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Full text of "Photographische Chronik 24.1917, Nr. 79-80"

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Ge, toai EH 
_ __PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 


I. Beilage. Halle a. S., 7. Oktober 1917. Nr. 79080. 


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Zur Herbeiführung eines ehrenvollen Friedens 
werden die gewaltigen Ergebniffe der Kriegs Anleihen 
ebenfo in die Wagfchale fallen, wie unfere durch 
óas Schwert errungenen großen Erfolge -- - 


Darum 3eichne! 


— 
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N 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 
UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG. 


Herausgegeben von Geh, Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSERE, 


7. Oktober. 


Vom photographisehen Urheberreeht in Deutsehland 
und Oesterreieh-Ungarn, 


Von Syndikus Fritz Hansen in Berlin, 


Wie kürzlich berichtet wurde, sind jetzt 
in Oesterreich Erhebungen darüber angestellt 
worden, wie es möglich sei, die Gesetzgebung 
der verbündeten Staaten auf dem Gebiete des 


Urheberrechts in Uebereinstimmung zu bringen 


oder einander zu nähern. Diese Frage ist 
ausserordentlich wichtig, namentlich im Hinblick 
auf die grosse Bedeutung, die die hochentwickelte 
Drucktechnik in Deutschland und Oesterreich- 
Ungarn für den gesamten weitverzweigten Buch- 
und Kunsthandel hat. Die modernen, auf photo- 
mechanischer Grundlage beruhenden Druckver- 
fahren sind es namentlich, die mit ihrer Fülle 
der mannigfachsten Erzeugnisse zu einer Rege- 
lung auf diesem Gebiete geradezu drängen. 
Denn bei allen diesen photomechanischen Re- 
_ produktionsverfabren, die im Buch- und Kunst- 
druck Anwendung finden, handelt es zich um 
Werke, für welche die Gesetze über den Kunst- 
und Photographieschutz Anwendung finden. Die 
Urheberrechtsgesetzgebung Oesterreich - Ungarns 
unterscheidet sich aber auf diesem Gebiete ganz 
wesentlich von der Deutschlands und es er- 
scheint angebracht, einmal in gedrängter Form 


die Hauptpunkte des in Betracht kommenden 


österreichisch - ungarischen Urheberrechts im 
Gegensatze zum deutschen Urbeberrecht sowie 
den Staatsvertrag zwischen Deutschland und 
Oesterreich - Ungarn zu erörtern. 


1. Das Urheberrecht an Werken 
der Photographie in Oesterreich. — 
Allgemeines. | 


Vergleicht man die Bestimmungen des öster- 
reichischen Urheberrechts an Werken der 
Literatur, Kunst und Photograpbie mit den 
Bestimmungen der dafür in Deutschland in Be- 
tracht kommenden Gesetze, so ergibt sich zu- 
nächst, dass das österreichische Gesetz im Auf- 
bau und in der Form dem deutschen Gesetze 
vorzuziehen ist. Was dagegen den eigent- 
lichen Inhalt der Gesetze betrifft, so sind die 
österreichisch- ungarischen Urheberrechtsgesetze 
zweifellos nicht mehr zeitgemäss und nicht so 
geeignet, den praktischen Bedürfnissen zu nutzen, 
wie das deutsche Urheberrecht. Vor allem ist 


[Nachdruck | verb oten.] 


im österreichischen Gesetze nicht auf die fort- 
geschrittene Rechtsentwieklung des Auslandes 
Rücksicht genommen, was schon allein daraus 
hervorgeht, dass alle die Fehler, die im alten 
deutschen Urheberrechtsgesetz, bezw. im Photo- 
graphieschutzgesetz enthalten waren, vom öster- 
reichischen Gesetze, das 19 Jahre später ge- 
schaffen wurde, übernommen worden sind, 
obgleich bei Schaffung des österreichischen 
Urheberrechtsgesetzes von 1895 die Fehler des 
deutschen Kunst- und Photographieschutzgesetzes 
schon längst bekannt und öffentlich kritisiert 
waren. So kommt es, dass trotz aller formellen 
Vorzüge das österreichische Gesetz nicht den 
praktischen Bedürfnissen der neuen Zeit ge- 
nügend Rechnung trägt. | 

Das österreichische Gesetz vom 26. Dezember 
1895, betreffend das Urheberrecht an Werken 
der Literatur, Kunst und Photograpbie, schützt 
Photographien, die im Inlande erschienen sind, 
ferner solche, deren Urheber. österreichische 
Staatsbürger sind, mag das Werk im In- oder 
Auslande oder überhaupt nicht erschienen sein. 
Bei Werken von Ausländern, wenn sie im 
Deutschen Reiche erschienen sind, und bei 
nicht erschienenen Werken von deutschen Staats- 
angehörigen findet dieses Gesetz, sofern die 
Gegenseitigkeit gemäss dem Uebereinkommen 
zwischen Deutschland und Oesterreich - Ungarn 
vom 30. Dezember 1895 gewährleistet ist, mit 
der Massgabe Anwendung, dass der Schutz 
nicht länger dauert als im Deutschen Reiche 
selbst. Für andere Werke besteht der Schutz 
nach Inhalt der Staatsverträge. Das Urheber- 
recht bezieht sich auf das Werk als Ganzes 
und auf die einzelnen Teile desselben. 

Der Kreis der geschützten Werke der Lite- 
ratur ist genau angegeben. Als solche werden 
angesehen Bücher, Broschüren, Zeitschriften, 
Briefsammlungen und alle sonstigen Schriftwerke 
aus dem Bereich der Literatur. Dramatische, 
musikalische und choreographische Werke, lite- 
rarischen Zwecken dienende Zeichnungen, die 
nicht als Kunstwerke zu betrachten sind, Vor- 
träge zum Zwecke der Erbauung, Belehrung 


oder Unterhaltung, Werke der Tonkunst mit 


40 


246 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


oder ohne Text. Am schärfsten zeigt sich der 
Unterschied zwischen dem deutschen und dem 
österreichischen Urheberrecht in bezug auf den 
Schutz von Werken der Photographie, was um 
so mehr Beachtung verdient, da als Werke der 
Photographie auch alle Erzeugnisse der weit 
verzweigten photomechanischen Reproduktions- 
technik gelten. 

Als Werke der Photographie im Sinne des 
österreichischen Gesetzes sind also alle Erzeug- 
nisse anzusehen, bei deren Herstellung ein 
photographischer Prozess als notwendiges Hilfs- 
mittel benutzt worden ist. 

Der Urheberrechtsschutz umfasst aber nur 
die Vervielfältigung auf photographischem Wege. 
Eine Photographie ist also dem Urheber gegen 


Nachbildung geschützt, wenn diese Nachbildung 


in Autotypie, Lichtdruck, Heliogravure, kurzum 
mittels eines photomechanischen Verfahrens er- 
folgte. Wird dagegen nach einer Photographie 
eine Lithographie oder eine Zeichnung ber- 
gestellt oder ein Bild gemalt, kurz, erfolgt die 
Reproduktion auf manuellem Wege, so kann 
der Urheber der Photographie dagegen nichts 
tun. Es findet sich hier im österreichischen 
Gesetze die Bestimmung des alten deutschen 
Photographieschutzgesetzes von 1876 vor, das 
gleichfalls nur einen Schutz gegen Nachbildung 
der Photographie auf mechanischem Wege ge- 
währt. Ebenso findet sich hier auch, wie neben- 
bei bemerkt sein mag, in dem geltenden öster- 
reichischen Gesetze eine Bestimmung des alten 
deutschen Kunstschutzgesetzes wieder, nach 
welcher die an Erzeugnissen der Industrie 
rechtmässig angebrachten Nachbildungen von 
Werken der bildenden Künste gegen weitere 
Nachbildung an solchen Erzeugnissen keinen 
Urheberrechtsschutz geniessen, sondern nur 
unter Musterschutz gestellt werden können. 
Das ist jedoch praktisch ziemlich bedeutungslos. 

Als erschienen gilt ein Werk der Photo- 
graphie schon an dem Tage, an welchem das 
Werk selbst oder eine Nachbildung oder Ver- 
vielfältigung zuerst öffentlich ausgestellt wurde. 
Wichtig ist auch die ins Urheberrecht eingefügte 
verlagsrechtliche Bestimmung, nach welcher 
über Beiträge, die unter dem Schutze des Ur- 
heberrechts stehen, und in periodischen Werken, 
also Zeitschriften. usw., erschienen sind, der 
Urheber, falls nichts anderes vereinbart ist, 
ohne Einwilligung des Herausgebers ander- 
weitig verfügen kann, wenn seit dem Erscheinen 
2 Jahre vergangen sind. 

Bis. zum Gegenbeweise gilt als. Urheber 
eines erschienenen Werkes derjenige, dessen 
wahrer Name beim Erscheinen als der des Ur- 
hebers angegeben worden ist. Wurde das Werk 
durch Verbreitung von Vervielfältigungen oder 
Nachbildungen herausgebracht, so muss bei 
photographischen Werken der Name auf dem 


Werke selbst oder auf dem Karton, auf welchem 
dieses befestigt ist, angegeben sein. 

Eine weitere Eigenart des österreichischen 
Urheberrechts im Gegensatz zum deutschen be- 
steht darin, dass es für die belletristischen, 
wissenschaftlichen und technischen Artikel in 
Zeitschriften den Urhebern zwar auch den 
Schutz gewährt, jedoch nur, wenn an der Spitze 
dieser Arbeiten die Untersagung des Nachdrucks 
ausgesprochen ist. Das deutsche Urheberrecht 
dagegen erklärt den Abdruck von Ausarbeitungen 
wissensehaftlichen, technischen oder unterhalten- 
den Inhalts auch dann für unzulässig, wenn ein 
solcher ausdrücklicher Vorbehalt der Rechte 
fehlt. 

Sehr präzis setzt sich das österreichische 
Urheberrecht mit den im Dienstvertrage her- 
gestellten Arbeiten auseinander, indem es be- 
stimmt, dass bei gewerbsmässig hergestellten 
Photographien die Rechte des Urhebers dem 
Inhaber des Gewerbes zustehen. 

Eine besondere Bestimmung, die wiederum 
dem alten deutschen Photographieschutzgesetz 
entnommen wurde, ist die über das Besteller- 
recht an photographischen Porträts. Denn bei 
Porträtaufnahmen, die gegen Entgelt geliefert 
wurden, stehen nach österreichischem Recht 
genau so wie früher nach dem deutschen Ur- 
heberrechtsgesetz von 1876 die Rechte des 
Urhebers dem Besteller zu. Ausserdem wird 
noch besonders bestimmt, dass bei photogra | 
schen Porträts die Ausübung des —— — 
in allen Fällen an die Zustimmung der dar- 
gestellten Person oder ihrer Erben gebunden 
ist. Eine Ausnahme bilden nur Porträts zu amt - 
lichen Zwecken. Die persönlichen Interessen 
des Urhebers werden natürlich im österreichi- 
schen Urheberrecht ebenfalls berücksichtigt. So 
ist z. B. die Zwangsvollstreckung in das Urheber- 
recht gegen den Urheber und seine Erben ebenso 
wie nach dem deutschen Rechte ausgeschlossen. 


Dagegen sind solche Massregeln gegen den 
Urheber und seine Erben zulässig in bezug auf 


vorhandene Vervielfältigungen und Nachbildungen 
eines bereits veröffentlichten Werkes. Bemerkens- 
wert ist, dass nach dem österreichischen Gesetz 
zwar die Ausübung des Urheberrechts beschränkt 
oder unbeschränkt durch Vertrag oder durch 
Verfügung von Todes wegen auf andere über- 
tragen werden kann, nicht aber das Urheber- 
reeht selbst. Dem Urheber würde also eventuell 
immer noch das Recht bleiben, Aenderungen, 
die er nicht genehmigt hat, zu untersagen. 
Nicht unerwähnt darf auch die gewissermassen 
sozialpolitische Bestimmung des österreichischen 
Gesetzes bleiben, nach der ein Vertrag, durch 
welchen jemand die Urheberrechte an seinen 
künftigen Werken überhaupt oder an einer 
ganzen Gattung derselben zu übertragen ver- 


‚spricht, kraft des Gesetzes jederzeit kündbar ist. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 


Wird nun das Eigentum eines Werkes der 


Photographie entgeltlich oder unentgeltlich einem 
anderen überlassen, so ist darin ohne besondere 
Verabredung die Uebertragung des Nachbildungs- 
oder Vervielfaltigungsrechtes nicht enthalten, 
eine Bestimmung, die sich mit dem $ 10, Abs. 4, 
des deutschen Gesetzes vom 9. Januar 1907 
deckt. Wird aber in Oesterreich das Verviel- 
fältigungsmittel übertragen, so geht auch das 
Vervielfältigungsrecht auf den Erwerber über. 
Der Photograph also, der ein Negativ einem 
anderen überlässt, hat damit auch das Verviel- 
faltigungsrecht übertragen. Diese Bestimmung 
steht im Gegensatz zum deutschen Gesetz, denn 
in der Begründung des Gesetzes vom 9. Januar 
1907 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, 
dass durch die Ueberlassung des Negativs das 
Urheberrecht nicht übertragen wird. Das öster- 
reichische Gesetz bestimmt, wie schon bemerkt, 
das Gegenteil. 

| Wenn nun der Urheber sein Werk zum 
Zwecke der Herausgabe einem anderen über- 
lassen bat und innerhalb 3 Jahren die Heraus- 
gabe dhne Willen und ohne Verschulden des 


247 


Urhebers unterblieb, 30 tritt dieser in sein 
ursprüngliches Recht zur Verfügung über das 
Werk ein. Er kann dann entweder Erfüllung 
des Vertrages oder Schadenersatz fordern oder 
über sein Werk anderweitig verfügen, ohne 
verpflichtet zu sein, das bereits empfangene 
Honorar herauszugeben; auch kann in einem 


solchen Falle im voraus weder dem Verfall des 


Verfügungsrechtes entsagt noch die Frist ver- 
längert werden. Diese Vorschrift ist vielmebr 
zwingend und kann unter Umständen sehr weit- 
gehende Konsequenzen“ nach sich ziehen, auf 
die hier näher einzugehen nicht gut möglich 
ist. Dem unlauteren Wettbewerb sucht das 
österreichische Urheberrecht gleichfalls entgegen- 
zutreten, indem es bestimmt, dass auf Ent- 
schädigung derjenige in Anspruch genommen 
werden kann, der obne eine in der Sache 
liegende Notwendigkeit einem Werke die Be- 
zeichnnng, namentlich den Titel oder die äussere 
Erscheinung eines früher erschienenen Werkes 
gibt und damit eine Irrefubrung des Publikums 
über die Identität des Werkes herbeiführt. 
(Fortsetzung folgt.) 


—r — — 
R un d se h au. [Nachdruck verboten.] 
— Brauntonung von Gaslichtkopien. Wasser . ı Liter, 
Dipl.-Ing. Wurm-Reithmayer empfiehlt im Bromkali. . II g, 
Bunxlauer ., Photograph“ Nr. 12 zur Sepiatonung rotes Blutlaugensalz 35 


Eine Modifikation der Schwefeltonung. Die in 
üblicher Weise angefertigten, gut gewässerten 
Kopien gelangen nass oder trocken in eins der 
nachstehenden Schwefelungsbäder: 


a) Wasser 1 Liter, 
Schwefelnatrium 30 g. 
oder: 
b) Wasser b ı Liter, 
käufliche Schwefelammonium- 
losung etwa 10 cem. 
oder: | 
c) Wasser è 55 N . 52 1 Liter, 
Schwefelbarium . . . etwa 30 g. 


Letzteres Bad hat den Vorzug, am wenigsten 
zu riechen. Für seine Herstellung wird in einer 
Flasche das Schwefelbarium mit dem Wasser 
übergossen und durchgeschüttelt. Das Schwefel- 
barium gibt hierbei an das Wasser auch Schwefel- 
wasserstoff ab. Für den Gebrauch wird die 
überstehende klare Flüssigkeit in eine Schale 

gegossen. Da das Schwefelbariumbad mit der 
Zeit ziemlich an Wirksamkeit einbüsst, verwende 
man stets frischeren Ansatz. 
Die Schwefelung der Bilder beansprucht 
etwa 10 Minuten; es ist auf gleichmässige Be- 
ung zu achten. Die Bilder zeigen hier- 
nach noch keine merkliche Tonänderung, diese 
tritt erst in einem Bleichbade ein, das die nach- 
folgende n erhalt: 


Zuvor sind die Bilder zu wässern, bis 
der anhaftende Schwefelwasserstoffgeruch ver- 
schwunden ist. Im Bleichbade ergibt sich all- 
mählich eine bräunliche Färbung; die Bilder 
bleichen nicht derart aus, wie es der Fall ohne 
vorangegangene Schwefelung wäre. Das ziem- 
lich starke Restbild wird nun gewässert, bis 
das Waschwasser nicht mehr gelb erscheint, 
und dann in einem beliebigen Entwickler zurück. 
entwickelt. Es resultiert ein schönes Braun- 
schwarz. Zum Schluss sind die Bilder wieder 
zu wässern. 

Die Tonung ist eine gleichmässige; Doppel- 
tone treten nur auf, wenn die Wässerung vor 
dem Bleichen keine genügende war. Der 
Tonungsprozess ist auch für Bromsilberpapiere 
anwendbar, doch int hier längere Zeit zu 
schwefeln. 


— Glykol als Ersatz für Glyzerin. 
Wie die „Phot. Korrespondenz“ Nr. 679 be- 


richtet, haben Eder und Albert das Glykol 


(Aethylenglykoh als Ersatz des jetzt knappen 
Glyzerins für verschiedene photographische 
Zwecke als zweckdienlich befunden, so zum 
Feuchten der Lichtdruckplatten. Die Licht- 
druckplatten werden bekanntlich mittels Gelatine 
und chromsaurer Salze hergestellt und müssen 
während des Auflagedrucks andauernd feucht 


400 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. | 


erhalten werden. Alle anderen bisher peel 
Ersatzmittel erwiesen sich nicht als ausreichend. 
Ferner ergab sich, dass ein Gemisch von etwas 
Glykol mit Alkohol und Wasser für Film- 
negative, die sich beim Trocknen oſt stark 


zusammenrollen, ein vollkommenes Ersatzmittel 
des Glyzerins bietet. Während des Krieges 
ist die Fabrikation von Glykol in grösserem 
Massstabe aufgenommen worden, und sein Preis 
konnte herabgesetzt werden. 


2 zug 


Innungs- und \Vereinsnaehriehten. 
(Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) 


Sächsischer F (H. V.). 


(Schutzherr: Se. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) 


Am 24. September d. J. verschied nach 
langem, schwerem Leiden unser Mitglied 
Karl Friedrich Klingner in Grossenbain. 
Der Verstorbene hat dem Sächsischen Bunde 


viele Jahre in Liebe und Treue angehört und 
unsere Bestrebungen unterstützt. Wir werden 
ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren! 
Der Vorstand. 
R. Schlegel, Vorsitzender. 


Als neue Mitglieder sind gemeldet: 


Herr Fritz Embruch, Photograph, Dresden . N., 
König Georg - Allee 15. 
„ Willi Hanisch, Photograph, Rosswein, Garten- 
strasse 44. 
„ Karl Stange, Vergrössernngsaustalt, Dresden -A. 
Ostbahnstrasse 8. 


0 


Photographiseher Verein zu Hannover 
(Fachverein).; 


Korporatives Mitglied des Central- Verbandes Deutscher Photo- 
graphen -Vereine und Innungen (J. P.). 


Einladung 
zu der am Mittwoch, den 10. Oktober, abends 
7 Uhr, stattfindenden Sitzung im „ Kronprinzen zu 
Limmer Linden, Endstation der Strassenbahn 
Nr. 6 und 14. 


Tagesordnung. 


t. Verlesung und Genehmigung des Berichtes der 
Sitzung vom 9. Mai. 

2. Bericht über die Central. Verbandstagung in Nürn- 
berg. 

3. Besprechung über Materialfragen. 

4. Weihnachtsinserat betreffend. 

5 Verschiedenes. 


Im Anschluss an die Sitzung findet ein Epen 
_ ferkelessen statt, und müssen sich eventuell Teilnehmer 
“ bis 5 den 8. Oktober beim Unterzeichneten 
melden. LA: Hans Meyer, Schriftführer, 
Limmerstrasse 7. 


Bericht der Mitgliederversammlung 
vom 11. April 1917. ' 


Nach Verlesung und Genehmigung des letzten 
Sitzsungaberichtes begrüsst der I. Vorsitzende, Kollege 
Zurkirchen, die zahlreich besuchte Versammlung. 
Mit besonderer Genugtuung bestätigt er die Anwesen- 
heit mehrerer Damen und vieler hier in Garnison 
liegender auswärtiger feldgrauer Kollegen und bittet, 


dem Verein auch fernerhin ihr Wohlwollen zu bewahren. 


Alsdann erteilt er dem Kollegen Hans Meyer - 
Linden das Wort zu dem angekündigten Vortrag Über: 
„Gaslicht- Papiere und deren Verarbeitung.“ An der 
Hand der Schilderung des Entstehens eines Gaalicht - 
äruckes versuchte der Vortragende den Kollegen die 
Arbeitsweise klar darzulegen und betonte besonders 
die Vorzüge des Verfahrens, die den Lichtbiläner un- 
abhängig von Zeit und Tageslicht machen. Die An- 
passungsiähigkeit des Papieres an die Charakteristik 
oder Modulation des Negatives, die selbst von extrem 


harten wie auch weichen Platten es uns leicht macht, 


brauchbare Positionen zu erzielen, wurde hervor- 
gehoben, ebenso die Möglichkeit, entweder schon durch 
Wahl oder Modulation des Entwicklen im Tone gut 
gehaltene Bilder zu erzielen, oder aber den Endton 
durch verschiedene Tonungsverfahren in allerbester 
Weise zu beeinflussen. 

Verschiedene aufgestellte Kopierapparate wurden 
erklärt, und die Vorführung des Lüdemannschen 
Kartenentwicklungsverfahrens beschloss den Vortrag. 

Der alsdann zum Worte gelangende Vertreter der 
N. P. G., Herr Breuer-Berlin,. bedauerte, dass ihm 
der Hauptinhalt seines Vortrages durch den Vorredner 
leider bereits vorweggenommen sei und er sich des- 
halb auf die speziellen Vorzüge und Eigenschaften 
seines Fabrikates beschränken müsse. 

Beiden Reduern stattete der a. den Dank 
der Versammlung ab. 

In sehr dankenswerter Welse waren von führen- 
den Firmen der Paplerbrauche, wie Schaeuffelen, 
Trapp & Münch, Schering Aktiengeselischaft, 
Mimosa, Vereinigte Fabriken, Gevaert, der 
N. P. G, Gratisproben ihrer Fabrikation in gromen 
Mengen zur Verfügung gestellt, so dass jeder Kollege 
ein anuständiges Päckchen nebst Proben von Senol und 
anderen Chemikalien mit nach Hause nehmen konnte. 

Eine zugunsten der Kriegsnotspende deutscher 
Photographen vorgenommene Sammlung ergab 133 Mk. 

Mit herzlichen Worten des Dankes wurde das 
Resultat durch den Vorsitzenden bekanntgegeben, und 
er schloss die interessante Versammlung. mit dem 


2. BENAGE ZUR PHOTOGRAPHISCHEN CHRONIK. 


Nr. 79/80. Halle a. S., 7. Oktober. | 1917. 


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Eigene Anfertigung von photographischen Karten u. Kartons. 


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in braun und schrägem Schnit Muster und Preise gern su Diensten. 


Abteilung II. 


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Trockenplatten. Papiere. Postkarten. Lieferung der Waren unter den heute massgebenden 

— Unser Kopierapparat „Erreicht“ ist noch prompt lieferbar. — 

Preis des 5 Mk. 60,—, 3 Lampen Mk. 13.—, Verpackung Mk. 2,50, insgesamt Mk. 75,50. :: 
Der Versand des „Erreicht“ geschieht unfrankiert per Post. 


Ba. SS D und 
MALEREI n 
— SRIgzEN/ widr Sit: Rdu,uſ 
| e E 


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$ r 
2 — 8 * INN. r. 2 „ i i 


Nr. 79/80 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 


y Vorzüglich Vergrösserungen. 
‚Rünstlervereinigung „Veronika“ 


Feraruf: Amt Centrum 6720. 


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3. BEIIAGE ZUR PHOTOGRAPHISCHEN CHRONIK. 


Nr. 79|80. 


— —— — — —— — 
| | 
— ——— 


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schönen Verfahrens, welcher die Selbsterlernung des Bromöldruckes ohne weiteres ermöglicht, aber auch dem- 
jenigen, welcher das Verfahren bereits ausübt, wertvolle Winke und Anweisungen gibt. Die Voraussage, welche 
der Autor der im Jahre 1912 erschienenen ersten Auflage des Bromöldruckverfahrens mitgab, dass dem Brom- 
öldrucke in den Kreisen künstlerisch strebender Photographen die Zukunft gehöre, hat sich voll erfüllt. Das 
Bromöldruckverfahren steht heute dem Range und der Verbreitung nach an der Spitze sämtlicher kuustphoto- 
graphischer Verfahrensarten. Nichts ist hierfür bezeichnender als die Tatsache, dass die unmittelbar vor Aus- 
bruch des Weltkrieges erschienene dritte Auflage des Buches ungeachtet der weltbewegenden ei dieser 
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Das Buch enthält die Biographie Johann Heinrich Schulzes, 
wohl eines der größten Gelehrten seiner Zeit auf dem Gebiete der 
Medizin, ihrer Geschichte und der Philologie. Er entdeckte im Jahre 
1727 jene chemische Reaktion der Silbersalze, auf der die Photo- 
graphie beruht, und wendete sie als Erster auch zur Erzeugung 
photographischer Abbildungen an. 

Die Studie, die in die rege Forschertätigkeit an den deutschen 
Hochschulen des 18. Jahrhunderts Einblick gewährt und wichtige 
Forschungsergebnisse deutscher Gelehrter vor unseren Augen ent- 
stehen läßt, steht in innigem Zusammenhange mit der Geschichte 
der Photographie. Sie sichert den Deutschen den Ruhm, daß 
einer ihrer hervorragenden Gelehrten der Erfinder des ältesten 
photographischen Verfahrens war. 

Das Werk besitzt Quartgröße und umfaßt VIII und 80 Seiten. Es 
enthält 3 Heliogravüretafeln, 1 Lichtdrucktafel, 1 Textillustration und 
diversen Buchschmuck. — Der Preis des Buches beträgt Mk. 6.—. 

Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen und der Verlag ent- 


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INHALT. 


Seite 
Vorwort ; ; ; ; 3 ; i , ; ; V 
Einleitung ; ; ; ; ; À ; . 1 
Literaturnachweis zur E Biographie Schulzes ; ; ; j 3. 3 
Bildnisse Schulzes . . g ; . ; .'8 
Jugend- und Studienzeit Schulzes ; A 13 
Schulze wird 1708 Lehrer für Botanik, Anatas Geographie und Philologie 

in Halle : ; 17 
Schulze wendet sich 1715 anter dem Einfiusse Friedrich Heft den Heil- 
kunde zu . ; : . 18 
Der Jenenser Tonlelieschwörungeprozeß | im Jahre 1716 i : 21 
Schulze erlangt 1717 die Doktorwürde in Halle und wird 1720 Fete er in 
Altdorf i ; . 23 
Erfindung der Photographie durai Schulze in Altdorf i im Jahre 1727 28 
Kenntnis der Schwärzungserscheinungen der Silbersalze vor Schulze . . 33 
Schulze entziffert die kufischen Schriftzeichen am Krönungsmantel der Deut- 
schen Kaiser ; 35 
Schulze als Professor der Medizin, der griechischen ind arabed Sprache 
in Altdorf 39 
Schulze wird 1732 an die Universität Halle Teni A wo er „ bis zu seinem 
Tode wirkte . ; ; : l i . 40 
Verzeichnis der literarischen Werke SN . . 53 
Register der chemischen Zeichen in Schulzes Buch „Chemische Versuche“ . 69 
Erklärung der medizischen Gewichte ; ; 2 <. . 70 
Handschreiben Schulzes an A. E. Büchner . ao ow a a w a 
Register . N A i a ; ; ; j 8 3 ; . 73 
TAFELVERZEICHNIS. 
Tafel Seite 
I. Bildnis Schulzes. Heliogravüre nach einem Kupferstich von ie 
Philipp Kilian 
II. Bildnis Schulzes. Heliogravöre PEN einem Schabkunstblatt von Johann 
Jakob Haid . 8 
III. Bildnis Schulzes. Heliogravüre EN einem unseren Ölgemälde. 8 


IV. Brief Schulzes an A. E. Büchner. Faksimile-Lichtdruck . e pa . 72 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. _ 


Wunsche an die Anwesenden, auch die nächsten zahl- 
reich zu besuchen, nachdem ihm der Kollege Tremper 
namens aller für den genussreichen Abend den besten 
Dank ausgesprochen hatte. 

Hans Meyer, Schriftführer. 


er 
Kriegsteilnehmer 
aus dem photographischen Berufe. 


Das Eiserne Kreuz erhielt: 
Der Kanonier der Reserve Paul Goebel, Sohn 
des Photographen Max Goebel in Wriezen. 


De 


Personalien. 
Gestorben sind die Photographen Heinrich 
Bödeker in Hildesheim und Georg Knorz in 


Würzburg. 


Auszeichnungen, 

Dem Direktor der Firma Otto Perutz, Trocken- 
plattenfabrik in München, Franz Mayerhofer, 
wurde für Kriegsverdienste in der Heimat von König 
Ludwig von 3 das Ludwigakreus verliehen. 


— 


Geschäftliches. | 
Berlin. In das Handelsregister ist eingetragen 
worden die Handelsgesellschatt: „Mac- Walten“ Photo- 
graphische Kunstanstalt Max Grünthal und Max 
Reichmann in Berlin. Gesellschafter sind die Photo- 
graphen zu Berlin: Max Grüntal and Max Reich- 
mann. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1917 begonnen. 


Cr sr 
Kleine Mitteilungen. 

— Interniertenprüfungen in der Schweiz. 
Die zweiten Meisterprüfungen für in der Schweiz 
internierte Handwerker fanden in der Zeit vom 
10. bis 14. September d. J. abermals in Davos statt, 


wo bekanntlich schon gegen Ende des Vorjahres 
"seitens der deutschen Kriegsgefangenenfärsorge eine 


4 


besondere Internierten fachschule für Handwerker 


eingerichtet worden war, die unter der vortrefflichen 


und zsielbewussten Leitung des Ingenieurs Ziegler, 


Direktor der Solinger Gewerbeschule, steht und den 
Kursteilnehmern eine sehr gute theoretische Vorbildung 
zur Meisterprüfung vermittelt. An den Prüfungen be- 
teiligten sich dieses Mal 43 Prüfungskandidaten, 
von denen 34 die ganze und 9 nur die Prüfung in den 


theoretischen Fächern ablegten. Die Prüflinge gehörten 


den verschiedensten Gewerben an und hatten zum Teil 
Meisterstücke angefertigt, die den besten Arbeiten in 


Friedenszeiten an die Seite gestellt werden können. 


Das ist um so höher anzuerkennen, als die meisten 
Kandidaten seit langer Zeit aus ihrem Berufe heraus- 


Die Forderung des Tages: Zeichne Kriegsanleihel 


gerissen sind, die Beschaffung der erforderlichen Mate- 
rialien manche Schwierigkeiten bereitete und teilweise 
erhebliche Kosten verursachte. Die Prüfungen selbst 
fanden auch dieses Mal unter Leitung des Syndikus 
der Handwerkskammer Kontanz, sowie des Vor- 
sitzenden der Konstanzer Kommissionen und seiner 
Stellvertreter statt und hatten das erfreuliche Ergebnis 
dass allé Kandidaten als bestanden erklärt 
wurden, Ausserdem unterzogen sich noch ein Schlosser 
und vier Photographen der Gesellenprüfung mit 
bestem Erfolge. So hat denn wiederum eine stattliche 
Anzahl deutscher Feldgrauer die Zeit ihrer Internierung 
in der gastlichen Schweiz dazu benutzt, um in ihrem 
Berufe vorwärts zu kommen und eiu schönes Ziel zu 
erreichen. Das Vaterland darf stolz auf diese seine 


‚Söhne sein! 


— Die Firma Bonai Talbot in Berlin eleki 
auf die 7. Kriegsanleihe 80000 Mk. (auf frühere Kriegs- 
anleihen s69000 Mk.). 

— Nürnberg. Die Firma Freytag & Sohn 


‚beging am 19. d. M. die Feier ihres Gojährigen Be- 
stehens. 


u 


Fragekasten. 
Technische Fragen. 


Frage 68. Herr P. S. in D. Ich besitze noch 
einen grossen Posten mit Arrowroot vorpräparlertes Roh- 
papier, welches früher in meinem Geschäft zur Her- 
stellung von Salspapier benutzt wurde. Auch alle 
Chemikalien sind noch vorhanden, so dass ich gern 
das Papier jetzt herstellen und verarbeiten möchte. In 
der Vorschrift wird sum Vergolden ein sogen. Kreide- 
bad, dessen Zusammensetzung als bekannt angenommen 
wird, empfohlen. Ich frage an, wie ein solches Kreide- 


bad hergestellt und gebraucht wird. 


Antwort au Frage 68. Bin Kreidegoläbad wird 


folgendermassen hergestellt: Etwa 50 g Schlämmikreide 


werden auf einem Filter wiederholt mit heissem destil- 


Herten Wasser ausgewaschen und dann getrocknet in 


einer geschlossenen Flasche zum Gebrauch aufgehoben. 
g g dieser Kreide werden in 1 Liter Wasser eingetragen 
und das Ganze in einer Flasche einige Zeit geschüttelt. 
Man setzt hierauf ro ccm einer zehnprozentigen Chlor- 
goldiösung hinzu, schüttelt abermals mehrere Mae um 
und lässt das Ganze 24 Stunden stehen. Zum Ge 


brauch wird das Bad. jedesmal vom Bodensatzs ab- 


gegossen und nachher wieder zurückgeschüttet. E 
hält eich sehr lange unverändert, wenn die Kreide 
rein war und die Fiasche im Dunkeln aufbewahrt 
wurde. Wenn das Bad erschöpft ist, kann noch einmal 
Chlorgold neu hinzugesetzt werden. Es arbeitet daun 


wie vorher. 


Frage 69. Herr . Z. in Z, Wukt ein weise 
Feuerton - Wässerungstrog störend beim Entwickeln der 


Platten? 


250 r 


Zeichne Kriegsanleihe und sorge, dass Deine Freunde | 
das Gleiche tun. 


Antwort su Frage 69. Wenn der Trog innen gut 
glasiert ist, so kann er selbstverständlich für Entwick- 
Iungszwecke benutzt werden. Ist aber der Ton porös, 
so ist die Sache bedenklich. Die Entwicklungslösung 


mählich dunkel. 


PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR. 


Der Trog lässt sich nicht ordentlich 
reinigen und ist daher zur Entwicklung ungeeignet. 
Durch Tränken mit Paraffin lässt sich dem Uebel- 
stande etwas abhelfen. 


Dieser Nummer hat die bekannte Firma Georg 
Leisegang, Berlin W., Tauentzienstrasse 12, ihre Waren- 
liste Nr. 187 über photographische Linsen beigelegt; 
es wird um gefällige Durchsicht gebeten. 


dringt dann in den Ton ein und färbt denselben all- 


Kriegsanleihen und Volfes vermögen. 


Seitdem zur Deckung der ungeheuren Kosten des Weltkrieges Milliardenanleihen des Deutschen 
Reiches in den breitesten Schichten der Bevölkerung untergebracht und dadurch Millionen von Deutschen zu 
Giäubigern des Reichs geworden sind, wächst naturgemäss auch das Interesse und Verständnis für die Fragen 
der Finanzwirtschaft des Reichs und seiner finanziellen Kräfte in allen Kreisen. Selbst der wirtschaftliche 
Laie sieht immer klarer ein, dass eine Schuldverschreibung des Reichs — genau wie etwa der Wechsel auf eine 
Handelsfirma — in erster Linie ihren inneren Wert empfängt durch die Zahlungsfähigkeit und wirtschaftliche 
Stärke des Schuldners, ferner natürlich auch durch die UDeberzeugung von dessen ernstem und festem Zahlungs- 
willen. Die Zahlungswilligkeit des Deutschen Reichs den Bürgern gegenüber, die in der Stunde der Gefahr 
ihre Mittel dem Vaterlande freiwillig zur Verfügung stellten, ist natürlich über allen Zweifel erhaben; aber 
auch die wirtschaftliche Stärke und Leistungsfähigkeit des Reichs, die Grundlage, auf der die Sicherheit der 
Kriegsanleihe- Milliarden letzten Endes beruht, hat während der Jahre des Krieges mehr und mehr zugenommen. 
Der deutsche Nationalreichtum hat sich nach der Ausicht namhafter Volkswirtschaftier seit dem August 191.4 
keineswegs vermindert, sondern sogar beträchtlich vermehrt. 

Dass wir an einer ganzen Menge von Rohstoffen Armer geworden sind, weil die Ergänzung und Zu- 
fuhr aus dem Auslande fehlt, ist eine sich jedermann aufdrängende Erscheinung, die aber für die Frage nach 
der Höhe des Volksvermögens nur von ziemlich untergeordneter Bedeutung ist, und in der gesamten Volks- 
wirtschaft macht dieser Posten nur eine recht bescheidene Summe aus. Viel mehr fällt ins Gewicht, dass die 
in Industrie und Landwirtschaft, den beiden Hauptzweigen unseres Wirtschaftslebens, angelegten Werte sich in 
der Kriegszeit ausserordentlich vermehrt haben. Es gibt in Deutschland kaum ein industrielles Werk, das nicht 
wesentliche Vergrösserungen im Laufe des Krieges vorgenommen hätte, dessen Grundbesitz, Baulichkeiten und 
Maschinen nicht einen bedeutend gegen früher gestiegenen Wert darstellten. Diese Vergrösserungen stellen 
aber keineswegs ein totes Kapital dar. Mag auch hente in allen Werkstätten fast ausschliesslich Kriegsm aterial 
hergestellt werden, das insofern keinen dauernden Wert besitzt, als es — in der Form von Granaten, Pulver 
usw. — wieder zur eigenen Vernichtung bestimmt ist, so bleiben doch andererseits die Anlagen selbst, in denen 
diese Gegenstände erzeugt werden, dauernd bestehen. Sie fallen nicht nur nicht der Vernichtung anheim, 
sondern können am ersten Tage des Friedens bereits auf die Herstellung von Friedenserseugnissen umgestellt 
werden, und mit weit vergrösserten Industrieanlagen, mit einer bedeutend gesteigerten Erzeugungsmöglichkeit 
wird Deutschland in die Friedenszeit eintreten. 

Aehnlich legen die Verhältnisse in der Landwirtschaft, wo grosse Strecken Landes, die früher 
unbebaut geblieben waren, der landwirtschaftlichen Bestellung erschlossen und dienstbar gemacht worden sind, 
und auf denen — besonders wenn es später nicht mehr an menschlichen und tierischen Arbeitskräften W 
wird — weit höhere Erträge gewonnen werden können, als es vor dem Kriege der Fall war. 


Eine Gesanıtbilanz des deutschen Volksvermögens würde also, wenn sie heute gewissenhaft aufgestellt 
würde, aller Wahrscheinlichkeit nach, ungeachtet aller Verlustposten, eine recht erhebliche Wertsunahme 
gegen eine solche von Ende Juli 1914. ergeben; denn das wichtigste, was wir überhaupt besitzen, unsere 
Produktionsmittel, haben sich bedeutend vermehrt und sind auch gegenwärtig noch in ständiger Zu- 
nahme begriffen. In Ahnlicher Weise aber, wie bei einem kaufmännischen Unternehmen die Vermögensbilanz 
der entscheidende Punkt in allen Fragen der Kreditgewährung ist, gilt dies auch von einem kreditbegehrenden 
Staate. Dem Vaterlande würde zwar, auch wenn es sich in wirtschaftlicher Not bafäude, kein Patriot seine 
geldliche Hilfe versagen. Aber nicht ein in militärischer und wirtschaftlicher Bedrängnis befindliches, sondern 
ein militärisch siegreiches, wirtschaftlich starkes und während des Krieges au Volksvermögen noch gewachsenes 
Vaterland ruft heute seine Bürger zur Auleihezeichnung. Kann irgend ein Wertpapier eine grössere Sicherheit 
bieten, als die deutsche Kriegsanleihe es vermag, für welche das ganze gewaltige Volksvermögen Deutschlande, 
die gesamte Produktionskraft seiner hochentwickelten Industrie und Landwirtschaft, die ganze ö 
und steuerliche Leistungsfähigkeit seiner Bewohner Bürgschaft leisten ? 


für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Mistlie in Berlin - Halensee, Halberstääter Strasse 7 
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Beschreibungen kostenfrei * „HERE 


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opt. Anstalt C. P. GOERZ A.- G. BR e 
Berlin · Friedenau N; * k i 
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Jdeale Universalausrüfftung fir 1 
Amateure Fach: u.Jeldphofographen. 


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Nr. 79/80 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK 


„stlerische Bildanfm, 
„ Esg i N 
Bütten-Kartons, Leinen-Kartons 


Unterlage - Papiere 
Leinen-Papiere und — — 
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(Neues Musterbuch e 
Ferner ee 


Esco- Trockenklebefolien, 
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e Bütten- Platin- Kartons 
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E. Sommer & Co., Leipzig, Gerichtsweg 16, 


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Horirait-Platie 
befitst außer voller Klarheit feinfte Xoftufung der Halbton. 
oerte, gut ſitzende Lichter klare Durcharbeitung der Schalten. 


Jahrs Blaufiegel-Dortrait- Natte ift eine ganz berger 


Fagende Metier- und Aemarbeit-Olatte - 
| lejerung: 
ab Fabrik oder durch die Höndler. 


Richard Jahr.. 
eee eee A. J6., 
Seleg. Vor Ortojahr. Arnoloſtraßze 10. Sernruf 22097 


Druck von Wilhelm Knapp in Halle a. S.