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_ __PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
I. Beilage. Halle a. S., 7. Oktober 1917. Nr. 79080.
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Zur Herbeiführung eines ehrenvollen Friedens
werden die gewaltigen Ergebniffe der Kriegs Anleihen
ebenfo in die Wagfchale fallen, wie unfere durch
óas Schwert errungenen großen Erfolge -- -
Darum 3eichne!
—
AT AED ver
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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.
Herausgegeben von Geh, Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSERE,
7. Oktober.
Vom photographisehen Urheberreeht in Deutsehland
und Oesterreieh-Ungarn,
Von Syndikus Fritz Hansen in Berlin,
Wie kürzlich berichtet wurde, sind jetzt
in Oesterreich Erhebungen darüber angestellt
worden, wie es möglich sei, die Gesetzgebung
der verbündeten Staaten auf dem Gebiete des
Urheberrechts in Uebereinstimmung zu bringen
oder einander zu nähern. Diese Frage ist
ausserordentlich wichtig, namentlich im Hinblick
auf die grosse Bedeutung, die die hochentwickelte
Drucktechnik in Deutschland und Oesterreich-
Ungarn für den gesamten weitverzweigten Buch-
und Kunsthandel hat. Die modernen, auf photo-
mechanischer Grundlage beruhenden Druckver-
fahren sind es namentlich, die mit ihrer Fülle
der mannigfachsten Erzeugnisse zu einer Rege-
lung auf diesem Gebiete geradezu drängen.
Denn bei allen diesen photomechanischen Re-
_ produktionsverfabren, die im Buch- und Kunst-
druck Anwendung finden, handelt es zich um
Werke, für welche die Gesetze über den Kunst-
und Photographieschutz Anwendung finden. Die
Urheberrechtsgesetzgebung Oesterreich - Ungarns
unterscheidet sich aber auf diesem Gebiete ganz
wesentlich von der Deutschlands und es er-
scheint angebracht, einmal in gedrängter Form
die Hauptpunkte des in Betracht kommenden
österreichisch - ungarischen Urheberrechts im
Gegensatze zum deutschen Urbeberrecht sowie
den Staatsvertrag zwischen Deutschland und
Oesterreich - Ungarn zu erörtern.
1. Das Urheberrecht an Werken
der Photographie in Oesterreich. —
Allgemeines. |
Vergleicht man die Bestimmungen des öster-
reichischen Urheberrechts an Werken der
Literatur, Kunst und Photograpbie mit den
Bestimmungen der dafür in Deutschland in Be-
tracht kommenden Gesetze, so ergibt sich zu-
nächst, dass das österreichische Gesetz im Auf-
bau und in der Form dem deutschen Gesetze
vorzuziehen ist. Was dagegen den eigent-
lichen Inhalt der Gesetze betrifft, so sind die
österreichisch- ungarischen Urheberrechtsgesetze
zweifellos nicht mehr zeitgemäss und nicht so
geeignet, den praktischen Bedürfnissen zu nutzen,
wie das deutsche Urheberrecht. Vor allem ist
[Nachdruck | verb oten.]
im österreichischen Gesetze nicht auf die fort-
geschrittene Rechtsentwieklung des Auslandes
Rücksicht genommen, was schon allein daraus
hervorgeht, dass alle die Fehler, die im alten
deutschen Urheberrechtsgesetz, bezw. im Photo-
graphieschutzgesetz enthalten waren, vom öster-
reichischen Gesetze, das 19 Jahre später ge-
schaffen wurde, übernommen worden sind,
obgleich bei Schaffung des österreichischen
Urheberrechtsgesetzes von 1895 die Fehler des
deutschen Kunst- und Photographieschutzgesetzes
schon längst bekannt und öffentlich kritisiert
waren. So kommt es, dass trotz aller formellen
Vorzüge das österreichische Gesetz nicht den
praktischen Bedürfnissen der neuen Zeit ge-
nügend Rechnung trägt. |
Das österreichische Gesetz vom 26. Dezember
1895, betreffend das Urheberrecht an Werken
der Literatur, Kunst und Photograpbie, schützt
Photographien, die im Inlande erschienen sind,
ferner solche, deren Urheber. österreichische
Staatsbürger sind, mag das Werk im In- oder
Auslande oder überhaupt nicht erschienen sein.
Bei Werken von Ausländern, wenn sie im
Deutschen Reiche erschienen sind, und bei
nicht erschienenen Werken von deutschen Staats-
angehörigen findet dieses Gesetz, sofern die
Gegenseitigkeit gemäss dem Uebereinkommen
zwischen Deutschland und Oesterreich - Ungarn
vom 30. Dezember 1895 gewährleistet ist, mit
der Massgabe Anwendung, dass der Schutz
nicht länger dauert als im Deutschen Reiche
selbst. Für andere Werke besteht der Schutz
nach Inhalt der Staatsverträge. Das Urheber-
recht bezieht sich auf das Werk als Ganzes
und auf die einzelnen Teile desselben.
Der Kreis der geschützten Werke der Lite-
ratur ist genau angegeben. Als solche werden
angesehen Bücher, Broschüren, Zeitschriften,
Briefsammlungen und alle sonstigen Schriftwerke
aus dem Bereich der Literatur. Dramatische,
musikalische und choreographische Werke, lite-
rarischen Zwecken dienende Zeichnungen, die
nicht als Kunstwerke zu betrachten sind, Vor-
träge zum Zwecke der Erbauung, Belehrung
oder Unterhaltung, Werke der Tonkunst mit
40
246
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.
oder ohne Text. Am schärfsten zeigt sich der
Unterschied zwischen dem deutschen und dem
österreichischen Urheberrecht in bezug auf den
Schutz von Werken der Photographie, was um
so mehr Beachtung verdient, da als Werke der
Photographie auch alle Erzeugnisse der weit
verzweigten photomechanischen Reproduktions-
technik gelten.
Als Werke der Photographie im Sinne des
österreichischen Gesetzes sind also alle Erzeug-
nisse anzusehen, bei deren Herstellung ein
photographischer Prozess als notwendiges Hilfs-
mittel benutzt worden ist.
Der Urheberrechtsschutz umfasst aber nur
die Vervielfältigung auf photographischem Wege.
Eine Photographie ist also dem Urheber gegen
Nachbildung geschützt, wenn diese Nachbildung
in Autotypie, Lichtdruck, Heliogravure, kurzum
mittels eines photomechanischen Verfahrens er-
folgte. Wird dagegen nach einer Photographie
eine Lithographie oder eine Zeichnung ber-
gestellt oder ein Bild gemalt, kurz, erfolgt die
Reproduktion auf manuellem Wege, so kann
der Urheber der Photographie dagegen nichts
tun. Es findet sich hier im österreichischen
Gesetze die Bestimmung des alten deutschen
Photographieschutzgesetzes von 1876 vor, das
gleichfalls nur einen Schutz gegen Nachbildung
der Photographie auf mechanischem Wege ge-
währt. Ebenso findet sich hier auch, wie neben-
bei bemerkt sein mag, in dem geltenden öster-
reichischen Gesetze eine Bestimmung des alten
deutschen Kunstschutzgesetzes wieder, nach
welcher die an Erzeugnissen der Industrie
rechtmässig angebrachten Nachbildungen von
Werken der bildenden Künste gegen weitere
Nachbildung an solchen Erzeugnissen keinen
Urheberrechtsschutz geniessen, sondern nur
unter Musterschutz gestellt werden können.
Das ist jedoch praktisch ziemlich bedeutungslos.
Als erschienen gilt ein Werk der Photo-
graphie schon an dem Tage, an welchem das
Werk selbst oder eine Nachbildung oder Ver-
vielfältigung zuerst öffentlich ausgestellt wurde.
Wichtig ist auch die ins Urheberrecht eingefügte
verlagsrechtliche Bestimmung, nach welcher
über Beiträge, die unter dem Schutze des Ur-
heberrechts stehen, und in periodischen Werken,
also Zeitschriften. usw., erschienen sind, der
Urheber, falls nichts anderes vereinbart ist,
ohne Einwilligung des Herausgebers ander-
weitig verfügen kann, wenn seit dem Erscheinen
2 Jahre vergangen sind.
Bis. zum Gegenbeweise gilt als. Urheber
eines erschienenen Werkes derjenige, dessen
wahrer Name beim Erscheinen als der des Ur-
hebers angegeben worden ist. Wurde das Werk
durch Verbreitung von Vervielfältigungen oder
Nachbildungen herausgebracht, so muss bei
photographischen Werken der Name auf dem
Werke selbst oder auf dem Karton, auf welchem
dieses befestigt ist, angegeben sein.
Eine weitere Eigenart des österreichischen
Urheberrechts im Gegensatz zum deutschen be-
steht darin, dass es für die belletristischen,
wissenschaftlichen und technischen Artikel in
Zeitschriften den Urhebern zwar auch den
Schutz gewährt, jedoch nur, wenn an der Spitze
dieser Arbeiten die Untersagung des Nachdrucks
ausgesprochen ist. Das deutsche Urheberrecht
dagegen erklärt den Abdruck von Ausarbeitungen
wissensehaftlichen, technischen oder unterhalten-
den Inhalts auch dann für unzulässig, wenn ein
solcher ausdrücklicher Vorbehalt der Rechte
fehlt.
Sehr präzis setzt sich das österreichische
Urheberrecht mit den im Dienstvertrage her-
gestellten Arbeiten auseinander, indem es be-
stimmt, dass bei gewerbsmässig hergestellten
Photographien die Rechte des Urhebers dem
Inhaber des Gewerbes zustehen.
Eine besondere Bestimmung, die wiederum
dem alten deutschen Photographieschutzgesetz
entnommen wurde, ist die über das Besteller-
recht an photographischen Porträts. Denn bei
Porträtaufnahmen, die gegen Entgelt geliefert
wurden, stehen nach österreichischem Recht
genau so wie früher nach dem deutschen Ur-
heberrechtsgesetz von 1876 die Rechte des
Urhebers dem Besteller zu. Ausserdem wird
noch besonders bestimmt, dass bei photogra |
schen Porträts die Ausübung des —— —
in allen Fällen an die Zustimmung der dar-
gestellten Person oder ihrer Erben gebunden
ist. Eine Ausnahme bilden nur Porträts zu amt -
lichen Zwecken. Die persönlichen Interessen
des Urhebers werden natürlich im österreichi-
schen Urheberrecht ebenfalls berücksichtigt. So
ist z. B. die Zwangsvollstreckung in das Urheber-
recht gegen den Urheber und seine Erben ebenso
wie nach dem deutschen Rechte ausgeschlossen.
Dagegen sind solche Massregeln gegen den
Urheber und seine Erben zulässig in bezug auf
vorhandene Vervielfältigungen und Nachbildungen
eines bereits veröffentlichten Werkes. Bemerkens-
wert ist, dass nach dem österreichischen Gesetz
zwar die Ausübung des Urheberrechts beschränkt
oder unbeschränkt durch Vertrag oder durch
Verfügung von Todes wegen auf andere über-
tragen werden kann, nicht aber das Urheber-
reeht selbst. Dem Urheber würde also eventuell
immer noch das Recht bleiben, Aenderungen,
die er nicht genehmigt hat, zu untersagen.
Nicht unerwähnt darf auch die gewissermassen
sozialpolitische Bestimmung des österreichischen
Gesetzes bleiben, nach der ein Vertrag, durch
welchen jemand die Urheberrechte an seinen
künftigen Werken überhaupt oder an einer
ganzen Gattung derselben zu übertragen ver-
‚spricht, kraft des Gesetzes jederzeit kündbar ist.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK
Wird nun das Eigentum eines Werkes der
Photographie entgeltlich oder unentgeltlich einem
anderen überlassen, so ist darin ohne besondere
Verabredung die Uebertragung des Nachbildungs-
oder Vervielfaltigungsrechtes nicht enthalten,
eine Bestimmung, die sich mit dem $ 10, Abs. 4,
des deutschen Gesetzes vom 9. Januar 1907
deckt. Wird aber in Oesterreich das Verviel-
fältigungsmittel übertragen, so geht auch das
Vervielfältigungsrecht auf den Erwerber über.
Der Photograph also, der ein Negativ einem
anderen überlässt, hat damit auch das Verviel-
faltigungsrecht übertragen. Diese Bestimmung
steht im Gegensatz zum deutschen Gesetz, denn
in der Begründung des Gesetzes vom 9. Januar
1907 wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass durch die Ueberlassung des Negativs das
Urheberrecht nicht übertragen wird. Das öster-
reichische Gesetz bestimmt, wie schon bemerkt,
das Gegenteil.
| Wenn nun der Urheber sein Werk zum
Zwecke der Herausgabe einem anderen über-
lassen bat und innerhalb 3 Jahren die Heraus-
gabe dhne Willen und ohne Verschulden des
247
Urhebers unterblieb, 30 tritt dieser in sein
ursprüngliches Recht zur Verfügung über das
Werk ein. Er kann dann entweder Erfüllung
des Vertrages oder Schadenersatz fordern oder
über sein Werk anderweitig verfügen, ohne
verpflichtet zu sein, das bereits empfangene
Honorar herauszugeben; auch kann in einem
solchen Falle im voraus weder dem Verfall des
Verfügungsrechtes entsagt noch die Frist ver-
längert werden. Diese Vorschrift ist vielmebr
zwingend und kann unter Umständen sehr weit-
gehende Konsequenzen“ nach sich ziehen, auf
die hier näher einzugehen nicht gut möglich
ist. Dem unlauteren Wettbewerb sucht das
österreichische Urheberrecht gleichfalls entgegen-
zutreten, indem es bestimmt, dass auf Ent-
schädigung derjenige in Anspruch genommen
werden kann, der obne eine in der Sache
liegende Notwendigkeit einem Werke die Be-
zeichnnng, namentlich den Titel oder die äussere
Erscheinung eines früher erschienenen Werkes
gibt und damit eine Irrefubrung des Publikums
über die Identität des Werkes herbeiführt.
(Fortsetzung folgt.)
—r — —
R un d se h au. [Nachdruck verboten.]
— Brauntonung von Gaslichtkopien. Wasser . ı Liter,
Dipl.-Ing. Wurm-Reithmayer empfiehlt im Bromkali. . II g,
Bunxlauer ., Photograph“ Nr. 12 zur Sepiatonung rotes Blutlaugensalz 35
Eine Modifikation der Schwefeltonung. Die in
üblicher Weise angefertigten, gut gewässerten
Kopien gelangen nass oder trocken in eins der
nachstehenden Schwefelungsbäder:
a) Wasser 1 Liter,
Schwefelnatrium 30 g.
oder:
b) Wasser b ı Liter,
käufliche Schwefelammonium-
losung etwa 10 cem.
oder: |
c) Wasser è 55 N . 52 1 Liter,
Schwefelbarium . . . etwa 30 g.
Letzteres Bad hat den Vorzug, am wenigsten
zu riechen. Für seine Herstellung wird in einer
Flasche das Schwefelbarium mit dem Wasser
übergossen und durchgeschüttelt. Das Schwefel-
barium gibt hierbei an das Wasser auch Schwefel-
wasserstoff ab. Für den Gebrauch wird die
überstehende klare Flüssigkeit in eine Schale
gegossen. Da das Schwefelbariumbad mit der
Zeit ziemlich an Wirksamkeit einbüsst, verwende
man stets frischeren Ansatz.
Die Schwefelung der Bilder beansprucht
etwa 10 Minuten; es ist auf gleichmässige Be-
ung zu achten. Die Bilder zeigen hier-
nach noch keine merkliche Tonänderung, diese
tritt erst in einem Bleichbade ein, das die nach-
folgende n erhalt:
Zuvor sind die Bilder zu wässern, bis
der anhaftende Schwefelwasserstoffgeruch ver-
schwunden ist. Im Bleichbade ergibt sich all-
mählich eine bräunliche Färbung; die Bilder
bleichen nicht derart aus, wie es der Fall ohne
vorangegangene Schwefelung wäre. Das ziem-
lich starke Restbild wird nun gewässert, bis
das Waschwasser nicht mehr gelb erscheint,
und dann in einem beliebigen Entwickler zurück.
entwickelt. Es resultiert ein schönes Braun-
schwarz. Zum Schluss sind die Bilder wieder
zu wässern.
Die Tonung ist eine gleichmässige; Doppel-
tone treten nur auf, wenn die Wässerung vor
dem Bleichen keine genügende war. Der
Tonungsprozess ist auch für Bromsilberpapiere
anwendbar, doch int hier längere Zeit zu
schwefeln.
— Glykol als Ersatz für Glyzerin.
Wie die „Phot. Korrespondenz“ Nr. 679 be-
richtet, haben Eder und Albert das Glykol
(Aethylenglykoh als Ersatz des jetzt knappen
Glyzerins für verschiedene photographische
Zwecke als zweckdienlich befunden, so zum
Feuchten der Lichtdruckplatten. Die Licht-
druckplatten werden bekanntlich mittels Gelatine
und chromsaurer Salze hergestellt und müssen
während des Auflagedrucks andauernd feucht
400
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. |
erhalten werden. Alle anderen bisher peel
Ersatzmittel erwiesen sich nicht als ausreichend.
Ferner ergab sich, dass ein Gemisch von etwas
Glykol mit Alkohol und Wasser für Film-
negative, die sich beim Trocknen oſt stark
zusammenrollen, ein vollkommenes Ersatzmittel
des Glyzerins bietet. Während des Krieges
ist die Fabrikation von Glykol in grösserem
Massstabe aufgenommen worden, und sein Preis
konnte herabgesetzt werden.
2 zug
Innungs- und \Vereinsnaehriehten.
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)
Sächsischer F (H. V.).
(Schutzherr: Se. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)
Am 24. September d. J. verschied nach
langem, schwerem Leiden unser Mitglied
Karl Friedrich Klingner in Grossenbain.
Der Verstorbene hat dem Sächsischen Bunde
viele Jahre in Liebe und Treue angehört und
unsere Bestrebungen unterstützt. Wir werden
ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren!
Der Vorstand.
R. Schlegel, Vorsitzender.
Als neue Mitglieder sind gemeldet:
Herr Fritz Embruch, Photograph, Dresden . N.,
König Georg - Allee 15.
„ Willi Hanisch, Photograph, Rosswein, Garten-
strasse 44.
„ Karl Stange, Vergrössernngsaustalt, Dresden -A.
Ostbahnstrasse 8.
0
Photographiseher Verein zu Hannover
(Fachverein).;
Korporatives Mitglied des Central- Verbandes Deutscher Photo-
graphen -Vereine und Innungen (J. P.).
Einladung
zu der am Mittwoch, den 10. Oktober, abends
7 Uhr, stattfindenden Sitzung im „ Kronprinzen zu
Limmer Linden, Endstation der Strassenbahn
Nr. 6 und 14.
Tagesordnung.
t. Verlesung und Genehmigung des Berichtes der
Sitzung vom 9. Mai.
2. Bericht über die Central. Verbandstagung in Nürn-
berg.
3. Besprechung über Materialfragen.
4. Weihnachtsinserat betreffend.
5 Verschiedenes.
Im Anschluss an die Sitzung findet ein Epen
_ ferkelessen statt, und müssen sich eventuell Teilnehmer
“ bis 5 den 8. Oktober beim Unterzeichneten
melden. LA: Hans Meyer, Schriftführer,
Limmerstrasse 7.
Bericht der Mitgliederversammlung
vom 11. April 1917. '
Nach Verlesung und Genehmigung des letzten
Sitzsungaberichtes begrüsst der I. Vorsitzende, Kollege
Zurkirchen, die zahlreich besuchte Versammlung.
Mit besonderer Genugtuung bestätigt er die Anwesen-
heit mehrerer Damen und vieler hier in Garnison
liegender auswärtiger feldgrauer Kollegen und bittet,
dem Verein auch fernerhin ihr Wohlwollen zu bewahren.
Alsdann erteilt er dem Kollegen Hans Meyer -
Linden das Wort zu dem angekündigten Vortrag Über:
„Gaslicht- Papiere und deren Verarbeitung.“ An der
Hand der Schilderung des Entstehens eines Gaalicht -
äruckes versuchte der Vortragende den Kollegen die
Arbeitsweise klar darzulegen und betonte besonders
die Vorzüge des Verfahrens, die den Lichtbiläner un-
abhängig von Zeit und Tageslicht machen. Die An-
passungsiähigkeit des Papieres an die Charakteristik
oder Modulation des Negatives, die selbst von extrem
harten wie auch weichen Platten es uns leicht macht,
brauchbare Positionen zu erzielen, wurde hervor-
gehoben, ebenso die Möglichkeit, entweder schon durch
Wahl oder Modulation des Entwicklen im Tone gut
gehaltene Bilder zu erzielen, oder aber den Endton
durch verschiedene Tonungsverfahren in allerbester
Weise zu beeinflussen.
Verschiedene aufgestellte Kopierapparate wurden
erklärt, und die Vorführung des Lüdemannschen
Kartenentwicklungsverfahrens beschloss den Vortrag.
Der alsdann zum Worte gelangende Vertreter der
N. P. G., Herr Breuer-Berlin,. bedauerte, dass ihm
der Hauptinhalt seines Vortrages durch den Vorredner
leider bereits vorweggenommen sei und er sich des-
halb auf die speziellen Vorzüge und Eigenschaften
seines Fabrikates beschränken müsse.
Beiden Reduern stattete der a. den Dank
der Versammlung ab.
In sehr dankenswerter Welse waren von führen-
den Firmen der Paplerbrauche, wie Schaeuffelen,
Trapp & Münch, Schering Aktiengeselischaft,
Mimosa, Vereinigte Fabriken, Gevaert, der
N. P. G, Gratisproben ihrer Fabrikation in gromen
Mengen zur Verfügung gestellt, so dass jeder Kollege
ein anuständiges Päckchen nebst Proben von Senol und
anderen Chemikalien mit nach Hause nehmen konnte.
Eine zugunsten der Kriegsnotspende deutscher
Photographen vorgenommene Sammlung ergab 133 Mk.
Mit herzlichen Worten des Dankes wurde das
Resultat durch den Vorsitzenden bekanntgegeben, und
er schloss die interessante Versammlung. mit dem
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erschienen; der dritten Auflage gegenüber vermehrt und verbessert, bietet sie einen praktischen Lehrgang dieses
schönen Verfahrens, welcher die Selbsterlernung des Bromöldruckes ohne weiteres ermöglicht, aber auch dem-
jenigen, welcher das Verfahren bereits ausübt, wertvolle Winke und Anweisungen gibt. Die Voraussage, welche
der Autor der im Jahre 1912 erschienenen ersten Auflage des Bromöldruckverfahrens mitgab, dass dem Brom-
öldrucke in den Kreisen künstlerisch strebender Photographen die Zukunft gehöre, hat sich voll erfüllt. Das
Bromöldruckverfahren steht heute dem Range und der Verbreitung nach an der Spitze sämtlicher kuustphoto-
graphischer Verfahrensarten. Nichts ist hierfür bezeichnender als die Tatsache, dass die unmittelbar vor Aus-
bruch des Weltkrieges erschienene dritte Auflage des Buches ungeachtet der weltbewegenden ei dieser
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Das Buch enthält die Biographie Johann Heinrich Schulzes,
wohl eines der größten Gelehrten seiner Zeit auf dem Gebiete der
Medizin, ihrer Geschichte und der Philologie. Er entdeckte im Jahre
1727 jene chemische Reaktion der Silbersalze, auf der die Photo-
graphie beruht, und wendete sie als Erster auch zur Erzeugung
photographischer Abbildungen an.
Die Studie, die in die rege Forschertätigkeit an den deutschen
Hochschulen des 18. Jahrhunderts Einblick gewährt und wichtige
Forschungsergebnisse deutscher Gelehrter vor unseren Augen ent-
stehen läßt, steht in innigem Zusammenhange mit der Geschichte
der Photographie. Sie sichert den Deutschen den Ruhm, daß
einer ihrer hervorragenden Gelehrten der Erfinder des ältesten
photographischen Verfahrens war.
Das Werk besitzt Quartgröße und umfaßt VIII und 80 Seiten. Es
enthält 3 Heliogravüretafeln, 1 Lichtdrucktafel, 1 Textillustration und
diversen Buchschmuck. — Der Preis des Buches beträgt Mk. 6.—.
Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen und der Verlag ent-
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IV M
INHALT.
Seite
Vorwort ; ; ; ; 3 ; i , ; ; V
Einleitung ; ; ; ; ; À ; . 1
Literaturnachweis zur E Biographie Schulzes ; ; ; j 3. 3
Bildnisse Schulzes . . g ; . ; .'8
Jugend- und Studienzeit Schulzes ; A 13
Schulze wird 1708 Lehrer für Botanik, Anatas Geographie und Philologie
in Halle : ; 17
Schulze wendet sich 1715 anter dem Einfiusse Friedrich Heft den Heil-
kunde zu . ; : . 18
Der Jenenser Tonlelieschwörungeprozeß | im Jahre 1716 i : 21
Schulze erlangt 1717 die Doktorwürde in Halle und wird 1720 Fete er in
Altdorf i ; . 23
Erfindung der Photographie durai Schulze in Altdorf i im Jahre 1727 28
Kenntnis der Schwärzungserscheinungen der Silbersalze vor Schulze . . 33
Schulze entziffert die kufischen Schriftzeichen am Krönungsmantel der Deut-
schen Kaiser ; 35
Schulze als Professor der Medizin, der griechischen ind arabed Sprache
in Altdorf 39
Schulze wird 1732 an die Universität Halle Teni A wo er „ bis zu seinem
Tode wirkte . ; ; : l i . 40
Verzeichnis der literarischen Werke SN . . 53
Register der chemischen Zeichen in Schulzes Buch „Chemische Versuche“ . 69
Erklärung der medizischen Gewichte ; ; 2 <. . 70
Handschreiben Schulzes an A. E. Büchner . ao ow a a w a
Register . N A i a ; ; ; j 8 3 ; . 73
TAFELVERZEICHNIS.
Tafel Seite
I. Bildnis Schulzes. Heliogravüre nach einem Kupferstich von ie
Philipp Kilian
II. Bildnis Schulzes. Heliogravöre PEN einem Schabkunstblatt von Johann
Jakob Haid . 8
III. Bildnis Schulzes. Heliogravüre EN einem unseren Ölgemälde. 8
IV. Brief Schulzes an A. E. Büchner. Faksimile-Lichtdruck . e pa . 72
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. _
Wunsche an die Anwesenden, auch die nächsten zahl-
reich zu besuchen, nachdem ihm der Kollege Tremper
namens aller für den genussreichen Abend den besten
Dank ausgesprochen hatte.
Hans Meyer, Schriftführer.
er
Kriegsteilnehmer
aus dem photographischen Berufe.
Das Eiserne Kreuz erhielt:
Der Kanonier der Reserve Paul Goebel, Sohn
des Photographen Max Goebel in Wriezen.
De
Personalien.
Gestorben sind die Photographen Heinrich
Bödeker in Hildesheim und Georg Knorz in
Würzburg.
Auszeichnungen,
Dem Direktor der Firma Otto Perutz, Trocken-
plattenfabrik in München, Franz Mayerhofer,
wurde für Kriegsverdienste in der Heimat von König
Ludwig von 3 das Ludwigakreus verliehen.
—
Geschäftliches. |
Berlin. In das Handelsregister ist eingetragen
worden die Handelsgesellschatt: „Mac- Walten“ Photo-
graphische Kunstanstalt Max Grünthal und Max
Reichmann in Berlin. Gesellschafter sind die Photo-
graphen zu Berlin: Max Grüntal and Max Reich-
mann. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1917 begonnen.
Cr sr
Kleine Mitteilungen.
— Interniertenprüfungen in der Schweiz.
Die zweiten Meisterprüfungen für in der Schweiz
internierte Handwerker fanden in der Zeit vom
10. bis 14. September d. J. abermals in Davos statt,
wo bekanntlich schon gegen Ende des Vorjahres
"seitens der deutschen Kriegsgefangenenfärsorge eine
4
besondere Internierten fachschule für Handwerker
eingerichtet worden war, die unter der vortrefflichen
und zsielbewussten Leitung des Ingenieurs Ziegler,
Direktor der Solinger Gewerbeschule, steht und den
Kursteilnehmern eine sehr gute theoretische Vorbildung
zur Meisterprüfung vermittelt. An den Prüfungen be-
teiligten sich dieses Mal 43 Prüfungskandidaten,
von denen 34 die ganze und 9 nur die Prüfung in den
theoretischen Fächern ablegten. Die Prüflinge gehörten
den verschiedensten Gewerben an und hatten zum Teil
Meisterstücke angefertigt, die den besten Arbeiten in
Friedenszeiten an die Seite gestellt werden können.
Das ist um so höher anzuerkennen, als die meisten
Kandidaten seit langer Zeit aus ihrem Berufe heraus-
Die Forderung des Tages: Zeichne Kriegsanleihel
gerissen sind, die Beschaffung der erforderlichen Mate-
rialien manche Schwierigkeiten bereitete und teilweise
erhebliche Kosten verursachte. Die Prüfungen selbst
fanden auch dieses Mal unter Leitung des Syndikus
der Handwerkskammer Kontanz, sowie des Vor-
sitzenden der Konstanzer Kommissionen und seiner
Stellvertreter statt und hatten das erfreuliche Ergebnis
dass allé Kandidaten als bestanden erklärt
wurden, Ausserdem unterzogen sich noch ein Schlosser
und vier Photographen der Gesellenprüfung mit
bestem Erfolge. So hat denn wiederum eine stattliche
Anzahl deutscher Feldgrauer die Zeit ihrer Internierung
in der gastlichen Schweiz dazu benutzt, um in ihrem
Berufe vorwärts zu kommen und eiu schönes Ziel zu
erreichen. Das Vaterland darf stolz auf diese seine
‚Söhne sein!
— Die Firma Bonai Talbot in Berlin eleki
auf die 7. Kriegsanleihe 80000 Mk. (auf frühere Kriegs-
anleihen s69000 Mk.).
— Nürnberg. Die Firma Freytag & Sohn
‚beging am 19. d. M. die Feier ihres Gojährigen Be-
stehens.
u
Fragekasten.
Technische Fragen.
Frage 68. Herr P. S. in D. Ich besitze noch
einen grossen Posten mit Arrowroot vorpräparlertes Roh-
papier, welches früher in meinem Geschäft zur Her-
stellung von Salspapier benutzt wurde. Auch alle
Chemikalien sind noch vorhanden, so dass ich gern
das Papier jetzt herstellen und verarbeiten möchte. In
der Vorschrift wird sum Vergolden ein sogen. Kreide-
bad, dessen Zusammensetzung als bekannt angenommen
wird, empfohlen. Ich frage an, wie ein solches Kreide-
bad hergestellt und gebraucht wird.
Antwort au Frage 68. Bin Kreidegoläbad wird
folgendermassen hergestellt: Etwa 50 g Schlämmikreide
werden auf einem Filter wiederholt mit heissem destil-
Herten Wasser ausgewaschen und dann getrocknet in
einer geschlossenen Flasche zum Gebrauch aufgehoben.
g g dieser Kreide werden in 1 Liter Wasser eingetragen
und das Ganze in einer Flasche einige Zeit geschüttelt.
Man setzt hierauf ro ccm einer zehnprozentigen Chlor-
goldiösung hinzu, schüttelt abermals mehrere Mae um
und lässt das Ganze 24 Stunden stehen. Zum Ge
brauch wird das Bad. jedesmal vom Bodensatzs ab-
gegossen und nachher wieder zurückgeschüttet. E
hält eich sehr lange unverändert, wenn die Kreide
rein war und die Fiasche im Dunkeln aufbewahrt
wurde. Wenn das Bad erschöpft ist, kann noch einmal
Chlorgold neu hinzugesetzt werden. Es arbeitet daun
wie vorher.
Frage 69. Herr . Z. in Z, Wukt ein weise
Feuerton - Wässerungstrog störend beim Entwickeln der
Platten?
250 r
Zeichne Kriegsanleihe und sorge, dass Deine Freunde |
das Gleiche tun.
Antwort su Frage 69. Wenn der Trog innen gut
glasiert ist, so kann er selbstverständlich für Entwick-
Iungszwecke benutzt werden. Ist aber der Ton porös,
so ist die Sache bedenklich. Die Entwicklungslösung
mählich dunkel.
PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.
Der Trog lässt sich nicht ordentlich
reinigen und ist daher zur Entwicklung ungeeignet.
Durch Tränken mit Paraffin lässt sich dem Uebel-
stande etwas abhelfen.
Dieser Nummer hat die bekannte Firma Georg
Leisegang, Berlin W., Tauentzienstrasse 12, ihre Waren-
liste Nr. 187 über photographische Linsen beigelegt;
es wird um gefällige Durchsicht gebeten.
dringt dann in den Ton ein und färbt denselben all-
Kriegsanleihen und Volfes vermögen.
Seitdem zur Deckung der ungeheuren Kosten des Weltkrieges Milliardenanleihen des Deutschen
Reiches in den breitesten Schichten der Bevölkerung untergebracht und dadurch Millionen von Deutschen zu
Giäubigern des Reichs geworden sind, wächst naturgemäss auch das Interesse und Verständnis für die Fragen
der Finanzwirtschaft des Reichs und seiner finanziellen Kräfte in allen Kreisen. Selbst der wirtschaftliche
Laie sieht immer klarer ein, dass eine Schuldverschreibung des Reichs — genau wie etwa der Wechsel auf eine
Handelsfirma — in erster Linie ihren inneren Wert empfängt durch die Zahlungsfähigkeit und wirtschaftliche
Stärke des Schuldners, ferner natürlich auch durch die UDeberzeugung von dessen ernstem und festem Zahlungs-
willen. Die Zahlungswilligkeit des Deutschen Reichs den Bürgern gegenüber, die in der Stunde der Gefahr
ihre Mittel dem Vaterlande freiwillig zur Verfügung stellten, ist natürlich über allen Zweifel erhaben; aber
auch die wirtschaftliche Stärke und Leistungsfähigkeit des Reichs, die Grundlage, auf der die Sicherheit der
Kriegsanleihe- Milliarden letzten Endes beruht, hat während der Jahre des Krieges mehr und mehr zugenommen.
Der deutsche Nationalreichtum hat sich nach der Ausicht namhafter Volkswirtschaftier seit dem August 191.4
keineswegs vermindert, sondern sogar beträchtlich vermehrt.
Dass wir an einer ganzen Menge von Rohstoffen Armer geworden sind, weil die Ergänzung und Zu-
fuhr aus dem Auslande fehlt, ist eine sich jedermann aufdrängende Erscheinung, die aber für die Frage nach
der Höhe des Volksvermögens nur von ziemlich untergeordneter Bedeutung ist, und in der gesamten Volks-
wirtschaft macht dieser Posten nur eine recht bescheidene Summe aus. Viel mehr fällt ins Gewicht, dass die
in Industrie und Landwirtschaft, den beiden Hauptzweigen unseres Wirtschaftslebens, angelegten Werte sich in
der Kriegszeit ausserordentlich vermehrt haben. Es gibt in Deutschland kaum ein industrielles Werk, das nicht
wesentliche Vergrösserungen im Laufe des Krieges vorgenommen hätte, dessen Grundbesitz, Baulichkeiten und
Maschinen nicht einen bedeutend gegen früher gestiegenen Wert darstellten. Diese Vergrösserungen stellen
aber keineswegs ein totes Kapital dar. Mag auch hente in allen Werkstätten fast ausschliesslich Kriegsm aterial
hergestellt werden, das insofern keinen dauernden Wert besitzt, als es — in der Form von Granaten, Pulver
usw. — wieder zur eigenen Vernichtung bestimmt ist, so bleiben doch andererseits die Anlagen selbst, in denen
diese Gegenstände erzeugt werden, dauernd bestehen. Sie fallen nicht nur nicht der Vernichtung anheim,
sondern können am ersten Tage des Friedens bereits auf die Herstellung von Friedenserseugnissen umgestellt
werden, und mit weit vergrösserten Industrieanlagen, mit einer bedeutend gesteigerten Erzeugungsmöglichkeit
wird Deutschland in die Friedenszeit eintreten.
Aehnlich legen die Verhältnisse in der Landwirtschaft, wo grosse Strecken Landes, die früher
unbebaut geblieben waren, der landwirtschaftlichen Bestellung erschlossen und dienstbar gemacht worden sind,
und auf denen — besonders wenn es später nicht mehr an menschlichen und tierischen Arbeitskräften W
wird — weit höhere Erträge gewonnen werden können, als es vor dem Kriege der Fall war.
Eine Gesanıtbilanz des deutschen Volksvermögens würde also, wenn sie heute gewissenhaft aufgestellt
würde, aller Wahrscheinlichkeit nach, ungeachtet aller Verlustposten, eine recht erhebliche Wertsunahme
gegen eine solche von Ende Juli 1914. ergeben; denn das wichtigste, was wir überhaupt besitzen, unsere
Produktionsmittel, haben sich bedeutend vermehrt und sind auch gegenwärtig noch in ständiger Zu-
nahme begriffen. In Ahnlicher Weise aber, wie bei einem kaufmännischen Unternehmen die Vermögensbilanz
der entscheidende Punkt in allen Fragen der Kreditgewährung ist, gilt dies auch von einem kreditbegehrenden
Staate. Dem Vaterlande würde zwar, auch wenn es sich in wirtschaftlicher Not bafäude, kein Patriot seine
geldliche Hilfe versagen. Aber nicht ein in militärischer und wirtschaftlicher Bedrängnis befindliches, sondern
ein militärisch siegreiches, wirtschaftlich starkes und während des Krieges au Volksvermögen noch gewachsenes
Vaterland ruft heute seine Bürger zur Auleihezeichnung. Kann irgend ein Wertpapier eine grössere Sicherheit
bieten, als die deutsche Kriegsanleihe es vermag, für welche das ganze gewaltige Volksvermögen Deutschlande,
die gesamte Produktionskraft seiner hochentwickelten Industrie und Landwirtschaft, die ganze ö
und steuerliche Leistungsfähigkeit seiner Bewohner Bürgschaft leisten ?
für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Mistlie in Berlin - Halensee, Halberstääter Strasse 7
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