschädigten Kollegen in Ostpreussen bewilligt. 


EI 


Kriegsteilnehmer 
aus dem photographisehen Berufe. 


Willy Böhling, II. Marine- Luftschiff. Abteilung, 
4. Detachement Norden, Ostfriesland. — Hermann 
Braun- Insterburg. — Paul Finsterbusch- Dresden, 
ı. Kompagnie, Landwehr- Ersatz- Bataillon 101, z. Z. 
Graudenz — Erich Fischer-Dörnits a. E., Sanitäts- 
Sergeant, 2. Kompagnie, Reserve- Jäger- Bataillon 14, 
28. Reserve- Division, 14. Reservekorps. — C. M. For- 
neck- Merseburg, Unteroffizier, im Artillerieregiment 21, 
Munitions- Kolonnen - Abteilung ıı.. — Friedrich 
Grossschopff-Insterburg. — J. Jungmann- Strass- 
burg i. Els., Vizefeläwebel, ı. Kompagnie, ı. Land- 
sturm- Infanterie. Ersatzbataillon Strassburg, XV. Ar- 
meekorps, z. Zt. O. U. Cammerage, Bez. Brüssel. — 
FR. Loo1f-Weinböhla — Walter Lutkat-Insterburg. 
— Richard Nesteler, Vizefeläwebel und Fahnenträger, 
Neidenburg, Reserve- Infanterieregiment ı8, 9. Kom- 
pagnie, ı. Reserve- Infanterie-Armeekorps, ı. Division, 


582 


PHOTOGRAPHISCHE CHRÖNIR. 





n2. Brigade. — Paul Oberst, Sohn des Photo- 
graphen Rudolf Oberst in Salzwedel, Kriegsfrei- 
williger im Infanterie-Regiment Nr. 217, verwundet bei 
den Kämpfen an der beigisch - französischen Grenze 
und gegenwärtig im Lazarett in Salzwedel. — C. Siele- 
Berlin, Oftiziers- Stellvertreter, 4. Ersatz-Division, 9. Er- 
satz-Brigade, 4. Kompagnie, Brigade- Ersatz- Bataillon 
Nr. 112. — Kıiegsfreiwilliger Volkmann- Insterburg. — 
Willy Zimmer- Tilsit. 


Wir bitten, uns weitere Mitteilungen über Ab- 
berufungen zu den Truppenteilen gefälligst bald zu- 
kommen zu lassen, wenn möglich unter Angabe der 
Charge und des Truppenteils (also genaue Feldpost- 
adresse), damit den bei der Fahne Stehenden von den 
Zurückgebliebenen Grüsse usw. zugesandt werden 
können. Ebenso bitten wir, uns Mitteilungen über 
Auszeichnungen, Beförderungen, Aenderungen der Feld- 
adresse, Verwundungen usw. zusenden zu wollen. Den 
Abonnenten der „Photogr. Cbronik “ senden wir ein 
zweites Exemplar der Zeitschrift kostenlos ins Feld nach. 


Verlag der „Photogr. Chronik “, 


Das Eiserne wie Kreuz erhielten: 


Karl Stadelmann-Leonberg, bei der Reserve- 
Sanitäts-Kompagnie 34, 27. Armeekorps, 54. Division. — 
Ferner die Söhne des Hofphotographen Ebel- Bern- 
burg und des Photographen B, Tielemann- Treptow a.R. 
— Volkmann-Insterburg. 


Den Heldentod fürs Vaterland starben: 


Edmund Franke-Kotzenau, Pr. Schl., Ersatz- 
Reservist, Infanterieregiment 94 (Oesterreich), gefallen 
bei Rawaruska (Galizien). 


ir 


Personalien. 


Gestorben ist Herr Photograph Valentin Wolf 


in Nürnberg. 
ER 


Auszeiehnungen 


au? der Internationalen Ausstellung für 
Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914. 


Die k. u. k. Hofphotochemigraphen C, Angerer 
& Göschl in Wien erhielten für ihre Beteiligung an 
der Ausstellung den Sächsischen Staatspreis zuerkannt. 


Die Liste der Gruppe VII (Photographie) enthält 
unter anderen folgende Namen: Erster Silberner Preis 
Max Steckel-Kattowitz, 35. Silberner Preis Max 
Glauer-Oppeln. Von den 26 bronzenen Preisen be- 
kamen den 8. Herr G. Marx-Glatz, den 17. Fräulein 
Elfriede Reichelt - Breslau, den 2ı. Heır Karl 
Wagner -Gieiwitz, Ferner erhielten Anerkennungs- 
diplome die Herren Ad. Barth- Gleiwitz und A. Jüttner- 
Ratibor. 


a nn  m——— 


Die Firma Meisenbach Riffarth & Co.- 
Berlin-München- Leipzig, welche auf der „Bugra“ in 
Leipzig in der mit dem Staatspreise ausgezeichneten 
Ausstellung des „Bundes der chemigraphischen An- 
stalten Deutschlands" reichhaltig vertreten war, stand 
als Mitglied des Preisgerichts ausser Wettbewerb. 
Dieses ehrenvolle Amt ist mit der höchsten Auszeich- 
nung gleichbedeutend. 

Auch der Verlag Wilhelm Knapp in Halle a.S.,, 
weicher auf der „Bugra‘' in der Abteilung „Fach- 
presse‘ ausgestellt hatte, hatte das ehrenvolle Amt, 
Mitglied des Preisgerichts zu sein und stand als solches 
ausser Wettbewerb. 

Herr Hofphotograph F. Schensky-Helgoland 
hat die ihm zuerkannte Bronzene Medaille der „Bugra“ 
abgelehnt, um so mehr, als er auf allen grösseren Aus- 
stellungen der letzten Jahre in Deutschland nur erste 


Preise erhielt. 
— ld 


Aus der Industrie. 


Eine von der Firma Max Blochwitz, vormals 
Georg Rotter-Dresden herausgegebene, äusserst in- 
struktiv illustrierte Broschüre behandelt in ausführlicher 
Weise die verschiedenen Arten der Benutzung eines 
neuen, „Das tragbare Atelier‘ genannten Blitzlicht- 
Apparates, welcher sich als ein sehr beachtenswertes 
Mittel zur Erzielung naturwahren Ausdruckes im Bilde 
erweist. Es gehört zu diesem Apparate ein „tragbarer 
Reflektor‘ sinnreicher Konstruktion, dessen Anwendung 
ebenfalls sehr eingehend in dem Hefte besprochen 
wird. Wir machen hiermit gern auf diese von der ge- 
nannten Firma auf Wunsch kostenlos zur Verfügung 
gestellte Broschfire aufmerksam und heben hervor, dass 


. „Das tragbare Atelier“ und „Der tragbare Reflektor‘ 


einen bemerkenswerten Fortschritt in der Vervoll- 
kommnung der Aufnahmemittel für Heim- und Atelier- 
photographie bedeuten. Die in jeder Hinsicht gut 
durchdachte Erfindung wird manchem Fachphoto- 
graphen Gelegenheit geben, neue Wege in seiner Tätig- 
keit einzuschlagen und dadurch auch seine Erwerbs- 
verhältnisse zu verbessern. O. 


m 22 
Kleine Mitteilungen. 


— Itzehoe Für den Kreis Steinburg Ist eine- 
Photographeninnung gegründet worden. 

— Die Carl-Zeissstiftung bewilligte 10000 Mk. 
für einen neuen Laszarettzug der Stadt Jena. Die Ge- 
samtkosten betragen 40000 Mk. Den Rest bringen 
die Stadtgemeinde und die Einwohnerschaft auf. 

— Infolge des grossen Bedarfs der Heeres- 
leitung an Röntgenplatten haben einige Trocken- 
plattenfabriken in der Herstellung dieser Platten einen 
Ersatz gefunden für den Ausfall, der ihnen infolge des 
sonst stockenden Absatzes erwächst. st. 

— Zur Frage der Kreditgewährung während 
des Krieges. [Nachdruck verboten] In einem an 
die Handelsvertretungen gerichteten Erlass weist der 
preussische Handelsminister darauf hin, dass auf dem 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


583 








Gebiete des Kreditwesens nach Ueberwindung mancher 
unter den ersten Kriegseindräcken erklärlichen Aus- 
schreitungen nunmehr Verhältnisse eingetreten sind, die 
den ungehemmten Fortgang unseres Wirtschaftslebens 
gestatten. Bei der durch die Kriegslage gerechtfertigten 
subigeren Auffassung der Dinge — so heisst es in dem 
Erlasse weiter — muss auf der anderen Seite von den 
Schuldnern erwartet werden, dass sie ihren Ver- 
pflichtungen, soweit es irgend in ihren Kräften steht, 
pänktlich nachkommen. Für die ungefährdete Weiter- 
führung unseres Wirtschaftslebens ist dies nicht weniger 
eıforderlich als eine sich an das Mass des bisher 
UVeblichen anschliessende, unter Umständen auch darüber 
hinausgehende Kreditgewährung. Verschiedene an mich 
gelangte Eingaben, so schreibt der Minister, und 
mancherlei sonstige zu meiner Kenntnis gelangte Tat- 
sachen lassen erkennen, dass sich nicht alle Schuldner 
genügend klar darüber sind, dass sie durch Säumnis 
in der Erfüllung ihrer Pflichten nicht nur einzelne 
Gläubiger, sondern durch die Hemmungen, die auf 
diese Weise dem Wirtschaftsleben entstehen, auch das 
Gemeinwohl schädigen. In dem Bestreben, dem ent- 
gegenzutreten, rechne ich auf dieselbe fördernde Unter- 
stüätzung der Handelsvertretungen, wie ich sie bei der 
Bekämpfung unberechtigter Krediteinschränkung ge- 
funden habe. rd. 


— Von dem gegenwärtigen Weltkrieg 
werden sich spätere Generationen ein lebensvolleres 
Bild machen können, als von früheren Kriegen, in die 
unser Land verwickelt war. Denn noch niemals konnte 
die Photographie zum Festhalten der flüchtigen Er- 
eignisse in so bedeutendem Umfange herangezogen 
werden wie bei dem grossen Völkerringen unserer 
Tage. Bei der auf photographischem Gebiete bisher 
vielfach hervorgetretenen Vorliebe für ausländische Er- 
zeugnisse wäte es nun aber gar nicht ausgeschlossen. 
dass der eine oder andere der auf den Kriegsschan- 
plätzen zugelassenen Photographen Fabrikate aus 
Feindesland verarbeitet. Um dem vorzubeugen, hat 
der stellvertretende Generalstab an die Zulassung von 
Kriegsphotographen und Kriegskinooperateuren die Be- 
dingung geknüpft, dass zu den Aufnahmen ausschliess- 
lich Erzengnisse deutschen Ursprungs verwendet werden 
dürfen. Das bedeutet eine erfreuliche Förderung unserer 
heimischen Industrie. st. 

un 2 Zn ms 


Geriehtswesen. 

GrenzenderRechtedesSchuldners während 
der Kriegszeit. [Nachdruck verboten.] Nach der 
Bundesratsverordnung vom 7 August ıgı4 sind bekannt- 
lich die Gerichte berechtigt, Zahlungsfristen zu be- 
willigen. Ein Schuldner hatte auf Grund dieser Be- 
stimmung um Einstellung des Vollstreckungsverfahrens 
gebeten, und seinem Antrage war auch Folge gegeben 
worden. 

Der Gläubiger legte Beschwerde ein, in der er 
geltend machte, die Bundesratsverordnung schreibe 
doch vor, dass Zahludgsfrist nur dann zu bewilligen 
ist, wenn die Lage des Schuldners sie rechtfertigt, 


und wenn die Zahlungsfrist dem Gläubiger 
nicht einen unverhältnismässigen Nachteil 
bringt. Letzteres sei im vorliegenden Falle noch 
gar nicht festgestellt, denn er selber sei in dem Ver- 
fahren noch nicht gehört worden. 

Das Landgericht I Berlin hat die Beschwerde des 
Gläubigers für berechtigt anerkannt. Das Gesetz sei 
nicht so gedacht, dass unter allen Umständen die 
Schuldner einen Vorteil davon haben sollen. Schon 
um festzustellen, ob die Zahlungstrist dem Gläubiger 
nicht einen unverbältnismässigen Nachteil bringt, müsse 
das Vollstreckungsgericht auch den Gläubiger regel- 
mässig hören. Das ergibt sich schon daraus, dass der 
Bewilligung der Zahlungsfrist das ordentliche Prozess- 
verfahren voranzugehen habe. Gewährt das Voll- 
streckungsgericht — falls nicht etwa der Antrag des 
Schuldners von vornherein abgelehnt werden muss — 
eine Einstellung ohne Anhörung des Gläubigers, so 
liegt ein mit solchem Mangel behaftetes Verfahren vor, 
dass es auf die Beschwerde des nicht gehörten Gläubigers 
jedenfalls augezeigt erscheint, die Sache an das Amts- 


gericht zur weiteren Erledigung zurückzuverweisen 
(Landgericht I, Berlin 25 T. 1298/14.) rd. 
ln 
Eingesandt. 


Deutscher Heldensaal ı914. 

Die „Münchener Illustrierte Zeitung‘ ersucht in 
einer Notiz in den „Münchener Neuesten Nachrichten “ 
Angehörige von Gefallenen, Bilder einzusenden, 
macht aber die Aufnahme der Bilder in ihrem Blatte 
davon abhängig, dass sie sich, soweit es sich um Bilder 
von Berufsphotographen handelt, das Vervielfältigungs- 
recht von den Photographen kostenlos abtreten lassen 
oder dessen Kosten selbst tragen. 

Die unterzeichneten beruflichen Vereinigungen, 
denen sämtliche Photographen von München und 
Pasing angehören, machen das Publikum darauf auf- 
merksam, dass nach dem Gesetz der Urheber allein 
das Recht hat, Bilder gewerbsmässig zu verbreiten, 
also geschäftlich auszubenuten, bei Porträts natärlich 
nur mit Einwilligung des Abgebildeten. Wenn die 
„ Münchener Illustrierte Zeitung‘‘ mit ihrem ‚„ Helden- 
saal“ ihre Auflage nahezu verdreifacht, so entspricht 
es nur dem Rechtlichkeitsgefühl, dass sie auch die 
Kosten dieser Reklame trägt und nicht diese von den 
Photographen oder den Angehörigen der Gefallenen 
tragen lässt. Wir hatten der ‚Münchener Illustrierten 
Zeitung‘‘ angeboten, uns für den ,„Heldensaal‘“ mit 
dem vierten Teil des normalen Preises für das Verviel- 
fältigungsrecht zu begnfgen und ein weiteres Viertel 
einem wohltätigen (Kriegs-) Zweck zuzuführen. Diesen 
unseren Vorschlag hat die „Münchener Illustrierte 
Zeitung‘ abgelehnt. 

Die Photographen, welche sich zum Schutz gegen 
die Ausbeutung durch Verletzung des Urheberrechts 
in der Illustrationskonvention zusammengeschlossen 
haben, stehen fest auf dem Standpunkt, dass keine 
Vervielfältigung, welche einem Dritten zum Gelderwerb 
dient, umsonst gestattet werden darf, Erwähnt sei 


584 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





übrigens, dass der Amateur ebensowohl das Urheber- 
recht an seinen Arbeiten besitzt wie der Fachmann. 


Die Illustrations - Konvention München. 

Der Süddeutsche Photographen-Verein. Die Münchener 
Photographische Gesellschaft von 1879. Die Freie Ver- 
einigung der Münchener Fachphotographen. 
Die Zwangsinnung für das Photographengewerbe für 
München und Pasing. 


nn Den 2) 


Büshersehau. 

Führer und Helden. Federzeichnungen von 
Karl Bauer (28%X36cm). ıgı4. Einzelblatt so Pf. 
zwölf Blätter in geschmackvoller Geschenkmappe 
2,50 Mk. Postkarten mit verkleinerter Wiedergabe 
der Bildnisse ıo Pf., vollständige Reihe in künstleri- 
schem Umschlag ı Mk. Rahmen, zu den Kunst- 
blättern passend (28%X 36 cm), von t,5o bis 3,50 Mk. 
Verlag B. G. Teubner, Leipzig. 

Die Sammlung von Bildnissen unserer „Führer 
und Helden“ von Karl Bauer zeichnet sich dadurch 
aus, dass sie als das Werk eines bekannten Künstlers 
den Kern der Persönlichkeit zu packen und sie uns 
lebensvoll in ihrer Eigenart vor Augen zu stellen ver- 
mögen. Was den früheren Bildnisreihen des Künstlers 
nachgerühmt worden ist, dass sie die Fähigkeit, das 
Charakteristische herauszuheben, bekundeu, dass durch 
die Tiefe der Auffassung, die Steigerung des psychischen 
Ausdrucks und die wirksame malerisch-zeichnerische 
Ausführung als berufener Darsteller hervorragender 
Männer erscheine, das gilt auch von diesen neuen 
Bildnissen der Führer und Helden unseres Volkes, 
deren Wirken und Taten wir vor unseren Augen ge- 
schehen sehen. So darf das Werk, das diese Vor- 
kämpfer deutschen Geistes zur Erscheinung bringt, als 
eindrucksvolle Verkörperung unseres Volkes gelten, 
wie es in diesen einzigen Tagen bis zum letzten Manne 
selbst mit an seiner Zukunft schmiedend erscheint! 


Seine geschmackvolle Ausstattung und seine Preis- 
würdigkeit wird ihm die weiteste Verbreitung sichern. 


» 





Fragekasten. 


Technische Fragen. 

Antwort Herm W.G. in K. Wir müssen Sie in 
diesem Fall auf den Annoncenteil verweisen. Ein An- 
gebot im redaktionellen Teil ist natürlich ausgeschlossen. 
Eine historisch interessante Kamera kauft das Photo- 
chemische Laboratorium der Technischen Hochschule 
Berlin, falls sie vollständig ist. Geben Sie uns Ihre 
Adresse. 


Frage 179. Beır N. M.in St. A. Möchten Sie mir 
Näheres mitteilen von wo man die Nitralampe beziehen 
kann? 


Antwort su Frage 179. Unter Nitrelampen ver- 
steht man die modernen, besonders ökonomischen Gläh- 
lampen, bei denen dem Zerstäuben der elektrischen 
Glühkörper durch eine unter einem gewissen Druck 
stehende Stickstoftfüllung der Birne entgegengearbeitet 
wird. Diese Lampen, welche sowohl für Projektions-, wie 
auch Aufnahmezwecke sich immer mehr einführen, 
verdienen die Aufmerksamkeit der Photographen. Zu 
beziehen sind sie durch alle grösseren Installations- 
geschätte, sowie direkt von der Auergesellschaft und 
der A.E.G. 


Frage ı80. Herr E. H. in Spandau. Worin liegt 
die Ursache des zu langsamen Tonens von Matt- und 
Chamoispapier, welches stundenlang im Platinbade 
tont, selbst bei frischem Bade? Der Tonungsprozess 
ist folgender: Halbstündiges Auschloren in temperlertem 
und mehrmals gewechseltem Wasser, alsdann 2 Minuten 
langes Baden in Salzwasser (eine Messerspitze voll auf 
ı Liter Wasser). Hierauf 5 Minuten Wässerung und 
Einweichen der Bilder im Spiritusbad (1 Teil Spiritus 
und 2 Teile Wasser. Nochmalige Wässerung mit min- 
destens 5 Minuten und noch längerer Dauer. Das 
Tonbad (temperiert) ist genau nach Vorschrift (Beko- 
Matt und Chamois) angesetzt und wird zum Teil mit 
gebrauchter und filtrierter Lösung vermischt. Die 
einzeln hineingelegten Bilder werden beständig be- 
wegt und trotz Gebrauches von verschiedenem Platin- 
chlorür (Schering, Dr. Jakobi usw.) dauert die 
Tonung oftmals mehrere Stunden. Es erübrigt sich 
die Bemerkung, dass peinliche Sauberkeit während des 
Prozesses beachtet wird, da ich die Tonung selbst vor- 
nehme. . 


Antwort su Frage 180. Das zu träge Tonen im 
Platinbad kann sehr verschiedene Ursachen haben. 
Sorgfalt des Photographen vorausgesetzt, kann das 
destillierte Wasser, mit dem das Bad angesetzt wurde, 
die Schuld tragen, da schon sehr kleine Verunreinigungen 
mit organischer Substanz ein Ausfällen des Platins be- 
wirken können. So kann ein Platinbad unwirksam 
werden, wenn es in der Flasche längere Zeit mit dem 
Korken in Berührung bleibt. Ausserdem aber kann 
das Alter des Papiers die Schuld tragen. Alle modernen 
Papiere tonen früh am schnellsten und ausgiebigsten. 
Mit längerer Lagerung tonen viele derselben sehr 
schwer und verbrauchen unverbältnismässig viel Edel- 
metall, weil schon das Auschloren nicht normal ver- 
läuft. Man erkennt dies daran, dass sich auf den 
fertig getonten Bildern ein mit Watte abwaschbarer 
schwarzer Niederschlag ansetzt, der wesentlich aus Platin- 
schwarz besteht. — Schliesslich wurde uns jüngst ein 
Fall bekannt, wo Tonungsversager, dadurch eintraten, 
dass an das Papier oder in das Bad eine Spur fettiger 
Substanz (Terpentindöl) gelangt war. Beim Eintauchen 
in das Bad nahm das Papier Spuren der oberflächlichen 
Fettschicht mit hinein, die jede Tonung aufhoben, da 
die dünnsten Fettschichten ein Eindringen des Bades 
in die Bildschicht verhindern. 


a T——————————————————————————————————————————————————nn a nn nennt 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Rundsehau. 


Nr. 101/102. 
— Aetzimitationen von Werkstatt- 
scheiben. Matt geätztem Glase sehr ähnliche 


Imitation erzielt man, wenn absolut reiner Kaut- 
schuk in ganz kleine Stückchen zerschnitten 
und diese in reinem Petroleumäther aufgelöst 
werden. Nach längerem Stehen und öfterem 
Umschütteln hat sich der letzte Rest des Kaut- 
schuks gejJöst; man lässt das Ganze einige 
Tage abstehen, worauf die obere ganz klare 
Flüssigkeit sehr vorsichtig, ohne dass der 
Bodensatz aufgerührt wird, in einen anderen 
weithalsigen Glasbehälter abzufüllen ist. Dann 
versetzt man die Lösung noch mit durch Wein- 
geist vermischter frischer, d. h. ungekochter 
Milch, worauf nach gründlichem Umrühren das 
Mattieren der Gläser stattfinden kann. Die in 
dieser Weise mattierten Scheiben haben ein 
mattes, milchglasähnliches Aussehen; der An- 
strich hat sich selbst gegen Feuchtigkeit und 
Kälte gut bewährt. Die bestrichenen Scheiben 
lässt man einige Zeit trocknen, und müssen 
die nassen Anstriche vor Staub und Schmutz 
sehr behütet werden. M. 


— Diapositive auf Glimmer und ähn- 
lichen Materialien. A. J. Jarman kommt 
in der „Camera“ - Philadelphia Nr. 7 auf die 
Verwendung des Eisensilberprozesses (Kallitypie) 
auf Glimmerbasis usw. zurück. — Trotzdem 
Glimmer als Unterlage für photographische 
Schichten bis heute keine nennenswerte praktische 
Einführung erreicht hat — die Eigenschaften 
des Materials schliessen eben eine ausgedehntere 
Verarbeitung aus —, so können doch anderer- 
seits die gegebenen Schichtenpräparationen auch 
auf Glas Verwendung finden. 

Der Glimmer bezw. das Glas erhält zu- 
nächst eine Vorpräparation mit einer vierpro- 
zentigen Gelatinelösung; nach Erstarren der 
Schicht wird dieselbe durch Einlegen in eine fünf- 
prozentige Formaldehydlösung (einige Minuten 
lang) gehärtet. Nunmehr lässt man die gela- 
tinierte Platte vollkommen trocknen und giesst 
dann von nachfolgender Lösung auf: 


Destilliertes Wasser . I20 ccm, 
Gelatine 28, 
Silbernitrat 2,5 8, 
Weinsteinsäure 2,5, 
grünes Ammoniumeisenzitrat 12,5 „ 


Die Lösung wird in der üblichen Weise her- 
gestellt, indem zunächst die Gelatine unter Er- 


20. Dezember. 


1914. 


[Nachdruck verboten.) 
wärmen zur Lösung gebracht wird. Das Ganze 
wird schliesslich filtriert. 

Man giesst ein ausreichendes Quantum dieser 
Eisensilberlösung auf die gelatinierte Platte auf, 
so dass alle Teile bedeckt sind (die Platte ist 
dabei in vollkommen horizontaler Lage zu halten), 
lässt den Ueberschuss ablaufen und stellt nach 
Erstarren der Schicht die Platte auf einen Bock 
zum Trocknen (natürlich im Dunkeln). 

Die trockenen Platten werden unter dem 
Negativ bei Tageslicht kopiert (zweckmässige 
Belichtungsdauer ist auszuprobieren) und in nach- 
stehender Lösung entwickelt: 


Oxalsaures Kali . 45 8, 
phosphorsaures Natron 2, 
Wasser . . 300 ccm. 


Die gut gewässerten Bilder werden nun in 
einer Lösung von 


Wasser. . . . 4750 ccm, 
Natriumsulfit (wasserfrei) 15 g, 
Fixiernatron I5„ 


fixiert (5 Minuten) und dann zum Schluss wieder 
gewaschen (5 Minuten). 

Jarman gibt auch ein Rezept: für eine 
Chlorsilbergelatine - Emulsion zum Auskopieren: 


Destilliertes Wasser . 180 ccm, 
harte Gelatine 218g, 
Seignettesaz . . . . . . I, 
Ammoniumchlorid . . . . 0,58, 
Zitronensäure a SS 
Alaun 3% 
Silbernitrat 6„ 


— Steigerung der Empfindlichkeit im 
Pigmentdruck. Eder hat nach „Photogr. 
Korrespondenz“ über die Steigerung der Em- 
pfindlichkeit von chromiertem Pigmentpapier 
durch Zusatz von verschiedenen Metallsalzen 
zum Chrombade eine Reihe von Versuchen aus- 
geführt. Zum Vergleich wurden dreiprozentige 
Kalium- und Ammoniumbichromat - Lösungen 
genommen, denen auf je 100 ccm 0,2 g Kupfer- 
vitriol oder Manganochlorid bezw. -sulfat bei- 
gegeben waren. 

Mit reiner Ammoniumbichromat - Lösung 
resultierte nur eine kaum merklich höhere Em- 
pfindlichkeit, wohl aber stärkere Kontraste als 
mit Kaliumbichromat. Zusatz erwähnter Mangan- 
salze erhöhte die Lichtempfindlichkeit nicht. 
Kupfervitriol und -chlorid erzeugten eine beträcht- 


84 


586 


liche Steigerung der Empfindlichkeit, und zwar 
um das Drei- bis Vierfache; Klarheit und Gra- 
dation des Pigmentbildes blieb gut erhalten. 
Auch Eisenchlorid erhöhte die Empfindlichkeit, 
macht aber die Pigmentgelatine schwer löslich; 
die Bilder hatten starken Schleier und waren 
unbrauchbar. | 

Zur Prüfung ihrer Haltbarkeit wurden die 
verschiedentlich sensibilisierten Pigmentpapiere 
3 Tage im Dunkeln bei einer Zimmertemperatur 
von 25 bis 27 Grad C zurückgelegt. Die Ergeb- 
nisse waren: Zusatz von Manganochlorid hatte 
die Schwerlöslichkeit nicht befördert, hat also 
konservierend gewirkt; auch die Lichtempfind- 
lichkeit wurde nicht verändert. Die Chrom- 
bäder mit Kupfersalzen hatten ihre gesteigerte 
Lichtempfindlichkeit beibehalten, die Schicht war 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


aber merklich schwerer in warmem Wasser 
geworden als bei Verwendung von reinen Bichro- 
matlösungen; Zusatz von nur o,ı Prozent Kupfer- 
salz ergab etwas haltbarere Schichten. Die 
Papiere mit Eisensalz waren wesentlich schwerer 
löslich geworden und erwiesen sich praktisch 
als unbrauchbar. 

Aus den obigen Ausführungen resultiert also, 
dass ein Zusatz von o,ı bis o,2 Prozent Kupfer- 
vitriol oder -chlorid zu den Chrombädern von 
Vorteil ist. Eder war zu diesen Versuchen 
durch eine Arbeit Valentas über den Einfluss 
verschiedener Salze auf die Empfindlichkeit von 
Chromat-Fischleimschichten angeregt worden. 
Valenta hatte konstatiert, dass Kupferchlorid 
das wirksamste und billigste Mittel zur Erhöhung 
der Lichtempfindlichkeit erwähnter Schichten ist. 


u PRECHFT FT 


Kriegsbetraehtungen. 


Ein gewaltiges Drama entrollt sich vor 
unseren Augen. Millionen deutscher Männer 
stehen im Felde gegen mächtige Feinde. Ver- 
trauend auf ihre Kraft und Stärke, nehmen sie 
begeistert den Kampf auf gegen diejenigen, 
denen Deutschlands Erfolge ein Dorn im Auge 
sind, die sich, getrieben von Neid und Habsucht, 
mit einem Volke tiefsten sittlichen Niveaus auf 
eine Stufe stellten. Selten hatte das Wort 
„Deutsch“ einen so stolzen Klang wie in diesen 
schweren Zeiten. Gerade in diesen Augen- 
blicken, da sich der wahre Charakter der Völker 
offenbarte, hat sich aufrechtes, echt deutsches 
Wesen wohltuend abgehoben von der Wort- 
brüchigkeit und der Tücke unserer Feinde. 
Jeder Deutsche kann sich jetzt mit Stolz als 
der Angehörige eines Volkes bezeichnen, das 
vor Gott und der Welt aufrecht und mit reinem 
Gewissen dasteht. | 

So ist denn auch das vaterländische Em- 
pfinden mit elementarer Wucht zum Durchbruch 
gekommen. Ein kostbares Gut, das mancher 
schon teilweise verloren glaubte, ist damit wieder 
an die Oberfläche gelangt. Wir fühlen uns 
wieder als wirkliche Deutsche und sind uns als 
solche unseres Wertes bewusst geworden. Wie 
Schuppen fiel es uns von den Augen. Wir 
sahen plötzlich klarer, wir erkannten, wie un- 
sinnig die bisher so vielgestaltig hervorgetretene 
Vorliebe für alles Ausländische war. Deutsche 
Männer und Frauen zogen durch die Strassen 
der Städte und machten Jagd auf Firmenschilder 
und Anpreisungen, auf denen sich deutsche 
Arbeit in fremdem Gewandte kundtat. Ueber 
Nacht waren die Zeiten gewichen, da der Stempel 
des Auslands den Erfolg begründete. 

Das ist eine Wandlung, die gerade für die 
photographische Industrie von weittragender Be- 
deutung ist. Hatten doch bisher ausländische 


[Nachdruck verboten.) 
Erzeugnisse auf unserem Photomarkte so festen 
Fuss gefasst, dass ihre Ausschaltung geradezu 
unmöglich schien. Und doch wird das grosse 
Völkerringen, dessen Zeugen wir sind, hier 
von nachhaltiger Wirkung sein. Allerdings darf 
dabei nicht vergessen werden, dass den unseren 
entsprechende Vorgänge auch in den uns feind- 
lichen Ländern — dort sogar oft in geradezu 
unwürdiger Form — anzutreffen sind, dass also 
auch die Ausfuhr nach diesen Ländern eine 
ganz wesentliche Einschränkung erfahren dürfte. 
Immerbin ist anzunehmen, dass die jetzt vor 
sich gehende Neuordnung der Dinge für diesen 
Ausfall auf der einen Seite auch ein Gegen- 
gewicht bieten wird. Da ist einmal die weitere 
Erschliessung des Inlandmarktes, und im Falle 
unseres endgültigen Sieges, den wir ja alle zu- 
versichtlich erwarten, ist weiterhin anzunehmen, 
dass unsere Ausfuhr nach neutralen Ländern 
in gleichem Masse wie Deutschlands Macht und 
Ansehen zunehmen wird. 

Natürlich ist nicht zu verkennen, dass der 
internationale Güteraustausch eine volkswirt- 
schaftliche Notwendigkeit ist, und dass er nach 
Beendigung des Krieges zweifelsohne allmählich 
wieder einsetzen wird. Für unsere Industrie 
gilt es deshalb, den im Zeichen der jetzigen 
nationalen Begeisterung gewonnenen Boden nicht 
wieder zu verlieren. Es ist zu hoffen, dass ihr 
das im wesentlichen gelingen wird. Die jetzige 
Zeit wird so manchem, der bisher auf Auslands- 
fabrikate schwörte, Gelegenheit gegeben haben, 
sich mit deutschen Erzeugnissen anzufreunden. 

Ebenso, wie es heutzutage noch Photo- 
graphen gibt, die den alten Eisenentwickler als 
den „besten“ Hervorrufer bezeichnen und für 
modernere Erzeugnisse nichts übrig haben, so 
wird von mancher Seite befürchtet, dass auch 
künftig noch mitunter der Hang am Alther- 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


587 








gebrachten zu gross ist, um das Auslands- 
fabrikat in allen Fällen zu bannen. Aber diese 
Befürchtung scheint uns doch zu weitgehend zu 
sein. Die jetzt eingetretene Entwicklung der 
Dinge dürfte doch dem guten deutschen Erzeugnis 
nachhaltig zu seinem Rechte verhelfen. 
Jedenfalls bietet die jetzige stille Zeit den- 
jenigen, diebisher Auslandsfabrikate verarbeiteten, 
hinreichend die Möglichkeit, deutsche Erzeug- 
nisse zu erproben. Der Geschäftsgang in den 
photographischen Ateliers stockte teilweise fast 
völlig, und bei Beginn des Krieges waren zu- 
meist ausziehende Krieger, die ihren Angehörigen 
ein Bild zurücklassen wollen, die einzigen 


lebung. Das photographische Bild ist ja nun 
eben kein Gebrauchsgegenstand; es kann ent- 
behrt werden, wenn gespart werden muss. So 
gehört denn die Fachphotographie zu denjenigen 
Zweigen unseres Erwerbslebens, die die wirt- 
schaftlichen Folgen des Krieges in besonderem 
Masse zu fühlen bekommen. Die Wunden, die 
der Krieg unserem Fache schlägt, werden auch 
nach Beendigung des Krieges noch längerer 
Zeit zu ihrer Heilung bedürfen. Wie Kunst 
und Wissenschaft, so bedarf auch die Photo- 
graphie, die zwischen beiden steht, zu ihrer 
Entwicklung des Friedens. Wo diese Grund- 
lage fehlt, da kann nur die Hoffnung auf eine 


Kunden. Nur das Weibnachtsgeschäft brachte bessere Zukunft das ersetzen, was der Äugen- 
wieder stellenweise eine vorübergehende Be- blick versagt. st. 
u — 


Verjährung in der Kriegszeit. 


Von Dr. Hans Lieske in Leipzig. 


Verjährt! Jeder Gläubiger kennt die Macht dieses 
Wortes. Es entspiicht dem Bedürfnisse eines geordneten 
Verkehrs, der Macht der Zeit ihren Tribut zu zollen 
und das tatsächlich Abgestorbene auch von Rechts 
wegen als abgetan zu betrachten. Der Urenkel soll 
nicht mehr vergilbte Ansprüche seiner Vorfahren zu- 


tage fördern müssen. Zum anderen empfahl sich die 


Verjährung aber auch deshalb, um durch das Gesetz 
einen Druck zur rechtzeitigen Geltendmachung seiner 
Rechte auszufben und damit dem jeglichen wirtschaft- 
lichen Fortkommen hinderlichen Kreditunwesen vor- 
zubeugen, das wir so oft, namentlich in kleingewerb- 
lichen Betrieben, beklagenswerterweise finden. Alle 
diese Gedanken des Gesetzgebers müssen uns für alle 
Zeiten mit dem Bestehen dieser Rechtseinrichtung, der 
Verjährung, aussöhnen. 

Wie soll es nun aber dem Gläubiger, der durch 
den Krieg an der rechtzeitigen Ausübung seiner Rechte 
gegenüber seinem Schuldner verhindert wird, ergehen? 
Sollen seine Ansprche auch rückhaltlos ein Opfer 
der Zeit werden? Wir wissen ja, dass gerade die Forde- 
rungen des täglichen Lebens recht kurzen Verjährungs- 
fristen unterliegen. Mag auch das Gesetz den Satz 
aufstellen: „Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt 
30 Jahre", so sind es doch in der Hauptsache weit 
kürzere, meist zwei- und vierjährige Zeiträume, die 
uns für die Einziehung unserer Aussenstände gegeben 
werden. In 2 Jahren verjähren, so sagt das Gesetz, 
die Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker 
und Kunstgewerbetreibenden für Lieferungen von 
Waren und Ausführungen von Arbeiten, der Land- 
und Forstwirtschaft für den Verkauf ihrer Erzeugnisse, 
der Spediteure wegen ihres Frachtiohns, der gewerb- 
lichen Arbeiter, Tagelöhner und Handarbeiter, wegen 
ihrer Vergütungen, der Aerzte, Zahnärzte und Tier- 
ärzte wegen ihrer Honorare; eine ganze Reihe weiterer 
Ansprüche folgt. Die vierjährige Verjährungsfrist ist 
vorgeschrieben für Zinsenrickstände, für Miet- und 
Pachtzinsen, für Unterhaltsbeiträge, für die Forde- 


[Nachdruck verboten.] 


rungen der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und 
Kunstgewerbetreibenden, sowie der Land- und Forst- 
wirte dann, wenn die Leistungen für den Gewerbe- 
betrieb des Schuldners erfolgen. Drei Jahre ist den 
Forderungen aus vorsätzlich oder fahrlässig begangenen 
unerlaubten Handlungen gegeben, und wenn nun der 
Gläubiger den säumigen Schuldner vor Jahresende 
nicht mehr fassen kann, weil er in Feindesland dem 
Vaterland seine Dienste widmen muss? Es wäre hart 
und unbillig gewesen, wenn ihm hier das Recht seinen 
Schutz versagt hätte. Die Kriegsnotgesetze bestimmen 
deshalb, dass die Verjährung zu gunsten aller Militär- 
personen und ihrer Gegner bis zur Beendigung des 
Kriegszustandes, oder, sofern sich das Militärverhältnis 
vorher erledigt hat, bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes 
„gehemmt“ ist. Die Wirkung der Hemmung der Ver- 
jährung ist die, dass die Zeit, während deren dieselbe 
dauert, in die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht mit 
eingerechnet wird. Die Verjähruug ruht somit während 
des Kriegszustandes bezw. während des Bestehens des 
Verhältnisses, und kann deshalb während dieser Zeit 
sich auch nie und nimmer vollenden. 

Wem diese Hemmung der Verjährung zugute 
kommt, führt das Gesetz noch genauer aus. Sie be- 
trifft alle diejenigen Personen, welche 

1. vermöge ihres Dienstverhältnisses, Amtes oder 
Berufs zu den mobilen oder gegen den Feind ver- 
wendeten Teilen der Land- oder Seemacht oder zu 
der Besatzung einer armierten oder in der Armierung 
begriffenen Festung gehören; 

a. sich dienstlich aus Anlass der Kriegsführung 
des Reichs im Auslande aufhalten; 

3. sich als Kriegsgefangene oder Geiseln in der 
Gewalt des Feindes befinden. 

Die Frage, ob eine Person vermöge ihres Dienst- 
verhältnisses, Amtes oder Berufs zu den mobilen Teilen 
der Land- oder Seemacht gehört, wird naturgemäss 
der Prüfung des einzelnen Falles überlassen werden 
müssen. Eine solche Zugehörigkeit wird namentlich 


84* 


588 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





tür die Personen nicht anzurechnen sein, die sich ledig- 
lich ihres privaten Erwerbes halber einem mobilen 
Truppenteile anschliessen. Andererseits kann selbst- 
verständlich auch eine rein private Tätigkeit, wie z. B. 
die der freiwilligen Kranken- und Verwundetenpflege, 
wenn sie mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zu- 
stimmung der zuständigen Stelle bei einem mobilen 
Truppenteile erfolgt, die vom Gesetz geforderte Zu- 
gehörigkeit begründen. 

Die Hemmungszeit beginnt regelmässig, wie wir 
schon oben andentungsweise gesehen haben, mit dem 
Eintritt des vom Gesetz erforderten Militärverhältnisses. 
Befand sich jemand an dem Tage des Erlasses der 
wiedergegebenen gesetzlichen Bestimmungen bereits in 
diesem Verhältnis, so hat die Hemmung als mit diesem 
Tage, das ist der 4. August Igı4, als eingetreten zu 
gelten. Dementsprechend hört die Verıjährungshemmung 
auf mit der Beendigung des massgebenden Zustandes, 
spätestens aber mit der Beendigung des Kriegszustandes 
überhaupt. Wann ist nun aber der Kriegezustand als 
beendet anzusehen? Das Kriegsgeseiz gibt auch auf 
diese Frage eine unzweideutige Antwort und bestimmt, 
dass dieser Zeitpunkt durch ausdrückliche kaiserliche 
Verordnung festgesetzt werden soll. Es ist also nicht 
etwa der Friedensschluss der in Betracht kommende 
Zeitpunkt, dass nunmehr die vor dem Krieg begonnene 
Verjährung fortläuft. Mit dem Friedensschluss wird ja 
das Bedürfnis nach einem besonderen Schutze der An- 


gehörigen des Heeres in ungezählten Fällen noch lange 
nicht beseitigt sein. 

Einer Verjährung unterliegen aber nun nicht etwa 
nur die Forderungen gegenüber unserem Schuldner, 
die wir gewöhnlich als Aussenstände bezeichnen, 
mögen sie sich nun im einzelnen Falle als Kaufpreis, 
Darlehn, Lohn oder sonst wie darstellen. Eine ganze 
Reihe weiterer Ansprüche hat unser Bürgerliches Ge- 
setzbuch den einschneidenden Wirkungen der Ver- 
jährung unterstellt. Hier kommen in Betracht einmal 
die Gewährsleistungsansprüche des Käufers auf Räück- 
gängigmachung des Kaufvertrags oder auf Minderung 
des Kaufpreises, sowie auf Schadenersatz mangels 
einer zugesicherten Eigenschaft der Kaufsache, die bei 
beweglichen Sachen in 6 Monaten, von der Ablieferung 
ab, bei Grundstücken in einem Jahre von der Ueber- 
gabe an, bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers 
allerdings erst in 30 Jahren verjährt. Die gleichen 
Fristen gelten für die Ansprüche des Bestellers beim 
Werkvertrage mit der Massgabe, dass bei Bauwerken 
eine fänfjährige Frist festgesetzt ist. Schliesslich ist 
auch den Ersatzansprlichen des Vermieters wegen Ver- 
änderungen oder Verschlechterungen der Mietsache 
und denen des Mieters auf Ersatz von Verwendungen 
oder auf Wegnahme einer Einrichtung eine Frist von 
6 Monaten gestellt. Auch für alle die Forderungen 
kommt dem Kriegsteilnehmer der Rechtssatz von der 
Hemmung der Verjährung zugute. 


ERBEEEBEIN . <) VIREEEEEEN 


Innungs- und Vereinsnashriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Zwangsinnung 
für das Photographengewerbe in den 
Stadtbezirken Münehen -Pasing. 


Protokoll 
der fünften ausserordentlichen Innungsver- 
sammlung der Zwangsinnung München-Pasing 
vom a. Oktober 1914. 


Tagesordnung: Neuwahl von zwei Vorstandsmit- 
gliedern. — Wüusche und Anträge. 

Herr Hofphotograph Grainer eröffnet 7 Uhr 
30 Minuten als dienstältestes Vorstandsmitglied laut 
Statuten die Versammiung. In kurzen Einleitungs- 
worten betont Herr Grainer, dass die einzelnen 
Reäner sachlich bleiben sollen, persönliche Angrifle 
würden nicht zugelassen. 

Herr Grainer referiert zunächst die Angelegen- 
heit der Firma Obergassner wegen Gratisphoto- 
graphien während und nach der Mobilmachung und 
betont, dass auf Antrag des Herrn Obergassner die 
Innungsvorstandschaft der Zwangsinnung München- 
Pasing unter Zuziehung des Syndikus Herrn Dr. Hoppe 
zu einer näheren Untersuchung und Klärung der An- 
gelegenheit Obergassner zusammengetreten sei und 
folgenden Urteilsspruch fällte. Schriftführer Herr 
O. Pöckl verliest das Urteil mit nachfolgendem Text: 


Das heute zusammengetretene Schiedsgericht 
der Zwangsinnung für das Photographengewerbe für 
München- Pasing, bestehend aus den Herren Grainer, 
Pöckl und Lützel unter Anwesenheit des Herrn 
Dr. Hoppe, Syndikus der Innung, kommt in Sachen 
Obergassner zu folgendem Entschluss: 


Das Verfahren unbemittelten Soldaten gegenüber, 
das Herr Obergassner angewendet hat, wurde von 
dem Schiedsgericht nach genauester Einnahme des 
Augenscheins, nach praktischer Vorführung des ganzen 
Vorganges, angefangen von der Bestellung bis zur 
Fertigstellung der Aufnahme, sowie nach Vernehmung 
von Zeugen aus dem Geschäft Obergassner als 
technisch und kaufmännisch vollkommen einwandfrei 
und korrekt befunden. Es wurden in keinem Falle 
unbemittelte Kunden blossgestellt oder diese zur Be- 
stellung von unentgeltlichen Bildern ermuntert. 

Bezüglich der Bemerkung in dem Artikel der 
„Münchener Post‘ Nr. 217, überschrieben „Geschäfts- 
patriotismus“, dass Herr Obergassner schliesslich 
gezwungen wurde, sein Amt niederzulegen, stellt das 
Schiedsgericht heute folgendes fest: 

Herr Obergassner hat der Stimmung, resultierend 
aus den Debatten, Rechnung getragen und hat sein 
Ehrenamt, hauptsächlich veranlasst durch die heraus- 


589 





tordernde Bemerkung eines Mitgliedes, freiwillig nieder- 


gelegt. 
München, den 24. September 1914. 
Grainer. 
K. Lützel. Oskar Pöckl. Dr. Hoppe. 


Herr Grainer betont, dass Herr Obergassner 
zweifellos den eigenen Vorstandsbeschluss übertreten 
hat. Die in dem Passus vorliegende Begriffsverletzung 
der Standesehre dürfte in den Angen der Juristen 
nicht standhalten in dieser tragischen Zeit, wenn ein 
gutes Herz für die Soldaten mitgesprochen hat. Zweifel- 
los seien die geschäftlichen Manipulationen einwand- 
frei gewesen. Herr Obergassner habe insofern einen 
Fehler gemacht, indem er sich ungenügend verteidigte. 
Herr Lusche bittet zu der Sache Obergassner vor 
Eintritt in die Tagesordnung um Vorlesung des letzten 
Teiles des Protokolls der vierten ausserordentlicheu 
Innungsverammiung. Er habe den Eindruck, wie 
wenn Herr Grainer die Sache beschönigen wolle. 
Die Vorlesung des Protokolls wird vorgenommen und 
genehmigt. Herr Lusche ist für unbedingte Aut- 
nahme zweier Sätze, die Herr Obergassner gesprochen 
hat. Auf Antrag des Schriftführers Herrn O. Pöckl 
werden die Sätze in der stattgehabten Reihenfolge auf- 
genommen. Herr Traut erklärt, dass er selbst in der 
letzten Innungsversammlung zur Bestrafung der Firmen 
wegen Gratisphotographierens der Soldaten während 
der Mobilmachung die Anregung gegeben habe. An 
der Sache sei nichts anderes zu machen. Herr Oster- 
maier findet es ganz selbstverständlich, dass man die 
Firmen strafe, auch die Firma Ostermaier, wegen 
Vebertretung des Innungsbeschlusses; allein die Firma 
Strauss gibt auch Gratisvergrösserungen, und er bittet 
um Auskunft, wie sich die Sache dann verhält. Heır 
Traut erklärt, wenn die Sache so sei, müsse man von 
der Bestrafung absehen. Die Herren Grainer und 
Pöckl geben bekannt, dass die Sache wegen Fest- 
setzung ortsüblicher Preise, Gratiszugaben usw. zur 
Rechtsentscheidung seit ı!), Jahren beim Münchener 
Stadtmagistrat anhängig ist, und trotz überwiesener 
fremder Entscheidungen als auch Monierungen seitens 
der Innung noch nicht zur Spruchreife gelangt ist. 
Die Innungsversammlung beschliesst mit Majorität, bis 
zu dieser Rechtsentscheidung die Bestrafung der Firmen 
auszusetzen. 

Es wird sodann zu den Neuwahlen (zwei Vor- 
standsmitglieder) geschritten. Es werden in Vorschlag 
gebracht die Herren: Schneider, Pettendorfer, 
Negele, Stuffler, Dittmar, Berne, Böhm, Sanna, 
Müller. Bekanntgegeben wird, dass, wer mit seinem 
Innungsbeitrag im Rückstande ist, kein Wahlrecht 
besitzt. 

Es wurden gewählt die Herren: Hofphotograph 
Bernh,. Dittmar mit 39, Pettendorfer mit 18, 
unbeschrieben 9, ungültig 3 Stimmen. Herr Hofphoto- 
graph Dittmar übernimmt im Vorstand den stell- 
vertretenden Obermeister, Herr Pettendortfer das 
Amt des Kassierers. 

Herr Traut regt an, dass sich Leute hier viel mit 
Photographieren befassen, die noch nicht in der Innung 


sind. Er bittet die Vorstandschaft, sich dieser Herren 
noch anzunehmen. 

Herr Schirmer ersucht, aus der Innung gestrichen 
zu werden, sonst unterwfhlt er dieselbe, wo er nur kann. 
Auf Anfrage gibt er zu, dass er die Photographie als 
Buchhändler mit als Gewerbe angemeldet habe. 

Herr Traut bittet, dass den jetzt zahlreich auf- 
tauchenden Vergrösserungshyänen, die treppauf und 
treppab laufen, um Aufträge speziell von Gefallenen zu 
erhalten, von seiten der Zwangsinnung mit aufklärenden 
Annoncen entgegengetreten wird. Herr Traut leitet 
noch eine Sammlung für einen aus Frankreich aus- 
gewiesenen Kollegen ein, die einen Betrag von 25 Mk. 
ergibt. Herr Traut gibt noch bekannt, dass die der 
Münchner Konvention angehörenden Photographen 
von seiten der Redaktion der „Münchener Illustrierten 
Zeitung‘‘ nach einem neuen Uebereinkommen 5 Mk. 
für das Reproduktionsrecht ihrer Bilder erhalten. 

Schluss der Sitzung 9 Uhr. 


Stellvertr. Obermeister: 
B. Dittmar. 


Schriftführer: 
Oscar Pöckl. 
—5240— . 


Nachdem die Mehrheit der an der Abstimmung 
beteiligten Gewerbetreibenden sich für die Einführung 
des Beitrittszwanges erklärt hat, wird zum ı. April ıgıs 
eine Zwangsinnung für das Photographengewerbe im 
Bezirke der Kreise Eiderstedt, Husum, Tondern und 
der Stadt Friedrichstadt mit dem Sitz in Husum er- 
richtet. 

ds 


Kriegsteilnehmer 
aus dem photographisehen Berufe. 
Leopold Fine-Dieburg, Wehrmann im Land- 
wehr-Infanterie-Regiment 87, 16. Kompagnie, 18. Armee- 
korps, 2ı. Division. — Karl Schatzmann, Photo- 
graph in Potsdam, Gefreiter im III. Landsturm -Ba- 
talllon Potsdam, 12. Kompagnie, Etappen - Inspektion 7. 


Wir bitten, uns weitere Mittellungen über Ab- 
berufungen zu den Truppenteilen gefälligst bald zu- 
kommen zu lassen, wenn möglich unter Angabe der 
Charge und des Truppenteils (also genaue Feldpost- 
adresse), damit den bei der Fahne Stehenden von den 
Zurückgebliebenen Grüsse usw. zugesandt werden 
können. Ebenso bitten wir, uns Mitteilungen über 
Auszeichnungen, Beförderungen, Aenderungen der Feld- 
adresse, Verwundungen usw. zusenden zu wollen. Den 
Abonnenten der „Photogr. Chronik “ senden wir ein 
zweites Exemplar der Zeitschrift kostenlos ins Feld nach. 


Verlag der „Photogr. Chronik “. 


Den Heldentod fürs Vaterland starb: 


Hans Schmidt, Sohn des Photographen Herrn 
Rudolf Schmidt in Bergen. 


a 


590 


Ateliernaehriehten. 


Ahrensburg. Herr Albert Heinrich eröffnete 
Grossestrasse 14 eine Werkstatt für moderne Photo- 
graphie. 

Kattowitz. Herr Franz Matzel eröffnete 
Grundmannstrasse 27 ein Photographisches Atelier. 


8 


Personalien. 
Gestorben sind Herr Hofphotograph Ernst 
Franke in Leipzig und Herr Photograph Rudolf 


Siebke in Berlin. 
—anh-— 


Auszeiehnungen. 


Der K. K. photochemischen Hof - Kunstanstalt 
Husnik & Häusler in Prag wurde auf der „Bugra“ in 
Leipzig für die ausgestellten Arbeiten die besondere 
Auszeichnung durch den Staatspreis zuerkannt. 


ar 


‚. Kleine Mitteilungen. 

— Die Leistungsfähigkeit der deutschen 
photographischen Industrie. Unter diesem Titel 
verbreitet der Verein der Fabrikanten photographischer 
Artikel, E. V., eine Abhandlung in deutscher, englischer 
und französischer Sprache, die für die Aufklärung im 
neutralen Auslande von grossem Nutsen sein dürfte. 
Der Verein stellt diese Drucke in Deutsch, Englisch 
und Französisch denjenigen, die dazu beitragen wollen, 
die Wahrheit über die Leistungsfähigkeit der deutschen 
Photoindustrie im Auslande zu verbreiten und zu diesem 
Zwecke die Separatdrucke ihren Warensendungen und 
Briefen gelegentlich beifügen wollen, in gewünschter 
Anzahl kostenlos zur Verfügung. Diesbezügliche 
Wünsche sind an die Geschäftsstelle des genannten 
Vereins, Fritz Hansen-Berlin S. sg, zu richten. 

Aus dem Inhalt der Abhandlung, welche davon 
ausgeht, dass die eigentliche Ursache des gegenwärtigen 
Krieges das Bestreben Englands ist, den deutschen 
Nebenbuhler auf dem Weltmarkt zu vernichten, seien 
folgende Feststellungen hervorgehoben: 

Die britische Einfuhr aus Deutschland war 1912 um 
24,6 Millionen Pfund Sterling höher ais diejenige aus 
Frankreich. Die Einfuhr deutscher Waren nach Eng- 
land ist von 1872 bis 1884 um 134 Prozent gestiegen. 
Trotzdem ist England nicht mehr der Hauptkunde 
unserer Industrie; 1908 wurde es von den Vereinigten 
Staaten überholt und seit 1909 steht es hinter den Ver- 
einigten Staaten und Russland an dritter Stelle. 

Auf dem Weltmarkte wurde der englische Handel 
mehr und mehr vom deutschen Wettbewerb verdrängt. 
Der Absatz Deutschlands in Schweden, Dänemark, den 
Niederlanden, Belgien, der Schwelz, Italien, Portugal, 
Bulgarien, Rumänien wuchs in grösserem Verhältnis 
als jener Englands. Während z. B. die englische Aus- 
fahr nach Italien von ı880 bis 1885 um nur 16 Pro- 
zent gestiegen ist, beträgt die Steigerung der Einfuhr 
aus Deutschland 102 Prozent, in Belgien ıso, in der 
Schweiz 120 Prozent. Das sind Zahlen, die zu denken 


PHÖTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


geben, denn die Ursachen für diese Zunahme der denut- 
schen Ausfuhr werden nach dem Urteil der englischen 
Kommission zur Untersuchung des Niederganges von 
Handel und Industrie in der technischen und kommer- 
ziellen Ueberlegenheit Deutschlands erblickt. 


In bezug auf photographische Apparate und Be- 
darfsartikel war früher das Ausland massgebend. Das 
ist inzwischen gewaltig anders geworden. Aus kleinen 
Anfängen heraus entwickelte sich die deutsche photo- 
graphische Industrie, deren Ausfuhr im Jahre 1913 
Insgesamt 93066 dz im Werte von 47517000 Mk. be- 
trug, während vom Ausland nur 13166 dz im Werte 
von 5085200 Mk. eingeführt wurden. England, das 
früher insbesondere auf dem Gebiete der Kamera- 
industrie Hauptlieferant Deutschlands war, bezog im 
Jahre 1913 aus Deutschland an photographischen 
Artikeln 21495 dz, während es selbst nur so24 dz nach 
Deutschland exportierte. Aehnlich ist das Verhältnis 
zu Frankreich, wohin im Jahre 1913 8204 dz an photo- 
graphischen Artikeln aus Deutschland exportiert wurden, 
während die Einfuhr nach Deutschland nur 5900 dz 
betrug. 

Auch auf anderen Gebieten hat der deutsche Ex- 
port eine ständig wachsende Zunahme zu verzeichnen, 
so in Trockenplatten, photographischen Papieren und 
vor allem in Chemikalien. Auf diesem Gebiete deckt 
die deutsche chemische Industrie 95 Prozent des Be- 
darsfes der ganzen Welt. 

Nach Ländern, die, wie z. B. Russland, zu den 
besten Abnehmern unserer Industrie gehörten, war der 
Export ebenso unmöglich gemacht wie nach England 
und Frankreich. Einige der wichtigsten Absatzgebiete 
waren also vorläufig, d. h. während des Krieges, ver- 
loren. Wenn aber die Gegner Deutschlands sich der 
Hoffnung hingaben, durch den Krieg den gefährlichen 
Konkurrenten zu beseitigen, so kaun schon jetzt ge- 
sagt werden, dass sie sich arg verrechnet haben. Denn 
einerseits sind im Inlande neue Absatzgebiete er- 
standen: Durch den Krieg werden die ausländischen 
Fabrikate dem deutschen Markte ferngehalten, und es 
ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Stimmung, die 
gegenwärtig in Deutschland herrscht, auch in Zukunft 
die Erzeugnisse der englischen und französischen In- 
dustrie wenig Beachtung finden werden. Das wird 
um so mehr der Fall sein, je mehr sich die Erkenntnis 
von dem Wert unserer photographischen Artikel gegen- 
über den ausländischen Erzeugnissen durchdringt, und 
dazu ist jetzt die beste Gelegenheit. Aber darüber 
hinaus ist, was noch wichtiger erscheint, auch weiter- 
hin die Entwicklung unserer Industrie mit den Welt- 
marktinteressen auf das engste verknüpft. Der Export 
nach dem neutralen Auslande ist wieder nach einer 
kurzen Zeit der Stockung voll im Gange. 

Gerade der Umstand, dass wir mit England und 
Frankreich im Kriege liegen, gibt Gelegenheit, die 
Leistungsfähigkeit der deutschen photographischen 
Industrie in den neutralen Ländern deutlich hervor- 
treten zu lassen. Wohl wurde der Export durch die 
Ausfuhrverbote anfangs etwas eingeschränkt. Aber 
diese sind fortgesetzt den Bedürfnissen der Industrie 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


591 


aaa au —_ 


und des Handels entsprechend gemildert und soweit 
photographische Artikel in Frage kommen, beinahe 
ganz aufgehoben. In den uns feindlichen Ländern, 
namentlich in England, werden dagegen die Ausfuhr- 
verbote ausserordentlich streng gehandhabt und, sind 
wesentlich weitergehender als bei uns in Deutschland. 
Schon aus diesem Grunde allein ist die englische In- 
dustrie nicht entfernt imstande so zu liefern, wie die 
deutsche. Während in England dadurch, dass die Zu- 
fuhren aus Deutschland ausbleiben, die Preise für 
photographische Chemikalien z. B. bis zu 5o Prozent 
gestiegen sind, ist unsere deutsche photochemische 
Industrie in der Lage, nach den neutralen Ländern in 
unbeschränkten Mengen zu liefern! Kein Wunder 
daher, dass auch das feindliche Ausland versucht, jetzt 
schon auf dem Umwege über neutrale Länder wieder 
von deutschen Fabrikanten zu beziehen. 

Weit entfernt, die Fabrikation wegen Mangels an 
Absatzmöglichkeiten einzustellen, wie dies bei englischen 
und französischen Fabriken der Fall ist, erhalten unsere 
deutschen Kamera- und optischen Fabriken ebenso 
wie die Trockenplatten- und Paplerfabrikanten aus 
dem neutralen Auslaude fortgesetzt grosse Aufträge. 
Die deutsche photographische Industrie hat die Fabri- 
kation wieder in vollem Umfange aufgenommen und 
ist auf einzelnen Gebieten sogar stärker beschäftigt ais 
in Friedenszeiten. 

— Als „eine echt englische Firma“ wird in 
der „Photo-Woche‘ die Firma Wellington & Ward 
in Berlin bezeichnet. Inhaber der Pirma sind: ı. James 
B. B. Wellington, 2. H. W. Hall, 3. H. H. Ward, 
sämtlich in Elstree bei London. Zu ihnen gesellt sich 
noch Hardy Robertson als Geschäftsführer. An 
dem stockenglischen Charakter der Firma, den diese 
ja auch durch das anmassende Verhalten gegenüber 
ihren Kunden zum Ausdruck bringt, ist sonach nicht 
zu zweifeln. st. 


— Ein Pionier der Stereoskopie. Der Königl. 
Kommissionsrat A. Fuhrmann in Berlin beging am 
13. Dezember seinen 70. Geburtstag. Es ist das un- 
bestrittene Verdienst Fuhrmanns, zuerst die Be- 
deutung der Glasstereos für die Schulen und die Volks- 
bildung richtig erkannt zu haben. Als Wheatstone 
1838 die Stereoskopie erfand, musste noch ein weiter 
Weg zurückgelegt werden, ehe es gelang, Glasstereos 
zu schaffen, die allen Anforderungen entsprechen. 
Durch eine ingeniös erdachte durchscheinende Poly- 
chromierung unter Mitwirkung abgestimmter Farb- 
blenden hat Fuhrmann den Glasstereos die richtige 
Farbtönung gegeben. Er hat aber auch praktische 
Betrschtungsapparate, die Kaiser- Panoramen, kon- 
struiert, die die Sehenswürdigkeiten der Erde körper- 
lich naturwahr zeigen, während der Beschauer die Bilder- 
reihen an sich vorfberziehen lässt. Im Verlauf von 
35 Jahren hat der Begründer des Kaiser- Panoramas 
ein Weltarchiv von flber 100000 plastischen Urkunden 
auf Glas geschaffen, die die Schönheiten und Sehens- 
wärdigkeiten der Welt zeigen. Viele Millioneu von 
Schülern und sonstigen Interessenten schöpften aus 
den Darbietungen des Kaiser- Panoramas, das sich all- 


gemein grosser Beliebtheit erfreut, Belehrung und An- 
regung. Diesem weit verbreiteten volkstämlichen In- 
stitut verdankt die Stereoskopie hauptsächlich ihre 
heutige Popularität. Hohe Auszeichnungen von Färst- 
lichkeiten und Päpsten wurden Fuhrmann für sein 
verdienstvolles Wirken zuteil. 

— Das 25jährige Geschäftsjubiläum feierte die 
Trockenplattenfabrik ‚Berolina“ (Inhaber der Firma: 
Herr J. Gebhardt, Berlin- Niederschönhausen). 

— Heil- und Linderungsmittel im Kriege. 
Seit Beginn des Krieges hat die Königl. Brunnenver- 
waltung in Bad Ems bereits über eine Viertelmillion 
Flaschen Emser Wasser und gegen 200000 Schachteln 
Emser Pastillen den im Kampfe stebenden deutschen 
Land- und Marinetruppen und den zahlreichen Militär- 
lazaretten unentgeltlich zugetellt. Diese bei Katarrhen, 
Husten- und Influenza- Anfällen erwiesenermassen be- 
währten Heil- und Linderungsmittel stehen unseren 
braven Soldaten in unbeschränkter Menge zur Ver- 
tfügung und werden besonders während der jetzigen 
rauhen und nassen Jahreszeit sehr erwfinscht sein. 
Alltäglich laufen zahlreiche Bestellungen der ver- 
schledensten Truppenteile und Lazarette aus Ost und 
West und von der Wasserkante ein, und ebenso zahl- 
reich sind die in herzlichen Worten gehaltenen, die 
heilbringende Wirkung des Emser Wassers und der 
Emser Pastillen hervorhebenden Dankesschreiben der 
Krieger. Auch unseren Österreichisch - ungarischen 
Waftenbrüädern werden in den nächsten Tagen 
soooo Flaschen Emser Wasser gespendet, das gewiss 
auch den tapferen Verbündeten eine willkommene 
Liebesgabe ist, sind doch wie ini Deutschland auch in 
Oesterreich- Ungarn Emser Wasser und Emser Pastillen 
zum Gebrauche bei Hauskuren längst ärztlich em- 
pfohlene und vom Pablikum bevorzugte Heilmittel. 


u I 


Geriehtswresen. 


Das Schnellphotographieren eines nicht 
gelernten Photographen ist Ausübung des 
Photographengewerbes. (Entscheidung des 
Preussischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. November 
1913.) [Nachdruck verboten] Dem Schnellphoto- 
graphen A. in K. war sein am Steindamm gelegenes 
Geschäftslokal geschlossen worden, weil er sich wieder- 
holt gegen die Bestimmungen des $ 41a der Gewerbe- 
ordnung betreffend die Sonntagsruhe vergangen hatte. 
Er legte Berufung beim Preussischen Oberverwaltungs- 
gericht ein, aber ohne Erfolg, denn der III. Senat des 
Berufungsgerichts erklärte: 

Es fragt sich, ob die in Anwendung gebrachten 
Vorschriften, was der Kläger bestreitet, auf seinen Ge- 
werbebetrieb anwendbar sind. Dies ist zu bejahen. 
Wenn der Kläger ausführt, er betreibe nicht ein Photo- 
graphengewerbe, weil es ihm an künstlicher Ausbildung 
und künstlerischem Können fehle und weil die Ein- 
richtungen und Instrumente, deren er sich bediene, 
höchst einfacher Art seien und hinter denen der eigent- 
lichen Ateliers der modernen Photographen weit zurück- 
blieben, so geht er fehl. Der Umstand, dass der 


3923 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Kläger kein gelernter Photograph ist, kommt 
für die Beurteilung seines Gewerbebetriebes nicht in 
Betracht. Nach 8 ı, G.O., ist der Betrieb jedes Ge- 
werbes jedermann gestattet, soweit nicht durch gesetz- 
liche Bestimmung für einzelne Gewerbe eine besondere 
Erlaubnis oder eine Approbation erforderlich ist. Diese 
Ausnahme trifft auf das Gewerbe des Photographenu 
nicht zu. Ebeusowenig hört die Tätigkeit des Klägers, 
wie der Vorderrichter mit Recht ausführt, um des- 
willen auf, Ausübung des photographischen Gewerbes 
zu sein, weil er die Bilder vermittels eines sehr ein- 
tachen (Liebhaber-)Apparats und ohne die Feinheit 
und Vollkommenbheit herstellt, welche in der Regel 
von gewerbsmässigen Photographen erreicht oder an- 
gestrebt wird. Der Geschäftsraum des Klägers, den er 
selbst als „sogenanntes Atelier“ bezeichnet, ist mit dem 
Entwicklungsverschlag in seinem Wohnzimmer als eine 
Werkstätte im Sinne des $ ıosb, G. O., anzusehen. 


Der Einwand des Klägers, sein Gewerbebetrieb 
falle unter den Begriff der Veranstaltung einer Lust- 
barkeit, greift nicht durch. Dass das Photographieren 
und auch das sogen. Schneliphotographieren, die Her- 
stellung von Bildern von Personen oder Oertlichkeiten 
oder Gegenständen auf photographischem Wege und 
das Photographiertwerden an sich keine Lustbarkeit 
bedeutet, bedarf keiner Darlegung. Dass das Besuchen 
eines photographischen Ateliers zum Zwecke des Photo- 
grapbiertwerdens und das letztere selbst unter be- 
sonderen Umständen zu einer Lustbarkeit werden 
könne, z. B. wenn die Art und Weise des Betriebes in 
erster Linie geeignet ist, belustigend zu wirken, und 
wenn er in den Rahmen von Lustbarkeitsveranstaltungen 
grösseren Umfanges (Rummeiplätze, Schützenfeste und 
dergl) eingegliedert ist, soll nicht geleugnet werden. 
Derartige Umstände sind im vorliegenden Falle nicht 
ersichtlich. Die scherzhafte äussere Gestaltung, die 
der Kläger seinen Bildern zu geben pflegt, macht die 
photographischen Aufnahmen noch nicht zu Lustbar- 
keiten. jedenfalls liegt nichts dafür vor, dass auf dem 
Steindamm in K. ein jahrmarktähnliches Treiben statt- 
findet. In dieser Beziehung ist es ausser Belang, ob 
sich derartiges Treiben vor und in eigentlichen Spiel- 
bunden oder in festen Vergnügungs-, Schau- und Kauf- 
lokalen abspielt. 


Wenn nach dem allen der Gewerbebetrieb des 
Klägers nicht als Darbletung einer Lustbarkeit, sondern 
als ein den 8$ ıosb und 4ıb, G. O., unterstehender 
Betrieb angesehen werden muss, so war der beklagte 
Polizeipräsident berechtigt und verpflichtet, die von 
dem Regierungspräsidenten als der höheren Verwaltunge- 
behörde getroffenen Anordnungen über die Sonntag»- 
ruhe und die Einstellung des Gewerbebetriebe nach 
Ablauf der freigegebenen Stunden durchzusetzen. Wenn 
es sich nach den vom Regierungspräsidenten erlassenen 
Vorschriften auch nur darum handelte, den Betrieb 
des Photographengewerbes, nicht das blosse Offen- 
halten des Geschäftsraums zu verhindern, so war im 
vorliegenden Falle, zumal der Kläger sich ausdrücklich 
geweigert hatte, den Betrieb einzustellen, zu dessen 


Fortsetzung er sich ungeachtet aller polizeilichen 
Mahnungen für berechtigt erklärte, die Schliessung des: 
Geschäftslokals das geeignete und das nötige Mittel. 
(Aktenzeichen III. B. 75/13). KL 


air 


Fragekasten. 


Technische Fragen. 

Frage ı8r. Herr A. H. in L. Wie werden die 
beiliegenden Reklamebildchen hergestellt? Es liegen 
zwei belichtete und ein unbelichtetes bei. 

Antwort su Frage 181. Die Herstellung von | 
Reklamebildchen, wie die mitgesandten, lässt sich in | 
folgender einfacher Weise bewirken. Es wird zunächst 
auf irgend einem beliebigen Zelloidinpapier — in diesem 
Fall ist mattes Zelloidinpapier gewählt worden — 
nach einem vielfachen Negativ, wie es z.B. in einer 
Briefmarkenkamera leicht herzustellen ist, eine ge- 
nügende Anzahl von Kopien gemacht. Diese Kopien 
werden fixiert und gründlich ausgewaschen. Das so 
entstandene Bild muss jetzt zunächst ausgebleicht wer- 
den, was in einer Chlorlerungsflässigkeit sehr leicht 
geschieht, die man aus einer dreiprozentigen Lösung 
von Kaliumbichromat, die entsprechend mit Salzsäure 
angesäuert wird, herstellt. Die ausgeblichenen Bilder 
werden hierauf sehr sorgfältig ausgewaschen und im 
Dunkeln getrocknet. Sie färben sich im Licht ziem- 
lich schnell in der Weise, wie es die Vorlagen zeigen. 
Die notwendigen Rezepte sind folgende: Nachdem die 
kopierten Bilder, die nicht zu tief sein dürfen, in üb- 
licher Weise ausgechlort wurden, fixlert man sie in 
einem neutralen Fixierbade aus Io g unterschwetlig- 
saurem Natrium und ıso ccm Wasser vollständig aus. 
Die ausfixlerten Bilder werden in der oben geschilderten 
Weise sehr sorgfältig gewaschen und dann im Dunkeln 
in folgendes Bad gebracht: Wasser 200 ccm, Kallum- 
bichromat 5 bis 6 g, starke Salzsäure 6 bis 8 ccm. 
Das Bild verschwindet hierin vollständig und wird in 
der Dunkelkammer bei Gaslicht nach vollständigem 
Verschwinden mindestens 2 Stunden lang gewässert 
und zwischen Fliesspapier getrocknet. In diesem Zu- 
stand können die Bilder, lichtdicht verpackt, recht lauge 
aufbewahrt werden, doch werden sie nach einigen 
Monaten allmählich, wenn auch nur schwach, heraus- 
kommen. Sie können auch durch Entwicklung mit 
Ammoniak, Zigarrenrauch oder durch Hervorrufen mit 
irgend einem verdüännten Entwickler wieder zum Er- 
scheinen gebracht werden. 


Fyage ı82. Herr P. X. in W. Welches ist das 
lichtempfindlichste Chlorsilber (Auskopier-) Papier? 

Antwort su Frage 183. Die lichtempfindlichsten 
Chlorsilberauskoplerbilder sind die Chlorsilbergelatine- 
bilder, sogen. Aristobllder, die im allgemeinen wesent- 
lich lichtempfindlicher sind, als die modernen Zelloidin- 
bilder. Sehr grosse Empfindlichkeit gibt die in Eders 
Handbuch der Photographie beschriebene Methode zur 
Herstellung von Aristopapier. Dieses Papier ist 2 bis 
2!/, mal so empfindlich als die mittleren Handels- 
marken des Zelloidinpapiers. 


Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin- Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 





PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 


Nr. 101/102 





m ————— 


Auszeichnungen 
von der Weltausstellung für Buchgewerbe und Graphik, 
Leipzig 1914. 


Gruppe VIl: Photographie, Photographische Industrie und Kinematographie. 


Ausser Wettbewerb als Preisrichter: Erfurth, Hugo, Dresden; Linck, Ph. & E., Zürich; Perscheid, Nicola, 
Berlin; Siemssen, Hofphotograph, Augsburg; Strnad, Hofphotograph, Erfurt. 


Staatspreis: 
Falz & Werner, Leipzig 


Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning, Höchst a.M. 


Sammelausstellung Schweizerischer Photographen 
Klimsch & Co., Frankfurt a.M. 
Optische Anstalt C. P. Goerz, Berlin - Friedenau 


Grosser Preis: 


Dresduer Photographische Werkstätten für Architektur, 
Kunst und Industrie, G. m. b. H., Dresden 

Ernemann, Heinr., A.-G,, Dresden 

Gottheil, A., Danzig 

Kühn, Heinr., Inusbruck 

Wasow, E., München 

Wiener Photo- Klub, Wien 

Wiener Camera-Klub, Wien 


Preis der Stadt Leipzig: 


Haas-Raster-Fabrik, J. C. Haas, Frankfurt a. M. 
König, Dr. Heinr., & Co., G.m.b.H., Leipzig- Plagwitz 
Nitzsche, Johannes, Leipzig 


Ehrenpreis: 


Herbst & Illig, Frankfurt a. M. 
Jahr, Rich., Dresden 
Schenker, Karl, Charlottenburg 


Goldener Preis: 


Becker, Heinrich, München 

Dose, Willi, Bremen 

Geka-Werke, Offenbach 

Glunz & Sohn, Hannover 

Grubenbecher, Hans, Photograph, Hamburg 

Heidelberger Gelatinefabrik Stoess & Co., Siegelhausen 
bei Heidelberg 

Holdt, Hans, München 

Holmström, Axel, Stockholm 

Jupiter, elektro-photographische Gesellschaft m. b. H., 
Frankfurt a. M. 

Kilophot, G.m.b. H., Kunstanstalt und -Verlag, Wien 

Krebs, Heinr., Neustadt a. Hardt 

Lainer, Professor Alex., Wien 

Leonar-Werke, Arndt & Löwengard, Wandsbeck 

Lichtenberg, R., Osnabrück 

Lützel, Gebr., Hofphotograph, München 

Müller & Wetzig, Dresden 

Neue Photographische Gesellschaft, Berlin - Steglitz 

Pieperhoff, A., Leipzig 

Reinhard, F., Leipzig, Photograph 

Reiffenstein, Bruno, Wien 

Schäfer, Paul, Wiesbaden 

Stiffel, Anne, München 

Trieb, Carl, Berlin - Steglitz 

Wolleschak, Eduard, Photograph, Naumburg 


Silberner Preis: 
Adler-Film Co., F. Trommer jun., Leipzig 
Alter, Fritz, Zwickau 
Axtmann, Fritz, Plauen i. V. 
Baldawerk, Dresden - Tolkwitz 
a Alfred, gemeinschaftlich mit Otto Giese, Nürn- 
erg 








—————————— er Ta T 


Benade, J., Wiesbaden 

Bieber, Berlin 

Brieke & Roth, Frankfurt a.M. 

Coubillier, Eugene, Köln a. Rh. 

Debschitz- Kunowsky, Wanda von, München 
Ernst & Co., Carl, Berlin 
Farbenphotographische Gesellschaft m. b. H., Stuttgart 
Frank, Julius, Lilienthal- Bremen 

Gaudlitz, Dr. med., Aue 

Glauer, Max, Photohaus, Oppeln 

Grohmann & Stier, „Rembrandt“, München 
Günther, Bernhard, Photograph, Goslar a. H. 
Hahn, Brüder, Photographisches Atelier, Chemnitz 
Halberstadt, Max, Hamburg 

Hartwig, W., Quasnitz 

Hönisch, Ernst, Leipzig 

Hoffmann, Heinrich, München 

Junior, H., Frankfurt a. M. 

Kühn, Hugo, Baden-Baden 

Möhlen, Alexander, Hannover 

Müsse, Paul, Iserlohn 

Richter & Knoth, Leipzig 

Rommel, Oscar, & Co., Nerchau 

Rosenthal, E., Weisswasser 

Sandau, Ernst, Berlin 

Sommer & Co., Leipzig 

Schallenberg, Kurt, Hamburg 

Schiewek, Karl, Nordhausen 

Schöllhammer, Albert, Erfurt 

Steckel, Max, Kattowitz 

Steiger, Ewald, Cleve 

Tellgmann, Franz, Mühlhausen i. Thür. 
Tellgmann, Oskar, Eschwege 

Walter, H., Leipzig 

Weisz, Hugo, Arad (Ungarn) 

Wilcke, Willy, Hamburg 

Wörsching, Richard, Starnberg 


Bronzener Preis: 
Atelier Hamm, Julius Meyer, Erfurt 
Blaschy, B., Danzig 
Böhm, Josef Paul, München 
Braun, K., Ludwigsburg 
Fischer & Ludwig, Leipzig 
Giese, Otto, Magdeburg 
Kabisch, Paul, Leipzig 
Knackstedt & Näther, Cuxhaven 
Krauth, Prof. Alfred, Frankfurt a. M. 
Marx, Georg, Glatz 
Naumann, Richard, Leipzig 
Ohmeyer, Alfons, Rothenburg a. Tauber 
Ranft, A., Leipzig 
Reichelt, Elfriede, Breslau 
Rothe, Walter, München 
Siemsen, Karl, Hamburg 
Spezialdruckerei für Kinematographie, Vogel & Vogel, 
G. m. b. H., Leipzig 
Schmoll, Alexander, Berlin 
Schoch, Georg, Zörbig 
Schönberg, Malda, Dresden 
Strauch, Max, Halle a. S. 
Tesch, Emil, Jena 
Trantofsky, Otto, Bremerhaven 
Wagner, Carl, Gleiwitz 


Nr. 101/104 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 








Wedepohl & Albrecht, Hamburg Linscheid, Malwina, Lemberg (Galizien) 
Wendt & Richter, Leipzig Maass, Emil, Schneeberg 
Plathen, J. Karl, Leipzig 
Anerkennung: Ressler, K., i. Fa. Gebr. Martin, Augsburg 
Bach, Robert, Freiburg i. Br. Richter, Adolf, Leipzig- Lindenau 
Barth, Adolf, Gleiwitz i. Schl. Roth, H., Stuttgart 
Breslauer, Max, Leipzig Schäfer, W., Kiel 
Eggers, Hugo, Hameln Schambach, Hugo, Krefeld 
Engel, J., Merzig Schindhelm, Louis, Ebersbach i. Sa. 
Feichtner, Carl, Lissa (Posen) Schmidt, A., Göttingen 
Fendius, i. Fa. Pieperhoff & Fendius, Robert, Hof- Schmidt, Alfred, Leipzig 
photograph, Magdeburg Stadelmann, Carl, Leonberg 
Heinrich, Otto, Frankfurt a. M. | Stöckel, Adler & Co., Halle a. S. 
Hinek, E., Chemnitz 3 | Taggeselle, M., Leipzig 
Hoffmann & Jursch, Leipzig Välte, Franz. Weimar 
Jüttner, A., Ratibor Vollmar, Rudolf, Hofphotograph, Stuttgart 
Kalmanchey, Dr. med. und Frau, Dresden Wend, M. M., Photographische Bildniskunst, Nürm- 
Kiesel, H. E., Berlin berg 
Kröner, Ed., Leipzig | Winter, Paul, Hannover 


Kruse, Paul, Hamburg Ziegenhorn, Willy, Friedrichsroda 


Ausserdem wurde in dieser Gruppe noch de me Firma, die auch in einer andern Gruppe ausstellte, 
ewertet: 


Leipziger Buchbinderei A.-G. vorm. Gust. Fritzsche, Leipzig (Gruppe XI). 


Gruppe VIll: Reproduktionstechnik. 


Ausser Wettbewerb als Preisrichter: Bähr, Hermann, vorm. Anton Knobloch, Leipzig; Blechinger & Leykautf, 
Wien; Meisenbach Riffarth & Co., Leipzig und Berlin, Kirstein & Co., Leipzig; Dr. Trenkler & Co., Leipzig. 


Staatspreis: Silberner Preis: 
Angerer & Göschl, Wien Beissner & Gottlieb, Wien 
Bund der chemigraphischen Anstalten Deutschlands, Doelker, Ernst, Zürich 
Berlin a Gesellschaft für Metallkunst, G. m. b. H., Aachen 
Frisch, Albert, Berlin Graphische Union, Reinhold Schreiber, Anton Hub, 
Husnik & Häusler, Prag Wilhelm Schäfer, Wien 
Krampolek, A., Wien N Haufler & Wiest, vorm. Haufler & Co., Stuttgart 
Unie, Böhm. Graph. Aktien-Gesellschaft, vereinigte Köhler & Lippmann, Braunschweig 
Druck- und Verlagsanstalten in Prag Labisch & Eisler, Rich., Hamburg 


, Laue & Co., A., Berlin- Reinickendorf 
, Grosser Preis: Leipziger Tangier- Manier, Alexander Grube, Leipzig 
Brend’amour, Simhart & Co., München Siebe & Co., Carl, Leipzig 
Büxenstein, W., Berlin Schreiber, Eberhard, Leipzig 
Stenc, Jan, Anstalt für angewandte und künstlerische 


Graphik, Prag Bronzener Preis: 


Preis der Stadt Leipzig: Feuerlein, Max, Hamburg 
Bund der xylographischen Anstalten Deutschlands, Gässler & Co. A., München 
Leipzig Körner & Sohn, Leipzig 
Felsing, O., Charlottenburg Selle & Co., Dr., G. m. b. H., Berlin SW. 29 
Hamböck, Johann, München Topic, F., Prag 
Römmier & Jonas, G. m. b. H., Dresden Ueltzen, Robert, Berlin 
Ehrenpreis: 
Jaffe, Max, Wien pP Anerkennung: 
Schuler, August, Stuttgart Flebbe, Otto, G. m. b. H., Hannover 
Fröbus, Julius, Köln a. Rh. 

Goldener Preis: Gäbisch & Co., Leipzig 
Bonet, Viuda de, Barcelona Graphische Gesellschaft, A.-G., Berlin SO. 
Furnells, J., Barcelona Hagenmayer & Kirchner, Berlin 
Klauss & Co., Adolf, Leipzig Krüger, C. L., G.m.b. H., Dortmund 
Labisch & Co., Rich., G. m. b. H., Berlin Oehme & Bayer, Leipzig-Gohlis 
Neubert, V., Prag-Smichow Sachse, Paul, Leipzig 


Sabo, Carl, Berlin Singer, Emil, Leipzig 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE. 
Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A.S., Mühlweg ı9. 





Nr. 103/104. 


27. Dezember. 


I9Q14. 





Zur Herstellung von Duplikatnegativen. 


Die Vervielfältigung von Negativen bildet 
ein Kapitel, das gewisse Schwierigkeiten in 
sich birg. Manchem Photographen will es 
nicht gleich gelingen, befriedigende Resultate 
zu erlangen, und man schiebt den Prozess mög- 
lichst beiseite. Es ist sicher nicht zu bestreiten, 
dass der wohl meist gepflogene Weg: Her- 
stellung eines Diapositivs und danach eine 
Negativkopie, mancherlei Missliches an sich hat; 
die zweimalige Bildübertragung kann zu ganz 
beträchtlichen Einbussen führen, wenn man 
nicht in der Reproduktion ausreichende praktische 
Erfahrungen besitzt. Man kann hier nicht mit 
jedwedem Plattenmaterial bantieren; auf zweck- 
mässigen Charakter des Zwischenpositivs ist 
besondere Obacht zu geben, sonst ist das Re- 
sultat von vornherein verfehlt. Im allgemeinen 
wird nur der gewandte Reproduktionstechniker 
hier mit wirklichem Erfolg arbeiten. 

Für die Gewinnung von Duplikatnegativen 
gibt es nun bekanntlich noch einfachere Methoden, 
die auf direkter Negativerzeugung nach dem 
Original beruhen. Da haben wir den im Auto- 
chromprozess verwendeten Gang (jedoch in um- 
gekehrter Folge): das in gewohnter Weise nach 
dem Original- Negativ erzeugte Diapositiv wird 
unmittelbar in ein Negativ verwandelt. Aber 
dieses Verfahren arbeitet nicht mit der ge- 
wünschten Sicherbeit, die Ergebnisse genügen 
den praktischen Ansprüchen nicht immer. Der 
Grund ist darin zu suchen, dass unsere üblichen 
Platten eine Emulsion besitzen, die für den Um- 
kehrungsprozess in der Regel weniger geeignet 
ist. Die Gebrüder. Lumitre und Seyewetz 
haben andererseits einen Weg angewiesen, bei 
dem unsere gewöhnlichen Rapidplatten zu be- 
friedigenden Resultaten führen können, und 
zwar unter Benutzung eines physikalischen Ent- 
wicklers bei der Umkehrung. Die erste Ent- 
wicklung wird mit dem gewohnten Hervorrufer 
vorgenommen, doch lässt man die Platte be- 
deutend länger darin, etwa die dreifache Zeit. 
Die Platte wird dann bei Tageslicht in folgen- 
des Permanganatbad gelegt: 


Kaliumpermanganat 1g, 
Wasser ı Liter, 
konzentrierte Schwefelsäure . Io ccm. 


Hiernach wird abgespült und in einer zwei- 
prozentigen Lösung von Natriumbisulfit geklärt. 


[Nachdruck verboten.] 
Sollte noch nicht sämtliches reduzierte Silber 
gelöst worden sein, also die Platte noch nicht 
rein weiss erscheinen, so ist die Behandlung 
mit Permanganat und Bisulfit zu wiederholen. 
Man fixiert nunmehr die Platte bei vollem 
Tageslicht in zehnprozentiger Fixiernatronlösung 
und wässert gründlich; jede Spur von Fixier- 
natron muss beseitigt sein. Durch die Ein- 
wirkung des Tageslichts bleibt eine hinreichende 
Menge belichteten Bromsilbers für die zweite 
physikalische Entwicklung zurück. Letztere wird 
mit der von Lumitre gegebenen Formel durch- 
geführt: 


Lösung A. 
Natriumsulfit, wasserfrei . 180 g, 
Wasser. . ; ı Liter, 
Quecksilberbromid ; 98. 
Lösung B. 
Natriumsulfit, wasserfrei 208, 
Wasser . ı Liter, 
Metol 20 8. 


Für eine Kabinettplatte mischt man etwa 
ı00o ccm Lösung A und 20 ccm Lösung B. 

In der hier beschriebenen Methode mit Ent- 
wicklung nach dem Fixieren haben Lumitre 
und Seyewetz noch eine Abart veröffentlicht!), 
deren Resultate sehr gelobt werden; die Dauer 
der zweiten Entwicklung ist hier eine ziemlich 
lange (bis zu ı!/, Stunden). 

Viel leichter und sicherer in der Hand- 
habung als die vorerwähnten Umkehrverfahren 
scheint mir das alte Bolassche Chromatver- 
fahren, bei dem eine Bromsilberplatte chromiert, 
belichtet, gewässert und einfach mit einem ge- 
wöhnlichen Entwickler behandelt wird. Es wird 
hier die Eigenschaft der gegerbten Gelatine 
(also der belichteten Stellen der Chromatgelatine, 
das ist das positive Bild) benutzt, für das Ein- 
dringen von Lösungen schwerer zugänglich zu 
werden, also die Entwicklerlösung abzustossen; 
es werden nur die ungegerbten Teile der Brom- 
silbergelatine reduziert. Wir erbalten so eine 
recht vollkommene Umwandlung der zunächst 
vorliegenden positiven Chromatkopie in ein 
negatives Bild; je stärker die einzelnen Bild- 
partien gegerbt werden, also je lichter die Partien 


ı) Eders Jahrbuch 1912, S. 45. 
85 


594 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





im Originalnegativ waren, desto geringer bezw. 
gleich Null wird die spätere Reduktionswirkung. 
Benutzt man für die Reproduktion statt einer 
Platte einen Film, so erhält man ein Duplikat- 
negativ, das uns durch verkehrtes Einlegen in 
den Kopierrahmen auch seitenrichtige Bilder 
liefert. Die geringe Stärke einer Folie beein- 
trächtigt hierbei den Schärfengrad des Bildes, 
wenigstens was die Forderungen der allgemeinen 
Praxis anbetrifft, nicht im geringsten. Der 
richtige Kopiergrad lässt sich auch bei einer 
Folie, da man diese im Kopierrahmen genau 
wie ein Papierblatt handhaben kann, mit grosser 
Sicherheit bemessen. 

Für die Reproduktion benutzte ich Planfilms 
mittlerer Empfindlichkeit. Die Zelluloidschicht 
derselben ist bei den meisten Planfilmfabrikaten 
nicht zu dünn, so dass störendes Krümmen 
oder Verziehungen beim Auftrocknen des Films 
nicht eintreten. Die Natur des ganzen Prozesses 
ergibt, dass wir fast alle Manipulationen bei 
gedämpftem Tageslicht bezw. gewöhnlichem 
Lampenlicht ausführen können. Für das Ver- 
fahren sind auch Platten und Films benutzbar, 
die versehentlich bereits vom Licht betroffen 
worden sind. Dagegen sind solche, die etwa 
zu starken Lichtquellen (Sonnenschein) aus- 
gesetzt waren, oder solche höheren Alters nicht 
zu gebrauchen, da sie schleierige Resultate ver- 
anlassen. Etwaige nachträgliche Bearbeitung 
mit Klärbädern würden den Arbeitsgang um- 
ständlicher gestalten und die Erzielung eines 
brillanten Negativs immerhin noch sehr in Frage 
stellen. Material, welches für ein gutes Ge- 
lingen Zweifel lässt, sollte in der Photographie 
überhaupt beiseite gelassen werden. Derartige 
unangebrachte Sparsamkeit rächt sich oft bitter, 
die Verluste verdoppeln sich, ganz ungerechnet 
der Zeitvergeudung. — 

Der Film ist zunächst zu chromieren, was 
durch Einlegen desselben in eine dreiprozentige 
Kaliumbichromatlösung, die vorher zu filtrieren 
ist, geschieht (Badedauer 2 Minuten). Das 
Chromieren wird am besten bei gewöhnlichem 
Lampenlicht (oder sehr gedämpftem diffusen 
Tageslicht) vorgenommen. Man achte darauf, 
dass die Folie gänzlich in der Lösung unter- 
taucht und dass an der Emulsionsschicht keine 
Luftblasen anhaften. Nach ausreichender Ein- 
wirkung wird der Film in einem staubfreien 
Raume zum Trocknen aufgehängt. Wir haben 
für die Behütung der chromierten Schicht vor 
Lichteinfall jetzt dieselben Massregeln zu halten 
wie in dem Pigmentprozess, und damit erübrigen 
sich alle weiteren Anweisungen. Eine luftige 
Dunkelkammer ist hier wohl der passendste Ort. 
Bevor der Film zur Aufhängung gelangt, tupfe 
man die Gelatineschicht vorsichtig mit faser- 
freiem Fliesspapier ab, um noch anhängende 
Tropfen, bezw. ein späteres Herablaufen von 


Chromflüssigkeit, was zu ungleicher Sensibili- 
sierung führen würde, zu beseitigen. 

Die getrockneten, chromierten Films sind 
möglichst bald, am besten den gleichen oder 
folgenden Tag zu verarbeiten. Aeltere, chromierte 
Films neigen leicht zum Kräuseln und Loslösen 
der Schicht an den Rändern oder gar zu Pocken- 
bildungen. Vor dem Einlegen in den Kopier- 
rabmen reinige man eventuell die rückseitige 
Zelluloidschicht von anhaftenden Chromataus- 
scheidungen. Das Einlegen, ebenso die Kon- 
trolle des Kopierfortschritts ist wie beim 
Pigmentdruck bei schwächerer Lichtquelle (Petro- 
leumlampe usw.) vorzunehmen, andernfalls er- 
geben sich Schleierungen, flaue Bilder. Die 
Exposition erfolgt in diffusem Tageslicht, und 
zwar belichtet man so lange, bis das Bild deut- 
lich in allen Details, schwach bräunlich auf 
gelbem Grunde, erschienen ist!). Je tiefer man 
kopiert (ein nicht zu dünnes Originalnegativ 
vorausgesetzt), desto kräftiger wird das Bild; 
zu lange Belichtungen führen zu flauen Bildern. 
Bei dem Kopierprozess ist Obacht zu geben, 
dass nicht von oben durch die Seitenkante des 
Negativglases Licht eindringt und so Randver- 
schleierungen im Bilde verursacht. Man belege 
die Seitenkanten oben mit schwarzem Papier. 

Nachdem das Bild in genügender Kraft er- 
schienen, ist der Film in einer Schale bei wieder- 
holtem Wasserwechsel unter Schutz vor hellem 
Tageslicht zu wässern, am praktischsten in der 
Dunkelkammer. Das Wöässern ist so lange 
fortzusetzen, bis das Wasser keine Gelbfärbung 
von Chromsalz mehr aufweist. Der Wässerungs- 
prozess wird um so schneller beendet sein, je 
frischer die chromierten Films verarbeitet wer- 
den. Auch aus diesem Grunde bleibt es em- 
pfehlenswert, dass sich die einzelnen Phasen 
möglichst unmittelbar hintereinander folgen. 
Das Wasser sei von gewöhnlicher kühler Tem- 
peratur. 

Nunmehr kommen wir zur Entwicklung des 
Negativbildes; es kann dazu jeder kräftige, klar 
arbeitende Entwickler dienen. Die Entwicklung 
findet in der üblichen Weise statt, sie kann im 
Dunkelzimmer bei vorhandenem Rotlicht erfolgen; 
bedingt ist dies aber nicht, wir können auch 
bei gewöhnlichem Lampenlicht oder gedämpftem 
Tageslicht entwickeln. Bei Einwirkung zu starker 
Lichtquellen auf die freie Emulsionsschicht 
kopiert letztere durchweg an und hinterlässt so 
leicht allgemeine Schleierung. Namentlich ist 
die Rückseite zu schützen. Es ist daher, wie 
schon L. Ebert vorgeschlagen hat, vorzuziehen, 
zunächst in der Dunkelkammer anzuentwickeln 


ı) Werden Platten statt der Films benutzt, so ist, 
wie beim Pigmentprozess, ein Photometer zu benutren 
oder eine Vergleichskopie auf Zelloidin von einem 
Negativ gleichen Charakters zu nehmen (bis gerade 
alle Bilddetails deutlieh erkerubar heraus sind). 











PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Tr 


und dann erst bei nicht zu heller Lichtquelle 
weiterzubehandeln. Zeigt die Platte genügende 
Kraft, so spülen wir unter der Wasserleitung 
ab, dann folgt ausreichende Behandlung im Fixier- 
bade und zum Schluss gründliche Wässerung. 

Dieses alte Verfahren mit seinen jüngeren 
Ergänzungen dürfte auch heute noch den ein- 
fachsten Weg der Herstellung von Duplikat- 
negativen darstellen. Der verwendete Chrom- 
kopierprozess macht die Bildkontrolle leicht, 


595 


und die Benutzung von Zelluloidfilms erspart 
uns die Bildumkehrung durch das mitunter miss- 
liche Abziehen der Negativschicht von der 
Glasplatte. Der wesentlich höhere Preis der 
Films gegenüber der Reproduktion mittels 
Zwischendiapositiv macht sich dadurch wieder 
wett, dass sich bei dem Bolas-Prozess eine 
zweite Platte erübrigt, ganz abgesehen von den 
schon anfangs erörterten Qualitätsverlusten bei 
zweifacher Bildübertragung. P. Hanneke. 


— a  — — — 


Rundsehau. 


— Stereobilder nach dem Anaglyphen- 
system. Den Anaglyphen liegen bekanntlich 
die üblichen Stereoaufnahmen zugrunde; die 
Positive werden in der Weise hergestellt, dass das 
eine Bild z. B. in roter, das andere in grüner 
(also komplementärer) Farbe darüber, etwas 
seitlich zueinander verschoben, kopiert wird. 
Man fertigt so z. B. für Projektionszwecke auf 
einer Platte zwei Kopien übereinander mittelst 
des Pigmentprozesses. Zur Betrachtung der 
Bilder ist eine Brille erforderlich, deren eines 
Glas mit grün-, deren anderes mit rotgefärbter 
Gelatine überzogen ist. Man erhält so eine 
stereoskopische Wirkung, da mit jedem Auge 
nur die eine, ihm zukommende Ansicht des 
betreffenden Gegenstandes geboten wird; durch 
das rote Glas siebt man nur das grüne Bild, 
durch das grüne Glas nur das rote Bild. In 
dem Bilderdruck und in der Brille müssen natür- 
lich die Einzelbilder und die farbigen Gläser 
entsprechend seitenrichtig angeordnet sein. 

Dr. Paul Ritter von Schrott veröffentlicht 
in der „Photogr. Korrespondenz“ zweckent- 
sprechende Vorschriften zur Anfertigung von 
Druckfarben, und zwar roten und grünen 
Farblacken für Anaglyphen im Grossbetriebe. 
Alle erwähnten Farben sind von den Höchster 
Farbwerken zu beziehen. 


Verlackungsvorschrift zu Rot: 
10 kg schwefelsaure Tonerde ı8 Prozent, 
gelöst in 100 Liter Wasser; 
5 kg kalzinierte Soda, 
gelöst in 5o Liter Wasser; 
kalt fällen, viermal auswaschen, dann: 
15 kg Lackrot C, extra Teig, 
angeteigt in ı5o Liter Wasser, 
kalt fällen. 


Verlackungsvorschrift zu Grün: 
10 kg schwefelsaure Tonerde ı8 Prozent, 
gelöst in roo Liter Wasser; 
6 kg kalzinierte Soda, 
gelöst in 60 Liter Wasser; 
kalt fällen, gut auswaschen; 


(Nachdruck verboten.) 

3 kg Hansagrün G mit wenig kaltem Wasser 
gut angerührt und mit 300 Liter Wasser 
aufgekocht, bis gelöst; 


2,5 kg rohe Salzsäure (20 Grad Be.), 


verdünnt mit 25 Liter Wasser, bei 
etwa 40 Grad C fällen, auswaschen. 


Diese Farblacke sind mit Lichtdruck- oder 
Buchdruckfarben zweckmässig anzureiben: 

Für die Ueberzüge der Brillengläser sind 
folgende Farbgelatinen zu bereiten: 


Rot: 
Gelatine 6g, 
destilliertes Wasser. . IOoO ccm, 
Lösung von ac I, 
fünfprozentig . . 20 „ 
Grün: 
Gelatine 6g, 
destilliertes Wasser . Ioo ccm, 
Lösung von Filterblaugrün, 
all„prozentig . . . . . 20 „ 


Die Stärke des Ueberzugs ist so einzurichten, 
dass auf ıoo gqcm Glasfläche 7 ccm genannter 
Farbgelatinen entfallen. Letztere sind vorher 
zu filtrieren und dann warm aufzutragen. 
von Schrott machte ferner die Beobachtung, 
dass die Grünbrille vorteilhafter durch eine 
Blaubrille ersetzt wird. Die Färbung letzterer 
geschieht mitPatentblau; in der oben gegebenen 
Grünvorschrift ist das diesbezügliche Filterblau- 
grün durch 9 ccm einer zweiprozentigen Lösung 
von Patentblau zu ersetzen. — von Schrott 
bemerkt noch, dass wohl der Rotdruck auf 
weissem Papier durch das Rotfilter gänzlich 
ausgelöscht wird, aber nicht analog das Grün, 
bezw. das Blau. Das mit diesem Brillenglas 
versehene Auge sieht zwei Bilder, das grüne 
und rote; man drucke daher das Grün nicht zu 
kräftig, damit die Doppelkonturen möglichst 
unterdrückt werden. Das Patentblau stellt sich 
etwas günstiger. 


en 


85 * 


596 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


Innungs- und Vereinsnaehriehten. | 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Verein Sehlesiseher Faehphotographen 
(RE. YV.). 
Sitz: Breslau. 
Protokoli der Monatsversammlung 


vom 6. Mai in Breslau „Konzerthaus“. 

Da am 29. April der I. Vorsitzende verhindert war, 
der Sitzung beizuwohnen, wurde diese um 8 Tage ver- 
schoben und fand deshalb am 6. Mai statt. Herr Götz 
eröffnete um 81), Uhr die Versammlung. 

Punkt ı. Das Protokoll der letzten Sitzung wird 
verlesen und genehmigt. 

Zu Punkt 2 liegt nichts vor. 

Punkt 3: „Vorlage von Photographien, die mit der 
Nitralampe aufgenommen sind und Austausch von Er- 
fahrungen über die Anwendung des Lampe.“ Zu 
diesem Punkt hatten die Herren Götz und Fröhlich 
Bilder mitgebracht, welche bei den Kollegen zirkulieren. 

Die Bilder waren mit einem Hellar aufgenommen, 
bei ı bis 2 Sekunden Belichtungszeit. Es sprechen 
die Herren Götz und Fröhlich über die Verwend- 
barkeit der Lampe ihre volle Zufriedenheit aus. Die 
Lampe kann für reichlich 800 Brennstunden benutzt 
werden. Es stellt sich somit der Preis bei Verwendung 
dieser Lampe billiger als der einer Bogenlampe, welche 
in dieser Zeit für 45 Mk. Kohle (inkl. der Reichssteuer) 
verbraucht. Die angestellten Versuche haben ergeben, 
dass die Lichtquelle nach oben eher stärker war, ala 
nach unten. Herr Ingenieur Wolff, welcher der 
Sitzung beiwohnte, stellte an die Kollegen die Frage: 
Welche Bedingungen werden in unserem Beruf an eine 
gute Armatur gestellt? Die Frage beantwortet Herr 
Raschkow, indem er glaubt, dass es für die Lampe 
besser ist, wenn dieselbe auf einem Stativ ruht; die 
Lampe würde mit einem stabilen Stativ und starken 
Fuss überall Verwendung finden können, da die Lampe 
auch jeden normalen Transport aushält. Zum Schluss 
dankt Herr Götz Herrn Ingenieur Wolff für seine 
in der Sitzung gegebenen Erklärungen. 

Punkt 4. Vortrag von Herrn Götz: „Die Radlier- 
kunst und die modernen photomechanischen Tiefdruck- 
verfahren.“ Selten hat ein Vortrag solchen Beifall 
gelunden wie dieser, davon zeugte das zum Schluss 
nicht endenwollende Bravo der Kollegen. Herr Volpert 
dankte im Namen der Mitglieder unserem bewährten 
Vorsitzenden für seine unelgennätzige Mühe und 
Arbeit und forderte die Anwesenden auf, zum Dank 
sich von ihren Plätzen zu erheben. 

Punkt 5 Drucksachen von Feilners Hinter- 
grundfolien werden an die Mitglieder verteilt, ferner 
herichtet Herr Götz über die Versammlung am 9. April 
in Graudenz, welcher er beigewohnt hatte. 

Um etwa ıı Uhr schloss der I. Vorsitzende die 
gut besuchte und lehrreiche Sitzung. 


H. Götz, Richard Strauch, 
I. Vorsitzender. Schriftführer. 


Protokoll der Monatsversammlung 
vom 27. Mai in Breslau „Konzerthaus“. 


Der I. Vorsitzende eröffnete um 8!/, Uhr die Ver- 
sammlung. 

Punkt ı. Das Protokoll der letzten Sitzung wird 
verlesen und genehmigt. 


Punkt 2 Die Herren Richard Fischer und 
Otto Scholz-Bresiau werden von der Versammlung 
zu Kassenrevisoren gewählt; genannte Herren nehmen 
die Wahl an. 


Punkt 3. Vortrag von Herrn H. Götz: „Die Ent- 
wicklung der Photographie von ihren Anfängen bis zu 
ihrem heutigen Stand.“ Die Anfänge der Photographie 
datieren zurück bis 1727, wonach Dr. Paul Schulze- 
Halle die lichtempfindliche Chlorsilberschicht entdeckte. 
Von der damaligen Zeit blieb uns jedoch nichts er- 
halten, da die Sachen nicht 2ixiert wurden und so 
dem Verderben anheim fielen. Später stellte Hyppes 
eine fein versilberte Kupferplatte her, welche Chlor- 
dämpfen ausgesetzt wurde. Eine weitere Entdeckung, 
weiche 1829 Hyppes und Daguerre machten, er- 
regte das grösste Aufsehen, es waren die sogen. 
Daguerreotypien. ı839 brachte Talbot die Papier- 
negative; ı850 wurde das Kollodium entdeckt, und es 
beginnt hiermit der Zeitabschnitt der nassen Platte. 
In den 8oer Jahren kam die Trockenplatte in den 
Handel, und als eine der ersten die bekannte Monck- 
hoven-Platte. Sodann erinnerte Herr Götz an die 
Momentaufnahmen von Anschätz und an die seiner- 
zeit herausgegebenen Serienbilder, weiche als Vorbild 
der heutigen Kinematographie gelten können. Die 
Erfindung des Pigmentdruckes datiert schon von 1854. 
Sodann sprach Herr Götz über die Entwicklung der 
Chlorsilberpapiere. Herr Götz erklärte ferner die 
Petzval- Objektive, das System unserer heutigen Schnell- 
arbeiter. Sodann erwähnte Referent die Fokusdifferenz 
und kam auf die in den Coer Jahren herausgegebenen 
Steinheil-Aplanate. Als ein weiteres neues symme- 
trisches Objektiv kam der Antiplanat in den Handel. 
Eine wesentliche Umwälzung brachte die in den 
goer Jahren von Zeiss- Jena herausgebrachten Anastig- 
mate. Herr Götz sprach sodann über die Farben- 
photographie und die Verdienste Vogels, Dr. Königs 
und Miethbes. Des weiteren sprach er über die 
Lumi2tre-Platte und das Lippmannsche Farben- 
verfahren. Die Entwicklung der künstlerischen Photo- 
graphie bildete den Schluss des sehr interessanten Vor- 
trages. 

Zur Erläuterung hatte Herr Schwier-Weimar die 
Abbildung einer Daguerre- Kamera sowie verschiedene 
Papiernegative, ferner Bilder von Reproduktionen von 
Gemälden (aufgenommen mit farbenempfindlichen 
Platten und gewöhnlicher Platte) in liebenswürdigster 
Weise dem Verein zur Verfügung gestellt. Für die 
unermüdliche Tätigkeit seitens unseres I. Vorsitzenden 
sowie für die freundliche Uebersendung der Sachen 







von Herrn Schwier sei hier der beste Dank aus- 
gesprochen. 

Punkt 4. Der Photographentag in Leipzig im Juni. 
Das Programm wird verlesen und zum Besuch des- 
selben aufgefordert; von Kollegen Raschkow wird 
der Antrag gestellt, dem Vorstand den Eutschluss zu 
überlassen, ob ein Delegierter nach Leipzig zu ent- 
senden ist oder nicht. Der Antrag wird einstimmig 
angenommen. 

Punkt 5. „Verschiedenes.“ Von Hofphotograph 
Schensky- Helgoland ist die Mitteilung eingegangen, 
dass betreffender Herr mit dem Bromölkasten denselben 
Aerger hatte wie Herr Götz. Kollege Postler-Gottes- 
berg fragt an. Welche Polizeivorschriften bestehen in 
den kleineren Städten bei Anbringung eines Schau- 
kastens? Nach einer lebhaften Debatte über diesen 
Punkt wird die Versammlung um ıı Uhr geschlossen. 

H. Götz, Richard Strauch, 
I. Vorsitzender. Schriftführer. 


Protokoll der Jahreshauptversammlung 
vom 8. Juli in Breslau, „Konzerthaus“, 

Die ordnungsgemäss einberufene Jahreshauptver- 
sammlung wurde um 8!/, Uhr von den I. Vorsitzenden 
eröffnet. 

Punkt ı. Das Protokoll der Mai. Sitzung wird 
verlesen und genehmigt. 

Punkt 2. Durch Kassenwart Fröhlich erfolgt 
der Kassenbericht. Die Einnahmen des Jahres betrugen 
913,60 Mk,, welche sich mit den Ausgaben decken. 
Der Kassenbestand beträgt ı800 Mk., der Unterstützungs- 
fonds 416,94 Mk. Von den Herren Richard Fischer 
und Otto Scholz ist die Kasse geprüft und in der 
uns bekannt musterhaften Ordnung vorgefunden worden. 
Zum Dank erheben sich die Versammelten von ihren 
Plätzen, dem Kassierer Decharge erteilend. Hierauf 
erfolgt durch den Schriftführer die Verlesung des 
Jahresberichtes. 

Punkt 3: „Verlegung des Vereinsabends." Da 
mehreren eifrigen Besuchern der Vereinsabende der 
Mittwoch Abend für die Sitzungen nicht günstig ge- 
legen ist, einigten sich die Kollegen nach längerer 
Debatte, die Versammlungen jeden letzten Freitag im 
Monat, 7!/, Uhr, zu veranstalten. 

Punkt 4: „Vorstandswahl.“" Bei der durch Stimm- 
zettei erfolgten Wahl werden wiederum die Herren 
Heinrich Gdtz- Breslau als I. Vorsitzender; Max 
Volpert-Ohlau als II. Vorsitzender; Max Fröhlich- 
Breslau als Kassenwart; Richard Strauch-Strehlen 
als Schriftführer; Richard Zerner- Breslau als 
Bibliothekar gewählt. — Zu Beisitzern wurden gewählt 
die Herren Hofphotograph Raschkow und Hartelt- 
Breslau, ausserdem die Obermeister der zum Verein 
gehörigen Zwangsinnungen Liegnitz und Glatz; es sind 
dies die Kollegen Bogacki und Meier; die an- 
wesenden Herren nehmen die Wahl an. 

Punkt 5: „Des neue Altmeister Düährkoop- 
Papier.‘‘ Zu diesem Punkte hatte die Firma Schering 
eine grössere Anzahl prächtiger Kopien dem Verein zu- 
gesandt; die Bilder wurden von den Kollegen eifrig 


_ PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


studiert, und es fanden die Sachen allgemeine An- 
erkennung. Gleichzeitig wurde eine grosse Anzahl 
von Proben des Papieres an die Anwesenden verteilt, 
mit der Anregung, die Resultate bei der nächsten 
Sitzung bekanntzugeben. Der Firma Schering sei 
an dieser Stelle der beste Dank ausgesprochen. 


Pankt 6 Als Ort der nächsten Wanderversamm- 
lung wurde Glatz gewählt. Von der Firma Eisen- 
schmidt & Schulze ist dem Verein das neue Adress- 
buch für Photographen zugesandt worden. Für die 
Zusendung dankte der IL Vorsitzende und überwies das 
Buch der Vereinsbücherei. — Die Sitzung wurde um 
10°, Uhr geschlossen. 


H. Götz, 
L Vorsitzender. 


Richard Strauch, 
Schiittführer. 


Jahresbericht 1913/14. 


Bei Uebersicht des vergangenen Vereinsjahres kann 
freudig festgestellt werden, dass der Besuch in den 
Versammlungen ein bedeutend besserer war als in den 
vorhergehenden Jahren. Die Sitzungen boten den 
Mitgliedern reichlich Gelegenheit, durch gute Vorträge 
ihre Fachkenntnisse zu erweitern. Mit den Vorträgen 
waren gleichzeitig Ausstellungen sowie Demonstrationen 
verbunden. 


An Vorträgen wurden gehalten: Von Kollegen 
Götz: Bericht über die „Lehr- und Versuchsazstalt 
München‘. Von Kollegen Glauer: Oppeln: „Die 
künstlerische Porträtphotographie'" (verbunden mit 
Ausstellung). 


Herr Edwin Höppner-Berlin: „Der Bromöl- 
druck“ (derselbe wurde praktisch vorgeführt). Licht- 
bilder . Vortrag: „Lumitresche Autochroms“, her- 
gestellt von Herrn Hildenbrand: Stuttgart. 

Kollege Götz: „Meine Erfahrungen mit dem 
Bromöldruck und dem Perscheidschen Bıomölkasten.“ 
Kollegen Hartelt und Strauch: „Verschiedene Mit- 
teilungen aus der Praxis“ Herr Ingenieur Wolf: 
„Die Nitralampe als künstlerische Atelierbeleuchtung.“ 
„Austausch von Erfahrungen über die Anwendung 
der Nitralampe und Vorlage von Photographien, die 
mit der Lampe aufgenommen sind.‘ Kollege Götz: 
„Die Radierkunst und die modernen photomechanischen 
Tiefdruckverfahren.“ Kollege Götz: „Die Entwicklung 
der Photographie von ihren Anfängen bis zu ihrem 
heutigen Stande.“ 

Jeder praktischen Neuerung wurde Erwährung 
getan, und es wurden dieselben auch nach Möglichkeit 
vorgeführt. Die Wanderversammlung fand in Oppeln 
statt; es wurde dort unseres verdienten Kollegen 
Fröhlich gedacht, welcher das schwierige Amt eines 
Kassierer ı5 Jahre mit seltener Treue und Auf- 
opferung verwaltete Die Kollegen ehrten ihn durch 
UVeberreichung einer Mappe und einer Ehrengabe, 
Auf derselben Versammlung wurde auch der Beitritt 
des Vereins zum C. V. beschlossen. Des weiteren 
wurde ein Stipendium in Höhe von ıso Mk. bewilligt 
für schlesische Photographen, welche die Münchener 
Lehr- und Versuchsanstalt besuchen wollen. Dasselbe 


598 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 








erhielt Holdt-Niesky. Die Vereinsbeiträge für Photo- 
graphen, welche einer Innung angehören, wurden er- 
mässigt. Am ı5. Oktober 1913 fand eine gemeinschatft- 
liche Besichtigung der Jahrhundertausstellung statt. 
Des weiteren wurden Schritte gegen den Vergrösse- 
sungsschwindel von O. S.- Berlin unternommen. Auch 
die Vereinsbficherei wurde durch den Ankauf diverser 
Fachwerke bereichert. Immer war es das Bestreben 
des Vorstandes, seinen Mitgliedern viel Anregendes 
und Nutzbringendes zu bieten. Es sei darum besonderer 
Dank ausgesprochen allen, welche im Interesse der 
guten Sache die Versammlung durch Vorträge erfreuten, 


aber auch Dank jenen, welche die Sitzungen eifrig 
besuchten, Dank sei auch ferner ausgesprochen der 
Firma Wilhelm Knapp in Halle a. S. und den 
anderen Verlegern für die Zusendung diverser Zeit- 
schriften. In erster Reihe jedoch gebührt Dank unserm 
I. Vorsitzenden Herrn Götz, welcher stets unermüdlich 
tür den Verein tätig war. 

Ich schliesse den Jahresbericht mit dem Wunsche, 
dass alle Mitglieder zu der Ueberzenugung kommen 
möchten, dass es stets das Bestreben des Vereins ist, 
der Allgemeinheit sowohl wie auch jedem eirzelnen zu 
nützen. Richard Strauch, Schriftführer. 


— 


Eingesandt. 


Amateur- oder Fachphotograph ? 


Man hat sich in den Kreisen der Photographen 
mehr und mehr daran gewöhnt, den Amateurphoto- 
graphen, mit deren Vorbandensein nun einmal gerechnet 
werden muss, die Existenzberechtigung nicht abzu- 
sprechen. Man hat eingesehen, dass die Schäden, die 
die wirklichen Amateurphotographen dem Stande 
zufügen, bei weitem nicht so gross sind, wie früher 
vielfach angenommen wurde. 


Nicht verstummt ist hingegen der Kampf gegen 
die „Paeudo- Amateure‘, d. h. gegen diejenigen, die 
sich als Liebhaberphotographen ausgeben, in Wirklich- 
keit jedoch den Fachphotographen ärgste Konkurrenz 
bereiten. Die ‚Selbstkostenpreise‘“, zu denen sie ihre 
Bilder liefern, sind Schleuderpreise, und ihr Vorgehen 
ist besonders deshalb verurteilenswert, weil es sich bei 
ihnen vielfach um Leute handelt, die ihren Lebens- 
unterhalt dusch anderweitige Betätigung erwerben und 
es somit keineswegs „nötig“ haben, einem wahrlich 
nicht auf Rosen gebetteten Stand Schaden zuzufügen. 


Wie auf anderen wirtschaftlichen Gebieten, so hat 
der Krieg auch für den Kampf der Fachphotographen 
gegen die ,„Pseudo- Amateure“ einen Waffenstillstand 
herbeigeführt. Wenn ich dennoch jetzt darauf zurück- 
komme, so geschieht es, weil eine gerade infolge des 
Krieges hervorgetretene Erscheinung einen triftigen 
Anlass hierzu bietet. Wie nämlich die Tageszeitungen 
aus Emden berichteten, hatte man dort in einer 
Reihe von benachbarten Landorten den ins Feld ge- 
zogenen Familienvätern dadurch eine Freude bereiten 
wollen, dass ihnen ein Bild ihrer Kinder ins Weihnachts- 
paket gelegt wurde. In jenem Bericht heisst es weiter: 
„Da jedoch in den Häusern der Dorfbewohner der- 
artige Photographien kaum zu finden waren, so stiess 
die Ausführung des hübschen Planes auf grosse 
Schwierigkeiten, bis jemand auf den rettenden Ge- 
danken kam, durch einen Aufruf die Liebhaber- 
photographen für diesen Liebesdienst mobil zu 
machen. In den Kreisen photographierender junger 
Leute, namentlich der Schüler, hat diese Aufforderung 
opferfreudige Zustimmung gefunden, und, mit Apparat 
und Stativ bewaffnet, sah man die Jünglinge über 
Land ziehen. Ungezählte Konterfeis pausbäckiger ost- 
friesischer Bauernkinder werden so jetzt aus den 


Dunkelkammern unserer Liebhaberphotographen her- 
vorgehen.‘ 

Es wurde schon genugsam darauf hingewiesen, 
dass der selbständige Mittelstand, namentlich das ge- 
samte Handwerk, durch den Krieg in besonders be- 
drängte Lage geraten ist. Um so mehr ist es erforder- 
lich, auf dessen Interessen Rücksicht zu nehmen, und 
nicht, wie es bei jenem Aufruf an Amateurphotographen 
geschehen ist, ihm noch unnötigen Schaden zuzufügen, 
denn es ist ohne weiteres anzunehmen, dass eine be- 
trächtliche Zahl der photographierten Landleute die 
Dienste eines Fachphotographen in Anspruch ge- 
nommen haben würde Es ist zu wünschen, dass in 
solchen Fällen künftig auch auf die berechtigten Inter- 
essen der Photographen etwas mehr Rücksicht genommen 
würde. st. 


Vebertriebene Vorsicht bei Vergrösserungsaufträgen. 


Wie aus dem in Nr. 97/98 dieser Zeitschrift wieder- 
gegebenen Bericht ersichtlich, hat In der Sitzung des 
Photographischen Vereins zu Berlin vom 22. November 
Fritz Hansen meinen vor kurzem in dieser 
Zeitschrift (Nr. 85/86) erschienenen Artikel: „Vor- 
sicht bei zweifelhaften photographischen Aufträgen “ 
besprochen und meine Ausführungen beanstandet. 
Hansen sagt nun nach dem Bericht: ‚„Jedwedes Risiko 
in dieser Hinsicht bei der Erteilung eines Auftrages 
soll und muss der Auftraggeber tragen.“ Unmittelbar 
davor ist aber die folgende Aeusserung eines Regierungs- 
vertreters angegeben, die lautet: „Nur wenn die be- 
sonderen Umstände des einzelnen Falles einen offen- 
baren Verdacht erregen müssen, nur dann ist es an dem, 
der den Auftrag zur Vervielfältigung bekommt, sich 
zu vergewissern, ob sein Auftraggeber in der Tat ein 
Recht dazu hat.“ 

Nach meiner Ansicht stehen doch diese beiden 
Angaben in einigem Widerspruch, und nach der letzteren 
Rechtsbelehrung ist doch für den Photographen eben 
nicht „jedwedes Risiko" ausgeschlossen. Zwischen 
„offenbar verdächtigen“ und zweifelsfreien Aufträgen 
bestehen zahlreiche Abstufungen, und ob „besondere 
Umstände‘ und „offenbarer Verdacht“ vorliegen, ent- 
scheidet nicht der Photograph, sondern das Gericht, 
und dieses nicht einmal immer gleichmässig. Zudem 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


599 








schreibt Hansen selbst in seiner „Gesetzeskunde für 
Photographen‘', S. 72 wörtlich: „Erhält der Photo- 
graph Aufträge auf Vergrösserung oder sonstige Re- 
produktion, so ist es ratsam, den Kunden ein Formular 
unterzeichnen zu lassen, für das auf S. 32 ein Muster 
gegeben ist.“ (In diesem empfohlenen Formular gibt 
der Besteller die ausdrückliche Versicherung, in recht- 
mässigem Besitze des Urheberrechtes zu sein, und er- 
klärt sich für jeden Schaden haftbar, der auf Grund 
des Urheberrechtes für den Photographen entstehen 
sollte) Auch ich halte dies für ratsam, für sehr rat- 
sam sogar, auch heute noch, aus den verschiedensten 
Gränden, die in meinem übrigens in Friedenszeiten 
verfassten Artikel ausführlich behandelt sind. 

Meine Angabe, dass man zu seiner Sicherung stets 
wegen der Berechtigung nachfragen müsse, ist natür- 
lich „mit einem Körnchen Salz‘ zu verstehen. Was 
der Photograph zweifelsfrei weiss, braucht er selbst- 
verständlich nicht erst zu erfragen. Die Ueberschrift 
meines Artikels spricht ja auch von „zweifelhaften 
Aufträgen“, Im übrigen lässt sich an Hand von Be- 
stellscheinen, wie sie in manchen gutgeführten Ateliers 
benutzt werden, die Nachfrage im allgemeinen leicht 
und ohne Umstände erledigen. Manche Vergrösse- 
rungsanstalten, ob alle, weiss ich nicht, lassen sich 
ja auch eine entsprechende Bescheinigung von dem 
Photographen geben. 


Es ist natürlich dem einzelnen Photographen füber- 
lassen, wie weit er die Vorsicht treiben oder wie weit 
er es darauf ankommen lassen will Es kommen, 
worauf nochmals hingewiesen werden soll, dabei nicht 
nur straf- und zivilrechtliche Bestimmungen in Betracht, 
sondern auch moralische und geschäftliche Gesichts- 
punkte Danach richtet sich nicht minder die Er- 
kundigungspflicht (Pflicht, nicht Zwang)! 

Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkte, 
dass es besser und nützlicher ist, Streitfragen durch 
vorsichtiges Handeln von vornherein auszuschalten, als 
sie in gerichtlichem Verfahren zum Austrag zu bringen 
oder sonst durch sie Schaden zu erleiden. Anklagen 
und Klagen machen den Gerichten Arbeit, schaffen 
Rechtsenwälten und Rechtskonsulenten Verdienst, 
bringen aber für den Photographen grosse Unkosten, 
Aerger und Zeitverlust mit sich, auch wenn es gut ab- 
läuft. Wer aber auch nur hin und wieder Urteile liest, 
weiss, wie viele Grenzfälle es gibt, weisse, dass der gute 
Glaube nicht immer nützt. 

Die übrigen tatsächlichen Angaben von Hansen 
über das Urheberrecht selbst sind ja auch bereits kurz 
— und nicht anders — in meinem Artikel enthalten. 
Berüglich meiner „sehr angreifbaren Ausführungen‘ 
über Aktaufnahmen usw. verweise ich auf ein vor 
nicht allzulanger Zeit in der Fachpresse wiedergegebenes 
Urteil, das einen Photographen reichlich hart für seine 
mangelnde Vorsicht bestraft hat. Auch manche andere 
Urteile lassen zur Vorsicht raten und zeigen, wie es 
mit dem angeblich nicht vorhandenen Risiko bestellt ist. 

Der Photograph soll die Fallen des Gesetzes kennen 
lernen, soll auch sonst jede bewusste und unbewusste 
Schädigung Dritter zu vermeiden bestrebt sein. Das 


liegt in seinem Interesse. Den‘Blick dafür zu schärfen, 
ist der Zweck des beanstandeten Artikels gewesen. 


Max Frank. 
un 2. 2 m 


Kriegsteilnehmer 
aus dem photographisehen Berufe. 


Franz Vogel- Berlin- Lichterfelde, Zugführer, 
L Tr.-Zug, Etappeninspektion der 4. Armee. 


Wir bitten, uns weitere Mitteilungen über Ab- 
berufungen zu den Truppenteilen gefälligst bald zu- 
kommen zu lassen, wenn möglich unter Angabe der 
Charge und des Truppenteils (also genaue Feldpost- 
adresse), damit den bei der Fahne Stehenden von den 
Zurückgebliebenen Grüsse usw. zugesandt werden 
können. Ebenso bitten wir, uns Mitteilungen über 
Auszeichnungen, Beförderungen, Aenderungen der Feld- 
adresse, Verwundungen usw. zusenden zu wollen. Den 
Abonnenten der „Photogr. Chronik ‘‘ senden wir ein 
zweites Exemplar der Zeitschrift kostenlos ins Feld nach. 


Verlag der „Photogr. Chronik “. 





Das Eiserne Kreuz erhleit: 


Alfred Büsing, Besitzer einer photographischen 
Kunstanstalt in Prag. 


Den Heldentod fürs Vaterland starben: 


Max Rudolf _Leonhardt- Freiberg (Sa) — 
Anton Manglberger- München. 


—Hi— 


Ateliernashriehten. 
Halberstadt. Heır S. Alagjem eröffnete Har- 
monienstrasse 42 ein Photographisches Atelier. 
Mainz. Herr Emil Ferchland eröffuete Neu- 
brunnenstrasse 7/10 ein Photo- Atelier. 
Marburg. Herr Edmund Risse hat sein Photo- 
graphisches Atelier nach Roter Graben 2 verlegt. 


224 


Gesehäftliehes. 


Die Firma Zeiss in Jena zahlt in diesem Jahre 
an ihre Angestellten keine Dividende. Sie begründet 
es damit, dass grosse Werte im Auslande stehen, die 
durch den Krieg gefährdet sind. Auch hat sie durch 
Mangel an Arbeitskräften grosse Verluste erlitten. 


Die Filmfabrik Luca Comerio in Mailand, 
eine der bedeutendsten Fabriken der Brauche in Italien, 
stellte die Zahlungen mit über einer Million Passiven 
ein. Die Aktiven stellen sich nominell höher, doch 
sind sie festgelegt. Auch deutsche Lieferanten sind 
laut „Frankfurter Zeitung‘, Frankfurt a. M., beteiligt. 


uw 


600 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 








Patente. 

KL 57. Gruppe 18. Nr. 261341 vom 19 Juli ıgıı. 
Aktien. Gesellschaft für Anilin- Fabrikation in Berlin- 
Treptow. — Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung 
eines Filmbandes zur Aufnahme und Wiedergabe von 

Bildern in natürlichen Farben. 


Eine Vorrichtung zur Herstellung eines Filmbandes 
zur Aufnahme und Wiedergabe von Bildern in den 
natfrlichen Farben, dadurch gekennzeichnet, dass 
ein in entsprechender Weise präpariertes und durch 
Rollen (c, d,e) bewegtes Filmband /b) in schjäger Lage 
durch eine in einem Troge (a) befindliche und aus einer 
Emulsion farbiger, 
als Rasterelemente 
dienenderTröpfchen 
bestehende Filissig- 

keit hindurchge- 

führt wird, weiche 
‚ unter der Druck- 
wirkung der von 
einem Kanal (ji) um- 
gebenden Schraube 
(h) In einem Kreis- 
lauf erhalten wird, 

derart, dass das 
langsam dusch das Bad hinduschgehende Filmband (b) 
durch Niedersinken der Rasterelemente sich mit einem 
Raster kontinuierlich überzieht, während dieses Band (b) 
gegen eine direkte Schleuderwirkung der Schraube (A) 
durch eine entsprechend angebrachte, gleichzeitig einen 
Teil des Kanales (ji) bildende und mit einem Fortsatz (/) 
versehene Wand (%) geschützt wird, worauf das Film- 
band eine geeignete Vorrichtung zum Lackieren, Be- 
giessen mit Emulsion usw. durchläuft. 


is 





Geriehtswesen. 

Darf ein Lehrling wegen des Krieges ent- 
lassen werden? [Nachdruck verboten.| Ein junger 
Mensch war bei einem Handwerksmeister in die Lehre 
getreten, die für 3 Jahre festgesetzt war. Bei Kriegs- 
ausbruch wurde der Lehrling von dem Meister, der 
noch drei andere Lehrlinge beschäftigte, mit der Be- 
grändung entlassen, er könne ihn und noch einen 
zweiten Lehrling nicht mehr gebrauchen, da sein Be- 
trieb eine erhebliche Einschränkung erfahren habe. 

Wiewohl das Gericht anerkennen musste, dass die 
Behauptung des Handwerksmeisters bezüglich der Be- 
triebseinschräukung der Wahrheit entspreche, hat es 
doch dahin erkannt, dass der auf Aufrechterhaltung 
des Lehrverhältnisses verklagte Meister zur Entlassung 
des klagenden Lehrlings nicht berechtigt sei. Eine 
Entlassung von L:hrlingen sei gemäss $ 127b, Abs. 2 
der Gewerbeordnung nur statthaft aus einem der in 
8 ı23 der G. O. vorgesehenen Gründe, ferner — gemäss 
8 127a — wenn der Lehrling wiederholt gegen die 
Pilichten der Folgsamkeit und Treue, des Fleisses und 
des anständigen Betragens verstossen bat, und schliess- 


lich wegen Vernachlässigung des Besuches der Rort- 
bildungsechule. 

Andere Gründe als die hier vorgesehenen können 
als Gründe für die Eutlassung eines Lehrlings nicht 
als zuläesig anerkannt werden — also auch nicht die 
Betriebseinschränkung infolge Ausbruchs eines Krieges. 
(Gewerbegericht Berlin, Kammer I, 2282/14.) rd. 

—ıB+- 


Fragekasten. 
Technische Fragen. 

Frage 185. Herm K.U. in E. Bei einem un- 
lackierten Negativ sind durch Feuchtigkeit vom Kopieren 
Silberflecke entstanden, welche sich beim Kopieren 
als helle Pünktchen zeigen. Wie sind diese Flecke zu 
entfernen? 

Antwort su Frage 1853. Wenn beim Kopieren auf 
unlackierten Negativen braune Silberflecke entstehen, 
so ist eine Abhilfe, wenn dieselben schon Alter sind, 
sehr schwer. In einzelnen Fällen bewährt sich eine 
Behandlung des Negativs mit einer einprozentigen 
Zyankaliumlösung, die allerdings vorsichtig angewendet 
werden muss, damit nicht eine zu deutliche Ab- 
schwächung eintritt. Um dies möglichst zu verhindern, 
empfiehlt es sich, das Negativ vor dieser Behandlung 
zunächst in Sodalösung und dann in reinem Wasser 
einzuwässern, damit die Zyankaliumlö;ung möglichst 
oberflächlich wirkt. Sollte durch die Zyankalium- 
lösung der erwfnschte Erfolg nicht eintreten, so kann 
durch Verwendung eines kräftigen Tonfixierbades nach 
vorhergehendem gründlichen Auswaschen des Negatives 
eine erhebliche Besserung in jedem Fall erzielt werden, 
weil die Flecke sich in diesem Bade lichtblau färben 
und dann nicht so stark photographisch decken. 

Fyage 184. Herm G. W. in L. Unterm as. No- 
vember bat ich Sie um eine Auskunft über eine Firma, 
welche .alte Daguerreotypien wieder herrichtet (ich habe 
irgendwo einmal etwas darfiber gelesen), bis heute 
habe ich keine Antwort erhalten. Ich bitte, mir um- 
gehende Nachricht hierüber zukommen zu lassen. Ich 
bemerke noch, dass das Bild sehr gut erhalten ist, 
absolut ohne jede Schramme, nur ein weisser Schleier 
lässt das Bild recht trübe erscheinen. 

Antwort su Frage 184. Ihre Frage ist beant- 
wortet worden. Sie wollen das Daguerreotyp an das 
Photochemische Laboratorium der Königl. Technischen 
Hochschule zu Charlottenburg möglichst gut verpackt 
senden, damit es bei uns wieder hergestellt werden 
kann. Solche Wiederherstellungen führen wir sebr 
gern im Interesse der Sache kostenlos aus, wenn das 
Daguerreotyp noch nicht aus dem Rahmen genommen 
worden ist. Bilder, bei welchen letzteres der Fall war, 
pfiegen im allgemeinen unrettbar verloren zu sein. 


Frage und Antwort des Herrn D.W. in 2. 
Ihre Frage ist nicht In unsere Hände gelangt, dülfte 
wahrscheinlich auf der Post verloren gegangen sein. 
Sie wollen uns dieselbe daher noch einmal zugehen 
lassen, worauf sofortige Beantwortung erfolgen wird. 


Für die Redaktion versntwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A.Miethe in Berlin-Halensee, Halberstädter Strasse 7. 
Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a.S. 








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Nr. 103 / 104 | PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. Nr. 103/104 


Wilhelm Knapp, Spezialverlag für Photographie, Halle (Saale} 


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Zur Vorbereitung für die Gehilfen- und Meisterprüfung! 


Vorträge über photographische Optik, 


gehalten an der Städtischen Fach- und Fortbildungsschule 
für Photographen zu Berlin. 


Mit 82 Figuren im Text und 2 Tafeln. Preis 2,60 Mk., in Ganzleinenband 3,10 Mk. 


| Inhaltsübersicht: Allgemeines. — Reflexion und Spiegelung. — Helligkeit. — Brechung oder 
Retraktion (Ablenkung und Farbenzerstreuung oder Dispersion). — Einiges über Linsen. — Strahlengang durch 
Linsen. — Die charakteristischen Bestimmungsstücke eines Objektivs: Die Brennweite. Die relative Oeffnung 
oder die Lichtstärke. Der Bildwinkel. Schärfentiefe. — Die: verschiedenen Fehlererscheinungen an Objektiven: 
Die chromatische Aberration oder die Farbenabweichung. Die sphärische Aberration oder der Kugelgestalts- 
fehler und die Koma. Die Bildwölbung. Der Astigmatismus oder die Punktlosigkeit. Das Vignettieren. Der 
Licht- oder Spiegelfleck. Die Distorsion oder optische Verzeichnung. — Die perspektivischen Verzeichnungen: 
Durch Neigen des Apparates. Durch zu geringen Abstand. Durch zu grosse Winkelausnutzung. — Allgemeines 
über das Objektiv. — Die verschiedenen Objektivtypen. — Die verschiedenen Objektivserien. — Die Objektiv 
sätze. — Das Fern- oder Teleobjektiv. — Die Fabrikation der Objektive. — Die Pflege des Objektiv. — Die 
Kamera und das Stativ. 


Vorträge über die phofographischen Prozesse, 


gehalten an der Städtischen Fach- und Fortbildungsschule 
für Photographen zu Berlin. | 


Mit 5 Figuren im Text und 3 Tafeln. Preis 2,60 Mk., in Ganzleinenband 3,10 Mk, 


Inhaltsübersicht: Vorwort. — Daguerreotypie und Talbotypiee — Die Kollodiumplatte: Nasse 
Platte und Kollodiumemulsionsplatte. — Einige photochemische Grundgesetze. — Chlor-, Brom- und Jodsilber. 
— Die Bromsilbergelatine-Trockenplatte. — Das latente Bild. — Die Empfindlichkeit der Platte — Die Gre- 
dation oder Tonabstufung. — Die Belichtungszeit. — Der Lichthof. — Die Solarisation. — Die farbenempfind- 
liche oder orthochromatische Platte. — Die Theorie der Entwicklung. — Die verschiedenen Entwicklerarten: 
Die anorganischen Entwickler. Die organischen Entwickler. — Die Sulfite. — Die Alkalien und ihre Ersatz- 
mittel. — Die verschiedenen Entwicklersubstanzen. — Die Verzögerungs- und Beschleunigungsmittel beim Ent- 
wickeln. — Die Technik des Entwickelns. — Das Fixieren. — Die Natronzerstörer. — Die Schleierre. — Di 
Verstärker und Abschwächer: Der Quecksilberverstärker. Der Uranverstärker. Der Kupferverstärker. — Die 
Abschwächer: Der Farmersche Abschwächer. Der Ammoniumpersulfatabschwächer. Der Permanganatabschwächer. 
— Die Positivprozesse: Das Albuminpapier. Das Zelloidinpapier. Das Aristopapier. — Das Tonen: Getrennte 
Tonung. Tonfixage. — Charakteristische Eigenschaften des Albumin-, Zelloidin- und Aristopapiers. — Aufziehen 
and Fertigmachen der Bilder. Karton und Klebemittel. — Die Entwicklungspapiere. Bromsilbergelatine- und 
Gaslichtpapierg — Die Eisenverfahren. Negative und positive Blaupausen. — Der Platinprozess. — Die Chromat- 
verfahren: Der Pigmentdruck. Der Gummidruck. Der Oeldruck. — Das Photographieren mit künstlichess 
Licht. — Register. " 


Zwei Hilfsbücher zur Vorbereitung für die Gehilfen- und Meisterprüfung 
von | 
Hans Schmidt, Dozent für Photographie und Optik. 


” Die nunmehr eingeführte Gehilfen- und Meisterprüfung im photographischen Handwerk verlangt vom 
dem modernen Lichtbildner eine Reihe theoretischer Kenntnisse, die entweder durch den Besuch einer Fach- 
schule oder durch Selbstunterricht erworben werden müssen. Bei einem derartigen Studium ist ein den speziellen 
Bedürfnissen angepasstes Buch meist sehr erwünscht Da der Verfasser im Auftrage des verstorbenen Dirigenten 
der Städtischen Fach- und Fortbildungsschule für Photographen zu Berlin (Herrn Direktor Schultz-Hencke) 
bereits seit einer Reihe von Jahren den Unterricht in der „Photographischen Optik “ und den „Photographisches 
Prozessen“ an der genannten Schule erteilt, so hat er es gerne übernommen, seine diesbezüglichen Vorträge im 
gekürzter Form zur Veröffentlichung zu bringen. 


Nr. 103/104 _PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 





Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S. 


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für die langen Abende des Herbstes und Winters. 


Von Hans Schmidt. 
Mit 55 Abbildungen und 9 Tafeln. — Preis Mk. 3,60. 


Inhaltsüb ersicht: 


Vorwort. — 1. Magnesiumband: Magnesiumbandlampen, — 2. Magnesiumpulver: rn Meteoriase 
Reform-Lampe, Regina-Lampe, Sedinia-Lampe. Wartung der Pustlichtlampen. — 3. Blitzlichtpulver: Loses 
Blitzlichtpulver, Blitzlichtlampen: Agfa-Lampe, Giese-Lampe, Lumen-Lampe, Elektra-Lampe, Alesia- Lampe, 
Loki-Lampe, Baldur-Lampe, Schröder-Lampe, Seib- Lampe. Wartung der Blitzlichtlampen. — 4. Die pneu- 
matische und elektrische Auslösung. — 5. Blitzlichtpulver in Spezialpackungen: Agfa-Beutel, Kugelblitze, Torpedo- 
blitze, Momentkapseln, Giese- Patronen, Auto- -Blitzlichtpatronen, Fächerblitz, Sonnenblitz, Anbringung der Kugel- 
blitze. — 6. Die Verbrennungsgeschwindigkeit. — 7. Die Intensität der Flamme. — 8. Die Grösse der Flamme. — 
9. Pustlicht oder Blitzlicht? — 10. Zeitlichtgemische: Lose Pulver, Zeitlichtpatronen. — ı1. Panchromatische- 
Pulver: Panchromatische Blitzlichtpulver, Panchromatische Zeitlichtpulver. — 12. Aluminiumlicht. — 13. Vor- 
richtungen zur Rauchbeseitigung: Kiesslings rauchfreie Lampe, Gieses Rauchfänger, Der Foco- Rauchfänger, 
Der Baldur-Rauchfänger, Der Schrödersche Rauchfänger, Spitzers Rauchfänger, Böttigers Rauchfänger, Der 
Rembrandt-Rauchfänger, Selbstgefertigter Rauchfänger. — 14. Der Reflektor: Reflektor in unmittelbarer Nähe 
der Lichtquelle, Reflektor in unmittelbarer Nähe des Aufnahmegegenstandes. — 15. Der Zerstreuungsschirm oder 
Diffusor. — 16. Bestimmen der nötigen Pulvermenge bei Blitzlicht- und Pustlichtaufnahmen: Entfernung der 

Lichtquelle vom Gegenstande, Lichtstärke des Objektivs, Pulvermenge bei Blitzlichtaufnahmen mit Moment- 
verschluss, Goerz-Schillings- Nachtblitzapparat, Empfindlichkeit der Platte, Art des Blitzlichtpulvers. Tonwert des: 
Gegenstandes, Tonwert der Umgebung, Grösse des Raumes, Entfernung der Kamera vom Gegenstand, Tiefen- 
erstreckung des Gegenstandes, Konstruktion der Lampe. — 17. Das Objektiv: Die Lichtstärke, Die Brennweite, 
Objektivtypus — 18. Die Plattensorte. — 19 Verschiedene Arten von Aufnahmen: Personenaufnahmen: Einzel- 
porträts, Gruppenaufnahmen, Interieuraufnabmen, Aufnahmen bei kombiniertem Tages- und IREIERSERN _ 

20. Das Entwickeln von Blitzlichtaufnahmen. 


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k.u.k. Oberst, Leiter der technischen Gruppe im k.u.k. Militär- geographischen Institut in Wien, 


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(Encyklopädie der Photographie, Heft 59.) 
Bei der grossen Bedeutung, welche das elektrische Licht auch für den Kopierprozess gewonnen hat, 
wird das vorliegende Buch ganz besonders willkommen sein. Es gibt, auf Grund zahlreicher Versuche, Anhalts- 


punkte für die Wahl einer zweckentsprechenden Lampe und der essen Gebrauchsanweisung, zwei Momente 
von grösster Wichtigkeit. 


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Mit Notizkalendarium, 71 Tabellen, 302 Anweisungen und Rezepten, 
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gewerblichen und der Innungs- Gesetzgebung. 


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Beer Kalender ist so angelegt, dass er als täglicher Begleiter und Berater jedem Photo- 

graphierenden hervorragende Dienste leistet. Durch Verwendung kleiner, doch gut leser- 
licher Schrift und dünnen, festen Papieres ist es ermöglicht worden, in einem bequem in der 
Tasche zu tragenden Bändchen eine Fülle von Material zusammenzutragen, so dass dieses reich- 
haltige Taschenbuch auf fast alle in der Praxis sich ergebenden Fragen Aufschluss zu schaffen 
vermag. Der Kalender ist diesmal ganz neu bearbeitet, verbessert und erweitert worden, und 
zwar im technischen Teil von Herrn Chemiker Paul Hanneke, dem langjährigen Redakteur 
der Zeitschrift „Photographische Rundschau und Mitteilungen“, und im gewerblichen Teil von 
Herrn W. König, Mitredakteur der „Photogr. Chronik“. Der letztere ganz bedeutend vermehrte 
Teil behandelt ausser den Bestimmungen über Meistertitel, Lehrlingswesen, Wandergewerbe, 
Sonntagsruhe u. dergl. noch die wichtigsten Fragen der Innungsgesetzgebung. 

Wir verweisen auf die nachstehende Inhaltsübersicht: 


e Kalendarium mit Notizblättern; Allgemeine Tabellen; Tabellen für optisch- 
Kurze Inhaltsübersicht: photographische Zwecke; Rein photographische Tabellen; Senke gi! 


physikalische Tabellen; über 800 Anweisungen und Rezepte betr. Objektive, Kameras, Stative, Verpackung zur 
Reise, Glashaus, Aufnahme bei künstlichem Licht, Dunkelkammer und Laboratorium, Negativverfahren, Positiv- 
verfahren, Uebertragung auf Holz und Elfenbein, Lichtpausen; Urheberrecht; Meistertitel, Lehrlingshaltung; 
Wandergewerbe; Invaliden- und Krankenversicherung; Verjährungsfristen; Sonntagsruhe; Kündigung; Innungs- 
wesen: Zugehörigkeit der G. m. b. H. und der Händler zu Zwangsinnungen, Schleuderpreise, Atelierschluss; Post-- 
und Telegraphengebühren. 











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Friedberg (Hessen), 
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N —— 


Auch während des Krieges 
und trotz Einberufung des Landsturmes 


bin ich in der glücklichen Lage, meinen Betrieb voll aufrecht erhalten zu können. Zudem 
habe ich mein Geschäft in ein eigens für mich hergerichtetes grosses Hausgrundstück ver- 
legt, teils grosszügig neu eingerichtet und bedeutend vergrössert, SO dass ich jetzt allen 
Anforderungen gerecht werden kann. Wenn das vergangene Vierteljahr für mich, und 
wohl auch für alle anderen Vergrösserungsanstalten, ein recht ungünstiges war und grosse 
Opfer erforderte, will ich dennoch zur Linderung der Not der durch den Krieg noch viel 
schwerer getroffenen armen Kollegen dadurch beisteuern, dass ich bis auf Weiteres von 
allen eingegangenen Rechnungsbeträgen 


I0 Prozent zur Unterstützungskasse des C.V. 


an den Schatzmeister Herrn Stadtrat Sander in Leipzig-Gohlis überweisen werde. Alle 
Rechnungen sind fortlaufend numeriert, so dass jeder Besteller über die Ablieferung 
dieser Unterstützungsbeiträge Auskunft einholen kann. 

Hoffentlich kann ich durch diese Einrichtung dem C. V. recht ansehnliche Beträge 
zukommen lassen. 


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