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C TIÜBRARY 3
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Neue Bibelstudien.
Sprachgeschichtliche Beiträge,,
zumeist aus den Papyri und Inschriften,
zur
Erklärung des Neuen Testaments
Lic. theol. G. Adolf Deissmann,
Pfarrer und Lehrer am Kgl. Theologischen Seminar zu Herborn.
Mit einer Abbildung im Text.
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Marburg.
N. G. Elwert'ßche Verlagsbuchhandlung.
1897.
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D. Hans Hinrich Wendt
zum
Geburtstage 1897.
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Inhaltsübersicht.
Seite
Vorwort VII
Einleitendes 1
I. Zur Orthographie 9
1. Vokalwandel 9
2. Konsonantenwandel 11
II. Zur Formenlehre 14
1. Deklination 14
2. Eigennamen 15
3. Verbum 17
III. Zum Lexikon und zur Syntax 22
1. Angebliche Hebraismen . ' 22
2. Angeblich »judengriechische«, »biblische« resp. »neu-
testamentliche« Wörter und Konstruktionen .... 26
3. Gemeingriechisches von angeblich »biblischer« resp.
»neutestamentlicher« Specialbedeutung oder -konstruk-
tion 51
4. Technische Ausdrücke 55
5. Formelhaftes Sprachgut 75
6. Seltenere Wörter, Bedeutungen und Konstruktionen . 84
Abkürzungen 96
Indices 97
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Vorwort
Der Titel Neue Bibelstudien weist zurück auf meine früher
erschienenen Bibelstudien. 1 Die hier S. 55 — 168 gegebenen
»Beiträge zur Sprachgeschichte der griechischen Bibel« setze
ich in dem vorliegenden Hefte für das Neue Testament fort.
Derartige Untersuchungen auch fernerhin anzustellen* ist meine
Absicht : sie sollen — sub conditione Jacob ea — dereinst zu
einem Wörterbuch zum Neuen Testament führen.
Ein Teil der folgenden Artikel war bereits im Manuskript
abgeschlossen, als Blass' Grammatik des Neutestamentlichen
Griechisch erschien. Zu ihren Aufstellungen habe ich mich
bei den betreffenden Artikeln in Nachträgen kurz geäussert;
bei den übrigen aber ist im Texte selbst auf die neue Gram-
matik Bezug genommen, wo ich es für geboten hielt.
Die citierten Stellen der Inschriften und Papyri habe ich
immer mit möglichst genauer Zeitangabe versehen. Dabei
schwankte ich zuerst, ob ich die überaus zahlreichen
Papyrusstellen , die bis auf Monat und Tag zu datieren sind,
nicht auch immer so citieren solle. Würde man dieses Ver-
fahren konsequent durchführen, so würde zweifellos der
Eindruck der frischen Unmittelbarkeit und Ursprünglichkeit
dieser Zeugnisse wesentlich verstärkt werden. Aber es wäre
auf die Dauer doch ein sehr umständliches Verfahren, nament-
lich da, wo die Gitate sich häufen. So habe ich denn nur
einige wenige Stellen, die sich am ersten dafür eigneten, mit
1 Bibelstudien. Beiträge, zumeist aus den Papyri und Inschriften,
zur Geschichte der Sprache, des Schrifttums und der Religion des helle-
nistischen Judentums und des Urchristentums. Mit einer Tafel in Licht-
druck. Marburg. N. G. Elwert'sche Verlagsbuchhandlung. 1895.
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VIII
Monats- und Tagesdatum versehen. Der Leser wolle sich aber
erinnern, dass die Mehrzahl der mit Jahresangabe citierten
Papyrusstellen bis auf den Tag genau datiert werden kann.
Die Arbeit ist in den mir nicht übermässig reichlich zu-
gemessenen Mussestunden des letzten Jahres entstanden. Blicke
ich auf diese Zeit zurück, so muss ich mit dem Gefühle wärm-
ster Dankbarkeit der freundlichen Unterstützung durch mehrere
Gelehrte gedenken, deren Namen ich da nenne, wo sie mir
ausgeholfen haben. Dass infolgedessen die Arbeit an einigen
Stellen den Charakter eines Eranos trägt, wird ja der Sache
selbst nur dienlich sein. Mir ist hier in der Stadt Georg Pasor's,
des ersten neutestamentlichen Lexikographen, vieles nicht ohne
weiteres zugänglich, da unsere Seminarbibliothek naturgemäss
mehr mit »theologischer« Litteratur — und selbst mit dieser
nur ungenügend — versehen ist. Um so mehr schätze ich die
ausserordentliche Liberalität, deren ich mich vonseiten der
Verwaltung der Königlichen Universitätsbibliothek zu Marburg
erfreuen durfte. Und wo es sich um nicht verleihbare Werke,
wie z. B. die grösseren Inschriftensammlungen, handelte, be-
sorgte mir in einer ganzen Anzahl von Fällen Herr Dr. Paul
Jürges in Marburg Gitate und dergleichen mit der be-
währten Zuverlässigkeit des Freundes. Er half nebst Herrn
Kand. Heinrich Brede in Hofgeismar auch wieder bei der
Korrektur 1 ; ich sage beiden Mitarbeitern auch hier meinen
herzlichen Dank.
Das ist viel Dank, und was ich nachher darbieten kann,
sind doch nur wenige Blätter. Aber ich möchte nicht zu
denen gehören, von welchen Jesus der Sohn Sirachs aus Jeru-
salem sagt: noXXol cog svQSfia ivofxiaav ddvog.
Herborn (Bezirk Wiesbaden), den 28. Mai 1897.
G. Adolf Deissmann.
1 Wörtliche Citate sind in ihrer formellen Eigenart belassen. — Ich
bitte die, welche sich daran stossen, um Entschuldigung, dass der Artikel
xdqay^a aus der strengen alphabetischen Reihe geraten ist.
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In der dritten Abhandlung meiner Bibelstudien hatte ich
die weit verbreitete Meinung zu berichtigen gesucht, dass das
Neue Testament sprachlich eine Einheit und eine Individualität
darstelle. Die meist lexikalischen Artikel dieser Abhandlung
dienten sodann der Begründung der These, dass ein sprach-
geschichtliches Verständnis der neutestamentlichen (und schon
der Septuaginta-) Texte nur erzielt werde, wenn sie in ihren
sprachgeschichtlichen Zusammenhang gestellt, also als Denk-
mäler des späteren Griechisch gewertet würden.
Friedrich Blass hat sich in seiner Anzeige meines Buches *
zu dieser Fragestellung folgendermassen geäussert:
»Die dritte Abhandlung geht wieder * von allgemeinen Betrachtungen
aus, deren Ziel ist, dass man Unrecht thue, eine neutestamentliche oder
auch eine biblische Gracitat als etwas Gesondertes und Isolirtes anzusehen,
während die Papyrusurkunden und Inschriften wesentlich gleichartig seien
und ebenfalls zum „Buch der Menschheit" gehörten, dem man „Pietät*
schuldig sei.* Uns scheint dies mehr naturalistisch als theologisch geredet;
1 ThLZ XX (1895) 487.
9 Dieses wieder bezieht sich auf eine vorhergehende Bemerkung, wo-
nach Blass mir meine »allgemeinen, nicht immer kurzen Betrachtungen
gern geschenkt« hätte.
8 Hier ist Blass das Opfer eines Mißverständnisses geworden. Ich
habe Bibelstudien 78 f. gesagt, wenn man Beobachtungen aus den In-
schriften zur neutestamentlichen Sprachgeschichte anstelle, folge man nicht
nur der Stimme der Wissenschaft, »sondern auch den Geboten der Pietät
gegen das Buch der Menschheit«. Das Buch der Menschheit ist das Neue
Testament. Ich vertrete die Ansicht, dass jeder, auch der kleinste wirk-
liche Beitrag zum geschichtlichen Verständnis des N. T. nicht nur wissen-
schaftlichen Wert hat, sondern auch aus Ehrfurcht gegen das heilige
Buch bewillkommt werden muss. Man kann die Bibel durch nichts höher
ehren, als durch eine möglichst getreue Erfassung ihres buchstäblichen Sinnes.
1
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doch abgesehen hiervon bleibt es unanfechtbar, dass innerhalb des grie-
chischen Schriftthum8 die neutestamentlichen Bücher eine besondere, zu-
nächst aus sich zu erklärende Gruppe bilden, einmal des eigentümlichen
Geistes wegen, und zweitens weil sie allein oder fast allein uns die da-
malige Volkssprache im Gegensatz zur literarischen zwar nicht ganz, aber
doch leidlich unverfälscht und in Stücken grossen Umfangea darstellen.
Hieran ändern auch alle Papyrus nichts, und wenn ihrer noch viel mehr
würden: der Geist und damit der innere Werth geht ihnen ab, und dazu
sind sie zu einem beträchtlichen Theile in Kanzleisprache oder Buch-
sprache verfasst. Eine vollkommen isolirte Stellung des N. T. wird ja
wohl kein Mensch behaupten, noch anders als denkbar sein, wenn eine
seltsame Wendung einmal durch die Parallele in einem Papyrus Licht
und Klarheit empfängt. Man thut aber wohl, seine Erwartungen nicht
zu hoch zu spannen.«
Ich muss gestehen, dass ich von philologischer Seite
diesen Widerspruch nicht erwartet hatte. 1 Jedenfalls haben
die Einwendungen eines auch in theologischen Kreisen so be-
kannten Gräcisten ihren Eindruck auf mich nicht verfehlt. Sie
legten mir nahe, meine These nochmals gründlicher zu durch-
denken und ihre Stichhaltigkeit in der Kleinarbeit der Einzel-
forschung zu erproben. Aber je mehr ich Gelegenheit hatte,
nichtlitterarische griechische Texte der römischen Kaiserzeit zu
lesen, um so deutlicher sah ich mich in die Notwendigkeit
versetzt, den Antithesen des Hallischen Gelehrten zu wider-
sprechen.
Inzwischen hat Blass seine Grammatik des Neutestament-
lichen Griechisch 2 erscheinen lassen. Wie zu erwarten war,
nimmt er in der Einleitung Stellung zu der ganzen Frage.
Man wird das Erstaunen begreiflich finden, mit dem ich S. 2
folgendes las:
» . . ganz rein, viel reiner noch als selbst im NT., tritt die gesprochene
Sprache in ihren verschiedenen Abstufungen (deren natürlich auch sie
gemäss Stand und Bildung nicht entbehrte) in den privaten Aufzeichnungen
hervor, deren Zahl und Bedeutung durch die sich mehrenden Funde
Aegyptens in fortwahrendem Steigen begriffen ist. In diesen Zusammen-
hang also lässt sich die neutestamentliche Sprache mit allem Rechte ein-
1 Erst spater sah ich, dass Blass schon vorher ThLZ XIX (1894) 338
gelegentlich die Äusserung gethan hatte, das neutestamentliche Griechisch
sei »als ein besonderes, seinen eigenen Gesetzen folgendes anzuerkennen«.
• Göttingen 1896.
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gliedern, und wer eine Grammatik der damaligen Volkssprache schreibt,
auf Grund aller dieser verschiedenen Zeugnisse und Denkmäler , verfahrt
vom Standpunkte des Grammatikers vielleicht richtiger, als wer sich auf
die Sprache des NT. beschränkt.« 1
Sehe ich recht, so hat Blass mit diesen Sätzen seinen
Widerspruch gegen meine These aufgegeben. Ich für mein
Teil wüsste wenigstens nicht, was ich an den zuletzt citierten
Worten auszusetzen hätte, oder worin sie sich von den Gedanken
unterschieden, deren Richtigkeit Blass seiner Zeit bestritten
hatte. Wenn .wir sodann in der Grammatik weiterlesen:
»Indessen die praktischen Erwägungen, von denen wir ausgingen,
werden fort und fort eine solche Beschränkung auferlegen; denn es ist
nicht gleichwertig, was ein beliebiger Aegypter in einem Briefe oder
einer Verkaufsurkunde schreibt, und was die Männer des NT. geschrieben
haben« —
so bedarf es meinerseits wohl kaum der Versicherung , dass
ich die Richtigkeit auch dieser Worte an sich nicht bezweifele.
Aus praktischen Gründen, wegen der Bedürfhisse des Bibel-
studiums, wird es so bleiben, dass die sprachlichen Verhältnisse
des Neuen Testaments und überhaupt der griechischen Bibel
gesondert dargestellt werden dürfen, aber freilich nicht als die
Erscheinungen eines besonderen, nach eigenen Gesetzen zu
beurteilenden Idioms.
Der Gesichtspunkt des inneren Wertes des neutestament-
lichen Gedankenmaterials übrigens, den Blass auch noch in den
citierten Worten der Grammatik betont, gehört nicht in diesen
Zusammenhang. Dem Grammatiker muss es völlig einerlei
sein, ob er iav für äv im Neuen Testament oder in einer
Faijümer Verkaufsurkunde vorfindet, und der Lexikograph muss
xvQiaxog in den heidnischen Papyri und Inschriften ebenso
sorgfältig registrieren, wie bei dem Apostel Paulus.
Die folgenden Untersuchungen sind zum Teil in ein pole-
misches Schema gebracht. Denn wenn ich auch durch Blass'
gegenwärtige Stellungnahme einer principiellen Auseinander-
setzung mit ihm enthoben bin, so hat die SRrachgeschichtliche
Methode der biblischen Philologie doch der Gegner noch sehr viele.
1 Hierzu verweist Blass in der Anmerkung auf meine Bibelstudien 57 ff.
1*
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Ich denke hierbei zunächst an die unbewussten Gegner
und verstehe darunter die, welche in den Einzelfragen der
Exegese und auch der Textkritik unter dem Banne des »neu-
testamentlichen« Griechisch stehen, ohne je veranlasst gewesen
zu sein, sich die ganze Sache einmal principiell zu überlegen.
Zu ihnen rechne ich, bei grösster Hochschätzung seiner blei-
benden Verdienste um die Sanierung der exegetischen Studien,
den nicht mehr unter den Lebenden weilenden Bearbeiter der
WiLKE'schen Clavis Novi Testamenti Philologica Wilibald Grimm.
Schon eine Vergleichung der zweiten 1 und der wenig ver-
änderten dritten 2 Auflage seines Werks mit der englischen
Bearbeitung durch Joseph Henry Thayer 3 — dem besten, weil
zuverlässigsten der mir bekannten Wörterbücher zum N. T. —
lässt manche Schwächen nicht nur seiner Angaben, sondern
auch seiner Methode erkennen. Sein Buch spiegelt den Stand
der philologischen Forschung etwa der fünfziger und sechziger
Jahre wieder. Die Meinung wenigstens von der specifischen
Eigenart des neutestamentlichen Griechisch konnte damals mit
einem grösseren Scheine von Recht vertreten werden, als heute :
von allen damals bekannten Denkmälern des nichtlitterarischen
und des späteren Griechisch waren die neutestamentlichen
Texte allerdings wohl die charakteristischsten. Heute aber sind
uns Quellen zu seiner Erforschung erschlossen, angesichts deren
die sprachliche Isolierung des Neuen Testaments, auch die
mehr verschämte, die über viele unserer Kommentarwerke
einen Hauch ehrwürdiger Romantik verbreitet, den letzten
Schein von Recht verlieren wird.
Zu den bewussten d. h. principiellen Gegnern rechne ich
Hermann Cremer. Sein Biblisch-theologisches Wörterbuch der
Neutestamentlichen Gräcität 4 hat zur Grundlage den Gedanken
der sprachbilderiden Kraft des Christentums. Als sprachwissen-
schaftlicher Kanon wird dieser Gedanke zur Fessel der Forschung.
Und er versagt ohne weiteres in der Formenlehre. Die hervor-
1 Lipsiae 1879.
9 Ebenda 1888 [im folgenden citiert Clavis*].
8 Ich citiere die Corrected Edition, New- York 1896.
* 8. Auflage, Gotha 1895.
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stechendste Eigentümlichkeit des »neutestamentlichen« Griechisch
— nehmen wir einmal diesen Begriff hin — ist aber gerade
die Formenlehre. Er versagt auch sehr häufig in der Syntax.
Hier .lassen sich viele sehr markante Erscheinungen mit dem
besten Willen nicht isolieren. Die wenigen hebraisierenden
Wendungen der originalgriechischen Bestandteile des Neuen
Testaments 1 sind ein Accidens, welches den Grundcharakter
seiner Sprache nicht wesentlich verändert. Es verhält sich mit
ihnen ähnlich wie mit den Hebraismen der deutschen Bibel,
die trotz mancher semitisch unterlegter Fügungen ein deutsches
Buch ist. So bleibt nur das Lexikalische im engeren Sinne
übrig, mit dem sich das CitEMER'sche Buch ja auch fast aus-
schliesslich beschäftigt. Bei vielen (nicht bei allen, auch nicht
bei allen wichtigeren) Artikeln zeigt sich hier mehr oder weniger
deutlich die Tendenz, neue »biblische« resp. »neutestamentliche«
Wörter oder neue »biblische« resp. »neutestamentliche« Be-
deutungen alter griechischer Wörter zu konstatieren. Dass es
»biblische« und »neutestamentliche« oder sagen wir besser
von den griechischen Juden und Christen neugebildete Wörter
und Bedeutungsabwandlungen gibt, ist unbestreitbar. Jede ge-
schichtlich wirksame Kulturbewegung bereichert die Sprachen
um neue Begriffe und erfüllt das alte Sprachgut mit neuem
Gehalte. Wäre also der Grundgedanke Cremer's lediglich als
religionsgeschichtliches Erkenntnismittel gemeint, dann wäre er
annehmbar. Aber er wird nicht selten zum sprachgeschicht-
lichen Princip: nicht die Gedanken der alten Christen werden
dargestellt, sondern ihre »Gräcität«. Sprachgeschichtlich orientiert
ist ein Lexikon, wenn es zuerst immer die Frage zu beantworten
sucht: Inwieweit haben wir für die einzelnen Wörter und Be-
griffe Anknüpfungspunkte im Sprachgebrauche ihres Zeitalters?
Cremer fragt gern umgekehrt: Inwiefern unterscheidet sich
der christliche Gebrauch von dem heidnischen? In zweifel-
haften Fällen ist es m. E. das Natürliche, sich mit der An-
nahme des gewöhnlichen Sprachgebrauchs ohne weiteres zu
1 Was im N. T. auf Übersetzungen zurückgeht, ist für sich zu be-
trachten.
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begnügen ; Cremer konstatiert hier gern etwas Sonderchristliches
oder doch Sonderbiblisches.
Trotz des zum Teil polemischen Schemas sehen die folgen-
den Untersuchungen in der Polemik nicht ihren Hauptzweck.
Sie wollen zum Verständnis des Neuen Testaments positives
Material 1 aus den ungefähr gleichzeitigen Denkmälern des
späteren Griechisch bieten 2 und an ihrem Teile beitragen zur
Befreiung des Bibelstudiums aus den Schranken des Herkommens,
zu seiner Verweltlichung im guten Sinne dieses Wortes. Sie
nehmen damit etwa die Arbeit der emsigen Sammler von
»Observationen« im vorigen Jahrhundert wieder auf. Weshalb
die seitdem neu erschlossenen Beobachtungsgebiete gerade für
die sprachliche Erforschung der griechischen Bibel so besonders
wichtig sind, habe ich bereits früher ausgeführt und an Bei-
spielen erhärtet. 8 Für die folgenden Blätter sind bearbeitet
von Inschriftensammlungen die Inschriften von Pergamon 4
und die der Inseln des Ägäischen Meeres fasc. 1 5 ,
1 Dass ich mich bei den Untersuchungen zur Orthographie und
Formenlehre darauf beschränkt habe, das Material einfach mitzuteilen
ohne Hinzufügung eines Urteils, wird mir kein Einsichtiger verargen.
Nichts ist gefahrlicher z. B. auch in der Textkritik, als aufgrund ver-
einzelter Beobachtungen allgemeine Urteile auszusprechen. Aber dem
Forscher, der in den Problemen steht und die Zusammenhänge überschaut,
wird solches Einzelmaterial hier und da einen Dienst leisten können.
9 Umgekehrt enthält natürlich auch die griechische Bibel vieles, was
das Verständnis der Inschriften und Papyri fördern kann.
« Bibelstudien 65—168, vgl. auch GGA 1896, 761-769 und ThLZ
XXI (1896) 609-615.
* Altertümer von Pergamon herausgegeben im Auftrage des König-
lich Preussischen Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-
Angelegenheiten, Band VIII: Die Inschriften von Pergamon unter Mit-
wirkung von Ernst Fabricius und Carl Schuchhardt herausgegeben von
Max Frankrl, 1. Bis zum Ende der Königszeit, Berlin 1890, 2. Römische
Zeit. — Inschriften auf Thon, Berlin 1895 [im folgenden citiert Perg.
resp. Frankel].
• Inscriptione8 Graecae instUarum Maris Aegaei consilio et auctoritate
Acadetniae^ Litterar um ±Regiae Borussicae editae. Fasciculus primus: In-
scriptiones Graecae insularum Rhodi Chalces Carpathi cum Saro Casi . . .
edidit Fridbricus Hiller dr Gakrtringkn , Berclini 1895 |im folgenden
citiert IMAe].
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von Papyruspublikationen die Berliner Ägyptischen Urkunden
Bd. I und Bd. II Heft 1 — 9 \ sowie die Papyri des Erzherzogs
Rainer Bd. I. 2
Das Hauptaugenmerk richtete ich dabei auf das Lexikalische
und möchte ausdrücklich erklären, dass eine Nachlese inbezug
auf die Orthographica und die Formenbildung sich sicherlich
lohnen wird. Überhaupt bitte ich um recht genaue Nachprüfung.
Von dem Lexikalischen lasse ich nur das Wichtigste folgen.
Da mir der für die Erforschung der LXX notwendige Apparat
hier nicht zugebote steht, habe ich schweren Herzens von ihrer
Berücksichtigung fast völlig abgesehen; ich habe jedoch Grund
zur Annahme, dass gerade die Berliner und Wiener Papyri
trotz ihres jüngeren Alters für das Lexikon der LXX einen
ansehnlichen Ertrag abwerfen werden, und dass dasselbe nament-
lich von den pergamenischen Inschriften inbezug auf die Mak-
kabäerbücher gilt.
Man könnte sagen, die beiden Gruppen von Quellenwerken
seien von mir willkürlich zusammengeworfen. Aber das ist
doch nicht ganz der Fall. Sie repräsentieren Sprachdenkmäler
aus Kleinasien 8 und Ägypten, also aus den Gebieten, die für
das griechische Christentum mehr inbetracht kommen, als
andere. Und gewiss wird das Meiste, was sie enthalten, nicht
lokal begrenztes Gut gewesen sein.
Die Ausbeute aus den Papyri ist bei weitem grösser, als
die aus den Inschriften. Die Gründe liegen auf der Hand.
Fast könnte man sagen, die Verschiedenheit des Schreib-
materials bedinge jenen Unterschied. Der Papyrus ist ge-
duldig und dient intimen Zwecken, der Stein ist spröde
1 Aegyptische Urkunden aus den Königlichen Museen zu Berlin her-
ausgegeben von der Generalverwaltung. Griechische Urkunden. Erster
Band, Berlin [beendigt] 1895; Zweiter Band, Heft 1—9, Berlin 1894 ff.
[im folgenden citiert BU].
9 Corpus Bapyrorum Bameri Archiducis Austriae Vol. L Griechische
Texte herausgegeben von Carl Wesselt, 1. Band: Rechtsurkunden unter
Mitwirkung von Ludwig Mitteis, Wien 1895 [im folgenden citiert PER].
* Man denke nur an die Bedeutung von Pergamon für das ältere
Christentum.
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8
und steht öffentlich vor aller Augen auf den Märkten, in
den Tempeln oder bei den Gräbern. Die Inschriften, beson-
ders die längeren und offiziellen, nähern sich in ihrem Stile
oft der Literatursprache und haben deshalb leicht etwas Ge-
suchtes und Geziertes. Was auf den Papyrusblättern steht, ist
viel ungekünstelter, denn es ist durch die tausenderlei Bedürf-
nisse und Situationen des täglichen Lebens der kleinen Leute
veranlasst. Zeigen auch die Rechtsurkunden einen gewissen
feststehenden Sprachgebrauch mit allem Formelkram der Schreib-
stube, so geben sich z. B. die vielen Briefschreiber und -schrei-
berinnen um so ungezwungener. Das gilt namentlich für alles
mehr Formelle. Für das Lexikalische gewähren auch die In-
schriften einen Ertrag, der die Arbeit reichlich lohnt. Was erst
die umfassenden von mir noch nicht im Zusammenhange gelese-
nen Inschriftensammlungen alles bieten werden, das lassen die
gelegentlichen Funde ahnen, zu denen mich Gitate bei Fränkel
etc. geführt haben. Was können wir z. B. aus der einen In-
schrift des Lykiers Xanthos 1 lernen!
Möchten die zahlreichen Denkmäler des Altertums, die
unser Zeitalter uns wiedergeschenkt hat, und die für andere
Gebiete der Wissenschaft bereits so erfolgreich bearbeitet worden
sind, immer mehr auch im Interesse der sprachgeschichtlichen
Erforschung der griechischen Bibel untersucht werden. Hier
ist Gelegenheit, Thatsachen zu ermitteln.
1 Vgl. unten sub xa&aQi£(D, ßidfriiai, iXdaxofiai.
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Zur Orthographie.
Die orthographischen Probleme der neutestamentlichen
Schriften sind äusserst verwickelt. Jedenfalls steht Eines fest:
es ist ein Wahn, wenn man nach einer »neutestamentlichen«
Orthographie forscht, — vorausgesetzt, dass man darunter die
von den Verfassern befolgte Originalschreibweise versteht. Man
kommt da höchstens auf Vermutungen inbezug auf einen ein-
zelnen Autor; »das« Neue Testament kann wirklich nicht
Objekt der Forschung sein. 1 Ich möchte hierbei betonen, dass
ich mich — bei allem sonstigen Widerspruche — in diesem
Punkte in erfreulicher Übereinstimmung mit Cremer befinde,
der sich dagegen ausgesprochen hat, dass man etwa dem Lukas,
dem Paulus und dem Verfasser des Hebräerbriefes ohne weiteres
die gleiche Orthographie aufdränge. 2 Das nächste Ziel der
Untersuchung muss etwa dies sein, festzustellen, welche Schrei-
bungen in der Kaiserzeit in Kleinasien, Ägypten etc. möglich
waren. Dabei ist natürlich von offenbaren Schreibfehlern ab-
zusehen. In dieser Hinsicht sollen die folgenden Beobachtungen
Material abgeben.
1. Vokalwandel.
a) Die Femininendung -Ca für -eta* Dass 2 Gor. IO4
cftgarCag (== tfrgaTsiag) und nicht 6TQaT$ag gemeint ist,
sollte nicht länger bestritten werden. Es ist eigentlich überflüssig,
Belege dafür zu sammeln, dass GTQareCa auch <s%qa%ia geschrieben
1 Vergl. schon Bibelstudien 76. Gute Bemerkungen macht W. Schmid
GGA 1895, 36 f.
9 8 XUI (Vorwort zur 4. Auflage).
* Winer-Schiiixdbl § 5, 13 c (S. 44), Blass, Gr. S. 9.
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10
werden konnte. Immerhin soll die Schreibweise der Faijümer Pa-
pyri notiert werden. Feldzüge werden hier öfter erwähnt, da es
sich in den Urkunden nicht selten um die Angelegenheiten von
Soldaten oder Veteranen handelt. <s%qct%€ta schreiben PER Ia
(83/84 n. Chr.), BU 140 n.u (ca. 100 n. Chr.), 581 4. 15 (133
n. Chr.), 256 j 5 (Zeit des Antoninus Pius), 180 1 6 (172 n. Chr.),
59216 (2. Jahrh. n. Chr.), 625 u (2./3. Jahrh. n. Chr.) ; axqaxia
schreiben 195ao (161 n. Chr.), 448[- 161]i4 (2. Hälfte des
2. Jahrh. n. Chr.), 614ao (217 n. Chr.). Auch 613 aa (Zeit des
Antoninus Pius), wo Viereck c%qa%tal<; hat, würde ich tfTqariaig
accentuieren.
b) Wechsel von a und e. Von iyyqaqsvn (Matth.
54i n, Marc. 15sin*B*) für dyyaqsvoo 1 sagt Tischendorf zur
letzteren Stelle, »quam formam in usu fuisse kaud incredibüe
est, hinc nee aliena a textu*. Ein Papyrus des 4. Jahrhunderts
zeigt ebenfalls die Schreibung mit e im Substantivum : BU
21 HI ia (Provenienz unsicher, 340 n. Chr.) ivyaqiag.
JeXfxaria 2 Tim. 4ioC u. a. (JcqftaTia A) für JaX-
fiarfa 2 soll nach Winer - Schmiedel § 5,20 c (S. 50) »wahr-
scheinlich alexandrinisch , vielleicht aber auch ursprünglich«
sein. BU 93? (Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.) bietet * in
teXfiarixTJ, PER XXI 1 a (Faijüm, 230 n. Chr.) dagegen schreibt
SaX/juxrix^. Eine »alexandrinische« Schreibung dürfte kaum
festzulegen sein.
c) Die Kontraktion von iei = ii in langes i 8 findet
sich in den (neutestamentlichen) Fällen tcc^isiov und netv
auch in den Papyri. Taputov las ich nur einmal BU 106 s
(Faijüm, 199 n.Chr.), sonst immer 4 vafistov: PER Iia.ao (83/84
n. Chr.), BU 75IIia (2. Jahrh. n. Chr.), 15 Hie (197 n. Chr.?),
156e (201 n. Chr.), 7 Is (247 n. Chr.), 8 II so (248 n. Chr.), 96a
(2. Hälfte des 3. Jahrh. n. Chr.). llelv steht BU 34n7.i7.aa.8s,
1 Winer-Schmiedel § 5, 20 c (S. 50), Blass, Gr. S. 21.
9 »Auch im Lat. kommt Delm. neben Dalm. vor« (Blass, Gr. S. 21).
P. Jürges verweist mich noch auf den Exkurs CIL III 1 p. 280.
3 Winbr-Schmiedel § 5, 23 b (S. 53 f.), Blass, Gr. 8. 23.
4 Alle citierten Papyri sind aus dem Faijüm.
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11
IH«, IV s. 10 (Ort und Zeit?), ntv ebenda IVot 1 und noch Bü
551c (Faijüm, arabische Zeit).
2. Konsonantenwandel.
a) Verdoppelung. Das Winer - Schmiedel § 5, 26 c
(S. 56 f.) gegebene Material zu aQQaßciv ist zu vermehren:
aQQccßeiv fand ich nur BU 240 e (Faijüm, 167/168 n. Chr.) 2 ,
äQccßüiv dagegen BU 446[=80]s. n.is (Zeit des Marc Aurel,
ziemlich gut geschriebener Kontrakt), (Zeile ae derselben Ur-
kunde, in der eigenhändigen mangelhaften Unterschrift des
einen Kontrahenten, steht sogar dlaßciv), 601 n (Faijüm, 2. Jahrh.
n. Chr., schlecht geschriebener Privatbrief), PER XIX 9. 1 6. si. 24
(Faijüm , 330 n. Chr. , gut geschriebene Prozessurkunde). Die
durch ihre generelle Bestimmtheit ohnehin verdächtige Behaup-
tung von Westgott und Hort, agaßoiv sei bloss »abendlän-
dische« Lesart, wird nicht zu halten sein. Ich möchte übrigens
auch zu Winer-Sghmiedel's Behauptung, die Schreibung aQQa-
ßoiv sei durch den hebräischen Ursprung des Wortes »gesichert« 8 ,
ein methodologisches Fragezeichen machen. Gesichert wäre sie
nur dann, wenn bei allen denen, die das Wort gebrauchten,
ein korrektes etymologisches Urteil vorausgesetzt werden müsste. 4
1 Der Herausgeber dieser Urkunde F. Krebs bemerkt S. 46 unrichtig:
»7ieZv = 7iiveiv€. Auf die Papyri hat hierzu und zu anderen Einzelheiten
bereits W. Schmid GGA 1895, 26—47 aufmerksam gemacht.
9 Auch Blass, Gr. S. 11 verweist auf diese Stelle.
* Ähnlich sagt Blass, Gr. S. 11, die Verdoppelung sei im Semitischen
»begründet«.
4 Bei Eigennamen wird die Sache noch klarer. »Gesichert« ist, von
etymologischen Erwägungen aus, z. B. zweifellos tyi&ag als Name der
nabatäischen Könige; die Inschriften und sonstigen alten Zeugen dagegen
bieten meines Wissens alle 'A^itag, und so kann es nicht den geringsten
Bedenken unterliegen, 2 Gor. 11s» 'Aqeta für »gesichert« zu halten. Höchst-
wahrscheinlich ist (nach der schönen Vermutung von Schürer, Gesch. d.
jüd. Volkes im Zeitalter Jesu Christi I, Leipzig 1890, 619) für diese
Schreibung das Bestreben massgebend gewesen, den barbarischen Namen
durch Angleichung an a^etrj zu hellenisieren. — Bei 'Itodvrig stellt sich
übrigens auch Blass, Gr. S. 11 auf diesen Standpunkt.
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12
Aber wir können nicht sagen, durch welche Erwägungen sie
sich in orthographischen Dingen leiten Hessen. Dass die Schrei-
bung dgaßcir recht verbreitet gewesen ist, kann nicht mehr
bezweifelt werden. Wer weiss, ob nicht dieser oder jener das^
ungriechische Wort z. B. mit den Arabern 1 zusammengebracht
hat? Eine solche volkstümliche Tradition kann im einzelnen
Falle leicht einmal die vom Standpunkte unserer Erkenntnis
aus angestellten etymologischen Erwägungen hinfallig machen
und uns veranlassen, eine etymologisch »falsche« Schreibung
für »gesichert« zu halten.
ysvvrjfjia und yävrjfAa. Die Schreibung mit einem ein-
zigen v und demgemäss die Ableitung von yivea&ai war schon
durch die Ptolemäerpapyri gesichert. 2 Sie wird bestätigt durch
folgende Faijümer Papyrusstellen aus den vier ersten christ-
lichen Jahrhunderten, wo es sich überall um Feldfrüchte
handelt 3 : BU 197ia (17 n. Chr.), 171s (156 n. Chr.), 49s (179
n. Chr.), I889 (186 n.Chr.), 81t (189 n. Chr.), 67s (199 n. Chr.),
61 Is (200 n. Chr.), 529e und 336t (216 n. Chr.), 64b (217
n. Chr.), 81 28 (Mitte des 3. Jahrh. n. Chr.), 411 e (314 n. Chr.),
vergl. auch yeviqiiafvyQcctpeTv BU 282 19 (nach 175 n. Chr.).
Bei den bis auf v(v) gleichlautenden Formen von ysvvdco
und yi'voficu ist ein Schwanken der Orthographie öfter bemerkt
worden 4 ; so steht yeinqüivta von yevvdco zweifellos auch in den
Papyri: BU 110u (Faijüm, 138/139 n. Chr.) und 28 ie (Faijüm,
183 n. Chr.). Beide Urkunden sind amtliche Geburtsanzeigen.
Dreimal dagegen steht in Bd. I der Berliner Papyri das »korrekte«
yevttj&eig. Für die Unsicherheit der Orthographie 6 charakte-
ristisch ist BU 111 (Faijüm, 138/139 n. Chr.), wo Zeile 21
imysvWflewg, 2 * imyevijcrecog steht.
1 Vergleiche oben dXaßwv für ägaßcöv mit dem bekannten aXaßd^xrjs
für ä(>aßd(>xrig.
* Bibelstudien 105 f., vergl. Blass, Gr. S. 11.
8 Die Schreibung mit vv ist mir in den Papyri niemals begegnet.
4 Winkb-Schmibdbl § 5, 26 a (S. 56).
6 Das orthographische Problem ist später zu einem dogmengeschicht-
lichen Streitpunkte geworden, vergl. A. Habnack, Lehrbuch der Dogmen-
geschichte II 8 , Freiburg i. B. und Leipzig 1894, 191 f.
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13
b) Konsonantenwechsel. 2fivgva 9 ZpvQva. 1 Perg.
203 a. 11. 17 (vorchristlich) ZjuvQra, IMAe 148 1 (Rhodos, Zeit?)
2(xvQraloq, 468 (Rhodos, Zeit?) 2/AVQvatog. Dagegen Perg. 1274
(2. Jahrh. v. Chr., vergl. FrXnkel S. 432) ZtivQvatog, BU In
(Faijüm, 3. Jahrh. n. Chr.) (ivqov xal £iivQ%>r}$*
anvgig, öyvQlq. Die Ptolemäerpapyri haben beide
Schreibungen 8 ; in den späteren Papyri aus dem Faijüm fand
ich zweimal das Deminutivum und zwar mit vulgärer Aspiration :
ayvQtdiov PER XLVIIs (2./3. Jahrh. n. Chr.) und (vulgär ver-
kürzt) 4 eyvQfriv * BU 2478.4.6. (2./3. Jahrh. n. Chr.).
1 Vergl. Wiheb-Schmtedel § 5, 27 d (S. 59), Blass, Gr. S. 10.
9 Vergl. auch Bü 69« (Faijüm, 120 n. Chr.) vopityiaTog.
8 Bibelstudien 157.
4 Inschriftliche Beispiele dieser Verkürzung bietet FrInkbl S. 341.
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IL
Zur Formenlehre.
Die neutestamentlichen Belege sind auch hier nur in den
seltensten Fällen beigefugt, da sie an den citierten Stellen der
Grammatiken leicht gefunden werden können.
1. Deklination.
a) ansiQac ist mir in den Papyri nicht aufgefallen; sie
scheinen immer cnetQtjg 1 zuschreiben: BU 73a (Faijüm, 135
n. Chr.), 13622 (Faijüm, 135 n. Chr.), 142 io (159 n. Chr.), 447
[=26] 12 (Faijüm, 175 n. Chr.), 241a (Faijüm, 177 n. Chr.).
Auch das von FrXnkel S. 235 beigebrachte inschriftliche Ma-
terial zu ansiQtt für Thiasos aus Italien und Kleinasien zeigt
im Genetiv und Dativ 17.
b) Der Genetiv r^Caovg^ steht PER XII 6 (93 n. Chr.),
BU 328 II 22 (138/139 n. Chr.), PER CXCVIII17 u.ö. (139 n. Chr.),
BU 78n (148/149 n. Chr.), 223 ei. (210/211 n. Chr.), PER
CLXXVIis (225 n. Chr.); sämtliche Papyri sind aus dem
Faijüm. Eine wegen des Genetivs tov r^iaov bei LXX 3 be-
merkenswerte Form steht BU 183 41 (Faijüm, 85 n.Chr.) rjtiicrov
fiäQog. Es kann dies ein Schreibfehler sein, (Zeile 21 schreibt
korrekt fjfMcfoi [01 = v\ iisQog^) aber wahrscheinlicher ist,
dass eine in Ägypten gebräuchliche vulgäre Bildimg fjpicrog
auch hier vorliegt.
1 Wmr-Schmiedel § 8,1 (S. 80 f.); Blass, Gr. S. 25 bietet andere
Belege aus den Papyri.
8 Winbe-Schmibdkl § 9, 6 (S. 87), Blass, Gr. S. 27.
* Wineb-Schmikdel §9,6 (S. 87) Anm. 4. Hier wird dazu bereits
der Papyrus Notices XVIII 2, 230 (154 n. Chr.) citiert.
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15
c) Svo. 1 Beachtenswert in den Faijümer Papyri sind
folgende Formen 2 : dvw BU 2084 (158/159 n. Chr.), ävüv BU
28225 (nach 175 n. Chr.), dvsiv BU 256s (Zeit des Antöninus
Pius), dvai BU 197s (17 n. Chr.), PER CCXLIIio (40 n.Chr.),
It (83/84 n. Chr.), BU 538e (100 n. Chr.), 86e (155 n. Chr.),
166t (157 n. Chr.), 282 io (nach 175 n. Chr.), 32611t (189 n.
Chr.), 303 19 (586 n.Chr.).
2. Eigennamen.
Abraham ist gräcisiert "Aßgapog (wie bei Josephus) BU
585 II 8 (Faijüm, nach 212 n. Chr.) HaaßoSg y Jßgd(j,ov, dagegen
in Faijümer Urkunden aus christlicher Zeit 'Jßgadfjuog 395 7
(599/600 n. Chr.), 401 ia (618 n. Chr.), 367 6 u. ö. (arabische Zeit)
und nicht gräcisiert UßQaüfA 103Versoi (6./7. Jahrh. n. Chr.).
lAxvXag. Als Genetiv gibt Clavis 8 16 fürs N. T. ohne
weiteres 'JxvXov an, obwohl ein Genetiv hier nicht vorkommt. Die
Faijümer Papyri bieten sowohl 'AxvXov BU4846 (201/202 n. Chr.),
wie 'AxvXa 71 ai (189 n. Chr.). — Der Name des in der zuletzt
genannten Urkunde vorkommenden Veteranen C. Longinus
Aquila wird 326 II i» (Ende des 2. Jahrh. n. Chr.) 'AxvXag und
in einem dabei citierten Fragment eines Duplikates derselben
Urkunde *AxvXXag geschrieben; diese Verdoppelung des X ist
auch neutestamentlichen Handschriften nicht fremd. 8
'AvTinalTQojg. Nicht ganz ohne Interesse ist, dass der
Apoc. Joh. 2 ia von einem Pergamener vorkommende Name sich
noch im Anfang des 3. Jahrh. n. Chr. in Pergamon findet:
Perg. 524 a (nicht älter als die Zeit des Caracalla ? ) [U~\%vindTQov.
Bagvaßäg. Bibelstudien 178 habe ich die Vermutung
ausgesprochen, dass der Name Barnabas 4, durch Gräcisierung
1 Winer-Schmiedel § 9, 11 (S. 90).
* Für Vollständigkeit kann ich nicht garantieren; ich habe erst
spät auf diesen Punkt geachtet. Insbesondere habe ich keinen Überblick
über den Gebrauch der gewöhnlichen Formen in den Papyri.
* Vergl. Tischendorf zu Rom. 16 a und Act. Ap. 18«.
* Vergl. jetzt A. Meyer, Jesu Muttersprache, Freiburg i. B. und Leipzig
1896, 47 f. und; E. Nestle, Fhüologica sacra, Berlin 1896, 19 f.
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16
des semitischen BaQvsßovg 1 oder Bagvaßovg entstanden sei,
die durch Abwandlung der semitischen Endung -ovg in -äg
leicht vollzogen werden konnte. 8 Bei der Gräcisierung semi-
tischer Eigennamen ist die Endung -äg überhaupt sehr beliebt
gewesen; biblische Beispiele liegen zahlreich vor. Hier sei ein
entlegenerer, auch an sich beachtenswerter Fall notiert. Die
wahrscheinlich älteste der zu Pergamon gefundenen Inschriften
ist die nach dem Schrift Charakter ins 4. Jahrh. v. Chr. zu
setzende Weihinschrift Perg. 1 Uaqtaqag 'A&rjvai'qi. »Der
griechischen Weihinschrift gehen zwei Zeilen voran, deren
Schrift ich nicht zu bestimmen vermag ; doch kann kein Zweifel
sein, dass sie die Weihung in der Sprache des Dedikanten ent-
halten, der durch seinen Namen als Barbar gekennzeichnet ist.
Die fremde Schrift läuft von rechts nach links, da in dieser
Richtung sich als der Anfang der zweiten Zeile unschwer der
Name des Weihenden mit B geschriebenem Anlaut erkennen
lässt« (Fränkel S. 1 zu der Stelle). Nicht erwähnt ist hier, was
jedenfalls nicht unbemerkt bleiben konnte, dass die »fremde«
Schrift wenigstens am (rechts stehenden) Anfang der zweiten
Zeile deutlich griechische Spiegelschrift ist; auch sonst finden
sich in dem verstümmelten Texte zweifellos griechische Buch-
staben. Man kann in den beiden ersten Zeilen den semitischen (?)
Text der Weihung in griechischer Spiegelschrift vermuten.
Der Steinmetz, der nach Fränkel vielleicht mit dem Weihenden
1 Der von mir gegebene inschrifbliche Beleg für diesen Namen stammt
aus dem 3. oder 4. Jahrhundert n. Chr. P. Jensen macht mich auf eine
weit ältere Stelle aufmerksam. Schon die aramäische Inschrift von Pal-
myra Nr. 73 vom Jahre 114 n. Chr. (bei M. de Vogüe, Syrie centrale,
Inscriptions sSmitiques . . ., Paris 1868, p. 53)T nennt einen Barnebo
9 Blass, ThLZ XX (1895) 488 hält diese Vermutung für völlig unmöglich.
Nach A. Hilöenpeld, Berl. Philol. Wochenschr. 1896, 650 verdient sie
Beachtung, aber auch Prüfung. Ich halte, zumal Blass seine Gegen-
gründe nicht genannt hat, an meiner Hypothese einstweilen in aller Ruhe
fest. Von zwei namhaften Semitisten weiss ich privatim, dass sie ihr
zustimmen. — Aus [dem Genetiv Baqva CIG 4477 (Larissa in Syrien,
ca. 200 n. Chr.) darf »wohl ein Nominativ Baqvag geschlossen werden.
Ich wage nicht zu entscheiden, ob dies eine Koseform von Baqvaßäg sein
kann (vergl. Heinrici, Meyer V 8 [1896] 525).
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17
identisch ist, hätte dann den semitischen (?) Text vor sich
gehabt, Buchstaben für Buchstaben griechisch umgeschrieben
und wäre dabei auf den originellen Gedanken gekommen, die
in semitischer Reihenfolge stehenden Buchstaben einzeln zu
verkehren. Doch ich kann mich hierin gründlich täuschen.
Sicher aber ist, dass der griechische Name Uagragag in dem
»fremden« Texte mit zweifacher Abweichung Bagraga lautet.
Der auf Bagraga folgende Buchstabe kann kein Sigma sein;
die nicht griechische Form lautet Bagraga, nach allen Ana-
logieen ein mit -)% Sohn gebildeter Personenname. Über die
Bedeutung des zweiten Bestandteils -raga wage ich nicht, etwas
zu behaupten 1 ; der Name ist mir sonst noch nicht begegnet.
Durch Anfügung eines g ist der Name gräcisiert, Bagragdg
oder, wie der Steinmetz will, Uagragag}
Jogxäg. Die Belege 8 zu Act. Ap. 9se.89 erweitern sich
durch IMAe 569 (Rhodos, Zeit?).
'Icrax. Die in n und den beiden D fast durchgängig ge-
brauchte, in altlateinischen Übersetzungen oft vorauszusetzende
Schreibung laax (für 7<raax), die wohl auch der Gräcisierung
des Josephus "Iaaxog zugrunde liegt, findet sich PER XLIV9
(Faijüm, 3./4. Jahrh. n. Chr.), wo ein Avgrjhog 'Icrax vorkommt,
dann öfter in Faijümer Urkunden aus christlicher Zeit: BU
305 s (556 n. Chr.), 303 t (586 n. Chr.), 47 e und 173 5 (6./7. Jahrh.
n. Chr.).
3. Yerbum.
a) Augment, rjvoiytjv* (Marc. 7a6, Act. Ap. 12io, Apoc.
Joh. 11 19, 15 b) : BU 326 II 10 (Faijüm, 194 n. Chr.) tjvvyr) [v=oi],
von einem Testament. 5
1 Aratn. inr ? Also Sohn des Fialastes? Oder Sohn des Therach
(LXX (DctQQcc und* ®(xqci, aber als Ortsname mit t für n Num. 33 %i t.
TctQa$) < l? — Der Beachtung der Semitisten sei auch der als Genetiv
stehende männliche Name BccQyvXiata der nicht datierten Inschrift von
Rhodos IMAe 114 s empfohlen.
8 Sonstige Fälle eines n für D sind mir nicht bekannt. Die Ac-
centuierung -as ist der von FsInkel gewählten JJaqtdqas wohl vorzuziehen.
3 Vergl. Wendt, Meyer III 6 ' 7 (1888) 235.
* WINEK-SCHIIIBDEL § 12, 7 (S. 103).
• Zur Lesung siehe Nachtrag S. 359.
2
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18
b) Konjugation. räxBvxa 1 ist Hebr. 8e nicht übel
bezeugt; vgl. BU 332c (Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.) iniTCTev-
Xotccq, vom Herausgeber unnötig in im%G%v%6Taq verändert.
17 Ja* (Luc. 1384, 2 Pe. 2s, Act. Ap. U27D): BU 607i5
(Faijüm, 163 n. Chr.) xcnföav.
IXeit/ja 8 (Act. Ap. 6a, Luc. 5nD, Marc. 12i»m, überall
im Kompositum xaräXsitpa) steht auch in folgenden Faijümer
Papyri: BU 183 19 (85 n. Chr.) xaraXeCipr/ , 176 10 (Zeit des
Hadrian) xazaXstxpcu, 867. is (155 n. Chr.) xcrtaXefapr) 4 , 467 e
(ohne Ortsangabe, ca. 177 n. Chr.) xaraXeiifjag , 164ia (2./3.
Jahrh. n. Chr.) xaraXetipcu. Auch bei den von Blass ange-
führten Stellen Clem. 2 Cor. 5i, 10 1 und Herrn. Sim. 8,3 s
steht dasselbe Kompositum, ebenso LXX 1 Chron. 289 und CIG
4137 3 f. (Montalub in Galatien, Zeit?); 4063 e f. (Ancyra, Zeit?)
steht GrxardXixps. Möglich, dass der Gebrauch der Form sich
auf das Kompositum beschränkt.
rjQndyrjv* (2 Cor. 12«. 4) findet sich auch in dem Frag-
ment eines auf den jüdischen Krieg Trajans bezüglichen Schrift-
stückes 6 BU 341 la (Faijüm, 2. Jahrh. n. Chr.). Dort steht nach
der verbesserten Lesung auf S. 359 des Bd. I rjQndyrjaav.
Die Ausstattung des 2. Aorist mit Endungen
des 1. Aorist 7 ist in den Papyri natürlich sehr häufig. Ich
notiere zu
iyevdprjv: PER Ise (Faijüm, 83/84 n. Chr.) yerd/xerog
neben mehrfachem ysvofievog, BU 4647 (132/133 n. Chr.) yevd-
[A€va neben Zeile 10 y€vofiävfj[v]^ 300 n (Faijüm, 148 n. Chr.)
nagay€vd[i€Vog, 301 4 (Faijüm, 157 n. Chr.) yevapevov, 115 II 25
(Faijüm, 189 n.Chr.) yevapävoig, 490s (Faijüm, 2. Jahrh. n. Chr.)
ysvafAävt), 531 II 17 (Faijüm, 2. Jahrh. n. Chr.) 7ia[o]ccy€vdiA€vo$,
1 Winer-Schmibdbl § 13, 2 Anm. 2 (S. 104), Blass, Gr. S. 57.
9 Wimbe-Schmibdbl § 13, 10 (S. 109), Blass, Gr. S. 42.
8 WnfBB-ScHinBDBL § 13, 10 (S. 109), Blass, Gr. S. 48.
* Der Herausgeber P. Viereck bemerkt dazu unnötiger Weise: »1.
xaTaXinß<.
» Wikkr-Schiiibdel § 13, 10 (S. 110), Blass, Gr. S. 43.
• Vergi. Bibelstudien 62 f.
1 Wwbr-Schmibdel § 13,13 (S. 111 f.), Blass, Gr. S. 44 f.
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19
Sllla (340 n. Chr.) yevapävov, 3*4 (Faijüm, 605 n. Chr.) yeva-
pävwv.
ijX&a: BU 530 ii (1. Jahrh. n. Chr.) ijX&as, 72 e (191 n.
Chr.) inrjX&av, 515 ia (193 n. Chr.) i7te[i]<rrjX&ccv , 146* (2./3.
Jahrh. n. Chr.) enfjX&av, 103 i (6./7. Jahrh. n. Chr.) ijX&av,
sämtliche Papyri stammen aus dem Faijüm.
$<t%<* (Act. Ap. 7ötD <svve<s%av)i BU 451s (1./2. Jahrh.
n. Chr.) $a%an€v.
SXaßa: BU 562 «i (Faijüm, Anf. des 2. Jahrh. n. Chr.)
i$äXaßa, 4239 (2. Jahrh. n. Chr.) SXaßa, 261 is und 449 s (beide
Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.) iXafia.
Die Ausdehnung der Endungen -a, -ag auf das
Imperfekt 1 zeigt sich BU 595» (Faijüm, 70—80 n. Chr.)
iXeyaq, 515* (Faijüm, 193 n. Chr.) wtpsiXapsv, 157 s (Faijüm,
2./3. Jahrh. n. Chr.) ißäatafrv. Auch 44s (Faijüm, 102 n. Chr.)
ocpiXare dürfte hierhergehören; das Augment fehlt 2 wie BU
281 ia (Faijüm, Zeit des Trajan) o<p\i\Xev und 340 n (Faijüm,
148/149 n. Chr.) ogalev.
Die Endung -aav für -v in der 3. Pluralis 8 ist
bezeugt BU 369 (Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.) emjX&oaav und
(bei einem kontrahierten Verbum) 251* (Faijüm, 81 n. Chr.)
nQO€y{aii\ov<sav, ebenso in der von derselben Hand geschrie-
benen Urkunde 1836 (Faijüm, 85 n. Chr.) nQosyafiovöav 4 ; in
den beiden letzten Fällen handelt es sich um die in Heirats-
kontrakten wohl formelhafte Wendung xa&tog xal TtQosyafxovaav.
Die Endung -ar für -atf* in der 3. Pluralis des
Perfekt 5 kommt vor BU 597 1 9 (Faijüm, 75 n. Chr.) yäyovav
(Rom. 16?nAB, Apoc. Joh. 21eN c A) und 328 le (Faijüm,
138/139 n. Chr.) fiwemyäyQcupav.*
1 Winbr-Schmibdel § 13, 13 (S. 112), Blass, Gr. S. 45.
9 Wohl Assimilation an oyeXov.
» Wihee-Schmiedbl § 13,14 (S. 112 f.), Blass, Gr. S. 45 f.
4 Die Herausgeber accentuieren nqoeydfiovfray.
5 Winbr-Schmiedel § 13, 15 (S. 113), Blass, Gr. S. 45.
• Umgekehrt -aot für -av BU 275 • (Fayum, 215 n. Chr.) btqX*a*i.
2»
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Die Endung -*$ für -ag in der 2. Singularis des
Perfekt und des Aorist 1 finden wir in bemerkenswerter
Häufung in dem schlecht geschriebenen Privatbriefe BU 261
(Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.?): Zeile i* dsduxeg, u ijgmeg
(== sigrjxsg), 28 ad oldeg, 24 f. Bygaifjag; letztere Form kommt
auch in dem Privatbriefe 38 14 (Faijüm, 1. Jahrh. n. Chr.) vor.
dldwfxi} Die Papyri bieten für didoa (diödt?) statt
SiScofxi eine Anzahl Belege, sämtlich aus dem Faijüm. BU
261 21 (2./3. Jahrh. n. Chr. ?, schlecht geschrieben) Isteht ovdkv
iyoi rf/rfa» (rfirf«?) 8 , 97« (201/202 n. Chr.) iniiUm\ 38 19 (1.
Jahrh. n. Chr.) Mi als 3. Sing. Präs. (= SCin). — Auf rfirfw
(= du$6co) weisen 8622 (155 n. Chr.) iiiovvxog und schon 44 1 6
(102 n. Chr.) ävdidovwa* neben Zeile 14 SiSovta.
Ti&rjpi. Nach Winer-Schmiedel § 14 Anm. 11 (S. 121)
scheinen sich unzweifelhafte Ableitungen von einem Verbum
t(&w nicht zu finden. Der gut geschriebene Papyrus BU 326
Ii6 (Faijüm, 189 n. Chr.) bietet jedoch naQaxavarid'Onai. —
Auf rt&dS (= r&äw) weist hin BU 350 is (Faijüm, Zeit des
Trajan) tinvti&ovGa, was hier aber vielleicht auch nur eupho-
nisch bedingt ist; es steht in folgendem Zusammenhang: ivoi-
1 Wineb-Schmibdel § 13, 16 (S. 113 f.), Blass, Gr. S. 46.
9 Winer-Schmibdel § 14, 11 ff. (S. 121 f.) , Blass , Gr. S. 48 f. Nicht
berücksichtigt ist von beiden 1 Cor. 7 » A dnodideva).
• Zeile »s steht freilich firi didt avzjj (vergl. Nachtrag S. 358). Der
Herausgeber F. Krebs accentuiert didi und erklärt: »1. &i&6iz=&idioai«.
Das halte ich für unmöglich : tft&i (= didei) wird ein nach ti&et gebildeter
Imperativ von didtofu sein. Ähnlich BU 602 g (Faijüm, 2. Jahrh. n. Chr.)
ideidi (=ididei) nach Analogie von iti&ei. Sonstige Angleichungen an
die Formation von zi&mii aus den Faijümer Papyri sind 360 s (108/109
n. Chr.) der Imperativ nag döste und 159 s (216 n. Chr.) 6&'<fero, letztere
Form schon PER CCXXIIis (2. Jahrh. n. Chr.).
4 inidido) könnte auch Abkürzung von entdidcofii sein, zumal es in
einer geläufigen Formel steht. Der Herausgeber U. Wilcken schreibt des-
halb inididtoQjii).
6 Apokope der Präposition wie BU 86 t (Faijüm, 155 n. Chr.) xaXeitpfl
neben Zeile i« desselben Papyrus xataXelxprj (nicht natäato BU 39 so,
welches nach genauerer Lesung S. 354 in änodaxraj korrigiert ist) ; vergl.
Wikeb-Schmiedbl § 5, 22 c Anm. 47 (S. 53).
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21
xoöofiovüa xal inufxsvd&vGa xal noXovfSa*^ xal vnori&ovtfa
xai iräQOig [AsraöiSovtfa.
övvopat 1 ist in den Faijümer Urkunden öfter bezeugt:
ßü 246io (2./3. Jahrh. n. Chr.), 38811s (2./3. Jahrh. n. Chr.),
159s (216 n. Chr.) Svv6fi€vog, ebenso 61420 (217 n. Chr.).
348 s (156 n. Chr.) steht wg äv dvvoi, was jedenfalls 3. Singu-
laris sein soll ; das würde auf ein Svvm schliessen lassen. 2
1 Winbb-Schmebdel § 14, 17 (S. 123), Blass, Gr. S. 48.
9 Der betr. Satz (aus einem Privatbriefe) ist mir nicht ganz klar,
doch halte ich es für ausgeschlossen, dass die Form von dem bekannten
dvvto abzuleiten wäre. Auch F. Krebs stellt im Index dvvoc zu dvvcepai.
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ni.
Zum Lexikon und zur Syntax.
1. Angebliche Hebraismen.
ava<fTQ6<pofiat, und dvaC%Qoq>^.
Für die nicht als Hebraismus zu erklärende ethische Be-
deutung des Verbums \ auf die ich Bibelstudien 83 aufmerksam
gemacht habe, bietet der inzwischen erschienene zweite Band
der Inschriften von Pergamon noch eine ganze Anzahl von
Belegen, sämtlich aus der römischen Zeit (nach 133 v. Chr.).
Abgesehen von Perg. 25289, wo das Wort nur durch eine
starke Ergänzung gewonnen wird, verweise ich auf 459 6 xaXcSg
xal svdogcog dvatfzgayrjvai (vergl. Hebr. 13 18 xaXtSc ävaöTQs-
(p€<f$ai, Jac. 3 18, 1 Pe. 2 12 xaXrj dvctGTQoqn)), 4704 [iv ndc]iv
dv€c\tQa^\fiävov dgfoig [rrjg n6Xewg\ und 496« ff. \d~\vaGTQ€-
yofisvrjv xaXcog xal evoeßwq xal d£i'<og rrjg noXscag (vergl. das
paulinische negmaretv d£tcog c. gen.), auch 545 dva0TQa<päv\%a\.
Noch älter als alle diese Stellen dürfte sein IMAe 1033 7 f. (Kar-
pathos, 2. Jahrh. v. Chr. ?) (piXodogoog dv€\a\%Qan[vai\. FrXnkel
S. 16 citiert noch CIG 1770 (Brief des Flaminin) ol ovx dno
tov ßsXzfavov sltodoxeg dvccöTQätpeaöcu?
Für dvatftQoyrj im ethischen Sinne ist anzumerken IMAe
1032e (Karpathos, 2. Jahrh. v. Chr.).
1 Es ist charakteristisch, dass nicht Clavis 9 , wohl aber Thayeb diesen
Gebrauch bei Xenophon (an. 2,5,14) und Polybius (1,9,7; 74,13; 86,5
etc.) notiert.
1 P. Wendland verweist Deutsche Litteraturzeitung 1895 Sp. 902 noch
auf Schbnkl'8 Index zu Epiktet und auf Yiebeck, Sermo graecus S. 75.
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23
eig.
Der Bibelstudien 1 13 flf. besprochene, nicht als Hebraismus
aufzufassende Gebrauch von eig zur Angabe des Zweckes bei
Spenden, Kollekten, Ausgaben etc. ist auch durch die späteren
Papyri zu erhärten. In der sehr umfangreichen Rechnung BU
34 (Ort und Zeit unsicher) z. B. werden die einzelnen Ausgabe-
posten überaus oft durch eig eingeführt. PER In (Faijüm,
83/84 n. Chr.) ist Tag eig tov Mdgcova .... oixovofxiag vom
Herausgeber richtig übersetzt die Umschreibung für die Rechnung
Marons, vergl. PER XVlUisf. (Faijüm, 124 n. Chr.) eig äXXov
xtvd YQatphiv dtavhjxrjv zu irgend eines anderen Gunsten ein
Testament zu errichten. Abgesehen von den neutestament-
lichen Stellen findet sich dieses eig übrigens auch sonst; der
Gebrauch ist also kein Ägypticismus. So wird Perg. 554 (nach
105 n. Chr.) in einer Liste von Gebern zu einer sakralen Kol-
lekte der Zweck der Spenden mit eig angegeben \ z. B. Zeile io
eig xavQoßoXiov. Auch das abrupte eig der Spenderliste Perg.
553 K (Zeit Trajans) dürfte hierher gehören. Ich habe auch
in anderen Inschriften dieses eig gefunden.
egcordu).
Cremer 8 415: »in der neutestamentl. Gräc. auch bitten.
— eine offenbar durch Einfluss des hebr. Snw erst ent-
standene Verwendung des Wortes.« Dagegen konstatierte schon
Winer-Lünemann S. 30 einige profane Stellen *, welche Clavis 8
175 herübernimmt und vermehrt, freilich unter der gleich-
zeitigen Behauptung *ez imitatione hebr. Sn^, significatu ap.
profanos rarissimo.* Bereits früher habe ich gegen die Ein-
schränkung dieses vulgärgriechischen Gebrauchs auf die Bibel
Widerspruch erhoben. 8 Die Faijümer Papyri ergeben neues
1 FbZsksl S. 353.
9 Wdtbb-Schmiedel § 4, 2 a (S. 27) rechnet den Gebrauch zu den »un-
vollkommenen« Hebraismen. Dieser Begriff wäre aus dem Wineb besser
zu tilgen.
• Bibelstudien 45, unter Verweis auf die Belege von U. von Wilamo-
witz-Mobllendorfp bei Guil. Schmidt, De Flavii losephi elocutione öbser-
vationes crüicae, Fleck. Jbb. Suppl. XX (1894) 516.
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24
Material: iocorav bitten steht Bü 509 (115 n. Chr.), 423 n
(2. Jahrh. n. Chr.), 417 2 f. (2./3. Jahrh. n. Chr.), 624 15 (Zeit des
Diokletian). Dazu kommt die wahrscheinlich dem 2. Jahrh.
n. Chr. angehörende Devotionstafel von Hadrumetum Zeile 31
(Bibelstudien 30).
xa&aoog äno zwog.
Der Irrtum, diese Konstruktion (Act. Ap. 20 26 und an alt-
testamentlichen Stellen) sei ein Hebraismus, ist durch Beispiele
nicht nur aus spätgriechischen Schriftstellern, sondern auch
schon durch Demosthenes 5978 längst widerlegt. 1 Dass er
trotzdem noch weiterwuchert, zeigt Clavis* 217; »ex hebr. add.
äno xivog, ap. nativos Graecos c. nudo gen.« Es kann
deshalb nichts schaden, die ausserbiblischen Belege noch durch
folgende Faijümer Papyrusstellen zu erweitern: BU 197 14
(17 n. Chr.), 177i* (46/47 n. Chr.), 112n (ca. 60 n. Chr.),
18426 (72 n. Chr.), PERIie (83/84 n. Chr.), BU536e (Zeit des
Domitian), 193 19 (136 n. Chr.), 24024 (167/168 n. Chr.), PER
CCXX10 (1. oder 2. Jahrh. n. Chr.), BU 94is (289 n. Chr.) An
allen diesen Stellen, die sich auf einen Zeitraum von nahezu
drei Jahrhunderten verteilen, handelt es sich um die Formel
frei von einer Geldschuld. Dazu kommt ein noch älteres Bei-
spiel in der Inschrift von Pergamon 255 7 ff. (frührömische Zeit)
and dh zdytov xai €X(fOQ[äg] . . . xa&agol StfTcoaav.
bvofxa.
1. Für Person steht das Wort Act. Ap. 1 is, Apoc. Joh.
3*, 11 18. Clavis* 312 erklärt diesen Gebrauch ex imitatione
hebr. x^ati. Aber die Annahme eines Hebraismus ist über-
flüssig; die Papyri bezeugen denselben Gebrauch, der ja auch
an sich verständlich ist: BU 113 11 (143 n. Chr.), exäcxw ovo-
fxazi naoa(y€Vo(jiävq>) , 265 1 8 (Faijüm, 148 n. Chr.) [ixdazat
1 Die Demo8thenesstelle citiert bereits G. D. Kypke, Observationes
sacrae, Wratisl. 1755, II 109, nach ihm z. B. Winbb (z. ß. * [1836] 183,
'[1867] 185) und Blass, Gr. S. 104. Auf Kypke bin ich durch Wendt
zu Act. Ap. 20 s e (Meyeb III 6 ' 7 [1888] 444) aufmerksam geworden. Auch
Cremer 8 489 vertritt die richtige Ansicht.
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25
6v6fx]art naQax\si\pai \ 531 II 9 f. (Faijüm , 2. Jahrh. n. Chr.)
xd n€Qiy€iv6ii€va 9ic ivotxia ngdg Sxavxov ovofxa x&v xgvyt&vxwv
ygaqrfxm**, 388 Iie (Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.) xaßäXXea
ö*v[o] iXev$€Q(6<S€(ß)v xov avxov ovofxaxog diayogoig %govoig
(vergl. II 86 nwg \o\vv xov EvxaCgov dv[o] xaßäkXai iXsv&sgiag
€v[Qi~\<r[xov~\xat }).
2. Zu meinen Nachweisen für die Formel elg xd ovofid
xivog Bibelstudien 143 ff. kommt BU 256s (Faijüm, Zeit des
Antoninus Pius) xd vndg%ovx\a\ eig ovofia dvstv** was zum
Namen [d. h. zum Vermögen] der zwei gehört ; hier steht die
Formel ebenso wie in dem kleinasiatischen Ausdruck xxrjiiax-
civrjg dg xd xov &eov ovopa Bibelstudien 144. Synonym wird
in den Papyri die Formel in ovofiaxog gebraucht BU 226 15 f.
(Faijüm, 99 n. Chr.) ndvxwv x&v in' ovofiaxog xfjg firjxgog
fiov ...slg avxov g vnagxovxm* 2 ; ebenso dürfte BU 231 9 (Faijüm,
Zeit des Hadrian) zu ergänzen sein [in* 6v6]/xaxog xfjg &vya-
xgog cw. 8
3. Bibelstudien 145 habe ich die Vermutung ausgesprochen,
dass *es wohl nur ein Zufall sei, wenn die Wendung nomv x$
iv x$ 6v6(xax( xivog bisher noch nicht aus einer ausserbiblischen
Quelle bekannt geworden sei. Zwar nicht in der Konstruktion
mit iv, aber in der sehr ähnlichen mit dem blossen Dativ ist
sie mir inzwischen zu Gesicht gekommen. Der Treueid der
Einwohner von Assos in Troas für den Kaiser Caligula (Ephe-
1 Zu diesen beiden Stellen bemerkte mir Herr Professor Dr. Wilcken
in Breslau brieflich, ovopa stehe hier für »den Inhaber des Namens, die
Person«, aber man komme wohl auch hier mit der Übersetzung Namen
aus. — Übersetzen würde ich auch an den neutestamentlichen Stellen
mit Luther Name, um die Eigenart des Gebrauches nicht zu verwischen.
9 L. Mitteis übersetzt im Corpus Papyrorum Raineri I 1, 270 Anm.
diese Stelle alles Vermögen meiner Mutter ist in seinem Besitz.
8 Anders 153 «7 (Faijüm, 152 n. Chr.) änoy(>dtyaa&ai iv tg twv xa-
fMrjXcoy dnoyqag)^ . . . in opofxatog avxtav. Hier handelt es sich um die
Eintragung eines Kamels in die Liste unter den Namen seines neuen Be-
sitzers. Immerhin, was bi oyofxazog einer Person aufgeführt ist, das
macht ihr Vermögen aus. Man sieht, wie auch in den obigen Formeln
nicht von einer neuen Bedeutung des Wortes die Rede sein kann, sondern
nur von_einer Verwertung seiner gehaltvollen Grundbedeutung.
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26
meris epigraphica V [1884] p. 156, 37 n. Chr.) ist unterzeichnet
von 5 nQ€<s߀v%al , nach deren namentlicher Aufzählung es
zum Schlüsse heisst ofotvsg xal vnhq Trjg Tcciov Kaiaaqog 2e-
ßatrrov rcQfiavixov acoxrjQiag avgdfievoi Ju KaniT(oXC(p ** c H&vaav
t<P zrjg nolewg övofiari. Hier haben wir wohl denselben Ge-
brauch wie Jac. 5io A iXdXrjaav tw ovofiart xvqiov 1 , und
.die Annahme von Cremer 8 712, »dass erst das Christentum
den Gebr. des „im Namen etc." in die occidental. Sprachen
eingeführt hat«, wird abzuweisen sein.
2. Angeblich »judengriechische«, »biblische« resp. »neu-
testamentliche« Wörter und Konstruktionen.
Durch die folgenden Artikel dürfte es deutlich werden, dass
das Nichtvorkommen mancher Wörter der Bibel in der ausser-
biblischen Litteratur lediglich auf einen statistischen Zufall
zurückzuführen ist. (In einigen Fällen handelt es sich übrigens
nicht einmal um ein Nichtvorkommen, sondern lediglich um
ein Nichtnotiertsein.) Mehrere hierhergehörige Wörter • sind
schon in den Bibelstudien angemerkt. Bei Blass, Grammatik
des Neutest. Griechisch finde ich noch S. 69 (fdongcoTsvco aus
einer Inschrift, S. 68 ^QevandiTqg aus einem Papyrus nach-
gewiesen. Die Zahl der »biblischen« resp. »neutestamentlichen«
Wörter wird gewiss noch viel mehr zusammenschmelzen, —
unbeschadet der innersten Eigenart der biblischen Gedanken.
äydnr}.
In den Bibelstudien 80 hatte ich für äydnrj den Pariser
Papyrus 49 (zwischen 164 und 158 v. Chr.) citiert, indem ich
mich der Lesung des französischen Herausgebers von 1865
anschloss. Blass hat darauf in seiner Recension 2 die Richtig-
keit dieser Lesung bezweifelt und aufgrund des Facsimiles statt
dydnrjv vorgeschlagen TaQaxqv. Das Facsimile ist nicht auf
1 Nicht so Marc. 9«s A und Matth. 7 »a , wo der Dativ instrumen-
tal steht.
g ThLZ XX (1895) 488.
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27
photographischem Wege hergestellt; mir schien dydnrjv
mindestens nicht ausgeschlossen. Indessen Blass hat höchst-
wahrscheinlich recht. Eine Nachprüfung der Stelle am Original
hat, wie mir der Konservator der ägyptischen Altertümer des
Louvre Herr Pierret mitzuteilen die Freundlichkeit hatte, er-
geben, *qu'on ne trouve, dans le papyrus N° 49, aucune trace
du mot dydnyv, mais seulement ä la ligne 6 la vraisemblance *
(Tune lecture ragaxijvt. Ich stehe deshalb nicht an, meinen
Hinweis auf den Papyrus hiermit zurückzuziehen.
Immerhin ist damit meine Bezweifelung des Wortes als
eines speciflsch »biblischen« nicht beseitigt, und auch die
Vermutung, dass es in Ägypten gebraucht worden sei, ist zu
begründen. Nur dass man nicht erst nach Paris zu gehen
braucht, um das Wort zu suchen. Trotz v. Zezschwitz *, Clavis 2
und Cremer 8 steht es bei Philo , worauf meines Wissens nur
Thayer in seinem Lexikon 4 aufmerksam gemacht hat. Quod
Deus immut. § 14 (M. p. 283) heisst es : nag* o fxoi doxti rotg
ngosigrtfievoig ivcl xsyaXaioig, tw ts »cog äv&gamog* xal rq>
»ov% oog äv&goonog 6 &s6g« *, Sxsga dvo <fvvv<prjvai dxoÄov&a
xal Gvyysvfj, (poßov xe xal dydn^v. Da haben wir äydnr h ohne
dass sich die Vermutung begründen Hesse, Philo habe das
Wort den LXX entlehnt. Und mehr noch: dydnt] steht hier
bereits im religiös-ethischen Sinne; denn der Zusammenhang
ergibt, dass es sich um die Liebe zu Gott handelt, die ihren
Gegensatz hat in der Furcht vor Gott (vergl. im folgenden
Satze i) ngog tS dyanav rj ngdg %d q>oßeTa&ai tov ovra). Die
Analogie zu 1 Joh. 4is liegt auf der Hand.
1 Profangraecitaet und biblischer Sprachgeist, Leipzig 1859, 62:
*Äydnri als reiner Begriff fehlt, soweit die Nachweise der Lexika reichen,
auch der xoiyjj.*
9 8 3: »in Fhilone et Josepho legi non memini« (nach Bbetschneidbr).
8 8 14: »dieses anscheinend von den LXX oder doch in ihrem Kreise
gebildeten Wortes (Philo und Josephus kennen es nicht) . . . «
* Ich hatte dasselbe noch nicht zur Hand, als ich den Artikel der
Bibelstudien äy<xnr\ schrieb.
5 Die Stelle bezieht sich auf den scheinbaren Widerspruch zwischen
LXX Deut. Ist und Num. 23 1».
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Der Vollständigkeit halber sei hier noch eine andere Stelle
notiert, die freilich einen völlig sicheren Beitrag zur Entschei-
dung unserer Frage nach der einen oder anderen Seite nicht
gibt. Ein Scholion zu Thuc. II 51,5 bietet zu aQsxfjc die Glosse
tptXavd'Qwnfaq xal dydnrjg (ed. Poppo II 2 p. 92 oder A. Sghoene
[1874] p. 209 2*). Die Wertung dieser Glosse hängt für uns ab
, von der Beantwortung der Frage, ob der Glossator Christ war
oder nicht. Aber eine sichere Antwort kann hierauf nicht
gegeben werden. Über das Alter eines einzelnen Scholion
bezw. eines sprachlichen Ausdrucks der Scholien kann man
nach dem gegenwärtigen Stande der Scholienforschung nichts mit
Bestimmtheit sagen. Immerhin haben nach Ansicht des Herrn
Professors Dr. G. Wissowa in Halle a. S. , der mir in bereit-
willigster Weise diese Auskunft erteilte, derartige nach der
Interlinearerklärung schmeckende Glossen, welche die Erklärung
nur durch Umformung des Ausdruckes geben, das Präjudiz
jungen Ursprungs gegen sich.
axarayraxfrog.
Seither nur 2 Macc. 4*7, Tit. 2 s und bei kirchlichen
Schriftstellern nachgewiesen. Clavi& 14 begnügt sich mit der
Feststellung dieses Thatbestandes , Cremer 8 245 isoliert das
Wort: »nur in der bibl. u. kirchl. Gräc.« Bildung und Be-
deutung sprechen jedoch für die Vermutung, dass mit einem
statistischen Zufall zu rechnen ist. Thatsächlich steht das
Wort in der Grabschrift CIG 1971b 6 (Thessalonike, 165 n.
Chr.) von der Verstorbenen, ebenso in der poetischen Grab-
schrift des Capitolinischen Museums zu Rom IGrSI 1 2139 s
(Zeit?) von dem Verstorbenen (apefinrog, dxardyvaHrtog)*,
1 In8criptione8 Graecae Sicüiae et Italiae additis Graecis Gaüiae
Hispaniae Britanniae Germaniae inscriptionibus consilio et auctoritate
Academiae Litterarum Regiae Borussicae edidit Geobgiys Kaibel, . . . Bero-
lini 1890.
9 Kaibel, Epigrammata Graeca ex lapidibus conlecta, BeroUni 1878,
S. 295 f. behandelt die Inschrift unter Nr. 728 als christlich , ohne An-
gabe von Gründen.
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29
endlich auch in einer Pachturkunde, die zwar aus christlicher
Zeit stammt, aber kaum als Denkmal der »kirchlichen« Gräcität
im Sinne von Cremer gelten kann: BU 308s (Faijüm, byz. Zeit)
indvayxnq iniTsXätiwfiev %d ngdg vijv xaXhsQyCav twv ccqovqwv
ügya ndvxa axaTayvcitivlcog]. 1
idv.
1. Zu idv mit dem Indikativ 2 bemerkt A. Büttmann 8 :
»Es ist zwar nicht zu läugnen, dass die Anzahl der betreffenden
Beispiele unter der Masse der grammatisch regelrechten fast
verschwinden, wie es auch Bedenken erregen könnte, dass fast
keine einzige Stelle mit dem Indik. völlig sicher überliefert ist.«
Mit Recht legt er jedoch an den Stellen, wo Indikativ und
Konjunktiv überliefert sind, letzteren den Abschreibern zur Last.
Absolut sichere Beispiele sind aus verhältnismässig früher Zeit
nicht eben viele nachgewiesen. In den Papyri sind mir fol-
gende aufgefallen: Bü 300s (Faijüm, 148 n. Chr.) xäv diov
i}v\ 48 18 (Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.) idv ik pr) ivrjv*; in
beiden Fällen handelt es sich um ein eigentliches Präteritum. 6
Ferner mit folgendem Indikativ des Präsens oder des Futurum
Pariser Papyrus 18 (Kaiserzeit?) 7 in der Mitte idv (xaxovtnv
psT* iaov ol dösXifoC cov, jenachdem man pd%ov<tiv oder fia-
%ovaiv accentuiert 8 , BU 597 e (Faijüm, 75 n. Chr.) xal idv
1 So ergänzt der Herausgeber Wilcken; möglich wäre m. E. auch
dxatdyvwn\oi\.
• Streng genommen gehört dieser Punkt nicht in unseren Abschnitt ;
ich habe ihn hier behandelt, um den Artikel idv nicht zu zerreissen.
• Grammatik des neutestamentlichen Sprachgebrauchs, Berlin 1859, 192.
4 Ich halte es nicht für richtig, dass der Herausgeber r\v zu ändern
vorschlägt in j|. Vergl. auch die unten citierte Stelle BU 543 s.
• Dreimal (Z. 4. i». 17) steht in demselben Papyrus Idv mit dem
Konjunktiv.
• Winer-Ldnemann 277 unten ß.
7 Notices et extraits des manuscrüs de la bibliotheque imperiale t. XVIII
p. 2, Paris 1865, S. 232 f., abgedruckt in meinen Bibelstudien 215 f.
8 Zu ndxto vergl. die analogen Fälle Winer-Lunbmann 244 oben.
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30
elnoasi\ vergl. 60728 (Faijüm, 163 n. Chr.) onotav 2 dvair
g[o]vvrai und die unten citierten Stellen 8619.9».
2. Zu dem häufigen idv statt av in Relativsätzen schreibt
Winer-Lünemann 291 : »Für av steht im N. T. Texte nach
Relativis (wie in LXX'. und Apokryph , hin und wieder
bei den Byzantinern, ...) oft nach den besten und meisten
Autoritäten idv [folgen die Stellen], wie nicht selten in den
Codd. griech. Schriftsteller, selbst attischer. Die neuern Philo-
logen . . . schreiben durchaus dafür av Dies haben die
Editoren des N. T. noch nicht gewagt, und es könnte wirklich
idv für av eine Eigenheit der spätem (wo nicht schon der
frühern) Volkssprache gewesen sein.« Ähnlich urteilt A. Butt-
mann 63 f.: »Das häufige Vorkommen dieser Verwechslung
lässt mit Sicherheit auf das Vorhandensein dieser immerhin
fehlerhaften (aber doch nicht ganz unbegründeten) Schreibung
des Wortes bei Späteren wenigstens schliessen. « Auch Sghmiedel 8
erkennt dieses idv als spätgriechisch an. Aber noch 1888
erklärt es Grimm, Clavis* 112 *ex usu ap. profanos maxime
dubio*. Der Fall ist äusserst lehrreich für die grundsätzliche
Frage nach dem Sprachcharakter der griechischen Bibel. Nur
wenn das »biblische Griechisch« eine besondere sprachgeschicht-
liche Grösse ist, wird man es begreiflich finden, dass jene
formelle Kleinigkeit, die massenhaft 4 in der griechischen Bibel
vorkommt, bei den »Profanen« sehr zweifelhaft sein soll.
Werden aber die biblischen Spracherscheinungen aus dem
Bannkreise des Dogmas von der biblischen Gräcität heraus-
1 Diese eigentümliche Form (Weiterbildung von dnovl) ist jedenfalls
indikativisch zu fassen.
9 Über onoxav und oxav mit dem Indikativ des Futurum bei den
Sibylli8ten handelt A. Rzach, Zur Kritik der Sibyllinischen Orakel,
Fhilologus LIII (1894) 283.
• HC III (1891) 98 zu 1 Cor. 6 ib.
* Bei den LXX unzähligemal (H. W. J. Thiersch, De Pentateuehi ver-
sione Alexandrina libri tres, Erlangae 1841 , 108) ; in den Apokryphen zählt
Ch. A. Wahl, Clavis librorum V. T. Apocryphorum phüologica, Lipsiae
1853, 137 f. 28 Fälle auf; im N. T. hat Clavis * 17 Fälle. Gewiss sind
dabei noch manche Fälle durch Abschreiber oder Herausgeber unter-
drückt worden.
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31
genommen, so kann man das eventuelle Fehlen »profaner«
Belege in unserem Falle höchstens als einen Zufall bezeichnen.
Nun zeigen aber die Papyri, dass das »biblische« idv — we-
nigstens im Zeitalter des Neuen Testaments ! — überaus häufig
in Ägypten gebraucht worden ist; sie bestätigen also aufs
glänzendste die Vermutung von Winer und A. Buttmann. Das
Neue Testament ist hier wirklich von einer Wolke von Zeug-
nissen umgeben; ich zweifele nicht, dass die Ptolemäerpapyri
und die Inschriften weiteres Material bieten, durch welches das
idv der LXX und der Apokryphen gedeckt wird. Wegen der
typischen Bedeutsamkeit der Sache seien hier eine Anzahl von
Papyrusstellen 2 notiert, die zu den neutestamentlichen Stellen
gleichsam den sprachgeschichtlichen Rahmen abgeben : BU
5436 (Hawarah, 27 v. Chr.) rj Sacov idv $v, PER CCXXIVio
(Faijüm, 5/6 n. Chr.) i" oawv ivdv™ # 8 , Bü 197 io (F., 17 n. Chr.)
7) oGa>v idv aiQ[f}Tcu], ebenda 19 olg idv aigfjzai y 1777 (F.,
46/47 n. Chr.) r\ oatov idv wtiv, PER IV11 (F., 52/53 n. Chr.)
r} oGwv idv cooi, ebenda ss dg idv ßovXrjxcu, BU 2516 (F., 81
n. Chr.) [d]y y rj[g i]dv [drfanijaei™, PER I19 (F., 83/84 n. Chr.)
(dg idv [ßovX(o]vTcu , ebenda se rj o<rai idv coai, BU 183s (F.,
85 n. Chr.) dq> y r\g idv dnat%r\^^ ebenda 19 00a noxh idv
xcnaXeiyjrj™, ebenda 25 olg idv ßovXtjTai, 260 e (F., 90 n. Chr.)
onois™ idv aitf], 2529 (F., 98 n. Chr.) dg? r t g \jkf\v dna[i\-
*M*fc 538s (F., 100 n.Chr.) ^ o<x«r idv «Vi, PERCLXXXVIU20
(F., 105/106 n. Chr.) cSg idv alQtovrat, ebenda 8i ij [oaa]i idv
a<x h XI 26 (F., 108 n. Chr.) a[g] idv alq^xai, XXVIII 7 (F., 110
n. Chr.) ola idv iyßjj™, ebenda 14 r\ dacov idv &<n 9 BU 101 9
(F., 114 n. Chr.) ig ov idv aiofj piQovg, ebenda 18 ig? ov idv
... xqqvoVj 4447 (Zeit des Trajan) t} Sar}i sie idv y, 1134
1 Ich habe nur Papyri der (frühen und späten) Kaiserzeit zu dieser
Frage verglichen.
9 Fast in allen Fällen haben die Berliner und Wiener Herausgeber
vorgeschlagen, «V statt idv zu lesen ; aber es kann sich hier doch wirklich
nicht um einen Schreibfehler handeln. Zu lesen ist in allen Fällen, wie
geschrieben steht, idv. Im Bd. II der Berliner Urkunden ist idv mit
Recht meist stehen gelassen.
• Pap.: rj; Wesselt accentuiert S. 255 ij«'.
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32
(143 n. Chr.) ngdg ag idv pexa£v dydymtsi, 300 n" (F., 148 n.
Chr.) olg idv ngdg xavxa imxeXäoj), 867. is (F., 155 n. Chr.)
dir idv xaxaXsiifjrj"*, ebenda 19 fn^XQ 1 idv ... yävc^rrai] *•% eben-
da 22 6n[o]rB idv ... ysvovxcu'", 80[=446]u (F., 153/159 n.
Chr.) onoxe id\y algfjxai], ebenda 24 önoxs aldv He alglS],
542 is (F., 165 n. Chr.) o idv algrjxai, 28228 (F., nach 175 n.
Chr.) r t oaoi idv titti, ebenda 86 rig idv algfjxcu, 24126 (F.,
177 n. Chr.) [rj otfai] idv ©<x*, ebenda 28 ij oisai [id]v wai,
ebenda ss w[g i]dv algfjxcu, 3261 10 (F., 189 n. Chr.) « xi idv
dv[&~\g<6mr[o]r nd[&rj] , ebenda II 2 ei xi idv iyca . . . xaxa-
Unm\ 432 II 29 (190* n. Chr.) o,xt idv ngdfyg, 46n (F., 193
n. Chr.) iv olg idv ßovXwfxat, xonoig, 233 1 6 (F., 2. Jahrh. n.
Chr.) o,xi idv aig[wvxai], 236* (F., 2. Jahrh. n. Chr.) r} 00 <*>v
idv d><n, 248 19 (F., 2. Jahrh. n. Chr.) oog idv doxifia^g, 33 ie
(F., 2./3. Jahrh. n. Chr.) Snov idv $älrig, ebenda 21 rj did olov
idv evgrjg, 13io (F., 289 n. Chr.) wg idv algjj, 380 is (F., 3.
Jahrh. n. Chr.) fiexd ov idv evga, PER XIX 28 (F., 330 n. Chr.)
(Sv idv . . 7rgo<f(pcovij<rri , BU 364 10 (F., 553 n. Chr.) oawv idv
«W, 303 12 (F., 586 n. Chr.) ooag idv d>aiv> ebenda Verso 1
ocro»' [i]dv wGi.
Überblickt man diese lange Liste, so fällt auf, dass idv
in vielen stereotyp wiederkehrenden Formeln gebraucht ist,
aber doch auch in freier gebildeten Sätzen. Man beachte auch,
1 Von diesem zweimaligen ei mit folgendem (idv =) av aus ist das
eigentümliche negative ei fxt] xi av 1 Cor. 7 s zu verstehen. Schmiedel
erklärt HC II 1 (1891) 100: »ei firj xt av = idv pij xi, wie Orig. liest.«
Diese Gleichung durfte nicht aufgestellt werden, sie giebt nur Aufschluss
über den Sinn der Verbindung, nicht aber über ihre syntaktische Eigen-
art. Mit dem iäv in iav \ir\ xi hat ei ftij xi av sprachlich nichts zu schaffen ;
av steht hier nach ei vielmehr genau wie nach einem hypothetischen
Belativ, also wenn nicht gegebenen Falls , wenn nicht etwa. Dass das Ver-
bund (etwa dnooxeQTJxe oder yivr\xaC) ergänzt werden muss, ist völlig ohne
Einflusa auf die grammatische Beurteilung. — Blass, Gr. S. 211 rechnet
ei (ttj xi av zu den Verbindungen, in denen ei und idv vermischt sind.
Diese Annahme halte ich wegen des av für ausgeschlossen. Auch A. Butt-
mann 190 Anm. rechnet mit ihr, deutet freilich auch die mir als richtig
erscheinende Erklärung 189 Z. 1 ▼. n. und 190 Z. 1. 2 v. o. an. Sie wird durch
das ei av des Papyrus erhärtet.
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33
dass es sehr verschiedenartige Schriftstücke sind, in denen wir
es finden, nicht nur amtliche Urkunden, bei denen die Ver-
mutung immerhin berechtigt wäre, dass man nur eine Eigen-
tümlichkeit der Kanzleisprache vor sich habe. Die geradezu
klassische Zeit für sein Vorkommen ist das 1. und 2. Jahr-
hundert n. Chr., später scheint es seltener zu werden. Nur
BU 372 II i7 (Faijüm, 154 n.Chr.) ££ ov äv ... tzqots&q, 619t
(F., 155 n. Chr.) ä X Qi äv igetacMj, 348 s (F., 156 n. Chr.) tiq
äv doxsifidarig™ , ebenda 7 cog äv 6vvoi si % 419 n (F., 276/277
n. Chr.) ä%QiQ äv naQaytvoofxca, 316 21 (Askalon in Phönicien,
359 n. Chr.) ov äv algr}™™ rgonov, ebenda 26. 82 xal oaov
äv . . « . diacpägiß^ 86 00 v äv . . imxxrjarfa'le™ ist mir das »kor-
rekte« äv vorgekommen ; ich kann allerdings für Vollständigkeit
nicht garantieren. Für nicht berechtigt halte ich die Ver-
mutung, iäv für äv sei Alexandrinismus , wofür etwa das
wiederholte äv der zuletzt citierten Urkunde aus Askalon
geltend gemacht werden könnte. Man muss mit solchen Iso-
lierungen sehr vorsichtig sein.
Nachtrag. Auf den Gebrauch von iäv für äv in den
Papyri verweist auch Bläss, Gr. S. 61 unter Citierung von BU
12, 13, 33, 46 »usw.« und S. 212 unter Citierung des Londoner
Aristoteles-Papyrus (Ende des 1. Jahrh. n. Chr.).
sl (el?) fiijv.
Hebr. 614 steht (wie schon LXX z. B. Ez. 3327, 34s, 356,
365, 38 19, Num. 1428, Hiob 27 s, Judith li8, Bar. 229) nach
guter Überlieferung et pyv als Schwurformel. Am eingehend-
sten hat hierüber F. Bleek zu der Stelle gehandelt 1 ; er schliesst
seine Untersuchung mit folgenden Worten: »Diese [die LXX-]
Beispiele zeigen, wie auch an unserer Stelle ei fAr]v für die
Alexandrinischen Juden keine sinnlose Lesart war, wie Tholügk
sie nennt; und es mag dieser Fall zum Beweise dienen, wie
sehr wir uns zu hüthen haben, eine durch das Zusammenstimmen
der ältesten Zeugen verschiedener Klassen und Gegenden be-
1 Der Brief an die Hebräer erläutert, 2. Abth., Berlin 1840, 248— 250.
3 *
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34
urkundete Lesart ohne weiteres unter dem Vorwande der Sinn-
losigkeit zu beseitigen, ohne genauer untersucht zu haben, ob
sie sich nicht nach biblischem Sprachgebrauche begründen oder
vertheidigen lässt.« Diesen »biblischen« Sprachgebrauch lässt
er S. 250 oben entstanden sein aus »einer Vermischung der
Griechischen Schwurformel 17 fir]v mit der ganz Un-Griechischen,
aus buchstäblicher Nachbildung des Hebräischen hervor-
gegangenen el fit}.* Noch Clavis* 118 und Winer-Schmiedel
§ 5,15 (S. 46) halten diese Vermischung für möglich, falls nicht
etwa eine itacistische Vertauschung von 17 mit et vorliege und
V fflv gemeint sei. Die letztere Vermutung erklärt dagegen
0. F. Fritzsghe 1 für die einzig zulässige und findet in der
Meinung von Bleek ein Beispiel, »wie leicht das steife Hängen
am überlieferten Buchstaben zur Akrisie und zum Abenteuer-
lichen führt.«
Der ganze Fall ist wieder überaus lehrreich. Wie plausibel
klingt doch einem Freunde der »biblischen« Gräcität, was Bleek
behauptet, und was ihm von so vielen geglaubt worden ist ! Hier
das griechische 1; ^r, dort das hebräische nS dn = *l [*r h
aus beiden mischte der biblische Sprachgeist ein si (iijvl Er
hätte auch ein rj /mj daraus mischen können, aber er that es
nicht, er zog ei pijv vor. Schade, dass dieser schöne Gedanke
durch die Papyri aus der Welt geschafft wird. 2 BU 543 2 ff. (Ha-
warah, 28/27 v. Chr.) lautet: ofAWiu KaiactQct Avxonqaxoqa &eov
vidv el fjuijv nctQa%u>QriGew . . . ror . . xlijga[v] 9 und PER GCXXIVi ff.
(Soknopaiu Nesos im Faijüm, 5/6 n. Chr.) lesen wir: tf/urvo flte
[. . KafaoQa] Av%ox{jdxoqa &eov v[iov] et firjv evfieveiv
iv natn totq yeye\y^(Aävotg xaxd xrj]v yQaqttfv .... Da haben
wir in zwei von einander unabhängigen Fällen el (ei?) fiyv als
Schwurformel auf Papyrusblättern, die etwa hundert Jahre älter
1 HApAT II (1853) 138, vergl. I (1851) 186.
• Aber auch an und für eich betrachtet, ist die Annahme einer Ver-
mischung undenkbar. Wenn d fiijy zur Hälfte hebraisierend ist, dann
mu8s el im Sinne von DN stehen. Dann erhalt aber die Formel einen
negativen Sinn, also z. B. Hebr. 614 würde dann lauten: wahrhaftig, wenn
ich dich segne und vermehre — [seil.: dann will ich nicht Gott sein, oder
etwas Ahnliches].
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35
sind, als das Original der Hebräerepistel , die aus demselben
Lande stammen, in welchem die LXX und höchstwahrschein-
lich der Verfasser der Hebräerepistel geschrieben haben. Was
für eine Bewandtnis es nun auch mit diesem dt («*?) firjv haben
mag, so viel ist jedenfalls sicher, es ist keine specifisch bibel-
griechische oder judengriechische 1 Spracherscheinung. Entweder
liegt wirklich, wie Fritzsghe zu den biblischen, Krebs 8 und
Wessely 8 zu den Papyrus-Stellen annehmen, nur itacistische
Vertauschung von rj mit €i vor 4 , — oder die Wendung ist
eine eigentümliche, zunächst nur für Ägypten nachweisbare
Schwurformel, über deren Entstehung ich eine Meinung nicht
auszusprechen wage. Die häufige ausgezeichnete Bezeugung
des st durch die Bibelhandschriften gerade in dieser Verbindung B
und sein Vorkommen in derselben Verbindung an zwei von
einander unabhängigen Papyrusstellen verdienen in jedem Falle
unsere vollste Beachtung.
Nachtrag. Auch Blass ist das et pijv wenigstens der
ersteren Stelle BU 543 nicht entgangen; er schreibt Gr.
S. 9: ȣ? firjv st. 17 fitjv H 6u (n ABD 1 ) ist auch bei den LXX
und auf Papyrus bezeugt [dazu Anm. 4 Verweis auf BU 543
und Blass, Ausspr. d. Gr. 33 8 , 77]; es gehört übrigens alles
dies eigentlich in das Gebiet der Orthoepie und nicht der
Orthographie.« Ferner ebenda 60: »1?, richtiger *?, in el fiijv€
und 254: »Sätze der Versicherung, direkt und indirekt
(letztere Infinitivsätze) werden klassisch mit rj (iiqv eingeführt,
1 Dass wir in den beiden Papyri Juden vor uns haben, ist aus-
geschlossen.
* Krebs schreibt in der Berliner Urkunde et und bemerkt dazu »1. 17/«
8 Wbssely schreibt ei™ firjy und bemerkt dazu »1. rj fiijy.*
* So steht z. B. in der Berl. Urkunde unmittelbar vorher umgekehrt
XQfjtoy statt xQ* l(oy > (Sonst ist sie, wie die Wiener, gut geschrieben.)
Vergl. auch BU 316 u (Askalon, 359 n. Chr.) et [= ij] xal et xivi ezeQ<p
oyopazi xaXtte und umgekehrt 261 1« (Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.) ij pij
jedenfalls statt d pi}.
' Der Notiz des Etymölogicum Magnutn p. 416 %' intfärjfict oqxixov
oneq xal öia ifip&oyyov yqacpBtai wird eine selbständige Bedeutung nicht
zukommen; sie gibt wohl nur den handschriftlichen Befund der gleich
darauf citierten Stelle Hebr. 6 ü = LXX Gen. 22 m wieder.
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wofür sich in hellenist.-röm. Zeit et (Accent ?) ptiv geschrieben
findet; so LXX und daraus H 6u.« Wie Blass über die
Schreibung und die Entstehung der Formel denkt, ist mir dabei
nicht ganz klar geworden; aus der zuletzt angeführten Bemer-
kung geht jedenfalls hervor, dass er die Accentuierung «, die
er zu vertreten scheint, nicht für völlig zweifellos hält.
2. Nachtrag. Das citierte Werk von Blass, Ober die
Aussprache des Griechischen 8 , Berlin 1888, S. 33 ergibt, dass
auch die dorische Mysterieninschrift von Andania im Peloponnes
(93 oder 91 v. Chr.) unsere Schwurformel gebraucht; der
Sqxo$ yvvauovofxov beginnt Zeile %i el (xdv ffgstv impäXeuxv
neQi ze zov eifxaxmfiov (Dittenberger, Sylloge No. 388 p. 570).
Blass bemerkt hierzu: vEt (iav indes scheint mehr ein iussum
speciale der Sprache als auf allgemeiner Regelung beruhend
zu sein.«
iXaiciv.
Sicher steht das Wort Act. Ap. I12 and ogovg tov xaXov-
fidvov iXaiwvoq, nach Clavis* 140 sonst nur noch bei LXX und
Josephus : *apud Graecos non exstat* Statistischer Zufall : allein
in den Berliner Papyri Bd. I steht ilaiciv Olivenhain oder
Olivengarten in 9 verschiedenen Urkunden, darunter aus »neu-
testamentlicher« Zeit BU 375 (51 n. Chr.), 50 e (115 n. Chr.);
aus Bd. II citiere ich noch BU 379u.u (67 n. Chr.), 595 10
(etwa 70—80 n. Chr.). Die genannten Papyri sind alle aus dem
Faijüm. Die Bildung des Wortes ist von Clavis 8 richtig ange-
geben 1 ; aber es ist eine irreführende Einseitigkeit, wenn gesagt
wird: »tertninctiio wv est nominum derivatorum indicantium
locutn iis arboribus consüum, quae nomine primitive* designantur.*
Die Endung -oiv dient überhaupt, nicht nur bei den Namen der
Bäume, zur Bildung von Wörtern, die den Ort bezeichnen, an
welchem die betreffenden Gegenstände vorhanden sind. Ebenso
sonderbar ist die weiter aufgestellte Gleichung öliväum, locus
oleis consitus, i. e. [!] mons olearum. Als könnte ein iXauov
nicht gerade so gut in einem Thale oder sonstwo sein. Auch
1 A. Büttmann 20 verweist auf »die gleichgebildeten griech. Berg-
namen (Ki&cupujy, 'EXixajy etc.)«.
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Act. Ap. lia bedeutet iXaiciv natürlich nicht Olivenberg,
sondern Olivenort oder wenn man lieber will Olivenwald. 1
Das Wort ist hier als Ortsname gebraucht, gewiss; aber wenn
ein bestimmter Berg den Namen iXauiv hat, so folgt daraus
nicht, dass der Lexikograph iXauov durch mons olearum wieder-
zugeben hat. Das wäre genau so verkehrt, als wollte man
Marc. 5 9 etc. Xeyiwv durch Dämonenlegion übersetzen.
Der Umstand, dass das Wort seither nur spärlich belegt
war, wird mit dazu beigetragen haben, dass ihm auch in
anderer Beziehung sein Recht nicht immer geworden ist.
Luc. 19 89 ist einstimmig überliefert noog td ogog to xaXov-
(jbsvov iXatwV) ebenso 21 st eig %d boog zo xaXovfievov iXauov,
und 2 Marc. 11 i schreibt der Vaticanus nodg td ooogtd ilaiwv,
der Bobbiensis ad montem eleon, Luc. 22 89 der Sangallensis J elg
%d oQog iXawv. An den beiden erstgenannten Stellen wurde
iXaiwv früher wohl allgemein als Genetiv des Plurals von
ihxCa gefasst und iXatmv accentuiert. Noch Schmiedel 8 erklärt
diese Fassung für möglich, und in der That wäre die dann
anzunehmende verkürzte Redeweise nicht ohne Analogie: BU
227 io (Faijüm, 151 n. Chr.) finde ich iv rd/r(o>) Kaivrjg Juoqv-
yog Xsyoi/Asvw); ebenso 282 21 (Faijüm, nach 175 n. Chr.) iv
Tony Oixfag 4 Kavv[. X]tyo[A€Vov He und Z. a*f. iv tonco Olxi'ag 4
1 Ich kann eben nicht konstatieren, ob der in der genannten Gleichung
liegende methodische Fehler anf die Rechnung von W. Grimm zu setzen
ist, oder ob eine falsche Aufstellung von Chr. G. Wilkb nachwirkt.
Jedenfalls kann man den Fehler mit den treffenden Worten des letzteren
(Die Hermeneutik des Neuen Testaments systematisch dargestellt, zweiter
Theil : die hermeneutische Methodenlehre, Leipzig 1844, 181) charakterisieren :
»Oefters pflegen die Erklärer dem oder jenem Worte eine Bedeutung unter-
zulegen, die nur in dem einen oder anderen der damit verbundenen
Worte liegt, und die dem Worte weder ausser, noch in dieser Verbindung
zukommt.«
1 Die folgenden Stellen finde ich nirgends berücksichtigt.
• Winbr-Schmiedbl § 10,4 (S. 93). Wie ich an diesem Orte sehe,
schreiben auch Niese und Bekker bei Joseph us stets iXcctwy; die betr.
Stellen sind Clavis* 140 citiert.
* Der Herausgeber Krebs schreibt oixlag, aber das Wort gehört doch
wohl zu dem Namen der Flur und ist nach unserer Gewohnheit deshalb
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Ja[ ]Xo X [X€Yo]fA*h>ov™; PER XXXVIII9 (F., 263 n. Chr.)
iv %6mp tp$ßurrdr€a>$ Xsyo^ävfp). Immerhin verhält sich die
Sache bei den Papyrusstellen doch etwas anders; ich würde
sie nur im äussersten Notfall heranziehen. Aber ein solcher
läge nur dann vor, wenn eben iXauov ein Genetiv sein müsste.
Da nun zweifellos iXauiv 1 accentuiert werden kann, so ist nur
die Frage, ob diese durch Act Ap. I12 nahegelegte Fassung,
die von vornherein wahrscheinlicher ist, als das bei Lukas bei-
spiellose iXauSv ohne Artikel, grammatisch zu halten ist. Und
diese Frage ist entschieden zu bejahen. Zwar nicht mit A. Butt-
mann 20, weil das Wort »ganz wie ein indeclinabüe, mithin
als Neutrum, behandelt« wäre 2 , wohl aber durch Hinweis auf
den laxeren Sprachgebrauch des späteren Griechisch 8 , dessen
Kenntnis uns durch die Papyri erweitert wird. Die Formeln
xaXovpsvog, imxaXovftsvog, imxsxXrjfjiävog, Xe/opsvog zur Ein-
führung von Personen- und Ortsnamen finden sich hier überaus
häufig. In der Regel werden dieselben mit dem richtigen
Casus konstruiert, in den Berliner Urkunden Bd. I allein in
etwa 30 Fällen vom Jahre 121 bis 586 n. Chr. Aber an meh-
reren Stellen aus Faijümer Papyri ist doch auch der laxere
Gebrauch zu notieren: schon BU 526 15 f. (86 n. Chr.) ev rg
T*(f<rß»ß$9 Xe\yoii\ävrig 9ie und 235e (137 n. Chr.) U[*]<r[J]w>[og]
*A(pQodialov emx(aXovfjiävov) Käwig werden Tsaaßwßig und
Kävvu; Nominative sein; 2771 «7 (2. Jahrh. n. Chr.) heisst es,
sogar ohne ein Particip, iv inoixiw 'Afivvrccg, und 3497/. (313
n. Chr.) steht iv xXii]Q(p xaXovfjiävov™ 'Aygixuxvog.
Gegen die Accentuation iXaicov Luc. 19 29 und 21 87 dürfte
demnach kaum mehr etwas einzuwenden sein ; sie ist auch Marc.
11 1 B und Luc. 22 89 J vorzunehmen. Nur kurz berühren kann
ich hier eine andere Frage, die mir eine genauere Untersuchung
zu verdienen scheint. Welche griechische Lesart für den Namen
des Ölbergs setzt die Vulgata voraus? Bei Matthäus heisst der
mit grossem Anfangsbuchstaben zu schreiben. Die beiden Namen gehören
m. E. in den Index *ub Olxias Kavv[] und Olxtag J2a[ ]Ao^.
1 So accentuieren die neueren Herausgeber.
* Das Hesse sich nur von der Lesart Marc. 11 1 nach B behaupten.
« Wiweb-Schmiedel § 10,4 (S. 93) und WlNEB 7 § 29,1 (S. 171).
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Ölberg in unseren Texten stets (21 i, 24 s, 26 so) r6 ogog zär iXai&v,
in derVulgata stets mons oliveti; ebenso verhält es sich (ausser
an den wegen eXamv selbstverständlichen Stellen Luc. 19 tt,
21 87 und Act. Ap. lia) auch Luc. 19*7 und Joh. 8i, wo eben-
falls dem ogog r<Sv dXaiwv ein mons oliveti entspricht. Die
Sache hätte keine weitere Bedeutung, wenn die Vulgata den
Ölberg immer so bezeichnen würde. Aber bei Markus stets
(11 1, 13 s, 14 ae) und Luc. 22 89 übersetzt sie wie schon Sach.
144 to ogog %wv iXaiwv durch mons olivarum. 1 Legt dieser
Thatbestand nicht die Vermutung nahe, dass die Vulgata
an den erstgenannten Stellen irgendwie die Lesart iXaidv vor-
aussetzt? Wie heisst der Ölberg in den anderen alten Über-
setzungen ? 8
Nachtrag. Blass, Grammatik d. Neutest. Griechisch,
äussert sich zu der Frage an mehreren Stellen in einer
Weise, die meinen lebhaftesten Widerspruch hervorruft. Er
sagt S. 32: **EXauov Oelberg kann als griech. Uebersetzung
nicht indekl. sein; also wie sonst ro ogog ttov ilawv auch
ogog (Acc.) to xaXovfisvov iXaiwv (nicht y EXauov) L 19 so. 21 87;
falsch flektirt Ali« ogovg tov xaXovfisvov 'EXaiwvog alle Hdschr.,
st. eXcuwv; vergl. § 33, l.c Und § 33,1 (S. 84) heisst es dann:
»Der Nominativ als Casus des Namens . . scheint zuweilen
bei der Einfuhrung von Namen ohne Rücksicht auf die Gon-
struktion statt des dieser gemässen Casus zu stehen Sonst
aber wird im Casus stets angeglichen Es ist darnach auch
unglaublich, dass der Oelberg mit ö 'EXauiv übersetzt und dies
Wort undeklinirt gebraucht wäre, L 19 39. 21 87 ogog (Akk.) to
xctXovfisvov iXaiciv, sondern man muss ilamv schreiben (to
ogog v€ov sX. L 1987 u. s.), und an der einzigen St. A lia
(ogovg xov xaXovfM'vov) eXamvoc, in iXamv corrigiren (wie auch
bei Joseph. A. 7, 9 a).« Zunächst »scheint« nicht der Nominativ
zuweilen in laxerer Weise zu stehen, sondern er steht thatsäch-
lich zuweilen so; zu den seither bekannten biblischen und
1 Im Apparat von Tischendorf ist die ganze Sache ignoriert.
* Besonders die Peschito müsste berücksichtigt werden; vergl. schon
Wineb 7 171 Anm. 1. Soweit ich es eben feststellen kann, setzt sie an sämt-
lichen Lukas-Stellen iXaiwy voraus. Aber ich kann dafür nicht garantieren.
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40
ausserbiblischen Stellen kommen die oben aufgeführten Belege
aus den Papyri . »Sonst aber wird im Casus stets angeglichen«, —
gewiss! Denn jener laxere Gebrauch des Nominativs ist natür-
lich Ausnahme. Aber dass die Ausnahme möglich ist, kann
nicht bezweifelt werden. Deshalb klingt es wenig überzeugend,
wenn Blass auf das sonst stets die Meinung gründet: »Es ist
darnach auch unglaublich, dass der Oelberg mit 6 TZXauiv
übersetzt und dies Wort undeklinirt gebraucht wäre.« Dieser
Satz enthält zugleich eine kleine, aber wichtige Verschiebung
des Problems. Es handelt sich gar nicht um die Frage,
ob an den citierten Stellen ikaioiv als ein indeklinabeles
(vergl. Blass S. 32 »indekl.«) Wort gebraucht ist, sondern ob
dort nach laxerem Gebrauche der Nominativ statt des kor-
rekten Casus steht. 1 Weshalb sollte der laxere Gebrauch hier
nicht möglich sein ? Wenn es ja Luc. 19 «9 und 21 87 lediglich
die Annahme dieses laxeren Gebrauches wäre, die uns zur
Aufnahme von iXaiobv ins neutestamentliche Lexikon nötigte,
dann könnte man bedenklich sein. Aber Act. Ap. lia ist das
Wort von sämtlichen Zeugen einstimmig und zwar in der
keinen Zweifel zulassenden Genetivform überliefert. Den Mut,
mit dem Blass hier ikaiävog in iXamv korrigiert, kann ich
wohl anstaunen, nicht aber mir aneignen.
ivcomov.
Zu den »biblischen« d. h. nur den LXX und dem N. T.
angehörenden Wörtern rechnet H. A. A. Kennedy 2 das »Ad-
verb« svcAmov, das in der Bibel präpositioneil gebraucht wird.
A. Buttmann 273 lässt die »Präposition« »wahrscheinlich erst
im Orient« entstanden sein, und nach Winer-Lünemann 201
gehört »fast die ganze Präpos. evcimov («odS)« »dem hebrä-
1 Wenn wir — um einen ähnlichen Fall zu nennen — einen Buch-
titel lesen: »Jesu Predigt in ihrem Gegensatz zum Judentum. Ein reli-
gionsgeschichtlicher Vergleich von Lic. W. Bousset, Privatdocent in Göt-
tingen«, so werden wir nicht sagen, Privatdocent sei indeklinabel ge-
braucht, sondern einen der vielen Fälle eines laxeren Gebrauches des
Nominativs in Büchertiteln konstatieren.
9 Sources of New Testament Greek, Edinburgh 1895, 90.
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41
ischen Colorit an«. Man wird. aus diesen Bestimmungen nicht
recht klug; jedenfalls entsteht leicht die Meinung, evcimov sei
eine Neubildung der »biblischen« Gräcitat. 1 Aber BU 578
(Faijüm, 189 n. Chr.) bezeugt wenigstens den adverbiellen
Gebrauch des Wortes für Ägypten. Dass der Papyrus ver-
hältnismässig jung ist, thut nichts zur Sache. Zeile i heisst
es dort (*€%dd(og) evoo7ti(ov) oog xa0^x(eC) totg nQoaterctyii^voig)
dxoXov[&oog] 2 , ebenso dürfte Z. it. zu ergänzen sein tov dsSofiä-
vov ti7iofAvrjfjuxrog dv%iyq(aq>ov) [isTado&rJTGO <ag V7i6x[eixat ivoi-
niov\ Offenbar ist iisxadidovca ivwmov eine amtliche Formel.
Herr Professor Dr. Wilcken in Breslau hatte die Freundlichkeit,
mir hierüber folgende Auskunft zu erteilen. Die ihm sonst
nicht bekannte Formel bedeute persönlich abgeben ; »die Schuld-
mahnung soll dem Schuldner von Angesicht zu Angesicht über-
reicht werden, zur grösseren Sicherheit des Gläubigers.«
Nicht unmöglich ist, wie mir scheint, die Annahme, dass
dieses adverbielle evcimov von den LXX zuerst mit dem
Genetiv gebraucht worden ist; es war ja wie geschaffen zu
einer möglichst getreuen Wiedergabe des häufigen «od 1 ? und
ähnlicher Ausdrücke. Es kann auch nicht Wunder nehmen,
dass wir das Wort namentlich in feststehenden Formeln bei
den altchristlichen Autoren häufig finden. Sie gebrauchten es,
nicht weil sie ebenfalls Bibelgriechisch schrieben, sondern weil
sie in ihrer Bibel Bescheid wussten.
imoväiog. 8
In den Verhandlungen über das Wort finde ich nirgends
eine interessante Notiz von Grimm berücksichtigt, sogar von
1 Nachtrag. Vergl. auch Blass, Gr. S. 125: »ivomioy . . . . , xazeyto-
nioy . . . . , evavti . . , xatsyayzi . . stammen aus den LXX und sind auch
nachmals den Profanschriftst. fremd«.
* Auch Z. e ergänzt der Herausgeber Krebs ev[<o7ti]oy; dann würde
auch hier die Verbindung pezadidovai iva>niov wiederholt sein. Wilcken
bezweifelt indessen, wie er mir schrieb, die Richtigkeit dieser Ergänzung
und schlägt sy[t€iX]oy vor.
• Bei diesem Worte ist es durch das Zeugnis des Origenes wahrschein-
lich gemacht, dass es wirklich ein »biblisches« ist; es gehört also streng
genommen nicht hierher.
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42
ihm selbst nicht in der Glavis. Er bemerkt zu 2 Macc. 1 s
(7rQ<HfT}väyxafji€v dvaiav xal aefiCdaXiv xal i^rj%pafi€V %ov$ Xv%"
vovg xal nQoexhjxapev vovg aQrovg) : »Willkürlicher, aber wegen
Matth. 6,11 und Luc. 11,3 merkwürdiger Zusatz in drei Codd.
Sergii: tovg emovatovg*. 1 Gemeint sind die Schaubrote. Welche
Bewandtnis hat es mit dieser Lesart? Was lässt sich über die
(mir unbekannten) Handschriften ermitteln?
svageavog (und syaQfatwg).
Gremeb 8 160 f. sagt von evaQscvog : »ausser Xen. Mem. 3, 5, 5:
SoxsX fioi ägxovrt evaQteväQiog** [lies edaQ€G%<näQ<og~\ duxxefa&ai
rj noXig — wenn dort nicht gegen Lobeck, Phryn. p. 621, dem Sinn
gemässer evaQtGxorjQoog zu lesen ist — nur in der bibl. u. kirchl. Gräc.
Jedenfalls wie die Derivata sonst nur der spät. Gräc. angehörig.«
Da die Xenophon-Stelle eventuell ein Beleg für das Adverbium ist,
durfte sie für das Adjectivum nicht genannt werden ; denn das
Adverbium wird von Cremer besonders behandelt und zwar
mit der richtigen Angabe 161: »zuweilen bei Epikt.« Nach
Ausscheidung der adverbiejlen Fälle scheint Cremer's Be-
hauptung, €vaQ€(XTog sei »nur« biblisch und kirchlich, an Wahr-
scheinlichkeit noch gewonnen zu haben, wiewohl das »sonst«
in dem folgenden Satze die Möglichkeit offen lässt, dass das
Wort auch anderwärts vorkommt. Jeder Zweifel über diesen
Punkt muss indessen schwinden angesichts der Stelle aus einer
Inschrift von Nisyros (undatiert, vorchristlich?, Mitteilungen
des athen. Instituts 15, 134) Z. m. ysvofjievov svageatov naai?
Übrigens hätte schon das Vorkommen des Adverbiums bei
[Xenophon (?) und] Epiktet vor einer Isolierung des Adjectivums
warnen sollen. Man findet B^aQsaxoag auch CIG 2885 = Lebas,
Asie 33 (Branchidae, vorchristlich): TsXeaaaa rfv vÖQocfOQCav
svagäGTcag rotg noXeiraig.
Ugatsvw.
Cremer 8 462: »in der Prof.-Gräc. ungebr., nur hie u. da bei
Sp[äteren]., z. B. Hrdn., Heliod., Paus.« Unter den »Späteren«
1 HApAT IV (1857) 35.
* Ich verdanke diese und die folgende Stelle einem Hinweise von
Fbääkkl S. 315 zu Perg. 461.
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43
fehlt hier zunächst der früheste, Josephus. Sodann ist es ein
Widerspruch, erst zu sagen, das Wort sei ungebräuchlich und dann
eine Anzahl von Autoren anzuführen, die es doch gebrauchen.
Richtig wäre gewesen zu sagen: »in der späteren Gräcität
gebräuchlich.« Freilich hört damit die Berechtigung auf, das
Wort als ein biblisches zu isolieren. Kennedy 1 zieht die Kon-
sequenz der CfiEMER'schen Theorie, indem er die Vermutung
ausspricht, tegatevco sei möglicher Weise, da es vor den LXX
nicht vorkomme, erst von ihnen gebildet und aus dem »Juden-
griechischen« ins gemeine Griechisch übergegangen. 2 Da ist
es ein wahres Glück, dass die Inschriften gerade für unser
Wort eine Unmasse von Belegen ergeben, die bis ins Zeitalter
der LXX zurückreichen und den unerschütterlichen Beweis
liefern, dass man getrost sagen kann: »in der späteren Gräcität
sehr gebräuchlich.« Es genüge, dass aus den beiden von mir
untersuchten Sammlungen der Inschriften des ägäischen Meeres
(fasc. 1) und von Pergamon nur die vorchristlichen hier ge-
nannt werden: IMAe 808» (Rhodos, 3. Jahrh. v. Chr.), 811
(Rhodos, 3. Jahrh. v.Chr.), 63 i.i (Rhodos, 2. Jahrh. v. Chr.),
3» (Rhodos, 1. Jahrh. v.Chr.); Perg. 167s.».i5 (ca. 166 v. Chr.),
129 und 130 (vor 133 v. Chr.).
Cremer 8 490 erklärt es für eine Thatsache, »dass xa&a-
qi£(o überhaupt nur in der bibl. 8 u. (jedoch selten) in der
kirchl. Gräc, sich findet.« Aber bereits Clavis*- 8 citiert Joseph.
Antt. 11, 5, 4 €xa&ceQi£€ ti}v nsQi xavxu avvi]&€iav. Wichtiger
noch ist das Vorkommen des Wortes im rituellen Sinne in den
Inschriften. Die Mysterieninschrift von Andania im Peloponnes
(93 oder 91 v. Chr.) schreibt Zeile a7 vor: övayQatyama 6h
xal d(f mv dei xa&aQf&iv xal a firj dsT ixovvag elanoQevsa&ai
(Dittenbebgeb , Sylloge No. 388 p. 571). Ferner kommen in-
1 Sourees of N. T. Greek 119.
1 Er rechnet allerdings auch mit der anderen Möglichkeit, dass das
Wort schon vor den LXX gebräuchlich war.
' Von Gkembb gesperrt.
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44
betracht die inschriftlich zweimal 1 erhaltenen Bestimmungen
des Lykiers Xanthos für das von ihm gegründete Heiligtum
des kleinasiatischen Gottes Men Tyrannos CIA III 74 2 vergl.
73 (gefunden bei Sunion, nicht älter als die Kaiserzeit). Kein
Unreiner darf den Tempel betreten: xa&aQi£äa'tto tic d$ and
a{x)oQdwv xa[l %oiQäwv\ xa[l yvvaixog], Xovaafxävovg db xccra-
xäipaXa at}&rjfi€Qov ei\<snoQ€v]€G&cci. In der Kladde CIA III 73
heisst es ausserdem noch xal dnd vsxqov xa&ctQia&Gxai,* ds-
xa\%aC\av. Die Konstruktion mit dno steht in diesen Fällen
wie z. B. 2 Cor. 7i, Hebr. 9i4, welch letztere Stelle von dem
bekannten, in unserer Inschrift und sonst häufig belegbaren
Gedanken aus zu verstehen ist, dass die Berührung eines
Toten kultisch verunreinigt 8
xvQiaxog.
1. Noch Clavis* 254 bezeichnet das Wort als vox solutn
biblica et eccles., und A. Jülicher 4 hält gar den Apostel Paulus
für den Bildner dieses »neuen« Wortes. Cremer 8 583 dagegen
notiert den ausserbiblischen Gebrauch : »dem Herrn, dem Herr-
scher eigen, z. B. %6 xvqkxxqv, Staats- oder fiskalisches Eigen-
tum, synon. %o ßaaihxov (selten).« Diese Angabe wird auf
Stephanüs zurückgehen , wo *Inscript. Richteri p. 416* citiert
sind. Aber seit der Veröffentlichung der RicHTER'schen In-
schriften durch Johann Valentin Francke (Berlin 1830) ist
xvQiaxog noch verhältnismässig oft durch Inschriften und Papyri
bekannt geworden. Ich notiere folgende Fälle. In dem Dekret
des Präfekten von Ägypten Ti. Julius Alexander GIG III 4957 is
(El-Khargeh oder Ghirge in der Grossen Oase, 68 n. Chr.), auf
das mich Herr Professor Dr. Wilcken in Breslau aufmerksam
gemacht hat, steht twv ocpsiXotwior dg xvQtaxov Xoyov. Der
xvQuxxog Xoyog ist die kaiserliche Kasse; der xvQwg, auf den
1 Das eine Exemplar CIA III 73 ist gleichsam die Kladde, das andere
74 ist sprachlich verbessert und gibt einen längeren Text.
■ = Dittehbbrokr, Sylloge No. 379.
1 Belege aus dem klassischen Altertum bei Frärkbl S. 188 f.
* Einleitung in das Neue Testament, 1. u. 2. Aufl., Freiburg LB.il
Leipzig 1894, 31.
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46
sich das Wort bezieht, ist eben der Kaiser. 1 Ebenso heisst es
BU lisf. (Faijüm, 3. Jahrh. n. Chr.) a\t] xal J[ux]YQa<p6pera$
tig tov xvgiaxdv Xöyov tinkQ imxs(paXio\y] zwv vneQcaQotvmv
Uqs'cov und diese [die vorhergenannten Gelder] sind auch ge-
zahlt worden in die kaiserliche Kasse für das Kopfgeld der
überzähligen Priester*, undBU266i7f. (Faijüm, 216/217 n.Chr.)
kommt der kaiserliche Dienst vor: ctg tag iv JSvgfy xvQi\a\xctg
VTirjQsafag t&v y€vvaiotd%to[y\ cxQarsvßdTtav tov xvqiov ijpoov
AvToxQctTOQog 2€\pv\riQov *Avr(ov(vov. Aber auch für Kleinasien
fehlt es nicht an Belegen, sämtlich aus der Kaiserzeit. Der
xvQiaxdg g>faxog ist genannt CIG III 3919 (Hierapolis in Phrygien 8 ),
ebenso ist zu ergänzen in den gleichfalls phrygischen Inschriften
CIG in 3953 h und i; er steht auch CIG III 2842 (Aphrodisiade
in Karien), vergl. 2827. Die xvquxxccI tinr}Qs<siai endlich kehren
wieder CIG III 3490 (Theatiris in Lydien). 4
2. Zu der altchristlichen Bezeichnung des Sonntags als
7J xvQiaxrj rjfxäQCt oder kurz rj xvQiaxrj* bemerkt Cremer 8 583,
sie scheine analog dem Ausdrucke xvquxxov dstnvov zu sein,
und H. Holtzmann 6 sagt noch deutlicher: »Der Ausdruck ist
übrigens gebildet nach Analogie von deinvov xvqiccxov«. Wenn
man überhaupt nach einer Analogie suchen will, scheint mir
eine andere, durch den Sprachgebrauch der Kaiserzeit gebotene
viel einleuchtender zu sein. Ich teile sie hier mit, ohne freilich
behaupten zu wollen, sie sei von den Christen mit Bewusstsein
als Vorbild für die Schaffung ihres technischen Ausdrucks ge-
nommen worden. In der Inschrift von Pergamon 374 B *. 8
und Dio (Weihung der pergamenischen Genossenschaft der
1 Vergl. schon Zeile is desselben Edikts zeug xvQiaxaVg iprjyoig.
1 Briefliche Übersetzung von Wilckbn. Nachträglich finde ich noch
BU 620i5 (Faijüm, 3. Jahrh. n. Chr.) nqoaeti&ri iv tolg xvQiaxoTg X6yo[ig].
* Dies ist die oben genannte RicHTEa'sche Inschrift.
4 Entsprechend kommt auch d-ecog vor : die d-eiai ffiardSeis Pap. Par.
69 III so (Elephantine , 232 n. Chr.), herausg. von Wilckkn, Philologus
LIII (1894) S. 83 vergl. 95, sind kaiserliche Anordnungen.
* Die ältesten Stellen notiert A. Harnack, Bruchstücke des Evange-
liums und der Apokalypse des Petrus" (TU IX 2), Leipzig 1893, 67.
* HC IV 9 (1893) 318.
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46
vfivmSol &$ov Stßactov xal &säg 'Ptifirp, Zeit des Hadrian)
steht dreimal die Abkürzung >2i/?<. Dazu gibt Mommsen bei
Fränkel S. 265 die Erklärung: »2eß. B*.e Dio ist Zeßaarrj
und eine schöne Bestätigung der UsENERschen Vermutung,
dass der erste jeden Monats in Kleinasien Seßaarrj hiess, ebenso
wie für Ägypten dies jetzt feststeht; vergl. z. B. Lightpoot,
The apostolic fathers, Part II Vol. I p. 695t \ und Fränkel
S. 512 citiert Tür Seßacmj als erster Tag des Monats ein neues
' Zeugnis in der von Th. Reinach , Revue des jßtudes Grecques
VI (1893) p. 159 bekannt gemachten Inschrift von Iasos Zeile 25
xal tov xar* evuzvrdv yevoftevov rdxov SwCei aiel rov fta^eX-
&6vrog ivtamov (jvqvl ttqwtw Seßamjj. Wie hiernach der eröte
Monatstag der Kaisertag hiess, so würde der erste Wochen-
tag, ohnehin voll bedeutsamer Beziehung zur evangelischen
Geschichte, von den Christen der Herrntag genannt worden
sein. Die Analogie erhält ihren vollen Wert, wenn sie im
Zusammenhange des gesamten Sprachgebrauchs von xvQivg
betrachtet wird, 8
Xoyeia.
Es ist mir gelungen, das Wort noch anderweitig 8 auf-
zuspüren, zunächst in einer Zusammensetzung : BU538i6f. (Fai-
jüm, 100 n.Chr.) ßoravitffAovg xal <n<povoXoyeiag 4 xal vtjv äXXrjv
yswQyixijv [ünj\g\fia(\av. Sodann möchte ich auf 2Macc. 12*8
aufmerksam machen. Hier liest 0. F. Fritzsghe noirjifdfAerdg
T€ xar dvdQoXoyiav xa%aaxevd<S(xaxa sig aQyvQiov dQa%fidg
1 Einer Mitteilung meines Freundes B. Bkss in Göttingen verdanke
ich die Notiz, dass Lightpoot 694 f. folgende Stellen für Heßcuny notiert :
aus Ägypten GIG 4715 und AM. 5866c (beide aus der Zeit des Augustus),
4957 (Galba) ; aus Ephesus eine Inschrift von 104 n. Chr. ; aus Traianopolis
Lbbas u. Waddington 1676 (130 n. Chr.). Die Untersuchungen von
üskner stehen BulleUno MC Instit. di Corr. Archeöl. 1874, 73 ff.
9 Ich hoffe seiner Zeit eine Untersuchung des Gebrauches von o xv-
qios und 6 xvqiog jjfuoy in der Kaiserzeit zur Bezeichnung von Göttern
und Kaisern geben zu können.
* Vergl. Bibelstudien 139 ff.
4 So schreibt der Papyrus; welche aigxovec gemeint sind, ist mir
nicht klar.
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47
«hcrgiAias äniGxsiX&v eig c l€Qoa6Xvfia nQoCayayelv tcbqI dfia^riaq
övaiav. Grimm 1 übersetzt die ersten Worte als er zufolge
einer Cöllecte sich Geldmittel beigeschafft halte und erklärt:
*dvdgoXoyia nach Analogie von gsvoXoyia Anwerbung, Zusammen*
bringung von Soldaten für den Kriegsdienst, kann hier nichts
Anderes seyn als coUectio viritim facta; vgl. das in der Profan-
gräcität auch nicht vorkommende XoyCa für (tvXXoyrj. Da Codd.
44. 71 xat* äröga Xoyi'av (74: xcci drdQaXoyi'av) bieten, Codd.
52. 55. 74. 106. 243 aber xataaxsvdcfi. weglassen, so könnte
man sich versucht fühlen, Jenes für die ursprüngliche LA.,
Dieses für eine Glosse von Xoyfav zu halten, wenn nicht xara-
(XxsvdtXfA. selber zu ungewöhnlich wäre und als Glosse das ge-
wöhnlichere avXXoyy näher gelegen hätte.« Ich verstehe nicht,
wie Grimm hier dvdQoXoyCa* in Analogie setzen kann zu gsvo-
Xoyta; denn gerade aus dieser Analogie . geht hervor, dass
dvdQoXoyia Werbung von Männern heisst. Ebenso entschieden
muss bezweifelt werden, dass das Wort Sammlung bei jedem
eineeinen Manne bedeuten kann. Da aber diese Bedeutung in
unserem Zusammenhange notwendig ist, kommt die Lesart
xa% ävöga Xoyiav {schreibe Xoysfav*) doch wohl ernsthaft in-
betracht; xcttccaxevda{ia%a kann dabei ruhig stehen bleiben:
nachdem er bei jedem Einzelnen kollektiert hatte, sandte er
Geldmittel im Betrage van etwa 2000 Silberdrachmen* nach
Jerusalem.*
ve6(fvrog,
LXX Ps. 127 [hebr. 128] s, 143 [144] is, Jes. 5t, Job 14s
im eigentlichen Sinne; 1 Tim. 3« Neuling. Cremer 8 987:
1 HApAT IV (1857) 183 f.
• Die Ausgabe von van Ess schreibt ebenso wie Wahl, Clavis librorutn
V. T. Apocryphorum 44 AydoaXoyia. Das ist bei Wahl ein Druckfehler,
wie bald darauf äyöqag>oy£(o (vergl. die alphabetische Folge). Ob dyfya-
Xoyia möglich ist, weiss ich nicht.
• Bibelstudien 141.
4 Konstruktion wie z. B. eis h^xovxa xaXaytmy Xoyog eine Summe
von ungefähr 60 Talenten.
• Swete schreibt nouqsaiyLGvoq t€ xar* äydooXoyeVoy eis agyvQiov
doaxpus SiaxiUag Was xax' ävdooXoyelov bedeuten soll, ist mir unklar.
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48
»frisch aufgewachsen; nur noch in der bibl. u. kirchl. Gräc.
(nach Poll. auch von Aristoph. gebraucht)« ; Clavis* 295 citiert
ausser den biblischen Stellen nur *script. eccles.* Schon des
Pollux Hinweis auf Aristophanes hätte vor einer Isolierung des
Wortes warnen sollen, die auch ausserdem durch die Bildung
und Bedeutung nicht im geringsten empfohlen wird, veotpwog
steht BU 563 1 9. u n. i6, II 6. u (Faijum, 2. Jahrh. n. Chr.) 1 von
neugepflanzten Palmbäumen (vergl. LXX Ps. 127 [128] s reo-
tpvta iXauSv), ebenso BU 565 n und 566 s (Fragmente derselben
Urkunde wie 563).
ocpsdij.
Clavis 8 326 : »Neqtie in graeco V. Ti. cod., neque ap. pro-
fanos offendüur.€ Diese negative Bestimmung war jedenfalls
vorsichtiger, als die positive bei Cremer 8 737: »nur in der
neutestamentl. Gräc.« Beide erledigen sich durch die Papyri. 2
In der Bedeutung Schuld (im eigentlichen Sinne wie Matth.
188«) steht das Wort in den Formeln BU 112u (ca. 60 n. Chr.)
xa&agcc an 6 vs dgtikrjg™ xal $[ri]o\hrjxr)g xal navxog disyywq-
fiarog, 18425 (72 n. Chr.) [xa&jagov and [o]<ped{r}g) [xal] vno-
xhrjxfag xal navtdg] d [i\svyv[i)ii(atog)\ wc , 536 e f. (Zeit des Domi-
tian) xa&[ag]d dnö %s 6(p€ik(rjg) [xal tfno]xHjxr}g xal navrdg
Si€yy(i>yiA<xrog), PER CCXXio (1. Jahrh. n. Chr. 8 ) xa&aqdv an*
ocfsdfjg [na]cri(g) xal navxdg dievyvrjfjUXTog™, ferner BU 624 i 9
(Zeit des Diokletian) isQag (ii) dpeXsi 6<pdrj[g] sic .* Alle citierten
Papyri sind aus dem Faijum.
and näQVdi.
»Viele dieser Compositionen [der Verbindung von Präpo-
sitionen mit Adverbien des Ortes und der Zeit] lassen sich nur
1 »Frühestens aus der Zeit des Hadrian« (Wilckbn zu diesem Papyrus).
9 Nachträglich sehe ich im Pape, dass das Etymologicum Magnum
das Wort schon aus Xenophon citiert ! ! Das hätten die neutestamentlichen
Lexikographen wahrhaftig notieren können. Die Notiz des Et. M. über
o(pecXrj lautet : ... onavivos &e evQrjTcci iy xQijaei' evQiaxezai de naqa
SevotpaivTi iy toig liegt IIoQtDv.
9 S. 296 wird dieser Papyrus ins 2. Jahrhundert versetzt.
4 Der Sinn ist mir nicht ganz klar; vielleicht ist die heilige Schuld
eine Schuld an die Tempelkasse.
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in Schriftstellern nach Alexander, zum Theil nur in Scholiasten,
auffinden , einige, wie dno niqvai (wofür nqoniqvat oder
ixnsQvoi), sind nicht einmal da anzutreffen«. 1 Wir treffen
dno niQvai (2 Cor. 810, 9 a) indessen in dem Papyrusbriefe
BU 531 Hi (Faijüm, 2. Jahrh. n. Chr.) an.
1. Nach Cremer 8 420 scheint das Wort »in der Prof.-Gräc.
gar nicht vorzukommen . . . u. somit ein Wort hellenistischer
Bildung zu sein, anschliessend an die mit dem Gebr. von
nQoGsvxsa&tu vorgegangene Wandlung u. zugleich ein charak-
teristisches Zeichen des Unterschiedes Jsraels von der Völker-
welt.« Gegen diese Isolierung spricht die Thatsache, dass
nQocsvxq Gebetsstätte * auch im heidnischen Cultus vorkommt. 8
2. Die seither bekannt gewordenen und verwerteten Be-
lege für 7tQoaev%ri von einer jüdischen Gebetsstätte 4 werden
an Alter wohl sämtlich von einer unterägyptischen Inschrift
übertroflfen, die wahrscheinlich aus dem 3. Jahrh. v. Chr.
stammt, CIL III Suppl. 6583 (Original im Berliner Ägyptischen
Museum): »BaaiXiGGrjg xal ßaaiXscog nQoata^dvrwv dv%\ ti}g
7igoavax€ifji,€V7]g nsgi ri\q dva&faewg Trjg nQ0G€V%rjg nXaxog 1}
vnoysYQccfXfAävt] intyQaq^iw BaaiXsv g Jlro Xs fxaTog Eveg-
yärrjg zr]v nqots ev%i)v äavXov. Regina et rex iusserunt.*
»Wie Mommsen erkannt hat, sind die Königin und der König,
die die Synagogeninschrift erneuern lassen, Zenobia und Vabal-
lath [ca. 270 n. Chr.]. Ob der Stifter Euergetes I oder II ist,
1 WlNER-LÜNEMANN S. 394.
9 Im Sinne von Gebet ist mir das Wort im heidnischen Sprach-
gebrauche bis jetzt nicht bekannt. Aber zur Beantwortung der Frage
nach seiner »Bildung« genügt ein Nachweis seines Vorkommens ausser-
halb der Bibel. Dass der heidnische Gebrauch etwa auf jüdischen Einfluss
zurückzufuhren sei, ist unwahrscheinlich.
■ Nachweise bei Schubes, Geschichte des jüdischen Volkes im Zeit-
alter Jesu Christi U (1886) 370.
4 Nachweise ebenda und bei Thateb 8. v. Letzterer citiert noch
Cleomedes 71, 16.
4
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lässt er offene. 1 Wilgken entscheidet sich für Euergetes I. (f 222
v. Chr.) gegen Willrich, der für Euergetes IL (f 117 v. Chr.)
stimmt. Die Gründe des ersteren haben mir eingeleuchtet;
näher darauf einzugehen, würde hier zu weit führen. Aber es
sei noch gestattet, die interessante Schlussbemerkung von
Wilcken zu der Inschrift (Sp. 1494) wiederzugeben: »Es ist
bisher wohl nicht beachtet worden, dass die Auslassung des
&€<ig vor EvegY&rjg ein Unicum ist, da die Gottesbezeichnung
in offiziellen Akten regelmässig stehen muss. Folglich hat der
König hier mit Rücksicht auf die Empfindlichkeit der Juden
auf den faog verzichtet.«
aovictQiov.
Weder von Clavis* noch von Thayer ausserhalb des N. T.
nachgewiesen. 2 In den Faijümer Heiratsverträgen PER XXVIftr.
(190 n. Chr.) und XXI 19 (230 n. Chr.) wird das aovödgwv
unter den Toilettegegenständen der Aussteuer genannt.
vnonodiov.
Noch Winer-Schmiedel § 3,2e (S. 23) rechnet das zuerst
bei den LXX sich findende vnonodiov zu den Wörtern, die
möglicher Weise von den Juden selbst nach Analogie gebildet
sein mögen, vielleicht aber auch schon in der Volkssprache
kursierten, ohne dass wir sie bis jetzt belegen können. Ausser-
biblische Belege notiert Clavis 3 aus Lucian und Athenaeus.
Dieselben würden meines Erachtens genügen, um die Annahme
einer jüdischen Provenienz des Wortes zu beseitigen. Lehr-
reicher noch ist sein Vorkommen in den Papyri. In den beiden
Faijümer Heiratskontrakten PER XXII s (Zeit des Antoninus
Pius) und XXVlIu (190 n. Chr.) wird unter den zur Aussteuer
der Braut gehörenden Möbeln ein Sessel mit dazu gehörendem
Fussschemel, xa&s'dQa adv vnonoiio^ genannt.
1 Wilcken, Berl. Philol. Wochenschr. XVI (1896) Sp. 1493 (Recension
von Willhich, Juden und Griechen vor der makkab. Erhebung, Göt-
tingen 1895).
* Wenn irgendwo, dann haben wir bei einer Gräcisierung wie aov-
ddqioy mit dem Zufalle zu rechnen, wenn sie seither nur im N. T. be-
legt war.
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3. Gemeingriechisches tob angeblich »biblischer« resp.
»neutestamentücher« Specialbedeutung oder -konstruktion.
dvTiÄrjfjtripig.
Zu den älteren Stellen aus den Ptolemäerpapyri, durch die
das Wort in der Bedeutung Hilfe verweltlicht wird \ kommt
BU 613 18 (Faijüm, wahrscheinlich Zeit des Antoninus Pius).
CCQ€<TX€ICC.
»Selbst Begriffe, die. bei den Griechen durch die ausschliess-
lich menschliche Beziehung ins Gemeine herabsinken, wie
aQäaxeia* 4 ', die Schmeichelei, die es allen recht zu machen
sucht, gewinnen in der Schrift durch das Vorherrschen der
Beziehung auf die göttliche Norm einen tiefren Gehalt. Das
Wort steht Gol. 1, 10 unzweifelhaft in anerkennendem Sinn, und
ist diese Umwandlung hauptsächlich von dem herrschenden
Gebrauch des aQsavog und evtxQsCTog bei den LXX wie im
Neuen Testament herzuleiten.« Diese Behauptung hätte
G. von Zezschwitz 2 nicht aussprechen dürfen, nachdem längst
durch den alten Lösner eine ganze Anzahl von Stellen aus
Philo nachgewiesen war, wo das Wort zweifellos im guten
Sinne steht, sogar von dem Verhalten gegen Gott. 8 Im guten
Sinne gebraucht aQsaxeCa auch die Inschrift bei Latysghev,
Inscriptiones regni JBosporani II 5 (Zeit?) %dqw Ttjg eig ttjv
TVoXlV dQ€<TX€fa$.*
£mxh>(Ji,r)Trg.
Nach Cremer 8 456 bei den Griechen im guten Sinne; »da
gegen« 1 Cor. 10 e sm&vfArjrrjg xaxdov, »entspr. der unter int-
&vfiia bemerkten Entwickelung des Begriffs«. Aber im Übeln
Sinne steht es auch BU 531 II 2a (Faijüm, 2. Jahrh. n. Chr.)
ovts elfju adixog oilre d[l]XoTQia>v inix^v(Ar^r t g^
1 Bibelstadien 87.
9 Profangraecitaet und biblischer Sprachgeist, Leipzig 1859, 61.
• Diese Nachweise sind von Cremer 8 159 mit Recht übernommen.
4 Ich citiere nach FrInkkl S. 315.
5 In dieser Verbindung haben wir ein Synonymon zu dem seither
nur im christlichen Sprachgebrauche nachgewiesenen aXXoz^tosmaxonog,
was namentlich durch die Zusammenstellung mit adixog klar .wird.
4*
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tldaxofjuu.
Nach Cremer 8 471 soll die Konstruktion des Wortes in
der »biblischen« Gräcität von dem Gebrauche der Profanschrift-
steller »in auffallender Weise« abweichen. Zum Beweise wird
besonders das Kompositum sgiAdaxopai geltend gemacht, dessen
Gebrauch in der »biblischen« Gräcität gegenüber den Kon-
struktionen des Profangriechiscben »desto bemerkenswerter u
desto ernster zu werten« sei. Cremer rechnet die biblische
Verbindung i&hxaxea&ai %dg dpaoTiag zu den »auffallendsten
im Vergleich zur Prof.-Gräc.«. 1 Sie ist indessen auch ausser-
halb der Bibel anzutreffen. In den inschriftlich zweimal er-
haltenen Bestimmungen des Lykiers Xanthos für das von ihm
gegründete Heiligtum des kleinasiatischen Gottes Men Tyrannos
CIA III 74 * vergl. 73 (gefunden bei Sunion, nicht älter als die
Kaiserzeit) kommt der eigenartige Passus vor og äv 6k noXv-
noayfAOvr^r] zd %ov &eov fj neoiBoydürpca*, dfuxQTfav o^>(e)iXätco
Mrjvl Tvgdvvcp, rjv ov fii] dvwpcu e$ siXd aaa&cu He .
Höchst interessant ist hier übrigens auch dfxagtCav oipsi'Äco,
offenbar gebraucht wie %Qfog 6(peCXa>, die dfxaQTia ist gefasst
als Schuld.
Xixpdco.
Luc. 20 18 (vergl. eventuell Matth. 21 44) nag 6 nscoiv in
ixeXvov t6v Xi&ov aw^Xacd^asrai- i<p* ov d'äv nä<rr] 9 lutflyaei
ccvtov wird Xixfiar von B. Weiss 4 und H. Holtzmann 5 in der
seither allein nachgewiesenen Bedeutung worfeln gefasst. Aber
einmal wird so jeder Parallelismus der beiden Sätze aufgehoben,
sodann jedoch ein Bild gewonnen, welches schwer denkbar ist:
jeden, auf den der Stein fällt, wird er worfeln. Wenn man
demgemäss nach inneren Gründen entscheidet, kommt man zu
einer dem avv&Xav synonymen Bedeutung von lixfuxv. That-
1 VergL auch Blass, Gr. S. 88 Anm. 1 : SlXdoxec&ai a/na^ziag H2n
fallt durch das Objekt auf, indem klass. (if)iXdax. &eov „sich gnädig
stimmen 11 . Aehnl. indes (=expiare) auch LXX Philon.«
1 Dittenbebgeb, Sylloge No. 379. Vergl. oben S. 44 zu xa£a?t£o>.
■ Vergl. 2 Thess. 3n.
4 Meter II 8 (1890) 363.
6 HC I 8 (1892) 239 f.
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sächlich hat schon die Vulgata das Wort so verstanden: Matth.
21 44 conteret, Luc. 20 is comminuet; so auch Luther und die
meisten: er wird zermalmen. Clavis* 263 adoptiert diese
Fassung mit der Notiz *usu a profanis alieno*. Wir haben
hier wohl einen der Fälle, wo es völlig unerfindlich ist, weshalb
gerade bei diesem Worte die »biblische« Gräcität eine Be-
deutungsverschiebung sollte vorgenommen haben. Wenn Xtxpdw
zermalmen möglich ist, dann ist es nur ein Zufall, dass das
Wort ausserhalb der Bibel so noch nicht belegt ist. Ein
Papyrus scheint mir indessen diesem Mangel abzuhelfen. In
dem Fragmente eines Strafantrags BU 146 « ff. (Faijüm, 2./3. Jahrh.
n. Chr.) berichtet der Antragsteller: snrjX&av *ÄY a &°*tfs xo ^
SovXoq SctQctnimvog X)vvco^Q€wg x[al cc]XXo$ £dvo[s] iQyd\?ri$
ad^Tov Tfj äXwviy fxov xal iXCxpr}adv fxov tö hkyavov x xal ov%
M*Mw Örf/fK«*'** poi i&](uto<rdfji,r]v. Völlig klar ist mir die
Unthat der drei Halunken nicht, aber sicher ist doch wohl, dass
sie das Xdxavov nicht geworfelt haben ; sie werden es zertreten,
zerstampft oder sonstwie ruiniert 2 haben. Wir würden etwa
zu der allgemeineren Bedeutung verderben zu greifen haben,
mit der man übrigens auch an den neutestamentlichen Stellen
recht wohl auskommt. Dass worfeln zu dieser Bedeutung ge-
langen kann, ist begreiflich; Mittelglied wäre etwa zerstreuen,
was Clavis* LXX Jer. 31 [38] io und anderwärts statuiert: der
mit Spreu vermischte Getreidehaufe wird durch das Worfeln
in seine Bestandteile aufgelöst, zerstreut. Jedenfalls ist diese
Vermutung begründeter, als die von Garr 8 ausgesprochene,
die Bedeutungen worfeln und zermalmen seien in Ägypten des-
halb associiert, weil hier vor dem Worfeln ein Dreschwagen
über das Getreide gezogen worden sei, der das Stroh zer-
malmt habe (!).
Xovw.
Cremer 8 623: »Während in der Prof.-Gräc. für religiöse
Waschungen vt&iv resp. vtmeiv gebräuchlich war — ,
ist bei den LXX Xovsiv das dem hebr. yrn entspr. Wort für
*>Über das erste cc ist im Original ein zweites a gesetzt.
9 Vergl. Judith 2ai xa nedia ihXlxfirjae.
• Citiert bei Kihhhedy, Sources of N. T. Greek 126 f.
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54
die theokrat. Waschungen behufs Entsündigung«. Unberechtigte
Gegenüberstellung des »profanen« und des »biblischen« Grie-
chisch, die Cremer selbst nicht aufrecht erhalten kann; denn
er muss gleich darauf zugestehen : »Ganz ungebräuchl. für relig.
Waschungen scheint freilich das Wort in der Prof.-Gräc. nicht
gewesen zu sein; Plut. Probl. Rom. 264, D: Xovaaa&ai noo
Trjg xhxxiag. Soph. Ant. 1186: tov p&v Xovtiavreg dyvdv Xov-
tqov*. Statt »nicht ganz ungebräuchlich« darf man, da jene
Gegenüberstellung nicht verteidigt zu werden braucht, ruhig
»gebräuchlich« sagen. Mir sind bis jetzt noch drei »profane«
Stellen bekannt geworden; die beiden ersten sind auch gram-
matisch interessant wegen der Konstruktion des Wortes mit
dno (Act. Ap. 1688). Perg. 255, eine auf die gottesdienst-
lichen Ordnungen des Athenatempels zu Pergamon bezügliche
Inschrift aus frührömischer Zeit, bestimmt Zeile 4fr., dass das
Heiligtum betreten dürfen nur ol . . dno fikv zrjg IdCag y[vvai]xog
xal tov IdCov dvdQog av&qfxeoöv, dno di dXXoroiag x[cci] dXXo-
tqIov SevTSQaloi XovadfJtevoi, aoaavTmg Si xal dno xfjSovg x[a]l
Tsxovatjg yvvaixog o*€vr€QaTo(i). Fränkel S. 188 bemerkt dazu:
»Dass der Beischlaf, die Berührung von Toten und Gebärenden
vor dem Verkehr mit den Göttern eine religiöse Reinigung
nötig macht, ist bekannt«. Ich entnehme seiner Angabe S. 189
die beiden anderen Stellen. In den Bestimmungen des Lykiers
Xanthos für das von ihm in Athen gegründete Heiligtum des
Men Tyrannos CIA III 73 (gefunden bei Sunion, nicht älter als
die Kaiserzeit) kommt ganz ähnlich vor dno o*& yvvaixog Xovad-
fA€vo[v?]. Endlich enthält der Stein aus Julis bei Röhl, Inscr.
antiqu. 395 (= Dittenberger , Syttoge 468) die Bestimmung,
dass die durch Berührung eines Toten Verunreinigten Xovaa-
fihvovg negl ndvra tov %qw%a vdarog %vai rein seien.
naQoixog.
Nach Cremer 8 695 hat es den Anschein, als ob die »pro-
fane« und die »biblische« Gräcität sich in dem Gebrauche des
Wortes von einander entfernten, speciell als sei ndqotxog im
Sinne von Beisasse der ersteren fremd, die dafür fxäzoixog ge-
brauche. Schon Clavis* 341 weist dagegen Philo, De cherub.
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55
§ 34 (p. 160 f. M.) nach, wo ndgoixog mehrfach im Gegensatz
zu nolforjs steht. Wenn Philo als profaner Autor im strengen
Sinn nicht gelten sollte, stehen die Inschriften zugebote. IMAe
10339 (Karpathos, 2. Jahrh. v. Chr.?) wird die Bevölkerung in
noXTrai und ndgoixoi geschieden; deutlicher noch ist Perg.
249 1*. 20. 84 (133 v. Chr.), wozu Fränkbl S. 173 bemerkt: »Wir
lernen als politische Classen der Bevölkerung kennen: 1. Bürger
{noXtTcu), 2*. Beisassen (ndgoixot), 3. verschiedene Kategorien
von Soldaten (a%Qa%iw%at . .) , 4. Freigelassene (illsXev&sQoi),
5. Sklaven, Da die Nachkommen der freigelassenen Sklaven
durch Z. so f. des gegenwärtigen Erlasses erst zu Beisassen ge-
macht werden, so ist klar, dass die i&Xev&sQoi nicht von selbst
in den Paroikenstand übergingen, sondern erst noch eine
Zwischenstufe bildeten. Ebenso war es in Keos nach der In-
schrift bei Dittenberger, Sylloge 348 io und in Ephesos zur Zeit
des mithridatischen Krieges nach Lebas, Asie 136 a (Ditten-
berger, Sylloge 253) Z. «ff. wo auch wie in unserer Urkunde
die irjfxoaioi [= die öffentlichen Sklaven] gleich in die Classe
der naQoixoi, nicht erst der i&lsv&sQoi erhöht werden«. 1
4. Technische Ausdrücke.
d&ärr}<fi$ (und elg d&ärtjtiiv).
Clavis* 9: »raro apud profanos inferioris aetatis, ut Cic.
ad AM. 6,9. Diog. Laert. 3.39,66, ap. grammat. improbatio;
saepius ap. ecclesiasticos scriptores«. Lehrreich für das Vor-
kommen des Wortes gerade in der Hebräerepistel (7is, 92e)
ist sein Gebrauch in Papyri aus dem Faijüm: BU 44 ie (102
n. Chr.) verbunden mit dxvQwaig mit Bezug auf eine Ur-
kunde, genau so auch 196 21 f. (109 n. Chr.), 281 is f. (Zeit des
Trajan) und 394 u f. (137 n. Chr.). An allen diesen Stellen
ist d^fryaig im juristisch - technischen Sinne gebraucht, und
zwar in der Formel dg d&äTtjGiv xal dxvQwaiv. Damit ver-
gleiche man dg döfryaiv Hebr. 926 und den Gebrauch der
1 Ich teile diesen Exkurs mit, weil er weiteres inschrifbl. Material
bietet. Auch Kennedy, Sources of N. T. Greeh 102 verweist auf die In-
schriften (CIG 3595 >etc.c).
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56
entgegengesetzten Formel eig ßeßaCwaiv LXX Lev. 25 m, Hebr.
61« und in den Papyri. 1 Die Formel hat sich noch lange er-
halten; wir finden Big d&4rt)<nv xal dxvQwaiv noch PER XIV 17 f.
(Faijüm, 166 n. Chr.) und IX 10 (Hermopolis, 271 n. Chr.).
ävanäfxnm.
Die von Clavis* 27 und Thayer 41 gegebenen Belege für
die Bedeutung ad personam dignitate, auctoritate, potestate supe-
riorem sursum mitto (Luc. 237, Act. Ap. 25 21) aus Philo,
Josephus und Plutarch können durch Faijümer Papyri sehr
vermehrt werden: BUI9I20 (135 n. Chr.), 5Hi9f. (138 n. Chr.),
613* (Zeit des Antoninus Pius?), 15 In (194 n. Chr.), 168 25
(2./3. Jahrh. n. Chr.).
dnä%(o.
Zu dem Gebrauche Matth. 62.5.1«, Luc. 624, Phil. 4is ich
habe empfangen ist das ständige Vorkommen des Wortes* in
Quittungen der Papyri beachtenswert; zwei wegen ihrer zeit-
lichen Nähe zu obigen Stellen lehrreiche Fälle sind z. B. BU
584 6 f. (Faijüm, 29. December 44 n. Chr.) xal dni%u> trjv avv-
x€X(ogt]fjiävr]v tifAtjv näaav ix nXrjgovg und 612 2 f. (Faijüm, 6. Sep-
tember 57 n. Chr.) ditä%fo naq vpäv %6v (poqov tov iXa[i\ovQ-
yiov, wv fyetä \pd\v iv fu<r&coG€i. Das sie haben ihren Lohn
dahin der Bergpredigt gewinnt , von hier aus verstanden , die
schärfere, ironisch pointierte Bedeutung sie können über den
Empfang ihres Lohnes quittieren: ihr Recht auf Empfang des
Lohnes ist verwirkt, als hätten sie bereits eine Quittung da-
rüber ausgestellt. Quittung heisst ja geradezu dno%r\) und in
byzantinischer Zeit kommt auch (ua&anoxij a vor.
ßsßacooaig.
Die Verbindung der Begriffe ßsßatovv resp. ßsßaioHttg mit
aggaßcov* findet sich auch BU 446 [=80]is (Zeit des Marc
Aurel); leider ist der Satz verstümmelt.
1 Bibehtudien 101 ff.
9 Wessely, Corpus Papyrorum Baineri II, 151 ; ein Beleg ist dort
nicht gegeben. Das Wort dürfte Pacht- resp. Mietquittung bedeuten, nicht
Pachturkunde, wie Wessely annimmt.
* Bibelstudien 104.
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57
diaxov(ö.
In der technischen Bedeutung verhören (Act. Ap. 23 as,
vergl. LXX Deut, lie, Dio Cass. 36, 53 [36]) auch BU 168 28
(Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.).
rd inißdXXov jnäQog.
Zu Luc. 15 12 öfter nachgewiesen ; technische Formel, die auch
in den Papyri gebraucht wird: BU234is. s (Faijüm, 121 n. Chr.)
to xal avv<p emßdXXov pegog, 419 5 f. (276/277 n. Chr.) rd inir
ßdXXov \xoi päQos des väterlichen Erbes, ähnlich 614 "f. (Faijüm,
216 n. Chr.) Ttjv imßdXXovaav av%% t<ov na%Q^w\y\ (MQiSa.
infaxonog.
Als Amtsbezeichnung weist Cremer 8 889 im Anschluss an
Pape das Wort ausserhalb des N. T. nur in einem Falle nach :
»In Athen hiessen so besonders die in die unterworfenen Städte
geschickten Männer, welche die Angelegenheiten derselben
leiteten«. Als kommunale Beamte kommen jedoch intoxonoi
in Rhodos vor; so wird ein Kollegium von fünf iniaxonoi IMAe
49 « ff. (2./1. Jahrh. v. Chr.) genannt, drei iniaxonoi, sind 50 3* u.
(1. Jahrh. v. Chr.) aufgezählt. Über ihre Funktionen ergeben
die beiden Inschriften nichts, die iniaxonoi stehen in der ersten
neben folgenden Beamten: [novxavsTg (?)], ygafifiaredg ßovXäg,
vnoyqa ^[xarsvg [ß]ov[Xä]i xal n[o]vrav€va[i] , atQarayoi, [inl]
vdv %MQav, [inl] to niqav , YQafAfxarevg, [rajt*fa']> ygafA/Mt-
zevg, iniaxonoi, yoafiifjiaTsvg, £m[A€h)Tcu %mv £«[iW], yoafA-
fiat€vg, dyspoiv inl Kavvo[v\ dyefjuov inl Kaoiag, dyefxoiv inl
Avxiag. In der zweiten ist die Reihenfolge diese : [nqvxavsig (?)],
[GTQct]Tayoi y Tccfxtcu, iniaxonoi, vnoygafXfxaTsvg ßovXai xal
[novravsvaitf)]. Wichtiger dürfte indessen die Thatsache sein,
dass ebenfalls in Rhodos iniaxonog technischer Ausdruck auch
für den Träger eines sakralen Amtes gewesen ist. Die vor-
christliche Inschrift IMAe 731 zählt folgende Beamte des Apollo-
tempels auf: drei imardrai, einen ygafi/xaredg fcQoytvXdxoov,
einen iniaxonog 1 Zeile s, sechs i€Qo[n]oioi, einen [%api]ag 9
1 Deutlich zu lesen ist enioxono, danach entweder ein t oder das
Fragment eines anderen Buchstabens. In der Umschrift schreibt der
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58
einen vno\yQafApa%€]vg l€Q[og>]vXaxwv. Über die Funktionen
dieses inCaxonog muss ich mich jeglicher Vermutung ent-
halten. Der blosse Umstand, dass das Wort bereits in den vor-
christlichen sakral-technischen Sprachgebrauch aufgenommen ist,
ist wichtig genug.
-d-eoXoyog.
Wegen der Bezeichnung des Apokalyptikers Johannes als
des ösoXoyog in mehreren Handschriften 1 ist das Wort in die
Clavis aufgenommen. Wertvolles Material für den klein-
asiatischen Sprachgebrauch hat Fränkel S. 264 f. zu Perg. 374
A so (Weihung der pergamenischen Genossenschaft der vpvcpdoi
&€ov Seßaazov xal &eäg 'Paiprjg, Zeit des Hadrian) zusammen-
gestellt; ich lasse seine Angaben hier folgen, die Citate konnten
von mir nicht verglichen werden: »Die Würde eines Ssoloyog
(Z. so) ist auch sonst für Pergamon bezeugt, und zwar wird
sie als eine dauernde verliehen worden sein, da ein und der-
selbe Mann, Ti. Claudius Alexandros sie unter Garacalla und
unter Elagabal bekleidete (s. unten zu No. 525 Z. s). Als
eponymer Magistrat begegnet in Pergamon ein weiterer Theologe
Glykon auf einer Münze mit dem Bilde des Herennius Etruscus
(Mionnet Suppl. V p. 472 Nr. 1160). Auffallend ist, dass P. Aelius
Pompeianus, (isXonoiog xal §a\pwdog deov 'Adgiavov, der unter
Antoninus Pius nach einer Inschrift von Nysa (Bulla, de corr.
hellen. 9 , 125 f. Z. * und es) &eoA6yog vawv twv iv JJsgyäfKp
war, als Bürger von Side, Tarsos und Rhodos, nicht aber von
Pergamon bezeichnet wird. Kein Zufall kann es sein, dass
wir den Titel Ösoloyog in denselben gleich Pergamon mit der
Neokorie bekleideten beiden kleinasiatischen Städten finden, für
die wir auch die Kaiserhymnodie nachweisen konnten: für
Smyrna sind Theologen bezeugt durch die oben zu No.
Herausgeber inicxonot. Da aber nur ein einziger Name folgt, dürfte es
richtiger sein, im<Fxono[s] zu lesen. So schreibt denn auch der Index
S. 235, der manche stillschweigende Verbesserung enthält.
1 PER XXX s f. (Faijüm, 6. Jahrh. n. Chr.) liest Wessbly xov aytov
ttoayyov xov evXoyov xcci evayyeXiaxov und übersetzt des heiligen Johannes,
Apostels und Evangelisten, Ist nicht &eoX6yov zu lesen ? '
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59
(S. 205 Schluss) ausgeschriebene Stelle aus C. I. Gr. 3148
[Zeile 84 ff.: oaa ivsivxopsv naQd tov xvqiov KafaaQog 'Aöquxvov
did 'Awm'tov UoXäfKövog- Scvtsqov Soy/jux avyxXrpcov, xa&' o
dlg vecoxoQoi yeyovapev, dymva iegov, dzäXsuxv, &eoX6yovg, vfivw-
iovg] und durch G. I. Gr. 3348, wo wie in unserer Inschrift
dieselbe Person vfAvwdog xal &eoX6yog ist; für Ephesos durch
Greek inscr. in the Brit. Mus. III 2 No. 481 Z. wi f. : öfiofog
xal toTq öeoXoyoig xal v(AV(pdoT$ y wo man nach dem nur ein-
mal gesetzten Artikel ebenfalls Theologen verstehen muss, die
zugleich Hymnoden waren. In Heraklea am Pontos giebt es
einen Theologen für die Mysterien : C. I. Gr. 3803 ünavwiv xal
faoXoyov %&v Tjjfo fivCTt]Q((öv 9 und auch in Smyrna sind die
weiblichen Theologen, al &£oX6yoi, die wir dort neben den
männlichen finden, mit den Mysterien der Demeter Thesmo-
phoros befasst: G. I. Gr. 3199. 3200«.
nXfj&og.
Mit beigefügtem Genetiv eines Völkernamens bedeutet das
Wort oft nicht einfach Menge, sondern Volk im offiziellen po-
litischen Sinne. So steht to nXi)&og tcov y lovSaiwv 1 Macc. 8 20,
2 Macc. 11 16 (wie 84 1 äf^og t<3v lovdaiw), Ep. Arist. p. 67 is
(Schm.) und wohl auch Act. Ap. 252*. Die Inschriften geben
für diesen Gebrauch weiteres Material: IMAe 85* (Rhodos,
3. Jahrh. v. Chr.) %d nXrj&og to 'Poöicov, ebenso 907 (Rhodos,
1. Jahrh. v. Chr.); ferner 846 10 to nXrj&og tö 4ivSicov (Rhodos,
Zeit?), ebenso 847 14 (Rhodos, 1. Jahrh. v. Chr.) und in vielen
anderen rhodischen Inschriften.
Auch im Sprachgebrauche der religiösen Genossenschaften
hat das Wort eine technische Bedeutung; es bezeichnet die
Gesamtheit der Genossen, die Gemeinde IMAe 155« (Rhodos,
2. Jahrh. v. Chr.) t[6] nXrj&og to UXuxSdv xal \^iXta']atäv i
ebenso 156 s. 1 Vergl. damit Luc. I10, 19 87, Act. Ap. 2«, be-
sonders aber 15 so, wo die antiochenische Christengemeinde
%6 nXrj&og genannt wird. So wird to nXrftog auch 4 s» nicht
1 Der Herausgeber bemerkt dazu im Index S. 288: »nXrj&og i. q.
xoiyoy«.
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60
Menge, Masse zu erklären sein, sondern Gemeinde, ebenso 6«. e,
15 is, 19», 21 ss.
Im forensischen Sinne Rechtssache steht nQayfjut in den
Papyri sehr oft; ich citiere nur BU 228«. (Faijüm, 114 n. Chr.)
anlag prjd&v M%ovca nqäy\ut nqoq ifiä wegen 1 Gor. 6i rlg
ifuSr KQccyfia M%oav nQog %6v fk€Q<n\
TtQsaßvvsQog.
Bibelstudien 153 f. habe ich den Nachweis versucht, ein-
mal dass nQ€Cßv%€Qog bis tief in die Kaiserzeit hinein in Ägypten
technischer Ausdruck für den Träger eines bürgerlichen Ge-
meindeamtes gewesen ist, — ein Sprachgebrauch, von dem die
LXX nicht unbeeinflusst blieben, sodann, dass ein ähnlicher
kleinasiatischer Gebrauch konstatiert werden kann. Instruktiv
für die Verwendung des Wortes im sakralen Sinne bei den
katholischen Christen, die man sich durch die Linie nQsaßv-
t€qo$ — presbyter — Priester deutlich machen kann, ist nun
die Thatsache, dass nQeaßvvsQot, als Amtsbezeichnung auch für
heidnische Priester in Ägypten nachzuweisen ist. Zur Be-
gründung mögen zunächst einige Sätze von F. Krebs 1 hier
folgen. »Die Organisation der Priesterschaft in den einzelnen
Tempeln war in römischer Zeit noch dieselbe, wie sie in ptole-
mäischer Zeit nach dem Zeugniss des Decrets von Kanopus
gewesen war. Wie damals, ist die Priesterschaft zunächst
ihrer Abstammung nach in 5 yvlai getheilt« (S. 34) »In
ptolemäischer Zeit leitete die Geschäfte der gesammten ägypti-
schen Priesterschaft ein jährlich wechselndes Collegium von 25
Buleuten (nQsaßmeQoi,* oder ßovXevrai). In unserem kleinen
1 Ägyptische Priester unter römischer Herrschaft, Zeitschr. für ägypt.
Sprache und Alterthumskunde XXXI (1893) 31 ff. — S. 34 wird verwiesen
auf Wilcken, Kaiserl. Tempelverwaltung in Ägypten , Hermes XXIII 592
und Arsinoitische Tempelrechnungen Hermes XX 430.
9 Eine Stelle aus der Ptolemäerzeit für nQeaßvteQoi in diesem Sinne
wird von Krebs hier nicht citiert. C1G 471 7 a f. (Theben in Unterägypten,
zwischen 45 u. 37 v. Chr.) heisst es : [edo]£e tolg änb Jio<m6Xetog rfj[s /u*-
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61
Provincialtempel * finden wir . . an seiner Stelle ein — gleichfalls
jährlich wechselndes — Collegium von „fünf Ältesten der fünf
Phylen des Gottes Soknopaios für das gegenwärtige 23. Jahr"
(des Antoninus Pius = 159/160 n. Chr.). Dies Collegium er-
stattet an die vorgesetzte römische Behörde den von ihm ge-
forderten Bericht in einem Disciplinarverfahren gegen einen
Priester des Tempels« (S. 35). Auf folgenden Papyri aus dem
Faijüm sind mir diese ägyptischen nQsaßvxsQoi begegnet: BU
16 s «. (159/160 n. Chr., die von Krebs citierte Stelle) %wv s
TVQsaßvTäQwv i€Q€<ov nevrayvXfag &€ov 2oxvo[n]aiov ; 3471 5 f.
(171 n. Chr.) 2aTaßov*og 7r[Qsa]ßvtäQo[v hgäaojg 2 ; 387 Iti.
(zwischen 177 und 181 n. Chr., sehr verstümmelt) ist jedenfalls
auch von den 5 nQsaßvtsQoi IsQsTg des Soknopaios die Rede;
433 6 f. (ca. 190 n. Chr.) %&v y \nQ€aß']wäQa>v islojtiwv \n\(>to-
TTj$ ipvXrjg, ebenda Zeile 9 f. rßv e ng€(fßvTäg(o[v legäcov nevca-
yvX\lag 2oxvon[aiov &s]ov; 392 er. (207/208 n. Chr.) xai Sid
%<ov Uqswv TZQsaßvräQtov (folgen die z. T. verstümmelten Namen)
%wv <T. Wie es namentlich mit den kollegialen 8 Verhältnissen
dieser TtQeaßvTSQoi hgeTg aussah, ist mir nicht deutlich ge-
worden ; aber so viel ist sicher, dass nQsaßvveQoi hier im heid-
nischen Sprachgebrauche der Kaiserzeit, der nach Krebs bis
in die Ptolemäerzeit zurückgeht, im sakral-technischen Sinne
vorkommt. 4
Die Papyrusstellen sind um so wichtiger, als sonstige Fälle
dieses Gebrauches aus dem Heidentum seither meines Wissens
nicht bekannt geworden sind. Ich meine gesicherte Fälle.
Zwar werden die Bibelstudien 154 f. erwähnten nQscßvxeQoi
der kleinasiatischen Städte und Inseln, wie ich mich inzwischen
habe belehren lassen, von manchen Forschern für eine Körper-
ydXris £\eQ6v<H to\y fisylotov S-eov 'AfAo]y(>a<ra>y&ri(> xai tolg n^Büßvxiqotg
xai zoTg aXXoig näai. Da gehören die nqeaßvteQot offenbar zur Priesterschaft.
1 Gemeint ist der Soknopaiostempel des Fayüm in der Kaiserzeit.
9 Vergl. die verbesserte Lesung Nachtrag S. 397.
* Immer scheinen sie ein Kollegium (von 3, 4 oder 5 Personen) ge-
bildet zu haben.
4 Nach Krebs S. 35 käme in der Ptolemäerzeit sogar nQeoßvteqoi
ohne Hinzufügung von teqelg so vor [wie oben CIG 471 7 2 f.].
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schaft gehalten, deren Kompetenz in den sakralen Dingen lag,
aber von anderen wird diese Annahme auch bekämpft * ; wäre
sie bewiesen, dann hätten wir hier gewiss eine doppelt wert-
volle Analogie zu den urchristlichen ngsaßtrsgoi. Aber immer-
hin wäre das Wort an den kleinasiatischen Stellen mehr in
der ursprünglichen Bedeutung gebraucht und nicht in dem
spezielleren Sinne, der schliesslich auf den Begriff Priester
hinauskommt. In diesem Sinne — oder besser mit der Tendenz
zu diesem Sinne steht es in den Papyri. Ich sage nicht, dass
es hier Priester bedeutet; das ist schon durch das folgende
icQsvg ausgeschlossen. Worauf es sprachgeschichtlich ankommt,
ist der Umstand, dass das Wort zur Auszeichnung gerade von
Priestern gebraucht worden ist. Die in ihren Folgen so über-
aus bedeutsame Verwandlung der altchristlichen Ältesten in
die katholischen Priester 2 war natürlich erleichtert, wenn es
Älteste Priester oder Priesterälteste bereits in der Welt gab,
deren Begriffe und Institutionen darauf warteten, ihren Einzug
in die sich verweltlichende Kirche zu halten. 8
7lQO<pi]Tr}Q.
»Die höheren Klassen der Priesterschaft [in Ägypten] sind,
nach dem Decrete von Kanopus (l.str.) und Rosette (1.6 f.), in
aufsteigender Linie die IsQoyQafifAaisiq , die 7ZT€Qo<poQot,, die
UQO(fToh(fTa{ (ngog %6v atohcfiov t&v #*ah>), die 7tQO(prji;ai
1 FrInkel S. 321 zu Perg. 477 (Zeit des Claudius oder Nero): »Diese
und die nächste Inschrift [478, Kaiserzeit] bezeugen für Pergamon die
Existenz einer Gerusia, für welche namentlich im römischen Kleinasien
häufige Institution auf die sorgfältige Erörterung von Menadibr (Ephesii
p. 48 ff) und auf deren Fortführung durch Hicks (Greek inscriptions in
the Brit. Mus. III 2 p. 74 ff.) verwiesen werden kann. Danach ist die
Gerusia für eine amtliche Körperschaft zu halten, deren Gompetenz in
den heiligen Angelegenheiten lag; anders Mommsbn, Rom. Gesch. 5,326«.
• A. Harnack, Lehrbuch der Dogmengeschichte l\ Freib. i. B. 1888,
385: »Man wird vielleicht sagen dürfen, dass die innere Gestalt der
Kirchen durch keine andere Entwicklung so durchgreifend verändert
worden ist, als durch diejenige, welche aus den Bischöfen und Ältesten
Priester gemacht hat«.
* Vergl. unten S. 63 den ähnlichen Thatbestand bei nqoipiJTris.
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und die #'?%'*?*?€* •' In römischer Zeit begegnet uns ein nqo-
<prjrr)S 2ov%ov S[eov (A€ydX]ov psydXov BU 149 8 f. (Faijüm, 2./3.
Jahrh. n. Chr.). »Dieser „Prophet" bezieht für sein Amt 344
Drachmen und */• Obote jährlich — ein Gehalt, dessen Niedrig-
keit uns vielleicht zu dem Schlüsse berechtigt, dass auch dieses
Amt von ihm nur als Nebendienst versehen wurde«. 1 BU 488 s f.
(Faijüm, 2. Jahrh. n. Chr.) findet sich, wenn die Ergänzung
richtig ist, ein nQo^rjiTqg eines Gottes 2vxaTotfug. Über die
Funktionen dieser ägyptischen uQoyrJTai ist mir nichts be-
kannt. Aber der Umstand , dass in Ägypten 2 die Propheten
Priester gewesen sind, ist für uns wichtig genug. Er gibt einen
Beitrag zum Verständnis der im zweiten Jahrhundert bei den
Christen sich findenden Auffassung, dass »die Propheten und
Lehrer als die berufenen Prediger des Worts die Priester
seien« 8 ; wir lernen ein so eigentümliches Wort wie Didache
13 a dciäsig trjv änagx^v %otg nQOiprjxayg • avrol ycc^ eltiiv oi
aQxisQelg vfxcov besser begreifen, zumal wenn es in dem Lande
geschrieben ist, wo die nQo^ffiai Priester waren.
Nachtrag. Ein interessantes inschriftliches Zeugnis für
die priesterlichen nQoyrjtcu steht auf einer Statue der Samm-
lung des Generalkonsuls Loytved zu Beiruth, die A. Erman 4
bekannt gemacht hat. Sie stammt aus Tyrus und stellt einen
Verehrer des Osiris dar, der das Bild seines Gottes vor sich
hält. Die Arbeit ist rein ägyptisch ; den Rückenpfeiler bedeckt
eine Inschrift in kleinen Hieroglyphen, die dem Herausgeber
nicht völlig klar ist, von der er aber u. a. übersetzt >der Pro-
phet des Osiris* , was sich auf. den Dargestellten bezieht.
1 F. Kbbbb, Ägyptische Priester unter römischer Herrschaft, Zeitschr.
für ägypt. Sprache und Alterthumskunde XXXI (1893) 36.
* Priesterliche Propheten hat es auch anderwärts gegeben. Zwar IMAe
833 «ff. (Rhodos, 1. Jahrh. v. Chr.) nqoqjatBvaag iv t§ äazsi xal imXaxäty
leQsvg e AXiov ist es mir zweifelhaft, ob sich ngoycczewag gerade auf die
priesterliche Thatigkeit bezieht. Aber man vergleiche nur die Stellen
bei Kaibel, IGrSI Index S. 740 sub nqog>^xris,
* A. Harnack, Lehrbuch der Dogmengeschichte I 9 183.
* Eine ägyptische Statue aus Tyrus, Zeitschr. für agypt. Sprache und
Alterthumskunde XXXI (1893) 102.
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64
Nun ist auf der rechten Seite des Rückenpfeilers folgende In-
schrift roh eingekratzt:
SACERDOS- OSIR1M
FERENS- nPOQHIIHH
02EIPINKQMIIIIIH
ZflHIl
Das ist zu lesen: Sacerdos Osirim ferens. llQog»][rr)g]
Erman bemerkt dazu: »Dass diese Aufschrift „Priester der
den Osiris trägt" nicht von dem Weihenden selbst herrührt,
liegt auf der Hand und wird auch durch die Art, wie sie an-
gebracht ist, bestätigt. Man wird vielmehr in römischer Zeit
die Weihgeschenke des tyrischen Tempels einmal neu ver-
zeichnet haben und wird dabei der Ordnung halber auf die
einzelnen Stücke geschrieben haben, unter welcher Benennung
sie inventarisirt sind. Dabei hat man die Statue, deren fremde
Inschrift man nicht zu lesen vermochte, nicht ganz genau, zu
einem „Priester" im Allgemeinen gemacht, der sein Götterbild
besorgt.« Ich verstehe nicht recht, worin der Mangel an Ge-
nauigkeit liegen soll, da der griechische Teil der Inschrift ja
von einem nQognjvrjg redet. Einerlei — für uns ist von Inter-
esse, dass auf dieser Inschrift aus römischer Zeit sacerdos über-
setzt ist durch nQognjrrjg und höchst wahrscheinlich selbst Über-
setzung des ägyptischen Wortes für Prophet ist. Ich kann mir
in dieser letzten Frage kein Urteil erlauben, aber mir scheint
doch recht wohl möglich zu sein, dass der Schreiber der
bilinguen Inschrift den hieroglyphischen Text verstanden hat:
weshalb sollte er sonst sacerdos durch nQognJTtjg wiedergegeben
haben? Dass er das ägyptische Wort für Prophet nicht propheta
übersetzte, wird darin seinen Grund haben, entweder dass
dieses Wort überhaupt noch nicht in der lateinischen Sprache
eingebürgert war, oder dass es nicht geeignet erschien, den
specifischen Sinn des ägyptischen Wortes auszudrücken. Ganz
anders das griechische nQoqrf^rjg^ das in Ägypten seit der
1 xiopatjov in der Prozession tragend. Entfernt erinnert diese In-
schrift an die Leidener Papyrusstelle Bibelstudien 270.
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65
Ptolemäerzeit für eine bestimmte Klasse von Priestern nach-
weisbar ist. Ist meine Annahme richtig, dann wäre unsere
Inschrift trotz ihrer phönikischen Provenienz zu den ägyptischen
Zeugnissen für die Priesterpropheten zu rechnen. Im anderen
Falle wäre sie ein Beleg dafür, dass auch ausserhalb Ägyptens
resp. des ägyptischen Ideenkreises nQoqnJTrjg als Bezeichnung
eines Priesters vorkommt.
avpßovXiov.
Das — wie es scheint — seltene Wort wird in den neu-
testamentlichen Wörterbüchern ausserhalb des N. T. nur bei
Plutarch nachgewiesen. Zu der leider verstümmelten Stelle
Perg. 2548 (römische Zeit), wo es vorkommt, citiert FrXnkel
S. 186 folgende Notiz von Mommsen 1 , die wohl den ältesten
Beleg für das Wort beibringt:
»Das Wort av/ußovXiov ist, wie es scheint, nicht eigentlich
griechisch, sondern in diesem griechisch -lateinischen Curialstil
gebildet, um das unübersetzbare consüium zu vertreten. So
steht es schon in der Urkunde vom J. 610 d. St. [C. I. Gr.
1543 = Dittenberger, Syttoge 242]. Vergl. Plutarch Rom. 14:
wvofxa^ov ih töv &sdv Kwvaov, ehe ßovXcttov ovra m xoovaifaov
yccg hi vvv to avfxßovXtov xaXovai.*
Sonst fand ich das Wort noch Bü 288 u (Zeit des Anto-
ninus Pius) x[a~]x>j]f*är(ov iv avfißovXlco iv t$ 7rQai[ra>Qf<p] und
511 16 (ca. 200 n. Chr. 2 ) [i]v avpßovtetu ixd&utev.
Rom. 1528 bezeichnet Paulus die bei den Heidenchristen
gesammelte Kollekte für Jerusalem als xagnog: wenn ich ihnen
diese Frucht versiegelt habe, werde ich nach Spanien reisen,
xeegnov a<pQayt&G&ai ist jedenfalls ein sehr eigentümlicher
Ausdruck. B. Weiss 8 sieht darin angedeutet, »dass Paulus
ihnen durch persönliches Zeugniss bekräftigt, wie die Liebe
1 Hermee XX 287 Anm. 7.
1 Um diese Zeit ist der Papyrus geschrieben; der Text selbst dürfte
älter sein.
■ Mbybb IV 8 (1891) 595.
5
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66
zur Urgemeinde . . . diese Liebesgabe an sie gewirkt hat.«
Andere dagegen erklären nach Theodoros von Mopsuhestia,
der Apostel spiele lediglich auf die ordnungsmässige Einhändi-
gung der Gelder an die Gemeinde von Jerusalem an, so zuletzt
Lbpsius: richtig in ihren Besitz übermitteln. 1 Die letztere An-
sicht scheint mir durch die Papyri bestätigt zu werden. BU
249» (Faijüm, 2. Jahrh. n. Chr.) schreibt ein Ghairemon an
einen Apollonios aqtQdyeurov™ td ffsirdgiov™ xai rrjv xgsixhjv™)
versiegele den Weizen und die Gerste. Da haben wir einen
ganz analogen Ausdruck 2 , den mir Herr Professor Dr. Wilcken
brieflich so erklärte : »versiegele (die Säcke mit) dem Weizen und
der Gerste. Dasselbe ist gemeint in 1511« [Faijüm, 197 (?)
n. Chr., Jfjuxg <W atpQaytdav™ imßd[X\fav He ixdtftcp ovai]: Ihr
sollt Euer Siegel auf jeden Esel thun, d. h. auf die Säcke eines
jeden Esels«. Ich vermute, dass durch das Versiegeln der
Fruchtsäcke die Richtigkeit des Inhaltes garantiert werden soll.
Ist die Frucht versiegelt, so ist alles in Ordnung ; das Versiegeln
ist das Letzte, was vor der Ablieferung noch geschehen muss.
Von hier aus gewinnt die bildliche Wendung des Apostels
deutlichere Züge. Wie ein gewissenhafter Kaufmann will er
verfahren. Wir wissen ja aus dem zweiten Korintherbriefe,
dass er in seinem Liebeswerke niedrigen Verdächtigungen
nicht entgangen ist; Grund genug für ihn, alles mit um so
grösserer Pünktlichkeit zu erledigen.
vio&söCcu
Das Wort gehört zu den wenigen, bei denen in den neu-
testamentlichen Wörterbüchern der »profane« Gebrauch der
Inschriften berücksichtigt wird. Cremer 8 972 z. B. bemerkt:
»In der Literatur selten, dagegen häufiger in Inschriften«. Seine
Belege sind zu erweitern durch massenhafte Stellen aus vor-
christlichen Inschriften der Inseln des Ägäischen Meeres. Einzel-
ne II 2 (1891) 184.
1 Auch BU 24840 (Brief desselben Mannes an den gleichen Adressaten
wie 249) ta ufivydaXa aq>qay(ii;6fiBva) dürfte hierher gehören.
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67
nachweise sind überflüssig. 1 Das Wort steht immer in der
Formel xa%f vioOtaiav de: A., Sohn des B.,xa^ vlo&s-
aiuv Sä Sohn des C. Entsprechend steht von der Adoption
weiblicher Personen die Formel xu%ü ÜvyaxQonoiav* da, welche
7 mal vorkommt. Die Häufigkeit des Vorkommens dieser Formeln
gestattet einen Schluss auf die Häufigkeit von Adoptionen und
lässt uns begreifen, dass Paulus sich eines gemeinverständlichen
Bildes bediente, als er den Begriff der vio&eaia in dem reli-
giösen Sprachgebrauche verwertete.
X€iQoygaq>ov.
Die technische Bedeutung Schuldurkunde, von Clavis* und
Thayer zu Gol. 2 14 nur aus Plutarch und Artemidor belegt,
ist in den Papyri sehr häufig. Sind doch viele x^oygaipa im
Original erhalten; einige derselben sind durchgestrichen und
damit annulliert (z. B. Bü 179, 272, PER CCXXIX). Für das
Wort seien hier folgende Stellen aus Faijümer Urkunden
citiert: PER I29 (83/84 n. Chr.), Xffls (110/111 n. Chr.), BU
50o.i6.i8 (115 n. Chr.), 69i2 (120 n. Chr.), 272*.i6 (138/139
n. Chr.), 300 8.12 (148 n. Chr.), 301 17 (157 n. Chr.), 17927 (Zeit
des Antoninus Pius), PER IX 6. 9 (Hermopolis, 271 n. Chr.).
XWQi&fiai.
Wie 1 Cor. 7 10. 11.1 6 technischer Ausdruck für die Ehe-
scheidung auch in den Faijümer Papyri. 8 In die Heirats-
kontrakte sind gewöhnlich Bestimmungen für den Fall der
Scheidung aufgenommen; dieselben werden eingeleitet durch
die Formel idv 6h [ol yafjtovvxeg] xmQiQtovxcti an dXXrjXcov, so
BU 2516 (81 n. Chr., sichere Ergänzung), 2527 (98 n. Chr.),
PER XXIV 27 (136 n. Chr.), XXVII ie (190 n. Chr.).
1 Vergl. den Index der Personennamen der IMAe. Diese Inschriften
schreiben vo&eaiav. Den Gegensatz drückt die Formel xarä yeveatv 19 10,
884 14 [?], 964 add. aus.
8 So schreiben die IMAe meistens, neben d-vyatQonoitav 646«.
• Auch anderweitig zu belegen.
5*
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68
X<xQ<xypa.
Das andere Tier der Apokalypse des Johannes 13 mr. ver-
anlasst i6 alle, die Kleinen und die Grossen und die Beichen
und die Armen und die Freien und die Sklaven, Iva Scoaiv
avroTg %dqay^a irii Ttjg %€iQog avvßv Ttjg dst-iäg rj inl to ju^t-
odtiov afotov, 17 tva fii] %ig dvinqtai äyogädat 1* ncoXrjaai sl
fjitj 6 i%ODV to %dqccf[Aa %6 ovofxa tov &r]Qfov rf rdv dgi&fxov
tov övofictrog adrov. Der neuste Erklärer W. Boüsset x meint,
das vergebliche Umherraten der Exegeten inbetreff des %aqoqfixa
beweise, »dass hier wieder ein Zug einer verschollenen älteren
Tradition entlehnt ist, der in das vorliegende Bild und seine
Deutung nicht mehr hineinpasst«. Von einem Beweise kann
hier jedoch nicht die Rede sein , selbst wenn festgestellt wäre,
dass die Exegeten »vergeblich« gesucht hätten. Mit demselben
Rechte darf vermutet werden, dass eine Anspielung auf eine
uns bis jetzt nicht bekannt gewordene intime Einzelheit aus
den Verhältnissen der Kaiserzeit vorliegt, und es fragt sich
nur, welche Erklärung hier plausibeler ist, der Hinweis auf
eine alte apokalyptische Tradition oder die Annahme einer
Anspielung auf einen bestimmten zeitgeschichtlichen Zug.
»Eine vorsichtige Forschung wird die Resultate zeitgeschicht-
licher Deutung da annehmen, wo sie sich ungezwungen bietet
— sie wird wirkliche Nachweise und Resultate der
traditionsgeschichtlichen Methode anerkennen, siewird * ,c aber,
da wo beide nicht zureichen, offene Fragen zugeben, — auch
die Möglichkeit uns unbekannter, zeitgeschichtlicher Anspielungen.
Sie wird endlich in manchen Fällen beide Methoden neben
einander anwenden.« Von diesen Sätzen Bousset's* aus, denen
ich durchaus beipflichte, soll der folgende Erklärungsversuch
verstanden werden.
Mit Recht lehnt Boüsset im Kommentar den blossen Hin-
weis auf die Stigmatisierung von Sklaven und Soldaten ab.
Eher könne man, meint er, das xaqotypa als religiöses Schutz-
zeichen auffassen. Andere Ausleger dächten an die römische
1 Meybb XVI» (1896) 427.
9 Der Antichrist, Göttingen 1895, 7.
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69
Münze mit Bild und Inschrift des Kaisers. Aber auch diese
Erklärungen seien abzuweisen. Das Rätsel werde allein gelöst
durch die traditionsgeschichtliche Methode, welche die Stelle
in das Licht des altheiligen apokalyptischen Gedankenmaterials
rückt. »In der zweiten Hälfte von Gap. 13 ist nämlich
die alte Gestalt des Antichrist verarbeitet«. 1 Die Sage vom
Antichrist weiss aber, »dass der Antichrist die Bewohner der
Erde zwingt, sein Zeichen anzunehmen, und dass nur die,
welche das Zeichen auf Stirn und Hand angenommen haben,
Brot in den Zeiten der Not kaufen dürfen. Hier haben wir
die Erklärung der rätselhaften Verse 16 und 17.« 2
Jedenfalls ist Boüsset sich klar darüber, dass die Weiter-
schiebung keine Erklärung ist. 8 Immerhin, sollte der Nachweis
gelingen, dass das %dqayixa irgendwie zum Bestände der altapo-
kalyptischen Tradition aus Urväterzeit gehörte , so hätten wir
ein wertvolles Erkenntnismittel gewonnen. Mit nicht geringer
Spannung schlug ich deshalb die Nachweise auf, die Boüsset
anderwärts* beibringt. Aber dort sind nur verhältnismässig
recht späte Stellen citiert, bei denen es sehr wohl möglich
und mir auch wahrscheinlich ist, dass sie vielmehr von Apoc.
Joh. 13 beeinflusst sind. Und selbst wenn das Zeichen von
Johannes übernommen wäre, dann wäre das eigentlich Charak-
teristische der Stelle nicht erklärt: nicht der Zug, dass das
Zeichen den Namen oder die Zahl des Tieres enthält 5 , —
nicht dass es allgemein mit Kaufen und Verkaufen etwas zu
thun hat 6 , — nicht die Hauptsache, dass es gerade zu dem
1 Meter XVI 5 431.
■ Ebenda 432.
• Vergl. Der Antichrist 8: »Dabei bin ich mir allerdings bewusst,
dass ich ein Verständnis der eschatologisch- mythologischen Vorstellungen
in letzter Instanz nicht erreiche.«
4 Der Antichrist 132 ff.
* Nach Boüsset ist das Zeichen ursprünglich wahrscheinlich ein
Schlangenzeichen, der Apokalyptiker soll die Beziehung auf den Namen
des Tieres »hinzugefügt« haben (Der Antichrist 133). Hinzugefügt ist
aber nichts; deshalb richtiger Meyeb XVI 6 432, das Zeichen sei »umgedeutet«.
6 An den von Boüsset citierten Stellen steht das Kaufen (und Ver-
kaufen) im engsten Zusammenhang mit der Hungersnot.
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70
mit dem Tier gemeinten römischen Kaiser in Beziehung steht.
Zur Verdeutlichung dieser drei Punkte reicht die traditions-
geschichtliche Methode also kaum aus, und die Möglichkeit der
Annahme einer seither unbekannten zeitgeschichtlichen An-
spielung meldet sich energisch.
Die Papyri versetzen uns nun in die Lage, dieser Möglich-
keit gerecht zu werden. Sie vermitteln uns die Kenntnis eines
in der Kaiserzeit häufig gebrauchten Zeichens \ welches
1) zum römischen Kaiser in Beziehung steht,
2) seinen Namen (eventuell auch sein Bild) und seine Re-
gierungszahl enthält,
3) bei Urkunden über Kauf und Verkauf und dergl. not-
wendig ist und
4) die technische Bezeichnung %iQctyiia fuhrt
1. Auf Papyri des 1. und 2. Jahrhunderts n. Chr. finden
sich öfter »bald deutlichere, bald aber sehr schwache Reste
eines rothen Stempels, der auf den ersten Anblick einer rothen
Maculirung gleicht; in der regelmässigen, zumeist concentrischen
Anordnung der rothen Flecke jedoch verrathen sich die Schrift-
reste in ihrem wahren Charakter«. 2 Ausser diesen Stempel-
abdrücken auf Papyrus, die sogleich näher besprochen
werden, ist nun auch eine kreisförmige Originalstempelplatte
aus weichem Kalkstein erhalten mit einem Durchmesser von
5,5 cm und einer Dicke von 2,8 cm. Auf der Schriftfläche
sind Reste der roten Druckfarbe. Die Platte ist im Berliner
Museum und von Fr. Krebs zu BU 183 mit Faksimile publiciert.
Durch gütige Erlaubnis der General -Verwaltung der König-
lichen Museen bin ich in der Lage, das Faksimile hierneben
wiedergeben zu können.
1 Ob dieses kaiserliche #«(>ay/ua auch sonst belegt ist, weiss ich nicht.
Aber ich vermute, dass es nicht der Fall ist. Sonst könnte ich nicht be-
greifen, dass Mommsen, der Apoc. Joh. 13 1« f. eine Anspielung auf das
Kaiserg eld findet (Römische Geschichte V 4 , Berlin 1894, 522), nicht auf
meine Vermutung gekommen sein sollte. Auch Wessblt behandelt in
seiner Publikation der PER die Sache als eine neue.
* Wbssely zu PER XI, S. 11.
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71
Die Legende, natürlich in Spiegelschrift, ist mit Uncial-
buchstaben in Spirallinie angeordnet und lautet:
Lte' KaCaaQog,
d. h. im 35. Jahre * des Caesar (= 5/6 n. Chr.).
In der Mitte, von der Spirallinie dieser Worte umgeben,
stehen noch die Buchstaben yg, die ich nicht verstehe.
Krebs löst sie yQ(a<petov) auf; dann hätte dieses Siegel also
auch den Namen der Behörde enthalten.
Kaiserstempel des Augustus. Berliner Museum.
Mit solchen Platten werden die Kaiserstempel 2 gemacht
sein, die sich auf einigen Papyrusurkunden mehr oder weniger
deutlich erhalten haben. Folgende Fälle sind mir bekannt
geworden.
a) PER I (Faijüm, 83/84 n. Chr.), ein Kaufvertrag, hat auf
der Rückseite die Reste zweier roter Stempel, von denen noch
die Worte [AvT]oxg[aroQog] und Jop[iTtarov] zu erkennen sind,
und andere Schriftspuren.
b) Bü 183 (Faijüm, 26. April 85 n. Chr.), eine Urkunde
betr. die Regelung von Vermögens- und Erbverhältnissen zweier
Ehegatten, zeigt auf der Rückseite drei fast ganz verlöschte
1 L ist die häufige Abkürzung für stovs.
9 Andere als Kaiserstempel habe ich in den Papyri nicht gefunden.
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72
Zeilen von der Hand, die den Text der Urkunde geschrieben
hat, und zwei Abdrucke eines Stempels mit roter Tinte, Durch-
messer 7,8 cm, Höhe der Buchstaben 0,7 cm. Die Schrift
(Unciale) in Spirallinie lautet:
L<T AixoxQaxoQog KafaaQog Jofjuruxvod Scßatfrov reQ/iavucov.
c) PER XI (Faijüm, 108 n. Chr.), ein Vertrag über die
Teilung zweier Haushälften, ist ein besonders schön erhaltenes
Exemplar , das Wesselt mit Faksimile * publiciert hat. »Die
Rückseite enthält den rothen Stempel, kreisförmig mit dem
Durchmesser von 9,7 cm; am äussersten Rande läuft zuerst
eine Kreislinie; dann innerhalb ein Kreis, gebildet von den
Buchstaben (ä 1 cm Höhe):
Ltf AvroxQcitoQog Kai'actQog Nägova Tgauxvov.
Darin eingeschlossen ein kleiner Kreis, der unterhalb L be-
ginnt, aus den Buchstaben:
SeßatfTov rsQfjbavixov Jaxixov,
endlich in der Mitte das Brustbild des nach rechts blickenden
Kaisers.
Unter dem Stempel ist mit schwarzer Tinte geschrieben:
(tag* asa*! (Mägtov asarjfjtficofxai)*.
d) PER CLXX (Faijüm, Zeit des Trajan), ein Kaufvertrag,
trägt auf der Rückseite den zu einem Drittel erhaltenen roten
Stempel, von dem noch zu lesen ist im äusseren Kreise:
\^AvT~\oxQcctoQog KalaccQog N[ägova Tgauxroff],
im inneren:
\2ۧaa\%ov reQpavixov.
2. Allen diesen Kaiserstempeln einschliesslich des Augustus-
stempels ist gemeinsam, dass sie den Namen des Kaisers ent-
halten; mit Sicherheit wird man vermuten dürfen, dass nach
1 Am 15. März d. J. wandte ich mich an die Direktion der K. E. Hof-
und Staatsdruckerei zu Wien mit der Bitte, mir das Glicht dieses Faksi-
miles für meine Publikation leihweise zu überlassen. Zu ihrem lebhaften
Bedauern konnte die Direktion diesem Wunsche nicht entsprechen, »da
die Redaktion des Werkes „Corpus Papyrorum Raineri" aus prinzipiellen
Gründen nicht in der Lage ist, die Zustimmung hierfür zu ertheilen«
(Antwortschreiben vom 22. März).
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73
Analogie der vollständig erhaltenen auch bei den verstümmelten
ursprünglich die Zahl des Regierungsjahres daneben gestanden
hat. Ein Stempel zeigt auch das Bild des Kaisers; inwieweit
dies auch bei den anderen der Fall ist oder vermutet werden
kann, geht aus den Publikationen nicht hervor. Der Augustus-
stempel jedenfalls trägt das Bild nicht.
3. Über die Bedeutung des Stempels kann ein Zweifel
kaum bestehen. Wesselt 1 meint zwar, man könne »ihn auf
die Beglaubigung des Schreibmaterials als aus der kaiserlichen
Fabrik stammend beziehen, oder auf die Beglaubigung der
Originalurkunde«. Aber die erste Möglichkeit kommt meines
Erachtens nicht inbetracht. Für eine Ursprungsmarke des
Papyrus ist der Stempel z. B. PER XI viel zu gross; man
wird doch nicht eine so grosse Fläche des wertvollen Materials
durch Abstempelung ohne weiteres dem Gebrauche entzogen
haben. Dazu kommt ein anderer Grund. Soweit die Jahres-
zahl der erhaltenen Stempel noch erkennbar ist, entspricht sie
der Jahreszahl der betreffenden Urkunde. Das wäre ein eigen-
tümlicher Zufall, wenn wir es mit einem Fabrikstempel zu thun
hätten. Der Stempel dient vielmehr zur Beglaubigung einer
Originalurkunde. Er wird von der zuständigen Behörde einem
Vertrage beigedrückt, und die Urkunde ist rechtskräftig. Be-
stätigt wird diese Annahme durch die sogleich zu erwähnende
Copie einer solchen Urkunde : da ist der Stempel nicht vor-
handen, aber am Rande wird seine Legende getreu kopiert.
Der Stempel gehört eben zur Urkunde, nicht zum Papyrus.
Sieht man sich nun die gestempelten Urkunden auf ihren
Inhalt an, so finden wir unter 5 Fällen (einschliesslich der S. 74
erwähnten Copie) 3 Kauf- resp. Verkauf -Verträge. Die beiden
anderen Urkunden sind inhaltlich den Kaufverträgen nahe ver-
wandt. Wessely 2 hat dies bereits zu der Partitionsurkunde
hervorgehoben; aber auch in BU 183 handelt es sich um eine
ähnliche Sache. 8
*Zu PER XI S. 37.
8 Zu PER XI S. 34.
• Ich vermute, dass bei einer genaueren Prüfung der Fragmente von
Kaufverträgen und ähnlichen Urkunden des 1. und 2. Jahrhunderts, so-
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74
4. Einem freundlichen Zufalle verdanken wir auch die
Kenntnis der offiziellen Bezeichnung dieses Kaiserstempels.
PER IV ist die Copie eines Faijümer Kaufvertrags aus dem
12. Jahre des Kaisers Claudius (52/53 n. Chr.). Sie besteht
aus drei Teilen, dem eigentlichen Körper des Vertrags, der
prokuratorischen Unterschrift und der Beglaubigimg durch das
ygcupeTov, eine Behörde, die Wesselt als das »graphische Re-
gisteramt« bezeichnet. Jeder dieser drei Teile ist eingeleitet
durch die Notiz, dass es sich um eine Copie handelt, also
ävrtyQCKpov olxovopiag l Zeile i , dvrfyQatpov vnoyQaqifjg Zeile so,
endlich am linken Rande vertikal laufend dvxCyqcapov %aqdy-
fAarog. Wessely übersetzt Abschrift der Signirung; offenbar
aber ist die »Signirung«, richtiger die notwendige Abstempelung,
auf dem Original eben durch den kaiserlichen Stempel voll-
zogen worden. Dafür spricht der kopierte Wortlaut:
L [*]£' TißsQiov Khxvdiov KaCaaQoq 2sßaatov reQfjuxvucov
JvToxQaroQog.
Das ist genau die Legende, deren Schema uns durch die er-
haltenen Originalstempel bekannt geworden ist. Der Ausdruck
Xagay/m passt hierfür vorzüglich. In der folgenden Zeile
werden wir den unter den Stempel gesetzten handschriftlichen
Vermerk des ygayelov zu erkennen haben, wie uns ein solcher
auch PER XI und wohl auch Bü 183 begegnet. Er fügt den
Monatstag 2 hinzu prjvog KaiaaQ€i(ov) *<T und den Titel der be-
glaubigenden Behörde dvay{iyqan%ai) Sux xov iv 'HQaxXsbf
ygatpei'ov.
Alles in allem : %dg*yiia bezeichnet den auf Kaufverträgen
und ähnlichen Urkunden des 1. und 2. Jahrhunderts sich finden-
weit sie im Original vorhanden sind, Reste eines Stempels noch auf
weiteren Exemplaren entdeckt werden können.
1 olxovofxia für Urkunde kommt in den Papyri öfters vor.
8 Die Annahme, dass das Monatsdatum noch zum Stempel gehört
habe, ist an sich unwahrscheinlich, da dann die Stempelplatten täglich
hätten verändert werden müssen; auch sprechen die erhaltenen Stempel,
die nur das Jahr haben, dagegen.
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75
den kaiserlichen Stempel mit der Jahreszahl und dem Namen
des regierenden Kaisers (eventuell auch seinem Bilde).
Es ist wohl nicht zu viel behauptet, wenn ich sage, dass
mit diesem Ergebnis etwas anzufangen ist. Ist die Deutung
des Tieres auf einen römischen Kaiser richtig, was ich nicht
im geringsten bezweifele, dann kann man das %<xQctyi*n des
Tieres recht wohl von dem kaiserlichen x^Q^Yl^ aus begreifen. 1
Natürlich nicht bis ins kleinste Detail deckt sich das apoka-
lyptische xaQayixa mit dem zeitgeschichtlichen Vorbild; der
Seher hat frei geschaltet : er lässt das Zeichen auf Stirn oder
Hand drücken 1 , und er gibt der Zahl einen anderen Sinn.
Hier ist der Punkt, wo alte (apokalyptische?) Tradition mög-
licher Weise ihren Einfluss geltend gemacht hat. Aber sie hat
nur modifiziert; die charakteristischen, um nicht zu sagen
charagmatischen Züge des Vorbildes sind unschwer wieder-
zuerkennen.
5. Formelhaftes Sprachgut.
ix rßv tsaaaQcov dväfxcov.
Man könnte die Formel (LXX Sach. 11c, Marc. 13 S7, Matth.
24 31) für eine blosse Nachbildung der entsprechenden hebrä-
ischen halten. Aber sie steht auch PER CXVe (Faijüm, 2. Jahrh.
n. Chr.) \y€iTo]veq ix reacdgayv ävsfmv; trotz der Verstümme-
lung der Urkunde ist es unzweifelhaft, dass die vier Himmels-
richtungen gemeint sind.
dgi'cog vov &eov.
1 Thess. 2ia steht neQinavsTv ä^tog %ov #sw, Col. lio
ntQinctTfjacH d£ioog tov xvqiov stg näaav dgsaxsiav, 3 Joh.e
1 Selbst wenn die Kaiserstempel alle so gross wären, wie der Trajan-
stempel PER XI, der mit seinem Durchmesser von 9,7 cm nur auf Denker-
stirnen und Proletarierhanden Platz fände, würde unsere Hypothese nichts
an Wahrscheinlichkeit verlieren; mit dem Centimetermasse darf man den
Seher nicht kontrollieren wollen. Aber ein Normaldurchmesser war für
den Stempel offenbar nicht vorgeschrieben, vergl. das Exemplar BU 183
und gar den Originalstempel des Augustus; ein Stempel von seiner Grösse
konnte recht wohl auf Stirn oder Hand Platz finden.
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nQonsfxxpag d£iwg tov ösov (vergl. ev. Sap. Sal. 3 s xal
evgev advodg d^iovg iavrov [= &€ov~\ und Matth. 10 37 f.). Die
Formel ist in Pergamon (und gewiss auch an anderen Orten)
sehr beliebt gewesen. Perg. 2487«. (142/141 v. Chr.) wird von
dem Dionysos- und Sabaziospriester Athenaios gerühmt <rr[r]-
TSTsXsxorog %d isQa .... evasßwg \pi\sy xal d£iwg tov &eov \
Perg. 521 (nach 136 n. Chr.) von einer Athenapriesterin Ugaaa-
fiävTjv a£l(0£ %f t g &eov xal rfg nargMog, und Perg. 485 3 n. (An-
fang des 1. Jahrh. n. Chr.) wird ein dgxißovxoXog geehrt dui
to svaeß&g xal ä^lwg tov Kaxhjyspovog Jwvvcov nQota%a<J$ai
t<5v &e£wv fjbvatr^Cwv. Synonym wird Perg. 522 7 «r. (3. Jahrh.
n. Chr.) zweier Athenapriesterinnen gedacht IsQaaapävtov
ivdo^wg xal iniqtavwg xard t6 d$ia>/Jia xal to fiäye&og rrjg &€ov.
Die Inschrift von Sestos (Wiener Studien 1 33 ff., ca. 120 v. Chr.)
bietet Zeile 87 Xuimqäv noirjCdfievog rfv vnoioxfjv xal d£iav
tcüv &6&V xal tov dr t fJbov.
ififAsvw (iv) näai ToTg ysyQafXßävoig,
LXX Deut. 27 26 imxavdQarog nag äv$Q<*>nog Sg ovx ipfie-
vh iv ndai Totg Xoyoig tov vofiov tovtov wird von Paulus
Gal. 3 10 »frei« folgendermassen citiert: inixardgaTog nag og
ovx ijti/usvsi iv näaw ToXg yeyQafifiävoig iv rw ßißXco tov vopov.
Gewiss eine unwesentliche Änderung, wie sie bei einem ge-
dächtnismässigen Citate jeder einmal unbewusst vornimmt. Sie
brauchte uns weiter keine Mühe zu machen, wenn nicht die
Papyri zeigten, wie Paulus vielleicht gerade zu dieser leisen
Änderung gekommen ist. In der Teilungsurkunde PER XI 23 f.
(Faijüm, 108 n. Chr.) lesen wir ivpevirtoaav [oi] dfioXoyovvreg
iv ToXg ixovalwg <ß[ioXoYr)[[Jiävoig'] xal öieiQrjfiivoig. Wir
haben hier eine im amtlichen Stil solcher Urkunden gebräuch-
liche Rechtsformel vor uns, die ähnlich schon im Turiner
Papyrus 8 (2. Jahrh. v. Chr.) vorkommt: ififtiveiv de äfxcpo-
Tigovg iv %otg nQÖg iavroHg dicofioloyrjiiivoig.* Die Formel
1 Vergl. schon, falls die Ergänzung richtig ist, Perg. 223 (ca. 156
y. Chr.) von der Athenapriesterin Bito: ayaat[QBg>ofiivri]y xaX[cug] xal
etiaeßaig xal d[ßuog tfjg &eag].
8 Ich citiere, da ich die Turiner Papyri nicht zur Hand habe, nach
Corp. Fbpp. Raineri IIS. 12.
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77
variiert in den Verben, bewahrt aber ihre bei einer juristischen
Wendung begreifliche Eonstanz dadurch, dass auf ifinävew
mit oder ohne iv der Dativ eines Participiums , meist im
Plural, folgt. So lautet sie PERCCXXlV*f. (Faijüm, 5/6 n.Chr.)
£v(iäv€iv iv näai xolg y€ye[vrjfiävoig xard xfflv yQagrfv xfjg 6[xo-
tyoyiag 1 ) ijv av\^4yQa\x[iai cro*. Man beachte hier das Hinzu-
kommen eines neuen Gliedes, n&a. Und nun lesen wir endlich
BU 6006 (Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.) ivfAivw nä<ti xaXg tvqo-
Y€Yectpäf[d\ig He [iv]xolaTg, eine Fassung, an welche das Bibel-
citat des Paulus in seiner charakteristischen Variation un-
zweifelhaft erinnert. Da darf die Vermutung ausgesprochen
werden, dass der Apostel das biblische e/xpärsi iv nciai xolg —
in unwillkürlichem Anschluss an den Tonfall der Rechtsformel
participial weitergeführt hat. Ich weiss nicht, ob die Wendung
auch sonst und ausserhalb Ägyptens zu belegen ist; ihr zweifel-
los formelhafter Charakter spricht jedenfalls dafür, dass sie,
wenn auch in mannigfacher Variation, zu dem bekannteren
Sprachgute gehört hat. Und bei Paulus ist der Gebrauch einer
juristischen Wendung ohnehin besonders begreiflich. 2
xcc&oog ysyQanxat etc.
Die in meinen Bibelstudien 109 f. gegebenen Belege für
den juristischen Charakter der Citationsformel xa&cig (xa&än€Q)
yäyqanxai können noch sehr vermehrt werden. 3 IMAe 761 «
(Rhodos, 3. Jahrh. v. Chr.) steht xa&ä xal iv xolg vofAtng yi-
yqanxai. Mit Beziehung auf einen unmittelbar vorhergehenden
1 6 poXoy La = Kontrakt.
■ Vergl. Bibelstudien 103 f.
* Dass die Formel auch ohne diese technische Bedeutung vorkommt,
habe ich Bibelstudien 110 Anm. 8 bemerkt. Hierher gehört auch das
ävayiyqanxai des Josephus (Belege bei Hans Dbüneb, Untersuchungen
über Josephus, Dissertat. Marburg 1896, 54 Anm. 1 und 85), Arrian
(vergl. Wilckkn, Philologus LIII [1894] 117 f.) und wohl noch anderer
Autoren. Einer freundlichen Mitteilung des Herrn Dr. Hans Dbüneb ver-
danke ich die Notiz, dass Josephus dyayiy^antac öfter auch bei Hin-
weisen auf das A. T. verwendet, während er yiyqanxat so jedenfalls nur
selten gebraucht; auf ein nichtbiblisches Citat bezieht sich yiyqanxai
c. Ap. II 18.
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78
Passus heisst es in dem Dekrete Perg. 251 86 (2. Jahrh. v. Chr.)
xa&dntg yb'YQccmai, ähnlich in den Urkunden BU 252 d (Fai-
jüm, 98 n. Chr.) xa&d yiyqanxa^ und PER CLIVn (Faijüm,
180 n. Chr.) xa&rig y\iyo\anxai. Hierher gehören auch xa&<iz$
nqoytyqaTiTai BU 189 (Faijüm , 7 n. Chr.) und PER TVnt.
(Faijüm, 52/53 n. Chr.); xa&aig vnoyeyganxai von einem nach-
her citierten Orakel in der Inschrift von Sidyma No. 53 Dbiif. 1
(nachhadrianisch) ; xa&d Siaysyganxai in einer Inschrift aus
Kos* (Zeit?).
Auch andere Citationsformeln der neutestamentlichen Au-
toren sind aus dem juristischen Sprachgebrauche zu belegen:
xaxd %d nQoysygafx flava PER IV 24 (Faijüm, 52/53 n. Chr.), vergl.
xaxd xo yeygafApsvov 2 Cor. 4is; [xaxd xr)~\v yga^v mit Be-
ziehung auf einen Kontrakt PER CCXXIVe (Faijüm, 5/6 n. Chr.)
und xaxd ygacpdg mit Beziehung auf die Gesetze BU 136io
(135 n. Chr.), vergl. xaxd xdg yga(pdg 1 Cor. 15 sf. und xaxd
xrjv ygagnjv Jac. 2 s.
xo yvrjüiov.
2 Cor. 88 xd xfjg vpexägag dydnrjg yvr'aiov, vergl. Inschrift
von Sestos (Wiener Studien 1 33 ff., ca. 120 v. Chr.) i ngo nXti-
axov däfisvog xd ngog xt)v naxgtSa yvrjCiov xal ixxsväg.
därjtfw, derjcstg 7to$ovfjuxi.
dtrjaiv noiovfxai (Phil. 1* vom Bittgebet) steht allgemein
für litten BU 180 it (Faijüm, 172 n. Chr.) dixalav ctefocr]«'
noiovfievog, dagegen ötijaeig noiovfxai wie Luc. 5 88, 1 Tim. 2i
vom Bittgebet auch Pap. Par. 69IIn (Elephantine, 232 n. Chr.)
iv&a cnovdd[g xs xal de\rjG€ig noirjüdfisvog. 9
Perg. 268 C (98 v. Chr.) erbieten sich die Pergamener, den
Streit der Städte Sardes und Ephesos zu schlichten; sie senden
1 Benndobf und Niemann, ' Reisen in Lykien und Karien I, Wien 1884,
S. 77, zur Datierung vergl. S. 75.
9 Herme» XVI (1881) 172 Anm., citiert von FbAnkel S. 16.
8 Ich citiere nach der Bearbeitung dieses Papyrus (aus Notices et
extraits XVIII 2 S. 390—399) durch Wilcken, Philologus LIII (1894) 82.
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79
einen Vermittler (Z. iof.) [xdv ixaqaxä\lsisovxa dovvai x[a\g
%eiQag rjpTv €§[g tivXltxfiv]. 1 Dazu bemerkt Fränkel S. 201 :
»„uns die Hände zu reichen zu einer (von uns herbeizuführen-
den Ausgleichung". Ein zweites Beispiel dieser dem deutschen
Gebrauch entsprechenden Verwendung des Ausdrucks dovvai
xdg %etQag habe ich nicht gefundene Wir haben hier einen
Fall, wo die Erklärung der Inschriften von den heiligen Texten
etwas profitieren kann ; der Ausdruck die Hand oder die Hände
reichen* ist der griechischen Bibel sehr geläufig, wenn auch in
der Form ds^idv (oder de%idg) didovai: 1 Macc. 6 58, llso.es,
13so, 2 Macc. Ilse, 12n, 132a, Gal. 2o (degidg Idooxav . . . xoi-
vwviag), vergl. de&dv (oder ds^idg) lapßdvciv 1 Macc. 11 eo,
1350, 2 Macc. 12 12, 14 10. 8 Die Exegeten haben denn auch
bereits klassische Analogien beigebracht, am eingehendsten
wohl schon Joannes Doügtjeüs, Analecta sacra, ed. sec., Amste-
laedami 1694, P. II p. 123. Clavis* 88 citiert nur Xen. an.
1, 6, 6; 2, 5, 3; Joseph, antt. 18, 19 [muss heissen 9], 3.
elg xd duqvexäg.
Ausser in der Hebräerepistel bei Appian B. civ. 1, 4 kon-
statiert; steht IM Ae 786 le (Rhodos, Kaiserzeit): xsxetfit]fiävog sic
ig xd dievexäg™, auch bei Apollodor von Damascus 42.
£#o$, xaxd xd l&og.
Im engeren Sinne für Gesetz, Ritus wie oft bei Luc. und
Act. Ap. steht das Wort in den Faijümer Papyri fast durchweg.
Man beachte namentlich die Formel xaxd xd i&og (Luc. 1 9,
242): BU250i7 (Zeit des Hadrian) xa&agdg xaxd xd $&og, 131s
(2./3. Jahrh. n. Chr.) und 96i6 (2. Hälfte des 3. Jahrh. n. Chr.)
xaxd xd Tcofiaiwr Khj\ 347 I17 II is (171 n. Chr.) und 82 12
(185 n. Chr.) neQixptj&ijvai xaxd xd M&og (vergl. Act. Ap. 15 1
Tt€QiTjLir]xtfji;e x<p $$€i Mwvaäwg).
1 Die Ergänzungen sind gesichert.
* Nicht zu verwechseln damit ist ixdidovai typ x B ^Q a ^U 405 1«
(Faijum, 348 n. Chr.), wo % eL Q Handschrift, Urkunde bedeutet.
8 Vergl. auch Grimm zu 2 Macc. 4.* HApAT IV (1857) 93.
4 Diese Formel öfter auch in den PER.
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hoipmg i%to.
Zu 2 Cor. 12 14, 1 Pe. 4s, Act. Ap. 21 1« mehrfach belegt;
steht auch in den Faijümer Urkunden aus der Zeit des Marc
Aurel BU 240 «7 und 446 17. Nur an der letzteren Stelle ist
die Konstruktion zu erkennen, es folgt der Infinitiv wie an den
neutestamentlichen Stellen.
xov &eov &älavxog etc.
Ähnliche heidnische Formeln sind zu den neutestament-
lichen Stellen längst nachgewiesen. Wie verbreitet ihr Ge-
brauch auch in den unteren Volksschichten gewesen sein muss,
zeigen die Faijümer Papyri. Zu xov öeov öäXovxog Act. Ap.
18ai gehört %mv &e[<S]v teXovxnv BU 423 is (2. Jahrh. n. Chr.,
Brief eines Soldaten an seinen Vater), im Hinblick auf die
Vergangenheit gebraucht 615 4 f. (2. Jahrh. n. Chr., Privatbrief)
iniyvovoct ort &e<5v &€k6iv(ov dieaoi&rjg, ähnlich Zeile ai f. ; weiter
Ös&v dh ßovXofiävwv 248 11 f. (2. Jahrh. n. Chr., Privatbrief),
249 18 (2. Jahrh. n. Chr., Privatbrief); — zu idv 6 xvgiog em-
TQäxprj 1 Cor. 16 7, idvnsQ iniTQänrj 6 &eog Hebr. 6 s vergleiche
man &€&v imxQeno\\x](ov 451 10 f. (1./2. Jahrh. n. Chr., Privat-
brief), auch xr\g xvxn$ im*Q*novar}$ 248 15 f. (2. Jahrh. n. Chr.,
Privatbrief); — analog zu xa&rig [0 &sdg] ij&ekrjaev 1 Cor.
12 is, 1588 steht (og 6 tedg ij&eXsv EU %7 n (2./3. Jahrh. n. Chr.,
Privatbrief). Der Umstand, dass wir die aufgeführten Fälle
des Gebrauches dieser Formeln 'gerade in Privatbriefen der
Kaiserzeit konstatieren können, ist besonders lehrreich.
ix xov fxäaov cciqco.
Thayer 402 citiert zu Col. 2i4 Plut. De curios. 9, Zs.57,2.
BU 388 H 28 (Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.) steht die Fügung
gleich e medio tollo im eigentlichen Sinne.
ano xov wv.
Die 2 Cor. 5ie sowie häufig von Lucas (Ev. und Act. Ap.
18e) gebrauchte Formel ist den Faijümer Rechtsurkunden sehr
geläufig. Wir finden sie in den Zusammenstellungen and xov
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vvv inl tov Snavra xgovov PER IV9.17 (52/53 n. Chr.), XI e
(108 n. Chr.), BU 350 19 (Zeit des Trajan), 193 Hu (136 n. Chr.),
and tov vvv eig tov dtl %govov 2825 (nach 175 n.Chr.), [dn]o
tov vvv inl tov del xal Snavra [xqovov] 4569 (348 n. Chr.),
aber auch alleinstehend and tov vvv 153 14 (152 n. Chr.) und
139 (289 n. Chr.).
Entsprechend steht (J^xq\}\ t\ov] vvv (vergl. a%gi tov vvv
Rom. 82a, Phil. 1 s) BU 2569 (Faijüm, Zeit des Antoninus Pius).
7UXT OVOQ.
Die Belege zuMatth. I20, 2 12 1. 19.2a, 27 19 dürfen durch Perg.
357 s (römische Zeit) [x]ar* ovag und IMAe 979 4 1. (Karpathos,
3. Jahrh. n. Chr.) xard ovag nicht erweitert werden; hier be-
deutet die Formel nicht im Traum, sondern infolge eines
Traumes, wie Perg. 327 (spätrömisch 1 ) xar ovbiqov.
nagäCriog dya&mv.
2 Macc. 11 19 heisst es in dem Briefe des Lysias an die
Juden xal eig to komov neigaGopai nagafoiog vfuv dya&<3v
yeväa&ai. Ähnlich steht Ep. Arist. p. 67 21 (Sghm.) tog av peyd-
Xwv äya&wv nagafoioi yeyovoTsg. Inschriftlich ist die Formel
oft zu belegen. Zu Perg. 246 54 f. (Ehrendekret der Stadt Elaia
für Attälos III. , ca. 150 v. Chr.) [d]e( wog [d]ya[&]ov nagaC-
t\C\ov yiveafrai avTov bemerkt Fränkel S. 159 : »Der Ausdruck
ist als Formel in die griechische Amtssprache der Römer auf-
genommen: so Brief eines Quaestors an die Letäer 118 v. Chr.
bei Dittenberger , Sylloge 247, 44 f. ; zwei Briefe Caesars und
Octavians an die Mytilenäer Sitzungsber. d. Berl. Akad. 1889
S. 960. 965. Sonst z. B. Dittenberger 252, 2. 280, 23.t * Auch
IMAe 1032 11 (Karpathos, 2. Jahrh. v. Chr.) nagaiTiog yeyovsi
Tag <fa>TT]g[(]ag ist zu vergleichen.
nagäxofiai ifiavTov.
Clavis* 340 belegt diese mediale Phrase (Tit. 2 t) nur
durch Xen. Cyr. 8, 1, 39; Thayer 488 fügt hinzu Joseph, c. Ap.
1 Vergl. FkIotel S. 55.
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2, 15, 4. Sie steht auch IMAe 1032 « (Karpathos, 2. Jahrh.
v. Chr.) äväyxXrpov aivdv naqiftxqtoa, und Lebas, Asie 409 e
(Mylasa, 1. Jahrh. v, Chr.) xQ^I (Jl f AOV ictvtdv 7taQäa%7]fcm. 1
B. Weiss 2 lehnt Rom. 12 1 für naqtöxavai die sakrifizielle
Bedeutung hinstellen (des Opfers an dm Attar) ab, da das Wort
»wohl im Griechischen so vorkommtt — folgen die Belege — ,
»aber keineswegs im A. T. . . irgend wie stehender Terminus
techn. ist« ; es sei zu fassen zur Verfügung stellen. Gegen
diese Meinung habe ich zwei Bedenken. Einmal sehe ich
nicht, wodurch sich die beiden Fassungen von einander unter-
scheiden : auch wenn die letztere gewählt wird, erhält sie, eben
in der Verbindung nagiGTavat &vaiav, die Bedeutung der
ersteren. Sodann ist mir unverständlich, wie man eine Wen-
dung des Apostels Paulus in einen Gegensatz zum Griechischen
stellen kann.
Die von Weiss angegebenen Belege für den griechischen
Sprachgebrauch erweitern sich durch Perg. 246 i 7.« (Ehren-
dekret der Stadt Elaia für Attalos III., ca. 150 v. Chr.) ttu-
qacxa&siariq &v<sia<;, 256 14.21 (Kaiserzeit) naQaGTa%H}vai [#]v-
aiav avtw resp. [ay* 6]v [ä]v . . Tiagiatfj Ttjv &vai\a\v.
Zu Act. Ap. 17 11 ofowsg idigavro tov Xoyov fxevd naaiqg
TiQo&viifas vergl. Perg. 13&of. (Eid der Söldner des Königs
Eumenes L, bald nach 263 v. Chr.) \naQ\i^o(iai d$ xal •njv
[a]XXr)V XQsiav evvocog xal an gog>a[(f~\i[(f]T 00g \ße]xd naar\g ngo-
&vp[i]ag dg dvvafiiv slvai Tiijv i/ju/jv. Die Redensart wird ge-
wiss auch sonst noch zu belegen sein.
ix avfxqwvov.
Wie 1 Cor. 7 5 steht die Formel in den Faijümer Urkunden
BU 446 [=80] 18 (Zeit des Marc Aurel) x[a]&cog ix (fvvq>wvov
1 Ich citiere diese Stelle nach FrInkel S. 186, der auch auf das
aktivische naqaüjovta xQfoifjiov iavtby tj? naTQidi CIG 2771 Iio (Aphro-
disias) verweist und Perg. 253« ähnlich ergänzen möchte.
9 Mm» IV 8 (1891) 512.
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83
vnrffOQWifttv, PER CXGU (2. Jahrh. n. Chr.) [x]a&cig i$vnq>w-
vov™ UnrjyoQevtrav und CXGVIIs (2. Jahrh. n. Chr.) xaddg™
£%vfjig)(ovov sie n[ ] Hnrjy[oQev(fav].
od% 6 %v%wv.
Für aussergewöhnlich wie 3 Macc. 3 t, Act. Ap. 19 11, 28 a
steht die Verbindung auch BU36 [cf.436]9 (Faijüm, 2./3. Jahrh.
n. Chr.) vßgiv ov %r\v xv%Qvtiav dvvetsXiaavto.
oi iv vnegoxfj ovrsg.
Seither nur 1 Tim. 2a nachgewiesen, vergl. 2 Macc. 3u
dvSgog iv vnegoxfi xeipivov. Schon Perg. 252 ao (frührömische
Zeit, nach 133 v. Chr.) steht tcov iv inegoxfi ovroov, wahr-
scheinlich allgemein von den Angesehenen.
(pilavdgog xal (piloTsxvog.
Zu Tit. 24 tag väag qnXdvigovg cfvai, ydoräxvovg bemerkt
v. Soden 1 : »beide Ausdrücke nur hier«, und auch in der letzten
Auflage des Meyer (XI 6 [1894] 382) sind sie als *an. iUy.«
bezeichnet, trotzdem beide bereits in der Clavis anderweitig
belegt sind. Wichtiger, als die Korrektur dieses Irrtums, ist
aber die Erkenntnis, dass die beiden Wörter gerade in dieser
Zusammenstellung gebräuchlich gewesen sein müssen. Schon
Clavis 8 455 citiert für diese Verbindung Plut. mar. p. 769 C.
Hierzu kommt eine Grabschrift aus Pergamon, die ich wegen
ihrer schlichten Schönheit ganz hierhersetzen möchte, Perg.
604 (etwa Zeit des Hadrian):
'Iovfoog Bdaaog
KhcnuXiq IlwXXrj
Trj yXvxvrccTri
[y]wa«u, g>iXdvdg[w]
xal q>iX<nixv(p,
avvßiwadarj
dpäfjtmtog
tot) X.
1 HC III 1 (1891) 209.
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84
Ahnlich rühmt eine Inschrift der Kaiserzeit aus Paros GIG
2384 l eine Frau als g>£Xavdgov xal ydönada. Dass gerade
eine solche Verbindung leicht volkstümlich werden konnte,
bedarf nicht des Nachweises.
tö avtd g>QOvetv.
Diese Formel und ähnlich gebildete andere, die dem Apostel
Paulus geläufig sind, hat man auch aus Herodot und anderen
Autoren belegt 2 Dass sie auch in dem volkstümlichen Sprach-
gebrauche lebendig waren, lässt die Grabschrift IMAe 149
(Rhodos, 2. Jahrh. v. Chr.) vermuten, wo es von zwei Ehe-
gatten heisst iwßxd Aäyovrsg xavxd g>Qovovvreg rjX&ofiev tdv
dfjrfrQijTov oidv eig 'Jtäav.
6. Seltenere Wörter, Bedeutungen und Konstruktionen.
adoXog.
Zu 1 Pe. 2 a wg d^nyätntjTa ßQ*<prj to Xoyixov äioXov ydhz
inmo&rjGare bemerkt E. Kühl 1 , das zweite Attribut aioXog
passe nicht mehr zu dem bildlichen ydXa, sondern nur zu dem
darunter gemeinten Worte Gottes. BU 290 is (Faijüm, 150
n. Chr.) macht es jedoch wahrscheinlich, dass man von der
Milch recht wohl dieses Adjektivum gebrauchen konnte; es
steht hier neben xa&agog vom unverfälschten Weizen. Das
Attribut braucht also nicht bloss mit Bezug auf die Deutung
des Bildes, auch nicht bloss mit Rücksicht auf ndvta öoXov
Vers i gewählt zu sein.
dfjbsxavoijrog.
Clavis* 21 nur aus Lucian Abdic. 11 nachgewiesen; Thayer
32 fügt hinzu Philo De praetn. et poen. § 3 (M. p. 410). PER
CCXVIs (Faijüm, 1./2. Jahrh. n. Chr.) steht das Wort passivisch
von einem Verkauf (xvQCav xal ßeßaiav xal dfisTarorjTov).
1 Ich citiere nach FrXnkel S. 134.
■ Vergl. A. H. Pranke zu Phü. 2. (Meyer IX $ [1886] 84).
• Meyer XII« (1897) 136.
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85
dnoxQtfia.
Zu dem offenbar sehr seltenen Worte 2 Cor. 1 9 , Clavis*
43 nur bei Joseph. Antt. 14, 10, 6 nachgewiesen, trägt Thayer
63 Polyb. excpt Vat. 12, 26 b , 1 nach; an beiden Stellen ist
ein officieller Bescheid gemeint. So steht das Wort auch in
der wegen ihrer zeitlichen Nähe für die Paulusstelle besonders
beachtenswerten Inschrift IMAe 24 (Rhodos, 51 n. Chr.), wo
sich ta evxiaioxaTa ccTroxgifjtaTa jedenfalls auf günstige Ent-
scheidungen des Kaisers Claudius bezieht.
dgxeTÖg.
Ausserhalb des N. T. seither nur aus Chrysipp (bei Athen.
3,79 p. 113b) nachgewiesen; steht auch in den Faijümer Papyri
Bü 531 Hb4 (2. Jahrh. n. Chr.) und 33s (2./3. Jahrh. n. Chr.).
äand£oi*cu>
In der Bedeutung seine Aufwartung machen (Act. Ap. 25 1 8,
Joseph. Antt. 1, 19, 5; 6, 11, 1) auch in den Faijümer Papyri
BU 3471s, II2 (171 n. Chr.) und 248u (2. Jahrh. n. Chr.).
ßa<fTti£to.
Zu der Spezialbedeutung x furtim sepono Joh. 6n geben
die Faijümer Papyri eine Anzahl neuer Belege: BU 361 III io
(Ende des 2. Jahrh. n. Chr.), 46 io (193 n. Chr.), 157s (2./3.
Jahrh. n. Chr.). Die beiden letzten Urkunden sind Strafanträge
wegen Diebstahls.
ßidfafjuu.
Ohne in die Debatte über Matth. 11 1» und Luc. 16 ie ein-
treten zu wollen, möchte ich folgendes nur konstatieren.
Cremer 8 215 meint, es lasse sich »erweislich« machen,
dass das Wort bei Matthäus als Passivum gefasst werden
müsse: »Als Depon. würde es durchaus keinen Sinn geben,
da ßicc£sa&ai ohne Object oder einen Ersatz des-
1 Auch die allgemeinere Bedeutung aufero findet sich BU 388 II i
(Fayüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.).
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86
selben wie ngoau, elom durchaus nicht gesagt
werden kann u. nicht gesagt wird 1 ...; es ist kein
selbständiger Begriff, etwa = Gewalt üben, gewaltsam auftreten.
Wenigstens würde unsere Stelle, so viel ersichtlich, der einzige
Beleg für eine solche Bedeut. sein.t Dem gegenüber ist auf
die inschriftlichen Bestimmungen des Lykiers Xanthos für das
von ihm gegründete Heiligtum des Men Tyrannos CIA III 74 2
vergl. 73 (gefunden bei Sunion, nicht älter als die Kaiserzeit)
zu verweisen, wo ßtd^ofiai zweifellos medial und absolut steht.
Nachdem die kultischen Reinigungen genau angegeben sind,
deren Vollzug die Bedingung des Eintritts in den Tempel ist,
heisst es weiter, opfern dürfe niemand in dem Tempel äve[v]
%ov xa&€idQV<fa[i€vov tie %6 fcgöv, soll wohl heissen ohne Er-
laubnis vonseiten des Stifters des Tempels ; iäv da rig ßidorjvai,
fährt das Statut fort, änQoödexrog* rj Svaia nagd xov xteov,
wenn aber jemand gewaltsam auftritt oder eindringt, dessen
Opfer ist nicht angenehm dem Gotte. Denen , die dagegen alle
Vorschriften korrekt erfüllen, wünscht der Stifter nachher: xal
tisiXavoq™** yävoiföo 6 üedg %otg &€Qanevov(fiv a7tXfj rg tpvxfj*
Dieser Gegensatz ist charakteristisch für die Bedeutimg des
ßuxtftjrcu.
Nur aus Philo belegt; Thayer 148 fügt den Graecus Venetus
von Gen. 41 1, 45 s hinzu. Das Wort (Act. Ap. 2427, 28 so)
steht auch Bü 180 t (Faijüm, 172 n. Chr.) und Perg. 525 is
(nach 217 n. Chr.).
ioxtiMog.
Ein Wort der griechischen Bibel, dem die Papyri wieder
zum Leben verhelfen, nachdem die Exegeten es nahezu erwürgt
hatten. Zu den Stellen Jac. ls vd Soxifiiov vfiwv rrjg niaretog
xaT€Qyd£erai vnofAovrjv und 1 Pe. 1 1 Vva xd doxipiov vfuSv rfjg
1 Von Cbemeb gesperrt.
1 = DiTTENBERGEE, Sylloge No. 379. Vergl. oben S. 44 zu xct&agi&o.
* Vergl. das Contrarium evngoofexTos , ebenfalls vom Opfer, Rom.
15 ie und 1 Pe. 2 s, wie &voia foxzrj Phil. 4i» und schon LXX.
* Neuer Beleg zu diesem Worte, vergl. Bibelstudien 119.
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87
niüTBwg nolvtifiotsgov %qvaiov xov äno^Xvfjrfvov duz nvqog ib
6oxtfia£o[i€Vov svqs&tj elg Snaivor xal ä6£av xal Tiprjv iv dnor
xaXvipei 'lrjaov Xgiarov wird gewöhnlich behauptet, %6 ioxtfiiov
sei gleich rd doxifieTov das Prüfungsmittel. Sprachlich möglich
ist diese Annahme; ich sehe allerdings keinen Grund, weshalb
dann immer doxipiov und nicht doxifitov accentuiert wird.
Aber sachlich unterliegt sie schweren Bedenken. Auch ihre
eingehende Verteidigung an der Petrusstelle durch E. Kühl 1
kann mir über das Gefühl nicht hinweghelfen, dass der aposto-
lische Gedanke dann geschraubt und unklar, um nicht zu sagen
unverständlich ist. So erklärt es sich denn auch, dass die
meisten Ausleger nach einer anderen Bedeutung des Wortes
suchen, die in den Zusammenhang einigermassen passt; so
dekretiert z. B. Clavis* 106 zu Jac. 1 8 exploratio und zu 1 Pe.
1 7 Bewährung, zwei Bedeutungen, die das Wort sonst niemals
hat und wohl auch nicht haben kann. Die ganze Schwierig-
keit der Sachlage ist aber erst durch die Exegeten geschaffen
wordep, die das Wort fast sämtlich verkannten. Nur Schott
und Hofmann haben das Richtige vermutet, indem sie, wie ich
aus Kühl 88 sehe , in doxifiior das Neutrum eines Adjectivums
ahnten. 2 Dazu bemerkt Kühl unter Verweis auf Winer 7 220,
diese Erklärung erledige sich damit, dass ioxipiov nicht Ad-
jectivum sei, sondern reines Substantivum, und im Winer steht :
»ein Adjectiv doxtjuuog giebt es nicht.« Gewiss, doxlfuog »giebt
es nicht«, nämlich in den Lexicis; auch Schott und Hofmann
werden es nicht haben belegen können. Die Faijümer Ur-
kunden der Sammlung des Erzherzogs Rainer helfen indessen
diesem Mangel ab. In dem Versatzschein PER XII e f. (93 n. Chr.)
werden goldene Spangen genannt im Gewichte von 7 1 /« Minen
guten Goldes (xevtfov doxipiov); der Heiratskontrakt XXIVs
(136 n. Chr.) zählt unter der Aussteuer der Braut Schmuck-
gegenstände im Werte von 13 Vierteln guten Goldes {xQvaov
doxipMov™) auf, ein Fragment desselben Kontraktes, XXVI,
1 Meter XII • (1897) 87 ff.
1 Auch Tholuck, Beiträge zur Spracherklärung des Neuen Testaments,
Halle 1832, 45 spricht unter Verweis auf Wahl diese Vermutung aus ; ein
Beleg steht ihm nicht zugebote.
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schreibt Zeile e \xgv&]fov [Sox]ifAiov und 9 [xeMtfjot; [i]oxi~
(ju]**ot;* , % ähnlich die Fragmente eines Heiratskontraktes XXIÜ4
(Zeit des Antoninus Pius) \xQvaiov] doxstfietov™, XXIh (Zeit
des Antoninus Pius) \xqv\gCov do\xifjk(ov\ und XXI 12 (230 n. Chr.)
[xqvüov] doxifiiov. Über die Bedeutung dieses ioxi/uuog kann
ein Zweifel nicht obwalten. Zudem sind wir in der günstigen
Lage, dass ein Papyrus selbst Auskunft darüber erteilt Der
Heiratskontrakt PER XXIV ist auch in einer Abschrift erhalten,
und diese, PER XXV, schreibt Zeile 4 %Qvaiov doxtpov statt
des xQvaov doxifAsiov der Vorlage. Da wird SoxCfxov kaum ein
Schreibfehler sein, sondern eine leichte, für den Simi ebenso
unwesentliche Variante, wie xqvgiov statt xqvöovi Soxtfuog hat
die Bedeutung von ioxipog erprobt, anerkannt, das ja ebenfalls
gerade von Metallen gebraucht wird im Sinne von gütig, vott-
gütig, echt (z. B. LXX Gen. 23 ie aQyvgiov doxi(Aov, ebenso
1 Chron. 294, 2 Chron. 9n XQvaCw ioxf/Mp, näheres bei
Cremer 8 335 f.).
Nach alledem muss das Adjectivum doxtfjuog erprobt, echt
anerkannt werden, und ohne Bedenken wird man es an den
beiden neutestamentlichen Stellen annehmen dürfen. 1 to doxffuov
i(mv xffi nCaiewg ist die überaus häufige klassische Kon-
struktion des substantivierten Neutrums eines Adjectivums mit
folgendem Genetiv (oft eines Abstractums) , die wir im Neuen
Testament namentlich bei Paulus finden. 2 Ein fast kongruentes
Beispiel ist 2 Cor. 8 s rd %r\g vfxerägag äydnrjg yvtjtfiov* Ich
würde an beiden Stellen übersetzen was echt ist an euerem
Glauben. Luthers Übersetzung der Jakobusstelle euer Glaube,
1 Höchstwahrscheinlich hat es noch der Grieche Oecumenius hier als
Adjectivum verstanden; er erklärt öoxlfiiov tb xexgifieyov Xeyei, tb <fe<fo-
xi[Aaofiivov, tb xa&ctQoy (Tischendorf zu Jac. 1<). Auch der Ersatz des
öoxifuöv durch doxipov in einigen Minuskeln an beiden neutestament-
lichen Stellen (wie in unserer Papyrusurkunde PER XXV*) spricht dafür,
dass griechische Abschreiber noch spät das Wort verstanden haben. —
Die Bildung des Wortes ist klar; $oxi(j,iog kommt von doxipog wie
iXev&EQiog von iXev&ßQOs, xa&dgios von xad-aqog.
• Vergl. zuletzt Blass, Gr. S. 151 f.
* Vergl. oben S. 78 sub tb yvvpiov.
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09
so er rechtschaffen ist muss als durchaus zutreffend bezeichnet
werden. Alle Unklarheit auch der Petrusstelle schwindet
auf diese Weise: damit, was echt ist an euerem Glauben, als
wertvoller erfunden werde denn Gold — das trotz seiner Ver-
gänglichkeit sich im Feuer als echt bewährt — zu Lob und
Buhm und Ehre in der Offenbarung Jesu Christi. Näher in
die exegetische Debatte einzutreten möchte ich hier unterlassen ;
die vorgetragene Erklärung muss sich selbst rechtfertigen.
Die Märtyrerakten unseres Wortes sind damit freilich noch
nicht geschlossen. Auch bei den LXX haben die Ausleger
nichts von ihm wissen wollen; es wurde unterdrückt, indem
man an zwei Stellen das überlieferte doxifjuov identificierte.
Nach Clavis* 106 z. B. steht öoxtfitov = doxijieTov LXX Prov.
27 ai und Ps. 11 [hebr. 12] 7 vom Schmelztiegel, nach Kühl
87 bedeutet es hier wie überall Prüfungsmittel. Nun ist
Prov. 27 ai doxifiiov ägyvgicp xal %QV<f<$ Ttvgaxng gewiss
öoxifiTov (oder doxifiiov?) als Substantivum zu fassen; freilich
bedeutet es nicht Schmelztiegel, obwohl dies der Sinn der Vor-
lage ist, ebensowenig wie n^gwaig Ofen bedeutet trotz der
Vorlage. In der Übersetzung ist der Sinn der Vorlage vielmehr
geändert. Wie der Satz dasteht, kann er nur so verstanden
werden: Prüfungsmittel für Süber und Gold ist die Glut, so
allein versteht man auch die Pointe des Nachsatzes. — Ganz
anders liegen die Dinge Ps. 11 [12] 7 xä loyia xvqiov loywc
dyvct dgyvQiov nenvQWfjLs'vov doxi(iiov xft Y$ xBxa&aQi(ffAävov
imanXaaiwg. Der Sinn der Vorlage voa doxifjuov trj yg ist
vielumstritten. Dem Joxifuov entspricht das etymologisch
rätselhafte S*Sv (Schmelztiegel? Werkstatt?), und ry yg ist einem
yinh nachgebildet, dessen grammatische Beziehung ebenfalls
niclif sicher ist. Für unsere Frage kann die Lösung dieser
Schwierigkeiten übrigens auf sich beruhen ; in jedem Falle ist
vom Übersetzer auch hier der Sinn geändert, denn weder
Schmelztiegel noch Werkstatt kann das griechische Wort bedeuten.
Man muss sich also mit dem griechischen Satze abfinden, so
gut es geht. Fasst man nun mit Kühl Soxifjuov substantivisch
gleich Prüfungsmittel, was doxi[uov (oder Soxifuov?) an siqh
bedeuten kann, so lautet der Satz: die Worte des Herrn sind
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90
lautere Worte, durch Feuer geläutertes Silber > ein siebenfach
gereinigtes Prüfungsmittel für die Erde (oder für das Land?) —
das wäre noch die glimpflichste Übersetzung 1 , aber was ist
damit anzufangen? Einen erträglichen Sinn ergibt nur die
adjektivische Fassung von doxCfjuov: die Worte des Herrn sind
lautere Worte, durch Feuer geläutertes echtes Silber für das
Land, siebenfach gereinigtes. Die Heiligen haben abgenommen,
Falschheit und Trug machen sich breit, aufgekommen ist ein gross-
sprecherisches Geschlecht ; da verheisst Jahve Hilfe den Elenden,
und mitten in aller Untreue sind seine Worte der lautere,
bewährte Hort des Landes. So etwa fügt sich der Satz in
den Gedankengang des griechischen Psalms ein.
Auch die Überlieferung der LXX endlich gewährt noch
Zeugnisse für die Existenz unseres Adjectivums. 1 Chron. 294
bietet B* b statt dfwuefov Soxifxov die Lesart dgyvgiov doxifjuov.
Dieselbe Vertauschung von ioxipog und äoxtfuog, $ie uns aus
den Papyri und den neutestamentlichen Handschriften bereits
bekannt geworden ist, zeigt Sach. 11 ia : für ioxiyyov bieten n c - * •"
Q* (Marchalianus, 6. Jahrh. n. Chr., Ägypten) doxifuor, Q* <Jo-
x(fX€lOV.
ixräveia, ixxsv&$.
Die ethische Bedeutung Beharrlichkeit (2 Macc. 14 88, 3 Macc.
6«, Judith 49, Cic. ad AMic. 10, 17, 1, Act. Ap. 26?) findet
sich auch IMAe 1032 io (Karpathos, 2. Jahrh. v. Chr.) rar
nätfav sxvävsiav xal xaxona&fav nagsxofievog. Entsprechend
steht ix%€vw$ Zeile 2 derselben Inschrift.
Zu Act. Ap. I10, Luc. 244 A etc. nur spärlich nachgewiesen;
vergl. BU 16 Ria (Faijüm, 159/160 n. Chr.) xQ<o[fi\ävov iQsatg
€<f%hq<f€<fi*
1 r V YÜ könnte auch als instrumentaler Dativ zum Verbum gezogen
werden; aber dann wird der Satz noch orakelhafter. — Die Andeutung
von Obeher ■ 340 am Ende des Artikels. $oxL(jliov habe ich nicht ver-
sanden.
• Verbesserte Lesung Nachtrag S. 395.
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»1
xaxond&eia resp. xaxona&la.
Clavis 9 222 gibt für das gewöhnlich xaxond&sux ge-
schriebene Wort Jac. 5 10 nur die Bedeutung vexatio, calamitas,
aerumna an, und Beysghlag 1 weist die Bedeutung vexationum
patientia ausdrücklich ab. Wenn Cremer 8 749 die Stelle ebenso
unter Leiden, Mühsal, Unglück registriert, so kann das nur
ein Versehen sein ; denn er bringt sie drei Zeilen später auch
unter der anderen Bedeutung Ertragen des Leidens. Für diese
spricht der Zusammenhang (wiewohl ich es nicht für unmög-
lich halten kann, dass Jakobus auch gesagt hätte nehmt euch
ein Beispiel im Leiden und Dulden an den Propheten). Nach
den Angaben der Clavis könnte es scheinen, als sei das Wort
in diesem Sinne nicht zu belegen. Aber zu den von Cremer
citierten Stellen 4 Macc. 9 s und Plut. Num. 3,5 kommen in-
schriftliche Belege. IMAe 1032 10 (Karpathos, 2. Jahrh. v. Chr.)
rav n&aav ixxäveu^v xal xaxona&iav nccQ€%6fievo<; ergibt sich
die Bedeutung aus der Zusammenstellung mit ixrtvtia, ähnlich
Perg. 252 16 f. (frührömische Zeit, also nach 133 v. Chr.) rmv
T€ €xxo[Ai[dcov] inifieAeJa xal xaxona&ia di€i[nciv %u dsovxa
na]<fav imavQoqjijv inotjifazld]™. FrXnkel S. 184 übersetzt
hier zwar Mühe, aber der Zusammenhang ergibt, dass nicht
Mühe im passiven Sinn von Mühsal gemeint ist, sondern das
aktive Bemühung. Für diese »Abschwächung des Begriffes«
citiert FrXnkel noch die Ehreninschrift des Gymnasiarchen
Menas aus Sestos (Dittenberger, Sylloge 247) Zeile 4 und «8.
W. Jerusalem * bemerkt zu diesen Stellen aus der Inschrift von
Sestos (ca. 120 v. Chr.), das Wort bedeute ursprünglich »natür-
lich« Erleiden von Unglück, in der Inschrift aber allgemeiner
Anstrengung, Ausdauer, welche Bedeutung auch in gleichzeitigen
Inschriften begegne und bei Polybios viel häufiger sei, als die
gewöhnliche.
Man wird vielleicht einwenden, es seien eben zwei ver-
schiedene Wörter mit verschiedener Bedeutimg. Aber selbst
zugegeben, dass xaxonaüia eine andere Bildung ist als xaxond-
1 Meter XV* (1888) 222.
9 Wiener Studien I (1879) 47.
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92
&€ia\ so ist doch immer noch die Frage, ob Jac. 5io das
herkömmliche xaxona&etag nicht etwa doch itacistische Schrei-
bung von xaxonaöiag ist. Ich möchte mich mit Westcott
und Hort für diese Möglichkeit entscheiden und xaxona&iag
schreiben (so B* und P).
xardxQifia.
Das seltene Wort ist ausser Rom. 5ie. is, 81 nur Dion.
Hai. 6, 61 nachgewiesen. Um so weniger dürfen folgende
Stellen übersehen werden. In dem Kaufvertrag PER I (Fai-
jüm, 83/84 n. Chr.) heisst es Zeile 11 f. von einem Grundstücke,
es werde dem Käufer übergeben werden xad'aod dno navrog
dg>€iXrj/xavog dno (a&v drjfjuxftov xsXsafxaToov (le) ndvrwv xal
[fottgcov sljdcSv xal doiaßtov* xal vavßtov xal doi&fJurjTixaiv
xal imßoXffi xco/jtrjg xal xccTaxQifxdrcov ndvrwv xal navxog
eüSovg , ähnlich Zeile 31 f. xa&aod d[no] dr^jtoaitov teXsüfuinov
xal im\yo~\aq>mv naticov xal doxaßiwv xal vavßiwv xal dq&-
[Atftixov (b%) [xal imß]oXijg x\wfxr]g xal xaraxQifiaT](ov ndvctüv
xal navxog sUovg. Entsprechend steht in dem Kaufvertrag
PER CLXXXVIHuf. (Faijüm, 105/106 n. Chr.) xa&agd dnd
fAkv drjfioaicov teXetifMittov ndtvm 1 xal Smyoaqfwv naöwv
(15) inißoXfjQ xw\ji\rjg xal [xara]x[()i]iudz(ov ndvxmv xal
n[avr]6g sUovg. Offenbar steht xaraxQifutta an diesen Stellen
in einem technischen Sinne; es müssen irgend welche Belas-
tungen eines Grundstückes gemeint sein. Wesselt übersetzt die
erste Stelle so : frei von jeder Geldschuld, frei von allen Rück-
ständen der öffentlichen Umlagen aller Art, der Artaben-,
NauUen- und Evidenehaltungssteuern, der Zuschläge der Orts-
gemeinde, kurz allen Zahlungen jeder Art; Zeile 82 desselben
Papyrus gibt er [xaTaxgifidv]oov durch Steuern wieder. Ob
diese Übersetzungen richtig sind, möchte ich bezweifeln, ohne
freilich selbst imstande zu sein, das Wort sicher zu erklären.
Ich vermute jedoch, dass es eine durch ein richterliches Urteil
erfolgte Belastung, eine Servitut bezeichnet. Vielleicht darf
1 Näheres bei Wineb-Schmiedel § 5,13 c (S. 44 f.).
* So, nicht ä(>taßia>t[...] ist auch BU 233 n zu lesen.
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man übersetzen gerichtliche Belastung. In der Konsequenz
dieses Gebrauches scheint mir die von früheren Lexikographen
angenommene, von Clavis 8 und Cremer 8 nicht mehr berück-
sichtigte Bedeutung poena condemnationem sequens besonders
Rom. 81 zu liegen, vgl. Hesychius xardxQi/ia' xavdxQutts,
xatadixt],
fxaQTVQOVfJbat,
Im Sinne eines Ehrentitels wohl bezeugt sein steht das
Wort, namentlich das Parücipium, oft in der Apostelgeschichte
und anderen altchristlichen Schriften; ebenso schon IMAe832i6
(Rhodos, vorchristlich ?) von einem Athenepriester itafrrveq&ävTa
xal 0T£(pav<D&evra, 2u (Rhodos, 51 n.Chr.) xal fia^rvgTj&ävrwv
tcöv dvSQwv jedenfalls in demselben Sinne. Auch in Palmyra
finden wir diesen Ehrentitel: Waddington 2606a (2. Hälfte des
3. Jahrh. n. Chr.) heisst es von einem Karawanenfuhrer [juxq-
tVQTj&ävra vnd t£v aQxennoQcov. 1 Die Konstruktion mit in 6
steht hier wie Act. Ap. 10 ss, 16s, 22i2. Ebenso in der In-
schrift aus Neapel IGrSI 758 10 1. (2. Hälfte des 1. Jahrh. n. Chr.)
/A€fJUXQTVQ7]fläV0V V<p rjfJUÜV Öid TS rfv XWV TQOTVMV XOtffUOTtJTa.
lAsvaxcU.
Zu dem späten pleonastischen xai nach perd Phil. 4a 8
vergleicht Blass 8 mit Recht avv xai Clem. 1 Cor. 65 1. In den
Papyri ist mir für pstd xai nur BU 41 2 6 f. (4. Jahrh. n. Chr.)
aufgefallen ; avv xai dagegen steht öfter , so in den Faijümer
Papyri Bü 179 19 (Zeit des Antoninus Pius) 4 , 515 n (193 n.Chr.),
362 VI 10 (215 n. Chr.).
ÖtfjtoVlOV.*
Stellen, die älter sind als Polybius (f 122 v. Chr.), werden
für die Bedeutung Sold in der Clavis*, auch bei Thayer, nicht
angegeben ; erst wenn man, ihrem Hinweise folgend, bei Sturz,
* Ich citiere nach Mommsen, Römische Geschichte V 4 , Berlin 1894, 429.
f Bibelstudien 58 Anm. 2.
• Gr. des Neutest. Griechisch 257.
4 Berichtigte Lesung Nachtrag S. 357.
6 Bibelstudien 145 f.
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94
De dial. tnac. 187 nachschlägt, findet man, dass nach Phry-
nichus bereits der Komiker Menander (f 290 v. Chr.) das Wort
so gebraucht haben soll. Bald darauf ist es in dem inschrift-
lich erhaltenen Vertrage des Königs Eumenes I. mit seinen
Söldnern Perg. 13t. is. u (bald nach 263 v. Chr.) mehrfach zu
lesen, immer im Singular. Man beachte Zeile i die Verbindung
otpoiviov XafißavHv wie 2 Cor. 11s. In den Papyri wird der
Singular vom Soldatensold gebraucht Bü 69 s (Faijüm, 120 n.
Chr.), vom Lohn der tSQoyvXaxaq 621 12 (Faijüm, 2. Jahrh. n.
Chr.), vom Lohn des Weinbergsschützen 14 V 20 (Faijüm, 255
n. Chr.), der Plural vom Lohn eines anderen Arbeiters ebenda
Vit; an der Stelle III 27 steht das Wort ebenso, aber abge-
kürzt, so dass man nicht erkennt, ob der Singular oder der
Plural gewählt war.
Zu der für Rom. 3 95 wichtigen Bedeutung Ericas be-
merkt Cremer 8 467, das Wort komme so nur bei Dion. Hai.
AnU. Rom. 7,37 vor, wo es Straf erlass bedeute. Im Sinne
von Erlass einer Schuld (vergl. Zeile it IcQäg pr} äftäkei oy*-
Är;[Y]* ,c ) steht es wahrscheinlich BU 624 21 (Faijüm, Zeit des
Diokletian); es kann sich hier jedoch um einen zeitweiligen
Erlass handeln. Der Sinn ist mir bei der knappen, an tech-
nischen Ausdrücken reichen Redeweise nicht völlig klar.
7taTQ07TCt()dS0T0$.
Die seither bekannten spärlichen Belege für das Wort
1 Pe. lis sind zu erweitern durch Perg. 248*9 (135/134 v.Chr.):
Attalos III. schreibt in einem Briefe an Rat und Volk von
Pergamon, seine Mutter Stratonike habe tov Jia tdv Saßd&ov
navQonaQdSmov 1 nach Pergamon gebracht.
CficcQdySwog.
Von Clavis* ausser Apoc. Joh. 4 s überhaupt nicht nach-
gewiesen. Thayer fügt Lucian hinzu. PER XXVII s (Faijüm,
1 Stratonike stammte aus Kappadokien (Fränkel S. 170).
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190 n. Chr.) steht das Wort als Epitheton eines Frauengewandes,
smaragdgrün.
trjQrjqtg.
Wie Act. Ap. 48, 5is vom Gefängnis auch BU 388 III t
(Faijüm, 2./3. Jahrh. n. Chr.) ixäXevaev 2ficigaySov xal Evxcuqov
eig *fjv TyorjGiv TTccQaSo&Tjvai.
xonog.
Zu Act. Ap. 1 Bft Xaßstv %6v xonov rfjg Suxxovlag xavxijg
xal dnoaxoXtjg vergleicht Wendt 1 Sap. Sir. 12 n. An dieser
Stelle ist allgemein von dem Platz die Rede, den ein
Mensch im Leben einnimmt Instruktiver, weil es sich hier
ebenfalls um eine Stelle innerhalb eines fest geschlossenen
Kreises handelt, ist der technische Gebrauch des Wortes in
einer Weihung der aus 35 oder 33 Mitgliedern bestehenden
pergamenischen Genossenschaft der vpvwdol &eov Isßaarov
xal &eäg Pwprjg Perg. 374 Bai ff. (Zeit des Hadrian) xotg <M
dv[d\7iavo[xäroig elg Xißavov ngoxorjüei 6 aQ%<ov (irjvägux) u\
a dnoXi'jipexai naqd xov eig xov xonov aixov eiciovxog}
Fränkel S. 266 übersetzt: »Zu Weihrauch für die Verstorbenen
soll der Beamte (der Eukosmos) 15 Denare vorschiessen, welche
er von dem an Stelle des Toten in den Verein Eintretenden
zurück erhalten soll.«
Zu xonog vom Sitzplatz Luc. 14 10 vergl. Perg. 618 (Zeit?),
wo xonog wahrscheinlich den Theaterplate bezeichnet; als
sichere Fälle dieses Gebrauchs nennt Fränkel S. 383 GIG 2421
= Lebas II 2154 (Naxos); Lebas 1724 e (Myrina) unter Verweis
auf Bohn-Schuchhardt, Altertümer von Aegae S. 54 No. 7.
1 Mrtrb ni«/ T (1888) 52.
8 Fränkel S. 267 bemerkt dazu, dass elaievai eis tov xonov stehe wie
slaievat bU <*QX 1 l y ( z - B* ß^ 6 £• Neaira 72, Plutarch Praec. ger. reip.
813 D). 'Agm steht ebenso Judas • cf. LXX Gen. 40«.
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Abkürzungen.
Bibelstadien S. VII.
Blass, Gr. S. 2.
Bü S. 7.
A. BuTTMANN S. 29.
CIA sbs Corpus Inscriptionutn Atti-
carutn.
CIG = Corpus Inscriptionutn Ghrae-
carutn.
CIL = Corpus Inscriptionutn Lati-
narutn,
Clavis* S. 4.
Cremer 8 S. 4.
Dittekbebgkr = Guil. D. , Sylloge
inscriptionutn Graecarum, Lipsiae
1883.
Fleck. Jbb. = Fleckeiseh's Jahrbücher.
Fhankel S. 6.
GGA = Göttingische gelehrte An-
zeigen.
HApAT = Kurzgefasstes exegetisches
Handbuch zu den Apokryphen des
A. T., 6 Bde., Leipzig 1851—60.
HC = Hand-Commentar zum N. T.
IGrSI S. 28.
IMAe 8. 6.
Kemhedy S. 40.
Lbbas = Ph. Lkbas et W. H. Wad-
DraoTON, Inscriptions grecques et
latines recueillies en Grhce et en
Asie Mitteure.
Meter = H. A. W. Meyer, Kritisch-
exegetischer Kommentar über das
N. T.
Notices XVin 2 S. 29.
PER S. 7.
Perg. S. 6.
Thayer S. 4.
ThLZ = Theologische Literaturzei-
tung.
TU = Texte und Untersuchungen zur
Gesch. d. altchristl. Literatur.
Waddington, siehe Lebas.
Winer-Lünemann oder WlNER 1 = G. B.
Winer, Grammatik des neutesta-
mentiichen Sprachidioms, 7. Aufl.
von G. Lünemann, Leipzig 1867.
Winer - Schhiedel = dasselbe Werk,
8. Aufl. neu bearbeitet von P. W.
Schmiedel, I, Göttingen 1894; II 1,
1897.
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In die es.
(Die Zahlen sind Seitenzahlen.)
I.
a wechselnd mit € 10.
-a, ~ag im Imperfekt 19.
'AßQadfj, 15.
'AßQaäfMos 15.
Aßgapos 15.
«ydnri 26 ff.
dyyaq&oto 10.
«yw 18.
adoXog 84.
tiff d&hqiny 55 f.
— — x<u «XV£Ct>-
<r<v 55 f.
d^hrjaic 55 f.
dxarctyvöxnros 28 f.
'AxvXctSy -a 15.
— , -ov 15.
kxv'AAa; 15.
äXaßaQxW 12.
aAa/fen' 11 f.
dXXoiqioBniaxonog 51.
dfiaQtia 52.
äfittQtiav 6<pUX(t) 52.
d{xetav6r\Tog 84.
-<w für -a<w 19.
av ersetzt durch eäV 30 ff.
dyayiyqanxai 77 f.
dyanifinm 56.
dra<n(>i<pofjuxi 22.
aVaor^og»} 22.
ävdidovvta 20.
«ixfyaAoy*« (?) 47.
dvöqacpovm (!) 47.
aycfyoyloysio»' 47.
dyfyoXoyia 46f.
äyefioi 75.
ävoLyto 17.
dytlXrjfXxpic 51.
iiyrtTrafr^o]; 15.
c$£t'a>? tov #«ov 75 f.
dnex^y 56.
otto 24. 44. 54.
dnoMh<o 20.
dnoxQifia 85.
«7to to» yvy 80 f.
daio%ii 56.
dqaßuQXW 12.
dqaßoiy 11 f.
ttf&a* 11.
dqeaxeia 51.
^€Ta f 11.
dQXSTOS 85.
a(>7ra£ä> 18.
dQQctßwy 11 f. 56.
«tafl 95 -
-a* 16 f.
-a<w für -a* 19.
dandCofuci 85.
JBapyvJUcura 17.
J5a^j/a 16.
Baqyaßdg 15 ff.
BaQvaßovg (?) 16.
JSa^a* (?) 16.
Baqveßovs 16.
BaQzaqdg 16 f.
ßa<n<%(o 19. 85.
ßeßaifa 56.
tfc ßeßaiaxny 56.
ßsßaLaxjig 56.
ßidZofjuu 85 f.
yeyoyay 19.
xara ro yeyqafifxivov 78.
yiyqantai, 77 f.
yeydpsvos 18 f.
x«t« yeveaiv 67.
yeyq&eis 12.
yeyrjfxa 12.
yevTjfiaToyQcupea) 12.
y&vvdo) 12.
yevrri&eis 12.
yiyyrifJLa 12.
yeyöfierog 18.
yLyofiai 12. 18 f. 19.
to yyrpiov 78.
xar« raff yqatpdq 78.
xar« r^y yQcupqy 78.
yQaqxo 77 f.
JaXpatia 10.
(fafytt*r*xij 10.
cföfoxtt 20. [78
$iri<nv, deqtreie noiovfxai
7
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98
JeXuavia 10.
feXfiatixri 10.
fe&ay dido)fU 78 f.
g di<f(oiui 78 f.
fe&av Xafxßayeiy 79.
g Xctfißdrety 79.
JeQjUCCTLCC 10.
diayiy^antai 78.
(fiaxoi'ü) 57.
«Hufe 20.
&l(f0VVT0£ 20.
dVcföco 20.
(f/cfa) 20.
efcd« 20.
<fid<o/Ai 20.
6 ist La 86.
sif to tiirivexeg 79.
to tioxipsioy 86 ff.
ro doxifilov 86 ff.
ro Soxlynov (?) 86 ff.
tfoxifiios 86 ff.
doxtpog 88 ff.
JoQxüg 17.
oWiv 15.
övvopcu und duVai für
dvvafzai 21.
o^iJo 15.
dW 15.
oVw (Zahlwort) 15.
dwuV 15.
« wechselnd mit « 10.
frV 29 ff.
6«^ mit Indikativ 29 f.
€«v für «V 3. 30 ff.
iß(cota£ay 19.
eyy«(>£t;ü> 10.
iysvännv 18 f.
eyqatf/eg 20.
fiTfc/cft 20.
€#o? 79.
xaT« to ett-off 79.
«7 judy 36.
ei pjj 34.
ei ju»J t« «*' 32.
t? (et?) yir[v 33 ff.
et /-ii}*' 34.
-da 9 f.
einooei 30.
ei^xe? 20.
«fc 23. 25.
fr xiav reaffägayy avi-
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II.
Aorist 18 ff.
Apokalypse des Johannes, Methode
der Auslegung 68 ff . — IVer 68 ff.
ZefcAe» des Tieres 68 ff.
Apokope der Präpositionen 20.
Augment 17. 19.
Barnebo 16.
»Biblisches« Griechisch 1 ff.
»Biblische« Wörter und Konstruk-
tionen 26 ff.
Blass 1 ff. u. 0.
2?ucA der Menschheit 1.
Charagma 68 ff.
Clavis* 4 u. ö.
Codd. Sergii ? 42.
Crbmeb, H. 4 ff. u. 5.
Dalmatia 10.
Deklination 14 ff.
Delmatia 10.
Eigennamen 15 ff.
eJeow 37.
Episkopen 57 f.
Formelhaftes 19. 22. 24. 25 f. 32. 33 ff.
41. 48. 48 f. 55 f. 57. 75-84.
Formenlehre 14-21.
Genossenschaften, Sprachgebrauch
59 f. 95.
Geiitm, W. 4 u. ö.
Hebraismen des N. T. 5. — angeb-
liche 22—26. 33 ff. 40 f. 75. —
»unvollkommene« 23.
HerrtUag 45 f.
Imperfekt 19.
Inschriften 1 ff. 6 ff. u. ö.
Johannes der Theolog 58 f.
Juden 49 f. 59.
»Judengriechische« Wörter und Kon-
struktionen 26 ff.
Juristische Ausdrücke 24 ff. 28. 41.
48. 54 f. 55. 56. 57. 58. 59 f. 60.
65. 66 f. 67. 70 ff. 76 f. 77 f. 79.
80f. 82f. 84. 85. 92f. 94.
Kaiserstempel, römische 70 ff.
Kaisertag 45 f.
KaufverMge der Papyri 70 ff.
Konjugation 18 ff.
Konsonanten wandel 11 ff.
Lexikalisches u. Syntaktisches 22—95.
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101
Makkabäerbücher 7.
mons olivarum 39.
mons öLiveti 39.
»Neutestamentliches« Griechisch 1 ff.
»Neu testamentliche« Wörter und Kon-
struktionen 26 ff.
ölberg 36 ff.
Orthographisches 9—13.
logisches 9. 11 f.
Methodo-
Papyri 1 ff . 7 f. u. ö.
Perfekt 19 f.
Peschito 39.
Präpositionen 20. 23. 24. 25. 40 f. 44.
48 f. 54. 93.
Presbyter 60 ff.
Priester 60 ff.
Propheten. 62 ff.
Proseuche 49 f.
Sakrale Ausdrücke 23. 24. 42 f. 43 f.
49 f. 52. 53 f. 57 f. 58 f. 59f. 60ff.
62 ff. 75 f. 78. 82. 86.
Scholien, ihr eventueller Wert für
die bibl. Philologie 28.
Semitisches in griechischen Inschriften
16. 17.
Semitismen, siehe Hebraismen.
Septuaginta 1. 7. 27. 30. 33 ff. 89 f.
u. ö.
Sonntag 45 f.
Spätgriechisch 1 ff,
Synagoge 49 f.
Syntaktisches 23 ff.
Technische Ausdrücke 55—75. 82. 85.
92. 94. 95 (sieheauch Formelhaftes).
Thayer 4 u. ö.
das Tier der Apoo. Joh. 68 ff.
Verbum 17 ff.
Vokalwandel 9 ff.
Vulgata 38 f. 53.
das Zeichen des Tieres der Apoc.
Joh. 68 ff.
III. 1
Papyri.
Berliner Aegyptisehe Urkunden
(die Nachtrage sind nach Möglichkeit beachtet).
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. . 44.52.86
379 . .
. 44. 52. 86
DB VOGÜB 73
. . 16
CIL 111 Suppl. 6583 49 f.
388 it
... 36
Wiener Studien I S. 33 ff.
DlTTENBEKGER, SyllOffe 1
ST
... 43
76. 78. 91
242 .
.... 65
468 . .
... 54
Zeitschr. f. ägyptSprache
247 44 f.
.... 81
Ephemeris e\
vigraphica
und Alterthumskunde
252t .
.... 81
V S. 156
. . 25f.
XXXI S. 102
. . 63f.
S. 91 Z. la v. u. lies 246 st 247.
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107
Bibelstellen. 1
(Griechisches Altes Testament mit Apokryphen, Neues Testament).
Genesis
22 17
23 1«
40«i
41 1
45»
35
88
95
86
86
Leviticus
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Numeri
14« 33
23i 27
33.7 f. 17
Deuteronomium
1 le ,57
— ti 27
27«6 76f.
1 Ghronicorum
28. 18
29i 88. 90
2 Ghronicorum
9it 88
Judith
lit
2.7
4»
14.
27.
Hiob
Psalmi
11 [12] 7 . . . 89f.
127 [128]. . . 47 f.
143 [144] i. . . 47 f.
Proverb
27.
. 89
SapientiaSalomonis
3. 76
Siracides
12 it 95
Sacharia
11. 75
— «. 90
Jeaaia
57 47f.
Jeremia
31 [38] io , . '. . 53
Baruch
2.. 33
Ezechiel
33.7 33
34. 33
33
35. 33
53
365 33
90
38i. 33
1 Maccabaeorum
47 f.
6.8 79
33
8.o 59
11*
13»
79
79
79
79
2 Maccabaeorum
1. 42
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4.* 79
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11 1. 59
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— .. 59
12n 79
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— 4. 46f.
13.. 79
14i. 79
—.. 90
3 Maccabaeorum
3 7 83
641 90
4 Maccabaeorum
9. 91
Matthaeus
1 81
2i.f. 81
-i 81
-.. 81
1 Nicht zu allen behandelten Formen und Wörtern sind die Stellen
angegeben, vergl. die Bemerkung S. 14.
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Didache 13s .. . 63
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Von demselben Verfasser erschien in unserem Verlage:
Bibelstudien.
Beiträge,
zumeist aus den Papyri und Inschriften,
zur Geschichte
der Sprache, des Schrifttums und der Religion
des hellenistischen Judentums und des Urchristentums.
Mit einer Tafel in Lichtdruck.
1895. gr. 8. XII, 297 S. Mk. 8.—.
Die neutestamentliche Formel
„in Christo Jesu".
1892. gr. 8. X, 136 S. M. 2.50.
Johann Kepler und die Bibel
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1894. 8. 36 S. M— .60
Harburg i. H. I. 6. Elwert'sche Verlagsbuchhandlung.
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1. 0. Elwert'sehe Terlagsboehhandlug, Marburg i. H.
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Marburg. Predigten. 3 Hefte in 1 Band. 8. VI, 111. IV,
107. u. IV, 147 S. 3.40. Gebunden in Leinwand 4.50
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—, Der Text des Buches Hiob untersucht. Erstes Heft. Kapitel
I— XIV. gr. 8. IX, 89 S. 2.80
(Der zweite Teil ist im Druck).
Heinrici, C. F. 0., Schriftforschung und Schriftautorität. 8*
31 S. —.60-
Herrmann, W., Der evangelische Glaube und die Theologie
Albrecht Ritschis. Rektoratsrede. 2. Aufl. gr. 8. 30 S. —.60
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ihren Kunst- und Geschichtsdenkmälern. 2. vermehrte und
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in ihrer geschichtlichen Entwickelung untersucht und dar-
gestellt, gr. 8. VI, 254 S. 6.40
Kfilz, E. 0., Die epistolischen Perikopen, auf Grund der besten
Ausleger älterer und neuerer Zeit exegetisch und homiletisch
bearbeitet. 2 Bände, gr. 8. VI, 328 S. u. 327 S. 6 —
Ley, J., Historische Erklärung des 2. Teil des Jesaja, Kapitel
40 bis Kapitel 66 nach den Ergebnissen aus den babylonischen
Keilinschriften nebst einer Abhandlung: Ueber die Bedeutung
des »Knecht Gottesc. gr. 8. XII, 160 S. 3.—
Mangold, W., Der Römerbrief und die Anfänge der römischen Ge-
meinde. Eine kritische Untersuchung, gr. 8. VIII, 183 S. 2.50
— , Der Römerbrief und seine geschichtlichen Voraussetzungen.
Neu untersucht, gr. 8. XIII, 368 S. 7.20
— , Drei Predigten über Johanneische Texte. 12. VIII, 51 S. —.50
Mirbt, C, Die Wahl Gregors VII. 4. 56 S. 2.—
-—, Die Religionsfreiheit in Preussen unter den Hohenzollern.
Rede zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers
und Königs am 27, Januar 1897 in der Aula der Universität
Marburg gehalten, gr. 8. 21 S. —.50
Eönsch, H., Itala und Vulgata. Das Sprachidiom der urchrist-
lichen Itala und der katholischen Vulgata unter Berücksichtigung
der römischen Volkssprache durch Beispiele erläutert. 2. berich-
tigte und vermehrte Ausgabe, gr. 8. XVI, 526 S. 6.—
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Marburg. R. Friedriche Universitäts-Buchdruckerei
(Inhaber Karl Gleiser).
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